Interim / Quarterly Report • Sep 30, 2019
Interim / Quarterly Report
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| 30.06.2019 | 31.12.2018 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| A. | Anlagevermögen | ||
| I. | Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 4,00 | 4,00 | |
| B. | Umlaufvermögen | ||
| I. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. sonstige Vermögensgegenstände | 3.507,98 | 4.569,27 | |
| II. | Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 19.292,58 | 55.424,49 |
| C. | Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 950.131,44 | 59.374.507,81 |
| 972.936,00 | 59.434.505,57 |
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| 30.06.2019 | 31.12.2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. | Eigenkapital | |||
| I. | Gezeichnetes Kapital | 20.255.232,02 | 20.255.232,02 | |
| II. | Kapitalrücklage | 98.902,50 | 98.902,50 | |
| III. | Bilanzverlust | 21.304.265,96- | 79.728.642,33- | |
| nicht gedeckter Fehlbetrag | 950.131,44 | 59.374.507,81 | ||
| buchmäßiges Eigenkapital | 0,00 | 0,00 | ||
| B. | Rückstellungen | |||
| 1. Steuerrückstellungen | 0,00 | 58.465.863,00 | ||
| 2. sonstige Rückstellungen | 11.000,00 | 53.000,00 | ||
| 11.000,00 | 58.518.863,00 | |||
| C. | Verbindlichkeiten | |||
| 1. sonstige Verbindlichkeiten | 961.936,00 | 915.642,57 | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 955.236,00 (EUR 908.942,57) - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 6.700,00 (EUR 6.700,00) |
||||
| 972.936,00 | 59.434.505,57 |
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| 30.06.2019 | 30.06.2018 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| 1. | sonstige betriebliche Erträge | 2.516,00 | 0,00 |
| 2. | sonstige betriebliche Aufwendungen | 34.522,63- | 22.977,95- |
| 3. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 9.480,00- | 7.649,53- |
| 4. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 58.465.863,00 | 5.233,86 |
| 5. | Ergebnis nach Steuern | 58.424.376,37 | 25.393,62- |
| 6. | sonstige Steuern | 0,00 | 2.445,08- |
| 7. | Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 58.424.376,37 | 27.838,70- |
| 8. | Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 79.728.642,33 | 150.428.489,39 |
| 9. | Bilanzverlust | 21.304.265,96 | 150.456.328,09 |
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| Gezeichnetes Kapital |
Kapitalrücklage | Gewinnrücklage | Bilanzverlust | Eigenkapital | |
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand am 01.01.2018 | 20.255 | 66.863 | 4.057 | -150.429 | -59.254 |
| Jahresfehlbetrag | 0 | 0 | 0 | -27 | -27 |
| Stand am 30.06.2018 | 20.255 | 66.863 | 4.057 | -150.456 | -59.281 |
| Stand am 31.12.2018 | 20.255 | 99 | 0 | -79.729 | -59.375 |
| Stand am 01.01.2019 | 20.255 | 99 | 0 | -79.729 | -59.375 |
| Jahresüberschuss | 0 | 0 | 0 | 58.425 | 58.425 |
| Stand am 30.06.2019 | 20.255 | 99 | 0 | -21.304 | -950 |
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| 01.01. bis 30.06.2019 |
01.01. bis 30.06.2018 |
||
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| 1. | Laufende Geschäftstätigkeit | ||
| a ) Periodenergebnis | 58.424 | -28 | |
| b) Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen | -42 | 3 | |
| c) Zunahme (-)/Abnahme (+) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 1 | 1 | |
| d) Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 46 | 7 | |
| e) Ertragsteueraufwand (+)/-ertrag (-) | -58.465 | -5 | |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -36 | -22 | |
| 2. | Finanzierungsbereich | ||
| Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten | 0 | 33 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 0 | 33 | |
| 3. | Finanzmittelfonds | ||
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | -36 | 11 | |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 55 | 1 | |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 19 | 12 |
Mühl Product & Service Aktiengesellschaft, Kranichfeld
Die Mühl Product & Service Aktiengesellschaft mit Sitz in Kranichfeld (im Folgenden: "Mühl AG" oder "Gesellschaft") ist im Handelsregister des Registergerichts Jena unter der Nummer HRB 107864 eingetragen.
