Annual Report • Jul 21, 2020
Annual Report
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MS Industrie AG München Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 Bericht des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat informiert in diesem Bericht über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019. Im Mittelpunkt der Erläuterungen stehen die Themen seines kontinuierlichen Dialogs mit dem Vorstand sowie die Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung Der Aufsichtsrat der MS Industrie AG nahm während des gesamten Berichtsjahres die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Hierzu gehören der regelmäßige Informationsaustausch mit dem Vorstand und die Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand hat uns laufend, sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über die Lage und Geschäftsentwicklung des Unternehmens und der Gruppe sowie die Entwicklung der Ertragslage und der Liquidität einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie der Compliance unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung ("follow-up-Berichterstattung"). Grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik haben wir in gemeinsamen Sitzungen eingehend erörtert. Dabei haben wir uns von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt und konnten uns dabei ebenfalls stets von deren Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überzeugen. Abweichungen des Geschäftsverlaufs der einzelnen Tochtergesellschaften von den Jahresplanungen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und mit dem Vorstand diskutiert. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und insbesondere der Vorsitzende standen auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und haben sich über die Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Die schriftlichen Berichte und Beschlussvorlagen des Vorstands hat der Aufsichtsrat gründlich und im Detail überprüft, darüber beraten und dazu, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen erforderlich war, sein eindeutiges Votum abgegeben. Entscheidungsnotwendige Unterlagen wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Sitzung zugeleitet. Akquisitions- und Desinvestitionsvorhaben wurden vom Aufsichtsrat anlassbezogen mit dem Vorstand erörtert. Der Aufsichtsrat der MS Industrie AG ist mit nur drei Mitgliedern unverändert bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und intensive Diskussionen sowohl in strategischen als auch in Detailfragen zu ermöglichen. Daher war die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen nach Meinung des Aufsichtsrats nicht sinnvoll und zweckmäßig. Der Aufsichtsrat hat auch, wie schon in den Vorjahren, die Effizienz seiner eigenen Tätigkeit im Laufe des Jahres überprüft und sichergestellt. Im Geschäftsjahr 2019 haben fünf Aufsichtsratssitzungen stattgefunden, davon fünf ordentliche. In den Sitzungen ließ sich der Aufsichtsrat über den aktuellen Verlauf des Geschäftsjahres ausführlich informieren. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats haben an allen Sitzungen teilgenommen, in Einzelfällen mittels telefonischer Zuschaltung. Der Vorstand hat an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Im Geschäftsjahr 2019 standen neben den Vorjahresthemen Stärkung des Kerngeschäfts und Vorbereitung auf weiteres organisches Wachstum, die Initiativen zur weiteren Internationalisierung, die Organisations-, Führungs- und Kommunikationsstruktur der Gruppe, die Themen Risiko-Management, Cyber-Sicherheit, Compliance und weitere Optimierungspotentiale im Produktionsbereich sowie die Veräußerung des bestehenden Langfristauftrags zur Fertigung der Ventiltriebsysteme für die "Weltmotor"-Fertigung des Daimler-Konzerns am US-Standort "Webberville" an die Gnutti Carlo-Gruppe (Gnutti Carlo S.p.A., Maclodio / Italien, kurz: "Gnutti") mit Wirkung zum 10. April 2019 im Mittelpunkt der Beratungen und der Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats. Schwerpunkte der Sitzung am 08. Februar 2019 waren neben der Diskussion der Geschäftslage der MS "Powertrain - Technology"-Group und der MS "Ultrasonic - Technology"-Group sowie der Organisations- und Führungsstruktur die Entwicklung der sonstigen Beteiligungen und die Freigabe diverser Investitionen. Daneben war das Thema "Verkauf Zehnder Pumpen GmbH" ein Thema der Beratungen. Zudem erfolgte in der Sitzung die Budgetfreigabe 2019 auf konsolidierter Basis durch den Aufsichtsrat. Schwerpunkte der Sitzung am 24. April 2019 waren der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss nebst Lagebericht und der ebenfalls mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene IFRS-Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht der MS Industrie AG für das Geschäftsjahr 2018 sowie der Kurzbericht von Deloitte gem. IDW-PS 470 n.F.: "Berichterstattung des Abschlussprüfers an den Aufsichtsrat der MS Industrie AG zur Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018" vom 24. April 2019. Fragen des Aufsichtsrats zum Einzel- und zum Konzernabschluss wurden vom Vorstand und vom Abschlussprüfer beantwortet. Im Ergebnis der Sitzung wurden der Jahresabschluss und der Konzernabschluss gebilligt und der Jahresabschluss damit nach § 172 AktG festgestellt sowie der Aufsichtsratsbericht 2018 verabschiedet. Weitere Themen der Sitzung vom 24. April 2019 waren der aktuelle Geschäftsverlauf der Gruppe im 1. Quartal sowie die Diskussion der Tagesordnungspunkte der ordentlichen Hauptversammlung 2019. Daneben wurde über die Veräußerung des bestehenden Langfristauftrags zur Fertigung der Ventiltriebsysteme für die "Weltmotor"-Fertigung des Daimler-Konzerns am US-Standort "Webberville" an die Gnutti Carlo-Gruppe (Gnutti Carlo S.p.A., Maclodio / Italien, kurz: "Gnutti") mit Wirkung zum 10. April 2019 diskutiert. Schwerpunkte der Sitzung am 27. Juni 2019 waren neben der Nachbesprechung der regulären Hauptversammlung 2019 die operative Ergebnisentwicklung bis April 2019, die Mehrjahressimulation für Bankzwecke der MS Industrie-Gruppe, geplante Investitionen und Kostensenkungsmaßnahmen im Segment "Powertrain-Technology", insbesondere an den deutschen Standorten Trossingen und Zittau, die aktuelle Geschäftsentwicklung der Minderheitsbeteiligung "Prototech GmbH" und der mögliche Einstieg in neue Geschäftsfelder der Ultraschalltechnik innerhalb des Segments "Ultrasonic-Technology". Schwerpunkte der Sitzung am 20. September 2019 waren die Diskussion und Durchsprache der jährlich zu veröffentlichenden "Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK)". Weitere Themen waren die geplante Verlagerung von Maschinen vom Standort Zittau an den Standort Trossingen zur Verbesserung der Flächeneffizienz bei erhöhter Betriebsleistung, die Umsetzung von Veränderungen in der Geschäftsführung am Standort Trossingen, Maßnahmen zur Kapazitätsreduktion und Neuausrichtung der deutschen "Powertrain"-Standorte nach der Veräußerung des bestehenden Langfristauftrags zur Fertigung der Ventiltriebsysteme für die "Weltmotor"-Fertigung des Daimler-Konzerns am US-Standort "Webberville", sowie die aktuelle Geschäfts- und Investitionslage der beiden industriellen Segmente "Powertrain-Technology" und "Ultrasonic-Technology". Schwerpunkte der Sitzung am 13. Dezember 2019 waren, neben der Vorstellung der zusammengefassten Ergebnisse des Risiko-Assessments 2019 auf Gruppenebene, als auch auf Ebene der größten Tochtergesellschaften, die Geschäftsentwicklung der Segmente und Minderheitsbeteiligungen anhand von Umsatz, Auftragsbestand, Investitionen und Personalentwicklung nebst einem Ausblick ("Forecast") auf das gesamte Geschäftsjahr 2019. Daneben waren die Planungsentwürfe für das Geschäftsjahr 2020 auf Segmentebene, die Entwicklung des europäischen und US-amerikanischen Markts, die personelle Führungssituation, sowie die aktuelle Sales-Pipeline Themen in der Sitzung. Ergänzend wurde die aktuelle wirtschaftliche Situation bei den Minderheitsbeteiligungen angesprochen. Ein Thema war auch der "Statusbericht des Abschlussprüfers". Das Thema "Corporate Governance" besitzt für den Aufsichtsrat unverändert einen sehr hohen Stellenwert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben die Entwicklung der "Corporate Governance"-Standards in den letzten Jahren fortlaufend beobachtet. Über Fragen der "Corporate Governance" und ihrer aktuellen Entwicklung unter Einschluss der Prüfung ihrer Effizienz hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand im Rahmen der September-Sitzung diskutiert. Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG jährlich vorgeschriebene Erklärung zum "Corporate Governance-Kodex" am 24. Oktober 2019 abgegeben. Den Aktionären wurde sie durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger und auf der Internet-Homepage der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Die MS Industrie AG entspricht nach der Veröffentlichung den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance-Kodex" in der zum Veröffentlichungszeitraum gültigen Fassung des Kodex vom 7. Februar 2017 (veröffentlicht im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017), mit Ausnahme der in der "Entsprechenserklärung-2019" aufgeführten und entsprechend begründeten Abweichungen. Der Aufsichtsrat der MS Industrie AG hat mit Beschluss vom 21. September 2015 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand eine Zielgröße von jeweils mindestens 30 % festgelegt. Die Zielgrößen sollten für Vorstand und Aufsichtsrat getrennt bis zum 30. Juni 2018 erreicht werden. Nachdem vor dem 1. Januar 2016 bestehende Aufsichtsratsmandate bis zum Ende der Laufzeit (das heißt bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr der Gesellschaft entscheidet) unberührt bleiben, war die Einhaltung der vorstehend genannten Frist für den Aufsichtsrat von vorneherein unwahrscheinlich. Die "nichtfinanzielle (Konzern)-Erklärung" ("CSR-Berichterstattung") gemäß § 315b HGB in Verbindung mit § 315c HGB für das Geschäftsjahr 2019 wurde vom Aufsichtsrat gemäß § 171 Abs. 1 Satz 1 und 4 AktG inhaltlich ausführlich geprüft und es ergeben sich keine Einwendungen. Wir billigen hiermit die vom Vorstand aufgestellte "nichtfinanzielle (Konzern)-Erklärung" 2019. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurde der von der Hauptversammlung am 27. Juni 2019 gewählte Abschlussprüfer, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, vom Aufsichtsrat am 9. Dezember 2019 mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses beauftragt. Der Abschlussprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG WPG hat uns im Vorfeld der Beauftragung in seinem Schreiben vom 10. Mai 2019 seine Unabhängigkeit bestätigt. Der Aufsichtsrat überwachte die Auswahl, Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers. Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss der MS Industrie AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 sowie der zusammengefasste Lagebericht der MS Industrie AG sind unter Einbeziehung der Buchführung vom Abschlussprüfer geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen waren auch das Risikomanagementsystem und die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der MS Industrie-Gruppe Gegenstand der Abschlussprüfung. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurden von den Abschlussprüfern nicht berichtet. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der MS Industrie AG wurden unter Berücksichtigung von § 315 e HGB auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer geprüft. Vor Vergabe des Auftrags zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses diskutierte der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Abschlussprüfer detailliert Prüfungsschwerpunkte, Prüfungsinhalte und Prüfungskosten. Dabei hat sich der Aufsichtsrat insbesondere mit den im Bestätigungsvermerk beschriebenen, besonders wichtigen Prüfungssachverhalten ("Key Audit Matters") einschließlich der vorgenommenen Prüfungshandlungen beschäftigt. Der Abschlussprüfer unterrichtete den Aufsichtsratsvorsitzenden über die Vorprüfungsergebnisse. Er hat auch während der laufenden Abschlussprüfung darauf geachtet, den Aufsichtsrat unverzüglich über alle für dessen Arbeit wesentlichen Feststellungen zu informieren, die ihm bei der Durchführung der Abschlussprüfung zur Kenntnis kamen. Über die dem Abschlussprüfer vom Aufsichtsrat vorgegebenen Prüfungsschwerpunkte für den Konzernabschluss sowie für den Einzelabschluss wurde vom Wirtschaftsprüfer mündlich im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 27. April 2020 ausführlich berichtet. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte ("Key Audit Matters") und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. In dieser Sitzung hat der Vorstand die Abschlüsse der AG und des Konzerns erläutert. Die Prüfungsberichte und die Abschlussunterlagen wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Bilanzsitzung zugesandt. Sie waren in der Sitzung des Aufsichtsrats am 27. April 2020 Gegenstand intensiver Beratungen des Aufsichtsrats gemeinsam mit den Abschlussprüfern. Dabei berichteten die Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen dem Aufsichtsrat für Fragen sowie ergänzende Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden von den Abschlussprüfern umfassend beantwortet. Das Ergebnis der Prüfung und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben wir nach eigener Prüfung zustimmend zur Kenntnis genommen und erheben nach unseren eigenen Prüfungen des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichtes keine Einwendungen. Wir billigen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss. Damit ist der Jahresabschluss 2019 nach § 172 AktG festgestellt. Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 10.550.360,71 erwirtschaftet. Unter Berücksichtigung des verbliebenen Gewinnvortrags in Höhe von EUR 16.723.841,98 nach Ausschüttung der Dividende in Höhe von EUR 2.691.781,20 ergibt sich ein Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 27.274.202,69. Im Jahresabschluss der MS Industrie AG schlägt der Vorstand der Hauptversammlung vor, den handelsrechtlichen Bilanzgewinn von EUR 27.274.202,69 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Dem Aufsichtsrat der MS Industrie AG gehörten im Geschäftsjahr 2019 folgende Herren an: Karl-Heinz Dommes (Vorsitzender), Unternehmensberater, Hausen am Tann, Walter Biland (stellvertretender Vorsitzender), Unternehmensberater, Thun, Schweiz Benjamin Mayer, Geschäftsführer Mayer & Cie. GmbH & Co. KG, Albstadt. Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Mandate genügend Zeit zur Verfügung steht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erfüllten und erfüllen die Unabhängigkeitskriterien im Sinne des "Deutschen Corporate Governance-Kodex" in der jeweils aktuellen Fassung. Interessenkonflikte im Sinne des "Deutschen Corporate Governance-Kodex" wurden vermieden. Wir danken dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MS Industrie-Gruppe für die erbrachte Leistung und die große Einsatzbereitschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr und wünschen ihnen für die Herausforderungen des Jahres 2020 - insbesondere trotz der aktuellen "Covid-19 Pandemie" - weiterhin viel Erfolg. München, 27. April 2020 MS Industrie AG Karl-Heinz Dommes, Vorsitzender des Aufsichtsrats Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 1. Grundlagen des Unternehmens und des Konzerns 1. a. Geschäftsmodell der MS Industrie AG und des MS Industrie-Konzerns Die MS Industrie AG ist eine Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 133497 eingetragen und hat ihren Sitz in der Brienner Straße 7, 80333 München, Deutschland. Die MS Industrie AG ist eine Holdinggesellschaft, die Managementberatung für ihre Kernbeteiligungen erbringt. Die Geschäftstätigkeit der Kernbeteiligungen ist nachfolgend dargestellt. Der MS Industrie-Konzern operiert vor allem im Industrie- sowie im Dienstleistungssektor mit den folgenden Geschäftstätigkeiten: a) Industrie MS Technologie-Gruppe: Fertigung von mechanischen Baugruppen und Komponenten für die Automobilindustrie, insbesondere im Nutzfahrzeugbereich (Segment Antriebstechnik - "Powertrain-Technology") sowie Fertigung von Sondermaschinen für die Automobilindustrie sowie Serienmaschinen und Ultraschall-Schweißsysteme für verschiedene Anwenderbranchen wie z.B. die Verpackungsindustrie, Medizintechnik, Elektrotechnik etc. (Segment Ultraschalltechnik - "Ultrasonic-Technology") Elektromotorenwerk Grünhain GmbH und Tochtergesellschaften: Fertigung von Elektromotoren und Aluminium-Druckgussteilen (auch Subsegment "Powertrain - Elektro") b) Dienstleistungen Langfristiges Vermögen der GCI BridgeCapital GmbH: Erwerb, Verwaltung und Verpachtung von Gewerbegrundstücken, MS Land & Buildings LLC, USA (ab 10. April 2019), MS Property and Equipment, LLC, USA (bis 10. April 2019): Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Maschinen und Anlagen, sowie die Anteile an der Beno Holding AG (ab 10. April 2019) und der Beno Immobilien GmbH (bis 10. April 2019) (jeweils assoziierte Unternehmen): Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Gewerbeimmobilien MS Industrie AG, MS Industrie Verwaltungs GmbH und MS Industries Administrative LLC, USA (bis 10. April 2019): Managementberatung 1. b. Steuerungssystem und finanzielle Leistungsindikatoren Das Beteiligungscontrolling der MS Industrie AG verantwortet in seiner zentralen Funktion das konzerninterne Steuerungssystem, das auch die MS Industrie AG als Gesellschaft umfasst. Das Beteiligungscontrolling überwacht und steuert Soll-Ist-Abweichungen vorrangig auf Basis der Entwicklungen der Kennzahlen der MS Industrie AG und deren Tochterunternehmen. Zudem verfolgt es die Fortschritte operativer Maßnahmen und bereitet die relevanten Kennzahlen für den Vorstand auf. Das Steuerungssystem wird dabei an Veränderungen innerhalb und außerhalb der Gesellschaft bzw. des Konzerns angepasst. Die MS Industrie AG als Holding der Unternehmensgruppe wird intern vor allem anhand der folgenden finanziellen Kennzahlen gesteuert: • Ergebniskennzahlen: Jahresergebnis inklusive Erträge/Aufwendungen aus Ergebnisabführung und daher als Indikatoren Konzern-EBIT, Konzern-EBT und Konzern-Jahresergebnis • Bilanzkennzahlen: Eigenkapital, Eigenkapitalquote, Bilanzsumme Der Konzern wird intern vor allem anhand der folgenden finanziellen Kennzahlen gesteuert: • Ergebniskennzahlen: Umsatzerlöse, Rohertragsmarge, EBITDA, EBIT, EBT, EBIT-Marge sowie Ergebnis je Aktie. • Cash-Flow-Kennzahlen: Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit, Cashflow aus der Investitionstätigkeit. • Bilanzkennzahlen: Eigenkapital, Eigenkapitalquote und Netto-Verschuldungsgrad (Nettobankverbindlichkeiten/ Eigenkapital). Im nachfolgenden Wirtschaftsbericht ist die Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des Unternehmens sowie des Konzerns deshalb vor allem anhand dieser oben genannten finanziellen Leistungsindikatoren dargestellt. 1. c. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Neben den zur Unternehmens- und Konzernsteuerung verwendeten finanziellen Kennzahlen, sind auch die nachfolgend dargestellten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren für die Gesellschaft und für den Konzern von Bedeutung. Nachhaltigkeit / Umweltschutz Der MS Industrie-Konzern erfüllt die Voraussetzungen der Normvorschrift DIN ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) an allen Standorten (mit Ausnahme der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH) und DIN ISO 50001 (Energiemanagementsysteme) an allen deutschen Standorten der Firmengruppe. Zudem sind die Standorte des Segments Powertrain (mit Ausnahme der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH) nach IATF 16949 zertifiziert. Die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH sowie die Standorte des Segments "Ultrasonic Technology" sind zudem nach DIN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem) zertifiziert. Besondere Umweltrisiken oder Energierisiken sind nicht bekannt. Wir wollen durch nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften für alle am Unternehmen interessierten Anspruchsgruppen wie Kunden, Mitarbeiter und der Gesellschaft, ein verlässlicher und verantwortungsbewusster Partner sein und sind uns der sozialen, ökologischen und ökonomischen Aspekte bewusst. Nachhaltigkeit hat bei der MS Ultrasonic Technology Group daher einen hohen Stellenwert und die MS Ultrasonic Technology Group hat sich daher einer Bewertung ihrer Nachhaltigkeitsinitiativen durch "EcoVadis" gestellt. Bei diesem Verfahren wird die Leistung des Unternehmens in den Bereichen Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik und nachhaltige Beschaffung bewertet. Daher freut es uns umso mehr, dass unsere stetigen Leistungen so erfolgversprechend sind und die MS Ultraschall Technologie GmbH nun eine Goldmedaille für das Jahr 2019 erhielt. Im Zuge der Errichtung der neuen Produktionsanlage der MS Powertrain Technology Group in Trossingen, die im Geschäftsjahr 2015 fertiggestellt wurde, hat die Gesellschaft aus energetischen und umwelttechnischen Gesichtspunkten ein modernes Gebäudeareal errichtet, welches in punkto Energiehaushalt, Nachhaltigkeit und Unabhängigkeit weitreichende Akzente setzt. Im Zuge dieses Projektes wurde auch die Vision umgesetzt, einen Teil der notwendigen Energie über ein eigenes Blockheizkraftwerk zu produzieren und über intelligente Abwärme-Systeme sowohl Kühl- wie auch Wärmequellen für den Eigengebrauch zu verwenden. Personal- und Sozialbereich Per Ende des Geschäftsjahres beschäftigte der MS Industrie-Konzern 1.093 festangestellte Mitarbeiter (davon 823 festangestellte Mitarbeiter in der MS Technologie-Gruppe), im Vergleich zu 1.249 festangestellten Mitarbeitern per Ende 2018 (davon per Ende 2018: 990 festangestellte Mitarbeiter in der MS Technologie-Gruppe). Unverändert ist die Belegschaft von einer sehr geringen Fluktuation geprägt. Der Rückgang ist vor allem auf den Mitarbeiterübergang bei der Veräußerung der Fertigung von Ventiltriebsystemen für den Daimler-Weltmotor am Standort Webberville, Michigan/ USA, zurückzuführen. Der Konzern hat zum Ausgleich konjunktureller Schwankungen stets eine angemessene Anzahl an Leiharbeitskräften beschäftigt. Die personalpolitische Ausrichtung des Konzerns zielt darauf ab, die eigenen Ausbildungskapazitäten wie in den Vorjahren stetig auszubauen, um einem Facharbeitermangel entgegenzuwirken und zukünftige Führungskräfte gezielt auf anspruchsvolle Aufgaben vorzubereiten. Die individuelle Fort- und Weiterbildung hat einen hohen Stellenwert im Konzern. Dies dokumentiert sich unter anderem in der hohen Ausbildungsquote. Innovationskraft Die Innovationskraft des MS Industrie-Konzerns manifestiert sich zum Beispiel darin, dass die 100%ige Tochtergesellschaft MS Ultraschall Technologie GmbH in der "Top 100"-Runde der "100 innovativsten Mittelständler Deutschlands" in 2016 eine Platzierung unter den "Top 100" erreicht hat. Damit hat die MS Ultraschall Technologie GmbH ihre Innovationskraft insgesamt sechsmal eindrucksvoll unter Beweis gestellt: In den Jahren davor hatte es die MS Powertrain Technologie GmbH (MS) (vormals: MS Spaichingen GmbH) bereits fünfmal unter Deutschlands innovativste Mittelständler geschafft. Dreimal in Folge hat MS dabei Platz zwei in der Größenklasse der Unternehmen ab 500 Mitarbeitern belegt. Bewertet wurden die Unternehmen dabei in den fünf Bewertungskategorien: "Innovationsförderndes Top-Management, Innovationsklima, Innovative Prozesse und Organisation, Innovationsmarketing/Außenorientierung und Innovationserfolg". Kundenzufriedenheit/-treue Die Kundenzufriedenheit und Kundentreue dokumentiert sich unter anderem darin, dass die MS Powertrain Technologie GmbH (MS) immer wieder neue Mehrjahresverträge (teilweise als sog. "Single Source-Supplier) bekommt. Der weltweit führende Automobilzulieferer "Faurecia" verleiht jährlich Auszeichnungen für die drei besten Lieferanten aus einem Kreis von weltweit insgesamt mehr als 1.700 Lieferanten. Bei der jährlichen "FIS Strategic Supplier Convention" der strategischen Lieferanten in Amsterdam wurde die MS Ultraschall Technologie GmbH im Juni 2016 mit einer Auszeichnung in der Kategorie "Development Leadership" für folgende Bereiche ausgezeichnet: Größtes prozentuales Wachstum mit "Faurecia" in den letzten Jahren, Unterstützung in allen weltweiten Regionen mit Vertrieb, Produktion und Service, Fähigkeit weltweit 13 Projekte gleichzeitig zu realisieren, strategischer Aufbau eines neuen Produktionsstandortes in Asien. Mit der Auszeichnung werden seit 2014 Partner und Lieferanten für herausragende Leistungen honoriert, die zur Weiterentwicklung und Verbesserung von Produkten und Fertigungsverfahren im Geschäftsbereich "Automotive lnterieur" mitwirken. Die prämierten Unternehmen tragen zum Unternehmenserfolg bei und liefern auch neue Anreize für Ideen und Innovationen. Lieferfähigkeit Im Industriebereich war die zeitnahe Lieferfähigkeit im Geschäftsjahr fortlaufend gegeben. Qualitätsmanagement Der MS Industrie-Konzern erfüllt die Voraussetzungen der Normvorschrift DIN ISO 9001 ("Qualitätsmanagementsystem") am Standort der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH sowie an den Standorten des Segments Ultrasonic Technology bzw. IATF 16949 ("Quality Management System") an allen Standorten des Segments Powertrain Technology (mit Ausnahme der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH). 1. d. Nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß § 315b HGB in Verbindung mit § 315c HGB [ungeprüft] Gemäß den gesetzlichen Anforderungen (insbesondere § 289 b ff. HGB) erfolgt die nichtfinanzielle Konzernerklärung des MS Industrie-Konzerns für die gesetzlich geforderten Aspekte Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Dabei geht die nichtfinanzielle Erklärung auch auf die angewandten Due-Diligence-Prozesse ein und stellt wesentliche nichtfinanzielle Leistungsindikatoren (im Folgenden kurz "Leistungsindikatoren" genannt) übersichtlich in tabellarischer Form dar. Es soll dem Leser damit ermöglicht werden, in Bezug auf die berichtspflichtigen Aspekte diejenigen Angaben zu erhalten, welche für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des MS Industrie-Konzerns sowie der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des MS Industrie-Konzerns auf die berichteten Aspekte erforderlich sind. In Ausübung des gesetzlich vorgesehenen Wahlrechts hat sich die MS Industrie-Gruppe entschlossen, die nichtfinanzielle Konzernerklärung als einen besonderen Abschnitt innerhalb des Konzernlageberichts einzufügen. Sofern es zum Verständnis der nichtfinanziellen Erklärung erforderlich ist, wird auf die entsprechenden Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht verwiesen. In Bezug auf die gesetzlich geforderte Beschreibung des Geschäftsmodells der MS Industrie AG wird auf obigen Punkt 1.a. Geschäftsmodell verwiesen. Die Berichterstattung der Leistungsindikatoren erfolgt jeweils unter Ausweis der Werte aus dem Geschäftsjahr 1.1. - 31.12.2019 sowie dem Geschäftsjahr 1.1. - 31.12.2018 als Vorjahresvergleich bzw. im Falle von Stichtagsbetrachtungen auf den 31. Dezember 2019 sowie den 31. Dezember 2018 als Vorjahresvergleich. Aufgrund der Veräußerung der Fertigung des Daimler Weltmotors am Standort Webberville sind die Vorjahresdaten nur eingeschränkt vergleichbar. Eine Pro-Forma Betrachtung des Vorjahres, also eine Simulation der Werte des Geschäftsjahrs 2018 ohne Einbeziehung der am Standort Webberville veräußerten Aktivitäten ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die Daten für das Geschäftsjahr 2019 beinhalten keine Werte aus den veräußerten Aktivitäten für das den Zeitraum Januar bis März 2019, auch wenn die Veräußerung erst Anfang April 2019 erfolgte. Für die Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung wurde nicht auf ein bestehendes Rahmenwerk zurückgegriffen. Vorstand und Aufsichtsrat des MS Industrie-Konzerns sind davon überzeugt, dass die hier dargestellte Berichterstattung auch ohne Rückgriff auf ein entsprechendes Rahmenwerk die Informationsbedürfnisse der adressierten Stakeholder vollumfänglich erfüllt. Dazu tragen nicht zuletzt die flachen Hierarchien und die direkten Kommunikationswege innerhalb des Konzerns bei. Somit kann sichergestellt werden, dass alle Führungskräfte innerhalb des Konzerns eine einheitliche Auffassung zur Bedeutung nichtfinanzieller Aspekte in der Unternehmensführung haben, diese Auffassung im Rahmen ihrer Führungsrollen vorleben und gemeinsam mit den Mitarbeitern umsetzen. Es wird zudem auf die einschlägigen Zertifizierungen und Management Systeme auf Ebene der entsprechenden Aspekte verwiesen. Ferner wird der MS Industrie-Konzern im Rahmen seiner Tätigkeit als First-Tier-Supplier verschiedener Automobilhersteller regelmäßig im Rahmen entsprechender Lieferantenaudits auch im Hinblick auf nichtfinanzielle Aspekte auditiert. Zum Berichtszeitpunkt bestehen durch die Geschäftstätigkeit der MS Industrie-Gruppe, nach deren Auffassung, keine Risiken, deren Eintritt sehr wahrscheinlich ist und durch die, im Falle einer Materialisierung des entsprechenden Risikos, schwerwiegende negative Auswirkungen auf die berichtspflichtigen Aspekte entstehen würden. Auch bestehen zum Berichtszeitpunkt nach Auffassung der MS Industrie-Gruppe keine Risiken die mit den Geschäftsbeziehungen, den Produkten und Dienstleistungen des MS Industrie Konzerns verknüpft sind, deren Eintritt sehr wahrscheinlich ist und durch die im Falle einer Materialisierung des entsprechenden Risikos schwerwiegende negative Auswirkungen auf die berichtspflichtigen Aspekte entstehen würden. Der detaillierten Beleuchtung der einzelnen, berichtspflichtigen Aspekte sei noch vorangestellt, dass die MS Industrie-Gruppe ausschließlich im Business-to-Business Bereich agiert und keinerlei Produkte direkt an Endverbraucher liefert. Dabei stellen international operierende Konzerne insbesondere aus dem automobilen Umfeld die gegenwärtig größte Kundengruppe dar. Dies gilt sowohl für die direkte Belieferung von OEMs als auch für die Belieferung wesentlicher Tier 1 Supplier. Damit liefert die MS Industrie-Gruppe einen nennenswerten Teil ihrer Produkte an Unternehmen, die selbst keine Produkte direkt an Endverbraucher vertreiben. Vor diesem Hintergrund ist es für die MS Industrie-Gruppe kaum möglich, die Auswirkungen der ausgelieferten Produkte auf die unten dargestellten, berichtspflichtigen Aspekte zu benennen oder gar zu quantifizieren, da die von der MS Industrie-Gruppe hergestellten Produkte immer nur ein kleiner Teil eines Endproduktes sind oder zu dessen Herstellung genutzt werden. Im Geschäftsfeld "Powertrain Technology" liefert die MS Industrie-Gruppe insbesondere Systeme und Komponenten für schwere Verbrennungsmotoren an die Hersteller von Fahrzeugen oder einzelnen Motoren. Der Beitrag zum Gesamtprodukt Fahrzeug, welchen die MS Industrie-Gruppe dabei leistet, ist gering. Eine Abschätzung der Auswirkungen der von der MS Industrie-Gruppe hergestellten Produkte auf die berichtspflichtigen Aspekte kann aber nach dem Dafürhalten der MS Industrie-Gruppe grundsätzlich nur im Kontext des Gesamtfahrzeugs vorgenommen werden. So hat beispielhaft nicht der Kipphebel eines Motors einzeln abschätzbare Auswirkungen auf die Umwelt, sondern stets das von diesem Motor angetriebene Fahrzeug. Diese Argumentation wird zudem durch den Umstand bekräftigt, dass die MS Industrie-Gruppe gegenwärtig im Geschäftsfeld "Powertrain Technology" fast ausschließlich Serienteile nach fremder Zeichnung fertigt. Eine Beeinflussung der gefertigten Produkte in Bezug auf deren Auswirkungen auf die unten dargestellten berichtspflichtigen Aspekte ist daher nicht möglich. In diesem Sinne wird auf die seitens der Fahrzeughersteller erstellten nichtfinanziellen Konzernerklärungen, "Corporate-Social-Responsibility"-Reports oder vergleichbare Erklärungen und Berichte verwiesen. Als Beispiele für Kunden in diesem Geschäftsfeld seien folgende Fahrzeug- bzw. Motorenhersteller genannt: Daimler, TRATON, Rolls-Royce Power Systems, Liebherr. Im Geschäftsfeld "Ultrasonic Technology" beliefert die MS Industrie-Gruppe vorrangig global führende Automobilhersteller und deren Zulieferer mit Sondermaschinen für die Herstellung von PKW-Teilen wie z.B. Stoßfänger oder Instrumententafeln. Die in den Werken der betreffenden Kunden eingesetzten Maschinen entsprechen stets den in der Automobilindustrie üblichen Anforderungen in Bezug auf Arbeitssicherheit. Die in den Maschinen eingesetzte Ultraschall-Schweißtechnik ist in Bezug auf Energieeffizienz und Materialverbrauch gegenüber anderen Verfahren wie Hitzeschweißen deutlich überlegen. Allerdings ist es der MS Industrie-Gruppe auch hier nicht möglich, die mit Hilfe der gelieferten Maschinen hergestellten Produkte hinsichtlich deren Auswirkungen auf die berichtspflichtigen Aspekte zu bewerten. Auch hier kann eine sinnvolle Bewertung nur im Sinne des Gesamtfahrzeuges erfolgen. Beispielhaft ist eine Bewertung der Auswirkungen einer Türverkleidung auf den Aspekt Sozialbelange nicht außerhalb des Kontexts des Gesamtfahrzeuges möglich. Auch hier wird in diesem Sinne auf die seitens der Fahrzeughersteller erstellten nichtfinanziellen Konzernerklärungen, "Corporate-Social-Responsibility"-Reports oder vergleichbare Erklärungen und Berichte verwiesen. Als Beispiele für Kunden in diesem Geschäftsfeld seien folgende Fahrzeughersteller oder Tier 1 Supplier genannt: Volkswagen, BMW, Daimler, Tesla, Faurecia, Rehau. Darüber hinaus werden im Geschäftsfeld "Ultrasonic Technology" Systeme und Komponenten für Ultraschallschweißanwendungen z.B. in der Verpackungsmittelindustrie sowie Serienmaschinen für Schweißanwendungen z.B. in der Herstellung von Medizinprodukten oder Konsumgütern hergestellt und vertrieben. Auch hier erfüllen die von der MS Industrie-Gruppe vertriebenen Maschinen mindestens die in Deutschland gesetzlich geltenden Anforderungen an Funktions- und Arbeitssicherheit. Durch die Breite der entsprechenden Anwendungsfelder und den Einsatz der von der MS Industrie-Gruppe hergestellten Produkte als Produktionsmittel innerhalb eines Kundenprozesses zur Herstellung eines Endprodukts ist auch hier keine belastbare Einschätzung seitens der MS Industrie Gruppe zu den Auswirkungen des Endprodukts auf die im Sinne der nichtfinanziellen Erklärung berichtspflichtigen Aspekte möglich. Umweltbelange [ungeprüft] Die MS Industrie-Gruppe erfüllt die Voraussetzungen der Normvorschrift DIN ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) an allen Standorten (mit Ausnahme der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH) und DIN ISO 50001 (Energiemanagementsysteme) an allen deutschen Standorten der Firmengruppe. Zudem sind die Standorte des Geschäftsfelds "Powertrain Technology" (mit Ausnahme des Elektromotorenwerks Grünhain) nach IATF 16949 zertifiziert. Die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH sowie die Standorte des Geschäftsfelds "Ultrasonic Technology" sind zudem nach ISO 9001 zertifiziert. Besondere Umweltrisiken oder Energierisiken sind nicht bekannt. Die im Zusammenhang mit der Zertifizierung festgelegten Arbeitsanweisungen, Verfahrenshinweise und Kontrollsysteme werden regelmäßig durch externe Auditoren geprüft. In diesem Zusammenhang ist an jedem Standort (mit Ausnahme der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH) ein festes Energie- und Umweltteam eingesetzt, welches sich mindestens vierteljährlich mit der Geschäftsleitung vor Ort trifft um eventuelle Abweichungen von den in Bezug auf Energie und Umwelt festgelegten Vorgehensweisen und Ziele zu besprechen und die Umsetzung entsprechender Verbesserungsmaßnahmen zu überwachen. Auch stehen die standortverantwortlichen Teams innerhalb der Gruppe in regem Austausch um Best-Practice Beispiele an allen Standorten umzusetzen. Die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH berät im Rahmen der internen Leitungssitzungen regelmäßig über Energie- und Umweltthemen. In der folgenden Tabelle sind die seitens der MS Industrie-Gruppe erhobenen Leistungsindikatoren im Bereich Energieverbrauch dargestellt. scroll Energieverbrauch (alle Angaben in MwH) 1.1. bis 31.12.2019 1.1. bis 31.12.2018 Strom 25.066 35.404 Erdgas 16.673 19.619 Heizöl 117 923 Absoluter Energieverbrauch 41.856 55.946 Absoluter Energieverbrauch in MwH je 1 Million Euro Umsatz 185 198 Die ausgewiesenen Stromverbräuche für die Berichtsjahre 2018 und 2019 beinhalten auch den Stromverbrauch aus der eigenen Erzeugung der Blockheizkraftwerke an den Standorten Zittau und Trossingen. Die Erdgasverbräuche beinhalten auch das für den Betrieb der Blockheizkraftwerke an den Standorten Zittau und Trossingen, sowie das direkt für einen Fertigungsprozess am Standort Zittau verbrauchte Erdgas. Der jeweilige Heizölverbrauch der Berichtsjahre 2018 und 2019 beschränkt sich auf den Standort Spaichingen. Der absolute Energieverbrauch ergibt sich aus der Summe der Verbräuche von Strom, Erdgas und Heizöl. Der Energieverbrauch je 1 Million Euro Umsatz errechnet sich aus dem absoluten Energieverbrauch geteilt durch den konsolidierten Gruppenumsatz gemäß Konzerngewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018 bzw. 2019. Der Stromverbrauch der Gruppe des Berichtsjahrs 2019 ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 25,2% gesunken. Die Reduktion fällt damit stärker aus als die Reduktion des Umsatzniveaus in Höhe von 19,9%. Dies ist insbesondere durch den Umstand zu erklären, dass durch den Wegfall der Fertigung im Geschäftsfeld "Powertrain Technology" am Standort Webberville das energieintensive Geschäftsfeld "Powertrain Technology" einen geringeren relativen Anteil am Gesamtumsatz ausmacht. Die MS Industrie-Gruppe verpachtet über die Tochtergesellschaft GCI Bridge Capital GmbH ein 13,5 ha großes Grundstück in Leipzig/Wiederitzsch an die Betreiberin einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG, Augsburg) und ist an dieser wiederum mit rund 10% beteiligt. Die Anlage besteht aus ca. 14.000 Solarmodulen und liefert jährlich bis zu 3,5 MwH photovoltaischen Strom. Der Erdgasverbrauch hat sich im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 15,2% vermindert. Grund dafür ist insbesondere der Wegfall der "Powertrain Technology" Aktivitäten am Standort Webberville. Der Energieverbrauch variiert stark zwischen den Geschäftsfeldern. Die Produktionstätigkeiten des Geschäftsfelds "Powertrain Technology" sind durch den Einsatz von, in der Regel im dreischichtigen Betrieb genutzten, Maschinen tendenziell von einem höheren Energieaufwand geprägt als die Produktion des Geschäftsfelds "Ultrasonic Technology", welche sich stärker durch Montagetätigkeiten auszeichnet. Dies kann zum Teil durch die wesentlich modernere Gebäudeinfrastruktur der Standorte Trossingen und Zittau im Vergleich zum Standort Spaichingen kompensiert werden. Der kontinuierliche Ersatz von älteren Maschinen durch modernere und energieeffizientere Maschinen soll in Zukunft, gemessen am Umsatz, zu einem noch geringeren relativen Gesamtenergieverbrauch beitragen. Dabei können durch moderne Fertigungstechnologien zum Teil mehrere alte Maschinen durch einzelne neue Maschinen ersetzt werden. Zudem werden ältere Maschinen regelmäßig (general-)überholt um deren Produktivität und Energieeffizienz zu verbessern. Die Reduktion des relativen Gesamtenergieverbrauchs stellt das wesentliche mittelfristige Ziel der MS Industrie Gruppe im Bereich Umweltbelange dar. Dies konnte im Vergleich der Geschäftsjahre 2018 und 2019 erreicht werden. Der Gesamtenergiebedarf je 1 Million Euro Umsatz konnte für das Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 6,6% reduziert werden. Im Rahmen der Tätigkeiten der MS Industrie-Gruppe werden auch Treibhausgasemissionen verursacht. So finden durch Mitarbeiter der MS Industrie-Gruppe dienstliche PKW-Fahrten, Flüge und Zugreisen statt. Aufgrund der Vielfältigkeit der eingesetzten Verkehrsmittel und der insbesondere an den deutschen Standorten vornehmlich bestehenden Dienstwagenrichtlinien im Sinne der sogenannten 1 %-Versteuerung, ist es der MS Industrie-Gruppe gegenwärtig nicht möglich die im Rahmen dienstlicher Reisetätigkeiten verursachten Treibhausgasemissionen mit einer angemessenen Genauigkeit und unter vertretbarem Aufwand zu erfassen. Grundsätzlich ist die MS Industrie-Gruppe bemüht, insbesondere Flugreisen auf das nötigste zu beschränken und die Häufigkeit von Besuchen zwischen den Standorten durch den Einsatz moderner Technologien wie z.B. Videokonferenzen zu minimieren. Im Bereich Wasserverbrauch erhebt die MS Industrie-Gruppe die in den nachfolgenden Tabellen dargestellten Leistungsindikatoren. scroll Wasserverbrauch (alle Angaben in m3 ) 1.1. bis 31.12.2019 1.1. bis 31.12.2018 Wasserentnahme aus dem Trinkwassernetz 15.842 24.150 Wassereinleitung in die Kanalisation 9.283 17.169 Neben der Entnahme von Wasser aus dem Trinkwassernetz erfolgt innerhalb der Standorte der Gruppe keine Direktentnahme von Wasser z.B. aus Brunnen oder Gewässern. Das nicht in die Kanalisation eingeleitete Wasser wird im Wesentlichen im Geschäftsfeld "Powertrain Technology" in Form von Kühlwasser in die Bearbeitungszentren und Druckgusszellen eingeleitet. Dieses Kühlwasser verdampft zu einem wesentlichen Teil, während der übrige Teil als ölhaltiger Abfall zur Verwertung gegeben wird. Der Wasserverbrauch und die Einleitung in die Kanalisation haben sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bedingt durch den Wegfall der Fertigung des Geschäftsbereichs "Powertrain Technology" am Standort Webberville deutlich reduziert. Auch an den anderen Standorten konnten kleinere Reduktionen erzielt werden. Im Bereich Abfall erhebt die MS Industrie-Gruppe die in den nachfolgenden Tabellen dargestellten Leistungsindikatoren. scroll Abfall (alle Angaben in Tonnen) 1.1. bis 31.12.2019 1.1. bis 31.12.2018 Abfall zur Beseitigung 292 594 Abfall zur Verwertung (ohne Schrott) 488 970 Schrott zur Verwertung 2.793 3.614 Gefährlicher Abfall zur Beseitigung 356 34 Gefährlicher Abfall zur Verwertung 1.593 1.564 Abfallaufkommen Gesamt 5.200 7.089 Vom Gesamtabfallaufkommen entfällt der überwiegende Teil, insbesondere in den Kategorien Schrott zur Verwertung und Gefährlicher Abfall zur Verwertung, auf Metallspäne und mit Öl verunreinigte Metallspäne aus dem Geschäftsbereich "Powertrain Technology". Zur Vermeidung von verunreinigten Spänen werden am Standort Trossingen Späne brikettiert während das in diesem Prozess abgesonderte Öl wiederaufbereitet wird. Die Reduktion des Abfallaufkommens im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf den Wegfall der Fertigung im Geschäftsfeld "Powertrain Technology" am Standort Webberville zurückzuführen. Auch die anderen Standorte konnten in Summe das Abfallaufkommen leicht reduzieren. Arbeitnehmerbelange [ungeprüft] Für die MS Industrie-Gruppe stellen die qualifizierten und motivierten Arbeitnehmer eine wesentliche Grundlage für den langfristigen unternehmerischen Erfolg der MS Industrie-Gruppe dar. Im Sinne einer nachhaltigen Personalentwicklung ist die MS Industrie-Gruppe daher bestrebt, durch eine wertschätzende und fachlich ausgezeichnete Ausbildung Nachwuchsarbeitskräfte an die MS Industrie-Gruppe heranzuführen und durch faire Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen langfristig an das Unternehmen zu binden. Die stete Einhaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Belange und die Sicherheit der Arbeitnehmer, stellt dabei lediglich eine selbstverständliche Basis dar. Die nachfolgende Tabelle zeigt zunächst eine allgemeine Übersicht über die im Bereich Arbeitnehmerbelange erhobenen Leistungsindikatoren: Beschäftigung Allgemein scroll 31.12.2019 31.12.2018 Anzahl % Anzahl % Absolute Mitarbeiterzahl zum Stichtag 1.186 100,0 1.345 100,0 davon Männer 926 78,1 1.067 79,3 davon Frauen 260 21,9 278 20,7 scroll Zusammensetzung nach Altersgruppen zum Stichtag Anzahl % Anzahl % jünger als 30 Jahre 299 25,2 321 23,9 30 bis 50 Jahre 516 43,5 588 43,7 älter als 50 Jahre 371 31,3 436 32,4 scroll Fluktuation, Teilzeit, Unbefristete jeweils zum Stichtag Anzahl % Anzahl % Fluktuationsquote in % 8,2 5,9 Teilzeitbeschäftigte 48 4,1 44 3,3 Beschäftigte mit unbefristetem Arbeitsvertrag 1.079 91,0 1.202 89,2 Per Ende des Geschäftsjahres beschäftigte der MS Industrie-Konzern nach der für die Zwecke der nichtfinanziellen Erklärung gewählten Definition 1.186 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.345 Mitarbeiter) inklusive Auszubildende ohne Leiharbeiter. Die Reduktion erfolgt im Wesentlichen aufgrund des Wegfalls der "Powertrain Technology" Aktivitäten am Standort Webberville. Der Konzern hat zum Ausgleich konjunktureller Schwankungen stets eine angemessene Anzahl an Leiharbeitskräften beschäftigt. Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl - ohne Mitarbeiter im Geschäftsfeld "Powertrain Technology" am Standort Webberville - (errechnet aus der Summe der Mitarbeiterzahl jeweils zum Ende eines Quartals (31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.), dividiert durch vier) liegt mit 1.200 Mitarbeitern (Vorjahr: 1.307) leicht oberhalb der Stichtagsbetrachtung, was einen im Verlauf des Jahres erfolgten, leichten Personalabbau abbildet. Dieser Personalabbau ist in Bezug auf das Geschäftsfeld "Powertrain Technology" im Wesentlichen durch die seit dem Wegfall der "Powertrain Technology" Aktivitäten am Standort Webberville erfolgten Umstrukturierungen im Geschäftsfeld geschuldet. Der Geschäftsbereich "Ultrasonic Technology" verfügt im Vergleich über eine nahezu konstante Personalausstattung. Der Überhang an männlichen Arbeitnehmern ist aus Sicht der MS Industrie-Gruppe dem Umstand geschuldet, dass im Bereich der technischen Berufe in der Vergangenheit überwiegend Männer ausgebildet wurden und auch weiterhin ausgebildet werden. Die MS Industrie-Gruppe stellt in der Auswahl ihrer Mitarbeiter einzig die fachliche Qualifikation im jeweiligen Arbeitsbereich in den Vordergrund. Eine bevorzugte Beschäftigung anhand von Geschlecht, Alter oder Herkunft findet nicht statt. Allerdings ist insbesondere in den technischen Bereichen ein deutlicher Überschuss an männlichen Bewerbern zu verzeichnen, welcher unter der Annahme von im Mittel gleichen Qualifikationen zwischen weiblichen und männlichen Bewerbern automatisch zu einer Mehrheit an männlichen Mitarbeitern führt. Die Verteilung der Belegschaft auf die in der Tabelle dargestellten Altersgruppen ist als ausgeglichen zu bezeichnen. Geht man davon aus, dass der durchschnittliche Beschäftigte mit 20 Jahren ins Berufsleben eintritt (Auszubildende tendenziell früher, Studierende tendenziell später) und mit 65 Jahren das Rentenalter erreicht, entspricht der prozentuale Anteil der Berufsjahre nahezu exakt der Verteilung der Altersgruppen innerhalb der Gesamtbelegschaft des MS Industrie-Konzerns. Wie bereits in den Jahresabschlüssen der vergangenen Jahre qualitativ festgestellt, ist die Belegschaft unverändert von einer sehr geringen Fluktuation geprägt. Die Fluktuationsquote wird als Gesamtzahl der Abgänge geteilt durch die durchschnittliche Mitarbeiterzahl berechnet. Dabei werden Abgänge aus Verrentung nicht aus der Gesamtzahl der Abgänge herausgerechnet. Die Abgänge durch die Veräußerung der Geschäftsaktivitäten des Geschäftsfeld "Powertrain Technology" am Standort Webberville sind in dieser Betrachtung nicht mit in die Berechnung eingegangen. Die Quote derjenigen Mitarbeiter, die die MS Industrie-Gruppe auf eigenen Wunsch verlassen, oder diese aufgrund einer arbeitgeberseitigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verlassen müssen, liegt damit noch niedriger. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten ist mit 4,0 % unverändert gering. Dabei ist der höchste Anteil an Teilzeitbeschäftigten im Bereich der Verwaltung zu verzeichnen. Der Anteil an Beschäftigten mit unbefristetem Arbeitsvertrag liegt unter Einbeziehung der Auszubildenden, welche aufgrund gesetzlicher Vorgaben grundsätzlich über befristete Ausbildungsverträge angestellt werden, bei über 90 %. Der hohe Anteil unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse spiegelt die langfristige unternehmerische Denkweise der MS Industrie-Gruppe wider. Dies gilt nicht zuletzt für die leitenden Angestellten und Führungskräfte der Gruppe, welche stets den langfristigen Erfolg des Unternehmens über kurzfristige Ergebnismaximierung stellen sollen. Im Sinne der zukünftigen Anwerbung und Bindung von Fachkräften erhalten Mitarbeiter eine Einmalzahlung sofern sie neue Mitarbeiter für die Gruppe werben. Die personalpolitische Ausrichtung des Konzerns zielt darauf ab, die eigenen Ausbildungskapazitäten auf dem hohen Niveau der Vorjahre zu erhalten, um einem Facharbeitermangel entgegenzuwirken und zukünftige Führungskräfte gezielt auf anspruchsvolle Aufgaben vorzubereiten. Die im Zusammenhang mit der Berufsausbildung erhobenen Leistungsindikatoren sind in der nachfolgenden Tabelle übersichtlich dargestellt: scroll Ausbildung zum Stichtag 31.12.2019 31.12.2018 Anzahl % Anzahl % Anzahl Auszubildende 93 8,0 100 7,4 Anzahl dual Studierende 22 1,9 24 1,8 Summe Auszubildende und dual Studierende 115 9,9 124 9,2 Zum Stichtag beschäftigt der MS Industrie-Konzern insgesamt 93 Auszubildende (Vorjahr: 100) und 22 dual Studierende (Vorjahr: 24). Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtbelegschaft von 9,9%. Neben dem hohen Anteil an Auszubildenden an der Gesamtbelegschaft spricht auch der sehr hohe Anteil an Auszubildenden, die nach Abschluss der Ausbildung direkt in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis übernommen werden, für die Qualität des MS Industrie-Konzerns als Ausbildungsbetrieb. Nahezu alle Auszubildenden bleiben nach Abschluss ihrer Ausbildung im Konzern beschäftigt und der MS Industrie-Gruppe vielfach über lange Jahre als Fach- und Führungskräfte erhalten. Dies ist aus Sicht der MS Industrie-Gruppe nicht zuletzt dem Umstand geschuldet, dass die Auszubildenden neben der ausgezeichneten fachlichen Ausbildung mit einer engen Einbindung in die Produktion, einer Lehrwerkstatt, die über einen modernen Maschinenpark verfügt, und ausschließlich der Ausbildung gewidmetem Fachpersonal auch von zahlreichen Zusatzangeboten profitieren. Die erfolgreiche Ausbildungsarbeit der MS Industrie-Gruppe und die damit verbundene Übernahme vieler selbst ausgebildeter Facharbeiter in ein festes Anstellungsverhältnis wird bei gleichbleibendem Unternehmenswachstum zu einer leichten Reduktion der Ausbildungsquote in den kommenden Jahren führen, da die in den Vorjahren ausgebildeten Mitarbeiter langfristig gehalten werden sollen und der Bedarf an nachrückenden Auszubildenden vermutlich leicht sinken wird. Neben der Ausbildung ist auch die berufliche Weiterbildung ein fester Bestandteil der Personalpolitik des MS Industrie-Konzerns. Ziel ist es, dass jede Fachkraft mindestens eine Schulung pro Jahr besucht. Die Gewährleistung von Arbeitssicherheit stellt ein wichtiges Ziel der MS Industrie-Gruppe dar. Dabei wird neben der Einhaltung des technischen Arbeitsschutzes vor allem Wert auf die Schulung von Mitarbeitern gelegt. Dennoch musste die MS Industrie-Gruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr 40 Arbeitsunfälle (Vorjahr: 28) mit einem darauffolgenden Arbeitsausfall von mehr als 3 Tagen verzeichnen. Die Gruppe ist bestrebt, entsprechende Unfälle zu vermeiden und deren Anzahl zukünftig weiter zu verringern. Dabei wird jeder einzelne Arbeitsunfall untersucht und analysiert, um Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, solche Unfälle in Zukunft zu vermeiden. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Leistungsindikatoren, welche von der MS Industrie-Gruppe in Bezug auf die Chancengleichheit innerhalb der Belegschaft erhoben werden. scroll Diversität 1.1. - 31.12.2019 1.1. - 31.12.2018 Anzahl % Anzahl % Beschäftigte mit schweren Behinderungen 36 3,1 34 2,5 Beschäftigte in Mutterschutz 9 0,8 11 0,8 Beschäftigte in Elternzeit 34 2,9 29 2,2 Die MS Industrie-Gruppe sieht es als selbstverständlich an, als Arbeitgeber auch für Menschen mit Behinderungen attraktiv zu sein. In diesem Sinne werden Mitarbeitern mit Behinderungen barrierefreie Arbeitsplätze eingerichtet, gegebenenfalls Hebehilfen angebracht sowie passende Schichtpläne erarbeitet. Sollte eine Behinderung dazu führen, dass eine bestimmte Tätigkeit trotz der oben genannten Maßnahmen nicht mehr ausgeübt werden kann, kann auch ein Arbeitsplatzwechsel erfolgen. Als familienfreundlicher Arbeitgeber bietet die MS Industrie-Gruppe neben der, für alle deutschen Standorte, gesetzlich gewährleisteten Flexibilität im Rahmen der Elternzeit auch passende Wiedereinstiegsmöglichkeiten in Teil- oder Vollzeit. So können beispielsweise Schichtmodelle für Alleinerziehende gefunden werden, Gleitzeiten angepasst und Home-Office Lösungen vereinbart werden. Schließlich ist die MS Industrie-Gruppe im ständigen Austausch mit den Betriebsräten an den jeweiligen Standorten. Im Sinne eines konstruktiven Dialogs werden Verbesserungsvorschläge offen diskutiert und pragmatische Lösungswege gefunden. Auch die einzelnen Mitarbeiter werden im Rahmen regelmäßiger Personalgespräche mit eingebunden. Sozialbelange [ungeprüft] Zum Aspekt Sozialbelange verfolgt der MS Industrie-Konzern kein spezifisches Konzept, welches durch entsprechende Due-Diligence Prozesse kontrolliert wird, und erhebt daher auch keine Leistungsindikatoren. Begründung: In den gesetzlichen Vorschriften werden zur Beschreibung des Aspekts Sozialbelange folgende Sachverhalte genannt: Dialog auf kommunaler oder regionaler Ebene, Maßnahmen zur Sicherstellung des Schutzes und der Entwicklung lokaler Gemeinschaften. Die Unternehmen des MS Industrie-Konzerns nehmen auf regionaler Ebene jeweils in Bezug auf relevante wirtschaftliche, soziale oder politische Indikatoren keine besonders herausgehobene oder gar dominierende Stellung ein. Durch die Gliederung in operative Tochtergesellschaften mit in der Spitze nicht mehr als 400 Beschäftigten wird einerseits der mittelständische Charakter des MS Industrie-Konzerns sichergestellt und andererseits indirekt eine nennenswerte Abhängigkeit einer Region oder Kommune von Tochtergesellschaften des MS Industrie-Konzerns vermieden. Darüber hinaus sind besondere Genehmigungen durch kommunale oder regionale Behörden in den Geschäftsfeldern des MS Industrie-Konzerns nicht notwendig. Demnach kann aus Sicht des MS Industrie-Konzerns sowohl auf ein aktives Steuerungssystem für den Dialog auf kommunaler oder regionaler Ebene sowie auf ein Konzept zur Sicherstellung des Schutzes und der Entwicklung lokaler Gemeinschaften verzichtet werden. Darüberhinausgehende Sachverhalte, welche bezüglich des Aspekts Sozialbelange, hinsichtlich Steuerung oder der Verhinderung negativer Auswirkungen ein Konzept erforderlich machen würden, konnten seitens des MS Industrie-Konzerns nicht identifiziert werden. Dennoch ist der MS Industrie-Konzern stets bemüht, soziales Engagement an den Standorten zu fördern und zu ermöglichen. So werden beispielsweise Jugendmannschaften lokaler Sportvereine unterstützt, Mitarbeiter erhalten Freistellungen zur Mitwirkung bei der freiwilligen Feuerwehr sowie Sonder- und Bildungsurlaub im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Achtung der Menschenrechte [ungeprüft] Mit dem für alle Mitarbeiter an allen Standorten des MS Industrie-Konzerns gültigen Verhaltenskodex / Code of Conduct, stellt der MS Industrie-Konzern klare und einheitliche Anforderungen an seine Mitarbeiter. Alle Mitarbeiter sind demnach zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet. Dies spiegelt sich darüber hinaus auch in den arbeitsvertraglichen Regelungen wider und wird auch, in der für alle Standorte gültigen Nachhaltigkeitsrichtlinie in Bezug auf die Achtung der Menschenwürde, dem Verbot von Diskriminierung jeglicher Art und dem Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit konkretisiert. Zudem werden Lieferanten mittels entsprechender Regelungen innerhalb der allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der jeweils operativen Tochtergesellschaften des MS Industrie-Konzerns zur Einhaltung entsprechender Standards verpflichtet. Ausgewählte Lieferanten werden zudem im Rahmen von Lieferantenaudits, in denen eine entsprechende Erklärung zur Einhaltung der Menschenrechte vorgesehen ist, auditiert. Insgesamt bezieht die MS Industrie-Gruppe einen wesentlichen Teil ihrer Rohstoffe und Fertigteile, welche in der Produktion genutzt werden, entweder von sogenannten Setzlieferanten oder von international operierenden Konzernen. Im Bereich der Setzlieferanten, welche insbesondere bei Großaufträgen im Geschäftsfeld "Powertrain Technology" zum Tragen kommen, verlässt sich die MS Industrie-Gruppe auf die durch die Endkunden erfolgenden Auditierungen. Sofern Rohstoffe und Fertigteile von international operierenden Konzernen bezogen werden, erfolgt ebenfalls keine zusätzliche Auditierung oder sonstige Prüfung von deren Lieferanten. Eine solche Prüfung wäre seitens des MS Industrie-Konzerns weder logistisch noch personell zu leisten. In diesem Sinne wird auf die entsprechenden "Corporate-Social-Responsibility"-Berichte bzw. nichtfinanziellen Konzernerklärungen der entsprechenden Zulieferer abgestellt. Da es nach aktuellen Erkenntnissen in den vergangenen Jahren zu keinerlei dokumentierten Vorfällen im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte gekommen ist, erhebt die MS Industrie-Gruppe zu diesem Aspekt auch keine Leistungsindikatoren. Sollte es zukünftig zu entsprechenden Vorfällen kommen, sodass die Erhebung solcher Vorfälle im Sinne der Unternehmensführung steuerungsrelevant werden würde, könnten entsprechende Leistungsindikatoren erhoben werden. Bekämpfung von Korruption und Bestechung [ungeprüft] Es ist das gelebte Selbstverständnis des MS Industrie-Konzerns, keinerlei Geschäftspraktiken seitens der eigenen Mitarbeiter zu tolerieren, welche gegen die guten Sitten, gesetzliche Regelungen oder ethische Standards verstoßen. Entsprechende Verpflichtungserklärungen werden sowohl im Rahmen des für alle Mitarbeiter an allen Standorten des MS Industrie-Konzerns gültigen Verhaltenskodex / Code of Conduct als auch im Rahmen entsprechender arbeitsvertraglicher Regelungen festgelegt. Zu diesen nicht tolerierten Geschäftspraktiken gehören jegliche Form von Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung, Untreue, Vetternwirtschaft, Betrug sowie jegliche andere Form unlauterer Geschäftspraktiken bzw. Geschäftsabschlüsse. Der MS Industrie-Konzern verfügt über ein internes Meldewesen ("Whistleblower-Richtlinie"), welches zur effizienteren Aufdeckung und ggfs. Sanktionierung möglicher bzw. tatsächlicher Verstöße gegen den Verhaltenskodex / Code of Conduct der MS Industrie Gruppe, insbesondere auch in Bezug auf Tatbestände der Korruption und Bestechung, beitragen soll. Da es nach aktuellen Erkenntnissen in den vergangenen Jahren zu keinerlei dokumentierten Vorfällen im Hinblick auf Korruption oder Bestechung gekommen ist, erhebt die MS Industrie-Gruppe zu diesem Aspekt auch keine Leistungsindikatoren. Sollte es z.B. aufgrund der Einführung der oben beschriebenen Whistleblower-Richtlinie zukünftig zu entsprechenden Vorfällen kommen, sodass die Erhebung solcher Vorfälle im Sinne der Unternehmensführung steuerungsrelevant werden würde, könnten entsprechende Leistungsindikatoren erhoben werden. 1. e. Berichterstattung über die Forschung und Entwicklung im MS Industrie-Konzern Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden ausschließlich auf Ebene der operativen Tochtergesellschaften/ Teilkonzerne statt. Bei der MS Technologie-Gruppe ("MS") ist die Entwicklungstätigkeit unverändert hoch und auf alle Unternehmensbereiche, schwerpunktmäßig aber nach wie vor auf das Segment Ultraschalltechnik ("Ultrasonic Technology") mit den Bereichen Sondermaschinen, Systeme und Komponenten sowie Serienmaschinen ausgerichtet. In diesem Geschäftsfeld ist der Konzern bestrebt, vorhandene Fügetechniken in Verbindung mit intelligenten Maschinenkonzepten entsprechend den Marktbedürfnissen weiter bzw. neu zu entwickeln. Durch die Neuentwicklung der Ultraschall-Serienmaschine auf "Industrie 4.0-Basis" der Marke "MS SonxTOP" wurde die Entwicklungstätigkeit unter Berücksichtigung der Megatrends weiter ausgeweitet. Mit dieser Entwicklung ist MS der erste Anbieter in diesem Segment mit einer Maschine, welche bei gleichzeitiger Unterstützung des Vertriebs durch ein innovatives Finanzierungs- und Dienstleistungskonzept, wichtige Eigenschaften wie z.B. Konnektivität, intuitive Bedienung ("Android"-Basis), Prozessüberwachung, Servo-Antrieb, Schnellwechselfunktion sowie Zugprüfung beinhaltet. Dadurch entsteht für MS der Zugang zu Märkten, auf denen die Verbindung von Kleinteilen aus Kunststoff gefragt ist, wie z.B. in der Medizintechnik, Spielzeugindustrie, Haushaltsgeräteindustrie, Elektronik etc. Im Geschäftsbereich Komponenten und Systeme liegt der Fokus auf der Neuentwicklung einer Siegeleinheit. Durch das neue Verpackungsgesetz muss die Kunststoffverpackung recyclinggerechter werden. Essentiell wichtig ist es, Integrationswissen und Systemlösungen als Integrationsfähige Module für Produktionsanlagen vorzubereiten. Für alle Bereiche werden fortlaufend Verbesserungen an den Schlüsselkomponenten entwickelt, die den Kundennutzen und auch die Effizienz nachhaltig erhöhen. Dabei werden auch Bereiche außerhalb der Fügetechnik erkundet und die Möglichkeiten neuer Marktsegmente bewertet. Das Segment Antriebstechnik ("Powertrain Technology") mit seiner Kernkompetenz in den Bereichen Automotive-Systeme und Komponenten befindet sich in der Phase des Ausbaus der Bereiche Prozessentwicklung, Prozessoptimierung sowie Betriebsmittelbau. Übergeordnetes Ziel ist es, dem Kunden maßgeschneiderte Lösungen zu Problemstellungen rund um das Thema Motor und Antriebsstrang zu bieten und dem Kunden als kompetenter Partner über den kompletten Produktentstehungsprozess hinweg, vom ersten Konzept bis hin zu abschließenden Tests, zur Seite zu stehen. Neben der Kostenoptimierung und dem Aufzeigen von Verbesserungspotenzialen bei bestehenden Produkten, soll der Kunde auch Neuentwicklungen, im Sinne von speziell auf seine Bedürfnisse zugeschnittenen, fertigungsoptimierten Bauteilen erhalten. Im Betriebsmittelbau liegt der Fokus auf innovativen Montageanlagen als Unterstützung in der Groß- und Kleinserie, sowie Spannkonzepten für die hauseigene Prototypen- und Serienfertigung. Ziele sind höchste Produktqualität und Kundenzufriedenheit durch die kontinuierliche Verbesserung von Prozessen, gesteigerte Automation und die damit einhergehende präventive Fehlervermeidung. Die Tochtergesellschaft Elektromotorenwerk Grünhain GmbH ("EMGR") hat sich neben dem Hauptgeschäft der Modifikation von bestehenden Antriebskonzepten für kundenspezifische Anwendungen auch im Geschäftsjahr 2019 weiterhin in kundenspezifischen Projekten mit mechanischen und elektrischen Anpassungen der Elektromotoren beschäftigt. Die neue Industriebremsenreihe "ZFB" ist vollständig in allen drei Baugrößen in den Markt eingeführt. Zur Erweiterung und Produktpflege des Kernsortimentes der Asynchronmotoren sind im oberen Leistungsbereich Baukastenkomplettierungen der Baugrößen IEC 90 bis 100 umgesetzt worden. Somit werden auch in diesem Leistungsbereich kundenspezifische Projekte in der IE3 Effizienzklasse realisierbar. Für den Traktionsantrieb der Marke "ERZMO" hat EMGR die Entwicklung einer neuen Generation der Ansteuerelektronik fortgeführt. Infolge neuer Projekte auf unterschiedlichen Cargo Fahrzeugplattformen für leichte Drei- und Vierradfahrzeuge sind Modifikationen des magnetischen Kreises der ERZMO Antriebe bezüglich der Drehmomente und des Fahrverhaltens entwickelt worden. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung insgesamt erhöhten sich im Konzern im Geschäftsjahr deutlich von Mio. EUR 3,8 auf Mio. EUR 4,8, davon wurden Mio. EUR 0,7 (Vorjahr: Mio. EUR 0,2) Entwicklungskosten als immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten betrugen im Geschäftsjahr Mio. EUR 0,7 (Vorjahr: Mio. EUR 0,7). 2. Wirtschaftsbericht 2. a. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft hat sich im Gesamtjahr 2019 gemäß Auswertung des "Statistischen Bundesamts, Wiesbaden" vom Januar 2020 mit einem preisbereinigten Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,6 % (gegenüber 1,5 % in 2018) insgesamt erneut als stabil erwiesen. Gestützt wurde das Wachstum im Jahr 2019 vor allem vom Konsum: Die privaten Konsumausgaben waren preisbereinigt um 1,6 % höher als im Vorjahr, die Konsumausgaben des Staates stiegen um 2,5 %. Die privaten und staatlichen Konsumausgaben wuchsen damit stärker als in den beiden Jahren zuvor (Private Konsumausgaben 2017 und 2018 jeweils +1,3 % zum Vorjahr; Konsumausgaben des Staates 2017 +2,4 % und 2018 +1,4 % zum Vorjahr). Auch die Bruttoanlageinvestitionen sind kräftig gestiegen: In Bauten wurde preisbereinigt 3,8 % mehr investiert als ein Jahr zuvor. Besonders stark war der Anstieg im Tiefbau und im Wohnungsbau. Die sonstigen Anlagen, zu denen unter anderem die Investitionen in Forschung und Entwicklung gehören, lagen mit +2,7 % ebenfalls weit über dem Vorjahresniveau. Die Ausrüstungsinvestitionen - darunter fallen hauptsächlich Investitionen in Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge - entwickelten sich dagegen weniger dynamisch und stiegen nur um 0,4 %. Die preisbereinigten Bruttoinvestitionen insgesamt, zu denen neben den Bruttoanlageinvestitionen noch die Vorratsveränderungen (einschließlich des Nettozugangs an Wertsachen) zählen, gingen 2019 im Vorjahresvergleich um 1,7 % zurück. Der merkliche Vorratsabbau ist unter anderem die Folge einer schwachen Industrieproduktion und gestiegener Exporte. Die deutschen Exporte nahmen im Jahresdurchschnitt 2019 weiter zu, aber nicht mehr so stark wie in den Vorjahren: Preisbereinigt exportierte die deutsche Wirtschaft 0,9 % mehr Waren und Dienstleistungen als 2018. Die preisbereinigten Importe stiegen mit +1,9 % stärker. 1 Die gesamtwirtschaftliche Stagnation im vierten Quartal ist 2019 schon ein kleiner Erfolg, wenn man bedenkt, dass die Industrieproduktion allein um 2,3 % schrumpfte. In den USA und Kanada - mit insgesamt rund 26,1 % (Vorjahr: 38,5 %) Anteil am Konzernumsatz in 2019 unverändert einer der wichtigsten Absatzmärkte der MS Industrie AG außerhalb der EU - lag die Wirtschaftsentwicklung mit einem realen BIP-Zuwachs von rund 2,3 % über dem Niveau von Deutschland 2 , auch aufgrund der Tatsache, dass in den USA bei den Unternehmensinvestitionen insbesondere positive Konjunkturerwartungen Kaufanreize auslösten. Gleichzeitig kam es jedoch im zweiten Halbjahr 2019 in den USA zu einem massiven Rückgang der Truck-Verkäufe. In diesem weltwirtschaftlichen Umfeld pendelte der Kurs des US-Dollar zum Euro im Jahresverlauf 2019 zwischen Werten von 1,15 US-Dollar bis 1,09 US-Dollar. Zum Jahresende lag der Eurokurs mit 1,12 US-Dollar leicht niedriger als zu Jahresbeginn mit 1,14 US-Dollar. 1 Quelle: Statistisches Bundesamt, (Destatis) Pressemitteilung 018, vom 15. Januar 2020. 2 Quelle: "BEA" (Bureau of Economic Analyses), Stand: 31. Januar 2020. Die Nachfrageaktivität im Segment Antriebstechnik ("Powertrain Technology") war in Europa mit rund +2,5 % insgesamt leicht wachsend 3 . Die deutschen Maschinen- und Anlagenbauer haben für 2019 eine enttäuschende Bilanz gezogen. Im Vergleich zum Vorjahr steht für das Gesamtjahr ein Minus von real -9 % in den Orderbüchern. Im Dezember verfehlten die Bestellungen das Vorjahresniveau um -7 % im Vergleich zum Vorjahr. Im Inland wurden -5 % weniger Bestellungen verzeichnet, aus dem Ausland kamen -7 % weniger Aufträge. Zusammengefasst war 2019 ein konjunkturell schwieriges Jahr für den deutschen Maschinen- und Anlagenbau. Insbesondere internationale Handelsstreitigkeiten, zunehmender Protektionismus und die Brexit-Unsicherheit sowie der tiefgreifende Strukturwandel in der Automobilindustrie haben zu Unsicherheiten und Investitionszurückhaltung geführt. Das hat in den Orderbüchern deutliche Spuren hinterlassen. Insgesamt verbuchte der deutsche Maschinenbau im Gesamtjahr 2019 ein Minus der Inlandsbestellungen von -9 %, die Auslandsorders gingen ebenfalls um -9 % zurück. Die Auftragseingänge aus den Euro-Ländern zeigten für 2019 ein Minus von-8 %, aus den Nicht-Euro-Ländern kamen -9 % weniger Aufträge. 4 3 Quelle: "ACEA", Commercial vehicle registrations, 23. Januar 2020. 4 Quelle: "VDMA", Maschinenbauer ziehen enttäuschende Bilanz für 2019, 6. Februar 2020. 2. b. Geschäftsverlauf Geschäftsverlauf Konzern Das Geschäftsjahr 2019 war für die MS Industrie-Gruppe aufgrund des Verkaufs eines großen Teiles des bestehenden "Powertrain"-Auftragsbestands, genauer gesagt: der Veräußerung des bestehenden Langfristauftrags zur Fertigung der Ventiltriebsysteme für die "Weltmotor"-Fertigung des Daimler-Konzerns am US-Standort "Webberville" an die Gnutti Carlo-Gruppe (Gnutti Carlo S.p.A., Maclodio / Italien, kurz: "Gnutti") mit Wirkung zum 10. April 2019 erwartungsgemäß durch einen im Vorjahresvergleich deutlich niedrigeren Umsatz geprägt. Dies trifft im Geschäftsjahr 2019 - nach der Teilveräußerung der US-Aktivitäten Anfang April - geografisch gesehen vor allem auf den US-Standort der Gruppe und segmentbezogen auf das Segment "Powertrain" zu. Der deutlich positive Veräußerungserlös in den USA ging im Geschäftsjahr einher mit einer neutralen Entwicklung des EUR-Kurses, die sich im Gegensatz zum Vorjahr kaum auf das positive Jahresergebnis in den USA und damit auf das Konzerngesamtergebnis der Gruppe im Geschäftsjahr auswirkte. Die wesentlichen Eckdaten, der das Geschäftsjahr 2019 ergebnisseitig und liquiditätsmäßig dominierenden Transaktion stellen sich kurz zusammengefasst wie folgt dar: Die 100%ige Tochtergesellschaft MS Powertrain Technologie GmbH, Trossingen, verkaufte mit Kaufvertrag vom 21. März 2019 und mit Wirkung zum 10. April 2019 im Wege eines "share deals" die Fertigung der Ventiltriebsysteme für den "Daimler-Weltmotor" in den USA am Standort Webberville (in 2018: Umsatz knapp Mio. USD 100) mit allen dazugehörenden Maschinen, Umlaufvermögen und Mitarbeitern an die Gnutti Carlo-Gruppe, USA zu einem Kaufpreis von Mio. USD 40, davon Mio. USD 16 verteilt auf drei verzinste Jahresraten bis April 2022; aus dem Verkauf resultiert im Geschäftsjahr ein positives Entkonsolidierungsergebnis in Höhe von insgesamt rund Mio. EUR 21,3 vor Steuern, das in den sonstigen Erträgen ausgewiesen wird. Die Transaktion erfolgte dabei durch Veräußerung sämtlicher Anteile an der MS Industries Inc. einschließlich deren drei Tochtergesellschaften MS Property & Equipment, LLC, MS Precision Components, LLC und MS Industries Administrative, LLC, nachdem zuvor sämtliche für die Ventiltriebfertigung nicht erforderlichen Mitarbeiter, Vermögenswerte und Schulden in der im Konzern verbliebenen MS Plastic Welders, LLC bzw. in den neu gegründeten Gesellschaften MS Technology Inc. und MS Land & Buildings, LLC, gebündelt wurden. Mit dieser strategischen Maßnahme reduzierte sich der Jahresumsatz der MS Industrie-Gruppe kurzfristig um rund Mio. EUR 80 p.a., gleichzeitig sank die Abhängigkeit von dem weltweiten Großkunden Daimler, der selbstverständlich weiterhin in Europa in gewohnter Qualität und Zuverlässigkeit, sowohl im Hinblick auf den "Weltmotor", als auch eine Reihe von anderen Bauteilen und Komponenten im Segment "Powertrain" beliefert wird. Die MS Industrie-Gruppe bleibt jedoch weiterhin in den USA präsent und wird die Geschäftsaktivitäten vor Ort - gerade auch im Zusammenhang mit der Vermarktung der Ultraschall-Schweißmaschinen im gesamten nordamerikanischen Markt - systematisch weiter ausbauen. Hierzu wird ein neuer Standort in den USA gesucht. Die im Januar 2019 erworbene Immobilie in "Webberville" ist langfristig an die Gnutti Carlo-Gruppe, USA vermietet (Summe Mietvolumen über 10 Jahre: Mio. USD 5), wobei bis mindestens Anfang 2021 übergangsweise eine Teilfläche in dem Gebäude in Webberville zurückgemietet wurde. Die Transaktion bedeutet für den Standort "Webberville" vor allem eine langfristige Kontinuität, da die Belieferung des Daimler-Weltmotors in den USA auch über das Jahr 2021 hinaus aus dem Werk "Webberville" erfolgen kann. Nach der Transaktion stehen die MS Industrie-Gruppe und Gnutti mit wechselseitigen Belieferungen von Teilen und Komponenten auch künftig in laufender Verbindung. Diese Lieferungen erfolgen zu Marktkonditionen und ohne Abnahmeverpflichtungen; wir gehen jedoch davon aus, dass das zukünftige Umsatzvolumen für den MS Industrie Konzern bei rund Mio. USD 10. p. a. liegen wird. Die Transaktion stand im Zusammenhang mit der von Vorstand und Aufsichtsrat strategisch angestrebten Risikobalance, sowohl innerhalb eines Geschäftsfelds, als auch zwischen den beiden Segmenten "MS Powertrain Technology" und "MS Ultrasonic Technology". Die durch den Verkauf gewonnene Liquidität soll - nach der 2019 erfolgten Dividendenausschüttung - im Wesentlichen für die Reduktion der Nettoverschuldung einerseits und die Finanzierung von Investitionen und Innovationen sowie internationalen Wachstumsplänen andererseits genutzt werden. In den beiden Hauptsegmenten "Powertrain-Technology", auch kurz: "Powertrain", sowie "Ultrasonic-Technology", auch kurz: "Ultrasonic", verlief die Umsatzentwicklung deshalb sehr unterschiedlich. Die externen Umsätze des Segments "Powertrain" liegen transaktionsbedingt mit rund -25,8 % deutlich unter den Umsätzen des Vorjahres. Die externen Umsätze des Segments "Ultrasonic" liegen mit rund +1,3 % leicht über den Vorjahresumsätzen. Dabei trugen im Geschäftsjahr die Umsätze des Segments "Powertrain" mit einem Anteil von rund 74 % (Vorjahr: 79 %) und die Umsätze des Segments "Ultrasonic" mit einem Anteil von rund 26 % (Vorjahr: 21 %) zum konsolidierten Gruppen-Umsatz bei. Die Auftragsbestände lagen per Ende Dezember 2019 mit insgesamt rund Mio. EUR 83 (Vorjahr Mio. EUR 144) im Segment "Ultrasonic" um rund 30 % unter und im Segment "Powertrain" transaktionsbedingt um rund 21 % unter, insgesamt im Durchschnitt um rund 24 % unter den durchschnittlichen Auftragsbeständen des Vorjahres. Im Geschäftssegment "Powertrain" konnten im Vorjahr weitere Neuaufträge gewonnen werden. Es handelt sich dabei um Teile für die Unternehmen American Axle & Manufacturing Inc. (AAM), ZF, Daimler und Thyssen-Krupp mit Produktionsstart in 2019, welche vorwiegend in Elektro- bzw. Hybridantrieben im PKW-Sektor zum Einsatz kommen. Damit gelingt der MS Industrie-Gruppe einerseits der Einstieg in die neuen Antriebstechnologien exakt innerhalb der Kernkompetenz und sie vergrößert andererseits die Branchen- und Kundendiversifikation. Im April 2019 ist es der MS Industrie-Gruppe im Segment "Powertrain-Technology" gelungen, für die Belieferung von wesentlichen Komponenten des Ventiltriebsystems einer komplett neuen LKW-Motorenplattform einer international aufgestellten LKW-Gruppe nominiert zu werden. Die Einführung des Motors soll ab Mitte 2021 beginnen. Mit dem Erreichen der vollen Stückzahlen über den schrittweisen Einsatz in allen Marken des Kunden bis 2026 erwartet die MS Industrie-Gruppe ein Ziel-Umsatzvolumen in der Spanne von rund Mio. EUR 25 p.a. bis Mio. EUR 30 p.a. Die von der MS Industrie AG gehaltenen restlichen Anteile an der Zehnder Pumpen GmbH, Grünhain-Beierfeld, (19,9 % zum 31. Dezember 2018) wurden im Geschäftsjahr 2019 von der MS Industrie AG zur Gänze verkauft. Aus dem Verkauf ergab sich im Geschäftsjahr im Konzern kein wesentlicher Effekt mehr, da der Gewinn bereits im Vorjahr bei der Anteilsbewertung nach IFRS 9 vorweggenommen wurde. Der Cashflow aus der Transaktion beträgt Mio. EUR 1,2 vor Transaktionskosten. Alle Produktionsstandorte sind nach der im Jahr 2016 erfolgten Fertigstellung des Gebäudes in Trossingen modern eingerichtet und verfügen über ausreichend Kapazitätsreserven, um weiteres organisches Wachstum profitabel bewältigen zu können. Der Großteil der Wachstumsinvestitionen an den verschiedenen Standorten des Konzerns ist mittlerweile abgeschlossen. Das bedeutet, dass der zusätzliche Investitionsbedarf in den kommenden Jahren wesentlich unter dem Durchschnitt der letzten Jahre liegen wird, es sei denn, bisher ungeplante, neue Großaufträge würden erhöhte Investitionen erforderlich machen. Parallel dazu erwarten wir weiterhin eine stetige Steigerung der Auslastung in den einzelnen Fertigungsbereichen. Die rein operative Ertragslage hat sich im Geschäftsjahr 2019 in Bezug auf die wesentlichen Ergebniskennzahlen, insbesondere das Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern und Abschreibungen - EBITDA -, das operative Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern - EBIT -, das Ergebnis vor Steuern - EBT -, das Ergebnis nach Steuern - EAT - sowie das Ergebnis pro Aktie - "EpS" ("Earnings per Share"), bereinigt um Einmaleffekte aus der USA-Transaktion, leider nicht zufriedenstellend entwickelt. Im zweiten Halbjahr 2019 war die Nachfrage sowohl im LKW- als auch im PKW-Bereich deutlich gedämpfter als zu Beginn des Jahres erwartet. Die Umsätze des Konzerns haben sich in 2019 insgesamt noch durchaus zufriedenstellend entwickelt. Der Gesamtumsatz belief sich im Geschäftsjahr 2019 konsolidiert auf rund Mio. EUR 226,4 (Vorjahr Mio. EUR 282,8) und liegt damit im Geschäftsjahr nur knapp unter dem prognostizierten Umsatz von rund Mio. EUR 230 und auch EBITDA (+43,4 %), EBIT (+71,6 %), EBT (+88,6 %), Ergebnis je Aktie (+132,5 %) sowie Rohertragsmarge (+12,7 %-Punkte) und EBIT-Marge (+4,4 %-Punkte) sind zwar wie prognostiziert deutlich gestiegen, jedoch nicht so stark wie erwartet. Dies ist vor allem auf hohe Auslastungsschwankungen und organisatorische Umstrukturierungen zurückzuführen. An den drei deutschen MS-Standorten Trossingen, Spaichingen und Zittau hat sich im Laufe des Jahres 2019 die Ausrüstung an Maschinen weiter deutlich erhöht. Diese positiven Entwicklungen spiegeln sich in den Kennzahlen des Geschäftsjahres jedoch noch nicht durch ein entsprechendes Volumenwachstum wider. Der bereinigte Cashflow aus der Investitionstätigkeit lag 2019 wie prognostiziert in etwa auf dem Niveau des Vorjahres, während der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit aufgrund von Working-Capital-Effekten sogar über den Prognosen lag. Die liquiden Mittel in der Unternehmensgruppe erhöhten sich im Berichtszeitraum von Mio. EUR 2,3 zu Beginn des Geschäftsjahres auf Mio. EUR 9,2 zum 31. Dezember 2019. Der Anstieg um Mio. EUR 6,9 im Geschäftsjahr 2019 ist in erster Linie auf einen positiven Cash Flow aus Investitionstätigkeit aus der "Gnutti"-Verkaufstransaktion zurückzuführen. Bilanziell liegt das Konzerneigenkapital (+17,5 %) entsprechend der Ergebnisentwicklung leicht unter den Prognosen. Zudem fiel die Bilanzverlängerung durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 durch die Annahme längerer Mietlaufzeiten leicht höher aus als erwartet, sodass die Erhöhung der Eigenkapitalquote mit -1,1 %-Punkte nicht erreicht werden konnte. Der Netto-Verschuldungsgrad (-18,0 %-Punkte) hat sich jedoch wie erwartet deutlich verringert. Hinsichtlich der Entwicklung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren wurde im Vorjahresbericht prognostiziert, dass der MS Industrie-Konzern alles unternehmen wird, um weiterhin alle relevanten Umweltnormen zu erfüllen und weiterhin, wie in der Vergangenheit mit Erfolg gehandhabt, versuchen wird, über Personalbindungskonzepte die Fluktuation so gering wie möglich zu halten. Aufgrund der geplanten, moderaten Umsatzentwicklung war 2019 ein weiterer Personalaufbau, insbesondere auch im Fach- und Führungskräftebereich, nicht geplant, jedoch die weitere Beschäftigung einer entsprechenden Anzahl von Leiharbeitnehmern. Aufgrund des, in der Jahresplanung 2019 ursprünglich nicht vorhergesehenen, starken Volumens-Rückgangs wurde im Geschäftsjahr 2019 stattdessen ein deutlicher Personalabbau umgesetzt, auch, um auf die zukünftig zumindest kurzfristig weiter erwarteten Volumens-Schwankungen besser und zeitnäher reagieren zu können. Diese Maßnahmen erfolgen jedoch stets vor dem Hintergrund, einem Facharbeitermangel entgegenzuwirken und zukünftige Führungskräfte gezielt auf anspruchsvolle Aufgaben vorzubereiten. Die laufende, individuelle Fort- und Weiterbildung hat ebenfalls unverändert einen hohen Stellenwert im Konzern. Ebenfalls war geplant, alles dafür zu tun, um die Kundenzufriedenheit mindestens auf dem bestehenden hohen Niveau zu halten und die ohnehin sehr hohe Innovationskraft des Konzerns weiter zu steigern sowie die fortlaufende Lieferfähigkeit in allen Geschäftsfeldern und Produktsparten weiterhin sicherzustellen. Dies alles ist wie geplant umgesetzt worden, die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen erhöhten sich im Konzern im Geschäftsjahr deutlich von Mio. EUR 3,8 auf Mio. EUR 4,8 und liegen damit unverändert auf einem sehr hohen Niveau. Die Lieferfähigkeit war im Berichtsjahr immer gegeben und die Kundenzufriedenheit ist unverändert sehr hoch. Geschäftsverlauf der MS Industrie AG als Einzelgesellschaft Die MS Industrie AG als Einzelgesellschaft, die mit ihren international tätigen, operativen Tochtergesellschaften im Industrie- (MS Technologie-Gruppe und Elektromotorenwerk Grünhain GmbH nebst Tochtergesellschaften) sowie im Dienstleistungssektor operiert, hat im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Ergebnis vor Steuern (EBT) in Höhe von Mio. EUR 10,6 (Vorjahr: Mio. EUR 5,6) erzielt. Auch nach Steuern erzielte die MS Industrie AG 2019 mit Mio. EUR 10,6 (Vorjahr: Mio. EUR 5,0) wie prognostiziert ein deutlich über dem Vorjahr liegendes Jahresergebnis. Diese Entwicklung ist vor allem auf den in Summe deutlich höheren Ergebnisabführungsbetrag der direkten Tochtergesellschaft MS Technologie Group GmbH und dem hierin enthaltenen Gewinn aus der Veräußerung der Anteile an der MS Industries Inc. zurückzuführen. Die dadurch erfolgte Realisierung des künftigen Ertragspotentials der MS Industries Inc. auf Ebene des Organträgers führte zu einer Minderung des beizulegenden Wertes der Anteile an der MS Technologie Group GmbH und machte eine außerplanmäßige Abschreibung der Anteile in Höhe von Mio. EUR 15,7 erforderlich. Die im Vorjahr prognostizierte absolute Erhöhung des Eigenkapitals konnte ebenso erreicht werden. Demgegenüber liegt die Eigenkapitalquote bei um 12,3 % gestiegener Bilanzsumme - entgegen der im Vorjahr prognostizierten Steigerung - mit rund 93 % in etwa auf Vorjahresniveau und auch die Verbindlichkeiten und Rückstellungen konnten mit rund Mio. EUR 5,0 (Vorjahr: Mio. EUR 4,6) nicht weiter verringert werden. Im Einzelnen haben sich die beiden wesentlichen industriellen Tochtergesellschaften/Teilkonzerne wie folgt entwickelt: Die MS Technologie-Gruppe einschließlich ihrer vollkonsolidierten Tochtergesellschaften in Deutschland und in den USA verzeichnete 2019 einen konsolidierten Umsatz in Höhe von Mio. EUR 207 nach Mio. EUR 264 im Vorjahr und erwirtschaftete ein gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegenes, auf Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) ermitteltes Teilkonzernjahresergebnis vor Steuern und Ergebnisabführung in Höhe von Mio. EUR 20,5 (Vorjahr: Mio. EUR 11,4). Im Jahresabschluss weist die MS Technologie Group GmbH ein positives Jahresergebnis nach HGB vor Ergebnisabführung in Höhe von Mio. EUR 30,9 (Vorjahr: Mio. EUR 6,6) aus. Mit einem Umsatz in Höhe von rund Mio. EUR 19 (Vorjahr: Mio. EUR 19) verzeichnet die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH mit ihrer nach wie vor in der Aufbauphase befindlichen bulgarischen Tochtergesellschaft trotz einer erneut abgeschwächten Konjunktur zum Jahresende einen in etwa gleichbleibenden Umsatz im Vergleich zum Vorjahr und schloss das abgelaufene Geschäftsjahr mit einem negativen Jahresergebnis nach HGB vor Verlustübernahme von TEUR - 995 (Vorjahr: Gewinnübernahme TEUR 136) ab. 2. c. Lage des Unternehmens Sämtliche Zahlen sind nach den Vorschriften des HGB ermittelt. Ertragslage Nachfolgend werden die wesentlichen Kennzahlen der Ertragslage der MS Industrie AG als Einzelgesellschaft gegenüber dem Vorjahr dargestellt und erläutert. scroll 1.1. bis 31.12.2019 1.1. bis 31.12.2018 Veränderungen TEUR % TEUR % TEUR % Umsatzerlöse 1.241 100,0 941 100,0 300 31,9 Sonstige betriebliche Erträge 348 28,0 7 0,7 341 >100,0 Materialaufwand 282 22,7 92 9,8 190 >100,0 Personalaufwand 1.770 142,6 1.400 148,8 370 26,4 Übrige betriebliche Aufwendungen und Abschreibungen 1.512 121,8 894 95,0 618 69,1 Ergebnisabführungsverträge (Saldo) 29.805 2.401,7 6.609 702,3 23.196 >100,0 Abschreibungen auf Finanzanlagen 17.840 1.437,6 570 60,6 17.270 >100,0 Betriebsergebnis (EBIT) 9.990 805,0 4.601 488,9 5.389 >100,0 Zinsergebnis 634 51,1 982 104,4 -348 -35,4 Vorsteuerergebnis (EBT) 10.624 856,1 5.583 593,3 5.041 90,3 Ertragsteuern 74 6,0 592 62,9 -518 -87,5 Jahresergebnis (EAT) 10.550 850,1 4.991 530,4 5.559 >100,0 Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten in Höhe von TEUR 303 Erträge aus der Veräußerung der Beteiligung an der Zehnder Pumpen GmbH. Der Materialaufwand, der zur Gänze aus Aufwendungen für bezogene Leistungen besteht (TEUR 282; Vorjahr: TEUR 92), ist im Geschäftsjahr in absoluten Zahlen deutlich gestiegen. Sie resultieren in voller Höhe aus dem Bezug von Beratungsdienstleistungen inklusive Transaktionsberatung "Gnutti" der GCI Management Consulting GmbH, an der die Gesellschaft mit rund 20 % der Anteile beteiligt ist. Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr bei einem Personalstand von durchschnittlich zwei Mitarbeitern (Vorjahr: durchschnittlich zwei Mitarbeiter) plus zwei Vorständen deutlich gestiegen, was vor allem auf die höheren variablen Vorstandsvergütungen für den Vorstand auf Ebene der MS Industrie AG zurückzuführen ist. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in absoluten Zahlen deutlich gestiegen, haben sich jedoch in Relation zu den Umsatzerlösen und den Erträgen aus der Veräußerung und Gewinnübernahme von Beteiligungen unterproportional steigend entwickelt, was wiederum auf zum Teil weiterberechnete Beratungskosten zurückzuführen ist. Das Ergebnis aus Gewinnabführungsverträgen resultiert in Höhe von Mio. EUR 30,9 (Vorjahr: Mio. EUR 6,6) aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der Tochtergesellschaft MS Technologie Group GmbH und in Höhe von Mio. EUR -1,0 (Vorjahr: Mio. EUR +0,1) aus der Verlustübernahme (Vorjahr: Gewinnübernahme) aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH im Rahmen der jeweils im Geschäftsjahr 2012 abgeschlossenen Gewinnabführungsverträge sowie in Höhe von Mio. EUR -0,1 (Vorjahr: Mio. EUR -0,1) aus der Verlustübernahme aus dem im Geschäftsjahr 2016 abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag mit der GCI BridgeCapital GmbH. Im Geschäftsjahr errechnet sich daher ein positives Betriebsergebnis einschließlich vereinnahmter Gewinne bzw. übernommener Verluste aus Tochtergesellschaften (EBIT) in Höhe von Mio. EUR 27,7 (Vorjahr: Mio. EUR 4,6). Das Zinsergebnis beträgt per Saldo TEUR 634 (Vorjahr: TEUR 982) und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um TEUR -348 deutlich reduziert. Dieses Ergebnis resultiert vor allem aus den mit TEUR 600 (Vorjahr: TEUR 955) deutlich gesunkenen Nettozinserträgen aus Ausleihungen und Verrechnungskonten im Konzernverbund. Die Zinsaufwendungen aus Bankdarlehen sind mit TEUR 15 (Vorjahr: TEUR 24) leicht gesunken. Die Position Abschreibungen auf Finanzanlagen enthält im Berichtsjahr außerplanmäßige Abschreibungen auf die niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Werte der Anteile an den verbundenen Unternehmen MS Technologie Group GmbH, München, in Höhe von TEUR 15.680 und Elektromotorenwerk Grünhain GmbH, Grünhain-Beierfeld, in Höhe von TEUR 2.070. Darüber hinaus enthält der Posten in Höhe von TEUR 60 (Vorjahr: TEUR 278) eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert der von der Gesellschaft gehaltenen Anteile (19,9 %) an der Prototech GmbH, Lustenau, Österreich, sowie in Höhe von TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 225) eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert der ausgereichten, langfristigen Darlehen an die Prototech GmbH. Die Position enthält darüber hinaus im Vorjahr in Höhe von TEUR 67 eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert der im Freiverkehr im "Entry Standard" der Deutsche Börse AG, Frankfurt, gehandelten, im Vorjahr zur Gänze abgegangenen, Anteile an der UMT United Mobility Technology AG. Das Vorsteuerergebnis (EBT) hat sich von TEUR 5.583 im Vorjahr auf TEUR 10.624 im aktuellen Geschäftsjahr deutlich erhöht, was vor allem auf die Ergebnisabführung der MS Technologie Group GmbH in 2019 zurückzuführen ist. Nach Ertragsteuern verbleibt ein Jahresüberschuss (EAT) in Höhe von TEUR 10.550 gegenüber einem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 4.991 im Vorjahr. Hauptgrund ist die höhere Ergebnisabführung der MS Technologie Group im Geschäftsjahr aufgrund des Erlöses aus der Veräußerung des bestehenden Langfristauftrags zur Fertigung der Ventiltriebsysteme für die "Weltmotor"-Fertigung des Daimler-Konzerns am US-Standort "Webberville" an die Gnutti Carlo-Gruppe. Die Vorjahresprognose, auch ohne den Veräußerungserlös ein leicht besseres Betriebsergebnis zu erzielen, ist jedoch nicht eingetreten. Finanzlage Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements Die finanzielle Flexibilität zu sichern, hat höchste Priorität in der Finanzierungsstrategie der MS Industrie AG als Einzelgesellschaft. Diese Flexibilität wird erreicht durch eine breite Auswahl von Finanzierungsinstrumenten und durch eine hohe Diversifikation der Investoren. Das Fälligkeitsprofil weist eine Streuung mit einem hohen Anteil von mittel- und langfristigen Finanzierungen auf. Bei der Auswahl der Finanzierungsinstrumente werden Marktkapazität, Investorendiversifikation, Flexibilität, Kreditauflagen und das bestehende Fälligkeitsprofil berücksichtigt. Darstellung und Analyse der Finanzlage Die finanzielle Entwicklung der MS Industrie AG als Einzelgesellschaft stellt sich anhand einer Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) bei indirekter Ermittlung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit im Wesentlichen wie folgt dar: scroll 2019 TEUR Vorjahr TEUR Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 2.631 -860 Cashflow aus der Investitionstätigkeit 1.074 -1.241 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -3.351 -551 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 354 -2.652 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -134 2.518 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 220 -134 Im Vergleich zum Vorjahr verbesserte sich der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit auf TEUR 2.631 (Vorjahr: TEUR -860). Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit resultiert mit TEUR 1.157 im Wesentlichen aus dem Erlös aus dem Verkauf von Beteiligungen und Wertpapieren des Anlagevermögens. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit spiegelt die Netto-Mittelzuflüsse bzw. -abflüsse aus der Dividendenausschüttung aus dem Bilanzgewinn 2018 in 2019 (TEUR -2.692; Vorjahr: TEUR -897), aus Ausgabe und Rückkauf eigener Aktien (TEUR -121; Vorjahr: TEUR 0) dem Rückkauf der privat platzierten Inhaberschuldverschreibungen (TEUR 0; Vorjahr: TEUR -199) sowie aus der Aufnahme und Tilgung von Bankdarlehen (TEUR -536; Vorjahr: TEUR +620) sowie Zinsen (TEUR -2; Vorjahr: TEUR -75) wider. Der Finanzmittelfonds besteht aus den liquiden Mitteln (TEUR 223; Vorjahr: TEUR 9) und den Kontokorrentverbindlichkeiten (TEUR 3; Vorjahr: TEUR 143). Die nicht in Anspruch genommenen, unbefristeten Kontokorrentkreditlinien betragen zum Abschlussstichtag TEUR 668. Im Bedarfsfall kann die MS Industrie AG zudem auch die Liquidität der MS Technologie-Gruppe nutzen. Deren wesentliche Kreditverträge sind so strukturiert, dass die Liquidität dem gesamten MS Industrie-Konzern zur Verfügung gestellt werden kann. Zudem beziehen sich die einzuhaltenden Bilanz- und GuV-Kennzahlen (sog. "Financial Covenants") entsprechend auf den gesamten MS Industrie-Konzern. Vermögenslage Aus der folgenden Darstellung sind die wesentlichen Veränderungen der Vermögenslage der MS Industrie AG als Einzelgesellschaft ersichtlich: scroll AKTIVA 31.12.2019 31.12.2018 Veränderungen TEUR % TEUR % TEUR % Anlagevermögen 38.054 51,3 42.333 64,1 -4.279 -10,1 Umlaufvermögen 36.056 48,7 23.679 35,9 12.377 52,3 Rechnungsabgrenzungsposten 14 0,0 10 0,0 4 40,0 Gesamte Aktiva 74.124 100,0 66.022 100,0 8.102 12,3 scroll PASSIVA 31.12.2019 31.12.2018 Veränderungen TEUR % TEUR % TEUR % Eigenkapital 69.085 93,2 61.319 92,9 7.766 12,7 Latente Steuerverbindlichkeiten 0 0,0 124 0,2 -124 -100,0 Fremdkapital 5.039 6,8 4.579 6,9 460 10,0 Gesamte Passiva 74.124 100,0 66.022 100,0 8.102 12,3 Die Bilanzstruktur unserer Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr - mit Ausnahme der Verlängerung der Bilanzsumme - nicht wesentlich verändert. Das Anlagevermögen ist im Geschäftsjahr um 10,1 % zurückgegangen. Die im Wege der Anteilsveräußerung erfolgte Realisierung des künftigen Ertragspotentials der MS Industries Inc. und der Abführung dieser Gewinne an den Organträger MS Industrie AG machte eine Abschreibung der Anteile an der MS Technologie Group GmbH erforderlich. Mit einem Betrag von TEUR 15.680 lag diese mit TEUR 1.337 leicht über der im Berichtsjahr erfolgten Aufstockung des Beteiligungsansatzes an der MS Technologie Group GmbH von TEUR 14.322 aufgrund einer Forderungseinlage. Zudem wurden die Anteile an der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH um TEUR 2.070 wertberichtigt und 19,9 % der Anteile an der Zehnder Pumpen GmbH, Grünhain-Beierfeld, sind mit einem Buchwert von TEUR 853 abgegangen. Das Umlaufvermögen ist im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 12.377 gestiegen. Hauptgrund ist der Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen aufgrund der Ergebnisabführungen 2019. In Relation zur Bilanzsumme ist der Anteil des Umlaufvermögens von rund 35,9 % auf rund 48,7 % deutlich gestiegen. Die Veränderung des Eigenkapitals gegenüber dem 31. Dezember 2018 resultiert im Wesentlichen aus dem Jahresüberschuss 2019 in Höhe von TEUR 10.550 sowie aus der Ausschüttung der Dividende in Höhe von TEUR 2.692 aus dem Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2018 im Juli 2019 und dem Rückkauf bzw. der Übertragung von in Vorjahren erworbenen eigenen Aktien (TEUR -92). Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Vorjahresvergleich mit rund TEUR 772 (Vorjahr: TEUR 461) vor allem auf Grund von Zuführungen zu Rückstellungen für Vorstandsboni im Geschäftsjahr entsprechend erhöht. Zum Bilanzstichtag existieren Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 769 (Vorjahr: TEUR 1.443) und Verbindlichkeiten aus privat platzierten Anleihen in Höhe von TEUR 1.500 (Vorjahr: TEUR 1.500), wovon sich Anleihen in Höhe von nominal TEUR 200 (Vorjahr: TEUR 200) im Eigenbestand befinden; davon mittel- und langfristig: TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1.500). Absolut ist das Fremdkapital im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Prozentual zur Bilanzsumme hat das Fremdkapital nunmehr einen Anteil von 6,8 % (Vorjahr: 6,9 %). Die Bilanzsumme ist entgegen der ursprünglichen Planung aufgrund der oben beschriebenen Effekte deutlich angestiegen. Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung und zur wirtschaftlichen Lage Das Geschäftsjahr 2019 ist in der MS Industrie AG als Einzelgesellschaft wie bereits das Geschäftsjahr 2018 geprägt durch die Konzentration auf das bestehende Beteiligungsportfolio in den drei Segmenten Antriebstechnik ("Powertrain Technology") und Ultraschalltechnik ("Ultrasonic Technology") sowie Dienstleistungen. Das Jahresergebnis hat sich deutlich erhöht und die Vermögenslage ist unverändert zum Vorjahr mit einer leicht gestiegenen Eigenkapitalquote von 93,2 % (Vorjahr: 92,9 %) geordnet. Auch zum Zeitpunkt der Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts ist die Finanzlage geordnet. Der Geschäftsverlauf des 1. Quartals 2020 verlief bei den Tochtergesellschaften aufgrund der Covid-19 Pandemie aber leider nicht erwartungsgemäß. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses befand sich der Großteil der Mitarbeiter im Konzern in Kurzarbeit. Zu weiteren Details verweisen wir auf die Ausführungen im Prognosebericht. Im Segment Powertrain (PTG) wurden die beiden Werke in Trossingen und Zittau ab dem 23. März auf einen reduzierten Notbetrieb heruntergefahren und entsprechende Kurzarbeitergeldregelungen für den Großteil der Belegschaft in Anspruch genommen; dies war die Folge der seitens Daimler, MAN etc. Corona-bedingt vorübergehenden Werksschließungen. Im Segment Ultraschall (UTG) ist die Geschäfts- und Auftragseingangslage in der PKW-Industrie weiterhin sehr verhalten; in bestimmten Abteilungen werden flexibel Kurzarbeitsmodelle genutzt; der Geschäftsbetrieb ist in der Produktion nicht gestört, allerdings sind nach wie vor alle Vertriebsaktivitäten durch die Corona-Maßnahmen stark behindert. Der kleinere Standort Webberville wurde aufgrund eines Dekrets der Gouverneurin von Michigan für insgesamt sechs Wochen stillgelegt; hieraus wird jedoch ein durchaus verkraftbarer Umsatz- und Ergebnisnachteil für die US-Tochter erwartet, zumal staatliche Zuschüsse durch die US-Regierung im Raum stehen. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die wirtschaftliche Lage der MS Industrie-Gruppe und damit auch der MS Industrie AG zum Bilanzstichtag stabil ist. 2. d. Lage des Konzerns Sämtliche Zahlen sind nach den Vorschiften der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, ermittelt. Ertragslage Hierunter werden die wesentlichen Kennzahlen der Ertragslage unseres Konzerns gegenüber dem Vorjahr dargestellt und erläutert. Zunächst die um Sondereinflüsse aus dem "Teilverkauf Powertrain USA" unbereinigten Kennzahlen. scroll Unbereinigt um Sondereinflüsse: 1.1. bis 31.12.2019 1.1. bis 31.12.2018 Veränderungen TEUR % TEUR % TEUR % Umsatzerlöse 226.400 100,0 282.753 100,0 -56.353 -19,9 Sonstige Erträge 26.411 11,7 4.148 1,5 22.263 536,7 Materialaufwand (inkl. Bestandsveränderungen) 115.017 50,8 150.577 53,3 -35.560 -23,6 Rohertrag 137.794 60,9 136.324 48,2 1.470 1,1 Personalaufwand 69.815 30,8 71.083 25,1 -1.268 -1,8 Sonstiger Aufwand und Wertminderungsergebnis nach IFRS 9 35.309 15,6 42.460 15,0 -7.151 -16,8 Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 32.670 14,4 22.781 8,1 9.889 43,4 Abschreibungen 14.197 6,3 12.017 4,2 2.180 18,1 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBIT) 18.473 8,2 10.764 3,8 7.709 71,6 Finanzergebnis -1.494 -0,7 -1.518 -0,5 24 -1,6 Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 578 0,3 65 0,0 513 789,2 Konzernergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 17.557 7,8 9.311 3,3 8.246 88,6 Ertragsteuern (Aufwand) 859 0,4 2.163 0,8 -1.304 -60,3 Konzernergebnis vor Minderheitsanteilen (EAT) 16.698 7,4 7.148 2,5 9.550 133,6 Anteile anderer Gesellschafter am Konzernergebnis -19 0,0 -42 0,0 23 -54,8 Konzernergebnis nach Minderheitsanteilen (EAT) 16.717 7,4 7.190 2,5 9.527 132,5 In der Berichtsperiode waren vor allem die Ergebniskennzahlen durch positive Sondereinflüsse beeinflusst, deren Auswirkung auf die Kennzahlen im Folgenden dargestellt wird. Der einzige, aber dafür umso signifikantere, ergebnisbeeinflussende "Einmaleffekt" im Geschäftsjahr 2019 war das Entkonsolidierungsergebnis aus dem Verkauf der Fertigung der Ventiltriebsysteme am US-Standort "Webberville" in Höhe von netto Mio. EUR +21,3, abzüglich daraus resultierende Vorstandsboni in Höhe von Mio. EUR -0,8 und Ertragsteuern von Mio. EUR -2,0, ausgehend von einem Bruttoveräußerungserlös von rund Mio. USD 40. Im Geschäftsjahr 2019 lagen die externen Umsätze des Segments "Powertrain" transaktionsbedingt rund 25,3 % unter den Umsätzen des Vorjahres. Die Umsätze des Segments "Ultrasonic" lagen im Geschäftsjahr um rund 0,1 % darüber, das ist ein respektabler Erfolg, da es in diesem Segment im Geschäftsjahr stichtagsbedingt teilweise erneut zur verzögerten Auslieferung an Maschinen kam. Die externen Umsatzerlöse sind - nach einem starken Anstieg um rund 12,8 % im Vorjahr - im Berichtszeitraum wieder deutlich um rund 19,9 % auf rund Mio. EUR 226,4 zurückgegangen. Damit hat sich die Vorjahresprognose eines deutlichen Umsatzrückgangs um rund 18,7 % auf rund Mio. EUR 230,0 fast erfüllt. Dieser deutliche Umsatzrückgang ist vor allem auf das - wie nach der US-Transaktion erwartet - deutlich schwächere US-Geschäft der MS Industrie-Gruppe und hier vor allem des Segments "Powertrain" zurückzuführen. Das im Vorjahr ebenfalls prognostizierte Umsatzwachstum des Subsegments "Powertrain - Elektro" mit damit einhergehendem positiven Jahresergebnis ließ sich leider nicht realisieren. Der Umsatz der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH bewegte sich 2019 in etwa auf Vorjahresniveau. Geographisch zeigten sich bei der Umsatzentwicklung wieder deutliche Unterschiede: Während auf dem nach wie vor umsatzstärksten Markt, dem Inlandsmarkt, nur ein leichter Anstieg des industriellen Umsatzes in Höhe von rund 1,4 % zu verzeichnen war und der Export in die EU, den umsatzmäßig zweitstärksten Auslandsmarkt, im Berichtsjahr einen deutlichen Rückgang um rund -33,2 % verzeichnete, betrug der Umsatzrückgang in der Region Nordamerika/Kanada, dem mit 26,1 % konsolidiertem Umsatzanteil unverändert umsatzstärksten Auslandsmarkt, rund -45,8 %. Die Umsätze enthalten vor allem die Umsatzerlöse der MS Technologie-Gruppe in Höhe von TEUR 207.315 (Vorjahr: TEUR 263.629). Daneben enthalten die Umsätze vor allem die Umsatzerlöse der Elektromotorenwerk Grünhain-Gruppe in Höhe von TEUR 18.937 (Vorjahr: TEUR 18.990). Mit der Umsatzentwicklung des Geschäftsjahres gesamt, wie auch auf Regionen bezogen, sind wir deshalb wieder durchwegs zufrieden. Die operative Entwicklung der verschiedenen Ergebnis-Ebenen liegt aber teilweise noch deutlich unter unseren Vorstellungen. Die sonstigen Erträge enthalten in Höhe von netto Mio. EUR +21,3 das Veräußerungsergebnis aus dem Verkauf der Fertigung der Ventiltriebsysteme für den Daimler-Weltmotor in den USA (siehe oben). Die sonstigen Erträge enthalten darüber hinaus insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und anderen abgegrenzten Verbindlichkeiten sowie andere periodenfremde Erträge in Höhe von insgesamt TEUR 1.589 (Vorjahr: TEUR 1.112). Darüber hinaus sind Wechselkursgewinne der MS Technologie-Gruppe in Höhe von TEUR 806 (Vorjahr: TEUR 999) enthalten. Die Überleitung von den unbereinigten Kennzahlen auf die bereinigten Kennzahlen ergibt sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt: scroll 1.1. bis 31.12.2019 Unbereinigt TEUR Auswirkung Sondereffekte TEUR Bereinigt TEUR Bereinigt % Umsatzerlöse 226.400 0 226.400 100,0 Rohertrag 137.794 -21.334 116.460 51,4 Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 32.670 -20.554 12.116 5,4 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBIT) 18.473 -20.554 -2.081 -0,9 Konzernergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 17.557 -20.554 -2.997 -1,3 Konzernergebnis vor Minderheitsanteilen (EAT) 16.698 -18.547 -1.849 -0,8 Konzernergebnis nach Minderheitsanteilen (EAT) 16.717 -18.547 -1.830 -0,8 Die Veränderung der um die Sondereinflüsse ("Einmaleffekte") bereinigten Kennzahlen ergibt sich deshalb zusammengefasst für die jeweiligen Geschäftsjahre wie folgt, wobei für das Jahr 2018 keine Bereinigungen erforderlich sind: scroll 1.1. bis 31.12.2019 1.1. bis 31.12.2018 Veränderungen, bereinigt Bereinigt TEUR Bereinigt % Bereinigt TEUR Bereinigt % 18 / 19 TEUR 18 / 19 % Umsatzerlöse 226.400 100,0 282.753 100,0 -56.353 -19,9 Rohertrag 116.460 51,4 136.324 48,2 -19.864 -14,6 Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 12.116 5,4 22.781 8,1 - 10.665 -46,8 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBIT) -2.081 -0,9 10.764 3,8 -12.845 -119,3 Konzernergebnis vor Ertragsteuern (EBT) -2.997 -1,3 9.311 3,3 -12.308 -132,2 Konzernergebnis vor Minderheitsanteilen (EAT) -1.849 -0,8 7.148 2,5 -8.997 -125,9 Konzernergebnis nach Minderheitsanteilen (EAT) -1.830 -0,8 7.190 2,5 -9.020 -125,5 Die bereinigte Rohertragsmarge (Umsatzerlöse inklusive Bestandsveränderungen und sonstige Erträge abzüglich Materialaufwand) bezogen auf den Umsatzerlös beträgt im Geschäftsjahr 51,4 % (Vorjahr: 48,2 %). Dies liegt ebenso wie der leichte Rückgang der Materialaufwandsquote auf 50,8 % (Vorjahr: 53,3 %) vor allem im veränderten Produktmix mit höherem Ultraschallanteil bei deutlich gesunkenen Umsatzerlösen nach dem Teilverkauf der US-Fertigung und auch im Segment "Powertrain Technology" kam es im Geschäftsjahr zu Veränderungen im Produktmix (Abnahme materialintensiver Produktgruppen). Der Personalaufwand reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr leicht unterproportional im Vergleich zu der gesunkenen Mitarbeiteranzahl um rund -1,8 %, bei einem um rund -5,7 % niedrigeren durchschnittlichen Personalstand nach Köpfen von 1.154 festangestellten Mitarbeitern (ohne Leiharbeitskräfte und Auszubildende) (Vorjahr: 1.224 Mitarbeiter). Im Geschäftsjahr errechnet sich daher nach deutlich gesunkenen sonstigen Aufwendungen, die um insgesamt Mio. EUR 7,2 auf Mio. EUR 35,3 gesunken sind, ein deutlich gesunkenes, um Einmaleffekte bereinigtes Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern und Abschreibungen sowie Wertberichtigungen (EBITDA) in Höhe von Mio. EUR 12,1 (Vorjahr: Mio. EUR 22,8). Die sonstigen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr um TEUR 7.151 deutlich gesunken, wovon ein Rückgang von TEUR 3.954 auf die Erstanwendung des neuen Leasingbilanzierungsstandards IFRS 16 zurückzuführen ist. Die planmäßigen Abschreibungen sind im Geschäftsjahr von TEUR 12.017 auf TEUR 14.197 um TEUR 2.180 erwartungsgemäß um rund 18,1 % deutlich gestiegen, wozu maßgeblich der Effekt aus der Umstellung der Bilanzierung auf IFRS 16 in Höhe von zusätzlichen Abschreibungen auf Sachanlagen (Nutzungsrechte nach IFRS 16) in Höhe von TEUR 3.387 beigetragen hat. Nach gestiegenen Personalaufwendungen und Abschreibungen sowie deutlich gesunkenen sonstigen Aufwendungen ergibt sich im Geschäftsjahr ein um Einmaleffekte bereinigtes Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) in Höhe von Mio. EUR -2,1 (Vorjahr: Mio. EUR 10,8). Die bereinigte EBIT-Marge, bezogen auf den Umsatzerlös, beträgt im Geschäftsjahr rund -0,9 % (Vorjahr: 3,8%). Die Gründe für die deutlich niedrigere EBIT-Marge liegen, wie oben bereits beschrieben, vor allem in den Kapazitätsschwankungen sowie in Restrukturierungsmaßnahmen in der MS Powertrain Technology-Group. Das Finanzergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr per Saldo um rund 1,6 % verbessert. Der Hauptgrund hierfür ist die niedrigere Nettofinanzverschuldung der Gruppe. Im Finanzergebnis sind Finanzerträge in Höhe von TEUR 1.151 (Vorjahr: TEUR 883) und Finanzaufwendungen in Höhe von TEUR 2.645 (Vorjahr: TEUR 2.401) enthalten. Die Finanzerträge resultieren zum Teil in Höhe von TEUR 280 (Vorjahr: TEUR 366) aus der Marktbewertung von Finanzderivaten, insbesondere aus der Fair-Value-Bewertung von Zinssatzswaps. Die Finanzaufwendungen enthalten Mio. EUR 2,2 Finanzaufwand aus der MS Technologie-Gruppe (Vorjahr: Mio. EUR 1,8). Der Zinsaufwand ist im Geschäftsjahr aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 um TEUR 640 deutlich gestiegen Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen resultiert im Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 528 (Vorjahr: TEUR 212) aus der "at-equity"-Bewertung der Beno Immobilien-Gruppe, Starnberg, in Höhe von TEUR 97 (Vorjahr: TEUR -145) aus der "at-equity"-Bewertung der Shanghai MS soniTEC Co., Ltd., China, sowie in Höhe von TEUR -47 (Vorjahr: TEUR 2) aus der "at-equity"-Bewertung der WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda., Contagem City, Brasilien. Der Konzernjahresüberschuss vor Ertragsteuern (EBT) ist deutlich höher als im Vorjahr und beträgt Mio. EUR 17,6. Im Vorjahr erzielte der Konzern ein Vorsteuerergebnis in Höhe von Mio. EUR 9,3. Der bereinigte Konzernjahresüberschuss vor Ertragsteuern (EBT) ist deutlich niedriger als im Vorjahr und beträgt Mio. EUR -3,0. Das Konzernjahresergebnis nach Minderheitsanteilen (EAT) ist deutlich höher als im Vorjahr und beträgt Mio. EUR 16,7 (Vorjahr: Mio. EUR 7,2). Das bereinigte Konzernjahresergebnis nach Minderheitsanteilen (EAT) ist deutlich niedriger als im Vorjahr und beträgt Mio. EUR -1,8 (Vorjahr: Mio. EUR 7,2). . Das unbereinigte Konzernjahresergebnis je Aktie ist im Vorjahresvergleich von EUR 0,24 je Aktie im Vorjahr auf EUR 0,56 je Aktie im Geschäftsjahr deutlich gestiegen. Das bereinigte Konzernjahresergebnis je Aktie ist im Vorjahresvergleich von EUR 0,24 je Aktie im Vorjahr auf EUR -0,06 je Aktie im Geschäftsjahr deutlich zurückgegangen. Finanzlage Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements Die finanzielle Flexibilität zu sichern hat höchste Priorität in der Finanzierungsstrategie des Konzerns. Diese Flexibilität wird erreicht durch eine breite Auswahl von Finanzierungsinstrumenten und durch eine hohe Diversifikation der Investoren bzw. Finanzinstitute. Das Fälligkeitsprofil der Verbindlichkeiten des Konzerns weist eine breite Streuung der Fälligkeiten mit einem hohen Anteil von mittel- und langfristigen Finanzierungen auf. Bei der Auswahl der Finanzierungsinstrumente werden Marktkapazität, Investorendiversifikation, Flexibilität, Kreditauflagen und das bestehende Fälligkeitsprofil berücksichtigt. Darstellung und Analyse der Finanzlage scroll 2019 TEUR 2018 TEUR Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 6.048 1.132 Cashflow aus der Investitionstätigkeit 6.033 -12.365 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -9.350 5.816 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 2.731 -5.417 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -4.028 1.389 Finanzmittelfonds am Ende der Periode -1.297 -4.028 Der Anstieg des Finanzmittelfonds (liquide Mittel abzüglich Kontokorrentverbindlichkeiten) ist in erster Linie auf die positiven Cashflows aus Investitionstätigkeit und aus betrieblicher Tätigkeit zurückzuführen, die den negativen Cashflow aus Finanzierungstätigkeit kompensieren konnten. In dem gestiegenen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit spiegelt sich vor allem der leichte Working Capital Abbau wider. Im positiven Cashflow aus der Investitionstätigkeit spiegeln sich insbesondere die Einzahlungen aus der Veräußerung des bestehenden Langfristauftrags zur Fertigung der Ventiltriebsysteme für die "Weltmotor"-Fertigung des Daimler-Konzerns am US-Standort "Webberville" an die Gnutti Carlo-Gruppe mit Wirkung zum 10. April 2019 wider. Ein Teil der Investitionen des Geschäftsjahres erfolgte durch zum Investitionszeitpunkt nicht zahlungswirksames Leasing (Mio. EUR 5,7; Vorjahr: Mio. EUR 3,0), sowie Anzahlungen auf eine neue "Rundtakter"-Maschine in Höhe von rund Mio. EUR 3,5 (Vorjahr: Mio. EUR 3,5). Zum 31. Dezember 2019 beträgt der Bestand an liquiden Mitteln Mio. EUR 9,2 (Vorjahr: Mio. EUR 2,3). Zudem stehen freie Kontokorrentkreditlinien in Höhe von Mio. EUR 8,0 (Vorjahr: Mio. EUR 21,6) zur Verfügung und die kurzfristigen Vermögenswerte (Mio. EUR 102,1) übersteigen die kurzfristigen Schulden (Mio. EUR 73,3) zum Bilanzstichtag um Mio. EUR 28,9. Von den zum Abschlussstichtag bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von Mio. EUR 56,5 sind Mio. EUR 42,9 und von den offenen Kreditlinien in Höhe von Mio. EUR 8,0 sind Mio. EUR 1,2 mit sog. "Financial Covenants" versehen. Diesbezüglich verweisen wir auf den Abschnitt "Finanzierungsrisiken" in Kapitel 6. Chancen- und Risikobericht. Vermögenslage Aus der folgenden Darstellung sind die wesentlichen Veränderungen der Vermögenslage des Konzerns ersichtlich: scroll AKTIVA 31.12.2019 31.12.2018 Veränderungen TEUR % TEUR % TEUR % Latente Steueransprüche 62 0,0 208 0,1 -146 -70,2 Übrige langfristige Vermögenswerte 104.839 50,7 74.682 43,6 30.157 40,4 Kurzfristige Vermögenswerte 102.124 49,3 96.180 56,3 5.944 6,2 Gesamte Aktiva 207.025 100,0 171.070 100,0 35.955 21,0 scroll PASSIVA 31.12.2019 31.12.2018 Veränderungen TEUR % TEUR % TEUR % Eigenkapital und Minderheitsanteile 76.745 37,1 65.313 38,2 11.432 17,5 Latente Steuerverbindlichkeiten 145 0,1 1.706 1,0 -1.561 -91,5 Übriges Fremdkapital 130.135 62,8 104.051 60,8 26.084 25,1 Gesamte Passiva 207.025 100,0 171.070 100,0 35.955 21,0 Die langfristigen Vermögenswerte unseres Konzerns sind im Geschäftsjahr um rund 40,4 % gestiegen, und haben sich im Verhältnis zur Bilanzsumme mit rund 50,7 % Anteil (Vorjahr: rund 43,6 %) nicht unwesentlich verändert. Hauptgrund für die Zunahme der langfristigen Vermögenswerte im Geschäftsjahr sind im Wesentlichen die Zugänge an Nutzungsrechten aus der Erstanwendung von IFRS 16 in Höhe von rund Mio. EUR 24,7. Dagegen stehen die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte sowie auf technische Anlagen und Maschinen und auf Nutzungsrechte nach IFRS 16 sowie der Verkauf nicht mehr strategischer Beteiligungen wie z.B. der Zehnder Pumpen GmbH, Grünhain-Beierfeld und die Veräußerung des bestehenden Langfristauftrags zur Fertigung der Ventiltriebsysteme für die "Weltmotor"-Fertigung des Daimler-Konzerns am US-Standort "Webberville". Die leichte Zunahme der kurzfristigen Vermögenswerte um rund 6,2 % beruht bei gestiegenen liquiden Mitteln und leicht niedrigeren Vorratsbeständen vor allem auf der Zunahme der sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte aufgrund der kurzfristigen offenen Forderung in Höhe von Mio. EUR 5,4 aus dem Teilverkauf des US-Geschäfts. Im Verhältnis zum Gesamtvermögen ist der prozentuale Anteil der kurzfristigen Vermögenswerte mit rund 49,3 % Anteil (Vorjahr: rund 56,2 %) zum Ende des Geschäftsjahres leicht zurückgegangen. Das "Net Working Capital" (Vorräte, Vertragsvermögenswerte und Kundenforderungen abzüglich Lieferantenverbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten) beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf Mio. EUR 72,0 (Vorjahr: Mio. EUR 73,2) und ist damit im Vorjahresvergleich um rund 1,5 % zurückgegangen. Das in absoluter Höhe gegenüber dem 31. Dezember 2018 um Mio. EUR 11,4 gestiegene Eigenkapital in Höhe von Mio. EUR 76,7 resultiert im Wesentlichen aus dem Konzerngesamtergebnis in Höhe von Mio. EUR 14,2 abzüglich der Auszahlung der Dividende. Die Eigenkapitalquote im Konzern ist im Vergleich zum 31. Dezember 2018 leicht gesunken und beträgt bei einer um 21,0 % gestiegenen Bilanzsumme zum Bilanzstichtag rund 37,1 % (31. Dezember 2018: 38,2 %). Die gestiegene Bilanzsumme resultiert insbesondere aus den Zugängen an Nutzungsrechten und korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten aus der Erstanwendung von IFRS 16 in Höhe von rund Mio. EUR 24,7. Das übrige Fremdkapital ist im Konzern um rund 25,1 % auf Mio. EUR 130,1 deutlich gestiegen. Trotzdem hat sich die Vorjahresprognose einer Reduzierung des Verschuldungsgrades im Geschäftsjahr bei einer um rund 21,0 % gestiegenen Bilanzsumme bestätigt. Der Nettoverschuldungsgrad (definiert als Nettoverschuldung/Eigenkapital) des Konzerns ist von 79,7 % zum Jahresende 2018 auf nunmehr 61,7 % zum Ende des Geschäftsjahres deutlich gesunken. Hierbei ermittelt sich der Nettoverschuldungsgrad indem man die Schulden, definiert als lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (ausgenommen Derivate und Finanzgarantien) abzüglich Zahlungsmittel und Guthaben bei Kreditinstituten, zum Eigenkapital (Gezeichnetes Kapital und Rücklagen des Konzerns) in Beziehung setzt. Die Minderheitsanteile betragen zum 31. Dezember 2019 TEUR -200 (Vorjahr: TEUR -181). Die Minderheitsanteile entfallen wie im Vorjahr zur Gänze auf das Tochterunternehmen der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH. Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung und zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns Das Geschäftsjahr 2019 war unverändert geprägt durch die Konzentration auf die beiden Geschäftssegmente Antriebsund Ultraschalltechnik ("Powertrain Technology" und "Ultrasonic Technology") und die weiteren Maßnahmen für den Abverkauf der strategisch nicht mehr relevanten Beteiligungen. Die Finanzlage kann Ende des Jahres 2019 und Anfang des Jahres 2020 - bei hohen frei verfügbaren Banklinien - unverändert als geordnet bezeichnet werden. Sämtliche Tochterunternehmen können ihren Zahlungsverpflichtungen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb weiterhin gut nachkommen. Da im Geschäftsjahr wiederum ein positives Konzerngesamtergebnis erzielt werden konnte, ist das Eigenkapital einschließlich der Minderheitsanteile in absoluter Höhe gestiegen. Die Vermögenslage ist weiterhin bei einer leicht gesunkenen Eigenkapitalquote von 37,1 % (Vorjahr: 38,2 %) als geordnet zu bezeichnen. Der operative Geschäftsverlauf des 1. Halbjahres 2020 entwickelte sich bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses 2019 bei allen operativen Tochtergesellschaften aufgrund der Covid-19 Pandemie zwar nicht zufriedenstellend, trotzdem war zum Zeitpunkt der Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts 2019 die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geordnet. Zu den Auswirkungen der Covid 19-Pandemie verweisen wir auf die Ausführungen im Prognosebericht. 3. Übernahmerelevante Angaben (§ 289a Abs. 1 HGB, § 315a Abs. 1 HGB) 3. a. Berichterstattung über die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals der MS Industrie AG (§ 289a Abs. 1 Nr. 1 HGB, § 315a Abs. 1 Nr. 1 HGB) Das Gezeichnete Kapital der MS Industrie AG setzt sich per 31. Dezember 2019 aus 30.000.000 (Vorjahr: 30.000.000) nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zusammen. Die Gesellschaft ist seit dem 29. Mai 2001 börsennotiert; ihre Aktien werden zum Bilanzstichtag im "General Standard" gehandelt. 3. b. Berichterstattung über Stimmrechtsbeschränkungen (§ 289a Abs. 1 Nr. 2 HGB, § 315a Abs. 1 Nr. 2 HGB) Nach § 71b AktG stehen der Gesellschaft aus den 140.889 Stück eigenen Aktien (Stand: 31. Dezember 2019) keine Stimmrechte zu. Sonstige Beschränkungen i.S.v. § 315a Abs. 1 Nr. 2 HGB sind dem Vorstand nicht bekannt. 3. c. Berichterstattung über direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der MS Industrie AG, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten (§ 289a Abs. 1 Nr. 3 HGB, § 315a Abs. 1 Nr. 3 HGB) Nach Maßgabe der von der Gesellschaft erhaltenen Mitteilungen waren zum Abschlussstichtag bzw. zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung die folgenden Personen und Gesellschaften direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der Stimmrechte an der MS Industrie AG beteiligt: • MS ProActive Beteiligungs GmbH & Co. KG, Spaichingen (21,07 %) • MS ProActive Verwaltungs GmbH, Spaichingen (über MS ProActive Beteiligungs GmbH & Co. KG, Spaichingen) (21,07 %) 3. d. Berichterstattung über die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Satzung der MS Industrie AG über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderungen der Satzung (§ 289a Abs. 1 Nr. 6 HGB, § 315a Abs. 1 Nr. 6 HGB) Satzungsänderungen sind nach den §§ 119 Abs. 1 Nr. 5, 133, 179 Abs. 1 und 2 AktG der Hauptversammlung vorbehalten. Nach § 14 der Satzung ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen. Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstandes der MS Industrie AG ergeben sich aus den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 5 der Satzung. Die Satzung der MS Industrie AG enthält folgende Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands: "Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person. Auch dann, wenn das Grundkapital der Gesellschaft den Betrag von EUR 3.000.000 übersteigt, kann der Vorstand aus einer Person bestehen. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und bestimmt im Rahmen von Abs. 1 ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. (...) Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf seiner Zustimmung. Mit den Mitgliedern des Vorstandes sind schriftliche Dienstverträge abzuschließen. Der Aufsichtsrat kann den Abschluss, die Änderung und Kündigung der Dienstverträge einem Aufsichtsratsausschuss übertragen." 3. e. Berichterstattung über die Befugnisse des Vorstands der MS Industrie AG, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen (§ 289a Abs. 1 Nr. 7 HGB, § 315a Abs. 1 Nr. 7 HGB) Der Vorstand ist durch eine Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. Juni 2016 berechtigt, bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister am 1. Juli 2016, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu EUR 6.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen und hierbei das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: (1) im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, soweit dies zur Vermeidung von Spitzenbeträgen erforderlich ist; oder (2) im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung, und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Bei der Berechnung der 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag am Grundkapital abzusetzen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert oder ausgegeben wurden oder auszugeben sind; oder (3) im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, soweit die Kapitalerhöhung zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen, Patenten oder anderen gewerblichen Schutzrechten oder Lizenzrechten oder einer einen Betrieb bildenden Gesamtheit von Wirtschaftsgütern erfolgt. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2016/I festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2016/I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016/I anzupassen. Das Genehmigte Kapital 2016/I der MS Industrie AG beträgt zum Bilanzstichtag damit noch EUR 6.000.000,00 (31. Dezember 2018: EUR 6.000.000,00). Der Vorstand wurde ferner durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2017 ermächtigt, bis zum 27. Juni 2022 eigene Aktien bis zu einem Anteil von 10 % des zur Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von EUR 30.000.000 zu erwerben. Durch den Aktienrückkauf soll die Möglichkeit eröffnet werden, die erworbenen Aktien ganz oder teilweise für Aktienoptionsprogramme für Vorstände, Organe und Mitarbeiter der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen, den Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sowie für die Vermeidung von Bezugsrechtsspitzen einzusetzen. Insgesamt können daher mit Stand der Aufstellung dieses Jahresabschlusses bis zu 3.000.000 Aktien von der Gesellschaft zurückgekauft werden. Zum Bilanzstichtag hält die MS Industrie AG 140.889 Stück eigene Aktien im Bestand, wovon 80.400 Stück in Vorjahren erworben wurden. Für die Angaben zu eigenen Aktien nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG wird gemäß § 315 Abs. 2 HGB auf den Konzernanhang verwiesen. 4. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB [ungeprüft] 4. a. Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" nach § 161 AktG [ungeprüft] Die nach § 161 AktG jährlich vorgeschriebene Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wurde, wie nachfolgend im Originalwortlaut dargestellt, am 24. Oktober 2019 abgegeben. Den Aktionären wurde sie durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger und auf der Internet-Homepage der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht: "Vorstand und Aufsichtsrat der MS Industrie AG, München, erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß der aktuellen Kodex-Fassung vom 7. Februar 2017 (veröffentlicht im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017) seit Abgabe der letzten "Entsprechenserklärung" am 25. Oktober 2018 mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Ausnahmen in vollem Umfang entsprochen wurde: 3.8 Abs. 3 In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden. 3.10, Satz 1 Über die "Corporate Governance" sollen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich berichten ("Corporate Governance Bericht") und diesen Bericht im Zusammenhang mit der "Erklärung zur Unternehmensführung" veröffentlichen. 4.1.3, Satz 2, Satz 3 Er [der Vorstand] soll [...] deren Grundzüge [der angemessenen, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichteten Maßnahmen (Compliance Management System)] offenlegen. Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; ... 4.2.2, Abs. 2, Satz 3 [...] Hierbei soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. 4.2.3, Abs. 2, Satz 3, Satz 4 [...] Variable Vergütungsbestandteile haben grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll. Sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen soll bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile Rechnung getragen werden. [...]. 4.2.5, Abs. 3, Satz 1, Satz 2 Ferner sollen im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden: -die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung, -der Zufluss für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren, -bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr. Für diese Informationen sollen die als Anlage [zum DCGK] beigefügten Mustertabellen verwandt werden. 5.1.2, Abs. 1, Satz 2, Satz 4 [...] Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt ("Diversity") achten. [...] Er soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen. 5.1.2, Abs. 2, Satz 3 [...] Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder soll festgelegt werden. 