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METRO AG

Annual Report Mar 3, 2021

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Annual Report

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Finanzbericht: 27798975

METRO AG

Düsseldorf

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020

METRO AG

Düsseldorf

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2019 BIS 30. SEPTEMBER 2020

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Mio. € Anhang Nr. 2018/​19 1 2019/​20
Umsatzerlöse 1 27.082 25.632
Umsatzkosten -22.466 -21.271
Bruttoergebnis vom Umsatz 4.617 4.361
Sonstige betriebliche Erträge 2 1.376 948
Vertriebskosten 3 -3.955 -3.849
Allgemeine Verwaltungskosten 4 -811 -831
Sonstige betriebliche Aufwendungen 5 -279 -321
Ergebnis aus Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte 6 -14 -64
Ergebnisanteil aus operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 7 24 14
Betriebliches Ergebnis EBIT 957 257
Ergebnisanteil aus nicht operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 7 0 0
Sonstiges Beteiligungsergebnis 8 -1 3
Zinsertrag 9 45 31
Zinsaufwand 9 -285 -252
Übriges Finanzergebnis 10 12 -72
Finanzergebnis -230 -289
Ergebnis vor Steuern EBT 728 -32
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 12 -301 -108
Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 427 -140
Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern 43 -93 612
Periodenergebnis 333 471
Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis 13 11 11
davon aus fortgeführten Aktivitäten (6) (5)
davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten (5) (6)
Den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnendes Periodenergebnis 322 460
davon aus fortgeführten Aktivitäten (421) (-146)
davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten (-99) (606)
Ergebnis je Aktie in € (unverwässert = verwässert) 14 0,89 1,27
davon aus fortgeführten Aktivitäten (1,16) (-0,40)
davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten (-0,27) (1,67)

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

ÜBERLEITUNG VOM PERIODENERGEBNIS ZUM GESAMTERGEBNIS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2019 BIS 30. SEPTEMBER 2020

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Mio. € Anhang Nr. 2018/​19 1 2019/​20
Periodenergebnis 333 471
Sonstiges Ergebnis
Komponenten des sonstigen Ergebnisses, die künftig nicht aufwands- oder ertragswirksam werden 31 -75 5
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen -94 7
Folgebewertung von assoziierten Unternehmen/​Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 0 0
Effekte aus der Fair-Value-Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten -3 0
Auf die Komponenten des sonstigen Ergebnisses, die künftig nicht aufwands- oder ertragswirksam werden, entfallende Ertragsteuern 22 -2
Komponenten des sonstigen Ergebnisses, die künftig aufwands- oder ertragswirksam werden könnten 31 129 -470
Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche 132 -468
Effektiver Teil der Gewinne/​Verluste aus Cashflow-Hedges 2 -2
Effekte aus der Fair-Value-Bewertung von Fremdkapitalinstrumenten 0 0
Folgebewertung von assoziierten Unternehmen/​Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 0 0
Auf die Komponenten des sonstigen Ergebnisses, die künftig aufwands- oder ertragswirksam werden könnten, entfallende Ertragsteuern -5 0
Sonstiges Ergebnis 31 54 -466
Gesamtergebnis 31 387 6
Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Gesamtergebnis 31 12 11
Den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnendes Gesamtergebnis 31 375 -5
1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

BILANZ ZUM 30. SEPTEMBER 2020

Aktiva

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Mio. € Anhang Nr. 1.10.2018 1, 2 30.9.2019 2 30.9.2020
Langfristige Vermögenswerte 9.740 8.838 8.277
Geschäfts- oder Firmenwerte 19 797 785 731
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 20 499 562 576
Sachanlagen 21 7.469 6.635 5.811
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 22 135 127 188
Finanzanlagen 23 86 97 98
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 23 178 179 421
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 24 164 150 185
Sonstige andere Vermögenswerte 24 30 20 16
Latente Steueransprüche 25 382 284 252
Kurzfristige Vermögenswerte 8.504 8.992 4.915
Vorräte 26 2.108 1.946 1.888
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 27 568 482 429
Finanzanlagen 2 4 3
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 24 580 622 525
Sonstige andere Vermögenswerte 24 349 279 377
Ertragsteuererstattungsansprüche 206 190 145
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 29 1.298 500 1.525
Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte 30, 43 3.393 4.970 22
18.244 17.830 13.192
Passiva
Mio. € Anhang Nr. 1.10.2018 1, 2 30.9.2019 2 30.9.2020
Eigenkapital 31 2.234 2.345 2.061
Gezeichnetes Kapital 363 363 363
Kapitalrücklage 6.118 6.118 5.048
Gewinnrücklagen -4.287 -4.167 -3.358
Eigenkapital vor Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter 2.194 2.314 2.053
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 40 31 8
Langfristige Schulden 5.804 5.652 5.506
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 32 468 543 550
Sonstige Rückstellungen 33 88 108 139
Finanzschulden 34, 36 5.055 4.766 4.541
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 34, 37 56 55 17
Sonstige andere Verbindlichkeiten 34, 37 24 25 193
Latente Steuerschulden 25 114 155 66
Kurzfristige Schulden 10.206 9.832 5.625
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 34, 35 3.993 3.572 3.199
Rückstellungen 33 230 158 287
Finanzschulden 34, 36 1.742 1.164 773
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 34, 37 744 728 724
Sonstige andere Verbindlichkeiten 34, 37 389 228 451
Ertragsteuerschulden 34 191 169 184
Schulden i. Z. m. zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten 30, 43 2.915 3.813 7
18.244 17.830 13.192

1 Anpassung aufgrund Anwendung IFRS 9 und IFRS 15.

2 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

EIGENKAPITALENTWICKLUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2019 BIS 30. SEPTEMBER 2020

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Mio. € Anhang Nr. Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage
1.10.2018 1 31 363 6.118
Änderung der Bilanzierung aufgrund von IFRS 16 0 0
1.10.2018 angepasst 363 6.118
Ergebnis nach Steuern 0 0
Sonstiges Ergebnis 0 0
Gesamtergebnis 0 0
Kapitalerhöhungen 0 0
Ausschüttungen 0 0
Kapitaltransaktionen mit Veränderung der Beteiligungsquote 0 0
Sonstige Veränderungen 0 0
30.9.2019 31 363 6.118
1.10.2019 363 6.118
Ergebnis nach Steuern 0 0
Sonstiges Ergebnis 0 0
Gesamtergebnis 0 0
Kapitalerhöhungen 0 0
Ausschüttungen 0 0
Kapitaltransaktionen mit Veränderung der Beteiligungsquote 0 0
Sonstige Veränderungen 0 -1.070
30.9.2020 31 363 5.048

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Mio. € Effektiver Teil der Gewinne/​Verluste aus Cashflow-Hedges Eigen- und Fremdkapitalinstrumente Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche
1.10.2018 1 0 0 -738
Änderung der Bilanzierung aufgrund von IFRS 16 0 0 0
1.10.2018 angepasst 0 0 -738
Ergebnis nach Steuern 0 0 0
Sonstiges Ergebnis 2 -3 130
Gesamtergebnis 2 -3 130
Kapitalerhöhungen 0 0 0
Ausschüttungen 0 0 0
Kapitaltransaktionen mit Veränderung der Beteiligungsquote 0 0 0
Sonstige Veränderungen 0 0 0
30.9.2019 2 -3 -607
1.10.2019 2 -3 -607
Ergebnis nach Steuern 0 0 0
Sonstiges Ergebnis -2 0 -468
Gesamtergebnis -2 0 -468
Kapitalerhöhungen 0 0 0
Ausschüttungen 0 0 0
Kapitaltransaktionen mit Veränderung der Beteiligungsquote 0 0 0
Sonstige Veränderungen 0 4 0
30.9.2020 1 1 -1.076

1 Anpassung aufgrund Anwendung IFRS 9 und IFRS 15.

EIGENKAPITALENTWICKLUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2019 BIS 30. SEPTEMBER 2020

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Mio. € Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen
1.10.2018 1 -410
Änderung der Bilanzierung aufgrund von IFRS 16 0
1.10.2018 angepasst -410
Ergebnis nach Steuern 0
Sonstiges Ergebnis -94
Gesamtergebnis -94
Kapitalerhöhungen 0
Ausschüttungen 0
Kapitaltransaktionen mit Veränderung der Beteiligungsquote 0
Sonstige Veränderungen 3
30.9.2019 -500
1.10.2019 -500
Ergebnis nach Steuern 0
Sonstiges Ergebnis 7
Gesamtergebnis 7
Kapitalerhöhungen 0
Ausschüttungen 0
Kapitaltransaktionen mit Veränderung der Beteiligungsquote 0
Sonstige Veränderungen 3
30.9.2020 -491

1 Anpassung aufgrund Anwendung IFRS 9 und IFRS 15.

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Mio. € Auf Komponenten des sonstigen Ergebnisses entfallende Ertragsteuer Übrige Gewinnrücklagen Gewinnrücklagen gesamt Eigenkapital vor Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter gesamt Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Eigenkapital gesamt
1.10.2018 1 91 -2.399 -3.456 3.025 41 3.066
Änderung der Bilanzierung aufgrund von IFRS 16 0 -831 -831 -831 -1 -832
1.10.2018 angepasst 91 -3.230 -4.287 2.194 40 2.234
Ergebnis nach Steuern 0 322 322 322 11 333
Sonstiges Ergebnis 17 0 53 53 1 54
Gesamtergebnis 17 322 375 375 12 387
Kapitalerhöhungen 0 0 0 0 0 0
Ausschüttungen 0 -254 -254 -254 -21 -275
Kapitaltransaktionen mit Veränderung der Beteiligungsquote 0 -1 -1 -1 0 -1
Sonstige Veränderungen -1 -2 0 0 -1 0
30.9.2019 106 -3.165 -4.167 2.314 31 2.345
1.10.2019 106 -3.165 -4.167 2.314 31 2.345
Ergebnis nach Steuern 0 460 460 460 11 471
Sonstiges Ergebnis -2 0 -466 -466 0 -466
Gesamtergebnis -2 460 -5 -5 11 6
Kapitalerhöhungen 0 0 0 0 0 0
Ausschüttungen 0 -254 -254 -254 -7 -261
Kapitaltransaktionen mit Veränderung der Beteiligungsquote 0 -1 -1 -1 1 0
Sonstige Veränderungen -1 1.064 1.070 0 -28 -29
30.9.2020 103 -1.896 -3.358 2.053 8 2.061

1 Anpassung aufgrund Anwendung IFRS 9 und IFRS 15.

KAPITALFLUSSRECHNUNG 1 FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2019 BIS 30. SEPTEMBER 2020

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Mio. € Anhang Nr. 2 2018/​19 3 2019/​20
EBIT 957 257
Zu-/​Abschreibungen auf Anlagevermögen ohne Finanzanlagen 15 774 856
Veränderung von Pensions- und sonstigen Rückstellungen 32, 33 -31 -10
Veränderung des Nettobetriebsvermögens 26, 27, 35 27 -172
Zahlungen Ertragsteuern 12 -215 -140
Umgliederung Gewinne (-)/​Verluste (+) aus dem Abgang von Anlagevermögen -357 -4
Sonstiges 53 -140
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten 1.209 646
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten 43 399 416
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 1.608 1.062
Unternehmensakquisitionen -1 0
Investitionen in Sachanlagen und in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (ohne Nutzungsrechte) 21, 22 -258 -211
Sonstige Investitionen -198 -160
Investitionen in Geldanlagen -9 -8
Unternehmensveräußerungen 0 0
Desinvestitionen 20, 21, 22, 23 505 114
Veräußerung von Geldanlagen 7 0
Cashflow aus Investitionstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten 46 -265
Cashflow aus Investitionstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten 43 -136 1.271
Cashflow aus Investitionstätigkeit -90 1.006
Gewinnausschüttungen 31
an METRO AG Gesellschafter -254 -254
an andere Gesellschafter -7 -7
Tilgung von Verbindlichkeiten aus Verkaufsoptionen nicht beherrschender Gesellschafter -2 0
Aufnahme von Finanzschulden 36 6.122 6.066
Tilgung von Finanzschulden 36 -6.767 -6.487
Leasingauszahlungen -540 -547
Gezahlte Zinsen -112 -82
Erhaltene Zinsen 28 16
Sonstige Finanzierungstätigkeit -4 16
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten -1.535 -1.280
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten 43 -351 -278
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -1.886 -1.557
Summe der Cashflows -368 510
Wechselkurseffekte auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 17 -29
Gesamtveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -351 482
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Oktober 1.395 1.044
abzüglich in den Vermögenswerten gemäß IFRS 5 ausgewiesener Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 97 544
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Oktober 1.298 500
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 30. September 1.044 1.525
abzüglich in den Vermögenswerten gemäß IFRS 5 ausgewiesener Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 544 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 30. September 29 500 1.525

1 Die Kapitalflussrechnung wird im Anhang unter Nr. 41. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung erläutert.

2 Abweichungen zu den bilanziellen Werten resultieren aus bereinigten Translationseffekten und Konsolidierungskreisveränderungen.

3 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

ANHANG

SEGMENTBERICHTERSTATTUNG 1, 2

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METRO Deutschland METRO Westeuropa (ohne Deutschland) METRO Russland
Mio. € 2018/​19 2019/​20 2018/​19 2019/​20 2018/​19 2019/​20
--- --- --- --- --- --- ---
Außenumsätze (netto) 4.735 4.699 10.752 9.603 2.662 2.644
Innenumsätze (netto) 16 15 2 2 38 36
Umsatzerlöse (netto) 4.751 4.714 10.753 9.605 2.700 2.679
EBITDA bereinigt 128 125 636 394 235 224
Transformationskosten 0 0 0 0 0 0
Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen 0 0 29 1 0 0
EBITDA 128 125 665 395 235 224
Abschreibungen 107 114 241 257 64 64
Zuschreibungen 0 0 7 0 0 0
EBIT 20 11 432 138 171 161
Investitionen 63 77 215 213 38 17
Langfristiges Segmentvermögen 1.027 976 2.597 2.531 1.052 770
Verkaufsfläche (1.000 m 2 ) 915 915 1.531 1.533 688 682
Standorte (Anzahl) 103 103 240 240 94 93

1 Die Segmentberichterstattung wird unter Nr. 42 Segmentberichterstattung erläutert.

2 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

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METRO Osteuropa (ohne Russland) METRO Asien
Mio. € 2018/​19 2019/​20 2018/​19 2019/​20
--- --- --- --- ---
Außenumsätze (netto) 7.191 7.125 1.696 1.539
Innenumsätze (netto) 0 0 0 0
Umsatzerlöse (netto) 7.191 7.125 1.696 1.539
EBITDA bereinigt 385 371 43 0
Transformationskosten 0 0 0 0
Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen 182 2 107 0
EBITDA 567 373 150 0
Abschreibungen 126 133 37 66
Zuschreibungen 0 0 0 0
EBIT 441 241 113 -65
Investitionen 261 107 29 24
Langfristiges Segmentvermögen 1.658 1.468 613 516
Verkaufsfläche (1.000 m 2 ) 1.391 1.386 202 206
Standorte (Anzahl) 195 196 46 46

1 Die Segmentberichterstattung wird unter Nr. 42 Segmentberichterstattung erläutert.

2 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

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Sonstige Konsolidierung METRO Fortgeführte Aktivitäten
Mio. € 2018/​19 2019/​20 2018/​19 2019/​20 2018/​19 2019/​20
--- --- --- --- --- --- ---
Außenumsätze (netto) 46 22 0 0 27.082 25.632
Innenumsätze (netto) 667 753 -723 -806 0 0
Umsatzerlöse (netto) 713 774 -723 -806 27.082 25.632
EBITDA bereinigt -34 42 0 1 1.392 1.158
Transformationskosten 0 47 0 0 0 47
Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen 21 0 0 0 339 3
EBITDA -13 -5 0 1 1.731 1.113
Abschreibungen 207 224 1 0 782 857
Zuschreibungen 0 0 0 0 8 1
EBIT -220 -229 -1 1 957 257
Investitionen 222 189 -2 0 826 627
Langfristiges Segmentvermögen 1.320 1.235 11 9 8.277 7.504
Verkaufsfläche (1.000 m 2 ) 0 0 0 0 4.728 4.723
Standorte (Anzahl) 0 0 0 0 678 678

ERLÄUTERUNGEN ZU GRUNDLAGEN UND METHODEN DES KONZERNABSCHLUSSES

Grundlagen der Rechnungslegung

Die METRO AG als Mutter des Konzerns METRO (im Folgenden auch METRO) hat ihren Sitz in der Metro-Straße 1 in 40235 Düsseldorf, Deutschland. Sie wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 79055 geführt.

Der vorliegende Konzernabschluss der METRO AG zum 30. September 2020 wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt.

Der Konzernabschluss entspricht in der vorliegenden Fassung der Vorschrift des § 315e Handelsgesetzbuch (HGB). Diese bildet gemeinsam mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/​2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 die Rechtsgrundlage für die Konzernrechnungslegung nach internationalen Standards in Deutschland.

Das Datum der Unterschrift durch den Vorstand der METRO AG (1. Dezember 2020) ist gleichzeitig das Datum der Freigabe des Konzernabschlusses durch den Vorstand zur Veröffentlichung und Weitergabe an den Aufsichtsrat.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn die Realisierung des jeweiligen Vermögenswerts bzw. die Erfüllung der Schuld innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird.

Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit werden einzelne Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert erläutert.

Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, sofern nicht auf Abweichungen besonders hingewiesen wird. Beträge unter 0,5 Mio. € werden abgerundet und mit 0 Mio. € berichtet. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren.

In den folgenden Kapiteln werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt, die bei der Erstellung des Konzernabschlusses angewendet wurden.

Anwendung neuer Rechnungslegungsvorschriften

Im Geschäftsjahr 2019/​20 erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Im vorliegenden Konzernabschluss kamen erstmals die folgenden vom International Accounting Standards Board (IASB) erlassenen bzw. überarbeiteten IFRS zur Anwendung, die im Geschäftsjahr 2019/​20 für METRO verpflichtend waren:

IFRS 16 (LEASINGVERHÄLTNISSE)

Die wesentliche Neuerung des IFRS 16 im Vergleich zu IAS 17 betrifft die Bilanzierung beim Leasingnehmer. IFRS 16 führt ein einheitliches Bilanzierungsmodell für Leasingnehmer ein, nach dem ein Nutzungsrecht (Right-of-Use-Asset) für jeden Vermögenswert, der zur Nutzung überlassen wird, anzusetzen ist sowie eine korrespondierende Verbindlichkeit in Höhe des Barwerts der zukünftigen Leasingzahlungen.

Ausübung der Wahlrechte

Für den Leasingnehmer bestehen diverse Wahlrechte. So besteht bei der Bilanzierung und Bewertung ein Wahlrecht zur Portfoliobildung von Verträgen mit gleichen oder ähnlichen Eigenschaften, das METRO nicht in Anspruch genommen hat. METRO macht von dem Wahlrecht Gebrauch, den Right-of-Use-Ansatz bei Leasingverträgen, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen (im Wesentlichen im Bereich der Büroausstattung und der Betriebs- und Geschäftsausstattung), und bei kurzfristigen Leasingverträgen (Laufzeit maximal 12 Monate) nicht anzuwenden. Mietaufwendungen für diese Vermögensgegenstände sind dementsprechend in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst worden.

Das Wahlrecht zur Trennung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten (Service) wird nicht in Anspruch genommen und die Nichtleasingkomponenten werden im anzusetzenden Right-of-Use-Asset berücksichtigt.

Des Weiteren wurde auch das Wahlrecht zur Aktivierung von gemieteten immateriellen Vermögensgegenständen nicht in Anspruch genommen. Diese fallen weiterhin in den Anwendungsbereich des IAS 38.

METRO ALS LEASINGNEHMER

Das Unternehmen verbucht einen Vermögenswert mit Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit zum Zeitpunkt des Leasingbeginns. Das Nutzungsrecht wird anfänglich zu Anschaffungskosten bewertet, die aus dem anfänglichen Betrag der Leasingverbindlichkeit, bereinigt um alle am oder vor dem Anfangsdatum geleisteten Leasingzahlungen, zuzüglich aller anfänglich entstandenen direkten Kosten, abzüglich aller erhaltenen Anreize, bestehen. Das Nutzungsrecht wird anschließend nach der linearen Methode über den kürzeren Zeitraum der Leasingdauer oder der Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abgeschrieben. Darüber hinaus wird das Nutzungsrecht um eventuelle Wertminderungen vermindert und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Leasingverbindlichkeit wird anfänglich zum Barwert der Leasingraten bewertet, die mit dem dem Leasingvertrag innewohnenden Zinssatz oder, falls dieser Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Unternehmens abgezinst werden.

Die Leasingzahlungen, die in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthalten sind, setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:

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Feste Zahlungen, einschließlich substanziell fester Zahlungen
Variable Leasingzahlungen, die von einem Index oder einer Rate abhängen, die anfänglich unter Verwendung des Index oder der Rate am Anfangsdatum bewertet werden
Beträge, die voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen sind
Ausübungspreis einer Kaufoption, von deren Ausübung die Gesellschaft mit hinreichender Sicherheit ausgeht
Leasingzahlungen in einem optionalen Verlängerungszeitraum, wenn die Gesellschaft mit hinreichender Sicherheit eine Verlängerungsoption ausübt
Strafen für die vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrags; es sei denn, die Gesellschaft ist hinreichend sicher, den Vertrag nicht vorzeitig zu kündigen.

Die Leasingverbindlichkeit wird zu amortisierten Kosten, unter Anwendung der Effektivzinsmethode, bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die zukünftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder Zinssatzänderung ändern, wenn sich die Schätzung des Unternehmens hinsichtlich des Betrags ändert, der voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen ist, oder wenn das Unternehmen seine Einschätzung, ob es eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausüben wird, ändert. Wenn die Leasingverbindlichkeit auf diese Weise neu bemessen wird, wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts vorgenommen oder in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts auf 0 reduziert wurde. Nutzungsrechte werden in der Bilanz unter den Sachanlagen ausgewiesen. Nutzungsrechte, die die Definition von Investitionseigentum erfüllen, sind unter "Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien" enthalten und werden im Abschluss gesondert ausgewiesen. Die Leasingverbindlichkeiten sind in "Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten" und "Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten" enthalten.

In der Kapitalflussrechnung hat das Unternehmen die Tilgung der Leasingzahlungen sowie den Zinsanteil innerhalb der Finanzierungsaktivitäten klassifiziert. Die Leasingzahlungen werden in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil aufgeteilt und sind in der Kapitalflussrechnung in der Zeile "Tilgung von Leasingverbindlichkeiten" enthalten. Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverträge, Leasingzahlungen für Leasing von geringwertigen Wirtschaftsgütern und variable Leasingzahlungen, die nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthalten sind, werden als Cashflow aus operativer Tätigkeit klassifiziert.

METRO ALS LEASINGGEBER

Die Rechnungslegungsgrundsätze, die für METRO als Leasinggeber nach IAS 17 galten, unterscheiden sich nicht wesentlich von den neuen Regelungen nach IFRS 16. Unterschiede ergeben sich jedoch bei Untervermietungen, die nach IFRS 16 unter Bezugnahme auf das Nutzungsrecht und nicht wie bisher nach IAS 17 unter Bezugnahme auf den zugrunde liegenden Vermögenswert klassifiziert werden. Daraus resultierend ist die Anzahl der als Finanzierungsleasingverhältnisse klassifizierten Untermietverhältnisse gestiegen und entsprechend auch die Höhe der in der Bilanz auszuweisenden Forderungen.

Auch wenn das Unternehmen im Rahmen einer Untervermietung als Leasinggeber auftritt, legt es zu Beginn des Leasingvertrags fest, ob es sich bei jedem Leasingvertrag um ein Finanzierungsleasing oder ein Operating-Leasing handelt. Um jedes Leasing zu klassifizieren, nimmt das Unternehmen eine Gesamtbeurteilung vor, ob das Leasing im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des zugrunde liegenden Vermögenswerts verbundenen Risiken und Vorteile überträgt. Wenn dies der Fall ist, dann ist das Leasing ein Finanzierungsleasing, wenn nicht, dann ist es ein Operating-Leasing. Als Teil dieser Beurteilung berücksichtigt das Unternehmen bestimmte Indikatoren, wie z. B. ob das Leasing den größten Teil der Laufzeit des Hauptleasings des Vermögenswerts umfasst.

Handelt es sich um ein Finanzierungsleasingverhältnis wird eine Nettoinvestition (Forderung) in Höhe der abgezinsten zukünftig zu erhaltenen Mietzahlungen bilanziell erfasst. Zur Ermittlung der Abzinsung wird der Zinssatz verwendet, welcher dem Leasingvertrag zugrunde liegt. Die Zinserträge aus Leasingverhältnissen werden im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen.

Wenn das Unternehmen ein Zwischenleasinggeber ist, verbucht es seine Anteile am Hauptleasingvertrag und am Unterleasingvertrag getrennt. Wenn ein Hauptleasingvertrag ein kurzfristiger Leasingvertrag ist, auf den das Unternehmen die oben beschriebene Ausnahme anwendet, dann klassifiziert es den Unterleasingvertrag als Operating-Leasingvertrag. Das Unternehmen verbucht Leasingzahlungen, die es im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen erhält, als Mietertrag.

Sale-and-Leaseback-Transaktionen

Liegt im Rahmen einer Sale-and-Leaseback-Transaktion ein Verkauf des Vermögenswerts im Sinne des IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) vor, so hat der Leasingnehmer (Verkäufer) den Vermögenswert auszubuchen und einen eventuellen Gewinn oder Verlust zu erfassen, der sich auf die an den Leasinggeber (Käufer) übertragenen Rechte bezieht. Eine rückwirkende Anwendung der neuen Bilanzierung von Sale-and-Leaseback-Transaktionen ist nicht erforderlich und kam somit bei METRO auch nicht zur Anwendung.

METRO wendet den Standard voll rückwirkend an, was eine Anpassung der Vorjahresvergleichszahlen erforderlich macht.

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Nähere Informationen hierzu finden sich unter Nr. 48 Anpassung der Vergleichszahlen 2018/​19 aufgrund von IFRS 16.

Weitere IFRS-Änderungen

Weitere, für das Geschäftsjahr 2019/​20 erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften ohne wesentliche Auswirkungen auf METRO sind:

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IAS 12 - Ertragsteuern (Klarstellung im Zuge der jährlichen Verbesserungen Zyklus 2015−2017: ertragsteuerliche Auswirkungen von Zahlungen aus Finanzinstrumenten, die als Eigenkapital klassifiziert werden)
IAS 19 - Leistungen an Arbeitnehmer (Klarstellung: Planänderung, -kürzung oder -abgeltung)
IAS 23 - Fremdkapitalkosten (Klarstellung im Zuge der jährlichen Verbesserungen Zyklus 2015−2017: Bestimmung des Finanzierungskostensatzes bei nicht speziell für einen qualifizierenden Vermögenswert aufgenommenen Mitteln)
IAS 28 - Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Klarstellung: langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)
IFRS 3 - Unternehmenszusammenschlüsse/​IFRS 11 - Gemeinsame Vereinbarungen (Klarstellung im Zuge der jährlichen Verbesserungen Zyklus 2015−2017: Anwendung der Erwerbsmethode auf besondere Arten von Unternehmenszusammenschlüssen)
IFRS 9 - Finanzinstrumente (Klarstellung: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung)
IFRIC 23 - Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung (erstmals anzuwendende IFRIC-Interpretation)

Darüber hinaus wendet METRO auf freiwilliger vorzeitiger Basis die im Mai 2020 vom IASB beschlossenen Änderungen an IFRS 16 (Leasingverhältnisse) an, wodurch praktische Erleichterungen im Zusammenhang mit der bilanziellen Abbildung von Zugeständnissen ermöglicht wurden, die von Leasinggebern den Leasingnehmern im Zuge von Covid-19 gewährt wurden.

Veröffentlichte, aber im Geschäftsjahr 2019/​20 noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Vom IASB wurden weitere Standards und Interpretationen überarbeitet bzw. verabschiedet, die von METRO im Geschäftsjahr 2019/​20 indes noch nicht angewendet wurden, da insofern entweder noch keine Pflicht bestand oder die Verlautbarungen von der Europäischen Kommission noch nicht zur Anwendung genehmigt wurden.

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Standard /​ Interpretation Titel Anwendungsbeginn gem. IFRS 1 Anwendung bei METRO AG ab 2 Genehmigt durch EU 3
Änderungen zu IFRS 1 Änderungen infolge der jährlichen Verbesserungen Zyklus 2018-2020 (Tochterunternehmen als Erstanwender) 4 1.1.2022 1.10.2022 Nein
Änderungen zu IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (Definition von "Geschäftsbetrieb") 1.1.2020 1.10.2020 Ja
Änderungen zu IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept) 4 1.1.2022 1.10.2022 Nein
Änderungen zu IFRS 4 Versicherungsverträge (Verschiebung der Erstanwendung von IFRS 9 für Versicherer) 4 1.1.2023 1.10.2023 Nein
Änderungen zu IFRS 9 Änderungen infolge der jährlichen Verbesserungen Zyklus 2018-2020 (Bestimmung der Gebühren, die bei dem 10 %-Test für die Beurteilung einer Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten einzubeziehen sind) 4 1.1.2022 1.10.2022 Nein
Änderungen zu IFRS 9/​IFRS 7/​IAS 39 Finanzinstrumente (Reform der Referenzzinssätze - Phase 1) 1.1.2020 1.10.2020 Ja
Änderungen zu IFRS 9/​IFRS 7 /​ IFRS 16/​IAS 39 Finanzinstrumente (Reform der Referenzzinssätze - Phase 2) 4 1.1.2021 1.10.2021 Nein
Änderungen zu IFRS 10/​IAS 28 Konzernabschlüsse/​Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Änderung: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen) 4 Unbekannt 5 Unbekannt 5 Nein
Änderungen zu IFRS 16 Leasingverhältnisse (Covid-19-bezogene Mietkonzessionen) 1.6.2020 1.10.2019 Ja
IFRS 17 Versicherungsverträge 4 - einschließlich beschlossener Änderungen an dem Standard 1.1.2023 1.10.2023 Nein
Änderungen zu IAS 1 Darstellung des Abschlusses (Einstufung von Schulden als kurz- oder als langfristig) 4 1.1.2023 1.10.2023 Nein
Änderungen zu IAS 1/​IAS 8 Definition von "wesentlich" 1.1.2020 1.10.2020 Ja
Änderungen zu IAS 16 Sachanlagen (Erlöse vor beabsichtigtem betrieblichen Einsatz) 4 1.1.2022 1.10.2022 Nein
Änderungen zu IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen (Vertragserfüllungskosten) 4 1.1.2022 1.10.2022 Nein
Änderungen zu IAS 41 Änderungen infolge der jährlichen Verbesserungen Zyklus 2018-2020 (Berücksichtigung von Steuerzahlungen bei der Ermittlung von Fair Values biologischer Vermögenswerte) 4 1.1.2022 1.10.2022 Nein
Änderungen zum Rahmenkonzept Rahmenkonzept für die Rechnungslegung (Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards) 1.1.2020 1.10.2020 Ja

1 Ohne vorzeitige Anwendung (Ausnahme: IFRS 16 - Covid-19-bezogene Mietkonzessionen).

2 Anwendung erst ab 1. Oktober aufgrund der Abweichung des Geschäftsjahres vom Kalenderjahr, sofern die Genehmigung zur Anwendung (Endorsement) durch die EU erfolgt ist.

3 Stand: Anfang November 2020.

4 Offizieller deutscher Titel noch nicht bekannt - daher eigene Übersetzung.

5 Anwendungsbeginn durch das IASB auf unbestimmte Zeit verschoben.

AUSWIRKUNG DER WEITEREN IFRS-ÄNDERUNGEN

Die erstmalige Anwendung der übrigen in der obigen Tabelle aufgeführten Standards und Interpretationen sowie Änderungen von IFRS wird erwartungsgemäß zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen.

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden außer der METRO AG alle Unternehmen einbezogen, bei denen die METRO AG mittel- oder unmittelbar die Beherrschung innehat, sofern diese Unternehmen einzeln sowie auch insgesamt nicht unbedeutend für den Konzernabschluss sind. Eine Beherrschung liegt vor, wenn die Möglichkeit besteht, durch die Mehrheit der Stimmrechte oder gem. Satzung, Unternehmensvertrag oder vertraglicher Vereinbarung die Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens auszuüben, um aus dessen Tätigkeit Nutzen zu ziehen.

Es werden einschließlich der METRO AG 177 deutsche (30.9.2019: 200) und 174 internationale (30.9.2019: 223) Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen.

Im Geschäftsjahr 2019/​20 hat sich der Konsolidierungskreis wie folgt geändert:

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Stand 1.10.2019 423
Veränderungen im Geschäftsjahr 2019/​20
Verschmelzung auf andere Konzerngesellschaften 7
Verkäufe 80
Sonstige Abgänge 4
Neugründungen 17
Erwerbe 2
Stand 30.9.2020 351

Die entkonsolidierten Gesellschaften werden bis zum Zeitpunkt ihres Abgangs als Konzernunternehmen berücksichtigt.

Die Verkäufe beinhalten die Abgänge aus der Veräußerung von METRO China (46 Gesellschaften) sowie aus der Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts (34 Gesellschaften).

Die sonstigen Abgänge betreffen im Wesentlichen Liquidationen. Einflüsse aus der Veränderung des Konsolidierungskreises werden, sofern sie von besonderer Bedeutung sind, unter den entsprechenden Abschlussposten gesondert erläutert.

Aus Wesentlichkeitsgründen wird 1 (30.9.2019: 3) verbundenes Tochterunternehmen nicht vollkonsolidiert.

Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 25 assoziierte Unternehmen (30.9.2019: 24) und 9 Gemeinschaftsunternehmen (30.9.2019: 8) werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

Übersicht über die Tochterunternehmen mit wesentlichen Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter

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30.9.2019

Mio. €
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
Name Sitz in % Stand am 30.9.2019 Gezahlte Dividende 1 Langfristige Vermögenswerte Kurzfristige Vermögenswerte
--- --- --- --- --- --- ---
METRO Jinjiang Cash & Carry Co., Ltd. Shanghai, China 10,00 14 13 298 897
METRO Cash & Carry Österreich GmbH Vösendorf, Österreich 27,00 8 2 80 129

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30.9.2019

Mio. €
Name Langfristige Schulden Kurzfristige Schulden Umsatzerlöse Gewinnanteile 1
--- --- --- --- ---
METRO Jinjiang Cash & Carry Co., Ltd. 3 1.045 2.812 5
METRO Cash & Carry Österreich GmbH 31 135 760 3

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30.9.2020

Mio. €
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
Name Sitz in % Stand am 30.9.2020 Gezahlte Dividende 1 Langfristige Vermögenswerte Kurzfristige Vermögenswerte
--- --- --- --- --- --- ---
METRO Cash & Carry Österreich GmbH Vösendorf, Österreich 27,00 9 2 81 139
1 Auf nicht beherrschende Gesellschafter entfallend.

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30.9.2020

Mio. €
Name Langfristige Schulden Kurzfristige Schulden Umsatzerlöse Gewinnanteile 1
--- --- --- --- ---
METRO Cash & Carry Österreich GmbH 35 144 736 2
1 Auf nicht beherrschende Gesellschafter entfallend.

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Eine Übersicht über alle wesentlichen Konzerngesellschaften findet sich unter Nr. 55 Übersicht der wesentlichen vollkonsolidierten Konzerngesellschaften. Darüber hinaus erfolgt eine vollständige Auflistung aller Konzerngesellschaften sowie der assoziierten Unternehmen unter Nr. 57 Anteilsbesitz des METRO AG Konzerns zum 30. September 2020 gem. § 313 HGB.

Konsolidierungsgrundsätze

Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden gem. IFRS 10 (Konzernabschlüsse) nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.

Sofern die Geschäftsjahre einbezogener Tochterunternehmen nicht am Abschlussstichtag der METRO AG am 30. September enden, wurden zum Zwecke der Konsolidierung Zwischenabschlüsse aufgestellt. Tochterunternehmen werden grundsätzlich vollkonsolidiert, sofern sie wesentlich für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind.

Die Kapitalkonsolidierung wird gem. IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) nach der Erwerbsmethode vorgenommen. Dabei erfolgt bei Unternehmenszusammenschlüssen die Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs. Nach Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten verbleibende positive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert. Geschäfts- oder Firmenwerte werden grundsätzlich einmal pro Jahr auf Wertminderungen hin überprüft.

Darüber hinaus werden bei Unternehmenserwerben auch die auf Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallenden stillen Reserven und stillen Lasten aufgedeckt und im Eigenkapital unter der Position "Anteile nicht beherrschender Gesellschafter" ausgewiesen. Negative Unterschiedsbeträge aus einem Unternehmenszusammenschluss werden gem. IFRS 3 nach Zuordnung stiller Reserven und Lasten sowie nochmaliger Überprüfung in der Periode, in der der Zusammenschluss stattgefunden hat, erfolgswirksam erfasst.

Erwerbe von weiteren Anteilen an Gesellschaften, bei denen die Beherrschung bereits erlangt wurde, werden als Eigenkapitaltransaktionen verbucht.

Beteiligungen an assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode gem. den für die Vollkonsolidierung geltenden Grundsätzen behandelt, wobei ein vorhandener Geschäfts- oder Firmenwert im Beteiligungsansatz enthalten ist. Der Ausweis der Ergebnisse aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und gemeinschaftlichen Tätigkeiten in der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich danach, ob das Beteiligungsunternehmen eine operative oder eine nicht operative Tätigkeit ausübt. Der operativen Tätigkeit werden sowohl das Handelsgeschäft als auch hierbei unterstützende Tätigkeiten zugerechnet (z. B. An-/​Vermietung von Immobilien, Einkauf, Logistik). Ergebnisse von operativen assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und gemeinschaftlichen Tätigkeiten sind im betrieblichen Ergebnis (EBIT) enthalten, Ergebnisse von nicht operativen Unternehmen hingegen im Finanzergebnis.

Ggf. abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in den Abschlüssen von Unternehmen, die nach der Equity-Methode bewertet sind, werden beibehalten, sofern sie den konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von METRO nicht wesentlich entgegenstehen.

Bei gemeinschaftlichen Tätigkeiten weist jedes der beteiligten Partnerunternehmen gem. IFRS 11 (Gemeinsame Vereinbarungen) seinen Anteil an den gemeinschaftlich gehaltenen Vermögenswerten sowie den gemeinschaftlich entstandenen Schulden in seiner Bilanz aus.

Konzerninterne Umsatzerlöse, Aufwendungen und Erträge bzw. Gewinne und Verluste sowie zwischen konsolidierten Konzernunternehmen bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen werden eliminiert. Zwischenergebnisse im Anlage- oder Vorratsvermögen aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert, wenn sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Auf Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern gem. IAS 12 (Ertragsteuern) abgegrenzt.

Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen werden in Höhe des auf den Konzern entfallenden Anteils am Gewinn als Minderung des Beteiligungsbuchwerts erfasst.

Bei gemeinschaftlichen Tätigkeiten weist jedes der Partnerunternehmen den ihm zuzurechnenden Anteil an den Umsatzerlösen, Erträgen und Aufwendungen, die mit der gemeinschaftlichen Tätigkeit verbunden sind, in der Gewinn- und Verlustrechnung aus.

Führt eine Verminderung der Beteiligungsquote an einem Tochterunternehmen oder der vollständige Abgang der Anteile zum Verlust der Beherrschung, wird die Vollkonsolidierung des Tochterunternehmens zu dem Zeitpunkt beendet, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung nicht mehr besteht. Sämtliche zuvor vollkonsolidierten Vermögenswerte und Schulden werden zu fortgeführten Konzernbuchwerten ausgebucht (Entkonsolidierung). Wird nach dem Verlust der Beherrschungsmöglichkeit weiterhin eine Beteiligung gehalten, wird diese mit ihrem beizulegenden Zeitwert als Finanzinstrument nach IFRS 9 bilanziert oder als Beteiligung gem. IAS 28 nach der Equity-Methode bewertet.

Währungsumrechnung

Geschäftsvorfälle in Fremdwährung

In den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen und des Mutterunternehmens werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion erfasst. Zum Abschlussstichtag werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die zum Fair Value in einer Fremdwährung bewertet sind, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Fair Value gültig war. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Fremdwährung bewertet werden, werden zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

Gewinne und Verluste aus bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Wechselkursschwankungen werden grundsätzlich erfolgswirksam berücksichtigt. Die sich im Rahmen der Folgebewertung ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen der nachstehenden Vermögenswerte bzw. Schulden werden hingegen erfolgsneutral unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen:

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Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, die als (Teil einer) Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb anzusehen sind
Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind
Sicherungsinstrumente, die für qualifizierte Absicherungen von Zahlungsströmen verwendet werden

Ausländische Geschäftsbetriebe

Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden gem. IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen) nach dem Konzept der funktionalen Währung aufgestellt und, sofern ihre funktionale Währung nicht der Euro ist, zu Konsolidierungszwecken in Euro umgerechnet. Als funktionale Währung gilt hiernach die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Tochterunternehmen tätig ist. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen betreiben ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich selbstständig, sodass ihre jeweilige Landeswährung in der Regel die funktionale Währung darstellt. Notwendige Umrechnungen der Vermögenswerte und Schulden erfolgen zum Bilanzstichtagskurs und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden grundsätzlich mit dem Geschäftsjahresdurchschnittskurs umgerechnet. Sich aus solchen Umrechnungen von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen ergebende Währungsdifferenzen werden erfolgsneutral behandelt und im sonstigen Ergebnis unter den Gewinnrücklagen gesondert ausgewiesen. Soweit das ausländische Tochterunternehmen nicht vollständig im Besitz des Mutterunternehmens ist, wird der entsprechende Teil der Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen.

Im Jahr des Abgangs bzw. zum Zeitpunkt der Stilllegung des Geschäftsbetriebs eines ausländischen Tochterunternehmens, dessen funktionale Währung nicht der Euro ist, werden die Währungsdifferenzen erfolgswirksam über das Finanzergebnis aufgelöst. Bei teilweisem Abgang ohne Verlust der Beherrschungsmöglichkeit eines solchen ausländischen Tochterunternehmens wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet. Werden assoziierte oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, ohne Verlust des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung teilweise veräußert, wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen erfolgswirksam erfasst.

Im Geschäftsjahr 2019/​20 war keine funktionale Währung eines einbezogenen Unternehmens als hochinflationär im Sinne des IAS 29 (Rechnungslegung in Hochinflationsländern) klassifiziert.

Für die Währungsumrechnung wurden hinsichtlich der Währungen der für METRO wichtigsten Länder, die nicht an der Europäischen Währungsunion teilnehmen, folgende Wechselkurse zugrunde gelegt:

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Durchschnittskurs je € Stichtagskurs je €
2018/​19 2019/​20 30.9.2019 30.9.2020
--- --- --- --- --- ---
Ägyptisches Pfund EGP 19,48706 17,84167 17,75290 18,45160
Britisches Pfund GBP 0,88412 0,87833 0,88573 0,91235
Bulgarischer Lew BGN 1,95583 1,95583 1,95583 1,95583
Chinesischer Renminbi CNY 7,75616 7,84515 7,77840 7,97200
Dänische Krone DKK 7,46385 7,46137 7,46620 7,44620
Hongkong-Dollar HKD 8,83913 8,70568 8,53680 9,07420
Indische Rupie INR 79,65100 82,28265 77,16150 86,29900
Indonesische Rupie IDR 16.160,21000 16.232,86000 15.456,94000 17.497,84000
Japanischer Yen JPY 124,14090 120,71530 117,59000 123,76000
Kasachischer Tenge KZT 427,11378 451,86301 423,49000 502,14000
Kroatische Kuna HRK 7,41336 7,50832 7,41100 7,55650
Malaysischer Ringgit MYR 4,67447 4,72060 4,55920 4,86530
Moldau-Leu MDL 19,72835 19,46755 19,39590 19,82730
Myanmar-Kyat MMK 1.728,93370 1.599,26967 1.675,90000 1.532,00000
Norwegische Krone NOK 9,73765 10,55535 9,89530 11,10080
Pakistanische Rupie PKR 163,05191 179,88229 170,90740 194,33550
Philippinischer Peso PHP 59,03683 56,30047 56,55300 56,77400
Polnischer Złoty PLN 4,30027 4,38844 4,37820 4,54620
Rumänischer Leu RON 4,71851 4,81183 4,74960 4,87250
Russischer Rubel RUB 73,82877 77,50392 70,75570 91,77630
Schweizer Franken CHF 1,12274 1,07494 1,08470 1,08040
Serbischer Dinar RSD 118,06690 117,56680 117,52830 117,58030
Singapur-Dollar SGD 1,54212 1,54913 1,50600 1,60350
Tschechische Krone CZK 25,74114 26,17769 25,81600 27,23300
Türkische Lira TRY 6,32660 7,29146 6,14910 9,09900
Ukrainische Hrywnja UAH 30,17616 29,09853 26,34863 33,16430
Ungarischer Forint HUF 323,02241 343,96227 334,83000 365,53000
US-Dollar USD 1,12799 1,11982 1,08890 1,17080
VAE-Dirham AED 4,14292 4,11363 4,00630 4,30235
Vietnamesischer Dong VND 25.903,60000 25.953,36000 25.457,19000 27.131,35000

Gewinn- und Verlustrechnung

Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Die Erfassung von Umsatzerlösen erfolgt gem. IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) mit Erfüllung der jeweiligen Leistungsverpflichtungen durch die Übertragung von Waren auf Großhandelskunden bzw. die Erbringung von Dienstleistungen. Die Waren gelten zu dem Zeitpunkt als übertragen, zu dem der Kunde Verfügungsgewalt über sie erlangt. Dies gilt sowohl für den stationären Handel wie auch für das Belieferungsgeschäft (Food Service Distribution, FSD). Mit den Kunden ist in diesen Fällen üblicherweise Barzahlung bzw. Zahlung innerhalb einer kurzen Zeit nach Lieferung der Ware (Zielkauf) vereinbart. Signifikante Finanzierungskomponenten sind in den Verträgen mit Kunden üblicherweise nicht enthalten. Bei Dienstleistungen wird die Verfügungsgewalt über die Dienstleistungen zeitraumbezogen übertragen und somit die Leistungsverpflichtung erfüllt. Erlöse werden in Höhe der Gegenleistung erfasst, die im Austausch gegen die Güter oder Dienstleistungen erlangt bzw. voraussichtlich erhalten wird.

Den Kunden von METRO wird im Rahmen einiger Wholesale-Geschäftsmodelle unter bestimmten Voraussetzungen bzw. gem. vertraglichen Vereinbarungen oder auf gesetzlicher Grundlage das Recht gewährt, Waren umzutauschen oder zurückzugeben. Für in diesem Zusammenhang erwartete Rücklieferungen werden Rückerstattungsverbindlichkeiten erfasst, die sich auf Erfahrungswerte bezüglich der Rücklieferungsquoten und -zeiträume stützen. Aufgrund des korrespondierenden Rechts auf Rückerhalt der Waren vom Kunden wird mit dem ursprünglichen Buchwert der jeweiligen Vorräte (abzüglich Abwicklungskosten und einer ggf. angezeigten Wertminderung) ein Vermögenswert bilanziert und unter den sonstigen anderen Vermögenswerten ausgewiesen.

Bei Erfüllung bestimmter, im Vorhinein festgelegter Bedingungen gewährt METRO verschiedene Arten von vereinheitlichten, erfolgsabhängigen Rabatten. Dies sind bspw. Rabatte für das Erreichen bestimmter Umsatzvolumina mit einem Kunden sowie für Kundentreue. Sobald davon auszugehen ist, dass ein Kunde die Bedingungen zur Gewährung des Rabatts erfüllt, werden Teile der Umsatzerlöse abgegrenzt und als Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen. Eine Ausbuchung solcher Vertragsverbindlichkeiten erfolgt zum Zeitpunkt der Einlösung der Rabatte durch den Kunden oder wenn die Wahrscheinlichkeit als gering einzustufen ist, dass der Kunde seine Ansprüche geltend machen wird. Die Einlösung der Rabatte durch die Kunden erfolgt regelmäßig innerhalb eines Jahres nach der jeweiligen Erfassung einer Vertragsverbindlichkeit.

Im Rahmen einiger von METRO angebotener Franchise-Modelle werden mit Kunden Mehrkomponentenverträge vereinbart, deren Grundlage ein Bündel verschiedener Franchise-Produkte und -Dienstleistungen ist. Einzelne Vertragskomponenten werden den Kunden dabei in subventionierter Form zur Verfügung gestellt, sodass die gesamte vereinbarte Gegenleistung nach Maßgabe der relativen Einzelveräußerungspreise den einzelnen Komponenten zugeordnet wird.

Teilweise tritt METRO bei der Lieferung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen als Agent auf. In diesen Fällen erfasst METRO als Erlös die erwartete Gebühr oder Provision.

Betriebliche Aufwendungen werden bei Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst.

Das Finanzergebnis setzt sich bei METRO primär aus Zinserträgen und -aufwendungen zusammen. Zinsen werden periodengerecht, ggf. unter Anwendung der Effektivzinsmethode, als Aufwand bzw. Ertrag erfasst. Eine Ausnahme von der erfolgswirksamen Erfassung bilden Fremdkapitalzinsen, die direkt dem Erwerb oder der Herstellung eines sog. qualifizierten Vermögenswerts zuzurechnen sind und daher gem. IAS 23 (Fremdkapitalkosten) als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts aktiviert werden. Gewinnausschüttungen von Unternehmen, an denen METRO beteiligt ist und die nicht nach der Equity-Methode bewertet sind, werden grundsätzlich mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung ertragswirksam vereinnahmt.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen die tatsächlichen und die latenten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Sie werden prinzipiell erfolgswirksam erfasst, außer sie stehen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten.

Bilanz

Geschäfts- oder Firmenwerte

Die aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte werden regelmäßig einmal pro Jahr zum 30. Juni - bei Vorliegen von Anhaltspunkten auch darüber hinaus - auf Wertminderungen hin überprüft. Bei Vorliegen einer Wertminderung wird diese erfolgswirksam erfasst. Zur Ermittlung einer möglichen Wertminderung wird der erzielbare Betrag einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit der Summe der zugehörigen Buchwerte verglichen. Der erzielbare Betrag ergibt sich aus dem höheren Wert aus Nutzungswert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten. Eine Wertminderung für den einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwert liegt nur dann vor, wenn der erzielbare Betrag kleiner als die Summe der relevanten Buchwerte dieser Gruppe ist. Eine Zuschreibung erfolgt bei Wegfall der Gründe einer in Vorperioden vorgenommenen Wertminderung nicht.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit den Herstellungskosten für ihre Entwicklung gem. IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte) aktiviert. Die Kosten der Forschungsphase werden hingegen nicht aktiviert, sondern bei Anfall als Aufwand erfasst. Die Herstellungskosten umfassen alle der Entwicklung direkt zurechenbaren Kosten, soweit für sie kein explizites Aktivierungsverbot besteht.

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Einzelkosten Materialeinzelkosten
Fertigungseinzelkosten
Sondereinzelkosten der Fertigung
Gemeinkosten Materialgemeinkosten
(direkt zurechenbar) Fertigungsgemeinkosten
Werteverzehr des Anlagevermögens
Entwicklungsbezogene Kosten der Verwaltung

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden Fremdkapitalkosten nur einbezogen, falls es sich bei dem immateriellen Vermögenswert um einen sog. qualifizierten Vermögenswert im Sinne des IAS 23 (Fremdkapitalkosten) handelt. Ein qualifizierter Vermögenswert ist ein nichtfinanzieller Vermögenswert, bei dem ein beträchtlicher Zeitraum benötigt wird, um ihn in den beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen.

Alle sonstigen immateriellen Vermögenswerte mit einer begrenzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer werden planmäßig linear abgeschrieben. Aktivierte selbst erstellte und erworbene Software sowie vergleichbare immaterielle Vermögenswerte werden über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren, Lizenzen über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich einem Wertminderungstest unterzogen. Wertminderungen oder Werterhöhungen werden unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips erfolgswirksam erfasst.

Sachanlagen

Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sind mit ihren fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. IAS 16 (Sachanlagen) bewertet. In den Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen sind neben den Einzelkosten direkt zurechenbare Gemeinkosten enthalten. Finanzierungskosten werden ausschließlich bei sog. qualifizierten Vermögenswerten als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Erhaltene Investitionszuschüsse werden gem. IAS 20 (Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand) berücksichtigt, indem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts um den Betrag des Zuschusses gekürzt werden. Rückbauverpflichtungen werden in Höhe des abgezinsten Erfüllungsbetrags in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einbezogen. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Sachanlage werden lediglich aktiviert, sofern sie zu einem höheren zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen der Sachanlage führen.

Die Abschreibung der Sachanlagen erfolgt ausschließlich linear. Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern, auf denen die planmäßigen Abschreibungen beruhen, liegen konzerneinheitlich in den folgenden Bandbreiten:

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Gebäude 10 bis 33 Jahre
Einbauten in gemieteten Gebäuden 8 bis 15 Jahre bzw. kürzere Mietvertragsdauer
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 13 Jahre
Maschinen 3 bis 8 Jahre

In wenigen begründeten Ausnahmefällen beträgt die Nutzungsdauer von Gebäuden 40 Jahre.

Aktivierte Rückbaukosten werden über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts abgeschrieben.

Bestehen Anhaltspunkte für die Wertminderung einer Sachanlage - bzw. einer (Gruppe von) zahlungsmittelgenerierenden Einheit(en) -, wird ein Wertminderungstest gem. IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) durchgeführt. Liegt hierbei der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wird eine Wertminderung erfasst. Bei Wegfall der Gründe für die Wertminderung wird eine Zuschreibung auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen, die sich ergeben hätten, wenn in früheren Perioden kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.

Nutzungsrechte

Siehe IFRS 16 (Leasingverhältnisse) im Abschnitt "Anwendung neuer Rechnungslegungsvorschriften".

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen nach IAS 40 (Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) solche Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/​oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Sie werden analog zu den Sachanlagen gem. dem Anschaffungskostenmodell mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen und ggf. notwendiger Wertminderungen bilanziert. Die planmäßige Abschreibung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, die sich im Eigentum befinden, erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 15 bis 33 Jahren. Für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, bei denen es sich um Nutzungsrechte handelt, erfolgt die Abschreibung linear über eine Nutzungsdauer von 5 bis 15 Jahren. Zusätzlich wird der Fair Value dieser Immobilien mithilfe anerkannter Bewertungsmethoden unter Prüfung und Berücksichtigung von Projektentwicklungsmöglichkeiten ermittelt und im Anhang angegeben.

Finanzanlagen

Sofern es sich nicht um assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen im Sinne des IAS 28 (Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen) handelt, auf die die Equity-Methode angewendet wird, werden finanzielle Vermögenswerte (Finanzanlagen) gem. den Vorschriften des IFRS 9 (Finanzinstrumente) bilanziert.

Finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn METRO bei einem Finanzinstrument Vertragspartei wird. Der Ansatz erfolgt stets zum Handelstag. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht weiter fortbestehen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen auf eine andere Partei übertragen werden und METRO nach der Übertragung die Verfügung der finanziellen Vermögenswerte nicht kontrollieren kann. Wenn die Uneinbringlichkeit von Forderungen endgültig feststeht, werden sie ausgebucht.

Finanzielle Vermögenswerte werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Dabei sind die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten zu berücksichtigen, es sei denn, es handelt sich um Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet werden.

Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten (Finanzanlagen) richtet sich nach der Zuordnung des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts zu einer der im Folgenden dargestellten Kategorien. Die Kategorisierung bestimmt sich dabei zum einen in Abhängigkeit davon, ob die sog. Zahlungsstrombedingung erfüllt ist, und zum anderen nach dem Geschäftsmodell, das zur Steuerung des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts (bzw. eines Portfolios finanzieller Vermögenswerte) angewendet wird. Die Zahlungsstrombedingung ist erfüllt, wenn die konkrete Ausgestaltung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme eines einzelnen finanziellen Vermögenswerts ausschließlich Zinsen und die Kapitalrückzahlung umfasst. Hinsichtlich der möglichen Geschäftsmodelle ist zwischen den Zielsetzungen zu unterscheiden, diese die Zahlungsstrombedingung erfüllenden finanziellen Vermögenswerte

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entweder zur Vereinnahmung dieser vertraglichen Zahlungsströme zu halten (Halten)
oder sie teilweise zu halten und teilweise auch zu verkaufen (Halten und Verkaufen).

Unter Anwendung dieser Klassifizierungskriterien wird der jeweilige finanzielle Vermögenswert beim erstmaligen Ansatz einer der folgenden Klassen zugeordnet:

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Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC), sofern das Kriterium Halten erfüllt ist
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Folgebewertungsänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI), sofern das Kriterium Halten und Verkaufen erfüllt ist
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVPL) in allen anderen Fällen

Derivative Finanzinstrumente, die zu Bilanzierungszwecken nicht als Teil einer Hedge-Accounting-Beziehung designiert sind, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

METRO macht von dem Wahlrecht, finanzielle Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten (Fair-Value-Option), keinen Gebrauch.

In Bezug auf die zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bilanzierten finanziellen Vermögenswerte werden zum einen Wertberichtigungen gebildet, die sich als erwartete Kreditverluste unabhängig von der Existenz tatsächlicher Ausfallereignisse bestimmen. Zum anderen werden sie bei Vorliegen objektiver Hinweise darauf, dass vertraglich vereinbarte Cashflows eines finanziellen Vermögenswerts voraussichtlich teilweise oder vollständig ausfallen, als Einzelwertberichtigungen erfasst. Bei Wegfall dieser Anzeichen werden erfolgswirksame Wertaufholungen bis zur Höhe des jeweiligen Buchwerts vorgenommen, der sich ohne Ausfallereignis ergeben hätte. Die erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestimmt METRO im Rahmen der sog. vereinfachten Vorgehensweise durch Verwendung einer nach verschiedenen (Über-)Fälligkeiten strukturierten Wertminderungsmatrix. Erwartete Kreditverluste für andere finanzielle Vermögenswerte werden nach den Vorgaben zur sog. allgemeinen Vorgehensweise bestimmt. Wertminderungen werden grundsätzlich auf separaten Konten erfasst.

Zeitwertänderungen von finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVOCI), werden im sonstigen Ergebnis erfasst und zum Zeitpunkt der Veräußerung der Vermögenswerte erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert. Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte der Kategorie FVOCI werden analog zu den Wertminderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie AC ermittelt und erfolgswirksam erfasst.

Gehaltene Eigenkapitaltitel werden nach den Regelungen des IFRS 9 entweder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (ohne spätere Umgliederung in den Gewinn oder Verlust bzw. ohne Reklassifizierung [no reclassification]; FVOCInR) folgebewertet.

Cashflow-Hedges: Im Rahmen von Cashflow-Hedges, deren bilanzielle Abbildung weiterhin nach den Vorgaben von IAS 39 erfolgt, sichert METRO künftige Zahlungsströme und damit verbundene Erträge bzw. Aufwendungen gegen Wertänderungsrisiken ab. Hierzu werden zukünftig auftretende Grundgeschäfte und dazugehörige Sicherungsinstrumente zu Bilanzierungszwecken in eine Sicherungsbeziehung designiert. Der effektive Teil der Marktwertänderungen des Sicherungsinstruments, das regelmäßig die Definitionsmerkmale eines Derivats erfüllt, wird dabei zunächst ergebnisneutral im Eigenkapital unter Berücksichtigung latenter Steuern erfasst. Der ineffektive Teil wird unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Bei zukünftigen Transaktionen, die zur Bilanzierung eines nichtfinanziellen Vermögenswerts oder einer nichtfinanziellen Schuld führen, werden die im Eigenkapital erfassten kumulierten Marktwertänderungen des Sicherungsinstruments beim erstmaligen Ansatz grundsätzlich gegen die Anschaffungskosten des gesicherten Instruments ausgebucht. Liegen dem Sicherungsgeschäft finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Schulden oder künftige Transaktionen zugrunde, werden die Marktwertänderungen des Sicherungsinstruments in den Berichtsperioden, in denen das gesicherte Grundgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird, aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Die Laufzeit des Sicherungsinstruments ist auf den Eintritt der künftigen Transaktion abgestimmt.

Sonstige finanzielle und sonstige andere Vermögenswerte

Die in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesenen Vermögenswerte werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und Wertminderungen werden für das Berichtsjahr nach den Vorgaben zur allgemeinen Vorgehensweise bestimmt.

Unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten werden auch derivative Finanzinstrumente ausgewiesen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Im Rahmen der Rechnungsabgrenzungsposten werden transitorische Abgrenzungen ausgewiesen.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden

Die Ermittlung latenter Steueransprüche und latenter Steuerschulden erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12 (Ertragsteuern) gem. dem Konzept der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode. Latente Steuern resultieren aus temporären Unterschieden zwischen den im Konzernabschluss angesetzten Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen dieser Vermögenswerte und Schulden. Latente Steueransprüche werden zudem für noch nicht genutzte steuerliche Verlust- und Zinsvorträge berücksichtigt.

Latente Steueransprüche werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass in der Zukunft ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur Realisierung des entsprechenden Nutzens erzielt wird.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden grundsätzlich saldiert, sofern die ertragsteuerlichen Ansprüche und Schulden ggü. der gleichen Steuerbehörde bestehen und sich auf dasselbe Steuersubjekt oder eine Gruppe unterschiedlicher Steuersubjekte beziehen, die ertragsteuerlich gemeinsam veranlagt werden. Die latenten Steueransprüche werden zu jedem Bilanzstichtag neu beurteilt und ggf. angepasst.

Der Ermittlung der latenten Steuern liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen.

Die Beurteilung der latenten Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Erwartung von METRO zum Abschlussstichtag im Hinblick auf die Art und Weise ergeben, wie die Buchwerte der Vermögenswerte realisiert bzw. der Schulden erfüllt werden.

Vorräte

Die als Vorräte bilanzierten Handelswaren werden gem. IAS 2 (Vorräte) zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten werden entweder auf Basis einer Einzelbewertung der Zugänge oder unter Verwendung der Durchschnittskostenmethode ermittelt. Vergütungen von Lieferanten, die als Anschaffungskostenminderung zu klassifizieren sind, werden bei der Ermittlung der Kosten des Erwerbs abgezogen.

Die Bewertung der Handelswaren am Bilanzstichtag erfolgt zum jeweils niedrigeren Betrag aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert. Bei den Handelswaren werden individuelle Bewertungsabschläge vorgenommen, sofern der Nettoveräußerungswert niedriger ist als der Buchwert. Als Nettoveräußerungswert werden die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden, direkt zurechenbaren Verkaufskosten angesetzt.

Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung der Handelswaren geführt haben, nicht länger bestehen, wird eine entsprechende Wertaufholung vorgenommen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Für das Berichtsjahr werden erwartete, auf der Grundlage einer Wertminderungsmatrix bestimmte Wertminderungen berücksichtigt. Bestehen darüber hinausgehende Zweifel an der Einbringlichkeit, werden die Kundenforderungen mit dem niedrigeren Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows angesetzt.

Ertragsteuererstattungsansprüche und Ertragsteuerschulden

Die bilanzierten Ertragsteuererstattungsansprüche und Ertragsteuerschulden betreffen in- und ausländische Ertragsteuern für das laufende Jahr sowie aus Vorjahren. Sie werden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Landes ermittelt.

Die Ermittlung der Ertragsteuerschulden erfolgt im Einklang mit den Vorschriften des IFRIC 23. IFRIC 23 stellt die Anwendung von Ansatz- und Bewertungsvorschriften des IAS 12, wenn Unsicherheit bzgl. der ertragsteuerlichen Behandlung besteht, klar. Für den Ansatz und die Bewertung sind Schätzungen und Annahmen zu treffen, z. B. ob eine Einschätzung gesondert oder zusammen mit anderen Unsicherheiten vorgenommen wird, ein wahrscheinlicher oder erwarteter Wert für die Unsicherheit herangezogen wird und ob Änderungen im Vergleich zur Vorperiode eingetreten sind. Das Entdeckungsrisiko ist für die Bilanzierung unsicherer Bilanzpositionen unbeachtlich. Die Bilanzierung erfolgt unter der Annahme, dass die Steuerbehörden den fraglichen Sachverhalt untersuchen und ihnen alle relevanten Informationen vorliegen.

Die Unternehmen des Konzerns sind weltweit in diversen Ländern ertragsteuerpflichtig. Bei der Beurteilung der weltweiten Ertragsteueransprüche und -schulden kann insbesondere die Interpretation steuerlicher Vorschriften mit Unsicherheiten behaftet sein. Eine unterschiedliche Sichtweise der jeweiligen Finanzbehörden bezüglich der richtigen Interpretation von steuerlichen Vorschriften kann nicht ausgeschlossen werden. Änderungen der Annahmen über die richtige Interpretation von steuerlichen Normen wie bspw. aufgrund geänderter Rechtsprechung fließen in die Bilanzierung ungewisser Ertragsteueransprüche und -schulden im entsprechenden Wirtschaftsjahr ein.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Schecks, Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und andere kurzfristig liquide finanzielle Vermögenswerte, wie bspw. verfügbare Guthaben auf Rechtsanwaltsanderkonten oder unterwegs befindliche Gelder, mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu 3 Monaten. Sie sind mit den jeweiligen Nennwerten bewertet.

Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte, Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten und nicht fortgeführte Aktivitäten

Die Klassifizierung als zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte gem. IFRS 5 (Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche) erfolgt, sofern der zugehörige Buchwert vornehmlich durch Veräußerung und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden soll. Ebenso werden Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten in der Bilanz separat ausgewiesen. Ein Verkauf muss grundsätzlich innerhalb der nächsten 12 Monate zur Ausführung geplant und praktisch durchführbar sein. Unmittelbar vor der erstmaligen Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten werden die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden entsprechend den einschlägigen IFRS bewertet. Bei Umklassifizierung werden die Vermögenswerte und Schulden der Abgangsgruppe zum niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten angesetzt und in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Bei den nicht fortgeführten Aktivitäten handelt es sich um Unternehmensbestandteile, die veräußert wurden oder als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden und eine gesonderte wesentliche Aktivität oder eine gesonderte geografische Aktivität darstellen.

Im vorliegenden Abschluss zum 30. September 2020 wurde auf Vergleichsangaben bzw. die Wiedergabe von Vorjahresangaben im Zusammenhang mit dem SB-Warenhausgeschäft und METRO China verzichtet.

Leistungen an Arbeitnehmer

Zu den Leistungen an Arbeitnehmer gehören:

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Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Pensionsähnliche Verpflichtungen
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Anteilsbasierte Vergütungen

Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer beinhalten bspw. Gehälter und Löhne, Sozialversicherungsbeiträge sowie Urlaubs- und Krankengeld und werden als Verbindlichkeiten zum Auszahlungsbetrag angesetzt, sobald die mit ihnen verbundene Arbeitsleistung erbracht ist.

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen entweder im Rahmen eines beitragsorientierten oder eines leistungsorientierten Plans. Für beitragsorientierte Pläne wird die Verpflichtung zur Leistung periodischer Beiträge an den externen Versorgungsträger zeitkongruent mit der Erbringung der Arbeitsleistung des Begünstigten als Altersvorsorgeaufwand erfasst. Versäumte oder im Voraus geleistete Zahlungen an den Versorgungsträger werden als Verbindlichkeit bzw. als Forderung abgegrenzt. Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von über 12 Monaten werden abgezinst.

Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung im Rahmen eines leistungsorientierten Plans erfolgt nach der in IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) vorgeschriebenen Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten. Im Rahmen dieses Anwartschaftsbarwertverfahrens werden unter Berücksichtigung biometrischer Daten sowohl die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen der Gehälter und Renten berücksichtigt. Falls die ermittelte Leistungsverpflichtung oder der beizulegende Zeitwert des Planvermögens zwischen dem Beginn und dem Ende eines Geschäftsjahres aufgrund von erfahrungsbedingten Anpassungen (z. B. bei einer veränderten Fluktuationsrate) oder Änderungen der zugrunde liegenden versicherungsmathematischen Annahmen steigen oder sinken, entstehen hieraus sog. versicherungsmathematische Gewinne und Verluste. Diese werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Effekte aus Planänderungen und Plankürzungen werden erfolgswirksam im Dienstzeitaufwand berücksichtigt. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil der Rückstellungszuführung wird als Zinsaufwand innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen. Sofern Planvermögen vorliegt, ergibt sich die Höhe der Pensionsverpflichtung grundsätzlich als Differenz zwischen dem Anwartschaftsbarwert und dem Zeitwert des Planvermögens.

Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen (wie z. B. Jubiläums- und Sterbegelder) basieren auf dem Barwert der künftig an den Arbeitnehmer bzw. an seine Hinterbliebenen zu leistenden Zahlungen, abzüglich etwaiger damit verbundener Vermögenswerte, bewertet zum beizulegenden Zeitwert. Die Höhe der Rückstellungen wird mittels versicherungsmathematischer Gutachten gem. IAS 19 bestimmt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in derjenigen Periode erfasst, in der sie entstehen.

Bei den Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt es sich um Abfindungszahlungen an Arbeitnehmer. Sie werden erfolgswirksam als Schuld erfasst, wenn aufgrund einer vertraglichen oder faktischen Verpflichtung Zahlungen an Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu leisten sind. Eine solche Verpflichtung liegt vor, wenn für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein formaler Plan existiert und keine Möglichkeit besteht, sich diesem zu entziehen. Liegt die Fälligkeit der Leistung mehr als 12 Monate nach dem Abschlussstichtag, wird diese in Höhe ihres Barwerts angesetzt.

Die im Rahmen des anteilsbasierten Vergütungssystems gewährten Aktienprämien sind als anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich gem. IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) klassifiziert. Für diese werden ratierliche, mit dem beizulegenden Zeitwert der eingegangenen Verpflichtungen bewertete Rückstellungen gebildet. Der ratierliche Aufbau der Rückstellungen erfolgt dabei erfolgswirksam als Personalaufwand, verteilt über die jeweils zugrunde liegende Sperrfrist. Der beizulegende Zeitwert wird bis zur Ausübung der Option mithilfe eines Optionspreismodells zu jedem Bilanzstichtag während der Sperrfrist neu berechnet. Die Rückstellung wird entsprechend erfolgswirksam angepasst.

(Sonstige) Rückstellungen

(Sonstige) Rückstellungen werden gem. IAS 37 (Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen) gebildet, soweit rechtliche oder faktische Verpflichtungen ggü. Dritten bestehen, die auf zurückliegenden Geschäftsvorfällen oder Ereignissen beruhen und wahrscheinlich zu Vermögensabflüssen führen, die zuverlässig bewertbar sind. Die Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Langfristige Rückstellungen mit einer Laufzeit von über 1 Jahr werden auf den Bilanzstichtag mit einem laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich der Zinseffekte widerspiegelt. Eine entsprechende Abzinsung erfolgt für Rückstellungen mit einer Laufzeit von unter 1 Jahr, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Rückgriffsansprüche werden nicht mit dem Rückstellungsbetrag verrechnet, sondern separat als Vermögenswert bilanziert, sofern ihre Realisation so gut wie sicher ist.

Rückstellungen für belastende Verträge werden gebildet, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung höher sind als der erwartete, aus dem Vertrag zufließende wirtschaftliche Nutzen.

Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden angesetzt, sofern zum Bilanzstichtag die faktische Verpflichtung zur Restrukturierung durch Verabschiedung eines detaillierten Restrukturierungsplans und dessen Kommunikation an die Betroffenen formalisiert wurde.

Rückstellungen für Garantieleistungen, die nicht nach IFRS 15 als Vertragsverbindlichkeit zu bilanzieren sind, werden auf Grundlage der tatsächlich eingetretenen Garantieleistungen der Vergangenheit sowie der Umsätze des Geschäftsjahres gebildet.

(Sonstige) Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden gem. IFRS 9 einer der folgenden Kategorien zugeordnet:

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Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Die erstmalige Erfassung finanzieller Verbindlichkeiten sowie die Folgebewertung von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Verbindlichkeiten erfolgt in Analogie zu den entsprechenden Vorgaben, wie sie auf finanzielle Vermögenswerte angewendet werden.

Als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden sämtliche übrigen finanziellen Verbindlichkeiten eingestuft. Sie werden zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Die Fair-Value-Option nach IFRS 9 wird auf finanzielle Verbindlichkeiten bei METRO nicht angewendet.

Die im Anhang angegebenen Fair Values der finanziellen Verbindlichkeiten sind auf Basis der am Bilanzstichtag für die entsprechenden Restlaufzeiten und Tilgungsstrukturen gültigen Zinssätze ermittelt.

Finanzielle Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen sind grundsätzlich mit dem Barwert der zukünftigen Mindestleasingzahlungen bewertet.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird nur dann ausgebucht, wenn diese erloschen ist bzw. die im Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Sonstige andere Verbindlichkeiten

Die sonstigen anderen Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Im Rahmen der Rechnungsabgrenzungsposten werden transitorische Abgrenzungen ausgewiesen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.

Sonstiges

Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten sind einerseits mögliche Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren, deren Existenz jedoch erst noch durch das Eintreten oder Nichteintreten unsicherer künftiger Ereignisse bestätigt werden muss, die nicht vollständig unter der Kontrolle von METRO stehen. Andererseits stellen Eventualverbindlichkeiten gegenwärtige Verpflichtungen dar, die aus vergangenen Ereignissen resultieren, bei denen ein Ressourcenabfluss jedoch als nicht wahrscheinlich eingeschätzt wird oder deren Höhe nicht ausreichend verlässlich bestimmt werden kann. Solche Eventualverbindlichkeiten werden nicht in der Bilanz erfasst, sondern im Anhang angegeben. Die Ermittlung der Höhe der Eventualverbindlichkeiten orientiert sich an den Grundsätzen der Rückstellungsbewertung.

Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten und Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting)

Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Risikoreduzierung eingesetzt. Ihr Einsatz erfolgt im Rahmen der Vorgaben der entsprechenden Konzernrichtlinie.

Alle derivativen Finanzinstrumente, die nicht als Teil einer Sicherungsbeziehung designiert sind, werden gem. IFRS 9 bzw. für das Vorjahr gem. IAS 39 zum beizulegenden Zeitwert bewertet und unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten bzw. unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Zur Bewertung der derivativen Finanzinstrumente werden die Interbankenkonditionen, ggf. inkl. der für METRO gültigen Kreditmargen, oder Börsenkurse herangezogen; dabei werden die Mittelkurse am Bilanzstichtag verwendet. Falls keine Börsenkurse herangezogen werden können, wird der beizulegende Zeitwert mittels anerkannter finanzwirtschaftlicher Modelle berechnet.

Liegt ein wirksames Sicherungsgeschäft (Hedge Accounting) nach IAS 39 vor, wird im Rahmen von Cashflow-Hedges der effektive Teil der Änderung des betroffenen Derivats erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine erfolgswirksame Umbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt grundsätzlich erst bei Realisation des Grundgeschäfts. Der ineffektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstruments wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst.

Vergütungen von Lieferanten

Vergütungen von Lieferanten werden je nach zugrunde liegendem Sachverhalt als Anschaffungskostenminderung, als Kostenerstattung oder als Entgelt für erbrachte Dienstleistungen bilanziert. Die Lieferantenvergütungen werden zum Bilanzstichtag periodengerecht abgegrenzt, sofern sie vertraglich vereinbart sind und die Realisation wahrscheinlich ist. Im Falle von Lieferantenvergütungen, die an Kalenderjahresziele gekoppelt sind, basiert die im Abschluss berücksichtigte Vergütung auf entsprechenden Hochrechnungen.

Schätzungen und Annahmen, Ermessensentscheidungen

In Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ergaben sich im Hinblick auf Schätzungen und Annahmen besondere Herausforderungen. Das operative Geschäft entwickelte sich bis Ende Februar 2020 weitgehend unbeeinflusst von Covid-19. Zu Beginn der durch die Pandemie ausgelösten Krisensituation in Europa konnte METRO die Umsatz- und Ergebnisverluste einiger Kundengruppen (insbesondere Gastronomiekunden) zwar zunächst durch positive Umsatz- und Ergebniseffekte in anderen Kundengruppen (insbesondere Vorratseinkäufe von SCO-Kunden) überkompensieren. Seit Mitte März 2020 war die Gesamtentwicklung in Bezug auf Umsatz und Ergebnis aufgrund der Pandemie und der in vielen Ländern ergriffenen regulatorischen Maßnahmen jedoch eindeutig negativ. Das öffentliche Leben war in vielen Ländern, in denen METRO tätig ist, aufgrund dieser Maßnahmen erheblich eingeschränkt - insbesondere hatten sie deutliche negative Auswirkungen auf einige unserer Kundengruppen (insbesondere Gastronomiekunden) und somit auch auf unser Geschäft. Erst im Verlauf des 2. Geschäftshalbjahres hat sich auf niedrigem Niveau eine gewisse Stabilisierung eingestellt. Insgesamt ist indes derzeit nicht verlässlich abschätzbar, wie lange die Pandemie und die damit verbundenen Beschränkungen des öffentlichen Lebens andauern werden und wie lange es anschließend bis zu einer Normalisierung dauern wird.

Schätzungen und Annahmen

Für die Erstellung dieses Konzernabschlusses mussten unter Berücksichtigung des oben dargestellten veränderten Unternehmensumfelds Schätzungen und Annahmen getroffen werden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen mit bedeutenden Auswirkungen sind insbesondere in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie bei den folgenden Sachverhalten getroffen worden:

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Anlassbezogene Überprüfung der Werthaltigkeit von abnutzbaren und nicht abnutzbaren Vermögenswerten einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerten inkl. Sensitivitätsanalyse. Die anlassbezogene Überprüfung der Geschäfts- und Firmenwerte ergab insbesondere für die Classic Fine Foods Gruppe aufgrund instabiler politischer Entwicklungen und regulatorischer Einschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie eine Unterdeckung, die im Rahmen einer Wertminderung erfasst wurde. Im Übrigen haben mögliche kurzfristige Beeinträchtigungen der Ertragslage keine Auswirkung auf die vorhandenen Buchwerte der Geschäfts- und Firmenwerte.
Einbringbarkeit von Forderungen − insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen an Lieferanten. Bei der Bewertung der Forderungen wurden in erhöhtem Umfang Einzelwertberichtigungen vorgesehen, insbesondere in Einheiten, die längerfristige Zahlungsziele und ein hohes Engagement im HoReCa-Sektor aufweisen. Ferner wurde das Zukunftselement im Rahmen der allgemeinen Risikovorsorge gem. IFRS 9 erhöht.
Bewertung von Vorräten, insbesondere bezüglich Abwertungen auf niedrigere Nettoveräußerungswerte.
Ermittlung von Rückstellungen für erfolgsabhängige Vergütungskomponenten. Rückstellungen für erfolgsabhängige Vergütungskomponenten wurden ebenfalls auf der Basis der Unternehmensplanung unter Zugrundelegung aktueller Marktparameter, wie der Entwicklung von Aktienkurs und Vergleichsindizes, ermittelt.

Informationen zu Schätzungen und zugrunde liegenden Annahmen mit bedeutenden Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss beziehen sich weiterhin vor allem auf die folgenden Sachverhalte bzw. sind in den folgenden Anhangangaben enthalten:

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Konzerneinheitliche Festlegung von Nutzungsdauern für abnutzbare Vermögenswerte (Nr. 15 Abschreibungen und Wertminderungen, Nr. 20 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Nr. 21 Sachanlagen)
Anlassbezogene Überprüfung der Werthaltigkeit von abnutzbaren Vermögenswerten (Nr. 15 Abschreibungen und Wertminderungen, Nr. 20 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Nr. 21 Sachanlagen)
Einbringlichkeit von Forderungen an Lieferanten aus (Rück-)Vergütungen (Nr. 24 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte)
Periodengerechte Erfassung von Lieferantenvergütungen und deren Ausweis innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung (Nr. 24 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte)
Realisierbarkeit künftiger Steueransprüche - insbesondere aus Verlustvorträgen (Nr. 25 Latente Steueransprüche/​latente Steuerschulden)
Bewertung von Vorräten; Vorräte wurden insbesondere daraufhin untersucht, ob Frischware im Rahmen bestehender Shutdown-Phasen noch veräußerbar ist, und es wurden bei Bedarf zusätzliche Risikovorsorgen angesetzt (Nr. 26 Vorräte)
Ermittlung von Rückstellungen für Pensionen (Nr. 32 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen)
Ermittlung von sonstigen Rückstellungen und sonstigen Verbindlichkeiten - bspw. für Leistungsverpflichtungen, Restrukturierungen, Garantieleistungen, Steuern und Risiken aus Prozessen und Verfahren sowie Risiken aus abgeschlossenen Transaktionen (Nr. 33 Sonstige Rückstellungen [langfristig]/​Rückstellungen [kurzfristig] /​ Nr. 37 Sonstige finanzielle und sonstige andere Verbindlichkeiten)
Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen unter Berücksichtigung maßgeblicher Fakten und Umstände in Bezug auf wirtschaftliche Anreize zur voraussichtlichen Ausübung von Verlängerungsoptionen bzw. zur Nichtausübung von Kündigungsoptionen sowie Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes (Nr. 21 Sachanlagen).

Obwohl die Schätzungen und Annahmen mit großer Sorgfalt getroffen wurden, können die tatsächlichen Werte in Einzelfällen und vor allem unter Berücksichtigung der Covid-19-bedingten Unwägbarkeiten davon abweichen. Die für den Konzernabschluss verwendeten Schätzungen und Annahmen werden regelmäßig überprüft. Änderungen werden zum Zeitpunkt der besseren Kenntnis berücksichtigt.

Ermessensentscheidungen

Informationen zu bedeutenden Ermessensentscheidungen, die die im vorliegenden Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, beziehen sich auf die folgenden Sachverhalte bzw. Angaben in diesem Konzernabschluss:

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Bestimmung, ob METRO bei Umsatztransaktionen als Prinzipal oder Agent handelt (Nr. 1 Umsatzerlöse)
Festlegung des Kreises der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen durch Beurteilung des maßgeblichen Einflusses

KAPITALMANAGEMENT

Ziele der Kapitalmanagementstrategie von METRO sind die Sicherung des Geschäftsbetriebs, die Steigerung des Unternehmenswerts, die Schaffung einer soliden Kapitalbasis zur Finanzierung des zukünftigen Wachstums sowie die Gewährleistung attraktiver Dividendenzahlungen und des Kapitaldiensts.

Die Kapitalmanagementstrategie von METRO hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.

Eigen- und Fremdkapital sowie Nettoverschuldung im Konzernabschluss

Das Eigenkapital vor Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter hat eine Höhe von 2.053 Mio. € (30.9.2019: 2.314 Mio. €), während das Fremdkapital 11.131 Mio. € (30.9.2019: 15.485 Mio. €) beträgt. Die Nettoverschuldung hat sich um 1,6 Mrd. € verringert und beträgt 3,8 Mrd. € (30.9.2019: 5,4 Mrd. €).

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Mio. € 30.9.2019 1 30.9.2020
Eigenkapital vor Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter 2.314 2.053
Fremdkapital 15.485 11.131
Nettoverschuldung 5.419 3.771
Finanzschulden (inkl. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen) 5.930 5.314
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 500 1.525
Kurzfristige Geldanlagen 2 11 19

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

2 In der Bilanz in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten (kurzfristig) enthalten.

Lokale Kapitalanforderungen

Die Kapitalmanagementstrategie von METRO zielt stets darauf ab, dass die Konzerngesellschaften eine den lokalen Anforderungen entsprechende Eigenkapitalausstattung aufweisen. Im Geschäftsjahr 2019/​20 wurden alle extern auferlegten Kapitalanforderungen erfüllt. Diese beinhalten bspw. die Einhaltung eines bestimmten Verschuldungsgrads oder einer festen Eigenkapitalquote.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

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1. Umsatzerlöse

Umsatzerlöse werden gem. IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) bilanziert.

Die Umsatzerlöse sind den folgenden Kategorien zuzuordnen:

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Mio. € 2018/​19 2019/​20
Stationäres und sonstiges Geschäft 22.487 21.695
METRO Deutschland 4.075 4.166
METRO Westeuropa (ohne Deutschland) 8.885 8.032
METRO Russland 2.406 2.412
METRO Osteuropa (ohne Russland) 5.986 6.047
METRO Asien 1.097 1.023
Sonstige 38 14
Belieferungsgeschäft 4.595 3.937
METRO Deutschland 660 533
METRO Westeuropa (ohne Deutschland) 1.867 1.570
METRO Russland 257 232
METRO Osteuropa (ohne Russland) 1.205 1.078
METRO Asien 599 516
Sonstige 7 7
Umsatz gesamt 27.082 25.632
METRO Deutschland 4.735 4.699
METRO Westeuropa (ohne Deutschland) 10.752 9.603
METRO Russland 2.662 2.644
METRO Osteuropa (ohne Russland) 7.191 7.125
METRO Asien 1.696 1.539
Sonstige 46 22

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2. Sonstige betriebliche Erträge

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Mio. € 2018/​19 1 2019/​20
Erträge aus Logistikdienstleistungen 257 281
Dienstleistungen 250 244
Mieten einschließlich Erstattungen von Mietnebenkosten 204 169
Serviceleistungen an Lieferanten 103 69
Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen 366 13
Übrige 195 173
1.376 948

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

Den Erträgen aus Logistikdienstleistungen von METRO LOGISTICS stehen Aufwendungen aus Logistikdienstleistungen gegenüber, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen werden.

Dienstleistungen enthalten mit 157 Mio. € (2018/​19: 159 Mio. €) Erträge aus erbrachten Werbedienstleistungen von METRO ADVERTISING, korrespondierende Aufwendungen aus Werbedienstleistungen werden in Vertriebskosten ausgewiesen.

Die Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen beinhalten neben allgemeinen Anlagenabgängen mit 3 Mio. € Erträge aus der Veräußerung von Immobilien (2018/​19: 355 Mio. €) und Erträge aus Zuschreibungen in Höhe von 1 Mio. € (2018/​19: 8 Mio. €).

Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Leistungsverrechnungen und Umlagen, Erträge aus Nutzung der METRO Marke sowie eine Vielzahl nicht signifikanter Einzelsachverhalte.

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3. Vertriebskosten

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Mio. € 2018/​19 1 2019/​20
Personalkosten 2.001 1.931
Sachkosten 1.954 1.917
3.955 3.849

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

Im Bereich der Vertriebskosten verringerten sich die Personalkosten ggü. dem Vorjahr im Wesentlichen aufgrund gesunkener Löhne und Gehälter sowie variabler Zahlungen.

Der Rückgang der Sachkosten ggü. dem Vorjahr resultiert insbesondere aus gesunkenen Beratungsaufwendungen sowie niedrigeren Leasing-, Energie-, Reise- und Transportkosten. Gegenläufig wirkt sich die erhöhte Abschreibung auf Nutzungsrechte aus.

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4. Allgemeine Verwaltungskosten

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Mio. € 2018/​19 1 2019/​20
Personalkosten 424 469
Sachkosten 387 362
811 831

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

Der Anstieg der Personalkosten innerhalb der allgemeinen Verwaltungskosten resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen.

Der Rückgang der Sachkosten steht vorrangig im Zusammenhang mit gesunkenen Beratungsaufwendungen und Reisekosten. Gegenläufig wirken sich die erhöhten Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus.

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5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

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Mio. € 2018/​19 2019/​20
Aufwendungen aus Logistikdienstleistungen 254 266
Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte 3 27
Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 6 4
Übrige 17 24
279 321

Den Aufwendungen aus Logistikdienstleistungen von METRO LOGISTICS stehen Erträge aus Logistikdienstleistungen gegenüber, die in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen werden.

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6. Ergebnis aus Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte

Das Ergebnis aus Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte beträgt 64 Mio. € (2018/​19: 14 Mio. €) und beinhaltet Wertminderungen auf Forderungen aus Verträgen mit Kunden in Höhe von 51 Mio. € (2018/​19: 9 Mio. €). Darin enthalten sind erhöhte Aufwendungen aus der Zuführung zur Wertminderung aufgrund von Covid-19, Erträge aus der Auflösung von Wertminderungen sowie Erträge aus dem Erhalt von Zahlungsmitteln für bereits ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte.

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7. Ergebnisanteil aus operativen/​nicht operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen

In der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Ergebnis von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen, die einen operativen Bezug zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit haben, innerhalb des betrieblichen Ergebnisses (EBIT) gezeigt. Es beträgt 14 Mio. € (2018/​19: 24 Mio. €). Hiervon entfallen 6 Mio. € (2018/​19: 15 Mio. €) auf das Segment METRO Westeuropa (ohne Deutschland) und 7 Mio. € (2018/​19: 9 Mio. €) auf das Segment Sonstige sowie 1 Mio. € (2018/​19: 1 Mio. €) auf das Segment METRO Asien.

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8. Sonstiges Beteiligungsergebnis

Das sonstige Beteiligungsergebnis in Höhe von 3 Mio. € (2018/​19: - 1 Mio. €) beinhaltet Ergebniseinflüsse aus der Fair-Value-Bewertung von Beteiligungen in Höhe von 2 Mio. € (2018/​19: - 1 Mio. €). Ausschüttungen von Beteiligungen sind in Höhe von 0 Mio. € (2018/​19: 0 Mio. €) angefallen.

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9. Zinsertrag/​Zinsaufwand

Das Zinsergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

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Mio. € 2018/​19 1 2019/​20
Zinsertrag 45 31
davon aus Leasingverhältnissen (16) (15)
davon aus betrieblicher Altersvorsorge (7) (5)
davon aus Finanzinstrumenten der Bewertungskategorien gem. IFRS 9 (12) (8)
Zinsaufwand -285 -252
davon aus Leasingverhältnissen (-188) (-177)
davon aus betrieblicher Altersvorsorge (-15) (-11)
davon aus Finanzinstrumenten der Bewertungskategorien gem. IFRS 9 (-69) (-56)
Zinsergebnis -241 -220

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

Die Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten sind den Bewertungskategorien gem. IFRS 9 anhand der Grundgeschäfte zugeordnet.

Die hierin enthaltenen Zinsaufwendungen (der Bewertungskategorien gem. IFRS 9) beinhalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen für ausgegebene Anleihen (einschließlich Commercial Paper Programme) in Höhe von 31 Mio. € (2018/​19: 41 Mio. €) und für Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten in Höhe von 17 Mio. € (2018/​19: 19 Mio. €).

Der Rückgang der Zinsaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus der günstigeren Refinanzierung sowie aus rückläufigen Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen.

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Informationen zu möglichen Auswirkungen von Währungsrisiken finden sich unter Nr. 44 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken.

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10. Übriges Finanzergebnis

Die sonstigen finanziellen Erträge und Aufwendungen aus Finanzinstrumenten sind den Bewertungskategorien gem. IFRS 9 anhand der Grundgeschäfte zugeordnet. Dabei sind neben Erträgen und Aufwendungen aus der Bewertung von Finanzinstrumenten (außer Derivaten in Sicherungsbeziehungen nach IAS 39) auch Bewertungen von Fremdwährungspositionen gem. IAS 21 berücksichtigt.

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Mio. € 2018/​19 1 2019/​20
Sonstige finanzielle Erträge 174 320
davon aus Wechselkurseffekten (127) (255)
davon aus Sicherungsgeschäften (39) (49)
Sonstige finanzielle Aufwendungen -162 -392
davon aus Wechselkurseffekten (-121) (-325)
davon aus Sicherungsgeschäften (-18) (-35)
Übriges Finanzergebnis 12 -72
davon aus Finanzinstrumenten der Bewertungskategorien gem. IFRS 9 (17) (16)
davon aus Cashflow-Hedges:
Ineffektivitäten (-1) (-2)
1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

Das Gesamtergebnis aus Wechselkurseffekten sowie aus Bewertungsergebnissen von Sicherungsgeschäften und Sicherungszusammenhängen beträgt -57 Mio. € (2018/​19: 28 Mio. €). Darüber hinaus ist das übrige Finanzergebnis mit -13 Mio. € (2018/​19: -5 Mio. €) durch Währungseffekte beeinflusst, die aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen entstanden sind und im Jahr der Entkonsolidierung bzw. im Jahr der Einstellung der Geschäftstätigkeit des Tochterunternehmens erfolgswirksam aufgelöst werden. Des Weiteren wurden im Berichtsjahr Wertminderungen auf Finanzanlagen in Höhe von -2 Mio. € (2018/​19: -2 Mio. €) erfasst.

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Informationen zu möglichen Auswirkungen von Währungsrisiken finden sich unter Nr. 44 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken.

