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MEDION AG

Annual Report Jul 10, 2023

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Annual Report

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Finanzbericht: 32737894

MEDION AG

Essen

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023

MEDION AG Konzern in Zahlen

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Wert in Mio.€ 01.04.2022 -31.03.2023 01.04.2021 -31.03.2022
Umsatz 877 1.039
- Inland 501 623
- Ausland 376 416
Umsätze nach Segmenten
- davon Projektgeschäft 352 522
- davon Direktgeschäft 514 499
- davon Sonstige 11 18
EBIT -33 47
Konzernergebnis -28 32
Bilanzsumme 641 790
Eigenkapitalquote 63,9% 53,7%
Eigenkapital 409 424
Mitarbeiter 1.018 1.021
Personalaufwand 90 69

Aktienbezogene Daten

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Grundkapital € 48.418.400
ISIN DE0006605009
Wertpapier-Kenn-Nr.: 660500
Notierungen Xetra, Frankfurt am Main
Streubesitz ca. 2%
Ergebnis je Aktie (in €) -0,63 0,71
Durchschnittliche Aktienanzahl 44.681.430 44.681.430

GENDER- UND DIVERSITY-HINWEIS

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet.

1 Vorwort des Vorstands

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

die im Ausblick zum abgelaufenen Geschäftsjahr 2021/​2022 dargestellten Erwartungen über den Geschäftsverlauf 2022/​2023 wurden umsatz- und ergebnisseitig deutlich verfehlt.

Während das erste Geschäftsquartal umsatzseitig noch leicht über, ergebnisseitig leicht unter den Erwartungen lag, ist das Hardwaregeschäft mit Consumer-Electronics-Produkten seit Sommer 2022 nahezu vollständig weggebrochen. Dabei haben sowohl negative Nachlaufeffekte der Corona-Pandemie als natürlich auch neue Auswirkungen der Ukraine-Krise das Geschäft beeinträchtigt. Die seit Beginn der Ukraine-Krise aufgetretenen Unsicherheiten bezüglich Energiepreistrends und Inflation im Allgemeinen haben seit dem zweiten - und dann insbesondere im dritten- Kalenderquartal 2022 zu deutlicher Kaufzurückhaltung und somit schließlich auch zu Überbeständen an Waren geführt. Seit den starken Preissteigerungen im Energiebereich im Spätsommer 2022 sowie dem schnellen Anstieg des Zinsniveaus sind dann die Konsumneigungen der privaten Haushalte noch deutlicher zurückgegangen und die während der Pandemie noch nachgefragten Consumer-Electronics-Produkte sind vollends aus dem Fokus der Privatverbraucher geraten. In der Folge konnten branchenweit und auch bei MEDION die Überbestände an Waren nur noch mit deutlichen Preisabschlägen veräußert werden.

Betroffen von diesen Entwicklungen war das komplette Hardwaregeschäft von MEDION, sowohl im Direktgeschäft als aber insbesondere auch im Projektgeschäft. Letzteres ist deshalb besonders betroffen, weil Handelskunden aufgrund der zurückhaltenden Konsumneigungen von großvolumigen Bestellungen Abstand genommen haben. Während im Direktgeschäft umsatzseitig die Hardwarerückgänge durch digitale Dienstleistungen kompensiert werden konnten und dieses Berichtssegment daher die Umsatzerwartungen erfüllen konnte, ist das Projektgeschäft mit -33 % beim Umsatz deutlich unter den Erwartungen geblieben. Aufgrund der ausbleibenden Volumengeschäfte hat insgesamt der Konzernumsatz mit einem Rückgang von -16 % die Erwartungen nicht erfüllen können.

Dieser Geschäftsrückgang hat sich vollständig auf das erwirtschaftete EBIT ausgewirkt. MEDION hat im zweiten Geschäftshalbjahr ein Restrukturierungsprogramm konzipiert, für das im Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. März 2023 Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von rd. € 23 Mio. anfielen, von denen rd. € -22 Mio als Rückstellung bilanziert sind. Während das Direktgeschäft mit einem Rückgang des operativen EBITs vor Restrukturierungsaufwendungen von rd. -22 % noch moderat unter den Erwartungen lag, verzeichnete das Projektgeschäft mit einem operativen EBIT vor Restrukturierungsaufwendungen von € -41 Mio. einen unerwartet hohen operativen Verlust. Inklusive der Restrukturierungsaufwendungen ergibt sich für das Direktgeschäft ein Rückgang des ausgewiesenen EBITs auf € 25 Mio., für das Projektgeschäft sogar ein Rückgang des EBITs auf € -58 Mio.

Das Konzern-EBIT vor Restrukturierungsaufwendungen liegt mit € -10 Mio. somit bereits deutlich unter den Erwartungen. Inklusive der Restrukturierungsaufwendungen ergibt sich ein ausgewiesenes negatives Konzern-EBIT in Höhe von € -33 Mio.

Ausgleichszahlung an die Aktionäre

Als Kompensation für den fehlenden Dividendenanspruch aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages erhalten die außenstehenden Aktionäre der MEDION AG eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von brutto € 0,82 je MEDION-Aktie abzüglich des Betrags für deutsche Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag. Damit beträgt die jährliche Ausgleichszahlung, die jeder außenstehende Aktionär nach Abzug der Körperschaftsteuerbelastung und des darauf entfallenden Solidaritätszuschlags erhält, € 0,69 je Aktie.

Es ist vorgesehen, die nächste Hauptversammlung der MEDION AG am 21. November 2023 nach Essen einzuberufen. Die Auszahlung der Ausgleichszahlung würde dann am darauffolgenden nächsten Bankarbeitstag erfolgen.

Spruchstellenverfahren

In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Bestimmung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung nach §§ 304, 305 AktG aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der MEDION AG und der Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, hat der Vorstand der MEDION AG gemäß § 14 Nr. 1 SpruchG den Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 26.08.2019, 20 O 4/​12 [AktE], bestätigt durch Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.04.2023, I-26 W 8/​20 [AktE], durch den die Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts Dortmund ohne Zulassung der Rechtsbeschwerde zurückgewiesen wurden, im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Danach wurden die auf Erhöhung der Barabfindung und Ausgleichszahlung gerichteten Anträge zurückgewiesen. Die Frist für die Andienung der Aktien endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die rechtskräftige Gerichtsentscheidung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgte am 12. Mai 2023.

Ausblick

Die zukünftige Entwicklung von MEDION im Geschäftsjahr 2023/​2024 als Anbieter von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der Consumer Electronics für den Massenmarkt hängt neben den effizienten und konsequent auf die Bedürfnisse der Kunden und Verbraucher ausgerichteten Strukturen und neuen innovativen Produkten des Unternehmens in hohem Maße davon ab, wie sich der konjunkturelle Rahmen, die Währungsrelationen und die Konsumneigung der Verbraucher beim Wettbewerb der Einkaufsstätten in Deutschland und in den wichtigsten europäischen Ländern entwickeln. Ebenso wie beim Wettbewerb ist nicht konkret einzuschätzen, welche kurz- und mittelfristigen Auswirkungen die aktuelle geopolitische Lage und die weiterhin hohe Inflation auf das Konsumverhalten der Verbraucher haben wird. Entscheidend bleibt für MEDION, ob die Käufergruppen mit besonderer Preissensivität die Angebote innovativer Consumer Electronics-Produkte auch annehmen oder - wie im zweiten Halbjahr 2022/​2023 spürbar - hier weiterhin zurückhaltend bleiben. Desweiteren müssen die Erfolge der im abgelaufenen Geschäftsjahr begonnenen Restrukturierung abgewartet werden.

Ziel ist es somit, den MEDION-Konzern an erwartete Veränderungen der Handels- und Vertriebsstrukturen anzupassen. Die Restrukturierungsmaßnahmen betreffen demzufolge die Aufbau- und Ablauforganisation aller Unternehmensbereiche:

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Produktentwicklung und Sourcing: Änderungen der Produktstrategien und Stärkung strategischer Lieferanten
Produktmanagement und Qualitätsmanagement: weltweite Vereinheitlichung und Serienentwicklungen
Organisation im Allgemeinen: Anpassung der Aufbauorganisation an veränderte strategische Ablauforganisation
Vertrieb und Kundenservice: Neuausrichtung und Selektion von Vertriebskanälen und Anpassung des Kundenservice an veränderte Produktstrategien

Da diese Maßnahmen struktureller Natur sind, bedarf die nachhaltige Umsetzung überwiegend eines längeren Zeitraums. Für das Geschäftsjahr 2023/​2024 ist die Zielsetzung, mögliche Kostensenkungspotentiale in den Bereichen Organisation, Produktentwicklung und Sourcing weiterhin konsequent und schnellstmöglich umzusetzen, um dadurch die Voraussetzungen nachhaltiger strategischer Veränderungen in übrigen Bereichen zu schaffen. Ziel ist es, die meisten Restrukturierungsmaßnahmen bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023/​2024 umgesetzt zu haben, um in den nachfolgenden Zeiträumen wieder zu gewohnter Ertragsstärke und -stabilität zurückzufinden. Dieses bedeutet, dass MEDION für das Geschäftsjahr 2023/​2024 zwar wieder von einem positiven EBIT ausgeht, dieses jedoch noch deutlich unter den Vorjahren liegt.

In diesem herausfordernden Konjunktur- und Wettbewerbsumfeld und der kritischen geopolitischen Lage danken wir den Mitarbeitern von MEDION für ihren tatkräftigen Einsatz. Den Kolleginnen und Kollegen von Lenovo danken wir für ihre Unterstützung und unseren Kunden und den Konsumenten für ihre Begeisterung für die Marke und die Produkte von MEDION.

Der Vorstand

Gerd Brachmann

Christian Eigen

2 Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,

der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen.

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft durch den Vorstand überwacht. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig eingebunden.

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und strategischen Weiterentwicklung, über den Gang der Geschäfte, die Entwicklung des Vorratsvermögens bezogen auf Umfang und Alterstruktur und die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage und Compliance sowie über das Risikomanagement.

Auch die gestiegenen Anforderungen an die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats durch das FISG (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz) waren Gegenstand der Kommunikation zwischen Aufsichtsrat und Vorstand. Die Zusammenarbeit mit dem unverändert amtierenden Vorstand war durch einen intensiven und offenen Austausch gekennzeichnet.

Die sich im zweiten Geschäftshalbjahr abzeichnenden deutlichen Abweichungen des Geschäftsverlaufes von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die Ziele nicht erfüllt, da sich Umsatz und Ergebnis deutlich schlechter entwickelten als ursprünglich geplant. Die Ursachen dieser Abweichungen - unter anderem das sehr intensive Wettbewerbsumfeld, aber auch die fehlende Konsumbereitschaft aufgrund geringerer verfügbarer Einkommen - und die sich daraus ableitbaren Folgen für die zukünftige Ausrichtung des Unternehmens und die Notwendigkeit einer umfassenden Restrukturierung mit der Freisetzung von Mitarbeitern und organisatorischen Änderungen wurden von Aufsichtsrat und Vorstand sehr ausführlich diskutiert.

Daneben wurde die grundsätzliche strategische Ausrichtung des Unternehmens und die Zusammenarbeit mit Lenovo mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge sind anhand der Berichte des Vorstands im Aufsichtsrat ausführlich erörtert worden.

Im Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 fanden fünf Aufsichtsratssitzungen statt. Zusätzlich tagte der Prüfungsausschuss am 20. Juni 2022. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats sind alle Mitglieder des Aufsichtsrats auch Mitglieder des Prüfungsausschusses. An allen Sitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands teilgenommen. Aufgrund der Beschränkungen für Reisen und Zusammenkünfte durch die Corona-Pandemie wurden zwei Aufsichtsratssitzungen mit virtueller Teilnahme durchgeführt. Die Aufsichtsratssitzungen im August 2022 und im März 2023 fanden mit persönlicher Teilnahme aller Teilnehmer statt. Darüber hinaus gab es auf Seiten der Aufsichtsratsmitglieder interne Vorgespräche und Nachbereitungen der Sitzungen. Über Projekte und Vorhaben, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung oder eilbedürftig waren, wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen ausführlich informiert. Zustimmungspflichtige Geschäftsvorfälle außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats sind im Berichtsjahr nicht angefallen.

In der Sitzung am 23. Mai 2022 wurden Fragen der Vorstandsbesetzung diskutiert.

In der Sitzung am 23. Juni 2022 wurde unter anderem der Jahres- und Konzernabschluss zum 31. März 2022, die Zielerreichung des Vorstands im Geschäftsjahr 2021/​2022 sowie der Vergütungsbericht behandelt und einvernehmlich verabschiedet. Der Aufsichtsrat hat in dieser Sitzung auch die Geschäftslage erörtert und die unveränderte Planung für das Geschäftsjahr 2022/​2023 ausführlich diskutiert und genehmigt.

Die Sitzung des Aufsichtsrats am 31. August 2022 diente der Vorbereitung der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung am 22. November 2022. Zusätzlich hat der Vorstand den Aufsichtsrat über die Entwicklung des operativen Geschäftes und die Ursachen der erkennbaren Abweichung der Ergebnisse von der Planung informiert. Desweiteren wurde in dieser Sitzung die zukünftige Struktur der Internen Revision diskutiert und der Bericht zum Risikomanagement zur Kenntnis genommen. Der Vorstandsvertrag und die Bestellung von Herrn Christian Eigen wurde bis zum 31.03.2026 verlängert. Weiterhin wurde die Tagesordnung der kommenden Hauptversammlung verabschiedet und entschieden, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, auf der virtuellen Hauptversammlung am 22. November 2022 zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022/​2023 vorzuschlagen.

In der Sitzung des Aufsichtsrats am 24. November 2022 wurde die deutliche Abweichung von Umsatz und Ergebnis, von der Planung, deren Ursachen und Folgen sowie im besonderen die Entwicklung der Vorräte diskutiert. Der Vorstandsvertrag und die Bestellung von Herrn Gerd Brachmann wurde bis zum 31.03.2025 verlängert. Der neue Corporate Governance Kodex wurde ebenfalls in dieser Sitzung des Aufsichtsrats diskutiert und die aktualisierte Version der Entsprechenserklärung mit den für MEDION unverändert geltenden Abweichungen verabschiedet.

Außerdem wurde über den Verlauf der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung, die am 22. November 2022 stattgefunden hatte, und die aktuelle Geschäftslage berichtet. In der letzten Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022/​2023, die am 07. März 2023 stattgefunden hat, wurden vor allen die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft, der erkennbare hohe EBIT Verlust, die Notwendigkeiten der Restrukturierung und organisatorische Neuausrichtung sowie die sich daraus ergebenden finanziellen Belastungen für das Geschäftsjahr 2022/​2023 ausführlich diskutiert. Der Vorstand hat über die Geschäftslage zum 31. Dezember 2022 (3. Quartal 2022/​2023) berichtet und einen Ausblick auf das Ende des Geschäftsjahres 2022/​2023 sowie die Planung von Umsatz und Ergebnissen in der Aktiengesellschaft und im Konzern im Geschäftsjahr 2023/​2024 gegeben. Daneben wurde die Effizienzprüfung des Aufsichtsrats sowie der Compliance-Bericht und der Bericht über Prüfungshandlungen der Internen Revision thematisiert und zur Kenntnis genommen. Außerdem wurden in dieser Sitzung die Schwerpunkte der Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2022/​2023 erläutert und verabschiedet. Der Aufsichtsratsvorsitzende würdigte in dieser Sitzung die besonderen Verdienste des früheren langjährigen Mitglied des Aufsichtsrats, Gianfranco Lanci, der im Januar 2023 verstorben war.

Auch außerhalb dieser Sitzungen stand insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und ließ sich auf der Grundlage von Kennziffern über die aktuelle Entwicklung der Geschäfte und über wesentliche Geschäftsvorfälle informieren.

Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte handelsrechtliche Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 und der Lagebericht (gemäß § 315 Abs. 3 HGB zusammengefasster Lagebericht) der MEDION AG wurden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, geprüft. Den Prüfungsauftrag hat der Aufsichtsrat durch seinen Vorsitzenden entsprechend dem Beschluss der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung vom 22. November 2022 an KPMG vergeben. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Der Konzernabschluss der MEDION AG wurde gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt. Der Abschlussprüfer hat die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes festgestellt und bestätigt, dass der zusammengefasste Lagebericht unter Beachtung der geltenden Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Der Abschlussprüfer erteilte auch hier einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Das Auftragsverhältnis zwischen der MEDION AG und der Prüfungsgesellschaft hat die Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex erfüllt. Der Aufsichtsrat beauftragte den Abschlussprüfer mit der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses.

Darüber hinaus hat der Abschlussprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung das bei der MEDION AG bestehende Risikofrüherkennungssystem geprüft. Er hat dem Aufsichtsrat berichtet , dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen hat und das Risikofrühwarnsystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können, frühzeitig zu erkennen.

Auch der Aufsichtsrat konnte sich davon überzeugen, dass der Vorstand angemessene Maßnahmen zur Risikofrüherkennung ergriffen und insbesondere ein Überwachungssystem installiert hat.

Die Jahresabschlussunterlagen und Prüfungsberichte sowie die nichtfinanzielle Erklärung gingen allen Aufsichtsratsmitgliedern zu. In der Sitzung des Prüfungsausschusses am 19. Juni 2023 wurden die Berichte der Gesellschaft und die Prüfungsberichte in Anwesenheit der Abschlussprüfer vertieft diskutiert. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 19. Juni 2023 waren diese nochmals Gegenstand ausführlicher Beratung. Der Abschlussprüfer, der bereits im Vorfeld Fragen des Aufsichtsrats beantwortet hatte, nahm auch an dieser Sitzung teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat aufgrund der seit vielen Jahren unveränderten Struktur und der Zukunftsfähigkeit des MEDION-Geschäftsmodells sowie der erkennbar transparenten Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten keine Notwendigkeit gesehen, den Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung durch den Abschlussprüfer zusätzlich prüfen zu lassen.

Nach seiner eigenen Prüfung des Jahresabschlusses der MEDION AG, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes sowie der nichtfinanziellen Erklärung hat der Aufsichtsrat die Berichte des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind vom Aufsichtsrat keine Einwendungen zu erheben. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der MEDION AG zum 31. März 2023 sowie den Konzernabschluss zum 31. März 2023 hat der Aufsichtsrat am 19. Juni 2023 gebilligt. Der Jahresabschluss der MEDION AG zum 31. März 2023 ist damit festgestellt.

Wie in den Vorjahren weist die MEDION AG im Jahresabschluss keinen Bilanzgewinn aus. Der im Jahresabschluss 2022/​2023 der MEDION AG ausgewiesene Verlust wird aufgrund des mit der Lenovo Germany Holding GmbH abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von dieser vollständig ausgeglichen. Die außenstehenden Aktionäre der MEDION AG erhalten für die Dauer des Vertrages eine jährliche Ausgleichszahlung von der Lenovo Germany Holding GmbH. Die Ausgleichszahlung beträgt brutto EUR 0,82 je Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 für jedes volle Geschäftsjahr, abzüglich eines Betrags für deutsche Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Es kommen 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer zum Abzug. Daraus ergibt sich eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,69 je Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr. Die Ausgleichszahlung ist fällig am dritten Bankarbeitstag nach der Hauptversammlung 2023, die für den 21. November 2023 geplant ist.

Im Berichtszeitraum ergaben sich keine Veränderungen im Vorstand der MEDION AG.

Interessenkonflikte einzelner Aufsichtsratsmitglieder hat es im Berichtsjahr nicht gegeben.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MEDION AG im In- und Ausland sowie der Arbeitnehmervertretung für ihr persönliches Engagement und die in einem besonders herausfordernden konjunkturellen Umfeld und in Anbetracht der weit in das Geschäftsjahr hineinreichenden Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie und der Ukraine-Krise geleistete Arbeit.

Essen, am 19. Juni 2023

Der Aufsichtsrat

Dr. Rudolf Stützle, Vorsitzender

3 Nichtfinanzieller Bericht § 289b Abs. 3 HGB

3.1 Einführung

Für das Geschäftsjahr 2022/​2023 veröffentlicht die MEDION AG gemäß dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) eine in diesem Geschäftsbericht integrierten nichtfinanziellen Bericht in Übereinstimmung mit den §§ 289c bis 289e in Verbindung mit den §§ 315b und 315c HGB.

Dieser nichtfinanzielle Bericht wurde von den Abschlussprüfern der Gesellschaft nicht geprüft.

Neben einer kurzen Beschreibung des Geschäftsmodells und den Hinweisen zu nachhaltigkeitsbezogenem Wirtschaften von MEDION fasst dieser Bericht die wesentlichen Sachverhalte zu den fünf Aspekten Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Achtung der Menschenrechte sowie Sozialbelange inhaltlich zusammen. Für die Erstellung des nichtfinanziellen Berichts hat die MEDION AG aufgrund der besonderen und im Wettbewerbsumfeld nicht direkt vergleichbaren Unternehmensstruktur kein Rahmenwerk im Sinne von § 289d HGB nutzen können.

3.2 Geschäftsmodell

Das MEDION-Geschäftsmodell ist darauf ausgerichtet, dem Konsumenten zusammen mit den Partnern aus dem Handel funktional hochwertige und innovative Trendprodukte der Consumer Electronics in attraktivem Design auf dem neuesten technologischen Stand zu einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis anzubieten und damit für breite Käuferschichten verfügbar zu machen. Die Kernkompetenz ist dabei die Entwicklung und der Vertrieb von Computer- und Multimedia-Produkten wie Notebooks und PC-Systemen, Gaming PCs und TV. Zudem bietet MEDION Unterhaltungselektronik und Produkte aus den Segmenten Haushalt & Freizeit sowie komplementäre digitale Dienstleistungen an, insbesondere in den Bereichen Telekommunikation (MEDIONmobile), Fotoservice, Software-Downloads, Musik-Plattformen und Online-Dienste und vertreibt ausgewählte Produkte im Online-Handel und über einen unternehmenseigenen Fabrikverkauf. Das Geschäft mit den digitalen Dienstleistungen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen und stellte im abgelaufenen Geschäftsjahr - und wahrscheinlich auch zukünftig - den mittlerweile wichtigsten Ergebnisanteil im MEDION-Konzern dar.

Der Vorstand hat in der Unternehmensstrategie neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise die Fertigungsbedingungen in Asien für MEDION Produkte oder die weitere Reduzierung von Emissionen am Unternehmenstandort in Essen. Die Unternehmensplanung umfasst dabei entsprechende finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele, die objektiv messbar sein sollen und beispielsweise durch externe Audits belegt werden. Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem decken auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele ab, die sich unter anderem aus den von Lenovo veröffentlichten weltweiten Zielen beispielsweise bei C0 2 Emissionen ableiten.

Neben den im Folgenden dargestellten Aspekten gibt es bei MEDION keine weiteren bedeutsamen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die im Sinne von § 29c Abs. 3 Nr. 5 HGB für die Geschäftstätigkeit und das Geschäftsmodell von Bedeutung sind.

3.3 EU Taxonomie-Angaben

Die MEDION AG ist verpflichtet, die Offenlegungspflichten nach der EU-Taxonomie-Verordnung 2020/​852 anzuwenden. Die Definition der EU-Taxonomie-KPIs ergibt sich aus den gesetzlichen Anforderungen in den relevanten Verordnungen und Delegierten Rechtsakten unter den geltenden Erleichterungsvorschriften für Berichte, welche ab dem Kalenderjahr 2022 veröffentlicht werden.

Rechtliche Grundlagen und Vorgehensweise

Die Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Eine Wirtschaftsaktivität gilt als taxonomiefähig, wenn sie in der Taxonomie genannt wird und möglicherweise zum Erreichen von mindestens einem der folgenden sechs Umweltziele beitragen kann:

1) Klimaschutz

2) Anpassung an den Klimawandel

3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

5) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

6) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Damit eine Aktivität als ökologisch nachhaltig, d. h. taxonomiekonform, erachtet und ausgewiesen werden kann, muss sie die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:

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Wesentlicher Beitrag: Die Aktivität leistet einen wesentlichen Beitrag zu einem der Umweltziele, indem sie die für diese Wirtschaftsaktivität festgelegten technischen Prüfkriterien erfüllt.
Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (DNSH - 'Do no significant harm'): Die Aktivität erfüllt weitere Kriterien, mit denen erheblichen Beeinträchtigungen eines oder mehrerer Umweltziele vorgebeugt werden soll.
Mindestschutz: Das Unternehmen, dass die Aktivität ausführt, muss Mindestschutzmaßnahmen in Bezug auf die Menschenrechte, einschließlich Arbeitsrechten, Korruption, Besteuerung und fairem Wettbewerb, ergreifen.

Berichtsrahmen für das Geschäftsjahr 2022/​2023

In der Delegierten Verordnung [EU] 2021/​2178 zu Artikel 8 der Taxonomie sind Inhalt, Methodik und Darstellung der von Finanz- sowie Nicht-Finanzunternehmen offenzulegenden Informationen über den Anteil ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten an ihren Geschäfts-, Investitions- oder Kreditvergabeaktivitäten festgelegt.

Im Laufe des Jahres 2022 veröffentlichte die Plattform für nachhaltiges Finanzwesen, die als Beratungsgremium der EU-Kommission für die Entwicklung der Taxonomie fungiert, einen detaillierten Entwurfsbericht über die technischen Prüfkriterien in Bezug auf die Umweltziele 3 bis 6. Darüber hinaus wurde im Oktober 2022 von der Plattform für nachhaltiges Finanzwesen eine abschließende Empfehlung zu den 'Mindestschutz'-Kriterien herausgegeben.

Bis zum Ende des MEDION Geschäftsjahres am 31. März 2023 war die Taxonomie jedoch noch nicht in ihrer Gesamtheit in Kraft getreten. Folglich waren zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts die Frist für die vollumfängliche Taxonomie-Berichterstattungspflicht, die inhaltlichen Einzelheiten und die genaue Auslegung verschiedener Komponenten innerhalb der Verordnung noch unklar.

Im Gegensatz zum Vorjahr wird jedoch verlangt, Informationen über den Grad der Taxonomiekonformität taxonomiefähiger Wirtschaftsaktivitäten vorzulegen und die entsprechenden KPI bezüglich Umsätzen (Umsatzerlösen), Investitionen (,CapEx') und betrieblichen Aufwendungen (,OpEx') offenzulegen.

Darüber hinaus erließ die EU im Jahr 2022 Nachträge (Delegierte Verordnung [EU] 2022/​1214) zur Delegierten Verordnung, die von den Unternehmen spezifische Angaben zu den Wirtschaftsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Nuklear- und dem fossilen Gasenergiesektor verlangen.

Für MEDION als Handelsunternehmen ohne eigene Produktionsstätten ergeben sich daraus jedoch keine zusätzlichen Angabepflichten.

Für das Berichtsjahr 2022/​2023 verlangt die EU-Taxonomie-Verordnung die Offenlegung der Anteile der taxonomiefähigen und nicht taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten von MEDION an den Umsatzerlösen sowie den Investitions- und Betriebsausgaben für zwei von sechs Umweltzielen (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel). Sofern die Geschäftstätigkeiten von MEDION den Wirtschaftstätigkeiten des Anhangs I oder des Anhangs II der delegierten Rechtsakte zugeordnet werden können, gelten sie als taxonomiefähig.

Auf der Grundlage einer vollständigen Analyse der wirtschaftlichen Tätigkeiten von Anhang I und Anhang II wurden die potenziell taxonomiefähigen Umsätze/​Investitionsausgaben (CapEx)/​ Betriebsausgaben (OpEx) bewertet. Die sich daraus ergebenden Beträge wurden dann mit den jeweiligen Gesamtbeträgen von MEDION für das Geschäftsjahr 2022/​2023 in Relation gesetzt.

Gemäß § 315e Abs. 1 HGB wurde der Konzernabschluss von MEDION zum 31. März 2023 in Übereinstimmung mit den IFRS erstellt. Die für die Berechnung der Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahlen verwendeten Beträge basieren demnach auf dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022/​2023.

Im Rahmen der Anwendung der FAQ zur EU-Taxonomie-Verordnung der Europäischen Kommission wurden die technischen Bewertungskriterien nicht berücksichtigt. Daher werden keine freiwilligen Angaben zu möglichen "eligible to be enabling" oder "eligible to be transitional" Aktivitäten gemacht.

Umsatz

Der Gesamtumsatz nach IAS 1, Paragraph 82(a) für das Geschäftsjahr 2022/​2023 bildet den Nenner der Umsatzkennzahl und kann der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der MEDION AG entnommen werden.

Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzerlöse wurden über alle Konzerngesellschaften hinweg daraufhin analysiert, ob sie aus taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten gemäß Anhang I oder II der Delegierten Verordnung (EU) 2020/​852 stammen. Anhand einer detaillierten Analyse der in den Umsatzerlösen enthaltenen Posten erfolgt die Zuordnung des jeweiligen Umsatzes zu den taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten. Die Summe der Umsatzerlöse aus taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten für das Geschäftsjahr 2022/​2023 bildet den Zähler.

Ergebnis der Analyse ist, dass für MEDION als Handelsunternehmen keine wesentlichen taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten für die Umsatz-KPIs identifiziert wurden.

CapEx (Investitionen)

Für die Analyse der CapEx-KPIs bei der MEDION AG wurde der Anlagenspiegel des Konzernanhangs zugrundegelegt.

Ergebnis der Analyse ist, dass für MEDION als Handelsunternehmen keine wesentlichen taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten für die CapEx-KPIs identifiziert wurden.

OpEx (Betriebsausgaben)

Ergebnis der Analyse auf Basis der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2022/​2023 ist, dass wesentliche taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten für die OpEx-KPIs (Betriebsausgaben) identifiziert wurden. Die Summe der taxonomiefähigen Positionen "6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen".und "7.7 Erwerb und Eigentum von Gebäuden" ist in Relation zu setzen zu in diesem Bereich insgesamt anrechenbaren Betriebsausgaben.

Bewertung der Taxonomiekonformität taxonomiefähiger Aktivitäten

In Anhang I der Delegierten Verordnung sind die Kriterien 'Wesentlicher Beitrag' und 'DNSH' im Zusammenhang mit den taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten festgelegt. Die anwendbaren Kriterien 'Wesentlicher Beitrag' und 'DNSH', die in Abschnitt 7.7. des Anhangs I der Delegierten Verordnung aufgeführt sind, beziehen sich in erster Linie auf den Primärenergieverbrauch sowie auf die Klimarisiken und entsprechenden Anpassungslösungen im Zusammenhang mit den im Eigentum der MEDION AG stehenden Gebäuden der Hauptverwaltung in Essen-Kray, Deutschland.

Das für MEDION hinsichtlich 'Wesentlicher Beitrag' wichtigste Nachweis-Kriterium ist das Vorhandensein eines Energieausweises der Klasse A. Die MEDION Gebäude wurden jedoch vor über 50 Jahren als ehemaliges Kasernengelände der "Gustav-Heinemann-Konzerne" ohne jeden Nachweis über den Energieverbrauch errichtet. Auch nach den seit 2005 erfolgten Modernisierungsmassnahmen ist eine für einen Energieausweis erforderliche detaillierte und den einzelnen Gebäuden zuordnenbare Messung des Energieverbrauchs nicht möglich. Dementsprechend verfügt MEDION über keine belastbare Dokumentation. Daher werden Ausgaben für den Unterhalt der Gebäude am Standort Essen-Kray als nicht taxonomiekonform bewertet.

Die taxonomiefähigen Positionen "6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen" beziehen sich auf den geleasten Fahrzeugbestand von ca. 50 Dienstwagen von MEDION. Da der Durchschnittsverbrauch dieser Dienstwagen insgesamt über 50 Gramm Co2 WLTP liegt, sind diese Betriebsausgaben für das Leasing der Dienstwagen ebenfalls als nicht taxonomiekonform bewertet.

OpEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2022

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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten Code(s) Absolutes OpEx

in Mio. €
OpEx-Anteil

in %
Klimaschutz

in %
Anpassung an den Klimawandel

in %
Wasser- und Marineressourcen

in %
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A Taxonomiefähige
Tätigkeiten 1
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 6,5 296.397 9%
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden 7,7 1.290.101 30%
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 1.586.498 39%
Gesamt (A.1 + A.2) 1.586.498 39%
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten 2.455.878 61%
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 2.455.878 61%
Gesamt (A + B) 4.042.376 100%

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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten Kreislaufwirtschaft

in %
Umweltverschmutzung

in %
Biologische Vielfalt und Ökosysteme

in %
--- --- --- ---
A Taxonomiefähige
Tätigkeiten 1
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
Gesamt (A.1 + A.2)
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)

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DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz J/​N Anpassung an den Klimawandel J/​N Wasser- und Marineressourcen J/​N
--- --- --- ---
A Taxonomiefähige
Tätigkeiten 1
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
Gesamt (A.1 + A.2)
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)

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DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten Kreislaufwirtschaft J/​N Umweltverschmutzung J/​N Biologische Vielfalt und Ökosysteme J/​N
--- --- --- ---
A Taxonomiefähige
Tätigkeiten 1
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
Gesamt (A.1 + A.2)
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)

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Wirtschaftstätigkeiten Mindestschutz J/​N Taxonomiekonformer OpEx-Anteil im Jahr 2022

in %
Taxonomiekonformer OpEx-Anteil im Jahr 2021

in %
--- --- --- ---
A Taxonomiefähige
Tätigkeiten 1
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
Gesamt (A.1 + A.2) -
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)

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Wirtschaftstätigkeiten Kategorie "ermöglichende Tätigkeit" Kategorie "Übergangstätigkeit"
E T
--- --- ---
A Taxonomiefähige
Tätigkeiten 1
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
Gesamt (A.1 + A.2) - -
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)

3.4 Umweltmanagement

3.4.1 Darstellung der verfolgten Ziele und Konzepte

Als Teil des weltweiten Lenovo-Nachhaltigkeitsprogramms hat sich MEDION in Bezug auf all seine Geschäftsbereiche - von den Betriebsabläufen über das Produktdesign bis hin zum Recycling - dem Umweltschutz verschrieben. In der Umweltrichtlinie von Lenovo und MEDION bekennt sich MEDION gemeinsam mit Lenovo zum Einsatz nachhaltiger Geschäftspraktiken und -prozesse. Die Umweltrichtlinie wurde vom CEO von MEDION unterschrieben und steht auf unserer Website zur Verfügung (https:/​/​www.medion.com/​de/​shop/​nachhaltigkeit).

3.4.2 Beschreibung des Due-Diligence-Prozesses

Zur Sicherstellung der effektiven Umsetzung der Umweltrichtlinie wurde am MEDION-Hauptsitz in Essen ein Umweltmanagementsystem (UMS) implementiert, das seit 2014 nach dem internationalen Standard DIN EN ISO 14001 zertifiziert ist. Im Rahmen des globalen UMS identifizieren und evaluieren wir jährlich die für uns relevanten Umweltaspekte. Die signifikanten Umweltaspekte von MEDION umfassen:

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Energieverbrauch und die damit verbundenen CO 2-Emissionen
Abfallmanagement, einschließlich der Entsorgung von Elektroaltgeräten
Logistik
Produktmaterialien
Energieverbrauch der Produkte
Produktverpackungen

Unter Berücksichtigung der Umweltrichtlinie, von Kundenanforderungen, Stakeholder-Beiträgen sowie ökologischen und finanziellen Auswirkungen und anderen Managementanforderungen werden für ausgewählte Umweltaspekte jährliche Umweltziele definiert.

Einer der wichtigsten Grundpfeiler der Due-Diligence im UMS ist darüber hinaus die Sicherstellung der Einhaltung aller einschlägigen Umweltvorschriften. Hierzu zählen sowohl alle rechtlichen Vorschriften als auch freiwillige Verpflichtungen, zu denen Lenovo und MEDION sich bekannt haben. Wir kooperieren mit unterschiedlichen Stakeholdern, um so Umweltrisiken zu vermeiden, die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen und Kundenanforderungen zu erfüllen. Die Teilnahme an internen und externen Schulungen und Trainings, ein kontinuierliches Monitoring regulatorischer und gesetzlicher Veröffentlichungen, die Nutzung unterschiedlicher Datenbanken sowie Newsletter verschiedener Behörden, Initiativen und Labore unterstützen uns dabei, normative Änderungen und Neuerungen frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen.

Im MEDION Nachhaltigkeitsausschuss werden darüber hinaus einmal monatlich Projekte und Entwicklungen mit Umweltrelevanz besprochen und nachverfolgt.

3.4.3 Ökologische Verantwortung von MEDION

Um unserer ökologischen Verantwortung nachzukommen und die kontinuierliche Verbesserung unserer Umweltleistung voranzutreiben, fokussieren wir uns auf das Management der oben genannten signifikanten Umweltaspekte.

Energieverbrauch und die damit verbundenen CO 2-Emissionen

Gemeinsam mit Lenovo haben wir uns verpflichtet, unseren Energieverbrauch und die damit verbundenen CO 2-Emissionen kontinuierlich zu verringern. Gemäß des konzernweit gültigen Klimaschutzziels sind wir bestrebt, bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2029/​2030 unsere Scope 1 1- und Scope 2 2-Emissionen um 50 % im Vergleich zum Basisjahr 2018/​2019 zu reduzieren. Die Scope 3-Emissionen 3, welche bei der Nutzung verkaufter Produkte 4 entstehen, sollen, wie auch die Emissionen, die beim vorgelagerten Transport und der Verteilung der Waren 5 entstehen, in diesem Zeitraum um 25 % reduziert werden. Diese konzernweiten Klimaziele wurden von der Initiative "Science Based Targets" 6 validiert und sollen die Einhaltung des rechtsverbindlichen Pariser Klimaschutzabkommens, die Erderwärmung auf unter 1,5°C zu begrenzen, unterstützen.

1 Scope 1-Emissionen umfassen Treibhausgasemissionen aus dem direkten Energieverbrauch. Bei MEDION zählt dazu der Erdgas-, Flüssiggas-, Heizöl- und Kraftstoffverbrauch (von Firmenfahrzeugen).

2 Scope 2-Emissionen umfassen Treibhausgasemissionen aus indirektem Energieverbrauch. Bei MEDION zählt dazu der Stromverbrauch.

3 Scope 3-Emissionen umfassen weitere indirekte Emissionen, die durch die Unternehmenstätigkeit verursacht werden, aber nicht unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, z. B. bei Zulieferern, Dienstleistern oder Mitarbeitern.

4 Pro US$ 1 Mio. Ausgaben.

5 Pro Tonnenkilometer des transportierten Produktes.

6 Weitere Informationen zu Science Based Targets finden Sie hier: sciencebasedtargets.org

Um unsere Klimaschutzziele zu erreichen, werden jährlich Aktionspläne und Maßnahmen definiert, welche zur Reduktion des Energieverbrauchs und der damit verbundenen CO 2-Emissionen beitragen. Dabei wird folgende Projekthierarchie berücksichtigt:

1. Steigerung der Energieeffizienz

2. Nutzung von erneuerbaren Energien

3. Kompensation durch Projekte zum Klimaschutz und erneuerbare Energien

Darüber hinaus haben wir gemeinsam mit Lenovo neben dem UMS innerhalb der EU ein Energiemanagementsystem implementiert, welches seit Oktober 2016 nach dem internationalen Standard DIN EN ISO 50001 zertifiziert ist. Die weltweit gültige Norm unterstützt uns dabei, durch spezifische Prozesse und Abläufe Energiesparpotenziale aufzuzeigen, Energiekosten zu verringern und so die Energieleistung und -effizienz kontinuierlich zu verbessern. Mit der Einführung und Zertifizierung des Energiemanagementsystems gemäß DIN EN ISO 50001 gehen wir über die seit 2015 durch das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtende Anforderung zur Durchführung eines Energieaudits hinaus. Damit zeigen wir unser Engagement für die kontinuierliche Verbesserung unserer energiebezogenen Leistung.

Abfallmanagement, einschließlich der Entsorgung von Elektroaltgeräten

Unser erklärtes Ziel ist es, das Abfallaufkommen so gering wie möglich zu halten und durch eine umfangreiche Mülltrennung das Recycling zu erleichtern, um so wertvolle Ressourcen zu schonen. Den Mitarbeitern stehen zahlreiche Sammelstellen für die getrennte Entsorgung von unterschiedlichen Abfallfraktionen zur Verfügung. Alle anfallenden gefährlichen und ungefährlichen Abfälle werden von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben abgeholt und umweltgerecht verwertet oder beseitigt.

Logistik

Ein weiteres Umweltziel bei MEDION betrifft die Reduzierung der Scope 3-Emissionen. Diesbezüglich ergeben sich für MEDION große Einflussmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Logistik. Dabei verfolgen wir die fortlaufende Optimierung von Produktverpackungen hinsichtlich Volumen und Gewicht und berücksichtigen Emissionsaspekte auch bei der Auswahl der Transportart. So versuchen wir, einen möglichst hohen Anteil der Produkte per Seefracht von Asien nach Deutschland transportieren zu lassen. Diese Art des Produkttransports verursacht mit Abstand die geringsten CO 2-Emissionen pro transportierten Kilogramm.

3.4.4 Ökologische Produktverantwortung

Durch das unternehmensinterne Qualitätsmanagement und mit Unterstützung externer Prüflabore wird gewährleistet, dass MEDION-Produkte die gesetzlichen und MEDION-spezifischen Anforderungen hinsichtlich der gesundheitlichen und ökologischen Verträglichkeit einhalten. Im Rahmen unserer ökologischen Produktverantwortung spielen dabei der Energieverbrauch, Produktmaterialien, Produktsicherheit und -kennzeichnung sowie die Entsorgung von Elektroaltgeräten eine wichtige Rolle. Neben Gesetzen und Normen gelten in vielen Bereichen eigene MEDION-Limits, teils mit einem noch höheren Anspruch an einen niedrigen Energieverbrauch, die Schadstofffreiheit und die Produktsicherheit. Unsere Hersteller werden zur Einhaltung der gesetzlichen und freiwilligen Anforderungen verpflichtet.

Durch zahlreiche und umfangreiche Prüfungen in den unterschiedlichen Produktentwicklungsphasen bis zur letztendlichen Markteinführung wird die Produktkonformität sichergestellt und Verbesserungspotentiale identifiziert. Neben internen Kontrollen durch unsere Techniker und Qualitätsinspekteure lassen wir unsere Produkte von unabhängigen und akkreditierten Prüflaboren überprüfen.

3.4.5 Weitere Umweltaspekte

Über die oben genannten signifikanten Umweltaspekte hinaus lassen wir weitere Umweltaspekte nicht außer Acht, um auch hier unserer ökologischen Verantwortung nachzukommen. So gibt es ein Gefahrstoff- und Notfallmanagement für die vergleichsweise geringe Menge von Gefahrstoffen, die an den MEDION-Standorten verwendet werden. Dadurch wird v.a. ein sorgsamer Umgang mit unseren Wasserressourcen sichergestellt.

Im Geschäftsjahr 2022/​2023 wurde die Zusammenarbeit mit der internationalen Organisation Forest Stewardship Council ® (FSC ®) weiter fortgesetzt. Der FSC ® ist ein internationales Zertifizierungssystem für Waldwirtschaft, das garantiert, dass Holz- und Papierprodukte aus verantwortungsvoll bewirtschafteten Wäldern stammen. Mithilfe des Siegels wird diese ökologische und sozial verantwortliche Waldbewirtschaftung auf Produkten sichtbar gemacht. Für die interne und externe Bürokommunikation nutzten wir ausschließlich FSC ® Ende-zertifiziertes Papier.

Zur Förderung der Biodiversität sind sechs Bienenvölker auf dem MEDION Campus angesiedelt. Die Betreuung der Bienen übernehmen Mitarbeiter, die zu Beginn von einem Imker aus der Umgebung unterstützt wurden.

3.4.6 Ergebnisse aus den verfolgten Konzepten und Zielen

3.4.6.1 Energieverbrauch

Der Energieverbrauch bei MEDION setzt sich aus Strom- und Heizenergie- sowie Kraftstoffverbrauch zusammen. Durch gezielte Projekte zur Energieeinsparung haben wir den Stromverbrauch in den letzten Jahren kontinuierlich senken können. Dazu zählen u.a. die fortlaufende Modernisierung unserer Serverstruktur, der Austausch von Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gegen LEDs und der Austausch von Wasserboilern gegen Durchlauferhitzer. Durch den weiteren Ersatz herkömmlicher Leuchtmittel durch LED-Technik in den Büroräumen und im Fabrikverkauf konnte der Stromverbrauch am Standort Essen um weitere 40,5 MWh pro Jahr reduziert werden.

Auf dem MEDION Campus wurde zudem die alte Außenbeleuchtung gegen energieffizierente und smarte LEDs ausgetauscht. Die intelligenten LEDs ermöglichen das drahtlose Ein- und Ausschalten sowie Dimmen einzelner Lampen und Bereiche vom Arbeitsplatz aus nach einem festgelegtem Zeitplan. Durch den Austausch konnten wir den Energieverbrauch der Außenbeleuchtung um rund 90% von 140 MWh auf nur noch 14 MWh pro Jahr reduzieren.

Um unserer Verantwortung für den Klimaschutz nachzukommen und wertvolle Ressourcen zu schonen, stellen wir zudem seit Januar 2016 die CO 2-Neutralität unseres Stromverbrauchs sicher. Dazu erwerben wir jährlich 2.286 MWh Strom aus regenerativen Quellen, was den Stromverbrauch unserer Standorte abdeckt. Entsprechend der europäischen Rechtsvorschriften wird durch sogenannte Herkunftsnachweise vom Umweltbundesamt bestätigt, dass die eingekaufte Energiemenge zu 100 % aus erneuerbaren und CO 2-freien Energiequellen stammt. Neben der Förderung erneuerbarer Energien, haben wir dadurch laut Angaben unseres Energiedienstleisters zu einer Einsparung von jährlich ca. 629.454 kg CO 2 gegenüber dem deutschen Strommix beigetragen.

Seit Anfang des Jahres 2020 wird MEDION mit CO 2-neutralem Erdgas versorgt. Grundlage für die Neutralstellung sind die von TÜV Rheinland zertifizierten ÖkoPLUS Projekte. ÖkoPLUS setzt zur CO 2-Kompensation zu 100 % auf international anerkannte und verifizierte Gutschriften aus Klimaschutzprojekten (Verified Emissions Reductions). Das sind von unabhängigen Gutachtern geprüfte Projekte, die zur Verminderung von CO 2-Emissionen beitragen. ÖkoPLUS-Projekte leisten darüber hinaus einen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Anlehnung an die Ziele für nachhaltige Entwicklung7. Die Klimaschutzzertifikate werden in einem international anerkannten Register verwaltet. So wird eine Doppelanrechnung verhindert und die CO 2-Einsparungen werden verlässlich und transparent dokumentiert. Durch die Klimaneutralstellung des Gasverbrauchs konnte die MEDION AG eine Menge von 752,22t CO 2 einsparen.

7 Weitere Informationen zu den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDGs) können Sie hier finden: https:/​/​nachhaltig-entwickeln.dgvn.de/​agenda-2030/​ziele-fuer-nachhaltige-entwicklung/​

Abbildung 1: Strom- und Heizenergieverbrauch am MEDION-Hauptsitz in Essen

Der aus strom- und witterungsbereinigtem Heizenergieverbrauch 8 bestehende Gesamtenergieverbrauch von MEDION am Hauptsitz in Essen betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 4.667 MWh.

Abbildung 2: CO 2e-Emissionen 9- Scope 1 und Scope 2

8 Am MEDION Campus wird hauptsächlich mit Erdgas geheizt. Daneben gibt es je eine Flüssiggas- und eine Heizöl-Heizung.

9 CO 2 equivalent (CO 2e): Maßeinheit zur Vereinheitlichung der Klimawirkung der unterschiedlichen Treibhausgase.

Die Scope 1-Emissionen 10 haben sich im letzten Geschäftsjahr von 355 t CO 2 auf 360 t CO 2 leicht erhöht. Durch die CO 2-Neutralität des Stromverbrauchs entfallen die Scope 2-Emissionen 11.

11 Zur Berechnung der Scope 2-Emissionen wurden die marktbasierten Zahlen, die sich auf die Emissionsfaktoren unseres Stromlieferanten beziehen, genutzt.

Für eine nachhaltigere Mobilität und um unsere Scope 3-Emissionen zu reduzieren, kommen in unserer Fahrzeugflotte immer mehr Hybrid- und Elektroautos zum Einsatz. Diese können an sechs Ladepunkten auf dem MEDION Campus aufgeladen werden. Gegen einen geringen Beitrag können auch Mitarbeiter ihre privaten Fahrzeuge (Hybrid und Elektro) an einem Ladepunkt der E-Ladesäulen betanken.

Das Abfallmanagement ist für MEDION von hoher Umweltrelevanz. Wir versuchen unser jährliches Abfallaufkommen kontinuierlich zu reduzieren und möglichst wenig Abfall auf Deponien zu entsorgen.

Im vergangenen Geschäftsjahr entstanden 178 t Abfälle am MEDION-Hauptsitz (Vorjahr: 169 t). Die Recyclingquote ist von 54 % auf 56 % leicht angestiegen.

3.4.6.2 Logistik: Umweltschonende Prozesse

Im letzten Geschäftsjahr wurden 97 % unserer transportierten Waren (bezogen auf das Volumen) per Seefracht nach Deutschland importiert.

Abbildung 3: Seefrachtanteil aller Waren

Um die Umweltauswirkungen der Logistik weiter zu reduzieren, nutzen wir für den nationalen Brief- und Paketversand klimaneutrale Services unserer Dienstleister. Im Jahr 2022 12 wurden dadurch Treibhausgasemissionen in Höhe von 539,07 t CO 2e ausgeglichen.

3.4.6.3 Energieverbrauch der Produkte

Die Energieeffizienz unserer Produkte ist ein zentrales Anliegen von MEDION. Der rechtliche Rahmen ist hier durch die Öko-Design-Richtlinie gesetzt, welche Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte festlegt. Die strengen Anforderungen der Richtlinie an die Energieeffizienz stellen wir bei unseren Produkten sicher und gehen oftmals sogar noch darüber hinaus.

Neben den Bestrebungen, den Energieverbrauch unserer Produkte möglichst gering zu halten, enthält das MEDION-Portfolio auch einige Produkte, die Kunden beim Energiesparen unterstützen. Hier seien insbesondere die Smart-Home-Produkte genannt, die Nutzern durch intelligente Heizungs- und Lichtsteuerung ermöglichen, wertvolle Ressourcen zu sparen.

