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Mobotix AG

Annual / Quarterly Financial Statement Dec 7, 2012

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Annual / Quarterly Financial Statement

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MOBOTIX AG

Winnweiler-Langmeil

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012

Einzelabschluss Geschäftsjahr 2011/12 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012

der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012

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Geschäftsjahr Zusatzinformation
01.10.2011 - 30.09.2012

TEUR
01.07.2011 - 30.09.2011

TEUR
01.07.2010 - 30.06.2011

TEUR
--- --- --- --- ---
1. Umsatzerlöse (10) 76.881 14.411 70.181
2. Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 1.153 1.331 2.119
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 177 11 176
4. Sonstige betriebliche Erträge (11,13) 1.046 384 1.231
5. Materialaufwand 21.476 5.137 20.957
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 21.181 5.092 20.803
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 295 45 155
6. Personalaufwand 21.173 4.018 18.284
a) Löhne und Gehälter 18.540 3.467 16.076
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 2.633 551 2.208
davon für Altersversorgung TEUR 50 (i.Vj.: TEUR 13; 2010/11: TEUR 35)
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.722 766 2.205
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen (11,13) 15.153 3.212 13.160
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 33 13 67
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 370 87 398
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 18.396 2.930 18.770
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 5.222 848 5.382
a) Laufende Steuern 5.236 850 5.360
b) Latente Steuern (9) -14 -2 22
13. Sonstige Steuern 30 8 23
14. Jahresüberschuss 13.144 2.074 13.365
15. Gewinnvortrag 17.277 21.804 9.193
16. Einstellung in die gesetzliche Rücklage 77 0 0
17. Auflösung Bilanzgewinn auf Grund des Erwerbs eigener Anteile (6) 914 0 754
18. Bilanzgewinn 29.430 23.878 21.804

Bilanz zum 30. September 2012

AKTIVA

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30.09.2012

TEUR
30.09.2011

TEUR
Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände 115 103
I. Immaterielle Vermögensgegenstände (1) 115 103
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 16.764 16.205
2. Technische Anlagen und Maschinen 3.031 3.139
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.609 2.793
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.077 709
II. Sachanlagen (1) 23.481 22.846
Anteile an verbundenen Unternehmen 377 377
III. Finanzanlagen (2) 377 377
A. Anlagevermögen 23.973 23.326
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 6.312 7.639
2. Unfertige Erzeugnisse 4.514 3.847
3. Fertige Erzeugnisse 3.088 2.604
I. Vorräte 13.914 14.090
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (3) 6.798 4.473
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen (4) 4.024 3.338
3. Sonstige Vermögensgegenstände (3) 4.482 5.431
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.304 13.242
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 11.550 6.930
B. Umlaufvermögen 40.768 34.262
C. Rechnungsabgrenzungsposten (5) 659 776
AKTIVA 65.400 58.364
Passiva
TEUR TEUR
I. Gezeichnetes Kapital 13.271 4.424
./. rechnerischer Wert eigener Anteile -128 -23
Ausgegebenes Kapital 13.143 4.400
II. Kapitalrücklage 1.250 10.098
III. Gesetzliche Rücklage 77 0
IV. Bilanzgewinn 29.430 23.878
A. Eigenkapital (6) 43.900 38.376
1. Steuerrückstellungen 4.311 2.314
2. Sonstige Rückstellungen 5.309 4.384
B. Rückstellungen (7) 9.620 6.698
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10.302 11.467
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 2 52
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.164 1.302
4. Sonstige Verbindlichkeiten 406 449
C. Verbindlichkeiten (8) 11.874 13.270
D. Passive latente Steuern (9) 6 20
Passiva 65.400 58.364

Anhang für das Geschäftsjahr 2011/12

A. Allgemeine Angaben

Das Geschäftsjahr der MOBOTIX AG umfasste in der Vergangenheit den Zeitraum vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung der MOBOTIX AG vom 28. Oktober 2010 wurde das Geschäftsjahr der MOBOTIX AG mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2011 geändert und beginnt ab diesem Zeitpunkt am 1. Oktober eines Jahres und endet am 30. September des Folgejahres. Für den Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 wurde ein Rumpfgeschäftsjahr ("RGJ") gebildet. Das Geschäftsjahr 2011/12 umfasste einen Zeitraum von zwölf Monaten, das RGJ 2011 als Vergleichsperiode hingegen einen Zeitraum von 3 Monaten. Aufgrund der unterschiedlichen Zeiträume der Berichts- und Vergleichsperiode sind die dargestellten Beträge naturgemäß nur eingeschränkt vergleichbar. Zum besseren Verständnis wurde als Zusatzinformation das letzte vollständige Geschäftsjahr 2010/11 dargestellt.

Der Jahresabschluss der MOBOTIX AG wurde auf Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes aufgestellt.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden unter der Annahme der Unternehmensfortführung angesetzt und bewertet.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung haben wir wie im Vorjahr das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Aus der Umrechnung von EUR in TEUR können Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit (€,%) auftreten.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Immaterielle Vermögensgegenstände, Sach- und Finanzanlagevermögen

Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, die der voraussichtlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und 5 Jahren entsprechen, bewertet.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, die der voraussichtlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und 33 Jahren entsprechen, bewertet. Erhaltene Fördermittel werden aktivisch abgesetzt.

Die Herstellungskosten selbst erstellter Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens beinhalten neben den Material- und Fertigungseinzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen, soweit sie durch die Fertigung veranlasst sind.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Bei dauerhaften Wertminderungen werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Sofern die Gründe für diese Abschreibungen nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen gemäß § 253 Abs. 5 HGB vorgenommen.

Vorratsvermögen

Bei den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Durchschnittspreisen unter Berücksichtigung der Verwertbarkeit am Bilanzstichtag sowie des Niederstwertprinzips angesetzt. Die unfertigen Erzeugnisse und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die Material- und Fertigungseinzelkosten, die angemessenen Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Disagio

Die Disagien werden über die Laufzeit der Zinsbindung der einzelnen Darlehen linear aufgelöst.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen in angemessenem Umfang alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Währungsumrechnung

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet, da sämtliche Fremdwährungsposten Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr aufweisen. § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB werden insoweit nicht angewendet.

Passive latente Steuern

Passive latente Steuern werden für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt, soweit sich in späteren Geschäftsjahren daraus eine Steuerbelastung ergibt. Differenzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz bzw. steuerliche Verlustvorträge, die zu aktiven latenten Steuern führen würden, liegen nicht vor.

C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

(1) Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Die Entwicklung der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist in dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

(2) Finanzanlagen Anteilsbesitz

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Name und Sitz des Unternehmens Anteil am Kapital in v. H. Eigenkapital Ergebnis in 2011/12
MOBOTIX CORP, New York, USA 100,0 % 529 USD 979 USD
MOBOTIX LIMITED, Nottingham, Großbritannien*) 100,0 % 1 Brit. Pfund 0 Brit. Pfund
MOBOTIX do Brasil, Sao Paulo, Brasilien*) 99,99 % 0 Brasill. Real 0 Brasill. Real

*) nicht operativ aktiv

(3) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

(4) Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 4.024 (i.Vj. TEUR 3.338) resultieren aus Lieferungen und Leistungen und bestehen gegen die MOBOTIX CORP, New York, USA. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

(5) Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Disagien auf fünf Darlehen in Höhe von TEUR 233 (i.Vj. TEUR 266).

(6) Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital entspricht dem Grundkapital der MOBOTIX AG zu dem jeweiligen Bilanzstichtag.

Zum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft 13.271.442 Stammaktien (30.09.2011: 13.271.442 unter Berücksichtigung des Aktiensplitts), davon befinden sich 13.143.308 Aktien im Umlauf, ausgegeben. 128.134 Aktien werden als eigene Aktien zum 30. September 2012 gehalten. Die Aktien sind ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital zu je EUR 1,00. Das Grundkapital ist voll eingezahlt.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Oktober 2011 wurde das Grundkapital der Gesellschaft nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) von EUR 4.423.814,00 durch Umwandlung eines Betrags von EUR 8.847.628,00 aus der Kapitalrücklage in Grundkapital um EUR 8.847.628,00 auf EUR 13.271.442,00 erhöht. Die Kapitalerhöhung wurde gem. § 207 Abs. 2 Satz 2 AktG ohne Ausgabe neuer Aktien in der Weise durchgeführt, dass das Grundkapital - wie vorstehend ausgeführt - erhöht wurde, und sich dadurch der auf die einzelne Stückaktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals auf EUR 3,00 erhöhte.

Das so erhöhte Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 13.271.442,00, eingeteilt in 4.423.814 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wurde insgesamt im Verhältnis 1:3 neu eingeteilt (Aktiensplitt) und ist nunmehr eingeteilt in 13.271.442 auf den Inhaber lautende Stückaktien. An die Stelle einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 3,00 treten im Wege des Aktiensplits drei auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 entfällt.

Die Hauptversammlung der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, vom 21. Oktober 2011 hat für das Geschäftsjahr 2010/11 eine Dividende in Höhe von 1,50 pro Aktie (bezogen auf die Aktienanzahl vor dem Aktiensplit) beschlossen. Dies entspricht einer Dividende von TEUR 6.601. Die durch die Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Die Auszahlung der Dividende erfolgte am 24. Oktober 2011.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. September 2009 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 30. September 2014 eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, wobei auf die aufgrund dieser Ermächtigung zu erwerbenden Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat oder noch besitzt, nicht mehr als 10% des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung bzw. der Ausübung, mithin 1.327.143 Aktien (Anzahl nach Aktiensplit), entfallen dürfen.

Der Vorstand der MOBOTIX AG hat am 15. Juli 2010 beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. September 2009 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG im Umfang von bis 45.000 Aktien (Anzahl nach Aktiensplit) Gebrauch zu machen. Mit dem Rückkaufprogramm wurde am 19. Juli 2010 begonnen.

Darüber hinaus hat der Vorstand der MOBOTIX AG am 5. Oktober 2010 beschlossen, die Bedingungen des laufenden Aktienrückkaufprogramms dahingehend zu ändern, dass bis zu 150.000 Aktien (Anzahl nach Aktiensplit) erworben werden können.

Am 4. Mai 2012 hat der Vorstand der MOBOTIX AG beschlossen, den Rückkauf von Aktien im Rahmen des am 15. Juli 2010 beschlossenen und am 5. Oktober 2010 erweiterten Aktienkückkaufprogramms bis zu einem Preis von 24 EUR wieder aufzunehmen.

Der Erwerb kann als Kauf über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre durchgeführt werden. Sofern bei einem öffentlichen Kaufangebot die Anzahl der angedienten Aktien die von der Gesellschaft insgesamt zum Erwerb vorgesehene Aktienzahl übersteigt, kann der Erwerb unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre nach dem Verhältnis der jeweils angedienten Aktien erfolgen, um das Erwerbsverfahren zu vereinfachen.

Dieser Vereinfachung dient auch die Möglichkeit -ebenfalls unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre- einer bevorrechtigten Annahme geringer Stückzahlen bis zu 300 Stück zum Erwerb angedienter Aktien je Aktionär.

Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, die nach Maßgabe der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch für Zwecke zu verwenden, für die das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen wird.

Im Zeitraum Mai bis August des Geschäftsjahres 2011/12 hat die Gesellschaft 58.087 Aktien zu durchschnittlichen Anschaffungskosten von EUR 17,56 mithin insgesamt TEUR 1.020 erworben. Der auf die eigenen Anteile entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt TEUR 128.

Die Kapitalrücklage besteht aus Agien verschiedener durchgeführter Kapitalerhöhungen.

In die gesetzliche Rücklage gemäß § 150 Abs. 1 AktG wurden gemäß § 150 Abs. 2 AktG TEUR 77 eingestellt.

Der Bilanzgewinn umfasst die aufgelaufenen, nicht ausgeschütteten Gewinne. Mit dem Bilanzgewinn wurde die Differenz zwischen dem vom gezeichneten Kapital abzusetzenden Betrag (TEUR 58) und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile (TEUR 1.020) in Höhe von TEUR 962 verrechnet.

(7) Rückstellungen

Im Posten "Sonstige Rückstellungen" sind im Wesentlichen die nachfolgenden Rückstellungsarten enthalten.

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- Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 2.214 TEUR
- Rückstellungen für Tantiemen und Vertriebsprovisionen 1.616 TEUR
- Rückstellungen für Weihnachtsgeld 362 TEUR
- Rückstellungen für Kundenboni 327 TEUR
- Urlaubsrückstellungen 241 TEUR

(8) Verbindlichkeiten

Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten und Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten (in TEUR; Vorjahreszahlen in Klammern).

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Laufzeit davon gesichert
Verbindlichkeiten Gesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Betrag Vermerk
--- --- --- --- --- ---
gegenüber Kreditinstituten 10.302 1.164 5.408 3.730 8.5021
(11.467) (1.164) (4.658) (5.645) (9.667)
aus erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen 2 2 0 0 0
(52) (52) (0) (0) (0)
aus Lieferungen und Leistungen 1.164 1.164 0 0 0
(1.302) (1.302) (0) (0) (0)
sonstige Verbindlichkeiten 406 406 0 0 0
(449) (449) (0) (0) (0)
Gesamt 11.874 2.736 5.408 3.730 8.502
(13.270) (2.967) (4.658) (5.645) (9.667)

1 = Grundschulden

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 8 (i.Vj. TEUR 33).

(9) Passive latente Steuern

Die passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 6 (i.Vj. TEUR 20) resultieren aus dem Ansatz unterschiedlicher Nutzungsdauern des Anlagevermögens in Steuerbilanz und Handelsbilanz. Der Bildung der passiven latenten Steuern ist ein Steuersatz von 28,3 % zu Grunde gelegt.

