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Mobotix AG Audit Report / Information 2024

May 26, 2025

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Audit Report / Information

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Publication

MOBOTIX AG

Winnweiler-Langmeil

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts zum 30. September 2024

3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir den nachfolgend wiedergegebenen Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angabe unter Abschnitt A "Allgemeine Angaben" im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt "8.3 Wesentliche Risiken" und dort im Unterabschnitt "Finanzwirtschaftliche Risiken" des zusammengefassten Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die aktuellen Ertrags- und Liquiditätsplanungen der MOBOTIX AG einen durch bestehende Darlehensverträge des Mehrheitsaktionärs abgedeckten Liquiditätsbedarf beinhalten, der auf Basis der bestmöglichen Schätzungen des Vorstands aufgestellt wurde. Sollte es aufgrund der bestehender Kündigungsklauseln in den Darlehensverträgen zu einer Kündigung derselben kommen oder sollten wesentliche Verzögerungen bei geplanten Umsätzen oder wesentliche zeitliche Verschiebungen bei Zahlungseingängen entstehen oder sollten eine oder mehrere der in den Planungen unterstellten Annahmen sich als nicht zutreffend erweisen, ist neben den bereits gewährten Darlehen eine weitere finanzielle Unterstützung zum Beispiel durch den Mehrheitsaktionär notwendig. Andernfalls ist die MOBOTIX AG in ihrem Fortbestand gefährdet.

Wie in Abschnitt A "Allgemeine Angaben" im Anhang und Abschnitt "8.3 Wesentliche Risiken" und dort im Unterabschnitt "Finanzwirtschaftliche Risiken" des zusammengefassten Lageberichts dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellten übrigen Teile des Geschäftsberichts, u.a. den "Brief an die Aktionäre" und den "Bericht des Aufsichtsrates", aber nicht den Konzernabschluss, nicht den zusammengefassten Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Für den Bericht des Aufsichtsrats ist der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen - sobald sie verfügbar sind - zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Frankfurt am Main, den 20. März 2025

**Grant Thornton AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Maximilian Meyer zu Schwabedissen, Wirtschaftsprüfer

Arndt F. Krüger, Wirtschaftsprüfer

Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des zusammengefassten Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin.

4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

4.1. Gegenstand der Prüfung

Gegenstand unserer Prüfung waren der Jahresabschluss der MOBOTIX AG - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - unter Einbeziehung der Buchführung und der zusammengefasste Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024.

Maßgebende Rechnungslegungsgrundsätze für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts waren die deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften einschließlich der einschlägigen Vorschriften des AktG und der ergänzenden Bestimmungen der Satzung.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft haben von § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht und den Lagebericht mit dem von der Gesellschaft als Mutterunternehmen aufzustellenden Konzernlagebericht zusammengefasst.

Zu den Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts verweisen wir auf die Ausführungen in unserem Bestätigungsvermerk, der in Abschnitt 3 dieses Berichts wiedergegeben ist. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter umfasst auch die Verantwortung für die Buchführung der Gesellschaft.

Unsere Aufgabe ist es, den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den zusammengefassten Lagebericht sowie die gemachten Angaben im Rahmen einer den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung entsprechenden Prüfung zu beurteilen. Unsere diesbezügliche Verantwortung wird in dem Abschnitt "Prüfungsurteile" i.V.m. dem Abschnitt "Sonstige Informationen" und in dem Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks beschrieben.

Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung, als sich aus diesen üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder Lagebericht ergeben.

Gemäß § 317 Abs. 4a HGB hat sich eine Abschlussprüfung auch nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand der Gesellschaft oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann.

4.2. Art und Umfang der Prüfung

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.

Zur Zielsetzung unserer Prüfung und zu den wesentlichen Grundzügen unseres prüferischen Vorgehens verweisen wir auf die Ausführungen in dem Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks.

Der Prüfungsplanung und -durchführung lag unser risikoorientierter Prüfungsansatz zugrunde. Dabei üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und wahren eine kritische Grundhaltung, anerkennend, dass Umstände bestehen können, die dazu führen, dass der zu prüfender Jahresabschluss oder zusammengefasste Lagebericht wesentliche falsche Darstellungen enthalten.

Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und zusammengefassten Lagebericht aufgrund von Irrtümern und dolosen Handlungen (= Fehlerrisiko) identifiziert und beurteilt, um Art, zeitliche Einteilung und Umfang weiterer Prüfungshandlungen festzulegen, die notwendig sind, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu erlangen. Grundlage hierfür ist ein Verständnis des Unternehmens und seinem Umfeld, den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen und dem für die Aufstellung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem bzw. den Vorkehrungen und Maßnahmen (Systemen) für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts.

Auf Grundlage der Risikoidentifikation und -beurteilung haben wir folgende Prüfungsschwerpunkte festgelegt:

Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Eintritt der ausgewiesenen Umsatzerlöse
Existenz und Bewertung der immateriellen Vermögensgegenständen

Auf die vorstehenden Prüfungsschwerpunkte haben wir unser Prüfprogramm ausgerichtet, in dem Art, zeitliche Einteilung und Umfang der weiteren durchzuführenden Prüfungshandlungen festgelegt werden. Dabei kamen - soweit wir uns auf die Wirksamkeit von Kontrollen für Zwecke der Festlegung von aussagebezogenen Prüfungshandlungen gestützt haben oder dies erforderlich war - sowohl Funktionsprüfungen als auch aussagebezogene Prüfungshandlungen bestehend aus Einzelfallprüfungen und analytischen Prüfungshandlungen, im Übrigen nur aussagebezogene Prüfungshandlungen zum Einsatz. Einzelfallprüfungen und - soweit relevant - Funktionsprüfungen erfolgten dabei im Rahmen einer Vollerhebung, einer Auswahl einzelner Elemente oder eines (repräsentativen) Stichprobenverfahrens.

Ausgangspunkt unserer Prüfung bildeten der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht des vorangegangenen Geschäftsjahres, die von Ernst & Young GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurden. Der Jahresabschluss wurde am 10. Mai 2024 festgestellt.

Zur Prüfung der Eröffnungsbilanzwerte haben wir den letzten Jahresabschluss und den dazugehörigen Vermerk sowie den Prüfungsbericht des bisherigen Abschlussprüfers im Hinblick auf die für die und bedeutsame Sachverhalte mit dem Vorjahresprüfer erörtert. Zur Prüfung, ob die Eröffnungsbilanzwerte falsche Darstellungen mit wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss des Berichtszeitraums enthalten, haben wir festgestellt, ob die Schlussbilanzwerte des vorhergehenden Zeitraums richtig auf den Berichtszeitraum vorgetragen wurden und, ob die Eröffnungsbilanzwerte die Anwendung sachgerechter Rechnungslegungsmethoden widerspiegeln.

Im Rahmen unserer Einzelfallprüfungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wir Rechnungsbestätigungen von Kunden eingeholt. Die Festlegung des Umfangs der zu prüfende Elemente erfolgte in Abhängigkeit von unserer Risikobeurteilung, den Erkenntnissen über das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem sowie von Art und Umfang der jeweils zu beurteilenden Geschäftsvorfälle im Wege einer repräsentativen Stichprobenprüfung.

Im Rahmen der von uns durchgeführten Einzelfallprüfung haben wir von Kreditinstituten Bestätigungen über Guthaben, Ansprüche und Verpflichtungen der Gesellschaft eingeholt. Zu Rechtsstreitigkeiten und Ansprüchen, die die Gesellschaft betreffen, haben wir von Rechtsanwälten der Gesellschaft Rechtsanwaltsbestätigungen eingeholt.

Infolge von im Rahmen unserer Prüfung festgestellten bedeutsamen Mängeln hinsichtlich der Sicherheit der für Zwecke der Rechnungslegung verarbeiteten Daten haben wir unsere Prüfungshandlungen ausgeweitet, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie des Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts zu erlangen. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Berichterstattung in Abschnitt 5.1.1.

Unsere Prüfungsarbeiten führten wir mit Unterbrechungen von Juli 2024 bis zum 20. März 2025 durch.

Die gesetzlichen Vertreter und die von ihnen benannten Auskunftspersonen haben alle Aufklärungen und Nachweise erbracht. Die gesetzlichen Vertreter haben uns die Vollständigkeit des vorgelegten Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts schriftlich bestätigt.

5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung

5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Buchführung im gesamten Geschäftsjahr in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften. Die aus den weiteren von uns geprüften Unterlagen entnommenen Informationen sind in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß in Buchführung, Jahresabschluss und zusammengefasstem Lagebericht abgebildet.

Im Rahmen der Prüfung haben wir folgende Anhaltspunkte für Handlungsbedarf hinsichtlich der Sicherheit von rechnungslegungsrelevanten verarbeitenden Daten und IT-Systemen festgestellt:

Es wurden 52 User identifiziert, welche DEBUG oder Prog - Berechtigungen haben und die Ausprägung 01 oder 02 besitzen. Davon sind 13 User Systemuser oder Kommunikationsuser (einer davon gesperrt). Es existiert weiterhin ein Service-User, der jedoch seit 2022 gesperrt ist. Weiterhin existieren 38 Dialog-User, hiervon sind jedoch 20 Benutzer gesperrt. Daher sind 16 aktive, nicht gesperrte Dialog-Benutzer zum 30.09.2024 aktiv gewesen. Diese Anzahl übersteigt die für ein Unternehmen wie die MOBOTIX AG übliche Anzahl von Benutzern, die Berechtigungsobjekten "DEBUG" und "PROG" mit dem Wert 01 oder 02 haben.

Aufgrund dieser Feststellungen haben wir unsere Prüfungshandlungen ausgeweitet, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie des Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts zu erlangen. Dazu haben wir im Rahmen der Analyse des Buchungsstoffes spezifisch die Aktivitäten dieser Nutzer geprüft. Unsere zusätzlichen Prüfungshandlungen haben keine Hinweise ergeben, dass die genannten Sachverhalte im Ergebnis wesentliche Auswirkungen auf die vorstehend getroffene Feststellung zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung oder auf unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss oder zusammengefassten Lagebericht hatten.

5.1.2. Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der MOBOTIX AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften einschließlich der einschlägigen Vorschriften des AktG und der Satzung der Gesellschaft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung ordnungsmäßig aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet,
wurden die gesetzlichen Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen beachtet und
sind die im Anhang enthaltenen Angaben in allen wesentlichen Belangen vollständig und zutreffend.

5.1.3. Zusammengefasster Lagebericht

Der zusammengefasste Lagebericht der MOBOTIX AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften.

Auf den nach § 312 AktG erstatteten Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurde im zusammengefassten Lagebericht hingewiesen und die Schlusserklärung wurde in den zusammengefassten Lagebericht aufgenommen.

5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses

5.2.1. Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der MOBOTIX AG vermittelt nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024.

5.2.2. Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen

5.2.2.1. Wesentliche Bewertungsgrundlagen

Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden sind in dem als Anlage 1 beigefügten Konzernanhang dargestellt.

Besondere Bedeutung für die Gesamtaussage des Konzernabschlusses kommt nach unserer Beurteilung insbesondere den folgenden Bewertungsgrundlagen zu:

Bei den Finanzanlagen setzt die Gesellschaft die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert an. Abschreibungen erfolgen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, sofern es sich um dauerhafte Wertminderungen handelt. Die Ermittlung der beizulegenden Werte basiert auf den für die jeweiligen Unternehmen vorliegenden Planungen. Den in die Planungen einfließenden Werten liegen zahlreiche Annahmen zugrunde, sodass die Ermittlung der beizulegenden Werte ermessensabhängig ist. Für die Anteile an der MOBOTIX CORP, New York/USA, in Höhe von unverändert zum Vorjahr TEUR 7.104 ergab sich aus der Ermittlung des beizulegenden Wertes kein Abschreibungsbedarf. Der Ermittlung lag eine Unternehmensbewertung nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren zugrunde. Auf Basis der vorliegenden Planzahlen und deren bisheriger Realisierung erscheinen die von der Gesellschaft getroffenen Annahmen sachgerecht. Basierend auf einem Basiszinssatz von 4,3 % und einer Marktrisikoprämie von 5,0% wurde ein Weighted Average Cost of Capital (WACC) von 7,5 % - 8,5 % zugrunde gelegt. Im nachhaltigen Ergebnis wurde mit einem Wachstum von -1,0 % pro Jahr gerechnet.
Die Ausleihungen an die MOBOTIX CORP, New York/USA, belaufen sich zum Stichtag auf TEUR 4.591. Basierend auf der der Unternehmensbewertung zugrunde liegenden Planung und dem daraus abgeleiteten Unternehmenswert wurde keine dauerhafte Wertminderung identifiziert

5.2.2.2. Wesentliche sachverhaltsgestaltende Maßnahmen

Von besonderer Bedeutung für die Gesamtaussage des Jahresabschlusses waren nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse folgende Sachverhalte:

Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr - wie bereits im Vorjahr - vom Wahlrecht der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände gem. § 248 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht. In diesem Zusammenhang wurden im Berichtsjahr Entwicklungskosten für zukünftige Produkte in Höhe von TEUR 5.228 aktiviert. Insgesamt sind zum Stichtag 30. September 2024 selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 12.901 (Vorjahr: TEUR 10.488) aktiviert. Die planmäßige Abschreibung auf diese Vermögensgegenstände betrug im Berichtsjahr TEUR 2.094. Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Werthaltigkeit dieser Vermögensgegenstände keinen Wertminderungsbedarf ermittelt.
Die Gesellschaft hat mit dem Ansatz aktiver latenter Steuern von dem Ansatzwahlrecht des § 298 Abs. 1 HGB i. V. m. 274 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. Die latenten Steuern wurden nach dem sog. "temporary-Konzept" ermittelt. Dementsprechend sind auch quasi permanente Differenzen (sofern die Nutzung durch entsprechende steuerliche Planungsrechnungen nachgewiesen werden kann) für die Berechnung latenter Steuern zu berücksichtigen. Die mit TEUR 6.172 (Vj. TEUR 4.744) ermittelten aktiven latenten Steuern werden in Ausübung des handelsrechtlichen Wahlrechts in der Bilanz angesetzt. Sie resultieren aus körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen, die im Geschäftsjahr 2016/2017 und seit dem Geschäftsjahr 2021/2022 entstanden sind.

6. Schlussbemerkungen

Verantwortliche Prüfungspartner im Sinne der Berufssatzung WP/vBP sind Frau WP Arndt F. Krüger - als für die Auftragsdurchführung vorrangig verantwortlich - und Herr WP Maximilian Meyer zu Schwabedissen als weiterer verantwortlicher Prüfungspartner.

Diesen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)) erstattet.

Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt 3 dieses Berichts wiedergegeben.

Frankfurt am Main, den 20. März 2025

**Grant Thornton AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Maximilian Meyer zu Schwabedissen, Wirtschaftsprüfer

Arndt F. Krüger, Wirtschaftsprüfer

Jahresabschluss der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil

Geschäftsjahr 2023/24

01. Oktober 2023 bis 30. September 2024

Bilanz zum 30. September 2024

Aktiva

Siehe Anhang 30.09.2024

TEUR
30.09.2023

TEUR
A. Anlagevermögen
I Immaterielle Vermögensgegenstände (1)
1. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände 12.901 10.488
2. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 263 577
3. Geleistete Anzahlungen 732 447
13.896 11.512
II Sachanlagen (1)
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 9.538 10.115
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.193 1.100
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.021 2.230
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 19 6
13.771 13.451
III Finanzanlagen (2)
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 13.274 13.274
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4.340 4.591
17.614 17.865
45.281 42.828
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 11.194 13.731
2. Unfertige Erzeugnisse 4.672 3.854
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 5.931 7.650
21.797 25.235
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (3) 6.453 8.765
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen (4) 4.647 4.835
3. Sonstige Vermögensgegenstände (3) 1.081 585
12.181 14.185
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 518 279
34.496 39.700
C. Rechnungsabgrenzungsposten 431 613
D. Aktive latente Steuern (5) 6.172 4.744
AKTIVA 86.380 87.885
Passiva
30.09.2024 30.09.2023
Siehe Anhang TEUR TEUR
A. Eigenkapital (6)
I. Gezeichnetes Kapital 13.271 13.271
./. eigene Anteile -61 -61
Ausgegebenes Kapital 13.210 13.210
II. Kapitalrücklage 1.250 1.250
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 77 77
2. Andere Gewinnrücklagen 17.974 17.974
18.051 18.051
IV. Bilanzverlust -11.868 -5.739
20.643 26.772
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen (7) 5.184 7.017
5.184 7.017
C. Verbindlichkeiten (8)
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 8.023 13.912
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen - 8
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.054 6.251
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 41.225 29.599
5. Sonstige Verbindlichkeiten 610 1.331
56.911 51.102
D. Passive latente Steuern (9) 3.641 2.993
PASSIVA 86.380 87.885

Gewinn- und Verlust-Rechnung vom 01. Oktober 2023 bis 30. September 2024

Geschäftsjahr
siehe Anhang 01.10.2023 - 30.09.2024

TEUR
01.10.2022 - 30.09.2023

TEUR
--- --- --- ---
1. Umsatzerlöse (10) 42.815 53.976
2. Verminderung des Bestands von fertigen und unfertigen Erzeugnissen -1.682 -112
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 4.314 3.421
4. Sonstige betriebliche Erträge (11,12,13) 997 1.309
5. Materialaufwand 22.691 27.964
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 16.285 22.103
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 6.406 5.861
6. Personalaufwand 18.009 20.578
a) Löhne und Gehälter 15.133 17.546
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung, davon für Altersversorgung TEUR 2 (i.Vj.: TEUR 36) 2.877 3.032
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 3.754 3.564
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen (11,12,14) 6.647 12.015
9. Erträge aus Beteiligungen - 500
davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 500 (i.Vj.: TEUR 0)
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 98 54
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.286 1.489
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -780 -978
a) Laufende Steuern 1 32
b) Latente Steuern (16) -781 -1.011
12. Ergebnis nach Steuern -6.066 -5.483
13. Sonstige Steuern 63 58
14. Jahresfehlbetrag -6.129 -5.541
15. Verlustvortrag -5.738 -197
16. Bilanzverlust -11.868 -5.738

Anhang für das Geschäftsjahr 2023/24

A. Allgemeine Angaben

Das Geschäftsjahr der MOBOTIX AG umfasst den Zeitraum vom 01. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres.

Der Jahresabschluss der MOBOTIX AG wurde auf Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Die Gesellschaft wird unter der Firma MOBOTIX AG beim Amtsgericht in Kaiserslautern unter HRB Nr. 3724 geführt.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden unter der Annahme der Unternehmensfortführung angesetzt und bewertet. Im Zusammenhang mit der Bonität der MOBOTIX AG und damit des Konzerns und den existierenden Kreditzusagen bestehen Finanzierungsrisiken. Von den im Konzern ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum Stichtag von 8,1 Mio. EUR haben 8,1 Mio. EUR eine Laufzeit von bis zu einem Jahr (MOBOTIX AG: 8,0 Mio. EUR, davon 8,0 Mio. EUR mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr). Sollten die Kreditinstitute ihre Kreditlinien zukünftig nicht oder nur mit niedrigeren als den in Anspruch genommen Beträgen verlängern, hat der Mehrheitsaktionär eine Übernahme der Finanzierung in Höhe von 6,5 Mio. EUR vertraglich zugesagt.

Die zum 30. September 2024 ausgewiesenen durch den Mehrheitsaktionär gewährten Intercompany Darlehen betragen 38,7 Mio. EUR. Zum 25. November 2024 wurde ein weiteres Intercompany Darlehen in Höhe von 2,0 Mio. EUR vom Mehrheitsaktionär im Rahmen der im Berichtsjahr gewährten Kreditlinie ausgezahlt. Der ausgewiesene Stand von Intercompany Darlehen beträgt somit im letzten verfügbaren Monatsabschluss 40,7 Mio. EUR zum 28. Februar 2025. Nicht in Anspruch genommene Darlehenszusagen aus dem Berichtsjahr betragen 4,0 Mio. EUR und würden auch die Ablösung eines Bankdarlehens von 3,5 Mio. EUR beinhalten.

Am 25. Februar 2025 sind somit Intercompany Darlehen in Höhe von insgesamt 44,7 Mio. EUR auf den 31. März 2026 vom Mehrheitsaktionär verlängert worden. Sofern nicht der Mehrheitsaktionär etwas anderes bestimmt, kommt es zu einer weiteren automatischen Verlängerung der Laufzeit der Intercompany Darlehen auf den 30. September 2026. Im Falle eines Change of Control tritt diese Verlängerung automatisch ein.

Der Mehrheitsaktionär hat am 25. Februar 2025 als eine weitere Unterstützung zusätzliche Darlehen in Höhe von bis zu 8,5 Mio. EUR ebenfalls bis 31. März 2026 gewährt. Diese können in verschiedenen Tranchen angefordert und ausgezahlt werden. Die Laufzeit verlängert sich ebenfalls automatisch auf den 30. September 2026, sofern der Mehrheitsaktionär die Gesellschaft nicht bis zum 31. März 2026 darüber informiert, dass es nicht zu einer automatischen Verlängerung kommen soll. Die Gewährung von Darlehen vorgenannter 8,5 Mio. EUR würde auch die Ablösung eines Bankdarlehens von 3,0 Mio. EUR beinhalten. Neben dieser Zweckbindung würden auch Erstattungen von Entwicklungskosten bereits bewilligter Entwicklungsprojekte von 2,0 Mio. EUR angerechnet werden.

Die aktuellen Ertrags- und Liquiditätsplanungen der MOBOTIX AG und damit des Konzerns beinhalten einen durch bestehende Darlehensverträge des Mehrheitsaktionärs abgedeckten Liquiditätsbedarf, der auf Basis der bestmöglichen Schätzungen des Vorstands aufgestellt wurde. Sollte es aufgrund der bestehender Kündigungsklauseln in den Darlehensverträgen zu einer Kündigung derselben kommen oder sollten wesentliche Verzögerungen bei geplanten Umsätzen oder wesentliche zeitliche Verschiebungen bei Zahlungseingängen entstehen oder sollten eine oder mehrere der in den Planungen unterstellten Annahmen sich als nicht zutreffend erweisen, ist neben den bereits gewährten Darlehen eine weitere finanzielle Unterstützung zum Beispiel durch den Mehrheitsaktionär notwendig. Andernfalls sind die MOBOTIX AG und aufgrund der wirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Verflechtungen auch der Konzern in seinem Fortbestand gefährdet. Dies stellt eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten dar, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit der MOBOTIX AG und damit des Konzerns aufwerfen können (Bestandsgefährdendes Risiko).

Für die Gewinn- und-Verlust-Rechnung haben wir, wie im Vorjahr, das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Aus der Darstellung der Zahlen in TEUR und den vorgenommenen Rundungen können Differenzen in Höhe von +/- einer Einheit (EUR, %) auftreten.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände, Sach- und Finanzanlagevermögen

Entwicklungskosten werden als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. Eine Aktivierung erfolgt, wenn hinreichend wahrscheinlich ist, dass die Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes technisch realisierbar ist und aus der Vermarktung zukünftige Überschüsse entstehen.

Die aktivierten Entwicklungskosten werden über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Die Abschreibung beginnt mit dem Abschluss der Entwicklungsphase. Dies ist der Zeitpunkt, ab dem der Vermögensgegenstand genutzt werden kann.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, die der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer zwischen zwei und fünf Jahren entsprechen, bewertet.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, die der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer zwischen drei und dreiunddreißig Jahren entsprechen, bewertet. Erhaltene Fördermittel werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt.

Für Kamerabestände, die für eine dauerhafte Verwendung im Unternehmen vorgesehen sind, wurde ein Festwert in Höhe von TEUR 1.152 gebildet.

Die Herstellungskosten selbst erstellter Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens beinhalten, neben den Material- und Fertigungseinzelkosten, angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen des Anlagevermögens, soweit sie durch die Fertigung veranlasst sind.

Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Abschreibungen erfolgen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, sofern es sich um dauerhafte Wertminderungen handelt.

Vorratsvermögen

Bei den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Berücksichtigung der Verwertbarkeit am Bilanzstichtag sowie des Niederstwertprinzips angesetzt. Die unfertigen Erzeugnisse und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten, unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die Material- und Fertigungseinzelkosten, die angemessenen Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Fremdkapitalzinsen und Verwaltungskosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.

Alle erkennbaren Risiken, die sich aus geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken bewertet. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bewertet.

Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern werden im Wesentlichen für steuerliche Verlustvorträge angesetzt, soweit sich in späteren Geschäftsjahren daraus eine Steuerentlastung ergibt.

Eigenkapital

Das Eigenkapital wird mit dem Nennwert bilanziert.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen in angemessenem Umfang alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Währungsumrechnung

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet, da sämtliche Fremdwährungsposten Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr aufweisen. § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB werden insoweit nicht angewendet.

Passive latente Steuern

Passive latente Steuern werden für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt, soweit sich in späteren Geschäftsjahren daraus eine Steuerbelastung ergibt. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Eine Saldierung mit aktiven latenten Steuern findet nicht statt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung

(1) Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Die Entwicklung der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist in dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände

Im Verlauf des Geschäftsjahres 2023/24 betrugen die Forschungs- und Entwicklungskosten insgesamt TEUR 7.629. Von diesem Betrag wurden TEUR 4.313 für die Aktivierung von selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen verwendet.

(2) Finanzanlagen

Anteilsbesitz

Name und Sitz des Unternehmens Anteil am Kapital in v. H. Eigenkapital Ergebnis in 2023/24
MOBOTIX CORP, New York, USA 100,0 TUSD- 6.447 TSUD - 3.115
MOBOTIX LIMITED, Nottingham, Großbritannien*) 100,0 1 Brit. Pfund 0 Brit. Pfund
MOBOTIX SINGAPORE PTE. LTD., Singapur 100,0 TSGD 171 TSGD -58
MOBOTIX AUSTRALIA PTY LTD, Sydney, Australien 100,0 TAUD 233 AUD 25
VAXTOR TECHNOLOGIES, S.L., Madrid, Spanien 100,0 TEUR 3.521 TEUR 1.729
VAXTOR ASIA PTE.LTD., Singapur 100,0 TUSD 1.661 TUSD 344

*) nicht operativ aktiv

(3) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

(4) Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 4.647(i.Vj. TEUR 4.835) enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die MOBOTIX CORP, New York, USA, in Höhe von TEUR 2.776 (i.Vj. TEUR 981) und in Höhe von TEUR 1.871 (i.Vj. TEUR 3.853) gegen weitere Unternehmen der Konica Minolta Gruppe, in deren Konzernabschluss die MOBOTIX AG im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen wird; insofern wird auch im Jahres- und Konzernabschluss der MOBOTIX AG selbst ein Ausweis im Verbundbereich realisiert. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

(5) Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 6.172 (i.Vj. TEUR 4.744) resultieren aus ertragsteuerlichen Verlustvorträgen, die in Vorjahren und im Geschäftsjahr 2023/24 entstanden sind. Der Bildung der aktiven latenten Steuern ist ein Steuersatz von rund 30,5 % zu Grunde gelegt.

(6) Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital entspricht dem Grundkapital der MOBOTIX AG zu dem jeweiligen Bilanzstichtag.

Zum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft 13.271.442 Stammaktien ausgegeben. Davon befinden sich 13.209.884 Aktien im Umlauf. Zum 30. September 2024 werden 61.658 Aktien als eigene Aktien gehalten. Die Aktien sind ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital zu je EUR 1,00. Das Grundkapital ist voll eingezahlt.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Januar 2022 besteht ein Genehmigtes Kapital von TEUR 6.500 für 5 Jahre.

Mit Beschluss der Hauptversammlung der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, vom 10. Mai 2024 wurde der Bilanzverlust für das Geschäftsjahr zum 30. September 2023 in Höhe von TEUR 5.738 auf neue Rechnung vorgetragen.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2018 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, bis zum 30. April 2023 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§53a Aktiengesetz) eigene Aktien der Gesellschaft, bis zu insgesamt 10 % des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt dieser Ermächtigung, zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat oder noch besitzt oder ihr gemäß §§ 71d, 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen.

Der Erwerb erfolgt nach Einschätzung des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder durch eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten durch die Aktionäre.

Im Geschäftsjahr 2023/24 hat die Gesellschaft keine eigenen Anteile erworben. Der auf die eigenen Anteile entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt TEUR 61. Die eigenen Anteile wurden in den Geschäftsjahren 2010/11 und 2011/12 erworben.

Die Kapitalrücklage besteht aus Agien verschiedener durchgeführter Kapitalerhöhungen.

Die gesetzliche Rücklage nach § 150 Abs. 1 AktG wurde in Vorjahren gemäß § 150 Abs. 2 AktG in Höhe von TEUR 77 und somit in der notwendigen Höhe gebildet.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2018 wurden TEUR 17.678 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

Der Bilanzgewinn umfasst die aufgelaufenen, nicht ausgeschütteten und nicht in die anderen Gewinnrücklagen eingestellten Jahresergebnisse.

Der Vorstand der MOBOTIX AG schlägt vor, den Bilanzverlust der MOBOTIX AG in Höhe von TEUR 6.129 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die anderen Gewinnrücklagen abzüglich des Verlustvortrags sind gemäß § 268 Abs. 8 HGB aufgrund der Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung passiver latenter Steuern in Höhe von TEUR 3.641 und aufgrund der aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 6.172 ausschüttungsgesperrt.

(7) Sonstige Rückstellungen

Im Posten "Sonstige Rückstellungen" sind im Wesentlichen die nachfolgenden Rückstellungen enthalten.

- Rückstellung für Kaufpreisverpflichtung TEUR 1.400
(i.Vj. TEUR 2.800)
- Rückstellung für ausstehende Rechnungen TEUR 1.507
(i.Vj. TEUR 1.522)
- Rückstellung für Tantiemen und Vertriebsprovisionen TEUR 563
(i.Vj. TEUR 585)
- Rückstellung für Urlaub TEUR 385
(i.Vj. TEUR 360)
- Rückstellung für Weihnachtsgeld TEUR 323
(i.Vj. TEUR 390)

(8) Verbindlichkeiten

Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten und Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten (in TEUR; Vorjahreszahlen in Klammern).

Laufzeit davon gesichert
Verbindlichkeiten Gesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Betrag Vermerk
--- --- --- --- --- --- ---
gegenüber Kreditinstituten 8.023 8.023 0 0 0 1
(13.912) (9.662) (4.250) (0) (5.500)
aus erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen 0 0 0 0 0
(8) (8) (0) (0) (0)
aus Lieferungen und Leistungen 7.054 7.054 0 0 0
(6.251) (6.251) (0) (0) (0)
gegenüber verbundenen Unternehmen 41.225 41.225 0 0 0
(29.599) (29.599) (0) (0) (0)
sonstige Verbindlichkeiten 610 610 0 0 0
(1.331) (1.331) (0) (0) (0)
Gesamt 56.911 56.911 0 0 0
(51.102) (46.851) (4.250) (0) (5.500)

1 = Grundschulden

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 252 (i.Vj. TEUR 378) und aus Steuern in Höhe von TEUR 154 (i.Vj. TEUR 169).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen zum einen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und zum anderen das Darlehen der Konica Minolta Inc., Tokio, Japan, in Höhe von 38,7 Mio. EUR.

(9) Passive latente Steuern

Die passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 3.641 (i.Vj. TEUR 2.993) resultieren aus der Aktivierung von Entwicklungskosten. Der Bildung der passiven latenten Steuern ist ein Steuersatz von ca. 30,5 % zu Grunde gelegt.

(10) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus dem Verkauf von Videomanagement-Systemlösungen in Höhe von TEUR 40.584 (i.Vj. TEUR 51.723), Erlöse aus dem Verkauf von Bauteilen an externe Fertiger in Höhe von TEUR 1.998 (i.Vj. TEUR 477), Erlöse aus der Auftragsentwicklung für Konica Minolta, Inc. Tokio, Japan, in Höhe von TEUR 233 (i.Vj. TEUR 1.558) und übrige Erlöse in Höhe von 0 TEUR (i.Vj. TEUR 217).

Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Videomanagement-Systemlösungen entfallen mit TEUR 13.003 (i.Vj. TEUR 15.696) auf Deutschland und mit TEUR 19.067 (i.Vj. TEUR 22.421) auf das übrige Europa sowie mit TEUR 8.514 (i.Vj. TEUR 13.606) auf den Rest der Welt.

(11) Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Bildung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 365 (i.Vj. TEUR 3.217) enthalten.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus einer Forschungszulage für ein Forschungsprojekt in Höhe von TEUR 450.

(12) Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 2 (i.Vj. TEUR 156) und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 22 (i.Vj. TEUR 68) ausgewiesen.

