Annual / Quarterly Financial Statement • Apr 25, 2024
Annual / Quarterly Financial Statement
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Testatsexemplar Konzernabschluss und Konzernlagebericht 30. September 2022
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


Bestätigungsvermerk
Rechnungslegung
Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt
Allgemeine Auftragsbedingungen
Hinweis:
Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt" beschriebenen Bedingungen erteilt.
Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die MOBOTIX AG
Wir haben den Konzernabschluss der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 30. September 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der MOBOTIX AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt "A. Allgemeine Angaben" im Konzernanhang sowie in Abschnitt "6.3 Wesentliche Risiken" des Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, dort unter der Überschrift "Finanzwirtschaftliche Risiken", in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass Finanzierungsrisiken im Zusammenhang mit der Gesellschaft und den existierenden Kreditzusagen bestehen. Sollten die Kreditinstitute über das Kalenderjahr 2023 nicht ihre Kreditlinien oder nur mit niedrigeren als den in Anspruch genommen Beträgen verlängern, hat der Mehrheitsaktionär Konica Minolta, Inc., eine Übernahme der Finanzierung auch über das Kalenderjahr 2023 hinaus vertraglich bis zum 30. September 2024 zugesagt sowie eine qualifizierte Rangrücktrittserklärung abgegeben. Sollten wesentliche Verzögerungen bei geplanten Umsätzen oder weitere wesentliche Verschiebungen bei Zahlungseingängen entstehen oder sollten eine oder mehrere der in den Planungen unterstellten Annahmen sich als nicht zutreffend erweisen, wird die weitere Unterstützung des Mehrheitsaktionärs im Rahmen von Darlehen oder anderer externer Finanzierungsquellen z. B. im Rahmen einer Kapitalerhöhung auf Basis eines genehmigten Kapitals von EUR 6,0 Mio. erforderlich sein wird, um die Fortführung der MOBOTIX AG und damit des Konzerns zu ermöglichen. Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der MOBOTIX AG und damit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.
Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Ubrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Bestandteile des Geschäftsberichts, die uns nach Erteilung des Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfügung gestellt werden, insbesondere den "Brief an die Aktionäre", den "Bericht des Aufsichtsrates" und weitere Abschnitte des Geschäftsberichts.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
lm Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Ubereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Ubereinstimmung mit den anzuwenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu er unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus


· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Saarbrücken, 4. April 2023
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Signed by: ZABEL MICHAEL
Dr. Zabel Wirtschaftsprüfer Signed by: WÖHE PETER Wöhe Wirtschaftsprüfer

| 30.09.2022 | 30.09.2021 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| siehe Anhang | TEUR | TEUR | ||||
| A. | Anlagevermögen | |||||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | (1) | |||||
| 1. | Selbst geschaffene immaterielle Vermögens- | 9.911 | 6.780 | |||
| gegenstände | ||||||
| 2. | Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutz- | |||||
| rechte und ähnliche Rechte und Werte sowie | 1.107 | 1.272 | ||||
| Lizenzen an solchen Rechten und Werten | ||||||
| 3. | Geschäfts- oder Firmenwert | 4.074 | 0 | |||
| 4. | Geleistete Anzahlungen | 246 | 123 | |||
| 15.338 | 8.175 | |||||
| Sachanlagen | (1) | |||||
| 1. | Grundstücke und Bauten einschließlich der | |||||
| Bauten auf fremden Grundstücken | 10.708 | 11.300 | ||||
| 2. | Technische Anlagen und Maschinen | 1.354 | 1.056 | |||
| 3. | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaus- stattung |
2.664 | 2.325 | |||
| 4. | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 4 | 253 | |||
| 14.730 | 14.934 | |||||
| 30.068 | 23.109 | |||||
| B. | Umlaufvermögen | |||||
| Vorräte | ||||||
| 1. | Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 15.276 | 10.346 | |||
| 2. | Unfertige Erzeugnisse | 3.865 | 3.531 | |||
| 3. | Fertige Erzeugnisse und Waren | 11.427 | 9.443 | |||
| 30.568 | 23.320 | |||||
| II. | Forderungen und sonstige Vermögensgegen- stande |
(3) | ||||
| 1. | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 15.225 | 17.467 | |||
| 2. | Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 4.276 | 2.698 | |||
| 3. | Sonstige Vermögensgegenstände | 1.191 | 802 | |||
| 20.692 | 20.967 | |||||
| 111. | Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinsti- | 2.271 | 1.400 | |||
| tuten | 53.531 | 45.687 | ||||
| C. | Rechnungsabgrenzungsposten | 161 | 785 | |||
| D. | Aktive latente Steuern | (4) | 3.596 | 1.407 | ||
| AKTIVA | 87.962 | 70.988 |
| 30.09.2022 | 30.09.2021 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| siehe Anhang | TEUR | TEUR | |||||
| A. | Eigenkapital | (5) | |||||
| L. | Gezeichnetes Kapital | 13.271 | 13.271 | ||||
| ./. Eigene Anteile | -62 | -106 | |||||
| (Korrigiertes) Gezeichnetes Kapital | 13.209 | 13.165 | |||||
| IL | Kapitalrücklage | 1.250 | 1.250 | ||||
| 11. | Gewinnrücklagen | ||||||
| 1. | Gesetzliche Rücklage | 77 | 77 | ||||
| 2. | Andere Gewinnrücklagen | 17.974 | 17.819 | ||||
| 18.051 | 17.896 | ||||||
| IV. | Eigenkapitaldifferenz aus Währungs- umrechnung |
214 | 146 | ||||
| V. | Verlustvortrag | -2.668 | -2.075 | ||||
| VI. | Konzernjahresfehlbetrag | -6.313 | -62 | ||||
| 23.743 | 30.320 | ||||||
| B. | Rückstellungen | ||||||
| 1. | Steuerrückstellungen | 40 | 21 | ||||
| 2. | Sonstige Rückstellungen | (6) | 9.231 | 5.547 | |||
| 9.271 | 5.568 | ||||||
| C. | Verbindlichkeiten | ||||||
| 1. | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinsti- tuten |
38.674 | 26.050 | ||||
| 2. | Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 2 | 1 | ||||
| 3. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
7.514 | 6.282 | ||||
| 4. | Verbindlichkeiten gegenüber verbunde- nen Unternehmen |
4.748 | 9 | ||||
| 5. | Sonstige Verbindlichkeiten | 1.151 | 802 | ||||
| 52.089 | 33.144 | ||||||
| D. | Rechnungsabgrenzungsposten | 40 | 0 | ||||
| E. | Passive latente Steuern | 2.819 | 1.956 | ||||
| PASSIVA | 87.962 | 70.988 |
| Geschäftsjahr | ||||
|---|---|---|---|---|
| 01.10.2021 | 01.10.2020 | |||
| siehe Anhang | 30.09.2022 | 30.09.2021 | ||
| TEUR | TEUR | |||
| 1. | Umsatzerlöse | (8) | 56.037 | 62.416 |
| 2. | Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen und unfer- tigen Erzeugnissen |
ਰੇਰੇਤੋ | -1.189 | |
| 3. | Andere aktivierte Eigenleistungen | 3.227 | 4.439 | |
| 4. | Sonstige betriebliche Erträge | (9,11) | 826 | 566 |
| 5. | Materialaufwand | 28.321 | 30.928 | |
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren |
22.601 | 25.412 | ||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 5.720 | 5.516 | ||
| 6. | Personalaufwand | 25.828 | 23.597 | |
| a) Löhne und Gehälter | 21.860 | 20.025 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung davon für Altersversorgung TEUR 36 (i.Vj.: TEUR 43) |
3.968 | 3.572 | ||
| 7. | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
3.649 | 2.848 | |
| 8. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | (9,11) | 10.744 | 8.630 |
| 9. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 306 | 220 | |
| 10. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (12) | -1.495 | 30 |
| a) Laufende Steuern | 184 | 53 | ||
| b) Latente Steuern | (4, 13) | -1.679 | -23 | |
| 11. | Ergebnis nach Steuern | -6.271 | -21 | |
| 12. | Sonstige Steuern | 42 | 41 | |
| 13. | Konzernjahresfehlbetrag | -6.313 | -62 |
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 01.10.2021 | 01.10.2020 | |
| 30.09 2077 | 30.09.2021 | |
| TEUR | TEUR | |
| Jahresergebnis vor Ertragsteuern | -7.808 | -32 |
| Zinsergebnis + |
306 | 220 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und auf Ge- + genstände des Sachanlagevermögens |
3.649 | 2.848 |
| Ab-/Zunahme der sonstigen Rückstellungen -/+ |
-517 | 523 |
| Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens + |
110 | 172 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen + |
0 | 37 |
| Operativer Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen | -4.260 | 3.768 |
| Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistun- | ||
| gen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzie- rungstätigkeit zuzuordnen sind |
-6.068 | -4.669 |
| Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie | ||
| anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit + zuzuordnen sind |
6.067 | 4.084 |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern | -4.261 | 3.183 |
| Ertragsteuerzahlungen | -166 | -117 |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | -4.427 | 3.066 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -1.404 | -1.063 |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögensgegen- stände |
-3.492 | -4.519 |
| Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis | -1.770 | 0 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -6.666 | -5.582 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||
| Dividendenzahlungen - |
-531 | -531 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten - |
-12.612 | -2.200 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten + |
3.000 | 0 |
| Gezahlte Zinsen | -306 | -220 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -10.449 | -2.951 |
| Zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und -äquivalente | -21.542 | -5.467 |
| Wechselkursbedingte Anderung des Finanzmittelfonds + |
56 | 49 |
| Konsolidierungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds + |
257 | 0 |
| Zahlungsmittel und -äquivalente zu Beginn der Berichtsperiode | -8.300 | -2.882 |
| Zahlungsmittel und -äquivalente am Ende der Berichtsperiode | -29.529 | -8.300 |
| Überleitung zum Bestand gemäß Bilanz: | ||
| + Kurzfristige Kreditaufnahmen | 31.800 | 9.700 |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 2.271 | 1.400 |
| Gezeichnetes Kapital |
Eigene An- teile |
(Korrigiertes) Gezeichnetes Kapital |
Kapital- rücklage |
Gesetzliche Rücklage |
Andere Ge- winn-rückla- gen |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Stand 01.10.2020 | 13.271 | -112 | 13.159 | 1.250 | 77 | 17.782 |
| Einstellung in Rücklagen | ||||||
| Ausschüttung | ||||||
| Währungsumrechnung | ||||||
| Ausgabe eigener Anteile | 6 | e | 37 | |||
| Konzernjahresüberschuss | ||||||
| Stand 30.09.2021 | 13.271 | -106 | 13.165 | 1.250 | 77 | 17.819 |
| Stand 01.10.2021 | 13.271 | -106 | 13.165 | 1.250 | 77 | 17.819 |
| Einstellung in Rücklagen | ||||||
| Ausschüttung | ||||||
| Ausgabe eigener Anteile | 44 | 44 | 155 | |||
| Währungsumrechnung | ||||||
| Anderung des Konsolidie- | ||||||
| rungskreises | ||||||
| Konzernjahresüberschuss | ||||||
| Stand 30.09.2022 | 13.271 | -62 | 13.209 | 1.250 | 77 | 17.974 |
| Rücklagen | Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsum- |
Verlust- vortrag |
Konzernjah- res-fehlbetrag |
Konzernei- genkapital |
|
|---|---|---|---|---|---|
| rechnung | |||||
| TEUR | TFUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Stand 01.10.2020 | 17.859 | ਰੇਰੇ | 2.602 | 30.320 | |
| Einstellung in Rücklagen | |||||
| Ausschüttung | -531 | -531 | |||
| Ausgabe eigener Anteile | 37 | 37 | |||
| Währungsumrechnung | 47 | 47 | |||
| Konzernjahresüberschuss | -62 | -62 | |||
| Stand 30.09.2021 | 17.896 | 146 | 2.075 | -62 | 30.320 |
| Stand 01.10.2021 | 17.896 | 146 | 2.137 | 30.320 | |
| Einstellung in Rücklagen | |||||
| Ausschüttung | -531 | -531 | |||
| Ausgabe eigener Anteile | 155 | 199 | |||
| Währungsumrechnung | 67 | 67 | |||
| Konzernjahresfehlbetrag | -6.313 | -6.313 | |||
| Stand 30.09.2022 | 18.051 | 214 | -2.668 | -6.313 | 23.743 |
Das Geschäftsjahr der MOBOTIX AG umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres.
Der Konzernabschluss der MOBOTIX AG wurde auf Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (§§ 290 ff.) aufgestellt.
Die Gesellschaft wird unter der Firma MOBOTIX AG beim Amtsgericht in Kaiserslautern unter HRB Nr. 3724 geführt.
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden unter der Unternehmensfortführung angesetzt und bewertet. Die aktuellen Ertrags- und Liquiditätsplanungen des MOBOTIX AG und damit des Konzerns beinhalten Liguiditätszuflüsse, die auf Basis der bestmöglichen Schätzungen des Vorstands aufgestellt wurden. Sollten wesentliche Verzögerungen bei geplanten Umsätzen oder weitere wesentliche zeitliche Verschiebungen bei Zahlungseingängen entstehen oder mehrere der in den Planungen unterstellten Annahmen sich als nicht zutreffend erweisen, wird die weitere Unterstützung des Mehrheitsaktionärs im Rahmen von Darlehen oder anderer externer Finanzierungsquellen z. Bsp. im Rahmen einer Kapitalerhöhung auf Basis eines genehmigten Kapitals von 6,0 Mio. EUR erforderlich sein, um die Fortführung der MOBOTIX AG und damit des Konzerns zu ermöglichen. Dies stellt eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten dar, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit der MOBOTIX AG und damit des Konzerns aufwerfen können.
Für die Gewinn-und-Verlust-Rechnung haben wir wie im Vorjahr das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Aus der Darstellung der Zahlen in TEUR und den vorgenommenen Rundungen können Differenzen in Höhe von +/- einer Einheit (EUR, %) auftreten.
In den Konzernabschluss werden mit Ausnahme der MOBOTIX LIMITED, Nottingham, Großbritannien, alle Unternehmen einbezogen, auf die die Gesellschaft unmittelbar einen beherrschenden Einfluss ausübt.
