AGM Information • Jun 4, 2018
AGM Information
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Die METRO AG mit dem Sitz in Düsseldorf macht für die
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| METRO Asset Management Services GmbH | Düsseldorf |
| METRO PROPERTIES Holding GmbH | Düsseldorf |
| ASSET Zweite Immobilienbeteiligungen GmbH | Düsseldorf |
(jede von ihnen nachfolgend als „Gesellschaft“ bezeichnet) bekannt:
Die Gesellschaft nimmt für das Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch. Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben jeweils für das abgelaufene Geschäftsjahr der Gesellschaft Folgendes beschlossen:
| 1. | Der Befreiung von der Verpflichtung, den Jahresabschluss der Gesellschaft gegenüber dem elektronischen Bundesanzeiger offen zu legen, wird für das Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis 30.09.2017 zugestimmt. |
| 2. | Auf die Aufstellung von Anhang und/oder Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis 30.09.2017 wird verzichtet. |
| 3. | Auf die Prüfung des Jahresabschlusses zum 30.09.2017 für das Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis 30.09.2017 wird verzichtet. |
Die oben aufgeführten Gesellschaften wurden in den Konzernabschluss zum 30.09.2017 der METRO AG einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Aufgrund eines Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsvertrages der Gesellschaft mit der METRO AG oder einer lückenlosen Kette von im Handelsregister eingetragenen Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsverträgen zwischen der Gesellschaft und der METRO AG besteht eine mittelbare oder unmittelbare Verlustübernahmeverpflichtung der METRO AG gem. § 302 AktG zu Gunsten der Gesellschaft.
Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 S.1 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB für das Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017.
Düsseldorf, im April 2018
METRO AG
Der Vorstand
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