AI assistant
MorphoSys AG — Annual Report 2017
Mar 28, 2018
291_10-k_2018-03-28_bc9079e8-4037-4c78-bf20-33ca961ac3e1.pdf
Annual Report
Open in viewerOpens in your device viewer
geschäftsbericht
Produktpipeline
MorphoSys' Produktpipeline (8. März 2018)
| F O R T G E S C H R I T T E N S T E ENTWICKLUNGSSTUFE |
|
|---|---|
| PRO GR AMM / PARTNER INDIKATION |
WIRKSTOFFSUCHE PRÄKLINIK PHASE 3 PHASE 2 PHASE 1 MARKT |
| Tremfya®1 (Guselkumab) / Janssen/J&J Schuppenfl echte |
|
| Gantenerumab / Roche Alzheimer-Krankheit |
|
| MOR208 / nicht in Partnerschaft Blutkrebserkrankungen |
|
| Anetumab Ravtansine (BAY94-9343) / Bayer Solide Tumore |
|
| BHQ880 / Novartis Multiples Myelom |
|
| Bimagrumab (BYM338) / Novartis Muskel-Skelett-Erkrankungen |
|
| CNTO6785 / Janssen/J&J Entzündliche Erkrankungen |
|
| MOR103 (GSK3196165) / GlaxoSmithKline Entzündliche Erkrankungen |
|
| MOR202 / I-Mab Biopharma2 Multiples Myelom |
|
| NOV-12 (MAA868) / Novartis Prävention von Thrombose |
|
| Setrusumab (BPS804) / Mereo/Novartis Glasknochenkrankheit |
|
| Tesidolumab (LFG316) / Novartis Augenerkrankungen |
|
| Utomilumab (PF-05082566) / Pfi zer Krebs |
|
| VAY736 / Novartis Entzündliche Erkrankungen |
|
| Xentuzumab (BI-836845) / BI Solide Tumore |
| F O R T G E S C H R I T T E N S T E ENTWICKLUNGSSTUFE |
||
|---|---|---|
| PRO GR AMM / PARTNER INDIKATION |
WIRKSTOFFSUCHE PRÄKLINIK |
PHASE 2 PHASE 3 PHASE 1 MARKT |
| BAY1093884 / Bayer Blutgerinnungsstörungen (Hämophilie) |
||
| Elgemtumab (LJM716) / Novartis Krebs |
||
| MOR106 / Galapagos Entzündliche Erkrankungen |
||
| MOR1073 (LP2-3) / nicht in Partnerschaft Nicht veröff entlicht |
||
| NOV-7 (CLG561) / Novartis Augenerkrankungen |
||
| NOV-8 / Novartis Entzündliche Erkrankungen |
||
| NOV-9 (LKA651) / Novartis Diabetische Augenerkrankungen |
||
| NOV-10 (PCA062) / Novartis Krebs |
||
| NOV-11 / Novartis Bluterkrankungen |
||
| NOV-13 (HKT288) / Novartis Krebs |
||
| NOV-14 / Novartis Asthma |
||
| PRV-300 (CNTO3157) / ProventionBio Entzündliche Erkrankungen |
||
| Vantictumab (OMP-18R5) / OncoMed Solide Tumore |
1 Aufgrund laufender Studien in diversen Indikationen betrachten wir Tremfya® weiterhin als
Phase 3-Programm. 2 Zur Entwicklung im "Greater Chinese" Markt (China, Hongkong, Taiwan, Macao).
3 Eine Phase 1-Studie bei gesunden Probanden wurde abgeschlossen. MOR107 ist aktuell
in präklinischer Untersuchung mit Fokus auf Krebsindikationen.
laufende Programme, insgesamt
12
firmeneigene programme
klinische Produktkandidaten*
13 in phase 1
3 in phase 3
*Zusätzlich befinden sich derzeit 7 firmeneigene Programme und 54 Partnerprogramme von MorphoSys in der Phase der Wirkstoffsuche sowie 1 firmeneigenes Programm und 24 Partnerprogramme in der präklinischen Phase.
ENGINEERING THE MEDICINES OF TOMORROW
Wir entwickeln herausragende und innovative biopharmazeutische Medikamente, um so das Leben schwerkranker Patienten zu verbessern. Unser Anspruch ist es, die Medikamente von morgen zu entwickeln.
MorphoSys im Überblick
Zahlen, Daten, Fakten (31. Dezember 2017)
22,2 f&e-aufwendungen (in mio. €) 2007 2016 2017
95,7
116,8
13
MOR Programme
indikationen:
Krebserkrankungen
27%
Autoimmunerkrankungen und entzündliche Erkrankungen
11%
Muskel- und Skeletterkrankungen 6%
Augenheilkunde 4%
neurologische Erkrankungen
wirkstoffe in der klinischen entwicklung
Alle Inhalte finden Sie in erweiterter Ausführung in unserem Online-Bericht.
Inhalt
konzernl agebericht
- 23 Geschäftstätigkeit und unternehmerisches Umfeld
- 41 Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
- 49 Ausblick und Prognose
- 53 Aktie und Kapitalmarkt
- 57 Nachhaltige Geschäftsentwicklung
- 64 Risiken-und-Chancen-Bericht
- 73 Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate-Governance-Bericht
konzernabschluss
- 104 Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung (IFRS)
- 105 Konzern-Gesamtergebnisrechnung (IFRS)
- 106 Konzernbilanz (IFRS)
- 108 Konzern-Eigenkapitalentwicklung (IFRS)
- 110 Konzern-Kapitalfl ussrechnung (IFRS)
- 112 Anhang
- 155 Erklärung des Vorstands
sonstiges
- 156 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
- 161 Bericht des Aufsichtsrats
- 166 Aufsichtsrat der MorphoSys AG
- 168 Senior Management Group der MorphoSys AG
- 170 Glossar
- 173 Verzeichnis der Grafi ken und Tabellen
- 174 Impressum
Dr. Simon Moroney unser erfolg basiert auf unserer unternehmenskultur und unseren überaus motivierten mitarbeitern – und das muss weiterhin so bleiben.
Was war Ihre Motivation, MorphoSys vor 25 Jahren zu gründen, und was ist Ihrer Meinung nach ein entscheidender Erfolgsfaktor?
Dr. Simon Moroney — Als wir MorphoSys gegründet haben, war es unser Ziel, gemeinsam etwas aufzubauen. Wir hatten technische Ideen, wie wir menschliche Antikörper erzeugen und optimieren können, um daraus Arzneimittel zu entwickeln. Und wir hatten den Wunsch, etwas Neues zu machen. Wir wollten unabhängig und für unsere eigene Zukunft verantwortlich sein.
Ich glaube, ein wichtiger Aspekt, warum die Firma heute für unsere Mitarbeiter so attraktiv ist, ist unsere sehr positive Kultur.
Dr. Simon Moroney, Vorstandsvorsitzender und Mitgründer von MorphoSys im Interview
MorphoSys will in den kommenden Jahren verstärkt eigene Medikamente zur Behandlung schwerer Krankheiten entwickeln. Warum?
Dr. Simon Moroney — Dass wir mehr in eigene Produkte investieren werden, hat für uns fast einen moralischen Aspekt. Wenn eine Firma eine Technologie besitzt, um bessere Medikamente zu erzeugen, hat man eine Verpfl ichtung, diese Technologie zu Gunsten von Patienten anzuwenden.
Ein Beispiel ist unser Antikörper für Blutkrebs. Hier haben wir in ersten klinischen Prüfungen gezeigt, dass wir damit schwerkranken Patienten helfen können. Wir wollen diesen Wirkstoff zur Zulassung weiterentwickeln – zum Wohle dieser Patienten.
Wo sehen Sie MorphoSys in 25 Jahren?
Dr. Simon Moroney — Die nächsten 25 Jahre bieten spannende Chancen und Perspektiven für die Firma. Wir stehen momentan sehr gut da. Ich bin überzeugt, dass wir weiterhin ein innovatives Unternehmen bleiben werden, und dass wir durch die Entwicklung von neuen Arzneimitteln Patienten auch zukünftig neue Optionen bieten können.
Dr. Simon Moroney ich bin überzeugt, dass wir weiterhin als unternehmen innovativ bleiben werden und so für patienten neue arzneimittel entwickeln können.
Ziele und Strategie
Auf dem Weg zum vollintegrierten biopharmazeutischen Unternehmen
MOR Programme
Das Segment Proprietary Development gewinnt zunehmend an Bedeutung: 2017 konnten wir das erste fi rmen eigene Programm in eine zulassungsrelevante klinische Studie bringen.
Partnerprogramme
Im Segment Partnered Discovery identifi zieren wir optimierte therapeutische Antikörper im Auftrag von Partnern. Mit Tremfya® erhielt 2017 das erste Produkt aus einer Partnerschaft eine Marktzulassung.
Innovationen
Innovative Technologien und intelligente Entwicklungsstrategien sind von zentraler Bedeutung für unseren Erfolg. Dabei bauen wir auf die Kreativität unserer Mitarbeiter, die eng über Fachbereiche hinweg zusammenarbeiten.
Strategie
Das Ziel von MorphoSys ist es, herausragende biopharmazeutische Medikamente zu entwickeln, um so das Leben schwerkranker Patienten zu verbessern. Mit der erfolgreichen Wandlung vom Technologieanbieter zu einem Medikamentenentwickler sind wir auf dem besten Weg, dieses Ziel zu erreichen.
MOR106 Als erster Ylanthia-Antikörper in der klinischen Entwicklung wird MOR106 in der Indikation atopische Dermatitis erprobt.
In Zusammenarbeit mit unserem Partner Galapagos entwickeln wir den Antikörper gegen entzündliche Hautkrankheiten. Erfahren Sie mehr darüber in unserem Online-Magazin.
https://berichte.morphosys.de/2017/#mor106
MOR208 Wir erforschen neue Wege und Behandlungsoptionen für Patienten mit Blutkrebserkrankungen.
Der Wirkstoff MOR208 wird in einer zulassungsrelevanten klinischen Studie zur Behandlung bösartiger B-Zell-Erkrankungen entwickelt. Erfahren Sie mehr darüber in unserem Online-Magazin.
https://berichte.morphosys.de/2017/#mor208
Tremfya ® Mit Tremfya® wurde der erste HuCAL-Antikörper zur Behandlung von Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Schuppenflechte in den USA, Europa und Kanada zugelassen.
Der Wirkstoff wird von unserem Partner Janssen vermarktet und in weiteren Indikationen untersucht. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Online-Magazin.
https://berichte.morphosys.de/2017/#tremfya
DR. MARKUS ENZELBERGER Forschungsvorstand
DR. SIMON MORONEY Vorstandsvorsitzender
DR. MALTE PETERS Entwicklungsvorstand JENS HOLSTEIN Finanzvorstand
Brief des Vorstandsvorsitzenden
im Jahr 2017 hat MorphoSys einen wichtigen Schritt auf seinem Weg zu einem vollintegrierten biopharmazeutischen Unternehmen vollzogen. Sowohl im Segment Partnered Discovery als auch im Segment Proprietary Development haben wir große Fortschritte erzielt. Die beiden wesentlichen Meilensteine waren zum einen die Marktzulassung von Tremfya® von unserem Lizenzpartner Janssen und zum anderen klinische Daten, die uns auf eine große Zukunft unseres fi rmeneigenen Programms MOR208 hoff en lassen. Diese Erfolge sind ein Beleg dafür, dass sich unsere Strategie bewährt. Diese konzentriert sich auf die Entwicklung innovativer biopharmazeutischer Medikamente für schwerkranke Patienten.
Die Grundlage unseres Unternehmens ist eine Technologie zur Herstellung menschlicher Antikörper, einer herausragenden Medikamentenklasse. Es ist unser Anspruch, Wirkstoff e herzustellen, die in Bezug auf ihre Sicherheit sowie therapeutische Wirkung und idealerweise auch auf die Einfachheit ihrer Anwendung optimiert sind. Wir sind davon überzeugt, dass wir durch die Selektion und Optimierung der bestmöglichen Moleküle unserer Antikörperbibliothek einen positiven Eff ekt auf die Behandlung von Krankheiten und damit auf die Lebensqualität von Patienten haben können. Das ist die Motivation, die uns alle bei MorphoSys antreibt, von den Wissenschaftlern im Labor bis hin zu den Mitarbeitern im Büro.
Die Markteinführung von Tremfya® im Juli 2017 durch unseren Lizenzpartner Janssen ist ein bemerkenswertes Beispiel dafür, wie unsere Technologie zu herausragenden Medikamenten führen kann. Dieses Medikament, das auf einem fi rmeneigenen HuCAL-Antikörper basiert, dient der Behandlung mittelschwerer bis schwerer Formen von Schuppenfl echte, einer Krankheit, die Patienten extrem beeinträchtigt. Die Vision, die all unseren therapeutischen Projekten zugrunde liegt, ist in Tremfya® verwirklicht: Klinische Daten haben gezeigt, dass der Wirkstoff eine hohe Wirksamkeit bei der Behandlung von Schuppenfl echte hatte. Diese Daten basieren auf einer sehr patientenfreundlichen Selbstverabreichung alle zwei Monate. Janssen setzt die Entwicklung von Tremfya® nicht nur bei Schuppenfl echte, sondern auch in anderen Indika tionen fort. Inzwischen wurde Tremfya® von den Behörden in den USA, Europa und Kanada zugelassen. Wir glauben, dass Tremfya® ein sehr erfolgreiches Medikament werden kann.
Einen zweiten wichtigen Meilenstein erreichten wir im Oktober, als wir für unseren fi rmeneigenen Antikörper MOR208 den Status Therapiedurchbruch von der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA erhielten. Dieser Status wird Wirkstoff kandidaten
2017 sind wir auf unserem Weg zu einem integrierten biopharmazeutischen Unternehmen erheblich vorangekommen. Die Highlights waren die Zulassung von Tremfya® und klinische Daten von MOR208.
verliehen, wenn erste klinische Daten darauf hinweisen, dass der Wirkstoff eine signifi kant bessere Wirksamkeit gegenüber derzeit verfügbaren Therapien für schwerwiegende Erkrankungen aufweisen könnte. Die Basis für die Vergabe des Status Therapiedurchbruch war unsere L-MIND-Studie, in der MOR208 in Kombination mit dem Krebsmedikament Lenalidomid bei älteren Patienten untersucht wird, die an einer aggressiven Form von Lymphzellenkrebs leiden und für die es derzeit keine zugelassene Behandlung gibt. Vorläufi ge Daten weisen darauf hin, dass mehr als die Hälfte der an der Studie teilnehmenden Patienten auf die Behandlung ansprachen und ein Drittel von ihnen vollständiges Ansprechen zeigte. Die Daten zeigten auch, dass das Ansprechen der Patienten lange anhielt und bei der großen Mehrheit der Patienten aktuell weiterhin andauert. Unser Ziel ist es nun, die klinischen Tests im Rahmen der L-MIND-Studie abzuschließen. Wir werden den begonnenen Dialog mit der FDA über einen möglichen Weg zu einer Marktzulassung für MOR208 fortsetzen und dabei auch Optionen für einen beschleunigten Zulassungsantrag ausloten, insbesondere auf Grundlage der L-MIND-Studie.
Wir glauben, dass die mögliche Zulassung von MOR208 uns die große Chance bietet, MorphoSys zu einem vollintegrierten kommerziellen biopharmazeutischen Unternehmen weiterzuentwickeln. MOR208 ist ein Medikament, das vermutlich in einer begrenzten Anzahl an hämato-onkologischen Zentren zum Einsatz kommen wird. Diese lassen sich mit einer relativ überschaubaren Anzahl an Vertriebsmitarbeitern adressieren. Wir sind überzeugt, dass wir durch eine eigene Kommerzialisierungsstrategie für MOR208 den Wert dieses Wirkstoff programms maximieren können.
Unsere Pipeline an therapeutischen Antikörpern hat sich im Jahr 2017 sehr erfreulich entwickelt. Tremfya® und MOR208 sind dabei sicherlich herausragend, aber auch die Programme MOR202 und MOR106 möchte ich hier erwähnen. Mit der Unterzeichnung einer Lizenzvereinbarung mit I-Mab Biopharma im November für die Entwicklung von MOR202 auf dem chinesischen Markt haben wir erstmals in unserer Geschichte eine Partnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen geschlossen. Der chinesische Markt für Biopharmazeutika ist groß, entwickelt sich schnell und öff net sich zunehmend für westliche Medikamente. Mit I-Mab glauben wir den idealen Lizenzpartner für MOR202 gefunden zu haben, und wir freuen uns darauf, diesen bei der angestrebten schnellen Entwicklung von MOR202 tatkräftig zu unterstützen. Wir erwarten, dass I-Mab noch in diesem Jahr klinische Studien mit MOR202 in China starten wird. Gleichzeitig loten wir weitere Möglichkeiten für die Entwicklung von MOR202 aus, sei es allein oder mit Partnern. Wir prüfen Optionen in einer oder mehreren Krebsindikationen, einschließlich des nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms.
Im Oktober präsentierten wir vorläufi ge Ergebnisse einer Phase 1-Studie mit MOR106. Der Wirkstoff , den wir im Rahmen einer Partnerschaft gemeinsam mit Galapagos entwickeln, wird in der Behandlung von Patienten mit atopischer Dermatitis getestet. Die weitverbreitete und schwer zu behandelnde Hauterkrankung ist oft auch unter dem Namen Neurodermitis bekannt. Die Phase 1-Daten haben gezeigt, dass der Wirkstoff gut vertragen wurde. Zudem wurden erste Hinweise auf klinische Aktivität beobachtet,
Wir haben unseren ersten Vertrag mit einem chinesischen Unternehmen abgeschlossen: I-Mab Biopharma wird MOR202 in China entwickeln.
die sich in einer messbaren Reduzierung der Anzeichen und Symptome der Krankheit geäußert haben. Obwohl MOR106 nur vier Wochen verabreicht wurde, war dennoch ein lang anhaltender Eff ekt der Behandlung über einen Zeitraum von bis zu drei Monaten zu beobachten. Der nächste Schritt ist nun der Start einer Phase 2-Studie, die 2018 beginnen soll.
Von unserem früheren Geschäftsmodell, in dessen Rahmen wir Pharmaunternehmen Forschungsdienstleistungen zur Verfügung gestellt haben, haben wir uns bewusst mehr und mehr fortentwickelt. Dieser Wandel bietet uns die große Chance, den Wert unseres Unternehmens langfristig zu steigern. Die Entwicklung unseres Aktienkurses in den vergangenen Jahren belegt dies nachdrücklich. Allerdings bleiben kurzfristige Aus wirkungen nicht immer aus. So hat zum Beispiel die planmäßige Beendigung unserer Zusammenarbeit mit Novartis im November 2017 einen unmittelbar negativen Eff ekt auf unseren Umsatz. Ich bin dennoch davon überzeugt, dass dies langfristig die richtige Weichenstellung für MorphoSys ist: Sie gibt uns mehr Flexibilität zu entscheiden, welche Programme wir verfolgen und größeren Entscheidungsspielraum bei der Entwicklung der Programme. Vor allem aber erlaubt sie uns, einen höheren Anteil am Wert dieser Programme für uns zu behalten. Wir werden in den kommenden Jahren weiter erheblich von den Programmen profi tieren, die wir gemeinsam mit unseren Partnern aus der Pharmaindustrie entwickelt haben. Tremfya® ist nur eines von 100 Partnerprogrammen in unserer Pipeline, aus denen wir in Form von Meilensteinzahlungen und Tantiemen auf Jahre hinweg Umsätze generieren könnten. Dies stellt ein solides Fundament für unsere Pläne und Geschäftsaktivitäten in den kommenden Jahren dar.
MorphoSys kann sich glücklich schätzen, über herausragende Mitarbeiter zu verfügen. Ohne deren Einsatz, Inspiration und enge Zusammenarbeit wären unsere Erfolge des vergangenen Jahres nicht möglich gewesen. Im Namen des Vorstands von MorphoSys möchte ich mich an dieser Stelle für ihr großes Engagement und ihre erfolgreiche Arbeit bedanken.
Im Mai 2018 wird Dr. Gerald Möller aus seinem Amt als Aufsichtsratsvorsitzender ausscheiden. Mit seinem Abschied verliert MorphoSys eine herausragende Persönlichkeit, die in den vergangenen 19 Jahren eine Schlüsselrolle beim Aufbau des Unternehmens gespielt hat. Wir danken ihm für seine großartige Unterstützung und seine Leistung und wünschen ihm alles Gute in seinem Ruhestand.
MorphoSys befi ndet sich in einer spannenden Phase seiner Entwicklung und ich blicke auf 2018 in Erwartung eines erneut erfolgreichen Jahres. Ich vertraue auf die fortgesetzte Unterstützung durch Sie, unsere Aktionäre, und danke Ihnen für das Vertrauen, das Sie im vergangenen Jahr in uns gesetzt haben.
Wir entwickeln uns bewusst weg von unserem früheren, eher servicebasierten Geschäftsmodell. Damit sehen wir eine größere Chance, langfristig Wert zu schaff en.
dr. simon moroney VORSTANDSVORSITZENDER
Konzernlagebericht
- 23 Geschäftstätigkeit und unternehmerisches Umfeld
- 41 Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
- 49 Ausblick und Prognose
- 53 Aktie und Kapitalmarkt
- 57 Nachhaltige Geschäftsentwicklung
- 64 Risiken-und-Chancen-Bericht
- 73 Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate-Governance-Bericht
MorphoSys blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2017 zurück. Getreu unserem Leitbild, herausragende biopharmazeutische Medikamente zu entwickeln, die das Leben schwerkranker Patienten verbessern, haben wir unsere Produktkandidaten vorangetrieben. Im Zentrum steht MOR208, unser Antikörper zur Behandlung von Blutkrebs. Diesen haben wir 2017 in eine Phase 3-Zulassungsstudie zur Behandlung von aggressivem Lymphzellenkrebs gebracht. Zudem erteilte die US-Gesundheitsbehörde FDA für eine laufende Phase 2-Studie mit MOR208 in derselben Indikation den Status des Therapiedurchbruchs. MOR202, unser Antikörper gegen Knochenmarkkrebs, kam ebenfalls voran. Für ihn gewannen wir einen Entwicklungspartner in China. Erfolge vermeldeten auch unsere Partner. Mit Tremfya®, entwickelt von unserem Partner Janssen zur Behandlung von mittelschweren bis schweren Formen von Schuppenfl echte, erhielt der erste Antikörper auf Basis unserer Technologie die Marktzulassung in den USA, Europa und Kanada. Zum ersten Mal in unserer Geschichte weisen wir damit produktbasierte Umsätze in Form von Tantiemen aus. Damit haben wir die Basis für, wie wir erwarten, in Zukunft steigende Umsätze aus Produktverkäufen gelegt, die wir zielgerichtet in die Entwicklung unserer fi rmen eigenen Wirkstoff programme reinvestieren wollen. Unseren Weg zu einem kommerziellen, auf Krebsmedikamente spezialisierten biopharmazeutischen Unternehmen werden wir konsequent weitergehen.
Geschäftstätigkeit und unternehmerisches Umfeld
Strategie und Konzernsteuerung
STRATEGIE UND ZIELE
Das Ziel von MorphoSys ist es, herausragende und innovative biopharmazeutische Medikamente zu entwickeln, um so das Leben schwerkranker Patienten zu verbessern. Mit der erfolgreichen Wandlung vom Technologieanbieter zu einem Medikamentenentwickler sind wir auf dem besten Weg, dieses Ziel zu erreichen. Als Hauptwerttreiber sehen wir unsere fi rmeneigenen Wirkstoff e in Forschung und Entwicklung an, allen voran unseren Antikörperkandidaten MOR208 zur Behandlung von Blutkrebs. Basierend auf der Entwicklung leistungsstarker Technologien zur Herstellung therapeutischer Antikörper* hat MorphoSys eine führende Rolle und Kompetenz zur Antikörper-Discovery, -Entwicklung und -Optimierung erlangt. Mittlerweile befi nden sich über 100 Medikamentenkandidaten in der Entwicklung. Mit Tremfya® erhielt der erste auf MorphoSys' fi rmeneigener Technologie basierende Antikörper im Berichtsjahr die Marktzulassung in den USA, Europa und Kanada. Dieser Antikörper stammt, wie die Mehrzahl der Entwicklungsprogramme, aus einer Partnerschaft mit Pharma- bzw. Biotechnologieunternehmen. Die aus den Partnerschaften generierten Umsatzerlöse nutzt MorphoSys zum Ausbau seines fi rmeneigenen Entwicklungsportfolios. Dieser Unternehmensbereich gewinnt mit derzeit 13 Programmen, eines davon in zulassungsrelevanter klinischer Entwicklung, zunehmend an Bedeutung.
Das Segment Proprietary Development konzentriert sich auf die Entwicklung therapeutischer Wirkstoff e auf Basis der fi rmeneigenen Technologieplattformen sowie auf Produktkandidaten, die von anderen Unternehmen einlizenziert wurden oder mit diesen gemeinsam entwickelt werden. Im Laufe der klinischen Phasen wird individuell entschieden, ob und zu welchem Zeitpunkt eine Partnerschaft zur weiteren Entwicklung und Vermarktung angestrebt wird. Der Medikamentenkandidat kann in diesem Fall entweder komplett auslizenziert oder in einer Kooperation (Co-Development) gemeinsam mit einem Pharma- oder Biotechnologieunternehmen weiterentwickelt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können einzelne Projekte auch in Eigenregie zur Marktreife gebracht und in bestimmten Regionen selbstständig vermarktet werden.
Im Segment Partnered Discovery entwickelt MorphoSys im Auftrag von Partnern aus der Pharma- und Biotechnologieindustrie optimierte therapeutische Antikörper. Die daraus resultierenden vertraglich vereinbarten Zahlungen beziehen Lizenzgebühren für Technologien und fi nanzierte Forschungsleistungen ebenso mit ein wie erfolgsabhängige Meilensteinzahlungen und Tantiemen* für Produktverkäufe. Die aus den Partnerschaften generierten Mittel unterstützen das langfristig angelegte Geschäftsmodell und tragen zur Finanzierung der fi rmeneigenen Entwicklungsaktivitäten bei.
Beide Segmente basieren auf den innovativen Technologien des Unternehmens. Dies ist insbesondere die Antikörperbibliothek* HuCAL*, auf deren Basis sich heute mehr als 20 Produktkandidaten in der klinischen Entwicklung befi nden, sowie deren Nachfolgeplattform Ylanthia*, die derzeit größte bekannte synthetische Antikörperbibliothek. Durch den Kauf des Biopharmazieunternehmens Lanthio Pharma B.V. im Mai 2015 sicherte sich MorphoSys den Zugriff auf eine innovative Plattform für stabilisierte therapeutische Peptide. Daneben nutzen wir unser Know-how und unsere Ressourcen zur Erweiterung und Vertiefung der technologischen Basis im Peptid- und Antikörperfeld. *SIEHE GLOSSAR – Seite 170
Das erklärte Ziel ist es, durch Investitionen in fi rmeneigene Wirkstoff kandidaten den vollen Wert des Portfolios auszuschöpfen. Unter Beibehaltung der fi nanziellen Disziplin und konsequenter Kostenkontrolle soll somit der Unternehmenswert weiter gesteigert werden.
KONZERNSTEUERUNG UND LEISTUNGSINDIKATOREN
Sowohl fi nanzielle als auch nicht-fi nanzielle Leistungsindikatoren werden zur Steuerung des MorphoSys-Konzerns gleichberechtigt herangezogen. Sie helfen dabei, den Erfolg der strategischen Entscheidungen zu überwachen und bei Bedarf zeitnah geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus beobachtet und bewertet das Management ausgewählte Frühindikatoren, um den Projektfortschritt umfassend bewerten und bei Fehlentwicklungen schnell geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.
FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
Im Kapitel "Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage" sind die fi nanziellen Leistungsindikatoren im Detail beschrieben. Als Finanzindikatoren im Hinblick auf die operative Unternehmensleistung dienen vor allem die Kennziff ern Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), Umsatzerlöse, betriebliche Aufwendungen, Segmentergebnisse sowie die Liquiditätsposition. Für beide Segmente werden die Kennzahlen auf monatlicher Basis ermittelt; die Budgetplanung des laufenden Geschäftsjahres wird vierteljährlich überarbeitet und aktualisiert. Darüber hinaus wird einmal im Jahr eine mittelfristige, die nächsten drei Jahre abdeckende Planung erstellt. Eine eingehende Kostenanalyse, anhand derer die Gesellschaft die Einhaltung von Finanzzielen überwacht und einen Vergleich zu Vorperioden vornimmt, erfolgt auf fortlaufender Basis.
MorphoSys' Geschäftsverlauf wird durch Faktoren wie Meilenstein- und Lizenzzahlungen, Forschungs- und Entwicklungskosten, sonstige operative Zahlungsströme sowie durch bestehende Liquiditätsressourcen und zu erwartende Kapitalzufl üsse sowie das Betriebskapital (Working Capital) beeinfl usst. Diese Indikatoren werden ebenfalls regelmäßig analysiert und bewertet, wobei auf die Gewinn-und-Verlust-Rechnung, die bestehende und zukünftige Liquidität sowie die sich bietenden Investitionschancen besonderes Augenmerk gerichtet wird. Der Barwert von Investitionen wird mithilfe von Discounted-Cashfl ow-Modellen* ermittelt.
TAB EL L E 01
Entwicklung der fi nanziellen Leistungsindikatoren1
| In Mio. € | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 |
|---|---|---|---|---|---|
| MORPHOSYS-KONZERN | |||||
| Konzernumsatz der fortgeführten Geschäftsbereiche2 | 66,8 | 49,7 | 106,2 | 64,0 | 78,0 |
| Betriebliche Aufwendungen der fortgeführten Geschäftsbereiche | 133,8 | 109,8 | 93,7 | 70,1 | 67,9 |
| EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) der fortgeführten Geschäftsbereiche3 | – 67,6 | – 59,9 | 17,2 | – 5,9 | 9,9 |
| Liquiditätsposition | 312,2 | 359,5 | 298,4 | 352,8 | 390,7 |
| PROPRIETARY DEVELOPMENT | |||||
| Segmentumsatz | 17,6 | 0,6 | 59,9 | 15,0 | 26,9 |
| Segment EBIT | – 81,3 | – 77,6 | 10,7 | – 18,4 | – 0,5 |
| PARTNERED DISCOVERY | |||||
| Segmentumsatz | 49,2 | 49,1 | 46,3 | 49,0 | 51,0 |
| Segment EBIT | 30,2 | 31,0 | 20,4 | 25,9 | 25,4 |
1 Eventuelle Diff erenzen sind rundungsbedingt.
Konzernumsatz des aufgegebenen Geschäftsbereichs 2013: 0,6 Mio. €.
3 Enthält Aufwendungen, die keinem Segment zugeordnet wurden (s. auch Anhang, Ziff er 3.3): 2017: 16,5 Mio. €, 2016: 13,4 Mio. €, 2015: 13,9 Mio. €,
2014: 13,4 Mio. €, 2013: 15,0 Mio. €).
NICHT-FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
Zur Berichterstattung nutzt MorphoSys die sogenannten SD KPIs* (Sustainable Development Key Performance Indicators), die auch im SD-KPI-Standard empfohlen werden. Dazu gehören Erfolge in eigener Forschung und Entwicklung (SD KPI 1) und in Partnerprogrammen als Maßstab für die Kommerzialisierungsrate (SD KPI 2). In den letzten fünf Jahren wurden keine Produkte zurückgerufen und es wurden weder Bußgeld- noch Vergleichszahlungen verhängt, die durch Rechtsstreitigkeiten im Bereich Produktsicherheit und Produkthaftung verursacht wurden (SD KPI 3).
Therapeutika setzt MorphoSys auf die stetige Weiterentwicklung der Produktpipeline. Dies betriff t sowohl die Anzahl der therapeutischen Antikörperkandidaten – 114 zum Ende des Berichtsjahres – als auch den Fortschritt der Entwicklungspipeline und das mögliche Marktpotenzial. Da erfolgreiche Produkte auf erstklassigen Technologien basieren, sind Fortschritte in der Technologieentwicklung ein weiterer zentraler Leistungsindikator. Zusätzlich zur Qualität der Forschungsund Entwicklungsarbeit steht ein professionelles Management der Partnerschaften im Zentrum des Erfolgs. Dies umfasst neben
Zur Sicherung und zum Ausbau seiner Position im Markt für
Neuverträgen auch die strategische Weiterentwicklung von bestehenden Allianzen. Details zu diesen Leistungsindikatoren sind dem Kapitel "Forschung und Entwicklung sowie Geschäftsentwicklung" (S. 31) zu entnehmen.
Zur erfolgreichen Steuerung des MorphoSys-Konzerns werden außerdem diejenigen nicht-fi nanziellen Leistungsindikatoren herangezogen, die im Kapitel "Nachhaltige Geschäftsentwicklung" im Detail erläutert sind (S. 57).
TAB EL L E 02
Sustainable Development Key Performance Indicators (SD KPIs) bei MorphoSys (31. Dezember)
| 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | |
|---|---|---|---|---|---|
| PROPRIETARY DEVELOPMENT (ANZAHL INDIVIDUELLER ANTIKÖRPER) Programme in der Wirkstoff suche |
7 | 8 | 8 | 5 | 3 |
| Programme in der Präklinik | 1 | 1 | 2 | 2 | 0 |
| Programme in der Phase 1 | 2 | 2 | 1 | 1 | 1 |
| Programme in der Phase 21 | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 |
| Programme in der Phase 3 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| GESAMT1 | 13 | 14 | 14 | 10 | 6 |
| PARTNERED DISCOVERY (ANZAHL INDIVIDUELLER ANTIKÖRPER) | |||||
| Programme in der Wirkstoff suche | 54 | 54 | 43 | 40 | 37 |
| Programme in der Präklinik | 24 | 22 | 25 | 25 | 22 |
| Programme in der Phase 1 | 11 | 10 | 9 | 8 | 6 |
| Programme in der Phase 2 | 10 | 12 | 9 | 8 | 8 |
| Programme in der Phase 32 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 |
| Programme auf dem Markt2 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| GESAMT | 101 | 100 | 89 | 84 | 75 |
| F&E-AUFWAND (IN MIO. €) | |||||
| F&E-Aufwendungen im Auftrag von Partnern | 17,7 | 17,2 | 22,1 | 19,6 | 17,5 |
| Aufwendungen für Eigenentwicklung | 97,7 | 77,1 | 54,1 | 33,5 | 27,5 |
| Aufwendungen für Technologieentwicklung | 1,4 | 1,4 | 2,5 | 2,9 | 4,2 |
| GESAMT | 116,8 | 95,7 | 78,7 | 56,0 | 49,2 |
1 Davon ein auslizenziertes Programm: MOR103/GSK3196165, auslizenziert an GSK.
2 Aufgrund laufender Studien in diversen Indikationen betrachten wir Tremfya® weiterhin als Phase 3-Programm. Daher wird Tremfya® sowohl in der Kategorie "Programme in der Phase 3" als auch unter "Programme auf dem Markt" jeweils als ein Programm gezählt. In der Gesamtbetrachtung aller Programme in der Pipeline wird es jedoch nur einmal gezählt.
FRÜHINDIKATOREN
MorphoSys überprüft auf monatlicher Basis verschiedene Frühindikatoren, die sich auf das gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Branche und das Unternehmen selbst beziehen. Auf Unternehmensebene werden für die beiden Segmente ökonomische Daten zum Fortschritt der einzelnen Programme erhoben. Als makroökonomische Frühindikatoren nutzt MorphoSys allgemeine Marktdaten aus externen fi nanzwirtschaftlichen Studien, die insbesondere im Hinblick auf Transaktionen der Branche, Veränderungen rechtlicher Rahmenbedingungen sowie die Verfügbarkeit von Forschungsgeldern geprüft werden.
Bei bestehenden aktiven Kooperationen tagt regelmäßig ein gemeinschaftlicher Lenkungsausschuss, dessen Aufgaben die Aktualisierung und Überwachung der Programmfortschritte sind. Diese laufenden Überprüfungen erlauben zum einen ein frühzeitiges Eingreifen bei möglichen Fehlentwicklungen und geben zum anderen bereits in einem sehr frühen Stadium Aufschluss über zu erwartende Einnahmen aus dem Erreichen von Zwischenzielen und den damit verbundenen Meilensteinzahlungen. Im Fall von nicht aktiven Kooperationen wird vom Partner regelmäßig ein schriftlicher Bericht zur Verfügung gestellt, der es uns erlaubt, den Status der laufenden therapeutischen Programme zu verfolgen.
Als Frühindikatoren im Bereich der Geschäftsentwicklung dienen Marktanalysen, mittels derer der Bedarf neuer Technologien im Markt evaluiert wird. Eine permanente Beobachtung des Markts ermöglicht es, frühzeitig auf Trends und Anforderungen zu reagieren und so neue eigene Aktivitäten oder Partnerschaften in die Wege zu leiten.
Organisationsstruktur
ORGANISATION DES MORPHOSYS-KONZERNS
Der MorphoSys-Konzern, bestehend aus der MorphoSys AG und ihren Tochtergesellschaften, entwickelt und vertreibt Antikörper* und Peptide für therapeutische Zwecke. Firmeneigene Technologien bilden die Basis für die Geschäftstätigkeit der beiden Geschäftssegmente. Das Segment Proprietary Development vereint alle Aktivitäten, die die fi rmeneigene Forschung und Entwicklung therapeutischer Wirkstoff e betreff en. MorphoSys entwickelt die fi rmeneigenen oder einlizenzierten Wirkstoff e zunächst in Eigenregie oder mit Partnern mit der Option, sie auszulizenzieren, später in eine Partnerschaft einzubringen oder auch in bestimmten Regionen selbst zu vermarkten. Die Entwicklung der fi rmeneigenen Technologien wird ebenfalls in diesem Segment geführt. Im zweiten Geschäftssegment, Partnered Discovery, nutzt MorphoSys seine Technologien zur Herstellung von Therapeutika auf Basis menschlicher Antikörper im Auftrag von Partnern in der pharmazeutischen Industrie. Alle Geschäftsaktivitäten im Rahmen dieser Kooperationen spiegeln sich in diesem Segment wider.
Im Geschäftsjahr 2017 unterhielt der Konzern den Standort der Muttergesellschaft MorphoSys AG in Planegg bei München, wo sich auch der Sitz der Tochtergesellschaft Sloning BioTechnology GmbH befi ndet, sowie den Standort Groningen, Niederlande, der Tochtergesellschaft Lanthio Pharma B.V. und von deren Tochtergesellschaft LanthioPep B.V. Am Standort Planegg der MorphoSys AG sind die zentralen Konzernfunktionen wie Rechnungswesen, Controlling, Personal, Recht, Patentwesen, Einkauf, Unternehmenskommunikation und Investor Relations sowie die beiden Segmente Proprietary Development und Partnered Discovery untergebracht. Die Tochtergesellschaft Lanthio Pharma B.V. und ihre Tochtergesellschaft LanthioPep B.V. am Standort Groningen, Niederlande, sind weitgehend eigenständig mit eigener Geschäftsführung. Sie verfügen über Forschungsund Entwicklungslabore sowie über weitere Funktionen wie beispielsweise allgemeine Verwaltung und Administration, Personalwesen, Finanzbuchhaltung und Geschäftsentwicklung.
Weiterführende Informationen zur Gesamtkonzernstruktur fi nden Sie im Anhang (Ziff er 2.2.1).
RECHTLICHE STRUKTUR DES MORPHOSYS-KONZERNS: KONZERNLEITUNG UND KONTROLLE
Die Muttergesellschaft des MorphoSys-Konzerns ist die MorphoSys AG, eine an der Frankfurter Wertpapierbörse im Prime Standard notierte deutsche Aktiengesellschaft. Das Unternehmen verfügt gemäß deutschem Aktiengesetz über eine duale Führungsstruktur mit dem Vorstand als leitendem Organ, dessen vier Mitglieder vom Aufsichtsrat bestellt und überwacht werden. Der Aufsichtsrat der MorphoSys AG wird von der Hauptversammlung gewählt und besteht aktuell aus sechs Mitgliedern. Ausführliche Informationen zur Konzernleitung und -kontrolle sowie zu den Grundsätzen der Unternehmensführung können dem Corporate-Governance-Bericht entnommen werden. Die Senior Management Group unterstützt den Vorstand der MorphoSys AG. Sie setzt sich zum Ende des Berichtsjahres aus 25 Führungskräften aus den verschiedenen Abteilungen zusammen.
Geschäftsaktivitäten
MEDIKAMENTENENTWICKLUNG
MorphoSys betreibt die Entwicklung von Medikamenten durch eigene Forschung und Entwicklung (F&E) sowie in Kooperationen mit Pharma- und Biotechnologiepartnern. Die Entwicklung neuer Therapien für Patienten, die an schwerwiegenden Krankheiten leiden, ist Kern der Geschäftsaktivität. Der Fokus liegt dabei auf Krebs und entzündlichen Erkrankungen. Mit insgesamt 114 Wirkstoff programmen Ende 2017, 28 davon in klinischer Entwicklung, verfügt das Unternehmen über eine sehr breite Entwicklungspipeline. Ein erster auf Basis der Antikörpertechnologie von MorphoSys generierter und von einem Lizenznehmer des Unternehmens entwickelter Wirkstoff hat 2017 die Marktzulassung in den USA, Europa und Kanada erhalten. Abbildung 1 zeigt die Umsatzentwicklung des MorphoSys-Konzerns, aufgeteilt in die beiden Geschäftssegmente Proprietary Development und Partnered Discovery.
TECHNOLOGIEN
MorphoSys hat eine Reihe von Technologien entwickelt, die den direkten Zugang zu vollständig humanen* Antikörpern für die Therapie von Krankheiten bieten. Zu den bekanntesten Technologien von MorphoSys zählen HuCAL, eine Sammlung von mehreren Milliarden vollständig humanen Antikörpern, sowie ein System zu deren Optimierung. Ylanthia, die nächste Generation der Antikörpertechnologien von MorphoSys, ist die derzeit größte bekannte Antikörperbibliothek und basiert auf einem neuartigen Konzept zur Generierung hochspezifi scher und vollständig menschlicher Antikörper. MorphoSys erwartet, dass Ylanthia einen neuen Standard in der Entwicklung von therapeutischen Antikörpern in der Pharmaindustrie in diesem Jahrzehnt und darüber hinaus setzen wird. Mit Slonomics* verfügt MorphoSys über eine patentgeschützte, vollständig automatisierte Technologie zur Gensynthese und -modifi kation, um in einem kontrollierten Prozess hochdiverse Gen-Bibliotheken zu generieren, um damit beispielsweise Antikörper weiter zu verbessern. Die Lanthipeptid*-Technologie, die von der 100 %igen MorphoSys-Tochtergesellschaft Lanthio Pharma B.V. entwickelt wurde, ist eine hochwertige Ergänzung der bestehenden Antikörperbibliotheken und eröff net neue Möglichkeiten der Wirkstoff suche auf der Basis stabilisierter Peptide.
›› SIEHE GRAFIK 01 – Gesamtumsatz des MorphoSys-Konzerns nach Segmenten (Seite 28) ›› SIEHE GRAFIK 02 – MorphoSys' Produktpipeline (Seite 30)
PROPRIETARY DEVELOPMENT
Ein wichtiges Ziel von MorphoSys ist es, durch die Eigenentwicklung innovativer Medikamente den Unternehmenswert zu steigern. Dabei fokussiert sich das Unternehmen auf den Indikationsbereich Krebs sowie auf ausgewählte Programme auf dem Gebiet Entzündungserkrankungen.
ONKOLOGIE
Die Fähigkeit monoklonaler Antikörper*, gezielt an spezifi sche Antigene* auf Tumorzellen zu binden und eine therapeutische Reaktion im Körper von Patienten auszulösen oder das Immunsystem des Patienten gegen Krebs zu aktivieren, hat zu einer dominanten Stellung dieser Antikörper auf dem Gebiet der Krebstherapien geführt. Die Ausgaben für onkologische Erkrankungen betrugen Anfang 2017 nach einer Studie des QuintilesIMS Institute weltweit Prognosen zufolge rund 75 Milliarden US-Dollar. Für das Jahr 2021 werden Ausgaben von 120 bis 135 Milliarden US-Dollar prognostiziert. MorphoSys investiert derzeit in die klinische Entwicklung zweier Krebsprogramme: MOR208 und MOR202.
MOR208 richtet sich gegen das Zielmolekül CD19*, das hinsichtlich zahlreicher bösartiger B-Zell-Erkrankungen von Interesse ist. CD19 wird stark und homogen auf Tumorzellen von verschiedenen B-Zell-Lymphomen, darunter DLBCL* (diff uses großzelliges B-Zell-Lymphom) und CLL* (chronisch lymphatische Leukämie), exprimiert. CD19 verstärkt die Signalgebung des B-Zell-Rezeptors, was einen wichtigen Faktor für das Überleben von B-Zellen* darstellt und CD19 somit zu einem potenziellen Zielmolekül bei bösartigen B-Zell-Erkrankungen macht. Der therapeutische Markt für bösartige B-Zell-Erkrankungen des Typs Non-Hodgkin Lymphom (NHL*) soll nach Angaben des Marktforschungsunternehmens Pharmaceutical Processing im Jahr 2024 einen Umfang von rund 5,5 Milliarden US-Dollar erreichen. Derzeitige biologische Therapien zur Behandlung von B-Zell-Erkrankungen, einschließlich des Wirkstoff s Rituximab (Markenname: Rituxan® bzw. MabThera®) bzw. Obinutuzumab (Markenname: Gazyva®), richten sich gegen das Zielmolekül CD20*, einem anderen B-Zellen Oberfl ächenmolekül. MOR208 wurde im Fc-Teil* des Antikörpers modifi ziert, mit dem Ziel, dadurch die Wirkweise zu verbessern. Diese Modifi kation soll sowohl zu einer höheren antikörper-abhängigen zellvermittelten Zytotoxizität (ADCC*) als auch zu verbesserter antikörperabhängiger zellulärer Phagozytose (ADCP*) führen – und damit
zu einem wirksameren Abtöten der Tumorzellen durch das körpereigene Immunsystem. Ein anderer Therapieansatz gegen CD19 ist der bispezifi sche* Antikörper Blinatumomab (Markenname: Blincyto®), der für die Indikation akute lymphatische Leukämie (ALL*) zugelassen ist. Andere gegen das gleiche Zielmolekül gerichtete klinische Programme nutzen alternative Ansätze, um die Wirksamkeit der Antikörper zu verstärken, z. B. die Kopplung an toxische Substanzen oder eine Veränderung der Glykosylierung des Antikörpers, die ebenfalls die ADCC und ADCP des Antikörpers erhöhen soll. Ein weiterer aktueller gegen CD19 gerichteter therapeutischer Ansatz sind die sogenannten CAR-T-Technologien*. Bei dieser Therapie werden bestimmte Immunzellen (T-Zellen*) aus dem Blut der Patienten gewonnen. Anschließend werden die T-Zellen außerhalb des Körpers so verändert, dass sie Tumorzellen der Patienten besser ansteuern und zerstören können. Wenn diese T-Zellen dann dem Blut der Patienten per Infusion wieder zugeführt werden, binden sie an die angesteuerten Krebszellen und zerstören diese. Im Bereich der B-Zell-Erkrankungen werden auch verschiedene Ansätze mit niedermolekularen Wirkstoff en (sogenannte Small Molecules*) entwickelt. 2017 wurden zwei CAR-T Ansätze zur Behandlung bestimmter Blutkrebsindikationen zugelassen: Axicabtagene Ciloleucel (Axi-Cel) in der Indikation DLBCL sowie Tisagenlecleucel (CTL019) in der Indikation ALL.
MOR202 richtet sich gegen das Zielmolekül CD38* und wird derzeit zur Behandlung des multiplen Myeloms* (MM), einer Form von Knochenmarkkrebs, entwickelt. CD38 ist ein hoch exprimiertes und validiertes Zielmolekül im multiplen Myelom. Präklinische* Erkenntnisse unterstützen zudem einen gegen CD38 gerichteten medizinischen Entwicklungsansatz auf weiteren therapeutischen Gebieten wie soliden Tumoren, beispielsweise dem nicht-kleinzelligen Lungenkrebs (NSCLC). Nachdem MorphoSys im März 2015 die Rechte an dem Antikörper von Celgene zurückerhalten hat, hat das Unternehmen die Entwicklung von MOR202 in der laufenden Phase 1/2a-Studie in Eigenregie fortgesetzt. Obwohl es sich, gemessen an der Häufi gkeit des Auftretens, um einen relativ kleinen Bereich der Onkologie handelt, ist der MM-Markt in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Es gibt jedoch weiterhin keine Standardtherapie für MM, weshalb der medizinische Bedarf an Therapieformen, die die Überlebenschancen verbessern und Nebenwirkungen reduzieren, hoch ist. Trotz wesentlich erhöhter Überlebensraten ist die Krankheit nur selten heilbar und die Mehrzahl der Patienten erleidet einen Rückfall. Daher sind alternative Behandlungsformen wie solche, die auf CD38 zielen, besonders interessant. Die Zulassung des CD38-Antikörpers Daratumumab (Markenname: Darzalex®) durch die US-Gesundheitsbehörde FDA* (Food and Drug Administration) im November 2015 validierte diesen Behandlungsansatz. Zur weiteren Entwicklung von MOR202 in MM strebt MorphoSys an, Partner zu gewinnen. Eine erste regionale Partnerschaft mit I-Mab Biopharma für China wurde Ende 2017 vereinbart.
*SIEHE GLOSSAR – Seite 170
Seit 2015 entwickelten MorphoSys und sein Partner Aptevo Therapeutics (vormals: Emergent BioSolutions) gemeinsam den Wirkstoff MOR209/ES414 in einer klinischen Phase 1-Studie bei Patienten mit metastasierendem, kastrationsresistentem Prostatakrebs (mCRPC*). Bei MOR209/ES414 handelt es sich um einen bispezifi schen Anti-PSMA-/Anti-CD3*-Antikörper, der auf der ADAPTIR™-Plattform von Aptevo beruht. Im Zuge der Priorisierung der Entwicklungsprogramme hat MorphoSys 2017 die Kooperation mit Aptevo beendet.
ENTZÜNDLICHE UND AUTOIMMUNERKRANKUNGEN
Chronische entzündliche und Autoimmunerkrankungen, von denen weltweit Millionen Patienten betroff en sind, stellen aus gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Sicht erhebliche Belastungen dar. Das QuintilesIMS Institute prognostizierte für das Jahr 2021 einen Weltmarkt für die Behandlung von Autoimmunerkrankungen von 75 bis 90 Milliarden US-Dollar.
MOR103/GSK3196165 ist ein HuCAL-Antikörper, den MorphoSys 2013 vollumfänglich an GlaxoSmithKline (GSK) auslizenziert hat. GSK entwickelt den Antikörper eigenständig weiter und trägt alle anfallenden Kosten. MorphoSys ist am möglichen Entwicklungs- und Vermarktungserfolg des Wirkstoff s durch Meilensteinzahlungen von bis zu insgesamt 423 Millionen Euro und durch gestaff elte, zweistellige Tantiemen aus Nettoverkäufen beteiligt. Im Jahr 2013 hatte MorphoSys bereits eine Vorauszahlung in Höhe von 22,5 Millionen Euro erhalten. MOR103/GSK3196165 richtet sich gegen das Zielmolekül GM-CSF* (englisch: "granulocyte-macrophage colony-stimulating factor"), einen zentralen Faktor bei der Entstehung von Entzündungskrankheiten, wie z. B. rheumatoider Arthritis* (RA). In dieser Indikation machen biotechnologisch hergestellte Medikamente bereits den Löwenanteil des Gesamtumsatzes aus. Der Gesamtmarkt für Medikamente gegen RA wächst stetig und wird von GBI Research auf 19 Milliarden US-Dollar im Jahr 2020 geschätzt. MOR103/GSK3196165 besitzt nach Einschätzung von MorphoSys das Potenzial, als erster Vertreter der Arzneimittelklasse der Anti-GM-CSF-Antikörper den Markt zu erreichen.
Seit 2016 befi ndet sich mit MOR106 der erste Medikamentenkandidat aus einer Zusammenarbeit mit dem belgischen Unternehmen Galapagos NV zur Identifi zierung und Entwicklung neuer Antikörpertherapien in Phase 1 der klinischen Entwicklung in der Indikation atopische Dermatitis. MOR106 ist der erste öff entlich bekannte gegen das Zielmolekül IL-17C gerichtete monoklonale Antikörper* in der klinischen Entwicklung weltweit. MOR106 bindet spezifi sch an den Botenstoff IL-17C, der mit der Entstehung von entzündlichen Hauterkrankungen assoziiert wird, und soll diesen blockieren. Atopische Dermatitis, im deutschen Sprachraum auch als atopisches Ekzem oder Neurodermitis bekannt, ist eine chronische, juckreizbehaftete, entzündliche Hauterkrankung. Die National Eczema Association der USA schätzt, dass von atopischer Dermatitis über 30 Millionen Menschen in den USA betroff en sind bzw. bis zu 25 % der Kinder und 2 – 3 % der Erwachsenen. 60 % der von atopischer Dermatitis betroff enen Patienten werden im ersten Lebensjahr diagnostiziert, und 90 % der Patienten haben einen Krankheitsbeginn vor dem fünften Lebensjahr. Die Symptome verblassen häufi g im Laufe der Kindheit, allerdings leiden rund 10 – 30 % der Patienten lebenslang an der Erkrankung. Ein kleinerer Prozentsatz entwickelt erst im Erwachsenenalter Symptome.
Durch die Übernahme des niederländischen Biopharmazieunternehmens Lanthio Pharma B.V. im Jahr 2015 wurde das fi rmeneigene Portfolio um MOR107 (ehemals LP2) ergänzt. Dies ist ein neuartiges Lanthipeptid, das in präklinischen in-vivo-Studien Angiotensin-II-Typ-2-(AT2-)Rezeptor-abhängige Aktivität gezeigt hat und das Potenzial haben könnte, zur Behandlung diverser Erkrankungen eingesetzt zu werden. MorphoSys untersucht derzeit die Möglichkeiten, MOR107 in der Onkologie einzusetzen.
EINFLUSSFAKTOREN
Eine gute medizinische Versorgung der Bevölkerung ist ein politisches Ziel vieler Staaten, und der Bedarf an neuen Therapieformen wächst angesichts des demografi schen Wandels weiter. Dennoch können Kosteneinsparungen die Entwicklung der Branche bremsen. Im Rahmen ihrer Sparpläne haben Regierungen in Europa, in den USA, aber auch in Asien die Kontrollen im Gesundheitswesen verschärft, und die Preisgestaltung und Erstattung von Medikamenten wird sehr genau reguliert.
Wie bereits auf dem Gebiet der niedermolekularen Medikamente stellt der Wettbewerb durch Generika aufgrund des auslaufenden Patentschutzes für Arzneimittel nun auch für die Biotechnologiebranche eine zunehmende Herausforderung dar. Die technologischen Barrieren zur Generikaherstellung von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln (sogenannte Biosimilars) werden jedoch hoch bleiben. Dennoch drängen viele Medikamentenhersteller, speziell aus Europa und Asien, nun auf diesen Markt und erhöhen so den Wettbewerbsdruck auf etablierte Biotechnologieunternehmen. In den USA, wo Biosimilars bislang nur sehr zögerlich als alternative Behandlungsformen zugelassen wurden, legt sich diese Zurückhaltung zunehmend aufgrund des steigenden Kostendrucks auf das Gesundheitswesen. Der weltweite Markt für Biogenerika* wird in Branchenkreisen für das Jahr 2020 auf ca. 28 Milliarden US-Dollar geschätzt.
PARTNERED DISCOVERY
Das Segment Partnered Discovery setzt die Technologien von MorphoSys zur Erforschung, Entwicklung und Optimierung therapeutischer Antikörper als Medikamentenkandidaten in Partnerschaften mit Pharma- und Biotechnologieunternehmen ein. Während die Entwicklungskosten vom jeweiligen Partner getragen werden, profi tiert MorphoSys in Form von Forschungsfi nanzierung, Meilensteinzahlungen und möglichen Tantiemen aus Produktverkäufen von erfolgreichen Programmen.
Bei der im Jahr 2007 geschlossenen, bis Ende November 2017 laufenden strategischen Allianz mit Novartis, einem Pharmapartner mit einer wachsenden Pipeline an biotechnologisch entwickelten Medikamenten, handelt es sich um die größte Allianz der Gesellschaft. Diese Zusammenarbeit konnte 2012 mit einem zusätzlichen Kooperationsabkommen ausgeweitet werden. Im Rahmen der Vereinbarung haben beide Unternehmen neben HuCAL auch Ylanthia, MorphoSys' Antikörperplattform der nächsten Generation, eingesetzt, um therapeutische Antikörper zu gewinnen. Die aktive Partnerschaft mit Novartis endete vertragsgemäß Ende November 2017. MorphoSys bleibt jedoch über das Ende der aktiven Kooperation hinaus auch zukünftig über mögliche Meilensteinzahlungen bzw. Umsatzbeteiligungen am Entwicklungserfolg von Novartis mit den daraus resultierenden Antikörpern beteiligt. Da Novartis die HuCAL-Technologie 2014 einlizenzierte, kann diese auch zukünftig genutzt werden, um weitere Antikörperprogramme zu starten. Ende 2017 befanden sich insgesamt 14 Antikörper, die aus dieser Kooperation hervorgegangen sind, in der klinischen Entwicklungspipeline.
Das Segment Partnered Discovery umfasst Programme nicht nur in MorphoSys' Kernbereichen Onkologie und Entzündungserkrankungen, sondern auch in solchen Indikationsbereichen, in denen das Unternehmen bislang keine eigene Indikationskompetenz aufgebaut hat.
Exemplarisch sollen hier zwei Programme dargestellt werden.
Guselkumab ist ein von MorphoSys' Partner Janssen für die Indikationen Plaque-Psoriasis (Schuppenfl echte) und psoriatische Arthritis (PsA*) entwickelter HuCAL-Antikörper gegen das Zielmolekül IL-23. Im Juli 2017 erhielt Janssen für Guselkumab von der FDA die Zulassung zur Behandlung von mittelschweren bis schweren Formen von Schuppenfl echte in den USA. Somit ist der erste HuCAL-Antikörper unter dem Markennamen Tremfya® (Guselkumab) für Patienten in den USA erhältlich. Die Zulassung in Kanada wurde Mitte November erteilt und kurz darauf sprach auch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) die Zulassung für Tremfya® (Guselkumab) in Europa aus. Schuppenfl echte ist eine chronisch verlaufende Autoimmunerkrankung, die durch anormale, juckende und schmerzende Hautstellen gekennzeichnet ist. Schätzungen zufolge sind rund 125 Millionen Menschen weltweit von Schuppenfl echte betroff en, ein Viertel davon leidet unter einer mittelschweren bis schweren Formen der Erkrankung. Unabhängigen Marktexperten zufolge soll der Markt für Medikamente gegen Schuppenfl echte von ca. 7,5 Milliarden Euro im Jahr 2014 auf rund 12 Milliarden Euro im Jahr 2024 wachsen. *SIEHE GLOSSAR – Seite 170
| P R O G R A M M / PA R T N E R INDIKATIONEN |
PHASE 1 2 3 M 1 |
P R O G R A M M / PA R T N E R INDIKATIONEN PHASE |
1 2 3 M 1 | |
|---|---|---|---|---|
| 02 MorphoSys' Produktpipeline (8. März 2018) * SIEHE GL OSSAR: Seite 170 |
Tremfya®2 (Guselkumab) / Janssen/J&J Schuppenfl echte Schuppenfl echte (VOYAGE 1) Schuppenfl echte (VOYAGE 2) Postulöse/erythrodermische Psoriasis Schuppenfl echte Schuppenfl echte (POLARIS) Palmoplantare Pustolose Mittel bis schwere Schuppenfl echte (SelfDoseTM Gerät) Mittel bis schwere Schuppenfl echte (ECLIPSE) Psoriasis-Arthritis (PsA) (Discover-1) Psoriasis-Arthritis (PsA) |
Solide Tumore, NHL (Kombo mit Rituximab) Solide Tumore (Kombo mit Mogamulizumab) Solide Tumore (Kombo mit PF04518600) Dickdarmkrebs (Kombo mit Cetuximab & Irinotecan) Fortgeschrittener Eierstockkrebs (T-Zell-Immuntherapie) Brustkrebs (Kombo mit Trastuzumab Emtansine oder Trastuzumab) Diff uses großzelliges B-Zell-Lymphom (Javelin DLBCL) (Kombo mit Avelumab) VAY736 / Novartis |
||
| Gantenerumab / Roche Milde Alzheimer-Krankheit (Marguerite RoAD) Prodromale Alzheimer-Krankheit Genetisch prädisponierte Patienten (DIAN) Sicherheit, Verträglichkeit, Pharmakokinetik (sc) Schmerz, Verträglichkeit, Sicherheit und Pharmakokinetik (sc) MOR208 / nicht in Partnerschaft |
Pemphigus Vulgaris Idiopathische interstitielle Pneumonie Primäres Sjögren-Syndrom Rheumatoide Arthritis (RA) ADCC vermittelte Zerstörung von B-Zellen* und Blockierung des BAFF-Rezeptors (AMBER) Primäres Sjögren-Syndrom (Wirksamkeit & Sicherheit) Chronische lymphatische Leukämie (Kombo mit Ibrutinib) |
|||
| Diff uses großzelliges B-Zell-Lymphom (DLBCL) (B-MIND) Chronische lymphatische Leukämie (CLL) oder kleinzelliges B-Zell-Lymphom (SLL) (COSMOS) Diff uses großzelliges B-Zell-Lymphom (DLBCL) (L-MIND*) Anetumab Ravtansine (BAY94-9343) / Bayer |
Xentuzumab (BI-836845) / BI Brustkrebs Kastrations-resistenter Prostatakrebs (CRPC) (Kombo mit Enzalutamide) Solide Tumore (Japan) Solide Tumore (Kombo mit Abemaciclib) Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC) |
|||
| Mesotheliom (MPM) Verschiedene Krebs-Indikationen BHQ880 / Novartis Multiples Myelom bei Nierenversagen Schwelendes multiples Myelom* |
mit EGFR*-Mutation BAY1093884 / Bayer Blutgerinnungsstörung (Hämophilie) Elgemtumab (LJM716) / Novartis |
|||
| Bimagrumab (BYM338) / Novartis Muskelschwund nach Hüftoperation Sarkopenie (Dosisfi ndung) Sarkopenie (Erweiterungsstudie) Typ-2-Diabetis |
HER2-pos. Krebs (Kombo mit BYL719 & Trastuzumab) MOR106 / Galapagos Atopische Dermatitis |
|||
| CNTO6785 / Janssen/J&J Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) Rheumatoide Arthritis* (RA) |
MOR1074 (LP2-3) / nicht in Partnerschaft Nicht veröff entlicht NOV-7 (CLG561) / Novartis |
|||
| MOR103 (GSK3196165) / GlaxoSmithKline Rheumatoide Arthritis (RA) Rheumatoide Arthritis (RA) (mechanistische Studie) |
Augenerkrankung NOV-8 / Novartis Entzündliche Erkrankung NOV-9 (LKA651) / Novartis |
|||
| Hand-Osteoarthritis MOR202 / I-Mab Biopharma3 Multiples Myelom* |
Diabetische Augenerkrankung NOV-10 (PCA062) / Novartis |
|||
| Nov-12 (MAA868) / Novartis Prävention von Thrombose Vorhoffl immern |
Krebs NOV-11 / Novartis Bluterkrankungen |
|||
| 1Markt 2 Aufgrund laufender Studien in diversen Indikationen betrachten wir Tremfya® weiterhin als Phase 3-Programm. 3 Zur Entwicklung im |
Setrusumab (BPS804) / Mereo/Novartis Glasknochenkrankheit (OI) (Typen I, III, IV) (ASTEROID) |
NOV-13 (HKT288) / Novartis Krebs |
||
| Tesidolumab (LFG316) / Novartis Paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie |
NOV-14 / Novartis Asthma PRV-300 (CNTO3157) / ProventionBio |
|||
| "Greater Chinese" Markt (China, Hong kong, Taiwan, Macao). 4 Eine Phase 1-Studie bei gesunden Probanden wurde abgeschlossen. MOR107 ist aktuell in präklinischer Unter |
Utomilumab (PF-05082566) / Pfi zer Brustkrebs (AVIATOR) Akute myeloische Leukämie Fortgeschrittene Malignome (Kombo mit Avelumab & PF-04518600) Solide Tumore (Kombo mit ISA101b Impfung) |
Kolitis Vantictumab (OMP-18R5) / OncoMed Brustkrebs (Kombo mit Paclitaxel) Bauchspeicheldrüsenkrebs (Kombo mit Nap-Paclitaxel & Gemcitabine) |
| Solide Tumore, NHL* (Kombo mit Rituximab) Solide Tumore (Kombo mit Mogamulizumab) Solide Tumore (Kombo mit PF04518600) Dickdarmkrebs (Kombo mit Cetuximab & Irinotecan) Fortgeschrittener Eierstockkrebs (T-Zell-Immuntherapie) Brustkrebs (Kombo mit Trastuzumab Emtansine oder Trastuzumab) |
|
|---|---|
| Diff uses großzelliges B-Zell-Lymphom (Javelin DLBCL*) (Kombo mit Avelumab) VAY736 / Novartis Pemphigus Vulgaris Idiopathische interstitielle Pneumonie |
|
| Primäres Sjögren-Syndrom Rheumatoide Arthritis (RA) ADCC vermittelte Zerstörung von B-Zellen* und Blockierung des BAFF-Rezeptors (AMBER) Primäres Sjögren-Syndrom |
|
| (Wirksamkeit & Sicherheit) Chronische lymphatische Leukämie (Kombo mit Ibrutinib) |
|
| Xentuzumab (BI-836845) / BI Brustkrebs Kastrations-resistenter Prostatakrebs (CRPC) (Kombo mit Enzalutamide) Solide Tumore (Japan) |
|
| Solide Tumore (Kombo mit Abemaciclib) Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC) mit EGFR*-Mutation |
|
| BAY1093884 / Bayer Blutgerinnungsstörung (Hämophilie) |
|
| Elgemtumab (LJM716) / Novartis HER2-pos. Krebs (Kombo mit BYL719 & Trastuzumab) |
|
| MOR106 / Galapagos Atopische Dermatitis |
|
| MOR1074 (LP2-3) / nicht in Partnerschaft Nicht veröff entlicht |
|
| NOV-7 (CLG561) / Novartis Augenerkrankung |
|
| NOV-8 / Novartis Entzündliche Erkrankung |
|
| NOV-9 (LKA651) / Novartis Diabetische Augenerkrankung |
|
| NOV-10 (PCA062) / Novartis Krebs |
|
| NOV-11 / Novartis Bluterkrankungen |
|
| NOV-13 (HKT288) / Novartis Krebs |
|
| NOV-14 / Novartis Asthma |
|
| PRV-300 (CNTO3157) / ProventionBio Kolitis |
|
| Vantictumab (OMP-18R5) / OncoMed Brustkrebs (Kombo mit Paclitaxel) Bauchspeicheldrüsenkrebs (Kombo mit Nap-Paclitaxel & Gemcitabine) |
präklinischer Untersuchung mit Fokus auf
Krebsindikationen.
mor programm auslizenziertes mor programm partnerprogramm
Mit dem von seinem Partner Roche entwickelten gegen Amyloid Beta gerichteten HuCAL-Antikörper Gantenerumab hat MorphoSys eine potenzielle Behandlungsoption für Morbus Alzheimer in seiner Pipeline. In mehreren klinischen Studien werden derzeit die Möglichkeiten des Wirkstoff s untersucht, durch ein frühes Eingreifen in den Krankheitsverlauf einen positiven Eff ekt zu erzielen. Roche hat zwei dieser Studien an rund 1.000 Patienten mit milder Alzheimer-Erkrankung bzw. 800 Patienten mit prodromaler Alzheimer-Erkrankung in unverblindete Studien umgewandelt, um auch höhere Dosierungen testen zu können, nachdem frühere Studien Ende 2014 vorübergehend gestoppt worden waren. Die Daten aus der unverblindeten Studie mit höheren Dosierungen wurden 2017 auf dem Kongress CTAD (Clinical Trials on Alzheimer´s Disease) in Boston vorgestellt. Mit den höheren Dosierungen des Antikörpers wurden deutlich stärkere Reduktionen an Amyloid beobachtet als mit den niedrigen Dosierungen. Roche kündigte an, zwei neue Phase 3-Studien mit der höheren Dosierung zu starten. Aktuell gibt es keine Medikamente, die den Verlauf von Alzheimer fundamental verbessern können.
Forschung und Entwicklung sowie Geschäftsentwicklung
GESCHÄFTSVERLAUF 2017
Die Geschäftsaktivitäten von MorphoSys sind verstärkt darauf ausgerichtet, die in Forschung und Entwicklung befi ndlichen Wirkstoff programme voranzutreiben und damit das Leben schwerkranker Patienten zu verbessern und den Wert des Unternehmens zu steigern. Im Zentrum steht die klinische Entwicklung der fi rmeneigenen Wirkstoff pipeline. Wir sind in diesem Zusammenhang ebenfalls bestrebt, Zugang zu neuen krankheitsspezifi schen Zielmolekülen, fortgeschrittenen Produktkandidaten oder innovativen Technologieplattformen zu erhalten, um das fi rmeneigene Entwicklungsportfolio auszubauen. Des Weiteren ist MorphoSys am Erfolg der Medikamentenprogramme seiner Partner beteiligt. Der erste dieser mit MorphoSys-Technologie hergestellte Antikörper ist seit Mitte 2017 auf dem US-Markt erhältlich.
Zentrale Wertmesser und Erfolgskriterien im Forschungs- und Entwicklungsprozess von MorphoSys sind:
- Projektstarts und -fortschritte der einzelnen Entwicklungsprogramme;
- Kooperationen und Partnerschaften mit anderen Unternehmen zur Verbreiterung der Technologiebasis und der Wirkstoff pipeline bzw. zur Kommerzialisierung der Wirkstoff e;
- klinische und präklinische Forschungsergebnisse;
- regulatorische Entscheidungen der Gesundheitsbehörden, die den Weg der Wirkstoff programme zur Marktreife beeinfl ussen;
- die Stärkung des relevanten Patentschutzes zur Absicherung gegenüber Wettbewerbern.
KOOPERATIONEN UND PARTNERSCHAFTEN PROPRIETARY DEVELOPMENT
MorphoSys und das MD Anderson Cancer Center der University of Texas arbeiten seit 2016 in einer strategischen Partnerschaft im Bereich Krebs zusammen. Basierend auf onkologischen Zielmolekülen wollen die Partner gemeinsam neue Antikörper gegen Krebs identifi zieren, validieren und bis zum klinischen Wirksamkeitsnachweis entwickeln. MorphoSys setzt dafür seine Ylanthia-Technologieplattform ein. Im Geschäftsjahr 2017 wurde die Kooperation fortgesetzt, die zahlreiche Zielmoleküle und Programme umfassen wird. Derzeitige Programme konzentrieren sich auf Peptid-HLA-Komplexe im Bereich hämatologischer Erkrankungen.
Ende November 2017 gaben MorphoSys und I-Mab die Unterzeichnung einer exklusiven regionalen Lizenzvereinbarung für MOR202 bekannt. Im Rahmen dieser Vereinbarung hat I-Mab Biopharma die exklusiven Rechte zur weiteren Entwicklung und Vermarktung von MOR202 in China, Taiwan, Hongkong und Macao. MorphoSys hat eine sofortige Vorauszahlung in Höhe von 20 Millionen US-Dollar erhalten. MorphoSys hat Anspruch auf erfolgsabhängige klinische und kommerzielle Meilensteinzahlungen von I-Mab in Höhe von bis zu 100 Millionen US-Dollar. Zudem hat MorphoSys Anspruch auf gestaffelte Tantiemen* im zweistelligen Prozentbereich auf die mit MOR202 in den vereinbarten Regionen erzielten Nettoumsätze. I-Mab Biopharma beabsichtigt, 2018 die klinische Entwicklung von MOR202 für Patienten mit multiplem Myelom in China zu beginnen.
*SIEHE GLOSSAR – Seite 170
PARTNERED DISCOVERY
Im November 2016 vereinbarten MorphoSys und LEO Pharma eine strategische Allianz für die Erforschung und Entwicklung therapeutischer Antikörper zur Behandlung von Hautkrankheiten. MorphoSys setzt seine Ylanthia-Technologieplattform ein, um Antikörperkandidaten gegen die von LEO Pharma ausgewählten Zielmoleküle zu erzeugen. Gemäß der Vereinbarung wird MorphoSys die Entwicklungsaktivitäten bis zum Beginn der klinischen Prüfung durchführen. LEO Pharma wird für die klinische Entwicklung und Vermarktung der entstandenen Wirkstoff e in allen Indikationen, ausgenommen Krebs, verantwortlich sein. Die Kooperation wurde 2017 fortgesetzt. Derzeit werden zwei Projekte bearbeitet.
Die Kollaboration mit Novartis endete vertragsgemäß Ende November 2017, eine Option zur Verlängerung wurde von Novartis nicht ausgeübt. Auch über das Vertragsende hinaus werden Entwicklungskandidaten aus dieser Partnerschaft, die aus der Nutzung der MorphoSys-Technologie hervorgingen, von Novarits weiterentwickelt oder können unter der von Novartis erworbenen Lizenz neu gestartet werden. Diese bestehenden, von Novartis weiterentwickelten Programme können damit zu weiteren Meilensteinzahlungen und Umsatzbeteiligungen in der Zukunft führen.
PROJEKTSTARTS UND -FORTSCHRITTE SOWIE STUDIENERWEITERUNGEN
Zum Ende des Geschäftsjahres 2017 blieb die Anzahl der therapeutischen Programme in der MorphoSys-Pipeline konstant bei insgesamt 114 (31. Dezember 2016: 114 Programme), verteilt auf fi rmeneigene (Proprietary Development) sowie von Partnern verfolgte Projekte (Partnered Discovery). Ein Produkt aus dem Segment Partnered Discovery hat 2017 die Marktzulassung in den USA, Kanada und Europa erhalten. Im Bereich Proprietary Development hatte MorphoSys am Jahresende 2017 13 Projekte im Portfolio (31. Dezember 2016: 14), davon wurden fünf bereits in der klinischen Entwicklung erprobt und acht in der präklinischen Entwicklung bzw. Wirkstoff suche. Im Bereich Partnered Discovery betrug die Zahl der durch Partner initiierten und entwickelten Wirkstoff e 101 (31. Dezember 2016: 100 Programme). Davon befi nden sich 23 Programme in der klinischen Entwicklung, 24 in der präklinischen Entwicklung und 54 im Forschungsstadium. In der Summe umfasst die fi rmeneigene und mit Partnern verfolgte klinische Pipeline von MorphoSys momentan 28 individuelle Antikörpermoleküle, die derzeit in mehr als 70 klinischen Studien untersucht werden.
›› SIEHE GRAFIK 03 – Aktive klinische Studien mit MorphoSys-Antikörpern (Seite 32)
PROPRIETARY DEVELOPMENT
Die im Jahr 2016 gestarteten klinischen Studien, die MOR208 in Kombination mit anderen Krebsmedikamenten in B-Zellbasierten Blutkrebsindikationen untersuchen, wurden 2017 weitergeführt.
Der Hauptfokus des gegenwärtigen Entwicklungsprogramms von MOR208 liegt auf der Indikation des rezidivierten bzw. refraktären diff usen großzelligen B-Zell-Lymphoms (R/R DLBCL*): Zwei der drei laufenden Studien mit MOR208, die L-MIND* sowie die B-MIND*-Studie, werden in dieser Indikation durchgeführt. Diese beiden Studien konzentrieren sich nur auf diejenigen Patienten mit R/R DLBCL, die nicht für eine Hochdosis-Chemotherapie mit anschließender autologer Stammzelltransplantation infrage kommen. Für diese Gruppe von Patienten sind die derzeit verfügbaren Therapieoptionen begrenzt, weshalb das Unternehmen hier einen besonders großen medizinischen Bedarf für die Entwicklung alternativer Behandlungsmöglichkeiten sieht. Es ist das strategische Ziel von MorphoSys, den schnellstmöglichen Weg zu einer Marktzulassung für MOR208 in dieser Indikation zu identifi zieren.
- Die im April 2016 gestartete Studie L-MIND (Lenalidomid-MOR208 IN DLBCL) untersucht MOR208 in Kombination mit Lenalidomid (einem Medikament, das das Immunsystem aktiviert) bei Patienten mit rezidivierendem bzw. refraktärem diff usem großzelligem B-Zell-Lymphom (DLBCL). Die Studie ist als eine off ene, einarmige Studie konzipiert – mit dem primären Endpunkt Gesamt ansprechrate (ORR*) und mehreren sekundären Endpunkten, darunter progressionsfreies Überleben (PFS*), Gesamtüber leben (OS*) und Zeit bis Progression (TTP*). Die Studie ist in den Teil zur Analyse der Wirksamkeit übergegangen und wird wie geplant fortgesetzt.
- Die klinische Phase 2/3-Kombinationsstudie B-MIND* (Bendamustin-MOR208 IN DLBCL) untersucht Sicherheit und Wirksamkeit der Gabe von MOR208 in Kombination mit dem Chemotherapeutikum Bendamustin im Vergleich zur Verabreichung des Krebsmedikaments Rituximab plus Bendamustin. Im Juni 2017 wurde die Studie in den zulassungsrelevanten Phase 3-Teil überführt. Der Start der Phase 3-Studie löste eine Meilensteinzahlung an Xencor aus, die im Juli 2017 erfolgt ist. In die B-MIND-Studie werden weltweit 330 erwachsene Patienten mit rezidivierendem oder refraktärem DLBCL eingeschlossen, die nicht für eine autologe Stammzelltransplantation und eine hochdosierte Chemotherapie infrage kommen. Dies ist die erste Zulassungsstudie mit einem Antikörper aus MorphoSys' fi rmeneigener Pipeline.
• Zusätzlich zu den beiden Studien in R/R DLBCL erprobt MorphoSys den Antikörper MOR208 derzeit in einer Phase 2- Studie in den Indikationen chronische lymphatische Leukämie (CLL*) oder kleinzelliges B-Zell-Lymphom (SLL*). Die Studie mit dem Namen COSMOS* (CLL patients assessed for ORR & Safety in MOR208 Study) untersucht MOR208 in Kombination mit den Krebsmedikamenten Idelalisib (seit 2016) bzw. Venetoclax (seit 2017). Aufgenommen in die Studie werden Patienten, bei denen eine vorherige Therapie mit einem BTK-Hemmstoff * wie Ibrutinib nicht bzw. nicht mehr erfolgreich war. Für diese Patientengruppe sind die verfügbaren Therapieoptionen aktuell begrenzt und der medizinische Bedarf in dieser Indikation ist daher hoch. Die Studienkohorten befi nden sich in der Erprobung der Sicherheit der untersuchten Wirkstoff kombinationen (Safety Part).
Der gegen das Antigen CD38 gerichtete HuCAL-Antikörper MOR202 wird derzeit in einer laufenden klinischen Phase 1/2a-Dosisfi ndungsstudie entweder alleine oder in Kombination mit den Immunmodulatoren (IMiDs) Lenalidomid bzw. Pomalidomid, jeweils zusammen mit dem Wirkstoff Dexamethason, bei Patienten mit rezidivierendem bzw. refraktärem multiplem Myelom (MM) erprobt. Die Aufnahme von Patienten in die Studie ist abgeschlossen, die Nachbeobachtung dauert noch an.
MOR106 ist der dritte Medikamentenkandidat aus dem fi rmeneigenen Portfolio von MorphoSys in der klinischen Entwicklung. Der Antikörper wird von MorphoSys und seinem Entwicklungspartner Galapagos NV entwickelt und eine klinische Phase 1-Studie wurde abgeschlossen. Neben gesunden Freiwilligen wurden 2017 auch Patienten mit atopischer Dermatitis (Neurodermitis) in die Studie mit eingeschlossen. Die Studie wurde im August 2017 abgeschlossen und im September wurden erste Ergebnisse mit Hinweis auf klinische Aktivität bekannt gegeben. MOR106 ist der erste Antikörper in der Klinik, der mittels MorphoSys' fi rmeneigener Ylanthia-Technologie generiert wurde, und weltweit der erste öff entlich bekannte gegen IL-17C gerichtete Antikörper in klinischer Entwicklung. Galapagos und MorphoSys haben MOR106 gemeinsam identifi ziert und verantworten die weitere klinische Entwicklung des Wirkstoff s gemeinsam.
MOR107 ist der erste Lanthipeptid-Wirkstoff aus der fi rmeneigenen Technologieplattform von MorphoSys' niederländischer Tochtergesellschaft Lanthio Pharma B.V. in MorphoSys' klinischer Entwicklungspipeline. MOR107 ist ein selektiver Agonist des Angiotensin-II-Rezeptors vom Typ 2 (AT2-R). Lanthipeptide* sind eine Klasse von modifi zierten Peptidmolekülen, die entwickelt wurden, um die Stabilität und Selektivität dieser Wirkstoff e zu verbessern. Im Februar 2017 wurde eine klinische Phase 1-Studie bei gesunden Probanden gestartet. Im Mai wurde der erste Teil der Studie abgeschlossen und die Studie wurde beendet. MOR107 wird derzeit präklinisch* untersucht mit einem Fokus auf onkologischen Indikationen.
