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Mynaric AG

Annual Report Aug 28, 2023

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Annual Report

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Finanzbericht: 32986068

Mynaric AG

Gilching

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022

Bilanz zum 31. Dezember 2022

AKTIVA

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31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR
--- --- --- ---
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 58.205,00 82.432,00
2. geleistete Anzahlungen 72.105,50 0,00
130.310,50 82.432,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.346.238,60 1.333.403,00
2. technische Anlagen und Maschinen 28.268,00 0,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 951.859,00 617.003,90
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 226.662,87 26.985,00
2.553.028,47 1.977.391,90
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 116.903.785,77 77.786.569,99
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 13.501.506,32 14.680.464,21
3. Beteiligungen 400.000,00 0,00
130.805.292,09 92.467.034,20
133.488.631,06 94.526.858,10
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 33.338.680,45 20.965.218,22
2. sonstige Vermögensgegenstände 2.499.129,20 2.454.013,97
35.837.809,65 23.419.232,19
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 5.780.652,24 45.228.374,15
41.618.461,89 68.647.606,34
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.796.054,85 1.655.746,25
SUMME AKTIVA 176.903.147,80 164.830.210,69

PASSIVA

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31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR
--- --- ---
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 5.668.391,00 5.242.948,00
II. Kapitalrücklage 188.615.706,80 177.341.517,19
III. Bilanzverlust -38.075.470,11 -28.156.513,47
B. Rückstellungen 156.208.627,69 154.427.951,72
1. Steuerrückstellungen 15.200,00 0,00
2. sonstige Rückstellungen 2.441.173,76 2.003.636,29
C. Verbindlichkeiten 2.456.373,76 2.003.636,29
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.964.155,74 890.375,56
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 566.633,24 7.364.280,72
3. sonstige Verbindlichkeiten 15.707.357,37 143.966,40
davon aus Steuern 97.831,25 113.723,07
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 5.045,12 10.124,93
18.238.146,35 8.398.622,68
SUMME PASSIVA 176.903.147,80 164.830.210,69

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022

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01.01.2022 - 31.12.2022 01.01.2021 - 31.12.2021
EUR EUR
--- --- ---
1. Umsatzerlöse 12.431.312,00 9.656.448,00
2. sonstige betriebliche Erträge 3.180.605,07 631.128,04
davon aus Währungsumrechnung 2.486.681,97 534.948,76
Gesamtleistung 15.611.917,07 10.287.576,04
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.276.963,97 -1.225.084,58
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -4.578.517,51 -3.584.001,72
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -637.422,67 -645.694,98
davon für Altersversorgung -333,27 0,00
-5.215.940,18 -4.229.696,70
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -725.644,96 -485.984,06
6. sonstige betriebliche Aufwendungen -15.708.359,63 -16.683.782,92
davon aus Währungsumrechnung -165.483,84 -166.432,33
Betriebsergebnis -7.314.991,67 -12.336.972,22
7. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 330.201,38 242.760,53
davon aus verbundenen Unternehmen 330.201,38 242.760,53
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 94,00 0,00
davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 -111.022,92
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.934.260,35 -2.197.352,28
davon aus der Abzinsung -2.064,37 -572,31
Finanzergebnis -2.603.964,97 -2.065.614,67
Ergebnis nach Steuern /​ Jahresfehlbetrag -9.918.956,64 -13.177.502,31
11. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -28.156.513,47 -14.979.011,16
Bilanzverlust -38.075.470,11 -28.156.513,47

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

1 Allgemeine Angaben

Die Mynaric AG (im Folgenden auch Gesellschaft oder Mynaric) ist das Mutterunternehmen der Mynaric-Gruppe, Hersteller für Laser-Kommunikationsprodukte für die Luft- und Raumfahrt. Sie hat ihren Sitz in Gilching und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht München (Reg. Nr. HRB 232763).

Die Aktien der Gesellschaft sind im Freiverkehr (Segment Scale) der Frankfurter Wertpapierbörse und der Nasdaq, USA notiert.

Die Mynaric AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wird auf Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den sie ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes erstellt. Der Jahresabschluss entspricht den Gliederungsvorschriften der §§ 265 ff. HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt (§ 275 Abs. 2 HGB). Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte auf der Grundlage der Fortführung der Unternehmenstätigkeit.