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11. Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien

Die wesentlichen Ergebniseinflüsse aus Finanzinstrumenten stellen sich wie folgt dar:

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2018/​19

Mio. €
Beteiligungen Zinsen Fair-Value-Bewertungen Währungsumrechnungen Abgänge Wertberichtigungen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte inkl. Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 0 11 0 19 0 -16
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte -1 0 24 0 0 0
Erfolgsneutral bewertete Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0 0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 0 -69 4 -23 3 0
-1 -57 28 -5 4 -16

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2018/​19

Mio. €
Sonstiges Nettoergebnis
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte inkl. Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 0 13
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 0 23
Erfolgsneutral bewertete Eigenkapitalinstrumente 0 0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten -4 -89
-4 -52

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2019/​20

Mio. €
Beteiligungen Zinsen Fair-Value-Bewertungen Währungsumrechnungen Abgänge Wertberichtigungen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte inkl. Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 0 8 0 5 0 -58
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 3 0 15 0 0 0
Erfolgsneutral bewertete Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0 0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 0 -56 10 -8 4 0
3 -48 25 -3 4 -58

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2019/​20

Mio. €
Sonstiges Nettoergebnis
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte inkl. Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 0 -46
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 0 18
Erfolgsneutral bewertete Eigenkapitalinstrumente 0 0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten -4 -53
-5 -82

Die Erträge und Aufwendungen aus Finanzinstrumenten sind den Bewertungskategorien gem. IFRS 9 anhand der Grundgeschäfte zugeordnet.

Die Erträge aus Beteiligungen und die Ergebniseffekte aus dem Abgang von Beteiligungen sind im sonstigen Beteiligungsergebnis berücksichtigt. Die Erträge und Aufwendungen aus Zinsen sind Bestandteil des Zinsergebnisses. Fair-Value-Bewertungen sowie Effekte aus sonstigen Finanzaufwendungen und aus der Währungsumrechnung werden im übrigen Finanzergebnis erfasst. Ergebniseffekte aus dem Abgang sonstiger finanzieller Verbindlichkeiten sind Bestandteil des betrieblichen Ergebnisses (EBIT). Die Aufwendungen aus Wertberichtigungen sind im Ergebnis aus Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte enthalten.

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Ergänzende Hinweise zu Risiken aus Wertminderungen finden sich unter Nr. 44 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken.

Bei den verbleibenden finanziellen Erträgen und Aufwendungen, die im übrigen Finanzergebnis erfasst werden, handelt es sich überwiegend um Bankprovisionen und ähnliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten stehen.

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12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind die tatsächlichen Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen für die einzelnen Länder ausgewiesen.

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Mio. € 2018/​19 1 2019/​20
Latenter Steueraufwand/​-ertrag (+/​-) 86 -25
davon aus temporären Differenzen (18) (-22)
davon aus Verlust- und Zinsvorträgen (68) (-3)

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

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Mio. € 2018/​19 1 2019/​20
Tatsächliche Steuern 215 133
davon Deutschland (9) (10)
davon international (206) (123)
davon Steueraufwand/​-ertrag der laufenden Periode (221) (143)
davon Steueraufwand/​-ertrag aus Vorperioden (-6) (-10)
Latente Steuern 86 -25
davon Deutschland (105) (24)
davon international (-19) (-49)
301 108

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

Der Ertragsteuersatz der deutschen Gesellschaften von METRO setzt sich zusammen aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,00 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,50 % sowie dem Gewerbesteuersatz von 14,70 % bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 420,00 %. Insgesamt ergibt sich daraus ein Gesamtsteuersatz von 30,53 %. Die Steuersätze stimmen mit den Vorjahreswerten überein. Die angewandten ausländischen Ertragsteuersätze basieren auf den in den einzelnen Ländern gültigen Gesetzen und Verordnungen und variieren zwischen 0,00 % (2018/​19: 0,00 %) und 34,94 % (2018/​19: 34,94 %).

Der ausgewiesene Ertragsteueraufwand von 108 Mio. € (2018/​19: 301 Mio. €) liegt um -193 Mio. € unter dem Vorjahresniveau. Der Rückgang der laufenden Ertragsteuern in Höhe von 82 Mio. € (2018/​19: Anstieg um 42 Mio. €) ist im Wesentlichen auf das im Vergleich zum Vorjahr niedrigere konsolidierte Vorsteuerergebnis zurückzuführen. Ursächlich für die Verringerung des latenten Steueraufwands von 111 Mio. € (2018/​19: Anstieg um 40 Mio. €) sind die im Vorjahr vorgenommenen Wertberichtigungen von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge im Inland.

Unter Anwendung des deutschen Konzernsteuersatzes auf das ausgewiesene Vorsteuerergebnis ergäbe sich ein Ertragsteueraufwand von -10 Mio. € (2018/​19: 222 Mio. €). Die Abweichung um 118 Mio. € (2018/​19: 79 Mio. €) zum ausgewiesenen Steueraufwand von 108 Mio. € (2017/​18: 301 Mio. €) lässt sich wie folgt überleiten:

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Mio. € 2018/​19 1 2019/​20
Ergebnis vor Steuern 728 -32
Erwarteter Ertragsteueraufwand (30,53 %) 222 -10
Auswirkungen abweichender nationaler Steuersätze -65 -2
Periodenfremde Steueraufwendungen und -erträge -6 -10
Steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 51 52
Auswirkungen nicht angesetzter bzw. wertberichtigter latenter Steuern 119 69
Hinzurechnungen und Kürzungen für lokale Steuern 13 15
Steuerfreie Erträge -39 -3
Sonstige Abweichungen 5 -2
Ertragsteueraufwand laut Gewinn- und Verlustrechnung 301 108
Konzernsteuerquote 41,4 % -338,3 %

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

In der Position "Auswirkungen abweichender nationaler Steuersätze" ist ein latenter Steueraufwand von 3 Mio. € (2018/​19: latenter Steuerertrag von 7 Mio. €) aus Steuersatzänderungen enthalten.

Die steuerfreien Erträge des Vorjahres enthalten Effekte aus Immobilientransaktionen von 30 Mio. €.

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13. Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis

Das den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnende Periodenergebnis betrifft mit 13 Mio. € (2018/​19: 13 Mio. €) Gewinnanteile und mit -2 Mio. € (2018/​19: -2 Mio. €) Verlustanteile.

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14. Ergebnis je Aktie

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2018/​19 1 2019/​20
Gewichtete Anzahl der ausgegebenen Aktien 363.097.253 363.097.253
Den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnendes Periodenergebnis (Mio. €) 322 460
Ergebnis je Aktie in € (unverwässert = verwässert) 0,89 1,27
davon aus fortgeführten Aktivitäten (1,16) (-0,40)
davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten (-0,27) (1,67)

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

Das Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnenden Periodenergebnisses durch eine gewichtete Zahl ausgegebener Aktien. Eine Mehrdividende auf Vorzugsaktien wird dabei grundsätzlich bei der Berechnung des Ergebnisses je Stammaktie vom Periodenergebnis, das den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnen ist, abgezogen. Ein Verwässerungseffekt, der sich aus sog. potenziellen Aktien ergeben könnte, ist weder im Berichtszeitraum noch im Vorjahr eingetreten.

Das Ergebnis je Vorzugsaktie entspricht dem Ergebnis je Aktie.

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15. Abschreibungen und Wertminderungen

Die Abschreibungen in Höhe von 858 Mio. € (2018/​19: 784 Mio. €) beinhalten Wertminderungen in Höhe von 55 Mio. € (2018/​19: 21 Mio. €).

Die Wertminderungen entfallen im Wesentlichen in Höhe von 26 Mio. € auf das Segment METRO Asien, insbesondere auf die Abwertung des Geschäfts- und Firmenwerts von Classic Fine Foods, 14 Mio. € auf das Segment Sonstige, 6 Mio. € auf das Segment METRO Deutschland sowie in Höhe von 5 Mio. € auf das Segment METRO Russland.

Die Aufteilung der Abschreibungsbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf die betroffenen Vermögenswertkategorien stellt sich wie folgt dar:

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2018/​19

Mio. €
Geschäfts- oder Firmenwerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Eigene Sachanlagen 2 Nutzungsrechte 2 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 2 Finanzanlagen 1
Umsatzkosten 0 3 22 46 0 0
davon planmäßige Abschreibungen (0) (3) (22) (46) (0) (0)
davon Wertminderungen (0) (0) (0) (0) (0) (0)
Vertriebskosten 0 30 321 223 14 0
davon planmäßige Abschreibungen (0) (30) (315) (222) (14) (0)
davon Wertminderungen (0) (0) (6) (1) (0) (0)
Allgemeine Verwaltungskosten 0 81 19 21 1 0
davon planmäßige Abschreibungen (0) (73) (19) (21) (1) (0)
davon Wertminderungen (0) (8) (0) (0) (0) (0)
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3 0 0 0 0 0
davon Wertminderungen (3) (0) (0) (0) (0) (0)
Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen vor Wertminderungen von Finanzanlagen 3 113 362 290 15 0
Finanzergebnis 0 0 0 0 0 2
davon Wertminderungen (0) (0) (0) (0) (0) (2)
Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen 3 113 362 290 15 2
davon planmäßige Abschreibungen (0) (105) (356) (288) (14) (0)
davon Wertminderungen (3) (8) (7) (2) (0) (2)

1 Enthalten auch nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen.

2 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

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2018/​19

Mio. €
Summe 2
Umsatzkosten 70
davon planmäßige Abschreibungen (70)
davon Wertminderungen (0)
Vertriebskosten 588
davon planmäßige Abschreibungen (580)
davon Wertminderungen (8)
Allgemeine Verwaltungskosten 121
davon planmäßige Abschreibungen (113)
davon Wertminderungen (8)
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3
davon Wertminderungen (3)
Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen vor Wertminderungen von Finanzanlagen 782
Finanzergebnis 2
davon Wertminderungen (2)
Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen 784
davon planmäßige Abschreibungen (763)
davon Wertminderungen (21)

1 Enthalten auch nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen.

2 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

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2019/​20

Mio. €
Geschäfts- oder Firmenwerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Eigene Sachanlagen Nutzungsrechte Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Finanzanlagen 1
Umsatzkosten 0 2 24 50 0 0
davon planmäßige Abschreibungen (0) (2) (24) (50) (0) (0)
davon Wertminderungen (0) (0) (0) (0) (0) (0)
Vertriebskosten 0 34 316 244 24 0
davon planmäßige Abschreibungen (0) (34) (305) (240) (17) (0)
davon Wertminderungen (0) (0) (11) (4) (7) (0)
Allgemeine Verwaltungskosten 0 96 18 21 1 0
davon planmäßige Abschreibungen (0) (92) (18) (21) (1) (0)
davon Wertminderungen (0) (4) (0) (0) (0) (0)
Sonstige betriebliche Aufwendungen 27 0 0 0 0 0
davon Wertminderungen (27) (0) (0) (0) (0) (0)
Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen vor Wertminderungen von Finanzanlagen 27 132 358 315 25 0
Finanzergebnis 0 0 0 0 0 1
davon Wertminderungen (0) (0) (0) (0) (0) (1)
Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen 27 132 358 315 25 1
davon planmäßige Abschreibungen (0) (128) (346) (311) (18) (0)
davon Wertminderungen (27) (4) (11) (4) (7) (1)

1 Enthalten auch nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen.

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2019/​20

Mio. €
Summe
Umsatzkosten 77
davon planmäßige Abschreibungen (77)
davon Wertminderungen (0)
Vertriebskosten 618
davon planmäßige Abschreibungen (595)
davon Wertminderungen (22)
Allgemeine Verwaltungskosten 135
davon planmäßige Abschreibungen (131)
davon Wertminderungen (4)
Sonstige betriebliche Aufwendungen 27
davon Wertminderungen (27)
Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen vor Wertminderungen von Finanzanlagen 857
Finanzergebnis 1
davon Wertminderungen (1)
Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen 858
davon planmäßige Abschreibungen (803)
davon Wertminderungen (55)

1 Enthalten auch nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen.

Gem. IFRS 5 waren die Abschreibungen von METRO China im Vorjahr nicht im laufenden Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten enthalten und wurden damit nicht in den obigen Tabellen berücksichtigt. Demgegenüber sind diese Abschreibungen in den Spiegeldarstellungen zur Entwicklung der Vermögenswerte bis zum Zeitpunkt der Umklassifizierung am 30. September 2019 enthalten; dadurch können die dort genannten Beträge von den o. g. abweichen.

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16. Materialaufwand

In den Umsatzkosten sind folgende Materialaufwendungen enthalten:

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Mio. € 2018/​19 2019/​20
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 21.768 20.572
Aufwendungen für bezogene Leistungen 16 18
21.784 20.590

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17. Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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Mio. € 2018/​19 2019/​20
Löhne und Gehälter 2.264 2.256
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 552 537
davon für Altersversorgung (41) (37)
2.816 2.793

Die Löhne und Gehälter enthalten Aufwendungen für Restrukturierungen und Abfindungen in Höhe von 84 Mio. € (2018/​19: 23 Mio. €). Die variable Vergütung sank von 81 Mio. € im Geschäftsjahr 2018/​19 auf 66 Mio. € im Geschäftsjahr 2019/​20. Ein weiterer Bestandteil der Löhne und Gehälter sind Aufwendungen für langfristige Vergütungen in Höhe von 13 Mio. € (2018/​19: 7 Mio. €).

Im Jahresdurchschnitt waren im fortgeführten Bereich des Konzerns beschäftigt:

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Anzahl der Mitarbeiter nach Köpfen 2018/​19 2019/​20
Arbeiter/​Angestellte 99.843 95.906
Auszubildende 1.811 1.733
101.654 97.639

Hierin sind auf Personenbasis 16.160 (2018/​19: 16.902) Teilzeitbeschäftigte berücksichtigt. Die Anzahl der im Ausland beschäftigten Mitarbeiter betrug 78.199 (2018/​19: 81.607). Die Anzahl der hierin enthaltenen Arbeiter/​Angestellten betrug 77.341 (2018/​19: 80.660). Darüber hinaus wurden im Ausland 858 (2018/​19: 947) Auszubildende beschäftigt.

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Die Personalzahlen der nicht fortgeführten Aktivitäten sind im Kapitel 43 Nicht fortgeführte Aktivitäten erläutert.

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18. Sonstige Steuern

Die sonstigen Steuern (z. B. Grundsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Verbrauch- und Verkehrsteuer) wirken sich in den folgenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung aus:

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Mio. € 2018/​19 2019/​20
Sonstige Steuern 79 69
davon aus Umsatzkosten (1) (1)
davon aus Vertriebskosten (62) (59)
davon aus allgemeinen Verwaltungskosten (16) (9)

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

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19. Geschäfts- oder Firmenwerte

Die Geschäfts- oder Firmenwerte betragen 731 Mio. € (30.9.2019: 785 Mio. €).

Wesentliche Anteile der Geschäfts- oder Firmenwerte bestanden zum Berichtsstichtag bei den folgenden Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten:

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30.9.2019 30.9.2020
Mio. € WACC

%
Mio. € WACC

%
--- --- --- --- ---
METRO Cash & Carry Frankreich 293 5,0 293 4,6
METRO Cash & Carry Deutschland 94 4,7 94 4,5
METRO Cash & Carry Polen 57 5,6 54 4,9
METRO Cash & Carry Spanien/​Portugal 54 5,7 54 5,1
METRO Cash & Carry Rumänien 39 6,2 38 6,7
METRO Cash & Carry Italien 38 6,7 38 6,3
Pro à Pro 34 5,0 35 4,6
METRO Cash & Carry Russland 42 6,6 32 6,3
METRO Cash & Carry Tschechien 24 5,3 23 4,8
Classic Fine Foods 25 5,0 0 5,0
Sonstige 85 69
785 731

Aufgrund der Vorschriften des IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 wird eine jährliche Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte durchgeführt. Diese erfolgt auf der Ebene einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Konkret ist dies in der Regel die Organisationseinheit pro Land.

Bei der Prüfung auf Werthaltigkeit wird die Summe der Buchwerte der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten dem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Als erzielbarer Betrag wird der Fair Value abzüglich Verkaufskosten verwendet, der aus diskontierten zukünftigen Cashflows und mithilfe von Eingangsparametern des Levels 3 der Fair-Value-Hierarchie berechnet wird.

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Die Beschreibung der Hierarchien der Fair Values ist unter Nr. 40 Buchwerte und Fair Values nach Bewertungskategorien aufgeführt.

Die erwarteten Cashflows basieren auf einem qualifizierten Planungsprozess unter Beachtung von unternehmensinternen Erfahrungswerten sowie unternehmensextern erhobenen volkswirtschaftlichen Rahmendaten. Der Detailplanungszeitraum umfasst grundsätzlich 3 Jahre, dabei wurden verschiedene Szenarien hinsichtlich der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie hergeleitet und im Hinblick auf ihre Angemessenheit für Zwecke des Impairment-Tests analysiert. Der erhöhten Unsicherheit über die künftige Entwicklung wurde durch eine krisenbedingt angepasste Umsatz- und Ertragsplanung Rechnung getragen. Die detaillierte Planungsphase kann grundsätzlich für Einheiten, die sich in einem Transformationsprozess befinden, um bis zu 2 weitere Planjahre verlängert werden. Hiervon wurde jedoch im Geschäftsjahr 2019/​20 kein Gebrauch gemacht. Im Anschluss an den Detailplanungszeitraum wird wie im Vorjahr eine Wachstumsrate von 1 % unterstellt. Als Kapitalisierungszinssatz wird der durchschnittliche gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) unter Anwendung des Capital Asset Pricing Model abgeleitet. Hierbei wird für alle im gleichen Geschäftsfeld agierenden Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten eine individuelle Gruppe von Vergleichsunternehmen (Peer Group) unterstellt. Die Kapitalisierungszinssätze bestimmen sich ferner unter Annahme eines Basiszinssatzes von 0,0 % (30.9.2019: 0,6 %) und einer Marktrisikoprämie von 7,8 % (30.9.2019: 7,0 %) in Deutschland sowie eines Beta-Faktors von 0,88 (30.9.2019: 0,97). Sowohl auf den Eigenkapitalkostensatz als auch auf den Fremdkapitalkostensatz werden landesspezifische Risikozuschläge auf Basis des Ratings des jeweiligen Landes erhoben. Die individuell für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ermittelten Kapitalisierungszinssätze nach Steuern liegen zwischen 4,5 % und 10,7 % (30.9.2019: 4,7 % bis 10,1 %).

Für die als wesentlich erachteten Geschäfts- oder Firmenwerte wurden bei der vorgeschriebenen jährlichen Werthaltigkeitsprüfung, die METRO zum 30. Juni 2020 durchgeführt hat, die folgenden Annahmen zur Entwicklung der Umsätze, des EBIT und der für Bewertungszwecke angestrebten EBIT-Marge bis zum Ende des Detailplanungszeitraums getroffen. Angesichts der eingeschränkten Vergleichbarkeit des Geschäftsjahres 2019/​20 in zahlreichen Ländern wurde hier das Geschäftsjahr 2018/​19 als Vergleichsbasis herangezogen. Die EBIT-Marge stellt hierbei das Verhältnis des EBIT zu den Umsatzerlösen dar.

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Umsatz EBIT EBIT-Marge Detailplanungszeitraum

(Jahre)
METRO Cash & Carry Frankreich Leichtes Wachstum Deutlich rückläufig 1 Deutlich rückläufig 1 3
METRO Cash & Carry Deutschland Moderates Wachstum Leichtes Wachstum Leichtes Wachstum 3
METRO Cash & Carry Polen Moderat rückläufig Stabile Entwicklung Stabile Entwicklung 3
METRO Cash & Carry Spanien/​Portugal Moderat rückläufig Deutlich rückläufig 1 Moderat rückläufig 3
Pro à Pro Leichtes Wachstum Moderates Wachstum Stabile Entwicklung 3

1 Die Erholung von der Covid-19-Pandemie wird voraussichtlich bis nach Ende des Detailplanungszeitraums andauern.

Wertminderungen ergaben sich im Geschäftsjahr in Höhe von 27 Mio. €; sie betreffen im Wesentlichen Classic Fine Foods. Die vorgeschriebene jährliche Prüfung bestätigte zum 30. Juni 2020 im Übrigen die Werthaltigkeit aller aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte.

Zusätzlich zum Impairment-Test wurden für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten 3 Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Im Rahmen der 1. Sensitivitätsanalyse wurde für jede Gruppe der Kapitalisierungszinssatz um jeweils 10,0 % angehoben. Bei der 2. Sensitivitätsanalyse wurde eine um 1 Prozentpunkt geringere Wachstumsrate unterstellt. Bei der 3. Sensitivitätsanalyse wurde ein pauschaler Abschlag von 10,0 % auf das in der Perpetuität angenommene EBIT erhoben. Aus diesen Veränderungen würde sich für keine der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, mit Ausnahme von METRO Cash & Carry Deutschland und Pro à Pro, eine nennenswerte Wertminderung ergeben.

Bei der Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts von METRO Cash & Carry Deutschland überstieg der Fair Value abzüglich Veräußerungskosten den Buchwert um 18 Mio. €. Bei einem Anstieg des WACC auf 4,8 % würde der Fair Value abzüglich Veräußerungskosten dem Buchwert entsprechen.

Bei Anstieg des WACC für Pro à Pro auf 4,7 % würde der Fair Value abzüglich Veräußerungskosten dem Buchwert entsprechen.

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Mio. € Geschäfts- oder Firmenwerte
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 1.10.2018 840
Währungsumrechnung 7
Zugänge Konsolidierungskreis 0
Zugänge 1
Abgänge 0
Umgliederungen gem. IFRS 5 -19
Umbuchungen 0
Stand 30.9./​1.10.2019 829
Währungsumrechnung -34
Zugänge Konsolidierungskreis 0
Zugänge 0
Abgänge 0
Umgliederungen gem. IFRS 5 0
Umbuchungen 0
Stand 30.9.2020 795
Abschreibungen
Stand 1.10.2018 44
Währungsumrechnung -2
Zugänge, planmäßig 0
Zugänge Wertminderungen 3
Abgänge 0
Umgliederungen gem. IFRS 5 0
Zuschreibungen 0
Umbuchungen 0
Stand 30.9./​1.10.2019 44
Währungsumrechnung -7
Zugänge, planmäßig 0
Zugänge Wertminderungen 27
Abgänge 0
Umgliederungen gem. IFRS 5 0
Zuschreibungen 0
Umbuchungen 0
Stand 30.9.2020 64
Buchwert 1.10.2018 797
Buchwert 30.9.2019 785
Buchwert 30.9.2020 731

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20. Sonstige immaterielle Vermögenswerte

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Mio. € Immaterielle Vermögenswerte ohne Geschäfts- oder Firmenwerte (davon selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte)
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 1.10.2018 1.801 (977)
Währungsumrechnung 10 (1)
Zugänge Konsolidierungskreis 0 (0)
Zugänge 170 (137)
Abgänge -11 (-5)
Umgliederungen gem. IFRS 5 -10 (0)
Umbuchungen 7 (-3)
Stand 30.9./​1.10.2019 1.967 (1.106)
Währungsumrechnung -20 (-2)
Zugänge Konsolidierungskreis 0 (0)
Zugänge 154 (122)
Abgänge -35 (-15)
Umgliederungen gem. IFRS 5 0 (0)
Umbuchungen 4 (18)
Stand 30.9.2020 2.069 (1.229)
Abschreibungen
Stand 1.10.2018 1.302 (817)
Währungsumrechnung 3 (1)
Zugänge, planmäßig 106 (46)
Zugänge Wertminderungen 8 (6)
Abgänge -11 (-5)
Umgliederungen gem. IFRS 5 -6 (0)
Zuschreibungen 0 (0)
Umbuchungen 2 (0)
Stand 30.9./​1.10.2019 1.405 (864)
Währungsumrechnung -10 (-2)
Zugänge, planmäßig 128 (69)
Zugänge Wertminderungen 4 (4)
Abgänge -34 (-15)
Umgliederungen gem. IFRS 5 0 (0)
Zuschreibungen 0 (0)
Umbuchungen 0 (13)
Stand 30.9.2020 1.493 (933)
Buchwert 1.10.2018 499 (160)
Buchwert 30.9.2019 562 (242)
Buchwert 30.9.2020 576 (296)

Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte weisen sowohl begrenzte wirtschaftliche Nutzungsdauern als auch unbegrenzte Nutzungsdauern auf. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden planmäßig abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer unterliegen einem jährlichen Impairment-Test. Bei den unbegrenzt nutzbaren Vermögenswerten handelt es sich um erworbene Markenrechte. Ihr Buchwert beträgt 95 Mio. € (30.9.2019: 99 Mio. €). Die Nutzungsdauer der Markenrechte ist unbestimmbar, da METRO diese Rechte ohne zeitliche Beschränkung nutzen darf und ihre Aufgabe in Zukunft nicht vorgesehen ist. Die Buchwerte der Marken werden für Einheiten, denen nicht gleichzeitig auch ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, jährlich entsprechend der Vorgehensweise bei den jeweiligen Kaufpreisallokationen nach der Lizenzpreisanalogiemethode überprüft. Hierbei wurden Lizenzraten zwischen 0,3 % und 1 % angesetzt sowie WACCs zwischen 4,5 % und 5 %. Die vorgeschriebene jährliche Prüfung bestätigte die Werthaltigkeit der Buchwerte. Zusätzlich wurden Sensitivitätsbetrachtungen durchgeführt, wobei eine Reduzierung der nachhaltig erwartbaren Umsätze der jeweiligen Einheiten um 10 % oder eine Erhöhung der WACCs um 10 % unterstellt wurde. Auch in diesen Szenarien hätten sich keine Wertminderungen ergeben.

Von den Zugängen in Höhe von 154 Mio. € (2018/​19: 170 Mio. €) betreffen 122 Mio. € (2018/​19: 137 Mio. €) selbst erstellte Software, 19 Mio. € (2018/​19: 19 Mio. €) von Dritten erworbene in Entwicklung befindliche Software sowie 13 Mio. € (2018/​19: 13 Mio. €) Konzessionen, Rechte und Lizenzen.

Die als Aufwand erfassten Ausgaben für Forschung und Entwicklung betreffen im Wesentlichen selbst erstellte Software und betragen 30 Mio. € (2018/​19: 28 Mio. €).

Für immaterielle Vermögenswerte bestehen - wie im Vorjahr - keine Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen. Es wurden Erwerbsverpflichtungen für immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 1 Mio. € (30.9.2019: 1 Mio. €) eingegangen.

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21. Sachanlagen

Die Sachanlagen umfassen eigene Sachanlagen und Nutzungsrechte an geleastem Sachanlagevermögen.

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Mio. € 30.9.2019 1 30.9.2020
Eigene Sachanlagen 4.260 3.728
Nutzungsrechte 2.374 2.084
6.635 5.811

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

Im Folgenden werden die Bestände und Entwicklungen jeweils separat dargestellt und erläutert. Die Vorjahreswerte sind aufgrund der voll rückwirkenden Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse) angepasst.

Die Entwicklung der eigenen Sachanlagen kann der folgenden Tabelle entnommen werden.

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Mio. € Grundstücke und Bauten Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Gesamt
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 1.10.2018 6.599 3.189 158 9.946
Währungsumrechnung 156 46 3 205
Zugänge Konsolidierungskreis 0 0 0 0
Zugänge 54 80 161 295
Abgänge -125 -74 -5 -204
Umgliederungen gem. IFRS 5 -794 -249 -15 -1.058
Umbuchungen 61 100 -186 -24
Stand 30.9./​1.10.2019 5.951 3.093 116 9.160
Währungsumrechnung -457 -136 -7 -600
Zugänge Konsolidierungskreis 0 0 0 0
Zugänge 24 66 109 198
Abgänge -26 -104 -13 -142
Umgliederungen gem. IFRS 5 -1 0 0 -1
Umbuchungen 41 72 -109 4
Stand 30.9.2020 5.531 2.991 96 8.618
Abschreibungen
Stand 1.10.2018 2.945 2.155 10 5.110
Währungsumrechnung 40 26 0 67
Zugänge, planmäßig 202 200 0 401
Zugänge Wertminderungen 6 1 0 7
Abgänge -72 -67 0 -139
Umgliederungen gem. IFRS 5 -385 -138 0 -523
Zuschreibungen -4 -1 0 -5
Umbuchungen -21 4 0 -18
Stand 30.9./​1.10.2019 2.711 2.179 10 4.900
Währungsumrechnung -163 -87 -1 -252
Zugänge, planmäßig 165 181 0 346
Zugänge Wertminderungen 7 3 1 11
Abgänge -22 -100 0 -122
Umgliederungen gem. IFRS 5 -1 0 0 -1
Zuschreibungen 0 0 0 -1
Umbuchungen 7 1 0 8
Stand 30.9.2020 2.703 2.177 10 4.890
Buchwert 1.10.2018 3.655 1.034 148 4.836
Buchwert 30.9.2019 3.240 914 106 4.260
Buchwert 30.9.2020 2.828 814 86 3.728

Der Rückgang der Sachanlagen in Höhe von 533 Mio. € resultiert in Höhe von 349 Mio. € aus negativen Währungseffekten insbesondere der Länder Türkei und Russland. Die Investitionen werden durch die laufende Abschreibung überkompensiert.

Gem. IFRS 5 sind im Vorjahr die planmäßigen Abschreibungen von METRO China in Höhe von 44 Mio. € nicht im laufenden Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten enthalten. In den Spiegeldarstellungen zur Entwicklung der Vermögenswerte sind diese Abschreibungen bis zum Zeitpunkt der Umklassifizierung am 30. September 2019 enthalten; dadurch können die dort genannten Beträge von den Erläuterungen zu den Abschreibungen abweichen.

Verfügungsbeschränkungen in Form von Grundpfandrechten und Sicherungsübereignungen für Gegenstände des Sachanlagevermögens liegen in Höhe von 10 Mio. € (30.9.2019: 11 Mio. €) vor.

Für Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden Erwerbsverpflichtungen in Höhe von 22 Mio. € (30.9.2019: 42 Mio. €) eingegangen.

Die Entwicklung der Nutzungsrechte an geleastem Sachanlagevermögen kann der folgenden Tabelle entnommen werden.

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Mio. € Grundstücke und Bauten Fahrzeuge Sonstige Gesamt
Nettobuchwert
Stand 1.10.2018 2.524 88 20 2.633
Zugänge 344 47 21 412
Abschreibungen -263 -39 -8 -311
Wertminderungen -2 0 0 -2
Umgliederungen und Nettoveränderung Konsolidierungskreis -343 0 -1 -343
Abgänge, Währungsumrechnung und Zuschreibungen -12 -1 0 -14
Stand 30.9./​1.10.2019 2.248 95 32 2.374
Zugänge 185 61 21 267
Abschreibungen -254 -45 -12 -311
Wertminderungen -4 0 0 -4
Umgliederungen und Nettoveränderung Konsolidierungskreis -63 0 -2 -65
Abgänge, Währungsumrechnung und Zuschreibungen -165 -9 -4 -178
Stand 30.9.2020 1.947 103 34 2.084

Der Rückgang der Nutzungsrechte in Höhe von 290 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus der planmäßigen Abschreibung in Höhe von 311 Mio. €. Daneben mindern Umklassifizierungen im Rahmen der Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts in Höhe von 141 Mio. € die Nutzungsrechte. Sie setzen sich aus der Umgliederung von Nutzungsrechten in die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sowie aus Abgängen in die Forderungen aus Finanzierungsleasing zusammen. Des Weiteren minderten Abgänge aufgrund von Beendigung und Modifizierung von Verträgen in Höhe von 71 Mio. € sowie negative Währungseffekte in Höhe von 62 Mio. € den Bestand an Nutzungsrechten. Gegenläufig wirkten sich Investitionen in Nutzungsrechte in Höhe von 267 Mio. € aus.

Gem. IFRS 5 sind im Vorjahr die planmäßigen Abschreibungen von METRO China in Höhe von 23 Mio. € nicht im laufenden Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten enthalten. In den Spiegeldarstellungen zur Entwicklung der Vermögenswerte sind diese Abschreibungen bis zum Zeitpunkt der Umklassifizierung am 30. September 2019 enthalten; dadurch können die dort genannten Beträge von den Erläuterungen zu den Abschreibungen abweichen.

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Angaben zu Leasingverhältnissen finden sich unter Nr. 47 Leasingverhältnisse.
Angaben zu zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten/​Schulden im Zusammenhang mit der Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts und von METRO China finden sich unter Nr. 43 Nicht fortgeführte Aktivitäten.

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22. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden mit ihren fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Zum 30. September 2020 waren insgesamt 188 Mio. € (30.9.2019: 127 Mio. €) bilanziert. Die Entwicklung dieser Immobilien kann der folgenden Tabelle entnommen werden.

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Mio. € Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Eigentum) Als Finanzinvestition gehaltene Nutzungsrechte an Immobilien Gesamt
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 1.10.2018 239 492 731
Währungsumrechnung 15 -10 5
Zugänge Konsolidierungskreis 0 0 0
Zugänge 4 1 20 24
Abgänge -32 -2 -34
Umbuchungen im Zusammenhang mit Sachanlagen 22 0 22
Stand 30.9./​1.10.2019 248 500 748
Währungsumrechnung -40 -16 -56
Zugänge Konsolidierungskreis 0 0 0
Zugänge 1 7 8
Abgänge 0 -4 -4
Umbuchungen im Zusammenhang mit Sachanlagen -8 282 274
Stand 30.9.2020 200 768 969
Abschreibungen
Stand 1.10.2018 145 451 596
Währungsumrechnung 9 -10 -1
Zugänge, planmäßig 6 1 11 17
Zugänge Wertminderungen 0 0 0
Abgänge -11 0 -11
Zuschreibungen 0 0 0
Umbuchungen im Zusammenhang mit Sachanlagen 18 0 18
Stand 30.9./​1.10.2019 168 453 621
Währungsumrechnung -26 -15 -41
Zugänge, planmäßig 3 14 18
Zugänge Wertminderungen 3 4 7
Abgänge 0 -2 -2
Zuschreibungen 0 0 0
Umbuchungen im Zusammenhang mit Sachanlagen -8 187 178
Stand 30.9.2020 140 641 781
Buchwert 1.10.2018 94 41 135
Buchwert 30.9.2019 80 47 127
Buchwert 30.9.2020 60 127 188

1 Enthalten Umgliederungen von "Zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten" in die "Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien".

Die Erhöhung um 60 Mio. € beinhaltet im Wesentlichen die Umbuchung von Nutzungsrechten aus dem Sachanlagevermögen aufgrund der Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts in Höhe von 95 Mio. €.

Die Summe der Fair Values der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt 362 Mio. € (30.9.2019: 250 Mio. €) bei einem Buchwert von 188 Mio. € (30.9.2019: 127 Mio. €). Sie werden nach international anerkannten Bewertungsmethoden, insbesondere mithilfe des Vergleichswertverfahrens und der Discounted-Cashflow-Methode, ermittelt (Level 3 der 3-stufigen Bewertungshierarchie des IFRS 13 [Bewertung zum beizulegenden Zeitwert]). Dabei wird ein Detailplanungszeitraum von 10 Jahren zugrunde gelegt. Neben Marktmieten wurden aus dem Markt abgeleitete Diskontierungszinssätze als wesentliche Bewertungsparameter verwendet. Die Ermittlung der Diskontierungszinssätze beruht auf der Analyse der jeweiligen Immobilienmärkte mit Auswertung von Vergleichstransaktionen und Marktpublikationen internationaler Beratungshäuser. Die auf diese Weise bestimmten Diskontierungszinssätze reflektieren dabei sowohl das jeweilige Länder- und Standortrisiko als auch das spezifische Immobilienrisiko. Darüber hinaus werden im Rahmen der Ermittlung des bestmöglichen Nutzens auch Projektentwicklungen geprüft.

Die Ermittlung der Fair Values erfolgt in der Regel durch Mitarbeiter von METRO PROPERTIES. Im Falle der Verfügbarkeit von aktuellen externen Gutachten werden diese herangezogen.

Die Mieterträge aus fortgeführten Aktivitäten betragen 87 Mio. €, davon betreffen 70 Mio. € Nutzungsrechte (2018/​19: 71 Mio. €, davon Nutzungsrechte 57 Mio. €). Im Zusammenhang mit diesen Erträgen stehen Aufwendungen in Höhe von 60 Mio. €, davon betreffen 51 Mio. € Nutzungsrechte (2018/​19: 35 Mio. €, davon Nutzungsrechte 26 Mio. €).

Verfügungsbeschränkungen in Form von Grundpfandrechten und Sicherungsübereignungen liegen in Höhe von 0 Mio. € (30.9.2019: 0 Mio. €) vor. Für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wurden wie im Vorjahr keine Erwerbsverpflichtungen eingegangen.

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23. Finanzanlagen und nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

Die Entwicklung der Finanzanlagen kann der folgenden Tabelle entnommen werden.

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Mio. € Ausleihungen Beteiligungen Wertpapiere Finanzanlagen gesamt
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 1.10.2018 35 47 9 91
Währungsumrechnung 1 0 0 1
Zugänge Konsolidierungskreis 0 0 0 0
Zugänge 1 3 26 0 29
Abgänge 1 -5 -7 -7 -19
Umgliederungen gem. IFRS 5 0 0 0 0
Umbuchungen -1 0 0 -1
Stand 30.9./​1.10.2019 34 66 2 102
Währungsumrechnung -2 0 0 -2
Zugänge Konsolidierungskreis 0 0 0 0
Zugänge 1 2 11 0 12
Abgänge 1 -2 -6 0 -9
Umgliederungen gem. IFRS 5 0 0 0 0
Umbuchungen 0 0 0 0
Stand 30.9.2020 32 70 2 104
Abschreibungen
Stand 1.10.2018 4 0 0 4
Währungsumrechnung 0 0 0 0
Zugänge, planmäßig 0 0 0 0
Zugänge Wertminderung 2 0 0 2
Abgänge -2 0 0 -2
Umgliederungen gem. IFRS 5 0 0 0 0
Zuschreibungen 0 0 0 0
Umbuchungen 0 0 0 0
Stand 30.9./​1.10.2019 5 0 0 5
Währungsumrechnung 0 0 0 0
Zugänge, planmäßig 0 0 0 0
Zugänge Wertminderung 1 0 0 1
Abgänge 0 0 0 0
Umgliederungen gem. IFRS 5 0 0 0 0
Zuschreibungen 0 0 0 0
Umbuchungen 0 0 0 0
Stand 30.9.2020 6 0 0 6
Buchwert 1.10.2018 31 47 9 86
Buchwert 30.9.2019 29 66 2 97
Buchwert 30.9.2020 26 70 2 98

1 Die Bewertungseffekte der zum Fair Value bilanzierten Beteiligungen sind hier auch in den Zu- und Abgängen dargestellt, da es sich nicht um Abschreibungen i. e. S. handelt.

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Habib METRO Pakistan OPCI FWP OPCI FWS
Mio. € 2018/​19 2019/​20 2018/​19 2019/​20 2018/​19 2019/​20
--- --- --- --- --- --- ---
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse 11 10 18 19 18 18
Nachsteuerergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 5 10 12 12 12 13
Nachsteuerergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten 0 0 0 0 0 0
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 0 0 0
Gesamtergebnis 5 10 12 12 12 13
Dividendenzahlungen an den Konzern 2 2 1 1 4 4
Angaben zur Bilanz
Langfristige Vermögenswerte 38 35 279 271 264 251
Kurzfristige Vermögenswerte 22 22 4 8 4 7
Langfristige Schulden 2 6 108 107 96 96
Kurzfristige Schulden 2 3 0 0 0 0
Nettovermögen 56 48 176 172 172 161
Höhe des Anteils (in %) 40 40 5 5 25 25
Anteil des Konzerns am Nettovermögen 22 19 9 9 43 40
Wertanpassungen der Vermögenswerte 13 11
Buchwert des Anteils im Konzern 35 31 9 9 43 40

1 Die Mayfair-Gruppe besteht aus 10 Immobiliengesellschaften.

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Mayfair-Gruppe 1
Mio. € 2018/​19 2019/​20
--- --- ---
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse 17 14
Nachsteuerergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 8 9
Nachsteuerergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten 0 0
Sonstiges Ergebnis 0 0
Gesamtergebnis 8 9
Dividendenzahlungen an den Konzern 0 0
Angaben zur Bilanz
Langfristige Vermögenswerte 185 179
Kurzfristige Vermögenswerte 2 2
Langfristige Schulden 0 0
Kurzfristige Schulden 2 2
Nettovermögen 184 179
Höhe des Anteils (in %) 40 40
Anteil des Konzerns am Nettovermögen 73 72
Wertanpassungen der Vermögenswerte
Buchwert des Anteils im Konzern 73 71

1 Die Mayfair-Gruppe besteht aus 10 Immobiliengesellschaften.

Im Folgenden werden Angaben zu den nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen gezeigt.

Zum 30. September 2020 werden Anteile an nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen in Höhe von 421 Mio. € (30.9.2019: 179 Mio. €) bilanziert. Angaben zu den wesentlichen nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Außer Habib METRO Pakistan (Bilanzstichtag 30. Juni) haben alle genannten Gesellschaften den 31. Dezember als Bilanzstichtag. Die Gesellschaften werden mit ihren letzten verfügbaren Abschlüssen in den Konzernabschluss der METRO AG einbezogen.

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WM Holding (HK) Limited Übrige Gesamt
Mio. € 2018/​19 2019/​20 2 2018/​19 2019/​20 2018/​19 2019/​20
--- --- --- --- --- --- ---
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse 141 146 204 207
Nachsteuerergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 67 67 105 111
Nachsteuerergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten 0 0 0 0
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 0
Gesamtergebnis 67 67 105 111
Dividendenzahlungen an den Konzern 8 7 14 13
Höhe des Anteils (in %) 20
Buchwert des Anteils im Konzern 250 17 20 179 421

2 Der Anteil an der WM Holding (HK) Limited ist METRO mit Closing der Verkaufstransaktion METRO China zum 23. April 2020 zugegangen. Die für das At-Equity-Unternehmen anzugebenen Daten erfordern einen Rumpfgeschäftsjahresabschluss der WM Holding (HK) Limited einschließlich Erstkonsolidierung und Effekten aus der Kaufpreisallokation. Der Abschluss des Erwerbers befindet sich im Prozess der Aufstellung.

Durch eine personelle Vertretung von METRO im Aufsichtsrat der OPCI FRENCH WHOLESALE PROPERTIES - FWP ist ein maßgeblicher Einfluss gesichert und eine Bilanzierung nach der Equity-Methode trotz einer Beteiligung von 5 % gegeben.

Bei den nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen im Konzern handelt es sich im Wesentlichen um assoziierte Unternehmen und Vermietungsgesellschaften. Gegenstand der Vermietungsgesellschaften sind vor allem der Erwerb sowie die Vermietung und Verwaltung von Vermögenswerten. Die Anmietung der Vermögenswerte dieser Immobiliengesellschaften erfolgt im Wesentlichen durch METRO Unternehmen.

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Angaben zu zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten/​Schulden im Zusammenhang mit der Veräußerung von METRO China finden sich unter Nr. 43 Nicht fortgeführte Aktivitäten.

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24. Sonstige finanzielle und sonstige andere Vermögenswerte

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30.9.2019 1 30.9.2020
Restlaufzeit Restlaufzeit
--- --- --- --- --- --- ---
Mio. € Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr
--- --- --- --- --- --- ---
Forderungen an Lieferanten 316 316 1 243 243 1
Übrige finanzielle Vermögenswerte 455 306 149 466 282 184
davon Leasingforderungen (159) (21) (139) (213) (42) (171)
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 771 622 150 709 525 185
Sonstige Steuererstattungsansprüche 178 178 0 261 261 0
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 82 66 16 85 77 8
Übrige andere Vermögenswerte 38 35 4 47 39 8
Sonstige andere Vermögenswerte 299 279 20 394 377 16

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

Die Forderungen an Lieferanten beinhalten sowohl in Rechnung gestellte als auch Abgrenzungen für nachlaufende Vergütungen von Lieferanten (z. B. Boni und Werbekostenzuschüsse) sowie debitorische Kreditoren.

Die übrigen finanziellen Vermögenswerte bestehen insbesondere aus den Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen, Forderungen aus Kreditkartengeschäften, den Forderungen aus sonstigen Finanzgeschäften sowie den Forderungen und sonstigen Vermögenswerten aus dem Immobilienbereich. Im Vorjahr waren Forderungen aus der Veräußerung von langfristigen Vermögenswerten enthalten.

Die sonstigen Steuererstattungsansprüche beinhalten Umsatzsteuererstattungsansprüche, noch nicht verrechenbare Vorsteuer und andere Steuererstattungsansprüche. Die Umsatzsteuererstattungsansprüche sind insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen in Russland angestiegen, ebenso wie die Umsatzsteuerverbindlichkeiten.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält übrige Abgrenzungen sowie abgegrenzte Miet-, Leasing- und Zinsvorauszahlungen.

Die übrigen anderen Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus geleisteten Anzahlungen auf Vorräte sowie aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Darüber hinaus beinhalten sie vertragliche Vermögenswerte aus Kundenverträgen in Höhe von 1 Mio. € (30.9.2019: 1 Mio. €) sowie Vermögenswerte für das Recht, Ware zurückzunehmen, in Höhe von 1 Mio. € (30.9.2019: 1 Mio. €).

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25. Latente Steueransprüche/​latente Steuerschulden

Die aktiven latenten Steueransprüche auf Verlustvorträge und temporäre Differenzen betragen vor Saldierung 1.242 Mio. € (30.9.2019: 1.188 Mio. €) und erhöhten sich im Vergleich zum 30. September 2019 um 54 Mio. €. Bei den passiven latenten Steuern verminderte sich der Bilanzwert ggü. dem Vorjahr um 2 Mio. € auf 1.057 Mio. € (30.9.2019: 1.059 Mio. €).

Die latenten Steuern betreffen folgende Bilanzposten:

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30.9.2019 1 30.9.2020 Erfolgswirksame Veränderung
Mio. € Aktiv Passiv Aktiv Passiv Aktiv Passiv
--- --- --- --- --- --- ---
Geschäfts- oder Firmenwerte 23 33 25 35 2 2
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 10 103 13 117 3 14
Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 75 808 80 699 5 -118
Finanzanlagen und nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 5 5 2 4 -3 0
Vorräte 19 1 17 1 -2 0
Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte 28 52 54 89 26 38
Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte 0 0 0 0 0 0
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 118 30 127 33 7 2
Sonstige Rückstellungen 33 2 41 4 9 2
Finanzschulden 850 3 763 29 -87 27
Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten 49 23 124 37 38 15
Schulden i. Z. m. zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten 0 0 0 0 0 0
Outside Basis Differences 0 0 0 8 0 8
Wertberichtigungen auf temporäre Differenzen -88 0 -76 0 12 0
Verlustvorträge 67 0 70 0 3 0
Bilanzwert der latenten Steuern vor Saldierung 1.188 1.059 1.242 1.057 14 -11
Saldierung -904 -904 -990 -990 11 11
Bilanzwert der latenten Steuern 284 155 252 66 25 0

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anpassung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

Von dem ausgewiesenen Saldo aus aktiven und passiven latenten Steuern entfallen 49 Mio. € (30.9.2019: 57 Mio. €) auf den Organkreis der METRO AG. Der darüber hinaus bilanzierte Aktivüberhang in Höhe von 136 Mio. € (30.9.2019: 73 Mio. €) entfällt im Wesentlichen auf temporäre Differenzen diverser Gesellschaften im Ausland. Auf Basis der Unternehmensplanung ist die Realisierung der Steueransprüche als hinreichend wahrscheinlich anzusehen.

Gem. IAS 12 (Ertragsteuern) sind passive latente Steuern auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem in der Konzernbilanz erfassten anteiligen Eigenkapital einer Tochtergesellschaft und dem Beteiligungsbuchwert für diese Tochtergesellschaft in der Steuerbilanz der Muttergesellschaft zu bilden (sog. Outside Basis Differences), wenn mit der Realisierung zu rechnen ist. Ursächlich für diese Unterschiedsbeträge sind im Wesentlichen thesaurierte Gewinne in- und ausländischer Tochtergesellschaften. Auf diese thesaurierten Gewinne wurden keine latenten Steuern berechnet, da sie auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden oder keiner entsprechenden Besteuerung unterliegen. Im Falle von Ausschüttungen durch Tochterkapitalgesellschaften unterlägen diese einer Dividendenbesteuerung. Ausschüttungen aus dem Ausland könnten darüber hinaus Quellensteuer auslösen. Zum 30. September 2020 wurde eine passive latente Steuer aus Outside Basis Differences für geplante Dividendenzahlungen in Höhe von 8 Mio. € berücksichtigt (30.9.2019: 0 Mio. €). Die Summe des Betrags temporärer Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, für die keine latenten Steuerschulden bilanziert worden sind, wurde nicht ermittelt, da dies aufgrund der Gliederungstiefe des METRO Konzerns mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden gewesen wäre.

Für folgende Verlust- und Zinsvorträge sowie temporäre Differenzen wurden keine latenten Steueransprüche bilanziert, da mit einer kurz- bis mittelfristigen Realisierung der Ansprüche nicht zu rechnen ist:

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Mio. € 30.9.2019 1 30.9.2020
Körperschaftsteuerliche Verluste 4.883 4.686
Gewerbesteuerliche Verluste 3.679 3.752
Zinsvorträge 83 90
Temporäre Differenzen 331 288

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse)

Die Verlustvorträge am Bilanzstichtag betreffen im Wesentlichen den deutschen Organkreis. Sie sind unbegrenzt vortragsfähig.

STEUERLICHE AUSWIRKUNGEN AUF KOMPONENTEN DES SONSTIGEN ERGEBNISSES

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2018/​19 1 2019/​20
Mio. € Vor Steuern Steuern Nach Steuern Vor Steuern Steuern Nach Steuern
--- --- --- --- --- --- ---
Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche 132 0 132 -468 0 -468
davon Währungsumrechnungsdifferenzen aus Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe (40) (0) (40) (-72) (0) (-72)
Effektiver Teil der Gewinne/​Verluste aus Cashflow-Hedges 2 0 2 -2 0 -1
Effekte aus der Fair-Value-Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten -3 0 -3 0 0 0
Effekte aus der Fair-Value-Bewertung von Fremdkapitalinstrumenten 0 0 0 0 0 0
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen -94 22 -73 7 -2 5
Restliche Ertragsteuer auf das sonstige Ergebnis 0 -4 -4 0 0 0
39 17 56 -463 -2 -466
1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

Die latenten Steuern auf Komponenten des sonstigen Ergebnisses beziehen sich im Wesentlichen auf die Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen. Bei den anderen Komponenten ergibt sich aufgrund nicht steuerwirksamer Sachverhalte kein entsprechender Steuereffekt.

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26. Vorräte

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Mio. € 30.9.2019 30.9.2020
Handelswaren Lebensmittel 1.408 1.397
Handelswaren Nichtlebensmittel 539 492
1.946 1.888

Das Vorratsvermögen verringerte sich von 1.946 Mio. € um 58 Mio. € auf 1.888 Mio. €.

Negative Währungseffekte, die insbesondere aus der Entwicklung des russischen Rubels resultieren, verringerten das Vorratsvermögen um insgesamt 127 Mio. €.

Im Vorratsvermögen sind Wertberichtigungen in Höhe von 63 Mio. € (30.9.2019: 62 Mio. €) enthalten. Für Vorräte bestehen branchenübliche bzw. gesetzliche Eigentumsvorbehalte.

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27. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich von 482 Mio. € um 52 Mio. € auf 429 Mio. €. Hierbei handelt es sich um Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr.

Währungseffekte verringerten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 19 Mio. €. Des Weiteren verringerten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch die im Vergleich zum Vorjahr um 42 Mio. € höhere Wertberichtigung.

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28. Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte

Die zum 30. September 2020 nach IFRS 9 bilanzierten Wertminderungen betragen 160 Mio. € (30.9.2019: 104 Mio. €).

Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf wesentliche finanzielle Vermögenswerte, auf die die Wertminderungsregelungen des IFRS 9 angewendet werden.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht METRO Gebrauch von der nach IFRS 9 vorgesehenen vereinfachten Ermittlung der Wertminderungen. Dabei erfasst METRO die über die gesamte Laufzeit der Finanzinstrumente erwarteten Kreditverluste auf der Grundlage einer Wertminderungsmatrix. Hierzu werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in unterschiedlichen Portfolios mit ähnlichen Kreditrisikomerkmalen zusammengefasst. Die Basis hierfür bilden die Regionen, die der Segmentberichterstattung von METRO zugrunde liegen.

Die Verlustausfallraten je Überfälligkeitskategorie dieser Portfolios werden anhand bisheriger Erfahrungen mit Kreditverlusten aus solchen finanziellen Vermögenswerten abgeschätzt. Die so ermittelten Verlustausfallraten werden durch die Einbeziehung eines prognostizierten globalen Unternehmensinsolvenzindex angepasst. Dieser Inputparameter wurde vor dem Hintergrund von Covid-19 im aktuellen Geschäftsjahr entsprechend adjustiert.

Die nachfolgende Tabelle zeigt je Fälligkeitsband die zum Stichtag erwarteten Kreditverluste der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die auf Basis der Wertminderungsmatrix ermittelt wurden:

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Mio. € Gesamt davon nicht überfällig davon bis 90 Tage überfällig davon 91 bis 180 Tage überfällig davon 181 bis 270 Tage überfällig davon 271 bis 360 Tage überfällig
Bruttobuchwert 454 353 86 7 3 3
Bandbreite ermittelter Ausfallquoten 0,21 % bis 1,12 % 1,00 % bis 6,97 % 3,40 % bis 26,00 % 6,62 % bis 28,18 % 10,72 % bis 47,34 %
Risikovorsorge zum 30.9.2019 7 2 2 1 0 1

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Mio. € davon mehr als 360 Tage überfällig
Bruttobuchwert 3
Bandbreite ermittelter Ausfallquoten 11,91 % bis 86,49 %
Risikovorsorge zum 30.9.2019 1

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Mio. € Gesamt davon nicht überfällig davon bis 90 Tage überfällig davon 91 bis 180 Tage überfällig davon 181 bis 270 Tage überfällig davon 271 bis 360 Tage überfällig
Bruttobuchwert 387 315 56 4 3 3
Bandbreite ermittelter Ausfallquoten 0,21 % bis 1,15 % 0,79 % bis 6,27 % 3,27 % bis 19,17 % 5,90 % bis 23,09 % 10,00 % bis 31,25 %
Risikovorsorge zum 30.9.2020 21 15 3 0 0 1

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Mio. € davon mehr als 360 Tage überfällig
Bruttobuchwert 5
Bandbreite ermittelter Ausfallquoten 13,75 % bis 81,25 %
Risikovorsorge zum 30.9.2020 2

Die Risikovorsorge in Höhe von 21 Mio. € (30.9.2019: 7 Mio. €) beinhaltet neben der auf der Grundlage der dargestellten regionenbasierten Wertminderungsmatrix erfassten Wertminderung auch eine zusätzliche länder- und kundengruppenspezifische Risikovorsorge vor dem Hintergrund von Covid-19.

Die Überleitung der Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach der vereinfachten Ermittlung stellt sich wie folgt dar:

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Mio. € Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Stand 1.10.2018 47
Erfolgswirksame Zuführung zur Wertminderung 23
Erfolgswirksame Auflösung der Wertminderung -15
Erfolgsneutrale Inanspruchnahme -8
Währungseffekte 1
Sonstige Veränderungen 0
Stand 30.9./​1.10.2019 47
Erfolgswirksame Zuführung zur Wertminderung 60
Erfolgswirksame Auflösung der Wertminderung -9
Erfolgsneutrale Inanspruchnahme -8
Währungseffekte -2
Sonstige Veränderungen 0
Stand 30.9.2020 89

Die Wertminderungen zum 30. September 2020 betragen 89 Mio. € (30.9.2019: 47 Mio. €) und enthalten Wertberichtigungen auf einzelne Forderungen, für die objektive Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Bonität vorliegen, in Höhe von 68 Mio. € (30.9.2019: 40 Mio. €). Der Anstieg ist im Wesentlichen durch Covid-19 bedingt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die zum Stichtag bilanzierten Bruttobuchwerte nicht überfälliger und überfälliger Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die entweder auf Basis der jeweils verwendeten Wertminderungsmatrix oder aufgrund des Vorliegens objektiver Hinweise auf Ausfall der Forderung wertgemindert wurden:

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Mio. € Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Nicht überfällig 367
Bis 90 Tage überfällig 93
91 bis 180 Tage überfällig 15
181 bis 270 Tage überfällig 6
271 bis 360 Tage überfällig 6
Mehr als 360 Tage überfällig 31
Bruttobuchwert 517
Wertminderungen -47
Maximales Ausfallrisiko zum 30.9.2019 470

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Mio. € Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Nicht überfällig 364
Bis 90 Tage überfällig 72
91 bis 180 Tage überfällig 12
181 bis 270 Tage überfällig 13
271 bis 360 Tage überfällig 6
Mehr als 360 Tage überfällig 41
Bruttobuchwert 509
Wertminderungen -89
Maximales Ausfallrisiko zum 30.9.2020 421

Darüber hinaus liegen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 8 Mio. € (30.9.2019: 12 Mio. €) Sicherheiten vor. Diese Forderungen wurden nicht wertgemindert.

Auf Forderungen an Lieferanten, Forderungen aus Kreditkartengeschäften und Ausleihungen wendet METRO die nach IFRS 9 vorgesehenen allgemeinen Wertminderungsregelungen an. Ein mögliches Ausfallrisiko wird in diesen Fällen auf Basis der Kontrahentenbonität ermittelt. METRO verwendet hierzu externe Ratings bekannter Ratingagenturen sowie interne Ausfallrisiko-Ratingklassen, die sich basierend auf dem Risiko des Eintretens eines Ausfalls bei dem jeweiligen Finanzinstrument ergeben. Die Bonität der Kontrahenten wird kontinuierlich überwacht, sodass METRO einen signifikanten Anstieg des Ausfallrisikos erkennt und zeitnah auf eventuelle Veränderungen reagieren kann.

In der nachfolgenden Tabelle wird die Entwicklung der Risikovorsorge in Bezug auf die finanziellen Vermögenswerte dargestellt, auf die die allgemeinen Wertminderungsregelungen des IFRS 9 angewendet werden:

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Mio. € Kein signifikant erhöhtes Ausfallrisiko seit Ansatz (Stufe 1) Erhöhtes Ausfallrisiko (Stufe 2) Beeinträchtigte Bonität (Stufe 3) Gesamt
Stand 1.10.2018 1 0 28 29
Neu ausgereichte/​erworbene finanzielle Vermögenswerte 0 0 0 0
Sonstige Veränderungen innerhalb einer Stufe 0 0 9 9
Transfer in Stufe 1 0 0 0 0
Transfer in Stufe 2 0 0 0 0
Transfer in Stufe 3 0 0 0 0
Ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte 0 0 -5 -5
Inanspruchnahme 0 0 -4 -4
Sonstige Änderungen 1 0 0 -2 -2
Stand 30.9./​1.10.2019 1 0 27 28
Neu ausgereichte/​erworbene finanzielle Vermögenswerte 0 0 5 5
Sonstige Veränderungen innerhalb einer Stufe 0 0 7 7
Transfer in Stufe 1 0 0 0 0
Transfer in Stufe 2 0 0 0 0
Transfer in Stufe 3 0 0 0 0
Ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte 0 0 -2 -2
Inanspruchnahme 0 0 -3 -3
Sonstige Änderungen 1 0 0 -1 -1
Stand 30.9.2020 1 0 33 34

1 In den sonstigen Änderungen werden Währungsumrechnungsdifferenzen, Änderungen im Konsolidierungskreis sowie Umgliederungen in die zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte ausgewiesen.

Die Risikovorsorge zum 30. September 2020 beträgt 34 Mio. € (30.9.2019: 28 Mio. €).

Stufe 1 des Modells beinhaltet finanzielle Vermögenswerte, die ein geringes Ausfallrisiko aufweisen bzw. deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts nicht signifikant erhöht hat. Die Risikovorsorge wird in dieser Stufe als erwarteter 12-Monats-Kreditverlust ermittelt. Ist das Ausfallrisiko am Abschlussstichtag hingegen signifikant höher als zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, erfolgt eine Umgliederung des finanziellen Vermögenswerts in die Stufe 2. Die Höhe der Risikovorsorge bestimmt sich in dieser Stufe nach den erwarteten Kreditverlusten, die aus allen möglichen Ausfallereignissen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments entstehen können. Liegt ein objektiver Hinweis darauf vor, dass ein finanzieller Vermögenswert teilweise oder vollständig ausfallen wird, erfolgt eine Umgliederung in die Stufe 3. Dabei ist der Ausfall als Nichterhalt vertraglich vereinbarter Cashflows definiert.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Bruttobuchwerte für solche Finanzinstrumente dargestellt, für die die Wertminderungen nach der allgemeinen Vorgehensweise ermittelt werden, differenziert nach dem externen Rating der Kontrahenten:

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Mio. € Kein signifikant erhöhtes Ausfallrisiko seit Ansatz (Stufe 1) Erhöhtes Ausfallrisiko (Stufe 2) Beeinträchtigte Bonität (Stufe 3) Gesamt
AAA, AA+, AA, AA- 7 1 1 9
A+, A, A- 16 0 0 17
BBB+, BBB, BBB- 10 0 0 10
BB+, BB, BB- 2 0 0 2
B+ oder geringer 44 0 0 44
Bruttobuchwert 80 1 2 82
Wertminderungen 0 0 -1 -1
Maximales Ausfallrisiko zum 30.9.2019 80 1 1 82

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Mio. € Kein signifikant erhöhtes Ausfallrisiko seit Ansatz (Stufe 1) Erhöhtes Ausfallrisiko (Stufe 2) Beeinträchtigte Bonität (Stufe 3) Gesamt
AAA, AA+, AA, AA- 11 0 2 12
A+, A, A- 13 0 0 14
BBB+, BBB, BBB- 9 0 0 10
BB+, BB, BB- 0 0 0 0
B+ oder geringer 25 0 0 25
Bruttobuchwert 58 0 2 60
Wertminderungen 0 0 -1 -1
Maximales Ausfallrisiko zum 30.9.2020 58 0 1 59

Durch Investitionen überwiegend in erstklassige Fremdkapitaltitel minimiert METRO das Ausfallrisiko, da die entsprechenden Kontrahenten zumindest ein gutes bis sehr gutes externes Rating aufweisen (Investment Grade). Aus diesem Grund ist ein wesentlicher Anteil der finanziellen Vermögenswerte der Stufe 1 des Wertminderungsmodells zugeordnet.

Für Kontrahenten, die kein externes Rating aufweisen und somit den internen Risikoklassen zugeordnet werden, stellt sich das nach der allgemeinen Vorgehensweise bestimmte Ausfallrisiko wie folgt dar:

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Mio. € Kein signifikant erhöhtes Ausfallrisiko seit Ansatz (Stufe 1) Erhöhtes Ausfallrisiko (Stufe 2) Beeinträchtigte Bonität (Stufe 3) Gesamt
Interne Risikoklasse 1 (nicht überfällig bzw. bis 30 Tage überfällig) 294 0 2 297
Interne Risikoklasse 2 (31 bis 90 Tage überfällig) 15 1 1 16
Interne Risikoklasse 3 (mehr als 90 Tage überfällig) 12 0 33 46
Bruttobuchwert 321 1 37 358
Wertminderungen -1 0 -27 -27
Maximales Ausfallrisiko zum 30.9.2019 320 1 10 331

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Mio. € Kein signifikant erhöhtes Ausfallrisiko seit Ansatz (Stufe 1) Erhöhtes Ausfallrisiko (Stufe 2) Beeinträchtigte Bonität (Stufe 3) Gesamt
Interne Risikoklasse 1 (nicht überfällig bzw. bis 30 Tage überfällig) 218 0 8 226
Interne Risikoklasse 2 (31 bis 90 Tage überfällig) 7 1 2 10
Interne Risikoklasse 3 (mehr als 90 Tage überfällig) 15 0 38 52
Bruttobuchwert 239 1 48 288
Wertminderungen -1 0 -32 -32
Maximales Ausfallrisiko zum 30.9.2020 238 1 17 256

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29. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

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Mio. € 30.9.2019 30.9.2020
Schecks und Kassenbestand 20 20
Guthaben bei Kreditinstituten und andere kurzfristig liquide finanzielle Vermögenswerte 479 1.505
500 1.525

Von den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten unterliegen 0 Mio. € (30.9.2019: 0 Mio. €) einer Verfügungsbeschränkung.

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Im Einzelnen wird auf die Kapitalflussrechnung sowie auf Nr. 41 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung verwiesen.

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30. Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte/​Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten

Die zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte/​Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten enthalten zum 30. September 2020 eine Immobiliengesellschaft, die im Zusammenhang mit der Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts zu sehen ist. In Höhe von 22 Mio. € bestehen als "Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte" und 7 Mio. € als "Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten".

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Angaben zu zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten/​Schulden im Zusammenhang mit der Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts und von METRO China finden sich unter Nr. 43 Nicht fortgeführte Aktivitäten.

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31. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der METRO AG beträgt 363.097.253 €. Es ist wie folgt eingeteilt:

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Inhaberstückaktien, anteiliger Wert je Aktie am Grundkapital 1,00 € 30.9.2019 30.9.2020
Stammaktien Stück 360.121.736 360.121.736
360.121.736 360.121.736
Vorzugsaktien Stück 2.975.517 2.975.517
2.975.517 2.975.517
Aktien gesamt Stück 363.097.253 363.097.253
Grundkapital gesamt 363.097.253 363.097.253

Das gezeichnete Kapital der METRO AG beträgt zum 30. September 2020 wie auch zum 30. September 2019 363.097.253 € und ist eingeteilt in 360.121.736 Stück nennwertlose auf den Inhaber lautende Stammaktien (anteiliger Wert am Grundkapital: 360.121.736 €, ca. 99,18 %) sowie 2.975.517 Stück nennwertlose auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien (anteiliger Wert am Grundkapital: 2.975.517 €, ca. 0,82 %). Jede der nennwertlosen Aktien der Gesellschaft hat einen rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 €.

Jede Stammaktie berechtigt zu einer Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft. Die Stammaktien sind in voller Höhe gewinnberechtigt. Im Unterschied zu den Stammaktien gewähren Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht und sind mit einem Gewinnvorzug gem. § 21 der Satzung der METRO AG ausgestattet. Hierin heißt es:

"(1) Die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine Vorabdividende von 0,17 Euro je Vorzugsaktie.

(2) Reicht der verteilbare Bilanzgewinn in einem Geschäftsjahr zur Zahlung der Vorabdividende nicht aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachzuzahlen, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten sind.

(3) Nach Ausschüttung der Vorabdividende erhalten die Inhaber von Stammaktien eine Dividende von 0,17 Euro je Stammaktie. Danach wird an die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eine nicht nachzahlbare Mehrdividende gezahlt, die je Vorzugsaktie 10 vom Hundert der unter Berücksichtigung von Absatz 4 an die Inhaber von Stammaktien gezahlten Dividende beträgt, vorausgesetzt dass diese 1,02 Euro je Stammaktie erreicht oder übersteigt.

(4) An einer weiteren Gewinnausschüttung nehmen die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und die Inhaber von Stammaktien entsprechend ihren Anteilen am Grundkapital gleichberechtigt teil."

Genehmigtes Kapital

Die Hauptversammlung vom 16. Februar 2018 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. Februar 2022 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geld- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 181.000.000 €, zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Das genehmigte Kapital wurde bisher nicht ausgenutzt.

Bedingtes Kapital

Die Hauptversammlung vom 16. Februar 2018 hat eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 50.000.000 €, eingeteilt in bis zu 50.000.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien, beschlossen (bedingtes Kapital). Diese bedingte Kapitalerhöhung steht im Zusammenhang mit der Schaffung einer Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Februar 2023 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000.000 € auszugeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stammaktien der METRO AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 50.000.000 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen oder das Recht der Gesellschaft vorzusehen, statt einer Rückzahlung der Schuldverschreibungen in bar ganz oder teilweise Stammaktien der Gesellschaft zu liefern. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Es wurden bisher keine Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen aufgrund der vorgenannten Ermächtigung begeben.

Erwerb eigener Aktien

Die Hauptversammlung vom 11. April 2017 hat die Gesellschaft gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 28. Februar 2022 eigene Aktien, gleich welcher Gattung, von bis zu insgesamt 10 vom Hundert des Grundkapitals zu erwerben, das zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestand oder - falls dieser Wert geringer ist - das zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung besteht. Von dieser Ermächtigung hat bisher weder die Gesellschaft noch ein abhängiges oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehendes Unternehmen oder ein anderer für Rechnung der Gesellschaft oder eines abhängigen oder eines in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens Gebrauch gemacht.

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Weitere Angaben zum genehmigten Kapital, zum bedingten Kapital bzw. zur Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen sowie zum Erwerb eigener Aktien finden sich im zusammengefassten Lagebericht - 7 Übernahmerelevante Angaben.

Kapitalrücklagen und Gewinnrücklagen

Vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ausgliederung und Abspaltung von der CECONOMY AG am 12. Juli 2017 war die METRO AG noch kein Konzern im Sinne des IFRS 10. Dementsprechend wurde für den Börsenprospekt der METRO AG noch ein kombinierter Abschluss der METRO Wholesale & Food Specialist GROUP (im Folgenden: MWFS GROUP) aufgestellt. Das Eigenkapital im kombinierten Abschluss war dabei die Residualgröße aus den kombinierten Vermögenswerten und Schulden der MWFS GROUP. Nach der Spaltung wurde METRO ein eigenständiger Konzern mit der METRO AG als börsennotiertem Mutterunternehmen. Daher wird das Eigenkapital im Konzernabschluss nach den gesetzlichen Anforderungen gegliedert. Dabei wurden das gezeichnete Kapital in Höhe von 363 Mio. € und die Kapitalrücklage in Höhe von 6.118 Mio. € mit den Buchwerten aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss der METRO AG zum 30. September 2017 angesetzt. Dazu erfolgte eine Umbuchung von der zum 1. Oktober 2016 im kombinierten Abschluss der MWFS GROUP ausgewiesenen Eigenkapitalposition "Nettovermögen entfallend auf die ehemalige METRO GROUP". Der verbleibende negative Betrag dieser Eigenkapitalposition wurde in die Gewinnrücklagen umgegliedert. Er ist nicht auf eine Verlusthistorie zurückzuführen.

Aus der Kapitalrücklage wurde im Geschäftsjahr 2019/​20 ein Betrag von 1.070 Mio. € entnommen. Korrespondierend erfolgte im Konzernabschluss eine Umgliederung dieses Betrags in die Gewinnrücklagen.

Die Gewinnrücklagen setzen sich wie folgt zusammen:

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Mio. € 30.9.2019 1 30.9.2020
Effektiver Teil der Gewinne/​Verluste aus Cashflow-Hedges 2 1
Eigen- und Fremdkapitalinstrumente -3 1
Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche -607 -1.076
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen -500 -491
Auf Komponenten des sonstigen Ergebnisses entfallende Ertragsteuer 106 103
Übrige Gewinnrücklagen -3.165 -1.896
Gewinnrücklagen -4.167 -3.358

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

Die Veränderungen der in obiger Darstellung enthaltenen Finanzinstrumente setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:

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Mio. € 2018/​19 2019/​20
Erst- bzw. Folgebewertung derivativer Finanzinstrumente 0 -3
Ausbuchung von Cashflow-Hedges 2 2
davon im Vorratsvermögen (0) (0)
davon im Finanzergebnis (2) (2)
Effektiver Teil der Gewinne/​Verluste aus Cashflow-Hedges 2 -2
Eigen- und Fremdkapitalinstrumente -3 3
Bewertungsergebnis aus Finanzinstrumenten -1 2

Die Bewertungseffekte der Eigen- und Fremdkapitalinstrumente betreffen die Folgebewertung von Beteiligungen.

Daneben haben sich im Eigenkapital erfasste Währungsumrechnungsdifferenzen in Höhe von - 468 Mio. € ausgewirkt (2018/​19: 130 Mio. €). Sie setzen sich wie folgt zusammen:

Der ergebnisneutrale Effekt aus der Umrechnung der lokalen Bilanzen in die Konzernwährung verursacht, insbesondere aufgrund der Wertentwicklung des russischen Rubels, im Eigenkapital einen Rückgang von 459 Mio. €. Zusätzlich wirkt die erfolgswirksame Ausbuchung der kumulierten Währungsdifferenzen von Gesellschaften, die innerhalb des Geschäftsjahres 2019/​20 entkonsolidiert wurden bzw. die Geschäftstätigkeit einstellten, in Höhe von -10 Mio. €. Hiervon entfallen 13 Mio. € auf fortgeführte und -23 Mio. € auf nicht fortgeführte Aktivitäten aus der Veräußerung von METRO China.

Aus der Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen resultieren ergebnisneutrale Effekte vor latenten Steuern in Höhe von 7 Mio. €.

Im Rahmen der Entkonsolidierung des SB-Warenhausgeschäfts wurden die im sonstigen Ergebnis enthaltenen Effekte in Höhe von -6 Mio. € aus der Bewertung von Pensionsplänen, darauf entfallender Ertragsteuereffekte sowie aus erfolgsneutraler Fair-Value-Bewertung von Beteiligungen ohne Reklassifizierung in die übrigen Gewinnrücklagen umgegliedert.

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Eine Übersicht über die steuerlichen Auswirkungen auf Komponenten des sonstigen Ergebnisses findet sich unter Nr. 25 Latente Steueransprüche/​latente Steuerschulden.

Die übrigen Gewinnrücklagen erhöhen sich von -3.165 Mio. € um 1.269 Mio. € auf -1.896 Mio. €. Im Wesentlichen wird dieser Anstieg durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 1.070 Mio. € sowie das den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnende Periodenergebnis von 460 Mio. € beeinflusst. Gegenläufig wirkt sich die Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2018/​19 in Höhe von -254 Mio. € aus.

Anteile nicht beherrschender Gesellschafter

Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter umfassen die Anteile Dritter am Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen. Sie betragen zum 30. September 2020 8 Mio. € (30.9.2019: 31 Mio. €). Der Rückgang der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter resultiert im Wesentlichen aus der Veräußerung von METRO China.

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Eine Übersicht der Tochterunternehmen mit wesentlichen Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter ist in den Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses veröffentlicht.

Verwendung des Bilanzgewinns, Dividende

Die Dividendenausschüttung der METRO AG richtet sich nach dem handelsrechtlichen Jahresabschluss der METRO AG.

Zur Verwendung des Bilanzgewinns 2019/​20 schlägt der Vorstand der METRO AG der Hauptversammlung vor, aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn von 267 Mio. € eine Dividendenausschüttung in Höhe von 0,70 € je Stammaktie und 0,70 € je Vorzugsaktie, also insgesamt 254 Mio. €, zu beschließen und den Restbetrag als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.

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32. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

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Mio. € 30.9.2019 30.9.2020
Rückstellungen für Pensionen (Direktzusagen) 414 403
Rückstellungen für mittelbare Zusagen 17 24
Rückstellungen für betriebliche Höherversorgung 0 0
Rückstellungen für betriebliche Altersversorgung 78 92
509 519
Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen 34 31
543 550

Die Rückstellungen für Pensionen werden nach den Regelungen des IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) bilanziert.

Die Rückstellungen für Pensionen beinhalten Verpflichtungen, bei denen es sich größtenteils um Leistungen aus Regelungen der betrieblichen Altersversorgung handelt. Es bestehen leistungsorientierte Ansprüche aus unmittelbaren Zusagen (Direktzusagen) und ggü. externen Versorgungsträgern (Unterstützungskassen in Deutschland und Pensionsfonds oder Versicherungen im Ausland). Das Vermögen der externen Träger dient ausschließlich der Finanzierung der Pensionsansprüche und ist als Planvermögen qualifiziert. Die Versorgungsleistungen sind gem. den jeweiligen Leistungsplänen einkommens- und dienstzeitbezogen.

Im Folgenden werden die wichtigsten leistungsorientierten Altersversorgungspläne beschrieben.

Deutschland

METRO gewährt einer Vielzahl von Mitarbeitern in Deutschland eine Zusage auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen. Neuzusagen werden in Form von leistungsorientierten Zusagen gem. IAS 19 (beitragsorientierte Leistungszusagen im Sinne des Betriebsrentengesetzes) gewährt, die eine Entgeltumwandlungs- und eine Arbeitgeber-Matching-Komponente enthalten. Die Beiträge werden an eine Rückdeckungsversicherung gezahlt, aus der im Versorgungsfall die fälligen Leistungen gewährt werden. Für die nicht durch die Rückdeckungsversicherung gedeckten Ansprüche wird eine Rückstellung gebildet.

Darüber hinaus bestehen verschiedene für den Neuzugang geschlossene Versorgungswerke, die in der Regel lebenslange Renten ab Rentenbeginn oder ab anerkannter Invalidität vorsehen. Die Leistungen sind größtenteils als Festbetrag oder über einen jährlichen Steigerungsbetrag definiert. In Sonderfällen berechnet sich die Leistung unter Anrechnung der gesetzlichen Renten. Die Zusagen sehen Witwenleistungen in unterschiedlicher Höhe vor, abhängig von der Leistung, die der ehemalige Mitarbeiter erhalten hat oder im Falle der Invalidität erhalten hätte.

Außerdem bestehen Entgeltumwandlungsverträge mit der Hamburger Pensionskasse.

Teile der Pensionsverpflichtungen in Deutschland beruhen auf dem Schuldbeitritt der METRO AG zu den Pensionszusagen ggü. ehemaligen Mitarbeitern des SB-Warenhausgeschäfts.

Niederlande

In den Niederlanden gibt es einen leistungsorientierten Pensionsplan, der zusätzlich zu Altersleistungen auch Leistungen bei Invalidität und Tod vorsieht. Die Höhe der Leistungen bemisst sich nach dem jeweiligen ruhegeldfähigen Einkommen pro Dienstjahr. Die Finanzierung erfolgt über einen Pensionsfonds, in dessen Gremien (Vorstand sowie Administration, Finance und Investment Committee) Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten sind. Der Vorstand des Fonds ist für die Vermögensanlage verantwortlich. Zu diesem Zweck besteht das Investment Committee innerhalb des Pensionsfonds. Im Rahmen gesetzlich vorgegebener Mindestfinanzierungsvorschriften hat der Vorstand des Pensionsfonds sicherzustellen, dass die Verpflichtungen zu jeder Zeit mit Vermögen gedeckt sind. Im Falle einer bestehenden Unterdeckung können vom Vorstand des Pensionsfonds verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um die Unterdeckung auszugleichen. Dies schließt die Forderung zusätzlicher Beiträge durch den Arbeitgeber oder auch Kürzungen von Leistungen an Arbeitnehmer ein.

Im Geschäftsjahr 2019/​20 wurde der aktuelle Pensionsplan mit Wirkung zum 1. Januar 2021 für Neueintritte und zukünftige Anwartschaftszuwächse geschlossen und wird für zukünftige Anwartschaften durch einen Collective-Defined-Contribution(CDC)-Plan ersetzt.

Vereinigtes Königreich

Im Juli 2012 hat die ehemalige METRO GROUP das Großhandelsgeschäft im Vereinigten Königreich an die Booker Group PLC veräußert. Die Pensionsverpflichtungen waren nicht Gegenstand des Verkaufs. Seit dem Zeitpunkt der Veräußerung bestehen nur noch unverfallbare Anwartschaften und laufende Renten aus der bei der ehemaligen METRO GROUP verbrachten Dienstzeit. Die erreichten Anwartschaften sind gem. gesetzlichen Vorschriften um Inflationseffekte anzupassen. Die Verpflichtungen werden durch Vermögen gedeckt, das von einem Corporate Trustee verwaltet und angelegt wird. Ein Großteil der Verpflichtungen wurde im Rahmen eines sog. Buy-ins ausfinanziert. Der Vorstand dieses Corporate Trustees setzt sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen. In jedem Fall ist durch den Trustee die zukünftige jederzeitige Erfüllbarkeit der Leistungen sicherzustellen. Dies ist durch gesetzliche Mindestfinanzierungsverpflichtungen geregelt. Im Fall einer Unterdeckung kann der Trustee zusätzliche Beiträge des Arbeitgebers zur Schließung der Finanzierungslücke einfordern.

Belgien

Es gibt sowohl Altersrenten- als auch Kapitalzusagen, deren Höhe sich nach der pensionsfähigen Dienstzeit und dem pensionsfähigen Entgelt bemisst. Darüber hinaus werden Teilen der Belegschaft Überbrückungsgelder gewährt. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt grundsätzlich über Gruppenversicherungsverträge, die belgischem Aufsichtsrecht unterliegen. Weitere Altersvorsorgepläne werden als Summe unter "Übrige Länder" ausgewiesen.

Einen Überblick über die Aufteilung des Anwartschaftsbarwerts der METRO Länder mit wesentlichen Verpflichtungen bietet die nachfolgende Tabelle:

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Mio. € 30.9.2019 30.9.2020
Deutschland 448 484
Niederlande 611 555
Vereinigtes Königreich 241 254
Belgien 85 79
Übrige Länder 131 130
1.516 1.502

Das Planvermögen von METRO ist auf folgende Länder aufgeteilt:

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Mio. € 30.9.2019 30.9.2020
Deutschland 81 97
Niederlande 671 695
Vereinigtes Königreich 237 255
Belgien 52 54
Übrige Länder 25 25
1.066 1.126

Die genannten Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach den einschlägigen Vorschriften des IAS 19 bewertet. Grundlage der Bewertungen sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes.

Die im Folgenden dargestellten Annahmen für die wesentlichen Parameter wurden den versicherungsmathematischen Bewertungen zugrunde gelegt:

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30.9.2019 30.9.2020
% Deutschland Niederlande Vereinigtes Königreich Belgien Deutschland Niederlande
--- --- --- --- --- --- ---
Rechnungszins 1,00 1,20 2,00 1,20 1,20 1,40
Rententrend 1,50 0,70 2,50 2,00 1,50 0,70

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30.9.2020
% Vereinigtes Königreich Belgien
--- --- ---
Rechnungszins 1,30 1,20
Rententrend 2,20 2,00

METRO hat wie in den Vorjahren zur Bestimmung des Rechnungszinses auf allgemein anerkannte Verfahren zurückgegriffen. Mit diesen wird auf Basis der Rendite von Unternehmensanleihen hoher Bonität am Bilanzierungsstichtag unter Berücksichtigung der Währung und der Laufzeit der zugrunde liegenden Verpflichtungen der jeweils anzuwendende Rechnungszins ermittelt. Der Rechnungszins für die Eurozone und das Vereinigte Königreich basiert auf den Ergebnissen einer vom Konzernaktuar einheitlich verwendeten Methode. Die Zinsfestsetzung basiert hierbei auf der Rendite hochwertiger Unternehmensanleihen sowie der Duration der Verpflichtungen. In Ländern, in denen kein liquider Markt an zur Zinsfestsetzung geeigneten Unternehmensanleihen besteht, wurden stattdessen Renditen von Staatsanleihen als Referenz bei der Festsetzung des Rechnungszinses verwendet.

Neben dem Rechnungszins stellt der Rententrend einen weiteren wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter dar. Die Rentensteigerungsrate in Deutschland wird, soweit die Rentenanpassungen mit dem Anstieg der Lebenshaltungskosten zu ermitteln sind, direkt von der Inflation abgeleitet. Auch in den ausländischen Gesellschaften wird die Rentenanpassung in der Regel in Abhängigkeit von der Inflation festgesetzt.

Die sonstigen verwendeten Parameter sind für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen nicht wesentlich.

Der Einfluss von Veränderungen bei Fluktuations- und Sterblichkeitsannahmen wurde für die wesentlichen Pläne analysiert. Bei den deutschen Konzernunternehmen basieren die Sterblichkeitsraten zum 30. September 2020 auf den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.

Den versicherungsmathematischen Bewertungen im Ausland liegen länderspezifische Sterbetafeln zugrunde. Die resultierenden Effekte aus Fluktuations- und Sterblichkeitsannahmen wurden als nicht wesentlich eingeschätzt und nicht als gesonderte Komponente aufgeführt.

Nachstehend sind die Ergebnisse einer Sensitivitätsanalyse für die wesentlichen Parameter der Bewertung im Hinblick auf den Anwartschaftsbarwert dargestellt. Als wesentliche Parameter, die Einfluss auf den Anwartschaftsbarwert haben, wurden der Rechnungszins und der Rententrend identifiziert. Die Sensitivitätsanalyse wurde nach den gleichen Methoden wie im Vorjahr durchgeführt. Es wurden diejenigen Parameteränderungen berücksichtigt, die in angemessener Weise für möglich gehalten werden. Die Auswahl der jeweiligen Bandbreite von möglichen Parameteränderungen basiert auf mehrjährigen historischen Beobachtungen.

Im Folgenden werden die Auswirkungen eines Anstiegs/​Rückgangs des Rechnungszinses um 100 Basispunkte bzw. des Rententrends um 25 Basispunkte auf den Anwartschaftsbarwert aufgezeigt. Bei der Interpretation der Werte ist zu beachten, dass die Verpflichtungen in den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich in hohem Maße rückgedeckt sind und auch das Planvermögen regelmäßig eine kompensierende Sensitivität bezüglich der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus aufweist.

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30.9.2019 30.9.2020
Mio. € Deutschland Niederlande Vereinigtes Königreich Belgien Deutschland
--- --- --- --- --- --- ---
Rechnungszins Anstieg um 100 Basispunkte -59 -126 -38 -4 -56
Rückgang um 100 Basispunkte 77 175 50 6 73
Rententrend Anstieg um 25 Basispunkte 12 19 7 0 12
Rückgang um 25 Basispunkte -11 -18 -6 0 -11

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30.9.2020
Mio. € Niederlande Vereinigtes Königreich Belgien
--- --- --- ---
Rechnungszins -108 -40 -4
149 52 6
Rententrend 16 7 0
-16 -7 0

Die Veränderungen des Anwartschaftsbarwerts ergeben sich wie folgt:

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Mio. € 2018/​19 2019/​20
Anwartschaftsbarwert
Stand Periodenbeginn 1.251 1.516
Erfolgswirksam erfasst 50 39
Zinsaufwand 29 20
Laufender Dienstzeitaufwand 21 29
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (inkl. Plankürzungen und -änderungen) 0 -10
Ertrag aus Abgeltungen 0 0
Erfolgsneutral unter "Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen" im sonstigen Ergebnis erfasst 251 -40
Versicherungsmathematischer Gewinn/​Verlust aus
Änderung der demografischen Annahmen (-/​+) 10 -13
Änderung der finanziellen Annahmen (-/​+) 237 -20
erfahrungsbedingter Berichtigung (-/​+) 4 -7
Sonstige Effekte -36 -13
Leistungszahlungen (inkl. Steuerzahlungen) -48 -47
Beiträge der Teilnehmer des Plans 9 9
Veränderung Konsolidierungskreis/​Transfers 1 0
Schuldbeitritt bzgl. ehemaliger Mitarbeiter des SB-Warenhausgeschäfts 0 39
Währungseffekte 2 -14
Stand Periodenende 1.516 1.502

In Deutschland wurden zum 30. September 2018 die zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts gem. IFRS 5 umklassifiziert. Im Geschäftsjahr 2019/​20 wurde von der METRO AG ein Schuldbeitritt für ehemalige (inaktive) Mitarbeiter des SB-Warenhausgeschäfts in Deutschland erklärt. Infolgedessen wurde eine Pensionsverbindlichkeit ggü. inaktiven Mitarbeitern und Rentnern unter IAS 19 in Höhe von 39 Mio. € erfasst (Umklassifizierung aus IFRS 5).

Der negative nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand in Höhe von 10 Mio. € entfällt im Wesentlichen auf die Planumstellung in den Niederlanden.

Veränderungen der versicherungsmathematischen Parameter führten insgesamt zu einer Reduktion des Anwartschaftsbarwerts um 33 Mio. € (2018/​19: Erhöhung um 247 Mio. €). Zum größten Teil resultieren die Effekte aus dem Anstieg der zur Anwendung kommenden Rechnungszinssätze.

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung für die Länder mit wesentlichen Pensionsverpflichtungen beträgt:

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Jahre 30.9.2019 30.9.2020
Deutschland 16 16
Niederlande 24 23
Vereinigtes Königreich 18 18
Belgien 6 6
Übrige Länder 11 11

Der Anwartschaftsbarwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Gruppen von Versorgungsberechtigten:

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% 30.9.2019 30.9.2020
Aktive Anwärter 34 32
Ausgeschiedene Anwärter 38 39
Pensionäre 28 29

Die Zusage von leistungsorientierten Pensionsansprüchen setzt METRO verschiedenen Risiken aus. Zu diesen zählen die allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken aus der Bewertung der Pensionsverpflichtung (z. B. das Zinssatzänderungsrisiko) sowie die Kapital- bzw. Anlagerisiken des Planvermögens.

Im Hinblick auf die Finanzierung der zukünftigen Rentenzahlungen aus mittelbaren Zusagen sowie auf einen stabilen Bestand an Deckungskapital investiert METRO das Planvermögen überwiegend in wenig risikobehaftete Anlageformen. Die Finanzierung der unmittelbaren Pensionszusagen ist über den operativen Cashflow von METRO gesichert.

Der Fair Value des Planvermögens verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Vermögenswertkategorien:

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30.9.2019 30.9.2020
% Mio. € % Mio. €
--- --- --- --- ---
Festverzinsliche Wertpapiere 38 407 40 447
Aktien und Fonds 25 264 23 260
Immobilien 5 50 4 42
Sonstige Vermögenswerte 32 345 33 377
100 1.066 100 1.126

Die festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und Fonds werden regelmäßig an aktiven Märkten gehandelt. Marktpreise liegen infolgedessen vor. Innerhalb der Vermögenskategorie "Festverzinsliche Wertpapiere" wird nur in Unternehmensanleihen, Staatsanleihen und Pfandbriefe mit hoher Bonität (Investment Grade) investiert. Innerhalb der Kategorie "Aktien und Fonds" wird das Risiko durch geografische Diversifikation minimiert.

Der überwiegende Teil des Immobilienvermögens entfällt auf Anlagen in Immobilienfonds.

Der Bestand an sonstigen Vermögenswerten umfasst im Wesentlichen Forderungen ggü. erstklassigen Versicherungsunternehmen in Deutschland, Belgien und dem Vereinigten Königreich.

Der tatsächliche Ertrag aus dem Planvermögen beträgt im Berichtsjahr 56 Mio. € (2018/​19: 125 Mio. €).

Für das Geschäftsjahr 2020/​21 werden Arbeitgeberzahlungen an externe Versorgungsträger in Höhe von rund 12 Mio. € und Arbeitnehmerbeiträge in Höhe von 7 Mio. € in das Planvermögen erwartet, wobei der Großteil dieser Beiträge auf Beitragszahlungen in den Niederlanden, Belgien und Deutschland entfällt. Die erwarteten Beiträge aus den Entgeltumwandlungszusagen in Deutschland sind in den erwarteten Zahlbeträgen nicht enthalten.

Die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens stellt sich wie folgt dar:

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Mio. € 2018/​19 2019/​20
Veränderungen des Planvermögens
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Periodenbeginn 940 1.066
Erfolgswirksam erfasst 23 16
Zinsertrag 23 16
Erfolgsneutral unter "Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen" im sonstigen Ergebnis erfasst 102 41
Ertrag/​Verlust aus Planvermögen ohne Zinsertrag (+/​-) 102 41
Sonstige Effekte 0 3
Leistungszahlungen (inkl. Steuerzahlungen) -27 -26
Zahlungen für Planabgeltungen 0 0
Arbeitgeberbeiträge 18 22
Beiträge der Teilnehmer des Plans 9 9
Veränderung Konsolidierungskreis/​Transfers 0 0
Schuldbeitritt bzgl. ehemaliger Mitarbeiter des SB-Warenhausgeschäfts 0 6
Währungseffekte 1 -8
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Periodenende 1.066 1.126

Aufgrund des Schuldbeitritts in Deutschland für ehemalige (inaktive) Mitarbeiter des SB-Warenhausgeschäfts wurde ein zusätzliches Planvermögen für die Pensionsverbindlichkeit ggü. inaktiven Mitarbeitern und Rentnern unter IAS 19 in Höhe von 6 Mio. € erfasst (Umklassifizierung aus IFRS 5).

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Mio. € 30.9.2019 30.9.2020
Finanzierungsstand
Anwartschaftsbarwert 1.516 1.502
Abzüglich Fair Value des Planvermögens 1.066 1.126
Vermögenswertanpassung (Obergrenze für den Vermögenswert) 59 141
Nettoschuld/​-vermögenswert 509 517
davon als Rückstellung bilanziert (509) (519)
davon als Nettovermögen bilanziert (0) (2)

Bei einer Gesellschaft in den Niederlanden übersteigt das Planvermögen zum Bilanzstichtag den Wert der Verpflichtung. Da das Unternehmen keinen wirtschaftlichen Nutzen aus der Überdotierung ziehen kann, wurde der Bilanzbetrag unter Anwendung von IAS 19.64 (b) auf 0 € reduziert.