Nachdem das Insolvenzplanverfahren erfolgreich mit Ablauf des 24. November 2017 abgeschlossen werden konnte, begann die Abwicklung der Gesellschaft. Die Hauptversammlung hat am 29. August 2018 die Fortführung der Gesellschaft beschlossen. Die Eintragung in das Handelsregister über die Fortführung erfolgte am 08./18.02.2019.
Der Zwischenabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB in Verbindung mit den rechtsformspezifischen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.
Der Zwischenabschluss wurde weder einer prüferischen Durchsicht noch einer Abschlussprüfung unterzogen. Dieser verkürzte und ungeprüfte Zwischenabschluss sollte zusammen mit dem geprüften Jahresabschluss der Mühl AG zum 31.12.2018 gelesen werden.
Die zur Erläuterung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erforderlichen Angaben sind, soweit gesetzlich zulässig, in den Anhang übernommen.
Die Gesellschaft gilt als große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB i.V.m. § 264d HGB.
Der vorliegende Zwischenabschluss umfasst den Zeitraum vom 01.01. bis 30.06.2019. Die Vorjahresangaben beziehen sich auf den 31.12.2018 (Bilanz) bzw. auf den Zeitraum vom 01.01. bis 30.06.2018 (Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel).
Im Berichtszeitraum erfolgten keine Veränderungen hinsichtlich der Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) wurde entsprochen.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Das Finanzanlagevermögen wird mit Erinnerungswerten angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt.
Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Gesellschaft ist mit TEUR 950 bilanziell überschuldet. Unter Berücksichtigung des Rangrücktrittsdarlehens und noch durchzuführender Kapitalmaßnahmen geht der Vorstand von einer Fortführung der Gesellschaft gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aus. Hinsichtlich der wesentlichen Risiken für die Fortführung der Unternehmenstätigkeit wird auf die Erläuterungen im Zwischenlagebericht für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 30. Juni 2019 verwiesen.
Die Gesellschaft hält eine Beteiligung im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB an folgenden Unternehmen:
| ― | Mühl Product & Service Rhein-Main GmbH, Hungen, |
| ― | Mühl Product & Service Thüringen GmbH, Kranichfeld, |
| ― | Mühl Product & Service Süd GmbH, München, |
| ― | Mühl Product & Service Mitteldeutschland GmbH, Leipzig. |
Für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sind die Beteiligungen von untergeordneter Bedeutung (§ 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB), so dass die Angaben zum Anteilsbesitz (§ 285 Nr. 11 HGB) nicht zu machen waren.
Hinsichtlich der Struktur des Eigenkapitals sind im Berichtszeitraum keine Veränderungen eingetreten. Das Grundkapital der Gesellschaft besteht aus 7.912.200 Stückaktien, mit einem rechnerischen Wert von je EUR 2,56, die auf den Inhaber lauten. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen.
Die Gesellschaft verfügt über ein Genehmigtes Kapital 2018/I in Höhe von insgesamt bis zu EUR 10.127.616,00 bis zum 28. August 2023 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen und über ein Bedingtes Kapital 2018/I zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen sowie vergleichbarer Instrumente mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses in Höhe von insgesamt EUR 50.000.000,00 bis zum 28. August 2023. Diese Beschlüsse der Hauptversammlung vom 29.08.2018 wurden am 24. Juni 2019 im Handelsregister eingetragen.
Bisher nicht eingetragen sind die Beschlüsse der Hauptversammlung 2018 zur Kapitalherabsetzung von EUR 20.255.232,00 auf EUR 989.025,00 durch Reduzierung des Nennbetrags je Aktie auf EUR 1,00 und die anschließende Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 8:1 und die Neufassung der Satzung der Gesellschaft.
Die Steuerrückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
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| Bezeichnung | 01.01.2019 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 30.06.2019 |
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewerbesteuer | 27.271.472,00 | 0,00 | 27.271.472,00 | 0,00 | 0,00 |
| Körperschaftsteuer | 29.568.144,00 | 0,00 | 29.568.144,00 | 0,00 | 0,00 |
| Solidaritätszuschlag | 1.626.247,00 | 0,00 | 1.626.247,00 | 0,00 | 0,00 |
| 58.465.863,00 | 0,00 | 58.465.863,00 | 0,00 | 0,00 |
Im vorliegenden Zwischenabschluss zum 30.06.2019 wurden die Steuerrückstellungen auf den im Rahmen des Insolvenzverfahrens realisierten Sanierungsertrag aus dem Jahr 2017 vollständig aufgelöst. Die Gesellschaft hat am 06.05.2019 gemäß § 52 Abs. 4a Satz 3 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG sowie § 36 Abs. 2c GewStG den Antrag gestellt, § 3a EStG in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 27.06.2017 (BGBl. I S. 2074) und § 7b GewStG in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom 27.06.2017 (BGBl. I S. 2074) anzuwenden. In Folge dessen ist der im Veranlagungszeitraum 2017 entstandene Sanierungsertrag nach § 3a EStG und § 7b GewStG von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Die Rückstellungen waren somit aufzulösen. Nach dem Stichtag dieses Zwischenabschlusses hat die zuständige Finanzbehörde mit Datum vom 30.08.2019 die entsprechenden Bescheide zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer für 2017 erlassen.