Die Gesellschaft fungiert als Holding für die Produktions- und Vertriebsgesellschaft Mynaric Lasercom GmbH, Gilching, sowie der Vertriebsgesellschaft Mynaric USA, Inc., Los Angeles, USA. Neben der Holdingfunktion übernimmt die Gesellschaft weitere konzerninterne Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Finanzierung. Die Gesellschaft ist daher, insbesondere hinsichtlich der Liquiditätssituation, stark abhängig von dem operativen Geschäft der genannten Tochtergesellschaften.

Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag in Höhe von € 9,9 Mio. aus und verfügt zum Bilanzstichtag über liquide Mittel in Höhe von € 5,8 Mio., die hauptsächlich aus Bankguthaben bestehen. Am Tag der Aufstellung des Abschlusses verfügt die Mynaric Gruppe über Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von € 52,1 Mio.

Der Vorstand plant für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 einen erheblichen Anstieg der Umsatzerlöse und Cashflows, da die Serienproduktion der CONDOR- und HAWK-Terminals hochgefahren wird. Während ein erheblicher Teil der für das Geschäftsjahr 2023 geplanten Umsatzerlöse vertraglichen Vereinbarungen unterliegt, sind wesentliche Teile der für das Geschäftsjahr 2024 geplanten Umsatzerlöse noch nicht vertraglich vereinbart und beruhen auf den Erwartungen des Managements bezüglich der Ergebnisse großer öffentlicher Projektausschreibungen und Verhandlungen mit potenziellen oder bestehenden Kunden. Der Vorstand verfolgt aktiv mehrere kommerzielle Möglichkeiten zum Verkauf seiner CONDOR- und HAWK-Terminals an einen stark wachsenden Kundenstamm. Darüber hinaus plant das Unternehmen, sein starkes Wachstum mit zusätzlichen Investitionen in Sachanlagen und die Entwicklung und Verfeinerung seiner Produkte fortzusetzen, was zu einem weiteren Finanzierungsbedarf für die Gesellschaft führen wird.

Am 25. April 2023 schloss der Konzern eine Fremd- und eine Eigenkapitalfinanzierungsvereinbarung mit verschiedenen Investmentgesellschaften ab. Im Rahmen dieser Vereinbarungen erhielt die Gruppe zusätzliches Fremdkapital in Höhe von 75,0 Mio. $ und eine Eigenkapitalfinanzierung in Höhe von 12,4 Mio. €.

Ausgehend von der Liquiditätslage der Gesellschaft am 30. April 2023 und den Prognosen des Vorstands zur Entwicklung der Liquidität der Gesellschaft und des Konzerns ist das Management der Ansicht, dass Mynaric über ausreichende Liquidität verfügt, um seine Geschäftstätigkeit mindestens über die nächsten zwölf Monate ab dem Datum der Aufstellung dieses Jahresabschlusses zu finanzieren. Es kann jedoch nicht zugesichert werden, dass die geplanten Umsätze und die entsprechenden Kundenzahlungen in der erwarteten Höhe oder zum benötigten Zeitpunkt realisiert werden. Eine Unterschreitung der Umsatzerlöse und der entsprechenden Kundenzahlungen im Vergleich zum Budget könnte eine zusätzliche externe Finanzierung erforderlich machen, um die aktuelle operative Planung zu erfüllen. Sollte Mynaric in einer solchen Situation nicht in der Lage sein, eine zusätzliche Finanzierung zu erhalten oder rechtzeitig andere Maßnahmen zu ergreifen, um auf diese Umstände zu reagieren, z. B. eine erhebliche Kürzung der geplanten Ausgaben im Jahr 2024, ist Mynaric nicht in der Lage, die Geschäftstätigkeit fortzuführen.

Die oben beschriebenen Ereignisse und Bedingungen zeigen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit von Mynaric zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Diese wurden im Wesentlichen unverändert zum Vorjahr ausgeübt.

