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Meta Wolf AG Audit Report / Information 2023

Apr 26, 2024

9927_10-k_2024-04-26_71f52c15-6458-4502-84a7-098f771e37e6.pdf

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Meta Wolf AG

Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 Konzernbilanz zum 31.12.2023

Konzernabschluss der Meta Wolf AG

in T€
AKTIVA
Anhang 31.12.2023 31.12.2022
Langfristige Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
(VI.1) 208,6 13,0
Geschäfts- oder Firmenwert (II.2/VI.1) 880,6 0,0
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Aktivierte Nutzungsrechte nach IFRS 16
(VI.1) 5.726,2
556,4
264,6
833,9
7.381,0
5.806,8
37,9
15,8
320,3
6.181,0
Finanzanlagen
At-equity Beteiligungen (VI.1) 25,6 0,0
Sonstige langfristige Aktiva
Sonstige langfristige Aktiva (VI.2) 194,8 33,7
Summe Langfristige Aktiva 8.690,6 6.227,6
Kurzfristiga Aktiva
Vorräte
Handelswaren 6.318,1 2.936,1
Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige kurzfristige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte
(VI.3)
(VI.4/8)
865,5
27.033,6
27.899,0
740,3
25.774,4
26.514,7
Liquide Mittel (VIII) 36.467,2 4.996,7
Summe Kurzfristige Aktiva 70.684,4 34.447,4
79.375,0 40.675,1

Konzernbilanz zum 31.12.2023

Konzernabschluss der Meta Wolf AG

in T€
PASSIVA
31.12.2023 31.12.2022
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 24.914,8 14.948,9
Kapitalrücklage 53.767,5 25.863,0
Bilanzverlust -3.996,7 -2.223,7
Aufwendungen für Kapitalmaßnahmen -398,2 0,0
Anteile anderer Gesellschafter 159,3 0,0
IFRS1 Rücklage -87,0 -87,0
Summe Eigenkapital (VI.5) 74.359,6 38.501,2
Langfristiges Fremdkapital
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (VI.7) 19,2 51,3
Sonstige Rückstellungen (VI.6) 65,1 62,7
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten (VI.7) 652,0 141,6
Summe Langfristiges Fremdkapital 736,3 255,7
Kurzfristiges Fremdkapital
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (VI.7) 22,6 37,6
Sonstige Rückstellungen (VI.6) 823,6 323,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (VI.7) 1.523,0 747,8
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten (VI.7) 1.909,8 809,7
Summe Kurzfristiges Fremdkapital 4.279,1 1.918,2
79.375,0 40.675,1

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

in T€ Anhang 01.01.-31.12.2023 01.01.-31.12.2022
Umsatzerlöse (VII.1) 28.101,0 20.682,9
Sonstige betriebliche Erträge 720,9 407,1
Materialaufwand (VII.2) -20.630,7 -15.024,3
Personalaufwand (VII.3) -5.404,0 -3.890,6
Sonstige betriebliche Aufwendungen -4.473,5 -1.870,1
Ergebnis des laufenden Geschäftsbetriebs vor Abschreibungen -1.686,3 304,9
Abschreibungen (VI.1) -492,9 -256,6
Ergebnis des laufenden Geschäftsbetriebs -2.179,2 48,3
Zinserträge 342,3 272,9
Zinsaufwendungen -34,4 -40,7
Wechselkursgewinne 0,0 1.202,8
Wechselkursverluste -288,2 -1.623,3
Sonstiges Finanzergebnis 655,0 235,6
Finanzergebnis (VII.4) 674,8 47,3
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen -1.504,4 95,6
Ertragsteuern (VII.5) -119,4 -13,8
Ergebnis nach Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen -1.623,8 81,9
Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0,0 0,0
Konzernjahresüberschuss / (-fehlbetrag) -1.623,8 81,9
davon Anteile anderer Gesellschafter 149,3 0,0
Ergebnis je Aktie in €
- unverwässert -0,10 0,01
- verwässert -0,10 0,01

Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

in T€ 01.01.-31.12.2023 01.01.-31.12.2022
Konzernahresüberschuss / (-fehlbetrag) -1.623,8 81,9
Posten, die in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 0,0 0,0
Posten, die gegebenenfalls in Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 0,0 0,0
Sonstiges Ergebnis 0,0 0,0
Konzern-Gesamtergebnis der Periode -1.623,8 81,9
Davon entfallen auf:
Eigentümer der Konzernobergesellschaft
Anteile anderer Gesellschafter
-1.773,1
149,3
81,9
0,0
-1.623,8 81,9
in T€ Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage Bilanzverlust Aufwendungen für
Kapitalmaßnahmen
Anteile anderer
Gesellschafter
IFRS1 Rücklage Eigenkapital
Summe
Anhang (VI.5) (VI.5)
Stand am 01.01.2022 4.271,1 4.507,5 -2.305,5 0,0 0,0 -87,0 6.386,0
Konzernjahresüberschuss 0,0 0,0 81,9 0,0 0,0 0,0 81,9
Kapitalerhöhungen 10.677,8 21.355,6 0,0 0,0 0,0 0,0 32.033,3
Stand am 31.12.2022 14.948,9 25.863,0 -2.223,6 0,0 0,0 -87,0 38.501,3
Stand am 01.01.2023 14.948,9 25.863,0 -2.223,6 0,0 0,0 -87,0 38.501,2
Konzernjahresfehlbetrag 0,0 0,0 -1.773,1 0,0 149,3 0,0 -1.623,8
Veränderungen Konsolidierungskreis 0,0 0,0 0,0 0,0 10,0 0,0 10,0
Kapitalerhöhungen 9.965,9 27.904,6 0,0 -398,2 0,0 0,0 37.472,3
Stand am 31.12.2023 24.914,8 53.767,5 -3.996,7 -398,2 159,3 -87,0 74.359,6

Konzern-Kapitalflussrechnung (indirekt) vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

in T€ 01.01.-31.12.2023 01.01.-31.12.2022
Konzernjahresüberschuss / (-fehlbetrag) -1.623,8 81,9
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Langfristige Aktiva 492,9 256,6
+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 183,3 -16,5
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte -925,1 -599,7
-/+ Zunahme/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 259,8 141,4
-/+ Zunahme/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -1.172,8 -24.619,7
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 707,9 53,8
+/- Zunahme/Abnahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 96,0 -643,9
-/+ Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Langfristigen Aktiva -48,5 0,0
+/- Zinsaufwendungen/Zinserträge -308,0 -232,2
+/- Ertragsteueraufwand/-ertrag 156,1 13,8
-/+ Ertragsteuerzahlungen -15,5 0,0
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -2.197,0 -25.564,6
- Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Aktiva -33,1 -11,9
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -840,0 -494,8
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 641,1 39,0
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -526,0 0,0
+ Erhaltene Zinsen 183,2 24,2
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -574,9 -443,6
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführung oder Auszahlungen an Unternehmenseigner 37.870,5 32.033,3
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 401,5 90,7
- Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten -242,1 -2.463,3
- Auszahlungen für die Aufnahme von Eigenkapital -398,2 0,0
- Gezahlte Zinsen -19,9 -137,7
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 37.611,8 29.523,0
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe der Cashflows) 34.839,9 3.514,9
+/- Konsolidierungskreisbedingte Änderung des Finanzmittelfonds -3.369,4 0,0
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 4.996,7 1.481,7
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 36.467,2 4.996,6

ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS ZUM 31.12.2023

I. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN

Die Meta Wolf AG (nachfolgend "Meta Wolf AG" oder "Gesellschaft") ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 107864 eingetragen. Die Meta Wolf AG hat ihren Sitz in Kranichfeld/Deutschland (Bahnhofstr. 15, 99448 Kranichfeld) und ist im Xetra der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (Kürzel: WOLF).

Die Gesellschaft gilt als große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB i.V.m. § 264d HGB, da sie den organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 11 des Wertpapierhandelsgesetzes für die von ihr ausgegebenen Wertpapiere in Anspruch nimmt.

Der Konzernabschluss umfasst den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2023. Die Vorjahresangaben beziehen sich auf den 31.12.2022 (Konzernbilanz) bzw. auf den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2022 (Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Eigenkapitalspiegel).

Die zur Erläuterung der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erforderlichen Angaben sind, soweit gesetzlich zulässig, in den Anhang übernommen.

Der Konzernabschluss der Meta Wolf AG wurde nach den Vorschriften des International Accounting Standards Board (IASB), London, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Es wurden die zum 31.12.2023 in der EU verbindlich anzuwendenden IFRS beachtet. Die Anforderungen aller Standards, die von der EU übernommen wurden und zum Bilanzstichtag verpflichtend anzuwenden waren, wurden ausnahmslos erfüllt.

Daneben wurde von der Anwendung der noch nicht von der EU in Europäisches Recht übernommenen und auch noch nicht zwingend anzuwendenden Standards und Interpretationen abgesehen. Die neuen und geänderten Standards wird die Meta Wolf AG erst zum Zeitpunkt der erstmaligen verpflichtenden Anwendung innerhalb der EU im Abschluss berücksichtigen. Aus der Anwendung dieser Vorschriften erwarten wir keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanzierung und Bewertung im Meta Wolf Konzern (nachfolgend "Meta Wolf Konzern" oder "Konzern").

II. RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

1. GRUNDLAGEN DER AUFSTELLUNG DES ABSCHLUSSES

Die Meta Wolf AG besitzt zwei 100%-ige Tochtergesellschaften (Mühl Product & Service Süd GmbH, München, und Mühl Product & Service Mitteldeutschland GmbH, Leipzig), welche sich in insolvenzrechtlicher Abwicklung befinden und mithin zu Erinnerungswerten bilanziert werden. Von der Einbeziehung der beiden Tochterunternehmen wurde gemäß § 296 Abs. 1, 2 HGB abgesehen.

Der vorliegende Konzernabschluss der Meta Wolf AG wurde entsprechend nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Sämtliche Beträge werden in T€ angegeben und auf eine Nachkommastelle gerundet. Hierbei kann es zu leichten Rundungsdifferenzen (+/- T€ 0,1) kommen.

In seiner Sitzung am 26.04.2024 befasst sich der Prüfungsausschuss der Meta Wolf AG mit dem Konzernabschluss. Der Aufsichtsrat wird in seiner Sitzung im Nachgang zur Sitzung des Prüfungsausschusses ebenfalls am 26.04.2024 über die Billigung entscheiden.

2. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE UND -KREIS

Der Konzernabschluss umfasst die Einzelabschlüsse der Meta Wolf AG und sämtlicher Tochtergesellschaften zum 31.12.2023. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen.

Tochterunternehmen der Meta Wolf AG werden im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Unternehmen, auf die die Meta Wolf AG einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann (assoziierte Unternehmen), werden nach der "Equity"- Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Es wurden die gleichen Konsolidierungsmethoden wie im Konzernabschluss 2022 angewendet.

Im Berichtszeitraum gingen die folgenden Gesellschaften dem Konsolidierungskreis zu: Mit notariellem Kaufvertrag vom 21.12.2022 hat die Meta Wolf AG von der TWIN Technology SE, Leipzig, 100 % der Anteile an der xTWO GmbH (xTWO), Hungen, mit Wirkung vom 01.01.2023 erworben. Gemäß Vertrag geht das wirtschaftliche Eigentum mit Kaufpreiszahlung an die Meta Wolf AG über. Der Kaufvertrag sieht vor, dass der endgültige Kaufpreis auf der Basis einer unabhängigen Unternehmensbewertung bestimmt wird. Gemäß dem Gutachten zur Unternehmensbewertung vom 30.03.2023 beträgt der Unternehmenswert und damit der endgültige Kaufpreis T€ 2.563,0. Der beizulegende Zeitwert der im Einzelabschluss der xTWO bilanzierten Vermögenswerte und Schulden beträgt im Erwerbszeitpunkt T€ 1.682,4 und teilt sich im Wesentlichen auf Fertigerzeugnisse (T€ 921,0), Liquide Mittel (T€ 772,8) und im Bereich der Schulden auf erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (T€ 511,0) auf. Aus der Übernahme resultiert ein Geschäftsoder Firmenwert von T€ 880,6. Dieser beinhaltet Markt- und Synergiepotenziale. xTWO betreibt eine E-Commerce Plattform für Sanitärartikel und liefert die Produkte in mehr als 10 Länder an private Verbraucher (ca. 65%) und Wiederverkäufer (ca. 35%). Geplant ist eine Ausweitung des Geschäftes durch den Einsatz neuer Plattform-Technologien und die Erweiterung des Produktsortiments.

Mit einem Kauf- und Übertragungsvertrag vom 08.09.2023 hat eine Tochtergesellschaft der TWIN Technology SE (TWIN), Leipzig, den Geschäftsbereich "Handel" der Boizenburg Fliesen GmbH, Boizenburg, sowie der t.trading GmbH – the tile company, Boizenburg, in Form eines Asset-Deals erworben. Die Blitz F20-39 GmbH wurde in diesem Zusammenhang als Kaufvehikel verwendet und zum 21.09.2023 durch die Gesellschafterversammlung in BOIZENBURG SOLARCERAMICS GmbH (BSC) umbenannt. Am 05.10.2023 wurden dann im Rahmen eines Share-Deals 60% der Anteile der BSC zu einem Kaufpreis von T€ 15,0 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.10.2023 an die Meta Wolf AG übertragen. Die Meta Wolf AG löst in diesem Zusammenhang entgeltlich ein Darlehen über nominal T€ 1.650,0 von der bisherigen Gesellschafterin TWIN ab. Insgesamt beträgt der Kaufpreis somit T€ 1.665,0. Der beizulegende Zeitwert der Vermögenswerte und Schulden, bezogen auf 100% Beteiligungsquote, beträgt im Erwerbszeitpunkt T€ 228,8. Hiervon entfallen T€ 1.526,5 auf Fertigerzeugnisse und Waren und T€ 1.650,0 auf die übernommene Darlehensverbindlichkeit.

Aufgrund des Kaufpreises unterhalb des beizulegenden Zeitwerts der Vermögenswerte und Schulden handelt es sich bei dem Erwerb um einen "lucky buy". Der negative Geschäftsoder Firmenwert in Höhe von T€ 203,8 ist unter Anwendung der Full-Goodwill-Methode und nach erneuter Prüfung sofort ertragswirksam realisiert worden.

Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr erstmalig die Gesellschaften Meta Wolf Solar GmbH (Meta Wolf Solar), Hungen, MWI Immobilien GmbH, Kranichfeld, Norddeutsche Solar Ceramics GmbH, Bremerhaven, Blitz F23-675 GmbH, Frankfurt am Main, Meta Wolf Investments Pte. Ltd., Singapur, Metawolf Bangalore Pvt. Ltd. (Meta Wolf Bangalore), Bangaluru/Indien, sowie Guangzhou xTWO Information Technology Co. Ltd. (xTWO Guangzhou), Guangzhou/China in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Hiervon waren zum 31.12.2023 lediglich die Meta Wolf Solar (selbst gegründet), die Meta Wolf Bangalore (im wesentlichen Entwicklungsleistungen für die xTWO Plattform auf Cost-Plus Basis) sowie die xTWO Guangzhou (Tochterunternehmen der xTWO und Erwerb zusammen mit xTWO) operativ tätig.

III. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

1. NEUE UND GEÄNDERTE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

IFRS 17 Versicherungsverträge (einschließlich der Änderungen vom Juni 2020 und Dezember 2021)

IFRS 17 Insurance Contracts enthält Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung und Darstellung sowie Angabepflichten in Bezug auf Versicherungsverträge und ist auf alle Arten von Versicherungsverträgen sowie auf bestimmte Garantien und Finanzinstrumente mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung anzuwenden. Hinsichtlich des Anwendungsbereichs gelten einzelne Ausnahmeregelungen.

Die Anwendung von IFRS 17 hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Meta Wolf Konzerns.

Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Änderungen an IAS 1 Presentation of Financial Statements und IFRS Practice Statement 2: Disclosure of Accounting policies stellen klar, dass künftig nur wesentliche ("material") und nicht mehr maßgebliche ("significant") Rechnungslegungsmethoden im Anhang anzugeben sind. Zudem wurden Leitlinien und Beispiele für die praktische Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit auf die Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden bereitgestellt.

Die Anwendung der Änderungen an IAS 1 hat insoweit keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Meta Wolf Konzerns.

Änderungen an IAS 12 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen

Die Änderungen an IAS 12 Income Taxes: Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction schränken die sog. "Initial Recognition Exception" ein und verpflichten Unternehmen, latente Steuern für Transaktionen anzusetzen, aus denen beim erstmaligen Ansatz sowohl abzugsfähige als auch zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe entstehen. Der Ansatz latenter Steuern erfolgt für alle temporären Differenzen insbesondere bei Leasing (Ansatz eines Nutzungsrechts und einer Leasingverbindlichkeit) sowie bei Rückbauverpflichtungen (Zuaktivierung auf den Vermögenswert und Ansatz einer Schuld), die zu Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode bestehen. Die Änderungen sind dann auf Transaktionen anzuwenden, die am oder nach dem Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode stattfinden. Der kumulierte Effekt aus der erstmaligen Anwendung wird in den Gewinnrücklagen als Anpassung des Eröffnungsbilanzsaldos erfasst.

Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Meta Wolf Konzerns.

Änderungen an IAS 12 Internationale Steuerreform – Säule-2- Modellregeln

Mit den Änderungen wird eine vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern in den IAS 12 eingeführt, so dass der Ansatz von latenten Steuern aufgrund der Ausgestaltung von Ergänzungssteuern im Rahmen des Säule-2- Mindestbesteuerungsregimes vom Anwendungsbereich des Standards ausgenommen ist. Daneben sind zusätzliche Anhangangaben erforderlich, die vom Stand der Umsetzung der Mindestbesteuerungsvorschriften in das jeweilige nationale Steuerrecht abhängig sind. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Meta Wolf Konzerns.

Änderungen an IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen

Mit den Änderungen an IAS 8 Accounting policies, Changes in Accounting Estimates and Errors: Definition of Accounting Estimates wird der Begriff der "rechnungslegungsbezogenen Schätzung" definiert und klargestellt, wie sich Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen von Änderungen von Rechnungslegungsmethoden unterscheiden.

Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Meta Wolf Konzerns.

2. VERÖFFENTLICHTE; IM GESCHÄFTSJAHR NOCH NICHT ANGEWENDETE RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS

Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards bzw. Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten bzw. noch nicht in europäisches Recht übernommen worden. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt.

Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 Veräußerung
oder
Einbringung
von
Vermögenswerten zwischen einem Investor
und einem assoziierten Unternehmen oder
Joint Venture 3, 4
Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder
langfristig
und
Langfristige
Schulden
mit
Nebenbedingungen 1, 4
Änderungen an IFRS 16 Leasingverbindlichkeit
in
einer
Sale-and
Leaseback-Transaktion 1
Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
(Supplier Finance Arrangements) 1, 4
Änderungen an IAS 21 Fehlende Umtauschbarkeit einer Währung 2, 4

1 Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder ab dem 1. Januar 2024 beginnen.

2 Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder ab dem 1. Januar 2025 beginnen.

3 Erstanwendungszeitpunkt auf unbestimmte Zeit verschoben.

4 Ein EU-Endorsement steht noch aus.

3. ZUSAMMENFASSUNG WESENTLICHER RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Basis für den Konzernabschluss sind die Jahresabschlüsse der Meta Wolf AG und ihrer Tochterunternehmen. Alle Abschlüsse sind per 31.12.2023 aufgestellt.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden in Bezug auf die Kriterien des IAS 38 hin analysiert und im Falle des Ansatzes bei einer begrenzten Nutzungsdauer über die jeweilige Nutzbarkeit abgeschrieben.

Außerplanmäßige Abschreibungen werden darüber hinaus vorgenommen, wenn der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bzw. der Nutzungswert des Vermögenswerts unter den Buchwert gesunken ist. Bei Wegfall oder Minderung einer in der Vergangenheit vorgenommenen Abwertung erfolgt eine Wertaufholung höchstens bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Gegenstände des Sachanlagevermögens werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Bei selbst erstellten Sachanlagen werden in den Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten und Abschreibungen einbezogen.

Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme vom Fremdkapital entstehen.

Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen werden grundsätzlich als Aufwand erfasst. Eine Aktivierung erfolgt nur, wenn ein hiermit verbundener zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist, und die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten verlässlich bewertet werden können.

Bewegliche Anlagegüter und Wirtschaftsgebäude werden gemäß ihrem tatsächlichen Nutzungsverlauf linear abgeschrieben.

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach folgenden Nutzungsdauern ermittelt:

  • Gebäude: 33 Jahre
  • Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 5-15 Jahre

Außerplanmäßige Abschreibungen werden darüber hinaus vorgenommen, wenn der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bzw. der Nutzungswert des Vermögenswerts unter den Buchwert gesunken ist. Bei Wegfall oder Minderung einer in der Vergangenheit vorgenommenen Abwertung erfolgt eine Wertaufholung höchstens bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Der Meta Wolf Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis gemäß IFRS 16 begründet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, aktiviert der Meta Wolf Konzern ein Nutzungsrecht am Leasinggegenstand und zeigt die Verpflichtung zur Leasingzahlung als Verbindlichkeit. Der Meta Wolf Konzern erfasst als Leasingnehmer Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrunde liegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse abgeschrieben. Wenn das Eigentum an dem Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht oder in den Kosten die Ausübung einer Kaufoption berücksichtigt ist, werden die Abschreibungen anhand der erwarteten Nutzungsdauer des Leasinggegenstands ermittelt. Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, das bzw. die diese Zahlung auslöst, eingetreten ist, aufwandswirksam erfasst. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, wenn der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen (z. B. Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet. Die Leasingverbindlichkeiten des Konzerns sind in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Erleichterungsvorschrift für Leasinggegenstände von geringem Wert und kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von unter einem Jahr werden von dem Meta Wolf Konzern in Anspruch genommen. Der Meta Wolf Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass die Gesellschaft diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass die Gesellschaft diese Option nicht ausüben wird. Das heißt im Rahmen der Betrachtung aller relevanten Faktoren wird Ermessen ausgeübt. Nach dem Bereitstellungsdatum bestimmt der Meta Wolf Konzern die Laufzeit des Leasingverhältnisses erneut, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine Änderung von Umständen eintritt, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt und sich darauf auswirkt, ob der Meta Wolf Konzern die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausüben wird oder nicht. Der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz ist in der Regel nicht ohne Weiteres zu bestimmen, so dass zur Bewertung der Leasingverbindlichkeiten regelmäßig der Grenzfremdkapitalzinssatz zum Einsatz kommt. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die er in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Der Meta Wolf Konzern ermittelt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarer Inputfaktoren (z. B. Marktzinssätze), sofern diese verfügbar sind.

Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert angesetzt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Vertriebskosten. Für die Bewertung der Handelswaren wird dabei die Durchschnittsmethode angewandt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren hauptsächlich aus dem Verkauf von Bau- und Sanitärprodukten. Im operativen Geschäft werden die Außenstände fortlaufend überwacht. Die maximale Risikoposition aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht dem Buchwert. Die Risikokonzentration in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird aufgrund der Streuung auf eine Vielzahl von Kunden als gering eingestuft. Der Meta Wolf Konzern wendet zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, den vereinfachten Ansatz von IFRS 9 an. Dieser sieht zu jedem Bilanzstichtag eine Wertberichtigung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste vor. Für die Ermittlung wurden die Forderungen gemäß der Risikoklassen "nicht in der Bonität beeinträchtigt" bzw. "in der Bonität beeinträchtigt" eingeteilt. Für die Ermittlung des zu erwartenden prozentualen Verlustes der Risikoklasse "nicht in der Bonität beeinträchtigt" werden historische Verlustraten berücksichtigt, die basierend auf den Umsatzerlösen und Forderungsausbuchungen der letzten drei Jahre ermittelt werden. Für die Risikoklasse "in der Bonität beeinträchtigt" werden Kreditausfallraten für den erwarteten Kreditverlust berechnet, die im Wesentlichen auf historischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und Überfälligkeiten basieren.

Die Bilanzierung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt bei Erwerb zum beizulegenden Zeitwert oder zu Anschaffungskosten. Dabei sind bei allen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten zu berücksichtigen. Der Bilanzansatz erfolgt zum Erfüllungstag. Gemäß IFRS 9 hat der Meta Wolf Konzern finanzielle Vermögenswerte in folgende Kategorien unterteilt:

  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten werden Fremdkapitalinstrumente bilanziert, die im Rahmen des Geschäftsmodells gehalten werden und deren Zielsetzung in der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme aus der Verzinsung oder Tilgung des ausstehenden Kapitalbetrags besteht.
  • Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert werden solche Fremdkapitalinstrumente designiert, die auch mit Veräußerungsabsicht gehalten werden und deren vertragsgemäße Zahlungsströme in der Verzinsung oder Tilgung des ausstehenden Kapitalbetrags bestehen. Wertveränderungen solcher Finanzinstrumente werden erfolgsneutral in den Rücklagen erfasst. Bei Ausbuchung des Finanzinstruments erfolgt eine Umgliederung der Gewinne bzw. Verluste in die Erfolgsrechnung (sog. Recycling).
  • Alle übrigen Finanzinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.

Wertänderungen werden grundsätzlich über die Erfolgsrechnung erfasst. Gemäß IFRS 9 hat der Meta Wolf Konzern finanzielle Verbindlichkeiten in folgende Kategorien unterteilt:

  • Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, weil sie als zu Handelszwecken gehalten oder beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten eingestuft wurden.
  • Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dies sind sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht unter die erstgenannte Kategorie fallen.

Zeitwerte für die Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" wurden auf der Grundlage von Marktnotierungen ermittelt. Die beizulegenden Zeitwerte für die übrigen Kategorien, sofern sie von den fortgeführten Anschaffungskosten abweichen, wurden auf der Grundlage subjektiver Schätzungen des Konzerns über die Bonität der Gläubiger bestimmt, da hierüber keine verlässlichen Marktdaten existieren.

Flüssige Mittel werden mit dem Nominalwert angesetzt. Der Wertansatz für Fremdwährungsbestände wird unter Anwendung des Kurses am Bilanzstichtag ermittelt.

Sowohl bei den langfristigen als auch bei den kurzfristigen Vermögenswerten wird das Wertaufholungsgebot beachtet. Die Wertobergrenze bilden die fortgeschriebenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wenn nicht einzelne Standards eine andere Bewertung fordern.

Sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, deren Begleichung voraussichtlich zu einem Mittelabfluss, der zuverlässig schätzbar ist, führen wird. Sie werden mit ihrem wahrscheinlichsten Betrag angesetzt und abgezinst, wenn der Abzinsungsbetrag wesentlich ist. Rückgriffsrechte werden dabei gesondert unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.

Verbindlichkeiten sind zum Nennwert oder höheren Rückzahlungsbetrag bilanziert. Langfristige Verbindlichkeiten sind abgezinst, wenn der Abzinsungsbetrag wesentlich ist.

Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend der bilanzorientierten "Liability Method" (IAS 12 Income Taxes) gebildet. Dies bedeutet, dass grundsätzlich für alle zeitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen IFRS- und Steuerbilanz latente Steuern gebildet werden.

Aktive latente Steuern werden nur insoweit angesetzt, wie es wahrscheinlich ist, dass künftig ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur Verfügung steht. Ferner werden aktive latente Steuern auf noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge angesetzt, sofern deren Realisierung in Folgejahren mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist.

Umsatzerlöse werden im Meta Wolf Konzern mit der Erfüllung der jeweiligen Leistungsverpflichtung realisiert, d.h. bei Übertragung der Verfügungsgewalt der zugesagten Güter auf den Kunden, und sofort zahlungswirksam vereinnahmt. Die Übertragung der Verfügungsgewalt erfolgt zeitpunktbezogen mit Lieferung der Güter. Der Transaktionspreis entspricht der Gegenleistung, die der Meta Wolf Konzern im Austausch für die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden voraussichtlich erhält. Die Realisierung des Umsatzes erfolgt in Höhe des vereinbarten Preises für die jeweiligen Güter. Zum Teil werden Kundenboni, -skonti, Gutschriften oder Rabatte gewährt, welche eine variable Gegenleistung darstellen. Diese werden als Reduktion der Umsatzerlöse auf Basis von Erfahrungswerten bzw. getätigten Umsatzerlösen erfasst. Entsprechend den Umsatzerlösen werden die Kosten der verkauften Erzeugnisse und Waren in derselben Periode erfolgswirksam erfasst.

Die Konzern-Kapitalflussrechnung ist nach den Zahlungsströmen aus laufender Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Auswirkungen von Veränderungen des Konsolidierungskreises sowie der Einfluss von Wechselkursänderungen sind dabei eliminiert; ihr Einfluss auf den Finanzmittelbestand wird gesondert dargestellt.

Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt auf Basis von Inputfaktoren dreier festgelegter Kategorien. Folgende Bewertungshierarchie wird angewendet:

  • Stufe 1: Verwendung von notierten (nicht berichtigten) Preisen für identische Vermögenswerte oder Schulden in aktiven, am Bewertungsstichtag zugänglichen Märkten.
  • Stufe 2: Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts mittels Bewertungsverfahren auf Basis beobachtbarer Inputfaktoren für ähnliche Vermögenswerte und Schulden in aktiven Märkten beziehungsweise für identische Vermögenswerte und Schulden in nicht aktiven Märkten.
  • Stufe 3: Bemessung von Vermögenswerten und Schulden mittels Bewertungsmethoden auf Basis entwickelter, nicht beobachtbarer Inputfaktoren, da für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts keine ausreichenden beobachtbaren Marktdaten zur Verfügung stehen.

Bei finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, hängt das angewendete Bewertungsverfahren davon ab, welche Inputfaktoren jeweils vorliegen. Wenn notierte Preise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte ermittelt werden können, werden diese zur Bewertung herangezogen (Stufe 1). Wenn dies nicht möglich ist, werden die beizulegenden Zeitwerte vergleichbarer Markttransaktionen herangezogen sowie finanzwirtschaftliche Methoden, basierend auf beobachtbaren Marktdaten, verwendet (Stufe 2). Sofern die beizulegenden Zeitwerte nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren, werden sie mithilfe anerkannter finanzmathematischer Methoden oder auf Basis von beobachtbaren erzielbaren Preisen im Rahmen von zuletzt durchgeführten qualifizierten Finanzierungsrunden unter Berücksichtigung des Lebens- und Entwicklungszyklus des jeweiligen Unternehmens ermittelt (Stufe 3).

Der Konzern erfasst mögliche Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.

Bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses spielten Schätzungen und Ermessensentscheidungen eine wesentliche Rolle. Dabei trifft das Management diverse Annahmen und Schätzungen, die sich auf den Wertansatz ausgewiesener Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Schulden sowie die jeweils zugehörigen Angaben und auf die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Sämtliche Schätzungen und Annahmen werden dabei nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darzustellen. Eine Überprüfung der Annahmen und Schätzungen erfolgt laufend. Dennoch können künftige Ereignisse von den getroffenen Schätzungen abweichen und einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

Bei den folgenden Bereichen sind die getroffenen Annahmen und Schätzungen von besonderer Bedeutung:

  • Bestimmung der Nutzungsdauer des Anlagevermögens: Die Schätzung der Nutzungsdauer des abnutzbaren Anlagevermögens werden durch den Vorstand für die einzelnen Anlageklassen festgelegt und regelmäßig überprüft.
  • Die Klassifizierung der Forderungen erfolgt auf Basis des jeweiligen Kreditrisikos aus Bonitätsauskünften.
  • Abwertungen des Vorratsvermögens in Abhängigkeit von der Umschlagshäufigkeit der Vorräte.

5. GESCHÄFTSSEGMENTE

Der Meta Wolf Konzern wird seit diesem Geschäftsjahr als Unternehmen mit drei Segmenten gesteuert. Die bisherigen Segmente des stationären Baustoffhandels und E-Commerce gehen dabei im Bereich "Meta Wolf Trading" auf.

Neue Segmente stellen die Bereiche "Meta Wolf Solarceramics" und "Meta Wolf Solar" dar. Geographisch lassen sich die Umsatzerlöse auf die Regionen Deutschland und Asien verteilen. Die unkonsolidierten Umsatzerlöse für die Region Deutschland betragen im Geschäftsjahr 2023 T€ 28.529,3 (Vorjahr: T€ 20.682,9), während die Umsatzerlöse für die Region Asien T€ 787,4 (Vorjahr: T€ 0,0) betragen.

Die Segmentberichterstattung liefert eine Übersicht über die Umsatzerlöse (mit externen Kunden und innerhalb des Konzerns), das Ergebnis des Segments, sowie das Segmentvermögen und die Segmentschulden.

Der Bereich "Sonstiges" enthält primär Konsolidierungsbuchungen.

Segmentinformationen vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Segmente Meta Wolf Trading Meta Wolf Solarceramics
Meta Wolf Solar
Sonstiges Meta Wolf Konzern
in TEUR 01.01.-31.12.2023 01.01.-31.12.2022 01.01.-31.12.2023 01.01.-31.12.2022 01.01.-31.12.2023 01.01.-31.12.2022 01.01.-31.12.2023 01.01.-31.12.2022 01.01.-31.12.2023 01.01.-31.12.2022
Außenumsatz 28.099,7 20.682,9 0,0 0,0 1,3 0,0 0,0 0,0 28.101,0 20.682,9
Umsatz mit anderen Konzerngebieten 685,5 0,0 0,0 0,0 530,2 0,0 0,0 0,0 1.215,7 0,0
Umsatz 28.785,2 20.682,9 0,0 0,0 531,5 0,0 0,0 0,0 29.316,7 20.682,9
Veränderung zum Vorjahr in % 39,2% >100% >100% - 41,7%
Ergebnis des laufenden Geschäftsbetriebs -1.881,3 48,3 -28,3 0,0 -251,1 0,0 -18,6 0,0 -2.179,2 48,3
in % der Umsatzerlöse -6,5% 0,2% n/a 0,0% -47,2% 0,0% - - -7,4% 0,2%
Abschreibungen 492,9 256,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 492,9 256,6
Ergebnis des laufenden Geschäftsbetriebs
vor Abschreibungen (=EBITDA)
in % der Umsatzerlöse
-1.388,4
-4,8%
304,9
1,5%
-28,3
n/a
0,0
0,0%
-251,1
-47,2%
0,0
0,0%
-18,6
-
0,0
-
-1.686,3
-5,8%
304,9
1,5%
Finanzergebnis 675,0 47,3 -0,1 0,0 0,0 0,0 -0,1 0,0 674,8 47,3
Mitarbeiter im Durchschnitt 122 74 0 0 0 0 0 0 122 74
Segmentvermögen
Segmentschulden
79.507,6
4.911,9
40.675,1
2.173,9
9.997,9
26,3
0,0
0,0
2.091,9
92,9
0,0
0,0
-12.222,4
-15,7
0,0
0,0
79.375,0
5.015,4
40.675,1
2.173,9

IV. RISIKOMANAGEMENTPOLITIK UND SICHERUNGSMAßNAHMEN

Durch seine Geschäftstätigkeit ist der Meta Wolf Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt: Marktrisiken, Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Meta Wolf Konzerns zu minimieren. Der Meta Wolf Konzern verfolgt dabei einen dezentralen Liquiditätsmanagementansatz.

Die Grundzüge der Finanzpolitik werden jährlich vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung der Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement obliegen dem Vorstand. Bestimmte Transaktionen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand. Das Finanzmanagement des Konzerns ist darauf ausgerichtet die finanzielle Stabilität, Flexibilität und Liquidität des Konzerns zu sichern. Es umfasst das Kapitalstrukturmanagement bzw. die Finanzierung des Unternehmens sowie das Cash- und Liquiditätsmanagement und die Überwachung und Steuerung von Marktrisiken wie Wechselkurs- und Zinsrisiken. Das Ziel des Konzerns ist es dabei durch die Finanzierungsstruktur die finanziellen Handlungsspielräume zur Nutzung von Geschäfts- und Investitionschancen zu erhalten.

Das Marktrisiko des Konzerns beinhaltete im Vorjahr nahezu ausschließlich Fremdwährungsrisiken, die aus dem Halten von Barreserven und in ausländischer Währung notierenden Schuldverschreibungen resultieren. Im Laufe des Geschäftsjahres hat die Meta Wolf Pte. Ltd. (Meta Wolf Singapur), Singapur, die Wesentlichen auf ausländische Währung notierten Vermögenswerte wieder in EURO-notierte Anleihen gewechselt, sodass aktuell kein wesentliches Marktrisiko aus Wechselkursrisiken besteht.

Der Konzern ist weit überwiegend durch Eigenkapital finanziert und dadurch kaum Zinsrisiken ausgesetzt.

Hinsichtlich möglicher Kreditrisiken bestehen im Meta Wolf Konzern keine signifikanten Konzentrationen.

Das Ausfallrisiko bei nicht derivativen Finanzinstrumenten ergibt sich aus dem Risiko, dass Kontrahenten ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen können. Im Meta Wolf Konzern besteht hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgrund der Kundenstruktur keine signifikante Konzentration von Ausfallrisiken. Das erkennbare Ausfallrisiko einzelner Forderungen sowie das Kreditrisiko werden durch entsprechende Wertberichtigungen abgedeckt. Sicherheiten bestehen nicht. Bezüglich der Werthaltigkeit der Finanzforderungen liegen zum Abschlussstichtag keine Hinweise auf eine Wertminderung vor. Das maximale Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher in Höhe des Buchwerts gegenüber den jeweiligen Kontrahenten.

Das allgemeine Liquiditätsrisiko besteht darin, dass der Meta Wolf Konzern möglicherweise seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement schließt das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln ein.

V. ANGABEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Zum 31.12.2023 hielt Herr Tom Wolf mittelbar und unmittelbar 82,26 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Meta Wolf AG, Kranichfeld. Aufgrund der verbundenen Unternehmen von Herrn Wolf und den damit einhergehenden anderweitigen wirtschaftlichen Interessenbindungen wird Herr Wolf als "beherrschendes Unternehmen" im Sinne der §§ 15 und 17 AktG angesehen.

Ein Beherrschungsvertrag, ein Ergebnisabführungsvertrag oder eine Eingliederung in das beherrschende Unternehmen bestanden nicht. Wir erstatten deshalb den folgenden Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) gemäß § 312 AktG.

Berichtszeitraum der nachfolgenden Berichterstattung ist der Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023.

1. Rechtsgeschäfte und Maßnahmen unserer Gesellschaft mit dem beherrschenden Unternehmen

Im Geschäftsjahr 2023 bestanden keine Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen mit dem beherrschenden Unternehmen.

2. Rechtsgeschäfte und Maßnahmen unserer Gesellschaft mit verbundenen Unternehmen von Herrn Wolf

Seite 25 Herr Wolf hält 100% der Anteile an der Mühl24 Asia Ltd., Samoa (Geschäftsführerin: Frau Yvonne Wolf), die wiederum 100% der Anteile an der C.H. Beteiligungs & Verwaltungs GmbH, Hungen (Geschäftsführerin: Frau Sandy Möser), hält und diese mit 100% an der Mühl24 Baubedarf GmbH, Wetzlar (Geschäftsführerin: Frau Sandy Möser und Herr Christoph Müller-Sons), sowie mit 100% an der TWO IT-Services GmbH, Hungen (Geschäftsführer: Frau Sandy Möser und Herr Bernd Mönicke), beteiligt ist. Die Mühl24 Baubedarf GmbH hält 100% der Anteile an der Mühl24 GmbH, Hungen (Geschäftsführer: Frau Sandy Möser und Herr Ralf Kretzschmar), die 1,22% des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Meta Wolf AG hält.

Herr Wolf ist darüber hinaus zu 100% an der TWIN Technology SE (TWIN SE), Leipzig (Geschäftsführende Direktoren: Frau Sandy Möser und Herr Ralf Kretzschmar), beteiligt. Mit notariellem Kaufvertrag vom 21.12.2022 hat die Gesellschaft von der TWIN SE 100 % der Anteile an der xTWO GmbH, Hungen, mit Wirkung vom 01.01.2023 erworben. Gemäß Vertrag ist das wirtschaftliche Eigentum mit Zahlung des Kaufpreises an die Meta Wolf AG übergegangen. Der vorläufige Kaufpreis in Höhe von T€ 2.400,0 wurde am 20.03.2023 gezahlt. Der Kaufvertrag sah vor, dass der endgültige Kaufpreis auf der Basis einer unabhängigen Unternehmensbewertung bestimmt wird. Gemäß dem Gutachten zur Unternehmensbewertung vom 30.03.2023 betrug der Unternehmenswert und damit der endgültige Kaufpreis T€ 2.563,0. Der daraus resultierende Restkaufpreis in Höhe von T€ 163,0 wurde am 13.04.2023 beglichen.

Mit notariellem Kaufvertrag vom 05.10.2023 hat die Gesellschaft von der TWIN SE 60% der Anteile an der Blitz F20-39 GmbH, umfirmiert in BOIZENBURG SOLARCERAMICS GmbH ("BSC GmbH") mit Sitz in Boizenburg/Elbe, mit Wirkung vom 01.10.2023 erworben. Der Kaufpreis betrug T€ 15,0 (Nennwert der Anteile) und wurde durch die Gesellschaft am 25.10.2024 beglichen. Darüber hinaus hat die Gesellschaft ein von der TWIN SE an die BSC GmbH gewährtes Darlehen in Höhe von T€ 1.650,00 übernommen und am 16.11.2023 an die TWIN SE bezahlt.

Im Berichtszeitraum hat die TWO Family Office Pte. Ltd. (TWOFO), Singapur, von Herrn Wolf auf der Grundlage des Beratungsvertrags mit der Gesellschaft vom 12.01.2023 die Vergütung für die Tätigkeit des Vorstandsmitglieds André Schütz in Höhe von T€ 130,5 und Reisekosten für die Teilnahme an der Hauptversammlung 2023 und im Zusammenhang mit M&A-Aktivitäten in Höhe von T€ 29,6 berechnet. Die Gesellschaft hat ihrerseits Kosten für Mobilfunk und Porto in Höhe von T€ 0,4 an das TWOFO berechnet.

Darüber hinaus hat das TWOFO im Geschäftsjahr 2023 an die xTWO GmbH Kosten für diverse IT-Dienstleistungen wie z.B. einen Server und verwendete Softwarelösungen sowie Miet- und Kautionszahlungen in Höhe von T€ 52,2 weiterbelastet. Das TWOFO hat seinerseits T€ 239,2 an die Guangzhou xTWO Information Technology Co. Ltd, China, ein 100% Tochterunternehmen der xTWO GmbH, gezahlt, die diese für diverse Marketing-Dienstleistungen sowie Miet- und Kautionszahlungen in Rechnung gestellt hatte.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden Wareneinkäufe der Gesellschaft in Höhe von Mio. € 14,2 über die Mühl24 GmbH bezogen. Die Mühl24 GmbH erhielt dafür keine Vergütung oder anderweitige Gegenleistungen. Die Einkaufpreise der Waren, ebenso wie sämtliche der Mühl24 GmbH gewährten Boni und Skonti, wurden vollumfänglich von der Mühl24 GmbH an die Meta Wolf AG weitergereicht. Hierzu gibt es eine gesonderte vertragliche Vereinbarung. Die berechneten Preise halten einem Vergleich mit Dritten stand. Leistung und Gegenleistung stehen in einem angemessenen Verhältnis.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden Wareneinkäufe der Gesellschaft in Höhe von T€ 7,6 über die Mühl24 Baubedarf GmbH bezogen und Waren in Höhe von T€ 57,6 von der Gesellschaft an die Mühl24 Baubedarf GmbH veräußert. Die berechneten Preise halten einem Vergleich mit Dritten stand.

Die Gesellschaft hat im Berichtszeitraum von der Mühl24 Baubedarf GmbH anteilige Lieferantenboni in Höhe von T€ 11,3 erhalten.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 Personalkosten in Höhe von T€ 114,0 und sonstige Kosten in Höhe von T€ 29,7 an die Mühl24 Baubedarf GmbH weiterbelastet. Diese hat ihrerseits der Gesellschaft sonstige Kosten in Höhe von T€ 3,3 in Rechnung gestellt. Leistung und Gegenleistung stehen in einem angemessenen Verhältnis.

