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Mobotix AG

Audit Report / Information Mar 29, 2019

5422_10-k_2019-03-29_429001bb-d798-475e-9c54-e7519ae957b4.pdf

Audit Report / Information

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Im Hinblick auf die Anforderungen von § 322 Abs. 7 HGB tritt die elektronische Fassung nicht an die Stelle, sondern neben die Papierfassung im Sinne einer elektronischen Kopie.

Considering the requirements of Sec. 322 (7) HGB, the electronic version does not replace the hardcopy but is prepared in addition to it and is an electronic copy thereof.

MOBOTIX AG Winnweiler-Langmeil

Testatexemplar Jahresabschluss und zusammengefasster Lagebericht 30. September 2018

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Inhaltsverzeichnis

Bestätigungsvermerk

Rechnungslegung

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Allgemeine Auftragsbedingungen

Hinweis:

Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt" beschriebenen Bedingungen erteilt.

Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt.

unverbindliche elektronische Kopie des Testatexemplars

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die MOBOTIX AG

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil – bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MOBOTIX AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen.

Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.

Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

unverbindliche elektronische Kopie des Testatexemplars

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Mannheim, 22. November 2018

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Louchus

Kaschub Wirtschaftsprüfer

Alo

Ringle Wirtschaftsprüfer

unverbindliche elektronische Kopie des Testatexemplars

Jahresabschluss der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil

Geschäftsjahr 2017/18

  1. Oktober 2017 bis 30. September 2018

© MOBOTJX AG · www.mobotix.com Seite 1/12

30.09.2018 30.09.2017
Siehe Anhang TEUR TEUR
Α. Anlagevermögen
ı. Immaterielle Vermögensgegenstände (1)
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
507 97
2. Geleistete Anzahlungen 725 88
1.232 185
П. Sachanlagen (1)
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der
Bauten auf fremden Grundstücken
13.017 13.611
2. Technische Anlagen und Maschinen 2.440 2.992
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
714 995
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 10 16
16.181 17.614
Ш. Finanzanlagen (2)
Anteile an verbundenen Unternehmen 7.104 7.104
7.104 7.104
24.517 24.903
В. Umlaufvermögen
ı. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 5.264 4.794
2. Unfertige Erzeugnisse 5.594 3.400
3. Fertige Erzeugnisse 4.283 5.779
15.141 13.973
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (3) 8.749 7.987
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen (4) 5.196 3.671
3. Sonstige Vermögensgegenstände (3) 212 461
14.157 12.119
Ш. Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten
2.353 7.010
31.651 33.102
C. Rechnungsabgrenzungsposten 466 445
D. Latente Steuern (5) 1.087 1.444
AKTIVA 57.721 59.894
30.09.2018 30.09.2017
siehe Anhang TEUR TEUR
Α. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital (6) 13.271
./. rechnerischer Wert eigener
Anteile
$-128$
Ausgegebenes Kapital 13.143 13.143
II. Kapitalrücklage 1.250 1.250
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 77 77
2. Andere Gewinnrücklagen 17.678 0
17.755 77
IV. Bilanzgewinn 1.350 18.739
33.498 33.209
В. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen (7) 3.915 5.482
C. Verbindlichkeiten (8)
1. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
2. 16.990 18.410
Erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen
13 16
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen 2.517 1.839
4. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen 150 136
5. Sonstige Verbindlichkeiten 638 802
20.308 21.203
PASSIVA 57.721 59.894

Gewinn- und Verlustrechnung

vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018

Geschäftsjahr
01.10.2017 01.10.2016
siehe Anhang 30.09.2018 30.09.2017
TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse (9) 63.460 62.867
2. Erhöhung des Bestands an fertigen und 697 736
unfertigen Erzeugnissen
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 166 0
4. Sonstige betriebliche Erträge (10, 12) 963 726
5. Materialaufwand 30.429 30.689
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und 29.971 29.933
Betriebsstoffe und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 458 756
6. Personalaufwand 20.712 22.506
a) Löhne und Gehälter 17.694 19.372
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für 3.018 3.134
Altersversorgung
davon für Altersversorgung TEUR 53 (i.Vj.:
TEUR 60)
7. Abschreibungen auf immaterielle 2.156 2.194
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen (10, 12) 10.596 14.280
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen 0 4
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 172 335
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 366 $-1.590$
(Aufwand, i.Vj. Ertrag)
a) Laufende Steuern 9 $-144$
b) Latente Steuern (5) 357 $-1.446$
12. Ergebnis nach Steuern 855 $-4.089$
13. Sonstige Steuern 36 35
14. Jahresüberschuss (i.Vj.: -fehlbetrag) 819 $-4.124$
15. Gewinnvortrag 531 22.863
16. Bilanzgewinn 1.350 18.739

Anhang für das Geschäftsjahr 2017/18

A. Allgemeine Angaben

Das Geschäftsjahr der MOBOTIX AG umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres.

Der Jahresabschluss der MOBOTIX AG wurde auf Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft wird unter der Firma MOBOTIX AG beim Amtsgericht in Kaiserslautern unter HRB Nr. 3724 geführt.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden unter der Annahme der Unternehmensfortführung angesetzt und bewertet.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung haben wir wie im Vorjahr das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Aus der Darstellung der Zahlen in TEUR und den vorgenommenen Rundungen können Differenzen in Höhe von +/- einer Einheit (EUR,%) auftreten.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände, Sach- und Finanzanlagevermögen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, die der voraussichtlichen Nutzungsdauer zwischen 1 und 5 Jahren entsprechen, bewertet.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, die der voraussichtlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und 33 Jahren entsprechen, bewertet. Erhaltene Fördermittel werden aktivisch abgesetzt.

Die Herstellungskosten selbst erstellter Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens beinhalten neben den Material- und Fertigungseinzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen des Anlagevermögens, soweit sie durch die Fertigung veranlasst sind.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Bei dauerhaften Wertminderungen werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Sofern die Gründe für diese Abschreibungen nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen gemäß § 253 Abs. 5 HGB vorgenommen.

Vorratsvermögen

Bei den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Durchschnittspreisen unter Berücksichtigung der Verwertbarkeit am Bilanzstichtag sowie des Niederstwertprinzips angesetzt. Die unfertigen Erzeugnisse und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die Material- und Fertigungseinzelkosten, die angemessenen Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern werden für Differenzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz bzw. steuerliche Verlustvorträge angesetzt, soweit sich in späteren Geschäftsjahren daraus eine Steuerentlastung ergibt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen in angemessenem Umfang alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Währungsumrechnung

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet, da sämtliche Fremdwährungsposten Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr aufweisen. § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB werden insoweit nicht angewendet.

Passive latente Steuern

Passive latente Steuern werden für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt, soweit sich in späteren Geschäftsjahren daraus eine Steuerbelastung ergibt.

C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

(1) Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Die Entwicklung der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist in dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

(2) Finanzanlagen

Anteilsbesitz

Name und Sitz des Unternehmens Anteil am Kapital in v.
н.
Eigenkapit
al
Ergebnis in
2017/18
MOBOTIX CORP, New York, USA 100.0 -38 TUSD -667 TUSD
MOBOTIX LIMITED, Nottingham, Großbritannien*) 100,0 1 Brit. Pfund 0 Brit. Pfund
MOBOTIX SINGAPORE PTE. LTD., Singapur 100,0 95 TSGD 19 TSGD
MOBOTIX AUSTRALIA PTY LTD, Sydney 100.0 66 TAUD 6 TAUD

*) nicht operativ aktiv

(3) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

(4) Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 5.196 (i.Vj. TEUR 3.671) enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die MOBOTIX CORP, New York, USA, in Höhe von TEUR 4.325 (i.Vj. TEUR 3.516). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

(5) Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 1.087 (i.Vj. TEUR 1.444) resultieren aus steuerlichen Verlustvorträgen, die im Geschäftsjahr 2016/17 entstanden sind. Der Bildung der aktiven latenten Steuern ist ein Steuersatz von 28,6 % zu Grunde gelegt.

(6) Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital entspricht dem Grundkapital der MOBOTIX AG zu dem jeweiligen Bilanzstichtag.

Zum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft 13.271.442 Stammaktien, davon befinden sich 13.143.308 Aktien im Umlauf, ausgegeben. Zum 30. September 2018 werden 128.134 Aktien als eigene Aktien gehalten. Die Aktien sind ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital zu je EUR 1,00. Das Grundkapital ist voll eingezahlt.

Die Hauptversammlung der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, vom 28. Mai 2018 hat für das Geschäftsjahr 2016/17 eine Dividende in Höhe von EUR 0,04 pro Aktie beschlossen. Dies entspricht einer Dividende von TEUR 531. Die durch die Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Die Auszahlung der Dividende erfolgte am 31. Mai 2018.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2018 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, bis zum 30. April 2023 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§53a Aktiengesetz) eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10% des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt dieser Ermächtigung zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat oder noch besitzt oder ihr gemäß §§ 71d, 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen.

Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder durch eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten durch die Aktionäre.

Im Geschäftsjahr 2017/18 hat die Gesellschaft keine eigenen Anteile erworben. Der auf die eigenen Anteile entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt TEUR 128. Die eigenen Anteile wurden in den Geschäftsjahren 2010/11 und 2011/12 erworben.

Die Kapitalrücklage besteht aus Agien verschiedener durchgeführter Kapitalerhöhungen.

Die gesetzliche Rücklage nach § 150 Abs. 1 AktG wurde in Vorjahren gemäß § 150 Abs. 2 AktG in Höhe von TEUR 77 gebildet.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2018 wurden TEUR 17.678 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

Der Bilanzgewinn umfasst die aufgelaufenen, nicht ausgeschütteten und nicht in die anderen Gewinnrücklagen eingestellten Jahresergebnisse.