5.3.1 Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. 5.3.2 Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich - soweit kein anderer Ausschuss damit betraut ist - insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, sowie der Compliance, befasst. Der Prüfungsausschuss legt dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, die in den Fällen der Ausschreibung des Prüfungsmandats mindestens zwei Kandidaten umfasst. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich darüber hinaus mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. [...]. 5.3.3 Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt. 5.4.1, Abs. 2 Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt ("Diversity") angemessen berücksichtigen. 5.4.1, Abs. 4 Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll im "Corporate Governance Bericht" veröffentlicht werden. Dieser soll auch über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder informieren. 5.4.1, Abs. 5, Satz 2 [...] Dem Kandidatenvorschlag [des Aufsichtsrats zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder] soll ein Lebenslauf beigefügt werden, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt; dieser soll durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzt und für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden. 5.4.3, Satz 3 Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz sollen den Aktionären bekannt gegeben werden. 5.4.6, Abs. 2, Satz 2 [...] Wird den Aufsichtsratsmitgliedern eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt, soll sie auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein. 7.1.2 [...] Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein. Den aktuellen Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" soll künftig mit Ausnahme folgender Punkte entsprochen werden: 3.8, Abs. 3 In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden. Begründung: Die Vereinbarung eines Selbstbehalts ist nach Auffassung der Gesellschaft nicht geplant, da sie nicht geeignet ist, die hohe Motivation sowie das hohe Verantwortungsbewusstsein zu verbessern, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. 3.10, Satz 1 Über die "Corporate Governance" sollen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich berichten ("Corporate Governance Bericht") und diesen Bericht im Zusammenhang mit der "Erklärung zur Unternehmensführung" veröffentlichen. Begründung: Die jeweils aktuelle Fassung der "Entsprechenserklärung" zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" wird regelmäßig auf den Internetseiten der Gesellschaft unter der folgenden Internet-Adresse: www.ms-industrie.de/cms/de/home_ms-industrie_ag/investor_relations/corporate_governance/ öffentlich zugänglich gemacht. Abweichungen zu den Empfehlungen der Regierungskommission in der Fassung vom 7. Februar 2017 wurden zuletzt in der "Entsprechenserklärung" vom 25. Oktober 2018 dargelegt und veröffentlicht. Zusätzlich wird im Anhang zum Jahresabschluss der Gesellschaft sowie im Konzernabschluss jährlich auf die fristgemäße Abgabe der "Entsprechenserklärung" verwiesen, die spätestens seit dem Jahresabschluss 2009 auch Bestandteil der sogenannten "Erklärung zur Unternehmensführung" nach § 289 f HGB ist. 4.1.3, Satz 2, Satz 3 Er [der Vorstand] soll [...] deren Grundzüge [der angemessenen, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichteten Maßnahmen (Compliance Management System)] offenlegen. Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; ... Begründung: Eine Offenlegung der Grundzüge des Compliance Management Systems erscheint der Gesellschaft nicht sachgerecht, da sie Personen(-gruppen) oder Organisationen mit unlauteren, gesetzwidrigen oder kriminellen Absichten Hintertüren für dessen Umgehung öffnen könnte. Die Installierung eines sog. "Whistleblower"- Systems wiederum erscheint der Gesellschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sachgerecht, da sie einerseits für einen mittelständischen Konzern mit einem zu hohen Umsetzungsaufwand behaftet wäre und andererseits nach Meinung von Vorstand und Aufsichtsrat zu einer "Kultur des Misstrauens" im Unternehmen führen könnte. 4.2.2, Abs. 2, Satz 3 [...] Hierbei soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. Begründung: Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die gegenwärtige, seit 1. Januar 2018 gültige Vorstandsvergütungsstruktur der gegenwärtigen Struktur der Gesellschaft und ihrer geplanten Entwicklung angemessen ist. Die Verantwortlichkeiten der einzelnen Mitglieder des Vorstands, die persönliche Leistung, die wirtschaftliche Situation und die Leistung des Konzerns und das Vergütungsniveau vergleichbarer Unternehmen werden als geeignetere und aussagekräftigere Maßstäbe für die Ermittlung der Vergütungshöhe angesehen. 4.2.3, Abs. 2, Satz 3, Satz 4 [...] Variable Vergütungsbestandteile haben grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll. Sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen soll bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile Rechnung getragen werden. [...]. Begründung: Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die gegenwärtige, seit 1. Januar 2018 gültige Vorstandsvergütungsstruktur der gegenwärtigen Struktur der Gesellschaft und ihrer geplanten Entwicklung angemessen ist. Eine Information der Aktionäre erfolgt über den gesetzlich vorgeschriebenen "Vergütungsbericht" im Jahresfinanzbericht. 4.2.5, Abs. 3, Satz 1, Satz 2 Ferner sollen im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden: -die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung, -der Zufluss für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren, -bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr. Für diese Informationen sollen die als Anlage [zum DCGK] beigefügten Mustertabellen verwandt werden. Begründung: Aufsichtsrat und Vorstand sind der Ansicht, dass die im Handelsgesetzbuch für Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben zur Organvergütung im Anhang des Jahresabschlusses und im Lagebericht zur Information der Aktionäre und der Öffentlichkeit angemessen sind. Die Information für die Aktionäre erfolgt über den gesetzlich vorgeschriebenen "Vergütungsbericht" sowie die Angaben im Anhang zum Jahresfinanzbericht. Darüber hinausgehende Informationen machen aus Sicht des Aufsichtsrats und des Vorstands die Entscheidungen des Aufsichtsrats nicht transparenter und dienen auch nicht der Erhöhung der Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen für den Aufsichtsrat und für die breite Öffentlichkeit. 5.1.2, Abs. 1, Satz 2, Satz 4 [...] Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt ("Diversity") achten. [...] Er soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen. Begründung: Der Vorstand der MS Industrie AG besteht unverändert nur aus zwei Mitgliedern und weist trotz seiner unternehmerischen Erfahrung ein vergleichsweise niedriges Durchschnittsalter auf. Zum momentanen Zeitpunkt scheinen dem Aufsichtsrat und der Gesellschaft die spezielle Berücksichtigung von "Diversity" und eine langfristige Nachfolgeplanung nicht erforderlich zu sein. Aufsichtsrat und Vorstand begrüßen jedoch ausdrücklich alle Bestrebungen, die einer geschlechterbezogenen wie auch jeder anderen Form von Diskriminierung entgegenwirken und die Vielfalt ("Diversity") angemessen fördern. Bei der Besetzung der Positionen von Vorstandsmitgliedern legt der Aufsichtsrat allein Wert auf die besondere Kompetenz und Qualifikation. Weitere Eigenschaften wie das Geschlecht, ethnische oder vergleichbare nationale Zugehörigkeit waren und sind für diese Entscheidung deshalb ohne Bedeutung. 5.1.2, Abs. 2, Satz 3 [...] Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder soll festgelegt werden. Begründung: Der vergleichsweise niedrige Altersdurchschnitt des aktuell bestellten Vorstands und die aktuellen Fachdiskussionen hierzu machen deutlich, dass Altersgrenzen für Vorstandsmitglieder per se keinen Nutzen für ein Unternehmen stiften, da die Fähigkeit, das Unternehmen erfolgreich zu führen, nicht generell bei Erreichen eines bestimmten Alters entfällt. Insbesondere auch angesichts der demografischen Entwicklung stehen Altersgrenzen daher im Widerspruch zu dem generellen Interesse der Gesellschaft, ihre Organe bestmöglich zu besetzen. Eine starre Altersgrenze könnte sich auch diskriminierend auswirken. Die Gesellschaft erachtet diese Empfehlung des Kodex daher nicht für sinnvoll. Mit Blick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. April 2012 (Aktenzeichen II ZR 163/10) zur Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, das ein Altersdiskriminierungsverbot enthält, auf einen GmbH-Geschäftsführer sehen wir im Übrigen auch rechtliche Unsicherheiten bei der Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder. 5.3.1 Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. Begründung: Der Aufsichtsrat der MS Industrie AG besteht derzeit unverändert nur aus drei Mitgliedern. Die Bildung von Ausschüssen wird bei dieser Größenordnung vom Aufsichtsrat daher nicht als sinnvoll erachtet. 5.3.2 Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich - soweit kein anderer Ausschuss damit betraut ist - insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, sowie der Compliance, befasst. Der Prüfungsausschuss legt dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, die in den Fällen der Ausschreibung des Prüfungsmandats mindestens zwei Kandidaten umfasst. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich darüber hinaus mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. [...]. Begründung: Siehe 5.3.1. Fragen der Rechnungslegung, des Risiko-Management-Systems sowie die Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte, der "Key Audit Matters", die Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie von ihm zusätzlich erbrachter Leistungen, die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer und Fragen der Honorarvereinbarung sollen weiterhin dem Gesamtorgan vorbehalten bleiben. Um ihrer Verantwortung für diese wesentlichen Aufgaben gerecht zu werden, beabsichtigen die Mitglieder des Aufsichtsrats auch künftig hieran unmittelbar mitzuwirken. Neben der jährlich stattfindenden Bilanzsitzung von Vorstand und Aufsichtsrat in Gegenwart der Wirtschaftsprüfer, auf der die Abschlüsse des Konzerns und der Aktiengesellschaft eingehend erörtert werden, besteht für alle Aufsichtsratsmitglieder die Möglichkeit, sich zuvor intensiv über Prüfungsinhalte und -ergebnisse zu informieren und sowohl Fragen zu stellen als auch Anregungen zu geben. Es wird aber darauf geachtet, dass mindestens ein Aufsichtsratsmitglied über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen, internen Kontrollverfahren und Compliance verfügt. 5.3.3 Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt. Begründung: Siehe 5.3.1. Aufgrund der derzeitigen Größe des Aufsichtsrats halten Vorstand und Aufsichtsrat die Einrichtung eines Nominierungsausschusses für nicht erforderlich. 5.4.1, Abs. 2 Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt ("Diversity") angemessen berücksichtigen. Begründung: Siehe insbesondere 5.1.2, Abs. 1, 5.1.2, Abs. 2 und 5.3.1. Ein im Vorhinein fixiertes Kompetenzprofil und eine im Vorhinein fixierte Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat erscheint der Gesellschaft nicht sachgerecht. Ankeraktionäre können z.B. ein legitimes Interesse an personeller Kontinuität in der Besetzung des Aufsichtsrats haben. Der Aufsichtsrat ist zudem der Ansicht, dass eine längere Zugehörigkeit einzelner Aufsichtsratsmitglieder im Einzelfall im Interesse des Unternehmens und der jeweils Wahlberechtigten liegen kann, was durch eine pauschale Regelgrenze nicht berücksichtigt würde. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats muss sich am Unternehmensinteresse ausrichten und die effektive Überwachung und Beratung des Vorstands gewährleisten. Folglich kommt es grundsätzlich und vorrangig auf die Qualifikation des Einzelnen an. Der Aufsichtsrat wird bei der Beratung seiner Vorschläge an die zuständigen Wahlgremien die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte und die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Kodex-Nummer 5.4.2 berücksichtigen. Um im Unternehmensinteresse die Auswahl geeigneter Kandidaten nicht pauschal einzuschränken, beschränkt sich der Aufsichtsrat dabei aber auf die Verfolgung von Mindestzielgrößen für den Anteil von weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern und verzichtet insbesondere auf eine Altersgrenze und auf eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer. 5.4.1, Abs. 4 Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll im "Corporate Governance Bericht" veröffentlicht werden. Dieser soll auch über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder informieren. Begründung: Siehe insbesondere 5.4.1, Abs. 2. Im Übrigen ist die Hauptversammlung aufgrund der aktienrechtlichen Kompetenzordnung bei den Wahlen zum Aufsichtsrat weder an die vom Aufsichtsrat benannten Besetzungsziele noch an die von ihm unterbreiteten Wahlvorschläge gebunden. 5.4.1, Abs. 5, Satz 2 [...] Dem Kandidatenvorschlag [des Aufsichtsrats zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder] soll ein Lebenslauf beigefügt werden, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt; dieser soll durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzt und für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden. Begründung: Dem Kandidatenvorschlag [des Aufsichtsrats zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder] wird ein Lebenslauf beigefügt, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt; dieser wird durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzt. Eine jährliche Aktualisierung und permanente Veröffentlichung der Lebensläufe aller Aufsichtsratsmitglieder sowie einer Übersicht über alle "wesentlichen Tätigkeiten" neben dem Aufsichtsratsmandat auf der Webseite des Unternehmens ist nach Ansicht der Gesellschaft aber nicht sachgerecht, zumal die weiteren Aufsichtsratsmandate der Aufsichtsratsmitglieder bereits jährlich im Jahres- und im Konzernabschluss veröffentlicht werden. 5.4.3, Satz 3 Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz sollen den Aktionären bekannt gegeben werden. Begründung: Diese Empfehlung entspricht nicht der im Aktiengesetz festgelegten Kompetenzverteilung; die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden obliegt nach dem Gesetz allein dem Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann die Eignung der Kandidaten auch am besten einschätzen. Eine vorherige Bekanntgabe der Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz ist nach Ansicht der Gesellschaft insbesondere vor diesem Hintergrund nicht sachgerecht. 5.4.6, Abs. 2, Satz 2 [...] Wird den Aufsichtsratsmitgliedern eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt, soll sie auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein. Begründung: Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass mit der gegenwärtigen, seit 1. Januar 2010 gültigen Aufsichtsratsvergütungsstruktur die Verantwortung des Aufsichtsrats für die Unternehmensentwicklung angemessen zum Ausdruck kommt.. Die Vergütung der Aufsichtsräte beinhaltet einen variablen bzw. erfolgsabhängigen Bestandteil, der sich nach dem Ergebnis nach Steuern des Konzerns im abgelaufenen Geschäftsjahr richtet. Die Ertragskraft ist maßgeblich für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens. Dies soll sich bei der Bemessung der Vergütung widerspiegeln. Eine Information der Aktionäre erfolgt über den ausführlichen, gesetzeskonformen, Vergütungsbericht im Jahresfinanzbericht. 7.1.2 [...] Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein. Begründung: Die Gesellschaft ist seit Veröffentlichung ihrer letzten "Corporate Governance Entsprechenserklärung" am 25. Oktober 2018 allen gesetzlichen Veröffentlichungspflichten für kapitalmarktorientierte Unternehmen innerhalb der seit Umsetzung des "TUG" ("Transparenzrichtlinienüberleitungsgesetz") im Jahre 2007 für mittelständische Unternehmen ohnehin knapp bemessenen, gesetzlichen Veröffentlichungsfristen nachgekommen. Aufgrund der erforderlichen zeitlichen Abläufe für eine sorgfältige Erstellung von (IFRS-)Abschlüssen und Unternehmensberichten können frühzeitigere Veröffentlichungstermine derzeit noch nicht verbindlich dargestellt werden. Die Gesellschaft ist aber unverändert bemüht, den für die Veröffentlichung von Konzernabschlüssen und Zwischenberichten benötigten Zeitraum auf ein unbedingt notwendiges Minimum zu verkürzen." 4. b. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat (§ 289f Abs. 2 Nr. 3 HGB und § 315d HGB) [ungeprüft] Nach § 5 der Satzung der MS Industrie AG bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll (laut Satzung mindestens ein Mitglied), ob es einen Vorsitzenden geben soll, benennt diese und beschließt, ob ein stellvertretender Vorsitzender bestellt werden soll. Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen, die einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte enthält. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf seiner Zustimmung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats entscheidet, ob die Vorstandsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilnehmen sollen. Schließlich gibt sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung. Seit dem Börsengang 2001 hat sich ein aus zwei Mitgliedern bestehender Vorstand bewährt. Der Vorstand nimmt in der Regel an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, soweit der Aufsichtsrat nicht etwas anderes bestimmt, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. In Abstimmung mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden werden die Agenda-Punkte den Mitgliedern des Aufsichtsrats in der Regel zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich mitgeteilt, eine ausführliche schriftliche Unterlage erhält der Aufsichtsrat vor oder in seiner Sitzung. Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird nur in besonderen Fällen Gebrauch gemacht. Der Aufsichtsrat der MS Industrie AG besteht unverändert aus drei Mitgliedern; Ausschüsse wurden keine gebildet. Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 regelmäßig überwacht, kontrolliert und beratend begleitet. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand der MS Industrie AG hat den Aufsichtsrat während des Berichtszeitraumes vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 laufend, sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über die Lage und Geschäftsentwicklung des Unternehmens und des Konzerns sowie die Entwicklung der Ertragslage und der Liquidität einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements unterrichtet. Grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik haben der Vorstand und der Aufsichtsrat in gemeinsamen Sitzungen eingehend erörtert. Abweichungen bei den einzelnen Tochtergesellschaften im jeweiligen Geschäftsverlauf, von den jeweiligen Jahresplanungen und Zielen, wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und mit dem Aufsichtsrat diskutiert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und insbesondere der Vorsitzende standen auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und wurden über die Entwicklung der Geschäftslage der Gesellschaft und des Konzerns und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Der Aufsichtsrat erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrates schriftlich in seinem Bericht an die Aktionäre sowie ergänzend der Aufsichtsratsvorsitzende mündlich vor der Hauptversammlung. 4. c. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken (§ 289f Abs. 2 Nr. 2 HGB und § 315d HGB) [ungeprüft] Die Strukturen der Unternehmensleitung und -überwachung der MS Industrie AG sowie des MS Industrie Konzerns stellen sich wie folgt dar: Aktionäre und Hauptversammlung Unsere Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr. Die ordentliche jährliche Hauptversammlung der MS Industrie AG findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (unter anderem: Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Änderung der Satzung, Bilanzgewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen). Aufsichtsrat Die zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der Beratung und Überwachung des Vorstands. Der Aufsichtsrat der MS Industrie AG besteht derzeit aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2010 eine Geschäftsordnung gegeben. Bei Abstimmung zählt im Falle eines Gleichstands die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden doppelt. Ausnahmen sind Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsordnung von Aufsichtsrat oder Vorstand. Hinsichtlich dieser Willenserklärungen ist Einstimmigkeit der Stimmabgabe des Aufsichtsrates erforderlich. Vorstand Der Vorstand - als Leitungsorgan der Aktiengesellschaft - führt die Geschäfte des Unternehmens und des Konzerns und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das Interesse und die geschäftspolitischen Grundsätze des Unternehmens und des Konzerns gebunden. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung des Unternehmens und des Konzerns, die Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken. Der Vorstand ist seit Oktober 2010 an eine Geschäftsordnung gebunden, die ihm vom Aufsichtsrat vorgegeben ist. Transparenz Eine einheitliche, umfassende und zeitnahe Information hat bei der MS Industrie AG und für den MS Industrie Konzern einen hohen Stellenwert. Die externe Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse der MS Industrie AG und des MS Industrie Konzerns erfolgt im Geschäftsbericht, im Halbjahresbericht und in den freiwilligen Quartalsmitteilungen. Des Weiteren werden Informationen über Pressemitteilungen ("Corporate News") beziehungsweise "Ad-hoc"-Meldungen veröffentlicht. Alle Meldungen und Mitteilungen sind im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter "Investor Relations" einsehbar. Die MS Industrie AG hat das vorgeschriebene Insiderverzeichnis gemäß Artikel 18 "Marktmissbrauchsverordnung" angelegt. Die betreffenden Personen wurden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen informiert. Rechnungslegung und Abschlussprüfung Der Jahresabschluss wird nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der Konzernabschluss seit dem Geschäftsjahr 2000 nach den jeweils aktuell gültigen IFRS-Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Außerdem wird der zusammengefasste Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Nach Aufstellung durch den Vorstand werden der Jahres- und der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht vom Abschlussprüfer geprüft und diese Abschlüsse sowie die Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers vom Aufsichtsrat geprüft und gebilligt. Der Jahresfinanzbericht wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen für kapitalmarktorientierte Unternehmen innerhalb von vier Monaten nach dem Geschäftsjahresende veröffentlicht. Der Abschlussprüfer berichtet über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung ergeben, an den Aufsichtsratsvorsitzenden oder an den gesamten Aufsichtsrat. Steuerungsgrößen und Kontrollsystem In der MS Industrie AG und im MS Industrie-Konzern sind die strategischen Ziele mit wertorientierten Kennzahlen hinterlegt. Die wichtigsten Größen sind im Abschnitt 1. b. dargestellt. Der Konzern unterhält keine eigene Revisionsabteilung. Innerhalb der jeweiligen Geschäftsbereiche wird die reguläre Kontrollfunktion vor allem durch die jeweiligen Controlling-Abteilungen der Geschäftsbereiche übernommen. 4. d. Festlegungen im Zusammenhang mit der Frauenförderung (§ 289f Abs. 2 Nr. 4 HGB und § 315d HGB) [ungeprüft] Der Aufsichtsrat der MS Industrie AG hat mit Beschluss vom 21. September 2015 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand eine Zielgröße von jeweils mindestens 30 % festgelegt. Die Zielgrößen sollten für Vorstand und Aufsichtsrat getrennt bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden. Nachdem vor dem 1. Januar 2016 bestehende Aufsichtsratsmandate bis zum Ende der Laufzeit (das heißt bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr der Gesellschaft entscheidet) unberührt bleiben, war die Einhaltung der vorstehend genannten Frist für den Aufsichtsrat von vorne herein unwahrscheinlich. Der Vorstand der MS Industrie AG hat am 21. September 2015 zudem folgenden Beschluss gefasst: Der Vorstand der MS Industrie AG ist der Auffassung, dass keine Führungsebenen unterhalb des Vorstandes der Gesellschaft bestehen. Die Gesellschaft fungiert als reine Holdinggesellschaft und verfügt neben den Vorstandsmitgliedern nur über eine geringe Anzahl von Mitarbeitern, die hauptsächlich im administrativen Bereich tätig sind. Die Führungsebenen unterhalb des Vorstands im MS Industrie Konzern stellen daher bereits die Geschäftsführungen der operativen Tochtergesellschaften dar. Sollten bei der Gesellschaft zukünftig Führungsebenen eingerichtet werden, legt der Vorstand der Gesellschaft eine Zielgröße von 10 % für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes fest. Diese Zielgrößen sollen bereits mit einer möglichen Einführung von Führungsebenen erreicht werden. 4. e. Diversitätsstrategie (§ 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB und § 315d HGB) [ungeprüft] Der Vorstand der MS Industrie AG besteht unverändert nur aus zwei Mitgliedern und weist trotz seiner unternehmerischen Erfahrung ein vergleichsweise niedriges Durchschnittsalter auf. Zum momentanen Zeitpunkt scheinen dem Aufsichtsrat und der Gesellschaft die spezielle Berücksichtigung von "Diversität" und eine langfristige Nachfolgeplanung nicht erforderlich zu sein. Aufsichtsrat und Vorstand begrüßen jedoch ausdrücklich alle Bestrebungen, die einer geschlechterbezogenen wie auch jeder anderen Form von Diskriminierung entgegenwirken und die Vielfalt ("Diversität") angemessen fördern. Bei der Besetzung der Positionen von Vorstandsmitgliedern legt der Aufsichtsrat allein Wert auf die besondere Kompetenz und Qualifikation. Weitere Eigenschaften wie das Geschlecht, ethnische, oder vergleichbare nationale Zugehörigkeit waren und sind für diese Entscheidung deshalb ohne Bedeutung. Der vergleichsweise niedrige Altersdurchschnitt des aktuell bestellten Vorstands und die aktuellen Fachdiskussionen hierzu machen deutlich, dass Altersgrenzen für Vorstandsmitglieder "per se" keinen Nutzen für ein Unternehmen stiften, da die Fähigkeit, ein Unternehmen erfolgreich zu führen, nicht generell bei Erreichen eines bestimmten Alters entfällt. Insbesondere auch angesichts der demografischen Entwicklung, stehen Altersgrenzen daher im Widerspruch zu dem generellen Interesse der Gesellschaft, ihre Organe bestmöglich zu besetzen. Eine starre Altersgrenze könnte sich auch diskriminierend auswirken. Die Gesellschaft erachtet diese Empfehlung des "Deutschen Corporate Governance Kodex" in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 daher nicht für sinnvoll. Mit Blick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. April 2012 (Aktenzeichen II ZR 163/10) zur Anwendung des "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes", das ein Altersdiskriminierungsverbot enthält, auf einen GmbH-Geschäftsführer, sehen wir im Übrigen auch rechtliche Unsicherheiten bei der Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder. Ein im Vorhinein fixiertes Kompetenzprofil und eine im Vorhinein fixierte Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat erscheint der Gesellschaft ebenfalls nicht sachgerecht. Ankeraktionäre können z.B. ein legitimes Interesse an personeller Kontinuität in der Besetzung des Aufsichtsrats haben. Der Aufsichtsrat und der Vorstand sind zudem der Ansicht, dass eine längere Zugehörigkeit einzelner Aufsichtsratsmitglieder im Einzelfall im Interesse des Unternehmens und der jeweils Wahlberechtigten liegen kann, was durch eine pauschale Regelgrenze nicht berücksichtigt würde. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats muss sich am Unternehmensinteresse ausrichten und die effektive Überwachung und Beratung des Vorstands gewährleisten. Folglich kommt es grundsätzlich und vorrangig auf die Qualifikation des Einzelnen an. Der Aufsichtsrat wird bei der Beratung seiner Vorschläge an die zuständigen Wahlgremien die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte und die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigen. Um im Unternehmensinteresse die Auswahl geeigneter Kandidaten nicht pauschal einzuschränken, beschränkt sich der Aufsichtsrat dabei aber auf die Verfolgung von Mindestzielgrößen für den Anteil von weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern und verzichtet insbesondere auf eine Altersgrenze und auf eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer. 5. Berichterstattung über die Grundzüge des Vergütungssystems der MS Industrie AG für den Vorstand und den Aufsichtsrat (§ 289a Abs. 2 HGB und § 315a Abs. 2 HGB) Die beiden Vorstände der MS Industrie AG, Herr Dr. Andreas Aufschnaiter und Herr Armin Distel, erhielten im Geschäftsjahr 2019 jeweils ein Fixgehalt in gleicher Höhe. Auf Ebene der MS Industrie AG besteht darüber hinaus Anspruch auf einen erfolgsabhängigen Bonus (Tantieme), dessen Höhe bei beiden Vorständen vom Konzernnachsteuerergebnis ("EAT") abhängig ist (Tantieme 1). Die Tantieme 1 kann nicht negativ werden und ist nicht auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der Aufsichtsrat ist darüber hinaus frei, besondere Leistungen des Vorstands nach vom Aufsichtsrat einstimmig im Voraus festzulegenden, objektiven Kriterien (z.B. überdurchschnittliche Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft, Überschreitung des internen Konzernjahresbudgets) durch eine weitere qualitative Erfolgskomponente (Tantieme 2) zu honorieren oder die Tantieme 1 (wegen Sondereinflüssen) zu kürzen. Die Tantieme 2 ist für jeden Vorstand auf einen jährlichen Maximalbetrag begrenzt. Die finale Feststellung der erfolgsabhängigen Vergütung für den Vorstand erfolgt durch den Aufsichtsrat auf Basis des Jahres- und Konzern-Abschlusses der MS Industrie AG. Zusätzlich erhalten beide Vorstände Zuschüsse zur privaten Altersvorsorge in Form von Zahlungen zur freiwilligen Rentenversicherung sowie Herr Armin Distel darüber hinaus in Form von Zahlungen in eine betriebliche Unterstützungskasse. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Aufwandsentschädigung, die durch die Hauptversammlung festgesetzt wird. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner einen Ersatz aller Auslagen sowie einen Ersatz der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen entfallenden Umsatzsteuer. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner eine aufwandsbezogene Vergütung in Höhe von EUR 1,00 je im Zusammenhang mit ihrer Aufsichtsratstätigkeit gefahrenen Kilometer. Daneben erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates eine am jährlichen Unternehmenserfolg orientierte Vergütungskomponente ("variable Vergütung") in Form einer Ergebnisbeteiligung in Höhe von 0,2 % des Konzernjahresüberschusses nach Steuern des MS Industrie-Konzerns. Die variable Vergütung ist je Aufsichtsratsmitglied auf jährlich maximal TEUR 10 begrenzt; für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erfolgt die Begrenzung auf maximal TEUR 15. 6. Chancen- und Risikobericht Die MS Industrie AG als Holding ist über Ergebnisabführungsverträge mit ihren wesentlichen Tochterunternehmen verbunden, sodass deren Chancen und Risiken mittelbar auch für MS Industrie AG gelten. Die Hauptbestandteile des Risikomanagementprozesses des MS Industrie-Konzerns lassen sich allgemein zusammengefasst wie folgt darstellen: Alternativ können die Gliederung und Zusammenhänge der Hauptbestandteile des Risikomanagementprozesses des Konzerns in ihrer Ablaufreihenfolge auch wie folgt zusammengefasst werden: • Risikoanalyse und -beurteilung • Risikoidentifikation • Risikosteuerung • Risikoüberwachung Die Verantwortung für das konzernweite Risikomanagementsystem liegt direkt beim Sprecher des Vorstands. Der Vorstand bewertet die Gesamtrisikolage und berichtet hierzu regelmäßig und umfassend an den Aufsichtsrat. Wesentlicher Teil des Risikomanagements der MS Industrie AG als Holding ist das zentrale Beteiligungscontrolling. Hierzu ist ein monatliches, finanzwirtschaftliches Berichtswesen der Tochterunternehmen eingerichtet, das bei Bedarf um kurzfristige Berichte ergänzt wird. Über Beiratstätigkeiten und einen regelmäßigen Austausch mit den Geschäftsführern der Tochterunternehmen wird der Vorstand zudem über aktuelle und geplante, operative und strategische Entwicklungen unterrichtet. Ein zentrales Cash-Management des Konzerns besteht nicht. Durch die unterjährige Pflicht aller Konzerngesellschaften, monatlich ihre nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederten Geschäftszahlen auf HGB-Basis in einem standardisierten Reporting-Format an die Konzernholding zu berichten, werden unterjährige Plan-/Ist-Abweichungen zeitnah erkannt, und es wird die Möglichkeit eröffnet, zeitnah zu reagieren. Die Risikosteuerung der Mehrheitsbeteiligungen erfolgt durch eine individuelle und intensive Betreuung der Beteiligungen, die eine zeitnahe Beurteilung aller wesentlichen betriebswirtschaftlichen Daten des Beteiligungsunternehmens beinhaltet. Die Beurteilung umfasst die Kriterien bilanzielle Verhältnisse, Umsatz-, Ergebnis- und Auftragsentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, Liquidität und Qualität der laufenden Berichterstattung. In die Beurteilung der einzelnen Kriterien fließen neben einer Auswertung der jeweiligen bilanziellen Situation der Unternehmen auch die Informationen aus der laufenden Berichterstattung bezüglich der Engagements ein. Dabei werden zur Kontrolle und Überwachung der Entwicklung der Beteiligungsunternehmen Geschäftsführungs- bzw. Beiratsmandate übernommen. Zusätzlich erfolgt eine laufende Beurteilung der Beteiligungen auf der Basis monatlicher Management-Reports und von Zwischenabschlüssen auf Quartalsbasis. Die Risikosteuerung der verbleibenden Minderheitsbeteiligungen erfolgt in der Regel über die Auswertung der externen Finanzberichterstattung bzw. die Analyse der Marktentwicklung. Das Risikomanagement der Tochterunternehmen erfolgt weitestgehend eigenverantwortlich. Bei der Identifikation der Risiken und der Erarbeitung von Gegenmaßnahmen arbeiten der Vorstand, die Geschäftsführung der jeweiligen Tochtergesellschaft und Zentralfunktionen wie das Konzerncontrolling jedoch eng zusammen. Der MS Industrie-Konzern hat im Geschäftsjahr 2009 zur regelmäßigen Überwachung und Einschätzung möglicher Risiken zunächst nur auf Ebene der Holding und seit 2012 auf Ebene der MS Technologie-Gruppe sowie seit 2013 auf Ebene der "EMGR", eine sogenannte "Risk Map" eingeführt und aktualisiert diese seither regelmäßig im Rahmen von jährlichen internen Workshops (zuletzt im Zeitraum Dezember 2019) unter der Leitung des Vorstands und der lokalen Geschäftsführung. Im Geschäftsjahr 2017 wurde nach der in 2016 erfolgten Firmenaufspaltung der vormaligen MS Spaichingen GmbH die "Risk Map" erstmals separat für die beiden Tochtergesellschaften MS Powertrain Technologie GmbH und MS Ultraschall Technologie GmbH erstellt. Ziel des Risikomanagementsystems der MS Industrie AG ist es, alle für den Konzern wesentlichen Risiken zu erfassen, zu kategorisieren und zu überwachen und damit zu einer besseren Steuerung und Kontrolle der Unternehmensrisiken, durch Risikovermeidung, Risikominderung, Risikotransfer oder Risikoakzeptanz, beizutragen. Das Risikomanagementsystem selbst wird hinsichtlich seiner Effizienz und Angemessenheit laufend an sich ergebende neue Anforderungen angepasst und optimiert. In 2019 galt dies insbesondere für die Aggregationsebenen, die hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen und auf den Konzern an die in den letzten Jahren gestiegene Unternehmensgröße angepasst wurden. Die Risikogrößenklassen und die Klassen der "Eintrittswahrscheinlichkeiten" hingegen blieben in 2019 unverändert. Der Konzern ist ständig bestrebt, die potenzielle Eintrittswahrscheinlichkeit der einzeln erfassten Risiken beziehungsweise deren potenzielle Auswirkungen (soweit möglich und sinnvoll) zu minimieren und durch Absicherungsgeschäfte oder durch einen geeigneten Versicherungsschutz abzudecken. So sind bei Tochtergesellschaften die Risiken aus einer Veränderung der Zinsstrukturkurve bei variabel verzinslichen Bankverbindlichkeiten teilweise durch Derivate abgesichert. Die einzelnen Risiken werden, wie nachfolgend graphisch dargestellt, einzeln identifiziert und gemäß Ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihren potenziellen Auswirkungen auf die MS Industrie AG und den MS Industrie-Konzern neu bewertet. Um zu ermitteln, welche Risiken am ehesten bestandsgefährdenden Charakter für die MS Industrie AG aufweisen, werden die Risiken gemäß ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihren Auswirkungen bezogen auf die Geschäftsziele, das Ansehen, die Finanz- und Ertragslage und die Cashflows des Konzerns als "sehr hoch", "hoch", "mittel" oder "gering" eingestuft. Die Skalen zur Messung dieser beiden Indikatoren sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Gemäß dieser Einteilung definieren wir ein Risiko mit einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit als eines, das im Durchschnitt maximal alle fünf Jahre auftritt und ein Risiko mit einer großen Eintrittswahrscheinlichkeit als eines, das mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres auftritt. Die Kategorien "Auswirkungen auf das Unternehmen" bedeuten im Detail hinsichtlich der Auswirkung wie folgt: "Gering" entspricht einer Schadenshöhe bis zu maximal TEUR 500, "Mittel" entspricht einer Schadenshöhe zwischen TEUR 500 und TEUR 2.500, "Groß" entspricht einer Schadenshöhe zwischen TEUR 2.500 und TEUR 5.000, "Sehr groß" entspricht einer Schadenshöhe über TEUR 5.000. In der folgenden Grafik wird Unternehmen synonym mit Konzern verwendet: Die jeweils identifizierten Risiken werden dabei auf Ebene der Gesellschaft und auf Konzernebene in den nachstehenden drei Kategorien eingeordnet und im Hinblick auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeiten und potenziellen Auswirkungen auf die MS Industrie AG und den MS Industrie-Konzern neu bewertet. • Allgemeine externe Risiken • Allgemeine interne Risiken • Finanzwirtschaftliche Risiken Leistungswirtschaftliche Risiken werden wie im Vorjahr nur auf Ebene der Tochtergesellschaften betrachtet. Auf Ebene der MS Technologie-Gruppe einschließlich ihrer Tochtergesellschaften in Deutschland und in den USA sowie in Brasilien und auf Ebene der "EMGR" einschließlich ihrer Tochtergesellschaften in Deutschland und in Bulgarien werden die identifizierten Risiken in den nachstehenden drei Kategorien eingeordnet und im Hinblick auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeiten und potenziellen Auswirkungen auf die MS Technologie-Gruppe und die EMGR und damit auf den MS Industrie-Konzern neu bewertet. • Unternehmensbezogene Risiken • Branchenbezogene Risiken • Rechtliche Risiken Risiken, deren potenzielle Auswirkungen auf die MS Industrie AG und den MS Industrie-Konzern als groß bis sehr groß und deren Eintrittswahrscheinlichkeit gleichzeitig als mittel bis groß beurteilt wurden, unterliegen dabei einer besonderen Aufmerksamkeit des Vorstands. Gleichzeitig wird für jedes Risiko auf jeder Beurteilungsebene der aktuelle Risikotrend in drei Stufen ermittelt, nämlich: "Wie wird die zeitliche Entwicklung des identifizierten Risikos eingeschätzt". "Steigend" bedeutet hierbei: Das identifizierte Risiko wird in Zukunft eine größere Rolle spielen, ggf. muss die Bewertung überarbeitet werden. "Konstant" bedeutet: Das identifizierte Risiko wird im Zeitablauf als unverändert eingeschätzt. "Fallend" bedeutet: Das identifizierte Risiko wird in Zukunft eine weniger wichtige Rolle spielen, ggf. muss die Bewertung überarbeitet werden. Dieser rein qualitative Faktor hat keinen Einfluss auf die Berechnung der (Gesamt-)Risikostruktur des Konzerns. Die Risiken werden in der nachstehenden Gliederung stärker aggregiert, als sie zur operativen und strategischen Unternehmenssteuerung verwendet werden. Wenn nicht anders beschrieben, betreffen alle beschriebenen Risiken in unterschiedlichem Ausmaß sämtliche Unternehmenssegmente (Industriebeteiligungen und Dienstleistungen). Der MS Industrie-Konzern unterliegt - direkt oder indirekt - den folgenden Risiken: • Risiken im Rahmen der eigenen Wertschöpfung • Risiken aus Beteiligungen • Risiken aus Lieferanten- und Kundenbeziehungen • Personalrisiken • Finanzierungsrisiken • Externe Risiken • Risiken aus Forschung und Entwicklung • EDV-Risiken • Risiken aus der allgemeinen Finanz- und Wirtschaftslage, inklusive direkte und indirekte Auswirkungen von Covid-19 • Marktrisiken • Rechtliche Risiken / Compliance Risiken • Risiken aus Patenten und Vertragsmanagement Die Gesamtrisikostruktur hat sich im Berichtsjahr tendenziell weiter positiv verändert, insbesondere durch die Veräußerung der Fertigung von Ventiltriebsystemen für den Daimler-Weltmotor am Standort Webberville und die damit verbundene verbesserte Risikobalance zwischen den beiden Segmenten "MS Powertrain Technology" und "MS Ultrasonic Technology". In Bezug auf die Gesamtzahl aller identifizierten Risiken lagen für die MS Industrie AG und den MS Industrie-Konzern zusammen die Risiken des Bereichs "Sehr hohes Risiko" zum Jahresende bei 0 % (Vorjahr: 0 %), die Risiken des Bereichs "Hohes Risiko" bei 11,7 % (Vorjahr: 19,4 %) und die Risiken im Bereich "Mittleres Risiko" bei 24,2 % (Vorjahr: 19,9 %). Die Risiken des Bereichs "Geringes Risiko" lagen bei 64,1 % (Vorjahr: 60,7 %). Die 2020 einsetzende weltweite Covid 19-Pandemie war in der Risk Map bisher nicht als Risiko identifiziert worden. Zu den derzeitigen Auswirkungen der Pandemie verweisen wir auf den Prognosebericht. Bestandsgefährdende Risiken bestehen derzeit nicht. Obwohl der Konzern in seiner derzeitigen Ausgestaltung in der Vergangenheit erfolgreich am Markt agieren konnte, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Profitabilität zukünftig nicht unerheblichen Schwankungen unterliegt. Die Erträge des Konzerns können aufgrund folgender, nicht abschließend aufgezählter Faktoren schwanken: verringerte Möglichkeit des Unternehmens, qualifiziertes Personal einzustellen, Zunahme des Wettbewerbs, Änderungen der Strategie des Konzerns, finanzielle Leistungsfähigkeit der Kunden, Änderungen in der Gesetzgebung, die sich auf die Wettbewerbsbedingungen des Konzerns auswirken können, Wechselkursschwankungen, allgemeine wirtschaftliche Faktoren, sowie direkte und indirekte Auswirkungen der seit Jahresbeginn 2020 weltweit grassierenden Covid-19 Pandemie. Die Umsatzerlöse unseres Konzerns können nur schwer prognostiziert werden, da der Auftragseingang für neue Projekte hinsichtlich des Umfangs, des Ertragsvolumens und des Zeitpunktes nur sehr schwer geplant werden kann. Unser Konzern könnte deshalb möglicherweise, trotz teilweise variabler Personalkosten, seine Kostenstruktur insgesamt nicht zeitnah genug anpassen, um einen unerwarteten Umsatzrückgang auszugleichen. Ein etwaiger wesentlicher Mindererlös aufgrund der oben genannten, aber auch anderer Einflussfaktoren könnte sich daher nachteilig auf die Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken. In Phasen stark schwankender Aktienmärkte kann es in Einzelfällen schwierig sein, den Verkauf von nicht strategischen Beteiligungsunternehmen zu ermöglichen. Durch die langjährige Erfahrung der MS Industrie AG mit den verschiedensten Exit-Kanälen sollte es aber trotzdem weiterhin möglich sein, alternative Wege für Beteiligungsverkäufe zu finden. Im Folgenden wird auf die Einschätzung der in der obigen Übersicht genannten Risiken im Detail eingegangen: Risiken im Rahmen der eigenen Wertschöpfung Der Vorstand subsumiert hierunter im Wesentlichen: a) Risiken, die aus der Komplexität der Wertschöpfungsstruktur resultieren, b) Risiken aus Produktionsausfällen aufgrund von möglichen Unglücksfällen (Brand etc.) bzw. aufgrund von Umzug. Weiter werden hier c) Risiken aus mangelnder Rohstoff- und Fertigteilequalität subsumiert. Ausmaß und Wahrscheinlichkeit von Risiko a) Komplexität der Wertschöpfungsstruktur werden trotz des in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegenen Produktionsvolumens sowohl im Segment "Powertrain" als auch im Segment "Ultrasonic" bei konstanter Entwicklung überwiegend als gering eingeschätzt. Die Komplexität ist weitgehend unverändert und konstant auf branchenüblichem Niveau. Das Risiko b) Produktionsausfälle aufgrund von möglichen Unglücksfällen wird von der Auswirkung und von der Eintrittswahrscheinlichkeit her konstant ebenfalls überwiegend als gering eingestuft. Dem Eintreten von Arbeitsunfällen versucht der Konzern so weit wie möglich vorzubeugen, nicht zuletzt durch regelmäßige Schulungen. Sofern sich dennoch Unfälle ereignen, werden Ursache und Hergang genauestens untersucht und die bestehenden Standards entsprechend angepasst, um ein gleichbleibend hohes Absicherungsniveau zu gewährleisten. Der Brand von Betriebsstätten stellt ein zwar vergleichsweise geringes, aber grundsätzlich nicht auszuschließendes Risiko dar. Ein brandbedingt längerfristiger Ausfall eines Werks birgt neben dem Risiko von Personenschäden die Gefahr beträchtlicher Sachschäden und hoher Kosten für die Wiederbeschaffung von Anlagen. Lieferunterbrechungen an die Kunden können allerdings weitgehend ausgeschlossen werden, da der Konzern über seinen internationalen Produktionsverbund in der Lage ist, entfallende Kapazitäten durch Fertigung an anderen Standorten des Konzerns auszugleichen bzw. vorübergehend zu verlagern. Den möglichen finanziellen Auswirkungen durch Brandschäden beugt der Konzern bereits im Vorfeld über entsprechende Brandschutzversicherungen vor. Das permanente Risiko c) aus mangelnder Rohstoff- und Fertigteilequalität wird von der Auswirkung und von der Eintrittswahrscheinlichkeit her konstant im geringen bis mittleren Bereich eingestuft. Gründe hierfür sind - neben der genormten Rohstoffqualität und Qualitätssicherungsverträgen - die hohe Zahl an "Single Source"-Verträgen, vor allem im Bereich "Powertrain". Risiken aus Beteiligungen und assoziierten Unternehmen Im Rahmen von Werthaltigkeitstests könnte es erforderlich werden, Abschreibungen auf Beteiligungen und assoziierte Unternehmen vorzunehmen, die das Konzernjahresergebnis belasten. Das Risiko aus der Wertminderung einer Beteiligung oder eines assoziierten Unternehmens wird zwar mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, jedoch fallend bis konstant mit potentiell großer Auswirkung auf den Konzern beurteilt. Der Konzern führt im Vorfeld von Akquisitionen generell umfangreiche Due-Diligence-Audits durch und prüft die Projekte zusätzlich mit Hilfe von internen und/oder externen Expertenteams. Finanzielle Planungen und technische Angaben werden eingehend auf ihre Plausibilität geprüft, im Detail analysiert und bewertet. Risiken aus Lieferanten- und Kundenbeziehungen Der Vorstand subsumiert hierunter im Wesentlichen: a) Risiken, die aus der Abhängigkeit von Lieferanten oder Kunden resultieren, b) Risiken aus Lieferantenauswahl, sowie c) Risiken aus der Nichteinhaltung von Lieferterminen und d) Forderungsausfallrisiken. Im Rahmen der Risikobewertung verfolgt der Konzern neben der Entwicklung der Materialpreise auch die Materialverfügbarkeit. Um Risiken in Bezug auf Engpässe oder Lieferausfälle so weit wie möglich einzugrenzen, setzt der Konzern auf langfristige und partnerschaftliche Kooperationen mit seinen Lieferanten. Um dem Risiko von produktionsbedingten Unterbrechungen oder Ausfällen infolge von Störungen in der Lieferantenkette entgegenzuwirken, verfolgt der Konzern soweit möglich eine "Mehrlieferantenstrategie": Für wesentliche Materialien und Zukaufteile sind stets mindestens zwei Lieferanten qualifiziert und freigegeben. Mittlere und kleinere Lieferanten werden hinsichtlich Lieferqualität, Finanzstärke, Liquidität und Versicherungsschutz besonders intensiv überprüft, sofern nicht ohnehin als sogenannte "Setzlieferanten" vom Kunden vorgegeben. Die Abhängigkeit von Lieferanten wird dennoch unverändert vom Vorstand als bedeutendes operatives Risiko mit mittlerer Eintrittswahrscheinlichkeit und im Schnitt potentiell großer Auswirkung bei konstanter bis fallender Tendenz gesehen. Das Risiko von Insolvenzen, insbesondere von kleineren, nicht international aufgestellten Unternehmen der Zulieferbranche, ist im Rahmen der weiterhin voranschreitenden Konsolidierung auch zukünftig nicht auszuschließen. Schwerpunkt 2020 liegt auf Stärkung des proaktiven Lieferantenmanagements. Direkte und indirekte Auswirkungen der seit Jahresbeginn 2020 weltweit grassierenden Covid-19 Pandemie sind zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Abschlusses noch nicht verlässlich abschätzbar. Im Geschäftsjahr 2019 entfielen noch ca. 32,4 % bzw. 10,0 % (Vorjahr: ca. 28,6 % bzw. 29,7 %) der konsolidierten Umsatzerlöse des MS Industrie-Konzerns auf zwei zu einem Konzern gehörende Hauptkunden. Diese Tatsache wird von der MS Industrie AG zumindest mit mittelfristig konstanter Tendenz als hohes Risiko eingestuft. Der MS Industrie-Konzern ist bei den Hauptabsatzträgern im Segment Antriebstechnik ("Powertrain Technology") jedoch nach wie vor mit längerfristigen Lieferverträgen ausgestattet. Bei diesen Kunden liegen längerfristige (bis 2023) laufende Lieferverträge mit "Single-Source"-Vorbehalt vor. Durch die schlanke und flexible Unternehmensstruktur ist der Konzern zudem in der Lage, Auslastungsschwankungen weitgehend abzufedern. Dies wird ermöglicht durch einen sinnvollen Bestand an temporären Mitarbeitern sowie eine hochflexible Fertigungsstruktur, die in der Lage ist, die gegebene Volatilität der Märkte sinnvoll auszugleichen. Zur weiteren Minimierung des Risikos der Abhängigkeit von Kunden ist der Konzern unverändert bestrebt, den Absatz-Bereich weiter zu diversifizieren und langfristig um automobilfremde Absatzmärkte zu erweitern. Außerdem wurde im Geschäftsjahr 2019 die Fertigung der Ventiltriebsysteme für den Daimler-Weltmotor am US-Standort Webberville / Michigan durch die MS Powertrain Technologie GmbH, Trossingen an eine ausländische Unternehmensgruppe veräußert. Der Übergang der betroffenen rechtlichen US-Einheiten ist plangemäß Anfang April 2019 erfolgt. Mit dieser strategischen Maßnahme reduziert sich der Jahresumsatz der MS Industrie-Gruppe um rund Mio. EUR 80, gleichzeitig sank die Abhängigkeit von dem weltweiten Großkunden Daimler, der selbstverständlich weiterhin in Europa in gewohnter Qualität und Zuverlässigkeit, sowohl im Hinblick auf den Weltmotor, als auch eine Reihe von anderen Bauteilen und Komponenten im Segment Powertrain beliefert wird. Die MS Industrie-Gruppe bleibt jedoch weiterhin in den USA präsent und wird die Geschäftsaktivitäten vor Ort - gerade auch im Zusammenhang mit der Vermarktung der Ultraschall-Schweißmaschinen im gesamten nordamerikanischen Markt - systematisch weiter ausbauen. Obwohl den Risiken aus der Nichteinhaltung von Lieferterminen weiterhin mit zunehmendem internationalen Einkauf begegnet wird, wird dieses Risiko vor allem aufgrund seiner großen Auswirkungen und großer Eintrittswahrscheinlichkeit unverändert mit fallender Tendenz als hoch eingestuft. Ein "Supply-Chain-Management" befindet sich im Aufbau. Dies gilt ebenfalls für das Forderungsausfallrisiko, das zwar aufgrund der Kundenstruktur konstant als gering wahrscheinlich aber mit potentiell hoher Auswirkung eingestuft wird. Im Segment "Ultrasonic" ist das Forderungsausfallrisiko im Vergleich zum Segment "Powertrain" von der Wahrscheinlichkeit her tendenziell als höher einzustufen, jedoch aufgrund der hohen Kundenanzahl auch deutlich diversifizierter. Historisch gesehen sind die Ausfallraten extrem niedrig. Personalrisiken Hierunter werden im Wesentlichen subsumiert: a) Risiken, die aus begrenzten Personalkapazitäten resultieren, b) Risiken aus der Abhängigkeit von Schlüsselpersonen, sowie c) Risiken aus fehlendem qualifiziertem Nachwuchs. Als Technologiekonzern ist die MS Industrie-Gruppe in besonderer Weise auf das Engagement und die Erfahrung ihrer Mitarbeiter angewiesen. Da sie wichtige Know-how-Träger für das Unternehmen darstellen, ist der MS Industrie-Konzern stets darum bemüht, das Risiko von Wissensverlust durch Personalabwanderung bei der Stammbelegschaft möglichst gering zu halten. Aus diesem Grund werden die wesentlichen Personen über Zielvereinbarungen an den Ergebnissen der von ihnen verantworteten Geschäftseinheiten beteiligt bzw. langfristig an das Unternehmen gebunden. Spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten werden außerdem nicht bei einzelnen Mitarbeitern vereint, sondern breit innerhalb der jeweiligen Teams gestreut. Durch die Schaffung eines sozial ausgewogenen und motivierenden Arbeitsumfeldes soll die Fluktuationsquote auf einem Niveau im mittleren einstelligen Prozentbereich gehalten werden. Des Weiteren konnten im Geschäftsjahr vor allem in der MS Technologie-Gruppe diverse Schlüsselstellen neu besetzt werden, so dass hier das Risiko als mittel und die Risikotendenz überwiegend als konstant bis fallend beurteilt werden kann. Die Altersstruktur innerhalb der Belegschaft weist ein relativ ausgewogenes Verhältnis auf - rund 47 % der Mitarbeiter sind zwischen 30 und 50 Jahre alt, rund 19 % sind jünger als 30 Jahre. Das Überalterungsrisiko ist daher nur in begrenztem Maße vorhanden. Aufgrund der derzeitigen Vollbeschäftigung (dies gilt insbesondere auch für den US-amerikanischen Standort), des damit einhergehenden Personalwettbewerbs und des allgemeinen demografischen Wandels wird es für den Konzern jedoch tendenziell schwieriger, qualifiziertes Fachpersonal zu gewinnen. Um dieser steigenden Risikoentwicklung proaktiv zu begegnen, präsentiert sich die MS Industrie-Gruppe auf Hochschul-Karrieremessen als attraktiver Arbeitgeber für Absolventen und spricht Hoch- und Fachhochschüler durch Vergabe von Praktika sowie Abschlussarbeiten an. Außerdem bildet der Konzern zur Sicherung des Nachwuchses eine hohe Anzahl junger Menschen in technischen und kaufmännischen Berufen aus. Um qualifizierte Fach und Führungskräfte langfristig an die Konzernunternehmen zu binden, bietet die MS Industrie-Gruppe duale Studienplätze, Schulungsmaßnahmen und Programme zur individuellen Weiterentwicklung an. Risiken, die aus begrenzten Personalkapazitäten resultieren, werden derzeit von Ausmaß und Wahrscheinlichkeit her als überwiegend gering eingeschätzt. Finanzierungsrisiken Hierunter werden subsumiert: a) das strategische Finanzierungsrisiko, b) Risiken aus der Abhängigkeit von Banken, sowie c) Zinsänderungsrisiken aus Anschlussfinanzierungen. Die Kreditvergabepraxis der Banken gestaltet sich seit der Finanzkrise angesichts verschärfter Eigenkapitalrichtlinien restriktiver. Gleichzeitig erfordern das geplante organische Unternehmenswachstum und die Entwicklung neuer Technologien hohe Investitionen, sodass der Finanzierungsbedarf des Konzerns generell kontinuierlich steigt. Sollten die Ratingagenturen das Risikoprofil der Automobilindustrie allgemein schlechter einstufen, würde sich dies tendenziell negativ auf die Kreditkonditionen für die Branche und letztlich auch für den MS Industrie-Konzern auswirken. Angesichts dieser Rahmenbedingungen ist das strategische Finanzierungsrisiko latent vorhanden - trotz unverändert extrem niedriger Marktzinsen. Das Zinsänderungsrisiko aus Anschlussfinanzierungen c) wird mittelfristig als eher gering mit konstanter bis fallender Tendenz eingestuft. Der MS Industrie-Konzern hat sich im Rahmen von laufenden Kreditverträgen über Mio. EUR 44,1 mit folgenden Fristigkeiten: scroll Kreditlinie zum 31.12.2019 Mio. EUR davon in Anspruch genommen Mio. EUR davon verfügbar Mio. EUR Langfristig (> 1 Jahr) 17,9 17,9 0,0 Kurzfristig (< 1 Jahr) 26,2 25,0 1,2 44,1 42,9 1,2 gegenüber verschiedenen Banken zur Einhaltung von zwei verschiedenen, teilweise kombinierten Bilanz- und GuV-Kennzahlen (Eigenkapitalquote und dynamischer Verschuldungsgrad), zu den jeweiligen Bilanzstichtagen verpflichtet (sog. "Financial Covenants"). Diese je nach Kreditinstitut teilweise unterschiedlichen Kennzahlen wurden 2019 trotz der Kennzahlenverschlechterung aufgrund der IFRS 16-Erstanwendung entweder eingehalten oder nach Absprache mit den entsprechenden Banken einmalig ausgesetzt. Die nächste Überprüfung der Financial Covenants erfolgt formal zum 31. Dezember 2020 und bezieht sich dann noch auf die langfristigen Kredite in Höhe von Mio. EUR 17,9; unterjährig sind keine Covenants vereinbart. Auf der Basis ihrer Unternehmensplanung - vor der Covid 19-Pandemie - ist die MS Industrie AG davon ausgegangen, die Kennzahlen bei zunehmender Entschuldung auch während der gesamten Laufzeit der Kredite einhalten zu können. Dies wird aufgrund der aktuellen Entwicklung voraussichtlich nicht mehr der Fall sein, jedoch sollen die Financial Covenants im Zuge des im Sommer 2020 planmäßig anstehenden Neuabschlusses der Ende 2020 auslaufenden Finanzierungsvereinbarungen ohnehin neu gefasst werden. Die Banken sind grundsätzlich berechtigt, die Kredite fristlos zu kündigen, sofern die Einhaltung der Finanzkennzahlen nicht nachgewiesen wird, wobei der Vorstand davon ausgeht, dass selbst bei einer möglichen Nichteinhaltung der Kennzahlen es zu keinen fristlosen Kündigungen kommen würde. Im Rahmen einer zur Vereinfachung der rechtlichen Struktur erfolgten konzerninternen Umstrukturierung hat die MS Industrie AG am 25. März 2020 die zuvor von ihrer Tochtergesellschaft MS Technologie Group GmbH gehaltenen 94 % der Anteile an der MS Powertrain Technologie GmbH erworben und ist dadurch nunmehr deren alleiniger Gesellschafter. Der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der MS Technologie Group GmbH und der MS Powertrain Technologie GmbH wurde am 26. März 2020 gekündigt. Ein neuer Ergebnisabführung zwischen nunmehr der MS Industrie AG und der MS Powertrain Technologie GmbH wird der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Die Umstrukturierung haben die finanzierenden Banken zustimmend zur Kenntnis genommen; auf das ihnen durch die Beendigung des Ergebnisabführungsvertrages zustehende Sonderkündigungsrecht hat eine Bank mit einem Darlehensstand von TEUR 12.475 zum 31. Dezember 2019 jedoch nur unter dem Vorbehalt des Neuabschlusses des Ergebnisabführungsvertrages mit der MS Industrie AG und eine Bank mit einem Darlehensstand von TEUR 5.800 zum 31. Dezember 2019 nur unter Gremienvorbehalt zugestimmt, der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses noch bestand. Längstens bis zu Abschluss und Eintragung des neuen Ergebnisabführungsvertrages im Handelsregister besteht somit ein teilweises Sonderkündigungsrecht für die beiden Banken. Der Vorstand hält zum Einen die Genehmigung des neuen Ergebnisabführungsvertrages für überwiegend wahrscheinlich und zum Anderen eine Ausübung des Sonderkündigungsrechtes auf Basis der geführten Gespräche für äußerst unwahrscheinlich. Darüber hinaus besteht vor dem Hintergrund des im Konzern bestehenden unbesicherten Vermögens und des genehmigten Kapitals die Möglichkeit neue Eigen- und Fremdmittel aufzunehmen. Vorbehaltlich derzeit nicht absehbarer extremer Auswirkungen der Covid 19-Pandemie stellt sich für den MS Industrie Konzern die Refinanzierungsfähigkeit mit einer Eigenkapitalquote von 37,1 % (Vorjahr: 38,2%), der vorhandenen Liquidität und der bisher unbelasteten Vermögenswerte (insbesondere Grundstücke, Vorräte, Forderungen und Beteiligungen) unverändert als unkritisch dar. Zudem stehen dem Konzern noch freie Kreditlinien in Höhe von Mio. EUR 8,0 (Vorjahr: Mio. EUR 21,5) zur Verfügung. Unmittelbare Risiken, die die Finanzierung von geplanten Projekten gefährden oder dazu führen könnten, dass Fälligkeiten nicht bedient werden können, sind - bei Berücksichtigung des zuvor beschriebenen, seit dem 26. März 2020 bestehenden teilweisen Sonderkündigungsrechtes durch Banken - nicht erkennbar. Bestandsgefährdende Finanzierungsrisiken sind nach heutigem Stand auszuschließen. Das strategische Finanzierungsrisiko und die Risiken aus der Abhängigkeit von Banken wurden in der Risk Map im Dezember 2019 aufgrund der sehr großen Auswirkungen dennoch als hoch beurteilt, auch wenn der Zeithorizont bezüglich dieser beiden Risiken eher langfristig ist und damit im Dezember 2019 im niedrigen Risikobereich lag. Externe Risiken Hierunter werden im Wesentlichen subsumiert: a) das Rohstoffpreisrisiko, b) Energiepreisrisiken, c) das bilanzielle und liquiditätswirksame Wechselkursrisiko sowie d) das Standortrisiko USA, Brasilien, China und Bulgarien. Die Materialkosten stellen den größten Aufwandsposten für den Konzern dar. Ihrer Entwicklung kommt daher eine maßgebliche Rolle zu. Das Rohstoffpreisrisiko besteht mit einer konstanten bis steigenden Tendenz überwiegend im Segment "Ultrasonic" mit eher mittlerer Wahrscheinlichkeit und geringer Auswirkung, dagegen im Segment "Powertrain", mit eher geringer Wahrscheinlichkeit und geringer Auswirkung, da durch die Kunden überwiegend entsprechende Kompensationen über Materialteuerungszuschläge erfolgen. Die im MS Industrie-Konzern vorwiegend eingesetzten Rohstoffe umfassen legierte Edelstähle, Aluminium und Kupfer. Generell ist der Konzern darum bemüht, möglichst langfristige Abschlüsse mit seinen Rohstofflieferanten auszuhandeln. Zusätzliche Bezugsmengen werden zu den jeweils gültigen Marktpreisen beschafft. Um potenziellen Materialpreissteigerungen entgegenzusteuern, arbeitet MS Industrie fortlaufend an optimierten Produktdesigns, Verbesserungen der Fertigungsprozesse sowie an der Qualifikation neuer Lieferanten. Teilweise vereinbart der Konzern mit den Kunden Preisgleitklauseln. Ist dies nicht der Fall, müssen Preissteigerungen, die den Kalkulationspreis überschreiten, an die Kunden weitergegeben werden. Hier besteht das Risiko, dass die höheren Kosten nicht vollständig oder erst mit zeitlichem Verzug weitergereicht werden können. Das Energiepreisrisiko wird aktuell als eher gering eingeschätzt. Hauptgründe sind die rollierende, quartalsweise Preisabsicherung über die Strombörse und die Blockheizkraftwerke an den deutschen Standorten Zittau und Trossingen. Die Geldpolitik der großen Notenbanken sowie die Divergenz der konjunkturellen Entwicklung einzelner Regionen haben im langfristigen Vergleich zu deutlich erhöhten Schwankungen der Wechselkurse geführt. Dies gilt für die Euro-Wechselkursrelation zum US-Dollar (USD) genauso wie zu den meisten Währungen der Schwellenmärkte. Für den MS Industrie-Konzern sind die Währungsrisiken aus Transaktionen im Branchenvergleich begrenzt. Kosten und Umsatzerlöse fallen in nahezu allen Absatzregionen zum Großteil in der gleichen Währung an ("Natural-Hedging"). Währungsrisiken ergeben sich zudem bei der Umrechnung der Umsätze, Erträge und Aufwendungen vor allem der US-amerikanischen Tochtergesellschaften in die Konzernwährung Euro. Die Veränderungen der durchschnittlichen Wechselkurse können sich daher entsprechend erhöhend bzw. senkend auf Umsatz und Ergebnis des Konzerns auswirken. Wechselkursveränderungen, die im Wesentlichen aus der Finanzierung der Konzerngesellschaften durch die Muttergesellschaft sowie aus der Bewertung von ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten resultieren, schlagen sich auch im Finanzergebnis und im sonstigen Ergebnis nieder. Das bilanzielle Wechselkursrisiko wird aufgrund von rein lokaler, externer Finanzierung bei den US-Gesellschaften konstant als mittel eingeschätzt. Durch den Verkauf der Fertigung der Ventiltriebsysteme für den Daimler-Weltmotor am US-Standort Webberville / Michigan verringert sich kurz- bis mittelfristig die Geschäftstätigkeit in den USA und damit auch das Wechselkursrisiko. Das liquiditätswirksame Wechselkursrisiko wird jedoch, trotz des in 2019 erfolgten Verkaufs der Sparte "Ventiltriebsysteme" in den USA im Hinblick auf den zukünftigen Ausgleich von Wechselkursrisiken vor allem aufgrund der wachsenden Wertschöpfung im Segment "Ultrasonic" in den USA konstant als hoch eingeschätzt. Das aggregierte Standortrisiko an den Auslandsstandorten USA, Brasilien, China und Bulgarien wird mit überwiegend konstanter bis fallender Tendenz (Ausnahme: USA mit steigender Tendenz), aufgrund seiner potentiellen Auswirkung jedoch als hoch eingeschätzt. Die mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Ende 2017 umgesetzten Steuerreform in den USA sind derzeit noch schwierig einzuschätzen. Das Risiko aus den nach dem "at-equity"-Ansatz bewerteten Beteiligungen in Brasilien und China wird dabei aus Konzernsicht als derzeit nicht materiell betrachtet. Risiken aus Forschung und Entwicklung Ein nachhaltiges Ausbleiben von Produktinnovationen wäre für den Konzern langfristig ein existenzbedrohendes Risiko. Kurz- bis mittelfristig wird dieses Risiko aufgrund der fortlaufend hohen Anzahl an Innovationen als gering erachtet. Für die meisten Geschäftsbereiche des Konzerns bestehen gute Voraussetzungen, um das vorhandene Material- und Verfahrens-Know-how gezielt zur Ergänzung bzw. Erweiterung des Leistungsspektrums einzusetzen. Da dies bereits ausführlich im "Forschungs- und Entwicklungs-Bericht" (siehe Punkt 1.e. oben) beschrieben ist, soll hier als Beispiel die in 2016 im Segment "Ultrasonic" vorgestellte neue Serienmaschine genügen. Sämtliche Geschäftsbereiche des Konzerns arbeiten proaktiv daran, über die Erweiterung ihres Produktportfolios organisches Wachstum zu generieren. EDV-Risiken Hierunter werden subsumiert: a) das EDV-Ausfallrisiko ohne externe kriminelle Einwirkung, b) "Cyber-Crime"-Risiken. Beide Risiken werden derzeit in der Gesamteinschätzung überwiegend als mittelschwere Risiken erachtet ("Cyber-Crime"-Risiken jedoch mit steigender Tendenz). Die Hauptgründe für diese Einschätzung sind: Die Risiken sind über Versicherungspolicen entsprechend abgedeckt und es sind entsprechende Sicherheitsvorkehrungen vorhanden, um die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses zu minimieren. Im digitalen Zeitalter sieht sich die IT-Infrastruktur eines Unternehmens jedoch ständig potentiellen, externen Gefahren wie Cyber-Kriminalität und Hacker-Angriffen ausgesetzt. Die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten sind ein sehr kostbares Gut, dessen Schutz eine zunehmende Anzahl an präventiven und korrektiven Maßnahmen erfordert. Der Ausfall von IT-Systemen und Softwarelösungen kann zu spürbaren Prozessverzögerungen führen - angefangen bei der Auftragsabwicklung über die laufende Produktion bis hin zur Lieferkette -. Dies hätte massive negative Effekte zur Folge, die sich sowohl auf den Umsatz als auch auf die Kosten auswirken können. Der Konzern trägt seit jeher Sorge dafür, dass diese Risiken auf ein Minimum reduziert bleiben. Besonders sensible Daten, die in erster Linie für die produktiven Abläufe von Relevanz sind, werden stets doppelt gespeichert bzw. es werden redundante Systeme genutzt. Durch die Schaffung von zusätzlichen Backup-Systemen oder Überbrückungslösungen werden potenzielle Risiken bei konkreten Projekten oder Prozessen so weit wie möglich ausgeschlossen. Der Zugriff von Mitarbeitern auf vertrauliche Daten erfolgt mittels skalierbarer Zugangsrechte. Aktuelle Sicherheitssoftware-Lösungen tragen dazu bei, unberechtigte Zugriffe zu verhindern. Risiken aus der allgemeinen Finanz- und Wirtschaftslage Das Risiko aus allgemeinen Finanz- und Wirtschaftskrisen wurde in der Risk Map auf Basis der internen Workshops im Dezember 2019 mit konstanter bis steigender Tendenz vor allem aufgrund seiner möglichen Auswirkungen als hoch eingeschätzt. Risiken hinsichtlich der konjunkturellen Entwicklung bestehen nach der damaligen Einschätzung z.B. aufgrund der Wachstumsverlangsamung in China und der aktuellen Rezession in weiten Teilen Südamerikas. Der britische wie auch der russische Fahrzeugmarkt sind für den MS Industrie-Konzern in Summe unwesentlich. Insgesamt wurde eine massiv negative Entwicklung der Weltkonjunktur auch unter Berücksichtigung der nachlassenden Dynamik in China, der Rezession in weiten Teilen Lateinamerikas sowie der latenten Schwäche in Japan derzeit jedoch als eher unwahrscheinlich eingestuft. Der Internationale Währungsfonds (IWF) ging für das Jahr 2020 von einem Wachstum der Weltwirtschaft um 3,3 % aus 5 . Ein tiefgreifender Einbruch der Fahrzeugproduktion - ähnlich der Krise in den Jahren 2008/09 - war aus damaliger Sicht nicht sehr wahrscheinlich. Der MS Industrie-Konzern berücksichtigt konjunkturelle Risiken bereits bei der Planung in angemessenem Umfang. Bei der Budgeterstellung wird das jeweilige makroökonomische Szenario prinzipiell vorsichtig ausgelegt. (Kurzfristige) politische Entscheidungen der nationalen bzw. europäischen Gesetzgeber, z.B. hinsichtlich von Emissionsgrenzwerten, Umwelttechnologien, etc. haben jedoch zusätzlich das Potenzial, sich auf zukünftige Geschäftsentwicklungen, beispielsweise in Bezug auf Technologietrends oder Absatzgebiete des Konzerns auszuwirken. Die aktuelle Covid 19-Pandemie stellt im Vergleich zum Vorjahr ein gesamtwirtschaftliches Risiko dar, welches die operativen Geschäftsprozesse im Unternehmen wesentlich beeinflusst und voraussichtlich zu erheblichen Umsatzrückgängen im Jahresverlauf und damit auch zu einer Ergebnisbelastung im Jahr 2020 führen wird. Die sinkenden Umsätze führen zu einem erhöhten Liquiditätsrisiko, dem durch geeignete Maßnahmen begegnet wird. Aufgrund der unsicheren Entwicklung der Corona-Krise ist eine abschließende Risikoeinschätzung derzeit jedoch noch nicht möglich. Zu weiteren Ausführungen wird auf den Prognosebericht verwiesen. 