3.4.6.4 Produktmaterialien

Für Elektro- und Elektronikgeräte ist die Verwendung von (potentiell) umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Materialien auf europäischer Ebene gesetzlich geregelt. Die sogenannte RoHS-Richtlinie 13 zielt darauf ab, bestimmte gefährliche Stoffe, wie z.B. Blei, Quecksilber und Weichmacher, aus Elektro- und Elektronikgeräten zu verbannen. Darüber hinaus schränkt die REACH-Verordnung 14 die Verwendung weiterer bestimmter Stoffe ein und verpflichtet über die etwaige Verwendung dieser Stoffe und zur sicheren Handhabung Auskunft zu erteilen. Alle relevanten Informationen dazu werden von uns bereitgehalten und können auf Anfrage an den Kunden weitergegeben werden. Mit der Einhaltung dieser Stoffbeschränkungen leisten wir dem Vorsorgeprinzip Folge, um potentielle Belastungen und Schäden für Umwelt und Gesundheit zu vermeiden.

3.4.6.5 Produktsicherheit

Grundlage für die Bewertung der Produktsicherheit bei MEDION sind sowohl gesetzliche Regelungen als auch eigene strengere, interne MEDION-Vorgaben. Die Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie 15 und Funkanlagenrichtlinie sind hier die wichtigsten Regelungsinstrumente, um ein hohes Schutzniveau von elektrischen Geräten bezüglich Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten. MEDION stellt Kunden umfangreiche Informationen zum bestimmungsgemäßen und damit sicheren Gebrauch unserer Produkte zur Verfügung. Diese finden sich insbesondere in den Bedienungsanleitungen und darin enthaltenen Sicherheitshinweisen sowie in Form von Gefahrenkennzeichnungen auf Verpackungen und Geräteteilen.

12 Die mit unserem Brief- und Paketversand verbundenen Emissionen werden von unserem Dienstleister abweichend vom MEDION Geschäftsjahr kalenderjährig für den Zeitraum 01.01.2022-31.12.2022 berechnet.

13 RoHS steht im Englischen für "Restriction of Hazardous Substances", also die "Beschränkung (der Verwendung von) gefährlichen Stoffen".

14 REACH steht im Englischen für "Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals", also die "Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien".

15 EMV - Elektromagnetische Verträglichkeit.

3.4.6.6 Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen

Um unseren Endkunden die Kaufentscheidung zu erleichtern, werden alle relevanten Produktspezifikationen auf den Produktverpackungen angegeben. Daneben können weitere Details online auf unserer Website und in beiliegenden Prospekten nachgesehen werden. So bieten Energielabel, wie das EU-Energie-Label, eine Orientierung hinsichtlich der Energieeffizienz des jeweiligen Produktes. Prüfzeichen wie LGA tested Quality und GS-Zeichen zeigen auf, dass Produkte besonders schadstofffrei und sicher sind. Auch bei unseren digitalen Dienstleistungen kommen Nachhaltigkeitssiegel zum Einsatz. So werden in unserem Fotoservice zahlreiche FSC ®-zertifizierte Produkte angeboten und so eine sozial und ökologisch verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung unterstützt und sichtbar gemacht.

3.4.6.7 Entsorgung von Elektroaltgeräten

Die Rücknahme und Verwertung von Elektroaltgeräten ist in der EU durch die WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) gesetzlich geregelt und durch das ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) in deutsches Recht umgesetzt. MEDION kommt in den Gesetzen enthaltenen Pflicht zur Rücknahme von Elektroaltgeräten im stationären und Online-Handel in vollem Umfang nach. Kunden können kleine Elektroaltgeräte 16 jederzeit und ohne den Kauf eines neuen Gerätes an einer von mehr als 3.700 Rückgabestellen abgeben. Falls ein neues, größeres Produkt gekauft wird, organisiert der MEDION Service bei Bedarf die Rücknahme des Altprodukts. Über diese zahlreichen Rücknahmestellen hinaus werden Elektroaltgeräte auch in unserem Fabrikverkauf zurückgenommen. Die fachgerechte Sammlung und Entsorgung der Elektroaltgeräte unterstützt die Schonung knapper werdender Ressourcen.

16 Keine äußere Abmessung größer als 25 cm.

3.4.6.8 Wesentliche Risiken in Bezug auf Geschäftsbeziehungen bzw. Produkte

Die Bewertung von ökologischen Risiken und Chancen in Bezug auf Geschäftsbeziehungen und Produkte erfolgt im Zusammenhang mit der jährlichen Bewertung der signifikanten Umweltaspekte. Drei Risiken, die gleichzeitig auch als Chancen gesehen werden können, spielen dabei eine besondere Rolle:

1. Regulatorische Risiken betreffen u.a. umfassendere Berichtspflichten, steigende Produktanforderungen (z.B. Energieeffizienz, Lebenszyklusanalysen) und Anforderungen hinsichtlich des unternehmensweiten Energiemanagements.

2. Physische Risiken beziehen sich z.B. auf potentielle Schäden und Betriebsunterbrechungen durch extreme Wetterereignisse oder Pandemien bei unseren Zulieferern sowie steigende Versicherungskosten.

3. Reputationsrisiken entstehen durch nicht ausreichend wahrgenommenes Engagement zum Klimaschutz sowohl auf Unternehmens- also auch Produktebene. Der ICT-Sektor steht hier immer stärker im Fokus von Nichtregierungsorganisationen und einer steigenden Nachfrage nach nachhaltigeren Produkten.

Im Rahmen des konzernweiten Umweltmanagementsystems evaluieren und steuern wir diese Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel und weiteren Umweltaspekten. Dabei ergeben sich aus einem verbesserten Klimaschutz auch Chancen, wie z.B. Kostenersparnisse durch eine Reduktion des Energieverbrauchs und die Vermeidung von Umweltbelastungen durch unsere Produkte.

3.4.7 Sonstige Berichtspflichten

Bezugnehmend auf die Punkte, Beträge und Erläuterungen im Jahresabschluss und die wesentlichen Risiken der eigenen Geschäftstätigkeit besteht bei MEDION keine gesonderte Berichtspflicht.

3.5 Arbeitnehmerbelange

Darstellung der verfolgten Ziele und Konzepte

Als verantwortungsvoller Arbeitgeber sind wir uns unserer sozialen Verantwortung bewusst und stellen den Menschen in all seiner Vielfalt in den Vordergrund unserer unternehmerischen Entscheidungen.

Unser Ziel ist es, unseren Mitarbeitern ein gesundes betriebliches Umfeld zu bieten, in dem sie ihre Potenziale entfalten, ihre Ideen einbringen und sich entsprechend ihrer Fähigkeiten und Neigungen weiter entwickeln können. Darüber hinaus wollen wir eine Arbeitskultur schaffen, die die Motivation, Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit unserer Mitarbeiter und Führungskräfte fördert.

Die Basis für die Umsetzung dieser übergeordneten Ziele ist eine professionelle HR-Organisation und effiziente betriebliche Prozesse, aus denen wir zentrale Handlungsfelder und konkrete Ziele abgeleitet haben. Als Steuerungsinstrumente dienten uns neben unserer HR-Scorecard unser HR Fact Book. Die darin enthaltenen Key-Performance-Indikatoren geben Aufschluss über die Nachhaltigkeit von Maßnahmen in den Bereichen HR Management und Entwicklung sowie Gesundheitsmanagement und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Einen weiteren Fokus legen wir auch auf die Ausbildung und Personalentwicklung unserer Mitarbeiter. Weiterhin kommt dem Arbeitsschutz und dem Gesundheitsmanagement sowie dem betrieblichen Vorschlagswesen bei MEDION eine hohe Bedeutung zu.

Der Wettbewerb um hochqualifizierte Führungskräfte und technisches Personal ist in der Consumer-Electronics-Branche nach wie vor sehr groß. Gerade im Projektgeschäft und bei dem zunehmenden Grad der Digitalisierung stellen erfahrene und gut ausgebildete Mitarbeiter eine sehr wichtige Ressource dar. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, muss daher auf die Bindung von Know-how-Trägern an das Unternehmen sowie auf die Gewinnung und das erfolgreiche Onboarding von Talenten vom externen Markt durch geeignete Maßnahmen besonderes Gewicht gelegt werden.

Nur gut geschulte und qualifizierte Mitarbeiter können Risiken erkennen und vermeiden. Daher fördert MEDION gezielt die Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiter.

Im März 2022 waren insgesamt 64 Auszubildende (Vorjahr: 60) im inländischen MEDION-Konzern beschäftigt. Dies entspricht einer Ausbildungsquote von 7,4 % (Vorjahr: 6,7 %). Neben IHK-Ausbildungsgängen in den klassischen kaufmännischen und technischen Bereichen bildet MEDION auch in den Bereichen E-Commerce und Marketingkommunikation aus. Zusätzlich hat die MEDION AG 43 (Vorjahr: 39) jungen Menschen einen dualen Studiengang in den Fachbereichen Wirtschaft, Wirtschaftsinformatik, Angewandte Informatik, Mediendesign sowie Marketing & Digitale Medien angeboten. Seit 2019 bietet MEDION auch das Duale Studium Wirtschaftspsychologie an.

Darüber hinaus fördern wir die Nachwuchsgewinnung durch sogenannte Berufsfelderkundungstage, in denen sich Schüler in einem eintägigen Praktikum einen Überblick über die verschiedenen Berufsfelder verschaffen können.

MEDION ist im abgelaufenen Geschäftsjahr zum fünften Mal in Folge mit dem Deutschlandtest-Siegel "Deutschlands beste Ausbildungsbetriebe" ausgezeichnet worden.

Hohe Attraktivität als Arbeitgeber

Insgesamt arbeitet bei MEDION ein motiviertes und hochprofessionelles Team - eine gesunde Mischung aus erfahrenen Mitarbeitern, die das Unternehmen schon lange begleiten, jungen Kolleginnen und Kollegen, die ihre berufliche Karriere bei MEDION beginnen und Mitarbeitern, die aus anderen Unternehmen zu MEDION gekommen sind und mit ihren Erfahrungen zum Unternehmenserfolg beitragen.

Um bei einem Personalwechsel die Einarbeitung neuer Mitarbeiter zu erleichtern und Probleme durch Know-how-Verluste möglichst zu vermeiden, sind im Rahmen des Workflow-Managements alle unternehmensinternen Prozesse so dokumentiert, dass sie personenunabhängig ausgeführt werden können.

Bei der Besetzung von vakanten Positionen legen wir großen Wert darauf, einerseits die Fähigkeiten und Potenziale von Mitarbeitern, andererseits aber auch deren persönliche Karriereziele zu berücksichtigen. Dies beinhaltet, dass Mitarbeiter auf ihrem Karriereweg persönlich begleitet und zielgerichtet für eine Funktion qualifiziert und entwickelt werden. Damit werden eine den Anforderungen entsprechende interne Stellenbesetzung gefördert, Einarbeitungszeiten reduziert und den Mitarbeitern somit interessante Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Mitarbeiter haben im Rahmen von Einarbeitungsplänen die Möglichkeit, sich schnell in die Unternehmensstrukturen und -prozesse einzufinden. Praktikanten können "on the Job" Einblicke in die vielfältigen Aufgaben der gesamten Supply Chain gewinnen. Im Berichtsjahr wurde der gesamte Onboarding Prozess weiter standardisiert und professionalisiert. Besonders positives Feedback erhalten wir von neuen Kollegen zu den sogenannten "Onboarding Tagen", die einmal pro Quartal durchgeführt werden und die aufgrund der Corona-Kontaktbeschränkungen auch im abgelaufenen Geschäftsjahr sehr erfolgreich wieder in einem digitalen Format stattgefunden haben.

Darüber hinaus werden den Mitarbeitern externe fachbezogene Weiterbildungsmaßnahmen und IT-bezogene Schulungen angeboten, die im Bereich SAP R/​3 durch ein SAP-Inhouse-Competence-Center und im Bereich von Microsoft Office durch die MEDION-Trainingsakademie intern durchgeführt werden. Neben der Durchführung von intern durchgeführten Kursen im Bereich der Persönlichkeits- und Teambildung bietet unsere MEDION-Akademie auch Trainings zur Vermittlung von Change Management Prozess Know How an.

Unsere Mitarbeiter zu motivieren und zu Höchstleistungen anzuspornen, ist die Aufgabe unserer Führungskräfte. Daher legen wir großen Wert auf exzellente Führungskompetenzen im Management. Zu diesem Zweck wurde in Zusammenarbeit mit unserem Mutterkonzern Lenovo ein Trainingskonzept "For those who manage" aufgesetzt. Darüber hinaus findet einmal im Quartal ein sogenannter "Führungskräftestammtisch" statt.

Die Höhe des Entgelts richtet sich in unserem Unternehmen nach den Aufgaben und Leistungen der Beschäftigten sowie nach ihrer Qualifikation und Erfahrung. Weder Geschlecht noch Herkunft, sondern allein Funktion und Verantwortung der Mitarbeiter zählen für uns bei der Festlegung des Entgelts.

Unsere Arbeitsbedingungen werden zunehmend durch flexible Arbeitszeiten, einen damit einhergehenden höheren Grad der Selbstbestimmung, modern ausgestattete Arbeitsplätze sowie eine moderne Führungskultur geprägt.

Das Ergebnis unserer Bemühungen ist eine hohe Mitarbeitermotivation. Diese und die Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiter sind wesentliche Erfolgsfaktoren unseres Unternehmens. Aufgrund einer schlanken Organisationsform und kurzer Entscheidungswege werden unsere Mitarbeiter in wichtige Entscheidungsprozesse aktiv einbezogen. Die Nähe zu unseren Mitarbeitern ist uns sehr wichtig, um die immer komplexer werdenden Arbeitsabläufe in den unterschiedlichen Bereichen an die veränderten Marktbedingungen und die damit verbundenen steigenden Anforderungen anzupassen.

MEDION kann sein Angebot an attraktiven, interessanten Aufgaben und Positionen, u.a. auch durch die Zugehörigkeit zum Lenovo-Konzern, stetig erweitern. Mittlerweile haben viele Mitarbeiter innerhalb des Lenovo-Konzerns neue Aufgaben übernommen. Auch durch die Schaffung neuer Positionen im Digitalgeschäft steigt die Attraktivität der MEDION AG als Arbeitgeber. So sind wir stolz darauf, im abgelaufenen Berichtsjahr mit dem Deutschlandtestsiegel "Höchste Fairness im Job" ausgezeichnet worden zu sein.

Die hohe Bindung unserer Mitarbeiter an unser Unternehmen zeigt sich in der weiterhin steigenden durchschnittlichen Betriebszugehörigkeit. Die Durchschnittsdauer der Beschäftigung bei der MEDION AG und deren Tochtergesellschaften lag im Geschäftsjahr 2022/​2023 bei 11,0 Jahren (Vorjahr: 10,3 Jahre).

Die Betriebszugehörigkeit nach Jahren und Geschlecht lässt sich wie folgt darstellen:

Partnerschaft mit den Beschäftigten

MEDION legt großen Wert auf eine offene und freundliche Unternehmenskultur und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung und den einzelnen Mitarbeitern.

In unterschiedlichen Gremien informieren wir die Arbeitnehmervertreter regelmäßig über die wirtschaftliche Lage und über alle wichtigen Veränderungen im MEDION-Konzern. Dabei war die Zusammenarbeit zwischen der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr von einem konstruktiven Miteinander geprägt.

Vorstand und Mitarbeitervertretung sind gemeinsam davon überzeugt, dass sozialkompetente Verhaltensweisen das Betriebsklima nachhaltig positiv beeinflussen, die Arbeitsprozesse verbessern, damit die Produktivität und die Qualität der Arbeitsergebnisse gesteigert wird und somit vielfältige positive Auswirkungen für das Unternehmen und die Mitarbeiter bringen. Aus diesem Grund gibt es im MEDION-Konzern eine Reihe von wichtigen Betriebsvereinbarungen, die zum einen der langfristigen Mitarbeiterbindung und zum anderen einer den Markterfordernissen angepassten höheren Flexibilisierung innerhalb des Unternehmens dienen.

Mit der Betriebsvereinbarung über "Flexible Arbeitszeit bei MEDION" wollen Unternehmensleitung und Betriebsrat weiterhin Rahmenbedingungen und Gestaltungsspielräume schaffen, welche es den Mitarbeitern ermöglichen, ihre Arbeitszeit bedarfs- und ergebnisorientiert einzusetzen und dabei Arbeitszeit und Freizeit gut zu vereinbaren. Die betrieblichen Belange und die persönlichen Belange aller Mitarbeiter sollen unter Wahrung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen bestmöglich aufeinander abgestimmt werden. Diesem Ziel dient auch die Betriebsvereinbarung über "Mobile Arbeit", die im Berichtsjahr abgeschlossen wurde.

Im Rahmen der Vereinbarung über das betriebliche Eingliederungsmanagement verfolgen Vorstand und Mitarbeitervertretung gemeinsam das Ziel, arbeitsunfähige Mitarbeiter möglichst bald wieder in die Arbeitsorganisation zu integrieren. Darüber hinaus wollen sie klären, mit welchen Maßnahmen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Der Arbeitsplatz von Arbeitnehmern, die von Krankheit oder Behinderung betroffen sind, soll möglichst erhalten bleiben. Vor diesem Hintergrund werden betriebliche Organisationsstrukturen, Verfahrensabläufe und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) vereinbart.

Jedes Unternehmen lebt von der Innovationskraft und der Kreativität seiner Mitarbeiter. Diesem Grundsatz trägt das Unternehmen durch das betriebliche Vorschlagswesen, das unter dem Begriff "Ideengarten" eingeführt wurde, Rechnung. Hierdurch soll allen Mitarbeitern ein zusätzlicher Anreiz geboten werden, mit eigenen Anregungen das betriebliche Geschehen zum Nutzen des Unternehmens und der Mitarbeiter mitzugestalten. Weiter soll damit die Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation erhalten sowie nachhaltig gesteigert werden.

Die Vereinbarung über Jubiläumszuwendungen regelt, dass neben Sonderurlaub den langjährig Beschäftigten eine finanzielle Jubiläumszuwendung zuteil wird. Darüber hinaus bieten die MEDION AG und ihre inländischen Tochtergesellschaften allen Beschäftigten die Inanspruchnahme einer betrieblichen Altersversorgung in Form von Direktversicherung und Pensionskasse an.

Gerade die in 2019/​2020 geschlossene Betriebsvereinbarung über den Einsatz von Office 365 kam uns während der Pandemie sehr zugute. In Zeiten einer zunehmend vernetzten Welt und insbesondere beim mobilen Arbeiten von zu Hause ist es heute wichtiger denn je, Informationen jederzeit und kurzfristig bereit zu stellen. Hierzu ist die durchgängige Office 365 Integration, insbesondere für das MEDION Projektgeschäft, ein ideales Hilfsmittel.

Im Berichtsjahr machten es die wirtschaftlich veränderten Rahmenbedingungen notwendig, die Personalkostenstruktur zu analysisieren und diese an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Aus diesem Grund haben die Unternehmensleitung und der Betriebsrat umfassende Beratungsgespräche zu einer notwendigen Reorganisation des MEDION Konzerns geführt. Das Ergebnis ist eine Rahmenregelung für die strategische und organisatorische Neuausrichtung des Unternehmens, um die Wettbewerbsfähigkeit von MEDION auch für die Zukunft sicherzustellen.

Im ersten Schritt wurden nach Abschluss eines Interessenausgleichs personelle Überkapazitäten aufgrund der rückläufigen Auftragslage abgebaut. Um die wirtschaftlichen Nachteile für die betroffenen Mitarbeiter auszugleichen oder zu mildern, haben die Betriebsparteien einen Sozialplan geschlossen, der bis zum 31.03.2025 in Kraft ist.

Corona-Pandemie

Die Gesunderhaltung und Sicherheit unserer Mitarbeiter und ihrer Familien hat bei uns höchste Priorität.

Dafür trägt insbesondere der MEDION Vorstand, die Personalabteilung sowie das eigens gegründete Präventionsteam Sorge. Durch schnelle Abstimmungsprozesse und kurze Wege konnten wir zu jedem Zeitpunkt der Pandemie flexibel und effektiv auf das Infektionsgeschehen reagieren.

Wir haben in enger Abstimmung mit Behörden, u. a. mit den wichtigsten Gremien der Stadt Essen, sowie Forschungsinstituten mit dem Fachbereich Immunologie und Infektiologie und anderen Großunternehmen im Ruhrgebiet ein umfassendes Maßnahmenkonzept zur Eindämmung des Infektionsrisikos mit Covid-19 verabschiedet und umgesetzt. Dieses beinhaltet neben einem Abstandsund Hygienekonzept einen bereits im Frühstadium der Pandemie umgesetzten weitreichenden Schutz von Mitarbeitern und deren Angehörigen, die als Risikopatienten eingestuft sind. Neben den allgemein üblichen Hygienemaßnahmen (z. B. Bereitstellung von Masken, Desinfektionsmitteln und Selbsttests) haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr allen Mitarbeitern über unseren betriebsärtzlichen Dienst das Angebot von Corona-Schutzimpfungen (Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen) unterbreitet. Dieses Angebot wurde von knapp einem Drittel unserer Belegschaft angenommen. In Bereichen mit Kundenkontakt wie z. B. im MEDION Fabrikverkauf, aber auch in Mehr-Personen-Büros sorgen lichtdurchlässige Kunststoffbarrieren zwischen den Arbeitsplätzen und an den Kundenkontaktpunkten für zusätzlichen Schutz.

Alle Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und an die gesetzlichen Regelungen sowie die Richtlinien des Robert-Koch-Instituts und die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation angepasst. Sofern Mitarbeiterbelange von den Maßnahmen berührt werden, wurden diese mit dem Betriebsrat diskutiert und abgestimmt.

Wichtig war es uns auch, unsere Mitarbeiter durch einen Corona Newsletter regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Im MEDION Intranet wurde dieser Thematik eine eigene Rubrik gewidmet, in der sich die Mitarbeiter selber über die jeweils aktuelle Lage der Pandemie informieren können. Darüber hinaus haben wir unseren Mitarbeitern empfohlen, die Corona-Warn-App der deutschen Bundesregierung zu nutzen.

Ein wichtiger Bestandteil unseres Maßnahmenkonzepts war es, der Belegschaft überall, wo die Art der Tätigkeit und die persönliche Situation es zulässt, ab dem ersten Lockdown zu ermöglichen, in aufgeteilten Teams abwechselnd im Büro und mobil von zu Hause zu arbeiten. Des Weiteren haben wir zum Schutz vor Ansteckung Geschäftsreisen und Meetings auf ein absolutes Minimum beschränkt und strenge Richtlinien für die Rückkehr aus Risikogebieten auch bei privat veranlassten Reisen eingeführt.

Die Führung von Mitarbeitern auf Distanz ist ein weiterer wichtiger Baustein in unserem Corona Maßnahmenkonzept. Unsere Führungskräfte stehen in regelmäßigem Austausch mit ihren Mitarbeitern, um über die geschäftliche Kommunikation hinaus auch einen Raum für den sozialen Austausch von Teammitgliedern und insbesondere von Alleinstehenden zu schaffen (z. B. "Coffee Break", "Happy Weekend Call").

Auch die MEDION AG und ihre angeschlossenen Gesellschaften waren von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. So musste aufgrund von Lieferengpässen aus Asien sowie der durch die verschiedenen Lockdowns induzierten Schließungen des MEDION Fabrikverkaufs in einigen Bereichen des Unternehmens Kurzarbeit angemeldet werden. Die damit verbundenen Regelungen wurden in Abstimmung mit dem Betriebsrat in einer "Rahmen-Betriebsvereinbarung Kurzarbeit" festgelegt.

Um für die betroffenen Mitarbeiter die notwendig gewordene Kurzarbeit so sozialverträglich wie möglich abzubilden, hat MEDION das durch die Agentur für Arbeit gezahlte Kurzarbeitergeld bis zur Höhe von 99% der Nettoentgeltdifferenz aufgestockt.

Nach Aufhebung der behördlichen Corona Auflagen sind die Mitarbeiter ab Juni 2022 auf den MEDION Campus zurückgekehrt und konnten nahtlos von den Vorteilen der zwischenzeitlich getroffenen Regelung zur mobilen Arbeit profitieren.

Gesundheitsmanagement und Sicherheit am Arbeitsplatz

Unser Ziel ist es, die Gesundheit unserer Mitarbeiter dauerhaft zu erhalten. Angefangen von einer ergonomischen Ausgestaltung der Arbeitsplätze über gesundheitserhaltene Maßnahmen wie unserer jährlichen kostenlosen Grippeschutzimpfung bis hin zu dem bereits zuvor beschriebenen Betrieblichen Eingliederungsmanagement legt MEDION großen Wert auf die Förderung eines gesunden Lebensstils.

Die o. a. Maßnahmen tragen dazu bei, dass die Krankenquote bei der MEDION AG weiterhin weit unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Die Krankenstatistik ist im Vergleich zum Vorjahr im Berichtsjahr zwar leicht gestiegen und lag bei 4,4 % (Vorjahr: 3,5 %), der Bundesdurchschnitt betrug jedoch 5,6 % .

Das in 2021 eingeführte "Jobrad" hat bei unserer Belegschaft großen Zuspruch gefunden und dient der Zielsetzung, die Gesunderhaltung unserer Mitarbeiter einerseits zu fördern und andererseits einen weiteren Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Im Geschäftsjahr 2022/​2023 ist die Anzahl der Unfälle im Vergleich zum Vorjahr von drei auf einen gesunken. Wie im Vorjahr handelt es sich erneut um einen Wegeunfall zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und fand außerhalb der Arbeitszeit statt. Es wurde erneut und das dritte Jahr in Folge im abgelaufenen Berichtsjahr kein Arbeitsunfall (Vorjahr: null) verzeichnet. Für den einen Wegeunfall wurden 23 Kalenderausfalltage (mit Lohnfortzahlung; Vorjahr: 66) ermittelt.

Der positive Trend der Vorjahre bei den Arbeitsunfällen setzt sich fort. Der Vergleichswert, die Tausend-Mann-Quote (TMQ, Arbeitsunfälle je 1.000 Beschäftigte), liegt damit wiederholt bei "Null", dem besten zu erreichenden Wert. Auch bei der TMQ hält der positive Trend seit 2020 an. Der Vergleichswert zur TMQ aller bei der BG Handel und Warenlogistik versicherten Unternehmen, wie auch MEDION, liegt dem gegenübergestellt mit 24,3 (Vorjahr 22,2 TMQ 2021) deutlich höher.

Die Arbeitsschutzorganisation bei MEDION ist damit nachhaltig wirksam. Alle Beteiligten besprechen sich mindestens einmal pro Quartal in den Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA), in der auch Belange des Umweltschutzes einfließen. Wiederholt nahm ein Vertreter der Berufsgenossenschaft als unterstützender Gast teil. Bedingt durch die Corona-Pandemie tagte der ASA jeweils online. Entsprechende Themen bzw. Aufgaben und deren Erledigung finden sich in den jeweiligen Protokollen hierzu.

3.6 Sozialbelange

Unser soziales Engagement ist Ausdruck unseres Selbstverständnisses als verantwortungsbewusstes Mitglied der Gesellschaft. Getreu dem Motto unseres Mutterkonzerns Lenovo "We do what we say" verstehen wir uns als verlässlichen Partner, der zu seinem Wort steht, egal ob es um unsere Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten oder andere Wirtschaftspartner geht.

Transparenz und Integrität bei unseren Geschäften sind Voraussetzung, um Vorteilsnahme zu verhindern oder fragwürdige Praktiken bei Angestellten oder Dienstleistern zu vermeiden. Für unser gesellschaftliches Engagement gelten dieselben strengen Standards wie für unser Kerngeschäft.

Unsere Zielsetzung ist es, soziale Projekte in den Bereichen Talentförderung und Standortentwicklung im Ruhrgebiet zu unterstützen, um unsere Region auch für künftige Generationen attraktiv zu gestalten und insbesondere Jugendlichen aus bildungsfernen Familien oder mit Migrationshintergrund Zugang zu Bildungs- und Beschäftigungsangeboten zu ermöglichen.

In Zusammenarbeit mit der Essener Wirtschaftsförderung unterstützen wir langfristige Infrastrukturprojekte und setzen uns dafür ein, den Standort Essen und seine Wirtschaft vor Ort zu stärken. Zu diesem Zweck kooperieren wir unter anderem eng mit verschiedenen lokalen Gremien.

Das Thema Talentförderung ist für MEDION ein sehr wichtiges Zukunftsthema. Beim Schülerstipendium-Programm "RuhrTalente" über die Westfälische Hochschule ist die Ausbildungsleiterin der MEDION AG Teil der Jury. In diesem Programm werden Schüler aus bildungsfernen Familien mit sehr guten schulischen Noten und sozialem Engagement gefördert. Seit 2017 stellt MEDION sowohl im Rahmen des Deutschlandstipendiums als auch im Rahmen des RuhrTalente-Stipendiums finanzielle Fördermittel bereit.

Weiterhin beteiligen wir uns aktiv an der Ausbildungsförderung zusammen mit der IHK Essen, wo MEDION im Prüfungsausschuss vertreten ist.

Die zwischen MEDION und JOBLINGE gemeinnützige AG Ruhr laufende Kooperation zur Unterstützung der Initiative JOBLINGE war auch im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgreich. JOBLINGE ist als gemeinnütziges Angebot der Wirtschaft gegen Jugendarbeitslosigkeit und Nachwuchskräftemangel konzipiert. Das Ziel ist, Jugendlichen ohne Abschluss ("JOBLINGE") durch individuelle Betreuung, Weiterbildung und Qualifizierung die Chance zu geben, sich auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig zu positionieren. MEDION beteiligt sich mit einer jährlichen Spende sowie durch die Bereitstellung von Praktikumsplätzen in Form von Qualifizierungs- und Bewerbungspraktika.

Unter dem Motto "#MEDION HILFT - kleine Schritte, große Hilfe" haben fast 300 MEDION Mitarbeiter im abgelaufenen Geschäftsjahr an der MEDION Summer Fitness Challenge teilgenommen, die dieses Mal in Kooperation mit step4help stattgefunden hat. Die step4help Allianz setzt sich dafür ein, Kinder nach der Corona Pandemie zu helfen, wieder Bewegung in ihren Alltag zu bringen. Das Ziel von Schirmherrn Felix Neureuther, aus der Ukraine geflüchtete Kinder mit Sport- und Integrationsprogrammen in Deutschland besser zu integrieren, ihre Traumatisierung zu lindern und ihnen ein bisschen Freude zu vermitteln, haben wir sehr gerne unterstützt.

Das MEDION Laufteam hat es geschafft, die Marke von 50 Mio. Schritten zu knacken, was die Voraussetzung für eine großzügige Spende an step4help war.

In einer weiteren erfolgreichen Kooperation mit "Die Boje" begleiten wir junge Menschen auf dem Weg zur IHK Abschlussprüfung praxisnah. Die Boje führt seit über 30 Jahren unterschiedliche Maßnahmen und Projekte zur persönlichen und beruflichen Bildung von jungen Menschen durch.

Des Weiteren unterstützt MEDION mit Sachspenden eine Reihe von Berufsschulen im Ruhrgebiet sowie mit Geldspenden die Deutsche Sporthilfe.

Durch unsere Investitionen und Spenden sowie durch das ehrenamtliche Engagement unserer Mitarbeiter unterstützen wir zudem Menschen in Notsituationen wie Armut, Migration, Arbeits- und Obdachlosigkeit. So ist zum Beispiel das Ergebnis einer von einem Mitarbeiter erfolgreich eingebrachten Idee über das betriebliche Vorschlagswesen die unternehmensweite Sammlung von Pfandflaschen und die Unterstützung von sozialen Einrichtungen und Projekten mit dem eingenommenen Pfandgeld als Spende.

MEDION unterstützt die DKMS gemeinnützige GmbH im Kampf gegen Blutkrebs. Wir ermutigen unsere Mitarbeiter, freiwillig an der Registrierungsaktion als Stammzellenspender teilzunehmen und übernehmen für jeden Mitarbeiter, der sich freiwilig an der Aktion beteiligt, die Kosten. Über 7,6 Millionen Freiwillige haben sich bislang in den weltweit größten Dateienverbund aufnehmen lassen. Dank dieser fantastischen Hilfe konnte die DKMS bereits mehr als 65.000 Stammzellenspenden ermöglichen und damit die Chance auf neues Leben geben.

3.7 Achtung der Menschenrechte

Darstellung der verfolgten Ziele und Konzepte

MEDION bekennt sich zu seiner Verantwortung, Menschenrechte zu respektieren. In unseren eigenen Geschäftstätigkeiten ist es unser Ziel, Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden. Als Akteur in zahlreichen globalen Wertschöpfungsketten sind wir auf Partner angewiesen und fordern ein, dass diese die Menschenrechte und damit einhergehende Standards ebenfalls respektieren. Dazu bieten wir unseren Partnern Unterstützung in ihrem Bemühen an, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung nachzukommen.

Seit 2010 ist MEDION Mitglied von amfori (ehemals Foreign Trade Association - FTA) und der amfori Business Social Compliance Initiative (BSCI). Als Teil dieser führenden Unternehmensinitiative, die auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Lieferkette hinarbeitet, sind wir bestrebt, unsere Produkte nach sozialen Gesichtspunkten fertigen zu lassen und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der globalen Lieferkette beizutragen. Auf Basis des amfori BSCI-Verhaltenskodex haben wir unternehmensweit gültige Sozialstandards definiert, mit denen wir die Werte und Grundsätze bei der Herstellung unserer Produkte festlegen. Der amfori BSCI-Verhaltenskodex stützt sich auf internationale Übereinkommen, wie die

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Allgemeine Erklärung der Menschrechte
Leitlinien Kinderrechte und Unternehmerisches Handeln
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
OECD-Leitsätze
UN Global Compact
Übereinkommen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)

Neben den oben aufgeführten, internationalen Übereinkommen beinhaltet eine Verpflichtung nach dem amfori BSCI-Verhaltenskodex ebenso die Einhaltung der in der Grafik dargestellten Arbeitsprinzipien.

Im Rahmen unserer Mitgliedschaft bei amfori haben wir ein Programm zur Überwachung der Einhaltung gültiger Sozialstandards etabliert. Dabei legen wir großen Wert auf einen entwicklungsorientierten und kooperativen Ansatz, der auf den drei Säulen Überwachung, Befähigung und Einbindung von Anspruchsgruppen basiert.

Die folgende Abbildung stellt den Überwachungsprozess innerhalb der Lieferkette dar.

Ein zentraler Bestandteil dieses Programms ist die Durchführung von unabhängigen Audits in Produktionsstätten (Tier 1) in Risikoländern 17 (Überwachung). Dabei kontrollieren externe, akkreditierte Prüfungsunternehmen bei unseren Zulieferunternehmen den Umsetzungsgrad des amfori BSCI-Verhaltenskodex sowie die Einhaltung der vor Ort anwendbaren, nationalen Gesetze. Die Audits werden nach einem einheitlichen Standard durchgeführt, der in dreizehn unterschiedlichen Kapiteln die elf Prinzipien des amfori-BSCI-Verhaltenskodex adressiert. Dazu gehören u. a. Managementpraktiken, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Aspekte des Umweltschutzes sowie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit und Diskriminierung. Während eines Audits finden Begehungen der Produktionsstätten statt, es werden relevante Dokumente überprüft und zufällig ausgewählte Arbeitnehmer, Arbeitnehmervertreter und Vertreter des Managements interviewt. Nach Abschluss des Audits werden in einem Bericht Ergebnisse der einzelnen Leistungsbereiche und festgestellte Abweichungen zusammengefasst.

17 Die Definition von Risikoländern entspricht den Festlegungen der BSCI: https:/​/​www.amfori.org/​sites/​default/​files/​amfori-2020-11-12-Country-Risk-Classification-2021_​0.pdf

Sowohl um das Bewusstsein unserer Produzenten für nachhaltige Geschäftspraktiken zu stärken, als auch um fortwährende Verbesserungen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen in unseren Zulieferbetrieben zu erreichen, stellen wir unseren Lieferanten unterschiedliche Tools und Informationsdokumente zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir unseren Produzenten die Möglichkeit, an unterschiedlichen Onlinetrainings sowie Workshops, die in den Zulieferländern durchgeführt werden, kostenfrei teilzunehmen (Befähigung). Bleiben Fortschritte bei der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen längerfristig aus oder zeigt sich eine Produktionsstätte fortdauernd unkooperativ, wird die Geschäftsbeziehung vorübergehend oder - als letztes Mittel - dauerhaft beendet.

Als international ausgerichtetes Unternehmen sind wir durch die Beziehungen mit unseren Anspruchsgruppen und deren Interessen geprägt. Im Rahmen unserer amfori BSCI-Mitgliedschaft verfolgen wir daher einen konstruktiven Dialog mit relevanten Stakeholdern in Europa und in den Zulieferländern, wie z. B. unseren Lieferanten, anderen BSCI-Mitgliedern, unseren Kunden und Nichtregierungsorganisationen (Einbindung von Anspruchsgruppen).

Ergebnisse aus den verfolgten Konzepten und Zielen

Im letzten Jahr wurden im Rahmen unserer amfori Mitgliedschaft insgesamt 198 Audits bei Zulieferern durchgeführt. Wenn Abweichungen identifiziert werden, muss der Zulieferer einen Plan mit Korrekturmaßnahmen entwickeln und umsetzen, welche zur Beseitigung der Ursachen beitragen als auch ein erneutes Auftreten der Abweichungen verhindern sollen.

Beschreibung des Due-Diligence-Prozesses

Innerhalb unseres Einflussbereichs fordern wir unsere Lieferanten dazu auf, ihre Geschäftspraktiken am amfori BSCI-Verhaltenskodex auszurichten und die dafür notwendigen Managementsysteme und -prozesse zu implementieren. Zusätzlich erwarten wir, dass unsere Lieferanten die Anforderungen an ihre Vorlieferanten weitergeben, also tiefer in die Lieferkette hineintragen, um einen positiven Kaskadeneffekt zu erreichen.

Werden während eines amfori BSCI-Audits wesentliche Beanstandungen festgestellt, verpflichten und unterstützen wir unseren Zulieferer, einen Corrective Action Plan (CAP) bzw. Maßnahmenplan zur Erreichung von Verbesserungen zu entwickeln und die geplanten Korrekturen entsprechend umzusetzen. Mithilfe von Nachweisen, wie z. B. Fotos und Dokumenten wird die Umsetzung der Abhilfemaßnahmen überwacht. Der Umsetzungsgrad der geplanten Maßnahmen wird anschließend im Rahmen von Folgeaudits durch unabhängige Dritte überprüft. Dabei verfolgen wir einen kooperativen Ansatz, der zu einer kontinuierlichen Entwicklung führen soll.

Zulieferer, welche neu in unseren Produzentenpool aufgenommen werden, müssen die Einhaltung anwendbarer Sozialstandards nachweisen oder sich bereit erklären, innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens die notwendigen Managementprozesse und Standards zu etablieren. Neben dem amfori BSCI-Standard akzeptieren wir als Nachweis der Einhaltung zudem SA8000- (Social Accountability) und ICTI-Zertifikate (International Council of Toy Industry) sowie ETI-Audits (Ethical Trade Initiative), sofern diese gemäß der SMETA-Richtlinien (Sedex Members Ethical Trade Audit) stattfanden, und Überprüfungen, die gemäß des RBA-Standards (Responsible Business Alliance) durchgeführt wurden. Bei den Auditstandards erwarten wir von unseren Zulieferern, dass erfasste maßgebliche Abweichungen behoben wurden.

Alle amfori BSCI-Auditberichte und -Maßnahmenpläne werden in einer zentralen Datenbank verwaltet. Auf diese Informationen können alle amfori BSCI-Mitgliedsunternehmen zugreifen.

Wesentliche Risiken in Bezug auf das eigene Geschäftsmodell

Die Integration von Prozessen menschenrechtlicher Sorgfalt unterstützt uns, nachteilige Auswirkungen zu mindern, die Zukunftsfähigkeit und gesellschaftliche Akzeptanz unserer Geschäftstätigkeit zu sichern sowie unsere Reputation zu schützen.

Darüber hinaus bringt dieser Ansatz Vorteile hinsichtlich der Erfüllung von Kundenanforderungen und bei der Vorbereitung auf oder Umsetzung von regulatorischen Maßnahmen.

MEDION unterzieht sich EcoVadis-Nachhaltigkeitsbewertung

Die MEDION AG hat sich 2022 erstmalig einer umfassenden sowie universellen Nachhaltigkeitsbewertung durch das Unternehmen EcoVadis unterzogen. EcoVadis hat dokumentenbasiert die Nachhaltigkeitsleistung von 21 Kriterien aus den vier Bereichen Arbeits- und Menschenrechte, Nachhaltige Beschaffung, Umwelt und Ethik analysiert und bewertet. Die MEDION AG hat für ihre erste Bewertung die Bronze-Medaille erhalten. Das Ergebnis sagt aus, dass die MEDION AG im Durchschnitt 55 % besser abschneidet als vergleichbare Unternehmen, die von EcoVadis bewertet wurden. Mit Hilfe der Bewertung wurden in den verschiedenen Bereichen Verbesserungspotenziale identifiziert, die es der MEDION AG ermöglichen über die die nächsten Bewertungen ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu steigern. Die EcoVadis-Bewertung wird jährlich durchgeführt.

3.8 Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Darstellung der verfolgten Ziele und Konzepte

Zusätzlich zum Risikomanagement im Konzern gibt es ein Compliance-Management-System (CMS). Compliance bei MEDION ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten des Unternehmens, seiner Organmitglieder und Mitarbeiter im Hinblick auf gesetzliche Ge- und Verbote sowie interne Unternehmensrichtlinien begründen.

Compliance soll MEDION präventiv vor Fehlverhalten bewahren, das auf Unwissenheit oder Fahrlässigkeit beruht und zu Imageschäden sowie dem Verfehlen von Unternehmenszielen infolge unsachgemäßen Geschäftsgebarens führen kann. Compliance-Systeme sind Organisationsmaßnahmen, die das rechtmäßige, verantwortungsbewusste und nachhaltige Handeln von MEDION sowie seiner Organe und Mitarbeiter gewährleisten sollen und dabei die Angemessenheit und Wirksamkeit der zur Behebung von Defiziten getroffenen Maßnahmen überwachen und regelmäßig bewerten.

MEDION hat dafür Vorsorge getroffen, dass insbesondere das Insiderrecht, die Gesetze zur Korruptionsbekämpfung und die kartellrechtlichen Vorschriften durch die Unternehmen des Konzerns und ihre Mitarbeiter beachtet werden. Dabei gelten folgende Grundsätze:

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Strikte Einhaltung von Gesetzen und sonstigen Bestimmungen im In- und Ausland: Bei geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen sind die geltenden Gesetze und sonstigen maßgebenden Bestimmungen im In- und Ausland zu beachten. Der Vorstand hat Vorkehrungen getroffen, dass die Mitarbeiter sich fair verhalten und die relevanten Gesetze und Bestimmungen beachten. Dies gilt sowohl im Verhältnis des Unternehmens zur öffentlichen Hand (business-to-government) als auch für alle Arten von Geschäften zwischen Unternehmen.
Vorbildfunktion der Unternehmensleitung: Entschiedenes Vorgehen gegen Korruption beginnt bei der Unternehmensleitung. Vom Vorstand erwarten Mitarbeiter und Öffentlichkeit zu Recht vorbildhaftes Handeln. Das gilt sowohl für die Einhaltung der internen Richtlinien und der Gesetze als auch für das persönliche Engagement zur Korruptionsbekämpfung.
Umgang mit Zulieferern und Abnehmern: Zulieferer sind allein auf wettbewerblicher Basis (von Preis, Qualität und Eignung ihrer Leistung) auszuwählen. Der Versuch eines Lieferanten, Mitarbeiter des Kunden durch Zuwendungen, die über den normalen Rahmen einer Bewirtung oder Aufmerksamkeit hinausgehen, in ihrer Entscheidung zu beeinflussen, wird bei MEDION streng geahndet. Eigene Mitarbeiter, die sich in unlauterer Weise von Lieferanten haben beeinflussen lassen, werden ungeachtet strafrechtlicher Konsequenzen disziplinarisch und arbeitsrechtlich zur Verantwortung gezogen.
Geschenke und sonstige Zuwendungen: Bei Annahme und Gewährung von Geschenken und sonstigen Zuwendungen wird äußerst restriktiv verfahren. Mitarbeiter und deren unmittelbare Familienangehörige dürfen von Personen oder Unternehmen, mit denen geschäftliche Beziehungen bestehen, keinerlei Geldgeschenke annehmen. Geringe Zuwendungen und Gefälligkeiten müssen im Rahmen des Üblichen bleiben. Dies gilt insbesondere auch für Werbegeschenke und Dienstleistungen. Im Zweifelsfall ist die Entscheidung des Vorgesetzten oder der Compliance Abteilung einzuholen. Einladungen durch Lieferanten, die nicht im Zusammenhang mit Geschäftsbesuchen stehen, bedürfen immer der internen Genehmigung. Gleiches gilt für Einladungen an Mitarbeiter von Kunden. Werbegeschenke an Vertreter der Behörden dürfen nur entsprechend den Richtlinien im öffentlichen Dienst erfolgen.
Trennung zwischen geschäftlichen und privaten Aufwendungen: Private und geschäftliche Interessen sind strikt zu trennen. Für Aufwendungen, bei denen sich geschäftlicher und privater Anlass so vermischen, dass eine genaue Trennung schwierig ist, werden die Kosten insbesondere auch für Geschenke oder Bewirtungen privat übernommen.
Beauftragung von Geschäftspartnern für private Zwecke: Um eine Interessenkollision zwischen Unternehmen und Privatbereich auszuschließen, müssen Unternehmensangehörige von der Beauftragung eines Geschäftspartners für private Zwecke Abstand nehmen oder eine ausdrückliche vorherige Zustimmung unter Offenlegung des gesamten Sachverhalts einholen.
lnteressenkonflikte durch Nebentätigkeiten und Kapitalbeteiligungen: Vertraglich ist sichergestellt, dass Nebentätigkeiten und Kapitalbeteiligungen von Betriebsangehörigen nicht zum Schaden des Unternehmens ausgenutzt werden. Vertrauliches Insiderwissen wird durch Schulungen und individuelle Vereinbarungen geschützt. Ein betrieblich vorgegebenes Meldeverfahren für Betriebsangehörige stellt die entsprechende Transparenz sicher.
Einschaltung von Dritten: Bei Zahlungen an Dritte aus dem Bereich Berater, Makler, Sponsoren, Vertreter wird darauf geachtet, dass diese nicht Gelder für Zwecke der Bestechung weiterleiten. Dieses wird dadurch gewährleistet werden, dass die Zahlungen lediglich eine angemessene Vergütung für legitime Dienstleistungen darstellen.
Spenden an Parteien und Politiker: Auch bei Spenden an politische Parteien und Vereinigungen sowie an Politiker ist das geltende Recht strikt einzuhalten. Allen Erfordernissen an die Bekanntmachung ist in vollem Umfang zu entsprechen. Über jede derartige Spende ist die Compliance-Abteilung und der MEDION-Vorstand zu unterrichten. Zur Zeit sind Spenden an Parteien und Politiker durch MEDION nicht zulässig.

Beschreibung der Prozesse

Der bei MEDION eingerichtete Compliance-Ausschuss besteht aus dem Mitglied des Vorstands für Finanzen sowie den Abteilungsleitern für Personal und Corporate Affairs.

MEDION hat seit dem Geschäftsjahr 2008 mit allen Führungskräften bzw. Mitarbeitern aus Bereichen, die eigenständig Aufträge an Dritte vergeben können, Zusatzvereinbarungen zu den bestehenden Arbeitsverträgen geschlossen, die es den Mitarbeitern untersagen, Geldgeschenke oder sonstige geldwerte Vorteile zur persönlichen Verwendung für sich oder für Dritte anzunehmen sowie darüber hinaus sogenannte Schmiergeldzahlungen seitens der Handelspartner, Hersteller oder Geschäftspartner anzunehmen oder zu leisten. Alle im Geschäftsjahr 2022/​2023 hinzugekommenen Führungskräfte haben diese Vereinbarung ebenfalls unterschrieben.

Alle betroffenen Mitarbeiter wurden über die neuen Anforderungen an Compliance, die aktuellen Vorschriften und die praktische Umsetzung im MEDION-Konzern insbesondere durch E-Learning Schulungen informiert. Dazu gehören auch Hinweise zum Insiderrecht, zu den Gesetzen zur Korruptionsbekämpfung und zu den kartellrechtlichen Vorschriften sowie die Vorstellung sogenannter Code-of-Conduct-Anforderungen. Des Weiteren wurde über die Notwendigkeit von Chinese-Wall-Bereichen im MEDION-Konzern, den gesetzeskonformen Umgang mit möglichen unternehmensrelevanten Informationen, die aktuellen Anforderungen an den Datenschutz und die Vorbildfunktion der Führungskräfte für ihre jeweiligen Bereiche gezielt geschult.

Im März 2018 hat MEDION eine Online-E-Learning-Plattform zum Thema Compliance für alle Mitarbeiter geöffnet. Darin werden neben den zentralen Compliance-Bereichen auch die Themen Arbeitssicherheit und Datenschutz vertieft behandelt. Im Geschäftsjahr 2022/​2023 haben über 80 % der Mitarbeiter erfolgreich an den E-Learning Schulungen teilgenommen.

Alle Personen mit Zugang zu Insiderinformationen - Mitarbeiter und Außenstehende - für die der Zugang zu Informationen unerlässlich ist, um ihre Aufgaben bei MEDION wahrnehmen zu können, werden in entsprechenden Insiderverzeichnissen, die in der Personalabteilung geführt werden, dokumentiert. Dabei werden die neuen Vorschriften und Änderungen, die sich aus der EU-Richtlinie zur Marktmissbrauchsverordnung (MAR) ergeben, eingehalten und umgesetzt.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat MEDION mit allen direkt an den Vorstand berichtenden Führungskräften einen sogenannten Compliance Check-Up durchgeführt. Anhand eines vorab verteilten Fragenkatalogs wurden im persönlichen Gespräch die abteilungs/​bereichsbezogenen Risiken diskutiert und bewertet. Besonderer Wert wurde dabei auf die Dienstleister Budgets, die entsprechende Kontrolle und das Thema Korruption und Bestechung beim Umgang mit Einladungen und Geschenken gelegt. Aus diesen persönlichen Befragungen haben sich keine zusätzlichen Compliance Risiken ergeben.

Whistleblower Hotline

Medion hat Ende 2017 eine Whistleblower Hotline installiert, um den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zu entsprechen. Die Hotline ermöglicht die Meldung jeglicher Art von möglichen Compliance-Verstößen im Unternehmen. Auf Wunsch kann jeder Mitarbeiter anonym Informationen zur Verfügung stellen. Die Telefonnummer ist bei einer externen Anwaltskanzlei installiert. Diese Anwaltskanzlei vertritt MEDION nur bei Compliance-Themen. Die Telefonnummer der Whistleblower Hotline ist im MEDION-Intranet veröffentlicht. Im Geschäftsjahr 2022/​2023 erfolgte keine Mitteilung an die Whistleblower Hotline.

Fragen zu Compliance-Problemen können auch über das Corporate-Compliance-Team angesprochen werden oder per E-Mail direkt an eine besondere anonymisierte E-Mail-Adresse gerichtet werden.