Die Gesellschaft erzielt Umsatzerlöse aus der Erbringung von Leistungen an Tochtergesellschaften. Bis einschließlich Geschäftsjahr 2021 wurden die hierfür anfallenden Aufwendungen im Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen" gezeigt. Da diese Aufwendungen jedoch direkt im Zusammenhang mit der Generierung von Umsatzerlösen stehen, ist ein Ausweis unter dem Posten "Materialaufwand" (hier "Aufwendungen für bezogene Leistungen") sachgerechter. Der geänderte Ausweis hat keine Auswirkung auf den im Vorjahr ausgewiesenen Verlust. Für das Vorjahr ergeben sich demnach folgende Beträge, wenn diese unter Materialaufwand ausgewiesen wurden:

Korrigierte Darstellung der Vorjahreswerte:

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T€ 31.12.2021
Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.225
Sonstige betriebliche Aufwendungen 15.457

Immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige und - soweit erforderlich - außerplanmäßige Abschreibungen bewertet.

Die Abschreibungen erfolgten linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Die Zugänge des Geschäftsjahres wurden zeitanteilig für den vollen Monat der Anschaffung und auf die folgenden Monate abgeschrieben. Die erworbene Software und die Lizenzen werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer von drei bis acht Jahren abgeschrieben und für Markenrechte 10 Jahre. Die zugrunde liegende Nutzungsdauer für Grundstücke und Bauten liegt bei drei bis 10 Jahren, für Computer-Hardware bei drei Jahren und die für technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung bei drei bis 14 Jahren.

Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 250 wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Anlagegüter mit den Anschaffungskosten zwischen € 250 und € 800 wurden als geringwertige Anlagegüter im Jahr der Anschaffung abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert oder dem niedrigeren Tageswert bewertet. Abzinsungen waren nicht notwendig.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert bewertet.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Von dem Wahlrecht nach §250 Abs. 3 HGB wurde kein Gebrauch gemacht.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bewertet.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.

Verbindlichkeiten wurden entsprechend dem Höchstwertprinzip angesetzt. Die Bewertung erfolgte zum Erfüllungsbetrag.

Auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr erfolgte bei den Forderungen mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag.

3 Erläuterungen zur Bilanz

3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen

Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um die 100%igen Beteiligungen an den Tochterunternehmen Mynaric Lasercom GmbH in Höhe von T€ 116.450 (Vj. T€ 77.450), Mynaric Systems GmbH in Höhe von T€ 442 (Vj. T€ 325) und Mynaric USA Inc. in Höhe von T€ 12 (Vj. T€ 12).

In Bezug auf die Anteile an der Mynaric Systems GmbH wurde im Geschäftsjahr eine Zuschreibung in Höhe von T€ 117 vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2021 wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von T€ 111 vorgenommen. Der Beteiligungsbuchwert nach Abwertung bzw. Zuschreibung spiegelte in beiden Geschäftsjahren das ausgewiesene Eigenkapital der zum 31. Dezember 2020 stillgelegten Gesellschaft wider.

Im Geschäftsjahr 2022 hat die Mynaric AG Zuführungen zu der Kapitalrücklage der Mynaric Lasercom GmbH über insgesamt T€ 39.000 (Vj. T€ 27.500) beschlossen und durchgeführt. Die Zuführung führte zu einer Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts in selber Höhe.

3.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen

Die in der Bilanz in Höhe von T€ 13.502 (Vj. T€ 14.680) ausgewiesenen Ausleihungen an verbundene Unternehmen setzen sich aus Ausleihungen an die Mynaric Lasercom GmbH in Höhe von T€ 6.000 (Vj. T€ 6.000), an die Mynaric Systems GmbH in Höhe von T€ 0 (Vj. T€ 481), an die Mynaric USA Inc. in Höhe von T€ 7.501 (Vj. T€ 8.199) und an die Mynaric Government Solutions, Inc. in Höhe von T€ 1 (Vj. T€ 0) zusammen. Sie beziehen sich auf Darlehen, die die Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaften zur Finanzierung von Investitionen und der Kosten des laufenden Betriebs vergeben hat.

3.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von T€ 33.298 die Mynaric Lasercom GmbH (VJ: T€ 20.733), in Höhe von T€ 17 die Mynaric USA (VJ: T€ 233), Inc. und in Höhe von T€ 23 die Mynaric Systems GmbH (VJ: T€ 0). Die Forderungen resultieren in Höhe von T€ 32.023 (VJ: T€ 20.732) aus Liefer- und Leistungsbeziehungen.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von T€ 254 (Vj. T€ 254) ausgewiesen. Alle weiteren ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.