*SIEHE GLOSSAR – Seite 170
MOR209/ES414 wurde gemeinsam mit dem Partner Aptevo Therapeutics (eine Abspaltung von Emergent BioSolutions) in einer Phase 1-Studie bei Patienten mit metastasierendem, kastrationsresistentem Prostatakrebs untersucht. Im Zuge der Priorisierung der Entwicklungsprogramme beendete MorphoSys die Kooperation mit Aptevo zur Entwicklung des Programms im September 2017. Aptevo erhielt alle Rechte zur Entwicklung und Vermarktung des Wirkstoff kandidaten zurück.
Der HuCAL-Antikörper MOR103/GSK3196165 wurde an GlaxoSmithKline (GSK) auslizenziert. GSK untersucht den Wirkstoff derzeit in einer Phase 2b-Studie sowie einer Phase 2a-Studie in der Indikation rheumatoide Arthritis (RA) und in einer klinischen Phase 2a-Studie bei Patienten mit entzündlicher Hand-Osteoarthritis.
PARTNERED DISCOVERY
Im Januar 2017 gab MorphoSys bekannt, dass sein Partner Novartis eine klinische Phase 2-Studie mit Bimagrumab in einer zusätzlichen Indikation durchführen wird. Darin sollen die Sicherheit, Pharmakokinetik und Wirksamkeit des HuCAL-Antikörpers im Vergleich zu einem Placebo (Scheinmedikament) bei rund 60 adipösen (stark übergewichtigen) Patienten mit Typ 2-Diabetes untersucht werden.
Im März 2017 meldete MorphoSys, dass sein Partner Roche plant, ein neues Phase 3-Zulassungsstudienprogramm mit Gantenerumab bei Patienten mit prodromaler oder milder Alzheimer-Erkrankung durchzuführen. Demnach plant Roche den Start von zwei klinischen Phase 3-Studien mit Namen GRADUATE-1 und GRADUATE-2. Gantenerumab ist ein gegen das Zielmolekül Amyloid Beta gerichteter monoklonaler Antikörper auf Basis von MorphoSys' HuCAL-Antikörperbibliothek.
Im Mai kündigte MorphoSys' Lizenzpartner Janssen Pläne für neue klinische Phase 3-Studien mit Guselkumab an. Dazu gehört eine Vergleichsstudie zur Bewertung der Wirksamkeit von Guselkumab im Vergleich zu Secukinumab bei der Behandlung von mittelschwerer bis schwerer Schuppenfl echte (ECLIPSE-Studie). Die ECLIPSE-Studie wurde Janssen zufolge bereits im ersten Halbjahr 2017 gestartet. Des Weiteren startete Janssen im September 2017 zwei Phase 3-Studien in der Indikation Psoriasis-Arthritis. Dabei werden die Wirksamkeit und Sicherheit des Wirkstoff s bei der Behandlung dieser chronischen entzündlichen Haut- und Gelenkerkrankung erprobt. MorphoSys hat im Zusammenhang mit dem Start dieser Phase 3-Studien eine Meilensteinzahlung von Janssen erhalten. Zudem hat Janssen ein Phase 3-Programm zur Untersuchung von Guselkumab in der Indikation Morbus Crohn angekündigt. Guselkumab ist ein mithilfe von MorphoSys' Antikörper-Bibliothek HuCAL erzeugter, vollständig humaner monoklonaler Antikörper, der gegen die p19-Untereinheit von IL-23 gerichtet ist und von Janssen entwickelt wird.
KLINISCHE STUDIENDATEN AUS LAUFENDEN PROJEKTEN PROPRIETARY DEVELOPMENT
MorphoSys veröff entlichte 2017 auf mehreren wissenschaftlichen Konferenzen Daten zu klinischen Studien mit seinen fi rmeneigenen Wirkstoff programmen MOR202 und MOR208.
Die off ene, einarmige Phase 2-Studie mit dem Namen L -MIND (Lenalidomid-MOR208 IN DLBCL) untersucht die Wirksamkeit und Sicherheit von MOR208 in Kombination mit Lenalidomid bei Patienten mit rezidiviertem bzw. refraktärem diff usem großzelligem B -Zell- Lymphom (R/R DLBCL). DLBCL ist die häufi gste Form des Non-Hodgkin-Lymphoms. 2017 wurden auf der Jahrestagung der American Society of Clinical Oncology (ASCO), dem Kongress der European Hematology Association (EHA) und dem Lymphoma Meeting in Lugano, sowie der Jahrestagung der American Society of Hematology (ASH) vorläufi ge Ergebnisse aus der laufenden L-MIND-Studie vorgestellt. Die auf der ASH-Konferenz im Dezember 2017 öff entlich vorgestellten vorläufi gen Daten waren auch die Grundlage für die Erteilung der Breakthrough Therapy Designation durch die FDA im Berichtsjahr. Die Daten basieren auf 51 bereits in die Studie aufgenommenen Patienten, von denen zum Stichtag der Datenerhebung (13. Juni 2017) 44 für die Evaluierung der Wirksamkeit durch die Prüfärzte zur Verfügung standen. Sie zeigen ein Ansprechen ("response") auf die Behandlung bei 52 % ("overall response rate", ORR) der Patienten und ein vollständiges Ansprechen ("complete remission") bei 32 % (CR-Rate) der Patienten. Das vorläufi ge mediane progressionsfreie Überleben ("progression free survival", PFS) betrug 11,3 Monate. Bei der Kombinationsbehandlung wurden keine unerwarteten Toxizitäten* beobachtet. Im Zusammenhang mit der Verabreichung von MOR208 wurden keine infusionsbedingten Reaktionen ("infusion-related reactions", IRRs) gemeldet. Bei 45 % der Patienten musste die verabreichte Lenalidomid-Dosis reduziert werden.
Anfang Dezember wurde zudem gemeldet, dass die Patientenaufnahme gemäß Studienprotokoll abgeschlossen wurde und dass bisher 81 Patienten in die Studie aufgenommen worden sind.
Inzwischen liegen die neuesten aktualisierten Zwischenergebnisse der Studie (Stichtag der Datenerhebung: 12. Dezember 2017) auf Basis von 81 in die Studie aufgenommenen Patienten vor, von denen am Stichtag 68 für die Auswertung der Wirksamkeit durch die Prüfärzte zur Verfügung standen. Diese Daten zeigen ein objektives Ansprechen auf die Therapie ("overall response rate", ORR) bei 49 % sowie ein vollständiges Ansprechen (CR) bei 31 % der Patienten. Die progressionsfreie Überlebensrate (PFS-Rate) bei 12 Monaten lag zum Stichtag bei 50,4 %. Der Wert für das vorläufi ge mediane progressionsfreie Überleben (mPFS) war noch nicht erreicht. 29 der 33 Patienten (88 %), die initial ein Ansprechen auf die Therapie gezeigt hatten, sprachen zum Zeitpunkt der Daten erhebung weiter auf die Therapie an. Die Zeitspanne bis zum ersten Ansprechen auf die Therapie lag bei 1,8 Monaten im Median, die Zeitspanne bis zu einer vollständigen Remission bei 3,6 Monaten. Es wurden keine unerwarteten Toxizitäten der Kombinationsbehandlung beobachtet. Ebenso traten im Zusammenhang mit der Verabreichung von MOR208 keine infusionsbedingten Reaktionen auf. Die am häufi gsten beobachteten unerwünschten Nebenwirkungen des Grades 3 oder höher waren Thrombozytopenie, Neutropenie, febrile Neutropenie und Lungenentzündung bei jeweils 36 %, 12 %, 7 % sowie 7 % der behandelten Patienten. Bislang musste bei 40 % der Patienten die verabreichte Lenalidomid-Dosis reduziert werden, ausgehend von einer Anfangsdosis von 25 mg täglich.
Der Anti-CD38-Antikörper MOR202 von MorphoSys wird derzeit in einer laufenden klinischen Phase 1/2a-Studie bei vorbehandelten Patienten mit rezidivierendem bzw. refraktärem multiplem Myelom erprobt. Im Juni 2017 wurden auf der ASCO-Jahrestagung aktualisierte Studiendaten zur Sicherheit und Wirksamkeit aus dieser laufenden Studie vorgestellt. MOR202 konnte bis zur höchsten Dosierung von 16 mg/kg als zweistündige Infusion verabreicht werden. Infusionsbedingte Reaktionen (IRRs) traten bei lediglich 6 % der Patienten in den klinisch relevanten Dosisgruppen von MOR202 (4 mg/kg, 8 mg/kg, 16 mg/kg) auf und blieben auf IRRs der Grade 1 und 2 beschränkt. Es wurden keine unerwarteten sicherheitsrelevanten Ereignisse beobachtet. Patienten, die mit einer Kombination von MOR202 und Lenalidomid/Dexamethason behandelt wurden und im Mittel drei vorangegangene Behandlungen erhalten hatten, zeigten eine Ansprechrate von 71 %, basierend auf der "Intent-to-Treat"-(ITT-)Population, wobei neun Patienten bei Datenschluss weiterhin im Rahmen der Studie behandelt wurden. In dieser Patientengruppe konnte ein Wert für das mediane progressionsfreie Überleben ("progression free survival", PFS) noch nicht erreicht werden. Patienten, die MOR202 in Kombination mit Pomalidomid/Dexamethason erhielten und im Mittel vier vorangegangene Therapien erhalten hatten, zeigten in 46 % der Fälle ein objektives Ansprechen auf die Therapie, wobei acht Patienten bei Datenschluss weiterhin im Rahmen der Studie behandelt wurden. Es ist zu beachten, dass die Daten in dieser Kohorte bei der Auswertung noch relativ wenig ausgereift waren und dass in dieser Patientengruppe ein Ansprechen auf eine Therapie oft erst nach einer längeren Behandlungs periode beobachtet wird. Aktuell liegt das mediane PFS hier bei 17,5 Monaten mit einer medianen Nachverfolgungszeit von 8,5 Monaten.
Der von MorphoSys und dem Partner Galapagos gemeinschaftlich entwickelte, gegen IL-17C gerichtete Ylanthia-Antikörper MOR106 wurde in einer 2016 gestarteten Phase 1-Studie erprobt. Die Studie erforschte die Sicherheit, Verträglichkeit und Pharmakokinetik von MOR106 im Vergleich zu einem Placebo (Scheinmedikament) in steigenden Einzeldosierungen bei gesunden Freiwilligen sowie in steigenden Mehrfachdosierungen bei Patienten mit atopischer Dermatitis (Neurodermitis). MorphoSys und Galapagos veröff entlichten Ende September 2017 erste Ergebnisse der Studie. Es wurden keine klinisch relevanten Sicherheitsbefunde beobachtet. Mit MOR106 im Zusammenhang stehende Nebenwirkungen waren von milder bis gemäßigter Natur und traten nur vorübergehend auf. Es wurden weder schwere unerwünschte Nebenwirkungen noch Infusionsreaktionen verzeichnet. Obwohl die Studie statistisch nicht darauf ausgelegt war, Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen hinsichtlich der Wirksamkeit zu zeigen, wurde bei der höchsten Dosierung von MOR106 bei 83 % der Patienten (fünf von sechs) in Woche vier eine Verbesserung um mindestens 50 % im Hinblick auf den Eczema Area and Severity Index (EASI-50) verzeichnet. Hingegen wurde lediglich bei 17 % der Patienten (einem von sechs), die ein Placebo erhalten hatten, eine EASI-50-Verbesserung in Woche vier beobachtet. Diese ersten Hinweise auf klinische Aktivität des Wirkstoff s MOR106 und die generell gute Verträglichkeit unterstützen die geplante Weiterentwicklung in der klinischen Phase 2. Im Februar 2018 wurden Ergebnisse dieser Studie in der "late breaking abstracts session" auf der Jahrestagung der Amerikanischen Gesellschaft für Dermatologie ("American Academy of Dermatology", AAD) in San Diego, USA vorgestellt.
Das Lanthipeptid MOR107 wurde ab dem ersten Quartal 2017 als erstes Lanthipeptid von MorphoSys klinisch erprobt. MorphoSys gab im Mai 2017 bekannt, den ersten Teil der aktuellen klinischen Phase 1-Studie bei gesunden Probanden abgeschlossen zu haben, und beendete die Studie. Basierend auf einer ersten Analyse der noch verblindeten Studiendaten von bislang im Rahmen der Studie behandelten Teilnehmern wurden in allen verabreichten Dosierungen keine klinisch relevanten Sicherheitsereignisse beobachtet. Alle bislang in der Studie verzeichneten unerwünschten Nebenwirkungen waren mild und vorübergehend.
PARTNERED DISCOVERY
Partnerunternehmen von MorphoSys haben HuCAL-Antikörper im Berichtsjahr weiterentwickelt und auf wissenschaftlichen Konferenzen oder in Pressemitteilungen Informationen zu Studienergebnissen veröff entlicht.
Im März 2017 gab MorphoSys bekannt, dass sein Lizenznehmer Janssen positive Ergebnisse von zwei weiteren klinischen Phase 3-Studien veröff entlicht hat. In den Studien wurde Guselkumab, ein vollständig humaner HuCAL-Antikörper, der gegen das Zielmolekül IL-23 gerichtet ist, bei Patienten mit moderater bis schwerer Plaque-Psoriasis (Schuppenfl echte) untersucht. Janssen präsentierte die Daten aus den beiden klinischen Studien VOYAGE 2 und NAVIGATE im März 2017 beim Jahreskongress der American Academy of Dermatology (AAD) in Orlando, Florida, USA. Wie bereits im November 2016 von Janssen gemeldet worden war, waren die Ergebnisse beider Studien bereits Teil der von Janssen eingereichten Zulassungsanträge für Guselkumab in den USA und Europa. Im Februar 2018 berichtete Janssen Daten aus der klinischen Phase 3-Studie VOYAGE 2 mit Guselkumab über die langfristige Verbesserung der Hauterkrankung bei Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Schuppenfl echte. Wie von Janssen berichtet, blieb bei eine großen Mehrheit (bzw. 86 %) der mit Guselkumab behandelten Schuppenfl echte-Patienten, die nach 28 Wochen eine mindestens 90 %ige Verbesserung der Symptome und des Ausmaßes der Erkrankung gezeigt hatten (PASI-90), bei weiterführender Behandlung mit Guselkumab diese 90 %ige Verbesserung der Schuppenfl echte-Symptome (PASI-90) bis in die 72. Woche erhalten. PASI ist die Abkürzung von "Psoriasis Area and Severity Index" und ein klinischer Maßstab zur Beurteilung der Krankheitssymptome bei Schuppenfl echte. PASI-90 bedeutet eine Verbesserung von 90 % der Symptome eines Patienten im Vergleich zum Ausgangswert bei Behandlungsbeginn.
Ende Juli 2017 teilte MorphoSys mit, dass sein Partner Bayer Ergebnisse einer Phase 2-Studie mit dem Wirkstoff Anetumab Ravtansine zur Behandlung von Patienten mit malignem pleuralem Mesotheliom* (Brustfellkrebs) veröff entlicht hat. Dabei wurde das primäre Studienziel, das progressionsfreie Überleben von Patienten im Vergleich zu Vinorelbin, nicht erreicht. Der Wirkstoff Anetumab Ravtansine ist ein Antikörpertoxinkonjugat (engl. antibody drug conjugate; ADC*), das einen therapeutischen Antikörper enthält, der unter Verwendung von MorphoSys' HuCAL-Technologie erzeugt wurde. Anetumab Ravtansine ist gegen das therapeutische Zielmolekül Mesothelin gerichtet. Das maligne pleurale Mesotheliom ist eine seltene Tumorerkrankung, die typischerweise durch Asbestbelastung verursacht wird. Laut Bayer wird der Wirkstoff in klinischen Studien in anderen Krebsindikationen weiter untersucht.
REGULATORISCHE EREIGNISSE PROPRIETARY DEVELOPMENT
Am 23. Oktober 2017 erteilte die US-Zulassungsbehörde FDA* den Status eines Therapiedurchbruchs (Breakthrough Therapy Designation) für den fi rmeneigenen Produktkandidaten MOR208 in Kombinationsbehandlung mit dem Krebsmedikament Lenalidomid zur Behandlung von Blutkrebspatienten, die an einem wiederkehrenden oder therapieresistenten diff usen großzelligen B-Zell-Lymphom (R/R DLBCL) erkrankt sind und nicht für eine hochdosierte Chemotherapie und autologe Stammzelltransplantation in Betracht kommen. Dieser Status basiert auf vorläufi gen Daten der laufenden klinischen Phase 2-Studie L-MIND. Darin werden die Wirksamkeit und Sicherheit von MOR208 in Kombination mit Lenalidomid in dieser Patientengruppe untersucht. Der Status des Therapiedurchbruchs soll die Entwicklung und Prüfung von Wirkstoff kandidaten oder deren Kombination mit anderen Medikamenten beschleunigen. Er wird von der FDA vergeben, wenn erste klinische Daten darauf hinweisen, dass ein Wirkstoff eine signifi kant bessere Wirksamkeit gegenüber derzeit verfügbaren Therapien für schwerwiegende oder lebensbedrohliche Erkrankungen aufweisen könnte.
*SIEHE GLOSSAR – Seite 170
PARTNERED DISCOVERY
Im Juli 2017 gab MorphoSys' Lizenzpartner Janssen bekannt, dass die FDA die US-Marktzulassung für Tremfya® (Guselkumab) für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit moderater bis mittelschwerer Plaque-Psoriasis (Schuppenfl echte) erteilt hat. MorphoSys hat im Zusammenhang mit der Zulassung eine Meilensteinzahlung von Janssen erhalten. Mitte September 2017 wurde vom CHMP-Ausschuss (Committee for Medicinal Products for Human Use) der europäischen Zulassungsbehörde EMA* die Erteilung der Marktzulassung für Tremfya® (Guselkumab) zur Behandlung von Patienten mit moderater bis schwerer Form von Schuppenfl echte auch in Europa empfohlen. Die Erteilung der europäischen Zulassung durch die EU-Kommission erfolgte im November 2017. Ebenfalls im November gab Janssen bekannt, dass Health Canada die Marktzulassung für Tremfya® (Guselkumab) für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit moderater bis mittelschwerer Schuppenfl echte in Kanada erteilt hat.
PATENTWESEN
Im Geschäftsjahr 2017 hat MorphoSys den Patentschutz seiner Entwicklungsprogramme und seines wachsenden Technologieportfolios – und damit der wichtigsten Werttreiber des Unternehmens – weiter konsolidiert und ausgeweitet.
Im Februar 2017 gab MorphoSys bekannt, dass das Unternehmen ein zweites US-Patent mit der Nummer 9,200,061 in das laufende Patentverletzungsverfahren gegen Janssen Biotech und Genmab A/S eingeführt hat. Im weiteren Jahresverlauf wurde ein drittes US-Patent von MorphoSys mit der Nummer US 9,758,590 in das Verfahren eingebracht. Im April 2016 hatte MorphoSys in den USA beim US District Court (Bundesbezirksgericht) in Delaware Klage gegen Janssen Biotech und Genmab A/S auf Verletzung des US-Patents mit der Nummer 8,263,746 eingereicht. Mit seiner Klage beansprucht MorphoSys Entschädigung für die Patentverletzung durch Janssens und Genmabs Wirkstoff Daratumumab, einen gegen CD38 gerichteten monoklonalen Antikörper, der zur Behandlung von bestimmten Patienten mit multiplem Myelom angezeigt ist.
Zum Ende des Geschäftsjahres pfl egte das Unternehmen weltweit über 50 verschiedene fi rmeneigene Patentfamilien – neben den zahlreichen Patentfamilien, die es in Zusammenarbeit mit seinen Partnern verfolgt.
Entwicklung auf Konzernebene
Anfang Januar 2017 gab MorphoSys die Ernennung von Dr. Malte Peters zum neuen Chief Development Offi cer des Unternehmens bekannt. Herr Dr. Peters hat das Vorstandsmandat zum 1. März 2017 von Dr. Arndt Schottelius übernommen, der sich nach seinem Ausscheiden neuen Herausforderungen widmet. Herr Dr. Schottelius war bis zum 28. Februar 2017 Entwicklungsvorstand. Herr Dr. Peters war zuvor bei der Novartis-Konzerntochter Sandoz als Global Head, Clinical Development Biopharmaceuticals tätig. Mit Wirkung ab dem 1. März 2017 war Herr Dr. Peters für die Dauer eines Jahres berechtigt, die Übertragung von Aktien der Gesellschaft bis zu einem Gesamtbetrag von 500.000 Euro an sich abzurufen. Der Abruf der Aktien erfolgte im März 2017. Hierbei wurden 9.505 Aktien der Gesellschaft an Herrn Dr. Peters übertragen.
Auf der ordentlichen Hauptversammlung der MorphoSys AG am 17. Mai 2017 wurden alle Beschlussvorschläge der Verwaltung mit der erforderlichen Stimmenmehrheit angenommen. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wurde Krisja Vermeylen neu in den Aufsichtsrat gewählt. Frau Vermeylen ersetzt Karin Eastham, die ihr Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung am 17. Mai 2017 niedergelegt hat. Frau Vermeylen ist derzeit als Senior Vice President Corporate People & Organisation bei Novo Nordisk A/S, Bagsvaerd, Dänemark, tätig. In den vergangenen 20 Jahren hat sie für Novo Nordisk in verschiedenen Managementpositionen gearbeitet, unter anderem als General Manager (Geschäftsführerin) für Belgien und Luxemburg (BeLux), Frankreich und, zuletzt, Deutschland. Des Weiteren wurden Dr. Frank Morich, Klaus Kühn und Wendy Johnson nach Ablauf ihrer Amtszeit erneut in den Aufsichtsrat gewählt.
Auf seinem Capital Markets Day Anfang September 2017 in London und New York präsentierte MorphoSys seine Wachstums- und Entwicklungsstrategie und gab einen Überblick über die laufenden Aktivitäten sowie einen Ausblick auf mögliche zukünftig anstehende Ereignisse. Als ein wichtiges strategisches Ziel wurde formuliert, Optionen für den schnellstmöglichen Weg einer Marktzulassung für MOR208 in der Indikation R/R DLBCL zu identifi zieren und umzusetzen. Weiter wurde das Ziel, sich zu einem voll integrierten biopharmazeutischen Unternehmen zu entwickeln, betont. Neben fi rmeneigenen sowie von Partnern entwickelten klinischen Programmen wurden einige fi rmeneigene Programme vorgestellt, die sich derzeit in früheren Forschungs- und Entwicklungsstadien befi nden.
Dr. Markus Enzelberger, seit 15. April 2017 bereits als Interims-Forschungsvorstand der MorphoSys AG aktiv, wurde mit Wirkung zum 1. November 2017 zum Forschungsvorstand des Unternehmens bestellt. Er folgt Dr. Marlies Sproll nach, die ihr Amt als Forschungsvorstand mit Wirkung zum 31. Oktober 2017 aufgrund fortdauernder familiärer Gründe niedergelegt hatte. Zuvor hatte Frau Dr. Sproll seit 15. April 2017 aus familiären Gründen eine vorübergehende Auszeit genommen. Frau Dr. Sproll hat mit Wirkung zum 1. November 2017 bei MorphoSys eine neue Position in Teilzeit als Special Advisor to the CEO angetreten. Herr Dr. Enzelberger fungierte zuvor als Senior Vice President Discovery Alliances and Technologies des Unternehmens. In dieser Position war er für die gesamte Wirkstoff forschung und die Technologieentwicklung bei MorphoSys verantwortlich. Er ist Chemiker und seit 2002 im Unternehmen. Mit Wirkung ab dem 1. November 2017 war Herr Dr. Enzelberger für die Dauer eines Jahres berechtigt, die Übertragung von Aktien der Gesellschaft bis zu einem Gesamtbetrag von 400.000 Euro an sich abzurufen. Der Abruf der Aktien erfolgte im November 2017. Hierbei wurden 4.956 Aktien der Gesellschaft an Herrn Dr. Enzelberger übertragen.
Entwicklung der Konzernbelegschaft
Am 31. Dezember 2017 waren 326 Mitarbeiter im MorphoSys-Konzern beschäftigt (31. Dezember 2016: 345), von denen 132 promoviert waren (31. Dezember 2016: 137). Im Jahresdurchschnitt 2017 beschäftigte der MorphoSys-Konzern 344 Personen (2016: 354).
›› SIEHE GRAFIK 04 – Entwicklung der Konzernbelegschaft (Seite 37)
Damit MorphoSys als Arbeitgeber im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter erfolgreich bestehen kann, wird jährlich ein Vergleich mit den in der Biotechnologiebranche und in anderen mit dem von MorphoSys vergleichbaren Industriezweigen gezahlten Vergütungen vorgenommen und das Gehaltsgefüge bei Bedarf entsprechend angepasst. Neben einer Fixvergütung sieht das Vergütungssystem einen variablen jährlichen Bonus vor, der an die Erreichung von Unternehmenszielen gekoppelt ist. Darüber hinaus dient die Vereinbarung individueller Ziele sowohl der persönlichen Entwicklung der einzelnen Mitarbeiter als auch der Erreichung übergeordneter Unternehmensziele.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, mit einem "Spot-Bonus" zeitnah ("on the spot"/"auf der Stelle") außergewöhnliche Leistungen von Mitarbeitern zu honorieren. Diese Möglichkeit wurde im Berichtsjahr wieder intensiv genutzt.
Das Kapitel "Nachhaltige Geschäftsentwicklung" enthält einen detaillierten Überblick über die Entwicklung der Belegschaft und MorphoSys' Aktivitäten im Hinblick auf eine langfristig erfolgreiche Personalarbeit.
Entwicklung des unternehmerischen Umfelds
Nach Prognosen des Internationalen Währungsfonds (IWF) hat sich das Wachstum der Weltwirtschaft 2017 auf 3,6 % deutlich beschleunigt (2016: 3,1 %).
Der IWF sieht derzeit den größten globalen Aufschwung der vergangenen zehn Jahre. Die Eurozone, Japan, China, die aufstrebenden Länder Osteuropas und Russland trieben dabei synchron die Entwicklung nach oben. Risiken für die weitere wirtschaftliche Entwicklung sieht der IWF für Großbritannien im Zuge des Brexit sowie für die USA durch die politischen Unsicherheiten. Die Eurozone dürfe nicht nachlassen, die weiter bestehenden Risiken im Bankensektor zu bekämpfen, so der IWF. Die Steuerreform von US-Präsident Donald Trump verbessere nach Einschätzung des IWF die Wachstumsaussichten für die USA, Deutschland und die gesamte Weltwirtschaft.
Die Wachstumsprognose für die entwickelten Volkswirtschaften für 2017 wurde auf 2,2 % erhöht (2016: 1,7 %). In den Schwellenund Entwicklungsländern wurde für 2017 ebenfalls mit einem leicht erhöhten Wachstum von 4,6 % gerechnet (2016: 4,3 %). In der Eurozone ging der IWF im Oktober 2017 von einer Fortsetzung der konjunkturellen Erholung und einem Wachstum von 2,1 % für 2017 aus (2016: 1,8 %). Für Deutschland lag die Wachstumsprognose für 2017 bei 2,0 % (2016: 1,9 %). In den USA wurde mit einem Wachstum von 2,2 % gerechnet (2016: 1,5 %). Für China wurde ein Wachstum von 6,8 % (2016: 6,7 %) prognostiziert. In Russland bzw. Brasilien fand die Wirtschaft 2017 aus ihrer Rezession heraus und legte um 1,8 % (2016: – 0,2 %) bzw. 0,7 % (2016: – 3,6 %) zu.
MorphoSys richtet sein unternehmerisches Handeln unter Abwägung aller möglichen Risiken und Chancen immer auch am gesamtwirtschaftlichen Umfeld aus. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die weltmarktpolitische Unsicherheit jedoch nicht dazu geführt, dass entscheidende Aktivitäten unterlassen oder geändert wurden. Auch Schwankungen innerhalb einzelner Länder hatten keinen Einfl uss auf die Geschäftstätigkeit von MorphoSys. Insofern hat sich die globale Wirtschaftsentwicklung nicht unmittelbar auf den Geschäftsverlauf des Unternehmens ausgewirkt.
WÄHRUNGSENTWICKLUNG
Anders als von vielen Analysten zu Jahresanfang prognostiziert hat sich der Euro 2017 deutlich stärker entwickelt als der US-Dollar. Nachdem der Euro nach einem schwachen Jahr 2016 in den ersten Januartagen 2017 zeitweise auf 1,03 Dollar und damit auf den tiefsten Stand seit Anfang 2003 abgesackt war, hatten zahlreiche Analysten für 2017 das Erreichen der Parität vorausgesagt. Tatsächlich entwickelten sich die Währungen 2017 jedoch in eine andere Richtung. Im April hatte der Euro bereits 1,09 Dollar und damit den höchsten Stand seit der Dollar-Rally nach der US-Wahl im Herbst 2016 erreicht. Im weiteren Jahresverlauf koppelte sich der Euro weiter vom Dollar ab und notierte Mitte November nach starken Konjunkturdaten und optimistischen Wachstumsaussichten für die gesamte Eurozone bei über 1,17 Dollar. Der Grund für diese Entwicklung liegt für Marktbeobachter in den erfolgreichen Strukturreformen, die in zahlreichen europäischen Staaten nach der zurückliegenden Euro-Krise umgesetzt worden sind.
Veränderungen dieser beiden Währungen können sich auch in Zukunft auf Umsatzerlöse und Kosten von MorphoSys auswirken, da Geschäfte überwiegend in Euro und US-Dollar getätigt werden. Eine Abschwächung des Euro gegenüber dem US-Dollar hätte einen direkten Einfl uss auf das operative Ergebnis, da zunehmend Kosten für klinische Studien in den USA anfallen. Außerdem reduziert ein stärkerer Euro die in US-Dollar anfallenden und in Euro umgerechneten Tantiemen für Tremfya®. Diesem Risiko begegnet MorphoSys mit entsprechenden Währungssicherungsgeschäften.
REGULATORISCHES UMFELD
Das regulatorische Umfeld der Gesundheitsindustrie wird von strengen Anforderungen an die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit der Produkte – und damit auch an die handelnden Unternehmen – bestimmt. Neue Medikamente müssen einen Nutzen gegenüber bereits bestehenden Therapien unter Beweis stellen, um zugelassen zu werden, auf dem Markt Akzeptanz zu fi nden und eine fi nanzielle Erstattung zu erreichen.
In den USA ist aktuell ein Trend zu schnelleren Zulassungen durch die Gesundheitsbehörde FDA (Food and Drug Administration) zu verzeichnen. Die Maßnahmen der FDA sind zum Teil auf Rechtsvorschriften zurückzuführen, die im Jahr 2012 verabschiedet wurden und die Mechanismen zur Verkürzung von Überprüfungszeiten geschaff en haben. Darunter fallen beispielsweise die Breakthrough Therapy Designation und die Ausweitung beschleunigter Zulassungen. Dies ermöglicht einen schnelleren Überprüfungsprozess für Medikamente, die eine wesentliche Verbesserung für Patienten mit dringendem Bedarf darstellen, beispielsweise in der Onkologie. Diese Entwicklung machte sich 2017 bemerkbar. Im Jahr 2017 hat die FDA mit 46 neuen Medikamenten mehr als doppelt so viele zugelassen wie im Vorjahr (2016: 22). Im Zeitraum von 2006 bis 2014 waren von der FDA im Schnitt 28 neue Wirkstoff e pro Jahr zugelassen worden.
Biotechnologieunternehmen wie MorphoSys, die sich auf die Entwicklung von Therapien in Indikationen mit einem hohen medizinischen Bedarf konzentrieren, könnten möglicherweise von den beschriebenen Mechanismen profi tieren. MorphoSys hat für seinen Wirkstoff kandidaten MOR208 im Berichtsjahr eine Breakthrough Therapy Designation erhalten.
ENTWICKLUNG DER PHARMA- UND BIOTECHNOLOGIEBRANCHE Die weltweite Pharmaindustrie hat sich nach Schätzungen von Marktbeobachtern 2017 verhalten entwickelt. So rechneten Analysten zu Beginn des Jahres für die größten zehn Pharmafi rmen im Schnitt mit einem Wachstum von 2 %. Als eine wichtige Ursache wurden unter anderem Ängste vor einem wachsenden Preisdruck in den USA genannt. Insbesondere im dritten Quartal 2017 zeigte eine Reihe von Pharma- und großen Biotechnologiefi rmen Schwächen im organischen Wachstum, darunter Amgen, Merck & Co. und Gilead.
Anders als zu Jahresbeginn erwartet worden war, zeigte die Gesundheitsbranche 2017 im Bereich M&A bislang ein insgesamt etwas schwächeres Bild als im Vorjahr. Nach neun Monaten hatten die Übernahmen und Unternehmenszusammenschlüsse gemäß den Analysten von Mergermarket ein Niveau von rund 200 Milliarden US-Dollar erreicht, was einem Rückgang von knapp 10 % im Vergleich zum selben Zeitpunkt im Vorjahr entsprach. Dieser Rückgang war vor allem einem schwächeren M&A-Geschäft in der Pharmabranche geschuldet. Als eine Ursache wurden Unsicherheiten in Bezug auf die erwartete Unternehmenssteuerreform in den USA genannt. Anders als das Pharmasegment erreichte der Biotechnologiesektor – getrieben durch milliardenschwere Übernahmen wie die von Kite durch Gilead – das stärkste M&A-Jahr seit Beginn der Analysen im Jahr 2001.
Grundsätzlich befi ndet sich die Pharmabranche in einer weiterhin robusten Verfassung. In einem Bericht der International Trade Administration des US-Handelsministeriums wird davon ausgegangen, dass der weltweite Umsatz mit Pharmazeutika von 2015 bis 2020 um jährlich 4,9 % von etwa 1 Billion US-Dollar auf 1,3 Billionen US-Dollar steigen wird. Gestützt wird die Nachfrage nach Pharmaprodukten durch verschiedene demografi sche und wirtschaftliche Trends. Dazu zählen unter anderem eine rasch alternde Weltbevölkerung und das damit verbundene vermehrte Auftreten chronischer Erkrankungen, eine zunehmende Verstädterung und größere verfügbare Einkommen, höhere staatliche Gesundheitsausgaben sowie eine steigende Nachfrage nach wirksameren Behandlungen.
Der Markt für Krebsmedikamente, in dem sich die meisten von MorphoSys' fi rmeneigenen Wirkstoff en befi nden, gehört zu den attraktivsten und am schnellsten wachsenden Pharmasegmenten. Das Marktforschungsinstitut Research and Markets beziffert das Volumen des weltweiten Onkologiemarkts im Jahr 2016 auf 119 Milliarden US-Dollar. Als Treiber des Markts wird eine zunehmende Verlagerung hin zu zielgerichteten Therapien wie monoklonalen Antikörpern oder zellbasierten Therapien gesehen. Der Report von Research and Markets geht davon aus, dass der weltweite Markt für Onkologieprodukte bis 2023 um durchschnittlich rund 10 % pro Jahr auf 241 Milliarden US-Dollar wachsen wird.
Im Jahr 2017 sahen sich Pharma- und Biotechnologieunternehmen sowohl in den USA als auch in Europa einem zunehmenden Preisdruck ausgesetzt, so dass es schwieriger wurde, hohe Preise für ihre Medikamente zu verlangen. Eine Verschiebung der Marktstruktur ist neben dem zunehmenden politischen Druck ein weiterer Grund hierfür. Die Verhandlungsmacht der Unternehmen, die mit den Pharmaunternehmen verhandeln, steigt durch deren zunehmende Anzahl und Größe. Daher ist festzustellen, dass trotz steigender Listenpreise für Medikamente die Arzneimittelhersteller gezwungen waren, große Rabatte an Versicherer und Arzneimitteleinkaufsorganisationen zu gewähren.
Weitere Informationen zur Entwicklung des Börsenumfelds sind im Kapitel "Aktie und Kapitalmarkt" zu fi nden.
ENTWICKLUNG DER ANTIKÖRPERBRANCHE
2017 war abermals ein sehr dynamisches und erfolgreiches Jahr für die klinische Entwicklung von therapeutischen Antikörpern. Die FDA erteilte 2017 bis Mitte November zehn neuen Antikörpern die Zulassung. Damit lag die Zahl bereits zu diesem Zeitpunkt über dem bisherigen Rekordwert von neun Antikörperzulassungen durch die FDA im Jahr 2015.
In einer Fortschreibung des im wissenschaftlichen Fachmagazin mAbs Journal Anfang 2017 erschienenen Artikels "Antibodies to watch in 2017" gab die Antibody Society an, dass sich Ende des Jahres 2016 insgesamt 52 Antikörper in klinischen Phase 3-Studien befanden (Ende 2015: 53), davon 20 zur Behandlung von Krebs (Ende 2015: 17).
Im Juli 2017 erteilte die FDA die Zulassung für den mithilfe der MorphoSys-Technologieplattform entstandenen Wirkstoff Guselkumab des Entwicklungspartners Janssen in der Indikation Schuppenfl echte.
Den folgenden Antikörpern wurde 2017 von der FDA erstmals die Marktzulassung erteilt:
- Brodalumab gegen Schuppenfl echte
- Avelumab gegen Merkelzellkarzinom
- Dupilumab gegen atopische Dermatitis
- Ocrelizumab gegen multiple Sklerose
- Durvalumab gegen urotheliales Karzinom
- Sarilumab gegen rheumatoide Arthritis
- Guselkumab gegen Schuppenfl echte
- Inotuzumab Ozogamicin gegen akute lymphoblastische Leukämie
- Benralizumab gegen Asthma
- Emicizumab gegen Hämophilie
MorphoSys beurteilt die erfolgreiche Entwicklung der Antikörperbranche als ein grundsätzlich positives Signal und eine Bestätigung für das Unternehmen, in seinen Entwicklungsaktivitäten auf diese Medikamentenklasse zu setzen. Allerdings können daraus keine Schlussfolgerungen auf die jeweilige Entwicklungsaussichten der eigenen Wirkstoff e gezogen werden.
Analyse der Vermögens-, Finanzund Ertragslage
Zum 31. Dezember 2017 hat sich der Konsolidierungskreis des MorphoSys-Konzerns im Vergleich zum 31. Dezember 2016 nicht verändert. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 umfasst neben der MorphoSys AG die Sloning BioTechnology GmbH, die Lanthio Pharma B.V. sowie deren Tochtergesellschaft LanthioPep B.V. Weitere Informationen zur Organisationsstruktur des Konzerns sind auf S. 26 zu fi nden.
Umsatzerlöse
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Konzernumsatzerlöse im Geschäftsjahr 2017 um 34 % auf 66,8 Millionen Euro (2016: 49,7 Millionen Euro) gestiegen.
Erfolgsabhängige Zahlungen machten 11 % bzw. 7,3 Millionen Euro (2016: 11 % bzw. 5,6 Millionen Euro) der gesamten Umsatzerlöse aus. Geografi sch gesehen erzielte MorphoSys 13 % bzw. 8,7 Millionen Euro seiner kommerziellen Umsatzerlöse mit Biotechnologie- und Pharmaunternehmen bzw. gemeinnützigen Gesellschaften mit Sitz in Nordamerika und 87 % bzw. 58,1 Millionen Euro mit in Europa und Asien ansässigen Kunden. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres haben diese Anteile 10 % bzw. 90 % betragen (s. Abb. 5: Umsatz nach Regionen). Rund 90 % des Konzernumsatzes entfi elen auf die Partner Novartis, I-Mab Biopharma und Janssen (2016: 95 % mit Novartis, Pfi zer und Janssen).
›› SIEHE GRAFIK 05 – Umsatz nach Regionen (Seite 40)
SEGMENT PROPRIETARY DEVELOPMENT
Im Segment Proprietary Development wurden 2017 Umsatzerlöse von 17,6 Millionen Euro erzielt (2016: 0,6 Millionen Euro).
SEGMENT PARTNERED DISCOVERY
Die Umsatzerlöse des Segments Partnered Discovery betrugen 49,2 Millionen Euro. Darin sind 41,9 Millionen Euro fi nanzierte Forschungsleistungen und Lizenzeinnahmen (2016: 43,6 Millionen Euro) sowie 7,3 Millionen Euro erfolgsabhängige Zahlungen (2016: 5,6 Millionen Euro) enthalten.
›› SIEHE GRAFIK 06 – Umsatzerlöse der Segmente Proprietary Development und Partnered Discovery (Seite 40)
Betriebliche Aufwendungen
Die betrieblichen Aufwendungen stiegen 2017 um 22 % auf 133,8 Millionen Euro (2016: 109,8 Millionen Euro). Die Aufwendungen setzten sich aus den Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 116,8 Millionen Euro (2016: 95,7 Millionen Euro) und den Aufwendungen für Allgemeines und Verwaltung in Höhe von 17,0 Millionen Euro (2016: 14,1 Millionen Euro) zusammen. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung wurden erhöht, damit die größere Zahl der Projekte weiterentwickelt werden konnte.
Die betrieblichen Aufwendungen im Segment Proprietary Development stiegen von 78,5 Millionen Euro auf 99,1 Millionen Euro. Im Segment Partnered Discovery erhöhten sich die Aufwendungen auf 18,9 Millionen Euro (2016: 18,1 Millionen Euro).
Der Personalaufwand aus anteilsbasierten Vergütungen ist in den Aufwendungen für Allgemeines und Verwaltung sowie im Forschungs- und Entwicklungsaufwand enthalten. Er summierte sich 2017 auf 5,0 Millionen Euro (2016: 2,4 Millionen Euro).
AUFWENDUNGEN FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand erhöhte sich 2017 um 21,1 Millionen Euro auf 116,8 Millionen Euro (2016: 95,7 Millionen Euro). Er setzte sich zusammen aus Aufwendungen für externe Laborleistungen (2017: 52,9 Millionen Euro; 2016: 39,4 Millionen Euro), Personalaufwendungen (2017: 29,7 Millionen Euro; 2016: 26,5 Millionen Euro), Aufwendungen für immaterielle Vermögenswerte (2017: 13,5 Millionen Euro; 2016: 13,7 Millionen Euro), Aufwendungen für externe Dienstleistungen (2017: 10,1 Millionen Euro; 2016: 5,0 Millionen Euro), Aufwendungen für die technische Infrastruktur (2017: 4,9 Millionen Euro; 2016: 5,9 Millionen Euro), sonstigen Aufwendungen (2017: 3,1 Millionen Euro; 2016: 2,9 Millionen Euro) sowie Aufwendungen für Verbrauchsmaterial (2017: 2,6 Millionen Euro; 2016: 2,3 Millionen Euro). Die Aufwendungen für immaterielle Vermögenswerte enthielten im Wesentlichen eine außerplanmäßige Abschreibung des in Entwicklung befi ndlichen Forschungs- und Entwicklungsprogramms MOR209/ES414 in Höhe von 9,8 Millionen Euro (2016: 10,1 Millionen Euro). Grund für diese außerplanmäßige Abschreibung war die Beendigung der Kooperation mit Aptevo Therapeutics im Jahr 2017.
›› SIEHE GRAFIK 07 – Ausgewählte F&E-Aufwendungen im Detail (Seite 42)
2017 entstanden der Gesellschaft Aufwendungen für die Eigenproduktentwicklung in Höhe von 97,7 Millionen Euro (2016: 77,1 Millionen Euro) sowie für die Technologieentwicklung in Höhe von 1,4 Millionen Euro (2016: 1,4 Millionen Euro). ›› SIEHE GRAFIK 08 – Aufteilung der F&E-Aufwendungen (Seite 44)
AUFWENDUNGEN FÜR ALLGEMEINES UND VERWALTUNG
Mit 17,0 Millionen Euro lagen die Aufwendungen für Allgemeines und Verwaltung über dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (2016: 14,1 Millionen Euro). Sie setzten sich im Wesentlichen aus Personalaufwendungen (2017: 12,3 Millionen Euro; 2016: 9,5 Millionen Euro), Aufwendungen für externe Dienstleistungen (2017: 2,9 Millionen Euro; 2016: 2,5 Millionen Euro), Aufwendungen für die technische Infrastruktur (2017: 0,8 Millionen Euro; 2016: 0,9 Millionen Euro) sowie sonstigen Aufwendungen (2017: 0,9 Millionen Euro; 2016: 1,2 Millionen Euro) zusammen.
Sonstige Erträge und Aufwendungen
Die sonstigen Erträge beliefen sich auf 1,1 Millionen Euro (2016: 0,7 Millionen Euro). Diese beinhalteten sowohl 2017 als auch 2016 gewährte Zuschüsse sowie Währungsgewinne. Die sonstigen Aufwendungen von 1,7 Millionen Euro (2016: 0,6 Millionen Euro) setzten sich vor allem aus Währungsverlusten und der Rückzahlung eines Kostenzuschusses zusammen.
EBIT
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) belief sich erwartungsgemäß infolge der Investitionen in die eigene Produktentwicklung auf – 67,6 Millionen Euro, im Vorjahr betrug das EBIT – 59,9 Millionen Euro. Das EBIT des Geschäftsbereichs Proprietary Development betrug – 81,3 Millionen Euro (2016: – 77,6 Millionen Euro), während der Geschäftsbereich Partnered Discovery ein EBIT von 30,2 Millionen Euro (2016: 31,0 Millionen Euro) erwirtschaftete.
Finanzerträge/-aufwendungen
Die Finanzerträge beliefen sich auf 0,7 Millionen Euro (2016: 1,4 Millionen Euro) und enthielten im Wesentlichen Zinserträge sowie Gewinne aus Währungsabsicherungen. Die Finanzaufwendungen in Höhe von 1,9 Millionen Euro (2016: 1,3 Millionen Euro) resultierten vor allem aus Verlusten aus Währungsab sicherungen.
Steuern
Der Konzern wies 2017 einen Aufwand aus Ertragsteuern in Höhe von 1,0 Millionen Euro aus (2016: Steueraufwand von 0,5 Millionen Euro), der sich aus latentem Steueraufwand in Höhe von 0,5 Millionen Euro und aus laufendem Steueraufwand in Höhe von 0,5 Millionen Euro zusammensetzte.
Konzern-Periodenergebnis
Im Jahr 2017 wurde ein Ergebnis nach Steuern von – 69,8 Millionen Euro erwirtschaftet (2016: – 60,4 Millionen Euro). Das Ergebnis je Aktie für 2017 belief sich somit auf – 2,41 Euro (2016: – 2,28 Euro).
Mehrjahresübersicht – Gewinn-und-Verlust-Rechnung
TABELLE 03
Mehrjahresübersicht – Gewinn-und-Verlust-Rechnung1
| In Mio. € | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 20132 |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 66,8 | 49,7 | 106,2 | 64,0 | 78,0 |
| Aufwendungen für Forschung und Entwicklung | – 116,8 | – 95,7 | – 78,7 | – 56,0 | – 49,2 |
| Aufwendungen für Allgemeines und Verwaltung | – 17,0 | – 14,1 | – 15,1 | – 14,1 | – 18,8 |
| Sonstige Erträge/Aufwendungen | – 0,6 | 0,2 | 4,7 | 0,2 | – 0,1 |
| EBIT | – 67,6 | – 59,9 | 17,2 | – 5,9 | 9,9 |
| Finanzerträge/-aufwendungen | – 1,2 | 0,1 | 3,4 | 1,6 | 0,8 |
| Ertrag (+)/Aufwand (–) aus Ertragsteuern | – 1,0 | – 0,5 | – 5,7 | 1,3 | – 3,3 |
| Ergebnis aus den fortgeführten Geschäftsbereichen | – 69,8 | – 60,4 | 14,9 | – 3,0 | 7,4 |
| Ergebnis aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 6,0 |
| Konzernjahresüberschuss (+)/-fehlbetrag (–) | – 69,8 | – 60,4 | 14,9 | – 3,0 | 13,3 |
| Konzernjahresüberschuss (+)/-fehlbetrag (–) je Aktie, unverwässert (in €) | – 2,41 | – 2,28 | 0,57 | – 0,12 | 0,54 |
1 Eventuelle Diff erenzen sind rundungsbedingt.
2 Aufgrund der im Dezember 2012 vereinbarten Übernahme des überwiegenden Teils des Segments AbD Serotec werden für das Jahr 2013 die mit der Transaktion zusammenhängenden Posten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung in einer Summe im "Ergebnis aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich" ausgewiesen. Die übrigen Posten enthalten die Werte der fortgeführten Geschäftsbereiche.
Finanzlage
GRUNDLAGEN DES FINANZMANAGEMENTS
Die oberste Zielsetzung des Finanzmanagements bei MorphoSys ist, zu jeder Zeit ausreichend Liquiditätsreserven für das anhaltende Wachstum der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Die wichtigste Quelle hierfür sind die operative Geschäftstätigkeit der einzelnen Geschäftsfelder bzw. die daraus resultierenden Cash-Zufl üsse. Zur Ermittlung des Liquiditätsbedarfs werden Szenario- und Cashfl ow-Planungen eingesetzt.
CASHFLOWS*
2017 betrug der Netto-Finanzmittelabfl uss aus operativer Tätigkeit 38,4 Millionen Euro (2016: Finanzmittelabfl uss von 46,6 Millionen Euro).
*SIEHE GLOSSAR – Seite 170
2017 veränderte die Gesellschaft die Zusammensetzung der Finanzanlagen in ihrem Portfolio durch Käufe und Verkäufe verschiedener Anlageprodukte. Diese Umschichtungen resultierten in einem Netto-Finanzmittelzufl uss in Höhe von 32,9 Millionen Euro (2016: Finanzmittelabfl uss von 80,8 Millionen Euro).
Aus Finanzierungstätigkeiten ergab sich 2017 ein Finanzmittelzufl uss von 8,2 Millionen Euro (2016: Finanzmittelzufl uss von 110,4 Millionen Euro), der im Wesentlichen durch die Ausübung von Wandelschuldverschreibungen bedingt war, die dem Vorstand und der Senior Management Group gewährt worden waren.
INVESTITIONEN
MorphoSys tätigte 2017 Investitionen in Sachanlagen in Höhe von 1,3 Millionen Euro (2016: 2,5 Millionen Euro), im Wesentlichen für Laborausstattung (vor allem Maschinen), Computerhardware und Mietereinbauten. Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen erhöhten sich 2017 auf 2,0 Millionen Euro (2016: 1,8 Millionen Euro).
2017 investierte die Gesellschaft 11,8 Millionen Euro in immaterielle Vermögenswerte (2016: 0,4 Millionen Euro). Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte beliefen sich im Jahr 2017 auf 2,1 Millionen Euro und lagen damit über dem Niveau des Vorjahres (2016: 2,0 Millionen Euro). 2017 wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf das in Entwicklung befi ndliche Forschungs- und Entwicklungsprogramm MOR209/ES414 in Höhe von 9,8 Millionen Euro vorgenommen (2016: 10,1 Millionen Euro).
LIQUIDITÄT
Am 31. Dezember 2017 verfügte das Unternehmen über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, marktgängige Wertpapiere sowie andere fi nanzielle Vermögenswerte in Höhe von 312,2 Millionen Euro, verglichen mit 359,5 Millionen Euro am 31. Dezember 2016.
Dieser Betrag gliederte sich auf in Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 76,6 Millionen Euro (31. Dezember 2016: 73,9 Millionen Euro), marktgängige Wertpapiere und Anleihen in Höhe von 86,5 Millionen Euro (31. Dezember 2016: 69,9 Millionen Euro) sowie weitere fi nanzielle Vermögenswerte in Höhe von 149,1 Millionen Euro (31. Dezember 2016: 136,1 Millionen Euro), die unter Zuordnung zur Kategorie "Kredite und Forderungen" unter den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen werden. Zum 31. Dezember 2016 wurden weitere Investments der Kategorie "Kredite und Forderungen" in Höhe von 79,5 Millionen Euro unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Der Rückgang der Liquidität resultierte im Wesentlichen aus dem Verbrauch von Zahlungsmitteln für die operative Tätigkeit im Jahr 2017.
TAB EL L E 0 4
Mehrjahresübersicht – Finanzlage1
| 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 |
|---|---|---|---|---|
| – 38,4 | – 46,6 | – 23,5 | – 14,2 | 89,1 |
| 32,9 | – 80,8 | 86,3 | – 21,5 | – 193,9 |
| 8,2 | 110,4 | – 4,1 | – 3,9 | 130,6 |
| 76,6 | 73,9 | 90,9 | 32,2 | 71,9 |
| 86,5 | 63,4 | 64,3 | 106,0 | 188,4 |
| 0,0 | 6,5 | 33,1 | 7,5 | 11,1 |
| 149,1 | 136,1 | 94,6 | 157,0 | 119,3 |
| 0,0 | 79,5 | 15,5 | 50,0 | 0,0 |
Eventuelle Diff erenzen sind rundungsbedingt.
2 Im Jahr 2015 wurden gezahlte bzw. erhaltene Zinsen innerhalb der Kapitalfl ussrechnung aus der operativen Geschäftstätigkeit in die Finanzierungs- bzw. Investitionstätigkeit umgegliedert. Um vergleichende Informationen für das Vorjahr zu bieten, wurden die Zahlen für das Jahr 2014 entsprechend angepasst.
Vermögenslage
AKTIVA
Die Bilanzsumme lag am 31. Dezember 2017 mit 415,4 Millionen Euro um 48,2 Millionen Euro unter dem Wert vom 31. Dezember 2016 (463,6 Millionen Euro). Bei den kurzfristigen Vermögenswerten war insgesamt ein Anstieg um 32,6 Millionen Euro zu verzeichnen. Der Anstieg der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der zur Veräußerung verfügbaren Wertpapiere sowie der fi nanziellen Vermögenswerte der Kategorie "Kredite und Forderungen" wurde zum Teil kompensiert durch den Rückgang der zur Veräußerung verfügbaren Anleihen sowie der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Zum 31. Dezember 2017 war ein Betrag in Höhe von 86,5 Millionen Euro (31. Dezember 2016: 63,4 Millionen Euro) in verschiedenen Geldmarktfonds investiert, die im Posten "Wertpapiere, zur Veräußerung verfügbar" ausgewiesen sind. Der Posten "Anleihen, zur Veräußerung verfügbar" enthielt am 31. Dezember 2017 keine Anleihen (31. Dezember 2016: 6,5 Millionen Euro). Der Kategorie "Kredite und Forderungen" waren Finanzinstrumente in Höhe von 149,1 Millionen Euro (31. Dezember 2016: 136,1 Millionen Euro) zuzuordnen. Diese bestanden im Wesentlichen aus Termingeldern mit fi xer oder variabler Verzinsung.
Gegenüber dem 31. Dezember 2016 verringerten sich die langfristigen Vermögenswerte um 80,8 Millionen Euro auf 74,7 Millionen Euro, vor allem aufgrund des Rückgangs der langfristigen fi nanziellen Vermögenswerte der Kategorie Kredite und Forderungen.
VERBINDLICHKEITEN
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich von 38,3 Millionen Euro am 31. Dezember 2016 auf 47,7 Millionen Euro am 31. Dezember 2017. Dies ergab sich vor allem aus dem Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der abgegrenzten Aufwendungen.
Die langfristigen Verbindlichkeiten (31. Dezember 2017: 9,0 Millionen Euro; 31. Dezember 2016: 9,8 Millionen Euro) verringerten sich im Vergleich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 vor allem aufgrund des Rückgangs der langfristigen Umsatzabgrenzung.
EIGENKAPITAL
Am 31. Dezember 2017 belief sich das Konzerneigenkapital auf 358,7 Millionen Euro, verglichen mit 415,5 Millionen Euro am 31. Dezember 2016.
Die Zahl der ausgegebenen Aktien betrug zum 31. Dezember 2017 insgesamt 29.420.785, von denen sich 29.101.107 im Umlauf befanden (31. Dezember 2016: 29.159.770 bzw. 28.763.760 Aktien).
Im Vergleich zum 31. Dezember 2016 erhöhte sich die Anzahl der genehmigten Stammaktien von 10.584.333 auf 14.579.885, da auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 2017 das Genehmigte Kapital 2015-I in Höhe von 10.584.333 Euro aufgehoben wurde und das Genehmigte Kapital 2017-I in Höhe von 2.915.977 Euro sowie das Genehmigte Kapital 2017-II in Höhe von 11.663.908 Euro neu geschaff en wurden.
Im Vergleich zum 31. Dezember 2016 reduzierte sich die Anzahl der bedingten Stammaktien von 6.752.698 auf 6.491.683 aufgrund der Ausübung von 261.015 Wandlungsrechten im Jahr 2017.
Am 31. Dezember 2017 hielt die Gesellschaft 319.678 eigene Aktien im Wert von 11.826.981 Euro, ein Rückgang gegenüber dem 31. Dezember 2016 (396.010 Aktien, 14.648.212 Euro) in Höhe von 2.821.231 Euro. Grund für diesen Rückgang war die Übertragung von 61.871 eigenen Aktien an Vorstand und Senior Management Group aus dem leistungsbezogenen Aktienplan 2013 (Long-Term Incentive Plan – LTI-Plan) in Höhe von 2.286.752 Euro. Die Wartezeit für dieses LTI-Programm war am 1. April 2017 bzw. am 1. Oktober 2017 abgelaufen und die Berechtigten haben bzw. hatten jeweils innerhalb von sechs Monaten die Option, insgesamt 61.871 Aktien zu erhalten. Darüber hinaus wurden im März 2017 dem Entwicklungsvorstand, Herrn Dr. Peters, 9.505 Aktien der Gesellschaft im Wert von 351.305 Euro übertragen. Im November 2017 wurden dem Forschungsvorstand, Herrn Dr. Enzelberger, 4.956 Aktien der Gesellschaft im Wert von 183.174 Euro übertragen.
Finanzierung
Am 31. Dezember 2017 belief sich die Eigenkapitalquote der Gesellschaft auf 86 %, verglichen mit 90 % am 31. Dezember 2016. Der Konzern hat zurzeit keine Finanzverbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten.
Außerbilanzielle Finanzierung
MorphoSys nutzt keinerlei außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente wie den Verkauf von Außenständen, durch Vermögenswerte besicherte Wertpapiere ("Asset-backed Securities"), "Sale and Lease back"-Transaktionen oder Eventualverbindlichkeiten in Verbindung mit nicht konsolidierten Zweckgesellschaften.
Bonitätseinstufung
MorphoSys wird gegenwärtig von keiner Agentur auf seine Kreditwürdigkeit hin beurteilt.
Mehrjahresübersicht – Bilanzstruktur
TAB EL L E 05
Mehrjahresübersicht – Bilanzstruktur1
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | 31.12.2015 | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
|---|---|---|---|---|
| 340,7 | 308,1 | 300,1 | 322,4 | 406,6 |
| 74,7 | 155,5 | 100,0 | 104,1 | 41,1 |
| 415,4 | 463,6 | 400,1 | 426,5 | 447,7 |
| 47,7 | 38,3 | 27,5 | 32,7 | 35,4 |
| 9,0 | 9,8 | 9,9 | 45,0 | 60,1 |
| 358,7 | 415,5 | 362,7 | 348,8 | 352,1 |
| 415,4 | 463,6 | 400,1 | 426,5 | 447,7 |
Eventuelle Diff erenzen sind rundungsbedingt.
Vergleich von tatsächlichem und prognostiziertem Geschäftsverlauf
MorphoSys zeigte im Berichtsjahr 2017 eine solide Finanzleistung. Die detaillierten Vergleiche von prognostizierten Zielen und Ergebnissen sind Tabelle 6 zu entnehmen.
TAB EL L E 0 6
Vergleich von tatsächlichem und prognostiziertem Geschäftsverlauf
| Ziele 2017 | Ergebnisse 2017 | |
|---|---|---|
| Finanzziele | Konzernumsatz zwischen 63 Mio. € und 66 Mio. € (ursprüngliche Prognose 46 Mio. € bis 51 Mio. €, Anpassung am 30. November 2017 mit Veröff entlichung der Unterzeichnung einer regionalen Lizenzvereinbarung für MOR202 mit I-Mab) |
Konzernumsatz von 66,8 Mio. € |
| Aufwendungen für fi rmeneigene Produkt- und Technologie entwicklung in Höhe von 96 Mio. € bis 100 Mio. € (ursprüngliche Prognose 85 Mio. € bis 95 Mio. €, Anpassung am 30. November 2017 mit Veröff entlichung der Unterzeichnung einer regionalen Lizenzvereinbarung für MOR202 mit I-Mab) |
Aufwendungen für fi rmeneigene Produkt- und Technologie entwicklung in Höhe von 99,1 Mio. € |
|
| EBIT von – 66 Mio. € bis – 71 Mio. € (ursprüngliche Prognose – 75 Mio. € bis – 85 Mio. €, Anpassung am 30. November 2017 mit Veröff entlichung der Unterzeichnung einer regionalen Lizenzvereinbarung für MOR202 mit I-Mab) |
EBIT von – 67,6 Mio. € | |
| Segment Proprietary Development: F&E-Aufwendungen weiter steigend (2016: 78,5 Mio. €) EBIT deutlich negativ (2016: – 77,6 Mio. €) |
Segment Proprietary Development: F&E-Aufwendungen in Höhe von 99,1 Mio. € EBIT in Höhe von – 81,3 Mio. € |
|
| Segment Partnered Discovery: F&E-Aufwendungen in etwa auf Vorjahresniveau (2016: 18,1 Mio. €) EBIT deutlich positiv, leicht unterhalb des Segment-EBIT von 2016 (2016: 31,0 Mio. €) |
Segment Partnered Discovery: F&E-Aufwendungen in Höhe von 17,7 Mio. € EBIT in Höhe von 30,2 Mio. € |
|
| Proprietary Development |
MOR208 • Vorstellung erster Zwischenergebnisse der L-MIND-Studie (Phase 2 Kombination mit Lenalidomid in DLBCL) • Abschluss des Phase 2-Sicherheitsteils der B-MIND-Studie (Kombination mit Bendamustin in DLBCL) und Start des pivotalen Phase 3-Teils der Studie (im Vergleich zu Rituximab und Bendamustin) • Start eines weiteren Studienarms der COSMOS-Studie (zusätzlicher Kombinationspartner zur bestehenden Kombination mit Idelalisib in CLL) |
MOR208 • Präsentation vorläufi ger Ergebnisse der L-MIND-Studie bei der Jahrestagung 2017 der American Society of Clinical Oncology (ASCO) im Juni • Überführung der B-MIND-Studie in einen zulassungsrelevanten Phase 3-Teil im Juni • Erweiterung der COSMOS-Studie durch den Kombinationsarm mit Venetoclax • Erteilung des Status Therapiedurchbruch basierend auf L-MIND-Studie durch die FDA |
| MOR202 • Abschluss der Phase 1/2a-Dosisfi ndungsstudie im multiplen Myelom, inklusive der Ergebnisse in der höchsten Dosierung von 16 mg/kg alleine und in Kombination mit Pomalidomid bzw. Lenalidomid |
MOR202 • Präsentation aktualisierter Daten zu Sicherheit und Wirksam keit aus der Phase 1/2a-Studie auf der Jahrestagung der ASCO im Juni; die Patientenaufnahme im Rahmen der Studie ist abgeschlossen, die Nachbeobachtung dauert weiter an |
|
| MOR209/ES414 • Fortsetzung der Phase 1-Studie mit angepasstem Dosisschema in mCRPC innerhalb der Kooperation mit Aptevo Therapeutics |
MOR209/ES414 • Beendigung der Kooperation im September und Rückgabe aller Rechte zur Entwicklung und Vermarktung von MOR209/ES414 an Aptevo |
|
| MOR106 • Abschluss der Phase 1-Studie des gemeinsamen Entwicklungs programms mit Galapagos in der Indikation atopische Dermatitis |
MOR106 • Abschluss der Phase 1-Studie im August und Präsentation erster Ergebnisse mit Hinweis auf klinische Aktivität im September |
|
| MOR107 • Start der Phase 1-Studie mit gesunden Freiwilligen |
MOR107 • Start der Phase 1-Studie mit gesunden Freiwilligen im Februar, Abschluss des ersten Teils der Studie im Mai |
|
| • Start bzw. Fortführung neuer Entwicklungsprogramme im Bereich der Antikörperidentifi zierung und präklinischen Entwicklung |
• Start der präklinischen Entwicklung eines Anti-C5aR-Anti körpers im vierten Quartal |
|
| Partnered Discovery |
Fortschritt bei Entwicklungsprogrammen mit Partnern | • Steigende Anzahl der Partnerprogramme (101) bei fortschrei tender Reife • Erster HuCAL-Antikörper Tremfya® (Guselkumab) gegen Plaque-Psoriasis mit Marktzulassung in den USA, Europa und Kanada (Partner: Janssen) • Beginn einer Phase 2-Studie des HuCAL-Antikörpers Bimagrumab durch Partner Novartis bei adipösen Patienten mit Typ 2-Diabetes • Neue Phase 3-Zulassungsstudien des HuCAL-Antikörpers Gantenerumab durch Partner Roche bei Patienten mit prodromaler bis milder Alzheimer-Erkrankung angekündigt • Beginn neuer Phase 3-Studien des HuCAL-Antikörpers Guselkumab durch Partner Janssen in den Indikationen Schuppenfl echte (Vergleichsstudie mit Secukinumab) und Psoriasis-Arthritis; weitere Phase 3-Studie in der Indikation Morbus Crohn angekündigt |
Beurteilung des Geschäftsverlaufs durch den Vorstand
Das Geschäftsjahr 2017 war ein sehr erfolgreiches Jahr für MorphoSys. Dabei haben zwei Ereignisse die Geschäftsentwicklung besonders positiv beeinfl usst. Im Juli hat der erste MorphoSys-Antikörper eine Zulassung erhalten. Der von unserem Partner Janssen für Schuppenfl echte entwickelte Wirkstoff Tremfya® (Guselkumab) wurde zuerst in den USA und in der Folge in Europa und in Kanada zugelassen. Im Oktober erhielten wir von der US-Gesundheitsbehörde FDA für unseren fi rmeneigenen Antikörper MOR208 den Status Therapiedurchbruch in der Blutkrebsindikation des rezidivierenden oder refraktären DLBCL.
Der Umsatz stieg im Geschäftsjahr 2017 auf 66,8 Millionen Euro. Das EBIT betrug – 67,6 Millionen Euro. Hauptgrund für den Umsatzanstieg und das im Vergleich zum Vorjahr verbesserte operative Ergebnis ist der Abschluss einer regionalen Partnerschaft für den fi rmeneigenen Antikörper MOR202. Aus dem Vertrag resultierte eine Einmalzahlung in Höhe von 16,8 Millionen Euro, die auch zur Anhebung der Finanzprognose für das Geschäftsjahr 2017 führte. Der Netto-Finanzmittelabfl uss aus operativer Tätigkeit betrug 38,4 Millionen Euro. Dies ist die Folge der planmäßig gestiegenen Aufwendungen für die eigene Forschung und Entwicklung. Die Eigenkapitalquote von 86 % und eine Liquiditätsposition von 312,2 Millionen Euro belegen die solide fi nanzielle Ausstattung des Unternehmens.
Das Geschäftssegment Proprietary Development erfuhr in der Summe eine deutliche Reifung seiner aus 13 Wirkstoff en bestehenden Pipeline (Ende 2016: 14). Für den Antikörper MOR208 wurden auf einer großen US-amerikanischen Krebskonferenz Daten einer Phase 2-Kombinationsstudie in der Blutkrebsindikation DLBCL vorgestellt. Im vierten Quartal erhielten wir von der US-Gesundheitsbehörde FDA den Status eines Therapiedurchbruchs (Breakthrough Therapy Designation) für MOR208 in Kombinationsbehandlung mit dem Krebsmedikament Lenalidomid. Dieser Status wurde erteilt zur Behandlung von Blutkrebspatienten, die an einem wiederkehrenden oder therapieresistenten diff usen großzelligen B-Zell-Lymphom (DLBCL) erkrankt sind und nicht für eine hochdosierte Chemotherapie (HDC) und autologe Stammzelltransplantation (ASCT) in Betracht kommen. Eine weitere Phase 2-Kombinationsstudie mit MOR208 wurde in der Blutkrebsindikation DLBCL als Phase 3- Studie fortgeführt. Die laufende Dosisfi ndungsstudie mit MOR202 bei multiplem Myelom testete den Wirkstoff in der höchsten Dosierung, die in der Studie erreicht wude. Für den Wirkstoff MOR106 aus der Kooperation mit Galapagos wurden klinische Daten aus der Phase 1-Studie in atopischer Dermatitis veröff entlicht. Der erste Teil einer klinischen Phase 1-Studie mit MOR107, dem ersten Lanthipeptid in der klinischen Entwicklungspipeline von MorphoSys, konnte abgeschlossen werden. Der Wirkstoff MOR209/ES414 wurde im Zuge einer Portfoliooptimierung an den Partner Aptevo zurückgegeben.
Im Segment Partnered Discovery gab es ebenfalls sehr gute Fortschritte. Die entscheidende Nachricht war die Marktzulassung des von Janssen entwickelten HuCAL-Antikörpers Tremfya® (Guselkumab). Damit ist Guselkumab der erste zugelassene Antikörper, der auf MorphoSys-Technologien basiert – ein Meilenstein in der Unternehmensgeschichte. Eine Zulassungsstudie mit dem Wirkstoff Anetumab Ravtansine des Pharmapartners Bayer hat das Studienziel nicht erreicht. Novartis gab bekannt, eine klinische Phase 2-Studie mit dem HuCAL-Antikörper Bimagrumab bei stark übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2 durchführen zu wollen. Roche kündigte Pläne für ein neues Phase 3-Zulassungsstudienprogramm mit Gantenerumab bei Alzheimer an. Die Anzahl der Programme des Partnered Discovery Segments stieg auf 101 (Ende 2016: 100).
Bilanzielle Ermessensentscheidungen
Im Konzernabschluss 2017 wurden keine Bilanzierungsgrundsätze angewendet oder damit zusammenhängende Optionen ausgeübt, die sich von denen der Vorjahre unterscheiden und die, wenn sie angewendet oder anders ausgeübt worden wären, eine bedeutsame Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Bilanzstruktur gehabt hätten. Informationen zu den Auswirkungen des Einsatzes von Schätzungen, Annahmen und Beurteilungen durch den Vorstand sind im Anhang zum Konzernabschluss zu fi nden.
Ausblick und Prognose
Das Geschäftsmodell von MorphoSys basiert auf der Entwicklung innovativer Arzneimittelkandidaten auf Basis fi rmeneigener Technologien wie beispielsweise den Antikörperbibliotheken HuCAL und Ylanthia. Entwickelt werden Medikamentenkandidaten in Eigenregie und mit Partnern, um Patienten verbesserte Behandlungsalternativen zu bieten. Schwerpunkt der eigenen Forschung sind die Therapiefelder Onkologie und Entzündungserkrankungen. Die Geschäftsleitung von MorphoSys beabsichtigt, die fi rmeneigenen Medikamentenkandidaten auf dem Weg in Richtung Marktzulassung zu entwickeln. Zusätzlich konzentriert sich MorphoSys auf die Weiterentwicklung seiner Technologien in schnell wachsenden und innovationsgetriebenen Bereichen des Gesundheitssektors.
Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung
MorphoSys' strategischer Fokus liegt auf der Entwicklung innovativer Medikamente, um so das Leben schwerkranker Patienten zu verbessern. Im Zentrum steht aktuell die Entwicklung von MOR208, des am weitesten fortgeschrittenen Wirkstoff kandidaten gegen Blutkrebserkrankungen. Eine wichtige Grundlage bilden innovative und validierte Technologien, in deren Weiterentwicklung das Unternehmen kontinuierlich investiert. Im Segment Partnered Discovery steuert die Vermarktung der Technologien vertraglich zugesicherte Mittelzufl üsse aus Partnerschaften mit Pharmaunternehmen bei. Darüber hinaus partizipiert MorphoSys an der erfolgreichen Weiterentwicklung von Medikamentenkandidaten durch die Partner. Vertraglich vereinbart sind Umsatzerlöse in Form von Meilensteinzahlungen sowie, sobald ein Medikament die Marktreife erreicht, Tantiemen aus Produktverkäufen. Im Zentrum stehen hier Tantiemen aus Verkaufserlösen des seit 2017 vermarkteten HuCAL-Antikörpers Tremfya® des Partners Janssen.
Umsatzerlöse aus F&E-Unterstützung, Lizenz- und Meilensteinzahlungen und Tantiemen sowie eine starke Liquiditätsposition sollen es dem Unternehmen ermöglichen, die Entwicklung eigener Medikamente und Technologien weiter auszubauen. Der Vorstand rechnet für 2018 u.a. mit folgenden Entwicklungen:
- Fortführung der Entwicklung von MOR208 in Richtung einer möglichen Zulassung;
- Beginn vorbereitender Maßnahmen, um MOR208 auch eigenständig in bestimmten Regionen vermarkten zu können;
-
Fortführung der Entwicklung von MOR202, entweder allein oder zusammen mit einem Partner, in einer oder mehreren onkologischen Indikationen (darunter auch solide Tumore);
-
Neue strategische Vereinbarungen auf der Basis der fi rmeneigenen Technologien mit dem Fokus, Zugang zu innovativen Zielmolekülen und Wirkstoff en zu erlangen;
- Weiterer Ausbau der fi rmeneigenen Entwicklungsaktivitäten durch mögliche Einlizenzierungen, eventuell auch Firmenzukäufe, Entwicklungskooperationen sowie eigene Neuentwicklungen;
- Investitionen in die eigene Technologieentwicklung, um MorphoSys' Position im Bereich therapeutischer Antikörper und verwandter Technologien zu behaupten oder zu erweitern.
Strategischer Ausblick
Das Geschäftsmodell von MorphoSys basiert auf der Entwicklung innovativer Arzneimittelkandidaten auf Basis fi rmeneigener Technologien wie beispielsweise Antikörperbibliotheken der HuCAL und Ylanthia. Entwickelt werden Medikamentenkandidaten in Eigenregie und mit Partnern, um Patienten verbesserte Behandlungsalternativen zu bieten. Schwerpunkte der eigenen Forschung sind die Therapiefelder Onkologie und Entzündungserkrankungen. Die Geschäftsleitung von MorphoSys beabsichtigt, sein Portfolio an Medikamentenkandidaten auszubauen und die einzelnen Wirkstoff e in Richtung Marktzulassung weiterzuentwickeln. Zusätzlich konzentriert sich MorphoSys weiterhin auf den Einsatz und die Erweiterung seiner Technologien in schnell wachsenden und innovationsgetriebenen Bereichen des Gesundheitssektors.
Im Segment Proprietary Development entwickelt MorphoSys in Eigenregie therapeutische Antikörper und Peptide, hauptsächlich in den Bereichen Onkologie und entzündliche Erkrankungen. Von Fall zu Fall wird MorphoSys Allianzen für die weitere Entwicklung fi rmeneigener Kandidaten eingehen. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten einzelne Projekte auch länger in eigener Regie oder auch bis zur Marktreife entwickelt werden. Im Vordergrund steht die Entwicklung von MOR208 in Richtung einer möglichen Zulassung sowie der Beginn vorbereitender Maßnahmen, um MOR208 auch eigenständig in bestimmten Regionen kommerzialisieren zu können.
Das Segment Partnered Discovery erwirtschaftet auf Basis verschiedener Kooperationen mit großen Pharmafi rmen vertraglich zugesicherte Mittelzufl üsse. Der Großteil der Entwicklungskandidaten wurde in den vergangenen Jahren im Rahmen der Partnerschaft mit Novartis hervorgebracht. Wie bereits kommuniziert, endete die Partnerschaft mit Novartis vertragsgemäß Ende November des Geschäftsjahres 2017. Über das Vertragsende hinaus werden Entwicklungskandidaten aus dieser Partnerschaft weiterentwickelt und können zu weiteren Meilensteinzahlungen und Umsatzbeteiligungen führen. Aufgrund ihrer Breite und ihres Entwicklungsstands könnte die Partner-Pipeline in Zukunft eine Reihe marktreifer therapeutischer Antikörper hervorbringen. Damit verbunden könnten sich im Erfolgsfall weitere fi nanzielle Beteiligungen in Form von Tantiemen aus Produktverkäufen ergeben.
Auf absehbare Zeit wird MorphoSys einen signifi kanten Teil seiner Finanzmittel in die eigene F&E investieren. Der Vorstand hält dies für den besten Weg, den Wert des Unternehmens nachhaltig zu steigern. Ziel ist es, den am weitesten fortgeschrittenen eigenen Wirkstoff kandidaten MOR208 zur Marktreife zu führen. Aufgrund der fortschreitenden Reife des fi rmeneigenen Programms MOR208 wird sich MorphoSys, alleine oder zusammen mit potenziellen Partnern, zukünftig verstärkt mit Aktivitäten zur Vorbereitung einer möglichen späteren Vermarktung beschäftigen. Darüber hinaus gilt es, das Portfolio an eigenentwickelten Wirkstoff kandidaten weiter voranzubringen und die eigenen Technologieplattformen weiter zu stärken.
Voraussichtliche Konjunkturentwicklung
Der IWF rechnet in seinem Herbstgutachten 2017 damit, dass die Weltwirtschaft 2018 um 3,7 % und damit etwas stärker als 2017 (Prognose: 3,4 %) wachsen wird. Für die entwickelten Volkswirtschaften wird für 2018 ein Wachstum von 2,0 % erwartet, verglichen mit einer Prognose für 2017 von 1,8 %. Auch für Europa sieht der IWF die weitere Entwicklung positiv. Die Wachstumsprognose für 2018 für die Eurozone fällt mit etwa 1,9 % im Vergleich zum Vorjahr (Prognose: 1,5 %) besser aus. Den Erwartungen zufolge dürfte Europa einen großen Beitrag zur Steigerung der Weltwirtschaftsleistung liefern. Der IWF rechnet für 2018 für Deutschland mit einem Wirtschaftswachstum von 1,8 % (Prognose für 2017: 1,4 %). Rekorde bei den Beschäftigtenzahlen, steigende Nominal- und Reallöhne sowie niedrige Energiekosten stärken den privaten Konsum. Allerdings bleiben Herausforderungen wie eine alternde Bevölkerung und eine zukünftige Normalisierung des Zinsniveaus bestehen. Für die US-Volkswirtschaft liegt das für 2018 prognostizierte Wachstum mit 2,3 % über dem für 2017 erwarteten Wert von 2,2 %.
2018 wird für die Schwellen- und Entwicklungsländer insgesamt ein Wachstum von 4,9 % erwartet (Prognose 2017: 4,6 %). China wird nach Angaben des IWF 2018 ein Wachstum von 6,5 % verzeichnen (Prognose 2017: 6,2 %). Für Russland lautet die Prognose des IWF für 2018 auf ein Plus von 1,6 %, wohingegen für 2017 mit einem Zuwachs um 1,1 % gerechnet wurde. Auch für Brasilien wird 2018 mit einem prognostizierten Wachstum von 1,5 % nach einem Anstieg um 0,5 % im Jahr zuvor eine Trendwende erwartet.
Voraussichtliche Entwicklung des Gesundheitssektors
Nach einem zeitweiligen Einbruch der Biotechnologiewerte 2016 konnte sich der Sektor im Berichtsjahr 2017 erneut an den Kapitalmärkten behaupten. So schloss der weltweit führende Branchenindex Nasdaq Biotechnology Index* das Jahr 2017 mit einem Plus von 21 %. Anders hingegen der M&A-Markt der Life-Science-Industrie, dessen Gesamtvolumen 2017 um fast 20 % auf knapp über 200 Milliarden US-Dollar sank, wie das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Ernst & Young in seinem M&A Report 2018 feststellte. In einer Umfrage unter führenden Managern der Branche gaben 60 % der Befragten an, für 2018 verbesserte M&A-Bedingungen zu erwarten. Ernst & Young geht daher davon aus, dass das Gesamtvolumen 2018 erneut über der 200 Milliarden US-Dollar-Marke liegen wird, insbesondere getrieben von einem weiter steigenden Wettbewerbsund Preisdruck im Gesundheitssektor.
Grundsätzlich ist der Sektor weiterhin in guter Verfassung. Die Anzahl der Produktneuzulassungen der FDA hat sich im Jahr 2017 auf 46 im Vorjahresvergleich mehr als verdoppelt (2016: 22). Für 2018 lässt eine im Januar 2018 von der FDA veröff entlichte "Policy Roadmap" ebenfalls eine hohe Zahl an Neuzulassungen erwarten. So sollen unter anderem Maßnahmen implementiert werden, die den Wettbewerb im Bereich der Biosimilars, also der Nachahmerprodukte von Biopharmazeutika, stärken. Außerdem soll Patienten der Zugang zu vielversprechenden neuen Medikamenten erleichtert werden.
Eine wachsende Herausforderung für Pharma- und Biotechnologieunternehmen sowohl in den USA als auch in Europa dürfte der anhaltende Preisdruck sein, da die Arzneimittelhersteller mit immer stärkeren Verhandlungspartnern für die Arzneimittelpreise und dem Druck der politischen Entscheidungsträger konfrontiert sind.
