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MEDICLIN AG Management Reports 2024

Aug 21, 2024

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Management Reports

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Finanzbericht: 34745820

MEDICLIN Aktiengesellschaft

Offenburg

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

GESCHÄFTSBERICHT 2023

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell des Konzerns

Der Konzern der MEDICLIN Aktiengesellschaft (MEDICLIN) ist ein in Deutschland tätiges Unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft. MEDICLIN ist bundesweit vertreten und bietet in ihren Kliniken qualifizierte medizinische Leistungen in der Akutmedizin (Segment Akut), der Rehabilitation (Segment Postakut) und an einigen Standorten Leistungen der stationären Pflege an.

Diese Aufstellung ermöglicht es MEDICLIN, ein Geschäftsmodell zu verfolgen, das eine interdisziplinäre Versorgung der Patienten zulässt. Hinzu kommt eine Vernetzung ambulanter und stationärer akutmedizinischer und rehabilitativer Leistungen, was die Effizienz in der Gesundheitsversorgung erhöht und gleichzeitig einen hohen Qualitätsstandard entlang der gesamten Behandlungskette sichert. Dies ermöglicht eine zugewandte und patientenorientierte Behandlung und die entstehenden Synergien und Standardisierungen führen in den einzelnen Kliniken zu Effizienzsteigerungen.

Schwerpunkte des Leistungsangebots sowohl im Segment Akut als auch im Segment Postakut sind die Neurologie, die Neurologische Frührehabilitation, die Neurochirurgie, die Psychosomatik und Psychiatrie, die Geriatrie sowie die Orthopädie. Darüber hinaus gibt es besondere Kompetenzen in den Bereichen HNO (Tinnitus, Cochlea-Implantat) und Innere Medizin (Kardiologie, Pneumologie, Endokrinologie) sowie Expertise in der Behandlung von Post- und Long-COVID-Symptomen.

MEDICLIN fokussiert sich auf ein an der Nachfrage ausgerichtetes medizinisches Angebot und auf eine umfassende Versorgung der Patienten. Dass sich diese Zielsetzung sogar in einer Pandemie bewährt, zeigt sich im Segment Postakut. Experten für verschiedene Krankheitsbilder haben in kurzer Zeit mit Hilfe von interdisziplinärem Wissenstransfer erfolgreich Behandlungsmöglichkeiten und Therapiekonzepte für Post-COVID- und Long-COVID-Patienten entwickelt.

Die operative und strategische Ausgestaltung der Kliniken sowie die Weiterentwicklung des medizinischen Leistungsangebots am jeweiligen Standort verantwortet die Klinikleitung vor Ort gemeinsam mit dem für die Region zuständigen Geschäftsführer. Sie sichern somit den wirtschaftlichen Erfolg der Kliniken in ihrer Region.

EXTERNE EINFLUSSFAKTOREN AUF DIE GESCHÄFTSENTWICKLUNG

Beeinflusst haben die operative Geschäftsentwicklung des Konzerns im Berichtsjahr 2023 die ökonomischen Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Diese wirkten sich insbesondere in Form deutlich höherer Preise beim Energie- und Materialbezug aus. In den nachfolgenden Kapiteln werden die Folgen an den jeweils relevanten Stellen erläutert.

Allgemeine externe Faktoren

Lässt man die vorstehend genannten Einflussfaktoren außen vor, so gelten als direkte Faktoren, die Einfluss auf die Geschäftsentwicklung des Unternehmens haben können, neue und/​oder geänderte gesetzliche Vorschriften. Gesetzliche Regelungen im Gesundheitswesen betreffen in der Regel die Ausgestaltung und Vergütungsseite der Leistungen und haben damit einen direkten Einfluss auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung der MEDICLIN.

Indirekten Einfluss auf die Geschäftsentwicklung des Konzerns hat die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland, insbesondere deren Auswirkung auf den Arbeitsmarkt. Ein stabiler Arbeitsmarkt und gesicherte Arbeitsplätze wirken sich positiv auf die Nachfrage nach medizinischen Leistungen aus, Behandlungen werden nicht aufgeschoben und die Bereitschaft, Angebote zu rehabilitativen und präventiven Leistungen anzunehmen, steigt. Hinzu kommt, dass sinkende Arbeitslosenzahlen und eine hohe Quote der abhängig Beschäftigten die finanzielle Situation der Renten- und Sozialversicherungsträger verbessern.

Weitere externe Faktoren, die Einfluss auf die Geschäftsentwicklung haben können, sind die demografische Entwicklung in Deutschland, der medizinisch-technische Fortschritt und die Verfügbarkeit von Fachkräften.

Der Akutsektor ist stark reglementiert

Im Akutsektor ist die Vergütung der Leistung stark reguliert, daher wirken sich hier die regulatorischen Vorschriften stärker aus als in den nachstehenden Sektoren. Die Leistungsvergütung erfolgt im Rahmen vereinbarter Budgets, und zwar über eine Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung. Werden Mehrleistungen gegenüber dem Vorjahr vereinbart, werden die Krankenhäuser mit einem Fixkostendegressionsabschlag belegt, der mengenbezogene Kostenvorteile (Fixkostendegression) berücksichtigen soll.

In bestimmten Indikationen gelten Personaluntergrenzen beim Einsatz von Pflege- und Pflegehilfskräften. Die Personaluntergrenzen sind seit dem 1. Februar 2021 verbindlich einzuhalten. Sie gelten in der Intensivmedizin, der Inneren Medizin, der Geriatrie, der Unfallchirurgie, der Allgemeinen Chirurgie, der Orthopädie, der Gynäkologie und Geburtshilfe, der Kardiologie, der Neurologie, der Pädiatrie und der Herzchirurgie sowie ab 1. Januar 2023 zusätzlich in der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, der Rheumatologie und der Urologie.

Im Sektor Rehabilitation ist unternehmerisches Handeln gefordert

Im Sektor Rehabilitation wird der Leistungsumfang und die Vergütung im Rahmen von jährlichen Budgets individuell mit den Kostenträgern vereinbart. Einen Erlösausgleich bei Nichterfüllung des vom Kostenträger zugesagten Budgets gibt es nicht. Das Vorhalten der geforderten Kapazitäten und Änderungen des therapeutischen Leistungsangebots erfolgen somit größtenteils auf Risiko des Klinikbetreibers.

Auch im Sektor Pflege liegt das Geschäftsrisiko überwiegend beim Betreiber

Der Sektor Pflege umfasst die stationäre Pflege, die vollstationäre Pflege, die teilstationäre Pflege und die Kurzzeitpflege. Zulasten der sozialen Pflegeversicherung dürfen Pflegeleistungen nur von zugelassenen Einrichtungen erbracht werden, die mit der Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben. Vergütungszuschläge für medizinische Behandlungspflege werden im Regelfall nur für Pflegefachkräfte gezahlt. Auch hier liegt das Risiko bei der Errichtung von Kapazitäten bei den Pflegeheimbetreibern.

GRUNDKAPITAL, AKTIONÄRSSTRUKTUR UND ORGANE

Die MEDICLIN Aktiengesellschaft (MEDICLIN AG) hat ihren Sitz in Offenburg, Baden-Württemberg. Das Unternehmen ist im Prime Standard 1 der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 47,5 Mio. Euro und ist eingeteilt in 47.500.000 nennbetraglose Stückaktien (Inhaberaktien). Hauptaktionäre der MEDICLIN AG sind mit 52,73 % die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg, und mit 35,00 % die ERGO Group AG, Düsseldorf; 12,27 % der Aktien befinden sich im Streubesitz.

1 Der Prime Standard ist ein Teilbereich des gesetzlich regulierten Börsensegments der Frankfurter Wertpapierbörse mit den höchsten Transparenzstandards und gleichzeitig die Voraussetzung für eine Aufnahme in die Indizes DAX, MDAX, TecDAX und SDAX.

Oberstes Kontroll- und Überwachungsorgan ist der Aufsichtsrat, der auch den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) unterliegt. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte mehrere Ausschüsse gebildet, denen neben Beratungsfunktionen - soweit gesetzlich zulässig - auch Entscheidungsbefugnisse übertragen wurden.

KONZERNSTRUKTUR

Die MEDICLIN AG ist eine Holdinggesellschaft und oberstes Mutterunternehmen des MEDICLIN-Konzerns. Als börsennotierte Gesellschaft erfüllt sie alle Anforderungen des Kapitalmarktes und kann diesen auch zur Kapitalbeschaffung nutzen.