Leistungsindikatoren gemäß § 289c Abs. 3 Nr. 5 HGB

MEDION ermittelt die Anzahl, die Ursachen, die Fehlerquellen, das Fehlverhalten der Mitarbeiter getrennt nach Führungsverantwortlichkeit und die Schwere der stattgefundenen Compliance-Verstöße im Mehr-Jahres-Vergleich und hat besondere Risikofelder definiert (z. B. Einkauf). Daneben werden vierteljährlich die Risikobereiche geprüft, neue Risiken identifiziert und - soweit notwendig - die Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert. Bei allen Geschäften mit Sonderkonditionen bei MEDION erfolgt monatlich eine Überprüfung anhand von ausgewählten Stichproben. Für alle wesentlichen Unternehmensbereiche besteht eine Gefährdungsbeurteilung.

Bezug auf Beträge und Erläuterungen im Jahresabschluss

Weitere Ausführungen zur Compliance und den bei MEDION eingesetzten Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und Bestechung finden sich in der Erklärung zur Unternehmensführung in diesem Geschäftsbericht.

Essen, 05. Juni 2023

Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstands

Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstands

4 Diversitätsbericht

4.1 Diversitätskonzept

Darstellung der verfolgten Ziele und Konzepte

Wettbewerbsfähige Belegschaft

Wir bei MEDION legen bei der Zusammenstellung unserer Belegschaft von jeher großen Wert auf Vielfalt - ungeachtet von Geschlecht, Nationalität, Religion oder ethnischer Herkunft. Diese Haltung ist einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren unseres Unternehmens. Mit dem MEDION-Geschäftsmodell bilden wir die gesamte Wertschöpfungskette mit vielen verschiedenen Funktionsbereichen ab und arbeiten weit über die Grenzen Deutschlands hinaus. Für ein solch differenziertes Arbeitsumfeld ist eine vielfältige Mitarbeiterstruktur elementar. In der MEDION-Belegschaft sind alleine in Deutschland 31 Nationalitäten (Vorjahr: 33) vertreten, die in einem integrativen Arbeitsumfeld für unsere internationalen Kunden optimale Ergebnisse erzielen. Vielfalt bildet somit auch ein wichtiges Element beim Wettbewerb um Talente.

Die gesellschaftspolitische Diskussion über Frauen im Beruf und speziell in Führungspositionen hat MEDION bereits seit Jahren in seiner Personalentwicklung verankert. MEDION arbeitet in dieser Hinsicht eng mit dem Mutterkonzern Lenovo zusammen. Getreu dem Motto "Different is better" misst Lenovo der Förderung von Frauen in Führungspositionen ebenfalls einen hohen Stellenwert bei. Die Direktorin Human Resources von MEDION ist "WILL Beauftragte". "WILL" bedeutet "Women in Lenovo Leadership" und steht für die Förderung von weiblichen Führungspositionen bei MEDION. Es findet ein enger Austausch mit unserem Mutterkonzern statt, der vor allem auf die Nutzung von Synergien und sogenannte Best Practices abzielt. Dazu gehört auch die jährliche Durchführung von konzernweiten Aktionen zum internationalen Frauentag.

Das Durchschnittsalter hat sich im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig verändert und lag in 2022/​2023 bei 42,0 Jahren (Vorjahr: 41,4 Jahre). Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über die Altersstruktur der Mitarbeiter, getrennt nach Frauen und Männern:

Um die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter und Führungskräfte besonders hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu stärken, ermutigen wir alle Beschäftigten in Elternzeit, anschließend ihre Arbeit, gerne auch in Teilzeit, wieder aufzunehmen. Damit erhalten wir unserem Unternehmen ihr Wissen und ihre Erfahrung nachhaltig.

Nicht zuletzt die im Jahr 2016 eingeführte Flexible Arbeitszeit bei MEDION ist eine der wichtigsten Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert. Die Führungskräftetrainings sowie der in 2017 eingerichtete "Führungskräftestammtisch" werden regelmäßig, sowohl von den weiblichen als auch den männlichen Führungskräften besucht, die teilweise auch in Teilzeit bei MEDION tätig sind.

Im Berichtsjahr hat das Unternehmen mit der Einführung mobiler Arbeit einen weiteren wichtigen Schritt unternommen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu fördern. Für Schwerbehinderte und einem Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen erhöht sich die Anzahl der Arbeitstage, die für mobile Arbeit in Anspruch genommen werden können, um einen Arbeitstag pro Monat.

Die Frauenquote ist mit 40 % im Berichtsjahr (Vorjahr: 40 %) unverändert. Die uns selbst auferlegte Quote weiblicher Führungskräfte auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bleibt aufgrund einer Restrukturierung der direkten Berichtslinie zum Vorstand mit 15 % im Vergleich zum Vorjahr (15 %) unter unserem Ziel von 23 %. Unser in 2018 erklärtes und veröffentlichtes Ziel von 23 % (bestätigt am 15. Juni 2020) bleibt auch für das kommende Geschäftsjahr unsere Zielgröße. Auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands haben wir mit 33 % (Vorjahr: 34 %) unsere Zielgröße von 30 % Frauen in Führungspositionen wie auch im Vorjahr erreicht.

Für MEDION beginnt die Förderung von Frauen im Beruf schon in der Ausbildung von jungen Menschen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr verzeichnen wir bei unseren Auszubildenden und Dualen Studenten einen Frauenanteil von 30 % und haben damit unsere selbst auferlegte Zielgröße von 30 % erreicht. Die Zielgröße von 30 % wollen wir auch in Zukunft erreichen.

Der Wettbewerb um hochqualifizierte Führungskräfte und technisches Personal ist in der Consumer-Electronics-Branche nach wie vor sehr groß. Gerade im Projektgeschäft und bei dem zunehmenden Grad der Digitalisierung stellen erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter eine sehr wichtige Ressource dar. Hier sehen wir uns vor die Herausforderung gestellt, dass sich gerade für Positionen in technischen Bereichen nur wenige weibliche Kandidaten bewerben.

Bei der Besetzung von Positionen, insbesondere im Führungsbereich, legen wir Wert auf eine adäquate Berücksichtigung weiblicher Bewerber. Aus diesem Grund sieht unser Recruiting-Prozess vor, dass wir möglichst mindestens eine weibliche Bewerberin in der finalen Auswahlrunde für die Besetzung von Führungspositionen haben.

Bei der Zusammensetzung unserer Belegschaft spielt auch die Generationenvielfalt eine große Rolle. Bei MEDION finden wir eine gute Mischung aus langjährig erfahrenen Mitarbeitern und sogenannten Young Professionals, die wir, wie eingangs beschrieben, nicht zuletzt selbst aus- und weiterbilden. Somit ist sichergestellt, dass ein Wissenstransfer der seniorigen Mitarbeiter an die juniorigen stattfindet und die seniorigen durch die enge Zusammenarbeit mit jüngeren Kollegen den Anschluss an moderne Arbeitsweisen behalten. Unser Generationenmanagement setzt daher auf Maßnahmen, die den Erhalt der Leistungsfähigkeit und die Gesundheit der älteren und jüngeren Mitarbeiter und besonders die generationenübergreifende Zusammenarbeit fördern.

Essen, 05 Juni 2023

Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstands

Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstands

5 Zusammengefasster Lagebericht

der MEDION AG

5.1 Grundlagen des Konzerns

5.1.1 Verbindung zu Lenovo und Geschäftsmodell

Gesellschaftsrechtliche Struktur und Verbindung zu Lenovo

Die MEDION AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft. Die Aktie wird seit dem 20. Juni 2012 im regulierten Markt (General Standard) geführt. MEDION ist seit einem freiwilligen Übernahmeangebot im Juli 2011 Teil der internationalen Lenovo-Gruppe. Lenovo ist mit zwei Mitgliedern im Aufsichtsrat der MEDION AG vertreten. Als Mehrheitsaktionär hält die Lenovo Germany Holding GmbH zum 31. März 2023 eine Gesamtzahl von 38.771.480 Aktien (80,08 %) zuzüglich 3.736.970 Aktien (7,72 %) der von der MEDION AG gehaltenen eigenen Aktien, die Lenovo zuzurechnen sind.

Die Aktionäre der MEDION AG haben auf einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Dezember 2011 in Essen dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der MEDION AG und der Lenovo Germany Holding GmbH mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. Dieser Vertrag ist im Handelsregister des Amtsgerichts Essen für die MEDION AG eingetragen.

Der Unternehmensvertrag bestimmt, dass die Lenovo Germany Holding GmbH verpflichtet ist, auf Verlangen eines außenstehenden Aktionärs der MEDION AG dessen Aktien gegen eine Barabfindung im Sinne des § 305 Abs. 2 Nr. 3 AktG von € 13,00 je Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 zu erwerben. Denjenigen Aktionären, die dieses Abfindungsangebot nicht annehmen, garantiert die Lenovo Germany Holding GmbH für die Dauer des Unternehmensvertrages eine jährliche Ausgleichszahlung. Der Betrag der Ausgleichszahlung ergibt sich aus einem Bruttogewinnanteil in Höhe von € 0,82 je MEDION-Aktie für jedes volle Geschäftsjahr abzüglich eines Betrages für deutsche Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Damit beträgt die jährliche Ausgleichszahlung, die jeder außenstehende Aktionär nach Abzug der geltenden Körperschaftsteuerbelastung und des darauf entfallenden Solidaritätszuschlags durch Zahlung der Lenovo Germany Holding GmbH erhält, gegenwärtig, wie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, € 0,69 je Aktie.

Daneben haben die MEDION AG und die Lenovo Germany Holding GmbH einen Steuerumlagevertrag abgeschlossen.

Spruchstellenverfahren

In dem 2012 eingeleiteten Spruchstellenverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit von Abfindungsangebot und Ausgleichszahlung hat das zuständige Landgericht Dortmund im August 2019 die Anträge der außenstehenden Aktionäre vollumfänglich zurückgewiesen. In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Bestimmung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung nach §§ 304, 305 AktG aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der MEDION AG und der Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, hat der Vorstand der MEDION AG gemäß § 14 Nr. 1 SpruchG den Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 26.08.2019, 20 O 4/​12 [AktE], bestätigt durch Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.04.2023, I-26 W 8/​20 [AktE], durch den die Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts Dortmund ohne Zulassung der Rechtsbeschwerde zurückgewiesen wurden, im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Danach wurden die auf Erhöhung der Barabfindung und Ausgleichszahlung gerichteten Anträge zurückgewiesen. Die Frist für die Andienung der Aktien endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die rechtskräftige Gerichtsentscheidung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgte am 12. Mai 2023.

MEDION-Geschäftsmodell

Das MEDION-Geschäftsmodell ist darauf ausgerichtet, dem Konsumenten zusammen mit den Partnern aus dem Handel funktional hochwertige und innovative Trendprodukte der Consumer Electronics in attraktivem Design auf dem neuesten technologischen Stand für breite Käuferschichten verfügbar zu machen. Die Kernkompetenz ist dabei die Entwicklung und der Vertrieb von Computer- und Multimedia-Produkten wie Notebooks, PC-Systemen, Monitoren, Smartphones und Tablets. Hierzu zählen auch die MEDION-Smart-Home-Bausteine, mit denen die Kunden Hausautomation selbst nachrüsten können. Unterhaltungselektronik wie LCD-Fernseher, Internetradios und Bluetooth-Lautsprecher sowie Haushalts- und Gesundheitsprodukte sind weitere Felder, in denen MEDION aktiv ist.

MEDION übernimmt gegenüber seinen Kunden, den international aufgestellten großen Handelsketten, nicht nur die Rolle des Lieferanten der Produkte, sondern - weit darüber hinausgehend - die Funktion eines Full-Service-Dienstleisters, der für seine Kunden die gesamte Wertschöpfungskette - von der Entwicklung der Produktidee über die Herstellung, Bewerbung und Logistik bis hin zum After-Sales-Service - konzipiert und kontrolliert. Die Vermarktung beginnt hier demnach bereits vor der Produktion. Zusammen mit den Kunden werden in der Regel hochvolumige Vertriebsaktionen mit Projektcharakter strukturiert und abgewickelt, die in vielen Fällen gleichzeitig in mehreren Ländern stattfinden. Die entsprechenden Waren lässt MEDION in Auftragsfertigung produzieren.

Zusätzlich zu diesen Vertriebsaktivitäten mit Aktions- oder Projektcharakter vertreibt MEDION Produkte im eigenen Online-Handel und in einem unternehmenseigenen Outlet auf dem Firmengelände (MEDION Fabrikverkauf).

Neben dem klassischen Hardware-Geschäft hat MEDION das Dienstleistungsgeschäft mit digitalen Dienstleistungen aufgebaut, welches in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen ist und mittlerweile den größeren Ergebnisanteil generiert. Hierzu zählt insbesondere das Angebot von Mobilfunkdienstleistungen. Ergänzend entwickelt und vermarktet MEDION Dienstleistungen in den Bereichen Fotoservice, Electronic-Software-Distribution, Musik-Plattformen und anderen Online-Diensten, die hauptsächlich über Handelspartner angeboten werden. Die digitalen Dienstleistungen werden überwiegend als Vermittlungsgeschäft ("Agentenmodell") betrieben.

Das operative Geschäft des MEDION-Konzerns wird überwiegend direkt durch die MEDION AG, Essen, gesteuert und in dieser - auch auf internationalen Märkten - erwirtschaftet. Bei den ausländischen Tochtergesellschaften der MEDION AG handelt es sich zumeist um Unternehmen, die im Projektgeschäft Vertriebs- und Servicedienstleistungen für MEDION in den jeweiligen Ländern erbringen. Über diese Gesellschaften werden so gut wie keine Umsätze mit MEDION-Produkten im Projektgeschäft abgewickelt und daher leisten diese Gesellschaften auch keinen oder nur einen sehr geringen Beitrag zum Konzernergebnis. Lediglich im Direktgeschäft werden durch die Tochtergesellschaften eigene Umsätze und Ergebnisbeiträge erwirtschaftet, insbesondere in Australien.

Die eigentliche Projektabwicklung und die Logistik werden grundsätzlich zentral von der MEDION-Organisation in Deutschland gesteuert. Im Rahmen der Deutschland-Organisation sind die Call-Center-Aktivitäten in der Allgemeine Multimedia Service GmbH und die Reparatur- und Logistikdienstleistungen in der MEDION Service GmbH sowie zentrale IT-Aktivitäten in der MEDION Shared Services GmbH gebündelt.

Beteiligungen

Nach wie vor wird aus Kosten- und Effizienzgründen innerhalb des MEDION-Konzerns der Hauptteil des Umsatzes - auch im Ausland - aus der MEDION AG heraus realisiert. Im Rahmen der Internationalisierung des Direktgeschäftes werden Aktivitäten bei Bedarf auch im Ausland aufgebaut, weil es im direkten Geschäft mit Endverbrauchern vorteilhaft sein kann, lokale Besonderheiten besser zu erkennen und zu steuern. Dies gilt im Rahmen des Direktgeschäftes insbesondere für das Mobilfunkgeschäft in Australien.

Beim Ausbau der digitalen Produkt- und Vertriebsbereiche werden zwar aus Gründen lokaler rechtlicher Rahmenbedingungen zunehmend Geschäfte über die internationalen Tochtergesellschaften abgewickelt, die operative Steuerung erfolgt dennoch in der Regel aus der MEDION AG heraus. Der operative Ergebnisbeitrag der Tochtergesellschaften ist außer in Australien sehr gering.

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER MEDION AG

Der Konsolidierungskreis des MEDION-Konzerns umfasst die folgenden in- und ausländischen Tochtergesellschaften der MEDION AG:

Allgemeine Multimedia Service GmbH, Essen

MEDION Shared Services GmbH, Essen

MEDION Service GmbH, Essen

MEDION Asia Pacific Ltd., Hongkong, Volksrepublik China

MEDION AUSTRALIA PTY LTD., Sydney, Australien

MEDION AUSTRIA GmbH, Wels, Österreich

MEDION B.V., Panningen, Niederlande

MEDION Elektronika d.o.o., Ljubljana, Slowenien

MEDION ELECTRONICS LIMITED, Swindon, Großbritannien

MEDION FRANCE S.A.R.L., Le Mans, Frankreich

MEDION IBERIA, S.L., Madrid, Spanien

MEDION ITALIA, S.R.L., Mailand, Italien

MEDION NORDIC A/​S, Herlev, Dänemark

MEDION SCHWEIZ ELECTRONICS AG, Zürich, Schweiz

MEDION USA Inc., Delaware, USA

MEDION Supply Chain Management (Shenzhen) Ltd., Shenzhen, Volksrepublik China

Projektgeschäft

Das Segment Projektgeschäft bündelt alle Geschäfte der modernen Consumer Electronics mit den international aufgestellten großen Handelsketten aus den Produktgruppen PC/​Multimedia und Unterhaltungselektronik, für die Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette durch MEDION erbracht werden. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen im Rahmen der sogenannten Primary-Sales-Prozesse (von der Produktidee über Auftragsfertigung, Bewerbung und Distribution) bis zum After-Sales-Support (vom Retourenhandling bis zum Gewährleistungsmanagement inkl. Kundenservice und Reparaturen). Das Angebot solcher umfangreichen Dienstleistungen bedarf naturgemäß einer hinreichenden Auftragssicherheit und Größenordnung. Beim Projektgeschäft handelt es sich daher grundsätzlich um sogenanntes Volumengeschäft für physische Produkte.

Direktgeschäft

Das Direktgeschäft beschreibt das Geschäft im Bereich der digitalen Dienstleistungen sowie den (MEDION-eigenen) Online-Handel mit Consumer-Electronics-Produkten, wobei grundsätzlich nur einzelne Elemente entlang der Wertschöpfungskette zur Anwendung kommen. Naturgemäß ist das Direktgeschäft nicht durch vorlaufende Auftragseingänge gekennzeichnet, sondern vielmehr durch Kundentreue. Im Hardwarebereich ist es MEDION bislang immer gelungen, durch gezielte Bewerbung einen treuen Kundenstamm aufzubauen und ein dauerhaft hohes Kundenkontakt-Aufkommen zur Generierung eines verlässlichen Basisumsatzes zu realisieren. Der Bereich der digitalen Dienstleistungen ist durch eine sehr hohe Kundenloyalität und somit wiederkehrendes Geschäft gekennzeichnet, das man als verlässliches Grundgeschäft bezeichnen kann. Den hier ausgewiesenen Aktivitäten im Hardware- sowie im digitalen Bereich ist in der Unternehmenssteuerung gemein, dass MEDION hier Vertriebsaktivitäten direkt zum Endkonsumenten steuert.

Forschung und Entwicklung

Entsprechend dem MEDION-Geschäftsmodell liegt der Fokus darauf, innovative Technologien schnell einem breiten Konsumentenkreis zugänglich zu machen.

An diesem Fokus richten sich auch die MEDION Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten aus. MEDION verfügt über keine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung im Bereich sogenannter Basistechnologien für IT-Produkte (Betriebssysteme, Chipsätze, Grafikkarten usw.). MEDION arbeitet jedoch mit Partnern auf der Lieferantenseite daran, im Rahmen der Digitalisierung die Integration der PC-/​Multimedia-Technologie mit den Geräten der klassischen Unterhaltungselektronik voranzubringen und daraus marktreife Produkte zu entwickeln.

Dieses Prinzip gilt auch für die verschiedenen Angebote im Bereich der digitalen Dienstleistungen, die gemeinsam mit weltweit agierenden Partnern und dabei teilweise auch nur mit speziell für MEDION designten Lösungen weiterentwickelt werden.

5.1.2 Ziele und Strategien

Aufgrund immer globaler werdender Wettbewerbsstrukturen, schnellerer Produktlebenszyklen und zunehmender Konvergenzen von Consumer-Electronics-Produkten sowie der Vernetzung von stationären Produkten mit webbasierten Cloud-Lösungen ist es für MEDION vorteilhaft, im Rahmen der Integration in den Lenovo-Konzern Unterstützungen beim Ausbau der eigenen Kernkompetenzen, den Zugriff auf weltweite Einkaufsverbindungen von Lenovo und bei der Entwicklung neuer Geschäftsfelder bekommen zu können.

Sowohl bei Lenovo als auch bei MEDION gilt es grundsätzlich, zwischen kurz- und mittelfristigen Ergebnispotentialen sowie langfristigen Geschäftszielen abzuwägen und entsprechende Strategien zu definieren. Für MEDION bedeutet dieses auf der einen Seite, die erfolgreichen Geschäftsbeziehungen zu großen Handelsketten und die bekannte Kosteneffizienz weiter zu stabilisieren und auf deren Nachhaltigkeit zu setzen. Der Ausbau des sogenannten Private Label Business im In- und Ausland ist ebenfalls Konsequenz dieser strategischen Ausrichtung.

Auf der anderen Seite ist es wichtig, den in den Vorjahren gewonnenen Schwung beim Ausbau digitaler Produkte und Kanäle beizubehalten und den Eintritt in neue Märkte im Fokus zu behalten. Entscheidend wird dabei sein, dass mit der nach der Restrukturierung deutlich gestrafften Kostenstruktur eine schnelle und ergebnisorientierte Fokussierung auf innovative Produkte und Dienstleistungen sowie passende Vertriebskanäle gelingt. Darüber hinaus stehen weitere Entwicklungen im Bereich digitaler Dienstleistungen oder auch Technologien zu Vernetzungen digitaler Produkte und Online-Aktivitäten im Fokus. Diese Aktivitäten sind im MEDION-Konzern im Direktgeschäft strategisch gebündelt und sollen ihren Anteil am Gesamtumsatz mittelfristig weiter erhöhen. Gemäß diesen Strategien werden auch grundsätzlich geeignete Investitionen nicht ausgeschlossen. Investitionen sind dabei beispielsweise für die weitere Automatisierung der nationalen und internationalen After-Sales-Kapazitäten und insbesondere in neue Software-Applikationen vorgesehen.

Zusätzlich wird die im abgelaufenen Geschäftsjahr beschlossene Resktruktierung der nicht ausreichend profitablen Geschäftsfelder und Produkte fortgesetzt, die zur Neugestaltug der Aufbau- und Ablauforganisation vom Sourcing bis zum Vertrieb führen werden. Ausführungen zu dem Restrukturierungskurs finden sich in Abschnitt 5.3.1.4.

Insgesamt sieht sich MEDION bei der Verfolgung der strategischen Ziele im Plan. Auch im Hinblick auf die Restrukturierungsmaßnahmen befindet sich MEDION im Plan. Im Bereich des klassischen MEDION-Geschäftes wurden Geschäftsbeziehungen zu Handelsketten weiter stabilisiert und ausgebaut und der Ausbau digitaler Kanäle durch Internationalisierung wurde weiter vorangetrieben.

5.1.3 Unternehmenssteuerung

Der MEDION-Vorstand legt zu Beginn eines Geschäftsjahres die strategischen und operativen Ziele fest. Seit der Mehrheitsübernahme durch Lenovo geschieht dieses in enger Abstimmung mit Verantwortlichen innerhalb der EMEA-Organisation.

Im Rahmen der Unternehmenssteuerung und des Risikomanagements greift MEDION auf ein Kennzahlensystem mit sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (z.B. Mitarbeiterkennzahlen, Mitarbeiterzufriedenheit, Kennzahlen zum Kundenservice) zurück. Die GuV-Kennzahlen Umsatz und EBIT sind dabei die bedeutsamsten Steuerungsgrößen, die regelmäßig Plan-Ist-Vergleichen zugrunde liegen. Außerdem werden als Leistungsindikatoren der Rohertrag, das Working Capital und die Eigenkapitalquote ermittelt.

5.2 Wirtschaftsbericht

5.2.1 Rahmenbedingungen

5.2.1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Während die deutsche Wirtschaft in den ersten drei Quartalen des Kalenderjahres 2022 trotz schwieriger weltwirtschaftlicher Rahmenbedingungen noch zulegen konnte (+0,8 %, +0,1 % und +0,5 %), hat die Dynamik zum Jahresende vor allem infolge der inflationsbedingten Kaufkraftverluste spürbar nachgelassen. Im Kalenderjahr 2022 belief sich das reale Wirtschaftswachstum insgesamt auf 1,8 % gegenüber dem Vorjahr. Das Konsumverhalten der privaten Haushalte in Deutschland war insgesamt im Jahr 2022 stark von der hohen Inflation und den dadurch ausgelösten Preissteigerungen sowie den deutlich verteuerten Energiekosten beeinflusst. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die Konsumausgaben der privaten Haushalte zwar im Inland in jeweiligen Preisen um 10,7 % im Vergleich zum Vorjahr. Die preisbereinigten Konsumausgaben der privaten Haushalte im Inland lagen dagegen nur um 3,4 % über denen des Vorjahres (Kalenderjahr). Die Differenz zwischen den beiden Ergebnissen spiegelt die hohen Preissteigerungen für private Haushalte wider.

Bei der Betrachtung der wirtschaftlichen Entwicklung fällt das für MEDION besonders wichtige 3. Geschäftsquartal (01.10. - 31.12.2022) und damit das Weihnachtsgeschäft besonders negativ auf.

Nachdem die privaten Konsumausgaben im Sommer nach der Aufhebung fast aller Corona-Beschränkungen merklich zulegen konnten und das deutsche BIP (Bruttoinlandsprodukt) maßgeblich stützten, haben die drastischen Anstiege der Energie- und Nahrungsmittelpreise infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zu massiven Kaufkraftverlusten der privaten Haushalte geführt, die das reale verfügbare Einkommen zum Jahresende spürbar dämpften.

Dies machte sich vor allem bei den Ausgaben für den privaten Konsum - und dann insbesondere bei den für MEDION relevanten preissensitiven Käufergruppen - bemerkbar, die insgesamt im vierten Quartal des Kalenderjahres 2022 preisbereinigt um 1,0 % zurückgingen (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, PM vom 27.03.2023, Wirtschaftliche Entwicklung).

Im Gesamtjahr 2022 gingen die Umsätze im Einzelhandel gegenüber dem Vorjahr um 0,6 % zurück. Besonders kräftig fiel das Umsatzminus im Internet- und Versandhandel aus (-7,2 %). Im Vergleich zu der Zeit vor der Corona-Krise (Dezember 2019) sank der Umsatz um 1,9 % (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, PM vom 13.02.2023, Wirtschaftliche Entwicklung).

Dabei haben sich die Umsätze im Einzelhandel (ohne Kfz) im Dezember 2022 trotz Weihnachtsgeschäft gegenüber dem Vormonat um 5,3 % verringert. Im Vergleich zum Dezember 2021 meldete der Einzelhandel sogar ein (reales) Umsatzminus von 6,6 %, was zu einem beträchtlichen Teil auch die hohen Preissteigerungen im Einzelhandel, insbesondere für Lebensmittel, widerspiegelt. Der Handel ohne Nahrungsmittel ging um 3,7 % zurück. Der Internet- und Versandhandel verbuchte im Dezember eine Abnahme um 3,8 % (gegenüber Vorjahresmonat -7,2 %).

5.2.1.2 Markt für Consumer Electronics /​ Mobilfunkdienstleistungen

Mit einem Umsatzrückgang auf 30,7 Mrd. Euro weist der für das MEDION-Geschäft im Hauptmarkt Deutschland relevante Markt für Consumer-Electronics-Produkte in 2022 mit den Produkt-Bereichen Unterhaltungselektronik, privat genutzte Telekommunikation und privat genutzte IT-Produkte ein Minus von 1,5 % im Vergleich zu 2021 auf.

Dabei entwickelte sich nur das Segment der privat genutzten Telekommunikationsprodukte mit einem Umsatzzuwachs von 8,5 % auf 14,7 Mrd. Euro positiv. Die privat genutzten IT-Produkte verzeichneten einen Rückgang um 11,1 % auf 7,7 Mrd. Euro. Das Segment Unterhaltungselektronik musste mit einem Umsatz von 8,3 Mrd. Euro ein Minus von 7,2 % verkraften (Quelle: gfu.de/​markt-zahlen/​hemix-2022/​).

TV und Audio

Das Segment Unterhaltungselektronik musste mit einem Umsatz von knapp 8,3 Mrd. Euro ein Minus von 7,2 % hinnehmen. Bei den Fernsehgeräten steht ein Stückzahlminus von 15,4 % auf knapp 4,9 Mio. einem Umsatzrückgang um 13,9 % auf knapp 3,4 Mrd. Euro gegenüber. Positiv hat sich das Segment der OLED-TVs entwickelt: Die Stückzahl stieg um 11,7 %, der Umsatz um 5 %. 2022 hatten die OLED-TVs somit bereits einen Anteil von 31,5 % am Umsatz mit TV-Geräten.

Der Bereich Home Audio verzeichnete insgesamt ein Minus von 4,9 % auf knapp 0,9 Mrd. Euro. Im Segment Audio-/​Video-Zubehör stiegen die Umsätze auf 1,7 Mrd. Euro (+ 6,7 %), gewachsen ist hier sowohl der Anteil der Kopfhörer als auch der der Bluetooth-Lautsprecher. Videogame-Konsolen sind in der Stückzahl um 22,0 % auf knapp 1,8 Mio. und beim Umsatz um 17,3 % auf 672 Mio. Euro zurückgegangen (Quelle: gfu.de/​hemix-home-electronics-market-index-q1-4-2022).

Desktop-PC, Notebook und Tablet

Die verkaufte Stückzahl von Desktop-PCs verringerte sich in 2022 in Deutschland um -22,8 % auf 0,764 Mio. Stück bei einem ebenfalls gesunkenen Umsatz von € 747 Mio. (-17,7 %). Ebenso verminderte sich die verkaufte Stückzahl von Notebooks auf 3,902 Mio. (-9 %) bei einem gesunkenen Umsatz von € 3,136 Mrd. (- 9,7 %). Die verkaufte Stückzahl bei Tablet-PCs verringerte sich ebenfalls um 17,1 % auf 4,517 Mio. auf einen Umsatz von € 1,953 Mrd. (- 10,6 %). Der Durchschnittspreis der Desktop-PCs erhöhte sich um + 6,6 %, auf € 978, hingegen verminderte er sich bei den Notebooks um - 0,9 %, auf € 804. Bei den Tablet-PCs stieg er wiederum um + 7,8 % auf € 432 an (Quelle: gfu.de/​hemix-home-electronics-markt-index-q1-4-2022/​).

Smartphones

Auch der Durchschnittspreis der Smartphones stieg an, um 12,7 % auf € 626. Beim Umsatz erzielten Smartphones ein Plus von € 13,0 Mrd. (+ 9,3 %) mit knapp 20,8 Mio. Stück (- 3,1 %) (Quelle: gfu.de/​markt-zahlen/​hemix/​-q1-4-2022).

Mobilfunkdienstleistungen

Die Anzahl der Mobilfunkanschlüsse in Deutschland wächst weiter und beläuft sich am Ende des Jahres 2022 auf rund 169 Mio., das sind rund 7,7 Mio. mehr als im Vorjahr. Die Zahlen beziehen sich auf SIM-Karten und beinhalten sowohl Mobilfunkverträge als auch Prepaid-Anschlüsse und SIM-Karten, die für die automatische Kommunikation zwischen Maschinen (M2M) genutzt werden. Das Wachstum in den letzten Jahren ist jedoch hauptsächlich den M2M-Anschlüssen zu verdanken.

Während die Zahlen im Konsumentenbereich stagnieren oder sogar rückläufig sind, wächst der SIM-Karten-Bestand im Bereich Machine-to-Machine-Kommunikation und IoT (Internet of Things) beständig weiter (Statista, Anzahl der Mobilfunkanschlüsse in Deutschland, PM vom 13.03.2023).

Der Absatz von Smartphones war im vergangenen Jahr insgesamt leicht rückläufig. Die jedoch vorherrschende hohe Marktpenetration von Smartphones in Deutschland sorgt neben der steigenden Verfügbarkeit digitaler Inhalte zu weiter steigenden Datenvolumina im Gesamtmarkt. Der Ausbau von Glasfaser und 5G wird durch die Netzbetreiber weiter vorangetrieben, was den Mobilfunk und darüber nutzbare digitale Anwendungen auch weiterhin noch mehr im Alltag verankern wird.

Das aus der Corona-Pandemie veränderte Arbeitsverhalten wie Home-Office und mobiles Arbeiten lassen sowohl die Nachfrage nach Mobilfunkprodukten als auch weitere digitale Dienste weiterhin steigen, wenngleich auch diese Produkte einem geänderten Einkaufsverhalten unterliegen.

5.2.2 Ertragslage

Geschäftsentwicklung

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Bei der Erläuterung der Ertragslage werden alle Beträge einschließlich der Vorjahreszahlen, sofern nicht anders vermerkt, in Mio. € angegeben und sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Differenzen in der Größenordnung von € 1 Mio. (oder 1 %) ergeben.

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Mio.€ Mio.€ %
Leistungsindikator GJ 2021/​2022 Erwartung GJ 2022/​2023 +/​-
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Gesamtumsatz Konzern 1.039 Leichter Rückgang auf rd. € 1.000 Mio. (-3 %) 877 -16 %
Umsatz Projektgeschäft 522 Bis zu -9 % 352 -33 %
Umsatz Direktgeschäft 499 Bis zu +3 % 514 +3 %
Sonstige Umsätze 18 Bis zu -10 % 11 -39 %
EBIT Konzern 47 Rückgang auf rd. € 37 Mio. oder bis zu -20 % -33 -171 %
EBIT Projektgeschäft 7 Bis zu -50 % -58 -929 %
EBIT Direktgeschäft 39 Bis zu -15 % 25 - 36 %
Restrukturierungsaufwendungen -23 n.a.
EBIT Konzern vor Restrukturierungsaufwendungen -10 -121 %
EBIT Projektgeschäft vor Restrukturierungsaufwendungen -41 -673 %
EBIT Direktgeschäft vor Restrukturierungsaufwendungen 31 -22 %

Die im Ausblick des Geschäftsberichtes zum abgelaufenen Geschäftsjahr 2021/​2022 dargestellten Erwartungen über den Geschäftsverlauf wurden umsatz- und ergebnisseitig deutlich verfehlt.

Während das erste Geschäftsquartal umsatzseitig noch leicht über, ergebnisseitig leicht unter den Erwartungen lag, ist das Hardwaregeschäft mit Consumer-Electronics-Produkten seit Sommer 2022 nahezu vollständig weggebrochen. Dabei haben sowohl negative Nachlaufeffekte der Corona-Pandemie als natürlich auch neue Auswirkungen der Ukraine-Krise das Geschäft beeinträchtigt.

Die während der Corona-Pandemie aufgetretenen Lieferengpässe bei gleichzeitig hoher Nachfrage haben zu erhöhten Bestellvolumina auf Hersteller- und Händlerseite geführt. Die seit Beginn der Ukraine-Krise aufgetretenen Unsicherheiten bezüglich Energiepreistrends und Inflation im Allgemeinen haben seit dem zweiten Kalenderquartal 2022 zu steigenden Kaufzurückhaltungen und somit schließlich auch zu Überbeständen an Waren geführt. Seit der starken Preisanstiege im Energiebereich im Spätsommer 2022 sowie dem schnellen Anstieg des Zinsniveaus sind dann die Konsumneigungen der privaten Haushalte noch zurückhaltender geworden und die während der Pandemie noch nachgefragten Consumer-Electronics-Produkte sind vollends aus dem Fokus der Privatverbraucher geraten. In der Folge konnten die Überbestände an Waren nur noch mit deutlichen Preisabschlägen veräußert werden.

Betroffen von diesen Trends war das komplette Hardwaregeschäft von MEDION, sowohl im Direktgeschäft als aber insbesondere auch im Projektgeschäft. Letzteres ist deshalb besonders betroffen, weil Handelskunden aufgrund der zurückhaltenden Konsumneigungen von großvolumigen Bestellungen Abstand genommen haben. Während im Direktgeschäft umsatzseitig die Hardwarerückgänge durch digitale Dienstleistungen kompensiert werden konnten und dieses Berichtssegment daher die Umsatzerwartungen erfüllen konnte, ist das Projektgeschäft mit -33 % deutlich unter den Erwartungen geblieben. Aufgrund der ausbleibenden Volumengeschäfte hat auch der Konzernumsatz mit einem Rückgang von -16 % die Erwartungen nicht erfüllen können.

Dieser Geschäftsrückgang hat sich vollständig auf das erwirtschaftete EBIT ausgewirkt. Während das Direktgeschäft mit einem Rückgang des operativen EBITs vor Restrukturierungsaufwendungen von rd. -22 % noch moderat unter den Erwartungen von -15 % lag, verzeichnet das Projektgeschäft mit einem operativen EBIT vor Restrukturierungsaufwendungen von € -41 Mio. einen unerwartet hohen operativen Verlust, der durch das Direktgeschäft nicht kompensiert werden konnte. Inklusive der Restrukturierungsaufwendungen ergibt sich für das Direktgeschäft ein Rückgang des ausgewiesenen EBITs von -36 % auf € 25 Mio., für das Projektgeschäft sogar ein Rückgang des EBITs von >-100 % auf € -58 Mio. Das Konzern-EBIT vor Restrukturierungsaufwendungen liegt mit € -10 Mio. somit bereits deutlich unter den Erwartungen. Inklusive der Restrukturierungsaufwendungen ergibt sich ein ausgewiesenes negatives Konzern-EBIT in Höhe von € -33 Mio.

MEDION hat aufgund der aktuellen wirtschaftlichen Situation im zweiten Geschäftshalbjahr ein Restrukturierungsprogramm konzipiert, für das im Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. März 2023 Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von rd. € 23 Mio. anfielen, von denen rd. € -22 Mio als Rückstellung bilanziert sind.

Ertragslage

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Mio. € % Mio. € % Mio. € %
01.04.2022 - 31.03.2023 01.04.2021 - 31.03.2022 GJ 2022/​2023 zu GJ 2021/​2022
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Umsatz 876,7 100,0 1.038,5 100,0 -161,8 -15,6
Materialeinsatz -688,4 -78,5 -796,5 -76,7 108,1 13,6
Rohertrag 188,3 21,5 242,0 23,3 -53,7 -22,2
Personalaufwand -89,6 -10,2 -68,6 -6,6 -21,0 -30,6
davon Restrukturierungsaufwendungen -23,3 -2,7 0,0 0,0 -23,3 -
Personalaufwand vor Restrukturierungsaufwendungen -66,3 -7,6 -68,6 -6,6 2,3 3,4
Sonstige Aufwendungen und Erträge -128,5 -14,7 -123,7 -11,9 -4,8 -3,9
Abschreibungen -3,4 -0,4 -3,1 -0,3 -0,3 -9,7
EBIT -33,2 -3,8 46,6 4,5 -79,8 < -100,0
EBIT vor Restrukturierungsaufwendungen -9,9 -1,1 46,6 4,5 -56,5 < -100,0
Finanzergebnis 1,0 0,1 -0,7 -0,1 1,7 >100,0
EBT -32,2 -3,7 45,9 4,4 -78,1 < -100,0
Steuern 4,1 0,5 -14,1 -1,4 18,2 129,1
Konzernergebnis -28,1 -3,2 31,8 3,0 -59,9 < -100,0

UMSÄTZE NACH SEGMENTEN

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Mio. € % Mio. € % Mio. € %
01.04.2022 - 31.03.2023 01.04.2021 - 31.03.2022 GJ 2022/​2023 zu GJ 2021/​2022
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Projektgeschäft 351,5 40,1 521,4 50,2 -169,9 -32,6
Direktgeschäft 514,3 58,7 499,1 48,1 15,2 3,0
Sonstige 10,9 1,2 18,0 1,7 -7,1 -39,4
Umsatz 876,7 100,0 1.038,5 100,0 -161,8 -15,6

UMSÄTZE NACH REGIONEN

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Mio. € % Mio. € % Mio. € %
01.04.2022 - 31.03.2023 01.04.2021 - 31.03.2022 GJ 2022/​2023 zu GJ 2021/​2022
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Deutschland 501,1 57,2 622,6 60,0 -121,5 -19,5
Übriges Europa 138,9 15,8 206,1 19,8 -67,2 -32,6
Australien 187,5 21,4 162,4 15,6 25,1 15,5
Übriges Ausland
Umsatz 49,2 5,6 47,4 4,6 1,8 3,8
Umsatzerlöse 876,7 100,0 1.038,5 100,0 -161,8 -15,6

Die zuvor beschriebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben dazu geführt, dass das Projektgeschäft von € 521,4 Mio. im Vorjahr um € -169,9 Mio. (-32,6 %) auf € 351,5 Mio. zurückgegangen ist. Der Rückgang ist ganz überwiegend zurückzuführen auf weniger höherpreisige und großvolumigere Projekte im PC- und Multimediabereich. Im PC-Bereich konnte zwar das Geschäft mit Educational Devices mit Schulen und Universitäten gegenüber dem Vorjahr und den Erwartungen steigen, insgesamt reichen die hier zu erzielenden Preispunkte jedoch nicht aus, um den Rückgang des regulären PC-Geschäftes, insbesondere im mittleren und oberen Preissegment, zu kompensieren. Die übrigen Rückgänge verteilen sich gleichermaßen auf die Produktkategorien Unterhaltungselektronik und Haushalt.

Das Direktgeschäft konnte zwar im Rahmen der Erwartungen leicht von € 499,1 Mio. auf € 514,3 Mio. (+3,0 %) wachsen, jedoch waren auch hier die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Hardwarebereich spürbar. Der eigene Online-Handel ging stärker als erwartet zurück, konnte jedoch durch die digitalen Dienstleistungen kompensiert werden.

Der Rückgang bei den sonstigen Umsätzen, die im Berichtszeitraum sowie im Vorjahr ausschließlich Dienstleistungen für den Lenovo-Konzern beinhalten, liegt mit -39,4 % deutlich höher als erwartet (bis zu -10 %). Auch dieses ist auf den rückläufigen PC-Markt und damit einhergehenden geringeren Kundenservice-Dienstleistungen zurückzuführen.

Deutschland bleibt mit 57,2 % Umsatzanteil (Vorjahreszeitraum: 60,0 %) wichtigster Markt, auch wenn hier der Umsatz besonders stark von € 622,6 Mio. um € -121,5 Mio. (-19,5 %) auf € 501,1 Mio. zurückgegangen ist. Der Umsatzrückgang ist ausschließlich durch das Hardwaregeschäft begründet. Im übrigen Europa ging der Umsatz noch deutlicher um -32,6 % oder € -67,2 Mio. auf € 138,9 Mio. zurück (Vorjahr: € 206,1 Mio.). Die stärksten Rückgänge gab es in Iberia und Benelux.

Der Umsatzanstieg außerhalb Europas konnte überwiegend in Australien erzielt werden. Der Umsatz stieg hier von € 162,4 Mio. im Vorjahreszeitraum um € +25,1 Mio. auf € 187,5 Mio. Der Umsatz im übrigen Ausland stieg leicht von € 47,4 Mio. auf € 49,2 Mio.

Rohertrag

Aufgrund des insgesamt stark gesunkenen Geschäftsvolumens ging auch der erwirtschaftete Rohertrag deutlich zurück. Neben einem reinen Volumeneffekt haben die Preistendenzen auf der Beschaffungs- und Vertriebsseite zu einem Rückgang der Rohertragsmarge von 23,3 % im Vorjahr auf 21,5 % geführt, was einen relativen Rückgang von rd. 8 % bedeutet. Insgesamt liegt der erwirtschaftete Rohertrag somit mit € 188,3 Mio. um € -53,7 Mio. unter dem Vorjahr von € 242,0 Mio.

Personalaufwand

Die im Geschäftsjahr im MEDION-Konzern durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) liegen mit 1.018 auf Vorjahresniveau (-0,3 %). Aufgrund von im Rahmen der Restrukturierung beschlossenen Personalmaßnahmen hat sich der Personalaufwand von € 68,6 Mio. im Vorjahr um € +21,0 Mio. auf € 89,6 Mio. erhöht. Der um diese Restrukturierungsaufwendungen bereinigte Personalaufwand ging von € 68,6 Mio. auf € 66,3 Mio. (€ -2,3 Mio.) zurück. Dieser leichte Rückgang erklärt sich im Wesentlichen durch höhere Abfindungen und Sachbezüge im Vorjahr. Der durchschnittliche Personalaufwand vor Restrukturierungsaufwendungen sank bei fast unverändertem Personalbestand entsprechend von T€ 67,2 auf T€ 65,1.

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GJ 2022/​2023 GJ 2021/​2022
Personalaufwand, gesamt in T€ 89.592 68.575
davon Restrukturierungsaufwendungen 23.288 0
bereinigter Personalaufwand, gesamt in T€ 66.304 68.575
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl 1.018 1.021
Personalaufwand pro Mitarbeiter in € 88.008 67.164
bereinigter Personalaufwand pro Mitarbeiter in € 65.132 67.165

Sonstige betriebliche Aufwendungen/​Erträge

Der Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen liegt mit € 128,5 Mio. leicht über Vorjahresniveau (€ 123,7 Mio.).

SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE

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Mio. € Mio. € Mio. € %
01.04.2022 -31.03.2023 01.04.2021 - 31.03.2022 GJ 2022/​2023 zu GJ 2021/​2022
--- --- --- --- ---
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Vertriebsaufwendungen -106,0 -103,1 -2,9 -2,8
davon Marketing -27,3 -20,3 -7,0 -34,5
davon Kundenservice -11,2 -16,8 5,6 33,3
davon Provisionen & Gebühren -43,2 -41,7 -1,5 -3,6
davon Frachtkosten -10,1 -12,0 1,9 15,8
davon Sonstiges -14,2 -12,3 -1,9 -15,4
Verwaltungsaufwendungen -23,5 -23,1 -0,4 -1,7
Betriebsaufwendungen -3,8 -3,7 -0,1 -2,7
Übrige -5,1 -1,3 -3,8 < -100,0
-138,4 -131,2 -7,2 -5,5
Sonstige betriebliche Erträge 9,9 7,5 2,4 32,0
Saldo -128,5 -123,7 -4,8 -3,9

Die Vertriebsaufwendungen stiegen leicht von € 103,1 Mio. auf € 106,0 Mio. Innerhalb der Vertriebsaufwendungen stiegen insbesondere die Marketingaufwendungen von € 20,3 Mio. auf € 27,3 Mio., maßgeblich begründet durch höhere Online-Werbeaktivitäten sowie die Wiederaufnahme von Messe- und Event-Aktivitäten. Der Rückgang der Aufwendungen für Kundenservice von € 16,8 Mio. auf € 11,2 Mio. korrespondiert zum rückläufigen Hardwaregeschäft sowohl bei MEDION als auch bei Lenovo. Die höheren Aufwendungen für Provisionen und Gebühren erklären sich durch ein leichtes Wachstum der digitalen Dienstleistungen. Auch die Frachtkosten verminderten sich im Wege des Geschäftsrückganges, obgleich es Kostensteigerungen gab. Der Anstieg der sonstigen Vertriebsaufwendungen resultiert aus höheren Kosten für Retouren und Verpackungen.

Die Verwaltungsaufwendungen sind mit € 23,5 Mio. nahezu unverändert (Vorjahr € 23,1 Mio.) und betreffen nach wie vor hauptsächlich IT (€ 11,5 Mio.; Vorjahr € 10,9 Mio.), Gebühren für Zahlungstransaktionen (€ 2,9 Mio.; Vorjahr € 3,3 Mio.) und Aufwendungen für Recht und Beratung sowie Versicherungen (€ 5,4 Mio., unverändert). Der Anstieg der übrigen Aufwendungen begründet sich durch Vertragsstrafen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen leicht von € 7,5 Mio. auf € 9,9 Mio. Begründet ist dieses im Wesentlichen durch höhere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, überwiegend im Rahmen von Gewährleistungsverpflichtungen.

Abschreibungen

Die Abschreibungen sind mit € 3,4 Mio. auf Vorjahresniveau (€ 3,1 Mio.) und entfallen nach wie vor mehrheitlich auf Software.

Operatives Ergebnis (EBIT)

Der unerwartet hohe und schnelle Rückgang der Projekt-Aufträge des Geschäftsjahres konnte nicht durch kurzfristige Organisationsanpassungen abgefedert werden. Die konzipierten Personalmaßnahmen werden erst in Schritten im Geschäftsjahr 2023/​2024 wirksam. Weitere die Aufbau- und Ablauforganisation betreffende Restrukturierungsmaßnahmen in den Bereichen Entwicklung, Beschaffung und Vertrieb sowie Verwaltung bedürfen naturgemäß ebenfalls einer gewissen Vorlaufzeit, bis sie zum Tragen kommen. Der Rückgang des Geschäftes und der hinzukommende Kostendruck schlägt sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/​2023 daher voll im erwirtschafteten EBIT nieder.

EBIT NACH SEGMENTEN

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Mio. € % Mio. € % Mio. € %
01.04.2022 - 31.03.2023 01.04.2021 - 31.03.2022 GJ 2022/​2023 zu GJ 2021/​2022
--- --- --- --- --- --- ---
Projektgeschäft -58,4 175,9 7,1 15,2 -65,5 <-100,0
Direktgeschäft 24,9 -75,0 38,9 83,4 -14,0 -36,0
Sonstige 0,3 -0,9 0,6 1,4 -0,3 -50,0
EBIT -33,2 100,0 46,6 100,0 -79,8 <-100,0
Operatives EBIT vor Restrukturierungsaufwendungen -9,9 -
- davon Projektgeschäft -40,7 -
- davon Direktgeschäft 30,5 -

Die Umsätze von Projekt- und Direktgeschäft werden gesondert erfasst, auch der Großteil der Aufwendungen kann den Segmenten eindeutig zugeordnet werden. Indirekte Aufwendungen oder Aufwendungen für Maßnahmen, die segmentübergreifend mehrere Unternehmensbereiche betreffen, werden nach plausiblen Verteilungsschlüsseln zugeordnet (beispielsweise Umsatzschlüssel oder Anzahl von Aktionen).

Da das Projektgeschäft ausschließlich aus dem unter Druck geratenen Hardwaregeschäft besteht, sind die fehlenden Kostendeckungen auch hauptsächlich hier sichtbar. Das operative EBIT im Projektgeschäft verschlechterte sich von € +7,1 Mio. im Vorjahr um € -47,8 Mio. auf ein negatives EBIT von € -40,7 Mio.

Aber auch das Direktgeschäft ist unter den Erwartungen geblieben, wenn auch nur leicht. Neben einem seit Jahren steigenden Druck auf Margen im Bereich der digitalen Dienstleistungen haben sich in den verschiedenen Online-Vertriebskanälen auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Hardwaregeschäftes niedergeschlagen. Das EBIT im Direktgeschäft verminderte sich von € 38,9 Mio. im Vorjahr um € -8,4 Mio. auf € 30,5 Mio.

Das EBIT der sonstigen Umsätze ging der Umsatzentwicklung entsprechend von € 0,6 Mio. auf € 0,3 Mio. zurück.

Insgesamt verschlechterte sich das im Konzern erwirtschaftete EBIT von € 46,6 Mio. um € -79,8 Mio. auf ein negatives EBIT von € -33,2 Mio.