Künftige Forschung und Entwicklung sowie Geschäftsentwicklung
PROPRIETARY DEVELOPMENT
Das F&E-Budget für die fi rmeneigene Medikamentenentwicklung wird im Geschäftsjahr 2018 voraussichtlich bei etwa 95 Millionen Euro bis 105 Millionen Euro liegen. Der überwiegende Teil dieser Investitionen wird in die klinische Entwicklung der fi rmeneigenen Medikamentenkandidaten MOR208, MOR202 und MOR106 fl ießen, wovon wiederum ein Großteil für die klinische Entwicklung von MOR208 Verwendung fi nden wird. Weitere Investitionen sind in den Bereichen der Zielmolekülvalidierung und Antikörperentwicklung sowie der Technologieentwicklung geplant. Darüber hinaus streben wir Kooperationen mit Partnern, beispielsweise akademischen Instituten, an, um Zugang zu neuen Zielmolekülen und Technologien zu erhalten.
Für 2018 sind folgende Ereignisse bzw. Entwicklungsmaßnahmen geplant:
- Update aus den im Rahmen des "Breakthrough Therapy Designation" Prozesses zu MOR208 mit der FDA geführten Gesprächen;
- Abschluss der Behandlung der nach dem aktuellen Studienprotokoll vollständig rekrutierten 81 Patienten der L-MIND-Studie* sowie Beginn der Auswertung der Ergebnisse;
- Weiterführung der zulassungsrelevanten Phase 3-Studie, in der MOR208 in Kombination mit Bendamustin im Vergleich zu Rituximab und Bendamustin in R/R DLBCL* getestet wird (B-MIND-Studie*);
- Weiterführung der Phase 2-COSMOS*-Studie mit MOR208 in CLL* in Kombination mit Idelalisib bzw. Venetoclax sowie Präsentation von Studiendaten auf wissenschaftlichen Kongressen;
- Beginn vorbereitender Maßnahmen, um MOR208 auch eigenständig in bestimmten Regionen kommerzialisieren zu können.
- Evaluierung weiterer möglicher Partnerschaften für MOR202, um die bestmögliche Weiterentwicklung von MOR202 sicherzustellen;
- Prüfung des Starts einer explorativen klinischen Studie mit MOR202 in der Indikation des nicht-kleinzelligen Lungenkrebs (NSCLC);
- Präsentation von Studienergebnissen nach Abschluss der aktuell laufenden Phase 1/2a-Dosifi ndungsstudie mit MOR202 im multiplen Myelom;
- Beginn einer Phase 2-Studie für MOR106 in der Indikation atopische Dermatitis im Rahmen des gemeinsamen Entwicklungsprogramms mit Galapagos;
- Präklinische Untersuchung von MOR107 mit Fokus auf onkologische Indikationen basierend auf ersten Anti-Tumor-Daten;
- Start bzw. Fortführung neuer Entwicklungsprogramme im Bereich der Antikörperidentifi zierung und präklinischen Entwicklung.
*SIEHE GLOSSAR – Seite 170
Basierend auf den Angaben der Webseite clinicaltrials.gov gehen wir davon aus, dass unser Partner GSK im Geschäftsjahr 2018 Ergebnisse der Phase 2b-Studie mit MOR103/GSK3196165 in rheumatoider Arthritis sowie der Phase 2a-Studie in Hand-Osteoarthritis veröff entlichen könnte. Der Partner I-Mab hat angekündigt, 2018 eine erste klinische Studie mit MOR202 in China starten zu wollen.
PARTNERED DISCOVERY
MorphoSys wird sich wie in den Vorjahren vor allem auf die Weiterentwicklung der fi rmeneigenen Entwicklungspipeline konzentrieren. Im Segment Partnered Discovery wird MorphoSys im Einzelfall prüfen, weitere Antikörper-Kooperationen auf Basis der Ylanthia-Technologie mit Pharma- und Biotechnologieunternehmen einzugehen, vergleichbar mit der 2016 gestarteten Partnerschaft mit LEO Pharma.
Basierend auf Informationen der Webseite clinicaltrials.gov könnte 2018 die primäre Fertigstellung (primary completion) von insgesamt bis zu 31 klinischen Studien erfolgen, in denen auf MorphoSys-Technologie basierende Antikörper von Partnern in verschiedenen Studienphasen untersucht werden. Hierzu gehört eine zulassungsrelevante Phase 2b-Studie von Mereo. Gegenstand ist der im Rahmen der Novartis-Partnerschaft erzeugte HuCAL-Antikörpers BSP804, der gegen das Zielmolekül Sclerostin gerichtet ist, in der Indikation Osteogenesis Imperfecta (Glasknochenkrankheit). Ferner sind mehrere Phase 3- Studien von Janssen in der Indikation Psoriasis für eine primäre Fertigstellung 2018 anberaumt. Dazu gehört unter anderem eine direkte Vergleichsstudie zwischen Janssens Produkt Tremfya® und einem Wettbewerbsprodukt mit dem Namen Cosentyx®.
Ferner ist davon auszugehen, dass unser Partner Roche im Geschäftsjahr 2018 zwei neue Phase 3-Zulassungsstudien mit dem Namen GRADUATE-1 und GRADUATE-2 mit dem Antikörper Gantenerumab in der Indikation Alzheimer starten wird.
Ob, wann und in welchem Umfang im Anschluss an die primäre Fertigstellung der Studien Nachrichten veröff entlicht werden, liegt allein in der Entscheidung unserer Partner.
Voraussichtliche Personalentwicklung
Die Konzernbelegschaft im Segment Proprietary Development wird im Geschäftsjahr 2018 voraussichtlich leicht wachsen. Im Segment Partnered Discovery rechnet das Unternehmen mit einer leicht rückläufi gen Mitarbeiterzahl. Durch den Aufbau kommerzieller Kapazitäten wird die Zahl der Mitarbeiter im Bereich Allgemeines und Verwaltung voraussichtlich leicht steigen.
Voraussichtliche Entwicklung der Finanz- und Liquiditätslage
MorphoSys verfügt zum Ende des Geschäftsjahres 2017 über eine fi nanzielle Basis in Höhe von 312,2 Millionen Euro. Die Umsätze werden im Geschäftsjahr 2018 voraussichtlich unter denen des Vorjahres liegen. Ursächlich dafür sind die im Vorjahr enthaltene Einmalzahlung im Rahmen der Verpartnerung von MOR202 in Höhe von 16,8 Millionen Euro sowie die Umsatzerlöse in Höhe von 37 Millionen Euro aus der Partnerschaft mit Novartis, die im November 2017 vertragsgemäß endete. Unabhängig vom Ende der Partnerschaft hat MorphoSys weiter Anspruch auf erfolgsabhängige Meilensteinzahlungen und Tantiemen im Falle der erfolgreichen Weiterentwicklung von Produktkandidaten durch Novartis. Der Vorstand erwartet für das Geschäftsjahr 2018 einen Konzernumsatz in Höhe von 20 Millionen Euro bis 25 Millionen Euro. Umsatzerlöse beinhalten voraussichtlich Tantiemen für Tremfya® zwischen 12 Millionen Euro und 17 Millionen Euro, basierend auf konstanten US-\$-Umrechnungskursen. Die Prognose berücksichtigt keine Erlöse aus künftigen Kooperationen und/oder Lizenzpartnerschaften.
Die F&E-Aufwendungen für die fi rmeneigenen Programme und die Technologieentwicklung werden im Jahr 2018 voraussichtlich zwischen 95 Millionen Euro und 105 Millionen Euro betragen. Die F&E-Aufwendungen im Segment Proprietary Development dienen vorwiegend zur Fortführung der aktuell laufenden Studien für MOR208, MOR202 und MOR106 sowie der Finanzierung unserer frühen Entwicklungsprogramme. Die F&E-Aufwendungen für das Segment Partnered Discovery werden infolge der ausgelaufenen Partnerschaft mit Novartis im Vergleich zum Vorjahr rückläufi g sein.
Aufgrund der fortschreitenden Reife des fi rmeneigenen Programms MOR208 wird sich MorphoSys, alleine oder zusammen mit potenziellen Partnern, zukünftig verstärkt mit Aktivitäten zur Vorbereitung einer möglichen späteren Vermarktung beschäftigen.
Das Unternehmen erwartet für 2018 damit einhergehend ein EBIT von ungefähr –110 Millionen Euro bis –120 Millionen Euro. Diese Prognose beinhaltet weder Umsatzerlöse aus möglichen zukünftigen Partnerschaften oder Lizenzvereinbarungen noch Meilensteinzahlungen für MOR103, die 2018 anfallen könnten. Eff ekte aus möglichen Einlizenzierungen oder Entwicklungspartnerschaften für neue Wirkstoff kandidaten sind ebenfalls nicht in der Prognose enthalten. Für das Segment Partnered Discovery wird für 2018 ein positives operatives Ergebnis erwartet. Für das Segment Proprietary Development erwartet MorphoSys aufgrund der geplanten F&E-Aufwendungen für die unternehmenseigenen Programme ein deutlich negatives EBIT.
In den kommenden Jahren könnten einmalige Ereignisse, wie die Ein- und Auslizenzierung von Entwicklungskandidaten sowie größere Meilensteinzahlungen und Tantiemen im Zusammenhang mit der Erreichung der Marktreife von HuCAL- bzw. Ylanthia-Antikörpern, zunehmend Einfl uss auf die Vermögensund Finanzlage haben. Solche Ereignisse könnten dazu führen, dass sich die Finanzziele erheblich verschieben. Genauso können Fehlschläge in der Medikamentenentwicklung negative Folgen für den MorphoSys-Konzern haben. In der näheren Zukunft hängt das Umsatzwachstum von der Fähigkeit der Gesellschaft ab, fi rmeneigene Programme auszulizenzieren und/ oder neue Partnerschaften einzugehen. Darüber hinaus sollte die Umsatzentwicklung zunehmend von Umsatztantiemen aus dem Verkauf von Tremfya® (Guselkumab) profi tieren.
Am Ende des Geschäftsjahres 2017 belief sich die Liquiditätsposition von MorphoSys auf 312,2 Millionen Euro (31. Dezember 2016: 359,5 Millionen Euro). Durch den geplanten Verlust im Jahr 2018 wird sich die Liquiditätsposition reduzieren. MorphoSys sieht in seiner starken Liquiditätsposition einen Vorteil, der zur Beschleunigung seines Wachstums für strategische Maßnahmen, wie die Einlizenzierung von Wirkstoff en sowie die Beteiligung an vielversprechenden Unternehmen, genutzt werden kann. Darüber hinaus werden die liquiden Mittel zur Finanzierung der F&E-Aufwendungen für das Portfolio fi rmeneigener Antikörper genutzt.
DIVIDENDE
Der Einzelabschluss nach deutschem Handelsrecht der MorphoSys AG weist einen Bilanzverlust aus, wodurch eine Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2018 nicht gestattet ist. Unter Berücksichtigung der erwarteten Verluste im Jahr 2018 wird das Unternehmen keinen Bilanzgewinn ausweisen. MorphoSys wird auch in Zukunft in die Entwicklung fi rmeneigener Medikamente investieren und strebt weitere Einlizenzierungen und Zukäufe an, um so neue Wachstumschancen zu eröff nen und den Wert des Unternehmens zu steigern. Aus diesem Grund geht MorphoSys für die absehbare Zukunft nicht davon aus, eine Dividende auszuschütten.
Dieser Ausblick zieht alle Faktoren in Betracht, die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Geschäftsberichts bekannt waren und beruht auf den Annahmen des Vorstands zu Ereignissen, die unser Geschäft im Jahr 2018 sowie in den kommenden Jahren beeinfl ussen könnten. Künftige Resultate können von den Erwartungen, die im Kapitel "Ausblick und Prognose" beschrieben werden, abweichen. Die wichtigsten Risiken werden im Risikobericht erläutert.
Aktie und Kapitalmarkt
Die Aktie der MorphoSys AG eröff nete das Berichtsjahr mit einem Aktienkurs von 48,75 Euro. Nach einem volatilen Start in den ersten Wochen 2017 stand das Papier am 6. Februar auf seinem Jahrestiefststand von 47,60 Euro. Im Anschluss folgte die Aktie dem Aufwärtstrend des TecDAX*, bevor ihr im September der Ausbruch mit Kurssteigerungen gelang, die deutlich über der Entwicklung des Vergleichsindex lagen. Getrieben von einer positiven Nachrichtenlage, insbesondere durch die Verleihung des Status Therapiedurchbruch seitens der US-Gesundheitsbehörde FDA für den Antikörper MOR208, aber auch durch die Zulassung von Tremfya® durch den Partner Janssen in weiteren Regionen, erreichte die MorphoSys-Aktie am 21. November ihr Jahreshoch mit 82,95 Euro. Bei einem Kurs von 76,58 Euro schloss sie das Geschäftsjahr mit einem deutlichen Plus von 57 % und einer Marktkapitalisierung* von 2,3 Milliarden Euro.
*SIEHE GLOSSAR – Seite 170
In einem Börsenjahr mit Rekordhochständen bei deutschen und internationalen Aktienindizes konnte sich die Aktie der MorphoSys AG mit 57 % Kurssteigerung überdurchschnittlich gut behaupten. Während der Nasdaq Biotechnology Index das Berichtsjahr mit 22 % im Plus abschließen konnte, gelang dem TecDAX eine Steigerung von 40 % im Jahresverlauf.
›› SIEHE GRAFIK 09 – Kursentwicklung der Morphosys-Aktie 2017 (Seite 54)
›› SIEHE GRAFIK 10 – Kursentwicklung der Morphosys-Aktie 2013 – 2017 (Seite 54)
Entwicklung des Börsenumfelds
Das Börsenjahr 2017 war weltweit von positiven Entwicklungen geprägt. So hat der deutsche Aktienindex DAX Anfang November einen neuen Höchststand erreicht. Der US-amerikanische Dow-Jones-Index konnte innerhalb eines Jahres nahezu 25 % Wertzuwachs verzeichnen. Der Aktienindex MSCI Emerging Markets, der die Börsenentwicklung in den Schwellenländern widerspiegelt, stieg um 37 %.
In diesem freundlichen Umfeld gelang es auch den Biotechnologiewerten wieder verstärkt, das Vertrauen der Anleger zu gewinnen. MorphoSys intensivierte im Berichtsjahr weiterhin seine Investor-Relations-Aktivitäten und konzentrierte sich dabei, wie bereits in den Vorjahren, insbesondere auf Europa und die USA.
Liquidität und Indexzugehörigkeit
Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen der MorphoSys-Aktie über alle Handelsplattformen im geregelten Markt ist 2017 gegenüber dem Vorjahr um 61 % gestiegen und betrug 15,6 Millionen Euro (2016: 9,7 Millionen Euro). Auch im TecDAX, dem Auswahlindex für die 30 größten Technologiewerte der Frankfurter Wertpapierbörse, stieg das Handelsvolumen der durchschnittlich gehandelten Aktien um 46 %, was auf das allgemein freundliche Börsenumfeld zurückzuführen ist. Zum Jahresende 2017 nahm MorphoSys im TecDAX gemessen an der Marktkapitalisierung Platz zehn ein (2016: Rang elf), gemessen am Handelsvolumen wurde Rang zwölf belegt (2016: Rang elf).
Zudem wurden 2017 an den alternativen Handelsplätzen ("Dark Pools") täglich im Durchschnitt ca. 98.700 Aktien der MorphoSys AG im Wert von 6,3 Millionen Euro gehandelt (2016: ca. 103.700 Aktien im Wert von 4,4 Millionen Euro). Das entspricht einem Rückgang des Handels außerhalb des geregelten Markts von ca. 5 %.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft erhöhte sich im Berichtsjahr durch die Ausübung von Wandelschuldverschreibungen, die dem Vorstand und der Senior Management Group im Jahr 2013 gewährt wurden, auf 29.420.785 Aktien bzw. 29.420.785,00 Euro. Eine genaue Beschreibung des Wandelschuldverschreibungsprogramms fi nden Sie im Anhang (Ziff er 7.2).
Ein im Jahr 2013 gewährtes langfristiges Leistungsanreizprogramm (Long-Term Incentive Plan – LTI-Plan 2013) für den Vorstand und die Mitglieder der Senior Management Group wurde im Berichtsjahr zugeteilt. Im Zuge dieses LTI-Plans 2013 wurden im Berichtsjahr 61.871 eigene Aktien aus dem Bestand der Gesellschaft an Vorstand und Senior Management Group übertragen. Eine genaue Beschreibung dieses Programms ist im Corporate-Governance-Bericht sowie im Anhang (Ziff er 7.3.1) dieses Geschäftsberichts zu fi nden. Zudem wurden den beiden neuen Vorstandsmitgliedern Dr. Malte Peters und Dr. Markus Enzelberger insgesamt einmalig 14.461 eigene Aktien aus dem Bestand der Gesellschaft gewährt. Dadurch reduzierte sich der Bestand der eigenen Aktien der MorphoSys AG auf 319.678 Aktien.
MorphoSys-Aktie 2017 (1. Januar 2017 = 100 %)
MorphoSys-Aktie 2013–2017 (1. Januar 2013 = 100 %)
TAB EL L E 07
Kennzahlen der MorphoSys-Aktie (31. Dezember)
| 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapital, gesamt (in Mio. €) | 358,7 | 415,5 | 362,7 | 348,8 | 352,1 |
| Anzahl der ausgegebenen Aktien (Stück) | 29.420.785 | 29.159.770 | 26.537.682 | 26.456.834 | 26.220.882 |
| Marktkapitalisierung (in Mio. €) | 2.253 | 1.422 | 1.530 | 2.027 | 1.464 |
| Jahresschlusskurs in € (Xetra) | 76,58 | 48,75 | 57,65 | 76,63 | 55,85 |
| Durchschnittliches tägliches Handelsvolumen (in Mio. €) | 15,6 | 9,7 | 14,9 | 11,9 | 6,9 |
| Durchschnittliches tägliches Handelsvolumen (in % vom gezeichneten Kapital) | 0,83 | 0,78 | 0,87 | 0,65 | 0,59 |
Internationale Investorenbasis
Im Berichtsjahr erfolgten verschiedene Mitteilungen zu Stimmrechtsanteilen gemäß § 26 Abs.1 WpHG. Diese wurden auf der MorphoSys-Website unter Medien und Investoren – Aktieninformationen – Aktuelle Stimmrechtsmitteilungen veröff entlicht.
Gemäß Defi nition der Deutschen Börse befanden sich am Ende des Berichtsjahres 98,91 % der Aktien der MorphoSys AG in Streubesitz.
›› SIEHE GRAFIK 11 – Aktionäre der MorphoSys AG nach Regionen (Seite 56)
Hauptversammlung
Am 17. Mai 2017 begrüßten Vorstand und Aufsichtsrat der MorphoSys AG die Aktionäre zur 19. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft in München. Die anwesenden Aktionäre und Stimmrechtsvertreter repräsentierten 54,0 % des gezeichneten Kapitals der MorphoSys AG (2016: 54,1 % des vertretenen Grundkapitals).
Alle sechs zur Beschlussfassung vorgelegten Tagesordnungspunkte wurden mit eindeutiger Mehrheit angenommen, darunter die Wiederwahl der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Frank Morich, Klaus Kühn und Wendy Johnson. Als neues Mitglied wurde Krisja Vermeylen in den Aufsichtsrat der MorphoSys AG gewählt.
Investor-Relations-Aktivitäten
Auch im Geschäftsjahr 2017 pfl egte MorphoSys einen intensiven Dialog mit dem Kapitalmarkt. Am 5. und 6. September veranstaltete das Unternehmen jeweils einen Capital Markets Day in London und New York. Der Vorstand präsentierte ausführlich die Strategie von MorphoSys und gab einen detaillierten Einblick in die jüngsten Entwicklungen der Pipeline. Im Anschluss hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, Fragen an das Management zu adressieren. Beide Veranstaltungen wurden zudem per Webcast übertragen und somit allen Interessenten weltweit zugänglich gemacht. Insgesamt verfolgten über 100 Investoren, Analysten und Aktionäre die Präsentationen des Vorstands.
Zudem nahm MorphoSys an ca. 20 internationalen Investorenkonferenzen teil. Wie bereits in den Vorjahren führte MorphoSys im Juni anlässlich des weltweit größten Krebskongresses ASCO eine Investorenveranstaltung vor Ort in Chicago, IL, USA, durch. Darüber hinaus wurden diverse Roadshows in unterschiedlichen Regionen in den USA und in Europa durchgeführt. Das größte Interesse war nach wie vor in den USA zu verzeichnen, wo eine große Anzahl an spezialisierten Healthcare-Investoren ihren Sitz hat. Mittlerweile werden ca. 45 % der Aktien der MorphoSys AG von institutionellen Investoren aus den USA gehalten.
Zur Veröff entlichung der Jahres-, Halbjahres- sowie Quartalsergebnisse wurden zudem Telefonkonferenzen abgehalten, in denen der Vorstand über die vergangene und zukünftige Geschäftsentwicklung berichtete und sich den Fragen der Analysten und Investoren stellte.
Hauptthema der Investorengespräche war neben den allgemeinen Fortschritten der Medikamentenpipeline insbesondere die Entwicklung des fi rmeneigenen Portfolios mit 13 aktiven Programmen am Ende des Berichtsjahres. Ein besonderer Fokus lag auch auf der Präsentation klinischer Daten der Partnerprogramme, hier insbesondere der pivotalen Studiendaten sowie der nächsten Schritte.
TAB EL L E 08
Analystenempfehlungen (31. Dezember 2017)
| Buy/Overweight | Hold | Sell | n/a |
|---|---|---|---|
| 8 | 3 | 0 | 0 |
Buy/Overweight = kaufen/positiv; Hold = halten/neutral; Sell = verkaufen/negativ; n/a = keine Empfehlung
Zum Jahresende beobachteten und bewerteten elf Analysten die Entwicklung der MorphoSys-Aktie.
Auf der Website des Unternehmens fi nden sich weitere ausführliche Informationen über die MorphoSys-Aktie, die Finanzkennzahlen, die strategische Ausrichtung sowie die aktuellsten Entwicklungen im Konzern (unter Medien und Investoren).
Nachhaltige Geschäftsentwicklung
MorphoSys ist sich seiner Verantwortung für gegenwärtige und zukünftige Generationen bewusst und begreift nachhaltiges Handeln als Voraussetzung für langfristigen unternehmerischen Erfolg. Die Einhaltung höchster ökologischer, sozialer und ethischer Standards hat für MorphoSys als forschendes Unternehmen der Biotechnologie und als Medikamentenentwickler oberste Priorität und ist fester Bestandteil der Unternehmenskultur. Im folgenden Kapitel werden die Nachhaltigkeitsstrategie und die im Berichtsjahr durchgeführten Maßnahmen beschrieben, die als nicht-fi nanzielle Leistungsindikatoren herangezogen werden. Die fi nanziellen Indikatoren werden im Kapitel "Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage" dargestellt. Angaben zur Managementstruktur und zu Corporate-Governance-Praktiken von MorphoSys sind dem Corporate-Governance-Bericht zu entnehmen.
Nachhaltige Unternehmensführung
Nachhaltigkeit ist ein wesentliches Merkmal der Unternehmensführung bei MorphoSys. Sie nimmt bei der Verfolgung der unternehmerischen Ziele eine bedeutende Rolle ein, wenn es darum geht, einen Mehrwert für die Gesellschaft zu schaff en. Dies gilt für alle Managementebenen, in kurzfristiger wie in langfristiger Betrachtung. Bereits in der Kernaufgabe des Unternehmens, noch wirksamere und sicherere Medikamente zu entwickeln, zeigt sich dieses Bestreben. Um dauerhaft unternehmerisch erfolgreich zu sein, muss ein Unternehmen ökologische und soziale Verantwortung im täglichen Handeln in Einklang bringen. Deshalb verfolgt MorphoSys ein auf nachhaltiges Wachstum ausgerichtetes Geschäftsmodell, das die Interessen seiner Anteilseigner wahrt, langfristige Werte schaff t und Prozesse im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft, Patienten und Mitarbeiter abwägt. Intern wird dieses Geschäftsmodell durch eine zukunftsorientierte Personalpolitik refl ektiert, die sich intensiv um die Belange der Mitarbeiter kümmert.
Um der großen Herausforderung der Zukunft, einer fl ächendeckenden Gesundheitsvorsorge, gerecht zu werden, zielt der langfristige und nachhaltige Geschäftserfolg auf innovative Forschung und Entwicklung. Aufgrund des Wachstums und der Alterung der Bevölkerung haben biotechnologisch hergestellte Medikamente einen zunehmenden Anteil an dieser Gesundheitsvorsorge. Das aktuelle Geschäftsmodell von MorphoSys enthält nach Ansicht des Managements keinerlei Inhalte, die den auf ein nachhaltiges Investment zielenden Interessen der Anteilseigner widersprechen.
Ein umfassendes Risikomanagementsystem stellt sicher, dass Faktoren, die die nachhaltige Unternehmensleistung gefährden könnten, frühzeitig erkannt werden und bei Bedarf geeignete Gegenmaßnahmen getroff en werden. MorphoSys geht nur dann ein Risiko ein, wenn dieses gleichzeitig die Chance bietet, den Unternehmenswert zu steigern. Gleichzeitig werden größte Anstrengungen unternommen, systematisch neue Chancen zu erkennen und für den Geschäftserfolg zu nutzen (mehr zu Risiken und Chancen ab S. 64).
Der Gesamtvorstand unter Leitung des Finanzvorstands kontrolliert die konzernweite Einhaltung der Nachhaltigkeitsstrategie, die auf dem Credo des Unternehmens basiert. Das Credo enthält die ethischen Grundsätze, die das Fundament für alles Handeln von MorphoSys und seinen Mitarbeitern bilden. Es wird durch den Code of Conduct weiter ausgestaltet. Regelmäßige Mitarbeiterschulungen zum Verhaltenskodex allgemein und zu speziellen Teilbereichen stellen sicher, dass die Richtlinien verstanden und umgesetzt werden. Ein Gremium, bestehend aus fünf Mitarbeitern, bildet das sogenannte Compliance-Komitee, das allen Mitarbeitern als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Der Compliance Offi cer, der ebenfalls Mitglied des Compliance-Komitees ist, koordiniert zudem die Elemente des Compliance-Management-Systems von MorphoSys. Nähere Informationen hierzu fi nden Sie ab S. 97 im Corporate-Governance-Bericht. Jeder Beschäftigte kann sich – auf Wunsch auch anonym – Rat zu allen Belangen rund um gesetzmäßiges und verantwortungsbewusstes Handeln (Compliance) einholen sowie Verdachtsfälle oder Verstöße melden. Verstöße gegen die Compliance werden konsequent verfolgt.
Ausführliche Informationen zu den von MorphoSys verwendeten SD KPIs sind im Kapitel "Strategie und Konzernsteuerung" (S. 23) zu fi nden. Der nachfolgende Bericht über die Implementierung der Unternehmensstrategie von MorphoSys und die nachhaltige Unternehmensentwicklung orientiert sich zudem an den Empfehlungen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex, den der Rat für Nachhaltige Entwicklung zuerst im Oktober 2011 und in der zuletzt überarbeiteten Fassung im Jahr 2017 vorgelegt hat.
Nicht-fi nanzielle Leistungsindikatoren
ETHISCHE STANDARDS UND DIALOG MIT DEN INTERESSENGRUPPEN
Im Verhaltenskodex von MorphoSys sind die allerhöchsten wissenschaftlichen und ethischen Prinzipien verankert, die bei der Durchführung von klinischen Studien mit Menschen oder in Tierversuchen befolgt werden. Insbesondere orientiert sich die Gesellschaft dabei an der "Deklaration von Helsinki" des Weltärztebunds (World Medical Association – WMA). Die strikte Einhaltung geltender nationaler und internationaler Vorschriften ist für jeden Beschäftigten von MorphoSys, wie auch für betroff ene Drittunternehmer, verbindlich.
Da die europäische Gesetzgebung die Durchführung von Tierversuchen vorschreibt, um die Toxizität*, Pharmakokinetik* und Pharmakodynamik* eines Wirkstoff kandidaten zu bestimmen, kann die Biotechnologiebranche derzeit nicht darauf verzichten. Tierstudien werden von MorphoSys an Auftragsforschungsinstitute (Contract Research Organizations – CROs*) vergeben, da die Gesellschaft nicht über eigene für diese Art der Forschung geeignete Labore verfügt. Im Rahmen seiner Produktentwicklungsaktivitäten gibt MorphoSys Tierstudien in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Tierschutzes und des respektvollen Umgangs mit Tieren in Auftrag, wie sie in nationalen und europäischen Vorschriften geregelt sind. MorphoSys hat ein Qualitätssicherungs- und -kontrollsystem mit schriftlichen Standard Operating Procedures (SOPs*) eingeführt. Dieses System wird gepfl egt und fortlaufend verbessert, damit sichergestellt ist, dass nur solche Auftragsforschungsinstitute mit Tierstudien beauftragt werden, die die lokalen, nationalen und internationalen Vorschriften befolgen. Studien werden prinzipiell nur nach Zustimmung der betreff enden zuständigen Ethikkommission und nur unter ständiger veterinärärztlicher Kontrolle durchgeführt.
Die Einrichtungen, mit denen MorphoSys zusammenarbeitet, müssen die Einhaltung der ethischen Grundsätze und der gesetzlichen Vorschriften zur Forschung mit Tieren gewährleisten. Darüber hinaus müssen unter bestimmten Bedingungen diese Einrichtungen über den Qualitätssicherungsnachweis Gute Laborpraxis (GLP*) verfügen. Damit stellt MorphoSys sicher, seiner moralischen Verpfl ichtung für einen respektvollen Umgang mit Tieren nachzukommen. Zusätzlich werden im Rahmen von Audits, die vor der Auftragsvergabe von Studien durchgeführt werden, die Prüfzentren der Auftragsforschungsinstitute, die Ausbildung und Kompetenz des zuständigen Personals sowie der Tierschutz vor Ort überprüft.
Die bereits erwähnte "Deklaration von Helsinki" legt auch die ethischen Grundsätze fest, nach denen sich MorphoSys im Umgang mit gesunden Freiwilligen und mit Patienten in klinischen Studien richtet. Weiter führt MorphoSys klinische Studien unter Einhaltung der Regelungen der guten klinischen Praxis (Good Clinical Practice – GCP*) durch. Die Versuche werden außerdem
unter Beachtung der maßgeblichen Bestimmungen über die Privatsphäre und Vertraulichkeit durchgeführt. Die Wahrung der Rechte und der Sicherheit sowie das Wohlergehen aller Teilnehmer klinischer Studien haben für MorphoSys höchste Priorität. Klinische Studien werden nur nach Zustimmung der betreff enden unabhängigen Ethikkommission und/oder des institutionellen Prüfgremiums begonnen. Vor der Teilnahme an einer klinischen Studie hat jeder Teilnehmer eine nach vorheriger Aufklärung zu erfolgende Einverständniserklärung auf freiwilliger Basis abzugeben.
*SIEHE GLOSSAR – Seite 170
Ziel der geschäftlichen Aktivitäten von MorphoSys ist es, durch seine wissenschaftliche Arbeit den Gesundheitszustand von Patienten zu verbessern. Das Unternehmen kann dieses Ziel jedoch nur erreichen, wenn seine unternehmerischen Aktivitäten auch gesellschaftliche Akzeptanz fi nden. Dies setzt einen ständigen und off enen Dialog mit den Interessengruppen voraus, damit MorphoSys mögliche Bedenken hinsichtlich biotechnologischer Ansätze verstehen und seine Aktivitäten und deren Vorteile erläutern kann. Zu diesem Zweck betätigt sich MorphoSys in vielfältiger Weise, beispielsweise durch die Teilnahme an öff entlichen Informationsveranstaltungen, und unterstützt aktiv die Arbeitsgruppe "Kommunikation und Öff entlichkeitsarbeit" der BIO Deutschland e. V., Berlin.
EINKAUF
Die Abteilung Zentraler Einkauf und Logistik ist für die Verhandlungen und den Einkauf von Waren und Dienstleistungen für MorphoSys in festgelegten Bereichen zuständig. Im Berichtsjahr erhöhte die Abteilung die Effi zienz der Systeme und Prozesse des Beschaff ungsmanagements, einschließlich der Einführung elektronischer Genehmigungsprozesse für Bestellungen in bestimmten Kostenkategorien. Die Einführung der Prozesse für weitere anwendbare Kostenkategorien ist in Vorbereitung. Die Abteilung unterstützte auch die Einführung einer verbesserten "Clinical Sourcing"-Strategie für die Auswahl und Zuordnung klinischer Materialien und Dienstleistungen sowie die effi ziente Zusammenarbeit mit Lieferanten in diesen strategischen Partnerschaften.
UMWELTSCHUTZ UND ARBEITSSICHERHEIT
In einem Branchenumfeld, das hohen regulatorischen Anforderungen unterliegt, sind Umweltschutz und Arbeitssicherheit wesentliche Aufgaben der Konzernsteuerung. Die Abteilung Technical Operations mit ihren Unterabteilungen überwacht unternehmensweit die Einhaltung aller diesbezüglichen Vorgaben. Über die strikte Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften hinaus unternimmt MorphoSys eine Vielzahl von Anstrengungen für ein nachhaltiges Umweltmanagement und einen zuverlässigen Schutz seiner Mitarbeiter.
Es gab umfangreiche Angebote zur Gesundheitsvorsorge und -förderung für alle Mitarbeiter. Eine exemplarische Aufl istung ist im Abschnitt "Personal" (S. 61) zu fi nden.
Die Zahl der Arbeitsunfälle lag im Berichtsjahr mit einem meldepfl ichtigen Unfall exakt auf dem sehr niedrigen Vorjahresniveau. Damit liegt die Quote bei MorphoSys deutlich unter der durchschnittlichen Quote in Deutschland (18,4 meldepfl ichtige Arbeitsunfälle der BG RCI pro 1.000 Vollarbeiter im Jahr der aktuellsten Erhebung 2016).
MorphoSys versucht, die Menge an eingesetzten Schadstoff en bei der Labortätigkeit zu minimieren. Nur einem speziell ausgebildeten Personenkreis ist es gestattet, mit Giftstoff en umzugehen, wobei Arbeiten mit ansteckenden Krankheitserregern nur in gesicherten Laborräumen durchgeführt werden dürfen. Zur Entsorgung chemischer Abfälle beauftragt MorphoSys ausschließlich dafür zertifi zierte Unternehmen. MorphoSys verzichtet auf radioaktive Substanzen.
›› SIEHE GRAFIK 12 – Arbeitssicherheit bei MorphoSys (Seite 59)
QUALITÄTSSICHERUNG
Die Einhaltung höchster Sicherheits- und Qualitätsstandards ist eine besondere Verantwortung biopharmazeutischer Unternehmen. MorphoSys folgt detaillierten Verfahrensabläufen und strengen Regeln, um Sicherheitsrisiken in der Medikamentenentwicklung zu vermeiden, die eine ernsthafte Bedrohung für Patienten und damit auch für die wirtschaftliche Lage des Unternehmens darstellen können. Auf diese Weise gewährleistet das Unternehmen die Qualität der Prüfpräparate, hält die Risiken für Probanden von klinischen Studien so gering wie möglich und stellt sicher, dass die Daten zuverlässig erhoben und korrekt verarbeitet werden können.
Um diese Prozesse kontrollieren und regulieren zu können, hat MorphoSys für seine fi rmeneigene Entwicklungsabteilung ein integriertes Qualitätsmanagement nach den Grundsätzen der guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice – GMP), der guten klinischen Praxis (Good Clinical Practice – GCP*) und der guten Laborpraxis (Good Laboratory Practice – GLP*) eingerichtet. Eine eigenständige Abteilung für Qualitätssicherung gewährleistet, dass alle Entwicklungsmaßnahmen den nationalen und internationalen Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien entsprechen. Der Leiter der Qualitätssicherung berichtet an den Vorstandsvorsitzenden und koordiniert alle Maßnahmen direkt
mit diesem. Auf diese Weise werden die hohen Qualitätsstandards erreicht, die Produktqualität sowie die Datenintegrität gewährleistet und die Sicherheit von Freiwilligen und Patienten in klinischen Studien sichergestellt.
Mittels eines risikobasierten Ansatzes erstellt die Abteilung Qualitätssicherung einen jährlichen Überprüfungsplan. Anhand dieses Plans wird eine Auswahl der in die klinischen Studien einbezogenen Auftragsforschungsinstitute, Zulieferer, Auftragshersteller sowie MorphoSys-eigenen Abteilungen auditiert.
Für seine fi rmeneigenen Entwicklungsaktivitäten ist MorphoSys im Besitz einer Herstellungslizenz zur Freigabe von Prüfpräparaten und wurde von der zuständigen deutschen Behörde, der Regierung von Oberbayern, mit einem Zertifi kat für die Einhaltung der Standards und Richtlinien für gute Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice – GMP*) versehen.
›› SIEHE GRAFIK 13 – Qualitätsmanagement bei MorphoSys (Seite 60) *SIEHE GLOSSAR – Seite 170
GEISTIGES EIGENTUM
Die fi rmeneigenen Technologien und die daraus entstandenen Medikamentenkandidaten sind MorphoSys' wertvollstes Kapital. Entscheidend für den Firmenerfolg ist es daher, diese Werte durch geeignete Maßnahmen, wie Patente und Patentanmeldungen, zu schützen. Nur dadurch ist MorphoSys in der Lage, diese Werte exklusiv zu verwerten. Die Abteilung für geistiges Eigentum (IP) sucht daher nach der optimalen Strategie zum Schutz jeder einzelnen Technologie und jedes Produkts des Unternehmens. Gleichzeitig werden Rechte dritter Parteien aktiv überwacht und respektiert.
MorphoSys' Schlüsseltechnologien – darunter die Antikörperbibliothek Ylanthia und die Slonomics-Technologie – bilden die Basis für den Unternehmenserfolg. Jede dieser genannten Technologien ist durch eine Reihe von Patentfamilien geschützt. Die meisten Patente sind mittlerweile in allen wesentlichen Territorien, einschließlich Europa, der USA und der asiatischen Märkte, erteilt worden.
Dies gilt auch für unsere Entwicklungsprogramme. Neben den Patenten, die die Medikamentenkandidaten selbst schützen, werden zusätzliche Patentanmeldungen eingereicht, die weitere Aspekte der Programme abdecken. Die entsprechenden Patente und assoziierten Schutzzertifi kate für die Entwicklungskandidaten MOR103/GSK3196165 (auslizenziert an GSK) und MOR202 laufen bis voraussichtlich 2031. Auch das Programm MOR208 wird durch diverse Patente geschützt, deren planmäßige Laufzeit, ohne Berücksichtigung möglicher patentrechtlicher oder regulatorischer Verlängerungen, bis 2029 im Fall des US-Patents bzw. bis 2027 im Fall des europäischen Patents andauert.
Die Programme, die gemeinsam mit oder für Partnerunternehmen entwickelt werden, sind ebenfalls umfassend patentrechtlich geschützt. Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der Patentabteilung von MorphoSys und den entsprechenden Partnern. Die Patente für diese Medikamentenentwicklungsprogramme verfügen dabei über eine Laufzeit, die die Laufzeit der zugrunde liegenden Technologiepatente bei weitem übersteigt.
MorphoSys überwacht auch die Aktivitäten seiner Wettbewerber und leitet bei Bedarf notwendige Schritte ein. Im April 2016 reichte MorphoSys eine Patentverletzungsklage gegen Janssen Biotech und Genmab ein. Der Rechtsstreit dauert an.
Die Patentanwälte von MorphoSys pfl egen weltweit über 50 verschiedene Patentfamilien, zusätzlich zu den zahlreichen Patentfamilien, die das Unternehmen zusammen mit seinen Partnern verfolgt. Das Patentportfolio wird regelmäßig analysiert und an die Firmenstrategie des Unternehmens angepasst.
PERSONAL
MorphoSys setzt auf eine zukunftsorientierte Personalpolitik, um fachlich und persönlich geeignete Mitarbeiter aus den unterschiedlichen Disziplinen langfristig an das Unternehmen zu binden. In einer Branche wie der unseren, in der Erfolg in hohem Maße von der Kreativität und dem Engagement der Belegschaft abhängt, sind Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit entscheidende Erfolgsfaktoren. Zum Ende des Berichtsjahres setzte sich die Belegschaft von MorphoSys aus Mitarbeitern 34 unterschiedlicher Nationalitäten zusammen (2016: 31), die im Durchschnitt 7,6 Jahre betriebszugehörig waren (2016: 6,9 Jahre).
›› SIEHE GRAFIK 14 – Mitarbeiter nach Geschlecht (Seite 62)
›› SIEHE GRAFIK 15 – Betriebszugehörigkeit (Seite 62)
Umfangreiche Möglichkeiten der Fortbildung, interne und externe Ausbildungsprogramme, spezielle Weiterbildungs- und Entwicklungsprogramme sowie der Besuch von Fachkonferenzen stehen für die Mitarbeiter der unterschiedlichen Fachbereiche zur Verfügung. Neben der fachlichen Weiterbildung fördert MorphoSys die persönliche Weiterentwicklung seiner Mitarbeiter, im Einzelfall auch unterstützt durch individuell abgestimmte Coaching-Maßnahmen.
Mitarbeiter, die Führungsverantwortung bei MorphoSys übernehmen, sollen grundsätzlich an einem für MorphoSys explizit konzipierten Führungskräfteseminar teilnehmen. Es wird in mehreren Bausteinen angeboten, die thematisch aufeinander aufbauen. Ziel ist es, den Teilnehmern neben theoretischem Führungsfachwissen auch die besonderen Anforderungen zu vermitteln, die das Unternehmen an seine Führungskräfte stellt.
Auch im Berichtsjahr förderte MorphoSys aktiv die Fachlaufbahn für Spezialisten und Experten. Durch diese Art der Karriereförderung – auch ohne Personalverantwortung – sollen fl ache Hierarchien beibehalten werden. Weiterhin ist es das erklärte Ziel, klassische Managementlaufbahnkarrieren und Fachkarrieren parallel zueinander gleichberechtigt zu ermöglichen und zu fördern, auch im Hinblick auf Titel und Vergütungsstrukturen.
MorphoSys bietet die Möglichkeit einer innerbetrieblichen Berufsausbildung an, um insbesondere jungen Menschen aussichtsreiche berufl iche Zukunftsperspektiven zu eröff nen. Mit großem Erfolg werden bei gleicher Eignung auch Schülerinnen und Schüler ohne Abitur für Ausbildungsberufe berücksichtigt. Am 31. Dezember 2017 waren bei MorphoSys zwei Auszubildende in der IT-Abteilung sowie sechs auszubildende Biologielaboranten beschäftigt (31. Dezember 2016: ein IT-Auszubildender; sechs auszubildende Biologielaboranten).
Fluktuationsrate 1 (in %) 16
Die erhöhte Fluktuationsrate 2017 ist hauptsächlich auf die vertragsgemäße Beendigung der Partnerschaft mit Novartis Ende November 2017 zurückzuführen.
Eine transparente Kommunikation innerhalb der Belegschaft ist fester Bestandteil von MorphoSys' Unternehmenskultur, wie in den Grundsätzen (Credo) des Unternehmens festgehalten. Dazu nutzen die Mitarbeiter das Intranet des Unternehmens, um zielgruppenspezifi sche Informationen zu erhalten. Zusätzlich hält MorphoSys dreiwöchentlich ein "General Meeting" ab, in dem der Vorstand allen Mitarbeitern die jüngsten Entwicklungen des Unternehmens erläutert. Zudem stellen Mitarbeiter ausgewählte Projekte vor und off ene Fragen werden beantwortet. Fragen oder Rückmeldungen seitens der Belegschaft können entweder direkt in der Versammlung erfolgen oder vorab, auf Wunsch auch anonym, in schriftlicher Form eingereicht werden.
Im Zuge der Employer-Branding-Maßnahmen unterhält MorphoSys eine Facebook-Karriereseite, deren Zielgruppe potenzielle Bewerber sind, die einen Einblick in das Unternehmen erhalten wollen. Mitarbeiterporträts und Berichte über diverse Aktivitäten, auch über den Arbeitsalltag hinaus, sollen ein authentisches und modernes Bild des Unternehmens vermitteln.
Neue Mitarbeiter werden durch umfangreiche Aktivitäten beim Start mit dem Konzern vertraut gemacht und können sich in zweitägigen Einführungsveranstaltungen, ergänzt durch Laborführungen, anhand von Einzelvorträgen aller Fachabteilungen umfassend über die Unternehmensabläufe informieren. Neue Führungskräfte bekommen eine zusätzliche Einführung in ihre Führungsaufgaben.
Kostenlose Sport- und Entspannungsangebote, z. B. zur Stärkung der Rückenmuskulatur, Fußball-, Volleyball- oder Basketball- sowie Kurse zu autogenem Training, Yoga und kostenpfl ichtige Massageangebote fördern die Gesundheit und den sozialen Austausch der Mitarbeiter über die Abteilungsgrenzen hinweg.
Geeignete Konzepte zur Vereinbarkeit von berufl icher Entwicklung mit persönlicher Lebensplanung sind ein strategischer Erfolgsfaktor für zukunftsorientierte Unternehmen. Bereits seit einigen Jahren bietet MorphoSys daher seinen Mitarbeitern diesbezüglich diverse Möglichkeiten an, beispielsweise fl exible Arbeitszeitmodelle oder spezielle Teilzeitangebote. Moderne IT-Ausstattung ermöglicht auch das reibungslose Arbeiten während Dienstreisen oder im Homeoffi ce. Mitarbeitern mit Familie erleichtert MorphoSys mit speziellen Angeboten den Wiedereintritt in das Berufsleben und unterstützt sie bei der Abstimmung von Berufs- und Familienleben. MorphoSys kooperiert hierbei auch mit einem externen Anbieter, der für erwerbstätige Mitarbeiter zusätzliche Leistungen rund um Betreuung und Pfl ege anbietet.
MorphoSys unternimmt alle Anstrengungen, um die Mitarbeiter vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen und ihre Gesundheit durch präventive Maßnahmen zu erhalten. Die äußerst geringe Anzahl an Arbeitsunfällen belegt den Erfolg der strengen Überwachung aller Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Im Berichtsjahr ereignete sich ein meldepfl ichtiger Arbeitsunfall. Mithilfe von Richtlinien und Schulungen durch die Abteilung Gesundheit & Arbeitssicherheit, aber auch mit dem Angebot regelmäßiger medizinischer Untersuchungen versucht MorphoSys, die Unfallzahlen auf diesem niedrigen Stand und die Sicherheit sowie das Wohlbefi nden aller Beschäftigten auf dem höchstmöglichen Niveau zu halten.
›› SIEHE GRAFIK 16 – Fluktuationsrate (Seite 62)
Risiken-und-Chancen-Bericht
MorphoSys ist Teil einer Industrie, die von stetem Wandel und Fortschritt geprägt ist. Die Herausforderungen und Chancen in der Gesundheitsindustrie werden von sehr unterschiedlichen Faktoren beeinfl usst. Die weltweiten demografi schen Veränderungen, medizinischer Fortschritt und der Wunsch nach steigender Lebensqualität bilden eine solide Wachstumsperspektive für die Pharma- und Biotechnologiebranche. Steigende regulatorische Aufl agen im Bereich der Medikamentenentwicklung und insbesondere der Kostendruck auf die Gesundheitssysteme müssen jedoch ebenso berücksichtigt werden.
MorphoSys unternimmt größte Anstrengungen, systematisch neue Chancen zu erkennen und für den Geschäftserfolg zu nutzen, um langfristig den Unternehmenswert zu steigern. Unternehmerischer Erfolg ist jedoch nicht ohne das bewusste Eingehen von Risiken möglich. Durch seine weltweiten Geschäftsaktivitäten ist MorphoSys einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die sich auf den Geschäftsverlauf auswirken können. Das Risikomanagementsystem von MorphoSys identifi ziert diese Risiken, bewertet sie und leitet geeignete Maßnahmen ein, um Gefahren abzuwenden und die Unternehmensziele zu erreichen. Eine regelmäßige Überprüfung der Strategie stellt sicher, dass Chancen und Risiken in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. MorphoSys geht nur dann ein Risiko ein, wenn dieses gleichzeitig die Chance bietet, den Unternehmenswert zu steigern.
Risikomanagementsystem
Das Risikomanagementsystem ist ein zentraler Bestandteil von MorphoSys' Unternehmensführung und dient dazu, die Prinzipien guter Unternehmensführung sowie die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen.
MorphoSys hat ein umfassendes System eingerichtet, um Risiken in allen Teilen des Unternehmens erkennen, bewerten, übermitteln und bewältigen zu können. Das Risikomanagementsystem von MorphoSys identifi ziert Risiken so früh wie möglich und beschreibt geeignete Gegenmaßnahmen, um betriebliche Verluste zu limitieren und Risiken zu vermeiden, die die Existenz des Unternehmens gefährden könnten. Alle Maßnahmen zur Abmilderung eines Risikos werden einzelnen Risikoverantwortlichen zugeordnet, die der Senior Management Group von MorphoSys angehören.
Im Rahmen eines systematischen Risikobewertungsprozesses werden alle wesentlichen Risiken hinsichtlich der verschiedenen MorphoSys-Geschäftsbereiche sowie in Bezug auf das Unternehmen als Ganzes bewertet. Solche Risikobewertungen fi nden zweimal jährlich statt. Risiken werden beurteilt, indem ihre quantifi zierbare fi nanzielle Auswirkung auf den MorphoSys-Konzern und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit mit und ohne Ingangsetzung eines Schadensminderungsprozesses miteinander verglichen werden. Die Methodik wird für eine Bewertungsperiode von zwölf Monaten und eine mittelfristige Sicht von drei Jahren angewandt, um Verpfl ichtungen aus der fi rmeneigenen Entwicklung mit längeren Laufzeiten mit einzubeziehen. Darüber hinaus bezieht sich die erweiterte langfristige strategische Risikobewertung auf einen Zeitraum über drei Jahre hinaus (qualitative Bewertung). Eine Übersicht über die aktuelle Risikobewertung durch MorphoSys ist den Tabellen 9 und 10 zu entnehmen.
Risikoverantwortliche geben ihre Risiken über eine IT-Plattform ein, was die Überwachung, Analyse und Dokumentation deutlich erleichtert. Das Risikomanagementsystem unterscheidet zwischen Risk Owner und Risk Manager. Für Risiken im Zusammenhang mit der klinischen Entwicklung ist der Risk Owner der zuständige Business Team Head für das jeweilige klinische Programm. Für die nicht-klinischen Risiken ist der zuständige Abteilungsleiter der Risk Owner. Mitarbeiter aus den jeweiligen Bereichen der Risk Owner können Risk Manager sein, sofern in ihren Zuständigkeitsbereich Risiken fallen, die durch das Risikomanagementsystem erfasst werden. Die Risk Owner und Risk Manager werden in halbjährigem Turnus aufgefordert, ihre Risiken mit der entsprechenden Bewertung zu aktualisieren. Der Prozess dazu wird von der Abteilung Corporate Finance & Corporate Development koordiniert und geleitet, die auch den Bewertungsprozess überwacht, die wesentlichen Inhalte zusammenfasst und sie dem Vorstand turnusgemäß präsentiert. Der Vorstand wiederum präsentiert die Ergebnisse zweimal jährlich dem Aufsichtsrat. Das gesamte Bewertungsverfahren stützt sich auf standardisierte Formulare zur Auswertung. Die Risikosteuerung und die Überwachung der Maßnahmen werden vom jeweiligen Verantwortlichen vorgenommen. Die durch die Maßnahmen hervorgerufenen Änderungen im Risikoprofi l werden im gewöhnlichen Turnus erfasst. Es besteht jedoch die Möglichkeit, wichtige Risiken ad hoc zu melden, falls sie außerhalb des Turnus auftreten. Eine regelmäßige Prüfung durch externe Berater stellt sicher, dass das Risikomanagementsystem kontinuierlich weiterentwickelt wird und sichergestellt ist, dass bei möglichen Veränderungen in den Risikogebieten des Unternehmens zeitnahe Anpassungen stattfi nden. Das Risiken-und-Chancen-Management-System
besteht aus einem Bottom-up-Verfahren, das kurz- und mittelfristige Risiken erkennen soll, sowie aus einem Top-down-Ansatz, der eine systematische Identifi zierung von globalen langfristigen Risiken und Chancen vornimmt. Zweimal jährlich fi ndet im Rahmen der Top-down-Betrachtung ein Workshop mit ausgewählten Mitgliedern der Senior Management Group statt, in dem über verschiedene Unternehmensbereiche hinweg langfristige Risiken und Chancen auch über den Zeitraum von drei Jahren hinaus erfasst und diskutiert werden. Die Beurteilung erfolgt dabei ausschließlich qualitativ. Eine Darstellung dieser Risiken wird in Tabelle 10 aufgeführt.
Grundlagen des Risiken-und-Chancen-Managements
MorphoSys ist fortlaufend mit Risiken und Chancen konfrontiert. Hierbei sind sowohl materielle Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage möglich als auch ein direkter Einfl uss auf immaterielle Vermögenswerte, wie z. B. das Firmenimage innerhalb der Industrie oder auch die Marke des Unternehmens.
MorphoSys defi niert Risiken als interne oder externe Ereignisse, die einen unmittelbaren Einfl uss auf das Unternehmen haben. Hierbei wird der potenzielle fi nanzielle Einfl uss auf die Firmenziele bewertet. Chancen stehen in direktem Zusammenhang mit Risiken. Die Realisierung von Chancen hat einen positiven Einfl uss auf die Unternehmensziele, das Eintreten von Risiken hat einen negativen Einfl uss.
Verantwortlichkeiten im Risiken-und-Chancen-Management-System
Der Vorstand der MorphoSys AG ist für das Risiken-und-Chancen-Management-System verantwortlich. Er stellt sicher, dass sämtliche Chancen und Risiken umfassend dargestellt, bewertet und überwacht werden. Die Abteilung für Corporate Finance & Corporate Development koordiniert den Risikomanagementprozess und berichtet regelmäßig an den Vorstand. Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsausschuss beauftragt, die Eff ektivität des Konzernrisikomanagementsystems zu überwachen. Der Prüfungsausschuss berichtet regelmäßig über die Ergebnisse an den gesamten Aufsichtsrat, der darüber hinaus vom Vorstand zweimal jährlich unmittelbar informiert wird.
Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem
MorphoSys nutzt umfangreiche interne Kontrollen, konzernweite Richtlinien zur Berichterstattung sowie weitere Maßnahmen wie Mitarbeiterschulungen und fortlaufende Weiterbildungen mit dem Ziel, sowohl die Korrektheit der Buchhaltung und des Rechnungswesens wie auch die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung im Konzernabschluss und Konzernlagebericht sicherzustellen. Dieser integrale Bestandteil der Konzernrechnungslegung setzt sich aus Präventions-, Überwachungs- und Erkennungsmaßnahmen zusammen, die dazu dienen sollen, die Sicherheit und Kontrolle im Rechnungswesen sowie in den operativen Funktionen zu gewährleisten. Nähere Angaben zum internen Kontrollsystem in Bezug auf die Finanzberichterstattung sind dem Corporate-Governance-Bericht zu entnehmen.
Risiken
RISIKOKATEGORIEN
MorphoSys ordnet im Rahmen seiner Risikobeurteilung die Risiken den im Folgenden beschriebenen sechs Kategorien zu. Für die Beurteilung der Relevanz der Risiken wird nicht nach Kategorien unterschieden, sondern nach Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit. Dementsprechend enthalten die Tabellen 9 und 10, in denen die größten Risiken von MorphoSys aufgelistet sind, nicht notwendigerweise Risiken aus allen sechs Kategorien.
FINANZIELLE RISIKEN
Das Finanzrisikomanagement bei MorphoSys zielt auf die Minderung der fi nanziellen Risiken und einen Abgleich dieser Risiken mit den sich aus der Geschäftstätigkeit ergebenden Bedürfnissen ab.
Finanzrisiken können sich aus Rahmenbedingungen von Lizenzvereinbarungen ergeben, beispielsweise wenn Projekte (Produkte oder Technologien) gar nicht, verspätet oder in einem anderen Umfang als geplant auslizenziert werden. Ein entsprechendes Risiko entsteht auch, wenn die Einnahmen nicht die geplante Höhe erreichen bzw. durch erhöhten Ressourcenbedarf die Kosten im Vergleich zum Budgetplan steigen. Eine detaillierte Vorbereitung der Projekte, z. B. durch einen intensiven Austausch mit internen und externen Partnern und Beratern, gewährleistet eine optimale Positionierung im Vorfeld und stellt somit eine wichtige Maßnahme zur Risikominimierung dar. Finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit unternehmenseigenen Programmen stehen, konnten durch die erfolgreiche Einbringung von MOR103/GSK3196165 in eine Partnerschaft 2013 gesenkt werden. Die fi nanziellen Risiken in Bezug
›› SIEHE GRAFIK 17 – Risiken-und-Chancen-Management-System von MorphoSys (Seite 66)
17 auf das vollständig fi rmeneigene Programm MOR208 verbleiben komplett bei MorphoSys. Bei den in Partnerschaften eingebrachten Programmen, beispielsweise MOR106, verbleiben Teilrisiken in Bezug auf die klinische Weiterentwicklung bei MorphoSys. Für das Programm MOR202 wurde im Berichtsjahr ein regionales Abkommen für die Entwicklung und Vermarktung in China, Taiwan, Hongkong und Macao geschlossen, was zu einer teilweisen Reduzierung der fi nanziellen Risiken seitens MorphoSys führt. Durch die vorzeitige Beendigung von abgeschlossenen Entwicklungspartnerschaften kann MorphoSys gezwungen sein, zukünftige Entwicklungskosten alleine zu tragen. Dies kann sich erheblich auf die Gewinn-und-Verlust-Rechnung und auf die Finanzplanung auswirken.
Aufgrund der immer noch angespannten europäischen Wirtschaftslage stellen mögliche Insolvenzen von Bankinstituten weiterhin ein fi nanzielles Risiko dar. MorphoSys investiert deshalb weiterhin nur in – soweit möglich und abschätzbar – als sicher erachtete Fonds und Produkte von Banken, die über ein hohes Rating verfügen und/oder durch einen starken Partner abgesichert sind. MorphoSys limitiert seine Abhängigkeit von einzelnen Finanzinstituten durch Diversifi zierung und/oder Investments in Geldmarktfonds mit geringerem Risiko. Allerdings wäre eine Strategie, die alle Risiken hinsichtlich eventueller Bankinsolvenzen ausschließt, zu teuer und nicht praktikabel. Beispielsweise wären deutsche Staatsanleihen eine sehr sichere Anlageform. Diese werden jedoch derzeit mit einem Negativzins gehandelt. Zudem stellt die adäquate Verzinsung von Finanzanlagen ein Risiko dar, zumal der Leitzins ein negatives Niveau erreicht hat. Es ist für MorphoSys nur noch sehr eingeschränkt möglich, innerhalb der Firmenrichtlinien zu investieren und dabei negative Verzinsung zu vermeiden. Soweit möglich, werden Anlageformen mit positiver Verzinsung genutzt, allerdings gibt es keine garantierte Verfügbarkeit für sichere, positiv verzinste Investments.
Im Segment Partnered Discovery ergibt sich ein fi nanzielles Risiko im Zusammenhang mit den Tantiemen aus den Produktverkäufen von Tremfya®. Die Umsätze, die MorphoSys' Partner Janssen mit dem 2017 am Markt zugelassenen Medikament erlöst, sind schwer prognostizierbar, wodurch es zu Planabweichungen der Umsatzerlöse kommen kann.
MorphoSys wird in Zukunft weiterhin einen beträchtlichen Teil der Finanzmittel in die Entwicklung seiner Produktkandidaten investieren. Dies beinhaltet die Identifi kation von Zielmolekülen und Medikamentenkandidaten, die Durchführung präklinischer und klinischer Studien, die Herstellung von klinischem Material, die Unterstützung von Partnern und die gemeinsame Entwicklung von Programmen. Die aktuellen fi nanziellen Ressourcen und die erwarteten Einnahmen sollten dazu ausreichen, den aktuellen und kurzfristigen Kapitalbedarf des Unternehmens zu decken. Allerdings garantiert dies nicht, dass langfristig jederzeit ausreichend Finanzmittel vorhanden sein werden.
OPERATIVE RISIKEN
Operative Risiken umfassen Risiken im Hinblick auf die Erforschung und Entwicklung von eigenen Medikamentenkandidaten.
Ein Scheitern von klinischen Studien – wobei ein Scheitern einer Studie nicht notwendigerweise das Scheitern eines ganzen Programms bedeutet – vor der Auslizenzierung an Partner kann sich ergeben, wenn die Studiendaten nicht die erwarteten Ergebnisse oder aber unerwartete unerwünschte Nebenwirkungen zeigen oder auch die Zusammenstellung der Daten fehlerhaft ist. Das Design der klinischen Studien und der Entwurf von Entwicklungsplänen erfolgen stets mit größtmöglicher Sorgfalt. Damit haben die Studien in der klinischen Erprobung die besten Chancen, klinisch relevante Daten zu zeigen und somit die Zulassungsbehörden und mögliche Partner zu überzeugen. Neben dem intern vorhandenen Wissen werden auch externe Fachleute eingebunden. Für die Überwachung des Fortschritts von klinischen Programmen wurden spezielle Lenkungsausschüsse bzw. Komitees gebildet.
Wesentliche Veränderungen, z. B. im Design oder bei der Geschwindigkeit der Rekrutierung von Patienten für klinische Studien, können eine Verzögerung bei der Entwicklung verursachen und infolgedessen die Wirtschaftlichkeit und das Potenzial negativ beeinfl ussen. Im Zuge der Priorisierung seiner Entwicklungsprogramme hat MorphoSys im Berichtsjahr beispielsweise die Kooperation mit Aptevo Therapeutics Inc. zur Entwicklung von MOR209/ES414 bei Prostatakrebs beendet und die Rechte zur Entwicklung und Vermarktung an Aptevo zurückgegeben.
Ein weiteres Risiko besteht im Zusammenhang mit eigenen Programmen, falls Partnerschaften scheitern oder nur verzögert zustande kommen.
STRATEGISCHE RISIKEN
Ein strategisches Risiko ergibt sich im Bereich der Finanzierungsmöglichkeiten des Unternehmens. Nachdem MorphoSys sich entschieden hat, sein fi rmeneigenes Portfolio in Eigenregie weiterzuentwickeln, steht nun die Finanzierung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Vordergrund. In diesem Zusammenhang können sich Risiken durch den fehlenden Zugang zu Kapital ergeben. Um solchen Risiken zu begegnen, hat MorphoSys einen intensiven Budgetprozess etabliert. Außerdem sind verschiedene Abteilungen und externe Berater im Einsatz, um nötigenfalls die reibungslose Durchführung von Kapitalmarkttransaktionen zu gewährleisten.
Ein weiteres strategisches Risiko besteht in der Gefahr, dass die in Partnerschaften eingebrachten Entwicklungsprogramme scheitern können. Ebenfalls können Partnerschaften kurzfristig und damit vorzeitig beendet werden. Dadurch kann MorphoSys gezwungen sein, einen neuen Entwicklungspartner zu suchen oder auch die erheblichen Kosten für die weitere Entwicklung vollständig selbst zu tragen. Einzelne Kandidaten können dann unter Umständen nur mit Verzögerung oder gar nicht mehr weiterentwickelt werden. Dies kann sowohl zu Mehrkosten für MorphoSys als auch langfristig zu Umsatzausfällen führen, da sich die Marktzulassung verzögern kann.
Ein weiteres strategisches Risiko besteht darin, dass Zwischenergebnisse aus klinischen Studien einen Abbruch oder ein verändertes Design der Studie zur Folge haben können.
EXTERNE RISIKEN
Externe Risiken ergeben sich für MorphoSys unter anderem im Zusammenhang mit seinem geistigen Eigentum. Der Patentschutz der fi rmeneigenen Technologien von MorphoSys ist besonders wichtig. Um die Risiken auf diesem Gebiet zu mindern, hält MorphoSys fortwährend Ausschau nach veröff entlichten Patenten und Patentanmeldungen, analysiert und beobachtet entsprechende Funde und entwickelt Umgehungsstrategien für möglicherweise relevant werdende externe Patente, bevor diese erteilt werden. Mit dieser Strategie erzielte MorphoSys im Laufe der Jahre zunehmenden Erfolg und konnte seine Handlungsfreiheit in Bezug auf die fi rmeneigenen Technologieplattformen und Produkte auf lange Sicht sichern. Risiken können sich auch durch das Durchsetzen der Schutzrechte des Unternehmens gegenüber Dritten ergeben. Externe Risiken können sich zudem durch sich ändernde gesetzliche Rahmenbedingungen ergeben. Dieses Risiko wird durch kontinuierliche Schulungen des betreff enden Personenkreises und externe Expertengespräche minimiert. Zudem sind Fälle denkbar, in denen Wettbewerber Patente der MorphoSys-Gesellschaften angreifen oder in denen MorphoSys Patente oder Patentfamilien bei sich verletzt sieht, was wiederum MorphoSys dazu bewegen könnte, rechtliche Schritte gegen Wettbewerber einzuleiten. Derartige Verfahren, insbesondere wenn sie in den USA stattfi nden, sind mit hohen Kosten verbunden und stellen ein erhebliches fi nanzielles Risiko dar.
Als international tätiges Biotechnologieunternehmen mit zahlreichen Partnerschaften und einer eigenen Forschungs- und Entwicklungsabteilung zur Entwicklung von Arzneimittelkandidaten ist der MorphoSys-Konzern einer Vielzahl von regulatorischen und rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu gehören insbesondere Risiken aus den Bereichen Patentrecht, mögliche Haftungsansprüche aus den abgeschlossenen Partnerschaften, Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie Steuerrecht und Umweltschutz. Zudem ist der Bereich Regulatory Aff airs betroff en, beispielsweise bei Rückmeldungen der Behörden zu Studiendesigns. Künftige Verfahren sind denkbar, aber derzeit nicht vorhersehbar. Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind oder werden können und wesentliche Auswirkungen auf unser Geschäft und seine Ergebnisse haben.
In der Berichtsperiode fällt keines der in den Tabellen 9 und 10 gelisteten "Top-10-Risiken" in diese Risikokategorie.
ORGANISATORISCHE RISIKEN
Organisatorische Risiken bestehen beispielsweise im Aufbau einer Vertriebsstruktur und in den damit verbundenen Kosten. Für MorphoSys bedeutet dies, dass die Prozesse und Abläufe entsprechend angepasst werden müssen. Im September 2017 hat das Unternehmen daher die Abteilung "Pre-Commercial" etabliert, die sich, gemeinsam mit externen Beratern, um den Aufbau einer Vertriebsstruktur kümmert.
Außerdem bestehen Risiken durch einen fehlenden oder verzögerten Informationsfl uss innerhalb der Organisation im Hinblick auf Themen mit Relevanz für das Patentwesen.
COMPLIANCE-RISIKEN
Compliance-Risiken können entstehen, wenn Qualitätsstandards nicht eingehalten oder Geschäftsabläufe aus juristischer Sicht nicht einwandfrei abgewickelt werden. Um diesen Risiken entgegenzutreten, hat sich MorphoSys verpfl ichtet, in seinem Geschäftsbetrieb höchste Qualitätsstandards zu erfüllen, wie im Nachhaltigkeitsbericht dargelegt. Als zentrales Element des Compliance-Management-Systems wird eine Compliance-Risiko-Analyse durchgeführt.
Konkrete Risiken können beispielsweise entstehen, wenn das interne Qualitätsmanagementsystem die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt oder es versäumt wird, interne Systeme zur Aufdeckung von Qualitätsmängeln zu implementieren. Falls interne Kontrollen nicht in der Lage sind, Richtlinienverstöße gegen die gute Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice – GMP*), die gute klinische Praxis (Good Clinical Practice – GCP*) oder die gute Laborpraxis (Good Laboratory Practice – GLP*) aufzudecken, würde dies ebenfalls ein Compliance-Risiko darstellen. Zur Risikominimierung wird das interne Qualitätsmanagementsystem zudem regelmäßig von externen Experten überprüft und wiederkehrenden Prüfungen durch eine interne, unabhängige Qualitätssicherungsabteilung unterzogen.
Unzureichende oder verspätete Finanzkommunikation kann mit Bußgeldern belegt werden oder auch zu Klagen führen. Fehlerhaft durchgeführte Hauptversammlungen können rechtliche Auseinandersetzungen mit Aktionären nach sich ziehen. Die Folgen wären erhebliche Kosten aus dem Versuch, entweder eine Anfechtung der Hauptversammlung abzuwenden oder, falls dies nicht möglich ist, die Hauptversammlung zu wiederholen. Zudem wären eventuell zu beschließende Kapitalmaßnahmen (z. B. eine Kapitalerhöhung) gefährdet. Zur Minimierung dieses Risikos werden Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung sowie alle relevanten Dokumente und Abläufe sowohl durch die hierfür zuständigen internen Abteilungen als auch von externen Anwälten und, im Hinblick auf den Jahresabschluss, von den Wirtschaftsprüfern detailliert überwacht und geprüft.
In der Berichtsperiode fällt keines der in den Tabellen 9 und 10 gelisteten "Top-10-Risiken" in diese Risikokategorie.
BEURTEILUNG DER GESAMTRISIKOSITUATION IM MORPHOSYS-KONZERN DURCH DEN VORSTAND
Der Vorstand des MorphoSys-Konzerns hält die Risiken insgesamt für beherrschbar und vertraut der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Veränderungen des Umfelds und die Erfordernisse des laufenden Geschäfts. Den Fortbestand des MorphoSys-Konzerns sieht der Vorstand nicht gefährdet. Diese Einschätzung gilt sowohl für jedes einzelne Konzernunternehmen als auch für den MorphoSys-Konzern als Ganzes. Die Beurteilung stützt sich dabei auf verschiedene Faktoren, die im Folgenden zusammengefasst sind:
- Der MorphoSys-Konzern verfügt über eine außergewöhnlich hohe Eigenkapitalquote.
- Der Vorstand des Konzerns hält MorphoSys für gut positioniert, um auch eventuell eintretende widrige Ereignisse bewältigen zu können.
- Der Konzern verfügt über ein umfangreiches Portfolio an präklinischen und klinischen Programmen in Partnerschaften mit einer Vielzahl großer Pharmakonzerne sowie über eine starke technologische Basis zum weiteren Ausbau des fi rmeneigenen Portfolios.
Risiken sind allerdings nicht in Gänze auszuschließen bzw. zu kontrollieren und zu beeinfl ussen.
Chancen
Führende Antikörpertechnologien, ein sehr gutes Know-how und ein breites Portfolio an validierten klinischen Programmen haben MorphoSys zu einer der weltweit bedeutendsten Biotechnologiefi rmen im Bereich therapeutischer Antikörper gemacht. Weil diese Klasse therapeutischer Moleküle heute zu den erfolgreichsten und umsatzstärksten Medikamenten in der Krebstherapie gehört, ist auf dem Gebiet der Antikörper eine beträchtliche Anzahl von Pharma- und Biotechnologieunternehmen tätig, aus denen künftige Kunden und Partner für die Produkte und Technologien von MorphoSys werden könnten. Aufgrund dieser Tatsache und dank der langjährig erworbenen Fachkompetenz im Bereich der Technologie- und Produktentwicklung hat MorphoSys für die kommenden Jahre eine Reihe von Wachstumschancen identifi ziert.
Die Antikörpertechnologien von MorphoSys bieten bei der Entwicklung und Optimierung von therapeutischen Antikörperkandidaten entscheidende Vorteile, die im Medikamentenentwicklungsprozess zu höheren Erfolgsquoten und kürzeren Entwicklungszeiten führen können. Der Transfer und die Anwendung von MorphoSys' Kernkompetenzen auch außerhalb des Antikörpersegments eröff nen dem Konzern Chancen, weil sich viele Wirkstoff klassen in ihrer Molekülstruktur ähnlich sind.
CHANCENMANAGEMENTSYSTEM
Das Chancenmanagementsystem ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensführung von MorphoSys und dient dazu, Chancen so früh wie möglich zu erkennen, diese zu nutzen und daraus einen Mehrwert für das Unternehmen zu generieren.
Das Chancenmanagement stützt sich dabei auf folgende Pfeiler:
- ein regelmäßig stattfi ndendes Diskussionsforum von Vorstand und ausgewählten Mitgliedern der Senior Management Group,
- die Business-Development-Aktivitäten des Unternehmens,
- ein Technology Scouting Team sowie
- ein innerbetriebliches Vorschlagswesen für neue wissenschaftliche Ideen mit entsprechenden Anreizsystemen.
In Komitees werden ausgewählte Chancen diskutiert und gegebenenfalls Maßnahmen zur Nutzung dieser Chancen beschlossen. Die Meetings und deren Resultate werden ausführlich protokolliert und das weitere Vorgehen wird überwacht und geprüft. Das Business Development Team des Konzerns nimmt an zahlreichen Konferenzen teil und identifi ziert dabei unterschiedliche Chancen, die zum Wachstum des Unternehmens beitragen können. Diese werden im Komitee vorgestellt und über Evaluierungsprozesse bewertet. Das Technology Scouting Team sucht gezielt nach innovativen Technologien, die mit der technologischen Infrastruktur von MorphoSys Synergien erzeugen und für die Identifi zierung von neuen therapeutischen Molekülen geeignet sind. Auch diese Ergebnisse werden in internen Gremien abteilungsübergreifend diskutiert und evaluiert. Ein etablierter Chancenbewertungsprozess sorgt für die qualitative und reproduzierbare Beurteilung der Chancen.
Die größten Chancen für MorphoSys sind in Tabelle 11 beschrieben (qualitative Bewertung).
ALLGEMEINE AUSSAGEN ZU DEN CHANCEN
Es wird damit gerechnet, dass die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung in den Industriestaaten und die Veränderungen hinsichtlich Einkommenssituation und Lebensstil in den Schwellenländern die Nachfrage nach zusätzlichen und innovativen Behandlungsverfahren sowie leistungsfähigen Technologien fördern werden. Der wissenschaftliche und medizinische Fortschritt hat zu einem besseren Verständnis der biologischen Abläufe von Krankheiten geführt, was wiederum den Weg für neue therapeutische Ansätze ebnet. Innovative Therapien, wie beispielsweise vollständig humane Antikörper, haben in den letzten Jahren die Marktreife erlangt und zur Entwicklung wirtschaftlich erfolgreicher Medizinprodukte geführt. Daneben gelten therapeutische Wirkstoff e auf der Basis von Proteinen* – auch als biologische Wirkstoff e oder "Biologics" bezeichnet – als weniger dem Wettbewerb durch Generika ausgesetzt als chemisch hergestellte Moleküle, weil die Herstellung biologischer Wirkstoff e weitaus komplexer ist. Daher sind die Nachfrage nach Antikörpern und das Interesse an dieser Medikamentenklasse in den letzten zwei bis drei Jahren enorm gestiegen, was sich an verschiedenen Akquisitionen und bedeutenden Lizenzvereinbarungen auf diesem Gebiet deutlich zeigt.
MARKTCHANCEN
MorphoSys ist der Ansicht, dass seine Antikörperplattformen HuCAL, Ylanthia und Slonomics sowie die einlizenzierte Lanthipeptid-Technologie dazu genutzt werden können, Produkte zu entwickeln, die eine erhebliche, bislang ungedeckte medizinische Nachfrage bedienen.
THERAPEUTISCHE ANTIKÖRPER – PROPRIETARY DEVELOPMENT
Es ist davon auszugehen, dass die Pharmaindustrie die Einlizenzierungen neuer Wirkstoff e weiterführen oder sogar intensivieren wird, um ihre Pipelines wieder aufzufüllen und frühere Schlüsselprodukte und Umsatzträger, die ihren Patentschutz verloren haben, zu ersetzen. Mit seinen am weitesten fortgeschrittenen Wirkstoff en MOR103/GSK3196165, MOR202, MOR208 und MOR106 ist MorphoSys in einer guten Ausgangslage, um vom Bedarf der Pharmakonzerne zu profi tieren.
MorphoSys stärkt sein fi rmeneigenes Portfolio kontinuierlich und wird die fi rmeneigene Pipeline durch zusätzliche klinische Studien mit seinen wesentlichen Medikamentenkandidaten weiter ausbauen, indem beispielsweise neue Krankheitsbereiche untersucht werden. MorphoSys beabsichtigt, sein Portfolio um weitere Programme zu ergänzen, und könnte dazu bestehende und künftige Chancen für gemeinsame Entwicklungsprojekte oder -partnerschaften nutzen. Darüber hinaus sucht die Gesellschaft Chancen zur Einlizenzierung interessanter Medikamentenkandidaten.
Der Medikamentenkandidat MOR208 könnte für MorphoSys erstmals die Chance eröff nen, selbst ein Medikament zu vermarkten. Die Erteilung des Status eines Therapiedurchbruchs (Breakthrough Therapy Designation) für MOR208 in Kombinationsbehandlung mit dem Krebsmedikament Lenalidomid zur Behandlung von Blutkrebspatienten (Indikation R/R DLBCL) im Oktober 2017 könnte die Entwicklung dieses Antikörpers entsprechend beschleunigen.
THERAPEUTISCHE ANTIKÖRPER – PARTNERED DISCOVERY
Durch die Zusammenarbeit mit einer Reihe von Partnerunternehmen bei der Medikamentenentwicklung konnte MorphoSys das Risiko, das untrennbar mit der Entwicklung von einzelnen Medikamenten verbunden ist, breiter streuen. Mit 101 individuellen therapeutischen Antikörpern, die sich derzeit in Entwicklungsprogrammen mit Partnern befi nden, werden für MorphoSys die Chancen, fi nanziell an der Vermarktung von Medikamenten zu partizipieren, immer wahrscheinlicher. So erhielt der Partner Janssen im Berichtsjahr die Marktzulassung für Tremfya® für die Behandlung von Patienten mit moderater bis schwerer Plaque Psoriasis in den USA, Europa und Kanada.
TECHNOLOGIEENTWICKLUNG
MorphoSys investiert weiter in seine bestehenden und in neue Technologien, um seinen Spitzenplatz als technologisch führendes Unternehmen zu wahren. Mit Ylanthia hat MorphoSys eine neue Technologieplattform etabliert, die – anders als ihre Vorgängerversion HuCAL – wieder für breitere Lizenzierungen an verschiedene Partner zur Verfügung steht. Im Jahr 2012 wurde mit der Kommerzialisierung der Ylanthia-Antikörperbibliothek begonnen.
Technologischer Fortschritt dieser Art könnte das Unternehmen in die Lage versetzen, seine Partnerliste weiter auszubauen und sowohl das Tempo als auch die Erfolgsquote der mit Partnern betriebenen und fi rmeneigenen Medikamentenentwicklungsprogramme zu steigern. Neue Technologiemodule könnten auch neue Krankheitsbereiche erschließen, in denen derzeit Behandlungen auf der Basis von Antikörpern noch unterrepräsentiert sind, indem sie die Herstellung von Antikörpern gegen neuartige Klassen von Zielmolekülen ermöglichen.
Die Technologieentwicklung wird von einem Team von Wissenschaftlern vorangetrieben, das sich auf die Weiterentwicklung der MorphoSys-Technologien konzentriert. Außer auf die interne Technologieentwicklung setzt MorphoSys aber auch auf externe Quellen, um sich technologisch zu verstärken. Die Akquisition von Lanthio Pharma, einem niederländischen Unternehmen, das sich mit der Entwicklung von Lanthipeptiden auseinandersetzt, ist ein gutes Beispiel für derartige Aktivitäten.
AKQUISITIONSCHANCEN
MorphoSys hat in der Vergangenheit seine Fähigkeit unter Beweis gestellt, Wirkstoff e und Technologien zu akquirieren, um so sein Wachstum zu beschleunigen. Im Rahmen der bereits beschriebenen regelmäßigen Besprechungen mit dem Vorstand und ausgewählten Mitgliedern der Senior Management Group werden systematisch potenzielle Akquisitionskandidaten vorgestellt, diskutiert und bewertet. Im Anschluss daran werden vielversprechende Kandidaten auf strategische Synergien hin untersucht und in internen Fachgremien bewertet. Zu allen Kandidaten und Evaluierungen werden Protokolle angefertigt, die systematisch zur Beobachtung und Nachverfolgung archiviert werden. Eine eigens dafür generierte Datenbank hilft dabei, diese Informationen zu verwalten und verfügbar zu machen.
FINANZWIRTSCHAFTLICHE CHANCEN
Wechselkurs- und Zinsentwicklungen können sich positiv wie auch negativ auf die Finanzergebnisse des Konzerns auswirken. Die Entwicklungen auf den Zins- und Finanzmärkten werden fortlaufend überwacht, damit Chancen zeitnah identifi ziert und genutzt werden können.