Die medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Leistungen erbringen die Einrichtungen vor Ort und generieren somit die Umsatzerlöse. Servicefunktionen für diese Einrichtungen wie Finanzen, Rechnungswesen, Controlling, Steuern, Revision, Compliance, Risikomanagement, Personal und Soziales, Entgeltabrechnung, Einkauf, Bau und Technik, Qualitätsmanagement, Organisation sowie Unternehmenskommunikation sind in der MEDICLIN Management GmbH & Co. KG, Offenburg, gebündelt. Bestimmte Leistungen für den Konzern werden aus Gründen einer effizienten Allokation der Ressourcen und aufgrund von Kostendegressionseffekten (Economies of Scale) von nachstehenden Tochtergesellschaften übernommen:

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MediClin-IT GmbH

Einrichtung von Netzwerktechnik, Anwendersupport, Schulungen
MediClin Immobilien Verwaltung GmbH

Immobilienverwaltung, Investitionsmanagement, Kosten- und Ertragsmanagement im Immobilienbereich
MediClin à la Carte GmbH

Bewirtschaftung des Küchen- und Cafeteriabereichs, Qualitäts- und Hygienemanagement
MC Service GmbH

Durchführung von Unterhalts- und Gebäudereinigung, Optimierung der Reinigungsverfahren
MediClin Energie GmbH

Energiehandel, Energiemanagement, Entwicklung von Energiekonzepten
MEDICLIN Management GmbH & Co. KG

Gesellschaft für die Servicefunktionen der operativen Einrichtungen

Am 31. Dezember 2023 gehörten bundesweit 32 Kliniken, sechs Pflegeeinrichtungen und zehn Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zum Konzern der MEDICLIN. Von den 32 Kliniken sind sechs Einrichtungen reine Akuthäuser (Krankenhäuser) und 26 Einrichtungen Postakuthäuser (Rehabilitationskliniken). In elf Postakuthäusern werden zusätzlich zu den Rehabilitationsmaßnahmen spezifische Akutleistungen angeboten. In den Pflegeeinrichtungen werden Vollzeitpflege, Tagespflege und Kurzzeitpflege geleistet. Die Einrichtungen befinden sich an denselben Standorten wie die Postakuteinrichtungen und können somit deren Infrastruktur nutzen. Die MVZ bieten überwiegend ambulante Leistungen der Akutversorgung an.

MEDICLIN verfügte zum Bilanzstichtag über eine Gesamtkapazität von 7.650 Betten zuzüglich 482 Pflegeplätzen. Durchschnittlich arbeiteten 7.016 Vollzeitkräfte im Geschäftsjahr 2023 im Konzern. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren 9.613 Mitarbeiter beschäftigt.

SEGMENTE UND GESCHÄFTSFELDER

Berichtspflichtige operative Segmente der MEDICLIN sind die Segmente Postakut, Akut und Sonstige Aktivitäten. Das letztgenannte Segment beinhaltet das Geschäftsfeld Pflege und das Geschäftsfeld Service. Spezifische Akutleistungen, die in Postakuthäusern erbracht werden, werden dem Segment Postakut zugeordnet, da eine betriebswirtschaftliche Trennung zwischen den in der Einrichtung überwiegend erbrachten Rehabilitationsleistungen und den Akutleistungen aufgrund gemeinsam genutzter Infrastruktur nicht möglich ist. Die Umsätze und Ergebnisse der MVZ werden dem Segment Akut zugerechnet.

LEISTUNGSANGEBOT

Das medizinische Leistungsangebot der MEDICLIN ist qualifiziert und zertifiziert. Schwerpunkte der medizinischen Kompetenz sind die Neurologie, die Psychosomatik und die Psychiatrie.

Anzahl Betten/​Pflegeplätze

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zum 31.12. 2023 2022
Postakut
Neurologie 1.745 1.779
Psychosomatik 1.037 1.035
Orthopädie 1.540 1.538
Innere Medizin 186 229
Kardiologie 423 423
Onkologie 418 418
Geriatrie 370 425
Übrige 271 271
Summe 5.990 6.118
Akut
Neurologie 364 384
Psychosomatik 266 266
Psychiatrie 349 344
Chirurgie 203 203
Orthopädie 99 99
Innere Medizin 157 157
Übrige 222 262
Summe 1.660 1.715
Pflege 482 482
Konzern 8.132 8.315

Der Anteil der Neurologie, Psychosomatik sowie Psychiatrie an der gesamten vorhandenen Bettenzahl (ohne Pflege) beträgt zum Jahresende 49,2 % (Vorjahr: 48,6 %). Weitere Schwerpunkte sind die Orthopädie, die Onkologie, die Kardiologie und die Geriatrie.

PERSONALAUSSTATTUNG

Von den 7.016 durchschnittlich im Jahr 2023 beschäftigten Vollzeitkräften arbeiteten 6.878 Vollzeitkräfte (98,0 %) im Medizinischen und im Nichtmedizinischen Dienst. Betrachtet man die Aufteilung der Dienste, so waren davon durchschnittlich 72,6 % (Vorjahr: 72,8 %) im Medizinischen Dienst und 27,4 % (Vorjahr: 27,2 %) im Nichtmedizinischen Dienst beschäftigt. MEDICLIN sichert über gut ausgebildetes Personal die Qualität der Behandlung und stellt die von den Kostenträgern auf Basis der Indikationen und Bettenzahl vorgegebenen personellen Kapazitäten bereit.

Entwicklung der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl nach Diensten (ohne Vorstand, Geschäftsführer und Auszubildende)

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ausgewiesen in Vollzeitkräften 2023 2022
Ärztlicher Dienst 825 849
Pflegedienst 2.330 2.291
Medizinisch-technischer Dienst 1.442 1.467
Funktionsdienst 393 405
Medizinischer Dienst 4.990 5.012
Wirtschafts- und Versorgungsdienst 1.101 1.081
Technischer Dienst 152 153
Verwaltung 604 611
Sonstiges Personal 31 32
Nichtmedizinischer Dienst 1.888 1.877

Entwicklung der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl nach Segmenten (inklusive Vorstand, Geschäftsführer und Auszubildende)

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ausgewiesen in Vollzeitkräften 2023 2022
Postakut 3.636 3.740
Akut 2.018 2.037
Sonstige Aktivitäten 1.362 1.248
davon Geschäftsfeld Pflege 203 211
davon Geschäftsfeld Service (inkl. Verwaltung) 1.159 1.037
Konzern 7.016 7.025

Ziele und Strategie

Im Konzern bilden die Indikationen Neurologie, Psychosomatik und Psychiatrie Schwerpunkte im Leistungsangebot. Neben diesen nachfragestarken Indikationen liegt der Fokus auf medizinischen und therapeutischen Bereichen, deren Behandlungsanforderungen demografie- und zivilisationsbedingt zunehmen, wie zum Beispiel in der Geriatrie und Kardiologie. Weiterhin verfolgt der Konzern eine umfassende, insbesondere patientenorientierte Versorgung und eine standortbezogene Verknüpfung des ambulanten, stationären und nachstationären Sektors. Die strategischen Ziele werden durch eine entsprechende Investitionspolitik unterstützt. Dies sichert den jeweiligen Standort und generiert internes Wachstum. An Standorten mit entsprechendem Bedarfspotenzial werden die notwendigen Investitionen über Eigenmittel, aber auch über Fördermittel der jeweiligen Landesregierung finanziert. Zusätzlich strebt der Konzern auch externes Wachstum durch passende nachfragestarke Indikationen, Standorte und zukunftsfähige ertragsstarke Einrichtungen an.

Zukunftsorientierte MEDICLIN-Projekte

Die Gesundheitsbranche befindet sich im Wandel. Zum einen verändern sich die Behandlungsanforderungen demografie- und zivilisationsbedingt, zum anderen wird eine umfangreiche Krankenhausreform erwartet, vorangetrieben durch Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach. Auf Basis des bisher veröffentlichten Eckpunktepapiers geht MEDICLIN davon aus, dass es zukünftig zu deutlich mehr und früher ansetzenden Reha-Leistungen kommen wird. Deshalb ist davon auszugehen, dass ein größerer Bedarf an therapeutischen und auch präventiven Angeboten notwendig wird, um die entstandene Versorgungslücke schließen zu können. Durch die Krankenhausreform wird für den Akutbereich ein Abbau von Krankenhausbetten und ein Aufbau ambulanter Strukturen, neben einer Leistungsabwanderung durch die Konzentration auf größere Zentren mit dem Ziel der Spezialisierung im Akutbereich erwartet. MEDICLIN sieht die sich ändernden Rahmenbedingungen als Chance und hat zukunftsorientierte Projekte initiiert, die die geschilderten Entwicklungen nutzen und die Zukunftsfähigkeit des Konzerns bestärken sollen. Dabei setzt MEDICLIN insbesondere auf Akut-nahe, ambulante und digitale Behandlungsangebote.