Der Vorstand der MOBOTIX AG schlägt vor aus dem Bilanzgewinn der MOBOTIX AG in Höhe von TEUR 1.350 an die Aktionäre TEUR 531 auszuschütten und TEUR 819 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die anderen Gewinnrücklagen zuzüglich des Gewinnvortrags sind gemäß § 268 Abs. 8 HGB sind in Höhe der aktiven latenten Steuern ausschüttungsgesperrt.

(7) Sonstige Rückstellungen

Im Posten "Sonstige Rückstellungen" sind im Wesentlichen die nachfolgenden Rückstellungsarten enthalten.

- Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 1.642 TEUR
- Rückstellungen für Tantiemen und Vertriebsprovisionen 591 TEUR
- Rückstellungen für Weihnachtsgeld 323 TEUR 1
- Rückstellung für Urlaub 289 TEUR 1

(8) Verbindlichkeiten

Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten und Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten (in TEUR; Vorjahreszahlen in Klammern).

Laufzeit davon gesichert
Verbindlichkeiten Gesamt bis 1
Jahr
$1 \overline{\text{bis}} 5$
Jahre
über 5
Jahre
Betrag Vermerk
gegenüber
Kreditinstituten
16.990
(18.410)
4.240
(1.420)
12.750
(16.990)
0
(0)
3.090
(3.210)
1
aus erhaltenen
Anzahlungen auf
Bestellungen
13
(16)
13
(16)
0
(0)
0
(0)
$\Omega$
(0)
aus Lieferungen und
Leistungen
2.517
(1.839)
2.517
(1.839)
0
(0)
0
(0)
$\Omega$
(0)
gegenüber verbundenen
Unternehmen
150
(136)
150
(136)
0
(0)
$\Omega$
(0)
$\Omega$
(0)
sonstige
Verbindlichkeiten
638
(802)
638
(802)
0
(0)
$\Omega$
(0)
$\Omega$
(0)
Gesamt 20.308
(21.203)
7.558
(4.213)
12.750
(16.990)
O
(0)
3.090
(3.210)

$1 = Grundschulden$

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 143 (i.Vj. TEUR 99) und aus Steuern in Höhe von TEUR 210 (i.Vj. TEUR 329).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

(9) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus dem Verkauf von Bauteilen an externe Fertiger in Höhe von TEUR 2.520 (i.Vj. TEUR 2.448), Erlöse aus der Auftragsentwicklung und aus Serviceleistungen für Konica Minolta, Inc. Tokio, Japan, in Höhe von TEUR 1.791 (i.Vj. TEUR 0) und Erlöse aus der Konzernumlage in Höhe von TEUR 164 (i.Vj. TEUR 230). Die Umsatzerlöse ohne Erlöse aus dem Verkauf von Bauteilen, aus der Auftragsentwicklung und aus der Konzernumlage entfallen mit TEUR 20.611 (i.Vj. TEUR 22.220) auf Deutschland und mit TEUR 21.110 (i.Vj. TEUR 20.211) auf das übrige Europa sowie mit TEUR 17.264 (i.Vj. TEUR 17.758) auf den Rest der Welt.

Periodenfremde Erträge und Aufwendungen $(10)$

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 227 (i.Vj. TEUR 114) und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 161 (i.Vj. TEUR 164) ausgewiesen.

(11) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen lediglich im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zur Zahlung von Mieten, Leasing und Materialbezug. Aus der Beauftragung eines Systemhauses zur Einführung eines ERP-Systems bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von voaussichtlich TEUR 250.

$(12)$ Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 132 (i.Vj. TEUR 164) und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 131 (i.Vj. TEUR 145) ausgewiesen.

(13) Sonstiges

Das Vertragsverhältnis mit dem Generalunternehmer für den Neubau (Bauabschnitt I) in Langmeil wurde im Jahr 2009 vor Beendigung der Fertigstellung außerordentlich gekündigt. Der Generalunternehmer hat seine Schlussrechnung in Höhe von TEUR 2.262 (netto) im Jahr 2009 vorgelegt. Diese wird von MOBOTIX bestritten, da Gegenforderungen aus Vertragsstrafen, Mängeln und Minderleistungen in mindestens gleicher Höhe vorliegen. Das Gerichtsverfahren ist in erster Instanz derzeit anhängig. Der Sachverhalt wurde entsprechend der Risikoeinschätzung des Vorstands im Abschluss durch eine Aktivierung im Sachanlagevermögen und Passivierung einer entsprechenden Rückstellung gegenüber dem Vorjahr unverändert berücksichtigt. Ein Liquiditätsabfluss aus der nicht anerkannten Schlusszahlung ist dementsprechend nicht erfolgt.

D. Sonstige Pflichtangaben

Durchschnittliche $(1)$ Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalente)

Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen (ohne Vorstand, Auszubildende und Aushilfen) waren während des Geschäftsjahres 2017/18 im Unternehmen beschäftigt:

vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter 278.4
teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter

Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit 295,1 (i.Vj. 322,5).

(2) Honorare des Wirtschaftsprüfers

Für den Wirtschaftsprüfer der MOBOTIX AG, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (i.Vj: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), sind im Geschäftsjahr die folgenden Aufwendungen nach § 285 Nr. 17 HGB angefallen:

Honorare
Leistungen 2017/18 2016/17
TEUR TEUR
Abschlussprüfungsleistungen
in Rechnung gestellt 45 48
aus Rückstellungsbildung 25 72
Steuerberatungsleistungen
in Rechnung gestellt 0 49
Sonstige Leistungen
in Rechnung gestellt 0 9
Summe 70 178

(3) Vorstand der MOBOTIX AG

Mitglieder des Vorstands der MOBOTIX AG

  • $\bullet$ Thomas Lausten, Master of Business Administration, Kaiserslautern (Vorstandsvorsitzender)
  • Dr. Oliver Gabel, Diplom-Ingenieur, Weilerbach $\bullet$ (Vorstand Technik bis 30. November 2017)
  • Dr. Tristan Haage, Diplom-Physiker, Bolanden $\bullet$ (Vorstand Vertrieb bis 31. Oktober 2017)
  • Klaus Kiener, Diplom-Betriebswirt, Wiesbaden $\bullet$ (Vorstand Finanzen)
  • Hartmut Sprave, Diplom-Physiker, Lorsch $\bullet$ (Vorstand Technik; seit 2. März 2018; Dienstbeginn 1. Juni 2018)

Bezüge des Vorstands

Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands beliefen sich auf TEUR 641 (i.Vj. TEUR 951). Diese bestehen ausschließlich aus kurzfristigen Leistungen. Die Bezüge im Geschäftsjahr 2016/17 enthielten Zuführungen zur Rückstellung für Abfindungszahlungen in Höhe von TEUR 315.

(4) Aufsichtsrat der MOBOTIX AG

Mitglieder des Aufsichtsrats

  • Yuji Ichimura, Executive Officer and Executive General Manager of Business Development der $\bullet$ Konica Minolta, Inc., Tokyo, Japan, (Vorsitzender)
  • Sabine Hinkel, Diplom-Betriebswirtin (BA), Höringen $\bullet$
  • Kunihiro Koshizuka, Director and Senior Executive Officer der Konica Minolta, Inc., Tokyo, Japan $\bullet$

Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für seine Tätigkeit eine feste jährliche Vergütung in Höhe von TEUR 10. Zusätzlich erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für seine Tätigkeit eine variable Vergütung in Höhe von EUR 75,00 je EUR 0,01 des sich aus dem HGB-Konzernabschluss ergebenden und nach den Grundsätzen der deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset-Management (DVFA) berechneten Ergebnisses je Aktie der Gesellschaft (basierend auf einem Grundkapital in Höhe von EUR 13.271.442,00 eingeteilt in 13.271.442 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie). Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte der fixen und der variablen Vergütung.

Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2017/18 auf TEUR 41 (i.Vj. TEUR 40).

(5) Konzernzugehörigkeit

Die MOBOTIX AG ist ein Tochterunternehmen der Konica Minolta, Inc., Tokio, Japan, die wiederum ein Tochterunternehmen der Konica Minolta Holdings, Inc., Tokio, Japan, ist.

Die Konica Minolta Holdings, Inc., Tokio, Japan, stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. Dieser wird in die deutsche Sprache übersetzt und im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist auf Anforderung bei der Gesellschaft erhältlich. Die MOBOTIX AG, Langmeil, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird und auf Anforderung bei der Gesellschaft erhältlich ist.

(6) Mitteilungen nach § 20 Abs. 1 bzw. Abs. 5 und Abs. 6 AktG

Die Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH, Kaiserslautern, hat uns mit Schreiben vom 13. Mai 2016 gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr seit dem 10. Mai 2016 nicht länger gemäß § 20 Abs. 4 AktG die Mehrheit der Aktien und Stimmrechte (Mehrheitsbeteiligung) an der MOBOTIX AG gehört.

Mit demselben Schreiben hat uns die Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH, Kaiserslautern, mitgeteilt, dass ihr seit dem 10. Mai 2016 nicht länger gemäß § 20 Abs. 1 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien der MOBOTIX AG - auch nicht unter Hinzurechung von Aktien (§ 20 Abs. 2 AktG) - gehört.

Die Konica Minolta, Inc., Tokio, Japan, hat uns mit Schreiben vom 10. Mai 2016 gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der MOBOTIX AG - auch ohne Hinzurechung von Aktien (§ 20 Abs. 2 AktG) - gehört.

Mit demselben Schreiben hat uns die Konica Minolta, Inc., Tokio, Japan, gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr die Mehrheit der Aktien und Stimmrechte (Mehrheitsbeteiligung) an der MOBOTIX AG gehört.