TABELLE 09
Darstellung der größten kurz- und mittelfristigen Risiken bei MorphoSys
| Risikokategorie | 3-Jahres-Schätzung | ||
|---|---|---|---|
| Segment Proprietary Development | |||
| Risiken in Verbindung mit dem Aufbau einer Vertriebsstruktur | Organisatorisch | ••• | Hoch |
| Abbruch eines oder mehrerer eigener klinischer Programme | Operativ, strategisch | •• | Mittel |
| Scheitern oder Verzögerung von Partnerschaften eines oder mehrerer eigener klinischer Programme |
Operativ | •• | Mittel |
| Verzögerung bei der Entwicklung eines oder mehrerer eigener klinischer Programme und/oder höhere Entwicklungskosten |
Operativ, strategisch | •• | Mittel |
| Außerhalb des Segments Proprietary Development | |||
| Nichterreichung der Umsatzziele von Partnered Discovery Programmen | Finanziell | •• | Mittel |
| Risikokategorie | 1-Jahres-Schätzung | ||
|---|---|---|---|
| Segment Proprietary Development | |||
| Abbruch eines oder mehrerer eigener klinischer Programme | Operativ | ••• | Hoch |
| Ungeplant erhöhte Entwicklungskosten | Finanziell | •• | Mittel |
| Verzögerung bei der Entwicklung eines oder mehrerer eigener klinischer Programme und/oder höhere Entwicklungskosten |
Finanziell, operativ | • | Gering |
| Außerhalb des Segments Proprietary Development | |||
| Fehlender Informationsfl uss innerhalb der Organisation im Hinblick auf patentrechtlich relevante Themen |
Organisatorisch | • | Gering |
| Risiken aufgrund von Bankinsolvenzen | Finanziell | • | Gering |
LEGENDE
| • | GERINGES RISIKO: | geringe Eintrittswahrscheinlichkeit, geringe Auswirkungen |
|---|---|---|
| •• | MIT TLERES RISIKO: | mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit, moderate Auswirkungen |
| ••• | HOHES RISIKO: | mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit, mittelschwere Auswirkungen |
| •••• | K ATASTROPHALES RISIKO: | hohe Eintrittswahrscheinlichkeit, starke Auswirkungen |
TAB EL L E 10
Darstellung der größten langfristigen Risiken bei MorphoSys
| Segmente | Risiko | Reihenfolge1 |
|---|---|---|
| Proprietary Development | Fehlende Wettbewerbsfähigkeit der MorphoSys-Pipeline | 1 |
| Partnered Discovery | Verzögerung oder Abbruch von Partnerprogrammen | 2 |
| Proprietary Development | Scheitern des Aufbaus einer Vertriebsstruktur | 3 |
| Proprietary Development | Ungenügende Verbreiterung der MorphoSys-Pipeline | 4 |
| Proprietary Development | Erfolglose Finanzierung der MorphoSys-Pipeline | 5 |
Bedeutung des Risikos abnehmend von 1 bis 5, wobei 1 das größte Risiko darstellt.
TAB EL L E 11
Darstellung der größten Chancen für MorphoSys
| Segmente | Chance | Reihenfolge2 |
|---|---|---|
| Partnered Discovery | Rasche Beschleunigung der Umsatzentwicklung von Tremfya® mit signifi kantem Volumen |
1 |
| Proprietary Development | Verpartnerung eines fi rmeneigenen Programms | 2 |
| Proprietary Development | Schneller Markteintritt von MOR208 durch Erteilung des Status eines Therapie durchbruchs (Breakthrough Therapy Designation; L-MIND-Studie in DLBCL) |
3 |
Bedeutung der Chance abnehmend von 1 bis 3, wobei 1 die größte Chance darstellt.
Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate-Governance-Bericht
Die Erklärung zur Unternehmensführung und der Corporate-Governance-Bericht sind auch auf der Unternehmenswebsite unter Medien und Investoren – Corporate Governance veröff entlicht.
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §289f HGB für das Geschäftsjahr 2017
In der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB berichten Vorstand und Aufsichtsrat über die Unternehmensführung. Sie umfasst neben der jährlichen Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken sowie weitere Aspekte der Unternehmensführung wie insbesondere eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat.
ENTSPRECHENSERKLÄRUNG DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS DER MORPHOSYS AG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX ("KODEX")
Vorstand und Aufsichtsrat der MorphoSys AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz:
- Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 2. Dezember 2016 hat die MorphoSys AG – mit der nachfolgend dargestellten Ausnahme – den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Kodexfassung vom 5. Mai 2015 sowie in der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 entsprochen:
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands weist nicht insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen auf (vgl. Ziff er 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 des Kodex). Vor dem Hintergrund bereits bestehender Begrenzungsmöglichkeiten des Aufsichtsrats betreff end die variablen Vergütungsbestandteile des Vorstands und ihrer jährlichen Zuteilung sieht der Aufsichtsrat eine zusätzliche betragsmäßige Höchstgrenze nicht als erforderlich an.
- Auch zukünftig wird die MorphoSys AG – mit der vorstehend unter Ziff er 1. dargestellten Ausnahme – den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 entsprechen.
Planegg, den 1. Dezember 2017
MorphoSys AG
| Für den Vorstand: | Für den Aufsichtsrat: |
|---|---|
| Dr. Simon Moroney | Dr. Gerald Möller |
| Vorstandsvorsitzender | Aufsichtsratsvorsitzender |
RELEVANTE ANGABEN ZU UNTERNEHMENS - FÜHRUNGSPRAKTIKEN
Die Einhaltung von Verhaltensregeln und Gesetzen wird bei MorphoSys insbesondere durch folgende konzernweit gültigen Dokumente sichergestellt: einen Verhaltenskodex, ein Compliance-Management-Handbuch sowie ergänzende interne Richtlinien.
Der Code of Conduct von MorphoSys legt die fundamentalen Prinzipien und die wichtigsten Richtlinien und Handlungsweisen für das Verhalten im Geschäftsleben fest. Gerade in geschäftlichen, rechtlichen oder ethischen Konfl iktsituationen dient er Mitarbeitern und Führungskräften von MorphoSys als wertvolle Hilfestellung. Zudem stärkt der Code of Conduct transparente und schlüssige Managementprinzipien sowie das Vertrauen der Finanzmärkte, Geschäftspartner, Mitarbeiter und der Öff entlichkeit in das Unternehmen. Die Einhaltung des Code of Conduct wird sorgfältig überwacht. Die konzernweite Umsetzung des Verhaltenskodex wird vom Compliance-Komitee begleitet. Auch der Code of Conduct selbst wird regelmäßig überprüft und – soweit erforderlich – angepasst. Der Code of Conduct kann im Internet unter Medien und Investoren – Corporate Governance heruntergeladen werden.
Das Compliance-Handbuch beschreibt das bei MorphoSys implementierte Compliance-Management-System (CMS), das einerseits die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften gewährleisten soll, andererseits aber auch hohe ethische Standards implementiert, die sowohl für die Geschäftsleitung als auch für jeden Mitarbeiter verpfl ichtend sind. Die Gesamtverantwortung für das Compliance-Management-System liegt beim Vorstand, der hierüber dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht erstattet. Der Vorstand hat dabei in Wahrnehmung seiner Compliance-Verantwortung die entsprechenden Aufgaben auf verschiedene Funktionen bei MorphoSys übertragen.
Der Compliance Offi cer organisiert den Informationsaustausch zwischen den Compliance-relevanten internen Schnittstellen. Er überwacht das bestehende CMS der Gesellschaft und setzt es durch geeignete Maßnahmen und Entscheidungen im Einzelfall um. Der Compliance Offi cer ist Ansprechpartner für alle Personen für Compliance-relevante Fragestellungen und setzt die durch das Compliance-Komitee defi nierten Compliance-Anforderungen um.
Der Compliance Offi cer wird in seinen Aufgaben von einem Compliance-Komitee unterstützt, das sich in regelmäßigen Abständen triff t. Das Compliance-Komitee unterstützt den Compliance Offi cer bei der Implementierung und Überwachung des CMS. Insbesondere ist das Compliance-Komitee für die Identifi kation und Diskussion sämtlicher Compliance-relevanter Themen verantwortlich und ermöglicht damit sowohl dem Compliance Offi cer als auch den weiteren Mitgliedern des Compliance-Komitees, den Compliance-Status von MorphoSys auf regelmäßiger Basis zu überprüfen und das CMS gegebenenfalls weiterzuentwickeln.
Im Corporate-Governance-Bericht sind weiterführende Informationen zum Compliance-Management-System bei MorphoSys aufgeführt.
ZUSAMMENSETZUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT VORSTAND
Der Vorstand der MorphoSys AG besteht aus einem Vorstandsvorsitzenden und drei weiteren Mitgliedern. Im Geschäftsverteilungsplan sind die verschiedenen Verantwortungsbereiche gegenwärtig wie folgt defi niert:
- Dr. Simon Moroney, Vorsitzender des Vorstands: Strategie und Planung, Compliance & Qualitätssicherung, Interne Revision, Personalwesen, Business Development & Portfolio-Management, Recht, kommerzielle Planung, die Koordinierung der einzelnen Vorstandsbereiche und die Vertretung des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat;
- Jens Holstein, Finanzvorstand: Rechnungswesen und Steuern, Controlling, Corporate Finance & Corporate Development, Risikomanagement, IT, Technical Operations, Einkauf & Logistik, Unternehmenskommunikation & Investor Relations und Environmental Social Governance (ESG);
- Dr. Marlies Sproll, Forschungsvorstand (bis 31.10.2017): Entwicklungspartnerschaften & Technologieentwicklung, Proteinchemie, Alliance Management, Intellectual Property und Lanthio Pharma;
- Dr. Markus Enzelberger, Interims-Forschungsvorstand (vom 15.04.2017 bis 31.10.2017) und Forschungsvorstand (seit 01.11.2017): Entwicklungspartnerschaften & Technologieentwicklung, Proteinchemie, Alliance Management, Intellectual Property und Lanthio Pharma;
- Dr. Arndt Schottelius, Entwicklungsvorstand (bis 28.02.2017): präklinische Entwicklung, klinische Forschung, Clinical Operations, Arzneimittelsicherheit & Pharmakovigilanz und Regulatory Aff airs;
- Dr. Malte Peters, Entwicklungsvorstand (seit 01.03.2017): präklinische Forschung, klinische Entwicklung, Clinical Operations, Arzneimittelsicherheit & Pharmakovigilanz und Regulatory Aff airs.
Unterjährig haben sich durch Personalwechsel im Vorstand interimsweise geringfügige Verschiebungen bei den Zuständigkeiten im Vorstand ergeben.
AUFSICHTSRAT
Der Aufsichtsrat der MorphoSys AG besteht zum 31. Dezember 2017 aus sechs Mitgliedern, die die Geschäftsleitung des Vorstands überwachen und ihn beraten. Der gegenwärtige Aufsichtsrat besteht aus fachlich qualifi zierten Mitgliedern, die die Kapitaleigner der MorphoSys AG vertreten. Herr Dr. Gerald Möller als Vorsitzender des Aufsichtsrats koordiniert dessen Arbeit, leitet die Aufsichtsratssitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind unabhängig im Sinne des Kodex und verfügen über langjährige Erfahrung in der Biotechnologie- und Pharmabranche. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist kein ehemaliges Mitglied des Vorstands der MorphoSys AG. Die genaue Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ist nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.
TAB EL L E 12
Zusammensetzung des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der Ordentlichen Hauptversammlung 2017
| Position | Erst ernennung |
Ende der Amtszeit |
Prüfungs ausschuss |
Vergütungs und Ernennungs ausschuss |
Wissenschafts und Technologie ausschuss |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Gerald Möller | Vorsitzender | 1999 | 2018 | |||
| Dr. Frank Morich | Stellvertretender Vorsitzender |
2015 | 2017 | |||
| Karin Eastham | Mitglied | 2012 | 2018 | |||
| Klaus Kühn | Mitglied | 2015 | 2017 | |||
| Dr. Marc Cluzel | Mitglied | 2012 | 2018 | |||
| Wendy Johnson | Mitglied | 2015 | 2017 | |||
| unabhängiger Finanzexperte | Vorsitzender | Mitglied |
TAB EL L E 13
Zusammensetzung des Aufsichtsrats seit der Beendigung der Ordentlichen Hauptversammlung 2017
| Position | Erst ernennung |
Ende der Amtszeit |
Prüfungs ausschuss |
Vergütungs und Ernennungs ausschuss |
Wissenschafts und Technologie ausschuss |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Gerald Möller | Vorsitzender | 1999 | 2018 | |||
| Dr. Frank Morich | Stellvertretender Vorsitzender |
2015 | 2020 | |||
| Krisja Vermeylen | Mitglied | 2017 | 2019 | |||
| Klaus Kühn | Mitglied | 2015 | 2020 | |||
| Dr. Marc Cluzel | Mitglied | 2012 | 2018 | |||
| Wendy Johnson | Mitglied | 2015 | 2020 | |||
| unabhängiger Finanzexperte | Vorsitzender | Mitglied |
ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
Zur Sicherstellung einer guten Corporate Governance gilt eine off ene, umfassende und regelmäßige Kommunikation als Leitlinie für die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat der MorphoSys AG. Das vom deutschen Aktiengesetz vorgeschriebene duale Führungssystem trennt explizit zwischen Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Die Verantwortlichkeiten beider Gremien sind vom Gesetzgeber sowie durch die Satzung und die Geschäftsordnungen der Gremien klar geregelt. Vorstand und Aufsichtsrat der MorphoSys AG arbeiten eng zusammen und handeln und entscheiden zum Wohle des Unternehmens. Ihr erklärtes Ziel ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts.
Jedes Vorstandsmitglied verantwortet einen eigenen Zuständigkeitsbereich, der im Geschäftsverteilungsplan festgelegt ist und über den es seine Vorstandskollegen laufend unterrichtet. Die Zusammenarbeit der Vorstandsmitglieder wird durch eine Geschäftsordnung geregelt. Sowohl der Geschäftsverteilungsplan als auch die Geschäftsordnung wurden vom Aufsichtsrat erlassen. Sitzungen des Vorstands fi nden in der Regel wöchentlich statt und werden vom Vorstandsvorsitzenden geleitet. In den Sitzungen werden unter anderem Beschlüsse zu Maßnahmen und Geschäften gefasst, die nach der Geschäftsordnung des Vorstands die Zustimmung des Gesamtvorstands erfordern. Damit Beschlüsse gefasst werden können, muss mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Beschlüsse des Gesamtvorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden. Bei wesentlichen Ereignissen kann jedes Vorstandsmitglied oder der Aufsichtsrat eine außerordentliche Sitzung des Gesamtvorstands einberufen. Beschlüsse des Vorstands können auch außerhalb von Sitzungen durch mündliche, telefonische oder schriftliche (einschließlich E-Mail) Abstimmung gefasst werden. Zu jeder Sitzung des Gesamtvorstands wird ein schriftliches Protokoll angefertigt. Dieses Protokoll wird in der darauff olgenden Sitzung dem Gesamtvorstand zur Genehmigung vorgelegt und vom Vorstandsvorsitzenden unterzeichnet.
Zusätzlich zu den regelmäßigen Sitzungen des Vorstands fi nden Strategie-Workshops des Vorstands statt. Im Rahmen dieser Workshops werden strategische Zielsetzungen konzernweit durch den Vorstand priorisiert und die zukünftige Strategie wird entwickelt.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend schriftlich sowie in den Aufsichtsratssitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements sowie über Fragen der Compliance. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Zusätzlich zu den regulären Aufsichtsratssitzungen fi ndet einmal jährlich ein weiteres Strategietreff en zwischen Vorstand und Aufsichtsrat statt, in dem insbesondere die strategische Ausrichtung von MorphoSys besprochen wird. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht für bedeutende Geschäftsvorgänge Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats vor. Nähere Informationen zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat und zu wichtigen Beratungsthemen im Geschäftsjahr 2017 sind im Bericht des Aufsichtsrats zu fi nden.
Der Aufsichtsrat hält mindestens zwei Sitzungen pro Kalenderhalbjahr und mindestens sechs pro Kalenderjahr ab. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat in Ergänzung zu den Vorgaben der Satzung eine Geschäftsordnung gegeben: Danach koordiniert der Aufsichtsratsvorsitzende die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse in der Regel in Sitzungen. Beschlüsse können jedoch auch außerhalb einer Sitzung schriftlich (einschließlich E-Mail) oder in Telefonoder Videokonferenzen gefasst werden.
Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder (einschließlich entweder des Aufsichtsratsvorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden) an der Abstimmung teilnehmen. Beschlussfassungen des Aufsichtsratsgremiums werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz eine andere Mehrheit vorschreibt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden.
Die Aufsichtsratssitzungen werden protokolliert. Beschlüsse, die außerhalb von Sitzungen gefasst werden, werden ebenfalls schriftlich festgehalten. Eine Kopie der Aufsichtsratsprotokolle wird allen Mitgliedern des Aufsichtsrats zur Verfügung gestellt. Entsprechend der Empfehlung in Ziff er 5.6 des Kodex führt der Aufsichtsrat regelmäßig eine Effi zienzprüfung durch.
ZUSAMMENSETZUNG UND ARBEITSWEISE DER AUSSCHÜSSE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT Der Vorstand hat keine Ausschüsse eingerichtet.
Der Aufsichtsrat verfügt über drei Ausschüsse: den Prüfungsausschuss, den Vergütungs- und Ernennungsausschuss sowie den Wissenschafts- und Technologieausschuss. Diese drei vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschüsse sind jeweils mit fachlich qualifi zierten Mitgliedern besetzt.
TAB EL L E 14
Sitzungsteilnahme der Aufsichtsratsmitglieder
AUFSICHTSRATSSITZUNGEN
| Telefonisch | Telefonisch | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Name | 16.01. 2017 | 07.03. 2017 | 21.03. 2017 | 16.05. 2017 | 17.05. 2017 | 26.07. 2017 | 27.07. 2017 | 10.10. 2017 | 13.12. 2017 |
| Dr. Gerald Möller |
|||||||||
| Dr. Marc Cluzel |
|||||||||
| Karin Eastham1 |
– | – | – | – | – | ||||
| Wendy Johnson |
|||||||||
| Klaus Kühn | |||||||||
| Dr. Frank Morich |
|||||||||
| Krisja Vermeylen2 |
– | – | – | – |
1 Aufsichtsratsmitglied bis zur Beendigung der Ordentlichen Hauptversammlung 2017.
Aufsichtsratsmitglied seit der Beendigung der Ordentlichen Hauptversammlung 2017.
SITZUNGEN DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES
| Telefonisch | Telefonisch | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Name | 06.03.2017 | 26.04.2017 | 26.07.2017 | 10.10.2017 | 03.11.2017 | 13.12.2017 |
| Karin Eastham1 | – | – | – | – | ||
| Wendy Johnson | ||||||
| Klaus Kühn | ||||||
| Krisja Vermeylen2 | – | – |
Aufsichtsratsmitglied bis zur Beendigung der Ordentlichen Hauptversammlung 2017. 2 Aufsichtsratsmitglied seit der Beendigung der Ordentlichen Hauptversammlung 2017.
SITZUNGEN DES VERGÜTUNGS- UND ERNENNUNGSAUSSCHUSSES
| Telefonisch | Telefonisch | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Name | 16.01.2017 | 07.03.2017 | 16.05.2017 | 10.10.2017 | 04.12.2017 |
| Dr. Gerald Möller | |||||
| Dr. Marc Cluzel | |||||
| Karin Eastham1 | – | – | |||
| Krisja Vermeylen2 | – | – | – | ||
| Dr. Frank Morich als Gast | – | – | – | – | |
Aufsichtsratsmitglied bis zur Beendigung der Ordentlichen Hauptversammlung 2017.
2 Aufsichtsratsmitglied seit der Beendigung der Ordentlichen Hauptversammlung 2017.
SITZUNGEN DES WISSENSCHAFTS- UND TECHNOLOGIEAUSSCHUSSES
| Name | 07.03.2017 | 16.05.2017 | 26.07.2017 | 10.10.2017 | 13.12.2017 |
|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Marc Cluzel | |||||
| Wendy Johnson | |||||
| Dr. Frank Morich |
persönlich anwesend
telefonische teilnahme
PRÜFUNGSAUSSCHUSS
Die zentrale Aufgabe des Prüfungsausschusses besteht in der Unterstützung des Aufsichtsrats bei der Erfüllung seiner Kon trollpfl icht in Bezug auf die Richtigkeit des Jahres- und Konzernabschlusses, die Tätigkeit des Abschlussprüfers sowie die internen Kontrollfunktionen, insbesondere Risikomanagement, Compliance sowie Interne Revision. Daneben unterbreitete der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für dessen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des unabhängigen Abschlussprüfers. Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Klaus Kühn (Vorsitzender), Wendy Johnson, Karin Eastham (bis 17.05.2017) und Krisja Vermeylen (seit 17.05.2017); derzeit erfüllt Klaus Kühn die Voraussetzung eines unabhängigen Finanzexperten.
VERGÜTUNGS- UND ERNENNUNGSAUSSCHUSS
Der Vergütungs- und Ernennungsausschuss ist zuständig für die Vorbereitung und jährliche Überprüfung des Vorstandsvergütungssystems vor dessen abschließender Genehmigung. Darüber hinaus begleitet der Ausschuss bei Bedarf die Suche nach geeigneten Kandidaten für die Bestellung als Vorstandsmitglied sowie als Aufsichtsratsmitglied und unterbreitet dem Aufsichtsrat diesbezügliche Vorschläge. Der Ausschuss bereitet zudem Verträge mit Vorstandsmitgliedern vor. Mitglieder des Vergütungs- und Ernennungsausschusses sind Karin Eastham (Vorsitzende bis 17.05.2017), Dr. Gerald Möller (Vorsitzender seit 17.05.2017), Dr. Marc Cluzel und Krisja Vermeylen (seit 17.05.2017).
WISSENSCHAFTS- UND TECHNOLOGIEAUSSCHUSS
Der Wissenschafts- und Technologieausschuss berät den Aufsichtsrat in Fragen der fi rmeneigenen Medikamenten- und Technologieentwicklung und bereitet die entsprechenden Beschlüsse des Aufsichtsrats vor. Mitglieder des Wissenschafts- und Technologieausschusses sind Dr. Marc Cluzel (Vorsitzender) und Dr. Frank Morich sowie Wendy Johnson.
Die Biografi en der Aufsichtsratsmitglieder sind auf der MorphoSys-Website unter Unternehmen – Management – Aufsichtsrat zu fi nden.
Corporate-Governance-Bericht
Der verantwortungsvollen, nachhaltigen und wertorientierten Unternehmensführung wird bei MorphoSys höchste Priorität zugemessen. Gute Corporate Governance ist zentraler Bestandteil von MorphoSys' Unternehmensführung und bildet den Rahmen für die Führung und Überwachung des Konzerns einschließlich dessen Organisation, wirtschaftlicher Prinzipien und Maßnahmen zur Lenkung und Kontrolle.
Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex (der "Kodex") wurde ein Standard für eine transparente Kontrolle und Steuerung von Unternehmen etabliert, der sich insbesondere an den Interessen der Aktionäre orientiert. Viele der im Kodex enthaltenen Grundsätze zur Unternehmensführung werden bereits seit langer Zeit bei MorphoSys gelebt. Einzelne Themen betreffend die Corporate Governance bei der MorphoSys AG werden in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB näher dargestellt; diese enthält insbesondere die jährliche Entsprechenserklärung, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Ergänzende Ausführungen fi nden Sie in diesem Corporate-Governance-Bericht.
KOMMUNIKATION MIT DEM KAPITALMARKT
Eine der wichtigsten Grundlagen von MorphoSys' Unternehmenskommunikation ist es, institutionelle Investoren, Privataktionäre, Finanzanalysten, Mitarbeiter sowie alle anderen Interessengruppen durch regelmäßige, off ene und aktuelle Kommunikation gleichzeitig und umfassend über die Lage des Unternehmens zu informieren. So stehen allen Aktionären unverzüglich sämtliche Informationen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung, die auch Finanzanalysten und vergleichbare Adressaten erhalten. Das Unternehmen bekennt sich strikt zum Grundsatz einer fairen Informationspolitik.
Ein zentraler Bestandteil der Investor Relations bei MorphoSys sind regelmäßige Treff en mit Analysten und Investoren im Rahmen von Roadshows und Einzelgesprächen. Telefonkonferenzen begleiten die Veröff entlichung der Quartalsergebnisse und ermöglichen es Analysten und Investoren, unmittelbar Fragen zur aktuellen Entwicklung des Unternehmens zu stellen. Die für Vor-Ort-Veranstaltungen vorbereiteten Unternehmenspräsentationen sind allen Interessenten auf der Website des Unternehmens zugänglich. Auch Video- und Audioaufzeichnungen von wichtigen Ereignissen können auf der Unternehmenswebsite abgerufen werden. Niederschriften der Telefonkonferenzen werden ebenfalls zeitnah zur Verfügung gestellt.
Die Unternehmenswebsite www.morphosys.de dient als zentrale Plattform für die Bereitstellung von aktuellen Informationen über das Unternehmen und seine Fortschritte. Darüber hinaus sind dort Finanzberichte, Präsentationen aus Analysten- und Investorenkonferenzen sowie Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen der Gesellschaft abrufbar. Die Termine der wesentlichen wiederkehrenden Veröff entlichungen und Veranstaltungen (Geschäftsberichte, Zwischenberichte, Hauptversammlungen, Presse- und Analystenkonferenzen) werden in einem Finanzkalender mit ausreichendem Zeitvorlauf publiziert.
FESTSETZUNG KONKRETER ZIELE FÜR DIE ZUSAMMEN-SETZUNG DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat soll so zusammengesetzt sein, dass (i) der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügt, (ii) die internationale Tätigkeit der Gesellschaft und mögliche Interessenkonfl ikte berücksichtigt sind, (iii) eine ausreichende Anzahl an unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern sichergestellt ist, (iv) eine Altersgrenze und eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt sind und (v) der Aspekt der Vielfalt berücksichtigt ist.
Unter diesen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der spezifi schen Gegebenheiten der Gesellschaft (Ziff er 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex) hat der Aufsichtsrat im Juli 2015 erstmals die Ziele hinsichtlich seiner Zusammensetzung festgelegt und diese am 26. Juli 2017 überprüft und wie folgt aktualisiert:
ANGEMESSENE VERTRETUNG VON FRAUEN UND VIELFALT
Der Aufsichtsrat von MorphoSys hat insgesamt sechs Mitglieder, davon zwei weibliche Mitglieder. Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass das derzeitige Verhältnis der Frauenrepräsentanz im Aufsichtsrat der Gesellschaft von 33,33 % angemessen ist, und beabsichtigt, dieses Verhältnis in Zukunft beizubehalten. Der Aufsichtsrat erfüllt derzeit diese Quote.
Im Hinblick auf die internationale Ausrichtung der Gesellschaft hält der Aufsichtsrat zudem eine Quote von mindestens zwei nicht deutschen oder über besondere internationale Erfahrungen verfügenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für einen angemessenen Anteil im Sinne der Diversität. Der Aufsichtsrat erfüllt derzeit diese Quote.
UNABHÄNGIGKEIT
Der Aufsichtsrat erachtet eine Anzahl von mindestens vier unabhängigen Mitgliedern als angemessen (Ziff er 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex). Ein Aufsichtsratsmitglied ist dann als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu MorphoSys, seiner Geschäftsführung, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonfl ikt begründen können. Alle sechs derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats sind als unabhängig einzustufen. Der Aufsichtsrat erfüllt mithin derzeit die Quote von vier unabhängigen Mitgliedern.
Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonfl ikte, insbesondere durch Aufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern, sollen vermieden werden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Interessenkonfl ikte in Einzelfällen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können. Mögliche Interessenkonfl ikte sind dem Aufsichtsratsvorsitzenden off enzulegen und werden durch entsprechende Maßnahmen beseitigt. Derzeit bestehen keine Interessenkonfl ikte.
ALTERSGRENZE
Zum Zeitpunkt ihrer Bestellung durch die Hauptversammlung sollen Aufsichtsratsmitglieder grundsätzlich nicht älter als 75 Jahre sein. Der Aufsichtsrat kann aber im Einzelfall eine Ausnahme davon beschließen. Die Altersgrenze von 75 Jahren wird derzeit eingehalten.
LÄNGE DER AMTSZEIT
Der Aufsichtsrat beabsichtigt, der Hauptversammlung Aufsichtsratsmitglieder für eine erste Amtszeit von zwei Jahren vorzuschlagen. Es ist weiterhin beabsichtigt, Aufsichtsratsmitglieder zweimal für eine weitere Amtszeit von jeweils drei Jahren wiederzubestellen. In begründeten Einzelfällen behält sich der Aufsichtsrat jedoch das Recht vor, Ausnahmen von dieser Regelung zu beschließen und Aufsichtsratsmitglieder auch für eine vierte Amtszeit von drei Jahren wiederzubestellen. Seit der erstmaligen Festsetzung dieser Ziele wird die maximal mögliche Bestelldauer bei allen Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern derzeit eingehalten.
Der Aufsichtsrat beabsichtigt, die Ziele hinsichtlich seiner Zusammensetzung bei zukünftigen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung zu beachten.
KOMPETENZ- UND ERFAHRUNGSPROFIL FÜR DEN GESAMTEN AUFSICHTSRAT
Neben der Festlegung konkreter Ziele soll der Aufsichtsrat ein Kompetenz- und Erfahrungsprofi l für den gesamten Aufsichtsrat erarbeiten (Ziff er 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex). Der Aufsichtsrat hat am 26. Juli 2017 das folgende Kompetenz- und Erfahrungsprofi l für den gesamten Aufsichtsrat festgelegt:
FACHKOMPETENZ UND ERFAHRUNG
Aufsichtsratsmitglieder sollen über die erforderliche Fachkompetenz und Erfahrung verfügen, um die Aufgaben als Aufsichtsratsmitglied bei MorphoSys als einem international tätigen Biotechnologieunternehmen erfüllen zu können. Diese Anforderung wird eingehalten, da alle derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder über die entsprechende Erfahrung in Führungspositionen in der Pharma- und Biotechnologiebranche verfügen.
Um eine darüber hinausgehende Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsratsmitgliedern zu fördern, soll bei der Auswahl von Kandidaten darauf geachtet werden, dass dem Aspekt der Vielfalt im Hinblick auf berufl ichen Hintergrund, Fachkompetenz, Erfahrung und Persönlichkeit ausreichend Rechnung getragen wird.
ALLGEMEINE KENNTNISSE
Alle Aufsichtsratsmitglieder sollen allgemeine Kenntnisse über die Branche haben, in der die Gesellschaft tätig ist, um in den Aufsichtsratssitzungen ausreichende und substanzielle Beiträge leisten zu können. Diese Anforderung wird derzeit erfüllt, da alle Aufsichtsratsmitglieder aufgrund ihres beruflichen Hintergrunds über die entsprechende Kompetenz in der Pharma- und Biotechnologiebranche verfügen.
FACHWISSEN
- Mindestens zwei Aufsichtsratsmitglieder müssen umfassende Erfahrung in der Medikamentenentwicklung haben.
- Mindestens ein Aufsichtsratsmitglied muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen (§ 100 Abs. 5 Aktiengesetz).
- Mindestens ein Aufsichtsratsmitglied muss Erfahrung in Personalfragen haben, insbesondere im Hinblick auf Vorstandsangelegenheiten.
Die oben genannten Ziele werden derzeit eingehalten.
AUSREICHENDE ZEITLICHE VERFÜGBARKEIT
Alle Aufsichtsratsmitglieder müssen sicherstellen, dass sie ausreichend Zeit aufbringen können, um ihre mit dem Aufsichtsratsmandat verbundenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können. Dies bedeutet sicherzustellen, dass
- das Aufsichtsratsmitglied mindestens an vier ordentlichen Aufsichtsratssitzungen pro Jahr sowie dem jährlichen Strategietreff en persönlich teilnehmen kann, für die jeweils eine angemessene Vorbereitungszeit erforderlich ist.
- das Aufsichtsratsmitglied bei Bedarf an außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen teilnehmen kann, um sich mit besonderen Themen zu befassen.
- das Aufsichtsratsmitglied an der Hauptversammlung teilnehmen kann.
- das Aufsichtsratsmitglied ausreichend Zeit für die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses hat.
- zusätzliche Zeit für die Vorbereitung und Teilnahme an Ausschusssitzungen bereitgestellt wird, abhängig von der möglichen Mitgliedschaft in einem oder mehreren der derzeit drei Ausschüsse des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat beabsichtigt, das Kompetenz- und Erfahrungsprofi l für den gesamten Aufsichtsrat bei zukünftigen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung zu beachten.
FRAUENQUOTE FÜR AUFSICHTSRAT, VORSTAND UND DIE BEIDEN FÜHRUNGSEBENEN UNTERHALB DES VORSTANDS
Der Aufsichtsrat hat im Juli 2015 erstmals für einen Zeitraum von zwei Jahren die Frauenquote für den Aufsichtsrat beschlossen und diese im Juli 2017 überprüft und wie folgt aktualisiert: "Der Aufsichtsrat der MorphoSys AG hat insgesamt sechs Mitglieder, davon zwei weibliche Mitglieder. Das derzeitige Verhältnis der Frauenrepräsentanz im Aufsichtsrat der Gesellschaft liegt somit über 30 % und beträgt 33,33 %. Vor diesem Hintergrund bestätigt der Aufsichtsrat seinen im Juli 2015 gefassten Beschluss über die Frauenquote im Aufsichtsrat und beabsichtigt, dieses Verhältnis in Zukunft beizubehalten, und zwar bis zum 30.06.2022."
Diese Zielvorgabe wird nach wie vor erfüllt.
Der Aufsichtsrat hat im Juli 2015 erstmals für einen Zeitraum von zwei Jahren die folgende Frauenquote für den Vorstand beschlossen und diese im Juli 2017 überprüft und wie folgt aktualisiert:
"Der Vorstand der MorphoSys AG hat insgesamt fünf Mitglieder, davon ein weibliches Mitglied. Das derzeitige Verhältnis der Frauenrepräsentanz im Vorstand der Gesellschaft liegt somit unter 30 % und beträgt 20 %. Unter Bezugnahme auf den im Juli 2015 gefassten Beschluss über die Frauenquote im Vorstand beabsichtigt der Aufsichtsrat in Zukunft, und zwar bis zum 30.06.2022, ein Verhältnis von 25 % zu erreichen."
Diese Zielvorgabe wird derzeit nicht erfüllt. Hintergrund ist das ungeplante Ausscheiden von Dr. Marlies Sproll als Forschungsvorstand aufgrund fortdauernder familiärer Gründe zum Ablauf des 31.10.2017 und die Bestellung von Dr. Markus Enzelberger zunächst zum Interims-Forschungsvorstand vom 15.04.2017 bis 31.10.2017 und später zum Forschungsvorstand (als Nachfolger von Dr. Marlies Sproll) ab dem 1. November 2017. Somit besteht der Vorstand derzeit aus vier männlichen Mitgliedern und die Frauenquote im Vorstand beträgt dementsprechend 0 %.
Der Vorstand hat im Juli 2015 erstmals für einen Zeitraum von zwei Jahren die folgende Frauenquote für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands beschlossen und sie im Juli 2017 überprüft und wie folgt aktualisiert:
"Die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands (Senior Management Group) bestand zum Zeitpunkt der Beschlussfassung aus 22 Mitgliedern, davon neun weibliche Mitglieder. Das Verhältnis der Frauenrepräsentanz in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands der Gesellschaft lag somit über 30 % und betrug zum Zeitpunkt der Beschlussfassung 40,9 %. Vor diesem Hintergrund bestätigt der Vorstand seinen im Juli 2015 gefassten Beschluss über die Frauenquote für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands und beabsichtigt, ein Verhältnis von mindestens 30 % in Zukunft beizubehalten, und zwar bis zum 30.06.2022."
Diese Zielvorgabe wird nach wie vor erfüllt.
Der Vorstand hat im Juli 2015 erstmals für einen Zeitraum von zwei Jahren die folgende Frauenquote für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands beschlossen und diese im Juli 2017 überprüft und wie folgt aktualisiert: "Die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands (Führungskräftegruppe ohne Senior Management Group) bestand zum Zeitpunkt der Beschlussfassung aus 40 Mitgliedern, davon 14 weibliche Mitglieder. Das Verhältnis der Frauenrepräsentanz in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands der Gesellschaft lag somit über 30 % und betrug zum Zeitpunkt der Beschlussfassung 35 %. Vor diesem Hintergrund bestätigt der Vorstand seinen im Juli 2015 gefassten Beschluss über die Frauenquote für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands und beabsichtigt, ein Verhältnis von mindestens 30 % in Zukunft beizubehalten, und zwar bis zum 30.06.2022."
Diese Zielvorgabe wird nach wie vor erfüllt.
DIVERSITÄTSKONZEPT
Vielfalt (Diversity) ist in der Unternehmenskultur von MorphoSys und ihrer Konzernunternehmen fest verankert. Alle Dimensionen der Vielfalt stehen bei MorphoSys gleichberechtigt nebeneinander, seien es etwa Alter, Geschlecht, Bildungshintergrund und Beruf, Herkunft und Religion oder sexuelle Orientierung und Identität. Vorstand und Aufsichtsrat von MorphoSys sehen es als ihre Aufgabe an, die verschiedenen Aspekte der Vielfalt – über die Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und im Aufsichtsrat und in Führungspositionen hinaus – weiter zu steigern und produktiv zu nutzen.
Bislang verfolgt die Gesellschaft noch kein eigenes Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrates. Allerdings nimmt die innere Ausgestaltung und Weiterentwicklung einer off enen und integrativen Unternehmenskultur einen wesentlichen Stellenwert in der täglichen Arbeit des Vorstands und des Aufsichtsrats ein. Zudem berücksichtigt auch das Kompetenz- und Erfahrungsprofi l für den gesamten Aufsichtsrat das Thema der Vielfalt. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen zudem, für die Zukunft ein Diversitätskonzept für ihre eigene Zusammensetzung zu erarbeiten, das sich mit wesentlichen Aspekten der Diversität auseinandersetzt, hierfür bestimmte Ziele defi niert und Vorgaben zur Art und Weise ihrer Erreichung beinhaltet.
VERGÜTUNGSBERICHT
Im Vergütungsbericht werden die Grundzüge, die Struktur und die Höhe der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung dargelegt. Er entspricht den gesetzlichen Vorschriften und berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
VERGÜTUNG DES VORSTANDS
Das Vergütungssystem für den Vorstand soll einen Anreiz für ergebnisorientierte und nachhaltige Unternehmensführung geben. Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands besteht deswegen aus verschiedenen Komponenten, wie fi xen Bestandteilen, einer jährlichen Bonus-Barvergütung, die abhängig ist vom Erreichen von Unternehmenszielen (kurzfristiger Anreiz; Short-Term Incentive – STI), sowie variablen Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung (Long-Term Incentive – LTI) und aus weiteren Vergütungskomponenten. Variable Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung bestehen dabei aus Performance-Aktien-Plänen aus früheren Jahren und dem laufenden Jahr, einem Wandelschuldverschreibungsprogramm aus dem Jahr 2013 sowie aus einem Stock Option Plan aus dem laufenden Jahr. Die Vorstandsmitglieder erhalten zusätzlich Nebenleistungen in Form von Sachbezügen; diese bestehen im Wesentlichen aus Dienstwagennutzung sowie Versicherungsprämien. Alle Gesamtvergütungspakete werden jährlich vom Vergütungs- und Ernennungsausschuss auf Umfang und Angemessenheit überprüft und dem Ergebnis einer jährlichen Vorstandsvergütungsanalyse gegenübergestellt. Die Höhe der an die Vorstandsmitglieder zu zahlenden Vergütung richtet sich insbesondere nach den Aufgabenbereichen des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie nach der wirtschaftlichen Lage, dem Erfolg und den wirtschaftlichen Perspektiven der Gesellschaft im Verhältnis zum Wettbewerb. Sämtliche Beschlüsse über die Anpassungen der Gesamtvergütungspakete werden vom Plenum des Aufsichtsrats gefasst. Die Vergütung des Vorstands wurde zuletzt im Juli 2017 angepasst, ebenso die dynamisierte Altersversorgung. Die Vergütung des neuen Vorstandsmitglieds, Herrn Dr. Markus Enzelberger, wurde mit Wirkung zum 1. November 2017 angepasst.
ÜBERSICHT
Im Geschäftsjahr 2017 beliefen sich die an den Vorstand gewährten Zuwendungen gemäß den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf 6.453.649 Euro (2016: 4.383.658 Euro). Von dieser für das Jahr 2017 gewährten Gesamtvergütung entfi elen 3.387.433 Euro auf die Barvergütung und 3.066.216 Euro oder 48 % auf den Personalaufwand aus aktienbasierter Vergütung (Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung: Performance-Aktien-Plan, Stock Option Plan sowie Wandelschuldverschreibungsplan). Im Jahr 2017 enthielt die aktienbasierte Vergütung einmalig gewährte eigene Aktien für die beiden neuen Vorstandsmitglieder Dr. Malte Peters und Dr. Markus Enzelberger als Anreiz für den Wechsel in den Vorstand der MorphoSys AG.
Die Gesamtsumme der im Geschäftsjahr 2017 an den Vorstand gefl ossenen Zuwendungen belief sich auf 10.593.126 Euro (2016: 5.070.618 Euro). Sie beinhaltet neben der im Geschäftsjahr gefl ossenen Barvergütung in Höhe von 2.963.485 Euro (2016: 2.672.333 Euro) im Wesentlichen den nach deutschem Steuerrecht maßgeblichen Wert der Übertragung von eigenen Aktien aus einem leistungsbezogenen Aktienplan (aktienbasierte Vergütung) in Höhe von 1.986.671 Euro (2016: 2.398.285 Euro). In dieser Summe ist zudem der nach deutschem Steuerrecht maßgebliche Wert in Höhe von 899.962 Euro für eigene Aktien enthalten, die den beiden neuen Vorständen Dr. Malte Peters und Dr. Markus Enzelberger einmalig als Anreiz für den Wechsel in den Vorstand der MorphoSys AG gewährt wurden. Da 2017 auch Wandelschuldverschreibungen ausgeübt wurden, enthielt die Gesamtsumme 2017 auch Zufl üsse aus der Ausübung von Wandelschuldverschreibungen in Höhe von 4.743.008 Euro.
Zum 3. April 2017 wurden 36.729 eigene Aktien aus dem leistungsbezogenen Aktienplan 2013 für den Vorstand werthaltig, da die Wartezeit für dieses LTI-Programm abgelaufen war. Die Berechtigten hatten innerhalb von sechs Monaten bis zum 2. Oktober 2017 die Option, diese Aktien zu erhalten. Alle Transaktionen von Vorstandsmitgliedern im Zusammenhang mit dem Handel von MorphoSys-Aktien wurden wie gesetzlich vorgeschrieben gemeldet und im Corporate-Governance-Bericht sowie auf der Website des Unternehmens veröff entlicht.
Entsprechend den Vorgaben von Ziff er 4.2.5 Abs. 3 des Kodex werden nachfolgend die vom Kodex geforderten Angaben in detaillierter und individualisierter Form zur Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder dargestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die folgenden Tabellen im Rahmen des Corporate-Governance-Berichts von der Darstellung der Vorstandsvergütung im Anhang dieses Geschäftsberichts (Ziff er 7.4) abweichen. Dies ist auf die unterschiedlichen Anforderungen an die Darstellung gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex bzw. nach IFRS* zurückzuführen. *SIEHE GLOSSAR – Seite 170
TAB EL L E 15
Vorstandsvergütung 2017 und 2016 (Ausweis nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex)
GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN FÜR DEN VORSTAND
| Vorstandsvorsitzender | Dr. Simon Moroney | |||
|---|---|---|---|---|
| 2017 (Mini |
2017 (Maxi |
|||
| In € | 2016 | 2017 | mum) | mum) |
| Festvergütung | 463.457 | 500.876 | 500.876 | 500.876 |
| Nebenleistungen1 | 34.270 | 35.912 | 35.912 | 35.912 |
| Gesamt Festvergütung | 497.727 | 536.788 | 536.788 | 536.788 |
| Einjährige variable Vergütung2 | 210.873 | 368.144 | 0 | 438.266 |
| Mehrjährige variable Vergütung: | ||||
| Wandelschuldverschreibungsprogramm aus 20133 (Laufzeit 4 Jahre) |
33.964 | 58.224 | 58.224 | 58.224 |
| Leistungsanreizprogramm aus 20164 (Laufzeit 4 Jahre) |
563.820 | 0 | 0 | 0 |
| Leistungsanreizprogramm aus 20174 (Laufzeit 4 Jahre) |
0 | 343.009 | 0 | 1.372.036 |
| Aktienoptionsplan aus 20174 (Laufzeit 4 Jahre) |
0 | 267.861 | 0 | 1.071.444 |
| Gesamt variable Vergütung | 808.657 | 1.037.238 | 58.224 | 2.939.970 |
| Versorgungsaufwand | 142.096 | 149.567 | 149.567 | 149.567 |
| Gesamtvergütung | 1.448.480 | 1.723.593 | 744.579 | 3.626.325 |
Dr. Markus Enzelberger5 Forschungsvorstand Eintritt (Interim-Vorstand): 15. April 2017 Eintritt: 1. November 2017
| In € | 2016 | 2017 | 2017 (Mini mum) |
2017 (Maxi mum) |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Festvergütung | – | 204.698 | 204.698 | 204.698 | |
| Nebenleistungen1 | – | 417.158 | 417.158 | 417.158 | |
| Gesamt Festvergütung | – | 621.856 | 621.856 | 621.856 | |
| Einjährige variable Vergütung2 | – | 121.688 | 0 | 144.866 | |
| Mehrjährige variable Vergütung: | – | ||||
| Wandelschuldverschreibungsprogramm aus 20133 (Laufzeit 4 Jahre) |
– | 0 | 0 | 0 | |
| Leistungsanreizprogramm aus 20164 (Laufzeit 4 Jahre) |
– | 0 | 0 | 0 | |
| Leistungsanreizprogramm aus 20174 (Laufzeit 4 Jahre) |
– | 144.354 | 0 | 577.416 | |
| Aktienoptionsplan aus 20174 (Laufzeit 4 Jahre) |
– | 112.745 | 0 | 450.980 | |
| Gesamt variable Vergütung | – | 378.787 | 0 | 1.173.262 | |
| Versorgungsaufwand | – | 29.186 | 29.186 | 29.186 | |
| Gesamtvergütung | – | 1.029.829 | 651.042 | 1.824.304 | |
Im Jahr 2017 enthielten die Nebenleistungen bei Dr. Malte Peters und Dr. Markus Enzelberger jeweils eine einmalige Vergütung als Anreiz für ihren Eintritt in den Vorstand der MorphoSys AG in Form von MorphoSys-Aktien.
Die für das Geschäftsjahr 2017 gewährte einjährige Vergütung stellt die Bonusrückstellung für 2017 dar, die im Februar 2018 ausbezahlt wird. Der für das Geschäftsjahr 2016 gewährte Bonus wurde im Februar 2017 ausbezahlt.
3 Aktienbasierte Vergütungspläne, die nicht jährlich ausgegeben werden. Der beizulegende Zeitwert wurde gemäß den Regelungen des IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" ermittelt. Für Pläne, die nicht jährlich ausgegeben werden, wird der ratierliche Anteil des Personalaufwands aus aktienbasierter Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr dargestellt.
| Jens Holstein Finanzvorstand |
Entwicklungsvorstand | Dr. Malte Peters Eintritt: 1. März 2017 |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2016 | 2017 | 2017 (Mini mum) |
2017 (Maxi mum) |
2016 | 2017 | 2017 (Mini mum) |
2017 (Maxi mum) |
|
| 314.405 | 372.652 | 372.652 | 372.652 | – | 281.500 | 281.500 | 281.500 | |
| 46.300 | 42.905 | 42.905 | 42.905 | – | 568.644 | 568.644 | 568.644 | |
| 360.705 | 415.557 | 415.557 | 415.557 | – | 850.144 | 850.144 | 850.144 | |
| 143.054 | 273.899 | 0 | 326.071 | – | 206.903 | 0 | 242.083 | |
| 34.791 | 59.641 | 59.641 | 59.641 | – – |
0 | 0 | 0 | |
| 369.397 | 0 | 0 | 0 | – | 0 | 0 | 0 | |
| 0 | 224.747 | 0 | 898.988 | – | 224.747 | 0 | 898.988 | |
| 0 | 175.498 | 0 | 701.992 | – | 175.498 | 0 | 701.992 | |
| 547.242 | 733.785 | 59.641 | 1.986.692 | – | 607.148 | 0 | 1.843.063 | |
| 92.875 | 99.949 | 99.949 | 99.949 | – | 60.967 | 60.967 | 60.967 | |
| 1.000.822 | 1.249.291 | 575.147 | 2.502.198 | – | 1.518.259 | 911.111 | 2.754.174 |
| Dr. Marlies Sproll6 Forschungsvorstand Auszeit: 15. April 2017 – 31. Oktober 2017 Austritt: 31. Oktober 2017 |
Dr. Arndt Schottelius Entwicklungsvorstand Austritt: 28. Februar 2017 |
Gesamt | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2016 | 2017 | 2017 (Mini mum) |
2017 (Maxi mum) |
2016 | 2017 | 2017 (Mini mum) |
2017 (Maxi mum) |
2016 | 2017 | 2017 (Mini mum) |
2017 (Maxi mum) |
|
| 314.405 | 222.450 | 222.450 | 222.450 | 309.759 | 103.253 | 103.253 | 103.253 | 1.402.026 | 1.685.429 | 1.685.429 | 1.685.429 | |
| 24.141 | 20.427 | 20.427 | 20.427 | 28.388 | 9.161 | 9.161 | 9.161 | 133.099 | 1.094.207 | 1.094.207 | 1.094.207 | |
| 338.546 | 242.877 | 242.877 | 242.877 | 338.147 | 112.414 | 112.414 | 112.414 | 1.535.125 | 2.779.636 | 2.779.636 | 2.779.636 | |
| 143.054 | 67.745 | 0 | 85.302 | 140.940 | 23.490 | 0 | 23.490 | 637.921 | 1.061.869 | 0 | 1.260.078 | |
| 23.263 | 39.879 | 39.879 | 39.879 | 23.263 | 39.879 | 39.879 | 39.879 | 115.281 | 197.623 | 197.623 | 197.623 | |
| 369.397 | 0 | 0 | 0 | 369.397 | 0 | 0 | 0 | 1.672.011 | 0 | 0 | 0 | |
| 0 | 168.543 | 0 | 674.172 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.105.400 | 0 | 4.421.600 | |
| 0 | 131.629 | 0 | 526.516 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 863.231 | 0 | 3.452.924 | |
| 535.714 | 407.796 | 39.879 | 1.325.869 | 533.600 | 63.369 | 39.879 | 63.369 | 2.425.213 | 3.228.123 | 197.623 | 9.332.225 | |
| 92.876 | 77.976 | 77.976 | 77.976 | 95.473 | 28.245 | 28.245 | 28.245 | 423.320 | 445.890 | 445.890 | 445.890 | |
| 967.136 | 728.649 | 360.732 | 1.646.722 | 967.220 | 204.028 | 180.538 | 204.028 | 4.383.658 | 6.453.649 | 3.423.149 | 12.557.751 |
4 Aktienbasierte Vergütungspläne, die jährlich ausgegeben werden. Der beizulegende Zeitwert wurde gemäß den Regelungen des IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" ermittelt. Für Pläne, die jährlich ausgegeben werden, wird der Personalaufwand aus aktienbasierter Vergütung für die gesamte Laufzeit zum Zeitpunkt der Ausgabe dargestellt.
5 Die angegebenen Zahlen für Dr. Markus Enzelberger beinhalten keine Vergütungen, die ihm vor dem Antritt der Vorstandstätigkeit für seine Tätigkeit als Mitglied der Senior Management Group gewährt wurden.
6 Dr. Marlies Sproll ist mit Wirkung zum Ablauf des 31. Oktober 2017 vom Amt des Forschungsvorstands zurückgetreten. Seit dem 1. November 2017 ist sie bei MorphoSys in einer neuen Teilzeitfunktion als Special Advisor to the CEO tätig. Die angegebenen Zahlen für Dr. Sproll beinhalten daher keine Vergütungen, die nicht im Rahmen der Vorstandstätigkeit gewährt wurden.
ZUFLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR
| Dr. Simon Moroney Vorstandsvorsitzender |
Jens Holstein Finanzvorstand |
Dr. Malte Peters Entwicklungsvorstand Eintritt: 1. März 2017 |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| In € | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 |
| Festvergütung | 463.457 | 500.876 | 314.405 | 372.652 | – | 281.500 |
| Nebenleistungen1 | 34.270 | 35.912 | 46.300 | 42.905 | – | 568.644 |
| Gesamt Festvergütung | 497.727 | 536.788 | 360.705 | 415.557 | – | 850.144 |
| Einjährige variable Vergütung2 | 238.692 | 210.873 | 161.926 | 143.054 | – | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung: | ||||||
| Wandelschuldverschreibungs programm aus 20133 (Laufzeit 4 Jahre) |
0 | 0 | 0 | 658.350 | – | 0 |
| Leistungsanreizprogramm aus 20123 (Laufzeit 4 Jahre) |
794.430 | 0 | 574.467 | 0 | – | 0 |
| Leistungsanreizprogramm aus 20133 (Laufzeit 4 Jahre) |
0 | 650.378 | 0 | 445.431 | – | 0 |
| Sonstiges4 | 0 | 0 | 0 | 0 | – | 0 |
| Gesamt variable Vergütung | 1.033.122 | 861.251 | 736.393 | 1.246.835 | – | 0 |
| Versorgungsaufwand | 142.096 | 149.567 | 92.875 | 99.949 | – | 60.967 |
| Gesamtvergütung | 1.672.945 | 1.547.606 | 1.189.973 | 1.762.341 | – | 911.111 |
Im Jahr 2017 enthielten die Nebenleistungen bei Dr. Malte Peters und Dr. Markus Enzelberger jeweils eine einmalige Vergütung als Anreiz für ihren Eintritt in den Vorstand der MorphoSys AG in Form von MorphoSys-Aktien.
2 Die einjährige variable Vergütung zeigt hier den im jeweiligen Geschäftsjahr ausbezahlten Bonus für das vorangegangene Geschäftsjahr.
3 Als Zeitpunkt und Wert des Zufl usses gelten der nach deutschem Steuerrecht maßgebliche Zeitpunkt und Wert. In dieser Tabelle wird daher der geldwerte Vorteil aus dem Unterschied zwischen Wandlungspreis und Börsenkurs zum Zeitpunkt der Ausübung von Wandelschuldverschreibungen bzw. aus dem Aktienpreis zum Zeitpunkt der Übertragung von eigenen Anteilen aus einem leistungsbezogenen Aktienplan im jeweiligen Geschäftsjahr dargestellt.
4 Weder 2017 noch 2016 bestanden Vergütungsrückforderungen gegenüber dem Vorstand.
FESTVERGÜTUNG UND NEBENLEISTUNGEN
Die erfolgsunabhängige Vergütung des Vorstands setzt sich aus der fi xen Vergütung und zusätzlichen sonstigen Vergünstigungen zusammen, die im Wesentlichen die Nutzung von Firmenwagen sowie Zuschüsse zur Kranken-, Sozial- und Invaliditätsversicherung beinhalten. Aufgrund der doppelten Haushaltsführung erhält der Finanzvorstand Herr Jens Holstein eine Aufwandsentschädigung.
VERSORGUNGSAUFWAND
Darüber hinaus leistet die Gesellschaft an die Vorstandsmitglieder Zahlungen in Höhe von höchstens 10 % des fi xen Jahresgehalts eines jeden Vorstandsmitglieds zzgl. der zu entrichtenden Steuern, die von den Vorstandsmitgliedern für die individuelle Altersvorsorge zu verwenden sind. Zusätzlich nehmen alle Vorstandsmitglieder an einem Versorgungsplan in Form einer Unterstützungskasse teil, der in Zusammenarbeit mit der Allianz Pensions-Management e.V. eingeführt wurde. Die Pensionsverpfl ichtungen aus dieser Unterstützungskasse werden von der Allianz Pensions-Management e.V. erfüllt. Es handelt sich dabei nicht um eine Pensionszusage.
| Dr. Markus Enzelberger5 Forschungsvorstand Eintritt (Interim-Vorstand): 15. April 2017 Eintritt: 1. November 2017 |
Dr. Marlies Sproll6 Forschungsvorstand Auszeit: 15. April 2017 – 31. Oktober 2017 Austritt: 31. Oktober 2017 |
Dr. Arndt Schottelius7 Entwicklungsvorstand Austritt: 28. Februar 2017 |
Gesamt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 |
| – | 204.698 | 314.405 | 222.450 | 309.759 | 103.253 | 1.402.026 | 1.685.429 |
| – | 417.158 | 24.141 | 20.427 | 28.388 | 9.161 | 133.099 | 1.094.207 |
| – | 621.856 | 338.546 | 242.877 | 338.147 | 112.414 | 1.535.125 | 2.779.636 |
| – | 0 | 156.635 | 143.054 | 156.635 | 140.940 | 713.888 | 637.921 |
| – | 0 | 0 | 2.800.381 | 0 | 1.284.277 | 0 | 4.743.008 |
| – | 0 | 540.155 | 0 | 489.233 | 0 | 2.398.285 | 0 |
| – | 0 | 0 | 445.431 | 0 | 445.431 | 0 | 1.986.671 |
| – | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| – | 0 | 696.790 | 3.388.866 | 645.868 | 1.870.648 | 3.112.173 | 7.367.600 |
| – | 29.186 | 92.876 | 77.976 | 95.473 | 28.245 | 423.320 | 445.890 |
| – | 651.042 | 1.128.212 | 3.709.719 | 1.079.488 | 2.011.307 | 5.070.618 | 10.593.126 |
5 Die angegebenen Zahlen für Dr. Markus Enzelberger beinhalten keine Vergütungen, die vor dem Antritt der Vorstandstätigkeit als Mitglied der Senior Management Group gefl ossen sind.
6 Dr. Marlies Sproll ist mit Wirkung zum Ablauf des 31. Oktober 2017 vom Amt des Forschungsvorstands zurückgetreten. Seit dem 1. November 2017 ist sie bei MorphoSys in einer neuen Teilzeitfunktion als Special Advisor to the CEO tätig. Die angegebenen Zahlen für Dr. Sproll beinhalten daher keine Vergütungen, die nicht im Rahmen der Vorstandstätigkeit gefl ossen sind.
7 Die angegebenen Zahlen für Dr. Arndt Schottelius beinhalten Zufl üsse aus der Ausübung von Wandelschuldverschreibungen und der Übertragung von eigenen Anteilen aus einem leistungsbezogenen Aktienplan nach seinem Rücktritt vom Amt des Entwicklungsvorstands. Diese wurden in Vorjahren im Zuge der Vorstandstätigkeit gewährt.
ERFOLGSABHÄNGIGE VERGÜTUNG (SHORT-TERM INCENTIVE – STI)
Als erfolgsabhängige Vergütung erhält jedes Vorstandsmitglied eine jährliche Bonuszahlung, die sich auf bis zu 70 % des Bruttogrundgehalts bei 100 %iger Zielerreichung belaufen kann. Diese Bonuszahlungen sind vom Erreichen von Unternehmenszielen abhängig, die vom Aufsichtsrat zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres festgelegt werden. Üblicherweise beruhen die Ziele unter anderem auf der Geschäftsentwicklung sowie dem Fortschritt der zusammen mit Partnern betriebenen und der fi rmeneigenen Pipeline. Am Jahresanfang bewertet der Aufsichtsrat den Grad der Erreichung der Unternehmensziele für das vorhergehende Jahr und legt den Bonus entsprechend fest. Der Bonus unterliegt einer Obergrenze von 125 % des Zielbetrags
(entspricht 87,5 % des Bruttogrundgehalts). Werden Ziele nicht erreicht, kann die erfolgsabhängige Vergütung auf Null reduziert werden. Der Bonus für das Geschäftsjahr 2017 wird im Februar 2018 ausbezahlt. Abweichend von der üblichen Bonusregelung für Vorstandsmitglieder wurde im Zeitraum vom 15. April bis 31. Oktober 2017 mit Herrn Dr. Markus Enzelberger als Interimsvorstand ein Anspruch auf eine Bonuszahlung von bis zu 52 % des Bruttogrundgehalts bei 100 %iger Zielerreichung (max. 65 % bei 125 %iger Zielerreichung) vereinbart. In diesem Zeitraum hatte Frau Dr. Marlies Sproll (Ruhephase) keinen Anspruch auf eine Bonuszahlung.
L ANGFRISTIGE ANREIZ VERGÜTUNG (LONG -TERM INCENTIVE – LTI)
Bereits im Jahr 2011 hat MorphoSys ein langfristiges Leistungsanreizprogramm (Performance-Aktien-Plan) für den Vorstand und die Mitglieder der Senior Management Group eingeführt. Der Performance-Aktien-Plan basiert auf der Zuteilung von Aktien, die über einen vierjährigen Zeitraum an die Erreichung bestimmter vordefi nierter Leistungsziele geknüpft ist.
Der Aufsichtsrat entscheidet jedes Jahr über die Anzahl von Aktien, die dem Vorstand zugeteilt werden. Am 1. April 2017 wurden den Vorstandsmitgliedern (inklusive Herrn Dr. Markus Enzelberger als Interims-Vorstandsmitglied vom 15. April bis 31. Oktober) insgesamt 15.675 Aktien gewährt; dabei erhielt jedes Vorstandsmitglied die Anwartschaft auf eine bestimmte Anzahl von Aktien. Weitere Details entnehmen Sie bitte Ziff er 7.3.5 des Anhangs zum Konzernabschluss sowie den Ausführungen zum Aktienrückkauf im Corporate-Governance-Bericht.
Zum Zeitpunkt der Zuteilung von Aktien für ein bestimmtes Jahr werden langfristige Leistungsziele vom Aufsichtsrat festgelegt. Für den Performance-Aktien-Plan im Jahr 2017 wurden als Ziele die absolute Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie sowie die relative Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie im Vergleich zu einem Vergleichsindex defi niert; der Vergleichsindex setzt sich zu gleichen Teilen aus dem Nasdaq Biotechnology Index und dem TecDAX Index zusammen. Die absolute und die relative Aktienkursentwicklung werden für jeden der vier Beurteilungszeiträume (jeweils ein Jahr) anhand eines Vergleichs des Durchschnittsaktienkurses der letzten 30 Handelstage vor dem Beginn des betreff enden Beurteilungszeitraums (1. April) mit dem Durchschnittsaktienkurs der letzten 30 Handelstage vor Ablauf des Beurteilungszeitraums bemessen. Die Teilnehmer des Performance-Aktien-Plans erwerben hiernach jährlich eine Anwartschaft auf Aktien, die auf Grundlage der absoluten Aktienkursentwicklung sowie der relativen Aktienkursentwicklung – also einer Gegenüberstellung der Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie mit dem Vergleichsindex – evaluiert wird. Entsprechend der absoluten und der relativen Aktienkursentwicklung während eines Beurteilungszeitraums können gestaff elt jeweils bestimmte (absolute und relative) Zielerreichungsgrade zwischen 10 % und 300 % erreicht werden. Ein Übertreff en des Zielerreichungsgrads von 300 % begründet keine Anwartschaft auf zusätzliche Aktien in dem betreff enden Beurteilungszeitraum (Obergrenze). Aus den jeweils erreichten absoluten und relativen Zielerreichungsgraden ist am Ende der vierjährigen Laufzeit ein Gesamtzielerreichungsrad zu bilden. Insoweit werden die erreichten durchschnittlichen absoluten und relativen Zielerreichungsgrade mit 50 % gewichtet. Für den Gesamtzielerreichungsgrad gilt eine Obergrenze von 200 %.
Die endgültige Anzahl von Performance-Aktien, die den Teilnehmern des Performance-Aktien-Plans zugeteilt wird, wird nach Abschluss des Programms, also nach vier Jahren, ermittelt. Diese Berechnung bezieht die Anzahl von ursprünglich zugesagten Aktien ("Grant"), multipliziert mit dem Gesamtzielerreichungsgrad, sowie das Ermessen des Aufsichtsrats in Bezug auf einen sogenannten Unternehmensfaktor mit ein. Der Unternehmensfaktor ist eine Zahl zwischen null und zwei, die der Aufsichtsrat je nach Lage des Unternehmens festlegt. Der vorgegebene Standardwert für den Unternehmensfaktor ist eins (1).
Im Jahr 2017 hat MorphoSys auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 2. Juni 2016 (TOP 9) auch einen Stock Option Plan (kurz: SOP) als weiteres Instrument der langfristigen Anreizvergütung eingeführt. Zum 1. April 2017 wurden dem Vorstand (inklusive Herrn Dr. Markus Enzelberger als Interims-Vorstandsmitglied vom 15. April bis 31. Oktober) insgesamt 40.319 Stock Options gewährt; dabei erhielt jedes Vorstandsmitglied eine bestimmte Anzahl von Stock Options, die die Vorstandsmitglieder jeweils zum Bezug von bis zu zwei MorphoSys-Aktien berechtigen. Weitere Details entnehmen Sie bitte Ziff er 7.1 des Anhangs zum Konzernabschluss sowie den Ausführungen zum Aktienrückkauf im Corporate-Governance-Bericht.
Nach dem zugrundeliegenden Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juni 2016 (TOP 9) bestehen für den SOP als Erfolgsziele zum einen die absolute Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie sowie zum anderen die relative Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie im Vergleich zu einem Vergleichsindex; der Vergleichsindex setzt sich zu gleichen Teilen aus dem Nasdaq Biotechnology Index und dem TecDAX Index zusammen. Jedes Erfolgsziel hat für den Gesamtzielerreichungsgrad eine Gewichtung von 50 %.
Zur Ermittlung des Zielerreichungsgrads jedes Erfolgsziels wird die Wartezeit von vier Jahren (bis zur erstmaligen Ausübbarkeit der Stock Options) in vier gleich lange Zeiträume von jeweils einem Jahr unterteilt. Aus den ermittelten Zielerreichungsgraden für jeden der vier Jahresabschnitte wird ein arithmetischer Mittelwert gebildet, der die prozentuale endgültige Zielerreichung für jedes Erfolgsziel festlegt. Die prozentualen endgültigen Zielerreichungen für jedes der beiden Erfolgsziele werden sodann addiert und durch zwei geteilt. Das Ergebnis bildet den Gesamtzielerreichungsgrad.
Für das Erfolgsziel der absoluten Kursentwicklung werden der Börsenkurs der MorphoSys-Aktie zu Beginn eines jeden der vier Jahresabschnitte und der Börsenkurs zum Ende des jeweiligen Jahresabschnitts miteinander verglichen. Auf dieser Grundlage kann bei einer positiven Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie per linearer Berechnung ein Zielerreichungsgrad für den betreff enden Jahresabschnitt von bis zu 200 % erreicht werden. Eine darüber hinausgehende positive Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie führt zu keiner weiteren Erhöhung des Erfolgsziels (Obergrenze).
Für das Erfolgsziel der relativen Kursentwicklung werden die Entwicklung des Börsenkurses der MorphoSys-Aktie und die Entwicklung des Vergleichsindex während eines jeden Jahresabschnitts miteinander verglichen und zueinander ins Verhältnis gesetzt. Innerhalb des Vergleichsindex werden der NASDAQ Biotech Index und der TecDAX Index dergestalt mit jeweils 50 % gewichtet, dass die prozentualen Kursentwicklungen jedes Index für den jeweiligen Jahresabschnitt addiert und durch zwei geteilt werden. Auch insoweit kann bei einer positiven Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie gegenüber dem Vergleichsindex per linearer Berechnung ein Zielerreichungsgrad für den betreff enden Jahresabschnitt von bis zu 200 % erreicht werden. Eine darüber hinausgehende positive Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie gegenüber dem Vergleichsindex führt zu keiner weiteren Erhöhung des Erfolgsziels (Obergrenze).
Stock Options sind nur ausübbar, wenn die gesetzlich vorgeschriebene vierjährige (Mindest-)Wartezeit abgelaufen ist und der jeweils festgelegte Minimalwert für den Zielerreichungsgrad eines Erfolgsziels überschritten wurde. Die endgültige Anzahl ausübbarer Stock Options wird dadurch ermittelt, dass die Anzahl der ursprünglich zugesagten Stock Options ("Grant") mit dem Gesamtzielerreichungsgrad multipliziert und auf die nächste ganze Zahl aufgerundet wird. Die hieraus folgende endgültige Zahl der Stock Options ist auf 200 % der ursprünglich zugesagten Stock Options begrenzt. Die Bedienung der Stock Options erfolgt in Aktien der Gesellschaft, wobei je eine Stock Option im Umfang der endgültigen Zahl der Stock Options zum Bezug von je einer Aktie berechtigt.
Bei Ausübung der Stock Options ist für jede zu beziehende Aktie der Ausübungspreis zu zahlen. Der Ausübungspreis entspricht dem durchschnittlichen Schlussauktionskurs der MorphoSys-Aktie während der letzten 30 Handelstage vor dem Tag, an dem die Stock Options ausgegeben wurden.
Die Planbedingungen enthalten weitere Einzelheiten für die Gewährung und Erfüllung von Stock Options, für die Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten Kapital 2016-III der Gesellschaft und für die Durchführung des SOP. Hierzu wird insbesondere auf den zugrundeliegenden Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juni 2016 (TOP 9) verwiesen.
VERSCHIEDENES
Keinem der Vorstandsmitglieder wurden im Berichtsjahr Darlehen oder ähnliche Vergünstigungen gewährt. Im Berichtsjahr erhielten die Mitglieder des Vorstands auch keine Vergünstigungen von dritter Seite, die mit Blick auf ihre Position als Vorstandsmitglied entweder in Aussicht gestellt oder gewährt wurden.
BEENDIGUNG VON VORSTANDSANSTELLUNGSVERTRÄGEN/ KONTROLLWECHSEL
Endet der Dienstvertrag eines Vorstandsmitglieds durch Tod, steht seinem/ihrem Ehegatten bzw. seiner/ihrem Lebenspartner(in) das fi xe Monatsgehalt für den Todesmonat und die nachfolgenden zwölf Monate zu. Für den Fall eines Kontrollwechsels steht jedem Vorstandsmitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht seines/ihres Dienstvertrags zu, mit Anspruch auf die ausstehende Festvergütung für den Rest der vereinbarten Vertragslaufzeit. Darüber hinaus werden in einem solchen Fall alle gewährten Stock Options und Performance-Aktien mit sofortiger Wirkung unverfallbar und können nach Ablauf der gesetzlichen Wartefristen bzw. Sperrfristen ausgeübt werden. Ein Kontrollwechsel liegt insbesondere vor, wenn (i) MorphoSys Vermögenswerte oder wesentliche Teile seiner Vermögenswerte an nicht verbundene Dritte überträgt, (ii) MorphoSys mit einem nicht verbundenen Unternehmen verschmolzen wird oder (iii) ein Aktionär oder Dritter 30 % oder mehr der Stimmrechte an MorphoSys hält.
VERÄNDERUNG IN DER ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDS
Am 5. Januar 2017 hat MorphoSys bekannt gegeben, dass Herr Dr. Malte Peters bei der MorphoSys AG die Nachfolge von Herrn Dr. Arndt Schottelius als Entwicklungsvorstand und Mitglied des Vorstands antreten wird. Herr Dr. Schottelius trat mit Wirkung zum Ablauf des 28. Februar 2017 von seiner Position als Entwicklungsvorstand des Unternehmens zurück, um sich neuen Herausforderungen zu widmen. Für den Zeitraum bis zum Ende seines Dienstvertrags am 30. April 2017 trafen MorphoSys und Herr Dr. Schottelius eine Freistellungsvereinbarung. Hiernach erhielt Herr Dr. Schottelius die in seinem Dienstvertrag vereinbarte Vergütung bis zum 30. April 2017. Diese beinhaltete eine vertraglich vereinbarte Zahlung in Höhe seines anteiligen festen Bruttojahresgehalts von 103.252,96 Euro sowie einen Bonus in Höhe von 23.490,05 Euro. Herr Dr. Schottelius hat die ihm zugeteilten Wandelschuldverschreibungen aus dem Jahr 2013 ausgeübt und zudem seine nach vier Jahren werthaltig gewordenen Aktien aus dem Performance Share Plan 2013 erhalten. Darüber hinaus hat er noch einen anteiligen Anspruch aus den bereits laufenden Performance Share Plänen 2014, 2015 und 2016, welche jeweils frühestens nach Ablauf von insgesamt vier Jahren ausübbar werden. An dem Performance Share Plan 2017 hat Herr Dr. Schottelius nicht mehr teilgenommen. Herr Dr. Malte Peters wurde mit Wirkung zum 1. März 2017 zum Entwicklungsvorstand der MorphoSys AG bestellt. Sein Dienstvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2019. Als zusätzlicher Anreiz für den Wechsel zu MorphoSys wurde Herrn Dr. Peters eine einmalige Entschädigung für entgangene Bezüge aus seinem bisherigen Dienstverhältnis in Form von MorphoSys-Aktien aus dem Bestand der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien im Wert von 500.000 Euro gewährt.
Am 30. Oktober 2017 hat MorphoSys bekannt gegeben, dass Herr Dr. Markus Enzelberger bei der MorphoSys AG die Nachfolge von Frau Dr. Marlies Sproll als Forschungsvorstand antreten werde. Frau Dr. Sproll hatte seit 15. April 2017 aus familiären Gründen eine vorübergehende Auszeit genommen und ist schließlich mit Wirkung zum Ablauf des 31. Oktober 2017 aufgrund fortdauernder familiärer Gründe vom Amt des Forschungsvorstands zurückgetreten. Sie ist seit dem 1. November 2017 bei MorphoSys in einer neuen Teilzeitfunktion als Special Advisor to the CEO tätig und berät in dieser Rolle den Vorstandsvorsitzenden Dr. Simon Moroney. Sie erhielt die in ihrem Dienstvertrag vereinbarte Vergütung bis zum 31. Oktober 2017. Die Frau Dr. Sproll während ihrer Zeit als Vorstand der Gesellschaft gewährte Langfristvergütung wird entsprechend den jeweils anwendbaren Planbedingungen abgewickelt. Herr Dr. Enzelberger wurde mit Wirkung zum 1. November 2017 zum Forschungsvorstand der MorphoSys AG bestellt. Er war bereits seit 15. April 2017 als Interims-Forschungsvorstand und zuvor seit 2002 in verschiedenen Führungspositionen in Forschung und Entwicklung bei MorphoSys tätig. Sein Dienstvertrag als Vorstandsmitglied hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2020. Anlässlich des Wechsels in den Vorstand der MorphoSys AG wurden Herrn Dr. Enzelberger einmalig MorphoSys-Aktien aus dem Bestand der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien im Wert von 400.000 Euro gewährt.
VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats bestimmt sich nach der Satzung der Gesellschaft bzw. einem entsprechenden Hauptversammlungsbeschluss zur Aufsichtsratsvergütung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Geschäftsjahr 2017 eine feste Vergütung sowie Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen für die Teilnahme an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat eine jährliche Pauschalvergütung (85.400 Euro für den Vorsitzenden, 51.240 Euro für den stellvertretenden Vorsitzenden und 34.160 Euro für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder). Der Vorsitzende erhält 4.000 Euro für jede von ihm geleitete Aufsichtsratssitzung, die übrigen Mitglieder erhalten 2.000 Euro für jede Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung. Für die Ausschussarbeit erhält der Ausschussvorsitzende 12.000 Euro, die übrigen Ausschussmitglieder erhalten jeweils 6.000 Euro. Zusätzlich erhalten Ausschussmitglieder 1.200 Euro für jede Teilnahme an einer Ausschusssitzung. Eine Teilnahme per Telefon oder Videokonferenz an einer Aufsichtsrats- oder Ausschusssitzung führt zu einer hälftigen Kürzung des Sitzungsgelds. Sofern ein Aufsichtsratsmitglied mit außereuropäischem Wohnsitz an einer Aufsichtsrats- und/oder Ausschusssitzung am Sitzungsort persönlich teilnimmt, ist dem Aufsichtsratsmitglied für die damit verbundene zusätzliche Reisezeit eine pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.000 Euro (zzgl. etwaig anfallender Umsatzsteuer) zusätzlich zu den Sitzungsgeldern und dem Auslagenersatz zu zahlen.
Daneben werden den Aufsichtsratsmitgliedern die Reisekosten und die auf ihre Vergütung zu entrichtende Mehrwertsteuer erstattet.
Im Geschäftsjahr 2017 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats insgesamt 523.015 Euro (2016: 529.680 Euro) ohne Erstattung von Reisekosten. Dieser Betrag setzt sich aus der festen Vergütung sowie der Sitzungspauschale und Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen zusammen.
Aufsichtsratsmitgliedern wurden von der Gesellschaft keine Darlehen gewährt.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Vergütung des Aufsichtsrats in detaillierter Form.
TABELLE 16
Aufsichtsratsvergütung 2017 und 2016
| Feste Vergütung | Sitzungspauschale1 | Gesamtvergütung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| In € | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 |
| Dr. Gerald Möller | 95.156 | 91.400 | 36.800 | 43.400 | 131.956 | 134.800 |
| Dr. Frank Morich | 57.240 | 57.240 | 23.200 | 26.800 | 80.440 | 84.040 |
| Dr. Marc Cluzel | 52.160 | 52.160 | 26.800 | 34.600 | 78.960 | 86.760 |
| Krisja Vermeylen2 | 28.961 | - | 16.000 | - | 44.961 | - |
| Wendy Johnson | 46.160 | 46.160 | 38.000 | 33.800 | 84.160 | 79.960 |
| Klaus Kühn | 46.160 | 46.160 | 22.000 | 21.400 | 68.160 | 67.560 |
| Karin Eastham3 | 19.578 | 52.160 | 14.800 | 24.400 | 34.378 | 76.560 |
| GESAMT | 345.415 | 345.280 | 177.600 | 184.400 | 523.015 | 529.680 |
1 Die Sitzungspauschale enthält Aufwandsentschädigungen für die Teilnahme an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen.
2 Krisja Vermeylen ist dem Aufsichtsrat der MorphoSys AG zum 17. Mai 2017 beigetreten.
3 Karin Eastham hat den Aufsichtsrat der MorphoSys AG zum 17. Mai 2017 verlassen. Veränderungen in der Anzahl der Aktien nach Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat werden nicht dargestellt.
ANTEILSBESITZ VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats halten mehr als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Nachfolgend werden alle von den jeweiligen Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gehaltenen Aktien, Performance-Aktien, Aktienoptionen und Wandelschuldverschreibungen aufgelistet.
TAB EL L E 17
Anteilsbesitz
AKTIEN
| 01.01.2017 | Zugänge | Verkäufe | 31.12.2017 | |
|---|---|---|---|---|
| VORSTAND | ||||
| Dr. Simon Moroney | 514.214 | 12.024 | 42.529 | 483.709 |
| Jens Holstein | 7.000 | 38.235 | 34.235 | 11.000 |
| Dr. Malte Peters1 | - | 9.505 | 0 | 9.505 |
| Dr. Markus Enzelberger2 | - | 4.956 | 2.600 | 7.262 |
| Dr. Arndt Schottelius3 | 10.397 | 68.772 | 0 | - |
| Dr. Marlies Sproll4 | 57.512 | 68.772 | 0 | - |
| GESAMT | 589.123 | 202.264 | 79.364 | 511.476 |
| AUFSICHTSRAT | ||||
| Dr. Gerald Möller | 11.000 | 0 | 0 | 11.000 |
| Dr. Frank Morich | 1.000 | 0 | 0 | 1.000 |
| Dr. Marc Cluzel | 500 | 0 | 0 | 500 |
| Krisja Vermeylen5 | - | 350 | 0 | 350 |
| Wendy Johnson | 500 | 0 | 0 | 500 |
| Klaus Kühn | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Karin Eastham6 | 2.000 | 0 | 0 | - |
| GESAMT | 15.000 | 350 | 0 | 13.350 |
AKTIENOPTIONEN
| 01.01.2017 | Zugänge | Verfall | Ausübungen | 31.12.2017 | |
|---|---|---|---|---|---|
| VORSTAND | |||||
| Dr. Simon Moroney | 0 | 12.511 | 0 | 0 | 12.511 |
| Jens Holstein | 0 | 8.197 | 0 | 0 | 8.197 |
| Dr. Malte Peters1 | - | 8.197 | 0 | 0 | 8.197 |
| Dr. Markus Enzelberger2 | - | 5.266 | 0 | 0 | 5.266 |
| Dr. Marlies Sproll4 | 0 | 6.148 | 0 | 0 | – |
| GESAMT | 0 | 40.319 | 0 | 0 | 34.171 |
WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN
| 01.01.2017 | Zugänge | Verfall | Ausübungen | 31.12.2017 | |
|---|---|---|---|---|---|
| VORSTAND | |||||
| Dr. Simon Moroney | 88.386 | 0 | 0 | 0 | 88.386 |
| Jens Holstein | 90.537 | 0 | 0 | 30.000 | 60.537 |
| Dr. Malte Peters1 | - | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Dr. Markus Enzelberger2 | - | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Dr. Arndt Schottelius3 | 60.537 | 0 | 0 | 60.537 | - |
| Dr. Marlies Sproll4 | 60.537 | 0 | 0 | 60.537 | - |
| GESAMT | 299.997 | 0 | 0 | 151.074 | 148.923 |
PERFORMANCE SHARES
| 01.01.2017 | Zugänge | Verfall | Zuteilungen | 31.12.2017 | |
|---|---|---|---|---|---|
| VORSTAND | |||||
| Dr. Simon Moroney | 37.220 | 4.864 | 0 | 12.024 | 30.060 |
| Jens Holstein | 25.134 | 3.187 | 0 | 8.235 | 20.086 |
| Dr. Malte Peters1 | - | 3.187 | 0 | 0 | 3.187 |
| Dr. Markus Enzelberger2 | - | 2.047 | 0 | 0 | 5.987 |
| Dr. Arndt Schottelius3 | 25.134 | 0 | 0 | 8.235 | - |
| Dr. Marlies Sproll4 | 25.134 | 2.390 | 0 | 8.235 | - |
| GESAMT | 112.622 | 15.675 | 0 | 36.729 | 59.320 |
Dr. Malte Peters wurde am 1. März 2017 zum Vorstand der MorphoSys AG ernannt.
