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MeVis Medical Solutions AG

Governance Information May 27, 2016

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Governance Information

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Ergänzung der Entsprechenserklärung vom 10. September 2015

Vorstand und Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG haben die letzte Entsprechenserklärung am 10. September 2015 abgegeben. Sie erklären gemäß § 161 AktG in Ergänzung zu den in der Entsprechenserklärung vom 10. September 2015 aufgeführten Abweichungen die folgenden zusätzlichen Abweichungen von den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 5. Mai 2015:

  • Nach Ziffer 5.4.2 DCGK soll dem Aufsichtsrat eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern. Nach den Wahlvorschlägen für die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 7. Juni 2016 ist beabsichtigt, alle Aufsichtsratssitze mit Personen zu besetzen, die bei Konzernunternehmen der Varian Medical Systems beschäftigt sind. Die Varian Medical Systems hält über die VMS Deutschland Holdings GmbH, die mit der Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen hat, die Aktienmehrheit an der Gesellschaft. Dementsprechend sollen dem Aufsichtsrat künftig in Abweichung von Ziffer 5.4.2 DCGK keine unabhängigen Mitglieder mehr angehören. Aus diesem Grund kann auch eine Anzahl unabhängiger Mitglieder nicht mehr entsprechend Ziffer 5.4.1 DCGK bei Benennung der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats berücksichtigt werden. Aus Sicht der Gesellschaft ist die vollständige Besetzung des Aufsichtsrats mit Mitgliedern, die dem Mehrheitsaktionär zuzurechnen sind, angesichts der Einbindung der Gesellschaft in den Varian-Konzern angemessen.
  • Der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 7. Juni 2016 wird der Beschluss einer Satzungsänderung vorgeschlagen, wonach die Aufsichtsratsmitglieder eine Vergütung für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2016 beginnen, nur dann erhalten, wenn sie gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 AktG von der Hauptversammlung bewilligt wird. Da alle zur Wahl in der Hauptversammlung am 7. Juni 2016 vorgeschlagenen Kandidaten bei Konzernunternehmen der Varian Medical Systems, der mittelbaren Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, beschäftigt sind und für ihre Aufsichtsratstätigkeit bei der Gesellschaft keine gesonderte Vergütung erhalten sollen, ist eine solche Bewilligung durch die Hauptversammlung nicht vorgesehen. Da die Mitglieder des Aufsichtsrats somit für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2016 beginnen, von der Gesellschaft keine Vergütung mehr erhalten sollen, wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass dementsprechend entgegen Ziffer 5.4.6 Abs. 1 Satz 2 DCGK der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat nicht bei der Vergütung berücksichtigt und entgegen Ziffer 5.4.6 Abs. 3 Satz 1 DCGK keine Aufsichtsratsvergütung im Anhang oder im Lagebericht individualisiert ausgewiesen werden kann.

Bremen, 27. Mai 2016

Vorstand:

(Vorsitzender)

Marcus Kirchhoff Dr. Robert Hannemann

Aufsichtsrat:

Jörg Fässler Dr. Jens Kruse Glen A. Hilton (Vorsitzender) (stv. Vorsitzender)

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