MEDICLIN DIRECT

MEDICLIN DIRECT soll eine wohnortnahe ambulante Therapie und Nachsorge für Patienten bieten. Unsere Erfahrung im Bereich Rehabilitation und Therapie und unsere Expertise in den diversen Fachbereichen kommen unseren ambulanten Patienten dabei zugute. Zum Leistungsangebot gehören Physiotherapie, Ergotherapie, Prävention und Rehabilitationssport und eine ambulante Rehabilitation. Für die Nachbehandlung der Patienten bietet MEDICLIN DIRECT eine Weiterbehandlung nach der stationären Rehabilitation oder einem Krankenhausaufenthalt. Diese können schon Termine während des stationären Aufenthalts vereinbaren und haben somit eine ununterbrochene, vernetzte Behandlungskette - ohne Umwege.

MEDICLIN HOME

MEDICLIN HOME ist die Plattform für unsere digitalen Therapieangebote. Bereits während der stationären Reha lernen Patienten unsere Online-Therapie kennen. Nach der Reha begleiten wir diese mit unseren Apps auf dem Weg ihrer Genesung. Wir stellen Patienten interaktive Übungen gemäß ihres Therapieplans zusammen, die sie zu Hause ausführen können. Unsere erfahrenen therapeutischen Teams begleiten unsere Patienten somit auch zu Hause - persönlich oder per App. Zum Leistungsangebot gehören Therapien der orthopädischen, neurologischen, pneumologischen und kardiologischen Rehabilitation. Auch Patienten mit Post-COVID profitieren von der digitalen Nachsorge.

MEDICLIN CAMPUS

MEDICLIN CAMPUS stellt eine nahtlose Weiterbehandlung nach dem Krankenhausaufenthalt sicher. Patienten der Akutkliniken können über das MEDICLIN-CAMPUS-Modell unkompliziert in eine Rehabilitation übergehen. Die integrierte Versorgung von Patientinnen und Patienten an den Standorten von Akutkliniken ermöglicht standortnahe stationäre Versorgung. MEDICLIN CAMPUS setzt auf eine synergetische Zusammenarbeit, die zum Beispiel übergreifende ärztliche Konsultationen, gemeinsame Therapieangebote oder auch gemeinsame Speiseversorgung ermöglicht. Durch diese kontinuierliche Betreuung der Patienten wird eine optimale Rehabilitation ermöglicht und Rückverletzungen möglichst vermindert. Insbesondere vor dem Hintergrund der Krankenhausreform und des dadurch erwarteten Abbaus von Krankenhausbetten sieht MEDICLIN künftig eine gute Basis, um an verschiedenen Akutstandorten mit dem MEDICLIN-CAMPUS-Modell standortnahe stationäre Versorgung vermehrt anbieten zu können.

Unternehmenssteuerung

DER VORSTAND STEUERT DEN KONZERN UNTER BERÜCKSICHTIGUNG STRATEGISCHER UND FINANZIELLER ZIELE

Die finanzielle Steuerungsgröße Umsatzwachstum wird unter Berücksichtigung der strategischen Zielgröße für nachhaltiges Umsatzwachstum im Konzern jährlich im Rahmen der Planung für den Konzern und für die Segmente Akut und Postakut festgelegt. Um die Ertragskraft des Konzerns beziehungsweise der Segmente zu steuern, dient das jeweilige operative Ergebnis (EBIT) beziehungsweise die EBIT-Marge.

Die Steuerungsgrößen werden monatlich im Rahmen eines Finanzreports überwacht. Zusätzlich nutzt der Vorstand auf Wochenbasis erhobene Leistungsdaten wie zum Beispiel die Belegungs- und Pflegetagestatistik sowie die monatlichen DRG-Berichte. Diese Daten informieren aktuell über den Stand der Leistungsfähigkeit der Kliniken und dienen der Informationsversorgung, der Koordination, der Planung sowie der Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Prozesse.

Auf Konzernebene ist der maximale Grad der Nettofinanzverschuldung 1 eine Steuerungsgröße, die auch den Banken zur Zinsbestimmung dient und daher nicht überschritten werden darf.

Neben den finanziellen Steuerungsgrößen nutzt der Vorstand auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. Die wesentlichen Indikatoren sind aufgrund der Geschäftstätigkeit die Patienten- und Mitarbeiterzufriedenheit. Aber auch Umweltbelange rücken immer mehr in den Fokus einer nachhaltigen Weiterentwicklung des Konzerns und seiner Einrichtungen.

Die Finanzkennzahlen werden unter www.mediclin.de/​investor-relations/​zahlen-fakten/​ erläutert.

KONTINUIERLICHES MONITORING DER PLANUNG

Die Planung der zukünftigen Geschäftsentwicklung des Konzerns erfolgt in der Regel einmal jährlich auf Klinikebene in enger Abstimmung mit dem Konzerncontrolling (Bottom-up). Unterjährig überprüft MEDICLIN regelmäßig auf Basis der Monats- beziehungsweise Quartalsergebnisse die Geschäftsprognose und analysiert mögliche Abweichungen. Falls notwendig, wird die Prognose an die neue Geschäftsentwicklung angepasst und die Öffentlichkeit entsprechend informiert.

Forschung und Entwicklung

MEDICLIN UNTERSTÜTZT WISSENSCHAFTLICHE PROJEKTE

Mit der Beteiligung an wissenschaftlichen Projekten in der medizinischen Versorgung unterstützt MEDICLIN die Weiterentwicklung medizinischer Dienstleistungen und deren Messbarkeit. Neben konkreten Forschungsprojekten einzelner Kliniken, die in der Regel durch eingeworbene Drittmittel finanziert werden, beteiligen sich einzelne Kliniken an klinischen Studien zur Evaluation oder Weiterentwicklung medizinischer und therapeutischer Leistungen.

Aktuell führt MEDICLIN, zum Beispiel in Zusammenarbeit mit der Universität Düsseldorf, ein begleitendes Forschungsprojekt zur medizinischen Rehabilitation von Corona-Patienten durch. Ziel des Projektes ist es, ein besseres Verständnis der Erkrankung zu erlangen und die rehabilitationsmedizinische Behandlung weiter zu verbessern.

1 maximal das 3,5-Fache des Quotienten aus adjustierte durchschnittliche Nettofinanzverschuldung der letzten vier Quartalsstichtage/​adjustiertes EBITDA der vorangegangenen 12 Monate

Im April 2022 wurde die MediClin Rehabilitationsforschung gGmbH, Offenburg, gegründet. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Gegenstand des Unternehmens ist die Organisation, Förderung und Durchführung klinisch-wissenschaftlicher Studien und Arbeiten und die Entwicklung und Evaluation von innovativen medizinisch-therapeutischen Diagnostik-und Behandlungsmethoden zur Verbesserung der Prävention, Rehabilitation und Regeneration von Patienten. Die Gesellschaft ist dem Segment Postakut zugeordnet und in den Konzernabschluss einbezogen. Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023 noch nicht operativ tätig.

Nachhaltigkeitsberichterstattung

NACHHALTIGKEITSMANAGEMENT

Als Gesundheitskonzern sieht MEDICLIN sich in der Verantwortung, die Versorgung der Patienten sicherzustellen und als attraktiver Arbeitgeber den Anforderungen der Mitarbeiter gerecht zu werden. Der sorgsame Umgang mit der Natur und ihren Ressourcen ist Teil der in den MEDICLIN-Haltungsgrundsätzen verabschiedeten Verpflichtung. MEDICLIN legt großen Wert auf sichere und faire Arbeitsbedingungen und die Einhaltung der Menschenrechte in all ihren Einrichtungen und entlang der Lieferkette. Der Vorstand hat hierzu eine Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten verabschiedet, die unter www.mediclin.de/​corporate-governance veröffentlicht ist.

Um die Aufgaben und Maßnahmen, die einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung dienen, erfolgreich umsetzen zu können, sollten diese Teile der Unternehmensstrategie sein. So können dabei auch die Chancen und Risiken, die sich aus den globalen, aber auch branchenspezifischen Veränderungen ergeben, berücksichtigt werden. Die Strategie für ein nachhaltiges Management wird von der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, der RHÖN-KLINIKUM AG und MEDICLIN zukünftig einheitlich vertreten. Dies gilt auch für die Definition von Leistungsindikatoren.

Struktur und Verantwortung

Was den bisherigen Ausweis von Leistungsindikatoren anbelangt, nutzt der Vorstand wie in den vorherigen Berichtsjahren die Kennzahlen, die MEDICLIN aus der Wesentlichkeitsanalyse abgeleitet hat.