(10) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse entfallen mit TEUR 21.047 (RGJ: TEUR 4.840) auf Deutschland und mit TEUR 28.760 (RGJ: TEUR 5.315) auf das übrige Europa sowie mit TEUR 27.074 (RGJ: TEUR 4.256) auf den Rest der Welt.

(11) Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 75 (i.Vj. TEUR 49) und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 218 (i.Vj. TEUR 33) ausgewiesen.

(12) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen lediglich im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zur Zahlung von Mieten, Leasing und Materialbezug.

(13) Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 94 (i.Vj. TEUR 62) und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 200 (i.Vj. TEUR 48) ausgewiesen.

(14) Sonstiges

Das Vertragsverhältnis mit dem Generalunternehmer für den Neubau (Bauabschnitt I) in Langmeil wurde vor Beendigung der Fertigstellung außerordentlich gekündigt. Der Generalunternehmer hat seine Schlussrechnung in Höhe von TEUR 2.262 (netto) vorgelegt. Diese wird von MOBOTIX bestritten, da Gegenforderungen aus Vertragsstrafen, Mängeln und Minderleistungen in mindestens gleicher Höhe vorliegen. Das Gerichtsverfahren ist in erster Instanz derzeit anhängig. Der Sachverhalt wurde entsprechend der Risikoeinschätzung des Vorstands im Abschluss durch eine Aktivierung im Sachanlagevermögen und Passivierung einer entsprechenden Rückstellung gegenüber dem Vorjahr unverändert berücksichtigt. Ein Liquiditätsabfluss aus der nicht anerkannten Schlusszahlung ist dementsprechend nicht erfolgt.

D. Sonstige Pflichtangaben

1. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalente)

Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen (ohne Vorstand, Auszubildende und Aushilfen) waren während des Geschäftsjahres 2011/12 im Unternehmen beschäftigt:

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vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter 267,6
teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter 16,5

Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit 284,1.

2. Honorare des Wirtschaftsprüfers

Für den Wirtschaftsprüfer der MOBOTIX AG, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sind im Geschäftsjahr die folgenden Aufwendungen nach § 285 Nr. 17 HGB angefallen:

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Leistungen Honorare
2011/12

TEUR
RGJ 2011

TEUR
2010/11

TEUR
--- --- --- ---
Jahresabschlussprüfung aus Rückstellungsbildung 58 30 52
Andere Bestätigungsleistungen in Rechnung gestellt 26 0 26
Summe 84 30 78

3. Vorstand der MOBOTIX AG Mitglieder des Vorstands der MOBOTIX AG

Dr. Ralf Hinkel, Diplom-Informatiker, Häringen (Vorstandsvorsitzender),
Lutz Coelen, Diplom-Kaufmann, Herrsching am Ammersee (Vorstand Finanzen)
Dr. Magnus Ekerot, Master of Science international Economics, Heidelberg (Vorstand Vertrieb)
Dr. Oliver Gabel, Diplom-Ingenieur, Reichenbach-Steegen (Vorstand Technik)

Gewährte Kredite

Das Darlehen an Herrn Dr. Hinkel in Höhe von TEUR 230 wurde am 31. März 2012 zurückbezahlt. Das Darlehen war endfällig, konnte jederzeit in beliebiger Höhe getilgt werden und war mit 3,5 % jährlich verzinst.

Bezüge des Vorstands

Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands beliefen sich auf TEUR 2.190 (RGJ 2011: TEUR 413). Diese bestehen ausschließlich aus kurzfristigen Leistungen.

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 6. Oktober 2008 unterbleibt die individualisierte Offenlegung der Bezüge und der sonstigen zugesagten oder empfangenen Leistungen der Vorstandsmitglieder in den Jahresabschlüssen und den Konzernabschlüssen für die Geschäftsjahre 2008/09 bis einschließlich 2012/13, längstens aber bis zum 6. Oktober 2013.

4. Aufsichtsrat der MOBOTIX AG

Mitglieder des Aufsichtsrats

Dr. Thomas Hoch, Diplom-Wirtschaftsinformatiker, Vorstand, Dreieich-Buchschlag (Vorsitzender)
Ulrich Putsch, Diplom-Ingenieur, Privatier, Rockenhausen
Prof. Dr. Rainer Gerten, Diplom-Informatiker, Professor, Neuhofen

Mandate der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2011/12 in folgenden weiteren Aufsichtsräten und Kontrollgremien vertreten:

Dr. Thomas Hoch

Sysgo AG, Mainz (Aufsichtsratsmitglied)
Ice Age Ice AG, Maintal (Aufsichtsratsvorsitzender)
iTAC Software AG, Montabaur (Aufsichtsratsmitglied)
Toplink GmbH, Darmstadt (Beiratsvorsitzender)
W Travel AG, Wald, Schweiz (Verwaltungsratsvorsitzender seit November 2011)

Ulrich Putsch

BRAIN Biotechnology Research and Information Network AG, Zwingenberg (Aufsichtsratsvorsitzender bis Juni 2012)
Igr AG, Rockenhausen (Aufsichtsratsvorsitzender)

Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für seine Tätigkeit eine feste jährliche Vergütung in Höhe von TEUR 10. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte.

Zusätzlich erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für seine Tätigkeit eine variable Vergütung in Höhe von EUR 75,00 je EUR 0,01 des im IFRS-Konzernabschluss ausgewiesenen Jahresergebnisses, dividiert durch die Anzahl der Aktien der Gesellschaft, basierend auf einem Grundkapital in Höhe von EUR 13.271.442,00 eingeteilt in 13.271.442 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Doppelte der variablen Vergütung.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011/12 betrug wie folgt:

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Aufsichtsrat Feste Vergütung

in TEUR
Erfolgsbezogene Vergütung

in TEUR
Gesamtbezüge

in TEUR
Dr. Thomas Hoch 20,0 15,2** 35,2
Prof. Rainer Gerten 10,0 7,6* 17,6
Ulrich Putsch 10,0 7,6* 17,6
Gesamt 40,0 30,4 70,4

* EUR 75,00 je EUR 0,01 des im IFRS-Konzernabschluss ausgewiesenen Jahresergebnisses, dividiert durch die Anzahl der Aktien 13.271.442

** erhält das Doppelte von *

5. Mitteilungen nach § 21 Abs. 1a WpHG (Mitteilung zur Erstzulassung) vom 1. April 2008

Herr Dr. Ralf Hinkel, Deutschland, teilte uns mit Schreiben vom 1. April 2008 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mit, dass ihm am 28. März 2008 50,14% aller Stimmrechte (entsprechend 2.218.134 Stimmrechten) an der MOBOTIX AG zustanden.

Herr Andreas Putsch, Monaco, teilte uns mit Schreiben vom 1. April 2008 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mit, dass ihm am 28. März 2008 8,78% aller Stimmrechte (entsprechend 388.340 Stimmrechten) an der MOBOTIX AG zustanden.

Herr Klaus Borchers, Deutschland, teilte uns mit Schreiben vom 1. April 2008 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mit, dass ihm am 28. März 2008 6,42% aller Stimmrechte (entsprechend 283.960 Stimmrechten) an der MOBOTIX AG zustanden.

Herr Hilmar Orth, Deutschland, teilte uns mit Schreiben vom 1. April 2008 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mit, dass ihm am 28. März 2008 3,21% aller Stimmrechte (entsprechend 142.000 Stimmrechten) an der MOBOTIX AG zustanden.

Die VRP Venture Capital Rheinland-Pfalz GmbH & Co. KG, Mainz, Deutschland, teilte uns mit Schreiben vom 1. April 2008 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mit, dass ihr am 28. März 2008 3,94 % aller Stimmrechte (entsprechend 174.109 Stimmrechten) an der MOBOTIX AG zustanden.

Die Equinet Venture Partners AG, Frankfurt am Main, Deutschland, (heute firmierend als EVP Capital Management AG, Frankfurt am Main, Deutschland) teilte uns mit Schreiben vom 4. Juli 2008 (in Abänderung ihrer ursprünglichen Meldung vom 1. April 2008) gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mit, dass ihr am 28. März 2008 3,94% aller Stimmrechte (entsprechend 174.109 Stimmrechten) an der MOBOTIX AG zustanden.

Davon waren ihr insgesamt 3,94% der Stimmrechte (entsprechend 174.109 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG über VRP Venture Capital Rheinland-Pfalz GmbH & Co. KG zuzurechnen.

6. Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG

Die Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH, Am Stundenstein 2, 67722 Winnweiler, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29. Juni 2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, Deutschland, ISIN: DE0005218309, WKN: 521830 am 29.06.2010 die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 50,14% (das entspricht 2.218.134 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Klaus Borchers, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 23. August 2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, Deutschland am 20. August 2012 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,977% (das entspricht 660.573 Stimmrechten) betragen hat.

7. Mitteilungen nach § 26 Abs. 1 WpHG

Die Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH, Winnweiler, Deutschland, hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 08.07.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, Deutschland, ISIN: DE0005218309, WKN: 521830 am 29.06.2010 die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 30% und 50% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 50,14% (entsprechend 2.218.134 Stimmrechten) betrug.

Hinsichtlich der mit dem angezeigten Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und der Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel wurde Folgendes mitgeteilt:

"1. Wir streben ein langfristiges strategisches Engagement bei der MOBOTIX AG an. Bei dem Aktienerwerb handelte es sich um eine interne Umstrukturierung durch den Mehrheitsaktionär Dr. Ralf Hinkel, die an der langfristigen Ausrichtung der Beteiligung nichts geändert hat.

2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten 12 Monate weitere Stimmrechte an der MOBOTIX AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

3. Wir streben aktuell nicht an, Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsrats der MOBOTIX AG zu nehmen. Wir beabsichtigen allerdings, das satzungsmäßige Entsenderecht, das zugunsten von Herrn Dr. Hinkel persönlich sowie für von ihm beherrschte oder unter seiner Leitung stehende Unternehmen besteht, zugunsten der Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH zu ändern. Dies erfordert eine Satzungsänderung, der die Hauptversammlung der MOBOTIX AG zustimmen muss.

4. Wir streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der MOBOTIX AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung, sowie der Dividendenpolitik an.

5. Die Stimmrechte wurden unentgeltlich erworben. Hintergrund der Transaktion ist eine interne Umstrukturierung des Mehrheitsaktionärs Dr. Ralf Hinkel und die damit verbundene Einbringung der von Herrn Dr. Ralf Hinkel persönlich an der MOBOTIX AG gehaltenen Aktien im Wege der Sachgründung in die Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH zum Buchwert. Herr Dr. Ralf Hinkel ist alleiniger Gesellschafter der Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH."

Die unter Nr.3 der vorstehenden Mitteilung erwähnte Änderung des satzungsmäßigen Entsenderechts wurde in der Hauptversammlung am 28. Oktober 2010 vollzogen.

Herr Andreas Putsch, Schweiz hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18.10.2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, Deutschland am 17.10.2012 die Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

Die RECARO Zweite Beteiligungs GmbH & Co. KG, Kaiserslautern, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18.10.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, Deutschland am 17.10.2012 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,91% (das entspricht 1.315.020 Stimmrechten) betragen hat.

Die RECARO Beteiligungs-GmbH, Kaiserslautern, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18.10.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, Deutschland am 17.10.2012 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,91% (das entspricht 1.315.020 Stimmrechten) betragen hat. 9,91% der Stimmrechte (das entspricht 1.315.020 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG über die RECARO Zweite Beteiligungs GmbH & Co. KG zuzurechnen.

Die PUTSCH GmbH & Co. KG, Kaiserslautern, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18.10.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, Deutschland am 17.10.2012 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,91% (das entspricht 1.315.020 Stimmrechten) betragen hat. 9,91% der Stimmrechte (das entspricht 1.315.020 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG über die RECARO Beteiligungs-GmbH und RECARO Zweite Beteiligungs GmbH & Co. KG zuzurechnen.

Die MP Beteiligungs-GmbH, Kaiserslautern, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18.10.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, Deutschland am 17.10.2012 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,91% (das entspricht 1.315.020 Stimmrechten) betragen hat. 9,91% der Stimmrechte (das entspricht 1.315.020 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG über die PUTSCH GmbH & Co. KG, RECARO Beteiligungs-GmbH und RECARO Zweite Beteiligungs GmbH & Co. KG zuzurechnen.

Herr Martin Putsch, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18.10.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, Deutschland am 17.10.2012 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,91% (das entspricht 1.315.020 Stimmrechten) betragen hat. 9,91% der Stimmrechte (das entspricht 1.315.020 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG über die MP Beteiligungs-GmbH, PUTSCH GmbH & Co. KG, RECARO Beteiligungs-GmbH und RECARO Zweite Beteiligungs GmbH & Co. KG zuzurechnen.

8. Directors' Dealings

Im Zeitraum vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 wurden folgende berichtspflichtige Aktienkäufe oder -verkäufe durch Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder getätigt.

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Person Funktion Datum der

Transaktion
Transaktionsart Börsenplatz Stückzahl Preis

Gesamt-

volumen

Prof. Dr. Gerten Aufsichtsrat *) Kauf Xetra 2.400**) 19,77 47.440
Dr. Ralf Hinkel***) Vorstand 3. Mai 2012 Kauf Xetra 10.000 20,90 208.997

*) 4 Teiltransaktionen am 14.11.2011, 15.11.2011 und 16.11.2011

**) Aktienanzahl nach Aktiensplit

***) Indirekt über die Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH

9. Corporate Governance Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung wurde von Vorstand und Aufsichtsrat letztmalig am 9. Oktober 2012 für den zurückliegenden 12-Monatszeitraum abgegeben. Im Geschäftsbericht sowie im Internet (www.mobotix.com) findet sich eine zusammenfassende Darstellung zur Corporate Governance der Gesellschaft. Im Internet ist die Entsprechenserklärung dauerhaft zugänglich.