(13) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen im Wesentlichen aus dem Bestellobligo für Bauteile. Das Bestellobligo für Bauteile beläuft sich zum 30. September 2024 auf TEUR 5.798. Zudem bestehen Leasingverpflichtungen für Server-Infrastruktur mit ausstehendem Betrag von TEUR 242.

(14) Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 246 (i.Vj. TEUR 805) und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 374 (i.Vj. TEUR 1.208) ausgewiesen.

(15) Derivative Finanzinstrumente

Zum Abschlussstichtag sind keine derivativen Finanzinstrumente vorhanden. Es wurden zum Abschlussstichtag keine ökonomischen Sicherungsbeziehungen eingegangen.

(16) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Erträge in Höhe von TEUR 1.428 aus der Bildung von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge und Aufwendungen in Höhe von TEUR 648 aus der Bildung von passiven latenten Steuern aufgrund der Aktivierung von Entwicklungskosten enthalten.

D. Sonstige Pflichtangaben

(1) Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalente)

Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen (ohne Vorstand, Auszubildende und Aushilfen) waren während des Geschäftsjahres 2023/24 im Unternehmen beschäftigt:

vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter 218
(i.Vj. 260,2)
teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter 23
(i.Vj. 25,2)

Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit 241 (i.Vj. 285,5).

(2) Honorare des Wirtschaftsprüfers

Für den Wirtschaftsprüfer der MOBOTIX AG, die Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sind im Geschäftsjahr die folgenden Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB zu machen:

Honorare
Leistungen 2023/24

TEUR
2022/23

TEUR
--- --- ---
Abschlussprüfungsleistungen
in Rechnung gestellt 51 222
aus Rückstellungsbildung 123 70
Summe 174 292

(3) Vorstand der MOBOTIX AG

Mitglieder des Vorstands der MOBOTIX AG

Thomas Lausten, Master of Business Administration, Kaiserslautern, Deutschland (Vorstandsvorsitzender)
Klaus Kiener, Diplom-Betriebswirt, Wiesbaden, Deutschland (Vorstand Finanzen)
Christian Cabirol, Doktor der Ingenieurswissenschaft, Kaiserslautern, Deutschland (Vorstand Technik)
Philippos Antoniou, Bachelor of Science in Business Information Systems, Barnet, Großbritannien (bis 30.09.2024) (Vorstand Vertrieb und Marketing)

Die Berufsbezeichnung der Vorstandsmitglieder entspricht der Organstellung.

Bezüge des Vorstands

Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands beliefen sich auf TEUR 1.033 (i.Vj. TEUR 968). Diese bestehen ausschließlich aus kurzfristigen Leistungen.

(4) Aufsichtsrat der MOBOTIX AG

Mitglieder des Aufsichtsrats

Toshiya Eguchi, Executive Officer bei Konica Minolta Inc., Tokio, Japan, zuständig für den Bereich IoT Service Platform Development, Imaging-IoT Solution Business und Visual Solutions Business (Vorsitzender)
Koji Ozeki, General Manager, Imaging-IoT Solution Development, Konica Minolta Business Solutions Europe GmbH, Mainz, Deutschland
Olaf Lorenz, General Manager Corporate Governance Division, Konica Minolta Business Solutions Europe GmbH, Langenhagen, Deutschland (ab 01. Oktober 2023)

Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für seine Tätigkeit eine feste jährliche Vergütung in Höhe von TEUR 10. Zusätzlich erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für seine Tätigkeit eine variable Vergütung in Höhe von EUR 75,00 je EUR 0,01 des sich aus dem HGB-Konzernabschluss ergebenden und nach den Grundsätzen der deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset-Management (DVFA) berechneten Ergebnisses je Aktie der Gesellschaft (basierend auf einem Grundkapital in Höhe von EUR 13.271.442,00 eingeteilt in 13.271.442 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie). Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte der fixen und der variablen Vergütung.

Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2023/24 auf TEUR 20 (i.Vj. TEUR 40).

(5) Konzernzugehörigkeit

Die MOBOTIX AG ist ein Tochterunternehmen der Konica Minolta, Inc., Tokio, Japan, die wiederum ein Tochterunternehmen der Konica Minolta Holdings, Inc., Tokio, Japan, ist.

Die Konica Minolta Holdings, Inc., Tokio, Japan, stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. Dieser ist auf Anforderung bei der Gesellschaft erhältlich. Die MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird und auf Anforderung bei der Gesellschaft erhältlich ist.

(6) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Es bestehen keine marktunüblichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen.

(7) Mitteilungen nach § 20 Abs. 1 bzw. Abs. 5 und Abs. 6 AktG

Die Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH, Kaiserslautern, hat uns mit Schreiben vom 13. Mai 2016 gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr seit dem 10. Mai 2016 nicht länger gemäß § 20 Abs. 4 AktG die Mehrheit der Aktien und Stimmrechte (Mehrheitsbeteiligung) an der MOBOTIX AG gehört.

Mit demselben Schreiben hat uns die Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH, Kaiserslautern, mitgeteilt, dass ihr seit dem 10. Mai 2016 nicht länger gemäß § 20 Abs. 1 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien der MOBOTIX AG - auch nicht unter Hinzurechnung von Aktien (§ 20 Abs. 2 AktG) - gehört.

Die Konica Minolta, Inc., Tokio, Japan, hat uns mit Schreiben vom 10. Mai 2016 gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der MOBOTIX AG - auch ohne Hinzurechnung von Aktien (§ 20 Abs. 2 AktG) - gehört.

Mit demselben Schreiben hat uns die Konica Minolta, Inc., Tokio, Japan, gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr die Mehrheit der Aktien und Stimmrechte (Mehrheitsbeteiligung) an der MOBOTIX AG gehört.

(8) Nachtragsbericht

Die zum 30. September 2024 ausgewiesenen durch den Mehrheitsaktionär gewährten Intercompany Darlehen betragen 38,7 Mio. EUR. Zum 25. November 2024 wurde ein weiteres Intercompany Darlehen in Höhe von 2,0 Mio. EUR vom Mehrheitsaktionär im Rahmen der im Berichtsjahr gewährten Kreditlinie ausgezahlt. Der ausgewiesene Stand von Intercompany Darlehen beträgt somit im letzten verfügbaren Monatsabschluss 40,7 Mio. EUR zum 28. Februar 2025. Nicht in Anspruch genommene Darlehenszusagen aus dem Berichtsjahr betragen 4,0 Mio. EUR und würden auch die Ablösung eines Bankdarlehens von 3,5 Mio. EUR beinhalten.

Am 25. Februar 2025 sind somit Intercompany Darlehen in Höhe von insgesamt 44,7 Mio. EUR auf den 31. März 2026 vom Mehrheitsaktionär verlängert worden. Sofern nicht der Mehrheitsaktionär etwas anderes bestimmt, kommt es zu einer weiteren automatischen Verlängerung der Laufzeit der Intercompany Darlehen auf den 30. September 2026. Im Falle eines Change of Control tritt diese Verlängerung automatisch ein.

Der Mehrheitsaktionär hat am 25. Februar 2025 als eine weitere Unterstützung zusätzliche Darlehen in Höhe von bis zu 8,5 Mio. EUR ebenfalls bis 31. März 2026 gewährt. Diese können in verschiedenen Tranchen angefordert und ausgezahlt werden. Die Laufzeit verlängert sich ebenfalls automatisch auf den 30. September 2026, sofern der Mehrheitsaktionär die Gesellschaft nicht bis zum 31. März 2026 darüber informiert, dass es nicht zu einer automatischen Verlängerung kommen soll. Die Gewährung von Darlehen vorgenannter 8,5 Mio. EUR würde auch die Ablösung eines Bankdarlehens von 3,0 Mio. EUR beinhalten. Neben dieser Zweckbindung würden Erstattungen von Entwicklungskosten bereits bewilligter Entwicklungsprojekte von 2,0 Mio. EUR angerechnet werden.

Des Weiteren verweist der Vorstand auf die Ausführungen im Lagebericht.

Nach Schluss des Geschäftsjahres sind keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der MOBOTIX Gruppe haben. Die im Nachtragsbericht dargestellten Darlehen und Darlehenszusagen wurden vom Mehrheitsaktionär nicht aufgekündigt.

Winnweiler-Langmeil, den 19. März 2025

Der Vorstand

Thomas Lausten, CEO

Klaus Kiener, CFO

Christian Cabirol, CTO

Anlage zum Anhang

Stand 01.10.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen Währungsdifferenzen Stand 30.09.24
Anschaffungs-/ Herstellungskosten
Immaterielle Vermögensgegenstände
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstande 14.232 4.615 107 18.740
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.808 -4 3.804
Geschäfts- oder Firmenwert 0
Geleistete Anzahlungen 448 284 732
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 24.982 4.899 107 0 -4 29.770
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 18.244 8 18.252
Technische Anlagen und Maschinen 11.212 430 11.642
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.034 1.216 14.250
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 6 13 19
Summe Sachanlagen 43.229 1.667 0 0 0 44.163
Finanzanlagen
Anteile VAXTOR 6.170 6.170
Anteile an verb UN 7.108 7.108
Ausleihungen MX CORP 4.591 -252 4.339
Summe Sachanlagen 43.229 -252 0 0 0 17.617
Kummulierte Abschreibung
Immaterielle Vermögensgegenstände
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände 3.745 2.094 5.839
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.231 314 -4 3.541
Geschäfts- oder Firmenwert 0
Geleistete Anzahlungen 0
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 7.985 2.408 0 0 -4 9.380
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 8128 585 8.713
Technische Anlagen und Maschinen 10.113 337 10.450
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 10.805 425 11.230
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0
Summe Sachanlagen 29.540 1.347 0 0 0 30.393
Finanzanlagen
Anteile VAXTOR 0
Anteile an verb UN 0
Ausleihungen MX CORP 3 3
Summe Sachanlagen 3 0 0 0 3
Nettobuchwerte
Immaterielle Vermögensgegenstände
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstande 10.487 12.901
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 577 263
Geschäfts- oder Firmenwert 0
Geleistete Anzahlungen 448 732
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 11.512 0 0 0 0 13.896
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 10.115 9.538
Technische Anlagen und Maschinen 1.100 1.193
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.469 3.021
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 6 19
Summe Sachanlagen 13.690 0 0 0 0 13.771
Finanzanlagen
Anteile VAXTOR 6.170 6.170
Anteile an verb UN 7.108 7.108
Ausleihungen MX CORP 4.588 4.336
Summe Sachanlagen 17.866 0 0 0 0 17.614

Zusammengefasster Lagebericht

der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil

Geschäftsjahr 2023/24

01. Oktober 2023 bis 30. September 2024

1. Grundlagen des Konzerns

1.1. Technologie und Produkte

Die MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil (im Folgenden kurz "MOBOTIX" oder Gesellschaft), bietet hochauflösende und netzwerkbasierte Video-Kontrollsysteme an. Die Systeme bestehen aus Hardware, mit dem Fokus auf Hochleistungskameras, sowie in zunehmendem Maße aus Software, beispielsweise Anwendungssoftware (auch Applikationen oder Apps genannt), die kundenspezifische Funktionen erfüllen. Die Lösungen werden durch Distributoren und qualifizierte Vertriebspartner weltweit vertrieben. Das 1999 gegründete Unternehmen weist bei dezentralen, IP-basierten Video-Überwachungslösungen nunmehr 25 Jahre Markterfahrung auf.

Die von MOBOTIX entwickelte Systemarchitektur bietet zwei Möglichkeiten, Daten je nach Kundenwunsch entweder dezentral in der Kamera oder auf einem zentralen Server zu verwalten. Die Verarbeitung erfasster Daten beginnt bereits in der Kamera und somit unmittelbar an der Grenze zwischen realer Welt und MOBOTIX System. Eine solche Architektur wird als "Edge Technology" bezeichnet.

Die dezentrale Struktur der MOBOTIX Systeme entlastet das Netzwerk und das zentrale Videomanagement, ermöglicht höhere Bildraten und reduziert bei der Aufzeichnung von hochauflösenden Videosequenzen den Datenspeicher-Bedarf. Damit ist das System, unter Berücksichtigung der initialen und laufenden Kosten für die üblichen Video-Überwachungssystemen notwendigen Netzwerkkomponenten über die gesamte Lebenszeit betrachtet, kostengünstig. Die Video-Sicherheitssysteme von MOBOTIX eignen sich für sehr unterschiedliche Anwendungen, von Kleinstanlagen mit wenigen Kameras bis zur Überwachung großer Objekte mit hunderten von Kameras und zentralen Leitständen. MOBOTIX Systeme werden in Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Logistikunternehmen sowie in der Industrie zur Fernwartung und Automation eingesetzt.

MOBOTIX wandelte sich in den vergangenen Geschäftsjahren von einem ursprünglich reinen Produktanbieter zum Lösungsanbieter mit integrierter Software. Die Verbindung von Hard- und Software zu einer Komplettlösung ist einerseits auf dementsprechende Kundenwünsche zurückzuführen. Anderseits eröffnen digitale Möglichkeiten einen wachsenden Spielraum, die Technologien von MOBOTIX für Kunden nutzwertig einzusetzen.

Zu allen Kameralinien bietet MOBOTIX umfangreiches Zubehör und leistungsfähige Softwarelösungen an.

Das wesentliche Merkmal der MOBOTIX Technologie ist ein dezentraler Ansatz. Die Sicherheit der gewonnenen Daten wird somit bestmöglich vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt. Sowohl hohe Qualität als auch Datensicherheit stellen zwei wesentliche Differenzierungsmerkmale von MOBOTIX im Wettbewerb dar.

Für MOBOTIX ist die IT-Sicherheit zentraler Bestandteil jeder Technologie. Daher sind kontinuierliche Zertifizierungen von erheblicher Bedeutung. Basis der Lösungen von MOBOTIX ist die Kombination von in-house entwickelter dezentraler IoT-Technologie und der Videomanagement-Software. Sowohl die MOBOTIX 7 Plattform als auch die Mx6 Sicherheitskameras wurden im Verlauf der vergangenen Geschäftsjahre von der SySS GmbH wiederholt überprüft und zertifiziert. In der ersten Hälfte des Kalenderjahres 2025 wird die SySS-Zertifizierung für MOBOTIX 7 wiederholt und die neue MOBOTIX ONE erstmals geprüft. Die SySS GmbH ist einer der führenden Anbieter von Penetrationstests in Deutschland und herstellerunabhängig. MOBOTIX arbeitet seit 2017 regelmäßig mit SySS im Rahmen seiner Cyber-Security Kampagne "Cactus Concept" zusammen. Die SySS-Tests setzen Hard- und Softwarekomponenten simulierten Hackerangriffen aus, wobei MOBOTIX Produkten und Lösungen die bestmögliche Cybersicherheit zertifiziert wurde. Im Rahmen des dezentralen Ansatzes wurden die Industrie-Standards ONVIF, H.264 und H.265 erfüllt.

Ferner bestehen Kooperationen mit weiteren externen IT-Security Testhäusern - mit dem französischen CNPP (Centre national de prévention et de protection), Paris, Frankreich, und White Hat IT Security Kft., Budapest, Ungarn. So erhielt MOBOTIX 2019 als erster europäischer Hersteller die französische Produktzertifizierung "CNPP Certified" für Videosicherheitssysteme mit höchstem Schutz vor Cyberangriffen. Es wurden und werden sogenannte "White-Hacker"-Institute beauftragt, MOBOTIX Software gezielt zu attackieren. Dies flankiert die Maßnahmen, Lösungen anzubieten, die den weltweit kontinuierlich wachsenden IT-Sicherheitserfordernissen Rechnung tragen. Der ausdrückliche Fokus des Unternehmens auf Cybersicherheit ist ein klares Unterscheidungsmerkmal von MOBOTIX im Wettbewerb.

Fokus auf vertikale Märkte

MOBOTIX erwartet in folgenden Wirtschaftssektoren ein langfristiges Marktwachstum für Videosysteme: Öffentlicher Sektor und Verwaltung, Industrie, Rohstoffabbau (Öl/Gas), Ver- und Entsorgung, Energie, verarbeitendes Gewerbe, Bildungseinrichtungen, Einzelhandel und Gesundheitssektor.

MOBOTIX adressiert diese Vertikalmärkte gezielt, um hier seine Lösungen zu platzieren, und wird dies im Geschäftsjahr 2024/25 fortsetzen. MOBOTIX bietet sowohl die Hardware (Kameras) als auch die Software (intelligente Apps und Videoanalyse) sowie eine professionelle und komfortable Kameraverwaltung und -steuerung (MOBOTIX HUB, MxManagementCenter, MOBOTIX CLOUD) an, um auf diesen Märkten passgenaue Angebote unterbreiten zu können und somit die sich bietenden langfristigen Wachstumschancen auszuschöpfen.

Teil dieses Ansatzes sind Lösungspakete für klar abgrenzbare Anwendergruppen, wie z.B. Entsorgungsbetriebe und Logistikunternehmen. MOBOTIX bietet hier Paketlösungen an, die unterschiedliche Aspekte des Anwenderinteresses verknüpfen. So können z.B. für Unternehmen des Bereiches Lebensmittelverarbeitung neben einer klassischen Sicherheitsüberwachung auch Brandschutz, Überwachung von Kühlketten und Dokumentationspflichten von MOBOTIX Lösungspaketen abgedeckt werden. Im Bereich Healthcare kann durch die NurseAssist Lösungen die Qualität der Pflege erhöht werden.

Fokus auf wiederkehrendes Geschäft

MOBOTIX generierte in der Vergangenheit Umsatz fast ausschließlich durch den Verkauf von Hardware bzw. Kameras. Das Unternehmen kann sein Geschäftsmodell im Zuge der vielfältigen Möglichkeiten strukturell verbessern, indem es zukünftig verstärkt sogenannte wiederkehrende Umsätze erzielt. Diese haben den Vorteil, dass sie weniger konjunkturabhängig sind und sich besser planen lassen. Deshalb verfolgt MOBOTIX die Strategie, langfristig verstärkt wiederkehrende Umsätze zu erzielen. Als wiederkehrende Umsätze werden u.a. Miet- und Leasingkonstellationen für Hard- und Software, Subskriptionsmodelle, Dienstleistungen wie (Fern)Wartung oder regelmäßige Software-Upgrades, Schulung der Anwender sowie Verbrauch eingesetzter Werkzeuge und Materialien bezeichnet (wobei Letzteres für MOBOTIX praktisch keine Rolle spielt). Im Unterschied zum Verkauf eines Produktes oder einer Leistung als einmaliges Ereignis wird eine langfristige Verbindung zum Endkunden angestrebt.

Einerseits eröffnet dies Möglichkeiten, die Kunden und deren Märkte besser zu verstehen, d.h. Kundenwünsche und -bedürfnisse früher und genauer zu erkennen. Andererseits verringern wiederkehrende Umsätze die Konjunkturabhängigkeit von MOBOTIX, weil sie Vorhersehbarkeit und Planbarkeit verbessern. Dieser Aspekt kann sich sowohl im operativen Geschäft als auch am Kapitalmarkt positiv auf das Unternehmen auswirken. Am Kapitalmarkt verlangen Investoren häufig mit zunehmender Konjunktursensibilität eine höhere Risikoprämie. Den Anteil der wiederkehrenden Umsätze auszuweiten, bietet somit für MOBOTIX die Chance auf langfristig verringerte Risikoprämien und damit Mehrwert für Aktionäre und Mitarbeiter.

Produkteinführungen im Geschäftsjahr 2023/24

Als zentrale Entwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde mit der MOBOTIX ONE M1S das erste Kameramodell der neuen ONE Plattform im August 2024 veröffentlicht. Die neue Plattform zielt darauf ab, die besten Elemente der bisherigen Mx6, MOBOTIX 7 und MOBOTIX MOVE Plattformen in sich zu vereinen. So wurde das Design mechanisch kompatibel zur Mx6 Serie gehalten, um den Übergang von Vorgängergeneration so einfach wie möglich zu gestalten. Das allgemeine Feature-Set orientiert sich an der MOBOTIX 7 Plattform und ermöglicht zukünftige Erweiterungen durch Kamera Apps. Zum ersten Mal veröffentlich MOBOTIX ein Kameramodell, welches mit einer motorisierten Variofokal-Optik ausgestattet ist, um Installation und Inbetriebnahme der Kamera zu vereinfachen. Mit dem ersten Kameramodell wurde der neue ActivitySensor ONE als App kostenfrei zur Verfügung gestellt. Dieser erweitert die bekannte ActivitySensor Funktionalität um KI basierte Erkennung von Personen und Fahrzeugen.

Die MOBOTIX 7 Plattform wurde im Geschäftsjahr 2023/24 mit dem Fokus auf vertikale Lösungen erweitert. Für den Gesundheitssektor wurde die c71 NurseAssist powered by Kepler veröffentlicht, die es ermöglicht, Stürze und verschiedene Bewegungen zu erkennen, um den Arbeitsablauf von Pflegekräften zu optimieren und die tägliche Belastung zu reduzieren.

Im Bereich der Thermalkameras wurde eine neue App veröffentlicht, die es ermöglicht, Fehlalarme in der Brandfrüherkennung signifikant zu verringern. Im Bereich Abfallwirtschaft ermöglicht dies, bspw. Hitzequellen von Baufahrzeugen zu ignorieren und Fehlauslösungen zu verhindern, Betriebsprozesse optimal gestaltet werden können.

Im Bereich Software wurden MOBOTIX CLOUD, MOBOTIX HUB und das ManagementCenter (MxMC) um verschiedene Funktionen erweitert. Auch hier lag der Fokus überwiegend auf der Erweiterung der vertikalen Lösungen im Bereich Gesundheitswesen, sowie Industrie und Ver- und Entsorgung. Für MOBOTIX HUB wurden Plugins zur Erweiterung der NurseAssist Lösung und Thermalanwendungen veröffentlicht. Für MxMC gibt es nun eine grafische Erweiterung der Thermalmessergebnisse der Kamera.

MOBOTIX bietet neben dem dezentralen Kameraprogramm auch die klassisch zentral verwaltete MOVE-Baureihe an. Die im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2023/24 für ausgewählte MOBOTIX MOVE Kameras eingeführte MOBOTIX Direct to Cloud (DTC) Funktionalität, die kameraseitig durch ein kostenfreies Firmware-Update zu Verfügung steht, ermöglicht die Einbindung von MOVE Kameras in die MOBOTIX Cloud Lösung ohne zusätzliche "MOBOTIX Bridge Hardware". Dadurch wurde die Skalierbarkeit der Cloud Lösungen von Kleinstlösungen mit nur einer Kamera bis hin zu komplexen multifunktionalen Systemen wesentlich verbessert. Die DTC-Funktionalität wird im Geschäftsjahr 2024/25 funktional weiter ausgebaut und auf weitere MOVE Modelle ausgerollt.

Im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2023/24 wurde mit der Markteinführung der MOBOTIX MOVE Turret Kameraserie, die insgesamt 4 Modelle (2MP/5MP mit fester Brennweite oder motorisierten varifokal Objektiv) beinhaltet, das MOBOTIX MOVE Sortiment durch eine leistungsstarke und preiseffiziente Produktserie erweitert. Diese Kameraserie, die unter anderem auch KI-objektbasierte Videoanalysefunktionen bietet, zielt speziell auf den Ausbau des Volumen-/ Distributionsmarkt ab.

Zusätzlich wurde das MOBOTIX MOVE Eco-System, das sowohl Stand-Alone-Lösungen ermöglicht, aber auch vollständig in die MOBOTIX IoT und 3rd Party Systemumgebungen integriert werden kann, durch zwei neue leistungsstärkere Netzwerk-Videorekorder mit 8 bzw. 16 Kanälen erweitert. Die erhöhte Rechenleistung der Rekorder trägt dem Trend zur qualitativ hochwertigen Aufzeichnung und Wiedergabe von Video-Strömen mit immer höheren Bildauflösungen bis hin zu 12 MP Rechnung und vollständig in das MOBOTIX Videomanagement System MOBOTIX HUB integriert. Die kostenfrei verfügbare MOBOTIX MOVE CMS-Software sowie IoS & Android basierte MOBOTIX MOVE Connect APPs ermöglichen den komfortablen Zugriff auf die NVRs und die daran angebundenen IP-Kameras.

Alle neuen MOVE Produkte sind, wie auch schon die bestehende MOVE Produktpalette, vollständig NDAA konform.

Ausblick

Hauptfokus der Entwicklung wird im Geschäftsjahr 2024/25 die Veröffentlichung weiterer MOBOTIX ONE Modelle, sowie Erweiterung der Vertikallösungen im Bereich der Vertikalmärkte sein. Hier wird der Fokus überwiegend auf der Optimierung und Erweiterungen der Lösungspakete um NurseAssist, Thermal und OCR liegen.

1.2 Struktur der MOBOTIX Gruppe

Die MOBOTIX Gruppe besteht aus der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, Deutschland; der MOBOTIX CORP, New York, USA; der MOBOTIX LIMITED, Nottingham, Großbritannien; der MOBOTIX SINGAPORE PTE. LTD., Singapur; sowie der MOBOTIX AUSTRALIA PTY LTD, Sydney, Australien. Seit 1. Mai 2022 gehören auch die Gesellschaften VAXTOR TECHNOLOGIES, S.L., Madrid, Spanien sowie VAXTOR ASIA PTE. LTD, Singapur zu 100% zu der MOBOTIX Gruppe. Die MOBOTIX LIMITED, Nottingham, wird als inaktive Gesellschaft nicht in den Konzernabschluss einbezogen.

Die Produktion und Entwicklung der MOBOTIX IoT-Produkte sowie die Steuerung des weltweiten Vertriebs der MOBOTIX Produkte erfolgen ausschließlich am Standort Winnweiler-Langmeil.

Die Steuerung der VAXTOR Gesellschaften erfolgt von Madrid, Spanien, aus. Die VAXTOR Gesellschaften sind Vertriebsgesellschaften und vertreiben die am Standort Madrid, Spanien, entwickelte Software.

Die in den Konzernabschluss einbezogene Tochtergesellschaft MOBOTIX CORP ist eine Vertriebsgesellschaft für den amerikanischen Markt und vertreibt ausschließlich Produkte der MOBOTIX AG. Die Geschäftsführer der MOBOTIX CORP sind Thomas Lausten (CEO) und Klaus Kiener (CFO).

Die MOBOTIX SINGAPORE PTE. LTD., Singapur, und die MOBOTIX AUSTRALIA PTY LTD, Sydney, sind reine vertriebsunterstützende Servicegesellschaften für den jeweiligen lokalen Markt ohne Umsatzerzielungsabsicht. Die Finanzierung erfolgt über die MOBOTIX AG.

Insgesamt führt diese Struktur und Organisation dazu, dass die MOBOTIX AG eine dominierende Rolle innerhalb der Gruppe einnimmt und auch die Finanzierung der Gruppe übernimmt. Daher sind auch die wesentlichen Chancen und Risiken der MOBOTIX AG im Wesentlichen identisch mit denen der Gruppe.

1.3 Vertrieb

Der Vertrieb der MOBOTIX Produkte erfolgt in Deutschland über zertifizierte Partner, Sicherheits- und IT-Errichter sowie den Elektrogroßhandel.

Der internationale Vertrieb der MOBOTIX Produkte erfolgt primär über Distributoren mit nachgeschalteten, qualifizierten Systemintegratoren und Resellern. Die Distributoren werden in den meisten Regionen durch vor Ort ansässige und bei der MOBOTIX Gruppe direkt angestellte Business Development Manager und Technical Project Engineers betreut.

Seit April 2022 erfolgt der Vertrieb der MOBOTIX-Produkte in den USA auch über Konica Minolta Business Solutions U.S.A., Inc. Dies bedeutet, dass die MOBOTIX AG die Produkte nun direkt an Konica Minolta Business Solutions U.S.A., Inc. verkauft, die als Hauptdistributor fungiert. Konica Minolta ist damit in der Lage, sowohl ihre eigenen Kunden als auch die Kunden der MOBOTIX CORP zu beliefern. Die Kunden der MOBOTIX Gruppe aus Amerika bestellen weiterhin direkt bei der MOBOTIX CORP, jedoch übernimmt Konica Minolta das gesamte Handling. Als Konsequenz davon hat MOBOTIX CORP kein eigenes Warenlager mehr, da die gesamte Logistik von Konica Minolta übernommen wird. Im Gegenzug erhält Konica Minolta eine Handlinggebühr von zwei Prozent der Einkaufskosten für diese Dienstleistung.

Darüber hinaus bestehen Distributionsverträge mit einzelnen regionalen Gesellschaften der Konica Minolta Gruppe und anderen MOBOTIX Partnern.

Der Vertrieb der VAXTOR Produkte erfolgt im Wesentlichen über Systemintegratoren oder direkt an den Endkunden. Die Steuerung des weltweiten Vertriebs erfolgt von Madrid, Spanien, aus.

Der Exportanteil lag im Geschäftsjahr 2023/24 bei 74% (Vorjahr: 73%).

1.4 Forschung und Entwicklung

Zum 30. September 2024 beschäftigte die MOBOTIX Gruppe 67 Mitarbeiter (nach Köpfen) in dem Bereich Produktentwicklung.

In der MOBOTIX Gruppe fielen im Geschäftsjahr 2023/24 insgesamt Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von 8,4 Mio. EUR an. Hiervon wurde ein Betrag von 4,9 Mio. EUR (58 % der Forschungs- und Entwicklungskosten) unter den selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen aktiviert. Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten wurden in Höhe von 2,4 Mio. EUR vorgenommen. Dieser Wert enthält außerplanmäßige Abschreibung i.H.v. 0,1 Mio. EUR für ein Entwicklungsprojekt, welches nicht mehr als werthaltig eingestuft wurde.

Aufgabenschwerpunkte lagen hierbei, wie in den Vorjahren, in der Entwicklung neuer Hard- und Softwareprodukte sowie der Optimierung der Produktfunktionalität. Die Entwicklungsaktivitäten finden im Wesentlichen intern statt. Eine Fremdvergabe von Entwicklungstätigkeiten erfolgt in geringem Maße lediglich in den Bereichen Design von Kameras und Objektiven, in der Werkzeugkonstruktion, dem Platinenlayout und eng abgegrenzten Softwareprojekten.

Hinsichtlich Forschung und Entwicklung arbeitete MOBOTIX im Geschäftsjahr 2023/24 mit Konica Minolta zusammen. Schwerpunkte der Kooperation lagen dabei auf dem weiteren Ausbau der auf Deep Learning basierenden Bildverarbeitungsalgorithmen und der generellen Bildverarbeitung in der Kamera.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

MOBOTIX ist im Markt für Video-Sicherheitssysteme tätig. Der Markt für Video-Sicherheitssysteme umfasst analoge Video-Sicherheitssysteme und Netzwerk-Kamerasysteme sowie Video-Management-Software und Zubehör. Das für die MOBOTIX relevante Marktsegment ist das Marktsegment der videobasierten Sicherheitssysteme im Allgemeinen und das Segment der Netzwerkkamerasysteme im Besonderen.

Das Marktforschungsunternehmen Novaira Insights geht in seiner Marktstudie von Juni 2024 davon aus, dass die Umsätze im Markt für videobasierte Sicherheitssysteme weltweit ohne China von 2019 bis 2028 um jährlich durchschnittlich ca. 11,3% wachsen werden, die Umsätze im Segment für Netzwerkkameras um durchschnittlich 12,4%. Die Prognosen für das Netzwerkkamerasegment erwarten das größte Wachstum in den Regionen EMEA und ASIEN mit durchschnittlich 12,6 % pro Jahr von 2019 bis 2028, gefolgt von Amerika mit 12,2 % (ohne China).

Als wesentliche Trends im Markt für videobasierte Sicherheitssysteme benennt die Studie neben dem vermehrten Einsatz von Bildanalyse im Allgemeinen eine beschleunigte Entwicklung und Verwendung von künstlicher Intelligenz zur Verarbeitung immer größerer Datenmengen und einen weiterhin hohen Bedarf an Cybersicherheit . Für das Marktsegment Analytics prognostiziert Novaira Insights eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 2019 bis 2028 von 25,1% bei Netzwerkkameras inkl. Deep Learning Funktionalität.