3.4 Gezeichnetes Kapital

Zum 01. Januar 2022 betrug das Grundkapital der Gesellschaft € 5.242.948 aufgeteilt in 5.242.948 Namensaktien zum Nennwert von € 1,00 je Aktie.

Bis zum Stichtag 31. Dezember 2022 erhöhte sich das Grundkapital auf€ 5.668.391 durch Ausgabe von insgesamt 425.443 Namensaktien zum Nennwert von € 1,00 je Aktie. Dem lagen folgende Sachverhalte zugrunde:

L3Harris

Im Juli 2022 investierte die Harris Communications GmbH, München, eine mittelbar gehaltene Tochtergesellschaft der L3Harris Technologies, Inc. mit Sitz in Delaware, USA, rund 11,2 Mio. € im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen die Ausgabe von 409.294 neuer Stammaktien, die einem Anteil von 7,2 % am Grundkapital der Mynaric AG entsprachen.

Durch diese Transaktion erhöhte sich das Grundkapital um 409.294 € und die Kapitalrücklage um 10.792.060 €.

Restricted Stock Unit Plan related capital increase

Im August 2022 haben Vorstand und Aufsichtsrat einen Kapitalerhöhungsbeschluss mit dem Beschluss gefasst das Grundkapital der Mynaric AG von 5.652.242 € um 16.149 € auf 5.668.391 € durch Ausgabe von 16.149 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre aus dem Genehmigten Kapital 2021/​II zu erhöhen. Die 16.149 neuen Aktien beziehen sich auf die Abgeltung von 16.149 unverfallbaren Restricted Stock Units ("RSUs") im Rahmen des RSUP 2021 Programms.

3.4.1 Bedingtes Kapital

Zum 31. Dezember besteht Bedingtes Kapital in Höhe von €2.619.974 (Vj. €2.046.474).

Die Hauptversammlung vom 12. Juni 2020 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020/​I, eines weiteren bedingten Kapitals 2020/​II und die Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2017/​I beschlossen.

Bedingtes Kapital 2019

Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 wurde ein Bedingtes Kapital 2019 in Höhe von € 270.000 geschaffen. Der Vorstand wird ermächtigt, bis einschließlich zum 31. Dezember 2022 ("Ermächtigungszeitraum") mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals Bezugsrechte ("Aktienoptionen") auf

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insgesamt bis zu 135.000 auf den Inhaber oder den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft an Vorstandsmitglieder der Gesellschaft oder Geschäftsführer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ("Bezugsberechtigte") sowie
insgesamt bis zu 135.000 auf den Inhaber oder den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ("Bezugsberechtigte") zu gewähren.

Soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, wird der Aufsichtsrat ermächtigt.

Bedingtes Kapital 2020/​I

Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Juni 2020 wurde ein Bedingtes Kapital 2020/​I in Höhe von € 34.473 geschaffen. Der Vorstand wird ermächtigt, bis einschließlich zum 31. Dezember 2025 ("Ermächtigungszeitraum") mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals Bezugsrechte ("Aktienoptionen") auf

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insgesamt bis zu 14.473 auf den Inhaber oder den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft an Vorstandsmitglieder der Gesellschaft oder Geschäftsführer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ("Bezugsberechtigte") sowie
insgesamt bis zu 20.000 auf den Inhaber oder den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ("Bezugsberechtigte") zu gewähren.

Soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, wird der Aufsichtsrat ermächtigt.

Bedingtes Kapital 2020/​II

Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Juni 2020 wurde ein weiteres Bedingtes Kapital 2020/​II geschaffen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 1.277.893 durch Ausgabe von bis zu 1.277.893 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ist.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. Juli 2025 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu € 150 Mio. (nachstehend gemeinsam "Schuldverschreibungen") mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt € 1.277.893 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können einmalig oder mehrmalig, insgesamt oder in Teilen sowie auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen begeben werden.

Aufgrund der im Geschäftsjahr 2021 erfolgten Wandlung von Wandelschuldverschreibungen beträgt das Bedingte Kapital 2020/​II zum 31. Dezember 2022 € 1.179.679.

Die Hauptversammlung vom 14. Mai 2021 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021/​I und eines weiteren bedingten Kapitals 2021/​II beschlossen.