Winnweiler-Langmeil, den 2. November 2012

Dr. Ralf Hinkel

Lutz Coelen

Dr. Magnus Ekerot

Dr. Oliver Gabel

Anlage zum Anhang

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Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand 01.10.11

TEUR
Zugänge

TEUR
Abgänge

TEUR
Umbuchungen

TEUR
Stand 30.09.12

TEUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände 947 111 0 0 1.058
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 947 111 0 0 1.058
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 17.616 1.133 0 25 18.774
Technische Anlagen und Maschinen 7.742 941 0 27 8.710
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.503 860 151 0 6.211
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 813 420 0 -52 1.181
Summe Sachanlagen 31.674 3.353 151 0 34.876
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 377 0 0 0 377
Summe Finanzanlagen 377 0 0 0 377
Kumulierte Abschreibungen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände 844 99 0 0 943
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 844 99 0 0 943
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.411 599 0 0 2.010
Technische Anlagen und Maschinen 4.603 1.075 0 0 5.679
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.710 948 57 0 3.602
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 104 0 0 0 104
Summe Sachanlagen 8.828 2.623 57 0 11.395
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 0 0
Summe Finanzanlagen 0 0 0 0 0
Nettobuchwerte
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände 103 115
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 103 115
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 16.205 16.764
Technische Anlagen und Maschinen 3.139 3.031
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.793 2.609
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 709 1.077
Summe Sachanlagen 22.846 23.481
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 377 377
Summe Finanzanlagen 377 377

Lagebericht Geschäftsjahr 2011/12 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012

der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil

1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

1.1 Technologie und Produkte

Die MOBOTIX AG ist ein Softwareunternehmen mit eigener Hardwareentwicklung auf dem Gebiet der digitalen, hochauflösenden und netzwerkbasierten Video-Sicherheitslösungen. Der Fokus liegt dabei auf der Entwicklung anwenderfreundlicher Komplettsystemlösungen aus einer Hand.

Das Produktportfolio umfasst die Produktlinien M12 (DualNight Kamera), M24 (Allround Kamera), D14 (DualDome Kamera), D24 (MonoDome Kamera), V12 (Vandalism Kamera), Q24 (Hemispheric 360° Kamera), T24 (IP-basierte Türstation) sowie die seit Juni 2012 verfügbare Produktlinie S14 (Flexmount als Mono- und Dualkamera). Des Weiteren wurde im vergangenen Geschäftsjahr die hemisphärische Türstation T24 um zusätzliche Erweiterungsmodule ergänzt. Neben den Netzwerkkameras und der Türstation bietet MOBOTIX mit MxControlCenter zudem eine komplette Videomanagement-Lösung als Leitstandsoftware an, die auch Kameras von Wettbewerbern in das Video-Überwachungssystem einbinden kann - und das mit einer unbegrenzten Anzahl an Kameras. MxEasy hingegen ist mit bis zu 16 MOBOTIX-Kameras die optimale Video-Softwarelösung für beispielsweise den Einsatz in den Bereichen Small Office und Home Security. Das Softwareportfolio soll kurzfristig um eine iPhone/iPad App erweitert werden. Die MOBOTIX Video-Management-Lösungen werden kostenfrei angeboten. Daneben ist verschiedenes Zubehör im Sortiment enthalten.

Ein wesentlicher Schwerpunkt des Geschäftsjahres 2011/12 lag in der Weiterentwicklung der Produkte des neuen Produktbereichs Access-Control & Communication. Unterschiedliche Erweiterungsmodule für die Türstation T24, wie zum Beispiel das MxDisplay, eine mit Touchscreen ausgestattete Video-Gegenstelle, oder das wetterfeste Klingeltastenmodul T24 BelIRFID, sollen in den kommenden Monaten auf dem Markt erscheinen.

Mit der Produktlinie S14 wurde Ende des Geschäftsjahres die weltweit erste Doppel-Hemispheric-Kamera der Welt i n den Markt eingeführt. Die neue Produktlinie der MOBOTIX zeichnet sich in der Dual-Variante durch zwei Miniatur-Sensormodule mit integriertem Mikrofon aus, die über jeweils zwei Meter lange Kabel mit dem Kameragehäuse verbunden sind. Zwei neben- oder übereinanderliegende Räume können mit nur einer einzigen Kamera komplett erfasst werden. In dieser Produktreihe kommt ebenfalls die neuen Prozessortechnologie P3 zum Einsatz.

Mit MxAnalytics hat MOBOTIX in diesem Geschäftsjahr ein neues Videoanalyse-Tool entwickelt, anhand dessen wichtige Informationen für die Optimierung von Prozessen und für Marketingzwecke gewonnen werden können. Aktuell ist MxAnalytics in der Q24 verfügbar und es ist geplant, dieses Tool künftig in alle weiteren Monokameras von MOBOTIX zu integrieren.

1.2. Organisation und Steuerung der Gruppe

Die MOBOTIX-Gruppe besteht aus der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, der MOBOTIX CORP, New York, sowie der MOBOTIX LIMITED, Nottingham, und der MOBOTIX do Brasil, Sao Paolo. Die beiden letztgenannten Gesellschaften sind bislang noch nicht tätig.

Die Produktion und Entwicklung neuer Produkte erfolgt ausschließlich an dem Standort Winnweiler-Langmeil. Die Steuerung des weltweiten Vertriebs erfolgt ebenfalls von Winnweiler-Langmeil aus.

Die Tochtergesellschaft MOBOTIX CORP ist eine reine Vertriebsgesellschaft für den amerikanischen Markt. Die Geschäftsführung der MOBOTIX CORP, USA, haben Herr Dr. Magnus Ekerot (CEO) und Herr Lutz Coelen (CFO) inne. Die Steuerung der MOBOTIX-Gruppe erfolgt mittels verschiedener operativer Kennzahlen, welche die strategischen Zielsetzungen im Hinblick auf das Wachstum und die Profitabilität der Unternehmensgruppe messbar machen. Dazu gehören Umsatzkennzahlen in Bezug auf die einzelnen Vertriebsregionen und Produktgruppen sowie gesamtunternehmensbezogene Rentabilitätskennziffern. Durch ein regelmäßiges Monitoring der Entwicklung der einzelnen Vertriebsregionen wird die Entwicklung des Unternehmens überwacht und gesteuert. Daneben werden weitere Finanzkennzahlen analysiert und beurteilt. Eine wesentliche Steuerungsgröße als finanzieller Leistungsindikator für die Profitabilität der MOBOTIX-Gruppe ist das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA). Die Steuerungsgrößen werden monatlich im Rahmen des internen Berichtswesens dem Vorstand vorgestellt und bei Bedarf zeitnah Steuerungsmaßnahmen eingeleitet.

1.3 Vertrieb

Der Vertrieb der MOBOTIX-Produkte erfolgt im derzeit noch wichtigsten Markt Deutschland über MOBOTIX-zertifizierte Secure Partner, den IT-Fachhandel, den Elektrogroßhandel oder direkt, bspw. über den Webshop, an gewerbliche und private Endkunden. Der internationale Vertrieb der MOBOTIX-Produkte erfolgt im Wesentlichen über Distributoren mit nachgeschalteten, qualifizierten Systemintegratoren und Resellern. Die Distributoren werden hierbei durch zahlreiche, lokal vor Ort ansässige und bei der MOBOTIX AG direkt angestellte Business Development Manager betreut.

MOBOTIX Kamerasysteme sind aufgrund ihrer umfangreichen Features weltweit über 100.000-fach im Einsatz.

Neben einer Vielzahl von Projekten in der öffentlichen und privaten Sicherheit in Deutschland konnte die MOBOTIX AG im Geschäftsjahr 2011/12 weltweit eine große Anzahl von Referenzprojekten hinzugewinnen.

Hierzu gehören Projekte wie die Überwachung von italienischen Touristenregionen in der Provinz Genua, die Absicherung der türkischen Staatsbahn, die Beobachtung der Abwasserinfrastruktur im asiatischen Raum, die Überwachung eines Shopping-Centers in Südafrika sowie des australischen Verteidigungsministeriums. Auch bei aktuellen Sportereignissen, wie zum Beispiel zur Absicherung der Donbass Arena in der Ukraine zur Fußball-EM oder zur Kontrolle von Ruder- und Kanuwettkämpfen bei den Olympischen Spielen in London, waren MOBOTIX-Kameras im Einsatz.

In den USA vertreibt die Gesellschaft Produkte über die eigene Vertriebstochter MOBOTIX CORP.

Das Unternehmenswachstum findet insbesondere in den Exportmärkten statt. Der Exportanteil lag im vergangenen Geschäftsjahr bei 72,6%.

1.4 Markt und Wettbewerb

MOBOTIX ist im Markt für Video-Sicherheitssysteme tätig. Dieser Markt wird meist als CCTV-Markt (Closed Circuit Television-Markt) bezeichnet. Der Markt für Video-Sicherheitssysteme umfasst heute analoge Video-Sicherheitssysteme und Netzwerkkamerasysteme sowie Videomanagement-Software und Zubehör. Kombinationen aus analogen und Netzwerkkamerasystemen werden als Hybridsysteme bezeichnet. Das für die MOBOTIX relevante Marktsegment ist hierbei das Marksegment Netzwerkkameras.

Das Marktforschungsunternehmen IMS Research geht in seiner aktuellen Marktstudie, die im Juni 2012 vorgelegt wurde, davon aus, dass die Umsätze im Markt für Netzwerkkameras weltweit von 2011 bis 2016 um jährlich durchschnittlich ca. 27% wachsen werden. Das Wachstumspotenzial wird hierbei in allen weltweiten Teilmärkten (Americas, Asien, EMEA) als vergleichsweise hoch eingeschätzt und ist nicht auf wenige regionale Märkte beschränkt.

Das Wettbewerbsumfeld ist weltweit vergleichsweise homogen - ca. 80% der großen Hauptwettbewerber gleichen sich in allen globalen Teilmärkten.

Kurzfristig gehen wir davon aus, dass sich das Marktumfeld leicht schwächer aber weitestgehend positiv und stabil auf vergleichsweise hohem Wachstumsniveau entwickeln wird. In einigen Teilmärkten - derzeit insbesondere in Europa - sind hierbei Auswirkungen der Schuldenkrise zu verzeichnen, die zu temporär geringeren Wachstumsraten in einigen lokalen Märkten führen können. Grundsätzlich ist hierbei festzustellen, dass sich der Markt für Video-Überwachungssysteme mittelfristig durchaus abkoppelt von negativen gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen und hierbei eine tendenziell positivere Entwicklung aufweist.

2. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

Das Geschäftsjahr der MOBOTIX AG umfasste in der Vergangenheit den Zeitraum vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung der MOBOTIX AG vom 28. Oktober 2010 wurde das Geschäftsjahr der MOBOTIX AG mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2011 geändert und beginnt ab diesem Zeitpunkt am 1. Oktober eines Jahres und endet am 30. September des Folgejahres. Für den Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 wurde ein Rumpfgeschäftsjahr ("RGJ") gebildet. Die Berichtsperiode umfasst einen Zeitraum von zwölf Monaten, das Rumpfgeschäftsjahr 2011 als Vorjahresgeschäftsjahr hingegen einen Zeitraum von 3 Monaten. Aufgrund der unterschiedlichen Zeiträume der Berichts- und Vorjahresperiode wird das Geschäftsjahr 2011/12 mit dem letzten vollständigen Geschäftsjahr (1. Juli 2010 bis 30. Juni 2011) verglichen. Das Rumpfgeschäftsjahr als Vorjahresgeschäftsjahr wird in der folgenden Darstellung zusätzlich angegeben.

2.1 Ertragslage

Die Umsatzentwicklung im vergangenen Geschäftsjahr 2011/12 mit 9,6% Wachstum gegenüber dem Geschäftsjahr 2010/11 ist insbesondere geprägt durch die Schuldenkrise in Europa. Die seit einigen Quartalen zu beobachtenden gesamtwirtschaftlichen Wachstumsschwächen in nahezu allen europäischen Ländern haben sich verschärft und eine weitergehende rezessive Entwicklung erscheint kurz- bis mittelfristig sehr wahrscheinlich. Auch die jüngsten politischen und finanzwirtschaftlichen Interventionen an den europäischen und globalen Märkten haben nur geringe Halbwertzeiten und wirken einer steigenden Unsicherheit in den Märkten nur bedingt entgegen. Der Umsatzanteil in Europa lag hierbei auch im letzten Geschäftsjahr bei über 60%. Vor diesem Hintergrund lag die Entwicklung der Umsatzerlöse im Rahmen der Erwartung des Vorstands. Die auch bei dem vergleichsweise geringeren Wachstum weiterhin hohe Profitabilität mit einer EBIT Marge von nahezu 24% dokumentiert die auf qualitatives Wachstum ausgerichtete Strategie des Vorstands.

Im Berichtsjahr erzielte die MOBOTIX AG einen Umsatz von 76,9 Mio. EUR (2010/11: 70,2 Mio. EUR; RGJ: 14,4 Mio. EUR) und ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 18,4 Mio. EUR (2010/11: 18,8 Mio. EUR; RGJ: 2,9 Mio. EUR).

Die Umsatzerlöse aus Verkäufen von Dome-Kameras wuchsen von 33,1 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2010/11 auf 37,1 Mio. EUR (+12,3%; RGJ: 6,2 Mio. EUR), die Umsatzerlöse der Fixed-Kameras sind gegenüber dem Geschäftsjahr 2010/11 um 7,1% auf 36,1 Mio. EUR (2010/11: 33,7 Mio. EUR; RGJ: 7,4 Mio. EUR) gestiegen. Die Exportquote lag im Geschäftsjahr bei 72,6% nach 75,5% im Geschäftsjahr 2010/11 (RGJ: 66,5%). Die Umsatzerlöse in Deutschland sind von 17,2 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2010/11 auf 21,0 Mio. EUR (22,3%; RGJ: 4,8 Mio. EUR) gestiegen. Auf das übrige Europa (ohne Deutschland) entfallen 28,8 Mio. EUR (2010/11: 29,9 Mio. EUR; RGJ: 5,3 Mio. EUR). Der Umsatz im Rest der Welt stieg von 23,1 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2010/11 auf 27,1 Mio. EUR (RGJ: 4,3 Mio. EUR), was einem Wachstum von 17,1% entspricht. Preiserhöhungen oder -senkungen von Produkten wurden nicht vorgenommen. Dementsprechend basiert das Umsatzwachstum auf reinen Mengeneffekten.

Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse, Erhöhung bzw. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie andere aktivierte Eigenleistungen) liegt im Geschäftsjahr 2011/12 bei 78,2 Mio. EUR (2010/11: 72,5 Mio. EUR; RGJ: 15,7 Mio. EUR).

Die Materialeinsatzquote (Materialaufwand im Verhältnis zu der Gesamtleistung) von 27,5% ist gegenüber dem Geschäftsjahr 2010/11 (2010/11: 28,9%; RGJ: 32,6%) leicht zurückgegangen. Hierbei übertrafen die positiven Skaleneffekte aus der Absatzsteigerung sowie der Umsetzung der Plattformstrategie die negativen Effekte insbesondere aus Produkt- und Distributionsmixverschiebungen.

Die Personaleinsatzquote (Personalaufwand im Verhältnis zu der Gesamtleistung) ist bei einem weiteren Aufbau des Personalbestandes von 25,2% im Geschäftsjahr 2010/11 auf 27,1% im Berichtsjahr (RGJ: 25,5%) angestiegen. Es wurden insbesondere Einstellungen in den Bereichen Vertrieb, Produktion und Entwicklung vorgenommen. Gegenüber dem Geschäftsjahr 2010/11 sind die Personalaufwendungen um 2,9 Mio. EUR angestiegen. Der Anstieg der Abschreibungen um 0,5 Mio. EUR gegenüber dem Geschäftsjahr 2010/11 auf 2,7 Mio. EUR (RGJ: 0,8 Mio. EUR) resultiert im Wesentlichen aus den Investitionen in das Sachanlagevermögen in den Vorjahren.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (15,2 Mio. EUR; 2010/11: 13,2 Mio. EUR; RGJ: 3,2 Mio. EUR) sind im Wesentlichen aufgrund von gestiegenen Werbe- und Marketingaufwendungen (+1,2 Mio. EUR), umsatzabhängigen Vertriebskosten (+0,3 Mio. EUR), wie zum Beispiel Versand und Verpackungskosten, Fahrzeugkosten (+0,3 Mio. EUR) sowie Raum-, Betriebs- und Instandhaltungskosten (+0,2 Mio. EUR) angestiegen. Mit 6,5 Mio. EUR stellen die Werbe- und Marketingaufwendungen den größten Einzelposten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen dar.

Das EBITDA (27,4% der Gesamtleistung; Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) beträgt 21,5 Mio. EUR (2010/11: 21,3 Mio. EUR; RGJ: 3,8 Mio. EUR). Das EBIT (23,9% der Gesamtleistung; Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern) beträgt 18,7 Mio. EUR (2010/11: 19,1 Mio. EUR; RGJ: 3,0 Mio. EUR). Das Geschäftsjahr 2011/12 endete mit einem Jahresüberschuss von 13,1 Mio. EUR (2010/11: 13,4 Mio. EUR; RGJ: 2,1 Mio. EUR) (Umsatzrendite 17,1%).

Die Tochtergesellschaft MOBOTIX CORP wies bei einem Umsatzwachstum von 23,4% im Vergleich zum Geschäftsjahr 2010/11 ein positives Jahresergebnis von 1,0 Mio. USD (2010/11: -0,8 Mio. USD; RGJ: -0,1 Mio. USD) aus. Hierin enthalten sind Währungsgewinne von 0,2 Mio. USD (2010/11: Währungsverluste von 0,4 Mio. USD; RGJ: Währungsgewinne von 0,3 Mio. EUR).

2.2 Vermögenslage

Das Sachanlagevermögen stieg um 0,6 Mio. EUR (+2,8%) auf 23,5 Mio. EUR. Den Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von 3,4 Mio. EUR stehen Abschreibungen in Höhe von 2,6 Mio. EUR gegenüber. Hierbei betreffen die Investitionen im Wesentlichen nachträgliche Anschaffungskosten für den Neubau der Produktionshalle am Standort Langmeil und Investitionen in technische Anlagen sowie in Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Investitionen in technische Anlagen beinhalten zu großen Teilen Investitionen in Spritzgusswerkzeuge sowie EDV-Geräte. Im September 2010 erfolgte die Bewilligung von öffentlichen Fördermitteln für den Neubau der Produktionshalle in Höhe von 1,1 Mio. EUR. Die gewährten Fördermittel wurden von den Anschaffungskosten für den Neubau aktivisch abgesetzt. Die bewilligten Fördermittel wurden im Geschäftsjahr 2011/12 vollständig ausgezahlt.

Die Vorräte sind bedingt durch gezielte Maßnahmen zur Reduzierung des Bestands trotz gestiegenem Geschäftsvolumen leicht um 0,2 Mio. EUR (-1,3%) im Vergleich zum Geschäftsjahresbeginn auf 13,9 Mio. EUR zurückgegangen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind aufgrund des höheren Geschäftsvolumens im September 2012 um 2,3 Mio. EUR gegenüber dem Bilanzstichtag 30. September 2011 auf 6,8 Mio. EUR angestiegen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind gegenüber dem 30. September 2011 um 0,7 Mio. EUR angestiegen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 4,5 Mio. EUR (30. September 2011: 5,4 Mio. EUR) enthalten Goldbestände mit einem Buchwert von 3,6 Mio. EUR, Vorsteuererstattungsansprüche in Höhe von 0,5 Mio. EUR und geleistete Anzahlungen in Höhe von 0,2 Mio. EUR.

Die flüssigen Mittel erhöhten sich um 4,6 Mio. EUR auf 11,6 Mio. EUR (30. September 2011: 6,9 Mio. EUR).

Auf der Passivseite ist das Eigenkapital trotz Auszahlung der Dividende aufgrund des Jahresüberschusses um 5,5 Mio. EUR auf 43,9 Mio. EUR gestiegen. Die Eigenkapitalquote ist dementsprechend bei einer um 7,0 Mio. EUR (12,1%) gestiegenen Bilanzsumme von 65,8% auf 67,1% gestiegen. Aufgrund des Erwerbs eigener Anteile wurden im Berichtsjahr 1,0 Mio. EUR vom Eigenkapital abgesetzt. Der Bestand an eigenen Aktien erhöhte sich seit dem 30. September 2011 um 58.087 Aktien auf 128.134 Aktien.

Die Steuerrückstellungen sind aufgrund von Steueraufwendungen für das Geschäftsjahr 2011/12 um 2,0 Mio. EUR auf 4,3 Mio. EUR angestiegen. Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultiert aus der planmäßigen Tilgung von Darlehen in Höhe von 1,2 Mio. EUR. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind gegenüber dem 30. September 2011 mit 1,2 Mio. EUR (30. September 2011: 1,3 Mio. EUR) nahezu unverändert.

Die sonstigen Rückstellungen sind gegenüber dem 30. September 2011 um 0,9 Mio. EUR auf 5,3 Mio. EUR angestiegen. Ursache hierfür ist im Wesentlichen der Anstieg der Rückstellungen für den Personalbereich und der Anstieg der Rückstellung für Kundenboni.

Die Bilanzsumme der MOBOTIX AG erhöhte sich aufgrund der oben dargestellten Entwicklungen zum Stichtag 30. September 2012 im Vergleich zum Bilanzstichtag 30. September 2011 um 7,0 Mio. EUR (12,1%) auf 65,4 Mio. EUR.

2.3 Finanzlage

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit der MOBOTIX AG lag im Geschäftsjahr 2011/12 bei 16,5 Mio. EUR (2010/11: 11,2 Mio. EUR; RGJ: -1,1). Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit mit 3,1 Mio. EUR (2010/11: 6,2 Mio. EUR; RGJ: 1,1 Mio. EUR) ist im Wesentlichen auf Investitionen in das Sachanlagevermögen zurückzuführen. Für Investitionen in das Sachanlagevermögen wurden einschließlich der erhaltenen Fördermittel in Höhe von 0,1 Mio. EUR Auszahlungen in Höhe von 3,5 Mio. EUR getätigt. Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 8,8 Mio. EUR (2010/11: -5,1 Mio. EUR; RGJ: +1,7 Mio. EUR) resultiert insbesondere aus der Auszahlung der Dividende in Höhe von 6,6 Mio. EUR. Daneben wurden 1,0 Mio. EUR für den Erwerb eigener Anteile und 1,2 Mio. EUR für die planmäßige Tilgung der Darlehen aufgewendet.

Aus der Entwicklung der einzelnen Cashflows ergibt sich zum Stichtag 30. September 2012 ein Finanzmittelfonds von 11,6 Mio. EUR. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2011/12 jederzeit gewährleistet. Aufgrund der Bonität der Gesellschaft stehen weiterhin viele Finanzierungsoptionen zur Auswahl.

Die mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem 30. September 2011 um 1,2 Mio. EUR auf 9,1 Mio. EUR verringert. Der Anteil der mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme der MOBOTIX AG reduzierte sich von 17,6% auf 14,0%. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten inklusive Rückstellungen entsprechen zum Stichtag einem Anteil an der Bilanzsumme von 18,9% gegenüber 24,4% zum 30. September 2011.

Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Geschäftsjahr spiegelt die Erwartungen des Vorstands an die Geschäftsentwicklung in diesem Geschäftsjahr unter Berücksichtigung der aktuellen weltweiten konjunkturellen Entwicklungen, insbesondere der gestiegenen Unsicherheit an den Märkten im Zusammenhang mit der europäischen Schuldenkrise wider.

3. Forschung und Entwicklung

Die Entwicklungsaktivitäten wurden auch im Geschäftsjahr 2011/12 weiter ausgebaut. Zum 30. September 2012 beschäftigte die MOBOTIX-Gruppe 86 Mitarbeiter (nach Köpfen) in der Entwicklungsabteilung. Aufgabenschwerpunkte der Entwicklung lagen hierbei, wie auch in den Vorjahren, in der Entwicklung neuer Hard- und Softwareprodukte sowie der weiteren Optimierung der Produktfunktionalität.

Für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten wurden 8,1 Mio. EUR (2010/11: 6,6 Mio. EUR; RGJ 1,7 Mio. EUR) aufgewendet. Die Entwicklungsaktivitäten finden im Wesentlichen nur intern statt. Eine Fremdvergabe von Entwicklungstätigkeiten erfolgt in sehr geringem Maße lediglich im Bereich Werkzeugkonstruktion und Platinenlayout.

Ein Schwerpunkt im Geschäftsjahr 2011/12 lag auf der Entwicklung von Zubehör für die IP-basierte Türstation T24, der Einführung der D14, der Entwicklung Videoanalysesoftware sowie die Entwicklung der neuen Kameralinie S14, die Ende Juni in den Markt eingeführt wurde.

Darüber hinaus wurde die Basis für weitere Produktinnovationen in der Entwicklung gelegt, die im folgenden Geschäftsjahr in den Markt eingeführt werden sollen.

4. Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2011/12 wurden 54 Mitarbeiter eingestellt. Zum Stichtag 30. September 2012 lag der Mitarbeiterstand der MOBOTIX AG bei 322 Mitarbeitern nach 282 Mitarbeitern zum Geschäftsjahresbeginn (ohne Auszubildende und Aushilfen inkl. Vorstände; nach Köpfen). Im Geschäftsjahr 2012/13 wird es zusätzlich personelle Verstärkung insbesondere in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Entwicklung geben.

5. Directors' Dealings

Im Zeitraum vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 wurden folgende berichtspflichtige Aktienkäufe oder -Verkäufe durch Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder getätigt.

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Person Funktion Datum der

Transaktion
Transaktionsart Börsenplatz Stückzahl Preis

Gesamt-

volumen

Prof. Dr. Gerten Aufsichtsrat *) Kauf Xetra 2.400**) 19,77 47.440
Dr. Ralf Hinkel***) Vorstand 3. Mai 2012 Kauf Xetra 10.000 20,90 208.997

*) 4 Teiltransaktionen am 14.11.2011, 15.11.2011 und 16.11.2011

**) Aktienanzahl nach Aktiensplit

***) Indirekt über die Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH

6. Grundzüge des Vergütungssystems

Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festlegung der Vergütung des Vorstands der MOBOTIX AG angewendet werden, und erläutert sowohl die Höhe als auch die Struktur der Vorstandsvergütung. Darüber hinaus werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats beschrieben.

Vorstand

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der MOBOTIX AG wird vom Aufsichtsrat unter Einbeziehung von etwaigen Konzernbezügen in angemessener Höhe auf der Grundlage einer Leistungsbeurteilung festgelegt. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die Leistung des Gesamtvorstands sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung seines Vergleichsumfelds.

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder der MOBOTIX AG umfasst monetäre Vergütungsteile und weitere Zusagen, die unten aufgeführt werden. Darüber hinausgehende Versorgungszusagen oder Zusagen insbesondere für den Fall der Beendigung der Tätigkeit und Leistungen von Dritten, die im Hinblick auf die Vorstandstätigkeit zugesagt oder im Geschäftsjahr gewährt wurden, existieren nicht.

Die Vorstandsvergütung wird regelmäßig überprüft und wurde letztmalig mit Beschluss des Aufsichtsrats zur Kürzung der fixen Vorstandsvergütung von Herrn Dr. Hinkel zugunsten von Herrn Dr. Oliver Gabel vom 11. Juli 2012 angepasst.