2.2 Geschäftsverlauf

Die MOBOTIX Gruppe hat im Geschäftsjahr 2023/24 eine Verminderung der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um 13,2 Mio. EUR (-20,8%) auf 50,0 Mio. EUR hinnehmen müssen. Die Hauptgründe für diese Entwicklung sind, neben den allgemeinen makroökonomischen Veränderungen rund um den Ukraine- und Gaza-Krieg und der daraus resultierenden verzögerten Investitionsbereitschaft vieler Märkte, auch der verzögerte Launch der MOBOTIX ONE Plattform, Restrukturierungen in der Vertriebsorganisation sowie ein deutlicher Rückgang des Umsatzvolumens des weltweit größten Kunden bedingt durch seine Working-Capital Optimierungen. Aufgrund der Größe und Struktur der MOBOTIX-Gruppe decken sich die wesentlichen Entwicklungen und Einflussfaktoren bei der MOBOTIX AG mit denen der MOBOTIX-Gruppe.

Während sich die Erlöse aus der Auftragsentwicklung für Konica Minolta in Höhe von 0,2 Mio. EUR (Vorjahr: 1,6 Mio. EUR) reduziert haben, haben sich die Erlöse aus Bauteileverkäufen an Auftragsfertiger in Höhe von 2,0 Mio. EUR (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR) erhöht. Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software haben sich um 13,3 Mio. EUR (-21,9%) auf 47,8 Mio. EUR gemindert. Durch Verminderte Kosten infolge eingeleiteter Kosteneinsparungen konnte der Konzernjahresfehlbetrag nahezu stabil gehalten werden. Wesentliche Kosteneinsparungen sind die Verminderung der Personalkosten, die von 25,4 Mio. EUR im Vorjahr auf 21,7 Mio. EUR gesenkt wurden. Auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden erheblich reduziert - von insgesamt 13,3 Mio. EUR auf 7,9 Mio. EUR. Einen bedeutenden Einfluss hatte die letztjährige Erhöhung der Einstellung in die Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferung und Leistung in Höhe von 3,2 Mio. EUR, während im Berichtsjahr eine Auflösung von 0,2 Mio. EUR zu einem sonstigen betrieblichen Ertrag führte. Zusätzliche Einsparungen wurden im Marketingbereich realisiert, wo die Kosten von 1,2 Mio. EUR im Vorjahr auf 0,8 Mio. EUR im Berichtsjahr gesunken sind. Zudem konnten die Währungsverluste von 1,1 Mio. EUR auf 0,5 Mio. EUR vermindert werden.

Das EBIT (Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern) des Geschäftsjahres von -3,0 Mio. EUR liegt um 0,9 Mio. EUR über dem Vorjahreswert (Vorjahr: -3,9 Mio. EUR). Dies resultiert besonders aus den oben genannten Kosteneinsparungen.

Der Konzernjahresfehlbetrag hat sich um 0,1 Mio. EUR auf -5,5 Mio. EUR (Vorjahr: -5,4 Mio. EUR) verschlechtert.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 30. September 2024 erhöhten sich gegenüber dem Geschäftsjahresbeginn um 0,4 Mio. EUR auf 1,3 Mio. EUR (30. September 2023: 0,9 Mio. EUR). Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 5,9 Mio. EUR auf 8,1 Mio. EUR (30. September 2023: 14,0 Mio. EUR) resultiert weitgehend aus der Ablösung und Tilgung kurzfristiger Bankkredite durch Darlehen des Mehrheitsaktionärs. Diese belaufen sich zum Stichtag auf 38,7 Mio. EUR (Vorjahr: 28,5 Mio. EUR). Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage der MOBOTIX Gruppe aktuell noch von untergeordneter Bedeutung; mit Blick auf die zukünftigen Anforderungen der Lageberichterstattung im Kontext eines ESG-Berichterstattung befindet sich der Vorstand aktuell in der Vorbereitungsphase der Erhebung und Auswertung entsprechender nichtfinanzieller Daten.

2.3 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der MOBOTIX-Gruppe

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2023/24 ist der Umsatz der MOBOTIX-Gruppe um 13,2 Mio. EUR (-20,8%) von 63,2 Mio. EUR im Vorjahr auf 50,0 Mio. EUR gesunken. Die Hauptgründe wurden im Abschnitt 2.2 bereits aufgelistet. Besonders in den Vertriebsregionen Middle East/Africa und Americas wurde ein Umsatzrückgang verzeichnet. Dies lag einerseits an größeren Projekten im Vorjahr, andererseits an einem Rückgang des Geschäfts mit dem amerikanischen Hauptdistributor, während der Umsatz der MOBOTIX CORP weitestgehend der Planung entsprach. Dadurch, dass die neue Kameraplattform MOBOTIX ONE erst im letzten Quartal des Geschäftsjahres veröffentlicht wurde, konnte die geplante Steigerung des Umsatzes mit Outdoor-Kamera-Lösungen nicht umgesetzt werden. Nur der Umsatz mit der Healthcare-Lösung "NurseAssist" konnte zu einer Umsatzsteigerung der Indoor-Kameras führen.

Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus Bauteileverkäufen an Auftragsfertiger in Höhe von 1,9 Mio. EUR (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR). Die Erlöse aus der Auftragsentwicklung in Höhe von 0,2 Mio. EUR sind gegenüber dem Vorjahr gesunken (Vorjahr: 1,6 Mio. EUR). Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software sind um 21,9% auf 47,8 Mio. EUR (Vorjahr: 61,1 Mio. EUR) gesunken.

Der VAXTOR-Teilkonzern, welcher im Geschäftsjahr 2022/2023 erstmalig für ein gesamtes Geschäftsjahr im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen wurde, trug mit externen Umsatzerlösen in Höhe von 5,1 Mio. EUR (Vorjahr 5,2 Mio. EUR), was einem Anteil von 10,1% (Vorjahr 7,1%) am Gesamtumsatz entspricht, einem großen Anteil zu den Umsätzen bei.

Die Exportquote (ohne Bauteileverkäufe) betrug im Geschäftsjahr 2023/24 insgesamt 74% (Vorjahr: 73%). Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software sind in Deutschland von 15,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 13,0 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023/24 gesunken. Auf das übrige Europa (ohne Deutschland) entfallen 23,4 Mio. EUR (Vorjahr: 26,0 Mio. EUR). Der Umsatz im Rest der Welt ist von 19,4 Mio. EUR im Vorjahr auf 11,4 Mio. EUR im Berichtsjahr gesunken.

Gemäß dem Wahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB wurden eigene Entwicklungskosten in Höhe von 4,9 Mio. EUR (Vorjahr: 3,9 Mio. EUR) aktiviert, die in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "Andere aktivierte Eigenleistungen" ergebniswirksam erfasst werden.

Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse, Erhöhung bzw. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, andere aktivierte Eigenleistungen) ist um 20,0% von 65,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 52,4 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023/24 gesunken. Dies ist maßgeblich auf die verminderten Umsatzerlöse zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 0,2 Mio. EUR auf 1,2 Mio. EUR gesunken.

Die Materialeinsatzquote (Materialaufwand ohne Materialaufwand für Bauteileverkäufe, bereinigt um die Bestandsveränderungen, im Verhältnis zu den Erlösen aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software) hat sich gegenüber dem Vorjahr im Geschäftsjahr 2023/24 auf 48,1% (Vorjahr: 47,4%) verschlechtert. Ausschlaggebend für die gestiegene Materialquote sind einerseits leicht gestiegene Einkaufskosten ausgewählter Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, andererseits ein geänderter Produktmix mit einem gestiegenen Indoor-Kamera-Anteil und einem gesunkenen Anteil der Softwareerlöse. Die Marge der Indoor-Kameras ist aufgrund des höheren Preisdrucks etwas niedriger als bei den Outdoor-Modellen.

Der Anstieg der Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zu der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe) im Geschäftsjahr 2023/24 auf 43,2% (Vorjahr: 39,0%) ist weitestgehend auf verminderte Umsatzerlöse zurückzuführen. Gegenläufig sind die Personalaufwendungen gegenüber dem Vorjahr um 3,5 Mio. EUR (14,2%) zurückgegangen. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die gesunkene durchschnittliche Mitarbeiterzahl bei der MOBOTIX AG insbesondere im Vertriebsbereich im Geschäftsjahr 2023/24.

Die Abschreibungen sind im Geschäftsjahr 2023/24 mit 4,5 Mio. EUR (Vorjahr: 4,2 Mio. EUR) um 0,3 Mio. EUR angestiegen. Dies beruht vor allem auf dem Anstieg der Abschreibungen der eigenen aktivierten Entwicklungskosten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 7,9 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023/24 (Vorjahr: 13,3 Mio. EUR) sind gegenüber dem Vorjahr um 5,4 Mio. EUR (40,5%) gesunken. Einen bedeutenden Einfluss hatte die letztjährige Erhöhung der Einstellung in die Einzelwertberichtigungen auf Kundenforderungen in Höhe von 3,2 Mio. EUR, während im Berichtsjahr eine Auflösung von 0,2 Mio. EUR zu einem sonstigen betrieblichen Ertrag führte. Zusätzliche Einsparungen wurden im Marketingbereich realisiert, wo die Kosten von 1,2 Mio. EUR im Vorjahr auf 0,8 Mio. EUR im Berichtsjahr gesunken sind. Zudem konnten die Währungsverluste von 1,1 Mio. EUR auf 0,5 Mio. EUR vermindert werden. Das EBITDA (Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen; 2,8% der Gesamtleistung) beträgt 1,5 Mio. EUR (2022/23: 0,3 Mio. EUR). Das EBIT (Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern; -5,9% der Gesamtleistung) beträgt -3,0 Mio. EUR (2022/23: -3,9 Mio. EUR). Das Geschäftsjahr 2023/24 endete mit einem Konzernjahresfehlbetrag von 5,5 Mio. EUR (2022/23: 5,4 Mio. EUR) und einer Umsatzrendite (Umsatzerlöse ohne Bauteile) von -11,1% (2022/23: -8,6%).

Vermögenslage

Das Anlagevermögen erhöhte sich um 2,6 Mio. EUR (8,5%) auf 33,3 Mio. EUR. Den Zugängen in das Anlagevermögen in Höhe von 7,2 Mio. EUR stehen Abschreibungen in Höhe von 4,5 Mio. EUR gegenüber. Hierbei betreffen die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 5,5 Mio. EUR und die Zugänge in das Sachanlagenvermögen in Höhe von 1,7 Mio. EUR. Von den Zugängen ins Sachanlagevermögen betreffen 1,2 Mio. EUR Umgliederungen aus dem Umlaufvermögen in das Anlagevermögen. Die Investitionen ins Sachanlagevermögen betragen 0,5 Mio. EUR. Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen die internen Entwicklungskosten in Höhe von 4,9 Mio. EUR und sonstige Kosten in Höhe von 0,6 Mio. EUR, die im Rahmen der Entwicklungsprojekte angefallen sind.

Die Vorräte, insbesondere die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und die fertigen Erzeugnisse, wurden bedingt durch den gezielten Abbau des Vorratsbestandes von 25,3 Mio. EUR auf 21,1 Mio. EUR reduziert.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen konnten im Geschäftsjahr 2023/24 im Vergleich zum Geschäftsjahresbeginn um 3,2 Mio. EUR auf 11,5 Mio. EUR gemindert werden. Dies resultierte insbesondere aus dem gezielten Abbau älterer Forderungsbestände.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 1,9 Mio. EUR liegen 1,7 Mio. EUR unter dem Vorjahresniveau von 3,6 Mio. EUR. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Lieferungen und Leistungen an Unternehmen der Konica Minolta Gruppe. Der Hauptgrund für diese Entwicklung ist der gesunkene Umsatz, einerseits im Produktgeschäft, andererseits aus der Entwicklungszusammenarbeit.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 30. September 2024 erhöhten sich gegenüber dem Geschäftsjahresbeginn um 0,4 Mio. EUR auf 1,3 Mio. EUR (30. September 2023: 0,9 Mio. EUR).

Die aktiven latenten Steuern in Höhe von 5,9 Mio. EUR (30. September 2023: 4,8 Mio. EUR) ergeben sich im Wesentlichen aus ertragsteuerlichen Verlustvorträgen der MOBOTIX AG in Höhe von 5,9 Mio. EUR (30. September 2023: 4,7 Mio. EUR).

Das Eigenkapital ist mit 12,9 Mio. EUR (30. September 2023: 18,2 Mio. EUR) gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen bedingt durch den Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 5,5 Mio. EUR um 5,3 Mio. EUR zurückgegangen. Die Eigenkapitalquote hat sich bei einer um 4,6 Mio. EUR (-5,7%) auf 76,8 Mio. EUR verminderten Bilanzsumme (30. September 2023: 81,5 Mio. EUR) von 22,3% auf 16,8% verringert. Der Bestand an eigenen Aktien beträgt zum 30. September 2024 insgesamt 61.658 Aktien. 44.248 eigene Aktien wurden im Geschäftsjahr 2021/22 als Kaufpreisbestandteil für den Erwerb der VAXTOR Gruppe verwendet.

Der Rückgang der sonstigen Rückstellungen um 2,4 Mio. EUR auf 5,2 Mio. EUR resultiert maßgeblich aus der Inanspruchnahme der Rückstellung für Kaufpreisverpflichtungen in Höhe der im Jahr 2024 geleisteten Zahlung von 1,4 Mio. EUR im Rahmen der Earn-out-Vereinbarung aus der in 2022 erfolgten Akquisition der VAXTOR Gruppe. Die Rückstellung für Kaufpreisverpflichtungen betrifft die noch zu erwartenden Earn-out-Zahlungen aus der in 2022 erfolgten Akquisition der VAXTOR Gruppe.

Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 5,9 Mio. EUR auf 8,1 Mio. EUR (30. September 2023: 14,0 Mio. EUR) resultiert weitgehend aus der Ablösung und Tilgung kurzfristiger Bankkredite durch Darlehen des Mehrheitsaktionärs. Diese belaufen sich zum Stichtag auf 38,7 Mio. EUR (Vorjahr: 28,5 Mio. EUR).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind gegenüber dem 30. September 2023 um 1,3 Mio. EUR auf 7,6 Mio. EUR (30. September 2023: 6,3 Mio. EUR) erhöht.

Die passiven latenten Steuern in Höhe von 4,1 Mio. EUR (30. September 2023: 3,4 Mio. EUR) resultieren ausschließlich aus der Aktivierung von Entwicklungskosten.

Finanzlage

Der operative Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen belief sich im Geschäftsjahr 2023/24 auf 0,4 Mio. EUR (Vorjahr: 0,04 Mio. EUR). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus der deutlichen Abnahme der sonstigen Rückstellungen sowie einem höheren Zinsergebnis.

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern lag im Geschäftsjahr 2023/24 bei 6,2 Mio. EUR (Vorjahr: 3,2 Mio. EUR). Die Verbesserung resultierte hauptsächlich aus der Abnahme der Vorräte und dem gezielten Abbau der Forderungen aus Lieferung und Leistung. Gleichzeitig wurden weniger Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung im Gegensatz zum Vorjahr abgebaut.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -7,4 Mio. EUR (Vorjahr: -6,3 Mio. EUR) und ist im Wesentlichen auf Investitionen in die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände sowie auf die im Geschäftsjahr geleistete Earn-Out-Zahlung für die Akquisition der VAXTOR Gruppe in Höhe von 1,4 Mio. EUR zurückzuführen.

Der positive Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 6,6 Mio. EUR (Vorjahr: 25,7 Mio. EUR) resultiert hauptsächlich aus der Aufnahme kurzfristiger Intercompany-Kredite in Höhe von 10,2 Mio. EUR. Dem stehen Tilgungen von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 1,3 Mio. EUR sowie Zinszahlungen in Höhe von insgesamt 2,2 Mio. EUR (davon 1,9 Mio. EUR für Intercompany-Kredite und 0,3 Mio. EUR für Kreditinstitute) gegenüber.

Aus der Entwicklung der einzelnen Cashflows ergibt sich zum Stichtag 30. September 2024 eine Abnahme des Finanzmittelfonds um 2,1 Mio. EUR (30. September 2023: -7,5 Mio. EUR). Die negative Entwicklung des Finanzmittelfonds ist durch die Aufnahme kurzfristiger Intercompany Kredite in Höhe von 10,2 Mio. EUR gedeckt.

Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften war im Geschäftsjahr 2023/24 gewährleistet. Die zur Verfügung stehenden Kreditlinien der MOBOTIX AG waren zum Stichtag weitgehend ausgenutzt. Ein eventueller weiterer Kreditbedarf wird, sofern Kreditinstitute nicht zur Verfügung stehen, durch den Mehrheitsaktionär bereitgestellt. Wir verweisen auch auf die Nachtragsberichterstattung sowie auf die unter 1.2 dargestellte Struktur der Gruppe.

Die mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem 30. September 2024 um 6,9 Mio. EUR auf 0,2 Mio. EUR vermindert. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich kurzfristiger Rückstellungen haben sich von 54,3 Mio. EUR auf 59,6 Mio. EUR erhöht. Ursache hierfür ist zum einen die Zahlung von 1,4 Mio. EUR im Rahmen der Earn-out-Vereinbarung aus der in 2022 erfolgten Akquisition der VAXTOR Gruppe im Geschäftsjahr 2021/22. Gegenläufig wurden im Geschäftsjahr 2023/2024 kurzfristige Intercompany Kredite aufgenommen. Des Weiteren resultiert der Anstieg der kurzfristigen Verbindlichkeiten insbesondere aus Darlehenstilgungen, die in dem Geschäftsjahr 2024/2025 fällig werden. Zusätzlich wirkten sich kurzfristige Intercompany-Kredite erhöhend auf die Verbindlichkeiten aus. Der Anteil der mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme der MOBOTIX Gruppe ist um 8,5% niedriger als im Vorjahr. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich kurzfristiger Rückstellungen entsprechen zum Stichtag einem Anteil an der Bilanzsumme von 77,5% gegenüber 66,6% zum 30. September 2023.

2.4 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der MOBOTIX AG

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2023/24 ist der Umsatz der MOBOTIX AG um 20,7% von 53,9 Mio. EUR im Vorjahr auf 42,8 Mio. EUR gesunken. Die Gründe sind identisch mit den in den Abschnitten 2.2 und 2.3 genannten Begründungen der Umsatzreduktion der MOBOTIX Gruppe. Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus Bauteileverkäufen an Auftragsfertiger in Höhe von 1,9 Mio. EUR (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR). Die Erlöse aus der Auftragsentwicklung in Höhe von 0,2 Mio. EUR sind niedriger als im Vorjahr. (Vorjahr: 1,6 Mio. EUR). Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software sind um 1,9% auf 40,5 Mio. EUR (Vorjahr: 51,7 Mio. EUR) gesunken.

Die Exportquote (ohne Bauteileverkäufe) betrug im Geschäftsjahr 2023/24 insgesamt 69,0% (Vorjahr: 70,0%). Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software sind in Deutschland auf 13,0 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023/24, im Vergleich zu 15,5 Mio. EUR im Vorjahr, gesunken. Auf das übrige Europa (ohne Deutschland) entfallen 19,1 Mio. EUR (Vorjahr: 22,4 Mio. EUR). Der Umsatz im Rest der Welt ist von 13,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 8,5 Mio. EUR im Berichtsjahr gesunken.

Gemäß dem Wahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB wurden eigene Entwicklungskosten in Höhe von 4,3 Mio. EUR (Vorjahr: 3,4 Mio. EUR) aktiviert, die in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "Andere aktivierte Eigenleistungen" ergebniswirksam erfasst werden.

Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse, Erhöhung bzw. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, andere aktivierte Eigenleistungen) ist von 57,2 Mio. EUR im Vorjahr auf 45,4 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023/24 gesunken. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 1,3 Mio. EUR im Vorjahr auf 1,0 Mio. EUR zurückgegangen.

Die Materialeinsatzquote (Materialaufwand ohne Materialaufwand für Bauteileverkäufe, bereinigt um die Bestandsveränderungen, im Verhältnis zu den Erlösen aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software) hat sich gegenüber dem Vorjahr im Geschäftsjahr 2023/24 auf 55,1% (i.Vj. 53,4%) verschlechtert. Ausschlaggebend für die gestiegene Materialquote sind analog zur MOBOTIX-Gruppe sowohl die leicht gestiegenen Einkaufskosten, als auch ein geänderter Produktmix mit einem gestiegenen Indoor-Kamera-Anteil.

Der Anstieg der Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zu der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe) im Geschäftsjahr 2023/24 auf 41,4% (i.Vj. 36,2%) ist neben den verminderten Personalaufwendungen im Wesentlichen auf die Minderung der Umsatzerlöse zurückzuführen. Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2023/24 sind gegenüber dem Vorjahr um 2,6 Mio. EUR (-12,5%) zurückgegangen. Ursächlich hierfür ist hauptsächlich die niedrigere durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr 2023/24.

Die Abschreibungen sind im Geschäftsjahr 2023/24 mit 3,7 Mio. EUR (Vorjahr: 3,6 Mio. EUR) um 0,1 Mio. EUR angestiegen. Dies beruht wesentlich auf dem Anstieg der Abschreibungen der eigenen aktivierten Entwicklungskosten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 6,6 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023/24 (im Vorjahr 12,0 Mio. EUR) sind um 5,4 Mio. EUR (-44,7%) gesunken.

Einen bedeutenden Einfluss hatte die letztjährige Erhöhung der Einstellung in die Einzelwertberichtigungen auf Kundenforderungen in Höhe von 3,2 Mio. EUR, während im Berichtsjahr eine Auflösung von 0,4 Mio. EUR zu einem sonstigen betrieblichen Ertrag führte.

Zusätzliche Einsparungen wurden im Marketingbereich realisiert, wo die Kosten von 0,8 Mio. EUR im Vorjahr auf 0,6 Mio. EUR im Berichtsjahr gesunken sind. Zudem konnten die Währungsverluste von 1,2 Mio. EUR auf 0,3 Mio. EUR vermindert werden.

Das EBITDA (Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen; -2,1% der Gesamtleistung) beträgt -0,9 Mio. EUR (2022/23: -1,9 Mio. EUR). Das EBIT (Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern; -10,7% der Gesamtleistung) beträgt -4,6 Mio. EUR (2022/23: -5,5 Mio. EUR). Das Geschäftsjahr 2023/24 endete mit einem Jahresfehlbetrag von -6,1 Mio. EUR (2022/23: -5,5 Mio. EUR) und einer Umsatzrendite (Umsatzerlöse ohne Bauteile) von -15,0% (2022/23: -10,4%).

Vermögenslage

Das Anlagevermögen erhöhte sich um 2,5 Mio. EUR (5,8%) auf 45,3 Mio. EUR. Den Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von 6,3 Mio. EUR stehen Abschreibungen in Höhe von 3,7 Mio. EUR gegenüber.

Hierbei betreffen die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 4,9 Mio. EUR und die Zugänge in das Sachanlagenvermögen in Höhe von 1,7 Mio. EUR. Von den Zugängen ins Sachanlagevermögen betreffen 1,2 Mio. EUR Umgliederungen aus dem Umlaufvermögen in das Anlagevermögen. Die Investitionen ins Sachanlagevermögen betragen 0,5 Mio. EUR. Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen die internen Entwicklungskosten in Höhe von 4,3 Mio. EUR und sonstige Kosten in Höhe von 0,6 Mio. EUR, die im Rahmen der Entwicklungsprojekte angefallen sind.

Die Vorräte, insbesondere die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und die fertigen Erzeugnisse, sind durch den gezielten Abbau des Vorratsbestandes zurückgegangen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich im Geschäftsjahr 2023/24 im Vergleich zum Geschäftsjahresbeginn um 2,3 Mio. EUR auf 6,4 Mio. EUR gemindert. Dies resultierte insbesondere aus dem gezielten Abbau älterer Forderungsbestände.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 4,6 Mio. EUR liegen 0,2 Mio. EUR unter dem Vorjahresniveau von 4,8 Mio. EUR. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Unternehmen der Konica Minolta Gruppe und gegen die MOBOTIX CORP. Die Forderungen gegen die Konica Minolta Gruppe konnten von 3,7 Mio. EUR im Vorjahr auf 1,9 Mio. EUR um 1,8 Mio. EUR reduziert werden.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 30. September 2024 erhöhten sich gegenüber dem Geschäftsjahresbeginn um 0,2 Mio. EUR auf 0,5 Mio. EUR (30. September 2023: 0,3 Mio. EUR).

Die aktiven latenten Steuern in Höhe von 6,2 Mio. EUR (30. September 2023: 4,7 Mio. EUR) ergeben sich aus ertragsteuerlichen Verlustvorträgen, die in Vorjahren und im Geschäftsjahr 2023/24 entstanden sind.

Das Eigenkapital ist mit 20,6 Mio. EUR (30. September 2023: 26,8 Mio. EUR) gegenüber dem Vorjahr wesentlich bedingt durch den Jahresfehlbetrag in Höhe von 6,1 Mio. EUR um 6,1 Mio. EUR zurückgegangen. Die Eigenkapitalquote hat sich bei einer um 1,5 Mio. EUR (-1,7%) auf 86,4 Mio. EUR verminderten Bilanzsumme (30. September 2023: 87,8 Mio. EUR) von 30,5% auf 23,9% verringert. Der Bestand an eigenen Aktien beträgt zum 30. September 2024 61.658 Aktien.

44.248 eigene Aktien wurden im Geschäftsjahr 2021/22 als Kaufpreisbestandteil für den Erwerb der VAXTOR Gruppe verwendet.

Der Rückgang der sonstigen Rückstellungen um 1,8 Mio. EUR auf 5,2 Mio. EUR resultiert maßgeblich aus der Inanspruchnahme der Rückstellung für Kaufpreisverpflichtungen in Höhe der im Jahr 2024 geleisteten Zahlung von 1,4 Mio. EUR im Rahmen der Earn-out-Vereinbarung aus der in 2022 erfolgten Akquisition der VAXTOR Gruppe. Die Rückstellung für Kaufpreisverpflichtungen betrifft die noch zu erwartenden Earn-out-Zahlungen aus der in 2022 erfolgten Akquisition der VAXTOR Gruppe.

Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 5,8 Mio. EUR auf 8,0 Mio. EUR (30. September 2023: 13,9 Mio. EUR) ergibt sich hauptsächlich aus der Ablösung und Tilgung kurzfristiger Bankkredite durch Darlehen des Mehrheitsaktionärs, in Höhe von 38,7 Mio. EUR. Es wird in diesem Kontext auf die Ausführungen unter Gliederungspunkt 2.5 Gesamtbeurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MOBOTIX Gruppe verwiesen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind gegenüber dem 30. September 2023 um 0,9 Mio. EUR auf 7,1 Mio. EUR gestiegen.

Die passiven latenten Steuern in Höhe von 3,6 Mio. EUR (30. September 2023: 3,0 Mio. EUR) resultieren aus der Aktivierung von Entwicklungskosten.

Finanzlage

Der operative Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen belief sich im Geschäftsjahr 2023/24 auf -1,2 Mio. EUR (Vorjahr: -3,7 Mio. EUR). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf das höhere Zinsergebnis in Höhe von 2,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,9 Mio. EUR) zurückzuführen.

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern lag im Geschäftsjahr 2023/24 bei 4,8 Mio. EUR (Vorjahr: 2,9 Mio. EUR). Die Verbesserung resultierte hauptsächlich aus der Abnahme der Vorräte und dem gezielten Abbau der Forderungen aus Lieferung und Leistung.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -6,7 Mio. EUR (Vorjahr: -5,5 Mio. EUR) und ist im Wesentlichen auf Investitionen in die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände sowie auf die im Geschäftsjahr geleistete Earn-Out-Zahlung für die Akquisition der VAXTOR Gruppe in Höhe von 1,4 Mio. EUR zurückzuführen.

Der positive Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 7,1 Mio. EUR (Vorjahr: 25,3 Mio. EUR) resultiert hauptsächlich aus der Aufnahme kurzfristiger Intercompany-Kredite in Höhe von 10,8 Mio. EUR. Dem stehen Tilgungen von Finanzkrediten in Höhe von 1,5 Mio. EUR sowie Zinszahlungen in Höhe von insgesamt 2,1 Mio. EUR gegenüber.

Aus der Entwicklung der einzelnen Cashflows ergibt sich zum Stichtag 30. September 2024 eine Abnahme des Finanzmittelfonds um 2,9 Mio. EUR (30. September 2023: 8,1 Mio. EUR). Die negative Entwicklung des Finanzmittelfonds ist durch die Aufnahme kurzfristiger Intercompany Kredite in Höhe von 10,8 Mio. EUR gedeckt.

Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023/24 gewährleistet. Die zur Verfügung stehenden Kreditlinien waren zum Stichtag weitgehend ausgenutzt. Ein eventueller weiterer Kreditbedarf wird, sofern Kreditinstitute nicht zur Verfügung stehen, durch den Mehrheitsaktionär bereitgestellt. Wir verweisen auch auf die Nachtragsberichterstattung.

Die mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem 30. September 2024 um 6,2 Mio. EUR auf 0,2 Mio. EUR vermindert. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich kurzfristiger Rückstellungen haben sich von 51,5 Mio. EUR auf 61,9 Mio. EUR erhöht. Ursache hierfür ist zum einen die Zahlung von 1,4 Mio. EUR im Rahmen der Earn-out-Vereinbarung aus der in 2022 erfolgten Akquisition der VAXTOR Gruppe im Geschäftsjahr 2021/22. Gegenläufig wurden im Geschäftsjahr 2023/2024 kurzfristige Intercompany Kredite aufgenommen. Des Weiteren resultiert der Anstieg der kurzfristigen Verbindlichkeiten insbesondere aus Darlehenstilgungen, die in dem Geschäftsjahr 2024/2025 fällig werden. Zusätzlich wirkten sich kurzfristige Intercompany-Kredite erhöhend auf die Verbindlichkeiten aus. Der Anteil der mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten der MOBOTIX AG an der Bilanzsumme ist um 7,1% niedriger als im Vorjahr. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich kurzfristiger Rückstellungen entsprechen zum Stichtag einem Anteil an der Bilanzsumme von 71,6% gegenüber 58,6% zum 30. September 2023.

2.5 Gesamtbeurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MOBOTIX-Gruppe

Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Geschäftsjahr 2023/24 der MOBOTIX-Gruppe und der MOBOTIX AG spiegelt nicht die Erwartungen des Managements an die Geschäftsentwicklung wider. Die Geschäftsentwicklung wurde durch die weiterhin angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aber auch durch interne Faktoren im Vertrieb negativ beeinflusst, wobei die Auswirkungen, durch gegenüber dem Vorjahr erzielte Kosteneinsparungen, weitestgehend kompensiert werden konnten.

Die Prognose der geplanten Umsatzerlöse von 54,0 bis 56,0 Mio. EUR konnte mit den erzielten Umsatzerlösen von 50,0 Mio. EUR nicht erreicht werden; das geplante EBIT für das Geschäftsjahr 2023/24 von 0,3 bis 1,0 Mio. EUR konnte mit -3,0 Mio. EUR ebenfalls nicht erreicht werden.

Die zum 30. September 2024 ausgewiesenen durch den Mehrheitsaktionär gewährten Intercompany Darlehen betragen 38,7 Mio. EUR. Zum 25. November 2024 wurde ein weiteres Intercompany Darlehen in Höhe von 2,0 Mio. EUR vom Mehrheitsaktionär im Rahmen der im Berichtsjahr gewährten Kreditlinie ausgezahlt. Der ausgewiesene Stand von Intercompany Darlehen beträgt somit im letzten verfügbaren Monatsabschluss 40,7 Mio. EUR zum 28. Februar 2025. Nicht in Anspruch genommene Darlehenszusagen aus dem Berichtsjahr betragen 4,0 Mio. EUR und würden auch die Ablösung eines Bankdarlehens von 3,5 Mio. EUR beinhalten.

Am 25. Februar 2025 sind somit Intercompany Darlehen in Höhe von insgesamt 44,7 Mio. EUR auf den 31. März 2026 vom Mehrheitsaktionär verlängert worden. Sofern nicht der Mehrheitsaktionär etwas anderes bestimmt, kommt es zu einer weiteren automatischen Verlängerung der Laufzeit der Intercompany Darlehen auf den 30. September 2026. Im Falle eines Change of Control tritt diese Verlängerung automatisch ein.

Der Mehrheitsaktionär hat am 25. Februar 2025 als eine weitere Unterstützung zusätzliche Darlehen in Höhe von bis zu 8,5 Mio. EUR ebenfalls bis 31. März 2026 gewährt. Diese können in verschiedenen Tranchen angefordert und ausgezahlt werden. Die Laufzeit verlängert sich ebenfalls automatisch auf den 30. September 2026, sofern der Mehrheitsaktionär die Gesellschaft nicht bis zum 31. März 2026 darüber informiert, dass es nicht zu einer automatischen Verlängerung kommen soll. Die Gewährung von Darlehen vorgenannter 8,5 Mio. EUR würde auch die Ablösung eines Bankdarlehens von 3,0 Mio. EUR beinhalten. Neben dieser Zweckbindung würden Erstattungen von Entwicklungskosten bereits bewilligter Entwicklungsprojekte von 2,0 Mio. EUR angerechnet werden.