Die sonstigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
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| Bezeichnung | 01.01.2019 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 30.06.2019 |
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Abschlusskosten | 6.000,00 | 6.000,00 | 0,00 | 5.000,00 | 5.000,00 |
| Prüfungskosten | 10.000,00 | 10.000,00 | 0,00 | 5.000,00 | 5.000,00 |
| Veröffentlichung | 500,00 | 0,00 | 0,00 | 500,00 | 1.000,00 |
| Anfechtungsklagen | 36.500,00 | 33.984,00 | 2.516,00 | 0,00 | 0,00 |
| 53.000,00 | 49.984,00 | 2.516,00 | 10.500,00 | 11.000,00 |
Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich in Höhe von EUR 500.000,00 um ein Darlehen mit Rangrücktritt (Vorjahr: EUR 500.000,00) und um kurzfristige Darlehen über EUR 132.000,00 (Vorjahr: EUR 132.000,00). Die Darlehen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Darlehen werden mit 3 % p.a. verzinst. Ferner werden sonstige Verbindlichkeiten (EUR 323.236,00; Vorjahr: EUR 276.942,57) mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr für Rechts- und Beratungskosten (EUR 141.260,18; Vorjahr: EUR 103.196,75), Gebühren für verbindliche Auskünfte (EUR 135.052,00; Vorjahr: EUR 135.052,00), Zinsen (EUR 39.248,77; Vorjahr: EUR 29.768,77), pauschale Aufsichtsratsentschädigungen der Aufsichtsräte (EUR 4.750,00; Vorjahr EUR 3.000,00) und Sonstiges (EUR 2.925,05; Vorjahr: EUR 5.925,05) ausgewiesen. Die sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 6.700,00 (Vorjahr: EUR 6.700,00) betreffen Rechts- und Beratungskosten.
Der Ertrag aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultiert in voller Höhe aus der Auflösung der Steuerrückstellungen im Zusammenhang mit der Steuerfreiheit des Sanierungsertrags. Wir verweisen auf unsere vorstehenden Ausführungen zu den Steuerrückstellungen.
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 01. Juli 2002 unter der Geschäftsnummer 171 IN 394/02 beim Amtsgericht Erfurt wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren gemäß § 16 InsO eröffnet.
Dem Schuldner wurde nach § 80 InsO verboten, sein Vermögen zu verwalten und über sein Vermögen zu verfügen.
Zum Insolvenzverwalter wurde gemäß § 27 InsO Rechtsanwalt Rolf Rombach, Magdeburger Allee 159, 99086 Erfurt, ernannt.
Im Juni 2016 wurde vom Vorstand der Gesellschaft ein Insolvenzplan vorgelegt, den die Gläubigerversammlung der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft., Kranichfeld, am 20. Dezember 2016 im Rahmen des Erörterungs- und Abstimmungstermins vor dem Amtsgericht Erfurt angenommen hat. Der durch die Verfahrensbevollmächtigte der Schuldnerin am 15. Juni 2016 vorgelegte und im Erörterungs- und Abstimmungstermin vom 20. Dezember 2016 geänderte Insolvenzplan in der Fassung vom 20. Dezember 2016, der von den Beteiligten angenommen wurde, wurde nach Anhörung des Insolvenzverwalters und der Schuldnerin sowie des Gläubigerausschusses, der Gläubiger und der Anteilsinhaber gemäß § 248 a InsO mit Beschluss vom 12. Januar 2017 gerichtlich bestätigt.
Mit weiterem Beschluss des Amtsgerichtes Erfurt wurde gemäß § 258 Abs. 1 InsO zum 24. November 2017 das Insolvenzverfahren aufgehoben.