Die MOBOTIX LIMITED, Nottingham, Großbritannien, wird nicht in den Konzernabschluss einbezogen, da sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsprechenden Bildes von untergeordneter Bedeutung ist.
| Ergebnis in | ||
|---|---|---|
| in v. H. | 2020/21 | |
| 100.0 | 0 Brit. Pfund | |
| Anteil am Kapital 1 Brit. Pfund |
) nicht operativ aktiv
Die im Berichtsiahr erworbenen Gesellschaften VAXTOR TECHNOLOGIES, S.L., Madrid, Spanien, VAXTOR ASIA PTE. LTD., Singapore, Singapore und VAXTOR SYSTEMS CORPORATION, USA, wurden erstmals konsolidiert.
| Anteil am Geschäftskapi- tal |
|||||
|---|---|---|---|---|---|
| Gesellschaft | Sitz | 30.09.2022 | 30.09.2021 | ||
| MOBOTIX CORP | New York, USA | 100,00 % | 100,00 % | ||
| MOBOTIX LIMITED | Nottingham, GB | 100,00 % | 100,00 % | ||
| MOBOTIX SINGAPORE PTE. LTD. | Singapur, SG | 100,00 % | 100,00 % | ||
| MOBOTIX AUSTRALIA PTY LTD | Sydney, AU | 100,00 % | 100,00 % | ||
| VAXTOR TECHNOLOGIES, S.L. | Madrid, ES | 100,00 % | |||
| VAXTOR ASIA PTE. LTD. | Singapur, SG | 100,00 % | |||
| VAXTOR SYSTEMS CORPORATION | Maryland, USA | 100,00 % |
Bei der erstmaligen Einbeziehung der Gesellschaften der VAXTOR Gruppe werden die in den Konzernabschluss aufgenommenen Vermögensgegenstände und Schulden im Rahmen der Kaufpreisallokation neu bewertet respektive angesetzt. Infolgedessen wurden Markenrechte, technisches Know-how sowie ein Geschäfts- oder Firmenwert in der Konzernbilanz als Vermögensgegenstände bzw. vermögensgegenstandsähnliche Posten angesetzt.
Die Jahresabschlüsse bzw. Zwischenabschlüsse der in den Konzernabschluss der MOBOTIX AG einbezogenen Gesellschaften werden nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Stichtag 30. September 2022 aufgestellt.
Die Kapitalkonsolidierung für Unternehmen, die aufgrund eines Erwerbs erstmals konsolidiert werden, wird nach der Erwerbsmethode zum Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist, vorgenommen.
Dabei wird der Wertansatz der dem Mutterunternehmen Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens verrechnet. Das Eigenkapital wird mit dem Betrag angesetzt, der dem zum Konsolidierungszeitpunkt beizulegenden Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungs-posten entspricht. Ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag wird, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts- oder Firmenwert und, wenn er auf der Passivseite entsteht, unter dem Posten "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" nach dem Eigenkapital ausgewiesen.
Der für die Bestimmung des Zeitwerts der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände und Schulden sowie der für die Kapitalkonsolidierung maßgebliche Zeitpunkt ist grundsätzlich der,
zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Bei Tochterunternehmen, auf deren Einbeziehung bisher gemäß § 296 HGB verzichtet worden war, ist der Zeitpunkt der Einbeziehung des Tochterunternehmens in den Konzernabschluss maßgeblich.
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie sämtliche Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen und Leistungen werden gegeneinander aufgerechnet. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden die Erlöse aus Innenumsätzen sowie anderen konzerninternen Erträgen mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Zwischenergebnisse innerhalb des Konsolidierungskreises werden eliminiert. Ebenso werden die Ergebnisse zwischen den konsolidierten Unternehmen ("Zwischengewinne") im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
Die Aktiv- und Passivposten der in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse werden mit Ausnahme des Eigenkapitals, das zum historischen Kurs in Euro umzurechnen ist, mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs am Abschlusstichtag in Euro umgerechnet. Die Währungsumrechnung in Euro der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse erfolgt mit monatlichen Durchschnittskursen. Die sich ergebende Umrechnungsdifferenz ist innerhalb des Konzerneigenkapitals unter dem "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" ausgewiesen.
Passive bzw. aktive latente Steuern werden auf Differenzen zwischen handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden oder Rechnungsabgrenzungsposten und deren steuerlichen Wertansätzen sowie auf Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß den §§ 300 bis 307 HGB beruhen, gebildet, sofern sich diese Differenzen in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder abbauen. Nicht berücksichtigt werden jedoch Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts aus der Kapitalkonsolidierung. Die sich ergebenden Steuerbe- und -entlastungen werden unsaldiert angesetzt.
Zudem werden auch Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß den §§ 300 bis 307 HGB beruhen, berücksichtigt, nicht jedoch Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts aus der Kapitalkonsolidierung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert.
Entwicklungskosten werden als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. Eine Aktivierung erfolgt, wenn hinreicheinlich ist, dass die Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes technisch realisierbar ist und aus der Vermarktung zukünftige Überschüsse entstehen. Forschung wird von der MOBOTIX AG und ihren Tochtergesellschaften nicht betrieben.
Die aktivierten Entwicklungskosten werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Die Abschreibung beginnt mit dem Abschluss der Entwicklungsphase. Dies ist der Zeitpunkt, ab dem der Vermögensgegenstand genutzt werden kann.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, die der voraussichtlichen Nutzungsdauer zwischen zwei und fünf Jahren entsprechen, bewertet.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, die der voraussichtlichen Nutzungsdauer zwischen drei und dreiunddreißig Jahren entsprechen, bewertet. Erhaltene Fördermittel werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt.
Für Kamerabestände, die für eine dauerhafte Verwendung im Unternehmen vorgesehen sind, wurde ein Festwert in Höhe von TEUR 1.151 gebildet.
Die Herstellungskosten selbst erstellter Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens beinhalten neben den Material- und Fertigungseinzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen, soweit sie durch die Fertigung veranlasst sind. Verwaltungskosten werden nicht aktiviert.
Bei den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Berücksichtigung der Verwertbarkeit am Bilanzstichtag sowie des Niederstwertprinzips angesetzt. Die unfertigen Erzeugnisse und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die Material- und Fertigungs-einzelkosten, die angemessenen Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen, Verwaltungskosten werden ebenfalls nicht aktiviert.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken bewertet. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bewertet.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst.
Aktive und passive Steuerlatenzen werden unsaldiert ausgewiesen.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rücksichtigen in angemessenem Umfang alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet, da sämtliche Fremdwährungsposten Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr aufweisen. § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB werden insoweit nicht angewendet.
Die Entwicklung der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist in dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.
lm Geschäftsjahr 2021/22 fielen Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von insgesamt TEUR 8.080 an. Hiervon wurde ein Betrag von TEUR 4.498 unter den selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen aktiviert.
Die im Rahmen der Erstkonsolidierung der VAXTOR Gruppe aktivierten Technologien und Markennamen werden über einen Zeitraum von vier bis zehn Jahren abgeschrieben.
Aus der Erstkonsolidierung der VAXTOR Gruppe im Geschäftsjahr 2021/22 resultiert ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 4.251.
Für diesen Geschäfts- oder Firmenwert wird ausgehend von dem Lebenszyklus der Produkte der erworbenen Unternehmen eine Nutzungsdauer von zehn Jahren zugrunde gelegt. Der Restbuchwert zum Stichtag beläuft sich auf TEUR 4.074.
Die Forderungen aus Lieferungen, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 4.276 (i.Vj. TEUR 2.698) enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Unternehmen der Konica Minolta Gruppe, in deren Konzernabschluss die MOBOTIX AG im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen wird; insofern wird im Konzernabschluss der MOBOTIX AG selbst ein Ausweis im Verbundbereich realisiert.
Die aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 3.596 (i.Vj. TEUR 1.407) ergeben sich in Höhe von TEUR 3.222 (i.Vi. TEUR 1.293) aus ertragsteuerlichen Verlustvorträgen, die in Vorjahren und im Geschäftsjahr 2021/22 entstanden sind und in Höhe von TEUR 374 aus der Eliminierung von Umsätzen mit der Konica Minolta Business Solutions U.S.A., Inc., die aus Konzernsicht aufgrund des Weiterverkaufs an die MOBOTIX CORP, USA, zu eliminieren sind. Aktive latente Steuern aus der Eliminierung der Zwischenergebnisse aus Lieferungen zwischen der MOBOTIX AG und der MOBOTIX CORP, ergaben sich im Berichtsjahr nicht (i.Vj. TEUR 114). Der Bildung der aktiven latenten Steuersatz von 29,0 % zu Grunde gelegt.
Aktive latente Steuern auf Steuerminderungsansprüche in den USA, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge (TEUR 8.049) in Folgejahren voraussichtlich ergeben werden aufgrund der vergangenen Verlustsituation nicht gebildet.
Das gezeichnete Kapital entspricht dem Grundkapital der MOBOTIX AG zu dem jeweiligen Bilanzstichtag.
Zum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft 13.271.442 Stammaktien ausgegeben. Davon befinden sich 13.165.536 Aktien im Umlauf. Zum 30. September 2022 werden 61.558 Aktien als eigene Aktien gehalten. Die Aktien sind ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital zu je EUR 1,00. Das Grundkapital ist voll eingezahlt.
Die Hauptversammlung der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, vom 27. Januar 2022 hat für das Geschäftsjahr 2020/21 eine Dividende in Höhe von EUR 0,04 pro Aktie beschlossen. Dies entspricht einer Dividende von TEUR 531. Die durch die Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Die Auszahlung der Dividende erfolgte am 28. Januar 2022. Der verbleibende Restbetrag des Bilanzgewinns in Höhe von TEUR 3.306 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2018 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, bis zum 30. April 2023 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a Aktiengesetz) eigene Aktien der Gesellschaft, bis zu insgesamt 10 % des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt dieser Ermächtigung, zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat oder noch besitzt oder ihr gemäß §§ 71d, 71e AktG zuzurechnen zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen.
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder durch eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten durch die Aktionäre.
lm Geschäftsjahr 2021/22 hat die Gesellschaft keine eigenen Anteile erworben. Im Rahmen des Erwerbes der VAXTOR Technologies, S.L. wurden im Geschäftsjahr 2021/22 44.248 eigene Aktien als Teil des Kaufpreises verwendet. Entsprechend erhöhten sich die Gewinnrücklagen zum Zeitpunkt der Verwendung der eigenen Anteile um TEUR 156.
Der auf die eigenen Anteile entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt TEUR 62. Die eigenen Anteile wurden in den Geschäftsjahren 2010/11 und 2011/12 erworben.
Die Kapitalrücklage besteht aus Agien verschiedener durchgeführter Kapitalerhöhungen.
Die gesetzliche Rücklage nach § 150 Abs. 1 AktG wurde in Vorjahren gemäß § 150 Abs. 2 AktG in Höhe von TEUR 77 gebildet.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2018 wurden TEUR 17.678 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.
Der Bilanzgewinn umfasst die aufgelaufenen, nicht ausgeschütteten und nicht in die anderen Gewinnrücklagen eingestellten Jahresergebnisse.
Der Vorstand der MOBOTIX AG schlägt vor, den Bilanzverlust der MOBOTIX AG in Höhe von TEUR 197 auf neue Rechnung vorzutragen.
Die anderen Gewinnrücklagen abzüglich des Verlustvortrags sind gemäß § 268 Abs. 8 HGB aufgrund der Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung passiver latenter Steuern in Höhe von TEUR 6.119 und aufgrund der aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 3.222 sind beim Mutterunternehmen ausschüttungsgesperrt.
Im Posten "Sonstige Rückstellungen" sind im Wesentlichen die nachfolgenden Rückstellungsarten enthalten.
| - Rückstellungen für Kaufpreisverpflichtungen | TEUR 4.200 (i.Vj. TEUR 0) |
|---|---|
| - Rückstellungen für ausstehende Rechnungen | TEUR 1.661 (i.Vj. TEUR 1.789) |
| - Rückstellungen für Tantiemen und Vertriebsprovisionen | TEUR 769 (i.Vj. TEUR 812) |
| - Rückstellungen für Urlaub | TEUR 572 (i.Vj. TEUR 570) |
| - Rückstellungen für Weihnachtsgeld | TEUR 351 (i.Vj. TEUR 376) |
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten und Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten (in TEUR; Vorjahreszahlen in Klammern).
| Laufzeit | davon gesichert | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten | Gesamt | bis 1 Jahr |
1 bis 5 Jahre |
über 5 Jahre |
Betrag | Vermerk |
| gegenüber Kreditinstituten | 38.674 (26.050) |
33.078 (22.300) |
5.585 (3.750) |
11 (0) |
6.750 (8.000) |
1 |
| aus erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen |
2 (1) |
2 (1) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
|
| aus Lieferungen und Leistungen | 7.514 (6.282) |
7.514 (6.282) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
|
| gegenüber verbundenen Unter- nehmen |
4.748 (ਰ) |
4.748 (ਰ) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
|
| sonstige Verbindlichkeiten | 1.151 (802) |
1.151 (802) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
|
| 52.089 | 46.493 | 5.585 | 11 | 6.750 |
1 = Grundschulden
Gesamt
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 720 (i.Vj. TEUR 245) und aus Steuern in Höhe von TEUR 264 (i.Vj. TEUR 195).
(29.394) | (3.750)
(0) =
(8.000)
MOROTIX
(33.144) |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus dem Verkauf von Video-Management-Systemlösungen in Höhe von TEUR 53.578 (i.Vj. TEUR 61.027), Erlöse aus dem Verkauf von Bauteilen an externe Fertiger in Höhe von TEUR 885 (i.Vj. TEUR 1.154) und Erlöse aus der Auftragsentwicklung für Konica Minolta, Inc. Tokyo, Japan, in Höhe von TEUR 1.574 (i.Vj. TEUR 235).
Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Video-Management-Systemlösungen entfallen mit TEUR 15.266 (i.Vi. TEUR 16.071) auf Deutschland und mit TEUR 19.510 (i.Vj. TEUR 24.969) auf das übrige Europa sowie mit TEUR 18.802 (i.Vj. TEUR 19.987) auf den Rest der Welt.
Umsatzerlöse der MOBOTIX AG mit der Konica Minolta Business Solutions U.S.A., Inc., die im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf an die MOBOTIX CORP, USA, stehen, wurden aus Konzernsicht eliminiert.
Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 70 (i.Vj. TEUR 39) und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 52 (i.Vj. TEUR 657) ausgewiesen.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen im Wesentlichen aus dem Bestellobligo für Bauteile. Das Bestellobligo für Bauteile beläuft sich zum 30. September 2022 auf TEUR 8.098.
Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 489 (i.Vj. TEUR 231) und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 367 (i.Vj. TEUR 237) ausgewiesen.
Zum Abschlussstichtag sind keine derivativen Finanzinstrumente vorhanden. Es wurden zum Abschlussstichtag keine ökonomischen Sicherungsbeziehungen eingegangen.
In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrage in Höhe von TEUR 1.929 aus der Bildung von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge und Aufwendungen in Höhe von TEUR 527 aus der Bildung von passiven latenten Steuern aufgrund der Aktivierung von Entwicklungskosten enthalten.
Das Vertragsverhältnis mit dem Generalunternehmer für den Neubau (Bauabschnitt I) in Winnweiler-Langmeil wurde im Jahr 2009 vor Beendigung der Fertigstellung außerordentlich gekündigt. Der Generalunternehmer hat seine Schlussrechnung in Höhe von TEUR 2.262 (netto) im Jahr 2009 vorgelegt. Diese wird von der MOBOTIX AG bestritten, da Gegenforderungen aus Vertragsstrafen, Mängeln und Minderleistungen in mindestens gleicher Höhe vorliegen. Das Gerichtsverfahren ist in zweiter Instanz derzeit anhängig. Der Sachverhalt wurde entsprechend der Risikoeinschätzung des Vorstands im Abschluss durch eine Aktivierung im Sachanlagevermögen und Passivierung einer entsprechenden Rückstellung gegenüber dem Vorjahr unverändert berücksichtigt. Im Dezember 2022 wurde von Seiten des Gerichts ein Vergleich vorgeschlagen, deren Annahme vom Vorstand abgelehnt wurde.
Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen (ohne Vorstand, Auszubildende und Aushilfen) waren während des Geschäftsjahres 2021/22 im Konzern beschäftigt:
319,1 vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter 22,2 teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter
Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit 341,3 (i.Vj. 315,0).
Für den Wirtschaftsprüfer der MOBOTIX AG, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sind im Geschäftsjahr die folgenden Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB zu machen:
| Leistungen | Honorare | |||
|---|---|---|---|---|
| 2021/22 | 2020/21 TEUR |
|||
| TEUR | ||||
| Abschlussprüfungsleistungen | ||||
| in Rechnung gestellt | 32 | રિક | ||
| aus Rückstellungsbildung | 106 | 43 | ||
| Summe | 138 | 106 |
Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands beliefen sich auf TEUR 918 (i.Vj. TEUR 886). Diese bestehen ausschließlich aus kurzfristigen Leistungen.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für seine Tätigkeit eine feste jährliche Vergütung in Höhe von TEUR 10. Zusätzlich erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für seine Tätigkeit eine variable Vergütung in Höhe von EUR 75,00 je EUR 0,01 des sich aus dem HGB-Konzernabschluss ergebenden und nach den Grundsätzen der deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset-Management (DVFA) berechneten Ergebnisses je Aktie der Gesellschaft (basierend auf einem Grundkapital in Höhe von EUR 13.271.442,00 eingeteilt in 13.271.442 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie). Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte der fixen und der variablen Vergütung.
Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2021/22 auf TEUR 40).
Die MOBOTIX AG ist ein Tochterunternehmen der Konica Minolta, Inc., Tokyo, Japan, die wiederum ein Tochterunternehmen der Konica Minolta Holdings, Inc., Tokyo, Japan, ist.
Die Konica Minolta Holdings, Inc., Tokyo, Japan, stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. Dieser wird in die deutsche Sprache übersetzt und im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist auf Anforderung bei der Gesellschaft erhältlich. Die MOBOTIX AG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird und auf Anforderung bei der Gesellschaft erhältlich ist.
Es bestehen keine marktunüblichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen.
Die Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH, Kaiserslautern, hat uns mit Schreiben vom 13. Mai 2016 gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr seit dem 10. Mai 2016 nicht länger gemäß § 20 Abs. 4 AktG die Mehrheit der Aktien und Stimmrechte (Mehrheitsbeteiligung) an der MOBOTIX AG gehört.
Mit demselben Schreiben hat uns die Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH, Kaiserslautern, mitgeteilt, dass ihr seit dem 10. Mai 2016 nicht länger gemäß § 20 Abs. 1 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien der MOBOTIX AG - auch nicht unter Hinzurechnung von Aktien (§ 20 Abs. 2 AktG) - gehört.
MOROTIX
Die Konica Minolta, Inc., Tokyo, Japan, hat uns mit Schreiben vom 10. Mai 2016 gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der MOBOTIX AG – auch ohne Hinzurechnung von Aktien (§ 20 Abs. 2 AktG) – gehört.
Mit demselben Schreiben hat uns die Konica Minolta, Inc., Tokyo, Japan, gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr die Mehrheit der Aktien und Stimmrechte (Mehrheitsbeteiligung) an der MOBOTIX AG gehört.
Der Vorstand weist im Hinblick auf die Finanzlage der MOBOTIX AG hin, dass von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 38,6 Mio. EUR eine Laufzeit von bis zu einem Jahr haben, von denen im Dezember 2022 TEUR 23,0 Mio. EUR bis Dezember 2023 sowie TEUR 3,5 Mio. EUR bis November 2023 verlängert worden sind. Planmäßige Tilgungen der kurz- und mittelfristigen ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von 2,7 Mio. EUR für das Kalenderjahr 2023 vorgesehen. Sollten die Kreditinstitute die kurzfristigen Kreditlinien jeweils nicht oder nur mit niedrigeren als den in Anspruch genommen Beträgen verlängern, hat der Mehrheitsaktionär Konica, Inc., am 24. Februar 2023 eine Übernahme der Finanzierung bis zum 30. September 2024 vertraglich zugesagt und eine qualifizierte Rangrücktrittserklärung abgegeben. Des Weiteren verweist der Vorstand auf die Ausführungen im Lagebericht.
Nach Schluss des Geschäftsjahres sind keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der MOBOTIX Gruppe haben.
Winnweiler-Langmeil, den 31. März 2023
Der Vorstand
Thomas Lausten · CEO
Klaus Kiener • CFO
Hartmut Sprave · CTO
| Stand 01.10.21 |
Anderung des Konsoli- dierungs- kreises |
Zugänge | Abgänge | Umbu- chun- gen |
Währungs- differenzen |
Stand 30.09.22 |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||||||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||||
| Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegen- stände |
7.696 | 1.379 | 3.119 | 0 | 0 | 0 | 12.194 |
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an sol- chen Rechten und Werten |
3.435 | 212 | 121 | 0 | 128 | 5 | 3.901 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 4.251 | 0 | 0 | 0 | 0 | 4.251 |
| Geleistete Anzahlungen | 123 | 0 | 224 | -1 | -100 | 0 | 246 |
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen |
11.254 | 5.842 | 3.464 | -1 | 28 | 5 | 20.592 |
| Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten | 18.244 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 18.244 |
| auf fremden Grundstücken | 0 | 0 | 11.129 | ||||
| Technische Anlagen und Maschinen | 10.510 12.404 |
0 25 |
610 616 |
-95 | 9 404 |
21 | 13.375 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
253 | 0 | 207 | -15 | -441 | 0 | 4 |
| Summe Sachanlagen | 41.411 | 25 | 1.433 | -110 | -28 | 21 | 42.752 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||||
| Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegen- | ale | 7 | 1.360 | 0 | 0 | 0 | 2.283 |
| stande Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an sol- chen Rechten und Werten |
2.163 | 38 | 289 | 0 | 0 | 4 | 2.794 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 | 177 | 0 | 0 | 0 | 177 |
| Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen |
3.079 | 45 | 2.126 | 0 | 0 | 4 | 5.254 |
| Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
6.944 | 0 | 592 | 0 | 0 | 0 | 7.536 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 9.453 | 0 | 321 | 0 | 0 | 0 | 9.775 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 10.079 | 11 | 610 | 0 | 0 | 11 | 10.711 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 26.476 | 11 | 1.523 | 0 | 0 | 11 | 28.022 |
| Nettobuchwerte | |||||||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||||
| Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegen- stande |
6.780 | 9.911 | |||||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an sol- chen Rechten und Werten |
1.272 | 1.107 | |||||
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 4.074 | |||||
| Geleistete Anzahlungen | 123 | 246 | |||||
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 8.175 | 15.338 | |||||
| Sachanlagen | |||||||
| Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
11.300 | 10.708 | |||||
| Technische Anlagen und Maschinen | 1.056 | 1.354 | |||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.325 | 2.664 | |||||
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 253 | খ | |||||
| Summe Sachanlagen | 14.934 | 14.730 |
Die MOBOTIX AG, Winnweiler- Langmeil (im Folgenden kurz "MOBOTIX" oder Gesellschaft), bietet hochauflösende und netzwerkbasierte Video-Kontrollsysteme an. Die Systeme bestehen aus Hardware, mit dem Fokus auf Hochleistungs-Kameras, sowie in zunehmendem Maße aus Software, beispielsweise Anwendungssoftware (auch Applikationen oder Apps genannt), die kundenspezifische Funktionen erfüllen. Die Lösungen werden durch Distributoren und qualifizierte Vertrieben. Das 1999 gegründete Unternehmen weist bei dezentralen, IP-basierten Video-Überwachungslösungen über mehr als 20 Jahre Markterfahrung auf.
Die von MOBOTIX entwickelte Systemarchitektur bietet zwei Möglichkeiten, Daten je nach Kundenwunsch entweder dezentral in der Kamera oder auf einem zentralen Server zu verwalten. Die Verarbeitung erfasster Daten beginnt bereits in der Kamera und somit unmittelbar an der Grenze zwischen realer Welt und MOBOTIX-System. Eine solche Architektur wird als "Edge Technology" bezeichnet.
Die dezentrale Struktur der MOBOTIX-Systeme entlastet das Netzwerk und das zentrale Videomanagement, ermöglicht höhere Bildraten und reduziert bei der Aufzeichnung von hochauflösenden den Datenspeicher-Bedarf. Damit ist es in der Gesamtbetrachtung kostengünstig. Die Video-Sicherheitssysteme von MOBOTIX eignen sich für sehr unterschiedliche Anwendungen, von Kleinstanlagen mit wenigen Kameras bis zur Überwachung großer Objekte mit hunderten von Kameras und zentralen Leitständen. MOBOTIX-Systeme werden in Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Logistikunternehmen sowie in der Industrie zur Fernwartung und Automation eingesetzt.
MOBOTIX wandelte sich in den vergangenen Geschäftsjahren von einem ursprünglich reinen Produktanbieter zum Lösungsanbieter mit integrierter Software. Die Verbindung von Hard- und Software zu einer Komplettlösung ist einerseits auf dementsprechende Kundenwünsche zurückzuführen. Anderseits eröffnen digitale inen wachsenden Spielraum, die Technologien von MOBOTIX für Kunden nutzwertig einzusetzen.
Zu allen Kameralinien bietet MOBOTIX umfangreiches Zubehör und leistungsfähige Softwarelösungen an.
Wesentliche Merkmale der MOBOTIX-Technologien sind ein weitgehender Verzicht auf bewegliche Teile sowie ein dezentraler Ansatz. Ersteres vermeidet Wärmeentwicklung in den Geht mit geringer Störanfälligkeit sowie Langlebigkeit einher. Letzteres ermöglicht es MOBOTIX, seine Angebote im Hinblick auf die Sicherheit der gewonnenen Daten vor dem Zugriff durch Unbefugte bestmöglich zu schützen. Sowohl hohe Qualität als auch Datensicherheit stellen zwei wesentliche Differenzierungsmerkmale von MOBOTIX im Wettbewerb dar.
Für MOBOTIX ist die IT-Sicherheit zentraler Bestandteil jeder Technologie. Daher sind kontinuierliche Zertifizierungen von erheblicher Bedeutung. Basis der Lösungen von MOBOTIX ist die Kombination von in-house entwickelter dezentraler loT-Technologie und der Videomanagement-Software. Sowohl die MOBOTIX 7-Plattform als auch die Mx6 Sicherheitskameras wurden im Verlauf des vergangenen Geschäftsjahres von der SySS GmbH zum wiederholten Male überprüft und zertifiziert. Die SySS GmbH ist einer der führenden Anbieter von Penetrationstests in Deutschland und herstellerunabhängig. MOBOTIX arbeitet seit 2017 regelmäßig mit SySS im Rahmen seiner Cyber-Security Kampagne "Cactus Concept" zusammen. Die SySS-Tests setzen Hard- und Softwarekomponenten simulierten Hackerangriffen aus. Im Ergebnis wurde im Juni 2021 erneut die bestmögliche Cybersicherheit der MOBOTIX-Produkte und -Lösungen zertifiziert. Trotz des dezentralen Ansatzes wurden die Industrie-Standards ONVIF, H.264 und H.265 erfüllt.
Ferner bestehen Kooperationen mit weiternen IT-Security Testhäusern - mit dem französischen CNPP (Centre national de prévention et de protection), Paris, Frankreich, und White Hat IT Security Kft, Budapest, Ungarn. So erhielt MOBOTIX 2019 als erster europäischer die französische Produktzertifizierung "CNPP Certified" für Videosicherheitssysteme mit höchstem Schutz vor Cyberangriffen. Eine Kooperation mit einem weiteren namhaften Prüfinstitut ist in der konzeptionellen Vorbereitung, darüber hinaus sind weitere Kooperationen geplant. Es wurden und werden sogenannte "White-Hacker"-Institute beauftragt, MOBOTIX-Software gezielt zu attackieren. Dies flankiert unsere Maßnahmen, Lösungen anzubieten, die den weltweit kontinuierlich wachsenden IT-

Sicherheitserfordernissen Rechnung tragen. Der ausdrückliche Fokus des Unternehmens auf Cybersicherheit ist ein klares Unterscheidungsmerkmal von MOBOTIX im Wettbewerb.
MOBOTIX erwartet in sechs Wirtschaftssektoren ein langfristiges Marktwachstum für Videosysteme: Öffentlicher Sektor und Verwaltung, Industrie, Rohstoffabbau inklusive Öl/Gas, Ver- und Entsorgung, Energie, verarbeitendes Gewerbe, Bildungseinrichtungen, Einzelhandel und Gesundheitssektor.