Bereinigt um die Restrukturierungsaufwendungen verschlechterte sich das operative EBIT von € 46,6 Mio. um € 56,5 Mio. auf ein negatives EBIT von € -9,9 Mio.

Finanzergebnis

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Mio.€ Mio.€
GJ 2022/​2023 GJ 2021/​2022
--- --- ---
Erträge aus Geldanlage 1,65 0,22
Sonstige Erträge 0,11 0,02
Gesamt Zinserträge 1,76 0,24
- -
Zinsaufwand - 0,06 - 0,36
Gebühren - 0,11 - 0,20
Sonstige Aufwendungen - 0,60 - 0,39
Gesamt Zinsaufwendungen - 0,77 - 0,95
Finanzergebnis 0,99 - 0,71

Das Finanzergebnis verbesserte sich von rd. € -0,7 Mio im Vorjahr auf rd. € +1,0 Mio. aufgrund des allgemein gestiegenen Zinsniveaus und daraus resultierenden Zinserträgen aus Geldanlagen.

Ertragsteuern

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Mio.€ Mio.€
GJ 2022/​2023 GJ 2021/​2022
--- --- ---
Effektiv zahlungswirksame Steuern 10,9 9,2
Steuerumlage vom Organträger - 3,4
Zahlungsunwirksame Steuern gem. IAS 12 - 20,8 2,3
Latente Ertragsteuern 5,8 - 0,8
Ertragsteuerertrag/​-aufwand - 4,1 14,1

Die effektiv zahlungswirksamen Steuern betreffen hauptsächlich die Tochtergesellschaften der MEDION AG.

Die Änderung der latenten Steuern (Aufwand: € 5,8 Mio.; Vorjahr: Ertrag € 0,8 Mio.) ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Vorjahr aktive temporäre Differenzen entsprechend vermindert wurden.

Aufgrund des negativen steuerlichen Ergebnisses im abgelaufenen Geschäftsjahr ist, abweichend zu den Vorjahren, keine Steuerumlage zu leisten (Vorjahr: € 3,4 Mio.).

Konzernergebnis

Aufgrund von im Saldo nahezu unverändertem Finanzergebnis und Ertragsteuern spiegelt sich die Veränderung des EBITs auch im Konzernergebnis wider. Nach € +31,8 Mio. im Vorjahr ergibt sich für 2022/​2023 ein negatives Konzernergebnis von € -28,1 Mio.

Vermögens- und Finanzlage

Bilanzstruktur (IFRS)

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Mio.€ % Mio.€ % Mio.€ %
31.03.2023 31.03.2022 GJ 2022/​2023 zu GJ 2021/​2022
--- --- --- --- --- --- ---
Sachanlagen 25,6 4,0 26,6 3,3 -1,0 -3,8
Immaterielle Vermögenswerte 1,6 0,2 2,6 0,3 -1,0 -38,5
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 0,4 0,1 0,4 0,1 0,0 0,0
Sonstige langfristige andere Vermögenswerte 0,1 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0
Aktive latente Steuern 0,4 0,1 6,9 0,9 -6,5 -94,2
Langfristige Vermögenswerte 28,1 4,4 36,6 4,6 -8,5 -23,2
Vorräte 147,3 23,0 269,7 34,3 -122,4 -45,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 135,3 21,1 220,9 28,0 -85,6 -38,8
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 86,0 13,4 69,7 8,8 16,3 23,4
davon: Forderung aus Verlustübernahme 36,0 5,6 0,0 0,0 36,0 -
davon: Bereitstellung aus liquiden Mitteln 45,5 7,1 30,0 3,8 15,5 51,7
Ertragsteuererstattungsansprüche 0,3 0,0 0,0 0,0 0,3 -
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 40,9 6,5 41,1 5,1 -0,2 -0,5
Sonstige kurzfristige andere Vermögenswerte 11,4 1,8 10,8 1,4 0,6 5,6
Zahlungsmittel /​ -äquivalente 191,9 29,9 140,7 17,8 51,2 36,4
Kurzfristige Vermögenswerte 613,1 95,6 752,9 95,4 -139,8 -18,6
Summe Aktiva 641,2 100,0 789,5 100,0 -148,3 -18,8
Eigenkapital 454,9 70,9 470,5 59,6 -15,6 -3,3
abzgl. erworbener eigener Aktien -46,4 -7,2 -46,4 -5,9 0,0 0,0
Bilanzielles Eigenkapital (IFRS) 408,5 63,7 424,1 53,7 -15,6 -3,7
Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 20,5 3,2 26,9 3,4 -6,4 -23,8
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 93,8 14,6 165,2 20,9 -71,4 -43,2
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,4 0,1 45,4 5,8 -45,0 -99,1
davon: Verbindlichkeiten aus Gewinnabführung 0,0 0,0 36,5 4,6 -36,5 -100,0
Steuerverbindlichkeiten 1,2 0,2 1,6 0,2 -0,4 -25,0
Sonstige Rückstellungen 84,9 13,2 71,5 9,1 13,4 18,7
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 15,8 2,5 36,3 4,6 -20,5 -56,5
Sonstige kurzfristige andere Verbindlichkeiten 16,1 2,4 18,5 2,3 -2,4 -13,0
Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 212,2 33,0 338,5 42,9 -126,3 -37,3
Summe Passiva 641,2 100,0 789,5 100,0 -148,3 -18,8

Die Bilanzsumme des MEDION-Konzerns hat sich zum 31. März 2023 im Vergleich zum Vorjahresstichtag um € -148,3 Mio. (-18,8 %) auf € 641,2 Mio. vermindert (31. März 2022: € 789,5 Mio.).

Begründet ist diese Verminderung der Bilanzsumme maßgeblich durch den Abbau des Vorratsvermögens, nachdem in den beiden Vorjahren hohe Auftragsvolumina sowie globale Lieferkettenprobleme zu längeren Zwischenlagerzeiten führten. MEDION konnte sowohl den hohen Bestand an Komponenten zu Fertigprodukten verbauen als auch letztere in den Markt abverkaufen. Das Vorratsvermögens reduzierte sich entsprechend um € -122,4 Mio. auf € 147,3 Mio. (Vorjahr € 269,7 Mio.). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verminderten sich durch das rückläufige Geschäftsvolumen von € 220,9 Mio. um € -85,6 Mio. auf € 135,3 Mio. Auf der Passivseite gingen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um € -71,4 Mio. auf € 93,8 Mio. zurück (Vorjahr € 165,2 Mio.). Insgesamt verminderte sich demnach die Mittelbindung durch das Working Capital (Vorratsvermögen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) zum 31. März 2023 um € -136,6 Mio. auf € 188,8 Mio. (Vorjahr: € 325,4 Mio.).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stiegen um € +16,3 Mio. auf € 86,0 Mio. (Vorjahr: € 69,7 Mio.). Während sich die Forderungen aus Verkäufen und Dienstleistungen um € -35,2 Mio. reduzierten, erhöhten sich die Forderungen aus der Bereitstellung liquider Mittel (€ 45,5 Mio.; Vorjahr: € 30,0 Mio.). Weiterhin führt die Forderung aus Verlustübernahme in Höhe von € 36,0 Mio .(Vorjahr: Verbindlichkeit aus Gewinnabführung in Höhe von € 36,5 Mio.) zum Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen.

Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von € 40,9 Mio. (Vorjahr: € 41,1 Mio.) beinhalten hauptsächlich Lieferantengutschriften (€ 34,8 Mio.; Vorjahr € 36,1 Mio.).

Die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und -äquivalente erhöhten sich um € +51,2 Mio. auf € 191,9 Mio. (Vorjahr: € 140,7 Mio.). Inklusive der im Lenovo-Konzern angelegten, jederzeit kurzfristig rückrufbaren liquiden Mittel ergibt sich ein Anstieg der Gesamt-Liquidität zum Bilanzstichtag von € 170,7 Mio. um € +66,7 Mio. auf € 237,4 Mio.

Zu den von der MEDION AG gehaltenen eigenen Aktien wird gemäß § 315 Abs. 2 S. 2 HGB und § 289 Abs. 2 S. 2 HGB auf die im Anhang der MEDION AG im Abschnitt 4.3.1 "Angaben zur Bilanz" und "Eigenkapital" gemachten Angaben gem. § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG verwiesen.

Das bilanzielle Eigenkapital liegt wegen des Ergebnisabführungsvertrags mit der Lenovo Germany Holding GmbH mit € 408,5 Mio. nur leicht unter Vorjahresniveau (€ 424,1 Mio.), aufgrund der verminderten Bilanzsumme erhöhte sich die Eigenkapitalquote von 53,7 % im Vorjahr auf 63,7 % zum 31. März 2023 und liegt damit nach wie vor stabil über 50 %.

Die sonstigen Rückstellungen liegen mit € 84,9 Mio. um € +13,4 Mio. über dem Vorjahreswert von € 71,5 Mio. Im Bilanzwert zum 31. März 2023 ist eine Rückstellung für Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von € 22,5 Mio. enthalten. Weitere wesentliche Rückstellungen betreffen nach wie vor Gewährleistungen (€ 16,3 Mio.; Vorjahr € 19,3 Mio.) sowie Lizenzen und Schutzrechte (€ 23,9 Mio.; Vorjahr € 24,1 Mio.). Für Verpflichtungen aus Gewährleistungen sind zusätzlich € 7,9 Mio. (Vorjahr € 11,9 Mio.) in den langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Die Verminderung der sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten um € -20,5 Mio. von € 36,3 Mio. auf € 15,8 Mio. resultiert im Wesentlichen aus einem geringeren Saldo des Factoring-Programmes (€ 8,4 Mio.; Vorjahr € 30,6 Mio.).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von € 0,4 Mio. zum 31. März 2023 (Vorjahr: € 45,4 Mio.) betreffen Verbindlichkeiten aus dem Bezug von

Servicematerialien. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der nicht vorhandenen Verbindlichkeit aus Gewinnabführung.

Kapitalflussrechnung und Liquiditätslage

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Mio.€ Mio.€ Mio.€ %
CASHFLOW 01.04.2022 -31.03.2023 01.04.2021 -31.03.2022 GJ 2022/​2023 zu GJ 2021/​2022
--- --- --- --- ---
Betriebsergebnis (EBIT) -33,2 46,6 -79,8 < -100,0
Planmäßige Abschreibungen sowie andere zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge 0,0 2,0 -2,0 -100,0
Brutto Cashflow -33,2 48,6 -81,8 < -100,0
Veränderungen im Netto-Umlaufvermögen 160,3 -80,8 241,1 > 100,0
Veränderungen der übrigen Rückstellungen 13,4 -0,3 13,7 > 100,0
Auszahlungen für Steuern -11,6 -8,8 -2,8 -31,8
Mittelzu-/​-abfluss aus betrieblicher Tätigkeit 128,9 -41,3 170,2 > 100,0
Mittelab-/​-zufluss aus Investitionstätigkeit -17,2 78,3 -95,5 < -100,0
Auszahlung Ergebnisabführung Vorjahre -36,5 -29,3 -7,2 -24,6
Netto-Zahlungen Finanzverbindlichkeiten -21,3 -35,3 14,0 39,7
Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit -57,8 -64,6 6,8 10,5
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 53,9 -27,6 81,5 > 100,0
Wechselkursbedingte Änderung des Finanzmittelfonds -2,7 1,6 -4,3 < -100,0
Finanzmittelfonds am Anfang des Geschäftsjahres 140,7 166,7 -26,0 -15,6
Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres 191,9 140,7 51,2 36,4

Im Wesentlichen durch den Abbau des Vorratsvermögens und des Saldos aus Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen veränderte sich der im Vorjahr ausgewiesene Mittelabfluss aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von € -41,3 Mio. in einen Mittelzufluss von € +128,9 Mio.

Die Mittelab- und zuflüsse aus Investitionstätigkeit entsprechen im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie im Vorjahr einem Ab- und Rückfluss aus der Bereitstellung liquider Mittel im Lenovo-Konzern.

Der im Vergleich zum Vorjahr leicht um € 6,8 Mio. niedrigere Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit (€ -57,8 Mio.; Vorjahr € -64,6 Mio.) resultiert aus dem zum 31. März 2023 bilanzierten geringeren Verkauf von Forderungen im Rahmen eines Factoring-Programmes, denen eine leicht höhere Auszahlung für Gewinnabführung gegenüber steht.

Insgesamt ergibt sich somit eine Erhöhung des Finanzmittelfonds um € +51,2 Mio. von € 140,7 Mio. im Vorjahr auf € 191,9 Mio.

Aufgrund der vereinbarten Finanzierungsrahmenbedingungen im Wege der Integration in den Lenovo-Konzern erfolgen die Anlagen liquider Mittel nicht mehr durch MEDION selbst, sondern durch den Lenovo-Konzern. Die sonst durch MEDION angelegte Liquidität wird dem Lenovo-Konzern zur Verfügung gestellt und zu marktüblichen Bedingungen sowie unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen verzinst. Diese Mittel sind kurzfristig (im Sinne von IAS 1.66 c) und können

jederzeit zurückgeführt werden. Diese Beträge werden unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen und reduzieren daher den in der MEDION-Bilanz ausgewiesenen Liquiditätssaldo. Abzüglich der im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Verbindlichkeiten aus einem Factoring-Programm ergibt sich eine Erhöhung der Netto-Liquidität um € +88,9 Mio. von € 140,1 Mio. im Vorjahr auf € 229,0 Mio. zum 31. März 2023.

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Mio.€ Mio.€
31.03.2023 31.03.2022
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In Bilanz ausgewiesene Liquidität 191,9 140,7
Zuzüglich im Konzern angelegter Mittel 45,5 30,0
Gesamt-Liquidität 237,4 170,7
Abzüglich Verkauf von Forderungen aus Factoring Finanzierung -8,4 -30,6
Netto-Liquidität 229,0 140,1

Die Finanzierung des MEDION-Konzerns einschließlich des erforderlichen Working Capitals für das laufende Geschäft war im abgelaufenen Geschäftsjahr stets sichergestellt. Der MEDION-Konzern verfügt nach wie vor über eine deutlich positive Netto-Liquidität. Ebenso verfügt MEDION mit dem hohen bilanziellen Eigenkapital von € 408,5 Mio., einer bilanziellen Eigenkapitalquote von 63,7 % und einer Liquidität inklusive der Geldanlagen im Konzern (€ 45,5 Mio.) von € 237,4 Mio. über weiterhin sehr gute Finanzierungsrahmenbedingungen im Prognosezeitraum.

5.2.2.1 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns

Im abgelaufenen Geschäftsjahr entwickelte sich das operative Ergebnis (EBIT) aufgrund starker Veränderungen im Konsumverhalten der privaten Haushalte und daraus resultierenden Überbeständen im Handel deutlich schlechter als erwartet. Inklusive der Aufwendungen für anstehende Restrukturierungsmaßnahmen liegt das EBIT mit einem Verlust in Höhe von € -33,2 Mio. um € - 70,7 Mio. unter den Erwartungen. Ohne Berücksichtigung der Restrukturierungsaufwendungen liegt das operative Ergebnis im Konzern bei € -9,9 Mio. Hierbei konnte das mit € -40,7 Mio. negative EBIT des Projektgeschäftes nicht durch das Direktgeschäft (€ +30,5 Mio.) kompensiert werden.

MEDION AG (ergänzende Erläuterungen auf Basis HGB)

Der Lagebericht der MEDION AG und der Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2022/​2023 (zusammengefasster Lagebericht) sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. Der Jahresabschluss der MEDION AG nach HGB und der zusammengefasste Lagebericht werden zeitgleich im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Da das MEDION-Geschäft weitestgehend über die MEDION AG abgewickelt und aus Gründen der Kosteneffizienz entsprechend zentral gesteuert wird, entspricht die Ertrags- sowie die Vermögens- und Finanzlage im Wesentlichen den Informationen über die wirtschaftliche Lage des MEDION-Konzerns. Ergänzende Erläuterungen zu wesentlichen Kennzahlen stellen sich wie folgt dar:

Ertragslage MEDION AG nach HGB

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Mio. € % Mio. € % Mio. € %
01.04.2022 - 31.03.2023 01.04.2021 - 31.03.2022 GJ 2022/​2023 zu GJ 2021/​2022
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatz 705,2 100,0 891,5 100,0 -186,3 -20,9
Materialeinsatz -558,5 -79,2 -685,9 -76,9 127,4 18,6
Rohertrag 146,7 20,8 205,6 23,1 -58,9 -28,6
Personalaufwand -34,7 -4,9 -37,1 -4,3 2,4 6,5
Sonstige Aufwendungen und Erträge -177,0 -25,1 -147,4 -16,5 -29,6 -20,1
Abschreibungen -2,9 -0,4 -2,7 -0,3 -0,2 -7,4
EBIT -67,9 -9,6 18,4 2,1 -86,3 < -100,0
Finanzergebnis 32,8 4,7 22,4 2,5 10,4 46,4
EBT -35,1 -5,0 40,8 4,6 -75,9 < -100,0
Steuern -0,9 -0,1 -4,3 -0,5 3,4 79,1
Ergebnis MEDION AG vor Verlustübernahme/​Gewinnabführung -36,0 -5,1 36,5 4,1 -72,5 < -100,0

Die durch die MEDION AG erwirtschaftete Rohertragsmarge liegt mit 20,8 % leicht unter dem Niveau der Konzernrohertragsmarge (21,5 %) und genau wie der Konzernwert unter dem Vorjahresniveau (23,1 %; 23,3 % im Konzern). Hintergrund des geringeren Rohertrages ist entsprechend derselbe wie im Konzern, der starke Preisdruck im ohnehin durch niedrigere Rohmargen geprägten Projektgeschäft, das ausschließlich in der MEDION AG erfasst wird.

Der Personalaufwand der MEDION AG ist insgesamt im Vorjahresvergleich um € -2,4 Mio. von € 37,1 Mio. auf € 34,7 Mio. gesunken. Leicht höheren Gehaltsaufwendungen und Prämien stehen geringere Aufwendungen aus Sachbezügen und Abfindungen gegenüber. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (Vollzeitäquivalente) der MEDION AG liegt mit 424 auf Vorjahresniveau (Vorjahr 426).

Sonstige betriebliche Aufwendungen/​Erträge der MEDION AG nach HGB

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Mio. € Mio. € Mio. € %
GJ 2022/​2023 GJ 2021/​2022 GJ 2022/​2023 zu GJ 2021/​2022
--- --- --- --- ---
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Vertriebsaufwendungen -121,0 -122,2 1,2 1,0
davon Marketing -45,7 -40,0 -5,7 -14,3
davon Kundenservice -22,9 -30,2 7,3 24,2
davon Provisionen & Gebühren -21,5 -21,8 0,3 1,4
davon Sonstiges -30,9 -30,2 -0,7 -2,3
Restrukturierungsaufwendungen -23,3 0,0 -23,3 -
Verwaltungsaufwendungen -33,8 -33,2 -0,6 -1,8
Betriebsaufwendungen -2,1 -2,2 0,1 4,5
Übrige -4,3 -0,7 -3,6 < -100,0
-184,5 -158,3 -26,2 -16,6
Sonstige betriebliche Erträge 7,5 10,9 -3,4 -31,2
Saldo -177,0 -147,4 -29,6 -20,1

Da im MEDION-Konzern der maßgebliche Anteil des Geschäftes durch die MEDION AG realisiert wird und sich die Organisationsstrukturen entsprechend hauptsächlich in der AG befinden, lässt sich auch die Entwicklung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge teilweise mit der des Konzerns vergleichen. Anders als in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden jedoch die die Personalmaßnahmen betreffenden Restrukturierungsaufwendungen nicht im Personalaufwand, sondern gesondert in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Insgesamt ist der Saldo der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge mit € -177,0 Mio. um € -29,6 höher als der Vorjahressaldo in Höhe von € 147,4 Mio. Ohne Restrukturierungsaufwendungen ist der Saldo um € -6,3 Mio. höher als im Vorjahr.

Aufgrund der unterschiedlichen Behandlung von zweckgebundenen Werbekostenzuschüssen im Hinblick auf den Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB und IFRS liegen die Aufwendungen für Marketing in Höhe von € 45,7 Mio. (Vorjahr: € 40,0 Mio.) um € 18,4 Mio. (Vorjahr: € 19,7 Mio.) über dem Wert im Konzern (€ 27,3 Mio.; Vorjahr: € 20,3 Mio.). Dieser Anstieg erklärt sich hauptsächlich durch höhere Aufwendungen für Online-Marketing.

Der Herausfall von serviceintensiven Produktmengen aus der Gewährleistungszeit und der starke Rückgang des Projektgeschäftes hat zu einer deutlichen Reduzierung servicerelevanter Mengen im abgelaufenen Geschäftsjahr und somit zu einem deutlichen Rückgang der Aufwendungen für Kundenservice geführt. Insgesamt liegen die Aufwendungen für Kundenservice um € 11,7 Mio. (Vorjahr € 13,4 Mio.) über dem Konzernwert. Hintergrund ist, dass in der MEDION AG die durch Tochtergesellschaften weiterbelasteten Personalaufwendungen für den Kundenservice als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst werden.

Die Verwaltungsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für IT (€ 10,2 Mio.; Vorjahr € 9,7 Mio.) sowie konzerninterne Verwaltungsumlagen (€ 15,1 Mio.; Vorjahr: € 14,5 Mio.).

Die hier ausgewiesenen Restrukturierungsaufwendnungen in Höhe von € 23,3 Mio. betreffen ausschließlich Personalmaßnahmen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge gingen von € 10,9 Mio. im Vorjahr um € -3,4 Mio. auf € 7,5 Mio. zurück. Dieser Rückgang ist wesentlich auf geringere Erträge aus Sachbezügen und der Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen.

Das gegenüber dem Vorjahr (€ 22,4 Mio.) mit € 32,8 Mio. deutlich höhere Finanzergebnis erklärt sich im Wesentlichen durch höhere Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaften.

Aufgrund des negativen steuerlichen Ergebnisses im abgelaufenen Geschäftsjahr ist, abweichend zu den Vorjahren, keine Steuerumlage zu leisten (Vorjahr: € 3,4 Mio.).

Bei der MEDION AG sank das im Geschäftsjahr erwirtschaftete Ergebnis vor Verlustübernahme (im Vorjahr Gewinnabführung) von € 36,5 Mio. um € -72,5 Mio. (-198,6%) auf € -36,0 Mio.

Bilanzstruktur der MEDION AG nach HGB

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Mio.€ % Mio.€ % Mio.€ %
31.03.2023 31.03.2022 GJ 2022/​2023 zu GJ 2021/​2022
--- --- --- --- --- --- ---
Anlagevermögen 34,4 6,0 36,3 5,2 -1,9 -5,2
Langfristige Vermögensgegenstände 34,4 6,0 36,3 5,2 -1,9 -5,2
Vorräte 146,3 25,3 268,7 38,8 -122,4 -45,6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 129,2 22,3 213,5 30,8 -84,3 -39,5
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 73,1 12,6 72,1 10,4 1,0 1,4
Flüssige Mittel 150,5 26,0 58,8 8,5 91,7 > 100,0
Übrige Vermögensgegenstände 44,8 7,8 43,1 6,3 1,7 3,9
Kurzfristige Vermögensgegenstände 543,9 94,0 656,2 94,8 -112,3 -17,1
Summe Aktiva 578,3 100,0 692,5 100,0 -114,2 -16,5
Eigenkapital 366,1 63,3 366,1 52,9 0,0 0,0
Langfristige Rückstellungen 15,8 2,7 14,9 2,2 0,9 6,0
Sonstige Rückstellungen 95,4 16,5 88,3 12,8 7,1 8,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 65,2 11,3 124,8 18,0 -59,6 -47,8
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 14,8 2,6 51,9 7,5 -37,1 -71,5
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 21,0 3,6 46,5 6,7 -25,5 -54,8
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 196,4 34,0 311,5 45,0 -115,1 -37,0
Summe Passiva 578,3 100,0 692,5 100,0 -114,2 -16,5

Die Bilanzsumme der MEDION AG zum 31. März 2023 hat sich im Vorjahresvergleich von € 692,5 Mio. um € -114,2 Mio. auf € 578,3 Mio. verringert. Die gegenüber der Konzernbilanz (€ 641,2 Mio.; Vorjahr € 789,5 Mio.) um € -62,9 Mio. (Vorjahr: € 97,0 Mio.) geringere Bilanzsumme erklärt sich maßgeblich durch niedrigere liquide Mittel auf der Aktivseite und geringere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Eigenkapital auf der Passivseite.

Da das Working Capital-intensive Projektgeschäft ausschließlich in der MEDION AG erfasst wird, haben sich die Abverkäufe der hohen Lagerbestände auch in der Bilanz der MEDION AG abgebildet. Das Vorratsvermögen hat sich hier von € 268,7 Mio. um € -122,4 Mio. auf € 146,3 Mio. vermindert. Unter Berücksichtigung der im Rahmen des zurückgegangenen Geschäftsvolumens mit € 129,2 Mio. deutlich geringeren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr € 213,5 Mio.) und der von € 124,8 Mio. um € -59,6 Mio. auf € 65,2 Mio. verminderten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ergibt sich eine um € -147,1 Mio. verminderte kurzfristige Mittelbindung im Working Capital (€ 210,3 Mio.; Vorjahr € 357,4 Mio.), die sich auch im höheren Bestand liquider Mittel zeigt (€ 150,5 Mio. ggü. € 58,8 Mio. im Vorjahr).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind mit € 73,1 Mio. zwar unverändert (Vorjahr: € 72,1 Mio.), jedoch sind zum 31. März 2023 Forderungen aus Verlustübernahme in Höhe von € 36,0 Mio. enthalten (Vorjahr: Verbindlichkeiten aus Gewinnabführung in Höhe von € 36,5 Mio.). Rückläufig sind die Forderungen aus Warenverkauf und Dienstleistungen gegen Lenovo (€ 2,4 Mio.; Vorjahr € 19,7 Mio.).

Der Rückgang der übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten von € 46,5 Mio. um € -25,5 Mio. auf € 21,0 Mio. resultiert hauptsächlich aus geringeren Verbindlichkeiten im Rahmen des ABS-Programmes.

Aufgrund der niedrigeren Bilanzsumme hat sich die Eigenkapitalquote zum 31. März 2023 von 52,9 % im Vorjahr auf 63,3 % erhöht und liegt nach wie vor stabil über 50 %.

5.3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht

5.3.1 Prognosebericht

5.3.1.1 Konjunktureller Rahmen

Der Ausblick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hat sich gegenüber der Konjunkturprognose des Sachverständigenrates vom November 2022 geringfügig verbessert. Der Sachverständigenrat erwartet im Jahr 2023 ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,2 % und im Jahr 2024 in Höhe von 1,3 %. Die kurzfristigen Abwärtsrisiken für das Wachstum haben sich reduziert. Vor allem ist die Unsicherheit über die Energieversorgungslage vorerst gesunken, was zu einem Rückgang der Großhandelspreise für Energie geführt hat.

Obwohl sich die Energieversorgungslage vorerst entspannt hat, ist die Energiekrise noch nicht überwunden. Im Winter 2022/​23 konnte eine Gasmangellage abgewendet werden, die eine staatlich angeordnete Rationierung erforderlich gemacht hätte. Die Kerninflation stieg in den vergangenen Monaten stärker als erwartet und kompensierte teilweise die geringere Energiepreisinflation.

Die nach wie vor bestehende hohe Inflation belastet sowohl die privaten Haushalte als auch die Unternehmen durch Kostensteigerungen insbesondere aufgrund hoher Lohnabschlüsse. Das daraus resultierende schwache Wachstum trifft auch den privaten Konsum und dabei im besonderen Maße die sehr preissensitiven Käufergruppen. Für Deutschland erwartet der Sachverständigenrat einen Anstieg der Verbraucherpreise (VPI) in den Jahren 2023 und 2024 um 6,6 % und 3,0 %.

Die globalen Konjunkturaussichten haben sich leicht aufgehellt. So mildern sinkende Großhandelspreise für Energie und die Abkehr Chinas von der Null-Covid-Politik den für das Jahr 2023 zunächst erwarteten Rückgang des Wirtschaftswachstums in Deutschland und im Euro-Raum. Die hohe Inflation dämpft das Wachstum aber bis weit ins Jahr 2024 hinein. Das Wirtschaftswachstum im Euro-Raum (kalenderbereinigt) dürfte in 2023 nur rund 0,9 % und 2024 1,5 % betragen. Für die globale Wirtschaftsleistung erwartet der Sachverständigenrat einen Anstieg von 2,2 % in diesem Jahr und 2,7 % im kommenden Jahr.

Für den Euro-Raum dürfte die Inflationsrate (HVPI) mit 5,9 % und 2,9 % weiterhin deutlich über dem Inflationsziel der EZB von 2 % liegen. Im weltweiten Durchschnitt erwartet der Sachverständigenrat einen Anstieg der Verbraucherpreise um 5,3 % im Jahr 2023 und um 3,5 % im Jahr 2024.

Die Konjunkturprognose unterliegt weiterhin verschiedenen Abwärtsrisiken. Zwar wurde eine Gasmangellage in Europa im Winter 2022/​23 vermieden, die Versorgungslage im Winter 2023/​24 ist aber noch unsicher. Sollte die Inflation langsamer zurückgehen als erwartet, könnte dies eine ausgeprägtere geldpolitische Straffung erfordern. Dies würde die private Nachfrage stärker dämpfen. Zugleich haben die zuletzt gestiegenen Finanzmarktrisiken die Inflationsbekämpfung durch die Zentralbanken erschwert. Sollte die geldpolitische Reaktion aufgrund dieser Abwägungen zu gering ausfallen, könnte die Inflation länger als erwartet hoch bleiben oder sogar nochmal anziehen. Eine Zunahme der geopolitischen Spannungen zwischen den USA und China könnte den globalen Warenhandel und die internationalen Lieferketten erheblich belasten (Quelle:https:/​/​www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/​Konjunkturprognosen/​2023/​KJ2023_​Gesamtausgabe.pdf).

5.3.1.2 Marktentwicklung im Bereich der Consumer Electronics

Der Markt für Consumer Electronics umfasst elektronische und digitale Geräte für den Privatgebrauch zu Unterhaltungs- (Fernseher, Radio, Smart Speaker, etc.) und Kommunikationszwecken (Telefone, Smartphones etc.) sowie zur Ausführung von Heimbüro-Tätigkeiten (Drucker, Kopierer etc.).

Der Umsatz im besonders für MEDION relevanten Markt Consumer Electronics in Deutschland beträgt 2023 nach Schätzung etwa 26,90 Mrd. Euro. Laut Prognose wird im Jahr 2028 ein Marktvolumen von 27,37 Mrd. Euro erreicht; dies entspricht einem jährlichen Umsatzwachstum von 0,35 % (CAGR 20232028).

Das größte Marktsegment ist das Segment Telefonie mit einem wertmäßigen Marktvolumen von rund 9,48 Mrd. Euro in 2023. Umgerechnet auf die Bevölkerungszahl werden in diesem Markt im Jahr 2023 etwa 321,07 Euro pro Kopf umgesetzt. Im Jahr 2023 werden voraussichtlich 58 % des Gesamtumsatzes im Markt Consumer Electronics online erwirtschaftet. (Quelle: https:/​/​de.statista.com/​outlook/​cmo/​ consumer-electronics/​deutschland).

Aufgrund teilweise immer noch gestörter Lieferketten sowie weiteren Logistikproblemen und damit verbundenen Versorgungsengpässen bei Komponenten und manchen Rohmaterialien sowie der aktuellen Krisensituation und der unverändert hohen Inflation mit Auswirkungen auf das frei verfügbare Einkommen der Verbraucher ist eine weitergehende seriöse Prognose der Marktentwicklung für das Jahr 2023 und danach derzeit nicht möglich.

Mobilfunk und digitale Dienstleistungen

Der weiterhin stabile Absatz von Smartphones sorgt für einen anhaltenden Trend der mobilen Internetnutzung mit hohen Datenübertragungsraten im Postpaid und Prepaid Bereich. Im Mobilfunk wird unverändert in den Ausbau der Übertragungstechnik und die Glasfasernetze sowie den neuen 5G-Standard investiert.

Die Wettbewerbssituation der vielen Online-Angebote und das nach der Corona-Pandemie veränderte Einkaufsverhalten im stationären Handel werden auch die nächsten Jahre bestimmen. Digitale Dienstleistungen werden weiterhin stark differenziert und nur bei ausreichend innovativen Produktangeboten in höherem Maße nachgefragt werden.

5.3.1.3 Entwicklung von MEDION im Geschäftsjahr 2023/​2024

Wirtschaftliche Entwicklung von MEDION

Die zukünftige Entwicklung von MEDION im Geschäftsjahr 2023/​2024 als Anbieter von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der Consumer Electronics für den Massenmarkt hängt neben den effizienten und konsequent auf die Bedürfnisse der Kunden und Verbraucher ausgerichteten Strukturen und neuen innovativen Produkten des Unternehmens in hohem Maße davon ab, wie sich der konjunkturelle Rahmen, die Währungsrelationen und die Konsumneigung der Verbraucher beim Wettbewerb der Einkaufsstätten in Deutschland und in den wichtigsten europäischen Ländern auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Verknappung von Komponenten, Lieferketten und Logistikproblemen und der Ukraine Krise entwickeln.

Unverändert besteht der Trend der hohen Wettbewerbsintensität und der Verlagerung des Einkaufsverhaltens in das Internet. Zu berücksichtigen sind damit auch in besonderem Maße die Erwartungen der Handelspartner hinsichtlich der Absatzchancen von Consumer-Electronics-Produkten mit dem daraus resultierenden Bestellverhalten.

Darüber hinaus wird die weitere Entwicklung im Telekommunikationsmarkt zu berücksichtigen sein. Der rasche technologische Wandel im Telekommunikationssektor erfordert hohe Investitionen, um Netzinfrastrukturen der nächsten Generation auszubauen. Der Ausbau von 5G-Netzen geht zügig voran und hat von den Netzbetreibern hohe Investitionen erfordert. Dies kann sich jedoch auch auf die für MEDION relevante Preisgestaltung der verfügbaren Angebote der Diensteanbieter im Jahr 2023 und 2024 auswirken.

Ebenso wie beim Wettbewerb ist nicht konkret einzuschätzen, welche kurz- und mittelfristigen Auswirkungen die aktuelle geopolitische Lage und die weiterhin hohe Inflation auf das Konsumverhalten der Verbraucher haben wird. Entscheidend bleibt für MEDION, ob die Käufergruppen mit besonderer Preissensivität die Angebote innovativer Consumer Electronics-Produkte auch annehmen oder - wie im zweiten Halbjahr 2022/​2023 spürbar - hier weiterhin zurückhaltend bleiben.

Desweiteren müssen die Erfolge der im abgelaufenen Geschäftsjahr begonnenen Restrukturierung abgewartet werden.

5.3.1.4 Umsatz und Ergebnis (EBIT) im MEDION-Konzern und in der MEDION AG im Geschäftsjahr 2023/​2024

Da das abgelaufene Geschäftsjahr 2022/​2023 aufgrund von Nachlaufeffekten der Corona-Pandemie und direkten Auswirkungen des Ukraine-Krieges (Inflation und Konsumzurückhaltung sowie insbesondere Energiekrise) mit einem hohen operativen Verlust abgeschlossen werden musste, hat für MEDION die Umsetzung des im abgelaufenen Geschäftsjahr eingeleiteten Restrukturierungsprogrammes, für das zum 31. März 2023 entsprechende Beträge zurückgestellt wurden, oberste Priorität für das Geschäftsjahr 2023/​2024 und auch 2024/​2025. MEDION geht davon aus, dass die gegenwärtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im privaten Konsumumfeld die Handels- und Händlerstrukturen, insbesondere im Hinblick auf Erwerb und Nutzung von Consumer-Electronics-Produkten, nachhaltig verändern werden. Ziel ist es somit, den MEDION-Konzern an erwartete Veränderungen der Handels- und Vertriebsstrukturen anzupassen. Die Restrukturierungsmaßnahmen betreffen demzufolge die Aufbau- und Ablauforganisation aller Unternehmensbereiche:

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Produktentwicklung und Sourcing: Änderungen der Produktstrategien und Stärkung strategischer Lieferanten
Produktmanagement und Qualitätsmanagement: weltweite Vereinheitlichung und Serienentwicklungen
Organisation im Allgemeinen: Anpassung der Aufbauorganisation an veränderte strategische Ablauforganisation
Vertrieb und Kundenservice: Neuausrichtung und Selektion von Vertriebskanälen und Anpassung des Kundenservice an veränderte Produktstrategien

Da diese Maßnahmen struktureller Natur sind, bedarf die nachhaltige Umsetzung überwiegend eines längeren Zeitraums. Für das Geschäftsjahr 2023/​2024 ist die Zielsetzung, mögliche Kostensenkungspotentiale in den Bereichen Organisation, Produktentwicklung und Sourcing weiterhin konsequent und schnellstmöglich umzusetzen, um dadurch die Voraussetzungen nachhaltiger strategischer Veränderungen in übrigen Bereichen zu schaffen. Ziel ist es, die meisten Restrukturierungsmaßnahmen bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023/​2024 umgesetzt zu haben, um in den nachfolgenden Zeiträumen wieder zu gewohnter Ertragsstärke und -stabilität zurückzufinden. Dieses bedeutet, dass MEDION für das Geschäftsjahr 2023/​2024 zwar wieder von einem positiven EBIT ausgeht, dieses jedoch noch deutlich unter den Vorjahren liegt.

Wie bereits in der letztjährigen Prognose zum abgelaufenen Geschäftsjahr erläutert, haben intensiver werdende öffentliche Diskussionen über Umweltverträglichkeiten von Produkten oder Energieressourcen die Ausgabenentscheidungen der Konsumenten stark beeinflusst. Als besonderer Unsicherheitsfaktor bleibt der im Februar 2022 begonnene Krieg in der Ukraine, dessen mögliche Auswirkungen auf den Alltag und das Wirtschaftsleben nicht nur in Deutschland und Europa überhaupt nach wie vor in ihrer Dauer oder Intensität nicht vorhersehbar sind. Je länger die vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise gegenwärtig angespannte Situation anhält, insbesondere die durch die hohen Energiepreise frei verfügbaren Einkommen weiter vermindert sind, desto stärker gehen wir von einem nachhaltigen Wechsel der Ausgaben- und Investitionsprioritäten der Privatverbraucher und Handelskunden aus.

An der Vorgehensweise der Geschäftsplanung, z.B. die Zugrundelegung jährlicher Kundengespräche, hat sich indes nichts geändert. Da MEDION konzernweit einen großen Teil seines Hardwaregeschäftes als Projektgeschäft betreibt, welches längere Vorlaufzeiten aufgrund der kundenindividuellen Produktentwicklungen hat, ist bereits ein bestimmter Anteil des für das kommende Geschäftsjahr 2023/​2024 geplanten Geschäftes im Projektgeschäft mit Kundenplanungen hinterlegt. Zusätzlich bietet bei den digitalen Dienstleistungen im Direktgeschäft die seit Jahren hohe Grundstabilität (wiederkehrendes Geschäft) eine gewisse, mindestens kurzfristige Prognosesicherheit. Dennoch gilt grundsätzlich, dass die Entwicklung, insbesondere im zweiten Geschäftshalbjahr, geschäftsmodellspezifisch mit geringerer Zuverlässigkeit prognostizierbar ist.

Im Zusammenhang mit den Restrukturierungsmaßnahmen zu Produktentwicklung und Vertrieb wird von einem Verbleib auf dem Umsatzniveau des abgelaufenen Geschäftsjahres 2022/​2023 ausgegangen, welches in etwa dem Niveau der Geschäftsjahre vor der Corona-Pandemie entspricht. MEDION plant für das kommende Geschäftsjahr einen Umsatz in Höhe von € 884 Mio. (+1 % ggü. € 877 Mio. in 2022/​2023).

Im Berichtssegment Projektgeschäft plant MEDION einen Umsatzrückgang von rd. -6 % auf € 330 Mio. Für das PC-Geschäft wird zwar ein weiterer Rückgang der Stückzahlen von -7 % angenommen, da dieser jedoch hauptsächlich den niedrigpreisigen Educational-Bereich betrifft, wird insgesamt von einem unveränderten Umsatz im PC-Bereich ausgegangen. Der geplante Umsatzrückgang entfällt somit auf die weiteren Produktbereiche Unterhaltungselektronik und Haushalt.

Im Berichtssegment Direktgeschäft stehen die digitalen Dienstleistungen insgesamt, nicht nur der Bereich Mobilfunk, erneut unter hohem Wettbewerbsdruck. Aufgrund des stabilen Wachstums in den letzten Jahren wird nur ein leichtes weiteres Wachstum von rd. 4 % geplant. Für das Onlinegeschäft mit Hardwareprodukten wird ein höheres Wachstum von +13 % erwartet, sodass sich für das Direktgeschäft insgesamt ein geplantes Umsatzwachstum von € 514 Mio. auf € 546 Mio. (rd. +6 %) ergibt.

Für die sonstigen Umsätze wird ein Rückgang von rd. € 11 Mio. auf € 8 Mio. erwartet.

In Abhängigkeit lokaler regulatorischer Rahmenbedingungen im internationalen Umfeld können die Anteile der durch die jeweilige MEDION-Tochtergesellschaft realisierten Umsatzerlöse im Rahmen des internationalen Ausbaus der digitalen Dienstleistungen weiter steigen. Da der Umsatzrückgang im abgelaufenen Geschäftsjahr vorrangig im durch die MEDION AG abgewickelten Projektgeschäft ausgewiesen wurde und für das kommende Geschäftsjahr 2023/​2024 mit einem weiteren leichten Umsatzrückgang im Projektgeschäft gerechnet wird, ist für den Umsatzanteil der MEDION AG am Konzernumsatz ein Rückgang von rd. 80 % auf rd. 75 % geplant.

Ein Grund für die operativen Verluste im abgelaufenen Geschäftsjahr war unter anderem, dass die für das Hardwaregeschäft notwendigen Strukturen nicht kurzfristig an das weggebrochene Geschäftsvolumen angepasst werden konnten und keine Skaleneffekte wie in den Vorjahren erzielbar waren. Da die nachhaltigen Restrukturierungsmaßnahmen größtenteils nur schrittweise umgesetzt werden können, insbesondere Personalmaßnahmen, und daher frühestens im zweiten Geschäftshalbjahr wirken, wird für das Geschäftsjahr 2023/​2024 lediglich mit einer Verbesserung des EBITs auf € +11 Mio. gerechnet.

Da die negativen Ergebnisbeiträge ausschließlich das Hardwaregeschäft betreffen, welches überwiegend im Projektgeschäft realisiert wird, wird im Projektgeschäft auch in 2023/​2024 mit einem negativen EBIT in Höhe von rd. € -20 gerechnet. Für das Direktgeschäft wird von einem unveränderten EBIT in Höhe von rd. € 31 Mio. ausgegangen. Im geplanten Konzern-EBIT in Höhe von € 11 Mio. ist die MEDION AG mit einem negativen EBIT in Höhe von rd. € -20 Mio. eingeplant. An dieser Stelle verweisen wir auch auf den Risikobericht im nachfolgenden Kapitel 5.3.2 und den Chancenbericht unter 5.3.4.

5.3.2 Risikobericht

5.3.2.1 Risikomanagement-Organisation

Grundprinzipien der Risikomanagement-Organisation

Das Risikomanagement, das interne Kontrollsystem und das Compliance Management System sind integrale Bestandteil der MEDION-Geschäftsstrategie. Sie dienen dazu, in einem strukturierten Prozess die wesentlichen Risikofelder im Konzern laufend zu beobachten, Geschäftsrisiken frühzeitig zu erkennen und damit die Voraussetzungen zu schaffen, möglichst frühzeitig Maßnahmen zur Begrenzung der Risiken ergreifen zu können. Das gesamte interne Kontrollsystem und das Risikomangementsystem sind in eigenen Abteilungen organisiert und berichten an die Unternehmensleitung unabhängig und eigenständig gemäß vorab verabschiedeter Kriterien und Zeitpläne. Das Compliance Management System wird durch Zentralfunktionen von HR und Corporate Affairs gesteuert und verantwortet. Das Compliance Management System bündelt alle Strukturen, Prozesse und Maßnahmen, die dazu dienen, Regelkonformität sicherzustellen und soll damit die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die MEDION Organisation nicht gegen rechtsverbindliche externe Regeln und interne Vorgaben verstößt.

Gesamtaussage zur Wirksamkeit des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems

Die Ausgestaltung des beschriebenen Risikomanagement- und internen Kontrollsystems orientiert sich an den gesetzlichen Rahmenbedingungen und internationalen Standards - wie z.B. dem Aktiengesetz, dem Deutschen Corporate Governance Kodex oder dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Prüfungsstandard IDW PS 340 n.F. Auf Grundlage der dem Vorstand der MEDION AG zur Verfügung gestellten Informationen sind ihm keine Umstände bekannt, die gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems bzw. des internen Kontrollsystems sprechen. 1)

Kernelemente des MEDION-Risikomanagementsystems sind:

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Ein integratives Management-Informationssystem, welches durch Verzahnung verschiedener Managementberichte operative Kennzahlen zur täglichen Kurzfriststeuerung bereitstellt.
Eine Balanced Scorecard zur Darstellung von Trends spezifischer Steuerungskennzahlen.
Arbeiten einer Internen Revision; hier entscheidet entweder der Aufsichtsrat über einen durch den Vorstand vorgelegten Revisionsplan mit Themen zu prozessunabhängigen Kontrollen in allen Unternehmensbereichen, Themen werden durch die Lenovo-Konzernrevision angekündigt oder MEDION entscheidet proaktiv über freiwillige Audits (beispielsweise im Rechnungswesen oder in der IT). Die hier ausgewählten Themen werden vorzugsweise durch auf diese Themen spezialisierte externe Dienstleister bearbeitet.

18Im Rahmen des Risikomanagementprozesses sind die verantwortlichen Personen in den verschiedenen Geschäftsbereichen verpflichtet, den eigenen Aufgabenbereich zu überwachen, die Risikoausprägungen zu beurteilen und das Eingehen unangemessener Risiken zu vermeiden. Sie berichten Risikosachverhalte oder auch Chancen in regelmäßigen Abständen unter Zuhilfenahme der unternehmensinternen Kontroll- bzw. Berichtssysteme an das Risikomanagement und Controlling sowie bei Bedarf unmittelbar und ad hoc an die Unternehmensleitung. Unterstützt wird der Berichtsprozess und entsprechende Dokumentationen auch durch eine Software.

18 Die Angaben in diesem Absatz (Gesamtaussage zur Wirksamkeit des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems) wurden gemäß der neuen Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2022 gemacht. Sie sind als "lageberichtsfremd" einzustufen, da sie über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und sind somit kein Bestandteil der inhaltlichen Prüfung durch den Abschlussprüfer.

Diese Risikoeinschätzungen können qualitativer und quantitatver Natur sein, werden entsprechend ihrer Charakteristik in Risikocluster zusammengeführt und bewertet. Die Einordnung von dokumentierten Risiken und Chancen (inkl. Maßnahmen) erfolgt in einer Risikomatrix gemäß einer Eintrittswahrscheinlichkeit und einer potentiellen Schadenhöhe. Dabei unterscheidet MEDION folgende Eintrittswahrscheinlichkeiten:

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Sehr gering und gering (bis 10 % bzw. 33 %),
Moderat und eher wahrscheinlich (bis 50% bzw. 67 %) sowie
Wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich (über 67 % bzw. über 90 %).

Bei der Quantifizierung von Risiken und Chancen hat MEDION - unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in der Geschäftsplanung wesentliche Trends bereits berücksichtigt sind und das dritte Geschäfts- bzw. das vierte Kalenderquartal aufgrund des Weihnachtsgeschäftes nach wie vor das wichtigste Geschäftsquartal ist - relativ niedrige Abweichungen vom Ergebnisziel (Konzern-EBIT) zwecks einer Einstufung definiert.

Da das abgelaufene Geschäftsjahr durch externe, nicht beeinflussbare Faktoren geprägt war und auch für das Geschäftsjahr 2023/​2024 aufgrund der schrittweisen Umsetzungsphase von Restrukturierungsmaßnahmen noch nicht als operativ eingeschwungen anzusehen ist, insbesondere die Quartalsergebnisse nicht vergleichbar sind, hat MEDION zum Zwecke des Risikomanagements die Risikocluster nicht entsprechend der erwarteten Ergebnissituation modifiziert. Die Risiko-Einstufung ist wie folgt:

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Sehr geringe (bis € 0,8 Mio.) oder geringe (bis € 2,8 Mio.) Abweichung vom Ergebnisziel (d.h. bis 33 % Zielabweichung in operativ eingeschwungenen Jahren)
Bedeutsame (bis € 4,2 Mio.) oder materielle (bis € 5,7 Mio.) Zielabweichung (d.h. zwischen 33 % und 67 % Zielabweichung in operativ eingeschwungenen Jahren)
Gravierende Zielabweichung (größer € 5,7 Mio., d. h. mehr als 67 % Zielabweichung in operativ eingeschwungenen Jahren)

Risiken, welche geeignet sind, eine höhere Zielabweichung als 90 % (oder eine Schadenhöhe von mehr als € 7,6 Mio. in operativ eingeschwungenen Jahren) zu begründen, werden als Sonderrisiko eingestuft. Die identifizierten Risiken sind weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Abschlusstichtag 31. März 2023 bestandsgefährdend in Form einer möglichen Illiquidität oder Überschuldung.

Rechnungslegungsbezogenes Internes Kontroll-System

Das IKS umfasst überwachende und präventive Kontrollen und Analysen aller in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften. Die Richtlinien zur Erfassung von Geschäftsvorfällen und Erstellung von Abschlüssen sind zentral vorgegeben und überwacht. Dabei geht es sowohl um inhaltliche auch als zeitliche Vorgaben. Dieses geschieht durch eigenes Personal, welches regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt, sowie (vornehmlich im Ausland) durch die Hinzuziehung externer Fachkräfte. Hierdurch sollen die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie internationaler Rechnungslegungsvorschriften gewährleistet werden.

In Ergänzung zum rein kennzahlenbezogenen operativen Berichtswesen werden für Verantwortungsbereiche an der Unternehmensgrenze Finanz-Berichte nach rechnungslegungsspezifischen Kriterien erstellt (u.a. monatliche vollständige GuV's), um Auffälligkeiten und Tendenzen festzustellen und etwaige Abweichungen von konzernweiten Bilanzierungs-Richtlinien zu identifzieren. Unabhängig von der Wesentlichkeit eines Geschäftsbereiches oder einer Gesellschaft erfolgen Berichtserstellungen grundsätzlich in SAP-basierten Systemen.

SAP ist die konzernweit ausschließlich genutzte Rechnungslegungssoftware für die Erstellung von Einzelabschlüssen. Eine Zusammenführung lokaler Abschlüsse und Daten erfolgt vollständig durch ein zentrales Konsolidierungssystem mit einheitlichen Kontenplänen, die an der Bilanzierung nach IFRS ausgerichtet sind.