Die Vorstandsvergütung umfasst fixe sowie variable Gehaltsbestandteile. Die variablen Gehaltsbestandteile bestehen hierbei aus einer Tantieme in Höhe von maximal 4% bezogen auf den Jahresüberschuss der Gesellschaft im Sinne des § 275 HGB.

Monetäre Vergütungsbestandteile mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter wie bspw. Aktienoptionspläne wie sie vom Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) empfohlen werden, werden derzeit noch nicht genutzt. Es gibt Überlegungen dies in Zukunft anzupassen.

Die Vorstandsmitglieder erhalten ferner einen ihrer Stellung nach angemessenen Personenkraftwagen der Oberklasse, der dienstlich und privat genutzt werden kann. Die Gesellschaft hat daneben für die Dauer der Anstellungsverträge zugunsten eines jeden Vorstandsmitgliedes Unfallversicherungen für Berufsunfälle und Unfälle des täglichen Lebens sowie für den Todesfall abgeschlossen. Darüber hinaus hat die Gesellschaft für die Vorstandsmitglieder eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Mindest-Selbstbehalt abgeschlossen (D & O-Versicherung).

Mit den Vorstandsmitgliedern wurde für die Dauer von einem Jahr nach Beendigung des jeweiligen Anstellungsvertrags ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Für die Dauer des Wettbewerbsverbots ist die Gesellschaft verpflichtet, dem jeweiligen Vorstandsmitglied eine Karenzentschädigung in Höhe von 50% seiner zuletzt bezogenen vertragsgemäßen Leistungen zu zahlen.

Mit einem Vorstandsmitglied wurde vereinbart, dass ihm im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Anstellungsverhältnisses, der fehlenden Verlängerung des Vorstandsvertrags um eine weitere Amtszeit oder im Falle eines Kontrollwechsels eine einmalige Abfindung in Höhe einer Jahresvergütung zusteht.

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 06. Oktober 2008 unterbleibt die individualisierte Offenlegung der Bezüge und der sonstigen zugesagten oder empfangenen Leistungen der Vorstandsmitglieder in den Jahresabschlüssen und den Konzernabschlüssen für die Geschäftsjahre 2008/2009 bis einschließlich 2012/2013, längstens aber bis zum 06. Oktober 2013.

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2011/12 betrug demnach wie folgt:

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in TEUR Feste Vergütung in TEUR* Erfolgsbezogene Vergütung

in TEUR
Gesamtbezüge

in TEUR
Vorstand 949 1.241 2.190

* inklusive geldwertem Vorteil

Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2011/12 auf TEUR 2.190 (2010/11: TEUR 1.723). Im Geschäftsjahr 2010/11 sind hierbei die Vorstände Herr Dr. Ekerot und Herr Dr. Gabel aufgrund deren Vorstandsbestellung zum 01. Januar 2011 nur anteilig enthalten.

Aufsichtsrat

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für seine Tätigkeit gemäß § 11 der Satzung eine feste jährliche Vergütung in Höhe von TEUR 10. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte.

Zusätzlich erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für seine Tätigkeit eine variable Vergütung in Höhe von EUR 75,00 je EUR 0,01 des im IFRS-Konzernabschluss ausgewiesenen Jahresergebnisses, dividiert durch die Anzahl der Aktien der Gesellschaft, basierend auf einem Grundkapital in Höhe von EUR 13.271.442,00 eingeteilt in 13.271.442 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte der variablen Vergütung.

Darüber hinaus ist für die Aufsichtsratsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine so genannte D & O-Versicherung abgeschlossen worden.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011/12 betrug wie folgt:

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Aufsichtsrat Feste Vergütung

in TEUR
Erfolgsbezogene Vergütung

in TEUR
Gesamtbezüge

in TEUR
Dr. Thomas Hoch 20,0 15,4** 35,4
Prof. Rainer Gerten 10,0 7,7* 17,7
Ulrich Putsch 10,0 7,7* 17,7
Gesamt 40,0 30,9 70,9

* EUR 75,00 je EUR 0,01 des im IFRS-Konzernabschluss ausgewiesenen Jahresergebnisses, dividiert durch die Anzahl der Aktien 13.271.442

** erhält das Doppelte von*

7. Besondere Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres

Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende Geschäftsjahres 2011/12 eingetreten.

8. Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB

Börsennotierte Unternehmen sind gemäß § 289 Abs. 4 HGB bzw. § 315 Abs. 4 HGB verpflichtet, im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht Angaben zur Kapitalzusammensetzung, zu Aktionärsrechten und deren Beschränkungen, Beteiligungsverhältnissen und zu den Organen der Gesellschaft zu machen, welche übernahmerelevante Informationen darstellen.

Zu den erforderlichen Angabepflichten nimmt die MOBOTIX AG wie folgt Stellung:

1. Das gezeichnete Kapital der MOBOTIX AG beträgt EUR 13.271.442 und ist eingeteilt in 13.271.442 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 EUR. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Soweit dem Vorstand der Gesellschaft bekannt ist, bestehen keinerlei Beschränkungen, die Stimmrechte der Aktien betreffen.

2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bestehen keine.

3. Dr. Ralf Hinkel, Vorstandsvorsitzender der MOBOTIX AG, hält mittelbar über die Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH, Winnweiler, 50,22% des gezeichneten Kapitals.

4. Die Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH hat, solange sie selbst und/oder eine von ihr beherrschte (§ 17 AktG) oder unter ihrer Leitung stehende (§ 18 AktG) Gesellschaft insgesamt mehr als 25% der Aktien der Gesellschaft hält, das nicht übertragbare Recht, ein Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden.

5. Mitarbeiter, die am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, gibt es nach Kenntnis des Vorstands nicht.

6. Die Vorschriften zur Ernennung und Abberufung der Vorstände und zur Änderung der Satzung ergeben sich aus dem Aktiengesetz und aus der Satzung der MOBOTIX AG, welche im Bereich Corporate Governance auf der Website veröffentlicht ist.

Nach § 5 der Satzung der MOBOTIX AG besteht der Vorstand aus mindestens zwei und höchstens vier Personen. Die genaue Zahl der Vorstandsmitglieder wird durch den Aufsichtsrat bestimmt.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend eine größere Mehrheit vorschreiben. Soweit das Aktiengesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals.

Eine Änderung der Satzung erfordert gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung für bestimmte Fälle zwingend eine größere Mehrheit vorschreiben. Soweit das Aktiengesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung der MOBOTIX AG ist eine Beschlussfassung nur zugelassen, wenn zusätzlich zu dem Mehrheitserfordernis nach § 15 Abs. 1 der Satzung die Präsenz des stimmberechtigten Kapitals in der Hauptversammlung mindestens 60 % des Grundkapitals beträgt. Für den Fall, dass ein Beschlussvorschlag zur Änderung der Satzung aufgrund mangelnder Präsenz nicht zur Abstimmung gelangt, findet die Präsenzpflicht in einer zweiten Hauptversammlung keine Anwendung.

7.1 Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit vom 1. Januar 2008 bis zum 30. November 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.272.544 durch Ausgabe von bis zu Stück 1.272.544 neue auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, das den Aktionären auch im Wege des mittelbaren

Bezugsrechts (§ 186 Abs. 5 AktG) gewährt werden kann. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

(I) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs der bereits an der Börse gehandelten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung im Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Absatz 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Auf diese Höchstgrenze sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrecht ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden. Auf die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals sind ferner diejenigen eigenen Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die während der Laufzeit des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG veräußert werden;

(II) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen;

(III) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer und Pensionäre der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben;

(IV) für Spitzenbeträge.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.

7.2 (I) Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 30. September 2014 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10% des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, ausgeübt werden. Der Erwerb kann auch durch von der Gesellschaft abhängige Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden.

(II) Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands (i) über die Börse oder (ii) mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder durch eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten durch die Aktionäre.

(III) Der Vorstand ist ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) wieder über die Börse zu veräußern oder den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung ihres Bezugsrechts zum Bezug anzubieten. Der Handel mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien stattdessen auch

(a) mit Zustimmung des Aufsichtsrats Dritten im Rahmen von Zusammenschlüssen mit Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder anderen Vermögensgegenständen als Gegenleistung anzubieten oder an diese zu übertragen,

(b) mit Zustimmung des Aufsichtsrats in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, wenn diese Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den am jeweiligen Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet; in diesem Fall darf die Anzahl der zu veräußernden Aktien insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Veräußerung der Aktien eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten; auf die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf diejenigen Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bzw. zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrecht ausgegeben werden, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden,

(c) zur Gewährung von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und sonstige Mitarbeiter von mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen zu verwenden, zu deren Bezug die genannten Personen aufgrund von Aktienoptionen berechtigt sind, die ihnen im Rahmen etwaiger zukünftiger Aktienoptionsprogramme gewährt werden,

(d) zur Gewährung von Mitarbeiteraktien an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft sowie mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen stehen,

(e) unter gleichzeitiger Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen.

(IV) Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien

(a) Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren, zu deren Bezug sie aufgrund von Aktienoptionen berechtigt sind, die ihnen im Rahmen etwaiger zukünftiger Aktienoptionsprogramme gewährt werden,

(b) den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft als aktienbasierte Vergütung unter den gleichen Konditionen, die den Mitarbeitern gemäß Buchstabe d des Punktes (III) eingeräumt werden, zu gewähren. Die Einzelheiten der aktienbasierten Vergütung für den Vorstand werden vom Aufsichtsrat festgelegt.

(V) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft ist insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen in Buchstaben (a) bis (d) des Punktes (III) sowie des Punktes (IV) verwendet werden. Darüber hinaus kann der Vorstand im Falle der Veräußerung der eigenen Aktien im Rahmen eines Angebots an die Aktionäre der Gesellschaft das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für Spitzenbeträge ausschließen.

8. Vereinbarungen im Sinne der §§ 289 Abs. 4 Nr. 8 und 9, 315 Abs. 4 Nr. 8 und 9 HGB bestehen keine.

9. Geschäfte und Rechtsbeziehungen zu nahe stehenden Personen

Das ausgereichte Darlehen an Herrn Dr. Hinkel in Höhe von TEUR 230 wurde im März 2012 zurückgeführt. Das Darlehen war mit 3,5 % jährlich verzinst.

Im Berichtszeitraum gab es keine weiteren wesentlichen Änderungen der Geschäfte mit nahe stehenden Personen.

10. Schlusserklärung gemäß § 312 Abs. 3 AktG

Die Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH, Winnweiler, ist beherrschendes Unternehmen der MOBOTIX AG.

"Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Es sind keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens getroffen oder unterlassen worden."

11. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung und Ausblick

11.1 Internes Kontrollsystem

Die MOBOTIX verfügt über ein umfangreiches System an Prozesskontrollen. Zielsetzung des Kontrollsystems ist es, auf unterschiedlichen Prozessebenen mögliche Defizite in den Unternehmensprozessen aufzudecken, entsprechende Gegenmaßnahmen auszulösen und durch regelmäßige Überprüfung der Methoden die Effektivität der Identifikation und Analyse von Risiken sicherzustellen und kontinuierlich zu verbessern. Die Aufgaben des Kontrollsystems werden durch die Mitglieder des Managements und durch zentral in der Organisationsabteilung angesiedelte Mitarbeiter übernommen, die Teilaufgaben einer internen Revision übernehmen.

Das interne Kontrollsystem ist ein wesentlicher Bestandteil der Konzern-Risikoüberwachung. Grundlage des internen Kontrollsystems sind, neben definierten präventiven und überwachenden Kontrollmechanismen wie systematische und manuelle Abstimmprozesse, vordefinierte Genehmigungsprozesse, die Trennung von Funktionen und die Einhaltung von Richtlinien. Dabei spielt das Vier-Augen-Prinzip eine zentrale Rolle. Durch die konsequente Anwendung risikopolitischer Grundsätze und Weisungen wird ein Großteil der Risiken bereits vermieden oder zumindest in ihren Auswirkungen gemindert.

Wesentliche regulatorische Komponenten finden sich in den Regeln zu Datenschutz, Bilanzierung nach IFRS sowie den Corporate-Governance-Grundsätzen für börsennotierte Unternehmen. Daneben werden Themen wie das Risikomanagement sowie Vorgaben zur Vertragsgestaltung berücksichtigt. Wesentliche Verträge mit finanzwirtschaftlichen oder rechtlichen Besonderheiten und Vorgänge mit außergewöhnlichen technischen Risiken werden sorgfältig geprüft. Die Anträge auf Zustimmung zu solchen Geschäften werden durch den zuständigen Manager koordiniert, der den Beurteilungs- und Entscheidungsprozess koordiniert und im Bedarfsfall die jeweilige Vorstandsvorlage als Entscheidungsgrundlage für die finale Zustimmung des Vorstands erstellt.

Ziel des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess ist es, sicherzustellen, dass die Rechnungslegung einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie konzerninternen Richtlinien erfolgt und dadurch den Adressaten des Konzernabschlusses zutreffende und verlässliche Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Teile der Finanzbuchhaltung der MOBOTIX AG sind auf einen externen Dienstleister ausgelagert. Die Überwachung dieses Dienstleisters erfolgt durch die Abteilung Rechnungswesen der MOBOTIX AG. Die Aufgabenverteilung zwischen dem externen Dienstleister und der Abteilung Rechnungswesen ist klar definiert. Neben der Kontrollfunktion der Abteilung Rechnungswesen der MOBOTIX AG werden durch die Abteilung Rechnungswesen in Abstimmung mit dem Finanzvorstand alle wesentlichen Abschlussbuchungen vorgegeben. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erfolgt ausschließlich durch das Rechnungswesen der MOBOTIX AG. Eine einheitliche Rechnungslegung wird insbesondere durch eine konzernweit geltende Bilanzierungsrichtlinie sichergestellt, deren Einhaltung durch das Rechnungswesen der MOBOTIX AG überwacht wird. Die MOBOTIX Corp. erstellt ihren Abschluss auf einem eigenen EDV-System, das eindeutig definierten Zugriffsregelungen unterliegt. Die Einhaltung der Bilanzierungsrichtlinie des Konzerns sowie der ordnungsgemäße und zeitgerechte Ablauf der rechnungslegungsbezogenen Prozesse und Systeme der MOBOTIX Corp. wird durch das Rechnungswesen der MOBOTIX AG beziehungsweise direkt durch den Finanzvorstand der MOBOTIX AG sichergestellt.