Mit einer Eigenkapitalquote in der Gruppe von 16,8 % und einem Eigenkapital in Höhe von 12,8 Mio. EUR besteht noch eine zufriedenstellende Eigenkapitalbasis. Gleiches gilt für die MOBOTIX AG bei einer Eigenkapitalquote von 23,9% und einem Eigenkapital in Höhe von 20,6 Mio. EUR.

3. Veränderungen im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat von MOBOTIX besteht ab dem 01. Oktober 2023 aus Toshiya Eguchi (Vorsitzender des Aufsichtsrates), Koji Ozeki und Olaf Lorenz.

4. Veränderungen im Vorstand

Herr Philippos Antoniou, Bachelor of Science in Business Information Systems, Barnet, Großbritannien, ist mit Wirkung zum 30. September 2024 als Vorstand Vertrieb und Marketing ausgeschieden.

5. Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen zu Beschlüssen der Hauptversammlung des Geschäftsjahres 2015/16

MOBOTIX ist am 9. März 2017 zur Kenntnis gelangt, dass drei Aktionäre gegen die in der Hauptversammlung vom 12. Januar 2017 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6, d. h. insbesondere gegen den Beschluss zur Thesaurierung des Bilanzgewinns zum 30. September 2016 (Tagesordnungspunkt 2) und zur Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 6), beim Landgericht Kaiserslautern Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eingereicht haben.

Der Vorstand hält die Klagen für unbegründet und hat rechtliche Schritte eingeleitet. Das Verfahren befand sich zwischenzeitlich in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken, wurde jedoch mittlerweile wieder an das Landgericht Kaiserslautern zurückgegeben. Ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung hat am 20. Februar 2024 stattgefunden, nachdem am 14. November 2023 ein erster mündlicher Termin vor dem Landgericht Kaiserslautern stattfand, in dem der Streitstand erneut erörtert und über einen Vergleich beraten wurde. Zu einer Einigung kam es jedoch nicht. MOBOTIX hat gegen die am 20. Februar 2024 verkündete Entscheidung, in welcher die MOBOTIX AG zu einer Nachzahlung einer Mindestdividende von rund 0,5 Mio. EUR verurteilt wurde, Rechtsmittel eingelegt. Alle anderen Klagen wurden abgewiesen.

6. Verkündete Strafe der französischen Wettbewerbsaufsicht (DGCCRF)

Der Vorstand wurde am 8. November 2021 von der französischen Wettbewerbsaufsicht DGCCRF darüber in Kenntnis gesetzt, dass in Vorjahren unzulässige Preisabsprachen mit französischen Großhändlern bzw. Distributoren getroffen worden sein sollen. Die Strafe von TEUR 645 wurde für eine über sechs bis sieben Jahre in den Jahren 2011/12 bis 2017/18 bestehende und erhebliche Umsatzanteile von MOBOTIX Produkten in Frankreich betreffende Praxis der Distribution verhängt. Die entsprechende Praxis wurde im Geschäftsjahr 2017/18 geändert und wird heute nicht mehr angewendet.

Der Vorstand hält die Strafe bzw. die Vorwürfe für unbegründet und hat rechtliche Schritte eingeleitet. Darüber hinaus hat ein im Verfahren beteiligter Distributor potenzielle Regressansprüche aus der ihm gegenüber verkündeten Strafzahlung angemeldet, die nach unserer rechtlichen Prüfung unbegründet sind und die gegebenenfalls angefochten werden würden.

Trotzdem wurde vorsorglich für dieses Risiko im Jahresabschluss 2020/21 eine Rückstellung von 0,7 Mio. EUR gebildet, die für die Zahlung von 0,65 Mio. EUR im Jahresabschluss 2021/22 in Anspruch genommen wurde.

MOBOTIX legte am 21. Dezember 2021 vor dem Pariser Berufungsgericht Berufung gegen die Entscheidung der französischen Wettbewerbsbehörde ein.

Die ursprünglich für den 28. September 2023 anberaumte Anhörung vor dem Pariser Berufungsgericht wurde aufgrund interner organisatorischer Probleme des Berufungsgerichts auf den 15. Februar 2024 verschoben.

Am 15. Februar 2024 fand in Paris eine Anhörung statt, die in Übereinstimmung mit den Anwälten und ihrem Memorandum konstruktiv verlief. Eine Reduzierung der bereits gezahlten Strafe wird erwartet, wobei eine Entscheidung im März 2025 erwartet wird. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Monaten Berufung eingelegt werden, über die dann der Oberste Gerichtshof in letzter Instanz entscheidet.

7. Rechtsstreit mit dem Generalunternehmer für den Neubau (Bauabschnitt I) in Winnweiler-Langmeil

Das Vertragsverhältnis mit dem Generalunternehmer für den Neubau (Bauabschnitt I) in Winnweiler-Langmeil wurde im Jahr 2009 vor Beendigung der Fertigstellung außerordentlich gekündigt. Der Generalunternehmer hat seine Schlussrechnung in Höhe von 2,2 Mio. EUR (netto) im Jahr 2009 vorgelegt. Diese wird von der MOBOTIX AG bestritten, da Gegenforderungen aus Vertragsstrafen, Mängeln und Minderleistungen in mindestens gleicher Höhe vorliegen. Die zentrale Rechtsfrage der "prüfbaren Schlussrechnung", welche der gerichtlich bestellte Sachverständige zu Gunsten von MOBOTIX negiert hatte, wird vor dem Hintergrund der aktualisierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes neu zu bewerten sein.

Der Senat hat einen Termin zur mündlichen Berufungsverhandlung bestimmt. Diese Entscheidung des Pfälzischen Oberlandesgerichts vom 5. März 2024 entsprach den Erwartungen, die sich aus den vorangegangenen Beschlüssen des Oberlandesgerichts und der Vorverhandlung ergeben hatten. Aufgrund erheblicher Verfahrensmängel in der Entscheidung des Landgerichts Kaiserslautern wurde die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.

Das Oberlandesgericht hat dem Landgericht eine umfassende Rechtsbelehrung als "Segelanweisung" erteilt. In der Folge wurde das Verfahren beim Landgericht Kaiserslautern neu eingeleitet, wobei das Gericht die Vorgaben des Oberlandesgerichts zu berücksichtigen hatte. Dies betraf sowohl die umfassende Überprüfung der Schlussrechnung der ARGE als auch die umfangreiche Beweisaufnahme.

Die Belehrung des Oberlandesgerichts entsprach im Wesentlichen den Erwartungen. Eine eigene Bewertung der Überprüfbarkeit der Schlussrechnung der ARGE hat das Oberlandesgericht nicht vorgenommen, sondern auch diese Frage der (erneuten) Bewertung durch das Landgericht Kaiserslautern überlassen.

Weitere Informationen wurden dem Gericht in der Sitzung vom 22. Juli 2024 vorgelegt. Daraufhin fand am 3. September 2024 eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Kaiserslautern statt. Das Gericht forderte weitere Informationen über den Umfang des beauftragten Sachverständigen an, wobei der Schwerpunkt weiterhin auf der Abrechnung der Schlussrechnung des Generalunternehmers sowie der Prüfbarkeit der einzelnen Positionen der Schlussrechnung liegt. Die in der Vergangenheit gebildete Rückstellung von 1,4 Mio. EUR deckt das Risiko einer Nachzahlung bzw. eines Vergleiches ab. Die Rechtsanwaltskosten sind ebenfalls in einer Rückstellung abgedeckt.

8. Risikobericht

8.1 Risikomanagement

Die MOBOTIX Gruppe hat ein Risikomanagementsystem als Teil der Unternehmenssteuerung implementiert, welches sicherstellt, dass Risiken (vor Berücksichtigung von Risikobegrenzungsmaßnahmen) frühzeitig erkannt und adressiert werden. In dieses sind sämtliche Unternehmen des Konsolidierungskreises einbezogen. Es setzt sich dabei aus den Bestandteilen Risikofrüherkennung, Controlling- und Planungsprozesse, dem Berichtswesen sowie einem internen Kontrollsystem zusammen. Entsprechende Grundsätze und Festlegungen zum Risikomanagementsystem sind in einem Risikomanagementhandbuch dokumentiert. Es wird kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert. Aufgrund der Größe und Struktur der Gruppe decken sich die wesentliche Risiken der MOBOTIX AG mit denen der Gruppe.

Das Risikomanagementsystem des Konzerns dient der Identifizierung, Kontrolle und Steuerung eingegangener Risiken. Über bestandsgefährdende Risiken hinaus werden auch solche Aktivitäten, Ereignisse und Entwicklungen erfasst, die in Zukunft den Geschäftserfolg signifikant beeinflussen können. Im Rahmen des Risikomanagements werden operative Chancen und Risiken über einen Zeitraum von einem bis drei Jahren identifiziert und gesteuert. Für strategische Chancen und Risiken wird ein entsprechend längerer Prognosezeitraum herangezogen.

Die Ergebnisrisiken werden mit Hilfe einer Risikomatrix analysiert. Dabei werden zum einen die Eintrittswahrscheinlichkeit und zum anderen die potenzielle Schadenshöhe erfasst. Soweit Risiken nicht quantitativ messbar sind, werden sie hinsichtlich ihrer Auswirkung qualitativ eingeschätzt.

Eintrittswahrscheinlichkeit Mögliche Auswirkungen
gering < 25% gering < 0,1 Mio. EUR
mittel 25% - 50% mittel 0,1 Mio. EUR - 0,2 Mio. EUR
hoch 50% - 75% hoch 0,2 Mio. EUR - 0,7 Mio. EUR
sehr hoch > 75% sehr hoch > 0,7 Mio. EUR

Zur Steuerung der typischen Geschäftsrisiken der MOBOTIX Gruppe, deren Eintritt einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können, haben wir das unter 8.2 beschriebene interne Kontrollsystem eingerichtet.

8.2 Internes Kontrollsystem

Die MOBOTIX Gruppe verfügt über ein umfangreiches System an Prozesskontrollen. Die Einführung des umfangreichen Systems der Prozesskontrollen für die Gesellschaften der VAXTOR Gruppe befindet sich noch in der Umsetzung. Zielsetzung des Kontrollsystems ist es, auf unterschiedlichen Prozessebenen mögliche Defizite in den Unternehmensprozessen aufzudecken, entsprechende Gegenmaßnahmen auszulösen und durch regelmäßige Überprüfung der Methoden die Effektivität der Identifikation und Analyse von Risiken sicherzustellen und kontinuierlich zu verbessern. Die Aufgaben des Kontrollsystems werden durch die Mitglieder des Managements und durch zentral in der Organisationsabteilung angesiedelte Mitarbeiter übernommen, die Teilaufgaben einer internen Revision übernehmen. Die Organisationsabteilung berichtet direkt an den Vorstand. Die Mitarbeiter dieser Abteilung stehen den Abteilungsleitern als Berater zur Verfügung und prüfen dabei unter anderem die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die ordnungsgemäße Einhaltung und Umsetzung der Richtlinien. Nach Wichtigkeit kategorisierte Empfehlungen sowie eventueller Anpassungsbedarf in den Richtlinien werden direkt an die Verantwortlichen der geprüften Einheiten sowie an den Vorstand berichtet.

In Ad-hoc-Audits werden zeitnah aktuelle Sonderthemen aufgegriffen und untersucht. Hieraus resultieren bei Bedarf umgehende Prozessänderungen, die darauf abzielen, die Prozessqualität kontinuierlich zu verbessern. Im Anschluss daran erfolgen Follow-up-Prüfungen, in denen die Umsetzung der Prozessänderungen überprüft wird. Über Abweichungen wird dem Vorstand zeitnah berichtet.

Das interne Kontrollsystem ist ein wesentlicher Bestandteil der Konzern-Risikoüberwachung. Grundlage des internen Kontrollsystems sind, neben definierten präventiven und überwachenden Kontrollmechanismen wie systematische und manuelle Abstimmungsprozesse, vordefinierte Genehmigungsprozesse, die Trennung von Funktionen und die Einhaltung von Richtlinien. Dabei spielt das Vier-Augen-Prinzip eine zentrale Rolle. Durch die konsequente Anwendung risikopolitischer Grundsätze und Weisungen wird ein Großteil der Risiken bereits vermieden oder zumindest in ihren Auswirkungen gemindert.

8.3 Wesentliche Risiken

Übersicht der Gesamtrisiken

Eintrittswahrscheinlichkeit Mögliche Auswirkung
Marktrisiken
Absatzrisiken/Wettbewerbssituation sehr hoch sehr hoch
Beschaffungsrisiken sehr hoch sehr hoch
Finanzwirtschaftliche Risiken
Finanzierungsrisiken mittel sehr hoch
Forderungsausfallrisiko hoch sehr hoch
Währungs- und Zinsrisiken hoch sehr hoch
Politische und rechtliche Risiken
Gesetzliche und regulatorische Risiken niedrig Sehr hoch
Risiken aus Patentstreitigkeiten mittel mittel
Operative Risiken
Personalrisiken hoch mittel
Gewährleistungsrisiken gering mittel

Marktrisiken

MOBOTIX Produkte werden als Videosicherheitslösung in den verschiedensten Bereichen wie zum Beispiel dem Transportwesen (Busse, Bahnhöfe, Flughäfen, Verkehrsüberwachung, etc.), im Einzelhandel, in der Industrie sowie zur Gebäude- und Perimeterabsicherung eingesetzt. In den vergangenen Jahren konnte sich MOBOTIX durch hochauflösende und durch hemisphärische Kameratechnik von vielen Wettbewerbern abheben.

Externe Marktstudien zeigen, dass im Bereich digitaler IP-Video-Sicherheitssysteme auch in den kommenden Jahren Wachstum zu erwarten ist, die zu erzielenden Durchschnittspreise jedoch deutlich sinken. Konkret wird ein verschärfter Wettbewerb insbesondere im Segment der hochauflösenden Netzwerkkameras erwartet, in dem MOBOTIX bislang eine starke Position eingenommen hat.

Zudem bestehen weitere Risiken aufgrund politischer Veränderungen in einzelnen Regionen, aber auch durch die globale Lieferkettenvolatilität. Der Vorstand schätzt daher das Marktumfeld mit einem zunehmenden Risiko ein.

Beschaffungsmarktrisiken haben sich im Berichtsjahr durch die globale Beschaffungssituation für elektronische Komponenten insbesondere Halbleitern, Prozessoren und Chips deutlich erhöht. Die globalen Marktschwankungen können damit zu Veränderungen der Verfügbarkeit von Komponenten führen. Hiermit in Verbindung stehenden drohenden längeren Lieferzeiten wird durch eine vertraglich zugesicherte erhöhte Lagerbestandsführung der Komponenten bei den Lieferanten und der Fertigwaren grundsätzlich Rechnung getragen. Beschaffungsengpässe mit Auswirkungen auf die Produktverfügbarkeit sind zu verzeichnen; diese sind Folgen der globalen Lieferkettenvolatilität.

Ein kurzfristiger Ausfall kritischer Lieferanten bspw. für die Prozessoren, der zu erheblichen Produktionsstörungen führen könnte, kann zurzeit durch die globale Beschaffungssituation für elektronische Komponenten insbesondere Halbleiter, Prozessoren und Chips als Folge der globalen Lieferkettenvolatilität nicht ausgeschlossen werden. Der Vorstand schätzt daher das Beschaffungsumfeld mit einem zunehmenden Risiko ein.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Im Zusammenhang mit der Bonität der Gesellschaft und damit des Konzerns und den existierenden Kreditzusagen bestehen Finanzierungsrisiken. Von den im Konzern ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum Stichtag von 8,1 Mio. EUR haben 8,1 Mio. EUR eine Laufzeit von bis zu einem Jahr (MOBOTIX AG: 8,0 Mio. EUR, davon 8,0 Mio. EUR mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr). Sollten die Kreditinstitute ihre Kreditlinien zukünftig nicht oder nur mit niedrigeren als den in Anspruch genommen Beträgen verlängern, hat der Mehrheitsaktionär eine Übernahme der Finanzierung in Höhe von 6,5 Mio. EUR vertraglich zugesagt.

Die zum 30. September 2024 ausgewiesenen vom Mehrheitsaktionär gewährten Intercompany Darlehen betragen 38,7 Mio. EUR. Zum 25. November 2024 wurde ein weiteres Intercompany Darlehen in Höhe von 2,0 Mio. EUR vom Mehrheitsaktionär im Rahmen der im Berichtsjahr gewährten Kreditlinie ausgezahlt. Der ausgewiesene Stand von Intercompany Darlehen beträgt somit im letzten verfügbaren Monatsabschluss 40,7 Mio. EUR zum 28. Februar 2025. Nicht in Anspruch genommene Darlehenszusagen aus dem Berichtsjahr betragen 4,0 Mio. EUR und würde auch die Ablösung eines Bankdarlehens von 3,5 Mio. EUR beinhalten.

Am 25. Februar 2025 sind somit Intercompany Darlehen in Höhe von insgesamt 44,7 Mio. EUR auf den 31. März 2026 vom Mehrheitsaktionär verlängert worden. Sofern nicht der Mehrheitsaktionär etwas anderes bestimmt, kommt es zu einer weiteren automatischen Verlängerung der Laufzeit der Intercompany Darlehen auf den 30. September 2026. Im Falle eines Change of Control tritt diese Verlängerung automatisch ein.

Der Mehrheitsaktionär hat am 25. Februar 2025 als eine weitere Unterstützung zusätzliche Darlehen in Höhe von bis zu 8,5 Mio. EUR ebenfalls bis 31. März 2026 gewährt. Diese können in verschiedenen Tranchen angefordert und ausgezahlt werden. Die Laufzeit verlängert sich ebenfalls automatisch auf den 30. September 2026, sofern der Mehrheitsaktionär die Gesellschaft nicht bis zum 31. März 2026 darüber informiert, dass es nicht zu einer automatischen Verlängerung kommen soll. Die Gewährung von Darlehen vorgenannter 8,5 Mio. EUR würde auch die Ablösung eines Bankdarlehens von 3,0 Mio. EUR beinhalten. Neben dieser Zweckbindung würden auch Erstattung von Entwicklungskosten bereits bewilligter Entwicklungsprojekte von 2,0 Mio. EUR angerechnet werden.

Die aktuellen Ertrags- und Liquiditätsplanungen der MOBOTIX AG und damit des Konzerns beinhalten einen durch bestehende Darlehensverträge des Mehrheitsaktionärs abgedeckten Liquiditätsbedarf der auf Basis der bestmöglichen Schätzungen des Vorstands aufgestellt wurde. Sollte es aufgrund der bestehender Kündigungsklauseln in den Darlehensverträgen zu einer Kündigung derselben kommen oder sollten wesentliche Verzögerungen bei geplanten Umsätzen oder wesentliche zeitliche Verschiebungen bei Zahlungseingängen entstehen oder sollten eine oder mehrere der in den Planungen unterstellten Annahmen sich als nicht zutreffend erweisen, ist neben den bereits gewährten Darlehen eine weitere finanzielle Unterstützung zum Beispiel durch den Mehrheitsaktionär notwendig. Andernfalls sind die MOBOTIX AG und aufgrund der wirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Verflechtungen auch der Konzern in seinem Fortbestand gefährdet. Dies stellt eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten dar, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit der MOBOTIX AG und damit des Konzerns aufwerfen können (Bestandsgefährdendes Risiko).

Währungsrisiken bestehen grundsätzlich im Zusammenhang mit dem operativen Geschäft in den USA und dem Einkaufsbedarf der MOBOTIX AG in US-Dollar. Ein Zinsänderungsrisiko ist auf Grund der in Anspruch genommenen insbesondere kurzfristigen Kreditlinien bzw. der kurzfristig aufgenommenen Geldmarktkredite wesentlich. Die bestehenden mittelfristigen Fremdfinanzierungen wurden mit fixer Verzinsung abgeschlossen. Forderungsausfallrisiken sollen zukünftig durch ein überarbeitetes und effektiveres Debitorenmanagement inklusive Mahnwesen und Inkasso mit einer restriktiven Gewährung von Zahlungszielen begrenzt werden; können aber durch die globale Lieferkettenvolatilität nicht ausgeschlossen werden.

Politische und rechtliche Risiken

Eine vorhandene Videoüberwachung steigert das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung und stößt damit zunehmend auf Akzeptanz. Es sind verstärkt politische Initiativen zu verzeichnen, die auf eine Qualitätsverbesserung von Überwachungssystemen in öffentlichen Bereichen hinwirken. Sollten sich im Bereich Public Security die Normen zugunsten hochauflösender Systeme ändern, kann MOBOTIX als ein bedeutender Hersteller solcher Systeme davon zusätzlich profitieren. Andererseits werden durch verschiedene Gesetze und Verordnungen wie z.B. die EU-Datenschutz-Grundverordnung der Videoüberwachung Grenzen gesetzt.

In der Video-Sicherheitsindustrie besteht weiterhin das Risiko von Patentverletzungsverfahren. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die MOBOTIX Gruppe in Patentverletzungsverfahren einbezogen wird und diese eine spürbare finanzielle Auswirkung haben könnten.

Operative Risiken und sonstige Risiken

Aufgrund des veränderten Markt- und Wettbewerbsumfeldes besteht weiterer Anpassungsbedarf der Organisation. Hieraus ergeben sich Risiken grundsätzlicher Art, denen das Unternehmen durch eine Anpassung der personellen Ressourcen, der Optimierung der Prozesse und der Steuerungssysteme sowie die Erneuerung der IT-Infrastruktur (insbesondere ERP und CRM) begegnet.

Grundsätzlich bestehen bei der Produktion und dem Vertrieb von technischen Produkten Gewährleistungsrisiken. Diese werden im Rahmen der Abschlusserstellung durch Bildung entsprechender Rückstellungen berücksichtigt. Darüber hinaus wurde eine Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen, um mögliche Schäden und Risiken abzusichern.

Sofern sich aus Entwicklungen an den weltweiten Finanz- und Realmärkten eine globale, gegebenenfalls flächendeckende Rezession ergeben sollte, hätte dies naturgemäß spürbare Auswirkungen auf das relevante Marktumfeld der MOBOTIX Gruppe.

Die für das Geschäftsmodell erforderlichen Anforderungen hinsichtlich IT-Risiken und Cybersicherheit sind durch erhebliche Investitionen in die IT-Infrastruktur sowie Produktzertifizierungen und Penetrationstests sichergestellt.

Der Vorstand geht weiterhin davon aus, dass für den nachhaltigen Erfolg der Unternehmensgruppe technologische Innovationen und der weitere Ausbau des Vertriebs von großer Bedeutung sind.

9. Chancenbericht

MOBOTIX bewegt sich in dem weiterhin wachsenden Markt für Videoüberwachungssysteme. Das Wachstum wird hauptsächlich durch ein steigendes Sicherheitsbedürfnis "IT-Security", Automatisierung, Industrie 4.0, intelligente "Sensoren" auf Basis performanter Deep-Learning und AI-Video-Analytics sowie dem Internet of Things (IoT) getrieben. Aufgrund der Größe und Struktur der Gruppe decken sich die wesentlichen Chancen der MOBOTIX AG mit denen der Gruppe.

Grundsätzlich geht der Vorstand davon aus, dass technologische Markttreiber, wie cloudbasierte Installationen und Software-Applikationen im Bereich Analytics, Deep Learning und künstliche Intelligenz, den dezentralen Technologieansatz begünstigen werden und sich MOBOTIX damit auch bei steigendem Wettbewerbsdruck behaupten kann.

MOBOTIX wird in den kommenden Monaten intelligente IP-Videolösungen für ausgewählte Marktsegmente mit einem aus Sicht des Vorstands eindeutigen Wettbewerbsvorteil (z.B. aufgrund der Systemarchitektur oder des robusten Designs) entwickeln und entsprechende Kundenprojekte über einen Key-Account-Vertrieb und das weltweite Netzwerk zertifizierter Partner forcieren. Dabei sollen die robusten Outdoor-Kameras auch verstärkt als Sensoren in der industriellen Automation etwa zur Überwachung von temperaturkritischen Prozessen, Brandfrüherkennung oder im Rahmen von vorbeugender Wartung zum Einsatz kommen.

Aktuell verfügt MOBOTIX über ein breites Angebot an IP-Videokameras inklusiven Zubehörs sowie eine eigene Video-Management-Software. Ziel ist es, mit ergänzenden Software-Applikationen und durch die Erweiterung des Angebotes um periphere Komponenten (Switch, IR-Strahler, NAS etc.) im Rahmen des MOBOTIX MOVE Segments ein Komplettsystem aus einer Hand anbieten und sich damit noch besser vom Wettbewerb abheben zu können. Mit Einführung des MOBOTIX MOVE Kamera Portfolios im Jahr 2018 als "Ergänzungsportfolio" und konsequenter Erweiterungen konnten wir unseren Kunden zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten anbieten. MOBOTIX wird sich auch weiterhin auf zusätzliche MOBOTIX MOVE Produkte und die damit verbundenen Geschäftsmöglichkeiten konzentrieren und diese entsprechend unseren hohen Qualitätsansprüchen in unser Produktportfolio aufnehmen.

Weitere Chancen ergeben sich aus den erweiterten Integrationsmöglichkeiten durch Adaption von Standards wie ONVIF und H.264/H.265 sowie aus der Integration von MOBOTIX Kameras in führende Videomanagement-Systeme sowie durch ONVIF-Kompatibilität unserer Produkte.

MOBOTIX optimiert auch das Umsatz- und Ertragsmodell der MOBOTIX AG durch eine Monetarisierung von Software über Lizenzmodelle. Mit Markteinführung der MOBOTIX 7 Kameras M73 und S74 im Geschäftsjahr 2019/20 wurden zusätzlich performante Videoanalyse-Apps lizenzpflichtig verfügbar gemacht, die die Erschließung neuer vertikaler Märkte durch neue Kundenlösungen ermöglichen.

Zukünftig wird MOBOTIX sich noch stärker auf Technologiepartnerschaften fokussieren, um auf die vielfältigen Anforderungen in den vertikalen Märkten mit optimal zugeschnittenen Gesamtlösungen zu reagieren.

Darüber hinaus bietet bereits heute die Kooperation mit Konica Minolta sowohl bei der technologisch ausgerichteten Auftragsentwicklung als auch im Vertriebsbereich mittelfristig gute Wachstumschancen.

10. Prognosebericht

Der für das Geschäftsjahr 2024/25 geplante Umsatz der MOBOTIX Gruppe liegt in einer Größenordnung von rund 60,0 Mio. EUR. Das EBIT für das Geschäftsjahr 2024/25 liegt in einer Größenordnung von rund 4,0 Mio. EUR. Für die MOBOTIX AG rechnet der Vorstand mit einer der MOBOTIX Gruppe entsprechenden Umsatz- und EBIT-Entwicklung. Der Umsatz hängt einerseits von der gesamtwirtschaftlichen Lage aufgrund der Auswirkungen des Ukraine- und Gaza-Krieges, aber auch der Entwicklung der Zinsen bzw. der Inflation und damit der Baukostenentwicklung sowie andererseits von weiteren Optimierungen in der Vertriebsorganisation ab.

Die vorstehend gemachten zukunftsbezogenen Aussagen sind prognostisch.

11. Abhängigkeitsbericht

Für das Geschäftsjahr 2023/24 wurde nach § 312 AktG ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Zu den berichtspflichtigen Vorgängen wird darin erklärt: "Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und durch die getroffenen Maßnahmen nicht benachteiligt wurde. Es sind keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens unterlassen worden."

Winnweiler-Langmeil, den 19. März 2025

Der Vorstand

Thomas Lausten, CEO

Klaus Kiener, CFO

Christian Cabirol, CTO

Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts zum 30. September 2024

3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir den nachfolgend wiedergegebenen Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die MOBOTIX AG, Winnweiler- Langmeil

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angabe unter Abschnitt "A. Allgemeine Angaben" im Konzernanhang sowie die Angaben in Abschnitt "8.3 Wesentliche Risiken" und dort im Unterabschnitt "Finanzwirtschaftliche Risiken" des zusammengefassten Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die aktuellen Ertrags- und Liquiditätsplanungen der MOBOTIX AG und damit des Konzerns einen durch bestehende Darlehensverträge des Mehrheitsaktionärs abgedeckten Liquiditätsbedarf beinhalten, der auf Basis der bestmöglichen Schätzungen des Vorstands aufgestellt wurde. Sollte es aufgrund der bestehender Kündigungsklauseln in den Darlehensverträgen zu einer Kündigung derselben kommen oder sollten wesentliche Verzögerungen bei geplanten Umsätzen oder wesentliche zeitliche Verschiebungen bei Zahlungseingängen entstehen oder sollten eine oder mehrere der in den Planungen unterstellten Annahmen sich als nicht zutreffend erweisen, ist neben den bereits gewährten Darlehen eine weitere finanzielle Unterstützung zum Beispiel durch den Mehrheitsaktionär notwendig. Andernfalls sind die MOBOTIX AG und aufgrund der wirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Verflechtungen der Konzern in seinem Fortbestand gefährdet.

Wie in Abschnitt "A. Allgemeine Angaben" im Konzernanhang und Abschnitt "8.3 Wesentliche Risiken" und dort im Unterabschnitt "Finanzwirtschaftliche Risiken" des zusammengefassten Lageberichts dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellten übrigen Teile des Geschäftsberichts, u.a. den "Brief an die Aktionäre" und den "Bericht des Aufsichtsrates", aber nicht den Konzernabschluss, nicht den zusammengefassten Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Für den Bericht des Aufsichtsrats ist der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen - sobald sie verfügbar sind - zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Frankfurt am Main, den 20. März 2025

**Grant Thornton AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Maximilian Meyer zu Schwabedissen, Wirtschaftsprüfer

Arndt F. Krüger, Wirtschaftsprüfer

Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses und/oder des zusammengefassten Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin.

4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

4.1. Gegenstand der Prüfung

Gegenstand unserer Prüfung waren der Konzernabschluss der MOBOTIX AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 sowie dem Konzernanhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - unter Einbeziehung der Konzernbuchführung und des zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024.

Maßgebende Rechnungslegungsgrundsätze für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts waren die deutschen handelsrechtlichen Vorschriften einschließlich der einschlägigen Vorschriften des AktG.

Die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens haben von § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht und den Konzernlagebericht mit dem von der Gesellschaft aufzustellenden Lagebericht zusammengefasst.

Zu den Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts verweisen wir auf die Ausführungen in unserem Bestätigungsvermerk, der in Abschnitt 3 dieses Berichts wiedergegeben ist. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter umfasst auch die Verantwortung für die Konzernbuchführung der Gesellschaft.

Unsere Aufgabe ist es, den Konzernabschluss unter Einbeziehung der Konzernbuchführung und den zusammengefassten Lagebericht sowie die gemachten Angaben im Rahmen einer den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung entsprechenden Prüfung zu beurteilen. Unsere diesbezügliche Verantwortung wird in dem Abschnitt "Prüfungsurteile" i.V.m. dem Abschnitt "Sonstige Informationen" und in dem Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks beschrieben.

Unsere Prüfung des Konzernabschlusses erstreckt sich dabei insbesondere auf die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, die Ordnungsmäßigkeit der in den Konzernabschluss einbezogenen Finanzinformationen bzw. Abschlüsse und die Ordnungsmäßigkeit der Konsolidierungsmaßnahmen sowie die angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze.

Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung, als sich aus diesen üblicherweise Rückwirkungen auf den Konzernabschluss oder den zusammengefassten Lagebericht ergeben.

Gemäß § 317 Abs. 4a HGB hat sich eine Abschlussprüfung auch nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des Mutterunternehmens oder der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann.

4.2. Art und Umfang der Prüfung

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.

Zur Zielsetzung unserer Prüfung und zu den wesentlichen Grundzügen unseres prüferischen Vorgehens verweisen wir auf die Ausführungen in dem Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks.

Der Prüfungsplanung und -durchführung lag unser risikoorientierter Prüfungsansatz zugrunde. Dabei üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und wahren eine kritische Grundhaltung, anerkennend, dass Umstände bestehen können, die dazu führen, dass der zu prüfender Konzernabschluss oder zusammengefasster Lagebericht wesentliche falsche Darstellungen enthalten.

Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht aufgrund von Irrtümern und dolosen Handlungen identifiziert und beurteilt, um eine Konzernprüfungsstrategie und ein Konzernprüfungsprogramm zu entwickeln, einschließlich der Festlegung von Art, zeitlicher Einteilung und Umfang der zum Konsolidierungsprozess und in Bezug auf die Finanzinformationen der Teilbereiche durchzuführenden Tätigkeiten, die notwendig sind, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu erlangen. Grundlage hierfür ist ein Verständnis von dem Konzern, seinen Teilbereichen und dem jeweiligen Umfeld einschließlich der konzernweiten Kontrollen und von dem Konsolidierungsprozess, welches die Anweisungen des Konzernmanagements an die Teilbereiche einschließt.