Die Gesellschaft hat im Berichtszeitraum Mietzahlungen für Räumlichkeiten am Standort Hungen in Höhe von T€ 214,7 an die Thomas + Yvonne Wolf Grundbesitz Hungen I GbR (Anteil Tom Wolf: 94,9%; Anteil Yvonne Wolf: 5,1% Anteil) geleistet. Die berechneten Preise halten einem Vergleich mit Dritten stand. Leistung und Gegenleistung stehen in einem angemessenen Verhältnis.

Neben den vorgenannten Rechtsgeschäften oder Maßnahmen wurden mit den verbundenen Unternehmen von Herrn Wolf keine weiteren nennenswerten Rechtsgeschäfte und Maßnahmen im Berichtszeitraum getätigt.

3. Rechtsgeschäfte und Maßnahmen unserer Gesellschaft mit Dritten auf Veranlassung oder im Interesse des beherrschenden Unternehmens oder eines mit diesem verbundenen Unternehmen

Rechtsgeschäften oder Maßnahmen mit Dritten auf Veranlassung oder im Interesse des beherrschenden Unternehmens oder eines mit diesem verbundenen Unternehmen wurden nicht getätigt.

VI. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Langfristige Aktiva

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im folgenden Anlagenspiegel dargestellt:

Konzern-Anlagenspiegel per 31.12.2023

in TEUR Anschaffungs-,
Herstellungs
kosten
Konsolidierungs
kreisbedingte
Änderung
Zugänge Abgänge Umbuchungen Anschaffungs-,
Herstellungs
kosten
kumulierte
Abschreibung
Konsolidierungs
kreisbedingte
Änderung
Abschreibung
Geschäftsjahr
Abgänge Umbuchungen kumulierte
Abschreibung
Zuschreibung
Geschäftsjahr
Buchwert
A. Anlagevermögen 01.01.2023 31.12.2023 01.01.2023 31.12.2023 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
260,9 224,6 32,1 44,9 562,5 247,9 65,4 40,6 353,9 208,6
2. geleistete Anzahlungen 46,0 1,1 -44,9 0,0 0,0 0,0
3. Geschäfts- oder Firmenwert 880,6 880,6 0,0 880,6
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 260,9 1.151,2 32,1 1,1 0,0 1.443,0 247,9 65,4 40,6 0,0 0,0 353,9 0,0 1.089,2
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
5.916,7 -14,8 5.901,9 109,9 65,8 175,7 5.726,2
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 762,4 505,7 179,2 237,7 15,8 1.225,4 724,5 80,1 102,2 237,7 669,0 556,4
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 15,8 264,6 -15,8 264,6 0,0 264,6
4. Aktivierte Nutzungsrechte nach IFRS 16 650,0 797,8 110,7 1.337,0 329,6 284,3 110,7 503,2 833,9
Summe Sachanlagen 7.344,9 505,7 1.226,7 348,4 0,0 8.728,9 1.164,0 80,1 452,3 348,4 0,0 1.347,9 0,0 7.381,0
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 101,1 25,6 126,7 101,1 101,1 25,6
Summe Finanzanlagen 101,1 25,6 0,0 0,0 0,0 126,7 101,1 0,0 0,0 0,0 0,0 101,1 0,0 25,6
Summe Anlagevermögen 7.706,9 1.682,4 1.258,8 349,5 0,0 10.298,7 1.513,0 145,5 492,9 348,4 0,0 1.802,9 0,0 8.495,8

Konzern-Anlagenspiegel per 31.12.2022

Anschaffungs-,
Herstellungs
kosten
Zugänge Abgänge Anschaffungs-,
Herstellungs
kosten
kumulierte
Abschreibung
Abschreibung
Geschäftsjahr
Abgänge kumulierte
Abschreibung
Buchwert
31.12.2022
248,9 11,9 260,9 240,0 7,9 247,9 13,0
248,9 11,9 260,9 240,0 7,9 247,9 13,0
5.909,5 7,2 5.916,7 43,9 66,0 109,9 5.806,8
814,8 17,6 762,4 776,0 12,2 724,5 37,9
15,8
521,7 134,2 650,0 159,0 170,6 329,6 320,4
7.246,0 174,8 7.344,9 978,9 248,8 1.164,0 6.181,0
0,0
101,1 101,1 101,1 101,1 0,0
6.193,9
01.01.2022
101,1
7.596,0
15,8
186,7
31.12.2022
69,9
15,8
5,9
75,8
101,1
75,8
7.706,9
01.01.2022
101,1
1.320,0
256,7 31.12.2022
63,7
63,7
101,1
63,7
1.513,0

2. Sonstige langfristige Aktiva

Bei den sonstigen langfristigen Aktiva handelt es sich um aktive latente Steuern. Im Vorjahr wurden T€ 38,1 passive latente Steuer mit den aktiven latenten Steuern verrechnet.

3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf sonstige Vermögenswerte werden Wertminderungen gemäß IFRS 9 nach einem zweistufigen Verfahren gebildet. Hierbei wird der erwartete Verlust bis zum vereinbarten Zahlungsziel als Wertberichtigung erfasst. Treten in der Folge objektive Hinweise auf Wertänderungen des Finanzinstruments auf, so werden diesen über zusätzliche Wertminderungen Rechnung getragen. Zum Bilanzstichtag wurden auf Forderungen in Höhe von T€ 865,5 Wertberichtigungen in Höhe von T€ 24,4 (Vorjahr: T€ 32,1) gebildet.

31.12.2023 31.12.2022
T€ T€
Anlagen in Wertpapieren 25.485,7 24.774,2
Forderungen aus Boni 708,1 819,6
Sonstige Vermögensgegenstände 839,8 180,6
Gesamt 27.033,6 25.774,4

4. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte und finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte und finanzielle Vermögenswerte enthalten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzierende Vermögenswerte mit einem Buchwert von T€ 25.485,7 (Vorjahr: T€ 24.774,2).

Bei den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzierenden Vermögenswerten handelt es sich um Vermögenswerte, für die notierte Marktpreise für identische Vermögenswerte an aktiven Märkten vorhanden sind (Stufe I). Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts dieser Vermögenswerte wird aufgrund der grundsätzlich hohen Bonität der Schuldner als nicht wesentlich erachtet.

Weiterhin handelt es sich bei der Position um sonstige kurzfristige Vermögenswerte, bilanziert zu fortgeführten Anschaffungskosten. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den Buchwert der Vermögenswerte beschränkt.

Mit Ausnahme der Anlagen in Wertpapieren sind sämtliche finanzielle Vermögenswerte und -verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Verfügungsbeschränkungen bestehen nicht.

5. Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt T€ 24.914,8 (Vorjahr: T€ 14.948,9). Es besteht aus 24.914.813 Stückaktien zu je € 1,00 (Vorjahr: 14.948.888 Aktien zu je € 1,00). Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen.

Die Hauptversammlung vom 13.07.2023 hat die Erhöhung des Grundkapitals um € 9.965.925 auf € 24.914.813 und die Änderung des § 4 (Grundkapital und Aktien) der Satzung beschlossen. Der Kapitalerhöhungsbeschluss wurde am 09.11.2023 im Handelsregister eingetragen.

Die Kapitalrücklagen der Gesellschaft betragen T€ 53.767,6 (Vorjahr: T€ 25.863,0). Die Erhöhung der Kapitalrücklage um T€ 27.904,6 resultiert aus der Barkapitalerhöhung. Die Erhöhung der Kapitalrücklage ergibt sich aus der Differenz der Grundkapitalerhöhung und dem festgelegten Bezugspreis von € 3,80 je Aktie.

Die Hauptversammlung vom 13.07.2023 hat die Aufhebung eines genehmigten Kapitals (2021/I) und die Schaffung eines genehmigten Kapitals (2023/I) beschlossen.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.07.2023 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 12.07.2028 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu T€ 12.457,4 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2023/I). Darüber hinaus verfügt die Gesellschaft über ein Bedingtes Kapital 2021/I in Höhe von T€ 1.735,6 zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel-, Optionsund/oder Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente.

Das Bedingte Kapital 2021/II wurde aufgehoben. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.07.2023 um T€ 400,0 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023/I). Das Bedingte Kapital dient der Durchführung von Optionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2023).

01.01.-31.12.2023 01.01.-31.12.2022
Unverwässerte Anteile 01.01. 14.948.888 4.271.111
Kapitalerhöhung vom 12.01.2022 0 10.677.777
Kapitalerhöhung vom 09.11.2023 9.965.925 0
Unverwässerte Anteile 31.12. 24.914.813 14.948.888
Gewichtete Berechnung 16.368.691 14.597.838

Entsprechend ergeben sich folgende unverwässerte Anteile:

Es bestehen keinerlei Verwässerungseffekte.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Steuerrückstellungen in Höhe von T€ 260,5 (Vorjahr: T€ 67,0), Verpflichtungen aus dem Personalbereich in Höhe von T€ 277,4 (Vorjahr: T€ 211,4), Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von T€ 200,4 (Vorjahr: T€ 107,5) sowie sonstige Rückstellungen in Höhe von T€ 150,5 (Vorjahr: T€ 0,0).

2023 Verän
derung
Konsoli
Stand dierung Ver Auf Zufüh Stand
01.01. skreis brauch lösung rung 31.12.
Rückstellungen für Personal 211,4 47,6 242,1 16,9 277,4 277,4
Rückstellungen für Abschluss
und Prüfungskosten 107,5 7,9 115,4 0,0 200,4 200,4
Rückstellungen für Steuern 67,0 15,9 5,3 0,0 182,9 260,5
Sonstige Rückstellungen 0,0 37,4 3,2 23,3 139,5 150,5
Gesamt 385,8 108,7 365,9 40,1 800,2 888,7
2022 Verän
derung
Konsoli
Stand dierung Ver Auf Zufüh Stand
01.01. skreis brauch lösung rung 31.12.
Rückstellungen für Personal 257,7 0,0 188,8 0,0 142,5 211,4
Rückstellungen für Abschluss
und Prüfungskosten 58,0 0,0 57,4 0,6 107,5 107,5
Rückstellungen für Steuern 86,7 0,0 51,2 21,2 52,7 67,0
Sonstige Rückstellungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Gesamt 402,4 0,0 297,4 21,9 302,7 385,8

7. Finanzverbindlichkeiten

31.12.2023 Gesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre
T€ T€ T€ T€
Verbindlichkeiten gegenüber 41,8 19,2 22,6 0,0
Kreditinstituten
Leasingverbindlichkeiten 803,4 279,1 499,8 24,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen 1.523,0 1.523,0 0,0 0,0
und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten 1.758,4 1.630,7 127,7 0,0
Gesamt 4.126,6 3.452,0 650,1 24,5
31.12.2022 Gesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre
T€ T€ T€ T€
Verbindlichkeiten gegenüber 88,9 37,5 51,3 0,0
Kreditinstituten
Leasingverbindlichkeiten 234,5 92,8 127,1 14,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen 747,8 747,8 0,0 0,0
und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten 722,1 717,0 0,0 0,0
Gesamt 1.788,0 1.595,1 178,4 14,5

Nicht aktivierte Leasingverhältnisse betreffen im Wesentlichen Gebäudemietverträge mit unbegrenzter Laufzeit und einer beidseitigen Kündigungsfrist von 1 Jahr. Insgesamt belaufen sich die Aufwendungen im Geschäftsjahr 2023 auf T€ 321,7 (Vorjahr: T€ 260,1). Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2023 Auszahlungen für Leasingverhältnisse in Höhe von T€ 499,2 T€ (Vorjahr: T€ 428,8) getätigt.

Sämtliche dargestellte Finanzverbindlichkeiten sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

8. Latente Steuern

Die latenten Steuern werden in Übereinstimmung mit IAS 12 bilanziert. Die bilanzierten aktiven latenten Steuern betrugen per 31.12.2023 T€ 194,8 (Vorjahr: T€ 71,8) und die bilanzierten passiven latenten Steuern betrugen per 31.12.2023 T€ 103,0 (Vorjahr: T€ 38,1). Die aktive latente Steuer besteht aus im Rahmen der Kaufpreisallokation der xTWO GmbH angesetzten Verlustvorträgen (T€ 139,9) sowie IFRS Anpassungsbuchungen. Die passive latente Steuer resultiert aus den Kaufpreisallokationen für die xTWO GmbH und die Boizenburg Solar Ceramics GmbH (T€ 103,0; Vorjahr: T€ 0,0).

Zum 31.12.2023 bestehen noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in Höhe von T€ 3.466,7 (Vorjahr: T€ 163,8), auf welche keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden. Es handelt sich im Wesentlichen um Verlustvorträge der xTWO GmbH, der Meta Wolf AG und der Meta Wolf Solar GmbH, die zeitlich unbegrenzt nutzbar sind.

VII. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG / KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse in den Berichtszeiträumen 2023 und 2022 beinhalten überwiegend Umsätze mit Verarbeitern (Bauunternehmen/Handwerksbetriebe) und Endverbrauchern, wobei keine Umsatzerlöse über 10% mit einem einzelnen Kunden erzielt wurden.

2. Materialaufwand

Der Materialaufwand besteht vollumfänglich aus Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren.

3. Personalaufwand

Geschäftsjahr Vorjahr
T€ T€
Löhne und Gehälter 4.564,4 3.284,3
Soziale Abgaben 838,6 606,3
Gesamt 5.404,0 3.890,6

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr 2023 122 Personen; davon 95 kaufmännische Angestellte und 27 gewerblich Angestellte.

4. Finanzergebnis

Das Finanzergebnis enthält realisierte Wechselkursgewinne in Höhe von T€ 0,0 (Vorjahr: T€ 1.202,8) und realisierte Wechselkursverluste in Höhe von T€ 288,2 (Vorjahr: T€ 1.623,3 und unrealisiert).

Aus der Stichtagsbewertung von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzierenden Vermögenswerten ergeben sich zum Stichtag unrealisierte Erträge von T€ 985,8 (Vorjahr: T€ 121,3). Gleichzeitig ergeben sich realisierte Erträge von T€ 591,6 (Vorjahr: T€ 120,6) aus der Veräußerung von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzierenden Vermögenswerten.

Der Gesamtzinsaufwand aus der Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beträgt T€ 4,8 (Vorjahr: T€ 4,3).

5. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Aufwendungen für Ertragsteuern beinhalten sowohl die unmittelbar zu entrichtenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag als auch die latenten Steuern.

Latente Steuern werden für die Steuerauswirkungen von vorübergehenden Abweichungen zwischen der Steuerbilanz und der IFRS-Konzernbilanz gebildet, wobei die Wirkung von Unterschieden, die sich erwartungsgemäß nicht ausgleichen werden, unberücksichtigt bleibt.

Latente Steuern aufgrund von temporären Differenzen können sowohl im Einzelabschluss der steuerpflichtigen Gesellschaft als auch im Konzernabschluss im Rahmen von Bewertungs- und Konsolidierungsmaßnahmen auftreten. Zur Ermittlung der latenten Steuern kommt der jeweilige gesellschaftsspezifische Steuersatz zum Ansatz.

Die Meta Wolf AG unterliegt einer durchschnittlichen Gewerbeertragsteuer von ca. 14,8 % des Gewerbeertrags. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15,0 %, zuzüglich eines Solidaritätszuschlags auf die Körperschaftsteuer von 5,5 %, so dass latente Steuern mit einem Gesamtsteuersatz von 30,6 % bewertet wurden.

Der Meta Wolf Konzern unterliegt einer durchschnittlichen Ertragssteuerbelastung von 35,0%.

Der tatsächliche Steueraufwand von T€ 119,4 (Vorjahr: T€ 13,8) ist um T€ 645,9 niedriger als der erwartete Ertragsteueraufwand, der sich bei Anwendung des inländischen Ertragsteuersatzes auf das Jahresergebnis des Konzerns vor Ertragsteuern zuzüglich latenter Steuereffekte ergäbe (Vorjahr: T€ 15,5).

2023 2022
Konzernjahresüberschuss / -fehlbetrag -1.504,4 95,6
Anzuwendender inländischer Steuersatz 30,6% 30,6%
errechnete inländische Ertragsteuern -460,3 29,3
Differenz zu ausländischen Ertragsteuern -66,1 12,1
errechnete Ertragsteuern (Anwendung eines Misch -526,5 41,4
ertragsteuersatzes für das Unternehmen bzw. den Konzern)
Steuereffekt aus in Deutschland nicht abzugsfähigen 2,5 6,9
Betriebsausgaben
Nicht-Ansatz von Drohverlustrückstellungen 24,0 0,0
Latente Steuereffekte aus IFRS-Anpassungen -47,2 -3,6
Steuereffekt aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge in 0,0 -34,5
Deutschland
Steuereffekt aus dem Nicht-Ansatz von Verlustvorträgen 654,5 0,0
Sonstige steuerliche Effekte 12,3 3,6
Gesamt 119,4 13,8
Effektiver Ertragssteuersatz -7,9% 14,3%

6. Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie wurde mittels Division des den Aktionären zurechenbaren Periodenergebnisses durch die durchschnittliche gewichtete Anzahl der im Berichtszeitraum im Umlauf befindlichen Aktien errechnet und ausgewiesen.

VIII. ANGABEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

Zusammensetzung des Finanzmittelfonds

Der Finanzmittelfonds umfasst den Posten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten.

Die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds sowie seine Veränderung ergeben sich dabei wie folgt:

Veränderung
31.12.2023 31.12.2022 Finanzmittelfonds
T€ T€ T€
Liquide Mittel 36.467,2 4.996,7 31.470,6

Der Meta Wolf Konzern unterliegt keinen externen Mindestkapitalanforderungen.

IX. SONSTIGE ANGABEN

1. Honorar des Abschlussprüfers

Von dem Abschlussprüfer wird für das Geschäftsjahr 2023 folgendes Gesamthonorar berechnet:

Abschlussprüfungsleistungen T€ 77,5
Davon:
o Jahresabschluss T€ 32,5
o Konzernabschluss T€ 45,0

Andere Bestätigungsleistungen T€ 77,3

Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen die Erteilung eines Comfort Letters im Zusammenhang mit der in 2023 durchgeführten Barkapitalerhöhung.

Name Wohnort Geburtsdatum Vorstandsmitglied
Sandy Möser (CEO) Elleben 02.07.1961 seit 2015
André Schütz (CFO) Singapur 16.03.1986 seit 2023
Ralf Kretzschmar (COO) Schmölln 23.08.1975 seit 2020

Vergütung der Vorstandsmitglieder

2023 (Angaben in T€) Vergütung 1 Vergütung 2 Vergütung 3 Gesamt
Sandy Möser 98,7 20,0 - 118,7
Ralf Kretzschmar 123,7 20,0 - 143,7
André Schütz
(anteilig vom 12.01.-31.12.2023)
130,5 - - 130,5

Hinsichtlich der Erläuterung der einzelnen Vergütungskomponenten des Vorstands verweisen wir auf die Angaben im Vergütungsbericht.

Herr André Schütz, geboren am 16.03.1986, wohnhaft in Singapur, wurde nach einstimmigem Beschluss des Aufsichtsrats vom 13.12.2022 zum 12.01.2023 als Mitglied des Vorstands (CFO) der Gesellschaft bestellt. Die Eintragung im Handelsregister B des Amtsgerichts Jena erfolgte am 07.02.2023.

3. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern.

Mitglieder des Aufsichtsrats

Name Wohnort Beruf/Funktion Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten und
anderen Kontrollgremien
Tom Wolf Singapur Unternehmer/Investor;
Mitglied seit 17.12.2021,
Vorsitzender seit 20.12.2021
keine
Michael Sauer Stuttgart Investor; Mitglied seit
17.12.2021, stellv.
Vorsitzender seit 20.12.2021
keine
Prof. Dr. Rüdiger
Grube
Hamburg Unternehmer; Mitglied seit
23.08.2022
Hamburger Hafen-
und
Logistik AG, Hamburg,
Vorsitzender des
Aufsichtsrats
Deufol SE, Hofheim
(Wallau),
nichtgeschäftsführendes
Mitglied des
Verwaltungsrats
ALSTOM Transportation
Germany GmbH, Berlin,
Vorsitzender des
Aufsichtsrats
AVW Immobilien AG,
Hamburg, Mitglied des
Aufsichtsrats
Vossloh AG, Werdohl,
Vorsitzender des
Aufsichtsrats
Vodafon GmbH, Düsseldorf,
Vorsitzender des
Aufsichtsrats
EUREF AG, Berlin,
Vorsitzender des
Aufsichtsrats
Berthold Oesterle Pforzheim Pensionär (ehem.
Wirtschaftsprüfer/Steuerber
ater); Mitglied seit
29.08.2018
keine
Dr. Matthias
Rumpelhardt
Berlin Unternehmer/Investor;
Mitglied seit 20.07.2022
keine
Rachel Wolf London Investment Analystin;
Mitglied seit 17.12.2021
keine

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für das Geschäftsjahr 2023 die in § 13 Abs. (1) der Satzung der Gesellschaft festgelegte Vergütung, die für 2023 T€ 18,5 beträgt.

4. Angaben zum Corporate Governance Kodex

Eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG), wurde von Vorstand und Aufsichtsrat im März 2024 abgegeben und auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht.

X. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft weist folgende Beteiligungen aus:

Firma Anteil am Kapital
- Meta Wolf Pte. Ltd., Singapur 100%
- Meta Wolf Solar GmbH, Hungen 100%
- Boizenburg Solarceramics GmbH, Boizenburg 60%
- MWI Immobilien GmbH, Kranichfeld (vorher: Blitz F23-673 GmbH, Frankfurt am Main) 100%
- xTWO GmbH, Hungen 100%
- Norddeutsche Solar Ceramics GmbH, Bremerhaven 100%
- Blitz F23-675 GmbH, Frankfurt am Main 100%
- Meta Wolf Investments Pte. Ltd., Singapur 100%
- Metawolf Bangalore Pvt. Ltd., Bangaluru/Indien 100%
- Guangzhou xTWO Information Technology Co. ltd, Guangzhou/China 100%

XI. Nachtragsbericht

M24

Mit Beschluss vom 12.12.2023 hat der Aufsichtsrat den Vorstand der Meta Wolf AG zur Übertragung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des operativen Geschäfts der Meta Wolf AG (Baustoffhandel in Hungen und Kranichfeld) in die xTWO GmbH per 01.01.2024 ermächtigt. Dies dient der Zusammenführung aller Off-Line und On-Line Handelsaktivitäten im Konzern. Die xTWO GmbH wurde in M24 GmbH umbenannt.