2 Dr. Markus Enzelberger wurde am 15. April 2017 zum Interims-Forschungsvorstand und am 1. November zum Forschungsvorstand der MorphoSys AG ernannt. Im Rahmen der langfristigen Leistungsanreizprogramme 2014 bis 2016 wurden Dr. Markus Enzelberger als Mitglied der Senior Management Group vor seiner Ernennung zum Vorstand 3.940 Performance Shares gewährt.
3 Dr. Arndt Schottelius hat den Vorstand der MorphoSys AG zum 28. Februar 2017 verlassen. Die in den Tabellen zu den Wandelschuldverschreibungen und Performance Shares angegebenen Ausübungen und Zuteilungen erfolgten nach dem Austritt aus dem Vorstand. Diese wurden bereits in Vorjahren gewährt. Darüber hinaus werden in der Tabelle "Aktien" keine Veränderungen in der Anzahl der Aktien nach Ausscheiden aus dem Vorstand dargestellt.
4 Dr. Marlies Sproll ist mit Wirkung zum Ablauf des 31. Oktober 2017 vom Amt des Forschungsvorstands zurückgetreten. Die in der Tabelle "Wandelschuldverschreibungen" angegebenen Ausübungen erfolgten nach dem Austritt aus dem Vorstand. Diese wurden bereits in Vorjahren gewährt. Darüber hinaus werden in der Tabelle "Aktien" keine Veränderungen in der Anzahl der Aktien nach Ausscheiden aus dem Vorstand dargestellt.
5 Krisja Vermeylen ist dem Aufsichtsrat der MorphoSys AG zum 17. Mai 2017 beigetreten.
6 Karin Eastham hat den Aufsichtsrat der MorphoSys AG zum 17. Mai 2017 verlassen. Veränderungen in der Anzahl der Aktien nach Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat werden nicht dargestellt.
Der Aufsichtsrat der MorphoSys AG hält keine Aktienoptionen, Wandelschuldverschreibungen oder Performance Shares.
MELDEPFLICHTIGE WERTPAPIERGESCHÄFTE ("MANAGERS' TRANSACTIONS")
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der MorphoSys AG sowie ihnen nahestehende Personen sind gemäß den in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (Artikel 19 Abs. 1a) der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) genannten Voraussetzungen verpfl ichtet, den Handel mit MorphoSys-Aktien mitzuteilen.
Im Berichtsjahr hat MorphoSys die folgenden Mitteilungen gemäß Artikel 19 Abs. 1a) MAR erhalten, die der nachfolgenden Tabelle entnommen werden können.
TABELLE 18
Meldepfl ichtige Wertpapiergeschäfte 2017
| Meldepfl ich tige Füh rungsperson |
Funktion | Datum der Transaktion im Jahr 2017 |
Art der Transaktion | Aggregierter Preis |
Aggregiertes Volumen |
Ort |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Markus | Forschungs | |||||
| Enzelberger | vorstand | 21.11.2017 | Verkauf | 81,62 € | 212.201,49 € | Xetra |
| Dr. Markus Enzelberger |
Forschungs vorstand |
20.11.2017 | Erwerb von 4.956 Aktien als Bestandteil der Vergütung als Mitglied des Vor stands (eigene Aktien des Emittenten) |
Nicht beziff erbar |
Nicht beziff erbar |
Außerhalb eines Handelsplatzes |
| Dr. Simon Moroney |
Vorstands vorsitzender |
29.09.2017 | Verkauf | 71,75 € | 1.361.556,78 € | Außerhalb eines Handelsplatzes |
| Dr. Simon Moroney |
Vorstands vorsitzender |
28.09.2017 | Verkauf | 71,86 € | 1.692.519,75 € | Außerhalb eines Handelsplatzes |
| Krisja Vermeylen |
Aufsichtsrat | 26.06.2017 | Erwerb; das Wertpapierdepot wird mit einer Personen geteilt, die in enger Beziehung zu Frau Vermeylen steht |
64,57 € | 22.599,75 € | Xetra |
| Jens Holstein | Finanz vorstand |
17.05.2017 | Annahme von 8.197 Aktienoptionen zum Bezug von jeweils bis zu 2 Aktien im Rahmen der Vergütung als Vorstands mitglied (Stock-Option-Programm 2017) |
Nicht beziff erbar |
Nicht beziff erbar |
Außerhalb eines Handelsplatzes |
| Dr. Markus Enzelberger |
Forschungs vorstand (Interim) |
17.05.2017 | Annahme von 5.266 Aktienoptionen zum Bezug von jeweils bis zu 2 Aktien im Rahmen der Vergütung als Vorstands mitglied (Stock-Option-Programm 2017) |
Nicht beziff erbar |
Nicht beziff erbar |
Außerhalb eines Handelsplatzes |
| Dr. Malte Peters |
Entwicklungs vorstand |
17.05.2017 | Annahme von 8.197 Aktienoptionen zum Bezug von jeweils bis zu 2 Aktien im Rahmen der Vergütung als Vorstands mitglied (Stock-Option-Programm 2017) |
Nicht beziff erbar |
Nicht beziff erbar |
Außerhalb eines Handelsplatzes |
| Dr. Marlies Sproll |
Forschungs vorstand |
17.05.2017 | Annahme von 6.148 Aktienoptionen zum Bezug von jeweils bis zu 2 Aktien im Rahmen der Vergütung als Vorstands mitglied (Stock-Option-Programm 2017) |
Nicht beziff erbar |
Nicht beziff erbar |
Außerhalb eines Handelsplatzes |
| Dr. Simon Moroney |
Vorstands vorsitzender |
17.05.2017 | Annahme von 12.511 Aktienoptionen zum Bezug von jeweils bis zu 2 Aktien im Rahmen der Vergütung als Vorstands mitglied (Stock-Option-Programm 2017) |
Nicht beziff erbar |
Nicht beziff erbar |
Außerhalb eines Handelsplatzes |
| Jens Holstein | Finanz vorstand |
05.04.2017 | Erwerb von Aktien aufgrund einer Ausübung von Wandelschuldverschrei bungen im Rahmen der Vergütung als Vorstandsmitglied (Wandelschuld verschreibungsprogramm 2013) |
31,88 € | 956.250,00 € | Außerhalb eines Handelsplatzes |
| Jens Holstein | Finanz vorstand |
05.04.2017 | Verkauf | 54,42 € | 714.711,86 € | Xetra |
| Jens Holstein | Finanz vorstand |
05.04.2017 | Verkauf | 54,30 € | 1.145.753,65 € | Außerhalb eines Handelsplatzes |
| Jens Holstein | Finanz vorstand |
03.04.2017 | Zuteilung von 8.235 Aktien im Rahmen der Vergütung als Vorstandsmitglied (Long-Term-Incentive-Programm 2013) (eigene Aktien des Emittenten) |
Nicht beziff erbar |
Nicht beziff erbar |
Außerhalb eines Handelsplatzes |
| Dr. Simon Moroney |
Vorstands vorsitzender |
03.04.2017 | Zuteilung von 12.024 Aktien im Rahmen der Vergütung als Vorstandsmitglied (Long-Term-Incentive-Programm 2013) (eigene Aktien des Emittenten) |
Nicht beziff erbar |
Nicht beziff erbar |
Außerhalb eines Handelsplatzes |
| Dr. Marlies Sproll |
Forschungs vorstand |
03.04.2017 | Zuteilung von 8.235 Aktien im Rahmen der Vergütung als Vorstandsmitglied (Long-Term-Incentive-Programm 2013) (eigene Aktien des Emittenten) |
Nicht beziff erbar |
Nicht beziff erbar |
Außerhalb eines Handelsplatzes |
| Dr. Malte Peters |
Entwicklungs vorstand |
27.03.2017 | Erwerb von 9.505 Aktien als Bestandteil der Vergütung als Mitglied des Vor stands (eigene Aktien des Emittenten) |
Nicht beziff erbar |
Nicht beziff erbar |
Außerhalb eines Handelsplatzes |
VERMEIDUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind verpfl ichtet, Maßnahmen zu unterlassen, die zu Interessenkonfl ikten mit ihren bei der MorphoSys AG ausgeübten Funktionen führen könnten. Derartige Transaktionen oder Nebentätigkeiten des Vorstands sind unverzüglich gegenüber dem Aufsichtsrat off enzulegen und bedürfen seiner Genehmigung. Der Aufsichtsrat wiederum hat die Hauptversammlung über auftretende Interessenkonfl ikte und deren Behandlung zu informieren. Im Geschäftsjahr 2017 ist im Aufsichtsrat kein Interessenkonfl ikt aufgetreten.
AKTIENRÜCKKÄUFE
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2014 ist MorphoSys in Übereinstimmung mit § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Rückkauf eigener Aktien in Höhe von bis zu insgesamt 10 % des bestehenden Aktienkapitals ermächtigt. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals, für die im Ermächtigungsbeschluss festgelegten Zwecke durch die Gesellschaft oder eine dritte Partei für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden. Es liegt im Ermessen des Vorstands, den Rückkauf über die Börse, durch ein öff entliches Angebot oder durch eine öff entliche Ausschreibung durchzuführen.
2017 hat MorphoSys auf der Basis der Ermächtigung aus dem Jahr 2014 keine eigenen Aktien zurückgekauft.
INFORMATIONSTECHNOLOGIE
Im Berichtsjahr 2017 waren weiterhin IT-Sicherheit und -Compliance zentrale Themen im Bereich Informationstechnologie. Externe Security-Experten haben das Netzwerk und die komplette IT-Infrastruktur im neuen Firmengebäude geprüft. Dies geschah unter anderem mithilfe von simulierten Hacking-Angriff en, um eventuelle Schwachstellen aufzudecken.
Auftretende sicherheitsrelevante Systemmeldungen oder Meldungen durch Anwender wurden vom internen CERT (Computer Emergency Response Team) analysiert. In einzelnen Fällen wurden zur weiteren Analyse externe IT-Sicherheitsexperten hinzugezogen, wobei wie im Vorjahr keine ernsthaften Sicherheitsvorfälle aufgetreten waren.
Aufgrund des Umzugs in das neue Firmengebäude wurden der Business-Continuity-Plan und die IT-Notfallpläne überarbeitet. Dabei wurden zusätzliche Notfallmaßnahmen in Form eines Cyber Security Incident Repsonse Plan eingeführt, um dem ständig wachsenden Risiko von Cyber-Angriff en entgegenzutreten. Im Rahmen der IT Security Awareness Campaign (ISAC) wurde eine umfangreiche Phishing-Attacke simuliert, um die Mitarbeiter für ihre Mitverantwortung und ihren essentiellen Beitrag zur IT-Sicherheit im Unternehmen zu sensibilisieren. Zur Optimierung der Cyber-Abwehrmaßnahmen wurde eine auf künstlicher Intelligenz beruhende Next-Generation-Endpoint-Protection integriert.
Zudem wurde eine Initiative im Bereich künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen gestartet, um die Einsatzmöglichkeiten dieser Technologien im Bereich der Forschung und Entwicklung zu evaluieren.
ANGABEN ZUM INTERNEN KONTROLL- UND RISIKOMANAGE-MENTSYSTEM IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGS-PROZESS GEMÄSS § 289 ABS. 4 UND § 315 ABS. 4 HGB
Auch im Berichtsjahr 2017 aktualisierte MorphoSys turnusmäßig seine Dokumentation des bestehenden internen Kontrollund Risikomanagementsystems zur Aufrechterhaltung einer angemessenen internen Kontrolle der Finanzberichterstattung. Dies stellt das Vorhandensein wesentlicher Kontrollen sicher, um Finanzzahlen so genau und korrekt wie möglich berichten zu können. Das COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) defi niert das entsprechende COSO-Rahmenwerk ("Internal Control – Integrated Framework"). Dies ist die am häufi gsten verwendete Basis für interne Kontrollen über Finanzberichterstattung, die auch von MorphoSys verwendet wird.
Es gibt angesichts der systembedingten Einschränkungen keine absolute Sicherheit, dass die internen Kontrollen eine falsche Darstellung im Rahmen der Finanzberichterstattung jederzeit verhindern oder vollständig aufdecken. Die internen Kontrollen können nur eine angemessene Sicherheit in Bezug auf die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung und die Erstellung der Abschlüsse im Einklang mit den von der Europäischen Union übernommenen IFRS-Standards für externe Zwecke sicherstellen.
Die Konzernabschlüsse durchlaufen eine hohe Zahl von Erstellungs-, Prüfungs- und Kontrollprozessen, um zeitnah an den Markt sowie die Anteilseigner übermittelt werden zu können. Dies geschieht anhand eines mit der Unternehmensleitung abgestimmten Plans, für den auch die entsprechenden Ressourcen intern wie extern bereitgestellt werden. Um die Korrektheit der gemeldeten Finanzkennzahlen sowie der dahinter liegenden Ausführung aller Buchhaltungsprozesse sicherzustellen, hat MorphoSys ein striktes Vieraugenprinzip implementiert. Weiterhin gewährleisten eine Reihe von Vorschriften und Richtlinien die strikte Trennung von Planung, Buchung und Ausführung bei Finanztransaktionen. Bei allen eingesetzten IT-Systemen wird diese Funktionstrennung durch eine entsprechende Rechtevergabe sichergestellt. Die Einhaltung und Umsetzung dieser Richtlinien sowie die Eff ektivität und Effi zienz der Buchhaltungsprozesse werden regelmäßig von externen Dienstleistern überprüft. Bei der jüngsten Prüfung im Berichtsjahr wurde kein Handlungsbedarf identifi ziert.
Vorhersagen künftiger Ereignisse sind nicht Bestandteil des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems. MorphoSys arbeitet jedoch mit einem Risikomanagementsystem, das ein frühzeitiges Erkennen und Bewerten geschäftsspezifi scher Risiken sicherstellt. Mit angemessenen Gegenmaßnahmen werden die erkannten Risiken beseitigt oder zumindest auf ein nach menschlichem Ermessen vertretbares Maß reduziert. Besondere Beachtung kommt denjenigen Risiken zu, die die Existenz des Unternehmens gefährden könnten.
Der Vorstand gewährleistet dabei dauerhaft den verantwortungsvollen Umgang mit Risiken und hält den Aufsichtsrat über bestehende Risiken und deren Entwicklung informiert. Ausführliche Informationen über Chancen und Risiken von MorphoSys können dem "Risiken-und-Chancen-Bericht" entnommen werden.
RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG
Die MorphoSys AG erstellt den Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Der Konzernabschluss wird nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt.
Für die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschaft unterbreitet der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats dem Aufsichtsrat einen Wahlvorschlag. Im Rahmen der Hauptversammlung 2017 wurde die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 bestellt. Als Nachweis seiner Unabhängigkeit hat der Abschlussprüfer gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung abgegeben. Leitender Prüfer des vorliegenden Konzernabschlusses war Herr Dietmar Eglauer, der diese Funktion seit dem Konzernabschluss 2014 ausübt. Die PricewaterhouseCoopers GmbH ist seit dem Geschäftsjahr 2011 als Abschlussprüfer für die MorphoSys AG tätig. Informationen über weitere Beratungs-, Bestätigungs- und Bewertungsleistungen der PricewaterhouseCoopers GmbH für die MorphoSys AG für das Geschäftsjahr 2017 fi nden Sie im Anhang unter Ziff er 6.1.
COMPLIANCE-MANAGEMENT-SYSTEM
Im Kapitel "Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken" sind die grundlegenden Mechanismen des Compliance-Management-Systems (CMS) bei MorphoSys dargestellt. Zusätzlich zu diesen Ausführungen zeigt Abb. 18 die Verantwortlichkeiten innerhalb der Compliance-Organisation.
Die Feststellung und Beurteilung von Compliance-Risiken sind ein wichtiger Bestandteil des CMS. Es werden die wesentlichen Compliance-relevanten Risikofelder für die Gesellschaft nach einem systematischen Ansatz und unter Berücksichtigung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens evaluiert. Im Geschäftsjahr 2017 wurde eine Compliance-Risiko-Analyse mit dem Fokus auf Korruptionsprävention durchgeführt. Für identifi zierte Handlungsfelder wurden risikominimierende Maßnahmen eingeleitet.
›› SIEHE GRAFIK 18 – Compliance-Management-System (CMS) (Seite 96)
INTERNE REVISION
Die Interne Revision nimmt als Element der Corporate Governance eine bedeutende Rolle ein. Aufgabe der Internen Revision ist es, den MorphoSys-Konzern mit einem systematischen und einheitlichen Ansatz zur Bewertung und Verbesserung der Eff ektivität des Risikomanagements sowie der Steuerungs- und Kontrollfunktionen bei der Erfüllung der gesetzten Ziele zu unterstützen. Das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG wurde auch 2017 zum Co-Sourcing-Partner für den internen Revisionsprozess bestellt.
Die Interne Revision basiert auf einem risikoorientierten internen Prüfungsplan, der sich an den Ergebnissen der letzten Risikountersuchungen sowie den Ergebnissen vorheriger Prüfungen orientiert. Daneben fl ießen Prüfungsanforderungen und -empfehlungen des Vorstands und des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats in den Prüfungsplan ein.
Die Interne Revision berichtet in regelmäßigen Abständen an den Vorstand. Der Leiter der Internen Revision berichtet zusammen mit dem Vorstandsvorsitzenden dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats zweimal jährlich oder falls notwendig auch sofort.
Im Verlauf des Jahres 2017 wurden fünf Prüfungen erfolgreich durchgeführt. Einige Handlungsfelder wurden identifi ziert und entsprechende Korrekturen wurden eingeleitet bzw. durchgeführt. Bei Beanstandungen wurden entsprechende Gegenmaßnahmen im Berichtsjahr eingeleitet. Der Prüfplan der Internen Revision für 2018 sieht sechs Prüfungen vor.
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie erläuternder Bericht des Vorstands nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG
ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS
Am 31. Dezember 2017 betrug das satzungsmäßige gezeichnete Kapital der Gesellschaft 29.159.770,00 Euro, eingeteilt in 29.159.770 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Mit Ausnahme der 319.678 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien handelt es sich um stimmberechtigte Inhaberaktien, wobei jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme gewährt.
Der Aufsichtsrat der MorphoSys AG beschloss in seiner Sitzung am 13. Dezember 2017 die Anpassung des gezeichneten Kapitals, das sich durch die Ausgabe neuer Aktien aufgrund der Ausübung von Wandelschuldverschreibungen im Jahr 2017 erhöhte. Das geänderte gezeichnete Kapital der Gesellschaft wurde mit Eintragung im Handelsregister am 4. Januar 2018 wirksam und beträgt 29.420.785,00 Euro, eingeteilt in 29.420.785 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien.
BESCHRÄNKUNGEN, DIE STIMMRECHTE ODER DIE ÜBERTRAGUNG DER AKTIEN BETREFFEND
Dem Vorstand sind keinerlei Beschränkungen bekannt, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreff en. Dies bezieht sich auch auf Beschränkungen, die sich aus Vereinbarungen zwischen Aktionären ergeben könnten.
Beschränkungen des Stimmrechts können ferner aufgrund von Vorschriften des AktG, etwa gemäß § 136 AktG oder für eigene Aktien gemäß § 71b AktG, bestehen.
BETEILIGUNGEN AM GEZEICHNETEN KAPITAL, DIE 10 % DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITEN
Direkte oder indirekte Beteiligungen am gezeichneten Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind uns nicht mitgeteilt worden und auch ansonsten nicht bekannt.
AKTIEN MIT SONDERRECHTEN, DIE KONTROLLBEFUGNISSE VERLEIHEN
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
STIMMRECHTSKONTROLLE BEI BETEILIGUNGEN VON ARBEITNEHMERN AM KAPITAL
Arbeitnehmer, die Aktien der Gesellschaft halten, üben ihre Stimmrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus.
BESTELLUNG UND ABBERUFUNG VON VORSTANDS-MITGLIEDERN SOWIE SATZUNGSÄNDERUNGEN
Die Bestimmung der Anzahl der Vorstandsmitglieder, ihre Bestellung und Abberufung sowie die Ernennung des Vorstandsvorsitzenden erfolgen gemäß § 6 der Satzung und § 84 AktG durch den Aufsichtsrat. Der Vorstand der Gesellschaft besteht derzeit aus dem Vorstandsvorsitzenden sowie drei weiteren Mitgliedern. Vorstandsmitglieder dürfen für eine Zeit von höchstens fünf Jahren bestellt werden. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit für jeweils höchstens fünf Jahre ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden widerrufen, wenn ein wichtiger Grund im Sinne von § 84 Abs. 3 AktG vorliegt. Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, so wird dieses in dringenden Fällen gemäß § 85 AktG gerichtlich bestellt.
Die Satzung der Gesellschaft kann gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG grundsätzlich nur durch einen Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Gemäß § 179 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 20 der Satzung beschließt die Hauptversammlung der MorphoSys AG Satzungsänderungen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen gezeichneten Kapitals. Soweit das Gesetz zwingend eine größere Stimm- oder Kapitalmehrheit vorschreibt, ist diese maßgeblich. Änderungen der Satzung, die lediglich die Fassung betreff en, kann jedoch der Aufsichtsrat gemäß § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 12 Abs. 3 der Satzung beschließen.
BEFUGNISSE DES VORSTANDS ZUR AUSGABE VON AKTIEN
Die Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien ergeben sich aus § 5 Abs. 5 bis Abs. 6e der Satzung der Gesellschaft und den gesetzlichen Bestimmungen:
-
- Genehmigtes Kapital
- a. Gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2022 (einschließlich) das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu 11.663.908,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 11.663.908 neuen und auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017-II).
Bei Kapitalerhöhungen steht den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpfl ichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:
- aa) im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, soweit dies zur Vermeidung von Spitzenbeträgen erforderlich ist; oder
- bb) im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen; oder
- cc) im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, soweit die neuen Aktien im Zuge einer Börseneinführung an einer ausländischen Wertpapierbörse platziert werden.
Die insgesamt aufgrund der vorstehenden Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegebenen Aktien dürfen 20 % des Grundkapitals – berechnet auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigungen oder der Ausübung der Ermächtigungen, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist – nicht überschreiten. Auf die vorgenannte 20 %-Grenze sind anzurechnen (i) nach Wirksamwerden dieser Ermächtigungen unter Bezugsrechtsausschluss veräußerte eigene Aktien (soweit sie nicht zur Bedienung von Ansprüchen von Vorstandsmitgliedern und/oder Mitarbeitern aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen dienen), (ii) Aktien, die aufgrund sonstiger genehmigter Kapitalia, die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigungen bestehen oder von derselben Hauptversammlung, welche diese Ermächtigungen beschlossen hat, beschlossen werden, unter einem Bezugsrechtsausschluss während der Wirksamkeit dieser Ermächtigungen ausgegeben werden, sowie (iii) Aktien, die zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, deren Ermächtigungsgrundlagen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigungen bestehen, während der Wirksamkeit dieser Ermächtigungen auszugeben sind, sofern die Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben worden sind (soweit sie nicht zur Bedienung von Ansprüchen von Vorstandsmitgliedern und/oder Mitarbeitern aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen dienen).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.
b) Gemäß § 5 Abs. 6 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2022 (einschließlich) das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu 2.915.977,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 2.915.977 neuen und auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017-I).
Bei Kapitalerhöhungen steht den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpfl ichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:
- aa) soweit dies zur Vermeidung von Spitzenbeträgen erforderlich ist; oder
- bb) wenn die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet und die gemäß oder in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung.
Die insgesamt aufgrund der vorstehenden Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen ausgegebenen Aktien dürfen unter Einbeziehung der nachfolgend aufgeführten Anrechnungen 20 % des Grundkapitals – berechnet auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigungen oder der Ausübung der Ermächtigungen, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist – nicht überschreiten. Auf die vorgenannte 20 %-Grenze sind anzurechnen (i) nach Wirksamwerden dieser Ermächtigungen unter Bezugsrechtsausschluss veräußerte eigene Aktien (soweit sie nicht zur Bedienung von Ansprüchen von Vorstandsmitgliedern und/oder Mitarbeitern aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen dienen), (ii) Aktien, die aufgrund sonstiger genehmigter Kapitalia, die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigungen bestehen oder von derselben Hauptversammlung, welche diese Ermächtigungen beschlossen hat, beschlossen werden, unter einem Bezugsrechtsausschluss während der Wirksamkeit dieser Ermächtigungen ausgegeben werden sowie (iii) Aktien, die zur Bedienung von Wandelund/oder Optionsschuldverschreibungen, deren Ermächtigungsgrundlagen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigungen bestehen, während der Wirksamkeit dieser Ermächtigungen auszugeben sind, sofern die Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben worden sind (soweit sie nicht zur Bedienung von Ansprüchen von Vorstandsmitgliedern und/oder Mitarbeitern aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen dienen).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.
2. Bedingtes Kapital
- a. Gemäß § 5 Abs. 6b der Satzung ist das gezeichnete Kapital der Gesellschaft um bis zu 5.307.536,00 Euro, eingeteilt in bis zu 5.307.536 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016-I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 2. Juni 2016 unter Tagesordnungspunkt 7 Buchstabe a) durch die Gesellschaft oder durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Beschlusses jeweils festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt, soweit die Inhaber der Wandlungs- oder Optionsrechte von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungspfl ichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen. Die Aktien nehmen – sofern sie bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen – vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil.
- b. Gemäß § 5 Abs. 6e der Satzung ist das gezeichnete Kapital der Gesellschaft um bis zu 450.000,00 Euro, durch die Ausgabe von bis zu 450.000 Stück neue Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2008-III). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von ihren Wandlungsrechten auf Umtausch in Stammaktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung der Wandlungsrechte noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.
Der Aufsichtsrat der MorphoSys AG beschloss in seiner Sitzung am 13. Dezember 2017 die Anpassung des Bedingten Kapitals 2008-III, das sich durch die Ausgabe neuer Aktien aufgrund der Ausübung von Wandelschuldverschreibungen im Jahr 2017 verringerte. Das geänderte Bedingte Kapital 2008-III der Gesellschaft wurde mit Eintragung im Handelsregister am 4. Januar 2018 wirksam und beträgt 188.985 Euro, eingeteilt in 188.985 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien.
c. Gemäß § 5 Abs. 6g der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 995.162,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 995.162 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016-III). Das bedingte Kapital dient der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 2. Juni 2016 unter Tagesordnungspunkt 9 Buchstabe a) beschlossenen Ermächtigung ausgegeben und ausgeübt worden sind. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von Bezugsrechten von ihren Bezugsrechten auf den Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß Tagesordnungspunkt 9 Buchstabe a) Unterabsatz (8) des Hauptversammlungsbeschlusses vom 2. Juni 2016 jeweils festgesetzten Ausübungspreis als Ausgabebetrag; § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt. Die neuen Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr dividendenberechtigt, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. Der Vorstand bzw., soweit Mitglieder des Vorstands betroff en sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
BEFUGNISSE DES VORSTANDS ZUM RÜCKKAUF VON AKTIEN
Die Befugnisse des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien ergeben sich aus den §§ 71 ff . AktG sowie aus der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 23. Mai 2014:
Die Gesellschaft ist bis zum 30. April 2019 (einschließlich) ermächtigt, eigene Aktien bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden (oder ggf. des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung niedrigeren) gezeichneten Kapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öff entlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öff entlichen Auff orderung zur Abgabe eines solchen Angebots. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Verwendungszwecke der aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien können dem Punkt 9 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 23. Mai 2014 entnommen werden. Insbesondere können die Aktien wie folgt verwendet werden:
-
- Die Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
-
- Die Aktien können in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.
-
- Die Aktien können gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sowie Zusammenschlüssen von Unternehmen.
-
- Die Aktien können zur Bedienung von Bezugs- und Umtauschrechten aufgrund der Ausübung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspfl ichten auf Aktien der Gesellschaft verwendet werden.
-
- Die Aktien können an Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen sowie an Mitglieder der Geschäftsleitung der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen angeboten oder auf sie übertragen werden und/oder zur Erfüllung von Zusagen auf den Erwerb oder Pfl ichten zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft verwendet werden, die Mitarbeitern sowie Mitgliedern der Geschäftsleitung der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen eingeräumt wurden oder werden. Sie können insbesondere auch zur Bedienung von Erwerbspfl ichten oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft verwendet werden, die mit Mitarbeitern oder Mitgliedern der Geschäftsleitung der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen vereinbart werden.
Im Fall der Verwendung von Aktien zu den oben genannten Zwecken, mit Ausnahme der Einziehung von Aktien, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.
WESENTLICHE VEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS STEHEN
Im Jahr 2012 haben MorphoSys und die Novartis Pharma AG ihre ursprüngliche Kooperationsvereinbarung erweitert, die Ende November 2017 endete. Während der Laufzeit der Kooperationsvereinbarung war die Novartis Pharma AG in bestimmten Fällen eines Kontrollwechsels berechtigt, aber nicht verpfl ichtet, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, wozu auch die teilweise oder vollständige Kündigung der Kooperationsvereinbarung zählt. Als Kontrollwechsel galt insbesondere der Erwerb von 30 % oder mehr der Stimmrechte an der Gesellschaft im Sinne der §§ 29 und 30 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG).
ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE FÜR DEN FALL EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS MIT DEN MITGLIEDERN DES VORSTANDS ODER ARBEITNEHMERN GETROFFEN WORDEN SIND
Nach einem Kontrollwechsel kann jedes Vorstandsmitglied seinen/ihren Anstellungsvertrag kündigen und die ausstehende Festvergütung bis zum Ende der Vertragslaufzeit verlangen. Darüber hinaus werden in einem solchen Fall alle gewährten Aktienoptionen, Wandelschuldverschreibungen und Performance-Aktien mit sofortiger Wirkung unverfallbar und können nach Ablauf der gesetzlichen Wartezeiten bzw. Sperrfristen ausgeübt werden.
Nach einem Kontrollwechsel können zudem einige Mitglieder der Senior Management Group ihren Anstellungsvertrag kündigen und eine Abfi ndung in Höhe eines Jahresbruttofi xgehalts verlangen. Darüber hinaus werden in einem solchen Fall ebenfalls etwaig gewährte Aktienoptionen, Wandelschuldverschreibungen und Performance-Aktien mit sofortiger Wirkung unverfallbar und können nach Ablauf der gesetzlichen Wartezeiten bzw. Sperrfristen ausgeübt werden.
Als Kontrollwechsel gelten insbesondere folgende Fälle: (i) MorphoSys überträgt das Gesellschaftsvermögen im Ganzen oder in wesentlichen Teilen auf ein nicht mit der Gesellschaft verbundenes Unternehmen, (ii) MorphoSys wird mit einer nicht verbundenen Gesellschaft verschmolzen, oder (iii) ein Aktionär oder Dritter hält direkt oder indirekt 30 % oder mehr der Stimmrechte von MorphoSys.
Konzernabschluss
| 104 | Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung (IFRS) | |
|---|---|---|
| ----- | -------------------------------------------- | -- |
- 105 Konzern-Gesamtergebnisrechnung (IFRS)
- 106 Konzernbilanz (IFRS)
- 108 Konzern-Eigenkapitalentwicklung (IFRS)
- 110 Konzern-Kapitalfl ussrechnung (IFRS)
konzernanhang
- 112 Allgemeine Informationen
- 112 Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungsund Bewertungsgrundsätze
- 127 Segmentberichterstattung
- 129 Erläuterung der Posten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung
- 133 Erläuterung der Aktivposten der Bilanz
- 139 Erläuterung der Passivposten der Bilanz
- 141 Vergütungssystem für Vorstand und Mitarbeiter des Konzerns
- 152 Weitere Anhangangaben
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung (IFRS)
| In € | Anhang | 2017 | 2016 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 2.7.1, 4.1 | 66.790.840 | 49.743.515 |
| Betriebliche Aufwendungen | |||
| Forschung und Entwicklung | 2.7.2, 4.2.1 | – 116.808.575 | – 95.723.069 |
| Allgemeines und Verwaltung | 2.7.2, 4.2.2 | – 17.038.720 | – 14.116.085 |
| Betriebliche Aufwendungen gesamt | – 133.847.295 | – 109.839.154 | |
| Sonstige Erträge | 2.7.3, 4.3 | 1.119.598 | 708.571 |
| Sonstige Aufwendungen | 2.7.4, 4.3 | – 1.670.792 | – 553.925 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 3 | – 67.607.649 | – 59.940.993 |
| Finanzerträge | 2.7.5, 4.3 | 712.397 | 1.385.164 |
| Finanzaufwendungen | 2.7.6, 4.3 | – 1.894.852 | – 1.308.322 |
| Aufwand aus Ertragsteuern | 2.7.7, 4.4 | – 1.036.365 | – 518.625 |
| Konzernjahresfehlbetrag | – 69.826.469 | – 60.382.776 | |
| Ergebnis je Aktie, unverwässert und verwässert | 2.7.8, 4.5 | – 2,41 | – 2,28 |
| Anzahl Aktien zur Berechnung des Ergebnisses je Aktie, unverwässert und verwässert | 2.7.8, 4.5 | 28.947.566 | 26.443.415 |
Konzern-Gesamtergebnisrechnung (IFRS)*
| In € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Konzernjahresfehlbetrag | – 69.826.469 | – 60.382.776 |
| Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren und Anleihen (davon 86.685 € und 251.455 € in 2017 bzw. 2016 Umgliederungen von realisierten Gewinnen und Verlusten in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung) |
54.170 | 115.396 |
| Veränderung der im Sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Steuereff ekte aus zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren und Anleihen |
63.659 | – 136.550 |
| Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren und Anleihen nach Abzug von Steuereff ekten |
117.829 | – 21.154 |
| Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste aus Cashfl ow Hedges (davon 256.085 € und 0 € in 2017 bzw. 2016 Umgliederungen von realisierten Verlusten in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung) |
– 490.164 | 490.164 |
| Veränderung der im Sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Steuereff ekte aus Cashfl ow Hedges | 130.751 | – 130.751 |
| Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste aus Cashfl ow Hedges nach Abzug von Steuereff ekten | – 359.413 | 359.413 |
| Sonstiges Ergebnis | – 241.584 | 338.259 |
| Gesamtergebnis | – 70.068.053 | – 60.044.517 |
* In den Geschäftsjahren 2017 und 2016 existierten nur Bestandteile in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die im Sinne des IAS 1.82A(b) in Folgeperioden in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umzugliedern sind, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Konzernbilanz (IFRS)
| In € | Anhang | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|---|
| AKTIVA | |||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 2.8.1, 5.1 | 76.589.129 | 73.928.661 |
| Wertpapiere, zur Veräußerung verfügbar | 2.8.1, 5.2 | 86.538.195 | 63.361.727 |
| Anleihen, zur Veräußerung verfügbar | 2.8.1, 5.2 | 0 | 6.532.060 |
| Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie Kredite und Forderungen | 2.8.1, 5.2 | 149.059.254 | 136.108.749 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.8.2, 5.3 | 11.234.308 | 12.596.655 |
| Forderungen aus Ertragsteuern | 2.8.2, 5.5 | 654.511 | 519.915 |
| Sonstige Forderungen | 2.8.2, 5.4 | 84.727 | 656.887 |
| Vorräte, netto | 2.8.3, 5.5 | 300.753 | 310.366 |
| Rechnungsabgrenzung und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 2.8.4, 5.5 | 16.219.761 | 14.041.469 |
| Kurzfristige Vermögenswerte gesamt | 340.680.638 | 308.056.489 | |
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Sachanlagen, netto | 2.8.5, 5.6 | 3.526.351 | 4.189.108 |
| Patente, netto | 2.8.6, 5.7.1 | 4.669.128 | 5.323.341 |
| Lizenzen, netto | 2.8.6, 5.7.2 | 2.999.074 | 3.146.937 |
| In Entwicklung befi ndliche Forschungs- und Entwicklungsprogramme | 2.8.6, 5.7.3 | 52.158.527 | 50.818.700 |
| Software, netto | 2.8.6, 5.7.4 | 655.399 | 1.285.474 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 2.8.6, 5.7.5 | 7.364.802 | 7.364.802 |
| Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie Kredite und Forderungen, | |||
| ohne kurzfristigen Anteil | 2.8.1, 5.2 | 0 | 79.521.181 |
| Rechnungsabgrenzung und sonstige Vermögenswerte, ohne kurzfristigen Anteil | 2.8.7, 5.8 | 3.344.292 | 3.894.085 |
| Langfristige Vermögenswerte gesamt | 74.717.573 | 155.543.628 | |
| AKTIVA GESAMT | 415.398.211 | 463.600.117 |
| In € | Anhang | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|---|
| PASSIVA | |||
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und abgegrenzte Aufwendungen | 2.9.1, 6.1 | 44.811.718 | 32.222.616 |
| Steuerrückstellungen | 2.9.2, 6.2 | 314.944 | 1.652.006 |
| Rückstellungen | 2.9.1, 6.2 | 1.185.741 | 3.195.252 |
| Umsatzabgrenzung, kurzfristiger Anteil | 2.9.3, 6.3 | 1.388.638 | 1.232.072 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gesamt | 47.701.041 | 38.301.946 | |
| Langfristige Verbindlichkeiten | |||
| Rückstellungen, ohne kurzfristigen Anteil | 2.9.1, 6.2 | 23.166 | 23.166 |
| Umsatzabgrenzung, ohne kurzfristigen Anteil | 2.9.4, 6.3 | 306.385 | 1.672.872 |
| Wandelschuldverschreibungen an nahestehende Personen | 2.9.5 | 87.785 | 218.293 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten | 2.9.6, 4.4 | 7.811.258 | 7.421.835 |
| Sonstige Verbindlichkeiten, ohne kurzfristigen Anteil | 2.9.7, 6.4 | 797.537 | 501.840 |
| Langfristige Verbindlichkeiten gesamt | 9.026.131 | 9.838.006 | |
| Verbindlichkeiten gesamt | 56.727.172 | 48.139.952 | |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 2.9.8, 6.5.1 | 29.420.785 | 29.159.770 |
| 29.420.785 und 29.159.770 ausgegebene Stammaktien in 2017 bzw. 2016 | |||
| 29.101.107 und 28.763.760 Stammaktien im Umlauf in 2017 bzw. 2016 | |||
| Eigene Aktien (319.678 und 396.010 Aktien in 2017 und 2016), zu Anschaff ungskosten | 2.9.8, 6.5.4 | – 11.826.981 | – 14.648.212 |
| Kapitalrücklage | 2.9.8, 6.5.5 | 438.557.856 | 428.361.175 |
| Neubewertungsrücklage | 2.9.8, 6.5.6 | – 105.483 | 136.101 |
| Bilanzverlust | 2.9.8, 6.5.7 | – 97.375.138 | – 27.548.669 |
| Eigenkapital gesamt | 358.671.039 | 415.460.165 | |
| PASSIVA GESAMT | 415.398.211 | 463.600.117 |
Konzern-Eigenkapitalentwicklung (IFRS)
| Anhang | Aktien | € | |
|---|---|---|---|
| 26.537.682 | 26.537.682 | ||
| 2.622.088 | 2.622.088 | ||
| 0 | 0 | ||
| 6.5.4 | 0 | 0 | |
| 0 | 0 | ||
| 0 | 0 | ||
| 0 | 0 | ||
| 29.159.770 | 29.159.770 | ||
| 29.159.770 | 29.159.770 | ||
| 7.1, 7.2, 7.3 | 0 | 0 | |
| 7.2, 7.4 | 261.015 | 261.015 | |
| 7.3.1, 7.4 | 0 | 0 | |
| 6.5.1, 7.4 | 0 | 0 | |
| 6.5.6 | 0 | 0 | |
| 6.5.6 | 0 | 0 | |
| 6.5.7 | 0 | 0 | |
| 0 | 0 | ||
| 29.420.785 | 29.420.785 | ||
| 0 0 |
Gezeichnetes Kapital 0 0 |
| Eigene Aktien | Kapital rücklage |
Neu bewertungs rücklage |
Bilanzgewinn (+)/ Bilanzverlust (–) |
Gesamtes Eigenkapital |
||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktien | € | € | € | € | € | |
| 434.670 | – 15.827.946 | 319.394.322 | – 202.158 | 32.834.107 | 362.736.007 | |
| 0 | 0 | 109.971.132 | 0 | 0 | 112.593.220 | |
| 0 | 0 | 2.357.418 | 0 | 0 | 2.357.418 | |
| 52.295 | – 2.181.963 | 0 | 0 | 0 | – 2.181.963 | |
| – 90.955 | 3.361.697 | – 3.361.697 | 0 | 0 | 0 | |
| 0 | 0 | 0 | – 21.154 | 0 | – 21.154 | |
| 0 | 0 | 0 | 359.413 | 0 | 359.413 | |
| 0 | 0 | 0 | 0 | – 60.382.776 | – 60.382.776 | |
| 0 | 0 | 0 | 338.259 | – 60.382.776 | – 60.044.517 | |
| 396.010 | – 14.648.212 | 428.361.175 | 136.101 | – 27.548.669 | 415.460.165 | |
| 396.010 | – 14.648.212 | 428.361.175 | 136.101 | – 27.548.669 | 415.460.165 | |
| 0 | 0 | 4.974.599 | 0 | 0 | 4.974.599 | |
| 0 | 0 | 8.043.313 | 0 | 0 | 8.304.328 | |
| – 61.871 | 2.286.752 | – 2.286.752 | 0 | 0 | 0 | |
| – 14.461 | 534.479 | – 534.479 | 0 | 0 | 0 | |
| 0 | 0 | 0 | 117.829 | 0 | 117.829 | |
| 0 | 0 | 0 | – 359.413 | 0 | – 359.413 | |
| 0 | 0 | 0 | 0 | – 69.826.469 | – 69.826.469 | |
| 0 | 0 | 0 | – 241.584 | – 69.826.469 | – 70.068.053 | |
| 319.678 | – 11.826.981 | 438.557.856 | – 105.483 | – 97.375.138 | 358.671.039 |
Konzern-Kapitalfl ussrechnung (IFRS)
| In € | Anhang | 2017 | 2016 |
|---|---|---|---|
| GEWÖHNLICHE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT: | |||
| Konzernjahresfehlbetrag | – 69.826.469 | – 60.382.776 | |
| Überleitung vom Jahresfehlbetrag zum Mittelzufl uss (+)/-abfl uss (–) aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
|||
| Außerplanmäßige Abschreibung/Wertminderung von Vermögenswerten | 5.6, 5.7 | 9.863.582 | 10.141.187 |
| Abschreibungen auf materielle und immaterielle Vermögenswerte | 5.6, 5.7 | 4.028.948 | 3.763.813 |
| Nettogewinn (–)/-verlust (+) aus dem Verkauf von zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren |
5.2 | 84.841 | 915.201 |
| Erlöse aus derivativen Finanzinstrumenten | 5.4 | – 589.134 | 725.157 |
| Nettogewinn (–)/-verlust (+) aus derivativen Finanzinstrumenten | 5.4 | 919.042 | – 29.879 |
| Nettogewinn (–)/-verlust (+) aus der Veräußerung von Sachanlagen | 11.314 | – 4.037 | |
| Realisierung von abgegrenzten Umsatzerlösen | 6.3 | – 19.595.746 | – 19.042.772 |
| Aktienbasierte Vergütung | 4.2.3, 7 | 4.974.599 | 2.357.418 |
| Aufwand aus Ertragsteuern | 4.4 | 1.036.365 | 518.625 |
| Veränderungen von betrieblichen Aktiva und Passiva | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.3 | 1.362.347 | – 1.154.597 |
| Rechnungsabgrenzung und sonstige Vermögenswerte, Forderungen aus Ertragsteuern und sonstige Forderungen |
5.4, 5.5 | 1.807.670 | – 13.912.263 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, abgegrenzte Aufwendungen, Steuerrückstellungen sowie Rückstellungen |
6.1, 6.2 | 7.819.386 | 13.010.160 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 6.1 | 3.133.558 | – 421.492 |
| Umsatzabgrenzung | 6.3 | 18.385.824 | 17.440.930 |
| Gezahlte Ertragsteuern | – 1.861.982 | – 540.383 | |
| Mittelzufl uss (+)/-abfl uss (–) aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | – 38.445.855 | – 46.615.708 |
| In € | Anhang | 2017 | 2016 |
|---|---|---|---|
| INVESTITIONSTÄTIGKEIT: | |||
| Auszahlungen für den Erwerb von zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren | 5.2 | – 56.406.580 | – 166.923.795 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren | 5.2 | 33.231.500 | 167.873.152 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von zur Veräußerung verfügbaren Anleihen | 5.2 | 6.500.000 | 25.770.000 |
| Auszahlungen für Investitionen in Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie Kredite und Forderungen |
5.2 | – 108.000.000 | – 256.499.997 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Investitionen in Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie Kredite und Forderungen |
5.2 | 170.498.593 | 149.894.769 |
| Erwerb von Sachanlagen | 5.6 | – 1.317.058 | – 2.502.286 |
| Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen | 84 | 5.000 | |
| Zugänge zu den immateriellen Vermögenswerten | 5.7 | – 11.831.789 | – 411.204 |
| Erhaltene Zinsen | 257.752 | 2.008.325 | |
| Mittelzufl uss (+)/-abfl uss (–) aus der Investitionstätigkeit | 32.932.502 | – 80.786.036 | |
| FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT: | |||
| Rückkauf von eigenen Anteilen nach Abzug von Bankgebühren | 6.5.4 | 0 | – 2.181.963 |
| Erlöse aus Eigenkapitalemission | 6.5 | 0 | 115.371.872 |
| Kosten der Aktienausgabe | – 15.525 | – 2.778.652 | |
| Zufl üsse im Zusammenhang mit an nahestehende Personen ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen |
8.189.345 | 0 | |
| Abfl üsse im Zusammenhang mit an nahestehende Personen ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen |
0 | – 6.707 | |
| Gezahlte Zinsen | 0 | – 1.819 | |
| Mittelzufl uss (+)/-abfl uss (–) aus der Finanzierungstätigkeit | 8.173.820 | 110.402.731 | |
| Zunahme (+)/Abnahme (–) der liquiden Mittel | 2.660.467 | – 16.999.013 | |
| Liquide Mittel zu Beginn der Periode | 73.928.661 | 90.927.673 | |
| Liquide Mittel am Ende der Periode | 76.589.129 | 73.928.661 | |
Anhang
1 Allgemeine Informationen
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND UNTERNEHMEN
Die MorphoSys AG ("das Unternehmen" oder "MorphoSys") entwickelt und verwendet Technologien zur Herstellung therapeutischer Antikörper. MorphoSys hat ein breites Portfolio an fi rmeneigenen Wirkstoff en sowie eine breite Pipeline an gemeinsam mit Partnern aus der Pharma- und Biotechnologie-Industrie entwickelten Wirkstoff en. Der Konzern wurde im Juli 1992 als deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet und im Juni 1998 in eine deutsche Aktiengesellschaft umgewandelt. Der Börsengang der Gesellschaft erfolgte im März 1999 am Neuen Markt, dem damaligen Segment der Deutschen Börse für Gesellschaften mit hohen Wachstumsraten. Am 15. Januar 2003 wurde die MorphoSys AG in das Prime-Standard-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen.
2 Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1 GRUNDLAGEN UND ÄNDERUNGEN DER RECHNUNGS-LEGUNGSSTANDARDS
2.1.1 GRUNDLAGEN DER ANWENDUNG
Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards des International Accounting Standards Board (IASB), ("IFRS") unter Berücksichtigung der Empfehlungen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt. Ergänzend wurden die nach §315a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt.
Der Konzernabschluss für die am 31. Dezember 2017 und 2016 abgeschlossenen Geschäftsjahre umfasst die MorphoSys AG und ihre Tochtergesellschaften (zusammen der "MorphoSys-Konzern" oder der "Konzern").
Die Erstellung von Konzernabschlüssen gemäß den IFRS erfordert vom Vorstand, Schätzungen vorzunehmen und Annahmen zu treff en, die die im Konzernabschluss und im dazugehörigen Anhang ausgewiesenen Beträge beeinfl ussen. Die tatsächlichen Ergebnisse könnten von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Die Änderung von Schätzungen wird in der Periode, in der die Änderung vorgenommen wird, und in jeder betroff enen zukünftigen Periode erfasst.
Der Konzernabschluss wurde in Euro, der funktionalen Währung aller Gesellschaften des MorphoSys-Konzerns, erstellt. Er beruht auf historischen Anschaff ungskosten mit Ausnahme der folgenden Vermögenswerte und Schulden, die zu ihren jeweiligen beizulegenden Zeitwerten ausgewiesen sind: Derivative Finanzinstrumente und zur Veräußerung verfügbare Finanzanlagen. Alle Zahlenangaben in diesem Bericht sind entweder auf volle Beträge in Euro, Tausend Euro oder Millionen Euro gerundet.
Die nachfolgend aufgeführten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden, wenn nicht anders angegeben, auf alle Perioden des vorliegenden Konzernabschlusses einheitlich angewendet.
2.1.2 ÄNDERUNGEN DER BILANZIERUNGS - UND BEWERTUNGS - GRUNDSÄTZE UND DER OFFENLEGUNG
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden.
Im Geschäftsjahr waren die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten Standards und Interpretationen erstmalig anzuwenden.
| Standard / Interpretation | Anwendungs pfl icht für Geschäftsjahre beginnend am |
Übernahme durch Europäische Union |
Auswirkungen bei MorphoSys |
|
|---|---|---|---|---|
| IAS 7 (A) | Angabeninitiative | 01.01.2017 | ja | keine |
| IAS 12 (A) | Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste | 01.01.2017 | ja | ja |
| Verbesserungen der International Financial Reporting Standards, Zyklus 2014 – 2016 |
01.01.2017 | ja | keine | |
| (A) Amendments | Erweiterungen |
Die Auswirkungen der Erweiterungen zu IAS 12 auf den Konzernabschluss werden als nicht wesentlich angesehen.
Folgende neue und überarbeitete Standards und Interpretationen, die in der Berichtsperiode noch nicht verpfl ichtend anzuwenden waren oder noch nicht von der Europäischen Union übernommen wurden, werden nicht vorzeitig angewandt. Auswirkungen auf den Konzernabschluss bei Standards mit dem Vermerk "ja" werden als wahrscheinlich angesehen und derzeit vom Konzern geprüft. Dabei werden nur wesentliche Auswirkungen näher beschrieben. Die Auswirkungen der Erweiterungen zu IFRS 2 sowie IFRIC 22 auf den Konzernabschluss werden als nicht wesentlich angesehen und werden somit nicht einzeln dargestellt. Bei Standards mit dem Vermerk "keine" werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.
| Standard / Interpretation | Anwendungs pfl icht für Geschäftsjahre beginnend am |
Übernahme durch Europäische Union |
Mögliche Auswirkungen bei MorphoSys |
|
|---|---|---|---|---|
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | 01.01.2018 | ja | ja |
| IFRS 15 und IFRS 15 (A) | Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 01.01.2018 | ja | ja |
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | 01.01.2019 | ja | ja |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 01.01.2021 | nein | keine |
| IFRS 2 (A) | Klassifi zierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung |
01.01.2018 | nein | ja |
| IFRS 4 (A) | Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge' |
01.01.2018 | ja | keine |
| IFRS 9 (A) | Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung | 01.01.2019 | nein | keine |
| IFRS 15 (C) | Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 01.01.2018 | ja | ja |
| IAS 19 (A) | Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen | 01.01.2019 | nein | keine |
| IAS 28 (A) | Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures |
01.01.2019 | nein | keine |
| IAS 40 (A) | Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien |
01.01.2018 | nein | keine |
| IFRIC 22 | Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen |
01.01.2018 | nein | ja |
| IFRIC 23 | Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung | 01.01.2019 | nein | keine |
| Verbesserungen der International Financial Reporting Standards, Zyklus 2014 – 2016 |
01.01.2018 | ja | keine | |
| Verbesserungen der International Financial Reporting Standards, Zyklus 2015 – 2017 |
01.01.2019 | nein | keine | |
| (A) Amendments | Erweiterungen | |||
| (C) Clarifi cations | Klarstellungen | |||
| (I) Interpretation | Interpretation |
IFRS 9, der neue Standard für Finanzinstrumente, kann zu Veränderungen in der Klassifi zierung und Bewertung von fi nanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten führen. Finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz in "zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende" und "zu fortgeführten Anschaff ungskosten zu bewertende" Vermögenswerte klassifi ziert, abhängig vom Geschäftsmodell und den vertraglich vereinbarten Zahlungsströmen der jeweiligen Finanzinstrumente. Die Folgebewertung fi nanzieller Vermögenswerte erfolgt, abhängig von der Kategorisierung, entweder zu fortgeführten Anschaff ungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert. Änderungen des beizulegenden Zeitwertes sind in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder im sonstigen Ergebnis auszuweisen. Die Vorschriften zur Ausbuchung fi nanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie zur allgemeinen Bilanzierung fi nanzieller Verbindlichkeiten werden weitgehend aus IAS 39 übernommen. Aus den Neuerungen bezüglich der Klassifi zierung ergeben sich für MorphoSys Änderungen bei den nach IAS 39 als "zur Veräußerung verfügbar" oder als "Kredite und Forderungen" klassifi zierten fi nanziellen Vermögenswerten. Hinsichtlich der Bewertung fi nanzieller Vermögenswerte und fi nanzieller Verbindlichkeiten gibt es keine wesentlichen Umstellungseff ekte. "Zur Veräußerung verfügbare" fi nanzielle Ver mögenswerte werden bereits auch bisher gemäß IAS 39 mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt, und somit wird sich hieraus kein Umstellungseff ekt ergeben.
Die im neuen Standard enthaltenen Vorschriften zur Erfassung von Wertminderungen basieren auf dem Modell der erwarteten Forderungsausfälle (expected credit losses) und lösen das in IAS 39 verwendete Modell der eingetretenen Ausfälle (incurred losses) ab. Anders als unter IAS 39 sind fi nanzielle Vermögenswerte nach Maßgabe historischer und zukünftig erwarteter Ausfallwahrscheinlichkeiten in unterschiedliche Risikoklassen aufzuteilen und ist bereits vor dem Eintritt von Ausfallereignissen eine Risikovorsorge zu erfassen. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit und die Erwartungen des Konzerns in Bezug auf die Erfüllung bestehender Vermögenswerte lassen einen geringen Ausfall erwarten. Somit dürfte zum Erstanwendungszeitpunkt neben dem zwingend nach IFRS 9 anzusetzenden erwarteten Zwölf-Monats-Verlust keine weitere Wertminderung erfasst werden. Bei "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" wird das vereinfachte Wertminderungsmodell mit der Erfassung einer Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit angewandt.
Bei der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden keine Auswirkungen von IFRS 9 erwartet. Zum 31. Dezember 2017 wird weder ein Devisentermingeschäft dem Hedge Accounting nach IAS 39 unterworfen, noch ist ein Sicherungsinstrument vorhanden, das dem Hedge Accounting unterworfen werden soll.
Qualitative und quantitative Anpassungen der Anhangangaben gemäß IFRS 7 aufgrund der Einführung von IFRS 9 werden erwartet, indes erst für das Geschäftsjahr 2018 vorgenommen.
Der neue Standard zu Umsatzerlösen, IFRS 15, wurde auf mögliche Auswirkungen der Umsatzrealisierung auf bestehende Verträge sowie auf mögliche künftige Verträge mit Partnern und/oder Lizenznehmern hin überprüft. IFRS 15 legt Grundsätze für die Berichterstattung über Art, Höhe, Zeitpunkt und Ungewissheit von Umsatzerlösen und Cashfl ows aus Verträgen mit Kunden fest und ersetzt IAS 18. Diese Untersuchung ergab, dass im Vergleich zu den derzeit angewandten Regelungen für die bisher bestehenden vertraglichen Vereinbarungen quantitative Auswirkungen auf den Konzernabschluss zu erwarten sind, da der Umsatz für manche Verträge gemäß IFRS 15 zu einem Zeitpunkt und nicht wie nach IAS 18 über einen Zeitraum zu realisieren ist. Der Konzern wird den neuen Standard zum 1. Januar 2018 einführen und die modifi zierte retrospektive Methode anwenden, die die Erfassung der kumulierten Auswirkungen der Anwendung von IFRS 15 zum 1. Januar 2018 auf den Bilanzverlust und nicht die Anpassung von Vorjahren erfordert. Daher schätzt der Konzern, dass die Umsatz abgrenzung um 1,1 Mio. € reduziert und der Bilanzverlust um 1,1 Mio. € verringert werden muss. Qualitative Anpassungen der notwendigen Anhangangaben für IFRS 15 werden erwartet, indes erst zum Erstanwendungszeitpunkt 1. Januar 2018 vorgenommen.
Der Konzern hat ebenfalls IFRS 16, den neuen Standard zu Leasingverhältnissen, auf mögliche Auswirkungen auf bestehende Mietverträge hin überprüft. Derzeit werden sämtliche Leasingverträge als Operating Leasing-Verträge gemäß IAS 17 bilanziert. Ab dem 1. Januar 2019 werden für diese Verträge Vermögenswerte aus Nutzungsrechten aktiviert sowie Leasingverbindlichkeiten passiviert. Die in der Gewinnund-Verlustrechnung momentan erfassten Mietaufwendungen werden durch Abschreibungen der Vermögenswerte sowie durch Zinsaufwendungen ersetzt. Dies bedeutet, dass die zugehörigen Kosten in verschiedenen Zeilen der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen werden und in ihrem Gesamtbetrag möglicherweise im Vergleich zur Anwendung des IAS 17 abweichen. Die Einführung von IFRS 16 wird aus heutiger Sicht, bedingt durch die gemieteten Räumlichkeiten in der Semmelweisstraße 7 in Planegg, wesentliche quantitative Auswirkungen auf die Bilanz des Konzerns haben. Die genaue Höhe der Vermögenswerte und der Leasingverbindlichkeiten sowie die Übergangsvorschrift, welche beim Wechsel von IAS 17 auf IFRS 16 angewendet werden wird, stehen noch nicht fest.
2.2 GRUNDLAGEN DER KONSOLIDIERUNG
Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle und aus konzerninternen Geschäftsvorfällen resultierende unrealisierte Gewinne werden gemäß IFRS 10.B86 bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert. Unrealisierte Verluste werden in gleicher Weise wie unrealisierte Gewinne eliminiert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden einheitlich für alle Tochtergesellschaften angewandt.
Für alle Verträge und Geschäftsvorfälle zwischen Konzernunternehmen wurde der Fremdüblichkeitsgrundsatz (at-arm's length principle) berücksichtigt.
2.2.1 KONSOLIDIERTE UNTERNEHMEN BZW. KONSOLIDIERUNGS - KREIS
Die MorphoSys AG als oberstes Mutterunternehmen hat ihren Sitz in Planegg bei München. Die MorphoSys AG hat zwei 100 %ige Tochtergesellschaften (zusammen der "MorphoSys-Konzern" oder der "Konzern"): die Sloning BioTechnology GmbH (Planegg) sowie die Lanthio Pharma B.V. (Groningen, Niederlande). Darüber hinaus ist die MorphoSys AG mittelbar über die Lanthio Pharma B.V. zu 100 % an der LanthioPep B.V. (Groningen, Niederlande) beteiligt.
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde vom Vorstand in seiner Sitzung am 8. März 2018 mittels Vorstandsbeschluss aufgestellt und freigegeben. Dem Vorstand des Konzerns gehören Herr Dr. Simon Moroney als Vorstandsvorsitzender, Herr Jens Holstein als Finanzvorstand, Herr Dr. Markus Enzelberger als Forschungsvorstand sowie Herr Dr. Malte Peters als Entwicklungsvorstand an.
Herr Dr. Arndt Schottelius war bis zum 28. Februar 2017 Entwicklungsvorstand. Diese Position wurde zum 1. März 2017 von Herrn Dr. Malte Peters übernommen. Herr Dr. Markus Enzelberger, seit 15. April 2017 bereits als Interim-Forschungsvorstand des Unternehmens aktiv, wurde mit Wirkung zum 1. November 2017 zum Forschungsvorstand bestellt. Er folgt Frau Dr. Marlies Sproll nach, die ihr Amt als Forschungsvorstand mit Wirkung zum Ende des 31. Oktober 2017 niedergelegt hatte.
2.2.2 KONSOLIDIERUNGSMETHODEN
Die folgenden Tochtergesellschaften des Konzerns werden gemäß der nachstehenden Tabelle in den Konsolidierungskreis einbezogen.
| Gesellschaft | Beteiligungs erwerb |
Einbezug in den Konsoli dierungskreis |
|---|---|---|
| Sloning BioTechnology GmbH | Oktober 2010 | 07.10.2010 |
| Lanthio Pharma B.V. | Mai 2015 | 07.05.2015 |
| LanthioPep B.V. | Mai 2015 | 07.05.2015 |
Da es sich um 100 %ige mittelbare und unmittelbare Beteiligungen handelt, werden die Tochtergesellschaften mittels Vollkonsolidierung in den Konsolidierungskreis einbezogen. MorphoSys beherrscht diese Beteiligungen, da MorphoSys uneingeschränkte Verfügungsgewalt über diese Beteiligungsunternehmen besitzt. Darüber hinaus unterliegt MorphoSys einer Risikobelastung durch oder hat Anrechte auf schwankende Renditen aus diesen Beteiligungen. Außerdem hat MorphoSys die uneingeschränkte Fähigkeit, die bestehende Verfügungsgewalt über die Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rendite der Beteiligungsunternehmen beeinfl usst wird.
Gesellschaften, die als Gemeinschaftsunternehmen im Sinne des IFRS 11 "Gemeinsame Vereinbarungen" at Equity konsolidiert werden, sind nicht vorhanden. Ebenso wenig sind Unternehmen vorhanden, auf die ein beherrschender Einfl uss i. S. d. IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen" ausgeübt wird. Beteiligungen an solchen Unternehmen würden in Übereinstimmung mit den Vorschriften des IAS 39 mit dem beizulegenden Zeitwert oder mit den Anschaff ungskosten bewertet werden.
Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss voll einbezogenen in- und ausländischen Gesellschaften werden nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Eine Änderung der angewandten Konsolidierungsmethoden gegenüber dem Vorjahr erfolgte nicht.
Im Rahmen der Konsolidierung werden Forderungen und Verbindlichkeiten ebenso wie Aufwendungen und Erträge zwischen den zu konsolidierenden Gesellschaften eliminiert.
2.2.3 GRUNDSÄTZE DER FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG
IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen" schreibt vor, wie Geschäftsvorfälle und Salden in fremder Währung zu bilanzieren sind. Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Wechselkurs des jeweiligen Tages des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Daraus resultierende Umrechnungsdiff erenzen werden im Ergebnis erfasst. Am Bilanzstichtag werden Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Alle sich aus diesen Umrechnungen ergebenden Fremdwährungsdiff erenzen werden in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
2.3 FINANZINSTRUMENTE UND MANAGEMENT DES FINANZRISIKOS
2.3.1 AUSFALL- UND LIQUIDITÄTSRISIKO
Finanzinstrumente, bei denen im Konzern möglicherweise eine Konzentration des Ausfall- und Liquiditätsrisikos vorliegt, sind hauptsächlich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, marktgängige Wertpapiere (bestehend aus zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren und Anleihen), fi nanzielle Vermögenswerte der Kategorie Kredite und Forderungen, derivative Finanzinstrumente und Forderungen. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des Konzerns lauten vorwiegend auf Euro. Bei den marktgängigen Wertpapieren und den fi nanziellen Vermögenswerten der Kategorie Kredite und Forderungen handelt es sich um qualitativ hochwertige Anlagen. Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente, marktgängige Wertpapiere und fi nan zielle Vermögenswerte der Kategorie Kredite und Forderungen werden grundsätzlich bei mehreren renommierten Finanzinstituten in Deutschland gehalten. Der Konzern überwacht fortlaufend seine Positionen im Hinblick auf die Finanzinstitute, die seine Vertragspartner bei den Finanzinstrumenten sind, sowie deren Bonität und erwartet kein Risiko der Nichterfüllung.
Eine Richtlinie des Konzerns besteht darin, alle Kunden mit dem Wunsch nach einem Zahlungsziel einer Kreditwürdigkeitsprüfung zu unterziehen, die auf externen Ratings basiert. Dennoch unterliegen die Umsatzerlöse und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Konzerns einem Ausfallrisiko durch Kundenkonzentration. Die Forderungen gegenüber dem wichtigsten Einzelkunden des Konzerns beliefen sich am 31. Dezember 2017 auf 5,1 Mio. € (31. Dezember 2016: 8,4 Mio. €). Vom Konzernbestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfi elen am Jahresende 2017 45 % auf diesen Einzelkunden. Drei einzelne Kunden des Konzerns machten einmal 55 %, einmal 25 % sowie einmal 10 % der gesamten Umsatzerlöse des Jahres 2017 aus. Am 31. Dezember 2016 hatten 66 % des Bestands an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Konzerns einen einzelnen Kunden betroff en; von den Umsatzerlösen des Jahres 2016 waren einmal 85 % sowie zweimal jeweils 5 % auf drei einzelne Kunden entfallen. Nach Einschätzung des Vorstands waren in den Geschäftsjahren 2017 und 2016 keine Wertberichtigungen erforderlich. Die Buchwerte der fi nanziellen Vermögenswerte stellen das maximale Ausfallrisiko dar.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach geografi scher Aufteilung stellten sich am Bilanzstichtag wie folgt dar.
| In € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Europa und Asien | 8.838.884 | 9.852.273 |
| USA und Kanada | 2.395.424 | 2.744.382 |
| Sonstige | 0 | 0 |
| GESAMT | 11.234.308 | 12.596.655 |
Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gliederte sich am Bilanzstichtag wie folgt.
| In €; Fälligkeit | 31.12.2017 0 – 30 Tage |
31.12.2017 30 – 60 Tage |
31.12.2017 60+ Tage |
31.12.2017 Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 11.234.308 | 0 | 0 | 11.234.308 |
| Wertberichtigung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, nach Abzug der Wertberichtigung |
0 11.234.308 |
0 0 |
0 0 |
0 11.234.308 |
| In €; Fälligkeit | 31.12.2016 0 – 30 Tage |
31.12.2016 30 – 60 Tage |
31.12.2016 60+ Tage |
31.12.2016 Gesamt |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 12.596.655 | 0 | 0 | 12.596.655 |
| Wertberichtigung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, nach Abzug der Wertberichtigung | 12.596.655 | 0 | 0 | 12.596.655 |
Weder am 31. Dezember 2017 noch am 31. Dezember 2016 war der Konzern einem Ausfallrisiko aus derivativen Finanzinstrumenten ausgesetzt. Das maximale Ausfallrisiko von fi nanziellen Garantien (Mietkautionen) betrug am Bilanzstichtag 1,1 Mio. € (31. Dezember 2016: 1,3 Mio. €).
Die vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermine und die dazugehörigen Zahlungsmittelabfl üsse der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen liegen bei bis zu einem Jahr. Die an nahestehende Unter nehmen und Personen ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit bis zum 31. März 2020 (maximaler Zahlungsmittelabfl uss: 0,1 Mio. €).
2.3.2 MARKTRISIKO
Das Marktrisiko beschreibt das Risiko, dass sich Änderungen bei Marktpreisen wie Währungskursen, Zinssätzen und Anteilsbewertungen auf die Ertragslage des Konzerns oder den Wert der gehaltenen Finanzinstrumente auswirken. Der Konzern ist Währungs- und Zinsrisiken ausgesetzt.
WÄHRUNGSRISIKO
Der Konzernabschluss wird in Euro erstellt. Während die Aufwendungen von MorphoSys überwiegend in Euro anfallen, hängt ein Teil der Umsatzerlöse vom jeweiligen Wechselkurs des US-Dollar ab. Der Konzern prüft im Jahresverlauf die Notwendigkeit von Kurssicherungsmaßnahmen zur Minderung des Währungsrisikos und begegnet diesem Risiko mit dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente.
Gemäß der Kurssicherungsrichtlinie des Konzerns werden mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Cashfl ows und eindeutig bestimmbare Fremdwährungsforderungen mit einem Zahlungsziel von bis zu zwölf Monaten auf ihren Kurssicherungsbedarf hin geprüft. Beginnend im Jahr 2003 hat MorphoSys Devisenoptions- und Devisenterminverträge zur Kurssicherung seines Währungsrisikos aus US-Dollar-Cashfl ows geschlossen. Diese Derivate werden zum 31. Dezember 2017 mit ihren beizulegenden Zeitwerten als Rückstellungen ausgewiesen, da ein negativer fair value vorliegt.
Am 31. Dezember 2017 bestanden zwölf off ene Devisentermingeschäfte (Forward Rate Agreements) mit Laufzeiten von einem Monat bis zu zwölf Monaten (31. Dezember 2016: zehn off ene Devisentermingeschäfte). Der unrealisierte Bruttoverlust aus diesen Devisentermingeschäften in Höhe von 0,3 Mio. € am 31. Dezember 2017 wurde im Finanzergebnis ausgewiesen (31. Dezember 2016: weniger als 0,1 Mio. € unrealisierter Bruttogewinn).
Ein seit Januar 2016 bestehendes Devisentermingeschäft mit ursprünglicher Laufzeit bis Anfang April 2017 wurde als Cashfl ow Hedge dem Hedge Accounting unterworfen und zum Ende der ursprünglichen Laufzeit bis Anfang Juli 2017 verlängert. Im Juli 2017 wurde für dieses Sicherungsinstrument aus den bisher im sonstigen Ergebnis erfassten Bruttogewinnen und Bruttoverlusten ein Nettoverlust in Höhe von 0,3 Mio. € in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung realisiert.
Das Währungsrisiko des Konzerns setzte sich auf der Basis der Buchwerte wie folgt zusammen.
| 31. Dezember 2017; in € | EUR | USD | Sonstige | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 74.289.250 | 2.299.879 | 0 | 76.589.129 |
| Wertpapiere, zur Veräußerung verfügbar | 86.538.195 | 0 | 0 | 86.538.195 |
| Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie Kredite und Forderungen | 149.059.254 | 0 | 0 | 149.059.254 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 11.199.652 | 34.656 | 0 | 11.234.308 |
| Zweckgebundene Finanzmittel (enthalten in sonstige kurzfristige Vermögenswerte) |
1.132.782 | 0 | 0 | 1.132.782 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und abgegrenzte Aufwendungen |
– 44.655.328 | – 156.390 | 0 | – 44.811.718 |
| GESAMT | 277.563.805 | 2.178.145 | 0 | 279.741.950 |
| 31. Dezember 2016; in € | EUR | USD | Sonstige | Gesamt |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 73.456.907 | 471.754 | 0 | 73.928.661 |
| Wertpapiere, zur Veräußerung verfügbar | 63.361.727 | 0 | 0 | 63.361.727 |
| Anleihen, zur Veräußerung verfügbar | 6.532.060 | 0 | 0 | 6.532.060 |
| Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie Kredite und Forderungen | 136.108.749 | 0 | 0 | 136.108.749 |
| Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie Kredite und Forderungen, ohne kurzfristigen Anteil |
79.521.181 | 0 | 0 | 79.521.181 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 12.215.814 | 380.841 | 0 | 12.596.655 |
| Zweckgebundene Finanzmittel (enthalten in sonstige kurzfristige Vermögenswerte) |
1.252.405 | 0 | 0 | 1.252.405 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und abgegrenzte Aufwendungen |
– 31.794.114 | – 428.502 | 0 | – 32.222.616 |
| GESAMT | 340.654.729 | 424.093 | 0 | 341.078.822 |
Unterschiedliche Wechselkurse und ihre Auswirkungen auf Vermögenswerte und Schulden wurden in einer detaillierten Sensitivitätsanalyse simuliert, um die daraus entstehenden ergebniswirksamen Eff ekte zu ermitteln. Ein Anstieg des Euro um 10 % gegenüber dem US-Dollar zum 31. Dezember 2017 hätte das Ergebnis des Konzerns um 0,2 Mio. € verringert. Ein Rückgang des Euro um 10 % gegenüber dem US-Dollar hätte das Ergebnis des Konzerns um 0,2 Mio. € erhöht.
Ein Anstieg des Euro um 10 % gegenüber dem US-Dollar zum 31. Dezember 2016 hätte das Ergebnis des Konzerns um weniger als 0,1 Mio. € verringert. Ein Rückgang des Euro um 10 % gegenüber dem US-Dollar hätte das Ergebnis des Konzerns um weniger als 0,1 Mio. € erhöht.
ZINSRISIKO
Das Risiko des Konzerns aus Zinssatzänderungen ergibt sich im Wesentlichen aus Festgeldern und den zur Veräußerung verfügbaren Anleihen. Eine Änderung des allgemeinen Zinsniveaus könnte zu einer Erhöhung oder einem Rückgang des Marktwerts dieser Wertpapiere führen. Der Fokus der Investments des Konzerns liegt auf Sicherheit vor Rendite der Anlage. Eine Risikobegrenzung ergibt sich durch die Tatsache, dass alle Wertpapiere innerhalb von maximal zwei Jahren liquidierbar sind.
Im Hinblick auf die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sieht sich der Konzern derzeit keinem wesentlichen Zinsrisiko ausgesetzt.
2.3.3 HIERARCHIE BEIZULEGENDER ZEITWERTE UND BEWERTUNGS-METHODEN
Die Leitlinien des IFRS 13 "Bemessung des beizulegenden Zeitwerts" sind stets dann anzuwenden, wenn aufgrund eines anderen IAS/ IFRS eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgeschrieben bzw. gestattet ist oder Angaben über Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert verlangt werden. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den unabhängige Marktteilnehmer unter marktüblichen Bedingungen zum Bewertungsstichtag bei Verkauf eines Vermögenswerts vereinnahmen bzw. bei Übertragung einer Verbindlichkeit zahlen würden (Abgangsoder "Exit"-Preis). Der beizulegende Zeitwert einer Verbindlichkeit bildet demzufolge das Ausfallrisiko ab (d.h. das eigene Kreditrisiko). Eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert setzt voraus, dass der Verkauf des Vermögenswerts beziehungsweise die Übertragung der Verbindlichkeit im Hauptmarkt oder – falls ein solcher nicht verfügbar ist – im vorteilhaftesten Markt erfolgt. Der Hauptmarkt ist der Markt mit dem größten Volumen und der höchsten Aktivität, zu dem das Unternehmen Zugang hat.
Der beizulegende Zeitwert wird unter Verwendung der gleichen Annahmen und unter Berücksichtigung der gleichen Charakteristika eines Vermögenswerts bzw. einer Verbindlichkeit ermittelt, die unabhängige Marktteilnehmer zugrunde legen würden. Der beizulegende Zeitwert ist eine markt-, keine unternehmensspezifi sche Bewertungsgröße. Bei nicht-fi nanziellen Vermögenswerten wird der beizulegende Zeitwert auf der Grundlage der bestmöglichen Nutzung des Vermögenswerts durch einen Marktteilnehmer ermittelt. Bei Finanzinstrumenten ist die Verwendung von Geld- bzw. Briefkursen für Vermögenswerte bzw. Schulden zulässig, jedoch nicht vorgeschrieben, sofern diese Kurse den beizulegenden Zeitwert unter den jeweiligen Umständen am besten abbilden. Vereinfachend sind auch Mittelkurse erlaubt. IFRS 13 gilt somit nicht nur für fi nanzielle, sondern auch für alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
MorphoSys verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und Off en legung von beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten:
- Level 1: Notierte (unangepasste) Preise aus aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, zu denen die Gesellschaft Zugang hat.
- Level 2: Informationen aus anderen als den notierten Preisen nach Level 1, die für Vermögenswerte oder die Verbindlichkeit beobachtet werden können, entweder direkt (wie Preise) oder indirekt (abgeleitet von Preisen).
- Level 3: Informationen für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit, die nicht auf der Basis von Marktbeobachtungen abgeleitet werden (dies sind nicht zu beobachtende Informationen).
Die Buchwerte von fi nanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wie fi nanziellen Vermögenswerten der Kategorie Kredite und Forderungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechen angesichts ihrer kurzen Fälligkeiten annähernd ihren beizulegenden Zeitwerten.
HIERARCHIELEVEL 1
Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf dem aktiven Markt gehandelt werden, basiert auf dem am Bilanzstichtag notierten Marktpreis. Der Markt gilt als aktiv, wenn notierte Preise an einer Börse, von einem Händler, einem Broker, einer Branchengruppe, einem Preisberechnungsservice oder einer Aufsichtsbehörde leicht und regelmäßig erhältlich sind und diese Preise aktuelle und regelmäßig auftretende Markttransaktionen wie unter unabhängigen Dritten darstellen. Für Vermögenswerte, die der Konzern hält, entspricht der sachgerechte notierte Marktpreis dem vom Käufer gebotenen Geldkurs. Diese Instrumente sind in Ebene 1 enthalten (siehe auch Ziff er 5.2* dieses Anhangs).
*SEITENVERWEIS auf Seite 134
HIERARCHIELEVEL 2 UND 3
Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die nicht auf einem aktiven Markt gehandelt werden, kann anhand von Bewertungsverfahren ermittelt werden. Der beizulegende Zeitwert wird in diesem Fall auf Grundlage der Ergebnisse eines Bewertungsverfahrens geschätzt, das sich in größtmöglichem Umfang auf Marktdaten und so wenig wie möglich auf unternehmensspezifi sche Daten stützt. Wenn alle zum beizulegenden Zeitwert benötigten wesentlichen Daten der verwendeten Bewertungsmethoden beobachtbar sind, wird das Instrument in Level 2 eingeordnet. Falls wesentliche Daten nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren, wird das Instrument in Level 3 eingeordnet.
Hierarchielevel 2 beinhaltet die Devisenterminverträge zur Absicherung von Wechselkursschwankungen. Für Devisentermingeschäfte werden zukünftige Zahlungsströme anhand von Terminkurven ermittelt. Der beizulegende Zeitwert dieser Instrumente entspricht den diskontierten Zahlungsströmen.
Dem Hierarchielevel 3 wurden keine fi nanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zugeordnet.
Weder 2017 noch 2016 wurden Übertragungen zwischen den Hierarchielevels der beizulegenden Zeitwerte vorgenommen.
Die beizulegenden Zeitwerte von fi nanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Buchwerte setzten sich wie folgt zusammen.
| Liquide Mittel 5.1 1 76.589 0 0 76.589 1 Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie Kredite und Forderungen 5.2 1 149.059 0 0 149.059 1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.3 1 11.234 0 0 11.234 1 Zweckgebundene Finanzmittel (enthalten in sonstige kurzfristige Vermögenswerte) 5.4 1 1.133 0 0 1.133 1 Sonstige Forderungen 5.4 1 85 0 0 85 1 Wertpapiere, zur Veräußerung verfügbar 5.2 1 0 86.538 0 86.538 86.538 238.100 86.538 0 324.638 GESAMT Wandelschuldverschreibungen – Verbindlichkeitskomponente 7.2 2 0 0 – 88 – 88 – 88 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und abgegrenzte Aufwendungen 6.1 1 0 0 – 44.812 – 44.812 1 Devisenterminverträge zur Absicherung von Wechselkursschwankungen (enthalten in Rückstellungen) 6.2 2 0 0 – 300 – 300 – 300 |
31. Dezember 2017 (in T €) | Anhang | Hierarchie level |
Kredite und Forde rungen |
Zur Ver äußerung verfügbar |
Sonstige Finanzielle Verbind lichkeiten |
Buchwert, gesamt |
Beizule gender Zeitwert |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| GESAMT | 0 | 0 | – 45.200 | – 45.200 |
1 Verzicht auf die Angabe gemäß IFRS 7.29 (a). Für diese Instrumente stellt der Buchwert eine angemessene Näherung des beizulegenden Zeitwerts dar.
| 31. Dezember 2016 (in T €) | Anhang | Hierarchie level |
Kredite und Forde rungen |
Zur Ver äußerung verfügbar |
Sonstige Finanzielle Verbind lichkeiten |
Buchwert, gesamt |
Beizule gender Zeitwert |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Liquide Mittel | 5.1 | 1 | 73.929 | 0 | 0 | 73.929 | 1 |
| Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie Kredite und Forderungen |
5.2 | 1 | 136.109 | 0 | 0 | 136.109 | 1 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.3 | 1 | 12.597 | 0 | 0 | 12.597 | 1 |
| Devisenterminverträge zur Absicherung von Wechselkursschwankungen (enthalten in Sonstige Forderungen) |
5.4 | 2 | 520 | 0 | 0 | 520 | 520 |
| Zweckgebundene Finanzmittel (enthalten in sonstige kurzfristige Vermögenswerte) |
5.4 | 1 | 1.252 | 0 | 0 | 1.252 | 1 |
| Sonstige Forderungen | 5.4 | 1 | 137 | 0 | 0 | 137 | 1 |
| Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie Kredite und Forderungen, ohne kurzfristigen Anteil |
5.2 | 1 | 79.521 | 0 | 0 | 79.521 | 79.521 |
| Wertpapiere, zur Veräußerung verfügbar | 5.2 | 1 | 0 | 63.362 | 0 | 63.362 | 63.362 |
| Anleihen, zur Veräußerung verfügbar | 5.2 | 1 | 0 | 6.532 | 0 | 6.532 | 6.532 |
| GESAMT | 304.065 | 69.894 | 0 | 373.959 | |||
| Wandelschuldverschreibungen – Verbindlichkeitskomponente |
7.2 | 2 | 0 | 0 | – 218 | – 218 | – 218 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und abgegrenzte Aufwendungen |
6.1 | 1 | 0 | 0 | – 32.223 | – 32.223 | 1 |
| GESAMT | 0 | 0 | – 32.441 | – 32.441 |
1 Verzicht auf die Angabe gemäß IFRS 7.29 (a). Für diese Instrumente stellt der Buchwert eine angemessene Näherung des beizulegenden Zeitwerts dar.