MOBOTIX adressiert diese Vertikalmärkte gezielt, um hier seine Lösungen zu platzieren, und wird dies im Geschäftsjahr 2022/23 fortsetzen. MOBOTIX bietet sowohl die Hardware (Kameras, Zugangskontrolle) als auch die Software (intelligente Apps und Video-Analyse) sowie eine professionelle und komfortable Kameraverwaltung sowie -steuerung (MOBOTIX HUB, MxManagementCenter, MOBOTIX CLOUD) an, um auf diesen Märkten passgenaue Angebote unterbreiten zu können und somit die sich bietenden langfristigen Wachstumschancen auszuschöpfen.
Teil dieses Ansatzes sind sog. Lösungs-Pakete für klar abgrenzbare Anwendergruppen, wie z.B. Supermärkte oder Impfzentren. MOBOTIX bietet hier Paketlösungen an, die unterschiedliche Aspekte des Anwenderinteresses verknüpfen. So können z.B. für Unternehmen des Bereiches Lebensmittelverarbeitung neben einer klassischen Sicherheitsüberwachung auch Brandschutz, Überwachung von Kühlketten und Dokumentationsplichten von MOBOTIX-Lösungs-Paketen abgedeckt werden.
MOBOTIX generierte in der Vergangenheit Umsatz fast ausschließlich durch den Verkauf von Hardware bzw. Kameras. Das Unternehmen kann sein Geschäftsmodell im Zuge der vielfältigen Möglichkeiten strukturell verbessern, indem es zukünftig verstärkt sogenannte wiederkehrende Umsätze erzielt. Diese bergen den Vorteil, dass sie weniger konjunkturabhängig sind und sich besser vorhersehen lassen. Deshalb verfolgt MOBOTIX seit einiger Zeit die Strategie, langfristig verstärkt wiederkehrende Umsätze zu erzielen. Als wiederkehrende Umsätze werden u.a. Mietund Leasingkonstellationen für Hard- und Software, Subskriptionsmodelle, Dienstleistungen wie (Fern-)Wartung, oder regelmäßige Software-Upgrades, Schulung der Anwender sowie Verbrauch eingesetzter Werkzeuge und Materialien bezeichnet (wobei Letzteres für MOBOTIX praktisch keine Rolle spielt). Im Unterschied zum Verkauf eines Produktes oder einer Leistung als einmaliges Ereignis wird eine langfristige Verbindung zum Endkunden angestrebt. Einerseits eröffnet dies Möglichkeiten, die Kunden und deren Märkte besser zu verstehen, d.h. Kundenwünsche und -bedürfnisse früher und genauer zu erkennen. Andererseits verringern wiederkehrende Umsätze die Konjunkturabhängigkeit von MOBOTIX, weil sie Vorhersehbarkeit verbessern. Dieser Aspekt kann sich sowohl im operativen Geschäft als auch am Kapitalmarkt positiv auf das Unternehmen auswirken. Am Kapitalmarkt verlangen Investoren häufig mit zunehmender Konjunktursensibilität eine höhere Risikoprämie. Den Anteil der wiederkehrenden Umsätze auszuweiten, bietet somit für MOBOTIX die Chance auf langfristig verringerte Risikoprämien und damit Mehrwert für Aktionäre und Mitarbeiter.
Die MOBOTIX 7 Plattform wurde im vergangenen Geschäftsjahr um insgesamt fünf Modelle erweitert und ist als Produktlinie komplettiert. Mit der Q71 und c71 wurden zwei hemispherische Kameramodelle hinzugefügt. Die Q71 verfügt über einen 12MP Sensor, integriertem Audio-Support, sowie eingebauter IR und Weißlicht Beleuchtung und es ergeben sich zahlreiche weitere Einsatzmöglichkeiten bspw. im Bereich Health Care und Retail. Mit der D71, v71 und p71 wurde das Portfolio außerdem um 3 Single Lens Dome Kameras erweitert, die neben den modularen Modellen M73 und S74 kosten-effizientere Alternativen für Indoor und Outdoor-Applikationen bieten.
Zudem wurde die Plattform um zwei weitere Sensormodule, sowie Weißlicht Beleuchtungsmodule für M73 und S74 verstärkt. Die Einsatzbereiche beider Modelle können somit nochmals weiter ausgebaut werden. Hervorzuheben ist hier besonders der neue ECO Thermal Sensor, der den Einsatz von Thermaltechnologie in deutlich preissensitiveren Einsatzfeldern ermöglicht.
Integration und strategische Partnerschaften sind auch in diesem Geschäftsjahr ein Fokusthema für die MOBOTIX 7 Plattform. Das MOBOTIX "Certified App"-Angebot strategischer Partner wurde im Bereich OCR (Optical Character Recognition) um die Erkennung von Flugzeugidentifikationsnummern, US-DOT Kennzeichnungen, sowie eine freidefinierbare OCR-App erweitert. Des Weiteren wurde das App-Portfolio im Bereich Sicherheit mit einer Intrusionserkennung mittels Objektklassifizierung erweitert, die sowohl auf optischen als auch auf Thermalsensoren eingesetzt werden kann.
Neben den durch Certified App Partner erstellten Apps, wurden im Geschäftsjahr auch MOBOTIX eigene Certified Apps veröffentlicht, die das Portfolio im Bereich intelligente Bewegungserkennung, sowie Farberkennung erweitern.
Im Bereich Software wurden MOBOTIX Cloud, MOBOTIX HUB und das Management Center (MxMC) um verschiedene Funktionen im Bereich Rechert. So wurden beispielsweise weitere MOBOTIX 7 Apps und Events im Bereich Smart Data Search des MxMC, sowie eine Post-Video Motion Suche veröffentlicht. Weitere Apps und Events wurden ebenfalls als Plugin für MOBOTIX HUB veröffentlicht, um die Suche nach Ereignissen für den Bediener zu optimieren und Zeit und Aufwand einzusparen.
In der MOBOTIX Cloud wurde die Analyse um eine Cloud basierte Objekterkennung und -suche erweitert, die es dem Bediener ermöglicht, textbasiert nach Objekten in Aufnahmen der Kameras zu suchen. Die Kombination aus dezentralen Events und zusätzlicher Cloud Analyse verschafft dem Nutzer die Möglichkeit die Anzahl der Kameraaufnahmen und die Analyse zu optimieren.
Die MOBOTIX AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr mit der Zertifizierung durch die VDS Schadenverhütung GmbH, einer privatwirtschaftlichen Prüf- und Zertifizierungsstelle, einen wichtigen Schritt im Bereich Brandschutz bei den Thermalkameras (M16 Thermal) erreichen und sich somit einen signifikanten Wettbewerbsvorteil verschaffen können.
MOBOTIX bietet neben dem dezentralen Kameraprogramm auch die klassisch zentral verwaltete MOVE-Baureihe an. Mit der Produkteinführung der neuen MOBOTIX MOVE 64 Kanal Netzwerk-Videorekorder mit integriertem 24 Port PoE (Power over Ethernet) Switch hat MOBOTIX zusätzliche Einsatzmöglichkeiten für mittlere bis große "Stand-Alone" Videoüberwachungssysteme erreicht. Unterstützt wird die MOVE-Gesamtlösung durch die im Dezember 2021 in den Markt eingeführten kostenlosen MOVE Central Management Software (CMS) über die mehrere verteilte MOVE NVR und ONVIF kompatible Kameras zentral in einer Windows-basierten Management Software verwaltet und gesteuert werden können.
Alle MOBOTIX MOVE Vandal Dome und Bullet Kameras wurden im Laufe des Geschäftsjahres ab Werk mit der innovativen EVER-Clear Beschichtung ausgestattet, die eine wesentlich bessere Bildwiedergabe bei Dunkelheit in Verbindung mit IR-Beleuchtung ermöglicht und zusätzlich eine Regen- und schmutzabweisende Wirkung der Dome-Kuppeln und auch der Bullet Kamera Front Gläser bietet (Self-Cleaning-Effekt).
lm Mai 2022 wurde die MOBOTIX MOVE Kameralinie durch eine kompakte 5MP Mikro-Dome Kamera erweitert, mit der sich auf Grund der kleinen Bauweise diskrete Überwachungsaufgaben in Innenräumen realisieren lassen (Foyer, Kassenbereiche, Fahrstuhlüberwachung etc.).
Neben Lösungen, die auf Fokusmärkte zugeschnitten sind, stellt die Erweiterung des MOBOTIX Systems um etablierte Industriestandards wie ONVIF, H.264 und H.265 einen Schwerpunkt der laufenden Entwicklung dar. So sind mittlerweile alle MOBOTIX 7 und MOBOTIX MOVE Kameras mit den ONVIF Profilen S, T und G zertifiziert und können somit in marktgängige Videomanagementsysteme integriert werden.
MOBOTIX unterhält zu mehreren Unternehmen partnerschaftliche Beziehungen.
Strategisch kooperiert MOBOTIX mit dem Mehrheitsaktionär Konica Minolta Inc, Chiyoda, Japan. Diese Zusammenarbeit erstreckt sich u.a. auf gemeinsame Entwicklung und Fertigung. Beide Unternehmen haben die Zusammenarbeit in der Konica Minolta FORXAI Plattform vertieft. Konica Minolta verbindet intelligente Sensoren mit
Lernen auf der Basis von Algorithmen (bzw. Künstlicher Intelligenz) und einer IoT-Plattform. Durch die Integration der FORXAI-Technologie in seine Lösungen baut MOBOTIX seine "Edge-Kompetenz" weiter aus.
MOBOTIX hat 100% der Geschäftsanteile an der VAXTOR Group, Tres Cantos, Spanien (nachfolgend "VAXTOR"), einem Spezialisten für optische Zeichenerkennung (OCR), automatisierte Kennzeichenkontrolle (ALPR), künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen (sog. Deep Learning) im abgelaufenen Geschäftsjahr übernommen.
Die OCR-Analysetechnologie von VAXTOR wird bei der automatisierten Erfassung von Buchstaben, Zahlen oder anderen maschinenlesbaren Daten eingesetzt. Sie ermöglicht, solche Informationen kostengünstig und mit hoher Geschwindigkeit zu erfassen, zu verarbeiten und damit verbundene Prozesse anzustoßen.
Die OCR-Technologie ist eine der Voraussetzungen für Deep Learning in den von MOBOTIX definierten vertikalen Zielmärkten, etwa in der Anwendung der Nummernschilderkennung und darüber hinaus; z.B. im kommerziellen Bereich für die Erkennung von Containern, Fahrzeugen oder die Überwachung von Lieferketten. Neben der Erweiterung des MOBOTIX Certified App Portfolio der MOBOTIX 7 Kamera Linie, wurde ebenfalls die Integration der VAXTOR Nummernschilderkennung in ausgewählte Modelle der MOBOTIX MOVE Serie vorangetrieben.
lm vergangenen Geschäftsjahr arbeitete MOBOTIX intensiv an neuen Produkten und Lösungen. Bei mehreren davon wird nach dem Geschäftsjahresende die Markteinführung vollzogen. So wurde im Bereich Thermal im Oktober 2022 mit der p71 ECO Thermal ein weiteres Single Lens Thermal Modell für den Indoor-Einsatz freigegeben und das Certified App Portfolio durch 2 weitere MOBOTIX Apps zur Erweiterung der Thermalfunktionalität freigegeben. Im Bereich Zertifizierungen konnte mit der CNPP Thermal Zertifizierung für S74 und M73 im Bereich Brandschutz ein weiterer Meilenstein erreicht werden.
Die MOBOTIX-Gruppe besteht aus der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, Deutschland; der MOBOTIX Corp, New York, USA; der MOBOTIX LIMITED, Nottingham, Großbritannien; der MOBOTIX SINGAPORE PTE. LTD., Singapur; sowie der MOBOTIX AUSTRALIA PTY LTD, Sydney, Australien. Seit 1. Mai 2022 gehören auch die Gesellschaften VAXTOR TECHNOLOGIES, S.L., Madrid, Spanien; VAXTOR ASIA PTE. LTD, Singapur sowie die VAXTOR Systems Corporation, Lake Forest, USA, zu 100% zu der MOBOTIX Gruppe. Die MOBOTIX LIMITED, Nottingham, wird als inaktive Gesellschaft nicht in den Konzernabschluss einbezogen.
Die Produktion und Entwicklung der MOBOTIX-Produkte sowie die Steuerung des weltweiten Vertriebs der MOBOTIX-Produkte erfolgen ausschließlich am Standort Winnweiler-Langmeil.
Die Steuerung der VAXTOR-Gesellschaften erfolgt von Madrid, Spanien, aus. Die VAXTOR-Gesellschaften sind reine Softwareunternehmen. Die Entwicklung der Software erfolgt am Standort Madrid, Spanien.
Die in den Konzernabschluss einbezogene Tochtergesellschaft MOBOTIX Corp. ist eine Vertriebsgesellschaft für den amerikanischen Markt. Die Geschäftsführer der MOBOTIX Corp. sind Thomas Lausten (CFO),
Die MOBOTIX SINGAPORE PTE. LTD., Singapur, und die MOBOTIX AUSTRALIA PTY LTD, Sydney, sind reine Servicegesellschaften für den jeweiligen lokalen Markt ohne Umsatzerzielungsabsicht.
Der Vertrieb der MOBOTIX-Produkte erfolgt in Deutschland über zertifizierte Partner, Sicherheits- und IT-Errichter sowie den Elektrogroßhandel.
Der internationale Vertrieb der MOBOTIX-Produkte erfolgt primär über Distributoren mit nachgeschalteten, gualifizierten Systemintegratoren und Resellern. Die Distributoren werden in den meisten Regionen durch vor Ort ansässige und bei der MOBOTIX-Gruppe direkt angestellte Business Development Manager und Technical Project Engineers betreut.
Seit April 2022 erfolgt der Vertrieb der MOBOTIX-Produkte in den USA über die Konica Minolta Business Solutions U.S.A., Inc. Dies bedeutet, dass die MOBOTIX-Produkte über die Konica Minota Business Solutions U.S.A., Inc., die auch die komplette Logistik übernommen hat, bezieht.
Darüber hinaus bestehen Distributionsverträge mit einzelnen regionalen Gesellschaften der Konica Minolta-Gruppe und anderen MOBOTIX-Partnern.
Der Vertrieb der VAXTOR-Produkte erfolgt im Wesentlichen über Systemintegratoren oder direkt an den End-Kunden. Die Steuerung des weltweiten Vertriebs erfolgt von Madrid, Spanien, aus.
Der Exportanteil lag im Geschäftsjahr 2021/22 bei 71% (Vorjahr: 74%).
Zum 30. September 2022 beschäftigte die MOBOTIX Gruppe 87 Mitarbeiter (nach Köpfen) in dem Bereich Produktentwicklung und Produktmanagement.