Winnweiler-Langmeil, den 31. Oktober 2018

Der Vorstand

Thomas Land W. Alien

Hartmut Sprave . CTO

Thomas Lausten . CEO

Klaus Kiener · CFO

Stand
01.10.17
Zugänge Abgänge Umbuchung
en
Stand
30.09.18
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Anschaffungs-/Herstellungskosten
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten
609 488 $-31$ 88 1.154
Geleistete Anzahlungen 88 725 $\mathbf 0$ $-88$ 725
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 697 1.213 $-31$ $\mathbf 0$ 1.880
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken
18.188 $\mathbf 0$ $\mathbf 0$ $\mathbf 0$ 18.188
Technische Anlagen und Maschinen 12.223 534 $-1$ 16 12.772
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.980 44 $-3$ $\mathbf 0$ 6.021
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 139 10 $\Omega$ $-16$ 133
Summe Sachanlagen 36.530 588 -4 0 37.114
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 7.108 0 $-4$ 0 7.104
Summe Finanzanlagen 7.108 $\mathbf 0$ -4 0 7.104
Kumulierte Abschreibungen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten
512 135 $\mathbf 0$ $\mathbf 0$ 647
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 512 135 $\mathbf{0}$ $\mathbf 0$ 647
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken
4.577 594 $\mathbf{0}$ $\mathbf 0$ 5.171
Technische Anlagen und Maschinen 9.231 1.101 $\mathbf 0$ $\bf{0}$ 10.332
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.985 325 $-3$ $\mathbf 0$ 5.307
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 123 0 $\mathbf 0$ 0 123
Summe Sachanlagen 18.916 2.020 $-3$ 0 20.933
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen $\overline{4}$ 0 $-4$ $\mathbf 0$ 0
Summe Finanzanlagen 4 0 $-4$ 0 0
Nettobuchwerte
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten
97 507
Geleistete Anzahlungen 88 725
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 185 1.232
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken
13.611 13.017
Technische Anlagen und Maschinen 2.992 2.440
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 995 714
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 16 10
Summe Sachanlagen 17.614 16.181
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 7.104 7.104
Summe Finanzanlagen 7.104 7.104

Zusammengefasster Lagebericht der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil

Geschäftsjahr 2017/18

  1. Oktober 2017 bis 30. September 2018

Grundlagen des Konzerns 1.

1.1. Technologie und Produkte

Die MOBOTIX AG ist ein Systemanbieter von digitalen, hochauflösenden und netzwerkbasierten Video-Sicherheitssystemen und vertreibt ihre Lösungen über Distributoren und qualifizierte Vertriebspartner in der ganzen Welt.

Bei der von MOBOTIX entwickelten dezentralen IoT Systemarchitektur findet die Auswertung nicht in einem zentralen PC, sondern in den Kameras selbst statt. Sie detektieren so eigenständig Bewegungen im Bild, speichern diese in einer Datenbank und signalisieren das Ereignis via Email oder VoIP-Telefonanrufe. Diese dezentrale Struktur entlastet das Netzwerk und das zentrale Videomanagement, ermöglicht höhere Bildraten und reduziert bei der Aufzeichnung von hochauflösenden Videosequenzen die Anzahl der Speichersysteme um ein Vielfaches. Die Video-Sicherheitssysteme von MOBOTIX eignen sich aufgrund der kostengünstigen dezentralen Architektur für sehr unterschiedliche Anwendungen, von Kleinstanlagen mit einigen Kameras via Internet bis zu großen Objektüberwachungen mit hunderten von Kameras und zentralen Leitständen. Anwendungsbeispiele finden sich in Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Logistikunternehmen, aber auch in der Industrie zur Fernwartung und Automation. Weltweit sind bereits mehr als 1.000.000 MOBOTIX Kameras im Einsatz.

Ein geschäftsunterstützender Baustein im Produktportfolio der MOBOTIX AG ist die Videomanagement-Software MxManagementCenter (MxMC). Im Geschäftsjahr 2017/18 konnten Benutzerfreundlichkeit und Funktionsumfang basierend auf dem Feedback des Marktes, u.a. durch Einführung lizenzpflichtiger Erweiterungen, wie einem Konfigurationstool oder einer POS Add-On, nochmals deutlich verbessert und die Performance auf Windows- und Macintosh-Systemen gesteigert werden.

IT Security bildet einen zentralen Bestandteil der MOBOTIX Technologie. Die Kombination der inhouse entwickelten dezentralen IoT Technologie und Videomanagement Software MxMC bildet die Basis zur Sicherstellung von IT-Security. Im Rahmen der 2017 ins Leben gerufenen Cyber Security Kampagne "MOBOTIX Cactus Concept" arbeitet MOBOTIX mit der Syss GmbH, einem angesehenen und unabhängigen Anbieter für Penetrationtests, zusammen. 2018 wurde die Mx6 Kamerareihe von Syss als Cyber Secure zertifiziert.

Neben Video-Komplettlösungen, die auf vertikale Fokusmärkte zugeschnitten sind, stellt die Erweiterung des MOBOTIX Systems um mittlerweile etablierte Standards wie beispielsweise ONVIF und H.264 einen wesentlichen Schwerpunkt der laufenden Entwicklung dar. Neben der Mx6 Kameraserie wird auch MxMC ab Herbst 2018 diese Industriestandards unterstützen. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Integration von MOBOTIX Kameras in das Videomanagement System der Firma Genetec, die neben Milestone zu den weltweit führenden Anbietern von Video-Managementsystemen zählt. Dabei wird die Integration über den MOBOTIX eigenen Video-Codec MxPEG+ umgesetzt. Im Laufe des Geschäftsjahres 2017/18 wurden eine Vielzahl weiterer Technologiepartnerschaften geschlossen, mit dem Ziel die Integration in Fremdsysteme und die damit verbundene Erschließung bislang nicht zugänglicher Marktpotentiale weiter fortzusetzen.

Um bestmöglich auf Projekt- und Ausschreibungsanforderungen reagieren zu können, wurde im Sommer 2018 die MOBOTIX MOVE Kameraserie (bestehend aus vier Modellen) als Ergänzungsportfolio zu den bestehenden MOBOTIX IoT Kameras eingeführt.

Abgerundet wird das MOBOTIX Kameraportfolio durch die Produktlinien M16D-Thermal und S16D-Thermal. Die Dual-Thermal-Kamerasysteme sind wahlweise auch als Thermal-Radiometrie-Modelle mit kalibrierten High-End-Wärmebildsensoren verfügbar.

Zu allen Kameralinien sowie zur IP-basierten Türstation bietet MOBOTIX umfangreiches Zubehör und leistungsfähige Softwarelösungen an.

Mit der Einführung der neuen Türstations-Generation T26 Ende des Geschäftsjahres 17/18 wurde die Kontinuität dieses Portfoliosortiments sichergestellt.

1.2 Struktur der MOBOTIX-Gruppe

Die MOBOTIX-Gruppe besteht aus der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, der MOBOTIX CORP, New York, der MOBOTIX LIMITED, Nottingham, der MOBOTIX SINGAPORE PTE. LTD., Singapur, sowie der MOBOTIX AUSTRALIA PTY LTD, Sydney. Die MOBOTIX LIMITED, Nottingham, die MOBOTIX SINGAPORE PTE. LTD., Singapur, und die MOBOTIX AUSTRALIA PTY LTD, Sydney, werden als Servicegesellschaften von untergeordneter Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Die MOBOTIX DO BRASIL SERVICOS EM SISTEMAS DE SEGURANCA LTDA., Sao Paulo, wurde im Geschäftsjahr 2017/18 liquidiert.

Die Produktion und Entwicklung neuer Produkte sowie die Steuerung des weltweiten Vertriebs erfolgen ausschließlich am Standort Winnweiler-Langmeil.

Die in den Konzernabschluss einbezogene Tochtergesellschaft MOBOTIX CORP ist eine reine Vertriebsgesellschaft für den amerikanischen Markt. Die Geschäftsführer der MOBOTIX CORP, New York, USA, sind Thomas Lausten (CEO) und Klaus Kiener (CFO).

1.3 Vertrieb

Der Vertrieb der MOBOTIX-Produkte erfolgt in Deutschland über zertifizierte Partner, Sicherheits- und IT-Errichter sowie den Elektrogroßhandel.

Der internationale Vertrieb der MOBOTIX-Produkte erfolgt primär über Distributoren mit nachgeschalteten, qualifizierten Systemintegratoren und Resellern. Die Distributoren werden in den meisten Regionen durch vor Ort ansässige und bei der MOBOTIX-Gruppe direkt angestellte Business Development Manager und Technical Project Engineers betreut.

In den USA vertreibt die Gesellschaft Produkte über die eigene Vertriebstochter MOBOTIX CORP.

Desweiteren bestehen mit einzelnen regionalen Gesellschaften der Konica Minolta Gruppe Distributionsverträge.

Der Exportanteil lag im Geschäftsjahr 2017/18 bei 67% (Vorjahr: 65%).

1.4 Forschung und Entwicklung

Zum 30. September 2018 beschäftigte die MOBOTIX-Gruppe 68 Mitarbeiter (nach Köpfen) in der Product Organisation. Aufgabenschwerpunkte der Entwicklung lagen hierbei, wie auch in den Vorjahren, in der Entwicklung neuer Hard- und Softwareprodukte sowie der weiteren Optimierung der Produktfunktionalität. Die Entwicklungsaktivitäten finden im Wesentlichen intern statt. Eine Fremdvergabe von Entwicklungstätigkeiten erfolgt in geringem Maße lediglich in den Bereichen Werkzeugkonstruktion, Linsendesign und Platinenlayout. Die Zusammenarbeit mit Konica Minolta im Bereich Forschung und Entwicklung wurde im Geschäftsjahr 2017/18 weiter intensiviert und soll auch 2018/19 noch weiter ausgebaut werden.

MOBOTIX konnte im Geschäftsjahr 2017/18 erneut zahlreiche Produktinnovationen und -evolutionen präsentieren.