2.4 WERTMINDERUNG
2.4.1 NICHT DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE
Ein Finanzinstrument, das nicht ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet ist, wird zu jedem Berichtszeitpunkt daraufhin überprüft, ob objektive Hinweise auf eine Wertminderung hindeuten. Eine Wertminderung für ein Finanzinstrument liegt vor, wenn es nach der erstmaligen Erfassung als Vermögenswert objektive Hinweise auf ein Ereignis gibt, das zu einem Verlust führen könnte, und wenn dieses Ereignis negative Auswirkungen auf die geschätzten zukünftigen Cashfl ows dieses Vermögenswerts haben könnte, die als verlässlich eingeschätzt werden können.
Objektive Hinweise auf die Wertminderung von Finanzinstrumenten können sich aus Zahlungsausfällen oder einem Zahlungsverzug des Schuldners, aus Hinweisen auf die Insolvenz eines Schuldners oder Emittenten, aus nachteiligen Änderungen im Zahlungsstatus von Kreditnehmern oder Emittenten im Konzern und aus konjunkturellen Bedingungen, die mit Zahlungsausfällen oder dem Wegfall eines aktiven Markts für ein marktgängiges Wertpapier einhergehen, ergeben. Zudem gilt ein signifi kanter oder anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwerts eines Finanzins truments unter dessen Anschaffungskosten als objektiver Hinweis auf eine Wertminderung.
2.4.2 FORDERUNGEN
Der Konzern berücksichtigt Anzeichen auf Wertminderung von Forderungen für einzelne Vermögenswerte. Alle im Einzelfall wesentlichen Forderungen werden gezielt auf Wertminderungen geprüft.
Für ein Finanzinstrument, das zu Anschaff ungskosten vermindert um Abschreibungen bewertet ist, wird eine Wertminderung als Diff erenz zwischen Buchwert und Barwert der geschätzten künftigen Cashfl ows errechnet. Die Cashfl ows werden mit dem ursprünglichen Eff ektivzinssatz des Vermögenswerts abgezinst. Verluste werden ergebniswirksam erfasst und über ein Wertberichtigungskonto von den Forderungen abgesetzt. Wenn sich der Betrag der Wertminderung durch ein späteres Ereignis (wie z. B. Rückzahlung eines Schuldners) verringert, wird die Wertminderung ergebniswirksam reduziert.
2.4.3 ZUR VERÄUSSERUNG VERFÜGBARE WERTPAPIERE
Wertminderungen von zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren werden bei objektiven Hinweisen durch die Umbuchung der kumulierten Verluste von der Neubewertungsrücklage im Eigenkapital in das Ergebnis erfasst. Der aus dem Eigenkapital in das Ergebnis umzubuchende kumulierte Verlust ergibt sich aus der Diff erenz zwischen den Anschaff ungskosten, vermindert um Abschreibungen und jede Rückzahlung der Hauptschuld, und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert, vermindert um alle Wertberichtigungen, die zuvor ergebniswirksam erfasst wurden. Ergebniswirksam erfasste Wertberichtigungen für ein gehaltenes Finanzinstrument, das als zur Veräußerung verfügbar eingestuft wurde, werden nicht ergebniswirksam rückgängig gemacht. Falls sich in einer Folgeperiode der beizulegende Zeitwert eines wertgeminderten, zur Veräußerung verfügbaren Schuldinstruments erhöht und sich diese Erhöhung objektiv auf ein Ereignis nach der ergebniswirksamen Erfassung der Wertminderung beziehen lässt, wird der Wertminderungsverlust rückgängig gemacht. Der rückgängig gemachte Betrag wird ergebniswirksam erfasst.
2.4.4 NICHT FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Die Buchwerte der nicht-fi nanziellen Vermögenswerte und Vorräte des Konzerns werden zu jedem Berichts zeitpunkt auf etwaige Hinweise auf Wertminderung untersucht. Falls solche Hinweise existieren, wird der erzielbare Betrag der nicht-fi nanziellen Vermögenswerte bzw. der Nettoveräußerungswert für Vorräte geschätzt. Für den Geschäfts- oder Firmenwert und für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer bzw. für immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zur Nutzung verfügbar sind, wird der erzielbare Betrag jedes Jahr zur gleichen Zeit geschätzt oder in der Zwischenzeit bei Bedarf. Eine Wertminderung wird erfasst, falls der Buchwert eines Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (cash-generating unit, CGU) den geschätzten erzielbaren Betrag übersteigt.
Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder der CGU ist der höhere Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert, vermindert um Verkaufskosten. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashfl ows vor Steuern mit einem Abzinsungssatz vor Steuern, der die aktuelle Beurteilung des Markts in Bezug auf den Zinseff ekt von Zahlungsmitteln und die für den Vermögenswert oder die CGU spezifi schen Risiken widerspiegelt, auf den Barwert abgezinst. Für die Werthaltigkeitsprüfung werden Vermögenswerte, die nicht eigenständig geprüft werden können, zu den kleinstmöglichen Gruppierungen für Vermögenswerte zusammengefasst, die durch wiederholte Nutzung Mittelzufl üsse generieren, die weitgehend unabhängig von den Mittelzufl üssen anderer Vermögenswerte oder CGUs sind. Für die Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes muss ein Obergrenzentest für das Geschäftssegment durchgeführt werden. Hierfür werden CGUs, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, dergestalt aggregiert, dass die Ebene, auf der der Wertminderungstest durchgeführt wird, die niedrigste Ebene bildet, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Berichtszwecke überwacht wird. Ein im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses erworbener Geschäfts- oder Firmenwert wird gegebenenfalls auf Gruppen von CGUs verteilt, die erwartungsgemäß von den Synergien des Zusammenschlusses profi tieren werden.
Gemeinschaftliche Vermögenswerte des Konzerns generieren keine separaten Mittelzufl üsse und werden von mehr als einer CGU genutzt. Gemeinschaftliche Vermögenswerte werden auf vernünftiger und konstanter Basis CGUs zugeordnet und im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung der CGU, der ein gemeinschaftlicher Vermögenswert zugewiesen wurde, auf Wertminderung getestet.
Verluste aus Wertminderung werden ergebniswirksam erfasst. Eine Wertminderung eines Geschäfts- oder Firmenwerts kann nicht rückgängig gemacht werden. Bei anderen Vermögenswerten werden Wertminderungen aus früheren Perioden zu jedem Berichtszeitpunkt auf Hinweise geprüft, ob sich der Verlust verringert hat oder nicht mehr existiert. Eine Wertminderung wird rückgängig gemacht, wenn sich Einschätzungen verändert haben, die für die Bestimmung des erzielbaren Betrags verwendet wurden. Ein Verlust aus Wertminderung kann höchstens insoweit rückgängig gemacht werden, dass der Buchwert des Vermögenswerts den Buchwert nicht übersteigt, zu dem der Vermögenswert, verringert um Abschreibungen, bewertet wäre, wäre die Wertminderung nicht erfasst worden.
2.5 WEITERE ANGABEN
2.5.1 WESENTLICHE SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN
Schätzungen und Annahmen werden fortlaufend überprüft und beruhen auf Erfahrungen aus der Vergangenheit und auf anderen Faktoren, einschließlich der Erwartungen bezüglich künftiger Ereignisse, die unter den geltenden Verhältnissen für realistisch gehalten werden.
Der Konzern nimmt im Hinblick auf die Zukunft Schätzungen vor und triff t Annahmen. Die sich ergebenden rechnungslegungsbezogenen Schätzungen werden defi nitionsgemäß nur selten mit den tatsächlichen Ergebnissen übereinstimmen. Diejenigen Schätzungen und Annah men, die ein erhebliches Risiko bergen, dass sie im folgenden Geschäftsjahr die Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden erheblich ändern, sind nachfolgend aufgeführt.
IN ENTWICKLUNG BEFINDLICHE FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGS-PROGRAMME UND GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT
Der Konzern prüft jährlich im Rahmen der in Ziff er 2.4.4* erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, ob in Entwicklung befi ndliche Forschungs- und Entwicklungsprogramme oder ein Geschäftsoder Firmenwert einer Wertminderung unterliegt. Die erzielbaren Beträge der in Entwicklung befi ndlichen Forschungs- und Entwicklungsprogramme und der zahlungsmittelgenerierenden Geschäftseinheiten wurden im Rahmen von Nutzungswertberechnungen ermittelt und einer Sensitivitätsanalyse unterzogen. Diese Berechnungen erfordern die Vornahme von Schätzungen (siehe auch Ziff ern 5.7.3* und 5.7.5* dieses Anhangs).
*SEITENVERWEIS auf Seite 120 und Seite 138
ERTRAGSTEUERN
Der Konzern unterliegt in verschiedenen Steuerhoheiten der Ertragsteuer. Aufgrund der steigenden Komplexität des Steuerrechts und der damit einhergehenden Unsicherheit hinsichtlich der rechtlichen Auslegung der Finanzverwaltung besteht im Bereich der Steuerberechnung zunehmend ein erhöhtes Maß an Unsicherheit. Sofern erforderlich wurden etwaige Steuerrisiken jedoch entsprechend in Form einer Rückstellung berücksichtigt.
Als Grundlage für den Ansatz von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge dient die erwartete Geschäftsentwicklung der einzelnen Konzerngesellschaften. Für Details zu den steuerlichen Verlustvorträgen und darauf gegebenenfalls angesetzten aktiven latenten Steuern siehe Ziff er 4.4* dieses Anhangs.
*SEITENVERWEIS auf Seite 130
2.5.2 KAPITALMANAGEMENT
In Bezug auf das Kapitalmanagement ist es der Grundsatz des Vorstands, eine starke und nachhaltige Kapitalbasis zum Erhalt des Vertrauens der Investoren, der Geschäftspartner und des Kapitalmarktes zu sichern sowie die künftige Geschäftsentwicklung zu unterstützen. Die Eigenkapitalquote betrug zum 31. Dezember 2017 86,3 % (31. Dezember 2016: 89,6 %; siehe auch nachfolgende Übersicht). Der Konzern ist gegenwärtig nicht durch Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten fi nanziert.
Vorstand und Mitarbeiter können durch langfristige leistungsbezogene Vergütungsbestandteile am Konzernergebnis partizipieren. Diese bestehen zum einen im Rahmen des von der Hauptversammlung beschlossenen Prämiensystems aus in 2013 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen und einem in 2017 eingerichtetem Aktienoptionsplan (stock option plan – SOP-Plan). Zusätzlich hat MorphoSys in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 jeweils ein langfristiges Anreizprogramm (Long-Term Incentive Plan – LTI-Plan) eingerichtet. Diese LTI-Pläne beruhen auf der leistungsbezogenen Ausgabe von Aktien, sogenannter Performance Shares, die bei Erreichen bestimmter vordefi nierter Erfolgskriterien und nach Ablauf der Haltefrist endgültig zugeteilt werden (weitere Informationen siehe Ziff er 7.3* dieses Anhangs). Im Verlauf des Jahres hat der Konzern in Bezug auf das Kapital management keinerlei Veränderungen vorgenommen.
*SEITENVERWEIS auf Seite 143
| In T € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Eigenkapital | 358.671 | 415.460 |
| in % des Gesamtkapitals | 86,3 % | 89,6 % |
| Verbindlichkeiten gesamt | 56.727 | 48.140 |
| in % des Gesamtkapitals | 13,7 % | 10,4 % |
| GESAMTKAPITAL | 415.398 | 463.600 |
2.6 ZINSEN IN DER BEWERTUNG
Bei der Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten werden Zinssätze zugrunde gelegt. Für die Berechnung anteilsbasierter Vergütungen legt MorphoSys für Wandelschuldverschreibungen den am Tag der Zusage geltenden Zinssatz für deutsche Bundesanleihen mit einer Laufzeit von fünf bzw. sieben Jahren zugrunde.
2.7 AUF DIE POSTEN DER GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG ANGEWANDTE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGS-GRUNDSÄTZE
2.7.1 UMSATZERLÖSE UND UMSATZREALISIERUNG
Die Umsatzerlöse des Konzerns enthalten Lizenzgebühren und Meilensteinzahlungen und Servicegebühren. Sie werden gemäß IAS 18.9 mit dem beizulegenden Zeitwert des erhaltenen oder zu beanspruchenden Entgelts bemessen. Die Erfassung der Erträge erfolgt im Sinne des IAS 18.20b nur dann, wenn hinreichend wahrscheinlich ist, dass der Gesellschaft der mit dem Auftrag verbundene wirtschaftliche Nutzen zufl ießt.
LIZENZGEBÜHREN UND MEILENSTEINZAHLUNGEN
Umsatzerlöse aus nichtrückzahlbaren Gebühren für das Bereitstellen von Technologien, Gebühren für die Nutzung von Technologien und Lizenzgebühren werden – solange keine geeignetere Methode der Umsatzrealisierung verfügbar ist – über die jeweilige Vertragslaufzeit abgegrenzt und linear erfasst. Diese Vertragslaufzeit entspricht in der Regel der vertraglich vereinbarten Forschungsdauer oder, bei Verträgen ohne vertraglich vereinbarte Dauer, der geschätzten Laufzeit der Kooperation. Sofern sämtliche Kriterien des IAS 18.14 erfüllt sind, wird der Umsatz sofort in voller Höhe realisiert. Umsatzerlöse aus Meilen steinzahlungen werden bei Erfüllung bestimmter vertraglicher Kriterien erfasst.
SERVICEGEBÜHREN
Servicegebühren im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungskooperationen werden in der Periode erfasst, in der die Dienstleistungen erbracht werden.
Falls die Gewährung von Nachlässen wahrscheinlich ist und der Betrag verlässlich ermittelt werden kann, wird der Nachlass als Umsatzminderung zeitgleich mit der Umsatzrealisierung des Verkaufs erfasst. Der Zeitpunkt des Übergangs der Chancen und Risiken variiert in Abhängigkeit von den jeweiligen Konditionen des Kaufvertrags. In Übereinstimmung mit IAS 18.21 und 18.25 wird für die Umsatzerfassung im Rahmen von Mehrkomponentenverträgen die Gesamtvergütung den separat identifi zierbaren Komponenten im Verhältnis ihrer jeweiligen beizulegenden Zeitwerte unter Anwendung von IAS 18.20 zugeordnet und das Vorliegen der Kriterien für die Umsatzrealisierung für jede Komponente einzeln beurteilt.
Die Umsatzabgrenzung beinhaltet erhaltene Zahlungen von Kunden, die jedoch noch nicht als Umsatzerlös erfasst werden können, da die dazugehörigen, im Vertrag defi nierten Leistungen noch nicht erbracht wurden.
2.7.2 BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
PERSONALAUFWAND AUS AKTIENOPTIONEN
Der Konzern wendet IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" an. IFRS 2 verpfl ichtet den Konzern, die geschätzten beizulegenden Zeitwerte von aktienbasierten Vergütungen zum Bewertungsstichtag als Vergütungsaufwand über die Periode zu verteilen, in der die Begünstigten die mit der Gewährung in Zusammenhang stehenden Leistungen erbringen.
IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" schreibt die Berücksichtigung der Auswirkungen anteilsbasierter Vergütungen vor, wenn der Konzern Güter oder Dienstleistungen erwirbt und im Gegenzug Aktien oder Aktienoptionen ("Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente") bzw. andere Vermögenswerte, die dem Wert einer bestimmten Anzahl von Aktien oder Aktienoptionen entsprechen ("Barausgleich"), hingibt. Die wesentliche Auswirkung des IFRS 2 auf den Konzern ergibt sich durch den Aufwand aus der Anwendung eines Optionspreismodells im Zusammenhang mit aktienbasierten Anreizen von Mitarbeitern und Vorstand. Weitere Angaben können den Ziff ern 7.1, 7.2, 7.3* und 7.4* dieses Anhangs entnommen werden.
*SEITENVERWEIS auf Seite 141 bis Seite 147
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Forschungskosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungskosten werden generell in Übereinstimmung mit IAS 38.5 und IAS 38.11 bis 38.23 bei ihrem Anfall als Aufwand erfasst. Als immaterieller Vermögenswert werden Entwicklungskosten erfasst, wenn die Kriterien des IAS 38.21 (Wahrscheinlichkeit eines erwarteten, künftigen wirtschaftlichen Nutzens, Verlässlichkeit der Kostenbewertung) erfüllt sind und der Konzern die Nachweise gemäß IAS 38.57 erbringen kann.
Die Position beinhaltet Personalkosten, Verbrauchsmaterial, operative Kosten, Wertminderungen, Abschreibungen und sonstige Aufwendungen für immaterielle Wirtschaftsgüter (weitere Angaben können der Ziff er 5.7* dieses Anhangs entnommen werden), Kosten für externe Dienstleistungen, Infrastrukturkosten und Abschreibungen. *SEITENVERWEIS auf Seite 137
ALLGEMEINES UND VERWALTUNG
Die Position beinhaltet Personalkosten, Verbrauchsmaterial, operative Kosten, Abschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter (Software; weitere Angaben können der Ziff er 5.7* dieses Anhangs entnommen werden), Kosten für externe Dienstleistungen, Infrastrukturkosten und Abschreibungen.
*SEITENVERWEIS auf Seite 137
ZAHLUNGEN FÜR OPERATING-LEASINGVERHÄLTNISSE
Im Rahmen von Operating Leasing-Verhältnissen geleistete Zahlungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Gemäß SIC 15 werden alle Anreizvereinbarungen im Zusammenhang mit Mietleasingverhältnissen als Bestandteil der vereinbarten Nettogegenleistung für die Nutzung des Leasinggegenstands erfasst. Die Summe der Erträge aus den Anreiz vereinbarungen wird während der Mietdauer linear von den Leasingaufwendungen abgesetzt.
Die im Konzern bestehenden Leasingverhältnisse sind ausschließlich als Operating Leasing-Verhältnisse zu klassifi zieren. Finanzierungsleasingverhältnisse sind nicht eingegangen worden.
2.7.3 SONSTIGE ERTR ÄGE
ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND
Erhaltene Zuwendungen der öff entlichen Hand zum Zweck der Förderung spezieller Forschungs- und Entwicklungsprojekte werden in dem Maße, in dem die damit verbundenen Aufwendungen angefallen sind, in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung im separaten Posten "Sonstige Erträge" ausgewiesen. Nach den Zuwendungsbestimmungen steht den staatlichen Vergabestellen grundsätzlich das Recht zu, die Verwendung der dem Konzern gewährten Fördermittel zu prüfen.
Grundlegend handelt es sich bei den Zuwendungen der öff entlichen Hand um Kostenzuschüsse, bei denen eine erfolgswirksame Erfassung der Zuwendungen nur in Höhe der korrespondierenden Kosten erfolgt.
Ist die Rückzahlung eines Kostenzuschusses an eine Erfolgsbedingung gekoppelt, erfolgt die Erfassung des Zuschusses bis zum Eintritt der Bedingung unter den sonstigen Verbindlichkeiten. Wird die Rückzahlungsbedingung nicht erfüllt, erfolgt eine Erfassung des Zuschusses in der Position "Sonstige Erträge".
Zuwendungen, die als Investitionszuschüsse zu klassifi zieren wären, sind im Geschäftsjahr 2017 nicht gewährt worden.
2.7.4 SONSTIGE AUFWENDUNGEN
Die Position "Sonstige Aufwendungen" beinhaltet vorwiegend Währungsverluste des operativen Geschäfts und die Rückzahlung eines Kostenzuschusses.
2.7.5 FINANZERTR ÄGE
Zinserträge werden bei ihrem Anfall unter Berücksichtigung der Eff ektiv verzinsung des Vermögenswerts in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
2.7.6 FINANZAUFWENDUNGEN
Finanzaufwendungen werden in der Periode als Aufwand innerhalb der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst, in der sie anfallen.
2.7.7 AUFWAND UND ERTR AG AUS ERTR AGSTEUERN
Ertragsteuern enthalten laufende und latente Steuern. Ertragsteuern werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Davon ausgenommen sind Ertragsteuern, die mit direkt im Eigenkapital angesetzten Posten im Zusammenhang stehen.
Laufende Steuern sind die erwartete Steuerschuld auf das zu versteuernde Einkommen des Jahres, basierend auf Steuersätzen, die am Bilanz stichtag gelten, sowie Anpassungen der Steuerschuld für Vorjahre.
Latente Steuern werden auf der Grundlage der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode berechnet, die auf temporäre Diff erenzen zwischen den Buchwerten für Vermögenswerte und Schulden und ihren jeweiligen Steuerwerten abstellt. Die latenten Steuern ermitteln sich in Abhängigkeit von der Art und Weise, in der erwartet wird, die Buchwerte der Vermögenswerte zu realisieren und die Schulden zu erfüllen, basierend auf Steuersätzen, die am Bilanzstichtag gelten oder bereits beschlossen sind.
Eine Verrechnung aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt bei Identität der Steuergläubiger und bei einem einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden.
Aktive latente Steueransprüche sind nur in der Höhe als Vermögenswert bilanziert, in der es wahrscheinlich ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, um den Anspruch zu realisieren. Aktive latente Steueransprüche sind in dem Maße gekürzt, in dem ein Steueranspruch wahrscheinlich nicht mehr realisiert werden kann.
2.7.8 ERGEBNIS JE AKTIE
Der Konzern weist für seine Stammaktien ein unverwässertes und ein verwässertes Ergebnis je Aktie unter Beachtung von IAS 33.41 aus. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem man den Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag, der den Stammaktionären des Konzerns zusteht, durch die gewichtete Anzahl der sich in der Berichtsperiode durchschnittlich im Umlauf befi ndlichen Stammaktien dividiert. Das verwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich in gleicher Weise, wobei man jedoch den den Stammaktionären zustehenden Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag und die gewichtete Anzahl der sich durchschnittlich im Umlauf befi ndlichen Stammaktien um den möglichen Verwässerungseff ekt aller Stammaktien bereinigt, der sich aus an Management und Mitarbeiter ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen ergibt.
In 2017 und 2016 entsprechen sich das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie. Der Eff ekt von 87.904 potenziell verwässernden Aktien in 2017 (2016: 99.764 verwässernde Aktien), resultierend aus Aktienoptionen und Wandelschuldverschreibungen, die dem Vorstand, der Senior Management Group und Mitarbeitern des Unternehmens, die nicht der Senior Management Group angehören, gewährt wurden, wurde vom verwässerten Ergebnis je Aktie ausgenommen, da dies zu einem Rückgang des Verlustes je Aktie führen würde; dieser wird somit nicht als verwässernd behandelt.
Die zum 31. Dezember 2017 noch nicht erdienten 62.071 Aktienoptionen werden nicht in der Berechnung der potenziell verwässernden Aktien einbezogen, da diese für das Geschäftsjahr 2017 einer Verwässerung entgegenwirken. Diese Aktien könnten in der Zukunft möglicherweise einen verwässernden Eff ekt hervorrufen.
2.8 AUF AKTIVPOSTEN DER BILANZ ANGEWANDTE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE 2.8.1 LIQUIDITÄT
Z AHLUNGSMIT TEL UND Z AHLUNGSMIT TEL ÄQUIVALENTE UND MARKTGÄNGIGE WERTPAPIERE
Der Konzern betrachtet alle Bankguthaben, Kassenbestände und kurzfristige Einlagen mit einer Restlaufzeit von drei Monaten oder weniger als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Der Konzern legt die meisten seiner Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bei mehreren großen Finanzinstituten – der Commerzbank, der UniCredit, der BayernLB, der LBBW, der BNP Paribas, der Deutschen Bank, der Sparkasse und der Rabobank – an.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des Konzerns werden mit ihrem Nominalwert bilanziert. Die Bilanzierung und Bewertung der marktgängigen Wertpapiere erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Etwaige Wertschwankungen der marktgängigen Wertpapiere werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Dauerhafte Wertminderungen werden dagegen erfolgswirksam erfasst.
NICHT DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE
Bestehende Finanzinstrumente werden in Abhängigkeit ihrer Klassifi kation in der Kategorie "Kredite und Forderungen" zu fortgeführten Anschaff ungskosten bzw. in der Kategorie "zur Veräußerung verfügbare fi nanzielle Vermögenswerte" zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten entsprechen die fortgeführten Anschaff ungskosten grundsätzlich dem Nennbetrag bzw. dem Rückzahlungsbetrag.
Bei ihrer erstmaligen Bewertung werden alle nicht-derivativen Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, d.h. zum beizulegenden Zeitwert der erbrachten Gegenleistung und unter Berücksichtigung der Transaktionskosten.
Für seine Finanzinstrumente in Form von Schuld- und Eigenkapitaltiteln wendet der Konzern IAS 39 an. Der Vorstand entscheidet zum Zeitpunkt des Erwerbs über die entsprechende Klassifi zierung des Finanzinstruments und überprüft sie zu jedem Bilanzstichtag. Die Klassifi zierung ist abhängig von dem Zweck, zu dem die Finanzinstrumente erworben wurden. Am 31. Dezember der Jahre 2017 und 2016 waren einige vom Konzern gehaltene Finanzinstrumente der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" zugeordnet. Diese Finanzinstrumente werden an dem Tag gebucht oder ausgebucht, an dem sich der Konzern zu ihrem Erwerb oder zu ihrer Veräußerung verpfl ichtet. Nach ihrem erstmaligen Ansatz werden zur Veräußerung verfügbare fi nanzielle Vermögenswerte mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt, wobei ein Gewinn oder Verlust direkt in der Neubewertungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen wird, bis die Finanzinstrumente veräußert, eingelöst oder auf andere Weise abgegangen sind oder als wertgemindert angesehen werden, wobei der kumulierte Verlust zu diesem Zeitpunkt im Ergebnis erfasst wird.
Ausgereichte Garantien für Mietkautionen und Verpfl ichtungen aus an Mitarbeiter ausgegebene Wandelschuldverschreibungen wurden innerhalb der sonstigen Vermögenswerte als zweckgebundene Finanzmittel ausgewiesen, da diese für die betrieblichen Zwecke des Konzerns nicht zur Verfügung stehen.
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE
Zur Absicherung seines Fremdwährungsrisikos und von Zahlungsströmen setzt der Konzern derivative Finanzinstrumente ein. In Übereinstimmung mit IAS 39.9 werden freistehende derivative Finanzinstrumente überwiegend zu Handelszwecken gehalten und bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Nach dem erstmaligen Ansatz werden derivative Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert, d. h. ihrem notierten Marktpreis am Bilanzstichtag, bewertet. Ein sich ergebender Gewinn oder Verlust aus Derivaten wird im Ergebnis ausgewiesen, es sei denn, das Derivat ist als Sicherungsinstrument im Rahmen einer Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) designiert und eff ektiv. Gemäß der Kurssicherungspolitik des Konzerns werden nur zukünftige Cashfl ows mit hoher Wahrscheinlichkeit sowie eindeutig bestimmbare Forderungen kursgesichert, die innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten realisiert werden können.
Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente unterliegt einer vom Vorstand genehmigten Konzernrichtlinie, die eine schriftlich fi xierte Leitlinie im Umgang mit derivativen Finanzinstrumenten darstellt. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts derivativer Finanzinstrumente werden dokumentiert.
BIL ANZIELLE ABBILDUNG VON SICHERUNGSBEZIEHUNGEN (HEDGE ACCOUNTING)
Der Konzern designierte Sicherungsinstrumente zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cashfl ow Hedges) während den Geschäftsjahren 2017 und 2016.
Zu Beginn des Hedge Accounting wird die Sicherungsbeziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft einschließlich der Risikomanagementziele sowie der dem Abschluss von Sicherungsbeziehungen zugrunde liegenden Unternehmensstrategie dokumentiert. Des Weiteren wird sowohl bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in deren Verlauf regelmäßig dokumentiert, ob das in die Sicherungsbeziehung designierte Sicherungsinstrument hinsichtlich der Kompensation der Änderungen der Zahlungsströme des Grundgeschäfts gemäß dem abgesicherten Risiko in hohem Maße eff ektiv ist.
Angaben zu den beizulegenden Zeitwerten der für Sicherungszwecke eingesetzten Derivate sind Ziff er 2.3.2* dieses Anhangs zu entnehmen. *SEITENVERWEIS auf Seite 116
ABSICHERUNG VON ZAHLUNGSSTRÖMEN (CASHFLOW HEDGE)
Der eff ektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwertes von Derivaten, die sich für Cashfl ow Hedges eignen und als solche designiert worden sind, wird im sonstigen Ergebnis erfasst. Der auf einen ineff ektiven Teil entfallende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam in den sonstigen Erträgen / Aufwendungen in der Konzern-Gewinnund-Verlust-Rechnung erfasst.
Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge werden in der Periode in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgebucht, in der auch das Grundgeschäft erfolgswirksam wird. Der Ausweis in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfolgt in demselben Posten, in dem auch das Grundgeschäft ausgewiesen wird.
Die bilanzielle Abbildung der Sicherungsbeziehung endet, wenn der Konzern die Sicherungsbeziehung aufl öst, das Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird oder sich nicht mehr für Sicherungszwecke eignet. Der vollständige zu diesem Zeitpunkt im sonstigen Ergebnis erfasste und im Eigenkapital angesammelte Gewinn oder Verlust verbleibt im Eigenkapital und wird erst dann erfolgswirksam vereinnahmt, wenn die erwartete Transaktion ebenfalls in der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung abgebildet wird. Sofern mit dem Eintritt der erwarteten Transaktion nicht mehr gerechnet wird, wird der gesamte im Eigenkapital erfasste Erfolg sofort in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgebucht.
2.8.2 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN, FORDE-RUNGEN AUS ERTRAGSTEUERN UND SONSTIGE FORDERUNGEN
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaff ungskosten abzüglich einer etwaigen Wertminderung, z.B. Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen, bewertet (siehe Ziff ern 2.4.2* sowie 5.3* dieses Anhangs).
*SEITENVERWEIS auf Seite 120 und Seite 135
Forderungen aus Ertragsteuern beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber dem Finanzamt im Zusammenhang mit einbehaltener Kapitalertragsteuer.
Sonstige nicht-derivative Finanzinstrumente werden zu fortgeführten Anschaff ungskosten unter Anwendung der Eff ektivzinsmethode abzüglich einer etwaigen Wertminderung bewertet.
2.8.3 VORRÄTE
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaff ungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert nach der First-infi rst-out-Methode bewertet. Die Anschaff ungskosten beinhalten alle Kosten des Erwerbs sowie alle Kosten, um die Vorräte in ihren betriebsbereiten Zustand zu versetzen, wobei Anschaff ungspreisminderungen wie Boni und Skonti berücksichtigt werden. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Veräußerungserlös abzüglich der geschätzten Kosten für Fertigstellung und der bis zum Verkauf anfallenden Kosten. Die Vorräte unterteilen sich in Roh-, Hilfs- und Betriebsstoff e.
2.8.4 RECHNUNGSABGRENZUNG UND SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Im Rechnungsabgrenzungsposten werden jene Ausgaben erfasst, die zwar zu einem Liquiditätsabfl uss vor dem Bilanzstichtag geführt haben, deren Aufwandsverrechnung jedoch erst im folgenden Geschäftsjahr erfolgt. Die Ausgaben betreff en vorwiegend Wartungsverträge und Unterlizenzen sowie Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte externe Laborleistungen. In den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten sind im Wesentlichen Forderungen gegenüber dem Finanzamt aus der Umsatzsteuerzahllast sowie zweckgebundene Finanzmittel wie Mietkautionen enthalten. Die Bilanzierung dieses Postens erfolgt zum Nennbetrag.
2.8.5 SACHANLAGEN
Sachanlagen werden zu historischen Anschaff ungs- oder Herstellungskosten ausgewiesen, vermindert um kumulierte Abschreibungen (siehe auch Ziff er 5.6* dieses Anhangs) und etwaige Wertminderungsverluste (siehe Ziff er 2.4.4* dieses Anhangs). In den historischen Kosten sind die direkt mit der Anschaff ung verbundenen Ausgaben zum Erwerbszeitpunkt enthalten. Ersatzbeschaff ungen sowie Um- und Einbauten werden aktiviert, während Reparatur- und Instandhaltungsausgaben bei ihrem Anfall als Aufwand erfasst werden. Die Sachanlagen werden über ihre Nutzungsdauer (siehe nachfolgende Tabelle) linear abgeschrieben. Mietereinbauten werden über den geringeren Zeitraum aus der geschätzten Nutzungsdauer der Anlagen oder der verbleibenden Mietdauer linear abgeschrieben.
*SEITENVERWEIS auf Seite 136 und Seite 120
| Anlagenkategorie | Nutzungsdauer | Abschreibungs sätze |
|---|---|---|
| Computer Hardware | 3 Jahre | 33 % |
| Geringwertige Labor- und Büroausstattung unter 410 € |
sofort | 100 % |
| Mietereinbauten | 10 Jahre | 10 % |
| Büroausstattung | 8 Jahre | 13 % |
| Laborausstattung | 4 Jahre | 25 % |
Der Restwert und die Nutzungsdauer eines Vermögenswerts werden am Ende einer jeden Berichtsperiode überprüft und bei Bedarf angepasst.
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifi zierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, sind in den Anschaff ungs- oder Herstellungskosten nicht enthalten, da der Konzern das operative Geschäft aus Eigenmitteln fi nanziert.
2.8.6 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Die immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaff ungskosten bei entgeltlichem Erwerb aktiviert. Planmäßige Abschreibungen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer erfolgen ausschließlich linear. Selbstgeschaff ene immaterielle Vermögenswerte werden nur dann aktiviert, sofern die Ansatzkriterien des IAS 38 erfüllt sind.
Entwicklungskosten werden als immaterielle Vermögenswerte aktiviert, sofern die entsprechenden Voraussetzungen des IAS 38 – eindeutige Abgrenzung des Produkts oder des Verfahrens, technische Realisierbarkeit, Intention der Fertigstellung, Nutzung, Vermarktung, Deckung der Entwicklungskosten durch künftige Finanzmittelüberschüsse, verlässliche Ermittlung dieser Finanzmittelüberschüsse, Verfügbarkeit hinreichender Ressourcen für Entwicklungsabschluss und Verkauf – erfüllt sind. Der Ausweis der Abschreibungen erfolgt unter den Forschungs- und Entwicklungskosten.
Als Forschung zu klassifi zierende Aufwendungen werden den Forschungs- und Entwicklungskosten im Sinne des IAS 38 zugeordnet.
Nachträgliche Ausgaben für aktivierte immaterielle Vermögenswerte werden nur aktiviert, wenn sie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des jeweiligen Vermögenswerts wesentlich erhöhen, auf den sie sich beziehen. Alle übrigen Ausgaben werden bei ihrem Entstehen als Aufwand erfasst.
PATENTE
Durch den Konzern erlangte Patente werden zu Anschaff ungskosten ausgewiesen, vermindert um kumulierte Abschreibungen (siehe unten) und etwaige Wertminderungen (siehe Ziff er 2.4.4* dieses Anhangs). Patentkosten werden linear über die niedrigere Dauer aus geschätzter wirtschaftlicher Nutzungsdauer der Patente (zehn Jahre) oder verbleibender Patentlaufzeit abgeschrieben. Die Abschreibung beginnt zum Zeitpunkt der Patenterteilung. Die Technologie, die im Rahmen der Kaufpreiszuordnung für die Akquisition der Sloning BioTechnology GmbH identifi ziert wurde, wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Akquisition, vermindert um kumulierte Abschreibungen (bei einer Nutzungsdauer von zehn Jahren), ausgewiesen.
*SEITENVERWEIS auf Seite 120
LIZENZRECHTE
Der Konzern hat von Dritten Lizenzrechte durch Vorauszahlung von Lizenzgebühren, jährliche Gebühren zur Aufrechterhaltung der Lizenzen und Gebühren für Unterlizenzen erworben. Die vorausbezahlten Lizenzgebühren schreibt der Konzern über die geschätzte Nutzungsdauer der erworbenen Lizenz (acht bis zehn Jahre) linear ab. Dauer und Methode der Abschreibung werden gemäß IAS 38.104 am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Jahresgebühren zur Aufrechterhaltung der Lizenzen werden über die Laufzeit des einzelnen Jahresvertrags abgeschrieben. Gebühren für Unterlizenzen werden über die Laufzeit des Vertrags oder bei Verträgen ohne vertraglich vereinbarte Laufzeit über die geschätzte Nutzungsdauer der Zusammenarbeit linear abgeschrieben.
IN ENT WICKLUNG BEFINDLICHE FORSCHUNGS - UND ENTWICKLUNGSPROGRAMME
Dieser Bilanzposten enthält zum einen aktivierte Vorauszahlungen aus der Einlizenzierung von Wirkstoff en für das Segment Proprietary Development sowie Meilen steinzahlungen für diese Wirkstoff e, die nach Erreichen der Meilensteine nachträglich gezahlt werden. Darüber hinaus sind Wirkstoff e aus Akquisitionen in diesem Posten enthalten. Die Vermögenswerte, die zu Anschaff ungskosten ausgewiesen werden, sind derzeit noch nicht zur Nutzung verfügbar und werden daher noch nicht planmäßig abgeschrieben. Jährlich oder im Falle von auslösenden Ereignissen werden die Vermögenswerte auf etwaige Wertminderungen entsprechend IAS 36 geprüft.
SOFTWARE
Software wird zu Anschaff ungskosten ausgewiesen, vermindert um kumulierte Abschreibungen (siehe unten) und etwaige Wertminderungen (siehe Ziff er 2.4.4* dieses Anhangs). Abschreibungen werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung linear über die geschätzte Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren als Aufwand erfasst. Die Abschreibung beginnt in dem Zeitpunkt, in dem die Software betriebsbereit ist.
*SEITENVERWEIS auf Seite 120
GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT
Der bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwert resultiert sowohl aus den erwarteten zu realisierenden Synergien eines Unternehmenszusammenschlusses als auch aus den Fähigkeiten der im Zuge des Erwerbs integrierten Belegschaft. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird jährlich auf etwaige Wertminderung überprüft, wie in IAS 36 vorgesehen (siehe auch Ziff er 5.7.5* dieses Anhangs).
*SEITENVERWEIS auf Seite 138
| Kategorie immaterielle Vermögenswerte |
Nutzungsdauer | Amortisations sätze |
|---|---|---|
| Patente | 10 Jahre | 10 % |
| Lizenzrechte | 8 – 10 Jahre | 13 % – 10 % |
| In Entwicklung befi ndliche Forschungs- und Entwicklungs programme |
Keine Abschreibung Impairment Only |
– |
| Software | 3 – 5 Jahre | 33 % – 20 % |
| Geschäfts- oder Firmenwert | Impairment Only | – |
2.8.7 RECHNUNGSABGRENZUNG UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE, OHNE KURZFRISTIGEN ANTEIL
Der langfristige Anteil jener Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, deren Aufwandsverrechnung in den Folgejahren erfolgt, wird ebenfalls als Rechnungsabgrenzungsposten erfasst. Inhaltlich handelt es sich um Wartungsverträge und Unterlizenzen.
Darüber hinaus werden in diesem Bilanzposten sonstige langfristige Vermögenswerte erfasst. Die Bilanzierung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen zweckgebundene Finanzmittel wie Mietkautionen.
2.9 AUF PASSIVPOSTEN DER BILANZ ANGEWANDTE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
2.9.1 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN SOWIE RÜCKSTELLUNGEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaff ungskosten angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr werden auf ihren Barwert abgezinst. Verbindlichkeiten mit ungewissem zeitlichen Anfall oder Betrag werden als Rückstellungen ausgewiesen.
Rückstellungen werden gemäß IAS 37 gebildet, sofern gegenüber Dritten eine Verpfl ichtung aus vergangenen Ereignissen besteht. Darüber hinaus werden Rückstellungen ausschließlich für rechtliche oder faktische Verpfl ichtungen gegenüber Dritten gebildet, sofern eine größere Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des Ereignisses besteht als dagegen. Der Ansatz der Rückstellungen erfolgt mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag, sofern der Zinseff ekt wesentlich ist. Der Erfüllungsbetrag beinhaltet auch erwartete Preis- und Kostensteigerungen. Der Zinsanteil im Rahmen der Rückstellungszuführung wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit unter Berücksichtigung der Verhältnisse am Bilanzstichtag.
Der Konzern hat verschiedene Forschungs- und Entwicklungsverträge mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen abgeschlossen. Diese Vereinbarungen sind in der Regel kündbar, und die entsprechenden Zahlungen werden bei Anfall als Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen erfasst. Der Konzern bildet Rückstellungen für geschätzte laufende Forschungskosten, die angefallen sind. Bei der Beurteilung der Angemessenheit der abgegrenzten Aufwendungen analysiert der Konzern den Fortschritt der Studien, einschließlich der Phase oder des Abschlusses von Ereignissen, der erhaltenen Rechnungen und der vertraglich vereinbarten Kosten. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen werden bei der Ermittlung der abgegrenzten Salden am Ende einer Berichtsperiode getroff en. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Schätzungen des Konzerns abweichen. Die geschätzten historischen abgegrenzten Aufwendungen des Konzerns weichen nicht wesentlich von den tatsächlichen Kosten ab.
2.9.2 STEUERRÜCKSTELLUNGEN
Die Bilanzierung und Bewertung der Steuerverbindlichkeiten erfolgt zum Nennbetrag. Die Steuerverbindlichkeiten beinhalten Verpfl ichtungen aus laufenden Ertragsteuern ohne latente Steuern. Rückstellungen für Gewerbe- und Körperschaftsteuer oder vergleichbare Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden auf Grundlage steuerpfl ichtiger Einkommen der einbezogenen Gesellschaften abzüglich geleisteter Voraus zahlungen ermittelt.
2.9.3 UMSATZABGRENZUNG, KURZFRISTIGER TEIL
Vorauszahlungen von Kunden für zukünftige, vom Konzern zu erbringende Leistungen werden im Sinne des IAS 18.13 passivisch abgegrenzt und zum niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert und Nominalwert der erhaltenen oder zu beanspruchenden Zahlungsmittel bewertet. Für die entsprechende Leistungserbringung und Umsatzrealisierung wird erwartet, dass diese innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgt.
2.9.4 UMSATZABGRENZUNG, OHNE KURZFRISTIGEN ANTEIL
Der Posten beinhaltet den langfristigen Anteil abgegrenzter Kundenvorauszahlungen im Sinne des IAS 18.13. Die Bewertung erfolgt zum niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert und Nominalwert der erhaltenen oder zu beanspruchenden Zahlungsmittel.
2.9.5 WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN AN NAHESTEHENDE PERSONEN
Der Konzern hat an den Vorstand und an Konzernmitarbeiter Wandelschuldverschreibungen ausgegeben. In Übereinstimmung mit IAS 32.28 ist die Eigenkapitalkomponente einer Schuldverschreibung separat in der Kapitalrücklage auszuweisen. Die Eigenkapitalkomponente errechnet sich durch den Abzug des separat ermittelten Werts der Schuldkomponente vom beizulegenden Zeitwert der Schuldverschreibung. Die ergebniswirksamen Auswirkungen der Eigenkapitalkomponente werden als Personalaufwand aus Aktienoptionen behandelt und die ergebniswirksamen Auswirkungen der Schuldkomponente als Zins aufwand ausgewiesen. Der Konzern wendet IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" auf alle an Vorstand und Konzernmitarbeiter gewährten Wandelschuldverschreibungen an.
2.9.6 LATENTE STEUERN
Die Bilanzierung und Bewertung latenter Steuern erfolgt auf Basis der Vorschriften des IAS 12. Die Berechnung latenter Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten basiert auf der international üblichen bilanz orientierten Verbindlichkeitsmethode, bei der die Höhe der voraussichtlichen Steuerbelastung bzw. Steuerentlastung nachfolgender Geschäftsjahre auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Realisation gültigen Steuersatzes berechnet wird.
Passive latente Steuern werden ebenso wie aktive latente Steuern als separate Posten in der Bilanz dargestellt und berücksichtigen die künftige steuerliche Wirkung aus temporären Unterschieden zwischen bilanziellen Wertansätzen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie steuerlichen Verlustvorträgen.
Eine Verrechnung aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt bei Identität der Steuergläubiger und bei einem einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden. Eine Abzinsung aktiver und passiver laten ter Steuern ist gemäß IAS 12 nicht möglich.
2.9.7 SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen für mietfreie Zeiten. Deren Aufl ösung über die Mindestmietdauer wurde gemäß der Eff ektivzinsmethode ermittelt. Aufgrund der Langfristigkeit erfolgte eine Abzinsung.
2.9.8 EIGENKAPITAL
GEZEICHNETES KAPITAL
Stammaktien werden als Eigenkapital klassifi ziert. Zusätzliche Kosten, die der Ausgabe von Stammaktien und Aktienoptionen direkt zugeordnet werden können, werden vom Eigenkapital abgesetzt.
EIGENE AKTIEN
In dem Posten wird der Rückkauf eigener Aktien zum Kurswert bzw. Börsen- oder Marktpreis unter Absetzung vom gezeichneten Kapital ausgewiesen.
Wird als Eigenkapital ausgewiesenes Aktienkapital zurückgekauft, werden die als Gegenleistung gezahlten Beträge, in denen direkt zurechenbare Kosten enthalten sind, nach Abzug von Steuern vom Eigenkapital gekürzt und als eigene Aktien behandelt. Werden eigene Aktien später veräußert oder erneut ausgegeben, wird der Erlös eigenkapitalerhöhend erfasst und der sich aus der Transaktion ergebende Mehroder Mindererlös im Vergleich zu den ursprünglichen Anschaff ungskosten mit der Kapitalrücklage verrechnet.
Bei Zuteilung eigener Aktien (hier: Performance Shares) an Begünstigte im Rahmen von langfristigen Leistungsanreizprogrammen ergibt sich eine Veränderung dieses Bilanzpostens auf Basis der nach Ablauf der vierjährigen Haltefrist festgelegten Anzahl eigener Aktien (Mengengerüst), multipliziert mit dem gewichteten durchschnittlichen Kaufpreis der eigenen Aktien (Wertgerüst). Diese Anpassung erfolgt ergebnisneutral unter Verringerung der vom gezeichneten Kapital abgesetzten Bilanzposition "Eigene Aktien" bei gleichzeitiger Verminderung der Kapitalrücklage. Weitere Angaben können der Ziff er 7.3.1* dieses Anhangs entnommen werden.
*SEITENVERWEIS auf Seite 143
KAPITALRÜCKLAGE
Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen den Personalaufwand im Zusammenhang mit Wandelschuldverschreibungen und Performance Shares sowie den über den Nennwert einer Aktie hinausgehenden Aktienwert von neu geschaff enen Aktien.
NEUBEWERTUNGSRÜCKLAGE
Die Neubewertungsrücklage umfasst im Wesentlichen unrealisierte Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren und Anleihen, die bis zum Verkauf erfolgsneutral bewertet werden.
BILANZGEWINN/BILANZVERLUST
Im Bilanzgewinn/Bilanzverlust werden die jeweiligen Konzern-Jahresergebnisse ausgewiesen und fortgeschrieben. Eine gesonderte Bewertung dieses Postens erfolgt nicht.
3 Segmentberichterstattung
Im Konzern wird IFRS 8 "Geschäftssegmente" angewendet. Ein Geschäftssegment ist ein Teilbereich eines Unternehmens, dessen Geschäftsaktivitäten Umsatzerlöse auslösen und Kosten verursachen können, dessen Ertragslage durch den Hauptentscheidungsträger des Unternehmens, den Vorstand, regelmäßig überwacht wird und für das eigenständige Finanzinformationen zur Verfügung stehen.
Segmentinformationen werden in Bezug auf die Geschäftssegmente des Konzerns gegeben. Die Geschäftssegmente orientieren sich an der Managementstruktur des Konzerns und am Aufbau seiner internen Berichterstattung. Die Segmentergebnisse und das Segmentvermögen enthalten Bestandteile, die dem einzelnen Segment entweder direkt zuordenbar sind oder auf einer vernünftigen Basis auf die Segmente verteilt werden können.
Der Vorstand beurteilt den wirtschaftlichen Erfolg der Segmente anhand von Kennzahlen, die so gewählt sind, dass sämtliche relevante Erträge und Aufwendungen von ihnen erfasst sind. Das EBIT, das die Gesellschaft defi niert als Betriebsergebnis vor Finanzerträgen, Finanzaufwendungen und Ertragsteuern, gilt dabei als zentraler Maßstab zur Beurteilung und Bewertung des operativen Ergebnisses. Wir verweisen hierzu auf die Tabelle in Abschnitt 3.3. des Anhangs zur Überleitung des EBIT auf den Konzernjahresfehlbetrag sowie auf die Tabelle in Abschnitt 4.3 des Anhangs zur Aufschlüsselung von Finanzerträgen und -aufwendungen. Weiterhin werden Umsatzerlöse, betriebliche Aufwendungen, Segmentergebnisse sowie die Liquiditätsposition im internen Berichtswesen als wichtige Kennzahlen verstanden.
Der Konzern besteht aus den folgenden Geschäftssegmenten.
3.1 PROPRIETARY DEVELOPMENT
In diesem Segment sind alle Aktivitäten unter einem Dach vereint, die die fi rmeneigene Entwicklung therapeutischer Antikörper und Peptide betreff en. Gegenwärtig umfassen die Aktivitäten dieses Segments insgesamt 13 Antikörper und Peptide, darunter die fi rmeneigenen klinischen Programme MOR208, MOR202 sowie der Antikörper MOR106, der in Kooperation mit Galapagos entwickelt wird. Das fi rmeneigene Programm MOR103 ist ebenfalls in diesem Segment enthalten. Es wurde 2013 an GlaxoSmithKline (GSK) auslizenziert. Alle Aktivitäten werden seitdem von GSK durchgeführt. Das Programm entstammt seit Beginn seiner Entwicklung diesem Segment und wird deshalb auch weiterhin dort berichtet. Darüber hinaus verfolgt MorphoSys weitere frühere Programme in Eigenentwicklung oder als Co-Development. Hierzu zählt das klinische Programm MOR107 (ehemals LP2) aus der Akquisition der Lanthio Pharma B.V. Weitere acht Programme befi nden sich in der Wirkstoff suche. Die Entwicklung der fi rmeneigenen Technologien wird im Segment Proprietary Development geführt.
3.2 PARTNERED DISCOVERY
MorphoSys ist im Besitz einer der führenden Technologien für die Herstellung von Therapeutika auf Basis menschlicher Antikörper. Der Konzern vermarktet diese Technologie kommerziell über Partnerschaften mit mehreren Pharma- und Biotechnologieunternehmen. Alle Geschäftsaktivitäten im Rahmen dieser Kooperationen spiegeln sich in diesem Segment wider.
3.3 SEGMENTÜBERGREIFENDE ANGABEN
Die Angaben zum Segmentvermögen beruhen auf dem jeweiligen Standort der Vermögenswerte.
| Proprietary Development | Partnered Discovery | Nicht zugeordnet | Konzern | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zwölf Monate zum 31. Dezember (in T €) |
2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 |
| Umsatzerlöse, extern | 17.635 | 621 | 49.156 | 49.123 | 0 | 0 | 66.791 | 49.744 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen |
– 99.106 | – 78.515 | – 18.906 | – 18.113 | – 15.835 | – 13.212 | – 133.847 | – 109.840 |
| SEGMENTERGEBNIS | – 81.471 | – 77.894 | 30.250 | 31.010 | – 15.835 | – 13.212 | – 67.056 | – 60.096 |
| Sonstige Erträge | 157 | 327 | 0 | 0 | 963 | 382 | 1.120 | 709 |
| Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | – 1.671 | – 554 | – 1.671 | – 554 |
| SEGMENT EBIT | – 81.314 | – 77.567 | 30.250 | 31.010 | – 16.543 | – 13.384 | – 67.607 | – 59.941 |
| Finanzerträge | 712 | 1.385 | ||||||
| Finanzaufwendungen | – 1.895 | – 1.308 | ||||||
| ERGEBNIS VOR STEUERN | – 68.790 | – 59.864 | ||||||
| Aufwand aus Ertragsteuern | – 1.036 | – 519 | ||||||
| JAHRESFEHLBETRAG | – 69.826 | – 60.383 | ||||||
| Kurzfristige Vermögenswerte | 8.802 | 13.157 | 18.054 | 18.415 | 313.825 | 276.484 | 340.681 | 308.056 |
| Langfristige Vermögenswerte | 60.658 | 59.292 | 8.490 | 10.165 | 5.569 | 86.087 | 74.717 | 155.544 |
| SEGMENTAKTIVA GESAMT | 69.460 | 72.449 | 26.544 | 28.580 | 319.394 | 362.571 | 415.398 | 463.600 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 33.008 | 20.948 | 4.083 | 2.512 | 10.610 | 14.842 | 47.701 | 38.302 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 7.072 | 6.930 | 1.045 | 2.165 | 909 | 743 | 9.026 | 9.838 |
| Eigenkapital | 0 | 0 | 0 | 0 | 358.671 | 415.460 | 358.671 | 415.460 |
| SEGMENTPASSIVA GESAMT | 40.080 | 27.878 | 5.128 | 4.677 | 370.190 | 431.045 | 415.398 | 463.600 |
| Investitionen | 12.344 | 1.358 | 602 | 1.181 | 204 | 374 | 13.150 | 2.913 |
| Planmäßige Abschreibungen | 1.555 | 1.272 | 2.075 | 2.117 | 400 | 375 | 4.030 | 3.764 |
Das Segmentergebnis ergibt sich aus den Segmentumsatzerlösen abzüglich der betrieblichen Aufwendungen des Segments. Die nicht zugeordneten betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 15,8 Mio. € (2016: 13,2 Mio. €) beinhalteten hauptsächlich Aufwendungen für zentrale administrative Funktionen, die keinem der beiden Segmente zugeordnet werden. Finanzerträge, Finanzaufwendungen und Ertragsteuern werden ebenfalls nicht zugeordnet, da diese auf Konzernebene verwaltet werden. Im Jahr 2017 wurden insgesamt außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 9,9 Mio. € im Segment Proprietary Development erfasst (2016: Wertminderung von 10,1 Mio. € im Segment Proprietary Development).
Die wesentlichen Kunden des Konzerns sind sowohl dem Segment Partnered Discovery als auch dem Segment Proprietary Development zugeordnet. Auf den bedeutendsten Einzelkunden entfi elen am 31. Dezember 2017 insgesamt 5,1 Mio. € des Buchwerts der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (31. Dezember 2016: 8,4 Mio. €). Der größte Kunde des Konzerns machte 36,9 Mio. €, der zweitgrößte Kunde 16,8 Mio. € sowie der drittgrößte 6,7 Mio. € der gesamten Umsatzerlöse des Jahres 2017 aus. Hierbei waren der größte und der drittgrößte Kunde dem Segment Partnered Discovery und der zweitgrößte dem Segment Proprietary Development zugeordnet. 2016 stammten 42,1 Mio. € sowie zwei Mal 2,5 Mio. € der gesamten Umsatzerlöse von den drei größten Kunden des Konzerns. Hierbei waren alle drei Kunden dem Segment Partnered Discovery zugeordnet.
Die folgende Übersicht zeigt die geografi sche Verteilung der Konzernumsatzerlöse.
| In T € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Deutschland | 851 | 1.621 |
| Europa und Asien | 57.229 | 43.046 |
| USA und Kanada | 8.711 | 5.077 |
| GESAMT | 66.791 | 49.744 |
Das langfristige Konzernvermögen, ohne aktive latente Steuern, in Höhe von 42,2 Mio. € (31. Dezember 2016: 123,7 Mio. €) befi ndet sich in Deutschland sowie in Höhe von 32,6 Mio. € (31. Dezember 2016: 32,6 Mio. €) in den Niederlanden. Die Konzerninvestitionen in Höhe von 13,1 Mio. € (31. Dezember 2016: 2,8 Mio. €) wurden in Deutschland sowie in Höhe von 0,1 Mio. € (31. Dezember 2016: 0,1 Mio. €) in den Niederlanden getätigt. Investitionen enthalten gemäß der unternehmensinternen Defi nition lediglich Zugänge beim Anlagevermögen, die nicht im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben stehen.
4 Erläuterung der Posten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung
4.1 UMSATZERLÖSE
2017 beinhalteten die Umsätze Lizenzgebühren und Meilensteinzahlungen in Höhe von 44,8 Mio. € (2016: 28,4 Mio. €). Hiervon wurden 16,8 Mio. € im Segment Proprietary Development und 28,0 Mio. € im Segment Partnered Discovery erzielt (2016: 28,4 Mio. € ausschließlich Segment Partnered Discovery).
Von den Umsatzerlösen aus Servicegebühren in Höhe von insgesamt 22,0 Mio. € (2016: 21,4 Mio. €) entfi elen auf das Segment Proprietary Development 0,8 Mio. € (2016: 0,6 Mio. €) und auf das Segment Partnered Discovery 21,2 Mio. € (2016: 20,8 Mio. €).
4.2 BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN 4.2.1 FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Die Kosten für Forschung und Entwicklung stiegen im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der hohen Investitionen in die eigene Produktpipeline (namentlich für externe Dienstleistungen) sowie gestiegener Personalkosten und setzten sich wie folgt zusammen.
| In T € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Personalkosten | 29.735 | 26.493 |
| Verbrauchsmaterial | 2.588 | 2.321 |
| Operative Kosten | 3.065 | 2.922 |
| Außerplanmäßige und planmäßige Abschreibungen und sonstige Aufwendungen für immaterielle Wirtschaftsgüter |
13.503 | 13.689 |
| Externe Dienstleistungen | 63.053 | 44.409 |
| Infrastrukturkosten und Abschreibungen GESAMT |
4.865 116.809 |
5.889 95.723 |
| In Mio. € | 2017 | 2016 |
| F&E-Aufwendungen im Auftrag von Partnern |
17,7 | 17,2 |
| Aufwendungen für Eigen entwicklung |
97,7 | 77,1 |
| Aufwendungen für Technologie entwicklung |
1,4 | 1,4 |
| GESAMT F&E | 116,8 | 95,7 |
4.2.2 ALLGEMEINES UND VERWALTUNG
Die Kosten für Allgemeines und Verwaltung setzten sich wie folgt zusammen.
| In T € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Personalkosten | 12.315 | 9.521 |
| Verbrauchsmaterial | 33 | 97 |
| Operative Kosten | 794 | 978 |
| Abschreibungen auf immaterielle | ||
| Wirtschaftsgüter | 112 | 111 |
| Externe Dienstleistungen | 2.947 | 2.484 |
| Infrastrukturkosten und | ||
| Abschreibungen | 838 | 925 |
| GESAMT | 17.039 | 14.116 |
4.2.3 PERSONALAUFWAND
Die Personalkosten setzten sich wie folgt zusammen.
| In T € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 28.196 | 27.146 |
| Sozialversicherungsabgaben | 4.542 | 4.570 |
| Personalaufwand aus Aktienoptionen |
4.975 | 2.357 |
| Zeitpersonal (extern) | 881 | 1.061 |
| Sonstige | 3.456 | 880 |
| GESAMT | 42.050 | 36.014 |
Im Jahr 2017 enthielt der sonstige Personalaufwand im Wesentlichen Kosten für Abfi ndungen sowie Kosten für Maßnahmen zur Personalgewinnung, -förderung und-entwicklung. In 2016 waren dies im Wesentlichen Kosten für Personalbeschaff ung.
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während des Geschäftsjahres 2017 betrug 344 (2016: 354). Von den 326 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am 31. Dezember 2017 (31. Dezember 2016: 345) waren 263 in der Forschung und Entwicklung (31. Dezember 2016: 289) sowie 63 (31. Dezember 2016: 56) in Allgemeines und Verwaltung beschäftigt. Am 31. Dezember 2017 waren 161 im Segment Proprietary Development und 105 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Segment Partnered Discovery beschäftigt; 60 waren keinem bestimmten Bereich zugeordnet (31. Dezember 2016: 135 im Segment Proprietary Development und 156 im Segment Partnered Discovery; 54 waren nicht zugeordnet). Die Kosten für beitragsorientierte Versorgungszusagen beliefen sich 2017 auf 0,6 Mio. € (2016: 0,5 Mio. €).
4.3 SONSTIGE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN, FINANZ-ERTRÄGE UND FINANZAUFWENDUNGEN
Die sonstigen Erträge und Aufwendungen sowie Finanzerträge und -aufwendungen setzten sich wie folgt zusammen.
| In T € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Forschungszuschüsse | 157 | 327 |
| Währungsgewinne | 485 | 192 |
| Wertaufholung von in Vorjahren wertberichtigten Forderungen |
76 | 15 |
| Sonstige Einnahmen | 402 | 175 |
| Sonstige Erträge | 1.120 | 709 |
| Währungsverluste | – 844 | – 400 |
| Wertberichtigung von sonstigen Forderungen |
0 | – 7 |
| Sonstige Ausgaben | – 827 | – 147 |
| Sonstige Aufwendungen | – 1.671 | – 554 |
| Realisierter Gewinn aus zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren und Anleihen |
35 | 294 |
| Zinserträge | 236 | 1.017 |
| Gewinn aus der Währungsabsicherung Finanzerträge |
441 712 |
74 1.385 |
| Zinsaufwendungen | – 374 | – 20 |
| Verlust aus der Währungsabsicherung |
– 1.360 | – 44 |
| Bankgebühren | – 41 | – 35 |
| Realisierter Verlust aus zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren und Anleihen |
– 120 | – 1.209 |
| Finanzaufwendungen | – 1.895 | – 1.308 |
4.4 AUFWAND UND ERTRAG AUS ERTRAGSTEUERN
Die MorphoSys AG und ihr deutsches Tochterunternehmen Sloning BioTechnology GmbH unterliegen der Körperschaftsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer. Der Körperschaftsteuersatz der Gesellschaft blieb ebenso unverändert (15,0 %) wie der Solidaritätszuschlag (5,5 %) und der eff ektive Gewerbesteuersatz (10,85 %).
Die niederländischen Gesellschaften Lanthio Pharma B.V. und LanthioPep B.V. unterliegen einem Ertragssteuersatz von 25 % auf Einkünfte von mehr als € 200.000 pro Jahr, geringere Einkünfte werden mit 20 % besteuert. Unter bestimmten Bedingungen kann im Rahmen der sog. "Innovation Box" ein Steuersatz von 5 % anwendbar sein.
Die Ertragsteuern des abgelaufenen Geschäftsjahres setzten sich wie folgt zusammen.
| in T € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Laufender Steuerertrag (+)/ -aufwand (–) für das abgelaufene Jahr (davon für Vorperioden: 171 T €; 2016: – 60 T €) |
– 534 | 45 |
| Latenter Steueraufwand | – 502 | – 564 |
| Gesamter Steueraufwand | – 1.036 | – 519 |
| Gesamtbetrag laufender Steuern aus Posten, die direkt im Sonstigen Ergebnis erfasst werden |
0 | – 82 |
| Gesamtbetrag latenter Steuern aus Posten, die direkt im Sonstigen Ergebnis erfasst werden |
0 | – 112 |
| Gesamtbetrag der Steuer-Eff ekte aus Posten, die direkt im Eigen kapital oder Sonstigen Ergebnis erfasst werden |
0 | – 194 |
| Die folgende Übersicht leitet den erwarteten Ertragsteueraufwand | |||
|---|---|---|---|
| zum eff ektiven Ertragsteueraufwand über, wie er im Konzernabschluss | |||
| ausgewiesen wird. Bei der Ermittlung der gesetzlichen Ertragsteuern | |||
| wurde im Geschäftsjahr 2017 der kombinierte Ertragsteuersatz von | |||
| 26,675 % (2016: 26,675 %) auf das Ergebnis vor Steuern angewendet. | |||
| Dabei werden neben der Körperschaftsteuer von 15,0 %, der Solidaritäts | |||
| zuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer und der durchschnitt | |||
| liche Gewerbesteuersatz von 10,85 % im Konzern berücksichtigt. |
| in T € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | – 68.790 | – 59.864 |
| Erwarteter Steuersatz | 26,675 % | 26,675 % |
| Erwartete Ertragsteuer | 18.350 | 15.969 |
| Ursachen der Steuereff ekte | ||
| Aktienbasierte Vergütung | – 290 | 5 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Posten |
– 134 | – 135 |
| Unterschiede bei erfolgsneutralen Anpassungen |
37 | 812 |
| Nicht-Ansatz von aktiven latenten Steuern auf temporäre Diff erenzen |
3.256 | – 3.766 |
| Nicht-Ansatz von aktiven latenten Steuern auf Jahresfehlbeträge |
– 22.007 | – 13.354 |
| Auswirkung von abweichenden Steuersätzen |
– 71 | – 46 |
| Steuern für Vorjahre | – 171 | 0 |
| Sonstige Eff ekte | – 6 | – 4 |
| Eff ektive Ertragsteuern | – 1.036 | – 519 |
Zum 31. Dezember 2017 wurden aufgrund der weiterhin hohen Investitionen in die eigene Produktentwicklung und der damit einhergehenden Geschäftsentwicklung der MorphoSys AG auf steuerliche Verlustvorträge keine aktiven latenten Steuern in Höhe von 33,6 Mio. € (31. Dezember 2016: 12,8 Mio. €) sowie auf temporäre Diff erenzen keine aktiven latenten Steuern in Höhe von 0,5 Mio. € (31. Dezember 2016: 3,8 Mio. €) gebildet.
Zum 31. Dezember 2017 waren die steuerlichen Verlustvorträge der Sloning BioTechnology GmbH vollständig verbraucht. Zum 31. Dezember 2016 waren aktive latente Steuern in Höhe von 0,5 Mio. € auf steuerliche Verlustvorträge gebildet.
Zum 31. Dezember 2017 wurden aufgrund der weiterhin hohen Investitionen in die eigene Produktentwicklung und der damit einhergehenden Geschäftsentwicklung der Lanthio Gruppe auf steuerliche Verlustvorträge keine aktiven latenten Steuern in Höhe von 3,8 Mio. € (31. Dezember 2016: 2,5 Mio. €) gebildet.
Die aktiven und passiven latenten Steuern setzten sich im Wesentlichen wie folgt zusammen.
| In T €, zum 31. Dezember | Aktive latente Steuern 2017 |
Aktive latente Steuern 2016 |
Passive latente Steuern 2017 |
Passive latente Steuern 2016 |
|---|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 0 | 0 | 8.297 | 8.068 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 8 |
| Aktive Rechnungsabgrenzung | 0 | 0 | 3 | 3 |
| Investitionen in kurzfristige Wertpapiere | 0 | 19 | 0 | 131 |
| Rückstellungen | 253 | 130 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 236 | 123 | 0 | 0 |
| Steuerliche Verluste | 0 | 516 | 0 | 0 |
| GESAMT | 489 | 788 | 8.300 | 8.210 |
Veränderung der latenten Steuern in 2017
| In T €, zum 31. Dezember | Erfasst in der Gewinn und-Verlust-Rechnung Ertrag (+)/Aufwand (–) |
Erfasst im Sonstigen Ergebnis |
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | – 229 | 0 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 8 | 0 |
| Investitionen in kurzfristige Wertpapiere und Cash Flow Hedge | 0 | 112 |
| Rückstellungen | 123 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 113 | 0 |
| Steuerliche Verluste | – 516 | 0 |
| GESAMT | – 501 | 112 |
Zum 31. Dezember 2017 bestanden temporäre Diff erenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen (sog. Outside Basis Diff eren ces) in Höhe von 0,2 Mio. € (31. Dezember 2016: 0,3 Mio. €), für die keine passiven latenten Steuern gebildet wurden.
4.5 ERGEBNIS JE AKTIE
Die Ermittlung des Ergebnisses je Aktie beruhte auf einem Konzernjahresfehlbetrag für 2017 in Höhe von – 69.826.469 € (2016: Konzernjahresfehlbetrag – 60.382.776 €) und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl im Umlauf befi ndlicher Stammaktien für die betreff enden Jahre (2017: 28.947.566; 2016: 26.443.415).
Die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien ermittelte sich wie folgt.
| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| STAND DER AUSGEGEBENEN AKTIEN AM 1. JANUAR |
29.159.770 | 26.537.682 |
| Eff ekt der gehaltenen eigenen | ||
| Anteile am 1. Januar | – 396.010 | – 434.670 |
| Eff ekt aus Rückkauf von eigenen Anteilen |
0 | – 34.812 |
| Eff ekt aus Kapitalerhöhung | 0 | 327.761 |
| Eff ekt aus Zuteilung eigener Aktien an Vorstandsmitglieder |
7.759 | 0 |
| Eff ekt aus Ausgabe von eigenen Anteilen / der Aktienausgabe im Januar |
0 | 0 |
| Eff ekt aus Ausgabe von eigenen Anteilen / der Aktienausgabe im Februar |
0 | 0 |
| Eff ekt aus Ausgabe von eigenen Anteilen / der Aktienausgabe im März |
0 | 0 |
| Eff ekt aus Ausgabe von eigenen Anteilen / der Aktienausgabe im April |
154.250 | 12.638 |
| Eff ekt aus Ausgabe von eigenen Anteilen / der Aktienausgabe im Mai |
3.778 | 10.039 |
| Eff ekt aus Ausgabe von eigenen Anteilen / der Aktienausgabe im Juni |
1.094 | 17.749 |
| Eff ekt aus Ausgabe von eigenen Anteilen / der Aktienausgabe im Juli |
2.038 | 0 |
| Eff ekt aus Ausgabe von eigenen Anteilen / der Aktienausgabe im August |
2.669 | 6.463 |
| Eff ekt aus Ausgabe von eigenen Anteilen / der Aktienausgabe im September |
3.976 | 490 |
| Eff ekt aus Ausgabe von eigenen Anteilen / der Aktienausgabe im Oktober |
2.566 | 76 |
| Eff ekt aus Ausgabe von eigenen Anteilen / der Aktienausgabe im November |
5.549 | 0 |
| Eff ekt aus Ausgabe von eigenen Anteilen / der Aktienausgabe im Dezember |
127 | 0 |
| GEWICHTETE DURCHSCHNIT TLICHE ANZAHL STAMMAKTIEN |
28.947.566 | 26.443.415 |
In 2017 und 2016 entsprechen sich das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie. Der Eff ekt von 87.904 potenziell verwässernden Aktien in 2017 (2016: 99.764 verwässernde Aktien), resultierend aus Aktienoptionen und Wandelschuldverschreibungen, die dem Vorstand, der Senior Management Group und Mitarbeitern des Unternehmens, die nicht der Senior Management Group angehören, gewährt wurden, wurde vom verwässerten Ergebnis je Aktie ausgenommen, da dies zu einem Rückgang des Verlustes je Aktie führen würde; dieser wird somit nicht als verwässernd behandelt.
5 Erläuterung der Aktivposten der Bilanz
5.1 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE
| In T € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Bankguthaben und Kassen bestände |
76.589 | 73.929 |
| Termingelder | 1.133 | 1.252 |
| Zweckgebundene Finanzmittel | – 1.133 | – 1.252 |
| Zahlungsmittel und Zahlungs mitteläquivalente |
76.589 | 73.929 |
Die zweckgebundenen Finanzmittel in Höhe von 1,1 Mio. € stellten im Wesentlichen Mietkautionen dar (2016: 1,3 Mio. €).
5.2 ZUR VERÄUSSERUNG VERFÜGBARE WERTPAPIERE UND ANLEIHEN UND FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE DER KATEGORIE KREDITE UND FORDERUNGEN
Die zur Veräußerung verfügbaren Wertpapiere setzten sich am 31. Dezember 2017 und 2016 wie folgt zusammen.
| Unrealisierter | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| In T € | Fälligkeit | Anschaffungs kosten |
Brutto-Gewinn | Brutto-Verlust | Marktwert |
| 31. DEZEMBER 2017 | |||||
| Geldmarktfonds | täglich | 86.644 | 0 | 106 | 86.538 |
| GESAMT | 86.538 | ||||
| 31. DEZEMBER 2016 | |||||
| Geldmarktfonds | täglich | 63.433 | 2 | 73 | 63.362 |
| GESAMT | 63.362 |
Im Jahr 2017 hat der Konzern in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung einen Nettogewinn in Höhe von weniger von 0,1 Mio. € aus der Veräußerung von Finanzanlagen ausgewiesen, der zuvor im Eigenkapital erfasst war (2016: Nettogewinn in Höhe 0,3 Mio. €).
Die zur Veräußerung verfügbaren Anleihen setzten sich am 31. Dezember 2017 und 2016 wie folgt zusammen.
| Unrealisierter | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| In T € | Fälligkeit | Anschaffungs kosten |
Brutto-Gewinn | Brutto-Verlust | Marktwert |
| 31. DEZEMBER 2017 | |||||
| Anleihen | täglich | 0 | 0 | 0 | 0 |
| GESAMT | 0 | ||||
| 31. DEZEMBER 2016 | |||||
| Anleihen | täglich | 6.620 | 2 | 90 | 6.532 |
| GESAMT | 6.532 |
Im Jahr 2017 hat der Konzern in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung einen Nettoverlust in Höhe von 0,1 Mio. € aus der Veräußerung von Finanzanlagen ausgewiesen, der zuvor im Eigenkapital erfasst war (2016: Nettoverlust in Höhe 1,2 Mio. €). Der Kauf der Anleihen erfolgte über dem Nennbetrag. Der aus dem produktspezifi schen Kursverlauf resultierende Verlust wird durch die Zinserträge der Anleihen überkompensiert.
Zum 31. Dezember 2017 hielt die Gesellschaft kurzfristige fi nanzielle Vermögenswerte in Höhe von 149,1 Mio. € (31. Dezember 2016: 136,1 Mio. €) und keine langfristigen fi nanziellen Vermögenswerte (31. Dezember 2016: 79,5 Mio. €), die in Übereinstimmung mit IAS 39 "Finanzinstrumente" der Kategorie "Kredite und Forderungen" zuzuordnen waren. Diese bestanden im Wesentlichen aus Termingeldern mit fi xer oder variabler Verzinsung. Der Rückgang der fi nanziellen Vermögenswerte resultierte aus dem Ablauf ihrer vereinbarten Haltedauern und dem Einsatz der freigesetzten Zahlungsmittel für die operative Tätigkeit. In diesen Buchwerten sind Zinsforderungen in Höhe von 0,1 Mio. € (31. Dezember 2016: 0,1 Mio. €) enthalten.
Die Zinserträge der fi nanziellen Vermögenswerte der Kategorie "Kredite und Forderungen" beliefen sich in 2017 auf 0,2 Mio. € (2016: 0,9 Mio. €) und wurden im Finanzergebnis erfasst. Die Risiken im Zusammenhang mit diesen Finanzinstrumenten bestehen in erster Linie in Bonitätsrisiken der Banken. Im Geschäftsjahr 2017 gab es keine Anzeichen für eine Wertminderung.
Weitere Erläuterungen zur bilanziellen Behandlung der Finanzanlagen werden unter Ziff er 2.8.1* dieses Anhangs gegeben. *SEITENVERWEIS auf Seite 123
5.3 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind unverzinslich und haben überwiegend Zahlungsziele zwischen 30 und 45 Tagen. Am 31. Dezember 2017 und 2016 enthielten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen noch nicht in Rechnung gestellte Beträge in Höhe von 5,3 Mio. € bzw. 3,3 Mio. €.
Auf Basis der Einschätzung des Vorstands wurden 2017 und 2016 keine Nettoverluste für Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen ergebniswirksam erfasst.
5.4 SONSTIGE FORDERUNGEN
Auf sonstige Forderungen wurden zum 31. Dezember 2017 keine Wertberichtigungen gebildet. Zum 31. Dezember 2016 wurden Wertberichtigungen in unwesentlicher Höhe gebildet.
5.5 FORDERUNGEN AUS ERTRAGSTEUERN, VORRÄTE, RECHNUNGSABGRENZUNG UND SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Zum 31. Dezember 2017 bestanden Forderungen aus Ertragsteuern in Höhe von 0,7 Mio. € (31. Dezember 2016: 0,5 Mio. €), die aus Forderungen im Zusammenhang mit einbehaltener Kapitalertragsteuer sowie Ertragsteuern für Vorjahre bestanden.
Vorräte in Höhe von 0,3 Mio. € lagerten am 31. Dezember 2017 (31. Dezember 2016: 0,3 Mio. €) am Standort Planegg und bestanden aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoff en. Wie im Vorjahr bestanden zum Bilanzstichtag keine Vorräte, die zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten ausgewiesen wurden.
Die Rechnungsabgrenzung und sonstige kurzfristige Vermögenswerte bestanden am 31. Dezember 2017 im Wesentlichen aus Kombinationswirkstoff en in Höhe 11,2 Mio. € (31. Dezember 2016: 7,3 Mio. €), aus Forderungen gegenüber dem Finanzamt aus dem verbleibenden Überschuss aus Umsatzsteuervorauszahlungen von 2,4 Mio. € (31. Dezember 2016: 2,8 Mio. €), aus vorausgezahlten Gebühren für externe Laborleistungen von 0,6 Mio. € (31. Dezember 2016: 2,4 Mio. €), aus vorausgezahlten Gebühren für Unterlizenzen in Höhe von 0,4 Mio. € (31. Dezember 2016: 0,3 Mio. €), zweckgebundene Finanzmittel für Mietkautionen in Höhe von 0,4 Mio. € (31. Dezember 2016: 0,4 Mio. €) und anderen Vorauszahlungen in Höhe von 1,1 Mio. € (31. Dezember 2016: 0,8 Mio. €).
5.6 SACHANLAGEN
| Büro- und Labor |
Betriebs- und Geschäfts |
||
|---|---|---|---|
| In T € | ausstattung | ausstattung | Gesamt |
| Anschaff ungskosten | |||
| 1. JANUAR 2017 | 16.658 | 2.389 | 19.047 |
| Zugänge | 1.205 | 112 | 1.317 |
| Abgänge | – 528 | 0 | – 528 |
| 31. DEZEMBER 2017 | 17.335 | 2.501 | 19.836 |
| Abschreibungen und Wertminderungen kumuliert | |||
| 1. JANUAR 2017 | 13.120 | 1.738 | 14.858 |
| Abschreibung des Jahres | 1.887 | 82 | 1.969 |
| Wertminderungen | 0 | 0 | 0 |
| Abgänge | – 517 | 0 | – 517 |
| 31. DEZEMBER 2017 | 14.490 | 1.820 | 16.310 |
| Buchwerte | |||
| 1. JANUAR 2017 | 3.538 | 651 | 4.189 |
| 31. DEZEMBER 2017 | 2.845 | 681 | 3.526 |
| Anschaff ungskosten | |||
| 1. JANUAR 2016 | 15.040 | 1.780 | 16.820 |
| Zugänge | 1.890 | 612 | 2.502 |
| Abgänge | – 272 | – 3 | – 275 |
| 31. DEZEMBER 2016 | 16.658 | 2.389 | 19.047 |
| Abschreibungen und Wertminderungen kumuliert | |||
| 1. JANUAR 2016 | 11.691 | 1.655 | 13.346 |
| Abschreibung des Jahres | 1.700 | 86 | 1.786 |
| Wertminderungen | 0 | 0 | 0 |
| Abgänge | – 271 | – 3 | – 274 |
| 31. DEZEMBER 2016 | 13.120 | 1.738 | 14.858 |
| Buchwerte | |||
| 1. JANUAR 2016 | 3.349 | 125 | 3.474 |
| 31. DEZEMBER 2016 | 3.538 | 651 | 4.189 |
Im Geschäftsjahr 2017 und 2016 wurden keine Wertminderungen auf Sachanlagen vorgenommen.
Die Abschreibungen waren in den folgenden Positionen der Gewinnund-Verlust-Rechnung enthalten.
Im Berichtszeitraum wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Verbindlichkeiten wurden weder durch Eigentumsvorbehalte noch durch Sachanlagen besichert. Zum Berichtszeitpunkt bestanden keine wesentlichen vertraglichen Verpfl ichtungen zum Kauf von Sachanlagen.