Auf Grundlage der Risikoidentifikation und -beurteilung haben wir folgende Prüfungsschwerpunkte festgelegt:

Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Eintritt der ausgewiesenen Umsatzerlöse

Daneben haben wir auf der Grundlage unseres Verständnisses von dem Konzern und seinen Teilbereichen und den dabei identifizierten und beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen außerdem eine Einordnung der Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen in für den Konzern bedeutsame und nicht bedeutsame Teilbereiche vorgenommen. Für diese haben wir festgelegt, welche Tätigkeiten in Bezug auf die in den Konzernabschluss einbezogene Finanzinformationen bzw. Abschlüsse durch uns oder einen anderen Abschlussprüfer (Teilbereichsprüfer) durchzuführen sind. Als bedeutsame Teilbereiche sind dabei solche Tochterunternehmen und assoziierte Unternehmen eingestuft worden, die für sich genommen für den Konzern von wirtschaftlicher Bedeutung sind oder aufgrund spezifischer Merkmale oder Umstände wahrscheinlich bedeutsame Risiken wesentlicher falscher Darstellungen in der Konzernrechnungslegung enthalten.

Bei allen bedeutsamen Teilbereichen haben wir die Risikobeurteilung für wesentliche falsche Darstellungen selbst durchgeführt oder waren in die Beurteilung des Teilbereichsprüfers eingebunden. Darüber hinaus haben wir die Prüfungshandlungen in Bezug auf die beurteilten bedeutsamen Risiken selbst geplant oder die Angemessenheit, der vom Teilbereichsprüfer geplanten Prüfungshandlungen beurteilt und festgelegt, ob eine Einbindung in diese Prüfungshandlungen notwendig ist.

In allen Fällen, in denen Teilbereichsprüfer Tätigkeiten auf Teilbereichsebene durchgeführt haben, haben wir vor deren Einbindung in die Konzernabschlussprüfung die Qualifikation und fachliche Kompetenz der Teilbereichsprüfer beurteilt. Wir haben deren Berichterstattung gewürdigt und bedeutsame Sachverhalte je nach Erfordernis mit dem Teilbereichsprüfer, dem Teilbereichsmanagement (z.B. durch die Teilnahme an Schlussbesprechungen auf Teilbereichsebene) oder dem Konzernmanagement erörtert sowie je nach Erfordernis eine Durchsicht weiterer relevanter Teile der Prüfungsdokumentation des Teilbereichsprüfers vorgenommen. Darüber hinaus haben wir von den Teilbereichsprüfern eine Erklärung über deren Unabhängigkeit angefordert und diese von allen Teilbereichsprüfern, die wir in die Konzernabschlussprüfung eingebunden haben, erhalten.

Bei den folgenden als bedeutsam eingestuften Teilbereichen haben wir eine Prüfung der Finanzinformationen bzw. Abschlüsse durchgeführt:

MOBOTIX AG
MOBOTIX Corp.
Vaxtor Gruppe

Für die verbleibenden einzeln und insgesamt nicht bedeutsamen Teilbereiche haben wir analytische Prüfungshandlungen auf Konzernebene durchgeführt.

Ausgangspunkt unserer Prüfung bildeten der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht des vorangegangenen Geschäftsjahres, die von Ernst & Young GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurden. Der Konzernabschluss wurde am 10. Mai 2024 gebilligt.

Zur Prüfung der Eröffnungsbilanzwerte haben wir den letzten Konzernabschluss und den dazugehörigen Vermerk sowie den Prüfungsbericht des bisherigen Abschlussprüfers im Hinblick auf die für die Eröffnungsbilanzwerte einschließlich Abschlussangaben relevanten Informationen gelesen und bedeutsame Sachverhalte mit dem Vorjahresprüfer erörtert. Zur Prüfung, ob die Eröffnungsbilanzwerte falsche Darstellungen mit wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss des Berichtszeitraums enthalten, haben wir festgestellt, ob die Schlussbilanzwerte des vorhergehenden Zeitraums richtig auf den Berichtszeitraum vorgetragen wurden und, ob die Eröffnungsbilanzwerte die Anwendung sachgerechter Rechnungslegungsmethoden widerspiegeln.

Unsere Prüfungsarbeiten führten wir mit Unterbrechungen von Juli 2024 bis zum 20. März 2025 durch.

Die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens, die gesetzlichen Vertreter der Tochterunternehmen und die von diesen benannten Auskunftspersonen haben alle Aufklärungen und Nachweise erbracht. Die gesetzlichen Vertreter haben uns die Vollständigkeit des vorgelegten Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts schriftlich bestätigt.

5. Feststellungen und Erläuterungen zur Konzernrechnungslegung

5.1. Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung

5.1.1. Abgrenzung des Konsolidierungskreises und Konzernabschlussstichtag

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen sind in dem als Anlage 1 beigefügten Konzernanhang dargestellt.

Der Konsolidierungskreis ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen Unternehmen sind im Konzernanhang angegeben. Bei der Beurteilung der untergeordneten Bedeutung sind die Wesentlichkeitsmaßstäbe des Vorjahres unverändert angewendet worden.

Insgesamt entspricht die Abgrenzung des Konsolidierungskreises nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den handelsrechtlichen Vorschriften. Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises wurde stetig vorgenommen. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Konzernabschlussprüfung gewonnenen Erkenntnisse sind die im Konzernanhang enthaltenen Angaben über die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen in allen wesentlichen Belangen vollständig und zutreffend.

Der Konzernabschluss ist in Übereinstimmung mit § 299 Abs. 1 HGB auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens zum 30. September 2024 aufgestellt. Soweit der Stichtag des Abschlusses einbezogener Tochterunternehmen nicht mit dem Stichtag des Mutterunternehmens übereinstimmt, wurden Zwischenabschlüsse erstellt.

5.1.2. Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen Teilbereiche

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Konzernabschlussprüfung gewonnenen Erkenntnisse sind die in den Konzernabschluss einbezogenen Finanzinformationen bzw. Abschlüsse ordnungsgemäß. Die ggf. erforderlichen Anpassungen an die konzerneinheitliche Bilanzierung und Bewertung im Konzernabschluss wurden ordnungsgemäß durchgeführt. Die Finanzinformationen bzw. Abschlüsse stellen somit eine geeignete Konsolidierungsgrundlage dar.

5.1.3. Konzernabschluss

Der Konzernabschluss der MOBOTIX AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften einschließlich der einschlägigen Vorschriften des AktG.

Die Erstellung des Konzernabschlusses zum 30. September 2024 erfolgt computergestützt. Dabei werden die Konsolidierungsvorgänge unter Einsatz der Konsolidierungssoftware LucaNet, Lucanet24 2311.0.61+5 durchgeführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

ist der Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß aus den Finanzinformationen bzw. Abschlüssen der einbezogenen Teilbereiche und den ergänzenden Nachweisen zu den Konsolidierungsmaßnahmen entwickelt worden,
entsprechen die angewandten Konsolidierungsmethoden in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften,
wurden die Konsolidierungsmaßnahmen ebenso wie die Fremdwährungsumrechnung in allen wesentlichen Belangen sachgerecht vorgenommen,
sind die Konsolidierungsbuchungen in allen wesentlichen Belangen zutreffend fortgeführt worden,
entsprechen die Konzernbilanz, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzernanhang in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften,
entsprechen der Konzerneigenkapitalspiegel und die Konzernkapitalflussrechnung in allen wesentlichen Belangen den Grundsätzen zur Konzernrechnungslegung und
sind die im Konzernanhang enthaltenen Angaben in allen wesentlichen Belangen vollständig und zutreffend.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende durch das Bundesministerium für Justiz bekannt gemachte Empfehlungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung nicht beachtet:

Abweichend von DRS 4.56 hat die Gesellschaft auf die Angabe der Vorjahreszahlen zur Organvergütung verzichtet
Abweichend von DRS 17.13 hat die Gesellschaft auf die Angaben der Earnings per Share verzichtet

Da die diesbezüglichen Anforderungen der DRSC-Standards über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und deren Nichtbeachtung somit nicht zu einem Verstoß gegen die gesetzlichen Konzernrechnungslegungsvorschriften führt, haben sich aus den vorstehend aufgeführten Abweichungen keine Konsequenzen für unser Prüfungsurteil ergeben.

5.1.4. Zusammengefasster Lagebericht

Der zusammengefasste Lagebericht der MOBOTIX AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften.

Bei der Aufstellung des Zusammengefassten Lageberichts wurde von folgenden Einzelanforderungen des durch das Bundesministerium für Justiz bekannt gemachten Empfehlungen des Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 20 "Konzernlagebericht" (DRS 20) abgewichen:

Abweichend von DRS 20.K45-47 (Gesamtdarstellung des im Konzern eingesetzten Steuerungssystems) hat die Gesellschaft auf Ausführungen hierzu im Lagebericht verzichtet
Abweichend von DRS 20.K137 (Darstellung der Merkmale des konzernweiten Risiko- bzw. Chancenmanagements) hat die Gesellschaft auf Ausführungen hierzu im Lagebericht verzichtet

5.2. Gesamtaussage des Konzernabschlusses

5.2.1. Feststellung zur Gesamtaussage des Konzernabschlusses

Der Konzernabschluss der MOBOTIX AG vermittelt nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024.

5.2.2. Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen

5.2.2.1. Wesentliche Bewertungsgrundlagen

Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden und die weiteren wesentlichen Bewertungsgrundlagen sind in dem als Anlage 2 beigefügten Konzernanhang dargestellt. Gegenüber dem Vorjahr wurden keine Änderungen der Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden vorgenommen.

5.2.2.2. Wesentliche sachverhaltsgestaltende Maßnahmen

Von besonderer Bedeutung für die Gesamtaussage des Konzernabschlusses waren nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse folgende Sachverhalte:

Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr - wie bereits im Vorjahr - vom Wahlrecht der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände gem. § 248 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht. In diesem Zusammenhang wurden im Berichtsjahr Entwicklungskosten für zukünftige Produkte in Höhe von TEUR 5.228 aktiviert. Insgesamt sind zum Stichtag 30. September 2024 selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 14.942 (Vorjahr: TEUR 12.211) aktiviert. Die planmäßige Abschreibung auf diese Vermögensgegenstände betrug im Berichtsjahr TEUR 2.290. Ein Entwicklungsprojekt, dass der Vorstand als nicht mehr werthaltig eingestuft hat, wurde in Höhe von TEUR 100 außerplanmäßig abgeschrieben.
Die Gesellschaft hat mit dem Ansatz aktiver latenter Steuern von dem Ansatzwahlrecht des § 298 Abs. 1 HGB i. V. m. 274 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. Die latenten Steuern wurden nach dem sog. "temporary-Konzept" ermittelt. Dementsprechend sind auch quasi permanente Differenzen (sofern die Nutzung durch entsprechende steuerliche Planungsrechnungen nachgewiesen werden kann) für die Berechnung latenter Steuern zu berücksichtigen. Die mit TEUR 5.948 (Vj. TEUR 4.753) ermittelten aktiven latenten Steuern werden in Ausübung des handelsrechtlichen Wahlrechts in der Konzernbilanz angesetzt. Sie resultieren aus körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen, die im Geschäftsjahr 2016/2017 und seit dem Geschäftsjahr 2021/2022 entstanden sind. Aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen bei der MOBOTIX CORP wurden aufgrund der Unsicherheit bezüglich der Realisierung der steuerlichen Vorteile nicht gebildet. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgte auf Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes von 30,5% (Vorjahr: 29,0 %).

6. Schlussbemerkungen

Verantwortliche Prüfungspartner für die Konzernabschlussprüfung im Sinne der Berufssatzung WP/vBP sind Herr WP Arndt F. Krüger - als für die Auftragsdurchführung vorrangig verantwortlich - und Herr Maximilian Meyer zu Schwabedissen als weiterer verantwortlicher Prüfungspartner.

Diesen Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)) erstattet.

Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt 3 dieses Berichts wiedergegeben.

Frankfurt am Main, den 20. März 2025

**Grant Thornton AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Maximilian Meyer zu Schwabedissen, Wirtschaftsprüfer

Arndt F. Krüger, Wirtschaftsprüfer

Konzernabschluss

der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil

Geschäftsjahr 2023/24

01. Oktober 2023 bis 30. September 2024

Konzern-Bilanz zum 30. September 2024

Aktiva

siehe Anhang 30.09.2024

TEUR
30.09.2023

TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände (1)
1. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände 14.942 12.211
2. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 333 690
3. Geschäfts- oder Firmenwert 3.224 3.649
4. Geleistete Anzahlungen 736 447
19.235 16.997
II. Sachanlagen (1)
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 9.538 10.115
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.193 1.100
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.304 2.469
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 19 6
14.054 13.690
33.289 30.687
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 11.194 13.732
2. Unfertige Erzeugnisse 4.672 3.854
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 5.198 7.703
21.064 25.289
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (2)
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11.531 14.723
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen (3) 1.973 3.662
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.247 751
14.751 19.136
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.310 944
37.126 45.369
C. Rechnungsabgrenzungsposten 455 680
D. Aktive latente Steuern (4) 5.948 4.753
AKTIVA 76.818 81.489
Passiva
30.09.2024 30.09.2023
siehe Anhang TEUR TEUR
A. Eigenkapital (5)
I. Gezeichnetes Kapital 13.271 13.271
./. Eigene Anteile -62 -62
(Korrigiertes) Gezeichnetes Kapital 13.209 13.209
II. Kapitalrücklage 1.250 1.250
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 78 78
2. Andere Gewinnrücklagen 18.791 18.791
18.869 18.869
IV. Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung 236 44
V. Verlustvortrag -15.156 -9.777
VI. Konzernjahresfehlbetrag -5.531 -5.409
12.877 18.184
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen -5 19
2. Sonstige Rückstellungen (6) 5.182 7.590
5.177 7.609
C. Verbindlichkeiten (7)
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 8.092 14.011
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen - 8
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.861 6.300
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 38.700 30.090
5. Sonstige Verbindlichkeiten 973 1.762
54.626 52.171
D. Rechnungsabgrenzungsposten 10 93
E. Passive latente Steuern (8) 4.127 3.430
PASSIVA 76.818 81.489

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Oktober 2023 bis 30. September 2024

Geschäftsjahr
siehe Anhang 01.10.2023 - 30.09.2024

TEUR
01.10.2022 - 30.09.2023

TEUR
--- --- --- ---
1. Umsatzerlöse (9) 50.002 63.168
2. Erhöhung/Verminderung des Bestands von fertigen und unfertigen Erzeugnissen -2.500 -1.517
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 4.927 3.922
4. Sonstige betriebliche Erträge (10-14) 1.244 1.375
5. Materialaufwand 22.485 27.936
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 16.049 22.031
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 6.436 5.905
6. Personalaufwand 21.795 25.389
a) Löhne und Gehälter 18.166 21.807
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 3.629 3.582
davon für Altersversorgung TEUR 68 (i.Vj.: TEUR 36)
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 4.549 4.219
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen (10-14) 7.912 13.288
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.287 1.489
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (15) 106 -23
a) Laufende Steuern 604 523
b) Latente Steuern (4, 15) -499 -546
11. Ergebnis nach Steuern -5.462 -5.351
12. Sonstige Steuern 69 58
13. Konzernjahresfehlbetrag -5.531 -5.409

Konzern-Kapitalflussrechnung vom 01. Oktober 2023 bis 30. September 2024

Geschäftsjahr
01.10.2023 - 30.09.2024

TEUR
01.10.2022 - 30.09.202

TEUR
--- --- ---
Jahresergebnis vor Ertragsteuern -5.424 -5.432
+ Zinsergebnis 2.287 1.489
+ Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und auf Gegenstände des Sachanlagevermögens 4.549 4.219
-/+ Ab-/Zunahme der sonstigen Rückstellungen -1.008 -241
+ Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 0 3
+ Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen 0 0
Operativer Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen 404 38
+/- Ab-/Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 7.659 6.922
-/+ Ab-/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -1.909 -3.714
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern 6.154 3.246
- Ertragsteuerzahlungen/-erstattungen -153 -522
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 6.001 2.724
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -505 -490
- Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände -5.511 -4.396
- Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis -1.400 -1.400
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -7.416 -6.286
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
- Dividendenzahlungen - -
- Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten -1.277 -1.278
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten 10.200 28.515
- Gezahlte Zinsen -2.287 -1.489
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 6.636 25.748
Zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und -äquivalente 5.221 22.186
+ Wechselkursbedingte Änderung des Finanzmittelfonds 102 -128
+ Konsolidierungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0 0
+ Zahlungsmittel und -äquivalente zu Beginn der Berichtsperiode -7.471 -29.529
Zahlungsmittel und -äquivalente am Ende der Berichtsperiode Überleitung zum Bestand gemäß Bilanz: -2.150 -7.471
+ Kurzfristige Kreditaufnahmen 3.461 8.415
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.311 944

Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals

Gezeichnetes Kapital

TEUR
Eigene Anteile

TEUR
(Korrigiertes) Gezeichnetes Kapital

TEUR
Kapitalrücklage

TEUR
Gesetzliche Rücklage

TEUR
Andere Gewinnrücklagen

TEUR
Stand 01.10.2022 13.271 -62 13.209 1.250 77 17.974
Einstellung in Rücklagen 1 817
Ausschüttung
Ausgabe eigener Anteile
Währungsumrechnung
Konzernjahresfehlbetrag
Stand 30.09.2023 13.271 -62 13.209 1.250 78 18.791
Stand 01.10.2023 13.271 -62 13.209 1.250 78 18.791
Einstellung in Rücklagen
Ausschüttung
Ausgabe eigener Anteile
Währungsumrechnung
Änderung des Konsolidierungskreises
Konzernjahresfehlbetrag
Stand 30.09.2024 13.271 -62 13.209 1.250 78 18.791
Rücklagen

TEUR
Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung

TEUR
Verlustvortrag

TEUR
Stand 01.10.2022 18.051 214 -8.981
Einstellung in Rücklagen 818 -818
Ausschüttung
Ausgabe eigener Anteile
Währungsumrechnung -170 22
Konzernjahresfehlbetrag
Stand 30.09.2023 18.869 44 -9.777
Stand 01.10.2023 18.869 44 -9.777
Einstellung in Rücklagen
Ausschüttung
Ausgabe eigener Anteile
Währungsumrechnung 192 37
Konzernjahresfehlbetrag -5.531
Stand 30.09.2024 18.869 236 -15.156
Konzernjahresfehlbetrag

TEUR
Konzerneigenkapital

TEUR
Stand 01.10.2022 23.743
Einstellung in Rücklagen
Ausschüttung
Ausgabe eigener Anteile
Währungsumrechnung -148
Konzernjahresfehlbetrag -5.409 -5.409
Stand 30.09.2023 -5.409 18.186
Stand 01.10.2023 -5.409 18.186
Einstellung in Rücklagen
Ausschüttung
Ausgabe eigener Anteile
Währungsumrechnung 192
Konzernjahresfehlbetrag -5.531
Stand 30.09.2024 -5.531 12.878

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2023/24

A. Allgemeine Angaben

Das Geschäftsjahr der MOBOTIX AG umfasst den Zeitraum vom 01. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres.

Der Konzernabschluss der MOBOTIX AG wurde auf Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (§§ 290 ff.) aufgestellt.

Die Gesellschaft wird unter der Firma MOBOTIX AG beim Amtsgericht in Kaiserslautern unter HRB Nr. 3724 geführt.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden unter der Annahme der Unternehmensfortführung angesetzt und bewertet. Im Zusammenhang mit der Bonität der MOBOTIX AG und damit des Konzerns und den existierenden Kreditzusagen bestehen Finanzierungsrisiken. Von den im Konzern ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum Stichtag von 8,1 Mio. EUR haben 8,1 Mio. EUR eine Laufzeit von bis zu einem Jahr (MOBOTIX AG: 8,0 Mio. EUR, davon 8,0 Mio. EUR mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr). Sollten die Kreditinstitute ihre Kreditlinien zukünftig nicht oder nur mit niedrigeren als den in Anspruch genommen Beträgen verlängern, hat der Mehrheitsaktionär eine Übernahme der Finanzierung in Höhe von 6,5 Mio. EUR vertraglich zugesagt.

Die zum 30. September 2024 ausgewiesenen durch den Mehrheitsaktionär gewährten Intercompany Darlehen betragen 38,7 Mio. EUR. Zum 25. November 2024 wurde ein weiteres Intercompany Darlehen in Höhe von 2,0 Mio. EUR vom Mehrheitsaktionär im Rahmen der im Berichtsjahr gewährten Kreditlinie ausgezahlt. Der ausgewiesene Stand von Intercompany Darlehen beträgt somit im letzten verfügbaren Monatsabschluss 40,7 Mio. EUR zum 28. Februar 2025. Nicht in Anspruch genommene Darlehenszusagen aus dem Berichtsjahr betragen 4,0 Mio. EUR und würden auch die Ablösung eines Bankdarlehens von 3,5 Mio. EUR beinhalten.

Am 25. Februar 2025 sind somit Intercompany Darlehen in Höhe von insgesamt 44,7 Mio. EUR auf den 31. März 2026 vom Mehrheitsaktionär verlängert worden. Sofern nicht der Mehrheitsaktionär etwas anderes bestimmt, kommt es zu einer weiteren automatischen Verlängerung der Laufzeit der Intercompany Darlehen auf den 30. September 2026. Im Falle eines Change of Control tritt diese Verlängerung automatisch ein.

Der Mehrheitsaktionär hat am 25. Februar 2025 als eine weitere Unterstützung zusätzliche Darlehen in Höhe von bis zu 8,5 Mio. EUR ebenfalls bis 31. März 2026 gewährt. Diese können in verschiedenen Tranchen angefordert und ausgezahlt werden. Die Laufzeit verlängert sich ebenfalls automatisch auf den 30. September 2026, sofern der Mehrheitsaktionär die Gesellschaft nicht bis zum 31. März 2026 darüber informiert, dass es nicht zu einer automatischen Verlängerung kommen soll. Die Gewährung von Darlehen vorgenannter 8,5 Mio. EUR würde auch die Ablösung eines Bankdarlehens von 3,0 Mio. EUR beinhalten. Neben dieser Zweckbindung würden auch Erstattungen von Entwicklungskosten bereits bewilligter Entwicklungsprojekte von 2,0 Mio. EUR angerechnet werden.

Die aktuellen Ertrags- und Liquiditätsplanungen der MOBOTIX AG und damit des Konzerns beinhalten einen durch bestehende Darlehensverträge des Mehrheitsaktionärs abgedeckten Liquiditätsbedarf, der auf Basis der bestmöglichen Schätzungen des Vorstands aufgestellt wurde. Sollte es aufgrund der bestehender Kündigungsklauseln in den Darlehensverträgen zu einer Kündigung derselben kommen oder sollten wesentliche Verzögerungen bei geplanten Umsätzen oder wesentliche zeitliche Verschiebungen bei Zahlungseingängen entstehen oder sollten eine oder mehrere der in den Planungen unterstellten Annahmen sich als nichtzutreffend erweisen, ist neben den bereits gewährten Darlehen eine weitere finanzielle Unterstützung zum Beispiel durch den Mehrheitsaktionär notwendig. Andernfalls sind die MOBOTIX AG und, aufgrund der wirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Verflechtungen, auch der Konzern in seinem Fortbestand gefährdet. Dies stellt eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten dar, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit der MOBOTIX AG und damit des Konzerns aufwerfen können (Bestandsgefährdendes Risiko).

Für die Gewinn- und-Verlust-Rechnung wurde wie im Vorjahr das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Aus der Darstellung der Zahlen in TEUR und den vorgenommenen Rundungen können Differenzen in Höhe von +/-einer Einheit (EUR, %) auftreten.

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden mit Ausnahme der MOBOTIX LIMITED, Nottingham, Großbritannien, alle Unternehmen einbezogen, auf die die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausübt.

Die MOBOTIX LIMITED, Nottingham, Großbritannien, wird nicht in den Konzernabschluss einbezogen, da sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsprechenden Bildes von untergeordneter Bedeutung ist.

Name und Sitz des Unternehmens Anteil am Kapital in v. H. Eigenkapital Ergebnis in 2023/24
MOBOTIX LIMITED, Nottingham, Großbritannien*) 100,0 1 Brit. Pfund 0 Brit. Pfund

*) nicht operativ aktiv

Anteil am Geschäftskapital
Gesellschaft Sitz 30.09.2024 30.09.2023
--- --- --- ---
MOBOTIX CORP New York, USA 100,00 % 100,00 %
MOBOTIX LIMITED Nottingham, GB 100,00 % 100,00 %
MOBOTIX SINGAPORE PTE. LTD. Singapur, SG 100,00 % 100,00 %
MOBOTIX AUSTRALIA PTY LTD Sydney, AU 100,00 % 100,00 %
VAXTOR TECHNOLOGIES, S.L. Madrid, ES 100,00 % 100,00 %
VAXTOR ASIA PTE. LTD. Singapur, SG 100,00 % 100,00 %

B. Konsolidierungsgrundsätze

Die Jahresabschlüsse bzw. Zwischenabschlüsse der in den Konzernabschluss der MOBOTIX AG einbezogenen Gesellschaften werden nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Stichtag 30. September 2024 aufgestellt.

Kapitalkonsolidierung

Die Kapitalkonsolidierung für Unternehmen, die aufgrund eines Erwerbs erstmals konsolidiert werden, wird nach der Erwerbsmethode zum Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist, vorgenommen.

Dabei wird der Wertansatz, der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens verrechnet. Das Eigenkapital wird mit dem Betrag angesetzt, der dem zum Konsolidierungszeitpunkt beizulegenden Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten entspricht. Ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag wird, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts- oder Firmenwert und, wenn er auf der Passivseite entsteht, unter dem Posten "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" nach dem Eigenkapital ausgewiesen.

Der für die Bestimmung des Zeitwerts der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände und Schulden sowie der für die Kapitalkonsolidierung maßgebliche Zeitpunkt ist grundsätzlich der, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Bei Tochterunternehmen, auf deren Einbeziehung bisher gemäß § 296 HGB verzichtet worden war, ist der Zeitpunkt der Einbeziehung des Tochterunternehmens in den Konzernabschluss maßgeblich.

Schuldenkonsolidierung/Zwischenergebnisse/Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, sowie sämtliche Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen werden gegeneinander aufgerechnet. In der Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung werden die Erlöse aus Innenumsätzen sowie anderen konzerninternen Erträgen mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Zwischenergebnisse innerhalb des Konsolidierungskreises werden eliminiert. Ebenso werden die Ergebnisse zwischen den konsolidierten Unternehmen ("Zwischengewinne") im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

Währungsumrechnung

Die Aktiv- und Passivposten der in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse werden mit Ausnahme des Eigenkapitals, das zum historischen Kurs in Euro umzurechnen ist, mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Währungsumrechnung in Euro der Posten der Gewinn- und Verlust-Rechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse erfolgt mit monatlichen Durchschnittskursen. Die sich ergebende Umrechnungsdifferenz ist innerhalb des Konzerneigenkapitals unter dem Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" ausgewiesen.

Latente Steuern

Passive bzw. aktive latente Steuern werden auf Differenzen zwischen handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden oder Rechnungsabgrenzungsposten und deren steuerlichen Wertansätzen sowie auf Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß den §§ 300 bis 307 HGB beruhen, gebildet, sofern sich diese Differenzen in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder abbauen. Nicht berücksichtigt werden jedoch Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts aus der Kapitalkonsolidierung. Die sich ergebenden Steuerbe- und -entlastungen werden unsaldiert angesetzt.

Zudem werden auch Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß den §§ 300 bis 307 HGB beruhen, berücksichtigt, nicht jedoch Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts aus der Kapitalkonsolidierung.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert.

Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagevermögen

Entwicklungskosten werden als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. Eine Aktivierung erfolgt, wenn hinreichend wahrscheinlich ist, dass die Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes technisch realisierbar ist und aus der Vermarktung zukünftige Überschüsse entstehen. Forschung wird von der MOBOTIX AG betrieben und ist durch einen eigenen Bereich "Strategic Innovation" klar von der Entwicklung abzugrenzen. Forschungstätigkeiten sind nicht Bestandteil der Aktivierung.

Die aktivierten Entwicklungskosten werden über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Die Abschreibung beginnt mit dem Abschluss der Entwicklungsphase. Dies ist der Zeitpunkt, ab dem der Vermögensgegenstand genutzt werden kann.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, die der voraussichtlichen Nutzungsdauer zwischen zwei und zehn Jahren entsprechen, bewertet.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, die der voraussichtlichen Nutzungsdauer zwischen drei und dreiunddreißig Jahren entsprechen, bewertet. Erhaltene Fördermittel werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt.

Für Kamerabestände, die für eine dauerhafte Verwendung im Unternehmen vorgesehen sind, wurde ein Festwert in Höhe von TEUR 1.152 für die MOBOTIX AG und TUSD 179 für die MOBOTIX CORP gebildet.

Die Herstellungskosten selbst erstellter Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens beinhalten neben den Material- und Fertigungseinzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen, soweit sie durch die Fertigung veranlasst sind. Verwaltungskosten werden nicht aktiviert.

Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Vorratsvermögen

Bei den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Berücksichtigung der Verwertbarkeit am Bilanzstichtag sowie des Niederstwertprinzips angesetzt. Die unfertigen Erzeugnisse und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die Material- und Fertigungseinzelkosten, die angemessenen Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen, Verwaltungskosten werden ebenfalls nicht aktiviert. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.

Alle erkennbaren Risiken, die sich aus geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken bewertet. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bewertet.

Latente Steuern

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst.

Aktive und passive Steuerlatenzen werden unsaldiert ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Eigenkapital wird mit dem Nennwert bilanziert.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen in angemessenem Umfang alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Währungsumrechnung

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet, da sämtliche Fremdwährungsposten Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr aufweisen. § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB werden insoweit nicht angewendet.

C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Konzern-Bilanz und Konzern-Gewinn- und -Verlust-Rechnung

(1) Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Die Entwicklung der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist in dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände

Im Geschäftsjahr 2023/24 fielen Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von insgesamt TEUR 8.419 an. Hiervon wurde ein Betrag von TEUR 4.927 unter den selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen aktiviert.

Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

Die im Rahmen der Erstkonsolidierung der VAXTOR Gruppe aktivierten Technologien und Markennamen werden über einen Zeitraum von vier bis zehn Jahren abgeschrieben.

Geschäfts- oder Firmenwert

Aus der Erstkonsolidierung der VAXTOR Gruppe im Geschäftsjahr 2021/22 resultiert ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 4.251.

Für diesen Geschäfts- oder Firmenwert wird ausgehend von dem Lebenszyklus der Produkte der erworbenen Unternehmen eine Nutzungsdauer von zehn Jahren zugrunde gelegt. Der Restbuchwert zum Stichtag beläuft sich auf TEUR 3.224.

(2) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

(3) Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1.973 (i.Vj. TEUR 3.662) enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Unternehmen der Konica Minolta Gruppe, in deren Konzernabschluss die MOBOTIX AG im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen wird; insofern wird im Konzernabschluss der MOBOTIX AG selbst ein Ausweis im Verbundbereich realisiert.

(4) Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 5.948 (i.Vj. TEUR 4.752) ergeben sich in Höhe von TEUR 1.428 (i.Vj. TEUR 4.744) aus ertragsteuerlichen Verlustvorträgen, die in Vorjahren und im Geschäftsjahr 2023/24 entstanden sind und aus der Eliminierung von Umsätzen mit der Konica Minolta Business Solutions U.S.A., Inc., die aus Konzernsicht aufgrund des Weiterverkaufs an die MOBOTIX CORP, USA, zu eliminieren sind. Daraus ergeben sich aktive latente Steuern in Höhe von TEUR -234.

Im Berichtsjahr ergeben sich keine aktiven latenten Steuern aus der Eliminierung der Zwischenergebnisse aus Lieferungen zwischen der MOBOTIX AG und der MOBOTIX CORP. Der Bildung der aktiven latenten Steuern ist ein Steuersatz von rund 30,5 % zu Grunde gelegt.

Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in den USA kommen nicht zum Ansatz, da der daraus resultierende Vorteil innerhalb der nächsten fünf Jahren voraussichtlich nicht realisiert werden kann.

(5) Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital entspricht dem Grundkapital der MOBOTIX AG zu dem jeweiligen Bilanzstichtag.