Mutterunternehmen der Gesellschaft war bis zum 08. Januar 2015 die Mühl Product & Service und Thüringer Baustoffhandel Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Kranichfeld.
Auch über das Vermögen dieser Gesellschaft war beim Amtsgericht Erfurt unter 171 IN 395/02 das Insolvenzverfahren anhängig. Insolvenzverwalter in diesem Verfahren war Herr Rechtsanwalt Günter Wagner, Erfurt. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Erfurt vom 25. Februar 2015 nach Schlussverteilung aufgehoben worden.
Mit Aktienkaufvertrag vom 18. Dezember 2014 (steuerlich wirksam zum 08. Januar 2015) hat die Mühl Product & Service und Thüringer Baustoffhandel Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Kranichfeld, ihre Anteile an Frau Sandy Möser veräußert.
Die Gesellschaft gilt als große Kapitalgesellschaft, da sie unverändert den organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes durch die von ihr ausgegebenen Wertpapiere in Anspruch nimmt.
Im Zeitraum vom 01. Januar bis 30. Juni 2019 wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.
Vorstand der Gesellschaft war Frau Sandy Möser, Geschäftsführerin der Mühl24 GmbH, Hungen, und der Mühl24 Baubedarf GmbH, Wetzlar, sowie stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats der RIB Software SE, Stuttgart.
Mit Beschluss vom 06. März 2018 wurden auf Antrag des Vorstands durch das Registergericht Jena Aufsichtsratsmitglieder bestellt. In der Hauptversammlung vom 29.08.2018 wurde der Aufsichtsrat neu gewählt:
| ― | Herr Matthias Herrmann, Rodgau, Geschäftsführender Direktor/CFO und Mitglied des Verwaltungsrats der ROY Asset Holding SE, Hungen, |
| ― | Frau Christel Hahn, Hungen, Kauffrau, im Ruhestand, |
| ― | Herr Berthold Oesterle, Pforzheim, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, freiberuflich tätig. |
In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats am 29. August 2018 wurde Herr Matthias Herrmann zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Frau Christel Hahn zu seiner Stellvertreterin gewählt.
Eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG), wurde von Vorstand und Aufsichtsrat im September 2018 abgegeben und auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht.
Kranichfeld, den 27. September 2019
gez.
Sandy Möser
Vorstand
Die Mühl Product & Service Aktiengesellschaft (im Folgenden: "Mühl AG" oder "Gesellschaft") hatte im Berichtszeitraum kein operatives Geschäft; Mitarbeiter wurden nicht beschäftigt.
Wichtige Voraussetzungen für die Fortführung der Gesellschaft und die Wiederaufnahme eines operativen Geschäfts sind
1. die Eintragung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 29. August 2018 im Handelsregister,
2. die Steuerfreiheit des in 2017 durch den Forderungsverzicht der Gläubiger im Rahmen der Durchführung und Bestätigung des Insolvenzplanverfahrens entstandenen Sanierungsertrags, bestätigt durch zwischenzeitlich ergangene Bescheide der zuständigen Finanzbehörde, und
3. die Ausstattung der Gesellschaft mit der erforderlichen Liquidität.
Der Beschluss über die Fortführung der Mühl AG wurde am 08./18. Februar 2019 im Handelsregister eingetragen.
Nach dem gerichtlichen Vergleich mit den Aktionären, die gegen vier weitere Beschlüsse der Hauptversammlung Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben hatten (siehe Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2018), wurden am 24.06.2019 die Beschlüsse über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2018/I und die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2018/I eingetragen. Die Eintragung der beschlossenen Kapitalherabsetzung und der Neufassung der Satzung der Gesellschaft erfolgte bisher nicht. Mit Beschluss vom 12. Juli 2019 hat das Amtsgericht Jena, Registergericht, die Anmeldung dieser Beschlüsse zurückgewiesen. Dagegen hat die Gesellschaft fristgemäß am 09. August 2019 Beschwerde eingereicht.
Wegen der ausstehenden Eintragungen wurde bisher noch nicht zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 eingeladen. Nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat gibt es keine Alternative zu der beschlossenen Herabsetzung des Kapitals, da eine Kapitalherabsetzung in einem geringeren Verhältnis ein erhebliches Risiko birgt, dass eine sinnvolle Sanierung der Gesellschaft sehr schwierig bzw. unmöglich wird.