Die Veränderung der Vermögensobergrenze wurde im Wesentlichen erfolgsneutral als Neubewertungseffekt mit -80 Mio. € (2018/​19: Neubewertungseffekt 58 Mio. €) im sonstigen Ergebnis erfasst.

Die Pensionsaufwendungen aus unmittelbaren und mittelbaren Zusagen der betrieblichen Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen:

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Mio. € 2018/​19 2019/​20
Laufender Dienstzeitaufwand 1 21 28
Nettozinsaufwendungen 2 9 6
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (inkl. Plankürzungen und -änderungen) 0 -10
Planabgeltungen 0 0
Sonstige Pensionsaufwendungen 1 2
Pensionsaufwendungen 31 26
1 Darin verrechnet: von Mitarbeitern geleistete Beiträge.
2 Darin enthalten: Zinseffekt aus der Fortschreibung der Vermögenswertobergrenze.

Der gesamte im sonstigen Ergebnis erfolgsneutral zu erfassende Gewinn beträgt im Geschäftsjahr 2019/​20 1 Mio. €. Er setzt sich aus dem Effekt der Veränderung der versicherungsmathematischen Parameter in Höhe von 33 Mio. €, den erfahrungsbedingten Anpassungen von 7 Mio. € sowie dem Ertrag aus dem Planvermögen in Höhe von 41 Mio. € zusammen. Gegenläufig wirkt sich die Veränderung des Effekts der Vermögensobergrenze in den Niederlanden mit 80 Mio. € aus.

Darüber hinaus beinhaltet das sonstige Ergebnis einen aus der Veränderung der versicherungsmathematischen Parameter resultierenden Effekt in Höhe von 5 Mio. € für die Pensionspläne des SB-Warenhausgeschäfts.

Zusätzlich zum Aufwand aus leistungsorientierten Pensionszusagen wurden für beitragsorientierte Versorgungszusagen Aufwendungen für Zahlungen an externe Versorgungsträger im Geschäftsjahr 2019/​20 in Höhe von 78 Mio. € (2018/​19: 82 Mio. €) berücksichtigt. Diese Werte beinhalten auch Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger.

Die Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Jubiläums- und Sterbegeldern, Gehaltsfortzahlungen im Todesfall sowie Altersteilzeitvereinbarungen. Für diese Verpflichtungen wurden Rückstellungen in Höhe von 31 Mio. € (30.9.2019: 34 Mio. €) bilanziert. Die Verpflichtungen werden auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten bewertet. Die hierfür herangezogenen Bewertungsparameter werden grundsätzlich analog zu denen der betrieblichen Altersvorsorge ermittelt.

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33. Sonstige Rückstellungen (langfristig)/​Rückstellungen (kurzfristig)

Die sonstigen Rückstellungen (langfristig)/​Rückstellungen (kurzfristig) haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

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Mio. € Verpflichtungen aus dem Immobilienbereich Verpflichtungen aus dem Warengeschäft Restrukturierung Steuern Übrige Gesamt
Stand 1.10.2019 1 46 30 26 18 148 266
Währungsumrechnung -1 -1 0 0 -3 -5
Zuführung 16 23 48 2 246 335
Auflösung -2 0 -8 0 -30 -40
Inanspruchnahme -7 -18 -22 -1 -82 -131
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 0 0
Zinsanteil in der Zuführung/​Veränderung des Zinssatzes 0 0 0 0 0 0
Umbuchung 0 2 0 -3 1 0
Stand 30.9.2020 51 35 44 16 279 426
davon langfristig 21 0 0 13 105 139
davon kurzfristig 30 35 44 3 174 287

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Immobilienbereich betreffen im Wesentlichen Instandhaltungsverpflichtungen in Höhe von 22 Mio. € (30.9.2019: 15 Mio. €), Rückbauverpflichtungen in Höhe von 21 Mio. € (30.9.2019: 22 Mio. €) und Mietverpflichtungen in Höhe von 6 Mio. € (30.9.2019: 7 Mio. €). Die Fälligkeit der immobilienbezogenen Rückstellungen richtet sich nach der Restlaufzeit der Mietverträge.

Die bedeutendste Komponente der Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Warengeschäft sind Risiken aus Nachbelastungen von Lieferanten. Ergänzender Bestandteil sind Rückstellungen für Garantieleistungen in Höhe von 1 Mio. € (30.9.2019: 1 Mio. €).

Wesentliche Bestandteile der übrigen Rückstellungen sind Rückstellungen, die im Zusammenhang mit Unternehmensveräußerungen stehen, in Höhe von 113 Mio. € (30.9.2019: 0 Mio. €), Rückstellungen für Prozesskosten/​-risiken in Höhe von 48 Mio. € (30.9.2019: 48 Mio. €), Rückstellungen für langfristige Vergütungsbestandteile in Höhe von 31 Mio. € (30.9.2019: 18 Mio. €) sowie Rückstellungen für Bürgschafts- und Gewährleistungsrisiken in Höhe von 11 Mio. € (30.9.2019: 18 Mio. €). Der Zahlungsmittelabfluss für Rückstellungen aus Prozesskosten/​-risiken wurde anhand der erwarteten Prozessdauer geschätzt. Die Rückstellungen für langfristige Vergütungsbestandteile werden in den Jahren 2021 bis 2023 fällig.

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Ergänzende Erläuterungen zu den langfristigen Vergütungsbestandteilen finden sich unter Nr. 52 Long-Term Incentive der Führungskräfte.

Die Zinssätze für unverzinsliche langfristige Rückstellungen liegen, je nach Laufzeit und Land, zwischen 0,00 % und 5,60 %.

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34. Verbindlichkeiten

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Restlaufzeit Restlaufzeit
Mio. € 30.9.2019 Gesamt 1 bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre 30.9.2020 Gesamt bis 1 Jahr
--- --- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.572 3.572 0 0 3.199 3.199
Anleihen inkl. Commercial Papers 2.301 531 1.122 648 2.082 310
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 359 279 80 0 150 86
Schuldscheindarlehen 55 1 54 0 55 1
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 3.215 353 1.511 1.351 3.027 376
Finanzschulden 5.930 1.164 2.767 1.999 5.314 773
Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten 472 472 0 0 465 465
Verbindlichkeiten aus sonstigen Finanzgeschäften 14 14 0 0 20 20
Übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 298 242 8 48 256 239
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 783 728 8 48 741 724
Vertragsverbindlichkeiten 35 35 0 0 193 99
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 35 10 7 17 32 8
Sonstige Steuerverbindlichkeiten 158 158 0 0 269 269
Übrige sonstige andere Verbindlichkeiten 25 24 1 0 149 74
Sonstige andere Verbindlichkeiten 253 228 8 17 644 451
Ertragsteuerschulden 169 169 0 0 184 184
10.707 5.861 2.783 2.064 10.082 5.331

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

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Restlaufzeit
Mio. € 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
--- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0
Anleihen inkl. Commercial Papers 1.722 50
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 64 0
Schuldscheindarlehen 54 0
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 1.344 1.307
Finanzschulden 3.185 1.357
Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten 0 0
Verbindlichkeiten aus sonstigen Finanzgeschäften 0 0
Übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 5 13
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 5 13
Vertragsverbindlichkeiten 94 0
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 8 16
Sonstige Steuerverbindlichkeiten 0 0
Übrige sonstige andere Verbindlichkeiten 75 0
Sonstige andere Verbindlichkeiten 177 16
Ertragsteuerschulden 0 0
3.366 1.385

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

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35. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verminderten sich von 3.572 Mio. € um 373 Mio. € auf 3.199 Mio. €.

Währungseffekte verringerten die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 184 Mio. €, die im Wesentlichen aus dem russischen Rubel (65 Mio. €), der türkischen Lira (65 Mio. €) und der ukrainischen Hrywnja (17 Mio. €) stammen. Darüber hinaus wirkten sich geänderte Zahlungsmodalitäten und geringere Einkaufsvolumina mindernd auf die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aus.

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36. Finanzschulden

Die Deckung des mittel- bis langfristigen Finanzierungsbedarfs erfolgt über ein Anleiheemissionsprogramm, das über ein maximales Volumen von 5 Mrd. € verfügt. Am 20. Januar 2020 wurde eine fällige Anleihe über 125 Mio. € mit einem Coupon von 4,05 % fristgerecht zurückgezahlt. Das Anleiheemissionsprogramm wurde zum 30. September 2020 mit insgesamt 1.776 Mio. € in Anspruch genommen.

Die Deckung des kurzfristigen Finanzierungsbedarfs erfolgt über das Euro Commercial Paper Programme mit einem maximalen Volumen von 2 Mrd. €. Im Durchschnitt wurde das Programm im Berichtszeitraum mit 575 Mio. € in Anspruch genommen. Zum 30. September 2020 betrug die Inanspruchnahme 295 Mio. € (30.9.2019: 387 Mio. €).

Des Weiteren stehen METRO syndizierte Kreditlinien im Gesamtbetrag von 1.750 Mio. € (30.9.2019: 1.750 Mio. €) mit Laufzeitenden zwischen 2021 und 2024 zur Verfügung. Im Falle der Inanspruchnahme liegen die Zinssätze zwischen Euribor +50,0 Basispunkten (BP) und Euribor +55,0 BP. Die Vertragsbedingungen für die Konsortialkreditlinien sehen im Falle einer Ratingaufwertung von METRO um 1 Stufe eine Verringerung der Margen von 10 BP vor. Im Falle einer Ratingabwertung von METRO erhöhen sich die Margen um 25 BP.

Im Geschäftsjahr 2019/​20 wurden sowohl eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 900 Mio. € als auch zeitweise mehrjährige bilaterale Kreditlinien in Höhe von 200 Mio. € in Anspruch genommen. Die Ziehungen der syndizierten Kreditlinie sowie der mehrjährigen bilateralen Kreditlinien wurden vorgenommen, da im Zuge der Covid-19-Pandemie die Liquidität am Geldmarkt eingeschränkt war und eine kurzfristige Refinanzierung über Commercial Papers nicht sichergestellt war. Alle in Anspruch genommenen Kreditlinien wurden vorzeitig zurückgeführt.

METRO standen zum 30. September 2020 zusätzliche bilaterale Bankkreditlinien in Höhe von 400 Mio. € (30.9.2019: 609 Mio. €) zur Verfügung, wovon 86 Mio. € (30.9.2019: 279 Mio. €) eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr aufweisen. Zum Bilanzstichtag wurden von den bilateralen Kreditlinien insgesamt 150 Mio. € (30.9.2019: 359 Mio. €) in Anspruch genommen. Davon weisen 86 Mio. € (30.9.2019: 279 Mio. €) eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr auf. Somit standen zum Stichtag 250 Mio. € freie mehrjährige bilaterale Kreditlinien zur Verfügung.

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FREIE KREDITLINIEN VON METRO 30.9.2019 30.9.2020
Restlaufzeit Restlaufzeit
--- --- --- --- --- --- ---
Mio. € Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr
--- --- --- --- --- --- ---
Bilaterale Kreditlinien 609 279 330 400 86 314
Inanspruchnahme -359 -279 -80 -150 -86 -64
Freie bilaterale Kreditlinien 250 0 250 250 0 250
Syndizierte Kreditlinien 1.750 0 1.750 1.750 900 850
Inanspruchnahme 0 0 0 0 0 0
Freie syndizierte Kreditlinien 1.750 0 1.750 1.750 900 850
Kreditlinien gesamt 2.359 279 2.080 2.150 986 1.164
Inanspruchnahme gesamt -359 -279 -80 -150 -86 -64
Freie Kreditlinien gesamt 2.000 0 2.000 2.000 900 1.100

Der Ausfall eines Kreditgebers kann durch die bestehenden unausgenutzten Kreditfazilitäten bzw. die verfügbaren Geld- und Kapitalmarktprogramme jederzeit gedeckt werden. METRO trägt somit kein Kreditgeberausfallrisiko.

Sicherheiten für die Finanzschulden werden von METRO grundsätzlich nicht gegeben. Eine Ausnahme besteht aufgrund der Erstkonsolidierung der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG sowie ihrer Tochtergesellschaften im Jahr 2003. Zum 30. September 2020 wurden hieraus für Finanzschulden in Höhe von 10 Mio. € (30.9.2019: 11 Mio. €) dingliche Sicherheiten gestellt.

Die Fälligkeitsstruktur der Finanzschulden ist in den folgenden Tabellen dargestellt. Die angegebenen Buchwerte und Fair Values beinhalten die aufgelaufenen Zinsen, deren Restlaufzeit jeweils unter 1 Jahr liegt.

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ANLEIHEN INKL. COMMERCIAL PAPERS 30.9.2019 30.9.2020
Währung Restlaufzeit Nominalwerte

in Mio. Währung
Nominalwerte

Mio. €
Buchwerte

Mio. €
Fair Values

Mio. €
Nominalwerte

in Mio. Währung
--- --- --- --- --- --- ---
EUR bis 1 Jahr 512 512 531 295
1 bis 5 Jahre 1.126 1.126 1.122 1.726
über 5 Jahre 650 650 648 50
2.288 2.288 2.301 2.375 2.071

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ANLEIHEN INKL. COMMERCIAL PAPERS 30.9.2020
Währung Nominalwerte

Mio. €
Buchwerte

Mio. €
Fair Values

Mio. €
--- --- --- ---
EUR 295 310
1.726 1.722
50 50
2.071 2.082 2.117

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VERBINDLICHKEITEN GGÜ. KREDITINSTITUTEN 30.9.2019 30.9.2020
(ohne Kontokorrent) Währung Restlaufzeit Nominalwerte

in Mio. Währung
Nominalwerte

Mio. €
Buchwerte

Mio. €
Fair Values

Mio. €
Nominalwerte

in Mio. Währung
--- --- --- --- --- --- ---
EUR bis 1 Jahr 183 183 184 2
1 bis 5 Jahre 12 12 12 9
über 5 Jahre 0 0 0 0
195 195 196 197 11
PKR bis 1 Jahr 0 0 0 2.337
1 bis 5 Jahre 0 0 0 547
über 5 Jahre 0 0 0 0
0 0 0 0 2.884
INR bis 1 Jahr 0 0 0 0
1 bis 5 Jahre 2.700 35 35 2.700
über 5 Jahre 0 0 0 0
2.700 35 35 35 2.700
JPY bis 1 Jahr 625 5 5 1.600
1 bis 5 Jahre 1.600 14 14 0
über 5 Jahre 0 0 0 0
2.225 19 19 19 1.600
MMK bis 1 Jahr 8.300 5 5 31.690
1 bis 5 Jahre 30.580 18 18 30.580
über 5 Jahre 0 0 0 0
38.880 23 23 30 62.270
UAH bis 1 Jahr 260 10 10 0
1 bis 5 Jahre 0 0 0 0
über 5 Jahre 0 0 0 0
260 10 10 10 0

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SCHULDSCHEINDARLEHEN 30.9.2019 30.9.2020
Währung Restlaufzeit Nominalwerte

in Mio. Währung
Nominalwerte

Mio. €
Buchwerte

Mio. €
Fair Values

Mio. €
Nominalwerte

in Mio. Währung
--- --- --- --- --- --- ---
EUR bis 1 Jahr 0 0 1 0
1 bis 5 Jahre 54 54 54 54
über 5 Jahre 0 0 0 0
54 54 55 61 54

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VERBINDLICHKEITEN GGÜ. KREDITINSTITUTEN 30.9.2020
(ohne Kontokorrent) Währung Nominalwerte

Mio. €
Buchwerte

Mio. €
Fair Values

Mio. €
--- --- --- ---
EUR 2 2
9 9
0 0
11 11 11
PKR 12 12
3 3
0 0
15 15 15
INR 0 0
31 31
0 0
31 31 31
JPY 13 13
0 0
0 0
13 13 13
MMK 21 22
20 20
0 0
41 42 47
UAH 0 0
0 0
0 0
0 0 0

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SCHULDSCHEINDARLEHEN 30.9.2020
Währung Nominalwerte

Mio. €
Buchwerte

Mio. €
Fair Values

Mio. €
--- --- --- ---
EUR 0 1
54 54
0 0
54 55 58

Tilgungsdarlehen, die unter den Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten ausgewiesen werden, sind in den Restlaufzeiten entsprechend ihren Tilgungszeitpunkten dargestellt.

Die Zinsstruktur der Finanzschulden ist den folgenden Tabellen zu entnehmen:

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ANLEIHEN INKL. COMMERCIAL PAPERS
Zinsstruktur Währung Restlaufzeit 30.9.2019 Nominalwerte

Mio. €
30.9.2020 Nominalwerte

Mio. €
--- --- --- --- ---
Festverzinslich EUR bis 1 Jahr 125 0
1 bis 5 Jahre 1.126 1.726
über 5 Jahre 650 50
Variabel verzinslich EUR bis 1 Jahr 387 295
1 bis 5 Jahre 0 0
über 5 Jahre 0 0

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VERBINDLICHKEITEN GGÜ. KREDITINSTITUTEN (ohne Kontokorrent) Restlaufzeit 30.9.2019 Nominalwerte

Mio. €
30.9.2020 Nominalwerte

Mio. €
Zinsstruktur Währung
Festverzinslich EUR bis 1 Jahr 183 2
1 bis 5 Jahre 12 9
über 5 Jahre 0 0
PKR bis 1 Jahr 0 12
1 bis 5 Jahre 0 3
über 5 Jahre 0 0
INR bis 1 Jahr 0 0
1 bis 5 Jahre 35 31
über 5 Jahre 0 0
MMK bis 1 Jahr 5 21
1 bis 5 Jahre 18 20
über 5 Jahre 0 0
UAH bis 1 Jahr 10 0
1 bis 5 Jahre 0 0
über 5 Jahre 0 0
Variabel verzinslich JPY bis 1 Jahr 5 13
1 bis 5 Jahre 14 0
über 5 Jahre 0 0

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SCHULDSCHEINDARLEHEN Restlaufzeit 30.9.2019 Nominalwerte

Mio. €
30.9.2020 Nominalwerte

Mio. €
Zinsstruktur Währung
Festverzinslich EUR bis 1 Jahr 0 0
1 bis 5 Jahre 54 54
über 5 Jahre 0 0
Variabel verzinslich EUR bis 1 Jahr 0 0
1 bis 5 Jahre 0 0
über 5 Jahre 0 0

Die Zinsbindung der kurz- und mittelfristigen Finanzschulden und die Zinsanpassungstermine aller festverzinslichen Finanzschulden entsprechen im Wesentlichen den dargestellten Restlaufzeiten. Die Zinsanpassungstermine variabler Zinssätze liegen unter 1 Jahr.

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Die Auswirkungen von Zinsänderungen beim variablen Anteil der Finanzschulden auf das Periodenergebnis und das Eigenkapital von METRO sind ausführlich beschrieben unter Nr. 44 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken.

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37. Sonstige finanzielle und sonstige andere Verbindlichkeiten

Wesentliche Positionen in den übrigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagevermögen in Höhe von 82 Mio. € (30.9.2019: 100 Mio. €), Verbindlichkeiten aus Verkaufsoptionen konzernfremder Gesellschafter in Höhe von 35 Mio. € (30.9.2019: 50 Mio. €), Verbindlichkeiten ggü. Kunden in Höhe von 40 Mio. € (30.9.2019: 49 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten aus dem Immobilienbereich in Höhe von 5 Mio. € (30.9.2019: 2 Mio. €).

Darüber hinaus beinhalten die übrigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten noch eine Vielzahl weiterer Einzelpositionen.

Die sonstigen Steuerverbindlichkeiten beinhalten Umsatzsteuer, Grundsteuer, Lohn- und Kirchensteuer sowie sonstige Steuern.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält abgegrenzte Miet-, Leasing- und Zinserträge.

Vertragsverbindlichkeiten sind periodische Abgrenzungen von Umsatzerlösen mit Kunden und enthalten im Wesentlichen Abgrenzungen von Anzahlungen auf Bestellungen und eigene Kundenbindungsprogramme. Die im Berichtsjahr realisierten Umsatzerlöse aus zum Periodenbeginn vorhandenen Vertragsverbindlichkeiten betragen 29 Mio. € (30.9.2019: 27 Mio. €). Darüber hinaus wird eine im Rahmen des Verkaufs der Mehrheitsbeteiligung an METRO China vorab erhaltene Lizenzzahlung für die Nutzung der Marke METRO in Höhe von 153 Mio. € bilanziert, die daraus über den Zeitraum der Nutzung realisierten Erträge werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Wie nach IFRS 15 zulässig, werden Angaben zu verbleibenden Leistungsverpflichtungen, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von 1 Jahr oder weniger aufweisen, weder zum 30. September 2020 noch zum 30. September 2019 bereitgestellt.

Ferner sind in den übrigen sonstigen anderen Verbindlichkeiten erhaltene Vorauszahlungen für Leistungskapazitäten an ehemalige Tochterunternehmen, die im Rahmen des Verkaufs des SB-Warenhausgeschäfts entstanden sind, in Höhe von 120 Mio. € (30.9.2019: 0 Mio. €) enthalten.

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30.9.2019 1 30.9.2020
Restlaufzeit Restlaufzeit
--- --- --- --- --- --- ---
Mio. € Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr
--- --- --- --- --- --- ---
Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten 472 472 0 465 465 0
Übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 311 256 55 276 259 17
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 783 728 55 741 724 17
Sonstige Steuerverbindlichkeiten 158 158 0 269 269 0
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 35 10 25 32 8 24
Vertragsverbindlichkeiten 35 35 0 193 99 94
Übrige sonstige andere Verbindlichkeiten 25 24 1 149 74 75
Sonstige andere Verbindlichkeiten 253 228 25 644 451 193

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

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38. Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die Verrechnungsvereinbarungen, einklagbaren Globalverrechnungsverträgen und ähnlichen Vereinbarungen unterliegen, bestanden wie folgt:

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30.9.2019
(a) (b) (c) = (a) - (b)
--- --- --- ---
Bruttobeträge angesetzter finanzieller Vermögenswerte/​ Verbindlichkeiten Bruttobeträge angesetzter finanzieller Verbindlichkeiten/​ Vermögenswerte, die in der Bilanz saldiert werden Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte/​ Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden
--- --- --- ---
Mio. €
--- --- --- ---
Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen an Lieferanten 462 146 316
Derivative Finanzinstrumente 14 0 14
477 146 330
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.719 146 3.572
Derivative Finanzinstrumente 12 0 12
3.730 146 3.584

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30.9.2019
(d) (e) = (c) - (d)
--- --- --- ---
Zugehörige Beträge, die in der Bilanz nicht saldiert werden
--- --- --- ---
Mio. € Finanzinstrumente Erhaltene/​gestellte Sicherheiten Nettobetrag
--- --- --- ---
Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen an Lieferanten 36 0 280
Derivative Finanzinstrumente 1 0 13
37 0 294
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 36 0 3.536
Derivative Finanzinstrumente 1 0 11
37 0 3.547

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30.9.2020
(a) (b) (c) = (a) - (b)
--- --- --- ---
Bruttobeträge angesetzter finanzieller Vermögenswerte/​ Verbindlichkeiten Bruttobeträge angesetzter finanzieller Verbindlichkeiten/​ Vermögenswerte, die in der Bilanz saldiert werden Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte/​ Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden
--- --- --- ---
Mio. €
--- --- --- ---
Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen an Lieferanten 330 87 243
Derivative Finanzinstrumente 9 0 9
339 87 252
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.286 87 3.199
Derivative Finanzinstrumente 19 0 19
3.305 87 3.218

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30.9.2020
(d) (e) = (c) - (d)
--- --- --- ---
Zugehörige Beträge, die in der Bilanz nicht saldiert werden
--- --- --- ---
Mio. € Finanzinstrumente Erhaltene/​gestellte Sicherheiten Nettobetrag
--- --- --- ---
Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen an Lieferanten 17 0 226
Derivative Finanzinstrumente 2 0 6
20 0 232
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17 0 3.182
Derivative Finanzinstrumente 2 0 17
20 0 3.199

Die Beträge, die in der Bilanz nicht saldiert werden, beinhalten sowohl Finanzinstrumente als auch Sicherheiten. Die nicht saldierten Finanzinstrumente wären durch die zugrunde liegenden Rahmenverträge saldierungsfähig, erfüllen jedoch nicht die Saldierungskriterien des IAS 32 (Finanzinstrumente: Darstellung).

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Nähere Angaben zu den Sicherheiten finden sich unter Nr. 44 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken.

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39. Undiskontierte Cashflows finanzieller Verbindlichkeiten

Die undiskontierten Cashflows der Finanzschulden, der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der passivierten Derivate lauten wie folgt:

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Vertragliche Zahlungsströme
Mio. € Buchwert 30.9.2019 1 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
--- --- --- --- ---
Finanzielle Verbindlichkeiten
Anleihen inkl. Commerical Papers 2.301 545 1.215 665
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 359 279 80 0
Schuldscheindarlehen 55 2 59 0
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 3.215 524 1.862 2.212
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.572 3.572 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 783 728 8 48
Zinsbezogene passivierte Derivate 0 0 0 0
Währungsbezogene passivierte Derivate 12 12 0 0
Rohstoffbezogene passivierte Derivate 0 0 0 0
1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse). In den vertraglichen Zahlungsströmen sind Zins- und Tilgungsanteile enthalten.

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Vertragliche Zahlungsströme
Mio. € Buchwert 30.9.2020 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
--- --- --- --- ---
Finanzielle Verbindlichkeiten
Anleihen inkl. Commerical Papers 2.082 324 1.797 54
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 150 87 73 0
Schuldscheindarlehen 55 2 56 0
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 3.027 533 1.781 1.798
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.199 3.199 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 741 724 5 12
Zinsbezogene passivierte Derivate 0 0 0 0
Währungsbezogene passivierte Derivate 19 19 0 0
Rohstoffbezogene passivierte Derivate 0 0 0 0

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40. Buchwerte und Fair Values nach Bewertungskategorien

Die Buchwerte und Fair Values der bilanzierten Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:

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30.9.2019 1
Wertansatz in Bilanz
--- --- --- --- --- --- ---
Mio. € Buchwert (Fortgeführte) Anschaffungskosten Fair Value erfolgswirksam Fair Value erfolgsneutral ohne Reklassifizierung Fair Value erfolgsneutral mit Reklassifzierung Fair Value
--- --- --- --- --- --- ---
Aktiva 17.830 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Finanzinstrumente 1.108 1.108 0 0 0 1.117
Ausleihungen und gewährte Darlehen 28 28 0 0 0 28
Forderungen an Lieferanten 316 316 0 0 0 316
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 482 482 0 0 0 482
Übrige Finanzinstrumente 281 281 0 0 0 290
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente 78 0 78 0 0 78
Beteiligungen 62 0 62 0 0 62
Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 9 0 9 0 0 9
Wertpapiere 4 0 4 0 0 4
Ausleihungen und gewährte Darlehen 4 0 4 0 0 4
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente 3 0 0 3 0 3
Beteiligungen 3 0 0 3 0 3
Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 5 k. A. k. A. k. A. k. A. 5
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 500 500 0 0 0 500
Forderungen aus Leasingverhältnissen (Wertansatz gem. IFRS 16) 159 k. A. k. A. k. A. k. A. 176
Nicht nach IFRS 7 klassifizierte Aktiva 15.976 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Passiva 17.830 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente 11 0 11 0 0 11
Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 11 0 11 0 0 11
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Schulden 7.059 7.059 0 0 0 7.152
Finanzschulden ohne Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (inkl. Grundgeschäften aus Sicherungszusammenhängen gem. IAS 39) 2.715 2.715 0 0 0 2.804
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.572 3.572 0 0 0 3.572
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 771 771 0 0 0 776
Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 1 k. A. k. A. k. A. k. A. 1
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (Wertansatz gem. IFRS 16) 3.215 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Nicht nach IFRS 7 klassifizierte Passiva 7.545 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

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30.9.2020
Wertansatz in Bilanz
--- --- --- --- --- --- ---
Mio. € Buchwert (Fortgeführte) Anschaffungskosten Fair Value erfolgswirksam Fair Value erfolgsneutral ohne Reklassifizierung Fair Value erfolgsneutral mit Reklassifizierung Fair Value
--- --- --- --- --- --- ---
Aktiva 13.192 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Finanzinstrumente 939 939 0 0 0 939
Ausleihungen und gewährte Darlehen 24 24 0 0 0 25
Forderungen an Lieferanten 243 243 0 0 0 243
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 429 429 0 0 0 429
Übrige Finanzinstrumente 242 242 0 0 0 242
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente 82 0 82 0 0 82
Beteiligungen 67 0 67 0 0 67
Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 7 0 7 0 0 7
Wertpapiere 3 0 3 0 0 3
Ausleihungen und gewährte Darlehen 4 0 4 0 0 4
Übrige Finanzinstrumente 2 0 2 0 0 2
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente 4 0 0 4 0 4
Beteiligungen 4 0 0 4 0 4
Wertpapiere 0 0 0 0 0 0
Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 2 k. A. k. A. k. A. k. A. 2
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.525 1.525 0 0 0 1.525
Forderungen aus Leasingverhältnissen (Wertansatz gem. IFRS 16) 213 k. A. k. A. k. A. k. A. 227
Nicht nach IFRS 7 klassifizierte Aktiva 10.428 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Passiva 13.192 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente 16 0 16 0 0 16
Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 16 0 16 0 0 16
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Finanzinstrumente 6.208 6.208 0 0 0 6.253
Finanzschulden ohne Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (inkl. Grundgeschäften aus Sicherungszusammenhängen gem. IAS 39) 2.287 2.287 0 0 0 2.331
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.199 3.199 0 0 0 3.199
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 722 722 0 0 0 722
Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 3 k. A. k. A. k. A. k. A. 3
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (Wertansatz gem. IFRS 16) 3.027 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Nicht nach IFRS 7 klassifizierte Passiva 3.937 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.

Die Klassenbildung ist anhand gleichartiger Risiken für die jeweiligen Finanzinstrumente vorgenommen worden und ist gleichlautend zu den Kategorien des IFRS 9. Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten sind jeweils einer eigenen Klasse zugeordnet.

Die Hierarchie der Fair Values umfasst 3 Level und wird durch die Marktnähe der in die Bewertungsverfahren eingehenden Eingangsparameter festgelegt. In den Fällen, in denen verschiedene Eingangsparameter für die Bewertung maßgeblich sind, wird der Fair Value dem Hierarchielevel zugeordnet, das dem Eingangsparameter des niedrigsten Levels entspricht, das für die Bewertung von Bedeutung ist.

Eingangsparameter des Levels 1: notierte (unverändert übernommene) Preise an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden, auf die das Unternehmen am Bewertungsstichtag zugreifen kann.

Eingangsparameter des Levels 2: andere Eingangsparameter als die auf Level 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.

Eingangsparameter des Levels 3: für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbare Eingangsparameter.

Vom Gesamtbuchwert der Beteiligungen in Höhe von 70 Mio. € (30.9.2019: 66 Mio. €) werden 67 Mio. € (30.9.2019: 62 Mio. €) erfolgswirksam bewertet. Es handelt sich hierbei um nicht börsennotierte Finanzinstrumente, für die auch kein aktiver Markt besteht. Die verbleibenden Beteiligungen in Höhe von 4 Mio. € (30.9.2019: 3 Mio. €) werden erfolgsneutral zum Fair Value bewertet. Die Klassifizierung (FVOCInR) wurde gewählt, da in diese Eigenkapitalinstrumente mit einem längerfristigen Anlagenhorizont investiert wurde.

Darüber hinaus werden Wertpapiere in Höhe von 3 Mio. € (30.9.2019: 4 Mio. €) erfolgswirksam folgebewertet. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um börsennotierte, hochliquide Geldmarktfonds.

Die nachstehende Tabelle stellt die Finanzinstrumente dar, die in der Bilanz zum Fair Value bewertet werden. Diese sind in eine 3-stufige Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, deren Level die Marktnähe der bei der Ermittlung der Fair Values einbezogenen Daten widerspiegeln:

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30.9.2019 30.9.2020
Mio. € Gesamt Level 1 Level 2 Level 3 Gesamt Level 1
--- --- --- --- --- --- ---
Aktiva 87 0 87 0 88 0
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Beteiligungen 62 0 62 0 67 0
Ausleihungen und gewährte Darlehen 4 0 4 0 4 0
Wertpapiere 4 0 4 0 3 0
Übrige Finanzinstrumente 0 0 0 0 2 0
Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IFRS 9 9 0 9 0 7 0
Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 5 0 5 0 2 0
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
Beteiligungen 3 0 3 0 4 0
Passiva 12 0 12 0 19 0
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IFRS 9 11 0 11 0 16 0
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0
Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 1 0 1 0 3 0
75 0 75 0 69 0

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30.9.2020
Mio. € Level 2 Level 3
--- --- ---
Aktiva 86 2
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Beteiligungen 67 0
Ausleihungen und gewährte Darlehen 4 0
Wertpapiere 3 0
Übrige Finanzinstrumente 0 2
Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IFRS 9 7 0
Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 2 0
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
Beteiligungen 4 0
Passiva 19 0
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IFRS 9 16 0
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0
Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 3 0
67 2

Die Bewertung der Wertpapiere (Level 1) erfolgt anhand quotierter Marktpreise auf aktiven Märkten.

Bei Zinsswaps und Devisengeschäften (alle Level 2) erfolgt eine Mark-to-Market-Bewertung auf Basis notierter Devisenkurse und am Markt erhältlicher Zinsstrukturkurven.

Grundlage für die Bewertung von Beteiligungen (alle Level 2) stellen vergleichbare Transaktionen der Vergangenheit dar.

Während der Berichtsperiode wurden keine Transfers zwischen den Leveln 1 und 2 vorgenommen.

Finanzinstrumente, die in der Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, für die der Fair Value aber im Anhang angegeben ist, sind ebenfalls in eine 3-stufige Fair-Value-Hierarchie eingeordnet.

Die Fair Values der Forderungen an Lieferanten, der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entsprechen aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeit im Wesentlichen ihren Buchwerten.

Die Ermittlung der Fair Values der Anleihen, Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten und Schuldscheindarlehen erfolgt auf der Basis der Marktzinskurve nach der Discounted-Cashflow-Methode unter Berücksichtigung von Credit Spreads (Level 2). Die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen sind in den Werten enthalten.

Die Fair Values aller anderen übrigen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten (Level 2), die nicht börsennotiert sind, entsprechen den Barwerten der mit diesen Bilanzpositionen verbundenen Zahlungen. Bei der Berechnung wurden die zum Stichtag gültigen landesspezifischen Zinsstrukturkurven (Level 2) herangezogen. Das übrige Finanzinstrument (Level 3) in Höhe von 2 Mio. € wurde auf der Grundlage des Black-Scholes-Optionspreismodells berechnet.

SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN

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41. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung gem. IAS 7 (Kapitalflussrechnungen) zeigt, wie sich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben.

Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten umfasst Schecks und Kassenbestände sowie unterwegs befindliche Gelder und die Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von bis zu 3 Monaten.

Die Kapitalflussrechnung unterscheidet zwischen Mittelveränderungen aus der betrieblichen Tätigkeit, aus Investitions- und aus Finanzierungstätigkeit. Cashflows aus nicht fortgeführten Aktivitäten werden separat ausgewiesen, sofern es sich um nicht fortgeführte Aktivitäten handelt.

Die Cashflows aus nicht fortgeführten Aktivitäten betreffen das SB-Warenhausgeschäft sowie METRO China.

Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf die fortgeführten Aktivitäten.

Aus der betrieblichen Tätigkeit wurden im Berichtsjahr aufgrund der Covid-19-Pandemie deutlich rückläufige Cashflows in Höhe von 646 Mio. € (2018/​19: 1.209 Mio. €) generiert. Die Abschreibungen entfallen mit 358 Mio. € (2018/​19: 362 Mio. €) auf Sachanlagen, mit 315 Mio. € (2018/​19: 288 Mio. €) auf Nutzungsrechte, mit 132 Mio. € (2018/​19: 113 Mio. €) auf sonstige immaterielle Vermögenswerte, mit 27 Mio. € (2018/​19: 3 Mio. €) auf Geschäfts- oder Firmenwerte und mit 25 Mio. € (2018/​19: 15 Mio. €) auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Dagegen laufen Zuschreibungen in Höhe von 1 Mio. € (2018/​19: 8 Mio. €).

Die Veränderung des Nettobetriebsvermögens beträgt -172 Mio. € (2018/​19: +27 Mio. €) und enthält Veränderungen der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der in der Position sonstige finanzielle Vermögenswerte enthaltenen Forderungen an Lieferanten. Darüber hinaus enthält sie die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Der Rückgang des Cashflows aus Veränderung des Nettobetriebsvermögens ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen, der überwiegend im Zusammenhang mit einem rückgängigen Einkaufsvolumen aufgrund Covid-19 steht.

Aus der sonstigen betrieblichen Tätigkeit resultiert insgesamt ein Mittelabfluss von 140 Mio. € (2018/​19: Mittelzufluss von 53 Mio. €). Die Position beinhaltet sonstige Steuern, Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten, Veränderungen der sonstigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten. Darüber hinaus enthält sie Veränderungen aus zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten und Schulden, Anpassungen nicht realisierter Währungseffekte sowie die Umgliederung EBIT-wirksamer Entkonsolidierungsergebnisse.

Aus dem Bereich der Investitionstätigkeit resultiert im Berichtsjahr ein Mittelabfluss von 265 Mio. € (2018/​19: Mittelzufluss von 46 Mio. €). Der Rückgang ist vor allem auf höhere Mittelzuflüsse aus Desinvestitionen im Vorjahr zurückzuführen, die im Wesentlichen Immobilienveräußerungen betrafen.

Der Betrag der als Mittelabfluss dargestellten Investitionen in Sachanlagen unterscheidet sich von dem im Anlagenspiegel dargestellten Zugang in Höhe der nicht zahlungswirksamen Vorgänge. Diese betreffen im Wesentlichen Zugänge von Nutzungsrechten, Wechselkurseffekte sowie die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Erwerb von übrigen Anlagewerten.

Die Geldanlagen umfassen Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von über 3 Monaten bis einschließlich 1 Jahr sowie geldmarktnahe Anlagen, die nicht als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente klassifiziert werden, wie z. B. Anteile an Geldmarktfonds. Der Saldo aus Investitionen in Geldanlagen und der Veräußerung von Geldanlagen beträgt -8 Mio. € (2018/​19: -2 Mio. €).

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit weist im Berichtsjahr einen Mittelabfluss von 1.280 Mio. € (2018/​19: Mittelabfluss von 1.535 Mio. €) aus.

Die im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesenen Leasingauszahlungen beinhalten sowohl den Tilgungsanteil in Höhe von 370 Mio. € (2018/​19: 352 Mio. €) als auch den Zinsanteil von 177 Mio. € (2018/​19: 188 Mio. €). Zinserträge aus Leasingverhältnissen (Leasinggeber) werden im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen. Sie belaufen sich auf 15 Mio. € (2018/​19: 16 Mio. €).

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterlagen in Höhe von 0 Mio. € (2018/​19: 0 Mio. €) Verfügungsbeschränkungen.

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ÜBERLEITUNG DES CASHFLOWS AUS FINANZSCHULDEN ZUR VERÄNDERUNG DER FINANZSCHULDEN GEM. BILANZ

Mio. €
30.9.2018 Zahlungswirksam Zugänge Finanzierungsleasing
Anleihen inkl. Commercial Papers 2.920 -619 0
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 383 -30 0
Schuldscheindarlehen 55 0 0
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen 1 3.439 -573 432
6.797 -1.222 432

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ÜBERLEITUNG DES CASHFLOWS AUS FINANZSCHULDEN ZUR VERÄNDERUNG DER FINANZSCHULDEN GEM. BILANZ

Mio. €
Zinsaufwendungen Abgänge Finanzierungsleasing Umgliederung gem. IFRS 5
Anleihen inkl. Commercial Papers 0
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0
Schuldscheindarlehen 0
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen 1 205 -44 -276
205 -44 -276

1 Gem. IFRS 5 ist METRO China in der Entwicklung noch enthalten.

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ÜBERLEITUNG DES CASHFLOWS AUS FINANZSCHULDEN ZUR VERÄNDERUNG DER FINANZSCHULDEN GEM. BILANZ

Mio. €
Wechselkursveränderungen 30.9.2019
Anleihen inkl. Commercial Papers 0 2.301
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 5 359
Schuldscheindarlehen 0 55
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen 1 33 3.215
38 5.930

1 Gem. IFRS 5 ist METRO China in der Entwicklung noch enthalten.

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ÜBERLEITUNG DES CASHFLOWS AUS FINANZSCHULDEN ZUR VERÄNDERUNG DER FINANZSCHULDEN GEM. BILANZ

Mio. €
30.9.2019 Zahlungswirksam Zugänge Finanzierungsleasing
Anleihen inkl. Commercial Papers 2.301 -219 0
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 359 -201 0
Schuldscheindarlehen 55 0 0
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen 3.215 -547 298
5.930 -968 298

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ÜBERLEITUNG DES CASHFLOWS AUS FINANZSCHULDEN ZUR VERÄNDERUNG DER FINANZSCHULDEN GEM. BILANZ

Mio. €
Zinsaufwendungen Abgänge Finanzierungsleasing Umgliederungen/​ Sonstiges
Anleihen inkl. Commercial Papers 0
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0
Schuldscheindarlehen 0
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen 177 -80 6
177 -80 6

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ÜBERLEITUNG DES CASHFLOWS AUS FINANZSCHULDEN ZUR VERÄNDERUNG DER FINANZSCHULDEN GEM. BILANZ

Mio. €
Wechselkursveränderungen 30.9.2020
Anleihen inkl. Commercial Papers 0 2.082
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten -7 150
Schuldscheindarlehen 0 55
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen -41 3.027
-48 5.314

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42. Segmentberichterstattung

Die Segmentierung folgt der internen Berichterstattung des Konzerns, so wie sie der Ressourcenallokation und der Messung der Performance durch den Chief Operating Decision Maker (Vorstand der METRO AG) zugrunde gelegt wird.

METRO ist im Selbstbedienungsgroßhandel mit den Marken METRO und MAKRO sowie im Belieferungsgeschäft (Food Service Distribution, FSD) mit dem METRO Lieferservice und u. a. mit den Belieferungsspezialisten Classic Fine Foods, Pro à Pro und Rungis Express aktiv. Durch Aggregationen von operativen Berichtseinheiten richten sich die Berichtssegmente nach der Einteilung des Geschäfts in einzelne Regionen. Die regionale Aufteilung untergliedert sich in Deutschland, Westeuropa (ohne Deutschland), Russland, Osteuropa (ohne Russland) und Asien.

Unter Sonstige zusammengefasst werden insbesondere Hospitality Digital, die Geschäftseinheit, die die Digitalisierungsinitiativen des Konzerns bündelt, sowie Servicegesellschaften, wie z. B. METRO PROPERTIES, METRO LOGISTICS, METRO-NOM, METRO ADVERTISING und METRO SOURCING, die konzernweit übergreifende Dienstleistungen in den Bereichen Immobilien, Logistik, Informationstechnologie, Werbung und Beschaffung übernehmen. Mit einem B2B-Online-Marktplatz baut METRO MARKETS das digitale Angebot für unabhängige Gastronomen weiter aus. Über diesen Vertriebskanal bietet METRO neben Non-Food-Artikeln aus dem eigenen Sortiment auch Produkte von Drittanbietern an. Die über METRO MARKETS erzielten Umsätze und anteilige Kosten werden jeweils in den operativen Einheiten berücksichtigt, während die darüber hinausgehenden Entwicklungsaktivitäten von METRO MARKETS zum Segment Sonstige zählen.

Nachfolgend werden die wesentlichen Bestandteile der Segmentberichterstattung beschrieben:

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Der Außenumsatz repräsentiert den Umsatz der Geschäftssegmente mit Konzernexternen.
Der Innenumsatz zeigt die Umsätze mit anderen Geschäftssegmenten. Sie werden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt.
Das Segment-EBITDA umfasst das EBIT vor Abschreibungen und Zuschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte, sonstige immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien.
Das EBITDA bereinigt beinhaltet das EBITDA ohne Transformationskosten und ohne Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen.
Der Begriff der Transformationskosten bezieht sich auf nicht wiederkehrende Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Effizienzmaßnahmen stehen und sich im Wesentlichen auf Personalmaßnahmen in der Hauptverwaltung beziehen.
Die Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen beinhalten das EBITDA-wirksame Ergebnis aus dem Abgang von Grundstücken bzw. Landnutzungsrechten und/​oder von Gebäuden im Rahmen einer Veräußerungstransaktion. Ergebnisse aus der Veräußerung von reinen Immobiliengesellschaften oder dem Verkauf von "at Equity" bilanzierten Anteilen an solchen Gesellschaften gehören aufgrund ihres wirtschaftlichen Gehalts ebenfalls zu den Ergebnisbeiträgen aus Immobilientransaktionen. Ergebnismindernd wirken Kostenbestandteile, die im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen angefallen sind.
Die Segmentsteuerungsgröße EBIT beschreibt das betriebliche Ergebnis der Periode vor Finanzergebnis und Ertragsteuern. Konzerninterne Mietverträge werden in den Segmenten als Operating-Leasingverhältnisse dargestellt. Die Vermietung findet dabei zu marktüblichen Konditionen statt. Werthaltigkeitsrisiken von langfristigen Vermögenswerten werden in den Segmenten grundsätzlich nur dann abgebildet, wenn es sich um Konzernrisiken handelt. Dies gilt analog für aktive und passive Abgrenzungen, die auf Segmentebene nur dann abgebildet werden, wenn dies auch in der Konzernbilanz erforderlich wäre.
Die Segmentinvestitionen beinhalten die Zugänge (einschließlich der Zugänge zum Konsolidierungskreis) zu den Geschäfts- oder Firmenwerten, sonstigen immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen sowie zu den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Ausgenommen hiervon sind Zugänge aufgrund der Reklassifizierung von zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten als langfristige Vermögenswerte.
Das langfristige Segmentvermögen enthält das langfristige Vermögen. Nicht enthalten sind hauptsächlich Finanzanlagen, nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen, Steuerpositionen, Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an Lieferanten sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
Transfers zwischen den Segmenten finden grundsätzlich auf Basis der aus Konzernsicht entstehenden Kosten statt.

Nachfolgend wird die Überleitung des langfristigen Segmentvermögens auf die langfristigen Vermögenswerte des Konzerns dargestellt:

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Mio. € 30.9.2019 1 30.9.2020
Langfristiges Segmentvermögen 8.277 7.504
Finanzanlagen 97 98
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 179 421
Latente Steueransprüche 284 252
Sonstiges 1 2
Langfristige Vermögenswerte des Konzerns 8.838 8.277

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

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43. Nicht fortgeführte Aktivitäten

Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts

In seiner Sitzung am 13. September 2018 beschloss der Vorstand der METRO AG die Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts einschließlich des Immobilienportfolios, welches im Rahmen des SB-Warenhausgeschäfts genutzt wird und sich im Eigentum von METRO befindet. Der Beschluss wurde in der Absicht gefasst, sich zukünftig ausschließlich auf das Großhandelsgeschäft zu fokussieren. Zum SB-Warenhausgeschäft gehören neben sämtlichen Real Standorten auch Gesellschaften, die Beschaffungs- und Online-Dienstleistungen für Real erbringen, sowie Immobilien und ein Zulieferbetrieb. Gemeinsam werden die Vermögenswerte und Schulden seit September 2018 im Sinne des IFRS 5 als aufgegebener Geschäftsbereich behandelt. Im Februar 2020 wurde der notariell beurkundete Kaufvertrag zwischen METRO und der SCP Group S.à r.l. über die Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts mit den damit zusammenhängenden Immobilien geschlossen. Aus dieser Transaktion resultiert insgesamt ein Nettomittelzufluss nach Steuern in Höhe von 0,3 Mrd. €. Steuerzahlungen auf die Veräußerung führen nach Veranlagung der Steuererklärung zu einem Mittelabfluss.

Im Juni 2020 konnte die Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts und wesentlicher Teile des Immobilienportfolios abgeschlossen werden. Die zum 30. Juni 2020 im IFRS 5 verbliebenen Immobilienobjekte wurden, mit Ausnahme einer Immobiliengesellschaft, mit Transaktionsabschluss im September 2020 veräußert. Die Übertragung des verbleibenden Objekts wird für das 1. Halbjahr 2020/​21 erwartet. Bis zum Abschluss der Transaktion erfolgt der Ausweis der Immobiliengesellschaft als zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte und Schulden (Veräußerungsgruppe). Zum 30. September 2020 werden im Zusammenhang mit dem Objekt 22 Mio. € als "Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte" und 7 Mio. € als "Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten" ausgewiesen.

PERIODENERGEBNIS NACH STEUERN

Das laufende Ergebnis des SB-Warenhausgeschäfts wurde zusammen mit allen hierauf entfallenden erfolgswirksamen Konsolidierungsbuchungen in einem eigenen Abschnitt in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns als "Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern" ausgewiesen. Zur Erhöhung der wirtschaftlichen Aussagekraft der Ergebnisrechnung des fortgeführten Bereichs wurden dessen Anteile an den Konsolidierungseffekten ebenfalls im nicht fortgeführten Bereich der Ergebnisrechnung ausgewiesen, soweit sie auf Geschäftsbeziehungen entfallen, die auch nach der geplanten Veräußerung dauerhaft aufrechterhalten werden sollen.

Die Bewertung der Veräußerungsgruppe SB-Warenhausgeschäft zum beizulegenden Zeitwert erfolgte bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung auf Basis einer Analyse des Kaufvertrags und des vereinbarten Kaufpreismechanismus.

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Eine detaillierte Beschreibung der Fair Values findet sich unter Nr. 40 Buchwerte und Fair Values nach Bewertungskategorien.

Das Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern steht mit -414 Mio. € (2018/​19: - 216 Mio. €) den Anteilseignern der METRO AG zu. Auf die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfällt ein Ergebnisanteil von 0 Mio. € (2018/​19: 1 Mio. €).

Im Zusammenhang mit dem Veräußerungsprozess entstanden Aufwendungen im niedrigen 2-stelligen Millionen-Euro-Bereich.

Das Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern beinhaltet für das SB-Warenhausgeschäft folgende Bestandteile:

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Mio. € 2018/​19 1 2019/​20 2
Erlöse 6.700 5.246
Aufwendungen -6.644 -5.033
Laufendes Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten vor Steuern 56 214
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag auf laufendes Ergebnis -63 -1
Laufendes Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern -7 213
Bewertungs-/​Veräußerungsergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten vor Steuern -209 -598
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag auf Bewertungs-/​Veräußerungsergebnis 0 -29
Bewertungs-/​Veräußerungsergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern -209 -627
Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern -216 -414

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

2 Bis zum 24. Juni 2020 bzw. 10. September 2020.

AUSWIRKUNGEN DES SONSTIGEN ERGEBNISSES

Aus dem den Anteilseignern der METRO AG zustehenden sonstigen Ergebnis für das Geschäftsjahr 2019/​20 entfallen 4 Mio. € (2018/​19: -8 Mio. €) auf die nicht fortgeführten Aktivitäten des SB-Warenhausgeschäfts, davon entfallen auf Komponenten, die künftig ergebniswirksam werden, 0 Mio. € (2018/​19: 0 Mio. €) und auf Komponenten, die künftig nicht ergebniswirksam werden können, 4 Mio. € (2018/​19: -8 Mio. €).

ZUR VERÄUSSERUNG VORGESEHENE VERMÖGENSWERTE/​SCHULDEN

Infolge der Klassifizierung als nicht fortgeführte Aktivitäten wurden nach vorgenommenen Konsolidierungsmaßnahmen bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung 2.955 Mio. € in der Konzernbilanz in der Position "Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte" bzw. 2.608 Mio. € in der Position "Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten" ausgewiesen. Die jeweils zu konsolidierenden Vermögens- und Schuldposten wurden hierbei in den entsprechenden Bilanzpositionen des fortgeführten und des nicht fortgeführten Bereichs berücksichtigt.

Die Zusammensetzung der im Rahmen der Entkonsolidierung abgegangenen zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte und Schulden des SB-Warenhausgeschäfts stellt sich wie folgt dar:

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VERMÖGENSWERTE ZUM ZEITPUNKT DER ENTKONSOLIDIERUNG

Mio. €
Langfristige Vermögenswerte 1.576
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 43
Sachanlagen 1.468
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 13
Finanzanlagen 37
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 4
Sonstige andere Vermögenswerte 6
Latente Steueransprüche 5
Kurzfristige Vermögenswerte 1.379
Vorräte 688
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 29
Finanzanlagen 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 358
Sonstige andere Vermögenswerte 165
Ertragsteuererstattungsansprüche 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 138

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SCHULDEN ZUM ZEITPUNKT DER ENTKONSOLIDIERUNG

Mio. €
Langfristige Schulden 1.357
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 9
Sonstige Rückstellungen 46
Finanzschulden 1.287
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1
Sonstige andere Verbindlichkeiten 14
Latente Steuerschulden 0
Kurzfristige Schulden 1.251
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 751
Rückstellungen 100
Finanzschulden 184
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 119
Sonstige andere Verbindlichkeiten 95
Ertragsteuerschulden 2

AUSWIRKUNGEN DES SONSTIGEN ERGEBNISSES

Im Geschäftsjahr 2019/​20 wurde von der METRO AG ein Schuldbeitritt für ehemalige (inaktive) Mitarbeiter von Real erklärt. Die im Zusammenhang mit den übernommenen Pensionsverpflichtungen stehenden Effekte im sonstigen Ergebnis in Höhe von -10 Mio. € aus der Bewertung von Pensionsplänen sowie 3 Mio. € darauf entfallende Ertragsteuereffekte wurden auf die METRO AG übertragen. Im Rahmen der Entkonsolidierung des SB-Warenhausgeschäfts wurden die übrigen im sonstigen Ergebnis enthaltenen Effekte in Höhe von -6 Mio. € aus der Bewertung von Pensionsplänen, darauf entfallende Ertragsteuereffekte sowie aus erfolgsneutraler Fair-Value-Bewertung von Beteiligungen ohne Reklassifizierung in die übrigen Gewinnrücklagen umgegliedert.

CASHFLOW

Die Cashflows des SB-Warenhausgeschäfts stellen sich wie folgt dar:

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Mio. € 2018/​19 1 2019/​20 2
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit nicht fortgeführter Aktivitäten 187 342
Cashflow aus der Investitionstätigkeit nicht fortgeführter Aktivitäten -135 162
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit nicht fortgeführter Aktivitäten -312 -268

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

2 Bis zum 24. Juni 2020 bzw. 10. September 2020.

SONSTIGE ANGABEN

Bis zur Entkonsolidierung waren im nicht fortgeführten Bereich des SB-Warenhausgeschäfts im Durchschnitt 34.347 Mitarbeiter (2018/​19: 35.073) beschäftigt.

Veräußerung METRO China

Die METRO AG hat am 11. Oktober 2019 eine Vereinbarung mit der Wumei Technology Group, einem führenden chinesischen Einzelhändler, über eine strategische Partnerschaft bezüglich des operativen Geschäftsbetriebs von METRO China und der zugehörigen Immobilien abgeschlossen. Diese Partnerschaft beinhaltet den Verkauf der gesamten indirekten Mehrheitsbeteiligung der METRO AG an METRO China an eine Tochtergesellschaft der Wumei Technology Group für einen Unternehmenswert (Enterprise Value, 100 %) von etwa 1,9 Mrd. €. Die Transaktion konnte nach Erhalt der üblichen wettbewerblichen und behördlichen Freigaben am 23. April 2020 vollzogen werden und führte, einschließlich der Vorauszahlung für die Nutzung der Marke METRO, zu einem Nettomittelzufluss von 1,6 Mrd. €. METRO bleibt mit rund 20 % an den Aktivitäten von METRO China beteiligt.

PERIODENERGEBNIS NACH STEUERN

Das laufende Ergebnis von METRO China wurde unter Berücksichtigung notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns in die Position "Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern" umgegliedert. Zur Erhöhung der wirtschaftlichen Aussagekraft der Ergebnisrechnung des fortgeführten Bereichs wurden dessen Anteile an den Konsolidierungseffekten ebenfalls im nicht fortgeführten Bereich der Ergebnisrechnung ausgewiesen, soweit sie auf Geschäftsbeziehungen entfallen, die auch nach der geplanten Veräußerung dauerhaft aufrechterhalten werden sollen.

Das Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern steht mit 1.020 Mio. € (2018/​19: 118 Mio. €) den Anteilseignern der METRO AG zu. Auf die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfällt ein Ergebnisanteil von 6 Mio. € (2018/​19: 5 Mio. €).

Im Zusammenhang mit dem Veräußerungsprozess entstanden bisher Aufwendungen im niedrigen 2-stelligen Millionen-Euro-Bereich.

Das Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern beinhaltet für METRO China folgende Bestandteile:

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Mio. € 2018/​19 1 2019/​20 2
Erlöse 2.902 1.764
Aufwendungen -2.737 -1.655
Laufendes Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten vor Steuern 165 109
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag auf laufendes Ergebnis -43 -26
Laufendes Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern 122 83
Bewertungs-/​Veräußerungsergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten vor Steuern 0 1.125
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag auf Bewertungs-/​Veräußerungsergebnis 0 -182
Bewertungs-/​Veräußerungsergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern 0 943
Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern 122 1.026

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

2 Bis zum 22. April 2020.

AUSWIRKUNGEN DES SONSTIGEN ERGEBNISSES

Aus dem den Anteilseignern der METRO AG zustehenden sonstigen Ergebnis für das Geschäftsjahr 2019/​20 entfallen 9 Mio. € (2018/​19: 14 Mio. €) auf die nicht fortgeführten Aktivitäten von METRO China, davon entfallen auf Komponenten, die künftig ergebniswirksam werden, 9 Mio. € (2018/​19: 14 Mio. €) und auf Komponenten, die künftig nicht ergebniswirksam werden können, 0 Mio. € (2018/​19: 0 Mio. €).

ZUR VERÄUSSERUNG VORGESEHENE VERMÖGENSWERTE/​SCHULDEN

Infolge der Klassifizierung als nicht fortgeführte Aktivitäten wurden nach vorgenommenen Konsolidierungsmaßnahmen bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung 1.775 Mio. € Konzernbilanz in die Position "Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte" bzw. 1.024 Mio. € in die Position "Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten" umgegliedert. Die jeweils zu konsolidierenden Vermögens- und Schuldposten wurden hierbei in den entsprechenden Bilanzpositionen des fortgeführten und des nicht fortgeführten Bereichs berücksichtigt.

Die Zusammensetzung der im Rahmen der Entkonsolidierung abgegangenen zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte und Schulden von METRO China stellt sich wie folgt dar:

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VERMÖGENSWERTE ZUM ZEITPUNKT DER ENTKONSOLIDIERUNG

Mio. €
Langfristige Vermögenswerte 865
Geschäfts- oder Firmenwerte 19
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 5
Sachanlagen 783
Latente Steueransprüche 57
Kurzfristige Vermögenswerte 911
Vorräte 205
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 75
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 74
Sonstige andere Vermögenswerte 93
Ertragsteuererstattungsansprüche 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 464

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SCHULDEN ZUM ZEITPUNKT DER ENTKONSOLIDIERUNG

Mio. €
Langfristige Schulden 276
Finanzschulden 269
Latente Steuerschulden 7
Kurzfristige Schulden 748
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 530
Rückstellungen 43
Finanzschulden 10
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 34
Sonstige andere Verbindlichkeiten 130
Ertragsteuerschulden 2

AUSWIRKUNGEN DES SONSTIGEN ERGEBNISSES

Die bis zum Entkonsolidierungszeitpunkt im Eigenkapital von METRO China enthaltenen Bestandteile des den Anteilseignern der METRO AG zustehenden sonstigen Ergebnisses aus Währungsumrechnungsdifferenzen wirkten sich aufgrund der erfolgswirksamen Ausbuchung mit 23 Mio. € im Veräußerungsergebnis aus.

CASHFLOW

Die Cashflows von METRO China aus nicht fortgeführten Aktivitäten stellen sich wie folgt dar:

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Mio. € 2018/​19 1 2019/​20 2
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit nicht fortgeführter Aktivitäten 212 74
Cashflow aus der Investitionstätigkeit nicht fortgeführter Aktivitäten 0 1.109
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit nicht fortgeführter Aktivitäten -39 -9

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

2 Bis zum 22. April 2020.

SONSTIGE ANGABEN

Bis zur Entkonsolidierung waren im nicht fortgeführten Bereich von METRO China im Durchschnitt 11.863 Mitarbeiter (2018/​19: 11.836) beschäftigt.

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44. Management der finanzwirtschaftlichen Risiken

Die Treasury von METRO steuert die finanzwirtschaftlichen Risiken im Konzern. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um

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Preisänderungsrisiken,
Liquiditätsrisiken,
Bonitätsrisiken und
Risiken aus Zahlungsstromschwankungen.

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Nähere Angaben zum Risikomanagementsystem finden sich im zusammengefassten Lagebericht − 3 Wirtschaftsbericht -3.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage - Finanz- und Vermögenslage - Finanzmanagement.

Preisänderungsrisiken

Preisänderungsrisiken resultieren für METRO daraus, dass der Wert eines Finanzinstruments durch Änderungen der Marktzinssätze und der Wechselkurse beeinflusst wird.

Zinsrisiken können sich für METRO aus Veränderungen der Zinsniveaus ergeben. Zur Begrenzung dieser Risiken werden - falls erforderlich - Zinsderivate eingesetzt.

Die Ermittlung des verbleibenden Zinsrisikos erfolgt gem. IFRS 7 mittels einer Sensitivitätsanalyse. Dabei werden folgende Annahmen bei der Betrachtung einer Zinssatzänderung zugrunde gelegt:

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Die durch die Sensitivitätsanalyse ermittelte Gesamtauswirkung bezieht sich auf den Bestand zum Bilanzstichtag und drückt den Effekt für 1 Jahr aus.
Variabel verzinsliche originäre Finanzinstrumente, deren Zinszahlungen nicht als Grundgeschäft im Rahmen von Cashflow-Hedges gegen Zinssatzänderungen designiert sind, wirken sich in der Sensitivitätsanalyse ergebniswirksam im Zinsergebnis aus. Die Sensitivität wird für eine Veränderung von 10 Basispunkten ermittelt.
Festverzinsliche originäre Finanzinstrumente haben generell keine ergebniswirksamen Auswirkungen im Zinsergebnis. Sie werden nur dann ergebniswirksam im übrigen Finanzergebnis, wenn sie im Rahmen eines Fair-Value-Hedges als Grundgeschäft designiert sind und mit dem Fair Value bewertet werden. Hierbei gleichen sich aber die zinsbedingte Wertänderung des Grundgeschäfts und die Wertänderung des Sicherungsgeschäfts bei voller Effektivität des Sicherungsgeschäfts aus. Die im Rahmen eines Fair-Value-Hedges im Konzern entstehenden variablen Zinsströme werden ergebniswirksam im Zinsergebnis berücksichtigt.
Finanzinstrumente, die als Sicherungsgeschäft im Rahmen eines Cashflow-Hedges zur Absicherung von variablen Zinsströmen designiert sind, wirken sich nur dann im Zinsergebnis aus, wenn die Zahlungsströme ausgelöst werden. Aus der Bewertung des Sicherungsgeschäfts zum Fair Value entstehen jedoch ergebnisneutrale Effekte in den Gewinnrücklagen.
Zinsderivate, die nicht in einem qualifizierten Sicherungszusammenhang nach IAS 39 stehen, wirken sich durch die Bewertung zum Fair Value ergebniswirksam im übrigen Finanzergebnis und durch eintretende Zinsströme im Zinsergebnis aus.

Das verbleibende Zinsrisiko von METRO resultiert zum Bilanzstichtag im Wesentlichen aus variabel verzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten und aus anderen kurzfristig liquiden finanziellen Vermögenswerten (unter Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesen) mit einem Gesamtanlagesaldo nach Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften in Höhe von 1.160 Mio. € (30.9.2019: -1 Mio. €).

Eine Zinssatzerhöhung von 10 Basispunkten hat bei diesem Gesamtsaldo einen um 1 Mio. € (2018/​19: 0 Mio. €) höheren Ertrag im Zinsergebnis pro Jahr zur Folge. Bei einer Zinssatzreduzierung von 10 Basispunkten ergibt sich ein gegenläufiger Effekt in Höhe von -1 Mio. € (2018/​19: 0 Mio. €).

Währungsrisiken entstehen METRO im internationalen Einkauf von Waren und aufgrund von Kosten, Finanzierungen und Mietverträgen, die in einer anderen Währung als der jeweiligen Landeswährung anfallen oder an die Entwicklung einer anderen Währung gebunden sind. Für daraus resultierende Fremdwährungspositionen besteht eine Sicherungspflicht gem. den Vorgaben der Konzernrichtlinie "Fremdwährungstransaktionen". Ausnahmen bestehen dort, wo es wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, sowie bei gesetzlichen und regulatorischen Beschränkungen in den Ländern. Bei der Absicherung kommen im Wesentlichen Devisentermingeschäfte zum Einsatz. Des Weiteren resultieren Währungsrisiken für METRO aus der Bilanzierung von Fremdwährungsleasingverbindlichkeiten sowie Fremdwährungsleasingforderungen, die sich aufgrund der Stichtagskursbewertung auf die Höhe des übrigen Finanzergebnisses auswirken.

Die Darstellung des durch die Ausnahmen entstehenden Fremdwährungsrisikos erfolgt gem. IFRS 7 ebenfalls mittels einer Sensitivitätsanalyse. Dabei werden folgende Annahmen bei der Betrachtung einer Ab- bzw. Aufwertung des Euro ggü. Fremdwährungen getroffen:

Die durch die Sensitivitätsanalyse dargestellte Gesamtauswirkung bezieht sich in ihrer Höhe und ihren Ergebnischarakteristika auf die Fremdwährungsbestände innerhalb der konsolidierten Tochtergesellschaften von METRO und drückt den Effekt bei Vorliegen der Abwertung des Euro aus.

Bei einer Abwertung des Euro tritt ein positiver Effekt ein, sofern eine Fremdwährungsforderung in einer Tochtergesellschaft besteht, deren funktionale Währung der Euro ist, sowie bei einer Verbindlichkeit in Euro in einer Tochtergesellschaft, deren funktionale Währung nicht der Euro ist. In der nachfolgenden Tabelle werden die Währungspaar-Nominalvolumina, die unter diese Kategorie fallen, mit einem positiven Vorzeichen dargestellt.

Ein negativer Effekt tritt bei einer Abwertung des Euro ein, sofern eine Forderung in Euro in einer Tochtergesellschaft besteht, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, sowie bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit in einer Tochtergesellschaft, deren funktionale Währung der Euro ist. Korrespondierend dazu werden in der nachfolgenden Tabelle die unter diese Kategorie fallenden Währungspaar-Nominalvolumina mit einem negativen Vorzeichen ausgewiesen.

Eine Aufwertung des Euro bewirkt für alle oben dargestellten Beziehungen jeweils den gegenläufigen Effekt.

Die Effekte aus der Bewertung von Fremdwährungspositionen, die gem. IAS 21 mit dem Stichtagskurs umgerechnet werden und die keinen Eigenkapitalcharakter haben, werden in der Sensitivitätsanalyse ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In den Fällen, in denen die Fremdwährungspositionen Eigenkapitalcharakter haben, sog. Net Investments, werden die Effekte der Stichtagskursbewertung erfolgsneutral im Eigenkapital (sonstiges Ergebnis) berücksichtigt.

Devisentermingeschäfte/​-optionen sowie Zins- und Währungsswaps, die nicht in einem qualifizierten Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 stehen, wirken sich durch die Bewertung zum Fair Value ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. Demgegenüber stehen die Effekte aus der Bewertung des in Fremdwährung gehaltenen Grundgeschäfts, sodass sich bei voller Effektivität des Sicherungsgeschäfts beide Effekte ausgleichen.

Im Konzernabschluss sind Devisentermingeschäfte als Sicherungsgeschäft im Rahmen eines Cashflow-Hedges zur Absicherung von Warenbezügen und -verkäufen designiert. Fair-Value-Änderungen dieser Sicherungsinstrumente werden so lange im sonstigen Ergebnis erfasst, bis das zugrunde liegende Grundgeschäft ergebniswirksam geworden ist.

Effekte aus der Währungsumrechnung von Abschlüssen, deren funktionale Währung nicht die Berichtswährung von METRO ist, berühren die Cashflows in lokaler Währung nicht und sind deshalb nicht Bestandteil der Sensitivitätsanalyse.

Das verbleibende Währungsrisiko von METRO, das im Wesentlichen daraus entsteht, dass bestimmte Währungen aus rechtlichen Gründen oder aufgrund fehlender Markttiefe nicht gesichert werden können, lautet zum Bilanzstichtag wie folgt:

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Auswirkung bei Abwertung des Euro um 10 %
Mio. € Währungspaar Volumen 1 30.9.2019 1 Volumen 30.9.2020
--- --- --- --- --- ---
Periodenergebnis +/​- +/​-
CHF/​EUR +10 -1 +12 -1
CNY/​EUR +17 -2 +28 -3
CZK/​EUR +59 -6 +87 -9
EGP/​EUR +31 -3 +32 -3
GBP/​EUR -8 1 +0 0
HKD/​EUR -17 2 -8 1
HUF/​EUR +42 -4 -5 1
JPY/​EUR -7 1 -5 0
KZT/​EUR +12 -1 +14 -1
PLN/​EUR +192 -19 +94 -9
PKR/​EUR +11 -1 +9 -1
RON/​EUR -15 2 +15 -1
RSD/​EUR +10 -1 +8 -1
RUB/​EUR +66 -7 -36 4
TRY/​EUR +116 -12 +80 -8
UAH/​EUR +43 -4 +57 -6
USD/​EUR +5 -1 -0 0
Eigenkapital +/​- +/​-
CNY/​EUR +103 -10 +100 -10
KZT/​EUR +126 -13 +130 -13
PLN/​EUR +70 -7 +67 -7
RSD/​EUR +16 -2 +16 -2
RUB/​EUR 0 0 0 0
UAH/​EUR +200 -20 +200 -20
USD/​EUR +90 -9 +74 -7

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

Die darüber hinaus bestehenden Währungsrisiken resultieren im Wesentlichen aus US-Dollar-Fremdwährungspositionen in verschiedenen Tochtergesellschaften, in denen die funktionale Währung nicht US-Dollar oder Euro ist. Bei einem US-Dollar-Nominalvolumen von 19 Mio. € (30.9.2019: 21 Mio. €) würde eine 10-prozentige Abwertung des US-Dollars im Periodenergebnis zu positiven Effekten von 2 Mio. € führen (30.9.2019: 2 Mio. €), eine Aufwertung hingegen zu negativen Effekten von 2 Mio. € (30.9.2019: 2 Mio. €).

Mit einem Nominalvolumen von 6 Mio. € (30.9.2019: 8 Mio. €) entfällt davon der wesentliche Teil auf das Währungspaar USD/​THB, während im Vorjahr der überwiegende Anteil auf das Währungspaar USD/​AED entfiel.

Zins- und Währungsrisiken werden durch die internen Treasury-Richtlinien deutlich reduziert und limitiert. Die Richtlinien regeln konzernweit, dass jede Absicherungsmaßnahme im Rahmen vorher definierter Limits erfolgen muss und in keinem Fall zu einer Erhöhung der Risikoposition führen darf. METRO nimmt dabei bewusst in Kauf, dass die Möglichkeiten, aktuelle oder erwartete Zins- bzw. Wechselkursentwicklungen zur Ergebnisoptimierung zu nutzen, stark eingeschränkt sind.

Zur Absicherung dürfen außerdem ausschließlich marktgängige derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, deren korrekte finanzmathematische Bewertung und buchhalterische Abbildung sichergestellt sind.

Am Bilanzstichtag sind folgende derivative Finanzinstrumente zur Risikoreduzierung eingesetzt:

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30.9.2019
Fair Values
--- --- --- ---
Mio. € Nominalvolumen 1 Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Verbindlichkeiten
--- --- --- ---
Währungsbezogene Geschäfte
Devisentermingeschäfte 605 14 12
davon innerhalb Fair-Value-Hedges (0) (0) (0)
davon innerhalb Cashflow-Hedges (193) (5) (1)
davon nicht in einer Hedge-Beziehung (412) (9) (11)
Zins-/​Währungsswaps 0 0 0
605 14 12

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30.9.2020
Fair Values
--- --- --- ---
Mio. € Nominalvolumen 1 Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Verbindlichkeiten
--- --- --- ---
Währungsbezogene Geschäfte
Devisentermingeschäfte 678 9 19
davon innerhalb Fair-Value-Hedges (0) (0) (0)
davon innerhalb Cashflow-Hedges (173) (2) (3)
davon nicht in einer Hedge-Beziehung (505) (7) (16)
Zins-/​Währungsswaps 0 0 0
678 9 19

1 Positives Vorzeichen bei den Nominalvolumina bedeutet einen Kauf von Devisentermingeschäften. Negatives Vorzeichen bei den Nominalvolumina bedeutet einen Verkauf von Devisentermingeschäften.

Das Nominalvolumen der Devisentermingeschäfte/​-optionen und der Zinsbegrenzungsvereinbarungen bestimmt sich aus der Nettoposition der den einzelnen Geschäften zugrunde liegenden An- und Verkaufsbeträge in Fremdwährung, umgerechnet zum entsprechenden Wechselkurs zum Bilanzstichtag. Das Nominalvolumen der Zinsswaps bzw. der Zins-/​Währungsswaps und der Zinssicherungskontrakte ist brutto ausgewiesen.

Sämtliche Fair Values stellen den theoretischen Wert bei Auflösung der Geschäfte zum Stichtag dar. Unter der Prämisse des Haltens der Geschäfte bis zur Endlaufzeit handelt es sich hierbei um unrealisierte Gewinne und Verluste, die sich bei voller Effektivität des Sicherungsgeschäfts bis zur Fälligkeit mit Gewinnen und Verlusten der Grundgeschäfte ausgleichen werden.

Um diesen Ausgleich periodengerecht darstellen zu können, werden zwischen Sicherungsgeschäften und Grundgeschäften Beziehungen hergestellt, die wie folgt gebucht werden:

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Innerhalb eines Fair-Value-Hedges wird sowohl das Sicherungsgeschäft als auch das abzusichernde Risiko des Grundgeschäfts mit dem Fair Value bilanziert. Die Wertschwankungen beider Geschäfte werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der sie sich bei voller Effektivität des Sicherungsgeschäfts ausgleichen.
Innerhalb eines Cashflow-Hedges werden die Sicherungsgeschäfte ebenfalls grundsätzlich zum Fair Value bilanziert. Bei voller Effektivität des Sicherungsgeschäfts werden die Bewertungsveränderungen so lange im Eigenkapital erfasst, bis die abgesicherten Zahlungsströme bzw. die erwarteten Transaktionen das Ergebnis beeinflussen. Erst dann erfolgt die Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Sicherungsgeschäfte, die nach IAS 39 nicht in einer Sicherungsbeziehung stehen, werden mit dem Fair Value bilanziert. Wertveränderungen werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Auch wenn hier formal kein Sicherungszusammenhang hergestellt wurde, handelt es sich hierbei um Sicherungsgeschäfte, die in einem engen Zusammenhang mit einem Grundgeschäft stehen und die sich in ihrer Ergebnisauswirkung mit denen des Grundgeschäfts ausgleichen.

Als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Hedge Accounting (Cashflow-Absicherung) werden ausschließlich Derivate in der Form von Devisentermingeschäften zur Absicherung nicht bilanzieller Währungsrisiken eingesetzt. In der Regel erfolgt die Absicherung jeweils eines Grundgeschäfts durch ein Devisentermingeschäft. Die Beurteilung der Effektivität dieser Absicherungen erfolgt auf Grundlage der hypothetischen Derivatemethode. Die mittels dieser Methode bestimmten Ineffektivitäten ergeben sich als Differenz aus den Wertänderungen des Grundgeschäfts im Vergleich zu den Wertänderungen des Sicherungsgeschäfts.

Die eingesetzten Währungsderivate beziehen sich vor allem auf den chinesischen Renminbi, den Hongkongdollar, den japanischen Yen, den polnischen Złoty, den rumänischen Leu, den russischen Rubel, den Schweizer Franken, die tschechische Krone, den ungarischen Forint sowie den US-Dollar. Aus solchen Absicherungen ergeben sich für METRO die durchschnittlichen Absicherungskurse für die beiden besonders wesentlichen Währungspaare wie folgt:

1,14 USD/​EUR und 8,13 CNY/​EUR. Die Fälligkeit der Derivate im Sicherungszusammenhang in Höhe von - 1 Mio. € (30.9.2019: 5 Mio. €) liegt unter 1 Jahr.

Liquiditätsrisiken

Mit Liquiditätsrisiko wird das Risiko bezeichnet, Zahlungsmittel nicht oder nur zu erhöhten Kosten beschaffen bzw. bereitstellen zu können. Liquiditätsrisiken entstehen bspw. durch temporäres Versagen der Kapitalmärkte, Ausfall von Kreditgebern, unzureichende Kreditlinien oder das Ausbleiben geplanter Zahlungseingänge. Die METRO AG fungiert für die Konzerngesellschaften als finanzwirtschaftlicher Koordinator, um eine möglichst kostengünstige und ausreichend hohe Deckung des Finanzbedarfs für das operative Geschäft und Investitionen sicherzustellen. Die erforderlichen Informationen werden durch eine monatlich aktualisierte Konzernfinanzplanung der einzelnen Konzerngesellschaften bereitgestellt und einer monatlichen Abweichungsanalyse unterzogen. Diese Finanzplanung wird zusätzlich durch eine wöchentlich rollierende 14-Tages-Liquiditätsplanung ergänzt.

Als Finanzierungsinstrumente werden Produkte des Geld- und Kapitalmarkts (Fest- und Tagesgelder, Schuldscheindarlehen, Commercial Papers und börsennotierte Anleihen im Rahmen der Daueremissionsprogramme) sowie bilaterale und syndizierte Kredite eingesetzt. METRO verfügt über eine ausreichende Liquiditätsreserve, sodass Liquiditätsrisiken unwahrscheinlich sind, wenn unerwartet auftretende Ereignisse negative finanzwirtschaftliche Auswirkungen auf die Liquiditätslage haben. Die als Liquiditätsreserve vorgehaltenen, nicht in Anspruch genommenen bilateralen syndizierten Kredite unterliegen dabei bestimmten Kreditbedingungen. Für den Fall, dass die vereinbarten Kreditbedingungen wider Erwarten Covid-19-bedingt zukünftig nicht eingehalten werden können und mit dem Bankenkonsortium keine temporäre Anpassung der Kreditbedingungen verhandelt werden könnte, stehen METRO ausreichende Refinanzierungsalternativen mit einer ähnlichen Liquiditätswirkung zur Verfügung. Zu den Finanzierungsinstrumenten wird auf die Ausführungen unter den entsprechenden Bilanzpositionen verwiesen.

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Nähere Angaben finden sich unter Nr. 29 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie unter Nr. 36 Finanzschulden.

Durch den konzerninternen Finanzausgleich im Rahmen des Cash-Poolings können die finanziellen Mittel bedarfsgerecht allokiert werden, indem Konzerngesellschaften mit einem Finanzierungsbedarf die Liquiditätsüberschüsse anderer Konzerngesellschaften nutzen. Dies verringert das Fremdfinanzierungsvolumen und somit den Zinsaufwand. Des Weiteren wird das in der Treasury der METRO AG gebündelte Know-how genutzt, um die Konzerngesellschaften in allen relevanten Finanzfragen zu beraten. Das reicht von grundsätzlichen Überlegungen zur Finanzierung von Investitionsvorhaben bis hin zur Unterstützung der Finanzverantwortlichen der einzelnen Konzerngesellschaften in Gesprächen mit Banken und Finanzdienstleistern vor Ort. Dadurch wird sichergestellt, dass zum einen die Finanzressourcen von METRO optimal eingesetzt werden und zum anderen alle Konzerngesellschaften an der Bonität und Stärke von METRO im Hinblick auf ihre Finanzierungskonditionen teilhaben.

Bonitätsrisiken

Bonitätsrisiken entstehen im Rahmen von Geldanlagen sowie bei derivativen Finanzinstrumenten mit positiven Marktwerten durch den vollständigen oder teilweisen Ausfall eines Kontrahenten, bspw. durch Insolvenz. Das maximale Ausfallrisiko, dem METRO zum Bilanzstichtag ausgesetzt ist, wird durch die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte in einer Gesamthöhe von 2.764 Mio. € (30.9.2019: 1.854 Mio. €) widergespiegelt.

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Nähere Angaben über die Höhe der jeweiligen Buchwerte finden sich unter Nr. 40 Buchwerte und Fair Values nach Bewertungskategorien.

Die in den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten berücksichtigten Kassenbestände in Höhe von 14 Mio. € (30.9.2019: 16 Mio. €) unterliegen dabei keinem Ausfallrisiko.

Im Zuge des Risikomanagements von Geldanlagen in Gesamthöhe von 1.482 Mio. € (30.9.2019: 453 Mio. €) und derivativen Finanzinstrumenten mit positiven Marktwerten in Gesamthöhe von 9 Mio. € (30.9.2019: 14 Mio. €) sind für alle Geschäftspartner von METRO Mindestanforderungen an die Bonität und zudem individuelle Höchstgrenzen für das Engagement festgelegt. Bei der Ermittlung der Bonitätsrisiken werden Schecks und unterwegs befindliche Gelder nicht berücksichtigt. Grundlage ist dabei eine in den Treasury-Richtlinien festgeschriebene Limitsystematik, die im Wesentlichen auf den Einstufungen internationaler Ratingagenturen, der Entwicklung des Credit Default Swap oder auf internen Bonitätsprüfungen basiert. Jedem Kontrahenten von METRO wird ein individuelles Limit zugewiesen, dessen Einhaltung fortlaufend in Treasury-Systemen überwacht wird.

In der nachfolgenden Tabelle ist eine Einteilung der Geschäftspartner in Ratingklassen dargestellt:

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Ratingklassen Volumen

in %
Geldanlagen
--- --- --- --- --- --- ---
Einstufung Standard & Poor's Moody's Deutschland Westeuropa (ohne Deutschland) Russland Osteuropa (ohne Russland)
--- --- --- --- --- --- ---
Investment Grade AAA Aaa 0,0 0,0 0,0 0,0
AA+ bis AA- Aa1 bis Aa3 0,8 0,0 0,0 0,0
A+ bis A- A1 bis A3 57,4 1,1 0,8 4,5
BBB+ bis BBB- Baa1 bis Baa3 21,2 0,9 0,0 2,8
Non-Investment Grade BB+ bis BB- Ba1 bis Ba3 0,0 0,0 0,0 0,0
B+ bis B- B1 bis B3 0,0 0,1 0,0 0,0
CCC+ bis C Caa1 bis Ca 0,1 0,0 0,0 1,7
Kein Rating 0,0 0,0 0,0 0,6
79,5 2,1 0,8 9,6

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Ratingklassen Volumen

in %
Geldanlagen
--- --- --- ---
Einstufung Asien und Übrige Derivate mit positiven Marktwerten Gesamt
--- --- --- ---
Investment Grade 0,0 0,0
0,0 0,0
6,5 0,3
1,1 0,1 97,5
Non-Investment Grade 0,0 0,0
0,0 0,0
0,0 0,0 1,9
Kein Rating 0,0 0,0 0,6
7,6 0,4 100,0

Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass zum Bilanzstichtag rund 97,5 % des Anlagevolumens inkl. der positiven Marktwerte von Derivaten bei Kontrahenten mit einer Investment-Grade-Einstufung, die somit eine gute bis sehr gute Bonität aufweisen, platziert wurden. Bei Kontrahenten, die bisher noch kein international anerkanntes Rating aufweisen, handelt es sich größtenteils um renommierte Finanzinstitute, die einer Bonitätsanalyse unterzogen wurden. METRO ist auch in Ländern vertreten, deren Finanzinstitute aufgrund ihrer eigenen Länderratings keine Investment-Grade-Einstufung erreichen. Eine Zusammenarbeit mit diesen Instituten ist aus länderspezifischen Gründen sowie unter Kosten- und Effizienzgesichtspunkten notwendig. Der Anteil am Gesamtvolumen liegt hier bei rund 1,9 %.

Insgesamt ist METRO Bonitätsrisiken nur in sehr geringem Maße ausgesetzt.

Risiken aus Zahlungsstromschwankungen

Verursacht durch eine Änderung des zukünftigen Zinsniveaus, können sich bei variabel verzinslichen Vermögens- bzw. Schuldposten Schwankungen der Zahlungsströme einstellen. Anhand von Stresstests wird untersucht, welche Auswirkungen die Veränderungen des Zinsniveaus auf die Zahlungsströme haben könnten und wie sie im Einklang mit den internen Treasury-Richtlinien durch Sicherungsgeschäfte limitiert werden können.

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45. Eventualverbindlichkeiten

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Mio. € 30.9.2019 30.9.2020
Eventualverbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen 17 39
Eventualverbindlichkeiten aus Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 12 10
Sonstige Eventualverbindlichkeiten 1 0
30 49

Bei den Eventualverbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen handelt es sich im Wesentlichen um Mietgarantien mit Laufzeiten von bis zu 10 Jahren, soweit eine Inanspruchnahme nicht als gänzlich unwahrscheinlich eingeschätzt werden konnte. Die Barwerte der Eventualverpflichtungen entsprechen im Wesentlichen denen der Nominalbeträge. Für einen Teil der Eventualverbindlichkeiten bestehen Rückgriffsrechte ggü. Dritten jeweils in Höhe des Nominalbetrags.

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46. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Nominalwert der sonstigen finanziellen Verpflichtungen zum 30. September 2020 beträgt 241 Mio. € (30.9.2019: 232 Mio. €) und beinhaltet im Wesentlichen Abnahmeverpflichtungen für Dienstleistungsverträge.

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Angaben zu den Erwerbsverpflichtungen für sonstige immaterielle Vermögenswerte, Gegenstände des Sachanlagevermögens sowie für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien finden sich unter Nr. 20 Sonstige immaterielle Vermögenswerte, Nr. 21 Sachanlagen und Nr. 22 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sowie Nr. 47 Leasingverhältnisse.

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47. Leasingverhältnisse

METRO als Leasingnehmer

IMMOBILIENLEASINGVERHÄLTNISSE

METRO mietet im wesentlichen Grundstücke und Gebäude für ihre Großhandelsgeschäfte, Verteilungscenter sowie Büro- und Lagerflächen an. Die Leasingverträge werden auf individueller Basis ausgehandelt und enthalten eine Vielzahl unterschiedlicher Bedingungen und Konditionen.

Die Mietverträge für die Immobilien werden in der Regel über feste Zeiträume von 5 bis 15 Jahren abgeschlossen und beinhalten teilweise Verlängerungsoptionen, wie im Abschnitt Verlängerungs- und Kündigungsoptionen beschrieben.

FAHRZEUGLEASING

Darüber hinaus werden auch Nutzfahrzeuge wie Lkws, Gabelstapler und Flurfahrzeuge mit Laufzeiten von 4 bis 6 Jahren sowie Pkws mit einer Anmietungszeit von 3 bis 4 Jahren angemietet.

SONSTIGE LEASINGVERHÄLTNISSE

Die sonstigen Leasingverhältnisse, die einen unwesentlichen Teil der Leasingverhältnisse ausmachen, umfassen die Anmietung von technischen Anlagen und Maschinen sowie IT-Infrastruktur und Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Mit Erstanwendung des IFRS 16 entfällt für Leasingnehmer die bisherige nach IAS 17 gültige Klassifizierung der Leasingverhältnisse nach Operating- und Finanzierungsleasingverhältnissen. Nahezu alle Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen, denen geringwertige Vermögenswerte zugrunde liegen) werden in der Bilanz als Nutzungsrechte mit korrespondierender Leasingverbindlichkeit ausgewiesen.

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Nähere Informationen zur erstmaligen Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards und zur Ausübung von Wahlrechten können dem Abschnitt "Anwendung neuer Rechnungslegungsvorschriften" entnommen werden.

Der folgenden Tabelle können die in der Bilanz ausgewiesenen Nutzungsrechte in Verbindung mit Leasing entnommen werden.

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Mio. € 1.10.2018 1 30.9.2019 1 30.9.2020
Grundstücke und Bauten 2.524 2.248 1.947
Fahrzeuge 88 95 103
Sonstige Nutzungsrechte 20 32 34
2.633 2.374 2.084

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

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Eine ausführliche Darstellung der Nutzungsrechte findet sich unter Nr. 21 Sachanlagen − Entwicklung der Nutzungsrechte an geleastem Sachanlagevermögen.

Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen können der folgenden Tabelle entnommen werden.

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Mio. € 1.10.2018 1 30.9.2019 1 30.9.2020
Kurzfristig 397 353 376
Langfristig 3.042 2.862 2.651
3.439 3.215 3.027

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

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Eine Fälligkeitsanalyse der undiskontierten Zahlungen findet sich unter Nr. 39 Undiskontierte Cashflows finanzieller Verbindlichkeiten.

Im Geschäftsjahr 2019/​20 waren keine wesentlichen nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten einbezogenen Aufwendungen für variable Leasingzahlungen zu verzeichnen.

ERGEBNISWIRKSAME EFFEKTE AUS LEASINGVERHÄLTNISSEN

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen ausgewiesen.

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Mio. € 30.9.2019 1 30.9.2020
Variable Mietaufwendungen aus Nutzungsrechten 0 -2
Mietaufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse -14 -14
Mietaufwendungen für Leasingverhältnisse bei Vermögenswerten von geringem Wert -28 -9
Summe Mietaufwendungen -42 -25
Abschreibungen 2 -301 -333
Zinsaufwendungen -188 -177
Aufwendungen und Erträge aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen 286 1
Erträge aus Untervermietung von Nutzungsrechten 136 118

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

2 Beinhaltet auch Abschreibungen auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sowie Wertminderungen.

Der gesamte Mittelabfluss, der sich aus den fixen Leasingzahlungen, den Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse, den Zahlungen für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, und den variablen Leasingzahlungen zusammensetzt, beträgt 564 Mio. € (30.9.2019: 594 Mio. €).

Mit Verlautbarung "Covid-19-bezogene Mietkonzessionen" (Änderung an IFRS 16) vom 28. Mai 2020 räumt das IASB Leasingnehmern ein Wahlrecht ein, nach dem die Bilanzierung von Zugeständnissen, wie Stundung der Mietraten oder Mietpreisnachlässe, die im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie gewährt werden, vereinfacht erfolgen kann. METRO hat für alle erhaltenen Mietnachlässe in Höhe von 1 Mio. € von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, diese direkt erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

VERLÄNGERUNGS- UND KÜNDIGUNGSOPTIONEN

Verlängerungs- und Kündigungsoptionen sind in einer signifikanten Anzahl von Leasingverträgen in allen Anlageklassen von METRO enthalten. Diese Bedingungen werden verwendet, um die betriebliche Flexibilität bei der Verwaltung der Verträge zu maximieren, insbesondere in Bezug auf die Anlageklassen Grundstücke und Gebäude, technische Anlagen und Maschinen, Fahrzeuge und IT-Infrastruktur.

Bei der Bestimmung der Mietdauer und der Beurteilung der Länge des unkündbaren Zeitraums eines Mietvertrags legt METRO den Zeitraum fest, für den der Vertrag durchsetzbar ist. Ein Leasingvertrag ist nicht mehr durchsetzbar, wenn der Leasingnehmer und der Leasinggeber jeweils das Recht haben, den Leasingvertrag ohne Genehmigung der anderen Partei mit höchstens einer unbedeutenden Vertragsstrafe zu kündigen. Wenn nur ein Leasingnehmer das Recht hat, einen Leasingvertrag zu kündigen, wird dieses Recht als eine dem Leasingnehmer zur Verfügung stehende Kündigungsoption betrachtet, die ein Unternehmen bei der Festlegung der Leasinglaufzeit in Betracht zieht. Wenn nur ein Leasinggeber das Recht hat, einen Leasingvertrag zu kündigen, umfasst der nicht kündbare Zeitraum des Leasingvertrags den Zeitraum, der durch die Kündigungsmöglichkeit abgedeckt ist. Die Mehrheit der gehaltenen Verlängerungs- und Kündigungsoptionen kann nur von METRO und nicht vom jeweiligen Leasinggeber ausgeübt werden.

Bei der Festlegung der Mietdauer berücksichtigt das Management alle Fakten und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung einer Verlängerungsoption bzw. zur Nichtausübung einer Kündigungsoption schaffen. Beispiele für Fakten und Umstände sind die Vertragsbedingungen für die optionalen Zeiträume im Vergleich zu den Marktkonditionen, wesentliche Verbesserungen an den Mietverhältnissen, Kosten im Zusammenhang mit der Kündigung des Mietvertrags und die Bedeutung des zugrunde liegenden Vermögenswerts für die Geschäftstätigkeit von METRO. Die Bewertung wird überprüft, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung der Umstände eintritt, die diese Bewertung beeinflusst.

