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Mobimo Holding AG Annual Report 2011

Dec 24, 2012

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Annual Report

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Publication

Modimo AG

Kornwestheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011

EUR
31.12.2010

EUR
A. Anlagevermögen 317.089,16 324.363,63
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.990,00 0,00
II. Sachanlagen 306.025,91 314.363,91
III. Finanzanlagen 7.073,25 9.999,72
B. Umlaufvermögen 205.996,02 211.981,64
I. Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte 4.750,18 5.529,63
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 56.631,06 28.671,05
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 144.614,78 177.780,96
Bilanzsumme, Summe Aktiva 523.085,18 536.345,27
Passiva
31.12.2011

EUR
31.12.2010

EUR
A. Eigenkapital 201.408,75 201.043,63
I. gezeichnetes Kapital 70.000,00 70.000,00
II. Gewinnrücklagen 7.000,00 7.000,00
III. Gewinnvortrag 124.043,63 123.792,46
IV. Jahresüberschuss 365,12 251,17
B. Rückstellungen 2.300,00 5.785,00
C. Verbindlichkeiten 319.376,43 329.516,64
Bilanzsumme, Summe Passiva 523.085,18 536.345,27

Anhang

1. ALLGEMEINES

Bei der MODIMO AG, KORNWESTHEIM handelt es sich nach den Kriterien des § 267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss muss daher gemäß §§ 325, 326 HGB offen gelegt werden.

2. FORM DES JAHRESABSCHLUSSES

Die Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der §§ 242 ff. HGB und der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach § 266 HGB bzw. § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Es wurden keine geschäftszweigtypischen Ergänzungen vorgenommen.

3. ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG

3.1. Bilanzierungsmethoden

a. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

b. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

c. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

d. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

e. Rückstellungen im Rahmen des § 249 HGB wurden, soweit erforderlich, gebildet.

f. Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit erforderlich, nach den Vorschriften des § 250 HGB berücksichtigt.

g. Die Bildung von Bilanzposten für latente Steuern war nicht erforderlich.

h. Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresergebnisses.

3.2. Bewertungsmethoden

a. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

b. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

c. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

d. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag bereits realisiert waren.

e. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Hierbei wurde generell die lineare Abschreibungsmethode angewendet.

Bei der Bewertung der im Geschäftsjahr zugegangenen geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde von der Vereinfachungsregelung des § 6 Abs. 2a EStG Gebrauch gemacht. Es wurde ein Sammelposten gebildet, welcher im Jahr der Anschaffung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben wird.

Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die flüssigen Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt und mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

f. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

4. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ

4.1. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalt Betrag

Betrag Vorjahr

Ausleihungen 7.073,25 9.999,72
Forderungen 0,00 0,00
Verbindlichkeiten 0,00 0,00

4.2. Angabe über die Zahl der Aktien jeder Gattung

Das Grundkapital ist eingeteilt in € 70.000,00 vinkulierte Namensaktien im Nennbetrag von € 1,00.

4.3. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen insgesamt € 36.774,55 (Vorjahr € 32.792,12). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren belaufen sich auf € 218.116,21 (Vorjahr € 235.522,70).

Verbindlichkeiten in Höhe von € 296.724,50 (Vorjahr € 310.128,01) sind durch Pfandrechte gesichert. Bei der Art der Sicherheiten handelt es sich um Grundschulden und die Verpfändung von Sparguthaben.

5 . SONSTIGE ANGABEN

5.1. Mitglieder der Organe der Gesellschaft

Vorstand der Gesellschaft ist Herr Heinz Scheib.

Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus den folgenden Mitgliedern besteht:

- Frau Frida Höllwarth, Rentnerin (Vorsitzende),

- Herr Thomas Scheib, Betriebswirt (stellvertretender Vorsitzender),

- Frau Vanessa Scheib, Werbekauffrau.

5.2. Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 124.408,75 (Gewinnvortrag in Höhe von € 124.043,63 zuzüglich Jahresüberschuss in Höhe von € 365,12) auf neue Rechnung vorzutragen.

6. UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES ZUM 31. DEZEMBER 2011

Kornwestheim, den 05. November 2012

Heinz Scheib

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.