Durch den bewussten Umgang mit Risiken und die beschriebenen Kontrollen kann so mit hinreichender Sicherheit die Erstellung eines regelungskonformen Konzernabschlusses gewährleistet werden.

Die Einhaltung der Richtlinien wird unter anderem durch die Mitarbeiter der zentralen Organisationsabteilung überprüft. Die Mitarbeiter dieser Abteilung berichten direkt an den Vorstand. Die Mitarbeiter dieser Abteilung stehen den verschiedenen Abteilungsleitern als Berater zur Verfügung und prüfen dabei unter anderem die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die ordnungsgemäße Einhaltung und Umsetzung der Richtlinien. Nach Wichtigkeit kategorisierte Empfehlungen sowie eventueller Anpassungsbedarf in den Richtlinien werden direkt an die Verantwortlichen der geprüften Einheiten sowie den Vorstand berichtet.

In Ad-hoc-Audits werden zeitnah aktuelle Sonderthemen aufgegriffen und untersucht. Hieraus resultieren bei Bedarf umgehende Prozessänderungen, die darauf abzielen, die Prozessqualität kontinuierlich zu verbessern. Im Anschluss daran erfolgen Follow-up-Prüfungen, in denen die Umsetzung der Prozessänderungen überprüft wird. Über Abweichungen wird dem Vorstand zeitnah berichtet.

Der Aufsichtsrat überprüft mindestens einmal jährlich die Effektivität des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems.

11.2 Risikomanagement

Die MOBOTIX-Gruppe hat ein adäquates Risikomanagementsystem implementiert, welches sicherstellt, dass Risiken frühzeitig erkannt und adressiert werden. Das Risikomanagementsystem des Konzerns dient der Identifizierung, Kontrolle und Steuerung eingegangener Risiken. Über bestandsgefährdende Risiken hinaus werden auch solche Aktivitäten, Ereignisse und Entwicklungen erfasst, die in Zukunft den Geschäftserfolg signifikant beeinflussen können. Im Rahmen des Risikomanagements werden operative Chancen und Risiken über einen Zeitraum von ein bis drei Jahren identifiziert und gesteuert. Für strategische Chancen und Risiken wird ein entsprechend längerer Prognosezeitraum herangezogen.

Für die typischen Geschäftsrisiken, deren Eintritt einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns haben können, ist Vorsorge getroffen.

Auf Basis der derzeit vorliegenden Informationen bestehen für die MOBOTIX-Gruppe aktuell keine dominanten Einzelrisiken, die für sich genommen mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit den Fortbestand der MOBOTIX-Gruppe gefährden könnten.

Die internen Strukturen werden entsprechend dem Wachstum weiter verbessert und den Größenrelationen angepasst. Hierbei sind weitere Maßnahmen zur Stärkung und Verbesserung des Qualitätsmanagements, des internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagements geplant.

11.3 Wesentliche Risiken Marktrisiken

MOBOTIX-Produkte werden heute in einer Vielzahl professioneller Anwendungsbereiche wie bspw. dem Public Security Markt (Bahnhöfe, Flughäfen, Stadtsicherheit, Gefängnisse, Häfen, Autobahnen) sowie aufgrund ihrer Kompaktheit und der hohen Temperaturfestigkeit im Marktsegment Mobile Security (Polizei, Bahn, Busse, Werttransporter, Logistik) eingesetzt. Der Vorstand erwartet, dass die Gesellschaft in den folgenden Geschäftsjahren mit der Einführung weiterer Produktfamilien weiterhin sehr stark wachsen wird. Produktinnovationen werden hierbei weiterhin eine zentrale Rolle spielen.

Externe Marktstudien bestätigen die Annahme, dass im Bereich digitaler IP-Video-Überwachungssysteme trotz kurzfristig negativer Ereignisse wie der Finanz- und Wirtschaftskrise auch in den kommenden Jahren hohe Wachstumsraten zu erwarten sind. Das Marktumfeld ist demnach als weiterhin sehr attraktiv einzuschätzen.

Die Wettbewerbssituation hat sich nach Einschätzung der Gesellschaft in den letzten Monaten nicht zum Nachteil verändert. Es bleibt hierbei weiterhin abzuwarten, inwiefern und wie schnell die traditionellen Anbieter analoger Sicherheitssysteme den Technologiewechsel auf digitale Systeme vollziehen werden, oder ob sich diese aus dem Markt zurückziehen. Des Weiteren tritt MOBOTIX bereits heute als Systemanbieter am Markt auf, der neben einem kompletten Hardwareportfolio inklusive Zubehör auch über eine Video-Leitstandsoftwarelösung verfügt. Einerseits setzt sich das Unternehmen vom Wettbewerb ab, indem es komplette Projekte aus einer Hand bedienen kann. Andererseits werden reine Softwareanbieter dadurch unter Druck gesetzt, dass MOBOTIX eine eigene Softwareleitstandlösung kostenlos anbietet und so die Projektgesamtkosten für Endkunden reduziert.

Beschaffungsmarktrisiken werden durch den Vorstand grundsätzlich als branchenüblich eingeschätzt. Marktschwankungen können grundsätzlich zu Veränderungen der Verfügbarkeit von Komponenten führen. Hiermit in Verbindung stehenden drohenden längeren Lieferzeiten wird grundsätzlich durch eine erhöhte Lagerbestandsführung der Komponenten und der Fertigwaren Rechnung getragen. Derzeit sind keine Beschaffungsengpässe mit Auswirkungen auf die Produktverfügbarkeit zu verzeichnen, diese können aber grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

Ein kurzfristiger Ausfall kritischer Lieferanten bspw. für die Prozessoren, der zu erheblichen Produktionsstörungen führen könnte, wird weiterhin für weniger wahrscheinlich gehalten.

Finanzrisiken

Im Zusammenhang mit der komfortablen Liquiditätsausstattung und der hohen Bonität der Gesellschaft bestehen derzeit keine wesentlichen Finanzierungsrisiken. Währungsrisiken bestehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem operativen Geschäft in den USA. Der positive Cashflow aus dem USA-Geschäft deckt den Einkaufsbedarf der MOBOTIX AG im Dollarraum. Daneben wird derzeit aufgrund der Eurokrise ein Fremdwährungsbestand an Schweizer Franken gehalten, der allerdings kurzfristig am Markt umgeschichtet werden kann. Ein Zinsänderungsrisiko ist derzeit nicht wesentlich. Bestehende Fremdfinanzierungen wurden mit fixer Verzinsung abgeschlossen. Forderungsausfallrisiken werden durch ein effizientes Debitorenmanagement inklusive Mahnwesen und Inkasso mit einer sehr restriktiven Gewährung von Zahlungszielen begrenzt.

Politische/rechtliche und gesellschaftliche Risiken

Grundsätzlich hat sich die öffentliche Wahrnehmung in Sachen Videoüberwachung weiterhin sehr positiv entwickelt. Eine vorhandene Videoüberwachung steigert hierbei das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung und stößt damit zunehmend auf Akzeptanz.

Es sind verstärkt politische Initiativen zu verzeichnen, die auf eine Qualitätsverbesserung von Überwachungssystemen in öffentlichen Bereichen hinwirken. Ein erstes Beispiel stellte das französische Videogesetz vom 1. Oktober 2006 dar. Sollten sich im Public Security Bereich die Normen zugunsten hochauflösender Systeme weiterhin ändern, kann MOBOTIX als ein wesentlicher Hersteller solcher Systeme davon zusätzlich profitieren.

Im Ergebnis geht der Vorstand davon aus, dass das regulatorische Umfeld der Gesellschaft einen deutlich positiven Effekt auf die weitere Unternehmensentwicklung haben wird.

Auch in der Videosicherheitsindustrie nimmt die Anzahl der Patentstreitigkeiten in den letzten Quartalen spürbar zu. Derzeit ist die Klage eines kleinen US-amerikanischen Unternehmens gegenüber der MOBOTIX CORP anhängig. Der Vorstand geht davon aus, dass die Patente des Klägers nicht verletzt werden bzw. die Patente nichtig sind. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die MOBOTIX in weitere Patentverletzungsverfahren einbezogen wird und diese eine spürbare finanzielle Auswirkung haben könnten.

Operative Leistungsrisiken und sonstige Risiken

Die MOBOTIX-Gruppe ist in den letzten Jahren im Vergleich zum Gesamtmarkt deutlich überproportional mit Wachstumsraten von bis zu 50% gewachsen. Bedingt durch die hohe Wachstumsdynamik besteht ein permanenter organisatorischer Anpassungsbedarf. Hieraus ergeben sich Risiken grundsätzlicher Art, denen das Unternehmen durch eine laufende Anpassung der personellen Ressourcen und die kontinuierliche Anpassung der Steuerungssysteme und Infrastruktur begegnet.

Grundsätzlich bestehen bei der Produktion und dem Vertrieb von technischen Produkten Gewährleistungsrisiken. Diese werden im Rahmen der Abschlusserstellung durch Bildung entsprechender Rückstellungen berücksichtigt. Darüber hinaus wurde eine Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen, um mögliche Schäden und Risiken abzusichern.

Aufgrund des nachhaltigen Wachstums ist auch in den kommenden Perioden mit weiteren Baumaßnahmen zu rechnen. Erste Planungsaktivitäten für weitere Bauabschnitte, um die vorhandenen Flächen bei Bedarf schneller nutzen zu können, sind gegebenenfalls noch im Geschäftsjahr 2012/13 zu erwarten.

Die Erschließung neuer Marktsegmente, bspw. die Erschließung des Marktsegmentes für Türstationen, ist naturbedingt mit Risiken verbunden. Eine Herausforderung liegt bspw. darin, aufgrund eines fehlenden Referenzproduktes (im Markt verfügbare Systeme sind im wesentlichen "nicht-digitale" Systeme, die einen weltweiten Zugriff auf das System nicht erlauben) richtig zu erkennen und beim Produktdesign entsprechend zu berücksichtigen. Diesbezüglichen Risiken wird bspw. durch die Verwendung bestehender Technologieplattformen und damit einer vergleichsweise kosteneffizienten Produktentwicklung Rechnung getragen. Neben dem notwendigen Aufbau weiterer Vertriebskanäle, bspw. dem Elektrogroßhandel, gilt es, auch globale Supportstrukturen zu schaffen. Die MOBOTIX AG hat rechtzeitig begonnen, neue Vertriebskanäle mit den neuen Technologien zu adressieren.

Der Vorstand geht davon aus, dass die Gesellschaft neben dem geplanten Unternehmenswachstum auch die Unternehmensergebnisse entsprechend der bisherigen Profitabilität weiter steigern wird. Hierbei sind angesichts des erheblichen Marktpotenzials des US-Markts ggf. auch weitere, der wirtschaftlichen Entwicklung angemessene, wachstumsbedingte Verluste der MOBOTIX CORP in Kauf zu nehmen.

Inwieweit sich die aktuelle Schuldenkrise in Europa und die daraus resultierenden Turbulenzen an den Kapitalmärkten nachhaltig negativ auf die Umsatz- und die Ergebnisentwicklung auswirken werden, ist derzeit nicht abschließend abschätzbar. Sofern sich aus diesen Entwicklungen eine globale noch flächendeckendere Rezession ergeben sollte, hätte dies naturgemäß spürbare Auswirkungen auf das relevante Marktumfeld der MOBOTIX. Festzustellen ist, dass insbesondere in einigen europäischen Märkten bereits Auswirkungen in Form von Verzögerungen bei der Realisierung von Projekten sowie Nachfrageschwächen zu verzeichnen sind.

Die Gesellschaft sieht aktuell und für die Zukunft keine bestandsgefährdenden oder die Entwicklung wesentlich beeinträchtigenden Risiken. Für den nachhaltigen Erfolg der Unternehmensgruppe sind technologische Innovation und der weitere Ausbau des Vertriebs von großer Bedeutung.

11.4 Chancen und Ausblick

Das durch mittel- bis langfristig hohe prognostizierte Wachstumsraten gekennzeichnete positive Marktumfeld begründet die Basis für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Das Wachstum wird hierbei neben einem steigenden Sicherheitsbedürfnis getrieben durch die Umstellung der analogen auf digitale Technologien. Sollte sich diese Technologieumstellung schneller vollziehen, so können hieraus zusätzliche Chancen für die MOBOTIX-Gruppe entstehen. Zu den Faktoren, die zu einer Beschleunigung führen könnten, zählen bspw. politische Initiativen wie das französische Videogesetz, das auf eine Qualitätsverbesserung von Überwachungssystemen in öffentlichen Bereichen hinwirkt.

Grundsätzlich geht der Vorstand davon aus, dass technologische Markttreiber, wie steigende Bildauflösungen der Videosysteme und komplexere Sicherheitsinstallationen, den Vorteil eines dezentralen Technologieansatzes begünstigen werden. Insbesondere durch die Einführung der hemisphärischen Technologie (Q24) ist dies evident geworden. So gibt es mittlerweile zwar verschiedene Anbieter hemisphärischer Kameras. Aufgrund der in der Regel zentralen Systemarchitektur der Wettbewerber sind diese jedoch qualitativ schlechter und/oder weniger performant. Dies stärkt die Wettbewerbsposition der MOBOTIX-Gruppe und setzt den Wettbewerb unter Handlungsdruck.