Zum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft 13.271.442 Stammaktien ausgegeben. Davon befinden sich 13.209.884 Aktien im Umlauf. Zum 30. September 2024 werden 61.558 Aktien als eigene Aktien gehalten. Die Aktien sind ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital zu je EUR 1,00. Das Grundkapital ist voll eingezahlt.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Januar 2022 besteht ein Genehmigtes Kapital von TEUR 6.500 für 5 Jahre.

Der Bilanzverlust für das Geschäftsjahr zum 30. September 2023 in Höhe von TEUR 5.409 wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2018 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, bis zum 30. April 2023 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a Aktiengesetz) eigene Aktien der Gesellschaft, bis zu insgesamt 10 % des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt dieser Ermächtigung, zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat oder noch besitzt oder ihr gemäß §§ 71d, 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen.

Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder durch eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten durch die Aktionäre.

Im Geschäftsjahr 2023/24 hat die Gesellschaft keine eigenen Anteile erworben. Der auf die eigenen Anteile entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt TEUR 62. Die eigenen Anteile wurden in den Geschäftsjahren 2010/11 und 2011/12 erworben.

Die Kapitalrücklage besteht aus Agien verschiedener durchgeführter Kapitalerhöhungen.

Die gesetzliche Rücklage nach § 150 Abs. 1 AktG wurde in Vorjahren gemäß § 150 Abs. 2 AktG in Höhe von TEUR 78 gebildet.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2018 wurden TEUR 17.678 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

Der Bilanzgewinn umfasst die aufgelaufenen, nicht ausgeschütteten und nicht in die anderen Gewinnrücklagen eingestellten Jahresergebnisse.

Der Vorstand der MOBOTIX AG schlägt vor, den Bilanzverlust der MOBOTIX AG in Höhe von TEUR 6.129 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die anderen Gewinnrücklagen abzüglich des Verlustvortrags sind beim Mutterunternehmen gemäß § 268 Abs. 8 HGB aufgrund der Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung passiver latenter Steuern in Höhe von TEUR 3.641 und aufgrund der aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 6.172 ausschüttungsgesperrt.

(6) Sonstige Rückstellungen

Im Posten "Sonstige Rückstellungen" sind im Wesentlichen die nachfolgenden Rückstellungsarten enthalten.

- Rückstellungen für Kaufpreisverpflichtungen TEUR 1.400
(i.Vj. TEUR 2.800)
- Rückstellungen für ausstehende Rechnungen TEUR 1.514
(i.Vj. TEUR 1.578)
- Rückstellungen für Tantiemen und Vertriebsprovisionen TEUR 675
(i.Vj. TEUR 739)
- Rückstellungen für Urlaub TEUR 446
(i.Vj. TEUR 446)
- Rückstellungen für Weihnachtsgeld TEUR 323
(i.Vj. TEUR 390)

(7) Verbindlichkeiten

Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten und Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten (in TEUR; Vorjahreszahlen in Klammern).

Laufzeit davon gesichert
Verbindlichkeiten Gesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Betrag Vermerk
--- --- --- --- --- --- ---
gegenüber Kreditinstituten 8.092 8.092 0 0 5.500 1
(14.011) (9.761) (4.250) (0) (5.500)
aus erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen 0 0 0 0 0
(8) (8) (0) (0) (0)
aus Lieferungen und Leistungen 6.861 6.861 0 0 0
(6.300) (6.300) (0) (0) (0)
gegenüber verbundenen Unternehmen 38.700 38.700 0 0 0
(30.090) (30.090) (0) (0) (0)
sonstige Verbindlichkeiten 973 973 0 0 0
(1.762) (1.762) (0) (0) (0)
Gesamt 54.626 54.626 0 0 5.500
(52.171) (47.921) (4.250) (0) (5.500)

1 = Grundschulden

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 681 (i.Vj. TEUR 665) und aus Steuern in Höhe von TEUR 297 (i.Vj. TEUR 357).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen anderen die Darlehen der Konica Minolta Inc., Tokio, Japan, in Höhe von 38,7 Mio. EUR.

(8) Passive latente Steuern

Die passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 4.127 (i.Vj. TEUR 3.430) ergeben sich in Höhe von TEUR 342 (i.Vj. TEUR 295) aus Erstkonsolidierung der VAXTOR Gruppe im Geschäftsjahr 2021/22 sowie in Höhe von TEUR 3.784 (i. Vj. TEUR 3.136) aus der Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände. Der Bildung der passiven latenten Steuern ist ein Steuersatz von ca. 30,5% zu Grunde gelegt.

(9) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus dem Verkauf von Videomanagement-Systemlösungen in Höhe von TEUR 47.771 (i.Vj. TEUR 61.133), Erlöse aus dem Verkauf von Bauteilen an externe Fertiger in Höhe von TEUR 1.998 (i.Vj. TEUR 477) und Erlöse aus der Auftragsentwicklung für Konica Minolta, Inc. Tokyo, Japan, in Höhe von TEUR 233 (i.Vj. TEUR 1.558).

Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Videomanagement-Systemlösungen entfallen mit TEUR 13.003 (i.Vj. TEUR 15.696) auf Deutschland und mit TEUR 23.364 (i.Vj. TEUR 26.054) auf das übrige Europa sowie mit TEUR 11.404 (i.Vj. TEUR 19.383) auf den Rest der Welt.

Umsatzerlöse der MOBOTIX AG mit der Konica Minolta Business Solutions U.S.A., Inc., die im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf an die MOBOTIX CORP. USA, stehen, wurden aus Konzernsicht eliminiert.

(10) Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Bildung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 0 (i.Vj. TEUR 3.392) enthalten.

(11) Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 2 (i.Vj. TEUR 156) und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 50 (i.Vj. TEUR 67) ausgewiesen.

(12) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen im Wesentlichen aus dem Bestellobligo für Bauteile. Das Bestellobligo für Bauteile beläuft sich zum 30. September 2024 auf TEUR 5.798. Zudem bestehen Leasingverpflichtungen für Server-Infrastruktur mit ausstehendem Betrag von TEUR 242.

(13) Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 267 (i.Vj. TEUR 849) und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 456 (i.Vj. TEUR 1.137) ausgewiesen.

(14) Derivative Finanzinstrumente

Zum Abschlussstichtag sind keine derivativen Finanzinstrumente vorhanden. Es wurden zum Abschlussstichtag keine ökonomischen Sicherungsbeziehungen eingegangen.

(15) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Erträge in Höhe von TEUR 1.183 aus der Bildung von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge und Aufwendungen in Höhe von TEUR 684 aus der Bildung von passiven latenten Steuern aufgrund der Aktivierung von Entwicklungskosten enthalten.

E. Sonstige Pflichtangaben

(1) Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalente)

Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen (ohne Vorstand, Auszubildende und Aushilfen) waren während des Geschäftsjahres 2023/24 im Konzern beschäftigt:

vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter 257
(i. Vj. 300)
teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter 23
(i. Vj. 25)

Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit 281 (i.Vj. 326).

(2) Honorare des Wirtschaftsprüfers

Für den Wirtschaftsprüfer der MOBOTIX AG, die Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sind im Geschäftsjahr die folgenden Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB zu machen:

Honorare
Leistungen 2023/24

TEUR
2022/23

TEUR
--- --- ---
Abschlussprüfungsleistungen
in Rechnung gestellt 51 222
aus Rückstellungsbildung 123 70
Summe 174 292

(3) Vorstand der MOBOTIX AG

Mitglieder des Vorstands der MOBOTIX AG

Thomas Lausten, Master of Business Administration, Kaiserslautern, Deutschland (Vorstandsvorsitzender)
Klaus Kiener, Diplom-Betriebswirt, Wiesbaden, Deutschland

(Vorstand Finanzen)
Christian Cabirol, Doktor der Ingenieurswissenschaft, Kaiserslautern, Deutschland

(Vorstand Technik)
Philippos Antoniou, Bachelor of Science in Business Information Systems , Barnet, Großbritannien (bis 30.09.2024) (Vorstand Vertrieb und Marketing)
vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter 257
(i. Vj. 300)
teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter 23
(i. Vj. 25)

Bezüge des Vorstands

Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands beliefen sich auf TEUR 1.033 (i.Vj. TEUR 968). Diese bestehen ausschließlich aus kurzfristigen Leistungen.

(4) Aufsichtsrat der MOBOTIX AG

Mitglieder des Aufsichtsrats

Toshiya Eguchi, Executive Officer bei Konica Minolta Inc., Tokio, Japan, zuständig für den Bereich IoT Service Platform Development, Imaging-IoT Solution Business und Visual Solutions Business (Vorsitzender)
Koji Ozeki, General Manager, Imaging-IoT Solution Development, Konica Minolta Business Solutions Europe GmbH, Mainz, Deutschland
Olaf Lorenz, General Manager Corporate Governance Division, Konica Minolta Business Solutions Europe GmbH, Langenhagen, Deutschland (ab 01. Oktober 2023)

Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für seine Tätigkeit eine feste jährliche Vergütung in Höhe von TEUR 10. Zusätzlich erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für seine Tätigkeit eine variable Vergütung in Höhe von EUR 75,00 je EUR 0,01 des sich aus dem HGB-Konzernabschluss ergebenden und nach den Grundsätzen der deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset-Management (DVFA) berechneten Ergebnisses je Aktie der Gesellschaft (basierend auf einem Grundkapital in Höhe von EUR 13.271.442,00 eingeteilt in 13.271.442 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie). Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte der fixen und der variablen Vergütung.

Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2023/24 auf TEUR 20 (i.Vj. TEUR 40).

(5) Konzernzugehörigkeit

Die MOBOTIX AG ist ein Tochterunternehmen der Konica Minolta, Inc., Tokio, Japan, die wiederum ein Tochterunternehmen der Konica Minolta Holdings, Inc., Tokio, Japan, ist.

Die Konica Minolta Holdings, Inc., Tokio, Japan, stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. Dieser ist auf Anforderung bei der Gesellschaft erhältlich. Die MOBOTIX AG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird und auf Anforderung bei der Gesellschaft erhältlich ist.

(6) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Es bestehen keine marktunüblichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen.

(7) Mitteilungen nach § 20 Abs. 1 bzw. Abs. 5 und Abs. 6 AktG

Die Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH, Kaiserslautern, hat uns mit Schreiben vom 13. Mai 2016 gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr seit dem 10. Mai 2016 nicht länger gemäß § 20 Abs. 4 AktG die Mehrheit der Aktien und Stimmrechte (Mehrheitsbeteiligung) an der MOBOTIX AG gehört.

Mit demselben Schreiben hat uns die Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH, Kaiserslautern, mitgeteilt, dass ihr seit dem 10. Mai 2016 nicht länger gemäß § 20 Abs. 1 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien der MOBOTIX AG - auch nicht unter Hinzurechnung von Aktien (§ 20 Abs. 2 AktG) - gehört.

Die Konica Minolta, Inc., Tokio, Japan, hat uns mit Schreiben vom 10. Mai 2016 gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der MOBOTIX AG - auch ohne Hinzurechnung von Aktien (§ 20 Abs. 2 AktG) - gehört.

Mit demselben Schreiben hat uns die Konica Minolta, Inc., Tokio, Japan, gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr die Mehrheit der Aktien und Stimmrechte (Mehrheitsbeteiligung) an der MOBOTIX AG gehört.

(8) Nachtragsbericht

Die zum 30. September 2024 ausgewiesenen durch den Mehrheitsaktionär gewährten Intercompany Darlehen betragen 38,7 Mio. EUR. Zum 25. November 2024 wurde ein weiteres Intercompany Darlehen in Höhe von 2,0 Mio. EUR vom Mehrheitsaktionär im Rahmen der im Berichtsjahr gewährten Kreditlinie ausgezahlt. Der ausgewiesene Stand von Intercompany Darlehen beträgt somit im letzten verfügbaren Monatsabschluss 40,7 Mio. EUR zum 28. Februar 2025. Nicht in Anspruch genommene Darlehenszusagen aus dem Berichtsjahr betragen 4,0 Mio. EUR und würden auch die Ablösung eines Bankdarlehens von 3,5 Mio. EUR beinhalten.

Am 25. Februar 2025 sind somit Intercompany Darlehen in Höhe von insgesamt 44,7 Mio. EUR auf den 31. März 2026 vom Mehrheitsaktionär verlängert worden. Sofern nicht der Mehrheitsaktionär etwas anderes bestimmt, kommt es zu einer weiteren automatischen Verlängerung der Laufzeit der Intercompany Darlehen auf den 30. September 2026. Im Falle eines Change of Control tritt diese Verlängerung automatisch ein.

Der Mehrheitsaktionär hat am 25. Februar 2025 als eine weitere Unterstützung zusätzliche Darlehen in Höhe von bis zu 8,5 Mio. EUR ebenfalls bis 31. März 2026 gewährt. Diese können in verschiedenen Tranchen angefordert und ausgezahlt werden. Die Laufzeit verlängert sich ebenfalls automatisch auf den 30. September 2026, sofern der Mehrheitsaktionär die Gesellschaft nicht bis zum 31. März 2026 darüber informiert, dass es nicht zu einer automatischen Verlängerung kommen soll. Die Gewährung von Darlehen vorgenannter 8,5 Mio. EUR würde auch die Ablösung eines Bankdarlehens von 3,0 Mio. EUR beinhalten. Neben dieser Zweckbindung würden Erstattungen von Entwicklungskosten bereits bewilligter Entwicklungsprojekte von 2,0 Mio. EUR ebenfalls angerechnet werden.

Des Weiteren verweist der Vorstand auf die Ausführungen im Lagebericht.

Nach Schluss des Geschäftsjahres sind keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der MOBOTIX Gruppe haben. Die im Nachtragsbericht dargestellten Darlehen und Darlehenszusagen wurden vom Mehrheitsaktionär nicht aufgekündigt.

Winnweiler-Langmeil, den 19. März 2025

Der Vorstand

Thomas Lausten, CEO

Klaus Kiener, CFO

Christian Cabirol, CTO

Anlage zum Anhang

Stand 01.10.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen Währungsdifferenzen Stand 30.09.24
Anschaffungs-/ Herstellungskosten
Immaterielle Vermögensgegenstände
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände 16.184 5.228 107 21.305
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.099 -4 4.095
Geschäfts- oder Firmenwert 4.251 4.251
Geleistete Anzahlungen 448 288 736
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 24.982 5.516 107 0 -4 30.387
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 18.244 8 18.252
Technische Anlagen und Maschinen 11.212 429 11.641
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.767 1.283 16 15.034
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 6 13 19
Summe Sachanlagen 43.229 1.733 0 0 16 44.946
Kummulierte Abschreibung
Immaterielle Vermögensgegenstände
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände 3.973 2.390 6.363
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.410 357 -4 3.763
Geschäfts- oder Firmenwert 602 425 1.027
Geleistete Anzahlungen 0 0
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 7.985 3.172 0 0 -4 11.153
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 8.128 585 8.713
Technische Anlagen und Maschinen 10.113 337 10.450
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.299 456 25 11.730
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0
Summe Sachanlagen 29.540 1.378 0 0 25 30.893
Nettobuchwerte
Immaterielle Vermögensgegenstände
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände 12.211 14.942
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 690 333
Geschäfts- oder Firmenwert 3.649 3.224
Geleistete Anzahlungen 448 736
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 16.997 0 0 0 0 19.235
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 10.115 9.538
Technische Anlagen und Maschinen 1.100 1.193
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.469 3.303
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 6 19
Summe Sachanlagen 13.690 0 0 0 0 14.055

Zusammengefasster Lagebericht

der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil

Geschäftsjahr 2023/24

01. Oktober 2023 bis 30. September 2024

1. Grundlagen des Konzerns

1.1. Technologie und Produkte

Die MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil (im Folgenden kurz "MOBOTIX" oder Gesellschaft), bietet hochauflösende und netzwerkbasierte Video-Kontrollsysteme an. Die Systeme bestehen aus Hardware, mit dem Fokus auf Hochleistungskameras, sowie in zunehmendem Maße aus Software, beispielsweise Anwendungssoftware (auch Applikationen oder Apps genannt), die kundenspezifische Funktionen erfüllen. Die Lösungen werden durch Distributoren und qualifizierte Vertriebspartner weltweit vertrieben. Das 1999 gegründete Unternehmen weist bei dezentralen, IP-basierten Video-Überwachungslösungen nunmehr 25 Jahre Markterfahrung auf.

Die von MOBOTIX entwickelte Systemarchitektur bietet zwei Möglichkeiten, Daten je nach Kundenwunsch entweder dezentral in der Kamera oder auf einem zentralen Server zu verwalten. Die Verarbeitung erfasster Daten beginnt bereits in der Kamera und somit unmittelbar an der Grenze zwischen realer Welt und MOBOTIX System. Eine solche Architektur wird als "Edge Technology" bezeichnet.

Die dezentrale Struktur der MOBOTIX Systeme entlastet das Netzwerk und das zentrale Videomanagement, ermöglicht höhere Bildraten und reduziert bei der Aufzeichnung von hochauflösenden Videosequenzen den Datenspeicher-Bedarf. Damit ist das System, unter Berücksichtigung der initialen und laufenden Kosten für die üblichen Video-Überwachungssystemen notwendigen Netzwerkkomponenten über die gesamte Lebenszeit betrachtet, kostengünstig. Die Video-Sicherheitssysteme von MOBOTIX eignen sich für sehr unterschiedliche Anwendungen, von Kleinstanlagen mit wenigen Kameras bis zur Überwachung großer Objekte mit hunderten von Kameras und zentralen Leitständen. MOBOTIX Systeme werden in Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Logistikunternehmen sowie in der Industrie zur Fernwartung und Automation eingesetzt.

MOBOTIX wandelte sich in den vergangenen Geschäftsjahren von einem ursprünglich reinen Produktanbieter zum Lösungsanbieter mit integrierter Software. Die Verbindung von Hard- und Software zu einer Komplettlösung ist einerseits auf dementsprechende Kundenwünsche zurückzuführen. Anderseits eröffnen digitale Möglichkeiten einen wachsenden Spielraum, die Technologien von MOBOTIX für Kunden nutzwertig einzusetzen.

Zu allen Kameralinien bietet MOBOTIX umfangreiches Zubehör und leistungsfähige Softwarelösungen an.

Das wesentliche Merkmal der MOBOTIX Technologie ist ein dezentraler Ansatz. Die Sicherheit der gewonnenen Daten wird somit bestmöglich vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt. Sowohl hohe Qualität als auch Datensicherheit stellen zwei wesentliche Differenzierungsmerkmale von MOBOTIX im Wettbewerb dar.

Für MOBOTIX ist die IT-Sicherheit zentraler Bestandteil jeder Technologie. Daher sind kontinuierliche Zertifizierungen von erheblicher Bedeutung. Basis der Lösungen von MOBOTIX ist die Kombination von in-house entwickelter dezentraler IoT-Technologie und der Videomanagement-Software. Sowohl die MOBOTIX 7 Plattform als auch die Mx6 Sicherheitskameras wurden im Verlauf der vergangenen Geschäftsjahre von der SySS GmbH wiederholt überprüft und zertifiziert. In der ersten Hälfte des Kalenderjahres 2025 wird die SySS-Zertifizierung für MOBOTIX 7 wiederholt und die neue MOBOTIX ONE erstmals geprüft. Die SySS GmbH ist einer der führenden Anbieter von Penetrationstests in Deutschland und herstellerunabhängig. MOBOTIX arbeitet seit 2017 regelmäßig mit SySS im Rahmen seiner Cyber-Security Kampagne "Cactus Concept" zusammen. Die SySS-Tests setzen Hard- und Softwarekomponenten simulierten Hackerangriffen aus, wobei MOBOTIX Produkten und Lösungen die bestmögliche Cybersicherheit zertifiziert wurde. Im Rahmen des dezentralen Ansatzes wurden die Industrie-Standards ONVIF, H.264 und H.265 erfüllt.

Ferner bestehen Kooperationen mit weiteren externen IT-Security Testhäusern - mit dem französischen CNPP (Centre national de prévention et de protection), Paris, Frankreich, und White Hat IT Security Kft., Budapest, Ungarn. So erhielt MOBOTIX 2019 als erster europäischer Hersteller die französische Produktzertifizierung "CNPP Certified" für Videosicherheitssysteme mit höchstem Schutz vor Cyberangriffen. Es wurden und werden sogenannte "White-Hacker"-Institute beauftragt, MOBOTIX Software gezielt zu attackieren. Dies flankiert die Maßnahmen, Lösungen anzubieten, die den weltweit kontinuierlich wachsenden IT-Sicherheitserfordernissen Rechnung tragen. Der ausdrückliche Fokus des Unternehmens auf Cybersicherheit ist ein klares Unterscheidungsmerkmal von MOBOTIX im Wettbewerb.

Fokus auf vertikale Märkte

MOBOTIX erwartet in folgenden Wirtschaftssektoren ein langfristiges Marktwachstum für Videosysteme: Öffentlicher Sektor und Verwaltung, Industrie, Rohstoffabbau (Öl/Gas), Ver- und Entsorgung, Energie, verarbeitendes Gewerbe, Bildungseinrichtungen, Einzelhandel und Gesundheitssektor.

MOBOTIX adressiert diese Vertikalmärkte gezielt, um hier seine Lösungen zu platzieren, und wird dies im Geschäftsjahr 2024/25 fortsetzen. MOBOTIX bietet sowohl die Hardware (Kameras) als auch die Software (intelligente Apps und Videoanalyse) sowie eine professionelle und komfortable Kameraverwaltung und -steuerung (MOBOTIX HUB, MxManagementCenter, MOBOTIX CLOUD) an, um auf diesen Märkten passgenaue Angebote unterbreiten zu können und somit die sich bietenden langfristigen Wachstumschancen auszuschöpfen.

Teil dieses Ansatzes sind Lösungspakete für klar abgrenzbare Anwendergruppen, wie z.B. Entsorgungsbetriebe und Logistikunternehmen. MOBOTIX bietet hier Paketlösungen an, die unterschiedliche Aspekte des Anwenderinteresses verknüpfen. So können z.B. für Unternehmen des Bereiches Lebensmittelverarbeitung neben einer klassischen Sicherheitsüberwachung auch Brandschutz, Überwachung von Kühlketten und Dokumentationspflichten von MOBOTIX Lösungspaketen abgedeckt werden. Im Bereich Healthcare kann durch die NurseAssist Lösungen die Qualität der Pflege erhöht werden.

Fokus auf wiederkehrendes Geschäft

MOBOTIX generierte in der Vergangenheit Umsatz fast ausschließlich durch den Verkauf von Hardware bzw. Kameras. Das Unternehmen kann sein Geschäftsmodell im Zuge der vielfältigen Möglichkeiten strukturell verbessern, indem es zukünftig verstärkt sogenannte wiederkehrende Umsätze erzielt. Diese haben den Vorteil, dass sie weniger konjunkturabhängig sind und sich besser planen lassen. Deshalb verfolgt MOBOTIX die Strategie, langfristig verstärkt wiederkehrende Umsätze zu erzielen. Als wiederkehrende Umsätze werden u.a. Miet- und Leasingkonstellationen für Hard- und Software, Subskriptionsmodelle, Dienstleistungen wie (Fern)Wartung oder regelmäßige Software-Upgrades, Schulung der Anwender sowie Verbrauch eingesetzter Werkzeuge und Materialien bezeichnet (wobei Letzteres für MOBOTIX praktisch keine Rolle spielt). Im Unterschied zum Verkauf eines Produktes oder einer Leistung als einmaliges Ereignis wird eine langfristige Verbindung zum Endkunden angestrebt.

Einerseits eröffnet dies Möglichkeiten, die Kunden und deren Märkte besser zu verstehen, d.h. Kundenwünsche und -bedürfnisse früher und genauer zu erkennen. Andererseits verringern wiederkehrende Umsätze die Konjunkturabhängigkeit von MOBOTIX, weil sie Vorhersehbarkeit und Planbarkeit verbessern. Dieser Aspekt kann sich sowohl im operativen Geschäft als auch am Kapitalmarkt positiv auf das Unternehmen auswirken. Am Kapitalmarkt verlangen Investoren häufig mit zunehmender Konjunktursensibilität eine höhere Risikoprämie. Den Anteil der wiederkehrenden Umsätze auszuweiten, bietet somit für MOBOTIX die Chance auf langfristig verringerte Risikoprämien und damit Mehrwert für Aktionäre und Mitarbeiter.

Produkteinführungen im Geschäftsjahr 2023/24

Als zentrale Entwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde mit der MOBOTIX ONE M1S das erste Kameramodell der neuen ONE Plattform im August 2024 veröffentlicht. Die neue Plattform zielt darauf ab, die besten Elemente der bisherigen Mx6, MOBOTIX 7 und MOBOTIX MOVE Plattformen in sich zu vereinen. So wurde das Design mechanisch kompatibel zur Mx6 Serie gehalten, um den Übergang von Vorgängergeneration so einfach wie möglich zu gestalten. Das allgemeine Feature-Set orientiert sich an der MOBOTIX 7 Plattform und ermöglicht zukünftige Erweiterungen durch Kamera Apps. Zum ersten Mal veröffentlich MOBOTIX ein Kameramodell, welches mit einer motorisierten Variofokal-Optik ausgestattet ist, um Installation und Inbetriebnahme der Kamera zu vereinfachen. Mit dem ersten Kameramodell wurde der neue ActivitySensor ONE als App kostenfrei zur Verfügung gestellt. Dieser erweitert die bekannte ActivitySensor Funktionalität um KI basierte Erkennung von Personen und Fahrzeugen.

Die MOBOTIX 7 Plattform wurde im Geschäftsjahr 2023/24 mit dem Fokus auf vertikale Lösungen erweitert. Für den Gesundheitssektor wurde die c71 NurseAssist powered by Kepler veröffentlicht, die es ermöglicht, Stürze und verschiedene Bewegungen zu erkennen, um den Arbeitsablauf von Pflegekräften zu optimieren und die tägliche Belastung zu reduzieren.

Im Bereich der Thermalkameras wurde eine neue App veröffentlicht, die es ermöglicht, Fehlalarme in der Brandfrüherkennung signifikant zu verringern. Im Bereich Abfallwirtschaft ermöglicht dies, bspw. Hitzequellen von Baufahrzeugen zu ignorieren und Fehlauslösungen zu verhindern, Betriebsprozesse optimal gestaltet werden können.

Im Bereich Software wurden MOBOTIX CLOUD, MOBOTIX HUB und das ManagementCenter (MxMC) um verschiedene Funktionen erweitert. Auch hier lag der Fokus überwiegend auf der Erweiterung der vertikalen Lösungen im Bereich Gesundheitswesen, sowie Industrie und Ver- und Entsorgung. Für MOBOTIX HUB wurden Plugins zur Erweiterung der NurseAssist Lösung und Thermalanwendungen veröffentlicht. Für MxMC gibt es nun eine grafische Erweiterung der Thermalmessergebnisse der Kamera.

MOBOTIX bietet neben dem dezentralen Kameraprogramm auch die klassisch zentral verwaltete MOVE-Baureihe an. Die im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2023/24 für ausgewählte MOBOTIX MOVE Kameras eingeführte MOBOTIX Direct to Cloud (DTC) Funktionalität, die kameraseitig durch ein kostenfreies Firmware-Update zu Verfügung steht, ermöglicht die Einbindung von MOVE Kameras in die MOBOTIX Cloud Lösung ohne zusätzliche "MOBOTIX Bridge Hardware". Dadurch wurde die Skalierbarkeit der Cloud Lösungen von Kleinstlösungen mit nur einer Kamera bis hin zu komplexen multifunktionalen Systemen wesentlich verbessert. Die DTC-Funktionalität wird im Geschäftsjahr 2024/25 funktional weiter ausgebaut und auf weitere MOVE Modelle ausgerollt.

Im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2023/24 wurde mit der Markteinführung der MOBOTIX MOVE Turret Kameraserie, die insgesamt 4 Modelle (2MP/5MP mit fester Brennweite oder motorisierten varifokal Objektiv) beinhaltet, das MOBOTIX MOVE Sortiment durch eine leistungsstarke und preiseffiziente Produktserie erweitert. Diese Kameraserie, die unter anderem auch KI-objektbasierte Videoanalysefunktionen bietet, zielt speziell auf den Ausbau des Volumen-/ Distributionsmarkt ab.

Zusätzlich wurde das MOBOTIX MOVE Eco-System, das sowohl Stand-Alone-Lösungen ermöglicht, aber auch vollständig in die MOBOTIX IoT und 3rd Party Systemumgebungen integriert werden kann, durch zwei neue leistungsstärkere Netzwerk-Videorekorder mit 8 bzw. 16 Kanälen erweitert. Die erhöhte Rechenleistung der Rekorder trägt dem Trend zur qualitativ hochwertigen Aufzeichnung und Wiedergabe von Video-Strömen mit immer höheren Bildauflösungen bis hin zu 12 MP Rechnung und vollständig in das MOBOTIX Videomanagement System MOBOTIX HUB integriert. Die kostenfrei verfügbare MOBOTIX MOVE CMS-Software sowie IoS & Android basierte MOBOTIX MOVE Connect APPs ermöglichen den komfortablen Zugriff auf die NVRs und die daran angebundenen IP-Kameras.

Alle neuen MOVE Produkte sind, wie auch schon die bestehende MOVE Produktpalette, vollständig NDAA konform.

Ausblick

Hauptfokus der Entwicklung wird im Geschäftsjahr 2024/25 die Veröffentlichung weiterer MOBOTIX ONE Modelle, sowie Erweiterung der Vertikallösungen im Bereich der Vertikalmärkte sein. Hier wird der Fokus überwiegend auf der Optimierung und Erweiterungen der Lösungspakete um NurseAssist, Thermal und OCR liegen.

1.2 Struktur der MOBOTIX Gruppe

Die MOBOTIX Gruppe besteht aus der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, Deutschland; der MOBOTIX CORP, New York, USA; der MOBOTIX LIMITED, Nottingham, Großbritannien; der MOBOTIX SINGAPORE PTE. LTD., Singapur; sowie der MOBOTIX AUSTRALIA PTY LTD, Sydney, Australien. Seit 1. Mai 2022 gehören auch die Gesellschaften VAXTOR TECHNOLOGIES, S.L., Madrid, Spanien sowie VAXTOR ASIA PTE. LTD, Singapur zu 100% zu der MOBOTIX Gruppe. Die MOBOTIX LIMITED, Nottingham, wird als inaktive Gesellschaft nicht in den Konzernabschluss einbezogen.

Die Produktion und Entwicklung der MOBOTIX IoT-Produkte sowie die Steuerung des weltweiten Vertriebs der MOBOTIX Produkte erfolgen ausschließlich am Standort Winnweiler-Langmeil.

Die Steuerung der VAXTOR Gesellschaften erfolgt von Madrid, Spanien, aus. Die VAXTOR Gesellschaften sind Vertriebsgesellschaften und vertreiben die am Standort Madrid, Spanien, entwickelte Software.

Die in den Konzernabschluss einbezogene Tochtergesellschaft MOBOTIX CORP ist eine Vertriebsgesellschaft für den amerikanischen Markt und vertreibt ausschließlich Produkte der MOBOTIX AG. Die Geschäftsführer der MOBOTIX CORP sind Thomas Lausten (CEO) und Klaus Kiener (CFO).

Die MOBOTIX SINGAPORE PTE. LTD., Singapur, und die MOBOTIX AUSTRALIA PTY LTD, Sydney, sind reine vertriebsunterstützende Servicegesellschaften für den jeweiligen lokalen Markt ohne Umsatzerzielungsabsicht. Die Finanzierung erfolgt über die MOBOTIX AG.

Insgesamt führt diese Struktur und Organisation dazu, dass die MOBOTIX AG eine dominierende Rolle innerhalb der Gruppe einnimmt und auch die Finanzierung der Gruppe übernimmt. Daher sind auch die wesentlichen Chancen und Risiken der MOBOTIX AG im Wesentlichen identisch mit denen der Gruppe.

1.3 Vertrieb

Der Vertrieb der MOBOTIX Produkte erfolgt in Deutschland über zertifizierte Partner, Sicherheits- und IT-Errichter sowie den Elektrogroßhandel.

Der internationale Vertrieb der MOBOTIX Produkte erfolgt primär über Distributoren mit nachgeschalteten, qualifizierten Systemintegratoren und Resellern. Die Distributoren werden in den meisten Regionen durch vor Ort ansässige und bei der MOBOTIX Gruppe direkt angestellte Business Development Manager und Technical Project Engineers betreut.