Die Koordination und Weiterentwicklung nachhaltigkeitsrelevanter Initiativen und Aktivitäten innerhalb des MEDICLIN-Konzerns verantwortet eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe. Sie informiert die Mitglieder der Gruppe und den Vorstand über neue gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit Umwelt- und Sozialbelangen sowie Corporate Governance und unterstützt die Fachabteilungen bei deren Umsetzung. Weiterhin ist es Aufgabe der Arbeitsgruppe, bei der Planung, der Zielsetzung und der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaktivitäten zu unterstützen und die Fortschritte zu dokumentieren.

Die Arbeitsgruppe fungiert als Berater für alle Mitarbeiter und Abteilungen, wenn diese Fragen zum Thema Nachhaltigkeit haben. Zudem sammelt und bewertet sie konzernweit Informationen, Daten und Ergebnisse, die Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen oder erfüllen können.

Nichtfinanzielle Erklärung (NFE)

ALLGEMEINE ANGABEN

MEDICLIN erstellt eine nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß § 315c i.V.m. § 289c bis § 289e HGB und der VERORDNUNG (EU) 2020/​852 1 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 (im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung).

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wurde mit einer freiwilligen betriebswirtschaftlichen Prüfung nach ISAE 3000 (Revised) der nichtfinanziellen Konzernerklärung 2023 der MEDICLIN AG mit begrenzter Sicherheit beauftragt.

Die diesjährige Erklärung wurde gegenüber dem Vorjahr aktualisiert und ist wie im Vorjahr Bestandteil des Zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts. Neu konsolidiert wurden im Berichtsjahr die Gesellschaften: MEDICLIN DIRECT GmbH, MediClin Psychiatrie Pflege Dienstleistungen GmbH, MediClin BAV GmbH, MEDICLIN Haustechnik GmbH, MediClin Management GmbH, MEDICLIN Management GmbH & Co. KG. Da diese Gesellschaften im Jahr 2023 keine Geschäftstätigkeit ausübten, wurden sie nicht in die Datenermittlung nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) einbezogen. Sie waren aber Teil der Datenermittlung für die EU-Taxonomie-Berichterstattung.

1 Verordnung (EU) 2020/​852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/​2088

Geschäftsmodell

Das Geschäftsmodell der MEDICLIN basiert auf der Verknüpfung ambulanter und stationärer akutmedizinischer und rehabilitativer Leistungen sowie einem pflegerischen Angebot. MEDICLIN ist davon überzeugt, dass eine Versorgung über die im Gesundheitswesen definierten Sektorgrenzen Akut, Rehabilitation und Pflege hinweg die Effizienz und Qualität in der Gesundheitsversorgung erhöht. Weitere Informationen zum Geschäftsmodell siehe Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht, Kapitel Geschäftsmodell des Konzerns.

Nutzung von Standards

Als Rahmenwerk im Sinne des § 289d HGB nutzt MEDICLIN bei ihrer Berichterstattung über Nachhaltigkeit die Standards der Global Reporting Initiative (GRI-Standards). MEDICLIN hat sich bei der Wesentlichkeitsanalyse und Beschreibung der Managementansätze für die wesentlichen Themen an der Version GRI-Standards 2016 orientiert (Standards GRI 102-46 und GRI 103). Die überarbeiteten und erweiterten GRI-Standards wurden nicht als Orientierungsrahmen genutzt, da sich MEDICLIN gerade auf die ab dem Berichtsjahr 2024 greifende Berichterstattung nach der Sustainability Reporting Directive (CSRD) beziehungsweise den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorbereitet.

Due-Diligence-Prozess - Wesentlichkeitsanalyse

Im Jahr 2023 hat die Arbeitsgruppe beschlossen, keine erneute umfassende Bewertung der Wesentlichkeit durch die Fachabteilungen auf Basis der GRI-Standards durchzuführen. Sie hat im Rahmen einer Arbeitsgruppen-Sitzung die bisherigen wesentlichen Aspekte validiert und einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die wesentlichen Themen sind im Berichtsjahr 2023 gegenüber dem Berichtsjahr 2022 unverändert gültig. MEDICLIN stellt, wie im HGB gefordert, für die fünf nichtfinanziellen Aspekte die jeweils verfolgten Konzepte und wesentlichen Themen vor. Folgende Themen sind für MEDICLIN im Berichtsjahr 2023 wesentlich:

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Sozialbelange: Patientensicherheit und Patientenzufriedenheit
Arbeitnehmerbelange: Mitarbeitergesundheit
Umweltbelange: Reduktion CO 2 -Emissionen, Abfall (u. a. Lebensmittel), Wasserverbrauch
Bekämpfung von Korruption und Bestechung: Haltungsgrundsätze

Zum Aspekt Achtung der Menschenrechte wurden keine wesentlichen Themen identifiziert, jedoch wird über das verfolgte Konzept berichtet.

Wesentliche nichtfinanzielle Risiken

Die Arbeitsgruppe hat im Berichtsjahr keine wesentlichen nichtfinanziellen Risiken im Bereich Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange und Sozialbelange und Achtung der Menschenrechte identifiziert, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die als wesentlich definierten Themen haben könnten. Auch die durch das Risikomanagement durchgeführten Risikoinventuren kamen zu keinem anderen Ergebnis (siehe hierzu Kapitel Risiko- und Chancenbericht).

Für die wesentlichen Themen Patientenzufriedenheit und Patientensicherheit (Sozialbelange) sowie die Mitarbeitergesundheit (Arbeitnehmerbelange) hat MEDICLIN standardisierte Prozesse eingerichtet, die auf den Erfahrungen und dem Wissen eines interdisziplinären Teams aus Ärzten, zentralem Hygiene-und Qualitätsmanagement basieren. Die Maßnahmen zum Schutz der Patienten, Bewohner und Mitarbeiter gelten konzernweit.

Die Wahrung der Menschenrechte verantwortet der Konzernbereich Compliance der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA ebenso wie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ein externer Dienstleister hat eine Risikoanalyse für alle Lieferanten mit Jahresumsatz >10.000 Euro durchgeführt und eine Bewertung im Rahmen eines Scoring-Systems vorgenommen. Insgesamt wurden mehr als 1.500 Lieferanten bewertet. Sowohl bei den Lieferanten als auch bei erweiterten Analysen auf Ebene der Einkaufsgemeinschaft haben sich keine berichtenswerten Risiken gezeigt.

Mögliche Risiken, die sich aus dem weiterhin andauernden russischen Angriffskrieg in der Ukraine und dem Anfang Oktober 2023 ausgebrochenen Nahost-Konflikt ergeben können, tangieren aus heutiger Sicht im Wesentlichen die Wirtschaftlichkeit der MEDICLIN und nur marginal nichtfinanzielle Themen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der geopolitischen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen des Jahres 2023 werden im Zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht an den jeweils relevanten Stellen erläutert, ebenso wie die Erwartungen im Hinblick auf die möglichen Folgen im Jahr 2024. Negative oder positive Auswirkungen auf die wesentlichen nichtfinanziellen Themen werden aktuell für das Jahr 2024 nicht erwartet.

EU-TAXONOMIE-VERORDNUNG

Allgemein

Die EU-Taxonomie umfasst derzeit noch keine Kriterien mit Bezug zur Wirtschaftsaktivität Gesundheitsleistungen der Krankenhäuser (NACE-Code Q86.1) und Rehabilitationseinrichtungen. Damit ist der wesentliche Teil des Kerngeschäfts der MEDICLIN bisher nicht von der Taxonomie erfasst und kann nicht als taxonomiefähig (eligible) dargestellt werden. Allerdings hat MEDICLIN die Möglichkeit, über zielgerichtete Investitionen, die nicht die unmittelbare und mittelbare Versorgung der Patienten und Bewohner betreffen, eine Taxonomiekonformität zu erreichen, die dann auch die dafür aufzuwendenden Instandhaltungs- und Wartungsaufwendungen als taxonomiekonform einbeziehen würde.

Das von MEDICLIN betriebene Geschäftsfeld Pflege (NACE-Code Q87.1) mit einem Anteil am Konzernumsatz in Höhe von 2,9 % ist bisher für den Gesundheitssektor als Wirtschaftstätigkeit "Betrieb von Heimen, auch Pflegeheimen" definiert. Dabei handelt es sich nicht um eine ermöglichende Tätigkeit des Anhangs 2 der Klimarechtsakts für einen potenziell wesentlichen Beitrag zum Umweltziel Anpassung an den Klimawandel, weshalb der damit erzielte Umsatz nicht taxonomiefähig und damit auch nicht taxonomiekonform ist. Die definierten Voraussetzungen (Klimarisikoanalyse sowie Ausgabenplan für Anpassungsplan) dafür, dass die mit dieser Tätigkeit verbundenen Investitionen und Betriebsausgaben als taxonomiefähig qualifiziert sind, werden nicht erfüllt. Daher führt der Betrieb der Pflegeheime zu keinen taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen Umsätzen oder Ausgaben.