Im März 2018 wurde die für iOS und Android Geräte verfügbare App MxBell um zahlreiche Funktionen erweitert. So wurde zu den bisher verfügbaren Funktionen eine Playback Ansicht zum Durchsuchen von

Clips nach Videoquelle und Zeitpunkt, sowie eine Grid Ansicht zum gleichzeitigen Anzeigen von bis zu vier Kameras in der Live Ansicht, hinzugefügt.

Im Juni 2018 startete MOBOTIX mit der Serienfertigung der im Funktionsumfang erweiterten Kameralinie Mx6B mit hoch-performanten Outdoor-, Indoor- und Wärmebildkameras. Somit wird der von MOBOTIX entwickelte MxBus Standard auch in der Mx6 Linie verwendet. Die weiteren Vorteile der Mx6A Linie, wie beispielsweise höhere Bildraten, ONVIF Kompatibilität und zahlreiche Firmware Funktionserweiterungen, sind in der Mx6B Linie weiterhin enthalten. Mit einem für das letzte Quartal 2018 angekündigten Firmware-Update wird die vollständige ONVIF Kompatibilität erreicht, sowie Bildraten und Funktionsumfang nochmals verbessert.

Neben der Mx6B Linie wurde im Sommer 2018 die MOBOTIX MOVE Kameralinie als Ergänzungsportfolio aufgenommen. Diese Linie besteht aus vier Modellen (einer Bullet-, einer Vandaldome-, sowie zwei PTZ-Kameras). Ziel der Einführung ist es, bestmöglich auf Projekt- und Ausschreibungsanforderungen reagieren zu können und somit die Erschließung weiterer Marktpotentiale voranzutreiben. Die MOBOTIX MOVE Linie setzt auf die Industriestandards ONVIF/ H.264 und bietet mit integrierter IR Beleuchtung, Autofokus Optik, sowie WDR Funktionen an, die durch das bisherige MOBOTIX Portfolio nicht angeboten werden konnten.

Unsere weiterentwickelte, auf einfache Bedienbarkeit fokussierte Videomanagement-Software MxManagementCenter (MxMC) hat sich im Praxiseinsatz bei unseren Kunden bereits bewährt und konnte wieder um einige neue Funktionen und nützliche Performance-Verbesserungen erweitert werden.

Ab der im Mai 2018 eingeführten Version MxMC 1.8 ist erstmals ein zentrales Konfigurationstool von 2018 in MxMC 2.0 um MOBOTIX erhältlich. welches im letzten Ouartal zahlreiche Konfigurationsmöglichkeiten erweitert wird. Neben der Konfiguration wurde im Mai 2018 das erste lizenzpflichtige Add-On Feature MxMC POS veröffentlicht. Mit diesem Add-On lassen sich die Informationen von Vectron Kassensystemen mit den Aufnahmen von MOBOTIX Kameras verbinden, um somit schnelle Wechselgeldprüfungen oder detaillierte Recherchen zu ermöglichen. Mit der Veröffentlichung von MxMC 2.0 werden weitere lizenzpflichtige Add-Ons, die beispielsweise das Hinzufügen von MOBOTIX MOVE Kameras ermöglichen, angeboten. Als besonderer Vorteil bei der Benutzung gegenüber anderen Videomanagement-Systemen erfolgt in MxMC die Anordnung bzw. Verteilung der Kamerabilder in einem Grid-Layout auf dem Monitor - abhängig von der aktuell gewählten Fenstergröße - völlig automatisch. Als extrem flexibles System ist MxMC sowohl für Einsteiger als auch Sicherheitsprofis aller Branchen bestens geeignet und wird sich zukünftig noch um hochwertige anwendungsspezifische Zusatzfunktionen individuell erweitern lassen.

Zahlreiche weitere Entwicklungsprojekte wurden erfolgreich fortgeführt oder initiiert.

$2.$ Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

MOBOTIX ist im Markt für Video-Sicherheitssysteme tätig. Der Markt für Video-Sicherheitssysteme umfasst analoge Video-Sicherheitssysteme und Netzwerkkamerasysteme sowie Video-Management-Software und Zubehör. Das für die MOBOTIX relevante Marktsegment ist das Marktsegment der Netzwerkkamerasysteme.

Das Marktforschungsunternehmen IHS Research geht in seiner Marktstudie aus dem Juli 2018 davon aus, dass die Umsätze im Markt für Netzwerkkamerasysteme weltweit von 2018 bis 2022 um jährlich durchschnittlich ca. 5% wachsen werden. Insbesondere das Wachstumspotenzial in Amerika wird als überdurchschnittlich bewertet. Für EMEA hingegen geht die IHS-Studie von nur noch geringem Wachstum über den genannten Zeitraum aus. Die Teilmärkte China und Asien liegen gleichauf mit dem weltweit erwarteten Wachstum im Markt für Netzwerkkamerasysteme.

Für Netzwerkkameras mit einer Auflösung zwischen 6 und 8,3 Megapixeln prognostiziert die Studie ein weltweites Umsatzwachstum von 2018 bis 2022 um jährlich durchschnittlich 23%. Gleichzeitig erwartet IHS Research einen durchschnittlichen jährlichen Preisrückgang um 16%. Der bereits in früheren Studien prognostizierte Preisrückgang setzt sich demzufolge weiter fort.

2.2 Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2017/18 konnte ein Anstieg der Umsatzerlöse der MOBOTIX-Gruppe gegenüber dem Vorjahr um 1,4% von 65,5 Mio. EUR im Vorjahr auf 66,4 Mio. EUR erreicht werden. Die Umsätze enthalten neben den Erlösen aus Bauteileverkäufen an Auftragsfertiger in Höhe von 2,5 Mio. EUR (Vorjahr: 2,4 Mio. EUR) erstmals Erlöse aus der Auftragsentwicklung und Serviceleistungen für Konica Minolta in Höhe von 1,8 Mio. EUR. Ohne Bauteilverkäufe ergibt sich ein Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Mio. EUR (1,3%). Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software sind demnach um 1,5% auf 62,1 Mio. EUR (Vorjahr: 63,0 Mio. EUR) zurückgegangen. Der Rückgang der Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Anzahl der verkauften Kamerasysteme um 1,5% gegenüber dem Vorjahr. Die Rückgänge der Absatzmenge ist auf Grund des verschärften Wettbewerbs, insbesondere durch chinesische Kameraanbieter, aber auch durch die nicht erfüllten Erwartungen von Partnern und Endkunden hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der im Vorjahr eingeführten Mx6-Kameralinie zu verzeichnen. Insbesondere in Deutschland, in der Benelux Region und in Australien waren überdurchschnittliche Absatzrückgänge zu verzeichnen. Positiv entwickelten sich die Absatzmengen auf dem amerikanischen Markt sowie in MEA.

Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse, Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, Aktivierte Eigenleistungen) ist um 0,7% gegenüber dem Vorjahr von 66,4 Mio. EUR auf 66,9 Mio. EUR angestiegen. Bereinigt um die Erlöse aus Bauteileverkäufen an Auftragsfertiger ist die Gesamtleistung um 0,6% gegenüber dem Vorjahr ebenfalls angestiegen. Ausgehend von einem leicht über dem Vorjahr liegenden Rohertrag von 36,1 Mio. EUR (Vorjahr: 35,9 Mio. EUR) konnte aufgrund des zu Beginn des Geschäftsjahres erfolgreich umgesetzten Restrukturierungsprogramms und weiterer Kosteneinsparungen eine deutliche Verbesserung des Jahresergebnisses erreicht werden. Das Jahresergebnis hat sich um 6,7 Mio. EUR auf 0,4 Mio. EUR (Vorjahr: -6,3 Mio. EUR) verbessert.

Das EBITDA (Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) des Geschäftsjahres von 3,2 Mio. EUR liegt um 8,5 Mio. EUR über dem Vorjahreswert (Vorjahr: -5,3 Mio. EUR).

Aufgrund des negativen Geschäftsverlaufs im Geschäftsjahr 2016/17 hat die MOBOTIX AG bereits im letzten Quartal des Geschäftsjahres 2016/17 begonnen, ein umfassendes Restrukturierungsprogramm unter der Bezeichnung "Fit for the Future" vorzubereiten und die Kostenstruktur anzupassen sowie insbesondere die Produktentwicklung und das Marketing zu stärken und die Vertriebsstruktur auf Wachstumsmärkte zu fokussieren. Diese Maßnahmen haben zu einer Stabilisierung der Umsätze geführt und zu einer deutlichen Verbesserung der Geschäftsentwicklung beigetragen.

Grundpfeiler hierfür sind eine verschlankte und somit effizientere Betriebsorganisation, angepasste Stellenprofile, effizientere Arbeitsprozesse sowie Investitionen in die IT Infrastruktur (SAP/ERP und SAP/CRM Implementierung).

Das Restrukturierungsprogramm führte zum Wegfall von Arbeitsplätzen, der allerdings möglichst sozialverträglich im Rahmen eines "Freiwilligenprogramms", das am 23. Oktober 2017 mit Unterzeichnung des Teil-Interessenausgleiches und der Betriebsvereinbarung zum "Freiwilligenprogramm" mit dem Betriebsrat vereinbart wurde, gestaltet wurde. Neben der Reduzierung der Arbeitsplätze umfasst das Restrukturierungsprogramm vor allem Investitionen zur Stärkung der IT Infrastruktur (SAP/ERP und SAP/CRM Implementierung), eine Stärkung der Produktentwicklung und stärkere Fokussierung der Vertriebsstruktur auf Wachstumsmärkte sowie eine Verschlankung und effizientere Gestaltung der Arbeitsprozesse und der Betriebsorganisation insgesamt.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage der MOBOTIX Gruppe von untergeordneter Bedeutung.