Seit April 2022 erfolgt der Vertrieb der MOBOTIX-Produkte in den USA auch über Konica Minolta Business Solutions U.S.A., Inc. Dies bedeutet, dass die MOBOTIX AG die Produkte nun direkt an Konica Minolta Business Solutions U.S.A., Inc. verkauft, die als Hauptdistributor fungiert. Konica Minolta ist damit in der Lage, sowohl ihre eigenen Kunden als auch die Kunden der MOBOTIX CORP zu beliefern. Die Kunden der MOBOTIX Gruppe aus Amerika bestellen weiterhin direkt bei der MOBOTIX CORP, jedoch übernimmt Konica Minolta das gesamte Handling. Als Konsequenz davon hat MOBOTIX CORP kein eigenes Warenlager mehr, da die gesamte Logistik von Konica Minolta übernommen wird. Im Gegenzug erhält Konica Minolta eine Handlinggebühr von zwei Prozent der Einkaufskosten für diese Dienstleistung.

Darüber hinaus bestehen Distributionsverträge mit einzelnen regionalen Gesellschaften der Konica Minolta Gruppe und anderen MOBOTIX Partnern.

Der Vertrieb der VAXTOR Produkte erfolgt im Wesentlichen über Systemintegratoren oder direkt an den Endkunden. Die Steuerung des weltweiten Vertriebs erfolgt von Madrid, Spanien, aus.

Der Exportanteil lag im Geschäftsjahr 2023/24 bei 74% (Vorjahr: 73%).

1.4 Forschung und Entwicklung

Zum 30. September 2024 beschäftigte die MOBOTIX Gruppe 67 Mitarbeiter (nach Köpfen) in dem Bereich Produktentwicklung.

In der MOBOTIX Gruppe fielen im Geschäftsjahr 2023/24 insgesamt Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von 8,4 Mio. EUR an. Hiervon wurde ein Betrag von 4,9 Mio. EUR (58 % der Forschungs- und Entwicklungskosten) unter den selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen aktiviert. Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten wurden in Höhe von 2,4 Mio. EUR vorgenommen. Dieser Wert enthält außerplanmäßige Abschreibung i.H.v. 0,1 Mio. EUR für ein Entwicklungsprojekt, welches nicht mehr als werthaltig eingestuft wurde.

Aufgabenschwerpunkte lagen hierbei, wie in den Vorjahren, in der Entwicklung neuer Hard- und Softwareprodukte sowie der Optimierung der Produktfunktionalität. Die Entwicklungsaktivitäten finden im Wesentlichen intern statt. Eine Fremdvergabe von Entwicklungstätigkeiten erfolgt in geringem Maße lediglich in den Bereichen Design von Kameras und Objektiven, in der Werkzeugkonstruktion, dem Platinenlayout und eng abgegrenzten Softwareprojekten.

Hinsichtlich Forschung und Entwicklung arbeitete MOBOTIX im Geschäftsjahr 2023/24 mit Konica Minolta zusammen. Schwerpunkte der Kooperation lagen dabei auf dem weiteren Ausbau der auf Deep Learning basierenden Bildverarbeitungsalgorithmen und der generellen Bildverarbeitung in der Kamera.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

MOBOTIX ist im Markt für Video-Sicherheitssysteme tätig. Der Markt für Video-Sicherheitssysteme umfasst analoge Video-Sicherheitssysteme und Netzwerk-Kamerasysteme sowie Video-Management-Software und Zubehör. Das für die MOBOTIX relevante Marktsegment ist das Marktsegment der videobasierten Sicherheitssysteme im Allgemeinen und das Segment der Netzwerkkamerasysteme im Besonderen.

Das Marktforschungsunternehmen Novaira Insights geht in seiner Marktstudie von Juni 2024 davon aus, dass die Umsätze im Markt für videobasierte Sicherheitssysteme weltweit ohne China von 2019 bis 2028 um jährlich durchschnittlich ca. 11,3% wachsen werden, die Umsätze im Segment für Netzwerkkameras um durchschnittlich 12,4%. Die Prognosen für das Netzwerkkamerasegment erwarten das größte Wachstum in den Regionen EMEA und ASIEN mit durchschnittlich 12,6 % pro Jahr von 2019 bis 2028, gefolgt von Amerika mit 12,2 % (ohne China).

Als wesentliche Trends im Markt für videobasierte Sicherheitssysteme benennt die Studie neben dem vermehrten Einsatz von Bildanalyse im Allgemeinen eine beschleunigte Entwicklung und Verwendung von künstlicher Intelligenz zur Verarbeitung immer größerer Datenmengen und einen weiterhin hohen Bedarf an Cybersicherheit . Für das Marktsegment Analytics prognostiziert Novaira Insights eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 2019 bis 2028 von 25,1% bei Netzwerkkameras inkl. Deep Learning Funktionalität.

2.2 Geschäftsverlauf

Die MOBOTIX Gruppe hat im Geschäftsjahr 2023/24 eine Verminderung der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um 13,2 Mio. EUR (-20,8%) auf 50,0 Mio. EUR hinnehmen müssen. Die Hauptgründe für diese Entwicklung sind, neben den allgemeinen makroökonomischen Veränderungen rund um den Ukraine- und Gaza-Krieg und der daraus resultierenden verzögerten Investitionsbereitschaft vieler Märkte, auch der verzögerte Launch der MOBOTIX ONE Plattform, Restrukturierungen in der Vertriebsorganisation sowie ein deutlicher Rückgang des Umsatzvolumens des weltweit größten Kunden bedingt durch seine Working-Capital Optimierungen. Aufgrund der Größe und Struktur der MOBOTIX-Gruppe decken sich die wesentlichen Entwicklungen und Einflussfaktoren bei der MOBOTIX AG mit denen der MOBOTIX-Gruppe.

Während sich die Erlöse aus der Auftragsentwicklung für Konica Minolta in Höhe von 0,2 Mio. EUR (Vorjahr: 1,6 Mio. EUR) reduziert haben, haben sich die Erlöse aus Bauteileverkäufen an Auftragsfertiger in Höhe von 2,0 Mio. EUR (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR) erhöht. Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software haben sich um 13,3 Mio. EUR (-21,9%) auf 47,8 Mio. EUR gemindert. Durch Verminderte Kosten infolge eingeleiteter Kosteneinsparungen konnte der Konzernjahresfehlbetrag nahezu stabil gehalten werden. Wesentliche Kosteneinsparungen sind die Verminderung der Personalkosten, die von 25,4 Mio. EUR im Vorjahr auf 21,7 Mio. EUR gesenkt wurden. Auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden erheblich reduziert - von insgesamt 13,3 Mio. EUR auf 7,9 Mio. EUR. Einen bedeutenden Einfluss hatte die letztjährige Erhöhung der Einstellung in die Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferung und Leistung in Höhe von 3,2 Mio. EUR, während im Berichtsjahr eine Auflösung von 0,2 Mio. EUR zu einem sonstigen betrieblichen Ertrag führte. Zusätzliche Einsparungen wurden im Marketingbereich realisiert, wo die Kosten von 1,2 Mio. EUR im Vorjahr auf 0,8 Mio. EUR im Berichtsjahr gesunken sind. Zudem konnten die Währungsverluste von 1,1 Mio. EUR auf 0,5 Mio. EUR vermindert werden.

Das EBIT (Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern) des Geschäftsjahres von -3,0 Mio. EUR liegt um 0,9 Mio. EUR über dem Vorjahreswert (Vorjahr: -3,9 Mio. EUR). Dies resultiert besonders aus den oben genannten Kosteneinsparungen.

Der Konzernjahresfehlbetrag hat sich um 0,1 Mio. EUR auf -5,5 Mio. EUR (Vorjahr: -5,4 Mio. EUR) verschlechtert.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 30. September 2024 erhöhten sich gegenüber dem Geschäftsjahresbeginn um 0,4 Mio. EUR auf 1,3 Mio. EUR (30. September 2023: 0,9 Mio. EUR). Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 5,9 Mio. EUR auf 8,1 Mio. EUR (30. September 2023: 14,0 Mio. EUR) resultiert weitgehend aus der Ablösung und Tilgung kurzfristiger Bankkredite durch Darlehen des Mehrheitsaktionärs. Diese belaufen sich zum Stichtag auf 38,7 Mio. EUR (Vorjahr: 28,5 Mio. EUR). Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage der MOBOTIX Gruppe aktuell noch von untergeordneter Bedeutung; mit Blick auf die zukünftigen Anforderungen der Lageberichterstattung im Kontext eines ESG-Berichterstattung befindet sich der Vorstand aktuell in der Vorbereitungsphase der Erhebung und Auswertung entsprechender nichtfinanzieller Daten.

2.3 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der MOBOTIX-Gruppe

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2023/24 ist der Umsatz der MOBOTIX-Gruppe um 13,2 Mio. EUR (-20,8%) von 63,2 Mio. EUR im Vorjahr auf 50,0 Mio. EUR gesunken. Die Hauptgründe wurden im Abschnitt 2.2 bereits aufgelistet. Besonders in den Vertriebsregionen Middle East/Africa und Americas wurde ein Umsatzrückgang verzeichnet. Dies lag einerseits an größeren Projekten im Vorjahr, andererseits an einem Rückgang des Geschäfts mit dem amerikanischen Hauptdistributor, während der Umsatz der MOBOTIX CORP weitestgehend der Planung entsprach. Dadurch, dass die neue Kameraplattform MOBOTIX ONE erst im letzten Quartal des Geschäftsjahres veröffentlicht wurde, konnte die geplante Steigerung des Umsatzes mit Outdoor-Kamera-Lösungen nicht umgesetzt werden. Nur der Umsatz mit der Healthcare-Lösung "NurseAssist" konnte zu einer Umsatzsteigerung der Indoor-Kameras führen.

Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus Bauteileverkäufen an Auftragsfertiger in Höhe von 1,9 Mio. EUR (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR). Die Erlöse aus der Auftragsentwicklung in Höhe von 0,2 Mio. EUR sind gegenüber dem Vorjahr gesunken (Vorjahr: 1,6 Mio. EUR). Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software sind um 21,9% auf 47,8 Mio. EUR (Vorjahr: 61,1 Mio. EUR) gesunken.

Der VAXTOR-Teilkonzern, welcher im Geschäftsjahr 2022/2023 erstmalig für ein gesamtes Geschäftsjahr im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen wurde, trug mit externen Umsatzerlösen in Höhe von 5,1 Mio. EUR (Vorjahr 5,2 Mio. EUR), was einem Anteil von 10,1% (Vorjahr 7,1%) am Gesamtumsatz entspricht, einem großen Anteil zu den Umsätzen bei.

Die Exportquote (ohne Bauteileverkäufe) betrug im Geschäftsjahr 2023/24 insgesamt 74% (Vorjahr: 73%). Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software sind in Deutschland von 15,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 13,0 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023/24 gesunken. Auf das übrige Europa (ohne Deutschland) entfallen 23,4 Mio. EUR (Vorjahr: 26,0 Mio. EUR). Der Umsatz im Rest der Welt ist von 19,4 Mio. EUR im Vorjahr auf 11,4 Mio. EUR im Berichtsjahr gesunken.

Gemäß dem Wahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB wurden eigene Entwicklungskosten in Höhe von 4,9 Mio. EUR (Vorjahr: 3,9 Mio. EUR) aktiviert, die in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "Andere aktivierte Eigenleistungen" ergebniswirksam erfasst werden.

Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse, Erhöhung bzw. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, andere aktivierte Eigenleistungen) ist um 20,0% von 65,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 52,4 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023/24 gesunken. Dies ist maßgeblich auf die verminderten Umsatzerlöse zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 0,2 Mio. EUR auf 1,2 Mio. EUR gesunken.

Die Materialeinsatzquote (Materialaufwand ohne Materialaufwand für Bauteileverkäufe, bereinigt um die Bestandsveränderungen, im Verhältnis zu den Erlösen aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software) hat sich gegenüber dem Vorjahr im Geschäftsjahr 2023/24 auf 48,1% (Vorjahr: 47,4%) verschlechtert. Ausschlaggebend für die gestiegene Materialquote sind einerseits leicht gestiegene Einkaufskosten ausgewählter Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, andererseits ein geänderter Produktmix mit einem gestiegenen Indoor-Kamera-Anteil und einem gesunkenen Anteil der Softwareerlöse. Die Marge der Indoor-Kameras ist aufgrund des höheren Preisdrucks etwas niedriger als bei den Outdoor-Modellen.

Der Anstieg der Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zu der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe) im Geschäftsjahr 2023/24 auf 43,2% (Vorjahr: 39,0%) ist weitestgehend auf verminderte Umsatzerlöse zurückzuführen. Gegenläufig sind die Personalaufwendungen gegenüber dem Vorjahr um 3,5 Mio. EUR (14,2%) zurückgegangen. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die gesunkene durchschnittliche Mitarbeiterzahl bei der MOBOTIX AG insbesondere im Vertriebsbereich im Geschäftsjahr 2023/24.

Die Abschreibungen sind im Geschäftsjahr 2023/24 mit 4,5 Mio. EUR (Vorjahr: 4,2 Mio. EUR) um 0,3 Mio. EUR angestiegen. Dies beruht vor allem auf dem Anstieg der Abschreibungen der eigenen aktivierten Entwicklungskosten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 7,9 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023/24 (Vorjahr: 13,3 Mio. EUR) sind gegenüber dem Vorjahr um 5,4 Mio. EUR (40,5%) gesunken. Einen bedeutenden Einfluss hatte die letztjährige Erhöhung der Einstellung in die Einzelwertberichtigungen auf Kundenforderungen in Höhe von 3,2 Mio. EUR, während im Berichtsjahr eine Auflösung von 0,2 Mio. EUR zu einem sonstigen betrieblichen Ertrag führte. Zusätzliche Einsparungen wurden im Marketingbereich realisiert, wo die Kosten von 1,2 Mio. EUR im Vorjahr auf 0,8 Mio. EUR im Berichtsjahr gesunken sind. Zudem konnten die Währungsverluste von 1,1 Mio. EUR auf 0,5 Mio. EUR vermindert werden. Das EBITDA (Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen; 2,8% der Gesamtleistung) beträgt 1,5 Mio. EUR (2022/23: 0,3 Mio. EUR). Das EBIT (Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern; -5,9% der Gesamtleistung) beträgt -3,0 Mio. EUR (2022/23: -3,9 Mio. EUR). Das Geschäftsjahr 2023/24 endete mit einem Konzernjahresfehlbetrag von 5,5 Mio. EUR (2022/23: 5,4 Mio. EUR) und einer Umsatzrendite (Umsatzerlöse ohne Bauteile) von -11,1% (2022/23: -8,6%).

Vermögenslage

Das Anlagevermögen erhöhte sich um 2,6 Mio. EUR (8,5%) auf 33,3 Mio. EUR. Den Zugängen in das Anlagevermögen in Höhe von 7,2 Mio. EUR stehen Abschreibungen in Höhe von 4,5 Mio. EUR gegenüber. Hierbei betreffen die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 5,5 Mio. EUR und die Zugänge in das Sachanlagenvermögen in Höhe von 1,7 Mio. EUR. Von den Zugängen ins Sachanlagevermögen betreffen 1,2 Mio. EUR Umgliederungen aus dem Umlaufvermögen in das Anlagevermögen. Die Investitionen ins Sachanlagevermögen betragen 0,5 Mio. EUR. Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen die internen Entwicklungskosten in Höhe von 4,9 Mio. EUR und sonstige Kosten in Höhe von 0,6 Mio. EUR, die im Rahmen der Entwicklungsprojekte angefallen sind.

Die Vorräte, insbesondere die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und die fertigen Erzeugnisse, wurden bedingt durch den gezielten Abbau des Vorratsbestandes von 25,3 Mio. EUR auf 21,1 Mio. EUR reduziert.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen konnten im Geschäftsjahr 2023/24 im Vergleich zum Geschäftsjahresbeginn um 3,2 Mio. EUR auf 11,5 Mio. EUR gemindert werden. Dies resultierte insbesondere aus dem gezielten Abbau älterer Forderungsbestände.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 1,9 Mio. EUR liegen 1,7 Mio. EUR unter dem Vorjahresniveau von 3,6 Mio. EUR. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Lieferungen und Leistungen an Unternehmen der Konica Minolta Gruppe. Der Hauptgrund für diese Entwicklung ist der gesunkene Umsatz, einerseits im Produktgeschäft, andererseits aus der Entwicklungszusammenarbeit.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 30. September 2024 erhöhten sich gegenüber dem Geschäftsjahresbeginn um 0,4 Mio. EUR auf 1,3 Mio. EUR (30. September 2023: 0,9 Mio. EUR).

Die aktiven latenten Steuern in Höhe von 5,9 Mio. EUR (30. September 2023: 4,8 Mio. EUR) ergeben sich im Wesentlichen aus ertragsteuerlichen Verlustvorträgen der MOBOTIX AG in Höhe von 5,9 Mio. EUR (30. September 2023: 4,7 Mio. EUR).

Das Eigenkapital ist mit 12,9 Mio. EUR (30. September 2023: 18,2 Mio. EUR) gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen bedingt durch den Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 5,5 Mio. EUR um 5,3 Mio. EUR zurückgegangen. Die Eigenkapitalquote hat sich bei einer um 4,6 Mio. EUR (-5,7%) auf 76,8 Mio. EUR verminderten Bilanzsumme (30. September 2023: 81,5 Mio. EUR) von 22,3% auf 16,8% verringert. Der Bestand an eigenen Aktien beträgt zum 30. September 2024 insgesamt 61.658 Aktien. 44.248 eigene Aktien wurden im Geschäftsjahr 2021/22 als Kaufpreisbestandteil für den Erwerb der VAXTOR Gruppe verwendet.

Der Rückgang der sonstigen Rückstellungen um 2,4 Mio. EUR auf 5,2 Mio. EUR resultiert maßgeblich aus der Inanspruchnahme der Rückstellung für Kaufpreisverpflichtungen in Höhe der im Jahr 2024 geleisteten Zahlung von 1,4 Mio. EUR im Rahmen der Earn-out-Vereinbarung aus der in 2022 erfolgten Akquisition der VAXTOR Gruppe. Die Rückstellung für Kaufpreisverpflichtungen betrifft die noch zu erwartenden Earn-out-Zahlungen aus der in 2022 erfolgten Akquisition der VAXTOR Gruppe.

Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 5,9 Mio. EUR auf 8,1 Mio. EUR (30. September 2023: 14,0 Mio. EUR) resultiert weitgehend aus der Ablösung und Tilgung kurzfristiger Bankkredite durch Darlehen des Mehrheitsaktionärs. Diese belaufen sich zum Stichtag auf 38,7 Mio. EUR (Vorjahr: 28,5 Mio. EUR).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind gegenüber dem 30. September 2023 um 1,3 Mio. EUR auf 7,6 Mio. EUR (30. September 2023: 6,3 Mio. EUR) erhöht.

Die passiven latenten Steuern in Höhe von 4,1 Mio. EUR (30. September 2023: 3,4 Mio. EUR) resultieren ausschließlich aus der Aktivierung von Entwicklungskosten.

Finanzlage

Der operative Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen belief sich im Geschäftsjahr 2023/24 auf 0,4 Mio. EUR (Vorjahr: 0,04 Mio. EUR). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus der deutlichen Abnahme der sonstigen Rückstellungen sowie einem höheren Zinsergebnis.

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern lag im Geschäftsjahr 2023/24 bei 6,2 Mio. EUR (Vorjahr: 3,2 Mio. EUR). Die Verbesserung resultierte hauptsächlich aus der Abnahme der Vorräte und dem gezielten Abbau der Forderungen aus Lieferung und Leistung. Gleichzeitig wurden weniger Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung im Gegensatz zum Vorjahr abgebaut.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -7,4 Mio. EUR (Vorjahr: -6,3 Mio. EUR) und ist im Wesentlichen auf Investitionen in die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände sowie auf die im Geschäftsjahr geleistete Earn-Out-Zahlung für die Akquisition der VAXTOR Gruppe in Höhe von 1,4 Mio. EUR zurückzuführen.

Der positive Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 6,6 Mio. EUR (Vorjahr: 25,7 Mio. EUR) resultiert hauptsächlich aus der Aufnahme kurzfristiger Intercompany-Kredite in Höhe von 10,2 Mio. EUR. Dem stehen Tilgungen von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 1,3 Mio. EUR sowie Zinszahlungen in Höhe von insgesamt 2,2 Mio. EUR (davon 1,9 Mio. EUR für Intercompany-Kredite und 0,3 Mio. EUR für Kreditinstitute) gegenüber.

Aus der Entwicklung der einzelnen Cashflows ergibt sich zum Stichtag 30. September 2024 eine Abnahme des Finanzmittelfonds um 2,1 Mio. EUR (30. September 2023: -7,5 Mio. EUR). Die negative Entwicklung des Finanzmittelfonds ist durch die Aufnahme kurzfristiger Intercompany Kredite in Höhe von 10,2 Mio. EUR gedeckt.

Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften war im Geschäftsjahr 2023/24 gewährleistet. Die zur Verfügung stehenden Kreditlinien der MOBOTIX AG waren zum Stichtag weitgehend ausgenutzt. Ein eventueller weiterer Kreditbedarf wird, sofern Kreditinstitute nicht zur Verfügung stehen, durch den Mehrheitsaktionär bereitgestellt. Wir verweisen auch auf die Nachtragsberichterstattung sowie auf die unter 1.2 dargestellte Struktur der Gruppe.

Die mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem 30. September 2024 um 6,9 Mio. EUR auf 0,2 Mio. EUR vermindert. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich kurzfristiger Rückstellungen haben sich von 54,3 Mio. EUR auf 59,6 Mio. EUR erhöht. Ursache hierfür ist zum einen die Zahlung von 1,4 Mio. EUR im Rahmen der Earn-out-Vereinbarung aus der in 2022 erfolgten Akquisition der VAXTOR Gruppe im Geschäftsjahr 2021/22. Gegenläufig wurden im Geschäftsjahr 2023/2024 kurzfristige Intercompany Kredite aufgenommen. Des Weiteren resultiert der Anstieg der kurzfristigen Verbindlichkeiten insbesondere aus Darlehenstilgungen, die in dem Geschäftsjahr 2024/2025 fällig werden. Zusätzlich wirkten sich kurzfristige Intercompany-Kredite erhöhend auf die Verbindlichkeiten aus. Der Anteil der mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme der MOBOTIX Gruppe ist um 8,5% niedriger als im Vorjahr. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich kurzfristiger Rückstellungen entsprechen zum Stichtag einem Anteil an der Bilanzsumme von 77,5% gegenüber 66,6% zum 30. September 2023.

2.4 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der MOBOTIX AG

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2023/24 ist der Umsatz der MOBOTIX AG um 20,7% von 53,9 Mio. EUR im Vorjahr auf 42,8 Mio. EUR gesunken. Die Gründe sind identisch mit den in den Abschnitten 2.2 und 2.3 genannten Begründungen der Umsatzreduktion der MOBOTIX Gruppe. Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus Bauteileverkäufen an Auftragsfertiger in Höhe von 1,9 Mio. EUR (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR). Die Erlöse aus der Auftragsentwicklung in Höhe von 0,2 Mio. EUR sind niedriger als im Vorjahr. (Vorjahr: 1,6 Mio. EUR). Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software sind um 1,9% auf 40,5 Mio. EUR (Vorjahr: 51,7 Mio. EUR) gesunken.

Die Exportquote (ohne Bauteileverkäufe) betrug im Geschäftsjahr 2023/24 insgesamt 69,0% (Vorjahr: 70,0%). Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software sind in Deutschland auf 13,0 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023/24, im Vergleich zu 15,5 Mio. EUR im Vorjahr, gesunken. Auf das übrige Europa (ohne Deutschland) entfallen 19,1 Mio. EUR (Vorjahr: 22,4 Mio. EUR). Der Umsatz im Rest der Welt ist von 13,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 8,5 Mio. EUR im Berichtsjahr gesunken.

Gemäß dem Wahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB wurden eigene Entwicklungskosten in Höhe von 4,3 Mio. EUR (Vorjahr: 3,4 Mio. EUR) aktiviert, die in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "Andere aktivierte Eigenleistungen" ergebniswirksam erfasst werden.

Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse, Erhöhung bzw. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, andere aktivierte Eigenleistungen) ist von 57,2 Mio. EUR im Vorjahr auf 45,4 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023/24 gesunken. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 1,3 Mio. EUR im Vorjahr auf 1,0 Mio. EUR zurückgegangen.

Die Materialeinsatzquote (Materialaufwand ohne Materialaufwand für Bauteileverkäufe, bereinigt um die Bestandsveränderungen, im Verhältnis zu den Erlösen aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software) hat sich gegenüber dem Vorjahr im Geschäftsjahr 2023/24 auf 55,1% (i.Vj. 53,4%) verschlechtert. Ausschlaggebend für die gestiegene Materialquote sind analog zur MOBOTIX-Gruppe sowohl die leicht gestiegenen Einkaufskosten, als auch ein geänderter Produktmix mit einem gestiegenen Indoor-Kamera-Anteil.

Der Anstieg der Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zu der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe) im Geschäftsjahr 2023/24 auf 41,4% (i.Vj. 36,2%) ist neben den verminderten Personalaufwendungen im Wesentlichen auf die Minderung der Umsatzerlöse zurückzuführen. Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2023/24 sind gegenüber dem Vorjahr um 2,6 Mio. EUR (-12,5%) zurückgegangen. Ursächlich hierfür ist hauptsächlich die niedrigere durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr 2023/24.

Die Abschreibungen sind im Geschäftsjahr 2023/24 mit 3,7 Mio. EUR (Vorjahr: 3,6 Mio. EUR) um 0,1 Mio. EUR angestiegen. Dies beruht wesentlich auf dem Anstieg der Abschreibungen der eigenen aktivierten Entwicklungskosten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 6,6 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023/24 (im Vorjahr 12,0 Mio. EUR) sind um 5,4 Mio. EUR (-44,7%) gesunken.

Einen bedeutenden Einfluss hatte die letztjährige Erhöhung der Einstellung in die Einzelwertberichtigungen auf Kundenforderungen in Höhe von 3,2 Mio. EUR, während im Berichtsjahr eine Auflösung von 0,4 Mio. EUR zu einem sonstigen betrieblichen Ertrag führte.

Zusätzliche Einsparungen wurden im Marketingbereich realisiert, wo die Kosten von 0,8 Mio. EUR im Vorjahr auf 0,6 Mio. EUR im Berichtsjahr gesunken sind. Zudem konnten die Währungsverluste von 1,2 Mio. EUR auf 0,3 Mio. EUR vermindert werden.

Das EBITDA (Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen; -2,1% der Gesamtleistung) beträgt -0,9 Mio. EUR (2022/23: -1,9 Mio. EUR). Das EBIT (Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern; -10,7% der Gesamtleistung) beträgt -4,6 Mio. EUR (2022/23: -5,5 Mio. EUR). Das Geschäftsjahr 2023/24 endete mit einem Jahresfehlbetrag von -6,1 Mio. EUR (2022/23: -5,5 Mio. EUR) und einer Umsatzrendite (Umsatzerlöse ohne Bauteile) von -15,0% (2022/23: -10,4%).

Vermögenslage

Das Anlagevermögen erhöhte sich um 2,5 Mio. EUR (5,8%) auf 45,3 Mio. EUR. Den Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von 6,3 Mio. EUR stehen Abschreibungen in Höhe von 3,7 Mio. EUR gegenüber.

Hierbei betreffen die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 4,9 Mio. EUR und die Zugänge in das Sachanlagenvermögen in Höhe von 1,7 Mio. EUR. Von den Zugängen ins Sachanlagevermögen betreffen 1,2 Mio. EUR Umgliederungen aus dem Umlaufvermögen in das Anlagevermögen. Die Investitionen ins Sachanlagevermögen betragen 0,5 Mio. EUR. Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen die internen Entwicklungskosten in Höhe von 4,3 Mio. EUR und sonstige Kosten in Höhe von 0,6 Mio. EUR, die im Rahmen der Entwicklungsprojekte angefallen sind.

Die Vorräte, insbesondere die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und die fertigen Erzeugnisse, sind durch den gezielten Abbau des Vorratsbestandes zurückgegangen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich im Geschäftsjahr 2023/24 im Vergleich zum Geschäftsjahresbeginn um 2,3 Mio. EUR auf 6,4 Mio. EUR gemindert. Dies resultierte insbesondere aus dem gezielten Abbau älterer Forderungsbestände.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 4,6 Mio. EUR liegen 0,2 Mio. EUR unter dem Vorjahresniveau von 4,8 Mio. EUR. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Unternehmen der Konica Minolta Gruppe und gegen die MOBOTIX CORP. Die Forderungen gegen die Konica Minolta Gruppe konnten von 3,7 Mio. EUR im Vorjahr auf 1,9 Mio. EUR um 1,8 Mio. EUR reduziert werden.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 30. September 2024 erhöhten sich gegenüber dem Geschäftsjahresbeginn um 0,2 Mio. EUR auf 0,5 Mio. EUR (30. September 2023: 0,3 Mio. EUR).

Die aktiven latenten Steuern in Höhe von 6,2 Mio. EUR (30. September 2023: 4,7 Mio. EUR) ergeben sich aus ertragsteuerlichen Verlustvorträgen, die in Vorjahren und im Geschäftsjahr 2023/24 entstanden sind.

Das Eigenkapital ist mit 20,6 Mio. EUR (30. September 2023: 26,8 Mio. EUR) gegenüber dem Vorjahr wesentlich bedingt durch den Jahresfehlbetrag in Höhe von 6,1 Mio. EUR um 6,1 Mio. EUR zurückgegangen. Die Eigenkapitalquote hat sich bei einer um 1,5 Mio. EUR (-1,7%) auf 86,4 Mio. EUR verminderten Bilanzsumme (30. September 2023: 87,8 Mio. EUR) von 30,5% auf 23,9% verringert. Der Bestand an eigenen Aktien beträgt zum 30. September 2024 61.658 Aktien.

44.248 eigene Aktien wurden im Geschäftsjahr 2021/22 als Kaufpreisbestandteil für den Erwerb der VAXTOR Gruppe verwendet.

Der Rückgang der sonstigen Rückstellungen um 1,8 Mio. EUR auf 5,2 Mio. EUR resultiert maßgeblich aus der Inanspruchnahme der Rückstellung für Kaufpreisverpflichtungen in Höhe der im Jahr 2024 geleisteten Zahlung von 1,4 Mio. EUR im Rahmen der Earn-out-Vereinbarung aus der in 2022 erfolgten Akquisition der VAXTOR Gruppe. Die Rückstellung für Kaufpreisverpflichtungen betrifft die noch zu erwartenden Earn-out-Zahlungen aus der in 2022 erfolgten Akquisition der VAXTOR Gruppe.

Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 5,8 Mio. EUR auf 8,0 Mio. EUR (30. September 2023: 13,9 Mio. EUR) ergibt sich hauptsächlich aus der Ablösung und Tilgung kurzfristiger Bankkredite durch Darlehen des Mehrheitsaktionärs, in Höhe von 38,7 Mio. EUR. Es wird in diesem Kontext auf die Ausführungen unter Gliederungspunkt 2.5 Gesamtbeurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MOBOTIX Gruppe verwiesen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind gegenüber dem 30. September 2023 um 0,9 Mio. EUR auf 7,1 Mio. EUR gestiegen.

Die passiven latenten Steuern in Höhe von 3,6 Mio. EUR (30. September 2023: 3,0 Mio. EUR) resultieren aus der Aktivierung von Entwicklungskosten.

Finanzlage

Der operative Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen belief sich im Geschäftsjahr 2023/24 auf -1,2 Mio. EUR (Vorjahr: -3,7 Mio. EUR). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf das höhere Zinsergebnis in Höhe von 2,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,9 Mio. EUR) zurückzuführen.

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern lag im Geschäftsjahr 2023/24 bei 4,8 Mio. EUR (Vorjahr: 2,9 Mio. EUR). Die Verbesserung resultierte hauptsächlich aus der Abnahme der Vorräte und dem gezielten Abbau der Forderungen aus Lieferung und Leistung.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -6,7 Mio. EUR (Vorjahr: -5,5 Mio. EUR) und ist im Wesentlichen auf Investitionen in die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände sowie auf die im Geschäftsjahr geleistete Earn-Out-Zahlung für die Akquisition der VAXTOR Gruppe in Höhe von 1,4 Mio. EUR zurückzuführen.

Der positive Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 7,1 Mio. EUR (Vorjahr: 25,3 Mio. EUR) resultiert hauptsächlich aus der Aufnahme kurzfristiger Intercompany-Kredite in Höhe von 10,8 Mio. EUR. Dem stehen Tilgungen von Finanzkrediten in Höhe von 1,5 Mio. EUR sowie Zinszahlungen in Höhe von insgesamt 2,1 Mio. EUR gegenüber.