Fliesenwerk Bremerhaven

Mit Verträgen vom 27.09.2023 hat die Norddeutsche Solar Ceramics GmbH (NCERAM), ein mit notariellem Vertrag vom 18.09.2023 erworbenes 100%-iges Tochterunternehmen der Meta Wolf AG, das Fliesenwerk NordCeram in Bremerhaven von der Steuler Fliesengruppe mit Wirkung ab 01.04.2024 übernommen. Ziel ist es, hier zukünftig "grüne" Fliesen mit Solarenergie, statt Gas zu produzieren.

Kranichfeld, den 28.03.2024

gez. gez. gez.

Sandy Möser Ralf Kretzschmar André Schütz Vorstand Vorstand Vorstand

Meta Wolf AG Kranichfeld

Zusammengefasster Konzernlagebericht und Lagebericht für den Berichtszeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Alle Zahlenangaben sind jeweils kaufmännisch gerundet. Dies kann bei der Addition und Subtraktion zu geringfügigen Abweichungen führen. Die Vergleichswerte des Vorjahres werden neben den Werten des aktuellen Geschäftsjahres in Klammern dargestellt.

A. Geschäft und Rahmenbedingungen

A.1 Überblick

Der Meta Wolf Konzern ist eine international ausgerichtete Unternehmensgruppe im Aufbau.

Die Muttergesellschaft Meta Wolf AG hat ihren Sitz in Kranichfeld/Deutschland und ist im Xetra der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (Kürzel: WOLF). Das strategische Ziel der Meta Wolf AG ist es, die digitale und ökologische Transformation im Bauwesen über innovative Technologien zu begleiten. Mit strategischen Investitionen in und Partnerschaften mit horizontalen und vertikalen Unternehmen sollen die Wachstums- und Ertragsziele des Meta Wolf Konzerns nachhaltig erreicht werden. Der Schwerpunkt liegt derzeit neben der Build and Buy Strategie im zeitgleichen Aufbau eines erfolgreichen internationalen Management Teams.

Im Berichtsjahr wurden die Unternehmen xTWO GmbH (im Folgenden: xTWO) für 2,6 Mio. € und Boizenburg Solarceramics GmbH (im Folgenden: BSC) für 1,7 Mio. € (darin enthalten ein Darlehen in Höhe von 1,65 Mio. €) erworben. Für die Norddeutsche Solar Ceramics GmbH (im Folgenden: NCERAM) wurden 10,0 Mio. € und für die Meta Wolf Solar GmbH (im Folgenden: Meta Wolf Solar) 2,3 Mio. € Kapital für Investitionen bereitgestellt. Am 31.12.2023 waren noch 62,0 Mio. € liquide und täglich verfügbare Mittel vorhanden. Dies entspricht 65,9% der Marktkapitalisierung oder 2,49 € pro Aktie. Sofern man die liquiden Mittel, die zum Teil in liquide A- bis zu AAA gerate Euro-Wertpapiere investiert sind, abzieht, ist das Geschäft des Meta Wolf Konzern zum 31.12.2023 mit 1,29 € pro Aktie oder insgesamt mit 32,1 Mio. € bewertet.

Der Meta Wolf Konzern besteht aktuell aus zwei großen Handelsstandorten (ca. 50.000 m2 jeweils in Kranichfeld/Thüringen und in Hungen/Hessen), einer E-Commerce Plattform, zwei großen Fliesenwerken (ca. 100.000 m2 in Boizenburg und ca. 65.000 m2 in Bremerhaven) und eine Solar Marke. Drei Grundstücke befinden sich im Eigentum und ein Grundstück wurde in Erbpacht von einem öffentlichen Vermieter langfristig angemietet. Neben den Immobilien werden Rohstoffe bzw. Fertigwaren an den Standorten vorgehalten.

Aufgrund des hohen Bestandes an liquiden und täglich verfügbaren Mitteln sowie der Werthaltigkeit der Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Waren sieht der Vorstand bei Analyse des Meta Wolf Konzerns im Substanzwertverfahren ein sehr positives Jahresergebnis.

Im Geschäftsjahr wurden verschiedene Tochtergesellschaften neu gegründet bzw. erworben. Eine vollständige Übersicht der Tochtergesellschaften ist im Konzernanhang unter Abschnitt X. "Anteilsbesitz" enthalten.

A.2 Wesentliche Vorgänge im Berichtszeitraum

Die Hauptversammlung der Meta Wolf AG vom 13.07.2023 hat eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Gewährung von Bezugsrechten beschlossen. Am 09.11.2023 wurde diese beschlossene Barkapitalerhöhung erfolgreich abgeschlossen und die Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister des Amtsgerichts der Stadt Jena eingetragen. Mit Beschluss vom 10.11.2023 hat die Frankfurter Wertpapierbörse 9.965.925 Neue Aktien aus der Barkapitalerhöhung zum regulierten Markt zugelassen. Der Bruttoemissionserlös in Höhe von 37,9 Mio. € soll zur Umsetzung der strategischen Ziele des Unternehmens verwendet werden.

Die am 22.06.2023 gegründete Meta Wolf Solar hat im Juli 2023 den Geschäftsbetrieb aufgenommen. Dieser umfasst die Produktion und den Vertrieb von Solarpanelen, die durch Auftragsfertiger als Produktionspartner gefertigt werden.

Mit Verträgen vom 27.09.2023 hat die NCERAM, ein mit notariellem Vertrag vom 18.09.2023 erworbenes 100%-iges Tochterunternehmen der Meta Wolf AG, das Fliesenwerk NordCeram in Bremerhaven von der Steuler Fliesengruppe mit Wirkung ab 01.04.2024 übernommen. Ziel ist es, hier zukünftig "grüne" Fliesen mit Solar-Energie, statt Gas zu produzieren. Die Gesamtinvestition in das Werk in Bremerhaven wird sich voraussichtlich auf einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag belaufen und setzt sich aus dem Kaufpreis, benötigtem Working Capital für Rohstoffe und Energie sowie Investitionen in Anlagen und Anlaufkosten bis zum Break-Even zusammen. Die vergleichbaren Herstellungskosten und der Bedarf an Working Capital für ein neues Werk zur Produktion von Feinsteinzeug in dieser Qualität und mit einer Kapazität von 6 Mio. m2 pro Jahr liegen nach Schätzungen des Vorstands bei über 150,0 Mio. €. Derzeit rechnen wir damit, dass wir hier die Profitabilität mit einer Investitionssumme von ca. 10% einer vergleichbaren Green-Field Investition erreichen können.

Die Meta Wolf AG hat mit Wirkung zum 01.10.2023 60% der Anteile an der BSC von der TWIN Technology SE erworben. Die BSC hatte am 08.09.2023 wesentliche Vermögensgegenstände der Boizenburg Fliesen GmbH und der t.trading GmbH erworben. Ihr operatives Geschäft umfasst den Vertrieb der Marke Boizenburg, die in unserem Werk in Bremerhaven und von internationalen Auftragsfertigern hergestellt wird, sowie den Vertrieb von Meta Wolf Solar-Produkten und Produktsystemen. Bei dem Erwerb handelte es sich im Wesentlichen um den Warenbestand von keramischen Fliesen mit einem Buchwert von rund 11,0 Mio. € der zu einem Kaufpreis von 1,5 Mio. € erworben wurde. Der Kaufpreis für die Betriebs- und Geschäftsausstattung betrug 0,1 Mio. €. Im weiteren Verlauf wurden auch das Grundstück, die Büro-, Logistik und Produktionsgebäude und die Anlagen zur Produktion keramischer Fliesen mit einer Kapazität von 5 Mio. m2 für 1,6 Mio. € (Grundstück und Gebäude) sowie 0,4 Mio. € (Anlagen zur Produktion) erworben. Eine Übernahme von Produktionsmitarbeitern ist nicht erfolgt, da die Inbetriebnahme der Produktion erst nach Auslastung des Werkes in Bremerhaven 2026/2027 geplant ist. Der Vorstand rechnet inklusive notwendigem Working Capital mit einer Gesamtinvestition im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Die vergleichbaren Herstellungskosten für Grundstück, Gebäude und Anlagen für ein neues Werk würden nach Einschätzung des Vorstandes bei über 100,0 Mio. € liegen.

A.3 Steuerungssystem

Die Unternehmenssteuerung der Meta Wolf AG und des Meta Wolf Konzerns erfolgt auf der Grundlage einer zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat abgestimmten Unternehmensstrategie. Diese umfasst die Abstimmung zu den strategischen Investitionen und der Umsatz- und Ergebniserwartung. Auf Basis der strategischen Ziele werden konkrete quantitative und qualitative Vorgaben für den Vertrieb abgeleitet und auf die Profitcenter-Ebene heruntergebrochen. Die Abstimmung der konsolidierten Jahresplanung erfolgt mit dem Aufsichtsrat. Unterjährig erfolgt die Überwachung und Steuerung der Unternehmensziele und der Konzerngesellschaften auf Basis von Kennzahlen und einem detaillierten Reporting zur Umsatz-, Kosten-, Finanz- und Ertragslage. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind die Umsatzerlöse und das Adjusted-EBT.

A.4 Geschäftsverlauf und Lage der Meta Wolf AG und des Meta Wolf Konzerns A.4.1 Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft und insbesondere die Baubranche stehen vor Herausforderungen. Im Jahr 2023 ist die deutsche Wirtschaftsleistung um 0,3% gesunken und im Jahr 2024 wird mit einem Rückgang in der Baubranche um 1,5% gerechnet. Ungünstige Finanzierungsbedingungen für Bauprojekte wirken sich weiterhin negativ auf die Baukonjunktur aus.1 2

Der Wohnungsneubau war durch die Zinswende stark betroffen. Wir gehen aber davon aus, dass sich die Einführung von Sonderabschreibungen auf Neubauten sehr stimulierend auswirken wird. Dazu rechnet der Markt 2024 mit einer Zinswende. Die Investitionen im Wohnungsneubau verlagern sich teilweise auf Investitionen in den Bestand und den Nichtwohnbau. Hier war in der Vergangenheit der Fachkräftemangel der Engpass.

Auch auf dem deutschen Fliesenmarkt haben sich die Entwicklungen und Herausforderungen der Baubranche ausgewirkt. Trotzdem rechnet der Vorstand mit einer Nachfrage von 100 Mio. m2 Fliesen im deutschen Markt als dem größten in Europa. Aufgrund der großen Konsolidierungswelle und der damit verbundenen Reduzierung der Anbieter sollte der Markt für die verbleibenden Hersteller und Händler aber 2025 wieder eine gute Basis bieten.

Einen großen Wachstumsmarkt stellen die Geschäftsfelder Solar und E-Commerce dar. Im EEG 2023 ist ein PV-Ausbau auf 215 GWP bis 2030 und auf 400 GWP bis 2040 vorgesehen. Der jährliche Netto-Zubau soll innerhalb weniger Jahre auf einen Höchstwert von 22 GWP klettern. Zunehmend müssen auch Altanlagen ersetzt werden. Diese Ersatzinstallationen fallen derzeit noch wenig ins Gewicht, sie steigen jedoch im voll ausgebauten Zustand bei einer angenommenen Nutzungsdauer von knapp 30 Jahren auf ca. 15 GWP pro Jahr.3 Das wird die Nachfrage nach Solarmodulen im laufenden Jahr und in den Folgejahren weiter stark erhöhen. Der Bereich E-Commerce wächst im Umsatz in Deutschland laut Prognose von Statista Market Insights im Jahr 2024 auf 81,9 Mrd. €. Laut

1 Bericht zur Lage und Perspektive der Bauwirtschaft 2024 des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

2 Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Berlin, vom 10.01.2024

3 Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, Harry Wirth, Fraunhofer ISE, Download von www.pv-fakten.de, Fassung vom 3.4.2024

Prognose wird im Jahr 2029 ein Marktvolumen von 121,9 Mrd. € erreicht; dies entspricht einem erwarteten jährlichen Umsatzwachstum von 8,3% (CAGR 2024-2029)4 .

A.4.2 Geschäftsverlauf der Meta Wolf AG und des Meta Wolf Konzerns

Im Geschäftsjahr 2023 war die Geschäftstätigkeit im Wesentlichen geprägt von dem von der Meta Wolf AG betriebenen multispezialisierten stationären Fachhandel (Groß- und Einzelhandel) als Produktionsverbindungshandel mit Bauprodukten. Der Bezug der von der Gesellschaft vertriebenen Bauprodukte erfolgt überwiegend von den Herstellern dieser Produkte im In- und Ausland. Als Multispezialist mit den Schwerpunkten Fliesen, Baustoffe und Bauelemente beliefert die Meta Wolf AG Bau- und Handwerksunternehmen und private Bauherren in den jeweiligen regionalen Märkten in Mittelhessen und Mittelthüringen und darüber hinaus die überregionalen Baustellen ihrer Kunden mit Bauprodukten. Dabei spielen neben dem breiten Produktsortiment insbesondere auch die Dienstleistungen wie professionelle Beratung der Kunden im Großhandel und in den qualitativ hochwertigen Ausstellungen der Meta Wolf AG, eine moderne und effektive Logistik und Delkredere (Vorfinanzierung) eine entscheidende Rolle im Wettbewerb mit anderen Marktteilnehmern. Die Vorfinanzierung findet in der Form von Zahlungszielen für Kunden mit geprüftem und überwachtem Zahlungsverhalten statt. Mögliche damit verbundene Risiken sind weitgehend über eine Warenkreditversicherung abgedeckt. Die Meta Wolf AG betreibt Baustoff- und Logistikzentren an den Standorten Hungen (Mittelhessen) und Kranichfeld (Mittelthüringen) auf jeweils rund 50.000 m2 . Das operative Geschäft wird rückwirkend zum 01.01.2024 in die M24 GmbH (vormals xTWO GmbH) übergehen. Siehe hierzu auch Abschnitt H. "Wesentliche Ereignisse nach dem Stichtag 31.12.2023".

Zum 01.01.2023 wurde das E-Commerce Geschäft der xTWO, Hungen, in den Meta Wolf Konzern integriert. Die xTWO betreibt Standorte in Hungen und Guangzhou (China) und vertreibt ein breites, saisonunabhängiges Sortiment an Sanitärprodukten für Bad und Küche, Heizungen und Zubehör. xTWO ist im B2C Bereich über die E-Commerce Plattform "xtwostore" in mehr als 20 Ländern und Regionen vertreten, wobei der aktuelle Schwerpunkt in Deutschland und Europa liegt. Im B2B Bereich ist xTWO insbesondere in China vertreten und vertreibt Produkte an Wiederverkäufer.

Im Juli 2023 hat die am 22.06.2023 gegründete Meta Wolf Solar den Geschäftsbetrieb aufgenommen und die Produktion von Meta Wolf Solarmodulen gestartet. Diese werden durch Auftragsfertiger als Produktionspartner gefertigt. Der Vertrieb der Solarmodule erfolgt

4 eCommerce - Deutschland | Statista Marktprognose

im Wesentlichen über Einkaufskooperationen wie EUROBAUSTOFF und Hagebau, bei denen die Meta Wolf Solar seit Anfang 2024 jeweils als Lieferantin gelistet ist.

Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.10.2023 wurden in Boizenburg (Mecklenburg-Vorpommern) 60% der BSC gekauft, die sich mit der Entwicklung und dem Vertrieb der Fliesenmarke Boizenburg beschäftigt. Neben einer kleineren Produktionslinie für spezielle Kundenaufträge wie die Verkleidung des St. Pauli-Elbtunnels in Hamburg mit keramischen Fliesen, werden Fliesen im Werk Bremerhaven und von internationalen Auftragsfertigern hergestellt und im deutschen Handel vertrieben. Im vierten Quartal 2023 konnte bereits ein für den Meta Wolf Konzern relevanter Umsatz in Höhe von 1,8 Mio. € erzielt werden.

Ab dem 01.04.2024 wird das von der Steuler Fliesengruppe in Bremerhaven erworbene Fliesenwerk in den Meta Wolf Konzern integriert. Hier soll in den kommenden Jahren die "grüne" Fliese entwickelt und produziert werden.

Zukünftig wird aus der Sparte Meta Wolf Solar Ceramics ein insgesamt signifikantes Umsatz- und Rohertragswachstum erwartet.

Im Geschäftsjahr 2023 hatte die Meta Wolf AG im Jahresdurchschnitt 69 Mitarbeiter (Vorjahr: 74) beschäftigt, davon 49 (Vorjahr: 54) kaufmännische Angestellte (Vertrieb und Rechnungswesen) und 20 (Vorjahr: 20) gewerbliche Arbeitnehmer (Lager und Kraftfahrer).

A.4.2.1 Vermögens- und Finanzlage des Meta Wolf Konzerns und der Meta Wolf AG

Die Aufstellung des Konzernabschlusses zum 31.12.2023 erfolgte nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind und ergänzend nach den handelsrechtlichen Vorschriften gemäß § 315e Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Meta Wolf AG ist nach den Regelungen des HGB aufgestellt.

a. Meta Wolf Konzern

Eigenkapitalquote von 93,7%; liquide und täglich verfügbare Mittel in Höhe von 62,2 Mio. €

Die Bilanzsumme des Meta Wolf Konzerns zum 31.12.2023 beträgt 79,4 Mio. € (Vorjahr: 40,7 Mio. €). Das Eigenkapital liegt bei 74,4 Mio. € (Vorjahr: 38,5 Mio. €) und die Eigenkapitalquote beträgt 93,7% (Vorjahr: 94,6%). Die wesentlichen Vermögensbestandteile im Meta Wolf Konzern bilden die sonstigen kurzfristigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 27,0 Mio. € (Vorjahr: 25,8 Mio. €) und die liquiden Mittel in Höhe von 36,5 Mio. € (Vorjahr: 5,0 Mio. €). Von den sonstigen kurzfristigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerten resultieren 25,5 Mio. € (Vorjahr: 24,8 Mio. €) aus Anlagen von zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Wertpapieren, die allesamt mit A- bis zu AAA geratet sind. Bei den liquiden Mitteln handelt es sich im Wesentlichen um den Nettoemissionserlös aus der Barkapitalerhöhung aus November 2023. Das kurzfristige (4,3 Mio. €, Vorjahr: 1,9 Mio. €) und langfristige (0,7 Mio. €, Vorjahr: 0,3 Mio. €) Fremdkapital haben sich im Vergleich zum Vorjahr lediglich aufgrund des größeren Konsolidierungskreises und der damit verbundenen erweiterten Geschäftstätigkeit des Meta Wolf Konzerns verändert.

Einem positiven Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 37,6 Mio. € (Vorjahr: 29,5 Mio. €), im Wesentlichen durch die Barkapitalerhöhung, steht ein negativer Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 2,2 Mio. € (Vorjahr: 25,6 Mio. €) gegenüber, der mit 1,2 Mio. € wesentlich durch die Zunahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, geprägt ist. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um realisierte und unrealisierte Kapitalgewinne aus der Wertpapieranlage (0,7 Mio. €), Forderungen aus Boni (0,3 Mio. €) und Forderungen aus Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (0,2 Mio. €). Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist mit -0,6 Mio. € nahezu unverändert im Vergleich zum Vorjahr (-0,4 Mio. €).

b. Meta Wolf AG

Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 betrug die Bilanzsumme 77,8 Mio. € (Vorjahr: 40,7 Mio. €).

Die wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr resultieren aus

  • dem Erwerb und der Gründung weiterer Tochterunternehmen mit einem Anstieg der Anteile von verbundenen Unternehmen um 16,4 Mio. € und
  • dem Anstieg der liquiden Mittel um 19,4 Mio. € (Teil des Mittelzuflusses aus der Barkapitalerhöhung im November 2023).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 1,5 Mio. € bestehen im Wesentlichen aus konzerninternen Darlehen an die BSC.

Die im November 2023 durchgeführte Barkapitalerhöhung hat die Eigenkapitalsituation der Meta Wolf AG weiter nachhaltig verbessert. Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2023 97,3% (Vorjahr: 94,9%). Das Grundkapital stieg von 14,9 Mio. € um 10,0 Mio. € auf 24,9 Mio. €. Die Kapitalrücklage stieg um 27,9 Mio. € auf 53,8 Mio. €. Die Erhöhung der Kapitalrücklage resultiert aus der Differenz zwischen dem Nominalbetrag (1,00 €) der neu ausgegebenen Aktien und dem festgelegten Bezugspreis von 3,80 € je Aktie.

Die Meta Wolf AG war jederzeit in der Lage, sämtliche finanziellen Verpflichtungen termingerecht zu erfüllen und verfügt über eine im Vergleich zum Vorjahr um 19,4 Mio. € gestiegene Liquidität. Zum Stichtag lagen die Guthaben bei Kreditinstituten bei 24,2 Mio. € (Vorjahr: 4,8 Mio. €). Der Anstieg der liquiden Mittel resultiert aus dem Anstieg des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit auf 38,0 Mio. €. Hierbei stehen den Einnahmen der durchgeführten Barkapitalerhöhung in Höhe von 37,9 Mio. € sowie weiteren Darlehensaufnahmen von 0,4 Mio. €, Auszahlungen für die Tilgung von Darlehen (0,2 Mio. €) und für Zinsen (0,02 Mio. €) gegenüber. Der Rückgang des Cashflows aus der Investitionstätigkeit von -25,5 Mio. € auf -16,7 Mio. € ist wesentlich geprägt durch 10,0 Mio. € Auszahlungen in das Stammkapital der NCERAM für Investitionen in den Aufbau der Solarceramics-Sparte, 2,6 Mio. € für den Erwerb der xTWO, insgesamt 1,0 Mio. € für zwei Kapitalerhöhungen bei der xTWO, 0,5 Mio. € Einzahlung in die Kapitalrücklage der xTWO und 1,0 Mio. € Einzahlungen in das Stammkapital der Meta Wolf Solar sowie 1,3 Mio. € Einzahlung in die Kapitalrücklage der Meta Wolf Solar. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug -1,9 Mio. € (Vorjahr: -0,7 Mio. €) und ist mit -0,8 Mio. € geprägt durch das Periodenergebnis sowie mit -1,4 Mio. € durch die Zunahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind. Dazu haben sich die Vorräte um 0,1 Mio. € reduziert.