Durch die konzernweit einheitlichen Softwaresysteme und Richtlinien wird die notwendige Transparenz und damit das notwendige Verständnis geschaffen für die Aufdeckung möglicher rechnungslegunsgrelevanter Risiken.

5.3.2.2 Einzelrisiken

Insgesamt sieht sich MEDION aufgrund der verschiedenen Elemente der Risikomanagement-Organisation und der definierten Risikocluster gut aufgestellt, kritische Tendenzen frühzeitig zu erkennen und durch die Einleitung geeigneter Maßnahmen Risiken zu vermindern. Das Risikomonitoring konzentriert sich auf die tatsächliche Risikolage nach Berücksichtigung der Maßnahmen der Risikoreduzierung bzw. -vermeidung.

Durch die frühzeitige Identifikation von Risiken und Maßnahmen ist es möglich, deren Effekte in den Geschäftsplanungen zu berücksichtigen. Dennoch gibt es natürlich Sachverhalte, die aufgrund ihrer zeitlichen oder inhaltlichen Unsicherheit oder fehlenden Konkretheit nicht oder nicht in Gänze nachvollziehbar in Planungsrechnungen zum Zwecke der Unternehmenssteuerung berücksichtigt werden können. Solche Einzelrisiken sowohl für die MEDION AG als auch für den Konzern werden nachfolgend erläutert.

Risiken durch Nachwirkungen der Corona-Pandemie und Auswirkungen der Ukraine-Krise

Im Risikobericht des Geschäftsberichtes 2021/​2022 hat MEDION bereits erläutert, dass die durch die Corona-Pandemie begründeten positiven Kaufimpulse nicht dauerhaft bestehen würden. Die eingeschränkten Warenverfügbarkeiten in den Jahren 2021 und 2022 haben zu höheren Bestellvolumina und somit letztendlich zu deutlich höheren Warenbeständen geführt, deren Abverkauf im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund der Inflation und Energiekrise erschwert wurden.

Die Ukraine-Krise ist in seinen Gesamt-Auswirkungen weiterhin nicht einzuschätzen. Aufgrund der durch die Ukraine-Krise ausgelösten Effekte auf wirtschaftliche Rahmenbedingungen (Inflation, Energiepreise) sind diese höheren Warenbestände zu risikoreichen Überbeständen geworden, weil sich das Konsumverhalten der Endverbraucher stark verändert hat. Im Ergebnis kam es zu deutlichen Auftragsrückgängen. Entsprechende Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind sowohl im Jahresabschluss als auch in der Geschäftsplanung von MEDION berücksichtigt.

Die sich daraus ergebenden finanziellen Folgen auf Umsatz und EBIT, wenn die in der Planung berücksichtigen Annahmen unzutreffend oder unzureichend sind, können sich wie folgt zeigen:

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Weiter rückläufige Ordervolumina von Handelskunden im Projektgeschäft
Weiter verringerte Rohmargen, wenn Handelskunden auf vereinbarte Vertragskonditionen bestehen und sich nicht an Sonderkosten (Frachterhöhungen oder Preiserhöhungen von Lieferanten), die MEDION nicht zu verantworten hat, beteiligen, und diese auch nicht an Endkunden weitergegeben werden sollen oder können
Verkaufspreisreduzierungen bei längeren Reichweiten als in der Planung angenommen
Erhöhte Frachtkosten, wenn nur durch kurzfristige Sonderfrachten Liefertermine bei Produktionsverzögerungen eingehalten werden können oder Logistikdientsleister reservierte, aber nicht genutzte Frachtkapazitäten in Rechnung stellen (Leerfrachten)

Kundenorder im Projektgeschäft sind in der Planungsrechnung bereits mit einem deutlich geringeren Volumen als in den Jahren der Corona-Pandemie oder davor berücksichtigt. Dennoch können aufgrund der unsicheren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Verbraucherverhalten weitere Auftragsrückgänge nicht ausgeschlossen werden. Dieses Risiko halten wir zwar in puncto Eintrittswahrscheinlichkeit für moderat, aufgrund des Charakters des Projektgeschäftes und der möglichen Maßnahmen gehen wir jedoch nur von einer geringen Schadenhöhe aus.

In Bezug auf weiter rückläufige Rohmargen und Verkaufspreisreduzierungen hat MEDION bereits entsprechende Effekte in der Geschäftsplanung für das Jahr 2023/​2024 berücksichtigt. Dennoch können weitere Auftragsanpassungen nicht ausgeschlossen werden. Bei diesem Risiko gehen wir von einem moderaten Eintrittsrisiko aus, das sich durchaus in einem bedeutsamen Schadensausmaß widerspiegeln kann.

Grundsätzlich begegnet MEDION Frachtkostenrisiken durch frühzeitige Abstimmungen mit Handelskunden mit Bezug auf Liefer- und Vermarktungszeitpunkte und die Auswahl von bestmöglichen Transportwegen und -arten sowie durch seinen hohen Grad an Flexibiltät bei der Auswahl von Produzenten und Liefer- und Leistungsbeziehungen. Daher sind Frachtkostenerhöhungen grundsätzlich in der Planung berücksichtigt. Dennoch bestehen gegenwärtig nicht planbare Risiken in Form von Leerfrachten, wenn verbindlich reservierte Transportzeiten aufgrund von von kurzfristigen Projektabsagen oder -kürzungen nicht in Anspruch genommen werden. Bei diesem Risiko gehen wir von einem sehr wahrscheinlichen Eintrittsrisiko aus, jedoch - aufgrund möglicher Maßnahmen - mit sehr geringem Schadensausmaß.

Cyber-Risiken

Durch Cyber-Attacken oder Infrastrukturprobleme (z.B. bei Netzbetreibern) drohen insbesondere Betriebsunterbrechungen oder Schäden durch Datendiebstahl. Zur Vermeidung bzw. Abwehr solcher Attacken hat MEDION einen umfangreichen Katalog technisch organisatorischer Maßnahmen (TOMs) im Rahmen eines Business Continuity Managements entwickelt. Daher schätzen wir Cyber-Risiken zwar als sehr wahrscheinlich, aber mit einem sehr geringen Schadensausmaß ein.

5.3.3 Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

MEDION unterscheidet für den Einsatz etwaiger Sicherungsinstrumente folgende Risikofelder:

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Kreditrisiken
Liquiditätsrisiken
Währungsrisiken
Zinsrisiken
Sonstige Preisrisiken

Die bedeutsamsten für das MEDION-Geschäftsmodell sind dabei Kredit- und Währungsrisiken.

Kreditrisiken werden bei MEDION durch verschiedene Maßnahmen gesteuert. Die Kreditwürdigkeit der Geschäftspartner wird regelmäßig analysiert und führt zu einer Einstufung in drei Risikocluster (A, B und C sowie gesondert Lenovo). Grundsätzlich werden Geschäftsbeziehungen durch Kreditversicherungen abgesichert. Darüber hinaus werden auch Garantien und Zahlung per Vorkasse als risikomindernde Maßnahmen genutzt. Der größte Anteil der Debitoren hat in der aktuellen Einschätzung eine sehr gute Kreditwürdigkeit. Ein wesentliches Nettorisiko im Sinne eines Zahlungsausfalles besteht aufgrund der Sicherungsmaßnahmen im Vorfeld eines Geschäftes in der Regel nicht. Zu weiteren Details verweisen wir auf die Darstellung der Finanzrisiken im Konzernanhang unter Ziffer 8.3.5.

Als international agierendes Unternehmen ist MEDION permanent Währungsrisiken ausgesetzt. Insbesondere auf der Beschaffungsseite fallen Zahlungsströme in ausländischer Währung an, da die überwiegende Zahl der Lieferanten in Asien beheimatet ist und die Transaktionen daher in US-Dollar abgewickelt werden. MEDION sichert sich gegen die Risiken aus Fremdwährungsschwankungen durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente in Form von marktüblichen Devisentermingeschäften und teilweise ergänzenden Swap-Geschäften ab. Dieses geschieht nach Konzern-Richtlinien innerhalb des Lenovo-Konzerns. Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt. Der Einsatz von Währungssicherungsinstrumenten ist im Wesentlichen gekoppelt an die Auftragsstruktur des Projektgeschäftes, d.h. die Sicherungsinstrumente sind mit ihren Kosten und Effekten Bestandteil des Angebotes, welches zu einer Auftragsbestätigung werden kann. Aufgrund dieser Verzahnung von Geschäfts- und Sicherungselementen ist das Risiko von Liquiditätsrisiken minimiert. Zu weiteren Details verweisen wir auf die Darstellung der Finanzrisiken im Konzernanhang unter Ziffer 8.3.5.

Die übrigen Risikofelder Liquiditäts-, Zins- und sonstige Preisrisiken haben für MEDION eher untergeordnete Bedeutung. Aufgrund umfangreicher Sicherungsmaßnahmen und dem Built-to-Order-Prinzip sind Liquiditätsrisiken begrenzt, mangels langfristiger Anlagen und Sicherungsgeschäfte haben Zinsrisiken de facto keine Auswirkung. Auch hier verweisen wir zu weiteren Details auf die Darstellung der Finanzrisiken im Konzernanhang unter Ziffer 8.3.5.

5.3.4 Chancenbericht

Neben den allgemeinen Entwicklungen beobachtet MEDION auch spezifische Markttendenzen, die dem Geschäftsmodell entgegenkommen und Chancen nicht nur zum Wachstum, sondern insbesondere auch zur Differenzierung gegenüber dem Wettbewerb und somit zur Ertragsstabilisierung bieten. Diese Entwicklungen zeigen zu den Möglichkeiten, die bereits in der Prognose berücksichtigt sind, weitere operative, aber nicht mit ausreichender Sicherheit quantifizierbare Chancen. Es handelt sich um allgemeine, mittel- oder langfristig erwartete Markttrends, die MEDION beobachtet und schrittweise in seinen Geschäftsüberlegungen berücksichtigt.

Chancen aus dem Restrukturierungsprogramm

Zum Zeitpunkt der Prognose sind nicht alle Maßnahmen der im Prognosebericht erwähnten Restrukturierungsmodule mit hinreichender Sicherheit quantifizierbar. Gerade in Bezug auf Produktentwicklung, Einkauf und Vertriebskanäle hängen Maßnahmen auch von Geschäftspartnern ab.

MEDION geht davon aus, dass Kostensenkungseffekte in einer Bandbreite von € 7 Mio. bis € 10 Mio. realisiert werden können und sich das prognostizierte Konzernergebnis sowie das prognostizierte Ergebnis der MEDION AG entsprechend verbessern können. Die in diesem Korridor angenommen Effekte entfallen zu etwa gleichen Teilen auf Personaleinsparungen und andere Sachkosten-Potentiale.

White Label/​Private Label und Educational Devices

Produkte aus dem Consumer-Electronics-Umfeld vereinen immer mehr verschiedene Funktionen in einem Gerät. Der Wettbewerb um Marktanteile wird somit immer intensiver und die Produktlebenszyklen immer kürzer. Aus diesem Grund werden neue Produktideen wiederum immer schneller zu Commodities. Die mit dieser Entwicklung verbundene immer bessere Leistungsfähigkeit von Consumer-Electronics-Produkten bietet zwischen den Produkten selbst jedoch auch immer weniger Differenzierungsmerkmale, die zur Kundengewinnung entscheidend sein können.

Zusätzlich wird der Preiswettbewerb durch intelligente Suchmaschinen immer intensiver und Preise gleichen sich mittlerweile mehrmals täglich an. Neben den Differenzierungsmerkmalen Preis und Design wird daher für den Verbraucher auch immer mehr das Vertrauen in den Anbieter entscheidend. Das Vertrauen in den Produzenten ist dabei nicht ganz genau abzugrenzen von dem Vertrauen in den Händler.

Dieses Vertrauen wird durch umfangreiche Kundenservices, die dem Verbraucher ein Gefühl von bekanntem, sicherem Einkauf geben, immer mehr gefördert. Hier bieten sich im Bereich von White-Label-Produktserien, wie sie im Lebensmittelbereich bereits alltäglich sind, neue Potentiale.

MEDION hat seit vielen Jahren neben dem Vertrieb von Produkten unter dem eigenen Markennamen auch Erfahrungen als Lieferant von White-Label-Elektronik und ist für diesen Markttrend entsprechend aufgestellt. Entsprechend den schwierigen Marktentwicklungen im Multimedia-Segment hat sich auch die Strategie von MEDION, die Produktkategorien in den Bereichen Consumer-Electronics und Haushaltselektronik zu stärken und auszubauen, bewährt. Insbesondere der Zugang zu großen internationalen Handelsketten bietet hier attraktive Möglichkeiten.

Eine Weiterentwicklung bzw. Modifizierung des Private Label-Modells ist der Bereich Educational Devices. Hier werden bewährte Technologien und Produkte, unter vergleichbaren Anforderungen an Zuverlässigkeit und Preis-Leistungs-Verhältnis, speziell an Bedürfnisse im Bildungssektor angepasst und entsprechend konzipierte Geräte vertrieben. MEDION konnte - trotz der Umsatz- und Ergebnisverfehlung - auch im abgelaufenen Geschäftsjahr neue Kundenbeziehungen festigen und ausbauen. So entfiel u.a. erneut ein Großteil des PC-Absatzes auf Educational Devices. Auch zukünftig gehen wir davon aus, dass sich dieser Bereich unserer Geschäftsaktivitäten dynamisch fortentwickeln wird.

Digitale Dienstleistungen

Nicht zuletzt wegen des weltweiten Erfolges von Smartphones und Tablet-PCs wird das Geschäft mit digitalen Medien und Inhalten bedeutender für den Consumer-Electronics-Markt. MEDION vermittelt seit mehreren Jahren erfolgreich Telekommunikationsdienstleistungen und hat dadurch in den Beschaffungs- und Vertriebskanälen vielversprechende Möglichkeiten, die gewonnenen Kunden durch zusätzliche digitale Dienstleistungen zu binden. Beispiele sind die seit Jahren angebotenen Produkte wie Musik-Streaming oder die digitale Distribution digitaler Gutschein-Codes für Gaming, Telefonie oder Online-Shopping bei verschiedenen Anbietern, welche im In- und Ausland mit nahezu stetigen Wachstumsraten vertrieben werden.

Im Bereich des klassischen Online-Handels hat MEDION seine Aktivitäten dahingehend geändert, dass eigene Webshops nur noch für Regionen betrieben werden, die in den für MEDION adressierbaren Markt- und Produktsegmenten ausreichende Volumengrößen ermöglichen. Daneben werden verstärkt Investitionen in sogenannte Marktplatz-Portale sowie den Ausbau der Anbindung des MEDION-Online-Shops an bereits bestehende Kunden-Webshops getätigt oder in, im Sinne einer White-Label-Strategie betriebenen Vertriebsplattformen, die an andere Kunden-Websites angebunden sind, aber durch MEDION betrieben werden. Die langjährige technische und logistische Erfahrung bietet MEDION nachhaltige Geschäftsmöglichkeiten. Nicht zuletzt die Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie haben die Flexibiltät von MEDION und die daraus erwachsenen Chancen in sowohl eigenen digitalen Kanälen als auch White-Label-Geschäftsbeziehungen untermauert.

5.4 Ergänzende Berichterstattungselemente

5.4.1 Sonstige Angaben gemäß §§ 289a und 315a HGB

1. Das € 48.418.400,00 betragende Grundkapital der MEDION AG ist in die entsprechende Anzahl auf den Inhaber lautende Stückaktien (48.418.400) eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Es bestehen keine Vorzugsrechte oder andere besondere Rechte.

2. Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte oder der Übertragbarkeit der Aktien bestehen nach der Satzung der Gesellschaft nicht und sind darüber hinaus auch nicht bekannt.

3. Am Kapital der MEDION AG ist der international tätige und börsennotierte Lenovo-Konzern, Hong Kong, seit 2011 mehrheitlich beteiligt. Die Lenovo Germany Holding GmbH, Am Zehnthof 77 in 45307 Essen, eine Tochtergesellschaft der börsennotierten Lenovo, Hong Kong, hält als Mehrheitsaktionärin der MEDION AG zum 31. März 2023 eine Gesamtzahl von 38.771.480 Aktien (80,08 %). Dazu kommen 3.736.970 Stück (7,72 %) der von der MEDION AG gehaltenen eigenen Aktien, die Lenovo zuzurechnen sind. Der MEDION AG sind außerhalb des Mehrheitsbesitzes von Lenovo in den Vorjahren folgende Stimmrechtsmitteilungen zugegangen: Am 09. Dezember 2021 eine Meldung über den Stimmrechtsbesitz von HANSAINVEST Hanseatische Investment GmbH (3,0004 %), am 14. Dezembeer 2021 eine Meldung von Herrn Paul E. Singer (2,99 %) und am 14. Dezember 2021 eine von der Meldung durch Herrn Paul E. Singer mitumfasste Meldung von Elliot International Limited (2,99 %) Stimmrechtsanteil an der MEDION AG. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist der MEDION AG keine Stimmrechtsmitteilung zugegangen. Durch die MEDION AG veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen sind auf der Website unter MEDION AG - Stimmrechtsmitteilungen gemäß WpHG abrufbar.

4. Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen, sind Aktionären nicht eingeräumt.

5. Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Regelungen zur Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind.

6. Die Satzung der MEDION AG legt in § 6 Ziff. 1 und 2 fest, dass der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens zwei Personen zu bestehen hat und die Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder sowie eventueller stellvertretender Vorstandsmitglieder, der Abschluss der Anstellungsverträge sowie der Widerruf der Bestellung und die Ernennung eines Vorstandsvorsitzenden durch den Aufsichtsrat erfolgen. Darüber hinaus enthält die Satzung keine Regelungen zur Bestellung und zum Widerruf der Bestellung von Mitgliedern des Vorstandes sowie zum Abschluss und zur Beendigung von Anstellungsverträgen, so dass die Vorschriften der §§ 84, 85 AktG maßgeblich sind. Einschlägig für Satzungsänderungen der MEDION AG sind die Bestimmungen des § 10 Ziff. 3 und des § 16 Ziff. 3 und 4 der Satzung in Verbindung mit den §§ 179 ff. AktG.

7. Es gibt keine Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen.

8. Bei der MEDION AG gibt es keine Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen.

9. Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebotes sind mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern ebenfalls nicht getroffen worden.

5.4.2 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB (ungeprüft *)

Die nachfolgende Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB gibt die aktuelle Entsprechenserklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der MEDION AG gemäß § 161 AktG wieder und enthält eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und besonderen Qualifikationen des Aufsichtsrats. Ferner enthält die Erklärung zur Unternehmensführung Angaben zu wesentlichen Unternehmensführungspraktiken und Erläuterungen zum Diversitätskonzept von MEDION. Darüber hinausgehende Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen sind in dieser Erklärung enthalten. Alle in dieser Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB enthaltenen Angaben geben den Stand vom 05. Juni 2023 wieder.

* Die mit dem Wort "ungeprüft" gekennzeichneten Abschnitte wurden vom Abschlussprüfer inhaltlich nicht geprüft.

Grundsätze

Die Unternehmensführung von MEDION - als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft - wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt. Corporate Governance - das Handeln nach den Prinzipien verantwortungsvoller an nachhaltiger Wertschöpfung orientierter Unternehmensführung - ist für MEDION ein umfassender Anspruch, der alle Bereiche des Unternehmens einbezieht. Transparente Berichtserstattung und Unternehmenskommunikation, eine an den Interessen aller relevanten Akteure ausgerichtete Unternehmensführung, die vertrauensvolle Zusammenarbeit sowohl von Vorstand und Aufsichtsrat als auch der Mitarbeiter untereinander sowie die Einhaltung geltenden Rechts sind wesentliche Eckpfeiler der Unternehmenskultur. MEDION hat daher alle notwendigen organisatorischen Maßnahmen getroffen, um nicht nur den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, sondern darüber hinaus auch eine verantwortungsvolle, transparente und der nachhaltigen Wertentwicklung verpflichtete Unternehmensführung zu gewährleisten.

Ein wesentliches Element der Corporate Governance deutscher Aktiengesellschaften ist die Trennung von Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unterliegt MEDION dem sogenannten dualen Führungssystem. Dieses ist durch eine strikte personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten dabei im Unternehmensinteresse eng zusammen. Der Vorstand leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, das heißt, die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Die MEDION AG mit Sitz in Essen hat einen zweiköpfigen Vorstand und einen dreiköpfigen Aufsichtsrat.

Vorstand

Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll sichergestellt werden, dass seine Mitglieder jederzeit über die für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die notwendige Erfahrung verfügen. Dementsprechend ist bei der Auswahl der Vorstandsmitglieder zu berücksichtigen, dass diese gemeinsam über eine ausreichende Expertise und Vielfalt im Sinne unserer oben genannten Ziele verfügen. Ferner soll der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen. Der Vorstand der MEDION AG besteht seit dem 1. Oktober 2009 aus zwei Personen. Der Vorstand führt den MEDION-Konzern in eigener Verantwortung. Die Mitglieder des Vorstands sind an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet. Der Vorstandsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Vorstands. Zu den wesentlichen Führungsaufgaben des Vorstands zählen die Festlegung der Unternehmensziele und der strategischen Ausrichtung des Konzerns, dessen Steuerung und Überwachung sowie die Unternehmensplanung. Darüber hinaus sichert der Vorstand die Verfügbarkeit von Investitionsmitteln, entscheidet über deren Vergabe innerhalb des Konzerns und ist verantwortlich für die Gewinnung und Förderung hoch qualifizierter Führungskräfte. Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Vorstands von MEDION sind in der Geschäftsordnung des Vorstands zusammengefasst. Diese regelt insbesondere die Ressortzuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder, die der Zustimmung des Aufsichtsrats vorbehaltenen Angelegenheiten, die Beschlussfassung sowie die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden des Vorstands. Die Altersgrenze für die Mitglieder des Vorstands beträgt 67 Jahre.

Den spezifischen Anforderungen des Geschäftsmodells der MEDION AG trägt die seit der Unternehmensgründung bzw. dem Börsengang und insbesondere auch nach der Mehrheitsübernahme durch Lenovo in weiten Teilen unverändert gebliebene Vorstands- und Führungsstruktur des Unternehmens Rechnung. Beide Vorstandsmitglieder verantworten operative Bereiche, in denen die wesentlichen Geschäftsprozesse bei Einkauf, Logistik, Vertrieb, Finanzplanung und Controlling sowie die direkte Führung von wesentlichen Unternehmensfunktionen wie Informationstechnik, Personal und Strategie enthalten sind. Die sogenannte erste Führungsebene im Unternehmen ist dem Vorstand über Zielvorgaben und Berichtspflichten direkt verantwortlich. Der Vorstandsvorsitzende, Gerd Brachmann, verantwortet die Bereiche Vertrieb, Einkauf, Marketing, E-Commerce, digitale Dienstleistungen und Forschung und Entwicklung und ist bis zum 31.03.2025 bestellt. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Christian Eigen, verantwortet die Bereiche Finanzen, IT, Logistik, After-Sales-Service, Operations Analytics, Devices & Portfolio, Personal und Recht und ist bis zum 31.03.2026 bestellt.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für den MEDION-Konzern wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von früher aufgestellten Planungen und Zielen werden ausführlich erläutert und begründet. Außerdem berichtet der Vorstand regelmäßig über das Thema Compliance, also die Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien, das gleichfalls im Verantwortungsbereich des Vorstandes liegt.

Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen; ihr gemeinsames Ziel ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über den Geschäftsverlauf und die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage. Für bedeutende Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat den Vorbehalt seiner Zustimmung festgelegt.

MEDION hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) mit einem angemessenen Selbstbehalt für den Aufsichtsrat und die Vorstandsmitglieder der MEDION AG abgeschlossen. Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im Berichtszeitraum nicht. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind, traten nicht auf.

Seit dem Jahr 2012 ist ein mit dem Mehrheitsaktionär Lenovo abgeschlossener Unternehmensvertrag wirksam, der seit dem 1. Januar 2012 eine Beherrschung und seit dem 1. April 2012 eine Gewinnabführung bzw. Verlustausgleichsverpflichtung vorsieht. Der Mehrheitsaktionär ist dadurch berechtigt, dem Vorstand der MEDION AG hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft allgemeine oder auf Einzelfälle bezogene Weisungen zu erteilen. Der Vorstand hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die vom Aufsichtsrat gebilligt worden ist. In dem Geschäftsverteilungsplan sind die individuellen Aufgaben- und Verantwortungsbereiche des Vorstands festgelegt. Außerdem gibt es Regelungen zur Altersgrenze und strenge Wettbewerbsverbote für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Vorstand. Bei Erstbestellung ist die maximal mögliche Bestelldauer von fünf Jahren nicht die Regel. Der Aufsichtsrat berät über die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand und überprüft diese regelmäßig. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat unter Einbeziehung etwaiger Konzernbezüge in angemessener Höhe auf der Grundlage einer individuellen Leistungsbeurteilung festgelegt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats informiert die Aktionäre auf der Hauptversammlung über die Grundzüge des Vergütungssystems und anschließend über deren Veränderung. Die Bekanntgabe der Gesamtvergütung des Vorstands erfolgt im Konzernanhang. Diese wird separat individualisiert nach den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex dargestellt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie unterteilt nach Zuwendungen und Zuflüssen. Der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG mit den individualisierten Bezügen des Vorstands und Aufsichtsrats wird auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht.

Der Aufsichtsrat

Der auf der virtuellen Hauptversammlung am 24. November 2020, in Person von Dr. Rudolf Stützle und Wai Ming Wong, wiedergewählte Aufsichtsrat der MEDION AG besteht aus drei Personen. Er berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des MEDION-Konzerns. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für den MEDION-Konzern wird er eingebunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr.

Auf der Hauptversammlung am 23. November 2021 wurde Herr Francois Bornibus, Präsident EMEA und Senior Vice President, Lenovo Group Ltd., mit dem Sitz in Hong Kong, wohnhaft in Rosenheim, Deutschland, als drittes Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstandes und sorgt dabei gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Wesentliche Elemente der Nachfolgeplanung sind die Ausrichtung an den speziellen Erfordernissen des Geschäftsmodells von MEDION und die Gewährleistung einer kontinuierlichen Vorstandsarbeit. Daher sollen freiwerdende Vorstandspositionen zunächst grundsätzlich von einer geeigneten Kandidatin oder einem Kandidaten aus dem Unternehmen besetzt werden und es sollen die beiden Vorstandsmandate nicht gleichzeitig sondern mit mindestens 24 Monaten Zeitversatz neu besetzt werden. Darüber hinaus muss eine durch die bisherige Tätigkeit belegbare besondere Kompetenz zur Mitarbeit in internationalen Konzernstrukturen bestehen und nach Möglichkeit auch Führungserfahrung in einer börsennotierten Aktiengesellschaft gegeben sein.

Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats besteht eine Altersgrenze von 80 Jahren. Aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Werdegänge ist gewährleistet, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt deren jeweilige Gesamtvergütung fest. Er wird in alle Entscheidungen eingebunden, die für MEDION von grundlegender Bedeutung sind. Der Aufsichtsrat von MEDION besteht aus drei Mitgliedern. In seiner Sitzung vom 11. März 2022 hat sich der Aufsichtsrat auch als Prüfungsausschuss konstituiert, um den Anforderungen des Corporate Governace Kodex und dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzt (FISG) insoweit zu entsprechen.

Qualifikationsmatrix für den Aufsichtsrat

Qualifikationsmatrix für den Aufsichtsrat der MEDION AG

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Dr. Rudolf Stützle WaiMing Wong Francois Bornibus
Mitglied des Aufsichtsrates Vorsitzender stellvertretender Vorsitzender
Bestellt bis HV 2025 HV 2025 HV 2025
Kenntnis, Fähigkeit oder fachliche Erfahrung
Führen oder Überwachen von mittelgroßen oder großen Unternehmen oder komplexen Organisationen x x x
Kenntnis des Consumer Electronics-Marktes und von digitalen Angeboten x x x
Finanzen, Bilanzierung und Rechnungswesen x x x
Rechnungslegung * x x x
Abschlussprüfung * x x x
Risikomanagement und Compliance x x x
Nachhaltigkeit /​ ESG x x x
Transformation innovativer Geschäftsmodelle x x x
Unabhängigkeit x

* inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung

Schließlich enthalten die Satzung der MEDION AG sowie die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats einen Katalog von Geschäften, für die der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im Berichtszeitraum nicht. Kein Mitglied des Aufsichtsrats von MEDION ist ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft. Die Bekanntgabe der Gesamtvergütung des Aufsichtsrats erfolgt im Konzernanhang. Der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG mit den individualisierten Bezügen des Aufsichtsrats wird auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht.

Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratungs- oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können, sind von jedem Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind keinerlei Interessenkonflikte aufgetreten. Sollten wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitgliedes auftreten, führen diese zu einer Beendigung des Mandates. Der Aufsichtsrat hat im März 2023 die in Ziffer D.13 des DCGK empfohlene Selbstbeurteilung der Arbeit des Aufsichtsrats durchgeführt. Die Bewertung erfolgte im Wesentlichen auf Grundlage von ausführlichen Fragebögen zur Arbeit des Aufsichtsrates. Die Ergebnisse der Bewertung wurden am 07. März 2023 abschließend im Aufsichtsratsplenum besprochen und verabschiedet. Der Aufsichtsrat ist weiterhin der Auffassung, dass Aufsichtsrat und Vorstand einen hohen Standard erreicht haben und insbesondere an der ausreichenden fachlichen Qualifikation, der persönlichen Zuverlässigkeit und der zeitlichen Verfügbarkeit der Mitglieder von Vorstand sowie Aufsichtsrat keine Bedenken bestehen.

Diversitätskonzept von Vorstand und Aufsichtsrat

Gemäß § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG haben Aufsichtsrat und Vorstand erstmals im Kalenderjahr 2015 Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen und Fristen zur Erreichung dieser Zielgrößen beschlossen. Für die MEDION AG gilt danach die Verpflichtung als börsennotiertes Unternehmen, Zielgrößen zum Frauenanteil und Fristen zu deren Erreichung in Aufsichtsrat, Vorstand und den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Die MEDION AG hat am 15. Juni 2020 veröffentlicht, dass bis zum 30. Juni 2023 aufgrund der besonderen Struktur der Gesellschaft im Vorstand und Aufsichtsrat keine Frauen vertreten sein werden und der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes 23 % und auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstandes 30 % betragen soll. Im Geschäftsjahr 2022/​2023 wurden diese Zielgrößen mit nachfolgender Abweichung erreicht. Aufgrund einer Restrukturierung ist der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 15 % gesunken. Es wird jedoch angestrebt, den Frauenanteil wieder auf die Zielgröße zu erhöhen. Daher gelten diese Zielgrößen unverändert weiter.

Die Zusammensetzung des Vorstands ist seit dem Börsengang unverändert und danach ausgerichtet, dass das besondere Geschäftsmodell im Interesse aller Stakeholder der Gesellschaft erfolgreich umgesetzt wird. Bisher bestand keine Veranlassung, diese Zusammensetzung nach anderen Kriterien auszurichten. Damit gab es im Geschäftsjahr 2022/​2023 und voraussichtlich auch im Geschäftsjahr 2023/​2024 keine Möglichkeit, einen Frauenanteil im Vorstand zu berücksichtigen. MEDION nimmt aktiv an dem weltweiten Diversity Programm von Lenovo teil.

Der Aufsichtsrat soll nach dem Diversitätskonzept so besetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Insbesondere sollen die Aufsichtsratsmitglieder für die Wahrnehmung des Mandates ausreichend Zeit haben. Die Besetzung des Aufsichtsrats soll eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sicherstellen. Dabei soll insbesondere auch auf die Integrität, Persönlichkeit, Leistungsbereitschaft, internationale Erfahrung und Professionalität der zur Wahl vorgeschlagenen Personen geachtet werden. Ziel ist es, dass im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der unternehmerischen Aktivitäten und zukünftigen Ausrichtung von MEDION als wesentlich erachtet werden. Im Aufsichtsrat sind im Geschäftsjahr 2022/​2023 weiterhin keine Frauen vertreten, da der nur mit drei Personen besetzte Aufsichtsrat seit langem nahezu unverändert besteht, um in dem herausfordernden Marktumfeld eine kontinuierliche und effektive Arbeit zu gewährleisten.

Bei MEDION besteht der Aufsichtsrat mit Herrn Dr. Rudolf Stützle seit dem Börsengang 1999 aus einem ausgewiesenen Kenner des internationalen Handels und der Finanzmärkte, der über 30 Jahre Leitungsfunktionen in einer internationalen Bank wahrgenommen hat, als unabhängiges Mitglied in der Person des Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Vom Mehrheitsaktionär Lenovo sind seit Dezember 2011 zwei Mitglieder des Lenovo Executive Committee im Aufsichtsrat vertreten. Dabei vertritt seit 2011 der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates, Herr Wai Ming Wong, den Finanzbereich und die internationale Expansionsstrategie von Lenovo.

Herr Francois Bornibus ist Präsident EMEA und Senior Vice President, Lenovo Group Ltd., mit dem Sitz in Hong Kong, und wohnhaft in Rosenheim, Deutschland. Herr Francois Bornibus vertritt insbesondere die EMEA Consumer Electronics Strategie, den PC-Bereich und die EMEA Nachhaltigkeitsthemen. Die MEDION AG ist Teil der EMEA Organisation von Lenovo.

Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach der seit dem 3. Juli 2016 geltenden europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR) gesetzlich verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der MEDION AG offenzulegen, soweit der Wert der von dem Mitglied und ihm nahestehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahres getätigten Geschäfte die Summe von € 5.000 erreicht oder übersteigt. Der Aufsichtsrat der MEDION AG hielt zum 31. März 2023 unverändert zum Vorjahresstichtag keine Aktien. Zum Stichtag 31. März 2023 hielt der Vorstand unverändert zum Vorjahresstichtag keine Aktien. Veröffentlichungspflichtige Geschäfte werden auf der Website des Unternehmens unter www.medion.com im Bereich Investor Relations veröffentlicht.

Corporate Governance

Der Deutsche Corporate Governance Kodex besteht aus drei verschiedenen Elementen. Zum einen beschreibt er gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften (Unternehmensführung), die im Wesentlichen im Aktiengesetz geregelt sind. Als weitere Elemente enthält er international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, in Form von Empfehlungen und Anregungen. Die Empfehlungen werden im Text des Kodex mit "soll" und die Anregungen mit "sollte" gekennzeichnet.

Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG eine gesetzliche Grundlage.

Danach sind im Gegensatz zu gesetzlichen Vorschriften die Empfehlungen und Anregungen zwar nicht verbindlich, allerdings sind Abweichungen zu den Empfehlungen zu begründen und mit der jährlich abzugebenden Entsprechenserklärung zu veröffentlichen - "Comply or Explain". Neben der Formulierung der aktuellen Best Practice der Unternehmensführung hat der Kodex zum Ziel, das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar zu machen. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften fördern.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex beinhaltet international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung in Form von Empfehlungen und Anregungen.

Ziel ist, die in Deutschland geltenden Regeln für die Unternehmensleitung und -überwachung transparenter und besser nachvollziehbar zu gestalten. Die aktuelle Erklärung wurde am 24. November 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist dauerhaft auf der MEDION AG Homepage zugänglich.

https:/​/​www.medion.com/​investor/​die_​ag/​corporate_​governance.php

Frühere, nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen von MEDION sind auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht. Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 bildet der neue Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 von nun an die Grundlage für die zukünftig zu fassenden Entsprechenserklärungen.

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der MEDION AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

1.

Die MEDION AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 24. November 2021 sämtlichen Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der am 20. März 2020 durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers in Kraft getretenen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend DCGK 2020 genannt), die für die MEDION AG gelten, mit den nachfolgend genannten und erläuterten Ausnahmen zu den Ziffern C.7 /​ C.10 /​ D.2/​ D.4 /​ D.5 /​ G.10 und G.11 entsprochen:

Ziffer C.7: Die Empfehlungen zur Unabhängigkeit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat passen nicht für die MEDION AG, die eine über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit einem Mehrheitsaktionär verbundene Gesellschaft ist. In dem aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat nehmen zwei Anteilseignervertreter Organfunktionen in der Konzernobergesellschaft des kontrollierenden Aktionärs war.

Ziffern C.10 /​ D.2 /​ D.4 /​ D.5: Die MEDION AG hat einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) gebildet, wobei der Aufsichtsratsvorsitzende aufgrund seiner Funktion als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats auch die Funktion des Vorsitzenden des Audit Committee wahrnimmt. Weitere Ausschüsse der in den Ziffern C.10 /​ D.2 und D.5 des DCGK 2020 genannten Art bildet MEDION aufgrund der derzeitigen Größe der Gesellschaft und des Aufsichtsrates nicht. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die Effizienz der Beratungs- und Überwachungstätigkeit eines nur aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrats durch zusätzliche Ausschüsse nicht sinnvoll gesteigert werden kann.

Ziffer G.10: Es werden lediglich die den Vorstandsmitgliedern von der Konzernobergesellschaft des kontrollierenden Aktionärs gewährten langfristig variablen Vergütungsbeträge aktienbasiert gewährt. Auch die kurzfristig variablen Vergütungsbeträge jährlich aktienbasiert zu gewähren, würde in Anbetracht der Tatsache, dass die MEDION AG eine über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit dem kontrollierenden Aktionär verbundene Gesellschaft ist, keine angemessenen oder nachvollziehbaren Berechnungsparameter liefern.

Ziffer G.11: Es ist nur bei der den Vorstandsmitgliedern von der Konzernobergesellschaft des kontrollierenden Aktionärs gewährten langfristig variablen aktienbasierten Vergütung die Möglichkeit vertraglich vorgesehen, in begründeten Fällen die langfristig variable aktienbasierte Vergütung einzubehalten oder zurückzufordern. Die Gesellschaft hält es für ausreichend und angemessen, ausschließlich bei der langfristig variablen aktienbasierten Vergütung in dieser Weise auf besondere Umstände reagieren zu können. Im Übrigen kann bei relevanten Pflichtverstößen auf die allgemeinen gesetzlichen Regeln und die Bestimmungen der Vorstandsverträge zurückgegriffen werden.

2.

Darüber hinaus hat die MEDION AG sämtlichen Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der am 27. Juni 2022 durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers in Kraft getretenen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend DCGK 2022 genannt), die auf die MEDION AG anwendbar sind, mit den nachfolgend genannten und erläuterten Ausnahmen zu den Ziffern C.7 /​ C.10 /​ D.2 /​ D.4 /​ G.10 und G.11 entsprochen und wird diesen auch weiterhin entsprechen:

Ziffer C.7: Die Empfehlungen zur Unabhängigkeit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat passen nicht für die MEDION AG, die eine über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit einem Mehrheitsaktionär verbundene Gesellschaft ist. In dem aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat nehmen zwei Anteilseignervertreter Organfunktionen in der Konzernobergesellschaft des kontrollierenden Aktionärs war.

Abschnitt C.10 /​ D.2 und D.4 : Die MEDION AG hat einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) gebildet, wobei der Aufsichtsratsvorsitzende aufgrund seiner Funktion als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats auch die Funktion des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wahrnimmt. Weitere Ausschüsse der in den Ziffern C.10 /​ D.2 und D.4 des DCGK 2022 genannten Art bildet MEDION aufgrund der derzeitigen Größe der Gesellschaft und des Aufsichtsrats nicht. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die Effizienz der Beratungs- und Überwachungstätigkeit eines nur aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrats durch zusätzliche Ausschüsse nicht sinnvoll gesteigert werden kann.

Ziffer G.10: Da die MEDION AG aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit dem beherrschenden Aktionär ein verbundenes Unternehmen ist, wäre eine jährliche Gewährung der variablen Vergütung auch auf Basis von MEDION-Aktien kein sinnvoller und transparenter Berechnungsparameter. Das gleiche Argument gilt auch für die Gewährung langfristiger variabler Vergütungskomponenten, die den Vorstandsmitgliedern früher als in einem Zeitraum von vier Jahren zugänglich sind.

Abschnitt G.11: Die Verträge mit den Vorstandsmitgliedern sehen keine zusätzlichen Klauseln zur Einbehaltung oder Rückforderung der variablen Vergütung in begründeten Fällen vor. In Anbetracht des bestehenden Beherrschungsvertrags greift die Gesellschaft bei Vorliegen relevanter Pflichtverletzungen auf die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen und die Bestimmungen der Dienstverträge der Vorstandsmitglieder zurück.

Essen, 24. November 2022

MEDION AG

Für den Aufsichtsrat:

Dr. Rudolf Stützle

Für den Vorstand:

Gerd Brachmann

Börsennotierung, Hauptversammlung und Internet-Informationen

Die Aktie der MEDION AG ist börsennotiert. Durch Beschluss der Frankfurter Wertpapierbörse vom 19. März 2012 wurde die Zulassung der MEDION-Aktie zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) widerrufen. Der Widerruf wurde mit Ablauf des 19. Juni 2012 wirksam. Die Aufnahme des Handels der Aktien im regulierten Markt (General Standard) erfolgte ab dem 20. Juni 2012. Die Aktionäre der MEDION AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr, in der der Vorsitzende des Aufsichtsrates den Vorsitz führt. In der jährlichen Hauptversammlung haben die Aktionäre die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Auch während der kommenden Hauptversammlung - geplant am 21. November 2023 - in Essen werden die Aktionäre diese Möglichkeit haben. Sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sind auf der MEDION-Webseite verfügbar. Direkt im Anschluss an die Hauptversammlung werden die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse im Internet veröffentlicht. Bei der MEDION AG ist das Anmelde- und Legitimationsverfahren zur Hauptversammlung auf den international üblichen sogenannten Record Date umgestellt und dadurch vereinfacht worden.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden.

Durch die Satzungsänderungen der Hauptversammlung am 22. November 2022 wird die virtuelle Hauptversammlung bis zum 22. November 2027 ermöglicht.

Die Aktionäre haben in der jährlichen Hauptversammlung die Möglichkeit, ihre Rechte wahrzunehmen und dort ihr Stimmrecht auszuüben. Das Stimmrecht kann von den Aktionären entweder selbst oder durch einen von ihnen gewählten Bevollmächtigten oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt werden. Die Hauptversammlung beschließt u.a. über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Auch Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen werden von der Hauptversammlung beschlossen. Eine Beschlussfassung über die Gewinnverwendung findet während der Wirksamkeit des Gewinnabführungsvertrages mit der Lenovo Germany Holding GmbH nicht statt.

Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Macht der Vorstand von dieser Ermächtigung Gebrauch, sind die näheren Einzelheiten in der Einberufungsbekanntmachung mitzuteilen. Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden, sofern das Aktiengesetz oder ein anderes Gesetz dies ermöglicht und nach näherer Ausgestaltung des entsprechenden Gesetzes. Macht der Vorstand von dieser Ermächtigung Gebrauch, sind die näheren Einzelheiten in der Einberufungsbekanntmachung mitzuteilen.

Transparenz

Über wesentliche Termine werden die Aktionäre regelmäßig durch einen Finanzkalender unterrichtet, der im Geschäftsbericht sowie auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht ist. Die Unternehmenskommunikation und die Investor-Relations-Aktivitäten der Gesellschaft folgen dem Ziel, allen Zielgruppen die gleichen Informationen zum gleichen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Zur Gewährung größtmöglicher Transparenz werden Aktionäre, alle Teilnehmer am Kapitalmarkt, Finanzanalysten, Aktionärsvereinigungen sowie die Medien zeitnah und regelmäßig über den Geschäftsverlauf informiert. Zu diesem Zweck wird insbesondere das Internet genutzt. Hier werden unter anderem Geschäfts- und Zwischenberichte sowie Ad-hoc- und sonstige Meldungen in deutscher Sprache bereitgestellt. Die Termine der regelmäßigen Finanzberichterstattung sind im Finanzkalender zusammengefasst. Da die MEDION AG nicht zu Quartalsmitteilungen verpflichtet ist, informiert sie unterjährig neben dem Halbjahresfinanzbericht in geeigneter Form über die Geschäftsentwicklung, insbesondere über wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten sowie der Risikosituation.

Unverzüglich nach Kenntnisnahme, dass jemand durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 % der Stimmrechte an der MEDION AG erreicht, über- oder unterschreitet, veröffentlicht der Vorstand eine entsprechende Meldung.

Der MEDION AG sind außerhalb des Mehrheitsbesitzes von Lenovo in den Vorjahren folgende Stimmrechtsmitteilungen zugegangen: Am 09. Dezember 2021 eine Meldung über den Stimmrechtsbesitz von HANSAINVEST Hanseatische Investment GmbH (3,0004 %), am 14. Dezember 2021 eine Meldung von Herrn Paul E. Singer (2,99 %) und am 14. Dezemeber 2021 eine von der Meldung durch Herrn Paul E. Singer mitumfasste Meldung von Elliot International Limited (2,99 %) Stimmrechtsanteil an der MEDION AG. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist der MEDION AG keine Stimmrechtsmitteilung zugegangen. Durch die MEDION AG veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen sind auf der Website unter MEDION AG - Stimmrechtsmitteilungen gemäß WpHG abrufbar. Weiterhin hielt Lenovo unverändert rd. 80 % des Grundkapitals der MEDION AG zum Bilanzstichtag 31. März 2023.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Informationen zu Geschäften mit nahestehenden Dritten sind im Konzernanhang unter dem Kapitel 8.3.7 "Nahestehenden Unternehmen und Personen" enthalten.

Werte und Compliance

Der MEDION-Vorstand verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften. Das Risikomanagementsystem, das interne Kontrollsystem sowie das Compliance-System sind Bestandteile der MEDION Corporate Governance.

Compliance ist bei MEDION fest verankert - nicht nur durch interne Prozesse. Das Compliance-System soll unseren Mitarbeitern helfen, risikobasierte Entscheidungen zu treffen. Zu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken. Das Risikomanagement des MEDION-Konzerns wird durch die beiden Instrumente Controlling und Frühwarnsystem geführt. Das interne Kontrollsystem dient der Sicherung des Vermögens, der Verlässlichkeit und Genauigkeit des Rechnungswesens, der betrieblichen Effizienz und der Einhaltung der vorgeschriebenen Geschäftspolitik. Wichtige Elemente sind das Prinzip der Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip. Konkrete Regelungen werden in Organisationsanweisungen dokumentiert. Das systematische Risikomanagement im Rahmen des wertorientierten Konzernmanagements bei MEDION soll dazu beitragen, dass Risiken frühzeitig erkannt und die Risikopositionen optimiert werden. Ein ausführlicher Risikobericht ist im zusammengefassten Lagebericht in diesem Geschäftsbericht veröffentlicht.

Ein Bestandteil des Risikomanagements im Konzern betrifft die Compliance-Maßnahmen. Compliance bei MEDION ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten des Unternehmens, seiner Organmitglieder und Mitarbeiter im Hinblick auf gesetzliche Ge- und Verbote sowie interne Unternehmensrichtlinien begründen.

Compliance soll MEDION präventiv vor Fehlverhalten bewahren, das auf Unwissenheit oder Fahrlässigkeit beruht und zu Imageschäden sowie dem Verfehlen von Unternehmenszielen infolge unsachgemäßen Geschäftsgebarens führen kann. Compliance-Systeme sind Organisationsmaßnahmen, die das rechtmäßige, verantwortungsbewusste und nachhaltige Handeln von MEDION sowie seiner Organe und Mitarbeiter gewährleisten sollen und dabei die Angemessenheit und Wirksamkeit der zur Behebung von Defiziten getroffenen Maßnahmen überwachen und regelmäßig bewerten. MEDION hat dafür Vorsorge getroffen, dass das Insiderrecht, die Gesetze zur Korruptionsbekämpfung und die kartellrechtlichen Vorschriften durch die Unternehmen des Konzerns und ihre Mitarbeiter beachtet werden. Der bei MEDION eingerichtete Compliance-Ausschuss besteht aus dem Mitglied des Vorstands für Finanzen sowie den Abteilungsleitern Personal und Corporate Affairs.

MEDION hat seit dem Geschäftsjahr 2008 mit allen Führungskräften bzw. Mitarbeitern aus Bereichen, die eigenständig Aufträge an Dritte vergeben können, Zusatzvereinbarungen zu den bestehenden Arbeitsverträgen geschlossen, die es den Mitarbeitern untersagen, Geldgeschenke oder sonstige geldwerte Vorteile zur persönlichen Verwendung für sich oder für Dritte anzunehmen sowie darüber hinaus sogenannte Schmiergeldzahlungen seitens der Handelspartner, Hersteller oder Geschäftspartner anzunehmen oder zu leisten. Alle im Geschäftsjahr 2022/​2023 hinzugekommenen neuen Führungskräfte haben diese Vereinbarung ebenfalls unterschrieben.

Compliance-Aufklärung und Whistleblower Hotline

Alle betroffenen Mitarbeiter wurden über die neuen Anforderungen an Compliance, die aktuellen Vorschriften und die praktische Umsetzung im MEDION-Konzern informiert. Dazu gehören auch Hinweise zum Insiderrecht, zu den Gesetzen zur Korruptionsbekämpfung und zu den kartellrechtlichen Vorschriften sowie die Vorstellung sogenannter Code-of-Conduct-Anforderungen. Des Weiteren wurde über die Notwendigkeit von Chinese-Wall-Bereichen im MEDION-Konzern, den gesetzeskonformen Umgang mit möglichen unternehmensrelevanten Informationen, die aktuellen Anforderungen an den Datenschutz und die Vorbildfunktion der Führungskräfte für ihre jeweiligen Bereiche gezielt geschult.

Seit März 2018 hat MEDION eine Online-E-Learning-Plattform zum Thema Compliance für alle Mitarbeiter geöffnet. Darin werden neben den zentralen Compliance-Bereichen auch die Themen Arbeitssicherheit und Datenschutz vertieft behandelt. Die Teilnahme an einer jährlichen Compliance Unterweisung mit Abschlusstest ist für die Mitarbeiter verpflichtend. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/​2023 wurden die Inhalte der Compliance Schulung aktualisiert und die Führungskräfte auf einer Veranstaltung im Oktober 2022 nochmals gesondert unterwiesen. Ab November 2022 erfolgten mit den Führungskräften sogenannte "Compliance Executive Trainings".

Alle Personen mit Zugang zu Insiderinformationen - Mitarbeiter und Außenstehende - für die der Zugang zu Informationen unerlässlich ist um ihre Aufgaben bei MEDION wahrnehmen zu können, werden in entsprechenden Insiderverzeichnissen, die in der Personalabteilung geführt werden, dokumentiert. Dabei werden die Vorschriften und Änderungen, die sich aus der EU-Richtlinie zur Marktmissbrauchsverordnung (MAR) ergeben, eingehalten und umgesetzt.