5 Zeit Online: IWF erwartet Erholung der Weltwirtschaft, 20. Januar 2020 Marktrisiken Hierunter werden subsumiert: a) Risiken aus Branchenzyklen und Ertragsschwankungen, b) Risiken aus Verdrängungswettbewerb. Risiko a) wird hierbei als mittelgroß bis groß erachtet mit konstanter Tendenz, Risiko b) wird überwiegend als hoch erachtet mit konstanter bis steigender Tendenz. Ad a) Die globalen Fahrzeugmärkte entwickeln sich in der Regel analog zum allgemeinen konjunkturellen Verlauf. Dies gilt noch stärker für das LKW - als für das PKW-Segment. Kühlt sich die wirtschaftliche Entwicklung stark ab, stellt dies ein Risiko für die LKW- und PKW-Nachfrage und letztlich die gesamte Fahrzeugproduktion dar. In der Folge könnte dies auch eine geringere Nachfrage nach MS Industrie-Komponenten nach sich ziehen. Mit Blick auf die Automobilbranche sollte die auf Jahressicht weiter zu erwartende solide Käufernachfrage in Nordamerika, Westeuropa und den asiatischen Märkten der globalen LKW- und PKW-Produktion grundsätzlich zu einem weiterhin stabilen Geschäftsverlauf verhelfen. Direkte und indirekte Auswirkungen der seit Jahresbeginn 2020 weltweit grassierenden Covid-19 Pandemie können zu einer Änderung dieser Einschätzung führen, sind aktuell aber noch nicht vollständig verlässlich abschätzbar. Mittelfristig dürfte sich das Wachstum zusätzlich von den "Triade"-Märkten weiter auf die Schwellen- und Entwicklungsländer verlagern. Aufgrund seiner globalen Präsenz mit Fertigungs- und Vertriebsstandorten in den künftigen, auf lange Sicht nachhaltigen, Wachstumsregionen China und Brasilien hat sich der Konzern schon vor einigen Jahren auf eine mögliche Stagnation oder eine nachlassende Nachfrage in den traditionellen Fahrzeugmärkten eingestellt. Der MS Industrie-Konzern ist von seiner Kundenstruktur her, zumindest im Segment "Powertrain", trotz der zunehmenden Globalisierung der Endkunden, nach wie vor vom europäischen Markt, sowie mittlerweile nur noch in eingeschränktem Ausmaß vom US-Markt und von einer überschaubaren Anzahl an Großkunden abhängig. Ein konjunktureller Einbruch in einer dieser Regionen kann dadurch unter Umständen gar nicht bzw. nur teilweise aufgefangen werden. Dank seiner flexiblen Kostenstrukturen wäre der Konzern bei größeren konjunkturellen Verwerfungen jedoch in der Lage, zeitnah auf die Marktgegebenheiten zu reagieren. Als Instrumente stehen Gleitzeitkonten und flexible Schichtmodelle, sowie die Option, Kurzarbeit zu beantragen, zur Verfügung. Zudem kann durch eine Anpassung der Personalstärke an die Nachfragesituation, unter anderem über Zeit- und Leiharbeitsmodelle, sowie durch die Zusammenlegung von Produktionsmengen einzelner Werke auf veränderte Marktlagen reagiert werden. In enger Zusammenarbeit von Einkauf und Lieferanten werden laufend die Beschaffungsmengen überprüft und angepasst. Durch den im Geschäftsjahr erfolgten Verkauf der Fertigung der Ventiltriebsysteme für den Daimler-Weltmotor am US-Standort Webberville / Michigan hat sich die Abhängigkeit von einem Großkunden im Konzern fast halbiert. Im Segment "Ultrasonic" ist die Kundenstruktur geographisch breiter aufgestellt. Auch die Abhängigkeit von wenigen Endkunden ist nicht in diesem Umfang gegeben wie im Segment "Powertrain". Ad b) Als Sondermaschinenbauer und Automobilzulieferer sieht sich der MS Industrie-Konzern generell einem wettbewerbsintensiven Umfeld gegenüber. Der Preisdruck stellt eines der größten Einzelrisiken für den Konzern dar. Aufgrund seiner technologischen Innovationskraft und der starken Marktstellung sieht sich der MS Industrie-Konzern zwar vergleichsweise gut aufgestellt, kann sich den branchenüblichen Forderungen nach permanenten Preisnachlässen aber auch nicht gänzlich entziehen. Um dem anhaltenden Preisdruck entgegenzuwirken, ist der Konzern auf die Entwicklung von Produkten mit technologischen Alleinstellungsmerkmalen und die Besetzung von Nischenmärkten fokussiert. Der verbleibende Preisdruck muss weitestgehend durch Effizienzsteigerungen im Produktionsprozess aufgefangen werden. Der Wettbewerb im Bereich der Maschinenbau- und Automobilzuliefererbranche bewegt sich unverändert auf hohem Niveau. Neu in den Markt eintretende Wettbewerber sehen sich allerdings wesentlichen Eintrittshürden gegenüber, da das Geschäftsmodell bzw. das Produktportfolio des MS Industrie-Konzerns unter anderem spezielle Kenntnisse und Kompetenzen in den Bereichen der Materialbearbeitung, des Werkzeugbaus und der Prozesssteuerung erfordert. Hohe Investitionen in den Aufbau der entsprechenden Anlagentechnologie wären zudem notwendig, um als Wettbewerber neu in den Markt einzutreten. Die Anlagen sind in der Regel gemäß spezifischen MS Industrie-Vorgaben konzipiert und nicht als Standard am Markt erhältlich. Für die wirtschaftliche Fertigung sind große Stückzahlen zwingend erforderlich. Neue Zulieferer erhalten im Falle einer Erstbeauftragung erfahrungsgemäß nur kleinere Lieferumfänge, die jedoch nicht kostendeckend sind. Der MS Industrie-Konzern verfügt zudem im Segment "Powertrain" bei seinen Hauptprodukten über "Single-Source"-Verträge mit einer aktuellen Laufzeit bis Ende 2023. Rechtliche Risiken / Compliance Risiken Hierunter werden im Wesentlichen subsumiert: a) Garantie- und Gewährleistungs- sowie Schadensersatz- und Produkthaftungsrisiken, b) Reputationsrisiken, c) Risiken aus (nicht ausreichendem) Versicherungsschutz, d) Risiken aus der Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften e) Risiken aus Zertifizierungen. Der MS Industrie-Konzern ist als produzierendes Unternehmen und Zulieferer unter anderem der Automobilindustrie a) branchentypischen Risiken in Bezug auf Garantien und Gewährleistung sowie die Haftung ausgesetzt. Im Falle von fehlerhaft gelieferten Teilen, die unter Umständen zu Austausch- und Rückrufaktionen der "OEM´s" ("Original Equipment Manufacturer") führen können, könnten erhebliche Kosten und Schadenersatzforderungen für den MS Industrie-Konzern die Folge sein. Weiterhin könnte b) die Reputation des Unternehmens dadurch nachhaltig beschädigt werden. Das Reputationsrisiko wird aufgrund der hohen Qualitätsstandards der Gruppe derzeit konstant als niedrig eingeschätzt. Zusätzliches Risikopotenzial für den Konzern birgt in diesem Zusammenhang die Entwicklung neuer Produkte - beispielsweise für Anwendungen außerhalb der Automobilindustrie oder im Bereich der Ultraschalltechnologie. Mit Hilfe von entsprechenden Qualitätssicherungssystemen sorgt der MS Industrie-Konzern für die Vermeidung und Verringerung der beschriebenen Risiken. Als ein Element des konzernweiten Risikomanagementsystems sind Qualitäts- und Gewährleistungsrisiken durch Versicherungen, zum Beispiel Produkthaftpflicht- und Rückrufkostenversicherungen, weitestgehend abgedeckt. Der Versicherungsschutz wird mindestens einmal pro Jahr überprüft und bei Bedarf angepasst. Außerdem werden nach Möglichkeit Haftungsbegrenzungen zwischen dem MS Industrie-Konzern und dem jeweiligen Vertragspartner vereinbart. Fazit: Risikoeinstufung gering bis mittel bei konstanter Tendenz. Über die unter a) Garantie- und Gewährleistungs- sowie Schadensersatz- und Produkthaftungsrisiken bereits erläuterten Risiken hinaus unterliegt der MS Industrie-Konzern weiteren, dem Geschäftsmodell und der Konzerngröße entsprechenden rechtlichen Risiken. Diese Risiken sind als ein Element des Risikomanagementsystems durch c) Versicherungen ebenfalls weitgehend abgedeckt. Der Versicherungsschutz wird jährlich betragsmäßig angepasst. Darüber hinaus wird den rechtlichen Risiken, denen der MS Industrie-Konzern ausgesetzt ist, durch Rückstellungen im Jahres- und Konzernabschluss ausreichend Rechnung getragen. Im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich keine größeren Risiken. Auch sonstige Prozessrisiken bestehen derzeit nicht. Risiken können sich sowohl beim Mutterunternehmen als auch bei den Tochtergesellschaften aus d) ungesetzlichen Handlungen ergeben. In Anbetracht der eingerichteten Instrumente des "Compliance-Systems" und der gelebten MS Industrie-Firmenkultur kann die Eintrittswahrscheinlichkeit wesentlicher Verstöße zwar als niedrig eingestuft werden, ist allerdings nicht vollständig auszuschließen. Die Auswirkungen finanzieller Art auf das Konzernergebnis können nur schwer bewertet werden und fallbedingt unter Umständen einen nicht unwesentlichen Umfang annehmen. Nach derzeitiger Einschätzung geht der MS Industrie-Konzern jedoch von einem eher moderaten Risiko bei konstanter Tendenz aus. Risiken aus e) Zertifizierungen werden von ihrer Auswirkung und Wahrscheinlichkeit her überwiegend als gering bei konstanter bis steigender Tendenz eingestuft. Risiken aus Patenten und Vertragsmanagement Hierunter werden im Wesentlichen subsumiert: a) Risiken aus der Verletzung von Patenten Dritter, b) Risiken aus Verletzung eigener Patente/Schutzrechte durch Dritte, c) Risiken aus mangelhaftem Vertragsmanagement. Sämtliche Risiken werden vom Konzern derzeit ganz überwiegend mit konstanter Tendenz als niedrig bis mittel eingestuft. Wesentliche Technologien und Verfahren sichert der MS Industrie-Konzern durch Schutzrechte und Patente ab, um Schäden durch Nachahmerprodukte und Imitate so weit wie möglich zu vermeiden. Durch ein konsistentes Vertragsmanagement wird versucht, Risiken aus der Verletzung von Patenten Dritter bzw. Vertragsstrafen, Säumniszuschläge etc. zu vermeiden. Dies ist in der Vergangenheit gut gelungen, so dass auch für die Zukunft davon ausgegangen wird, dass aus diesem Themengebiet nur geringe Risiken existieren. Chancen Chancen bestehen insbesondere durch Marktpotenziale in den Auslandsmärkten sowie in der Generierung weiterer Synergieeffekte im Konzern bzw. speziell durch die deutschlandweit wie auch weltweit anstehende Verjüngung der LKW-Flotten und die Produktinnovationen im Segment Ultraschalltechnik/Verpackungsindustrie. Im Rahmen ihrer Internationalisierungsstrategie konzentriert sich die MS Industrie-Gruppe, neben den wichtigen europäischen und US-amerikanischen Märkten, zunehmend auf die Absatzgebiete Südamerika und China. Beide Regionen bieten, insbesondere im Automobil- und Maschinenbausektor, umfangreiche Absatzpotentiale. In enger Zusammenarbeit mit kompetenten, lokalen Partnerunternehmen möchte die MS Industrie-Gruppe dort den nachhaltigen Markteintritt realisieren und gleichzeitig mögliche finanzielle Risiken minimieren. Für die beiden wichtigsten Unternehmensbereiche bieten sich hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten, da sämtliche namhafte Automobil- und Nutzfahrzeughersteller mittlerweile in diesen Absatzmärkten vertreten sind. Durch den konsequenten Ausbau der weltweiten eigenen Vertriebsaktivitäten ist die MS Industrie-Gruppe auch in der Lage, weitere globale Großkunden, auch im zerspanenden Marktumfeld, zu akquirieren und zu betreuen. Trotz des Verkaufs der Fertigung der Ventiltriebsysteme für den Daimler-Weltmotor am US-Standort Webberville / Michigan verbleiben stetige Ertragschancen aus der weiterführenden Belieferung des Standortes Webberville mit Ventiltriebskomponenten aus dem Werk in Zittau auf der Grundlage eines Mehrjahresvertrages mit dem Käufer der US-Fertigung. Die Liquiditätszuflüsse aus der Verkaufstransaktion dienen der Finanzierung von künftigen Maschineninvestitionen in Europa sowie der Finanzierung der internationalen Expansionspläne im Segment "Ultrasonic". Trotz der weiterhin unsicheren Finanzmarktsituation sind die MS Industrie AG und ihre Tochtergesellschaften in der Lage, die bestehenden, stabilen Geschäftsmodelle weiter fortzuführen und auszubauen. Auch die Eigenkapitaldecke sollte bei der MS Industrie AG und ihren Tochtergesellschaften ausreichen, um mögliche konjunkturelle Dellen zu überwinden und gegebenenfalls ausgleichen zu können. Der Vorstand ist deshalb der Ansicht, dass der MS Industrie-Konzern für die zukünftigen internationalen Marktherausforderungen sehr gut aufgestellt ist. Im Übrigen sind derzeit keine branchenunüblichen Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen, die einer besonderen Absicherung bedürfen, erkennbar. Zur Berichterstattung über Finanzinstrumente verweisen wir auf Abschnitt 8. 7. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB) Die wesentlichen Merkmale des im MS Industrie-Konzern bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden: Es gibt im MS Industrie-Konzern eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Dabei werden bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen zentral über die MS Industrie AG gesteuert, wobei gleichzeitig die einzelnen Tochtergesellschaften über ein hohes Maß an Selbständigkeit verfügen. Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche "Accounting & Controlling" sowie "Group Finance & Investor Relations" sind klar getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet. Durch die Beschäftigung von qualifiziertem Fachpersonal, ständige Fort- und Weiterbildung und die strenge Einhaltung des "Vier-Augen-Prinzips" gewährleistet die MS Industrie AG die konsequente Einhaltung der nationalen (HGB, AktG und Steuerrecht) und internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) in Jahres- und Konzernabschluss. Die Einzelabschlüsse der MS Industrie AG und ihrer Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in ein "Konsolidierungspackage" gemäß IFRS übergeleitet. Die Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen werden geprüft oder einer sog. "prüferischen Durchsicht" unterzogen. Zudem werden sie unter Beachtung des vorgelegten Berichts der Abschlussprüfer plausibilisiert. Für die Aufstellung des Konzernabschlusses gilt ein für alle Gesellschaften verbindlicher Terminplan. Entsprechendes gilt für den Jahresabschluss der MS Industrie AG. Konzerninterne Verrechnungskonten werden über Saldenbestätigungen abgeglichen. Die eingesetzten Finanzsysteme sind durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugte Zugriffe geschützt, und es wird, soweit möglich, Standardsoftware verwendet. Zielgerichtete Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen führen zu einem hohen Qualitätsbewusstsein aller Beteiligten im Konzernverbund. Die Pflege und laufende Fortentwicklung des Reportingsystems sowie die laufende Kontaktpflege zu den Finanzvorständen bzw. den kaufmännischen Geschäftsführern der Tochtergesellschaften des Konzerns erfolgt zentral auf Holdingebene. Das Konzernreporting auf IFRS-Basis wird quartalsweise erstellt. Durch die unterjährige Pflicht aller beherrschten Konzerngesellschaften, monatlich ihre Geschäftszahlen auf HGB-Basis in einem standardisierten Reporting-Format an die Konzernholding zu berichten, werden unterjährige Plan-/Ist-Abweichungen in der Regel zeitnah erkannt, und es wird die Möglichkeit eröffnet, entsprechend zeitnah zu reagieren. Durch das "Group Controlling", das als direkter Ansprechpartner für den Vorstand und die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften für das Reporting und die (Jahres-)Abschlüsse des Konzerns fungiert, erfolgt die Vorbereitung und Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS. Für Sonderthemen im Konzern, wie spezielle Bilanzierungsfragen etc., fungiert das "Group Controlling" auf Holdingebene ebenfalls als zentraler Ansprechpartner. Unterjährige Sonderauswertungen auf Anforderung des Vorstands werden ebenfalls hier durchgeführt. Falls im Rahmen von Neuakquisitionen kurzfristiger Unterstützungsbedarf auf lokaler Ebene von Einzelgesellschaften im Bereich (Konzern-)Rechnungslegung bestehen sollte, so wird dieser in der Regel durch externe, qualifizierte Fachkräfte, in der Regel externe Wirtschaftsprüfer oder entsprechend qualifizierte Steuerberater, abgedeckt. Aufträge für Gutachten, die wesentlichen Einfluss auf die Bilanzierung einer Konzerngesellschaft haben könnten (z.B. im Rahmen der sogenannten "Purchase Price Allocation"), werden nur an entsprechend qualifizierte Gutachter vergeben. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, dessen wesentliche Merkmale zuvor beschrieben sind, stellt sicher, dass Geschäftsvorfälle bilanziell richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt sowie in die Rechnungslegung übernommen werden. Die geeignete personelle Ausstattung, die Verwendung von adäquater Software sowie klare gesetzliche sowie konzerninterne Vorgaben stellen die Grundlage für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozess dar. Die klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie verschiedene Kontroll- und Überprüfungsmechanismen, wie sie zuvor genauer beschrieben sind (insbesondere Plausibilitätskontrollen, externe Prüfungen und das Vier-Augen-Prinzip), stellen eine korrekte und verantwortungsbewusste Rechnungslegung sicher. Im Einzelnen wird so erreicht, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und internen Richtlinien erfasst, verarbeitet und dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch erfasst werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Vermögenswerte und Schulden in den Abschlüssen zutreffend angesetzt, ausgewiesen und bewertet sowie verlässliche und relevante Informationen für den Vorstand vollständig und zeitnah bereitgestellt werden. 8. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten (§ 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB und § 315 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement in Bezug auf Finanzinstrumente obliegt dem Vorstand des Mutterunternehmens. Dagegen liegt die operative Verantwortung, also die Früherkennung, Bewertung, Steuerung und Dokumentation der Risiken, die Festlegung und Durchführung geeigneter Gegenmaßnahmen sowie die diesbezügliche Kommunikation, in erster Linie im Verantwortungsbereich der Geschäftsführungen der Tochterunternehmen. Wesentliche Änderungen der Risikosituation sind umgehend an den Vorstand bzw. das "Group-Controlling" zu melden. Insgesamt wird ein risikominimierender Ansatz gewählt. Im Rahmen des Risikomanagements werden neben den Risiken aus Grundgeschäften auch die Risiken aus den zugehörigen Absicherungsgeschäften in die Betrachtungen mit einbezogen. Einer Risikokonzentration beim Abschluss von Finanzinstrumenten - insbesondere in Form von Bonitätsrisiken - wird dabei mit einer bewussten Streuung der Vertragspartner begegnet. Das Ausfallrisiko bei den Forderungen ist zudem durch die gute Bonität der Großkunden begrenzt; für Neukunden wird grundsätzlich eine Bonitätseinschätzung vorgenommen. Zum Abschlussstichtag wird dem Ausfallrisiko bilanziell durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen erkennen wir frühzeitig im Rahmen unseres Liquiditätsplanungssystems und können auf ausreichende Kreditlinien zurückgreifen. Als relevante Risiken, denen mit Absicherungsgeschäften wirtschaftlich sinnvoll begegnet werden kann, sind Risiken aus Veränderungen des EUR/USD-Wechselkurses sowie Risiken aus einer Veränderung der Marktzinsen identifiziert. Zur Absicherung der Risiken aus einer Veränderung der Marktzinsen sind verschiedene Derivate, wenn auch nicht sicherungsgebunden, abgeschlossen. In Bezug auf die vorhandenen finanziellen Verbindlichkeiten ist insbesondere bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ein Zinsänderungsrisiko gegeben. So sind diverse Bankverbindlichkeiten im MS Industrie-Konzern mit einer variablen Verzinsung ausgestattet. Insofern ist der Konzern einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Durch die Nutzung von Zinssatzswaps wird dieses Risiko teilweise neutralisiert. Die MS Technologie-Gruppe verfügt zum 31. Dezember 2019 über kurzfristige Bankdarlehen in Höhe von Mio. EUR 24,9 sowie langfristige Bankdarlehen in Höhe von Mio. EUR 0,8, bei denen die Verzinsung fast ausschließlich jeweils variabel auf Basis eines EURIBOR-Zinssatzes zuzüglich Marge erfolgt. Zur Zinssicherung, wenn auch nicht sicherungsgebunden, verfügt die MS Technologie-Gruppe zum 31. Dezember 2019 über langfristige Zinssatzswaps in Höhe von Mio. EUR 7,0. Die negativen Barwerte aus den Zinssatzswaps betragen zum Bilanzstichtag aggregiert Mio. EUR -0,3. Neben dem Zinsänderungsrisiko besteht in Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten insbesondere auch das Risiko, die finanziellen Verpflichtungen aufgrund von Liquiditätsengpässen nicht bedienen zu können. Dies gilt unter anderem für die MS Technologie-Gruppe und die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH. Da der Kapitaldienst dort hauptsächlich aus den Umsatzerlösen geleistet wird, könnten zukünftige Verzögerungen bei Auftragseingängen negative Folgen haben. Bei dem aktuell hohen Auftragsbestand ist ein Eintreten dieses Risikos kurzfristig jedoch nicht zu erwarten. Zur Absicherung von Liquiditätsrisiken in Bezug auf die Pensionsverpflichtungen im MS Industrie-Konzern wurden durch die betroffenen Tochtergesellschaften teilweise Rückdeckungsversicherungen sowie ein "Contractual Trust Arrangement" ("CTA") abgeschlossen. Der beizulegende Zeitwert der Ansprüche aus diesen Versicherungen sowie dem "Contractual Trust Arrangement" wird als Planvermögen vom Barwert der Verpflichtung abgezogen. In Bezug auf die Beteiligungen und die zu Veräußerungszwecken gehaltenen Anteile ist insbesondere ein Marktrisiko durch schwankende Aktienkurse und mangelnde Fungibilität im Falle von nicht börsennotierten Beteiligungen gegeben. Dabei kann es in Phasen stark schwankender Aktienmärkte in Einzelfällen schwierig sein, den Verkauf von Beteiligungsunternehmen zu ermöglichen und damit den Beteiligungsbesitz insgesamt fungibler zu machen. Durch die langjährige Erfahrung der MS Industrie AG mit den verschiedensten Exit-Kanälen sollte es aber trotzdem weiterhin möglich sein, alternative Wege für einen eventuellen Beteiligungsverkauf zu finden. 9. Prognosebericht Der nachfolgende Ausblick bezieht sich entsprechend der konzerninternen Steuerung auf den Prognosezeitraum von einem Jahr. Er berücksichtigt alle zum Zeitpunkt der Aufstellung vorliegenden Erkenntnisse, die einen Einfluss auf den Geschäftsverlauf haben könnten. Die Grundlagen und wesentlichen Annahmen der Planung sind nachfolgend dargestellt. Die derzeit enorme Ungewissheit hinsichtlich der weltweiten Ausbreitung und der Folgen des Covid 19-Virus erschwert eine genaue Prognose der Geschäftsentwicklung für das Jahr 2020. In der Gesamtsicht 2020 geht der Vorstand davon aus, dass in allen wesentlichen Märkten eine negative Absatzwirkung aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus zu beobachten sein wird. Dabei ist auf Basis der jüngsten positiven Entwicklungen und den ersten Lockerungen bei den notwendigen Eindämmungsmaßnahmen unterstellt, dass sich die Absatzsituation in allen Märkten jeweils nach einigen Wochen wieder normalisieren wird. Mögliche weitere längerfristige Auswirkungen auf den Absatz als Folge der Ausbreitung des Coronavirus sind derzeit nicht abschätzbar und im Ausblick daher nicht enthalten. Konjunkturaussichten Die deutsche Wirtschaft hatte bereits vor der Covid 19-Pandemie ihre Schwächephase nach wie vor nicht überwunden. In der Industrie sind die Produktionskapazitäten nach gut eineinhalb Jahren rückläufiger Wertschöpfung in den Bereich der Unterauslastung abgerutscht. Maßgeblich hierfür war zunächst die Schwäche bei den Ausfuhren - die Spezialisierung auf Investitionsgüter ist wegen des global schwierigen politischen Umfelds, aber auch wegen des Abebbens des privaten Investitionszyklus zur Achillesferse der deutschen Wirtschaft geworden. Mittlerweile sind es in erster Linie die Bestellungen von Industriegütern aus dem Inland, die sich schleppend entwickeln. Die Ausbreitung des Corona-Virus bringt für die deutsche Wirtschaft bisher ungekannte Risiken und Herausforderungen mit sich. Das öffentliche Leben in Deutschland ist innerhalb kürzester Zeit weitgehend zum Erliegen gekommen. Die wirtschaftlichen Schockwellen durchziehen sowohl die Angebots- wie auch die Nachfrageseite: Aufgrund fehlender Vorleistungsgüter und weil der Arbeitsalltag vielerorts nicht wie gewohnt vonstattengehen kann, müssen viele Unternehmen ihre Produktion zurückfahren oder sogar einstellen. Damit verbunden ist ein erheblicher Rückgang der Nachfrage nach Dienstleistungen und Investitionsgütern. Die Haushalte schränken ihren Konsum ein, was insbesondere im Einzelhandel, der Gastronomie und in der Reisebranche große Umsatzausfälle bedeutet. Verstärkt werden diese Effekte durch die erhebliche Verunsicherung der Unternehmen und Haushalte. Da der weitere Verlauf der Pandemie und die konkreten politischen Reaktionen auf diese kaum vorhersehbar sind, ist der Ausblick auf die künftige konjunkturelle Entwicklung weitaus unsicherer als sonst. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute haben am 8. April 2020 für 2020 einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 4,2 % und damit eine schwerwiegende Rezession prognostiziert. Für 2021 prognostizierten sie einen Anstieg um 5,8 %. Allerdings bestehe die Gefahr, dass es noch schlimmer kommen könnte. So könnte sich die Pandemie deutlich langsamer abschwächen als angenommen, und auch das Wiederhochfahren der wirtschaftlichen Aktivität könnte schlechter gelingen und eine erneute Ansteckungswelle auslösen. Bereits im ersten Quartal 2020 dürfte das BIP um 1,9 % geschrumpft sein, erklärten die Forscher. Im zweiten Quartal bricht es dann als Folge des Shutdowns wahrscheinlich um 9,8 %.ein. Dies sei der stärkste je seit Beginn der Vierteljahresrechnung im Jahre1970 gemessene Rückgang und mehr als doppelt so groß wie jener während der Weltfinanzkrise im ersten Quartal 2009. In der Spitze erwarten die Forscher, dass die Arbeitslosenquote in diesem Jahr auf 5,9 % und die Zahl der Kurzarbeiter auf 2,4 Mio. hochschnellen. Im Durchschnitt steigen die Arbeitslosenzahlen im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich um knapp eine Viertelmillion auf 2,5 Mio. 6 Wir erwarten, dass sich der EUR-USD-Wechselkurs in 2020 überwiegend in einer Spanne zwischen EUR 1,0 und EUR 1,1 bewegen wird. 7 Entwicklungen im LKW- und PKW-Markt Die allgemein mindestens kurzfristig weiterhin erwartete stabile Entwicklung des Dieselölpreises auf niedrigem Niveau in Verbindung mit der weiteren weltweiten Verschärfung der Emissionsvorschriften dürfte weltweit die Nachfrage nach modernen Diesel-LKW grundsätzlich weiter positiv beeinflussen. 8 Die MS Industrie AG geht übergeordnet in ihrem strategischen Geschäftsfeld "Antriebstechnik/Motorentechnik" ("Powertrain Technology") für die künftige Entwicklung auf dem Hauptabsatzmarkt Europa von folgendem Markt-Szenario aus: In Europa wurde Anfang 2014 europaweit für jedes neuzugelassene Nutzfahrzeug der neue Emissionsstandard "Euro VI" Pflicht, wodurch bis zur Marktdurchdringung unverändert starke Wachstumsimpulse erwartet werden. Dies ging und geht einher mit der Markteinführung neuer spritsparender LKW auf Dieselmotorenbasis durch große deutsche Hersteller wie "Daimler" und "MAN". Erfahrungsgemäß kann von einem Gesamtlebenszyklus der derzeit auf Basis der aktuellen Emissionsstandards in Europa von den großen Herstellern auf den Markt gebrachten neuen "Heavy-Truck"-Dieselmotorengeneration von etwa 25 bis 30 Jahren ausgegangen werden. Von den Wachstumspotenzialen im Premiumsegment für schwere LKW auf dem westeuropäischen (und dem US-amerikanischen) Markt sollten zudem unverändert vor allem die bestehenden großen Lastwagenhersteller profitieren. Der MS Industrie-Konzern beliefert die beiden großen deutschen Hersteller als "Single Source Supplier" mit Langfristverträgen und sollte so in der Lage sein, weiterhin vom erwarteten Marktwachstum zu profitieren. 6 Frühjahrsgutachten der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute, 8. April 2020 7 Quelle: LBBW Bank Research, 3. März 2020, Unternehmensinterne Einschätzung. 8 Quelle: Unternehmensinterne Einschätzung. Die Neuzulassungen von schweren LKW über 16 t in der EU zeigten im Februar 2020 - gemäß einer aktuellen Statistik der "ACEA" Association des Constructeurs Européens d´Automobiles - einen Rückgang in Höhe von -19,3 % im Vergleich zum Vorjahresmonat. Im Januar/Februar 2020 wurden in der EU -20,6 % weniger schwere LKW zugelassen als im Vorjahreszeitraum 2019. 9 Beim weltgrößten Automobilzulieferer Bosch werden derzeit Brennstoffzellen für Lastkraftwagen auf dem Systemprüfstand getestet, die ab dem Jahr 2022 ausgeliefert werden sollen. Das Aggregat ist nicht grösser als ein Dieselmotor, angetrieben wird der Lastwagen durch Strom, den die mitgeführte Brennstoffzelle aus Sauerstoff und Wasserstoff erzeugt. Laut Bosch ist die Brennstoffzelle die vielleicht einzige realistische Option, Langstrecken-LKW elektrisch zu betreiben. Würde man sie mit Batterien bestücken, wären diese für die nötige Reichweite mit einem Gewicht von 7 bis 8 Tonnen nämlich viel zu schwer. Die Firma Bosch hat bereits einen ersten Kunden dafür und erwartet, dass bis 2030 weltweit etwa 13 % aller neuen Lastkraftwagen mit Brennstoffzellen ausgerüstet sind. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass etwa 87 % mit Dieselmotoren fahren werden. Derzeit kumulieren sich in der Automobilindustrie Absatzeinbrüche in wichtigen Märkten wie China, USA und Indien, die weltweit gesunkene Nachfrage nach Diesel-Personenwagen und der Übergang zu neuen Antriebssystemen. Bosch geht davon aus, dass die globale Autoproduktion im Jahr 2020 das dritte Jahr in Folge sinken und mit rund 89 Mio. Stück produzierten Fahrzeugen um etwa 10 Mio. Stück unter dem Niveau des Jahres 2017 bleiben wird. Bosch stellt sich daher auf ein gleichbleibendes Niveau in den nächsten Jahren ein und rechnet nicht mit einer Steigerung vor dem Jahr 2025. 10 Während Brasilien und Südamerika insgesamt weiter in der Krise stecken, bietet China nach unserer Einschätzung nach wie vor großes Potenzial. Allerdings haben die "Trucks made in China" mit westlichen Pendants wenig gemein. Abgasvorschriften, Sicherheits- und Effizienzanforderungen liegen bei LKW noch weit hinter westlichen Standards zurück. Zwar sind alle großen westlichen Hersteller in China über Joint Ventures mit lokalen Herstellern vertreten, aber der Markt gilt nach allgemeiner Brancheneinschätzung als noch nicht reif für das Geschäft im Premium-Segment. Die Entwicklung der Nachfrage spiegelt sich in der Produktion wider, daher dürfte in Westeuropa der Höhepunkt bereits in 2018 überschritten worden sein. Die Produktionszahlen in Westeuropa stagnieren, und in China führt die schrumpfende Nachfrage zu sinkenden Fertigungszahlen. Zusammen mit schwachen Märkten in Südamerika und Indien sorgen diese Entwicklungen für eine insgesamt schrumpfende weltweite Lkw-Produktion in diesem Jahr und in den kommenden Jahren. Auswirkungen auf den MS Industrie Konzern Wir gingen in unserer zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 im Januar verabschiedeten Konzernplanung vor diesem Hintergrund ursprünglich davon aus, dass sich das Geschäft des MS Industrie-Konzerns nach dem Verkauf des Fertigungsauftrags "Daimler-Weltmotor" in den USA Ende des ersten / Anfang des zweiten Quartals 2019 hinsichtlich Umsatz und Ertrag im Geschäftsjahr 2020 operativ, vor ergebniswirksamen Sondereinflüssen, wie folgt darstellen wird. 9 Quelle: ACEA Association des Constructeurs Européens d´Automobiles: Pressemitteilung v. 25. März 2020: New Commercial Vehicle Registrations European Union, February 2020 10 Quelle: Neue Zürcher Zeitung online (Wirtschaft) v. 30. Januar 2020. Insgesamt wurde für das Geschäftsjahr 2020 - im Vergleich zu den bereinigten Vorjahreskennzahlen - ein deutlich niedrigerer, industrieller Konzern-Umsatz in Höhe von rund Mio. EUR 195 erwartet, bei einem deutlich steigenden operativen EBITDA, während das operative EBIT und EBT ebenfalls leicht steigen sollten, sodass wir schließlich ursprünglich ein negatives, operatives Konzernjahresergebnis in etwa auf dem Niveau des Vorjahres erwartet haben. Nach den Konzernhochrechnungen sollte sich die Rohertragsmarge (Materialaufwand in % zu den Umsatzerlösen) und die EBIT-Marge aus dem laufenden Geschäft leicht positiv entwickeln bei einem leicht verschlechterten operativen Ergebnis je Aktie. Auf Basis des erwarteten negativen Jahresergebnisses wurde für 2020 ein leichter Rückgang des Konzerneigenkapitals erwartet. Es wurde erwartet, dass sich der Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit im Vergleich zum Vorjahr leicht besser entwickeln wird. Hinsichtlich des Cash-Flows aus der Investitionstätigkeit erwarteten wir im Vergleich zu 2019 insbesondere aus dem Wegfall der positiven Effekte aus dem Teilverkauf USA im Vorjahr deutlich negative Veränderungen (ohne Teilverkauf USA keine wesentlichen Änderungen zum Vorjahr). Aufgrund der erwarteten Entwicklungen sollten der Verschuldungsgrad und die Eigenkapitalquote nahezu unverändert bleiben. Im ersten Quartal 2020 wurde plangemäß die Fertigung für den Daimler-Weltmotor im Werk Trossingen konzentriert und die Mitarbeiteranzahl im Werk Zittau stark reduziert. In Zittau sollte danach der Produktionsstart für wesentliche Komponenten des Ventiltriebsystems einer komplett neuen LKW-Motorenplattform einer international aufgestellten LKWGruppe mit Produktionsstart 2021 vorbereitet werden. Zudem wurde für das zweite Halbjahr 2020 mit einer deutlichen Nachfragebelebung gerechnet. Die Maßnahmen am Standort Trossingen-Schura umfassen - in Folge der Verlagerung mehrerer Maschinen (hauptsächlich der fräsenden Bearbeitung) von dem Standort Zittau - im Wesentlichen eine Flächenverdichtung zur höheren Auslastung der Produktionshalle, eine deutliche Reduktion von Personalkosten durch klarere Schnittstellen, neue Bedienerkonzepte, verschlankte Hierarchien sowie weitere Automatisierungen u.a. durch eine neue Rundtaktertechnologie ab Mai 2020. Daraufhin wird ein neues Logistikkonzept zur Reduzierung von externen Lagerkosten eingeführt werden. Am Standort Zittau erfolgt eine deutliche Straffung und Kapazitätsanpassung bei gleichzeitiger Reduktion von Personalkosten u. a. auch durch die Zentralorganisation der Verwaltungsbereiche. Dies steht im Zusammenhang mit der strategischen Fokussierung des Standorts Zittau auf rotationssymmetrische Bauteile und dem weiteren Ausbau von Differenzierungsmerkmalen. Die ergänzende Automatisierung von Fertigungsschritten bereitet den Standort auch flächenmäßig auf den Neuanlauf einer Achsenfertigung für eine große internationale Nutzfahrzeug-Gruppe ab Mitte 2021 vor. Nach Veräußerung der Daimler-Fertigung in den USA entwickelte sich die Gesamtzahl der Mitarbeiter im Bereich Powertrain (inkl. Leiharbeiter und Auszubildende) von rund 550 Mitte 2019 auf rund 400 per Ende März 2020. Als Ergebnis aller Umbaumaßnahmen wird der Break-Even-Punkt des Bereichs Powertrain um etwa 20% gesenkt. Die dargestellten Maßnahmen erstrecken sich insgesamt auf den Zeitraum Juli 2019 bis Mai 2020. Die Covid 19-Pandemie wird die finanziellen Kennzahlen 2020 negativ beeinflussen. Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichtes sind folgende wesentlichen Entwicklungen zu verzeichnen: Aufgrund von Werksschließungen bei den Kunden wurden die in Deutschland gelegenen Fertigungsstandorte Trossingen und Zittau des Powertrain-Segmentes von Mitte März bis Mitte April 2020 ebenfalls auf einen Minimalbetrieb reduziert und ein Großteil der Belegschaft befindet sich seitdem in Kurzarbeit. Am 20. bzw. 23. April 2020 wurde die Produktion wieder hochgefahren, jedoch nicht auf die volle Kapazität. Der Fertigungsstandort Spaichingen des Ultrasonic-Segmentes war in einem geringeren Umfang betroffen und ist aktuell zu rund 60 % ausgelastet. Nur geringe Nachfragerückgänge sind bisher beim Fertigungsstandort Grünhain-Beierfeld zu verzeichnen. Der Standort in Webberville/USA ist hingegen bis zum 30. April 2020 per Dekret geschlossen, wobei Zuschüsse der US-Regierung in Aussicht gestellt sind ("Paycheck Protection Program"). Vor diesem Hintergrund wurden die finanziellen Kennzahlen wie folgt aktualisiert: Für das Geschäftsjahr 2020 wird aufgrund der Auswirkungen der seit Jahresbeginn 2020 weltweit grassierenden Covid- 19 Pandemie ein - im Vergleich zu den bereinigten Vorjahreskennzahlen - deutlich niedrigerer, industrieller Konzern-Umsatz in Höhe von rund Mio. EUR 163 erwartet, bei einem deutlich sinkenden, operativen EBITDA, EBIT und EBT, sodass wir schließlich ein Konzernjahresergebnis deutlich unter dem Niveau des Vorjahres erwarten. Nach den Konzernhochrechnungen sollte sich die Rohertragsmarge (Materialaufwand in % zu den Umsatzerlösen) neutral und die EBIT-Marge aus dem laufenden Geschäft deutlich negativ entwickeln bei einem deutlich verschlechterten Ergebnis je Aktie. Auf Basis des erwarteten deutlich negativen Konzernjahresergebnisses wird für 2020 ein entsprechender Rückgang des Konzerneigenkapitals erwartet. Es wird erwartet, dass sich der Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich schlechter entwickeln wird. Hinsichtlich des Cash-Flows aus der Investitionstätigkeit erwarteten wir im Vergleich zu 2019 insbesondere aus dem Wegfall der positiven Effekte aus dem Teilverkauf USA im Vorjahr deutlich negative Veränderungen (ohne Teilverkauf USA keine wesentlichen Änderungen zum Vorjahr). Aufgrund der erwarteten Entwicklungen wird sich der Verschuldungsgrad und die Eigenkapitalquote leicht verringern. Hinsichtlich der Entwicklung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren lässt sich prognostizieren, dass der MS Industrie-Konzern alles unternehmen wird, um weiterhin alle relevanten Umweltnormen zu erfüllen, und versuchen wird, über Personalbindungskonzepte die Fluktuation weiterhin so gering wie möglich zu halten. Aufgrund der geplanten Umsatzentwicklung ist ein weiterer Personalaufbau, insbesondere auch im Fach- und Führungskräftebereich mit Ausnahme des Vertriebs im Bereich der Serienmaschine, derzeit nicht geplant, jedoch in Abhängigkeit der Entwicklung der Covid-19 Pandemie perspektivisch die weitere Beschäftigung einer entsprechenden Anzahl von Leiharbeitnehmern. Diese Maßnahmen dienen dem Zweck, einem Facharbeitermangel entgegenzuwirken und zukünftige Führungskräfte gezielt auf anspruchsvolle Aufgaben vorzubereiten. Die individuelle Fort- und Weiterbildung hat ebenfalls unverändert einen hohen Stellenwert im Konzern. Ebenfalls wird weiterhin alles dafür getan, um die Kundenzufriedenheit mindestens auf dem bestehenden, hohen Niveau zu halten und die ohnehin sehr hohe Innovationskraft des Konzerns weiter zu steigern sowie die fortlaufende Lieferfähigkeit in allen Geschäftsfeldern und Produktsparten weiterhin sicherzustellen. Für die MS Industrie AG als Einzelgesellschaft erwarten wir auf Basis der Gewinnabführungen bzw. der Verlustausgleiche bei unseren Tochterunternehmen ein deutlich rückläufiges Jahresergebnis. Auf Basis des erwarteten deutlich negativen Jahresergebnisses wird für 2020 ein entsprechender Rückgang des Eigenkapitals, der Bilanzsumme sowie einer damit einher gehenden leichteren Verringerung der Eigenkapitalquote erwartet. Dieser Prognosebericht basiert auf den Marktannahmen und Unternehmenseinschätzungen zum Beginn des Jahres 2020 und wurde hinsichtlich der Auswirkungen der Covid 19-Pandemie am 9. April 2020 überarbeitet und am 27. April 2020 auf Aktualität überprüft: Aufgrund der insbesondere in den letzten Wochen weltweit weiter rasant voranschreitenden Ausbreitung der COVID-19 Pandemie, den damit zusammenhängenden Krisenmaßnahmen der jeweiligen Staaten und deren einschneidenden Auswirkungen auf die Wirtschaft ist eine gesicherte Abschätzung über den Verlauf unserer Geschäftsentwicklung für das Geschäftsjahr 2020 derzeit leider nicht möglich. Damit ist auch der vorstehende Prognosebericht für das Geschäftsjahr 2020, den die MS Industrie AG im Rahmen des Geschäftsberichts 2019 gibt, nur eingeschränkt valide. Die MS Industrie AG hat jedoch mit umfangreichen Maßnahmen auf die Krise reagiert. Dazu zählen neben der Einrichtung von Notfallplänen und vorübergehenden Produktionsstopps in Verbindung mit Kurzarbeit auch die Sicherung der Liquidität des Unternehmens. Dieser zusammengefasste Lagebericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen - also Aussagen über Vorgänge, die in der Zukunft, nicht in der Vergangenheit liegen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind erkennbar durch Formulierungen wie "erwarten", "ausgehen", "bestrebt sein" oder ähnliche Begriffe. Solche vorausschauenden Aussagen beruhen auf unseren heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen. Sie bergen daher eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs der MS Industrie AG liegen, beeinflusst die Geschäftsaktivitäten, den Erfolg, die Geschäftsstrategie und die Ergebnisse der MS Industrie AG. Diese Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Erfolge und Leistungen der MS Industrie AG wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit enthaltenen Angaben zu Ergebnissen, Erfolgen oder Leistungen abweichen. München, den 27. April 2020 MS Industrie AG Der Vorstand Dr. Andreas Aufschnaiter, Sprecher des Vorstands Armin Distel Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019 scroll Notes 2019 TEUR 2018 TEUR Umsatzerlöse a) Industrie- und Immobilienerlöse 1. 226.258 282.625 b) Beratungs- und Provisionserlöse 1. 142 128 226.400 282.753 Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 1.818 4.504 Sonstige Erträge 2. 26.411 4.148 254.629 291.405 Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 3.1. 108.410 146.590 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.1. 8.425 8.491 116.835 155.081 Personalaufwand 3.2. 69.815 71.083 Abschreibungen a) Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 4. 14.197 11.990 b) Wertminderungsaufwand 4. 0 27 14.197 12.017 Wertminderungsaufwendungen(-) /ertrag (+) IFRS 9 32.d -237 467 Sonstige Aufwendungen 5. 35.072 42.927 236.156 280.641 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 18.473 10.764 Finanzerträge 6. 1.151 883 Finanzaufwendungen 6. 2.645 2.401 Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 6. 578 65 Konzernjahresergebnis vor Ertragsteuern 17.557 9.311 Ertragsteuern 7. 859 2.163 Konzernjahresergebnis nach Ertragsteuern 16.698 7.148 zurechenbar den Gesellschaftern des Mutterunternehmens 16.717 7.190 zurechenbar den Minderheitsgesellschaftern -19 -42 16.698 7.148 Konzernjahresergebnis je Aktie in EUR, unverwässert nach Minderheitsanteilen 8. 0,56 0,24 verwässert nach Minderheitsanteilen 8. 0,56 0,24 Bereinigte, durchschnittliche Zahl der Aktien unverwässert 8. 29.903.682 29.901.131 verwässert 8. 29.903.682 29.901.131 Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2019 scroll Notes 2019 TEUR 2018 TEUR Konzernjahresergebnis nach Ertragsteuern 16.698 7.148 Posten, die unter bestimmten Bedingungen zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden Erfolgsneutral erfasste Unterschiede aus Fremdwährungsumrechnung 25. -2.471 902 -2.471 902 Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden Gewinn aus der Veräußerung von Beteiligungen nach IFRS 9 ("FVOCI") 14. -253 106 Zeitwertbewertung Finanzinstrumente und Beteiligungen nach IFRS 9 ("FVOCI") 14. 546 -535 Wertänderung Planvermögen und Pensionsrückstellung 20. -39 -72 Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste 20. -382 1 Im sonstigen Ergebnis erfasste Ertragsteuern 117 20 -11 -480 Im Konzerneigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen nach Ertragsteuern -2.482 422 Konzerngesamtergebnis nach Ertragsteuern 14.216 7.570 zurechenbar den Gesellschaftern des Mutterunternehmens 14.235 7.612 zurechenbar den Minderheitsgesellschaftern -19 -42 14.216 7.570 Konzernjahresergebnis je Aktie in EUR, unverwässert nach Minderheitsanteilen 8. 0,56 0,24 verwässert nach Minderheitsanteilen 8. 0,56 0,24 Bereinigte, durchschnittliche Zahl der Aktien unverwässert 8. 29.903.682 29.901.131 verwässert 8. 29.903.682 29.901.131 Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 AKTIVA scroll Notes 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR Immaterielle Vermögenswerte 15.1. 2.817 2.817 Sachanlagevermögen 15.2. 33.260 55.247 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 15.3. 6.915 6.990 Nutzungsrechte nach IFRS 16 15.2. 41.581 0 Beteiligungen 14. 1.609 1.038 Anteile an assoziierten Unternehmen 14. 3.806 3.230 Latente Steueransprüche 7. 62 208 Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 15.4. 14.464 4.930 Sonstige langfristige Vermögenswerte 15.5. 387 430 Langfristige Vermögenswerte 104.901 74.890 Vorräte 12. 37.108 41.494 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.3. 40.180 44.267 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 13.5. 0 1.194 Liquide Mittel 11. 9.181 2.256 Ertragsteuerforderungen 13.1. 1.232 118 Vertragsvermögenswerte 13.4. 6.032 4.238 Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 13.2. 7.071 896 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 13.1. 1.320 1.717 Kurzfristige Vermögenswerte 102.124 96.180 AKTIVA GESAMT 207.025 171.070 PASSIVA Gezeichnetes Kapital (30,00 Mio. Stückaktien abzüglich 140.889 Stück eigene Aktien im Bestand) 21.1. 29.859 29.909 Kapitalrücklage 22. 7.616 7.609 Gesetzliche Rücklage 23. 439 439 Andere Gewinnrücklagen 23. 3.897 3.946 Sonstige Rücklagen 23. 624 3.106 Übrige Konzernrücklagen 27. 34.510 20.485 Minderheitsanteile 28. -200 -181 Eigenkapital und Minderheitsanteile 76.745 65.313 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 17. 21.420 26.962 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 20. 1.940 1.525 Latente Steuerverbindlichkeiten 7. 145 1.706 Sonstige langfristige Rückstellungen 18. 1.617 389 Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 19.4. 31.453 12.785 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 19.3. 445 693 Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 57.020 44.060 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 17. 35.112 27.342 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 16. 11.290 16.259 Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 19.1. 0 277 Kurzfristige Rückstellungen 18. 9.435 8.780 Vertragsverbindlichkeiten 19.5. 0 580 Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 19.2. 11.320 5.691 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 19.1. 6.103 2.768 Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 73.260 61.697 PASSIVA GESAMT 207.025 171.070 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2019 in TEUR scroll Entwicklung des Konzerneigenkapitals auf die Gesellschafter der Muttergesellschaft entfallend Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gesetzliche Rücklage Andere Gewinnrücklagen Sonstige Rücklagen Übrige Konzernrücklagen Stand 31. Dezember 2017 ) 29.894 7.590 439 3.931 1.794 13.175 Rücklage (Vortrag) aus Erstanwendung neuer Bilanzierungsstandards (IFRS 9, IFRS 15) zum 1. Januar 2018 ) 890 1.017 Angepasster Stand 1. Januar 2018 ) 29.894 7.590 439 3.931 2.684 14.192 Abgang eigener Anteile 15 19 15 Dividendenausschüttung Bilanzgewinn 2017 -897 Konzerngesamtergebnis 422 7.190 Stand 31. Dezember 2018 / 1. Januar 2019 ) 29.909 7.609 439 3.946 3.106 20.485 Zugang eigener Anteile -50 7 -49 Dividendenausschüttung Bilanzgewinn 2018 -2.692 Konzerngesamtergebnis -2.482 16.717 Stand 31. Dezember 2019 29.859 7.616 439 3.897 624 34.510 scroll Minderheitsanteile Total Stand 31. Dezember 2017 ) -139 56.684 Rücklage (Vortrag) aus Erstanwendung neuer Bilanzierungsstandards (IFRS 9, IFRS 15) zum 1. Januar 2018 ) 1.907 Angepasster Stand 1. Januar 2018 ) -139 58.591 Abgang eigener Anteile 49 Dividendenausschüttung Bilanzgewinn 2017 -897 Konzerngesamtergebnis -42 7.570 Stand 31. Dezember 2018 / 1. Januar 2019 ) -181 65.313 Zugang eigener Anteile -92 Dividendenausschüttung Bilanzgewinn 2018 -2.692 Konzerngesamtergebnis -19 14.216 Stand 31. Dezember 2019 -200 76.745 *) Die MS Industrie AG hat zum 1. Januar 2018 erstmals IFRS 9 und IFRS 15 angewendet. Aufgrund der gewählten Übergangsmethode war eine Anpassung der Vorjahreszahlen nicht notwendig. ) Die MS Industrie AG hat zum 1. Januar 2019 erstmals IFRS 16 angewendet. Aufgrund der gewählten Übergangsmethode war eine Anpassung der Vorjahreszahlen nicht notwendig. Konzern-Kapitalflussrechnung 2019 in TEUR scroll Ebner Notes 2019 TEUR 2018 TEUR 10. Konzernjahresergebnis nach Steuern 16.698 7.148 Erfolgswirksam erfasster Ertragsteueraufwand 7. 859 2.163 Erfolgswirksam erfasste Finanzerträge 6. -1.151 -883 Erfolgswirksam erfasste Finanzaufwendungen 6. 2.645 2.401 Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 4. 14.197 11.990 Wesentliche nicht zahlungswirksame sonstige Aufwendungen (+) und Erträge (-): Wertminderungsaufwand 4. 0 27 Gewinn/Verlust aus der Neubewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien 15.3 75 75 Verluste/Gewinne (-) aus at-equity konsolidierten Beteiligungen 14. -578 -65 Verluste/Gewinne (-) aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten -36 -91 Verluste/Gewinne (-) aus dem Abgang von zu Veräußerungszwecken gehaltenen Beteiligungen -1 -7 Verluste/Gewinne (-) aus Entkonsolidierung -21.334 0 Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -2.506 -19.812 Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 465 98 Erhaltene Zinsen 271 122 Bezahlte Zinsen -1.855 -1.197 Erhaltene Steuern 255 0 Bezahlte Steuern -1.956 -837 Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 6.048 1.132 Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 243 149 Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -13.019 -12.143 Auszahlungen für den Erwerb von Deckungs-/Planvermögen -263 -63 Einzahlungen aus dem Abgang von vollkonsolidierten Tochterunternehmen abzüglich mit dem Verkauf abgegebene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 17.860 0 Einzahlungen aus Abgängen von zu Veräußerungszwecken gehaltenen Beteiligungen 1.257 7 Auszahlungen für Investitionen in Beteiligungen -35 -25 Auszahlungen aus der Ausreichung von Darlehen an Beteiligungen -22 -325 Einzahlungen aus erhaltenen Ausschüttungen 12 35 Cashflow aus der Investitionstätigkeit 6.033 -12.365 Auszahlungen für die Tilgung von Anleihen mit Fremdkapitalcharakter 0 -200 Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen und sonstigen Finanzkrediten 11.547 30.305 Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehen und sonstigen Finanzkrediten -13.256 -20.013 Ausschüttung Dividende Bilanzgewinn 2017 / 2018 -2.692 -897 Einzahlungen aus Finanzierungsleasing-Transaktionen 3.804 634 Auszahlungen aus Finanzierungsleasing-Transaktionen -8.632 -4.013 Auszahlungen für den Erwerb eigener Anteile -121 0 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -9.350 5.816 Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 2.731 -5.417 Wechselkurs- und konsolidierungskreisbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds 0 0 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -4.028 1.389 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 10. -1.297 -4.028 Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019 Allgemeine Hinweise Die MS Industrie AG ist eine Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 133497 eingetragen und hat ihren Sitz in der Brienner Straße 7, 80333 München, Deutschland. Die MS Industrie AG und ihre Kernbeteiligungen haben folgende Geschäftstätigkeiten: a) Industrie MS Technologie-Gruppe: Fertigung von mechanischen Baugruppen und Komponenten für die Automobilindustrie, insbesondere im Nutzfahrzeugbereich (Segment Antriebstechnik - "Powertrain - Technology") sowie Fertigung von Sondermaschinen für die Automobilindustrie sowie Serienmaschinen und Ultraschall-Schweißsystemen für verschiedene Anwenderbranchen wie z.B. die Verpackungsindustrie, Medizintechnik, Elektrotechnik etc. (Segment Ultraschalltechnik - "Ultrasonic - Technology") Elektromotorenwerk Grünhain GmbH und Tochtergesellschaften: Fertigung von Elektromotoren und Aluminium-Druckgussteilen (auch Subsegment "Powertrain - Elektro") b) Dienstleistungen Langfristiges Vermögen der GCI BridgeCapital GmbH: Erwerb, Verwaltung und Verpachtung von Gewerbegrundstücken, MS Land & Buildings LLC., USA (ab 10. April 2019), MS Property and Equipment, LLC, USA (bis 10. April 2019): Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Maschinen und Anlagen, sowie die Anteile an der Beno Holding AG (assoziiertes Unternehmen): Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Gewerbeimmobilien MS Industrie AG, MS Industrie Verwaltungs GmbH und MS Industries Administrative LLC, USA (bis 10. April 2019): Managementberatung Der Konzernabschluss der MS Industrie AG, München, und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern") zum 31. Dezember 2019 ist im Einklang mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt worden. Die Bezeichnung "IFRS" umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Alle nach den Vorgaben der EU für das Geschäftsjahr 2019 verbindlichen Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC) und des Standing Interpretations Committee (SIC) wurden ebenfalls angewendet. Der Konzernabschluss entspricht in der vorliegenden Fassung der Vorschrift des § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB). Diese bildet unter anderem die Grundlage für die Konzernrechnungslegung nach internationalen Standards in Deutschland zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards und gilt für die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Der Konzernabschluss der MS Industrie AG wird in Euro aufgestellt. Die Beträge sind auf tausend Euro (TEUR) bzw. Millionen Euro (Mio. EUR) gerundet angegeben. Das Geschäftsjahr aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Überarbeitete und neue Rechnungslegungsvorschriften Die im Konzernabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den zum 31. Dezember 2019 in der EU verpflichtend anzuwendenden IFRS sowie den gültigen IFRIC- bzw. SIC-Interpretationen. Aus den vom IASB verabschiedeten Änderungen bei bestehenden Standards sowie neuen Standards, die erst nach dem 31. Dezember 2019 anzuwenden sind, erwartet der Vorstand mit Ausnahme der nachfolgend beschriebenen Auswirkungen keine wesentlichen Auswirkungen auf künftige Konzernabschlüsse. Folgende neue Standards und Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards und Interpretationen wurden erstmalig im Geschäftsjahr 2019 angewendet: • IFRS 16 Leasingverhältnisse (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen) IFRS 16 ersetzt den bisherigen IAS 17 inklusive der zugehörigen Interpretationen IFRIC 4 "Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält", SIC-15 "Operating-Leasingverhältnisse-Anreize" und SIC-27 "Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen" . IFRS 16 führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht ("right-of-use-asset"), das sein Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Es gibt Vereinfachungsregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse von geringem Wert. Für Leasingnehmer entfällt die Unterscheidung in Finanzierungs- und Operating-Leasing. Stattdessen erfolgt eine Bilanzierung nach dem sogenannten "Nutzungsrecht"-Konzept. Hierbei sind in der Bilanz Vermögenswerte aus Nutzungsrechten an Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen anzusetzen. Bei kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasing sogenannter geringwertiger Vermögenswerte kann davon abgesehen werden. Die Bilanzierung auf Seiten des Leasinggebers entspricht weitgehend den bisherigen Regelungen. Hier erfolgt weiter eine Klassifizierung des Leasingverhältnisses nach den aus IAS 17 übernommenen Kriterien. IFRS 16 enthält darüber hinaus weitere Neuregelungen, insbesondere zur Definition eines Leasingverhältnisses, zu "Sale-and-Lease-Back"-Transaktionen sowie zur Bilanzierung von Untermietverhältnissen. Der MS Industrie-Konzern hat IFRS 16 erstmalig zum 1. Januar 2019 unter Anwendung der "modifiziert-retrospektiven" Methode angewendet. Der MS Industrie-Konzern nutzt die Vereinfachungsregelung bezüglich der Beibehaltung der Definition eines Leasingverhältnisses bei der Umstellung. Dies bedeutet, dass der Konzern IFRS 16 auf alle Verträge anwendet, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen worden sind und nach IAS 17 und IFRIC 4 als Leasingverhältnisse identifiziert worden sind. Die Auswirkungen von IFRS 16 sind nachfolgend dargestellt: ― Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern Leasingnehmer ist Der MS Industrie-Konzern hat neue Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für seine Operating-Leasingverhältnisse der Lager- und Produktionsanlagen sowie der Verwaltung angesetzt. Die Art der Aufwendungen im Zusammenhang mit diesen Leasingverhältnissen hat sich geändert, da der Konzern nun Abschreibungen für Nutzungsrechte ("right-of-use assets") sowie Zinsaufwendungen aus den Leasingverbindlichkeiten ansetzt. Bislang hat der Konzern Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen linear über die Leasinglaufzeit erfasst und Vermögenswerte und Schulden nur in der Höhe erfasst, in der es eine zeitliche Differenz zwischen den tatsächlichen Leasingzahlungen und den erfassten Aufwendungen gab. Zusätzlich wird der MS Industrie-Konzern keine Rückstellungen mehr für Operating-Leasingverhältnisse bilden, die in der Vergangenheit als belastend eingeschätzt worden sind. Stattdessen wird der MS Industrie-Konzern die geschuldeten Zahlungen aus dem Leasingverhältnis in der Leasingverbindlichkeit berücksichtigen. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzierungsleasing-Verhältnisse des MS Industrie-Konzerns erwartet. Im MS Industrie-Konzern haben sich durch die Erstanwendung die Aktiva und die Schulden signifikant erhöht und damit die Eigenkapitalquote vermindert. Im Übrigen geht der Vorstand jedoch für die bestehenden Bankkredite davon aus, dass die Verringerung der Eigenkapitalquote nicht dazu führen wird, dass Vereinbarungen zur Mindesteigenkapitalquote im Rahmen von sog. "Financial Covenants" nicht eingehalten werden können. Auf Basis der noch zum Vorjahresbilanzstichtag 31. Dezember 2018 als "Operating-Lease" gehandhabten Leasingverhältnisse für Immobilien-, KFZ- und EDV-Leasing resultiert aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 im Konzernabschluss der MS Industrie AG zum 1. Januar 2019 ein bilanzverlängernder Effekt in Höhe von rund Mio. EUR 24,7, das bedeutet auf Basis des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 eine Erhöhung der Bilanzsumme um rund 14 %. Beim Übergang auf IFRS 16 hat der Konzern zusätzliche Nutzungsrechte und zusätzliche Leasingverbindlichkeiten in gleicher Höhe erfasst. Die Auswirkungen im Zeitpunkt des Übergangs werden im Folgenden zusammengefasst: scroll 1. Januar 2019 TEUR Nutzungsrechte Sachanlagen 24.674 Leasingverbindlichkeiten 24.674 Der Konzern hat bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten aus Operating-Leasingverhältnissen die Leasingzahlungen mit seinem Grenzfremdkapitalzinssatz zum 1. Januar 2019 abgezinst. Der gewichtete Durchschnittszinssatz beträgt 2,4 %. Die Leasingverbindlichkeit insgesamt leitet sich zum 1. Januar 2019 wie folgt über: scroll 1. Januar 2019 TEUR Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen zum 31. Dezember 2018, wie nach IAS 17 im Konzernabschluss angegeben 27.055 Abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz zum 1. Januar 2019 24.394 - gemäß Wahlrecht nicht angesetzte Leasingverhältnisse, deren Laufzeit innerhalb von 12 Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet -513 - Verlängerungsoptionen, die mit hinreichender Sicherheit ausgeübt werden 793 24.674 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing zum 31. Dezember 2018 15.262 Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 39.936 Die bisher nach IAS 17 bilanzierten Vermögenswerte aus Finanzierungsleasingverhältnissen mit Buchwerten von TEUR 19.236 (Anschaffungskosten TEUR 59.986 und kumulierte Abschreibungen TEUR 37.750) wurden im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 16 aus den Sachanlagen in die Nutzungsrechte umgegliedert. ― Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern Leasinggeber ist Für Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern Leasinggeber ist, haben sich keine signifikanten Änderungen ergeben. Aus der erstmaligen Anwendung der folgenden geänderten Standards bzw. Interpretationen haben sich keine wesentlichen Auswirkungen für den Konzernabschluss ergeben: • Änderungen an IFRS 9 Finanzielle Vermögenswerte mit einer negativen Vorfälligkeitsentschädigung • IFRIC 23 Berücksichtigung von Unsicherheiten bei der Ertragssteuerbilanzierung • Änderungen an IAS 28 Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures • Änderungen an IAS 19 Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen • Änderungen an mehreren Standards im Rahmen der jährlichen Verbesserungen (Zyklus 2015-2018) Auf die freiwillige, vorzeitige Anwendung von folgenden, zum Bilanzstichtag bereits veröffentlichten, aber noch nicht verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen, wurde vollständig verzichtet. Der Vorstand erwartet keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. • Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Definition Wesentlichkeit (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen). • Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 Reform des Referenzzinssatzes (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen). • Änderungen an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen). • IFRS 17 Versicherungsverträge (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen; noch nicht zur Anwendung freigegeben durch die EU). Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Konsolidierungskreis und Stichtag In den Konzernabschluss sind neben der MS Industrie AG alle in- und ausländischen Konzernunternehmen einbezogen. Im Einzelnen sind neben dem Mutterunternehmen folgende Unternehmen im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2018 voll konsolidiert worden: scroll Stimmrechts- und Kapitalanteil Name des Tochterunternehmens Sitz 31.12.2019 31.12.2018 MS Technologie Group GmbH München 100,00 % 100,00 % MS Powertec GmbH Zittau 100,00 % 100,00 % MS Powertrain Technologie GmbH Trossingen 100,00 % 100,00 % MS Ultraschall Technologie GmbH Spaichingen 100,00 % 100,00 % MS Industrie Verwaltungs GmbH Spaichingen 100,00 % 100,00 % MS Plastic Welders, LLC Webberville, Michigan/USA 100,00 % 100,00 % MS Technology Inc. (ab 1. April 2019) Webberville, Michigan/USA 100,00 % 0,00 % MS Land & Buildings, LLC (ab 1. April 2019) Webberville, Michigan/USA 100,00 % 0,00 % MS Enterprise Holding Ltda. Salto, Bundesstaat Sao Paulo / Brasilien 100,00 % 100,00 % Elektromotorenwerk Grünhain GmbH Grünhain-Beierfeld 100,00 % 100,00 % EMGR Beteiligungs GmbH Grünhain-Beierfeld 75,10 % 75,10 % EMGR EAD Gabrovo, Bulgarien 100,00 % 100,00 % GCI BridgeCapital GmbH München 100,00 % 100,00 % Zum 10. April 2019 wurden entkonsolidiert: MS Industries Inc. Webberville, Michigan/USA 0,00 % 100,00 % MS Property & Equipment, LLC Webberville, Michigan/USA 0,00 % 100,00 % MS Precision Components, LLC Webberville, Michigan/USA 0,00 % 100,00 % MS Industries Administrative, LLC Webberville, Michigan/USA 0,00 % 100,00 % Bilanzstichtag bei allen in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember. Unternehmenserwerbe Im Geschäftsjahr fanden keine Unternehmenserwerbe statt. Veräußerung von Tochterunternehmen MS Industries Inc., die MS Property & Equipment, LLC, die MS Precision Components, LLC und die MS Industries Administrative, LLC (alle Webberville, Michigan/USA) Die MS Industries Inc., die MS Property & Equipment, LLC, die MS Precision Components, LLC und die MS Industries Administrative, LLC (alle Webberville, Michigan/USA) wurden mit Wirkung zum 10. April 2019 aufgrund des Verkaufs von 100,0 % der Anteile entkonsolidiert. Die Transaktion stellt sich wie folgt dar: scroll Aufgrund des Kontrollverlustes sind die folgenden Vermögenswerte und Schulden abgegangen: TEUR Langfristige Vermögenswerte - Immaterielle Vermögenswerte 60 - Sachanlagevermögen inkl. Nutzungsrechte 9.499 Kurzfristige Vermögenswerte - Liquide Mittel 2.589 - Vorräte 6.262 - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.552 - Übrige kurzfristige Vermögenswerte 2.761 Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten - Latente Steuerverbindlichkeiten 1.448 - Übrige langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 962 Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.403 - Übrige kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 5.346 Veräußertes Nettovermögen 14.564 scroll Das Veräußerungsergebnis stellt sich damit wie folgt dar: TEUR erhaltene Gegenleistung 34.637 zurückbehaltene Steuerschuld -185 Barwert eines dem Erwerber zukünftig zu gewährenden Mietvorteils -1.350 Veräußertes Nettovermögen -14.564 Fremdwährungserfolg aus der Ausbuchung der Fremdwährungsdifferenzen, recycelt im OCI (EK) 2.796 Ergebnis aus dem Verkauf von Tochtergesellschaften: 21.334 Die erhaltene Gegenleistung war in Höhe von TEUR 20.449 in 2019 fällig und wurde in liquiden Mitteln erbracht. Der übrige Teil der Gegenleistung ist in 2020 (TEUR 5.321), 2021 (TEUR 5.321) und 2022 (TEUR 3.547) fällig und ebenfalls in liquiden Mitteln zu erbringen. Die Veräußerung hat in 2019 zu folgendem Nettozahlungsmittelzufluss geführt: scroll TEUR erhaltene liquide Mittel 20.449 abzüglich mit dem Verkauf abgegebene liquide Mittel -2.589 17.860 Konsolidierungsgrundsätze Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse bzw. Teilkonzernabschlüsse aller Konzernunternehmen sind auf Basis einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung erfolgte nach der Erwerbsmethode. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss erhaltene Gegenleistung wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Transaktionskosten werden bei Anfall erfolgswirksam erfasst. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Hierzu bestehen folgende Ausnahmen: ― Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden und Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in Verbindungen mit Vereinbarungen für Leistungen an Arbeitnehmer werden gemäß IAS 12 "Ertragsteuern" bzw. IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" erfasst bzw. bewertet. ― Schulden oder Eigenkapitalinstrumente, welche sich auf anteilsbasierte Vergütungen oder auf den Ersatz anteilsbasierter Vergütungen durch den Konzern beziehen, werden zum Erwerbszeitpunkt gemäß IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" bewertet und ― Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen), die gemäß IFRS 5 "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche" als zur Veräußerung gehalten eingestuft sind, werden gemäß IFRS 5 bewertet. Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich als Überschuss der Summe aus übertragener Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) über den Saldo der zum Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen, identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden. Für den Fall, dass sich - auch nach nochmaliger Beurteilung - ein negativer Unterschiedsbetrag ergibt, wird dieser unmittelbar als Ertrag erfolgswirksam erfasst. Ein Unternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft oder ein anderes Konzernunternehmen die Beherrschung über das Unternehmen erlangt hat, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft oder das Konzernunternehmen endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konzern erlangt Beherrschung, wenn er: ― Verfügungsmacht über Beteiligungsunternehmen ausüben kann, ― schwankenden Renditen aus der Beteiligung ausgesetzt ist, und ― die Renditen aufgrund seiner Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann. Wenn der Konzern keine Stimmrechtsmehrheit besitzt, so beherrscht er das Beteiligungsunternehmen dennoch, wenn er durch seine Stimmrechte oder anderweitig über die praktische Möglichkeit verfügt, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens einseitig zu bestimmen. Das Auf- und Abstocken von Mehrheitsbeteiligungen ohne Kontrollverlust wird erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion dargestellt. Forderungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften wurden gegeneinander aufgerechnet. Gewinne und Verluste aus den konzerninternen Leistungsbeziehungen wurden eliminiert. Konzerninterne Umsatzerlöse wie auch andere konzerninterne Erträge wurden mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge wurden Steuerabgrenzungen nach IAS 12 insoweit vorgenommen, als sich der abweichende Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder ausgleicht. Fremdwährungen Bei der Aufstellung der Abschlüsse jedes einzelnen Konzernunternehmens werden Geschäftsvorfälle, die auf andere Währungen als die funktionale Währung des Konzernunternehmens (Fremdwährungen) lauten, mit den am Tag der Transaktion gültigen Kursen umgerechnet. Die funktionale Währung des Konzerns ist der Euro. An jedem Abschlussstichtag sind monetäre Posten in Fremdwährung mit dem gültigen Stichtagskurs umzurechnen. Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertete nicht-monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen bilanziellen Erfassung umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus monetären Posten werden grundsätzlich erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie auftreten. Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses sind die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe des Konzerns in Euro umzurechnen, wobei die am Abschlussstichtag gültigen Wechselkurse herangezogen werden. Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe in Konzernwährung werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital angesammelt. Es wurden folgende Kurse verwendet: scroll Stichtagskurs Durchschnittskurs 31.12.2019 31.12.2018 2019 2018 US Dollar (USD) USD/EUR 1,1234 1,1450 1,1196 1,1815 Brasilianischer Real (BRL) BRL/EUR 4,5157 4,4440 4,4308 4,3255 Chinesischer Renminbi (CNY) CNY/EUR 7,8205 7,8751 7,7355 7,8079 Bulgarische Lewa (BGN) BGN/EUR 1,9558 1,9558 1,9558 1,9558 Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert Schätzungen und Annahmen, die die Beträge der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag sowie die Erträge und Aufwendungen des Berichtsjahres beeinflussen können. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf den jeweils aktuell verfügbaren Kenntnissen basieren. Durch von den Annahmen abweichende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich ergebenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzungen abweichen. Schätzungen mit einer wesentlichen Auswirkung auf den Konzernabschluss ergeben sich insbesondere bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen (siehe Punkt 20.), der Dotierung von anderen Rückstellungen im Sinne des IAS 37 (siehe Punkt 18.), der Bestimmung des Fertigstellungsgrades nach der "cost-to-cost"-Methode im Rahmen der zeitraumbezogenen Erlösrealisierung sowie bei der Berechnung von Zeitwerten. Dabei werden im Konzern zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von verschiedenen Finanzinstrumenten auch Bewertungsverfahren benutzt, deren Inputs nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (siehe Punkt 32.). Darüber hinaus werden im Rahmen der Überprüfung der Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte des Anlagevermögens, der Sachanlagen und der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien zukunftsbezogene Annahmen und Schätzungen vorgenommen. Wir verweisen diesbezüglich auf Punkt 15. Zudem überprüft der Konzern regelmäßig die geschätzten Nutzungsdauern dieser Vermögenswerte. Liquide Mittel Unter den liquiden Mitteln werden Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt jeweils zum Nennwert. Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten und vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Abschreibungen werden nach der linearen Methode über die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswertes (Gebäude über 15 bis 50 Jahre und übrige in der Regel drei bis zehn Jahre) vorgenommen. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag, werden Wertminderungen erfasst. Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten aktivierte Entwicklungsaufwendungen sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte. Kosten für Forschungsaktivitäten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst. Ein selbsterstellter immaterieller Vermögenswert, der sich aus der Entwicklungstätigkeit ergibt, wird dann, und nur dann, erfasst, wenn die folgenden Nachweise sämtlich erbracht wurden: ― technische Realisierbarkeit der Fertigstellung und Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen ― Absicht und Fähigkeit zur Fertigstellung sowie beabsichtigte Nutzung oder Verkauf ― Zufluss wirtschaftlichen Nutzens an den Konzern ― Fähigkeit zur verlässlichen Bestimmung der zurechenbaren Aufwendungen Der Betrag, mit dem ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert erstmalig aktiviert wird, ist die Summe der entstandenen Aufwendungen von dem Tag an, an dem der immaterielle Vermögenswert die oben genannten Bedingungen erstmals kumulativ erfüllt. Wenn ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert nicht aktiviert werden kann bzw. noch kein immaterieller Vermögenswert vorliegt, werden die Entwicklungskosten erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie entstehen. Im Rahmen von Finanzierungsleasing gehaltene, bilanzierte Vermögenswerte werden über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer auf derselben Grundlage wie eigene Vermögenswerte abgeschrieben. Als "als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" bezeichnet man Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden (einschließlich Immobilien, die sich in der Herstellung befinden und solchen Zwecken dienen sollen). Diese werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, einschließlich Transaktionskosten, angesetzt. Bei den "als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien" handelt es sich um ein in 2014 aus den Sachanlagen umgegliedertes Grundstück in Großsteinberg ohne Bauten mit einer auf insgesamt 99 Jahre befristeten Grunddienstbarkeit an einem in Leipzig/Wiederitzsch gelegenen, seit April 2014 an die Beteiligung MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG, Augsburg, den Betreiber einer Photovoltaikanlage, verpachteten Grundstück. Als Bewertungsmodell wurde das Neubewertungsmodell gewählt. Eine "als Finanzinvestition gehaltene Immobilie" wird bei Abgang oder dann, wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden soll und ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus dem Abgang nicht mehr erwartet wird, ausgebucht. Der sich aus dem Abgang ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes und wird in der Periode des Abgangs im Gewinn oder Verlust erfasst. Assoziierte Unternehmen und Beteiligungen Anteile an assoziierten Unternehmen Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das die MS Industrie AG oder ein anderes Konzernunternehmen einen maßgeblichen Einfluss hat. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Unternehmens mitzuwirken. Dabei liegt weder Beherrschung noch gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse vor. Die Beteiligungen des Konzerns an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Die Anteile an assoziierten Unternehmen werden zu Anschaffungskosten, erhöht bzw. vermindert um den Anteil des Konzerns am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis des assoziierten Unternehmens bewertet. Jeglicher Überschuss der Anschaffungskosten des Anteilserwerbs über dem beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens des assoziierten Unternehmens wird als Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist Bestandteil des Buchwertes der Beteiligung und wird nicht separat auf das Vorliegen einer Wertminderung geprüft. Die Ermittlung von Indikatoren für eine eventuelle Wertminderung wird nach den Vorschriften des IAS 36 vorgenommen. Sofern ein Wertminderungstest vorzunehmen ist, wird der Beteiligungsbuchwert (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert) nach den Vorschriften des IAS 36 mit dem erzielbaren Betrag, d.h. mit dem höheren Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten verglichen. Der ermittelte Wertminderungsaufwand wird mit dem Beteiligungsbuchwert verrechnet. Sofern der erzielbare Betrag in den Folgejahren wieder ansteigt, wird eine Wertaufholung nach den Vorschriften des IAS 36 vorgenommen. Übrige Beteiligungen Bei den ausgewiesenen Beteiligungen handelt es sich um Beteiligungen, bei denen kein Beherrschungsverhältnis im Sinne von IFRS 10 oder maßgeblicher Einfluss im Sinne von IAS 28 vorliegen, sodass eine Einbeziehung der Beteiligung im Rahmen der Vollkonsolidierung oder die Bewertung als assoziiertes Unternehmen ausscheidet. Für Aktien und GmbH-Anteile kann die FVTOCI-Option in IFRS 9 ausgeübt werden, was dazu führt, dass die in der Neubewertungsrücklage für Finanzinvestitionen angesammelten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts nachfolgend nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden. Dies hat Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sowie das sonstige Ergebnis des Konzerns, nicht jedoch auf das Gesamtergebnis. Sofern diese Option nicht ausgeübt wird, erfolgt eine Zuordnung in die FVTPL-Kategorie mit der Konsequenz, dass alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Anteile erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfasst werden. Der Vorstand hat beschlossen, dieses Wahlrecht für die wesentlichen Beteiligungen, mit Ausnahme der Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften, auszuüben. Zur Zusammensetzung der Finanzanlagen (Beteiligungen und assoziierte Unternehmen) verweisen wir auf Punkt 14 der Erläuterungen unten. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte Als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte werden Vermögenswerte dann klassifiziert, wenn ein Vorstandsbeschluss über den Verkauf vorliegt und der Verkauf innerhalb des Folgejahres (2020) höchstwahrscheinlich ist. Die Bewertungsvorschrift in IFRS 5 sieht vor, dass für die betroffenen Vermögenswerte die planmäßigen Abschreibungen auszusetzen und lediglich außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund niedrigerer beizulegender Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten vorzunehmen sind. Finanzielle Vermögenswerte, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, werden nach den Vorschriften dieses Standards bewertet. Kredite und Forderungen Kredite und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Sie werden nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Seit dem Geschäftsjahr 2018 gilt: ― Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, sowie von Kunden fällige Beträge aus Fertigungsaufträgen (siehe Punkt 13.3.) fallen unter die Wertminderungsvorschriften des IFRS 9. ― Der Konzern wendet für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und von Kunden fällige Beträge aus Fertigungsaufträgen (siehe Punkt 13.3.) das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 an, nach dem für alle Finanzinstrumente unabhängig von ihrer Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit zu erfassen ist. Bei den Krediten an nahestehende Unternehmen oder Personen ergab sich keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos zwischen erstmaliger Erfassung des Instruments und dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 9. Zu Forderungen aus Fertigungsaufträgen verweisen wir auf den Punkt "Grundsätze der Ertragsrealisierung" unten. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Nach IFRS 9 werden alle nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar bestimmt wurden oder weder als (a) Kredite und Forderungen, (b) bis zur Endfälligkeit zu haltende Investitionen oder (c) finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eingestuft sind, entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Schuldtitel, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung es ist, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen, und dessen vertragliche Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, sind in den Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bilanzieren. Alle anderen Instrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Ferner besteht nach IFRS 9 ein später nicht mehr änderbares Wahlrecht, nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts eines Eigenkapitalinstruments (welches nicht zu Handelszwecken gehalten wird) im sonstigen Ergebnis darzustellen und ausschließlich die Dividendenerträge in der Gewinn- und Verlustrechnung zu zeigen. Der Vorstand hat beschlossen, dieses Wahlrecht für die wesentlichen Eigenkapitalinstrumente auszuüben. Die Vorschriften für die Bilanzierung von allgemeinen Sicherungsbeziehungen beinhalten nach IFRS 9 weiterhin die drei Arten von Hedge Accounting, die auch im IAS 39 verfügbar sind. Die Vorschriften in IFRS 9 bieten aber mehr Möglichkeiten für die Anwendung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und ermöglichen es den Bilanzierenden, ihre Tätigkeiten auf dem Gebiet des Risikomanagements besser im Abschluss widerzuspiegeln. Die wesentlichen Unterschiede betreffen den erweiterten Umfang in Frage kommender Grund- und Sicherungsgeschäfte sowie neue Vorschriften zur Effektivität von Sicherungsbeziehungen, insbesondere den Wegfall des bisherigen "80-125-%-Korridors". Der Konzern plant das Wahlrecht in IFRS 9 zur Beibehaltung der Bilanzierung von Derivaten nach IAS 39 - auch für neu aufgenommene Derivate - bis auf Weiteres zu nutzen. Ein späterer Wechsel zu IFRS 9 wird als Änderung der Bilanzierungsmethode nach IAS 8 jederzeit als möglich erachtet. Aus diesem Grund geht der Vorstand nicht davon aus, dass die Anwendung der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 wesentliche Auswirkungen auf künftige Konzernabschlüsse haben wird. Derzeit bestehen keine Sicherungsbeziehungen bei Derivaten. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Das Wertminderungsmodell in IFRS 9 sieht drei Stufen vor, welche die Höhe der zu erfassenden Verluste und die Zinsvereinnahmung bestimmen. Danach sind bereits bei Zugang erwartete Verluste in Höhe des Barwerts eines erwarteten 12- Monats-Verlusts zu erfassen (Stufe 1). Liegt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vor, ist die Risikovorsorge bis zur Höhe der erwarteten Verluste der gesamten Restlaufzeit aufzustocken (Stufe 2). Mit Eintritt eines objektiven Hinweises auf Wertminderung hat die Zinsvereinnahmung auf Grundlage des Nettobuchwerts (Buchwert abzüglich Risikovorsorge) zu erfolgen (Stufe 3). Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert nur aus, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme aus einem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt. Wenn der Konzern weder im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen überträgt noch behält und weiterhin die Verfügungsmacht über den übertragenen Vermögenswert hat, erfasst der Konzern seinen verbleibenden Anteil am Vermögen und eine entsprechende Verbindlichkeit in Höhe der möglicherweise zu zahlenden Beträge. Für den Fall, dass der Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen eines übertragenen finanziellen Vermögenswerts zurückbehält, hat der Konzern weiterhin den finanziellen Vermögenswert sowie ein besichertes Darlehen für die erhaltene Gegenleistung zu erfassen. Vorräte Unter den Vorräten werden neben Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen unfertige und fertige Erzeugnisse sowie Waren ausgewiesen, die mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- und Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet werden. Die Herstellungskosten umfassen direkt zurechenbare Einzel- und Gemeinkosten. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis der Vorräte abzüglich aller geschätzten Aufwendungen dar, die für die Fertigstellung und die Veräußerung noch notwendig sind. Im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr wurden keine qualifizierten Vermögenswerte im Sinne des IAS 23 erworben bzw. hergestellt und demzufolge keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Rückstellungen Rückstellungen werden dann gebildet, wenn der Konzern aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige, rechtliche oder tatsächliche Verpflichtung hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Rückstellungen werden mit dem Betrag angesetzt, der sich aufgrund der bestmöglichen Schätzung der finanziellen Ausgaben zur Erfüllung der zum Bilanzstichtag gegenwärtigen Verpflichtung ergibt. Gegenwärtige Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit belastenden Verträgen entstehen, sind als Rückstellung zu erfassen und zu bewerten. Das Bestehen eines belastenden Vertrages wird angenommen, wenn der Konzern Vertragspartner eines Vertrags ist, von dem erwartet wird, dass die unvermeidbaren Aufwendungen zur Erfüllung des Vertrages den aus diesem Vertrag erwachsenden wirtschaftlichen Nutzen übersteigen werden. Rückstellungen für die erwarteten Aufwendungen aus Gewährleistungsverpflichtungen gemäß nationalem Kaufvertragsrecht werden zum Verkaufszeitpunkt der betreffenden Produkte nach der besten Einschätzung des Vorstands hinsichtlich der zur Erfüllung der Verpflichtung des Konzerns notwendigen Ausgaben angesetzt. Altersversorgungsverpflichtungen Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbracht haben, die sie zu den Versorgungsansprüchen berechtigt. Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen werden die Kosten für die Leistungserbringung mittels des Verfahrens der laufenden Einmalprämien ermittelt, wobei zu jedem Abschlussstichtag eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt wird. Neubewertungen, bestehend aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, Veränderungen, die sich aus der Anwendung der Vermögenswertobergrenze ergeben, und der Ertrag aus dem Planvermögen (ohne Zinsen auf die Nettoschuld), werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst und sind damit direkt in der Bilanz enthalten. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Neubewertungen sind Teil der sonstigen Rücklagen und werden nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung um gegliedert. Nach zu verrechnender Dienstzeitaufwand wird als Aufwand bzw. Ertrag erfasst, wenn die Planänderung eintritt. Die Nettozinsen ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes mit der Nettoschuld (Pensionsverpflichtung abzüglich Planvermögen) oder dem Nettovermögenswert, der sich ergibt, sofern das Planvermögen die Pensionsverpflichtung übersteigt, zu Beginn des Geschäftsjahres. Die leistungsorientierten Kosten beinhalten die folgenden Bestandteile: • Dienstzeitaufwand • Nettozinsaufwand oder -ertrag auf die Nettoschuld oder den Nettovermögenswert • Neubewertung der Nettoschuld oder des Nettovermögenswertes Der Konzern weist die ersten beiden Bestandteile in der Gewinn- und Verlustrechnung im Personalaufwand (Dienstzeitaufwand) bzw. Finanzergebnis (Nettozinsaufwand bzw. -ertrag) aus. Die Bewertung im Konzernabschluss erfolgt anhand der so genannten "Projected-Unit-Credit-Methode" (Anwartschaftsbarwertverfahren) auf Basis der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Zugrundelegung versicherungsmathematischer Grundsätze. Die Abzinsung der Anwartschaften und laufenden Rentenzahlungen erfolgt mit Abzinsungssätzen von 0,9 % (Vorjahr: 1,6 %). Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen wurde für künftige Gehaltssteigerungen entsprechend der vertraglichen Regelungen ein Wert von 0,0 % (Vorjahr: 0,0 %) angesetzt. Für künftige Pensionssteigerungen wurde ein Wert von 1,5 % (Vorjahr: 1,5 %) angesetzt. Für die Fluktuation wurde aufgrund der geringen Anzahl an aktiven Mitarbeitern sowie auf Basis von Erfahrungen der Vergangenheit ein Wert von 0,0 % (Vorjahr: 0,0 %) angesetzt. Zudem wurde eine durchschnittliche Restlebenserwartung von 14,3 Jahren (Vorjahr: 14,4 Jahre) angenommen. Die betriebliche Altersversorgung erfolgt überwiegend leistungsorientiert ("defined benefit plan"). Die Leistungen basieren dabei auf Beschäftigungsdauer und Entgelt der jeweiligen Mitarbeiter. Die Verpflichtungen umfassen sowohl solche aus bereits laufenden Pensionen als auch aus Anwartschaften auf künftig zuzahlende Pensionen. Im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Pensionsplänen ist die Gesellschaft verschiedenen Risiken ausgesetzt: Neben allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken, wie dem Langlebigkeitsrisiko und dem Zinssatzänderungsrisiko, ist die Gesellschaft dem Kapitalmarkt- beziehungsweise Anlagerisiko ausgesetzt: ― Kapitalmarkt- beziehungsweise Anlagerisiko: Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung aus dem Plan wird unter Verwendung eines Abzinsungssatzes ermittelt, der auf Grundlage der Renditen erstrangiger festverzinslicher Unternehmensanleihen bestimmt wird. Sofern Erträge aus dem Planvermögen unter diesem Zinssatz liegen, kann dies zu einer Unterdeckung des Plans führen. ― Zinssatzänderungsrisiko: ein Rückgang des Anleihezinssatzes führt zu einer Erhöhung der Planverbindlichkeit, jedoch wird dies teilweise durch einen gestiegenen Ertrag aus der Anlage des Planvermögens kompensiert. ― Langlebigkeitsrisiko: Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung aus dem Plan wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung der Sterbewahrscheinlichkeit der begünstigten Arbeitsnehmer sowohl während des Arbeitsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung ermittelt. Eine Zunahme der Lebenserwartung bei begünstigten Arbeitnehmern führt zu einer Erhöhung der Planverbindlichkeit. Für die Pensionszusagen wurden Rückdeckungsversicherungen sowie im Geschäftsjahr 2012 ein "Contractal Trust Arrangement" ("CTA") abgeschlossen. Die Ansprüche aus diesen Versicherungen sowie dem "Contractual Trust Arrangement" werden mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt und als Planvermögen vom Barwert der Verpflichtung abgezogen. Finanzielle Verbindlichkeiten Die Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum jeweiligen Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Im Hinblick auf die Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten (die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden) verlangt IFRS 9, dass die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts, die sich aus Veränderungen des Ausfallrisikos des bilanzierenden Unternehmens ergeben, im sonstigen Ergebnis auszuweisen sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Erfassung dieser Änderungen im sonstigen Ergebnis zur Entstehung oder Vergrößerung einer Rechnungslegungsanomalie im Rahmen der bzw. im Vergleich zur Gewinn- und Verlustrechnung führen würde. Die aufgrund der Veränderung des eigenen Ausfallrisikos im sonstigen Ergebnis erfassten Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts dürfen später nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht werden. Derivative Finanzinstrumente Der Konzern verwendet Zinsswaps zur Steuerung von Zinsrisiken. Die derivativen Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, bzw. als Schulden angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht als Sicherungsinstrument designiert sind, werden sofort erfolgswirksam erfasst. Sicherungsbeziehungen im Sinne von IAS 39 bestehen nicht. Der Konzern plant das Wahlrecht in IFRS 9 zur Beibehaltung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 bis auf Weiteres zu nutzen. Ein späterer Wechsel zu IFRS 9 wird als Änderung der Bilanzierungsmethode nach IAS 8 jederzeit als möglich erachtet. Aus diesem Grund geht der Vorstand nicht davon aus, dass die Anwendung der neuen Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 wesentliche Auswirkungen auf künftige Konzernabschlüsse haben wird. Derzeit bestehen keine Sicherungsbeziehungen bei Derivaten. Beizulegender Zeitwert der Finanzinstrumente Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Zinsswaps erfolgt auf Stufe 2 der Bewertungshierarchie nach dem "Discounted-Cashflow"-Verfahren. Künftige Cashflows werden auf Basis von Forward-Zinssätzen (beobachtbare Zinsstrukturkurven am Bilanzstichtag) und kontrahierten Zinssätzen geschätzt und diskontiert. Nach IFRS 9 werden alle als "available for sale" eingestuften Beteiligungen, zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Ferner besteht nach IFRS 9 ein später nicht mehr änderbares Wahlrecht, nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Beteiligungen (welche nicht zu Handelszwecken gehalten werden) im sonstigen Ergebnis darzustellen und ausschließlich die Dividendenerträge in der Gewinn- und Verlustrechnung zu zeigen. Der Vorstand hat beschlossen, dieses Wahlrecht auszuüben. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Beteiligungen erfolgt auf Stufe 2 der Bewertungshierarchie auf der Basis von indikativen Angeboten bzw. auf Stufe 3 der Bewertungshierarchie nach dem "Discounted-Cashflow"-Verfahren bzw. auf der Basis von IAS 40 nach dem "wirtschaftlichen Eigenkapital". Auf Basis der durch die Unternehmen bereitgestellten Vorschau- und Planungsrechnungen für die Jahre 2020 bis 2023 wurde ein nachhaltiges Jahresergebnis für die Jahre ab 2024 angenommen und verschiedene Ertragswerte auf Basis von Abzinsungsfaktoren zwischen 9,0% und 21,0% berechnet. Aufgrund der geringen einzelnen Ertragswerte ergeben sich keine wesentlichen Änderungen der beizulegenden Zeitwerte aus den berechneten Sensitivitäten. Grundsätze der Ertragsrealisierung IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Er gilt grundsätzlich für fast alle Verträge mit Kunden - die wesentlichen Ausnahmen sind Leasingverhältnisse, Finanzinstrumente und Versicherungsverträge. Der Standard sieht ein einziges, prinzipienbasiertes, fünfstufiges Modell vor, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Gemäß diesem fünfstufigen Modell ist zunächst der Vertrag mit dem Kunden zu bestimmen (Schritt 1). In Schritt 2 sind die eigenständigen Leistungsverpflichtungen im Vertrag zu identifizieren. Anschließend (Schritt 3) ist der Transaktionspreis zu bestimmen, wobei explizite Vorschriften zur Behandlung von variablen Gegenleistungen, Finanzierungskomponenten, Zahlungen an den Kunden und Tauschgeschäften vorgesehen sind. Nach der Bestimmung des Transaktionspreises ist in Schritt 4 die Verteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen vorzunehmen. Basis hierfür sind die Einzelveräußerungspreise der einzelnen Leistungsverpflichtungen. Abschließend (Schritt 5) kann der Erlös erfasst werden, sofern die Leistungsverpflichtung durch das Unternehmen erfüllt wurde. Voraussetzung hierfür ist die Übertragung der Verfügungsmacht an der Ware bzw. der Dienstleistung auf den Kunden. Bei Vertragsabschluss ist nach IFRS 15 festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind. Dabei ist zunächst anhand bestimmter Kriterien zu klären, ob die Verfügungsmacht an der Leistungsverpflichtung über einen Zeitraum übertragen wird. Ist dies nicht der Fall, ist der Erlös zu dem Zeitpunkt zu erfassen, an dem die Verfügungsmacht auf den Kunden übergeht. Indikatoren hierfür sind beispielsweise rechtlicher Eigentumsübergang, die Übertragung der wesentlichen Chancen und Risiken oder eine formelle Abnahme. Wird die Verfügungsmacht hingegen über einen Zeitraum übertragen, darf eine Erlösrealisierung über den Zeitraum nur dann erfolgen, sofern der Leistungsfortschritt mithilfe von Input- oder Output-orientierten Methoden verlässlich ermittelbar ist. Neben den allgemeinen Erlöserfassungsgrundsätzen enthält der Standard detaillierte Umsetzungsleitlinien zu Themen wie Veräußerungen mit Rückgaberecht, Kundenoptionen auf zusätzliche Güter oder Dienstleistungen, Prinzipal-Agenten-Beziehungen sowie "Bill-and Hold"-Vereinbarungen. Der Konzern erzielt Umsatzerlöse in den folgenden Bereichen: Industrie: Fertigung von mechanischen Baugruppen und Komponenten für die Automobilindustrie, insbesondere im Nutzfahrzeugbereich sowie Fertigung von Sondermaschinen für die Automobilindustrie, Serienmaschinen und von Ultraschall-Schweißsystemen für die Verpackungsindustrie, in den Preisen verkaufter Produkte enthaltene Servicegebühren, sowie Fertigung von Elektromotoren und Aluminium-Druckgussteilen teilweise inklusive gewährter Garantieleistungen aufgrund lokaler Gesetzgebung. Dienstleistungen: Managementberatung, Verwaltung und Vermietung von Gewerbeimmobilien. Die Gesellschaft ist im Sinne von IFRS 15 nicht als Agent tätig. Umsätze und Erträge werden abzüglich gewährter Skonti, Boni und Rabatte ausgewiesen. Erlöse aus dem Bereich Serienmaschinen: Die Realisierung erfolgt weiterhin zeitpunktbezogen bei Übergang der Verfügungsgewalt. Wesentliche Effekte aus Rücknahmeverpflichtungen oder möglichen Erstattungen ergeben sich nicht. Erlöse aus dem Bereich Sondermaschinen: Die Auftragsfertigung von Sondermaschinen findet in Spaichingen und Webberville, USA, statt. Nach der Analyse des Konzerns sind die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen und gesetzlicher Gegebenheiten bei den Verträgen des Produktionsstandortes in Spaichingen gegeben. Bei der Auftragsfertigung von Sondermaschinen für die Automobilindustrie im Segment "Ultrasonic" in Spaichingen besteht keine alternative Nutzungsmöglichkeit für den Konzern und ein Rechtsanspruch auf Bezahlung entsprechend dem Leistungsfortschritt. Jedes Projekt wird nach Erhalt einer individuell bemessenen Vorauszahlung begonnen. Als Grundregel gilt: 30 % Anzahlung werden durch den Kunden bei Auftragsabschluss geleistet, 60 % bei Inbetriebnahme/Lieferung, 10 % bei Schlussrechnung. Zwischen dem ersten Zahlungseingang und dem Auftragsabschluss können bis zu 12 Monate liegen. Die Projektdauer hängt von der Komplexität des Designs ab. Die Projekte erstrecken sich in der Regel über rund sechs bis zehn Wochen, die Projektlaufzeit kann aber in Ausnahmefällen auch länger sein. Falls ein Vertrag vom Kunden vorzeitig gekündigt wird, hat der Konzern Anspruch auf Erstattung der bisher entstandenen Kosten, einschließlich einer angemessenen Marge. Rechnungen werden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen gestellt und sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Wird eine Sondermaschine an einen Kunden verkauft, so wird diese Maschine nur nach Inbetriebnahme beim Kunden vollständig funktionsfähig. Die Lieferung ohne Inbetriebnahme oder gar die Inbetriebnahme ohne Lieferung ist unmöglich. Die Inbetriebnahme ist eine Leistung, die immer im Zusammenhang mit der Maschinenlieferung von MS UTG erbracht werden muss. Die Inbetriebnahme kann nicht durch einen anderen Dienstleister erfolgen. Aus diesem Grund stellt die Lieferung der Sondermaschine zusammen mit der Inbetriebnahme eine Leistungsverpflichtung nach IFRS 15 dar. In Bezug auf die Erfüllung der Leistungsverpflichtung ist zwischen zeitpunkt- oder zeitraumbezogener Verumsatzung zu unterscheiden. Voraussetzung für die zeitraumbezogene Realisation ist auch hier der Ausschluss eines alternativen Nutzens. Anders als im Bereich der Serienmaschinen jedoch, ist regelmäßig davon auszugehen, dass kein alternativer Nutzen vorliegt. Der Anteil der kundenspezifischen Bauteile in einer Sondermaschine liegt bei ca. 60 %, ist aber immer abhängig vom Kunden und vom Modell. Die Erlöse sind daher zeitraumbezogen zu realisieren. Bei der Ermittlung für die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung wird die "cost-to-cost"-Methode angewendet. Bei dieser Methode wird das Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Kosten zu den geplanten Gesamtkosten des Projektes ermittelt. Dieser Faktor wird als Fertigstellungsgrad bezeichnet. Für die Ermittlung des zu realisierenden Umsatzes wird der Fertigstellungsgrad mit dem Kundenauftragswert bzw. der definierten Leistungsverpflichtung multipliziert. Für die MS Industrie AG stellt diese inputbasierte Methode ein angemessenes Maß für den Fertigstellungsgrad der Leistungsverpflichtungen gemäß IFRS 15 dar. Sind für diese Aufträge bereits Anzahlungen geflossen, werden die erhaltenen Anzahlungen für die Ermittlung der zu aktivierenden Vermögensvertragswerte von den realisierten Umsatzerlösen subtrahiert. Der positive Saldo wird als Vertragsvermögenswert ausgewiesen, ein negativer Saldo als Verbindlichkeit aus Vertragsverpflichtungen. Auch bereits gelieferte und fakturierte Maschinen werden für die zeitraumbezogene Umsatzermittlung berücksichtigt, da es aufgrund der Leistungsverpflichtung (Maschine und Inbetriebnahme) einen zeitlichen Versatz zwischen der Lieferung der Maschine und der tatsächlichen Inbetriebnahme geben kann. Die After Sales-Services können unabhängig und zusätzlich erworben werden und stellen somit eine separate Leistungsverpflichtung dar; eine Preisimplikation auf den Maschinenkauf besteht nicht. Die Erbringung der After-Sales-Services erfolgt grundsätzlich zeitraumbezogen, da die Bedingung des IFRS 15.35(a) erfüllt ist. Die Umsatzrealisierung bei Ersatzteillieferungen außerhalb von gesonderten Projekten erfolgt zeitpunktbezogen. Die umsatzbezogenen Garantieleistungen können nicht separat erworben werden und stellen eine Zusicherung dar, dass die verkauften Produkte den jeweils vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Dementsprechend werden die Garantieleistungen weiterhin in Übereinstimmung mit IAS 37 erfasst. Das Wertminderungsmodell von IFRS 9 ist auch auf die nach IFRS 15 zu bildenden aktiven Vertragsposten anzuwenden. Hierauf wurde - aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten - verzichtet. Erhaltene Vorauszahlungen werden ab 2018 in den "Vertragsverbindlichkeiten" ausgewiesen. Nicht in Rechnung gestellte, aber bereits im Umsatz gebuchte, Beträge werden als "Vertragsvermögenswerte" ausgewiesen. Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für erbrachte, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Auftragsfertigungen von Sondermaschinen. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern eine Rechnung an den Kunden ausstellt. Die erbrachten Leistungen werden erst nach Rechnungsstellung im Rahmen üblicher Zahlungsfristen zur Zahlung fällig. Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen für den Bau von Sondermaschinen, für die über einen bestimmten Zeitraum Umsatzerlöse realisiert werden. Die Änderungen der Vertragsvermögenswerte im Laufe der Berichtsperiode sind im Wesentlichen auf Änderungen im Leistungsfortschritt zurückzuführen. Wie nach IFRS 15 zulässig, werden keine Angaben zu den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2019 gemacht, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr oder weniger haben. Erlöse aus dem Bereich Dienstleistungen: Nach IFRS 15 wird das gesamte Entgelt bei den Dienstleistungsverträgen auf alle Dienstleistungen, basierend auf ihren Einzelverkaufspreisen, aufgeteilt. Die Einzelverkaufspreise werden auf Grundlage der Listenpreise, zu denen der Konzern die Dienstleistungen in separaten Transaktionen anbietet, festgelegt. Es erfolgt eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung, da der Kunde die Leistung nutzt, während sie erbracht wird (IFRS 15.35(a)). Der Leistungsfortschritt wird nach der Input-basierten Methode ermittelt. In Bezug auf die Verwaltung von Gewerbeimmobilien und die Erbringung von Managementberatungsdienstleistungen hat der Vorstand insbesondere die Leitlinien in IFRS 15 zur Zusammenfassung von Verträgen, zu Vertragsänderungen aufgrund von Auftragsänderungen, zur variablen Gegenleistung und zur Beurteilung, ob eine bedeutende Finanzierungskomponente in den Verträgen enthalten ist, berücksichtigt. Der Vorstand kommt daher zu der Einschätzung, dass Umsatzerlöse aus diesen Verträgen zeitraumbezogen zu erfassen sind. Des Weiteren ist die inputbasierte Methode zur Messung des Leistungsfortschritts unter IFRS 15 angemessen. Schwerpunkt im Beratungsgeschäft der MS Industrie AG ist weiterhin die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere von solchen, bei denen der Schwerpunkt des Beratungsbedarfs auf der Implementierung der während der Analyse entwickelten strategischen und operativen Maßnahmen liegt. Dazu vereinbart der Konzern mit dem Auftraggeber Projekte, die in aller Regel eine Laufzeit von mehreren Monaten umfassen können. Die Projektverantwortung sowie das Risiko des konzeptionellen Erfolgs liegen dabei primär bei dem jeweiligen Auftraggeber, sodass durchweg eine Zeitvergütung vorliegt (Abrechnung erfolgt auf Basis eines festen Betrags je geleisteter Stunde). Der MS Industrie-Konzern stellt deshalb am Ende eines jeden Monats oder Quartals Rechnungen, in denen er die im vergangenen Monat oder im vergangenen Quartal erbrachten Leistungen abrechnet und die Umsatzerlöse realisiert. Dividenden und Zinserträge Dividendenerträge aus Anteilen werden erfasst, wenn der Rechtsanspruch des Anteilseigners auf Zahlung entstanden ist. Zinserträge sind zu erfassen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erlöse verlässlich bestimmt werden kann. Zinserträge sind nach Maßgabe des ausstehenden Nominalbetrages mittels des maßgeblichen Effektivzinssatzes zeitlich abzugrenzen. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die erwarteten zukünftigen Einzahlungen über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes exakt auf den Nettobuchwert dieses Vermögenswertes bei erstmaliger Erfassung abgezinst werden. Ertragsteuern Der Ertragsteuer-Aufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwandes und der latenten Steuern dar. Laufende Steuern Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden bzw. aus Sicht des Abschlussstichtages in Kürze geltenden Steuersätze berechnet. Latente Steuern Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen in den Handelsbilanzen und den Steuerbilanzen der Gesellschaft und der Tochtergesellschaften sowie aufgrund von Konsolidierungsvorgängen gebildet. Für alle zu versteuernden temporären Differenzen wird eine latente Steuerschuld bilanziert, es sei denn, die latente Steuerschuld erwächst aus • dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwertes oder • dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis (den steuerlichen Verlust) beeinflusst. Bei zu versteuernden temporären Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen wird jedoch eine latente Steuerschuld bilanziert, es sei denn, der zeitliche Verlauf der Auflösung der temporären Differenz kann von der Gesellschaft gesteuert werden, und es ist wahrscheinlich, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht auflösen wird. Für alle abzugsfähigen temporären Differenzen wird ein latenter Steueranspruch in dem Maße bilanziert, wie es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähige Differenz verwendet werden kann, es sei denn, der latente Steueranspruch erwächst aus • dem erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwertes oder • dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis (den steuerlichen Verlust) beeinflusst. Bei steuerlich abzugsfähigen temporären Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen wird jedoch ein latenter Steueranspruch nur insoweit bilanziert, wie es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit auflösen wird und dass das zu versteuernde Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporäre Differenz verwendet werden kann. Aktive latente Steuern für noch nicht genutzte steuerliche Verluste werden in dem Umfang aktiviert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft und insoweit reduziert, als es nicht länger wahrscheinlich ist, dass ausreichende zu versteuernde Ergebnisse zur Nutzung dieser Ansprüche zur Verfügung stehen werden. Die latenten Steuern werden auf der Basis der Steuersätze in den einzelnen Ländern ermittelt, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze verwendet, die zum Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind. Eine Verrechnung latenter Steueransprüche und latenter Steuerschulden wird nur vorgenommen, wenn • ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und • die latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt erhoben werden oder für unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, in jeder zukünftigen Periode, in der die Ablösung oder Realisierung erheblicher Beträge an latenten Steuerschulden bzw. Steueransprüchen zu erwarten ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Unternehmenserwerbe und -veräußerungen Unternehmenserwerbe bzw. Unternehmenszusammenschlüsse sind gem. IFRS 3.A definiert als eine Transaktion oder ein anderes Ereignis, durch die/das ein Erwerber die Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb erlangt. Beherrschung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Erwerber die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen hat, einer Risikobelastung durch schwankende Renditen ausgesetzt ist und seine Verfügungsgewalt einsetzen kann, um die Höhe der schwankenden Renditen des Beteiligungsunternehmens zu beeinflussen. Nach dem 1. Januar 2010 haben seitens des Konzerns keine Unternehmenszusammenschlüsse im Sinne des IFRS 3 stattgefunden. Für nach dem 1. Januar 2010 erfolgte Unternehmenszusammenschlüsse wird die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, der sich bestimmt aus der Summe der zum Tauschzeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der von den früheren Eigentümern des erworbenen Unternehmens übernommenen Schulden und der vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten sind bei Anfall grundsätzlich erfolgswirksam zu erfassen. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden sind grundsätzlich mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt zu bewerten. Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Überschuss aus der Summe der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen, dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) und dem Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Beträge der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden. Für den Fall, dass nach erfolgter nochmaliger Beurteilung der dem Konzern zuzurechnende Anteil am beizulegenden Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens größer ist als die Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben), ist der übersteigende Betrag unmittelbar erfolgswirksam innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter, die gegenwärtig Eigentumsrechte vermitteln und dem Inhaber im Falle der Liquidation das Recht geben, einen proportionalen Anteil am Nettovermögen des Unternehmens zu erhalten, sind bei Zugang entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil der bilanzierten Beträge des identifizierbaren Nettovermögens zu bewerten. Dieses Wahlrecht kann bei jedem Unternehmenszusammenschluss neu ausgeübt werden. Andere Komponenten von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten oder den Wertmaßstäben zu bewerten, die sich aus anderen Standards ergeben. Wenn die vom Konzern bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung Vermögenswerte oder Schulden enthält, die aus einer Vereinbarung über eine bedingte Gegenleistung stammen, ist die bedingte Gegenleistung mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert zu bewerten und als Teil der übertragenen Gegenleistung zu behandeln. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistung, die Berichtigungen während des Bewertungszeitraumes darstellen, sind rückwirkend zu korrigieren und entsprechend gegen den Geschäfts- oder Firmenwert oder den Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem Marktwert zu buchen. Berichtigungen während des Bewertungszeitraumes sind Anpassungen, um zusätzliche Informationen über Fakten und Umstände widerzuspiegeln, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden. Der Bewertungszeitraum darf ein Jahr vom Erwerbszeitpunkt an nicht überschreiten. Für die vor dem 1. Januar 2010 stattgefundenen Unternehmenszusammenschlüsse galt Folgendes: Die Anschaffungskosten bestimmten sich aus der Summe der zum Tauschzeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der eingegangenen oder übernommenen Schulden und der vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten wurden ebenfalls als Anschaffungskosten behandelt, sofern sie direkt zurechenbar waren. Die identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt erfasst, wenn die entsprechenden Ansatzvoraussetzungen erfüllt waren. Der aus dem Erwerb resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wurde als Vermögenswert erfasst und mit seinen Anschaffungskosten bewertet, welche sich als Überschuss der Anschaffungskosten für den Anteilserwerb über die bilanzierten Beträge der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten bestimmen. Falls nach erfolgter nochmaliger Beurteilung der dem Konzern zuzurechnende Anteil am beizulegenden Zeitwert der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten die Anschaffungskosten für den Anteilserwerb überstieg, wurde der übersteigende Betrag unmittelbar als Gewinn erfasst. Bedingte Gegenleistungen wurden ausschließlich dann erfasst, wenn sie wahrscheinlich waren und verlässlich bewertet werden konnten. Spätere Anpassungen der bedingten Gegenleistungen wurden gegen die Anschaffungskosten erfasst. Die Minderheitenanteile wurden bei Zugang mit ihrem proportionalen Anteil an den bilanzierten Beträgen der erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten bewertet. Die Ansprüche der Minderheitsgesellschafter am Gewinn der damaligen MS Spaichingen GmbH (6 %) standen in den Vorjahren aufgrund einer im Jahr 2008 innerhalb eines Call- und Put-Optionsvertrages getroffenen Vereinbarung zu den Gewinnansprüchen bereits der MS Industrie AG zu. Dies wurde in dem zwischen der damaligen MS Spaichingen GmbH und der MS Technologie Group GmbH im Geschäftsjahr 2011 geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag ebenfalls so geregelt. Im Geschäftsjahr 2013 gingen diese Minderheitsanteile im Rahmen der Ausübung des Put-Optionsvertrages im Wege der Sachkapitalerhöhung auf die MS Industrie AG über. Bilanzierung von Leasingverhältnissen Dies ist der erste Konzernabschluss, in dem IFRS 16 Leasingverhältnisse angewendet wurde. Die damit zusammenhängenden Änderungen der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden sind im Abschnitt "Überarbeitete und neue Rechnungslegungsvorschriften" dargestellt. Beim Übergang auf IFRS 16 entschied sich der Konzern, die Erleichterungsvorschrift zur Beibehaltung der Beurteilung, welche Transaktionen Leasingverhältnisse sind, anzuwenden. Der Konzern wendete IFRS 16 nur auf Verträge an, die zuvor als Leasingverhältnisse identifiziert wurden. Verträge, die nach IAS 17 und IFRIC 4 nicht als Leasingverhältnisse identifiziert wurden, wurden nicht daraufhin überprüft, ob ein Leasingverhältnis nach IFRS 16 vorliegt. Daher wurde die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 nur auf Verträge angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2019 abgeschlossen oder geändert wurden. Der Konzern als Leasinggeber Mieteinnahmen aus Operating-Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses erfolgswirksam verteilt. Anfängliche direkte Kosten, die direkt den Verhandlungen und dem Abschluss eines Leasingverhältnisses zugerechnet werden können, werden dem Buchwert des vermieteten Vermögenswertes zugerechnet und linear über die Laufzeit verteilt. Der Konzern vermietet seine als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, dies schließt sowohl Eigentum als auch Nutzungsrechte ein. Der Konzern hat diese Leasingverhältnisse als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft. Der Konzern ist im Übergangszeitpunkt auf IFRS 16 nicht dazu verpflichtet, Anpassungen für Leasingverhältnisse vorzunehmen, in denen er als Leasinggeber auftritt, außer in Unterleasingverhältnissen. Der Konzern hat in 2019 kein Unterleasingverhältnis abgeschlossen, das als Finanzierungsleasingverhältnis eingestuft wurde. Der Konzern hat IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden angewendet, um das vertraglich vereinbarte Entgelt auf die einzelnen Leasing- und Nichtleasingkomponenten aufzuteilen. Zu weiteren Ausführungen wird auf Punkt 15.3. verwiesen. Der Konzern als Leasingnehmer Bis zum Vorjahr galt: Leasingverhältnisse werden als Finanzierungsleasingverhältnisse klassifiziert, wenn durch die Leasingvereinbarung im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Mietzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst, es sei denn, eine andere systematische Grundlage entspricht eher dem zeitlichen Nutzenverlauf für den Konzern. Bedingte Mietzahlungen im Rahmen eines Operating-Leasingverhältnisses werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Zu weiteren Ausführungen siehe Punkt 29. Im Rahmen von Finanzierungsleasing erworbene Vermögenswerte werden als Vermögenswerte des Konzerns mit ihren beizulegenden Zeitwerten oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, falls dieser niedriger ist, zu Beginn des Leasingverhältnisses erfasst. Die entsprechende Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber wird in der Bilanz als Verpflichtung aus Finanzierungsleasing erfasst. Die Leasingzahlungen werden so auf Zinsaufwendungen und Verminderung der Leasingverpflichtung aufgeteilt, dass eine konstante Verzinsung der verbleibenden Verbindlichkeit erzielt wird. Zinsaufwendungen werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ab dem Geschäftsjahr 2019 gilt: Als Leasingnehmer least der Konzern viele Vermögenswerte, einschließlich Immobilien, Produktionsanlagen und IT-Ausstattung. Der Konzern hat Leasingverhältnisse bisher als Operating-Leasingverhältnis oder Finanzierungsleasing eingestuft, basierend auf seiner Einschätzung, ob das Leasingverhältnis im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des zugrunde liegenden Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen auf den Konzern übertragen hat. Gemäß IFRS 16 bilanziert der Konzern für die meisten dieser Leasingverträge Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten, das heißt, diese Leasingverträge sind in der Bilanz ausgewiesen. Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelpreise auf. Für Immobilien-Leasingverträge hat der Konzern jedoch beschlossen, von einer Trennung der Nichtleasingkomponenten abzusehen und stattdessen Leasing- und damit verbundene Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren. Bisher hat der Konzern Immobilien-Leasingverhältnisse nach IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft. Beim Übergang wurden die Leasingverbindlichkeiten für diese Leasingverträge mit dem Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem, dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz bzw. dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns zum 1. Januar 2019. Nutzungsrechte wurden in Höhe der Leasingverbindlichkeit, angepasst um den Betrag der im Voraus geleisteten oder abgegrenzten Leasingzahlungen, bewertet. Die Immobilien-Finanzierungs-Leasingverhältnisse betreffen im Wesentlichen den mit Wirkung zum 15. Dezember 2015 in Kraft getretenen Leasingvertrag hinsichtlich der neuen Immobilie der MS Powertrain Technologie GmbH in Trossingen, der zum 31. Dezember 2019 die folgenden, wesentlichen Parameter umfasst: • Restlaufzeit: 10 Jahre bis 30. Dezember 2029 • Restwert: Mio. EUR 4,8 • Gesamtgebäudefläche: 18.980 qm • Summe ausstehende Leasingzahlungen zum 31. Dezember 2019: Mio. EUR 16,7, davon kurzfristig Mio. EUR 1,8, mittelfristig Mio. EUR 6,9 und langfristig Mio. EUR 8,0. Die Immobilien-Finanzierungs-Leasingverhältnisse betreffen darüber hinaus im Wesentlichen den mit Wirkung zum 1. November 2017 in Kraft getretenen Mietvertrag hinsichtlich der Immobilie der MS Ultraschall Technologie GmbH in Spaichingen, der zum 31. Dezember 2019 die folgenden, wesentlichen Parameter umfasst: • Restlaufzeit: 2,8 Jahre bis 31. Oktober 2022 • Fünf Mietverlängerungsoptionen durch Mieter bis 31. Oktober 2025, 31. Oktober 2028, 31. Oktober 2031, 31. Oktober 2034 und 31. Oktober 2037. • Gesamtgebäudefläche: 27.340 qm • Summe ausstehende Leasingzahlungen ohne Verlängerungsoption zum 31. Dezember 2019: Mio. EUR 3,2, davon kurzfristig Mio. EUR 1,1 und mittelfristig Mio. EUR 2,1. Die Immobilien-Finanzierungs-Leasingverhältnisse betreffen darüber hinaus im Wesentlichen den seit 26. Mai 2009 laufenden Mietvertrag hinsichtlich der Immobilie der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH in Grünhain-Beierfeld, der zum 31. Dezember 2019 die folgenden, wesentlichen Parameter umfasst: • Restlaufzeit: 4,5 Jahre bis 30. Juni 2024 • Drei Mietverlängerungsoptionen durch Mieter bis 30. Juni 2029, 30. Juni 2034 und 30. Juni 2039. • Gesamtgebäudefläche: 19.483 qm • Summe ausstehende Leasingzahlungen mit einer Verlängerungsoption zum 31. Dezember 2019: Mio. EUR 3,8, davon kurzfristig Mio. EUR 0,4, mittelfristig Mio. EUR 1,6 und langfristig Mio. EUR 1,8. Der Konzern hat seine Nutzungsrechte zum Zeitpunkt des Übergangs auf Wertminderung geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung der Nutzungsrechte vorliegen. Der Konzern hat eine Reihe von Erleichterungsvorschriften bei der Anwendung des IFRS 16 auf Leasingverhältnisse genutzt, die nach IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft wurden. Im Einzelnen hat der Konzern: ― bei Leasingverhältnissen, deren Laufzeit innerhalb von 12 Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet, weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten angesetzt, ― bei Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten angesetzt (zum Beispiel IT-Ausstattung), ― bei der Bewertung des Nutzungsrechtes zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung die anfänglichen direkten Kosten unberücksichtigt gelassen, und ― rückwirkend die Laufzeit von Leasingverhältnissen bestimmt. Die MS Technologie-Gruppe und die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH haben bereits in Vorjahren diverse Produktionsmaschinen im Rahmen von Finanzierungsleasingvereinbarungen mit konzernfremden Unternehmen beschafft. Zusätzlich hat der MS Industrie-Konzern im Geschäftsjahr 2019 Leasingvereinbarungen über insgesamt TEUR 9.479 neu abgeschlossen. Die Gesamtlaufzeiten betragen in der MS Technologie-Gruppe zwischen 13 Monaten und 123 Monaten (Vorjahr: zwischen 2 Monaten und 132 Monaten). Der durchschnittliche Effektivzinssatz betrug am 31. Dezember 2019 1,67 % (Vorjahr: 1,83 %). Die Gesamtlaufzeiten betragen bei der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH (inklusive Tochtergesellschaften) zwischen 2 Monaten und 118 Monaten (Vorjahr: zwischen 2 Monaten und 54 Monaten). Der durchschnittliche Effektivzinssatz betrug am 31. Dezember 2019 3,95 % (Vorjahr: 2,42 %). Die Zinssätze und Raten sind bei Vertragsabschluss fest vereinbart worden. Die Leasingvereinbarungen sehen teilweise den Übergang des zivilrechtlichen Eigentums auf den MS Technologie-Teilkonzern nach Ablauf der Vertragslaufzeit vor. Teilweise besteht die Verpflichtung, das Leasingobjekt auf Andienung des Vertragspartners zu erwerben. Es bestehen teilweise wesentliche Verlängerungsoptionen. Die Nominalwerte und Barwerte der Mindestleasingzahlungen stellen sich wie folgt dar: scroll Mindestleasingzahlungen Barwert der Mindestleasingzahlungen 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR Mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 9.139 4.291 8.457 4.080 Mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und bis zu fünf Jahren 22.230 10.176 22.012 9.995 Mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 11.344 1.187 9.030 1.187 42.713 15.654 39.499 15.262 Abzüglich: Zukünftige Finanzierungskosten -3.214 -392 Barwert der Mindestleasingzahlungen 39.499 15.262 39.499 15.262 Im Konzernabschluss ausgewiesen als: Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 8.457 3.939 Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 141 Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 31.042 11.065 Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 117 39.499 15.262 Die Buchwerte der Leasinggegenstände belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf TEUR 41.581. Diesbezüglich verweisen wir auf unsere Erläuterungen unter 15.2 Sachanlagevermögen und Nutzungsrechte nach IFRS 16. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind aus Leasingverhältnissen folgende Beträge erfasst scroll 2019 TEUR Abschreibungen auf Nutzungsrechte 7.703 Zinsaufwand aus Leasingverhältnissen 539 Aufwand aus kurzfristigen Leasingverhältnissen 370 Aufwand aus Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte 4 Erträge aus Untermietverhältnissen 30 Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen betragen in 2019 TEUR 9.048. Bilanzierung von Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand werden so lange nicht erfasst, bis eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass der Konzern die dazugehörigen Bedingungen, die mit den Zuwendungen in Verbindung stehen, erfüllen wird und die Zuwendungen auch gewährt werden. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden planmäßig im Gewinn oder Verlust erfasst, und zwar im Verlauf der Perioden, in denen der Konzern die entsprechenden Aufwendungen, die durch die Zuwendungen der öffentlichen Hand kompensiert werden sollen, als Aufwendungen ansetzt. Zuwendungen der öffentlichen Hand, deren wichtigste Bedingung der Kauf, der Bau oder die sonstige Anschaffung langfristiger Vermögenswerte ist, werden als Abgrenzungsposten in der Bilanz erfasst und auf einer systematischen Grundlage erfolgswirksam über die Laufzeit des entsprechenden Vermögenswertes realisiert. Zuwendungen der öffentlichen Hand, die als Ausgleich für bereits angefallene Aufwendungen oder Verluste oder zur sofortigen finanziellen Unterstützung ohne künftig damit verbundenen Aufwand gezahlt werden, werden im Gewinn oder Verlust in der jeweiligen Periode erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. Zuwendungen der öffentlichen Hand betreffen ausschließlich erhaltene Zuwendungen für die Anschaffung langfristiger Vermögenswerte (Sachanlagen). Die Entwicklung des Abgrenzungspostens in der Bilanz stellt sich wie folgt dar: scroll davon Investitionszuschüsse TEUR Investitionszulagen TEUR gesamt TEUR kurzfristig TEUR langfristig TEUR 1.1.2018 1.073 449 1.522 575 947 31.12.2018/1.1.2019 718 308 1.026 333 693 31.12.2019 479 215 694 250 444 Die Zuwendungen der öffentlichen Hand werden in der Konzernbilanz unter den sonstigen langfristigen und sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Es bestehen keine potentiellen Rückzahlungsverpflichtungen. Geschäftsbereichs-Segmentierung Gemäß IFRS 8 wird eine Segmentberichterstattung nach Geschäftssegmenten gefordert. Diese definiert als Geschäftssegmente einzelne Unternehmensbestandteile, (1) die Geschäftstätigkeiten betreiben, (2) mit denen Umsatzerlöse erzielt werden, (3) bei denen Aufwendungen anfallen können, (4) deren Betriebsergebnisse regelmäßig überprüft werden und (5) für die separate Finanzinformationen vorliegen. Die Abgrenzung der einzelnen Segmente erfolgt auf Basis der dem "Hauptentscheidungsträger" im Konzern, dem so genannten "Chief operating decision maker" (Konzernvorstand), gemäß der internen Berichtsstruktur zur Verfügung stehenden konzerninternen Entscheidungsparameter. Gemäß IFRS 8.12 wurde eine Zusammenfassung von Geschäftssegmenten aufgrund vergleichbarer wirtschaftlicher Merkmale der Geschäftssegmente vorgenommen, wenn vergleichbare wirtschaftliche Merkmale, wie die Art der Produkte und Dienstleistungen, der Produktionsprozesse, der Kundenstruktur, der Vertriebsmethoden oder der Dienstleistungserbringung gegeben sind. Die Segmentierung gemäß IFRS 8 entspricht einer sektoralen Gliederung nach Umsätzen aus dem "Antriebstechnik"- Geschäft ("Powertrain - Technology") einerseits und Umsätzen aus dem "Ultraschalltechnik"-Geschäft ("Ultrasonic - Technology") andererseits sowie nach Umsätzen aus dem Dienstleistungsgeschäft. In die erste Kategorie fallen alle Umsätze aus dem Segment der Fertigung von mechanischen Baugruppen und Komponenten für die Automobilindustrie, insbesondere im Nutzfahrzeugbereich (Segment Antriebstechnik ("Powertrain - Technology")), also die Umsätze der MS Technologie-Gruppe im Bereich Automotive-(Truck-) Supply und der Elektromotorenwerk Grünhain-Gruppe in den Bereichen Elektromotoren und Aluminium-Druckgussteile sowie die Erträge aus der Veräußerung von Anteilen an derartigen Unternehmensbeteiligungen. Dabei haben die Bereiche "Automotive- (Truck-) Supply" und Elektromotoren überwiegend gleiche wirtschaftliche Merkmale und werden daher in ein Segment zusammengefasst. Nachfolgend sind die Produktionsprozesse dieser beiden Bereiche an unseren Standorten in den wichtigsten Stufen dargestellt; unterschiedliche Prozesse sind getrennt und gleichartige bzw. vergleichbare Produktionsschritte sind in einem Feld beschrieben. scroll Dieselmotoren Elektromotoren Auftragsbezogene Beschaffung von Rohmaterialien und Rohteilen sowie Wareneingangskontrolle (Maschinenstähle, Bleche, Stahl-, Schmiede- und Gussteile, Aluminium, Kupfer, Messingteile, Kugellager, Lacke, Kunststoffteile, Kabel, Elektronik, Schrauben und Muttern) Mehrstufige Teilefertigung (Stanzen, div. mechanische Bearbeitungsschritte, insbesondere CNC-Drehen, -Schleifen und -Fräsen) Querbohren, Längsbohren, Härten, Richten Kabelkonfektion, Elektronik-Montage Entgraten, Reinigen, Entfetten, Sandstrahlen und Zwischenkontrolle Vormontage Wickeln, Imprägnieren und Vormontage Mehrstufige Komplett-Montage mit Automatisierungs-Unterstützung Qualitätskontrolle (teilweise zu 100%) Auftragsbezogene Sortierung, Verpackung und Versand In die zweite Kategorie fallen alle Umsätze aus dem Segment der Fertigung von Sondermaschinen für die Automobilindustrie und von Ultraschall-Schweißsystemen und Serienmaschinen (Segment Ultraschalltechnik ("Ultrasonic - Technology")), also die Umsätze der MS Technologie-Gruppe im Bereich Industrie(sonder)-maschinen und Ultraschall-Schweißsysteme sowie die Erträge aus der Veräußerung von Anteilen an derartigen Unternehmensbeteiligungen. In die dritte Kategorie fallen alle Umsätze aus dem Bereich Unternehmensberatung, insbesondere der MS Industrie AG, der MS Industrie Verwaltungs GmbH sowie der MS Industries Administrative LLC, USA (bis 10. April 2019), einschließlich der Erträge aus Beratung gegenüber Beteiligungen sowie alle Umsätze aus dem Immobilienbeteiligungsgeschäft, also die Umsätze der GCI BridgeCapital GmbH aus der Grunddienstbarkeit an dem Grundstück Leipzig/Wiederitzsch sowie die Intercompany-Umsätze der MS Land & Buildings LLC., USA (ab 5. April 2019), der MS Property & Equipment LLC., USA (bis 5. April 2019) und der MS Real Estate GmbH & Co. KG, Spaichingen. Im Rahmen der Segmentberichterstattung werden ebenso die Aufwendungen auf die drei Segmente Antriebstechnik ("Powertrain - Technology"), Ultraschalltechnik ("Ultrasonic - Technology") und Dienstleistungsgeschäft aufgeteilt. Zudem ist die Aufteilung des gebundenen Vermögens, der im laufenden Jahr ausgeführten Investitionen in das Anlagevermögen, der Abschreibungen des Anlagevermögens, der Wertberichtigungen auf Forderungen und der Forderungsverluste sowie der Verbindlichkeiten nach Antriebstechnik ("Powertrain - Technology"), Ultraschalltechnik ("Ultrasonic - Technology") und Dienstleistungsgeschäft getrennt ausgewiesen. Wesentliche Abweichungen zwischen den Finanzinformationen der Einzelgesellschaften beziehungsweise Teilkonzerne und den Finanzinformationen des Gesamtkonzerns resultieren aus den Konsolidierungsmaßnahmen. Die Transaktionen zwischen den Segmenten, die vor allem die Beratung gegenüber Beteiligungen und die Vermietung von Immobilien an Beteiligungen betreffen, werden zu Marktpreisen abgewickelt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente sind die gleichen, wie sie für den Konzern gelten. Die Segmentergebnisse setzen sich wie folgt zusammen: scroll In TEUR "MS Powertrain"- Gruppe "MS Ultrasonic"- Gruppe Dienstleistungen 2019 2018 2019 2018 2019 2018 Umsatzerlöse ) 165.602 223.161 61.136 60.476 8.277 13.302 Bestandsveränderung -1.571 2.324 1.585 2.254 0 0 Sonstige Erträge 3.888 3.350 1.755 1.532 204 3.363 Materialaufwand 97.304 135.641 17.351 19.025 444 719 Personalaufwand 35.863 39.642 29.951 26.853 3.232 4.567 Sonstige Aufwendungen 26.215 38.137 13.246 12.956 2.551 4.343 Segmentabschreibungen 9.587 7.260 3.293 2.053 1.381 2.810 Wertminderungsaufwendungen(-) /ertrag (+) IFRS 9 -237 278 0 189 0 0 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -1.287 8.433 635 3.564 873 4.226 Finanzerträge 1.345 721 95 68 112 140 Finanzaufwendungen 1.946 1.690 886 317 349 522 Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 0 0 48 -174 528 212 Ergebnis vor Steuern -1.888 7.464 -108 3.141 1.164 4.056 Ertragsteuern 0 -136 0 3.081 0 -339 0 -79 0 -204 0 982 Konzernperiodenergebnis -1.752 4.383 231 3.220 1.368 3.074 ) Davon: Externe Umsatzerlöse: 165.600 223.153 60.267 59.466 533 134 scroll In TEUR Konsolidierung / Überleitung Total 2019 2018 2019 2018 Umsatzerlöse ) -8.615 -14.186 226.400 282.753 Bestandsveränderung 1.804 -74 1.818 4.504 Sonstige Erträge 20.564 -4.097 26.411 4.148 Materialaufwand 1.736 -304 116.835 155.081 Personalaufwand 769 21 69.815 71.083 Sonstige Aufwendungen -6.940 -12.509 35.072 42.927 Segmentabschreibungen -64 -106 14.197 12.017 Wertminderungsaufwendungen(-) /ertrag (+) IFRS 9 0 0 -237 467 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 18.252 -5.459 18.473 10.764 Finanzerträge -401 -46 1.151 883 Finanzaufwendungen -536 -128 2.645 2.401 Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 2 27 578 65 Ergebnis vor Steuern 18.389 -5.350 17.557 9.311 Ertragsteuern 0 1.538 0 -1.821 0 859 0 2.163 Konzernperiodenergebnis 16.851 -3.529 16.698 7.148 ) Davon: Externe Umsatzerlöse: 0 0 226.400 282.753 Im Segment Antriebstechnik entfielen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 96.080 der Umsatzerlöse auf zwei zu einem Konzern gehörende Hauptkunden (TEUR 22.644 bzw. TEUR 73.436). Dies entspricht ca. 10,0 % bzw. 32,4 % der konsolidierten Umsatzerlöse des MS Industrie AG-Konzerns. Im Geschäftsjahr 2018 entfielen im Segment Antriebstechnik TEUR 165.089 der Umsatzerlöse auf zwei zu einem Konzern gehörende Hauptkunden (TEUR 80.985 bzw. TEUR 84.104). Dies entsprach ca. 28,6 % bzw. 29,7 % der Vorjahresumsatzerlöse des Konzerns. In den Segmentergebnissen sind die folgenden Ergebnisse aus der Veräußerung von Anteilen an Unternehmen enthalten: scroll In TEUR Antriebstechnik / Ultraschalltechnik Dienstleistungen 2019 2018 2019 2018 Sonstige Erträge 0 0 0 460 Finanzergebnis 0 0 0 -392 0 0 0 68 scroll In TEUR Konsolidierung/ Überleitung Total 2019 2018 2019 2018 Sonstige Erträge 21.334 0 21.334 460 Finanzergebnis 0 0 0 -392 21.334 0 21.334 68 Die Segmentvermögenswerte und -schulden sowie die übrigen Segmentinformationen setzen sich wie folgt zusammen: scroll In TEUR "MS Powertrain"- Gruppe "MS Ultrasonic"- Gruppe Dienstleistungen 2019 2018 2019 2018 2019 2018 Gesamtvermögen 129.762 115.741 74.880 60.375 24.644 32.926 Gesamtrückstellungen und -verbindlichkeiten 89.917 72.399 46.133 42.813 9.033 17.404 Investitionen in Sachanlagevermögen, in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und in Immaterielle Vermögenswerte 4.551 8.606 6.741 3.981 7.402 3.189 Veränderung Wertberichtigungen auf Forderungen und Forderungsverluste (nicht zahlungswirksam) 237 -278 0 -189 0 0 scroll In TEUR Konsolidierung / Überleitung Total 2019 2018 2019 2018 Gesamtvermögen -22.261 -37.972 207.025 171.070 Gesamtrückstellungen und -verbindlichkeiten -14.803 -26.859 130.280 105.757 Investitionen in Sachanlagevermögen, in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und in Immaterielle Vermögenswerte 0 -617 18.694 15.159 Veränderung Wertberichtigungen auf Forderungen und Forderungsverluste (nicht zahlungswirksam) 0 0 237 -467 Nachfolgend werden die Umsatzerlöse im Sitz-Land Deutschland sowie im Ausland, d.h. in Europa (ohne Deutschland), Nordamerika (USA, Kanada), übriges Amerika, Asien/Pazifik und Sonstige (Afrika, Mittlerer Osten u.a.), dargestellt. Ebenso wird die Aufteilung der langfristigen Vermögenswerte sowie der im laufenden Jahr ausgeführten Investitionen in das Anlagevermögen im Sitz-Land sowie im Ausland dargestellt: scroll Regionale Gliederung: Umsatzerlöse mit externen Kunden Langfristige) Vermögenswerte Investitionen in Anlagevermögen nach Standort In TEUR: 2019 2018 2019 2018 2019 2018 Deutschland 137.799 135.848 75.583 53.298 11.267 12.227 Europa (ohne Deutschland) 23.873 35.751 845 769 31 11 Nordamerika (USA, Kanada) 59.030 108.905 8.145 10.987 7.396 2.921 Übriges Amerika 3.648 1.077 0 0 0 0 Asien / Pazifik 1.694 941 0 0 0 0 Sonstige (Afrika, Mittlerer Osten, GUS) 356 231 0 0 0 0 226.400 282.753 84.573 65.054 18.694 15.159 ) ohne zu Veräußerungszwecken gehaltene langfristige Vermögenswerte, latente Steueransprüche, Beteiligungen und Ausleihungen, langfristige finanzielle Vermögenswerte sowie sonstige langfristige Vermögenswerte. Die Abgrenzung der geographischen Regionen erfolgte nach dem Sitz des Leistungsempfängers. Erläuterungen zum Konzernabschluss 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse verteilen sich folgendermaßen: scroll MS Industrie AG / GCI BridgeCapital GmbH TEUR Elektromotorenwerk Grünhain GmbH TEUR Teilkonzern MS Technologie Group GmbH TEUR Summe TEUR Vorjahr TEUR Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern - Antriebstechnik 0 18.937 147.790 166.727 223.153 - Ultraschalltechnik 0 0 59.525 59.525 59.466 Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen - Beratung 142 0 0 142 128 - Immobilienwirtschaft 6 0 0 6 6 148 18.937 207.315 226.400 282.753 Vorjahr 134 18.990 263.629 282.753 Im Geschäftsjahr wurden TEUR 57.152 (Vorjahr: TEUR 40.991) zeitraumbezogene Umsatzerlöse und TEUR 169.248 (Vorjahr: TEUR 241.762) zeitpunktbezogene Umsatzerlöse realisiert. 2. Sonstige Erträge Die sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll 2019 TEUR 2018 TEUR Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzten Verbindlichkeiten 1.207 1.037 Erträge aus Wechselkursveränderungen 806 999 Zuwendungen der öffentlichen Hand 422 163 Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen 21.398 460 Übrige Erträge 2.578 1.489 26.411 4.148 Die sonstigen Erträge enthalten das Veräußerungsergebnis aus dem Verkauf der Fertigung der Ventiltriebsysteme für den Daimler-Weltmotor in den USA wie folgt: Die MS Industries Inc., die MS Property & Equipment, LLC, die MS Precision Components, LLC und die MS Industries Administrative, LLC (alle Webberville, Michigan/USA) wurden mit Wirkung zum 10. April 2019 aufgrund des Verkaufs von 100,0 % der Anteile entkonsolidiert. 3. Material- und Personalaufwand 3.1 Materialaufwand Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen: scroll 2019 TEUR 2018 TEUR Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 108.410 146.590 Aufwendungen für bezogene Leistungen 8.425 8.491 116.835 155.081 3.2 Personalaufwand Die Personalaufwendungen entfallen mit TEUR 58.900 (Vorjahr: TEUR 59.705) auf Löhne und Gehälter und mit TEUR 10.915 (Vorjahr: TEUR 11.378) auf soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung. Zu Letzteren wird auf Punkt 20. verwiesen. Der Personalaufwand enthält in Höhe von TEUR 60.563 (Vorjahr: TEUR 62.710) Aufwendungen der MS Technologie-Gruppe. 4. Abschreibungen und Wertminderungsaufwand Abschreibungen auf Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte Die Abschreibungen auf Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte teilen sich im Einzelnen wie folgt auf: scroll 2019 TEUR 2018 TEUR Abschreibungen auf Sachanlagen und Nutzungsrechte nach IFRS 16 13.028 10.567 Abschreibungen auf Immaterielle Vermögenswerte 1.169 1.423 14.197 11.990 Die Abschreibungen auf Sachanlagen sind im Geschäftsjahr aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 um TEUR 3.387 deutlich gestiegen. 5. Sonstige Aufwendungen Die sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll 2019 TEUR 2018 TEUR Energiekosten- und Kosten für Verbrauchsstoffe 6.355 8.398 Instandhaltungskosten 5.794 5.945 Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 4.103 3.563 Rechts- und Beratungskosten 2.636 1.503 Ausgangsfracht- und Transportkosten 2.130 2.199 Miet- und Leasingkosten 816 5.558 Aufwendungen aus Wechselkursveränderungen 772 655 Versicherungskosten 577 673 Übrige Aufwendungen 11.889 14.433 35.072 42.927 Die sonstigen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 um TEUR 3.954 deutlich gesunken. 6. Finanzergebnis und Ergebnis aus assoziierten Unternehmen Im Finanzergebnis sind Finanzerträge in Höhe von Mio. EUR 1,2 (Vorjahr: Mio. EUR 0,9) und Finanzaufwendungen in Höhe von Mio. EUR 2,6 (Vorjahr: Mio. EUR 2,4) enthalten. Darin sind Mio. EUR 0,3 Finanzertrag (Vorjahr: Mio. EUR 0,4 Finanzertrag) aus Finanzderivaten der MS Technologie-Gruppe, insbesondere aus der Fair Value-Bewertung von Zinssatzswaps, enthalten. Der Zinsaufwand ist im Geschäftsjahr aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 um TEUR 640 deutlich gestiegen. Aus den gehaltenen Beteiligungen erhielt der Konzern in 2019 Dividenden in Höhe von insgesamt TEUR 12, davon aus der GCI Management GmbH, Wien/Österreich TEUR 12. Aus den gehaltenen Beteiligungen erhielt der Konzern im Vorjahr Dividenden in Höhe von insgesamt TEUR 45, davon aus der GCI Management GmbH, Wien/Österreich TEUR 5 und aus der Beteiligung an der Zehnder Pumpen GmbH, Grünhain-Beierfeld (zum Vorjahresbilanzstichtag zur Veräußerung verfügbar) TEUR 40. Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen enthält Mio. EUR 0,5 Ertrag aus der "at-equity"-Bewertung der Beno Immobilien-Gruppe (Vorjahr: Mio. EUR 0,2 Ertrag). Daneben enthält die Position Mio. EUR 0,1 Ertrag aus der "atequity"-Bewertung der Shanghai MS soniTEC Co., Ltd., Shanghai/China (Vorjahr: Mio. EUR -0,1 Aufwand) sowie Mio. EUR -0,1 Aufwand aus der "at-equity"-Bewertung der WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda., Contagem City, Brasilien (Vorjahr: Mio. EUR 0,0). Die Nettoergebnisse aus den Finanzinstrumenten betragen im Geschäftsjahr: scroll TEUR Zinserträge Zinsaufwand aus der Folgebewertung Nettoergebnis zum Fair Value Wertminderung 2019 Finanzielle Vermögenswerte Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 459 0 0 0 459 Kredite und Forderungen 327 0 0 -237 90 Zur Veräußerung gehaltene Beteiligungen 0 0 0 0 0 Liquide Mittel 13 0 0 0 13 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 72 0 293 0 365 Finanzielle Verbindlichkeiten Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Verbindlichkeiten 0 -2.632 0 0 -2.632 Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 0 -13 280 0 267 Summe Nettoergebnis 871 -2.645 573 -237 -1.438 davon erfasst: - erfolgswirksam 871 -2.645 280 -237 -1.731 - direkt im Eigenkapital 0 0 293 0 293 Die Nettoergebnisse aus den Finanzinstrumenten betrugen im Vorjahr: scroll TEUR Zinserträge Zinsaufwand aus der Folgebewertung Nettoergebnis zum Fair Value Wertminderung 2018 Finanzielle Vermögenswerte Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 378 0 0 0 378 Kredite und Forderungen 28 0 0 467 495 Zur Veräußerung gehaltene Beteiligungen 0 0 106 0 106 Liquide Mittel 2 0 0 0 2 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 109 0 -535 0 -426 Finanzielle Verbindlichkeiten Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Verbindlichkeiten 0 -1.865 0 0 -1.865 Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 0 -536 366 0 -170 Summe Nettoergebnis 517 -2.401 -63 467 -1.480 davon erfasst: - erfolgswirksam 517 -2.401 366 467 -1.051 - direkt im Eigenkapital 0 0 -429 0 -429 7. Ertragsteuern Die Erträge (-) / Aufwendungen (+) aus Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen: scroll 2019 TEUR 2018 TEUR Laufende Ertragsteuern Inland 264 468 Ausland 445 1.335 Latente Steuern Inland 467 387 Ausland -317 -27 Saldo (Steueraufwand) 859 2.163 Im sonstigen Ergebnis wurden latente Steuererträge auf versicherungsmathematische Gewinne und Verluste in Höhe von TEUR 107 (Vorjahr: TEUR 0) und auf Wertänderungen des Planvermögens und der Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 20) erfasst. Sämtliche übrigen Steueraufwendungen und -erträge wurden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Gesetzlicher, tatsächlicher Steuersatz und tatsächliche Steuerbelastung scroll 2019 % 2018 % Gesetzlicher Steuersatz 28,0 28,0 Tatsächliche Steuerbelastung 4,9 23,2 Der durchschnittliche erwartete Gesamtsteuersatz beträgt unverändert 28 %. Der gesetzliche Steuersatz beinhaltet pauschaliert die Gewerbesteuer (12 %) und Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag (16 %). Überleitungsrechnung nach IAS 12.81 In der Überleitungsrechnung wird der Steueraufwand (Steuerertrag) mit dem Steueraufwand (Steuerertrag) verglichen, der sich bei Verwendung des anzuwendenden Steuersatzes auf das ausgewiesene Gesamtergebnis vor Steuern fiktiv ergeben hätte. scroll 2019 TEUR 2018 TEUR Ergebnis vor Ertragsteuern 17.557 9.311 Gesetzlicher Steuersatz für das Mutterunternehmen 28,0 % 28,0 % Steueraufwand bei Zugrundelegung des für das Mutterunternehmen geltenden Steuersatzes 4.916 2.607 Auswirkungen steuerfreier Erträge -4.127 0 Auswirkungen abweichender Steuersätze -30 -464 Auswirkungen periodenfremder Steueraufwendungen 197 0 Sonstiges -97 20 Saldo Ertragsteuern (Steueraufwand) 859 2.163 Tatsächliche Steuerbelastung des Konzerns 4,9 % 23,2 % Die Differenz zwischen dem Steuersatz des Mutterunternehmens und dem tatsächlichen Steuersatz des Konzerns resultiert im aktuellen Geschäftsjahr im Wesentlichen aus auf Konzernebene steuerfreien Erträgen und abweichenden Steuersätzen der in den USA ansässigen Tochtergesellschaften. Im Vorjahr resultierte die Differenz im Wesentlichen aus abweichenden Steuersätzen der in den USA ansässigen Tochtergesellschaften. Temporäre Differenzen aus Beteiligungen an Tochterunternehmen, auf die keine latenten Steuern angesetzt wurden, bestehen in Höhe von TEUR 34.164 (Vorjahr: TEUR 25.543). Die daraus resultierenden passiven latenten Steuern würden TEUR 478 (Vorjahr: TEUR 358) betragen. Latente Steuern Die latenten Steuern zum 31. Dezember 2019 beziehen sich auf folgende Sachverhalte: scroll 31.12.2018 TEUR Ergebniswirksam erfasst TEUR Im sonstigen Ergebnis erfasst TEUR Entkonsolidierung TEUR 31.12.2019 TEUR Steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften - MS Industrie AG 53 -3 0 0 50 - Teilkonzern MS Technologie Group GmbH 0 0 0 0 0 53 -3 0 0 50 Temporäre Differenzen - Entwicklungskosten -507 -19 0 0 -526 - Bewertung des Sachanlagevermögens -1.814 50 0 1.780 16 - Umqualifizierung des Leasingvermögens -1.471 332 -5.935 0 -7.074 - Fair Value Bewertung der derivativen Finanzinstrumente 81 -39 0 0 42 - Bewertung der Pensionsrückstellungen 121 -170 117 0 68 - Bewertung der sonstigen Rückstellungen 197 266 0 0 463 - Umqualifizierung der Leasingverbindlichkeiten 1.426 -419 5.935 0 6.942 - Übrige Differenzen 416 -148 0 -332 -64 -1.551 -147 117 1.448 -133 -1.498 -150 117 1.448 -83 Überleitung zur Bilanz (saldiert) - Latente Steueransprüche 208 -146 0 0 62 - Latente Steuerschulden -1.706 -4 117 1.448 -145 -1.498 -150 117 1.448 -83 Im Vorjahr resultierten die latenten Steuern aus den folgenden Sachverhalten: scroll 31.12.2017 TEUR Ergebniswirksam erfasst TEUR Im sonstigen Ergebnis erfasst TEUR Erstanwendung IFRS 9, IFRS 15 TEUR 31.12.2018 TEUR Steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften - MS Industrie AG 397 -343 0 0 53 - Teilkonzern MS Technologie Group GmbH 236 -236 0 0 0 633 -579 0 0 53 Temporäre Differenzen - Entwicklungskosten -582 75 0 0 -507 - Bewertung des Sachanlagevermögens -1.940 126 0 0 -1.814 - Umqualifizierung des Leasingvermögens -1.963 492 0 0 -1.471 - Fair Value Bewertung der derivativen Finanzinstrumente 117 -36 0 0 81 - Bewertung der Pensionsrückstellungen 246 -145 20 0 121 - Bewertung der sonstigen Rückstellungen 195 2 0 0 197 - Umqualifizierung der Leasingverbindlichkeiten 1.919 -493 0 0 1.426 - Übrige Differenzen 539 199 0 -322 416 -1.469 220 20 -322 -1.551 -836 -359 20 -322 -1.498 Überleitung zur Bilanz (saldiert) - Latente Steueransprüche 86 123 0 0 208 - Latente Steuerschulden -922 -482 20 -322 -1.706 -836 -359 20 -322 -1.498 Die dargestellten Bilanzansätze enthalten immer dann einen Kürzungsbetrag, wenn es nicht hinreichend sicher erscheint, dass die darin enthaltenen Steuervorteile tatsächlich genutzt werden können. Zur Beurteilung werden die geplanten zu versteuernden Einkünfte der nächsten maximal fünf Jahre herangezogen. Sämtliche steuerlichen Verlustvorträge und noch nicht genutzten Steuergutschriften des Konzerns sind grundsätzlich unbegrenzt nutzbar. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 sind auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 6.158 (Vorjahr: TEUR 6.202), gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 4.488 (Vorjahr: TEUR 4.483) und steuerliche Verlustvorträge in Bulgarien (TEUR 812; Vorjahr: TEUR 743) keine latenten Steuern angesetzt worden, da diese in den kommenden Jahren voraussichtlich nicht in Anspruch genommen werden können. 8. Berechnung von Aktienstückzahlen und Ergebnissen je Aktie Für die Berechnung der Aktienanzahl wurde gemäß IAS 33 der gewichtete Durchschnitt unter Berücksichtigung der eigenen Anteile ermittelt. Die Verwässerung berücksichtigt, falls anwendbar, neben den zum Grundkapital gehörenden Aktien auch die zum Stichtag bereits ausübbaren, aber noch nicht ausgeübten Wandlungsrechte aus an Mitarbeiter ausgegebenen Optionen. scroll Geschäftsjahr 2019 2018 Konzernjahresüberschuss, zurechenbar den Gesellschaftern des Mutterunternehmens (TEUR) 16.717 7.190 Gewichtete Aktienanzahl 29.903.682 29.901.131 Unverwässertes Ergebnis je Aktie (EUR) 0,56 0,24 Zum Bilanzstichtag bestanden keine ausübbaren Optionen. Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht daher dem unverwässerten Ergebnis je Aktie. 9. Anteil anderer Gesellschafter am Konzernjahresergebnis Die Anteile anderer Gesellschafter am Konzernjahresergebnis (TEUR -19; Vorjahr: TEUR -42) entfallen zu 100 % auf die EMGR Beteiligungs GmbH (inkl. Tochtergesellschaft). 10. Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung Der Finanzmittelfonds setzt sich wie folgt zusammen: scroll 2019 TEUR 2018 TEUR Liquide Mittel 9.181 2.256 Kontokorrentverbindlichkeiten -10.478 -6.284 -1.297 -4.028 11. Liquide Mittel Die liquiden Mittel umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten. 12. Vorräte Die Bilanzposition verteilt sich zu den Bilanzstichtagen wie folgt auf die einzelnen Unterkategorien: 12.1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe scroll 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe gesamt 17.063 22.236 12.2. Unfertige Erzeugnisse scroll 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR Unfertige Erzeugnisse gesamt 15.483 15.481 12.3. Fertige Erzeugnisse und Waren scroll 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR Fertige Erzeugnisse und Waren gesamt 4.562 3.777 Im Geschäftsjahr 2019 ist für die Wertminderung von Vorräten ein Betrag in Höhe von TEUR 915 (Vorjahr: TEUR 9) in den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfasst worden. 13. Kurzfristige Vermögenswerte Aufgrund ihrer Kurzfristigkeit wird unterstellt, dass der "Fair Value" der "kurzfristigen Vermögenswerte" nach IFRS 9 den "fortgeführten Anschaffungskosten ("amortised cost") entspricht. 13.1. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte und Ertragsteuerforderungen Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte und Ertragsteuerforderungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR Umsatzsteuererstattungsansprüche 98 302 Geleistete Vorauszahlungen 763 128 Übrige 459 1.288 1.320 1.718 Ertragsteuern 1.232 118 2.552 1.836 13.2. Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR Kaufpreisforderung "Gnutti", kurzfristig 5.427 0 Forderung gegen die Shanghai MS soniTEC Co., Ltd., Shanghai, China 1.115 416 Forderung gegen die WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda., Contagem City, Brasilien 231 386 Forderung gegen die Beno Immobilien GmbH, Starnberg 0 20 Forderung gegen die PROTOTECH GmbH, Lustenau/Österreich 0 9 Übrige 298 65 7.071 896 Hinsichtlich weiterer Angaben zu den finanziellen Vermögenswerten wird auf Punkt 32 "Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7" verwiesen. 13.3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Zum 31. Dezember 2019 bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor allem in der MS Technologie-Gruppe in Höhe von TEUR 40.011 (Vorjahr: TEUR 44.267). Risiken des Forderungsausfalls ist durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Der Konzern schätzt das Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als niedrig ein. Das maximale Ausfallrisiko ist durch die Höhe der Buchwerte begrenzt. Der ganz überwiegende Teil der bilanzierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde bis zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses bezahlt. 13.4. Vertragsvermögenswerte Obwohl dies nicht ausdrücklich erforderlich ist, hat der Konzern in der Bilanz Posten in Bezug auf Vertragsvermögenwerte und Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Das Unternehmen wendet auch die Anforderungen des IAS 1 an, um Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten als kurzfristig oder langfristig einzustufen. Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für erbrachte, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Auftragsfertigungen von Sondermaschinen. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern eine Rechnung an den Kunden ausstellt. In den Vertragsvermögenswerten zum 31. Dezember 2019 sind von Kunden erhaltene Anzahlungen in Höhe von TEUR 474 (Vorjahr: TEUR 2.100) verrechnet. 13.5. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte Die von der MS Industrie AG gehaltenen Anteile an der Zehnder Pumpen GmbH, Grünhain-Beierfeld, (19,9 % zum 31. Dezember 2018) wurden im 1. Quartal 2019 von der MS Industrie AG zur Gänze verkauft. Zum 31. Dezember 2019 hält die MS Industrie AG keine Anteile an der Zehnder Pumpen GmbH mehr. Aus dem Verkauf ergab sich im 1. Quartal 2019 im Konzern ein Veräußerungsverlust in Höhe von rund Mio. EUR -0,3, wovon Mio. EUR -0,3 im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Die Bewertung der Beteiligung zum 31. Dezember 2018 war zum beizulegenden Zeitwert erfolgt. Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zum 31. Dezember 2018 ist anhand des Verkaufspreises erfolgt. Der Cashflow aus der Transaktion beträgt Mio. EUR 1,2 vor Transaktionskosten. 14. Finanzanlagen (Beteiligungen und assoziierte Unternehmen) Bei den Finanzanlagen handelt es sich zum Bilanzstichtag und im Vorjahr ausschließlich um Eigenkapital-Anlagen. Anteile an assoziierten Unternehmen Folgende Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bewertet: scroll Stimmrechts- und Kapitalanteil Firma des assoziierten Unternehmens Sitz 31.12.2019 31.12.2018 Beno Holding AG (ab 10. April 2019) Starnberg 16,71 % 0,00 % Beno Immobilien GmbH (bis 10. April 2019) Starnberg 0,00 % 19,90 % Shanghai MS soniTEC Co., Ltd. Shanghai/China 50,00 % 50,00 % WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda. Contagem City/Brasilien 45,00 % 45,00 % Die 19,9 % der Anteile an der Beno Immobilien GmbH wurden am 10. April 2019 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2019 gegen Gewährung von Anteilen in der Beno Holding AG eingebracht. Der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Anteile an der Beno Holding AG entsprach im Wesentlichen dem Buchwert der eingebrachten Beteiligung an der Beno Immobilien GmbH, sodass die Transaktion zu keinem wesentlichen Veräußerungsergebnis geführt hat. Obwohl die MS Industrie AG zu weniger als 20 % am Kapital der Beno Holding AG beteiligt ist und bei der Gesellschafterversammlung weniger als 20 % der Stimmrechte ausüben kann, hat die MS Industrie AG einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Beno Holding AG, da der Vorstand der MS Industrie AG mit Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter im Aufsichtsrat der Beno Holding AG vertreten ist. Daneben ist die MS Industrie AG für die Beno Immobilien GmbH, als wesentliche Tochtergesellschaft der Beno Holding AG, geschäftsbesorgend tätig und stellt ein Mitglied der Geschäftsführung der Beno Immobilien GmbH. Die zusammenfassenden Finanzinformationen der Beno Holding AG zum 31. Dezember 2019 bzw. der Beno Immobilien GmbH zum 31. Dezember 2018 sind nachfolgend angegeben. scroll Beno Holding AG 31.12.20191) TEUR Beno Immobilien GmbH 31.12.2018 TEUR Langfristige Vermögenswerte 58.819 52.430 Kurzfristige Vermögenswerte 2.432 823 Langfristige Schulden -40.189 -33.816 Kurzfristige Schulden -4.607 -5.840 Anteile anderer Gesellschafter -748 -502 15.707 13.095 scroll 1.1.-31.12.20191) TEUR 1.1.-31.12.2018 TEUR Umsatzerlöse 6.631 6.409 Jahresergebnis 2.197 1.190 Sonstiges Ergebnis 0 0 Gesamtergebnis 2.197 1.190 1) vorläufig Die Jahresergebnisse entfallen vollständig auf fortgeführte Geschäftsbereiche. Die MS Industrie AG hat in 2019 keine Ausschüttungen von der Beno Holding AG bzw. in 2018 von der Beno Immobilien GmbH erhalten. Überleitung von den zusammenfassenden Finanzinformationen zum Buchwert der Beteiligungen an der Beno Holding AG zum 31. Dezember 2019 bzw. der Beno Immobilien GmbH zum 31. Dezember 2018: scroll Beno Holding AG 31.12.2019 TEUR Beno Immobilien GmbH 31.12.2018 TEUR Nettoreinvermögen des assoziierten Unternehmens 15.707 13.095 Beteiligungsquote der MS Industrie AG 16,71 % 19,90 % Geschäfts- oder Firmenwert 868 359 3.493 2.965 Die Anteile an der Shanghai MS soniTEC Co., Ltd., Shanghai/China und die Anteile an der WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda., Contagem City/Brasilien sind jeweils einzeln für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung. Der Anteil des Konzerns am Gewinn oder Verlust/Gesamtergebnis dieser Unternehmen beträgt insgesamt TEUR 50 (Vorjahr: TEUR -148) und resultiert vollständig aus fortgeführten Geschäftsbereichen. Die Summe der Buchwerte der Anteile an diesen Unternehmen beträgt TEUR 313 (Vorjahr: TEUR 265). Übrige Beteiligungen Zum 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2018 war der Konzern an folgenden anderen Unternehmen beteiligt (sämtliche genannten Beteiligungen eingestuft als: "Bewertet zum "Fair Value" ("FVTPL" oder "FVOCI")" gemäß IFRS 9): IFRS 9 enthält drei wichtige Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI)". Ferner besteht nach IFRS 9 ein später nicht mehr änderbares Wahlrecht, nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts eines Eigenkapitalinstruments (welches nicht zu Handelszwecken gehalten wird) im sonstigen Ergebnis darzustellen und ausschließlich die Dividendenerträge in der Gewinn- und Verlustrechnung zu zeigen. Der Vorstand hat beschlossen, dieses Wahlrecht für die wesentlichen Eigenkapitalinstrumente, mit Ausnahme der Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften, auszuüben. Der Hauptgrund für diese Entscheidung ist die Überzeugung des Vorstands, dass Fair-Value-Bewertungseffekte aus der Anwendung von IFRS 9 das Konzernergebnis nicht beeinflussen sollten. 31. Dezember 2019 scroll Gesellschaft Anteil am Kapital % Bewertungskategorie Anschaffungskosten TEUR Erfasste Wertänderung TEUR Buchwert TEUR Bewertung zum beizulegenden Zeitwert SK Immobilien GmbH, München 6,0 FVOCI 165 -5 160 MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG, Augsburg 9,9 FVTPL 70 37 107 MS Real Estate GmbH & Co. KG, Spaichingen 6,0 FVTPL 464 158 622 GCI Management Consulting GmbH, München 23,4 FVOCI 21 265 286 GCI Management GmbH, Wien, Österreich 17,0 FVOCI 7 266 273 Grondola Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Trossingen KG, Grünwald 100,0 FVTPL 10 0 10 b&p engineering mobility GmbH, Scheßlitz 19,9 FVOCI 20 131 151 PROTOTECH GmbH, Lustenau, Österreich 19,9 FVOCI 338 -338 0 1.095 514 1.609 Keines der oben aufgeführten Unternehmen ist börsennotiert und wurde oder wird mit seinen Anteilen am Kapitalmarkt gehandelt. Da für diese Beteiligungen demzufolge kein Börsenkurs vorlag, wurde der beizulegende Zeitwert mittels anderer Bewertungsverfahren (vorrangig mit Hilfe des "DCF"- ("Discounted Cash Flow"-) Verfahrens ermittelt. Eine Veräußerungsabsicht bestand für diese Beteiligungen zum Bilanzstichtag nicht. Wenn der beizulegende Zeitwert mittels des "DCF"- ("Discounted Cash Flow"-) Verfahrens nicht ermittelt werden konnte, wurden andere geeignete Bewertungsverfahren zur Fair Value Ermittlung herangezogen. 31. Dezember 2018 scroll Gesellschaft Anteil am Kapital % Bewertungskategorie Anschaffungskosten TEUR Erfasste Wertänderung TEUR Buchwert TEUR Bewertung zum beizulegenden Zeitwert SK Immobilien GmbH, München 6,0 FVOCI 165 -5 160 MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG, Augsburg 9,9 FVTPL 70 34 104 MS Real Estate GmbH & Co. KG, Spaichingen 6,0 FVTPL 464 158 622 GCI Management Consulting GmbH, München 23,4 FVOCI 21 -12 9 GCI Management GmbH, Wien, Österreich 17,0 FVOCI 7 86 93 Grondola Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Trossingen KG, Grünwald 100,0 FVTPL 10 0 10 b&p engineering mobility GmbH, Scheßlitz 19,9 FVOCI 5 -5 0 PROTOTECH GmbH, Lustenau, Österreich 19,8 FVOCI 318 -278 40 Zehnder Pumpen GmbH, Grünhain-Beierfeld 19,9 FVOCI 316 878 1.194 1.376 856 2.232 Bei den beiden ausschließlich von den Consulting-Partnern geführten Gesellschaften GCI Management Consulting GmbH, München, und GCI Management GmbH, Wien, verfügt die MS Industrie AG über keinen maßgeblichen Einfluss, sodass kein assoziiertes Unternehmen vorliegt. Auch die Ergebnisverteilung erfolgt nur unter den aktiven Consulting-Partnern. An der Grondola Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Trossingen KG, Grünwald, ist die MS Powertrain Technologie GmbH mit 100 % der Kommanditeinlagen als Kommanditist beteiligt. Die MS Powertrain Technologie GmbH verfügt aufgrund der Konstruktion der Kommanditgesellschaft mit einem konzernfremden Komplementär und einem atypisch stillen Gesellschafter weder über einen beherrschenden noch über einen maßgeblichen Einfluss, sodass die Einstufung der Gesellschaft als Finanzinvestition erfolgt. Das Eigenkapital und Jahresergebnis der unter den Beteiligungen und Anteilen an assoziierten Unternehmen ausgewiesenen Anteile an anderen Unternehmen stellt sich wie folgt dar: scroll Anteil am Kapital % Eigenkapital TEUR Ergebnis TEUR GCI Management Consulting GmbH, München 23,4 692 (2018) 1) -227 (2018) 1) WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda.,Contagem City (Bundesstaat: Minas Gerais), Brasilien 45,0 233 -136 Shanghai MS soniTEC Co., Ltd., Shanghai/China 50,0 387 220 Beno Holding AG, Starnberg 16,7 3.539 1) 908 1) SK Immobilien GmbH, München 6,0 803 1) 0 1)2) MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG, Augsburg 9,9 791 1) 741 1) MS Real Estate GmbH & Co. KG, Spaichingen 6,0 642 1) 539 1) GCI Management GmbH, Wien, Österreich 17,0 783 (2018) 385 (2018) Grondola Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Trossingen KG, Grünwald 100,0 54 1) 374 1) b&p engineering mobility GmbH, Scheßlitz 19,9 -319 (2018) 1) -160 (2018) 1) PROTOTECH GmbH, Lustenau, Österreich 19,9 -472 (2018) -647 (2018) 1) gemäß HGB 2) Ergebnisabführungsvertrag 15. Langfristige Vermögenswerte Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 ist im Anlagegitter (Anlage zum Konzernanhang) dargestellt. Die Abschreibungen werden wie bisher planmäßig nach der linearen Methode unter Berücksichtigung der festgelegten Nutzungsdauer vorgenommen. 15.1. Immaterielle Vermögenswerte Die Zugänge im Bereich der immateriellen Vermögenswerte enthalten im Geschäftsjahr aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von insgesamt TEUR 700 (Vorjahr: TEUR 221). Zudem wurden in Höhe von TEUR 4.103 (Vorjahr: TEUR 3.784) Forschungs- und Entwicklungskosten im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst, da die Kriterien des IAS 38.57 zur Aktivierung von Entwicklungskosten insofern nicht erfüllt waren. Die immateriellen Vermögenswerte setzen sich zum 31. Dezember wie folgt zusammen: scroll 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR Aktivierte Entwicklungskosten 1.945 1.895 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 872 922 2.817 2.817 Die aktivierten Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 1.945 (Vorjahr: TEUR 1.895) betreffen das Segment Ultraschall. Der Vorstand ist überzeugt, dass für alle aktivierten Entwicklungskosten der Buchwert der Vermögenswerte in voller Höhe realisiert werden wird. Bei den sonstigen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Software. Die immateriellen Vermögenswerte haben folgende durchschnittliche Restnutzungsdauern: scroll 31.12.2019 Monate 31.12.2018 Monate Aktivierte Entwicklungskosten 59 59 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 52 49 15.2. Sachanlagevermögen und Nutzungsrechte nach IFRS 16 Im Sachanlagevermögen sind zum Bilanzstichtag in Höhe von insgesamt TEUR 3.692 (Vorjahr: TEUR 6.133) geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau enthalten. Davon entfallen TEUR 3.522 (Vorjahr: TEUR 5.578) auf die MS Technologie-Gruppe. Im Geschäftsjahr neu hinzugekommen sind vor allem Maschinen und technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung und Nutzungsrechte aus der Erstanwendung von IFRS 16. Im Anlagevermögen befinden sich nach der Erstanwendung von IFRS 16 Nutzungsrechte nach IFRS 16 in Höhe von TEUR 41.581 (Vorjahr: TEUR 0) in Zusammenhang mit Leasingobjekten, die nicht die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfüllen. Nutzungsrechte, die die Definition von "Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien" erfüllen, werden als solche ausgewiesen. Die Aktivierten Nutzungsrechte haben sich wie folgt entwickelt: scroll Grundstücke und Bauten TEUR Technische Anlagen/ Geschäftsausstattung TEUR Summe TEUR Anschaffungskosten Stand 1. Januar 2019 23.382 58.278 81.660 Zugänge 3.017 6.462 9.479 Abgänge -401 -96 -497 Entkonsolidierung 0 -8.234 -8.234 Stand 31. Dezember 2019 25.998 56.410 82.408 Kumulierte Abschreibungen Stand 1. Januar 2019 0 37.750 37.750 Zugänge 2.763 4.940 7.703 Abgänge -216 0 -216 Entkonsolidierung 0 -4.410 -4.410 Stand 31. Dezember 2019 2.547 38.280 40.827 Buchwerte Stand 31. Dezember 2019 23.451 18.130 41.581 Daneben bestanden zum 31. Dezember 2019 Verpflichtungen zum Erwerb von Maschinen in Höhe von TEUR 4.203 (Vorjahr: TEUR 6.841). 15.3. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien Bei den "Als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien" handelt es sich um ein Grundstück in Großsteinberg ohne Bauten mit einer auf insgesamt 99 Jahre befristeten Grunddienstbarkeit an einem in Leipzig/Wiederitzsch gelegenen und seit April 2014 an die Beteiligung MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG, Augsburg, den Betreiber einer Photovoltaikanlage, verpachteten Grundstück. Der Pachtvertrag wurde bis zum Jahr 2034 fest abgeschlossen. Zudem wurden dem Pächter zwei Verlängerungsoptionen zu je fünf Jahren eingeräumt. Die künftigen Leasingzahlungen betragen: scroll 2019 TEUR Fällig in 2020 6 Fällig in 2021 6 Fällig in 2022 6 Fällig in 2023 6 Fällig in 2024 6 Fällig in mehr als fünf Jahren 330 360 Als Bewertungsmodell wurde das Neubewertungsmodell gewählt. Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt: scroll 2019 TEUR 1.1. 6.990 Änderung des Fair Values -75 Zeitwert 6.915 Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie beträgt TEUR 6.915 (Vorjahr TEUR 6.990) und weicht damit nur unwesentlich vom Vorjahresbuchwert ab. Die Ermittlung dieses beizulegenden Zeitwertes durch den Konzern erfolgte auf Hierarchiestufe 3 und auf der Basis der in 2014 abgeschlossenen und in Kraft getretenen langfristigen Pachtverträge mit dem Betreiber einer Photovoltaikanlage, der MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG, Augsburg, sowie einer anschließenden Weiterentwicklung zu einem gemischt genutzten Grundstück mit Wohn- und Gewerbeflächen. Die Bewertungen basieren auf einem DCF-Modell. Dies berücksichtigt die bis zum Jahr 2044 erwarteten Überschüsse aus der Verpachtung von durchschnittlich TEUR 12 p.a. sowie den anschließend erzielbaren Veräußerungswert auf Basis aktueller Bodenrichtwerte für vergleichbare Grundstücke (durchschnittlich 101 EUR/m2; Vorjahr: 67 EUR/m2) abzüglich noch anfallender Umwidmungs- und Veräußerungskosten (TEUR 9.269). Die Diskontierung erfolgte mit einem Zinssatz von 1,61 % p.a. (Vorjahr: 3,35 % p.a.). Zwischen den Inputfaktoren und der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert besteht folgender Zusammenhang: Der geschätzte Marktwert der Immobilie würde steigen / sinken, wenn • der Diskontierungszinssatz niedriger / höher wäre • der Bodenrichtwert höher /niedriger wäre • die Möglichkeit zur Weiterentwicklung zu einem gemischt genutzten Grundstück mit Wohn- und Gewerbeflächen besteht / nicht besteht bzw. früher / später besteht. Die Mieterträge für die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie betrugen im Geschäftsjahr TEUR 6 (Vorjahr TEUR 6). Die betrieblichen Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr TEUR 22 (Vorjahr TEUR 18). 15.4. Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte Die sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR Kaufpreisforderung "Gnutti", langfristig 9.012 0 Darlehensforderung gegen die MS Real Estate GmbH & Co. KG, Spaichingen 2.127 2.127 Kaufpreisforderung gegen die Beno Holding AG, Starnberg 737 708 Darlehensforderung gegen die Beno Immobilien GmbH, Starnberg 600 600 Darlehensforderung gegen die b&p engineering mobility GmbH, Scheßlitz 100 300 Darlehensforderung gegen die WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda., Contagem City, Brasilien 183 216 Übrige 1.705 979 14.464 4.930 Sämtliche "sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte" werden gemäß IFRS 9 seit 1. Januar 2018 mit den fortgeführten Anschaffungskosten ("at amortised cost") bewertet. Zur Darlehensforderung gegen die Beno Immobilien GmbH verweisen wir auf die Angaben über "Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen". Die Kaufpreisforderung gegen die Beno Holding AG resultiert aus dem im Geschäftsjahr 2014 erfolgten Verkauf von 60,1 % der Anteile an der Beno Immobilien GmbH, Starnberg. Sie ist unverzinslich und wurde bis zum 31. Dezember 2021 gestundet. Zur Absicherung sämtlicher Verpflichtungen aus einer von der Beno Holding AG begebenen Wandelanleihe wurde die Kaufpreisforderung bis zum 31. Dezember 2021 nachrangig gestellt. 15.5. Sonstige langfristige Vermögenswerte Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte (TEUR 387; Vorjahr: TEUR 430) beinhalten geleistete Vorauszahlungen. 16. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen des Konzerns resultieren in Höhe von TEUR 8.897 (Vorjahr: TEUR 14.360) aus der MS Technologie-Gruppe. 17. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (kurz- und langfristig) Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten in Höhe von TEUR 10.478 (Vorjahr: TEUR 6.284) jederzeit fällige Kontokorrentverbindlichkeiten. Von den langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen TEUR 20.783 (Vorjahr: TEUR 25.317) die MS Technologie-Gruppe und TEUR 537 (Vorjahr: TEUR 861) die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH. Die langfristigen Bankverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen TEUR 2.451 (Vorjahr: TEUR 852). 18. Sonstige Rückstellungen (kurz- und langfristig) Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Garantieverpflichtungen (TEUR 821; Vorjahr: TEUR 1.598) sowie unter den Rückstellungen ausgewiesene Abgrenzungen (TEUR 9.055; Vorjahr: TEUR 7.571), vor allem für Personalkosten, Aufsichtsratsvergütungen, ausstehende Lieferantenrechnungen sowie Abschlusserstellungs- und Abschlussprüfungskosten. Die Entwicklung der Rückstellungen ist im nachfolgenden Rückstellungsspiegel dargestellt. scroll 01.01.2019 TEUR Entkonsolidierung TEUR Verbrauch TEUR Auflösung TEUR Zuführung TEUR 31.12.2019 TEUR Garantieverpflichtungen 1) 1.598 -476 236 444 379 821 Rückstellungen im Sinne des IAS 37 1) 1.598 -476 236 444 379 821 Unter den Rückstellungen ausgewiesene Abgrenzungen 2) 7.571 10.231 9.169 11.052 1) darin langfristige Rückstellungen: TEUR 92 (Vorjahr: TEUR 93). 2) darin langfristige unter den Rückstellungen ausgewiesene Abgrenzungen: TEUR 1.525 (Vorjahr: TEUR 296). Die Rückstellung für Garantieverpflichtungen basiert auf der besten Schätzung der Geschäftsführung hinsichtlich des Barwerts des zukünftigen Abflusses wirtschaftlichen Nutzens zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Garantien des Konzerns, die auf der örtlichen Gesetzgebung zum Verkauf von Erzeugnissen und Waren beruhen. Die Einschätzung wurde auf Basis historischer Erfahrungswerte für Garantieleistungen gemacht und kann aufgrund von neuen Materialien, geänderten Produktionsprozessen oder sonstigen die Produktqualität beeinflussenden Faktoren schwanken. Die in 2019 per Saldo abgebauten Beträge der Rückstellung für Garantieverpflichtungen (TEUR 777) resultieren aus der Anpassung der Garantierückstellung auf die Höhe des Selbstbehalts der Produkthaftpflichtversicherung. Der Anstieg der unter den Rückstellungen ausgewiesenen Abgrenzungen gegenüber dem Vorjahr resultiert vor allem aus der Rückstellung für verbilligte Mieten in der vermieteten Immobilie in Webberville, USA (TEUR 1.188; Vorjahr: TEUR 0). Der Abzinsungsbetrag für langfristige, sonstige Rückstellungen beträgt im Geschäftsjahr TEUR 34. 19. Sonstige Verbindlichkeiten 19.1. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Ertragsteuerverbindlichkeiten Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten und Ertragsteuerverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR Erhaltene Anzahlungen (auf Vorräte) 1.064 242 Investitionszuwendungen 250 333 Übrige 4.789 2.193 6.103 2.768 Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 0 277 6.103 3.045 19.2. Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR Leasingverbindlichkeiten 8.457 3.939 Inhaber-Schuldverschreibung der MS Industrie AG 1.305 0 Nicht sicherungsdesignierte Derivate 302 714 Übrige 1.256 1.038 11.320 5.691 Bei der Inhaber-Schuldverschreibung der MS Industrie AG handelt es sich um eine im Jahr 2015 ausgegebene, nicht gelistete, Inhaberschuldverschreibung im Nominalbetrag von TEUR 1.300 (Vorjahr: TEUR 1.300) inklusive Zinsen in Höhe von TEUR 5 mit einer Laufzeit bis zum 30. November 2020. Die Verzinsung der Inhaberschuldverschreibung beträgt 3,75 % p.a. Im Vorjahr wurde ein anteiliger Nominalbetrag von TEUR 200 zurückgekauft und befindet sich im Bestand. Die nicht sicherungsdesignierten Derivate betreffen negative Marktwerte aus Zinssatzswaps der MS Technologie-Gruppe. Hinsichtlich weiterer Angaben zu den finanziellen Verbindlichkeiten wird auf Punkt 32. "Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7" verwiesen. 19.3. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten beinhalten in Höhe von TEUR 445 (Vorjahr: TEUR 693) vor allem abgegrenzte Erträge aus Investitionszuschüssen und Investitionszulagen der MS Industrie-Gruppe. 19.4. Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten Die sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR Leasingverbindlichkeiten 31.042 11.065 Inhaber-Schuldverschreibung der MS Industrie AG 0 1.305 Übrige 411 415 31.453 12.785 Hinsichtlich weiterer Angaben zu den finanziellen Verbindlichkeiten wird auf Punkt 32. "Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7" verwiesen. 19.5. Vertragsverbindlichkeiten Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen für den Bau von Sondermaschinen, für die über einen bestimmten Zeitraum Umsatzerlöse realisiert werden. Der zu Beginn der Periode in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesene Betrag von TEUR 580 wurde im Geschäftsjahr 2019 als Umsatzerlös erfasst. 20. Rückstellungen für Pensionen und Planvermögen Die MS Technologie-Gruppe hatte ihren bis zum 31. Dezember 1985 eingestellten Arbeitnehmern Pensionszusagen gewährt. Nach diesen leistungsorientierten Plänen haben die betreffenden Arbeitnehmer bzw. deren Hinterbliebene Anspruch auf monatliche Rentenzahlungen in Höhe von bis zu EUR 5,11 je angefangenem Dienstjahr des Arbeitnehmers. Die Rentenzahlungen beginnen mit dem Ausscheiden aus den Diensten der Firma nach Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren bzw. bei Dienstunfähigkeit. Für Hinterbliebene beträgt der Rentenanspruch bei Witwenrente 50 % der Altersrente und bei Waisenrente 1/6 der Altersrente pro Kind, insgesamt aber nicht mehr als die Hälfte der Altersrente. Daneben bestehen Versorgungszusagen für ehemalige Gesellschafter/Geschäftsführer der MS Technologie-Gruppe, die laufende Rentenzahlungen erhalten. Die Rückstellungen für Pensionen entfallen in der MS Technologie-Gruppe in Summe auf 145 (Vorjahr: 148) Personen, davon auf 18 (Vorjahr: 21) aktive Anwärter, 14 (Vorjahr: 15) ausgeschiedene Anwärter und 113 (Vorjahr: 112) Rentenbezieher. Aufgrund eines im Jahr 2012 abgeschlossenen "Contractual Trust Arrangements" werden die Pensionsverpflichtungen mit dem daraus resultierenden Planvermögen saldiert ausgewiesen. Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag aufgrund der Verpflichtung des Konzerns aus leistungsorientierten Plänen ergibt sich wie folgt: scroll 2019 TEUR 2018 TEUR Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 3.866 3.650 Planvermögen aus "Contractual Trust Arrangement 2012" -1.601 -1.786 Planvermögen aus Lebensversicherungen -325 -339 Nettoverbindlichkeit aus der leistungsorientierten Verpflichtung 1.940 1.525 Die Veränderungen im Barwert der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Altersversorgungsplänen stellen sich wie folgt dar: scroll 2019 TEUR 2018 TEUR Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 1. Januar 3.650 3.818 Laufender Dienstzeitaufwand 10 10 Zinsaufwand 56 59 Gezahlte Versorgungsleistungen -232 -236 Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) aus der Änderung der demographischen Annahmen 0 0 Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) aus der Änderung der finanziellen Annahmen 382 -1 Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 31. Dezember 3.866 3.650 Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Gruppen von Versorgungsberechtigten: scroll 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR Aktive Anwärter 580 590 Ausgeschiedene Anwärter 178 173 Pensionäre 3.108 2.887 Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 3.866 3.650 Sämtliche Pensionszusagen sind unverfallbar. Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 14,3 Jahre (Vorjahr: 14,5 Jahre). Das Planvermögen enthält überwiegend Vermögen aus dem im Geschäftsjahr 2012 abgeschlossenen "Contractual Trust Arrangement". Der Anspruch wurde mit dem Fair Value des Planvermögens bewertet. Das Planvermögen enthält darüber hinaus die von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten beizulegenden Zeitwerte von Lebensversicherungen, die bereits in Vorjahren zur Rückdeckung von Pensionszusagen in der MS Technologie-Gruppe abgeschlossen wurden. Die Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens im laufenden Geschäftsjahr und im Vorjahr stellen sich wie folgt dar: scroll 2019 TEUR 2018 TEUR Anfangsbestand des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Planvermögens 2.125 2.093 Abgang von Planvermögen im Geschäftsjahr -256 -137 Zugang von Planvermögen im Geschäftsjahr 20 200 Zeitwertänderung Planvermögen 31 -31 Laufender Ertrag aus Planvermögen 6 0 Gezahlte Leistungen 0 0 Endbestand des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Planvermögens 1.926 2.125 Die beizulegenden Zeitwerte der wesentlichen Anlagekategorien des Planvermögens stellen sich zum Bilanzstichtag für jede Kategorie wie folgt dar: scroll 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR Liquide Mittel 80 246 Mischfonds 181 289 Rentenfonds 96 33 Immobilienfonds 356 354 Schuldinstrumente 887 864 Lebensversicherungen 326 339 1.926 2.125 Die beizulegenden Zeitwerte der Mischfonds, Immobilienfonds und Rentenfonds wurden zum 31. Dezember 2019 und im Vorjahr auf der Grundlage von an aktiven Märkten notierten Preisen bestimmt. Die beizulegenden Zeitwerte der Schuldinstrumente und Lebensversicherungen wurden zum 31. Dezember 2019 und im Vorjahr durch Bewertungsmodelle ermittelt und basieren nicht auf Preisen, die an einem aktiven Markt notiert sind. Der tatsächliche Ertrag aus dem Planvermögen betrug TEUR 37 (Vorjahr: TEUR 0). In die leistungsorientierten Pläne werden zukünftig keine Beiträge mehr geleistet. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind hinsichtlich der leistungsorientierten Pläne folgende Beträge erfasst: scroll 2019 TEUR 2018 TEUR Nettozins nach IAS 19 (2011) 36 34 Laufender Dienstzeitaufwand 9 11 45 45 Der laufende Dienstzeitaufwand wurde ergebniswirksam in den Personalaufwendungen, der Nettozins ergebniswirksam in den Zinserträgen erfasst. Im sonstigen Ergebnis sind hinsichtlich der leistungsorientierten Pläne folgende Beträge erfasst: scroll Versicherungsmathematische Gewinne (+) und Verluste (-) 2019 TEUR 2018 TEUR 1. Januar -918 -919 Versicherungsmathematische Gewinne (+) und Verluste (-) -382 1 31. Dezember -1.300 -918 scroll Wertänderungen Planvermögen und Pensionsrückstellungen 2019 TEUR 2018 TEUR 1. Januar 42 114 Gewinne (+) und Verluste (-) aus der Neubewertung -39 -72 31. Dezember 3 42 Für das Geschäftsjahr 2020 werden Pensionszahlungen in Höhe von TEUR 236 erwartet. Ein Anstieg beziehungsweise Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen hätte auf den Barwert der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2019 folgende Auswirkungen: scroll Entwicklung der Pensionsverpflichtungen: Anstieg TEUR Rückgang TEUR Diskontierungszinssatz (+/-1 %) -373 455 Rentenanpassungsfaktor (+/-0,5 %) 212 -107 Den Sensitivitätsanalysen liegt die durchschnittliche Laufzeit der zum 31. Dezember 2019 ermittelten Versorgungsverpflichtungen zugrunde. Die Berechnungen werden für die als wesentlich eingestuften Versicherungsparameter isoliert vorgenommen, um die Auswirkungen auf den zum 31. Dezember 2019 ermittelten Barwert der Pensionsverpflichtungen separat aufzuzeigen. Da den Sensitivitätsanalysen die durchschnittliche Duration der erwarteten Versorgungsverpflichtungen zugrunde liegt und folglich die erwarteten Auszahlungszeitpunkte unberücksichtigt bleiben, führen sie nur zu näherungsweisen Informationen bzw. Tendenzaussagen. Die deutschen Arbeitnehmer des Konzerns gehören darüber hinaus einem staatlichen Versorgungsplan an, der durch die staatlichen Behörden verwaltet wird. Zur Dotierung der Leistungen muss ein bestimmter Prozentsatz des betreffenden Personalaufwands in den Versorgungsplan eingezahlt werden. Die einzige Verpflichtung des Konzerns hinsichtlich dieses Altersversorgungsplans besteht in der Zahlung dieser festgelegten Beiträge. Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Personalaufwand erfassten Aufwendungen von insgesamt TEUR 4.354 (Vorjahr: TEUR 4.076) stellen die fälligen Beiträge des Konzerns zu diesen Versorgungsplänen gemäß den dort geregelten Beitragssätzen dar. 21. Eigenkapital Die Eigenkapitaldarstellung wurde im Vorjahr begrifflich angepasst und die "Sonstigen Rücklagen" umfassen nunmehr ausschließlich die Bestandteile des sonstigen Ergebnisses ("OCI"). Der Begriff "Konzernbilanzgewinn" wurde auf "Übrige Konzernrücklagen" angepasst, um ihn vom handelsrechtlichen Begriff des "Bilanzgewinns" im Jahresabschluss abzugrenzen, der eine Grundlage für den Gewinnverwendungsbeschluss darstellt. 21.1. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der MS Industrie AG setzt sich per 31. Dezember 2019 aus 30.000.000 (Vorjahr: 30.000.000) voll eingezahlten Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00 zusammen. Die Aktien sind Inhaber-Stammaktien. Sie sind ohne Zustimmung der Gesellschaft frei übertragbar. Die Gesellschaft ist seit dem 29. Mai 2001 börsennotiert; ihre Aktien wurden zum Bilanzstichtag im "General Standard" gehandelt. Aufgrund des Bestandes von 140.889 Stück eigener Aktien wurde deren rechnerischer Wert in Höhe von EUR 140.889,00 vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der positive Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten in Höhe von EUR 143.012 wurde mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Zu der Übertragung von eigenen Aktien an die Geschäftsführer von zwei Tochtergesellschaften im Geschäftsjahr 2019 verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Punkt 24. Eigene Aktien. Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien hat sich in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 wie folgt entwickelt: scroll 2019 2018 Stand zum 1.1. 29.908.680 29.894.330 Abgang eigener Aktien 10.920 14.350 Zugang eigener Aktien -60.489 0 Stand zum 31.12. 29.859.111 29.908.680 21.2. Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2016 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister am 1. Juli 2016, gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um bis zu EUR 6.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 Stück neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2016/I). Von dieser Ermächtigung wurde bisher noch kein Gebrauch gemacht. Das Genehmigte Kapital 2016/I der MS Industrie AG beträgt damit zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses EUR 6.000.000 (31. Dezember 2018: EUR 6.000.000). 22. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage entspricht der Kapitalrücklage im Jahresabschluss der MS Industrie AG und enthält gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB die Aufgelder, die bei Kapitalerhöhungen der Gesellschaft über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wurden, abzüglich in Vorjahren vorgenommener Entnahmen zum Ausgleich von Verlustvorträgen. 23. Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen beinhalten in Höhe von TEUR 439 (Vorjahr TEUR 439) die gesetzliche Rücklage nach § 150 AktG sowie in Höhe von TEUR 3.897 (Vorjahr: TEUR 3.946) die anderen Gewinnrücklagen gemäß § 272 Abs. 3 HGB aus dem Jahresabschluss der MS Industrie AG. Die Veränderung der anderen Gewinnrücklagen ist auf den Abgang eigener Aktien zurückzuführen. Die sonstigen Rücklagen gliedern sich zum Bilanzstichtag wie folgt: scroll 1.1.2019 TEUR Erstanwendung IFRS 16 zum 01.01.2019 TEUR Veränderungen TEUR 31.12.2019 TEUR Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste (IAS 19) -918 0 -382 -1.300 Erfolgsneutral erfasste Unterschiede aus Währungsumrechnung (IAS 21) 3.137 0 -2.471 666 Wertänderungen Planvermögen und Pensionsrückstellungen -92 0 -39 -131 Zeitwertbewertung der Finanzinstrumente und Beteiligungen (IFRS 9, IAS 39.55 b) 628 0 293 921 Im sonstigen Ergebnis erfasste Steuern 351 0 117 468 3.106 0 -2.482 624 Im Vorjahr entwickelten sich die sonstigen Rücklagen wie folgt: scroll 1.1.2018 TEUR Erstanwendung IFRS 9 (FVOCI) zum 01.01.2018 TEUR Veränderungen TEUR 31.12.2018 TEUR Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste (IAS 19) -919 0 1 -918 Erfolgsneutral erfasste Unterschiede aus Währungsumrechnung (IAS 21) 2.235 0 902 3.137 Wertänderungen Planvermögen und Pensionsrückstellungen -20 0 -72 -92 Zeitwertbewertung der Finanzinstrumente und Beteiligungen (IFRS 9, IAS 39.55 b) 167 890 -429 628 Im sonstigen Ergebnis erfasste Steuern 331 0 20 351 1.794 890 422 3.106 Zur Entwicklung der Rücklagen aus versicherungsmathematischen Gewinnen/Verlusten (IAS 19) sowie Neubewertung Planvermögen und Pensionsrückstellungen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Punkt 20. Die erfolgsneutral erfassten Unterschiede aus Währungsumrechnung (IAS 21) haben sich wie folgt entwickelt: scroll 2019 TEUR 2018 TEUR Stand 1. Januar 3.137 2.235 Entkonsoldierung -2.796 0 Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe 325 902 Stand 31. Dezember 666 3.137 Die Rücklage aus der Zeitwertbewertung der Beteiligungen nach IFRS 9 ("FVOCI") hat sich wie folgt entwickelt: scroll 2019 TEUR 2018 TEUR Stand 1. Januar 628 167 Erstanwendung IFRS 9 zum 1. Januar 2018 0 890 Wertänderung der der Beteiligungen nach IFRS 9 ("FVOCI") 293 -429 Stand 31. Dezember 921 628 Die übrigen Konzernrücklagen haben sich im Rahmen der erstmaligen Anwendung des neuen Bilanzierungsstandards IFRS 16 "Leasing" nach der modifiziert retrospektiven Methode zum 1. Januar 2019 nicht verändert. Im Geschäftsjahr haben sich die übrigen Konzernrücklagen um die Dividendenausschüttung in Höhe von TEUR 2.692 vermindert und das Konzernjahresergebnis in Höhe von TEUR 16.717 (Vorjahr TEUR 7.190) erhöht. Des Weiteren enthalten die übrigen Konzernrücklagen die Kosten für die Kapitalerhöhungen der Jahre 2005, 2007, 2009, 2010, 2011 und 2013 mit unverändert insgesamt TEUR 1.089. Die Rücklage aus im sonstigen Ergebnis erfassten Steuern hat sich wie folgt entwickelt: scroll 2019 TEUR 2018 TEUR Stand 1. Januar 351 331 Latente Steuern aus Wertänderungen Pensionsrückstellungen 107 11 Latente Steuern aus Wertänderungen Planvermögen 10 9 Übriges 0 0 Stand 31. Dezember 468 351 24. Eigene Aktien Zum 31. Dezember 2018 hielt die Gesellschaft 91.320 Stück eigener Aktien im Gesamtbuchwert von TEUR 185 im Bestand. Der Bestand zum 31. Dezember 2018 entsprach rund 0,30 % des damaligen Grundkapitals der Gesellschaft. Von dem Bestand zum 31. Dezember 2018 wurden 9.820 Stück im Geschäftsjahr 2011, 38.500 Stück im Geschäftsjahr 2014 und 43.000 Stück im Geschäftsjahr 2015 erworben. Grundlage für den Rückkauf bildete die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 23. Juli 2010, eigene Aktien bis zu einem Anteil von 10 % des zur Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2017 wurde der Vorstand bis zum 27. Juni 2022 zum Rückkauf eigener Aktien in einem Volumen von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung existierenden Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von Mio. EUR 30,0 zu anderen Zwecken als dem Wertpapierhandel ermächtigt. Diese Ermächtigung ersetzte die zuvor geltende Ermächtigung der Hauptversammlung vom 26. Juni 2012. Von dieser Ermächtigung wurde bis zum Bilanzstichtag vom Vorstand der MS Industrie AG in Höhe von 60.489 Stück eigener Aktien Gebrauch gemacht. Durch den Aktienrückkauf soll unter anderem die Möglichkeit eröffnet werden, die erworbenen Aktien ganz oder teilweise den Organen und Mitarbeitern der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen zum Erwerb anzubieten oder zu übertragen, sie für Unternehmenszusammenschlüsse oder für den Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen einzusetzen, sie an Aktionäre oder Dritte zu veräußern oder sie einzuziehen. Der Vorstand der MS Industrie AG hat im Zeitraum Juli 2019 bis August 2019 insgesamt 10.920 Stück in Vorjahren erworbene eigene Aktien mit einem Gesamtbuchwert von TEUR 22 an die Geschäftsführer von drei Tochterunternehmen veräußert bzw. übertragen. Der beizulegende Zeitwert zum Veräußerungszeitpunkt betrug TEUR 29. Die Entwicklung der eigenen Anteile stellt sich im Berichtsjahr im Einzelnen wie folgt dar: scroll Zahl der Aktien Betrag/Anteil am Grundkapital Preis je Aktie TEUR % EUR 1. Januar 2019 91.320 91 0,30 2,03 Zugänge 60.489 61 0,20 2,00 Abgänge -10.920 -11 -0,04 2,03 31. Dezember 2019 140.889 141 0,46 2,02 Die Übertragung der eigenen Aktien (Abgänge) war im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von TEUR 0 liquiditätswirksam und hat ansonsten zu Personalaufwand (TEUR 29) geführt. Gemäß IAS 32.33 in Verbindung mit IAS 1.79 wurden die Anschaffungskosten der eigenen Anteile auf die entsprechenden Eigenkapitalpositionen aufgeteilt und von diesen abgezogen. Ferner wurden die Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von eigenen Anteilen direkt im Eigenkapital berücksichtigt. Siehe hierzu auch die entsprechende Überleitung in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung. 25. Unterschiede aus der Währungsumrechnung Unterschiede aus der Währungsumrechnung enthalten Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen, Währungsdifferenzen aus den bei den ausländischen Tochterunternehmen in die Rücklagen eingestellten Beträgen sowie Währungsdifferenzen auf das anteilige gezeichnete Kapital. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Währungsdifferenzen in Höhe von TEUR 34 (Vorjahr: TEUR 344) ergebniswirksam als Währungsgewinne (+) / Währungsverluste (-) in der Gewinn- und Verlustrechnung und in Höhe von TEUR 325 (Vorjahr: TEUR 902) direkt ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst. Zudem wurden im Rahmen der Entkonsolidierung der im Geschäftsjahr veräußerten Tochterunternehmen bisher erfolgsneutral erfasste Währungsdifferenzen in Höhe von TEUR 2.796 (Vorjahr: TEUR 0) als Teil des Entkonsolidierungsergebnisses in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. 26. Nettofinanzverschuldung scroll In TEUR Aktiva Finanzverbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit Liquide Mittel Leasingverb. kurzfristig Leasingverb. langfristig Anleihen mit Fremdkapitalcharakter Nettofinanzverschuldung 31. Dezember 2018 2.256 -3.939 -11.065 -1.300 Zahlungs wir k s ame Veränderungen 6.937 8.632 0 0 Währungs kursbasierte Veränderungen -12 0 0 0 Erwerb (Leasing) 0 -1 .866 -7.765 0 Umgliederungen (Fristigkeit) 0 -8.691 8.691 0 Sonstige nicht zahlungs wirksame Veränderungen 0 -2.593 -20.903 0 Nettofinanzverschuldung 31. Dezember 2019 9.181 -8.457 -31.042 -1.300 scroll In TEUR Finanzverbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit Kurzfristige Bankkverb. Langfristige Bankverb. Total Nettofinanzverschuldung 31. Dezember 2018 -27.342 -26.962 -68.352 Zahlungs wir k s ame Veränderungen -621 -1.865 13.083 Währungs kursbasierte Veränderungen 0 0 -12 Erwerb (Leasing) 0 0 -9 .631 Umgliederungen (Fristigkeit) -7.290 7.290 0 Sonstige nicht zahlungs wirksame Veränderungen 141 117 -23.238 Nettofinanzverschuldung 31. Dezember 2019 -35.112 -21.420 -88.150 scroll Nettofinanzverschuldung 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 56.532 54.304 Anleihen mit Fremdkapitalcharakte r 1.300 1.300 Finanzierungsleasing ("on-balance") 39.499 15.004 ./. Liquide Mittel -9.181 -2.256 = Nettofinanzverschuldung 88.150 68.352 27. Übrige Konzernrücklagen Die übrigen Konzernrücklagen leiten sich wie folgt her: scroll 2019 TEUR 2018 TEUR Stand 1. Januar (wie berichtet) 20.485 13.175 Ausschüttung Dividende -2.692 -897 Übrige Konzernrücklage (Vortragsanpassung) aus Erstanwendung neuer Bilanzierungsstandards (IFRS 9, IFRS 15) zum 1. Januar 2018 ) 0 1.017 Konzernjahresergebnis (zurechenbar den Gesellschaftern des Mutterunternehmens) 16.717 7.190 Stand 31. Dezember 34.510 20.485 ) Die MS Industrie AG hat zum 1. Januar 2018 erstmals IFRS 9 und IFRS 15 angewendet. Aufgrund der gewählten Übergangsmethode war eine Anpassung der Vorjahreszahlen nicht notwendig. Für Ausschüttungen an die Aktionäre der MS Industrie AG ist gemäß § 57 Abs. 3 AktG der im handelsrechtlichen Jahresabschluss der MS Industrie AG ausgewiesene Bilanzgewinn maßgeblich. Der handelsrechtliche Bilanzgewinn der MS Industrie AG zum 31. Dezember 2019 beträgt EUR 45.024.202,69. Der Vorstand der MS Industrie AG schlägt der Hauptversammlung vor, den handelsrechtlichen Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2019 von EUR 45.024.202,69 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 28. Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital Die Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital (TEUR -200; Vorjahr: TEUR -181) verteilen sich im Geschäftsjahr und im Vorjahr vollständig auf die EMGR Beteiligungs GmbH, Grünhain-Beierfeld, einschließlich ihrer 100%igen Tochtergesellschaft EMGR EAD, Gabrovo/Bulgarien. Die Gesellschaft wurde in 2015 gegründet und anschließend hat die MS Industrie AG 24,9 % der Anteile für Zahlungsmittel in Höhe von TEUR 6 veräußert. Dadurch hat sich der Anteil auf 75,1 % verringert und es sind Anteile im Wert von TEUR 6 (entspricht dem Anteil am Buchwert des Nettovermögens der EMGR Beteiligungs GmbH) auf die Minderheitsgesellschafter übertragen worden. Die Beteiligungs- und Stimmrechtsquote der nicht beherrschenden Anteile beträgt 24,9 % (Vorjahr: 24,9 %). Auf die nicht beherrschenden Anteile an der EMGR Beteiligungs GmbH entfällt in 2019 ein Verlust in Höhe von TEUR -19 (Vorjahr: TEUR -42). Die zusammengefassten Finanzinformationen der EMGR Beteiligungs GmbH, Grünhain-Beierfeld, einschließlich ihrer 100%igen Tochtergesellschaft EMGR EAD, Gabrovo/Bulgarien, sind nachfolgend angegeben. Die zusammengefassten Finanzinformationen entsprechen den Beträgen vor konzerninternen Eliminierungen. scroll 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR Langfristige Vermögenswerte 839 879 Kurzfristige Vermögenswerte 493 385 Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten -485 -609 Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten -1.618 -1.360 Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbarer Anteil am Eigenkapital -571 -524 Anteile anderer Gesellschafter -200 -181 scroll 2019 TEUR 2018 TEUR Umsatzerlöse 1.103 645 Übrige Erträge 10 5 Aufwendungen -1.160 -820 Jahresergebnis -47 -170 Jahresergebnis scroll Auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallendes Jahresergebnis -47 -128 Auf die Minderheitsgesellschafter entfallendes Jahresergebnis -19 -42 -66 -170 Sonstiges Ergebnis scroll Auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallendes sonstiges Ergebnis 0 0 Auf die Minderheitsgesellschafter entfallendes sonstiges Ergebnis 0 0 0 0 Gesamtergebnis scroll Auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallendes Gesamtergebnis -47 -128 Auf die Minderheitsgesellschafter entfallendes Gesamtergebnis -19 -42 -66 -170 scroll 2019 TEUR 2018 TEUR Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 91 -8 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -31 -11 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -80 29 -20 10 An die Minderheitsgesellschafter wurden 2019 keine Dividenden gezahlt (Vorjahr: TEUR 0). 29. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Operating-Leasingverträgen des Konzerns in Höhe von insgesamt TEUR 736 (Vorjahr: TEUR 27.055) gliedern sich wie folgt: • bis 1 Jahr: TEUR 348 (Vorjahr: TEUR 4.248), • 2 bis 5 Jahre: TEUR 388 (Vorjahr: TEUR 12.928), • über 5 Jahre: TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 9.879). Die Aufwendungen aus den oben genannten Miet- und Leasingverträgen (Operating Lease) des aktuellen Geschäftsjahres betrugen TEUR 816 (Vorjahr: TEUR 5.558). Die Operating-Lease-Verhältnisse bestehen nach der Umsetzung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 im Wesentlichen noch aus Firmen-KFZ und mittels Operating-Lease geleaster Firmen-EDV, die unter die Ausnahmeregeln von IFRS 16 fallen. 30. Sicherheitsleistungen und Verpfändungen Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind wie folgt besichert: In der MS Technologie-Gruppe sind zum Bilanzstichtag diverse Bankkredite in Höhe von insgesamt TEUR 6.029 (Vorjahr: TEUR 4.151) durch die Sicherungsübereignung von Maschinen der MS Technologie-Gruppe in Höhe von insgesamt TEUR 8.404 (Vorjahr: TEUR 7.999) besichert. Zudem sind in der MS Technologie-Gruppe zum Bilanzstichtag diverse Bankkredite in Höhe von insgesamt TEUR 2.341 (Vorjahr: TEUR 2.476) durch Grundschulden der MS Technologie-Gruppe in Höhe von insgesamt TEUR 2.987 (Vorjahr: TEUR 2.987) besichert. In der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH sind Bankverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 815 (Vorjahr: TEUR 786) durch die Globalabtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH besichert. Der Buchwert der abgetretenen Forderungen beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 408 (Vorjahr: TEUR 444). Zudem sind in der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH Bankverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.279 (Vorjahr: TEUR 1.030) durch die Sicherungsübereignung des Warenlagers der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH besichert. Die Buchwerte der sicherungsübereigneten Vermögenswerte des Vorratsvermögens betragen zum Bilanzstichtag TEUR 3.805 (Vorjahr: TEUR 4.637). In der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH sind zum Bilanzstichtag zudem Bankkredite in Höhe von TEUR 433 (Vorjahr: TEUR 590) durch die Sicherungsübereignung von Sachanlagevermögen mit Buchwerten von TEUR 808 (Vorjahr: TEUR 1.086) besichert. In der MS Industrie AG sind zum Bilanzstichtag zudem kurzfristige Bankkredite in Höhe von insgesamt TEUR 666 (Vorjahr: TEUR 536) und langfristige Bankkredite in Höhe von insgesamt TEUR 100 (Vorjahr: TEUR 764) durch Negativ- und Gleichstellungserklärungen besichert. Die Verpflichtungen des Konzerns aus Leasingverhältnissen (TEUR 39.499; Vorjahr: TEUR 15.262) sind durch die Eigentumsrechte oder Eigentumsvorbehalte der jeweiligen Leasinggeber an den geleasten Vermögenswerten besichert. In der Übersicht stellen sich die Sicherheitsleistungen und Verpfändungen im Zusammenhang mit Bankdarlehen wie folgt dar: scroll Besichert durch Buchwert Bankdarlehen TEUR Buchwert Sicherheiten TEUR Sicherungsübereignung Maschinen 6.462 9.212 Grundschulden 2.341 2.987 Sicherungsübereignung Vorräte 1.279 3.805 Globalabtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 815 408 Negativ- und Gleichstellungserklärungen 766 766 11.663 17.178 31. Haftungsverhältnisse, Eventualschulden und Eventualforderungen Nach der im Geschäftsjahr 2014 erfolgten Entkonsolidierung der Beno Immobilien-Gruppe haften die MS Industrie AG zum 31. Dezember 2019 noch in Höhe von insgesamt TEUR 511 und ihre 100%ige Tochtergesellschaft Elektromotorenwerk Grünhain GmbH in Höhe von insgesamt TEUR 240 in Form von Höchstbetragsbürgschaften, respektive Mithaftungserklärungen für Darlehen der Beno Immobilien-Gruppe. Zur Besicherung einer im Geschäftsjahr 2014 ausgegebenen Wandelanleihe der Beno Holding AG, Starnberg, mit einem Nominalwert von TEUR 10.000 und einer Laufzeit bis zum 14. April 2021 wurde die unter den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesene Kaufpreisforderung gegen die Beno Holding AG (TEUR 737; Vorjahr: TEUR 708) bis zum 31. Dezember 2021 nachrangig gestellt. Zudem hat die MS Industrie AG gegenüber dem Treuhänder der Zeichner der Wandelanleihe ein selbstständiges, unwiderrufliches Garantieversprechen abgegeben. Danach garantiert die MS Industrie AG, dass sich die Geschäftsführung der Beno Immobilien GmbH, Starnberg (Tochtergesellschaft der Beno Holding AG), sowie die für die Beno Immobilien GmbH, Starnberg, tätigen Mitarbeiter der MS Industrie AG, an die Satzung der Gesellschaft sowie an die Geschäftsordnung einschließlich der Kriterien zum Erwerb und zur Veräußerung von Objektgesellschaften und/oder Immobilien halten werden. Die Garantieerklärung ist beschränkt auf sämtliche Verpflichtungen (Zinszahlungen, Rückzahlung) aus der begebenen Wandelanleihe sowie auf die Höhe des Schadens, der der Gesellschaft durch den Verstoß gegen die Satzung oder die Geschäftsordnung entstehen könnte. Aus der Veräußerung von 10 % der Anteile an der GCI Management Consulting GmbH in 2013 hat die MS Industrie AG zusätzlich zum fest vereinbarten Kaufpreis von TEUR 10 noch einen Anspruch auf einen variablen Kaufpreis, der von der Veräußerung einer Beteiligung durch die GCI Management Consulting GmbH abhängt und 10 % des Verkaufserlöses dieser Beteiligung beträgt. Der Anspruch ist nicht besichert und die Eventualforderung zum 31. Dezember 2019, mit Ausnahme einer im Geschäftsjahr realisierten Teil-Tranche in Höhe von TEUR 1, sowie in Vorjahren bereits realisierter Teil-Tranchen in Höhe von insgesamt TEUR 52, in Summe TEUR 53, nicht bilanziert. Nach dem Bilanzstichtag wurde zur Vermeidung der bilanziellen Überschuldung der b&p engineering mobility GmbH, Ludwag, die unter den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesene Darlehensforderung gegen die b&p engineering mobility GmbH, Ludwag (TEUR 100) und die unter den sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesene Darlehensforderung gegen die b&p engineering mobility GmbH, Ludwag (TEUR 225) bis zur Beendigung der Überschuldungs- und/oder Insolvenzgefahr auf unbestimmte Zeit nachrangig gestellt. Die MS Industrie AG haftet bis auf Weiteres in Höhe von insgesamt TEUR 750 für eine operative Kontokorrentkreditlinie der b&p engineering mobility GmbH, Ludwag, an der die Gesellschaft mit 19,9 % der Anteile beteiligt ist. Die Mithaftung ist ihrerseits wiederum gegenüber der Gesellschaft besichert durch die Verpfändung von 100 % der Kommanditanteile an der b&p manufacturing mobility GmbH & Co. KG, Ludwag, durch die b&p engineering mobility GmbH an die Gesellschaft. Die GCI BridgeCapital GmbH haftet über eine nachrangige Grundschuld auf dem Grundstück in Großsteinberg in Höhe von TEUR 472 für Bankverbindlichkeiten der MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG, Augsburg, an der die Gesellschaft mit 9,9 % beteiligt ist. Die MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG betreibt einen Solarpark auf dem Grundstück in Leipzig-Wiederitzsch. Aufgrund des risikoarmen Geschäftsmodells der Gesellschaft rechnen wir nicht mit einer Inanspruchnahme aus der gestellten Sicherheit. 32. Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7 Die Finanzinstrumente innerhalb der MS Industrie AG werden in die nachfolgend dargestellten Kategorien gegliedert. Aus den gehaltenen Beteiligungen erhielt der Konzern in 2019 Dividenden in Höhe von insgesamt TEUR 12, davon aus der GCI Management GmbH, Wien/Österreich TEUR 12. Finanzielle Vermögenswerte scroll Buchwerte Beizulegende Zeitwerte kurzfristig langfristig 31. Dezember 2019, in TEUR Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte Liquide Mittel Beteiligungen und Ausleihungen Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten ("amortised cost") bewertet: - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 40.180 40.180 - Übrige finanzielle Vermögenswerte 13.103 14.464 27.567 - Liquide Mittel 9.181 9.181 Beteiligungen - Bewertet "at equity" 3.806 3.806 - Bewertet zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) 739 739 - Bewertet zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) 870 870 40.180 13.103 9.181 5.415 14.464 82.343 Finanzielle Vermögenswerte scroll Buchwerte Beizulegende Zeitwerte kurzfristig langfristig 31. Dezember 2018, in TEUR Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte Liquide Mittel Beteiligungen und Ausleihungen Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten ("amortised cost") bewertet: - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 44.264 44.267 - Übrige finanzielle Vermögenswerte 5.134 4.930 10.064 - Liquide Mittel 2.256 2.256 Beteiligungen - Bewertet "at equity" 3.230 3.230 - Bewertet zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) 736 736 - Bewertet zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) 1.496 1.496 44.267 5.134 2.256 5.462 4.930 62.049 Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Krediten und Forderungen bestehen nach Einschätzung des Vorstands keine wesentlichen Unterschiede zwischen Buchwerten und Zeitwerten. Der Grund dafür ist vor allem die kurze Laufzeit dieser Instrumente. Finanzielle Verbindlichkeiten scroll Buchwerte kurzfristig langfristig 31. Dezember 2019, in TEUR Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 35.112 21.420 - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.290 - Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 11.018 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und zu Handelszwecken gehalten - Nicht sicherungsdesignierte Derivate ) 302 35.112 11.290 11.320 21.420 scroll Buchwerte langfristig 31. Dezember 2019, in TEUR Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten Beizulegende Zeitwerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 56.699 - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.290 - Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 31.453 42.471 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und zu Handelszwecken gehalten - Nicht sicherungsdesignierte Derivate ) 302 31.453 110.762 ) Die kurzfristigen, nicht sicherungsdesignierten, Derivate betreffen in voller Höhe von TEUR 302 (31.12.2018: TEUR 714) Zinssatzswaps der MS Technologie-Gruppe. Der Konzern nutzt das Wahlrecht in IFRS 9 zur Beibehaltung der Bilanzierung von Derivaten nach IAS 39 bei Bedarf bis auf Weiteres. Ein späterer Wechsel zu IFRS 9 wird als Änderung der Bilanzierungsmethode nach IAS 8 jederzeit als möglich erachtet. Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten, kurzfristigen Verbindlichkeiten bestehen nach Einschätzung des Vorstands keine wesentlichen Unterschiede zwischen Buchwerten und Zeitwerten. Der Grund dafür ist vor allem die kurze Laufzeit dieser Instrumente. Finanzielle Verbindlichkeiten scroll Buchwerte kurzfristig langfristig 31. Dezember 2018, in TEUR Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 27.342 26.962 - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 16.259 - Übrige finanzielle Verbindlichkeiten .5.557 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und zu Handelszwecken gehalten - Nicht sicherungsdesignierte Derivate ) 714 27.342 16.259 6.271 26.962 scroll Buchwerte langfristig 31. Dezember 2018, in TEUR Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten Beizulegende Zeitwerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 54.670 - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 16.259 - Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 12.785 18.341 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und zu Handelszwecken gehalten - Nicht sicherungsdesignierte Derivate *) 714 12.785 89.984 Bewertung der in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert angesetzten Finanzinstrumente Die nachstehende Tabelle stellt die Finanzinstrumente dar, deren Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgenommen wird. Diese sind unterteilt in Stufe 1 bis Stufe 3, je nachdem, inwieweit der beizulegende Zeitwert beobachtbar ist: ― Stufe 1-Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert sind solche, die sich aus notierten Preisen (unangepasst) auf aktiven Märkten für identische finanzielle Vermögenswerte oder Schulden ergeben. ― Stufe 2-Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert sind solche, die auf Parametern beruhen, die nicht notierten Preisen für Vermögenswerte und Schulden wie in Stufe 1 entsprechen (Daten), entweder direkt abgeleitet (d.h. als Preise) oder indirekt abgeleitet (d.h. abgeleitet aus Preisen). ― Stufe 3-Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert sind solche, die sich aus Modellen ergeben, welche Parameter für die Bewertung von Vermögenswerten oder Schulden verwenden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (nicht beobachtbare Parameter, Annahmen). scroll 31. Dezember 2019 Stufe 1 TEUR Stufe 2 TEUR Stufe 3 TEUR Gesamt TEUR Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" Beteiligungen - Zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI) 0 0 870 870 - Zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) 0 0 739 739 Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" - Nicht sicherungsdesignierte Derivate (IAS 39) 0 -302 0 -302 scroll 31. Dezember 2018 Stufe 1 TEUR Stufe 2 TEUR Stufe 3 TEUR Gesamt TEUR Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" Beteiligungen - Zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI) 0 1.194 303 1.497 - Zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) 0 0 736 736 Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" - Nicht sicherungsdesignierte Derivate (IAS 39) 0 -714 0 -714 Die nicht sicherungsdesignierten Derivate betreffen Zinssatzswaps. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte erfolgt auf Stufe 2 der Bewertungshierarchie nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren. Künftige Cashflows werden auf Basis von Forward-Zinssätzen (beobachtbare Zinsstrukturkurven am Bilanzstichtag) und kontrahierten Zinssätzen geschätzt und diskontiert. Risikomanagementpolitik und Sicherungsmaßnahmen a) Marktrisiko In Bezug auf die bilanzierten, finanziellen Vermögenswerte ist bei den Finanzanlagen und Beteiligungen insbesondere ein Marktrisiko durch schwankende Aktienkurse und mangelnde Fungibilität im Falle von nicht börsennotierten Beteiligungen gegeben. Dabei kann es in Phasen stark schwankender Aktienmärkte in Einzelfällen schwierig sein, den Verkauf von Beteiligungsunternehmen zu ermöglichen und damit den Beteiligungsbesitz insgesamt fungibler zu machen. Durch die langjährige Erfahrung der MS Industrie AG mit den verschiedensten Exit-Kanälen sollte es aber trotzdem weiterhin möglich sein, alternative Wege für den Beteiligungsverkauf zu finden. b) Zinsänderungsrisiko Die MS Powertrain Technologie GmbH hat für die Absicherung der variablen Verzinsung der langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten derivative Finanzinstrumente (Zinssatzswaps) mit einem Nominalbetrag in Höhe von Mio. EUR 11,0 (Vorjahr Mio. EUR 11,0) erworben. Die Änderungen der beizulegenden Zeitwerte der Zinssatzswaps werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Sie betragen im Geschäftsjahr TEUR 280 (Vorjahr TEUR 366). Der beizulegende, negative Zeitwert der Zinssatzswaps beträgt zum Bilanzstichtag ohne Stückzinsen TEUR -302 (Vorjahr TEUR -714). Eine Erhöhung der Verzinsung der variabel verzinslichen Darlehen des MS Industrie-Konzerns in Höhe von insgesamt TEUR 27.407 (Vorjahr TEUR 19.375) um 1 %-Punkt führt zu einer Verminderung des Periodenergebnisses und des Eigenkapitals um TEUR 230 (Vorjahr TEUR 175), denen ein gegenläufiger Effekt aus den Zinssatzswaps in Höhe von TEUR 70 (Vorjahr TEUR 110) gegenübersteht. Eine Verminderung der Verzinsung der variabel verzinslichen Darlehen des MS Industrie-Konzerns um 1 %-Punkt führt zu einem Anstieg des Periodenergebnisses und des Eigenkapitals um TEUR 230 (Vorjahr TEUR 175), denen ein gegenläufiger Effekt aus den Zinssatzswaps in Höhe von TEUR 70 (Vorjahr TEUR 110) gegenübersteht. c) Wechselkursrisiko Der Konzern ist hauptsächlich dem Wechselkursrisiko des US-Dollar und daneben auch in untergeordnetem Ausmaß dem Wechselkursrisiko des Brasilianischen Real und des Chinesischen Renminbi (Yuan) ausgesetzt. Das Risiko ist begrenzt, da Kosten und Umsatzerlöse in nahezu allen Absatzregionen zum Großteil in der gleichen Währung anfallen ("Natural-Hedging"). Die Buchwerte der auf US-Dollar lautenden finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten betragen im Saldo TEUR 8.511 (Vorjahr: TEUR 13.700). Eine Aufwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar in Höhe von 10 % würde zu einer Verminderung des Periodenergebnisses und des Eigenkapitals in Höhe von TEUR 774 (Vorjahr: TEUR 1.245) führen. Eine Abwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar in Höhe von 10 % würde zu einem Anstieg des Periodenergebnisses und des Eigenkapitals in Höhe von TEUR 946 (Vorjahr: TEUR 1.522) führen. d) Bonitäts- und Kreditrisiken Das Kredit- oder Ausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Vertragspartner des Konzerns seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Hieraus resultieren zum einen die Gefahr von bonitätsbedingten Wertminderungen bei Finanzinstrumenten und zum anderen die Gefahr des teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen. Die Konzernrichtlinien sehen vor, dass Geschäftsverbindungen lediglich mit kreditwürdigen Vertragsparteien und, falls angemessen, unter Gestellung von Sicherheiten eingegangen werden, um die Risiken eines Verlustes aus der Nichterfüllung von Verpflichtungen zu mindern. Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit der Kunden verwendet der Konzern unter anderem Kreditratings von unabhängigen Ratingagenturen sowie andere verfügbare Finanzinformationen und eigene Handelsaufzeichnungen. Auf Grundlage seiner Beurteilung ist der Vorstand nicht der Meinung, dass die Einstufungsanforderungen des IFRS 9 wesentliche Auswirkungen auf die Bilanzierung seiner Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und auf seine Kredite haben. IFRS 9 ersetzte im Vorjahr das Modell der "Eingetretenen Verluste" des IAS 39 durch ein zukunftsorientiertes Modell der "Erwarteten Kreditausfälle". Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt. Das Wertminderungsmodell in IFRS 9 sieht drei Stufen vor, welche die Höhe der zu erfassenden Verluste und die Zinsvereinnahmung bestimmen. Danach sind bereits bei Zugang erwartete Verluste in Höhe des Barwerts eines erwarteten 12-Monats-Verlusts zu erfassen (Stufe 1). Liegt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vor, ist die Risikovorsorge bis zur Höhe der erwarteten Verluste der gesamten Restlaufzeit aufzustocken (Stufe 2). Mit Eintritt eines objektiven Hinweises auf Wertminderung hat die Zinsvereinnahmung auf Grundlage des Nettobuchwerts (Buchwert abzüglich Risikovorsorge) zu erfolgen (Stufe 3). Wertberichtigungen werden für erwartete Verluste aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte erfasst. Die Höhe der erwarteten Verluste wird zu jedem Bilanzstichtag aktualisiert, um den Veränderungen des Ausfallrisikos seit der erstmaligen Erfassung des jeweiligen Finanzinstruments Rechnung zu tragen. Auf Basis von Bonitätsauskünften eines externen Dienstleisters wird mindestens einmal jährlich beurteilt, ob Verschiebungen zwischen Stufe 1 bis 3 eingetreten sind. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte werden erwartete Verluste stets über die erwartete Restlaufzeit erfasst. Diese werden unter Bezugnahme auf den bisherigen Ausfall des Schuldners, aktuellen Bonitätsauskünften eines externen Dienstleisters sowie der aktuellen als auch der prognostizierten Entwicklung der Verhältnisse am Bilanzstichtag, gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes, geschätzt. Zur Beurteilung, ob sich das Ausfallrisiko seit der erstmaligen Erfassung signifikant erhöht hat, wird das Ausfallrisiko am Bilanzstichtag mit dem Ausfallrisiko im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung verglichen. Dabei werden qualitative und quantitative Faktoren berücksichtigt. Unter anderem werden Änderungen in internen und externen Bonitätsratings und Änderungen in der Finanz, Vermögens, und Ertragslage des Schuldners berücksichtigt. Der Konzern geht davon aus, dass ein finanzieller Vermögenswert ein geringes Ausfallrisiko hat, wenn der Vermögenswert ein Bonitätsrating von weniger als DRA 4 (Debtor Risk Assessment Definition gemäß Coface) aufweist. Als Ausfallereignis wird das Vorliegen von intern ermittelten oder aus externen Quellen bezogenen Informationen definiert, die darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seine Gläubiger, einschließlich den Konzern, vollständig bezahlen wird (ohne Berücksichtigung gehaltener Sicherheiten). Ungeachtet der vorstehenden Analyse wird davon ausgegangen, dass ein Ausfall eingetreten ist, wenn ein finanzieller Vermögenswert mehr als 360 Tage überfällig ist, es sei denn, es liegen verlässliche Informationen zu dessen Werthaltigkeit vor. Ein objektiver Hinweis auf Wertminderung liegt vor, wenn Ereignisse mit negativen Auswirkungen auf den künftigen Cashflow des Schuldners eingetreten sind, wie beispielsweise erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, längere Zahlungsausfälle oder deutliche Verschlechterung der von einem externen Dienstleister zur Verfügung gestellten Bonitätsauskunft. Ist dies der Fall, wird eine Abschreibung vorgenommen. Die erwarteten Kreditausfälle wurden im Berichtsjahr auf Basis der einzelnen Schuldner ermittelt. Risikokonzentrationen in Bezug auf Kredit- oder Ausfallrisiken können sich bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergeben, da im Geschäftsjahr 2019 insgesamt ca. 42,4 % (Vorjahr: 58,4 %) der Umsatzerlöse des MS Industrie-Konzerns auf zwei zu einem Konzern gehörende Hauptkunden entfielen. Die Forderungen gegen diese beiden Kunden betragen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 TEUR 3.559 bzw. TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 3.594 bzw. TEUR 5.850). Zum Aufstellungszeitpunkt der Bilanz sind die Forderungen ganz überwiegend bezahlt. Die Konzentrationsrisiken bei den Vertragsvermögenswerten und sonstigen finanziellen Vermögenwerten sind vernachlässigbar aufgrund der diversifizierten Struktur der Schuldner. Analysen zum Ende der Geschäftsjahre 2018 und 2019 haben ergeben, dass die Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste der Stufen 1 und 2 bei Vertragsvermögenswerten und sonstigen finanziellen Vermögenswerten von untergeordneter Bedeutung ist. Daher wurde bei den Vermögenswerten, die in den Anwendungsbereich des allgemeinen Modells fallen, aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine Bilanzierung einer Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste der Stufen 1 und 2 verzichtet. Von den sonstigen finanziellen Vermögenswerten zum 31. Dezember 2019 sind insbesondere Forderungen gegen die Pfaff Industrie Maschinen AG i. I., Kaiserslautern, in Höhe von TEUR 1.747 (Vorjahr: TEUR 1.747) vollständig nach der Stufe 3 wertgemindert. Im Geschäftsjahr wurden sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 46 (Vorjahr: TEUR 225) nach Stufe 3 wertberichtigt. Weitere Wertberichtigungen der Vertragsvermögenswerte und sonstigen finanziellen Vermögenswerte wurden nicht notwendig. Insgesamt hat sich die Risikovorsorge hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt entwickelt: scroll 2019 TEUR 2018 TEUR Stand Wertminderungen zu Beginn des Jahres inklusive "Expected Credit Loss" ("ECL")" aus Erstanwendung IFRS 9 zum 01.01.2018 2.163 2.630 Ergebniswirksame Zugänge zu Wertminderung von Forderungen nach IFRS 9 ("Expected Credit Loss") 237 91 Wertaufholungen 0 -558 Stand zum Ende des Jahres 2.400 2.163 Von den nicht wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten sind zum Bilanzstichtag TEUR 10.305 (Vorjahr: TEUR 6.494) überfällig: scroll 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR bis 180 Tage 9.830 5.894 180 bis 360 Tage 158 394 über 360 Tage 317 206 10.305 6.494 Der Konzern schätzt das Ausfallrisiko dieser nicht wertgeminderten finanziellen Vermögenswerte als niedrig ein. Es bestehen keine Sicherheiten für diese Vermögenswerte. Die sogenannte "90-Tage-Default-Vermutung" des IFRS 9 konnte durch ein "Debtor Risk Assessment" ("DRA") der größten Debitoren, die insgesamt über 80 % des Debitoren-Bestandes zum Bilanzstichtag umfassen, widerlegt werden. Das maximale Ausfallrisiko sämtlicher finanzieller Vermögenswerte ist durch die Höhe der Buchwerte begrenzt. Mehr als die Hälfte dieser finanziellen Vermögenswerte wurden bis zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses bezahlt. e) Liquiditätsrisiken Neben dem Zinsänderungsrisiko besteht in Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten insbesondere auch das Risiko, die finanziellen Verpflichtungen aufgrund von Liquiditätsengpässen nicht bedienen zu können. Dies gilt grundsätzlich für alle operativen Konzernunternehmen der MS Industrie AG. Da der Kapitaldienst dort hauptsächlich aus dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit geleistet wird, können zukünftige Verzögerungen bei Auftragseingängen oder Auftragsabwicklungen negative Folgen haben. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch Zahlungsmittelbestände in angemessener Höhe und Kreditlinien bei Banken sowie durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Zum 31. Dezember 2019 verfügt der Konzern über freie Kreditlinien in Höhe von TEUR 8.001 (Vorjahr: TEUR 21.550). Zur Absicherung von Liquiditätsrisiken in Bezug auf die Pensionsverpflichtungen im MS Industrie AG-Konzern wurden durch die betroffenen Konzernunternehmen Lebensversicherungen sowie ein sogenanntes "Contractual Trust Arrangement" abgeschlossen, die für die Deckung der Pensionsansprüche zur Verfügung stehen. Aus den folgenden Tabellen sind die - nach Fristigkeiten gegliederten - vertraglich vereinbarten, undiskontierten, Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten des MS Industrie-Konzerns ersichtlich: scroll Buchwert 31.12.2019 TEUR Cashflow bis 1 Jahr TEUR Cashflow >1 Jahr bis 5 Jahre TEUR Cashflow >5 Jahre TEUR Originäre finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 56.532 35.808 19.829 2.492 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.290 11.290 0 0 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 42.471 11.869 22.926 11.393 Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 302 302 0 0 110.595 59.269 42.755 13.885 scroll Buchwert 31.12.2018 TEUR Cashflow bis 1 Jahr TEUR Cashflow >1 Jahr bis 5 Jahre TEUR Cashflow >5 Jahre TEUR Originäre finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 54.304 28.052 27.406 884 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 16.259 16.259 0 0 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 18.341 5.733 12.005 1.346 Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 714 714 0 0 89.618 50.758 39.411 2.230 Die dargestellten Beträge der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten hängen von Veränderungen der variablen Zinssätze ab, die sich von den diesbezüglichen Schätzungen zum Ende der Berichtsperiode unterscheiden können. f) Risiken aus Financial Covenants Der MS Industrie-Konzern hat sich im Rahmen von laufenden Kreditverträgen über Mio. EUR 44,1 mit folgenden Fristigkeiten: scroll Kreditlinie zum 31.12.2019 Mio. EUR davon in Anspruch genommen Mio. EUR davon verfügbar Mio. EUR Langfristig (> 1 Jahr) 17,9 17,9 0,0 Kurzfristig (< 1 Jahr) 26,2 25,0 1,2 44,1 42,9 1,2 gegenüber verschiedenen Banken zur Einhaltung von zwei verschiedenen, teilweise kombinierten Bilanz- und GuV-Kennzahlen (Eigenkapitalquote und dynamischer Verschuldungsgrad), zu den jeweiligen Bilanzstichtagen verpflichtet (sog. "Financial Covenants"). Diese je nach Kreditinstitut teilweise unterschiedlichen Kennzahlen wurden 2019 entweder eingehalten oder nach Absprache mit den entsprechenden Banken einmalig ausgesetzt. Die nächste Überprüfung der Financial Covenants erfolgt formal zum 31. Dezember 2020. Auf der Basis ihrer Unternehmensplanung - vor der Covid 19- Pandemie - ist die MS Industrie AG davon ausgegangen, die Kennzahlen bei zunehmender Entschuldung auch während der gesamten Laufzeit der Kredite einhalten zu können. Dies wird aufgrund der aktuellen Entwicklung voraussichtlich nicht mehr der Fall sein, jedoch werden die Financial Covenants im Zuge des im Sommer 2020 anstehenden Neuabschlusses der Finanzierungsvereinbarungen ohnehin neu gefasst werden. Die Banken sind grundsätzlich berechtigt, die Kredite fristlos zu kündigen, sofern die Einhaltung der Finanzkennzahlen nicht nachgewiesen wird, wobei der Vorstand davon ausgeht, dass selbst bei einer möglichen Nichteinhaltung der Kennzahlen es zu keinen fristlosen Kündigungen kommen würde. 33. Zusätzliche Informationen zum Kapitalrisikomanagement Der Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, sicherzustellen, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können, und zugleich die Erträge der Unternehmensbeteiligten durch Optimierung des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital zu maximieren. Die Gesamtstrategie des Konzerns ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die MS Industrie AG verfügt über ein solides Finanzprofil. Das Kapitalmanagement schließt sowohl Eigenkapital als auch Finanzverbindlichkeiten ein. Ein wesentliches Ziel des Kapitalmanagements der MS Industrie AG ist es, die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten zu optimieren. Ferner wird ein ausgewogener Mix aus Eigen- und Fremdkapital angestrebt. Zur langfristigen Sicherung des Wachstums wird in Ausnahmefällen, etwa zur Finanzierung von Akquisitionen, auch der Einsatz einer Kapitalerhöhung in Erwägung gezogen. Das Eigenkapital beträgt zum jeweiligen Abschlussstichtag: scroll 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR Eigenkapital und Minderheitsanteile 76.745 65.313 Bilanzsumme 207.025 171.070 Eigenkapitalquote 37,1 % 38,2 % Die MS Industrie AG unterliegt keinen satzungsmäßigen oder anderen extern auferlegten Kapitalerfordernissen. Die MS Industrie AG hat keine Verpflichtungen zur Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital im Zusammenhang mit Ausübungen von Aktienoptionen und Wandelschuldverschreibungen auf Basis bestehender Aktienoptionspläne. Die finanzielle Flexibilität zu sichern hat höchste Priorität in der Finanzierungsstrategie des Konzerns. Diese Flexibilität wird erreicht durch eine breite Auswahl von Finanzierungsinstrumenten und durch eine hohe Diversifikation der Investoren. Das Fälligkeitsprofil der Verbindlichkeiten des Konzerns weist eine breite Streuung der Fälligkeiten mit einem hohen Anteil von mittel- und langfristigen Finanzierungen auf. Bei der Auswahl der Finanzierungsinstrumente werden Marktkapazität, Investorendiversifikation, Flexibilität, Kreditauflagen und das bestehende Fälligkeitsprofil berücksichtigt. Der Vorstand überprüft die Kapitalstruktur quartalsweise. Im Rahmen dieser Überprüfung berücksichtigt der Vorstand die Kapitalkosten und das mit jeder Kapitalklasse verbundene Risiko. Der Konzern hat eine kurzfristige Zieleigenkapitalquote von 30 % bis 35 %, die sich aus dem Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme bestimmt. Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2019 liegt mit 37,1 % (siehe oben) über der Zielbandbreite. Ein Hauptgrund für den Rückgang der Eigenkapitalquote im Jahr 2019 bei einem deutlich positiven Konzernjahresergebnis im Vorjahresvergleich ist die verpflichtende Erstanwendung des Bilanzierungsstandards IFRS 16 mit Wirkung zum 1. Januar 2019 bei gleichzeitig deutlichem Anstieg der Bilanzsumme. Sonstige Angaben Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Im Laufe des Jahres gingen Unternehmen des Konzerns Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen ein. Salden und Geschäftsvorfälle zwischen der Gesellschaft und ihren Tochterunternehmen, die nahe stehende Unternehmen sind, wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Anhangs-Angabe nicht erläutert. Die Transaktionen in Verbindung mit anderen nahestehenden Unternehmen und Personen stellen sich wie folgt dar: a) Geschäftsbeziehungen zu Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen Bezüglich der Angaben der Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft verweisen wir auf den separaten Abschnitt "Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat" sowie "Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Organmitgliedern" unten. b) Geschäftsbeziehungen zu assoziierten Unternehmen und übrigen nahestehenden Personen Zwischen dem Konzern und der Beno Holding AG einschließlich deren Tochtergesellschaften wurden folgende Transaktionen getätigt: scroll 2019 TEUR 2018 TEUR Erbringung von Dienstleistungen 141 116 Miete von zwei Gewerbeimmobilien 1.476 1.549 Der Mietvertrag über die erste Gewerbeimmobilie hat eine feste Laufzeit bis zum 30. Juni 2024. Zusätzlich wurden dem Konzern drei Verlängerungsoptionen von jeweils fünf Jahren bis zum 30. Juni 2039 eingeräumt. Die vereinbarte monatliche Miete betrug in 2019 TEUR 35 (Vorjahr: TEUR 41). Der Mietvertrag über die zweite Gewerbeimmobilie hat eine feste Laufzeit bis zum 31. Oktober 2022. Zusätzlich wurden dem Konzern fünf Verlängerungsoptionen von jeweils drei Jahren bis zum 31. Oktober 2037 eingeräumt. Die vereinbarte monatliche Miete beträgt TEUR 88 (Vorjahr: TEUR 88). Daneben besteht zum Bilanzstichtag gegenüber einer Tochtergesellschaft der Beno Holding AG eine langfristige Darlehensforderung in Höhe von TEUR 603 (Vorjahr: TEUR 620). Die Forderung ist unbesichert und hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2022. Sie wird mit 5,85 % p.a. verzinst. Im Geschäftsjahr hat die MS Industrie AG aus dem Darlehen Zinserträge in Höhe von TEUR 38 (Vorjahr: TEUR 36) vereinnahmt. Des Weiteren besteht gegenüber einer Tochtergesellschaft der Beno Holding AG eine bis zum 30. Juni 2022 gestundete Forderung aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 54 (Vorjahr: TEUR 79), die mit zukünftigen Mietzahlungen verrechnet wird. Die Forderung ist unbesichert und wird mit 5,85 % p.a. verzinst. Im Geschäftsjahr hat die MS Industrie-Gruppe aus der Forderung Zinserträge in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 5) vereinnahmt. Des Weiteren besteht gegenüber einer Tochtergesellschaft der Beno Holding AG eine bis zum 01. Juli 2023 gestundete Darlehensforderung in Höhe von TEUR 2.166 (Vorjahr: TEUR 2.168). Die Forderung ist unbesichert, nachrangig, und wird mit 2,5 % p.a. verzinst. Im Geschäftsjahr hat die MS Industrie-Gruppe aus der Forderung Zinserträge in Höhe von TEUR 53 (Vorjahr: EUR 53) vereinnahmt. Zu den für Bankdarlehen der Beno Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften durch den Konzern gewährten Sicherheiten verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Punkt 31. "Haftungsverhältnisse, Eventualschulden und Eventualforderungen". Zwischen dem Konzern und der WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda., Brasilien, wurden im Geschäftsjahr folgende Transaktionen getätigt: scroll 2019 TEUR 2018 TEUR Erbringung von Warenlieferungen und Dienstleistungen 255 398 Es bestehen zum Bilanzstichtag gegenüber der WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda., Brasilien, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 231 (Vorjahr: TEUR 386). Die Forderungen sind unbesichert. Zwischen dem Konzern und der Shanghai MS soniTEC Co., Ltd., Shanghai/China, wurden im Geschäftsjahr folgende Transaktionen getätigt: scroll 2019 TEUR 2018 TEUR Erbringung von Warenlieferungen und Dienstleistungen 311 550 Es bestehen zum Bilanzstichtag gegenüber der Shanghai MS soniTEC Co., Ltd., Shanghai/China, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.115 (Vorjahr: TEUR 417). Die Forderungen sind unbesichert. Mitarbeiter Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Konzern betrug im Geschäftsjahr 1.154 (Vorjahr: 1.224) Mitarbeiter, davon im Durchschnitt 886 (Vorjahr: 962) Mitarbeiter in der MS Technologie-Gruppe. Vorstand Dem Vorstand der MS Industrie AG, München, gehörten im Berichtszeitraum folgende Herren an: • Dr. Andreas Aufschnaiter, München (Sprecher des Vorstands); Schwerpunkte: Finanzen, Investor Relations und Strukturen • Armin Distel, Villingen-Schwenningen; Schwerpunkte: Vertrieb und Technik Die Vorstände sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Aufsichtsratsmandate des Vorstands im Berichtszeitraum: • Dr. Andreas Aufschnaiter: Your Family Entertainment AG, München, Beno Holding AG, Starnberg, Wolftank-Adisa Holding AG, Innsbruck, Österreich, Mitglied des Verwaltungsrats der Frener & Reifer GmbH, Brixen, Italien (seit 07.05.2019) • Armin Distel: Beirat der Roemheld GmbH, Laubach, Beirat der MS Schramberg GmbH & Co. KG, Schramberg-Sulgen Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat der MS Industrie AG, München, gehörten im Geschäftsjahr folgende Herren an: • Karl-Heinz Dommes (Vorsitzender), Unternehmensberater, Hausen am Tann • Walter Biland (stellvertretender Vorsitzender), Unternehmensberater, Thun, Schweiz • Benjamin Mayer, Geschäftsführer Mayer & Cie. GmbH & Co. KG, Albstadt Weitere Aufsichtsratsmandate der aktiven Aufsichtsratsmitglieder: • Karl-Heinz Dommes: Im Geschäftsjahr keine weiteren Aufsichtsratsmandate • Walter Biland: Im Geschäftsjahr keine weiteren Aufsichtsratsmandate • Benjamin Mayer: Im Geschäftsjahr keine weiteren Aufsichtsratsmandate Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat Geschäftsjahr 2019 Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr TEUR 1.468. Hiervon entfielen auf Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter TEUR 711 und auf Herrn Armin Distel TEUR 757. Die gesamten erfolgsunabhängigen Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 622. Hiervon entfielen auf Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter TEUR 287 und auf Herrn Armin Distel TEUR 335. In den erfolgsunabhängigen Bezügen sind geldwerte Vorteile für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter in Höhe von TEUR 10 und für Herrn Armin Distel in Höhe von TEUR 17, Zuschüsse zur Rentenversicherung für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter in Höhe von TEUR 7 und für Herrn Armin Distel in Höhe von TEUR 7 sowie für Herrn Armin Distel Einzahlungen in eine betriebliche Unterstützungskasse in Höhe von TEUR 41 enthalten. Die gesamten erfolgsabhängigen Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 264. Hiervon entfielen auf Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter TEUR 132 und auf Herrn Armin Distel TEUR 132. Als erfolgsabhängiger Vorstandsbezug wurde im Berichtsjahr darüber hinaus für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter der erwartete Jahresbonus 2019 von TEUR 291 und für Herrn Armin Distel in Höhe von TEUR 290 zurückgestellt. Ein Teilbetrag von TEUR 134 der insgesamt für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter zum Bilanzstichtag unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Abgrenzungen von TEUR 360 (davon TEUR 69 aus Vorjahren) ist langfristig; im Übrigen handelt es sich um kurzfristig fällige Leistungen. Ein Teilbetrag von TEUR 97 der insgesamt für Herrn Armin Distel zum Bilanzstichtag unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Abgrenzungen von TEUR 290 (davon TEUR 0 aus Vorjahren) ist langfristig; im Übrigen handelt es sich um kurzfristig fällige Leistungen. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen TEUR 90 (Vorjahr: TEUR 89). Diese entfielen mit TEUR 37 auf Herrn Karl-Heinz Dommes, mit TEUR 28 auf Herrn Walter Biland und mit TEUR 25 auf Herrn Benjamin Mayer. In den aufgeführten Bezügen sind für die genannten Herren insgesamt variable Bezüge in Höhe von TEUR 34, bezogen auf das Vorjahr, sowie sonstige Bezüge in Höhe von insgesamt TEUR 4 enthalten. Geschäftsjahr 2018 Die gesamten Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr TEUR 1.100. Hiervon entfielen auf Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter TEUR 528 und auf Herrn Armin Distel TEUR 572. Die gesamten erfolgsunabhängigen Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 619. Hiervon entfielen auf Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter TEUR 287 und auf Herrn Armin Distel TEUR 331. In den erfolgsunabhängigen Bezügen sind geldwerte Vorteile für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter in Höhe von TEUR 10 und für Herrn Armin Distel in Höhe von TEUR 17, Zuschüsse zur Rentenversicherung für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter in Höhe von TEUR 7 und für Herrn Armin Distel in Höhe von TEUR 7 sowie für Herrn Armin Distel Einzahlungen in eine betriebliche Unterstützungskasse in Höhe von TEUR 38 enthalten. Die gesamten erfolgsabhängigen Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 280. Hiervon entfielen auf Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter TEUR 140 und auf Herrn Armin Distel TEUR 140. Als erfolgsabhängiger Vorstandsbezug wurde im Berichtsjahr darüber hinaus für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter der erwartete Jahresbonus 2019 von TEUR 101 und für Herrn Armin Distel in Höhe von TEUR 100 zurückgestellt. Ein Teilbetrag von TEUR 35 der insgesamt für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter zum Bilanzstichtag unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Abgrenzungen von TEUR 200 (davon TEUR 99 aus Vorjahren) ist langfristig; im Übrigen handelt es sich um kurzfristig fällige Leistungen. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen TEUR 89 (Vorjahr: TEUR 81). Diese entfielen mit TEUR 37 auf Herrn Karl-Heinz Dommes, mit TEUR 27 auf Herrn Walter Biland und mit TEUR 25 auf Herrn Benjamin Mayer. In den aufgeführten Bezügen sind für die genannten Herren insgesamt variable Bezüge in Höhe von TEUR 34, bezogen auf das Vorjahr, sowie sonstige Bezüge in Höhe von insgesamt TEUR 3 enthalten. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Organmitgliedern Aus der in 2015 ausgegeben Inhaber-Schuldverschreibung der MS Industrie AG bestehen zum 31. Dezember 2019 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vorstand Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter in Höhe von TEUR 40 (Vorjahr: TEUR 40) und gegenüber dem Mitglied des Aufsichtsrates Herrn Karl-Heinz Dommes in Höhe von TEUR 100 (Vorjahr: TEUR 100). Zudem hält Herr Karl-Heinz Dommes in Höhe von TEUR 350 (Vorjahr: TEUR 350) Anteile an dieser Inhaber-Schuldverschreibung treuhänderisch für die MS Powertrain Technologie GmbH. Die Treuhand-Vergütung für Herrn Dommes betrug TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 2). Die Inhaber-Schuldverschreibung hat eine Laufzeit bis 30. November 2021 und wird mit 3,75 % p.a verzinst. In 2019 sind hieraus Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 2) (Herr Dr. Aufschnaiter), TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 4) (Herr Karl-Heinz Dommes) und TEUR 13 (Vorjahr: TEUR 13) (Herr Karl-Heinz Dommes, treuhänderisch für die MS Powertrain Technologie GmbH) entstanden. Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten aus Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr: TEUR 30). Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Ende Januar den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen. Seit dem 11. März stuft die WHO die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) als Pandemie ein. Die Auswirkungen der Corona-Krise werden zu erheblichen finanziellen Auswirkungen im Geschäftsjahr 2020 führen. Wir verweisen hierzu auf die entsprechenden Ausführungen im Lagebericht im Abschnitt "6. Chancen- und Risikobericht" und im Abschnitt "9. Prognosebericht". Dem Vorstand sind keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, bekannt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage hätten. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex nach § 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB Die nach § 161 AktG jährlich vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex wurde am 24. Oktober 2019 abgegeben. Der Öffentlichkeit wurde sie durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger und auf der Internet-Homepage der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Honorare des Konzernabschlussprüfers nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB Das von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, beziehungsweise der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München berechnete Gesamthonorar beträgt TEUR 283 (Vorjahr: TEUR 299; davon für Vorjahre: TEUR 41) und betrifft wie im Vorjahr ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. Befreiung von Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften von der Pflicht zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung eines Jahresabschlusses nach den §§ 264 ff. HGB Die folgenden Gesellschaften sind von der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB aufgrund der Einbeziehung im Wege der Vollkonsolidierung in diesen Konzernabschluss gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB befreit: • MS Powertrain Technologie GmbH, Trossingen • MS Ultraschall Technologie GmbH, Spaichingen • MS Industrie Verwaltungs GmbH, Spaichingen • MS PowerTec GmbH, Zittau • Elektromotorenwerk Grünhain GmbH, Grünhain-Beierfeld Angaben gemäß IAS 10.17 Der vorliegende Konzernabschluss berücksichtigt alle dem Vorstand bekannten Ereignisse bis zum 27. April 2020. München, den 27. April 2020 MS Industrie AG Der Vorstand Dr. Andreas Aufschnaiter, Sprecher des Vorstands Armin Distel Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4 bzw. 315 Abs. 1 Satz 5 HGB "Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind." München, 27. April 2020 Der Vorstand Dr. Andreas Aufschnaiter, Sprecher des Vorstands Armin Distel Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte, Nutzungsrechte und Sachanlagen 2019 scroll Anschaffungs- und Herstellungskosten 01.01.2019 TEUR Währungsdifferenzen TEUR Entkonsolid. Effekte TEUR Zugänge TEUR Immaterielle Vermögenswerte Aktivierte Entwicklungskosten 5.132 0 0 700 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 5.499 3 ./. 125 314 10.631 3 ./. 125 1.014 Sachanlagen Grundstücke und Bauten 7.271 27 ./. 22 0 Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (inklusive Anzahlungen und Anlagen im Bau) 152.097 762 ./. 24.187 8.201 159.368 789 ./. 