Bedingtes Kapital 2021/​I

Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Mai 2021 wurde ein weiteres Bedingtes Kapital 2021/​I geschaffen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 457.501 durch Ausgabe von bis zu 457.501 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ist.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Mai 2026 auf den Inhaber lautende Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu € 457.501 (nachstehend gemeinsam "Schuldverschreibungen") mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt € 457.501 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können einmalig oder mehrmalig, insgesamt oder in Teilen sowie auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen begeben werden.

Bedingtes Kapital 2021/​II

Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Mai 2021 wurde ein weiteres Bedingtes Kapital 2021/​II geschaffen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 103.321 durch Ausgabe von bis zu 103.321 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ist.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, bis einschließlich zum 13. Mai 2026 einmalig oder mehrmals Bezugsrechte ("Aktienoptionen") auf insgesamt bis zu 103.321 auf den Inhaber oder den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft an Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ("Bezugsberechtigte") zu gewähren.

Die Hauptversammlung vom 14. Juli 2022 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2022/​I und eines weiteren bedingten Kapitals 2022/​II sowie die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2017/​I und des Bedingten Kapitals 2021/​I beschlossen.

Bedingtes Kapital 2022/​I

Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Juli 2022 wurde ein weiteres Bedingtes Kapital 2022/​I geschaffen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 917.501 durch Ausgabe von bis zu 917.501 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ist.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Juli 2027 auf den Inhaber lautende Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu € 917.501 (nachstehend gemeinsam "Schuldverschreibungen") mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt € 917.501 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können einmalig oder mehrmalig, insgesamt oder in Teilen sowie auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen begeben werden.

Bedingtes Kapital 2022/​II

Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Juli 2022 wurde ein weiteres Bedingtes Kapital 2022/​II geschaffen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 115.000 durch Ausgabe von bis zu 115.000 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ist.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, bis einschließlich zum 14. Juli 2027 einmalig oder mehrmals Bezugsrechte ("Aktienoptionen") auf insgesamt bis zu 115.000 auf den Inhaber oder den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft an Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ("Bezugsberechtigte") zu gewähren.

3.4.2 Genehmigtes Kapital

Zum 31. Dezember 2022 besteht Genehmigtes Kapital in Höhe von € 2.605.325 (Vj. € 880.325).

Die Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 11. Juni 2025 einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu € 1.597.367 durch Ausgabe von bis zu 1.597.367 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020) wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14. Mai 2021 aufgehoben und stattdessen die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2021/​I und eines weiteren Genehmigten Kapitals 2021/​II beschlossen.

Genehmigtes Kapital 2021/​I

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13. Mai 2026 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 1.841.827 durch Ausgabe von bis zu 1.841.827 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/​I).

Aufgrund der im Geschäftsjahr 2021 erfolgten Kapitalerhöhungen beträgt das Genehmigte Kapital 2021/​I zum 31. Dezember 2022 € 691.827.

Genehmigtes Kapital 2021/​II

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 13. Mai 2026 um bis zu € 204.647 einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 204.647 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/​II).

Das Genehmigte Kapital 2021/​II dient der Lieferung von Aktien der Gesellschaft zur Bedienung von unter dem Restricted Stock Unit Program der Gesellschaft (RSUP) an ausgewählte Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen nach näherer Maßgabe des RSUP gewährten Restricted Stock Units (RSUs) gegen Einlage der unter den RSUs jeweils entstandenen Zahlungsansprüche.

Aufgrund der im Geschäftsjahr 2022 erfolgten Kapitalerhöhung beträgt das Genehmigte Kapital 2021/​II zum 31. Dezember 2022 € 188.498,00.

Am 14. Juli 2022 hat die Hauptversammlung die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2022/​I und eines weiteren Genehmigten Kapitals 2022/​II sowie die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2021/​I beschlossen.

Genehmigtes Kapital 2022/​I

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13. Juli 2027 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 2.154.680 durch Ausgabe von bis zu 2.154.680 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/​I).

Genehmigtes Kapital 2022/​II

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 13. Juli 2027 um bis zu € 262.147 einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 262.147 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/​II).

Das Genehmigte Kapital 2022/​II dient der Lieferung von Aktien der Gesellschaft zur Bedienung von unter dem Restricted Stock Unit Program der Gesellschaft (RSUP) an ausgewählte Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen nach näherer Maßgabe des RSUP gewährten Restricted Stock Units (RSUs) gegen Einlage der unter den RSUs jeweils entstandenen Zahlungsansprüche.