MEDION dokumentiert im Bedarfsfall die Ursachen, die Fehlerquellen und das Fehlverhalten der Mitarbeiter getrennt nach Führungsverantwortlichkeit. Darüber hinaus wird die Schwere der stattgefundenen Compliance-Verstöße dokumentiert - auch im Mehr-Jahres-Vergleich - und hat besondere Risikofelder definiert (z. B. Einkauf). Daneben werden vierteljährlich die Risikobereiche geprüft, neue Risiken identifiziert und - soweit notwendig - die Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert. Bei allen Geschäften mit Sonderkonditionen bei MEDION erfolgt monatlich eine Überprüfung anhand von ausgewählten Stichproben. Für alle wesentlichen Unternehmensbereiche besteht eine Gefährdungsbeurteilung.

Medion hat seit Ende 2017 eine Whistleblower Hotline installiert, um den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zu entsprechen. Die Hotline ermöglicht die Meldung jeglicher Art von möglichen Compliance Verstößen im Unternehmen. Auf Wunsch kann jeder Mitarbeiter anonym Informationen zur Verfügung stellen. Die Telefonnummer ist bei einer externen Anwaltskanzlei installiert. Die Telefonnummer wurde im MEDION-Intranet veröffentlicht. Der MEDION Betriebsrat wurde mit einbezogen und im Vorfeld umfassend imformiert. Im Geschäftsjahr 2022/​2023 erfolgte keine Mitteilung an die Whistleblower Hotline. Fragen zu Compliance Problemen können auch über das Corporate Compliance Team angesprochen werden oder direkt an eine besondere anonymisierte Email-Adresse gerichtet werden.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat MEDION mit allen direkt an den Vorstand berichtenden Führungskräften einen sogenannten Compliance Check-Up durchgeführt. Anhand eines vorab verteilten Fragenkatalogs wurden im persönlichen Gespräch die abteilungs-/​ bereichsbezogenen Risiken diskutiert und bewertet. Besonderer Wert wurde dabei auf die Dienstleister-Budgets, die entsprechende Kontrolle und das Thema Korruption und Bestechung beim Umgang mit Einladungen und Geschenken gelegt. Aus diesen persönlichen Befragungen haben sich keine zusätzlichen Compliance Risiken ergeben.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die Rechnungslegung des MEDION-Konzerns erfolgt nach den Grundsätzen der IFRS (International Financial Reporting Standards), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschluss der MEDION AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt.

Der Abschlussprüfer wird durch die Hauptversammlung gewählt. Nach der Wahl des Abschlussprüfers erteilt der Aufsichtsrat und zukünftig der Prüfungsausschuss das Mandat, genehmigt in eigener Verantwortung Bedingungen und Umfang der Abschlussprüfung sowie sämtliche Prüfungshonorare und überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Die KPMG Wirtschaftungsprüfungsgesellschaft, Berlin, wurde als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022/​2023 gewählt. Die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wurde erstmals als Abschlussprüfer für das Jahr 2019/​2020 gewählt

Die abgerechneten Honorare sind im Konzernanhang unter dem Kapitel 8.2.1 Ziffer 5 dargestellt.

Im Rahmen der Erteilung des Prüfungsauftrages vereinbart der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrates über Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich informiert wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Des Weiteren soll der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichten. Außerdem hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er im Zuge der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die mit der von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung nicht vereinbar sind.

Essen, 05. Juni 2023

Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstandes

Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstandes

6 Entgelttransparenzbericht

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Durchschnittswerte für 2021 Anzahl der Beschäftigten davon VZ Kräfte davon TZ Kräfte
Männlich 250 238 12
Weiblich 195 148 47
total 445 386 59

Im Kalenderjahr 2021 waren in der MEDION AG insgesamt 445 Mitarbeiter (Vorjahr: 442) beschäftigt, davon im Durchschnitt 43,8 % Frauen (Vorjahr: 46,2 %). Ein Anteil von 24,1 % (Vorjahr: 23,8 %) der weiblichen Mitarbeiter war in Teilzeit tätig. Der Anteil an männlichen Mitarbeitern in Teilzeit betrug 4,8 % (Vorjahr: 4,2 %).

MEDION hat die gesellschaftspolitische Diskussion über Frauen im Beruf und speziell in Führungspositionen bereits im Jahr 2015 aufgegriffen und in der HR Strategie verankert. Es wurden Ziele abgeleitet, die eine Gleichstellung von Frauen und Männern fördern.

Auf der Basis von regelmäßig durchgeführten Analysen wurde insbesondere die Rekrutierungsstrategie angepasst. So legen wir bei der Besetzung von Positionen, insbesondere im Führungsbereich, großen Wert auf eine adäquate Berücksichtigung weiblicher Bewerber. Aus diesem Grund sieht unser Recruiting Prozess vor, dass wir mindestens einen weiblichen Bewerber in der finalen Auswahlrunde für die Besetzung von Führungspositionen haben.

Für MEDION beginnt die Förderung von Frauen im Beruf schon in der Ausbildung von jungen Menschen. Im Berichtsjahr verzeichnen wir bei unseren Auszubildenden und Dualen Studenten einen Frauenanteil von 34,0 % (Vorjahr: 34,0 %). Damit haben wir unser selbst gestecktes Ziel, wieder mindestens einen Wert von 30 % zu erreichen, übertroffen.

Wir ermutigen alle Beschäftigten in Elternzeit, anschließend ihre Arbeit, gerne auch in Teilzeit, wieder aufzunehmen, um die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter und Führungskräfte besonders hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu stärken. Damit erhalten wir unserem Unternehmen ihr Wissen und ihre Erfahrung nachhaltig.

In 2016 wurde bei MEDION unternehmensweit die flexible Arbeitszeit eingeführt, um insbesondere die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zu verbessern.

Bei der zuvor erwähnten Frauenquote von rund 43,8 % lag der Anteil an weiblichen Führungskräften auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bei 19 %. Damit haben wir unsere selbst auferlegten Zielgröße von 23 % nicht erreicht. Auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands haben wir mit 41 % (Vorjahr: 43 %) unsere Zielgröße von 29 % Frauen in Führungspositionen deutlich übertroffen.

MEDION arbeitet in dieser Hinsicht eng mit unserem Mutterkonzern Lenovo zusammen. Getreu dem Motto "Different is better" misst Lenovo der Förderung von Frauen in Führungspositionen ebenfalls einen hohen Stellenwert bei. Die Direktorin Human Resources von MEDION ist "WILL Beauftragte".

"WILL" steht für "Women in Lenovo Leadership" und steht für die Förderung von weiblichen Führungspositionen bei MEDION. Es findet ein enger Austausch mit unserem Mutterkonzern statt, der vor allem auf die Nutzung von Synergien und sog. Best Practices abzielt. Dazu gehört auch die jährliche Durchführung von konzernweiten Aktionen zum internationalen Frauentag.

Die Höhe des Entgelts richtet sich in unserem Unternehmen nach den Aufgaben und Leistungen der Beschäftigten sowie nach ihrer Qualifikation und Erfahrung. Weder Geschlecht noch Herkunft, sondern allein Funktion und Verantwortung der Mitarbeiter zählen für uns bei der Festlegung des Entgelts. Eine gerechte Entlohnung unabhängig vom Geschlecht ist aus unserer Sicht ein wichtiger Faktor für die Zufriedenheit der Mitarbeiter. Eine hohe Mitarbeitermotivation wiederum trägt maßgeblich zum Erfolg des Unternehmens bei.

7 Konzernabschluss

der MEDION AG

7.1 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

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Werte

in T€
Anmerkung im Anhang 01.04.2022 - 31.03.2023 01.04.2021 - 31.03.2022
1 Umsatzerlöse (1) 876.687 1.038.513
2 Sonstige betriebliche Erträge (2) 9.897 7.476
3 Materialaufwand (3) -688.437 -796.514
4 Personalaufwand (4) -89.592 -68.575
5 Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (23) -3.432 -3.069
6 Sonstige betriebliche Aufwendungen (5) -138.353 -131.250
Betriebsergebnis (EBIT) vor Restrukturierungsaufwendungen -9.942
Restrukturierungsaufwendungen (4) -23.288
7 Betriebsergebnis (EBIT) -33.230 46.581
8 Finanzierungserträge (6) 1.768 240
9 Finanzierungsaufwendungen (6) -773 -952
10 Ergebnis vor Steuern (EBT) -32.235 45.869
11 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (7) 4.084 -14.105
12 Konzernergebnis -28.151 31.764
Ergebnis je Aktie in € (unverwässert) -0,63 0,71
Ergebnis je Aktie in € (verwässert) -0,63 0,71
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (un-/​verwässert) 44.681.430 44.681.430

7.2 Konzern-Gesamtergebnisrechnung

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Werte

in T€
Anmerkung im Anhang 01.04.2022 -31.03.2023 01.04.2021 -31.03.2022
1. Konzernergebnis -28.151 31.764
2 Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
+/​- Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen (15) 3.283 1.644
+/​- Latente Steuern aus der Pensionsbewertung -1.050 -536
3 Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
+/​- Währungsumrechnungsdifferenzen (14) -4.428 1.633
+/​- Überschuss /​ Fehlbetrag aus Cashflow-Hedges (14) -4.903 -9.768
+/​- Latente Steuern aus Cashflow-Hedges 173 893
4. = sonstiges Ergebnis, nach Steuern (Summe aus 2. und 3.) -6.925 -6.134
5. Gesamtergebnis nach Steuern -35.076 25.630

7.3 Konzern-Kapitalflussrechnung

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Werte

in T€
Anmerkung im Anhang 01.04.2022 -31.03.2023 01.04.2021 -31.03.2022
1. Betriebsergebnis (EBIT) (25) -33.230 46.581
2. +/​- Wertminderungen /​ Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (23) 3.432 3.069
3. +/​- Zunahme /​ Abnahme der Pensionsrückstellungen -3.384 -1.070
Brutto Cashflow (25) -33.182 48.580
4. -/​+ Abnahme /​ Zunahme der übrigen Rückstellungen 13.398 -264
5. -/​+ Gewinn /​ Verlust aus dem Abgang von Vermögenswerten -6 11
6. -/​+ Zunahme /​ Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 206.688 -76.927
7. -/​+ Abnahme /​ Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -46.424 -3.867
8. +/​- Ein- /​ Auszahlungen für Ertragsteuern (Saldo) -11.563 -8.784
9. = Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit (Summe aus 1 bis 8) 128.911 -41.251
10. + Einzahlungen aus Abgängen von Vermögenswerten 81 111
11. - Auszahlungen für Investitionen in -1.594 -1.999
immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen sowie Finanzanlagen
12. + Einzahlungen aus der kurzfristigen Bereitstellung liquider Mittel an Lenovo - 190.000
13. - Auszahlungen für die kurzfristige Bereitstellung liquider Mittel an Lenovo -17.069 -110.000
14. + Einzahlungen aus Zinsen 1.387 167
15. = Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 10 bis 14) -17.195 78.279
16. +/​- Nettoeffekt aus der Factoring-Finanzierung (24) -22.162 -34.284
17. + Einzahlungen aus Kostenerstattungen i.Z.m. der Finanzierungstätigkeit (24) 1.157 -
18. - Auszahlung für Gewinnabführung Vorjahre (24) -36.544 -29.310
19. - Auszahlungen für Zinsen (24) -277 -994
20. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 16 bis 19) (24) -57.826 -64.588
21. Zahlungswirksame Änderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 9, 15, 19) 53.890 -27.560
22. +/​- Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds -2.711 1.597
23. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 140.739 166.702
24. = Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 21 bis 23) (22) 191.918 140.739

7.4 Konzernbilanz

Aktiva

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Werte

in T€
Anmerkung im Anhang 31.03.2023 31.03.2022
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen (8) 25.594 26.569
Immaterielle Vermögenswerte (9) 1.592 2.566
Beteiligungen 28 28
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte (12) 437 445
Sonstige langfristige andere Vermögenswerte (12) 54 112
Aktive latente Steuern (7) 355 6.851
Langfristige Vermögenswerte, gesamt 28.060 36.571
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (10) 135.281 220.904
Forderungen gegen verbundene Unternehmen (11) 85.962 69.726
davon: Forderung aus Verlustübernahme 35.966 0
davon: Bereitstellung aus liquiden Mitteln 45.544 30.005
Vorräte (13) 147.342 269.697
Ertragsteuererstattungsansprüche 252 42
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte (12) 40.985 41.108
Sonstige kurzfristige andere Vermögenswerte (12) 11.428 10.764
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 191.918 140.739
Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt 613.168 752.980
Aktiva, gesamt 641.228 789.551
Passiva
Werte

in T€
Anmerkung im Anhang 31.03.2023 31.03.2022
Eigenkapital (14)
Gezeichnetes Kapital 48.418 48.418
davon auf Stammaktien entfallend 48.418 48.418
Kapitalrücklage 150.060 170.899
Eigene Aktien -46.358 -46.358
Gewinnrücklagen 258.648 248.597
Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals -2.265 2.520
Eigenkapital, gesamt 408.503 424.076
Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Sonstige langfristige andere Verbindlichkeiten (20, 21) 1.348 1.763
Sonstige langfristige Rückstellungen (19) 7.943 11.216
Passive latente Steuern (7) 278 88
Pensionsrückstellungen (15) 10.935 13.883
Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen, gesamt 20.504 26.950
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (16) 93.837 165.180
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (17) 362 45.357
davon: Verbindlichkeiten aus Gewinnabführung 0 36.544
Steuerverbindlichkeiten (18) 1.246 1.628
Sonstige Rückstellungen (19) 84.876 71.492
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten (20, 21) 15.773 36.739
Sonstige kurzfristige andere Verbindlichkeiten (20, 21) 16.127 18.129
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen, gesamt 212.221 338.525
Passiva, gesamt 641.228 789.551

7.5 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

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Gesamtergebnis
--- --- --- --- ---
Werte

in T€
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Eigene Aktien Gewinnrücklagen
--- --- --- --- ---
Stand 1. April 2021 48.418 168.644 -46.358 252.269
Konzernergebnis 0 0 0 31.764
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 0 0 0 1.108
Gesamtergebnis 0 0 0 32.872
Gewinne und Verluste aus Sicherungsgeschäften und Kosten der Absicherung, die in die Vorräte umgegliedert worden sind 0 0 0 0
Einstellung aus dem Gewinnvortrag in die Kapitalrücklage 0 0 0 0
Transaktion mit Eigentümer: Steuerlicher Effekt aufgrund der Organschaft mit der Lenovo Germany Holding GmbH 0 2.255 0 0
Transaktion mit Eigentümer: Aufgrund Ergebnisabführungsvertrag abgeführter Gewinn 0 0 0 -36.544
Stand 31. März 2022 48.418 170.899 -46.358 248.597
Stand 1. April 2022 48.418 170.899 -46.358 248.597
Konzernergebnis 0 0 0 -28.151
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 0 0 0 2.233
Gesamtergebnis 0 0 0 -25.918
Gewinne und Verluste aus Sicherungsgeschäften und Kosten der Absicherung, die in die Vorräte umgegliedert worden sind 0 0 0 0
Einstellung aus dem Gewinnvortrag in die Kapitalrücklage 0 -3 0 3
Transaktion mit Eigentümer: Steuerlicher Effekt aufgrund der Organschaft mit der Lenovo Germany Holding GmbH 0 -20.836 0 0
Transaktion mit Eigentümer: Aufgrund Ergebnisbführungsvertrag übernommener Verlust 0 0 0 35.966
Stand 31. März 2023 48.418 150.060 -46.358 258.648

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| | Gesamtergebnis |
| --- | --- | --- |
| | Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | |
| --- | --- | --- |
| Werte

in T€ | Cashflow-Hedges | Währungsumrechnungsdifferenzen |
| --- | --- | --- |
| Stand 1. April 2021 | 2.195 | 536 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | -8.875 | 1.633 |
| Gesamtergebnis | -8.875 | 1.633 |
| Gewinne und Verluste aus Sicherungsgeschäften und Kosten der Absicherung, die in die Vorräte umgegliedert worden sind | 7.031 | 0 |
| Einstellung aus dem Gewinnvortrag in die Kapitalrücklage | 0 | 0 |
| Transaktion mit Eigentümer: Steuerlicher Effekt aufgrund der Organschaft mit der Lenovo Germany Holding GmbH | 0 | 0 |
| Transaktion mit Eigentümer: Aufgrund Ergebnisabführungsvertrag abgeführter Gewinn | 0 | 0 |
| Stand 31. März 2022 | 351 | 2.169 |
| Stand 1. April 2022 | 351 | 2.169 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | -4.730 | -4.428 |
| Gesamtergebnis | -4.730 | -4.428 |
| Gewinne und Verluste aus Sicherungsgeschäften und Kosten der Absicherung, die in die Vorräte umgegliedert worden sind | 4.373 | 0 |
| Einstellung aus dem Gewinnvortrag in die Kapitalrücklage | 0 | 0 |
| Transaktion mit Eigentümer: Steuerlicher Effekt aufgrund der Organschaft mit der Lenovo Germany Holding GmbH | 0 | 0 |
| Transaktion mit Eigentümer: Aufgrund Ergebnisbführungsvertrag übernommener Verlust | 0 | 0 |
| Stand 31. März 2023 | -6 | -2.259 |

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Werte

in T€
Gesamt
Stand 1. April 2021 425.704
Konzernergebnis 31.764
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -6.134
Gesamtergebnis 25.630
Gewinne und Verluste aus Sicherungsgeschäften und Kosten der Absicherung, die in die Vorräte umgegliedert worden sind 7.031
Einstellung aus dem Gewinnvortrag in die Kapitalrücklage 0
Transaktion mit Eigentümer: Steuerlicher Effekt aufgrund der Organschaft mit der Lenovo Germany Holding GmbH 2.255
Transaktion mit Eigentümer: Aufgrund Ergebnisabführungsvertrag abgeführter Gewinn -36.544
Stand 31. März 2022 424.076
Stand 1. April 2022 424.076
Konzernergebnis -28.151
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -6.925
Gesamtergebnis -35.076
Gewinne und Verluste aus Sicherungsgeschäften und Kosten der Absicherung, die in die Vorräte umgegliedert worden sind 4.373
Einstellung aus dem Gewinnvortrag in die Kapitalrücklage 0
Transaktion mit Eigentümer: Steuerlicher Effekt aufgrund der Organschaft mit der Lenovo Germany Holding GmbH -20.836
Transaktion mit Eigentümer: Aufgrund Ergebnisbführungsvertrag übernommener Verlust 35.966
Stand 31. März 2023 408.503

8 Konzernanhang

der MEDION AG

8.1 Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss

8.1.1 Aufstellungsgrundsätze

Die MEDION AG als Muttergesellschaft des MEDION-Konzerns ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und hat ihren Sitz in Essen, Deutschland. Die Anschrift lautet: MEDION AG, Am Zehnthof 77, 45307 Essen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichtes Essen (HRB 13274) eingetragen. Die Aktie wird im regulierten Markt (General Standard) geführt.

Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen und der Vertrieb von Produkten aus den Bereichen Multimedia, Hard- und Software, Unterhaltungs- und Konsumelektronik, Telekommunikations- und Satellitentechnik sowie weiteren Non-Food-Artikeln aller Art und der Handel mit Telekommunikationsdienstleistungen sowie der Handel mit digitalen Inhalten.

Das MEDION-Geschäftsmodell ist darauf ausgerichtet, dem Konsumenten zusammen mit den Partnern aus dem Handel funktional hochwertige und innovative Trendprodukte der Consumer-Electronics in attraktivem Design auf dem neuesten technologischen Stand für breite Käuferschichten verfügbar zu machen. Die Kernkompetenz ist dabei die Entwicklung und der Vertrieb von Computer- und Multimedia-Produkten wie Notebooks, PC-Systemen, Monitoren, Smartphones und Tablets. Hierzu zählen auch die MEDION-Smart-Home-Bausteine, mit denen die Kunden Hausautomation selbst nachrüsten können. Unterhaltungselektronik wie LCD-Fernseher, Internetradios und Bluetooth-Lautsprecher sowie Haushalts- und Gesundheitsprodukte sind weitere Felder, in denen MEDION aktiv ist.

Neben dem klassischen Hardware-Geschäft hat MEDION das Dienstleistungsgeschäft mit digitalen Dienstleistungen aufgebaut. Hierzu zählt insbesondere das Angebot von Mobilfunkdienstleistungen. Ergänzend entwickelt und vermarktet MEDION Dienstleistungen in den Bereichen Fotoservice, Electronic-Software-Distribution, Musik-Plattformen und anderen Online-Diensten, die hauptsächlich über Handelspartner angeboten werden. Die digitalen Dienstleistungen werden überwiegend als Vermittlungsgeschäft ("Agentenmodell") betrieben.

Das MEDION-Geschäft wird in den beiden Segmenten Projekt- und Direktgeschäft gesteuert. Wir verweisen diesbezüglich auf den Abschnitt 8.3.2 dieses Anhangs.

Der Konzernabschluss der MEDION AG wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) erlassenen Rechnungslegungsgrundsätzen "International Financial Reporting Standards (IFRS)" und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Zur Anwendung kamen alle für das Geschäftsjahr 2022/​2023 verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen des IASB, die von der EU übernommen wurden.

Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. April eines Kalenderjahres und endet am 31. März des darauf folgenden Kalenderjahres.

Auf die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögenswerte und Schulden der einbezogenen Unternehmen wurden einheitlich für den Konzern geltende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf Grundlage der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, angewandt.

Der Konzernabschluss zum 31. März 2023 wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge wurden - soweit nicht anders dargestellt - in T€ angegeben. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. Aus Rundungen können in Höhe von +/​- einer Einheit (T€; %) Differenzen auftreten. Für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung findet das Gesamtkostenverfahren Anwendung. Beim Bilanzausweis wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterschieden, die im Anhang teilweise detailliert ausgewiesen werden. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn die Realisierung des jeweiligen Vermögenswertes bzw. die Erfüllung der Schuld innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartet wird.

Anwendung und Auswirkungen neuer bzw. überarbeiteter Rechnungslegungsvorschriften

Erstmalig im Geschäftsjahr angewandte neue bzw. überarbeitete Rechnungslegungsvorschriften

Im Abschluss für das Geschäftsjahr 2022/​2023 waren erstmals folgende überarbeitete Rechnungslegungsvorschriften anzuwenden:

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Nummer und Name des Standards oder der Standardänderung Datum der Übernahme in europäisches Recht
IFRS 16 Covid 19: Mietkonzessionen nach dem 30.06.2021 1.4.2021 г.
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Verweis auf das Rahmenkonzept 28.6.2021 г.
IAS 16 Sachanlagen: Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventual- 28.6.2021 г.
IAS 37 forderungen: Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrages 28.6.2021 г.
Diverse Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards Zyklus 2018-2020 28.6.2021 г.

Aus der erstmaligen Anwendung der oben genannten neuen Standards, Standardänderungen und Interpretationen haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des MEDION-Konzerns ergeben. Entsprechend wird auf eine detaillierte Darstellung verzichtet.

Veröffentlichte, aber im Geschäftsjahr 2022/​2023 noch nicht angewandte neue bzw. überarbeitete Rechnungslegungsvorschriften

Die nachfolgend aufgeführten neuen Standards, Standardänderungen sowie Interpretationen wurden vom IASB herausgegeben, waren jedoch im Geschäftsjahr 2022/​2023, sofern bereits in europäisches Recht übernommen, noch nicht verpflichtend anzuwenden. Ein eventuelles Wahlrecht zur freiwilligen vorzeitigen Anwendung wird für diese Rechnungslegungsvorschriften nicht in Anspruch genommen.

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Anwendung verpflichtend/​ voraussichtlich im Geschäftsjahr Name des Standards, der Standardänderungen oder der Interpretation Datum der Übernahme in europäisches Recht
2023 /​ 2024 oder später IFRS 4 Änderungen in Bezug auf den festen Zeitpunkt des Auslaufens des Aufschubansatzes 15.12.2020
IFRS 17 Versicherungsverträge inkl. im Juni 2020 veröffentlicher Änderungen 19.11.2021
IAS 1 Änderungen der Klassifizierung von Schulden (kurzfristig vs. langfristig) sowie von Angaben von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 02.03.2022
IAS 8 Definition von Schätzungen 02.03.2022
IAS 12 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen - 1
IAS 1 Klassifizierung von Schulden (als kurz- oder langfristig), für die bestimme Kreditbedingungen (covenants) vereinbart wurden. - 1
IFRS 16 Leasingverbindlichkeit in einer sale-and-lease-back-Transaktion - 1

1 Da die Standards, die Standardänderungen oder die Interpretation noch nicht in europäisches Recht übernommen wurden, besteht kein verbindlicher Anwendungstermin innerhalb der Europäischen Union. Gegenüber dem für die Zuordnung zu Geschäftsjahren zugrunde gelegten Erstanwendungstermin, wie er vom IASB vorgesehen ist, können sich daher noch Änderungen ergeben.

Aus der erstmaligen Anwendung der oben genannten neuen Standards, Standardänderungen und Interpretationen werden keine Auswirkungen auf die Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des MEDION-Konzerns erwartet.

Entsprechend wird auf eine detaillierte Darstellung verzichtet.

8.1.2 Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss zum 31. März 2023 wurden neben der Muttergesellschaft MEDION AG, Essen, die nachfolgenden Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung nach der Erwerbsmethode einbezogen. Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht er die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Jeder zurückbehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlustes der Beherrschung bewertet.

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Name und Sitz Stammkapital zum 31.03.2023 Stammkapital zum 31.03.2022 Beteiligung Erwerbszeitpunkt Erste Einbeziehung in den Konzernabschluss
1. Allgemeine Multimedia Service GmbH, Essen ("AMS") EUR 25.000 EUR 25.000 100,0 % Gründung 2002 ab 1. Dezember 2002
2. MEDION Service GmbH, Essen ("MSG") EUR 25.000 EUR 25.000 100,0 % Gründung 2004 ab 1. September 2004
3. MEDION Shared Services GmbH, Essen ("MSSG"), ehemals MEDION Mobile GmbH EUR 1.500.000 EUR 1.500.000 100,0 % Erwerb 2014 ab 1. Januar 2018
4. MEDION Asia Pacific Ltd., Hongkong, Volksrepublik China ("MEDION AP") HKD 10.000.000 HKD 10.000.000 100,0 % Gründung 2005 ab 1. April 2016
5. MEDION AUSTRALIA PTY LTD., Sydney, Australien ("MEDION Australia") AUD 10.000 AUD 10.000 100,0 % Gründung 2003 ab 1. November 2003
6. MEDION AUSTRIA GmbH, Wels, Österreich ("MEDION AT") EUR 50.000 EUR 50.000 100,0 % Gründung 2002 ab 1. Dezember 2002
7. MEDION B.V., Panningen, Niederlande ("MEDION NL") EUR 650.000 EUR 650.000 100,0 % Gründung 2001 ab 1. Juli 2001
8. MEDION Elektronika d.o.o., Ljubljana, Slowenien ("MEDION Slowenien") EUR 8.763 EUR 8.763 100,0 % Gründung 2006 ab 1. Juli 2007
9. MEDION ELECTRONICS LIMITED, Swindon, Großbritannien ("MEDION UK") GBP 400.000 GBP 400.000 100,0 % Gründung 1998 ab 1. Juli 2000
10. MEDION FRANCE S.A.R.L., Le Mans, Frankreich ("MEDION France") EUR 180.000 EUR 180.000 100,0 % Gründung 1998 ab 1. Juli 1999
11. MEDION IBERIA, S.L., Madrid, Spanien ("MEDION Iberia") EUR 5.000 EUR 5.000 100,0 % Gründung 2001 ab 1. Juli 2001
12. MEDION ITALIA S.R.L., Mailand, Italien, ("MEDION ITALIA") EUR 50.000 EUR 50.000 100,0 % Gründung 2018 ab 1. Januar 2019
13. MEDION NORDIC A/​S, Herlev, Dänemark ("MEDION Nordic") DKK 500.000 DKK 500.000 100,0 % Erwerb 2002 ab 1. Juli 2002
14. MEDION SCHWEIZ ELECTRONICS AG, Zürich, Schweiz ("MEDION Schweiz") CHF 600.000 CHF 600.000 100,0 % Gründung 2004 ab 1. Februar 2004
15. MEDION USA Inc., Delaware, USA, ("MEDION USA") USD 10.100.000 USD 10.100.000 100,0 % Gründung 2001 ab 1. April 2001
16. MEDION Supply Chain Management (Shenzhen) Ltd. Shenzhen, Volksrepublik China ("MEDION SZ") RMB 1.000.000 RMB 1.000.000 100,0 % Gründung 2016 ab 1. April 2016

Grundlage für die Einbeziehung der Tochterunternehmen in den Konzernabschluss waren die nach Landesrecht aufgestellten und an IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, angepassten Jahresabschlüsse der Gesellschaften für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023.

Zwei ausländische sowie eine inländische Tochtergesellschaft der MEDION AG (vgl. unter "8.3.7 Nahestehende Unternehmen und Personen") wurden aufgrund ihrer insgesamt untergeordneten Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen.

8.1.3 Konsolidierungsmethoden

Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden nach konzerneinheitlichen Ansatz- und Bewertungsmethoden aufgestellt.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß IFRS 3 nach der Erwerbsmethode auf den jeweiligen Anschaffungszeitpunkt der Beteiligung. Soweit zum Zeitpunkt des Erwerbs die Anschaffungskosten der Beteiligungen den Konzernanteil am beizulegenden Zeitwert der identifizierten Vermögenswerte und Schulden der jeweiligen Gesellschaft übersteigen, entstehen zu aktivierende Geschäftswerte (Goodwill). Deren Werthaltigkeit ist gemäß IAS 36 mindestens einmal jährlich durch Impairment-Tests zu verifizieren. Aus der Kapitalkonsolidierung entstehen im Konzernabschluss der MEDION AG keine Geschäftswerte.

Darüber hinaus wurden eine Schuldenkonsolidierung und eine Aufwands- und Ertragskonsolidierung durchgeführt. Die aus der Aufwands- und Ertragskonsolidierung entstandenen Differenzen wurden ergebniswirksam verrechnet.

Zwischengewinneliminierungen waren mit Ausnahme von Ergebnisausschüttungen nicht erforderlich.

8.1.4 Grundsätze der Währungsumrechnung

Fremdwährungstransaktionen in den Gesellschaften werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung (Euro) umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen oder im Materialaufwand erfasst. Soweit sie auf Finanzposten entfallen, werden sie im Finanzergebnis erfasst.

Die ausländischen Tochtergesellschaften, deren landesrechtlicher Abschluss nicht in Euro aufgestellt wird, sind nach den in IAS 21 vorgesehenen Abgrenzungskriterien als wirtschaftlich selbstständige ausländische Teileinheit ("Foreign Entity") anzusehen. Die in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Unternehmen betreiben ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich selbständig, so dass ihre jeweilige Landeswährung die funktionale Währung darstellt.

Die Abschlüsse von Konzernunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden nach der sogenannten modifizierten Stichtagskursmethode (IAS 21.39) umgerechnet. Dementsprechend sind sämtliche monetären und nicht monetären Vermögenswerte und Schulden der Bilanz mit dem Bilanzstichtagskurs, das Eigenkapital mit dem historischen Kurs zum Erwerbszeitpunkt beziehungsweise zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung umgerechnet. Die Gewinn- und Verlustrechnungen dieser ausländischen Konzernunternehmen werden aus Vereinfachungsgründen entsprechend IAS 21.40 zu Durchschnittskursen des Geschäftsjahres umgerechnet. Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral in der Konzernbilanz unter der Position "Währungsumrechnungsdifferenzen" im sonstigen Ergebnis ausgewiesen.

Die für die Umrechnung verwendeten Kurse ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

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31.03.2023 31.03.2022 2022/​2023 2021/​2022
1 € = Bilanz Stichtagskurs GuV Durchschnittskurs
--- --- --- --- --- ---
Australien AUD 1,6247 1,4815 1,5219 1,5725
Dänemark DKK 7,4486 7,4383 7,4402 7,4379
Schweden SEK 11,2660 10,3373 10,8072 10,2357
Großbritannien GBP 0,8784 0,8454 0,8643 0,8505
Schweiz CHF 0,9974 1,0261 0,9948 1,0681
USA USD 1,0871 1,1096 1,0417 1,1628
Hong Kong HKD 8,5332 8,6873 8,1281 9,0513
China CNY 7,4783 7,0463 7,1435 7,4658

8.1.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Im Zugangsjahr werden die Vermögenswerte des Sachanlagevermögens zeitanteilig (pro rata temporis) abgeschrieben. Neubewertungen des Sachanlagevermögens wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht vorgenommen.

Die Anschaffungskosten der Sachanlagen umfassen den Kaufpreis sowie alle direkt zurechenbaren Kosten und Anschaffungskostenminderungen, um den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Es kommen folgende Nutzungsdauern zur Anwendung:

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Nutzungsdauer
Gebäude und Außenanlagen 10 - 46 Jahre
Mietereinbauten 3 - 20 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 23 Jahre

Immaterielle Vermögenswerte (entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und andere Rechte sowie Software) werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Die Nutzungsdauer liegt zwischen einem Jahr und zehn Jahren.

Die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten (Schuldinstrumente) richtet sich gemäß IFRS 9 (Finanzinstrumente) nach dem Geschäftsmodell zur Steuerung und den Eigenschaften der Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte von MEDION werden nach dem Geschäftsmodell "Halten" gesteuert und die zugrundeliegenden Zahlungsströme führen ausschließlich zu Tilgungs- und Zinszahlungen, so dass die Bilanzierung dieser finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt.

Die Buchwerte der nicht-finanziellen Vermögenswerte des Konzerns - mit Ausnahme von Vorräten und latenten Steueransprüchen - werden an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag übersteigt.

Wertminderungsaufwendungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Bei nicht finanziellen Vermögenswerten, mit Ausnahme von Goodwill, wird ein Wertminderungsaufwand nur insofern aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswertes den Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen oder Amortisationen bestimmt worden wäre, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen als finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die fortgeführten Anschaffungskosten berechnen sich aus dem Rechnungsbetrag abzüglich Wertberichtigungen.

Das "Expected credit loss model" des IFRS 9 sieht grundsätzlich eine dreistufige Erfassung von Wertminderungen vor. Auf der 1. Stufe sind Wertminderungen im Umfang der innerhalb der nächsten zwölf Monate nach Abschlussstichtag erwarteten Zahlungsausfälle des Finanzinstrumentes zu erfassen. Auf der 2. Stufe sind die über die Vertragslaufzeit insgesamt erwarteten Zahlungsausfälle eines Portfolios gleichartiger Instrumente zu berücksichtigen, sofern es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Vertragsvermögenswerte handelt oder wenn das Ausfallrisiko seit Zugang signifikant gestiegen ist und ein gewisses Ausfallrisiko übersteigt. Auf der 3. und letzten Stufe sind Wertminderungen aufgrund von zusätzlichen objektiven Hinweisen auf eine beeinträchtigte Bonität hinsichtlich des einzelnen Finanzinstruments zu erfassen.

MEDION wendet zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen das sogenannte vereinfachte Modell an und berechnet diese über die Gesamtrestlaufzeit der Forderungen. Erwartete Kreditausfälle werden kollektiv für Kundengruppen nach abnehmender Bonität in die drei Bonitätstypen A, B, C und Lenovo als Einzelbetrachtung ermittelt.

Für Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die nicht unter das vereinfachte Modell fallen, wird das allgemeine Modell angewendet und ein erwarteter Kreditausfall innerhalb der kommenden 12 Monate ermittelt. Aus Sicht der MEDION weisen diese Forderungen ein geringes Ausfallrisiko auf, da das Kreditrisikorating der verbundenen Unternehmen der weltweiten Definition von "Investment Grade" entspricht. Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, berücksichtigt MEDION angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. MEDION nimmt an, dass das Ausfallrisiko signifikant angestiegen ist, wenn sich das Kreditrisiko um zwei Ratingstufen verschlechtert hat.

Die erwarteten Ausfallquoten werden dabei anhand von Ratinginformationen, unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter makroökonomischer Indikatoren, abgeleitet. MEDION schätzt zu jedem Abschlusstichtag ein, ob die finanziellen Vermögenswerte in der Bonität beeinträchtigt sind. Ein finanzieller Vermögenswert ist in der Bonität beeinträchtigt, wenn ein Ereignis oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes auftreten. Indikatoren dafür, dass ein finanzieller Vermögenswert in der Bonität beeinträchtigt ist, können bspw. signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners oder ein Vertragsbruch sein. Die Wertberichtigungen werden über Wertberichtigungskonten gebucht und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Sobald eine Forderung uneinbringlich wird, erfolgt ihre Ausbuchung und die Entlastung des Wertberichtigungskontos.

Im Rahmen des Verkaufs von Forderungen aus Factoring Finanzierung werden finanzielle Vermögenswerte verkauft. Die Risiken werden in Form von Kaufpreisabschlägen berücksichtigt. Die Abschläge betreffen Risiken für Verwässerung, Transaktionskosten und Bonität. Da entsprechend IFRS 9 3.2.6 (b) die wesentlichen Chancen und Risiken zurückbehalten werden, werden die in den Verkauf von Forderungen aus Factoring Finanzierung einbezogenen finanziellen Vermögenswerte weiterhin bei der Gesellschaft bilanziert.

Die Vorräte werden im Zugangszeitpunkt zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungskostenminderungen angesetzt. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt dabei grundsätzlich nach der gewogenen Durchschnittskostenmethode. Der Bewertung der Vorräte zum Abschlussstichtag liegt der niedrigere Betrag aus gewogenem Durchschnittswert und Nettoveräußerungswert zugrunde.

Sonstige Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen, die den erwarteten Ausfallrisiken hinreichend Rechnung tragen, bewertet. Soweit es sich um sonstige finanzielle Vermögenswerte (Finanzinstrumente) handelt, werden diese gemäß IFRS 9 der Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten zugeordnet.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten mit originären Restlaufzeiten von bis zu drei Monaten. Die Bewertung erfolgt zu Nominalwerten, im Falle von Fremdwährungsposten mit den zum Stichtag umgerechneten fortgeführten Anschaffungskosten.

Wenn im Eigenkapital ausgewiesenes Kapital zurückgekauft wird, wird der gezahlte Betrag einschließlich der direkt zurechenbaren Kosten vom Eigenkapital abgezogen. Die erworbenen Anteile werden als eigene Aktien klassifiziert und separat im Eigenkapital ausgewiesen. Werden eigene Anteile später veräußert oder erneut ausgegeben, wird der Erlös als Erhöhung des Eigenkapitals erfasst. Ein etwaiger Differenzbetrag ist innerhalb der Kapitalrücklagen zu berücksichtigen.

Die Pensionsrückstellungen bestehen für Versorgungszusagen an Vorstandsmitglieder. Die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung von Ruhegeld nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Das jeweilige Vorstandsmitglied hat aufgrund einer unverfallbaren Anwartschaft Anspruch auf eine lebenslängliche Pension, wenn es nach Vollendung des 60. bzw. 64. Lebensjahres oder infolge dauernder Dienstunfähigkeit oder wegen Beendigung des Anstellungsverhältnisses bei der Gesellschaft ausscheidet. Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Methoden gemäß IAS 19 nach dem Anwartschafts-Barwertverfahren berechnet. Hiernach werden sowohl die zum Abschlussstichtag erworbenen Anwartschaften als auch künftig erwartete Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Die im Berichtsjahr auftretenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden gemäß IAS 19.120C erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis verrechnet. Im Rahmen der Berechnung wird wie im Vorjahr auf die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zurückgegriffen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten - Fremdwährungsposten werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet - ausgewiesen.

Sonstige Rückstellungen werden gemäß IAS 37 gebildet, soweit rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die auf zurückliegenden Geschäftsvorfällen oder Ereignissen beruhen und wahrscheinlich zu Vermögensabflüssen führen. Abgegrenzte Schulden aus an Mitarbeitern geschuldeten Beträgen (etwa Abgrenzungen von Urlaubsgeldern oder Überstunden) werden in den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. Die Höhe der Rückstellungen wird durch bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der Verpflichtungen erforderlichen Ausgaben ermittelt. Damit beruht die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, dass ein anhängiges Verfahren Erfolg hat oder die Quantifizierung der möglichen Höhe der Zahlungsverpflichtung auf der Einschätzung der jeweiligen Situation. Wegen der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheit können die tatsächlichen Verluste gegebenenfalls von den ursprünglichen Schätzungen und damit von dem Rückstellungsbetrag abweichen. Zudem können sich Schätzungen aufgrund neuer Informationen ändern und sich gegebenenfalls erheblich auf die künftige Ertragslage auswirken. Die Rückstellungen für Gewährleistungen werden für zu erwartende Nachbesserungsarbeiten und Gutschriften für die im Markt befindlichen garantiebehafteten Artikel gebildet. Die Garantiezeiträume belaufen sich auf 12 bis 36 Monate. Bei der Berechnung werden Annahmen über die zukünftige Entwicklung der Servicekosten berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in den Garantiezeiträumen zu Auszahlungen führen. Die Rückstellung für Gewährleistungen wird auf Basis von Stückkosten pro Servicefall, der in den Verkehr gebrachten Mengen und der statistisch erfassten Gewährleistungsverläufe verschiedener Produktgruppen individuell ermittelt. Eine Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen wird erfasst, sobald der Konzern einen detaillierten und formalen Restrukturiengsplan genehmigt hat und die Restrukturierungsmaßnahmen entweder begonnen haben oder öffentlich angekündigt wurden. Künftige betriebliche Verluste werden nicht berücksichtigt.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind in eine der drei folgenden Hierarchiestufen einzuordnen:

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Auf aktiven Märkten notierte (unverändert übernommene) Preise für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten (Stufe 1),
für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preise) oder indirekt (von Preisen abgeleitete) beobachtbare Inputdaten, die keine notierten Preise nach Stufe 1 darstellen (Stufe 2),
für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (nicht beobachtbare Inputdaten) (Stufe 3).

Die MEDION AG verwendet derivative Finanzinstrumente, um Marktrisiken aus Wechselkursschwankungen bei den Einkaufsgeschäften, die im Wesentlichen in US-Dollar abgewickelt werden, zu reduzieren. Dazu schließt die Gesellschaft zum Zeitpunkt des Abschlusses des Einkaufskontraktes Kurssicherungsgeschäfte in Form von Devisentermingeschäften ab. Diese entsprechen bezüglich Laufzeit und Betragshöhe im Wesentlichen den zugrundeliegenden Einkaufsgeschäften und erfüllen das Critical Terms Match Kriterium. Die von MEDION eingesetzten Devisentermingeschäfte erfüllen die Voraussetzungen nach IFRS 9 für die Anwendung von Cashflow Hedge Accounting. Die Regelungen zum Hedge Accounting, die u.a. ein Wahlrecht zur Designation von Komponenten vorsehen, werden durch MEDION prospektiv auf alle Sicherungsbeziehungen zu 100% effektiv angewendet. Im Rahmen der Abbildung der neuen Sicherungsbeziehungen wird ausschließlich die Kassaveränderung mit einer Sicherungsquote von 1 zu 1 designiert und bis zur Lieferung des Grundgeschäfts erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Die Terminkomponente und der Währungsbasis-Spread sind von der Sicherungsbeziehung ausgeschlossen und werden direkt erfolgswirksam im Zinsergebnis erfasst. Da die Finanzinstrumente ausschließlich zur Kurssicherung der bei den Einkaufsgeschäften zugrunde gelegten Kalkulationskurse dienen, werden die aus der Währungsumrechnung und der Währungssicherung durch Devisentermingeschäfte entstehenden Erträge und Aufwendungen in den Anschaffungskosten der Vorräte erfasst. Die Devisentermingeschäfte werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Abschlussstichtag in der Bilanz angesetzt (Stufe 2).

Weiterhin werden Devisenswaps mit einer kurzen Laufzeit eingesetzt, um Abweichungen zwischen den geplanten und tatsächlichen Fremdwährungszahlungsströmen Rechnung zu tragen. Die Derivate mit einem positiven oder negativen Marktwert werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanz angesetzt (Stufe 2).

Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden (Discounted-Cash-Flow-Methode) unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten (Marktwerte) vom Konzerntreasury ermittelt. Devisenkontrakte werden einzeln auf Basis des Austauschbetrages mit den aktuellen Marktterminkursen am Abschlussstichtag im Vergleich zu den vereinbarten Termin- und Kontraktkursen bewertet. Die Marktterminkurse richten sich nach den Kassakursen unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen. Die beizulegenden Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Finanzinstrumente werden anhand abgezinster Zahlungsströme ermittelt. Das Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert der erwarteten Zahlungen, diskontiert mit einem risikoadjustierten Abzinsungssatz und ist somit der Stufe 2 zuzuordnen.

Ansatz und Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten erfolgen zum jeweiligen Erfüllungszeitpunkt, Derivate werden zum Handelszeitpunkt angesetzt.

Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von physischen Produkten sowie Erlöse für digitale Dienstleistungen oder Produkte werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über ein Gut oder eine Dienstleistung an einen Kunden übertragen wird.

Art und Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsgewalt und der Erfüllung der Leistungsverpflichtung seitens MEDION sind abhängig vom gewählten Vertriebskanal. Hierzu dient folgende Tabelle als Überblick. Sämtliche Umsatzerlöse werden zeitpunktbezogen realisiert.

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Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsgewalt und der Erfüllung der Leistungsverpflichtung sowie Zahlungsbedingungen Methode der Erlösrealisierung
Projektgeschäft
Der Übergang der Verfügungsgewalt bestimmt sich nach den jeweils mit dem Kunden vereinbarten Incoterms, die variieren können. Die überwiegend vereinbarten Bedingungen sind DDP (Delivered Duty Paid). Die Umsätze aus dem Verkauf von physischen Produkten werden abzüglich angemeldeter Retouren, Skonti sowie umsatzabhängiger Boni und anderer Erlösschmälerungen ausgewiesen.
Die Zahlungsbedingungen unterscheiden sich in den einzelnen Kundenbeziehungen und Produktkategorien und variieren zwischen 30 und 60 Tagen. Verpflichtungen aus der Erstattung des Kaufpreises aus angemeldeten Retouren werden in den Rückstellungen erfasst.
Über die gesetzlichen Rückgaberechte hinaus bestehen keine vertraglich vereinbarten Rückgaberechte. Verpflichtungen aus Garantien oder Gewährleistungen betreffen im Wesentlichen die gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen.
Einzel-/​ Onlinehandel (Direktgeschäft)
Der Übergang der Verfügungsgewalt bei Leistungsverpflichtung gegenüber einem privaten Verbraucher erfolgt, auch wenn diese im Rahmen einer Dienstleistung seitens MEDION für einen Handelspartner (White Label-Shops) geschieht, bei Übergabe der Ware. Die Umsätze aus dem Verkauf von physischen Produkten werden abzüglich Erlösschmälerungen ausgewiesen.
Die Rechnungen sind im Wesentlichen bei einem privaten Verbraucher bei Bestellung fällig. Entsprechende Zahlungsmethoden werden angeboten. Über die gesetzlichen Rückgaberechte hinaus bestehen keine vertraglich vereinbarten Rückgaberechte.
Beim als B2B-Geschäft betriebenen Onlinehandel werden Zahlungsbedingungen wie im Projektgeschäft individuell vereinbart. Die Fälligkeiten variieren zwischen 15 Tagen (bei Produkten mit hohen Transaktionsvolumina) und 60 Tagen. Verpflichtungen aus Garantien betreffen im Wesentlichen die gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen.
Digitale Dienstleistungen (Direktgeschäft)
Digitale Dienstleistungen werden überwiegend über Handelspartner vermittelt. Die Verfügungsgewalt Die Umsätze aus dem Verkauf von digitalen Produkten werden abzüglich Erlösschmälerungen ausgewiesen.
geht im Zeitpunkt des Abrufs der Dienstleistung durch einen Kunden des Handelspartners über. Über die gesetzlichen Rückgaberechte hinaus bestehen keine vertraglich vereinbarten Rückgaberechte.
Sofern MEDION die Leistung als Prinzipal erbringt, werden die Umsätze im Zeitpunkt der Nutzung der digitalen Dienstleistung durch den Endkunden realisiert. Bei der Erbringung der digitalen Dienstleistungen bestimmt MEDION, ob der Konzern als Prinzipal oder als Agent handelt. Die Darstellung der Umsatzerlöse richtet sich danach, ob der Konzern vor der Weiterübertragung Verfügungsgewalt über eine spezifische Dienstleistung erlangt. MEDION bestimmt auf Basis der folgenden Analyseschritte, ob der Konzern als Prinzipal oder als Agent handelt:
Die Zahlungsbedingungen betragen in der Regel 30 Tage, bei Geschäftspartnern mit gegenseitigen Lieferverpflichtungen sind 90 Tage möglich. - Identifikation der spezifizierten Dienstleistungen
- Prüfung, ob die Beurteilung auf Basis des allgemeinen Prinzips der Verfügungsgewalt eindeutig ist
- Andernfalls sind die erweiterten Prinzipal- /​ AgentIndikatoren heranzuziehen
- Schlussfolgerung auf Basis des Gesamtbilds der Umstände.
Im Falle der Prinzipalstellung wird der erzielte Erlös als Umsatz erfasst, während im Falle der Agentenstellung das Vermittlungsentgelt als Umsatz ausgewiesen wird.
Der abgegrenzte Umsatz ist in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten.

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn die notwendigen Bedingungen für den Erhalt erfüllt sind.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag und daraus resultierende Forderungen oder Erstattungsansprüche sowie Verpflichtungen enthalten grundsätzlich sowohl die unmittelbar zu entrichtenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, Steuerumlagen aufgrund des Steuerumlagevertrages der MEDION AG mit der Organträgerin Lenovo Germany Holding GmbH als auch latente Steuern.

Auf Grundlage des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags vom 01. April 2012 und des Steuerumlagevertrags vom 31. März 2013 (beide mit der Lenovo Germany Holding GmbH) bilanziert die MEDION bei einem positiven steuerlichen Ergebnis die jeweiligen Steuerumlagen; der Ausweis erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag als Umlage vom Organträger. Aufgrund des negativen steuerlichen Ergebnisses im abgelaufenen Geschäftsjahr ist, abweichend zu den Vorjahren, keine Steuerumlage zu leisten. Darüber hinaus trägt die MEDION AG die Steuer für die Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter. Der Steueraufwand hieraus beträgt für das aktuelle Geschäftsjahr T€ 775 und ist - wie die Steuererstattung für Vorjahre in Höhe von T€ 15 - ebenfalls unter den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag der MEDION ausgewiesen. Weitere Steuern fallen für die MEDION AG aufgrund des Organschaftsverhältnisses nicht an. Dies führt dazu, dass der abgebildete Steueraufwand in keinem sinnvollen Verhältnis zum IFRS Ergebnis steht. Um die Steuerbelastung wirtschaftlich zutreffend abzubilden, werden die tatsächlichen und latenten Steuern so ermittelt und bilanziert, wie sie anfallen würden, wenn die MEDION AG nicht Organgesellschaft der Lenovo Germany Holding GmbH wäre (sogenannter "Stand Alone Approach"). In den Vorjahren wurde der Unterschiedsbetrag zwischen der Steuer gemäß Stand Alone Approach und dem Umlagebetrag als tatsächlicher Steueraufwand erfasst und in gleicher Höhe gegen die Kapitalrücklage gebucht. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ergibt sich aufgrund der Verlustsituation ein Steuerertrag, der als Entnahme aus der Kapitalrücklage gebucht wurde.