Potenzielle zukünftige Zahlungsmittelabflüsse nicht hinreichend sicherer Verlängerungs- bzw. Kündigungsoptionen wurden per 30. September 2020 in Höhe von 2.054 Mio. € (30.9.2019: 1.985 Mio. €) nicht in die Leasingverbindlichkeit einbezogen, weil es nicht hinreichend sicher ist, dass die Leasingverträge verlängert oder nicht gekündigt werden.

Während des Geschäftsjahres wurden Mietvertragsverlängerungen in Höhe von 70 Mio. € (30.9.2019: 69 Mio. €) ausgeübt und unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt dieser Modifikation des Leasingverhältnisses in den Leasingverbindlichkeiten berücksichtigt.

RESTWERTGARANTIEN UND KAUFOPTIONEN

METRO hat keine wesentlichen Leasingverhältnisse, die Restwertgarantien oder Kaufoptionen beinhalten.

NOCH NICHT BEGONNENE LEASINGVERTRÄGE

Die undiskontierten Zahlungsverpflichtungen für Leasingverhältnisse, die zum Bilanzstichtag noch nicht begonnen wurden und somit nicht in den Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen werden, bestehen in Höhe von 6 Mio. € (30.9.2019: 54 Mio. €).

SALE-AND-LEASEBACK-TRANSAKTIONEN

Im Geschäftsjahr 2019/​20 wurden keine wesentlichen Sale-and-Leaseback-Transaktionen durchgeführt. Im Vorjahr wurden Gewinne in Höhe von 286 Mio. € aus dem Verkauf von Immobilienstandorten in China, Polen, Spanien, Ungarn und Tschechien erzielt.

METRO als Leasinggeber

METRO vermietet als Leasinggeber im Eigentum befindliche und angemietete Immobilien. Diese Unter- und Weitervermietungen werden als Operating-Leasingverhältnisse oder Finanzierungsleasingverhältnisse klassifiziert. Die Nettoinvestitionen aus den Finanzierungsleasingverhältnissen werden als Forderungen in der Bilanz ausgewiesen. Die Forderungen werden um den in der Leasingzahlung enthaltenen Tilgungsanteil vermindert. Der in der Leasingzahlung enthaltene Zinsanteil wird als Finanzertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Aus der Vermietung von Immobilien, die als Finanzierungsleasingverhältnisse klassifiziert wurden, bestehen Ansprüche ggü. Konzernfremden auf den Erhalt von Leasingzahlungen (METRO als Leasinggeber), die in den Folgeperioden wie folgt fällig werden:

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Mio. € 30.9.2019 1 30.9.2020
Bis zu 1 Jahr 38 59
1 bis 2 Jahre 39 58
2 bis 3 Jahre 38 54
3 bis 4 Jahre 39 37
4 bis 5 Jahre 25 20
Über 5 Jahre 29 40
Bruttoinvestitionen (Summe undiskontierter Mindestleasingzahlungen) 208 268
Noch nicht realisierter Finanzertrag -48 -47
Nettoinvestitionen (Barwert der zukünftig zu erhaltenden Mindestleasingzahlungen) 159 221

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

Die wesentliche Erhöhung in den Nettoinvestitionen aus Finanzierungsleasingverhältnissen resultiert aus der Untervermietung von Immobilienstandorten an das SB-Warenhausgeschäft, die aufgrund der Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts zu einer Umklassifizierung als Finanzierungsleasingverhältnisse führte.

Bei einer Klassifizierung der Vermietung von Immobilien als Operating-Leasingverhältnisse werden die Leasingzahlungen sofort erfolgswirksam als Mieterträge erfasst. In den Folgeperioden bestehen Ansprüche ggü. Konzernfremden auf den Erhalt von Leasingzahlungen, die wie folgt fällig werden:

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Mio. € 30.9.2019 1 30.9.2020
Bis zu 1 Jahr 90 94
1 bis 2 Jahre 78 75
2 bis 3 Jahre 71 63
3 bis 4 Jahre 64 44
4 bis 5 Jahre 47 30
Über 5 Jahre 97 53
Summe undiskontierter Mindestleasingzahlungen 447 360

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Mieterträge im Zusammenhang mit Vermietungsverhältnissen ausgewiesen.

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Mio. € 30.9.2019 30.9.2020
Operating-Leasingverhältnisse
Fixer Mietertrag 144 117
Variabler Mietertrag 1 0
Finanzierungsleasingverhältnisse
Variabler Mietertrag 1 1
Summe Mieterträge 145 118
Zinserträge 16 15

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48. Anpassung der Vergleichszahlen 2018/​19 aufgrund von IFRS 16

Vom International Accounting Standards Board wurde der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" veröffentlicht. IFRS 16 ersetzt die bisher bestehenden Leasingleitlinien, einschließlich IAS 17 (Leasingverhältnisse), IFRIC 4 (Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält), SIC-15 (Operatingleasingverhältnisse - Anreizvereinbarungen) und SIC-27 (Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen).

METRO hat die Erstanwendung von IFRS 16 voll rückwirkend zum 30. September 2019 (Geschäftsjahr 1.10.2018 bis 30.9.2019) durchgeführt. Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund dessen für das Geschäftsjahr 2018/​19 angepasst. Die Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bilanz, die Gesamtergebnisrechnung und die Kapitalflussrechnung sind im Folgenden dargestellt.

Die wesentliche Neuerung des IFRS 16 im Vergleich zu IAS 17 ist die Einführung eines einheitlichen Bilanzierungsmodells beim Leasingnehmer. Der Leasingnehmer muss zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm der Leasinggeber den Vermögenswert zur Nutzung überlässt, eine Verbindlichkeit und korrespondierend das Nutzungsrecht am Leasingobjekt als sog. Right-of-Use-Asset ansetzen.

Die bisher nach IAS 17 in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Mietaufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden nach IFRS 16 durch den Ausweis von Abschreibungen und Zinsaufwendungen ersetzt.

Beim Übergang zu IFRS 16 bestimmt METRO, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält. Bei dieser Beurteilung konnte das Unternehmen wählen, ob es die IFRS-16-Definition eines Leasingvertrags auf alle seine Verträge anwendet oder ob es die nach IFRS 16 erlaubte praktische Erleichterung anwendet und nicht neu beurteilt, ob ein Vertrag ein Leasingvertrag ist oder enthält. Das Unternehmen entschied sich dafür, die praktische Erleichterung beim Übergang anzuwenden. Das bedeutet, dass es IFRS 16 auf alle Verträge anwendet, die vor dem 1. Oktober 2018 abgeschlossen wurden und gem. IAS 17 und IFRIC 4 als Leasingverträge identifiziert wurden.

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Informationen zur erstmaligen Anwendung von IFRS 16 sind im Abschnitt "Anwendung neuer Rechnungslegungsvorschriften" dargestellt.

Gewinn- und Verlustrechnung

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Mio. € 2018/​19 wie berichtet Veränderung IFRS 16 2018/​19
Umsatzerlöse 27.082 0 27.082
Umsatzkosten -22.476 10 -22.466
Bruttoergebnis vom Umsatz 4.606 10 4.617
Sonstige betriebliche Erträge 1.405 -30 1.376
Vertriebskosten -4.092 137 -3.955
Allgemeine Verwaltungskosten -822 11 -811
Sonstige betriebliche Aufwendungen -279 0 -279
Ergebnis aus Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte -14 0 -14
Ergebnisanteil aus operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 24 0 24
Betriebliches Ergebnis EBIT 828 130 957
Ergebnisanteil aus nicht operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 0 0 0
Sonstiges Beteiligungsergebnis -1 0 -1
Zinsertrag 29 16 45
Zinsaufwand -148 -137 -285
Übriges Finanzergebnis 1 11 12
Finanzergebnis -119 -111 -230
Ergebnis vor Steuern EBT 709 19 728
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -298 -3 -301
Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 411 16 427
Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten -526 433 -93
Periodenergebnis -115 448 333
Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis 11 0 11
davon aus fortgeführten Aktivitäten (6) (0) (6)
davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten (5) (0) (5)
Den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnendes Periodenergebnis -126 448 322
davon aus fortgeführten Aktivitäten (405) (15) (421)
davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten (-532) (433) (-99)
Ergebnis je Aktie in € (unverwässert = verwässert) -0,35 1,23 0,89
davon aus fortgeführten Aktivitäten (1,12) (0,04) (1,16)
davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten (-1,46) (1,19) (-0,27)

Überleitung vom Perioden- zum Gesamtergebnis

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Mio. € 2018/​19 wie berichtet Veränderung IFRS 16 2018/​19
Periodenergebnis -115 448 333
Sonstiges Ergebnis
Komponenten des sonstigen Ergebnisses, die künftig nicht aufwands- oder ertragswirksam werden -75 0 -75
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen -94 0 -94
Effekte aus der Fair-Value-Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten -3 0 -3
Auf die Komponenten des sonstigen Ergebnisses, die künftig nicht aufwands- oder ertragswirksam werden, entfallende Ertragsteuern 22 0 22
Komponenten des sonstigen Ergebnisses, die künftig aufwands- oder ertragswirksam werden könnten 135 -6 129
Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche 138 -6 132
Effektiver Teil der Gewinne/​Verluste aus Cashflow-Hedges 2 0 2
Effekte aus der Fair-Value-Bewertung von Fremdkapitalinstrumenten 0 0 0
Auf die Komponenten des sonstigen Ergebnisses, die künftig aufwands- oder ertragswirksam werden könnten, entfallende Ertragsteuern -5 0 -5
Sonstiges Ergebnis 59 -6 54
Gesamtergebnis -56 443 387
Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Gesamtergebnis 12 0 12
Den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnendes Gesamtergebnis -68 443 375

Bilanz

AKTIVA

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Mio. € 1.10.2018 wie berichtet 1 Veränderung IFRS 16 1.10.2018
Langfristige Vermögenswerte 7.504 2.236 9.740
Geschäfts- oder Firmenwerte 797 0 797
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 499 0 499
Sachanlagen 5.314 2.155 7.469
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 97 38 135
Finanzanlagen 86 0 86
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 178 0 178
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 39 125 164
Sonstige andere Vermögenswerte 163 -133 30
Latente Steueransprüche 331 51 382
Kurzfristige Vermögenswerte 7.700 803 8.504
Vorräte 2.108 0 2.108
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 568 0 568
Finanzanlagen 2 0 2
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 562 18 580
Sonstige andere Vermögenswerte 353 -3 349
Ertragsteuererstattungsansprüche 206 0 206
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.298 0 1.298
Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte 2.604 788 3.393
15.205 3.039 18.244
1 Anpassung aufgrund Anwendung IFRS 9 und IFRS 15.
PASSIVA
Mio. € 1.10.2018 wie berichtet 1 Veränderung IFRS 16 1.10.2018
Eigenkapital 3.066 -832 2.234
Gezeichnetes Kapital 363 0 363
Kapitalrücklage 6.118 0 6.118
Gewinnrücklagen -3.456 -831 -4.287
Eigenkapital vor Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter 3.025 -831 2.194
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 41 -1 40
Langfristige Schulden 3.427 2.377 5.804
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 468 0 468
Sonstige Rückstellungen 126 -38 88
Finanzschulden 2.590 2.465 5.055
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 56 -1 56
Sonstige andere Verbindlichkeiten 67 -43 24
Latente Steuerschulden 121 -7 114
Kurzfristige Schulden 8.711 1.494 10.206
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.993 0 3.993
Rückstellungen 274 -43 230
Finanzschulden 1.420 322 1.742
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 745 -1 744
Sonstige andere Verbindlichkeiten 394 -5 389
Ertragsteuerschulden 191 0 191
Schulden i. Z. m. zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten 1.694 1.221 2.915
15.205 3.039 18.244

1 Anpassung aufgrund Anwendung IFRS 9 und IFRS 15.

Bilanz

AKTIVA

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Mio. € 30.9.2019 wie berichtet Veränderung IFRS 16 30.9.2019
Langfristige Vermögenswerte 6.736 2.102 8.838
Geschäfts- oder Firmenwerte 785 0 785
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 562 0 562
Sachanlagen 4.760 1.875 6.635
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 82 45 127
Finanzanlagen 97 0 97
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 179 0 179
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 37 113 150
Sonstige andere Vermögenswerte 43 -23 20
Latente Steueransprüche 191 93 284
Kurzfristige Vermögenswerte 7.761 1.231 8.992
Vorräte 1.946 0 1.946
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 482 0 482
Finanzanlagen 4 0 4
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 603 19 622
Sonstige andere Vermögenswerte 279 1 279
Ertragsteuererstattungsansprüche 190 0 190
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 500 0 500
Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte 3.758 1.212 4.970
14.497 3.333 17.830
PASSIVA
Mio. € 30.9.2019 wie berichtet Veränderung IFRS 16 30.9.2019
Eigenkapital 2.735 -390 2.345
Gezeichnetes Kapital 363 0 363
Kapitalrücklage 6.118 0 6.118
Gewinnrücklagen -3.778 -389 -4.167
Eigenkapital vor Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter 2.703 -389 2.314
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 32 -1 31
Langfristige Schulden 3.419 2.234 5.652
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 543 0 543
Sonstige Rückstellungen 132 -24 108
Finanzschulden 2.498 2.268 4.766
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 56 0 55
Sonstige andere Verbindlichkeiten 71 -46 25
Latente Steuerschulden 119 36 155
Kurzfristige Schulden 8.343 1.489 9.832
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.572 0 3.572
Rückstellungen 168 -10 158
Finanzschulden 871 293 1.164
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 728 -1 728
Sonstige andere Verbindlichkeiten 233 -6 228
Ertragsteuerschulden 169 0 169
Schulden i. Z. m. zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten 2.601 1.212 3.813
14.497 3.333 17.830

Kapitalflussrechnung

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Mio. € EBIT 2018/​19 wie berichtet 828 Veränderung IFRS 16 130 2018/​19 957
Zu-/​Abschreibungen auf Anlagevermögen ohne Finanzanlagen 532 243 774
Veränderung von Pensions- und sonstigen Rückstellungen -47 17 -31
Veränderung des Nettobetriebsvermögens 27 0 27
Zahlungen Ertragsteuern -215 1 -215
Umgliederung Gewinne (-) /​ Verluste (+) aus dem Abgang von Anlagevermögen -356 -1 -357
Sonstiges 28 25 53
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten 796 413 1.209
Unternehmensakquisitionen -1 0 -1
Investitionen in Sachanlagen und in als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (ohne Nutzungsrechte) -258 0 -258
Sonstige Investitionen -198 0 -198
Investitionen in Geldanlagen -9 0 -9
Unternehmensveräußerungen 0 0 0
Desinvestitionen 505 0 505
Veräußerung von Geldanlagen 7 0 7
Cashflow aus Investitionstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten 46 0 46
Gewinnausschüttungen
an METRO AG Gesellschafter -254 0 -254
an andere Gesellschafter -7 0 -7
Tilgung von Verbindlichkeiten aus Verkaufsoptionen nicht beherrschender Gesellschafter -2 0 -2
Aufnahme von Finanzschulden 6.122 0 6.122
Tilgung von Finanzschulden -6.844 77 -6.767
Tilgung von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 0 -540 -540
Gezahlte Zinsen -161 49 -112
Erhaltene Zinsen 28 0 28
Sonstige Finanzierungstätigkeit -4 0 -4
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten -1.122 -413 -1.535

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49. Sonstige Rechtsangelegenheiten

Konzernaufteilung im Jahr 2017

Im Zusammenhang mit der Konzernaufteilung haben mehrere Aktionäre mit unterschiedlichen Angriffsrichtungen gegen die CECONOMY AG Anfechtungsklage, Nichtigkeitsklage und/​oder Feststellungsklage beim Landgericht Düsseldorf u. a. wegen des in der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG vom 6. Februar 2017 gefassten Beschlusses über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag (Spaltungsvertrag) sowie teilweise im Hinblick auf den Spaltungsvertrag selbst erhoben. Gem. einer Regelung des Spaltungsvertrags ist Träger der Kosten aus den im Zusammenhang mit der Spaltung stehenden Prozess- und Verfahrenskosten die METRO AG. Am 24. Januar 2018 wies das Landgericht Düsseldorf die Klagen vollumfänglich ab. Sämtliche Kläger legten in allen Verfahren Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ein. Am 4. April 2019 hat das OLG Düsseldorf sämtliche Berufungen zurückgewiesen. In dem Berufungsurteil im Anfechtungsverfahren betreffend die Beschlüsse der Hauptversammlung wurde die Revision zum BGH zugelassen und eingelegt. In den Verfahren auf Feststellung der Nichtigkeit oder schwebenden Unwirksamkeit des Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrags hat das OLG Düsseldorf die Revision nicht zugelassen. In einem dieser Feststellungsverfahren haben die Kläger Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Das Urteil in dem anderen Feststellungsverfahren ist rechtskräftig. Die METRO AG hält sämtliche dieser Klagen weiterhin für unzulässig und/​oder unbegründet und hat daher keine Risikovorsorge bilanziert.

Schiedsverfahren gegen Hudson's Bay Company

Die METRO AG war Klägerin in einem Schiedsverfahren gegen den kanadischen Warenhauskonzern Hudson's Bay Company (HBC). Hintergrund des Schiedsverfahrens war eine noch offene Kaufpreisforderung der METRO AG gegen HBC aus der Veräußerung von Galeria Kaufhof im Jahr 2015. Die METRO AG hatte an einzelnen Immobilien zunächst Minderheitsanteile behalten und HBC an diesen Call-Optionen eingeräumt. Im Januar 2016 hat HBC diese Call-Optionen ausgeübt und einen vorläufigen Kaufpreis gezahlt. Die METRO AG hielt den gezahlten vorläufigen Kaufpreis jedoch für zu gering und stritt deshalb mit HBC über die Bewertungsgrundlage für die Kaufpreisermittlung. Es wurde zu Beginn des Geschäftsjahres 2020/​21 mit der Einzelrechtsnachfolgerin von HBC eine außergerichtliche Einigung über die geltend gemachten Ansprüche erzielt. METRO hat im Zuge dessen die Schiedsklage gegen HBC zurückgenommen.

Übrige Rechtsangelegenheiten

Gesellschaften des METRO Konzerns sind Partei bzw. Beteiligte in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Klageverfahren sowie Kartellverfahren in diversen europäischen Ländern. Für diese Verfahren wurde, sofern die Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist, eine angemessene Risikovorsorge gebildet. Die METRO AG bzw. ihre Konzerngesellschaften haben zudem Klagen auf Schadensersatz gegen Unternehmen erhoben, die wegen verbotener Wettbewerbsabsprachen sanktioniert wurden (u. a. Lkw- und Zucker-Kartell).

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50. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

METRO übernimmt die Aviludo Group

METRO übernimmt die Aviludo Group, den zweitgrößten portugiesischen Lebensmittellieferanten mit Sitz in Quarteira, Algarve. Die Transaktion umfasst neben dem operativen Geschäft auch die Logistikplattformen von Aviludo. Die Umsätze der Aviludo Group betrugen im Jahr 2019 (vor der Covid-19-Pandemie) ca. 152 Mio. €. Der Kaufpreis liegt im mittleren 2-stelligen Millionenbereich. Diese Akquisition ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer vollständigen Fokussierung auf HoReCa-Kunden. Die Akquisition steht unter dem Vorbehalt der Genehmigungen durch die zuständigen Behörden. Die Transaktion wird voraussichtlich in der 1. Hälfte des Kalenderjahres 2021 abgeschlossen sein.

EP Global Commerce GmbH erhöht Stimmrechtsanteil an METRO AG

Die EP Global Commerce GmbH, die auf Basis der Stimmrechtsmitteilung vom 10. Oktober 2020 29,99 % der Stimmrechte an der METRO AG hält, hat am 1. Oktober 2020 ein freiwilliges Übernahmeangebot in Bezug auf alle Aktien an der METRO AG veröffentlicht. Die EP Global Commerce GmbH hat mit ihrer Schlussmeldung vom 20. November 2020 bekannt gegeben, dass ihr bis zum Ende der weiteren Annahmefrist insgesamt 10,60 % der Stammaktien angedient wurden. Der Vollzug des Übernahmeangebots steht unter dem Vorbehalt regulatorischer Freigaben. Gem. den Angaben in der Angebotsunterlage erwartet die EP Global Commerce GmbH den Vollzug bis zum Ende des Jahres 2020, spätestens bis Februar 2021.

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51. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

METRO hatte im Geschäftsjahr 2019/​20 zu nahestehenden Unternehmen folgende Geschäftsbeziehungen:

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Mio. € 2018/​19 2019/​20
Erbrachte Leistungen 8 54
Assoziierte Unternehmen 5 51
Gemeinschaftsunternehmen 3 3
Übrige nahestehende Unternehmen 0 0
Erhaltene Leistungen 71 70
Assoziierte Unternehmen 60 61
Gemeinschaftsunternehmen 7 6
Übrige nahestehende Unternehmen 4 3
Forderungen aus erbrachten Leistungen zum 30.9. 0 23
Assoziierte Unternehmen 0 23
Gemeinschaftsunternehmen 0 0
Übrige nahestehende Unternehmen 0 0
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Leistungen zum 30.9. 0 0
Assoziierte Unternehmen 0 0
Gemeinschaftsunternehmen 0 0
Übrige nahestehende Unternehmen 0 0

Transaktionen mit assoziierten Unternehmen und übrigen nahestehenden Unternehmen

Am 23. April 2020 wurde der Verkauf der gesamten indirekten Mehrheitsbeteiligung der METRO AG an METRO China an eine Tochtergesellschaft der Wumei Technology Group vollzogen. METRO ist mit rund 20 % an der WM Holding (HK) Limited und somit an den Aktivitäten von METRO China beteiligt. Entsprechend sind Transaktionen von METRO mit der Wumei Technology Group und deren Tochtergesellschaften als Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen auszuweisen.

Der wesentliche Anstieg der erbrachten Leistungen resultiert aus den Geschäftsbeziehungen zu METRO Group Commerce (Shanghai) Co., Ltd. (ehemals METRO China) aufgrund eines für 2 Jahre vereinbarten Service-Level-Agreements und der Gewährung von Markenlizenzen.

Im Zusammenhang mit der bereits vorausbezahlten Markennutzung wurden Vertragsverbindlichkeiten bei METRO abgegrenzt, diese belaufen sich am 30. September 2020 auf 153 Mio. €.

Die erhaltenen Leistungen in Höhe von 70 Mio. € (2018/​19: 71 Mio. €), die Unternehmen von METRO im Geschäftsjahr 2019/​20 von assoziierten und übrigen nahestehenden Unternehmen erhalten haben, bestanden in Höhe von 63 Mio. € (2018/​19: 63 Mio. €) im Wesentlichen aus der Vermietung von Immobilien (davon 61 Mio. € von assoziierten Unternehmen; 2018/​19: 60 Mio. €) und in Höhe von 7 Mio. € (2018/​19: 8 Mio. €) aus der Erbringung von Dienstleistungen (davon 6 Mio. € von Gemeinschaftsunternehmen; 2018/​19: 7 Mio. €).

In der Bilanz werden Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 360 Mio. € (2018/​19 380 Mio. €) und damit korrespondierende Nutzungsrechte in Höhe von 291 Mio. € (2018/​19 313 Mio. €) aus den Mietverhältnissen ggü. folgenden assoziierten Unternehmen ausgewiesen, OPCI FWP Frankreich, OPCI FWS Frankreich, Habib METRO Pakistan und Iniziative Methab s.r.l.

Unternehmen von METRO erbrachten im Geschäftsjahr 2019/​20 Leistungen an Unternehmen, die dem Kreis der assoziierten und nahestehenden Unternehmen zuzurechnen sind, in Höhe von 54 Mio. € (2018/​19: 8 Mio. €).

Darüber hinaus wurde eine Dividende in Höhe von 76 Mio. € an einen Aktionär mit maßgeblichem Einfluss gezahlt.

Die Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen sind vertraglich vereinbart und entsprechen Marktkonditionen. Im Geschäftsjahr 2019/​20 bestanden wie im Geschäftsjahr 2018/​19 keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden natürlichen Personen und Unternehmen des Managements in Schlüsselpositionen.

Nahestehende Personen (Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen)

Das Management in Schlüsselpositionen von METRO besteht aus Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der METRO AG.

Der so ermittelte Aufwand für Mitglieder des Vorstands der METRO AG betrug für kurzfristig fällige Leistungen 6,4 Mio. € (2018/​19: 6,9 Mio. €) sowie für Leistungen aus Anlass und nach Beendigung des Dienstverhältnisses 0,7 Mio. € (2018/​19: 3,7 Mio. €). Der nach den Maßgaben von IFRS 2 ermittelte Aufwand für die im Geschäftsjahr 2019/​20 bestehenden Programme für Vergütungen mit langfristiger Anreizwirkung betrug

-0,8 Mio. € (2018/​19: 2,6 Mio. €).

Die kurzfristig fällige Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der METRO AG betrug 2,2 Mio. € (2018/​19: 2,2 Mio. €).

Die Gesamtvergütung für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen belief sich im Geschäftsjahr 2019/​20 auf 8,5 Mio. € (2018/​19: 15,4 Mio. €).

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Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sind unter Nr. 53 Vorstand und Aufsichtsrat aufgeführt.

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52. Long-Term Incentive der Führungskräfte

Berechtigungen für das fortgeführte Geschäft von METRO

Das zum 1. April 2019 den oberen Führungskräften von METRO sowie den Geschäftsführungsorganen der METRO Landesgesellschaften gewährte METRO Long-Term Incentive (METRO LTI) wurde im Geschäftsjahr 2019/​20 fortgesetzt. Beim METRO LTI handelt es sich um einen zyklischen Plan, der alle 3 Jahre begeben wird. Die jeweiligen Erfolgsziele rücken dabei die Wertgenerierung in den einzelnen Landesgesellschaften, die relative Aktienrendite der METRO Aktie ggü. einer Vergleichsgruppe sowie die nachhaltige Entwicklung und Zukunftsausrichtung von METRO in den Vorderrund der Erfolgsmessung. Die Performance-Periode des METRO LTI läuft vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2022. In diesem Zeitraum werden die individuellen Zielbeträge ratierlich aufgebaut. Der am Ende der Performance-Periode final aufgebaute Zielbetrag richtet sich nach der Dauer der Teilnahmeberechtigung am METRO LTI sowie nach der innegehaltenen Position. Gem. den Planbedingungen können Führungskräfte zeitanteilig neu in den Berechtigtenkreis aufgenommen werden bzw. aus dem Plan ausscheiden.

Funktionsweise METRO LTI

Der Auszahlungsbetrag wird nach Ablauf der jeweiligen Performance-Periode durch Multiplikation des jeweils aufgebauten individuellen Zielbetrags mit einem Gesamtzielerreichungsfaktor ermittelt. Dieser Faktor setzt sich zu 60 % aus der Zielerreichung der Komponente Country Performance, zu 30 % aus der Zielerreichung der Komponente METRO Performance sowie zu 10 % aus der Zielerreichung der Nachhaltigkeitskomponente (Sustainability) zusammen. Der Auszahlungsbetrag ist nach oben begrenzt, wobei der Gesamtzielerreichungsfaktor nicht unter 0 fallen kann.

Bei der Komponente Country Performance ist für die Berechtigten aus den METRO Wholesale Landesgesellschaften der Erfolg der jeweiligen Landesgesellschaft maßgeblich, für die weiteren Bezugsberechtigten wird der Gesamterfolg aller Landesgesellschaften zugrunde gelegt. Für die Komponenten METRO Performance und Sustainability wird der Gesamterfolg von METRO ermittelt.

Die Komponente Country Performance honoriert das Erreichen interner wirtschaftlicher Zielvorgaben und wird anhand eines Cash Proxy, der kumuliert in den Geschäftsjahren 2018/​19 bis 2020/​21 für die METRO Landesgesellschaften erzielt wird, gemessen. Dabei wurde jeweils ein Wert für den Faktor 0,0 und ein Zielwert für den Zielerreichungsfaktor 1,0 definiert. Zwischen den beiden Werten und darüber hinaus berechnet sich die Zielerreichung mittels linearer Interpolation auf 2 Nachkommastellen. Der Zielerreichungsfaktor für die Komponente Country Performance kann nicht unter 0 fallen und ist nach oben begrenzt.

Bei der Komponente METRO Performance wird der Erfolg von METRO, ausgedrückt als relative Aktienrendite (Total Shareholder Return, TSR) im Vergleich zu einer Vergleichsgruppe, zugrunde gelegt. Diese setzt sich zu 50 % aus dem MDAX und zu 50 % aus ausgewählten Wettbewerbern zusammen.

Die Vergleichsgruppe der Wettbewerber besteht aus folgenden Unternehmen:

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Bidcorp (ISIN ZAE000216537)
Bizim Toptan (ISIN TREBZMT00017)
Marr (ISIN IT0003428445)
Eurocash Group (ISIN PLEURCH00011)
Performance Food Group (ISIN US71377A1034)
US Foods (ISIN US9120081099)
Sysco (ISIN US8718291078)
Sligro (ISIN NL0000817179)

Bei einem Gleichlauf der Aktienrenditen der METRO AG und der Vergleichsgruppe ist das Performance-Ziel zu 100 % erfüllt, bei einer Underperformance von -20 % ist es zu einem Drittel erfüllt, darunter beträgt die Zielerreichung 0. Zwischen diesen beiden Punkten und darüber hinaus wird zur Ermittlung der Zielerreichung linear interpoliert bzw. extrapoliert. Die Zielerreichung ist nach oben begrenzt.

Die Performance-Zielerreichung für die Nachhaltigkeitskomponente Sustainability bestimmt sich nach dem Durchschnittsrang, den die METRO AG während der Performance-Periode in einem extern durchgeführten Corporate Sustainability Assessment erreicht. Die METRO AG nimmt während der Performance-Periode des Plans jährlich am Corporate Sustainability Assessment teil, das von dem unabhängigen Dienstleister RobecoSAM durchgeführt wird. Auf Basis dieser Assessments ermittelt die RobecoSAM AG den Rang der METRO AG innerhalb der Branchengruppe Food & Staples Retailing, die gem. Global Industry Classification Standard (GICS) definiert ist. Ändert sich die Branchengruppen-Zuordnung der METRO AG, informiert die RobecoSAM AG darüber. Sollten sich die Zusammensetzung der Unternehmen oder die Methodik des Rankings wesentlich verändern, kann die RobecoSAM AG adäquate Vergleichswerte ermitteln.

Aus den während der jeweiligen Performance-Periode mitgeteilten Rängen wird der Durchschnittsrang - kaufmännisch gerundet auf ganze Zahlen - berechnet. Abhängig vom Durchschnitt über die Performance-Periode ergibt sich der Faktor für die Nachhaltigkeitskomponente wie folgt:

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Durchschnittsrang (kaufmännisch gerundet) Nachhaltigkeitsfaktor
1 3,00
2 2,00
3 1,50
4 1,00
5 0,75
6 0,50
7 0,25
Unter Rang 7 0,00

METRO Mid-Term Incentive

Im Geschäftsjahr 2018/​19 wurde zusätzlich ein sog. Mid-Term Incentive (MTI) aufgelegt, das die Transformation von METRO in einem 2-Jahres-Zeitraum unterstützen soll. Dieser Plan lässt die Top-Führungskräfte einerseits am Unternehmenserfolg von METRO teilhaben und honoriert andererseits das Erreichen wichtiger interner Transformationsziele, wie z. B. Kundenzufriedenheit und Master Data Quality. In das MTI wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Berechtigten neu aufgenommen.

Das METRO Mid-Term Incentive (METRO MTI) hat eine Laufzeit (Performance-Periode) von 2 Jahren und wurde zum 1. April 2019 den oberen Führungskräften von METRO und den Geschäftsführungsorganen der METRO Landesgesellschaften gewährt. Es handelt sich um eine einmalige Begebung.

Das METRO MTI ist ein Phantom Share Plan, bei dem ein Phantom Share den Wert der METRO Stammaktie repräsentiert. Den Teilnehmern wurde, basierend auf einem Zielbetrag zu Beginn der Performance-Periode, eine anfängliche Anzahl Phantom Shares zugeteilt. Zum Ende der Performance-Periode wird für jeden Teilnehmer die finale Anzahl von Phantom Shares ermittelt und mit dem dividendenbereinigten Wert ausgezahlt. Die finale Anzahl von Phantom Shares bemisst sich jeweils zur Hälfte am Erreichen eines internen EBITDA-Ziels, bezogen auf METRO insgesamt, sowie an landesspezifischen Transformationszielen (Transformation KPIs). Die einzelnen Performance-Ziele können jeweils nicht unter 0 fallen und sind nach oben begrenzt. Die Gesamtauszahlung aus dem Plan ist ebenfalls nach oben begrenzt.

Für das EBITDA-Ziel wird das EBITDA von METRO ohne Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen im Geschäftsjahr 2018/​19 zugrunde gelegt. Dabei wurden Ziele für Zielerreichungsgrade von 50 %, 100 % und 150 % gesetzt. Zwischen diesen Werten wird zur Ermittlung der Zielerreichung linear interpoliert. Die Zielerreichung ist nach unten und nach oben limitiert.

Für das Erfolgsziel Transformation KPIs wurden für alle METRO Landesgesellschaften Ziele in den gleich gewichteten Komponenten "flächenbereinigtes Umsatzwachstum in strategischen Kundengruppen", "Net Promoter Score (NPS)" und "Master Data Quality" gesetzt. Aus den jeweiligen Zielerreichungen wird ein landesspezifischer Gesamtfaktor bezüglich der Transformation KPIs ermittelt.

Beim Ziel "flächenbereinigtes Umsatzwachstum in strategischen Kundengruppen" wurden entsprechend der strategischen Ausrichtung der jeweiligen Landesgesellschaft Wachstumsziele für einzelne Kundengruppen gesetzt. Für jede Landesgesellschaft und für jede der in dem Land relevanten strategischen Kundengruppen wurden vom Vorstand der METRO AG separate Zielwerte zur Erreichung des Faktors 1,00 gesetzt. Darüber hinaus wurden jeweils ein "Threshold" - ein Mindestperformance-Ziel, bei dem der Faktor 0,00 beträgt - und die Zielwerte für das Erreichen eines Faktors von 2,00 und 3,00 definiert. Zwischen diesen Werten wird zur Ermittlung der jeweiligen Zielerreichung linear interpoliert. Die Zielerreichung kann nicht unter 0 fallen und ist nach oben begrenzt.

Der Faktor NPS (qualitativ) honoriert die sorgfältige Umsetzung und Aufrechterhaltung des NPS-Systems durch die Landesgesellschaften, das im NPS-Zielbild von METRO verankert wurde. Die für die Bestimmung der Zielerreichung maßgebliche Bewertung der Performance erfolgt während der Performance-Periode zu 2 Terminen. Im Vordergrund der Bewertung stehen insbesondere die mit der Einführung von NPS im Zusammenhang stehenden Routinen und Prozesse sowie der Erfolg der jeweiligen Landesgesellschaft. Die Zielerreichung kann dabei nicht unter 0 fallen und ist nach oben begrenzt.

Die Komponente "Master Data Quality" honoriert eine nachhaltige Verbesserung der Kernattribute von Artikelstammdaten und Kundenkontaktdaten, da vollständige und korrekte Daten eine Grundvoraussetzung für alle METRO Prozesse sind. Es wurden hierbei 4 maßgebliche Datencluster definiert (Einkaufseinheiten, Verkaufseinheiten, Kunden und Einkaufsberechtigte). Für jede Landesgesellschaft wurden dabei separate Zielwerte für die Erreichung des Faktors 1,00 gesetzt. Darüber hinaus wurden jeweils ein "Threshold" - ein Mindestperformance-Ziel, bei dem der Faktor 0,00 beträgt - und die Zielwerte für das Erreichen eines Faktors von 2,00 und 3,00 definiert. Zwischen diesen Werten wird zur Ermittlung der jeweiligen Zielerreichung linear interpoliert. Jeder ermittelte Faktor kann nicht unter 0 fallen und ist nach oben begrenzt.

Die Zielerreichung "Transformation KPIs" für METRO insgesamt wird für jede Teilkomponente separat als umsatzgewichteter Durchschnitt der jeweiligen für die Landesgesellschaften ermittelten Faktoren berechnet.

Zum Stichtag 30. September 2020 beträgt die Anzahl der anfänglich gewährten Phantom Shares 1.099.739. Unter der Voraussetzung der maximal möglichen Zielerreichung aller Performance-Ziele beträgt die maximale Anzahl der Phantom Shares 2.292.956.

Der Zielbetrag für den berechtigten Personenkreis betrug zum 30. September 2020 28,8 Mio. €. Aus den genannten Tranchen anteilsbasierter Vergütungsprogramme ist ein Gesamtaufwand in Höhe von 9,6 Mio. € (2018/​19: 11,7 Mio. €) angefallen.

Die mit den Programmen im Zusammenhang stehenden Rückstellungen zum 30. September 2020 betragen 21,3 Mio. € (30.9.2019: 11,7 Mio. €).

Die Rückstellungen entsprechen dem zeitanteilig ermittelten beizulegenden Zeitwert der Pläne. Dieser wird von einem externen Gutachter mithilfe anerkannter finanzmathematischer Verfahren ermittelt. Grundlage hierfür bildet ein risikoneutrales, arbitragefreies Bewertungsmodell der Optionspreistheorie (hier mittels Monte-Carlo-Simulation). Die Eingangsdaten für die Simulation sind stichtagsbezogene Bewertungen und Einschätzungen interner Kennzahlen und die externen Marktwerte zum Bewertungsstichtag.

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53. Vorstand und Aufsichtsrat

Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2019/​20

Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands setzt sich im Wesentlichen zusammen aus der Grundvergütung, der kurzfristigen variablen Vergütung (Short-Term Incentive und Sonderprämien) sowie der im Geschäftsjahr 2019/​20 gewährten langfristigen variablen Vergütung (Long-Term Incentive).

Das Short-Term Incentive der Mitglieder des Vorstands wird im Wesentlichen durch die Entwicklung von finanziellen, auf das Geschäftsjahr bezogenen Erfolgszielen bestimmt und berücksichtigt darüber hinaus die Erreichung vereinbarter Ziele.

Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2019/​20 beträgt 11,5 Mio. € (2018/​19: 9,8 Mio. €). Davon entfallen 3,8 Mio. € (2018/​19: 3,5 Mio. €) auf die Grundvergütung, 2,1 Mio. € (2018/​19: 2,0 Mio. €) auf die kurzfristige variable Vergütung, 5,1 Mio. € (2018/​19: 3,9 Mio. €) auf die aktienbasierte langfristige variable Vergütung und 0,5 Mio. € (2018/​19: 0,3 Mio. €) auf Sach- und Nebenleistungen.

Die im Geschäftsjahr 2019/​20 gewährte aktienbasierte langfristige variable Vergütung (Performance Share Plan) ist mit dem Fair Value unter Berücksichtigung der geänderten Erfolgsziele angegeben. Der Aufsichtsrat hatte am 24. September 2020 beschlossen, die LTI-Tranche 2019/​20 im Hinblick auf die Zielsetzung der EPS-Komponente an die aktuelle Mittelfristplanung anzupassen, um die Auswirkungen auf die Vorstandsvergütung abzumildern und die Anreizwirkung aufrechtzuerhalten. Zudem wurde die TSR-Komponente bezüglich Zusammensetzung und Bewertung der Vergleichsgruppe der Wettbewerber angepasst. Die Vergleichsgruppe der Wettbewerber wurde um das Unternehmen Bizim Toptan verkleinert und bei der Ermittlung des TSR-Werts für die Vergleichsgruppe wird auf den Median anstelle des arithmetischen Mittels abgestellt.

Die Anzahl der bedingt zugeteilten Performance Shares beträgt für die Mitglieder des Vorstands insgesamt 514.821.

Im Geschäftsjahr 2019/​20 haben sich Wertveränderungen aus den laufenden aktienbasierten Tranchen der langfristigen variablen Vergütung ergeben. Der Aufwand für die Gesellschaft betrug betreffend Herrn Koch 0,464 Mio. €, betreffend Frau Euenheim 0,126 Mio. € und betreffend die Herren Gasset und Poirier jeweils 0,145 Mio. €. Bei Herrn Baier konnten im Geschäftsjahr 2019/​20 Rückstellungen von 0,376 Mio. €, bei Herrn Hutmacher von 1,171 Mio. € und bei Herrn Palazzi von 0,087 Mio. € aufgelöst werden.

Die Rückstellungen betrugen zum 30. September 2020 für die Mitglieder des Vorstands insgesamt 2,71 Mio. €. Davon entfallen auf Herrn Koch 1,63 Mio. €, auf Herrn Baier 0,32 Mio. €, auf Frau Euenheim 0,13 Mio. €, auf die Herren Gasset und Poirier jeweils 0,15 Mio. € und auf Herrn Hutmacher 0,34 Mio. €.

Der Aufwand und die Rückstellungen wurden durch externe Gutachter nach einem anerkannten finanzmathematischen Verfahren ermittelt.

Mit Herrn Hutmacher wurde im Geschäftsjahr 2018/​19 eine Vereinbarung über die vorzeitige Aufhebung seines Anstellungsvertrags mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2019 getroffen. Zur Abgeltung der Restlaufzeit seines Anstellungsvertrags (1. Januar 2020 bis 30. September 2020) sowie des Short-Term Incentive für den Zeitraum 1. Oktober 2019 bis 31. Dezember 2019 wurde eine Abfindung in Höhe von 2.957.700 € vereinbart, die die Ansprüche von Herrn Hutmacher unter Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Abfindungscaps gem. Deutschem Corporate Governance Kodex abdeckt. Die Abfindung, die im Geschäftsjahr 2019/​20 fällig wurde, wurde im Geschäftsjahr 2018/​19 in voller Höhe zurückgestellt. Die Herrn Hutmacher bereits gewährten Tranchen des Long-Term Incentive werden nach den Planbedingungen abgewickelt.

Mit Herrn Palazzi wurde im Geschäftsjahr 2019/​20 eine Vereinbarung über die vorzeitige Aufhebung seines Anstellungsvertrags mit Wirkung zum Ablauf des 31. Mai 2020 geschlossen. Das Short-Term Incentive für den Zeitraum 1. Oktober 2019 bis 31. Mai 2020 wurde im Mai 2020 ausgezahlt. Mit Herrn Palazzi wurde keine Abfindungszahlung vereinbart und die ihm gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind entschädigungslos entfallen.

Ebenfalls im Geschäftsjahr 2019/​20 wurde eine Vereinbarung über die vorzeitige Aufhebung des Anstellungsvertrags mit Herrn Koch mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2020 getroffen. Das Short-Term Incentive bis zum 31. Dezember 2020 wird Herrn Koch vertragsgem. ausgezahlt. Die Herrn Koch bisher gewährten Tranchen des Long-Term Incentive bleiben bestehen und werden gem. den Planbedingungen abgewickelt. Es wird keine Abfindung an Herrn Koch gezahlt.

Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands

Gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands bestehen Verpflichtungen aus Altersversorgungszusagen von 6,4 Mio. €, die kongruent rückversichert sind.

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Die Angaben gem. § 314 Abs. 1 Nr. 6a Satz 5 bis 8 HGB in individualisierter Form finden sich im zusammengefassten Lagebericht - 6 Vergütungsbericht.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die Gesamtvergütung sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/​20 beträgt 2,2 Mio. € (2018/​19: 2,2 Mio. €).

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Weitere Angaben zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder finden sich im zusammengefassten Lagebericht - 6 Vergütungsbericht.

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54. Honorare des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr gem. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB

Für die erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist ein Gesamthonorar von 5,4 Mio. € berechnet worden. Davon entfallen auf Honorare für Abschlussprüfungsleistungen 4,7 Mio. €, auf andere Bestätigungsleistungen 0,1 Mio. € und auf sonstige Leistungen 0,6 Mio. €. Es wurden ausschließlich Leistungen erbracht, die mit der Tätigkeit als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der METRO AG vereinbar sind.

Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezieht sich auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der METRO AG einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen. Darüber hinaus sind die Honorare für die Prüfungen von IFRS Reporting Packages von Tochterunternehmen der METRO AG zur Einbeziehung in den METRO Konzernabschluss enthalten sowie für handelsrechtliche Jahresabschlussprüfungen von Tochterunternehmen. Zudem erfolgten prüfungsintegriert prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen, projektbegleitende Prüfungen im Rahmen der Einführung neuer Rechnungslegungsstandards sowie Prüfungsleistungen gem. ISAE 3402.

Andere Bestätigungsleistungen beziehen sich auf vereinbarte Prüfungshandlungen (bspw. Umsatzmietvereinbarungen, Compliance Certificates, Vollständigkeitserklärungen gem. Verpackungsverordnung und Konzessionsabgaben) und die betriebswirtschaftliche Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung und des Nachhaltigkeitsberichtes.

Die sonstigen Leistungen betreffen prüferische Unterstützungsleistungen im Rahmen eines umsatzsteuerlichen Compliance-Managementsystems, Unterstützungsleistungen in Anlehnung an den IDW PS 980 im Bereich IT-Compliance-System sowie Honorare für Financial-Due-Diligence- und Beratungsleistungen.

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55. Entsprechenserklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben im September 2020 die jährliche Erklärung gem. § 161 AktG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex abgegeben. Die Erklärung ist auf der Homepage der METRO AG (www.metroag.de) dauerhaft zugänglich gemacht.

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56. Befreiungswahlrechte nach §§ 264 Abs. 3 bzw. 264b HGB

Nachfolgende inländische Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft bzw. Personenhandelsgesellschaft werden die Befreiungsvorschriften gem. § 264 Abs. 3 und § 264b HGB nutzen und deshalb auf die Offenlegung ihrer Jahresabschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2019/​20 verzichten sowie überwiegend auch auf die Erstellung des (HGB-)Anhangs und Lageberichts.

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a) Operative Gesellschaften und Serviceeinheiten
MIP METRO Group Intellectual Property Management GmbH Düsseldorf
N & NF Trading GmbH Düsseldorf
METRO Siebte Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH Düsseldorf
Hospitality Digital GmbH Düsseldorf
METRO GROUP Accounting Center GmbH Wörrstadt
METRO Innovations Holding GmbH Düsseldorf
METRO Groß- und Lebensmitteleinzelhandel Holding GmbH Düsseldorf
MGL METRO Group Logistics Warehousing Beteiligungs GmbH Düsseldorf
METRO LOGISTICS Germany GmbH Düsseldorf
MGL METRO Group Logistics GmbH Düsseldorf
MGC METRO Group Clearing GmbH Düsseldorf
METRO Deutschland Consulting GmbH Düsseldorf
MIP METRO Group Intellectual Property GmbH & Co. KG Düsseldorf
METRO Dienstleistungs-Holding GmbH Düsseldorf
METRO Re AG Düsseldorf
METRO Advertising GmbH Düsseldorf
METRO Insurance Broker GmbH Düsseldorf
METRO-nom GmbH Düsseldorf
Metro SB-Großmärkte GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Esslingen am Neckar
Metro SB-Großmärkte GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Linden
METRO GastroFinanz GmbH Düsseldorf
METRO Großhandelsgesellschaft mbH Düsseldorf
METRO Deutschland GmbH Düsseldorf
MGE Warenhandelsgesellschaft mbH Düsseldorf
MGL METRO Group Logistics GmbH Düsseldorf
MCC Trading International GmbH Düsseldorf
METRO Cash & Carry International GmbH Düsseldorf
Multi-Center Warenvertriebs GmbH Düsseldorf
METRO Erste Erwerbsgesellschaft mbH Düsseldorf
MCC Trading Deutschland GmbH Düsseldorf
Goldhand Lebensmittel- u. Verbrauchsgüter-Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung Düsseldorf
Johannes Berg GmbH, Weinkellerei Düsseldorf
Weinkellerei Thomas Rath GmbH Düsseldorf
METRO INTERNATIONAL SUPPLY GmbH Düsseldorf
METRO FSD Holding GmbH Düsseldorf
RUNGIS express GmbH Meckenheim
Petit RUNGIS express GmbH Meckenheim
CCG DE GmbH Kelsterbach
cc delivery gmbh (Verschmelzung zum 01.10.2019) Meckenheim
HoReCa Investment Management GmbH Düsseldorf

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a) Operative Gesellschaften und Serviceeinheiten
HoReCa Komplementär GmbH Düsseldorf
HoReCa Innovation I GmbH & Co. KG Düsseldorf
HoReCa Investment I GmbH & Co. KG Düsseldorf
HoReCa Strategic I GmbH & Co. KG Düsseldorf
METRO Wholesale & Food Services Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Düsseldorf
METRO Wholesale & Food Services Vermögensverwaltung Management GmbH Düsseldorf
MIP METRO Holding Management GmbH Düsseldorf
METRO Hospitality Digital Holding GmbH Düsseldorf
METRO Dritte Verwaltungs GmbH Düsseldorf
METRO Vierte Verwaltungs GmbH Düsseldorf
METRO Fünfte Verwaltungs GmbH Düsseldorf
METRO Sechste Verwaltungs GmbH Düsseldorf
METRO Siebte Verwaltungs GmbH Düsseldorf
METRO Wholesale & Food Services Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Düsseldorf
METRO Wholesale & Food Services Vermögensverwaltung Management GmbH Düsseldorf
MIP METRO Holding Management GmbH Düsseldorf
METRO Hospitality Digital Holding GmbH Düsseldorf
METRO Dritte Verwaltungs GmbH Düsseldorf
METRO Vierte Verwaltungs GmbH Düsseldorf
METRO Fünfte Verwaltungs GmbH Düsseldorf
METRO Sechste Verwaltungs GmbH Düsseldorf
METRO Siebte Verwaltungs GmbH Düsseldorf
Hospitality Digital Services Germany GmbH Düsseldorf
HoReCa Innovation I Carry GmbH & Co. KG Düsseldorf
HoReCa Innovation I Team GmbH & Co. KG Düsseldorf
HoReCa Investment I Carry GmbH & Co. KG Düsseldorf
HoReCa Investment I Team GmbH & Co. KG Düsseldorf
HoReCa Strategic I Carry GmbH & Co. KG Düsseldorf
METRO Markets GmbH Düsseldorf
METRO Payment Services GmbH Düsseldorf
METRO Fulfillment GmbH Düsseldorf
METRO Cash & Carry China Holding GmbH Düsseldorf
METRO Asia Investment GmbH Düsseldorf
NX-Food GmbH Düsseldorf
METRO Achte Verwaltungs GmbH Düsseldorf
METRO Neunte Verwaltungs GmbH Düsseldorf
METRO Zehnte Verwaltungs GmbH Düsseldorf
METRO Elfte Verwaltungs GmbH Düsseldorf
METRO Zwölfte Verwaltungs GmbH Düsseldorf
METRO Dreizehnte Verwaltungs GmbH Düsseldorf

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b) Immobiliengesellschaften
METRO Digital GmbH Düsseldorf
METRO Asset Management Services GmbH Düsseldorf
Immobilien-Vermietungsgesellschaft von Quistorp GmbH & Co. Objekt Altlandsberg KG Düsseldorf
ADAGIO 3. Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf
ARKON Grundbesitzverwaltung GmbH Düsseldorf
METRO PROPERTIES Holding GmbH Düsseldorf
MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Augsburg KG Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Bochum Otto Straße KG i. L. Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Rastatt KG i. L. Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Frankenthal KG i. L. Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Frankenthal-Studernheim KG i. L. Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Paderborn "Südring Center" KG i. L. Düsseldorf
RUTIL Verwaltung GmbH & Co. SB-Warenhaus Bielefeld KG i. L. Düsseldorf
GKF Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Schaper Bremen-Habenhausen KG i. L. Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hamm KG Düsseldorf
ROSARIA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Gerlingen KG i. L. Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Oldenburg KG i. L. Düsseldorf
Renate Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Mönchengladbach-Rheydt KG i. L. Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Emden KG i. L. Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Entwicklungsgrundstücke KG Düsseldorf
RUDU Verwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Ratingen KG i. L. Düsseldorf
GKF Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Donaueschingen KG i. L. Düsseldorf
GKF Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Köln-Porz KG i. L. Düsseldorf
TIMUG GmbH & Co. Objekt Homburg KG i. L. Düsseldorf
AIB Verwaltungs GmbH Düsseldorf
SIL Verwaltung GmbH & Co. Objekt Haidach KG Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Gäufelden KG i. L. Düsseldorf
DFI Verwaltungs GmbH Düsseldorf
KUPINA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG i. L. Düsseldorf
METRO Retail Real Estate GmbH Düsseldorf
METRO Wholesale Real Estate GmbH Düsseldorf
ADAGIO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf
ADAGIO 2. Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf
2. Schaper Objekt GmbH & Co. Kiel KG Düsseldorf
Adolf Schaper GmbH & Co. Grundbesitz-KG i. L. Düsseldorf
ZARUS Verwaltung GmbH & Co. Objekte Niedersachsen KG i. L. Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hildesheim-Senking KG i. L. Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Brühl KG Düsseldorf

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b) Immobiliengesellschaften
ZARUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Mutterstadt KG i. L. Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hannover-Linden KG i. L. Düsseldorf
GKF 6. Objekt Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. 8. Objekt - KG i. L. Düsseldorf
METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. 10. Objekt-KG Düsseldorf
MCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Ludwigshafen KG Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hannover Fössestraße KG i. L. Düsseldorf
FZB Fachmarktzentrum Bous Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG i. L. Düsseldorf
Wolfgang Wirichs GmbH Düsseldorf
MTE Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Objekt Duisburg oHG i. L. Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Gewerbegrundstücke KG Düsseldorf
BAUGRU Immobilien - Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Grundstücksverwaltung KG i. L. Düsseldorf
GBS Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbH Düsseldorf
STW Grundstücksverwaltung GmbH Düsseldorf
PIL Grundstücksverwaltung GmbH Düsseldorf
NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Moers KG i. L. Düsseldorf
Metro Cash & Carry Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf
NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Eschweiler KG i. L. Düsseldorf
NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Langendreer KG i. L. Düsseldorf
NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Rendsburg KG i. L. Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. 25. Objekt-KG Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Herten KG i. L. Düsseldorf
NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Neunkirchen KG Düsseldorf
Deutsche SB-Kauf GmbH & Co. KG Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Saar-Grund KG Düsseldorf
Schaper Grundbesitz-Verwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf
MDH Secundus GmbH & Co. KG Düsseldorf
NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Germersheim KG i. L. Düsseldorf
Kaufhalle GmbH & Co. Objekt Lager Apfelstädt KG Düsseldorf
Kaufhalle GmbH Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Espelkamp KG i. L. Düsseldorf
ASSET Immobilienbeteiligungen GmbH Düsseldorf
ASSET Köln-Kalk GmbH Düsseldorf
Horten Nürnberg GmbH Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Duisburg KG i. L. Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Heinsberg KG i. L. Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Stralsund KG i. L. Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Bitterfeld KG i. L. Düsseldorf

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b) Immobiliengesellschaften
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Nettetal KG Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Krefeld KG i. L. Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Braunschweig Hamburger Straße KG i. L. Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Wülfrath KG i. L. Düsseldorf
GKF Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Wolfenbüttel KG i. L. Düsseldorf
GKF Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Objekt Groß-Zimmern KG i. L. Düsseldorf
GKF Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Objekt Norden KG i. L. Düsseldorf
TIMUG Verwaltung GmbH Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Mönchengladbach ZV II KG Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Kulmbach KG i. L. Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Regensburg KG i. L. Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Pfarrkirchen KG i. L. Düsseldorf
METRO Leasing Objekt Schwerin GmbH Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Kassel KG i. L. Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Bannewitz KG i. L. Düsseldorf
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hürth KG Düsseldorf
Deutsche SB-Kauf Beteiligungsverwaltung GmbH Düsseldorf
Schaper Beteiligungsverwaltung GmbH Düsseldorf
MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Porta-Westfalica KG Düsseldorf
MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt München-Pasing KG Düsseldorf
MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Schwelm KG Düsseldorf
MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Berlin-Friedrichshain KG Düsseldorf
MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hamburg-Altona KG Düsseldorf
METRO Campus Services GmbH Düsseldorf

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57. Übersicht der wesentlichen vollkonsolidierten Konzerngesellschaften

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Name Sitz Konzernanteile

in %
Umsatzerlöse 1

Mio. €
Holdinggesellschaften
METRO AG Düsseldorf, Deutschland 0
METRO Cash & Carry International GmbH Düsseldorf, Deutschland 100,00 0
METRO Wholesale
METRO Deutschland GmbH Düsseldorf, Deutschland 100,00 4.410
METRO France S.A.S. Nanterre, Frankreich 100,00 3.833
METRO Cash & Carry OOO Moskau, Russland 100,00 2.679
METRO Italia Cash and Carry S. p. A. San Donato Milanese, Italien 100,00 1.416
Makro Cash and Carry Polska S.A. Warschau, Polen 100,00 1.330
METRO CASH & CARRY ROMANIA SRL Bukarest, Rumänien 100,00 1.233
Makro Autoservicio Mayorista S. A. U. Madrid, Spanien 100,00 1.036
MAKRO Cash & Carry CR s.r.o. Prag, Tschechien 100,00 1.017
Metro Grosmarket Bakirköy Alisveris Hizmetleri Ticaret Ltd. Sirketi Istanbul, Türkei 100,00 985
METRO Distributie Nederland B. V. Amsterdam, Niederlande 100,00 797
METRO Cash & Carry India Private Limited Bangalore, Indien 100,00 787
METRO Cash & Carry Österreich GmbH Vösendorf, Österreich 73,00 736
MAKRO Cash & Carry Belgium NV Wommelgem, Belgien 100,00 713
METRO Cash & Carry Ukraine Ltd. Kiew, Ukraine 100,00 699
Sonstige Gesellschaften
METRO Sourcing International Limited Hongkong, China 100,00 24
METRO LOGISTICS Germany GmbH Düsseldorf, Deutschland 100,00 0
METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG Düsseldorf, Deutschland 92,90 0
METRO-nom GmbH Düsseldorf, Deutschland 100,00 0
METRO International AG Baar, Schweiz 100,00 0

1 Inkl. einbezogener nationaler Tochtergesellschaften.

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58. Organe der METRO AG und die Mandate ihrer Mitglieder

Mitglieder des Aufsichtsrats

(Stand: 1. Dezember 2020)

Jürgen Steinemann (Vorsitzender)

Geschäftsführer der JBS Holding GmbH

Vertreter der Anteilseigner

a) Big Dutchman AG (Vorsitzender, seit 19. Dezember 2019)

b) Bankiva B.V., Wezep, Niederlande - Aufsichtsrat (Vorsitzender)

Lonza Group AG 1 , Basel, Schweiz - Verwaltungsrat

Xaver Schiller (stellv. Vorsitzender, seit 22. Juli 2020)

Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der METRO AG

Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der METRO Deutschland GmbH

Vertreter der Arbeitnehmer

a) METRO Großhandelsgesellschaft mbH 2 (stellv. Vorsitzender)

b) Keine

Marco Arcelli, seit 22. Januar 2020

CEO der EP Global Commerce a.s. (EPGC), Prag, Tschechische Republik

Vertreter der Anteilseigner

a) Keine

b) Keine

Werner Klockhaus (stellv. Vorsitzender), bis 25. Juni 2020

Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der real GmbH

Vertreter der Arbeitnehmer

a) Hamburger Pensionskasse von 1905 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit real GmbH 2 (stellv. Vorsitzender)

b) Keine

Stefanie Blaser

Vorsitzende des Betriebsrats der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG Saarbrücken

Vertreterin der Arbeitnehmer

a) Keine

b) Keine

a) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG.

b) Mitgliedschaften in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG.

1 Börsennotiertes Unternehmen.

2 Konzerninternes Mandat.

Herbert Bolliger

Selbstständiger Unternehmensberater

Vertreter der Anteilseigner

a) Keine

b) Amann Wine Group Holding SA, Zug, Schweiz - Verwaltungsrat

BNP Paribas (Suisse) AG 1 , Genf, Schweiz - Verwaltungsrat

Eldora Holding SA, Rolle, Schweiz - Verwaltungsrat, seit 4. Juni 2020

MTH Retail Group Holding GmbH, Wien, Österreich - Aufsichtsrat

Office World Holding AG, Bolligen, Schweiz - Verwaltungsrat (Vizepräsident)

Gwyn Burr

Mitglied des Board of Directors der Hammerson plc, London, Vereinigtes Königreich

Vertreterin der Anteilseigner

a) Keine

b) Hammerson plc 1 , London, Vereinigtes Königreich - Board of Directors

Ingleby Farms and Forests ApS, Køge, Dänemark - Board of Directors

Just Eat Ltd. (vormals Just Eat plc 1 ), London, Vereinigtes Königreich - Board of Directors, bis 1. Mai 2020

Just Eat Takeaway.com N.V. 1 , Amsterdam, Niederlande - Aufsichtsrat, seit 31. Januar 2020

Sainsbury's Bank plc 1 , London, Vereinigtes Königreich - Board of Directors, bis 31. Januar 2020

Taylor Wimpey plc 1 , London, Vereinigtes Königreich - Board of Directors

Thomas Dommel

Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der METRO LOGISTICS Germany GmbH

Vertreter der Arbeitnehmer

a) METRO LOGISTICS Germany GmbH 2 (stellv. Vorsitzender)

b) Keine

Prof. Dr. Edgar Ernst

Präsident der Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR)

Vertreter der Anteilseigner

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a) TUI AG 1

Vonovia SE 1 (stellv. Vorsitzender)

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b) Keine

a) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG.

b) Mitgliedschaften in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG.

1 Börsennotiertes Unternehmen.

2 Konzerninternes Mandat.

Dr. Florian Funck, bis 7. Dezember 2019

Mitglied des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH

Vertreter der Anteilseigner

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a) CECONOMY AG 1

TAKKT AG 1 (Vorsitzender)

Vonovia SE 1

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b) Keine

Michael Heider

Stellv. Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der METRO Deutschland GmbH

Vorsitzender des Betriebsrats des METRO Großmarkts Schwelm

Vertreter der Arbeitnehmer

a) METRO Großhandelsgesellschaft mbH 2

b) Keine

Udo Höfer, seit 17. Juli 2020

Geschäftsleiter METRO Deutschland GmbH Store Krefeld

Vertreter der Arbeitnehmer

a) Keine

b) Keine

Peter Küpfer

Selbstständiger Unternehmensberater

Vertreter der Anteilseigner

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a) Keine
b) AHRA AG, Zürich, Schweiz - Verwaltungsrat (Präsident)

AHRB AG, Zürich, Schweiz - Verwaltungsrat (Präsident)

ARH Resort Holding AG, Zürich, Schweiz - Verwaltungsrat (Präsident)

Breda Consulting AG, Zürich, Schweiz - Verwaltungsrat (Präsident)

Cambiata Ltd., Road Town, Tortola, Britische Jungferninseln - Board of Directors

Cambiata Schweiz AG, Zürich, Schweiz - Verwaltungsrat

Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG - Beirat, bis 23. Dezember 2019

Lake Zurich Fund Exempt Company, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands - Board of Directors

SERAVI AG, Zollikon, Schweiz - Verwaltungsrat

Supra Holding AG, Zug, Schweiz - Verwaltungsrat (Präsident)

a) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG.

b) Mitgliedschaften in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG.

1 Börsennotiertes Unternehmen.

2 Konzerninternes Mandat.

Rosalinde Lax, seit 17. Juli 2020

Vorsitzende des Betriebsrats der METRO Deutschland GmbH

Vertreterin der Arbeitnehmer

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a) METRO Großhandelsgesellschaft mbH 2
b) Keine

Susanne Meister, bis 25. Juni 2020

Mitglied des Gesamtbetriebsrats der real GmbH

Vertreterin der Arbeitnehmer

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a) Keine
b) Keine

Dr. Angela Pilkmann, bis 25. Juni 2020

Ressortleiterin Food der real GmbH

Vertreterin der Arbeitnehmer

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a) Keine
b) Keine

Dr. Fredy Raas

Geschäftsführer der Beisheim Holding GmbH, Baar, Schweiz

Vertreter der Anteilseigner

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a) CECONOMY AG 1
b) ARISCO Holding AG, Baar, Schweiz - Verwaltungsrat

HUWA Finanz- und Beteiligungs AG, Au, Schweiz - Verwaltungsrat (Präsident)

Eva-Lotta Sjöstedt

Selbstständige Unternehmensberaterin

Vertreterin der Anteilseigner

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a) Keine
b) Elisa Corporation 1 , Helsinki, Finnland, Board of Directors, seit 20. April 2020

Tritax EuroBox plc 1 , London, Vereinigtes Königreich, Board of Directors, seit 10. Dezember 2019

a) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG.

b) Mitgliedschaften in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG.

1 Börsennotiertes Unternehmen.

2 Konzerninternes Mandat.

Dr. Liliana Solomon

Group Chief Financial Officer der Awaze Limited, London, Vereinigtes Königreich

Vertreterin der Anteilseigner

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a) Keine
b) Unit4 N.V., Utrecht, Niederlande - Aufsichtsrat, seit 1. Januar 2020

Alexandra Soto

Group Executive Director, Managing Director und Global Chief Operating Officer von Lazard Financial Advisory, Lazard & Co., Limited, London, Vereinigtes Königreich

Vertreterin der Anteilseigner

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a) Keine
b) Keine

Manuela Wetzko, seit 17. Juli 2020

IT-Koordinatorin Betreuungsgebiet 5 METRO Deutschland GmbH

Vertreterin der Arbeitnehmer

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a) METRO Großhandelsgesellschaft mbH 2
b) Keine

Angelika Will

Ehrenamtliche Richterin am Bundesarbeitsgericht

Schriftführerin des Landesverbandsvorstands Nordrhein-Westfalen der DHV - Die Berufsgewerkschaft e. V.

(Bundesfachgruppe Handel und Warenlogistik)

Vertreterin der Arbeitnehmer

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a) Keine
b) Keine

Manfred Wirsch

Gewerkschaftssekretär ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V.

Vertreter der Arbeitnehmer

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a) METRO Großhandelsgesellschaft mbH 2
b) Keine

Silke Zimmer

Gewerkschaftssekretärin ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V.

Vertreterin der Arbeitnehmer

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a) Keine
b) Keine

a) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG.

b) Mitgliedschaften in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG.

1 Börsennotiertes Unternehmen.

2 Konzerninternes Mandat.

Ständige Ausschüsse des Aufsichtsrats und deren Besetzung

(Stand: 1. Dezember 2020)

Aufsichtsratspräsidium

Jürgen Steinemann (Vorsitzender)

Xaver Schiller (stellv. Vorsitzender)

Thomas Dommel

Prof. Dr. Edgar Ernst

Prüfungsausschuss

Prof. Dr. Edgar Ernst (Vorsitzender)

Xaver Schiller (stellv. Vorsitzender)

Marco Arcelli

Stefanie Blaser

Michael Heider

Dr. Fredy Raas

Nominierungsausschuss

Jürgen Steinemann (Vorsitzender)

Gwyn Burr

Herbert Bolliger

Vermittlungsausschuss gem. § 27 Abs. 3 MitbestG

Jürgen Steinemann (Vorsitzender)

Xaver Schiller (stellv. Vorsitzender)

Thomas Dommel

Prof. Dr. Edgar Ernst

a) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG.

b) Mitgliedschaften in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG.

1 Börsennotiertes Unternehmen.

2 Konzerninternes Mandat.

Mitglieder des Vorstands

(Stand: 1. Dezember 2020)

Olaf Koch (Vorsitzender)

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a) real GmbH 2 (Vorsitzender), bis 25. Juni 2020

METRO-NOM GmbH 2 (Vorsitzender), seit 28. Januar 2020

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b) Hospitality Digital GmbH 2 - Beirat (Vorsitzender)

Christian Baier (Finanzvorstand)

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a) METRO Großhandelsgesellschaft mbH 2

METRO Re AG 2 - Aufsichtsrat (Vorsitzender)

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b) Hospitality Digital GmbH 2 - Beirat

METRO Cash & Carry International Holding GmbH 2 , Vösendorf, Österreich - Aufsichtsrat (Vorsitzender)

Metro Holding France S.A. 2 , Vitry-sur-Seine, Frankreich - Verwaltungsrat

Andrea Euenheim (Chief Human Resources Officer und Arbeitsdirektorin)

Ab 1. November 2019

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a) METRO Großhandelsgesellschaft mbH 2 , seit 1. November 2019

METRO LOGISTICS Germany GmbH 2 , seit 16. Juli 2020

METRO-NOM GmbH 2 , seit 4. März 2020

real GmbH 2 , bis 25. Juni 2020

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b) Keine

Rafael Gasset (Chief Operating Officer - Convenience Cluster)

Ab 1. April 2020

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a) Keine
b) METRO Logistics Polska Sp. z o.o. 2 , Warschau, Polen - Aufsichtsrat

Makro Cash and Carry Polska S.A. 2 , Warschau, Polen - Aufsichtsrat

WM Holding (HK) Limited, Hongkong, China - Verwaltungsrat, seit 23. April 2020

Heiko Hutmacher (Arbeitsdirektor, bis 31. Oktober 2019)

Bis 31. Dezember 2019

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a) METRO Großhandelsgesellschaft mbH 2 , bis 31. Oktober 2019

real GmbH 2 , bis 31. Dezember 2019

METRO-NOM GmbH 2 (Vorsitzender), bis 31. Oktober 2019

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b) Keine

a) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG.

b) Mitgliedschaften in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG.

1 Börsennotiertes Unternehmen.

2 Konzerninternes Mandat.

Eric Poirier (Chief Operating Officer - Hospitality Cluster)

Ab 1. April 2020

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a) Keine
b) Makro Cash and Carry Polska S.A. 2 , Warschau, Polen - Aufsichtsrat

METRO FSD France S.A.S. 2 , Montauban, Frankreich - Verwaltungsrat (Vorsitzender), seit 1. April 2020

Hospitality Digital GmbH 2 - Beirat, seit 11. Mai 2020

Metro Holding France S.A. 2 , Vitry-sur-Seine, Frankreich - Verwaltungsrat (Vorsitzender), seit 1. April 2020

Philippe Palazzi (Chief Operating Officer)

Bis 31. März 2020

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a) Keine
b) Hospitality Digital GmbH 2 - Beirat, bis 11. Mai 2020

Metro Holding France S.A. 2 , Vitry-sur-Seine, Frankreich - Verwaltungsrat (Vorsitzender), bis 31. März 2020

METRO FSD France S.A.S. 2 , Montauban, Frankreich - Verwaltungsrat (Vorsitzender), bis 31. März 2020

METRO Wholesale Myanmar Ltd. 2 , Yangon, Myanmar - Aufsichtsrat, bis 10. Juni 2020

Classic Fine Foods Netherlands B.V. 2 , Rotterdam, Niederlande - Verwaltungsrat, bis 3. Juni 2020

a) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG.

b) Mitgliedschaften in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG.

1 Börsennotiertes Unternehmen.

2 Konzerninternes Mandat.

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59. Anteilsbesitz des METRO AG Konzerns zum 30. September 2020 gem. § 313 HGB

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Name Sitz Land Anteile am Kapital

in %
Konsolidierte Tochterunternehmen
2. Schaper Objekt GmbH & Co. Kiel KG Düsseldorf Deutschland 100,00
ADAGIO 2. Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 100,00
ADAGIO 3. Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 100,00
ADAGIO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 100,00
Adolf Schaper GmbH & Co. Grundbesitz-KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
AIB Verwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
ARKON Grundbesitzverwaltung GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
ASSET Immobilienbeteiligungen GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
ASSET Köln-Kalk GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
Aubepine SARL Châlette-sur-Loing Frankreich 100,00
Avilo Marketing Gesellschaft m. b. H. Vösendorf Österreich 100,00
BAUGRU Immobilien - Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Grundstücksverwaltung KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
Beijing Weifa Trading & Commerce Co. Ltd. Peking China 100,00
CCG DE GmbH Kelsterbach Deutschland 100,00
CJSC METRO Management Ukraine Kiew Ukraine 100,00
Classic Coffee & Beverage Sdn Bhd Kuala Lumpur Malaysia 100,00
Classic Fine Foods (Hong Kong) Limited Hongkong China 100,00
Classic Fine Foods (Macau) Ltd Macau China 99,80
Classic Fine Foods (Singapore) Private Limited Singapur Singapur 100,00
Classic Fine Foods (Thailand) Company Limited Bangkok Thailand 100,00
Classic Fine Foods (Thailand) Holding Company Limited Bangkok Thailand 49,00
Classic Fine Foods (Vietnam) Limited Ho-Chi-Minh-Stadt Vietnam 100,00
Classic Fine Foods China Holdings Limited Hongkong China 100,00
Classic Fine Foods China Trading Limited Hongkong China 100,00
Classic Fine Foods EM LLC Abu Dhabi Vereinigte Arabische Emirate 50,00
Classic Fine Foods Group Limited London Großbritannien 100,00
Classic Fine Foods Holdings Limited London Großbritannien 100,00
Classic Fine Foods Japan Holdings Tokio Japan 100,00
Classic Fine Foods Macau Holding Limited Hongkong China 100,00
Classic Fine Foods Netherlands BV Rotterdam Niederlande 100,00
Classic Fine Foods Philippines Inc. Makati Philippinen 100,00
Classic Fine Foods Rungis SAS Rungis Frankreich 100,00
Classic Fine Foods Sdn Bhd Kuala Lumpur Malaysia 100,00
Classic Fine Foods UK Limited London Großbritannien 100,00
Classic Fine Foodstuff Trading LLC Abu Dhabi Vereinigte Arabische Emirate 49,00
Concarneau Trading Office SAS Concarneau Frankreich 100,00
COOL CHAIN GROUP PL Sp. z o.o. Krakau Polen 100,00
Culinary Agents Italia s.r.l. San Donato Milanese Italien 100,00
Deelnemingmaatschappij Arodema B.V. Amsterdam Niederlande 100,00
Deutsche SB-Kauf Beteiligungsverwaltung GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
Deutsche SB-Kauf GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 100,00
DFI Verwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
Dinghao Foods (Shanghai) Co. Ltd. Shanghai China 100,00
Etablissements Blin SAS Saint-Gilles Frankreich 100,00
Fideco AG Courgevaux Schweiz 100,00
French F&B (Japan) Co., Ltd. Tokio Japan 93,83
Freshly CR s.r.o. Prag Tschechien 100,00
FZB Fachmarktzentrum Bous Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GBS Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbH Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF 6. Objekt Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Donaueschingen KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Köln-Porz KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Objekt Groß-Zimmern KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Objekt Norden KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Schaper Bremen-Habenhausen KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Wolfenbüttel KG i. L. Düsseldorf Deutschland 94,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. 10. Objekt-KG Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. 25. Objekt-KG Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. 8. Objekt - KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Entwicklungsgrundstücke KG Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Gewerbegrundstücke KG Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Bannewitz KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh & Co. Objekt Bitterfeld KG i. L. Düsseldorf Deutschland 94,90
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Bochum Otto Straße KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Braunschweig Hamburger Straße KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Brühl KG Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Duisburg KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Emden KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Espelkamp KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Frankenthal KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Frankenthal-Studernheim KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Gäufelden KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hamm KG Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hannover /​ Davenstedter Straße KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hannover Fössestraße KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hannover-Linden KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Heinsberg KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Herten KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hildesheim-Senking KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hürth KG Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Kassel KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh & Co. Objekt Krefeld KG i. L. Düsseldorf Deutschland 94,90
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Kulmbach KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Mönchengladbach ZV II KG Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Mönchengladbach-Rheydt KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Nettetal KG Düsseldorf Deutschland 94,90
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Oldenburg KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Paderborn "Südring Center" KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Pfarrkirchen KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Rastatt KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Ratingen KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Regensburg KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Saar-Grund KG Düsseldorf Deutschland 100,00
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh & Co. Objekt Stralsund KG i. L. Düsseldorf Deutschland 94,90
GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Wülfrath KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
Goldhand Lebensmittel- u. Verbrauchsgüter-Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung Düsseldorf Deutschland 100,00
GrandPari Limited Liability Company Moskau Russland 100,00
HoReCa Innovation I Carry GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 3,26 1
HoReCa Innovation I GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 100,00
HoReCa Innovation I Team GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 0,67 1
HoReCa Investment I Carry GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 3,32 1
HoReCa Investment I GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 100,00
HoReCa Investment I Team GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 0,07 1
HoReCa Investment Management GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
HoReCa Komplementär GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
HoReCa Strategic I Carry GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 4,26 1
HoReCa Strategic I GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 100,00
Horten Nürnberg GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
Hospitality Digital France SAS Paris Frankreich 100,00
Hospitality Digital GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
Hospitality Digital Services Germany GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
HOSPITALITY.digital, Inc. Wilmington USA 100,00
ICS METRO Cash & Carry Moldova S.R.L. Chişinău Moldawien 100,00
Immobilien-Vermietungsgesellschaft von Quistorp GmbH & Co. Objekt Altlandsberg KG Düsseldorf Deutschland 90,24
Inpakcentrale ICN B.V. Duiven Niederlande 100,00
Johannes Berg GmbH, Weinkellerei Düsseldorf Deutschland 100,00
Kaufhalle GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
Kaufhalle GmbH & Co. Objekt Lager Apfelstädt KG Düsseldorf Deutschland 100,00
Klassisk Group (S) Pte. Ltd. Singapur Singapur 100,00
Klassisk Investment Limited Hongkong China 100,00
KUPINA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
LLC Ukrainian Wholesale Trade Company Kiew Ukraine 100,00
Makro Autoservicio Mayorista S. A. U. Madrid Spanien 100,00
MAKRO Cash & Carry Belgium NV Wommelgem Belgien 100,00
MAKRO Cash & Carry CR s.r.o. Prag Tschechien 100,00
Makro Cash & Carry Egypt LLC Kairo Ägypten 100,00
Makro Cash & Carry Portugal S.A. Lissabon Portugal 100,00
Makro Cash & Carry UK Holding Limited Manchester Großbritannien 100,00
Makro Cash and Carry Polska S.A. Warschau Polen 100,00
MAKRO Fulfillment SL Madrid Spanien 100,00
Makro Ltd. Manchester Großbritannien 100,00
Makro Pension Trustees Ltd. Manchester Großbritannien 100,00
MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Augsburg KG Düsseldorf Deutschland 94,90
MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Berlin-Friedrichshain KG Düsseldorf Deutschland 100,00
MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hamburg-Altona KG Düsseldorf Deutschland 100,00
MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt München-Pasing KG Düsseldorf Deutschland 100,00
MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Porta-Westfalica KG Düsseldorf Deutschland 100,00
MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Schwelm KG Düsseldorf Deutschland 100,00
MCC Trading Deutschland GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
MCC Trading International GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
MCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Ludwigshafen KG Düsseldorf Deutschland 94,90
MCCAP Holding GmbH Wien Österreich 100,00
MCCI Asia Pte. Ltd. Singapur Singapur 100,00
MDH Secundus GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Achte Verwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Advertising GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Advertising Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau Polen 100,00
METRO Asia Investment GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Asia Investment Management Limited Hongkong China 100,00
METRO Asset Management Services GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Białystok Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Bielsko-Biała Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Bydgoszcz Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Campus Services GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Cash & Carry Bulgaria EOOD Sofia Bulgarien 100,00
METRO Cash & Carry Central Asia Holding GmbH Wien Österreich 100,00
METRO Cash & Carry China Holding GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Cash & Carry d.o.o. Zagreb Kroatien 100,00
METRO Cash & Carry d.o.o. Belgrad Serbien 100,00
Metro Cash & Carry Danmark ApS. Glostrup Dänemark 100,00
Metro Cash & Carry Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Cash & Carry Import Limited Liability Company Noginsk Russland 100,00
METRO Cash & Carry India Private Limited Bangalore Indien 100,00
METRO Cash & Carry International GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Cash & Carry International Holding B. V. Amsterdam Niederlande 100,00
METRO Cash & Carry International Holding GmbH Wien Österreich 100,00
METRO Cash & Carry Japan KK Tokio Japan 100,00
METRO Cash & Carry Myanmar Holding GmbH Wien Österreich 100,00
Metro Cash & Carry Nederland B.V. Amsterdam Niederlande 100,00
METRO Cash & Carry OOO Moskau Russland 100,00
METRO Cash & Carry Österreich GmbH Vösendorf Österreich 73,00
METRO CASH & CARRY ROMANIA SRL Bukarest Rumänien 100,00
METRO Cash & Carry Russia N.V. Amsterdam Niederlande 100,00
METRO Cash & Carry SR s.r.o. Ivanka pri Dunaji Slowakei 100,00
METRO Cash & Carry TOO Almaty Kasachstan 100,00
METRO Cash & Carry Ukraine Ltd. Kiew Ukraine 100,00
Metro Cash & Carry Wines Hyderabad Indien 99,99
METRO Central East Europe GmbH Wien Österreich 100,00
METRO Częstochowa Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Delivery Service NV Willebroek Belgien 100,00
METRO Deutschland Consulting GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Deutschland GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Dienstleistungs-Holding GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Digital GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Distributie Nederland B. V. Amsterdam Niederlande 100,00
METRO DOLOMITI S.p.A. San Donato Milanese Italien 100,00
METRO Dreizehnte Verwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Dritte Verwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Elfte Verwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Erste Erwerbsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO FIM S.p.A. Cinisello Balsamo Italien 100,00
Metro France Immobiliere S. a. r. l. Nanterre Frankreich 100,00
METRO France S.A.S. Nanterre Frankreich 100,00
METRO FSD France S.A.S. Montauban Frankreich 100,00
METRO FSD Holding GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Fulfillment GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Fünfte Verwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO GastroFinanz GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Gdańsk-Przejazdowo Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Gdynia Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
Metro Global Business Services Private Limited Pune Indien 100,00
Metro Grosmarket Bakirköy Alisveris Hizmetleri Ticaret Ltd. Sirketi Istanbul Türkei 100,00
METRO Groß- und Lebensmitteleinzelhandel Holding GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Großhandelsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO GROUP Accounting Center GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Group Asset Management Ukraine, Limited Liability Company Kiew Ukraine 100,00
METRO Group Properties SR s.r.o. Ivanka pri Dunaji Slowakei 100,00
METRO Group Retail Real Estate Romania S.R.L. Voluntari Rumänien 100,00
METRO Group Wholesale Real Estate Bulgaria EOOD Sofia Bulgarien 100,00
Metro Holding France S. A. Vitry-sur-Seine Frankreich 100,00
METRO Hospitality Digital Holding GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Innovations Holding GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Insurance Broker GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO International AG Baar Schweiz 100,00
METRO INTERNATIONAL SUPPLY GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Italia Cash and Carry S. p. A. San Donato Milanese Italien 100,00
METRO Kalisz Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Kereskedelmi Kft. Budaörs Ungarn 100,00
METRO Kielce Sp. z o.o Warschau Polen 100,00
METRO Kobierzyce Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Koszalin Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Kraków Jasnogórska Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Kraków Zakopiańska Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Leasing GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Leasing Objekt Schwerin GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Legnica Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Łódź Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO LOGISTICS Germany GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Logistics Polska Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Logistics Polska spółka z ograniczoną odpowiedzialnością i Spółka spółka komandytowa Warschau Polen 99,83
METRO Lublin Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Management EOOD Sofia Bulgarien 100,00
METRO Markets GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Neunte Verwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Olsztyn Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Opole Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Pakistan (Pvt.) Limited Lahore Pakistan 100,00
METRO Payment Services GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Poznań II Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Poznań Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
Metro Properties B.V. Amsterdam Niederlande 100,00
METRO Properties CR s.r.o. Prag Tschechien 100,00
METRO PROPERTIES France SAS Nanterre Frankreich 100,00
Metro Properties Gayrimenkul Yatirim A.Ş. Istanbul Türkei 100,00
METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 92,90
METRO PROPERTIES Holding GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO PROPERTIES Management GmbH Düsseldorf Deutschland 66,67
METRO Properties Real Estate Management Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau Polen 100,00
METRO PROPERTIES Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Re AG Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Retail Real Estate GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Rybnik Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Rzeszów Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Rzgów Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
Metro SB-Großmärkte GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Esslingen am Neckar Deutschland 100,00
Metro SB-Großmärkte GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Linden Deutschland 100,00
METRO Sechste Verwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Services PL spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Stettin Polen 100,00
METRO Siebte Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Siebte Verwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Sosnowiec Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Sourcing (Shanghai) Co., Ltd. Shanghai China 100,00
METRO Sourcing International Limited Hongkong China 100,00
METRO South East Asia Holding GmbH Wien Österreich 100,00
Metro Systems Romania S.R.L. Bukarest Rumänien 100,00
METRO Systems Ukraine LLC Kiew Ukraine 100,00
METRO Szczecin Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Toruń Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Vierte Verwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
Metro Warehouse Noginsk Limited Liability Company Noginsk Russland 100,00
METRO Warszawa Jerozolimskie Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Warszawa Kolumbijska Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Wholesale & Food Services Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Wholesale & Food Services Vermögensverwaltung Management GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
Metro Wholesale Myanmar Ltd. Yangon Myanmar 88,12
METRO Wholesale Real Estate GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Zabki Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Zabrze Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Zehnte Verwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO Zielona Góra Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00
METRO Zwölfte Verwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
METRO-nom GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
MGB METRO Group Buying RUS OOO Moskau Russland 100,00
MGC METRO Group Clearing GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
MGE Warenhandelsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 100,00
MGL METRO Group Logistics Bulgaria LTD Sofia Bulgarien 100,00
MGL METRO Group Logistics GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
MGL METRO Group Logistics Limited Liability Company Noginsk Russland 100,00
MGL METRO GROUP LOGISTICS UKRAINE LLC Kiew Ukraine 100,00
MGL METRO Group Logistics Warehousing Beteiligungs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
MIP METRO Group Intellectual Property GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 100,00
MIP METRO Group Intellectual Property Management GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
MIP METRO Holding Management GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
MP Gayrimenkul Yönetim Hizmetleri Anonim Şirketi Istanbul Türkei 100,00
MTE Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Objekt Duisburg oHG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
Multi-Center Warenvertriebs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
My Mart (China) Trading Co., Ltd. Guangzhou China 100,00
My Mart (Shanghai) Trading Co. Ltd. Shanghai China 100,00
N & NF Trading GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Eschweiler KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Germersheim KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Langendreer KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Moers KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Neunkirchen KG Düsseldorf Deutschland 100,00
NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Rendsburg KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
NX-Food GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
Petit RUNGIS express GmbH Meckenheim Deutschland 100,00
PIL Grundstücksverwaltung GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
PRO A PRO DISTRIBUTION EXPORT SAS Montauban Frankreich 100,00
PRO A PRO DISTRIBUTION NORD SAS Châlette-sur-Loing Frankreich 100,00
PRO A PRO DISTRIBUTION SUD SAS Montauban Frankreich 100,00
PT Classic Fine Foods Indonesia Nord-Jakarta Indonesien 100,00
Real Estate Management Misr Limited Liability Company Kairo Ägypten 100,00
Remo Zaandam B.V. Zaandam Niederlande 100,00
Renate Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 100,00
Restu s.r.o. Prag Tschechien 100,00
Retail Property 5 Limited Liability Company Moskau Russland 100,00
Retail Property 6 Limited Liability Company Moskau Russland 100,00
R'EXPRESS ALIMENTOS, UNIPESSOAL LDA Lissabon Portugal 100,00
ROSARIA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Gerlingen KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
Rotterdam Trading Office B.V. Amsterdam Niederlande 100,00
RUDU Verwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 100,00
RUNGIS express GmbH Meckenheim Deutschland 100,00
RUNGIS express SPAIN SL Palma de Mallorca Spanien 100,00
RUNGIS express Suisse Holding AG Courgevaux Schweiz 100,00
RUTIL Verwaltung GmbH & Co. SB-Warenhaus Bielefeld KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
Schaper Beteiligungsverwaltung GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
Schaper Grundbesitz-Verwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 100,00
Sentinel GCC Holdings Limited Tortola Britische Jungferninseln 100,00
Servicios de Distribución a Horeca Organizada, S.L. Madrid Spanien 100,00
Sezam XVI Fundusz Inwestycyjny Zamknięty Aktywów Niepublicznych Warschau Polen 100,00
Shenzhen Mymart Trade Co., Ltd. Shenzhen China 100,00
SIL Verwaltung GmbH & Co. Objekt Haidach KG Düsseldorf Deutschland 100,00
Sinco Großhandelsgesellschaft m. b. H. Vösendorf Österreich 73,00
Sodeger SAS Château-Gontier Frankreich 100,00
Star Farm Pakistan Pvt. Ltd. Lahore Pakistan 100,00
STW Grundstücksverwaltung GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
TIMUG GmbH & Co. Objekt Homburg KG i. L. Düsseldorf Deutschland 94,00
TIMUG Verwaltung GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
Transpro France SARL Montauban Frankreich 100,00
Transpro SAS La Possession Frankreich 100,00
VALENCIA TRADING OFFICE, S.L. Madrid Spanien 100,00
Weinkellerei Thomas Rath GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
Western United Finance Company Limited London Großbritannien 100,00
Wholesale Real Estate Belgium N.V. Wommelgem Belgien 100,00
Wolfgang Wirichs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00
WRE Real Estate Limited Liability Partnership Almaty Kasachstan 100,00
ZARUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Mutterstadt KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
ZARUS Verwaltung GmbH & Co. Objekte Niedersachsen KG i. L. Düsseldorf Deutschland 100,00
Gemeinschaftsunternehmen
CABI-SFPK JV Lahore Pakistan 48,00
Intercompra LDA Lissabon Portugal 50,00
MAXXAM B.V. Ede Niederlande 16,67
MAXXAM C.V. Ede Niederlande 16,67
MEC METRO-ECE Centermanagement GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 50,00
MEC METRO-ECE Centermanagement Verwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland 50,00
METSPA Beszerzési és Kereskedelmi Kft. Budaörs Ungarn 33,33
METSPA d.o.o. za trgovinu Zagreb Kroatien 50,00
Professional Finance Technologies Limited Liability Company Moskau Russland 40,00
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
EKS Handelsgesellschaft mbH Salzburg Österreich 15,00
EKS Handelsgesellschaft mbH & Co. KG Salzburg Österreich 15,00
Fachmarktzentrum Essen GmbH & Co. KG Pullach im Isartal Deutschland 94,00
FILPROMER SAS Cherbourg-en-Cotentin Frankreich 24,90
Gourmet F&B Korea Ltd. Seoul Südkorea 28,00
Habib METRO Pakistan (Pvt) Ltd Karachi Pakistan 40,00
Helm Wohnpark Lahnblick GmbH Aßlar Deutschland 25,00
Horizon International Services Sàrl Le Grand-Saconnex Schweiz 25,00
Iniziative Methab s.r.l. Bozen Italien 50,00
Kato Property GmbH Berlin Deutschland 5,10
Mayfair GP S.à r.l. Luxemburg Luxemburg 40,00
Mayfair Holding Company S.C.S. Luxemburg Luxemburg 39,99
Napier Property GmbH Berlin Deutschland 5,10
OPCI FRENCH WHOLESALE PROPERTIES - FWP Paris Frankreich 5,00
OPCI FRENCH WHOLESALE STORES - FWS Paris Frankreich 25,00
Peter Glinicke Grundstücks-GmbH & Co. KG Pullach im Isartal Deutschland 50,00
Quadrant Property GmbH Berlin Deutschland 5,10
Sabra Property GmbH Berlin Deutschland 5,10
Tatra Property GmbH Berlin Deutschland 5,10
Upton Property GmbH Berlin Deutschland 5,10
Wilcox Property GmbH Berlin Deutschland 5,10
WM Holding (HK) Limited Hongkong China 20,04
Xiali Property GmbH Berlin Deutschland 5,10
Zagato Property GmbH Berlin Deutschland 5,10
Zender Property GmbH Berlin Deutschland 5,10
Beteiligungen
BINARY SUBJECT, S.A. Torres Vedras Portugal 16,03
Culinary Agents Inc. Wilmington USA 18,33
Diehl & Brüser Handelskonzepte GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 2
eVentures Growth, L.P. Wilmington USA 5,00
Horizon Achats SARL Paris Frankreich 8,00
Horizon Appels d'Offres SARL Paris Frankreich 8,00
MATSMART IN SCANDINAVIA AB Stockholm Schweden 13,98
Metro plus Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 20,00
orderbird AG Berlin Deutschland 14,18
Planday A/​S Kopenhagen Dänemark 11,74
QUANTIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Darmstadt KG Schönefeld Deutschland 6,00
RTG Retail Trade Group GmbH Hamburg Deutschland 11,11
Shore GmbH München Deutschland 12,41
Verwaltungsgesellschaft Lebensmittelgesellschaft "GLAWA" mbH & Co. KG Hamburg Deutschland 18,75
Yoyo Wallet Ltd. London Großbritannien 12,44

1 Einzubeziehen nach IFRS 10.

2 Keine Vollkonsolidierung und keine Bilanzierung nach der Equity-Methode wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT

1 ÜBERBLICK ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/​20 UND PROGNOSE

Alle nachfolgenden Darstellungen beziehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders beschrieben, auf die fortgeführten Aktivitäten. Des Weiteren werden die Geschäftsjahresergebnisse unter Berücksichtigung des neuen Leasingstandards IFRS 16 (voll retrospektive Anwendung) berichtet.

