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Muehlhan AG — AGM Information 2022
Apr 29, 2022
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AGM Information
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Finanzbericht: 30521323
Muehlhan AG
Hamburg
Beschichtungswerk Wyhlen GmbH Grenzach-Wyhlen
Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
GESELLSCHAFTERBESCHLUSS
der Firma Beschichtungswerk Wyhlen GmbH, Wyhlen
Die alleinige Gesellschafterin, die Muehlhan Deutschland GmbH in Bremen, vertreten durch Herrn René Pourrier - Geschäftsführer - hält unter Verzicht auf alle vorgeschriebenen Formen und Fristen eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ab und beschließt mit allen Stimmen:
Der Befreiung gem. § 264 III HGB von der Einhaltung der Vorschriften für Kapitalgesellschaften über die Offenlegung (§§ 325 - 329 HGB) wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 zugestimmt.
Hamburg, 17. März 2021
Muehlhan Deutschland GmbH
René Pourrier
ERKLÄRUNG
der Muehlhan Deutschland GmbH
zur Westpier 40, 28755 Bremen,
Die Muehlhan Deutschland GmbH, vertreten durch Frau Juliane Peter und Herrn Dieter Niehues - Geschäftsführer - gibt diese Erklärung im Zusammenhang mit Publizitätspflichten ihrer Tochterunternehmen ab. Die Beschichtungswerk Wyhlen GmbH ist ein Unternehmen der Muehlhan Gruppe.
Hiermit erklären wir verbindlich für die Muehlhan Deutschland GmbH, dass die Muehlhan Deutschland GmbH aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags jeden bei der Beschichtungswerk Wyhlen GmbH im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 entstehenden Jahresfehlbetrag ausgleichen wird, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den freien Rücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind.
Hamburg, 7. Dezember 2021
Muehlhan Deutschland GmbH
Juliane Peter
Dieter Niehues
Muehlhan Equipment Services GmbH Hamburg
Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
GESELLSCHAFTERBESCHLUSS
der Firma Muehlhan Equipment Services GmbH, Hamburg
Die alleinige Gesellschafterin, die Muehlhan AG in Hamburg, vertreten durch Herrn Stefan Müller-Arends und Herrn Dr. Andreas C. Krüger - Vorstände - hält unter Verzicht auf alle vorgeschriebenen Formen und Fristen eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ab und beschließt mit allen Stimmen:
Der Befreiung gem. § 264 III HGB von der Einhaltung der Vorschriften für Kapitalgesellschaften über die Offenlegung (§§ 325 - 329 HGB) wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 zugestimmt.
Hamburg, 17. März 2021
Muehlhan AG
Stefan Müller-Arends
Dr. Andreas C. Krüger
ERKLÄRUNG
der Muehlhan AG
Schlinckstr. 3, 21107 Hamburg,
Die Muehlhan AG, vertreten durch
scrollen
| ― | Herrn Stefan Müller-Arends (Mitglied des Vorstands) und |
| ― | Herrn Thorsten Hell (gesamtvertretungsberechtigter Prokurist) |
gibt diese Erklärung im Zusammenhang mit Publizitätspflichten ihrer Tochterunternehmen ab.
Die Muehlhan Equipment Services GmbH ist ein Unternehmen der Muehlhan Gruppe.
Hiermit erklären wir verbindlich für die Muehlhan AG, dass die Muehlhan AG aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags jeden bei der Muehlhan Equipment Services GmbH im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 entstehenden Jahresfehlbetrag ausgleichen wird, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den freien Rücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind.
Hamburg, 7. Dezember 2021
Muehlhan AG
Stefan Müller-Arends
ppa. Thorsten Hell
Muehlhan Deutschland GmbH Bremen
Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
GESELLSCHAFTERBESCHLUSS
der Firma Muehlhan Deutschland GmbH, Bremen
Die alleinige Gesellschafterin, die Muehlhan AG in Hamburg, vertreten durch Herrn Stefan Müller-Arends und Herrn Dr. Andreas C. Krüger - Vorstände - hält unter Verzicht auf alle vorgeschriebenen Formen und Fristen eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ab und beschließt mit allen Stimmen:
Der Befreiung gem. § 264 III HGB von der Einhaltung der Vorschriften für Kapitalgesellschaften über die Offenlegung (§§ 325 - 329 HGB) wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 zugestimmt.
Hamburg, 7. Dezember 2021
Muehlhan AG
Stefan Müller-Arends
ppa. Thorsten Hell
ERKLÄRUNG
der Muehlhan AG
Schlinckstr. 3, 21107 Hamburg,
Die Muehlhan AG, vertreten durch
scrollen
| ― | Herrn Stefan Müller-Arends (Vorstandsmitglied) und |
| ― | Herrn Thorsten Hell (gesamtvertretungsberechtigter Prokurist) |
gibt diese Erklärung im Zusammenhang mit Publizitätspflichten ihrer Tochterunternehmen ab.
Die Muehlhan Deutschland GmbH ist ein Unternehmen der Muehlhan Gruppe.
Hiermit erklären wir verbindlich für die Muehlhan AG, dass die Muehlhan AG aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags jeden bei der Muehlhan Deutschland GmbH im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 entstehenden Jahresfehlbetrag ausgleichen wird, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den freien Rücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind.
Hamburg, 7. Dezember 2021
Muehlhan AG
Stefan Müller-Arends
ppa. Thorsten Hell