In der MOBOTIX Gruppe fielen im Geschäftsjahr 2021/22 insgesamt Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von 7,9 Mio. EUR an. Hiervon wurde ein Betrag von 3,1 Mio. EUR (39 % der Forschungs- und Entwicklungskosten) unter den selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen aktivierte auf aktivierte Entwicklungskosten wurden in Höhe von 1,3 Mio. EUR vorgenommen.
Aufgabenschwerpunkte lagen hierbei, wie in den Entwicklung neuer Hard- und Softwareprodukte sowie der Optimierung der Produktfunktionalität. Die Entwicklungsaktivitäten finden im ern statt. Eine Fremdvergabe von Entwicklungstätigkeiten erfolgt in geringem Maße lediglich in den Bereichen Design von Kameras und Objektiven, in der Werkzeugkonstruktion und dem Platinenlayout.
Hinsichtlich Forschung und Entwicklung arbeitete MOBOTIX im Geschäftsjahr 2021/22 erneut intensiv mit Konica Minolta zusammen. Im Geschäftsjahr 2022/23 sowie in den folgenden Geschäftsjahren soll diese Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden. Erste Ergebnisse dieser Kooperation zeigten sich in der Entwicklung der MOBOTIX 7 Kameraplattform, in deren Erweiterung im Geschäftsjahr 2020/21 sowie in der Verwendung von performanten Konica Minolta-eigenen Deep-Learning-Algorithmen. Am 6. August 2021 gaben MOBOTIX und Konica Minolta bekannt, ihre Zusammenarbeit hinsichtlich der Videoanalysetechnologie im FORXAI-Partnerschaftsprogramm zu intensivieren. Konica Minolta's Technologie "FORXA!" verbindet Sensoren mit Künstlicher Intelligenz (KI) und einer Imaging IoT-Plattform und schafft so ein Gesamtpaket als Lösungsangebot. MOBOTIX treibt damit seinen Wandel hin zu einem Lösungsanbieter voran und stärkt seine KI-Kompetenz. Die FORXAl-Partnerschaft zeigt beispielhaft die Hebung von Synergien zwischen den beiden beteiligten Unternehmen. Weitere Kooperationen, z.B. zur Erweiterung der MOBOTIX 7 Plattform, sind für das Geschäftsjahr 2022/23 in Planung.
MOBOTIX ist im Markt für Video-Sicherheitssysteme tätig. Der Markt für Video-Sicherheitssysteme umfasst analoge Video-Sicherheitssysteme und Netzwerk-Kamerasysteme sowie Video-Management-Software und Zubehör. Das für
die MOBOTIX relevante Marktsegment ist das Marktsegment der videobasierten Sicherheitssysteme im Allgemeinen und das Segment der Netzwerkkamerasysteme im Besonderen.
Das Marktforschungsunternehmen Novaira Insights geht in seiner Marktstudie vom Juni 2022 davon aus, dass die Umsätze im Markt für videobasierte Sicherheit ohne China von 2021 bis 2026 um jährlich durchschnittlich ca. 10% wachsen werden, die Umsätze im Segment für Netzwerkkameras gar um durchschnittlich 11,4%. Die Prognosen für Netzwerkkameras erwarten mit durchschnittlich 9,9% pro Jahr von 2021 bis 2026 das größte Wachstum in der EMEA-Region, gefolgt von Americas mit 13,1% und Asien (ohne China) mit 10,2%.
Als wesentliche Trends im Markt für videobasierte Sicherheitssysteme benennt die Studie neben dem vermehrten Einsatz von Video Analytics im Allgemeinen eine beschleung und Verwendung von künstlicher Intelligenz, einen weiterhin hohen Bedarf an Cybersicherheit sowie eine hohe Bedeutung von Deep Learning zur Verarbeitung immer größerer Datenmengen. Für das Marktsegment Analytics prognostiziert Novaira Insights eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 2021 bis 2026 von 11,4%, wobei Deep Learning als einer von mehreren Technologieansätzen für Analytics als klarer Wachstumstreiber identifiziert wird (49,8%).
Die MOBOTIX-Gruppe musste im Geschäftsjahr 2021/22 bedingt durch die weiterhin schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Folge der globalen COVID-19 Pandemie, der Lieferkettenproblematik und die Auswirkungen des Ukraine Krieges einen Rückgang der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um 6,4 Mio. EUR (10,2%) auf 56,0 Mio. EUR verzeichnen.
Während die Erlöse aus der Auftragsentwicklung für Konica Minolta in Höhe von 1,6 Mio. EUR) sich erhöhten, haben sich die Erlöse aus Bauteileverkäufen an Auftragsfertiger in Höhe von 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR) reduziert. Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software haben sich insbesondere in Folge von gestörten auf Seiten der Kunden, was zu Projektverschiebungen geführt hat und aufgrund von Lieferproblemen bei langjährigen Lieferanten um 7,4 Mio. EUR (12,2%) auf 53,6 EUR Mio., die zu Lieferschwierigkeiten auf Seiten der MOBOTIX geführt haben, vermindert. Seit Mai 2022 enthalten die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software auch die Erlöse der im Mai 2022 erworbenen VAXTOR Gruppe.
Insbesondere im ersten Halbjahr führten noch die Auswirkungen der globalen COVID-19 Pandemie zu einer verminderten Nachfrage nach Video-Sicherheitssystemen und Software. Im zweiten Halbjahr war trotz zunehmender Lieferkettenproblematiken ein Anstieg der Auftragseingänge zu sehen, der zu einem Anstieg der Erlöse gegenüber dem ersten Halbjahr um 11,0% geführt hat. Vor allem konnte in dem Produktsegment MOBOTIX Move und in dem Produktsegment Software und Services zu dem auch die Erlöse der VAXTOR Gruppe zählen, ein deutlicher Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahr verzeichnet werden.
Während die Vertriebsregionen DACH, Nordeuropa, Middle East/Afrika und APAC sinkende Umsätze zu verzeichnen hatten, konnte der Umsatz aus Video-Sicherheitssystemen und Software in den Vertriebsregionen Amerika und Europa Süd/West im Geschäftsjahr 2021/22 im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. Dies ist besonders auf die stärkere Kooperation mit Konica USA und die hohen Softwareerlöse in Europa zurückzuführen. Dennoch konnte die vertriebliche Expansion in der Vertriebsregion Amerika nicht gemäß Plan umgesetzt werden.
Der Umsatzrückgang bei gleichzeitig gestiegenen Kosten Halbjahr eingeleiteter Kosteneinsparungen zu einem deutlichen Konzernjahresfehlbetrag und einer entsprechenden Verschlechterung der Ergebniskennzahlen geführt.
Das EBIT (Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern) des Geschäftsjahres von - 7,5 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert (Vorjahr: 0,2 Mio. EUR).
MOBOTIX
Der Konzernjahresfehlbetrag hat sich um 6,2 Mio. EUR auf -6,3 Mio. EUR (Vorjahr: -0,1 Mio. EUR) verschlechtert.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage der MOBOTIX Gruppe aktuell noch von untergeordneter Bedeutung; mit Blick auf die zukünftigen Anforderungen der Lageberichterstattung im Kontext eines ESG-Reportings befindet sich der Vorstand aktuell in der Vorbereitungsphase der Erhebung und Auswertung entsprechender nichtfinanzieller Daten.
lm Geschäftsjahr 2021/22 ist der Umsatz der MOBOTIX-Gruppe um 10,2% von 62,4 Mio. EUR im Vorjahr auf 56,0 Mio. EUR zurückgegangen. Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus Bauteileverkäufen an Auftragsfertiger in Höhe von 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR). Die Erlöse aus der Auftragsentwicklung in Höhe von 1,6 Mio. EUR konnten aufgrund der Intensivierung der Zusammenarbeit mit Konica im Rahmen des FORXAI-Partnerschaftsprogramms gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Mio. EUR (Vorjahr: 0,2 Mio. EUR) gesteigert werden. Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software sind um 12,2% auf 53,6 Mio. EUR (Vorjahr: 61,0 Mio. EUR) zurückgegangen.
Die Exportquote (ohne Bauteileverkäufe) betrug im Geschäftsjahr 2021/22 insgesamt 71,3%). Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software sind in Deutschland von 16,1 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2020/21 auf 15,4 Mio. EUR (4,2%) zurückgegangen. Auf das übrige Europa (ohne Deutschland) entfallen 19,5 Mio. EUR (Vorjahr: 25,0 Mio. EUR). Der Umsatz im Rest der Welt ist um 6,7% von 20,0 Mio. EUR im Vorjahr auf 18,7 Mio. EUR im Berichtsjahr zurückgegangen.
In Ausübung des Wahlrechts des § 248 Abs. 2 HGB wurden eigene Entwicklungskosten in Höhe von 3,1 Mio. EUR (Vorjahr: 4,3 Mio. EUR) aktiviert, die entsprechend unter dem GuV-Posten "Andere Aktivierte Eigenleistungen" ergebniswirksam ausgewiesen werden.
Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse, Erhöhung bzw. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, Andere aktivierte Eigenleistungen) ist um 8,2% von 65,7 Mio. EUR im Vorjahr auf 60,3 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2021/22 zurückgegangen. Dies ist maßgeblich auf den Rückgang der Umsatzerlöse zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 0,2 Mio. EUR auf 0,8 Mio. EUR angestiegen.
Die Materialeinsatzquote (Materialaufwand für Bauteileverkäufe, bereinigt um die Bestandsveränderungen, im Verhältnis zu den Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software) hat sich gegenüber dem Vorjahr im Geschäftsjahr 2021/22 auf 49,4% (Vorjahr: 50,7%) leicht verbessert. Ursache hierfür ist unter anderem der gestiegene Anteil der Softwareerlöse an den Gesamtumsätzen.
Der Anstieg der Personalaufwand im Verhältnis zu der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe) im Geschäftsjahr 2021/22 auf 43,5% (Vorjahr: 36,6%) ist neben den gestiegenen Personalaufwendungen im Wesentlichen auf den Rückgang der Umsatzerlöse zurückzuführen. Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2021/22 sind gegenüber dem Vorjahr um 2,2 Mio. EUR (9,5%) insbesondere auf Grund der vertrieblichen Expansion in Amerika angestiegen. Ursächlich hierfür sind im die gestiegene durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr 2021/22.
Die Abschreibungen sind im Geschäftsjahr 2021/22 mit 3,6 Mio. EUR (Vorjahr: 2,8 Mio. EUR) um 0,8 Mio. EUR angestiegen. Dies beruht im Wesentlichen auf dem Abschreibungen der eigenen aktivierten Entwicklungskosten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 10,7 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2021/22 (Vorjahr: 8,6 Mio. EUR) sind gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Mio. EUR (24,5%) angestiegen. Der Anstigen betrieblichen Aufwendungen beruht im Wesentlichen auf dem Anstieg der Reise- und Bewirtungskosten einschließlich der Kfz-Kosten um 0,7 Mio. in Folge der wieder gestiegenen Reisetätigkeiten und dem Mitarbeiteraufbau im Vertrieb, dem
Anstieg der Aufwendungen für Forderungsverluste um 0,5 Mio. EUR aufgrund erhöhtem Wertberichtigungsbedarfs auf Forderungen und dem Anstieg der IT-Kosten um 0,4 Mio. EUR. Dagegen reduzierten sich insbesondere die Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten um 0,6 Mio. EUR. Im Vorjahr enthielten die für Rechts- und Beratungskosten die Zuführung der Rückstellung für Straf- und Rechtsberatungskosten von 0,7 Mio. EUR im Zusammenhang mit dem anhängigen Rechtsverfahren der französischen Wettbewerbsaufsicht (DGCCRF) in Frankreich.
Das EBITDA (Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen; -6,2% der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe) beträgt -3,8 Mio. EUR (2020/21: 3,1 Mio. EUR). Das EBIT (Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern; -12,7% der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe;) beträgt -7,5 Mio. EUR (2020/21: 0,2 Mio. EUR). Das Geschäftsjahr 2021/22 endete mit einem Konzernjahresfehlbetrag von 6,3 Mio. EUR (2020/21: 0,1 Mio. EUR) und einer Umsatzrendite (ohne Bauteileverkäufe) von -11,3% (2020/21: -0,1%).
Das Anlagevermögen erhöhte sich um 7,0 Mio. EUR (30,1%) auf 30,1 Mio. EUR. Den Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von 4,9 Mio. EUR und den Zugängen im Rahmen der Erstkonsolidierung der VAXTOR-Gruppe in Höhe von 5,9 Mio. EUR stehen Abschreibungen in Höhe von 3,6 Mio. EUR sowie Abgänge von 0,1 Mio. EUR gegenüber.
Hierbei betreffen die Investitionen im Westitionen in immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 3,5 Mio. EUR und in Sachanlagen in Höhe von 1,4 Mio. EUR. Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen die internen Entwicklungskosten in Höhe von 3,1 Mio. EUR. Die lnvestitionen in Sachanlagen beinhalten im Wesentlichen die Investition in die Photovoltaikanlage in Höhe von 0,7 Mio. EUR.
Die Vorräte, insbesondere die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und die fertigen Erzeugnisse, sind einerseits bedingt durch den gezielten Aufbau des Vorratsbestand aufgrund erwarteter Lieferengpässe und andererseits aufgrund geringerer Umsatzerlöse aufgrund von Projektverzögerungen von 23,3 Mio. EUR auf 30,6 Mio. EUR angestiegen.
Die Forderungen aus Lieferungen verringerten sich aufgrund des geringeren Umsatzvolumens im Geschäftsjahr 2021/22 im Vergleich zum Geschäftsjahresbeginn um 2,2 Mio. EUR auf 15,2 Mio. EUR.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 4,3 Mio. EUR liber dem Vorjahresniveau von 2,7 Mio. EUR. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Unternehmen der Konica Minolta Gruppe.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 30. September 2022 erhöhten sich gegenüber dem Geschäftsjahresbeginn um 0,9 Mio. EUR auf 2,3 Mio. EUR (30. September 2021: 1,4 Mio. EUR).