Das Geschäftsjahr 2019/​20 ist zum einen gekennzeichnet durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, zum anderen aber auch durch die erfolgreich vollzogenen Verkäufe des SB-Warenhausgeschäfts und des Mehrheitsanteils an METRO China. Mit diesen Transaktionen konnte die Transformation hin zu einem reinen Großhändler erfolgreich abgeschlossen werden. Für das Geschäftsjahr 2019/​20 hatte der Vorstand zudem Effizienzmaßnahmen angekündigt. Die Kosten für diese Effizienzmaßnahmen, die sich im Wesentlichen auf Personalmaßnahmen in der Hauptverwaltung beziehen, werden aufgrund ihres nicht regelmäßig wiederkehrenden Charakters ab dem Geschäftsjahr 2019/​20 als Transformationskosten gesondert ausgewiesen. Daher werden folgende Positionen wie folgt definiert:

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EBITDA bereinigt: EBITDA ohne Transformationskosten und Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen
EBITDA: EBITDA, wie im Abschluss berichtet, inkl. Transformationskosten und Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen

Ertragslage

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Flächenbereinigter Umsatz ging um -3,9 % zurück; in lokaler Währung ging der Umsatz um -4,0 % zurück und der berichtete Umsatz verringerte sich um -5,4 % auf 25,6 Mrd. €
EBITDA bereinigt lag bei 1.158 Mio. € (2018/​19: 1.392 Mio. €). Es fielen Transformationskosten in Höhe von 47 Mio. € (2018/​19: 0 €) an; Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen erreichten 3 Mio. € (2018/​19: 339 Mio. €). Das berichtete EBITDA erreichte 1.113 Mio. € (2018/​19: 1.731 Mio. €).
Periodenergebnis (fortgeführte Aktivitäten) erreichte -140 Mio. € (2018/​19: 427 Mio. €)
Ergebnis je Aktie (fortgeführte Aktivitäten): -0,40 € (2018/​19: 1,16 €)
Für die fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten erreichte das Periodenergebnis 471 Mio. € (2018/​19: 333 Mio. €) und das Ergebnis je Aktie 1,27 € (2018/​19: 0,89 €)

Finanz- und Vermögenslage

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Nettoverschuldung verringerte sich auf 3,8 Mrd. € (30.9.2019: 5,4 Mrd. €)
Investitionen lagen bei 0,6 Mrd. € (2018/​19: 0,8 Mrd. €)
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit erreicht 0,6 Mrd. € (2018/​19: 1,2 Mrd. €)
Bilanzsumme (fortgeführte und nicht fortgeführte Aktivitäten) beträgt 13,2 Mrd. € (30.9.2019: 17,8 Mrd. €)
Eigenkapital (fortgeführte und nicht fortgeführte Aktivitäten): 2,1 Mrd. € (30.9.2019: 2,3 Mrd. €)
Langfristiges Rating: BBB- (Standard & Poor's)

Prognose von METRO

Der Vorstand der METRO AG erwartet eine Rückkehr zu nachhaltigem Umsatz- und Ergebniswachstum nach der Covid-19-Pandemie und bekräftigt den eigenen Anspruch, die Wettbewerbsposition von METRO zu verbessern und weitere Marktanteile zu gewinnen. Diese Überzeugung beruht auf einer durchgehend robusten Finanzstruktur, den gewonnenen Erkenntnissen aus der ersten Welle der Covid-19-Pandemie, der Fähigkeit die Bedürfnisse der Kunden zu erfüllen und der Möglichkeit eine führende Rolle bei der erwarteten Konsolidierung des Großhandels zu spielen.

Im Geschäftsjahr 2020/​21 wird die finanzielle Leistungsfähigkeit von METRO jedoch durch die Entwicklung der Covid-19-Pandemie beeinflusst. Zum einen gibt es Effekte aus den auf Covid-19 bezogenen staatlichen Beschränkungen des öffentlichen Lebens, die nur schwer zu prognostizieren sind. Dauer und Intensität dieser Beschränkungen bestimmen deren Auswirkungen, sind aber noch nicht bekannt. Zum anderen können sich Potenziale ergeben, falls eine flächendeckende Impfung früher als erwartet verfügbar wäre. Der Vorstand plant daher mit unterschiedlichen Szenarien und aktualisiert diese regelmäßig.

Unter der Annahme stabiler Wechselkurse und ohne weitere Portfolioanpassungen erwartet METRO den Gesamtumsatz und den flächenbereinigten Umsatz leicht unterhalb des Vorjahresniveaus. Für das EBITDA bereinigt wird ein Ergebnisrückgang im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich erwartet. Diese Prognose inkludiert dabei staatliche Beschränkungen des öffentlichen Lebens, die teilweise bis Mitte des zweiten Quartals des Geschäftsjahres 2020/​21 andauern sowie eine schnelle und substanzielle Erholung von Gastronomie und Tourismus in der Zeit danach. Die Erfahrungen aus dem Umgang mit der ersten Welle der Covid-19-Pandemie ermöglichen es METRO, im Zusammenspiel mit Kosteneffizienz und bewährten Maßnahmen zur Stützung des operativen Geschäfts, die Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung von METRO im Vergleich zum Frühjahr 2020 abzumildern. Ausgehend von den Beobachtungen im November 2020 erwartet der Vorstand für einen Monat mit vollständigem Lockdown im gesamten Länderportfolio durchschnittliche Umsatzeinbußen von rund 400 Mio. €. Dies entspricht einem rund 1,5 Prozentpunkten geringeren Umsatzwachstum im Vergleich zum Vorjahr.

Die Auswirkungen staatlicher Beschränkungen auf das Ergebnis und den Umsatz sind abhängig von deren Dauer und Intensität und folgen voraussichtlich dem gleichen Muster wie im Vorjahr. Entsprechend erwartet METRO die größten Effekte in Regionen mit hohem HoReCa-Anteil, insb. im Segment Westeuropa. Dagegen werden sich die Segmente Russland und Asien voraussichtlich besser entwickeln als die METRO insgesamt. Auf Konzernebene erwartet der Vorstand, dass sich das 2. Halbjahr deutlich besser entwickelt als das erste. Ursächlich hierfür ist die hohe Vergleichsbasis im 1. Halbjahr (wenig bis gar keine Auswirkungen von Covid-19 auf Konzernebene im Vorjahr) und ein ab Frühjahr 2021 zu erwartendes vorteilhafteres Geschäftsumfeld.

Angesichts der ungewissen Weiterentwicklung der Covid-19-Pandemie legt das operative Geschäft weiterhin den Fokus auf die Elemente "Schützen, Erhalten und Wachsen". Diese Strategie hat sich im Geschäftsjahr 2019/​20 bereits bewährt. Sie war entscheidend für die kontinuierliche Entwicklung oberhalb des Wettbewerbs und die schnelle Erholung von METRO während und nach der ersten Welle der Covid-19-Pandemie. Kernelemente sind

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die Gewährleistung der Sicherheit von Mitarbeitern und Kunden,
die Optimierung der Kostenbasis durch Kapazitätsanpassungen und ein insgesamt zurückhaltendes Investitionsverhalten,
eine hohe Flexibilität durch die Kombination von stationärem Geschäft und Belieferung
die Pflege der starken Kundenbeziehungen, durch partnerschaftliches Handeln und Auftreten.

2 GRUNDLAGEN DES KONZERNS

2.1 GESCHÄFTSMODELL DES KONZERNS

METRO ist ein führender internationaler Spezialist im Lebensmittelgroßhandel. An der Spitze des Konzerns steht die METRO AG als zentrale Managementholding. Sie nimmt Aufgaben der Konzernführung wahr, u. a. in den Bereichen Finanzen, Controlling, Recht und Compliance sowie Einkauf und Personal. Zudem sind zentrale Führungs- und Verwaltungsfunktionen für METRO in der METRO AG angesiedelt.

Im Kerngeschäft Großhandel agiert METRO weltweit mit 678 Märkten in 24 Ländern. In weiteren 10 Ländern ist METRO mit dem Belieferungsgeschäft (Food Service Distribution, FSD) tätig. Hierzu zählen u. a. der METRO Lieferservice sowie die Belieferungsspezialisten Classic Fine Foods, Pro à Pro und Rungis Express.

Kernkundengruppen von METRO sind HoReCa und Trader. Der Bereich HoReCa umfasst z. B. Hotels, Restaurants, Bars und Cafés sowie Cateringunternehmen, Kantinenbetreiber und Street-Food-Händler. Zum Bereich Trader zählen kleine Lebensmittelhändler, Kioske sowie Tankstellen und andere Großhändler.

Über alle Kundengruppen hinweg sind die Kunden mehrheitlich kleine und mittelgroße Unternehmen sowie Einzelunternehmer. Diese will METRO dabei unterstützen, ihre geschäftlichen Herausforderungen besser zu bewältigen. Dazu werden ihnen nachhaltige Lösungen mit überlegenem wirtschaftlichem Mehrwert bereitgestellt, die unter dem strategischen Ansatz Wholesale 360 zusammengefasst sind.

Im Segment Sonstige werden u. a. die Digitalisierungsaktivitäten des Konzerns gebündelt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Aktivitäten der Geschäftseinheiten Hospitality Digital und METRO MARKETS. Darüber hinaus umfasst das Segment Sonstige u. a. die Servicegesellschaften METRO PROPERTIES, METRO LOGISTICS, METRO-NOM, METRO ADVERTISING und METRO SOURCING. Diese Gesellschaften erbringen Dienstleistungen in den Bereichen Immobilien, Logistik, Informationstechnologie, Werbung und Beschaffung.

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METRO IM ÜBERBLICK
METRO METRO kombiniert als Omnichannel-Anbieter ein weites Netz moderner Großmärkte mit einem umfangreichen Lieferservice (Food Service Distribution, FSD) und zählt hierbei zu den international führenden Akteuren. Mit den Segmenten METRO Deutschland, METRO Westeuropa (ohne Deutschland), METRO Russland, METRO Osteuropa (ohne Russland) und METRO Asien ist METRO in 34 Ländern aktiv. Unter den Marken METRO und MAKRO werden 678 Großhandelsmärkte in Europa und Asien betrieben. Zu den weltweit mehr als 16 Millionen gewerblichen Kunden zählen vor allem Hotels, Restaurants, Cateringunternehmen, unabhängige Einzelhändler sowie Dienstleister und Behörden. Ihnen bietet METRO ein Produkt- und Lösungsangebot, das speziell auf ihre Anforderungen zugeschnitten ist. Im Bereich Food Service Distribution (FSD) ist METRO mit dem METRO Lieferservice sowie den Belieferungsunternehmen Classic Fine Foods, Pro à Pro und Rungis Express stark positioniert. Classic Fine Foods ist ein asiatisches Belieferungsunternehmen für vielfältige Produkte aus dem Bereich Feinkost mit Premium-Kunden hauptsächlich in Asien und im Mittleren Osten. Pro à Pro beliefert gewerbliche Kunden in ganz Frankreich, insbesondere die Betriebs- und Systemgastronomie sowie Kantinen. Rungis Express ist ein bedeutender deutscher Premium-Lebensmittellieferant, der sich auf Hotels, Restaurants und Cateringunternehmen (HoReCa) spezialisiert hat.
Sonstige Das Segment Sonstige umfasst vor allem die Geschäftseinheiten Hospitality Digital, METRO MARKETS und METRO PROPERTIES. Hospitality Digital bündelt die Digitalisierungsaktivitäten des Konzerns für Kunden aus der Gastronomie. Hierzu gehören die Entwicklung passgenauer digitaler Lösungen für HoReCa-Kunden. Mit einem B2B-Online-Marktplatz baut METRO MARKETS das digitale Angebot für unabhängige Gastronomen weiter aus. Über diesen Vertriebskanal bietet METRO neben Non-Food-Artikeln aus dem eigenen Sortiment auch Produkte von Drittanbietern an. Die über METRO MARKETS erzielten Umsätze und anteilige Kosten werden jeweils in den operativen Einheiten berücksichtigt, während die darüber hinausgehenden Entwicklungsaktivitäten von METRO MARKETS zum Segment Sonstige zählen. METRO PROPERTIES entwickelt, betreibt und vermarktet ein internationales Immobilienportfolio. Bei Zusatzgeschäften wie der Drittvermietung profitiert METRO von der umfassenden Marktexpertise der Geschäftseinheit. Damit trägt der Immobilienbereich maßgeblich und langfristig zum Unternehmenserfolg von METRO bei. Darüber hinaus sind diesem Segment weitere Servicegesellschaften zugeordnet.

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STANDORTPORTFOLIO NACH LÄNDERN UND SEGMENTEN zum Stichtag 30.9. METRO
Märkte 2020 Belieferung 2020
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METRO Deutschland 103 FSD, Rungis Express, METRO MARKETS
Belgien 17 FSD
Frankreich 98 FSD, CFF, Pro à Pro
Italien 49 FSD
Niederlande 17 FSD
Österreich 12 FSD, Rungis Express
Portugal 10 FSD, Rungis Express
Spanien 37 FSD, Rungis Express
METRO Westeuropa (ohne Deutschland) 240
METRO Russland 93 FSD
Bulgarien 11 FSD
Kasachstan 6 FSD
Kroatien 10 FSD
Moldawien 3 FSD
Polen 29 FSD
Rumänien 30 FSD
Serbien 9 FSD
Slowakei 6 FSD
Tschechien 13 FSD
Türkei 34 FSD
Ukraine 32 FSD
Ungarn 13 FSD
METRO Osteuropa (ohne Russland) 196
Indien 27 FSD
Japan 10 FSD, CFF
Pakistan 9 FSD
METRO Asien 46
Gesamt 678
Länder ohne Märkte
China - CFF
Indonesien - CFF
Malaysia - CFF
Myanmar - FSD
Philippinen - CFF
Schweiz - Rungis Express
Singapur - CFF
Vereinigte Arabische Emirate - CFF
Vereinigtes Königreich - CFF
Vietnam - CFF

FSD = Food Service Distribution, CFF = Classic Fine Foods

Länder gesamt: 34; Länder mit Märkten: 24; METRO Länder: 25 (Myanmar nur FSD); CFF Länder: 10; Rungis Länder: 5; Pro à Pro Länder: 1; METRO MARKETS Länder: 1.

2.2 STEUERUNGSSYSTEM

METRO fokussiert sich strategisch auf den Kundenmehrwert im Großhandelsgeschäft. Ziel ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Dieser Grundsatz spiegelt sich auch in unserem internen Steuerungssystem wider. Zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Geschäftstätigkeiten setzt METRO dabei die nachfolgend beschriebenen Kennzahlen ein. Ausgewählte Kennzahlen des Steuerungssystems (flächenbereinigtes Umsatzwachstum, EBITDA und Rendite auf das eingesetzte Geschäftsvermögen) bilden zudem die Basis für die variable Vergütung des Vorstands.

Im Mittelpunkt der operativen Steuerung des Konzerns stehen die Werttreiber, die unmittelbaren Einfluss auf die mittel- und langfristigen Unternehmensziele haben und in direktem Zusammenhang mit der Strategie stehen.

Die bedeutsamsten Steuerungsgrößen für METRO sind das wechselkursbereinigte Umsatzwachstum (in den Ausprägungen gesamt sowie flächenbereinigt) und das EBITDA ohne Transformationskosten und Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen. Darüber hinaus finden in unserem Steuerungssystem weitere bedeutsame Leistungsindikatoren Verwendung, die im Folgenden ebenfalls dargestellt und erläutert sind.

Steuerungssystem

Steuerungskennzahlen zur Ertragslage

Die 1. bedeutsamste Steuerungsgröße des operativen Geschäfts ist das um Wechselkurseffekte bereinigte Umsatzwachstum (in den Ausprägungen gesamt sowie flächenbereinigt). Bei dem flächenbereinigten Umsatzwachstum handelt es sich um das Umsatzwachstum in lokaler Währung auf vergleichbarer Verkaufsfläche bzw. bezogen auf ein vergleichbares Panel an Standorten oder Vertriebskonzepten wie Onlinehandel und Belieferung. Es gehen ausschließlich Umsätze von Standorten ein, die mindestens über 1 Jahr eine vergleichbare Historie vorweisen können. Demnach werden Umsätze von Standorten, die von Eröffnungen, Schließungen oder wesentlichen Umbauten bzw. sonstigen Konzeptveränderungen im Berichtsjahr bzw. im Vergleichsjahr betroffen sind, aus der Betrachtung ausgeschlossen.

Die 2. bedeutsamste Steuerungsgröße neben dem um Wechselkurseffekte bereinigten Umsatzwachstum ist das EBITDA ohne Transformationskosten und Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen. Sie stellt die operative Leistungsfähigkeit von METRO in transparenter Form dar. Die Entwicklung von Immobilien und die Realisierung von Desinvestitionserlösen bleiben unabhängig davon zentrale Bestandteile der Immobilienstrategie des Konzerns.

Vor dem Hintergrund der strategischen Portfoliobereinigung und der damit verbundenen Fokussierung auf das Großhandelsgeschäft stellt METRO diese Steuerungsgröße ab dem Geschäftsjahr 2019/​20 ohne die Berücksichtigung von Transformationskosten dar, die sich aufgrund nicht regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen im Zusammenhang mit den Effizienzmaßnahmen ergeben. Daher werden folgende Kenngrößen im Gegensatz zu vorherigen Berichten gezeigt:

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EBITDA bereinigt: EBITDA ohne Transformationskosten und Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen
EBITDA: EBITDA, wie im Abschluss berichtet (dies schließt Transformationskosten und Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen ein)

Das Periodenergebnis sowie das Ergebnis je Aktie stellen weitere bedeutsame Steuerungskennzahlen von METRO dar. Durch diese Kennzahlen findet das Steuer- und Finanzergebnis zusätzlich zum operativen Ergebnis Berücksichtigung und erlaubt damit eine ganzheitliche Beurteilung der Ertragslage aus Perspektive der Anteilseigner.

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Detaillierte Informationen zu diesen Kennzahlen finden sich im Kapitel 3 Wirtschaftsbericht - 3.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage - Ertragslage.

Steuerungskennzahlen mit Bezug zur Finanz- und Vermögenslage

Die Steuerung der Finanz- und Vermögenslage von METRO zielt auf die nachhaltige Sicherung der Liquidität sowie die kostengünstige Deckung der Finanzierungsbedarfe unserer Konzerngesellschaften.

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Eine umfassende Darstellung der Finanz- und Vermögenslage findet sich im Kapitel 3 Wirtschaftsbericht - 3.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage - Finanz- und Vermögenslage.

Zu den konkret in diesem Bereich verwendeten Steuerungskennzahlen zählen die Investitionen, die aggregiert für die Gruppe, aber auch separat nach Segmenten geplant, berichtet und überprüft werden. Als Investitionen sind dabei Zugänge zu den langfristigen Vermögenswerten definiert (ohne Finanzinstrumente und latente Steueransprüche).

Einen weiteren Schwerpunkt im Bereich der Finanz- und Vermögenslage bilden regelmäßige Analysen des Nettobetriebsvermögens, die zur Steuerung des operativen Geschäfts und des Kapitaleinsatzes vorgenommen werden. Die Entwicklung des Nettobetriebsvermögens im Zeitverlauf ergibt sich aus den Veränderungen der Bestände an Vorräten, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und an Lieferanten sowie der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Forderungen an Lieferanten werden innerhalb der sonstigen finanziellen und sonstigen anderen Vermögenswerte ausgewiesen.

Darüber hinaus werden die Nettoverschuldung und der Cashflow vor Finanzierungstätigkeit als Kennzahlen zur Steuerung der Liquidität und der Kapitalstruktur eingesetzt. Die Nettoverschuldung stellt sich als Saldogröße aus den Finanzschulden (inkl. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen) und den Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten sowie den kurzfristigen Geldanlagen dar.

Weiterhin wird die Free Cashflow Conversion als Maß für die Fähigkeit der Gruppe, das erwirtschaftete Ergebnis in Zahlungsmittelzuflüsse zu transformieren, analysiert. Die Free Cashflow Conversion ergibt sich aus dem Verhältnis eines vereinfachten Free Cashflow zum bereinigten EBITDA nach Leasing-Zahlungen. Dabei berechnet sich der vereinfachte Free Cashflow als bereinigtes EBITDA abzüglich Leasing-Zahlungen und cashwirksame Investitionen (ohne Mergers & Acquisitions) +/​- Veränderungen des Nettobetriebsvermögens.

Wertorientierte Kennzahlen

Zur Beurteilung des operativen Geschäfts wird weiterhin die Renditekennzahl Return on Capital Employed (RoCE) verwendet. Diese Kennzahl misst die in einer betrachteten Periode erzielte Rendite auf das eingesetzte Geschäftsvermögen (RoCE = EBIT /​ durchschnittliches Geschäftsvermögen) und ermöglicht eine Beurteilung des Geschäftserfolgs der einzelnen Segmente des Konzerns.

Der ermittelte RoCE wird dem jeweiligen segmentspezifischen Kapitalkostensatz vor Steuern gegenübergestellt. Dieser stellt eine auf Basis von Kapitalmarktmodellen abgeleitete marktgerechte Mindestverzinsung auf das eingesetzte Kapital dar.

Wertorientierte Kennzahlen werden von METRO zudem regelmäßig zur Beurteilung geplanter und getätigter Investitionen herangezogen. Entsprechend nutzt METRO neben dem Discounted-Cashflow-Verfahren die Kennzahl Economic Value Added (EVA) und liquiditätsorientierte Kennzahlen wie die Amortisationsdauer für die Bewertung von Investitionsentscheidungen.

2.3 INNOVATIONSMANAGEMENT

METRO versteht sich als Innovationstreiber. Innovationen liefern einen wichtigen Beitrag für neue Lösungen, die METRO sowohl für das operative Geschäft als auch die Unterstützung der Kunden anstrebt. Mit den Gesellschaften Hospitality Digital und METRO-NOM verfolgen wir das Ziel, solche Lösungen zu entwickeln und die Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten. Zudem unterstützen digitale Lösungen die Nachhaltigkeitsinitiativen von METRO, indem Prozesse effizienter gestaltet werden.

2.4 ZUSAMMENGEFASSTE NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG DER METRO AG

Mit diesem Kapitel kommt die METRO AG ihrer Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung (NFE) für die Holdinggesellschaft gem. § 289b-e HGB sowie einer nichtfinanziellen Konzernerklärung gem. § 315b-c i. V. m. § 289c-e HGB in Form einer zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung nach. Diese ist als separates Kapitel Teil des zusammengefassten Lageberichts. Sofern nicht anders aufgeführt, gelten die dargestellten Konzepte sowohl für den gesamten Konzern als auch für die Holdinggesellschaft. Alle im zusammengefassten Lagebericht angegebenen Darstellungen beziehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders beschrieben, auf die fortgeführten Aktivitäten (ohne das SB-Warenhausgeschäft und ohne METRO China). Der Vorstand der METRO AG ist vollumfänglich in sämtliche hier dargestellten Themen eingebunden und wird regelmäßig über deren Fortschritt informiert.

Die NFE wurde unter Berücksichtigung der GRI-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie des UN Global Compact erstellt. Die Inhalte unterliegen nicht der gesetzlichen Jahres- und Konzernabschlussprüfung, sondern sind Bestandteil einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit nach ISAE 3000 durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der Vermerk des unabhängigen Prüfers ist unter www.metroag.de/​cr-bericht-2019-20/​vermerk einsehbar.

Geschäftsmodell

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Informationen zum Geschäftsmodell von METRO finden sich im Kapitel 2 Grundlagen des Konzerns - 2.1 Geschäftsmodell des Konzerns.

METRO SUSTAINABLE

Rahmen für unser Handeln und gleichzeitig Treiber für all unsere Aktivitäten, die bei unseren Kunden auf gesteigerte Nachhaltigkeit abzielen, ist unser Nachhaltigkeitsansatz METRO SUSTAINABLE. Im Kern geht es für METRO darum, die Veränderung hin zu verantwortungsvollem und nachhaltigem Wirtschaften voranzubringen - innerhalb unseres Geschäftsbetriebs, aber vor allem in der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten und Kunden. Indem wir unsere Bedürfnisse und Ziele mit den Bedürfnissen der Natur, der Menschen und zukünftiger Generationen in Einklang bringen, können wir langfristig erfolgreich sein und die konventionellen Grenzen des Wachstums für uns, unsere Stakeholder und die Gesellschaft als Ganzes überwinden.

Unseren Nachhaltigkeitsansatz haben wir im Geschäftsjahr 2019/​20 entsprechend den Anforderungen des HGB mittels einer Wesentlichkeitsanalyse verifiziert. Die Bewertung der Sachverhalte erfolgte dabei durch die Mitglieder des Nachhaltigkeitskomitees und auf Basis der gesetzlich geforderten Wesentlichkeitsdefinition. Die identifizierten Aspekte und Belange sind Inhalt der vorliegenden NFE und erfüllen die Anforderungen des HGB an die Berichterstattung nichtfinanzieller Inhalte.

Im Zusammenspiel von METRO SUSTAINABLE und unserem strategischen Ansatz Wholesale 360 verfolgen wir unsere operative Nachhaltigkeitsstrategie. Sie zielt auf den Umgang mit den für uns wesentlichsten Themen ab, um sicherzustellen, dass unsere Nachhaltigkeitsaktivitäten die Aspekte und Belange abdecken, die unser Geschäft am stärksten beeinflussen und auf die wir durch unsere Geschäftstätigkeit einen großen Einfluss nehmen können - gemeinsam mit unseren Partnern und Kunden. Mit unserem Fokus auf den Food-Sektor deckt sie insgesamt 8 Fokusfelder ab. In Richtung Kunden haben wir diese Strategie in unser Konzept "Mein nachhaltiges Restaurant" überführt, um nachhaltige Gastronomie als Partner unabhängiger Unternehmen voranzutreiben und für unsere Kunden direkt greif- und umsetzbar zu machen.

Innerhalb der 8 Fokusfelder konzentrieren wir uns auf die folgenden 3 Schwerpunktthemen:

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1. Wir wollen unser Produkt- und Serviceangebot nachhaltiger gestalten, indem wir die Verfügbarkeit, Beschaffenheit sowie gesundheitliche, soziale und umweltbezogene Unbedenklichkeit von Lebensmitteln positiv beeinflussen und mehr biologische und nachhaltige Produkte anbieten.
2. Wir fördern bewussteren Konsum, indem wir Lösungen für ein ausgewogenes Verhältnis von Proteinen finden.
3. Durch Bündelung partnerschaftlicher Kräfte setzen wir uns gegen Lebensmittelverschwendung ein.

Gleichermaßen sind wir uns unserer Verantwortung und der Chancen bewusst, wenn wir für Menschenrechte einstehen, innovative Lösungen im Bereich Verpackung und Plastik suchen, einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten, den Einkauf von Rohstoffen nachhaltig gestalten und Vielfalt und Inklusion fördern. Dies geschieht insbesondere durch den Diskurs mit internen und externen Stakeholdern wie Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern, lokalen Gemeinschaften, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), politischen Vertretern, Investoren, Wettbewerbern und Gremien. Durch Covid-19 haben sich für uns keine grundsätzlich neuen Themen ergeben. Jedoch resultieren hieraus Herausforderungen und Chancen, die mit den genannten Themen in Verbindung stehen und deutlicher in den Vordergrund gerückt sind. Insbesondere Aspekte wie der Gesundheitsschutz von Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten haben an Bedeutung gewonnen (vgl. dazu bspw. Arbeitnehmerbelange - Arbeitssicherheit in Zeiten von Covid-19; Sozialbelange - Globale Arbeits- und Sozialstandards in der Lieferkette und Lieferantenentwicklung; Kunden - Kundenzufriedenheit und Innovationsmanagement).

Nachhaltigkeit aktiv managen

Im Sinne der Strategie der METRO AG ist Nachhaltigkeit im Kerngeschäft systematisch und organisatorisch verankert. Das Nachhaltigkeitsmanagement berücksichtigt Wechselwirkungen zwischen wirtschaftlichen sowie umwelt- und sozialbezogenen Aspekten effizient und lösungsorientiert und bindet den Vorstand ein. Einerseits über die Arbeit des Nachhaltigkeitskomitees, andererseits z. B. durch die Kopplung der Vergütungen des Vorstands und des weltweiten Senior Management an die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von METRO im Rating des Dow Jones Sustainability Index (DJSI).

Das Nachhaltigkeitskomitee als oberstes Nachhaltigkeitsgremium im Unternehmen gibt den strategischen Rahmen sowie konzernweit gültige Ziele vor und ermöglicht den Austausch zu Nachhaltigkeitsthemen auf oberster Managementebene - auch mit externem Input von Gastrednern. Um den spezifischen Markt- und Kundenanforderungen gerecht zu werden, steuern die METRO Gesellschaften innerhalb dieses Rahmens die operative Umsetzung der übergreifenden Nachhaltigkeitsziele. Sie sind dafür verantwortlich, die jeweils relevanten Nachhaltigkeitsthemen zu bearbeiten, spezifische Ziele und Maßnahmen zu definieren und umzusetzen sowie den Erfolg zu kontrollieren. Dem Komitee sitzen regelmäßig wechselnd 2 Vertreter aus dem obersten Management vor. Weitere Mitglieder des Gremiums sind:

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Verantwortliche für Corporate Responsibility der METRO AG
Vertreter der Kernfunktionen Einkauf, Kommunikation sowie Energy Management, Investments & Technical Solutions
Vertreter von METRO Landesgesellschaften

Über die formalisierte Meldung und Bewertung nachhaltigkeitsbezogener Chancen und Risiken ist das Nachhaltigkeitsmanagement eng mit unserem Chancen- und Risikomanagement verknüpft. Der Vorstand kann so mögliche Abweichungen von den Nachhaltigkeitszielen und die damit verbundenen Chancen und Risiken systematisch identifizieren, bewerten und steuern. Für das Geschäftsjahr 2019/​20 bestehen gem. § 289c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und 4 HGB keine berichtspflichtigen Risiken.

Alle Nachhaltigkeitsmaßnahmen werden u. a. im Rahmen von Ratings durch unsere Anspruchsgruppen bewertet. Diese Beurteilungen unabhängiger Dritter zeigen uns Fortschritte und Verbesserungspotenziale in unserem Handeln auf und sind damit für uns eine wichtige Motivation und ein Managementinstrument.

ISS ESG (Institutional Shareholder Services - Environmental, Social, Governance; ehemals ISS-oekom) verlieh METRO im April 2020 erneut den Prime Status C+ (Skala D- bis A+) als führend in der Branche. Darüber hinaus wurden wir im Geschäftsjahr 2019/​20 erneut in der Gruppe Food & Staples Retailing im international bedeutenden Nachhaltigkeitsindex Dow Jones Sustainability World und Europe gelistet. Zudem ist METRO 2020 erneut im FTSE4Good Index gelistet. Bei CDP Klimaschutz und Wasser erreichte METRO 2019 ein Rating von B (Skala F bis A) und liegt damit über dem Branchendurchschnitt. Im Jahr 2019 beteiligte sich METRO erstmals beim CDP Forest und schnitt mit B- (Palmöl, Soja, Papier) und D (Fleisch) ab. Darüber hinaus ist die METRO Aktie im MSCI World ESG Leaders Index sowie in dessen europäischem Pendant enthalten.

Umweltbelange

Unser Ansatz ist es, die aus unserem Geschäftsbetrieb resultierenden sowie die in unserer Lieferkette entstehenden klimarelevanten Emissionen deutlich zu verringern und unseren Ressourcenverbrauch zu reduzieren 1 . Dazu setzen wir sowohl auf Verhaltensänderung (Energy Awareness Programme) als auch auf Investitionen (Energy Saving Programme), um unsere Energieeffizienz zu steigern. Außerdem betreiben wir ein weltweites Energie-Management-System, das Einsparpotenziale in unseren Märkten identifiziert und unsere übergeordneten Einsparziele überwacht. Im Geschäftsjahr 2019/​20 haben wir den Stromverbrauch in unseren METRO Märkten um 7,9 % ggü. dem Vorjahr reduziert und damit unser Ziel von 3,4 % deutlich übertroffen. Effekte durch Covid-19 konnten wir nur lokal und in kleinen Schwankungen feststellen. Den genauen Einfluss der Pandemie auf unsere Leistungen im Bereich der Energieverbräuche können wir nicht beziffern. Die hier dargestellten Kennzahlen sowie Umrechnungen in CO 2-Äquivalente sind daher in Bezug zum Basisjahr 2011 oder Vorjahr in die Berichterstattung eingeflossen. Die entsprechenden Würdigungen beziehen sich auf diese Vergleichsbasis. Zudem stellen wir unsere Kälteanlagen auf natürliche Kältemittel um (F-Gas Exit Programme), sofern dies jeweils möglich ist. Dadurch senken wir unseren Energiebedarf und unsere Kosten. Im Geschäftsjahr 2019/​20 haben wir u. a. im Rahmen des Energy Saving Programme von METRO 5,1 Mio. € investiert. Damit sparen wir künftig jährlich ca. 1,4 Mio. € an Energiekosten ein. Beispiele für Maßnahmen im Berichtsjahr sind:

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Die ersten transkritischen Ejektor-Kälteanlagen wurden in der Slowakei sowie in weiteren Projekten in Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien und Rumänien in Betrieb genommen.
Die letzten FCKW-Anlagen wurden durch natürliche Kältemittel in allen Märkten in Russland ersetzt.
14 weitere Photovoltaikanlagen wurden in Frankreich, Belgien, Bulgarien, Österreich, Indien und Pakistan installiert, mit einer zusätzlichen Kapazität von insgesamt 7.086 kWp.
460 Ladestationen für Elektrofahrzeuge wurden für METRO Kunden eingerichtet. Am Campus Düsseldorf nutzen bereits 170 Mitarbeiter Elektrofahrzeuge als Dienstwagen, deren Emissionen über Zertifikate für Wasserkraftwerke kompensiert werden.
METRO nutzt einen internen CO 2-Preis, der im Jahr 2019 auf 50 € pro Tonne CO 2 angehoben wurde. Wir nutzen den CO 2-Preis insbesondere für die Genehmigung energieeffizienter Projekte mit niedrigeren finanziellen Einsparungen. METRO ist Mitglied der Task Force on Carbon Pricing in Europe, die das Ziel hat, alle relevanten CO 2-Emissionen zu bepreisen und dadurch eine markt- und wettbewerbsorientierte Dekarbonisierung zu erreichen.

Zudem führen wir zurzeit eine umfangreiche, auf den Klimawandel bezogene Szenarioanalyse für die lokale und internationale Lieferkette von Obst und Gemüse bei METRO durch.

Mit diesen Maßnahmen reagiert METRO auch auf Risiken, die im Rahmen initialer Szenarioanalysen - wie von der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) empfohlen - in unserem Geschäftsbetrieb sowie in unserer Lieferkette identifiziert wurden:

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Physische Risiken, die aus extremen Wetterereignissen und Wasserstress (Knappheit oder Fluten) resultieren
Risiken durch Geschäftsunterbrechungen aufgrund extremer Wetterereignisse und Risiken, bedingt durch sinkende Wirtschaftskraft
Transitionsrisiken wie steigende Preise für CO 2-Emissionen (mit kurzfristigem Einfluss auf Kosten und Produktpreise)
Risiken der Ressourcenknappheit und damit verbundener Anstieg der Preise (z. B. für landwirtschaftliche Produkte in den nächsten 5 bis 10 Jahren)
Risiko durch höhere Investitionen in neue Technologien (klimaneutrale Kühlgeräte weltweit geplant bis 2030) und durch Investitionen in die Erzeugung erneuerbarer Energien (umfangreiche Installation von Solaranlagen geplant bis 2030)

Wir beziehen diese Risiken in unsere mittelfristige Risikobetrachtung ein und schätzen Risiken für Umsätze und Kosten vor allem basierend auf steigenden Preisen und sinkender Verfügbarkeit von Ressourcen ein, wobei wir soziale Belange einbeziehen. Dabei wurden keine berichtspflichtigen Risiken gem. § 289c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und 4 HGB identifiziert.

Weitere Schwerpunktthemen in Bezug auf einen nachhaltigen Geschäftsbetrieb sind die Vermeidung von Abfällen, die Weiter- und Mehrfachverwendung von Ressourcen und deren Rückgewinnung durch Recycling. Insbesondere die Reduzierung von Lebensmittelverlusten ist für das operative Geschäft von METRO von großer Bedeutung. Aus diesem Grund hat sich METRO im Rahmen der Resolution zur Lebensmittelverschwendung des Consumer Goods Forum (CGF) verpflichtet, bis 2025 die im eigenen Geschäftsbetrieb anfallenden Lebensmittelverluste im Vergleich zu 2016 um 50 % zu reduzieren. Derzeit arbeiten wir an einer Aktualisierung des Ziels. In 22 Ländern kooperieren wir mit Tafelorganisationen und sozialen Einrichtungen, um Lebensmittelabfälle in den Märkten inkl. unserer Restaurants und Warenlager zu vermeiden. Zusätzlich kooperieren bzw. planen 9 dieser Länder die Kooperation mit Too Good To Go, um im eigenen operativen Bereich (Großmarkt und Restaurant) sowie gemeinsam mit Kunden Lebensmittelabfälle zu reduzieren. METRO ist Mitglied der "10x20x30"-Initiative und involviert 20 seiner wichtigsten Geschäftspartner, um gemeinsam Lebensmittelabfälle entlang der Lieferkette zu reduzieren. Seit Oktober 2019 ist METRO Partner von Matsmart, einem schwedischen Start-up, das im B2B-Geschäft überschüssige Lebensmittel weiterverkauft und so einen Beitrag zur Abfallvermeidung leistet.

Status Klimaschutzziel

Von Oktober 2019 bis September 2020 verursachte METRO pro Quadratmeter Verkaufs- und Belieferungsfläche 247 kg CO 2-Äquivalente. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 267 kg. Unser Ziel ist es, diese Emissionen bis zum Jahr 2030 um 50 % ggü. 2011 auf 188 kg zu senken. Mit der bisher erreichten Einsparung von 34,3 % sind wir auf einem guten Weg. Im Jahr 2019 hat METRO das Klimaziel auch auf die Lieferkette erweitert und sich als 1. deutsches Handelsunternehmen ein anerkanntes Science-Based Target gesetzt. Die METRO AG verpflichtet sich dabei, ihre Scope-1- und Scope-2-CO 2-Emissionen um 60 % pro Quadratmeter Verkaufs- und Belieferungsfläche bis 2030 ggü. 2011 zu reduzieren. Hier konnte seit 2011 eine Reduzierung um 31,1 % erreicht werden. Außerdem verpflichtet sich die METRO AG, die absoluten Scope-3-CO 2-Emissionen (Lieferkette) um 15 % bis 2030 ggü. 2018 zu reduzieren. Unsere Ziele zu Scope 1 und Scope 2 stehen in Einklang mit den Reduzierungen, die erforderlich sind, um die Erwärmung der Erde bis 2100 auf deutlich unter 2°C ggü. dem vorindustriellen Niveau zu halten.

Arbeitnehmerbelange

Nachhaltige Personalstrategie

Mit der vollständigen Fokussierung auf das Großhandelsgeschäft stellen wir die Weichen für unsere Zukunft. Unsere Mitarbeiter sind in diesem Geschäftsmodell der wesentliche Erfolgsfaktor. Sie setzen unsere Strategie um und binden die Kunden durch langfristige Beziehungen als Partner an unser Unternehmen. Daher ist es uns besonders wichtig, für unsere Mitarbeiter eine attraktive, offene und inspirierende Arbeitsumgebung zu schaffen. Denn wir sind davon überzeugt: Nur zufriedene und ihrer Leistungsbereitschaft und Fähigkeit entsprechend geförderte Mitarbeiter können auch ein erstklassiges Kundenerlebnis bieten.

Unser zugrunde liegender holistischer Personalansatz deckt dabei mit maßgeschneiderten Initiativen und Programmen das gesamte Berufsleben eines Mitarbeiters ab, von der Anwerbung über verschiedene Karriere- und Lebensphasen bis hin zu Altersvorsorgemodellen.

Eine Einbindung des Vorstands bzw. der Geschäftsführungen der Landes- und Servicegesellschaften erfolgt oft schon in der Entwicklungsphase der Personalkonzepte. Sie stellt somit die Balance zwischen Anpassung an örtliche Gegebenheiten und dem Grad der Standardisierung konzernweit sicher. So wurden 2020 unsere Guiding Principles, unsere Leitprinzipien, in einer internationalen, funktionsübergreifenden Projektgruppe überarbeitet, in der Mitarbeiter auf Vorstandsebene wie auch aus den Ländern gleichermaßen mitgewirkt haben. Das Ziel war, diese Richtlinien noch klarer und für alle Mitarbeiter verständlich und umsetzbar zu definieren und die Einzigartigkeit der METRO Kultur herauszustellen. Der erweiterte Vorstand und die Landesgeschäftsführungen wurden dabei regelmäßig als Sounding Board eingebunden und fungieren nun auch als Sponsoren bei der Wiedereinführung.

Die Guiding Principles sind das kulturelle Bindemittel in unseren Personalprozessen für ein einzigartiges Mitarbeitererlebnis bei METRO. Sie geben unseren Mitarbeitern Orientierung für ihr Verhalten und ihre Entscheidungen auf dem Weg zu einem 360°-Großhandelsunternehmen.

Unsere seit 2011 stetig angestiegenen und deutlich über dem Industriedurchschnitt liegenden Engagement-Werte sind Beleg dafür, dass unsere Mitarbeiter jeden Tag ihr Bestes geben, um gemeinsam die Ziele des Konzerns zu erreichen. Mit unserer Personalarbeit leisten wir einen wichtigen Beitrag, um diese Motivation weiter auszubauen, unsere Mitarbeiter zur Teamarbeit zu befähigen sowie unternehmerisches Denken, Offenheit für Neues und die Übernahme von Verantwortung im Unternehmen zu fördern.

Dabei konzentrieren wir uns auf folgende Schwerpunkte:

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Nutzung der Guiding Principles als Fundament unserer Personalprozesse, um ein einheitliches Mitarbeitererlebnis zu schaffen
Ausbau unseres Talent-Managements und Investitionen in unsere Arbeitgebermarke, um die Positionen in unserem Unternehmen mit den am besten geeigneten Talenten zu besetzen
Weiterentwicklung unseres Leistungsbeurteilungsprozesses mit klarem Fokus auf Entwicklung, um eine leistungsorientierte Kultur zu fördern
Steigerung der Effizienz durch den bewussten Einsatz unserer Ressourcen und durch kontinuierliche Verbesserung unserer Prozesse

Mit dem Ausbruch von Covid-19 wurden unsere bekannten und gewohnten Kommunikationswege und Arbeitsweisen abrupt verändert. Mithilfe von speziellen Umfragen haben wir in dieser Zeit den Dialog mit unseren Mitarbeitern gesucht und erfragt, welche Aspekte des "neuen Arbeitens" sie positiv bewerten und an welchen Stellen sie Verbesserungspotenzial sehen oder sich weitere Unterstützung wünschen. Die Ergebnisse zeigten insbesondere eine positive Bewertung der bereitgestellten IT-Infrastruktur und der gewonnenen Flexibilität durch die Ausweitung von Flexible Work und Zeitersparnis aufgrund von weniger Reisetätigkeiten. Als Herausforderung wurde hingegen die Führung von Teams auf Distanz genannt. Daher haben wir eine Projektorganisation initiiert, die das Thema "neue, veränderte Arbeitsweisen" in 3 Arbeitsblöcken vorantreiben soll. Diese sind: "Wie wir zusammenarbeiten", "Wie wir befähigen und kommunizieren" und "Wie wir pendeln und reisen".

Dieses Projekt komplementiert die o. g. strategischen Schwerpunkte durch eine neue Sichtweise auf Zusammenarbeit und Kommunikation.

Gewinnung von Mitarbeitern

Im Wettbewerb um die besten Fach- und Führungskräfte ist es unser Ziel, METRO als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren und qualifizierte Talente für unser Unternehmen zu gewinnen. Mit diversen Aktivitäten im Bereich der Talentakquisition identifizieren und gewinnen wir passende Fach- und Führungskräfte für METRO auf dem Talentmarkt. Diese dienen der erfolgreichen und nachhaltigen Besetzung geschäftskritischer Rollen mit dem Ziel, die eigene Belegschaft zu stärken, um so das Unternehmen durch Sicherung des Humankapitals bestmöglich voranzubringen.

Um passende Mitarbeiter zu gewinnen, positioniert sich METRO mit einer zielgruppenorientierten Kommunikation auf verschiedenen Kanälen als attraktiver Arbeitgeber.

Unsere Hauptaktivitäten:

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Indem wir junge Talente für den Großhandel rekrutieren und ausbilden, sind wir in der Lage, Führungskräfte aus den eigenen Reihen zu entwickeln. Deshalb bieten wir konzernweit verschiedene Praktikanten-, Trainee- und Ausbildungsprogramme an.
Um spezialisierte, erfahrene Fach- und Führungskräfte zu erreichen und zu gewinnen, investieren wir in unsere Aktivitäten Direct Sourcing, Talent Pooling und Candidate Relationship Management.
Die Definition von relevanten und geschäftskritischen Zielgruppen sowie die Analyse ihrer möglichen Kontaktpunkte zu METRO ermöglichen eine zielgruppengerechte und fokussierte Kommunikation, um METRO als attraktive Arbeitgebermarke zu positionieren. Kommunikationskanäle sind bspw. Karrieremessen (auch virtueller Art), soziale Netzwerke und auch strategische Kooperationen (z. B. mit Hochschulen).
Wir investieren in unsere Arbeitgebermarke: METRO ist erneut als Top-Arbeitgeber zertifiziert worden. Insgesamt erhielten 7 METRO Landesgesellschaften und 6 Servicegesellschaften die renommierte Zertifizierung durch das Top Employers Institute.

Mitarbeiterentwicklung und -bindung

Durch ganzheitliches Talent-Management, gezielte Nachfolgeplanung und zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten bieten wir unseren Fach- und Führungskräften eine attraktive Karriere innerhalb unseres Unternehmens und schaffen so die Grundlage für nachhaltigen Erfolg. Mit unseren Vergütungsmodellen schaffen wir zusätzlich Anreize für unsere Mitarbeiter, leistungsorientiert und gem. unseren Unternehmensgrundsätzen zu arbeiten.

TALENT-MANAGEMENT UND NACHFOLGEPLANUNG

Es ist unser Ziel, Nachbesetzungen möglichst intern vorzunehmen. Auf Ebene der lokalen Geschäftsführungen haben wir uns vorgenommen, 75 % aller Positionen aus den eigenen Reihen und lokal zu besetzen. Dabei ist es wichtig, unsere jungen Talente möglichst früh zu identifizieren und auf die Herausforderungen zukünftiger Managementaufgaben vorzubereiten, national wie auch international.

Die interne Nachbesetzungsquote für Ländergeschäftsführungen lag im Geschäftsjahr 2019/​20 bei 85 %. Bei extern rekrutierten Fach- und Führungskräften legen wir Wert darauf, dass sie nicht nur passend für die zu besetzende Stelle sind, sondern auch Potenzial haben, sich darüber hinaus weiterzuentwickeln. Daher messen wir in der 2. Führungsebene, welcher Anteil der extern rekrutierten Mitarbeiter nach 2 Jahren in die Nachfolgeplanung für die Geschäftsführung mit einbezogen wird. Im Berichtszeitraum lag diese Quote bei 43,4 %. Ebenso legen wir ein verstärktes Augenmerk bei der Nachfolgeplanung auf den Anteil an Frauen in Führungspositionen.

Dabei kommt den Vorgesetzten eine besondere Bedeutung zu. Denn es liegt in ihrer Verantwortung, die eigenen Mitarbeiter durch den Leistungsprozess zu leiten, zu differenzieren, wer welche Entwicklungsmaßnahmen benötigt und welche nächste Zielposition den Fähigkeiten des Mitarbeiters entspricht. In einem jährlichen Kalibrierungsprozess, der sowohl pro Land für alle Mitarbeiter als auch länderübergreifend für die 1. und 2. Führungsebene stattfindet, werden individuelle Entwicklungsmaßnahmen abgestimmt. Gleichzeitig wird darüber entschieden, für welche Mitarbeitergruppen in Talent- oder Förderprogramme auf lokaler oder globaler Ebene investiert wird. Bei den Talentprogrammen für jüngere Mitarbeiter stehen die Bindung an das Unternehmen und die Beförderung in Teamleiter- oder erste Managementpositionen im Vordergrund.

Außerdem unterstützen wir die Bildung von globalen "Communitys" von jungen Talenten und Experten, damit Wissen und Best Practices über Ländergrenzen und Funktionen hinweg ausgetauscht werden. Die fortschreitende Digitalisierung, gerade im Berichtsjahr, hat diesen Trend beschleunigt.

Um die Mitarbeiterentwicklung ganzheitlich zu betrachten und dem sich ständig beschleunigenden Geschäftsrhythmus anzupassen, haben wir die aktuellen Prozesse überarbeitet. Die bisher getrennten Prozesse der Leistungsbeurteilung, der Nachfolge- und der individuellen Entwicklungsplanung werden wir zusammenfassen und künftig halbjährlich durchführen. Die Guiding Principles unseres Unternehmens stellen wir in allen Prozessen in den Mittelpunkt der Bewertung. Unser Bestreben ist es, die Mitarbeiter anzuleiten, ihr Verhalten und ihre Entscheidungen an unseren Leitprinzipien auszurichten. Damit schaffen wir Klarheit und kulturelle Bindung an unser Unternehmen.

TRAINING UND ENTWICKLUNG

Nach der erfolgreichen Akkreditierung der firmeninternen Trainingsakademie House of Learning durch die international renommierte Zertifizierung CLIP der European Foundation for Management Development (EFMD) im Jahr 2019, ist im Berichtsjahr die Mitarbeiter- und Führungskräfteentwicklung kontinuierlich weiterentwickelt worden. So haben wir neue Runden unserer internationalen Entwicklungsprogramme gestartet (z. B. Master in Store Operations, METRO Sustainable Leadership Program, METRO Potentials) und Trainingsportfolios weiter optimiert, indem wir unser "Academy-Konzept" weiter ausgebaut haben. Hierbei verknüpfen wir einzelne Lernlösungen in einer logischen Kette, sodass sie gem. der Karriereplanung auf die verschiedenen Bedürfnisse der Zielgruppe passen. Die Operations Academy z. B. deckt von Kernthemen für alle Marktleiter über Kompetenzbildung für Marktleiter bis hin zum internen Masterprogramm alle Karriereschritte im Vertrieb ab.

Im Fokus stehen bei unserem Trainingsangebot weiterhin Mitarbeiter und Führungskräfte, sowohl der METRO AG als auch der Landesgesellschaften.

Das Portfolio für die bei METRO angebotenen Lern- und Entwicklungsprogramme zu den Themenschwerpunkten Vertrieb, Außendienst, Einkauf, Finanzen, Personalwesen und Management wurde außerdem stark digitalisiert, um - neben klassischem E-Learning - auch die virtuelle Durchführung von Workshops zu ermöglichen. Besonders hervorzuheben sind hierbei unsere mehrmonatigen Programme Next Generation Finance, HR Masterclass, Assortment Management und Future Leaders.

Auf diese Weise konnten auch die für die interne Nachbesetzungsquote wichtigen internationalen Entwicklungsprogramme und internen Masterprogramme mit Erfolg fortgesetzt werden, um auch in Zeiten des Lockdowns Potenzialträger im Unternehmen auf die Herausforderungen zukünftiger Managementaufgaben im Großhandelsgeschäft vorzubereiten sowie die Nachfolgeplanung langfristig sicherzustellen.

Die systematische Entwicklung unserer Führungskräfte wurde durch das Führungskräfteprogramm Lead & Win weiter forciert. Die Zielgruppe dieser Lernreise sind ca. 12.300 Führungskräfte im Konzern. Aufgrund der durch Covid-19 eingeschränkten internationalen Reisetätigkeit wurde der Fokus im Berichtszeitraum verstärkt lokal auf die Führungsebenen Geschäfts-, Betriebs- und Abteilungsleiter gelegt. Zusätzlich zu Lead & Win wurde der Baustein "Leading in the New Normal" als Onlineprogramm entwickelt, der mit Beginn des Geschäftsjahres 2020/​21 global eingeführt wird. Er soll sowohl Mitarbeiter als auch Führungskräfte auf die Herausforderungen der neuen Arbeitswelt vorbereiten.

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TRAININGS BEI METRO E-Learning-Module, Webinare und Onlinekurse Seminare, On-the-Job-Trainings Gesamt
Anzahl 358.015 11.779 369.794
Teilnehmer 366.485 107.542 474.027
Teilnehmerstunden 212.936 498.315 711.250

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TRAININGS BEI DER METRO AG E-Learning-Module, Webinare und Onlinekurse Seminare, On-the-Job-Trainings Gesamt
Anzahl 651 23 674
Teilnehmer 651 260 911
Teilnehmerstunden 326 2.909 3.235

LEISTUNGSORIENTIERTE VERGÜTUNG

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von METRO erhalten eine wettbewerbsfähige, leistungsgerechte und faire Vergütung. Dies haben wir auch in unserer globalen Richtlinie zu fairen Arbeitsbedingungen und Sozialpartnerschaft verankert.

Unser Vergütungssystem Perform & Reward für Führungskräfte (mit Ausnahme der Mitglieder des Vorstands) 2 beinhaltet eine feste monatliche Grundvergütung sowie 1-jährige und mehrjährige variable Gehaltsbestandteile, deren Auszahlungshöhen im Wesentlichen von der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Unternehmens abhängen. Bei der 1-jährigen variablen Vergütung werden zudem die individuelle Leistung, die Generierung von Kundenmehrwert sowie die Umsetzung unserer Führungsgrundsätze im Arbeitsalltag berücksichtigt. Die mehrjährigen variablen Vergütungsbestandteile beziehen u. a. eine Nachhaltigkeitskomponente mit ein und lassen die Führungskräfte an der Aktienkursentwicklung von METRO teilhaben.

Ergänzt wird die Vergütung von Führungskräften durch Zusatzleistungen wie bspw. ein attraktives Altersvorsorgemodell, die Förderung von Gesundheitsvorsorge sowie ein Mobilitätsbudget, das im Rahmen der Green Car Policy von METRO für ein Fahrzeug, die Bahn oder zur Altersvorsorge genutzt werden kann.

Vielfalt und Inklusion

Es ist unsere Überzeugung, dass Vielfalt und Inklusion zu besseren Geschäftsergebnissen führen. Um eine vielfältige und inklusive Unternehmenskultur zu etablieren und den Zugang zu einem Mehr an Talenten zu ermöglichen, hat METRO eine unternehmensweite Diversity-Strategie entwickelt. Ziel ist es, eine offene Arbeitsumgebung zu schaffen, in der individuelle Unterschiede geachtet, geschätzt und gefördert werden. Auf diese Weise wollen wir eine Belegschaft aufbauen, in der jeder Einzelne seine individuellen Potenziale und Stärken entfalten und nutzen kann.

CHANCENGLEICHHEIT IM BERUF

Wir fördern die berufliche Chancengleichheit von Männern und Frauen. Entsprechend ist es ein Ziel von METRO, den Anteil von Frauen in Führungspositionen weiter auszubauen. Bis Juni 2022 sollen bei der METRO AG in der 1. Führungsebene unterhalb des Vorstands 20 % Frauen beschäftigt sein und in der 2. Führungsebene unterhalb des Vorstands 35 %. Mit Ende des Geschäftsjahres 2019/​20 liegt der Anteil von Frauen in der 1. Führungsebene unterhalb des Vorstands bei 15,2 % und bei 36,4 % in der 2. Führungsebene unterhalb des Vorstands. Zudem soll nach der Zielsetzung des Aufsichtsrats bis Juni 2022 mindestens 1 Frau dem Vorstand der METRO AG angehören. Andrea Euenheim wurde zum 1. November 2019 als neue Arbeitsdirektorin in den Vorstand der METRO AG berufen. Die METRO AG erreichte somit das vom Aufsichtsrat gesetzte Ziel bereits 2019.

Darüber hinaus haben wir uns freiwillig eine Zielgröße für den Frauenanteil in Führungspositionen in unserem Großhandelsgeschäft gesetzt. Danach soll bis Juni 2022 der Anteil von Frauen in Führungspositionen der Ebenen 1 bis 3 (inkl. Marktleiter) weltweit 25 % betragen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019/​20 liegt der Frauenanteil in Führungspositionen in den Ebenen 1 bis 3 (inkl. Marktleiter) bei 24,0 %.

METRO hat im Jahr 2020 in jeder METRO (Landes-)Gesellschaft 1 Ansprechpartner für Vielfalt und Inklusion etabliert. Die 2020 überarbeitete Strategie für Vielfalt und Inklusion wird nun gemeinsam implementiert und mithilfe von Kennzahlen überwacht. Im Zuge der Überarbeitung der Strategie und durch die positive Entwicklung in Bezug auf die Zielerreichung, den Anteil von Frauen in Führungspositionen bei der METRO AG und im METRO Großhandel zu erhöhen, haben wir das vom Vorstand am 26. Juli 2017 festgelegte Zielerreichungsdatum der aktuellen Geschlechterziele auf den 30. September 2020 (ursprünglich: 30. Juni 2022) verkürzt und uns neue Ziele für September 2025 gesetzt. Bis September 2025 sollen bei der METRO AG in der 1. Führungsebene unterhalb des Vorstands 25 % Frauen beschäftigt sein und in der 2. Führungsebene unterhalb des Vorstands 40 %. Darüber hinaus haben wir uns erneut freiwillig eine Zielgröße für den Frauenanteil in Führungspositionen in unserem Großhandelsgeschäft gesetzt. Danach soll bis September 2025 der Anteil von Frauen in Führungspositionen der Ebenen 1 bis 3 (inkl. Marktleiter) weltweit 30 % betragen.

Um diese Ziele zu stützen, haben wir 2018 das Women Leadership Programme (WLP) ins Leben gerufen. Es fördert die Top-150-Frauen innerhalb von METRO mit maßgeschneiderten Trainingsmaßnahmen. Zusätzlich wird ihnen die Möglichkeit geboten, zur Lösung relevanter geschäftlicher Herausforderungen beizutragen und so Wirkung für METRO zu erzielen und internationale Sichtbarkeit zu erlangen.

METRO ist Mitglied in verschiedenen Initiativen wie der Charta der Vielfalt, dem LEAD Network und Prout at Work. Darüber hinaus haben sich verschiedene Mitarbeiternetzwerke etabliert, die in Eigeninitiative das Thema Vielfalt und Inklusion in der Belegschaft und auch extern vertreten.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement

Als führendes nachhaltiges Unternehmen setzen wir uns dafür ein, unseren Mitarbeitern, Zulieferern und Kunden ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Dieses Engagement hat uns dazu veranlasst, eine neue Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (OHS-Strategie) zu entwickeln, die Transparenz für Verbesserungsmöglichkeiten schafft und die Schwerpunktthemen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit hervorhebt. In einem 1. Schritt haben wir eine neue Organisationsstruktur auf Unternehmensebene eingeführt, die unsere Aktivitäten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterstützt.

BETRIEBLICHE SICHERHEIT

Für METRO haben wir ein konzernweites Operational Safety Management System (OSMS) initiiert, das im September 2020 vom Vorstand beschlossen wurde. Es strukturiert das Sicherheitsumfeld entsprechend den Anforderungen der ISO 45001 "Managementsysteme für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz". Das OSMS steuert und kontrolliert die miteinander verknüpften Prozesse der verschiedenen Geschäftsaktivitäten, sodass METRO ihre sicherheitsrelevanten Verpflichtungen als Betreiber erfüllen kann. Ab dem Geschäftsjahr 2020/​21 gilt das System entsprechend konzernweit.

ARBEITSSCHUTZBERICHTERSTATTUNG

Bereits im Februar 2020 wurde das Handbuch zur Berichterstattung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit als Pilotprojekt gestartet, das im Rahmen der Implementierung des OSMS auf alle Einheiten übertragen werden soll. Derzeit berichtet die überwiegende Mehrheit der METRO Länder regelmäßig gem. dem neuen Format mit einer verbesserten Methodik zur Erfassung und Berechnung von arbeitsbedingten Verletzungen.

KPIS FÜR SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ BEI DER ARBEIT

Wir haben im Berichtsjahr unsere Leistung im Bereich Arbeitssicherheit weiter ausgebaut und sind auf einem guten Weg hin zu einer robusten Sicherheitskultur. Mit verschiedenen Initiativen arbeiten wir allgemein daran, das Bewusstsein bei den Mitarbeitern dafür zu erhöhen, dass jeder Einzelne Verantwortung für Arbeitssicherheit trägt. Zudem arbeiten wir weiter an einem soliden konzernweiten Reporting. Die Lost Time Injury Frequency Rate (LTIFR), d. h. die Gesamtzahl der Unfälle mit Arbeitsausfall (LTIs) pro 1 Million Arbeitsstunden, lag für die deutschen METRO Unternehmen im Geschäftsjahr 2019/​20 bei 4,27 3 .

Wir werden unser Engagement zur Steigerung der Arbeitssicherheit weiter fortsetzen und hierbei Ergebnisse unserer Sicherheitsmaßnahmen anhand proaktiver und reaktiver Kennzahlen messen. Dazu gehören Maßnahmen zur aktiven Führungseinbindung von Mitarbeitern durch Marktbesuche und die Teilnahme an Audits, eine starke Beteiligung der Mitarbeiter an unserem Programm zur Gefahrenerkennung, eine solide Berichterstattung über Vorfälle und Beinaheunfälle, Schulungen zur Förderung von Verhaltensänderungen, ein Auditprogramm sowie Selbstüberwachungsprogramme.

ARBEITSSICHERHEIT IN ZEITEN VON COVID-19

Die weltweite Covid-19-Pandemie hat auch METRO betroffen. Um die Sicherheit aller Mitarbeiter zu gewährleisten, wurden umfängliche organisatorische Maßnahmen implementiert. Diese beinhalten u. a. eine Optimierung des Flexible-Work-Angebots, Reisebeschränkungen sowie Sicherheits- und Hygienemaßnahmen in den Zentralen, Märkten und Lagerstandorten in den METRO Gesellschaften. Durch transparente Kommunikation hinsichtlich Regelungen sowie Veränderungen der Covid-19-Situation konnte das Infektionsgeschehen im gesamten Unternehmen auf einem niedrigen Stand gehalten werden.

Faire Arbeitsbedingungen und Sozialpartnerschaft

Maßgeblich für die Gestaltung unserer Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehungen sind unsere Grundsätze zu fairen Arbeitsbedingungen und zur Sozialpartnerschaft. Sie basieren auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie den 3 Hauptgrundsätzen der Beschlussfassung des Consumer Goods Forum gegen jegliche Form der Zwangsarbeit. Unsere Grundsätze umfassen demnach Prinzipien zur Gewerkschaftsfreiheit und das Recht auf Kollektivvereinbarungen, strukturierte Arbeitszeiten und Löhne, Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement sowie das Verbot von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung.

Um sicherzustellen, dass unsere Vertriebslinien und Landesgesellschaften den Grundsätzen zu fairen Arbeitsbedingungen folgen, überprüfen wir unsere Landeszentralen, Märkte und Logistikzentren. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Landesgesellschaften werden mit den Kollegen vor Ort konkrete Pläne erarbeitet, in denen inhaltliche Maßnahmen mit klaren Verantwortlichkeiten und Zeiträumen festgelegt und nachgehalten werden. Dabei liegt der Fokus darauf, mit den Gesellschaften in den Dialog zu treten und den Erfahrungsaustausch untereinander zu fördern, um voneinander zu lernen, nicht nur in Bezug auf Arbeitsbedingungen, sondern auch mit Blick auf den Dialog mit den Arbeitnehmervertretern. Seit dem Geschäftsjahr 2016/​17 haben ausführliche Prüfungen zur Einhaltung der METRO Grundsätze vor Ort in 15 Landesgesellschaften stattgefunden (Pakistan, Bulgarien, Japan, Ungarn, Italien, Serbien, Indien, Slowakei, Moldawien, Spanien, Russland, Kroatien, Kasachstan, Portugal und Frankreich). Die Ergebnisse waren in vielen Bereichen zufriedenstellend, zeigten aber auch Verbesserungspotenziale auf, insbesondere im Bereich Arbeitssicherheit. Die Prüfungen vor Ort wurden durch ein ausführliches Training zu den METRO Grundsätzen zu fairen Arbeitsbedingungen ergänzt. Im Berichtszeitraum haben keine Prüfungen vor Ort stattgefunden.

Das Geschäftsjahr 2019/​20 war geprägt von Covid-19. Aus diesem Grund haben wir unser Prüfverfahren in den METRO Gesellschaften umgestellt und von Mai bis Juli eine Umfrage zu den Grundsätzen durchgeführt. Danach wurden bei 5 ausgewählten METRO Gesellschaften begrenzte Prüfverfahren durchgeführt. Ziel war es, den aktuellen Stand der Umsetzung der Grundsätze für faire Arbeitsbedingungen und Sozialpartnerschaft (FWC & SP) in wichtigen Einheiten zu bewerten und Empfehlungen zur Verbesserung des FWC-&-SP-Prozesses zu geben.

National wie international pflegt METRO den stetigen Austausch mit Betriebsräten und Gewerkschaften und bestärkt das Management darin, einen konstruktiven und in beide Richtungen informativen Dialog mit unseren Mitarbeitern und ihren Vertretern zu führen. Das Ergebnis dieses Dialogs sind vielfach Kollektivvereinbarungen auf Ebene von Geschäftseinheiten, Ländern oder Märkten - abhängig von der Gesetzgebung vor Ort und von gängigen Praktiken. Zudem besteht das METRO Euro Forum (MEF), unser europäischer Betriebsrat. Dieses Gremium wird im Fall von grenzüberschreitenden/​transnationalen Veränderungen innerhalb des EU-Raums informiert und konsultiert. Das MEF trifft sich regelmäßig. Einmal pro Jahr finden Plenarsitzungen mit einer Schulungsveranstaltung für alle Arbeitnehmervertreter des Euro Forum und bis zu dreimal pro Jahr mit dem Lenkungsausschuss des MEF und Vertretern des Managements statt. Außerdem gibt es einen regelmäßigen sozialen Dialog mit der internationalen Gewerkschaftsorganisation UNI Global auf weltweiter Ebene, bei dem u. a. das Engagement für faire Arbeitsbedingungen und Sozialpartnerschaft erörtert wird.

Entwicklung der Mitarbeiterzahlen

Die nachstehenden Tabellen zeigen die Entwicklung der Mitarbeiterzahlen im Vergleich zum Vorjahr als Durchschnittswerte der 4 Quartale des Geschäftsjahres sowie zum Stichtag 30. September, jeweils auf Vollzeitbasis:

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MITARBEITERENTWICKLUNG NACH SEGMENTEN auf Vollzeitbasis, Durchschnitt 2018/​19 2019/​20
METRO 93.133 89.359
METRO Deutschland 11.770 11.580
METRO Westeuropa (ohne Deutschland) 24.290 23.483
METRO Russland 13.623 11.583
METRO Osteuropa (ohne Russland) 27.993 27.681
METRO Asien 7.585 7.182
Sonstige 7.017 7.054
METRO AG 855 796

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MITARBEITERENTWICKLUNG NACH SEGMENTEN auf Vollzeitbasis zum Stichtag 30.9. 2019 2020
METRO 90.883 88.306
METRO Deutschland 11.760 11.396
METRO Westeuropa (ohne Deutschland) 24.044 23.594
METRO Russland 12.288 11.280
METRO Osteuropa (ohne Russland) 27.589 27.484
METRO Asien 7.298 7.079
Sonstige 7.067 6.705
METRO AG 837 768

Sozialbelange

Achtung von Menschenrechten

Die Achtung der Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), der Internationalen Menschenrechtscharta, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) formuliert wurden, gehört zu den Grundwerten von METRO. Dies ist in unserer Richtlinie für Menschenrechte festgeschrieben, die sich sowohl auf unsere eigenen Mitarbeiter als auch auf unsere Geschäftspartner innerhalb unserer Wertschöpfungskette 4 bezieht. Unser Ziel ist es, in unserem eigenen Geschäftsbetrieb sowie in der Lieferkette fundamentale Menschenrechtsverletzungen zu erkennen und ihnen vorzubeugen. Außerdem streben wir danach, die Arbeitsbedingungen in unserer Lieferkette systematisch zu verbessern.

Die Achtung ähnlicher Werte ist uns auch seitens unserer Geschäftspartner wichtig. Dies haben wir im METRO Verhaltenskodex für Geschäftspartner festgeschrieben. Er umfasst die Einhaltung der Menschenrechte nach der Internationalen Menschenrechtscharta, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN- und ILO-Standards, Arbeits- und Sozialthemen, basierend auf den Grundsätzen der 4 Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), Vorschriften zu Umweltschutz sowie zur Unternehmensethik, insbesondere zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, zum Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie zum Datenschutz. Darüber hinaus enthalten alle unsere Eigenmarkenverträge sowie Rahmenverträge für Markenlieferanten eine Klausel zu den Sozialstandards, die uns eine rechtliche Handhabe zur Durchsetzung unserer Anforderungen gibt.

Bei Verstößen gegen unsere Grundprinzipien zu den Menschenrechten können sich unsere Mitarbeiter an ihre Vorgesetzten sowie an die Compliance-Officer des Unternehmens wenden. Mittels eines über die METRO Compliance-Seite öffentlich zugänglichen Tools können alle internen und externen Personen, auch Interessengruppen unserer Lieferanten, relevante Fälle melden. Für uns ist es wichtig, dass auch unsere Lieferanten ein derartiges Meldesystem zur Verfügung stellen. Die gemeldeten Vorfälle werden zeitnah von unseren Experten untersucht und bearbeitet, um - sofern notwendig - angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Dabei bekennen wir uns dazu, sowohl intern als auch in der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten an der Behebung von Auswirkungen gemeinsam mit Initiativen und Interessengruppen zu arbeiten und den Zugang zu anderen Rechtsbehelfen nicht zu behindern.

Globale Arbeits- und Sozialstandards in der Lieferkette und Lieferantenentwicklung

Um dazu beizutragen, sozial verträgliche Arbeitsbedingungen innerhalb unserer Beschaffungskanäle sicherzustellen und etwaigen Verstößen vorzubeugen, ist neben der vertraglichen Verankerung unserer Anforderungen die Anwendung von Sozialstandardsystemen ein wesentlicher Bestandteil des Einkaufsprozesses. Wir streben an, dass unsere Produzenten entsprechend dem Lieferkettenmanagement der Amfori Business Social Compliance Initiative (Amfori BSCI), dem Sedex-Audit nach SMETA oder nach äquivalenten Sozialstandardsystemen auditiert werden. Das gilt entsprechend einem Risikoansatz für alle Produzenten, in definierten Risikoländern (basierend auf der Bewertung der Amfori BSCI), in denen METRO SOURCING International (MSI) und METRO Food Sourcing (MFS) Importware herstellen lassen, sowie für alle Produzenten, die für unsere Vertriebslinien Eigenmarken- oder Eigenimportartikel herstellen. Diese Risikobewertung musste auch im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie nicht angepasst werden, da sie allgemein gültig ist. Bereits seit vielen Jahren arbeiten wir auf der Grundlage eines entsprechenden Prozesses für unsere Non-Food-Produzenten 5 . Seit dem 1. Juni 2019 wurde derselbe Prozess analog auch für alle Food- und Near-Food-Produzenten im Eigenmarkenbereich festgelegt. Die Landesgesellschaften wurden hierzu geschult und sollen innerhalb der nächsten 1-2 Jahre schrittweise in den Prozess eingegliedert werden. Aufgrund der insbesondere für das Lieferkettenmanagement disruptiven Umstände der Covid-19-Pandemie hat bis dato lediglich METRO Food Sourcing den Prozess vollständig implementiert. Die Landesgesellschaften Türkei, Deutschland, Indien und Pakistan sowie unsere Einkaufsgesellschaften Valencia Trading Office (VTO) und Rotterdam Trading Office (RTO) sind noch mit der Einführung des Prozesses befasst.

Zum 30. September 2020 haben 675 von 863 aktiven Eigenmarken Non-Food-Produzenten und 60 von 109 entsprechenden Food-/​Near-Food-Produzenten den Auditierungsprozess durchlaufen. Davon haben 99 % (665) der Non-Food-Produzenten und 100 % (60) der Food-/​Near-Food-Produzenten das Audit bestanden. Non-Food-Produzenten, die das Audit nicht bestehen, können seit dem 1. Januar 2019 nur mit einem akzeptablen Auditergebnis, d. h. für die Amfori BSCI mindestens mit einem A-, B- oder C-Auditergebnis oder einem der als äquivalent zugelassenen Audits, als Vertragspartner von METRO beauftragt werden 6 . Für alle Food-/​Near-Food-Lieferanten gilt bis auf Weiteres, dass auch Amfori-BSCI-D- und in Ausnahmefällen auch -E-Auditergebnisse (und entsprechende Äquivalente anderer von METRO anerkannter Standards) von METRO beauftragt werden können. Dieses Vorgehen spiegelt den herausfordernden Weg realistisch wider, Lieferanten neu in den Prozess einzugliedern und schrittweise auf die Sicherstellung sozialverträglicher (Arbeits-) Bedingungen hinzuarbeiten.

Die Überprüfung der Einhaltung unserer Anforderungen erfolgt über eine interne IT-gestützte Prozessmanagement-Datenbank, die einen Überblick über das Portfoliomanagement der betroffenen Lieferanten sowie der zugehörigen Produzenten ermöglicht. Die Datenbank wird auch dazu genutzt, das Einhalten von vertraglichen Vereinbarungen sowohl bei der Geschäftsanbahnung als auch bei der Suspendierung von Geschäftsbeziehungen zu überwachen. Vor Vertragsabschluss werden die erforderlichen Dokumente überprüft. Bei Verfehlungen in Bezug auf die von METRO spezifizierten sog. Dealbreaker im Rahmen von laufenden Geschäftsbeziehungen wird eine Suspendierung des Lieferanten ausgelöst. Als Dealbreaker gelten bestimmte Befunde in den Bereichen Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Arbeitssicherheit mit Bezug auf Brandschutz und ethisches Verhalten. Lieferanten und ihre Produzenten mit einem solchen Befund werden von METRO verpflichtet, kurz- und langfristige Lösungen zur Beseitigung der Dealbreaker zu erarbeiten. Neue Aufträge oder Folgeaufträge werden so lange ausgesetzt, bis die im Dealbreaker-Prozess erfassten Befunde behoben wurden.

Als wesentliches Thema für die Geschäftsaktivitäten unserer operativen Einheiten 7 wurde auch die Lieferantenentwicklung identifiziert: Indem wir insbesondere kleine und mittelständische Lieferanten zu Aspekten der Lebensmittelsicherheit, Hygiene und Umsetzung von fairen Arbeitsbedingungen schulen, unterstützen wir sie, entsprechende Standards zu erfüllen und damit ihre Waren erfolgreich zu vermarkten. Die Wichtigkeit dieser Zusammenarbeit kam insbesondere mit Ausbruch der Covid-19-Pandemie zum Tragen, um in weiten Teilen ausgefallene Amfori-BSCI- und Sedex-Audits durch Überbrückungsmaßnahmen auszugleichen. Durch Fragebogen, Anleitungen und Gespräche konnten wir unseren Produzenten Hilfestellung bieten und so unserer Sorgfaltspflicht nachkommen, der Achtung von Menschenrechten auch ohne Audits Gewicht zu verleihen. Besonderes Augenmerk wurde gelegt auf verschärfte Hygieneregeln und potenzielle Menschenrechtsverstöße als Folgeerscheinung der teils schweren wirtschaftlichen Einbußen, wie etwa das Risiko ungeregelter Mehrarbeit.

Um zur Verbesserung der sozialen Anforderungen bei unseren Produktionsbetrieben beizutragen und damit den Anteil gültiger Sozialaudits weiter zu steigern, arbeiten MSI, MFS sowie METRO Türkei mit unseren Produzenten vor Ort zusammen und begleiten diese im Rahmen von Schulungen, die dem Verständnis und der Einhaltung der Sozialstandardvorgaben dienen. Speziell zum Thema Zwangsarbeit haben seit Projektbeginn im Geschäftsjahr 2017/​18 die Landesgesellschaften Türkei, Pakistan, Ukraine und Bulgarien sowie im Geschäftsjahr 2019/​20 darüber hinaus Spanien, Serbien, Kroatien und Myanmar ein Training für Mitarbeiter in Schlüsselfunktionen absolviert, das zusammen mit Amfori BSCI durchgeführt wird. Schrittweise sollen alle METRO Landesorganisationen dieses Training absolvieren. Die ursprüngliche Zielvorgabe, dies bis zum 30. September 2020 erreicht zu haben, konnte aufgrund von prozessbedingten Verzögerungen und durch Covid-19-bedingte Umstände nicht realisiert werden.

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Bezüglich der Beschreibung von Risiken, die mit der Nichteinhaltung von Standards seitens unserer Lieferanten einhergehen, verweisen wir auf den Abschnitt Lieferanten- und Produktrisiken - Qualitätsrisiken im Kapitel 5 Chancen- und Risikobericht. Dabei wurden keine wesentlichen Risiken identifiziert.

Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Der Vorstand der METRO AG bekennt sich zur Einhaltung der geltenden Gesetze, Regeln und Bestimmungen. Mit einem konzernweiten Compliance-Managementsystem (CMS) bündelt METRO Maßnahmen zur Einhaltung von Rechtsvorschriften und selbst gesetzten Verhaltensstandards einschließlich wesentlicher Risiken wie der Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das CMS zielt darauf ab, Regelverstößen im Unternehmen systematisch und dauerhaft vorzubeugen, sie andernfalls aufzudecken und festgestellte Regelverstöße zu sanktionieren sowie daraus Maßnahmen zur Erreichung künftiger Regeltreue abzuleiten.

Die METRO Geschäftsgrundsätze, die konzernweit vor allem durch fortlaufende Trainingsmaßnahmen nachhaltig verankert werden, bilden den inhaltlichen Kern der Compliance-Initiativen. Das CMS setzt auf die METRO Geschäftsgrundsätze auf. Geschäftsgrundsatz Nr. 2 verbietet bspw. ausdrücklich Korruption und Bestechung im Umgang mit Geschäftspartnern und Behörden. Bei der Einrichtung des CMS hat METRO sich an den im Prüfungsstandard IDW PS 980 (Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance-Managementsystemen) dargestellten Grundelementen eines solchen Systems orientiert. Es operationalisiert risikobasiert die 7 CMS-Elemente mit einer Fülle von organisatorischen, strukturellen, prozessualen und individuellen Maßnahmen für alle wesentlichen Konzerngesellschaften.

Der Vorstand der METRO AG und die Geschäftsführungen der relevanten METRO Konzerngesellschaften leben das korrekte Verhalten vor. Neben informellem Role Modeling sind regelmäßige Tone-from-the-Top-Botschaften in den Organisationen vorgesehen. Neue Mitglieder von Leitungsgremien und andere Executives erhalten ein Compliance-Onboarding zu Beginn ihrer Tätigkeit. Hinweisen auf Compliance-Vorfälle wird in einem definierten und objektiven Prozess nachgegangen. Daran sind alle relevanten Funktionen einschließlich Compliance, Recht, Revision und Personal beteiligt.

Das definierte Ziel des CMS wird über Steuerungstools des Personalwesens zusätzlich in die Organisation getragen. Im Rahmen der regelmäßigen Mitarbeitergespräche fließen Compliance-Aspekte aus den METRO Guiding Principles in die Bewertung ein.

Grundsätzlich erfolgt die Steuerung der Compliance-Risiken im CMS risikobasiert. Im Rahmen von regelmäßigen Risikoüberprüfungen, etwa in Form von Workshops mit relevanten Stakeholdern in den jeweiligen Einheiten, werden die Compliance-Risiken laufend auf Vollständigkeit und Relevanz überprüft. Darüber hinaus wird jede relevante Konzerneinheit in 1 von 3 Risikoklassen eingestuft. Hierfür werden externe und interne Indikatoren herangezogen wie etwa Indizes von Transparency International, Mitarbeiterfluktuation und der Compliance-Reifegrad in vergangenen Perioden.

Für jede Risikoklasse ist ein Compliance-Programm mit unterschiedlichen Intensitäten definiert. Grundlage sind die für jedes wesentliche Compliance-Risiko entwickelten und durch den Vorstand verabschiedeten Richtlinien. Im Bereich der Bekämpfung von Korruption und Bestechung ist dies eine Richtlinie zum Umgang mit Geschäftspartnern, einschließlich der Leitlinien für eine Geschäftspartnerprüfung sowie zum Umgang mit Amtsträgern.

Umgesetzt wird das CMS durch die Compliance-Organisation. Hierzu ist in jeder relevanten METRO Konzerngesellschaft ein Compliance-Officer bestellt, der direkt an den Bereich Corporate Compliance der METRO AG als Teil von Corporate Legal Affairs & Compliance berichtet. Corporate Compliance hält das CMS konzeptionell und inhaltlich auf einem risikoangemessenen Stand und gibt für jedes CMS-Element die Konzepte und Tools zur Umsetzung in den METRO Konzerngesellschaften vor. Die disziplinarische und fachliche Führung der Compliance-Officer erfolgt sowohl über institutionalisierte Berichtstermine als auch über Zielvereinbarungen. Die Compliance-Officer berichten in ihren Einheiten regelmäßig direkt an die dortige Geschäftsführung. Daneben werden identifizierte wesentliche Compliance-Risiken im Rahmen der weiteren GRC-Teilsysteme aufgegriffen und in die dortigen Systeme integriert.

Beschäftigte wie externe Dritte haben über ein IT-gestütztes Hinweisgebersystem die Möglichkeit, (auch anonym) Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Alle gemeldeten Regelverstöße - unabhängig davon, ob die Maßnahmen zur Einhaltung dieser Regeln in die Zuständigkeit der Compliance-Organisation fallen - werden im Rahmen des CMS durch das etablierte Compliance-Incident-Handling-System, das durch die Compliance-Organisation betrieben wird, systematisch aufgearbeitet und - sofern angemessen und notwendig - sanktioniert.

Compliance-Themen und -Maßnahmen werden über vielfältige Kanäle im Unternehmen systematisch und adressatengerecht an die Belegschaft kommuniziert. Ein Kerninstrument sind verpflichtende Compliance-Schulungen, die entweder als Präsenz- oder E-Training durchgeführt werden. Im Geschäftsjahr 2019/​20 wurden in allen relevanten METRO Konzerngesellschaften Compliance-Schulungen durchgeführt. Die Auswahl der relevanten Mitarbeitergruppen erfolgt risikobasiert. Im Rahmen der Schulungen werden praxisnahe Inhalte vermittelt. Neben Schulungen werden viele andere Kommunikationsformate wie z. B. Compliance-Talks, Poster, Flyer, Intranet, Abteilungsbesuche, Funktions- und Führungskräftekonferenzen sowie Personalentwicklungsveranstaltungen genutzt.

Die Gesellschaften von METRO arbeiten mit einer Vielzahl von externen Geschäftspartnern zusammen. Vor Eingehung bestimmter Vertragsbeziehungen erfolgt eine risikobasierte Prüfung, ob aus Compliance-Sicht Gründe gegen die Beauftragung eines Dritten sprechen. Insbesondere bestimmte Gruppen von Geschäftspartnern, wie z. B. Berater mit auftragsgemäßem Kontakt zu Amtsträgern, erfordern eine dem Risiko angemessene vertiefte Prüfung. Hierfür wurde der bestehende Prozess digitalisiert. Der im letzten Geschäftsjahr begonnene konzernweite Roll-out des digitalen Tools zur Compliance-Prüfung von Geschäftspartnern ist beinahe abgeschlossen. Ziel ist die vollständige Inbetriebnahme für relevante METRO Konzerngesellschaften im kommenden Geschäftsjahr. Der Prüfungsansatz ist dabei risikobasiert in verschiedenen Intensitätsgraden etwa in Form von Selbstauskünften, aber auch durch Prüfung von externen Datenbanken mit relevanten Risikoinformationen.

Die ordnungsgemäße Durchführung der risikobasiert definierten Maßnahmen zur Umsetzung des CMS wird über ein regelmäßiges KPI-Reporting für jede relevante METRO Konzerngesellschaft sichergestellt. Über das KPI-Reporting wird jährlich ein Compliance-Reifegrad ermittelt, der wiederum in die Risikoklassifizierung und die Maßnahmendefinition einfließt. Die Wirksamkeit der internen Compliance-Kontrollen ist regelmäßig Teil des Prüfungsplans der internen Revision. Im Rahmen des GRC-Ansatzes von METRO bewertet die Konzernrevision jährlich die Wirksamkeit des konzernweiten CMS. Diese Bewertung wird Vorstand und Aufsichtsrat als Teil der regelmäßigen Berichterstattung zu Compliance-Themen vorgelegt.

Insgesamt belegen die genannten Kontroll- und Monitoringmaßnahmen einen angemessenen Compliance-Reifegrad.

Kunden

Kundenzufriedenheit und Innovationsmanagement

METRO fokussiert sich darauf, in einem sich permanent ändernden Umfeld die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Kunden frühzeitig zu identifizieren und zu adressieren und dadurch die Kundenbeziehung von einem transaktionalen Warenhandel hin zu einer nachhaltigen und ganzheitlichen Partnerschaft auszubauen.

Kundenfokussierung und Kundenzufriedenheit sind zentrale Elemente der Unternehmensstrategie. Um die Zufriedenheit unserer Kunden kontinuierlich zu messen und zu verbessern, hat METRO den Net Promoter Score flächendeckend in 24 METRO Ländern implementiert. Seit Einführung wurden rund 3,7 Millionen Kundenfeedbacks gesammelt. Neben der quantitativen Messung der Zufriedenheitswerte können Anregungen der Kunden systematisch erfasst und ausgewertet werden. Dies geschieht u. a. durch Analysetools im Hinblick auf bspw. die Sortimentsverfügbarkeit oder die Preisgestaltung. Anschließend werden auf Länderebene Maßnahmen umgesetzt und verfolgt, um die Kundenzufriedenheit stetig zu optimieren.

Ein wichtiger Aspekt der Kundenzufriedenheit im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie ist der Schutz der Kundengesundheit. Um diesen bestmöglich zu gewährleisten, hat METRO Empfehlungen zum Gesundheitsschutz ausgesprochen, bspw. zur Wahrung des nötigen Abstands und zur Einhaltung der Maskenpflicht sowie zum Aufstellen von Desinfektionsmittelspendern. Entsprechende Maßnahmen wurden in den Ländern eigenverantwortlich umgesetzt. Daneben wurden Best Practices zwischen den Landesgesellschaften ausgetauscht sowie Sortimente erweitert, um unsere Kunden dabei zu unterstützen, Schutzmaßnahmen in ihren Betrieben zu realisieren.

Mit den beiden Gesellschaften Hospitality Digital und METRO-NOM bietet METRO professionelle Dienstleistungen und digitale Lösungen, die professionelle Kunden bei der erfolgreichen Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit unterstützen und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Hospitality Digital entwickelt kunden- und nutzerorientierte digitale Lösungen speziell für den Gastronomiesektor. Nach rund 2 Jahren hat METRO mit der Onlineplattform DISH (Digital Innovations and Solutions for Hospitality) mehr als 200.000 Gastronomen in 15 Ländern mit digitalen Lösungen unterstützt. Die zur Verfügung gestellten Tools erleichtern u. a. die Betriebsprozesse, sorgen für Visibilität im Internet oder unterstützen den Gastronomen bei der Auswertung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen.

Schutz personenbezogener Daten

Der Schutz personenbezogener Daten von Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern ist für METRO ein hohes Gut. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass Unternehmensprozesse zunehmend digitalisiert werden und so die Erfassung, Verarbeitung und Speicherung von Daten erforderlich wird.

METRO verpflichtet sich stets, den jeweiligen Datenschutzgesetzen der Länder, in denen METRO aktiv ist, gerecht zu werden. Darüber hinaus verfügt METRO über eine konzernweit verbindliche Datenschutzrichtlinie, die einheitliche Standards zum Umgang mit personenbezogenen Daten für alle Konzernunternehmen beinhaltet, daneben gelten die nationalen Gesetze. Für in Europa tätige Unternehmen umfasst dies insbesondere Vorgaben zum Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

METRO hat zudem eine konzernweite Datenschutzorganisation, bestehend aus lokalen Datenschutzbeauftragten und für den Konzerndatenschutz zuständigen Datenschutzmanagern. Sie ermöglicht es, sowohl übergreifende als auch nationale Entwicklungen beim Thema Datenschutz und Digitalisierung zu verfolgen, um weiterhin den gesetzlichen Datenschutzanforderungen konzernweit gerecht werden zu können.

Mithilfe der durch die Datenschutzorganisation geschaffenen Strukturen hat METRO ein System aufgebaut, um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im Konzern kontinuierlich und umfassend zu überprüfen. Die Überprüfung erfasst sowohl interne Vorgaben als auch Vorgaben aus Gesetzen und sonstigen rechtlich verbindlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

Die Konzeption des Datenschutz-Management-Systems der METRO Unternehmensgruppe wurde zudem von externer Stelle nach dem internationalen Wirtschaftsprüfer-Standard IDW PS 980 geprüft und zertifiziert. Dabei gab es keine Beanstandungen.

3 WIRTSCHAFTSBERICHT

3.1 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

Die folgende Beschreibung ist ausdrücklich im Kontext der noch andauernden Covid-19-Pandemie zu sehen. Verwendete Daten wurden bis zum Stichtag 30. September 2020 erhoben.

Weltwirtschaft

Zu Anfang des Geschäftsjahres 2019/​20 knüpfte die wirtschaftliche Entwicklung an das moderate Wachstum des Vorjahres an. Ausgehend von China und gefolgt von weiteren Ländern Asiens und Europa sowie Nord- und Südamerika führte die rapide Ausbreitung von Covid-19 zu umfassenden Maßnahmen seitens der Regierungen der einzelnen Länder, um das Virus einzudämmen. Diese Maßnahmen gestalteten sich von Land zu Land unterschiedlich und haben sowohl das gesellschaftliche Leben als auch die Wirtschaft in einem teilweise erheblichen Maße eingeschränkt.

Auf wirtschaftlicher Ebene bedeutete dies eine Kombination aus unmittelbaren Angebots- und Nachfrageschocks, die eine weltweite Rezession zur Folge hatten. Dies spiegelt sich in einem Rückgang der globalen realen Wirtschaftsleistung in Höhe von -2,9 % im Geschäftsjahr 2019/​20 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018/​19 wider. Insbesondere in Q3 2019/​20, als zahlreiche Länder aus dem METRO Portfolio von dem Covid-19-Ausbruch stark betroffen waren, fiel der Rückgang des BIP im Vergleich zum Vorjahresquartal mit -6,6 % besonders hoch aus.

Die einzelnen Wirtschaftssektoren und Branchen waren von den Maßnahmen unterschiedlich stark betroffen. Während Branchen wie z. B. die zivile Luftfahrt, der Tourismus und das Gastgewerbe sowie Sport- und Kulturveranstaltungen aufgrund der behördlich auferlegten Einschränkungen zum Teil drastische Umsatzeinbußen verzeichnen mussten, konnten wenige andere Branchen wie Lebensmitteleinzelhandel, Pharmazie, IT sowie Hygieneartikelhersteller von der Situation profitieren.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wirkten sich - im Vergleich zu vorhergehenden Rezessionen - ohne zeitlichen Verzug auf den Arbeitsmarkt aus. Jedoch konnten viele Länder bislang die Effekte durch Kurzarbeitsprogramme abmildern. Zusätzlich wurden in China, den USA und Europa umfangreiche und sehr groß bemessene Konjunkturprogramme aufgelegt, um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern und die Konjunktur wiederzubeleben. Hierzu trugen auch die schrittweisen Lockerungen der Beschränkungen des Sozial- und Wirtschaftslebens bei. Dies führte zu einem leichten Wachstum des BIP in Q4 2019/​20 ggü. dem Vorquartal.

Allerdings ist die Pandemie bis zum Ende des Geschäftsjahres 2019/​20, vor allem in den größten Volkswirtschaften - mit bisher unklarer Lage in China - noch nicht vollständig überstanden. Wegen der hohen Abhängigkeit der Wirtschaft von der pandemischen Situation ist unklar, ob die ersten positiven wirtschaftlichen Entwicklungen in Q4 2019/​20 bereits in eine dauerhafte Erholung münden.