A.4.2.2 Ertragslage des Meta Wolf Konzerns und der Meta Wolf AG

a. Meta Wolf Konzern

Umsatzplus von 35,9%; Adjusted-EBT und Konzernumsatz im Rahmen der Guidance 2023

Die Ertragslage des Meta Wolf Konzern ist im Wesentlichen geprägt durch die operative Geschäftstätigkeit der Meta Wolf AG, der Erwerbe von xTWO und BSC sowie den umfangreichen Wertpapieranlagen der Meta Wolf Singapur. Insbesondere die zum 01.01.2023 integrierte xTWO sowie die seit dem 01.10.2023 mehrheitlich zum Meta Wolf Konzern gehörende BSC haben die Umsatz- und Ertragslage positiv beeinflusst. Insgesamt ist der Konzernumsatz um 7,4 Mio. € oder 35,9% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Gleichzeitig führte dies im Meta Wolf Konzern zu einem gestiegenen Material- und Personalaufwand sowie zu gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Der Materialaufwand ist im Wesentlichen im Verhältnis zu den gestiegenen Umsatzerlösen gewachsen und beläuft sich auf insgesamt 20,6 Mio. €, was einer Rohertragsmarge von 26,6% auf Konzernebene entspricht. Im gestiegenen Personalaufwand spiegelt sich das Mitarbeiterwachstum im Meta Wolf Konzern von 74 auf 122 Mitarbeiter wider. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind auf 4,5 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) gestiegen. Hier sind neben den Aufwendungen für die Ausweitung der Geschäftstätigkeit durch die Integration von xTWO und BSC auch der Sondereffekt der Kosten für die M&A Beratung (0,1 Mio. €) enthalten. Das Finanzergebnis hat sich mit 0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,05 Mio. €) sehr positiv entwickelt durch die bei der Meta Wolf Singapur erfolgte Wertpapieranlage sowie der Anlage der liquiden Mittel aus der Barkapitalerhöhung auf einem Tagesgeldkonto. Darüber hinaus sind die Wertpapieranlagen der Meta Wolf Singapur zum 31.12.2023 vollständig in EUR und unterliegen somit aktuell keinen Wechselkursschwankungen. Insgesamt ist der Jahresüberschuss des Meta Wolf Konzerns von 0,1 Mio. € um -1,7 Mio. € auf einen Jahresfehlbetrag von -1,6 Mio. € zurückgegangen. Dies resultiert im Wesentlichen aus den oben beschriebenen Sondereffekten sowie weiteren Investitionen in die xTWO-Plattform sowie die Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen in Höhe von 0,6 Mio. € im Geschäftsjahr 2023.

Meta Wolf AG Meta Wolf Konzern
Mio. € 2023 2022 2023 2022
Umsatzerlöse
Ergebnis des laufenden
19,3 20,7 28,1 20,7
Geschäftsbetriebs -0,9 0,2 -2,2 0,0
Finanzergebnis 0,1 -0,0 0,7 0,0
Ergebnis nach Steuern
Jahresüberschuss (+)/-
-0,8 0,1 -1,5 0,1
fehlbetrag (-) -0,8 0,1 -1,6 0,1

Kennzahlen GuV

Die Segmente des Meta Wolf Konzerns gliedern sich in Meta Wolf Trading, Meta Wolf Solar Ceramics und Meta Wolf Solar auf.

Das bedeutendste Segment für den Meta Wolf Konzern im Geschäftsjahr 2023 war das Segment Meta Wolf Trading. Dieses steht für die begonnene und weiter geplante Transformation des Bauwesens mit dem Ziel der Digitalisierung von Vertriebsprozessen im stationären Großhandel sowie mit Privatkunden und damit einhergehenden Produktivitätserhöhungen. Aktuell beinhaltet es den Online- sowie Offline-Handel mit Bauund Sanitärprodukten mit Großhandels- und Privatkunden. Im Geschäftsjahr 2023 hatte lediglich das Segment Meta Wolf Trading wesentlichen Außenumsatz und somit stellt der Außenumsatz in Höhe von 28,1 Mio. € nahezu den gesamten Außenumsatz des Meta Wolf Konzerns dar. Davon wurde bereits ein Umsatz in Höhe von 3,4 Mio. € oder 12,0% digital über die xTWO-Plattform erzielt. Der digitale Umsatzanteil wird in Zukunft kontinuierlich ausgebaut werden. Die Aufwendungen spiegeln im Wesentlichen die für die gesamte Ertragslage des Meta Wolf Konzerns beschriebenen Aufwendungen und deren Änderungen gegenüber dem Vorjahr wider.

Das Segment Meta Wolf Solar Ceramics steht für das Segment der Produktion von Fliesen. Hier hat die NCERAM zum 01.04.2024 das Fliesenwerk in Bremerhaven übernommen. Siehe hierzu auch Abschnitt H. "Wesentliche Ereignisse nach dem Stichtag 31.12.2023". Zum 31.12.2023 weist das Segment noch keine Umsatzerlöse oder Außenumsatz auf. Bis zu diesem Zeitpunkt sind lediglich Kosten in Höhe von 0,03 Mio. € angefallen, die ausschließlich im Zusammenhang mit vorbereitenden Maßnahmen der zukünftigen Übernahme des Fliesenwerkes sowie der Produktion von Fliesen stehen. Zukünftig wird das Segment Meta Wolf Solar Ceramics einen signifikanten Anteil am Konzernumsatz sowie am Konzernergebnis des Meta Wolf Konzern haben. Im Geschäftsjahr 2027 werden Umsätze von mehr als 50,0 Mio. € erwartet. Siehe hierzu auch Abschnitt C. "Prognosebericht".

Das Segment Meta Wolf Solar umfasst die im Juli 2023 gestartete Produktion und den Vertrieb von Solarmodulen, die durch Auftragsfertiger als Produktionspartner gefertigt werden. Die Produktion und der Vertrieb der Solarmodule befand sich im Geschäftsjahr 2023 im Aufbau, so dass Umsatzerlöse, bis auf einen unwesentlichen Teil, lediglich konzernintern mit dem Segment Meta Wolf Trading erzielt wurden. Im Geschäftsjahr 2023 sind Kosten in Höhe von 0,3 Mio. € angefallen, die sich entsprechend auf das Ergebnis des Segments ausgewirkt haben. Diese waren im Wesentlichen verursacht durch die Produktion in Verbindung mit dem starken technologischen Fortschritt in 2023, die Qualitätssicherung, den Transport, notwendige Zertifizierungen sowie Personal. Zukünftig erfolgt der Vertrieb im Wesentlichen über Einkaufskooperationen wie EUROBAUSTOFF und Hagebau, bei denen die Meta Wolf Solar seit Anfang 2024 jeweils als Lieferantin gelistet ist. In diesem Segment ist auch die Erweiterung des Produktangebots um Wechselrichter, Stromspeicher (Batterien), Ladestationen für E-Autos, Smart Meter (intelligente Zähler) und Wärmepumpen sowie die Einführung von Dienstleistungen in den Bereichen Smart Systems, Smart Buildings und Smart Cities durch die Entwicklung intelligenter Energie-Management-Systeme (EnMS) geplant. Damit wird auch der Anteil des Meta Wolf Solar Segments signifikant am Konzernumsatz sowie am Konzernergebnis des Meta Wolf Konzern steigen.

Der Bereich Sonstiges umfasst zum 31.12.2023 lediglich Gesellschaften des Meta Wolf Konzerns, die noch nicht operativ tätig gewesen sind und auch zukünftig nicht operativ tätig sein werden. Diese sollen zum Teil Anlagevermögen halten oder für zukünftige Investitionen im Rahmen unserer M&A Aktivitäten genutzt werden.

Das Adjusted-EBT für das Geschäftsjahr 2023 beträgt -1,1 Mio. € und liegt damit im Rahmen der vorgegebenen Prognose von -0,8 Mio. € bis -1,2 Mio. €. Es definiert sich aus dem Ergebnis nach Steuern zuzüglich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag und außerordentlichen nicht operativen Kosten (dies umfasst u.a. Kosten der M&A Beratung und Kosten von Kapitalmarktmaßnahmen) sowie Währungseffekten. Die Überleitung des Konzernjahresfehlbetrages zum Adjusted-EBT ergibt sich wie folgt:

Mio. € Überleitung
Konzernjahresfehlbetrag -1,6
+ Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,1
+ Außerordentlichen nicht operative Kosten 0,1
+/- Währungseffekte +0,3
Adjusted-EBT -1,1

Mit einem Konzernumsatz von 28,1 Mio. € hat der Meta Wolf Konzern auch seine Ziele aus der Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 28,0 Mio. € bis 30,0 Mio. € erreicht.

b. Meta Wolf AG

Die in der Meta Wolf AG erzielten Umsatzerlöse lagen mit 19,3 Mio. € leicht unter dem Vorjahr (20,7 Mio. €). Dies spiegelt die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland im Jahr 2023, im Besonderen in der Bauwirtschaft, wider.

Der Materialaufwand betrug 14,0 Mio. € und lag in Relation zu den Umsatzerlösen auf dem Niveau des Vorjahres. Die in der Meta Wolf AG erzielte Rohertragsmarge liegt stabil bei 27,3% (Vorjahr: 27,4%) und zeigt, dass die Veränderungen in den Einkaufspreisen jederzeit an die Kunden weitergeben werden konnten.

Mio. € 2023 2022
Umsatzerlöse 19,3 20,7
Materialaufwand 14,0 15,0
Rohertrag 5,3 5,7
Rohertrag in % 27,3 27,4

Der Anstieg des Personalaufwands von 3,9 Mio. € um 0,1 Mio. € bzw. 2,7% auf 4,0 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus höheren Aufwendungen im Zusammenhang mit der Neubestellung eines weiteren Vorstandsmitglieds und allgemeinen Lohn- und Gehaltssteigerungen bei Mitarbeitern.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Meta Wolf AG haben sich im Geschäftsjahr um 0,7 Mio. € auf 2,5 Mio. € erhöht. Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus den im Geschäftsjahr enthaltenen Kosten im Zusammenhang mit der durchgeführten Barkapitalerhöhung (0,4 Mio. €).

Einen positiven Effekt auf die Ertragslage hatten die im Anschluss an die Barkapitalerhöhung vorgenommenen Geldanlagen des Großteils des Emissionserlöses in AAA-geratete Anleihen. Die Zinseinnahmen haben sich daraus resultierend um 0,1 Mio. € auf 0,2 Mio. € erhöht.

Das im Vergleich zum Vorjahr von 0,1 Mio. € auf -0,8 Mio. € gesunkene Ergebnis nach Steuern ist im Wesentlichen auf den vorstehend erläuterten Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und der Reduzierung der Umsatzerlöse zurückzuführen.

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Meta Wolf Konzerns und der Meta Wolf AG wird vom Vorstand als sehr gut beurteilt. Das Geschäftsjahr 2023 war für die Meta Wolf AG und den Meta Wolf Konzern nach Einschätzung des Vorstands infolge der, trotz Baukrise, stabilen Entwicklung des Handelsgeschäfts, der Erwerbe und Integration von xTWO und BSC und infolge der erfolgreichen Barkapitalerhöhung und damit der weiteren Steigerung der Eigenkapitalbasis ein sehr gutes Geschäftsjahr.

A.4.2.3 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Der Unternehmenswert der Meta Wolf AG und des Konzerns wird außer von finanziellen auch von nichtfinanziellen Einflussfaktoren bestimmt. Sie betreffen unsere Beziehungen zu Kunden, Mitarbeitern, unseren Lieferanten, unsere Marktposition sowie zu den Einkaufskooperationen EUROBAUSTOFF und Hagebau. Nachhaltige Erfolge in der künftigen Unternehmensentwicklung können nur realisiert werden, wenn wir als attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber dauerhaft kompetente und engagierte Mitarbeiter an uns binden und neue Mitarbeiter gewinnen können, Produkte und Lösungen entwickeln, die auch künftig in besonderem Maße Kunden- und Umweltanforderungen gerecht werden und den Kundennutzen durch den Einsatz neuer Technologien und das Produkt- und Serviceangebot nachhaltig steigern.

Unsere grundlegenden Werte haben wir wie folgt definiert:

    1. Gemeinschaft ist die Grundlage für ein erfolgreiches Unternehmen. Wir bauen eine starke Gemeinschaft mit unseren Kunden, Partnern und Mitarbeitern auf, um sicherzustellen, dass alle gemeinsam an der gleichen Vision arbeiten.
    1. Wir haben ein internationales Team mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen aber wir sehen uns als ein Ganzes. Kulturelle Vielfalt ist auch die Grundlage für die Entwicklung neuer Ideen und Konzepte.
    1. Wir glauben, dass die Wirtschaft die Wissenschaft vom Dienst an der Menschheit ist. Mit unserer Tätigkeit wollen wir dazu beitragen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen zu verbessern und nachhaltig zu gestalten.

A.4.2.4 Gesamtaussage zur Strategie und zur wirtschaftlichen Lage

Die Strategie der Meta Wolf AG und des Meta Wolf Konzerns ist der Aufbau einer internationalen Unternehmensgruppe, die sich auf die technologische und ökologische Transformation des Bauwesens spezialisiert. Im Geschäftsjahr 2022 wurde begonnen ein internationales Team von Spezialisten aus verschiedenen Bereichen (insbesondere in den Bereichen Erneuerbare Energien, Keramik, E-Commerce, Lieferketten, Entwicklung und Herstellung von Solarprodukten, Entwicklung und Herstellung von Halbleitern, Digitales Marketing und Vertriebsmanagement) zusammenzustellen. Im Zusammenhang mit dieser Strategie wurde eine "Unicorn Vision 2030" formuliert und kommuniziert, die ihre mittel- und langfristige Finanzplanung für die Geschäftsjahre bis zum Jahr 2030 wiedergibt. Die "Unicorn Vision 2030" sieht vor, dass der Meta Wolf Konzern im Geschäftsjahr 2030 1.000 Mitarbeiter beschäftigt sowie einen Rohertrag von 200 Mio. € und eine EBITDA-Marge von 20,0% bzw. 40 Mio. € erzielt.

Basis und Teil der geplanten Transformation des Bauwesens war der Erwerb der xTWO zum 01.01.2023. Darüber hinaus erbringt die Metawolf Bangalore Pvt. Ltd. (Meta Wolf Bangalore), Bangaluru, Indien, Dienstleistungen in den Bereichen Forschung & Entwicklung, Marketing, Datenanalyse und -management für die Meta Wolf AG und den Meta Wolf Konzern und arbeitet an der Entwicklung einer Handwerker-App für die deutschen Großhandelskunden des Meta Wolf Konzerns. Ziel ist die Digitalisierung von Vertriebsprozessen in der Produktion sowie im stationären Großhandel und damit eine Produktivitätserhöhung, indem Händler und Handwerker per App online Baumaterialien bestellen können und der Prozess der Auftragsbearbeitung und Belieferung automatisiert abläuft. Darüber hinaus ist geplant, über das bei der Meta Wolf Bangalore angesiedelte R&D-Center IT-basierte Lösungen für andere Geschäftsbereiche des Meta Wolf Konzerns wie z.B. Energie-Management-Systeme zu entwickeln und anzubieten.

In einer Phase, in der sich die Bauwirtschaft in Deutschland aufgrund der aktuellen Situation (Inflation und Zinssteigerungen) in einer Krise befindet, weil immer weniger Wohnungsbauprojekte realisiert werden und damit die Nachfrage nach Bauprodukten sinkt, ist der Markt für Produkte, Systeme und Dienstleistungen im Bereich der erneuerbaren Energien, und hier insbesondere Photovoltaik, aus Sicht des Meta Wolf Konzerns mindestens in der nächsten Dekade ein Wachstumsmarkt. Aus diesem Grund und um einen Beitrag zur notwendigen Energiewende zu leisten, hat der Meta Wolf Konzern, mit der Meta Wolf Solar einen neuen Geschäftsbereich errichtet. Auch neue Produkte wie Speicher, Wechselrichter, Smart Meter etc. sollen zunächst in Auftragsfertigung produziert werden. Der Meta Wolf Konzern erwägt jedoch, mittelfristig in eigene Produktionslinien zu investieren.

Schließlich plant der Meta Wolf Konzern, in die Dekarbonisierung von Bauprodukten und die Herstellung von "grünen" Produkten sowie die Entwicklung von innovativen ganzheitlichen Systemen "Made in Germany" zu investieren. Dies beinhaltet unter anderem die CO₂-freie Herstellung von Bauprodukten, die in der energetischen Umrüstung zusammen mit den Solarprodukten zum Einsatz kommen, aber selbst in der Entwicklung einen hohen Energiebedarf haben wie z.B. Tonprodukte. So ist im Zuge des Ausbaus des Fliesenwerks Bremerhaven mittelfristig die Herstellung einer keramischen "grünen" Fliese durch Dekarbonisierung, Elektrifizierung, Dezentralisierung und Digitalisierung der Produktions- und Organisationsprozesse geplant.

Die Meta Wolf AG und der Meta Wolf Konzern sind ohne kurzfristige Fremdfinanzierung und mit einer hohen Eigenkapitalquote von 97,3% bzw. 93,7% sehr gut, zukunftsorientiert und nachhaltig aufgestellt um die Gesamtstrategie sowie die Strategie in den einzelnen Geschäftsbereichen erfolgreich umzusetzen.

B. Chancen- und Risikobericht

B.1 Chancenbericht

In einem dynamischen Marktumfeld ergeben sich Chancen, die die Meta Wolf AG identifizieren und nutzen will. Dazu bieten die aktuellen Entwicklungen in Deutschland, Europa und weltweit Chancen für Erneuerung und Transformation. Die für die Meta Wolf AG und den Meta Wolf Konzern besonders relevanten Chancen liegen u.a. in Bereichen die sich mit den Themen Dekarbonisierung, Elektrifizierung, Dezentralisierung und Digitalisierung kombinieren lassen.

Digitalisierung: Ziel ist die weitere digitale Transformation des Online- und Offline-Handels mit Produkten und Services im Bauwesen und dessen Umwandlung in eine Web3-basierte E-Commerce-Plattform. Damit sieht die Meta Wolf AG und der Meta Wolf Konzern die Chance, die Erlöse und Erträge langfristig zu steigern. Zudem entstehen damit attraktive, zukunftsorientierte Arbeitsplätze, die der Meta Wolf AG einen Vorteil im Wettbewerb um gut ausgebildete Fachkräfte verschaffen werden.

Dezentralisierung: In Deutschland, Europa und auch weltweit wird das Thema Dezentralisierung immer bedeutender. Hier sieht der Meta Wolf Konzern die Chance, durch die vorhandene Expertise unserer Spezialisten aus verschiedenen Ländern und Geschäftsbereichen weltweit Unternehmen bei der Umsetzung von Dezentralisierungsvorhaben zu unterstützen. In Deutschland können dies auch beispielhaft Kommunen, Städte, Bundesländer oder der Staat selbst sein.

Dekarbonisierung und Elektrifizierung: Um eine saubere und intakte Umwelt für die zukünftigen Generationen unserer Kinder und Enkelkinder zu hinterlassen ist die konsequente Dekabornisierung und Elektrifizierung notwendig. Dies betrifft insbesondere auch die Wirtschaftsbereiche, in denen energieintensiv produziert wird. Dies geschieht nach wie vor überwiegend durch fossile Brennstoffe wie Öl und Gas. Hier sieht die Meta Wolf AG und der Meta Wolf Konzern die Chance, die Dekarbonisierung und Elektrifizierung entscheidend zu unterstützen und die Umsetzung erfolgreich zu gestalten. Dabei geht es insbesondere darum, die Expertise aus dem Bereich Photovoltaik und der damit verbundenen Erzeugung von grünem Strom einzubringen und damit auch sicherzustellen und aufzuzeigen, dass auch energieintensive Produktion "grün" möglich ist. Dies gilt für Deutschland, Europa als auch weltweit.

Strategische Akquisitionen: Die Meta Wolf AG und auch der Meta Wolf Konzern beabsichtigen, sich gezielt an Unternehmen zu beteiligen, die neue Technologien entwickeln, um damit die Digitalisierungsstrategie schneller umsetzen zu können und neue Geschäftsbereiche zu erschließen. Ziel ist dabei die Schaffung eines CO²-neutralen Ökosystems.

Internationalisierung: Die Meta Wolf AG und der Meta Wolf Konzern planen, in den nächsten Jahren durch Joint Ventures oder Akquisitionen Geschäftsbeziehungen im Ausland zu entwickeln. Dies soll der Erschließung neuer Märkte dienen, der Chance, neue Geschäftsfelder zu entwickeln und dadurch neue Kunden zu gewinnen. Aber auch die Entwicklung bestehender Geschäftsbereiche soll dadurch international vorangetrieben werden.