In den Steuerforderungen werden als wahrscheinlich einzustufende Ansprüche gegen die Finanzverwaltung berücksichtigt. Steuerverbindlichkeiten werden in Höhe des erwarteten Zahlungsmittelabflusses erfasst. Latente Steuern werden gemäß der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode gebildet. Soweit hiernach temporäre Differenzen aus der unterschiedlichen Behandlung bestimmter Bilanzposten zwischen dem IFRS Konzernabschluss und dem steuerlichen Abschluss vorliegen, führen diese zum Ansatz von aktiven und/​oder passiven latenten Steuern. Aktive latente Steuern werden aktiviert, sofern damit gerechnet werden kann, dass diese in den zukünftigen Perioden voraussichtlich durch ein ausreichend zur Verfügung stehendes steuerliches Einkommen auch genutzt werden können. Für die Bewertung der latenten Steuern werden die Steuersätze zum Realisationszeitpunkt zugrunde gelegt, die auf Basis der aktuellen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Bilanzstichtag gelten. Steuerliche Verlustvorträge (vororganschaftliche Verluste) der MEDION AG sind aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages nicht nutzbar. Eine Abzinsung aktiver und passiver latenter Steuern wird entsprechend den Regelungen des IAS 12 nicht vorgenommen. Der Berechnung von tatsächlichen und latenten Steuern liegen Beurteilungen und Schätzungen der Gesellschaften/​ des Konzerns zugrunde. Weichen die tatsächlichen Ereignisse von diesen Schätzungen ab, könnte dies sowohl positive als auch nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des MEDION-Konzerns haben. Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie die Anpassungen der Steuerschuld für frühere Jahre. Der Betrag der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung steuerlicher Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass IFRIC 23 Klarstellungen beinhaltet, wie die in IAS 12 festgelegten Ansatz- und Bewertungsvorschriften anzuwenden sind, wenn Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung besteht und umfasst tatsächliche und latente Steueransprüche oder Steuerschulden. Gemäß IFRIC 23 können unsichere Behandlungen gesondert oder zusammen mit einer oder mehreren anderen unsicheren steuerlichen Behandlungen zusammengefasst zu berücksichtigen sein. Hierbei ist diejenige Methode zu wählen, die sich besser für die Vorhersage der Auflösung der Unsicherheit eignet. Bei der Beurteilung ist davon auszugehen, dass eine Steuerbehörde sämtliche Beträge prüfen wird, zu deren Prüfung sie befugt ist und dass sie für deren Prüfung über sämtliche einschlägigen Informationen verfügt. Wenn es als unwahrscheinlich angesehen wird, dass die Steuerbehörde eine unsichere steuerliche Behandlung akzeptiert, so ist zur Berücksichtigung der Auswirkung der Unsicherheit in Abhängigkeit davon, welche Methode sich besser für die Vorhersage der Auflösung der Unsicherheit eignet, entweder der wahrscheinlichste Betrag oder der Erwartungswert auf jede unsichere steuerliche Behandlung anzuwenden.

Die Konzernunternehmen sind weltweit in einer Vielzahl von Ländern ertragsteuerpflichtig. Bei der Beurteilung der weltweiten Ertragsteueransprüche und -schulden kann insbesondere die Interpretation von steuerlichen Vorschriften mit Unsicherheiten behaftet sein. Eine unterschiedliche Sichtweise der jeweiligen Finanzbehörden bezüglich der richtigen Interpretation von steuerlichen Normen kann nicht ausgeschlossen werden. Änderungen der Annahmen über die richtige Interpretation von steuerlichen Normen wie zum Beispiel aufgrund geänderter Rechtssprechungen fließen in die Bilanzierung der ungewissen Ertragsteueransprüche und -schulden im entsprechenden Wirtschaftsjahr ein.

Um die Bedenken über die ungleiche Gewinnverteilung und die ungleichen Steuerabgaben großer multinationaler Unternehmen zu adressieren, wurden auf globaler Ebene verschiedene Einigungen getroffen, darunter eine Einigung von über 135 Ländern über die Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes von 15 Prozent. Im Dezember 2021 veröffentlichte die OECD einen Entwurf für einen Rechtsrahmen, gefolgt von detaillierten Leitlinien im März 2022, die von den einzelnen Ländern, die das Abkommen unterzeichnet haben, zur Änderung ihrer lokalen Steuergesetze verwendet werden sollen. Sobald die Änderungen der Steuergesetze in den Ländern, in denen der Konzern tätig ist, gelten oder in Kürze gelten werden, kann der Konzern der Mindeststeuer unterliegen. Zum Zeitpunkt der Genehmigung des Konzernabschlusses zur Veröffentlichung gilt die Steuergesetzgebung im Zusammenhang mit der Mindeststeuer weder in einem der Länder, in denen der Konzern tätig ist, noch wird sie dort in Kürze gelten. Der Vorstand verfolgt aufmerksam den Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens in jedem Land, in dem der Konzern tätig ist. Zum 31. März 2023 verfügte der Konzern nicht über ausreichende Informationen, um die möglichen quantitativen Auswirkungen zu bestimmen.

Die Ukraine-Krise hat keine Auswirkungen auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzernabschlusses zum 31. März 2023.

8.1.6 Verwendung von Annahmen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Ermessensentscheidungen getroffen und Schätzungen verwendet worden, die sich auf den Ausweis und die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben.

Diese Annahmen und Schätzungen mit bedeutenden Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss beziehen sich im Wesentlichen auf

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Die Bewertung von Vorräten im Hinblick auf einen unter den Anschaffungskosten liegenden Nettoveräußerungswert (siehe Abschnitt 8.2.2 Ziffer 13)
Die Bewertung von Rückstellungen für Gewährleistungen im Hinblick auf die Anzahl der Gewährleistungsfälle und die Kosten für die Erfüllung der Gewährleistungsansprüche (siehe Abschnitt 8.2.2 Ziffer 19)
Die Bewertung von Rückstellungen für Lizenzen und Schutzrechte, für die Verletzung von Patenten und Schutzrechten. Die Bewertung dieser Rückstellungen erfolgt auf Basis des Verhandlungsstandes und im Falle von noch nicht geführten Verhandlungen auf Basis einer vom Vorstand vorgenommenen Risikoeinschätzung (siehe Abschnitt 8.2.2 Ziffer 19).
Die Bewertung der Restrukturierungsrückstellungen im Hinblick auf die Abfindungsbeträge und der Freistellung von Mitarbeitern (siehe Abschnitt 8.2.2 Ziffer 19)

Die nachfolgende Ermessensentscheidung mit bedeutender Auswirkung auf den vorliegenden Konzernabschluss bezieht sich im Wesentlichen auf

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Die Beurteilung, ob eine Agenten- oder Prinzipalstellung bei den digitalen Dienstleistungen vorliegt und die damit einhergehenden Auswirkungen auf Zeitpunkt und Höhe der Umsatzerfassung.

Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

8.1.7 Kapitalmanagement

Ziele der Kapitalmanagementstrategie von MEDION sind die Sicherung des Geschäftsbetriebes, die Steigerung des Unternehmenswertes und die Schaffung einer soliden Kapitalbasis zur Finanzierung des zukünftigen Wachstums.

Dazu arbeitet MEDION auch mit dem Bereich Kapitalmanagement bei Lenovo zusammen.

Die Liquiditätssteuerung erfolgt über das Konzerntreasury, das für die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit zuständig ist. Die überschüssige Liquidität der MEDION AG ist im Rahmen eines kurzfristigen Intercompany Loan Agreements bei der Konzernmutter Lenovo verzinslich angelegt. Mit der Unicredit, der Commerzbank und der Deutschen Bank sind zusätzlich bilaterale Kreditlinien ausgehandelt, die im Tagesgeschäft zur Stellung von Akkreditiven und Avalen für Lieferanten genutzt werden. Weiterhin bestehen Verträge über den Verkauf von Forderungen aus Factoring Finanzierung. Die Factoringvereinbarungen enthalten Auflagen. Verstöße gegen diese Auflagen können dazu führen, dass das Programm beendet wird, wenn keine entsprechende Änderung der Vereinbarungen (Waiver) geschlossen wird. Entsprechend der Vereinbarungen werden die Auflagen systematisch durch die Treasury-Abteilung des Konzerns beobachtet.

Die seit Jahren bestehende Bilanzstruktur mit einer über 50 % liegenden Eigenkapitalquote, keinen langfristigen Bankverbindlichkeiten und der Möglichkeit eines zeitlich begrenzten Fremdkapitaleinsatzes (Aval-Linien) für das Projektgeschäft soll dabei erhalten bleiben.

Das Kapitalmanagement umfasst im Wesentlichen das Working Capital und die Bilanzpositionen Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen (Bereitstellung liquider Mittel) sowie die sonstige Verbindlichkeiten. Der Saldo Working Capital ergibt sich aus den Bilanzpositionen: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zuzüglich Vorräte abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Im Segment Direktgeschäft wird aufgrund der Struktur des Geschäftes unverändert zu den Vorjahren kein Fremdkapital eingesetzt. MEDION hat mit Ausnahme vom Verkauf von Forderungen aus Factoring Finanzierung keine Anleihen oder sonstige Fremdkapitalinstrumente begeben und plant auch nicht, solche zu begeben.

8.1.8 Übertragung von Forderungen an Factoringdienstleister

Es bestehen Vereinbarungen über den Verkauf von Forderungen aus Factoring-Finanzierung über monatlich revolvierende Verkäufe für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Da die wesentlichen Risiken (Kreditrisiken und Spätzahlungsrisiken) und Chancen bei der MEDION AG verblieben sind, führte dies nicht zum bilanziellen Abgang der verkauften Forderungen. Zum Bilanzstichtag sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 21.250 (Vorjahr: T€ 43.750) verkauft worden. MEDION hat im Rahmen eines Kreditgeschäftes vom Erwerber T€ 8.431 (Vorjahr: T€ 30.594) vereinnahmt, die unter den sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten gezeigt werden. In Höhe von T€ 12.819 (Vorjahr: T€ 13.156) besteht hinsichtlich des Erwerbes noch ein Rückbehalt, der abhängig vom Zahlungseingang beim Erwerber an MEDION ausgezahlt wird. Die Einbehalte aus dem Verkauf von Forderungen aus Factoring Finanzierung beziehen sich auf kalkulatorische Kaufpreisabschläge für Verwässerung, Transaktionskosten sowie einen Abschlag für Bonitätsrisiken. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach Ende einer Transaktion.

8.2 Erläuterung zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz

8.2.1 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

(1) Die Umsatzerlöse setzen sich nach Regionen wie folgt zusammen:

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Werte

in T€
2022/​2023 2021/​2022
Deutschland 501.138 622.628
Europa 138.856 206.106
davon Niederlande 18.511 30.185
davon Belgien 17.106 29.953
davon Österreich 18.956 29.684
Übriges Ausland 236.693 209.779
davon Australien 187.485 162.381
davon Hongkong 44.438 34.040
876.687 1.038.513

Die Umsatzerlöse nach ihren Erlösquellen und Segmenten stellen sich wie folgt dar:

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Werte

in T€
2022/​2023 2021/​2022
Umsätze aus dem Verkauf von Gütern 465.601 655.812
davon im Projektgeschäft 351.481 521.391
davon im Direktgeschäft 114.120 134.421
Erlöse aus Dienstleistungen 411.086 382.701
davon im Direktgeschäft 400.159 364.723
davon Sonstige Umsätze 10.927 17.978
876.687 1.038.513

Die Umsatzerlöse betreffen ausschließlich Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden gemäß IFRS 15.

(2) Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

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Werte

in T€
2022/​2023 2021/​2022
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 5.254 443
Periodenfremde Erträge 1.540 2.115
Erträge aus Schadenersatz/​Versicherungserstattungen 1.060 1.286
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen (IFRS 9) 210 412
Erträge aus Sachbezügen 205 2.333
Übrige 1.628 887
9.897 7.476

Die periodenfremden Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Ausbuchung verjährter Verpflichtungen hinsichtlich nicht gezogener Gutschriften, aus Umsatzsteuererstattungen im Ausland, aus abgeschlossenen Rechtsstreitigkeiten sowie aus der Erstattung von Urheberrechtsabgaben für das Jahr 2020.

(3) Bei den Materialaufwendungen handelt es sich um die Aufwendungen für die Beschaffung oder Auftragsfertigung in den Bereichen PC/​Multimedia, Unterhaltungselektronik und Dienstleistungen einschließlich der Anschaffungsnebenkosten und der bezogenen Leistungen.

(4) Die Personalaufwendungen setzen sich aus folgenden Posten zusammen:

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Werte

in T€
2022/​2023 2021/​2022
Löhne und Gehälter 79.639 58.914
Soziale Abgaben 9.664 9.086
Aufwendungen für Altersversorgung 289 575
89.592 68.575

Der Personalaufwand stieg von T€ 68.575 auf T€ 89.592 aufgrund von Restrukturierungsaufwendungen für geplante Personalmaßnahmen (T€ 23.288).

Im Geschäftsjahr 2022/​2023 betrug die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter nach Köpfen im Konzern 1.065 (Vorjahr: 1.068).

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter stellt sich wie folgt dar:

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Mitarbeiter nach Gruppen 2022/​2023 2021/​2022
Vertrieb 484 485
Service 386 394
Verwaltung 195 189
1.065 1.068

(5) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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Werte

in T€
2022/​2023 2021/​2022
Vertriebsaufwendungen 105.903 103.096
Verwaltungsaufwendungen 23.583 23.083
Betriebsaufwendungen 3.779 3.739
Übrige Aufwendungen 5.088 1.332
138.353 131.250

Der wesentliche Posten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind die Vertriebsaufwendungen, die sich wie folgt aufgliedern:

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Werte

in T€
2022/​2023 2021/​2022
Provisionen und Gebühren 43.164 41.707
Marketing 27.225 20.325
Frachtkosten 10.150 11.975
Aufwendungen für Kundenservice 11.183 16.815
Verpackungsmaterial 3.270 2.259
Retouren 3.013 2.758
Call Center Kosten 2.658 2.868
Entsorgungskosten 1.553 1.283
Zeitarbeit 1.272 1.161
Muster, Entwürfe 546 608
Übrige 1.869 1.337
105.903 103.096

Die Verwaltungsaufwendungen lassen sich wie folgt aufgliedern:

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Werte

in T€
2022/​2023 2021/​2022
Aufwendungen für IT 11.542 10.854
Rechts- und Beratungskosten 3.001 3.299
Nebenkosten des Geldverkehrs 2.925 3.307
Versicherungen und Beiträge 2.441 2.159
Externe Dienstleistungen 2.318 2.231
Kommunikation 582 563
Übrige 774 670
23.583 23.083

Die innerhalb der Verwaltungsaufwendungen erfassten Honorare für den Abschlussprüfer gem. §314 (1) Nr. 9 HGB gliedern sich wie folgt:

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Werte

in T€
2022/​2023 2021/​2022
Abschlussprüfungsleistungen 392 321
Andere Bestätigungsleistungen 0 13
Sonstige Leistungen 37 37
429 371

Es wurden ausschließlich Leistungen erbracht, die mit der Tätigkeit als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der MEDION AG vereinbar sind. Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezieht sich auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der MEDION AG einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen. In dem Honorar für Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von T€ 392 sind T€ 75 für das Vorjahr enthalten. Sonstige Leistungen betreffen die prüferische Begleitung der Implementierung des Berichtsformats "ESEF". Die Nichtprüfungsleistungen wurden durch den Aufsichtsrat der MEDION AG vor Erbringung der Leistung genehmigt.

Die Betriebsaufwendungen lassen sich wie folgt aufgliedern:

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Werte

in T€
2022/​2023 2021/​2022
Mieten und Leasing 1.519 1.421
Mietnebenkosten 793 783
Reparaturen 732 845
Übrige Betriebsaufwendungen 735 690
3.779 3.739

Die übrigen Aufwendungen beinhalten folgende Sachverhalte:

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Werte

in T€
2022/​2023 2021/​2022
Vertragsstrafen 3.621 143
Zuführung von Wertberichtigungen 618 280
Kursdifferenzen 240 177
sonstige Steuern 233 188
Periodenfremde Aufwendungen 196 194
Übrige 180 350
5.088 1.332

Die Vertragsstrafen im Geschäftsjahr 2022/​2023 entfallen mit T€ 2.250 auf den Bereich Digitale Dienstleistungen sowie mit T€ 857 auf den Bereich Logistik.

(6) Das Finanzergebnis stellt sich wie folgt dar:

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Werte

in T€
2022/​2023 2021/​2022
Finanzielle Vermögenswerte - Zinserträge 1.768 240
davon zu fortgeführten Anschaffungskosten 1.768 240
Finanzierungserträge 1.768 240
Finanzielle Verbindlichkeiten - Zinsaufwendungen -232 -453
davon zu fortgeführten Anschaffungskosten -71 -345
davon zum beizulegenden Zeitwert - Sicherungsinstrumente -161 -108
Finanzierungsaufwendungen - sonstige -541 -499
davon für Akkreditive und Avale -105 -197
davon Zinsen aus Pensionsrückstellungen -436 -302
Finanzierungsaufwendungen -773 -952
Finanzergebnis 995 -712

Das Finanzergebnis verbesserte sich von T€ -712 im Vorjahr auf T€ 995 aufgrund des allgemein gestiegenen Zinsniveaus und daraus resultierenden Zinserträgen aus Geldanlagen. Das Nettofinanzergebnis gem. IFRS 7 umfasst im Wesentlichen Zinsen, Dividenden und Ergebnisse aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert.

(7) Die Steuern vom Einkommen und Ertrag (-/​+ Aufwand/​Ertrag) setzen sich wie folgt zusammen:

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Werte

in T€
2022/​2023 2021/​2022
MEDION AG
Körperschaftsteuer/​Solidaritätszuschlag/​Gewerbesteuer -775 -4.126
davon: Umlage vom Organträger lfd. Jahr - -3.351
Stand-alone Steuer gem. IAS 12, nicht zahlungswirksam 20.835 -2.255
Körperschaftsteuer/​Solidaritätszuschlag Vorjahre 15 -
Gewerbesteuer Vorjahre 1 -
20.076 -6.381
Tochtergesellschaften -10.212 -8.559
Latente Steuern -5.780 835
4.084 -14.105

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung vom theoretisch erwarteten Steueraufwand zum Ertragsteueraufwand gemäß IAS 12.79 ff.:

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Werte

in T€
2022/​2023 2021/​2022
Konzernergebnis vor Ertragsteuern -32.235 45.869
Konzern-Steuersatz in % 32,625 32,625
Erwartete Steuer 10.517 -14.965
Steuern auf nicht abzugsfähige Betriebsausgaben -31 -29
Steuererträge/​-aufwendungen für Vorjahre 16 -
Steuern auf Beteiligungsergebnisse -534 -391
Latenter Steueraufwand/​-ertrag in Zusammenhang mit der Neubewertung (2021/​2022 für Vorjahre) -5.321 337
Differenzen aus unterschiedlichen Steuersätzen 930 984
Effekte aus gewerbesteuerlichen Korrekturen -138 -41
Nicht aktivierte latente Steuern für das lfd. Jahr -1.355 -
Tatsächlicher Steuerertrag (Vorjahr: Steueraufwand) 4.084 -14.105
Tatsächlicher Ertragsteuersatz in % 12,667 30,749

Der Konzernsteuersatz von 32,625 % errechnet sich aus der Gewerbesteuerbelastung von 16,80 %, der Körperschaftsteuer von 15,0 % und einem Solidaritätszuschlag von 5,5 %.

Die latenten Steuern (-/​+ Aufwand/​Ertrag) haben sich wie folgt entwickelt:

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Werte

in T€
2022/​2023 2021/​2022
Latenter Steuerertrag (+) /​-aufwand (-) -5.780 835
davon aus:
Temporären Differenzen -5.780 835
-5.780 835

Zum Abschlussstichtag verfügt der MEDION-Konzern über vororganschaftliche inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von T€ 2.848 (Vorjahr: T€ 2.848) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge von T€ 2.125 (Vorjahr: T€ 2.125) sowie ausländische Verlustvorträge in der MEDION USA von T€ 6.047 (Vorjahr: T€ 5.968) zur Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen. Die ausländischen Verluste sind zeitlich für den Zeitraum von 20 Jahren begrenzt verrechenbar. Davon sind T€ 5.101 bis zum 31.03.2026 (Vorjahr: T€ 5.101 bis zum 31.03.2026) sowie weitere T€ 806 bis zum 31.03.2039 (Vorjahr: T€ 806 bis zum 31.03.2039) zeitlich begrenzt verrechenbar.

Latente Steuern auf die vororganschaftlichen Verlustvorträge der MEDION AG wurden nicht gebildet, da diese während der Laufzeit des Gewinnabführungsvertrages nicht nutzbar sind. Für MEDION USA werden ebenfalls keine latenten Steuern gebildet, da kein ausreichend positives steuerliches Ergebnis erwartet wird.

Latente Steuern auf die im abgelaufenen Geschäftsjahr entstandenen steuerlichen Verluste der MEDION AG waren nicht zu bilden, da diese aufgrund des Organschaftsverhältnisses zu Lenovo keine nutzbaren Verlustvorträge der MEDION AG darstellen.

Für steuerpflichtige Differenzen zwischen dem Nettovermögen von Tochterunternehmen und dem korrespondierenden steuerlichen Beteiligungsbuchwert von Tochterunternehmen in Höhe von T€ 1.908 (Vorjahr: T€ 2.554) wurden keine latenten Steuerverbindlichkeiten angesetzt, da die MEDION AG in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und mit einer Umkehr der temporären Differenzen in naher Zukunft nicht zu rechnen ist.

Auf temporäre Differenzen in Höhe von T€ 19.350 wurden keine latenten Steuern gebildet, da davon auszugehen ist, dass künftig kein ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird. Diese temporären Differenzen sind ohne den Ansatz von latenten Steuern als unverfallbar anzusehen

Die latenten Steuern entfallen auf folgende wesentliche Bilanzposten:

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aktivisch passivisch aktivisch passivisch
Werte

in T€
31.03.2023 31.03.2022
--- --- --- --- ---
Cashflow-Hedges - 236 - 61
davon aus erfolgsneutraler Verrechnung im Eigenkapital - (-3) - (170)
Pensionsrückstellungen - - 2.359 -
davon aus erfolgsneutraler Verrechnung im Eigenkapital - - (1.041) -
Übrige Rückstellungen 355 4 2.384 -
Vorräte und Forderungen - - 1.729 -
davon aus erfolgsneutraler Verrechnung im Eigenkapital - - (1.014) -
Anlagevermögen - 38 379 27
355 278 6.851 88

Die Veränderungen der latenten Steuern sind wie folgt erfasst:

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in der GuV im sonstigen Ergebnis in der GuV im sonstigen Ergebnis
Werte

in T€
2022/​2023 2021/​2022
--- --- --- --- ---
Cashflow-Hedges -352 177 227 893
davon Währungseffekte - - 15 -
Pensionsrückstellungen -1.318 -1.041 114 -536
Übrige Rückstellungen -2.029 - 357 -
davon Währungseffekte -4 - - -
Vorräte und Forderungen -1.729 - 232 -
Anlagevermögen -352 - -95 -
davon Währungseffekte -38 - - -
-5.780 -864 835 357

8.2.2 Angaben zur Bilanz

Langfristige Vermögenswerte

(8) Das Gesamtinvestitionsvolumen im Bereich des Sachanlagevermögens belief sich in 2022/​2023 auf T€ 451 (Vorjahr: T€ 856). Die Investitionen erfolgten in Gebäude sowie in Büro- und Geschäftsausstattung.

(9) Die Zugänge im Bereich der immateriellen Vermögenswerte von insgesamt T€ 1.143 (Vorjahr: T€ 1.143) betreffen Software.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Konzernanlagevermögens ist dem Konzernanlagenspiegel in Abschnitt 8.2.3 Ziffer 23 zu entnehmen.

Kurzfristige Vermögenswerte

(10) Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

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Werte

in T€
31.03.2023 31.03.2022
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 137.717 223.289
Wertberichtigungen -2.436 -2.385
135.281 220.904

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegen international tätige Handelskonzerne.

Die Entwicklung der Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzt sich wie folgt zusammen:

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Werte

in T€
Einzelwertberichtigungen Erwarteter Kreditverlust über gesamte Restlaufzeit Gesamt
Stand 1. April 2022 2.117 268 2.385
Zuführungen 274 2.623 2.897
Inanspruchnahmen -79 - -79
Auflösungen -34 -2.733 -2.767
Endbestand 31. März 2023 2.278 158 2.436

(11) Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen im Wesentlichen gegen die Lenovo PC Hong Kong Ltd., Hong Kong, aus der kurzfristigen Bereitstellung von liquiden Mitteln (T€ 45.544; Vorjahr: T€ 30.005), Forderungen aus der Verpflichtung der Verlustübernahme durch die Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, Forderungen gegen die Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, aus Steuerumlagen sowie Dienstleistungen für den Lenovo-Konzern.

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Werte

in T€
31.03.2023 31.03.2022
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 86.388 70.055
Wertberichtigungen -426 -329
85.962 69.726

Die Entwicklung der Wertberichtigungen für Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzt sich wie folgt zusammen:

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Werte

in T€
Erwarteter 12-Monats-Kreditverlust Erwarteter Kreditverlust über gesamte Restlaufzeit Gesamt
Stand 1. April 2022 180 149 329
Zuführungen 93 65 158
Inanspruchnahmen - - -
Auflösungen - -61 -61
Endbestand 31. März 2023 273 153 426

(12) Die sonstigen kurz- und langfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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gesamt davon kurzfristig gesamt davon kurzfristig
Werte

in T€
31.03.2023 31.03.2022
--- --- --- --- ---
Ausstehende Lieferantengutschriften 36.652 36.652 37.161 37.161
Debitorische Kreditoren 2.796 2.796 1.356 1.356
Derivate mit Sicherungsbeziehung 7 7 1.146 1.146
Derivate ohne Sicherungsbeziehung 1.169 1.169 1.010 1.010
Ausgereichte Darlehen 748 342 776 358
Wertberichtigungen -315 -315 -307 -307
Übrige finanzielle Vermögenswerte 365 334 411 384
Summe sonstige finanzielle Vermögenswerte 41.422 40.985 41.553 41.108
Rechnungsabgrenzungsposten 8.349 8.295 7.610 7.498
Sonstige Steuerforderungen 3.133 3.133 3.266 3.266
Summe sonstige andere Vermögenswerte 11.482 11.428 10.876 10.764
52.904 52.413 52.429 51.872

Die ausstehenden Lieferantengutschriften betreffen zweckgebundene Werbekostenzuschüsse, die als Kostenerstattung mit den Marketingaufwendungen verrechnet werden, vertraglich vereinbarte, periodengerecht abgegrenzte noch zu erwartetende Preisgutschriften für gelieferte Produkte, sowie Ansprüche aus der Abwicklung von Defektmaterialien. In den Rechnungsabgrenzungsposten werden im Wesentlichen diverse Umsatzabgrenzungen im Zusammenhang mit dem Direktgeschäft in Australien, Versicherungsaufwendungen sowie Software- und Supportkosten ausgewiesen. Die Vertragsvermögenswerte belaufen sich zum 31.03.2023 auf T€ 5.597 (Vorjahr: T€ 5.857) und sind im Rechnungsabgrenzungsposten enthalten. Je nach Art des Vertragsvermögenswertes sind die Vorjahreswerte im abgelaufenen Geschäftsjahr entweder im Materialaufwand oder unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst worden.

Die nicht wertberichtigten sonstigen finanziellen Vermögenswerte weisen keine Überfälligkeiten auf.

Die Risikovorsorge der finanziellen Vermögenswerte betrifft Einzelwertberichtigungen sowie Wertberichtigungen auf Portfoliobasis (erwartete Kreditverluste).

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Werte

in T€
Buchwert vor Wertberichtigungen Wertberichtigungen am 31.03.2023 erwartete Ausfallrate über 12 Monate

in %
Erwarteter Kreditverlust über gesamte Restlaufzeit

in %
A-Kunden 115.150 152 0,000 0,230
B-Kunden 21.371 6 0,000 0,150
C-Kunden 1.196 0 0,000 0,004
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 137.717 158
Lenovo 40.844 153 0,000 0,600
Lenovo Darlehen 45.544 273 0,600 0,000
Summe Forderungen gegen verbundene Unternehmen 86.388 426
Summe Gesamt 224.105 584

Es werden Wertberichtigungen für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Forderungen gegen verbundene Unternehmen vorgenommen. Einzelwertberichtigungen i.H.v. T€ 2.277 entfallen im Wesentlichen auf B-Kunden. Kreditversicherte Forderungen werden keiner Risikovorsorge unterworfen. Die Aufwendungen und Erträge aus den Veränderungen für erwartete Kreditverluste werden in den übrigen Aufwendungen innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Forderungen mit einer Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen (T€ 6.684) resultieren im Wesentlichen aus Forderungen gegen Dienstleister, vorrangig im Bereich des Kundenservice, mit denen aufgrund einer Vielzahl von kleinteiligen Warenbewegungen vierteljährliche oder jährliche Abrechnungen unabhängig von der konkreten Fälligkeit erfolgen. Darüber hinaus sind Forderungen aus Jahresvereinbarungen mit Lieferanten enthalten, die ebenfalls nur viertel-, halb- oder sogar jährliche Abrechnungszyklen haben.

Die Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich auf T€ 101 (Vorjahr: T€ 102). Erträge aus bereits ausgebuchten Forderungen waren von untergeordneter Bedeutung.

Forderungsverluste sind innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen unter den übrigen Aufwendungen ausgewiesen.

(13) Die Vorräte gliedern sich wie folgt auf:

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Werte

in T€
31.03.2023 31.03.2022
PC/​ Multimedia 102.947 177.075
Vorräte für digitale Dienstleistungen 13.798 23.038
Haushaltselektronik 19.004 46.189
Unterhaltungselektronik 11.593 23.396
147.342 269.698

Zum 31.03.2023 sind Wertminderungen auf die Vorräte in Höhe von T€ 17.098 (Vorjahr: T€ 21.352) enthalten. Die Veränderung der Wertminderung in Höhe von T€ -4.254 (Vorjahr: T€ 1.358) wurde im Geschäftsjahr im Materialaufwand berücksichtigt. Es bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte.

(14) Eigenkapital

Das Grundkapital beträgt zum Abschlussstichtag unverändert € 48.418.400,00. Es ist in 48.418.400 nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am gezeichneten Kapital von je € 1,00 eingeteilt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Zum Abschlussstichtag befanden sich 44.681.430 Aktien (31. März 2022: 44.681.430 Aktien) im Umlauf.

Die durch die Hauptversammlungen vom 11. Mai 2007 und vom 14. Mai 2008 erteilte und zuletzt durch die Hauptversammlung vom 15. Mai 2009 bis zum 12. November 2010 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zu 10% des Grundkapitals ist teilweise wie folgt ausgenutzt:

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Rückkaufprogramm Anzahl der Aktien/​Betrag des Grundkapitals

(€)
Anschaffungskosten

(€)
Anteil des Grundkapitals Zeitpunkt des Erwerbs Gründe des Erwerbs: Hauptversammlungsbeschluss vom
I 1.670.551 25.788.127 3,45% 2007 11. Mai 2007
I 750.369 12.094.224 1,55% 2008 11. Mai 2007
I 2.420.920 37.882.351 5,00%
II 484.184 3.645.833 1,00% 2008 14. Mai 2008
III 264.000 1.496.018 0,55% 2008 14. Mai 2008
III 704.368 4.213.491 1,45% 2009 14. Mai 2008
III 968.368 5.709.509 2,00%
3.873.472 47.237.693 8,00%

Das erste Rückkaufprogramm wurde vom 5. Juli 2007 bis zum 21. Februar 2008 ausgeübt. Im Rahmen des zweiten Rückkaufprogramms wurden Anteile in der Zeit vom 23. September bis zum 13. November 2008 erworben. Das dritte Rückkaufprogramm wurde in der Zeit vom 4. Dezember 2008 bis zum 12. März 2009 durchgeführt.

Im Rahmen aktienbasierter Vergütung wurden insgesamt 136.502 Aktien in früheren Geschäftsjahren (zuletzt im Geschäftsjahr 2011) verwendet. Infolgedessen beträgt der Bestand eigener Aktien per 31. März 2023 unverändert zum Vorjahresstichtag 3.736.970 Aktien (7,72 % vom Grundkapital).

Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen und Rücklagen

Die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 150.060 (Vorjahr: T€ 170.899) beinhaltet vor allem das Agio aus Kapitalerhöhungen seit Gründung der MEDION AG. Darüber hinaus wird hier der latente Steuereffekt aus der wirtschaftlichen Betrachtungsweise für das steuerliche Organschaftsverhältnis mit der Gesellschafterin erfasst. Wir verweisen auf die Ausführungen zu den latenten Steuern in Abschnitt 8.2.1 Ziffer 7.

Die Gewinnrücklagen beinhalten thesaurierte Ergebnisse der Vorjahre sowie die Effekte aus der Erstanwendung von IFRS Standards in Vorjahren in Höhe von unverändert T€ -3.341, sowie die aus der Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen erfassten Beträge. Für das Geschäftsjahr 2022/​2023 ist eine Verlustübernahme in Höhe von T€ 35.966 von der Lenovo Germany Holding GmbH aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages eigenkapitalerhöhend berücksichtigt worden.

Daneben haben T€ 4.428 Währungsumrechnungsdifferenzen das Eigenkapital vermindert (Vorjahr: Erhöhung um T€ 1.633). Sie resultieren aus den Tochtergesellschaften, insbesondere Australien wegen Kursänderungen beim Australischen Dollar

Die Bewertung der Cashflow-Hedges führte zu einer Minderung des Eigenkapitals um T€ 357 (Vorjahr: T€ 1.844), aufgrund geringem abgesichertem Einkaufsvolumen in Fremdwährung im Geschäftsjahr 2022/​2023.

Für die Entwicklung des Konzerneigenkapitals verweisen wir auf das Kapitel 7.5 dieses Berichtes.

Die Lenovo Germany Holding GmbH hält zum 31. März 2023 eine Gesamtzahl von 38.771.480 Aktien (80,08 %) zuzüglich 3.736.970 Aktien (7,72 %) der von der MEDION AG gehaltenen eigenen Aktien, die Lenovo zuzurechnen sind. Somit ist die Lenovo Germany Holding GmbH mehrheitlich an der MEDION AG im Sinne des § 16 AktG beteiligt.

Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen

(15) Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben sich die Pensionsrückstellungen wie folgt entwickelt:

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Werte

in T€
31.03.2023 31.03.2022
Stand 1. April 13.883 14.651
Finanzierungsaufwand 436 301
laufender Dienstzeitaufwand 289 575
Auflösung der Rückstellung -390 -
Verrechnete Verluste (+)/​Gewinne (-) aus Neubewertungen -3.283 -1.644
Stand 31. März 10.935 13.883

Auf Basis von Einzelzusagen gegenüber den aktiven Vorständen, verpflichtet sich MEDION zur Zahlung von Ruhegeld und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Das jeweilige Vorstandsmitglied hat aufgrund einer unverfallbaren Anwartschaft Anspruch auf eine lebenslängliche Pension, wenn es nach Vollendung des 60. bzw 64. Lebensjahres oder infolge dauernder Dienstunfähigkeit und wegen Beendigung des Anstellungsverhältnisses bei MEDION ausscheidet.

Das monatliche Ruhegeld beträgt 50% des im Monat vor Beginn des Ruhestandes bezogenen festen Monatsgehaltes (bezogen auf das feste Jahresgehalt).

Die versicherungsmathematischen Gewinne aus Neubewertungen des Geschäftsjahres 2022/​2023 ergeben sich aus den Auswirkungen aus der Veränderung des Rechnungszinssatzes (4,15 % p.a.) gegenüber dem Vorjahr (2,22% p.a.) in Höhe von T€ -3.283 (Vorjahr: Gewinne in Höhe von T€ -1.644).

Der Rechnungszinssatz basiert auf dem vom Gutachterbüro Mercer Deutschland GmbH entwickelten Ersatzzinssatzverfahren. Er entspricht dem zum 31. März 2023 veröffentlichten Rechnungszins von Mercer unter Berücksichtigung der Struktur der Pensionsberechtigten bei der MEDION AG.

Der Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO = Defined Benefit Obligation) liegen folgende versicherungsmathematische Annahmen zugrunde:

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Werte

in %
31.03.2023 31.03.2022
Diskontierungssatz 4,15 2,22
Gehaltstrend 0,00 0,00
Rententrend 2,00 2,00

Bei einer um ein Jahr höheren Lebenserwartung ergäbe sich bei sonst gleichbleibenden Parametern eine um T€ 268 (Vorjahr: T€ 376) höhere Rückstellung. Bei einer um ein Jahr niedrigeren Lebenserwartung ergäbe sich bei sonst gleichbleibenden Parametern eine um T€ 175 (Vorjahr: T€ 236) niedrigere Rückstellung.

Bei einem um 0,5 Prozentpunkte höheren Diskontierungssatz ergäbe sich bei ansonsten unveränderten Parametern eine um T€ 749 (Vorjahr: T€ 1.118) niedrigere Rückstellung. Bei einem um 0,5 Prozentpunkte niedrigeren Diskontierungssatz ergäbe sich bei ansonsten unveränderten Parametern eine um T€ 834 (Vorjahr: T€ 1.262) höhere Rückstellung.

Bei einem um 0,5 Prozentpunkte niedrigeren Rententrend ergäbe sich bei ansonsten unveränderten Parametern eine um T€ 651 (Vorjahr: T€ 953) niedrigere Rückstellung. Bei einem um 0,5 Prozentpunkte höheren Rententrend ergäbe sich bei ansonsten unveränderten Paramentern eine um T€ 714 (Vorjahr: T€ 1.055) höhere Rückstellung.

Zur Bestimmung der Sensitivitätsangaben wurden die Verpflichtungswerte mit demselben Verfahren berechnet, das auch zur Berechnung der Verpflichtung am Bilanzstichtag herangezogen wurde. Wenn mehrere Annahmen gleichzeitig geändert werden, muss der Gesamtbetrag nicht zwingend der Summe der Einzeleffekte aufgrund der Änderung dieser Annahmen entsprechen.

Die Rückstellung berücksichtigt die Ansprüche von zwei aktiven Versorgungsberechtigten, so dass derzeit keine Rentenzahlungen erwartet werden. Die Duration der Verpflichtung beträgt 15,3 Jahre (Vorjahr: 18,0 Jahre).

Zum Abschlussstichtag besteht keine Abweichung zwischen der Pensionsrückstellung und dem Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO).

Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO) hat sich wie folgt entwickelt:

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Werte

in T€
31.03.2023 31.03.2022 31.03.2021 31.03.2020 31.03.2019
Verpflichtungsbarwert 10.935 13.883 14.651 10.948 11.036

Zusätzliche Belastungen können sich ergeben durch eine höhere Lebenserwartung sowie eine höhere Inflationsrate. Darüber hinaus ergeben sich keine planspezifischen Risiken.

Die Zusagen unterliegen dem deutschen Betriebsrentengesetz. Eine Anpassungsprüfung hat grundsätzlich alle 3 Jahre zu erfolgen.

Die Beiträge zur Rentenversicherung belaufen sich für das abgelaufene Geschäftsjahr auf T€ 3.503 (Vorjahr: T€ 3.402).

Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen

(16) Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 93.837 (Vorjahr: T€ 165.180) waren T€ 91.308 (Vorjahr: T€ 146.638) zum Abschlussstichtag nicht fällig.

(17) Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus dem Bezug von Servicematerialien. Im Vorjahr bestand noch eine Verpflichtung zur Gewinnabführung in Höhe von € 36,5 Mio. gegenüber der Lenovo Germany Holding GmbH.

(18) Die Steuerverbindlichkeiten entfallen ausschließlich auf die Tochtergesellschaften der MEDION AG (insbesondere MEDION Australien).

(19) Die sonstigen Rückstellungen sind kurzfristiger Natur, soweit nicht anders dargestellt und entwickelten sich wie folgt:

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Werte

in T€
01.04.2022 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung
Gewährleistungen 31.459 15.112 3.241 11.127
davon langfristig 11.216 - - -
davon kurzfristig 20.243 - - -
Lizenzen und Schutzrechte 24.148 1.000 602 1.334
Personal 12.333 10.144 373 31.455
davon Restrukturierungsmaßnahmen - - - 22.464
Rückstellungen für Reklamationen 6.460 3.250 - 4.667
Rückstellungen für Boni 3.202 2.988 - 2.022
Übrige Rückstellungen 5.106 3.931 648 847
82.708 36.425 4.864 51.452

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Werte

in T€
Währungskursdifferenzen 31.03.2023
Gewährleistungen - 24.233
davon langfristig - 7.943
davon kurzfristig - 16.289
Lizenzen und Schutzrechte - 23.880
Personal 8 33.279
davon Restrukturierungsmaßnahmen - 22.464
Rückstellungen für Reklamationen - 7.877
Rückstellungen für Boni - 2.236
Übrige Rückstellungen -60 1.314
-52 92.819

Die Rückstellungen für Gewährleistungen werden für zu erwartende Nachbesserungsarbeiten und Gutschriften für die im Markt befindlichen garantiebehafteten Artikel gebildet. Die Garantiezeiträume belaufen sich auf 12 bis 36 Monate. Bei der Berechnung werden Annahmen über die zukünftige Entwicklung der Servicekosten berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in den Garantiezeiträumen zu Auszahlungen führen. Die Gewährleistungsrückstellung wird auf Basis von Stückkosten pro Servicefall, der in den Verkehr gebrachten Mengen und der statistisch erfassten Gewährleistungsverläufe verschiedener Produktgruppen individuell ermittelt. MEDION erwartet, dass im folgenden Geschäftsjahr T€ 16.289 (Vorjahr: T€ 20.243) in Anspruch genommen werden.

Rückstellungen für Lizenzen und Schutzrechte umfassen laufende Verpflichtungen für geltend gemachte Lizenzansprüche und Urheberrechtsabgaben. Die Rückstellungen wurden auf Basis erwarteter Stück- und Lizenzkosten gebildet. Der Zeitpunkt der Mittelabflüsse ist abhängig vom Abschluss der Verhandlungen.

Die Auflösung der Rückstellungen für Schutzrechte und Lizenzen in Höhe von T€ 602 steht überwiegend im Zusammenhang mit einer Schätzungsänderung für Lizenzen für weiter zurückliegende Zeiträume bis einschließlich heute und ist im Materialaufwand erfasst.

In den Personalrückstellungen sind ausstehende Belastungen aus Urlaubsverpflichtungen, Tantiemen, Jubiläen, Mehrarbeitsvergütungen und Sonderzahlungen an Vorstand und Mitarbeiter sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft enthalten. Die Rückstellungen werden im Wesentlichen im folgenden Jahr zu Auszahlungen führen.

Die Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen - die im Geschäftsjahr 2022/​23 beschlossen und kommuniziert wurden - beinhalten die erwarteten Kosten für die Freistellungen und Abfindungen von Mitarbeitern.

Die Rückstellungen für Boni betreffen akzeptierte Bonusvereinbarungen für den Zeitraum bis März 2023, die in Folgejahren zu Mittelabflüssen führen.

Die Rückstellungen für Reklamationen betreffen im Wesentlichen Retouren aufgrund von akzeptierten Reklamationen für den Zeitraum bis März 2023, die in Folgejahren zu Mittelabflüssen führen.

Die übrigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Aufwendungen für Abschlusskosten, Rechts- und Beratungskosten und Aufsichtsratsvergütungen, die auch voraussichtlich im folgenden Jahr zu Auszahlungen führen werden.

Auflösungen von Rückstellungen, die im Zusammenhang mit operativen Geschäftsvorgängen der Warenbeschaffung und des Vertriebes von Produkten stehen, werden in den entsprechenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, über die sie gebildet wurden.

(20) Die sonstigen kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

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gesamt davon kurzfristig gesamt davon kurzfristig
Werte

in T€
31.03.2023 31.03.2022
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus dem Verkauf von Forderungen aus Factoring Finanzierung 8.431 8.431 30.594 30.594
Kreditorische Debitoren 6.164 6.164 4.040 4.040
Lizenzverpflichtungen 514 514 1.685 1.685
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten ohne Sicherungsbeziehung - - 416 416
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit Sicherungsbeziehung 664 664 4 4
Summe Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 15.773 15.773 36.739 36.739
Vertragsverbindlichkeiten 9.811 9.811 7.862 7.862
Sonstige Steuerverbindlichkeiten 4.422 4.422 8.622 8.622
Übrige 3.242 1.894 3.408 1.645
Summe sonstige andere Verbindlichkeiten 17.475 16.127 19.892 18.129
33.248 31.900 56.631 54.868

Bei den Verbindlichkeiten aus dem Verkauf von Forderungen aus Factoring Finanzierung handelt es sich um kurzfristige Finanzverbindlichkeiten, die im Rahmen des Factoring-Vertrages revolvierend zurückgezahlt werden.

Die sonstigen Steuerverbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten für Umsatz-, Lohn- und Kirchensteuer.

Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten Umsatzabgrenzungen im Rahmen des Mobilfunkgeschäftes in Australien. Vertragsverbindlichkeiten zum 31.03.2022 sind im Geschäftsjahr 2022/​2023 in Höhe von T€ 5.295 als Umsatzerlöse erfasst worden.

(21) In den kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten sind nachfolgende finanzielle Verbindlichkeiten enthalten. Die Fälligkeitsstrukturen der zukünftigen (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten und der derivativen Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:

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Buchwert Tilgung Buchwert Tilgung
Werte

in T€
31.03.2023 31.03.2022
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus dem Verkauf von Forderungen aus Factoring Finanzierung 8.431 8.431 30.594 30.594
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 664 664 420 420
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 93.837 93.837 165.180 165.180
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 362 362 45.357 45.357
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 6.678 6.678 5.725 5.725
109.972 109.972 247.276 247.276

Die finanziellen Verbindlichkeiten sind ausschließlich kurzfristiger Natur und nicht zinstragend. Die Tilgung der entsprechenden Beträge wird innerhalb eines Jahres erfolgen.

(22) Kategorien nach IFRS 9 und Überleitung auf Bilanzposten

Aktiva

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Buchwert fortgeführte Anschaffungskosten/​ Nominalwert Hedge Accounting
Klassen und Überleitung auf Bilanzposten Werte

in T€
31.03.2023 Wertansatz nach IFRS 9
--- --- --- ---
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 191.918 191.918 -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 135.281 135.281 -
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 85.962 85.962 -
Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte
Kredite und Forderungen 39.448 39.448 -
Derivative finanzielle Vermögenswerte mit Sicherungsbeziehung 7 - 7
Derivative finanzielle Vermögenswerte ohne Sicherungsbeziehung 1.169 - -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 798 798 -
454.583 453.407 7
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 93.837 93.837 -
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 362 362 -
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit Sicherungsbeziehung 664 - 664
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten ohne Sicherungsbeziehung - - -
Verbindlichkeiten aus dem Verkauf von Forderungen aus Factoring Finanzierung 8.431 8.431 -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 6.678 6.678 -
109.972 109.308 664

Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Anwendungsbereich von IFRS 7 stimmen mit ihren beizulegenden Werten überein. Die Finanzinstrumente in Höhe von insgesamt T€ 564.555 (Vermögenswerte und Verbindlichkeiten) beinhalten langfristige Beträge in Höhe von T€ 437 und sind somit fast ausschließlich kurzfristig.

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Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam Beizulegender Zeitwert Buchwert fortgeführte Anschaffungskosten/​ Nominalwert Hedge Accounting Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam Beizulegender Zeitwert
31.03.2023 31.03.2022 Wertansatz nach IFRS 9 31.03.2022
--- --- --- --- --- --- ---
- - 140.739 140.739 - - -
- - 220.904 220.904 - - -
- - 69.726 69.726 - - -
- - 38.517 38.517 - - -
- 7 1.146 - 1.146 - 1.146
1.169 1.169 1.010 - - 1.010 1.010
- - 880 880 - - -
1.169 1.176 472.922 470.766 1.146 1.010 2.156
- - 165.180 165.180 - - -
- - 45.357 45.357 - - -
- 664 4 - - 4 4
- - 416 - 426 - 416
- - 30.594 30.594 - - -
- - 5.725 5.725 - - -
- 664 247.276 246.856 426 4 420

Die Voraussetzungen für eine Saldierung von Finanzinstrumenten nach IAS 32.42 (a) und (b) sind im Konzernabschluss nicht gegeben. Weiterhin bestanden keine durchsetzbaren Netting-Rahmenvereinbarungen.