Auch im Lebensmittelgroßhandel waren die Auswirkungen durch die Pandemie sichtbar. Dies lag vor allem an den massiven und unmittelbaren Umsatzeinbrüchen in der Kundengruppe HoReCa. Das gilt besonders in Ländern, in denen Gastronomie und Tourismus traditionell einen höheren Anteil an der Wirtschaftsleistung ausmachen. Lebensmittelgroßhändler mit einem breitem Kundenportfolio konnten diese negativen Effekte teilweise durch Umsätze mit anderen Kundengruppen, z.B. Tradern, oder der kurzzeitigen Öffnung für Endkonsumenten abfedern. Im letzten Quartal des Geschäftsjahres 2019/​20 wurde in vielen Ländern ein Anstieg der Umsätze der HoReCa-Branche sowie im Inlandstourismus verzeichnet.

Deutschland

Im Verlauf des Geschäftsjahres 2019/​20 ist die deutsche Wirtschaft aufgrund der Covid-19-Pandemie in eine tiefe Rezession gerutscht und im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018/​19 um -4,7 % geschrumpft. Hierzu trug insbesondere Q3 2019/​20 mit einem Wachstumsrückgang von -11,3 % ggü. dem Vorjahresquartal bei. In Deutschland führten frühzeitige und weitreichende Präventivmaßnahmen dazu, dass die wirtschaftlichen und sozialen Restriktionen im Vergleich zu anderen Ländern kürzer und weniger umfangreich ausfielen.

Dennoch trafen die Maßnahmen nahezu alle Wirtschaftszweige, insbesondere aber das Gast- und Veranstaltungsgewerbe, die zivile Luftfahrt und den Tourismus, wobei der Inlandstourismus im letzten Quartal des Geschäftsjahres 2019/​20 bereits erste Anzeichen einer Erholung aufwies. Export, Industrieproduktion und privater Konsum brachen im Verlauf des Berichtsjahres signifikant ein. Hingegen stiegen die Ausgaben für Lebensmittel deutlich. Die Inflation stagnierte im Verlauf des Jahres, auch aufgrund der Senkung der Umsatzsteuer ab dem 1. Juli 2020.

Zur Abfederung der Auswirkungen verabschiedete die Bundesregierung umfassende Hilfsprogramme für die gesamte Wirtschaft, wie z. B. direkte Covid-19-Hilfszahlungen und ein Konjunkturprogramm in Höhe von über 200 Mrd. €, setzte die Insolvenzantragspflicht vorübergehend aus und verlängerte für Unternehmen die Möglichkeit zur Kurzarbeit. Die beiden letztgenannten Maßnahmen sollten zu einer klaren Dämpfung des ansonsten zu erwartenden Anstiegs der Insolvenzanmeldungen und Arbeitslosenzahlen führen. Bis Mai lag die Zahl der in Kurzarbeit Beschäftigten bei knapp unter 20 % der Arbeitnehmer und damit deutlich über dem Niveau der Finanzkrise im Jahr 2008.

Obwohl immer noch von wirtschaftlicher Relevanz, sind die Handelskonflikte mit den USA sowie die Verhandlungen zum Brexit in der öffentlichen Wahrnehmung in den Hintergrund geraten.

Der Lebensmittelgroßhandel war nach positivem Wachstum zu Beginn des Geschäftsjahres 2019/​20 ebenfalls von der Pandemie und den beschlossenen Gegenmaßnahmen betroffen, was sich anhand der mit diesen Kundengruppen erzielten Umsätze nachvollziehen lässt. Die Kundengruppe HoReCa verzeichnete etwa seit März 2020 massive Umsatzeinbußen, die sich unmittelbar auf den Lebensmittelgroßhandel auswirkten. Lockerungen der Gegenmaßnahmen im Zusammenhang mit der Gastronomie führten seit Q3 2019/​20 zu einer Erholung der Umsätze. Das vergleichbare Vorjahresniveau konnte indes nicht erreicht werden. Dagegen konnte die Kundengruppe Trader als Teil des Lebensmitteleinzelhandels von der verstärkten Nachfrage nach Lebensmitteln profitieren.

Westeuropa

Covid-19 und die staatlichen Gegenmaßnahmen hatten auch in den übrigen Ländern Westeuropas massive Auswirkungen auf die gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Entwicklung. Die METRO Länder Westeuropas verzeichneten im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018/​19 durchweg Rückgänge in der Wirtschaftsleistung: Spanien (-8,9 %), Frankreich (-8,1 %) und Italien (-8,0 %). Bisher wird für das Geschäftsjahr 2019/​20 mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung von etwa -7,4 % ggü. dem Vorjahreszeitraum in Westeuropa gerechnet.

Neben nationalen Konjunkturprogrammen soll vor allem das im Juli 2020 von der EU beschlossene Maßnahmenpaket in Höhe von 750 Mrd. € dazu beitragen, die wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 aufzufangen bzw. die Konjunktur zu beleben. In den Ländern wurden darüber hinaus eigene Programme zur Stützung des Arbeitsmarkts aufgelegt, z. B. Lohnsubvention oder Kurzarbeit. Daher haben sich die negativen Effekte der Krise bisher nicht gravierend auf die Arbeitsmärkte ausgewirkt. Allerdings waren z. B. in Frankreich bis Mai bereits mehr als 30 % der gesamten Arbeitnehmer in Kurzarbeit.

In Westeuropa sind mehrere Länder des METRO Portfolios stark auf die HoReCa-Kundengruppe ausgerichtet, allen voran touristisch bedeutsame Länder wie Spanien, Portugal, Frankreich und Italien. Da diese Länder durch Covid-19 und die damit verbundenen gesellschaftlichen Restriktionen schwer betroffen waren, wirkte sich dies auch unmittelbar auf die sich zuvor positiv entwickelnde HoReCa-Branche aus. Der Tourismus kam vorübergehend zum Erliegen und die Umsätze im Gastgewerbe brachen stark ein. Jedoch zeigte sich von Mai an eine positive Entwicklung im Inlandstourismus, möglicherweise ausgelöst durch Risiken und Restriktionen bei Auslandsreisen, sowie in den Umsätzen des Gastgewerbes. Diese Entwicklung hielt bis Juli (Ende der verfügbaren statistischen Berichterstattung) an.

Der Lebensmitteleinzelhandel verzeichnete ein erhebliches Wachstum seit Ausbruch der Pandemie, speziell im März wurden sehr hohe Wachstumsraten erzielt. Hiervon sollte auch unsere Trader-Kundengruppe profitiert haben.

Die beschriebene Entwicklung der Kundengruppen HoReCa und Trader hatte auch Folgen für den Lebensmittelgroßhandel, wobei die konkrete Auswirkung von der Kundengruppenstruktur des jeweiligen Großhändlers abhängt.

Russland

Die russische Wirtschaft ist im Geschäftsjahr 2019/​20 nach einer positiven Entwicklung im 1. Halbjahr mit -2,9 % im Vergleich zum Vorjahr geschrumpft. Ab März brachen sowohl die Importe als auch die Exporte signifikant ein. Die Arbeitslosenquote stieg moderat an und der private Konsum ging ab Q3 2019/​20 deutlich zurück. Zur Stützung der Binnennachfrage ordnete die russische Regierung während der von ihr verhängten, mehrwöchigen Selbstisolation zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie einen vollen Lohnausgleich an. Die Maßnahme zur Stützung der Haushaltseinkommen ist ein Teil eines Konjunkturprogramms, das rund 1,5 % des BIP ausmacht. Infolge der teilweisen Lockerung der Covid-19-Maßnahmen hat sich der private Konsum, der ein wesentlicher Treiber für künftiges Wirtschaftswachstum ist, wieder positiv entwickelt.

Die Auswirkungen der wirtschaftlichen Entwicklung auf die Trader-Branche waren uneinheitlich. Die traditionellen und unabhängigen kleinen Lebensmittelhändler haben einen Rückgang der Umsatzerlöse verzeichnet, der etwa auf dem Niveau der Vorjahre lag. Im Gegenzug konnten die modernen kleinformatigen Lebensmitteleinzelhändler sowohl in der Phase der Restriktionen als auch von der zuletzt positiven Entwicklung des privaten Konsums profitieren. Zu den modernen Kleinformaten zählen auch die Geschäfte, die unter der Marke Fasol von unseren Franchise-Nehmern betrieben werden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir das Fasol-Netzwerk erneut stark ausgebaut. Insgesamt entwickelte sich METRO im Trader-Segment besser als der Markt. Ähnlich wie in den anderen Regionen war die HoReCa-Branche wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie deutlich stärker eingeschränkt und verzeichnete entsprechend rückläufige Erlöse.

Osteuropa

Während die übrigen osteuropäischen Staaten in den Vorjahren ein Wachstum oberhalb der westeuropäischen Nachbarn verzeichnen konnten, folgte ihre Wirtschaftsentwicklung 2019/​20 mit einem Rückgang von -2,1 % dem globalen Trend. Ausschlaggebend war auch hier die Ausbreitung der Pandemie, verbunden mit den entsprechenden staatlichen Gegenmaßnahmen. Jedoch wiesen einige Länder wie die Türkei, Kroatien, Tschechien und Polen bereits im letzten Quartal des Geschäftsjahres ein positives Wachstum ggü. Q3 2019/​20 auf, was eine Trendwende andeuten könnte. In Anbetracht der Pandemie verzeichnete der Arbeitsmarkt über alle Länder hinweg bisher nur eine leichte Zunahme der Arbeitslosigkeit.

Wie in den anderen METRO Regionen brach auch in Osteuropa der private Konsum im Verlauf des Berichtsjahres ein. Das gilt in gleichem Maße für die Importe und Exporte, wobei diese in Q4 2019/​20 gegenüber Q3 2019/​20 wieder zunahmen. Insgesamt ist das Niveau jedoch deutlich niedriger als im Vorjahreszeitraum.

Der Wechselkurs zum Euro blieb größtenteils auf stabilem Niveau, während die türkische Lira erneut eine merkliche Abwertung ggü. Euro und US-Dollar verzeichnete.

In den beiden Branchen HoReCa und Trader zeichnete sich ein ähnliches Bild wie in Westeuropa ab. Touristisch geprägte Länder wie bspw. Kroatien und die Türkei wiesen zu Beginn der Pandemie eine deutlich negative Entwicklung in den Umsatzzahlen des Gastgewerbes auf, mit einer positiveren Entwicklung im letzten Quartal des Geschäftsjahres. Die Lebensmitteleinzelhändler konnten auch in Osteuropa ein positives Umsatzwachstum aufweisen.

Asien

Die Auswirkungen der Pandemie zeigen sich auch in den Schwellenländern Asiens, allen voran in China, wo Covid-19 zuerst aufgetreten ist. Dort brachen nach einem erfreulichen Q1 2019/​20 der Privatkonsum und das Wirtschaftswachstum im Verlauf von Q2 2019/​20 abrupt ein, was aufgrund Chinas wichtiger Position in der globalen Lieferkette auch andere Länder traf. Jedoch begann in Q3 2019/​20 eine starke wirtschaftliche Erholung, die sich in Q4 2019/​20 fortsetzte. Diese Erholung hatte maßgeblichen Einfluss auf die Gesamtentwicklung des BIP in der asiatischen Region.

Mit zeitlicher Verzögerung ist Covid-19 in anderen asiatischen Ländern aufgetreten. Insbesondere Indien ist hiervon schwer getroffen worden. Mittlerweile verzeichnet Indien die zweitmeisten Infektionen global, was sich auch in einem sehr signifikanten Rückgang der Wirtschaftsleistung und einem starken Anstieg der Arbeitslosigkeit in Q3 und Q4 2019/​20 widerspiegelt. Diese Entwicklungen wirkten sich entsprechend auf den privaten Konsum aus.

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ENTWICKLUNG DES BRUTTOINLANDSPRODUKTS WICHTIGER WELTREGIONEN UND DEUTSCHLANDS Veränderungen zum Vorjahr

in %
2018/​19 1 2019/​20 2
Welt 2,6 -2,9
Deutschland 0,6 -4,7
Westeuropa (ohne Deutschland) 1,4 -7,4
Russland 1,5 -2,9
Osteuropa (ohne Russland) 1,6 -2,1
Asien 3,8 -1,2

Reales BIP-Wachstum auf USD-Basis und, außer für "Welt", um Kaufkraft korrigiert. Quelle: Oxford Economics.

1 Vorjahreswerte können ggü. dem Geschäftsbericht 2018/​19 geringfügig abweichen, da retrospektive Korrekturen durch den Datenanbieter vorgenommen werden und die Umstellung von Kalenderjahr auf Geschäftsjahr erfolgt ist.

2 Prognose.

3.2 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE

Gesamtaussage des Vorstands der METRO AG zum Geschäftsverlauf und zur Lage von METRO

Zu Anfang des Geschäftsjahres 2019/​20 setzte sich die positive wirtschaftliche Entwicklung des Vorjahres fort. Das operative Geschäft entwickelte sich bis Ende Februar 2020 weitgehend unbeeinflusst von der Covid-19-Pandemie deutlich positiv. Dann führte die rapide Ausbreitung von Covid-19 in allen Ländern, in denen METRO aktiv ist, zu umfassenden staatlichen Maßnahmen und Restriktionen, mit dem Ziel, das Virus einzudämmen. Diese gestalteten sich von Land zu Land unterschiedlich, hatten aber gemeinsam, dass sie sowohl das gesellschaftliche Leben als auch die Wirtschaft in einem teilweise erheblichen Maße einschränkten. Die Geschäftsentwicklung von METRO wurde somit, genau wie der Gastronomie und Hotellerie Sektor, insbesondere in Q3 2019/​20 durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie stark beeinträchtigt. In Q4 2019/​20 hat das operative Geschäft dann bereits wieder annähernd Vorjahresniveau erreicht, auch gestützt durch deutliche Marktanteilsgewinne im Kerngeschäft und eine deutlich positive Entwicklung in Russland und Osteuropa (ohne Russland).

Der Vorstand blickt mit Ausnahme des durch Covid-19 belasteten Q3 2019/​20 auf ein insgesamt stabiles und robustes Geschäftsjahr zurück, in dem die Transformation hin zu einem reinen Großhändler abgeschlossen wurde. In einem herausfordernden Geschäftsjahr haben sich der ganzheitliche Großhandelsansatz, das flexible Kanalangebot mit Belieferungs- und Stationärgeschäft sowie die enge Zusammenarbeit mit den Kunden als sehr krisenfest erwiesen. METRO ist im Vergleich zum Wettbewerb sehr zufriedenstellend durch die 1. Phase der Covid-19-Pandemie gekommen und konnte Marktanteile hinzugewinnen.

Der Umsatz und das EBITDA entwickelten sich im Rahmen der Erwartungen am oberen Ende der angepassten Prognose. Entsprechend ist der Vorstand mit der Entwicklung des Geschäfts unter den gegebenen Umständen insgesamt zufrieden. Das berichtete Ergebnis je Aktie (EPS) aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten beträgt 1,27 € (2018/​19: 0,89 €) und stellt die Basis für den Dividendenvorschlag dar. Dementsprechend wird den Aktionären auch für das Geschäftsjahr 2019/​20 eine attraktive Dividende vorgeschlagen.

FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE

Finanzmanagement

Grundsätze und Ziele der Finanzaktivitäten

Für die Steuerung der Finanzierungstätigkeiten des Konzerns ist METRO AG zentral verantwortlich. Sie sichert die jederzeitige Zahlungsfähigkeit des Konzerns, reduziert finanzielle Risiken soweit wirtschaftlich sinnvoll und vergibt Kredite an die Konzerngesellschaften. Ziel ist es, den Finanzbedarf der Konzerngesellschaften kosteneffizient und in ausreichender Höhe über die internationalen Banken- und Kapitalmärkte zu decken. Grundlage für die Finanzaktivitäten ist die Konzernfinanzplanung, die alle wesentlichen Gesellschaften berücksichtigt. Die Auswahl der Finanzprodukte orientiert sich grundsätzlich an den Fristigkeiten der zugrunde liegenden Geschäfte.

Durch den konzerninternen Finanzausgleich im Rahmen des Cash-Pooling, können die finanziellen Mittel bedarfsgerecht allokiert werden, indem Konzerngesellschaften mit Finanzierungsbedarf die Liquiditätsüberschüsse anderer Konzerngesellschaften nutzen. Dies verringert das Finanzierungsvolumen und somit den Zinsaufwand.

Das aktuelle Investment-Grade-Rating von METRO von langfristig BBB- bzw. kurzfristig A-3 (Standard & Poor's) unterstützt den Zugang zu den internationalen Geld- und Kapitalmärkten, der insbesondere im Rahmen des Euro Commercial Paper Programme sowie des Anleiheemissionsprogramms bei entsprechendem Bedarf genutzt wird. Dabei findet stets ein regelmäßiger Dialog mit Kreditinvestoren und -analysten statt.

Bei sämtlichen Finanzaktivitäten gelten konzernweit die folgenden Grundsätze:

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Zentrale Steuerung der Finanzierungstätigkeiten durch die METRO AG
Außenauftritt von METRO als finanzielle Einheit
Kosteneffiziente Kapitalbeschaffung durch Nutzung von Banken- und Kapitalmärkten
Wahrung des finanziellen Handlungsspielraums durch Limitierung des Geschäftsvolumens mit einzelnen Kreditinstituten
Funktionstrennung für Anbahnung, Controlling und Verwaltung von Finanzgeschäften
Zentrales Finanzrisikomanagement

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Informationen zu den Risiken aus Finanzinstrumenten und Sicherungsbeziehungen finden sich im Konzernanhang - Nr. 44 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken.

Rating

Die METRO AG hat Standard & Poor's mit der Erstellung und Überwachung eines Ratings beauftragt, das sich aktuell wie folgt darstellt:

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Kategorie 2020
Langfristig BBB-
Kurzfristig A-3
Ausblick negative

Finanzierungsmaßnahmen

Die Deckung des mittel- bis langfristigen Finanzierungsbedarfs erfolgt über ein Anleiheemissionsprogramm, welches über ein maximales Volumen von 5 Mrd. € verfügt. Am 20. Januar 2020 wurde eine fällige Anleihe über 125 Mio. € mit einem Coupon von 4,05 % fristgerecht zurückgezahlt. Das Anleiheemissionsprogramm wurde zum 30. September 2020 mit insgesamt 1.776 Mio. € in Anspruch genommen.

Die Deckung des kurzfristigen Finanzierungsbedarfs erfolgt über das Euro Commercial Paper Programme mit einem maximalen Volumen von 2 Mrd. €. Im Durchschnitt wurde das Programm im Berichtszeitraum mit 575 Mio. € in Anspruch genommen. Zum 30. September 2020 betrug die Inanspruchnahme 295 Mio. € (30.9.2019: 387 Mio. €).

Zum 30. September 2020 wurden bilaterale Kreditlinien in Höhe von insgesamt 150 Mio. € in Anspruch genommen. Als Liquiditätsreserve wurden 2 syndizierte Kreditlinien in Höhe von insgesamt 1.750 Mio. € sowie zusätzlich mehrjährige bilaterale Kreditlinien in Höhe von 250 Mio. € vereinbart.

Im Geschäftsjahr 2019/​20 wurden sowohl eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 900 Mio. € als auch zeitweise mehrjährige bilaterale Kreditlinien in Höhe von 200 Mio. € in Anspruch genommen. Die Ziehungen der syndizierten Kreditlinie sowie der mehrjährigen bilateralen Kreditlinien wurden vorgenommen, da im Zuge der Covid-19-Pandemie die Liquidität am Geldmarkt eingeschränkt war und eine kurzfristige Refinanzierung über Commercial Paper nicht sichergestellt war. Alle in Anspruch genommenen Kreditlinien wurden vorzeitig zurückgeführt.

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Weitere Informationen zu Finanzierungsprogrammen und Kreditlinien finden sich im Konzernanhang - Nr. 36 Finanzschulden.

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FREIE KREDITLINIEN VON METRO 30.9.2019 30.9.2020
Restlaufzeit Restlaufzeit
--- --- --- --- --- --- ---
Mio. € Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr
--- --- --- --- --- --- ---
Bilaterale Kreditlinien 609 279 330 400 86 314
Inanspruchnahme -359 -279 -80 -150 -86 -64
Freie bilaterale Kreditlinien 250 0 250 250 0 250
Syndizierte Kreditlinien 1.750 0 1.750 1.750 900 850
Inanspruchnahme 0 0 0 0 0 0
Freie syndizierte Kreditlinien 1.750 0 1.750 1.750 900 850
Kreditlinien gesamt 2.359 279 2.080 2.150 986 1.164
Inanspruchnahme gesamt -359 -279 -80 -150 -86 -64
Freie Kreditlinien gesamt 2.000 0 2.000 2.000 900 1.100

Investitionen/​Desinvestitionen

Im Geschäftsjahr 2019/​20 hat METRO 627 Mio. € investiert und liegt damit unter dem Investitionsvolumen des Vorjahres. Der Investitionsrückgang lässt sich u. a. durch eine selektivere Expansionstätigkeit begründen. Diese verzeichnet mit 1 neuen Markteröffnung im Geschäftsjahr 2019/​20 einen Rückgang ggü. dem Vorjahr (2018/​19: 3 Neueröffnungen). Während im vorherigen Geschäftsjahr 1 neuer METRO Markt in Russland eröffnet wurde sowie 2 kleinere und damit kostengünstigere Formate in der Türkei und in Kroatien dazukamen, wurde im aktuellen Geschäftsjahr 1 kleineres Marktformat in der Ukraine eröffnet. Im Geschäftsjahr 2019/​20 gab es 1 Schließung in Russland.

Darüber hinaus resultiert der Investitionsrückgang außer aus vereinzelten, landesspezifischen Covid-19-bedingten Einsparungen im Wesentlichen aus Sale-and-Leaseback-Projekten im Vorjahr, vor allem in der Region Osteuropa. In den Bereichen Modernisierungen, Konzeptumstellungen und Belieferungsgeschäft wurde die Verbesserung der Kapitaleffizienz weiter vorangetrieben.

Der Investitionsfokus lag im Geschäftsjahr 2019/​20 weiterhin u. a. auf den Bereichen IT und Digitalisierung. Auch hier wurden im Rahmen eines aufgrund von Covid-19 insgesamt zurückhaltenden Investitionsverhaltens Mittel ggü. dem Vorjahr eingespart. Über Investitionen in den Online-Marktplatz METRO MARKETS und Hospitality Digital hinaus wurden vor allem die digitalen Dienstleistungen für Großhandelskunden und IT-Lösungen für das Belieferungsgeschäft ausgebaut.

Die Desinvestitionen betreffen im Geschäftsjahr 2019/​20 im wesentlichen Betriebs- und Geschäftsausstattung. Im Vorjahr gab es ferner wesentliche Immobiliendesinvestitionen, aus denen im laufenden Jahr noch ein Zahlungseingang in Höhe von 74 Mio. € zu verzeichnen war.

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Weitere Informationen zu Desinvestitionen finden sich im Konzernabschluss - Kapitalflussrechnung sowie im Konzernanhang - Nr. 41 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung.

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INVESTITIONEN VON METRO Veränderung
Mio. € 2018/​19 1 2019/​20 absolut %
--- --- --- --- ---
Deutschland 63 77 15 23,6
Westeuropa (ohne Deutschland) 215 213 -3 -1,3
Russland 38 17 -21 -56,1
Osteuropa (ohne Russland) 261 107 -154 -59,1
Asien 29 24 -5 -16,8
Sonstige/​Konsolidierung 220 189 -31 -13,9
METRO 826 627 -199 -24,1

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

Liquidität (Kapitalflussrechnung)

Aus der betrieblichen Tätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten wurde im Geschäftsjahr 2019/​20 ein Mittelzufluss von 646 Mio. € (2018/​19: Mittelzufluss 1.209 Mio. €) generiert. Vorsichtiges Einkaufsverhalten und angestiegene Vorratsbestände im Zusammenhang mit Covid-19 führen zu einer Verschlechterung des Cashflows aus der Veränderung des Nettobetriebsvermögens. Aus dem Bereich der Investitionstätigkeit ist ein Mittelabfluss von 265 Mio. € (2018/​19: Mittelzufluss 46 Mio. €) zu verzeichnen. Im Vorjahr waren hierin wesentliche Zahlungseingänge aus Immobilienverkäufen enthalten. Damit ergibt sich ggü. dem Vorjahreszeitraum ein Rückgang des Cashflows vor Finanzierungstätigkeit um 875 Mio. € auf 380 Mio. €. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit weist einen Mittelabfluss von 1.280 Mio. € (2018/​19: Mittelabfluss 1.535 Mio. €) auf. Die Summe der Cashflows aus fortgeführten Aktivitäten beläuft sich auf 510 Mio. € (2018/​19: - 368 Mio. €).

Die Summe der Cashflows aus nicht fortgeführten Aktivitäten ergibt einen Mittelzufluss in Höhe von 1.410 Mio. € (2018/​19: Mittelabfluss 88 Mio. €). Hierin sind die Einzahlungen aus der Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts einschließlich des Immobilienportfolios sowie von METRO China enthalten.

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Erläuterungen finden sich im Konzernabschluss - Kapitalflussrechnung sowie im Konzernanhang - Nr. 41 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung.

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KAPITALFLUSSRECHNUNG 1

Mio. €
2018/​19 2 2019/​20
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten 1.209 646
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten 399 416
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 1.608 1.062
Cashflow aus Investitionstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten 46 -265
Cashflow aus Investitionstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten -136 1.271
Cashflow aus Investitionstätigkeit -90 1.006
Cashflow vor Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten 1.255 380
Cashflow vor Finanzierungstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten 263 1.687
Cashflow vor Finanzierungstätigkeit 1.518 2.068
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten -1.535 -1.280
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten -351 -278
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -1.886 -1.557
Summe der Cashflows -368 510
Wechselkurseffekte auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 17 -29
Gesamtveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -351 482

1 Verkürzte Fassung. Die vollständige Fassung ist im Konzernabschluss enthalten.

2 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

Kapitalstruktur

Die Konzernbilanz von METRO weist zum 30. September 2020 ein Eigenkapital in Höhe von 2,1 Mrd. € aus (30.9.2019: 2,3 Mrd. €).

Das den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnende Periodenergebnis führt zu einer Erhöhung der Gewinnrücklagen in Höhe von 460 Mio. €. Gegenläufig wirken sich im Wesentlichen Währungsumrechnungsdifferenzen, insbesondere aufgrund der Entwicklung des Rubels, sowie die Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2018/​19 im Eigenkapital aus. Die Eigenkapitalquote beträgt 15,6 % (30.9.2019: 13,2 %). Der Anstieg der Eigenkapitalquote resultiert insbesondere aus dem Rückgang der Bilanzsumme aufgrund der Veräußerung der Mehrheitsbeteiligung von METRO China und des SB-Warenhausgeschäfts.

Die negativen Gewinnrücklagen sind nicht auf eine Verlusthistorie zurückzuführen, sondern resultieren im Wesentlichen aus der Umbuchung von der zum 1. Oktober 2016 im kombinierten Abschluss der MWFS GROUP ausgewiesenen Eigenkapitalposition "Nettovermögen entfallend auf die ehemalige METRO GROUP" in die gesetzlich definierten Eigenkapitalpositionen.

Aus der Kapitalrücklage wurde im Geschäftsjahr 2019/​20 ein Betrag von 1.070 Mio. € entnommen. Korrespondierend erfolgte im Konzernabschluss eine Umgliederung dieses Betrags in die Gewinnrücklagen.

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Mio. € Anhang Nr. 30.9.2019 1 30.9.2020
Eigenkapital 31 2.345 2.061
Gezeichnetes Kapital 363 363
Kapitalrücklage 6.118 5.048
Gewinnrücklagen -4.167 -3.358
Eigenkapital vor Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter 2.314 2.053
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 31 8

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

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Weitere Informationen zum Eigenkapital finden sich im Konzernanhang unter der in der Tabelle angegebenen Nummer.

Die Nettoverschuldung hat sich um 1,6 Mrd. € verringert und beträgt 3,8 Mrd. € zum 30. September 2020 (30.9.2019: 5,4 Mrd. €). Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben sich zum 30. September 2020 um 1,0 Mrd. € auf 1,5 Mrd. € (30.9.2019: 0,5 Mrd. €) erhöht. Darüber hinaus reduzierten sich die Finanzschulden um 0,6 Mrd. € auf 5,3 Mrd. € (30.9.2019: 5,9 Mrd. €).

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Mio. € 30.9.2019 1 30.9.2020
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 500 1.525
Kurzfristige Geldanlagen 2 11 19
Finanzschulden (inkl. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen) 5.930 5.314
Nettoverschuldung 5.419 3.771

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

2 In der Bilanz in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten (kurzfristig) enthalten.

Die sehr deutliche Reduzierung der Nettoverschuldung ist insbesondere auf die Veräußerung der Mehrheitsbeteiligung an METRO China und des SB-Warenhausgeschäfts zurückzuführen. Hier wirken sich die Transaktionserlöse mit 2,0 Mrd. € aus. Dabei sind die erhaltenen Kaufpreise vollständig den Zahlungsmitteln zuzurechnen, während die flüssigen Mittel der Veräußerungsgruppen nicht in der Vergleichsbasis der Nettoverschuldung, sondern in den zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten berücksichtigt waren. Die Zahlungsmittel der Veräußerungsgruppen wurden dabei auch durch die verbesserte Geschäftsentwicklung der letzten Monate gestärkt.

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DESINVESTITIONS-CASHFLOW GEM. KAPITALFLUSSRECHNUNG (AUS NICHT FORTGEFÜHRTEN AKTIVITÄTEN)

Mrd. €
METRO China 1,1
SB-Warenhausgeschäft 0,3
Cashflow aus Unternehmenstransaktionen 1 1,4
zuzüglich Zahlungsmitteln der Veräußerungsgruppen
METRO China 0,5
SB-Warenhausgeschäft 0,1
Zahlungsmittel der Veräußerungsgruppen gesamt 0,6
Nettomittelzufluss in den fortgeführten Aktivitäten = Transaktionsbedingter Abbau der Nettoverschuldung
METRO China 1,6
SB-Warenhausgeschäft 0,4
Nettomittelzufluss 2,0

1 Der gesamte Cashflow aus Investitionstätigkeit der nicht fortgeführten Aktivitäten beläuft sich auf 1,3 Mrd. € und enthält zudem den laufenden Investitionscashflow der Veräußerungsgruppe bis zur Veräußerung.

Die langfristigen Schulden von METRO betragen zum 30. September 2020 5,5 Mrd. € (30.9.2019: 5,7 Mrd. €). Die Finanzschulden verringerten sich um 0,2 Mrd. € auf 4,5 Mrd. €.

Zum 30. September 2020 betragen die kurzfristigen Schulden von METRO 5,6 Mrd. € (30.9.2019: 9,8 Mrd. €). Der Rückgang um 4,2 Mrd. € ggü. dem Vorjahreswert ist im Wesentlichen auf die Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts und der Mehrheitsbeteiligung von METRO China zurückzuführen. Die Finanzschulden verringerten sich u. a. aufgrund der Rückzahlung einer Anleihe um 0,4 Mrd. € auf 0,8 Mrd. €. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich überwiegend währungsbedingt, durch geänderte Zahlungsmodalitäten und aufgrund geänderter Einkaufsvolumina um 0,4 Mrd. € auf 3,2 Mrd. €.

Gegenüber dem 30. September 2019 ist die Fremdkapitalquote von 86,8 % um 2,4 Prozentpunkte auf 84,4 % gesunken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Vorjahr kurzfristige Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten in Höhe von 3,8 Mrd. € enthalten sind, die zum 30. September 2020 noch 7 Mio. € betragen.

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Weitere Angaben zur Fälligkeits-, Währungs- und Zinsstruktur der finanziellen Schulden sowie zu Kreditlinien finden sich im Konzernanhang - Nr. 36 Finanzschulden.

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Mio. € Anhang Nr. 30.9.2019 1 30.9.2020
Langfristige Schulden 5.652 5.506
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 32 543 550
Sonstige Rückstellungen 33 108 139
Finanzschulden 34, 36 4.766 4.541
Sonstige finanzielle und sonstige andere Verbindlichkeiten 34, 37 81 210
Latente Steuerschulden 25 155 66
Kurzfristige Schulden 9.832 5.625
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 34, 35 3.572 3.199
Rückstellungen 33 158 287
Finanzschulden 34, 36 1.164 773
Sonstige finanzielle und sonstige andere Verbindlichkeiten 34, 37 955 1.175
Ertragsteuerschulden 34 169 184
Schulden i. Z. m. zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten 43 3.813 7

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

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Weitere Informationen zur Entwicklung der Schulden finden sich im Konzernanhang unter den in der Tabelle angegebenen Nummern. Angaben zu Eventualverbindlichkeiten sowie sonstigen finanziellen Verpflichtungen finden sich im Konzernanhang - Nr. 45 Eventualverbindlichkeiten und Nr. 46 Sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Vermögenslage

Im Geschäftsjahr 2019/​20 verringerte sich die Bilanzsumme von METRO um 4,6 Mrd. € auf 13,2 Mrd. € (30.9.2019: 17,8 Mrd. €).

Bei den langfristigen Vermögenswerten der fortgeführten Aktivitäten war im Geschäftsjahr 2019/​20 ein Rückgang um 0,6 Mrd. € auf 8,3 Mrd. € (30.9.2019: 8,8 Mrd. €) zu verzeichnen, der insbesondere die Sachanlagen betrifft. Hierzu haben vor allem negative Währungseffekte, die sich buchwertmindernd auswirken, beigetragen. Gegenläufig wirkt sich der Anstieg der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen aus. Dieser resultiert insbesondere aus dem Zugang von 20,04 % der Anteile an der WM Holding (HK) Limited. Diese Gesellschaft hat im Rahmen unserer Partnerschaft mit Wumei das operative Geschäft von METRO China und die zugehörigen Immobilien erworben.

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Mio. € Anhang Nr. 30.9.2019 1 30.9.2020
Langfristige Vermögenswerte 8.838 8.277
Geschäfts- oder Firmenwerte 19 785 731
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 20 562 576
Sachanlagen 21 6.635 5.811
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 22 127 188
Finanzanlagen 23 97 98
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 23 179 421
Sonstige finanzielle und sonstige andere Vermögenswerte 24 169 201
Latente Steueransprüche 25 284 252

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

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Weitere Informationen zur Entwicklung der langfristigen Vermögenswerte finden sich im Konzernanhang unter den in der Tabelle angegebenen Nummern.

Die kurzfristigen Vermögenswerte von METRO vermindern sich ggü. dem Vorjahreswert um 4,1 Mrd. € auf 4,9 Mrd. € (30.9.2019: 9,0 Mrd. €). Zu dieser Entwicklung tragen die Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts und der Mehrheitsbeteiligung von METRO China in Höhe von 4,9 Mrd. € bei. Gegenläufig steigen die Zahlungsmittel um 1,0 Mrd. € auf 1,5 Mrd. € (30.9.2019: 0,5 Mrd. €).

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Mio. € Anhang Nr. 30.9.2019 1 30.9.2020
Kurzfristige Vermögenswerte 8.992 4.915
Vorräte 26 1.946 1.888
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 27 482 429
Finanzanlagen 4 3
Sonstige finanzielle und sonstige andere Vermögenswerte 24 901 902
Ertragsteuererstattungsansprüche 190 145
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 29 500 1.525
Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte 30, 43 4.970 22

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

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Weitere Informationen zur Entwicklung der kurzfristigen Vermögenswerte finden sich im Konzernanhang unter den in der Tabelle angegebenen Nummern.

Nicht fortgeführte Aktivitäten

Der Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an METRO China und der Verkauf des SB-Warenhausgeschäfts sind, mit Ausnahme einer Einzelimmobilie, vollzogen.

Die zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte belaufen sich auf 0,0 Mrd. € (30.9.2019: 5,0 Mrd. €). Die in diesem Zusammenhang ausgewiesenen Schulden betragen 0,0 Mrd. € (30.9.2019: 3,8 Mrd. €).

Von dem sich ergebenden Nettovermögen des Vorjahres betreffen das SB-Warenhausgeschäft 0,5 Mrd. €. Das im Vorjahr auf METRO China entfallene Nettovermögen betrug 0,7 Mrd. €.

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Erläuterungen finden sich im Konzernanhang - Nr. 43 Nicht fortgeführte Aktivitäten.

ERTRAGSLAGE

Geschäftsverlauf des Konzerns im Überblick

Die Geschäftsentwicklung von METRO ist im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/​20 merklich von der Covid-19-Pandemie und ihren Folgen geprägt. Nach einem erfolgreichen Start und einer positiven operativen Entwicklung in Q1 und Q2 2019/​20 haben sich die staatlichen Maßnahmen im Kontext der Covid-19-Pandemie insbesondere von Mitte März bis Anfang Mai 2020 spürbar negativ auf die Geschäftsentwicklung von METRO ausgewirkt. Ab der 2. Hälfte von Q3 2019/​20, mit der kontinuierlichen Lockerung der staatlichen Restriktionen und dem Ausrollen zahlreicher operativer Initiativen, verbesserte sich die Geschäftsentwicklung wieder kontinuierlich. In Q4 2019/​20 wurde eine weitere starke Trendverbesserung in allen Regionen und eine Geschäftsentwicklung annähernd auf dem Niveau des Vorjahres erreicht. METRO profitierte in dieser Phase sowohl von der Diversifizierung des Geschäftsmodells als auch von der aktiven Positionierung in der Erholungsphase des HoReCa-Geschäfts.

Die einzelnen Segmente von METRO sind in ihrer Entwicklung in unterschiedlichem Maße von der Covid-19-Pandemie betroffen. Die Entwicklung ist abhängig von

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der Zusammensetzung der Kundengruppen,
der Dauer der staatlichen Restriktionen sowie
deren Ausmaß in den jeweiligen Ländern.

Die Segmente mit einem hohen Trader- und SCO-Umsatzanteil konnten durch eine positive Umsatzentwicklung in diesen beiden Kundengruppen den Rückgang des HoReCa-Umsatzes kompensieren. Das Umsatzwachstum in Russland (31 % Trader-, 55 % SCO-Umsatzanteil im Geschäftsjahr 2019/​20) und Osteuropa (ohne Russland) (33 % Trader-, 36 % SCO-Umsatzanteil im Geschäftsjahr 2019/​20) entwickelte sich hier im Saldo positiv, während Deutschland (13 % Trader-, 46 % SCO-Umsatzanteil im Geschäftsjahr 2019/​20) in etwa auf dem Niveau des Vorjahres lag. In Segmenten mit einem hohen HoReCa-Umsatzanteil und in denen die staatlichen Maßnahmen strenger griffen, wirkten sich die Einschränkungen bei Restaurants und Hotels stärker auf die Geschäftsentwicklung aus. Dies war insbesondere in Westeuropa (ohne Deutschland) zu spüren, wo der HoReCa-Umsatzanteil im Geschäftsjahr 2019/​20 bei 60 % liegt, mit einem Länderportfolio, das im Berichtsjahr besonders von den Restriktionen betroffen war, wie Frankreich, Italien, Spanien und Portugal.

Für das Geschäftsjahr 2019/​20 ergibt sich somit eine flächenbereinigte Umsatzentwicklung von -3,9 %. Die flächenbereinigte Umsatzentwicklung war in Russland und Osteuropa (ohne Russland) positiv. Deutschland lag etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Westeuropa (ohne Deutschland) und Asien erzielten im Wesentlichen aufgrund der Effekte aus der Covid-19-Pandemie ein deutlich negatives flächenbereinigtes Umsatzwachstum. In lokaler Währung ging der Umsatz um -4,0 % zurück. Beeinträchtigt durch nachteilige Währungsentwicklungen, insbesondere in der Türkei und in Russland sowie weiteren Ländern in Osteuropa und Asien, fiel der berichtete Umsatz der METRO AG um -5,4 % auf 25,6 Mrd. €.

Das EBITDA bereinigt erreichte im Geschäftsjahr 2019/​20 insgesamt 1.158 Mio. € (2018/​19: 1.392 Mio. €). Die staatlichen Maßnahmen im Kontext der Covid-19-Pandemie wirkten sich hier bei der Mehrheit der Segmente, insbesondere aber in Westeuropa, negativ aus. Kompensierend wirkten Kosteneinsparungen u. a. im Zuge des kommunizierten Effizienzprogramms in der Hauptverwaltung, ein verbessertes Ergebnis der Logistik, Lizenzerlöse aus der Partnerschaft mit Wumei sowie eine stabile operative Entwicklung in Russland, Osteuropa (ohne Russland) und Deutschland. Im Geschäftsjahr 2019/​20 sind 47 Mio. € (2018/​19: 0 Mio. €) Transformationskosten angefallen. Diese sind ausnahmslos im Segment Sonstige angefallen und betreffen insbesondere die erfolgreiche Restrukturierung in der Hauptverwaltung. Die Wechselkursentwicklungen vor allem der russischen und der türkischen Währung wirkten sich negativ auf das Ergebnis aus. Währungsbereinigt entspricht der Rückgang einer Veränderung von -205 Mio. € (-15,1 %) ggü. dem Vorjahreszeitraum.

Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen beliefen sich auf 3 Mio. € (2018/​19: 339 Mio. €). Insgesamt erreichte das EBITDA 1.113 Mio. € (2018/​19: 1.731 Mio. €).

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Mio. € 2018/​19 1 2019/​20 Abweichung
Umsatz 27.082 25.632 -5,4 %
EBITDA bereinigt 1.392 1.158 -16,8 %
Transformationskosten 0 47 -
Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen 339 3 -99,2 %
EBITDA 1.731 1.113 -35,7 %
EBIT 957 257 -73,1 %
Investitionen 826 627 -24,1 %
Standorte 678 678 0,0 %
Verkaufsfläche (1.000 m 2 ) 4.728 4.723 -0,1 %

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

Die Überleitung vom Umsatz zum flächen- und währungsbereinigten Umsatz ist im Folgenden dargestellt:

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Fortgeführte Aktivitäten
Mio. € 2018/​19 2019/​20 Abweichung
--- --- --- ---
Umsatz gesamt in € 27.082 25.632 -5,4 %
Umsatz gesamt währungsbereinigt 1 26.691 25.632 -4,0 %
Umsätze in Filialen, die 2019/​20 nicht zum Like-for-Like-Panel gehörten 2 85 73 -
Umsatz flächen- und währungsbereinigt 26.606 25.559 -3,9 %

1 Der währungsbereinigte Umsatz des Vorjahres ermittelt sich durch Umrechnung des im Vorjahr berichteten Umsatzes zum Durchschnittskurs des aktuellen Geschäftsjahres.

2 Nicht zum Like-for-Like-Panel zählen u. a. Neueröffnungen, Anlauffilialen, Schließungen, Servicegesellschaften und wesentliche Umbauten.

Vergleich der Prognose mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung

Der Vergleich der tatsächlichen Geschäftsentwicklung mit der Prognose für das Geschäftsjahr 2019/​20 bezieht sich auf die fortgeführten Aktivitäten von METRO.

Die ursprüngliche Umsatz- und EBITDA-Prognose für das Geschäftsjahr 2019/​20 wurde am 3. April 2020 zurückgezogen. Der Grund hierfür war die Ungewissheit über die Dauer der als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie staatlich verordneten Restriktionen und deren Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung. Für das Geschäftsjahr 2019/​20 hatte METRO ursprünglich ein Wachstum des Gesamtumsatzes und des flächenbereinigten Umsatzes von 1,5 % bis 3 % und ein EBITDA ohne Transformationskosten und Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen in etwa auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2018/​19 prognostiziert. Die Prognose erfolgte dabei unter der Annahme von stabilen Wechselkursen ohne weitere Portfolioanpassungen und umfasste lediglich den fortgeführten Bereich von METRO.

Nachdem die Geschäftsentwicklung zu Beginn von Q3 2019/​20 durch staatliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 und die daraus resultierenden Auswirkungen auf das öffentliche Leben zunächst deutlich negativ beeinflusst wurde, haben die graduellen Lockerungen der Covid-19-Schutzmaßnahmen im weiteren Verlauf von Q3 sowie die in diesem Kontext vom Vorstand ergriffenen Maßnahmen zur Anpassung an die jeweils geltenden Rahmenbedingungen zu einer weitgehenden Erholung der Umsatzentwicklung geführt. Vor dem Hintergrund der stabilen Umsatzentwicklung und weiteren Trendverbesserung im HoReCa-Geschäft zum Beginn von Q4 hat der Vorstand am 3. August 2020 beschlossen, für das Geschäftsjahr 2019/​20 folgenden Ausblick zu geben:

Für das Geschäftsjahr 2019/​20 erwartet METRO einen Rückgang des Gesamtumsatzes in lokaler Währung und des flächenbereinigten Umsatzes von 3,5 % bis 5 % sowie einen Rückgang des EBITDA bereinigt von rund 200 Mio. € bis 250 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Für Russland und Osteuropa (ohne Russland) werden deutlich bessere Entwicklungen in Bezug auf Umsatz und EBITDA als im Gruppendurchschnitt für das Geschäftsjahr 2019/​20 erwartet, während Westeuropa und auch Asien schwächer erwartet werden. Infolge von Einsparungen und anderen Effekten wirkt zudem das EBITDA bereinigt im Segment Sonstige deutlich positiv.

Die Prognose erfolgte unter der Annahme von stabilen Wechselkursen ohne weitere Portfolioanpassungen und umfasst lediglich den fortgeführten Bereich von METRO. Die Prognose erfolgte außerdem unter der Annahme, dass es zu keinen neuerlichen Verschärfungen der Covid-19-Pandemie und entsprechend keinen negativen Auswirkungen in für METRO maßgeblichen Ländern kommt und sich die stabile Erholung des HoReCa-Sektors fortsetzt.

Mit einem Rückgang des Gesamtumsatzes von -4,0 % in lokaler Währung und des flächenbereinigten Umsatzes von -3,9 % hat METRO dieses Ziel am oberen Ende der Prognose (-3,5 % bis -5 %) erreicht. Die für Russland und Osteuropa (ohne Russland) erwartete deutlich bessere Entwicklung als im Gruppendurchschnitt in Bezug auf den Umsatz trat wie prognostiziert ein. Westeuropa und Asien entwickelten sich wie erwartet schwächer. Deutschland lag annähernd auf dem Niveau des Vorjahres.

Beim EBITDA bereinigt erwartete der Vorstand der METRO AG einen Rückgang von rund 200 Mio. € bis 250 Mio. € ggü. dem Vorjahr (1.392 Mio. €). Hier sollte sich infolge von Einsparungen und anderen Effekten zudem das EBITDA bereinigt im Segment Sonstige deutlich positiv auswirken. Bereinigt um negative Wechselkurseffekte von 29 Mio. € lag im das EBITDA bereinigt von METRO um -205 Mio. € bzw. -15,1 % unter dem Vorjahreswert. Dies beinhaltet auch bereits die nicht erwarteten Ergebnisbelastungen aus dem zweiten freiwilligen Übernahmeangebot von EPGC im mittleren bis hohen 1-stelligen Millionenbereich. Mit diesem Rückgang liegt METRO am oberen Ende der Prognose. Das gilt ebenfalls für die Prognose für die Segmente Russland und Osteuropa (ohne Russland), die wie erwartet eine deutlich bessere EBITDA-Entwicklung als der Gruppendurchschnitt erreichten. Die Segmente Westeuropa und Asien haben sich im Rahmen der Erwartungen schwächer entwickelt. Deutschland lag annähernd auf Vorjahresniveau. Das EBITDA bereinigt im Segment Sonstige entwickelte sich wie erwartet deutlich positiv und erreichte 42 Mio. € (2018/​19: -34 Mio. €).

METRO hat die für das Geschäftsjahr 2019/​20 angepassten prognostizierten Umsatz- und Ergebnisziele am oberen Ende des Prognosekorridors erreicht.

Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Segmente

In Deutschland ging der flächenbereinigte Umsatz im Geschäftsjahr 2019/​20 um -0,8 % zurück und lag damit annähernd auf dem Niveau des Vorjahres. Der berichtete Umsatz ging um -0,8 % zurück. Der Umsatz entwickelte sich über die 4 Quartale unterschiedlich. Im 1. Halbjahr entwickelte sich der Umsatz positiv und lag auch gestützt durch Vorratskäufe zu Beginn der Pandemie über dem Vorjahresniveau. Im Zuge der staatlich auferlegten Restriktionen gingen die Umsätze im 3. Quartal deutlich zurück. Mit der schrittweisen Wiedereröffnung des Gastronomie- und Tourismusgeschäfts begann eine kontinuierliche und starke Trendverbesserung, die auf Marktanteilsgewinne schließen lässt. In Q4 konnte so bereits wieder ein positives flächenbereinigtes Umsatzwachstum erreicht werden.

Der flächenbereinigte Umsatz in Westeuropa (ohne Deutschland) ging im Geschäftsjahr 2019/​20 aufgrund der Effekte aus der Covid-19-Pandemie deutlich um -10,6 % zurück. Der berichtete Umsatz sank um -10,7 % auf 9,6 Mrd. €. Hier machten sich nach einem 1. Quartal auf Vorjahresniveau im Verlauf des Geschäftsjahres die Auswirkungen der temporären Restaurantschließungen im Kontext der Covid-19-Pandemie deutlich bemerkbar, insbesondere in Frankreich, Italien, Spanien und bei Pro à Pro. In Q4 konnte die Umsatzentwicklung allerdings im Vergleich zu Q3 2019/​20 bereits deutlich verbessert werden, auch hier zeigen sich deutliche Anzeichen für Marktanteilsgewinne etwa in Frankreich Italien und Spanien.

In Russland entwickelte sich der flächenbereinigte Umsatz im Geschäftsjahr 2019/​20 mit einem Anstieg in Höhe von 3,8 % deutlich positiv. Zurückzuführen ist diese Entwicklung sowohl auf die bereits im Vorjahr eingeleiteten strategischen Maßnahmen zur Neupositionierung als auch auf Vorratskäufe im Kontext der Covid-19-Pandemie. Eine erhöhte Nachfrage der Trader- und SCO-Kundengruppen, die Expansion des Trader-Franchise-Geschäfts Fasol und das wachsende E-Commerce-Geschäft wirkten sich als positiver Treiber aus. Der Umsatz in Landeswährung nahm um 4,2 % zu und lag dabei seit Beginn des Kalenderjahres 2020 kontinuierlich über dem Niveau des Vorjahres. Bedingt durch negative Wechselkurseffekte verringerte sich der berichtete Umsatz um -0,7 %.

In Osteuropa (ohne Russland) stieg der flächenbereinigte Umsatz im Geschäftsjahr um 2,2 %. In der Mehrzahl der Länder wirkten sich die staatlichen Beschränkungen bei den HoReCa-Kunden negativ aus, wobei das Trader- und SCO-Geschäft unterstützend wirkte. Zu dem Umsatzanstieg trugen vor allem die Ukraine, die Türkei und Rumänien bei. In Landeswährung stieg der Umsatz ebenfalls um 2,2 %. Bedingt durch negative Wechselkurseffekte, insbesondere in der Türkei, sank der berichtete Umsatz um -0,9 %. Im Verlauf des Geschäftsjahres 2019/​20, außer in Q3, erreichte Osteuropa eine durchgehend positive flächenbereinigte Umsatzentwicklung.

Der flächenbereinigte Umsatz in Asien sank im Geschäftsjahr 2019/​20 deutlich um -7,0 %. Dies ist insbesondere zurückzuführen auf die Umsatzentwicklung bei Classic Fine Foods, in Japan und in Indien als Folge der Covid-19 Pandemie. In Q4 zeigte sich allerdings eine Trendverbesserung im Vergleich zu Q3. In lokaler Währung ging der Umsatz im Gesamtjahr um -6,7 % zurück. Bedingt durch negative Wechselkursentwicklungen sank der berichtete Umsatz um -9,3 %.

Der Belieferungsumsatz von METRO ging im Geschäftsjahr 2019/​20 deutlich um -14,3 % auf rund 3,9 Mrd. € (2018/​19: 4,6 Mrd. €) zurück und erreichte einen Umsatzanteil von 15 % (2018/​19: 17 %). Auch das Belieferungsgeschäft erholte sich zum Ende des Geschäftsjahres, allerdings zeitversetzt zum stationären Geschäft aufgrund der derzeitigen Kundenpräferenz für die höhere Flexibilität beim Einkauf im stationären Geschäft.

Zum 30. September 2020 umfasste das Standortnetz 678 Märkte (1 Neueröffnung in der Ukraine und 1 Schließung in Russland).

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UMSATZKENNZAHLEN METRO 2019/​20 Veränderung zum Vorjahreszeitraum

in %
im Vorjahresvergleich Umsatz

(Mio. €)
in Konzernwährung

(€)
Wechselkurseffekte in Prozentpunkten in lokaler Währung flächenbereinigt (lokale Währung)
--- --- --- --- --- --- ---
2018/​19 2019/​20
--- --- --- --- --- --- ---
METRO 27.082 25.632 -5,4 % -1,4 % -4,0 % -3,9 %
Deutschland 4.735 4.699 -0,8 % 0,0 % -0,8 % -0,8 %
Westeuropa (ohne Deutschland) 10.752 9.603 -10,7 % 0,0 % -10,7 % -10,6 %
Russland 2.662 2.644 -0,7 % -4,9 % 4,2 % 3,8 %
Osteuropa (ohne Russland) 7.191 7.125 -0,9 % -3,1 % 2,2 % 2,2 %
Asien 1.696 1.539 -9,3 % -2,5 % -6,7 % -7,0 %
Sonstige 46 22 -52,8 % 0,0 % -52,7 % -

In Deutschland erreichte das EBITDA bereinigt im Geschäftsjahr 2019/​20 125 Mio. € (2018/​19: 128 Mio. €). Hier wirkte sich die gute Umsatzentwicklung im 1. Halbjahr 2019/​20 positiv aus und konnte die Covid-19-bedingte rückläufige Umsatzentwicklung in Q3 2019/​20 weitgehend kompensieren. METRO Deutschland entwickelte sich hier insgesamt deutlich besser als Rungis Express, wo sich die staatlichen Restriktionen aufgrund der hohen Fokussierung auf Gastronomiekunden signifikant negativer auswirkten.

In Westeuropa (ohne Deutschland) ging das EBITDA bereinigt im Geschäftsjahr 2019/​20 auf 394 Mio. € zurück (2018/​19: 636 Mio. €). Dieser deutliche Rückgang ist im Wesentlichen eine Folge der Covid-19-bedingten staatlichen Einschränkungen für die Gastronomie und die Tourismusbranche. Insbesondere in Frankreich, Italien, Spanien und bei Pro à Pro, wirkten sich diese im Zuge der Covid-19-Pandemie erheblich negativ auf die Umsatzentwicklung aus.

Das EBITDA bereinigt lag in Russland im Geschäftsjahr 2019/​20 bei 224 Mio. € (2018/​19: 235 Mio. €). Währungsbereinigt liegt das EBITDA bereinigt auf Vorjahresniveau, dabei trugen u. a. ein attraktives Preismodell zu nachhaltigem Umsatzwachstum und einem stabilen Ergebnis bei.

In Osteuropa (ohne Russland) erreichte das EBITDA bereinigt im Geschäftsjahr 2019/​20 371 Mio. € (2018/​19: 385 Mio. €). Dieser Rückgang ist u. a. auf die negative Währungsentwicklung in der Türkei sowie auf allgemeine Kostenentwicklungen in der Region zurückzuführen. Bereinigt um Währungseffekte ging das EBITDA ohne Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen in Osteuropa (ohne Russland) um -1 Mio. € zurück.

Das EBITDA bereinigt in Asien lag im Geschäftsjahr 2019/​20 bei 0 Mio. € (2018/​19: 43 Mio. €). Dies ist insbesondere ein Resultat der Entwicklung bei Classic Fine Foods aufgrund instabiler politischer Rahmenbedingungen und regulatorischer Einschränkungen in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Auch in Indien und in Japan wirkten sich die Covid-19-bedingten staatlich auferlegten Maßnahmen negativ auf die Umsatzentwicklung aus. Bereinigt um Währungseffekte ging das EBITDA ohne Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen in Asien um -40 Mio. € zurück.

Das EBITDA bereinigt im Segment Sonstige lag im Geschäftsjahr 2019/​20 bei 42 Mio. € (2018/​19: -34 Mio. €). Hierbei konnten die im Vorjahr enthaltenen und nicht wiederkehrenden Erträge aus Schadensersatz im niedrigen 2-stelligen Millionenbereich, die im Wesentlichen im Segment Sonstige anfielen, durch Kosteneinsparungen u. a. im Zuge des umgesetzten Effizienzprogramms in der Hauptverwaltung, ein verbessertes Ergebnis der Logistik sowie Lizenzerlöse aus der Partnerschaft mit Wumei deutlich überkompensiert werden. Zudem liegen die in Q4 2019/​20 bereits teilweise angefallenen negativen Ergebnisbeiträge für das 2. freiwillige Übernahmeangebot durch EPGC unter denen des Vorjahres.

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EBITDA bereinigt Transformationskosten Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen
Mio. € 2018/​19 1 2019/​20 Abweichung

(€)
2018/​19 1 2019/​20 2018/​19 1
--- --- --- --- --- --- ---
Gesamt 1.392 1.158 -234 0 47 339
Deutschland 128 125 -3 0 0 0
Westeuropa (ohne Deutschland) 636 394 -242 0 0 29
Russland 235 224 -11 0 0 0
Osteuropa (ohne Russland) 385 371 -13 0 0 182
Asien 43 0 -43 0 0 107
Sonstige -34 42 76 0 47 21
Konsolidierung 0 1 2 0 0 0

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

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Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen EBITDA
Mio. € 2019/​20 2018/​19 1 2019/​20
--- --- --- ---
Gesamt 3 1.731 1.113
Deutschland 0 128 125
Westeuropa (ohne Deutschland) 1 665 395
Russland 0 235 224
Osteuropa (ohne Russland) 2 567 373
Asien 0 150 0
Sonstige 0 -13 -5
Konsolidierung 0 0 1

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

Abschreibungen, Finanzergebnis und Steuern

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Mio. € 2018/​19 1 2019/​20
EBITDA 1.731 1.113
Abschreibungen 782 857
Zuschreibungen 8 1
Betriebliches Ergebnis EBIT 957 257
Ergebnisanteil aus nicht operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 0 0
Sonstiges Beteiligungsergebnis -1 3
Zinsertrag/​-aufwand (Zinsergebnis) -241 -220
Übriges Finanzergebnis 12 -72
Finanzergebnis -230 -289
Ergebnis vor Steuern EBT 728 -32
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -301 -108
Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 427 -140
Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern -93 612
Periodenergebnis 333 471

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

Abschreibungen

Die Abschreibungen steigen um 74 Mio. € von 782 Mio. € auf 857 Mio. €. Dieser Anstieg resultiert zum einen aus den im Zuge verschiedener Digitalisierungsinitiativen erhöhten Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte. Zum anderen lagen die Wertminderungen über denen des Vorjahres. Dies wiederum ist im Wesentlichen auf die vollständige Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts von Classic Fine Foods sowie selektive Wertminderungen bei Einzelstandorten zurückzuführen, auch infolge regulatorischer Einschränkungen in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie.

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Weitere Angaben zu Abschreibungen finden sich im Konzernanhang unter Nr. 14 Abschreibungen und Wertminderungen.

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis setzt sich im Wesentlichen aus dem Zinsergebnis in Höhe von -220 Mio. € (2018/​19: - 241 Mio. €) und dem übrigen Finanzergebnis in Höhe von -72 Mio. € (2018/​19: 12 Mio. €) zusammen. Das Zinsergebnis verbesserte sich maßgeblich aufgrund einer günstigeren Refinanzierung sowie aufgrund rückläufiger Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen. Das übrige Finanzergebnis veränderte sich im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen aufgrund schwächerer Wechselkurse osteuropäischer Währungen und der türkischen Lira, die sich negativ auf die Bewertung von Fremdwährungsleasingverbindlichkeiten auswirkten.

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Weitere Angaben zum Finanzergebnis finden sich im Konzernanhang unter Nr. 7 Ergebnisanteil aus operativen/​nicht operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen, Nr. 8 Sonstiges Beteiligungsergebnis, Nr. 9 Zinsertrag/​Zinsaufwand und Nr. 10 Übriges Finanzergebnis.

Steuern

Der ausgewiesene Ertragsteueraufwand von 108 Mio. € (2018/​19: 301 Mio. €) liegt um 193 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Der Rückgang der laufenden Ertragsteuern in Höhe von 82 Mio. € (2018/​19: Anstieg 42 Mio. €) ist im Wesentlichen auf das im Vergleich zum Vorjahr niedrigere konsolidierte Vorsteuerergebnis zurückzuführen. Ursächlich für die Verringerung des latenten Steueraufwands von 111 Mio. € (2018/​19: Anstieg 40 Mio. €) sind die im Vorjahr vorgenommenen Wertberichtigungen von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge im Inland.

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Weitere Angaben zu Steuern vom Einkommen und vom Ertrag finden sich im Konzernanhang - Nr. 12 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.

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Mio. € 2018/​19 1 2019/​20
Tatsächliche Steuern 215 133
davon Deutschland (9) (10)
davon international (206) (123)
davon Steueraufwand/​-ertrag der laufenden Periode (221) (143)
davon Steueraufwand/​-ertrag aus Vorperioden (-6) (-10)
Latente Steuern 86 -25
davon Deutschland (105) (24)
davon international (-19) (-49)
301 108

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

Nicht fortgeführte Aktivitäten

Die Entwicklung des laufenden Geschäfts der nicht fortgeführten Aktivitäten erlaubt keinen adäquaten Vergleich zum Vorjahr, da METRO China lediglich anteilig bis zum 22. April 2020 und das SB-Warenhausgeschäft anteilig bis zum 24. Juni 2020 bzw. bis zum 10. September 2020 enthalten ist. Bis zu diesem Zeitpunkt entwickelte sich sowohl bei METRO China als auch beim SB-Warenhausgeschäft der Umsatz spürbar über dem Vorjahresniveau.

Im Geschäftsjahr 2019/​20 beläuft sich das Bewertungs-/​Veräußerungsergebnis nach Steuern auf insgesamt 316 Mio. € (2018/​19: -209 Mio. €). Davon betreffen METRO China 943 Mio. € (2018/​19: 0 Mio. €) und das SB-Warenhausgeschäft -627 Mio. € (2018/​19: -209 Mio. €). Einschließlich des laufenden Geschäfts der beiden Veräußerungsgruppen beläuft sich das Periodenergebnis nicht fortgeführter Aktivitäten nach Steuern auf 612 Mio. € (2018/​19: -93 Mio. €).

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Erläuterungen finden sich im Konzernanhang - Nr. 43 Nicht fortgeführte Aktivitäten.

Periodenergebnis und Ergebnis je Aktie

Das Periodenergebnis der fortgeführten Aktivitäten erreichte im Geschäftsjahr 2019/​20 -140 Mio. € und lag damit 567 Mio. € unter dem Periodenergebnis des Vorjahreszeitraums (2018/​19: 427 Mio. €).

Das Periodenergebnis aus sowohl fortgeführten als auch nicht fortgeführten Aktivitäten der METRO AG lag im Geschäftsjahr 2019/​20 bei 471 Mio. € und damit um 138 Mio. € über dem Periodenergebnis des Vorjahreszeitraums (2018/​19: 333 Mio. €).

Nach Abzug der den nicht beherrschenden Gesellschaftern zuzurechnenden Ergebnisanteile verbleibt ein auf die Aktionäre der METRO AG entfallendes Periodenergebnis der fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten von 460 Mio. € (2018/​19: 322 Mio. €). Dies entspricht einer Zunahme um 138 Mio. €, die fortgeführten Aktivitäten trugen mit -566 Mio. € dazu bei.

Auf dieser Grundlage erzielte METRO im Geschäftsjahr 2019/​20 ein Ergebnis der fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten von 1,27 € je Aktie (2018/​19: 0,89 €), davon aus fortgeführten Aktivitäten -0,40 € (2018/​19: 1,16 €). Der Berechnung war eine gewichtete Anzahl von 363.097.253 Aktien zugrunde zu legen. Auf diese Aktienanzahl wurde das den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnende Periodenergebnis verteilt. Ein Verwässerungseffekt aus sog. potenziellen Aktien war weder im Geschäftsjahr 2019/​20 noch im Vorjahr gegeben.

Dieses Ergebnis bildet die Basis für den Dividendenvorschlag.

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2018/​19 1 2019/​20 Veränderung absolut
Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten Mio. € 427 -140 -567
Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern Mio. € -93 612 705
davon Wertminderung des SB-Warenhausgeschäfts Mio. € (209) (598) (389)
Periodenergebnis Mio. € 333 471 138
Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis Mio. € 11 11 0
davon aus fortgeführten Aktivitäten Mio. € (6) (5) (-1)
davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten Mio. € (5) (6) (1)
Den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnendes Periodenergebnis Mio. € 322 460 138
davon aus fortgeführten Aktivitäten Mio. € (421) (-146) (-566)
davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten Mio. € (-99) (606) (705)
Ergebnis je Aktie (unverwässert = verwässert) 0,89 1,27 0,38
davon aus fortgeführten Aktivitäten (1,16) (-0,40) (-1,56)
davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten (-0,27) (1,67) (1,94)

1 Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

4 NACHTRAGS- UND PROGNOSEBERICHT

NACHTRAGSBERICHT

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

METRO übernimmt die Aviludo Group

METRO übernimmt die Aviludo Group, den zweitgrößten portugiesischen Lebensmittellieferanten mit Sitz in Quarteira, Algarve. Die Transaktion umfasst neben dem operativen Geschäft auch die Logistikplattformen von Aviludo. Die Umsätze der Aviludo Group betrugen im Jahr 2019 (vor der Covid-19-Pandemie) ca. 152 Mio. €. Der Kaufpreis liegt im mittleren 2-stelligen Millionenbereich. Diese Akquisition ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer vollständigen Fokussierung auf HoReCa-Kunden. Die Akquisition steht unter dem Vorbehalt der Genehmigungen durch die zuständigen Behörden. Die Transaktion wird voraussichtlich in der 1. Hälfte des Kalenderjahres 2021 abgeschlossen sein.

EP Global Commerce GmbH erhöht Stimmrechtsanteil an METRO AG

Die EP Global Commerce GmbH, die auf Basis der Stimmrechtsmitteilung vom 10. Oktober 2020 29,99 % der Stimmrechte an der METRO AG hält, hat am 1. Oktober 2020 ein freiwilliges Übernahmeangebot in Bezug auf alle Aktien an der METRO AG veröffentlicht. Die EP Global Commerce GmbH hat mit ihrer Schlussmeldung vom 20. November 2020 bekannt gegeben, dass ihr bis zum Ende der weiteren Annahmefrist insgesamt 10,60 % der Stammaktien angedient wurden. Der Vollzug des Übernahmeangebots steht unter dem Vorbehalt regulatorischer Freigaben. Gem. den Angaben in der Angebotsunterlage erwartet die EP Global Commerce GmbH den Vollzug bis zum Ende des Jahres 2020, spätestens bis Februar 2021.

PROGNOSEBERICHT

Der Prognosebericht von METRO berücksichtigt relevante Fakten und Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt waren und die zukünftige Geschäftsentwicklung beeinflussen können. Der Prognosebericht zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen basiert auf der Auswertung von Primärdaten zur Früherkennung. Hauptquelle für die Prognosen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist Oxford Economics. Die im Folgenden getroffenen Aussagen sind besonders vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Pandemie zu verstehen. Aufgrund der weltweit volatilen Entwicklung des Infektionsgeschehens und der mit dessen Bekämpfung einhergehenden staatlichen Gegenmaßnahmen sind alle Prognosen mit einer hohen Unsicherheit verbunden. Sie können sich daher nicht nur schnell, sondern auch maßgeblich ändern. Die für diesen Bericht getroffenen Aussagen beziehen sich auf den Stichtag 20. November 2020. Sie können seitdem durch neue Entwicklungen überholt sein.

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Weltwirtschaft

Im Verlauf des kommenden Geschäftsjahres 2020/​21 wird eine Erholung der Weltwirtschaft erwartet. Aufgrund des erneuten und insbesondere in Europa deutlichen Anstiegs der Covid-19-Infektionen im Herbst 2020 haben viele europäische Länder bereits mit einer (Wieder-)Einführung von wirtschaftlichen und sozialen Restriktionen reagiert. Diese gegenwärtigen Einschränkungen liegen jedoch überwiegend unterhalb des Niveaus des Frühjahres, um ähnliche, stark negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaften möglichst zu vermeiden. Da sowohl der Bildungs- und Erziehungsbereich als auch das Baugewerbe und die Industrie von den neuerlichen Einschränkungen vielfach ausgenommen sind, sprechen viele Länder in Europa von einem "Lockdown light", um den Unterschied zum Lockdown im Frühjahr 2020 deutlich zu machen. Die gegenwärtigen Maßnahmen zielen in den meisten Ländern auf eine Reduzierung oder Vermeidung von insbesondere privaten Kontakten ab. Entsprechend sind das Kulturleben und die Freizeitgestaltung besonders betroffen, was ebenfalls weitgehende Einschränkungen für den Tourismus, die Veranstaltungsbranche und das Hotel- und Gaststättengewerbe zur Folge hat. Somit wirken sich die Maßnahmen wiederholt unmittelbar auf die Geschäftstätigkeit der HoReCa-Branche, die eine unserer Kernkundengruppen ist, negativ aus. Die daraus resultierenden wirtschaftlichen Konsequenzen sollten vor allem in touristisch geprägten Ländern deutlich werden.

Wurde vor den neuerlichen Verschärfungen der Restriktionen in den Prognosen noch eine Rückkehr der Weltwirtschaftsleistung bis in etwa auf das Niveau des vorletzten Geschäftsjahres 2018/​19 erwartet, ist wegen der Bedeutung Europas für die Weltwirtschaft davon auszugehen, dass sich eine Rückkehr auf das Vorkrisenniveau zeitlich weiter verzögert. Weiterhin ist eine Erholung der Weltwirtschaft auf das Niveau von vor der Pandemie davon abhängig, wie sich der Verlauf der Pandemie auf weiteren Kontinenten und in den einzelnen Ländern gestaltet. Neben der europäischen Wirtschaft tragen insbesondere die amerikanische und die chinesische Wirtschaft in ausgeprägtem Maß zum Weltwirtschaftswachstum bei.

Nicht nur der Verlauf der Covid-19-Pandemie wird für die Erholung der Weltwirtschaft von Bedeutung sein, sondern auch inwieweit eine Ausweitung der bestehenden Handelskonflikte, z. B. zwischen den USA und China bzw. der EU vermieden werden kann. Mit Blick auf den anstehenden Austritt Großbritanniens aus der EU, könnte sich ein erfolgreicher Vertragsabschluss, der die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich regelt, ebenfalls positiv auswirken.

Deutschland

Die Prognose für die deutsche Volkswirtschaft geht für das Geschäftsjahr 2020/​21 bisher von einer positiven Entwicklung und einem realen Wirtschaftswachstum von etwa 1 % aus. Jedoch erreicht die reale Wirtschaftsleistung damit noch nicht das Niveau des vorletzten Geschäftsjahres. Aufgrund des Infektionsgeschehens haben die Behörden im November erneut Beschränkungen eingeführt, die neben dem Kulturbetrieb vor allem den Tourismus und das Gastgewerbe sowie öffentliche Veranstaltungen zeitlich auf einen Monat - mit der Möglichkeit einer Verlängerung bis in den Dezember - befristet einschränken. Sofern sich die Beschränkungen nur auf einen kurzen Zeitraum erstrecken und unter dem Vorbehalt der weiteren Pandemieentwicklung sollte sich die allgemeine wirtschaftliche Erholung wegen der Maßnahmen nur in begrenztem Ausmaß verlangsamen.

Nach bisherigen Prognosen zieht sich die Erholung durch fast alle Bereiche, d. h. Import, Export, privater Konsum sowie den Arbeitsmarkt. Im Gastgewerbe und im Tourismus ist eine Erholung nicht nur von einer Aufhebung der Beschränkungen, sondern auch vom Sicherheitsempfinden und von der Konsumneigung der Verbraucher abhängig. Während sich der Arbeitsmarkt, unterstützt durch staatliche Konjunkturmaßnahmen, bislang als robust erwiesen hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass negative wirtschaftliche Effekte der Pandemie erst zeitlich verzögert im kommenden Geschäftsjahr eintreten, wie z.B. ein Anstieg der Insolvenzen oder der Arbeitslosigkeit und damit verbunden negative Auswirkungen auf den privaten Konsum.

Unter dem Vorbehalt des weiteren Pandemieverlaufs erwarten wir für das Gastgewerbe im Kalenderjahr 2021 eine positive Entwicklung ggü. dem Vorjahr. Es ist aktuell nicht davon auszugehen, dass das Vorkrisenniveau des Kalenderjahres 2019 im Jahr 2021 wieder erreicht werden kann. Ob dieses Niveau im darauffolgenden Jahr wieder erreicht werden kann, ist aktuell nicht belastbar vorherzusagen.

Westeuropa

Für das kommende Geschäftsjahr wird für Westeuropa insgesamt eine wirtschaftliche Erholung erwartet. Jedoch wird noch nicht das Niveau von vor dem Ausbruch der Pandemie erreicht werden. Dazu trägt auch die im Herbst 2020 einsetzende Verschlechterung des Infektionsgeschehens in allen westeuropäischen Ländern bei, die die Erholung der Volkswirtschaften verzögern könnte. Wie in Deutschland erreichen die wieder eingeführten Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie in den meisten westeuropäischen Ländern nicht das Ausmaß vom Frühjahr 2020. Falls das Infektionsgeschehen nicht mit den eingeführten Maßnahmen eingedämmt werden kann oder die gegenwärtigen Restriktionen, anders als geplant, über einen längeren Zeitraum in Kraft bleiben oder auf weitere Bereiche ausgedehnt werden, besteht das Risiko, dass die wirtschaftliche Erholung erst im darauffolgenden Geschäftsjahr eintreten wird.

Ähnlich wie in Deutschland stellt der produzierende Sektor eine wesentliche Säule der Erholung dar. Über eine höhere Binnennachfrage hinaus sollten auch die Exporte insbesondere nach Asien wieder zunehmen. In einzelnen westeuropäischen Ländern, wie z. B. in Österreich, Spanien und Portugal, ist der Anteil des Tourismus am Bruttoinlandsprodukt überdurchschnittlich hoch und die wirtschaftliche Entwicklung ist daher stärker von der Tourismusbranche abhängig. Jedoch ist die Entwicklung des Tourismus aufgrund der gegenwärtigen Situation und eines möglicherweise veränderten Verbraucherverhaltens bezüglich der Reisepräferenzen nicht belastbar zu prognostizieren. Wir rechnen allerdings damit, dass es mehrere Jahre dauern wird, bis der Tourismus wieder annähernd ein Niveau von vor der Pandemie erreichen könnte.

Eng mit dem Tourismussektor ist die Entwicklung im Gastgewerbe verzahnt, insbesondere in den Ländern, die stärker von der Reisebranche abhängig sind. Während wir insgesamt für Westeuropa eine im Vergleich zu 2020 deutlich positive Entwicklung des Gastgewerbes erwarten, könnte die Erholung in den Tourismusländern zunächst schwächer ausfallen. Allgemein gehen wir jedoch in allen westeuropäischen Ländern davon aus, dass die Inlandsnachfrage im Gastgewerbe in den kommenden beiden Geschäftsjahren wächst.

Russland

Für Russland gehen aktuelle Prognosen insgesamt von einem Wirtschaftswachstum leicht unterhalb des Niveaus des Geschäftsjahres 2019/​20 aus, wobei über den Jahresverlauf eine fortschreitende Erholung der Wirtschaft erwartet wird. Die Erholung ist auf eine Zunahme der Industrieproduktion zurückzuführen. Der Energiesektor, allen voran Öl und Gas, hat mit etwa 20 % einen hohen Anteil am BIP und steht für mehr als 60 % der russischen Exporte. Eine Rückkehr der Weltwirtschaft zum Wachstum könnte mit einem höheren Absatz von Öl und Gas - und somit einer Verbesserung der staatlichen Finanzen auch infolge eventuell steigender Rohstoffpreise - verbunden sein. Auf dem Arbeitsmarkt wird mit einer im Jahresverlauf zunehmend positiven Entwicklung gerechnet. Der private Konsum, der sich wegen der Covid-19-Maßnahmen rückläufig entwickelte, wird Prognosen zufolge ebenfalls im Verlauf des Geschäftsjahres eine Trendumkehr erfahren und eine hohe Wachstumsdynamik verzeichnen. Ein starker Anstieg des privaten Konsums sollte sich sowohl positiv auf die Nachfrage nach Lebensmitteln auswirken, die insbesondere für die Trader-Branche maßgeblich ist, als auch steigende Umsätze in der Gastronomie zur Folge haben.

Osteuropa

Die Wirtschaft in Osteuropa könnte bereits im kommenden Jahr auf das Niveau des Geschäftsjahres 2018/​19 zurückkehren. Die Länder Osteuropas wurden zeitlich verzögert und mit im Vergleich zu Westeuropa deutlich geringeren Infektionszahlen von der Covid-19-Pandemie im Frühjahr erfasst. Daher fielen die wirtschaftlichen Einbußen in Osteuropa vergleichsweise geringer aus. Eine Rückkehr auf das Vorkrisenniveau in Osteuropa setzt jedoch voraus, dass der zuletzt starke Anstieg der Infektionszahlen, der das Niveau des Frühjahres 2020 bereits deutlich übertrifft, schnell eingedämmt werden kann. Die positive wirtschaftliche Entwicklung sollte in diesem Fall für die meisten Länder dieser Region zutreffen. Die Industrieproduktion sowie die Im- und Exporte sollten das Niveau von vor Ausbruch der Krise wieder erreichen. Gleiches gilt für den privaten Konsum, unterstützt von einer erwarteten Entspannung der Lage am Arbeitsmarkt z. B. in Polen oder Rumänien.

Auch bei einer angespannten Infektionslage gehen wir wegen der weiterhin hohen Bedeutung der Trader-Branche für die Grundversorgung mit Lebensmitteln von einer positiven Nachfrageentwicklung bei Tradern aus. Im Unterschied dazu ist die Entwicklung des Gastgewerbes stark an den weiteren Pandemieverlauf und möglichen Restriktionen gekoppelt und kann in der gegenwärtigen Situation nicht vorhergesagt werden.

Asien

Die asiatische Wirtschaft wächst nach dem Einbruch während der Pandemie mit voraussichtlich mehr als 5 % im Vergleich zum Vorjahr wieder stark und könnte in etwa das Niveau von vor der Krise erreichen. Indien wird der positiven Entwicklung der anderen asiatischen Länder wahrscheinlich zeitlich verzögert folgen, da das Land von Covid-19 weiterhin vergleichsweise schwer betroffen ist. Sofern der Pandemieverlauf unter Kontrolle gehalten werden kann, sollten sich der Arbeitsmarkt, der private Konsum sowie die Im- und Exporte gem. Prognose wieder positiv entwickeln. Im Unterschied zu Europa konnte in den asiatischen Ländern bislang ein erneutes Aufkeimen des Infektionsgeschehens überwiegend verhindert werden. Dies spiegelt sich auch in einer im Vergleich zu anderen Regionen schnelleren Erholung der Reiseaktivitäten in Asien wider, wovon auch das Gastgewerbe profitieren sollte. Insgesamt wird für die Gastronomie für das Kalenderjahr 2021 und darüber hinaus ein starkes Wachstum ggü. dem Vorjahr erwartet. Dies setzt allerdings voraus, dass sich die Covid-19-Situation nicht noch einmal verschlimmert. Eine neuerliche Verschlechterung des Covid-19-Infektionsgeschehens wird voraussichtlich eine negative Entwicklung der wirtschaftlichen Lage in vielen Ländern in der Region zur Folge haben.

Prognose von METRO

Der Vorstand der METRO AG erwartet eine Rückkehr zu nachhaltigem Umsatz- und Ergebniswachstum nach der Covid-19-Pandemie und bekräftigt den eigenen Anspruch, die Wettbewerbsposition von METRO zu verbessern und weitere Marktanteile zu gewinnen. Diese Überzeugung beruht auf einer durchgehend robusten Finanzstruktur, den gewonnenen Erkenntnissen aus der ersten Welle der Covid-19-Pandemie, der Fähigkeit die Bedürfnisse der Kunden zu erfüllen und der Möglichkeit eine führende Rolle bei der erwarteten Konsolidierung des Großhandels zu spielen.

Im Geschäftsjahr 2020/​21 wird die finanzielle Leistungsfähigkeit von METRO jedoch durch die Entwicklung der Covid-19-Pandemie beeinflusst. Zum einen gibt es Effekte aus den auf Covid-19 bezogenen staatlichen Beschränkungen des öffentlichen Lebens, die nur schwer zu prognostizieren sind. Dauer und Intensität dieser Beschränkungen bestimmen deren Auswirkungen, sind aber noch nicht bekannt. Zum anderen können sich Potenziale ergeben, falls eine flächendeckende Impfung früher als erwartet verfügbar wäre. Der Vorstand plant daher mit unterschiedlichen Szenarien und aktualisiert diese regelmäßig.

Unter der Annahme stabiler Wechselkurse und ohne weitere Portfolioanpassungen erwartet METRO den Gesamtumsatz und den flächenbereinigten Umsatz leicht unterhalb des Vorjahresniveaus. Für das EBITDA bereinigt wird ein Ergebnisrückgang im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich erwartet. Diese Prognose inkludiert dabei staatliche Beschränkungen des öffentlichen Lebens, die teilweise bis Mitte des zweiten Quartals des Geschäftsjahres 2020/​21 andauern sowie eine schnelle und substanzielle Erholung von Gastronomie und Tourismus in der Zeit danach. Die Erfahrungen aus dem Umgang mit der ersten Welle der Covid-19-Pandemie ermöglichen es METRO, im Zusammenspiel mit Kosteneffizienz und bewährten Maßnahmen zur Stützung des operativen Geschäfts, die Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung von METRO im Vergleich zum Frühjahr 2020 abzumildern. Ausgehend von den Beobachtungen im November 2020 erwartet der Vorstand für einen Monat mit vollständigem Lockdown im gesamten Länderportfolio durchschnittliche Umsatzeinbußen von rund 400 Mio. €. Dies entspricht einem rund 1,5 Prozentpunkten geringeren Umsatzwachstum im Vergleich zum Vorjahr.

Die Auswirkungen staatlicher Beschränkungen auf das Ergebnis und den Umsatz sind abhängig von deren Dauer und Intensität und folgen voraussichtlich dem gleichen Muster wie im Vorjahr. Entsprechend erwartet METRO die größten Effekte in Regionen mit hohem HoReCa-Anteil, insb. im Segment Westeuropa. Dagegen werden sich die Segmente Russland und Asien voraussichtlich besser entwickeln als die METRO insgesamt. Auf Konzernebene erwartet der Vorstand, dass sich das 2. Halbjahr deutlich besser entwickelt als das erste. Ursächlich hierfür ist die hohe Vergleichsbasis im 1. Halbjahr (wenig bis gar keine Auswirkungen von Covid-19 auf Konzernebene im Vorjahr) und ein ab Frühjahr 2021 zu erwartendes vorteilhafteres Geschäftsumfeld.

Angesichts der ungewissen Weiterentwicklung der Covid-19-Pandemie legt das operative Geschäft weiterhin den Fokus auf die Elemente "Schützen, Erhalten und Wachsen". Diese Strategie hat sich im Geschäftsjahr 2019/​20 bereits bewährt. Sie war entscheidend für die kontinuierliche Entwicklung oberhalb des Wettbewerbs und die schnelle Erholung von METRO während und nach der ersten Welle der Covid-19-Pandemie. Kernelemente sind

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die Gewährleistung der Sicherheit von Mitarbeitern und Kunden,
die Optimierung der Kostenbasis durch Kapazitätsanpassungen und ein insgesamt zurückhaltendes Investitionsverhalten,
eine hohe Flexibilität durch die Kombination von stationärem Geschäft und Belieferung
die Pflege der starken Kundenbeziehungen, durch partnerschaftliches Handeln und Auftreten.

5 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Voraussetzung für den langfristigen Erfolg unseres Unternehmens ist es, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen und zu nutzen bzw. zu steuern.

Der Vorstand der METRO AG trägt die Gesamtverantwortung für ein effektives Risikomanagementsystem (RMS) und ein effektives internes Kontrollsystem (IKS). Beide Managementsysteme und die für METRO als wesentlich erachteten Chancen und Risiken sowie entsprechende Maßnahmen werden in diesem Kapitel des Geschäftsberichts dargestellt.

Das RMS und das IKS von METRO wurden auf Basis der Empfehlungen des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) sowie der Anforderungen der Prüfungsstandards 981 und 982 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) durch die Abteilung Group Governance entwickelt und implementiert. Die Managementsysteme setzen sich dementsprechend aus folgenden Elementen zusammen:

Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem

Ziele des RMS und IKS

Übergeordnete Ziele des RMS und des IKS sind der Schutz der Vermögenswerte und die Unterstützung nachhaltigen Wachstums für METRO. Das RMS unterstützt diese Ziele über eine systematische Berichterstattung zu Chancen und Risiken. Damit werden informierte Entscheidungen ermöglicht und Transparenz wird geschaffen. Das IKS fördert die o. g. Ziele, indem es verlässliche operative und finanzielle Prozesse schafft, die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität insbesondere der finanziellen Berichterstattung sowie die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien sicherstellen.

Organisation des RMS und des IKS

Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für das RMS und IKS sind im Konzern eindeutig geregelt und spiegeln unsere Unternehmensstruktur wider. Wir verbinden die zentrale Konzernsteuerung durch die Managementholding METRO AG mit der dezentralen Verantwortung der Vertriebsgesellschaften für das operative Geschäft und den Servicegesellschaften, die das operative Geschäft unterstützen.

Der Vorstand der METRO AG ist dafür verantwortlich und rechtlich dazu verpflichtet, ein Governance-Managementsystem für METRO zu organisieren. Das Risikomanagement-, das interne Kontroll- und das Compliance-Managementsystem (CMS) sowie die interne Revision verstehen wir als Teile des Governance-, Risiko- und Compliance-Systems (GRC-System). Diese Organisation orientiert sich an den in § 107 Abs. 3 AktG sowie im Deutschen Corporate Governance Kodex benannten Governance-Elementen. Die Grundprinzipien des GRC-Systems sind in der Richtlinie für Governance, Risiko und Compliance geregelt und dokumentiert. Auf dieser Basis arbeiten wir kontinuierlich an der Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit des GRC-Systems.

Im Konzernkomitee für Governance, Risiken und Compliance (GRC-Komitee) unter Leitung des Finanzvorstands der METRO AG erfolgt regelmäßig ein Austausch über die Methoden und die Weiterentwicklung der GRC-Teilsysteme. Die Aufbau- und Ablauforganisation des RMS und des IKS sind in den entsprechenden Richtlinien klar definiert und konzernweit eingeführt.

Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken

Unternehmerische Risiken gehen wir nur dann ein, wenn sie als beherrschbar eingeschätzt werden und aufgrund der damit verbundenen Chancen eine angemessene Wertsteigerung des Unternehmens zu erwarten ist. Risiken, die mit den Kernprozessen des Großhandels einhergehen, tragen wir selbst. Zu den Kernprozessen gehören: die Entwicklung und Umsetzung von Geschäftsmodellen, Standortentscheidungen sowie der Ein- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Risiken aus unterstützenden Prozessen werden im Konzern gemindert oder, soweit sinnvoll, auf Dritte übertragen. Risiken, die sich weder auf Kernprozesse noch auf unterstützende Prozesse beziehen, gehen wir grundsätzlich nicht ein. Sofern es wahrscheinlich ist, dass Risiken eintreten, haben wir diese in unsere Geschäftspläne aufgenommen.

Risiken werden in der jährlichen Risikoinventur für die METRO AG und ihre Tochtergesellschaften identifiziert und bewertet. Dies geschieht auf Basis eines einheitlichen Risikokatalogs. Zusätzlich werden geschäftsmodellspezifische Risiken lokal ergänzt.

Sämtliche Risiken klassifizieren wir nach einheitlichen Kriterien anhand quantitativer und qualitativer Maßstäbe. Bewertet wird zum einen das potenzielle Schadensausmaß, das negative Auswirkungen auf unsere Unternehmensziele beinhaltet. Die wesentliche Kennziffer ist hier das EBIT. Zum anderen beurteilen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit. Dabei unterscheiden wir jeweils folgende 4 Klassen:

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Potenzielles Schadensausmaß
Wesentlich > 300 Mio. €
Bedeutend > 100-300 Mio. €
Moderat > 50-100 Mio. €
Geringfügig ≤ 50 Mio. €
Eintrittswahrscheinlichkeit
Wahrscheinlich > 50 %
Möglich > 25-50 %
Gering ≥ 10-25 %
Unwahrscheinlich < 10 %

Alle Risiken werden hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkung zum Zeitpunkt der Risikoanalyse und vor eventuellen risikomindernden Maßnahmen bewertet (Darstellung der Bruttorisiken). Die Risikoidentifizierung und -bewertung sowie die Dokumentation wesentlicher Steuerungsmaßnahmen erfolgt über das zentrale IT-Tool myGRC. Grundsätzlich betrachten wir Risiken vorausschauend für einen Zeitraum von 1 Jahr, strategische Risiken werden mindestens für den Zeithorizont der Mittelfristplanung von 3 Jahren betrachtet. Längerfristige Risiken und Chancen, bspw. durch den Klimawandel oder politische Risiken, werden zusätzlich von den entsprechenden fachlichen Experten bewertet.

Die durch die Gesellschaften identifizierten und bewerteten Risiken werden anschließend nach Themen den unterschiedlichen Funktionen innerhalb von METRO zugeordnet und durch die jeweiligen Bereichsleiter validiert und, sofern notwendig, angepasst und ergänzt. Aus diesen sog. funktionalen Risikoprofilen erarbeitet die Abteilung Group Governance einen Vorschlag der konsolidierten Risiken. Dieser wird zunächst durch das GRC-Komitee geprüft und freigegeben, bevor er dem Vorstand der METRO AG zur Autorisierung vorgelegt wird.

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Die vom Vorstand der METRO AG als wesentlich erachteten konsolidierten Risiken sind unter Darstellung der Chancen- und Risikosituation aufgeführt.

Chancen systematisch zu identifizieren und zu kommunizieren, ist integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung von METRO.

Dazu führen wir makroökonomische Untersuchungen durch, analysieren die relevante Trendlandschaft und werten Markt-, Wettbewerbs- und Standortanalysen aus. Zudem befassen wir uns mit den kritischen Erfolgsfaktoren unserer Geschäftsmodelle und mit relevanten Kostentreibern unseres Unternehmens. Die daraus abgeleiteten Markt- und Geschäftschancen sowie Potenziale zur Effizienzsteigerung konkretisiert der Vorstand der METRO AG im Rahmen der strategischen sowie der kurz- und mittelfristigen Planung. Dazu steht er im engen Austausch mit dem Management der Konzerngesellschaften und zentralen Holdingeinheiten. Als Großhandelsunternehmen verfolgen wir bei diesem Prozess insbesondere markt- und kundengetriebene Geschäftsansätze und überprüfen fortlaufend unsere Strategie, um ein langfristig nachhaltiges Wachstum sicherzustellen. Die konsolidierten Chancen und Risiken werden dem GRC-Komitee sowie dem Vorstand gemeinsam vorgestellt.

Die Verantwortung für die Steuerung der Risiken liegt bei den fachlich bzw. operativ Verantwortlichen innerhalb von METRO. Das IKS unterstützt die Konzerngesellschaften dabei, ihrer Verantwortung zur Steuerung von Prozessrisiken gerecht zu werden.

Internes Kontrollsystem für finanzielle und operative Prozesse

Das IKS von METRO definiert konzernweite Mindestvorgaben zur Ausgestaltung des internen Kontrollsystems für finanzielle Prozesse (z. B. rechnungslegungsbezogene und steuerliche Prozesse) und operative Prozesse (z. B. Einkaufsprozesse und Prozesse in den Märkten) für die METRO AG und ihre Tochtergesellschaften. Diese Vorgaben umfassen u. a. das Kontrolldesign, die Kontrollausführung, die Überprüfung der Wirksamkeit der Kontrollen und die Berichterstattung über die Wirksamkeitsanalysen. Das Kontrollrahmenwerk von METRO, das lokale Kontrolldesign der Gesellschaften, die Kontrolldurchführung und -dokumentation sowie die Wirksamkeitsanalysen der Tochtergesellschaften werden in dem zentralen IT-Tool myGRC dokumentiert.

IFRS-Bilanzierungsrichtlinie

Eine konzernweit gültige und von allen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften verpflichtend anzuwendende IFRS-Bilanzierungsrichtlinie stellt für den gesamten METRO Konzern die einheitliche Bilanzierung sicher. Die Richtlinie wird regelmäßig durch den Bereich Corporate Accounting & Controlling aktualisiert. Die Geschäftsführung jedes wesentlichen Konzernunternehmens ist dazu verpflichtet, zu jedem Berichtsstichtag die Einhaltung der Richtlinienvorgaben in einer formalen Erklärung zu bestätigen.