2.3 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der MOBOTIX-Gruppe

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2017/18 ist der Umsatz der MOBOTIX-Gruppe um 1,4% von 65,5 Mio. EUR im Vorjahr auf 66,4 Mio. EUR angestiegen. Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus Bauteileverkäufen an Auftragsfertiger in Höhe von 2,5 Mio. EUR (Vorjahr: 2,4 Mio. EUR). Der Umsatzanstieg resultiert im Wesentlichen aus den erstmals enthaltenen Erlösen aus der Auftragsentwicklung und den Serviceleistungen für Konica Minolta in Höhe von 1,8 Mio. EUR. Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software sind um 1,5% auf 62,1 Mio. EUR (Vorjahr: 63,0 Mio. EUR) zurückgegangen.

Die Exportquote (ohne Bauteileverkäufe) betrug im Geschäftsjahr 2017/18 insgesamt 66,7% (Vorjahr: 64,8%). Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software sind in Deutschland von 22,2 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2016/17 auf 20,6 Mio. EUR (-7,2%) gesunken. Auf das übrige Europa (ohne Deutschland) entfallen 21,1 Mio. EUR (Vorjahr: 20,2 Mio. EUR). Der Umsatz im Rest der Welt ging um 1,3% von 20,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 20,3 Mio. EUR im Berichtsjahr zurück.

Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse, Erhöhung bzw. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, Andere aktivierte Eigenleistungen) ist um 0,7% von 66,4 Mio. EUR im Vorjahr auf 66,9 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2017/18 angestiegen. Dies ist maßgeblich auf den Umsatzanstieg zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 0,4 Mio. EUR auf 1,1 Mio. EUR angestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung der Rückstellung für die Restrukturierung in Höhe von 0,2 Mio. EUR und aus Erträgen aus der Währungsumrechnung.

Die Materialeinsatzquote (Materialaufwand ohne Materialaufwand für Bauteileverkäufe, bereinigt um die Bestandsveränderungen, im Verhältnis zu den Erlösen aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software) ist gegenüber dem Vorjahr im Geschäftsjahr 2017/18 auf 44,8% (i.Vj. 43,1%) angestiegen.

Der Rückgang der Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zu der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe) im Geschäftsjahr 2017/18 auf 34,8% (Vorjahr: 38,3%) ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Personalaufwendungen zurückzuführen. Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2017/18 sind gegenüber dem Vorjahr um 2,2 Mio. EUR (8,8%) zurückgegangen. Ursächlich ist im Wesentlichen die gesunkene durchschnittliche Mitarbeiterzahl, unter anderem bedingt durch das Restrukturierungsprogramm, Fit for the Future".

Die Abschreibungen sind im Geschäftsjahr 2017/18 mit 2,2 Mio. EUR (Vorjahr: 2,2 Mio. EUR) auf dem Vorjahresniveau.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 11,7 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2017/18 (i.Vj. 17,4 Mio. EUR) sind gegenüber dem Vorjahr bereinigt um die Zuführung zur Restrukturierungsrückstellung

in Höhe von 1,8 Mio. EUR um 3,9 Mio. EUR (-25,0%) zurückgegangen. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen beruht im Wesentlichen auf die bereits im Geschäftsjahr 2016/17 begonnenen Kosteneinsparungen, insbesondere bei den Kosten der Warenabgabe, den Marketingkosten und den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen. So konnten die Aufwendungen für Marketing um 0,5 Mio. EUR reduziert werden. Die umsatzbezogenen Aufwendungen für die Warenabgabe reduzierten sich um 0,6 Mio EUR. Zudem reduzierten sich die Aufwendungen für Wertberichtigungen um 1,0 Mio. EUR und die Währungsverluste reduzierten sich ebenfalls um 0,6 Mio. EUR. Dagegen erhöhten sich die Aufwendungen für Leiharbeiter um 0,3 Mio. EUR als Ergebnis der von externen Auftragsfertigern zurückgeholten Endmontage von Indoor Kameras.

Das EBITDA (5,0% der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe; Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) beträgt 3,2 Mio. EUR (2016/17: -5,3 Mio. EUR). Das EBIT (1,6% der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe; Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern) beträgt 1,0 Mio. EUR (2016/17: -7,6 Mio. EUR). Das Geschäftsjahr 2017/18 endete mit einem Jahresüberschuss von 0,4 Mio. EUR (2016/17: Jahresfehlbetrag von 6,3 Mio. EUR) und einer Umsatzrendite (ohne Bauteileverkäufe) von 0,7% (2016/17: $-10,0\%$ ).

Vermögenslage

Das Anlagevermögen reduzierte sich um 0,4 Mio. EUR (-2,2%) auf 17,5 Mio. EUR. Den Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von 1,8 Mio. EUR stehen Abschreibungen in Höhe von 2,2 Mio. EUR gegenüber. Hierbei betreffen die Investitionen im Wesentlichen Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 1,2 Mio. EUR und in technische Anlagen und Maschinen sowie in Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 0,6 Mio. EUR. Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Investitionen in die neue IT-Infrastruktur. Die Investitionen in technische Anlagen und Maschinen beinhalten zu großen Teilen Investitionen in Spritzgusswerkzeuge sowie IT-Geräte.

Die Vorräte, insbesondere die unfertigen Erzeugnisse, sind bedingt durch die Einführung der neuen Mx6B-Kameralinie von 15,4 Mio. EUR auf 16,2 Mio. EUR angestiegen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich zum 30. September 2018 im Vergleich zum Geschäftsjahresbeginn um 1,2 Mio. EUR auf 11,2 Mio. EUR aufgrund des höheren Umsatzvolumens im September 2018 im Vergleich zum September 2017.

Das gestiegene Geschäftsvolumen mit der Konica Minolta Gruppe führte zum Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 0,9 Mio. EUR auf 1,1 Mio. EUR.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 30. September 2018 verringerten sich gegenüber dem Geschäftsjahresbeginn um 4,8 Mio. EUR auf 2,7 Mio. EUR (30. September 2017: 7,5 Mio. EUR) bedingt durch Inanspruchnahme der Zahlungsmittel aus der im September 2017 durchgeführten Refinanzierung für die Restrukturierung und Investitionen in die IT Infrastruktur (SAP/ERP und SAP/CRM Implementierung).

Das Eigenkapital ist mit 26,1 Mio. EUR (30.09.2017: 26,3 Mio. EUR) gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Die Eigenkapitalquote hat sich bei einer um 2,7 Mio. EUR (-5,1%) auf 50,9 Mio. EUR gesunkenen Bilanzsumme (30. September 2017: 53,6 Mio. EUR) von 49,0% auf 51,4% erhöht. Im Geschäftsjahr 2017/18 wurde eine Dividende für das Geschäftsjahr 2016/17 in Höhe von 0,5 Mio. EUR ausgeschüttet. Der Bestand an eigenen Aktien beträgt zum 30. September 2018 insgesamt 128.134 Aktien.

Der Rückgang der sonstigen Rückstellungen um 1,7 Mio. EUR auf 4,3 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus dem Verbrauch der Rückstellung für Restrukturierung.

Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 1,4 Mio. EUR auf 17,0 Mio. EUR (30. September 2017: 18,4 Mio. EUR) resultiert aus der planmäßigen Tilgung der lang- und mittelfristigen Darlehen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind gegenüber dem 30. September 2017 um 0,6 Mio. EUR auf 2,6 Mio. EUR (30.09.2017: 2,0 Mio. EUR) angestiegen.

Finanzlage

Der operative Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen belief sich im Geschäftsjahr 2017/18 auf 1,6 Mio. EUR (Vorjahr: -4,0 Mio. EUR). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf das deutlich verbesserte Jahresergebnis vor Ertragsteuern zurückzuführen.

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern lag im Geschäftsjahr 2017/18 bei -0,9 Mio. EUR (Vorjahr: -0,5 Mio. EUR). Ausgehend von einem operativen Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen von 1,6 Mio. EUR führten insbesondere die Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (1,2 Mio. EUR) und der Forderungen gegen verbundene Unternehmen (0,9 Mio. EUR) zu einem negativen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -1,8 Mio. EUR (Vorjahr: -0,9 Mio. EUR) und ist im Wesentlichen auf Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände zurückzuführen.

Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -2,1 Mio. EUR (Vorjahr: 9,7 Mio. EUR) resultiert insbesondere aus der planmäßigen Tilgung mittel- und langfristiger Darlehen in Höhe von insgesamt 1,4 Mio. EUR und der Dividendenzahlung in Höhe von 0,5 Mio. EUR.

Aus der Entwicklung der einzelnen Cashflows ergibt sich zum Stichtag 30. September 2018 ein Finanzmittelfonds von 2,7 Mio. EUR (30. September 2017: 7,5 Mio. EUR).

Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2017/18 jederzeit gewährleistet. Aufgrund der Bonität der Gesellschaft stehen weiterhin Finanzierungsoptionen zur Auswahl. Zurzeit stehen der MOBOTIX-Gruppe von mehreren Kreditinstituten eingeräumte kurzfristige Kreditlinien in Höhe von insgesamt 20,5 Mio. EUR zur Verfügung, die zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommen worden sind.

Die mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem 30. September 2017 um 4,2 Mio. EUR auf 12,8 Mio. EUR reduziert. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen haben sich von 10,3 Mio. EUR auf 12,0 Mio. EUR erhöht. Der Anteil der mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme der MOBOTIX-Gruppe verringerten sich von 31,7% auf 25,1%. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen entsprechen zum Stichtag einem Anteil an der Bilanzsumme von 23,5% gegenüber 19,3% zum 30. September 2017.