Aus der Entwicklung der einzelnen Cashflows ergibt sich zum Stichtag 30. September 2024 eine Abnahme des Finanzmittelfonds um 2,9 Mio. EUR (30. September 2023: 8,1 Mio. EUR). Die negative Entwicklung des Finanzmittelfonds ist durch die Aufnahme kurzfristiger Intercompany Kredite in Höhe von 10,8 Mio. EUR gedeckt.

Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023/24 gewährleistet. Die zur Verfügung stehenden Kreditlinien waren zum Stichtag weitgehend ausgenutzt. Ein eventueller weiterer Kreditbedarf wird, sofern Kreditinstitute nicht zur Verfügung stehen, durch den Mehrheitsaktionär bereitgestellt. Wir verweisen auch auf die Nachtragsberichterstattung.

Die mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem 30. September 2024 um 6,2 Mio. EUR auf 0,2 Mio. EUR vermindert. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich kurzfristiger Rückstellungen haben sich von 51,5 Mio. EUR auf 61,9 Mio. EUR erhöht. Ursache hierfür ist zum einen die Zahlung von 1,4 Mio. EUR im Rahmen der Earn-out-Vereinbarung aus der in 2022 erfolgten Akquisition der VAXTOR Gruppe im Geschäftsjahr 2021/22. Gegenläufig wurden im Geschäftsjahr 2023/2024 kurzfristige Intercompany Kredite aufgenommen. Des Weiteren resultiert der Anstieg der kurzfristigen Verbindlichkeiten insbesondere aus Darlehenstilgungen, die in dem Geschäftsjahr 2024/2025 fällig werden. Zusätzlich wirkten sich kurzfristige Intercompany-Kredite erhöhend auf die Verbindlichkeiten aus. Der Anteil der mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten der MOBOTIX AG an der Bilanzsumme ist um 7,1% niedriger als im Vorjahr. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich kurzfristiger Rückstellungen entsprechen zum Stichtag einem Anteil an der Bilanzsumme von 71,6% gegenüber 58,6% zum 30. September 2023.

2.5 Gesamtbeurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MOBOTIX-Gruppe

Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Geschäftsjahr 2023/24 der MOBOTIX-Gruppe und der MOBOTIX AG spiegelt nicht die Erwartungen des Managements an die Geschäftsentwicklung wider. Die Geschäftsentwicklung wurde durch die weiterhin angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aber auch durch interne Faktoren im Vertrieb negativ beeinflusst, wobei die Auswirkungen, durch gegenüber dem Vorjahr erzielte Kosteneinsparungen, weitestgehend kompensiert werden konnten.

Die Prognose der geplanten Umsatzerlöse von 54,0 bis 56,0 Mio. EUR konnte mit den erzielten Umsatzerlösen von 50,0 Mio. EUR nicht erreicht werden; das geplante EBIT für das Geschäftsjahr 2023/24 von 0,3 bis 1,0 Mio. EUR konnte mit -3,0 Mio. EUR ebenfalls nicht erreicht werden.

Die zum 30. September 2024 ausgewiesenen durch den Mehrheitsaktionär gewährten Intercompany Darlehen betragen 38,7 Mio. EUR. Zum 25. November 2024 wurde ein weiteres Intercompany Darlehen in Höhe von 2,0 Mio. EUR vom Mehrheitsaktionär im Rahmen der im Berichtsjahr gewährten Kreditlinie ausgezahlt. Der ausgewiesene Stand von Intercompany Darlehen beträgt somit im letzten verfügbaren Monatsabschluss 40,7 Mio. EUR zum 28. Februar 2025. Nicht in Anspruch genommene Darlehenszusagen aus dem Berichtsjahr betragen 4,0 Mio. EUR und würden auch die Ablösung eines Bankdarlehens von 3,5 Mio. EUR beinhalten.

Am 25. Februar 2025 sind somit Intercompany Darlehen in Höhe von insgesamt 44,7 Mio. EUR auf den 31. März 2026 vom Mehrheitsaktionär verlängert worden. Sofern nicht der Mehrheitsaktionär etwas anderes bestimmt, kommt es zu einer weiteren automatischen Verlängerung der Laufzeit der Intercompany Darlehen auf den 30. September 2026. Im Falle eines Change of Control tritt diese Verlängerung automatisch ein.

Der Mehrheitsaktionär hat am 25. Februar 2025 als eine weitere Unterstützung zusätzliche Darlehen in Höhe von bis zu 8,5 Mio. EUR ebenfalls bis 31. März 2026 gewährt. Diese können in verschiedenen Tranchen angefordert und ausgezahlt werden. Die Laufzeit verlängert sich ebenfalls automatisch auf den 30. September 2026, sofern der Mehrheitsaktionär die Gesellschaft nicht bis zum 31. März 2026 darüber informiert, dass es nicht zu einer automatischen Verlängerung kommen soll. Die Gewährung von Darlehen vorgenannter 8,5 Mio. EUR würde auch die Ablösung eines Bankdarlehens von 3,0 Mio. EUR beinhalten. Neben dieser Zweckbindung würden Erstattungen von Entwicklungskosten bereits bewilligter Entwicklungsprojekte von 2,0 Mio. EUR angerechnet werden.

Mit einer Eigenkapitalquote in der Gruppe von 16,8 % und einem Eigenkapital in Höhe von 12,8 Mio. EUR besteht noch eine zufriedenstellende Eigenkapitalbasis. Gleiches gilt für die MOBOTIX AG bei einer Eigenkapitalquote von 23,9% und einem Eigenkapital in Höhe von 20,6 Mio. EUR.

3. Veränderungen im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat von MOBOTIX besteht ab dem 01. Oktober 2023 aus Toshiya Eguchi (Vorsitzender des Aufsichtsrates), Koji Ozeki und Olaf Lorenz.

4. Veränderungen im Vorstand

Herr Philippos Antoniou, Bachelor of Science in Business Information Systems, Barnet, Großbritannien, ist mit Wirkung zum 30. September 2024 als Vorstand Vertrieb und Marketing ausgeschieden.

5. Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen zu Beschlüssen der Hauptversammlung des Geschäftsjahres 2015/16

MOBOTIX ist am 9. März 2017 zur Kenntnis gelangt, dass drei Aktionäre gegen die in der Hauptversammlung vom 12. Januar 2017 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6, d. h. insbesondere gegen den Beschluss zur Thesaurierung des Bilanzgewinns zum 30. September 2016 (Tagesordnungspunkt 2) und zur Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 6), beim Landgericht Kaiserslautern Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eingereicht haben.

Der Vorstand hält die Klagen für unbegründet und hat rechtliche Schritte eingeleitet. Das Verfahren befand sich zwischenzeitlich in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken, wurde jedoch mittlerweile wieder an das Landgericht Kaiserslautern zurückgegeben. Ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung hat am 20. Februar 2024 stattgefunden, nachdem am 14. November 2023 ein erster mündlicher Termin vor dem Landgericht Kaiserslautern stattfand, in dem der Streitstand erneut erörtert und über einen Vergleich beraten wurde. Zu einer Einigung kam es jedoch nicht. MOBOTIX hat gegen die am 20. Februar 2024 verkündete Entscheidung, in welcher die MOBOTIX AG zu einer Nachzahlung einer Mindestdividende von rund 0,5 Mio. EUR verurteilt wurde, Rechtsmittel eingelegt. Alle anderen Klagen wurden abgewiesen.

6. Verkündete Strafe der französischen Wettbewerbsaufsicht (DGCCRF)

Der Vorstand wurde am 8. November 2021 von der französischen Wettbewerbsaufsicht DGCCRF darüber in Kenntnis gesetzt, dass in Vorjahren unzulässige Preisabsprachen mit französischen Großhändlern bzw. Distributoren getroffen worden sein sollen. Die Strafe von TEUR 645 wurde für eine über sechs bis sieben Jahre in den Jahren 2011/12 bis 2017/18 bestehende und erhebliche Umsatzanteile von MOBOTIX Produkten in Frankreich betreffende Praxis der Distribution verhängt. Die entsprechende Praxis wurde im Geschäftsjahr 2017/18 geändert und wird heute nicht mehr angewendet.

Der Vorstand hält die Strafe bzw. die Vorwürfe für unbegründet und hat rechtliche Schritte eingeleitet. Darüber hinaus hat ein im Verfahren beteiligter Distributor potenzielle Regressansprüche aus der ihm gegenüber verkündeten Strafzahlung angemeldet, die nach unserer rechtlichen Prüfung unbegründet sind und die gegebenenfalls angefochten werden würden.

Trotzdem wurde vorsorglich für dieses Risiko im Jahresabschluss 2020/21 eine Rückstellung von 0,7 Mio. EUR gebildet, die für die Zahlung von 0,65 Mio. EUR im Jahresabschluss 2021/22 in Anspruch genommen wurde.

MOBOTIX legte am 21. Dezember 2021 vor dem Pariser Berufungsgericht Berufung gegen die Entscheidung der französischen Wettbewerbsbehörde ein.

Die ursprünglich für den 28. September 2023 anberaumte Anhörung vor dem Pariser Berufungsgericht wurde aufgrund interner organisatorischer Probleme des Berufungsgerichts auf den 15. Februar 2024 verschoben.

Am 15. Februar 2024 fand in Paris eine Anhörung statt, die in Übereinstimmung mit den Anwälten und ihrem Memorandum konstruktiv verlief. Eine Reduzierung der bereits gezahlten Strafe wird erwartet, wobei eine Entscheidung im März 2025 erwartet wird. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Monaten Berufung eingelegt werden, über die dann der Oberste Gerichtshof in letzter Instanz entscheidet.

7. Rechtsstreit mit dem Generalunternehmer für den Neubau (Bauabschnitt I) in Winnweiler-Langmeil

Das Vertragsverhältnis mit dem Generalunternehmer für den Neubau (Bauabschnitt I) in Winnweiler-Langmeil wurde im Jahr 2009 vor Beendigung der Fertigstellung außerordentlich gekündigt. Der Generalunternehmer hat seine Schlussrechnung in Höhe von 2,2 Mio. EUR (netto) im Jahr 2009 vorgelegt. Diese wird von der MOBOTIX AG bestritten, da Gegenforderungen aus Vertragsstrafen, Mängeln und Minderleistungen in mindestens gleicher Höhe vorliegen. Die zentrale Rechtsfrage der "prüfbaren Schlussrechnung", welche der gerichtlich bestellte Sachverständige zu Gunsten von MOBOTIX negiert hatte, wird vor dem Hintergrund der aktualisierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes neu zu bewerten sein.

Der Senat hat einen Termin zur mündlichen Berufungsverhandlung bestimmt. Diese Entscheidung des Pfälzischen Oberlandesgerichts vom 5. März 2024 entsprach den Erwartungen, die sich aus den vorangegangenen Beschlüssen des Oberlandesgerichts und der Vorverhandlung ergeben hatten. Aufgrund erheblicher Verfahrensmängel in der Entscheidung des Landgerichts Kaiserslautern wurde die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.

Das Oberlandesgericht hat dem Landgericht eine umfassende Rechtsbelehrung als "Segelanweisung" erteilt. In der Folge wurde das Verfahren beim Landgericht Kaiserslautern neu eingeleitet, wobei das Gericht die Vorgaben des Oberlandesgerichts zu berücksichtigen hatte. Dies betraf sowohl die umfassende Überprüfung der Schlussrechnung der ARGE als auch die umfangreiche Beweisaufnahme.

Die Belehrung des Oberlandesgerichts entsprach im Wesentlichen den Erwartungen. Eine eigene Bewertung der Überprüfbarkeit der Schlussrechnung der ARGE hat das Oberlandesgericht nicht vorgenommen, sondern auch diese Frage der (erneuten) Bewertung durch das Landgericht Kaiserslautern überlassen.

Weitere Informationen wurden dem Gericht in der Sitzung vom 22. Juli 2024 vorgelegt. Daraufhin fand am 3. September 2024 eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Kaiserslautern statt. Das Gericht forderte weitere Informationen über den Umfang des beauftragten Sachverständigen an, wobei der Schwerpunkt weiterhin auf der Abrechnung der Schlussrechnung des Generalunternehmers sowie der Prüfbarkeit der einzelnen Positionen der Schlussrechnung liegt. Die in der Vergangenheit gebildete Rückstellung von 1,4 Mio. EUR deckt das Risiko einer Nachzahlung bzw. eines Vergleiches ab. Die Rechtsanwaltskosten sind ebenfalls in einer Rückstellung abgedeckt.

8. Risikobericht

8.1 Risikomanagement

Die MOBOTIX Gruppe hat ein Risikomanagementsystem als Teil der Unternehmenssteuerung implementiert, welches sicherstellt, dass Risiken (vor Berücksichtigung von Risikobegrenzungsmaßnahmen) frühzeitig erkannt und adressiert werden. In dieses sind sämtliche Unternehmen des Konsolidierungskreises einbezogen. Es setzt sich dabei aus den Bestandteilen Risikofrüherkennung, Controlling- und Planungsprozesse, dem Berichtswesen sowie einem internen Kontrollsystem zusammen. Entsprechende Grundsätze und Festlegungen zum Risikomanagementsystem sind in einem Risikomanagementhandbuch dokumentiert. Es wird kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert. Aufgrund der Größe und Struktur der Gruppe decken sich die wesentliche Risiken der MOBOTIX AG mit denen der Gruppe.

Das Risikomanagementsystem des Konzerns dient der Identifizierung, Kontrolle und Steuerung eingegangener Risiken. Über bestandsgefährdende Risiken hinaus werden auch solche Aktivitäten, Ereignisse und Entwicklungen erfasst, die in Zukunft den Geschäftserfolg signifikant beeinflussen können. Im Rahmen des Risikomanagements werden operative Chancen und Risiken über einen Zeitraum von einem bis drei Jahren identifiziert und gesteuert. Für strategische Chancen und Risiken wird ein entsprechend längerer Prognosezeitraum herangezogen.

Die Ergebnisrisiken werden mit Hilfe einer Risikomatrix analysiert. Dabei werden zum einen die Eintrittswahrscheinlichkeit und zum anderen die potenzielle Schadenshöhe erfasst. Soweit Risiken nicht quantitativ messbar sind, werden sie hinsichtlich ihrer Auswirkung qualitativ eingeschätzt.

Eintrittswahrscheinlichkeit Mögliche Auswirkungen
gering < 25% gering < 0,1 Mio. EUR
mittel 25% - 50% mittel 0,1 Mio. EUR - 0,2 Mio. EUR
hoch 50% - 75% hoch 0,2 Mio. EUR - 0,7 Mio. EUR
sehr hoch > 75% sehr hoch > 0,7 Mio. EUR

Zur Steuerung der typischen Geschäftsrisiken der MOBOTIX Gruppe, deren Eintritt einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können, haben wir das unter 8.2 beschriebene interne Kontrollsystem eingerichtet.

8.2 Internes Kontrollsystem

Die MOBOTIX Gruppe verfügt über ein umfangreiches System an Prozesskontrollen. Die Einführung des umfangreichen Systems der Prozesskontrollen für die Gesellschaften der VAXTOR Gruppe befindet sich noch in der Umsetzung. Zielsetzung des Kontrollsystems ist es, auf unterschiedlichen Prozessebenen mögliche Defizite in den Unternehmensprozessen aufzudecken, entsprechende Gegenmaßnahmen auszulösen und durch regelmäßige Überprüfung der Methoden die Effektivität der Identifikation und Analyse von Risiken sicherzustellen und kontinuierlich zu verbessern. Die Aufgaben des Kontrollsystems werden durch die Mitglieder des Managements und durch zentral in der Organisationsabteilung angesiedelte Mitarbeiter übernommen, die Teilaufgaben einer internen Revision übernehmen. Die Organisationsabteilung berichtet direkt an den Vorstand. Die Mitarbeiter dieser Abteilung stehen den Abteilungsleitern als Berater zur Verfügung und prüfen dabei unter anderem die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die ordnungsgemäße Einhaltung und Umsetzung der Richtlinien. Nach Wichtigkeit kategorisierte Empfehlungen sowie eventueller Anpassungsbedarf in den Richtlinien werden direkt an die Verantwortlichen der geprüften Einheiten sowie an den Vorstand berichtet.

In Ad-hoc-Audits werden zeitnah aktuelle Sonderthemen aufgegriffen und untersucht. Hieraus resultieren bei Bedarf umgehende Prozessänderungen, die darauf abzielen, die Prozessqualität kontinuierlich zu verbessern. Im Anschluss daran erfolgen Follow-up-Prüfungen, in denen die Umsetzung der Prozessänderungen überprüft wird. Über Abweichungen wird dem Vorstand zeitnah berichtet.

Das interne Kontrollsystem ist ein wesentlicher Bestandteil der Konzern-Risikoüberwachung. Grundlage des internen Kontrollsystems sind, neben definierten präventiven und überwachenden Kontrollmechanismen wie systematische und manuelle Abstimmungsprozesse, vordefinierte Genehmigungsprozesse, die Trennung von Funktionen und die Einhaltung von Richtlinien. Dabei spielt das Vier-Augen-Prinzip eine zentrale Rolle. Durch die konsequente Anwendung risikopolitischer Grundsätze und Weisungen wird ein Großteil der Risiken bereits vermieden oder zumindest in ihren Auswirkungen gemindert.

8.3 Wesentliche Risiken

Übersicht der Gesamtrisiken

Eintrittswahrscheinlichkeit Mögliche Auswirkung
Marktrisiken
Absatzrisiken/Wettbewerbssituation sehr hoch sehr hoch
Beschaffungsrisiken sehr hoch sehr hoch
Finanzwirtschaftliche Risiken
Finanzierungsrisiken mittel sehr hoch
Forderungsausfallrisiko hoch sehr hoch
Währungs- und Zinsrisiken hoch sehr hoch
Politische und rechtliche Risiken
Gesetzliche und regulatorische Risiken niedrig Sehr hoch
Risiken aus Patentstreitigkeiten mittel mittel
Operative Risiken
Personalrisiken hoch mittel
Gewährleistungsrisiken gering mittel

Marktrisiken

MOBOTIX Produkte werden als Videosicherheitslösung in den verschiedensten Bereichen wie zum Beispiel dem Transportwesen (Busse, Bahnhöfe, Flughäfen, Verkehrsüberwachung, etc.), im Einzelhandel, in der Industrie sowie zur Gebäude- und Perimeterabsicherung eingesetzt. In den vergangenen Jahren konnte sich MOBOTIX durch hochauflösende und durch hemisphärische Kameratechnik von vielen Wettbewerbern abheben.

Externe Marktstudien zeigen, dass im Bereich digitaler IP-Video-Sicherheitssysteme auch in den kommenden Jahren Wachstum zu erwarten ist, die zu erzielenden Durchschnittspreise jedoch deutlich sinken. Konkret wird ein verschärfter Wettbewerb insbesondere im Segment der hochauflösenden Netzwerkkameras erwartet, in dem MOBOTIX bislang eine starke Position eingenommen hat.

Zudem bestehen weitere Risiken aufgrund politischer Veränderungen in einzelnen Regionen, aber auch durch die globale Lieferkettenvolatilität. Der Vorstand schätzt daher das Marktumfeld mit einem zunehmenden Risiko ein.

Beschaffungsmarktrisiken haben sich im Berichtsjahr durch die globale Beschaffungssituation für elektronische Komponenten insbesondere Halbleitern, Prozessoren und Chips deutlich erhöht. Die globalen Marktschwankungen können damit zu Veränderungen der Verfügbarkeit von Komponenten führen. Hiermit in Verbindung stehenden drohenden längeren Lieferzeiten wird durch eine vertraglich zugesicherte erhöhte Lagerbestandsführung der Komponenten bei den Lieferanten und der Fertigwaren grundsätzlich Rechnung getragen. Beschaffungsengpässe mit Auswirkungen auf die Produktverfügbarkeit sind zu verzeichnen; diese sind Folgen der globalen Lieferkettenvolatilität.

Ein kurzfristiger Ausfall kritischer Lieferanten bspw. für die Prozessoren, der zu erheblichen Produktionsstörungen führen könnte, kann zurzeit durch die globale Beschaffungssituation für elektronische Komponenten insbesondere Halbleiter, Prozessoren und Chips als Folge der globalen Lieferkettenvolatilität nicht ausgeschlossen werden. Der Vorstand schätzt daher das Beschaffungsumfeld mit einem zunehmenden Risiko ein.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Im Zusammenhang mit der Bonität der Gesellschaft und damit des Konzerns und den existierenden Kreditzusagen bestehen Finanzierungsrisiken. Von den im Konzern ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum Stichtag von 8,1 Mio. EUR haben 8,1 Mio. EUR eine Laufzeit von bis zu einem Jahr (MOBOTIX AG: 8,0 Mio. EUR, davon 8,0 Mio. EUR mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr). Sollten die Kreditinstitute ihre Kreditlinien zukünftig nicht oder nur mit niedrigeren als den in Anspruch genommen Beträgen verlängern, hat der Mehrheitsaktionär eine Übernahme der Finanzierung in Höhe von 6,5 Mio. EUR vertraglich zugesagt.

Die zum 30. September 2024 ausgewiesenen vom Mehrheitsaktionär gewährten Intercompany Darlehen betragen 38,7 Mio. EUR. Zum 25. November 2024 wurde ein weiteres Intercompany Darlehen in Höhe von 2,0 Mio. EUR vom Mehrheitsaktionär im Rahmen der im Berichtsjahr gewährten Kreditlinie ausgezahlt. Der ausgewiesene Stand von Intercompany Darlehen beträgt somit im letzten verfügbaren Monatsabschluss 40,7 Mio. EUR zum 28. Februar 2025. Nicht in Anspruch genommene Darlehenszusagen aus dem Berichtsjahr betragen 4,0 Mio. EUR und würde auch die Ablösung eines Bankdarlehens von 3,5 Mio. EUR beinhalten.

Am 25. Februar 2025 sind somit Intercompany Darlehen in Höhe von insgesamt 44,7 Mio. EUR auf den 31. März 2026 vom Mehrheitsaktionär verlängert worden. Sofern nicht der Mehrheitsaktionär etwas anderes bestimmt, kommt es zu einer weiteren automatischen Verlängerung der Laufzeit der Intercompany Darlehen auf den 30. September 2026. Im Falle eines Change of Control tritt diese Verlängerung automatisch ein.

Der Mehrheitsaktionär hat am 25. Februar 2025 als eine weitere Unterstützung zusätzliche Darlehen in Höhe von bis zu 8,5 Mio. EUR ebenfalls bis 31. März 2026 gewährt. Diese können in verschiedenen Tranchen angefordert und ausgezahlt werden. Die Laufzeit verlängert sich ebenfalls automatisch auf den 30. September 2026, sofern der Mehrheitsaktionär die Gesellschaft nicht bis zum 31. März 2026 darüber informiert, dass es nicht zu einer automatischen Verlängerung kommen soll. Die Gewährung von Darlehen vorgenannter 8,5 Mio. EUR würde auch die Ablösung eines Bankdarlehens von 3,0 Mio. EUR beinhalten. Neben dieser Zweckbindung würden auch Erstattung von Entwicklungskosten bereits bewilligter Entwicklungsprojekte von 2,0 Mio. EUR angerechnet werden.

Die aktuellen Ertrags- und Liquiditätsplanungen der MOBOTIX AG und damit des Konzerns beinhalten einen durch bestehende Darlehensverträge des Mehrheitsaktionärs abgedeckten Liquiditätsbedarf der auf Basis der bestmöglichen Schätzungen des Vorstands aufgestellt wurde. Sollte es aufgrund der bestehender Kündigungsklauseln in den Darlehensverträgen zu einer Kündigung derselben kommen oder sollten wesentliche Verzögerungen bei geplanten Umsätzen oder wesentliche zeitliche Verschiebungen bei Zahlungseingängen entstehen oder sollten eine oder mehrere der in den Planungen unterstellten Annahmen sich als nicht zutreffend erweisen, ist neben den bereits gewährten Darlehen eine weitere finanzielle Unterstützung zum Beispiel durch den Mehrheitsaktionär notwendig. Andernfalls sind die MOBOTIX AG und aufgrund der wirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Verflechtungen auch der Konzern in seinem Fortbestand gefährdet. Dies stellt eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten dar, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit der MOBOTIX AG und damit des Konzerns aufwerfen können (Bestandsgefährdendes Risiko).

Währungsrisiken bestehen grundsätzlich im Zusammenhang mit dem operativen Geschäft in den USA und dem Einkaufsbedarf der MOBOTIX AG in US-Dollar. Ein Zinsänderungsrisiko ist auf Grund der in Anspruch genommenen insbesondere kurzfristigen Kreditlinien bzw. der kurzfristig aufgenommenen Geldmarktkredite wesentlich. Die bestehenden mittelfristigen Fremdfinanzierungen wurden mit fixer Verzinsung abgeschlossen. Forderungsausfallrisiken sollen zukünftig durch ein überarbeitetes und effektiveres Debitorenmanagement inklusive Mahnwesen und Inkasso mit einer restriktiven Gewährung von Zahlungszielen begrenzt werden; können aber durch die globale Lieferkettenvolatilität nicht ausgeschlossen werden.

Politische und rechtliche Risiken

Eine vorhandene Videoüberwachung steigert das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung und stößt damit zunehmend auf Akzeptanz. Es sind verstärkt politische Initiativen zu verzeichnen, die auf eine Qualitätsverbesserung von Überwachungssystemen in öffentlichen Bereichen hinwirken. Sollten sich im Bereich Public Security die Normen zugunsten hochauflösender Systeme ändern, kann MOBOTIX als ein bedeutender Hersteller solcher Systeme davon zusätzlich profitieren. Andererseits werden durch verschiedene Gesetze und Verordnungen wie z.B. die EU-Datenschutz-Grundverordnung der Videoüberwachung Grenzen gesetzt.

In der Video-Sicherheitsindustrie besteht weiterhin das Risiko von Patentverletzungsverfahren. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die MOBOTIX Gruppe in Patentverletzungsverfahren einbezogen wird und diese eine spürbare finanzielle Auswirkung haben könnten.

Operative Risiken und sonstige Risiken

Aufgrund des veränderten Markt- und Wettbewerbsumfeldes besteht weiterer Anpassungsbedarf der Organisation. Hieraus ergeben sich Risiken grundsätzlicher Art, denen das Unternehmen durch eine Anpassung der personellen Ressourcen, der Optimierung der Prozesse und der Steuerungssysteme sowie die Erneuerung der IT-Infrastruktur (insbesondere ERP und CRM) begegnet.

Grundsätzlich bestehen bei der Produktion und dem Vertrieb von technischen Produkten Gewährleistungsrisiken. Diese werden im Rahmen der Abschlusserstellung durch Bildung entsprechender Rückstellungen berücksichtigt. Darüber hinaus wurde eine Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen, um mögliche Schäden und Risiken abzusichern.

Sofern sich aus Entwicklungen an den weltweiten Finanz- und Realmärkten eine globale, gegebenenfalls flächendeckende Rezession ergeben sollte, hätte dies naturgemäß spürbare Auswirkungen auf das relevante Marktumfeld der MOBOTIX Gruppe.

Die für das Geschäftsmodell erforderlichen Anforderungen hinsichtlich IT-Risiken und Cybersicherheit sind durch erhebliche Investitionen in die IT-Infrastruktur sowie Produktzertifizierungen und Penetrationstests sichergestellt.

Der Vorstand geht weiterhin davon aus, dass für den nachhaltigen Erfolg der Unternehmensgruppe technologische Innovationen und der weitere Ausbau des Vertriebs von großer Bedeutung sind.

9. Chancenbericht

MOBOTIX bewegt sich in dem weiterhin wachsenden Markt für Videoüberwachungssysteme. Das Wachstum wird hauptsächlich durch ein steigendes Sicherheitsbedürfnis "IT-Security", Automatisierung, Industrie 4.0, intelligente "Sensoren" auf Basis performanter Deep-Learning und AI-Video-Analytics sowie dem Internet of Things (IoT) getrieben. Aufgrund der Größe und Struktur der Gruppe decken sich die wesentlichen Chancen der MOBOTIX AG mit denen der Gruppe.

Grundsätzlich geht der Vorstand davon aus, dass technologische Markttreiber, wie cloudbasierte Installationen und Software-Applikationen im Bereich Analytics, Deep Learning und künstliche Intelligenz, den dezentralen Technologieansatz begünstigen werden und sich MOBOTIX damit auch bei steigendem Wettbewerbsdruck behaupten kann.

MOBOTIX wird in den kommenden Monaten intelligente IP-Videolösungen für ausgewählte Marktsegmente mit einem aus Sicht des Vorstands eindeutigen Wettbewerbsvorteil (z.B. aufgrund der Systemarchitektur oder des robusten Designs) entwickeln und entsprechende Kundenprojekte über einen Key-Account-Vertrieb und das weltweite Netzwerk zertifizierter Partner forcieren. Dabei sollen die robusten Outdoor-Kameras auch verstärkt als Sensoren in der industriellen Automation etwa zur Überwachung von temperaturkritischen Prozessen, Brandfrüherkennung oder im Rahmen von vorbeugender Wartung zum Einsatz kommen.

Aktuell verfügt MOBOTIX über ein breites Angebot an IP-Videokameras inklusiven Zubehörs sowie eine eigene VideoManagement-Software. Ziel ist es, mit ergänzenden Software-Applikationen und durch die Erweiterung des Angebotes um periphere Komponenten (Switch, IR-Strahler, NAS etc.) im Rahmen des MOBOTIX MOVE Segments ein Komplettsystem aus einer Hand anbieten und sich damit noch besser vom Wettbewerb abheben zu können. Mit Einführung des MOBOTIX MOVE Kamera Portfolios im Jahr 2018 als "Ergänzungsportfolio" und konsequenter Erweiterungen konnten wir unseren Kunden zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten anbieten. MOBOTIX wird sich auch weiterhin auf zusätzliche MOBOTIX MOVE Produkte und die damit verbundenen Geschäftsmöglichkeiten konzentrieren und diese entsprechend unseren hohen Qualitätsansprüchen in unser Produktportfolio aufnehmen.

Weitere Chancen ergeben sich aus den erweiterten Integrationsmöglichkeiten durch Adaption von Standards wie ONVIF und H.264/H.265 sowie aus der Integration von MOBOTIX Kameras in führende Videomanagement-Systeme sowie durch ONVIF-Kompatibilität unserer Produkte.

MOBOTIX optimiert auch das Umsatz- und Ertragsmodell der MOBOTIX AG durch eine Monetarisierung von Software über Lizenzmodelle. Mit Markteinführung der MOBOTIX 7 Kameras M73 und S74 im Geschäftsjahr 2019/20 wurden zusätzlich performante Videoanalyse-Apps lizenzpflichtig verfügbar gemacht, die die Erschließung neuer vertikaler Märkte durch neue Kundenlösungen ermöglichen.

Zukünftig wird MOBOTIX sich noch stärker auf Technologiepartnerschaften fokussieren, um auf die vielfältigen Anforderungen in den vertikalen Märkten mit optimal zugeschnittenen Gesamtlösungen zu reagieren.

Darüber hinaus bietet bereits heute die Kooperation mit Konica Minolta sowohl bei der technologisch ausgerichteten Auftragsentwicklung als auch im Vertriebsbereich mittelfristig gute Wachstumschancen.

10. Prognosebericht

Der für das Geschäftsjahr 2024/25 geplante Umsatz der MOBOTIX Gruppe liegt in einer Größenordnung von rund 60,0 Mio. EUR. Das EBIT für das Geschäftsjahr 2024/25 liegt in einer Größenordnung von rund 4,0 Mio. EUR. Für die MOBOTIX AG rechnet der Vorstand mit einer der MOBOTIX Gruppe entsprechenden Umsatz- und EBIT-Entwicklung. Der Umsatz hängt einerseits von der gesamtwirtschaftlichen Lage aufgrund der Auswirkungen des Ukraine- und Gaza-Krieges, aber auch der Entwicklung der Zinsen bzw. der Inflation und damit der Baukostenentwicklung sowie andererseits von weiteren Optimierungen in der Vertriebsorganisation ab.

Die vorstehend gemachten zukunftsbezogenen Aussagen sind prognostisch.

11. Abhängigkeitsbericht

Für das Geschäftsjahr 2023/24 wurde nach § 312 AktG ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Zu den berichtspflichtigen Vorgängen wird darin erklärt: "Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und durch die getroffenen Maßnahmen nicht benachteiligt wurde. Es sind keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens unterlassen worden."

Winnweiler-Langmeil, den 19. März 2025

Der Vorstand

Thomas Lausten, CEO

Klaus Kiener, CFO

Christian Cabirol, CTO