8.2.3 Konzernanlagenspiegel

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(23) Stand 01.04.2022 Zugänge Abgänge Umbuchung Differenz aus Währungsumrechnung Stand 31.03.2023
Werte

in T€
Anschaffungskosten
--- --- --- --- --- --- ---
Grundstücke und Bauten 36.087 - - - - 36.087
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 17.226 332 43 96 -34 17.577
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 151 119 69 -96 - 105
Sachanlagen 53.464 451 112 - -34 53.769
Lizenzen 7.880 - - - - 7.880
EDV-Software 40.230 1.106 - - -139 41.197
Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte - 37 - - - 37
Immaterielle Vermögenswerte 48.110 1.143 - - -139 49.114
Geschäfts- oder Firmenwert 516 - - - - 516
Beteiligungen 28 - - - - 28
Finanzanlagen 28 - - - - 28
102.118 1.594 112 - -173 103.427

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(23) Stand 01.04.2022 Zugänge Abgänge Differenz aus Währungsumrechnung Stand 31.03.2023 Stand 31.03.2023
Werte

in T€
Abschreibungen und Wertminderungen Buchwerte
--- --- --- --- --- --- ---
Grundstücke und Bauten 11.184 911 - - 12.095 23.992
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.711 445 36 -40 16.080 1.497
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - - - - 105
Sachanlagen 26.895 1.356 36 -40 28.175 25.594
Lizenzen 7.853 3 - - 7.856 24
EDV-Software 37.691 2.073 - -98 39.666 1.531
Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte - - - - - 37
Immaterielle Vermögenswerte 45.544 2.076 - -98 47.522 1.592
Geschäfts- oder Firmenwert 516 - - - 516 -
Beteiligungen - - - - - 28
Finanzanlagen - - - - - 28
72.955 3.432 36 -138 76.213 27.214

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(23) Stand 31.03.2022
Werte

in T€
Buchwerte
--- ---
Grundstücke und Bauten 24.903
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.515
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 151
Sachanlagen 26.569
Lizenzen 27
EDV-Software 2.539
Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte -
Immaterielle Vermögenswerte 2.566
Geschäfts- oder Firmenwert -
Beteiligungen 28
Finanzanlagen 28
29.163

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Stand 01.04.2021 Zugänge Abgänge Umbuchung Differenz aus Währungsumrechnung Stand 31.03.2022
Werte

in T€
Anschaffungskosten
--- --- --- --- --- --- ---
Grundstücke und Bauten 35.769 318 - - - 36.087
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 16.753 451 22 - 44 17.226
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 65 86 - - - 151
Sachanlagen 52.587 855 22 - 44 53.464
Lizenzen 7.880 - - - - 7.880
EDV-Software 39.032 1.143 - - 55 40.230
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 109 - 109 - - -
Immaterielle Vermögenswerte 47.021 1.143 109 - 55 48.110
Geschäfts- oder Firmenwert 516 - - - - 516
Beteiligungen 28 - - - - 28
Finanzanlagen 28 - - - - 28
100.152 1.998 131 - 99 102.118

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Stand 01.04.2021 Zugänge Abgänge Differenz aus Währungsumrechnung Stand 31.03.2022 Stand 31.03.2022
Werte

in T€
Abschreibungen Buchwerte
--- --- --- --- --- --- ---
Grundstücke und Bauten 10.280 904 - - 11.184 24.903
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.231 467 10 23 15.711 1.515
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - - - - 151
Sachanlagen 25.511 1.371 10 23 26.895 26.569
Lizenzen 7.847 6 - - 7.853 27
EDV-Software 35.959 1.692 - 40 37.691 2.539
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - - - - -
Immaterielle Vermögenswerte 43.806 1.698 - 40 45.544 2.566
Geschäfts- oder Firmenwert 516 - - - 516 -
Beteiligungen - - - - - 28
Finanzanlagen - - - - - 28
69.833 3.069 10 63 72.955 29.163

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Stand 31.03.2021
Werte

in T€
Buchwerte
--- ---
Grundstücke und Bauten 25.489
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.522
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 65
Sachanlagen 27.076
Lizenzen 33
EDV-Software 3.073
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 109
Immaterielle Vermögenswerte 3.215
Geschäfts- oder Firmenwert -
Beteiligungen 28
Finanzanlagen 28
30.319

8.3 Ergänzende Angaben

8.3.1 Angaben zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung gemäß IAS 7 zeigt, wie sich Zahlungsmittel und -äquivalente im Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu-/​Mittelabflüsse verändert haben. Die Kapitalflussrechnung unterscheidet zwischen Mittelveränderungen aus betrieblicher Tätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Der Mittelzufluss aus der betrieblichen Tätigkeit ist nach der indirekten Methode ermittelt.

Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Finanzmittelfonds umfasst die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel beziehungsweise -äquivalente in Form von Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten. T€ 600 dienen als Sicherheitsleistungen für die Zollkasse und sind somit verfügungsbeschränkt.

Die Zinserträge sind mit Ausnahme von abgegrenzten Zinserträgen in Höhe von T€ 92 (Vorjahr: T€ 9) im Berichtsjahr zahlungswirksam geworden.

Die Zinsaufwendungen sowie die Finanzierungskosten sind mit Ausnahme der abgegrenzten Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 10 (Vorjahr: T€ 19), des Zinseffektes aus der Bewertung der Pensionsrückstellung in Höhe von von T€ 436 (Vorjahr: T€ 302) sowie des Zinseffektes aus der Fair Value-Bewertung in Höhe von T€ 160 (Vorjahr: T€ 108) im Berichtsjahr zahlungswirksam geworden.

(24) Die Überleitung der Finanzverbindlichkeiten auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeit gem. IAS 7.44A stellt sich wie folgt dar:

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GJ 2022/​2023 Werte

in T€
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Verbindlichkeiten aus Factoring /​ sonstige Verbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten Gesamt
Stand 01.04.2022 36.544 30.594 5.725 72.863
Veränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit
Nettoeffekt aus Factoring Finanzierung - -22.162 - -22.162
Ergebnisabführung GJ 2021/​2022 -36.544 - - -36.544
Gezahlte Zinsen - - -277 -277
Einzahlungen aus Kostenerstattungen i.Z.m. der Finanzierungstätigkeit - 1.157 1.157
Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit -36.544 -22.162 880 -57.826
Sonstige Änderungen
Verlustübernahme 2022/​2023 -35.966 - - -35.966
Sonstige übrige Änderungen der Finanzverbindlichkeiten - - 73 73
Gesamtveränderung der sonstigen Änderungen -35.966 - 73 -35.893
Stand 31.03.2023 -35.966 8.431 6.678 -20.856

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GJ 2021/​2022 Werte

in T€
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Verbindlichkeiten aus Factoring /​ sonstige Verbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten Gesamt
Stand 01.04.2021 29.310 64.878 5.224 99.412
Veränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit
Nettoeffekt aus Factoring Finanzierung - -34.284 - -34.284
Ergebnisabführung GJ 2020/​2021 -29.310 - - -29.310
Gezahlte Zinsen - - -994 -994
Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit -29.310 -34.284 -994 -64.588
Sonstige Änderungen
Ergebnisabführung GJ 2021/​2022 36.544 - - 36.544
Sonstige übrige Änderungen der Finanzverbindlichkeiten - - 1.495 1.495
Gesamtveränderung der sonstigen Änderungen 36.544 - 1.495 38.039
Stand 31.03.2022 36.544 30.594 5.725 72.863

8.3.2 Segmentberichterstattung

Nach IFRS 8 ist über die wirtschaftliche Lage der Segmente nach dem sogenannten Management-Approach zu berichten.

Der MEDION-Konzern berichtet gemäß IFRS 8 entsprechend der internen Unternehmenssteuerung nach den Segmenten Projektgeschäft und Direktgeschäft. Das Segment Projektgeschäft bündelt alle Geschäfte der modernen Consumer Electronics mit den international aufgestellten großen Handelsketten aus den Produktgruppen PC/​Multimedia und Unterhaltungselektronik, für die Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette durch MEDION erbracht werden. Dabei handelt es sich um Geschäftsaktivitäten im Rahmen der sogenannten Primary-Sales-Prozesse (von der Produktidee über Auftragsfertigung, Bewerbung und Distribution) bis zum After-Sales-Support (vom Retourenhandling bis zum Gewährleistungsmanagement inkl. Kundenservice und Reparaturen). Beim Projektgeschäft handelt es sich grundsätzlich um sogenanntes Volumengeschäft für physische Produkte, die an international groß aufgestellte Handelsketten verkauft werden.

Das Direktgeschäft beschreibt das Geschäft im Bereich der digitalen Dienstleistungen sowie den (MEDION-eigenen) Online-Handel mit Consumer-Electronics-Produkten, wobei grundsätzlich nur einzelne Elemente entlang der Wertschöpfungskette zur Anwendung kommen. Bei den digitalen Dienstleistungen handelt es sich um Mobilfunkdienstleistungen (MEDIONmobile), um Fotoservicedienstleistungen und um weitere Onlinedienste wie die digitale Distribution von Downloads und digitalen Gutschein-PINs. Naturgemäß ist das Direktgeschäft nicht durch vorlaufende Auftragseingänge gekennzeichnet. Den in diesem Segment ausgewiesenen Aktivitäten im Hardware- sowie im digitalen Bereich ist in der Unternehmenssteuerung gemein, dass MEDION hier Vertriebsaktivitäten zum Endkonsumenten steuert und in der Regel keine physischen oder digitalen Produkte bei Handelskunden zwischengelagert sind.

Neben den steuerungsrelevanten Segmenten weist MEDION unter den Sonstigen Umsätzen Geschäftstätigkeiten aus, die keinem der beiden anderen Segmenten zuzuordnen sind. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie im Vorjahr betreffen die hier ausgewiesenen Umsätze jedoch ausschließlich die in Vorjahren als eigenständiges Segment ausgewiesenen Konzerndienstleistungen für den Lenovo-Konzern.

Die Segmentberichterstattung erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

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Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die der Gewinnung der Segmentinformationen zugrunde gelegt wurden, entsprechen den Bilanzierungsregeln des Konzernabschlusses.
Konzerninterne Transaktionen zwischen den Segmenten lagen im Berichtsjahr nicht vor.
Für die interne Steuerung des MEDION-Konzerns ist der Vorstand der MEDION AG verantwortlich. Das entscheidende Maß für die Ertragskraft der einzelnen Segmente des MEDION-Konzerns sowie für die Erfolgsbeurteilung und die Ressourcenallokation ist das EBIT.
Der Segment-Cashflow ermittelt sich auf Basis der jeweiligen Segmentbetriebsergebnisse zuzüglich der Segmentabschreibungen sowie der sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge.
Das Segmentvermögen umfasst die Aktiva, die zur Erwirtschaftung des Betriebsergebnisses des jeweiligen Segments eingesetzt werden. Die Segmentschulden ergeben sich aus dem jeweiligen zugehörigen Fremdkapital.
Unter Investitionen werden die Zugänge des laufenden Geschäftsjahres in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen.

Die Erlöse mit externen Kunden nach Regionen sind in den Erläuterungen zu den Umsatzerlösen dargestellt.

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(25) Projektgeschäft Direktgeschäft Sonstige
Werte

in T€
01.04.2022 - 31.03.2023 01.04.2021 - 31.03.2022 01.04.2022 - 31.03.2023 01.04.2021 - 31.03.2022 01.04.2022 - 31.03.2023 01.04.2021 - 31.03.2022
--- --- --- --- --- --- ---
Außenumsätze 351.481 521.391 514.279 499.144 10.927 17.978
EBIT vor Restrukturierungsaufwendungen -40.768 7.141 30.498 38.913 328 527
EBIT -58.488 7.141 24.930 38.913 328 527
Abschreibungen auf Anlagevermögen 840 816 2.592 2.253 0 0
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -1.035 -353 -2.349 -717 0 0
Brutto Cashflow -58.683 7.604 25.173 40.449 328 527
Segmentvermögen 269.689 379.693 361.784 363.331 8.811 45.942
Segmentschulden 127.253 199.019 71.952 138.289 505 2.553
Investitionen 473 557 1.121 1.442 0 0

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(25) Überleitung Konzern Konzern
Werte

in T€
01.04.2022 - 31.03.2023 01.04.2021 - 31.03.2022 01.04.2022 - 31.03.2023 01.04.2021 - 31.03.2022
--- --- --- --- ---
Außenumsätze 0 0 876.687 1.038.513
EBIT vor Restrukturierungsaufwendungen 0 0 -9.942 46.581
EBIT 0 0 -33.230 46.581
Abschreibungen auf Anlagevermögen 0 0 3.432 3.069
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge 0 0 -3.384 -1.070
Brutto Cashflow 0 0 -33.182 48.580
Segmentvermögen 944 585 641.228 789.551
Segmentschulden 33.015 25.615 232.725 365.476
Investitionen 0 0 1.594 1.999

Das Segmentvermögen betrifft mit T€ 31.833 langfristige Vermögenswerte i.S.d. IFRS 8.33 (b) die in Deutschland gelegen sind und T€ 981, die im Ausland gelegen sind.

Gemäß IFRS 8.34 hat MEDION Informationen über den Grad seiner Abhängigkeit von seinen wichtigen Kunden vorzulegen.

Im Geschäftsjahr 2022/​2023 wurden mit einem Kunden Umsätze im Segment Direktgeschäft realisiert, die mehr als 10 % des Konzernumsatzes ausmachen (T€ 155.996; Vorjahr: T€ 148.220). Im Vorjahr wurden noch mit einem weiteren Kunden in beiden Segmenten Direktgeschäft und Projektgeschäft Umsätze realisiert, die zusammen mehr als zehn Prozent des Konzernumsatzes ausmachten (T€ 126.657).

Die Überleitung der Segmentschulden betrifft im Wesentlichen Steuerverbindlichkeiten in Höhe von T€ 4.422 (Vorjahr: T€ 8.622), Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von T€ 9.811 (Vorjahr: T€ 7.862) sowie die kreditorischen Debitoren in Höhe von T€ 6.164 (Vorjahr: T€ 4.040).

8.3.3 Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Aktionären der MEDION AG zurechenbaren Konzernergebnisses durch die Anzahl der durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktien. Zurückgekaufte Aktien während einer Periode werden zeitanteilig für den Zeitraum, in dem sie sich im Umlauf befinden, berücksichtigt.

Für das Geschäftsjahr 2022/​2023 beträgt die durchschnittliche Anzahl an Aktien 44.681.430.

In der dargestellten Berichtsperiode gab es keine Verwässerungseffekte, die sich aus potenziellen Stammaktien ergeben.

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2022/​2023 2021/​2022
Gewichteter Durchschnitt der ausgegebenen Aktien 44.681.430 44.681.430
Konzernergebnis (T€) -28.151 31.764
Ergebnis je Aktie (un-/​verwässert, in €) -0,63 0,71

8.3.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten Mietverträge für Geschäfts- und Lagerräume und sonstige Leasingverhältnisse. Letztere beinhalten PKW, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Wartungsverträge.

Die künftigen Zahlungsströme stellen sich wie folgt dar:

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31.03.2023 31.03.2022 31.03.2023 31.03.2022 31.03.2023 31.03.2022
Werte

in T€
≤ 1 Jahr 1 Jahr < x ≤ 5 Jahre > 5 Jahre
--- --- --- --- --- --- ---
Geschäfts- und Lagerräume 1.045 1.090 287 997 0 0
Sonstige Leasingverhältnisse 410 419 399 468 0 0
1.455 1.509 686 1.465 0 0

8.3.5 Risikomanagement und Finanzderivate

1. Kreditrisiken

Unter Kreditrisiko wird nach IFRS 7 das Risiko verstanden, dass eine Partei eines Finanzinstruments der anderen Partei einen finanziellen Verlust verursacht, indem sie einer Verpflichtung nicht nachkommt.

Im MEDION-Konzern können Kreditrisiken insbesondere in Form von Ausfallrisiken entstehen. Ausfallrisiken können bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen, wenn Kunden nicht in der Lage sind, ihre Verpflichtungen fristgerecht zu begleichen. Das maximale Ausfallrisiko wird durch den Wert der nicht kreditversicherten Netto-Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 70.187 (Vorjahr: T€ 117.794) wiedergegeben. Die Reduktion des Risikos erfolgt grundsätzlich durch die Konzentration auf Kunden mit A-Bonität. Kunden, die nicht in diese Kategorien fallen, sind von untergeordneter Bedeutung und werden in der Regel kreditversichert. Für Kundenforderungen, die im Rahmen vom Verkauf von Forderungen aus Factoring Finanzierung veräußert werden, besteht ein maximales Ausfallrisiko von 3 %. Die Fälligkeiten und Überfälligkeiten werden kontinuierlich überwacht und monatlich an den Vorstand gemeldet. Die Risikominderung erfolgt über Einzelwertberichtigungen und Wertberichtigungen auf Portfoliobasis.

MEDION erachtet das Ausfallrisiko von Zahlungsmitteläquivalenten, Forderungen gegen verbundene Unternehmen und den Derivaten mit positivem Marktwert als sehr gering, da die zugrunde liegenden Geschäfte entweder mit dem am Kapitalmarkt als finanzkräftig eingestuften Mutterkonzern Lenovo oder mit Kreditinstituten hoher Bonität abgeschlossen wurden. Das maximale Ausfallrisiko bei den Zahlungsmitteln (T€ 191.918; Vorjahr: T€ 140.739) und den Forderungen gegen verbundene Unternehmen wird durch den Buchwert (T€ 86.007; Vorjahr: T€ 69.726), bei den Derivaten mit positivem Marktwert wiedergegeben (T€ 1.176; Vorjahr: T€ 2.156). Im Geschäftsjahr wurden für diese Posten Wertminderungsaufwendungen in Höhe von T€ 426 erfasst.

2. Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, Verpflichtungen aus finanziellen Schulden nicht erfüllen zu können. Eine Analyse der Fälligkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten ist unter Abschnitt 8.2.2 Ziffer 21 erfolgt.

3. Marktrisiken/​Währungsrisiken

Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, welche in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert werden und monetärer Art sind. Die folgende Auflistung zeigt die wesentlichen Fremdwährungsposten zum Abschlussstichtag:

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31.03.2023 31.03.2022 31.03.2023 31.03.2022 31.03.2023 31.03.2022
Werte

in T€
USD GBP HKD
--- --- --- --- --- --- ---
Zahlungsmittel 11.504 2.025 2.958 2.431 645 1.202
Forderungen 11.992 24.239 2.984 2.763 - 111
Verbindlichkeiten -42.395 -44.751 -635 -509 -196 -1.088
Saldo -18.899 -18.487 5.307 4.685 449 225

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31.03.2023 31.03.2022
Werte

in T€
AUD
--- --- ---
Zahlungsmittel 34.745 73.100
Forderungen 2.014 2.049
Verbindlichkeiten -23.603 -33.499
Saldo 13.156 41.650

Die zum Abschlussstichtag zur Absicherung von Währungsrisiken abgeschlossenen Devisentermingeschäfte haben ein Nominalvolumen von USD 68,0 Mio. (Vorjahr: USD 131,0 Mio.). Aus der Kursentwicklung resultierten zum Abschlussstichtag negative Marktwerte in Höhe von T€ 664 (Vorjahr: T€ 420), die in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen wurden, sowie positive Marktwerte in Höhe von T€ 1.176 (Vorjahr: T€ 2.156), die in den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen wurden.

Zum 31. März 2023 haben die in das Hedge Accounting einbezogenen Derivate einen Buchwert von T€ -657 (Vorjahr: T€ 1.736), davon wurden T€ -9 (Vorjahr: T€ 521) als effektiver Teil in die Bewertungsrücklage im Eigenkapital und T€ 27 (Vorjahr: T€ 188) als nicht designierter Anteil im Zinsergebnis ausgewiesen.

Auf den Teil der Bewertungsrücklage entfallen passive latente Steuern von T€ 3 (Vorjahr: T€ 170). Der erfolgsneutralen Bewertungsrücklage aus den Devisentermingeschäften stehen die Wechselkursanpassungen aus den gesicherten USD-Fremdwährungsverbindlichkeiten der Einkaufsverträge sowie entsprechende, zum Abschlussstichtag noch nicht bilanzwirksam gewordene Währungsgewinne/​-verluste aus den zugehörigen schwebenden Einkaufskontrakten gegenüber. Für den gesicherten und nicht gesicherten Teil der Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden insgesamt T€ 678 (Vorjahr: T€ 525) ergebniswirksam erfasst.

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Nominalwert

TUSD
Marktwert Nominalwert

TUSD
Marktwert

T€
31.03.2023 31.03.2022
--- --- --- --- ---
Währungsbezogene Geschäfte Devisentermingeschäfte in USD 42.200 -657 83.000 595
Davon erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnet (brutto) - -9 - 521
Zu-/​ abzüglich latenter Steuern - 3 - -170
Cashflow-Hedges - -6 - 351
Durchschnittlicher Sicherungskurs 1,0734 1,1235

Das Nominalvolumen der im Cashflow Hedge Accounting designierten USD-Devisentermingeschäfte beträgt zum Stichtag TUSD 42.200 (Vorjahr: TUSD 83.000) und der durchschnittliche EUR/​USD Sicherungskurs beträgt 1,0734 (Vorjahr: 1,1235). Die Devisentermingeschäfte werden innerhalb eines Jahres fällig. Der Marktwert wird aus dem Devisenmittelkurs des Abschlussstichtages abgeleitet.

Die MEDION AG legt grundsätzlich nur in Euro an bzw. nimmt grundsätzlich nur Gelder in Euro auf. Aus diesem Grund nutzt die MEDION AG Devisenswaps, um Überhänge in Fremdwährungen bis zum nächsten Zeitpunkt, an dem diese Währungen benötigt werden, in Euro zu konvertieren und somit eine Geldanlage oder -aufnahme in diesen Währungen zu vermeiden.

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Nominalwert in Fremdwährung Marktwert

in T€
Nominalwert in Fremdwährung Marktwert

T€
31.03.2023 31.03.2022
--- --- --- --- ---
SWAP-Geschäfte
SWAPS in TUSD 14.800 27 1.200 4
DTG in TUSD 11.000 1.141 0 0

Für die systematische Darstellung der Marktpreisrisiken, denen der Konzern am Bilanzstichtag ausgesetzt ist, ist eine Sensitivitätsanalyse zu erstellen. Die Sensitivitätsanalyse dient der Ermittlung der Auswirkungen von hypothetischen Änderungen relevanter Risikovariablen auf das Ergebnis und Eigenkapital. Zur Bestimmung der Auswirkungen dieser Risikovariablen auf die Finanzinstrumente sind zum Bilanzstichtag die Effekte hypothetischer Änderungen der Risikovariablen auf den Marktwert und die Zahlungsströme zu ermitteln.

MEDION ist vor allem Währungsrisiken ausgesetzt. Wenn die Fremdwährung gegenüber dem Euro zum 31. März 2023 um 10% abgewertet (aufgewertet) gewesen wäre, hätte die Eigenkapitalrücklage für Cashflow-Hedges die folgenden verminderten (-) oder erhöhten (+) Werte gehabt:

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31.03.2023 31.03.2022 31.03.2023 31.03.2022 31.03.2023 31.03.2022
Werte

in T€
USD GBP AUD
--- --- --- --- --- --- ---
Abwertung um 10% -1.544 -4.582 0 0 0 0
Aufwertung um 10% 1.674 5.040 0 0 0 0

Aus der Fremdwährungsumrechnung von Forderungen, Verbindlichkeiten und Zahlungsmitteln in Fremdwährung ergeben sich Risiken auf das Währungsergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung. Wenn die Fremdwährung gegenüber dem Euro zum 31. März 2023 um 10% abgewertet (aufgewertet) gewesen wäre, hätte das Währungsergebnis die folgenden verminderten (-) oder erhöhten (+) Werte gehabt:

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31.03.2023 31.03.2022 31.03.2023 31.03.2022 31.03.2023 31.03.2022
Werte

in T€
USD GBP AUD
--- --- --- --- --- --- ---
Abwertung um 10% 367 -79 -482 -426 -1.196 -3.786
Aufwertung um 10% -403 87 531 469 1.316 4.165

Aus der Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten werden keine nachteiligen Einflüsse auf die Finanzlage des Konzerns erwartet. Die Gesellschaft setzt keine Finanzinstrumente zu Handels- oder Spekulationszwecken ein.

4. Marktrisiken /​ Zinsrisiken

Mit Zinsrisiko wird das Risiko beschrieben, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken.

Marktzinsänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Soweit vorhandene liquide Mittel als kurzfristige Festgeldanlagen mit fix verhandelten Zinssätzen gehalten werden, unterliegen diese damit keinem Zinsrisiko.

Darüber hinaus sind Geldanlagen auch zu Vereinbarungen angelegt, die variable Zinskomponenten enthalten. Zinsänderungsrisiken, insbesondere Zinsminderungsrisiken, sind hierbei jedoch von untergeordneter Bedeutung.

Da die Laufzeit eines Projektes maximal 6 Monate beträgt, ist aufgrund dieser kurzen Laufzeit das etwaige Zinsänderungsrisiko nur von marginaler Auswirkung auf das Projektergebnis, weshalb keine Zinssicherung für die Finanzierung des Projektes durchgeführt wird.

5. Marktrisiken /​ Sonstige Preisrisiken

Als sonstige Preisrisiken im Sinne von IFRS 7 kommen insbesondere Risiken aus Marktpreisänderungen von Aktien sowie handelbaren Rohstoffen infrage.

Zum 31. März 2023 hat MEDION keine Bestände an Aktien. Eigene Anteile sind keine Finanzinstrumente in diesem Sinne, da IAS 32.11 ausdrücklich auf Eigenkapitalinstrumente anderer Unternehmen abstellt.

8.3.6 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Am 03. Mai 2023 um 13:50 Uhr hat die MEDION AG folgende Ad-Hoc Mitteilung veröffentlicht:

MEDION AG: OLG Düsseldorf weist bei der MEDION AG Anträge auf höhere Abfindung und Ausgleichszahlung ab

Bei der MEDION AG besteht seit 2012 ein Unternehmensvertrag mit der Mehrheitsaktionärin Lenovo. Den außenstehenden Aktionären werden dabei € 13,00 als Abfindung und € 0,82 (brutto) als jährlich zu zahlender Ausgleich angeboten. Das OLG Düsseldorf hat in zweiter Instanz die Anträge der außenstehenden Aktionäre auf höhere Abfindung und höheren Ausgleich vollumfänglich abgewiesen. Das OLG Düsseldorf hat eine Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung nicht zugelassen. Die Frist für die Andienung der Aktien endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die rechtskräftige Gerichtsentscheidung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgte am 12. Mai 2023.

8.3.7 Nahestehende Unternehmen und Personen

Anteilsbesitz

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Name und Sitz Stammkapital zum 31.03.2023 Prozentsatz der Beteiligung Jahresergebnis

in T€
Ergebnis Vorjahr

in T€
1 Allgemeine Multimedia Service GmbH, Essen EUR 25.000 100,0% 303 339
2 MEDION Service GmbH, Essen EUR 25.000 100,0% 185 192
3 MEDION Shared Services GmbH, Essen EUR 1.500.000 100,0% 291 340
4 MEDION Asia Pacific Ltd., Hongkong, Volksrepublik China HKD 10.000.000 100,0% 127 170
5 MEDION AUSTRALIA PTY LTD., Sydney, Australien AUD 10.000 100,0% 22.393 18.056
6 MEDION AUSTRIA GmbH, Wels, Österreich EUR 50.000 100,0% -76 103
7 MEDION B.V., Panningen, Niederlande EUR 650.000 100,0% 175 410
8 MEDION Elektronika d.o.o., Ljubljana, Slowenien EUR 8.763 100,0% 33 54
9 MEDION ELECTRONICS LIMITED, Swindon, United Kingdom GBP 400.000 100,0% 112 96
10 MEDION FRANCE S.A.R.L., Le Mans, Frankreich EUR 180.000 100,0% 157 73
11 MEDION IBERIA, S.L., Madrid, Spanien EUR 5.000 100,0% 26 33
12 MEDION ITALIA, S.R.L., Mailand, Italien EUR 50.000 100,0% 16 16
13 MEDION NORDIC A/​S, Herlev, Dänemark DKK 500.000 100,0% 22 63
14 MEDION SCHWEIZ ELECTRONICS AG, Zürich, Schweiz CHF 600.000 100,0% 117 151
15 MEDION USA Inc., Delaware, USA USD 10.100.000 100,0% -28 11
16 MLAP GmbH, Stuttgart EUR 25.000 100,0% 129 87
17 MEDION Supply Chain Management (Shenzhen) Ltd., Shenzhen, Volksrepublik China RMB 1.000.000 100,0% 10 29
18 MEDION International (Far East) Ltd., Hongkong, Volksrepublik China HKD 10.000 100,0% nicht operativ, ruhend nicht operativ, ruhend
19 LIFETEC International Ltd., Hongkong, Volksrepublik China HKD 10.000 100,0% nicht operativ, ruhend nicht operativ, ruhend

Transaktionen und Salden zwischen konsolidierten Einheiten werden eliminiert, mit nicht konsolidierten Beteiligungsunternehmen (MLAP GmbH, MEDION International (Far East) Ltd. sowie LIFETEC International Ltd.) bestehen keine wesentlichen Salden und Transaktionen.

Weitere nahestehende Unternehmen

Neben den genannten Gesellschaften sowie Mitgliedern des Vorstandes und Aufsichtsrates ("Management in Schlüsselpositionen") und deren Familienmitgliedern gelten darüber hinaus auch sämtliche Gesellschaften des Lenovo-Konzerns als nahestehende Unternehmen. Mutterunternehmen der MEDION AG ist die Lenovo Germany Holding GmbH mit Sitz in Essen. Oberstes beherrschendes Unternehmen ist die Lenovo Group Limited mit Sitz in Hongkong. Der Konzernabschluss der Lenovo Group Limited ist am Sitz der Gesellschaft bzw. über www.lenovo.com erhältlich.

Aufgrund des abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der MEDION AG und der Lenovo Germany Holding GmbH haben sich die Parteien verpflichtet, während der Vertragsdauer ihren ganzen, nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn an die Lenovo Germany Holding GmbH abzuführen. Verluste hingegen werden von der Lenovo Germany Holding GmbH übernommen. Damit ist auch das Recht der Aktionäre der MEDION AG entfallen, über die Verwendung eines Ergebnisses zu entscheiden. Als Kompensation für den Verlust des Dividendenanspruchs ist in dem Unternehmensvertrag festgelegt, dass die Lenovo Germany Holding GmbH zur Zahlung eines jährlichen Ausgleichsbetrages an die außenstehenden Aktionäre der MEDION AG verpflichtet ist. Diese Ausgleichszahlung ergibt sich aus einem Bruttogewinnanteil in Höhe von € 0,82 je MEDION-Aktie für jedes volle Geschäftsjahr, abzüglich eines Betrages für deutsche Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Der Steuerabzug ist nur bei Gewinnen der MEDION AG vorzunehmen, die der deutschen Körperschaftsteuer unterliegen. Damit entspricht die Ausgleichszahlung bei der zurzeit gültigen Körperschaftsteuerbelastung einem Betrag von € 0,69 je MEDION-Aktie.

Im Berichtsjahr bestanden folgende Geschäftsbeziehungen gemäß IAS 24 zu Unternehmen des Lenovo-Konzerns. Es bestehen vertragliche Vereinbarungen.

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Werte der Geschäftsvorfälle
Werte

in T€
2022/​2023 2021/​2022
--- --- ---
UNTERNEHMEN DES LENOVO-KONZERNS
Lenovo PC Hong Kong Ltd.
Verkäufe von MEDION AG 9.592 15.869
Warenlieferung an MEDION AG -12.268 -41.247
geleistete Dienstleistungen 2.558 2.490
bezogene Dienstleistungen -3.071 -1.480
Rabatte und Nachlässe 5.666 7.638
Forderungen aus Schadensfällen 524 903
Intercompany-Darlehen 77 -80.015
Derivate Nominalwert in TUSD 163.700 441.000
Lenovo (Deutschland) GmbH
Verkäufe von MEDION AG 178 178
Warenlieferung an MEDION AG -2.576 -14.636
geleistete Dienstleistungen 708 329
Vermietung 219 145
Sonstige 0 1

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Werte der Geschäftsvorfälle
Werte

in T€
2022/​2023 2021/​2022
--- --- ---
Lenovo Germany Holding GmbH (Mutterunternehmen)
Sonstige Forderungen 3.649 -1.716
Ergebnisabführungsvertrag 35.966 -36.544
LC Future Center Ltd.
Warenlieferung an MEDION AG -148 0
Lenovo Global Technology HK Ltd.
Warenlieferung an MEDION AG 7 -41
Lenovo Services B.V.
Verkäufe von MEDION AG 681 764
Lenovo Technology B.V. Wien
Verkäufe von MEDION AG 0 4
Lenovo Group Beijing
Verkäufe von MEDION AG 0 201
Lenovo Belgium
Verkäufe von MEDION AG 0 4
Lenovo (Unit Stated) Inc.
Sonstige Forderungen 48 83
Lenovo Manufacturing Hungary Kft.
Verkäufe von MEDION AG 0 9
Lenovo Argentinia SRL
Verkäufe von MEDION AG 0 2
Lenovo Technology B.V. Warszawa
Verkäufe von MEDION AG 6 0
Motorola Mobility LLC
Sonstige Forderungen 75 44
Lenovo (Slovakia) s.r.o.
Sonstige Forderungen 1 0
Lenovo (Australia & New Zealand) Pty Ltd.
Warenlieferung an MEDION AG -605 0

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Forderungen/​Verbindlichkeiten (-) (brutto)
Werte

in T€
31.03.2023 31.03.2022
--- --- ---
UNTERNEHMEN DES LENOVO-KONZERNS
Lenovo PC Hong Kong Ltd.
Verkäufe von MEDION AG 1.553 8.122
Warenlieferung an MEDION AG -707 -8.580
geleistete Dienstleistungen 976 6.530
bezogene Dienstleistungen -1.253 0
Rabatte und Nachlässe 2.756 1.849
Forderungen aus Schadensfällen 96 347
Intercompany-Darlehen 30.083 30.005
Derivate Nominalwert in TUSD 31.200 131.000
Lenovo (Deutschland) GmbH
Verkäufe von MEDION AG 53 53
Warenlieferung an MEDION AG -46 -1.718
geleistete Dienstleistungen 250 167
Vermietung 59 43

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Forderungen/​Verbindlichkeiten (-) (brutto)
Werte

in T€
31.03.2023 31.03.2022
--- --- ---
Lenovo Germany Holding GmbH (Mutterunternehmen)
Sonstige Forderungen 2.604 23.545
Ergebnisabführungsvertrag 36.011 -36.544
Lenovo Global Technology HK Ltd.
Warenlieferung an MEDION AG 0 -6
Lenovo Services B.V.
Verkäufe von MEDION AG 37 920
Lenovo (Unit Stated) Inc.
Sonstige Forderungen 8 83
Lenovo Manufacturing Hungary Kft.
Verkäufe von MEDION AG 0 9
Lenovo Argentinia SRL
Verkäufe von MEDION AG 2 2
Motorola Mobility LLC
Sonstige Forderungen 0 11
Verkäufe von MEDION AG -1 0
Motorola Mobility LLC
Sonstige Forderungen 1 0

Keiner der Salden ist gesichert. Im Geschäftsjahr wurde eine Zuführung von der Wertminderung des Expected Credit Loss für die Forderungen gegen den Lenovo-Konzern in Höhe von T€ 98 (Vorjahr: Auflösung der Wertminderung T€ 441) erfasst. Im Wesentlichen bezieht sich der Aufwand aus dem Intercompany Darlehen gegenüber der Lenovo PC Hong Kong Ltd. in Höhe von T€ 93 (Vorjahr: Ertrag aus der Auflsöung von Wertminderung T€ 480).

Garantien wurden weder gewährt noch erhalten. Im laufenden Jahr und im Vorjahr wurde kein Aufwand für uneinbringliche oder zweifelhafte Forderungen im Hinblick auf die Beträge erfasst, die von nahestehenden Unternehmen und Personen geschuldet werden.

Alle Liefer- und Leistungsbeziehungen werden zu Marktpreisen abgewickelt.

Management in Schlüsselpositionen

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Werte der Geschäftsvorfälle
Werte

in T€
2022/​2023 2021/​2022
--- --- ---
Vorstand
Gerd Brachmann
Verkäufe von MEDION AG 11 12
Christian Eigen
Verkäufe von MEDION AG 6 4

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Forderungen/​Verbindlichkeiten (-) (brutto)
Werte

in T€
31.03.2023 31.03.2022
--- --- ---
Vorstand
Gerd Brachmann
Verkäufe von MEDION AG 0 0
Christian Eigen
Verkäufe von MEDION AG 0 1

Die Beziehungen zu Vorstand und Aufsichtsrat betreffen die Vergütung, wie auch den Kauf von MEDION-Produkten durch den Vorstand und sind in den folgenden Abschnitten dargestellt.

Alle Liefer- und Leistungsbeziehungen werden zu Marktpreisen abgewickelt.

Im Berichtsjahr betrugen die für kurzfristig fällige Leistungen erfassten Aufwendungen an Vorstand und Aufsichtsrat T€ 1.687 bzw. T€ 170 (Vorjahr: T€ 2.031 bzw. T€ 170) sowie T€ 587 (Vorjahr: T€ 611) für andere langfristige Leistungen. Für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurde ein Dienstzeitaufwand im Geschäftsjahr in Höhe von T€ -390 (Vorjahr: T€ 326) für Herrn Brachmann und T€ 289 (Vorjahr: T€ 249) für Herrn Eigen erfasst.

8.3.8 Vorstand

Im Berichtszeitraum gehörten folgende Herren dem Vorstand an:

Kaufmann Gerd Brachmann, Essen (Vorsitzender des Vorstands, zuständig für Vertrieb, Einkauf, Marketing, E-Commerce, digitale Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung)

Diplom-Ökonom Christian Eigen, Essen (stellv. Vorsitzender des Vorstands, zuständig für Finanzen, IT, Logistik, After-Sales-Service, Operations Analytics, Devices & Portfolio, Personal und Recht)

Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder, beliefen sich im Geschäftsjahr 2022/​2023 ohne die Veränderung der Pensionsrückstellungen (T€ 937; Vorjahr: T€ 1.840) auf insgesamt T€ 2.496 (Vorjahr: T€ 3.139). Der Barwert der Pensionsrückstellungen für die Vorstände beträgt T€ 15.844 (Vorjahr: T€ 14.907). Der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG mit den individualisierten Bezügen des Vorstandes wird auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht.

Der Vorstand hielt zum 31. März 2023 keine Aktien der MEDION AG.

Aufsichtsrat

Im Berichtsjahr waren folgende Herren Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft:

Dr. Rudolf Stützle, Essen (Vorsitzender) (Ehem. Managing Director der Deutsche Bank AG, Global Banking, Frankfurt am Main)

Herr Dr. Stützle nimmt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften wahr. Bei folgenden in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen übt Herr Dr. Stützle vergleichbare Mandate aus:

Carl Spaeter GmbH, Duisburg (Vorsitzender des Aufsichtsrates)

Wai Ming Wong (stellv. Vorsitzender), Executive Vice President und Chief Financial Officer, Lenovo Group Ltd., mit dem Sitz in Hong Kong, wohnhaft in Discovery Bay, Lantau, Hongkong, Volksrepublik China

Herr Wong ist nicht in den gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften vertreten oder übt vergleichbare Mandate bei in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus.

Francois Bornibus (Mitglied), Präsident EMEA und Senior Vice President, Lenovo Group Ltd., mit dem Sitz in Hong Kong, wohnhaft in Rosenheim, Deutschland

Herr Bornibus ist nicht in den gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften vertreten oder übt vergleichbare Mandate bei in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus.

Herr Dr. Rudolf Stützle erhält für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022/​2023 eine Vergütung in Höhe von T€ 160 (Vorjahr: T€ 160). Dieser Betrag wurde nur an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats geleistet, da die anderen Aufsichtsratsmitglieder nach der Satzung keinen Anspruch auf eine Vergütung haben.

Zusätzlich wurde an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats eine Pauschale gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung für seine Reise- und Bürokosten in Höhe von T € 10 (Vorjahr: T € 10) gezahlt.

Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats beläuft sich somit im Geschäftsjahr 2022/​2023 auf T€ 160 (Vorjahr: T€ 160). Für das Berichtsjahr sind Aufwandsentschädigungen T€ 10 (Vorjahreszeitraum: T€ 10) vereinbart. Die Mitglieder des Aufsichtsrats Wai Ming Wong und Francois Bornibus erhalten satzungsgemäß keine Vergütung, jedoch hat die Gesellschaft die Prämien für eine D&O-Versicherung übernommen.

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GJ 2022/​2023 Werte

in €
Dr. Rudolf Stützle Vorsitzender Wai Ming Wong Stellv. Vorsitzender Francois Bornibus Mitglied Gesamt
Vergütung 160.000 0 0 160.000
Pauschale
Reise- und Bürokosten 10.000 0 0 10.000
Gesamtsumme 170.000 0 0 170.000

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GJ 2021/​2022 Werte

in €
Dr. Rudolf Stützle Vorsitzender Wai Ming Wong Stellv. Vorsitzender Gianfranco Lanci Mitglied (01.04.202123.11.2021) Francois Bornibus Mitglied (23.11.2021 -31.03.2022) Gesamt
Vergütung 160.000 0 0 160.000
Pauschale
Reise- und Bürokosten 10.000 10.000
Gesamtsumme 170.000 0 0 170.000

Die Aufsichtsratsmitglieder hielten zum 31. März 2023 unverändert keine Aktien.

Der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG mit den individualisierten Bezügen des Aufsichtsrats wird auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht.

8.3.9 Corporate Governance - Angabe gemäß § 161 AktG

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) stellt die wesentlichen Empfehlungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält Standards verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 bildet der Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 die Grundlage für die zu fassenden Entsprechenserklärungen.

Am 24. November 2022 haben Vorstand und Aufsichtsrat die aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und am 24. November 2022 den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

Auch frühere Erklärungen zur Corporate Governance der MEDION AG sind auf der Homepage zugänglich.

https:/​/​www.medion.com/​investor/​die_​ag/​corporate_​governance.php

8.3.10 Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses des Mutterunternehmens

Aufgrund des mit der Lenovo Germany Holding GmbH abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages steht bei der MEDION AG kein Ergebnis zur Verfügung. Die Lenovo Germany Holding GmbH wird den in der AG entstandenen Verlust ausgleichen. Die außenstehenden Aktionäre der MEDION AG erhalten am dritten Bankarbeitstag nach dem Tag der Hauptversammlung 2023, die über das Geschäftsjahr 2022/​2023 beschließt, die vertraglich festgesetzte Ausgleichszahlung von der Lenovo Germany Holding GmbH. Die Hauptversammlung der MEDION AG findet voraussichtlich am 21. November 2023 statt.

Essen, 05. Juni 2023

Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstandes

Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstandes

9 Versicherung der gesetzlichen Vertreter

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."

Essen, 05. Juni 2023

Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstandes

Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstandes

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die MEDION AG, Essen

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der MEDION AG, Essen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der MEDION AG für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 geprüft.

Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Der Bestand und die Werthaltigkeit der Vorräte

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den Konzernanhang im Abschnitt 8.1.5. Darüber hinaus verweisen wir auf die Angabe Nr. 13 im Abschnitt 8.2.2 des Konzernanhangs zu den Wertminderungen auf die Vorräte.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

In der Konzernbilanz zum 31. März 2023 sind Vorräte in Höhe von EUR 147,3 Mio ausgewiesen; darin sind Wertminderungen in Höhe von EUR 17,1 Mio enthalten. Die Bestände betreffen mit EUR 133,5 Mio die Bereiche PC/​Multimedia, Haushaltselektronik sowie Unterhaltungselektronik.

Die Vorräte werden im Zugangszeitpunkt zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungskostenminderungen bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt dabei grundsätzlich nach der gewogenen Durchschnittskostenmethode. Der Bewertung der Vorräte zum Abschlussstichtag liegt der niedrigere Betrag aus gewogenem Durchschnittswert und Nettoveräußerungswert zugrunde. Die Ermittlung der Nettoveräußerungswerte ist ermessensbehaftet. Der Nettoveräußerungswert erfordert teilweise zukunftsorientierte Schätzungen bezüglich der Beträge, die beim Verkauf der Vorräte voraussichtlich realisiert werden können. Dies betrifft insbesondere Vorräte, die für die Bereiche PC/​Multimedia, Haushaltselektronik sowie Unterhaltungselektronik beschafft wurden.

Es besteht grundsätzlich ein erhöhtes Bestandsrisiko. Zusätzlich besteht das bedeutsame Risiko, dass die Vorräte aufgrund gegebenenfalls nicht erkanntem Wertminderungsbedarf überbewertet sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Wir haben auf Basis unseres erlangten Prozessverständnisses die Einrichtung, Ausgestaltung und Funktionsfähigkeit identifizierter interner Kontrollen insbesondere bezüglich des Bestands der Vorräte sowie der Ermittlung der erwarteten Nettoveräußerungswerte beurteilt.

Wir haben uns insbesondere anhand von bewusst ausgewählten Lagerhalterbestätigungen von dem Vorhandensein der Bestände überzeugt. Die bestätigten Mengen haben wir mit den Mengen des Bestandssystems für unsere Auswahl abgestimmt. Zudem haben wir Abweichungen zwischen den bestätigten Mengen und den Mengen laut Bestandssystem analysiert und uns von der sachgerechten Klärung überzeugt.

Die für die Ermittlung des Nettoveräußerungswerts angesetzten Veräußerungspreise haben wir anhand der nach dem Abschlussstichtag vereinbarten bzw. erwarteten Absatzpreise beurteilt und dabei gewürdigt, ob diese die Anschaffungskosten der Vorräte für die Bereiche PC/​Multimedia, Haushaltselektronik sowie Unterhaltungselektronik unter Berücksichtigung von noch anfallenden Vertriebskosten abdecken.

Darüber hinaus haben wir die sich aus der Altersstrukturanalyse ergebenden Wertminderungen im Hinblick auf ihre Angemessenheit gewürdigt.

Die rechnerische Richtigkeit der Berechnungen zur Ermittlung des Nettoveräußerungswerts und zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs haben wir für risikoorientiert ausgewählte Gegenstände des Vorratsvermögens nachvollzogen.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Das Vorgehen zur Erfassung der Bestände ist sachgerecht. Die der Ermittlung des Nettoveräußerungswerts zugrunde gelegten Annahmen sowie das ausgeübte Ermessen des Vorstands sind angemessen.

Der Ansatz und die Bewertung der Restrukturierungsrückstellungen

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Konzernanhang Ziffer 8.1.5. Angaben zu den Restrukturierungsmaßnahmen und den Restrukturierungsrückstellungen finden sich in Angabe Nr. 19 in Abschnitt 8.2.2 des Konzernanhangs.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Zum 31. März 2023 wurden im Konzernabschluss der MEDION AG Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von EUR 22,5 Mio und Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von EUR 23,3 Mio erfasst.

Für Restrukturierungsmaßnahmen sind bei Vorliegen der allgemeinen sowie konkretisierenden Ansatzvoraussetzungen der einschlägigen Vorschriften entsprechende Rückstellungen zu bilden. Die Beurteilung der konkretisierenden Ansatzvoraussetzungen ist im konkreten Fall komplex. Die Bewertung der betragsmäßig bedeutsamen Restrukturierungsrückstellungen ist abhängig von den Einschätzungen und Annahmen des Vorstands der Gesellschaft insbesondere hinsichtlich des Umfangs der abzufindenden Mitarbeiter und der daraus resultierenden Aufwendungen für die Abfindungen und die Freistellung der Mitarbeiter.

Die erhöhten Risiken für den Konzernabschluss bestehen darin, dass die Voraussetzungen für den Ansatz der Restrukturierungsrückstellungen nicht vorliegen bzw. diese unzutreffend bewertet sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Zunächst haben wir im Rahmen unserer Prüfung beurteilt, ob die Ansatzkriterien zum 31. März 2023 erfüllt waren. Diesbezüglich haben wir insbesondere beurteilt, ob ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan vorlag, die wesentlichen Bestandteile der Restrukturierungsmaßnahmen an die betroffenen Mitarbeiter kommuniziert wurden und mit der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen begonnen wurde. Anschließend haben wir uns vom Vorstand die der Bewertung der Restrukturierungsrückstellungen zugrunde gelegten Annahmen, insbesondere die durchschnittlich erwarteten Aufwendungen pro Mitarbeiter sowie die Fluktuationsrate aufgrund von Eigenkündigungen der Mitarbeiter, erläutern lassen. Wir haben die Konsistenz der Annahmen anhand des detaillierten, formalen Restrukturierungsplans beurteilt.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Beurteilung der Ansatzkriterien ist sachgerecht. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen des Vorstands sind angemessen.

Sonstige Informationen

Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:

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die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, die in Abschnitt 5.4.2 des zusammengefassten Lageberichts enthalten ist, und
die im zusammengefassten Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem:

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den gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht der Gesellschaft und des Konzerns, der zusammen mit dem zusammengefassten Lagebericht offengelegt wird, und
die übrigen Teile des Geschäftsberichts.

Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "MAG-2023-03-31-de_​ESEF_​Konzern.zip" (SHA256-Hashwert: 811a4a1c47bd862f4aa4378dc63717be56a3f2e2806755bb4681e99de8e8533b) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.
beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. November 2022 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. November 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Konzernabschlussprüfer der MEDION AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Daniela Engel.

Düsseldorf, den 5. Juni 2023

KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Lurweg, Wirtschaftsprüfer

Engel, Wirtschaftsprüferin

11 Jahresabschluss der MEDION AG (Auszug)

11.1 Gewinn- und Verlustrechnung

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Werte

in T€
GJ 2022/​2023 GJ 2021/​2022
1. Umsatzerlöse 705.321 891.533
2. Sonstige betriebliche Erträge 7.535 10.944
3. Materialaufwand
a.) Aufwendungen für bezogene Waren 554.522 679.349
b.) Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.991 6.611
558.513 685.960
4. Personalaufwand
a.) Löhne und Gehälter 29.711 31.785
b.) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 5.031 5.354
34.742 37.139
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.898 2.673
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 184.581 158.269
7. Erträge aus Beteiligungen 32.712 23.998
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 611 147
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 504 1.774
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 759 4.126
11. Ergebnis nach Steuern -35.818 36.681
12. Sonstige Steuern 148 137
13. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführter Gewinn/​Verlust -35.966 36.544
14. Jahresüberschuss 0 0
15. Bilanzgewinn 0 0

11.2 Bilanz

Aktiva

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31.03.2023 31.03.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene EDV-Software 1.066 2.073
2. Geleistete Anzahlungen 37 0
1.103 2.073
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 23.992 24.903
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.020 959
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 105 151
25.117 26.013
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 8.249 8.249
B. UMLAUFVERMÖGEN 34.469 36.335
I. Vorräte
1. Waren 145.682 267.263
2. Geleistete Anzahlungen 594 1.437
146.276 268.700
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 129.216 213.490
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 73.048 72.106
3. Sonstige Vermögensgegenstände 42.241 41.522
244.505 327.118
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 150.454 58.754
541.235 654.572
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2.588 1.592
578.292 692.499
Passiva
31.03.2023 31.03.2022
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital
1. Grundkapital 48.418 48.418
2. Eigene Anteile -3.737 -3.737
44.681 44.681
II. Kapitalrücklage 138.726 138.726
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 182.679 182.679
IV. Bilanzgewinn 0 0
366.086 366.086
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen 15.844 14.906
2. Steuerrückstellungen 60 0
3. Sonstige Rückstellungen 95.397 88.307
111.301 103.213
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 65.155 124.766
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 14.804 51.859
3. Sonstige Verbindlichkeiten 19.104 44.331
99.063 220.956
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.842 2.244
578.292 692.499

12 Finanzkalender

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27. Juni 2023 Veröffentlichung Geschäftsbericht 2022/​2023
11. August 2023 Information der Aktionäre (Q1-2023/​2024) gemäß Ziffer F.3
Deutscher Corporate Governance Kodex
10. November 2023 Halbjahresfinanzbericht zum 30. September 2023
(1. April 2023 - 30. September 2023)
21. November 2023 ordentliche (virtuelle) Hauptversammlung, Essen
09. Februar 2024 Information der Aktionäre (Q3-2023/​2024) gemäß Ziffer F.3
Deutscher Corporate Governance Kodex
28. Juni 2024 Veröffentlichung Geschäftsbericht 2023/​2024

13 Impressum

Die in diesem Dokument wiedergegebenen Bezeichnungen können Marken sein, deren Benutzung durch Dritte für deren Zwecke die Rechte der Inhaber verletzen kann.

MEDION AG

Investor Relations

Am Zehnthof 77

45307 Essen

Tel +49(0)201-83 83 6501

Fax +49(0)201-83 83 6510

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