In T € 2017 2016 Forschung und Entwicklung 1.672 1.518 Allgemeines und Verwaltung 297 268 GESAMT 1.969 1.786
5.7 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
| In T € | Patente | Lizenzen | In Entwicklung befi ndliche Forschungs- und Entwicklungs programme |
Software | Geschäfts- oder Firmenwert |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaff ungskosten | ||||||
| 1. JANUAR 2017 | 16.419 | 23.896 | 60.960 | 5.800 | 11.041 | 118.116 |
| Zugänge | 640 | 0 | 11.140 | 53 | 0 | 11.833 |
| Abgänge | – 64 | 0 | – 19.941 | 0 | 0 | – 20.005 |
| 31. DEZEMBER 2017 | 16.995 | 23.896 | 52.159 | 5.853 | 11.041 | 109.944 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen |
||||||
| 1. JANUAR 2017 | 11.096 | 20.749 | 10.141 | 4.515 | 3.676 | 50.177 |
| Jahresabschreibung | 1.230 | 148 | 0 | 683 | 0 | 2.061 |
| Wertminderungen | 64 | 0 | 9.800 | 0 | 0 | 9.864 |
| Abgänge | – 64 | 0 | – 19.941 | 0 | 0 | – 20.005 |
| 31. DEZEMBER 2017 | 12.326 | 20.897 | 0 | 5.198 | 3.676 | 42.097 |
| Buchwerte | ||||||
| 1. JANUAR 2017 | 5.323 | 3.147 | 50.819 | 1.285 | 7.365 | 67.939 |
| 31. DEZEMBER 2017 | 4.669 | 2.999 | 52.159 | 655 | 7.365 | 67.847 |
| Anschaff ungskosten | ||||||
| 1. JANUAR 2016 | 16.064 | 23.896 | 60.960 | 5.744 | 11.041 | 117.705 |
| Zugänge | 355 | 0 | 0 | 56 | 0 | 411 |
| 31. DEZEMBER 2016 | 16.419 | 23.896 | 60.960 | 5.800 | 11.041 | 118.116 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen |
||||||
| 1. JANUAR 2016 | 9.923 | 20.651 | 0 | 3.808 | 3.676 | 38.058 |
| Jahresabschreibung | 1.173 | 98 | 0 | 707 | 0 | 1.978 |
| Wertminderungen | 0 | 0 | 10.141 | 0 | 0 | 10.141 |
| 31. DEZEMBER 2016 | 11.096 | 20.749 | 10.141 | 4.515 | 3.676 | 50.177 |
| Buchwerte | ||||||
| 1. JANUAR 2016 | 6.141 | 3.245 | 60.960 | 1.936 | 7.365 | 79.647 |
| 31. DEZEMBER 2016 | 5.323 | 3.147 | 50.819 | 1.285 | 7.365 | 67.939 |
Im Geschäftsjahr 2017 wurden Wertminderungen auf Patente und Lizenzen in Höhe in Höhe von 0,1 Mio. € vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2016 wurden keine Wertminderungen auf Patente und Lizenzen vorgenommen.
Am 31. Dezember 2017 wurden in Entwicklung befi ndliche Forschungsund Entwicklungsprogramme, wie von IAS 36 vorgesehen, einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Hieraus hat sich kein Wertminderungsbedarf ergeben. Weitere Angaben zur Wertberichtigung der in Entwicklung befi ndlichen Forschungs- und Entwicklungsprogramme können der Ziff er 5.7.3* dieses Anhangs entnommen werden. *SEITENVERWEIS auf Seite 138
Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte, die als Sicherheit verpfändet sind, beträgt 26,5 Mio. € und hängt mit einer Zuwendung der öff entlichen Hand in Höhe von 1,5 Mio. € zusammen.
Die Abschreibungen waren in den folgenden Positionen der Gewinnund-Verlust-Rechnung enthalten.
| In T € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Forschung und Entwicklung | 1.958 | 1.872 |
| Forschung und Entwicklung (Wertberichtigungen) |
9.864 | 10.141 |
| Allgemeines und Verwaltung | 103 | 106 |
| GESAMT | 11.925 | 12.119 |
5.7.1 PATENTE
Im Geschäftsjahr 2017 hat sich der Buchwert in Höhe von 5,3 Mio. € um 0,6 Mio. € auf 4,7 Mio. € vermindert. Ursächlich hierfür sind Zugänge im Wert von 0,6 Mio. € für Patentanmeldungen, insbesondere für die fi rmeneigenen Programme und Technologien, denen lineare Abschreibungen von 1,2 Mio. € gegenüberstehen.
5.7.2 LIZENZEN
Der Buchwert der Lizenzen hat sich durch planmäßige Abschreibungen von 3,1 Mio. € um 0,1 Mio. € auf 3,0 Mio. € im Jahr 2017 verringert.
5.7.3 IN ENTWICKLUNG BEFINDLICHE FORSCHUNGS - UND ENTWICKLUNGSPROGRAMME
Der Buchwert der in Entwicklung befi ndlichen Forschungs- und Entwicklungsprogramme hat sich im Jahr 2017 um 1,3 Mio. € auf 52,2 Mio. € erhöht. Ursächlich hierfür ist der Zugang im Wert von 11,1 Mio. € für eine geleistete Meilensteinzahlung, der eine außerplanmäßige Abschreibung des Wirkstoff s MOR209/ES414 in Höhe von 9,8 Mio. € gegenübersteht. Grund für diese außerplanmäßige Abschreibung war die Beendigung der Kooperation mit Aptevo Therapeutics in 2017 aufgrund der Erwartung einer Verzögerung des Entwicklungsplans, eines verzögerten Markteintritts und einer Verzögerung des Eintritts zukünftiger Cashfl ows im Vergleich zu früheren Annahmen.
Dieser Bilanzposten enthielt am 31. Dezember 2017 zum einen aktivierte Vorauszahlungen aus der Einlizenzierung von einem Wirkstoff für das Segment Proprietary Development sowie zu späteren Zeitpunkten geleistete Meilensteinzahlungen für diesen Wirkstoff . Darüber hinaus waren zwei Wirkstoff e aus Akquisitionen enthalten.
Am 30. September 2017 wurde der Wirkstoff MOR208, ein immaterieller Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer und einem Buchwert von 23,9 Mio. €, wie von IAS 36 vorgeschrieben, einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit MOR208 wurde auf der Basis von Nutzungswertberechnungen ermittelt, wobei sich der ermittelte Nutzungswert gegenüber dem Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit als höher herausstellte. Die Cashfl ow-Prognosen beinhalteten erwartete Zahlungen aus der Vermarktung des Wirkstoff s. Demgegenüber stehen die erwartungsgemäß anfallenden Forschungs- und Entwicklungskosten sowie die Kommerzialisierungskosten. Die Cashfl ow-Prognosen beziehen sich auf den Zeitraum des Patentschutzes von MOR208. Aus diesem Grund wird ein Planungshorizont von ungefähr 20 Jahren für die Berechnung des Nutzungswerts als angemessen erachtet. Die Werte der zugrunde gelegten Annahmen wurden anhand sowohl interner (bisherige Erfahrungen) als auch externer Informationsquellen (Marktinformationen) ermittelt. Auf der Basis der aktualisierten Cashfl ow-Prognose wurde der Nutzungswert wie folgt ermittelt: Betafaktor von 1,2 (2016: 1,2) und ein WACC vor Steuern von 9,4 % (2016: 8,6 %). Es wurde eine ausführliche Sensitivitätsanalyse für den Abzinsungssatz vorgenommen. Eine Sensitivitätsanalyse für Veränderungen in den Cashfl ows wurde nicht durchgeführt, da die Cashfl ows bereits wahrscheinlichkeitsgewichtet in den Nutzungswertberechnungen aufgenommen sind um die Erfolgswahrscheinlichkeiten von Phasen der klinischen Entwicklung zu refl ektieren. Ein Wertminderungsbedarf hat sich hieraus nicht ergeben. Die den Annahmen beigemessenen Werte entsprechen der Einschätzung des Vorstands im Hinblick auf die zukünftigen Entwicklungen und beruhen auf internen Planungsszenarien sowie auf externen Quellen. Zum 31. Dezember 2017 waren keine Anhaltspunkte für Wertminderungen erkennbar.
5.7.4 SOFTWARE
Im Geschäftsjahr 2017 betrugen die Zugänge in dieser Position insgesamt 0,1 Mio. €. Der Buchwert hat sich von 1,3 Mio. € im Jahr 2016 um 0,6 Mio. € auf 0,7 Mio. € im Jahr 2017 verringert. Den Zugängen stehen Abschreibungen in Höhe von 0,7 Mio. € gegenüber.
5.7.5 GESCHÄFTS - ODER FIRMENWERT
Der jährliche Werthaltigkeitstest für die Geschäfts- oder Firmenwerte wurde am 30. September 2017 durchgeführt.
Am 30. September 2017 wurde der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 3,7 Mio. € aus dem Erwerb der Sloning BioTechnology GmbH im Jahr 2010, wie von IAS 36 vorgeschrieben, einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der Slonomics-Technologie im operativen Segment Partnered Discovery, wurde auf der Basis von Nutzungswertberechnungen ermittelt, wobei sich der ermittelte Nutzungswert gegenüber dem Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit als höher herausstellte. Die Cashfl ow-Prognosen beinhalteten erwartete Zahlungen aus bestehenden Verträgen sowie künftige Zahlungsüberschüsse aus der Einbringung der Slonomics-Technologie in Partnerprogramme. Demgegenüber stehen die erwartungsgemäß anfallenden Personalkosten sowie Aufwendungen für administrative Tätigkeiten. Die Cashfl ow-Prognosen beziehen sich auf einen Zeitraum von zehn Jahren, da der Vorstand davon ausgeht, dass sich die Vermarktung mithilfe von Lizenz abkommen, die Vorauszahlungen, Meilensteinzahlungen, fi nanzierte Forschungsleistungen und Tantiemen enthalten, nur mit mittel- und langfristigen Verträgen realisieren lässt. Aus diesem Grund wird ein Planungshorizont von zehn Jahren für die Berechnung des Nutzungswerts als angemessen erachtet. Die Cashfl ow-Prognosen beruhen vorwiegend auf der zentralen Annahme, dass die Slonomics- Technologie für bestehende Kunden sehr nutzbringend ist. Die Werte der zugrunde gelegten Annahmen wurden anhand sowohl interner (bisherige Erfahrungen) als auch externer Informationsquellen (Marktinformationen) ermittelt. Auf der Basis der aktualisierten Cashfl ow-Prognose für die kommenden zehn Jahre wurde der Nutzungswert wie folgt ermittelt: Betafaktor von 1,2 (2016: 1,2), ein WACC vor Steuern von 10,6 % (2016: 12,2 %) und eine Wachstumsrate der ewigen Rente von 1 % (2016: 1 %). Bei der Nutzungswertberechnung wurde eine ausführliche Sensitivitätsanalyse für die Wachstumsrate sowie den Abzinsungssatz durchgeführt. Die Sensitivitätsanalyse berücksichtigte jeweils die Änderung einer Annahme, wobei die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert blieben. Eine Sensitivitätsanalyse für Veränderungen in den Cashfl ows wurde nicht durchgeführt, da die Cashfl ows bereits wahrscheinlichkeitsgewichtet in die Nutzungswertberechnungen aufgenommen sind, um die Erfolgswahrscheinlichkeiten von Phasen der klinischen Entwicklung zu refl ektieren. Ein zusätzlicher Wertminderungsbedarf hat sich hieraus nicht ergeben. Die den Annahmen beigemessenen Werte entsprechen der Einschätzung des Vorstands im Hinblick auf die zukünftigen Entwicklungen und beruhen auf internen Planungs szenarien sowie auf externen Quellen.
Am 30. September 2017 wurden der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 3,7 Mio. € und zugehörige immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer in Höhe von 28,2 Mio. € aus dem Erwerb der Lanthio-Gruppe einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der Lanthio-Gruppe im operativen Segment Proprietary Development, wurde auf der Basis von Nutzungswertberechnungen ermittelt, wobei sich der ermittelte Nutzungswert gegenüber dem Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit als höher herausstellte. Die Cashfl ow-Prognosen beinhalteten geplante Zahlungsmittelzufl üsse aus erwarteten Verkäufen von potenziell zukünftig am Markt zugelassenen Wirkstoff en auf der Basis von Lanthipeptiden. Demgegenüber stehen die erwartungsgemäß anfallenden operativen Ausgaben für die Entwicklung der Wirkstoff e und klinische Studien sowie Aufwendungen für Vertrieb und administrative Tätigkeiten. Darüber hinaus werden die Dauer sowie die Eintrittswahrscheinlichkeiten einzelner Studienabschnitte berücksichtigt. Die Cashfl ow-Prognosen beziehen sich auf einen Zeitraum von 30 Jahren, da der Vorstand davon ausgeht, dass nach erfolgreichen Marktzulassungen von Wirkstoff en mit den daraus resultierenden Medikamenten über diese Zeiträume Einzahlungsüberschüsse erzielt werden können. Die Werte der zugrunde gelegten Annahmen wurden anhand sowohl interner (bisherige Erfahrungen) als auch externer Informationsquellen (Marktinformationen) ermittelt. Auf der Basis der aktualisierten Cashfl ow-Prognose wurde der Nutzungswert wie folgt ermittelt: Betafaktor von 1,2 (2016: 1,2) und ein WACC vor Steuern von 12,1 % (2016: 11,9 %). Zusätzlich wurde eine ausführliche Sensitivitätsanalyse für den Abzinsungssatz vorgenommen. Eine Sensitivitätsanalyse für Veränderungen in den Cashfl ows wurde nicht durchgeführt, da die Cashfl ows bereits wahrscheinlichkeitsgewichtet in den Nutzungswertberechnungen aufgenommen sind um die Erfolgswahrscheinlichkeiten von Phasen der klinischen Entwicklung zu refl ektieren. Ein Wertminderungsbedarf hat sich hieraus nicht ergeben. Die den Annahmen beigemessenen Werte entsprechen der Einschätzung des Vorstands im Hinblick auf die zukünftigen Entwicklungen und beruhen auf internen Planungsszenarien sowie auf externen Quellen.
Zum 31. Dezember 2017 waren keine Anhaltspunkte für Wertminderungen erkennbar.
5.8 RECHNUNGSABGRENZUNG UND SONSTIGE VERMÖGENS-WERTE, OHNE KURZFRISTIGEN ANTEIL
In dieser Position wurden die langfristigen Anteile des Rechnungsabgrenzungspostens und der sonstigen Vermögenswerte ausgewiesen. Die Abnahme der Rechnungsabgrenzung resultierte im Wesentlichen aus dem Rückgang der abgegrenzten, im Voraus bezahlten Miete für die gemieteten Räumlichkeiten in der Semmelweisstraße 7 in Planegg. Der Konzern hat bestimmte Positionen innerhalb der sonstigen Vermögenswerte als zweckgebundene Finanzmittel klassifi ziert, die für betriebliche Zwecke nicht zur Verfügung stehen (siehe Ziff ern 2.8.1* und 5.1 dieses Anhangs). Zum 31. Dezember 2017 und 2016 verfügte der Konzern über langfristig zweckgebundene Finanzmittel in Höhe von 0,7 Mio. € bzw. 0,9 Mio. € für ausgereichte Mietgarantien und in Höhe von 0,1 Mio. € für an Mitarbeiter ausgegebene Wandelschuldverschreibungen (31. Dezember 2016: 0,2 Mio. €).
*SEITENVERWEIS auf Seite 123
Die Position setzte sich wie folgt zusammen.
| In T € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Aktive Rechnungsabgrenzung, ohne kurzfristigen Anteil |
2.546 | 2.783 |
| Sonstige Vermögenswerte | 798 | 1.111 |
| GESAMT | 3.344 | 3.894 |
6 Erläuterung der Passivposten der Bilanz
6.1 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND ABGEGRENZTE AUFWENDUNGEN
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen waren unverzinslich und hatten im Normalfall Zahlungsziele von bis zu 30 Tagen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus der folgenden Übersicht.
| In T € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen | ||
| und Leistungen | 4.622 | 8.457 |
| Lizenzverbindlichkeiten | 196 | 179 |
| Abgegrenzte Aufwendungen | 36.408 | 22.838 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.586 | 749 |
| GESAMT | 44.812 | 32.223 |
In den abgegrenzten Aufwendungen waren im Wesentlichen abgegrenzte Personalaufwendungen aus Zahlungen an Mitarbeiter und das Management in Höhe von 5,0 Mio. € (31. Dezember 2016: 2,8 Mio. €), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 2,6 Mio. € (31. Dezember 2016: 2,6 Mio. €), externe Laborleistungen in Höhe von 26,3 Mio. € (31. Dezember 2016: 16,2 Mio. €), Lizenzzahlungen in Höhe von 0,2 Mio. € (31. Dezember 2016: 0,1 Mio. €), Prüfungsgebühren und sonstige damit in Verbindung stehende Kosten in Höhe von 0,2 Mio. € (31. Dezember 2016: 0,1 Mio. €) sowie Aufwendungen für Rechtsberatung in Höhe von 2,1 Mio. € (31. Dezember 2016: 1,0 Mio. €) enthalten.
In der Hauptversammlung der Gesellschaft im Mai 2017 wurde der Aufsichtsrat ermächtigt, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC GmbH), München, zum Abschlussprüfer zu bestellen.
Die PwC GmbH erhielt von MorphoSys im Geschäftsjahr 2017 Vergütungen in Höhe von 351.044 €, einschließlich der Prüfungshonorare in Höhe von 252.725 € sowie der Honorare für sonstige Leistungen in Höhe von 98.319 €. Weder sonstige Bestätigungs- und Bewertungsleistungen noch Steuerberatungsleistungen wurden in 2017 von der PwC GmbH erbracht.
6.2 STEUERRÜCKSTELLUNGEN UND RÜCKSTELLUNGEN
Am 31. Dezember 2017 wies der Konzern Steuerrückstellungen und Rückstellungen in Höhe von 1,5 Mio. € aus (2016: Gesamtkonzern: 4,9 Mio. €).
Die Steuerrückstellungen enthielten vor allem Aufwendungen für Ertragsteuern. Die Rückstellungen beinhalteten Rückstellungen aus drohenden Verlusten im Zusammenhang mit zukünftig nicht mehr genutzten gemieteten Gebäuden, sowie für unrealisierte Verluste aus off enen Devisentermingeschäften. Darüber hinaus beinhalteten die Rückstellungen Verpfl ichtungen, die sich aus einem Vertrag mit einem Auftragsproduzenten ergeben.
Steuerrückstellungen und Rückstellungen zum 31. Dezember 2017 sind hinsichtlich ihrer Höhe ungewiss und werden voraussichtlich 2018 in Anspruch genommen.
Die Steuerrückstellungen und kurz- und langfristigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt verändert.
| Inanspruch | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| In T € | 01.01.2017 | Zugänge | nahme | Aufl ösung | 31.12.2017 |
| Steuerrückstellungen | 1.652 | 147 | 1.484 | 0 | 315 |
| Rückstellungen | 3.218 | 1.116 | 1.841 | 1.284 | 1.209 |
| GESAMT | 4.870 | 1.263 | 3.325 | 1.284 | 1.524 |
6.3 UMSATZABGRENZUNG
Die Umsatzabgrenzung betriff t Kundenzahlungen, denen noch keine Leistungserbringung gegenüber steht. Die Position hat sich wie folgt entwickelt.
| In T € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| ANFANGSBESTAND | 2.905 | 4.507 |
| Erhaltene Vorauszahlungen im Geschäftsjahr |
18.386 | 17.441 |
| Umsatzrealisierung erhaltener Vo rauszahlungen aufgrund erbrachter |
||
| Leistungen im Geschäftsjahr | – 19.596 | – 19.043 |
| ENDBESTAND | 1.695 | 2.905 |
| Davon kurzfristiger Anteil | 1.389 | 1.232 |
| Davon langfristiger Anteil | 306 | 1.673 |
6.4 SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalteten ausschließlich eine Abgrenzung der im Mietvertrag für das neue Gebäude in der Semmelweisstraße 7, Planegg, vereinbarten mietfreien Zeit. Dieser Posten wird über die vertraglich vereinbarte Mindestmietdauer aufgelöst.
Der kurzfristige Teil in Höhe von 0,1 Mio. € dieser sonstigen Verbindlichkeit war im Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und abgegrenzte Aufwendungen enthalten.
6.5 EIGENKAPITAL
6.5.1 GEZEICHNETES KAPITAL
Am 31. Dezember 2017 betrug das gezeichnete Kapital der Gesellschaft einschließlich eigener Aktien 29.420.785 €, was einer Zunahme von 261.015 € gegenüber dem Stand von 29.159.770 € am 31. Dezember 2016 entspricht. Jede Stückaktie des gezeichneten Kapitals gewährt ein Stimmrecht. Das gezeichnete Kapital erhöhte sich durch die Ausübung von 261.015 dem Vorstand und der Senior Management Group gewährten Wandelschuldverschreibungen um 261.015 €. Der gewichtete durchschnittliche Ausübungspreis der ausgeübten Wandelschuldverschreibungen belief sich auf 31,88 €.
Am 31. Dezember 2017 hielt die Gesellschaft 319.678 eigene Aktien im Wert von 11.826.981 €, ein Rückgang gegenüber dem 31. Dezember 2016 (396.010 Aktien, 14.648.212 €) in Höhe von 2.821.231 €. Grund für diesen Rückgang war die Übertragung von 61.871 eigenen Aktien an Vorstand und Senior Management Group aus dem leistungsbezogenen Aktienplan 2013 (long-term incentive plan – LTI-Plan) in Höhe von 2.286.752 €. Die Wartezeit für dieses LTI-Programm war am 1. April 2017 bzw. am 1. Oktober 2017 abgelaufen und die Berechtigten haben bzw. hatten jeweils innerhalb von sechs Monaten die Option, insgesamt 61.871 Aktien zu erhalten. Darüber hinaus wurden im März 2017 dem Entwicklungsvorstand, Herrn Dr. Peters, 9.505 Aktien der Gesellschaft im Wert von 351.305 € übertragen. Im November 2017 wurden dem Forschungsvorstand, Herrn Dr. Enzelberger, 4.956 Aktien der Gesellschaft im Wert von 183.174 € übertragen. Somit belief sich die Anzahl der MorphoSys-Aktien im Besitz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 auf 319.678 Stück (31. Dezember 2016: 396.010 Stück).
6.5.2 GENEHMIGTES KAPITAL
Im Vergleich zum 31. Dezember 2016 erhöhte sich die Anzahl der genehmigten Stammaktien von 10.584.333 auf 14.579.885, da auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 2017 das Genehmigte Kapital 2015-I in Höhe von 10.584.333 € aufgehoben und das Genehmigte Kapital 2017-I in Höhe von 2.915.977 € sowie das Genehmigte Kapital 2017-II in Höhe von 11.663.908 € neu geschaff en wurde. Im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2017-I und 2017-II wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2022 (einschließlich) das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu 2.915.977 € bzw. 11.663.908 € durch die Ausgabe von bis zu 2.915.977 bzw. 11.663.908 neuen und auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen.
Gemäß der Satzung der Gesellschaft können die Aktionäre den Vorstand ermächtigen, dass Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um einen bestimmten Gesamtbetrag durch die Ausgabe von Aktien innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Das Genehmigte Kapital ist ein Begriff im deutschen Recht, das der Gesellschaft die Ausgabe von Aktien ermöglicht, ohne dass hierfür eine weitere Beschlussfassung der Aktionäre notwendig ist. Der Gesamtnominalbetrag aller durch die Aktionäre geschaff ener genehmigter Kapitalia darf zum Zeitpunkt der Eintragung des Genehmigten Kapitals im Handelsregister die Hälfte des Grundkapitals nicht überschreiten.
6.5.3 BEDINGTES KAPITAL
Im Vergleich zum 31. Dezember 2016 reduzierte sich die Anzahl der bedingten Stammaktien von 6.752.698 auf 6.491.683 aufgrund der Ausübung von 261.015 Wandlungsrechten im Jahr 2017. Die Reduzierung durch Ausübung von 261.015 Wandlungsrechten wurde im Dezember 2017 im Handelsregister eingetragen.
Die Aktionäre können einen Beschluss über die Schaff ung oder Änderung von Bedingtem Kapital fassen. Sie können einen solchen Beschluss jedoch nur zur Ausgabe von Wandlungs- oder Optionsrechten an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, für die Vorbereitung eines Zusammenschlusses mit einem anderen Unternehmen oder zur Ausgabe von Bezugsrechten an Mitarbeiter oder Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens durch Zustimmung oder Ermächtigung erteilen. Nach deutschem Recht darf der Gesamtnominalbetrag des von der Hauptversammlung geschaff enen Bedingten Kapitals die Hälfte des Grundkapitals zum Zeitpunkt der entsprechenden Beschlussfassung durch die Hauptversammlung nicht überschreiten. Der Gesamtnominalbetrag des für die Gewährung von Bezugsrechten an Mitarbeiter oder Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens geschaff enen Bedingten Kapitals darf 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der entsprechenden Beschlussfassung durch die Hauptversammlung nicht überschreiten.
6.5.4 EIGENE AKTIEN
Im Gegensatz zum Jahr 2016 hat der Konzern im Jahr 2017 keine Aktien zurückgekauft. Zusammensetzung und Entwicklung dieser Position sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
| Anzahl der Aktien |
Aktienwert | |
|---|---|---|
| Stand am 31.12.2010 | 79.896 | 9.774 |
| Erwerb in 2011 | 84.019 | 1.747.067 |
| Stand am 31.12.2011 | 163.915 | 1.756.841 |
| Erwerb in 2012 | 91.500 | 1.837.552 |
| Stand am 31.12.2012 | 255.415 | 3.594.393 |
| Erwerb in 2013 | 84.475 | 2.823.625 |
| Stand am 31.12.2013 | 339.890 | 6.418.018 |
| Erwerb in 2014 | 111.000 | 7.833.944 |
| Stand am 31.12.2014 | 450.890 | 14.251.962 |
| Erwerb in 2015 | 88.670 | 5.392.931 |
| Ausgabe in 2015 | – 104.890 | – 3.816.947 |
| Stand am 31.12.2015 | 434.670 | 15.827.946 |
| Erwerb in 2016 | 52.295 | 2.181.963 |
| Ausgabe in 2016 | – 90.955 | – 3.361.697 |
| Stand am 31.12.2016 | 396.010 | 14.648.212 |
| Ausgabe in 2017 | – 76.332 | – 2.821.231 |
| Stand am 31.12.2017 | 319.678 | 11.826.981 |
6.5.5 KAPITALRÜCKLAGE
Am 31. Dezember Juni 2017 betrug die Kapitalrücklage 438.557.857 € (31. Dezember 2016: 428.361.175 €). Der Anstieg um insgesamt 10.196.682 € resultierte im Wesentlichen aus der Ausübung von Wandelschuldverschreibungen in Höhe von 8.043.313 € sowie der Zuführung von Personalaufwand aus anteilsbasierten Vergütungen in Höhe von 4.974.599 €. Kompensierend wirkte sich der Rückgang aus der Umgliederung von eigenen Anteilen im Zusammenhang mit der Zuteilung von Aktien aus dem leistungsbezogenen Aktienplan 2013 in Höhe von 2.286.752 € sowie der Zuteilung eigener Aktien an Herrn Dr. Peters und Herrn Dr. Enzelberger in Höhe von 534.479 € aus.
6.5.6 NEUBEWERTUNGSRÜCKLAGE
Am 31. Dezember 2017 betrug die Neubewertungsrücklage – 105.483 € (31. Dezember 2016: 136.101 €). Der Rückgang um insgesamt 241.584 € ergab sich aus der Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren und Anleihen in Höhe von 117.829 € sowie der Veränderung der unrealisierten Verluste aus Cashfl ow Hedges in Höhe von – 359.413 €.
6.5.7 BILANZVERLUST
Der Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von – 69.826.469 € wird im Bilanzverlust ausgewiesen. Der Bilanzverlust erhöhte sich damit von – 27.548.669 € im Jahr 2016 auf – 97.375.138 € im Jahr 2017.
7 Vergütungssystem für Vorstand und Mitarbeiter des Konzerns
7.1 AKTIENOPTIONSPLAN AUS 2017
Am 1. April 2017 hat MorphoSys einen Aktienoptionsplan (stock option plan – SOP-Plan) für den Vorstand, die Senior Management Group und Mitarbeiter des Unternehmens, die nicht der Senior Management Group angehören, etabliert. Das Programm gilt gemäß IFRS 2 als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und wird bilanziell dementsprechend behandelt. Tag der Gewährung war der 1. April 2017; die Haltefrist/Performance-Laufzeit beträgt vier Jahre. Von den Aktienoptionen erfolgt in der vierjährigen Haltefrist in jedem Jahr eine 25-%ige Anwartschaft (Erdienung) unter der Voraussetzung, dass die für die jeweilige Periode festgelegten Leistungskriterien zu 100 % erfüllt wurden. Die Anzahl der pro Jahr erdienten Aktien optionen ergibt sich rechnerisch aus den Leistungskriterien der absoluten und der relativen Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie gegenüber der Entwicklung des NASDAQ Biotech Index und des TecDAX Index. Die Leistungskriterien können jährlich bis zu einem Maximum von 200 % erfüllt werden. Werden die festgelegten Leistungskriterien in einem Jahr zu weniger als 0 % erfüllt, werden für dieses Jahr keine Aktien erdient (Anwartschaft). Das Recht, eine Aktienoption auszuüben, entsteht jedoch erst am Ende der vierjährigen Haltefrist/Performance-Laufzeit.
Der Wandlungspreis, abgeleitet aus dem durchschnittlichen Börsenkurs einer Aktie der Gesellschaft in der XETRA-Schlussauktion an der Frankfurter Wertpapierbörse von 30 dem der Ausgabe der Aktienoptionen vorausgegangenen Börsenhandelstage, beträgt 55,52 €.
MorphoSys behält sich das Recht vor, die Ausübung der Aktienoptionen durch neu geschaff ene Aktien aus dem Bedingten Kapital 2016-III, durch die Ausgabe eigener Aktien oder in bar auszugleichen. Der Ausübungszeitraum beträgt drei Jahre nach Ende der vierjährigen Haltefrist/Performance-Laufzeit, namentlich bis zum 31. März 2024.
Verliert ein Vorstandsmitglied durch Kündigung (oder kündigt ein Vorstandsmitglied von sich aus), Rücktritt, Tod, Verletzung, Arbeitsunfähigkeit oder Erreichen der Altersgrenze (Bezug einer normalen Altersrente, Frührente oder Arbeitsunfähigkeitsrente, soweit die Bedingungen für den Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsrente erfüllt sind) oder – nach freiem Ermessen des Aufsichtsrats – unter anderen Umständen sein Amt innerhalb des MorphoSys-Konzerns, so hat das Vorstandsmitglied (oder sein Erbe) Anspruch auf eine tagesgenaue anteilige Anzahl an Aktienoptionen.
Verliert ein Vorstandsmitglied sein Amt innerhalb des MorphoSys-Konzerns aus einem wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 2 BGB, verfallen sämtliche nicht ausgeübte Aktienoptionen ohne Anspruch auf eine Kompensation.
Kommt es im Verlauf der vierjährigen Haltefrist zu einem Eigentümerwechsel ("change of control"), werden Aktienoptionen in vollem Umfang ausübbar. In diesem Falle entsteht jedoch das Recht, die Aktienoptionen auszuüben, erst am Ende der vierjährigen Haltefrist.
81.157 Aktienoptionen wurden den Begünstigten zum 1. April 2017 gewährt, und zwar 40.319 Aktienoptionen dem Vorstand (nähere Angaben können der Tabelle "Aktienoptionen" in Ziff er 7.4* "Nahestehende Unternehmen und Personen" entnommen werden), 37.660 Aktienoptionen der Senior Management Group sowie 3.178 Aktienoptionen Mitarbeitern des Unternehmens, die nicht der Senior Management Group angehören. Die angegebene Anzahl an gewährten Aktienoptionen basiert auf einer Zielerreichung von 100 %. Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen belief sich am Tag der Gewährung (1. April 2017) auf 21,41 € je Aktienoption. Seit dem Tag der Gewährung bis zum 31. Dezember 2017 ist ein Bezugsberechtigter bei MorphoSys ausgeschieden und somit sind 1.402 Aktienoptionen verfallen. Für die Ermittlung des Personalaufwands aus anteilsbasierten Vergütungen wurde für den SOP-Plan 2017 die Annahme getroff en, dass zwei Begünstigte das Unternehmen während des Vierjahreszeitraums verlassen. *SEITENVERWEIS auf Seite 147
In 2017 belief sich der Personalaufwand aus Aktienoptionen aus dem SOP-Plan 2017 des Konzerns auf 801.330 €.
Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen des Aktienoptionsplans 2017 wurde mittels einer Monte Carlo-Simulation ermittelt. Die erwartete Volatilität basiert auf der Entwicklung der Kursvolatilität der letzten vier Jahre. Darüber hinaus wurden für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gleichwertig die Leistungskriterien der absoluten und der relativen Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie gegenüber der Entwicklung des NASDAQ Biotech Index und des TecDAX Index berücksichtigt. Die Parameter des Programms ergeben sich aus der folgenden Übersicht.
| Aktienoptions programm aus April 2017 |
|
|---|---|
| Aktienkurs zum Gewährungszeitpunkt in € | 55,07 |
| Ausübungspreis in € | 55,52 |
| Erwartete Volatilität der MorphoSys Aktie in % | 37,49 |
| Erwartete Volatilität des NASDAQ Biotech Index in % | 25,07 |
| Erwartete Volatilität des TecDAX Index in % | 16,94 |
| Laufzeit des Programms in Jahren | 4,0 |
| Dividendenrendite in % | n/a |
| zwischen | |
| Risikofreier Zinssatz in % | 0,03 und 0,23 |
7.2 WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN – PROGRAMM AUS 2013
Die MorphoSys AG gewährte zum 1. April 2013 Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 225.000 €, eingeteilt in 449.999 Stück untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen aus dem "Bedingten Kapital 2008-III" an den Vorstand sowie an Mitglieder der Senior Management Group. Die Begünstigten erhalten das Recht, die ihnen gewährten Schuldverschreibungen in Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Jede Schuldverschreibung berechtigt zum Umtausch in eine Inhaberaktie der Gesellschaft in Höhe des anteiligen Betrags am gezeichneten Kapital von derzeit 1 €. Die Ausübung der Wandlungsrechte unterliegt mehreren Voraussetzungen, wie der Erreichung eines Erfolgsziels, dem Ablauf der Wartezeit, der Ausübbarkeit der Wandlungsrechte, dem Bestand eines ungekündigten Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses sowie der Eröff nung des Ausübungszeitraumes.
Der Wandlungspreis, abgeleitet aus dem Börsenkurs einer Aktie der Gesellschaft in der XETRA-Schlussauktion an der Frankfurter Wertpapierbörse an dem der Ausgabe der Schuldverschreibungen vorausgegangenen Börsenhandelstag, beträgt 31,88 €. Die Ausübung der Wandlungsrechte ist zulässig, da der Börsenkurs der Aktie während der Laufzeit der Schuldverschreibung an mindestens einem Börsenhandelstag mehr als 120 % des Kurses in der XETRA-Schlussauktion an der Frankfurter Wertpapierbörse an dem der Ausgabe der Schuldverschreibungen vorausgegangenen Börsenhandelstag betragen hat.
Die Ausübung der Wandlungsrechte ist erst zulässig, seit die Wartezeit von vier Jahren ab Gewährung der jeweiligen Schuldverschreibung abgelaufen ist. Jeweils 25 % der Wandlungsrechte gelten jeweils nach einem Jahr eines ungekündigten Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses mit der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen als ausübbar ("gevestet").
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Wandelschuldverschreibungspläne für Mitarbeiter des Konzerns in den Geschäftsjahren 2017 und 2016.
| Wandel schuldver schreibungen |
Gewichteter Durchschnitts preis € |
|
|---|---|---|
| AM 1. JANUAR 2016 AUSSTEHEND |
449.999 | 31,88 |
| Gewährt | 0 | 0,00 |
| Ausgeübt | 0 | 0,00 |
| Verfallen | – 13.414 | 31,88 |
| Abgelaufen | 0 | 0,00 |
| AM 31. DEZEMBER 2016 AUSSTEHEND |
436.585 | 31,88 |
| AM 1. JANUAR 2017 AUSSTEHEND |
436.585 | 31,88 |
| Gewährt | 0 | 0,00 |
| Ausgeübt | – 261.015 | 31,88 |
| Verfallen | 0 | 0,00 |
| Abgelaufen | 0 | 0,00 |
| AM 31. DEZEMBER 2017 AUSSTEHEND |
175.570 | 31,88 |
Seit dem Tag der Gewährung bis zum 31. Dezember 2017 ist ein Bezugsberechtigter bei MorphoSys ausgeschieden und somit sind 13.414 Wandelschuldverschreibungen verfallen. Die am 31. Dezember 2017 ausübbaren Wandelschuldverschreibungen beliefen sich auf 175.570 Aktien (31. Dezember 2016: 327.439 Aktien).
Die folgende Übersicht enthält den gewichteten durchschnittlichen Ausübungspreis sowie Angaben zur gewichteten Vertragslaufzeit von wesentlichen Gruppen von Wandelschuldverschreibungen zum 31. Dezember 2017.
| Bandbreite der Ausübungspreise | Ausstehend (Anzahl) |
Restliche Vertrags laufzeit (in Jahren) |
Gewichteter durchschnitt licher Aus übungspreis (€) |
Ausübbar (Anzahl) |
Gewichteter durchschnitt licher Aus übungspreis (€) |
|---|---|---|---|---|---|
| € 25,00 – € 40,00 | 175.570 | 2,25 | 31,88 | 175.570 | 31,88 |
| 175.570 | 2,25 | 31,88 | 175.570 | 31,88 |
Der Konzern bilanziert den Personalaufwand aus Wandelschuldverschreibungen linear in Übereinstimmung mit IFRS 2 und IAS 32.28. Die Eigenkapitalkomponente der Wandelschuldverschreibungen ist separat in der Kapitalrücklage auszuweisen. Der entsprechende Wert wird als Personalaufwand aus Wandelschuldverschreibungen erfasst. Der Vergütungsaufwand im Zusammenhang mit Wandelschuldverschreibungen belief sich in den Jahren 2017 und 2016 auf 287.601 € bzw. 40.375 €.
7.3 LANGFRISTIGE LEISTUNGSANREIZPROGRAMME 7.3.1 LEISTUNGSANREIZPROGR AMM AUS 2013
Am 1. April 2013 hat MorphoSys ein langfristiges Leistungsanreizprogramm (Long-Term Incentive Plan – LTI-Plan) für den Vorstand und die Senior Management Group etabliert. Die Wartezeit für diesen LTI-Plan war am 1. April 2017 abgelaufen. Das Programm galt gemäß IFRS 2 als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und wurde bilanziell dementsprechend behandelt. Der LTI-Plan war ein leistungsbezogener Aktienplan und wurde vorbehaltlich der Erfüllung vordefi nierter Leistungskriterien, die jährlich vom Aufsichtsrat genehmigt wurden, in Stammaktien (Performance Shares) der MorphoSys AG ausgezahlt. Die Leistungskriterien basierten auf einem rechnerischen Vergleich der absoluten und der relativen Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie gegenüber der Entwicklung des NASDAQ Biotech Index und des TecDAX Index. Die Erfüllung dieser Kriterien wurde für ein Jahr mit 200 %, für ein Jahr mit 54 % und für zwei Jahre mit 0 % festgelegt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat den sog. Company Factor und damit die Anzahl der auszugebenden Performance Shares mit einem Faktor von 1,57 festgelegt. Aufgrund dieses Faktors ergab sich eine Anpassung des bisher erfassten Personalaufwands in Höhe von 1,0 Mio. € im Geschäftsjahr 2017. Bisher erfolgte die Erfassung von Personalaufwand für das LTI-Programm 2013 unter Annahme eines Company Factor von 1,0. Unter Berücksichtigung dieser Bedingungen und des festgelegten Faktors wurden 61.323 Performance Shares der MorphoSys AG nach der vierjährigen Haltefrist im Zeitraum bis zum 2. Oktober 2017 an die Leistungsempfänger übertragen. Dabei erhielt der Vorstand 36.729 Performance Shares (nähere Angaben können den Tabellen "Aktien" und "Performance Shares" unter Ziff er 7.4* "Nahestehende Unternehmen und Personen" entnommen werden), die Senior Management Group 21.248 Performance Shares und 3.346 Performance Shares erhielten ehemalige Mitglieder der Senior Management Group, die mittlerweile das Unternehmen verlassen haben.
*SEITENVERWEIS auf Seite 147
Am 1. Oktober 2013 hat MorphoSys ein weiteres langfristiges Leistungsanreizprogramm (Long-Term Incentive Plan – LTI-Plan) für Mitglieder der Senior Management Group etabliert. Die Wartezeit für diesen LTI-Plan war am 1. Oktober 2017 abgelaufen. Die Konditionen waren identisch zu denen des Programms vom 1. April 2013. Die Erfüllung der Leistungskriterien wurde für ein Jahr mit 200 %, für ein Jahr mit 54,8 % und für zwei Jahre mit 0 % festgelegt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat den sog. Company Factor und damit die Anzahl der auszugebenden Performance Shares mit einem Faktor von 1,57 festgelegt. Aufgrund dieses Faktors ergab sich eine Anpassung des bisher erfassten Personalaufwands in Höhe von 0,02 Mio. € im Geschäftsjahr 2017. Bisher erfolgte die Erfassung von Personalaufwand für das LTI-Programm 2013 unter Annahme eines Company Factor von 1,0. Unter Berücksichtigung dieser Bedingungen und des festgelegten Faktors, wurden 548 Performance Shares der MorphoSys AG nach der vierjährigen Haltefrist bis Dezember 2017 an die Leistungsempfänger übertragen. Dabei erhielt die Senior Management Group 548 Performance Shares.
In 2017 belief sich der Personalaufwand aus Performance Shares aus dem LTI-Plan 2013 des Konzerns auf 1.038.639 € (2016: – 23.571 €).
7.3.2 LEISTUNGSANREIZPROGR AMM AUS 2014
Am 1. April 2014 hat MorphoSys ein langfristiges Leistungs anreiz-Programm (Long-Term Incentive Plan – LTI-Plan) für den Vorstand und die Senior Management Group etabliert. Das Programm gilt gemäß IFRS 2 als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und wird bilanziell dementsprechend behandelt. Der LTI-Plan ist ein leistungsbezogener Aktienplan und wird vorbehaltlich der Erfüllung vordefi nierter Leistungskriterien, die jährlich vom Aufsichtsrat evaluiert werden müssen, in Stammaktien (Performance Shares) der MorphoSys AG ausgezahlt. Tag der Gewährung war der 1. April 2014; die Haltefrist / Performance-Laufzeit beträgt vier Jahre. Von den Performance Shares erfolgt in der vierjährigen Haltefrist in jedem Jahr eine 25-%ige Anwartschaft (Erdienung) unter der Voraussetzung, dass die für die jeweilige Periode festgelegten Leistungskriterien zu 100 % erfüllt wurden. Die Anzahl der pro Jahr erdienten Aktien ergibt sich rechnerisch aus den Leistungskriterien der absoluten und der relativen Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie gegenüber der Entwicklung des NASDAQ Biotech Index und des TecDAX Index. Die Anzahl der pro Jahr erdienten Performance Shares wird in dem Maße gekürzt, in dem die Leistungskriterien des betreffenden Jahres nur zwischen 50 % und 99,9 % (<100 %) erfüllt werden, bzw. erhöht, wenn die Leistungskriterien zu mehr als 100 % erfüllt werden (maximal 200 %). Werden die festgelegten Leistungskriterien in einem Jahr zu weniger als 50 % erfüllt, werden für dieses Jahr "0" Performance Shares erdient (Anwartschaft). In jedem Fall ist die maximale Auszahlung am Ende der Vierjahresperiode durch einen vom Konzern festgelegten Faktor begrenzt, der sich generell auf "1" beläuft. Der Aufsichtsrat kann jedoch in begründeten Fällen diesen Faktor zwischen "0" und "2" frei festlegen, beispielsweise, wenn das Auszahlungsniveau angesichts der allgemeinen Entwicklung der Gesellschaft als unangemessen angesehen wird. Das Recht, eine bestimmte Zuteilung von Performance Shares aus dem LTI-Plan zu erhalten, entsteht jedoch erst am Ende der vierjährigen Haltefrist/Performance-Laufzeit.
Nach Ende der vierjährigen Wartezeit gibt es eine sechsmonatige Ausübungsperiode, in der die Performance Shares von der Gesellschaft auf die Begünstigten übertragen werden können. Die Begünstigten können den Zuteilungszeitpunkt innerhalb dieser Ausübungsperiode selbst wählen.
Für den Fall, dass die zurückgekauften Aktien nicht ausreichen, um den LTI-Plan zu bedienen, behält sich MorphoSys das Recht vor, einen bestimmten Betrag des LTI-Plans im Wert der Performance Shares am Ende der Haltefrist in bar auszuzahlen unter der Voraussetzung, dass dieser Barbetrag 200 % des Marktwerts der Performance Shares am Tag ihrer Gewährung nicht übersteigt.
Verliert ein Vorstandsmitglied durch Kündigung (oder kündigt ein Vorstandsmitglied von sich aus), Rücktritt, Tod, Verletzung, Arbeitsunfähigkeit oder Erreichen der Altersgrenze (Bezug einer normalen Alters rente, Frührente oder Arbeitsunfähigkeitsrente, soweit die Bedingungen für den Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsrente erfüllt sind) oder – nach freiem Ermessen des Aufsichtsrats – unter anderen Umständen sein Amt innerhalb des MorphoSys-Konzerns, so hat das Vorstandsmitglied (oder sein Erbe) Anspruch auf eine tagesgenaue anteilige Anzahl der Performance Shares.
Verliert ein Vorstandsmitglied sein Amt innerhalb des MorphoSys-Konzerns aus einem wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 2 BGB und/oder des § 84 Abs. 3 AktG, so hat der Begünstigte keinen Anspruch auf Zuteilung von Performance Shares.
Kommt es im Verlauf der vierjährigen Haltefrist zu einem Eigentümerwechsel ("change of control"), werden alle Performance Shares in vollem Umfang ausübbar. In diesem Falle entsteht jedoch das Recht, eine bestimmte Aktienzuteilung aus dem LTI-Plan zu erhalten, erst am Ende der vierjährigen Haltefrist.
Im März 2014 kaufte MorphoSys über die Börse 111.000 eigene Aktien zu einem durchschnittlichen Kurswert von 70,53 € je Aktie zurück. Die zurückgekauften Aktien können zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19. Mai 2011 bzw. vom 23. Mai 2014 genannten Zwecken, insbesondere für bestehende und künftige Mitarbeiterbeteiligungsprogramme und/oder als Akquisitionswährung, verwendet werden, können aber auch eingezogen werden.
32.513 dieser Aktien wurden den Begünstigten zum 1. April 2014 gewährt, und zwar 18.264 Performance Shares dem Vorstand (nähere Angaben können der Tabelle "Performance Shares" in Ziff er 7.4* "Nahestehende Unternehmen und Personen" entnommen werden) und 14.249 Performance Shares der Senior Management Group. Die angegebene Anzahl an gewährten Performance Shares basiert auf einer Zielerreichung von 100 % und einem Faktor von "1". Der Marktwert der Performance Shares belief sich am Tag der Gewährung (1. April 2014) auf 62,17 € je Aktie. Bei der Ermittlung des Marktwerts der Performance Shares wurden keine Dividenden berücksichtigt, da der Konzern in absehbarer Zukunft keine Dividende auszuschütten beabsichtigt. Seit dem Tag der Gewährung bis zum 31. Dezember 2017 sind drei Bezugsberechtigte bei MorphoSys ausgeschieden und somit sind 1.829 Performance Shares verfallen. Für die Ermittlung des Personalaufwands aus anteilsbasierten Vergütungen wurde für den LTI-Plan 2014 zunächst die Annahme getroff en, dass ein Begünstigter das Unternehmen während des Vierjahreszeitraums verlässt. Im Jahr 2017 wurde diese Annahme aktualisiert.
*SEITENVERWEIS auf Seite 147
In 2017 belief sich der Personalaufwand aus Performance Shares aus dem LTI-Plan 2014 des Konzerns auf 55.759 € (2016: 178.518 €).
7.3.3 LEISTUNGSANREIZPROGR AMM AUS 2015
Am 1. April 2015 hat MorphoSys ein langfristiges Leistungs anreiz-Programm (Long-Term Incentive Plan – LTI-Plan) für den Vorstand und die Senior Management Group etabliert. Das Programm gilt gemäß IFRS 2 als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und wird bilanziell dementsprechend behandelt. Der LTI-Plan ist ein leistungsbezogener Aktienplan und wird vorbehaltlich der Erfüllung vordefi nierter Leistungskriterien, die jährlich vom Aufsichtsrat evaluiert werden müssen, in Stammaktien (Performance Shares) der MorphoSys AG ausgezahlt. Tag der Gewährung war der 1. April 2015; die Haltefrist/Performance-Laufzeit beträgt vier Jahre. Von den Performance Shares erfolgt in der vierjährigen Haltefrist in jedem Jahr eine 25-%ige Anwartschaft (Erdienung) unter der Voraussetzung, dass die für die jeweilige Periode festgelegten Leistungskriterien zu 100 % erfüllt wurden. Die Anzahl der pro Jahr erdienten Aktien ergibt sich rechnerisch aus den Leistungskriterien der absoluten und der relativen Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie gegenüber der Entwicklung des NASDAQ Biotech Index und des TecDAX Index. Die Anzahl der pro Jahr erdienten Performance Shares wird in dem Maße gekürzt, in dem die Leistungskriterien des betreffenden Jahres nur zwischen 50 % bis 99,9 % (<100 %) erfüllt werden, bzw. erhöht, wenn die Leistungskriterien zu mehr als 100 % erfüllt werden (maximal 200 %). Werden die festgelegten Leistungskriterien in einem Jahr zu weniger als 50 % erfüllt, werden für dieses Jahr "0" Performance Shares erdient (Anwartschaft). In jedem Fall ist die maximale Auszahlung am Ende der Vierjahresperiode durch einen Faktor begrenzt, der sich generell auf "1" beläuft. Der Aufsichtsrat kann jedoch in begründeten Fällen diesen Faktor zwischen "0" und "2" frei festlegen, beispielsweise, wenn das Auszahlungsniveau angesichts der allgemeinen Entwicklung der Gesellschaft als unangemessen angesehen wird. Das Recht, eine bestimmte Zuteilung von Performance Shares aus dem LTI-Plan zu erhalten, entsteht jedoch erst am Ende der vierjährigen Haltefrist/Performance-Laufzeit.
Nach Ende der vierjährigen Wartezeit gibt es eine sechsmonatige Ausübungsperiode, in der die Performance Shares von der Gesellschaft auf die Begünstigten übertragen werden können. Die Begünstigten können den Zuteilungszeitpunkt innerhalb dieser Ausübungsperiode selbst wählen.
Für den Fall, dass die zurückgekauften Aktien nicht ausreichen, um den LTI-Plan zu bedienen, behält sich MorphoSys das Recht vor, einen bestimmten Betrag des LTI-Plans im Wert der Performance Shares am Ende der Haltefrist in bar auszuzahlen unter der Voraussetzung, dass dieser Barbetrag 200 % des Marktwerts der Performance Shares am Tag ihrer Gewährung nicht übersteigt.
Verliert ein Vorstandsmitglied durch Kündigung (oder kündigt ein Vorstandsmitglied von sich aus), Rücktritt, Tod, Verletzung, Arbeitsunfähigkeit oder Erreichen der Altersgrenze (Bezug einer normalen Alters rente, Frührente oder Arbeitsunfähigkeitsrente, soweit die Bedingungen für den Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsrente erfüllt sind) oder – nach freiem Ermessen des Aufsichtsrats – unter anderen Umständen sein Amt innerhalb des MorphoSys-Konzerns, so hat das Vorstandsmitglied (oder sein Erbe) Anspruch auf eine tagesgenaue anteilige Anzahl der Performance Shares.
Verliert ein Vorstandsmitglied sein Amt innerhalb des MorphoSys-Konzerns aus einem wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 2 BGB und/oder des § 84 Abs. 3 AktG, so hat der Begünstigte keinen Anspruch auf Zuteilung von Performance Shares.
Kommt es im Verlauf der vierjährigen Haltefrist zu einem Eigentümerwechsel ("change of control"), werden alle Performance Shares in vollem Umfang ausübbar. In diesem Falle entsteht jedoch das Recht, eine bestimmte Aktienzuteilung aus dem LTI-Plan zu erhalten, erst am Ende der vierjährigen Haltefrist.
Im April 2015 hat MorphoSys 88.670 eigene Aktien zu einem gewichteten durchschnittlichen Kurswert von 60,79 € je Aktie über die Börse zurückgekauft. Die zurückgekauften Aktien können zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 23. Mai 2014 genannten Zwecke, insbesondere für bestehende und künftige Mitarbeiterbeteiligungsprogramme und / oder Akquisitionswährung, verwendet werden. Sie können aber auch eingezogen werden.
40.425 dieser Aktien wurden den Begünstigten zum 1. April 2015 gewährt, und zwar 21.948 Performance Shares dem Vorstand (nähere Angaben können der Tabelle "Performance Shares" in Ziff er 7.4* "Nahestehende Unternehmen und Personen" entnommen werden) und 18.477 Performance Shares der Senior Management Group. Die angegebene Anzahl an gewährten Performance Shares basiert auf einer Zielerreichung von 100 % und einem Faktor von "1". Der Marktwert der Performance Shares belief sich am Tag der Gewährung (1. April 2015) auf 61,40 € je Aktie. Bei der Ermittlung des Marktwerts der Performance Shares wurden keine Dividenden berücksichtigt, da der Konzern in absehbarer Zukunft keine Dividende auszuschütten beabsichtigt. Seit dem Tag der Gewährung bis zum 31. Dezember 2017 sind zwei Bezugsberechtigte bei MorphoSys ausgeschieden und somit sind 3.055 Performance Shares verfallen. Für die Ermittlung des Personalaufwands aus anteilsbasierten Vergütungen wurde für den LTI-Plan 2015 zunächst die Annahme getroff en, dass ein Begünstigter das Unter nehmen während des Vierjahreszeitraums verlässt. Im Jahr 2017 wurde diese Annahme aktualisiert.
*SEITENVERWEIS auf Seite 147
In 2017 belief sich der Personalaufwand aus Performance Shares aus dem LTI-Plan 2015 des Konzerns auf 201.608 € (2016: 837.153 €).
7.3.4 LEISTUNGSANREIZPROGR AMM AUS 2016
Am 1. April 2016 hat MorphoSys ein langfristiges Leistungs anreiz-Programm (Long-Term Incentive Plan – LTI-Plan) für den Vorstand und die Senior Management Group etabliert. Das Programm gilt gemäß IFRS 2 als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und wird bilanziell dementsprechend behandelt. Der LTI-Plan ist ein leistungsbezogener Aktienplan und wird vorbehaltlich der Erfüllung vordefi nierter Leistungskriterien, die jährlich vom Aufsichtsrat evaluiert werden müssen, in Stammaktien (Performance Shares) der MorphoSys AG ausgezahlt. Tag der Gewährung war der 1. April 2016; die Haltefrist/Performance-Laufzeit beträgt vier Jahre. Von den Performance Shares erfolgt in der vierjährigen Haltefrist in jedem Jahr eine 25-%ige Anwartschaft (Erdienung) unter der Voraussetzung, dass die für die jeweilige Periode festgelegten Leistungskriterien zu 100 % erfüllt wurden. Die Anzahl der pro Jahr erdienten Aktien ergibt sich rechnerisch aus den Leistungskriterien der absoluten und der relativen Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie gegenüber der Entwicklung des NASDAQ Biotech Index und des TecDAX Index. Die Anzahl der pro Jahr erdienten Performance Shares wird in dem Maße gekürzt, in dem die Leistungskriterien des betreffenden Jahres nur zwischen 50 % bis 99,9 % (<100 %) erfüllt werden, bzw. erhöht, wenn die Leistungskriterien zu mehr als 100 % erfüllt werden (maximal 200 %). Werden die festgelegten Leistungskriterien in einem Jahr zu weniger als 50 % erfüllt, werden für dieses Jahr "0" Performance Shares erdient (Anwartschaft). In jedem Fall ist die maximale Auszahlung am Ende der Vierjahresperiode durch einen Faktor begrenzt, der sich generell auf "1" beläuft. Der Aufsichtsrat kann jedoch in begründeten Fällen diesen Faktor zwischen "0" und "2" frei festlegen, beispielsweise, wenn das Auszahlungsniveau angesichts der allgemeinen Entwicklung der Gesellschaft als unangemessen angesehen wird. Das Recht, eine bestimmte Zuteilung von Performance Shares aus dem LTI-Plan zu erhalten, entsteht jedoch erst am Ende der vierjährigen Haltefrist/Performance-Laufzeit.
Nach Ende der vierjährigen Wartezeit gibt es eine sechsmonatige Ausübungsperiode, in der die Performance Shares von der Gesellschaft auf die Begünstigten übertragen werden können. Die Begünstigten können den Zuteilungszeitpunkt innerhalb dieser Ausübungsperiode selbst wählen.
Für den Fall, dass die zurückgekauften Aktien nicht ausreichen, um den LTI-Plan zu bedienen, behält sich MorphoSys das Recht vor, einen bestimmten Betrag des LTI-Plans im Wert der Performance Shares am Ende der Haltefrist in bar auszuzahlen unter der Voraussetzung, dass dieser Barbetrag 200 % des Marktwerts der Performance Shares am Tag ihrer Gewährung nicht übersteigt.
Verliert ein Vorstandsmitglied durch Kündigung (oder kündigt ein Vorstandsmitglied von sich aus), Rücktritt, Tod, Verletzung, Arbeitsunfähigkeit oder Erreichen der Altersgrenze (Bezug einer normalen Altersrente, Frührente oder Arbeitsunfähigkeitsrente, soweit die Bedingungen für den Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsrente erfüllt sind) oder – nach freiem Ermessen des Aufsichtsrats – unter anderen Umständen sein Amt innerhalb des MorphoSys-Konzerns, so hat das Vorstandsmitglied (oder sein Erbe) Anspruch auf eine tagesgenaue anteilige Anzahl der Performance Shares.
Verliert ein Vorstandsmitglied sein Amt innerhalb des MorphoSys-Konzerns aus einem wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 2 BGB und/oder des § 84 Abs. 3 AktG, so hat der Begünstigte keinen Anspruch auf Zuteilung von Performance Shares.
Kommt es im Verlauf der vierjährigen Haltefrist zu einem Eigentümerwechsel ("change of control"), werden alle Performance Shares in vollem Umfang ausübbar. In diesem Falle entsteht jedoch das Recht, eine bestimmte Zuteilung von Performance Shares aus dem LTI-Plan zu erhalten, erst am Ende der vierjährigen Haltefrist.
Im März 2016 hat MorphoSys 52.295 eigene Aktien zu einem gewichteten durchschnittlichen Kurswert von 41,69 € je Aktie über die Börse zurückgekauft. Die zurückgekauften Aktien können zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 23. Mai 2014 genannten Zwecke, insbesondere für bestehende und künftige Mitarbeiter-Beteiligungsprogramme und / oder Akquisitionswährung, verwendet werden. Sie können aber auch eingezogen werden.
Zum 1. April 2016 wurden den Begünstigten 68.143 eigene Aktien gewährt, und zwar 35.681 Performance Shares dem Vorstand (nähere Angaben können der Tabelle "Performance Shares" in Ziff er 7.4* "Nahestehende Unternehmen und Personen" entnommen werden) und 32.462 Performance Shares der Senior Management Group. Die angegebene Anzahl an gewährten Performance Shares basiert auf einer Zielerreichung von 100 % und einem Faktor von "1". Der Marktwert der Performance Shares belief sich am Tag der Gewährung (1. April 2016) auf 46,86 € je Aktie. Bei der Ermittlung des Marktwerts der Performance Shares wurden keine Dividenden berücksichtigt, da der Konzern in absehbarer Zukunft keine Dividende auszuschütten beabsichtigt. Seit dem Tag der Gewährung bis zum 31. Dezember 2017 sind vier Bezugsberechtigte bei MorphoSys ausgeschieden und somit sind 9.350 Performance Shares verfallen. Für die Ermittlung des Personalaufwands aus anteilsbasierten Vergütungen wurde für den LTI-Plan 2016 zunächst die Annahme getroff en, dass ein Begünstigter das Unternehmen während des Vierjahreszeitraums verlässt. Im Jahr 2017 wurde diese Annahme aktualisiert.
*SEITENVERWEIS auf Seite 147
In 2017 belief sich der Personalaufwand aus Performance Shares aus dem LTI-Plan 2016 des Konzerns auf 663.624 € (2016: 1.483.694 €).
7.3.5 LEISTUNGSANREIZPROGR AMM AUS 2017
Am 1. April 2017 hat MorphoSys ein weiteres langfristiges Leistungsanreiz-Programm (long-term incentive plan – LTI-Plan) für den Vorstand, die Senior Management Group und Mitarbeiter des Unternehmens, die nicht der Senior Management Group angehören, etabliert. Das Programm gilt gemäß IFRS 2 als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und wird bilanziell dementsprechend behandelt. Der LTI-Plan ist ein leistungsbezogener Aktienplan und wird vorbehaltlich der Erfüllung vordefi nierter Leistungskriterien in Stammaktien (Performance Shares) der MorphoSys AG ausgezahlt. Tag der Gewährung war der 1. April 2017; die Haltefrist/ Performance-Laufzeit beträgt vier Jahre. Von den erfolgsabhängig gewährten Aktien erfolgt in der vierjährigen Haltefrist in jedem Jahr eine 25-%ige Anwartschaft (Erdienung) unter der Voraussetzung, dass die für die jeweilige Periode festgelegten Leistungskriterien zu 100 % erfüllt wurden. Die Anzahl der pro Jahr erdienten Aktien ergibt sich rechnerisch aus den Leistungskriterien der absoluten und der relativen Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie gegenüber der Entwicklung des NASDAQ Biotech Index und des TecDAX Index. Die Leistungskriterien können rechnerisch jährlich bis zu einem Maximum von 300 % erfüllt werden, dürfen aber im gesamten 4-Jahreszeitraum nicht mehr als 200 % betragen. Werden die festgelegten Leistungskriterien in einem Jahr zu weniger als 0 % erfüllt, werden für dieses Jahr keine Aktien erdient (Anwartschaft). In jedem Fall ist die maximale Auszahlung am Ende der Vierjahresperiode durch einen vom Konzern festgelegten Faktor begrenzt, der sich generell auf "1" beläuft. Der Aufsichtsrat kann jedoch in begründeten Fällen diesen Faktor zwischen "0" und "2" frei festlegen, beispielsweise, wenn das Auszahlungsniveau angesichts der allgemeinen Entwicklung der Gesellschaft als unangemessen angesehen wird. Das Recht, eine bestimmte Aktienzuteilung aus dem LTI-Plan zu erhalten, entsteht jedoch erst am Ende der vierjährigen Haltefrist/Performance-Laufzeit.
Nach Ende der vierjährigen Wartezeit gibt es eine sechsmonatige Ausübungsperiode, in der die Performance Shares von der Gesellschaft auf die Begünstigten übertragen werden können. Die Begünstigten können den Zuteilungszeitpunkt innerhalb dieser Ausübungsperiode selbst wählen.
Für den Fall, dass die zurückgekauften Aktien nicht ausreichen, um den LTI-Plan zu bedienen, behält sich MorphoSys das Recht vor, einen bestimmten Betrag des LTI-Plans im Wert der leistungsabhängig gewährten Aktien am Ende der Haltefrist in bar auszuzahlen unter der Voraussetzung, dass dieser Barbetrag 200 % des beizulegenden Zeitwertes der leistungsabhängig gewährten Aktien am Tag ihrer Gewährung nicht übersteigt.
Verliert ein Vorstandsmitglied durch Kündigung (oder kündigt ein Vorstandsmitglied von sich aus), Rücktritt, Tod, Verletzung, Arbeitsunfähigkeit oder Erreichen der Altersgrenze (Bezug einer normalen Altersrente, Frührente oder Arbeitsunfähigkeitsrente, soweit die Bedingungen für den Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsrente erfüllt sind) oder – nach freiem Ermessen des Aufsichtsrats – unter anderen Umständen sein Amt innerhalb des MorphoSys-Konzerns, so hat das Vorstandsmitglied (oder sein Erbe) Anspruch auf eine tagesgenaue anteilige Anzahl der leistungsabhängig gewährten Aktien.
Verliert ein Vorstandsmitglied sein Amt innerhalb des MorphoSys-Konzerns aus einem wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 2 BGB und/oder des § 84 Abs. 3 AktG, so hat der Begünstigte keinen Anspruch auf Zuteilung leistungsabhängig gewährter Aktien.
Kommt es im Verlauf der vierjährigen Haltefrist zu einem Eigentümerwechsel ("change of control"), werden alle leistungsabhängig gewährten Aktien in vollem Umfang ausübbar. In diesem Falle entsteht jedoch das Recht, eine bestimmte Aktienzuteilung aus dem LTI-Plan zu erhalten, erst am Ende der vierjährigen Haltefrist.
31.549 der eigenen Aktien wurden den Begünstigten zum 1. April 2017 gewährt, und zwar 15.675 Aktien dem Vorstand (nähere Angaben können der Tabelle "Performance Shares" in Ziff er 7.4* "Nahestehende Unternehmen und Personen" entnommen werden), 14.640 Aktien der Senior Management Group sowie 1.234 Aktien Mitarbeitern des Unternehmens, die nicht der Senior Management Group angehören. Die angegebene Anzahl an gewährten Aktien basiert auf einer Zielerreichung von 100 % und einem Faktor von "1". Der beizulegende Zeitwert der leistungsabhängig gewährten Aktien belief sich am Tag der Gewährung (1. April 2017) auf 70,52 € je Aktie. Seit dem Tag der Gewährung bis zum 31. Dezember 2017 ist ein Bezugsberechtigter bei MorphoSys ausgeschieden und somit sind 545 Performance Shares verfallen. Für die Ermittlung des Personalaufwands aus anteilsbasierten Vergütungen wurde für den LTI-Plan 2017 die Annahme getroff en, dass zwei Begünstigte das Unternehmen während des Vierjahreszeitraums verlassen.
*SEITENVERWEIS auf Seite 147
In 2017 belief sich der Personalaufwand aus Performance Shares aus dem LTI-Plan 2017 des Konzerns auf 1.026.037 €.
Die Marktwerte der Performance Shares der langfristigen Leistungsanreizprogramme 2014 bis 2017 wurden mittels einer Monte-Carlo-Simu lation ermittelt. Die erwartete Volatilität basiert auf der Entwicklung der Kursvolatilität der letzten vier Jahre. Darüber hinaus wurden für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gleichwertig die Leistungskriterien der absoluten und der relativen Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie gegenüber des NASDAQ Biotech Index und des TecDAX Index berücksichtigt. Die Parameter der einzelnen Programme ergeben sich aus der folgenden Übersicht.
| Leistungsanreiz programm aus April 2014 |
Leistungsanreiz programm aus April 2015 |
Leistungsanreiz programm aus April 2016 |
Leistungsanreiz programm aus April 2017 |
|
|---|---|---|---|---|
| Aktienkurs zum Gewährungszeitpunkt in € | 68,08 | 57,18 | 43,28 | 55,07 |
| Ausübungspreis in € | n/a | n/a | n/a | n/a |
| Erwartete Volatilität der MorphoSys Aktie in % | 30,87 | 33,09 | 34,64 | 37,49 |
| Erwartete Volatilität des NASDAQ Biotech Index in % | 20,28 | 20,70 | 23,39 | 25,07 |
| Erwartete Volatilität des TecDAX Index in % | 20,18 | 20,10 | 17,01 | 16,94 |
| Laufzeit des Programms in Jahren | 4,0 | 4,0 | 4,0 | 4,0 |
| Dividendenrendite in % | n/a | n/a | n/a | n/a |
| Risikofreier Zinssatz in % | 0,44 | 0,07 | 0,05 | zwischen 0,03 und 0,23 |
7.4 NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN UND PERSONEN
Nahestehende Unternehmen und Personen, die durch den Konzern beeinfl usst werden können oder den Konzern maßgeblich beeinfl ussen können, lassen sich unterteilen in Tochterunternehmen, Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie sonstige nahestehende Unternehmen.
Der Konzern unterhält mit Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats als nahestehenden Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung des Konzerns verantwortlich sind, Geschäftsbeziehungen. Neben der Barvergütung hat der Konzern dem Vorstand Wandelschuldverschreibungen und leistungsabhängig gewährte Aktien gewährt. Die nachfolgenden Übersichten zeigen die von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats im Verlauf des Geschäftsjahres 2017 gehaltenen Aktien, Aktienoptionen, Wandelschuldverschreibungen und leistungsabhängig gewährten Aktien (Performance Shares) sowie die Änderungen in ihren Besitzverhältnissen.
| AKTIEN | ||||
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2017 | Zugänge | Verkäufe | 31.12.2017 | |
| VORSTAND | ||||
| Dr. Simon Moroney | 514.214 | 12.024 | 42.529 | 483.709 |
| Jens Holstein | 7.000 | 38.235 | 34.235 | 11.000 |
| Dr. Malte Peters1 | - | 9.505 | 0 | 9.505 |
| Dr. Markus Enzelberger2 | - | 4.956 | 2.600 | 7.262 |
| Dr. Arndt Schottelius3 | 10.397 | 68.772 | 0 | - |
| Dr. Marlies Sproll4 | 57.512 | 68.772 | 0 | - |
| GESAMT | 589.123 | 202.264 | 79.364 | 511.476 |
| AUFSICHTSRAT | ||||
| Dr. Gerald Möller | 11.000 | 0 | 0 | 11.000 |
| Dr. Frank Morich | 1.000 | 0 | 0 | 1.000 |
| Dr. Marc Cluzel | 500 | 0 | 0 | 500 |
| Krisja Vermeylen5 | - | 350 | 0 | 350 |
| Wendy Johnson | 500 | 0 | 0 | 500 |
| Klaus Kühn | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Karin Eastham6 | 2.000 | 0 | 0 | - |
| GESAMT | 15.000 | 350 | 0 | 13.350 |
| AKTIENOPTIONEN | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2017 | Zugänge | Verfall | Ausübungen | 31.12.2017 | |
| VORSTAND | |||||
| Dr. Simon Moroney | 0 | 12.511 | 0 | 0 | 12.511 |
| Jens Holstein | 0 | 8.197 | 0 | 0 | 8.197 |
| Dr. Malte Peters1 | - | 8.197 | 0 | 0 | 8.197 |
| Dr. Markus Enzelberger2 | - | 5.266 | 0 | 0 | 5.266 |
| Dr. Marlies Sproll4 | 0 | 6.148 | 0 | 0 | - |
| GESAMT | 0 | 40.319 | 0 | 0 | 34.171 |
| WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2017 | Zugänge | Verfall | Ausübungen | 31.12.2017 | |
| VORSTAND | |||||
| Dr. Simon Moroney | 88.386 | 0 | 0 | 0 | 88.386 |
| Jens Holstein | 90.537 | 0 | 0 | 30.000 | 60.537 |
| Dr. Malte Peters1 | - | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Dr. Markus Enzelberger2 | - | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Dr. Arndt Schottelius3 | 60.537 | 0 | 0 | 60.537 | - |
| Dr. Marlies Sproll4 | 60.537 | 0 | 0 | 60.537 | - |
| GESAMT | 299.997 | 0 | 0 | 151.074 | 148.923 |
PERFORMANCE SHARES
| 01.01.2017 | Zugänge | Verfall | Zuteilungen | 31.12.2017 | |
|---|---|---|---|---|---|
| VORSTAND | |||||
| Dr. Simon Moroney | 37.220 | 4.864 | 0 | 12.024 | 30.060 |
| Jens Holstein | 25.134 | 3.187 | 0 | 8.235 | 20.086 |
| Dr. Malte Peters1 | - | 3.187 | 0 | 0 | 3.187 |
| Dr. Markus Enzelberger2 | - | 2.047 | 0 | 0 | 5.987 |
| Dr. Arndt Schottelius3 | 25.134 | 0 | 0 | 8.235 | - |
| Dr. Marlies Sproll4 | 25.134 | 2.390 | 0 | 8.235 | - |
| GESAMT | 112.622 | 15.675 | 0 | 36.729 | 59.320 |
1 Dr. Malte Peters wurde am 1. März 2017 zum Entwicklungsvorstand der MorphoSys AG ernannt.
2 Dr. Markus Enzelberger wurde am 1. November zum Forschungsvorstand der MorphoSys AG ernannt. Vor seiner Ernennung zum Vorstand hat Dr. Markus Enzelberger bereits 4.906 Aktien gehalten. Im Rahmen der langfristigen Leistungsanreizprogramme 2014 bis 2016 wurden Dr. Markus Enzelberger als Mitglied der Senior Management Group vor seiner Ernennung zum Vorstand 3.940 Performance Shares gewährt.
3 Dr. Arndt Schottelius hat den Vorstand der MorphoSys AG zum 28. Februar 2017 verlassen. Die in den Tabellen zu den Wandelschuldverschreibungen und Performance Shares angegebenen Ausübungen und Zuteilungen erfolgten nach dem Austritt aus dem Vorstand. Diese wurden bereits in Vorjahren gewährt. Darüber hinaus werden in der Tabelle "Aktien" keine Veränderungen in der Anzahl der Aktien nach Ausscheiden aus dem Vorstand dargestellt.
4 Dr. Marlies Sproll ist mit Wirkung zum Ablauf des 31. Oktober 2017 vom Amt des Forschungsvorstands zurückgetreten. Die in der Tabelle "Wandelschuldverschreibungen" angegebenen Ausübungen erfolgten nach dem Austritt aus dem Vorstand. Diese wurden bereits in Vorjahren gewährt. Darüber hinaus werden in der Tabelle "Aktien" keine Veränderungen in der Anzahl der Aktien nach Ausscheiden aus dem Vorstand dargestellt.
5 Krisja Vermeylen ist dem Aufsichtsrat der MorphoSys AG zum 17. Mai 2017 beigetreten.
6 Karin Eastham hat den Aufsichtsrat der MorphoSys AG zum 17. Mai 2017 verlassen. Veränderungen in der Anzahl der Aktien nach Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat werden nicht dargestellt.
Der Aufsichtsrat der MorphoSys AG hält keine Aktienoptionen, Wandelschuldverschreibungen und Performance Shares.
Das Vergütungssystem für den Vorstand soll einen Anreiz für ergebnisorientierte und nachhaltige Unternehmensführung geben. Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands besteht deswegen aus verschiedenen Komponenten, wie fi xen Bestandteilen, einer jährlichen Bonus-Barvergütung, die abhängig ist vom Erreichen von Unternehmenszielen (kurzfristiger Anreiz; Short-Term Incentive – STI), sowie variablen Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung (Long-Term Incentive – LTI) und aus weiteren Vergütungskomponenten. Variable Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung bestehen dabei aus Performance-Aktien-Plänen aus früheren Jahren und dem laufenden Jahr, einem Wandelschuldverschreibungsprogramm aus dem Jahr 2013 sowie aus einem Stock Option Plan aus dem laufenden Jahr. Die Vorstandsmitglieder erhalten zusätzlich Nebenleistungen in Form von Sachbezügen; diese bestehen im Wesentlichen aus Dienstwagennutzung sowie Versicherungsprämien. Alle Gesamtvergütungspakete werden jährlich vom Vergütungs- und Ernennungsausschuss auf Umfang und Angemessenheit überprüft und dem Ergebnis einer jährlichen Vorstandsvergütungsanalyse gegenübergestellt. Die Höhe der an die Vorstandsmitglieder zu zahlenden Vergütung richtet sich insbesondere nach den Aufgabenbereichen des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie nach der wirtschaftlichen Lage, dem Erfolg und den wirtschaftlichen Perspektiven der Gesellschaft im Verhältnis zum Wettbewerb. Sämtliche Beschlüsse über die Anpassungen der Gesamtvergütungspakete werden vom Plenum des Aufsichtsrats gefasst. Die Vergütung des Vorstands wurde zuletzt im Juli 2017 angepasst, ebenso die dynamisierte Altersversorgung. Die Vergütung des neuen Vorstandsmitglieds, Herr Dr. Markus Enzelberger, wurde mit Wirkung zum 1. November 2017 angepasst.
Endet der Dienstvertrag eines Vorstandsmitglieds durch Tod, stehen seinem/ihrem Ehegatten bzw. seiner/ihrem Lebenspartner(in) das fi xe Monatsgehalt für den Todesmonat und die nachfolgenden zwölf Monate zu. Für den Fall eines Kontrollwechsels steht jedem Vorstandsmitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht seines/ihres Dienstvertrags zu, mit Anspruch auf die ausstehende Festvergütung für den Rest der vereinbarten Vertragslaufzeit. Darüber hinaus werden in einem solchen Fall alle gewährten Stock Options und Performance-Aktien mit sofortiger Wirkung unverfallbar und können nach Ablauf der gesetzlichen Wartefristen bzw. Sperrfristen ausgeübt werden. Ein Kontrollwechsel liegt insbesondere vor, wenn (i) MorphoSys Vermögenswerte oder wesentliche Teile seiner Vermögenswerte an nicht verbundene Dritte überträgt, (ii) MorphoSys mit einem nicht verbundenen Unternehmen verschmolzen wird oder (iii) ein Aktionär oder Dritter 30 % oder mehr der Stimmrechte an MorphoSys hält.
Während im Lagebericht die Vergütungen des Vorstands und Aufsichtsrates als Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen gemäß den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Codex dargestellt werden, zeigen die folgenden Tabellen die aufwandsbezogene Betrachtung gemäß IAS 24.
VORSTANDSVERGÜTUNG FÜR DIE JAHRE 2017 UND 2016 (IAS 24):
| Dr. Simon Moroney Vorstandsvorsitzender |
Jens Holstein Finanzvorstand |
Dr. Malte Peters Entwicklungsvorstand Eintritt: 1. März 2017 |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | ||
| Festvergütung | 463.457 | 500.876 | 314.405 | 372.652 | – | 281.500 | |
| Nebenleistungen1 | 34.270 | 35.912 | 46.300 | 42.905 | – | 568.644 | |
| Einjährige variable Vergütung | 210.873 | 368.144 | 143.054 | 273.899 | – | 206.903 | |
| Gesamt kurzfristig fällige Leistungen (IAS 24,17 (a)) |
708.600 | 904.932 | 503.759 | 689.456 | – | 1.057.047 | |
| Versorgungsaufwand | 142.096 | 149.567 | 92.875 | 99.949 | – | 60.967 | |
| Gesamt Versorgungsaufwand – Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (IAS 24,17 (b)) |
142.096 | 149.567 | 92.875 | 99.949 | – | 60.967 | |
| Mehrjährige variable Vergütung2 | |||||||
| Wandelschuldverschreibungspro gramm aus 2013 (Laufzeit 4 Jahre) |
33.964 | 58.224 | 34.791 | 59.641 | – | 0 | |
| Leistungsanreizprogramm aus 2012 (Laufzeit 4 Jahre) |
– 42.350 | 0 | – 29.007 | 0 | – | 0 | |
| Leistungsanreizprogramm aus 2013 (Laufzeit 4 Jahre) |
– 10.303 | 202.349 | – 7.075 | 138.585 | – | 0 | |
| Leistungsanreizprogramm aus 2014 (Laufzeit 4 Jahre) |
32.972 | 22.460 | 22.572 | 15.383 | – | 0 | |
| Leistungsanreizprogramm aus 2015 (Laufzeit 4 Jahre) |
148.799 | 67.635 | 101.906 | 46.324 | – | 0 | |
| Leistungsanreizprogramm aus 2016 (Laufzeit 4 Jahre) |
269.420 | 171.688 | 176.511 | 112.481 | – | 0 | |
| Leistungsanreizprogramm aus 2017 (Laufzeit 4 Jahre) |
0 | 163.906 | 0 | 107.395 | – | 107.395 | |
| Aktienoptionsplan aus 2017 (Laufzeit 4 Jahre) |
0 | 127.997 | 0 | 83.861 | – | 83.861 | |
| Gesamt anteilsbasierte Vergütung | |||||||
| (IAS 24,17 (e)) Gesamtvergütung |
432.502 1.283.198 |
814.259 1.868.758 |
299.698 896.332 |
563.670 1.353.075 |
– – |
191.256 1.309.270 |
|
1 Im Jahr 2017 enthielten die Nebenleistungen bei Dr. Malte Peters und Dr. Markus Enzelberger jeweils eine einmalige Vergütung als Anreiz für ihren Eintritt in den Vorstand der MorphoSys AG in Form von MorphoSys Aktien.
Der beizulegende Zeitwert wurde gemäß den Regelungen des IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" ermittelt. In dieser Tabelle wird der ratierliche Anteil des Personalaufwands aus
aktienbasierter Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr dargestellt. Weitere Einzelheiten können den Ziff ern 7.1*, 7.2* und 7.3* entnommen werden.
3 Die angegebenen Zahlen für Dr. Markus Enzelberger beinhalten keine Vergütungen, die ihm vor dem Antritt der Vorstandstätigkeit für seine Tätigkeit als Mitglied der Senior Management Group gewährt wurden.
4 Dr. Marlies Sproll ist mit Wirkung zum Ablauf des 31. Oktober 2017 vom Amt des Forschungsvorstands zurückgetreten. Seit dem 1. November 2017 ist sie bei MorphoSys in einer neuen Teilzeitfunktion als Special Advisor to the CEO tätig. Die angegebenen Zahlen für Dr. Sproll beinhalten daher keine Vergütungen, die nicht im Rahmen der Vorstandstätigkeit gewährt wurden.