2.4 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der MOBOTIX AG

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2017/18 ist der Umsatz der MOBOTIX AG um 0,9% von 62,9 Mio. EUR im Vorjahr auf 63,5 Mio. EUR angestiegen. Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus Bauteileverkäufen an Auftragsfertiger in Höhe von 2,5 Mio. EUR (Vorjahr: 2,4 Mio. EUR). Der Umsatzanstieg resultiert im Wesentlichen aus den erstmals enthalten Erlöse aus der Auftragsentwicklung und den Serviceleistungen für Konica Minolta in Höhe von 1,8 Mio. EUR. Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software sind um 2,0% auf 59,0 Mio. EUR (Vorjahr: 60,2) zurückgegangen.

Die Exportquote (ohne Bauteileverkäufe) betrug im Geschäftsjahr 2017/18 insgesamt 62,3% (Vorjahr: 63,1%). Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software sind in Deutschland von 22,2 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2016/17 auf 20,6 Mio. EUR (-7,2%) gesunken. Auf das übrige Europa (ohne

Deutschland) entfallen 21,1 Mio. EUR (Vorjahr: 20,2 Mio. EUR). Der Umsatz im Rest der Welt ging um 2,8% von 17,8 Mio. EUR im Vorjahr auf 17,3 Mio. EUR im Berichtsjahr zurück.

Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse, Erhöhung bzw. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, Andere aktivierte Eigenleistungen) ist um 1,1% von 63,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 64,3 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2017/18 angestiegen. Dies ist maßgeblich auf den Umsatzanstieg zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 0,3 Mio. EUR auf 1,0 Mio. EUR angestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung der Rückstellung für Restrukturierung in Höhe von 0,2 Mio. EUR.

Die Materialeinsatzquote (Materialaufwand ohne Materialaufwand für Bauteileverkäufe, bereinigt um die Bestandsveränderungen, im Verhältnis zu den Erlösen aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software) ist gegenüber dem Vorjahr im Geschäftsjahr 2017/18 auf 46,1% (i.Vj. 45,7%) angestiegen.

Der Rückgang der Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zu der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe) im Geschäftsjahr 2017/18 auf 33,5% (Vorjahr: 36,8%) ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Personalaufwendungen zurückzuführen. Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2017/18 sind gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Mio. EUR (8,0%) zurückgegangen. Ursächlich ist im Wesentlichen die gesunkene durchschnittliche Mitarbeiterzahl unter anderem bedingt durch das Restrukturierungsprogramm "Fit for the Future".

Die Abschreibungen sind im Geschäftsjahr 2017/18 mit 2,2 Mio. EUR (Vorjahr: 2,2 Mio. EUR) auf dem Vorjahresniveau.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 10,6 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2017/18 (Vorjahr: 12,8 Mio. EUR) sind gegenüber dem Vorjahr bereinigt um die Zuführung zur Restrukturierungsrückstellung in Höhe von 1,8 Mio. EUR um 2,2 Mio. EUR (-17,1%) zurückgegangen. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen beruht im Wesentlichen auf die bereits im Geschäftsjahr 2016/17 begonnenen Kosteneinsparungen, insbesondere bei den Kosten der Warenabgabe, den Marketingkosten und den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen. So konnten die Aufwendungen für Marketing um 0,5 Mio. EUR reduziert werden. Die umsatzbezogenen Aufwendungen für die Warenabgabe und die Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten reduzierten sich jeweils um 0,3 Mio. EUR. Zudem reduzierten sich die Aufwendungen für Wertberichtigungen um 0,9 Mio. EUR. Dagegen erhöhten sich die Aufwendungen für Leiharbeiter um 0,3 Mio. EUR als Ergebnis der von externen Auftragsfertigern zurückgeholten Endmontage von Indoor Kameras.

Das EBITDA (5,7% der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe; Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) beträgt 3,5 Mio. EUR (2016/17: -3,2 Mio. EUR). Das EBIT (2,2% der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe; Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern) beträgt 1,4 Mio. EUR (2016/17: -5,4 Mio. EUR). Das Geschäftsjahr 2017/18 endete mit einem Jahresüberschuss von 0,8 Mio. EUR (2016/17: Jahresfehlbetrag von 4,1 Mio. EUR) und einer Umsatzrendite (ohne Bauteileverkäufe) von 1,3% (2016/17: $-6,8%$ ).

Vermögenslage

Das Anlagevermögen reduzierte sich um 0,4 Mio. EUR (-1,6%) auf 24,5 Mio. EUR. Den Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von 1,8 Mio. EUR stehen Abschreibungen in Höhe von 2,2 Mio. EUR gegenüber. Hierbei betreffen die Investitionen im Wesentlichen Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 1,2 Mio. EUR und in technische Anlagen und Maschinen sowie in Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 0,6 Mio. EUR. Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Investitionen in die neue IT-Infrastruktur. Die Investitionen in technische Anlagen und Maschinen beinhalten zu großen Teilen Investitionen in Spritzgusswerkzeuge sowie IT-Geräte.

Die Vorräte, insbesondere die unfertigen Erzeugnisse, sind bedingt durch die Einführung der neuen Mx6 B-Kameralinie von 14,0 Mio. EUR auf 15,1 Mio. EUR angestiegen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich zum 30. September 2018 im Vergleich zum Geschäftsjahresbeginn um 0,8 Mio. EUR auf 8,7 Mio. EUR aufgrund des höheren Umsatzvolumens im September 2018 im Vergleich zum September 2017.

Das gestiegene Geschäftsvolumen mit der Konica Minolta Gruppe führte im Wesentlichen zum Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 1,5 Mio. EUR auf 5,2 Mio. EUR.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 30. September 2018 verringerten sich gegenüber dem Geschäftsjahresbeginn um 4,7 Mio. EUR auf 2,4 Mio. EUR (30. September 2017: 7,0 Mio. EUR) bedingt durch Inanspruchnahme der Zahlungsmittel aus der im September 2017 durchgeführten Refinanzierung für die Restrukturierung und Investitionen in die IT Infrastruktur (SAP/ERP und SAP/CRM Implementierung).

Das Eigenkapital ist mit 33,5 Mio. EUR (30.09.2017: 33,2 Mio. EUR) gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen. Die Eigenkapitalquote hat sich bei einer um 2,2 Mio. EUR (-3,6%) auf 57,7 Mio. EUR gesunkenen Bilanzsumme (30. September 2017: 59,9 Mio. EUR) von 55,4% auf 58,0% erhöht. Im Geschäftsjahr 2017/18 wurde gemäß des Gewinnverwendungsbeschlusses vom 28. Mai 2018 eine Dividende für das Geschäftsjahr 2016/17 in Höhe von 0,5 Mio. EUR ausgeschüttet und 17,7 Mio. EUR in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Der Bestand an eigenen Aktien beträgt zum 30. September 2018 insgesamt 128.134 Aktien.

Der Rückgang der sonstigen Rückstellungen um 1,6 Mio. EUR auf 3,9 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus dem Verbrauch der Rückstellung für Restrukturierung.

Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 1,4 Mio. EUR auf 17,0 Mio. EUR (30. September 2017: 18,4 Mio. EUR) resultiert aus der planmäßigen Tilgung der lang- und mittelfristigen Darlehen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind gegenüber dem 30. September 2017 um 0,7 Mio. EUR auf 2,5 Mio. EUR (30.09.2017: 1,8 Mio. EUR) angestiegen.

Finanzlage

Der operative Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen belief sich im Geschäftsjahr 2017/18 auf 1,9 Mio. EUR (Vorjahr: -2,0 Mio. EUR). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf das deutlich verbesserte Jahresergebnis vor Ertragsteuern zurückzuführen.

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern lag im Geschäftsjahr 2017/18 bei -0,8 Mio. EUR (Vorjahr: 6,3 Mio. EUR). Ausgehend von einem operativen Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen von 1,9 Mio. EUR führten insbesondere die Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (0,8 Mio. EUR) und der Forderungen gegen verbundene Unternehmen (1,5 Mio. EUR) zu einem negativen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern. Gegenläufig dazu hat sich die Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (0,7 Mio. EUR) ausgewirkt.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -1,8 Mio. EUR (Voriahr: -7,6 Mio. EUR) und ist im Wesentlichen auf Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände zurückzuführen.

Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -2,1 Mio. EUR (Vorjahr: 9,7 Mio. EUR) resultiert insbesondere aus der planmäßigen Tilgung mittel- und langfristiger Darlehen in Höhe von insgesamt 1,4 Mio. EUR und der Dividendenzahlung in Höhe von 0,5 Mio. EUR.

Aus der Entwicklung der einzelnen Cashflows ergibt sich zum Stichtag 30. September 2018 ein Finanzmittelfonds von 2,4 Mio. EUR (30. September 2017: 7,0 Mio. EUR).

Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2017/18 jederzeit gewährleistet. Aufgrund der Bonität der Gesellschaft stehen weiterhin Finanzierungsoptionen zur Auswahl. Zurzeit stehen der MOBOTIX-Gruppe von mehreren Kreditinstituten eingeräumte kurzfristige Kreditlinien in Höhe von insgesamt 20,5 Mio. EUR zur Verfügung, die zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommen worden sind.

Die mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem 30. September 2017 um 4,2 Mio. EUR auf 12,8 Mio. EUR reduziert. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen haben sich von 9,7 Mio. EUR auf 11,5 Mio. EUR erhöht. Der Anteil der mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme der MOBOTIX-Gruppe verringerten sich von 28,4% auf 22,1%. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen entsprechen zum Stichtag einem Anteil an der Bilanzsumme von 19,9% gegenüber 16,2% zum 30. September 2017.

Gesamtbeurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MOBOTIX-Gruppe $2.5$

Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Geschäftsjahr 2017/18 spiegelt im Wesentlichen die Erwartungen des Managements an die Geschäftsentwicklung in diesem Geschäftsjahr wider.