Im März 2022 hat die EU-Kommission im Zuge einer weiteren Delegierten Verordnung 1 sowohl die Energieerzeugung aus Erdgas als auch aus Kernkraft im Rahmen der EU-Taxonomie als potenziell nachhaltig im Sinne der ersten Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) eingestuft. Dabei müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Tätigkeiten im Bereich Kernenergie sind für MEDICLIN nicht relevant. Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Einsatz von fossilem Gas beziehen sich auf den Betrieb von Blockheizkraftwerken (BHKW) an einigen Klinik-Standorten, wie in dem am Ende des Kapitels EU-Taxonomie-Verordnung im Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas ersichtlich ist.

Im November 2023 hat die EU-Kommission in Ergänzung zu der bereits Anfang des Jahres 2022 in Kraft getretenen Delegierten Verordnung zu den Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel zwei weitere Delegierte Rechtsakte veröffentlicht, welche zum 1. Januar 2024 in Kraft traten.

1 Delegierte Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission vom 09.03.2022 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU)2021/​2139 in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren und der Delegierten Verordnung (EU)2021/​2178 in Bezug auf besondere Offenlegungspflichten für diese Wirtschaftstätigkeiten (ABl. L 188/​1)

Die erste der beiden Delegierten Verordnungen 1 ändert die vorgenannte Verordnung zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel ab und definiert neue technische Bewertungskriterien, die einerseits bereits taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten ergänzen, sich teilweise jedoch auch auf gänzlich neue (und damit erst infolge der Abänderung taxonomiefähig gewordene) Tätigkeiten beziehen. Der zweite Delegierte Rechtsakt 2 definiert erstmalig technische Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten bezüglich der vier nicht-klimabezogenen Umweltziele:

3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Vorgehensweise allgemein

Im Berichtsjahr wurde gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/​852 geprüft, ob ein Teil des Umsatzes, der Investitionen und der Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit einer Wirtschaftstätigkeit der MEDICLIN stehen, als taxonomiefähig beziehungsweise taxonomiekonform gelten können.

MEDICLIN hat die in den delegierten Rechtsakten beschriebenen Wirtschaftsaktivitäten der eigenen Wirtschaftstätigkeit und damit Umsatzgenerierung gegenübergestellt.

Die Bewertung der Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität der MEDICLIN konzentriert sich auf die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Gesundheitsdienstleisters. Aus diesen Dienstleistungen werden die Umsatzerlöse erzielt. Die Wirtschaftstätigkeiten der Tochtergesellschaften (Energiemanagement, Reinigung und Catering) gelten als Aktivitäten, die zur Durchführung der Konzernaktivitäten als Gesundheitsdienstleister erforderlich sind. In Bezug auf die Ermittlung der Kennzahl taxonomiekonforme Umsatzerlöse werden sie nicht als taxonomiefähige Tätigkeiten berichtet und sind nicht in den Umsatzerlösen enthalten, da sie auf eigenständiger Basis keinen externen Umsatz generieren.

MEDICLIN erwirtschaftet als Gesundheitsdienstleister keinen taxonomiefähigen Umsatz

Nach einer Prüfung unter Einbeziehung aller relevanten Abteilungen und Funktionen ist MEDICLIN zu dem Schluss gekommen, dass die Wirtschaftsaktivitäten der MEDICLIN für alle sechs Umweltziele nicht von den Delegierten Rechtsakten zu den Umweltzielen abgedeckt sind und daher kein taxonomiefähiger Umsatz generiert wird.

Fokus liegt auf CapEx und OpEx

Da MEDICLIN keine taxonomiefähigen Umsatzerlöse erzielt, liegt der Fokus des nachhaltigen Wirtschaftens auf Investitionen (CapEx) und den Betriebsausgaben (OpEx), hier Instandhaltungs- und Wartungsaufwendungen.

Eine Liste möglicher taxonomiefähiger Tätigkeiten konnte für das Geschäftsjahr 2023 den Umweltzielen 1 und teilweise 2 und 4 zugeordnet und entsprechend zusammengefasst werden. MEDICLIN leistet für das erste Umweltziel Klimaschutz (CCM) einen Beitrag. Alle taxonomiefähigen Tätigkeiten von MEDICLIN dienen diesem Umweltziel. Für das Umweltziel 2 Anpassung an den Klimawandel (CCA) und teilweise Kreislaufwirtschaft (CE) bestehen in Bezug auf die Taxonomiefähigkeit weitestgehend die gleichen Tätigkeitsbeschreibungen wie zum ersten Klimaziel. Entsprechend werden die relevanten Tätigkeiten mit gleichen Tätigkeitsbeschreibungen auch für die Umweltziele CCA und CE als taxonomiefähig berichtet. Im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit bewertete MEDICLIN den Klimaschutz als das relevantere Ziel.

2 Delegierte Verordnung (EU) 2023/​2485 der Kommission vom 27.06.2023

3 Delegierte Verordnung (EU) 2023/​2486 der Kommission vom 21.11.2023

Für die Umweltziele 3 bis 6 erfolgt erstmals für das Berichtsjahr 2023 eine Berichterstattung. Dabei gelten Erleichterungsvorschriften, so dass im ersten Jahr der Berichterstattung lediglich über eine Taxonomiefähigkeit und nicht über eine Taxonomiekonformität berichtet werden muss.

Die anhand der Betroffenheitsanalyse ermittelten taxonomiefähigen Tätigkeiten tragen potenziell zum Klimaschutz bei. Taxonomiefähige Tätigkeiten für die weiteren Umweltziele 3 bis 6 wurden nicht identifiziert.

Daher wird bei den nachstehenden Tätigkeiten auf Anhang I des Delegierten Rechtsakts zum Umweltziel Klimaschutz Bezug genommen.

Die Fachabteilungen Konzernrechnungswesen, Bau und Technik und Einkauf der MEDICLIN haben gemeinsam mit Vertretern der Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit die im Berichtsjahr getätigten Investitionen und Instandhaltungsaufwendungen auf ihre Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität geprüft. Dabei wurden die einzelnen Investitionen ebenso wie die einzelnen Instandhaltungsaufwendungen ihrer Art nach erfasst und anhand der Beschreibungen der in Anhang I (Klimaschutz) der in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/​2139 aufgeführten Wirtschaftsaktivitäten und der in diesen Beschreibungen angegebenen NACE-Codes bewertet.

Dabei wurden nachstehende taxonomiefähige Tätigkeiten identifiziert. Diese wurden im Zuge der Evaluierung einer möglichen Taxonomiekonformität (Umweltziele 1 und 2) den technischen Bewertungskriterien gegenübergestellt, dabei wurde auch auf die Erfüllung der Mindestschutzanforderungen geachtet. Es wurde keine Konformität erreicht, da die technischen Bewertungskriterien der jeweiligen Tätigkeit nicht erfüllt wurden oder deren Erfüllung nicht nachweisbar war.

6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

Die im Fuhrpark der MEDICLIN geleasten E-Fahrzeuge sind Teil des Fahrzeug-Pools, der den Mitarbeitern für Dienstreisen zur Verfügung gestellt wird. Im Jahr 2023 wurde ein elektrisch betriebenes Fahrzeug neu geleast. Die Fahrzeuge erfüllen die Klimaschutzvorgaben, jedoch nicht die DNSH-Kriterien.

7.1 Neubau

Die im Rahmen von Neubauaktivitäten an zwei Standorten als taxonomiefähig ermittelten Investitionen wurden den technischen Bewertungskriterien gegenübergestellt, dabei wurde auch auf die Erfüllung der Mindestschutzanforderungen geachtet. Es wurde keine Konformität erreicht, da die Erfüllung der technischen Bewertungskriterien nicht nachweisbar war.

7.2 Renovierung von Gebäuden

Die im Rahmen von Renovierungsaktivitäten an mehreren Standorten als taxonomiefähig ermittelten Investitionen wurden den technischen Bewertungskriterien gegenübergestellt, dabei wurde auch auf die Erfüllung der Mindestschutzanforderungen geachtet. Es wurde keine Konformität erreicht, da die Erfüllung der technischen Bewertungskriterien nicht nachweisbar war.

7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten

Die Installation von energieeffizienten Geräten erfolgt im Rahmen der Renovierung oder als Ersatz. Wartung und Reparatur erfolgen unabhängig davon. Im Wesentlichen handelt es sich um Einzelmaßnahmen, die jedoch die Kriterien zum wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz nicht erfüllen.

7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Die Installation von energieeffizienten Geräten zur Steuerung der Gesamtenergieeffizienz erfolgt im Rahmen der Renovierung oder als Ersatz. Wartung und Reparatur erfolgen unabhängig davon. Im Wesentlichen handelt es sich um Einzelmaßnahmen, die jedoch die Kriterien zum wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz nicht erfüllen.