*SEITENVERWEIS auf Seite 141 bis Seite 143
Am 5. Januar 2017 hat MorphoSys bekannt gegeben, dass Herr Dr. Malte Peters bei der MorphoSys AG die Nachfolge von Herrn Dr. Arndt Schottelius als Entwicklungsvorstand und Mitglied des Vorstands antreten wird. Herr Dr. Schottelius trat mit Wirkung zum Ablauf des 28. Februar 2017 von seiner Position als Entwicklungsvorstand des Unternehmens zurück, um sich neuen Herausforderungen zu widmen. Für den Zeitraum bis zum Ende seines Dienstvertrags am 30. April 2017 trafen MorphoSys und Herr Dr. Schottelius eine Freistellungsvereinbarung. Hiernach erhielt Herr Dr. Schottelius die in seinem Dienstvertrag vereinbarte Vergütung bis zum 30. April 2017. Diese beinhaltete eine vertraglich vereinbarte Zahlung in Höhe seines anteiligen festen Bruttojahresgehalts von 103.252,96 € sowie einen Bonus in Höhe von 23.490,05 €. Die Herrn Dr. Schottelius zugeteilten Wandelschuldverschreibungen aus dem Jahr 2013 hat Dr. Schottelius ausgeübt und zudem seine nach 4 Jahren werthaltig gewordenen Aktien aus dem Performance Share Plan 2013 erhalten. Darüber hinaus hat Herr Dr. Schottelius noch einen anteiligen Anspruch aus den bereits laufenden Performance Share Plänen 2014, 2015 und 2016, welche jeweils frühestens nach Ablauf von insgesamt 4 Jahren ausübbar werden. An dem Performance Share Plan 2017 hat Herr Dr. Schottelius nicht mehr teilgenommen. Herr Dr. Malte Peters wurde mit Wirkung zum 1. März 2017 zum Entwicklungsvorstand der MorphoSys AG bestellt. Sein Dienstvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2019. Als zusätzlicher Anreiz für den Wechsel zu MorphoSys wurde Herrn Dr. Peters eine einmalige Entschädigung für entgangene Bezüge aus seinem bisherigen Dienstverhältnis in Form von MorphoSys-Aktien aus dem Bestand der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien im Wert von 500.000 € gewährt. Diese wurden im Geschäftsjahr als Personalaufwand aus Performance Shares im Sinne des IFRS 2 verbucht.
| Dr. Markus Enzelberger3 Forschungsvorstand Eintritt (Interim-Vorstand): 15. April 2017 Eintritt: 1. November 2017 |
Dr. Marlies Sproll4 Forschungsvorstand Auszeit: 15. April 2017 – 31. Oktober 2017 Austritt: 31. Oktober 2017 |
Dr. Arndt Schottelius Entwicklungsvorstand Austritt: 28. Februar 2017 |
Gesamt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 |
| – | 204.698 | 314.405 | 222.450 | 309.759 | 103.253 | 1.402.026 | 1.685.429 |
| – | 417.158 | 24.141 | 20.427 | 28.388 | 9.161 | 133.099 | 1.094.207 |
| – | 121.688 | 143.054 | 67.745 | 140.940 | 23.490 | 637.921 | 1.061.869 |
| – | 743.544 | 481.600 | 310.622 | 479.087 | 135.904 | 2.173.046 | 3.841.505 |
| – | 29.186 | 92.876 | 77.976 | 95.473 | 28.245 | 423.320 | 445.890 |
| – | 29.186 | 92.876 | 77.976 | 95.473 | 28.245 | 423.320 | 445.890 |
| – | 0 | 23.263 | 39.879 | 23.263 | 39.879 | 115.281 | 197.623 |
| – | 0 | – 29.007 | 0 | – 29.007 | 0 | – 129.371 | 0 |
| – | 0 | – 7.075 | 138.585 | – 7.075 | 138.585 | – 31.528 | 618.104 |
| – | 0 | 22.572 | 15.383 | 22.572 | – 42.038 | 100.688 | 11.188 |
| – | 0 | 101.906 | 46.324 | 101.906 | – 79.105 | 454.517 | 81.178 |
| – | 0 | 176.511 | 112.481 | 176.511 | – 76.828 | 798.953 | 319.822 |
| – | 68.979 | 0 | 80.538 | 0 | – | 0 | 528.213 |
| – | 53.875 | 0 | 62.898 | 0 | – | 0 | 412.492 |
| – | 122.854 | 288.170 | 496.088 | 288.170 | – 19.507 | 1.308.540 | 2.168.620 |
| – | 895.584 | 862.646 | 884.686 | 862.730 | 144.642 | 3.904.906 | 6.456.015 |
Am 30. Oktober 2017 hat MorphoSys bekannt gegeben, dass Herr Dr. Markus Enzelberger bei der MorphoSys AG die Nachfolge von Frau Dr. Marlies Sproll als Forschungsvorstand antreten werde. Frau Dr. Sproll hatte seit 15. April 2017 eine Auszeit genommen und ist schließlich mit Wirkung zum Ablauf des 31. Oktober 2017 vom Amt des Forschungsvorstands zurückgetreten. Sie ist seit dem 1. November 2017 bei MorphoSys in einer neuen Teilzeitfunktion als Special Advisor to the CEO tätig und berät in dieser Rolle den Vorstandsvorsitzenden Dr. Simon Moroney. Sie erhielt die in ihrem Dienstvertrag vereinbarte Vergütung bis zum 31. Oktober 2017. Die Frau Dr. Sproll während ihrer Zeit als Vorstand der Gesellschaft gewährte Langfristvergütung wird entsprechend der jeweils anwendbaren Planbedingungen abgewickelt. Herr Dr. Enzelberger wurde mit Wirkung zum 1. November 2017 zum Forschungsvorstand der MorphoSys AG bestellt. Er war bereits seit 15. April 2017 als Interim-Forschungsvorstand und zuvor seit 2002 in verschiedenen Führungspositionen in Forschung und Entwicklung bei
MorphoSys tätig. Sein Dienstvertrag als Vorstandsmitglied hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2020. Anlässlich des Wechsels in den Vorstand der MorphoSys AG wurden Herrn Dr. Enzelberger einmalig MorphoSys-Aktien aus dem Bestand der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien im Wert von 400.000 € gewährt. Diese wurden im Geschäftsjahr als Personalaufwand aus Performance Shares im Sinne des IFRS 2 verbucht.
Weder im Jahr 2017 noch im Jahr 2016 fi elen andere langfristig fällige Leistungen gemäß IAS 24.17 (c) oder andere Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß IAS 24.17 (d) für den Vorstand oder Aufsichtsrat an.
Im Jahr 2017 belief sich die Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat ohne Reisekostenerstattung auf 523.015 € (2016: 529.680 €).
AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG FÜR DIE JAHRE 2017 UND 2016:
| Feste Vergütung | Sitzungspauschale1 | Gesamtvergütung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| In € | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 |
| Dr. Gerald Möller | 95.156 | 91.400 | 36.800 | 43.400 | 131.956 | 134.800 |
| Dr. Frank Morich | 57.240 | 57.240 | 23.200 | 26.800 | 80.440 | 84.040 |
| Dr. Marc Cluzel | 52.160 | 52.160 | 26.800 | 34.600 | 78.960 | 86.760 |
| Krisja Vermeylen2 | 28.961 | - | 16.000 | - | 44.961 | - |
| Wendy Johnson | 46.160 | 46.160 | 38.000 | 33.800 | 84.160 | 79.960 |
| Klaus Kühn | 46.160 | 46.160 | 22.000 | 21.400 | 68.160 | 67.560 |
| Karin Eastham3 | 19.578 | 52.160 | 14.800 | 24.400 | 34.378 | 76.560 |
| GESAMT | 345.415 | 345.280 | 177.600 | 184.400 | 523.015 | 529.680 |
1 Die Sitzungspauschale enthält Aufwandsentschädigungen für die Teilnahme an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen.
2 Krisja Vermeylen ist dem Aufsichtsrat der MorphoSys AG zum 17. Mai 2017 beigetreten.
3 Karin Eastham hat den Aufsichtsrat der MorphoSys AG zum 17. Mai 2017 verlassen.
Daneben gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Verträge mit aktuellen oder früheren Mitgliedern des Aufsichtsrats.
Am 31. Dezember 2017 hielt die Senior Management Group 35.978 Aktienoptionen (31. Dezember 2016: 0 Stück), 13.233 Wandelschuldverschreibungen (31. Dezember 2016: 136.588 Stück) und 67.149 Performance Shares (31. Dezember 2016: 82.143 Stück), die ihr vom Unternehmen gewährt worden waren. In 2017 wurde ein neues Programm über Aktienoptionen sowie ein neues Programm über Performance Shares an die Senior Management Group ausgegeben (siehe Ziff ern 7.1* und 7.3.5*). Am 1. April 2017 wurden der Senior Management Group 21.248 Aktien und am 1. Oktober 2017 548 Aktien aus dem LTI-Programm 2013 zugeteilt, für die jeweils innerhalb von sechs Monaten die Option bestand, diese Aktien zu erhalten. Bis zum 31. Dezember 2017 wurde die Option durch die Senior Management Group für 21.796 Aktien ausgeübt.
*SEITENVERWEIS auf Seite 141 und Seite 146
8 Weitere Anhangangaben
8.1 VERPFLICHTUNGEN AUS MIET-, LEASING- UND SONSTIGEN VERTRÄGEN
Der Konzern mietet Einrichtungen und Ausstattungen im Rahmen langfristiger Operating Leasing-Verträge. In den Geschäftsjahren 2017 und 2016 belief sich der Leasingaufwand für angemietete Gebäude auf 2,6 Mio. € und 3,1 Mio. €. Hierin ist in 2016 der Aufwand aus der Bildung einer Rückstellung aus drohenden Verlusten aus der Verpfl ichtung zur Zahlung von Mietzinsen für Geschäftsräume enthalten. Darüber hinaus fi elen in den Geschäftsjahren 2017 und 2016 Leasingaufwendungen für Dienstfahrzeuge und Maschinen in Höhe von 0,2 Mio. € und 0,2 Mio. € an. Der Großteil der Leasingverträge kann jährlich oder quartalsweise verlängert werden. Einige der Verträge können vorzeitig gekündigt werden.
In 2016 wurde ein Mietvertrag über Räumlichkeiten in der Semmelweisstraße 7 in Planegg abgeschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet eine Mindestmietdauer von zehn Jahren.
Die künftigen Mindestzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasingund Versicherungsverträgen sowie anderen Dienstleistungen stellten sich am 31. Dezember 2017 wie folgt dar.
| in T € | Miete und Leasing |
Sonstige | Gesamt | ||
|---|---|---|---|---|---|
| bis zu 1 Jahr | 2.918 | 733 | 3.651 | ||
| 1 – 5 Jahre | 11.209 | 0 | 11.209 | ||
| mehr als 5 Jahre | 11.190 | 0 | 11.190 | ||
| GESAMT | 25.317 | 733 | 26.050 |
Des Weiteren können die folgenden zukünftigen Zahlungen aus extern vergebenen Studien nach dem 31. Dezember 2017 fällig werden. Diese Beträge können jedoch aufgrund einer zeitlichen Verschiebung oder vorzeitigen Beendigung der Studien zeitlich versetzt oder substanziell niedriger ausfallen.
| in Mio. € | Gesamt 2017 |
|---|---|
| bis zu 1 Jahr | 56,1 |
| 1 – 5 Jahre | 66,1 |
| mehr als 5 Jahre | 0,0 |
| GESAMT | 122,2 |
8.2 EVENTUALFORDERUNGEN/-VERBINDLICHKEITEN
Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpfl ichtungen auf Basis vergangener Ereignisse, deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse – außerhalb des Einfl ussbereichs der Gesellschaft – bestätigt wird. Gegenwärtige Verpfl ichtungen können Eventualverbindlichkeiten darstellen, sofern die Wahrscheinlichkeit des Ressourcenabfl usses nicht hinreichend wahrscheinlich für die Rückstellungsbildung ist. Darüber hinaus ist eine ausreichend zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpfl ichtungen nicht möglich.
Dem Vorstand sind keine Vorgänge bekannt, die für den Konzern zu einer wesentlichen Verpfl ichtung führen und eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Konzerns haben könnten.
Falls bestimmte Meilensteine im Segment Proprietary Development erreicht werden, wie z. B. die Anmeldung eines Klinikgangs (Investigational New Drug – IND) im Zusammenhang mit bestimmten Zielmolekülen, können Meilensteinzahlungen in einer Gesamthöhe von bis zu 287 Mio. US-Dollar an Lizenzgeber im Zusammenhang mit regulatorischen Ereignissen und Verkaufszielen ausgelöst werden. Die nächste Meilensteinzahlung in Höhe von 12,5 Mio. US-Dollar könnte voraussichtlich in circa 18 bis 24 Monaten erfolgen.
Falls bestimmte Meilensteine im Segment Partnered Discovery durch die jeweiligen Partner erreicht werden, wie z. B. die Anmeldung eines Klinikgangs (IND) im Zusammenhang mit bestimmten Zielmolekülen oder die Übertragung einer Technologie, können Meilensteinzahlungen an MorphoSys ausgelöst werden. Da jedoch die Zeitpunkte und das Erreichen solcher Meilensteine ungewiss sind, können keine weiteren Details dazu veröff entlicht werden.
Verpfl ichtungen könnten sich durch das Durchsetzen der Schutzrechte des Unternehmens gegenüber Dritten ergeben. Zudem sind Fälle denkbar, in denen Wettbewerber Patente der MorphoSys-Gesellschaften angreifen oder in denen MorphoSys Patente oder Patentfamilien bei sich verletzt sieht, die wiederum MorphoSys dazu bewegen könnten, rechtliche Schritte gegen Wettbewerber einzuleiten. Derzeit sind keine konkreten Anzeichen für das Entstehen der beschriebenen Verpfl ichtungen erkennbar.
8.3 CORPORATE GOVERNANCE
Der Konzern hat die gemäß § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung einschließlich der Empfehlungen der Regierungskommission für den Deutschen Corporate Governance Kodex für das Geschäftsjahr 2017 abgegeben. Diese Erklärung wurde am 1. Dezember 2017 auf der Internetseite des Konzerns (www.morphosys.de) veröff entlicht und der Öff entlichkeit dauerhaft zugänglich gemacht.
8.4 FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSABKOMMEN
Der Konzern hat im Rahmen seiner mit Partnern betriebenen Forschungsstrategie sowie seiner fi rmeneigenen F&E-Maßnahmen eine Reihe von F&E-Vereinbarungen geschlossen. Die folgenden Abschnitte beschreiben Verträge mit wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern sowie Entwicklungen im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsabkommen im Geschäftsjahr 2017.
8.4.1 PROPRIETARY DEVELOPMENTSEGMENT
Im Segment Proprietary Development sind die Partnerschaften auf die Ziele des Konzerns für die Entwicklung eigener Medikamente in dessen Kernbereichen Onkologie und entzündliche Erkrankungen ausgerichtet. Zu diesen Partnerschaften zählen (in alphabetischer Reihenfolge): G7 Therapeutics, Galapagos, GlaxoSmithKline, I-Mab Biopharma, Immatics Biotechnologies, Merck Serono, MD Anderson Cancer Center und Xencor.
Im August 2014 gaben MorphoSys und Aptevo Therapeutics Inc., eine Abspaltung von Emergent BioSolutions, eine Vereinbarung zur gemeinsamen Entwicklung und Vermarktung des Wirkstoff s MOR209/ ES414 bekannt. Bei MOR209/ES414 handelt es sich um einen bispezifi schen Anti-PSMA-/Anti-CD3-Antikörper, der auf der ADAPTIR™- Plattform (modulare Proteintechnologie) von Aptevo (vormals: Emergent) beruht. Im Zuge der Priorisierung der Entwicklungsprogramme beendete MorphoSys Ende 2017 die Kooperation mit Aptevo Therapeutics Inc. Aptevo erhält die Rechte zur Entwicklung und Vermarktung des Wirkstoff es zurück. Aufgrund der Beendigung der Kooperation wurde in 2017 eine außerplanmäßige Abschreibung des in Entwicklung befi ndlichen Forschungs- und Entwicklungsprogramms MOR209/ES414 in Höhe von 9,8 Mio. € erfasst.
MorphoSys und die Schweizer G7 Therapeutics AG gaben im August 2015 den Beginn einer Partnerschaft bekannt, um neue Antikörperwirkstoff e gegen Zielmoleküle der Klasse der G-Protein-gekoppelten Rezeptoren (GPCRs) und potenziell anderer krankheitsrelevanter Transmembranproteine wie etwa Ionen-Kanäle zu entwickeln. Im Rahmen der Vereinbarung wird G7 Therapeutics verschiedene Rezeptoren bereitstellen, die von MorphoSys ausgewählt wurden, und die mit der Entstehung verschiedener Krankheiten in Verbindung gebracht werden. MorphoSys wird daraufhin seine fi rmeneigene Antikörperbibliothek Ylanthia einsetzen, um gegen diese Rezeptoren gerichtete Antikörperwirkstoff e zu identifi zieren und weiter zu entwickeln. MorphoSys hat das Recht, den Zugang zu diesen Zielmolekülen in Verbindung mit therapeutischen Antikörperprogrammen an Partner weiter zu lizenzieren.
Im November 2008 haben MorphoSys und Galapagos den Beginn einer langfristig angelegten Zusammenarbeit zur gemeinsamen Medikamentenerforschung und -entwicklung bekannt gegeben. Ziel ist es, neuartige Wirkmechanismen zur Behandlung entzündlicher Erkrankungen zu erforschen und Antikörpertherapien gegen diese Krankheiten zu entwickeln. Die Vereinbarung umfasst sämtliche Aktivitäten von der Erforschung der Zielmoleküle bis zum Abschluss der klinischen Wirksamkeitsstudie für neuartige therapeutische Antikörper. Im Anschluss an den Nachweis der klinischen Wirksamkeit am Menschen könnten die Programme für die weitere Entwicklung, Zulassung und Vermarktung an Partner auslizenziert werden. Beide Unternehmen haben im Rahmen der Allianz ihre Schlüsseltechnologien und Expertise zur Verfügung gestellt. Galapagos brachte neben seiner auf der Nutzung von Adenoviren basierenden Plattform zur Erforschung neuer Zielmoleküle für die Entwicklung von Antikörpern auch bereits identifi zierte Zielmoleküle in die Kooperation ein, die mit Knochen- und Gelenkserkrankungen in Verbindung gebracht werden. MorphoSys stellt seine Antikörpertechnologien zur Herstellung vollständig menschlicher Antikörper gegen diese Zielmoleküle zur Verfügung. Gemäß den Vertragsvereinbarungen tragen Galapagos und MorphoSys gemeinsam die Forschungs- und Entwicklungskosten. Die Zusammenarbeit resultierte im Juli 2014 im Start der präklinischen Entwicklung von MOR106, einem Antikörper aus MorphoSys' jüngster Antikörperbibliothek Ylanthia gegen ein neuartiges Zielmolekül von Galapagos, der nun gemeinsam im Bereich entzündlicher Erkrankungen entwickelt wird.
Im Juni 2013 gab MorphoSys bekannt, dass das Unternehmen ein weltweites Abkommen mit GlaxoSmithKline (GSK) über die Entwicklung und Vermarktung von MOR103 abgeschlossen hat. Bei MOR103/ GSK3196165 handelt es sich um einen fi rmeneigenen HuCAL-Antikörper von MorphoSys gegen das Zielmolekül GM-CSF. Gemäß den Vertragsbedingungen übernimmt GSK die Verantwortung für die gesamte Weiterentwicklung und Vermarktung des Wirkstoff s. Im Rahmen der Vereinbarung erhielt MorphoSys eine sofortige Vorauszahlung von 22,5 Mio. €. Abhängig vom Erreichen bestimmter Entwicklungsschritte sowie regulatorischer, kommerzieller und umsatzbezogener Meilensteine hat MorphoSys Anspruch auf weitere Zahlungen von GSK in Höhe von bis zu 423 Mio. € sowie auf gestaff elte, zweistellige Tantiemen aus Nettoverkäufen. Derzeit wird der Wirkstoff in einer Phase 2b-Studie in der Indikation rheumatoide Arthritis sowie in einer Phase 2a-Studie bei Patienten mit entzündlicher Hand-Osteoarthritis entwickelt. Zudem startete GSK eine mechanistische Phase 2a-Studie mit MOR103/GSK3196165 in rheumatoider Arthritis, um den von dem HuCAL-Antikörper beeinfl ussten GM-CSF-Signalweg weiter zu untersuchen.
Im Berichtsjahr gab MorphoSys die Unterzeichnung einer exklusiven regionalen Lizenzvereinbarung zur Entwicklung und Vermarktung von MOR202 in China, Taiwan, Hongkong und Macao mit I-Mab Biopharma bekannt. MOR202 ist ein fi rmeneigener Antikörperwirkstoff von MorphoSys, der sich gegen das therapeutische Zielmolekül CD38 richtet. In Europa wird MOR202 bei Patienten mit multiplem Myelom in einer klinischen Phase 1/2a-Studie erprobt. I-Mab Biopharma erhielt im Rahmen der Vereinbarung die exklusiven Rechte zur weiteren Entwicklung und Vermarktung von MOR202 in den vereinbarten Regionen. MorphoSys erhielt eine sofortige Vorauszahlung in Höhe von 20,0 Mio. US-Dollar. MorphoSys hat Anspruch auf erfolgsabhängige klinische und kommerzielle Meilensteinzahlungen von I-Mab in Höhe von bis zu 100 Mio. US-Dollar. Zudem hat MorphoSys Anspruch auf gestaff elte Tantiemen im zweistelligen Prozentbereich auf die mit MOR202 in den vereinbarten Regionen erzielten Nettoumsätze.
Im August 2015 gab MorphoSys den Abschluss einer strategischen Allianz mit der deutschen Immatics Biotechnologies GmbH im Bereich der Immunonkologie* bekannt. Darin sollen neuartige, antikörperbasierte Therapien gegen verschiedene Krebsantigene, die von T-Zellen erkannt werden, entwickelt werden. Durch die Kooperationsvereinbarung erhält MorphoSys Zugang zu mehreren fi rmeneigenen, tumorassoziierten Peptiden (TUMAPs) von Immatics. Im Gegenzug erhält Immatics das Recht, MorphoSys' Ylanthia-Antikörper gegen einige TUMAPs zu entwickeln. Die Unternehmen werden sich gegenseitig, basierend auf den jeweiligen Entwicklungsfortschritten, Meilensteine zahlen sowie Tantiemen auf vermarktete Produkte.
*SIEHE GLOSSAR – Seite 170
Im Juni 2014 gaben MorphoSys und Merck KGaA eine Vereinbarung bekannt, nach der sie therapeutische Antikörper gegen Zielmoleküle der Klasse der Immun-Checkpoints identifi zieren und entwickeln wollen. Im Rahmen des Vertrags wollen MorphoSys und Merck Serono, die biopharmazeutische Sparte von Merck, gemeinsam Therapien entwickeln, die das Immunsystem dazu anregen sollen, Tumore anzugreifen. MorphoSys wird seine fi rmeneigene Antikörperbibliothek Ylanthia und weitere Technologie-Plattformen einsetzen, um Antikörper gegen die ausgewählten Zielmoleküle zu generieren. Merck Serono bringt Expertise im Bereich der Immunonkologie und klinischer Entwicklung ein und wird die Projektverantwortung ab Phase 1 der klinischen Entwicklung komplett übernehmen.
Im Mai 2016 gaben MorphoSys und das MD Anderson Cancer Center der University of Texas eine langfristig orientierte strategische Partnerschaft bekannt. Basierend auf der Erforschung von Zielmolekülen in mehreren onkologischen Indikationen werden die beiden Partner gemeinsam neue Antikörper gegen Krebs identifi zieren, validieren und bis zum klinischen Wirksamkeitsnachweis entwickeln. MorphoSys wird seine Ylanthia-Technologieplattform einsetzen. MD Anderson wird in Kooperation mit MorphoSys frühe klinische Studien von therapeu tischen Antikörperkandidaten durchführen. Danach hat MorphoSys Optionen, ausgewählte Antikörper in den späteren Phasen der klinischen Entwicklung im Rahmen seiner fi rmeneigenen Pipeline weiterzuentwickeln.
Im Juni 2010 unterzeichneten die MorphoSys AG und das in den USA ansässige biopharmazeutische Unternehmen Xencor ein weltweites exklusives Lizenz- und Kooperationsabkommen. Durch das Abkommen erhielt MorphoSys exklusive, weltweite Lizenzrechte an dem Antikörper XmAb5574/MOR208 zur Behandlung von Krebserkrankungen und anderen Indikationen. Im Rahmen der Vereinbarung führten die Gesellschaften gemeinsam eine Phase 1/2a-Studie an Patienten mit chronischer lymphatischer Leukämie in den USA durch. Für die weitere klinische Entwicklung nach der erfolgreichen Beendigung der klinischen Phase 1-Studie ist MorphoSys allein verantwortlich. Xencor erhielt von MorphoSys eine Vorauszahlung in Höhe von 13,0 Mio. US-Dollar (rund 10,5 Mio. €), die zu den in Entwicklung befi ndlichen Forschungs- und Entwicklungsprogrammen aktiviert wurde. Xencor stehen entwicklungs-, zulassungs- und vermarktungsbezogene Meilensteinzahlungen sowie gestaff elte Tantiemen auf Produktverkäufe zu.
8.4.2 PARTNERED DISCOVERY-SEGMENT
In seinen kommerziellen Partnerschaften im Segment Partnered Discovery erhält MorphoSys verschiedene Arten von Zahlungen, die über die Laufzeit der Vereinbarungen verteilt oder bei Erreichen eines vordefi nierten Ziels oder Meilensteins in einem Betrag als Umsatzerlöse erfasst werden. Zu diesen Zahlungen zählen Vorauszahlungen bei Unterschriftsleistung, jährliche Lizenzzahlungen als Gegenleistung für den Zugang zu MorphoSys-Technologien und Zahlungen für fi nanzierte Forschungsarbeit, die bei MorphoSys im Auftrag des Partners durchgeführt werden. Daneben hat MorphoSys Anspruch auf entwicklungsabhängige Meilensteinzahlungen und Tantiemen auf Produktverkäufe für bestimmte Antikörperwirkstoff programme.
Vor dem Geschäftsjahr 2017 war die aktive Zusammenarbeit mit einigen Partnern bereits abgeschlossen, da die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit abgelaufen war. In dieser aktiven Phase begonnene Medikamentenentwicklungsprogramme sind jedoch so angelegt, dass sie beim Partner weitergeführt werden und bei der Erreichung von defi nierten Meilensteinen zu erfolgsabhängigen Zahlungen führen.
Zu den Partnerschaften im Segment Partnered Discovery, die bereits vor Beginn des Jahres 2017 beendet waren, in deren Rahmen aber Medi kamentenentwicklungsprogramme verfolgt wurden, zählen (in alphabetischer Reihenfolge): Astellas, Bayer AG, Boehringer Ingelheim, Daiichi-Sankyo, Fibron Ltd. (Überschreibung des Vertrags von Prochon Biotech Ltd.), Janssen Biotech, Merck & Co., OncoMed Pharmaceuticals, Pfi zer, Roche und Schering-Plough (eine Tochtergesellschaft von Merck & Co.).
Zu den Partnerschaften, die 2017 noch aktiv waren, zählen (in alphabetischer Reihenfolge): GeneFrontier Corporation/Kaneka, Heptares, LEO Pharma und Novartis.
Die Allianz des Konzerns mit der Novartis AG bestand bis November 2017. Die Unternehmen haben die Zusammenarbeit im Jahr 2004 begonnen, die bisher zu mehreren derzeit laufenden therapeutischen Antikörperprogrammen gegen eine Reihe von Krankheiten führte. Im Dezember 2007 weiteten MorphoSys und Novartis ihre bestehende Geschäftsverbindung deutlich aus und schlossen eine strategische Allianz für die Erforschung und Entwicklung von Biopharmaka. Über die Vertragsdauer von zehn Jahren beliefen sich die Zahlungen für Technologiezugang, Internalisierungsgebühren sowie F&E-Leistungen auf 450,5 Mio. €. Zudem erhält MorphoSys erfolgsabhängige Meilensteinzahlungen, die vom Erfolg der klinischen Entwicklung und der behördlichen Zulassung mehrerer Produkte abhängen. Neben diesen Zahlungen stehen MorphoSys auch umsatzabhängige Tantiemen aus zukünftigen Produktverkäufen zu. Die Partnerschaft mit Novartis endete vertragsgemäß Ende November 2017. Eine bestehende Option zur Verlängerung wurde von Novartis nicht ausgeübt.
8.5 NACHTRAGSBERICHT
Darüber hinaus haben sich nach dem Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2017 keine berichtspfl ichtigen Vorkommnisse ereignet.
8.6 ERKLÄRUNG DES VORSTANDS
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
MorphoSys AG, Planegg, den 8. März 2018
Dr. Simon Moroney Jens Holstein Vorstandsvorsitzender Finanzvorstand
Entwicklungsvorstand Forschungsvorstand
Dr. Malte Peters Dr. Markus Enzelberger
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die MorphoSys AG, Planegg
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben den Konzernabschluss der MorphoSys AG, Planegg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalentwicklung und der Konzern-Kapitalfl ussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der MorphoSys AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und
- vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreff endes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreff end dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspfl ichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pfl ichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
-
- Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterieller Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer
-
- Umsatzrealisierung im Zusammenhang mit der Auslizenzierung von "MOR202"
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
- 1) Sachverhalt und Problemstellung
- 2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
- 3) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterieller Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer
1) In dem Konzernabschluss der Gesellschaft wird unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" ein Betrag von € 7,4 Mio. ausgewiesen. Zudem werden immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer mit einem Betrag von insgesamt € 52,2 Mio. unter dem Bilanzposten "In Entwicklung befi ndliche Forschungs- und Entwicklungsprogramme" ausgewiesen. Dieser Bilanzposten enthält aktivierte Vorauszahlungen aus der Einlizenzierung von Wirkstoff en sowie Wirkstoff e aus Akquisitionen. Die Vermögenswerte sind noch nicht zur Nutzung verfügbar und werden daher noch nicht planmäßig abgeschrieben. Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests werden die Buchwerte der jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte bzw. immateriellen Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Dieser ist der höhere Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung. Grundlage der Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwertes ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsmittelzu- und -abfl üsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Bewertungsgrundlage der in Entwicklung befi ndlichen Forschungs- und Entwicklungsprogramme bilden die Barwerte künftiger Zahlungsmittelzu- und -abfl üsse der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cash-Flow-Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Cashfl ow-Prognose des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einfl ussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf für den Geschäfts- oder Firmenwert festgestellt. Aufgrund einer außerplanmäßigen Abschreibung des Antikörpers "MOR209/ES414" und der Verringerung der erwarteten zukünftigen Zahlungsmittelzufl üsse ergab sich für die immateriellen Vermögenswerte zu den in Entwicklung befi ndlichen Forschungs- und Entwicklungsprogrammen ein Wertminderungsbedarf von 9,8 Mio €. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzufl üsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrunde liegenden Komplexität der angewendeten Bewertungs modelle war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
2) Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Die Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzufl üsse haben wir uns unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Cashfl ow-Prognose des Konzerns sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifi schen Markterwartungen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten erzielbaren Betrags haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Ferner haben wir aufgrund der wesentlichen Bedeutung der Geschäftsoder Firmenwerte und der aktivierten Forschungs- und Entwicklungsprogramme ergänzend eigene Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Buchwert im Vergleich zum erzielbaren Betrag) durchgeführt und festgestellt, dass die jeweiligen Buchwerte ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind. Zur Beurteilung der außer planmäßigen Abschreibung des in der Entwicklung befi ndlichen Forschungs- und Entwicklungsprogramms zum Antikörper "MOR209/ES414" haben wir die vertraglichen Unterlagen eingesehen und das daraus resultierende auslösende Ereignis für die außerplanmäßige Abschreibung gewürdigt. Weiterhin haben wir auf Basis der Erkenntnisse aus den vertraglichen Unterlagen die Ermittlung der Höhe der Aufwendungen und außerplanmäßigen Abschreibungen sowie deren periodengerechte Erfassung nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein.
3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit einer unbestimmten Nutzungsdauer sind in den Abschnitten 2.5.1, 2.8.6, 5.7.3 und 5.7.5 des Konzernanhangs enthalten.
2. Umsatzrealisierung im Zusammenhang mit der Auslizenzierung des Antikörpers "MOR202"
- 1) Im Konzernabschluss der MorphoSys AG sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse von 16,8 Mio. Euro enthalten, die aus der im Geschäftsjahr erfolgten Auslizenzierung des Antikörpers "MOR202" in Form eines Technologietransfers zur Weiterentwicklung dieses Antikörpers mit Vertrag vom 30. November 2017 resultieren. Die Erfassung und Realisierung von Umsatzerlösen erfolgt im Sinne des IAS 18 und ist an bestimmte, stark ermessensbehaftete Voraussetzung geknüpft. Hiernach ist es erforderlich, dass die Zahlung vertraglich fi xiert und betreff end der Höhe nicht abhängig von künftigen Ereignissen ist sowie keine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen vorgesehen ist. Dabei muss die vertragliche Vereinbarung über die Auslizenzierung unkündbar sein. Zudem muss der Lizenznehmer in der Lage sein, die mit der Lizenz verbundenen Rechte frei und im eigenen Ermessen ausüben zu können. Der Lizenzgeber darf nach Übertragung der Lizenz keine wesentlichen ausstehenden Verpfl ichtungen gegenüber dem Lizenznehmer zurückbehalten. Die Umsatzrealisierung im Zusammenhang mit der Auslizensierung des Antikörpers "MOR202" ist angesichts der umfangreichen und komplexen vertraglichen Vereinbarung mit einem wesentlichen Risiko verbunden und basiert zum Teil auch auf Einschätzungen der gesetz lichen Vertreter. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.
- 2) Wir haben im Rahmen unserer Prüfung unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit des eingerichteten internen Kontrollsystems des Konzerns im Hinblick auf die vollständige und richtige Erfassung und Realisierung der Umsatz erlöse im Zusammenhang mit der Auslizenzierung unter Berücksichtigung der zum Einsatz kommenden IT-Systeme beurteilt. Zudem haben wir uns ein Verständnis von der zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarung verschaff t und diese hinsichtlich des Erlösrealisierungszeitpunktes gemäß den Regelungen nach IAS 18 gewürdigt. Darauf aufbauend haben wir die Erlösrealisierung für den Technologietransfer dem Grunde und der Höhe nach nachvollzogen. Zur Beurteilung der Umsatzrealisierung haben wir entsprechende Vertragsdokumente herangezogen und gewürdigt. Darüber hinaus haben wir Zahlungsnachweise eingesehen und ausgewertet. Im Rahmen der Würdigung des Technologietransfers haben wir darüber hinaus durch Inaugenscheinnahme die Datenübertragung an den Vertragspartner nachvollzogen. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die
eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen insgesamt angemessen sind und die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroff enen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um die sachgerechte Erfassung der Umsatz erlöse im Zusammenhang mit dieser Auslizenzierung sicherzustellen.
3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen sind in den Abschnitten 2.7.1 und 4.1 des Konzernanhangs enthalten.
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
- die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate-Governance-Bericht" des Konzernlageberichts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB
- den Corporate Governance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex (mit Ausnahme des Vergütungsberichts)
Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
- wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
- anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreff endes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreff end darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERN-LAGEBERICHTS
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreff endes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreff end darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroff enen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinfl ussen.
Während der Prüfung üben wir pfl ichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifi zieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
-
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesent liche Unsicherheit besteht, sind wir verpfl ichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifi zieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
-
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
- holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
- beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroff enen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öff entliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Mai 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. Oktober 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2011 als Konzernabschlussprüfer der MorphoSys AG, Planegg, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dietmar Eglauer.
Bericht des Aufsichtsrats
ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
Während des Geschäftsjahres 2017 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung sowie seiner Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben umfassend wahrgenommen und dabei mit einer Abweichung auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (im Folgenden "Kodex") berücksichtigt. Wir haben den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft regelmäßig beraten und seine Geschäftsführung kontinuierlich überwacht und haben uns umfassend mit der operativen und strategischen Entwicklung des Konzerns auseinandergesetzt. Der Vorstand ist seinen Informationspfl ichten nachgekommen und hat uns regelmäßig in schriftlicher und mündlicher Form mit rechtzeitigen und ausführlichen Informationen über alle Geschäftsvorgänge und -ereignisse von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft berichtet. Diese Berichte hat der Vorstand in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachabteilungen erstellt. In unseren Ausschuss- und Plenarsitzungen hatten wir jeweils Gelegenheit, die Berichte und Beschlussvorlagen des Vorstands ausführlich zu erörtern. Unsere Fragen zu den strategischen Themen der Gesellschaft beantwortete der Vorstand in der gebotenen Ausführlichkeit. Auch die in diesem Zusammenhang relevanten Unterlagen legte der Vorstand stets rechtzeitig vor. Etwaige Abweichungen gegenüber der Unternehmensplanung wurden uns ausführlich erläutert. Wir waren somit in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von Bedeutung waren, frühzeitig und unmittelbar eingebunden.
Sofern nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für einzelne Maßnahmen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, wurde hierüber ein entsprechender Beschluss gefasst. Die Aufsichtsratsmitglieder bereiteten sich auf Beschlüsse über zustimmungspfl ichtige Maßnahmen des Vorstands regelmäßig anhand von Unterlagen vor, die der Vorstand vorab zur Verfügung stellte. Der Aufsichtsrat wurde dabei gegebenenfalls durch die jeweils zuständigen Ausschüsse unterstützt und diskutierte die zur Entscheidung anstehenden Vorhaben mit dem Vorstand. Alle zustimmungspfl ichtigen Angelegenheiten wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Prüfung vorgelegt.
Zwischen den Sitzungen des Aufsichtsratsplenums und der Ausschüsse stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand, insbesondere mit seinem Vorsitzenden Herrn Dr. Simon Moroney, und wurde über die aktuelle Geschäftslage sowie über wesentliche Geschäftsvorfälle stets rechtzeitig unterrichtet. Daneben fand auch ein regelmäßiger Austausch zwischen den weiteren Aufsichtsratsmitgliedern und einzelnen Vorstandsmitgliedern statt.
THEMENSCHWERPUNKTE UND SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATS IM GESCHÄFTSJAHR 2017
Im Geschäftsjahr 2017 fanden insgesamt acht Aufsichtsratssitzungen statt, wobei zwei Sitzungen im Rahmen einer Telefonkonferenz abgehalten wurden. Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder nahmen an allen Aufsichtsratssitzungen teil. Außerhalb von Sitzungen fasste der Aufsichtsrat in dringenden Fällen Beschlüsse im schriftlichen Verfahren.
Zudem fand im Juli 2017 ein eintägiges Strategietreff en zwischen Vorstand und Aufsichtsrat statt, das sich insbesondere mit den folgenden Themen befasste:
- strategische Ausrichtung der Gesellschaft sowie
- Weiterentwicklung des Produktportfolios und dessen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ergebnissituation der Gesellschaft.
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2017 insbesondere mit folgenden Themen befasst und jeweils nach eingehender Prüfung und Diskussion hierüber Beschluss gefasst:
- Evaluierung des Erreichens der Unternehmensziele für das Geschäftsjahr 2016, unterjährige Überprüfung und geringfügige Anpassung der Ende 2016 durch den Aufsichtsrat festgelegten Unternehmensziele für das Geschäftsjahr 2017 sowie Festlegung der Unternehmensziele für das Geschäftsjahr 2018;
- Anpassung der Geschäftsordnung und des Geschäftsverteilungsplans für den Vorstand;
- Tagesordnung und Beschlussvorschläge der ordentlichen Hauptversammlung 2017; insbesondere Nominierung von Herrn Dr. Frank Morich, Herrn Klaus Kühn, Frau Wendy Johnson und Frau Krisja Vermeylen als Aufsichtsratskandidaten zur Wieder- bzw. Neuwahl in der Hauptversammlung 2017;
- Wiederwahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden sowie Etablierung und personelle Besetzung der Ausschüsse in der konstituierenden Sitzung nach der Hauptversammlung 2017;
- Festlegung der Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand für die nächsten fünf Jahre;
- Aktualisierung der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Erstellung eines Kompetenzprofi ls für das Gesamtgremium;
-
Beendigung der Lizenz- und Co-Entwicklungsvereinbarung mit Aptevo Research & Development LLC betreff end MOR209, einem Immuntherapeutikum zur Behandlung des metastasierenden, kastrationsresistenten Prostatakarzinoms, im Zuge der Priorisierung der Programme innerhalb des Portfolios;
-
Festlegung einer Liste mit zulässigen und vorabgenehmigten Nichtprüfungsdienstleistungen des Abschlussprüfers einschließlich betragsmäßiger Höchstgrenzen hierfür und entsprechende Anpassung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und der Statuten des Prüfungsausschusses;
- Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017;
- Evaluierung von Partnerschaftsmöglichkeiten für MOR202 und Abschluss der regionalen Lizenzvereinbarung mit I-Mab über exklusive Entwicklungs- und Vermarktungsrechte für den Antikörper MOR202 in China, Taiwan, Hongkong und Macao;
- Budget für das Geschäftsjahr 2018.
Zudem fassten wir unter Einbeziehung eines externen Benchmarkings auch einen Beschluss im Aufsichtsratsplenum über die Vergütung der Vorstandsmitglieder für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018, beurteilten die Erreichung der mit dem Vorstand vereinbarten Unternehmensziele für 2016 und haben uns mit den Unternehmenszielen für 2017 befasst. Die Angemessenheit der Vorstandsbezüge auch im Hinblick auf die Vergütungsvergleiche zu den verschiedenen Mitarbeiterebenen ließen wir uns von einem unabhängigen Vergütungsexperten bestätigen. Wir haben zudem die wichtigsten Leistungskennzahlen der langfristigen Leistungsanreizprogramme für den Vorstand und die Senior Management Group diskutiert und beschlossen. Darüber hinaus haben wir uns damit befasst, dass Frau Dr. Marlies Sproll ab 15. April 2017 aus familiären Gründen zunächst eine vorübergehende Auszeit genommen hat und mit Wirkung zum Ablauf des 31. Oktober 2017 aufgrund fortdauernder familiärer Gründe ihr Amt als Chief Scientifi c Offi cer niedergelegt hat. Um diese Lücke zu schließen haben wir Herrn Dr. Markus Enzelberger ab 15. April 2017 zum Interim-Chief Scientifi c Offi cer und sodann ab 1. November 2017 als Nachfolger von Frau Dr. Sproll zum Chief Scientifi c Offi cer bestellt. In diesem Zusammenhang haben wir zudem einerseits den Dienstvertrag von Frau Dr. Sproll für die Abwesenheitsphase angepasst und sodann mit Wirkung ab ihrem Ausscheiden aufgehoben, und andererseits die Dienstverträge für Herrn Dr. Markus Enzelberger als Interim-Chief Scientifi c Offi cer und sodann als Chief Scientifi c Offi cer ausgearbeitet und verabschiedet. Seine erste Amtszeit endet am 30. Juni 2020.
Darüber hinaus haben wir betreff end das Geschäftsjahr 2016 die Jahresabschlussunterlagen gebilligt und uns mit dem Corporate-Governance-Bericht sowie der Erklärung zur Unternehmensführung befasst.
Im Mittelpunkt unserer regelmäßigen Besprechungen in den Plenarsitzungen des Aufsichtsrats standen zudem die Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die Finanzberichte von MorphoSys, die Fortschritte in den zwei Geschäftsbereichen Partnered Discovery und Proprietary Development, die Ergebnisse und der Verlauf der klinischen Programme zur Entwicklung fi rmeneigener Medikamente und die weitere Entwicklungsstrategie sowie die Entwicklung von neuen Technologien. Darüber hinaus haben wir uns mit dem fi nanziellen Ausblick für die Geschäftsjahre 2019/2020 und dem damit verbundenen möglichen künftigen Finanzierungsbedarf der MorphoSys beschäftigt sowie mit den Auswirkungen des auslaufenden Vertrags mit Novartis. Zudem haben wir eine Effi zienzprüfung im Hinblick auf die Arbeit des Aufsichtsrats durchgeführt. Schließlich haben wir uns auch regelmäßig über die Geldanlagepolitik des Unternehmens, das Risikomanagement, die Prüfungsergebnisse der internen Revision und die internen Kontrollsysteme einschließlich des Compliance-Management-Systems informiert.
INTERESSENKONFLIKTE IM AUFSICHTSRAT
Im Geschäftsjahr 2017 ist im Aufsichtsrat kein Interessenkonfl ikt aufgetreten.
TÄTIGKEIT UND SITZUNGEN DER AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS
Zur effi zienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat insgesamt drei Ausschüsse eingerichtet, die die in ihren jeweiligen Kompetenzbereich fallenden Themen für das Aufsichtsratsplenum vorbereiten: den Prüfungsausschuss, den Vergütungs- und Ernennungsausschuss sowie den Wissenschafts- und Technologieausschuss. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat in jeder Aufsichtsratssitzung über die Arbeit der Ausschüsse, und zudem werden die Protokolle der Ausschusssitzungen allen Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Die personelle Besetzung dieser Ausschüsse ist der "Erklärung zur Unternehmensführung" zu entnehmen, die auf der Website der Gesellschaft unter der Rubrik "Medien & Investoren > Corporate Governance > Erklärung zur Unternehmensführung" sowie im Geschäftsbericht auf den Seiten 73 bis 79 zu fi nden ist.
Der Prüfungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2017 sechsmal getagt (davon zweimal im Wege der Telefonkonferenz). Sämtliche Ausschussmitglieder nahmen an allen Ausschusssitzungen teil. Der Ausschuss hat sich vor allem mit Rechnungslegungsthemen sowie mit den Quartalsberichten und dem Jahres- und Konzernabschluss auseinandergesetzt, diese mit dem Vorstand erörtert und dem Aufsichtsrat vorgeschlagen, diese zu billigen. Der Abschlussprüfer nahm dabei an vier Sitzungen des Prüfungsausschusses teil und informierte dessen Mitglieder über die Ergebnisse seiner Prüfungen. Daneben unterbreitete der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für dessen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des unabhängigen Abschlussprüfers. Gegenstand der Beratungen des Prüfungsausschusses war zudem die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie die Befassung mit den neuen Vorgaben für die externe und interne Rotation des Abschlussprüfers und dem damit zusammenhängenden Erfordernis der Durchführung einer öff entlichen Ausschreibung für die Abschlussprüfung gemäß dem Abschlussprüferreformgesetz. Der Prüfungsausschuss hat in diesem Zusammenhang entschieden, die öff entliche Ausschreibung für die Abschlussprüfung 2018 auf freiwilliger Basis durchzuführen, den entsprechenden Prozess begleitet und als Ergebnis dem Aufsichtsrat eine Empfehlung ausgesprochen. Darüber hinaus hat sich der Prüfungsausschuss mit der Erstellung einer Liste mit zulässigen und vorabgenehmigten Nichtprüfungsdienstleistungen des Abschlussprüfers einschließlich betragsmäßiger Höchstgrenzen beschäftigt und dem Aufsichtsrat einen Vorschlag zur entsprechenden Anpassung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und der Statuten des Prüfungsausschusses vorgeschlagen. Der Ausschuss befasste sich ferner mit dem Risikomanagementsystem, dem Compliance-Management-System sowie den Ergebnissen der im Geschäftsjahr 2017 durchgeführten internen Revision sowie mit spezifi schen Ausweisfragen nach den Internationalen Accounting Regelungen (IFRS), die für das Unternehmen relevant sind bzw. werden. Darüber hinaus beriet der Ausschuss regelmäßig über die Geldanlagepolitik des Unternehmens und befasste sich mit Investitionsempfehlungen des Vorstands. Der Ausschuss diskutierte ebenfalls eingehend das Budget 2018 sowie den fi nanziellen Ausblick für die Geschäftsjahre 2019/2020 und daraus möglicherweise abzuleitende künftige Finanzierungsmaßnahmen in den kommenden Jahren einhergehend mit einer möglichen Kommerzialisierungsstrategie für die eigenen Wirkstoff kandidaten. Schließlich beschäftigte sich der Ausschuss mit der Vorbereitung, der Durchführung und den Ergebnissen der ohne Beanstandung durchgeführten Stichprobenprüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016 durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR).
Aus Effi zienzgründen gibt es einen gemeinsamen Vergütungsund Ernennungsausschuss, der in seiner jeweiligen Funktion tagt. Dieser Ausschuss trat im Geschäftsjahr 2017 zu fünf Sitzungen zusammen (davon zweimal im Wege der Telefonkonferenz). Sämtliche Ausschussmitglieder nahmen an allen Ausschusssitzungen teil. Der Ausschuss befasste sich in seiner Funktion als Vergütungsausschuss insbesondere mit dem Vergütungssystem für den Vorstand und der Höhe der Vorstandsbezüge. In diesem Zusammenhang beauftragte der Ausschuss auch einen unabhängigen Vergütungsexperten mit der Erstellung eines Vorstandsvergütungsgutachtens, um die Angemessenheit der Vorstandsbezüge zu überprüfen, und erarbeitete auf dieser Grundlage einen Vorschlag zur künftigen Ausgestaltung der Vorstandsbezüge, der dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorgelegt worden ist. Der Ausschuss beschäftigte sich dabei auch mit dem Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung der Senior Management Group und der Belegschaft insgesamt und ließ dies durch den beauftragten Vergütungsexperten prüfen, der die Angemessenheit dieser "vertikalen" Vergütungsverhältnisse bestätigte. Der Ausschuss befasste sich zudem mit den Unternehmenszielen als Grundlage der kurzfristigen variablen Vergütung des Vorstands und machte dem Aufsichtsrat entsprechende Empfehlungen zur Beschlussfassung. Darüber hinaus erörterte der Ausschuss die wichtigsten Leistungskennzahlen der langfristigen Leistungsanreizprogramme für den Vorstand, die Senior Management Group sowie weitere Mitarbeiter in Schlüsselpositionen. In seiner Funktion als Ernennungsausschuss beschäftigte dieser sich mit der Bestellung von Herrn Dr. Markus Enzelberger zum Interim-Chief Scientifi c Offi cer für die Dauer der Abwesenheit von Frau Dr. Marlies Sproll einschließlich der Ausarbeitung eines entsprechenden Dienstvertrages für Herrn Dr. Enzelberger sowie einer Anpassung des Dienstvertrages von Frau Dr. Sproll für die Dauer ihrer Abwesenheit, sowie mit der Bestellung von Herrn Dr. Markus Enzelberger zum Chief Scientifi c Offi cer als Nachfolger von Frau Dr. Sproll aufgrund des erfolgten Ausscheidens von Frau Dr. Sproll einschließlich der Ausarbeitung eines entsprechenden Dienstvertrages für Herrn Dr. Enzelberger und eines Aufhebungsvertrages für Frau Dr. Sproll, die dem Aufsichtsrat jeweils zur Beschlussfassung vorgeschlagen wurden. Zudem beschäftigte sich der Ernennungsausschuss mit der Vorbereitung der Neuwahl zweier Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2018. Zum einen war dies auf Grund dem bevorstehenden Ende der Amtszeit von Herrn Dr. Gerald Möller, der 19 Jahre für die Gesellschaft als Aufsichtsratsvorsitzender tätig war, mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018 erforderlich. Zum anderen war dies auf Grund der vorzeitigen Amtsniederlegung von Herrn Klaus Kühn aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018 erforderlich. In diesem Zusammenhang beauftragte der Ernennungsausschuss einen Personaldienstleister, der die Suche nach geeigneten neuen Aufsichtsratskandidaten professionell unterstützte und erarbeitete in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat die Profi lanforderung für die neu in den Aufsichtsrat zu wählenden Kandidaten, führte mit möglichen neuen Aufsichtsratskandidaten entsprechende Vorstellungsgespräche und unterbreitete dem Aufsichtsrat schließlich eine Empfehlung für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl zweier neuen Aufsichtsratsmitglieder, welcher der Aufsichtsrat gefolgt ist. Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Marc Cluzel, dessen Amtszeit ebenfalls mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018 endet, wird für eine weitere Amtszeit kandidieren.
Der Wissenschafts- und Technologieausschuss tagte im Geschäftsjahr 2017 fünfmal. Sämtliche Ausschussmitglieder nahmen an allen Ausschusssitzungen teil. Dieser Ausschuss beschäftigte sich vor allem mit der Weiterentwicklung und dem Ausbau des Portfolios der Gesellschaft, der Entwicklung von neuen Technologien sowie den Medikamentenentwicklungsplänen der Gesellschaft einschließlich dafür erforderlicher Budgetmittel. Dabei wurden insbesondere der Start neuer Entwicklungsprogramme, die Entwicklungspläne der laufenden und geplanten klinischen Studien zur Entwicklung fi rmen eigener Arzneimittelkandidaten, die Ergebnisse dieser klinischen Studien sowie die weitere Entwicklungsstrategie und Positionierung gegenüber Konkurrenzprodukten erörtert. Zudem befasste sich dieser Ausschuss auch mit der Herstellung von klinischem Prüfmaterial für die fi rmeneigenen Arzneimittelkandidaten, der Wettbewerbs- und Patentsituation der fi rmen eigenen Produktkandidaten sowie mit den Aktivitäten der Gesellschaft geeignete klinische Arzneimittelkandidaten zur Einlizenzierung zu identifi zieren.
CORPORATE GOVERNANCE
Der Aufsichtsrat hat sich mit der Weiterentwicklung der Corporate Governance bei MorphoSys unter Berücksichtigung der im Februar 2017 durch die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex beschlossenen Änderungen des Kodex befasst. Der ausführliche Corporate-Governance-Bericht einschließlich der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB kann auf der Unternehmenswebsite unter der Rubrik "Medien & Investoren > Corporate Governance > Corporate-Governance-Bericht" eingesehen werden und ist im Geschäftsbericht auf den Seiten 73 bis 101 zu fi nden.
Wir erörterten daneben mit dem Vorstand die Einhaltung der Kodex-Empfehlungen durch die Gesellschaft und beschlossen in einem begründeten Fall eine Abweichung von Kodex-Empfehlungen. Auf der Grundlage dieser Beratungen haben Vorstand und Aufsichtsrat am 1. Dezember 2017 die jährliche Entsprechenserklärung abgegeben. Die aktuelle Version der Entsprechenserklärung kann diesem Geschäftsbericht entnommen werden und wurde den Aktionären von MorphoSys auf der Website der Gesellschaft unter der Rubrik "Medien & Investoren > Corporate Governance > Entsprechenserklärung" dauerhaft zugänglich gemacht.
VERÄNDERUNG IN DER BESETZUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
Im Berichtszeitraum kam es zu folgenden Veränderungen in der Besetzung im Vorstand. Mit Wirkung zum 1. März 2017 wurde Herr Dr. Malte Peters zum Vorstand in der Funktion des Chief Development Offi cers neu bestellt. Der bisherige Chief Development Offi cer, Herr Dr. Arndt Schottelius, hat sein Vorstandsamt mit Wirkung zum 28. Februar 2017 niedergelegt. Mit Wirkung zum 15. April 2017 wurde Herr Dr. Markus Enzelberger für die Dauer der Abwesenheit von Frau Dr. Marlies Sproll zum Interim-Vorstand in der Funktion des Interim Chief Scientifi c Offi cers neu bestellt. Mit Wirkung zum Ablauf des 31. Oktober 2017 hat Frau Dr. Sproll ihr Vorstandsamt niedergelegt und Herr Dr. Markus Enzelberger wurde mit Wirkung zum 1. November 2017 als ihr Nachfolger zum Chief Scientifi c Offi cer bestellt.
Im Berichtszeitraum kam es zu folgender Veränderung in der Besetzung im Aufsichtsrat: Frau Karin Eastham hat aus persönlichen Gründen ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2017 niedergelegt und Frau Krisja Vermeylen wurde von der Hauptversammlung 2017 neu in den Aufsichtsrat gewählt. Herr Dr. Frank Morich, Herr Klaus Kühn und Frau Wendy Johnson wurden von der Hauptversammlung 2017 erneut in den Aufsichtsrat gewählt, wobei Herr Klaus Kühn sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018 niedergelegt hat.
JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNG
Für das Geschäftsjahr 2017 hat die Gesellschaft die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, (im Folgenden "PwC") als Abschlussprüfer beauftragt. Der Prüfungsauftrag wurde in Übereinstimmung mit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Mai 2017 vom Aufsichtsrat erteilt. Gemäß Ziff er 7.2.1 des Kodex holte der Aufsichtsrat im Vorfeld eine Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers ein.
Der Jahres- und Konzernabschluss der MorphoSys AG sowie der Lage- und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 sind von PwC ordnungsgemäß geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Prüfungsschwerpunkte des Jahres 2017 für den Konzern- und Einzelabschluss waren insbesondere Ausweis und Bewertung der Geldanlagen, Bilanzierung der in der Entwicklung befi ndlichen Forschungs- und Entwicklungsprogramme, Konzernlageberichterstattung vor dem Hintergrund des neuen Bestätigungsvermerks, Auswirkungen des auslaufenden Vertrags mit Novartis, Werthaltigkeit des Geschäfts- und Firmenwerts und der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer, Ansatz und Bewertung des Leistungsanreizprogramms 2017, Wirksamkeit von internen Kontrollen sowie Umsatzerlösrealisierung aus der Auslizenzierung von MOR202 an I-Mab.
Daneben bestätigte der Abschlussprüfer, dass der Vorstand ein geeignetes Berichts- und Überwachungssystem eingerichtet hat, das in seiner Ausgestaltung und Handhabung geeignet ist, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen, die die Existenz des Unternehmens gefährden könnten.
Die Prüfungsberichte und die Unterlagen zu Jahres- und Konzernabschluss wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Der Prüfungsbericht, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht des MorphoSys-Konzerns sowie der Prüfungsbericht, der Jahresabschluss und der Lagebericht der MorphoSys AG waren in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 8. März 2018 und in der Aufsichtsratssitzung am 9. März 2018 Gegenstand eingehender Erörterungen. Der Abschlussprüfer nahm an allen Besprechungen der Abschlüsse und Quartalsmitteilungen teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Zudem erläuterte er Umfang und Schwerpunkte der Abschlussprüfung und stand sowohl dem Prüfungsausschuss als auch dem Aufsichtsrat für die Beantwortung von Fragen sowie für weitergehende Informationen zur Verfügung.
Der Prüfungsausschuss hat die Prüfungsergebnisse ausführlich erörtert und dem Aufsichtsrat vorgeschlagen, die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse zu billigen. Der Aufsichtsrat hat die Prüfungsergebnisse ebenfalls zur Kenntnis genommen und seinerseits die Abschlüsse und Lageberichte entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Nach Abschluss seiner eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat festgestellt, dass auch seinerseits keine Einwände zu erheben sind. Der vom Vorstand aufgestellte und vom Abschlussprüfer geprüfte Jahres- und Konzernabschluss sowie der Lage- und Konzernlagebericht wurden sodann vom Aufsichtsrat gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt.
DANK FÜR ENGAGIERTE LEISTUNGEN
Im Namen des gesamten Aufsichtsrats danke ich den Mitgliedern des Vorstands sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von MorphoSys für die geleistete Arbeit und ihren engagierten Einsatz sowie die gelebte motivierende Kultur im abgelaufenen Geschäftsjahr. Durch ihren Einsatz ist das Portfolio von MorphoSys weiter gereift und erweitert worden und es konnten wichtige Meilensteine erreicht werden.
An dieser Stelle möchte der Aufsichtsrat dem ausgeschiedenen Vorstandsmitglied Frau Dr. Marlies Sproll für ihre hervorragende Arbeit und ihr Engagement danken. Zudem möchte der Aufsichtsrat auch dem Aufsichtsratsmitglied Herrn Klaus Kühn, dessen Amtszeit mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018 enden wird, für sein Engagement und seine konstruktive Zusammenarbeit danken.
Planegg, 9. März 2018
Dr. Gerald Möller Vorsitzender des Aufsichtsrats
Aufsichtsrat der MorphoSys AG
DR. GERALD MÖLLER Vorsitzender, Heidelberg, Deutschland
mitglied des aufsichtsrats von: 4sigma, Inc.*, Bermuda (Vorsitzender des Board of Directors) Ayoxxa Biosystems GmbH*, Deutschland (Vorsitzender des Beirats)
DR. FRANK MORICH Stellvertretender Vorsitzender, Berlin, Deutschland
derzeit keine weiteren mandate
* Mitgliedschaft in vergleichbaren inländischen und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschafts unternehmen.
DR. MARC CLUZEL Mitglied, Montpellier, Frankreich
mitglied des aufsichtsrats von: Moleac Pte. Ltd.*, Singapur (Mitglied des Board of Directors)
KRISJA VERMEYLEN Mitglied, Hellerup, Dänemark
derzeit keine weiteren mandate
WENDY JOHNSON Mitglied, San Diego, CA, USA
mitglied des aufsichtsrats von: AmpliPhi Biosciences Corp.*, USA (Mitglied des Board of Directors)
KLAUS KÜHN Mitglied, Grevenbroich, Deutschland
Mitglied des Gesellschafterausschusses)
mitglied des aufsichtsrats von: Flossbach von Storch AG, Deutschland (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Hella KGaA Hueck & Co.*, Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrats,
Senior Management Group der MorphoSys AG
YEN CHING CHUA Head of Clinical Operations
MARTIN CLARK Head of Central Purchasing & Logistics
KLAUS DE WALL Head of Accounting & Tax
SILVIA DERMIETZEL Head of Human Resources
DR. GABRIELE ELBL Head of Regulatory Aff airs
DR. GÜNTER FINGERLE-ROWSON Business Team Head
DR. BERND HUTTER Head of Intellectual Property
DR. TIANTOM JARUTAT Business Team Head
DR. BARBARA KREBS-POHL Head of Business Development & Portfolio Management
ANKE LINNARTZ Head of Corporate Communications & Investor Relations
CHARLOTTE LOHMANN General Counsel
DR. BODO MARR Director Corporate Finance & Corporate Development
DR. RALF OSTENDORP Head of Protein Sciences & CMC
STEFFEN POHLENZ Head of IT
LARA SMITH WEBER Head of Controlling, Interim Head of Corporate Finance
DR. MARLIES SPROLL Special Advisor to the CEO
DR. STEFAN STEIDL Head of Preclinical Development
DR. KATHRIN TISSOT Business Team Head
DR. MARGIT URBAN Head of Discovery Alliances & Technologies
DR. ANNETTE VELTMAR Head of Commercial
DR. HARALD WATZKA Head of Alliance Management
DR. ARMIN WEIDMANN Head of Compliance & Quality Assurance
DR. DOMINIKA WEINELT Head of Drug Safety & Pharmacovigilance
DR. GÜNTER WELLNHOFER Head of Technical Operations
DR. GUIDO WÜRTH Head of Clinical Development & Medical Aff airs, Business Team Head
Glossar
A
ADC – Antibody drug conjugate; Antikörper-Wirkstoff -Konjugat; ein das Tumorwachstum hemmender Stoff (Zytostatikum) wird an einen Antikörper gekoppelt, um so noch zielgerichteter den Tumor bekämpfen zu können
ADCC – Antibody-dependent cell-mediated cytotoxicity; Reaktion von natür lichen Kil ler zellen mit antikörperbela denen Zielzellen, die gebunden und zerstört werden
ADCP – Antibody-dependent cellular phagocytosis; antikörperabhängige zelluläre Phagozytose
ALL – akute lymphatische Leukämie; Krebserkrankung der weißen Blutzellen, gekennzeichnet durch bösartig entar tete Vorläuferzellen der Lymphozyten
Antigen – Fremdstoff , der Antikörperpro duktion stimuliert; Bindungspartner von Antikörpern
Antikörper – Proteine des Immunsystems, die fremde Antigene erkennen und eine Immunreaktion auslösen
Antikörperbibliothek – große Sammlungen von Antikörpern mit unterschiedlicher Aminosäuresequenz
Autoimmunerkrankungen – Krankheiten, deren Ursache eine überschießende Reaktion des körpereigenen Immunsystems auf körpereigenes Gewebe, Zellen oder Moleküle ist
B
Biogenerika – auch Biosimilar; biotechnologisch erzeugter, proteinbasierter Nachahmer-Arzneistoff , der nach Ablauf der Patentzeit eines Originalwirkstoff s zugelassen wird
Bispezifi sch – Antikörper aus Bestand teilen zweier unterschiedlicher monoklo naler Antikörper
B-MIND – Studie zur Erprobung von Bendamustin-MOR208 IN DLBCL
BTK-Hemmstoff – Brutons Tyrosin Kinase, ein zentrales Enzym, das bei der Signalweiterleitung des B-Zell Rezeptors beteiligt ist und eine wichtige Rolle für Zellteilung, Diff erenzierung und Überleben der B-Zelle darstellt
B-Zellen – Weiße Blutkörperchen, Teil des Immunsystems, sind in der Lage Antikörper zu bilden
C
CAR-T-Technologie – neuer Therapieansatz, bei dem Immunzellen des Patienten umprogrammiert werden
Cashfl ow – Kennzahl der Kapitalfl uss rech nung zur Beurteilung der Finanz- und Ertragskraft
CD19 – therapeutisches Zielmolekül für die Behandlung von B-Zellen-Lymphomen und -Leukämien
CD20 – therapeutisches Zielmolekül für die Behandlung von B-Zellen-Lymphomen und -Leukämien
CD38 – therapeutisches Zielmolekül zur Behandlung des Multiplen Myeloms und bestimmter Leukämieformen
CLL – chronisch lymphatische Leukämie; am häufi gsten vorkommende Leukämieform, greift die B-Zellen an
COSMOS – CLL patients assessed for ORR & Safety in MOR208 Studie
CR – Complete respone; vollständiges Ansprechen
CRO – Contract Research Organization
D
Discounted-Cashfl ow-Modell – dt.: abgezinster Zahlungsstrom; Verfahren zur Wert ermittlung, insbesondere zur Unternehmensbewertung
DLBCL – diff uses großzelliges B-Zell-Lymphom, eine Unterform des ›› NHL
DoR – Duration of response; Dauer des Ansprechens
E
EGFR – Epidermal growth factor receptor; Rezeptor für die Mitglieder der epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptoren-Familie von extrazellulären Proteinliganden; der EGFR-Rezeptor ist eine Rezeptor-Tyrosinkinase
EMA – Kurzform für die Europäische Arzneimittelagentur (European Medicines Agency)
F
Fab-Format – das Antigen-bindende Fragment eines Antikörpers
Fc-Teil – konstante Region eines Anti körpers
FDA – Food and Drug Administration; amerikanische Zulassungs- und Kontroll be hör de für Arznei- und Lebensmittel
G
GCP – Good Clinical Practice; ein international gültiger Qualitätsstandard hinsichtlich Ethik und Wissenschaft bei der Planung und Durchführung von klinischen Studien, die an Menschen durchgeführt werden
GLP – Good Laboratory Practice; ein formaler Rahmen für die Durchführung von Sicherheitsprüfungen an chemischen Produkten
GM-CSF – Granulozyten-Makrophagen-koloniestimulierender Faktor; Zielmolekül des MOR103-Programms
GMP – Good Management Practice; Richt linien zur Qualitätssicherung der Produk tionsabläufe und -umgebung in der Produk tion von Arzneimitteln, Wirkstoff en und Medizinprodukten
H
HuCAL – Human Combinatorial Antibody Library; von MorphoSys entwickelte Antikörperbibliothek zur raschen Erzeugung von spezifi schen und menschlichen Antikörpern für alle Anwendungen
Human – menschlichen Ursprungs
IFRS – International Financial Reporting Standards; Rechnungslegungsstandards veröff entlicht vom IASB und verabschiedet durch die EU
Immunonkologie – neue Klasse von Wirksubstanzen, die das Immunsystem im Kampf gegen Tumorzellen aktiviert
K
L
I
Klinische Studien – klinische Studien zur Erforschung der Verträglichkeit und Wirksamkeit eines Arzneimittels an Patienten; in Abhängigkeit vom Entwicklungs stadium des Produktes werden zunächst gesunde Frei willige und/oder Patienten für Pilotstudien herangezogen, gefolgt von größer angelegten Patientenstudien
Lanthipeptide – neuartige Klasse von Therapeutika, mit hoher Zielmolekül selektivität und verbesserten Wirkstoff eigenschaften
L-MIND – Studie zur Erprobung von Lanalidomid-MOR208 IN DLBCL
M
Marktkapitalisierung – Börsenwert einer Aktiengesellschaft, gebildet aus aktuellem Aktienkurs und Anzahl ausgegebener Aktien
mCRPC – metastasierender, kastrationsresistenter Prostatakrebs
Mesotheliom – diff us waschsender Bindegewebstumor, der beispielsweise das Lungenfell betriff t
Monoklonale Antikörper – von einem ein zigen Klon abstammende, einheitliche Antikörper
Multiples Myelom – bösartiger Tumor des Knochenmarks (auch: Plasmozytom)
N
NASDAQ Biotech Index – Aktienindex aus Unternehmen der Biotechnologie- oder Pharmabranche, die an der US-Börse NASDAQ gelistet sind
NHL – Non-Hodgkin-Lymphom; unter der Sammelbezeichnung Non-Hodgkin-Lymphome werden alle bösartigen Erkrankungen des Lymphatischen Systems (maligne Lymphome) zusammengefasst, die kein Morbus Hodgkin sind
O
ORR – Overall response rate; Gesamtansprechrate
OS – Overall survival; Gesamtüberleben
Glossar
P
Palmoplantare Pustolose – Schuppenfl echte an Händen und Füßen
PFS – Progression-free survival; progressionsfreies Überleben
Pharmakodynamik – Lehre über die Wirkung von Arzneistoff en im Organismus
Pharmakokinetik – Gesamtheit aller Prozesse, denen ein Arzneistoff im Körper unterliegt
PR – Partial response; teilweises Ansprechen
Präklinisch – präklinische Phase der Arzneimittelforschung an Tiermodellen und in Laborversuchen, die vor Beginn der klinischen Studien durchgeführt werden
Protein – Eiweißstoff e; Polymere, bestehend aus Aminosäuren; z. B. Antikörper, Enzyme
Psoriasis – Schuppenfl echte; chronische, nicht ansteckende entzündliche Erkrankung der Haut und Gelenke
Psoriasis-Arthritis (PsA) – Chronische Gelenkentzündung, die im Zusammenhang mit einer Schuppenfl echte auftritt
R
Rheumatoide Arthritis – entzündliche Erkrankung der Gelenke; abgekürzt: RA
S
sc – subkutan
SD-KPI – Sustainable Development Key Performance Indicators; Nachhaltigkeitsindikatoren in der Unternehmensführung
SLL – kleinzelliges B-Zell-Lymphom
Slonomics – Plattform zur gerichteten Gensynthese und Erstellung von Proteinbiblio theken, die in 2010 von MorphoSys erworben wurde
Small Molecules – niedermolekulare Wirkstoff e
SOP-System – SOP = Standard Operating Procedure
Y
Ylanthia – neuartige Antikörper plattform der nächsten Generation von MorphoSys
Z
Zielmolekül – Angriff spunkt für therapeutische Intervention, etwa auf der Oberfl äche von kranken Zellen (auch: Target)
T
T-Zellen – Abkürzung für T-Lymphozyten; Zellgruppe der weißen Blutkörperchen, gemeinsam mit B-Lymphozyten verantwortlich für die Immunabwehr im Körper
Tantieme – prozentuale Beteiligung am Umsatz eines vermarkteten Produkts
TecDAX – Index der dreißig größten, gelisteten Technologieunternehmen der Frankfurter Börse abseits des DAX und MDAX
Toxizität – Giftigkeit
TTP – Time to progression; Zeit bis Progression
Verzeichnis der Grafi ken und Tabellen
Grafiken
- Gesamtumsatz des MorphoSys-Konzerns nach Segmenten 28
- MorphoSys' Produktpipeline 30 Aktive klinische Studien mit MorphoSys-Antikörpern 32 Entwicklung der Konzernbelegschaft 37 Umsatz nach Regionen 40 Umsatzerlöse der Segmente Proprietary Development und
- Partnered Discovery 40 Ausgewählte F&E-Aufwendungen im Detail 42 Aufteilung der F&E-Aufwendungen 44
- Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie 2017 54
| 10 Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie 2013 – 2017 | 54 |
|---|---|
| 11 Aktionäre der MorphoSys AG nach Regionen | 56 |
| 12 Arbeitssicherheit bei MorphoSys | 59 |
| 13 Qualitätsmanagement bei MorphoSys | 60 |
| 14 Mitarbeiter nach Geschlecht | 62 |
| 15 Betriebszugehörigkeit | 62 |
| 16 Fluktuationsrate | 62 |
| 17 Risiken-und-Chancen-Management-System von MorphoSys 66 | |
| 18 Compliance-Management-System (CMS) | 96 |
Tabellen
| 01 Entwicklung der fi nanziellen Leistungsindikatoren | 24 |
|---|---|
| 02 Sustainable Development Key Performance Indicators | |
| (SD KPIs) bei MorphoSys | 25 |
| 03 Mehrjahresübersicht – Gewinn-und-Verlust-Rechnung | 43 |
| 04 Mehrjahresübersicht – Finanzlage | 45 |
| 05 Mehrjahresübersicht – Bilanzstruktur | 46 |
| 06 Vergleich von tatsächlichem und prognostiziertem | |
| Geschäftsverlauf | 47 |
| 07 Kennzahlen der MorphoSys-Aktie | 54 |
| 08 Analystenempfehlungen | 56 |
| 09 Darstellung der größten kurz- und mittelfristigen |
Risiken bei MorphoSys 71
| 10 Darstellung der größten langfristigen Risiken bei | ||
|---|---|---|
| MorphoSys | 72 | |
| 11 Darstellung der größten Chancen für MorphoSys | 72 | |
| 12 Zusammensetzung des Aufsichtsrats bis zur Beendigung | ||
| der Ordentlichen Hauptversammlung 2017 | 75 | |
| 13 Zusammensetzung des Aufsichtsrats seit der Beendigung | ||
| der Ordentlichen Hauptversammlung 2017 | 75 | |
| 14 Sitzungsteilnahme der Aufsichtsratsmitglieder | 77 | |
| 15 Vorstandsvergütung 2017 und 2016 | 84 | |
| 16 Aufsichtsratsvergütung 2017 und 2016 | 91 | |
| 17 Anteilsbesitz | 92 | |
| 18 Meldepfl ichtige Wertpapiergeschäfte 2017 | 94 | |
Impressum
MorphoSys AG
Semmelweisstraße 7 82152 Planegg Deutschland Tel.: +49-89-89927-0 Fax: +49-89-89927-222 E-Mail: [email protected] Internet: www.morphosys.de
Unternehmenskommunikation und Investor Relations
Tel.: +49-89-89927-404 Fax: +49-89-89927-5404 E-Mail: [email protected]
Konzept und Gestaltung 3st kommunikation GmbH, Mainz
Fotografi e/Bildnachweis
Andreas Pohlmann, München Matthias Haslauer, Hamburg Getty Images
Übersetzung
Klusmann Communications, Niedernhausen
Lektorat
Götz Translations and Proofreading GmbH, Hamburg
Satz und Lithographie
Knecht GmbH, Ockenheim
Druck
Woeste Druck + Verlag GmbH & Co. KG, Essen-Kettwig
Redaktionsschluss
- März 2018 (außer Jahresabschluss) Dieser Geschäftsbericht ist auch in englischer Sprache erhältlich und auf der Website der Gesellschaft verfügbar. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Bericht nur die männliche Form verwendet. Sämtliche Bezeichnungen gelten gleichwohl für Personen beiderlei Geschlechts.
HuCAL®, HuCAL GOLD®, HuCAL PLATINUM®,
CysDisplay®, RapMAT®, arYla®, Ylanthia®, 100 billion high potentials®, Slonomics®, Lanthio Pharma® und LanthioPep® sind eingetragene Warenzeichen der MorphoSys Group. Tremfya® ist ein eingetragenes Warenzeichen von Janssen Biotech, Inc. Rituxan® ist ein eingetragenes Warenzeichen von Biogen MA Inc. MabThera® ist ein eingetragenes Warenzeichen der F. Hoff mann-La Roche AG. Gazyva® ist ein eingetragenes Warenzeichen der F. Hoff mann-La Roche AG und Genentech, Inc. Blincyto® ist ein eingetragenes Warenzeichen von Amgen Inc. Darzalex® ist ein eingetragenes Warenzeichen von Johnson & Johnson. Cosentyx® ist ein eingetragenes Warenzeichen der Novartis AG.
Kennzahlen (IFRS)
MorphoSys-Konzern (in Millionen €, sofern nicht anders angegeben)
| 31.12.17 | 31.12.16 | 31.12.15 | 31.12.14 | 31.12.13 | 31.12.12 | 31.12.11 | 31.12.10 | 31.12.09 | 31.12.08 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ERGEBNISSE1 | ||||||||||
| Umsatzerlöse | 66,8 | 49,7 | 106,2 | 64,0 | 78,0 | 51,9 | 82,1 | 87,0 | 81,0 | 71,6 |
| Herstellungskosten | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 7,3 | 6,7 | 7,1 |
| Aufwendungen für Forschung und Entwicklung |
116,8 | 95,7 | 78,7 | 56,0 | 49,2 | 37,7 | 55,9 | 46,9 | 39,0 | 27,6 |
| Aufwendungen für Vertrieb, Allgemeines und Verwaltung |
17,0 | 14,1 | 15,1 | 14,1 | 18,8 | 12,1 | 14,9 | 23,2 | 23,9 | 20,5 |
| Personalkosten (ohne Personalaufwand aus der Ausgabe von Aktienoptionen) |
37,1 | 33,7 | 32,4 | 26,7 | 27,4 | 24,1 | 27,7 | 29,6 | 26,1 | 21,5 |
| Investitionen | 13,1 | 2,9 | 8,8 | 20,5 | 5,6 | 1,8 | 2,9 | 13,8 | 3,8 | 3,8 |
| Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen |
2,0 | 1,8 | 1,5 | 1,4 | 1,5 | 1,7 | 1,7 | 2,1 | 1,6 | 1,5 |
| Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte |
2,1 | 2,0 | 1,9 | 2,7 | 3,3 | 3,5 | 3,8 | 4,0 | 3,8 | 4,8 |
| EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) | – 67,6 | – 59,9 | 17,2 | – 5,9 | 9,9 | 2,5 | 9,8 | 13,1 | 12,8 | 16,5 |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag | – 69,8 | – 60,4 | 14,9 | – 3,0 | 13,3 | 1,9 | 8,2 | 9,2 | 9,0 | 13,2 |
| Ergebnis aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich |
– | – | – | – | 6,0 | –0,4 | 0,0 | – | – | – |
| BILANZ | ||||||||||
| Aktiva, gesamt | 415,4 | 463,6 | 400,1 | 426,5 | 447,7 | 224,3 | 228,4 | 209,8 | 206,1 | 203,3 |
| Liquide Mittel, marktgängige Wertpapiere und andere fi nanzielle Vermögenswerte |
312,2 | 359,5 | 298,4 | 352,8 | 390,7 | 135,7 | 134,4 | 108,4 | 135,1 | 137,9 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 67,8 | 67,9 | 79,6 | 46,0 | 35,1 | 35,0 | 66,0 | 69,2 | 17,4 | 19,7 |
| Verbindlichkeiten | 56,7 | 48,1 | 37,3 | 77,7 | 95,5 | 22,3 | 31,3 | 23,9 | 32,2 | 41,3 |
| Eigenkapital | 359,0 | 415,5 | 362,7 | 348,8 | 352,1 | 202,0 | 197,1 | 185,9 | 173,9 | 162,0 |
| Eigenkapitalquote | 86 % | 90 % | 91 % | 82 % | 79 % | 90 % | 86 % | 89 % | 84 % | 80 % |
| MORPHOSYS-AKTIE | ||||||||||
| Ausgegebene Stammaktien (Anzahl) | 29.420.785 | 29.159.770 | 26.537.682 | 26.456.834 | 26.220.882 | 23.358.228 | 23.112.167 | 22.890.252 | 22.660.557 | 22.478.787 |
| Konzerngewinn/-verlust pro Aktie, unverwässert und verwässert (in €) |
– 2,41 | – 2,28 | 0,57 | – 0,12 | 0,54 | 0,08 | 0,36 | 0,40 | 0,40 | 0,59 |
| Dividende (in €) | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Schlusskurs (in €) | 76,58 | 48,75 | 57,65 | 76,63 | 55,85 | 29,30 | 17,53 | 18,53 | 17,04 | 18,75 |
| PERSONAL | ||||||||||
| Mitarbeiter, gesamt (Anzahl2 ) |
326 | 345 | 365 | 329 | 299 | 421 | 446 | 464 | 404 | 334 |
1 Aufgrund der im Dezember 2012 vereinbarten Übernahme des überwiegenden Teils des Segments AbD Serotec werden in den Jahren 2013, 2012 und 2011 die mit der Transaktion zusammenhängenden Posten der Gewinnund-Verlust-Rechnung in einer Summe im "Ergebnis aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich" ausgewiesen. Die übrigen Posten enthalten die Werte der fortgeführten Geschäftsbereiche.
2 2007 bis 2012 inklusive Mitarbeitern aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich AbD Serotec.
Finanzkalender 2018
13. März
3. Mai
- quartalsmitteilung 2018
17. Mai
2018 in münchen
2. August veröffentlichung des halbjahresberichts 2018 3. quartalsmitteilung 2018
MorphoSys AG
Semmelweisstraße 7 82152 Planegg Deutschland Tel.: +49 89 89927-0 Fax: +49 89 89927-222 www.morphosys.de