3.5 Kapitalrücklage

Im Geschäftsjahr 2022 erhöhte sich die Kapitalrücklage um T€ 11.274 auf T€ 188.616. Die ersichtliche Erhöhung resultiert aus dem erzielten Aufgeld aus den im Berichtsjahr durch Ausgabe von neuen Aktien erfolgten Erhöhungen des Grundkapitals.

3.6 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe T€ 567 (Vj. T€ 7.364) entfallen in Höhe von T€ 541 auf die Mynaric Systems GmbH (Vj. T€ 1.327) und in Höhe von T€ 25 auf die Mynaric USA Inc. (Vj. T€ 166). Zum 31. Dezember 2021 bestanden ebenfalls Verbindlichkeiten gegenüber der Mynaric Lasercom GmbH in Höhe von T€ 5.871. Die Verbindlichkeiten resultieren im Geschäftsjahr 2022 und 2021 vollständig aus sonstigen Verbindlichkeiten.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt vor, den handelsrechtlichen Bilanzverlust der Mynaric AG in Höhe von € 38.075.470,11, bestehend aus dem Verlustvortrag zum 31. Dezember 2021 in Höhe von € 28.156.513,47 und dem Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von € 9.819.956,64 auf neue Rechnung vorzutragen.

5 Sonstige Angaben

5.1 Sonstige finanziellen Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich zum 31. Dezember 2022 wie folgt dar:

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31.12.2022
in T€ bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre Summe
--- --- --- --- ---
Mietverträge 2.565 16.532 19.010 38.108
Software und Lizenzen 991 1.016 0 2.007
Sonstiges 352 0 0 352
operative Leasingverpflichtungen 41 4 0 45
Summe 3.950 17.552 19.010 40.512

Die Mietverträge beziehen sich auf angemietete Bürogebäude und die Produktionshalle. Die Verpflichtungen für Software und Lizenzen bestehen im Wesentlichen aus den zukünftigen Lizenzzahlungen für das ERP-System SAP.

5.2 Vorstand und Aufsichtsrat

Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr 2022 an:

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Herr Bulent Altan, Co-CEO, Master of Science in Aerospace, Playa Vista, Kalifornien, USA
Mustafa Veziroglu, Co-CEO, Master of Business Administration, Monte Sereno, Kalifornien, USA (President seit dem 18. August 2022 und Co-CEO seit dem 1. Februar 2023)
Herr Stefan Berndt-von Bülow, CFO, Diplom Kaufmann, Tutzing
Herr Joachim Horwath, CTO, Diplom Ingenieur, Gilching

Der Aufsichtsrat umfasst im Geschäftsjahr 2022 folgende Mitglieder:

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Herr Dr. Manfred Krischke, Vorsitzender, CEO Cloudeo AG
Herr Peter Müller-Brühl, Mitglied und stellvertretender Vorsitzender, COO GreenCom Networks AG
Herr Steve Geskos, Mitglied, Managing Director Rose Park Advisors
Herr Hans Königsmann, Mitglied, Raumfahrtingenieur, vormals Vice President of Flight Reliability bei SpaceX
Herr Vincent Wobbe, Mitglied, Head of Public Markets Investments Apeiron Investment Group

5.3 Mitarbeiterzahl

Im Geschäftsjahr 2022 beschäftigte das Unternehmen durchschnittlich 40 Mitarbeiter (Vj. 38 Mitarbeiter).

5.4 Corporate Governance

Die Erklärung zur Unternehmensführung, die Erklärung zur Unternehmensführung und der Bericht zur Unternehmensführung sind auf unserer Website www.mynaric.com unter "Investor Relations - Corporate Governance" veröffentlicht.

5.5 Konzernzugehörigkeit

Die Mynaric AG, Gilching erstellt freiwillig einen Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis an Unternehmen.

5.6 Nachtragsberichterstattung

Veränderungen im Vorstand

Mustafa Veziroglu ist seit dem 1. Februar 2023 neben Bulent Altan Co-CEO der Mynaric AG.