4.30 Hocheffiziente Kraft-Wärme/​Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen

MEDICLIN betreibt an einigen Klinikstandorten Anlagen für die Kraft-Wärme/​Kälte-Kopplung (BHKWS) mit fossilen gasförmigen Brennstoffen. Die Anlagen erfüllen nicht die technischen Bewertungskriterien, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu erfüllen. Instandhaltung und Wartung erfolgen im Rahmen von Wartungsverträgen.

Ergebnis - Berechnung Kennzahlen

Umsatz-Kennzahl

Der im Jahr 2023 erwirtschaftete Konzernumsatz betrug 730,1 Mio. Euro. Siehe hierzu Konzerngewinn-und -verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023, Zeile 2 Umsatzerlöse auf Seite 88 des Geschäftsberichts 2023. Für weitere Einzelheiten zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bezüglich des Konzernumsatzes siehe Seite 109 des Konzernanhangs. Wie vorstehend ausgeführt ergeben sich für MEDICLIN keine taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen Umsatzerlöse.

CapEx-Kennzahl

Der Gesamtinvestitionsbetrag umfasst Zugänge zum Anlagevermögen (IAS 16), immateriellen Vermögenswerten (IAS 38) und Nutzungsrechten (IFRS 16). Der Geschäfts- oder Firmenwert ist nicht in den Investitionen enthalten, da er gemäß IAS 38 nicht als immaterieller Vermögenswert definiert ist. Die Bruttoinvestitionen inkl. Nutzungsrechte nach IFRS16 betragen 39,8 Mio. Euro. Ohne die Zugänge nach IFRS16 sind es 38,8 Mio. Euro. Siehe hierzu Segmentberichterstattung im Anhang des Geschäftsberichts für das Jahr 2023, zweitletzte Zeile, letzte Spalte auf Seite 118.

Für die taxonomiefähigen Tätigkeiten ergibt sich für den Zähler der Betrag von 11,5 Mio. Euro oder ein taxonomiefähiger Anteil von 29,0 %. Für die Investitionsausgaben konnte nicht nachgewiesen werden, dass die technischen Bewertungskriterien der jeweiligen Wirtschaftsaktivität erfüllt werden. Daher betragen die taxonomiekonformen Investitionsausgaben 0,0 Euro und es ergibt sich ein taxonomiekonformer Anteil an den Investitionsausgaben von 0,0 %.

Es gibt bei MEDICLIN keinen CapEx-Plan im Sinne der EU-Taxonomie zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten.

OpEx-Kennzahl

Die für MEDICLIN relevanten Betriebsausgaben für den Nenner der OpEx-Kennzahl umfassen Instandhaltungs- und Wartungsaufwendungen. Dafür wurden im Berichtsjahr 18,1 Mio. Euro aufgewendet. Der Zähler entspricht dem Teil der im Nenner enthaltenen Betriebsausgaben, die mit einzelnen Maßnahmen in Verbindung stehen, durch die die Zieltätigkeiten kohlenstoffarm ausgeführt oder der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird, sofern diese Maßnahmen innerhalb von 18 Monaten umgesetzt und einsatzbereit sind.

Für die taxonomiefähigen Tätigkeiten ergibt sich für den Zähler der Betrag von 3,7 Mio. Euro oder ein taxonomiefähiger Anteil von 20,2 %. Sie erfüllen nicht die technischen Bewertungskriterien, daher ist der Anteil der taxonomiekonformen Instandhaltungs- und Wartungsaufwendungen 0,0 %.

MEDICLIN hat durch eindeutig zuweisbare Konten sichergestellt, dass weder Umsatzerlöse noch CapEx oder OpEx mehr als einmal berücksichtigt werden.

Kennzahlen zur EU-Taxonomie siehe nachfolgende Tabellen:

KENNZAHLEN ZUR EU-TAXONOMIE

Umsatzanteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sin

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Geschäftsjahr 2023 2023
Code (2) Umsatz (3) Umsatzanteil (4)
--- --- --- ---
Wirtschaftstätigkeiten (1) in Mio. € %
--- --- --- ---
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomie konform)
Umsatz ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 0,0 %
davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 0,0 %
davon Übergangstätigkeiten 0,0 0,0 %
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige taxonomiekonforme Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 0,0 0,0 %
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 0,0 0,0 %
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten 730,1 100,0 %
Gesamt 730,1 100,0 %

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Geschäftsjahr 2023 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7)
--- --- --- ---
Wirtschaftstätigkeiten (1) J, N, N/​EL J, N, N/​EL J, N, N/​EL
--- --- --- ---
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomie konform)
Umsatz ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 % 0,0 % 0,0 %
davon Übergangstätigkeiten 0,0 %
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige taxonomiekonforme Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Gesamt

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Geschäftsjahr 2023 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10)
--- --- --- ---
Wirtschaftstätigkeiten (1) J.N.N/​EL J,N,N/​EL J,N,N/​EL
--- --- --- ---
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomie konform)
Umsatz ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 % 0,0 % 0,0 %
davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige taxonomiekonforme Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Gesamt

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Geschäftsjahr 2023 DNSH-Kriterien ("Keine erheblichen Beeinträchtigungen")
Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13)
--- --- --- ---
Wirtschaftstätigkeiten (1) J/​N J/​N J/​N
--- --- --- ---
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomie konform)
Umsatz ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - -
davon ermöglichende Tätigkeiten - - -
davon Übergangstätigkeiten - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige taxonomiekonforme Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Gesamt

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Geschäftsjahr 2023 DNSH-Kriterien ("Keine erheblichen Beeinträchtigungen")
Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16)
--- --- --- ---
Wirtschaftstätigkeiten (1) J/​N J/​N J/​N
--- --- --- ---
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomie konform)
Umsatz ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - -
davon ermöglichende Tätigkeiten - - -
davon Übergangstätigkeiten - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige taxonomiekonforme Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Gesamt

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Geschäftsjahr 2023
Mindestschutz (17) Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) CapEx, Jahr 2022 (18) Kategorie ermöglichende Tätigkeiten (20)
--- --- --- ---
Wirtschaftstätigkeiten (1) J/​N % E
--- --- --- ---
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomie konform)
Umsatz ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - 0,0 %
davon ermöglichende Tätigkeiten - 0,0 % E
davon Übergangstätigkeiten - 0,0 %
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige taxonomiekonforme Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 0,0 %
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Gesamt

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Geschäftsjahr 2023
Kategorie Übergangstätigkeiten (21)
--- ---
Wirtschaftstätigkeiten (1) T
--- ---
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomie konform)
Umsatz ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
davon ermöglichende Tätigkeiten
davon Übergangstätigkeiten T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige taxonomiekonforme Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Gesamt

CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind

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Geschäftsjahr 2023 2023
Code (2) CapEx (3) CapEx-Anteil (4)
--- --- --- ---
Wirtschaftstätigkeiten (1) in Mio. € %
--- --- --- ---
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 0,0 %
davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 0,0 %
davon Übergangstätigkeiten 0,0 0,0 %
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige taxonomiekonforme Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5 0,8 1,9 %
Neubau CCM 7.1 CCA 7.1 CE 3.1 8,8 22,1 %
Renovierung bestehender Gebäude CCM 7.2 CCA 7.2 CE 3.2 0,5 1,4 %
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten CCM 7.3 1,1 2,8 %
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamteffizienz von Gebäuden CCM 7.5 0,3 0,8 %
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 11,5 29,0 %
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 11,5 29,0 %
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
CapEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten 28,2 71,0 %
Gesamt 39,8 100,0 %

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Geschäftsjahr 2023 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7)
--- --- --- ---
Wirtschaftstätigkeiten (1) J, N, N/​EL J, N, N/​EL J, N, N/​EL
--- --- --- ---
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 % 0,0 % 0,0 %
davon Übergangstätigkeiten 0,0 %
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige taxonomiekonforme Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen EL N/​EL N/​EL
Neubau EL EL N/​EL
Renovierung bestehender Gebäude EL EL N/​EL
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamteffizienz von Gebäuden EL N/​EL N/​EL
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 29,0 % 0,0 % 0,0 %
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 29,0 % 0,0 % 0,0 %
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
CapEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Gesamt

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Geschäftsjahr 2023 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10)
--- --- --- ---
Wirtschaftstätigkeiten (1) J.N.N/​EL J.N.N/​EL J.N.N/​EL
--- --- --- ---
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 % 0,0 % 0,0 %
davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige taxonomiekonforme Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen N/​EL N/​EL N/​EL
Neubau N/​EL EL N/​EL
Renovierung bestehender Gebäude N/​EL EL N/​EL
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten N/​EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamteffizienz von Gebäuden N/​EL N/​EL N/​EL
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
CapEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Gesamt