Ein beschleunigter gesamtwirtschaftlicher Aufschwung genauso wie ein dauerhafter gesamtwirtschaftlicher Abschwung kann erfahrungsgemäß auch zu Lieferengpässen auf dem Beschaffungsmarkt und daraus resultierenden Produktionsengpässen führen. Solchen Risiken wird insbesondere durch erhöhte Lagerhaltung von kritischen Komponenten und Fertigprodukten entgegengewirkt.

Der Vorstand ist zuversichtlich, dass sich durch die gestiegene Publizität Chancen bspw. in Bezug auf die Gewinnung neuer Mitarbeiter, Vertriebspartner und Kunden ergeben werden.

MOBOTIX ist heute schon weltweit über Partner vertreten. Dem weiteren gezielten Ausbau des Partnernetzwerks kommt auch in der Zukunft eine zentrale Bedeutung zu. Ein erfolgreicher Ausbau der Vertriebsstrukturen birgt erhebliche Wachstumschancen. Die hervorragende weltweite Marktstellung - insbesondere auch im Teilsegment der hochauflösenden Netzwerkkameras - bildet die Voraussetzung für diesen erfolgreichen Ausbau. Im Zuge der Einführung der digitalen Video-Türstation T24 steht derzeit der weltweite gezielte Ausbau der Vertriebskanäle um den Elektrogroßhandel im Fokus.

Regionale Wachstumsschwerpunkte in den kommenden Monaten werden insbesondere in Nordamerika, Südamerika und Asien liegen.

Die Markteinführung der hemisphärischen Kameratechnologie verlief äußerst erfolgreich. Die Tatsache, dass die Technologie sich als neuer Kameratyp im Markt etabliert hat und wesentliche bedeutende Wettbewerber weiterhin noch keine oder keine in der Qualität vergleichbaren Produkte anbieten können, zeigt die Innovationsstärke der MOBOTIX AG. Auch die Einführung der Kameralinie S14 - ein vollkommen neuer Kameratyp, den es in der Form vorher auf dem Markt noch nicht gegeben hat - ist Ausdruck der Innovationskraft. Daneben wird MOBOTIX in den kommenden Monaten durch weitere Produktinnovationen im Bereich der Video-Überwachungssysteme seine Wettbewerbsposition stärken.

Ein erhebliches Zukunftspotenzial wird dem neuen Produktbereich Access-Control & Communication und hierbei insbesondere der digitalen Türstation T24 zugerechnet. Die derzeitigen im Markt erhältlichen Systeme basieren auf analogen oder hybriden Technologien in Verbindung mit einer 4/5 Draht oder einer 2-Draht Verkabelung sowie einem zentralisierten Technologieansatz. Digitale Systeme basierend auf IP-Netzen sind grundsätzlich eine zukunftsträchtige Innovation und Marktneuheit. Die MOBOTIX AG bietet hierbei im Unterschied zu dem Wettbewerb rein digitale Produkte in Verbindung mit dem bewährten, dezentralen Technologieansatz an. Die Produkte des neuen Produktbereichs "Access-Control & Communication" ermöglichen die direkte Kommunikation von der Haustür zum Smartphone, unabhängig davon wo der Nutzer sich gerade befindet. Diese neue IP-basierte Technologie ist heutigen Anlagen weit voraus und ermöglicht zusätzlich die integrative Bedienung von Türkommunikation, Videoüberwachung, Alarmanlage, Zutrittskontrolle und Haussteuerung aus einer Hand via iPhone und iPad. Eine wesentliche Innovation besteht im effizienten Zugriff auch über Mobilfunknetze mit geringer Datenbandbreite. In dem Marktsegment wird dementsprechend die Technologieführerschaft angestrebt.

Die neue S14-Kameralinie mit den Miniatur-Einbaumodulen wurde Ende Juni 2012 im Markt eingeführt und verspricht neue Marktanteile im Bereich der diskreten Überwachung zu gewinnen. Zusätzlich steht mit der S14 ein speziell auf den mobilen Bereich optimiertes Kamerasystem für den Transport- und Verkehrsmarkt zur Verfügung und erweitert damit die Einsatzgebiete der MOBOTIX-Kamerasysteme.

Im Rahmen der Schulden- und Finanzkrise ist insbesondere in Europa kurzfristig mit einer weiterhin hohen Unsicherheit und rezessiven Entwicklungen zu rechnen.

Der Einstieg in das neue Produktsegment Access-Control & Communication und die damit einhergehenden fehlenden Erfahrungswerte im Bezug auf das mögliche Tempo der Marktdurchdringung in den globalen Märkten einerseits, sowie die steigende Unsicherheit im Zusammenhang mit der "Eurokrise" andererseits, macht die Prognose für das kommende Geschäftsjahr 2012/13 sowie das Folgejahr grundsätzlich schwierig.

Für das Geschäftsjahr 2012/13 rechnen wir unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen mit einem Umsatzwachstum von ca. 5% bei einer EBIT-Marge von ca. 20%.

Für das darauf folgende Geschäftsjahr (2013/14) wird aufgrund der weiteren Optimierung der Vertriebsstruktur, der Verfügbarkeit weiterer Komponenten des Produktbereiches Access-Control & Communication, der neuen Kameralinie S14 sowie weiterer geplanter Innovationen mit einem weiteren starken Wachstum in Umsatz und EBIT gerechnet.

Die vorstehend gemachten zukunftsbezogenen Aussagen sind prognostischer Natur. Insofern können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von diesen Erwartungen abweichen.

12. Erklärung zur Unternehmensführung

Gemäß § 289a HGB hat die MOBOTIX AG eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben.

In die Erklärung sind die gemäß § 161 AktG relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen aufzunehmen.

12.1 Erklärung gemäß § 161 AktG (§ 289a Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex findet sich im Internet unter http://www.mobotix.com/ger_DE/Investors/Corporate-Governance/Entsprechenserklärung

12.2 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken (§ 289a Abs. 2 Nr. 2 HGB)

Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, werden nicht angewandt.

12.3 Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat (§ 289a Abs. 2 Nr. 3 HGB)

a) Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand leitet die Geschäfte der Gesellschaft in gemeinschaftlicher Verantwortung aller seiner Mitglieder. Er bestimmt die unternehmerischen Ziele, die grundsätzliche strategische Ausrichtung, die Unternehmenspolitik und die Unternehmensorganisation. Entscheidungen werden in Beschlussform getroffen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig in schriftlichen und mündlichen Berichten insbesondere über die Entwicklung der Gesellschaft, wesentliche Geschäftsvorfälle sowie die Ertrags- und Liquiditätssituation. Im letzten Quartal eines jeden Geschäftsjahres legt der Vorstand dem Aufsichtsrat einen Investitions- und Finanzplan für das neue Geschäftsjahr vor. Der Aufsichtsrat steht auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen in regelmäßigem Kontakt mit den Mitgliedern des Vorstands und wird über alle relevanten Geschäftsvorfälle informiert. Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, werden diesem rechtzeitig, verbunden mit einer detaillierten Darstellung ihrer künftigen Auswirkungen, vorgelegt.

b) Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. In regelmäßigen Sitzungen berät der Aufsichtsrat über die Entwicklung und die Lage der Gesellschaft anhand ausführlicher Berichte des Vorstands. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat zeitnah und unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss gemäß § 172 AktG auf der Grundlage des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Stimmenmehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Mitglieder gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden des Aufsichtsrats.

c) Zusammensetzung und Arbeitsweise von Ausschüssen

Die Bildung fachlich qualifizierter Ausschüsse ist nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat gegenwärtig unter den spezifischen Gegebenheiten und angesichts der Größe der Gesellschaft nicht sinnvoll.

Winnweiler-Langmeil, den 2. November 2012

Der Vorstand

Dr. Ralf Hinkel

Lutz Coelen

Dr. Magnus Ekerot

Dr. Oliver Gabel

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang -unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der MOBOTIX AG, Winnweiler-Langmeil, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis 30.September 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MOBOTIX AG. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Saarbrücken, den 2. November 2012

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Geis-Sändig, Wirtschaftsprüfer

Palm, Wirtschaftsprüfer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, das ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Winnweiler-Langmeil, den 2. November 2012

Der Vorstand

Dr. Ralf Hinkel

Lutz Coelen

Dr. Magnus Ekerot

Dr. Oliver Gabel

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Aktionäre,

Die MOBOTIX AG hat auch im Geschäftsjahr 2011/12 trotz schwieriger gesamtwirtschaftlicher Entwicklungen ihren Wachstumskurs weiter fortgesetzt und gleichzeitig das hohe Profitabilitätsniveau gehalten. Weitere wichtige Meilensteine bei der Entwicklung neuer Produkte und der internationalen Markterschließung konnten erreicht werden. Dabei waren wesentliche Meilensteine im abgelaufenen Geschäftsjahr der weitere Ausbau des Vertriebes durch Einführung eines neuen Partnerprogramms, der weitere Ausbau des Geschäfts im Bereich hemisphärische Kameras mit der Einführung der ersten Doppel-Hemispheric-Kamera der Welt (S14), die Einführung von Videoanalysesoftware als Standardfeature hemisphärischer Kameras sowie der weitere Ausbau des neuen Geschäftsbereichs "Access Control & Communication". Vor diesem Hintergrund war der Aufsichtsrat gefordert, das Management im abgelaufenen Geschäftsjahr beratend zu begleiten sowie entsprechend den uns nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben ständig und mit größtmöglicher Sorgfalt zu überwachen und zu kontrollieren. Die Zusammenarbeit mit dem Vorstand war aus Sicht des Aufsichtsrats immer eng und vertrauensvoll. In alle Entscheidungen grundsätzlicher Natur waren wir unmittelbar und zeitnah eingebunden.

Methoden der Beratung, Prüfung und Kontrolle

Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in seinen Sitzungen regelmäßig und umfassend über die Lage des Unternehmens, insbesondere über die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage, die Personalsituation, laufende und neue Investitionsvorhaben sowie über Fragen der Unternehmensstrategie. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat auch außerhalb der Sitzungen mittels regelmäßiger Berichte über die wichtigsten finanzwirtschaftlichen Kennzahlen. Wenn es notwendig war, hat der Aufsichtsrat auch telefonisch oder im Umlaufverfahren den vom Vorstand vorgeschlagenen Maßnahmen - nach eingehender Prüfung und Erörterung - zugestimmt. Der Aufsichtsrat hat sich während des gesamten Jahres von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Zustimmungspflichtige Geschäfte wurden rechtzeitig zur ausreichenden Information und späteren Beschlussfassung vorgelegt. Interessenskonflikte sind dabei im Aufsichtsrat im Jahr 2011/12 nicht aufgetreten.

Die unterjährigen Berichte des Vorstands vermittelten ein gutes Bild von der Geschäftsentwicklung und deckten sich mit dem Bild, das der Jahresabschluss 2011/12 vermittelt. Zusätzlich setzte der Vorstand den Vorsitzenden des Aufsichtsrats auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigen und persönlichen Gesprächen über alle wichtigen Entwicklungen und anstehenden Entscheidungen in Kenntnis.

Von der Möglichkeit, die Bücher und Schriften der Gesellschaft einzusehen oder für bestimmte Aufgaben besondere Sachverständige zu beauftragen (§ 111 Abs. 2 AktG), hat der Aufsichtsrat für das Berichtsjahr nur insofern Gebrauch gemacht, als der Aufsichtsratsvorsitzende am 09.10.2012 einen Riskomanagement-Review vor Ort in Langmeil durchgeführt hat und dabei das interne Kontrollsystem, das Risikomanagement und stichprobenartig damit zusammenhängende Teile der Buchhaltung einer Überprüfung unterzogen hat. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass das interne Risikokontrollsystem und das Risikomanagement bei der MOBOTIX AG gut verankert sind. Auf erkannte Risiken wurde adäquat reagiert, indem Gegenmaßnahmen eingeleitet wurden. Ausschüsse hat der Aufsichtsrat bislang nicht gebildet, da sie aufgrund der Größe und Struktur der Gesellschaft nicht zur Steigerung der Effizienz beigetragen hätten.

Schwerpunkte der Beratungen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr 2011/12 zu insgesamt sieben Präsenzsitzungen und Telefonkonferenzen zusammen. Bei Bedarf tagte der Aufsichtsrat zumindest zeitweise ohne Beisein des Vorstands. Alle Mitglieder waren bei sämtlichen Sitzungen anwesend. Im Mittelpunkt der Beratungen standen in erster Linie die weitere Umsetzung der Wachstumsstrategie, die Unternehmensplanung, die Lage des Konzerns, der Status des Vertriebsausbaus sowie der Produktentwicklung sowie die laufende Umsatz- und Ergebnisentwicklung. Gegenstand der ersten Sitzung am 21.10.2011 war die Konstituierung des wiedergewählten Aufsichtsrats im Anschluss an die HV desselben Tages. In den weiteren Sitzungen des ersten Halbjahres des Geschäftsjahres am 02.11.2011 (zwei Sitzungen), 02.02.2012 und am 21.02.2012 waren die Verabschiedung der Jahresplanung 2011/12, die zentralen strategischen und operativen Ziele des Geschäftsjahres 2011/12, die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr 2011 sowie des Konzernabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr 2011 zentrale Beratungsschwerpunkte.