Das gesamtwirtschaftliche Umfeld könnte sich im Geschäftsjahr 2024 positiver als erwartet entwickeln und demnach von den zugrunde gelegten Annahmen des nachfolgenden Prognoseberichts abweichen. In einem makroökonomischen Positiv-Szenario könnten Auftragseingänge und Umsätze über die Zielkorridore hinaus ansteigen, was auch die Ertragssituation positiv beeinflussen könnte. Insbesondere die Investitionsbereitschaft könnte sich erhöhen, wenn Zinssenkungen durch die EZB erfolgen, Förderprogramme für den Wohnungsbau aufgesetzt werden, es zu einem Bürokratieabbau im Bereich der Baugenehmigungen kommt, steuerliche Anreize, insbesondere für den privaten Wohnungsbau geschaffen werden, oder die Inflation weiter zurückgeht. Eine Erholung der Baubranche könnte sich im Geschäftsjahr 2024 darüber hinaus auch positiver als erwartet auf den Fliesenmarkt auswirken und in diesem zu einem spürbaren Nachfrageanstieg führen. Der immer grösser werdende Fachkräftemangel in Deutschland kann den Druck auf die Themen Prozessautomatisierung, Digitalisierung im Verwaltungsbereich und damit insgesamt die digitale Transformation weiter verstärken und damit eine entsprechende Umsetzung von Digitalisierungsthemen beschleunigen. Diese Entwicklungen könnten zu Produktivitätssteigerungen führen, von denen die Meta Wolf AG und der Meta Wolf Konzern profitieren könnten.

Mit der Integration der xTWO, der Gründung der Meta Wolf Solar sowie dem Unternehmenserwerb der BSC und der zukünftigen Fliesenproduktion in Bremerhaven im Geschäftsjahr 2024 und den bereits durchgeführten Integrationsleistungen dieser neuen Geschäftsbereiche im Geschäftsjahr 2023 verfolgen die Meta Wolf AG und der Meta Wolf Konzern konsequent den Weg der Digitalisierung, Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Elektrifizierung. Aus diesem Zusammenspiel erwarten wir zukünftig ein Umsatz- und Ertragswachstum, um durch die Kombination der damit erlangten Expertise und Fachkräfte weitere Wettbewerbsvorteile zu generieren.

Darüber hinaus verfügt der Meta Wolf Konzern über eine hohe Finanzkraft, um in Innovationen und gezielte Akquisitionen in neue Technologien zu investieren.

Zusammenfassend beurteilen wir die Chancen der künftigen Entwicklung der Meta Wolf AG und des Meta Wolf Konzerns als sehr gut.

B.2 Risikobericht

Die Allianz SE veröffentlicht jährlich ein Ranking der größten Unternehmensrisiken. Dafür werden national und international Riskmanagement-Experten befragt. Für das Jahr 2024 stellt das Allianz Risk Barometer fest, dass in Deutschland fast identische Risiken wie weltweit bestehen. Unterschiede gibt es im Wesentlichen mit Ausnahme der ersten beiden Risiken in einer veränderten Reihenfolge:

Den genannten Risiken sind auch die Meta Wolf AG und der Meta Wolf Konzern ausgesetzt. Dazu kommen Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken. Mit Ausnahme einer geänderten Reihenfolge sind die von der Allianz festgestellten Risiken im Wesentlichen analog der Risiken aus 2023. Hervorzuheben ist, dass sich das Risiko Energiekrise im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert hat.

Die im Geschäftsjahr 2023 nach wie vor hohe Inflation, hohe Preise für Baumaterialien, die noch nicht überwundene Energiekrise und die weiter gestiegenen Bauzinsen haben die Investitionsbereitschaft in Bauprojekte im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 weiter erheblich reduziert. Die Prognosen für 2024 gehen insgesamt von einem weiteren Rückgang der Bauleistungen, insbesondere im Wohnungsbau, aus.

5 Allianz Risk Barometer 2024

Bauinvestitionen, Umsatz der Betriebe im Bauhauptgewerbe, real in % zum Vorjahr
--------------------------------------------------------------------------------- --
Bauinvestitionen**
(Quelle 2024: Institut für
Wirtschaftsforschung München)
Baugewerblicher Umsatz***
im Bauhauptgewerbe
alle Betriebe
2021 2022 2023 2024* 2021 2022 2023 2024*
Wohnungsbau -2,3 -2,2 -3.4 -3.7 -6.0 -4,3 -11,5 -12,0
Wirtschaftsbau -1,3 -1,6 -2,9 +1,1 -4,9 -4.4 -0.9 +2.0
Offentlicher Bau -6,8 -0,1 +1,7 +0,8 -7.0 -6,2 -1,6 +1,0
Gesamt -2,6 -1,8 -2.7 -1,8 -5,8 -5.1 -5,2 -3,5
BIP +3.2 +1,8 -0.3 +0.9
*) Prognose Bauinvestiionen BIP: Institut Wirtschaftschung München vom 14.12.23, Prognose Umsaz HDB vom 08.01.24

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Ein weiterer Rückgang der Nachfrage in der Bauwirtschaft, zunehmender Verdrängungswettbewerb und andere negative Einflüsse auf die Geschäftstätigkeit der Meta Wolf AG und des Meta Wolf Konzerns können deren Finanz- und Ertragslage negativ beeinflussen. Dies gilt gleichermaßen für mögliche Forderungsausfälle durch Insolvenzen von Kunden und mögliche Abwertungen des Vorratsvermögens aufgrund weiter sinkender Preise. Diese Risiken bestehen damit weiterhin und haben sich teilweise im Vergleich zum Vorjahr erhöht, aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere in Deutschland.

Der Geschäftsbereich Meta Wolf Solar Ceramics, als im Geschäftsjahr 2024 größten Bereich im Meta Wolf Konzern, steht vor verschiedenen Herausforderungen, die seine Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit beeinflussen könnten:

    1. Rohstoffpreise: Die Kosten für Rohstoffe wie Ton, Feldspat und andere Materialien, die zur Herstellung von Fliesen verwendet werden, können stark schwanken. Preisschwankungen können die Rentabilität der Produktion beeinträchtigen.
    1. Energiekosten: Die Energiekosten sind ein bedeutender Faktor in der Fliesenproduktion. Steigende Energiepreise können die Produktionskosten erhöhen und die Gewinnmargen verringern.
    1. Nachhaltigkeit: Die Nachfrage nach umweltfreundlichen Produkten nimmt zu. Fliesenhersteller müssen nachhaltige Produktionsmethoden und Materialien verwenden, um den Anforderungen des Marktes gerecht zu werden.

6 Prognosen – Die Deutsche Bauindustrie

    1. Wettbewerb: Der Markt für Fliesen ist wettbewerbsintensiv. Hersteller müssen sich durch Innovation, Qualität und Design von der Konkurrenz abheben.
    1. Digitalisierung: Die Digitalisierung verändert die Art und Weise, wie Fliesen produziert, vertrieben und verkauft werden. Hersteller müssen sich anpassen und digitale Lösungen nutzen.
    1. Arbeitskräftemangel: In einigen Regionen gibt es einen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften in der Fliesenindustrie. Dies kann die Produktion und den Betrieb beeinträchtigen.

Trotz dieser Herausforderungen bietet die Fliesenbranche auch Chancen für Wachstum und Innovation. Durch Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie die Anpassung an die sich ändernden Marktanforderungen ist eine erfolgreiche Entwicklung möglich.

Der immer größer werdende Fachkräftemangel in Deutschland führt in immer mehr Unternehmen zu einer Einschränkung von Produktion und Dienstleistungen. Dies kann die wirtschaftliche Entwicklung nachhaltig belasten. Der Meta Wolf Konzern ist auf die Leistung von qualifizierten und motivierten Produktionsexperten sowie Vertriebsmitarbeitern mit Fachkenntnissen in den angebotenen Sortimentsbereichen sowie den Bereichen Rechnungswesen, Finanzen und Logistik angewiesen. Die Geschäftstätigkeit des Meta Wolf Konzerns könnte wesentlich negativ beeinflusst werden, wenn es nicht gelingt, qualifiziertes Personal zu halten bzw. neue Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation einzustellen. Auch dieses Risiko hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht.

Der Erwerb und die Gründung neuer Unternehmensanteile und von Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 und in den Geschäftsbereichen Meta Wolf Solar Ceramics und Meta Wolf Solar erhöhen das Risiko für die Meta Wolf AG und den Meta Wolf Konzern, dass hieraus erwartete Synergien und Steigerungen der Erlöse und Erträge sich nicht realisieren lassen. Wenn die Meta Wolf AG und der Meta Wolf Konzern in 2024 weitere Unternehmen zur Integration neuer Technologien und Erschließung neuer Geschäftsfelder erwerben und in diese investiert wird, besteht auch hier das Risiko, dass die hieraus erwarteten Synergien und Steigerungen der Erlöse und Erträge sich nicht realisieren lassen. Die Investitionen in die Unternehmen und neue Geschäftsbereiche in 2023 als auch in 2024 könnten sich deshalb zusätzlich negativ auf die Ertragslage auswirken. Hierbei handelt es sich um ein Risiko, dass die Meta Wolf AG und den Meta Wolf Konzern auf ihrem Wachstumskurs konstant begleiten wird.

Die Meta Wolf Solar ist in einem wachsenden, aber auch sehr wettbewerbsintensiven Markt tätig. Hier sind große national und international agierende Unternehmen Wettbewerber, die ihre Produkte mit einem größeren Erfolg vertreiben könnten. Dazu führen aktuell fallende Preise zu höheren Risken hinsichtlich der vorhandenen Vorräte an Solarprodukten und der zu erzielenden Gewinnmargen. Auch ist der Meta Wolf Konzern in diesem Bereich einem rasanten technologischen Wandel ausgesetzt.

Durch die Nutzung, die Entwicklung und den Fokus auf automatisierte Prozesse im Zusammenhang mit Informationstechnologie nimmt die Bedeutung elektronisch verarbeiteter Daten innerhalb der Meta Wolf AG und des Meta Wolf Konzerns mit dem weiteren Ausbau des Geschäfts zu. Dritte könnten unbefugten Zugriff auf diese Daten erhalten, zum Beispiel aufgrund von Softwarefehlern oder anderen technischen Störungen, Fehlverhalten von Mitarbeitern, Cyber- oder Hackerangriffen oder anderen Faktoren.

Für alle Geschäftsbereiche des Meta Wolf Konzerns könnten Unterbrechungen der Lieferketten die Verfügbarkeit und die Lieferung von Produkten jeglicher Art verzögern oder verhindern. Auch die Erhöhung oder Einführung von Zöllen und Handelsbeschränkungen sowie weiter steigende Energie- und Transportkosten können sich negativ auswirken. Dies gilt insbesondere für die sehr energieintensive Produktion von Fliesen.

Die vorgenannten Risiken werden aktuell nicht als bestandsgefährdend eingeschätzt, aber konsequent überwacht.

Das Risikomanagement des Meta Wolf Konzerns ist darüber hinaus auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, potenziell negative Auswirkungen auf die Finanzlage des Meta Wolf Konzerns zu minimieren. Der Meta Wolf Konzern verfolgt dabei einen dezentralen Liquiditätsmanagementansatz. Das Marktrisiko des Meta Wolf Konzerns beinhaltet nahezu ausschließlich Fremdwährungsrisiken, die aus dem Halten von Barreserven und unterjährig in ausländischer Währung notierenden Schuldverschreibungen der Meta Wolf Singapur resultierten. Der Meta Wolf Konzern ist überwiegend durch Eigenkapital finanziert und dadurch kaum Zinsrisiken ausgesetzt. Hinsichtlich möglicher Kreditrisiken bestehen im Meta Wolf Konzern keine signifikanten Konzentrationen. Das allgemeine Liquiditätsrisiko besteht darin, dass der Meta Wolf Konzern möglicherweise seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement schließt das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln ein.

Das eingerichtete Risikomanagementsystem sowie das interne Kontrollsystem umfassen auch Risiken, die sich auf den Rechnungslegungsprozess und damit auf die Ordnungsmäßigkeit der Abschlüsse des Meta Wolf Konzerns auswirken könnten. Hierbei handelt es sich insbesondere um Risiken von Unrichtigkeiten und Verstößen, Risiken im Bereich der Datenerfassung und -sicherheit, Risiken der Ausschaltung bestehender interner Kontrollen sowie der unzutreffenden Einschätzung von Sachverhalten und Ermessensspielräumen. Die wesentlichen Regelungen und Maßnahmen zum Umgang mit rechnungslegungsbezogenen Risiken bestehen in der klaren Zuordnung von Verantwortlichkeiten bei der Aufstellung von Halbjahres- und Jahresabschlüssen und der Vorgabe verbindlicher Richtlinien für die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen.

Zusammenfassend beurteilen wir die vorstehend beschriebenen Risiken weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit als bestandsgefährdend für die Meta Wolf AG und den Meta Wolf Konzern.

Der Aufsichtsrat der Meta Wolf AG ist nach § 107 Abs. 3 AktG für die Überwachung der Governance-Managementsysteme zuständig. Ein wesentliches Governance-Managementsystem bilden das Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem. Die Meta Wolf AG hat hierzu entsprechende Risikomanagement-Richtlinien erarbeitet, in denen die wesentlichen Risikobereiche und Risiken identifiziert werden.

Der Risikomanagementprozess basiert auf der Risikostrategie und beinhaltet einen regelmäßigen Zyklus der Risikoidentifikation, -bewertung, -steuerung, -überwachung und berichterstattung. Dieser Prozess ermöglicht es, die internen und externen Risiken und Chancen des Meta Wolf Konzerns systematisch und strukturiert zu erkennen, offenzulegen, zu bewerten und zu dokumentieren und versetzt die Mitarbeiter, die Geschäftsführer und den Aufsichtsrat in die Lage, verantwortungsvoll mit Risiken umzugehen und Chancen zu nutzen. Dieser Prozess ist in einem Risikokreis schematisch wie folgt aufgebaut:

Bekannte Risiken und deren Überwachung werden durch bestehende und erweiterte regelmäßige Berichte an Vorstand und Aufsichtsrat kommuniziert. Möglicherweise notwendige Maßnahmen zur weiteren Quantifizierung von Risiken und Mitigation von Risiken werden jährlich in den Gremien besprochen. Einzelne identifizierte Risiken werden mit einem Erwartungswert zu Eintrittswahrscheinlichkeit und Eintrittshöhe quantifiziert. Im nachfolgenden Schaubild ist der von der Meta Wolf AG definierte Risikoregelkreislauf dargestellt:

Das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem bedarf einer kontinuierlichen Weiterentwicklung. Das Erkennen von Unternehmenschancen, die Sicherung des Vermögens und die Steigerung des Unternehmenswertes erfordern die Entwicklung eines Chancen- und Risikomanagementsystems. Die systematische Weiterentwicklung bestehender und die Entwicklung neuer Systeme mit Frühwarncharakter steht hier immer im Vordergrund. Ziel ist es hierbei, Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu priorisieren, zu steuern, zu überwachen und darüber zu berichten. Zur Weiterentwicklung wurde dazu im Geschäftsjahr 2023 ein Diagramm zur Visualisierung von Daten, auch Heatmap genannt, in das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem integriert. Diese Heatmap zur Risikoübersicht ist wie folgt aufgebaut:

Diese Heatmap wird auch regelmäßig dem Aufsichtsrat vorgelegt, um diesen über die aktuelle Risikoübersicht der Meta Wolf AG und des Meta Wolf Konzerns und deren Bewertung zu informieren.

C. Prognosebericht

Dieser Abschnitt des Lageberichts enthält zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen über Vorgänge, die in der Zukunft liegen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind erkennbar durch Formulierungen wie "soll", "dürfte" oder ähnliche Begriffe. Solche vorausschauenden Aussagen beruhen auf unseren heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen. Sie bergen daher eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs der Meta Wolf AG und des Meta Wolf Konzerns liegen, beeinflusst die Geschäftsaktivitäten, den Erfolg, die Geschäftsstrategie und die Ergebnisse des Meta Wolf Konzerns. Diese Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Erfolge und Leistungen des Meta Wolf Konzerns wesentlich abweichen von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit enthaltenen Angaben zu zukünftigen Ergebnissen, Erfolgen oder Leistungen.

Vor dem Hintergrund der nach wie vor bestehenden hohen Dynamik der makroökonomischen, geopolitischen und industriespezifischen Gegebenheiten unterliegt unsere aktuelle Prognose einer noch höheren Unsicherheit und Volatilität als in den Vorjahren.

Wir erwarten, dass sich die Schwäche der weltwirtschaftlichen Dynamik aus dem Vorjahr mindestens im ersten Halbjahr 2024 noch fortsetzen wird. Grund hierfür sind die anhaltend hohen Zinsen und die wachsende Zurückhaltung von Banken bei der Kreditvergabe, die das Wirtschaftswachstum weiter dämpfen werden. Vor diesem Hintergrund gehen wir derzeit weder von einer Steigerung der Investitionstätigkeit noch einer erhöhten Konsumbereitschaft aus. In Europa bremsen weiterhin die vergleichsweise hohen Energiepreise und ungünstige politische und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen die wirtschaftliche Entwicklung. Das ifo Zentrum für Makroökonomik und Befragungen, München, hat in seiner Pressekonferenz am 06.03.2024 festgestellt, dass die Wirtschaftsleistung in Deutschland im Jahr 2023 stagnierte und im vierten Quartal 2023 sogar um 0,3% zurückgegangen ist. Dies betraf im Wesentlichen die Industrie und die Bauwirtschaft. Eine konjunkturelle Trendwende sei nach den vorliegenden Frühindikatoren (Verschlechterung der Auftragslage in allen Wirtschaftsbereichen, geringer Auftragsbestand, hoher Krankenstand, ausdauernde Streiks) aktuell nicht, frühestens in der zweiten Jahreshälfte, in Sicht. Erwartet wird eine Steigerung des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2024 um lediglich 0,2%; für 2025 wird dann ein Wachstum von 1,5% prognostiziert. 7

Im Geschäftsbereich Meta Wolf Solar Ceramics erwarten wir aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage in Deutschland eine sich verhaltend entwickelnde Nachfrage und damit verbundene Produktion von Fliesen. Für das Fliesenwerk in Bremerhaven bedeutet dies nach der Übernahme zum 01.04.2024 eine erwartete Menge an produzierten Fliesen "Made in Germany" von 0,5 Mio. bis 1,5 Mio. m2 im Zeitraum vom 01.04.2024 bis zum 31.12.2024. Damit einhergehend sind Investitionen von bis zu 4,0 Mio. € für den erfolgreichen Neustart und die notwendige Entwicklung in Bremerhaven geplant. Im Geschäftsjahr 2025 erwarten wir 2,5 Mio. bis 3,5 Mio. m2 produzierte Fliesen aus Bremerhaven. Auch im Geschäftsjahr 2025 sind noch weitere Investitionen von bis zu 2,0 Mio. € in Bremerhaven erforderlich. Im Geschäftsjahr 2026 erwarten wir mit 4,0 Mio. bis 5,0 Mio. m2 produzierten Fliesen den Break-Even. Die erwarteten bis zu 6,5 Mio. m2 produzierten Fliesen im Geschäftsjahr 2027 bedeuten einen Umsatz von mehr als 50,0 Mio. € und einen signifikanten Beitrag zum Ergebnis des Meta Wolf Konzerns.

Alle Prognosen sind von einer Vielzahl von Risiken geprägt, die zu wesentlichen Veränderungen der Prognosen führen können. Diese Risken betreffen die weitere Entwicklung der Energiepreise, die von den geopolitischen Umständen abhängt, sowie die Wirtschafts- und Finanzpolitik.

7 ifo Konjunkturprognose Frühjahr 2024: Deutsche Wirtschaft wie gelähmt | Fakten | ifo Institut

Diesen Unsicherheiten in Prognosen haben wir mit unserer Planung für den Meta Wolf Konzern für das Geschäftsjahr 2024 ebenso Rechnung getragen, wie den geplanten hohen Investitionen in die Digitalisierung des Handels und in die Entwicklung der neuen Geschäftsbereiche des Meta Wolf Konzerns, Meta Wolf Solar und Meta Wolf Solar Ceramics, die zu einem geplanten deutlich negativen Ergebnis für 2024 führen werden:

Die Steigerung der Umsatzerlöse gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 resultiert aus den geplanten Umsätzen der im Jahr 2023 und im laufenden Geschäftsjahr einbezogenen neuen Tochterunternehmen der Meta Wolf AG. Die Bandbreite der Umsatzerlöse ergibt sich dabei aus den aktuellen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere in Deutschland, und hier im Speziellen aus der für den Meta Wolf Konzern relevanten Entwicklung der Bauwirtschaft. Aktuell ist die weitere Entwicklung schwer vorhersehbar. Für das laufende Geschäftsjahr und die Folgejahre plant die Meta Wolf AG und der Meta Wolf Konzern Folgeinvestitionen in den neuen Geschäftsbereichen, insbesondere im Bereich Meta Wolf Solar Ceramics, und weitere Investitionen in neue Produkte, neue Märkte, Social Media-Marketing, neue Technologien und Infrastruktur sowie Management, was sich in dem negativen Planergebnis für 2024 widerspiegelt.

D. Unternehmensstruktur und Geschäftstätigkeit

Satzungsmäßiger Gegenstand der Meta Wolf AG ist

  • a. der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen;
  • b. der Vertrieb von Bauprodukten aller Art sowie artverwandter Dienstleistungen;
  • c. die Entwicklung, die Erstellung, das Betreiben und die Vermarktung von Technologieund Handelsplattformen, insbesondere für den Handel mit Bauprodukten und deren Logistik und die damit verbundenen Branchen sowie die Beteiligung an und die Leitung von Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind;
  • d. die Systemgebung für Vertriebsorganisationen;
  • e. die Forschung an und die Entwicklung von Produkt-, Management- und Logistiksystemen und deren exklusive Vermarktung;
  • f. die Lieferung von Informationstechnik und Ausstattungsgegenständen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen aller Art zu gründen, zu erwerben, zu veräußern und sich an ihnen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. Darüber hinaus ist die Gesellschaft befugt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, welche den Gesellschaftszweck fördern. Die Gesellschaft ist befugt, ihre Geschäftstätigkeit durch Tochter-, Beteiligungs- und Gemeinschaftsunternehmen auszuüben und einzelne Unternehmensteile in verbundene Unternehmen auszugliedern. Die Gesellschaft kann Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abschließen.

Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern:

Mitglieder des Aufsichtsrats

Name Wohnort Beruf/Funktion
Tom Wolf Singapur Unternehmer/Investor; Mitglied seit 17.12.2021,
Vorsitzender seit 20.12.2021
Michael Sauer Stuttgart Investor; Mitglied seit 17.12.2021, stellv.
Vorsitzender seit 20.12.2021
Prof. Dr. Rüdiger Grube Hamburg Unternehmer; Mitglied seit 23.08.2022
Berthold Oesterle Pforzheim Pensionär (ehem.
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater); Mitglied seit
29.08.2018
Dr. Matthias
Rumpelhardt
Berlin Unternehmer/Investor; Mitglied seit 20.07.2022
Rachel Wolf London Investment Analystin; Mitglied seit 17.12.2021

Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder wurden in der Hauptversammlung am 13.07.2023 wiedergewählt. In der anschließenden konstituierenden Aufsichtsratssitzung am 13.07.2023 wurden Herr Tom Wolf als Vorsitzender des Aufsichtsrats und Herr Michael Sauer als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats bestätigt. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern:

Mitglieder des Vorstands

Name Wohnort Geburtsdatum Vorstandsmitglied
Sandy Möser (CEO) Elleben 02.07.1961 seit 2015
André Schütz (CFO) Singapur 16.03.1986 seit 2023
Ralf Kretzschmar (COO) Schmölln 23.08.1975 seit 2020

E. Übernahmerelevante Angaben

Die Meta Wolf AG ist als börsennotiertes Unternehmen, deren stimmberechtigte Aktien an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 WpÜG notiert sind, zur Aufnahme von Angaben nach dem § 289a HGB im Lagebericht verpflichtet. Diese Angaben sollen einen Dritten, der an der Übernahme einer börsennotierten Gesellschaft interessiert ist, in die Lage versetzen, sich ein Bild von der Gesellschaft, ihrer Struktur und etwaigen Übernahmehindernissen zu machen.

E.1 Angaben zum gezeichneten Kapital

Das Grundkapital der Meta Wolf AG beträgt zum 31.12.2023 24.914.813,00 € und ist eingeteilt in 24.914.813 Stückaktien ohne Nennwert die auf den Inhaber lauten. Der rechnerische Anteil am Grundkapital je Aktie beträgt 1,00 €. Der Anspruch auf Einzelverbriefung ist ausgeschlossen. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Aktien unterschiedlicher Gattung sind nicht vorhanden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und hat den gleichen Anteil am Gewinn.

Die Meta Wolf AG hält zum Stichtag 31.12.2023 keine eigenen Aktien.

Es bestehen keine Beschränkungen bezüglich der Stimmrechte von Aktien. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen ebenfalls nicht.

E.2 Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.07.2023 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 12.07.2028 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, um insgesamt bis zu 12,5 Mio. € zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2023). Das Genehmigte Kapital 2021 wurde aufgehoben.

Außerdem besteht ein Bedingtes Kapital 2021/I. Danach ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital um bis zu 1,7 Mio. € durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) bedingt zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel-, Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente).

Darüber hinaus verfügt die Meta Wolf AG über ein Bedingtes Kapital 2023 in Höhe von 0,4 Mio. € zur Ausgabe von Optionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2023/Bedingtes Kapital 2023). Die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2021 und das Bedingte Kapital 2021/II wurden aufgehoben.

Weitere Details des Genehmigten Kapitals 2023, des Bedingten Kapitals 2021/I und zum Aktienoptionsprogramm 2023/Bedingtes Kapital 2023 können der Satzung der Meta Wolf AG entnommen werden.

E.3 Direkte oder indirekte Beteiligungen, die 10% der Stimmrechte überschreiten

Zum 31.12.2023 hält nach den vorliegenden Mitteilungen gemäß WpHG Herr Tom Wolf direkt und indirekt Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte übersteigen.

E.4 Angaben zur Ernennung oder Abberufung des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Die Bestellung und die Abberufung von Vorstandmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 AktG in Verbindung mit § 7 der Satzung der Meta Wolf AG geregelt.

Für Änderungen der Satzung gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 119 Abs. 1 Nr. 5, 133, 179 Abs. 1 und 2 AktG).

F. Corporate-Governance- Bericht

Der Corporate-Governance-Bericht der Meta Wolf AG berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und enthält eine Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB sowie sämtliche nach den §§ 289a bis e und 315a bis d HGB notwendigen Angaben und Erläuterungen. Die Inhalte des Corporate-Governance-Berichts sind zugleich Bestandteile des Lageberichts. Die Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung sind gemäß § 317 Absatz 2 Satz 6 HGB in die Abschlussprüfung nicht einbezogen.

F.1 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB

Mit der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB für die Meta Wolf AG und den Meta Wolf Konzern informiert die Meta Wolf AG über die wesentlichen Elemente der Corporate Governance-Strukturen des Meta Wolf Konzerns, relevante Unternehmensführungspraktiken, die Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und dessen Prüfungsausschuss und die festzulegenden Ziele und die Konzepte, die bei der Zusammensetzung des Vorstands und Aufsichtsrats verfolgt werden.

F.1.1 Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben im März 2024 gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) eine Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" (DCGK) 2022 abgegeben, die auf der Website der Meta Wolf AG veröffentlicht ist:

https://www.metawolf.com/_files/ugd/9a4c9f_923facbd8d854b6dbb5bd411042758e7.pdf.

In einigen Punkten weichen Vorstand und Aufsichtsrat der Meta Wolf AG von den Empfehlungen des DCGK ab. Die Abweichungen und deren Begründung sind in der veröffentlichten Entsprechenserklärung aufgeführt.

F.1.2 Vergütungssystem für Vorstand und Aufsichtsrat und Vergütungsberichte

Die Vergütungsberichte für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 mit den jeweiligen Vermerken des Abschlussprüfers sowie das geltende Vergütungssystem sind unter https://www.metawolf.com/_files/ugd/9a4c9f_5bb22fcdd7a5446ca451885c712594ad.pdf (Vergütungsbericht 2022),

https://www.metawolf.com/_files/ugd/9a4c9f_45d58211d9be4d83abe6b1d07c14673f.pdf (Vergütungsbericht 2023) sowie

https://www.metawolf.com/_files/ugd/9a4c9f_0d1c579602e04248a071b4ae93e113bd.pdf (geltendes Vergütungssystem) öffentlich zugänglich.

F.1.3 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die Meta Wolf AG unterliegt dem deutschen Aktienrecht und verfügt daher über ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand und der Aufsichtsrat führen das Unternehmen auf Basis einer transparenten, auf langfristigen Erfolg unseres Unternehmens ausgerichteten Strategie, die im Einklang mit geltenden Gesetzen und ethischen Standards steht. Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, leiten sich aus unserer Vision und unseren gemeinsamen Werten ab. Diese sind die Grundlage des respektvollen Umgangs der Beschäftigten untereinander sowie mit unseren externen Partnern.

Vorstand

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung, die festgelegten Unternehmensziele zu erreichen und den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Bei der Zusammensetzung des Vorstands orientiert sich der Aufsichtsrat an fachlichen Kenntnissen und persönlicher Eignung. Daneben berücksichtigt er auch Aspekte wie z.B. Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund. Der Aufsichtsrat hat außerdem gemäß § 76 Abs. 3a AktG sicherzustellen, dass dem Vorstand ab einer Mitgliederzahl von drei Personen mindestens eine Frau und mindestens ein Mann angehören. In Bezug auf die übrigen Aspekte für die Zusammensetzung des Vorstands strebt der Aufsichtsrat Vielfalt (Diversität) an. Unter Berücksichtigung des für ein Vorstandsamt notwendigen Bildungshintergrundes und Berufserfahrung achtet der Aufsichtsrat bei dessen Besetzung auch darauf, dass im Vorstand unterschiedliche Altersgruppen vertreten sind.

Der Vorstand der Meta Wolf AG besteht seit dem 12.01.2023 unverändert aus drei Mitgliedern.

Im Vorstand sind unterschiedliche Altersgruppen unter Berücksichtigung der für ein Vorstandsamt erforderlichen Erfahrungen repräsentiert. Das Lebensalter der Mitglieder des Vorstands liegt zwischen 38 und 62 Jahren. Alle amtierenden Vorstandsmitglieder sind deutsche Staatsangehörige. Ein Vorstandsmitglied hat längere berufliche Erfahrungen im Ausland gesammelt. Alle Vorstandsmitglieder haben unterschiedliche berufliche Hintergründe. Die gesetzliche Vorgabe, dass dem Vorstand mindestens eine Frau und mindestens ein Mann angehören müssen, wird erfüllt.

Der Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung und stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab. Er ist verantwortlich für die Budgetierung, das Reporting an den Aufsichtsrat und die Aufstellung des Halbjahresberichts, der Jahresabschlüsse und des Konzernabschlusses. Der Vorstand sorgt für die Einhaltung von Rechtsvorschriften und behördlichen Regelungen. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Themen. Dazu gehören die strategische Ausrichtung, die Planung, der aktuelle Geschäftsverlauf, die aktuelle Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, Chancen und Risiken. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Meta Wolf AG ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden und muss diesen Entscheidungen zustimmen.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Meta Wolf AG in eigener Verantwortung nach dem Grundsatz der Gesamtverantwortung. Jedem Vorstand sind bestimmte Aufgaben zur besonderen Verantwortung zugewiesen.

Die Vorstandsmitglieder unterliegen einem vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbot. Sie sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen. Sie dürfen Nebentätigkeiten, Ehrenämter sowie Aufsichtsrats-, Beirats- oder ähnliche Mandate nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Aufsichtsrates übernehmen. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, Interessenkonflikte unmittelbar offenzulegen.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens.

Der Aufsichtsrat der Meta Wolf AG besteht aus sechs Mitgliedern. Er achtet bei seiner Zusammensetzung darauf, dass seine Mitglieder insgesamt über die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlich sind. Mindestens ein Aufsichtsratsmitglied muss über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen. Der Aufsichtsrat ist darüber hinaus im Hinblick auf Alter, Geschlecht und Bildungs- und Berufshintergrund divers zusammengesetzt.

Das Amt eines jeden Aufsichtsratsmitglieds endet mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt (das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet). Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats regelt im Wesentlichen die Arbeitsweise des Gremiums. Seine Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten. Im Anschluss an die Hauptversammlung, in der die Aufsichtsratsmitglieder neu gewählt worden sind, wählt der Aufsichtsrat für die Dauer seiner Amtszeit einen Aufsichtsratsvorsitzenden und einen Stellvertreter, der an die Stelle des Aufsichtsratsvorsitzenden tritt, wenn dieser verhindert ist.

Sitzungen des Aufsichtsrats werden vom Vorsitzenden einberufen und finden mindestens alle drei Monate statt. Sie müssen auch stattfinden, wenn das Wohl der Meta Wolf AG es erfordert oder ein Aufsichtsratsmitglied die Einberufung verlangt. Außerhalb von Aufsichtsratssitzungen können Beschlüsse schriftlich, per Telefax, per E-Mail, per Telefon oder mittels elektronischer Medien oder durch eine Kombination der vorgenannten Kommunikationsmittel gefasst werden, wenn dem kein Aufsichtsratsmitglied widerspricht.

Die Beschlüsse des Aufsichtsrats bedürfen grundsätzlich der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich andere Mehrheiten vorgeschrieben sind. Ergibt eine Abstimmung Stimmengleichheit, so hat bei einer erneuten Abstimmung über denselben Gegenstand bei Stimmengleichheit der Aufsichtsratsvorsitzende zwei Stimmen. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen.

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht vor, dass der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss sowie bei Bedarf weitere Ausschüsse entsprechend den spezifischen Gegebenheiten der Meta Wolf AG bildet. Die Amtszeit der Mitglieder der Ausschüsse entspricht, soweit bei der Wahl durch den Aufsichtsrat nicht eine kürzere Amtszeit bestimmt worden ist, ihrer Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats. Der jeweilige Ausschuss wählt ein Ausschussmitglied zum Ausschussvorsitzenden und ein weiteres Mitglied zu seinem Stellvertreter, sofern das Gesetz oder die Geschäftsordnung des Ausschusses nichts Abweichendes bestimmt. Die Ausschüsse sind beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des jeweiligen Ausschusses an der Beschlussfassung teilnehmen. Die Beschlussfähigkeit ist auch dann gegeben, wenn ein oder mehrere Mitglieder per Telefon oder Videokonferenz an der Beschlussfassung teilnehmen.

Der Aufsichtsrat hat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben einen Prüfungsausschuss eingerichtet. Der Prüfungsausschuss ist insbesondere zuständig für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der externen Rechnungslegung und Berichterstattung, die Vorbereitung einer entsprechenden Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat und die Analyse und Überwachung des internen Kontroll- und Finanzüberwachungssystems und des Risikomanagementsystems. Daneben ist er zuständig für die Überprüfung und Einhaltung der relevanten Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex, die Überwachung der Arbeit des Abschlussprüfers, insbesondere dessen Unabhängigkeit sowie die Überwachung der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen und die Behandlung von Fragen der Compliance. Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern:

  • Michael Sauer (Vorsitzender)
  • Berthold Oesterle (stellv. Vorsitzender) und
  • Dr. Matthias Rumpelhardt.

Michael Sauer war langjähriger CFO der RIB Software SE und verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung; Berthold Oesterle verfügt als ehemaliger Wirtschaftsprüfer über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Der Aufsichtsrat hat nach der Hauptversammlung vom 13.07.2023 mit Umlaufbeschluss vom 22./23./24.01.2024 die Mitglieder des Prüfungsausschusses bestätigt. Diese haben in ihrer konstituierenden Sitzung am 09.02.2024 Herrn Michael Sauer als Vorsitzenden und Herrn Berthold Oesterle als stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewählt.

F.1.4 Angaben zur Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat mit Frauen und Männern

Zielgrößen und Fristen für die Festlegung und Erreichung eines Frauenanteils im Vorstand und im Aufsichtsrat gemäß § 111 Absatz 5 AktG wurden bisher nicht festgelegt.

G. Erklärung nach §§ 312f. AktG

In ihrem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (§§ 312f. AktG) haben die Mitglieder des Vorstands folgende Schlusserklärung abgegeben:

Der Vorstand erklärt gemäß § 312 AktG, dass die Meta Wolf AG bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die der Meta Wolf AG zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat oder dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt worden ist.

H. Wesentliche Ereignisse nach dem Stichtag 31.12.2023

M24:

Mit Beschluss vom 12.12.2023 hat der Aufsichtsrat den Vorstand der Meta Wolf AG zur Übertragung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des operativen Geschäfts der Meta Wolf AG (Baustoffhandel in Hungen und Kranichfeld) in die xTWO per 01.01.2024 ermächtigt. Dies dient der Zusammenführung aller Off-Line und On-Line Handelsaktivitäten im Konzern. Die xTWO GmbH wurde in M24 GmbH umbenannt.

Fliesenwerk Bremerhaven:

Mit Verträgen vom 27.09.2023 hat die NCERAM, ein mit notariellem Vertrag vom 18.09.2023 erworbenes 100%-iges Tochterunternehmen der Meta Wolf AG, das Fliesenwerk NordCeram in Bremerhaven von der Steuler Fliesengruppe mit Wirkung ab 01.04.2024 übernommen. Ziel ist es, hier zukünftig "grüne" Fliesen mit Solarenergie, statt Gas zu produzieren.

Kranichfeld, 28.03.2024

Meta Wolf Konzern und Meta Wolf AG

Sandy Möser Ralf Kretzschmar André Schütz Vorstand Vorstand Vorstand gez. gez. gez.

Anlage 3

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die La ge des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermit telt wird, so wie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrie ben sind.

Kranichfeld, 28.03.2024

Meta Wolf AG

................................................. ................................................. .................................................. Sandy Möser Ralf Kretzschmar Andre Schütz gez. gez. gez.

Anlage 4

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Zu dem Konzernabschluss und Konzernlagebericht (Anlage 1 und Anlage 2) haben wir folgenden uneingeschränk ten Be stäti gungs vermerk er teilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Meta Wolf AG, Kranichfeld

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der Meta Wolf AG, Kranichfeld, (im Folgenden "Meta Wolf AG" oder "Mutterunternehmen") und ih rer Tochtergesellschaften (zusammen im Folgenden "Konzern") – be stehend aus der Konzernbi lanz zum 31.12.2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesam tergebnisrech nung, der Konzer nei genkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäfts jahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammen fassung be deut sa mer Rech nungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Meta Wolf AG, der mit dem La gebericht des Mutterunternehmens zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 ge prüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des Konzernlageberichts ha ben wir in Ein klang mit den deut schen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • · entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31.12.2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäfts jahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und
  • · vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In al len wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu treffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestäti gungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstim mung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Dar über hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungs leistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernab schluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prü fungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Folgende Prüfungssachverhalte wurden von uns als besonders wichtig beurteilt:

  • · Realisierung von Umsatzerlösen
  • · Bilanzierung von Eigenkapitalmaßnahmen.

Nachfolgend beschreiben wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte, wobei wir insbesondere darauf eingehen, warum wir den Sachverhalt als besonders wichtig beurteilt haben und wie der Sachverhalt in der Abschlussprüfung behandelt wurde, einschließlich einer Zusammenfassung unserer Reaktionen auf diesen Sachver halt und ggf. auch diesbezüglicher wichtiger Feststellungen.

Realisierung von Umsatzerlösen

Das Risiko für den Abschluss

Die Geschäftstätigkeit des Konzerns bestand im Geschäftsjahr überwiegend in dem Handel mit Bauprodukten. Im Geschäftsjahr 2023 hat der Konzern hieraus Umsatzerlöse in Höhe von € 28,1 Mio. erzielt. Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt hierbei im Zeitpunkt der Auslieferung der Waren oder bei Übergabe der Waren an den Kun den an den Standorten des Konzerns. Die Umsatzerlöse sind eine wichtige Finanzkennzahl für den Vorstand zur Steuerung des Konzerns. Gemäß ISA DE 315 (Revised 2019) muss der Abschlussprüfer immer damit rechnen, dass Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Umsatzrealisierung liegen können und diese Risiken als be deutsame Risiken zu behandeln sind. Deshalb stellt die Realisierung von Umsatzerlösen einen besonders wichti gen Prüfungssachverhalt dar.

Behandlung in der Prüfung

Unsere Prüfungshandlungen umfassen in einem ersten Schritt das Erlangen eines Verständnisses über die Prozessschritte und die implementierten Kontrollen in Bezug auf die Auftragsannahme, den Warenausgang und die Faktura sowie insbesondere hinsichtlich der Festlegung und Überprüfung des korrekten Gefahrenübergangs. Die von dem Konzern implementierten internen Kontrollen zur Gewährleistung einer periodengerechten Umsatzrealisierung haben wir auf deren Wirksamkeit hin geprüft. Ergänzend haben wir für eine Stichprobe von verbuchten Umsatzerlösen den zutreffenden Zeitpunkt und die Höhe der erfassten Umsatzerlöse durch Abgleich der gebuch ten Ausgangsrechnungen mit den zugehörigen Bestellungen sowie externen Liefernachweisen und Zahlungsein gängen beurteilt.

Unsere Schlussfolgerungen

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der periodengerechten Umsatzrealisierung ergeben.

Bilanzierung von Eigenkapitalmaßnahmen

Zur Darstellung der Eigenkapitalmaßnahmen des Geschäftsjahres verweisen wir auf die Angaben im Abschnitt A.3 des Konzernlageberichts.

Das Risiko für den Abschluss

In der Konzernbilanz zum 31.12.2022 ist ein Konzerneigenkapital in Höhe von insgesamt € 38,6 Mio. ausgewiesen (94,6 % der Bi lanzsumme) gegenüber einem Konzerneigenkapital im Vorjahr in Höhe von € 6,4 Mio. Im Geschäfts jahr 2021 hat die Meta Wolf AG eine Bezugsrechtskapitalerhöhung durchgeführt, welcher ein von der Bun des an stalt für Fi nanz dienst leistungsaufsicht gebilligter Wertapapierprospekt zu Grunde lag. Mit Ab schluss der Plat zie rung der neuen Aktien im Januar 2022 ist dem Konzern der Bruttoemissionserlös zugeflos sen. Im Rahmen der Be zu grecht ska pi ta ler hö hung wur de das Grund ka pi tal um € 10,7 Mio. und die Ka pi tal rück la ge um € 21,4 Mio. er höht. Die Er hö hung des Konzerneigenkapitals durch die Kapitalmaßnahme des Ge schäfts jah res hat da mit ei nen we sent lichen Ein fluss auf die Ver mö gens- und Fi nanzla ge des Konzerns.

Behandlung in der Prüfung

Wir haben im Rahmen unserer Prüfung die Vertragsunterlagen der Kapitalerhöhung und die entspre chenden Beschlüsse des Vorstands und Aufsichtsrats der Meta Wolf AG eingesehen und gewürdigt. Darüber hinaus ha ben wir die bilanzielle Abbildung der Kapitalmaßnahme und weitere Unterlagen, insbsondere Nachweise über den Zufluss des Bruttoemissionserlöses, ge prüft.

Unsere Schlussfolgerungen

Die Kapitalerhöhung des Geschäftsjahres wurde zutreffend in der Konzernbilanz zum 31.12.2022 abgebildet. Aus un se ren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Abbildung der Kapitalmaßnahme und Dar stellung des Konzerneigenkapitals zum 31.12.2022 ergeben.

Anlage 4

Bilanzierung von Eigenkapitalmaßnahmen

Zur Darstellung der Eigenkapitalmaßnahmen des Geschäftsjahres verweisen wir auf die Angaben im Abschnitt A.2 des Konzernlageberichts.

Das Risiko für den Abschluss

In der Konzernbilanz zum 31.12.2023 ist ein Konzerneigenkapital in Höhe von insgesamt € 74,4 Mio. ausgewiesen (93,7 % der Bilanzsumme) gegenüber einem Konzerneigenkapital im Vorjahr in Höhe von € 38,5 Mio. Im Geschäftsjahr 2023 hat die Meta Wolf AG eine Bezugsrechtskapitalerhöhung durchgeführt, welcher ein von der Bun desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligter Wertapapierprospekt zu Grunde lag. Mit Abschluss der Platzierung der neuen Aktien im November 2023 ist dem Konzern der Bruttoemissionserlös zugeflossen. Im Rah men der Bezugrechtskapitalerhöhung wurde das Grundkapital um € 10,0 Mio. und die Kapitalrücklage um € 27,9 Mio. erhöht. Die Erhöhung des Konzerneigenkapitals durch die Kapitalmaßnahme des Geschäftsjahres hat damit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens- und Finanzlage des Konzerns.