Die geplanten Umsatzerlöse von 65 Mio. EUR (ohne Bauteilverkäufe) konnte zwar mit erzielten Umsatzerlösen von 63,9 Mio. EUR (ohne Bauteilverkäufe) nicht erreicht werden, allerdings konnte das geplante EBIT für das Geschäftsjahr 17/18 von 0,7 Mio. EUR mit 1,0 Mio. EUR deutlich übertroffen werden. Als Ergebnis des Restrukturierungsprogramms "Fit for the Future" konnten die Personalkosten um 2,2 Mio. EUR und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 5,7 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr erheblich reduziert werden.

Konica Minota und MOBOTIX haben im Geschäftsjahr 2017/18 eine strategische Kooperation gestartet, die sich auf die Entwicklung von Technologien zur Videoüberwachung für bestehende Channel-Partner fokussiert.

Die MOBOTIX-Gruppe war am 30. September 2018 mit einer Eigenkapitalquote von 51,4%, einem Eigenkapital in Höhe von 26,1 Mio. EUR sowie Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 2,7 Mio. EUR und kurzfristigen nicht in Anspruch genommenen Bankkreditlinien von 20,5 Mio. EUR finanziell zufriedenstellend ausgestattet, um weitere Investitionen in die IT-Infrastruktur (SAP/ERP) zu tätigen sowie die Produktentwicklung und das Marketing zu stärken und die Vertriebsstruktur auf Wachstumsmärkte zu fokussieren.

Veränderungen im Vorstand $3.$

Veränderung im Vorstand der MOBOTIX AG

Der Vertriebsvorstand Herr Dr. Tristan Haage (CSO) ist auf eigenen Wunsch aus persönlichen Gründen als Vorstandsmitglied mit Wirkung zum 31. Oktober 2017 in einvernehmlicher Abstimmung mit dem Aufsichtsrat und dem Vorstand bei der MOBOTIX AG ausgeschieden, um sich einer neuen beruflichen Herausforderung zu widmen. Die Leitung des Vertriebsressorts erfolgt bis auf Weiteres durch den Vorstandsvorsitzenden Thomas Lausten.

Veränderung im Vorstand der MOBOTIX AG

Herr Dr. Oliver Gabel, Vorstand Technik (CTO), ist auf eigenen Wunsch aus persönlichen Gründen als Vorstandsmitglied mit Wirkung zum 30. November 2017 in einvernehmlicher Abstimmung mit dem Aufsichtsrat und dem Vorstand bei der MOBOTIX AG ausgeschieden, um sich einer neuen beruflichen Herausforderung zu widmen. Die Leitung des Ressorts Technik erfolgte bis zum Dienstbeginn von Herrn Sprave durch den Vorstandsvorsitzenden Thomas Lausten.

Veränderung im Vorstand der MOBOTIX AG

Der Aufsichtsrat der MOBOTIX AG hat Herrn Hartmut Sprave am 2. März 2018 als neues Vorstandsmitglied für den Bereich Technik (CTO) und Herrn Klaus Kiener für weitere drei Jahre zum Finanzvorstand (CFO) bestellt.

Hartmut Sprave folgt auf den im November 2017 ausgeschiedenen Dr. Oliver Gabel und verfügt über langjährige Erfahrung in der Soft- und Hardware-Entwicklung. Dienstbeginn von Herrn Hartmut Sprave war der 1. Juni 2018.

4. Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen zu Beschlüssen der Hauptversammlung des Geschäftsiahres 2015/16

Der MOBOTIX AG ist am 9. März 2017 zur Kenntnis gelangt, dass drei Aktionäre gegen die in der Hauptversammlung der MOBOTIX AG vom 12. Januar 2017 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6, d. h. insbesondere gegen den Beschluss zur Thesaurierung des Bilanzgewinns zum 30. September 2016 (Tagesordnungspunkt 2) und zur Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 6), beim Landgericht Kaiserslautern Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eingereicht haben.

Die MOBOTIX AG hält die Klagen für unbegründet und hat rechtliche Schritte eingeleitet.

5. Risikobericht

Risikomanagement $5.1$

Die MOBOTIX-Gruppe hat ein Risikomanagementsystem als Teil der Unternehmenssteuerung implementiert, welches sicherstellt, dass Risiken (vor Berücksichtigung von Risikobegrenzungsmaßnahmen) frühzeitig erkannt und adressiert werden. Es setzt sich dabei aus den Bestandteilen Risikofrüherkennung, Controlling- und Planungsprozesse, dem Berichtswesen sowie einem internen Kontrollsystem zusammen. Entsprechende Grundsätze und Festlegungen zum

Risikomanagementsystem sind in einem Risikomanagementhandbuch dokumentiert. Es wird kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert.

Das Risikomanagementsystem des Konzerns dient der Identifizierung, Kontrolle und Steuerung eingegangener Risiken. Über bestandsgefährdende Risiken hinaus werden auch solche Aktivitäten, Ereignisse und Entwicklungen erfasst, die in Zukunft den Geschäftserfolg signifikant beeinflussen können. Im Rahmen des Risikomanagements werden operative Chancen und Risiken über einen Zeitraum von ein bis drei Jahren identifiziert und gesteuert. Für strategische Chancen und Risiken wird ein entsprechend längerer Prognosezeitraum herangezogen.

Die Ergebnisrisiken werden mit Hilfe einer Risikomatrix analysiert. Dabei werden zum einen Eintrittswahrscheinlichkeit und zum anderen die potenzielle Schadenshöhe erfasst. Soweit Risiken nicht guantitativ messbar sind, werden sie hinsichtlich ihrer Auswirkung qualitativ eingeschätzt.

Eintrittswahrscheinlichkeit Mögliche Auswirkungen (EUR)
gering $< 25\%$ gering $<$ 0,1 Mio. EUR
mittel $25% - 50%$ mittel 0,1 Mio. EUR - 0,2 Mio. EUR
hoch 50% - 75% hoch 0,2 Mio. EUR - 0,7 Mio. EUR
sehr hoch >75% sehr hoch $> 0.7$ Mio. EUR

Zur Steuerung der typischen Geschäftsrisiken der MOBOTIX-Gruppe, deren Eintritt einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können, haben wir das unter 5.2 beschriebene interne Kontrollsystem eingerichtet.

Auf Basis der derzeit vorliegenden Informationen bestehen für die MOBOTIX-Gruppe aktuell keine dominanten Einzelrisiken, die für sich genommen mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit den Fortbestand der MOBOTIX-Gruppe gefährden könnten.

Internes Kontrollsystem $5.2$

Die MOBOTIX-Gruppe verfügt über ein umfangreiches System an Prozesskontrollen. Zielsetzung des Kontrollsystems ist es, auf unterschiedlichen Prozessebenen mögliche Defizite in den Unternehmensprozessen aufzudecken, entsprechende Gegenmaßnahmen auszulösen und durch regelmäßige Überprüfung der Methoden die Effektivität der Identifikation und Analyse von Risiken sicherzustellen und kontinuierlich zu verbessern. Die Aufgaben des Kontrollsystems werden durch die Mitglieder des Managements und durch zentral in der Organisationsabteilung angesiedelte Mitarbeiter übernommen, die Teilaufgaben einer internen Revision übernehmen. Die Organisationsabteilung berichtet direkt an den Vorstand. Die Mitarbeiter dieser Abteilung stehen den verschiedenen Abteilungsleitern als Berater zur Verfügung und prüfen dabei unter anderem die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die ordnungsgemäße Einhaltung und Umsetzung der Richtlinien. Nach Wichtigkeit kategorisierte Empfehlungen sowie eventueller Anpassungsbedarf in den Richtlinien werden direkt an die Verantwortlichen der geprüften Einheiten sowie an den Vorstand berichtet.

In Ad-hoc-Audits werden zeitnah aktuelle Sonderthemen aufgegriffen und untersucht. Hieraus resultieren bei Bedarf umgehende Prozessänderungen, die darauf abzielen, die Prozessqualität kontinuierlich zu verbessern. Im Anschluss daran erfolgen Follow-up-Prüfungen, in denen die Umsetzung der Prozessänderungen überprüft wird. Über Abweichungen wird dem Vorstand zeitnah berichtet.

Das interne Kontrollsystem ist ein wesentlicher Bestandteil der Konzern-Risikoüberwachung. Grundlage des internen Kontrollsystems sind, neben definierten präventiven und überwachenden Kontrollmechanismen wie systematische und manuelle Abstimmungsprozesse, vordefinierte Genehmigungsprozesse, die Trennung von Funktionen und die Einhaltung von Richtlinien. Dabei spielt das Vier-Augen-Prinzip eine zentrale Rolle. Durch die konsequente Anwendung risikopolitischer Grundsätze und Weisungen wird ein Großteil der Risiken bereits vermieden oder zumindest in ihren Auswirkungen gemindert.

Wesentliche Risiken $5.3$

Übersicht der Gesamtrisiken

Eintrittswahrscheinlichkeit Mögliche Auswirkung
Marktrisiken
Absatzrisiken/Wettbewerbssituation sehr hoch sehr hoch
Beschaffungsrisiken mittel mittel
Finanzwirtschaftliche Risiken
Forderungsausfallrisiko mittel mittel
Währungsrisiken mittel gering
Politische und rechtliche Risiken
Gesetzliche und regulatorische Risiken mittel mittel
Risiken aus Patentstreitigkeiten mittel mittel
Operative Risiken
Personalrisiken mittel mittel
Gewährleistungsrisiken gering mittel

Marktrisiken

MOBOTIX-Produkte werden als Videosicherheitslösung in den verschiedensten Bereichen wie zum Beispiel dem Transportwesen (Busse, Bahnhöfe, Flughäfen, Verkehrsüberwachung, etc.), im Einzelhandel, in der Industrie sowie zur Gebäude- und Perimeterabsicherung eingesetzt. In den vergangenen Jahren konnte sich MOBOTIX durch hochauflösende und durch hemisphärische Kameratechnik von vielen Wettbewerbern abheben.