Rechnungslegungsprozesse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen

Die Einzelabschlusserstellung der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen erfolgt grundsätzlich in SAP-basierten Rechnungslegungssystemen (SAP FI). Durch die Abgrenzung von Verantwortungsbereichen und eindeutige Rollenzuteilungen werden zum einen klar definierte Zuständigkeiten für die einzelnen Abschlusserstellungstätigkeiten sichergestellt. Zum anderen ist eine Funktionstrennung gegeben, durch die mögliche Interessenkollisionen unterbunden werden. Ein großer Teil der Konzernunternehmen erstellt die Einzelabschlüsse unter Zugrundelegung eines zentral gepflegten Kontenplans nach einheitlichen Buchungsvorgaben.

Zur Vermeidung von Risiken bezüglich der Nichteinhaltung von Bilanzierungsregeln, Fristen oder Terminen sowie zur Dokumentation der im Rahmen der Einzel- und Konzernabschlusserstellung nach IFRS durchzuführenden Arbeitsschritte stehen Planungswerkzeuge zur Verfügung, mit denen die Arbeitsabläufe inhaltlich und zeitlich überwacht werden können. Die Terminierung und Kontrolle notwendiger Meilensteine und Aktivitäten sowie die Ausgestaltung gesellschaftsindividueller interner Kontrollen im Rahmen der Einzelabschlusserstellung liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der jeweiligen Einzelgesellschaft.

Rechnungslegungsprozesse im Rahmen der Konsolidierung

Die Zusammenführung der rechnungslegungsbezogenen Geschäftsdaten im Rahmen der Konzernberichterstattung erfolgt durch ein zentrales Konsolidierungssystem (CCH Tagetik), in das ausnahmslos alle konsolidierten Konzernunternehmen von METRO eingebunden sind. In diesem System ist ein einheitlicher Kontenplan hinterlegt, der von allen einbezogenen Unternehmen unter Berücksichtigung der IFRS-Bilanzierungsrichtlinie anzuwenden ist. Im Anschluss an die Übertragung der Einzelabschlussdaten in das Konsolidierungssystem werden diese einer automatisierten Plausibilitätsprüfung vor dem Hintergrund rechnungswesenspezifischer Zusammenhänge und Abhängigkeiten unterzogen. Sollte das System im Rahmen dieser Validierungen Fehler- oder Warnmeldungen erzeugen, sind diese vom Einzelabschlussverantwortlichen vor Weitergabe der Daten an die Konsolidierungsstelle entsprechend zu bearbeiten.

Die Prozesse und Kontrollen im Rahmen der Konzernabschlusserstellung schließen die Vollständigkeitsprüfung des Konsolidierungskreises, die Überprüfung der pünktlichen, vollständigen und korrekten Datenabgabe, die Vermeidung ungewollter Datenänderungen und die vollständige und fehlerfreie Durchführung der typischen Konsolidierungsschritte ein. Letztere werden sowohl systemtechnischen als auch manuellen Kontrollen unterzogen. Für die Konsolidierungsmaßnahmen gelten automatisierte Plausibilitätsprüfungen (Validierungen), wie sie analog auch für die Einzelabschlussdaten vorgesehen sind.

IT-Sicherheit

Um die Sicherheit der Informationstechnik (IT) zu gewährleisten, sind Zugriffsregelungen in den rechnungslegungsbezogenen EDV-Systemen definiert. Die Berechtigungen zur Nutzung werden zentral verwaltet und unterliegen üblichen Freigabemechanismen. Jedes in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen unterliegt den Regeln der IT-Sicherheit, die in entsprechenden Richtlinien zusammengefasst sind und deren Einhaltung die interne Revision konzernweit überwacht.

Berichterstattung zum RMS und IKS

Alle im Rahmen der RMS-, IKS- und CMS-Berichterstattung gewonnenen Erkenntnisse münden in der GRC-Berichterstattung. Sie ermöglicht eine Gesamtbetrachtung der Chancen- und Risikosituation unseres Unternehmens sowie eine Einschätzung zur Effektivität der ergriffenen Maßnahmen. Der GRC-Bericht umfasst

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die Einschätzung des Managements der METRO AG zur Effektivität der Governance-Management-Teilsysteme,
das Chancen- und Risikoprofil von METRO und
die Empfehlungen zu Risikosteuerungsmaßnahmen und zur Optimierung des Governance-Ansatzes.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss fortlaufend zum Chancen- und Risikomanagement. Halbjährlich erhält der Aufsichtsrat einen schriftlichen Bericht über die Organisation und Ausrichtung des RMS und des IKS sowie die aktuelle Chancen- und Risikosituation.

Bei plötzlich auftretenden, gravierenden Risiken für die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage wird ein Eilmeldesystem genutzt, sodass der Vorstand der METRO AG direkt und unverzüglich alle notwendigen Informationen erhält.

Überwachung und Verbesserung des RMS und IKS

Der Aufsichtsrat der METRO AG ist nach § 107 Abs. 3 AktG verantwortlich für die Überwachung der Governance-Managementsysteme. Insbesondere die GRC-Berichterstattung ermöglicht es dem Aufsichtsrat, seinen Pflichten nachzukommen. Gemäß den Vorschriften des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) unterzieht der Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungssystem einer periodischen Beurteilung. Das Ergebnis dieser Prüfung legt er dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vor.

Zentrale Elemente der internen Überwachung sind die Prüfung der Effektivität durch die interne Revision auf Grundlage risikoorientierter Jahresrevisionsplanungen sowie die Selbsteinschätzung der Wirksamkeit der Managementsysteme durch die Geschäftsführungen.

Die Abteilung Group Governance hat Kontrollen zur Überwachung des RMS und IKS entwickelt, die sie selbst durchführt und im zentralen IT-Tool myGRC dokumentiert. Eine dieser Kontrollen beinhaltet die jährliche systematische Auswertung aller unterjährigen Erkenntnisse, wie sie sich z. B. aus Revisionsergebnissen, Feststellungen von externen Prüfern und dem Feedback durch die Nutzer ergeben. So werden die Managementsysteme stetig verbessert.

Darstellung der Chancen- und Risikosituation

Für METRO bestehen vielfältige Chancen auf eine nachhaltig positive Geschäftsentwicklung. Dem ggü. stehen Risiken, die uns bei der Erreichung unserer Ziele beeinflussen könnten. Das Chancen- und Risikoportfolio von METRO haben wir Themengruppen zugeordnet. Für den Berichtszeitraum hat der Vorstand der METRO AG folgende Risiken identifiziert und bewertet, die für METRO als besonders relevant eingeschätzt werden. Sie sind in folgender Übersicht dargestellt:

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Themengruppe Nr. Besonders relevante Risiken 2019/​20 Potenzielles Schadensausmaß Eintrittswahrscheinlichkeit
Umfeldbezogene Risiken 1 Risiken aus Covid-19 (Neu) Wesentlich Wahrscheinlich
2 Makroökonomische und politische Risiken Moderat Möglich
3 Unterbrechung der Geschäftstätigkeit Bedeutend Gering
Umweltbezogene Risiken 4 Nachhaltigkeitsrisiken Geringfügig Wahrscheinlich
Branchenbezogene Risiken Risiken aus dem Handelsgeschäft 5 Herausforderungen des Geschäftsmodells Wesentlich Möglich
Immobilienrisiken 6 Immobilienrisiken Moderat Möglich
Leistungswirtschaftliche Risiken Lieferanten- und Produkterisiken 7 Qualitätsrisiken Bedeutend Gering
Finanzwirtschaftliche Risiken 8 Finanzrisiken (Neu) Bedeutend Möglich
Sonstige Risiken Transaktionsrisiken 9 Risiken aus abgeschlossenen Transaktionen Bedeutend Möglich
Rechtliche und steuerliche Risiken 10 Handelsregulierungen Moderat Wahrscheinlich
11 Verschärfung von Regulierungen zu nachträglichen Vergütungen Moderat Möglich
12 Steuerrisiken Moderat Möglich

Neu aufgenommen wurde Risiko Nr. 1 "Risiken aus Covid-19", das aufgrund des potenziellen Schadensausmaßes sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit im Berichtszeitraum ein bedeutendes Risiko für METRO dargestellt hat.

Das Risiko "Zuverlässigkeit der Planung" aus dem Vorjahr wird in diesem Jahr gemeinsam mit dem neu aufgenommenen Risiko Nr. 8 "Finanzrisiken" berichtet. Das Risiko Nr. 9 "Risiken aus abgeschlossenen Transaktionen" beinhaltet in diesem Jahr auch die Risiken im Zusammenhang mit der Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts, die im Vorjahr im Risiko Nr. 9 aufgeführt wurden.

Umfeldbezogene Chancen und Risiken

CHANCEN IM ZUSAMMENHANG MIT COVID-19

Trotz des erheblichen Effekts der Covid-19-Pandemie auf unsere HoReCa Kunden und des damit einhergehenden Umsatzrückgangs ergibt sich für METRO eine signifikante Chance gestärkt daraus hervorzugehen. Denn METRO zeichnet sich ggü. ihren Wettbewerbern durch ein diversifiziertes Geschäftsmodell sowie eine starke Finanzkraft aus. Insbesondere kleinere Wettbewerber mit reinem Belieferungsgeschäft sind aufgrund des hohen HoReCa-Umsatzanteils und begrenzter finanzieller Möglichkeiten stark von der Covid-19-Pandemie betroffen. Für METRO ergibt sich die Chance den Markt aktiv zu konsolidieren und Marktanteile zu gewinnen. Durch die Pandemie hat sich zudem das Konsumentenverhalten verändert und der Convenience-Trend verstärkt, was sich auf unsere Trader-Kundengruppe und unser Trader-Franchise-Geschäft positiv auswirkt. METRO hat darüber hinaus in dieser Zeit strategische B2B-Partnerschaften mit Online-Lebensmittelhändlern wie SberMarket (B2B2C) in Russland oder Zarkaz in Ungarn und der Ukraine intensiviert und hat somit die Möglichkeit, von zukünftigem Wachstum dieser Firmen zu profitieren. Die Digitalisierung wurde durch die Covid-19-Pandemie beschleunigt und die Bedeutung digitaler Lösungen für HoReCa- und Trader-Kunden ist entsprechend gestiegen. Im Rahmen des strategischen Ansatzes Wholesale 360 bietet METRO ihren Kunden über Hospitality Digital und METRO MARKETS nachhaltige Lösungen mit überlegenem wirtschaftlichen Mehrwert, um die Kundenbindung langfristig zu stärken, die Kundenbeziehungen weiter auszubauen und dadurch den Share-of-Wallet zu erhöhen. Darüber hinaus würde sich auch eine schnellere Erholung der wirtschaftlichen Situation unserer Kunden durch erfolgreiche staatliche Interventionen positiv für METRO auswirken.

RISIKEN AUS COVID-19 (1, NEU)

Die weltweite Verbreitung von Covid-19 sowie die damit einhergehenden Lockdown-Maßnahmen haben das operative Geschäft von METRO in der 2. Hälfte des Berichtszeitraums maßgeblich beeinflusst. Während zu Beginn der Covid-19-Pandemie der Umsatzrückgang im HoReCa-Bereich noch durch die SCO-Umsätze kompensiert werden konnte, haben die staatlich angeordnete Schließung von HoReCa-Betrieben und der wirtschaftliche Abschwung dazu geführt, dass METRO in den Monaten März, April und Mai deutliche Umsatzverluste ggü. dem Vorjahreszeitraum verzeichnet hat. Seit den Lockerungen der Beschränkungen im Sommer 2020 hat sich die Umsatzentwicklung zwar wieder deutlich erholt, durch den Anstieg der Infektionszahlen seit Oktober und die erneuten Beschränkungen ist eine negative Umsatzentwicklung jedoch wieder wahrscheinlicher geworden. Auf der Lieferantenseite und in den Lieferketten kann es weiterhin zur Verknappung von Warenbeständen, zu unregelmäßigen Lieferungen oder auch zur Verschlechterung der Einkaufskonditionen kommen. Zudem halten wir Immobilien in unserem Portfolio und vermieten diese zum Teil an Drittmieter. Politische Maßnahmen und eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Mieter können zu Mietausfällen und zusätzlich zu den unter Risiko Nr. 6 "Immobilienrisiken" aufgeführten Szenarien führen. Um den Risiken rechtzeitig und umfassend zu begegnen, die sich aus einer möglichen weiteren Verbreitung von Covid-19 ergeben, verfolgen wir systematisch die politischen Maßnahmen und bewerten die aktuelle Pandemie-Lage. Dazu haben wir auf Konzernebene ein Krisenteam eingesetzt, das für einen fortlaufenden Austausch aller relevanten Informationen und eine zeitnahe Berichterstattung verantwortlich ist. Des Weiteren wurde eine Vielzahl von zentralen und dezentralen Maßnahmen zur Unterstützung des operativen Geschäfts initiiert, wie etwa Kampagnen zur Wiedereröffnung der Gastronomie in mehreren Ländern, Beratung und Hilfe bei der Umsetzung von Hygienekonzepten, die Bereitstellung von digitalen Lösungen, etwa zur Gästeregistrierung in der Gastronomie, oder auch die selektive Öffnung der Märkte für Endverbraucher. Weiterhin sind auch die Hygienestandards der METRO internen Prozesse in den Märkten und bei der Belieferung einer kritischen Prüfung unter Covid-19-Gesichtspunkten unterzogen worden. So schützen wir unsere Kunden und Mitarbeiter, sichern die Liquidität des Konzerns durch Kostensenkung und unterstützen das Geschäft unserer Kunden.

CHANCEN AUS DER ENTWICKLUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN UND POLITISCHEN RAHMENBEDINGUNGEN

Eine Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen weltweit oder in Ländern, in denen METRO vertreten ist, sowie Verbesserungen im Freihandel könnten sich positiv auf Umsatz, Kosten und Ergebnis auswirken. METRO ist in vielen Märkten vertreten, in denen wir von solchen Entwicklungen profitieren würden. So könnten sich Chancen durch eine anhaltende positive geopolitische und makroökonomische Entwicklung ergeben, z. B. durch Wechselkurserholungen.

MAKROÖKONOMISCHE UND POLITISCHE RISIKEN (2)

Als international agierendes Unternehmen ist METRO abhängig von den wirtschaftlichen und politischen Situationen in den Ländern, in denen der Konzern tätig ist. Die Rahmenbedingungen können sich schnell ändern. Wechsel in der politischen Führung, Unruhen, Anschläge oder wirtschaftliche Ungleichgewichte könnten die Geschäfte von METRO gefährden. Für das Berichtsjahr sind auf Länderebene besonders die politischen und/​oder wirtschaftlichen Situationen in Russland, der Ukraine und der Türkei zu nennen. Mögliche Risiken sind der Verlust von Eigentum und Immobilien, Wechselkursänderungen, Beschränkungen im Waren- und Kapitalverkehr, regulatorische Beschränkungen sowie unerwartete Abschwächungen der Nachfrage. Weltwirtschaftlich sehen wir die zunehmend angespannten Handelsbeziehungen zwischen den USA, Europa und China, sichtbar anhand einer Ausweitung der erhobenen Strafzölle, sowie den beschlossenen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit) als Risiken. Die kontinuierliche Überwachung der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung sowie die Überprüfung unserer strategischen Ziele ermöglichen es uns jedoch, rechtzeitig und angemessen zu reagieren. Unsere internationale Präsenz hat den Vorteil, dass sich volkswirtschaftliche, rechtliche und politische Risiken sowie Nachfrageschwankungen über Diversifizierung reduzieren lassen.

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Details zur Einschätzung der weiteren Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds finden sich im Kapitel 4 Nachtrags- und Prognosebericht.

UNTERBRECHUNG DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT (3)

Unsere Geschäftstätigkeit könnte z. B. durch den Ausfall von informationstechnologischen Systemen, durch Naturkatastrophen oder Pandemien beeinträchtigt bzw. unterbrochen werden. Wichtige Geschäftsabläufe wie Einkauf/​Bestellung, Vermarktung und Verkauf beruhen auf IT-Systemen. Systeme für den Onlinehandel müssen ständig verfügbar sein, da dieser eine permanente Erreichbarkeit, auch außerhalb von Ladenöffnungszeiten, voraussetzt. Ein zentrales Kriterium bei der Weiterentwicklung und Umsetzung unserer IT-Lösungen ist es deshalb, die Betriebsbereitschaft jederzeit zu gewährleisten. Für den Geschäftsbetrieb zwingend erforderliche Systeme in den Märkten, vor allem Kassen, sind weitgehend autark und können auch bei einem Ausfall von Netzwerken oder zentralen Systemen ohne Unterbrechung für einige Zeit weiter eingesetzt werden. Fallen Teile der Netzwerke aus, können sie automatisch auf Umleitungsstrecken oder redundante Wege ausweichen.

Zentrale IT-Systeme lassen sich bei Ausfall von einem oder mehreren Servern schnell wieder in Betriebsbereitschaft versetzen. Wir unterhalten mehrere zentrale Rechenzentren und können so auch größere Ausfälle kompensieren bzw. auf ein Minimum reduzieren. Für die Wiederherstellung der Rechenzentren in Deutschland nach einem längerfristigen Ausfall (z. B. durch Brand, Naturkatastrophen oder kriminelle Handlungen) steht ein entsprechender Krisenplan zur Verfügung.

Darüber hinaus sind wir auf das Risiko einer Unterbrechung der Geschäftstätigkeit durch ein umfassendes Betriebskontinuitätsmanagement (Business Continuity Management) vorbereitet. Ein professionelles Krisenmanagement ermöglicht zudem eine schnelle Reaktion, die Bewältigung der Krise und damit den Schutz unserer Mitarbeiter und Kunden. Dazu gehören u. a. Evakuierungspläne sowie Schulungen und Handlungsanweisungen. Soweit möglich und sinnvoll, versichern wir uns gegen den Verlust von Sachwerten sowie drohende Umsatz- und Ertragsverluste infolge von Betriebsausfällen.

Umweltbezogene Chancen und Risiken

CHANCEN AUS NACHHALTIGEM WIRTSCHAFTEN

Unsere Gesellschaft ist mehr denn je wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Herausforderungen ausgesetzt. Gleichermaßen erleben wir, dass Nachhaltigkeit der Schlüssel dazu ist, diese Herausforderungen in Chancen zu verwandeln. METRO betreibt ein aktives Nachhaltigkeitsmanagement, um Nachhaltigkeit im Kerngeschäft systematisch und organisatorisch zu verankern. Die Maßnahmen, die wir in diesem Bereich umsetzen, werden u. a. im Rahmen von Ratings durch unsere Anspruchsgruppen bewertet.

NACHHALTIGKEITSRISIKEN (4)

Die Nutzung von Energie und anderen natürlichen Ressourcen beeinflusst unsere Betriebskosten und kann negative Auswirkungen auf die Umwelt haben, z. B. durch den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase. Nationale Vorschriften, die darauf abzielen, die Klimaauswirkungen des akkumulierten Energie- und Treibstoffverbrauchs zu verringern, könnten zu einem höheren Energiepreisniveau (z. B. für Strom, Gas, Treibstoff) und damit zu insgesamt höheren Energiekosten für METRO führen. Insbesondere die Umlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) steigen von Jahr zu Jahr an. Allein durch diese zusätzlichen Preisbestandteile sind unsere Energiekosten im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Wir schätzen das Risiko weiter steigender Energiepreise infolge einer möglichen CO 2-Bepreisung nach wie vor als wahrscheinlich ein. Das bereits von METRO definierte Klimaziel, das 2019 um die Lieferkette erweitert wurde, wird dabei helfen, dieses Risiko zu minimieren.

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Weitere Informationen zu unseren Maßnahmen in den Bereichen soziale Verantwortung und Umweltschutz finden sich im Kapitel 2 Grundlagen des Konzerns - 2.4 Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der METRO AG.

Branchenbezogene Chancen und Risiken

HANDELSGESCHÄFT

CHANCEN AUS INNOVATIONEN UND DIGITALISIERUNG

METRO fokussiert sich darauf, in einem sich permanent ändernden Umfeld die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Kunden frühzeitig zu identifizieren und zu adressieren. Dabei stellen Innovationen und Digitalisierung für uns hervorragende Ansatzpunkte zur Wertsteigerung dar. So sind wir davon überzeugt, dass die konsequente Umsetzung von innovativen Ideen im Zusammenhang mit der voranschreitenden Digitalisierung die Zukunft des Handels immer stärker beeinflussen wird. Daraus resultierend können neue Geschäftsmodelle entstehen, die uns wiederum vielfältige Chancen eröffnen.

Um die Chancen aus der Digitalisierung zu nutzen und Synergien zu realisieren, bündeln wir mit den Gesellschaften Hospitality Digital und METRO-NOM unsere entsprechenden Initiativen. Dabei ist die Fokussierung auf unsere Kernkundengruppen HoReCa und Trader zentraler Bestandteil unserer Digitalisierungsstrategie, mit der wir unseren Kunden digitale Lösungen, wie die Plattform DISH (Digital Innovations and Solutions for Hospitality), zur Verfügung stellen. Mit Hospitality Digital sehen wir signifikante Chancen, von einer schneller voranschreitenden Digitalisierung im HoReCa- und Trader-Sektor wie auch in anderen Geschäftsbereichen zu profitieren. Die Covid-19-Pandemie trägt zu einer Beschleunigung der Digitalisierung unserer Kunden bei. Mit unserer Geschäftseinheit METRO-NOM digitalisieren wir stetig das Kerngeschäft weiter. So entwickelt, optimiert und betreut METRO-NOM alle digitalen Lösungen, die von unseren Kunden genutzt werden. METRO-NOM entwickelt darüber hinaus auch interne digitale Lösungen, die bspw. die Effizienz unserer Logistikprozesse verbessern. Diese digitalen Lösungen ermöglichen Chancen für METRO zur Differenzierung ggü. dem Wettbewerb.

CHANCEN AUS KUNDENFOKUSSIERUNG

Kundenfokussierung und Kundenzufriedenheit sind zentrale Elemente unserer Strategie. Um die Zufriedenheit unserer Kunden kontinuierlich zu messen und konsequent verbessern zu können, haben wir den Net Promoter Score flächendeckend in 24 Ländern, in denen METRO mit Großmärkten vertreten ist, implementiert. Neben der rein quantitativen Messung der aktuellen Zufriedenheitswerte können Anregungen seitens der Kunden systematisch erfasst und ausgewertet werden. Dadurch lassen sich weitere Potenziale zur Verbesserung des Einkaufserlebnisses und der Belieferung sowie allgemeine Konsumententrends identifizieren. Im Sinne einer Omnichannel-Strategie bauen wir das Belieferungsgeschäft aus und verstärken unsere Onlineaktivitäten. Mit Wholesale 360 verfolgen wir das Ziel, der Partner der Wahl für unsere Kunden zu werden, indem METRO Lösungen anbietet, die alle Aspekte der Geschäftstätigkeit der Kunden abdecken. Außerdem intensivieren wir unsere Wettbewerbsanalysen. Unsere verschiedenen strategischen Projekte haben das Ziel, Einkaufs- und Vertriebsprozesse weiter zu optimieren und Mehrwert für unsere Kunden zu schaffen. Dadurch wollen wir die Werthaltigkeit von Vermögenswerten sicherstellen und damit den Herausforderungen des Geschäftsmodells begegnen. Als Großhandelsspezialist wollen wir den Kundenfokus weiter schärfen, das Wachstum beschleunigen, Strukturen vereinfachen sowie die Umsetzungsgeschwindigkeit erhöhen. Auf diese Weise streben wir eine Steigerung der operativen Leistungsfähigkeit insgesamt an.

HERAUSFORDERUNGEN DES GESCHÄFTSMODELLS (5)

Gerade in den Märkten, in denen wir tätig sind, ist der Handel von einer hohen Veränderungsdynamik und einem intensiven Wettbewerb geprägt. Ein wesentliches Risiko ist die schwankende Konsumbereitschaft der Verbraucher. Der Wandel des Konsumverhaltens und der Kundenerwartungen birgt weitere Risiken - auch vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen, des zunehmenden Wettbewerbs sowie der fortschreitenden Digitalisierung. Gehen wir nur unzureichend auf Kundenbedürfnisse und Preisentwicklungen ein oder verpassen Trends im Hinblick auf das Sortiment oder auf geeignete Vertriebsformate bzw. neue Vertriebskanäle, kann dies die Umsatz- und Ertragsentwicklung beeinträchtigen sowie unsere Wachstums- und Profitabilitätsziele gefährden.

Diesen Risiken wirken wir auf verschiedenen Wegen entgegen. Zum einen entwickeln wir länderspezifische Wertschöpfungspläne, die sich jeweils an den lokalen Begebenheiten und Kundenbedürfnissen orientieren und in der Umsetzung durch unsere Operating Partner sowie internationale Arbeitsgruppen (Federations) unterstützt und überwacht werden. Zum anderen arbeiten wir mit unserer Wholesale-360-Strategie aktiv an einer Erweiterung des Geschäftsmodells vom transaktionalen Warenverkauf hin zu einer ganzheitlichen Partnerschaft, die alle Bedürfnisse professioneller Kunden adressiert. Beispielhaft genannt seien hier das Plattformgeschäft von METRO MARKETS, die zahlreichen auf dish.co gebündelten Initiativen zur Digitalisierung unserer Kunden sowie die Finanzdienstleistungen unter GastroFinanz.

IMMOBILIEN

CHANCEN AUS WERTSTEIGERUNG

Wir sehen Wertsteigerungspotenzial für unser Unternehmen in möglichen Projektentwicklungen unserer Bestandsimmobilien sowie weiterer Immobilien und in einer optimierten Bewirtschaftung.

IMMOBILIENRISIKEN (6)

Mietausfälle durch Insolvenzen von Drittmietern und Leerstände durch nicht mehr genutzte Verkaufsflächen führen zu dem Risiko einer Mietunterdeckung bzw. einer Wertberichtigung von Nutzungsrechten. Verzögerte Reparatur- und Wartungsarbeiten könnten zu Gesetzesverstößen, Wertminderungen der Immobilien und Reputationsschäden führen. Dem begegnen wir mit strategischem und operativem Immobilienmanagement. Hierzu finden regelmäßige Bewertungen der Immobilien hinsichtlich Wert und Ertrag statt und wir führen vorausschauende Investitionsplanungen durch. Die Sicherheit und die Gesundheit von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern könnten durch Mängel an den Immobilien gefährdet sein. Wir ergreifen wirksame Maßnahmen, um potenziellen Unfällen und gesundheitlichen Schädigungen vorzubeugen und so für ein sicheres und gesundes Umfeld zu sorgen. Dazu führen wir Gefährdungsbeurteilungen durch und erstellen eindeutige Regelwerke und Verfahrenskataloge. Die Umsetzung unterstützen wir durch regelmäßige Schulungen, interne Kontrollen wie regelmäßige Sicherheits- und Arbeitsschutzbegehungen und externe Kontrollen wie Standsicherheitsbegehungen.

Leistungswirtschaftliche Chancen und Risiken

LIEFERANTEN UND PRODUKTE

CHANCEN AUS VERANTWORTLICHEM HANDELN

Nicht nur für uns, sondern auch für immer mehr Kunden spielen neben Qualität und Sicherheit zunehmend die Umwelt- und Sozialverträglichkeit der von uns angebotenen Produkte und ihrer Herstellungsprozesse eine wesentliche Rolle. Unser Ziel ist es, sozial verträgliche Arbeitsbedingungen innerhalb unserer Beschaffungskanäle sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund verfolgt METRO eine konzernweite, produktübergreifende Einkaufspolitik für ein nachhaltiges Lieferketten- und Beschaffungsmanagement.

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Weitere Informationen zu unserem Engagement für soziale Verantwortung und Umweltschutz finden sich im Kapitel 2 Grundlagen des Konzerns - 2.4 Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der METRO AG.

CHANCEN AUS HÖHERER EIGENMARKENPENETRATION

Eigenmarken sind ein zentraler Bestandteil der Strategie von METRO, den Erfolg unserer Kunden zu erhöhen. Durch das Angebot von Eigenmarken können wir hohe Qualität zu relativ günstigen Preisen bieten und damit sowohl die Profitabilität unserer Kunden als auch die eigene Profitabilität steigern. Potenzielle wirtschaftliche Einschränkungen und ein erhöhter Preisdruck auf unsere Kunden, z. B. als Folge der Covid-19-Pandemie, könnten die Nachfrage nach Eigenmarken erhöhen und somit positive Effekte auf die Profitabilität von METRO haben.

QUALITÄTSRISIKEN (7)

Als Handelsunternehmen ist METRO auf externe Hersteller von Waren und Anbieter von Dienstleistungen angewiesen. Fehlerhafte oder unsichere Produkte, Ausbeutung der Umwelt, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen und die Nichteinhaltung unserer Compliance-Standards könnten dem Ansehen von METRO großen Schaden zufügen und den Unternehmenserfolg dauerhaft gefährden. Deshalb kontrollieren wir unsere Lieferanten kontinuierlich dahingehend, ob sie den hohen einkaufspolitischen und den Compliance-Standards von METRO entsprechen. Dazu zählen besonders die von der Global Food Safety Initiative (GFSI) anerkannten Lebensmittelsicherheits- und Qualitätsstandards, wie z. B. der International Food Safety Standard und die GLOBALGAP-Zertifizierung für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Sie tragen dazu bei, die Sicherheit von Lebensmitteln auf allen Erzeugungs-, Produktions- und Vertriebsstufen zu gewährleisten. Um als Eigenmarkenlieferant von METRO ohne ein anerkanntes und gültiges Zertifikat tätig werden zu können, muss dieser übergangsweise eine besondere Prüfung (METRO Assessment Solution) durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle bestehen. Verstöße gegen die Auflagen können zum Ausschluss aus unserem Lieferantennetzwerk führen oder bei nicht akzeptablen Produktionsmethoden zu einem Einkaufsverbot für ein Produkt. Sofern Lieferanten ein entsprechendes Zertifikat nicht erbringen, gefährdet dies die Sorgfaltspflicht von METRO ggü. den Kunden. Ein mögliches Inverkehrbringen nicht sicherer Produkte, die für den menschlichen Verzehr oder Gebrauch ungeeignet sind oder gar gesundheitsschädigend wirken könnten, stellt ein sehr hohes Reputationsrisiko dar und beinhaltet die Gefahr, Kundenbeziehungen nachhaltig zu schädigen. Sollte es dennoch zu einem Qualitätsvorfall kommen, greifen die in unserem Handbuch für Störungen und Krisen beschriebenen Prozessschritte, um im Sinne unserer Kunden angemessen auf den Vorfall zu reagieren. Zusätzlich identifizieren wir kontinuierlich mögliche Verbesserungen für unsere Qualitätssicherungssysteme und setzen sie um.

Finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken

FINANZRISIKEN (8, NEU)

Die Finanzrisiken wurden in diesem Jahr neu in das Chancen- und Risikoprofil aufgenommen. Darin enthalten ist das zuvor separat aufgeführte Risiko "Zuverlässigkeit der Planung". Unerwartete Abweichungen vom Budget oder von der Prognose könnten dazu führen, dass wir unsere Planzahlen nicht erreichen und zudem falsche unternehmerische Entscheidungen getroffen werden. Das könnte zu unerwarteten negativen finanziellen Konsequenzen führen. Maßnahmen zur Begrenzung dieser Risiken räumen wir daher einen hohen Stellenwert ein. Um Risiken zu minimieren, implementieren wir konsequent strategische Maßnahmen, die auf die Verbesserung des Finanzergebnisses ausgerichtet sind. Dabei unterstützen wir die operativen Einheiten mit Wertschöpfungsplänen (Value Creation Plans) bei der proaktiven Implementierung der Strategie. Außerdem wirken wir den Risiken durch effektive interne Kontrollen, eine enge Verzahnung der strategischen Planung mit dem Budgetprozess und eine starke Einbeziehung der Kontrollgremien entgegen. Aufgrund unseres vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahres verfügen wir über eine hohe und frühzeitige Planungssicherheit, da das ertragreiche Weihnachtsquartal bereits am Anfang des Geschäftsjahres steht. Darüber hinaus stellen mögliche Insolvenzen von Geschäftsbanken und Kunden ein finanzielles Risiko dar. Um das Risiko von Forderungsausfällen zu minimieren, überwachen wir täglich neben dem Forderungsbestand auch die Ratings und Credit Spreads der Gegenparteien. Gleichzeitig reduzieren wir durch Verteilung des Cash-Poolings auf mehrere Parteien (Diversifikation) sowie mithilfe von Standard Scoring und Limit-Autorisierungstools das Ausfallrisiko auf ein Minimum.

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Weitere Informationen zu finanzwirtschaftlichen Risiken und ihrem Management finden sich im Konzernanhang - Nr. 44 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken.

Sonstige Chancen und Risiken

CHANCEN AUS PORTFOLIOVEREINFACHUNG UND EFFIZIENZSTEIGERUNG

Das Länderportfolio wird regelmäßig hinsichtlich der Erreichbarkeit einer lokalen Marktführerschaft sowie der Attraktivität der jeweiligen Märkte beurteilt. Durch die Veräußerung von Real in Deutschland und der Mehrheitsbeteiligung an METRO China hat METRO die Transformation zu einem fokussierten Großhandelsunternehmen erfolgreich abgeschlossen. Auch in Zukunft sind weitere Portfolioanpassungen nicht ausgeschlossen. Wir haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Transaktionen erfolgreich durchgeführt und können von diesen Erfahrungswerten profitieren. Den Fokus legt METRO zukünftig aber auf Investitionen zur Stärkung der Großhandelsgeschäfte, um weitere Marktanteile zu sichern. Der Fokus auf den Großhandel könnte schneller als erwartet zu verbesserten Arbeitsabläufen entlang der Wertschöpfungskette führen und sich über eine Steigerung der operativen Leistungsfähigkeit positiv auf unsere Geschäftsentwicklung auswirken. Neben der Fokussierung auf das Großhandelsgeschäft können Partnerschaften wie die zwischen METRO und Wumei in China zu zusätzlichen Innovationen führen. Kooperationen können helfen, operative Kosteneinsparungen zu generieren oder unseren Kunden Zugang zu innovativen Food-Produkten zu ermöglichen. So beteiligen wir uns über NX-Food bspw. an verschiedenen Lebensmittel-Start-ups.

CHANCEN AUS UNTERNEHMENSZUKÄUFEN

Großes Potenzial zur Wertsteigerung könnte sich durch ausgewählte Akquisitionen, insbesondere in strategisch wichtigen Geschäftsfeldern, ergeben. Die Liquiditätssituation von METRO ist nach dem Abschluss der Transaktionen von METRO China und Real ausgezeichnet und bietet Spielraum für Unternehmenszukäufe. So sehen wir Chancen im weiteren Ausbau des Kerngeschäfts, z. B. durch Akquisitionen im Belieferungsgeschäft, aber auch in der Stärkung unserer E-Commerce-Aktivitäten im B2B-Bereich. Auch unsere bestehenden Minderheitsbeteiligungen bieten Chancen, weitere Wertsteigerungen zu erzielen, etwa wenn sich Start-up-Unternehmen schneller als geplant positiv entwickeln. Weiterhin wollen wir unsere führende Position, die wir in vielen Märkten erreicht haben, weiter festigen und ausbauen. Wir erwarten, dass sich die Konsolidierung der Großhandelsmärkte in vielen unserer Portfolioländer durch die Covid-19-Pandemie noch verstärken wird. Hier ist es unser Ziel, Marktanteile hinzuzugewinnen und, sofern sinnvoll, einzelne Standorte von Wettbewerbern zu übernehmen und damit eine Marktkonsolidierung aktiv voranzutreiben.

RISIKEN AUS ABGESCHLOSSENEN TRANSAKTIONEN (9)

Die Risiken aus abgeschlossenen Transaktionen aus Unternehmenskäufen und -verkäufen beinhalten in diesem Jahr auch das Risiko im Zusammenhang mit der Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts, das im Vorjahr separat aufgeführt wurde, sowie die Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von METRO China und weiteren Nachhaftungsrisiken aus abgeschlossenen Unternehmensverkäufen aus Vorjahren. Aus diesem Grund schätzen wir das Risiko nun insgesamt als wahrscheinlicher im Vergleich zum Vorjahr ein und kommen zu einer Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit als "möglich" anstatt wie noch im Vorjahr als "unwahrscheinlich". Im Zusammenhang mit der Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts bestehen die Risiken im Wesentlichen aus Remanenzkosten, die auch nach dem Verkauf weiter anfallen, denen im Rahmen der fortgeführten Aktivitäten keine ausreichenden, diese Kosten deckenden Erlöse gegenüberstehen könnten, und potenziellen Ergebnissen aus der finalen Festlegung der Kaufpreise oder der Inanspruchnahme von Garantien. Beispiele für Remanenzkosten sind der Verlust von Einkaufssynergien sowie die zeitweise Unterauslastung von METRO LOGISTICS, die sich aufgrund von Übergangsverträgen erst mittelfristig realisiert. In dieser Übergangszeit ist der Aufbau von Drittgeschäft zur Auslastung von METRO LOGISTICS geplant.

Mit der Börsennotierung der METRO AG am 13. Juli 2017 wurde die Konzernaufteilung der METRO GROUP abgeschlossen. Die ehemalige METRO GROUP hat sich in einen Großhandelsspezialisten (neue METRO AG) sowie ein auf Unterhaltungselektronikprodukte und Dienstleistungen fokussiertes Unternehmen (CECONOMY AG, ehemalige METRO AG) aufgeteilt. In diesem Zusammenhang können neben steuerlichen Umsetzungsrisiken noch weitere rechtliche Risiken bestehen, im Einzelnen sind dies:

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Nachhaftung für 5 Jahre bzgl. aller Verbindlichkeiten der CECONOMY AG, die im Moment des Wirksamwerdens der Aufteilung/​Abspaltung bestanden haben
Haftungsrisiken aus Klagen von Aktionären der ehemaligen METRO AG gegen die Konzernaufteilung, die zu tragen sich die METRO AG im Spaltungsvertrag verpflichtet hat

Die Finanzlage der CECONOMY AG beobachten wir kontinuierlich. Auf mögliche Klagen stellen wir uns mit juristischen Verteidigungsstrategien ein.

INFORMATIONSTECHNOLOGIE

CHANCEN AUS STAMMDATEN

Eine zuverlässige Grundlage im Hinblick auf Datenqualität führt zu einem verbesserten Kundenverständnis und bietet somit großes Chancenpotenzial. Unter anderem werden durch digitale Lösungen von Hospitality Digital (Online-Reservierungstool, Internetpräsenz) Master Data generiert, die auf diese Datengrundlage einzahlen. Um diese Chancen aufzugreifen, entwickelt METRO End-to-End-Master-Data-Lösungen für Kundenstammdaten und hat zudem ein professionelles Produktinformationssystem gekauft, das in den nächsten Jahren in allen Ländern eingeführt wird. Diese Lösungen werden die Datenverlässlichkeit sicherstellen und in Zukunft alle Vertriebskanäle unterstützen.

RECHTLICHE UND STEUERLICHE RISIKEN

HANDELSREGULIERUNGEN (10)

Die Europäische Union und nationale Regierungen erlassen oder ändern zunehmend Vorschriften zur Regulierung des Handels, die unser Geschäft beeinträchtigen könnten. Im April 2019 ist die EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (Unfair Trading Practices) verabschiedet worden, die bis April 2021 in nationales Recht umzusetzen ist. In diesem Zusammenhang werden weitere Einschränkungen des lokalen Rechts in den EU-Ländern erwartet. Unter anderem wird der Vorschlag zum Verbot von Einkaufskooperationen im Europäischen Parlament diskutiert. Im Bereich Corporate Public Policy sammeln, diskutieren und analysieren wir wichtige soziale, regulatorische und politische Fragestellungen, um auf dieser Grundlage unsere Interessen auf politischer Ebene durch verantwortungsvolles Lobbying zu vertreten. Steigende rechtliche Anforderungen berücksichtigen wir in der regelmäßigen Überarbeitung von Regelwerken.

VERSCHÄRFUNG VON REGULIERUNGEN ZU NACHTRÄGLICHEN VERGÜTUNGEN (11)

Im Rahmen des Einkaufs von Waren für den Wiederverkauf werden mit den Lieferanten außer über den Kaufpreis auch Vereinbarungen über sog. nachlaufende Vergütungen geschlossen. Dabei handelt es sich um Einkaufskonditionen z. B. in Form von warenbezogenen nachträglichen Rabatten, Kostenerstattungen oder Vergütungen für Dienstleistungen wie bestimmte Kundendatenauswertungen.

Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass Vereinbarungen zwischen Händlern und Lieferanten über nachlaufende Vergütungen verstärkt regulatorischen Restriktionen unterworfen werden. Das gilt vor allem für Osteuropa, aber auch für andere Länder, in denen METRO tätig ist. Insbesondere Russland ist von einem Rückgang der nachlaufenden Vergütungen betroffen. Einigen Restriktionen zufolge sind bestimmte Konditionen gänzlich untersagt. Gleichzeitig wird das Kartellrecht dazu instrumentalisiert, Konditionen zulasten des Handels zu regulieren, da eine Marktmacht angenommen wird.

Risiken aus der zunehmenden Regulierung von nachlaufenden Vergütungen beobachten wir kontinuierlich und systematisch. Präventiv und reaktiv gehen wir auf die Regulierungstendenzen ein, indem wir die vertraglichen Beziehungen zu Lieferanten in betroffenen Rechtskreisen und/​oder bezüglich bestimmter Warengruppen an die jeweiligen Entwicklungen anpassen. So können wir nachlaufende Vergütungen stets im Einklang mit geltenden Gesetzen und unter Berücksichtigung zivilrechtlicher Verjährungsfristen vereinbaren. Im Rahmen eines fortlaufenden Überwachungsprogramms analysieren wir historische Konditionsstrukturen und modernisieren auf der Grundlage dieser Erkenntnisse die jeweils aktuellen Vergütungsvereinbarungen, sofern dies als notwendig erachtet wird. Ohne ein aktives Management bestünde anderenfalls das Risiko, Wertbeiträge in Form von nachlaufenden Vergütungen für ausgewählte Warengruppen und/​oder in einzelnen Ländern aufgrund von Änderungen des regulatorischen Umfelds nicht mehr oder nur noch teilweise vereinnahmen zu können. Dies könnte entsprechende nachteilige Auswirkungen auf das Gesamtergebnis unseres Unternehmens haben.

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Weitere Informationen zu Rechtsangelegenheiten finden sich im Konzernanhang - Nr. 47 Sonstige Rechtsangelegenheiten.

STEUERRISIKEN (12)

Die Steuerrisiken können vornehmlich im Zusammenhang mit der Würdigung von Sachverhalten durch die Finanzverwaltung (inkl. Verrechnungspreissachverhalten) entstehen. Darüber hinaus können sich Risiken aus der Auslegung umsatzsteuerlicher Regelungen ergeben. Um steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren, hat die METRO AG eine Konzernsteuerrichtlinie erstellt, deren Aktualität und Umsetzung von dem Bereich Corporate Group Tax kontinuierlich überprüft wird. Die Risiken werden regelmäßig und systematisch geprüft und bewertet. Steigende steuerrechtliche Anforderungen werden in der regelmäßigen Überarbeitung von Regelwerken berücksichtigt. Zusätzlich wurde ein internes Kontrollsystem für den Umsatzsteuerprozess aufgesetzt und für deutsche Gesellschaften implementiert, der Roll-out-Prozess für weitere Landesgesellschaften wurde im Geschäftsjahr 2019/​20 initiiert.

Gesamtaussage der Unternehmensleitung zur Chancen- und Risikosituation

Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG werden regelmäßig über die Chancen- und Risikosituation des Unternehmens informiert. Für die Beurteilung der gegenwärtigen Situation haben wir die Chancen und Risiken nicht isoliert betrachtet, sondern Interdependenzen analysiert und entsprechend ihrer Wahrscheinlichkeit und Auswirkung bewertet. Die Beurteilung hat ergeben, dass die Risiken insgesamt getragen werden können bzw. beherrschbar sind. Die identifizierten Risiken stellen sowohl einzeln als auch in ihrer Gesamtheit für einen Zeitraum von 1 Jahr nach dem Abschlussstichtag keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken in Form einer möglichen Illiquidität oder Überschuldung dar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Wir sind zuversichtlich, dass die Ertragskraft von METRO eine solide Basis für eine nachhaltige, positive Geschäftsentwicklung und die Nutzung vielfältiger Chancen bietet. Grundlegende Änderungen der Chancen- und Risikolage erwartet der Vorstand der METRO AG derzeit nicht.

6 VERGÜTUNGSBERICHT

Der Vergütungsbericht erläutert nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 8 das Vergütungssystem für den Vorstand und den Aufsichtsrat. Er stellt die Höhe der Vergütungen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder individualisiert und nach Vergütungsbestandteilen dar. Der Bericht entspricht darüber hinaus den geltenden Rechnungslegungsvorschriften nach DRS und IFRS für kapitalmarktorientierte Unternehmen.

Der Aufsichtsrat der METRO AG beschließt das Vergütungssystem für den Vorstand und überprüft es regelmäßig. Das Aufsichtsratspräsidium, dem der Vorsitzende des Aufsichtsrats vorsitzt, bereitet die Beschlussvorschläge für das Aufsichtsratsplenum vor. Das dem Geschäftsjahr 2019/​20 zugrunde liegende Vergütungssystem wurde vom Aufsichtsrat am 2. März 2017 beschlossen, am 31. August 2017 bestätigt und hinsichtlich der finanziellen Erfolgsziele für das Short-Term Incentive ab dem Geschäftsjahr 2017/​18 am 14. November 2017 angepasst. Das bestehende Vergütungssystem wurde von der Hauptversammlung am 16. Februar 2018 mit 83,18 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.

Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands

Die vereinbarte Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich zusammen aus

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einer Grundvergütung,
einer kurzfristigen variablen Vergütung,
einer langfristigen variablen Vergütung,
einer betrieblichen Altersversorgung sowie
sonstigen Sach- und Nebenleistungen.

Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands

Die Gesamtbezüge sowie die einzelnen Vergütungskomponenten stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Mitglieds des Vorstands sowie zur Lage der Gesellschaft. Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an die Üblichkeit von Vergütungen. Die erfolgsabhängige variable Vergütung setzt Leistungsanreize für den Vorstand, den Unternehmenswert zu steigern, und ist auf eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.

Der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex folgend ist die Vergütung für jedes Mitglied des Vorstands individuell betragsmäßig begrenzt - jeweils hinsichtlich der einzelnen Vergütungsbestandteile und auch insgesamt (Gesamtauszahlungscap). Die betragsmäßige Höchstgrenze der auf ein Geschäftsjahr bezogenen gewährten Vergütung ist für das Geschäftsjahr 2019/​20 wie folgt festgelegt: für Herrn Koch auf 8.034.800 €, für Herrn Baier auf 4.048.600 €, für Frau Euenheim auf 3.126.000 €, für Herrn Gasset auf 4.040.000 € und für Herrn Poirier auf 4.065.000 €. Für Herrn Hutmacher, dessen Anstellungsvertrag am 31. Dezember 2019 endete, betrug die betragsmäßige Höchstgrenze 6.043.600 € und für Herrn Palazzi, dessen Anstellungsvertrag am 31. Mai 2020 endete, 4.228.600 €.

Sofern ein Mitglied des Vorstands fahrlässig oder vorsätzlich seine Pflichten verletzt und dadurch der Gesellschaft ein Schaden entsteht, hat der Aufsichtsrat das Recht, die Vergütung dieses Vorstandsmitglieds ganz oder teilweise nicht auszuzahlen. Mit den Herren Gasset und Poirier wurde bei Abschluss der Anstellungsverträge eine sog. Holdback-(Malus-)/​Clawback-Klausel (Zurückbehaltungs-/​Rückzahlungsvereinbarung) vereinbart. Diese sieht die Zurückbehaltung bzw. Rückforderung von in der Vergangenheit geleisteten Zahlungen aus variablen Vergütungsbestandteilen vor. Auszahlungen aus der kurzfristigen variablen Vergütung und der langfristigen variablen Vergütung erfolgen generell erst nach der Erfüllung der Erfolgsziele und Beendigung der Performance-Periode. Unbeschadet hiervon bleibt eine Herabsetzung von zukünftig auszuzahlenden Bezügen bei einer Verschlechterung der Lage der Gesellschaft nach § 87 Abs. 2 AktG.

Grundvergütung

Die Grundvergütung ist fest vereinbart und wird in monatlichen Raten ausbezahlt.

Kurzfristige variable Vergütung (Short-Term Incentive, STI)

Das Short-Term Incentive honoriert die operative Unternehmensentwicklung anhand von finanziellen, auf das Geschäftsjahr bezogenen Erfolgszielen.

Für jedes Mitglied des Vorstands wird zunächst ein Zielbetrag festgelegt. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich durch Multiplikation des Zielbetrags mit dem Faktor der Gesamtzielerreichung. Dieser berechnet sich aus den ermittelten Zielerreichungsfaktoren für jedes der finanziellen Erfolgsziele. Das gewichtete arithmetische Mittel der einzelnen Faktoren ergibt den Gesamtzielerreichungsfaktor. Die Gesamtzielerreichung ist auf den Faktor 2,0 begrenzt.

Short-Term Incentive

Das Short-Term Incentive für das Geschäftsjahr 2019/​20 beruht auf den folgenden Parametern des Konzerns:

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flächenbereinigtes Umsatzwachstum (Umsatzwachstum in Lokalwährung auf vergleichbarer Fläche bzw. bezogen auf ein vergleichbares Panel an Standorten oder Vertriebskonzepten wie Belieferung und Onlinegeschäft) zu 40 %,
wechselkursbereinigtes Ergebnis vor Abzug von Zinsaufwendungen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), ohne Berücksichtigung von Immobilientransaktionen und Transformationskosten, zu 40 %,
wechselkursbereinigte Rendite auf das eingesetzte Kapital (RoCE), ohne Berücksichtigung von Immobilientransaktionen und Transformationskosten, zu 20 %,

jeweils bezogen auf den Zielbetrag.

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Weitere Informationen zu den Steuerungskennzahlen finden sich im Kapitel 2 Grundlagen des Konzerns - 2.2 Steuerungssystem.

Für jeden der 3 Parameter werden im Regelfall vor Beginn des Geschäftsjahres durch den Aufsichtsrat Erfolgsziele festgelegt. Basis für die Ermittlung der Ziele ist die Budgetplanung, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Zur Ermittlung der Zielerreichung definiert der Aufsichtsrat für jedes Erfolgsziel eine untere Schwelle/​Einstiegshürde und einen Zielwert für die Zielerreichung von 100 %. Dem jeweiligen Grad der Zielerreichung für jedes Erfolgsziel wird ein Faktor zugeordnet:

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Ist der Grad der Zielerreichung 100 %, beträgt der Faktor 1,0.
Ist der Grad der Zielerreichung kleiner oder gleich der Einstiegshürde, so ist der Faktor 0,0.
Der Faktor für eine Zielerreichung bei Zwischenwerten und über 100 % wird mittels linearer Interpolation bzw. Extrapolation ermittelt.

Für die Ermittlung der Zielerreichung des EBITDA ist der Aufsichtsrat ermächtigt, dieses um etwaige Minderungen von Firmenwerten zu bereinigen.

Um die individuelle Leistungsbezogenheit der Vorstandsvergütung sicherzustellen, behält sich der Aufsichtsrat generell das Recht vor, das individuelle Short-Term Incentive um bis zu 30 % zu reduzieren oder um bis zu 30 % zu erhöhen. Als Grundlage hierfür dienen mit den jeweiligen Mitgliedern des Vorstands individuell vereinbarte Ziele sowie für alle Mitglieder des Vorstands übergreifende strategische Ziele wie z. B. Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterzufriedenheit und Nachhaltigkeit, die im Kontext der Gesamtstrategie des Konzerns stehen.

Der Auszahlungsbetrag des Short-Term Incentive ist auf maximal 200 % des vereinbarten individuellen Zielbetrags begrenzt (Auszahlungscap).

Short-Term Incentive - Auszahlungsermittlung

Das Short-Term Incentive der Mitglieder des Vorstands wird im Regelfall 4 Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres zur Zahlung fällig, nicht jedoch vor Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses des Geschäftsjahres durch den Aufsichtsrat, für das die Incentivierung vereinbart wurde.

Aus dem regulären Short-Term Incentive für das Geschäftsjahr 2019/​20 erfolgte keine Auszahlung.

Zusätzlich kann der Aufsichtsrat Mitgliedern des Vorstands für besondere außerordentliche Leistungen Sonderprämien gewähren. Für den Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an METRO China im Berichtsjahr wurde den Herren Koch und Baier eine entsprechende Sonderprämie gezahlt.

Langfristige variable Vergütung (Long-Term Incentive, LTI)

Die langfristige variable Vergütung incentiviert die nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung der Gesellschaft unter Berücksichtigung der internen und externen Wertentwicklung sowie der Belange der Aktionäre und der weiteren, dem Unternehmen verbundenen Stakeholder.

PERFORMANCE SHARE PLAN (SEIT GESCHÄFTSJAHR 2016/​17)

Die jährlich zu gewährenden Tranchen des sog. Performance Share Plan und deren Erfolgsziele haben grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage. Die Performance-Periode beträgt im Regelfall 3 Jahre. Der Auszahlungsbetrag ist auf maximal 250 % des individuell vereinbarten Zielbetrags begrenzt (Auszahlungscap). Für den Fall der Beendigung der Tätigkeit eines Mitglieds des Vorstands vor dem Ende einer Performance-Periode sind gesonderte Regelungen zur Auszahlung von Tranchen vereinbart.

Jedem Mitglied des Vorstands werden zunächst bedingte Performance Shares zugeteilt. Deren Anzahl entspricht dem Quotienten aus individuellem Zielbetrag und arithmetischem Mittel des Aktienkurses der Stammaktie der Gesellschaft bei Zuteilung. Maßgeblich ist hierbei der Durchschnittskurs der Xetra-Schlusskurse der Stammaktie der Gesellschaft über einen Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Gewährungsjahr.

Die Performance-Periode endet mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der ordentlichen Hauptversammlung im 3. Geschäftsjahr nach Begebung der Tranche. Nach Ablauf der Performance-Periode einer Tranche wird die endgültige Anzahl der Performance Shares ermittelt. Diese ist abhängig von der Erreichung von 2 Erfolgszielen, die im Zielbetrag des Performance Share Plan jeweils hälftig gewichtet werden:

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Ergebnis je Aktie (Earnings per Share - EPS),
Aktienrendite (Total Shareholder Return - TSR).

Long-Term Incentive

Für die EPS-Komponente beschließt der Aufsichtsrat im Regelfall zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Tranche des Performance Share Plan gewährt wird, eine untere Schwelle/​Einstiegshürde für die Zielerreichung und einen EPS-Zielwert für die 100 %-Zielerreichung für das 3. Geschäftsjahr der Performance-Periode. Dem jeweiligen Grad der Zielerreichung wird ein Faktor zugeordnet:

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Ist der Grad der Zielerreichung nach Ablauf der Performance-Periode 100 %, beträgt der Faktor 1,0.
Ist der Grad der Zielerreichung kleiner oder gleich der Einstiegshürde, so ist der Faktor 0,0.
Der Faktor für eine Zielerreichung bei Zwischenwerten und über 100 % bis maximal 300 % wird mittels linearer Interpolation bzw. Extrapolation ermittelt.

Ermittlung der Zielerreichung der EPS-Komponente

Der Zielerreichungsfaktor der TSR-Komponente bemisst sich anhand der Entwicklung der Aktienrendite der Stammaktie der Gesellschaft im Performance-Zeitraum relativ zu einem definierten Vergleichsindex und zu einer definierten Vergleichsgruppe, nämlich je hälftig zu der Entwicklung des MDAX-TSR und zu der Entwicklung des durchschnittlichen TSR einer definierten Vergleichsgruppe von Wettbewerbern, jeweils über den gleichen Zeitraum wie der TSR der Gesellschaft. Dabei wird der TSR-Wert der Vergleichsgruppe der Wettbewerber einzeln für die Mitglieder der Vergleichsgruppe ermittelt und dann das arithmetische Mittel gebildet. Die Vergleichsgruppe der Wettbewerber, die im Einklang mit dem Wholesale-360-Ansatz steht, setzt sich zusammen aus den folgenden Unternehmen: Bidcorp, Bizim Toptan, Marr, Eurocash Group, Performance Food Group, US Foods, Sysco und Sligro. Dabei werden in dieser Gruppe nur die Unternehmen berücksichtigt, die über die gesamte Performance-Periode börsennotiert sind. Liegen TSR-Werte für weniger als 6 Unternehmen dieser Vergleichsgruppe vor, wird der METRO TSR ausschließlich mit dem MDAX-TSR verglichen und der Vergleich mit der Gruppe der Wettbewerber entfällt.

Auch für die TSR-Komponente beschließt der Aufsichtsrat im Regelfall zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Tranche des Performance Share Plan gewährt wird, eine untere Schwelle/​Einstiegshürde und einen TSR-Zielwert für die 100 %-Zielerfüllung.

Für die Ermittlung der Zielerreichung werden über einen Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Gewährungsjahr der Tranche die Xetra-Schlusskurse der Stammaktie der Gesellschaft ermittelt. Daraus wird das arithmetische Mittel gebildet, der sog. Anfangskurs. Am 41. Börsenhandelstag nach der ordentlichen Hauptversammlung beginnt die Performance-Periode für diese Komponente bzw. für die im Geschäftsjahr 2016/​17 gewährte Tranche am 41. Börsenhandelstag nach der Erstnotierung der Stammaktie der Gesellschaft. 3 Jahre nach Ermittlung des Anfangskurses und Begebung der Tranche werden wiederum über einen Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung die Xetra-Schlusskurse der Stammaktie der Gesellschaft ermittelt. Daraus wird erneut das arithmetische Mittel gebildet, der sog. Endkurs. Der TSR berechnet sich als Prozentsatz aus der Veränderung des Aktienkurses der Stammaktie der Gesellschaft und der Summe der hypothetisch reinvestierten Dividenden über die Performance-Periode in Relation zum Anfangskurs.

Der so errechnete TSR der Gesellschaft wird mit dem gleichermaßen ermittelten TSR der beiden Vergleichsgruppen in der Performance-Periode verglichen. Dem jeweiligen Grad der Zielerreichung wird ein Faktor zugeordnet:

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Ist der Grad der Zielerreichung nach Ablauf der Performance-Periode 100 %, beträgt der Faktor 1,0. Dafür ist eine Outperformance ggü. den Vergleichsgruppen von 5 Prozentpunkten erforderlich.
Ist der Grad der Zielerreichung kleiner oder gleich der Einstiegshürde, so ist der Faktor 0,0.
Der Faktor für eine Zielerreichung bei Zwischenwerten und über 100 % bis maximal 300 % wird mittels linearer Interpolation bzw. Extrapolation ermittelt.

Ermittlung der Zielerreichung der TSR-Komponente

Aus den Zielerreichungsfaktoren der EPS- und der TSR-Komponente wird das arithmetische Mittel gebildet, das den Gesamtzielerreichungsfaktor ergibt. Mit diesem wird die Zielanzahl der Performance Shares ermittelt, die zu einer Barauszahlung am Ende der Performance-Periode der Tranche führen:

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Beträgt der Gesamtzielerreichungsfaktor für beide Komponenten 1,0, so entspricht die Zielanzahl der Performance Shares der Zahl der bedingt zugeteilten Performance Shares.
Ist der Gesamtzielerreichungsfaktor 0,0, so sinkt die Anzahl der Performance Shares auf 0.
Für alle weiteren Zielerreichungen ermittelt sich die Zielanzahl der Performance Shares mittels linearer Interpolation bzw. Extrapolation.

Dabei ist die Zielanzahl der Performance Shares auf maximal 300 % der bedingt zugeteilten Anzahl der Performance Shares begrenzt.

Der Auszahlungsbetrag, der sich je Performance Share berechnet, wird wie folgt ermittelt: Über einen Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung 3 Jahre nach Ermittlung des Anfangskurses und Begebung der jeweiligen Tranche werden die Xetra-Schlusskurse der Stammaktie der Gesellschaft ermittelt. Daraus wird das arithmetische Mittel gebildet und zu diesem werden alle während der Performance-Periode für die Stammaktie der Gesellschaft gezahlten Dividenden addiert. Dieser sog. Aktienfaktor wird mit der Anzahl der ermittelten Performance Shares multipliziert und ergibt den Bruttoauszahlungsbetrag.

Der Auszahlungsbetrag ist auf maximal 250 % des vereinbarten individuellen Zielbetrags begrenzt (Auszahlungscap).

Die Auszahlung der Tranchen des Performance Share Plan erfolgt spätestens 4 Monate nach der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Verwendung des Bilanzgewinns des letzten Geschäftsjahres der Performance-Periode beschließt, nicht jedoch vor Billigung aller Jahres- und Konzernabschlüsse für die Geschäftsjahre der Performance-Periode durch den Aufsichtsrat.

Die Ziele für die im Geschäftsjahr 2019/​20 gewährte Tranche des Performance Share Plan hat der Aufsichtsrat auf Basis der im September 2019 vorgelegten Mittelfristplanung für das Geschäftsjahr 2021/​22 festgelegt. Zu diesem Zeitpunkt war die Covid-19-Pandemie nicht absehbar. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen von Covid-19 musste die aktuelle Mittelfristplanung für das Geschäftsjahr 2021/​22 auch im Hinblick auf das Ergebnis je Aktie angepasst werden. Der Aufsichtsrat hat daher am 24. September 2020 beschlossen, die LTI-Tranche 2019/​20 im Hinblick auf die Zielsetzung der EPS-Komponente an die aktuelle Mittelfristplanung anzupassen, um die Auswirkungen auf die Vorstandsvergütung abzumildern und die Anreizwirkung aufrecht zu erhalten. Zudem wurde die TSR-Komponente bezüglich Zusammensetzung und Bewertung der Vergleichsgruppe der Wettbewerber angepasst. Die Vergleichsgruppe der Wettbewerber wurde um das Unternehmen Bizim Toptan verkleinert und bei der Ermittlung des TSR-Werts für die Vergleichsgruppe wird auf den Median anstelle des arithmetischen Mittels abgestellt. Dies findet ebenfalls Berücksichtigung im überarbeiteten Vergütungssystem, das der Hauptversammlung im Februar 2021 vorgelegt wird.

AKTIENHALTEVORSCHRIFTEN

Mit dem Performance Share Plan wurden zugleich sog. Share Ownership Guidelines (Aktienhaltevorschriften) eingeführt. Als Voraussetzung für die Barauszahlung der Performance Shares sind die Mitglieder des Vorstands für jede Tranche verpflichtet, bis zum Ablauf des Monats Februar im 3. Jahr der Performance-Periode ein eigenfinanziertes Investment in Stammaktien der Gesellschaft aufzubauen. Dabei beläuft sich der zu investierende Betrag je Tranche für den Vorsitzenden des Vorstands auf 2 Drittel und für ein ordentliches Mitglied des Vorstands auf 50 % der jeweiligen Bruttojahresgrundvergütung. Der Plan zielt darauf ab, dass nach spätestens 5 Dienstjahren der Vorsitzende des Vorstands 200 % und ein ordentliches Mitglied des Vorstands 150 % seiner Bruttojahresgrundvergütung in Stammaktien der Gesellschaft investiert hat, bezogen auf den rechnerisch ermittelten Kaufpreis für die jeweiligen Aktien. Maßgeblich für die Ermittlung des Kaufpreises und damit die Anzahl der zu erwerbenden Stammaktien ist der Durchschnittskurs der Xetra-Schlusskurse der Stammaktie der Gesellschaft an den 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der Bilanzpressekonferenz, die vor dem Monat Februar im 3. Jahr der Performance-Periode stattfindet. Der Kaufpreis entspricht dem Quotienten aus dem zu investierenden Betrag, der sich aus der Bruttojahresgrundvergütung ergibt, und dem ermittelten Durchschnittskurs. Sofern das zu leistende Eigeninvestment in Stammaktien der Gesellschaft zum jeweiligen Stichtag nicht oder nicht vollständig erfüllt ist, wird der ermittelte Auszahlungsbetrag zunächst zwar in bar ausgezahlt, jedoch mit der Verpflichtung, diesen in Stammaktien der Gesellschaft zu investieren, bis die Share Ownership Guidelines erfüllt sind.

Altersversorgung

Die Mitglieder des Vorstands erhalten im Regelfall eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktzusage. Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch den Vorstand und das Unternehmen. Dabei gilt die Aufteilung "7 + 14". Sofern das Mitglied des Vorstands einen Eigenbeitrag von 7 % seiner definierten Bemessungsgrundlage erbringt, fügt das Unternehmen den doppelten Beitrag hinzu. Dabei richtet sich die Bemessungsgrundlage nach der Höhe der Grundvergütung und des Zielbetrags des Short-Term Incentive. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds vor Eintritt eines Versorgungsfalls bleiben die Beiträge mit dem erreichten Stand erhalten. Diese Komponente der betrieblichen Altersversorgung ist über die Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR) kongruent rückgedeckt. Die Verzinsung der Beiträge erfolgt nach Maßgabe der Satzung der HPR zur Überschussbeteiligung mit einer Garantie auf die eingezahlten Beiträge.

Anspruch auf Versorgungsleistungen besteht,

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wenn das Dienstverhältnis mit oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung endet,
als vorzeitige Altersleistung, wenn das Dienstverhältnis nach Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. nach Vollendung des 62. Lebensjahres für Versorgungszusagen, die nach dem 31. Dezember 2011 erteilt wurden, und vor Erreichen der Regelaltersgrenze endet,
im Fall der Invalidität oder des Todes, sofern die entsprechenden Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Bezüglich der Auszahlung besteht ein Wahlrecht zwischen einmaliger Kapitalauszahlung, Ratenzahlungen und lebenslanger Rente. Bei Invalidität oder Tod wird eine Mindestauszahlung gewährt. Hierbei wird das bestehende Versorgungsguthaben um die Summe der Beiträge aufgestockt, die dem Mitglied des Vorstands für jedes Kalenderjahr bis zu einer Beitragszeit von insgesamt 10 Jahren, maximal jedoch bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, künftig noch gutgeschrieben worden wären. Diese Komponente der betrieblichen Altersversorgung ist nicht rückgedeckt und wird im Versorgungsfall unmittelbar vom Unternehmen erbracht.

Bei den Herren Gasset, Poirier und Palazzi wurden von dieser Form der betrieblichen Altersversorgung abweichende Regelungen vereinbart. Ihnen wird der Unternehmensbeitrag zum Aufbau einer individuellen Altersvorsorge gewährt, ohne dass ein Eigenbeitrag geleistet werden muss. Bei diesen den Herren Gasset, Poirier und Palazzi erteilten Zusagen ist sichergestellt, dass der Unternehmensbeitrag von 14 % der definierten Bemessungsgrundlage nicht überschritten wird.

Weiterhin wird den Mitgliedern des Vorstands die Möglichkeit eingeräumt, künftige Entgeltbestandteile aus der Grundvergütung und der variablen Vergütung im Rahmen einer steuerbegünstigten Entgeltumwandlung in Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung bei der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG umzuwandeln.

Die Mitglieder des Vorstands haben über die beschriebene Altersversorgung hinaus keine weiteren Zusagen zur Altersversorgung. Es werden insbesondere keine Ruhegelder gewährt.

Weitere Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit

Abfindungszahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, sind begrenzt auf 2 Jahresvergütungen (Abfindungscap) und betragen nicht mehr als die Vergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags. Hierbei wird der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen.

Für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) ist bzw. war den Herren Koch, Baier, Hutmacher und Palazzi das Recht eingeräumt, innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem Kontrollwechsel mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende das Amt aus wichtigem Grund niederzulegen und den Vorstandsvertrag zu diesem Termin zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).

Nach der vertraglichen Regelung wird ein Kontrollwechsel unter der Voraussetzung angenommen, dass entweder ein Aktionär oder mehrere zusammen handelnde Aktionäre durch das Halten von mindestens 30 % der Stimmrechte an der Gesellschaft die Kontrolle im Sinne von § 29 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes erlangt hat bzw. haben und durch den Kontrollwechsel eine erhebliche Beeinträchtigung der Stellung des Mitglieds des Vorstands hervorgerufen wird.

Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts oder einvernehmlicher Aufhebung des Anstellungsvertrags innerhalb von 6 Monaten ab dem Kontrollwechsel besteht Anspruch auf Auszahlung der nach dem Anstellungsvertrag bestehenden vertraglichen Ansprüche für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags in Form einer einmaligen Vergütung. Hierbei wird der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen und die Höhe der Abfindung auf 150 % des Abfindungscaps begrenzt. Der Zahlungsanspruch entfällt, wenn die Gesellschaft das Anstellungsverhältnis wirksam außerordentlich aus wichtigem Grund gem. § 626 BGB kündigt.

Darüber hinaus sehen die Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstands grundsätzlich ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vor. Ihnen ist es danach untersagt, für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung des Anstellungsvertrags Leistungen an oder für einen Wettbewerber zu erbringen. Hierfür ist eine Karenzentschädigung vereinbart, die der Zielvergütung aus Grundgehalt, Short-Term Incentive und Long-Term Incentive für die Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots entspricht und in monatlichen Raten ausgezahlt wird. Auf diese Zahlungen werden die Bezüge angerechnet, die durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben werden. Für die Gesellschaft besteht die Möglichkeit, vor oder mit Beendigung des Anstellungsvertrags auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot, ggf. unter Wahrung von Kündigungsfristen, zu verzichten.

Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds während der aktiven Dienstzeit wird den Hinterbliebenen die Grundvergütung für den Sterbemonat sowie für weitere 6 Monate gezahlt.

Sonstige Sach- und Nebenleistungen

Die den Mitgliedern des Vorstands gewährten Nebenleistungen umfassen u. a. geldwerte Vorteile aus Sachbezügen wie z. B. Dienstwagennutzung, Zuschüsse zur individuellen Altersvorsorge und Sonstiges.

Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2019/​20

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2019/​20 stellt sich wie folgt dar:

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VERGÜTUNG DES VORSTANDS IM GESCHÄFTSJAHR 2019/​20 1 Langfristige variable Vergütung
Tsd. € Geschäftsjahr Grundvergütung Nebenleistungen Kurzfristige variable Vergütung 6 Wert der gewährten Tranche 7 (Auszahlung aus in der Vergangenheit gewährten Tranchen)
--- --- --- --- --- --- ---
Olaf Koch 2018/​19 1.200 16 757 1.453 (0)
2019/​20 1.200 14 950 1.828 (0)
Christian Baier 2018/​19 700 13 372 701 (0)
2019/​20 700 17 950 881 (0)
Andrea Euenheim 2 2018/​19 - - - - -
2019/​20 458 134 0 653 (0)
Rafael Gasset 3 2018/​19 - - - - -
2019/​20 360 110 0 870 (0)
Eric Poirier 3 2018/​19 - - - - -
2019/​20 360 116 0 870 (0)
Heiko Hutmacher 4 2018/​19 900 17 546 1.090 (0)
2019/​20 225 1 - - (0)
Philippe Palazzi 5 2018/​19 700 270 372 701 (0)
2019/​20 467 141 205 - (0)
Gesamt 2018/​19 3.500 316 2.047 3.945 (0)
2019/​20 3.770 533 2.105 5.102 (0)

1 Angaben nach HGB § 285 Satz 1 Nr. 9 a bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6 a (ohne Altersversorgungsaufwendungen).

2 Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft seit 1. November 2019.

3 Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft seit 1. April 2020. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen.

4 Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft bis 31. Dezember 2019.

5 Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft bis 31. Mai 2020. Die Herrn Palazzi gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind verfallen. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen. Die Bestellung zum Mitglied des Vorstands endete am 31. März 2020.

6 Für die Herren Koch und Baier sind bei der kurzfristigen variablen Vergütung die für das Geschäftsjahr 2019/​20 gewährten Sonderprämien für den Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an METRO China in Höhe von jeweils 950 T€ angegeben. Aus der kurzfristigen variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2019/​20 erfolgte keine Auszahlung. Die Herrn Palazzi gezahlte kurzfristige variable Vergütung basiert gem. der mit ihm geschlossenen Vereinbarung auf den Halbjahreszahlen für das Geschäftsjahr 2019/​20.

7 Dargestellt ist der Fair Value der Tranche des Performance Share Plan unter Berücksichtigung der geänderten Erfolgsziele.

8 Summe der Spalten Grundvergütung, Nebenleistungen, kurzfristige variable Vergütung und Wert der gewährten Tranche des Long-Term Incentive.

9 Summe der Spalten Grundvergütung, Nebenleistungen, kurzfristige variable Vergütung und Auszahlung aus in der Vergangenheit gewährten Tranchen des Long-Term Incentive.

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VERGÜTUNG DES VORSTANDS IM GESCHÄFTSJAHR 2019/​20 1

Tsd. €
Gesamt 8 (Effektive Vergütung 9 )
Olaf Koch 3.426 (1.973)
3.992 (2.164)
Christian Baier 1.786 (1.085)
2.548 (1.667)
Andrea Euenheim 2 - -
1.245 (592)
Rafael Gasset 3 - -
1.340 (470)
Eric Poirier 3 - -
1.346 (476)
Heiko Hutmacher 4 2.553 (1.463)
226 (226)
Philippe Palazzi 5 2.043 (1.342)
813 (813)
Gesamt 9.808 (5.863)
11.510 (6.408)

1 Angaben nach HGB § 285 Satz 1 Nr. 9 a bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6 a (ohne Altersversorgungsaufwendungen).

2 Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft seit 1. November 2019.

3 Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft seit 1. April 2020. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen.

4 Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft bis 31. Dezember 2019.

5 Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft bis 31. Mai 2020. Die Herrn Palazzi gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind verfallen. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen. Die Bestellung zum Mitglied des Vorstands endete am 31. März 2020.

6 Für die Herren Koch und Baier sind bei der kurzfristigen variablen Vergütung die für das Geschäftsjahr 2019/​20 gewährten Sonderprämien für den Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an METRO China in Höhe von jeweils 950 T€ angegeben. Aus der kurzfristigen variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2019/​20 erfolgte keine Auszahlung. Die Herrn Palazzi gezahlte kurzfristige variable Vergütung basiert gem. der mit ihm geschlossenen Vereinbarung auf den Halbjahreszahlen für das Geschäftsjahr 2019/​20.

7 Dargestellt ist der Fair Value der Tranche des Performance Share Plan unter Berücksichtigung der geänderten Erfolgsziele.

8 Summe der Spalten Grundvergütung, Nebenleistungen, kurzfristige variable Vergütung und Wert der gewährten Tranche des Long-Term Incentive.

9 Summe der Spalten Grundvergütung, Nebenleistungen, kurzfristige variable Vergütung und Auszahlung aus in der Vergangenheit gewährten Tranchen des Long-Term Incentive.

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GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN Olaf Koch Christian Baier
Vorsitzender des Vorstands Finanzvorstand
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Mitglied des Vorstands seit 2.3.2017 Mitglied des Vorstands seit 11.11.2016
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Tsd. € 2018/​19 2019/​20 2019/​20 Minimalwert 2019/​20 Maximalwert 2018/​19 2019/​20
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Festvergütung 1.200 1.200 1.200 1.200 700 700
Nebenleistungen 16 14 14 70 13 17
Summe 1.216 1.214 1.214 1.270 713 717
1-jährige variable Vergütung 3 1.120 1.120 0 2.240 540 540
Mehrjährige variable Vergütung
Performance Share Plan - Tranche 2018/​19 4 1.453 - - - 701 -
Performance Share Plan - Tranche 2019/​20 5 - 1.828 0 4.200 - 881
Summe 3.789 4.162 1.214 7.710 1.954 2.138
Versorgungsaufwand 325 325 325 325 174 174
Gesamtvergütung 4.114 4.487 1.539 8.035 2.128 2.312

1 Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen.

2 Die Herrn Palazzi gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind verfallen. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen. Die Bestellung zum Mitglied des Vorstands endete am 31. März 2020.

3 Die angegebenen Werte beziehen sich auf das Short-Term Incentive ohne Sonderprämien.

4 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche. (Gewährung 15.4.2019, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)

5 Dargestellt ist der Fair Value der Tranche unter Berücksichtigung der geänderten Erfolgsziele. (Gewährung 15.4.2020, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)

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GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN Christian Baier
Finanzvorstand
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Mitglied des Vorstands seit 11.11.2016
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Tsd. € 2019/​20 Minimalwert 2019/​20 Maximalwert
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Festvergütung 700 700
Nebenleistungen 17 70
Summe 717 770
1-jährige variable Vergütung 3 0 1.080
Mehrjährige variable Vergütung
Performance Share Plan - Tranche 2018/​19 4 - -
Performance Share Plan - Tranche 2019/​20 5 0 2.025
Summe 717 3.875
Versorgungsaufwand 174 174
Gesamtvergütung 891 4.049

1 Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen.

2 Die Herrn Palazzi gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind verfallen. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen. Die Bestellung zum Mitglied des Vorstands endete am 31. März 2020.

3 Die angegebenen Werte beziehen sich auf das Short-Term Incentive ohne Sonderprämien.

4 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche. (Gewährung 15.4.2019, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)

5 Dargestellt ist der Fair Value der Tranche unter Berücksichtigung der geänderten Erfolgsziele. (Gewährung 15.4.2020, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)

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Andrea Euenheim Rafael Gasset 1
Personalvorstand/​Arbeitsdirektorin Chief Operating Officer (Convenience Cluster)
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Mitglied des Vorstands seit 1.11.2019 Mitglied des Vorstands seit 1.4.2020
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Tsd. € 2018/​19 2019/​20 2019/​20 Minimalwert 2019/​20 Maximalwert 2018/​19 2019/​20
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Festvergütung - 458 458 458 - 360
Nebenleistungen - 134 134 183 - 110
Summe - 592 592 641 - 470
1-jährige variable Vergütung 3 - 367 0 734 - 265
Mehrjährige variable Vergütung
Performance Share Plan - Tranche 2018/​19 4 - - - - - -
Performance Share Plan - Tranche 2019/​20 5 - 653 0 1.500 - 870
Summe - 1.612 592 2.875 - 1.605
Versorgungsaufwand - 116 116 116 - -
Gesamtvergütung - 1.728 708 2.991 - 1.605

1 Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen.

2 Die Herrn Palazzi gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind verfallen. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen. Die Bestellung zum Mitglied des Vorstands endete am 31. März 2020.

3 Die angegebenen Werte beziehen sich auf das Short-Term Incentive ohne Sonderprämien.

4 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche. (Gewährung 15.4.2019, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)

5 Dargestellt ist der Fair Value der Tranche unter Berücksichtigung der geänderten Erfolgsziele. (Gewährung 15.4.2020, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)

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Rafael Gasset 1
Chief Operating Officer (Convenience Cluster)
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Mitglied des Vorstands seit 1.4.2020
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Tsd. € 2019/​20 Minimalwert 2019/​20 Maximalwert
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Festvergütung 360 360
Nebenleistungen 110 130
Summe 470 490
1-jährige variable Vergütung 3 0 530
Mehrjährige variable Vergütung
Performance Share Plan - Tranche 2018/​19 4 - -
Performance Share Plan - Tranche 2019/​20 5 0 2.000
Summe 470 3.020
Versorgungsaufwand - -
Gesamtvergütung 470 3.020

1 Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen.

2 Die Herrn Palazzi gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind verfallen. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen. Die Bestellung zum Mitglied des Vorstands endete am 31. März 2020.

3 Die angegebenen Werte beziehen sich auf das Short-Term Incentive ohne Sonderprämien.

4 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche. (Gewährung 15.4.2019, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)

5 Dargestellt ist der Fair Value der Tranche unter Berücksichtigung der geänderten Erfolgsziele. (Gewährung 15.4.2020, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)

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Eric Poirier 1 Heiko Hutmacher
Chief Operating Officer (Hospitality Cluster) Personalvorstand/​Arbeitsdirektor
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Mitglied des Vorstands seit 1.4.2020 Mitglied des Vorstands vom 2.3.2017 bis 31.12.2019
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Tsd. € 2018/​19 2019/​20 2019/​20 Minimalwert 2019/​20 Maximalwert 2018/​19 2019/​20
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Festvergütung - 360 360 360 900 225
Nebenleistungen - 116 116 143 17 1
Summe - 476 476 503 917 226
1-jährige variable Vergütung 3 - 265 0 530 840 210
Mehrjährige variable Vergütung
Performance Share Plan - Tranche 2018/​19 4 - - - - 1.090 -
Performance Share Plan - Tranche 2019/​20 5 - 870 0 2.000 - -
Summe - 1.611 476 3.033 2.847 436
Versorgungsaufwand - - - - 244 61
Gesamtvergütung - 1.611 476 3.033 3.091 497

1 Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen.

2 Die Herrn Palazzi gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind verfallen. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen. Die Bestellung zum Mitglied des Vorstands endete am 31. März 2020.

3 Die angegebenen Werte beziehen sich auf das Short-Term Incentive ohne Sonderprämien.

4 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche. (Gewährung 15.4.2019, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)

5 Dargestellt ist der Fair Value der Tranche unter Berücksichtigung der geänderten Erfolgsziele. (Gewährung 15.4.2020, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)

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Heiko Hutmacher
Personalvorstand/​Arbeitsdirektor
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Mitglied des Vorstands vom 2.3.2017 bis 31.12.2019
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Tsd. € 2019/​20 Minimalwert 2019/​20 Maximalwert
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Festvergütung 225 225
Nebenleistungen 1 18
Summe 226 243
1-jährige variable Vergütung 3 0 420
Mehrjährige variable Vergütung
Performance Share Plan - Tranche 2018/​19 4 - -
Performance Share Plan - Tranche 2019/​20 5 - -
Summe 226 663
Versorgungsaufwand 61 61
Gesamtvergütung 287 724

1 Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen.

2 Die Herrn Palazzi gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind verfallen. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen. Die Bestellung zum Mitglied des Vorstands endete am 31. März 2020.

3 Die angegebenen Werte beziehen sich auf das Short-Term Incentive ohne Sonderprämien.

4 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche. (Gewährung 15.4.2019, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)

5 Dargestellt ist der Fair Value der Tranche unter Berücksichtigung der geänderten Erfolgsziele. (Gewährung 15.4.2020, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)

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Philippe Palazzi 2
Chief Operating Officer
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Mitglied des Vorstands vom 7.5.2018 bis 31.5.2020
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Tsd. € 2018/​19 2019/​20 2019/​20 Minimalwert 2019/​20 Maximalwert
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Festvergütung 700 467 467 467
Nebenleistungen 270 141 141 180
Summe 970 608 608 647
1-jährige variable Vergütung 540 360 0 720
Mehrjährige variable Vergütung
Performance Share Plan - Tranche 2018/​19 2 701 - - -
Performance Share Plan - Tranche 201920 3 - - - -
Summe 2.211 968 608 1.367
Versorgungsaufwand - - - -
Gesamtvergütung 2.211 968 608 1.367

1 Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen.

2 Die Herrn Palazzi gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind verfallen. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen. Die Bestellung zum Mitglied des Vorstands endete am 31. März 2020.

3 Die angegebenen Werte beziehen sich auf das Short-Term Incentive ohne Sonderprämien.

4 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche. (Gewährung 15.4.2019, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)

5 Dargestellt ist der Fair Value der Tranche unter Berücksichtigung der geänderten Erfolgsziele. (Gewährung 15.4.2020, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche.)

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ZUFLUSS Olaf Koch Christian Baier Andrea Euenheim
Vorsitzender des Vorstands Finanzvorstand Personalvorstand/​ Arbeitsdirektorin
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Mitglied des Vorstands seit 2.3.2017 Mitglied des Vorstands seit 11.11.2016 Mitglied des Vorstands seit 1.11.2019
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Tsd. € 2019/​20 2018/​19 2019/​20 2018/​19 2019/​20 2018/​19
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Festvergütung 1.200 1.200 700 700 458 -
Nebenleistungen 14 16 17 13 134 -
Summe 1.214 1.216 717 713 592 -
1-jährige variable Vergütung 3 950 757 950 372 0 -
Mehrjährige variable Vergütung 0 0 0 0 0 -
Sonstiges 0 0 0 0 0 -
Summe 2.164 1.973 1.667 1.085 592 -
Versorgungsaufwand 325 325 174 174 116 -
Gesamtvergütung 2.489 2.298 1.841 1.259 708 -

1 Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen.

2 Die Herrn Palazzi gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind verfallen. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen. Die Bestellung zum Mitglied des Vorstands endete am 31. März 2020.

3 Für die Herren Koch und Baier sind bei der kurzfristigen variablen Vergütung die für das Geschäftsjahr 2019/​20 gewährten Sonderprämien für den Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an METRO China in Höhe von jeweils 950 T€ angegeben. Aus der kurzfristigen variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2019/​20 erfolgte keine Auszahlung. Die Herrn Palazzi gezahlte kurzfristige variable Vergütung basiert gemäß der mit ihm geschlossenen Vereinbarung auf den Halbjahreszahlen für das Geschäftsjahr 2019/​20.

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ZUFLUSS Rafael Gasset 1
Chief Operating Officer (Convenience Cluster)
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Mitglied des Vorstands seit 1.4.2020
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Tsd. € 2019/​20 2018/​19
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Festvergütung 360 -
Nebenleistungen 110 -
Summe 470 -
1-jährige variable Vergütung 3 0 -
Mehrjährige variable Vergütung 0 -
Sonstiges 0 -
Summe 470 -
Versorgungsaufwand - -
Gesamtvergütung 470 -

1 Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen.

2 Die Herrn Palazzi gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind verfallen. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen. Die Bestellung zum Mitglied des Vorstands endete am 31. März 2020.

3 Für die Herren Koch und Baier sind bei der kurzfristigen variablen Vergütung die für das Geschäftsjahr 2019/​20 gewährten Sonderprämien für den Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an METRO China in Höhe von jeweils 950 T€ angegeben. Aus der kurzfristigen variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2019/​20 erfolgte keine Auszahlung. Die Herrn Palazzi gezahlte kurzfristige variable Vergütung basiert gemäß der mit ihm geschlossenen Vereinbarung auf den Halbjahreszahlen für das Geschäftsjahr 2019/​20.

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Eric Poirier 1 Heiko Hutmacher Philippe Palazzi 2
Chief Operating Officer (Hospitality Cluster) Personalvorstand/​Arbeitsdirektor Chief Operating Officer
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Mitglied des Vorstands seit 1.4.2020 Mitglied des Vorstands vom 2.3.2017 bis 31.12.2019 Mitglied des Vorstands vom 7.5.2018 bis 31.5.2020
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Tsd. € 2019/​20 2018/​19 2019/​20 2018/​19 2019/​20 2018/​19
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Festvergütung 360 - 225 900 467 700
Nebenleistungen 116 - 1 17 141 270
Summe 476 - 226 917 608 970
1-jährige variable Vergütung 3 0 - 0 546 205 372
Mehrjährige variable Vergütung 0 - 0 0 0 0
Sonstiges 0 - 0 0 0 0
Summe 476 - 226 1.463 813 1.342
Versorgungsaufwand - - 61 244 - -
Gesamtvergütung 476 - 287 1.707 813 1.342

1 Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen.

2 Die Herrn Palazzi gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind verfallen. Der Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer Altersversorgung, dessen Verwendung individuell bestimmt werden kann, wird als Nebenleistung ausgewiesen. Die Bestellung zum Mitglied des Vorstands endete am 31. März 2020.

3 Für die Herren Koch und Baier sind bei der kurzfristigen variablen Vergütung die für das Geschäftsjahr 2019/​20 gewährten Sonderprämien für den Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an METRO China in Höhe von jeweils 950 T€ angegeben. Aus der kurzfristigen variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2019/​20 erfolgte keine Auszahlung. Die Herrn Palazzi gezahlte kurzfristige variable Vergütung basiert gemäß der mit ihm geschlossenen Vereinbarung auf den Halbjahreszahlen für das Geschäftsjahr 2019/​20.

Long-Term Incentive (Performance Share Plan) im Geschäftsjahr 2019/​20

Für die im Geschäftsjahr 2019/​20 gewährte Tranche des Performance Share Plan beträgt der Zielbetrag für Herrn Koch 1,68 Mio. €, für Herrn Baier 0,81 Mio. €, für Frau Euenheim 0,6 Mio. € und für die Herren Gasset und Poirier jeweils 0,8 Mio. €. Den Herren Hutmacher und Palazzi wurde im Geschäftsjahr 2019/​20 keine Tranche des Performance Share Plan gewährt.

Die Anzahl der zunächst bedingt zugeteilten Performance Shares beträgt für Herrn Koch 184.413, für Herrn Baier 88.914, für Frau Euenheim 65.862 und für die Herren Gasset und Poirier jeweils 87.816.

Der Wert der im Geschäftsjahr 2019/​20 zugeteilten Tranche des Performance Share Plan wurde durch externe Gutachter nach einem anerkannten finanzmathematischen Verfahren ermittelt.

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PERFORMANCE SHARE PLAN
Tranche Ende der Performance-Periode Anfangskurs für die TSR-Komponente Zielbetrag Vorstand zum 30.9.2020
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2016/​17 mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 17,14 € verfallen
3 Jahre nach Begebung der Tranche
2017/​18 mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 15,10 € 3.750.000 €
3 Jahre nach Begebung der Tranche
2018/​19 mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 14,64 € 3.750.000 €
3 Jahre nach Begebung der Tranche
2019/​20 mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 9,11 € 4.690.000 €
3 Jahre nach Begebung der Tranche

Die aktiven Mitglieder des Vorstands verfügen außer über die im Berichtsjahr ausgegebene Tranche des Performance Share Plan zudem über die folgenden während ihrer Vorstandstätigkeit gewährten Tranchen des Long-Term Incentive: die Herren Koch und Baier jeweils über die Tranchen 2017/​18 und 2018/​19 des Performance Share Plan.

Aus der Tranche 2016/​17 des Performance Share Plan, deren Performance-Periode im Geschäftsjahr 2019/​20 endete, erfolgte keine Auszahlung.

Im Geschäftsjahr 2019/​20 haben sich Wertveränderungen aus den laufenden aktienbasierten Tranchen der langfristigen variablen Vergütung ergeben. Der Aufwand für die Gesellschaft betrug betreffend Herrn Koch 0,464 Mio. €, betreffend Frau Euenheim 0,126 Mio. € und betreffend die Herren Gasset und Poirier jeweils 0,145 Mio. €. Bei Herrn Baier konnten im Geschäftsjahr 2019/​20 Rückstellungen von 0,376 Mio. €, bei Herrn Hutmacher von 1,171 Mio. € und bei Herrn Palazzi von 0,087 Mio. € aufgelöst werden.

Die Rückstellungen betrugen zum 30. September 2020 für die Mitglieder des Vorstands insgesamt 2,710 Mio. €.

Leistungen nach Beendigung der Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019/​20 (einschließlich Altersversorgung)

Im Geschäftsjahr 2019/​20 wurden für die aktiven Mitglieder des Vorstands der METRO AG nach IFRS (International Financial Reporting Standards) und nach HGB 0,68 Mio. € für Leistungen nach Beendigung der Tätigkeit aufgewendet (2018/​19 nach IFRS und nach HGB 0,74 Mio. €). Davon entfielen nach IFRS sowie nach HGB auf die Altersversorgung von Herrn Koch rund 0,33 Mio. €, von Herrn Baier rund 0,17 Mio. €, von Frau Euenheim rund 0,12 Mio. € und von Herrn Hutmacher rund 0,06 Mio. €.

Der Rückstellungsbetrag für Frau Euenheim nach IFRS und HGB beträgt rund 0,001 Mio. €. Weitere Rückstellungen sind nicht zu bilden.

Der Barwert des Verpflichtungsvolumens nach IFRS und nach HGB beträgt für Herrn Koch rund 4,4 Mio. €, für Herrn Baier rund 1,3 Mio. €, für Frau Euenheim rund 0,2 Mio. € und für Herrn Hutmacher rund 4,9 Mio. €. Dem Barwert des Verpflichtungsvolumens stehen bis auf den im vorherigen Absatz genannten Rückstellungsbetrag Vermögenswerte gegenüber. Für die Herren Gasset, Palazzi und Poirier besteht kein Verpflichtungsvolumen.