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Geschäftsjahr 2023 DNSH-Kriterien ("Keine erheblichen Beeinträchtigungen")
Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13)
--- --- --- ---
Wirtschaftstätigkeiten (1) J/​N J/​N J/​N
--- --- --- ---
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - -
davon ermöglichende Tätigkeiten - - -
davon Übergangstätigkeiten - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige taxonomiekonforme Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Neubau
Renovierung bestehender Gebäude
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamteffizienz von Gebäuden
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
CapEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Gesamt

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Geschäftsjahr 2023 DNSH-Kriterien ("Keine erheblichen Beeinträchtigungen")
Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16) Mindestschutz (17)
--- --- --- --- ---
Wirtschaftstätigkeiten (1) J/​N J/​N J/​N J/​N
--- --- --- --- ---
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - -
davon ermöglichende Tätigkeiten - - - -
davon Übergangstätigkeiten - - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige taxonomiekonforme Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Neubau
Renovierung bestehender Gebäude
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamteffizienz von Gebäuden
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
CapEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Gesamt

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Geschäftsjahr 2023
Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) CapEx, Jahr 2022 (18) ategorie ermöglichende Tätigkeiten (20)
--- --- ---
Wirtschaftstätigkeiten (1) % E
--- --- ---
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 %
davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 % E
davon Übergangstätigkeiten 0,0 %
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige taxonomiekonforme Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 0,7 %
Neubau 0,0 %
Renovierung bestehender Gebäude 0,0 %
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten 0,0 %
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamteffizienz von Gebäuden 0,1 %
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 0,8 %
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
CapEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Gesamt

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Geschäftsjahr 2023
Kategorie Übergangstätigkeiten (21)
--- ---
Wirtschaftstätigkeiten (1) T
--- ---
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
davon ermöglichende Tätigkeiten
davon Übergangstätigkeiten T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige taxonomiekonforme Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Neubau
Renovierung bestehender Gebäude
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamteffizienz von Gebäuden
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
CapEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Gesamt

OpEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind

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Geschäftsjahr 2023 2023
Code (2) OpEx (3) OpEx-Anteil (4)
--- --- --- ---
Wirtschaftstätigkeiten (1) in Mio. € %
--- --- --- ---
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 0,0 %
davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 0,0 %
davon Übergangstätigkeiten 0,0 0,0 %
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige taxonomiekonforme Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Hocheffiziente Kraft-Wärme/​Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen CCM 4.30 0,5 2,5 %
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5 0,5 2,7 %
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten CCM 7.3 2,7 15,0 %
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 3,7 20,2 %
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 3,7 20,2 %
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten 14,5 79,8 %
Gesamt 18,1 100,0 %

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Geschäftsjahr 2023 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7)
--- --- --- ---
Wirtschaftstätigkeiten (1) J, N, N/​EL J, N, N/​EL J, N, N/​EL
--- --- --- ---
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 % 0,0 % 0,0 %
davon Übergangstätigkeiten 0,0 %
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige taxonomiekonforme Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Hocheffiziente Kraft-Wärme/​Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen EL N/​EL N/​EL
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten EL N/​EL N/​EL
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Gesamt

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Geschäftsjahr 2023 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10)
--- --- --- ---
Wirtschaftstätigkeiten (1) J.N.N/​EL J.N.N/​EL J.N.N/​EL
--- --- --- ---
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 % 0,0 % 0,0 %
davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige taxonomiekonforme Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Hocheffiziente Kraft-Wärme/​Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen N/​EL N/​EL N/​EL
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen N/​EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten N/​EL N/​EL N/​EL
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 0,0 % 0,0 % 0,0%
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 0,0 % 0,0 % 0,0 %
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Gesamt

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Geschäftsjahr 2023 DNSH-Kriterien ("Keine erheblichen Beeinträchtigungen")
Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13)
--- --- --- ---
Wirtschaftstätigkeiten (1) J/​N J/​N J/​N
--- --- --- ---
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - -
davon ermöglichende Tätigkeiten - - -
davon Übergangstätigkeiten - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige taxonomiekonforme Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Hocheffiziente Kraft-Wärme/​Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Gesamt

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Geschäftsjahr 2023 DNSH-Kriterien ("Keine erheblichen Beeinträchtigungen")
Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16)
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Wirtschaftstätigkeiten (1) J/​N J/​N J/​N
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A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - -
davon ermöglichende Tätigkeiten - - -
davon Übergangstätigkeiten - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige taxonomiekonforme Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Hocheffiziente Kraft-Wärme/​Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Gesamt

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Geschäftsjahr 2023
Mindestschutz (17) Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) OpEx, Jahr 2022 (18) Kategorie ermöglichende Tätigkeiten (20)
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Wirtschaftstätigkeiten (1) J/​N %
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A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - 0,0 %
davon ermöglichende Tätigkeiten - 0,0 % E
davon Übergangstätigkeiten - 0,0 %
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige taxonomiekonforme Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Hocheffiziente Kraft-Wärme/​Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen 0,0 %
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 1,9 %
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten 8,2 %
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 10,1 %
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Gesamt

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Geschäftsjahr 2023
Kategorie Übergangstätigkeiten (21)
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Wirtschaftstätigkeiten (1) T
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A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
davon ermöglichende Tätigkeiten
davon Übergangstätigkeiten T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige taxonomiekonforme Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Hocheffiziente Kraft-Wärme/​Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Gesamt

Weitere Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit Kernenergie und fossilem Gas

Aufgrund der Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/​2139 in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren und der Delegierten Verordnung (EU) 2021/​2178 in Bezug auf besondere Offenlegungspflichten für diese Wirtschaftstätigkeiten sind folgende, in Artikel 8 Absatz 6 und 7 genannte Angaben für jeden anwendbaren wichtigsten Leistungsindikator (KPI) in einem Meldebogen offenzulegen.

Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

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Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie JA/​NEIN
1. Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
2. Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mit Hilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
3. Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN

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Zeile Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas JA/​NEIN
4. Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
5. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/​Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. JA 1
6. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/​Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN

1 Da die Tätigkeit im Geschäftsjahr ausschließlich für OpEx relevant ist, werden nur diese Meldebögen ausgewiesen.

Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (OpEx)

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Zeile Wirtschaftstätigkeit Betrag Prozentsatz
1. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/​2139 im Nenner des KPI OpEx k. A. k. A.
2. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/​2139 im Nenner des KPI OpEx k. A. k. A.
3. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/​2139 im Nenner des KPI OpEx k. A. k. A.
4. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/​2139 im Nenner des KPI OpEx k. A. k. A.
5. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/​2139 im Nenner des KPI OpEx 0,5 Mio. Euro 2,5 %
6. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/​2139 im Nenner des KPI OpEx k. A. k. A.
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des KPI OpEx k. A. k. A.
8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des KPI OpEx 0,5 Mio. Euro 2,5 %

Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (OpEx)

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Zeile Wirtschaftstätigkeit Betrag Prozentsatz
1. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/​2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx. k. A. k. A.
2. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/​2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx k. A. k. A.
3. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/​2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx k. A. k. A.
4. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/​2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx k. A. k. A.
5. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/​2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx k. A. k. A.
6. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/​2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx k. A. k. A.
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des OpEx 14,5 Mio. Euro 79,8 %
8. Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des OpEx 14,5 Mio. Euro 79,8 %

PATIENTENSICHERHEIT (SOZIALBELANGE)

Patientensicherheit gewährleisten

Damit wir unsere Patienten bestmöglich versorgen können, sind hohe medizinische Qualität und Patientensicherheit essenziell. Beides kontinuierlich sicherzustellen, verstehen wir als fortlaufenden und selbstverständlichen Prozess. Im Rahmen des internen Qualitäts- und des klinischen Risikomanagementsystems werden dafür die Grundlagen gelegt. In allen MEDICLIN-Kliniken ist ein strukturiertes Qualitätsmanagementsystem implementiert, das kontinuierlich weiterentwickelt und an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen im Akut- und Reha-Bereich angepasst wird. In der Rehabilitation erfüllen alle unsere Kliniken die gesetzlich erforderliche Zertifizierung des internen Qualitätsmanagementsystems nach den Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR).

Patientensicherheit wird auf unterschiedlichen Ebenen sichergestellt und kontinuierlich verbessert. Im Rahmen des konzernweit aufgebauten internen Auditsystems finden in unseren Kliniken regelmäßig interne Audits prozess- oder bereichsbezogen statt mit dem Ziel, Verbesserungspotenziale, aber auch Schwachstellen in wesentlichen Kernprozessen der Patientenversorgung aufzudecken und, wo erforderlich, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten.