Die aktiven latenten Steuern in Höhe von 3,6 Mio. EUR (30. September 2021: 1,4 Mio. EUR) ergeben sich im Wesentlichen aus ertragsteuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von 3,2 Mio. EUR (30. September 2021: 1,3 Mio. EUR),
Das Eigenkapital ist mit 23,7 Mio. EUR (30,3 Mio. EUR) gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen bedingt durch den Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 6,3 Mio. EUR und der im Geschäftsjahr 2021/22 für das Geschäftsjahr 2020/21 ausgeschütteten Dividende in Höhe von 0,5 Mio. EUR zurückgegangen. Die Eigenkapitalquote hat sich bei einer um 17,0 Mio. EUR (23,9%) auf 88,0 Mio. EUR gestiegenen Bilanzsumme (30. September 2021: 71,0 Mio. EUR) von 42,7% auf 27,0% verringert. Der Bestand an eigenen Aktien beträgt zum 30. September 2022 insgesamt 61.658 Aktien. 44.248 eigene Aktien wurden im Geschäftsjahr 2021/22 als Kaufpreisbestandteil für die VAXTOR Gruppe verwendet.
Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen um 3,7 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus der Zuführung zur Rückstellung für Kaufpreisverpflichtungen in Höhe von 4,2 Mio. EUR. Die Rückstellung für Kaufpreisverpflichtungen betreffen die erwarteten Earn-Outs aus dem Erwerb der VAXTOR Gruppe. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für Vertragstrafen wurde in Höhe von 0,6 Mio. EUR für die Zahlung in Anspruch genommen.
Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 12,6 Mio. EUR (30. September 2021: 26,1 Mio. EUR) resultiert im Wesentlichen aus der Aufnahme zusätzlicher kurzfristiger Kreditmittel in Höhe von 22,1 Mio. EUR auf insgesamt 31,8 Mio. EUR. Von den 22,1 Mio. EUR entfallen 6,5 Mio. EUR auf ein zuvor mittelfristiges Darlehen. Demgegenüber stehen weitere planmäßige Tilgungen der lang- und mittelfristigen Darlehen in Höhe von 3,1 Mio. EUR. Ein Darlehen über 3,0 Mio. EUR wurde über weitere drei Jahre endfällig prolongiert. Wir verweisen in diesem Kontext auf die Ausführungen unter Gliederungspunkt 2.5 Gesamtbeurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MOBOTIX-Gruppe.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind gegenüber dem 30. September 2021 um 1,2 Mio. EUR bedingt durch die Ausnutzung von Zahlungszielen auf 7,5 Mio. EUR (30. September 2021: 6,3 Mio. EUR) angestiegen.
Die passiven latenten Steuern in Höhe von 2,8 Mio. EUR (30. September 2021: 2,0 Mio. EUR)) resultieren im Wesentlichen aus der Aktivierung von Entwicklungskosten.
Der operative Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen belief sich im Geschäftsjahr 2021/22 auf -4,3 Mio. EUR (Vorjahr: 3,8 Mio. EUR). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf das deutlich verschlechterte Jahresergebnis vor Ertragsteuern in Höhe von -7,8 Mio. EUR zurückzuführen.
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern lag im Geschäftsjahr 2021/22 bei -4,3 Mio. EUR (Vorjahr: 3,2 Mio. EUR). Ausgehend von einem operativen Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen von -4,3 Mio. EUR führten insbesondere die Zunahme der Vorräte (7,2 Mio. EUR) bei gleichzeitigem Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen inklusive der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (6,0 Mio. EUR) zu dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern in Höhe von -4,3 Mio. EUR.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -6,7 Mio. EUR (Vorjahr: -5,6 Mio. EUR) und ist im Wesentlichen auf Investitionen in die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände und auf die fälligen Kaufpreiszahlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der VAXTOR Gruppe zurückzuführen.
Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -10,4 Mio. EUR (Vorjahr: 3,0 Mio. EUR) resultiert insbesondere aus der planmäßigen Tilgung mittel- und langfristiger Darlehen in Höhe von insgesamt 3,1 Mio. EUR und der Rückzahlung eines mittelfristigen Darlehens über 6,5 Mio. EUR sowie der Dividendenzahlung in Höhe von 0,5 Mio. EUR. Die Rückzahlung des mittelfristigen Darlehens wurde über die Aufnahme kurzfristiger Kreditaufnahmen finanziert.
Aus der Entwicklung der einzelnen Cashflows ergibt sich zum Stichtag 30. September 2022 ein negativer Finanzmittelfonds von 29,5 Mio. EUR (30. September 2021: 8,3 Mio. EUR). Der negative Finanzmittelfonds ist durch die Aufnahme kurzfristiger Kredite in Höhe von 31,8 Mio. EUR gedeckt.
Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2021/22 jederzeit gewährleistet. Die zur Verfügung stehenden Kreditlinien waren zum Stichtag im Wesentlichen ausgenutzt. Ein eventueller weiterer wird, sofern Kreditinstitute nicht zur Verfügung stehen, im begrenzten Umfang durch den Mehrheitsaktionär Konica Minolta, Inc., bereitgestellt. Zum 30. September 2022 stehen der MOBOTIX-Gruppe von mehreren Kreditinstituten eingeräumte kurzfristige Kreditlinien in Höhe von insgesamt 33,9 Mio. EUR zur Verfügung, die zum Bilanzstichtag in Höhe von 31,8 Mio. EUR in Anspruch genommen worden sind. Wir verweisen auch auf die Nachtragsberichterstattung.
Die mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten haben sich gegenüber 2021 um 4,6 Mio. EUR auf 8,4 Mio. EUR erhöht. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich kurzfristiger Rückstellungen haben sich von 35,0 Mio. EUR auf 52,9 Mio. EUR erhöht. Ursache hierfür ist im Wesentlichen die Aufnahme kurzfristiger Kredite im Geschäftsjahr 2021/22. Der Anteil der mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten an der MOBOTX-Gruppe ist mit 9,5% höher als im Vorjahr. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten kurzfristiger Rückstellungen entsprechen zum Stichtag einem Anteil an der Bilanzsumme von 60,2% gegenüber 49,3% zum 30. September 2021.
Im Geschäftsjahr 2021/22 ist der Umsatz der MOBOTIX AG um 9,9% von 59,4 Mio. EUR im Vorjahr auf 53,5 Mio. EUR zurückgegangen. Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus Bauteileverkäufen an Auftragsfertiger in Höhe von 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR). Die Erlöse aus der Auftragsentwicklung in Höhe von 1,6 Mio. EUR konnten aufgrund der Intensivierung der Zusammenarbeit mit Konica Minolta im Rahmen des FORXAI-Partnerschaftsprogramms gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Mio. EUR (Vorjahr: 0,2 Mio. EUR) gesteigert deren. Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software sind um 12,0% auf 50,7 Mio. EUR (Vorjahr: 57,6 Mio. EUR) zurückgegangen.
Die Exportquote (ohne Bauteileverkäufe) betrug im Geschäftsjahr 2021/22 insgesamt 69,7% (Vorjahr: 72,1%). Die Erlöse aus dem Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software sind in Deutschland von 16,1 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2020/21 auf 15,4 Mio. EUR (4,2%) zurückgegangen. Auf das übrige Europa (ohne Deutschland) entfallen 18,5 Mio. EUR (Vorjahr: 25,0 Mio. EUR). Der Umsatz im Rest der Welt ist um 1,5% von 16,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 16,9 Mio. EUR im Berichtsjahr angestiegen.
Gemäß dem Wahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB wurden eigene Entwicklungskosten in Höhe von 3,2 Mio. EUR (Vorjahr: 4,3 Mio. EUR) aktiviert, die entsprechend unter dem GuV-Posten "Andere Aktivierte Eigenleistungen" ergebniswirksam ausgewiesen werden.
Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse, Erhöhung bzw. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, Andere aktivierte Eigenleistungen) ist um 8,0% von 62,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 57,6 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2021/22 zurückgegangen. Dies ist maßgeblich auf den Rückgang der Umsatzerlöse zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 0,2 Mio. EUR auf 0,8 Mio. EUR angestiegen.
Die Materialeinsatzguote (Materialaufwand für Bauteileverkäufe, bereinigt um die Bestandsveränderungen, im Verhältnis zu den Verkauf aus Video-Sicherheitssystemen und Software) hat sich gegenüber dem Vorjahr im Geschäftsjahr 2021/22 auf 51,4% (i.Vj. 54,1%) verbessert. Ursache hierfür ist unter anderem der gestiegene Anteil der Softwareerlöse an den Gesamtumsätzen.
Der Anstieg der Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zu der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe) im Geschäftsjahr 2021/22 auf 38,2% (i.Vj. 34,6%) ist neben den gestiegenen Personalaufwendungen im Wesentlichen auf den Rückgang der Umsatzerlöse zurückzuführen. Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2021/22 sind gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Mio. EUR (2,0%) angestiegen. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die gestiegene durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr 2021/22.
Die Abschreibungen sind im Geschäftsjahr 2021/22 mit 3,4 Mio. EUR (Vorjahr: 2,8 Mio. EUR) um 0,6 Mio. EUR angestiegen. Dies beruht im Wesentlichen auf dem Anstieg der Abschreibungen der eigenen aktivierten Entwicklungskosten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 10,1 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2021/22 (i.V.) 8,5 Mio. EUR) sind gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Mio. EUR (18,3%) angestiegen. Der Anstigen betrieblichen Aufwendungen beruht im Wesentlichen auf dem Anstieg der Reise- und Bewirtungskosten einschließlich der Kfz-Kosten um 0,5 Mio. EUR in Folge der wieder gestiegenen Reisetätigkeiten, dem Anstieg der Aufwendungen für Forderungsverluste um 0,3 Mio. EUR aufgrund des erhöhten Wertberichtigungsbedarfs auf Forderungen und dem Anstieg der IT-Kosten um 0,4 Mio. EUR. Dagegen reduzierten sich insbesondere die Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten um 0,6 Mio. EUR. Im Vorjahr enthielten die Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten die Zuführung der Rückstellung für Straf- und Rechtsberatungskosten von 0,7 Mio. EUR im Zusammenhang mit dem anhängigen Rechtsverfahren der französischen Wettbewerbsaufsicht in Frankreich.
Das EBITDA (Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen; -2,2% der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe;) beträgt -1,2 Mio. EUR (2020/21: 2,3 Mio. EUR). Das EBIT (Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern; -8,1% der Gesamtleistung ohne Bauteileverkäufe) beträgt -4,6 Mio. EUR (2020/21: -0,5 Mio. EUR). Das Geschäftsjahr 2021/22 endete mit einem Jahresfehlbetrag von 3,5 Mio. EUR (2020/21: 0,7 Mio. EUR) und einer Umsatzrendite (ohne Bauteileverkäufe) von -6,7% (2020/21: -1,3%).
Das Anlagevermögen erhöhte sich um 9,5 Mio. EUR (31,8%) auf 39,7 Mio. EUR. Den Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von 13,0 Mio. EUR stehen Abschreibungen in Höhe von 3,4 Mio. EUR sowie Abgänge von 0,1 Mio. EUR gegenüber.
Hierbei betreffen die Investitionen im Westitionen in das Finanzanlagevermögen in Höhe von 8,2 Mio. EUR und in immaterielle Vermögenstände in Höhe von 3,5 Mio. EUR. Die Investitionen in das Finanzanlagevermögen betreffen im Wesentlichen die Beteiligung an VAXTOR in Höhe von 6,2 Mio. EUR. Die Investitionen in immaterielle Vermögenstände beinhalten interne Entwicklungskosten in Höhe von 3,2 Mio. EUR. Die Investitionen in Sachanlagen in Höhe von 1,3 Mio. EUR enthalten im Wesentlichen die Investition in die Photovoltaikanlage in Höhe von 0,7 Mio. EUR.
Die Vorräte, insbesondere die Roh-, Hilfs- und die fertigen Erzeugnisse, sind einerseits bedingt durch den gezielten Aufbau des Vorratsbestand aufgrund erwarteter Lieferengpässe und andererseits aufgrund geringerer Umsatzerlöse aufgrund von Projektverzögerungen von 21,7 Mio. EUR auf 28,8 Mio. EUR angestiegen.
Die Forderungen aus Lieferungen verringerten sich u.a. aufgrund des geringeren Umsatzvolumens im Geschäftsjahr 2021/22 im Vergleich zum Geschäftsjahresbeginn um 3,3 Mio. EUR.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 6,6 Mio. EUR liegen 1,7 Mio. EUR unter dem Vorjahresniveau von 8,3 Mio. EUR. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Unternehmen der Konica Minolta Gruppe und gegen die MOBOTIX CORP. Die Forderungen gegen die MOBOTIX CORP konnten um 3,3 Mio. EUR reduziert werden, wobei 2,0 Mio. EUR als langfristige Ausleihungen zur Verfügung gestellt wurden.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 30. September 2022 verringerten sich gegenüber dem Geschäftsjahresbeginn um 0,1 Mio. EUR auf 1,0 Mio. EUR (30. September 2021: 1,1 Mio. EUR).
Die aktiven latenten Steuern in Höhe von 3,2 Mio. EUR (30. September 2021: 1,3 Mio. EUR) ergeben sich aus ertragsteuerlichen Verlustvorträgen, die in Vorjahren und im Geschäftsjahr 2021/22 entstanden sind.
Das Eigenkapital ist mit 32,3 Mio. EUR (30. September 2021: 36,1 Mio. EUR) gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen bedingt durch den Jahresfehlbetrag in Höhe von 3,5 Mio. EUR und der im Geschäftsjahr 2021/22 für das Geschäftsjahr 2020/21 ausgeschütteten Dividende in Höhe von 0,5 Mio. EUR um 3,8 Mio. EUR zurückgegangen. Die Eigenkapitalquote hat sich bei einer um 13,8 Mio. EUR (18,0%) auf 90,5 Mio. EUR gestiegenen Bilanzsumme (30. September 2021: 76,7 Mio. EUR) von 47,1% auf 35,7% verringert. Der Bestand an eigenen Aktien beträgt zum 30. September 2022 insgesamt 61.658 Aktien. 44.248 eigene Aktien wurden im Geschäftsjahr 2021/22 als Kaufpreisbestandteil für die VAXTOR Gruppe verwendet.
Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen um 3,3 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus der Zuführung zur Rückstellung für Kaufpreisverpflichtungen in Höhe von 4,2 Mio. EUR. Die Rückstellung für Kaufpreisverpflichtungen betrifft die erwarteten Earn-Outs aus dem Erwerb der VAXTOR Gruppe. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für Vertragsstrafen wurde in Höhe von 0,6 Mio. EUR für die Zahlung in Anspruch genommen.
Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 12,5 Mio. EUR (30. September 2021: 26,1 Mio. EUR) resultiert im Wesentlichen aus der Aufnahme zusätzlicher Kreditmittel in Höhe von 22,1 Mio. EUR auf insgesamt 31,8 Mio. EUR entfallen 6,5 Mio. EUR entfallen 6,5 Mio. EUR auf ein zuvor mittelfristiges Darlehen. Demgegenüber stehen weitere planmäßige Tilgungen der lang- und mittelfristigen Darlehen in Höhe von 3,1 Mio. EUR. Ein Darlehen über 3,0 Mio. EUR wurde über weitere drei Jahre endfällig prolongiert. Wir verweisen in diesem Kontext auf die Ausführungen unter Gliederungspunkt 2.5 Gesamtbeurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MOBOTIX-Gruppe.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind gegenüber dem 30. September 2021 um 1,1 Mio. EUR bedingt durch die Ausnutzung von Zahlungszielen auf 7,4 Mio. EUR (30.September 2021: 6,3 Mio. EUR) angestiegen.
Die passiven latenten Steuern in Höhe von 2,5 Mio. EUR (30. September 2021: 2,0 Mio. EUR)) resultieren aus der Aktivierung von Entwicklungskosten.
Der operative Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen belief sich im Geschäftsjahr 2021/22 auf -2,0 Mio. EUR (Vorjahr: 3,2 Mio. EUR). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf das deutlich verschlechterte Jahresergebnis vor Ertragsteuern in Höhe von -4,9 Mio. EUR zurückzuführen.
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern lag im Geschäftsjahr 2021/22 bei -3,1 Mio. EUR (Vorjahr: 3,2 Mio. EUR). Ausgehend von einem operativen Cashflow vor Working-Capital-Veränderungen von -2,0 Mio. EUR führten insbesondere die Zunahme der Vorräte (7,1 Mio. EUR) und der Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen inklusive der Forderungen gegen verbundene Unternehmen (5,0 Mio. EUR) bei gleichzeitigem Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen (1,1 Mio. EUR) zu einem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern in Höhe von -3,1 Mio. EUR.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -8,7 Mio. EUR (Vorjahr: -5,6 Mio. EUR) und ist im Wesentlichen auf Investitionen in die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände und auf die direkt fälligen Kaufpreiszahlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der VAXTOR Gruppe zurückzuführen.
Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -10,4 Mio. EUR (Vorjahr: 3,0 Mio. EUR) resultiert insbesondere aus der planmäßigen Tilgung mittel- und langfristiger Darlehen in Höhe von insgesamt 3,1 Mio. EUR und der Rückzahlung eines mittelfristigen Darlehens über 6,5 Mio. EUR sowie der Dividendenzahlung in Höhe von 0,5 Mio. EUR. Die Rückzahlung des mittelfistigen Darlehens wurde über die Aufnahme kurzfristiger Kreditaufnahmen finanziert.
Aus der Entwicklung der einzelnen Cashflows ergibt sich zum Stichtag 30. September 2022 ein negativer Finanzmittelfonds von 30,6 Mio. EUR (30. September 2021: 8,6 Mio. EUR). Der negative Finanzmittelfonds ist durch die Aufnahme kurzfristiger Kredite in Höhe von 31,8 Mio. EUR gedeckt.
Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2021/22 jederzeit gewährleistet. Die zur Verfügung stehenden Kreditlinien waren zum Stichtag im Wesentlichen ausgenutzt. Ein eventueller wird, sofern Kreditinstitute nicht zur Verfügung stehen, im begrenzten Umfang durch den Mehrheitsaktionär Konica Minolta, Inc., bereitgestellt. Zum 30. September 2022 stehen der MOBOTIX-Gruppe von mehreren Kreditinstituten eingeräumte kurzfristige Kreditlinien in Höhe von insgesamt 33,9 Mio. EUR zur Verfügung, die zum Bilanzstichtag in Höhe von 31,8 Mio. EUR in Anspruch genommen worden sind. Wir verweisen auch auf die Nachtragsberichterstattung.
Die mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten haben sich gegenüber 2021 um 4,6 Mio. EUR auf 8,3 Mio. EUR erhöht. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich kurzfristiger Rückstellungen haben sich von 34,9 Mio. EUR auf 47,4 Mio. EUR erhöht. Ursache hierfür ist im Wesentlichen die Aufnahme kurzfristiger Kredite im Geschäftsjahr 2021/22. Der Anteil der mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten an der MOBOTIX-Gruppe ist mit 9,2% leicht höher als im Vorjahr. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich kurzfristiger Rückstellungen entsprechen zum Stichtag einem Anteil an der Bilanzsumme von 52,4% gegenüber 45,5% zum 30. September 2021.
Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Geschäftsjahr 2021/22 spiegelt nicht die Erwartungen des Managements an die Geschäftsentwicklung wider. Die Geschäftsentwicklung wurde durch die weiterhin schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Folge der globalen COVID-19 Pandemie, der Lieferkettenproblematik und die Auswirkungen des Ukraine Krieg negativ beeinflusst.
Die geplanten Umsatzerlöse von 68 bis 72 Mio. EUR konnten mit den erzielten Umsatzerlösen von 56 Mio. EUR nicht erreicht werden. Ebenso konnte das geplante EBT für das Geschäftsjahr 2021/22 von 1,0 bis 2,0 Mio. EUR mit -7,5 Mio. EUR nicht erreicht werden. Insbesondere die produktbezogenen Umsätze in nahezu allen Vertriebsregionen liegen bedingt durch eine Vielzahl von Projektverzögerungen aufgrund der COVID-19 Pandemie und Lieferschwierigkeiten unter den Erwartungen.
lm Geschäftsjahr 2021/22 wurde die Entwicklung weiterer neuer Kameramodelle auf Basis der neuen Kamera-Plattform MOBOTIX 7 umgesetzt und die Basis insbesondere im Bereich Softwareprodukte im Rahmen von Vertikalmarktlösungen für Wachstum in den kommenden Geschäftsjahren gelegt.
Die Finanzlage der MOBOTIX-Gruppe war im Geschäftsjahr 2021/22, insbesondere im 2. Halbjahr, angespannt. Die Bankkreditlinien mussten zeitweise fast vollständig in Anspruch genommen werden. Mit den Banken konnten im Dezember 2022 Vereinbarungen über die Verlängerung der ausgereichten kurzfristigen Kreditmittel getroffen werden. Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 38,6 Mio. EUR eine Laufzeit von bis zu einem Jahr, von denen im Dezember 2022 23,0 Mio. EUR bis Dezember 2023 sowie 3,5 Mio. EUR bis November 2023 verlängert worden sind. Planmäßige Tilgungen der kurz- und mittelfristigen ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von 2,7 Mio. EUR für das Kalenderjahr 2023 vorgesehen. Sollten die Kreditinstitute die kurzfristigen Kreditlinien jeweils nicht oder nur mit niedrigeren als den in Anspruch genommen Beträgen verlängern, hat der Mehrheitsaktionär Konica Minolta, Inc., eine Ubernahme der Finanzierung bis zum 30. September 2024 vertraglich zugesagt sowie eine qualifizierte Rangrücktrittserklärung abgegeben. Mit einer Eigenkapitalquote von 27,0% und einem Eigenkapital in Höhe von 23,7 Mio. EUR besteht noch eine zufriedenstellende Eigenkapitalbasis.
Herr Koji Ozeki hat mit Wirkung zum 2. November 2021 die Nachfolge von Herrn Osafumi Kawamura angetreten, der aus dem Unternehmen Konica Minolta, Inc., ausgeschieden ist. Das Amtsgericht Kaiserslautern hat dem Antrag auf gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Koji Ozeki entsprochen. Herr Ozeki, wohnhaft in Mainz, Deutschland, ist langjährig für die Konica Minolta-Gruppe tätig - zuletzt als General Manager (Konica Minolta Business Solutions Europe GmbH, Langenhagen, Deutschtsrat von MOBOTIX besteht somit ab dem 2. November 2021 aus Toshiya Eguchi (Vorsitzender des Aufsichtsrates), Olaf Jonas und Koji Ozeki.
MOBOTIX ist am 9. März 2017 zur Kenntnis gelangt, dass drei Aktionäre gegen die in der Hauptversammlung vom 12. Januar 2017 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6, d. h. insbesondere gegen den Beschluss zur Thesaurierung des Bilanzgewinns zum 30. September 2016 (Tagesordnungspunkt 2) und zur Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 6), beim Landgericht Kaiserslautern Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eingereicht haben.
Der Vorstand hält die Klagen für unbegründet und hat rechtliche Schritte eingeleitet. Das Verfahren befand sich zwischenzeitlich in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken, wurde jedoch mittlerweile wieder an das Landgericht Kaiserslautern zurückgegeben.
Der Vorstand wurde am 8. November 2021 von der französischen Wettbewerbsaufsicht DGCCRF darüber in Kenntnis gesetzt, dass in Vorjahren unzulässige Preisabsprachen Großhändlern bzw. Distributoren getroffen worden sein sollen. Die Strafe von 645 TEUR wurde für eine über sechs bis sieben Jahren 2011/12 bis
2017/18 bestehende und erhebliche Umsatzanteile von MOBOTIX-Produkten in Frankreich betreffende Praxis der Distribution verhängt. Die entsprechende Praxis wurde im Geschäftsjahr 2017/18 geändert und wird heute nicht mehr angewendet.
Der Vorstand hält die Strafe bzw. die Vorwürfe für unbegründet und hat rechtliche Schritte eingeleitet. Darüber hinaus hat ein im Verfahren beteiligter Distributor potenzielle Regressansprüche aus der ihm gegenüber verkündeten Strafzahlung angemeldet, die nach unserer rechtlichen Prüfung unbegründet sind und die gegebenenfalls angefochten werden würden.
Trotzdem wurde vorsorglich für dieses Risiko im vorhergehenden Jahresabschluss eine Rückstellung von 0,70 Mio. EUR gebildet, die für die Zahlung von 0,64 Mio. EUR im vorliegenden Jahresabschluss in Anspruch genommen wurde.
Die MOBOTIX-Gruppe hat ein Risikomanagementsystem als Teil der Unternehmenssteuerung implementiert, welches sicherstellt, dass Risiken (vor Berücksichtigung von Risikobegrenzungsmaßnahmen) frühzeitig erkannt und adressiert werden. Es setzt sich dabei aus den Bestandteilen Risikofrüherkennung, Controlling- und Planungsprozesse, dem Berichtswesen sowie einem internen Kontrollsystem zusammen. Entsprechende Grundsätze und Festlegungen zum Risikomanagementsystem sind in einem Risikomanagementhandbuch dokumentiert. Es wird kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert.
Das Risikomanagementsystem des Konzerns dientifizierung, Kontrolle und Steuerung eingegangener Risiken. Über bestandsgefährdende Risiken hinaus werden auch solche Aktivitäten, Ereignisse und Entwicklungen erfasst, die in Zukunft den Geschäftserfolg signifikant beeinflussen können. Im Rahmen des Risikomangements werden operative Chancen und Risiken über einen zis drei Jahren identifiziert und gesteuert. Für strategische Chancen und Risiken wird ein entsprechend längerer Prognosezeitraum herangezogen.
Die Ergebnisrisiken werden mit Hilfe einer Risikomatrix analysiert. Dabei werden die Eintritswahrscheinlichkeit und zum anderen die Schadenshöhe erfasst. Soweit Risiken nicht quantitativ messbar sind, werden sie hinsichtlich ihrer Auswirkung qualitativ eingeschätzt.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | Mögliche Auswirkungen (EUR) | ||
|---|---|---|---|
| gering | < 25% | gering | < 0,1 Mio. EUR |
| mittel | 25% - 50% | mittel | 0,1 Mio. EUR - 0,2 Mio. EUR |
| hoch | 50% - 75% | hoch | 0,2 Mio. EUR - 0,7 Mio. EUR |
| sehr hoch | > 75% | sehr hoch | > 0,7 Mio. EUR |
Zur Steuerung der typischen Geschäftsrisiken der MOBOTIX-Gruppe, deren Eintritt einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben wir das unter 6.2 beschriebene interne Kontrollsystem eingerichtet.
Die MOBOTIX-Gruppe verfügt über ein umfangreiches System an Prozesskontrollen. Die Einführung des umfangreichen Systems der Prozesskontrollen für die Gesellschaften der VAXTOR-Gruppe befindet sich noch in der Umsetzung. Zielsetzung des Kontrollsystems ist es, auf unterschiedlichen Prozessebenen mögliche in den Unternehmensprozessen aufzudecken, entsprechende Gegenmaßnahmen auszulösen und durch regelmäßige Überprüfung der Methoden die Effektivität der Identifikation und Analyse von Risiken sicherzustellen und kontinuierlich zu verbessern. Die Aufgaben des Kontrollsystems werden durch die Mitglieder des Managements und
durch zentral in der Organisationsabteilung angesiedelte Mitarbeiter übernommen, die Teilaufgaben einer internen Revision übernehmen. Die Organisationsabteilung berichtet direkt an den Vorstand. Die Mitarbeiter dieser Abteilung stehen den Abteilungsleitern als Berater zur Verfügung und prüfen dabei unter anderem die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die ordnungsgemäße Einhaltung und Umsetzung der Richtlinien. Nach Wichtigkeit kategorisierte Empfehlungen sowie eventueller Anpassungsbedarf in den Richtlinien werden direkt an die Verantwortlichen der geprüften Einheiten sowie an den Vorstand berichtet.
In Ad-hoc-Audits werden zeitnah aktuelle Sonderthemen aufgegriffen und untersucht. Hieraus resultieren bei Bedarf umgehende Prozessänderungen, die Prozessqualität kontinuierlich zu verbessern. Im Anschluss daran erfolgen Follow-up-Prüfungen, in denen die Umsetzung der Prozessänderungen überprüft wird. Über Abweichungen wird dem Vorstand zeitnah berichtet.