Kreditvertrag 2023

Am 25. April 2023 schloss unsere Tochtergesellschaft Mynaric USA Inc. ("Mynaric USA") eine neue Kreditvereinbarung mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit zwei Fonds, die zu einer globalen Investmentgesellschaft mit Sitz in den USA gehören (die "Kreditgeber"), und Alter Domus (US) LLC als Verwalter ab. Gemäß der Kreditvereinbarung 2023 erklärten sich die Darlehensgeber bereit, Mynaric USA ein besichertes Darlehen in Höhe von insgesamt 75 Mio. USD zur Verfügung zu stellen.

Mynaric USA hat den gesamten Betrag der Fazilität (vorbehaltlich eines Disagios von 1 %) am Tag des Abschlusses des Kreditvertrags 2023 in Anspruch genommen. Die Darlehen im Rahmen des Kreditvertrags 2023 werden zu einem Zinssatz verzinst, der dem Term SOFR ("Secured Overnight Financing Rate") für eine Laufzeit von drei Monaten entspricht (vorbehaltlich eines Floors in Höhe von 2 %), zuzüglich einer Marge von 10 %. In den ersten zwei Jahren können Zinsen in Höhe von 3 % in Form von Sachleistungen erbracht werden, indem der Kapitalbetrag der Darlehen erhöht wird. Darüber hinaus sieht der Kreditvertrag 2023 vor, dass Mynaric USA eine "Exit Fee" an die Kreditgeber zahlen muss, wenn die Kredite zurückgezahlt, vorzeitig zurückgezahlt oder vorzeitig fällig gestellt werden. Die "Exit Fee" wird berechnet als 200 % des "investierten Kapitals" abzüglich des kumulierten Betrags der Kapitalrückzahlungen und der Zinszahlungen auf die Darlehen, die vor dem Ausstiegsdatum eingegangen sind, wobei "investiertes Kapital" definiert ist als 74.250.000 $ zuzüglich des Gesamtbetrags, um den sich der Kapitalbetrag der Darlehen durch die Zahlung von Zinsen in Form von Sachleistungen erhöht. Der Prozentsatz der "Exit Fee" würde auf 185% reduziert, wenn der Ausstieg vor dem vierten Jahrestag der Inanspruchnahme stattfindet, und auf 180%, wenn der Ausstieg vor dem dritten Jahrestag der Inanspruchnahme stattfindet. Darüber hinaus muss bei bestimmten verpflichtenden Teilrückzahlungen ein Teil der "Exit Fee" vor der vollständigen Rückzahlung der Fazilität gezahlt werden.

Die Darlehen im Rahmen der Kreditvereinbarung 2023 werden von der Gesellschaft und allen ihren Tochtergesellschaften garantiert und sind durch ein Pfandrecht an nahezu allen Vermögensgegenständen des Kreditnehmers und der einzelnen Pfandgeber gesichert.

Ein Teil der Darlehenserlöse wurde für die vollständige Rückzahlung der bestehenden Verbindlichkeiten im Rahmen der 2022 abgeschlossenen Kreditvereinbarung sowie für Gebühren und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abschluss der Kreditvereinbarung 2023 verwendet. Der verbleibende Betrag wird für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet.

Die Kreditvereinbarung 2023 enthält übliche Verzugsereignisse sowie übliche positive und negative Verpflichtungen, einschließlich Verpflichtungen, die die Fähigkeit des Kreditnehmers und der Pfandgeber einschränken, Schulden oder Pfandrechte einzugehen, Investitionen zu tätigen, Vermögenswerte zu verkaufen, Dividenden zu zahlen oder Fusionen oder andere Unternehmenstransaktionen durchzuführen. Jede dieser Klauseln unterliegt den üblichen Ausnahmen und Einschränkungen. Darüber hinaus enthält die Kreditvereinbarung 2023 Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung der Finanzlage, einschließlich einer Verpflichtung, dass der Konzern einen bestimmten Verschuldungsgrad ("consolidated leverage ratio"; berechnet gemäß der Kreditvereinbarung) zum Ende eines jeden Quartals, beginnend mit dem Quartal, das am 31. März 2025 endet, nicht überschreiten darf, und einer Verpflichtung, dass das Unternehmen während jedes Quartals, beginnend mit dem Quartal, das am 30. Juni 2023 endet, eine durchschnittliche wöchentliche Mindestliquidität von 10 Millionen US-Dollar aufrechterhalten muss.