Ganzjährig, insbesondere auch in den Sitzungen des zweiten Halbjahres des Geschäftsjahres am 20.04.2012 und 14.06.2012 waren strategische Weichenstellungen, die Weiterentwicklung der Tochtergesellschaft in den USA und die Einführung eines neuen Partnerprogramms zur Stärkung des Vertriebs. Das Gremium beriet auch intensiv über den Entwicklungsstand und die Einführungsplanung von Produktneuerungen. Der Aufsichtsrat befasste sich zudem intensiv mit der Frage der Finanzierungs- und der Liquiditätsplanung vor dem Hintergrund der weiteren Wachstumspläne und der dazu erforderlichen Investitionen. Die Entwicklung der Tochtergesellschaft in den USA wurde laufend erörtert und Maßnahmen zur Weiterentwicklung verabschiedet. Die Raumplanung, anstehende Investitionsprojekte, steter Ausbau der Kapazitäten und die mittelfristige Planung dazu sowie die Planung der entsprechenden Mitarbeiterzahlen sind einige Beispiele für die weiteren Themen der Arbeit des Aufsichtsrats. Zusätzlich war die Aktualisierung des Risikomanagements ein weiteres wichtiges Thema der Beratungen.

AG- und Konzernabschlussprüfung 2011/12

Entsprechend dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom Dezember 2011 ist die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Saarbrücken, durch den Aufsichtsrat mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011/12 beauftragt worden. Im Vorfeld wurde vom Wirtschaftsprüfer eine Unabhängigkeitserklärung eingeholt, die zu keinen Beanstandungen führte. Als Prüfungsschwerpunkte 2011/2012 haben wir insbesondere das Thema "Forderungsmanagement sowie Risiken im Debitorenbereich" festgelegt.

Der Abschlussprüfer hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der MOBOTIX AG nach HGB sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht nach IFRS zum 30.09.2012 geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die Abschlussunterlagen des Vorstands haben dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, die Lageberichte für AG und Konzern, den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands, sowie den Prüfungsberichts des Abschlussprüfers eingehend geprüft und erörtert. An diesen Beratungen hat der Abschlussprüfer teilgenommen, stand für Fragen zur Verfügung und hat über wesentliche Ergebnisse der Prüfung berichtet.

Der Aufsichtsrat hat sich nach Abschluss seiner eigenen Prüfung dem Ergebnis des Abschlussprüfers angeschlossen und festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. In seiner Sitzung am 08. November 2012 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss der MOBOTIX AG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt.

Vor dem Hintergrund des hervorragenden Ergebnisses des Geschäftsjahres 2011/12 und des weiterhin starken operativen Cashflows schließt sich der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstand an, eine Dividende von 0,50 EUR je Aktie auszuschütten und den übrigen Bilanzgewinn 2011/12 zu thesaurieren und der Hauptversammlung einen entsprechenden Gewinnverwendungsvorschlag zu unterbreiten.

Dank an das MOBOTIX Team

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei allen Mitarbeitern und dem Management für ihre im Jahr 2011/12 geleistete Arbeit. Dass die MOBOTIX AG trotz der Neuprodukteinführungen und der weiteren Investitionen in den Aufbau der Märkte eine hohe Profitabilität erzielen und trotz der Unsicherheit und Zurückhaltung in vielen Märkten aufgrund der europäischen Staatsschuldenkrise weiter wachsen konnte, verdient unsere volle Anerkennung. Wir wünschen dem Management und den Mitarbeitern viel Erfolg für die gemeinsamen Herausforderungen des nächsten Jahres. Gemeinsam hat man sich aus unserer Sicht eine ausgezeichnete Ausgangsbasis erarbeitet, um aufgrund der eigenen herausragenden Marktstellung in der hochauflösenden digitalen Überwachungstechnik auch weiterhin die Trends zu setzen und zusätzlich dank dieser Schlüsseltechnologie den Geschäftsbereich "Access Control & Communications" erfolgreich weiter auszubauen. Wir sind zuversichtlich, dass das Team diese Möglichkeiten auch weiterhin nutzen und zu einem wirtschaftlichen Erfolg führen wird.

Herzlichen Dank an die Kunden, Partner und Aktionäre für Ihr Vertrauen in die MOBOTIX AG.

Langmeil, 08. November 2012

Für den Aufsichtsrat

Ihr

Dr. Thomas Hoch

Gemeinsame Entsprechenserklärung

von Vorstand und Aufsichtsrat der MOBOTIX AG (nachstehend auch die "Gesellschaft") zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) haben Vorstand und Aufsichtsrat jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (nachstehend auch "DCGK") entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich für den Zeitraum vom 1. Oktober 2011 bis zum 14. Mai 2012 auf die Kodex-Fassung vom 26. Mai 2010, die am 2. Juli 2010 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und vom 15. Mai 2012 bis zum 30. September 2012 auf die Kodex-Fassung vom 15. Mai 2012, die am 15. Juni 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Hiermit erklären Vorstand und Aufsichtsrat der MOBOTIX AG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und entsprochen wird:

1. Schließt die Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat eine D & O-Versicherung ab, so ist für den Vorstand ein Selbstbehalt von mindestens 10% des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds zu vereinbaren und für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden (Ziffer 3.8 Abs. 2 und 3 Deutscher Corporate Governance Kodex).

Dieser Empfehlung wird den gesetzlichen Vorgaben entsprechend im Hinblick auf den Vorstand seit Beginn des Geschäftsjahres vom 1. Juli 2009 gefolgt. Bei der Directors & Officers (D & O) Versicherung für den Aufsichtsrat ist kein Selbstbehalt vereinbart, da dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Das Instrument einer Selbstbeteiligung an Schadensregulierungen im Rahmen der D & O-Versicherung ist unseres Erachtens nicht dazu geeignet, zusätzliche Motivation zum pflichtgemäßen Handeln der Aufsichtsratsmitglieder zu erzeugen. Im Übrigen bleibt die strafrechtliche Verantwortung des Organmitglieds bei grob fahrlässigen Handlungen oder Untreue unabhängig von der Ausgestaltung der D & O-Versicherung bestehen.

2. Eine Geschäftsordnung soll die Arbeit des Vorstands, insbesondere die Ressortzuständigkeiten einzelner Vorstandsmitglieder, die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten sowie die erforderliche Beschlussmehrheit bei Vorstandsbeschlüssen (Einstimmigkeit oder Mehrheitsbeschlüsse) regeln (Ziffer 4.2.1 Abs. 1 S. 2 Deutscher Corporate Governance Kodex).

Dieser Empfehlung wird nicht gefolgt. Zwar besteht eine Ressortverteilung innerhalb des Vorstands auf der Grundlage eines Ressortverteilungsplans. Gegenwärtig besteht aber keine Geschäftsordnung für den Vorstand, da die Satzung sehr umfassende Regelungen zur Arbeit im Vorstand enthält (einschließlich eines Kataloges von Maßnahmen des Vorstands, die der Zustimmung des Aufsichtsrats unterliegen) und bisher keine Notwendigkeit gesehen wurde, eine Geschäftsordnung zu erstellen. Um der Vorgabe des Kodex zu genügen, soll jedoch in nächster Zeit eine entsprechende Geschäftsordnung erstellt werden.

3. Der Aufsichtsrat hat dafür zu sorgen, dass die variablen Vergütungsteile für den Vorstand grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben. Sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen soll bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile Rechnung getragen werden (Ziffer 4.2.3 Abs. 2 S. 3 und 4 Deutscher Corporate Governance Kodex).

Ziffer 4.2.3, Abs. 2 DCGK gibt die Gesetzeslage nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung vom 31. Juli 2009 wieder, wonach der Aufsichtsrat künftig dafür zu sorgen hat, dass variable Vergütungsteile der Vorstandsvergütung grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben, und empfiehlt daraufhin in Satz 4, dass bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen werden soll. Zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Entsprechenserklärung sehen die bestehenden Vorstandsverträge der Vorstände Dr. Ralf Hinkel und Lutz Coelen weder eine mehrjährige Bemessungsgrundlage noch eine (nachträgliche) Berücksichtigung von positiven und negativen Entwicklungen bei bereits gewährten variablen Vergütungsteilen vor. Die insoweit vorliegende Abweichung vom Kodex liegt darin begründet, dass die neue Gesetzeslage zur Ausgestaltung der variablen Vergütungsbestandteile nur im Fall einer künftigen Änderung der bestehenden Modalitäten der variablen Vorstandsvergütung relevant wird und bestehende Vorstandsverträge nicht erfasst. Der Aufsichtsrat hat bei der zum 1. Januar 2011 erfolgten Berufung der neuen Vorstände Dr. Magnus Ekerot und Dr. Oliver Gabel selbstverständlich die neuen gesetzlichen Vorgaben für die Ausgestaltung variabler Vergütungsteile beachtet.

4. Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder soll festgelegt werden (Ziffer 5.1.2 Abs. 2 S. 3 Deutscher Corporate Governance Kodex).

Dieser Empfehlung wird nicht gefolgt. Nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat schränkt eine allgemeine Altersbegrenzung die Suche nach einem qualifizierten und erfahrenen Kandidaten für den Vorstand unnötig ein. Das Alter stellt kein geeignetes Kriterium für den Ausschluss eines Kandidaten dar.

5. Der Aufsichtsratsvorsitzende soll zugleich Vorsitzender der Ausschüsse sein, die die Vorstandsverträge behandeln und die Aufsichtsratssitzungen vorbereiten (Ziffer 5.2 Abs. 2 S. 1 Deutscher Corporate Governance Kodex).

Dieser Empfehlung wird nicht gefolgt. Da der Aufsichtsrat der MOBOTIX AG nur aus drei Mitgliedern besteht, ist die Bildung fachlich qualifizierter Ausschüsse nach Ansicht des Aufsichtsrats gegenwärtig unter den spezifischen Gegebenheiten und angesichts der Größe der Gesellschaft nicht sinnvoll.

6. Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Diese dienen der Steigerung der Effizienz der Aufsichtsratsarbeit und der Behandlung komplexer Sachverhalte. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse (Ziffer 5.3.1 Corporate Governance Kodex).

Dieser Empfehlung wird nicht gefolgt. Da der Aufsichtsrat der MOBOTIX AG nur aus drei Mitgliedern besteht, ist die Bildung fachlich qualifizierter Ausschüsse nach Auffassung des Aufsichtsrats gegenwärtig unter den spezifischen Gegebenheiten und angesichts der Größe der Gesellschaft nicht sinnvoll, da sich alle Mitglieder mit sämtlichen Fragen befassen sollen.

7. Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einrichten, der sich insbesondere mit Fragen der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie - falls kein anderer Ausschuss damit beauftragt ist - der Compliance, befasst. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Er soll unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete. (Ziffer 5.3.2 Deutscher Corporate Governance Kodex).

Dieser Empfehlung wird nicht gefolgt. Da der Aufsichtsrat der MOBOTIX AG nur aus drei Mitgliedern besteht, ist die Bildung fachlich qualifizierter Ausschüsse gegenwärtig unter den spezifischen Gegebenheiten und angesichts der Größe der Gesellschaft nicht sinnvoll. Dies gilt auch für einen Prüfungsausschuss.

8. Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt (Ziffer 5.3.3 Deutscher Corporate Governance Kodex).

Dieser Empfehlung wird nicht gefolgt. Da der Aufsichtsrat der MOBOTIX AG nur aus drei Mitgliedern besteht, ist die Bildung fachlich qualifizierter Ausschüsse gegenwärtig unter den spezifischen Gegebenheiten und angesichts der Größe der Gesellschaft nicht sinnvoll.

9. Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. (Ziffer 5.4.1 S. 2 Deutscher Corporate Governance Kodex).

Dieser Empfehlung wird hinsichtlich der Altersgrenze nicht gefolgt. Analog zur Altersgrenze für Vorstände erachten wir auch beim Aufsichtsrat Qualifikation und Erfahrung als ausschlaggebende Kriterien. Weiterhin würde eine Altersgrenze das Recht der Hauptversammlung auf Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder nach unserer Auffassung in unangebrachter Weise einschränken.

Winnweiler-Langmeil, den 09.10.2012

MOBOTIX AG

Für den Vorstand

Dr. Ralf Hinkel, Vorsitzender des Vorstands

Für den Aufsichtsrat

Dr. Thomas Hoch, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Security Vision Systems

Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands der MOBOTIX AG, Kaiserslautern für das zum 30. September 2012 abgelaufene Geschäftsjahr

Der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, die über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr zum 30. September 2012 beschließt, soll folgender Gewinnverwendungsvorschlag vorgelegt werden:

Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 in Höhe von EUR 29.429.568,74 wird für eine Dividendenausschüttung in Höhe von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Aktie, mithin EUR 6.571.654,00 verwendet. Die Einstellung in die Gewinnrücklage beträgt EUR 0,00 und der Gewinnvortrag somit EUR 22.857.914,74.

Die von der Gesellschaft im Rahmen ihres Aktienrückkaufprogramms bis zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) erworbenen eigenen Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Der hierauf entfallende rechnerische Gewinnanteil wird auf neue Rechnung vorgetragen. Derzeit hält die Gesellschaft Stück 128.134 eigene Aktien. Die vorstehende Regelung zum Vortrag auf neue Rechnung gilt somit auch, soweit sich die Anzahl nicht-dividendenberechtigter Aktien zwischen dem Zeitpunkt der Einberufung und dem Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern sollte. Bei unveränderter Dividende von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Aktie werden dann lediglich der Dividendenbetrag und der Gewinnvortrag entsprechend angepasst.

Dieser Gewinnverwendungsvorschlag ist unverzüglich, zusammen mit dem vom Vorstand erstellten Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie den Lageberichten an den Aufsichtsrat weiterzuleiten.

Langmeil, den 05. November 2012

Dr. Ralf Hinkel

Lutz Coelen

Dr. Magnus Ekerot

Dr. Oliver Gabel

(c) MOBOTIX AG • Dieser Bericht ist vertraulich

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Verfasser Berichtsname Entwurf Vers. Schutz Änderungsdatum Datei
coe Vorstandsbeschluss MOBOTIX AG (05. Nov. 2012 0 1 0 Fr., 09. Nov. 2012 121105 VS Gewinnverwednungsvorschlag

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