Mit Schreiben vom 06. Mai 2019 hat die Gesellschaft die Anwendung des § 3a EStG in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 27.06.2017 (BGBl. I S. 2074) und des § 7b GewStG in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom 27.06.2017 (BGBl. I S. 2074) beantragt. Danach sind Sanierungserträge aus unternehmensbezogenen Sanierungen steuerbefreit. Im Rahmen der Durchführung und Bestätigung des Insolvenzplanverfahrens haben die Gläubiger der Gesellschaft auf ihre Forderungen verzichtet, woraus ein Sanierungsertrag iSd § 3a Abs. 2 EStG resultierte. Die Steuerfreiheit hat das Finanzamt Jena in den Bescheiden vom 30. August 2019 berücksichtigt. Dies bedeutet eine entscheidende Verbesserung der Grundlagen für die Fortführung der Gesellschaft. Wir verweisen auf unsere Ausführungen zu den Steuerrückstellungen im verkürzten Anhang für den Berichtszeitraum vom 01.01. bis 30.06.2019.
Der Zwischenabschluss umfasst den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 30. Juni 2019. In der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung sowie dem Eigenkapitalspiegel werden die Vorjahreswerte für den Zeitraum vom 01.01. bis 30.06.2018 angegeben, während sich die Vorjahresangaben in der Zwischenbilanz und im Anhang auf den 31.12.2018 beziehen.
Die Gesellschaft erzielt noch immer keine Einnahmen. Im Berichtszeitraum betrugen die betrieblichen Aufwendungen TEUR 34,5 (Vorjahr: TEUR 23,0). Die wesentlichen Aufwendungen sind: Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit den Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen (TEUR 14,4), Abschlusskosten für Prüfung und Steuerberatung (TEUR 10,2), Notierungsgebühren der Deutschen Börse AG und BaFin-Umlagen (TEUR 7,4) und. Der Zinsaufwand für erhaltene Darlehen beträgt TEUR 9,5 (Vorjahr: TEUR 7,6).
Aufgrund der vorstehend erläuterten Steuerfreiheit des im Jahr 2017 entstandenen Sanierungsertrags waren die hierfür zunächst gebildeten Steuerrückstellungen im vorliegenden Zwischenabschluss iHv TEUR 58.466,0 ertragswirksam aufzulösen. Wir verweisen auf unsere vorstehenden Ausführungen im Abschnitt "Wesentliche Ereignisse im Berichtszeitraum und nach dem Stichtag 30.06.2019", die Erläuterungen zu den Steuerrückstellungen im verkürzten Anhang für den Berichtszeitraum vom 01.01. bis 30.06.2019 sowie im Jahresabschluss zum 31.12.2018.
Der Jahresüberschuss für den Zeitraum vom 01.01. bis 30.06.2019 beträgt TEUR 58.424,0 (Vorjahr: TEUR -30,1) und resultiert aus der Auflösung der Steuerrückstellungen.
Die Gesellschaft verfügt zum 30.06.2019 über liquide Mittel iHv TEUR 19,3 (Vorjahr: TEUR 12,0).
Die Bilanzsumme der Mühl AG betrug zum Stichtag 30.06.2019 TEUR 972,9 (TEUR 59.435 zum 31.12.2018). An dieser Stelle wird auf die Erläuterung einzelner Bilanzpositionen im verkürzten Anhang verwiesen.
Die Gesellschaft ist mit TEUR 950 (TEUR 59.375 zum 31.12.2018) bilanziell überschuldet. Unter Berücksichtigung des Rangrücktrittsdarlehens und noch durchzuführender Kapitalmaßnahmen geht der Vorstand von einer Fortführung der Gesellschaft gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aus.
Zu den wesentlichen Chancen und Risiken wird auf den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 verwiesen. Die dort beschriebenen steuerlichen Risiken haben sich aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Veranlagung des Jahres 2017 wesentlich reduziert, wobei die Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergingen.
Neu ist das Risiko, dass die von der Hauptversammlung vom 29. August 2018 beschlossene Kapitalherabsetzung nicht im Handelsregister eingetragen wird. Dies könnte die Sanierung der Gesellschaft und die dafür notwendige Zuführung von Liquidität erheblich gefährden.
Weitergehende Prognosen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgegeben werden.
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Halbjahresfinanzberichterstattung der Halbjahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Zwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Kranichfeld, 27.09.2019
Mühl Product & Service Aktiengesellschaft
Gez. Sandy Möser
Vorstand
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