Kapitalerhöhung

Im Zusammenhang mit der Kreditvereinbarung 2023 schlossen Mynaric und zwei verbundene Unternehmen der Kreditgeber am 25. April 2023 eine Zeichnungsvereinbarung ab, gemäß der 401.309 bzw. 163.915 neue Namensstammaktien gezeichnet wurden. Der Platzierungspreis für die neuen Aktien betrug 22,019 Euro pro Stammaktie, was zu einem Gesamterlös von 12,4 Millionen Euro führte. Am selben Tag hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022/​I und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von 5.668.391,00 € auf 6.233.615,00 € durch Ausgabe von 565.224 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien zu erhöhen. Wir haben die Kapitalerhöhung am 27. April 2023 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet. Nach Inkrafttreten der Kapitalerhöhung werden die Zeichner rund 6,4 % bzw. 2,6 % des gesamten Aktienkapitals von Mynaric besitzen.

RSU-Programm 2022

Im November 2022 wurde ein neues RSU-Programm über 262.147 Bezugsrechte abgeschlossen. Die Bezugsrechte werden ausgewählten Mitarbeitern des Konzerns in Form von Restricted Stock Units (RSUs) gewährt. Im Rahmen des RSU-Programms 2022 wird jedem Begünstigten ein bestimmter Euro-Betrag gewährt, der in eine bestimmte Anzahl von RSUs umgewandelt wird, die vom sechsmonatigen durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien abhängt.

Die RSUs werden in Tranchen über einen Zeitraum von vier Jahren wie folgt unverfallbar:

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25% der RSUs werden 12 Monate nach dem Zuteilungsdatum unverfallbar;
Die verbleibenden, noch nicht unverfallbaren RSUs werden danach in jedem Quartal zu gleichen Teilen unverfallbar.

Nach Ermessen der Gesellschaft werden unverfallbare RSUs entweder (i) durch neue Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2022/​II (wie unter "Beschreibung des Aktienkapitals und der Satzung - Bedingtes Kapital" beschrieben) oder (ii) durch einen Barausgleich beglichen. Das Programm wurde im Februar 2023 durch den Vorstand und im März 2023 durch den Aufsichtsrat genehmigt.

Gilching, den 11. Mai 2023

Der Vorstand

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Bulent Altan Mustafa Veziroglu Joachim Horwath Stefan Berndt-von Bülow
Co-CEO Co-CEO Founder & CTO CFO

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Mynaric AG, Gilching

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Mynaric AG, Gilching, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf Abschnitt 2. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Anhang. Dort beschreibt der Vorstand, dass die Gesellschaft im Konzern auch Finanzierungsaufgaben für die Tochtergesellschaften wahrnimmt und diese in den kommenden Geschäftsjahren mit liquiden Mitteln unterstützen muss. Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 9,9 Mio aus und verfügt zum Bilanzstichtag über liquide Mittel in Höhe von EUR 5,8 Mio, die hauptsächlich aus Bankguthaben bestehen. Am Tag der Aufstellung des Abschlusses verfügt die Mynaric Gruppe über Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von EUR 51,8 Mio. Ausgehend von der Liquiditätslage der Gesellschaft am 30. April 2023 und der erwarteten Entwicklung der Liquidität schätzt der Vorstand, dass Mynaric über ausreichende Liquidität verfügt, um seine Geschäftstätigkeit mindestens über die nächsten zwölf Monate ab dem Datum der Aufstellung dieses Jahresabschlusses zu finanzieren. Der Vorstand räumt ein, dass nicht zugesichert werden kann, dass die geplanten Umsätze und die entsprechenden Kundenzahlungen in der erwarteten Höhe oder zum benötigten Zeitpunkt realisiert werden. Eine Unterschreitung der Umsatzerlöse und der entsprechenden Kundenzahlungen im Vergleich zum Budget könnte eine zusätzliche externe Finanzierung erforderlich machen, um die aktuelle operative Planung zu erfüllen. Der Vorstand führt weiter aus, dass man, falls man nicht eine zusätzliche Finanzierung erhält oder rechtzeitig andere Maßnahmen ergreift, um auf diese Umstände zu reagieren, z. B. eine erhebliche Kürzung der geplanten Ausgaben im Jahr 2024, nicht in der Lage ist, die Geschäftstätigkeit fortzuführen. Wie in Abschnitt 2. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Anhang dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

München, den 11. Mai 2023

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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gez. Hutzler gez. Vedernykova
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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