Leistungen aus Anlass der Beendigung der Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019/​20

Mit Herrn Hutmacher wurde im Geschäftsjahr 2018/​19 eine Vereinbarung über die vorzeitige Aufhebung seines Anstellungsvertrags mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2019 getroffen. Zur Abgeltung der Restlaufzeit seines Anstellungsvertrags (1. Januar 2020 bis 30. September 2020) sowie des Short-Term Incentive für den Zeitraum 1. Oktober 2019 bis 31. Dezember 2019 wurde eine Abfindung in Höhe von 2.957.700 € vereinbart, die die Ansprüche von Herrn Hutmacher unter Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Abfindungscaps gem. Deutschem Corporate Governance Kodex abdeckt. Die Abfindung, die in diesem Geschäftsjahr gezahlt wurde, wurde im Geschäftsjahr 2018/​19 in voller Höhe zurückgestellt. Die Herrn Hutmacher bereits gewährten Tranchen des Long-Term Incentive werden nach den Planbedingungen abgewickelt.

Mit Herrn Palazzi wurde im Geschäftsjahr 2019/​20 eine Vereinbarung über die vorzeitige Aufhebung seines Anstellungsvertrags mit Wirkung zum Ablauf des 31. Mai 2020 geschlossen. Das Short-Term Incentive für den Zeitraum 1. Oktober 2019 bis 31. Mai 2020 wurde im Mai 2020 auf Basis der Halbjahreszahlen für das Geschäftsjahr 2019/​20 ausgezahlt. Mit Herrn Palazzi wurde keine Abfindungszahlung vereinbart und die ihm gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind entschädigungslos entfallen.

Ebenfalls im Geschäftsjahr 2019/​20 wurde eine Vereinbarung über die vorzeitige Aufhebung des Anstellungsvertrags mit Herrn Koch mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2020 getroffen. Das Short-Term Incentive bis zum 31. Dezember 2020 wird Herrn Koch vertragsgem. ausgezahlt. Die Herrn Koch bisher gewährten Tranchen des Long-Term Incentive bleiben bestehen und werden gem. den Planbedingungen abgewickelt. Es wird keine Abfindung an Herrn Koch gezahlt.

Ausblick

Der Aufsichtsrat der METRO AG hat im Geschäftsjahr 2019/​20 in seiner Septembersitzung ein überarbeitetes Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands beschlossen, das die Umsetzung der neuen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben beinhaltet. Dieses Vergütungssystem legt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung im Februar 2021 vor.

Zudem hat der Aufsichtsrat ein geordnetes Verfahren zur Auswahl eines bzw. einer neuen Vorstandsvorsitzenden beschlossen, nachdem er der einvernehmlichen Aufhebung des Anstellungsvertrags von Herrn Koch zum 31. Dezember 2020 zugestimmt hat.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gem. § 13 der Satzung der METRO AG eine feste jährliche Vergütung. Diese betrug im Geschäftsjahr 2019/​20 80.000 € je ordentliches Mitglied. Die auf die jeweilige Vergütung in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats gem. § 13 Abs. 5 der Satzung der METRO AG gezahlt.

Die individuelle Höhe der Aufsichtsratsvergütung berücksichtigt den Arbeitsaufwand und die Verantwortung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder aufgrund besonderer Aufgaben. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 3-Fache, sein Stellvertreter sowie Ausschussvorsitzende erhalten je das Doppelte und die übrigen Mitglieder der Ausschüsse je das 1,5-Fache der Vergütungen eines ordentlichen Mitglieds des Aufsichtsrats. Die Vergütung für eine Mitgliedschaft oder den Vorsitz in einem Ausschuss wird nur gezahlt, wenn mindestens 2 Sitzungen oder sonstige Beschlussfassungen dieses Ausschusses im jeweiligen Geschäftsjahr stattgefunden haben. Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats zur gleichen Zeit mehrere Ämter innehat, erhält es die Vergütung nur für 1 Amt, bei unterschiedlicher Vergütung für das am höchsten vergütete Amt.

Vergütungsmultiplikatoren

Aufsichtsratsvorsitzender

Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender

Ausschussvorsitzender 1

Ausschussmitglieder 1

Aufsichtsratsmitglieder

1 Bei mindestens 2 Sitzungen/​Beschlussfassungen.

Individuell ergeben sich damit für das Geschäftsjahr 2019/​20 folgende Werte:

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VERGÜTUNG DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/​20 GEM. § 13 DER SATZUNG 1

Geschäftsjahr Multiplikator Feste Vergütung
Jürgen Steinemann, Vorsitzender 2018/​19 240.000
2019/​20 240.000
Werner Klockhaus, stellv. Vorsitzender (bis 25. Juni 2020) 2018/​19 160.000
2019/​20 120.000
Xaver Schiller, stellv. Vorsitzender seit 20. Juli 2020 2018/​19 120.000
2019/​20 | 130.000
Marco Arcelli (seit 22. Januar 2020) 2018/​19 - 0
2019/​20 | 70.000
Stefanie Blaser 2018/​19 80.000
2019/​20 | 90.000
Herbert Bolliger 2018/​19 80.000
2019/​20 | 90.000
Gwyn Burr 2018/​19 120.000
2019/​20 120.000
Thomas Dommel 2018/​19 120.000
2019/​20 120.000
Prof. Dr. Edgar Ernst 2018/​19 160.000
2019/​20 160.000
Dr. Florian Funck (bis 7. Dezember 2019) 2018/​19 120.000
2019/​20 30.000
Michael Heider 2018/​19 80.000
2019/​20 | 90.000
Udo Höfer (seit 17. Juli 2020) 2018/​19 0
2019/​20 20.000
Peter Küpfer 2018/​19 80.000
2019/​20 80.000
Rosalinde Lax (seit 17. Juli 2020) 2018/​19 0
2019/​20 20.000
Susanne Meister (bis 25. Juni 2020) 2018/​19 80.000
2019/​20 60.000
Dr. Angela Pilkmann (bis 25. Juni 2020) 2018/​19 80.000
2019/​20 60.000
Dr. Fredy Raas 2018/​19 120.000
2019/​20 120.000
Eva-Lotta Sjöstedt 2018/​19 80.000
2019/​20 80.000
Dr. Liliana Solomon 2018/​19 120.000
2019/​20 | 113.333

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Alexandra Soto 2018/​19 120.000
2019/​20 80.000
Manuela Wetzko (seit 17. Juli 2020) 2018/​19 0
2019/​20 20.000
Angelika Will 2018/​19 80.000
2019/​20 80.000
Manfred Wirsch 2018/​19 80.000
2019/​20 80.000
Silke Zimmer 2018/​19 80.000
2019/​20 80.000
Gesamt 2 2018/​19 2.200.000
2019/​20 2.153.333

1 Jeweils zuzüglich ggf. anfallender Umsatzsteuer gem. § 13 Abs. 5 der Satzung.

2 Die Werte für das Geschäftsjahr 2018/​19 sind für die im Geschäftsjahr 2019/​20 aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats ausgewiesen.

Für Aufsichtsratsmandate bei Konzerngesellschaften wurden einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats der METRO AG durch die Konzerngesellschaften für das Geschäftsjahr 2019/​20 ebenfalls Vergütungen gewährt.

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KONZERNINTERNE VERGÜTUNGEN DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/​20 1

Geschäftsjahr
Werner Klockhaus 2018/​19 10.075
2019/​20 9.300
Thomas Dommel 2018/​19 4.500
2019/​20 4.500
Michael Heider 2018/​19 6.000
2019/​20 6.000
Rosalinde Lax 2018/​19 6.000
2019/​20 6.000
Xaver Schiller 2018/​19 9.000
2019/​20 9.000
Manuela Wetzko 2018/​19 6.000
2019/​20 6.000
Manfred Wirsch 2018/​19 6.000
2019/​20 6.000
Gesamt 2018/​19 47.575
2019/​20 46.800

1 Jeweils zuzüglich ggf. anfallender Umsatzsteuer.

Darüber hinaus wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats von Gesellschaften des METRO Konzerns keine Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere nicht für Beratungs- und Vermittlungsleistungen, im Sinne von Ziffer 5.4.6 Deutscher Corporate Governance Kodex gewährt.

7 ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN

Im Folgenden sind die nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB geforderten übernahmerechtlichen Angaben zum 30. September 2020 dargestellt:

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das Grundkapital der METRO AG zum 30. September 2020 beträgt 363.097.253 € und ist eingeteilt in 360.121.736 Stück nennwertlose auf den Inhaber lautende Stammaktien (anteiliger Wert am Grundkapital: 360.121.736 €, ca. 99,18 %) sowie 2.975.517 Stück nennwertlose auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien (anteiliger Wert am Grundkapital: 2.975.517 €, ca. 0,82 %). Jede der Aktien der Gesellschaft hat einen rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 €.

Jede Stammaktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft. Die Stammaktien sind in voller Höhe gewinnberechtigt. Im Unterschied zu den Stammaktien gewähren Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht und sind mit einem Gewinnvorzug gem. § 21 der Satzung der METRO AG ausgestattet. Hierin heißt es:

"(1) Die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine Vorabdividende von 0,17 Euro je Vorzugsaktie.

(2) Reicht der verteilbare Bilanzgewinn in einem Geschäftsjahr zur Zahlung der Vorabdividende nicht aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachzuzahlen, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten sind.

(3) Nach Ausschüttung der Vorabdividende erhalten die Inhaber von Stammaktien eine Dividende von 0,17 Euro je Stammaktie. Danach wird an die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eine nicht nachzahlbare Mehrdividende gezahlt, die je Vorzugsaktie 10 vom Hundert der unter Berücksichtigung von Absatz 4 an die Inhaber von Stammaktien gezahlten Dividende beträgt, vorausgesetzt dass diese 1,02 Euro je Stammaktie erreicht oder übersteigt.

(4) An einer weiteren Gewinnausschüttung nehmen die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und die Inhaber von Stammaktien entsprechend ihren Anteilen am Grundkapital gleichberechtigt teil."

Weitere mit den Stamm- und Vorzugsaktien verbundene Rechte sind insbesondere das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 118 Abs. 1 AktG), das Auskunftsrecht (§ 131 AktG) sowie das Recht auf Erhebung einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage (§§ 245 Nr. 1-3, 246, 249 AktG). Neben dem angesprochenen Recht auf Erhalt einer Dividende besteht für die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen (§ 186 Abs. 1 AktG). Sie haben zudem Ansprüche auf den Liquidationserlös nach Auflösung der Gesellschaft (§ 271 AktG) sowie auf Abfindung und Ausgleich bei bestimmten Strukturmaßnahmen, insbesondere nach §§ 304 ff., 320b und 327b AktG.

Stimmrechts- und übertragungsrelevante Beschränkungen

Nach Kenntnis des Vorstands bestehen bzw. bestanden im Geschäftsjahr 2019/​20 folgende Vereinbarungen, die als Beschränkungen im Sinne von § 315a Abs. 1 Nr. 2 und § 289a Abs. 1 Nr. 2 HGB angesehen werden können.

Zwischen der Beisheim Capital GmbH, Düsseldorf, der Beisheim Holding GmbH, Baar (Schweiz), und der Palatin Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, einer Tochtergesellschaft der Meridian Stiftung, Essen, besteht seit dem 29. Juli 2019 ein Stimmrechtspool. Auf Grundlage der Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 halten die Partner des Stimmrechtspools 23,06 % der Stammaktien. Erklärtes Ziel der Meridian Stiftung und der Beisheim-Gruppe ist es, die Stimmrechte aus den von ihnen gehaltenen METRO Aktien zukünftig einheitlich auszuüben und in wesentlichen Angelegenheiten geschlossen ggü. METRO und deren Aktionären aufzutreten. Der bestehende Poolvertrag zwischen der Beisheim Capital GmbH, Düsseldorf, und der Beisheim Holding GmbH, Baar (Schweiz), ruht für die Dauer des Stimmrechtspools mit der Meridian Stiftung, Essen. Im Zusammenhang mit der Spaltung der ehemaligen METRO AG hat die CECONOMY AG (vormals firmierend als METRO AG) gem. dem Konzerntrennungsvertrag vom 13. Dezember 2016 hinsichtlich der von ihr gehaltenen Aktien eine Halteverpflichtung übernommen. Danach ist die CECONOMY AG verpflichtet, die etwa 1 % der Aktien an der METRO AG, die im Rahmen der Ausgliederung als Teil der Konzernspaltung gewährt wurden, bis zum 1. Oktober 2023 nicht zu veräußern.

Daneben können auch gesetzliche Beschränkungen des Stimmrechts, etwa gem. § 136 AktG oder, sofern die Gesellschaft eigene Aktien halten sollte, gem. § 71 AktG, bestehen.

Beteiligungen am Kapital

Zum 30. September 2020 bestanden die folgenden direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschritten:

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Name/​Firma Direkte/​Indirekte Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte
Beisheim Capital GmbH, Düsseldorf, Deutschland 1 Direkt
Beisheim Holding GmbH, Baar, Schweiz 1 Direkt
Beisheim Group GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Deutschland Indirekt
Beisheim Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, Deutschland Indirekt
Prof. Otto Beisheim Stiftung, München, Deutschland Indirekt
Prof. Otto Beisheim Stiftung, Baar, Schweiz Indirekt
Palatin Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, Deutschland 1 Direkt
BVG Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs-GmbH, Essen, Deutschland Indirekt
Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG, Essen, Deutschland Indirekt
Gebr. Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, Deutschland Indirekt
Meridian Stiftung, Essen, Deutschland Indirekt
EP Global Commerce GmbH, Grünwald, Deutschland Direkt
EP Global Commerce VII GmbH, Grünwald, Deutschland Indirekt
EP Global Commerce IV GmbH, Grünwald, Deutschland Indirekt
EP Global Commerce III GmbH, Grünwald, Deutschland Indirekt
EP Global Commerce a.s., Prag, Tschechische Republik Indirekt
Daniel Křetínský Indirekt
Patrik Tkáč 2 Indirekt

1 Abstimmung über die Ausübung von Stimmrechten aufgrund eines Stimmrechtspools zwischen der Beisheim Capital GmbH, der Beisheim Holding GmbH und der Palatin Verwaltungsgesellschaft mbH.

2 Zurechnung der Stimmrechte wegen abgestimmten Verhaltens im Sinne des § 34 Abs. 2 WpHG.

Die obigen Angaben basieren insbesondere auf den Mitteilungen nach §§ 33 ff. WpHG, die die METRO AG erhalten und veröffentlicht hat.

Durch die METRO AG veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen sind auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Newsroom - Rechtliche Mitteilungen abrufbar.

Inhaber von Aktien mit Sonderrechten sowie Art der Stimmrechtskontrolle von Arbeitnehmeraktien

Aktien mit Sonderrechten gem. § 315a Abs. 1 Nr. 4 und § 289a Abs. 1 Nr. 4 HGB hat die Gesellschaft nicht ausgegeben. Arbeitnehmer sind nicht im Sinne von § 315a Abs. 1 Nr. 5 und § 289a Abs. 1 Nr. 5 HGB am Kapital beteiligt.

Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung des Vorstands und die Änderung der Satzung

Für die Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder der METRO AG sind die §§ 84, 85 AktG und §§ 30, 31, 33 MitbestG maßgebend. Ergänzend regelt § 5 der Satzung der METRO AG, dass der Vorstand aus mindestens 2 Mitgliedern besteht und im Übrigen der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt.

Änderungen der Satzung der METRO AG bestimmen sich grundsätzlich nach den §§ 179, 181, 133, 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG. Daneben gibt es zahlreiche weitere Vorschriften des Aktiengesetzes, die im Fall einer Satzungsregelung zur Anwendung gelangen können und die vorgenannten Vorschriften modifizieren oder verdrängen, z. B. die §§ 182 ff. AktG bei Kapitalerhöhungen, die §§ 222 ff. AktG bei Kapitalherabsetzungen und § 262 AktG für die Auflösung der AG. Änderungen, die nur die Fassung der Satzung betreffen, können gem. § 14 Abs. 1 der Satzung der METRO AG ohne Beschluss der Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat beschlossen werden.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Befugnisse zur Ausgabe neuer Aktien

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Februar 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. Februar 2022 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geld- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 181.000.000 €, zu erhöhen (genehmigtes Kapital).

Dabei haben die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:

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zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
sofern die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen oder Anteilen an Unternehmen ausgegeben werden;
zur Gewährung einer sog. Aktiendividende (Scrip Dividend), bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien aus dem genehmigten Kapital in die Gesellschaft einzulegen;
bei Kapitalerhöhungen gegen Geldeinlagen, soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der METRO AG oder von Konzerngesellschaften, an denen die METRO AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % beteiligt ist, begebenen Options- oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Stammaktien in dem Umfang zu gewähren, in dem es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht oder nach Ausübung einer Ersetzungsbefugnis der METRO AG als Aktionär zustehen würde;
bei Kapitalerhöhungen gegen Geldeinlagen, wenn der Nennbetrag dieser Kapitalerhöhungen insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und jeweils der Ausgabepreis der neuen Stammaktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Stammaktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des genehmigten Kapitals (i) unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG als eigene Aktien verwendet oder veräußert werden oder (ii) aus bedingtem Kapital zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die ihrerseits ohne Bezugsrecht in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG begeben wurden oder werden, ausgegeben werden. Der anteilige Betrag am Grundkapital, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Geld- und/​oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 20 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen festzulegen. Das genehmigte Kapital wurde bisher nicht ausgenutzt.

Befugnisse zur Ausgabe von Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Februar 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Februar 2023 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000.000 € auszugeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder - pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stammaktien der METRO AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 50.000.000 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Im Zusammenhang mit dieser Ermächtigung besteht ein bedingtes Kapital in Höhe von bis zu 50.000.000 € gem. § 4 Abs. 8 der Satzung der METRO AG.

Die Schuldverschreibungen können auch durch eine Konzerngesellschaft der METRO AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben werden, an der die METRO AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % beteiligt ist. Für diesen Fall ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die METRO AG die Garantie für diese Schuldverschreibungen zu übernehmen und deren Inhabern Options- oder Wandlungsrechte oder - pflichten auf auf den Inhaber lautende Stammaktien der METRO AG zu gewähren oder aufzuerlegen.

Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der METRO AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, an der die METRO AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % beteiligt ist, hat die METRO AG die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der METRO AG nach Maßgabe des vorstehenden Satzes sicherzustellen.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, damit denjenigen, denen bereits zuvor ausgegebene Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten zustehen oder auferlegt sind, ein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt werden kann, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder bei Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf gegen Barzahlung ausgegebene Schuldverschreibungen, die mit Options- oder Wandlungsrecht oder Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabebetrag der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht oder Options- oder Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung nicht überschreiten darf. Auf diese 10 %-Grenze ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, (i) der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden, und (ii) der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die ausgegeben werden oder auszugeben sind zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die (auf Grundlage anderer Ermächtigungen) ihrerseits unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung begeben wurden.

Im Fall der Begebung von Schuldverschreibungen, die ein Options- oder Wandlungsrecht gewähren oder eine Options- oder Wandlungspflicht begründen, bestimmt sich der Options- oder Wandlungspreis nach den Regelungen in § 4 Abs. 8 der Satzung der METRO AG.

Bei mit Options- oder Wandlungsrechten oder Options- oder Wandlungspflichten verbundenen Schuldverschreibungen kann der Options- oder Wandlungspreis im Fall der wirtschaftlichen Verwässerung des Werts der Options- oder Wandlungsrechte oder Options- oder Wandlungspflichten nach näherer Bestimmung der Schuldverschreibungen wertwahrend angepasst werden, soweit die Anpassung nicht schon durch Gesetz geregelt ist. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können darüber hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung oder anderer außerordentlicher Maßnahmen oder Ereignisse (z. B. ungewöhnlich hohe Dividenden, Kontrollerlangung durch Dritte) eine Anpassung der Options- oder Wandlungsrechte oder Options- oder Wandlungspflichten vorsehen. Bei einer Kontrollerlangung durch Dritte kann eine marktübliche Anpassung des Options- oder Wandlungspreises vorgesehen werden. Ferner können die Bedingungen der Schuldverschreibungen vorsehen, dass das Umtauschverhältnis und/​oder der Options- oder Wandlungspreis variabel sind und der Options- oder Wandlungspreis innerhalb einer festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses während der Laufzeit festgelegt wird. Der Mindestausgabebetrag nach den Regelungen in § 4 Abs. 8 der Satzung der METRO AG darf auch insoweit nicht unterschritten werden.

Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können das Recht der METRO AG vorsehen, im Fall der Wandlung oder Optionsausübung statt der Gewährung von Aktien einen Geldbetrag zu zahlen, der für die Anzahl der anderenfalls zu liefernden Aktien dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Stammaktien der METRO AG im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen, funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse während eines vom Vorstand zu bestimmenden angemessenen Zeitraums von Tagen vor oder nach Erklärung der Wandlung oder der Optionsausübung entspricht. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch vorsehen, dass nach Wahl der METRO AG statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in bereits existierende Stammaktien der METRO AG oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft gewandelt oder das Optionsrecht oder die Optionspflicht durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden kann.

Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch eine Options- oder Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem anderen Zeitpunkt) oder das Recht der METRO AG vorsehen, bei Endfälligkeit der mit einem Options- oder Wandlungsrecht verbundenen Schuldverschreibungen (dies umfasst auch eine Fälligkeit wegen Kündigung) den Gläubigern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der METRO AG oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zu gewähren. Der anteilige Betrag des Grundkapitals der bei Wandlung oder Optionsausübung auszugebenden Stammaktien der METRO AG darf den Nennbetrag der Schuldverschreibungen nicht übersteigen. §§ 9 Abs. 1, 199 Abs. 2 AktG sind zu beachten.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen sowie Options- oder Wandlungszeitraum, zu bestimmen oder im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen begebenden Konzerngesellschaft der METRO AG im Sinne von § 18 AktG festzulegen.

Die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen wurde bisher nicht ausgenutzt.

Befugnisse zum Erwerb eigener Aktien

Die Gesellschaft ist ermächtigt, im Rahmen des § 71 AktG eigene Aktien zu erwerben. Aufgrund des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wurde die Gesellschaft mit Beschluss der Hauptversammlung vom 11. April 2017 ermächtigt, bis zum 28. Februar 2022 eigene Aktien, gleich welcher Gattung, zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien beschränkt, auf die insgesamt ein anteiliger Betrag von höchstens 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals entfällt. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.

Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten Kaufangebots erfolgen; dabei enthält die Ermächtigung jeweils Vorgaben hinsichtlich des Erwerbspreises und des Vorgehens bei Überzeichnung eines öffentlichen Kaufangebots.

Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung erworbenen Aktien der Gesellschaft insbesondere zu folgenden Zwecken zu verwenden:

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Veräußerung von Aktien der Gesellschaft über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre;
Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind, wobei die Ermächtigung Vorgaben hinsichtlich des Einführungspreises enthält;
Übertragung von Aktien der Gesellschaft an Dritte gegen Sachleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen;
Veräußerung von Aktien der Gesellschaft in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre, sofern die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung ist beschränkt auf die Veräußerung von Aktien, auf die insgesamt ein anteiliger Betrag von höchstens 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung entfällt. Auf diese Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, (i) der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden, und (ii) der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die ausgegeben werden oder auszugeben sind zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die ihrerseits unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung begeben wurden;
Lieferung von Aktien an die Inhaber von Options- oder Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG gem. den Options- oder Wandelanleihebedingungen; dies gilt auch für die Lieferung von Aktien aufgrund der Ausübung von Bezugsrechten, die bei einer Veräußerung eigener Aktien durch Angebot an alle Aktionäre oder im Fall einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht den Inhabern von Options- oder Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG in dem Umfang gewährt werden dürfen, in dem die Inhaber der Options- oder Wandelschuldverschreibungen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder bei Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht ein Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft hätten. Insgesamt darf auf die aufgrund dieser Ermächtigung übertragenen Aktien ein anteiliger Betrag von höchstens 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung entfallen, sofern die Aktien zur Erfüllung von Options- oder Wandlungsrechten oder Options- oder Wandlungspflichten, die in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewährt oder begründet wurden, verwendet werden. Auf diese Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben oder veräußert werden;
Durchführung einer sog. Aktiendividende (Scrip Dividend), im Rahmen derer Aktien der Gesellschaft (auch teil- und wahlweise) zur Erfüllung der Dividendenansprüche der Aktionäre verwendet werden;
Einziehung von Aktien der Gesellschaft ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Erhöhung des anteiligen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen. Der Vorstand wird in diesem Fall zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.

Alle vorstehenden Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung von aufgrund der vorstehenden oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien können ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Alle vorstehenden Ermächtigungen können zum Erwerb und zur Verwendung sowohl von Stammaktien als auch von Vorzugsaktien oder zum Erwerb und zur Verwendung lediglich von Stammaktien oder lediglich von Vorzugsaktien ausgeübt werden.

Die Verwendung eigener Aktien gem. den vorgenannten Ermächtigungen mit Ausnahme der Ermächtigung zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Bei Verwendung eigener Aktien gem. den vorgenannten Ermächtigungen mit Ausnahme der Ermächtigung zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft durch Angebot an alle Aktionäre, der Ermächtigung zur Durchführung einer sog. Aktiendividende (Scrip Dividend) sowie der Ermächtigung zur Einziehung von Aktien der Gesellschaft ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.

Bei Verwendung eigener Aktien gem. der Ermächtigung zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft durch Angebot an alle Aktionäre, das unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) erfolgt, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Darüber hinaus ist der Vorstand bei Verwendung eigener Aktien gem. der Ermächtigung zur Durchführung einer sog. Aktiendividende (Scrip Dividend) ermächtigt, das Bezugsrecht auszuschließen.

Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde bisher nicht ausgenutzt.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen

Die METRO AG ist zurzeit als Kreditnehmerin an 2 Konsortialkreditverträgen beteiligt, die im Falle eines Kontrollwechsels (Change of Control) durch die Kreditgeber kündbar sind, sofern zusätzlich und als Folge des Kontrollwechsels das Kreditrating der METRO AG in einer vertraglich festgelegten Weise fällt. Kontrollwechsel nach der Definition in den Konsortialkreditverträgen bedeutet Verlust und Erwerb der Kontrolle im Sinne von § 29 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG). Voraussetzungen eines solchen Kontrollwechsels sind, dass 1. die Aktionäre, die die METRO AG zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses kontrolliert haben, diese Kontrolle verlieren und dass 2. eine oder mehrere Parteien die Kontrolle über die METRO AG erlangen. Nur wenn der Kontrollwechsel und infolgedessen das Fallen des Kreditratings kumulativ eintreten, können die kreditgebenden Banken den Vertrag kündigen und herausgelegte Kredite zurückverlangen. Diese Regelungen sind in der beschriebenen Weise marktüblich und dienen dem Schutz der Gläubiger.

Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots

Es bestehen Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands getroffen worden sind. Für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) wird einzelnen Mitgliedern des Vorstands, mit denen diese Klausel bereits in ihren bestehenden Anstellungsverträgen vereinbart wurde, das Recht eingeräumt, innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem Kontrollwechsel mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ihr Amt aus wichtigem Grund niederzulegen und den Anstellungsvertrag zu diesem Termin zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Bei Neuabschluss von Anstellungsverträgen (Erstbestellung) wird grundsätzlich keine Change of Control-Klausel vereinbart.

Nach der vertraglichen Regelung ist von einem Kontrollwechsel unter der Voraussetzung auszugehen, dass entweder ein Aktionär oder mehrere zusammen handelnde Aktionäre durch das Halten von mindestens 30 % der Stimmrechte an der Gesellschaft die Kontrolle im Sinne von § 29 WpÜG erlangt hat bzw. haben und durch den Kontrollwechsel eine erhebliche Beeinträchtigung der Stellung des Mitglieds des Vorstands hervorgerufen wird.

Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts oder einvernehmlicher Aufhebung des Dienstvertrags innerhalb von 6 Monaten ab dem Kontrollwechsel hat das Mitglied des Vorstands Anspruch auf Auszahlung seiner nach dem Dienstvertrag bestehenden vertraglichen Ansprüche für die Restlaufzeit des Dienstvertrags in Form einer einmaligen Vergütung. Hierbei wird der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen und die Höhe der Abfindung auf 150 % des Abfindungscaps begrenzt. Der Zahlungsanspruch entfällt, wenn die Gesellschaft das Anstellungsverhältnis wirksam außerordentlich aus wichtigem Grund gem. § 626 BGB kündigt.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Arbeitnehmern getroffen worden sind, bestehen hingegen nicht.

8 ERGÄNZENDE ANGABEN FÜR DIE METRO AG (GEM. HGB)

Überblick über das Geschäftsjahr 2019/​20 und Prognose der METRO AG

Die METRO AG ist in ihrer Funktion als Managementholding des METRO Konzerns hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung des METRO Konzerns abhängig.

Angesichts der Holdingstruktur ist, abweichend von der konzernweiten Betrachtung, der handelsrechtliche Jahresüberschuss die wichtigste Steuerungsgröße der METRO AG im Sinne des DRS 20.

Geschäftsverlauf der METRO AG

Der Geschäftsverlauf der METRO AG ist wesentlich geprägt von der Entwicklung ihrer Tochterunternehmen und dem innerkonzernlichen Ausschüttungsverhalten. Im Geschäftsjahr 2019/​20 ist dabei insbesondere zu beachten, dass die Verluste aus dem SB-Warenhausgeschäft bis zur Veräußerung sowie die Veräußerungsergebnisse selbst im Jahresabschluss der METRO AG Berücksichtigung gefunden haben, während die Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von METRO China im Wesentlichen auf Ebene einer im Ausland ansässigen Zwischenholding angefallen sind. Über die Gewinnverwendung dieser Zwischenholding wie auch anderer operativ tätiger Gesellschaften wurde bisher noch nicht entschieden. Insoweit weist der Jahresabschluss der METRO AG technisch einen hohen und nicht prognostizierten Jahresfehlbetrag aus, gleichwohl sind die flüssigen Mittel aus dem Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an METRO China bereits dem Cash-Pool von METRO zugeflossen. Da der Jahresabschluss der METRO AG nach handelsrechtlichen Vorschriften als Ausschüttungsbemessungsgrundlage dient, wurde zur Herstellung des für die vorgeschlagene Dividendenzahlung notwendigen Bilanzgewinns eine Entnahme aus der Kapitalrücklage vorgenommen. Während sich der Dividendenvorschlag grundsätzlich am im Konzernabschluss ausgewiesenen Ergebnis je Aktie orientiert, sind im Folgenden die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz aus dem Jahresabschluss der METRO AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) dargestellt.

Ertragslage der METRO AG und Gewinnverwendung

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GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2019 BIS 30. SEPTEMBER 2020 NACH HGB

Mio. €
2018/​19 2019/​20
Umsatzerlöse 393 358
Sonstige betriebliche Erträge 387 443
Aufwendungen für bezogene Leistungen -51 -40
Personalaufwand -139 -167
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen -66 -65
Sonstige betriebliche Aufwendungen -571 -736
Beteiligungsergebnis 293 -527
Finanzergebnis -5 -34
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -2 -43
Ergebnis nach Steuern 239 -811
Sonstige Steuern -2 -4
Jahresüberschuss (+)/​Jahresfehlbetrag (-) 237 -815
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 29 11
Entnahme aus der Kapitalrücklage 0 1.070
Bilanzgewinn 266 267

Die METRO AG agiert im Wesentlichen als Lizenzgeber sowie als Dienstleister für die operativen METRO Landesgesellschaften und rechnet diese im Rahmen des Verrechnungspreissystems ab.

Die Leistungserbringung besteht hauptsächlich in der Erbringung von diversen Dienstleistungen des operativen Geschäftsbetriebs (Beratungsleistungen), Holdingdienstleistungen sowie Leistungen im Bereich der Entwicklung und des Betriebs diverser konzerneigener IT-Lösungen. Um diese Dienstleistungen erbringen zu können, werden insbesondere IT-Dienstleistungen von konzerninternen Subunternehmern und Externen eingekauft, die sich innerhalb der Aufwendungen für bezogene Leistungen, der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie der Abschreibungen niederschlagen. Hinsichtlich der Marken METRO und MAKRO sowie der Produkteigenmarken agiert die METRO AG als zentraler Lizenzgeber für ihre aktuellen und vorübergehend auch für ehemalige Tochtergesellschaften.

Im Berichtsjahr werden mit 358 Mio. € Abrechnungsbeträge der METRO AG als Umsatzerlöse ausgewiesen. Diese betreffen mit 250 Mio. € im Wesentlichen Abrechnungen von Lizenzierungsentgelten für die Marken METRO und MAKRO sowie in Höhe von 108 Mio. € IT- und Business-Serviceleistungen. Ursächlich für den Rückgang der Umsatzerlöse ist die durch Covid-19 beeinträchtigte Ergebnisentwicklung in Westeuropa, da die Lizenzierungsentgelte für die Nutzung der Marken METRO und MAKRO im Wesentlichen ergebnisabhängig ermittelt werden. Erhöhte Lizenzentgelte in Osteuropa (ohne Russland) und Asien konnten dies nur teilweise kompensieren.

Die Position sonstige betriebliche Erträge beinhaltet hauptsächlich Abrechnungen an Tochterunternehmen, soweit diese Abrechnungsbeträge nicht als Umsatzerlöse zu klassifizieren sind. Der Anstieg ggü. dem Vorjahr betrifft im Wesentlichen nicht mehr benötigte Risikovorsorgen für die Abrechnung von Lizenzierungsentgelten in bestimmten Ländern (Auflösung von Rückstellungen) und Einmalerträge im Zusammenhang mit der Veräußerung von METRO China und des SB-Warenhausgeschäfts (übrige sonstige betriebliche Erträge).

Die METRO AG hat zur Ausübung ihrer Funktion als zentrale Managementholding Dienstleistungen bei Konzerngesellschaften und konzernfremden Unternehmen beauftragt, die im Wesentlichen Kosten für Marketing sowie IT-Dienstleistungen umfassen. Soweit diese Aufwendungen in Zusammenhang mit Abrechnungsleistungen stehen, die unter der Position Umsatzerlöse anzugeben sind, werden diese korrespondierenden Beträge als Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewiesen.

Im Durchschnitt der 4 Quartale des Geschäftsjahres 2019/​20 beschäftigte die METRO AG 796 Mitarbeiter. Teilzeitbeschäftigte und Aushilfen wurden auf Vollzeitkräfte umgerechnet. Personalaufwendungen liegen trotz geringerer Beschäftigtenzahl aufgrund gestiegener Restrukturierungsaufwendungen oberhalb des Vorjahresniveaus.

Abschreibungen entfallen mit 40 Mio. € auf planmäßige Abschreibungen auf die Nutzungsrechte an den Marken METRO und MAKRO und betreffen im Übrigen planmäßige Abschreibungen sonstiger Vermögensgegenstände.

Sonstige betriebliche Aufwendungen sind geprägt durch Aufwendungen, die der METRO AG in Ausübung ihrer Funktion als Managementholding entstanden sind durch die Beauftragung von Dienstleistungen bei Konzerngesellschaften und konzernfremden Unternehmen. Der Anstieg ggü. dem Vorjahr resultiert überwiegend aus höheren Währungsverlusten und höherer Risikovorsorge für die Abrechnung von Lizenzierungsentgelten in verschiedenen Ländern.

Die METRO AG weist im Geschäftsjahr 2019/​20 ein Beteiligungsergebnis in Höhe von -527 Mio. € aus. Aus Konzerngesellschaften, mit denen Ergebnisabführungsverträge bestehen, konnten Erträge in Höhe von 219 Mio. € vereinnahmt werden. Verluste wurden in Höhe von 252 Mio. € übernommen. Diese resultieren überwiegend aus dem SB-Warenhausgeschäft (Real). Erträge aus Beteiligungen ohne Ergebnisabführungsverträge belaufen sich im Geschäftsjahr 2019/​20 auf 352 Mio. € und resultieren aus Immobiliengesellschaften des Konzerns. Im Berichtsjahr waren Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen des Immobilienbereichs in Höhe von 624 Mio. € vorzunehmen, die überwiegend aus Wertminderungen infolge von Gewinnausschüttungen resultierten. Darüber hinaus ist aus dem Verkauf des SB-Warenhausgeschäfts ein Abgangsverlust von 222 Mio. € entstanden.

Das Finanzergebnis beläuft sich auf -34 Mio. €, hierzu hat im Wesentlichen ein reduziertes Zinsergebnis beigetragen.

Der Jahresfehlbetrag beträgt -815 Mio. €. Unter Einbezug eines Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 11 Mio. € und der Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 1.070 Mio. € weist die Gesellschaft einen Bilanzgewinn von 267 Mio. € aus.

Zur Verwendung des Bilanzgewinns 2019/​20 schlägt der Vorstand der METRO AG der Hauptversammlung vor, aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn von 267 Mio. € eine Dividendenausschüttung in Höhe von 0,70 € je Stammaktie und in Höhe von 0,70 € je Vorzugsaktie, also insgesamt 254 Mio. €, zu beschließen und den Restbetrag als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Finanzlage der METRO AG

Zahlungsmittelflüsse

Der stichtagsbezogene Kassenbestand beträgt 1.083 Mio. € und besteht im Wesentlichen aus Guthaben bei Kreditinstituten durch zugeflossene Cash-Pool-Einnahmen aus den Tochtergesellschaften zum Ende des Berichtszeitraums.

Kapitalstruktur

PASSIVA

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Mio. € 30.9.2019 30.9.2020
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 363 363
Kapitalrücklage 6.118 5.048
Bilanzgewinn 266 267
6.747 5.678
Rückstellungen 451 702
Verbindlichkeiten
Anleihen 2.288 2.071
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 262 60
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 8.380 2.663
Übrige Verbindlichkeiten 81 48
11.011 4.841
Rechnungsabgrenzungsposten 12 159
18.221 11.380

Die Passivseite der Bilanz besteht mit 5.678 Mio. € aus Eigenkapital und mit 5.702 Mio. € aus Rückstellungen, Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Stichtag 49,9 %. Die Rückstellungen betragen zum Bilanzstichtag 702 Mio. €. Die Verbindlichkeiten resultieren zum einen mit 2.071 Mio. € aus Anleihen sowie mit 60 Mio. € aus Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten. Zum anderen bestehen Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen mit 2.663 Mio. €. Sie betreffen überwiegend kurzfristige Geldanlagen von Tochtergesellschaften. Der Saldo hat sich aufgrund eines Ausgleichs von Forderungen und Verbindlichkeiten im Konzern deutlich reduziert.

Vermögenslage der METRO AG

AKTIVA

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Mio. € 30.9.2019 30.9.2020
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 939 875
Sachanlagen 3 2
Finanzanlagen 9.005 8.147
9.947 9.024
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.218 1.263
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 44 1.083
8.262 2.346
Rechnungsabgrenzungsposten 12 10
18.221 11.380

Die Aktiva betragen zum Stichtag insgesamt 11.380 Mio. € und sind überwiegend mit 8.147 Mio. € durch Finanzanlagen, mit 1.231 Mio. € durch Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie durch das unter immaterielle Vermögensgegenstände ausgewiesene Nutzungsrecht an den Marken METRO und MAKRO (840 Mio. €) geprägt. Die Finanzanlagen bestehen mit 8.141 Mio. € überwiegend aus Anteilen an verbundenen Unternehmen und umfassen im Wesentlichen die Anteile an der Holding für Wholesale-Gesellschaften (6.731 Mio. €), an Immobiliengesellschaften (670 Mio. €), an Dienstleistungsgesellschaften (519 Mio. €) sowie mit 221 Mio. € an weiteren Gesellschaften. Die Reduzierung ergab sich in Folge des Verkaufs des SB-Warenhausgeschäfts zum einen durch Abgänge von Anteilen und zum anderen durch ausschüttungsbedingte Wertminderungen. Das Finanzanlagevermögen stellt 71,6 % der Bilanzsumme dar. Forderungen gegen verbundene Unternehmen weisen einen Bestand in Höhe von 1.231 Mio. € auf. Dies entspricht 10,8 % der gesamten Aktiva. Diese Position spiegelt hauptsächlich den kurzfristigen Finanzierungsbedarf der Konzerngesellschaften zum Stichtag wider. Die Position Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks beläuft sich auf 1.083 Mio. €, die Erhöhung ist im Wesentlichen bedingt durch die Zahlungseingänge aus den Unternehmenstransaktionen.

Risikosituation der METRO AG

Da die METRO AG u. a. durch Finanzierungs- und Garantiezusagen sowie durch mittel- und unmittelbare Investitionen in die Beteiligungsunternehmen weitgehend mit den Unternehmen des METRO Konzerns verbunden ist, ist die Risikosituation der METRO AG wesentlich von der Risikosituation des METRO Konzerns abhängig. Deshalb gelten die Aussagen zur Gesamtbewertung der Risikosituation durch die Unternehmensleitung auch als Zusammenfassung der Risikosituation der METRO AG.

Prognose der METRO AG

Die METRO AG in ihrer Funktion als Managementholding ist in ihrer Entwicklung wesentlich von der Entwicklung und dem Ausschüttungsverhalten ihrer Beteiligungen abhängig. Wir gehen davon aus, dass voraussichtlich angesichts der anhaltenden Covid-19-Pandemie niedrigere Lizenzerträge von Tochtergesellschaften durch laufende Kosteneinsparungen infolge des durchgeführten Effizienzprogramms sowie Veränderungen des Beteiligungsergebnisses kompensiert werden können, sodass im kommenden Geschäftsjahr 2020/​21 wieder ein positiver Jahresüberschuss ausgewiesen werden kann.

Geplante Investitionen der METRO AG

Im Rahmen der Durchführung von Investitionen des METRO Konzerns wird die METRO AG die Konzerngesellschaften bei Bedarf durch Anteilserhöhungen oder Ausleihungen unterstützen. Darüber hinaus können sich im Rahmen von konzerninternen Anteilstransfers Investitionen in Anteile an verbundenen Unternehmen ergeben.

Erklärung zur Unternehmensführung

Die mit dem Corporate-Governance-Bericht zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB ist auf der Website der Gesellschaft (www.metroag.de) unter der Rubrik Unternehmen - Corporate Governance dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gem. den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

1. Dezember 2020

Der Vorstand

OLAF KOCH

CHRISTIAN BAIER

ANDREA EUENHEIM

RAFAEL GASSET

ERIC POIRIER

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRUFERS

AN DIE METRO AG

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der METRO AG, Düsseldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der METRO AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft.

Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Die Veräußerung der SB Warenhaus-Aktivitäten

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Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben im Abschnitt "Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses". Angaben zur Folgebewertung der IFRS 5 Abgangsgruppe bis zur Entkonsolidierung sowie zur Entkonsolidierung des nicht fortgeführten Geschäftsbereichs der SB Warenhaus-Aktivitäten finden sich im Konzernanhang unter der Ziffer 43.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Am 13. September 2018 hat der Vorstand der METRO AG ("METRO") in einer Ad hoc Mitteilung gemäß Artikel 17 Abs. 1 MAR mitgeteilt, einen Veräußerungsprozess für das Einzelhandelsgeschäft von Real inklusive der damit zusammenhängenden Geschäftsaktivitäten sowie des Immobilienportfolios, welches im Rahmen des SB-Warenhausgeschäfts genutzt wird und sich im Eigentum der METRO befindet, zu beginnen. Die SB Warenhaus-Aktivitäten wurden seitdem als Veräußerungsgruppe und nicht fortgeführter Geschäftsbereich gemäß IFRS 5 klassifiziert.

Mit Kaufvertrag vom 18. Februar 2020 hat die METRO den überwiegenden Teil der SB Warenhaus-Aktivitäten an The SCP Group S.a r.l. ("SCP Group") veräußert. Der Verkauf wurde am 25./​26. Juni 2020, nach Erhalt aller Genehmigungen durch die zuständigen Regulierungs- und Wettbewerbsbehörden, vollzogen. Unter Berücksichtigung der Kosten der Veräußerung wurde ein negatives Veräußerungsergebnis nach Steuern in Höhe von EUR -627 Mio erzielt, welches ebenso wie das laufende Ergebnis (nach Steuern) in Höhe von EUR 213 Mio unter den nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen wurde.

Die Abbildung der Entkonsolidierung im Konzernabschluss sowie die Ermittlung des Veräußerungsergebnisses sind komplex und ermessensbehaftet.

Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die Abbildung der Entkonsolidierung im Konzernabschluss und die Ermittlung des Veräußerungsergebnisses nicht angemessen ist. Ferner besteht das Risiko, dass die nach IFRS 5 geforderten Angaben bis zur Entkonsolidierung sowie Angaben zur Veräußerung im Konzernanhang nicht sachgerecht sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst beurteilt, ob die Voraussetzungen für eine Entkonsolidierung nach IFRS 10 erfüllt sind. Anschließend haben wir beurteilt, welche Vermögenswerte und Schulden im Rahmen der Entkonsolidierung zu berücksichtigen sind. Zu diesem Zweck haben wir die vertraglichen Vereinbarungen gewürdigt, Gespräche mit an der Verkaufstransaktion beteiligten verantwortlichen Personen geführt und die IT-technische Umsetzung der Entkonsolidierung im Konsolidierungssystem beurteilt. Anschließend haben wir gewürdigt, ob die abgehenden Vermögenswerte und Schulden vollständig und korrekt ausgebucht wurden und das Veräußerungsergebnis sachgerecht ermittelt und buchhalterisch erfasst wurde. Die Ermittlung des Kaufpreises haben wir mit den vertraglichen Vereinbarungen abgestimmt. Hierzu haben wir die zugrunde liegenden Unterlagen eingesehen und gewürdigt, sowie die Ermittlung des Kaufpreises auf Basis des vertraglich vereinbarten Kaufpreismechanismus methodisch und rechnerisch nachvollzogen und die Zahlungseingänge mit den Kontoauszügen abgestimmt.

Schließlich haben wir beurteilt, ob die nach IFRS 5 geforderten Angaben bis zur Entkonsolidierung sowie Angaben zur Veräußerung im Konzernanhang sachgerecht sind.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die der Abbildung der Entkonsolidierung im Konzernabschluss und Ermittlung des Entkonsolidierungsergebnisses zugrunde liegende Vorgehensweise ist angemessen. Die nach IFRS 5 geforderten Angaben bis zur Entkonsolidierung sowie Angaben zur Veräußerung im Konzernanhang sind sachgerecht.

Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

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Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben im Abschnitt "Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses". Angaben zur Entwicklung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie dem durchgeführten Wertminderungstest finden sich unter Anhang Ziffer 19. Darüber hinaus verweisen wir auf den Anhang Ziffer 6 zu den Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Der Konzernabschluss der METRO zum 30. September 2020 weist Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 731 Mio aus. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden in Übereinstimmung mit IAS 36 denjenigen Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus dem jeweiligen Zusammenschluss ziehen. Das sind für die METRO die Organisationseinheiten pro Land.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich sowie anlassbezogen einem Wertminderungstest unterzogen. Ausgangspunkt für die Identifikation einer etwaigen Wertminderung ist der erzielbare Betrag, der bei METRO regelmäßig dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht und dem jeweiligen Buchwert der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten gegenübergestellt wird. Die beizulegenden Zeitwerte werden dabei nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt. Stichtag für die Werthaltigkeitsprüfung ist der 30. Juni 2020.

Dem Wertminderungstest liegen Cashflow-Planungen zugrunde, deren Ausgangspunkt die von der METRO erstellte Mehrjahresplanung war. Die Abzinsung der zukünftigen Cashflows erfolgt mittels der gewichteten Kapitalkosten der jeweiligen Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten.

Das Ergebnis des Wertminderungstests ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Cashflows sowie der verwendeten Kapitalkosten abhängig und daher mit einer erheblichen Schätzunsicherheit behaftet. Die sich seit Januar 2020 weltweit ausbreitende Covid-19 Pandemie hat, im Vergleich zu den Vorjahren, den Grad der Schätzunsicherheit hinsichtlich der zugrunde liegenden künftigen Cashflows deutlich erhöht. Der Vorstand ist dafür verantwortlich, die weiteren Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die Geschäftstätigkeit einzuschätzen und in den Cashflow-Planungen angemessen zu berücksichtigen. Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass Wertminderungen nicht oder zu spät erkannt werden sowie die erwarteten Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die Geschäftsentwicklung im Rahmen des Wertminderungstests nicht sachgerecht abgebildet werden.

Darüber hinaus erfordert IAS 36 umfangreiche Anhangangaben, insbesondere auch in Bezug auf die von METRO als möglich erachtete Sensitivität wesentlicher Bewertungsannahmen und -parameter. Es besteht das Risiko, dass die Anhangangaben nicht vollständig und angemessen sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Unsere Prüfung, die wir unter Einbeziehung unserer eigenen Bewertungsspezialisten durchgeführt haben, umfasste unter anderem die Beurteilung der Angemessenheit des dem Wertminderungstest zugrunde liegenden Bewertungsmodells, insbesondere hinsichtlich der zur Anwendung gelangten Bewertungsgrundsätze sowie der formalen und rechnerischen Richtigkeit.

Von der Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten zukünftigen Cashflows haben wir uns unter anderem durch Abgleich mit den aktuellen Planzahlen aus der von METRO erstellten Mehrjahresplanung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen überzeugt. Besondere Beachtung erforderte in diesem Jahr die Analyse der weiteren möglichen Auswirkungen durch die Covid-19 Pandemie. Bedingt durch Covid-19 hat METRO eine auf Szenarien basierte Mehrjahresplanung aufgestellt. In diesem Zusammenhang haben wir uns auch von der Angemessenheit des Planungsprozesses der METRO überzeugt. Weiterhin haben wir die Angemessenheit der unterstellten langfristigen Wachstumsraten sowie der nachhaltigen Abschreibungs- und Reinvestitionsbeträge beurteilt. Ferner haben wir kritisch die bisherige Planungstreue auf Basis der von METRO erstellten Plan-Ist-Abweichungen der Vergangenheit analysiert. Außerdem haben wir die Mehrjahresplanung insbesondere im Hinblick auf die operative Profitabilitätsverbesserung im Detailplanungszeitraum mit den Planungsverantwortlichen erörtert.

Vor dem Hintergrund der sehr hohen Sensitivität der ermittelten beizulegenden Zeitwerte auf Änderungen der Kapitalkosten haben wir uns, unter Berücksichtigung landesspezifischer Besonderheiten, intensiv mit den zugrunde gelegten Annahmen und Parametern der Kapitalkosten, insbesondere dem risikofreien Zinssatz, der Marktrisikoprämie und dem Betafaktor, auseinandergesetzt und das Berechnungsschema auf rechnerische und formelle Richtigkeit beurteilt. Auf Basis der von METRO durchgeführten Sensitivitätsanalysen haben wir uns damit auseinandergesetzt, inwieweit eine für möglich gehaltene Änderung der der Berechnung zugrunde liegenden Annahmen einen Wertminderungsbedarf begründet.

Zudem haben wir die Vollständigkeit und Angemessenheit der Angaben nach IAS 36 im Anhang beurteilt.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Das dem Wertminderungstest zugrunde liegende Bewertungsmodell ist sachgerecht und steht in Einklang mit den anzuwendenden IFRS-Bewertungsgrundsätzen. Ferner liegen die von METRO angewandten Bewertungsparameter und -annahmen in einer angemessenen Bandbreite und sind ausgewogen. Die im Anhang gemachten Angaben sind sachgerecht.

Die Werthaltigkeit der Grundstücke, Bauten und Nutzungsrechte

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Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben im Abschnitt "Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses". Angaben zur Entwicklung des Sachanlagevermögens finden sich unter Anhang Ziffer 21. Darüber hinaus verweisen wir auf den Anhang Ziffer 15 zu den Abschreibungen auf Sachanlagen.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Der Konzernabschluss der METRO zum 30. September 2020 weist Grundstücke und Bauten mit einem Buchwert in Höhe von EUR 3.728 Mio sowie Nutzungsrechte (nach IFRS 16) mit einem Buchwert von EUR 2.084 Mio aus; davon entfallen EUR 1.947 Mio auf Nutzungsrechte an Grundstücken und Bauten. Im Berichtsjahr wurden Wertminderungen in Höhe von EUR 12 Mio erfasst.

Nach IAS 36 ist für Immobilien und Nutzungsrechte bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine etwaige Wertminderung ein Wertminderungstest durchzuführen. Als Anhaltspunkte für eine etwaige Wertminderung sind insbesondere die Entwicklung des operativen Geschäfts und des Immobilienmarkts relevant. Im Rahmen dieser Wertminderungstests ist nach IAS 36 der Buchwert der betroffenen zahlungsmittelgenerierenden Einheit dem erzielbaren Betrag gegenüberzustellen. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. METRO führt den Wertminderungstest regelmäßig auf Basis der beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten durch. Grundlage für die Bewertung ist der Barwert der künftigen Cashflows der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt wird. Dem Wertminderungstest liegen dazu Cashflow-Planungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugrunde. Die sich seit Januar 2020 weltweit ausbreitende Covid-19 Pandemie hat, im Vergleich zu den Vorjahren, den Grad der Schätzunsicherheit hinsichtlich der zugrunde liegenden künftigen Cashflows deutlich erhöht. Der Vorstand ist dafür verantwortlich, die weiteren Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die Geschäftstätigkeit einzuschätzen und in den Cashflow-Planungen angemessen zu berücksichtigen.

Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Cashflows sowie den verwendeten Zinssätzen abhängig und insofern mit einer erheblichen Schätzunsicherheit behaftet. Es besteht das Risiko, dass notwendige Wertminderungen nicht oder zu spät erkannt werden, sowie dass die erwarteten Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die Geschäftsentwicklung im Rahmen des Wertminderungstests nicht sachgerecht abgebildet werden.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Ausgangspunkt unserer Prüfung war die Identifikation der Anzeichen für eine Wertminderung von Grundstücken, Bauten und Nutzungsrechten durch METRO. Zunächst haben wir anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen beurteilt, bei welchen Grundstücken, Bauten und Nutzungsrechten Anzeichen für eine Wertminderung vorlagen.

Unsere Prüfung, die wir unter Einbeziehung unserer eigenen Bewertungsspezialisten durchgeführt haben, umfasste unter anderem die Beurteilung der Angemessenheit der den Wertminderungstests zugrunde liegenden Bewertungsmodelle hinsichtlich der zur Anwendung gelangten Bewertungsgrundsätze sowie der rechnerischen und formellen Richtigkeit. Wir haben uns zudem von der Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten zukünftigen Cashflows und Marktmieten unter anderem durch Abgleich mit den aktuellen Planzahlen sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und nutzungsspezifischen Marktdaten überzeugt. Besondere Beachtung erforderte in diesem Jahr die Analyse der möglichen Auswirkungen durch die Covid-19 Pandemie. Außerdem haben wir uns mit den Kapitalkosten sowie den immobilienspezifischen Diskontierungs- und Kapitalisierungszinssätzen beschäftigt. Ferner haben wir kritisch die bisherige Planungstreue auf Basis der von METRO erstellten Plan-Ist-Abweichungen der Vergangenheit analysiert.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Anzeichen für eine Wertminderung von Grundstücken und Bauten sowie Nutzungsrechten wurden angemessen identifiziert. Die dem Wertminderungstest zugrunde liegenden Bewertungsmodelle sind sachgerecht und stehen in Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Ferner sind die angewandten Bewertungsparameter und -annahmen angemessen und ausgewogen.

Die Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards "IFRS 16 - Leasingverhältnisse"

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Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben im Abschnitt "Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses". Angaben zur Erstanwendung des IFRS 16 befinden sich im Konzernanhang unter der Ziffer 47.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Zum 30. September 2020 werden im Konzernabschluss der METRO Nutzungsrechte aus Leasingverträgen in Höhe von EUR 2.084 Mio sowie Leasingverbindlichkeiten in Höhe von EUR 3.027 Mio ausgewiesen. Der Anteil der Leasingverbindlichkeiten an der Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt 22,9 % und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft.

Die METRO wendet den neuen Rechnungslegungsstandard "IFRS 16 - Leasingverhältnisse" vollständig retrospektiv an. Aus der Erstanwendung ergaben sich Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanz der Vergleichsperiode zum 1. Oktober 2018 und deren Fortschreibung in der zum 30. September 2019 endenden Vergleichsperiode sowie auf das zum 30. September 2020 endende aktuelle Geschäftsjahr. Der Umstellungseffekt beläuft sich zum 1. Oktober 2018 unter Berücksichtigung latenter Steuern auf EUR -831 Mio und wurde in den Gewinnrücklagen erfasst. Aufgrund des großen Volumens an Leasingverhältnissen und den hieraus resultierenden Transaktionen hat die Gesellschaft Prozesse und Kontrollen zur vollständigen und sachgerechten erstmaligen und fortlaufenden Erfassung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 eingerichtet.

Die retrospektive Bestimmung der Leasinglaufzeit, der Höhe der Leasingzahlungen und des Diskontierungszinssatzes sind ermessensbehaftet und beruhen auf Schätzungen. Zudem erfordert die Ermittlung des Erstanwendungseffektes des IFRS 16 die Erfassung umfangreicher Daten aus den Leasingverträgen.

Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten nicht vollständig in der Bilanz erfasst wurden. Zudem besteht das Risiko, dass die Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten nicht angemessen bewertet sind.

Daneben besteht das Risiko, dass die nach IFRS 16 im Zusammenhang mit IAS 8 geforderten Anhangangaben zu den Auswirkungen der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 nicht vollständig und sachgerecht sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

In einem ersten Schritt haben wir uns ein Verständnis über den Prozess der METRO zur Implementierung von IFRS 16 verschafft. Im Anschluss daran haben wir die der Implementierung zugrunde liegenden Fachkonzepte und Bilanzierungsanweisungen im Hinblick auf Vollständigkeit und Konformität mit IFRS 16 gewürdigt.

Wir haben die Angemessenheit und Einrichtung von Kontrollen sowie deren Wirksamkeit beurteilt, welche die METRO zur Sicherstellung der vollständigen und richtigen Ermittlung der Daten zur Bewertung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten eingerichtet hat. Soweit zur Ermittlung und Zusammenführung der relevanten Daten IT-Verarbeitungssysteme zum Einsatz kamen, haben wir unter Einbindung unserer IT-Spezialisten die Wirksamkeit der Regelungen und Verfahrensweisen, die sich auf IT-Anwendungen beziehen und die Wirksamkeit von Anwendungskontrollen unterstützen, getestet.

Für teilweise risikoorientiert und teilweise repräsentativ ausgewählte Leasingverträge haben wir geprüft, ob die relevanten Daten richtig und vollständig ermittelt und in den IT-Verarbeitungssystemen erfasst wurden. Sofern Ermessensentscheidungen insbesondere zur Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes und der Leasinglaufzeit getroffen wurden, haben wir diese daraufhin überprüft, ob die zugrunde liegenden Annahmen vor dem Hintergrund der Unternehmens- und Marktverhältnisse nachvollziehbar und konsistent zu anderen getroffenen Annahmen im Abschluss sind.

Unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten haben wir die den Grenzfremdkapitalzinssätzen zugrunde liegenden Annahmen und Parameter mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Zudem haben wir die Berechnungsmethode für den Diskontierungszinssatz auf Angemessenheit unter risikoorientierten Gesichtspunkten gewürdigt.

Die durch die METRO ermittelten Wertansätze der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten aus Leasingverträgen haben wir für die in der oben genannten Auswahl enthaltenen Leasingverträge rechnerisch nachvollzogen.

Zudem haben wir beurteilt, ob die nach IFRS 16 in Verbindung mit IAS 8 geforderten Angaben zu den Auswirkungen der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 im Konzernanhang vollständig und sachgerecht sind.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die METRO hat sachgerechte Verfahren zur Erfassung von Leasingverträgen für Zwecke der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 eingerichtet. Die der Bewertung der den Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten aus Leasingverträgen zugrunde liegenden Annahmen und Parameter sind insgesamt angemessen.

Die im Konzernanhang enthaltenen Angaben zur Auswirkung der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 sind vollständig und sachgerecht.

Sonstige Informationen

Der Vorstand bzw. ‌der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:

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die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns‌, die in Abschnitt 2.4 des zusammengefassten Lageberichts enthalten ist, und
die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns‌, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Februar 2020 als Abschlussprüfer gewählt und unter gleichem Datum auch vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016/​2017 als Konzernabschlussprüfer der METRO AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Thorsten Hain‌.

Düsseldorf, den 1. Dezember 2020

KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Hain, Wirtschaftsprüfer

Klaaßen, Wirtschaftsprüfer

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

im Geschäftsjahr 2019/​20 wurde die Transformation vom Konglomerat zum reinen Großhändler durch den Verkauf von METRO China und Real abgeschlossen. Damit wurde ein voller Fokus auf das Großhandelsgeschäft erreicht und METRO konnte sich im Weiteren auf das Wachstum des Geschäfts konzentrieren.

Nachdem METRO gut in das Geschäftsjahr gestartet war, besonders in den Fokusbereichen HoReCa und Trader, wurde ab März jedoch das Geschäft stark durch die Covid-19-Pandemie beeinträchtigt. Die monatelangen Schließungen der Geschäfte unserer HoReCa-Kunden zusammen mit weiteren staatlichen Restriktionen führten zu einem Umsatz- und Ergebnisrückgang. Dennoch hat METRO im Geschäftsjahr 2019/​20 insgesamt ein ordentliches Ergebnis liefern können. Die stabile finanzielle Performance und die Erlöse aus den Verkäufen von METRO China und Real wirkten sich positiv auf die Bilanz und die Liquidität von METRO aus.

METRO hat mit Nachdruck geholfen, die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf ihre HoReCa-Kunden in Presse und Politik sichtbar zu machen, und hat ihre Kunden auch durch zusätzliche Belieferungsaktivitäten, digitale Anwendungen und Services beraten und unterstützt. Das Ergebnis zeigt, dass METRO mit diesen Aktivitäten richtig liegt. Folgerichtig werden wir diese auch weiter mit Kraft umsetzen.

Ich möchte im Namen des Aufsichtsrats allen Kunden von METRO das Signal geben, dass wir an ihrer Seite stehen und sie mit größtmöglichem Einsatz unterstützen, damit sie diese schwierigen Zeiten überstehen. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von METRO gilt in diesem Jahr unser außergewöhnlicher Dank. So haben sie nicht nur unter erschwerten Bedingungen arbeiten müssen, sondern auch außerhalb von bekannten Abläufen ein unglaubliches Engagement gezeigt. Unser Dank geht auch an die Mitglieder des Vorstands, die alles tun, um METRO durch diese große Krise zu bringen, aber dabei auch neue Chancen nutzen, die sich bieten.

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Informationen zu den weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats sind auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Unternehmen - Aufsichtsrat abrufbar.

Beratung und Überwachung im Dialog mit dem Vorstand

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019/​20 die Pflichten und Aufgaben wahrgenommen, die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung der METRO AG und des Konzerns beraten und seine Tätigkeit überwacht. Der Vorstand unterrichtete uns in und außerhalb von Aufsichtsratssitzungen ausführlich und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in schriftlicher und mündlicher Form über alle wesentlichen Belange von METRO. Die Berichterstattung umfasste Informationen über die laufende Geschäftsentwicklung, insbesondere vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie, die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Belange der Unternehmensplanung und beinhaltete auch Informationen zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns (einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance). Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen hat der Vorstand erläutert. Zu einzelnen Geschäftsvorfällen haben wir unsere Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder selbst getroffenen Regelungen notwendig war. Vom Einsichts- und Prüfungsrecht des Aufsichtsrats nach § 111 Abs. 2 Satz 1 und 2 Aktiengesetz (AktG) haben wir nicht Gebrauch gemacht, da es keine klärungsbedürftigen Sachverhalte gab. Zu ausgewählten Tagesordnungspunkten der Sitzungen wurden Führungskräfte der zuständigen Fachbereiche von METRO hinzugezogen.

Auch außerhalb der Sitzungen standen Prof. Dr. Edgar Ernst als Vorsitzender des Prüfungsausschusses und ich als Aufsichtsratsvorsitzender mit dem Finanzvorstand bzw. dem Vorstandsvorsitzenden in engem und regelmäßigem Informations- und Gedankenaustausch zu wichtigen Themen und anstehenden Entscheidungen. Zudem stand ich außerhalb der Sitzungen auch in Kontakt mit den Mitgliedern des Aufsichtsrats. Ferner berichteten Prof. Dr. Edgar Ernst und ich in unserer Funktion als Ausschussvorsitzende in der jeweils nachfolgenden Aufsichtsratssitzung über die Arbeit und die Empfehlungen der jeweiligen Ausschüsse.

Im Geschäftsjahr 2019/​20 fanden insgesamt 11 Aufsichtsratssitzungen statt, wovon 4 außerordentlich einberufen wurden.

Die durchschnittliche Teilnahmequote bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse betrug im Geschäftsjahr 2019/​20 97 %. Eine individualisierte Übersicht über die Teilnahme der einzelnen, im Geschäftsjahr 2019/​20 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ist im Abschnitt "Individualisierte Sitzungsteilnahme" dieses Berichts enthalten. Zudem erfolgten 2 Beschlussfassungen des Aufsichtsrats außerhalb einer Sitzung im schriftlichen Verfahren. In sog. Closed Sessions tauschten sich die Aufsichtsratsmitglieder regelmäßig ohne Teilnahme der Vorstandsmitglieder aus. Wie auch in der Vergangenheit üblich, berieten sich sowohl die Anteilseigner- als auch die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der METRO AG in getrennten Vorbesprechungen über relevante Tagesordnungspunkte. In gesonderten Telefonaten berichteten der Vorsitzende des Vorstands und der Finanzvorstand dem Aufsichtsrat zudem zur Covid-19-Pandemie und zu deren Auswirkung auf das Geschäft von METRO.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind gehalten, das Auftreten von Interessenkonflikten unverzüglich offenzulegen. Das ehemalige Aufsichtsratsmitglied Dr. Florian Funck, zugleich Vorstandsmitglied des damaligen METRO Großaktionärs Franz Haniel & Cie. GmbH, hat im Geschäftsjahr 2019/​20 aufgrund der damals bestehenden Geschäftsbeziehung der Franz Haniel & Cie. GmbH zu EPGC weder am Informationsfluss noch an den Beratungen des Aufsichtsrats der METRO AG teilgenommen, die noch im Nachgang zu dem freiwilligen Übernahmeangebot der EP Global Commerce VI GmbH vom 10. Juli 2019 stattfanden und im Zusammenhang mit der Anteilsaufstockung von EPGC standen. Im Weiteren hat das Aufsichtsratsmitglied Marco Arcelli im Geschäftsjahr 2019/​20 weder an Beratungen noch an Beschlussfassungen des Aufsichtsrats der METRO AG im Zusammenhang mit dem am 13. September 2020 angekündigten und am 1. Oktober 2020 veröffentlichten freiwilligen Übernahmeangebot der EP Global Commerce GmbH oder an dem damit zusammenhängenden Informationsfluss teilgenommen. Hintergrund ist, dass Marco Arcelli zugleich die Position des CEO der EP Global Commerce a.s. inne hat, die Muttergesellschaft der EP Global Commerce GmbH und damit eine mit dieser gemeinsam handelnde Person im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG ist. Weitere Interessenkonflikte sind im Geschäftsjahr 2019/​20 nicht aufgetreten.

Personalien

Dr. Florian Funck hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf des 7. Dezember 2019 niedergelegt. Als sein Nachfolger im Aufsichtsrat wurde Marco Arcelli zunächst gerichtlich bestellt und dann durch die Hauptversammlung 2020 gewählt. Darüber hinaus wurden Gwyn Burr, Prof. Dr. Edgar Ernst und Dr. Liliana Solomon als Mitglieder des Aufsichtsrats der METRO AG durch die Hauptversammlung 2020 wiedergewählt. Im Zuge des Verkaufs des Real SB-Warenhausgeschäfts endeten am 25. Juni 2020 die Mandate der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Werner Klockhaus (als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats), Susanne Meister und Dr. Angela Pilkmann. Mit Wirkung zum 17. Juli 2020 wurden Rosalinde Lax, Manuela Wetzko und Udo Höfer gerichtlich zu deren Nachfolgern bestellt. Danach wurde Xaver Schiller zum neuen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.

Am 1. November 2019 trat Andrea Euenheim als Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektorin planmäßig die Nachfolge des zum 31. Dezember 2019 aus dem Vorstand ausgeschiedenen Heiko Hutmacher an. Zudem hat das Vorstandsmitglied Philippe Palazzi METRO Ende Mai 2020 auf eigenen Wunsch verlassen; seine Bestellung als Vorstandsmitglied endete mit Wirkung zum 31. März 2020. Auf der Position des Chief Operating Officer folgten ihm zum 1. April 2020 Rafael Gasset und Eric Poirier nach. Christian Baier wurde vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2025 zum Mitglied des Vorstands wiederbestellt. Zudem hat der Vorstandsvorsitzende Olaf Koch angekündigt, keine Vertragsverlängerung anzustreben und zum Jahresende 2020 aus dem Unternehmen ausscheiden zu wollen. Der Aufsichtsrat hat einer einvernehmlichen Aufhebung des bis zum 1. März 2022 laufenden Vertrags von Olaf Koch zum 31. Dezember 2020 zugestimmt.

Wesentliche Inhalte der Aufsichtsratssitzungen

Oktober 2019 - In einer außerordentlich einberufenen Sitzung stimmten wir dem Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an METRO China an die Wumei Technology Group und dem Abschluss einer Partnerschaftsvereinbarung zu. Diese Transaktion markierte einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg von METRO zum reinen Großhändler.

November 2019 - In dieser Sitzung informierten wir uns über die Veränderungen in der Anteilsbesitzstruktur des Unternehmens, nachdem EPGC die Beteiligung an METRO aufgestockt hatte und damit mit 29,99 % der Stammaktien größter Einzelaktionär von METRO wurde. Der Vorstand berichtete uns sodann über die aktuelle Geschäftsentwicklung und über den Stand des Real Verkaufsprozesses. Im Weiteren fassten wir Beschluss über die individuellen Leistungsfaktoren der Vorstandsmitglieder zur Bestimmung der Höhe des Short-Term Incentive für das Geschäftsjahr 2018/​19 und beschäftigten uns turnusgemäß mit der Vorstandsvergütung 2019/​20, insbesondere mit der Erörterung der individuellen Zielsetzungen für die einzelnen Vorstandsmitglieder. Wir erörterten den Jahresbericht zu den Governance-Funktionen im Konzern. Darüber hinaus beschlossen wir, Christian Baier für die Dauer von 5 Jahren erneut zum Mitglied des Vorstands zu bestellen und einen entsprechenden Anstellungsvertrag abzuschließen. Ferner erfolgte die Beschlussfassung über die Erklärung zur Unternehmensführung | Corporate-Governance-Bericht 2018/​19 und wir erhielten Informationen über die Nachhaltigkeitsinitiativen von METRO.

Dezember 2019 - Routinemäßige Schwerpunkte unserer Bilanzsitzung waren der Jahres- und Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die METRO AG und den Konzern des Geschäftsjahres 2018/​19 einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung sowie der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns an die Hauptversammlung 2020. An der Erörterung nahm der Abschlussprüfer teil. Er berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen. Neben dem Bericht des Vorstands über die aktuelle Geschäftsentwicklung waren weitere wesentliche Themen die Beschlussfassung über den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/​19 sowie die Vorbereitung der Hauptversammlung 2020. Zudem ließen wir uns auf den neuesten Stand bezüglich des Real Verkaufsprozesses bringen und stimmten dem ab 1. Januar 2020 gültigen Geschäftsverteilungsplan des Vorstands zu, dessen Anpassung mit dem Ausscheiden von Herrn Hutmacher zum Ende 2019 notwendig wurde.

Februar 2020 - In einer außerordentlich einberufenen Sitzung stimmten wir dem Verkauf des Real SB-Warenhausgeschäfts und der damit zusammenhängenden Geschäftsaktivitäten an ein Konsortium aus The SCP Group S.à r.l. und x+bricks AG zu. Dieser Verkauf unterstrich erneut den Fokus von METRO auf den Großhandel und war damit für die Zukunft von METRO ein weiterer wichtiger Meilenstein.

In der Sitzung des Aufsichtsrats unmittelbar vor Beginn der Hauptversammlung 2020 informierte der Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung und stellte zudem das geplante Effizienzprogramm für den METRO Campus Düsseldorf vor. Im Weiteren beschlossen wir vorsorglich die Bevollmächtigung einer Rechtsanwaltssozietät, insbesondere in Zusammenhang mit etwaigen Anfechtungs- und/​oder Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung 2020. Vorbehaltlich der Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung 2020 beschlossen wir die Prüfungsaufträge für den Jahres- und Konzernabschluss 2019/​20 und die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres des Geschäftsjahres 2019/​20. Weitere Beschlussfassungen erfolgten über vorzeitige Mietvertragsverlängerungen in Bezug auf 10 Standorte von METRO Deutschland, eine weitere Anpassung des Geschäftsverteilungsplans sowie über die aufgrund von Gesetzesänderungen notwendige interne Richtlinie über Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen.

Mit Ende ihrer Amtszeiten als Aufsichtsratsmitglieder endeten auch die Mitgliedschaften von Gwyn Burr, Dr. Liliana Solomon und Prof. Dr. Edgar Ernst in den jeweiligen Ausschüssen des Aufsichtsrats. Nachdem die Genannten am gleichen Tag durch die Hauptversammlung wiedergewählt worden waren, wurden im Anschluss an die Hauptversammlung 2020 Wahlen zur Besetzung der Ausschüsse erforderlich. Den entsprechenden Beschluss fasste der Aufsichtsrat im Wege eines schriftlichen Verfahrens.

März 2020 - In einer außerordentlichen Sitzung erhielten wir zunächst aktuelle Informationen zur Geschäftsentwicklung vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie. Im Weiteren befassten wir uns mit Personalangelegenheiten des Vorstands. So beschlossen wir nach der Bitte von Philippe Palazzi, seine Bestellung zum Mitglied des Vorstands der METRO AG vorzeitig aufzuheben, Rafael Gasset und Eric Poirier für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2023 zu Mitgliedern des Vorstands (Chief Operating Officer) der METRO AG zu bestellen und ihre jeweiligen Anstellungsverträge abzuschließen.

Mai 2020 - Die Berichterstattung über die aktuelle Geschäftsentwicklung war weiterhin von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie geprägt. Im Weiteren informierte der Vorstand, dass der Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an METRO China vollzogen wurde. Der Vorstand berichtete zudem über die Liquiditätsplanung für die Gesellschaft und erläuterte die Hintergründe für geplante Effizienzprogramme, die zur Qualitätsverbesserung und zur vollständigen Ausrichtung von METRO als reinem Großhändler erforderlich werden. In Vorbereitung des Vollzugs des Real Verkaufs fassten wir Beschluss über die Erweiterung des dem Abschlussprüfer KPMG bereits erteilten Auftrags zur Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2019/​20 und über die Ergänzung von Prüfungsschwerpunkten. Im Weiteren beschäftigten wir uns mit der variablen Vorstandsvergütung und beschlossen - wie geplant - die Überleitung der STI-Zielsetzungen nach Anwendung des neuen internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS 16. Darüber hinaus berichtete Andrea Euenheim über den Status ihres Vorstandsressorts sowie die Veränderungen seit ihrem Eintritt in den Vorstand der METRO AG im November 2019.

Juli 2020 - Infolge des mit Vollzug des Real Verkaufs einhergehenden Ausscheidens von Werner Klockhaus als Mitglied und stellvertretendem Vorsitzenden des Aufsichtsrats haben wir im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens Xaver Schiller zum neuen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt und die Ausschüsse neu besetzt.

August 2020 - Der Vorstand berichtete nach einer Information über die aktuelle Geschäftsentwicklung über die Flexibilisierung der Arbeit bei METRO und zukünftige Veränderungen, die sich als Lernprozess aus der Covid-19-Pandemie herauskristallisiert haben. In Vorbereitung des von Gesetzes wegen zukünftig notwendigen Say-on-Pay zur Aufsichtsratsvergütung befassten wir uns mit dem bestehenden Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der METRO AG und erörterten einen möglichen Anpassungsvorschlag an die Hauptversammlung 2021. Wir wurden ferner über die Veränderungen im Top-Management informiert und erhielten in Form von Investment Reviews Berichte zu den Distributionszentren von METRO LOGISTICS in Marl und dem Distributionszentrum/​Customer Fulfillment Center von MAKRO Tschechien in Prag. Zudem wurde den Aufsichtsratsmitgliedern die Teilnahme an einer internen Fort- und Weiterbildungsveranstaltung zum Thema NX-Food angeboten, einer Plattform von METRO, die sich mit neuen Lebensmittellösungen, veränderten Kundenbedürfnissen und zukünftigen Trends befasst. Vor dem Hintergrund der Neubesetzung des Aufsichtsrats wurde ferner im August ein Seminar über die Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern mit den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat durchgeführt.

Infolge der Entscheidung von Olaf Koch, seinen im März 2022 auslaufenden Vertrag nicht verlängern und mit Jahresende 2020 aus dem Unternehmen ausscheiden zu wollen, beschlossen wir in einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung die einvernehmliche Aufhebung seiner Bestellung zum Mitglied und Vorsitzenden des Vorstands mit Ablauf des 31. Dezember 2020. Im Zuge der Erörterung kamen wir überein, uns bei der Suche nach einem Nachfolger für die CEO-Position durch einen externen Berater unterstützen zu lassen, und fassten Beschluss über eine entsprechende Beraterbeauftragung.

September 2020 - Diese Sitzung war einleitend geprägt von der Information über die am 13. September 2020 veröffentlichte Ankündigung von EPGC, erneut ein freiwilliges Übernahmeangebot für die Aktien der METRO AG abzugeben. In Reaktion darauf beschlossen wir, für die Dauer dieses Übernahmeprozesses erneut einen Übernahmeausschuss einzurichten und Finanz- und Rechtsberater des Aufsichtsrats zu beauftragen. Zudem informierte uns der Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung und erläuterte das Transformationsprojekt bei der METRO-NOM GmbH. Wir erörterten die vom Vorstand vorgelegte Budgetplanung 2020/​21 ff. und stimmten dieser zu. Zudem gewährten wir an die Vorstandsmitglieder Olaf Koch und Christian Baier Sonderprämien wegen des Abschlusses des Verkaufs von METRO China. Des Weiteren verabschiedeten wir das überarbeitete Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der METRO AG und beschlossen die entsprechende Anpassung ihrer Dienstverträge. Wir fassten Beschlüsse zum Thema Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2020/​21 und nahmen vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Planung von METRO eine Anpassung der Ziele der LTI-Tranche 2019/​20 für die Vorstandsmitglieder vor. Weiterhin passten wir die Geschäftsordnungen von Vorstand, Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss sowie das Diversitätskonzept für Vorstand und Aufsichtsrat an. Im Weiteren erfolgten Beschlussfassungen über die Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG und über die Anpassung der Richtlinie über Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen. Schließlich erörterten wir die Auswertung der auf Basis eines intern vorbereiteten Fragebogens durchgeführten Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats.

In der 1 ½-tägigen Strategiesitzung, die vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie vom Mai in den September 2020 verlegt worden war, befassten wir uns mit der Konzernstrategie. Themen wie bspw. der Einfluss der Covid-19-Pandemie auf Wirtschaft, Handel und METRO Kunden, das Strategiekonzept für HoReCa- und Trader-Kunden nebst Umsetzung in den jeweiligen METRO Ländern sowie die Erweiterung des Geschäftsmodells Wholesale 360 bildeten die Grundlage für unsere Erörterung.

Arbeit der Ausschüsse

Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben verfügt der Aufsichtsrat über 4 ständige Ausschüsse: Aufsichtsratspräsidium, Prüfungsausschuss, Nominierungsausschuss und Vermittlungsausschuss gem. § 27 Abs. 3 MitbestG. Die Ausschüsse bereiten die Beratungen und die Beschlussfassungen im Plenum vor. Darüber hinaus wurden den Ausschüssen innerhalb des gesetzlichen Rahmens auch eigene Entscheidungszuständigkeiten übertragen. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Arbeit in den Ausschüssen. Themenbezogen wurden in den Ausschusssitzungen Gäste wie bspw. Führungskräfte der zuständigen Fachbereiche von METRO oder der Abschlussprüfer hinzugezogen.

Die ständigen Ausschüsse des Aufsichtsrats setzen sich wie folgt zusammen (Stand: 9. Dezember 2020):

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Aufsichtsratspräsidium:

Jürgen Steinemann (Vorsitzender), Xaver Schiller (stellv. Vorsitzender),

Thomas Dommel, Prof. Dr. Edgar Ernst

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Prüfungsausschuss:

Prof. Dr. Edgar Ernst (Vorsitzender), Xaver Schiller (stellv. Vorsitzender),

Marco Arcelli, Stefanie Blaser, Michael Heider, Dr. Fredy Raas

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Nominierungsausschuss:

Jürgen Steinemann (Vorsitzender), Herbert Bolliger, Gwyn Burr

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Vermittlungsausschuss gem. § 27 Abs. 3 MitbestG:

Jürgen Steinemann (Vorsitzender), Xaver Schiller (stellv. Vorsitzender), Thomas Dommel, Prof. Dr. Edgar Ernst

Im Zusammenhang mit dem am 13. September 2020 angekündigten und am 1. Oktober 2020 veröffentlichten freiwilligen Übernahmeangebot der EP Global Commerce GmbH hatte der Aufsichtsrat darüber hinaus einen paritätisch besetzten Übernahmeausschuss gebildet. Mitglieder des Übernahmeausschusses waren Jürgen Steinemann (Vorsitzender), Stefanie Blaser, Prof. Dr. Edgar Ernst, Michael Heider, Xaver Schiller und Alexandra Soto.

Aufsichtsratspräsidium - Das Aufsichtsratspräsidium befasst sich im Wesentlichen mit den Personal- und Vergütungsangelegenheiten des Vorstands und überwacht die Einhaltung von Rechtsvorschriften sowie die Anwendung des Deutschen Corporate Governance Kodex. Zudem ist das Aufsichtsratspräsidium für eilbedürftige Beschlussfassungen zuständig und solche Themen, die ihm der Aufsichtsrat zur Beschlussfassung übertragen hat. Im Geschäftsjahr 2019/​20 tagte das Aufsichtsratspräsidium 8 Mal; 4 Sitzungen wurden außerordentlich einberufen.

Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen waren Themen betreffend die Vergütungs- und Vertragsangelegenheiten der Mitglieder des Vorstands. Zudem befasste sich das Aufsichtsratspräsidium mit dem einvernehmlich vereinbarten vorzeitigen Ausscheiden von Philippe Palazzi und Olaf Koch. Weitere Themen des Aufsichtsratspräsidiums waren die Corporate Governance von METRO und dabei insbesondere die Vorbereitung der Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG. Als Regelthema des Ausschusses wurden die langfristige Nachfolgeplanung und die Entwicklung des Talent-Managements ausführlich erörtert.

Prüfungsausschuss - Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit und Weiterentwicklung der internen Kontrollsysteme, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung (insbesondere der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen) sowie der Compliance.

Im Geschäftsjahr 2019/​20 fanden 6 Ausschusssitzungen statt. Der Finanzvorstand und der Vorsitzende des Vorstands nahmen an allen Sitzungen teil. Neben themenrelevanten internen und externen Gästen, darunter insbesondere der Abschlussprüfer, nahm zudem der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Jürgen Steinemann, nach Beendigung seiner Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss im Rahmen der Ausschussneubesetzung im Juli 2020 als ständiger Gast an den Sitzungen des Prüfungsausschusses teil. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Edgar Ernst, stand regelmäßig in Kontakt mit dem Finanzvorstand und dem Abschlussprüfer sowie bei Bedarf mit Leitern der METRO Fachabteilungen. Routinemäßig bereitete der Prüfungsausschuss die Bilanzsitzung des Aufsichtsrats im Dezember 2019 vor und genehmigte nach eingehender Prüfung den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018/​19, den zusammengefassten Lagebericht für die METRO AG und den Konzern 2018/​19 sowie die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung. In Anwesenheit des Abschlussprüfers erörterte das Gremium ferner die Ergebnisse der Abschlussprüfungen und empfahl dem Aufsichtsrat, den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018/​19 zu billigen und sich dem Vorschlag des Vorstands an die Hauptversammlung 2020 für die Verwendung des Bilanzgewinns anzuschließen. Zudem erörterten die Mitglieder des Prüfungsausschusses jeweils vor Veröffentlichung eingehend die Quartalsmitteilungen sowie den Halbjahresfinanzbericht des Geschäftsjahres 2019/​20. Weiter bereitete der Ausschuss die Erteilung der Prüfungsaufträge für das Geschäftsjahr 2019/​20 vor und befasste sich mit der Prüfungsplanung des Abschlussprüfers sowie den Prüfungsschwerpunkten. Der Ausschuss ließ sich über sog. Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers unterrichten und genehmigte entsprechende Leistungen im Bedarfsfall. Intensiv beschäftigte sich der Prüfungsausschuss mit den Governance-Funktionen im Konzern (interne Kontrollsysteme, Risikomanagementsystem, interne Revision und Compliance), der Budgetplanung des Vorstands, der Konzernsteuerplanung und der Prüfungsplanung der internen Revision. Weiterhin ließ sich der Prüfungsausschuss über wesentliche Projekte und rechtliche Themen berichten.

In gesonderten Telefonaten, an denen planmäßig der Vorsitzende des Vorstands und der Finanzvorstand teilnahmen, ließ sich der Prüfungsausschuss zudem zwischen den Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, insbesondere vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie, berichten. Die im Berichtszeitraum durchgeführte Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats beinhaltete zusätzlich einen eigens für die Mitglieder des Prüfungsausschusses erarbeiteten internen Fragebogen. Die Auswertung wurde im Gesamtgremium besprochen. Handlungsbedarf zur Verbesserung der Arbeit des Prüfungsausschusses wurde nicht erkennbar.

Nominierungsausschuss - Der Nominierungsausschuss wird vorbereitend bei Wahlen der Vertreter der Anteilseigner zum Aufsichtsrat tätig und schlägt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung vor. Im Geschäftsjahr 2019/​20 fanden zur Vorbereitung von Wahlvorschlägen an die Hauptversammlungen 2020 und 2021 insgesamt 3 Ausschusssitzungen statt, wovon 1 außerordentlich einberufen wurde.

Vermittlungsausschuss - Für eine Sitzung des gem. § 27 Abs. 3 MitbestG gebildeten Vermittlungsausschusses bestand in diesem Berichtsjahr kein Anlass.

Übernahmeausschuss - Aufgabe des Übernahmeausschusses war die laufende Befassung mit dem Übernahmeprozess sowie die Vorbereitung aller erforderlichen oder zweckmäßigen Aufgaben und Entscheidungen des Aufsichtsrats. Insbesondere hat der Ausschuss die Prüfung des freiwilligen Übernahmeangebots und die begründete Stellungnahme gem. § 27 WpÜG vorbereitet. Der Ausschuss nahm erst im Geschäftsjahr 2020/​21 seine Tätigkeit auf.

Individualisierte Sitzungsteilnahme

Die Teilnahme der im Geschäftsjahr 2019/​20 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wird nachfolgend individualisiert offengelegt. Angegeben sind jeweils nur die Sitzungen, die während der jeweiligen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. im Ausschuss stattgefunden haben.

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Aufsichtsrat Aufsichtsrat Aufsichtsratspräsidium Prüfungsausschuss Nominierungsausschuss Gesamt

(in %)
Jürgen Steinemann 11/​11 8/​8 6/​6 (teilw. Gastteilnahme) 3/​3 100
(Vorsitzender)
Xaver Schiller 11/​11 8/​8 6/​6 - 100
(stellv. Vorsitzender, seit 20.7.2020)
Werner Klockhaus 7/​7 5/​5 4/​4 - 100
(stellv. Vorsitzender, bis 25.6.2020)
Marco Arcelli 8/​8 - 2/​2 - 100
seit 22.1.2020
Stefanie Blaser 11/​11 - 2/​2 - 100
Herbert Bolliger 11/​11 - - 1/​1 100
Gwyn Burr 10/​11 - - 3/​3 93
Thomas Dommel 10/​11 2/​3 4/​4 - 89
Prof. Dr. Edgar Ernst 9/​11 3/​3 6/​6 2/​2 91
Dr. Florian Funck 3/​3 - 2/​2 - 100
bis 7.12.2019
Michael Heider 11/​11 - 2/​2 - 100
Udo Höfer 11/​11 - 2/​2 - 100
Peter Küpfer 11/​11 - - - 100
Rosalinde Lax 4/​4 - - - 100
seit 17.7.2020
Susanne Meister 7/​7 - - - 100
bis 25.6.2020
Dr. Angela Pilkmann 7/​7 - 100
bis 25.6.2020
Dr. Fredy Raas 11/​11 6/​6 - 100
Eva-Lotta Sjöstedt 10/​11 - - - 91
Dr. Liliana Solomon 10/​11 5/​5 - - 94
Alexandra Soto 10/​11 - - - 91
Manuela Wetzko 4/​4 - - - 100
seit 17.7.2020
Angelika Will 11/​11 - - - 100
Manfred Wirsch 10/​11 - - - 91
Silke Zimmer 10/​11 - - - 91
Teilnahmequote (gesamt) 97

Corporate Governance

Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG messen den Standards einer guten Corporate Governance einen hohen Stellenwert bei. Vor diesem Hintergrund richten Vorstand und Aufsichtsrat ihr Handeln im Grundsatz an den jeweils gültigen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aus und haben ihre Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG im September 2020 abgegeben und auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Unternehmen - Corporate Governance dauerhaft zugänglich gemacht. Die Berichterstattung über die Corporate Governance von METRO insgesamt ist in der Erklärung zur Unternehmensführung nachzulesen. Dieses Dokument ist ebenfalls auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Unternehmen - Corporate Governance veröffentlicht.

Jahres- und Konzernabschluss

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den vom Vorstand nach den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschluss und den auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss der METRO AG sowie den zusammengefassten Lagebericht für die METRO AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019/​20 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Ebenso hat der Abschlussprüfer für die im Lagebericht enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung als Ergebnis seiner Prüfung zur Erlangung beschränkter Sicherheit einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Der Abschlussprüfer berichtete schriftlich über das Ergebnis dieser Prüfungen.

Die Abschlussunterlagen einschließlich der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung und die Prüfungsberichte wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 8. Dezember 2020 und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 9. Dezember 2020 in Gegenwart des Abschlussprüfers eingehend erörtert und geprüft. Die erforderlichen Unterlagen haben rechtzeitig vor diesen Sitzungen allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats vorgelegen. Der Abschlussprüfer berichtete in beiden Sitzungen über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen und stand für Fragen und ergänzende Auskünfte auch in Abwesenheit des Vorstands zur Verfügung.

Weiterhin informierte der Abschlussprüfer über Leistungen, die zusätzlich zu den Abschlussprüferleistungen erbracht wurden. Umstände, die eine Befangenheit des Abschlussprüfers befürchten lassen, lagen nicht vor.

Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sowie der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr 2019/​20 hatten wir keine Einwände und stimmten im Plenum dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Wir haben - wie vom Prüfungsausschuss empfohlen - den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der METRO AG festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands an die Hauptversammlung 2021 zur Verwendung des Bilanzgewinns haben wir uns nach sorgfältiger eigener Prüfung und unter Abwägung der zu berücksichtigenden Interessen angeschlossen.

Düsseldorf, 9. Dezember 2020

Der Aufsichtsrat

JÜRGEN STEINEMANN, Vorsitzender

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Informationen zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats sind auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Unternehmen - Aufsichtsrat abrufbar.

1 Für die Holdinggesellschaft METRO AG ist der Aspekt Umweltbelange aufgrund der Größe der Organisation und der geschäftlichen Ausrichtung (Verwaltung) nicht wesentlich.

2 Informationen zur Vergütung des Vorstands finden sich in Kapitel 6 Vergütungsbericht.

3 Kennzahl nicht vergleichbar mit der Angabe im Geschäftsbericht 2018/​19 aufgrund der Umstellung im Reporting-System

4 Für die Holdinggesellschaft METRO AG ist der Aspekt Menschenrechte in der Lieferkette aufgrund der geschäftlichen Ausrichtung nicht wesentlich, sondern nur in Bezug auf eigene Mitarbeiter.

5 Erfasst sind hierbei Produzenten für Handelsware (Non-Food-Eigenmarken sowie -Eigenimporte) in Risikoländern, die den letzten maßgeblichen und wertgebenden Produktionsschritt durchführen, z. B. das finale Kleidungsstück produzieren.

6 Einer Gesellschaft von METRO wurde im August 2020 für den (Post-)Corona-Zeitraum die Ausnahmeregelung gewährt, einzelne Produzenten mit D-Auditergebnissen weiter zu nutzen, wenn ihr D-Auditergebnis auf ein coronabegründetes Verfehlen zurück zu führen ist. Diesen Produzenten wird eine 6-monatige Karenzzeit gewährt, bis sie ein Follow-up-Auditergebnis A-C nachweisen können.

7 Für die Holdinggesellschaft METRO AG ist der Aspekt der Lieferantenentwicklung aufgrund der geschäftlichen Ausrichtung nicht wesentlich.

8 Für das Geschäftsjahr 2019/​20 war der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 anwendbar. Verweisungen auf den Deutschen Corporate Governance Kodex beziehen sich auf diese Fassung.

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