Externe Marktstudien zeigen, dass im Bereich digitaler IP-Video-Sicherheitssysteme auch in den kommenden Jahren Wachstum zu erwarten ist, die zu erzielenden Durchschnittspreise jedoch deutlich sinken. Konkret wird ein verschärfter Wettbewerb insbesondere im Segment der hochauflösenden Netzwerkkameras erwartet, in dem MOBOTIX bislang eine starke Position eingenommen hat.

Zudem bestehen weitere Risiken aufgrund politischer Veränderungen in einzelnen Regionen (z.B. Brexit und politische Situation in der Türkei). Der Vorstand schätzt daher das Marktumfeld mit einem zunehmenden Risiko ein.

Beschaffungsmarktrisiken werden durch den Vorstand grundsätzlich als branchenüblich eingeschätzt. Marktschwankungen können grundsätzlich zu Veränderungen der Verfügbarkeit von Komponenten führen. Hiermit in Verbindung stehenden drohenden längeren Lieferzeiten wird grundsätzlich durch eine vertraglich zugesicherte erhöhte Lagerbestandsführung der Komponenten bei den Lieferanten und der Fertigwaren Rechnung getragen. Derzeit sind keine Beschaffungsengpässe mit Auswirkungen auf die Produktverfügbarkeit zu verzeichnen, diese können aber grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

Ein kurzfristiger Ausfall kritischer Lieferanten bspw. für die Prozessoren, der zu erheblichen Produktionsstörungen führen könnte, wird für weniger wahrscheinlich gehalten.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Im Zusammenhang mit der Bonität der Gesellschaft und der existierenden Kreditzusagen bestehen derzeit keine wesentlichen Finanzierungsrisiken. Währungsrisiken bestehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem operativen Geschäft in den USA und dem Einkaufsbedarf der MOBOTIX AG in US-Dollar. Ein Zinsänderungsrisiko ist derzeit nicht wesentlich. Bestehende Fremdfinanzierungen wurden mit fixer Verzinsung abgeschlossen. Forderungsausfallrisiken werden durch ein effizientes Debitorenmanagement inklusive Mahnwesen und Inkasso mit einer restriktiven Gewährung von Zahlungszielen begrenzt.

Politische und rechtliche Risiken

Grundsätzlich hat sich die öffentliche Wahrnehmung in Bezug auf Video-Überwachung weiterhin sehr positiv entwickelt. Eine vorhandene Video-Überwachung steigert das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung und stößt damit zunehmend auf Akzeptanz. Es sind verstärkt politische Initiativen zu verzeichnen, die auf eine Qualitätsverbesserung von Überwachungssystemen in öffentlichen Bereichen hinwirken. Sollten sich im Bereich Public Security die Normen zugunsten hochauflösender Systeme ändern, kann MOBOTIX als ein wesentlicher Hersteller solcher Systeme davon zusätzlich profitieren. Andererseits werden durch verschiedene Gesetze und Verordnungen wie z.B. die EU-Datenschutz-Grundverordnung der Video-Überwachung Grenzen gesetzt.

In der Video-Sicherheitsindustrie nimmt die Anzahl der Patentstreitigkeiten spürbar zu. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die MOBOTIX-Gruppe in Patentverletzungsverfahren einbezogen wird und diese eine spürbare finanzielle Auswirkung haben könnten.

Operative Risiken und sonstige Risiken

Aufgrund des veränderten Markt- und Wettbewerbsumfeldes besteht weiterer Anpassungsbedarf der Organisation. Hieraus ergeben sich Risiken grundsätzlicher Art, denen das Unternehmen durch eine Anpassung der personellen Ressourcen, die Optimierung der Prozesse und der Steuerungssysteme sowie die Erneuerung der IT-Infrastruktur (insbesondere ERP und CRM) begegnet.

Grundsätzlich bestehen bei der Produktion und dem Vertrieb von technischen Produkten Gewährleistungsrisiken. Diese werden im Rahmen der Abschlusserstellung durch Bildung entsprechender Rückstellungen berücksichtigt. Darüber hinaus wurde eine Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen, um mögliche Schäden und Risiken abzusichern.

Sofern sich aus Entwicklungen an den weltweiten Finanz- und Realmärkten eine globale, gegebenenfalls flächendeckende Rezession ergeben sollte, hätte dies naturgemäß spürbare Auswirkungen auf das relevante Marktumfeld der MOBOTIX-Gruppe.

Die Gesellschaft sieht aktuell und für die Zukunft keine bestandsgefährdenden oder die Entwicklung wesentlich beeinträchtigenden Risiken. Für den nachhaltigen Erfolg der Unternehmensgruppe sind technologische Innovationen und der weitere Ausbau des Vertriebs von großer Bedeutung.

Chancenbericht 6.

MOBOTIX bewegt sich in dem weiterhin wachsenden Markt für Videoüberwachungssysteme. Das Wachstum wird hauptsächlich durch ein steigendes Sicherheitsbedürfnis, Industrie 4.0 sowie dem Internet of Things (IoT) getrieben.

Grundsätzlich geht der Vorstand davon aus, dass technologische Markttreiber, wie steigende Bildauflösungen der Video-Systeme, cloudbasierte Installationen und Software-Applikationen im Bereich Analytics, Deep Learning und künstliche Intelligenz, den dezentralen Technologieansatz begünstigen werden und sich MOBOTIX damit auch bei deutlich steigendem Wettbewerbsdruck behaupten kann.

MOBOTIX wird in den kommenden Monaten intelligente IP Videolösungen für ausgewählte Marktsegmente mit einem eindeutigen Wettbewerbsvorteil (z.B. aufgrund der Systemarchitektur oder des robusten Designs) entwickeln und entsprechende Kundenprojekte über einen Key-Account-Vertrieb und das weltweite Netzwerk zertifizierter Partner forcieren. Dabei sollen die robusten Outdoor-Kameras auch verstärkt als Sensoren in der industriellen Automation etwa zur Überwachung von temperaturkritischen Prozessen oder im Rahmen von vorbeugender Wartung zum Einsatz kommen.

Aktuell verfügt MOBOTIX über ein breites Angebot an IP-Video-Kameras inklusive Zubehör sowie eine eigene Video-Management-Software. Ziel ist es, mit ergänzenden Software-Applikationen und durch die Erweiterung des Angebotes um periphäre Komponenten (Switch, IR Strahler, NAS etc.) im Rahmen des MOBOTIX MOVE Segments ein Komplettsystem aus einer Hand anbieten und sich damit noch besser vom Wettbewerb abheben zu können.

Weitere Chancen ergeben sich aus den deutlich erweiterten Integrationsmöglichkeiten durch Adaption von Standards wie ONVIF und H.264 sowie aus der Integration von MOBOTIX Kameras in führende Videomanagement-systeme von Genetec und Milestone.

Der Vorstand optimiert auch das Ertragsmodell der MOBOTIX durch eine Monetarisierung der Video-Management-Software MxMC zum Beispiel über Lizenzmodelle. Mit neuen Versionen des MxMC werden neben weiterhin kostenlos verfügbaren MxMC Versionen auch lizenzpflichtige Varianten zur Verfügung gestellt.

Zukünftig wird sich MOBOTIX noch stärker auf Technologie-Partnerschaften fokussieren um auf die vielfältigen Anforderungen in den Vertikalen Märkten mit optimal zugeschnittenen Gesamtlösungen zu reagieren.

Darüber hinaus bietet bereits heute die Kooperation mit Konica Minolta sowohl bei der technologischen Auftragsentwicklung als auch im Vertriebsbereich mittelfristig Wachstumschancen.

7. Prognosebericht

Die für das Geschäftsjahr 2018/19 geplante Umsatzsteigerung der MOBOTIX-Gruppe liegt bei rund 6% gegenüber dem Geschäftsjahr 2017/18 und führt zu geplanten Umsatzerlösen (ohne Bauteileverkäufe) von rund 67,5 Mio. EUR für das Geschäftsjahr 2018/19. Das geplante EBIT für das Geschäftsjahr 2018/19 liegt entsprechend bei rund 1,4 Mio. EUR (+40%). Für die MOBOTIX AG rechnet der Vorstand mit Umsatzerlösen von rund 64 Mio. EUR (ohne Bauteileverkäufe) und ebenfalls mit einem positiven EBIT, das leicht über dem EBIT der MOBOTIX-Gruppe liegt.

Die vorstehend gemachten zukunftsbezogenen Aussagen sind prognostisch.

8. Abhängigkeitsbericht

Für das Geschäftsjahr 2017/18 wurde nach § 312 AktG ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Zu den berichtspflichtigen Vorgängen wird darin erklärt: "Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und durch die getroffenen Maßnahmen nicht benachteiligt wurde. Es sind keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens unterlassen worden."

Winnweiler-Langmeil, den 31. Oktober 2018

Der Vorstand

Thomas Local Westier

Thomas Lausten . CEO

Klaus Kiener • CFO

Hartmut Sprave . CTO

unverbindliche elektronische Kopie des Testatexemplars

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Wir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.

Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde.

Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.

Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.

unverbindliche elektronische Kopie des Testatexemplars

Allgemeine Auftragsbedingungen

für

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017

1. Geltungsbereich

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend "Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber.

2. Umfang und Ausführung des Auftrags

(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.

(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.

6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.

7. Mängelbeseitigung

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.

9. Haftung

(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.

(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.

(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.

(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.

(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen. Lizensiert für / Licensed to: Mitgliedsunternehmen des Verbunds von EY-Gesellschaften | 4309421 DokID: 29543 TKD75Z0

(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.

10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge

(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.

Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.

(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.

(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:

a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise

b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern

c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden

d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern

e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.

(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.

(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.

(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für

a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,

b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,

c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und

d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.

(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.

12. Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.

13. Vergütung

(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

14. Streitschlichtungen

Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.

15. Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

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