Behandlung in der Prüfung

Wir haben im Rahmen unserer Prüfung die Vertragsunterlagen der Kapitalerhöhung und die entsprechenden Beschlüsse des Vorstands und Aufsichtsrats der Meta Wolf AG eingesehen und gewürdigt. Darüber hinaus ha ben wir die bilanzielle Abbildung der Kapitalmaßnahme und weitere Unterlagen, insbsondere Nachweise über den Zufluss des Bruttoemissionserlöses, geprüft.

Unsere Schlussfolgerungen

Die Kapitalerhöhung des Geschäftsjahres wurde zutreffend in der Konzernbilanz zum 31.12.2023 abgebildet. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Abbildung der Kapitalmaßnahme und Darstellung des Konzerneigenkapitals zum 31.12.2023 ergeben.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die von uns vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten, in der Anlage zu diesem Bestätigungsvermerk genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • · wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlang ten Kenntnissen aufweisen oder
  • · anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT

Der Vorstand ist als gesetzlicher Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Ri siken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er möglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu kön nen.

Anlage 4

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Der Aufsichtsrat war nicht an der Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts beteiligt.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzern la ge be richt ins ge samt ein zu tref fen des Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Be lan gen mit dem Kon zern ab schluss so wie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deut schen ge setzli chen Vor schrif ten ent spricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu treffend dar stellt, so wie ei nen Be stäti gungs vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernab schluss und zum Kon zern lage bericht bein haltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftli chen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resul tierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusam menwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraft setzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum un seres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

Anlage 4

  • · beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der An ga ben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern abschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen des Bild der Ver mögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • · holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • · beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • · führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten be deutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zu grundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künfti ge Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, die jenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeut samsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachver halte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche An gabe des Sachverhalts aus.

Anlage 4

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG ERSTELLTEN ELEKTRONISCHEN WIEDERGABEN DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS NACH § 317 Abs. 3a HGB

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "MW Ag_ESEF KA 2023.zip" (SHA256-Hashwert: 229515409084dc2f4fd6189d791e84efa429347fd6e9877f c12d57729a40c5c3), die in unserem geschützten Mandanten Portal für den Emit tenten abrufbar ist, enthaltenen und für Zwecke der Offen le gung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Ein klang mit den deutschen gesetzlichen Vor schriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der In formationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informa tionen ab.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssiche rungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) angewen det.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DIE ESEF-UNTERLAGEN

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Anlage 4

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DER ESEF-UNTERLAGEN

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • · identifizieren und beurteilen wir Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • · gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • · beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • · beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlus ses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.
  • · beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemesse ne und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Anlage 4

ÜBRIGE ANGABEN GEMÄß ARTIKEL 10 EU-APrVO

Wir wurden durch Beschluss der Hauptversammlung am 13.07.2023 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 06.02.2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind zum zweiten mal als Konzernabschlussprüfer der Meta Wolf AG, Kranichfeld, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an die mit der Überwachung Verantwortlichen nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzern abschluss und Konzernlagebericht – auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen – sind le diglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Janko Franke.

Stuttgart, 15.04.2024

BW PARTNER

Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Janko Franke Wirtschaftsprüfer

Franziska Becker Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

die Strategie der Meta Wolf AG und des Meta Wolf Konzerns ist der Aufbau einer internationalen Unternehmensgruppe, die sich auf die technologische und ökologische Transformation des Bauwesens spezialisiert. Im Geschäftsjahr 2022 wurde begonnen, ein internationales Team von Spezialisten aus verschiedenen Bereichen (insbesondere den Bereichen Erneuerbare Energien, Keramik, E-Commerce, Lieferketten, Entwicklung und Herstellung von Solarprodukten, Entwicklung und Herstellung von Halbleitern, Digitales Marketing und Vertriebsmanagement) zusammenzustellen. Das gemeinsame Ziel von Vorstand und Aufsichtsrat ist die nachhaltige und langfristige Steigerung des Unternehmenswerts.

Der Aufsichtsrat begleitet diese Entwicklung eng und diskutiert mit dem Vorstand die Schritte der Umsetzung der Strategie auf der Basis der "Unicorn Vision 2030", nach der der Meta Wolf Konzern im Geschäftsjahr 2030 1.000 Mitarbeiter beschäftigen sowie einen Rohertrag von € 200 Mio. und eine EBITDA-Marge von 20% bzw. € 40 Mio. durch eine Kombination aus "Build" (Eigenentwicklung) und "Buy" (M&A) erzielen soll. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat stets zeitnah und umfassend informiert.

Basis und Teil der geplanten Transformation und Weiterentwicklung der Unternehmensgruppe war der Erwerb der xTWO zum 01.01.2023, mit der die Digitalisierung des Handels weiterentwickelt wird. Im Geschäftsjahr 2023 wurde mit dem Aufbau der Marke Meta Wolf Solar begonnen, mit der ein wichtiger Beitrag zur Dekarbonisierung und Elektrifizierung geleistet werden soll. Die Meta Wolf Solar GmbH hat ihre Tätigkeit im zweiten Halbjahr 2023 aufgenommen. Mit dem Aufbau einer weiteren Marke, der Meta Wolf Solarceramics, wurde auch im Geschäftsjahr 2023 begonnen. In der Ende September 2023 erworbenen Fliesenfabrik in Bremerhaven, die seit dem 01.04.2024 zum Meta Wolf Konzern gehört, sollen zukünftig "grüne" Fliesen produziert werden.

Der Aufsichtsrat war über alle Transaktionen zeitnah und umfassend informiert und hat dem Vorstand jederzeit beratend zur Seite gestanden. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Meta Wolf AG wurde der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Die zustimmungsbedürftigen Maßnahmen wurden geprüft und die erforderlichen Beschlüsse sowohl in Sitzungen als auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst.

Insgesamt war 2023 für die Meta Wolf AG mit der erfolgreichen Durchführung der von der Hauptversammlung am 13.07.2023 beschlossenen Barkapitalerhöhung und der gezielten und schnellen Umsetzung der Wachstums-Strategie ein sehr gutes Geschäftsjahr. Die Umsatz- und Ergebnisentwicklung verlief erwartungsgemäß im Rahmen der vom Vorstand ausgegebenen Guidance.

Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben auch im Geschäftsjahr 2023 mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung auf der Grundlage von ausführlichen Berichten des Vorstands laufend und gründlich überwacht und den Vorstand bei der Leitung und der strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens beratend begleitet. Ein besonderer Fokus lag dabei auf der konsequenten Umsetzung der "Unicorn Vision 2030" und der Weiterentwicklung der Marke "Meta Wolf". In jeder der fünf ordentlichen Sitzungen hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand die Lage des Unternehmens ausführlich erörtert. Über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung hat der Vorstand den Aufsichtsrat auch außerhalb der Sitzungen informiert. Darüber hinaus war der Vorsitzende des Aufsichtsrats im regelmäßigen persönlichen Austausch mit den Mitgliedern des Vorstands. Auch der Vorsitzende des Prüfungsausschusses stand mit dem Finanzvorstand und dem verantwortlichen Abschlussprüfer außerhalb der Sitzungen im direkten Kontakt. Aufsichtsratsinterne Themen zu Personalangelegenheiten hat der Aufsichtsrat ohne den Vorstand behandelt.

Die Zusammenarbeit im Aufsichtsrat und im Prüfungsausschuss sowie insgesamt mit dem Vorstand war vertrauensvoll, wertschätzend und konstruktiv. Zu den Sitzungsthemen wurden jeweils vorab ausführliche Unterlagen an die Mitglieder des Aufsichtsrats verteilt.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Meta Wolf AG besteht gemäß § 8 Ziff. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern. Im Geschäftsjahr 2023 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an:

  • Herr Tom Wolf, Singapur, Vorsitzender des Aufsichtsrats
  • Herr Michael Sauer, Stuttgart, stellvertretender Vorsitzender
  • Herr Prof. Dr. Rüdiger Grube, Hamburg
  • Herr Berthold Oesterle, Pforzheim
  • Herr Dr. Matthias Rumpelhardt, Berlin
  • Frau Rachel Wolf, London.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden in der Hauptversammlung am 13.07.2023 durch Wiederwahl in Ihren Ämtern bestätigt.

Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats

Themen der fünf turnusgemäßen (virtuellen) Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 waren insbesondere die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens, der Geschäftsverlauf einzelner Geschäftsbereiche, die Finanz- und Investitionsplanung, personelle Entscheidungen, die Risikosituation, Fragen der Compliance sowie die strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung des Unternehmens.

In der ersten regulären Sitzung am 14.03.2023 befasste sich der Aufsichtsrat mit der aktuellen Lage der Gesellschaft und des Konzerns, M & A-Projekten und verabschiedete die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Codex (Fassung vom 28.04.2022).

In der Sitzung am 25.04.2024 hat der Aufsichtsrat über den geprüften Jahres- und Konzernabschluss zum 31.12.2022, den zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht für den Berichtszeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzverlusts und den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beraten. Der Wirtschaftsprüfer berichtete ausführlich über die festgelegten Prüfungsschwerpunkte und die Ergebnisse seiner Prüfung und stand für Fragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat den jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers versehenen Jahres- und Konzernabschluss zum 31.12.2022 festgestellt bzw. gebilligt. Außerdem wurde der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 verabschiedet sowie eine Empfehlung an die ordentliche Hauptversammlung für die Wahl des Abschlussprüfers 2023 abgegeben. Gegenstand der Beratung und Verabschiedung waren außerdem Vertragsangelegenheiten von Vorstandmitgliedern sowie die Festlegung der Tantiemen der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022, und die Zielvereinbarungen der kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteile der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023.

In der Sitzung am 13.07.2023 wurden die Inhalte der für die Hauptversammlung vorbereiteten Präsentation erläutert und diskutiert. Nach Abschluss der Hauptversammlung am gleichen Tag konstituierte sich der Aufsichtsrat und wählte Tom Wolf als Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Michael Sauer als dessen Stellvertreter.

Am 20.10.2023 fasste der Aufsichtsrat in einer außerordentlichen Sitzung die zur Durchführung der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 13.07.2023 beschlossenen Kapitalerhöhung erforderlichen Beschlüsse.

Gegenstände der regulären Sitzung am 24.10.2023 waren der Bericht des Vorstands über die aktuelle Lage der Gesellschaft und zu aktuellen Akquisitionsprozessen. In diesem Zusammenhang erfolgte die Zustimmung zu diversen Maßnahmen wie dem Kauf von drei Vorratsgesellschaften, dem Erwerb der Assets von Unternehmen der Steuler-Gruppe und der Durchführung einer Kapitalerhöhung in der Erwerbsgesellschaft. Zudem wurde eine Kapitalerhöhung in der Meta Wolf Solar beschlossen. Der Aufsichtsrat beschloss zudem die Erhöhung der Vergütung eines Vorstandsmitglieds.

Am 12.12.2023 waren die vorläufige Business- und Investitionsplanung für das Geschäftsjahr 2024, die Genehmigung der Ausgliederung des operativen Handelsgeschäfts aus der Gesellschaft in das Tochterunternehmen xTWO zum 01.01.2024, die Risikomanagement Richtlinie sowie Genehmigungen des Erwerbs der Betriebsimmobilie in Boizenburg und der damit zusammenhängenden Kapitalausstattung der Erwerbsgesellschaft und der Liquiditätsausstattungen der xTWO GmbH und der Meta Wolf Solar GmbH durch Einzahlungen in die Kapitalrücklagen der Tochterunternehmen, Bestandteile der Sitzung.

Alle Aufsichtsratsmitglieder haben an allen Sitzungen des Aufsichtsrats und alle Mitglieder des Prüfungsausschusses an allen Sitzungen des Prüfungsausschusses teilgenommen.

Außerhalb von Sitzungen wurden notwendige Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst. Dies betraf die Anpassung des Kaufpreises für den Unternehmenserwerb xTWO, die Wahl eines Ersatzmitglieds des Prüfungsausschusses, die Gründung der Meta Wolf Solar GmbH, Hungen, und der Meta Wolf Investments Pte. Ltd., Singapur, die Tagesordnung und Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung am 13.07.2023 inklusive der Änderung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands, die Erhöhung des Stammkapitals der xTWO GmbH in zwei Schritten und die Übernahme von Anteilen an der Metawolf Bangalore Pvt. Ltd. Darüber hinaus wurde die notwendige Erteilung eines Comfort Letters im Zusammenhang mit dem Wertpapierprospekt im Umlaufverfahren genehmigt.

Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats

Zur Optimierung der Prozesse und gemäß den gesetzlichen Anforderungen hat der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss gebildet.

Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern:

  • Herrn Michael Sauer, Vorsitzender des Prüfungsausschusses
  • Herrn Berthold Oesterle, stellvertretender Vorsitzender
  • Herrn Dr. Matthias Rumpelhardt (seit 11.01.2023).

Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, nachdem der Aufsichtsratsvorsitzende nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben und alle Mitglieder des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügen sollen. Herr Sauer war über viele Jahre CFO der börsennotierten RIB Software SE, deren Verwaltungsrat und Prüfungsausschuss Herr Dr. Rumpelhardt angehörte. Herr Oesterle war in der Vergangenheit als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater tätig.

Der Prüfungsausschuss führte im Geschäftsjahr 2023 folgende Beratungen durch:

Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung durch den Prüfungsausschuss am 29.03.2023 war der Entwurf des vom Vorstand beauftragten Gutachtens zum Unternehmenswert der xTWO GmbH zum 31.12.2022. Der Aufsichtsrat hatte in seiner Sitzung am 13.12.2022 den Unternehmenskauf genehmigt und den Prüfungsausschuss beauftragt, die Unternehmensbewertung von PwC vor endgültiger Fertigstellung zu beraten. Sofern sich hier Abweichungen zum vereinbarten Kaufpreis ergeben, sollte der Kaufpreis entsprechend angepasst werden. Die Prüfer erläuterten zusammenfassend die Grundlagen, Parameter und Ergebnisse der auf der Basis des IDW S 1 durchgeführten indikativen Bewertung und der Ausschuss hat sich nach eingehender Prüfung des Entwurfs des Gutachtens dessen Ergebnis angeschlossen und dem Aufsichtsrat empfohlen, nach Vorlage des endgültigen Gutachtens, der Anpassung des Kaufpreises zuzustimmen.

Am 25.04.2023 befasste sich der Ausschuss in Anwesenheit des Abschlussprüfers sowie der Vorsitzenden des Vorstands und des Finanzvorstands mit dem Jahresabschluss zum 31.12.2022, dem Konzernabschluss zum 31.12.2022 nach IFRS, dem zusammengefassten Konzernlagebericht und Lageberichts für die Meta Wolf AG, dem Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsberichten der Wirtschaftsprüfer. Bestandteile der Berichterstattung des Abschlussprüfers

waren auch die Ergebnisse der Prüfung des internen Kontrollsystems und des Risikofrüherkennungssystems. Im Ergebnis bestätigte der Abschlussprüfer, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen hat und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Es wurden Empfehlungsbeschlüsse an den Aufsichtsrat gefasst, den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2022 festzustellen bzw. zu billigen und die Erklärung in Bezug auf den Abhängigkeitsbericht des Vorstands abzugeben.

Nachdem der Aufsichtsrat durch Umlaufbeschluss am 24.01.2024 die Mitglieder des Prüfungsausschusses neu gewählt bzw. in ihren Ämtern bestätigt hatte, fand am 09.02.2024 die konstituierende Sitzung des Ausschusses statt und es erfolgte die Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertreters.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Aufsichtsrat und Vorstand sind einer guten Corporate Governance verpflichtet. Es fand im Jahr 2023 keine gesonderte Effizienzprüfung des Aufsichtsrats statt, da Prozessverbesserungen fortlaufend erwogen und bei Bedarf umgesetzt werden. Eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung in Verbindung mit guter und transparenter Corporate Governance trägt nach Überzeugung von Aufsichtsrat und Vorstand zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts bei und fördert das Vertrauen der Aktionäre, Mitarbeiter, Geschäftspartner und Finanzmärkte.

Vorstand und Aufsichtsrat haben im März 2024 gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) eine Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" (DCGK) 2022 abgegeben, die auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht ist: https://www.metawolf.com/_files/ugd/9a4c9f_923facbd8d854b6dbb5bd411042758e7.pdf.

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legen etwaige Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat unverzüglich offen. Im Geschäftsjahr 2023 wurde kein Fall gemeldet.

Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2023

Der nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss der Meta Wolf AG und der IFRS-Konzernabschluss zum 31.12.2023 sowie der zusammengefasste Konzernlagebericht und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind unter Einbeziehung der Buchführung durch den Abschlussprüfer BW PARTNER Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, (i.F. BW PARTNER) geprüft und am 12.04.2024 (Jahresabschluss) bzw. 15.04.2024 (Konzernabschluss) jeweils mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen worden. Der Abschlussprüfer hat bestätigt, dass nach seiner Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, der Jahresabschluss und der Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Meta Wolf AG und des Konzerns vermitteln. Außerdem hat der Abschlussprüfer bestätigt, dass der zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahres-

bzw. Konzernabschluss steht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Der Abschlussprüfer war von der ordentlichen Hauptversammlung am 13.07.2023 auf Vorschlag des Aufsichtsrats gewählt worden. Mit Schreiben vom 25.01.2024 hatte BW PARTNER zuvor gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats bestätigt, dass keine Umstände bestehen, die ihre Unabhängigkeit als Abschlussprüfer beeinträchtigen oder Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen könnten. BW PARTNER hat auch erklärt, in welchem Umfang im vorangegangenen Geschäftsjahr Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung für das Unternehmen erbracht wurden oder für das Folgejahr vertraglich vereinbart sind. Mit dem Abschlussprüfer wurde vereinbart, dass er den Prüfungsausschuss und den Aufsichtsrat unverzüglich über bei der Prüfung aufgetretene Ausschlussoder Befangenheitsgründe sowie über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unterrichtet, die sich bei Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Außerdem wurde vereinbart, dass der Abschlussprüfer darüber informiert, wenn bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen festgestellt werden, die eine Unrichtigkeit der vom Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum DCGK ergeben und dies im Prüfungsbericht vermerkt. Gegenstand der Prüfung war zudem, ob die für die Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts den gesetzlichen Vorgaben in allen wesentlichen Belangen entsprechen (ESEF-Prüfung). Dies haben die Wirtschaftsprüfer im Rahmen des Bestätigungsvermerks bestätigt.

Dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat lagen die Entwürfe und die Ausfertigungen der Abschlussunterlagen und der Prüfungsberichte für die Gesellschaft und den Konzern sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzverlusts mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vor, so dass eine gründliche Prüfung aller Dokumente möglich war. In den Sitzungen des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats am 26.04.2024 wurden die Unterlagen umfassend erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auch auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die jeweilige Vorgehensweise bei der Prüfung ein. Dabei informierte der Abschlussprüfer auch über seine Feststellungen zum internen Kontrollsystem und zum Risikofrüherkennungssystem und stand für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Über die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts – einschließlich der darin enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung – sowie über die Prüfung des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzverlusts durch den Prüfungsausschuss hat dessen Vorsitzender in der Sitzung des Aufsichtsrats ausführlich berichtet. Er informierte den Aufsichtsrat auch darüber, dass keinerlei Anzeichen für eine mögliche Befangenheit des Abschlussprüfers vorliegen und welche Leistungen von BW PARTNER außerhalb der Abschlussprüfung erbracht wurden. Der Abschlussprüfer hat gemäß § 321 Abs. 4a HGB bestätigt, dass er bei der Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet hat. Des Weiteren hat er gemäß Artikel 6 Abs. 2 Buchstabe a) der EU-APrVO erklärt, dass die Prüfungsgesellschaft, Prüfungspartner und Mitglieder der höheren Führungsebene und das Leitungspersonal, die die Abschlussprüfung durchführen, unabhängig vom geprüften Unternehmen sind.

Der Aufsichtsrat konnte sich davon überzeugen, dass die Prüfung durch den Abschlussprüfer ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Er konnte sich davon überzeugen, dass die Prüfungsberichte – wie auch die Prüfung selbst – den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Aufsichtsrat hat daraufhin dem Ergebnis der Abschlussprüfung seine Zustimmung erteilt und, da auch nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwände zu erheben waren, den

Jahresabschluss, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns festgestellt bzw. gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der Meta Wolf AG festgestellt. Auf dieser Grundlage hat sich der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzverlusts zum 31.12.2023 angeschlossen. Schließlich verabschiedete der Aufsichtsrat den vorliegenden Bericht an die Hauptversammlung.

Abhängigkeitsbericht

Der Aufsichtsrat hat zudem gemäß den Anforderungen des § 314 AktG den ihm vorgelegten Bericht des Vorstands gemäß § 312 AktG über Beziehungen der Meta Wolf AG zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2023 geprüft. Der Abhängigkeitsbericht wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit folgenden Bestätigungsvermerk gemäß § 313 Abs. 3 AktG versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung bestätigen wir, dass

    1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und
    1. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht lag allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. Der Aufsichtsrat hat nach seiner eigenen Prüfung und nach der Erörterung durch den Prüfungsausschuss und den Abschlussprüfer keine Einwendungen erhoben. Er hat das Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer zustimmend zur Kenntnis genommen.

Vergütungsbericht

Für das Geschäftsjahr 2023 haben Aufsichtsrat und Vorstand einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG (ARUG II) erstellt. Auf der Grundlage eines Auftrags des Aufsichtsrates hat BW PARTNER geprüft, ob der Vergütungsbericht alle Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG enthält, dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat über die Ergebnisse dieser Prüfung berichtet und einen Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG erteilt, dass alle erforderlichen Angaben im Vergütungsbericht erfolgt sind.

Dank

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Meta Wolf AG und der Konzerngesellschaften für ihre engagierte und erfolgreiche Arbeit.

Kranichfeld, 26. April 2024

Tom Wolf Vorsitzender des Aufsichtsrats