Das interne Kontrollsystem ist ein wesentlicher Bestandteil der Konzern-Risikoüberwachung. Grundlage des internen Kontrollsystems sind, neben definierten präventiven und überwachenden Kontrollmechanismen wie systematische und manuelle Abstimmungsprozesse, vordefinierte Genehmigungsprozesse, die Trennung von Funktionen und die Einhaltung von Richtlinien. Dabei spielt das Vier-Augen-Prinzip eine zentrale Rolle. Durch die konsequente Anwendung risikopolitischer Grundsätze und Weisungen wird ein Großteil der Risiken bereits vermieden oder zumindest in ihren Auswirkungen gemindert.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | Mögliche Auswirkung | |
|---|---|---|
| Marktrisiken | ||
| Absatzrisiken/Wettbewerbssituation | sehr hoch | sehr hoch |
| Beschaffungsrisiken | sehr hoch | sehr hoch |
| Finanzwirtschaftliche Risiken | ||
| Finanzierungsrisiken | mittel | sehr hoch |
| Forderungsausfallrisiko | hoch | hoch |
| Währungs- und Zinsrisiken | hoch | hoch |
| Politische und rechtliche Risiken | ||
| Gesetzliche und regulatorische Risiken | mittel | mittel |
| Risiken aus Patentstreitigkeiten | mittel | mittel |
| Operative Risiken | ||
| Personalrisiken | hoch | mittel |
| Gewährleistungsrisiken | gering | mittel |
MOBOTIX-Produkte werden als Videosicherheitslösung in den verschiedensten Bereichen wie zum Beispiel dem Transportwesen (Busse, Bahnhöfe, Flughäfen, Verkehrsüberwachung, etc.), im Einzelhandel, in der Industrie sowie zur Gebäude- und Perimeterabsicherung eingesetzt. In den vergangenen Jahren konnte sich MOBOTIX durch hochauflösende und durch hemisphärische Kameratechnik von vielen Wettbewerbern abheben.
Externe Marktstudien zeigen, dass im Bereich digitaler IP-Video-Sicherheitssysteme auch in den kommenden Jahren Wachstum zu erwarten ist, die zu erzielenden Durchschnittspreise jedoch deutlich sinken. Konkret wird ein
MOROTIX
verschärfter Wettbewerb insbesondere im Segment der hochauflösenden Netzwerkkameras erwartet, in dem MOBOTIX bislang eine starke Position eingenommen hat.
Zudem bestehen weitere Risiken aufgrund politischer Veränderungen in einzelnen (z.B. Brexit und politische Situation in der Türkei), aber auch durch die globale COVID-19 Pandemie und die globale Lieferkettenvolatilität. Der Vorstand schätzt daher das Marktumfeld mit einem zunehmenden Risiko ein.
Beschaffungsmarktrisiken haben sich im Berichtsjahr durch die globale Beschaffungssituation für elektronische Komponenten insbesondere Halbleitern, Prozessoren und Chips deutlich erhöht. Die globalen Marktschwankungen können damit zu Veränderungen der Verfügbarkeit von Komponenten führen. Hiermit in Verbindung stehenden drohenden längeren Lieferzeiten wird durch eine vertraglich zugesicherte erhöhte Lagerbestandsführung der Komponenten bei den Lieferanten und der Fertigwaren grundsätzlich Rechnung getragen. Beschaffungsengpässe mit Auswirkungen auf die Produktverfügbarkeit sind zu verzeichnen; diese sind Folgen der globalen COVID-19 Pandemie und der globalen Lieferkettenvolatilität.
Ein kurzfristiger Ausfall kritischer Lieferanten bspw. für die Prozessoren, der zu erheblichen Produktionsstörungen führen könnte, kann zurzeit durch die globale Beschaffungssituation für elektronische Komponenten insbesondere Halbleitern, Prozessoren und Chips als Folge der globalen COVID-19 Pandemie und der globalen Lieferkettenvolatilität nicht ausgeschlossen werden. Der Vorstand schätzt daher das Beschaffungsumfeld mit einem zunehmenden Risiko ein.
Im Zusammenhang mit der Gesellschaft und den existierenden Kreditzusagen bestehen Finanzierungsrisiken. Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 38,6 Mio. EUR haben 33,1 Mio. EUR eine Laufzeit von bis zu einem Jahr, von denen im Dezember 2022 23,0 Mio. EUR bis Dezember 2023 sowie 3,5 Mio. EUR bis November 2023 verlängert worden sind. Planmäßige Tilgungen der kurz- und mittelfristigen ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von 2,7 Mio. EUR für das Kalenderjahr 2023 vorgesehen. Sollten die Kreditinstitute über das Kalenderjahr 2023 nicht ihre Kreditlinien oder nur mit niedrigeren als den in Anspruch genommen Beträgen verlängern, hat der Mehrheitsaktionär Konica Minolta, Inc., eine Übernahme der Finanzierung auch über das Kalenderjahr 2023 hinaus vertraglich bis zum 30. September 2024 zugesagt und eine qualifizierte Rangrücktrittserklärung abgegeben. Die aktuellen Ertrags- und Liquiditätsplanungen der MOBOTIX AG und damit des Konzerns beinhalten Liquiditätszuflüsse, die auf Basis der bestmöglichen Schätzungen des Vorstands aufgestellt wurden. Sollten wesentliche Verzögerungen bei geplanten Umsätzen oder weitere wesentliche zeitliche Verschiebungen bei Zahlungseingängen entstehen oder mehrere der in den Planungen unterstellten Annahmen sich als nicht zutreffend erweisen, wird die weitere Unterstützung des Mehrheitsaktionärs im Rahmen oder anderer externer Finanzierungsquellen z. Bsp. im Rahmen einer Kapitalerhöhung auf Basis eines genehmigten Kapitals von 6,0 Mio. EUR erforderlich sein, um die Fortführung der MOBOTIX AG und damit des Konzerns zu ermöglichen. Dies stellt eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten dar, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit der MOBOTIX AG und damit des Konzerns aufwerfen können.
Währungsrisiken bestehen im Zusammenhang mit dem operativen Geschäft in den USA und dem Einkaufsbedarf der MOBOTIX AG in US-Dollar. Ein Zinsänderungsrisiko ist auf Grund der in Anspruch genommenen insbesondere kurzfristigen Kreditlinien bzw. der kurzfristig aufgenommenen Geldmarktkredite Die bestehenden mittelfristigen Fremdfinanzierungen wurden mit fixer Verzinsung abgeschlossen. Forderungsausfallrisiken sollen zukünftig durch ein überarbeitetes Debitorenmanagement inklusive Mahnwesen und Inkasso mit einer restriktiven Gewährung von Zahlungszielen begrenzt werden; können aber durch die globale COVID-19-Pandemie und die globale Lieferkettenvolatilität nicht ausgeschlossen werden.

Eine vorhandene Video-Überwachung steigert das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung und stößt damit zunehmend auf Akzeptanz. Es sind verstärkt politiativen zu verzeichnen, die auf eine Qualitätsverbesserung von Überwachungssystemen in öffentlichen Bereichen hinwirken. Sollten sich im Bereich Public Security die Normen zugunsten hochauflösender Systeme ändern, kann MOBOTIX als ein bedeutender Hersteller solcher Systeme davon zusätzlich profitieren. Andererseits werden durch verschiedene Gesetze und Verordnungen wie z.B. die EU-Datenschutz-Grundverordnung der Video-Überwachung Grenzen gesetzt.
In der Video-Sicherheitsindustrie besteht weiterhin das Risiko von Patentverletzungsverfahren. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die MOBOTIX-Gruppe in Patentverletzungsverfahren einbezogen wird und diese eine spürbare finanzielle Auswirkung haben könnten.
Aufgrund des veränderten Markt- und Wettbewerbsumfeldes besteht weiterer Anpassungsbedarf der Organisation. Hieraus ergeben sich Risiken grundsätzlicher Art, denen das Unternehmen durch eine Anpassung der personellen Ressourcen, der Optimierung der Prozesse und der Steuerungssysteme sowie die Erneuerung der IT-Infrastruktur (insbesondere ERP und CRM) begegnet.
Grundsätzlich bestehen bei der Produktion und dem Vertrieb von technischen Gewährleistungsrisiken. Diese werden im Rahmen der Abschlusserstellung durch Bildung entsprechender Rücksichtigt. Darüber hinaus wurde eine Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen, um mögliche Schäden und Risiken abzusichern.
Sofern sich aus Entwicklungen an den weltweiten eine globale, gegebenenfalls flächendeckende Rezession ergeben sollte, hätte dies naturgemäß spürbare Auswirkungen auf das relevante Marktumfeld der MOBOTIX-Gruppe.
Die für das Geschäftsmodell erforderungen hinsichtlich IT-Risiken und Cybersecurity sind durch erhebliche Investitionen in die IT Infrastruktur sowie Produkt Zertifizierungen und Penetrationstests sichergestellt.
Der Vorstand geht weiterhin davon aus, dass für den nachhaltigen Erfolg der Unternehmensgruppe technologische Innovationen und der weitere Ausbau des Vertriebs von großer Bedeutung sind.
MOBOTIX bewegt sich in dem weiterhin wachsenden Markt für Videoüberwachungssysteme. Das Wachstum wird hauptsächlich durch ein steigendes Sicherheitsbedürfnis "IT-Security", Automatisierung, Industrie 4.0, intelligente "Sensoren" auf Basis performanter Deep-Learning und Al-Video-Analytics sowie dem Internet of Things (IOT) getrieben.
Grundsätzlich geht der Vorstand davon aus, dass technologische Markttreiber, wie cloudbasierte Installationen und Software-Applikationen im Bereich Analytics, Deep Learning und künstliche Intelligenz, den dezentralen Technologieansatz begünstigen werden und sich MOBOTIX damit auch bei steigendem Wettbewerbsdruck behaupten kann.
MOBOTIX wird in den kommenden intelligente IP-Videolösungen für ausgewählte Marktsegmente mit einem eindeutigen Wettbewerbsvorteil (z.B. aufgrund der Systemarchitektur oder des robusten Designs) entwickeln und entsprechende Kundenprojekte über einen Key-Account-Vertrieb und das weltweite Netzwerk zertifizierter Partner forcieren. Dabei sollen die robusten Outdoor-Kameras auch verstärkt als Sensoren in der industriellen Automation etwa zur Überwachung von temperaturkritischen Prozessen, Brand-Frühest-Erkennung oder im Rahmen von vorbeugender Wartung zum Einsatz kommen.
Aktuell verfügt MOBOTIX über ein breites Angebot an IP-Video-Kameras inklusive Zubehör sowie eine eigene Video-Management-Software. Ziel ist es, mit ergänzenden Software-Applikationen und durch die Erweiterung des
Angebotes um periphere Komponenten (Switch, IR-Strahler, NAS etc.) im Rahmen des MOBOTIX MOVE Segments ein Komplettsystem aus einer Hand anbieten und sich damit noch besser vom Wettbewerb abheben zu können. Mit Einführung des MOBOTIX MOVE Kamera Portfolios im Jahr 2018 als "Ergänzungsportfolio" und konsequenter Erweiterungen konnten wir unseren Kunden zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten anbieten. MOBOTIX wird sich auch weiterhin auf zusätzliche MOBOTIX MOVE Produkte und die damit verbundenen Geschäftsmöglichkeiten konzentrieren und diese entsprechend unserer hohen Qualitätsansprüche in unser Produkt-Portfolio aufnehmen.
Weitere Chancen ergeben sich aus den erweiterten Integrationsmöglichkeiten durch Adaption von Standards wie ONVIF und H.264/H.265 sowie aus der Integration von MOBOTIX Kameras in führende Videomanagement-Systeme sowie durch ONVIF-Kompatibilität unserer Produkte.
MOBOTIX optimiert auch das Umsatz- und Ertragsmodell der MOBOTIX AG durch eine Monetarisierung von Software über Lizenzmodelle. Mit Markteinführung der MOBOTIX 7 Kameras M73 und S74 im Geschäftsjahr 2019/20 wurden zusätzlich performante Video Analyse Apps lizenzpflichtig verfügbar gemacht, die die Erschließung neuer vertikaler Märkte durch neue Kundenlösungen ermöglichen.
Zukünftig wird MOBOTIX sich noch stärker auf Technologie-Partnerschaften fokussieren, um auf die vielfältigen Anforderungen in den vertikalen Märkten mit optimal zugeschnittenen Gesamtlösungen zu reagieren.
Darüber hinaus bietet bereits heute die Kooperation mit Konica Minolta sowohl bei der technologisch ausgerichteten Auftragsentwicklung als auch im Vertriebsbereich mittelfristig gute Wachstumschancen.
Der für das Geschäftsjahr 2022/23 anvisierte Umsatz der MOBOTIX-Gruppe liegt in einer Größenordnung von 66 Mio. EUR bis 68 Mio. EUR. Das EBIT für das Geschäftsjahr 2022/23 liegt in einer Größenordnung von 2,0 Mio. EUR bis 4,0 Mio. EUR. Für die MOBOTIX AG rechnet der Vorstand mit einer der MOBOTIX-Gruppe entsprechenden Umsatz- und EBIT-Entwicklung. Der Umsatz hängt von der gesamtwirtschaftlichen Lage aufgrund der Folgen der globalen Beschaffungssituation für elektronische Komponenten, insbesondere Halbleitern, Prozessoren und Chips, aber auch von der globalen Covid-19-Pandemie und den Auswirkungen des Ukraine Kriegs sowie vom Produktmix und der Entwicklung des Vertriebsmarktes USA ab. Insgesamt geht der Vorstand davon aus, dass der Auftragseingänge des ersten Halbjahres die Ertragslage der Gesellschaft und damit der Gruppe sich im Vergleich zum Berichtsjahr erheblich verbessern und das Geschäftsjahr 2022/23 gemäß Plan abschließen wird.
Die vorstehend gemachten zukunftsbezogenen Aussagen sind prognostisch.
Für das Geschäftsjahr 2021/22 wurde nach § 312 AktG ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Zu den berichtspflichtigen Vorgängen wird darin erklärt: "Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und durch die getroffenen Maßnahmen nicht benachteiligt wurde. Es sind keine auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden oder eines mit ihm verbundenen unterlassen worden "
Winnweiler-Langmeil, den 31. März 2023
Der Vorstand
Thomas Lausten • CEO
Klaus Kiener • CFO
Hartmut Sprave • CTO
© MOBOTIX AG • www.mobotix.com Seite 20/20

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt
Wir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.
Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde.
Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.
Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.
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Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2017
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend "Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber.
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des
Virtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der algion der Vergölogton Orkonagen and der wortschaftsprifer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Über nahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Untemehmen, auf die die Unab hängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in
der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeben unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der berufflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen die Äußerung auch Dritten
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB,
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbeondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet
noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben. Körper und Gesundheit. me von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt
(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerguelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gift nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach & 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeben den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen: dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat iedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkei-
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderticher Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuem
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer. Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgenchtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen. Kapitalerhöhung und -herabsetzung. Sanierung. Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und deraleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übemommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
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