24.209 8.201 Nutzungsrechte Nutzungsrechte nach IFRS 16 0 0 -8.234 9.479 scroll Anschaffungs- und Herstellungskosten Abgänge TEUR Umgliederungen TEUR Erstanwendung IFRS 16 TEUR 31.12.2019 TEUR Immaterielle Vermögenswerte Aktivierte Entwicklungskosten 0 0 0 5.832 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 41 214 0 5.864 41 214 0 11.696 Sachanlagen Grundstücke und Bauten 0 7.121 0 14.397 Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (inklusive Anzahlungen und Anlagen im Bau) 2.559 ./. 7.335 ./. 56.986 69.993 2.559 ./. 214 ./. 56.986 84.390 Nutzungsrechte Nutzungsrechte nach IFRS 16 497 0 81.660 82.408 scroll Kumulierte Abschreibungen/Wertminderungen 01.01.2019 TEUR Währungsdifferenzen TEUR Entkonsolid. Effekte TEUR Planmäßige Zugänge TEUR Wertminderungen TEUR Immaterielle Vermögenswerte Aktivierte Entwicklungskosten 3.237 0 0 650 0 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 4.577 1 ./. 65 519 0 7.814 1 -65 1.169 0 Sachanlagen Grundstücke und Bauten 1.677 12 ./. 10 414 0 Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (inklusive Anzahlungen und Anlagen im Bau) 102.444 403 ./. 18.524 4.911 0 104.121 415 ./. 18.534 5.325 0 Nutzungsrechte Nutzungsrechte nach IFRS 16 0 0 -4.410 7.703 0 scroll Kumulierte Abschreibungen/Wertminderungen Abgänge TEUR Umgliederungen TEUR Erstanwendung IFRS 16 TEUR 31.12.2019 TEUR Immaterielle Vermögenswerte Aktivierte Entwicklungskosten 0 0 0 3.887 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 41 1 0 4.992 41 1 0 8.879 Sachanlagen Grundstücke und Bauten 0 0 0 2.093 Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (inklusive Anzahlungen und Anlagen im Bau) 2.447 ./. 1 ./. 37.750 49.036 2.447 ./. 1 ./. 37.750 51.129 Nutzungsrechte Nutzungsrechte nach IFRS 16 216 0 37.750 40.827 scroll Buchwerte 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR Immaterielle Vermögenswerte Aktivierte Entwicklungskosten 1.945 1.895 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 872 922 2.817 2.817 Sachanlagen Grundstücke und Bauten 12.304 5.594 Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (inklusive Anzahlungen und Anlagen im Bau) 20.956 49.653 33.260 55.247 Nutzungsrechte Nutzungsrechte nach IFRS 16 41.581 0 MS Industrie AG, München Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen 2018 scroll Anschaffungs- und Herstellungskosten 01.01.2018 TEUR Währungsdifferenzen TEUR Entkonsolid. Effekte TEUR Zugänge TEUR Immaterielle Vermögenswerte Aktivierte Entwicklungskosten 4.911 0 0 221 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 5.004 6 0 488 9.915 6 0 709 Sachanlagen Grundstücke und Bauten 5.268 57 0 1.698 Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (inklusive Anzahlungen und Anlagen im Bau) 139.723 1.404 0 12.752 144.991 1.461 0 14.450 scroll Anschaffungs- und Herstellungskosten Abgänge TEUR Umgliederungen TEUR Erstanwendung IFRS 16 TEUR 31.12.2018 TEUR Immaterielle Vermögenswerte Aktivierte Entwicklungskosten 0 0 0 5.132 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 1 2 0 5.499 1 2 0 10.631 Sachanlagen Grundstücke und Bauten 0 248 0 7.271 Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (inklusive Anzahlungen und Anlagen im Bau) 1.532 ./. 250 0 152.097 1.532 ./. 2 0 159.368 scroll Kumulierte Abschreibungen/Wertminderungen 01.01.2018 TEUR Währungsdifferenzen TEUR Entkonsolid. Effekte TEUR Planmäßige Zugänge TEUR Wertminderungen TEUR Immaterielle Vermögenswerte Aktivierte Entwicklungskosten 2.528 0 0 709 0 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 3.859 4 0 714 0 6.387 4 0 1.423 0 Sachanlagen Grundstücke und Bauten 1.360 30 0 287 0 Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (inklusive Anzahlungen und Anlagen im Bau) 92.481 1.027 0 10.280 27 93.841 1.057 0 10.567 27 scroll Kumulierte Abschreibungen/Wertminderungen Abgänge TEUR Umgliederungen TEUR Erstanwendung IFRS 16 TEUR 31.12.2018 TEUR Immaterielle Vermögenswerte Aktivierte Entwicklungskosten 0 0 0 3.237 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 0 0 0 4.577 7.814 Sachanlagen Grundstücke und Bauten 0 0 0 1.677 Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (inklusive Anzahlungen und Anlagen im Bau) 1.371 0 0 102.444 1.371 0 0 104.121 scroll Buchwerte 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR Immaterielle Vermögenswerte Aktivierte Entwicklungskosten 1.895 2.383 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 922 1.145 2.817 3.528 Sachanlagen Grundstücke und Bauten 5.594 3.908 Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (inklusive Anzahlungen und Anlagen im Bau) 49.653 47.242 55.247 51.150 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die MS Industrie AG, München Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der MS Industrie AG, München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern‐Gewinn‐ und Verlustrechnung sowie Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Konzernlagebericht (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der MS Industrie AG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt 1.d. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß § 315b HGB in Verbindung mit § 315c HGB und die im Abschnitt 4 des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ― entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‐ und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und ― vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU‐Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU‐APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU‐APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: ― Verkauf der Fertigung der Ventiltriebsysteme in den USA a) Das Risiko für den Konzernabschluss Der Konzern hat mit Wirkung zum 10. April 2019 die Fertigung der Ventiltriebsysteme für den "Daimler‐Weltmotor" in den USA mit allen dazugehörenden Maschinen, Umlaufvermögen und Mitarbeitern an die Gnutti Carlo‐Gruppe (Gnutti Carlo S.p.A., Maclodio/Italien) veräußert. Das Geschäft war im Wesentlichen in der Tochtergesellschaft MS Precision Components, LLC, Webberville, Michigan/USA konzentriert, die zusammen mit den weiteren Tochtergesellschaften MS Property & Equipment, LLC, MS Industries Administrative, LLC sowie MS Industries Inc. (alle Webberville, Michigan/USA) zum 10. April 2019 veräußert und entsprechend entkonsolidiert wurden. Aus der Transaktion hat der Konzern, unter Berücksichtigung von nach dem Verkauf bestehenden Leistungsbeziehungen mit dem Käufer, einen Entkonsolidierungserfolg in Höhe von Mio. EUR 21,3 erzielt. Die Angaben der Gesellschaft zum Veräußerungsvorgang sind im Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019 im Abschnitt "Veräußerung von Tochterunternehmen" und im zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt 2.b. "Geschäftsverlauf" enthalten. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte aufgrund der Komplexität der zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen und der wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern von besonderer Bedeutung. b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen Zur Prüfung der sachgerechten bilanziellen Behandlung der Veräußerung der Anteile an den Gesellschaften haben wir uns im Rahmen unserer Prüfung unter anderem mit den gesellschaftsrechtlichen Grundlagen sowie den Regelungen des zugrundeliegenden Verkaufsvertrags auseinandergesetzt. Anschließend haben wir beurteilt, ob die Ermittlung der abgehenden Vermögenswerte und Schulden korrekt vorgenommen wurde. Dies umfasste auch die Prüfung der damit in Zusammenhang stehenden Konzernbuchungen. Wir haben die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nachvollzogen und beurteilt, ob diese im Hinblick auf die Anforderungen des IFRS 10 sowie die Erläuterungen im Konzernanhang zu der Transaktion sachgerecht sind. Die Ermittlung der abgehenden Vermögenswerte und Schulden und des Veräußerungsgewinns sowie die damit verbundenen Konsolidierungsbuchungen sind insgesamt sachgerecht und stehen im Einklang mit den anzuwendenden Vorschriften. Die Erläuterungen im Konzernanhang zur Veräußerung und Entkonsolidierung sind ausreichend detailliert und sachgerecht. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: ― die im Abschnitt "Prüfungsurteile" genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts, ― den Bericht des Aufsichtsrats, ― die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss und die Versicherung zum zusammengefassten Lagebericht, ― die übrigen Teile des Geschäftsberichts, aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die ein Bestandteil der in Abschnitt 4 des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen ― wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Bestandteilen des zusammengefassten Lageberichts oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ― anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‐, Finanz‐ und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU‐APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ― identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ― gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. ― beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ― ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ― beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‐, Finanz‐ und Ertragslage des Konzerns vermittelt. ― holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. ― beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. ― führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU‐APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. Juni 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. Dezember 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2019 als Konzernabschlussprüfer der MS Industrie AG, München, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU‐APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Josef Eberl. München, 27. April 2020 Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Christian Fuchs, Wirtschaftsprüfer Josef Eberl, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2019 Aktiva scroll Stand am 31.12.2019 TEUR Stand am 31.12.2018 TEUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Software 5,00 108,00 II. Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.850,22 5.839,22 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 36.005.819,98 39.404.855,16 2. Beteiligungen 1.143.557,30 2.021.893,30 3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 300.000,00 900.000,00 4. Sonstige Ausleihungen 600.000,00 0,00 38.049.377,28 42.326.748,46 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 749.949,51 820.954,20 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 33.665.156,61 22.498.884,07 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 25.000,00 29.475,00 4. Sonstige Vermögensgegenstände 1.193.745,57 122.330,90 35.633.851,69 23.471.644,17 II. Wertpapiere Sonstige Wertpapiere 199.146,43 199.146,43 III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 222.867,29 9.496,24 C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.852,19 9.506,00 74.123.950,10 66.022.488,52 Passiva Stand am 31.12.2019 EUR Stand am 31.12.2018 EUR A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 30.000.000,00 30.000.000,00 ./. Rechnerischer Wert eigener Anteile -140.889,00 -91.320,00 Ausgegebenes Kapital 29.859.111,00 29.908.680,00 II. Kapitalrücklage 7.615.616,67 7.608.979,60 III. Gewinnrücklagen 1. Gesetzliche Rücklage 439.328,00 439.328,00 2. Andere Gewinnrücklagen 3.896.987,21 3.946.212,78 4.336.315,21 4.385.540,78 IV. Bilanzgewinn 27.274.202,69 19.415.623,18 69.085.245,57 61.318.823,56 B. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 456.896,79 413.803,00 2. Sonstige Rückstellungen 771.611,02 461.157,32 1.228.507,81 874.960,32 C. Verbindlichkeiten 1. Anleihen 1.500.000,00 1.504.688,00 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 768.980,26 1.442.855,33 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 112.018,73 40.650,02 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.237.813,79 253.439,32 5. Sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuer: EUR 154.703,44 (i. V. TEUR 433) 191.383,94 463.071,97 3.810.196,72 3.704.704,64 D. Passive latente Steuern 0,00 124.000,00 74.123.950,10 66.022.488,52 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 scroll 2019 EUR 2018 EUR 1. Umsatzerlöse 1.241.213,59 940.570,80 2. Sonstige betriebliche Erträge 348.882,44 6.536,28 1.590.096,03 947.107,08 3. Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Leistungen 282.378,43 91.521,97 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 1.687.787,94 1.317.907,70 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung davon für Altersversorgung EUR 40.843,95 (i. V. EUR 38.472,20) 82.543,47 81.872,99 1.770.331,41 1.399.780,69 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.577,00 3.690,00 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.507.804,68 889.305,94 -1.972.995,49 -1.437.191,52 7. Erträge aus Beteiligungen 11.900,00 45.396,00 8. Erträge aufgrund von Gewinnabführungsverträgen 30.883.760,62 6.689.065,69 9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 59.207,48 57.311,35 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 608.036,25 (i. V. EUR 926.590,53) 637.110,21 954.518,07 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen 17.840.461,00 569.632,58 12. Aufwendungen aus Verlustübernahme 1.079.034,84 80.304,41 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon an verbundene Unternehmen: EUR 7.588,59 (i. V. EUR 6.796,55) 74.069,81 74.874,07 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag davon aus latenten Steuern: EUR -124.000,00 (i. V. 124.000,00) 74.345,46 591.654,94 12.524.067,20 6.429.825,11 15. Ergebnis nach Steuern 10.551.071,71 4.992.633,59 16. Sonstige Steuern 711,00 1.608,50 17. Jahresüberschuss 10.550.360,71 4.991.025,09 18. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 19.415.623,18 14.424.598,09 19. Ausschüttungen -2.691.781,20 0,00 20. Bilanzgewinn 27.274.202,69 19.415.623,18 Anhang für das Geschäftsjahr 2019 Allgemeines Die MS Industrie AG ist eine Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 133497 eingetragen und hat ihren Sitz in der Brienner Straße 7, 80333 München, Deutschland. Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Die MS Industrie AG ist seit dem 29. Mai 2001 börsennotiert; ihre Aktien werden im "General Standard" gehandelt. Gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB gelten damit die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz im Anhang gemacht und im Einzelfall auch andere "davon"-Angaben in den Anhang verlagert. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer von drei Jahren linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird um planmäßige und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer (3 bis 13 Jahre) um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu EUR 800 werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten und Ausleihungen grundsätzlich mit dem Nennwert beziehungsweise bei dauerhafter Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 HGB mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Bei voraussichtlicher nicht dauernder Wertminderung werden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Zuschreibungen erfolgen, wenn die Gründe für den niedrigeren Wertansatz nicht mehr bestehen (§ 253 Abs. 5 HGB), bis maximal zur Höhe der historischen Anschaffungskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. langfristige, unverzinsliche Forderungen fristenadäquat abgezinst mit dem Barwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgt zum Nennwert. Bei Erwerb eigener Aktien wird deren rechnerischer Anteil am Grundkapital offen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" abgesetzt. Der verbleibende Unterschiedsbetrag zu den Anschaffungskosten der eigenen Anteile wird mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften und sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Rückstellungen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr werden mit fristenadäquaten Zinssätzen abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden entsprechend § 274 HGB für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden bei der MS Industrie AG nach Abschluss der Gewinnabführungsverträge mit der MS Technologie Group GmbH, München, und der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH, Grünhain-Beierfeld, im Geschäftsjahr 2012 sowie mit der GCI BridgeCapital GmbH, München, im Geschäftsjahr 2018 nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzpositionen einbezogen, sondern auch solche, die bei den Organtöchtern bestehen. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der MS Industrie AG von aktuell 28,00 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung würde vom entsprechenden Wahlrecht zum Ansatz des aktiven latenten Steuerüberhangs aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht werden. Im Geschäftsjahr ergab sich wieder ein - nicht bilanzierter - aktiver Überhang, im Vorjahr ergab sich noch ein zu bilanzierender passiver latenter Steuerüberhang. Abbildung des Beteiligungs- und Beratungsgeschäfts Gewinne aus Beteiligungsverkäufen werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. ggf. entstehende Verluste unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Eventuelle Zuschreibungen werden weiterhin unter den sonstigen betrieblichen Erträgen, Abschreibungen in der Position Abschreibungen ausgewiesen und im Anhang erläutert. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagengitter (siehe Anlage zum Anhang) dargestellt. Finanzanlagen Angaben zum Anteilsbesitz an verbundenen Unternehmen Die Zusammensetzung des Anteilsbesitzes an verbundenen Unternehmen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen. scroll Anteil am Kapital % Eigenkapital 31.12.2019 TEUR Ergebnis 2019 TEUR Unmittelbar verbundene Unternehmen: MS Technologie Group GmbH, München 100,0 24.919 01) Elektromotorenwerk Grünhain GmbH, Grünhain-Beierfeld 100,0 2.310 01) GCI BridgeCapital GmbH, München 100,0 7.278 01) Mittelbar verbundene Unternehmen: EMGR Beteiligungs GmbH, Grünhain-Beierfeld 75,1 19 -2 EMGR EAD, Gabrovo, Bulgarien 2) 100,0 -789 -68 Grondola Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Trossingen KG, Grünwald 100,0 54 374 MS Powertrain Technologie GmbH, Trossingen (vormals: MS Spaichingen GmbH, Spaichingen) 100,0 3) 16.996 01) MS Ultraschall Technologie GmbH, Spaichingen 100,0 3) 29.135 01) MS Industrie Verwaltungs GmbH, Spaichingen 100,0 107 01) MS Technology, Inc., Webberville/USA 4) 100,0 1.962 -41 MS Land & Buildings, LLC, Webberville/USA 4) 100,0 2.413 -72 MS Plastic Welders, LLC, Webberville/USA 4) 100,0 819 822 MS PowerTec GmbH, Zittau 100,0 4.400 01) MS Enterprise Holding Ltda., Salto, Bundesstaat Sao Paulo / Brasilien 5) 100,0 69 -21 1) Ergebnisabführungsvertrag 2) Wechselkurs 31.12.2019: 1: 1,9558 BGN 3) davon unmittelbar: 6,0 % 4) Wechselkurs 31.12.2019: 1:1,1234 USD 5) Wechselkurs 31.12.2019: 1:4,516 BRL Angaben zum Anteilsbesitz an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Die Zusammensetzung des Anteilsbesitzes an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: scroll Anteil am Kapital % Eigenkapital 31.12.2019 TEUR Ergebnis TEUR GCI Management Consulting GmbH, München 23,4 692 (2018) -227 (2018) WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda.,Contagem City (Bundesstaat: Minas Gerais), Brasilien 1) 45,0 233 -136 Shanghai MS soniTEC Co., Ltd., Shanghai/China 2) 50,0 352 188 Beno Holding AG, Starnberg 16,7 3.539 -908 SK Immobilien GmbH, München 6,0 803 0 3) MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG, Augsburg 9,9 791 741 MS Real Estate GmbH & Co. KG, Spaichingen 6,0 642 539 GCI Management GmbH, Wien/Österreich 17,0 783 (2018) 385 (2018) b&p engineering mobility GmbH, Scheßlitz 19,9 -319 (2018) -160 (2018) PROTOTECH GmbH, Lustenau/Österreich 19,9 -472 (2018) -647 (2018) 1) Wechselkurs 31.12.2019: 1: 4,516 BRL 2) Wechselkurs 31.12.2019: 1: 7,821 CNY 3) Ergebnisabführungsvertrag Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Es besteht ein Forderungssaldo aus zwei langfristigen Darlehen mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2021 in Höhe von insgesamt TEUR 225 (Vorjahr: TEUR 225) vor Wertberichtigung um TEUR 225 (TEUR 0 nach Wertberichtigung um TEUR 225 wie im Vorjahr) gegen die PROTOTECH GmbH. Daneben besteht ein Forderungssaldo aus einem langfristigen Darlehen in Höhe von insgesamt TEUR 100 (Vorjahr: TEUR 300) gegen die b&p engineering mobility GmbH mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2021 und ein Forderungssaldo aus einem kurzfristigen Darlehen in Höhe von insgesamt TEUR 200 (Vorjahr: TEUR 200) gegen die b&p engineering mobility GmbH mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2020. Sonstige Ausleihungen Es besteht ein Forderungssaldo aus einem langfristigen Darlehen mit einer Laufzeit bis 30. Juni 2022 in Höhe von TEUR 600 gegen die Beno Immobilien GmbH. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis unter den Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (TEUR 600) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände scroll 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 750 821 davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 737 708 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 33.665 22.499 davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.500 1.706 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 25 30 davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0 Sonstige Vermögensgegenstände 1.194 122 davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0 35.634 23.472 davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.237 2.414 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Ein Teilbetrag der Forderung aus dem Verkauf der Anteile an der Beno Immobilien GmbH mit einem Nominalbetrag von insgesamt TEUR 799 ist langfristig gestundet und mit dem Barwert zum 31. Dezember 2019 von TEUR 737 bilanziert. Der Teilbetrag ist im Rang hinter sämtliche Verbindlichkeiten des Erwerbers, der Beno Holding AG, zurückgetreten. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Zum Stichtag bestehen Forderungen aus einem Verrechnungskonto in Höhe von insgesamt TEUR 1.500 (Vorjahr: TEUR 1.706) gegen die 100%ige Tochtergesellschaft Elektromotorenwerk Grünhain GmbH sowie ein Forderungssaldo aus einem Verrechnungskonto in Höhe von insgesamt TEUR 32.165 (Vorjahr: TEUR 20.793) gegen die MS Technologie Group GmbH nach der Übernahme des Jahresüberschusses 2019 (TEUR 30.884; Vorjahr: TEUR 6.553). Die Forderungen gegen die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH sind langfristig, da die entsprechenden Mittel aufgrund einer im Jahr 2012 geschlossenen Vereinbarung für die Laufzeit eines Kreditvertrages (TEUR 1.500) bzw. die vor Gewinnabführung entstandenen Jahresüberschüsse 2014 und 2015 aufgrund einer Vereinbarung mit der Gesellschaft liquiditätsmäßig im Tochterunternehmen zu belassen sind. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Es besteht ein Forderungssaldo aus einem kurzfristigen Darlehen in Höhe von insgesamt TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 0) gegen die b&p engineering mobility GmbH mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2020. Daneben bestand im Vorjahr eine Forderung aus Darlehenszinsen in Höhe von TEUR 9 gegen die PROTOTECH GmbH. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände entfallen in Höhe von TEUR 1.173 (Vorjahr: TEUR 111) auf Ertragsteuerforderungen. Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens Die Wertpapiere betreffen zurückgekaufte Anteile einer im Jahr 2015 ausgegebenen, nicht besicherten Inhaber-Schuldverschreibung der Gesellschaft, die in einer Globalurkunde über TEUR 5.000 verbrieft ist. Die Verzinsung der Anleihe beträgt 3,75 % p.a.; sie ist am 1. Dezember 2020 zur Rückzahlung fällig. Der Nettobestand der ausgegebenen Stücke (Globalurkunde über TEUR 5.000 abzüglich der nicht gezeichneten Stücke in Höhe von TEUR 3.500) beträgt TEUR 1.500 (im Vorjahr: TEUR 1.500). Im 1. Halbjahr 2018 wurde ein Nominalbetrag von TEUR 200 zurückgekauft und befindet sich zum Bilanzstichtag im Bestand. Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital ist zum Bilanzstichtag in 30.000.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 eingeteilt. Die Aktien sind Inhaber-Stammaktien. Sie sind ohne Zustimmung der Gesellschaft frei übertragbar. Die Gesellschaft ist seit dem 29. Mai 2001 börsennotiert; ihre Aktien werden zum Bilanzstichtag im "General Standard" gehandelt. Aufgrund des Bestandes von 140.889 Stück eigener Aktien wurde gemäß § 272 Abs. 1a HGB deren rechnerischer Wert am Grundkapital in Höhe von EUR 140.889,00 offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der verbleibende Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten in Höhe von EUR 143.012,00 ist gemäß § 272 Abs. 1a HGB mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2016 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister am 1. Juli 2016, gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um bis zu EUR 6.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 Stück neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2016/I). Von dieser Ermächtigung wurde bisher noch kein Gebrauch gemacht. Das Genehmigte Kapital 2016/I der MS Industrie AG beträgt zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses EUR 6.000.000 (31. Dezember 2018: EUR 6.000.000). Die Kapitalrücklage wurde im Berichtsjahr um EUR 6.637,07 aufgestockt, da der Veräußerungserlös der eigenen Anteile über der nach § 272 Abs. 1b Satz 1 HGB erfolgten Aufstockung der ursprünglich geminderten Gewinnrücklagen lag. Die Kapitalrücklage beträgt damit zum 31. Dezember 2019 EUR 7.615.616,67 (Vorjahr: EUR 7.608.979,60). Die anderen Gewinnrücklagen haben sich wie folgt entwickelt: scroll 2019 TEUR 2018 TEUR 1. Januar 3.946.212,78 3.931.475,21 Zugang eigene Aktien -60.440,50 0,00 Abgang eigene Aktien 11.214,93 14.737,57 31. Dezember 3.896.987,21 3.946.212,78 Eigene Aktien Zum 31. Dezember 2019 hält die Gesellschaft 140.889 Stück eigener Aktien im Bestand. Der rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt EUR 140.889,00, dies entspricht rund 0,5 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Erworben wurden davon 37.400 Aktien im Jahr 2014, 43.000 Aktien im Jahr 2015 und 60.489 Aktien im Jahr 2019. Der Vorstand der MS Industrie AG hat im Zeitraum Juli 2019 bis August 2019 insgesamt 10.920 Stück in Vorjahren erworbene eigene Aktien mit einem Gesamtbuchwert von TEUR 22 an die Geschäftsführer von drei Tochterunternehmen veräußert bzw. übertragen. Der beizulegende Zeitwert zum Veräußerungszeitpunkt betrug TEUR 29. Die Entwicklung der eigenen Anteile stellt sich im Berichtsjahr im Einzelnen wie folgt dar: scroll Zahl der Aktien Betrag/Anteil am Grundkapital Preis je Aktie TEUR % EUR 1. Januar 2019 91.320 91 0,30 2,03 Zugänge 60.489 61 0,20 2,00 Abgänge -10.920 -11 -0,04 2,03 31. Dezember 2019 140.889 141 0,46 2,02 Die Übertragung der eigenen Aktien (Abgänge) war im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von TEUR 0 liquiditätswirksam und hat ansonsten zu nachträglichen Anschaffungskosten auf Anteile an verbundenen Unternehmen (TEUR 29) geführt. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2017 wurde der Vorstand bis zum 27. Juni 2022 zum Rückkauf eigener Aktien in einem Volumen von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung existierenden Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von Mio. EUR 30,0 zu anderen Zwecken als dem Wertpapierhandel ermächtigt. Diese Ermächtigung ersetzte die zuvor geltende Ermächtigung der Hauptversammlung vom 26. Juni 2012. Von dieser Ermächtigung wurde bis zum Bilanzstichtag vom Vorstand der MS Industrie AG in Höhe von 60.489 Stück eigenen Aktien Gebrauch gemacht. Durch den Aktienrückkauf soll unter anderem die Möglichkeit eröffnet werden, die erworbenen Aktien ganz oder teilweise den Organen und Mitarbeitern der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen zum Erwerb anzubieten oder zu übertragen, sie für Unternehmenszusammenschlüsse oder für den Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen einzusetzen, sie an Aktionäre oder Dritte zu veräußern oder sie einzuziehen. Steuerrückstellungen scroll 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR Körperschaftsteuer 35 105 Gewerbesteuer 422 309 457 414 Sonstige Rückstellungen scroll 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR Bonusrückstellungen Vorstand 650 300 Prüfung und Beratung 73 114 Übrige 49 47 772 461 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten weisen zum 31. Dezember 2019 folgende Restlaufzeiten auf (Vorjahresangaben in Klammern): scroll Gesamt TEUR bis 1 Jahr TEUR 1 bis 5 Jahre TEUR mehr als 5 Jahre TEUR Anleihen 1.500 1.500 0 0 (1.500) (0) (1.500) (0) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 769 669 100 0 (1.443) (679) (764) (0) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 112 112 0 0 (41) (41) (0) (0) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.238 1.238 0 0 (253) (253) (0) (0) Sonstige Verbindlichkeiten 191 191 0 0 (468) (468) (0) (0) 3.810 3.710 100 0 (3.705) (1.441) (2.264) (0) Anleihen Die Anleihen bestehen aus einer im Jahr 2015 ausgegebenen, nicht besicherten Inhaber-Schuldverschreibung, die in einer Globalurkunde über TEUR 5.000 verbrieft ist. Die Verzinsung der Anleihe beträgt 3,75 % p.a.; sie ist am 1. Dezember 2020 zur Rückzahlung fällig. Der Nettobestand der ausgegebenen Stücke (Globalurkunde über TEUR 5.000 abzüglich der nicht gezeichneten Stücke in Höhe von TEUR 3.500) beträgt TEUR 1.500 (im Vorjahr: TEUR 1.500). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten weist die Gesellschaft zwei (im Vorjahr: zwei) langfristige Tilgungsdarlehen in Höhe von insgesamt TEUR 766 (Vorjahr: TEUR 1.300) mit folgenden Fälligkeiten aus: scroll TEUR 2020 666 2020-2022 100 Nach 2022 0 766 Im Übrigen resultieren die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 3 aus der Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits. Der Darlehensrahmen des entsprechenden Kontokorrentkredits beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 100. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von TEUR 34 (Vorjahr: TEUR 3). Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen in Höhe von TEUR 809 (Vorjahr: TEUR 0) Verbindlichkeiten gegenüber der 100%ige Tochtergesellschaft Elektromotorenwerk Grünhain GmbH, die unter anderem aus der Übernahme des Jahresfehlbetrages 2019 (TEUR 995; Vorjahr: Jahresüberschuss TEUR 136) resultieren sowie in Höhe von TEUR 346 (Vorjahr: TEUR 253) ein Verrechnungskonto mit der 100%igen Tochtergesellschaft GCI BridgeCapital GmbH nach der Übernahme des Jahresfehlbetrages 2019 (TEUR -84; Vorjahr: TEUR -80). Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren in Höhe von TEUR 155 (Vorjahr: TEUR 150) aus Lohnsteuerverbindlichkeiten, in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr: TEUR 30) aus Aufsichtsratsvergütungen und in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 278) aus Ertragsteuerverbindlichkeiten, sowie darüber hinaus in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 5) aus Umsatzsteuerverbindlichkeiten; sie sind zur Gänze in 2020 und damit kurzfristig fällig. Latente Steuern Von dem Wahlrecht zum Nichtansatz des aktiven latenten Steuerüberhangs aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB konnte aufgrund eines aktiven latenten Steuerüberhangs im Geschäftsjahr wieder Gebrauch gemacht werden. Die latenten Steuern beruhen auf folgenden steuerlichen Verlustvorträgen der MS Industrie AG bzw. temporären Differenzen bei den Organgesellschaften: scroll 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR Aktive latente Steuern Aus steuerlichen Verlustvorträgen 50 53 Temporäre Differenzen bei Beteiligungen, sonstigen Vermögensgegenständen und sonstigen Rückstellungen 510 788 Saldo (Vorjahr: passiver latenter Steuerüberhang) 560 841 Passive latente Steuern 560 841 Temporäre Differenzen bei selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen und Pensionsrückstellungen -350 -965 Saldo (Vorjahr: passiver latenter Steuerüberhang) 210 -124 Nach den Unternehmensplanungen werden die steuerlichen Verlustvorträge innerhalb der nächsten fünf Jahre in Anspruch genommen werden. Fremdwährungen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Transaktionen in fremden Währungen bestehen nicht. Haftungsverhältnisse Zwei langfristige Bankkredite der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH in Höhe von insgesamt TEUR 722 (Vorjahr: TEUR 1.134) sind zum Stichtag in Höhe von TEUR 1.500 (Vorjahr: TEUR 1.500) durch eine Rangrücktritts- und Forderungsbelassungserklärung der MS Industrie AG gegenüber der 100%igen Tochtergesellschaft Elektromotorenwerk Grünhain GmbH und in Höhe von TEUR 500 (Vorjahr: TEUR 500) durch zwei selbstschuldnerische Bürgschaften der MS Industrie AG besichert. Die MS Industrie AG haftet zudem noch in Höhe von insgesamt TEUR 511 (Vorjahr: TEUR 511) in Form von Höchstbetragsbürgschaften für Darlehen des assoziierten Unternehmens Beno Immobilien GmbH bzw. deren Tochtergesellschaften. Zur Besicherung einer im Geschäftsjahr 2014 ausgegebenen Wandelanleihe der Beno Holding AG, Starnberg, mit einem Nominalwert von TEUR 10.000 und einer Laufzeit bis zum 14. April 2021, wurde die unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Kaufpreisforderung gegen die Beno Holding AG (TEUR 737; Vorjahr: TEUR 708) bis zum 31. Dezember 2021 nachrangig gestellt. Zudem hat die MS Industrie AG gegenüber dem Treuhänder der Zeichner der Wandelanleihe ein selbstständiges, unwiderrufliches Garantieversprechen abgeben. Danach garantiert die MS Industrie AG, dass sich die Geschäftsführung der Beno Immobilien GmbH, Starnberg (Tochtergesellschaft der Beno Holding AG, Starnberg), sowie die für die Beno Immobilien GmbH, Starnberg, tätigen Mitarbeiter der MS Industrie AG, an die Satzung der Gesellschaft sowie an die Geschäftsordnung einschließlich der Kriterien zum Erwerb und zur Veräußerung von Objektgesellschaften und/oder Immobilien halten werden. Die Garantieerklärung ist beschränkt auf sämtliche Verpflichtungen (Zinszahlungen, Rückzahlung) aus der begebenen Wandelanleihe sowie auf die Höhe des Schadens, der der Gesellschaft durch den Verstoß gegen die Satzung oder die Geschäftsordnung entstehen könnte. Nach dem Bilanzstichtag wurden zur Vermeidung der bilanziellen Überschuldung der b&p engineering mobility GmbH, Ludwag, die unter den Ausleihungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesenen Darlehensforderungen gegen die b&p engineering mobility GmbH, Ludwag (TEUR 300) sowie die die unter den Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesene kurzfristige Darlehensforderung gegen die b&p engineering mobility GmbH, Ludwag (TEUR 25) bis zur Beendigung der Überschuldungs- und/oder Insolvenzgefahr auf unbestimmte Zeit nachrangig gestellt. Die MS Industrie AG haftet bis auf Weiteres in Höhe von insgesamt TEUR 750 für eine operative Kontokorrentkreditlinie der b&p engineering mobility GmbH, Ludwag, an der die Gesellschaft mit 19,9 % der Anteile beteiligt ist. Die Mithaftung ist ihrerseits wiederum gegenüber der Gesellschaft besichert durch die Verpfändung von 100 % der Kommanditanteile an der b&p manufacturing mobility GmbH & Co. KG, Ludwag, durch die b&p engineering mobility GmbH an die Gesellschaft. Die MS Industrie AG geht aufgrund ihrer Unternehmensplanung und der ihrer Tochtergesellschaften und Beteiligungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht von einer Inanspruchnahme durch die oben beschriebenen Haftungsverhältnisse aus. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von TEUR 198. Sie betreffen im Wesentlichen Zahlungsverpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen. Durch die Miet- und Leasingverträge wird die Kapitalbindung reduziert. Risiken können sich durch zukünftige Belastungen der Innenfinanzierung durch fortlaufende Mietzahlungen ergeben. Zum Stichtag betragen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen: scroll TEUR 2020 102 2020-2022 96 Nach 2022 0 198 (Vorjahr:) (213) Sicherheitsleistungen und Verpfändungen für eigene Verbindlichkeiten In der MS Industrie AG sind zum Bilanzstichtag zudem kurzfristige Bankkredite in Höhe von insgesamt TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 143) und langfristige Bankkredite in Höhe von insgesamt TEUR 766 (Vorjahr: TEUR 1.300) durch Negativ- und Gleichstellungserklärungen besichert. Die MS Industrie AG geht aufgrund ihrer Unternehmensplanung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht von einer Inanspruchnahme durch die oben beschriebenen Sicherheitsleistungen und Verpfändungen aus. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse scroll 2019 2018 TEUR % TEUR % Umsatzerlöse - Beratung 1.241 100 941 100 1.241 100 941 100 Die Gesellschaft leistet betriebswirtschaftliche Beratung und Transaktionsberatung von Unternehmen, insbesondere verbundenen Unternehmen und Beteiligungen. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 304 den Nettoerlös aus der Veräußerung von 19,9 % der Anteile an der Zehnder Pumpen GmbH, Grünhain-Beierfeld, nach angefallenen Transaktionskosten. Die von der MS Industrie AG gehaltenen Anteile an der Zehnder Pumpen GmbH (19,9 % zum 31. Dezember 2018, 0,0 % zum Bilanzerstellungszeitpunkt) wurden im Geschäftsjahr 2019 von der MS Industrie AG zur Gänze verkauft. Zum Bilanzerstellungszeitpunkt hält die MS Industrie AG keine Anteile an der Zehnder Pumpen GmbH. Daneben enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 42 (Vorjahr: TEUR 0). Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind darüber hinaus im Wesentlichen Rechts-, Beratungs- und Abschlussprüfungskosten in Höhe von insgesamt TEUR 948 (Vorjahr: TEUR 337), externe Aufwendungen für Investor Relations in Höhe von TEUR 162 (Vorjahr: TEUR 161), Fahrt- und Reisekosten sowie Werbe- und Repräsentationskosten in Höhe von insgesamt TEUR 23 (Vorjahr: TEUR 28), Raumkosten in Höhe von TEUR 91 (Vorjahr: TEUR 87), Fahrzeugkosten in Höhe von TEUR 55 (Vorjahr: TEUR 60), Versicherungen, Beiträge und Abgaben in Höhe von TEUR 67 (Vorjahr: TEUR 69), Internet-, Telefon- und EDV-Kosten in Höhe von insgesamt TEUR 19 (Vorjahr: TEUR 8), Buchführungskosten in Höhe von insgesamt TEUR 15 (Vorjahr: TEUR 17), Nebenkosten des Geldverkehrs und Depotgebühren in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 10) sowie Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 90 (Vorjahr: TEUR 89) enthalten. Daneben enthalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 0). Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Aufwendungen aus Verlustübernahme Die Erträge/Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen entfallen in Höhe von TEUR 30.884 (Vorjahr: TEUR 6.553) auf die Übernahme des Jahresüberschusses 2019 der MS Technologie Group GmbH, in Höhe von TEUR -995 auf die Übernahme des Jahresfehlbetrages 2019 (Vorjahr: Jahresüberschuss TEUR 136) der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH sowie in Höhe von TEUR -84 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag TEUR -80) auf die Übernahme des Jahresfehlbetrages 2019 der GCI BridgeCapital GmbH. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens Die Position enthält im Berichtsjahr außerplanmäßige Abschreibungen auf die niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Werte der Anteile an den verbundenen Unternehmen MS Technologie Group GmbH, München, in Höhe von TEUR 15.680 und Elektromotorenwerk Grünhain GmbH, Grünhain-Beierfeld, in Höhe von TEUR 2.070. Darüber hinaus wurde in Höhe von TEUR 60 (Vorjahr: TEUR 278) eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert der von der Gesellschaft gehaltenen Anteile (19,9 %) an der Prototech GmbH, Lustenau, Österreich, sowie in Höhe von TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 225) eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert der ausgereichten langfristigen Darlehen an die Prototech GmbH. Die Position enthält im Vorjahr in Höhe von TEUR 67 eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert der im Freiverkehr im "Entry Standard" der Deutsche Börse AG, Frankfurt, gehandelten Anteile an der UMT United Mobility Technology AG. Zum Vorjahresbilanzstichtag waren die Anteile abverkauft. Zinserträge und Zinsaufwendungen Die Zinserträge resultieren größtenteils in Höhe von TEUR 608 (Vorjahr: TEUR 927) aus den Zinserträgen aus kurzfristigen Darlehen an verbundene Unternehmen, davon TEUR 99 (Vorjahr: TEUR 108) aus der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH und TEUR 509 (Vorjahr: TEUR 818) aus der MS Technologie Group GmbH. Daneben stammen Zinserträge in Höhe von TEUR 29 (Vorjahr: TEUR 28) aus der Aufzinsung der langfristigen Forderung gegen die Beno Holding AG. Die Zinsaufwendungen resultieren größtenteils in Höhe von insgesamt TEUR 51 (Vorjahr: TEUR 51) aus den Zinsaufwendungen für Inhaber-Schuldverschreibungen sowie in Höhe von TEUR 15 (Vorjahr: TEUR 17) aus Zinsaufwendungen für Bankdarlehen. Die Zinsaufwendungen resultieren in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 1) aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die laufenden Ertragsteuern in Höhe von insgesamt TEUR 74 (Vorjahr: TEUR 468) betreffen Steuern für das Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 581) sowie Latente Steuern in Höhe von TEUR -124 (Vorjahr: TEUR 124) und Steuernachzahlungen für Vorjahre in Höhe von TEUR 198 (Vorjahr: TEUR 113). Sonstige Angaben Vorstand Dem Vorstand der MS Industrie AG, München, gehören folgende Herren an: • Dr. Andreas Aufschnaiter, München (Sprecher des Vorstands); Schwerpunkte: Finanzen, Investor Relations und Strukturen • Armin Distel, Villingen-Schwenningen; Schwerpunkte: Vertrieb und Technik Die Vorstände sind von den Beschränkungen des § 181 BGB teilweise befreit. Aufsichtsratsmandate des Vorstands im Berichtszeitraum: • Dr. Andreas Aufschnaiter: Your Family Entertainment AG, München, Beno Holding AG, Starnberg, Wolftank-Adisa Holding AG, Innsbruck, Österreich, Mitglied des Verwaltungsrats der Frener & Reifer GmbH, Brixen, Italien (seit 7. Mai 2019) • Armin Distel: Beirat der Roemheld GmbH, Laubach, Beirat der MS Schramberg GmbH & Co. KG, Schramberg-Sulgen Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat der MS Industrie AG, München, gehörten im Geschäftsjahr folgende Herren an: • Karl-Heinz Dommes (Vorsitzender), Unternehmensberater, Hausen am Tann • Walter Biland (stellvertretender Vorsitzender), Unternehmensberater, Thun, Schweiz • Benjamin Mayer, Geschäftsführer Mayer & Cie. GmbH & Co. KG, Albstadt Weitere Aufsichtsratsmandate der aktiven Aufsichtsratsmitglieder: • Karl-Heinz Dommes: Im Geschäftsjahr keine weiteren Aufsichtsratsmandate • Walter Biland: Im Geschäftsjahr keine weiteren Aufsichtsratsmandate • Benjamin Mayer: Im Geschäftsjahr keine weiteren Aufsichtsratsmandate Gesamtbezüge des Vorstands Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr TEUR 1.468. Hiervon entfielen auf Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter TEUR 711 und auf Herrn Armin Distel TEUR 757. Die gesamten erfolgsunabhängigen Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 622. Hiervon entfielen auf Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter TEUR 287 und auf Herrn Armin Distel TEUR 335. In den erfolgsunabhängigen Bezügen sind geldwerte Vorteile für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter in Höhe von TEUR 10 und für Herrn Armin Distel in Höhe von TEUR 17, Zuschüsse zur Rentenversicherung für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter in Höhe von TEUR 7 und für Herrn Armin Distel in Höhe von TEUR 7 sowie für Herrn Armin Distel Einzahlungen in eine betriebliche Unterstützungskasse in Höhe von TEUR 41 enthalten. Die gesamten erfolgsabhängigen Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 264. Hiervon entfielen auf Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter TEUR 132 und auf Herrn Armin Distel TEUR 132. Als erfolgsabhängiger Vorstandsbezug wurde im Berichtsjahr darüber hinaus für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter der erwartete Jahresbonus 2019 von TEUR 291 und für Herrn Armin Distel in Höhe von TEUR 290 zurückgestellt. Ein Teilbetrag von TEUR 134 der insgesamt für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter zum Bilanzstichtag unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Abgrenzungen von TEUR 360 (davon TEUR 69 aus Vorjahren) ist langfristig; im Übrigen handelt es sich um kurzfristig fällige Leistungen. Ein Teilbetrag von TEUR 97 der insgesamt für Herrn Armin Distel zum Bilanzstichtag unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Abgrenzungen von TEUR 290 (davon TEUR 0 aus Vorjahren) ist langfristig; im Übrigen handelt es sich um kurzfristig fällige Leistungen. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen TEUR 90 (Vorjahr: TEUR 89). Diese entfielen mit TEUR 37 auf Herrn Karl-Heinz Dommes, mit TEUR 28 auf Herrn Walter Biland und mit TEUR 25 auf Herrn Benjamin Mayer. In den aufgeführten Bezügen sind für die genannten Herren insgesamt variable Bezüge in Höhe von TEUR 34, bezogen auf das Vorjahr, sowie sonstige Bezüge in Höhe von insgesamt TEUR 4 enthalten. Verbindlichkeiten aus Aufsichtsratsvergütungen bestehen in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr: TEUR 30). Mitteilungen nach § 33 Abs. 1 WpHG (§ 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG) Aufgeführt sind im Folgenden die vorliegenden Mitteilungen über meldepflichtige Beteiligungen, die der Gesellschaft nach § 33 Abs. 1 WpHG (vormals: § 21 Abs. 1 WpHG) mitgeteilt worden sind. Die Gesellschaft hat am 13. November 2009 die nachstehende Mitteilung erhalten: Herr Dr. Albert Wahl hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13. November 2009 mitgeteilt, dass aufgrund der durchgeführten Sachkapitalerhöhung sein Stimmrechtsanteil an der MS Industrie AG am 5. November 2009 durch Aktien die Schwellen von 10 % und 5 % unterschritten hat und sein direkt gehaltener Anteil nunmehr 3,26 % (das entspricht 851.952 Stimmrechten) beträgt. Die Gesellschaft hat am 18. November 2009 die nachstehenden Mitteilungen erhalten: Die MS ProActive Beteiligungs GmbH & Co. KG, Spaichingen, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18. November 2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MS Industrie AG am 5. November 2009 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 21,07 % (das entspricht 5.500.000 Stimmrechten) betragen hat. Die MS ProActive Verwaltungs GmbH, Spaichingen, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18. November 2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MS Industrie AG am 5. November 2009 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 21,07 % (das entspricht 5.500.000 Stimmrechten) betragen hat. Diese 21,07 % der Stimmrechte (das entspricht 5.500.000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der MS ProActive Beteiligungs GmbH & Co. KG zuzurechnen. Die Gesellschaft hat am 4. Juni 2012 die nachstehende Mitteilung erhalten: Herr Dr. Andreas Aufschnaiter hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 4. Juni 2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der MS Industrie AG am 29. Mai 2012 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,26 % (das entspricht 1.846.692 Stimmrechten) betragen hat. Die Gesellschaft hat am 7. Oktober 2015 die nachstehenden Mitteilungen erhalten: Herr Benjamin Mayer hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 7. Oktober 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 5. Oktober 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,32 % (das entspricht 997.440 Stimmrechten) betragen hat. Herr Sebastian Mayer hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 7. Oktober 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 5. Oktober 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,26 % (das entspricht 978.940 Stimmrechten) betragen hat. Die Gesellschaft hat am 3. Mai 2019 die nachstehende Mitteilung erhalten: Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 3. Mai 2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 2. Mai 2019 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,99 % (das entspricht 897.715 Stimmrechten) betragen hat. 2,99 % der Stimmrechte (das entspricht 897.715 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Die Gesellschaft hat am 8. Oktober 2019 die nachstehenden Mitteilungen erhalten: Der Landkreis Biberach, Biberach an der Riß, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 8. Oktober 2019 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil am 4. Oktober 2019 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,09 % (das entspricht 1.526.323 Stimmrechten) betragen hat. 5,09 % der Stimmrechte (das entspricht 1.526.323 Stimmrechten) sind dem Landkreis gemäß § 34 WpHG von der Kreissparkasse Biberach, Biberach an der Riß zuzurechnen. Die Gesellschaft hat am 25. März 2020 die nachstehende Mitteilung erhalten: Die Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt am Main, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 25. März 2020 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 21. März 2020 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,99 % (das entspricht 899.798 Stimmrechten) betragen hat. 2,99 % der Stimmrechte (das entspricht 899.798 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Die Gesellschaft hat am 25. November 2019 die nachstehende Mitteilung erhalten: Die Universal-Investment-GmbH, Frankfurt am Main, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 25. November 2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 20. November 2019 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,06 % (das entspricht 3.016.676 Stimmrechten) betragen hat. 10,06 % der Stimmrechte (das entspricht 3.016.676 Stimmrechten) sind der Universal-Investment-GmbH, Frankfurt am Main gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Die Gesellschaft hat am 18. Februar 2020 die nachstehende Mitteilung erhalten: Die LRI Invest S.A., Munsbach, Luxemburg, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 18. Februar 2020 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 14. Februar 2020 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,05 % (das entspricht 916.415 Stimmrechten) betragen hat. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte neben den beiden Vorständen durchschnittlich 2 Mitarbeiter (Vorjahr: 2 Mitarbeiter). Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns Die Hauptversammlung der MS Industrie AG hat am 27. Juni 2019 mit der erforderlichen Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen, den handelsrechtlichen Bilanzgewinn der MS Industrie AG zum 31. Dezember 2018 in Höhe von EUR 19.415.623,18 in Höhe von EUR 2.691.781,20 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,09 (= Basisdividende in Höhe von EUR 0,03 sowie einer zusätzlichen Dividende in Höhe von EUR 0,06) auf jede gewinnberechtigte Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 16.723.841,98 auf neue Rechnung vorzutragen. Die Auszahlung der Dividende erfolgte im Juli 2019. Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 10.550.360,71 erwirtschaftet. Unter Berücksichtigung des verbliebenen Gewinnvortrags in Höhe von EUR 16.723.841,98 nach Ausschüttung der Dividende in Höhe von EUR 2.691.781,20 ergibt sich ein Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 27.274.202,69. Der Vorstand der MS Industrie AG schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn von EUR 27.274.202,69 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex nach § 161 AktG Die nach § 161 AktG jährlich vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex wurde am 24. Oktober 2019 abgegeben. Der Öffentlichkeit wurde sie durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger und auf der Internet-Homepage der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Honorar des Abschlussprüfers (§ 285 Nr. 17 HGB) Die für die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2019 sowie des Konzernabschlusses 2019 und des Konzernabschlusses 2018 als Aufwand erfassten Honorare für die Abschlussprüfer der Gesellschaft, Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München und Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, betragen in der Summe TEUR 134, davon für Vorjahre TEUR 41. Weitere Dienstleistungen, wie z.B. Steuerberatungsdienstleistungen etc., wurden von den Abschlussprüfern der Gesellschaft im Geschäftsjahr nicht erbracht. Konzernabschluss Die MS Industrie AG erstellt als Mutterunternehmen für den größten und zugleich kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht) Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Ende Januar den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen. Seit dem 11. März stuft die WHO die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) als Pandemie ein. Die Auswirkungen der Corona-Krise werden zu erheblichen finanziellen Auswirkungen im Geschäftsjahr 2020 führen. Wir verweisen hierzu auf die entsprechenden Ausführungen im Lagebericht im Abschnitt "6. Chancen- und Risikobericht" und im Abschnitt "9. Prognosebericht". Im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung hat die MS Industrie AG am 25. März 2020 die zuvor von ihrer Tochtergesellschaft MS Technologie Group GmbH gehaltenen 94 % der Anteile an der MS Powertrain Technologie GmbH erworben und ist dadurch nunmehr deren alleiniger Gesellschafter. Der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der MS Technologie Group GmbH und der MS Powertrain Technologie GmbH wurde am 26. März 2020 gekündigt. Die Transaktion dient der Vereinfachung der rechtlichen Struktur. Dem Vorstand sind keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, bekannt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage hätten. München, den 27. April 2020 MS Industrie AG Der Vorstand Dr. Andreas Aufschnaiter, Sprecher des Vorstands Armin Distel Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 289 Abs. 1 Satz 5 bzw. 264 Abs. 2 Satz 3 HGB "Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind." München, 27. April 2020 MS Industrie AG Der Vorstand Dr. Andreas Aufschnaiter, Sprecher des Vorstands Armin Distel Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019 scroll Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand am 1.1.2019 EUR Zugänge EUR Umbuchungen EUR Abgänge EUR Stand am 31.12.2019 EUR I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Software 1.933,31 0,00 0,00 0,00 1.933,31 II. Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung 67.992,00 1.485,00 0,00 0,00 69.477,00 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 48.884.888,76 14.350.964,82 0,00 0,00 63.235.853,58 2. Beteiligungen 2.299.725,88 154.925,00 0,00 972.800,00 1.481.850,88 3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.125.000,00 30.000,00 -600.000,00 0,00 555.000,00 4. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 600.000,00 0,00 600.000,00 52.309.614,64 14.535.889,82 0,00 972.800,00 65.872.704,46 52.379.539,95 14.537.374,82 0,00 972.800,00 65.944.114,77 scroll Kumulierte Abschreibungen Stand am 1.1.2019 EUR Zugänge EUR Abgänge EUR Stand am 31.12.2019 EUR I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Software 1.825,31 103,00 0,00 1.928,31 II. Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung 62.152,78 2.474,00 0,00 64.626,78 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.480.033,60 17.750.000,00 0,00 27.230.033,60 2. Beteiligungen 277.832,58 60.461,00 0,00 338.293,58 3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 225.000,00 30.000,00 0,00 255.000,00 4. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 9.982.866,18 17.840.461,00 0,00 27.823.327,18 10.046.844,27 17.843.038,00 0,00 27.889.882,27 scroll Buchwerte Stand am 31.12.2019 EUR Stand am 31.12.2018 EUR I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Software 5,00 108,00 II. Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.850,22 5.839,22 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 36.005.819,98 39.404.855,16 2. Beteiligungen 1.143.557,30 2.021.893,30 3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 300.000,00 900.000,00 4. Sonstige Ausleihungen 600.000,00 0,00 38.049.377,28 42.326.748,46 38.054.232,50 42.332.695,68 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die MS Industrie AG, München Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MS Industrie AG, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn‐ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs‐ und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der MS Industrie AG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt 1.d. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß § 315b HGB in Verbindung mit § 315c HGB und die im Abschnitt 4. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ― entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‐ und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und ― vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU‐Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU‐APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU‐APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: ― Bewertung der Anteile an sowie der Forderungen gegen die MS Technologie Group GmbH a) Das Risiko für den Abschluss Im Jahresabschluss der MS Industrie AG, München, werden unter dem Bilanzposten "Anteile an verbundenen Unternehmen" die Anteile an der MS Technologie Group GmbH in Höhe von EUR 24,9 Mio. ausgewiesen. Daneben werden innerhalb der Forderungen gegen verbundene Unternehmen Forderungen gegen die MS Technologie Group GmbH in Höhe von EUR 32,2 Mio., welche in Höhe von EUR 30,9 Mio. aus dem Gewinnabführungsvertrag resultieren, ausgewiesen. In Summe entsprechen beide Posten rund 77 % der Bilanzsumme. Im Geschäftsjahr wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von EUR 15,7 Mio. auf die Anteile an der MS Technologie Group GmbH vorgenommen. Die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen basiert auf den Anschaffungskosten und von Forderungen gegen verbundene Unternehmen auf dem Nennwert bzw. jeweils dem niedrigeren beizulegenden Wert. Zu den angewandten Bilanzierungs‐ und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben im Anhang in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden", "Finanzanlagen" und "Forderungen gegen verbundene Unternehmen". Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile an sowie der Forderungen gegen die MS Technologie Group GmbH ist ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da diese Wertansätze eine sehr hohe Bedeutung für die Vermögens‐ und Ertragslage der Gesellschaft haben. Es besteht ein erhöhtes Risiko einer fehlerhaften Bilanzierung aufgrund der Ermessensabhängigkeit der Beurteilung, ob objektive Hinweise auf einen niedrigeren beizulegenden Wert und länger anhaltende Wertminderung hindeuten. Zudem ist die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsüberschüsse sowie dem verwendeten Diskontierungssatz abhängig. b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen Wir haben uns mit den zugrundeliegenden Prozessen im Zusammenhang mit der Planung der künftigen Zahlungsströme befasst. Zudem haben wir die Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern der Planung eingeholt und untersucht, ob die Budgetplanung allgemeine und branchenspezifische Markterwartungen auf Basis der zum Bilanzstichtag vorliegenden Ereignisse, d.h. ohne Berücksichtigung des Coronavirus, da das Auftreten des Coronavirus als weltweite Gefahr erst ab dem Januar 2020 (wertbegründendes Ereignis erst in 2020) aufgetreten ist, wiederspiegelt. Des Weiteren haben wir Befragungen bei der Gesellschaft hinsichtlich der Sachverhalte durchgeführt, die zu einer dauerhaften Wertminderung der Anteile an der MS Technologie GmbH auf Basis der zum Bilanzstichtag vorliegenden wertbegründenden Ereignisse geführt haben und diesbezüglich auch Informationen der gesetzlichen Vertreter eingeholt und diese beurteilt. Ferner haben wir unter Einbezug von internen Bewertungsspezialisten das zugrundeliegende Bewertungsmodell sowohl methodisch als auch rechnerisch nachvollzogen und beurteilt. Die im Rahmen der Ermittlung des beizulegenden Wertes verwendeten Bewertungsparameter, wie beispielweise der gewichtete durchschnittliche Kapitalkostensatz, wurden mit öffentlich verfügbaren Marktdaten abgeglichen. Die der Bewertung der Anteile an sowie der Forderungen gegen die MS Technologie Group GmbH zugrunde gelegten Parameter und getroffenen Annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht sachgerecht. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: ― die im Abschnitt "Prüfungsurteile" genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts, ― die übrigen Teile des Geschäftsberichts, aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk und ― die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Jahresabschluss und die Versicherung zum zusammengefassten Lagebericht. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der in Abschnitt 4 des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen ― wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Bestandteilen des zusammengefassten Lageberichts oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ― anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‐, Finanz‐ und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU‐APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ― identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ― gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. ― beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ― ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ― beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‐, Finanz‐ und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. ― beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. ― führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU‐APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. Dezember 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer der MS Industrie AG, München, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU‐APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Josef Eberl. München, 27. April 2020 Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Christian Fuchs, Wirtschaftsprüfer Josef Eberl, Wirtschaftsprüfer Der handelsrechtliche Bilanzgewinn der MS Industrie AG zum 31. Dezember 2019 beträgt EUR 27.274.202,69. Die Hauptversammlung der MS Industrie AG hat am 23. Juni 2020 unter Tagesordnungspunkt 2. „Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2019“ mit der erforderlichen Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen, gemäß dem Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats der MS Industrie AG, den handelsrechtlichen Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 27.274.202,69 in Höhe von EUR 27.274.202,69 auf neue Rechnung vorzutragen.
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