Mit einem Berichts- und Lernsystem zur Meldung von kritischen Situationen und Beinahevorfällen in der klinischen Versorgung, kurz: CIRS (Critical Incident Reporting System), arbeiten die MEDICLIN-Kliniken. Über CIRS können alle Mitarbeiter anonym auf Fehler und unerwünschte Ereignisse in den klinischen Prozessen hinweisen. Das System ermöglicht abteilungs- und klinikübergreifendes Lernen aus Fehlern.

Hygiene ist darüber hinaus ein wesentlicher Baustein hoher Patientensicherheit. In unseren Kliniken gelten daher hohe Hygienevorschriften. Dazu zählen im Segment Akut die Beteiligung an Surveillance-Erhebungen und an Hygieneinitiativen wie der "Aktion Saubere Hände" der Weltgesundheitsorganisation. Die Umsetzung erforderlicher Hygienemaßnahmen wird im Rahmen des Qualitätsmanagements durch interne und externe Audits sowie durch regelmäßige Begehungen von externen Krankenhaushygienikern überprüft. Hier arbeitet die MEDICLIN mit dem Deutschen Beratungsinstitut für Hygiene zusammen.

Über gezielte und regelmäßige Schulungsangebote qualifizieren wir Fachpersonal über die MediClin Akademie im Bereich des Qualitäts- und Risikomanagements.

Zum Schutz sensibler Patientendaten regelt eine Konzerndatenschutzrichtlinie mit verschiedenen Verfahrensanweisungen den Umgang mit personenbezogenen Daten im Unternehmen. Die Einhaltung dieser Vorgaben werden von Datenschutzkoordinatoren in unseren Kliniken überwacht und Mitarbeiter in regelmäßig stattfindenden Schulungen zum Datenschutz unterwiesen.

PATIENTENZUFRIEDENHEIT (SOZIALBELANGE)

Patientenzufriedenheit sicherstellen

Die Patientenzufriedenheit ist neben der Patientensicherheit von besonderer Bedeutung für MEDICLIN. Sie ist abhängig von der Qualität der medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Behandlung -also von den durch die Mitarbeiter der MEDICLIN erbrachten Leistungen - und wird beeinflusst durch die räumlichen Gegebenheiten und die medizintechnische Ausstattung.

Die für diese wichtige Gruppe von Stakeholdern erbrachten Leistungen werden durch regelmäßige Befragungen kontinuierlich und systematisch gemessen. Ein hoher Wert spiegelt den Grad der Patientenzufriedenheit mit dem Behandlungsprozess und dem Behandlungserfolg wider und damit die Wertschätzung und die Qualität des medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Angebots. Ebenfalls bewertet werden die räumlichen Gegebenheiten sowie die Speiseversorgung.

Eine hohe Patientenzufriedenheit und damit eine hohe Weiterempfehlungsquote ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal und maßgeblich für eine gute Belegung und damit den wirtschaftlichen Erfolg der MEDICLIN.

Qualitätsmanagement hat den Fühler am Puls

Das Qualitätsmanagement misst, bewertet und überwacht das Thema Patientenzufriedenheit. Die Zufriedenheit der Patienten und der Bewohner steht im Mittelpunkt aller Aktivitäten unserer Mitarbeiter in den Kliniken und den Seniorenresidenzen der MEDICLIN. Das Konzept einer offenen und transparenten Darstellung und Kommunikation von Befragungsergebnissen im Unternehmen trägt dazu bei, die Behandlungs- und die Betreuungsqualität kontinuierlich durch den internen BenchmarkProzess zu verbessern.

Ziel ist es, dauerhaft eine hohe Patientenzufriedenheit zu erreichen. Hierfür werden in allen Kliniken regelmäßig standardisierte Patientenbefragungen durchgeführt. Die Antworten werden durch ein externes Institut ausgewertet, vierteljährlich in die Einrichtungen zurückgemeldet und im Intranet bekannt gemacht.

Internes Benchmarking der Kliniken

Um für den Konzern insgesamt eine Verbesserung der Patientenzufriedenheit zu erreichen, werden die Ergebnisse der Kliniken in Form eines internen Benchmarkings genutzt. Bei erkanntem Handlungsbedarf werden von der Klinikleitung in Abstimmung mit dem Qualitätsmanagement Maßnahmen eingeleitet und deren Wirksamkeit durch gezielte Befragungen systematisch überprüft. Ob ergriffene Maßnahmen wirksam waren beziehungsweise zu einer Verbesserung der Zufriedenheit geführt haben, wird in den nachfolgenden routinemäßig durchgeführten vierteljährlichen Befragungen überprüft. Der Vorstand und die Geschäftsführung werden regelmäßig in aggregierter Form über die Ergebnisse zur Patientenzufriedenheit informiert.

Wichtig für die Patientenzufriedenheit in den Rehabilitationskliniken ist es, den Patienten zu Beginn der Behandlung über die anstehende Therapie und deren mögliche Ergebnisse umfassend und transparent zu informieren. Die frühzeitige Abstimmung der Therapieziele und der erreichbaren Therapieerfolge mit dem Patienten spielen dabei eine wichtige Rolle. Um Fehlerwartungen zum Behandlungsausgang frühzeitig vorzubeugen, werden bei Aufnahme mit dem Patienten im ärztlichen Gespräch erreichbare Ziele besprochen und an das Behandlungsteam vermittelt.

Externe Bewertung durch die Deutsche Rentenversicherung

Zusätzlich werden externe fachgebietsbezogene Befragungen in unseren Rehabilitationskliniken durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) durchgeführt und fließen ebenfalls in das interne Benchmarking ein. Pandemiebedingt standen der MEDICLIN in den Vorjahren keine Befragungsergebnisse für die Jahre 2020 bis 2022 von Kostenträgerseite zur Verfügung, so dass die Ergebnisse den Werten der Jahre 2018 und 2019 zugrunde lagen. Die aktuellen Ergebnisse der DRV-Patientenbefragung basieren nun auf den Jahren 2020 und 2021. Der im Vergleich zum Vorjahr leichte Abstieg der Patientenzufriedenheit (von 71,34 auf 68,94) ist durch die pandemiebedingte Einschränkung der medizinischen, therapeutischen und sonstigen Leitungsangebote zu erklären und fällt somit im Rahmen der Erwartungen aus.

Transparenter Umgang mit der Behandlungsleistung

Nicht nur für Krankenhäuser ist Ergebnisqualität wichtig. Alle zugelassenen deutschen Krankenhäuser sind seit dem Jahr 2003 gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte über das Internet zu veröffentlichen. Die Ergebnisqualität wird in der rehabilitationsmedizinischen Versorgung durch die Deutsche Rentenversicherung (Reha-QS) sowie durch die gesetzlichen Krankenversicherungen (QS-Reha) bisher durch unterschiedliche generische Messinstrumente erhoben. Darin wird die patientenseitige Ergebnisbewertung bereits seit Jahren einbezogen - ein direkter Vergleich ist jedoch nur innerhalb der Systeme möglich und steht keiner breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.

Öffentlich verfügbar sind Kennzahlen zur indikationsspezifischen Behandlungsqualität in der medizinischen Rehabilitation auf der Website der Transparenzinitiative Qualitätskliniken.de. MEDICLIN ist Gründungsmitglied dieser Initiative für Rehabilitationskliniken. Diese bietet Kliniken die Möglichkeit, ihre Qualität auf vier Dimensionen transparent darzustellen und sie mit anderen Einrichtungen zu vergleichen. Bei den vier Qualitätsdimensionen handelt es sich um die Behandlungsqualität, die Patientenzufriedenheit, die Patientensicherheit und die Organisationsqualität, die patientenverständlich aufbereitet dargestellt werden. Alle Reha-Einrichtungen der MEDICLIN sind Mitglied in dieser Initiative und veröffentlichen Ergebnisse auf allen vier Dimensionen.

Die durchschnittliche Weiterempfehlungsquote der MEDICLIN-Kliniken im REHAPORTAL www.qualitaetskliniken.de liegt bei rund 77 % und damit nahezu auf dem Vorjahresniveau. Für drei Kliniken von den insgesamt 24 Kliniken, die im Portal aufgeführt werden, lagen keine - beziehungsweise nicht für alle angebotenen medizinischen Indikationen - Weiterempfehlungsquoten für das Jahr 2023 vor.

Gastronomie - MediClin à la Carte

Ein weiterer Faktor, der zur Patientenzufriedenheit beiträgt, ist das Angebot und die Präsentation von Speisen und Getränken vor Ort. Dabei geht es neben der Qualität des Angebots auch um den aktiven und offenen Umgang mit Anregungen und Beschwerden der Patienten und Bewohner. Zum Konzept einer qualitativ hochwertigen und ansprechenden Versorgung gehört daher auch das Monitoring der Patientenzufriedenheit mit dem Speisenangebot. Dies übernimmt die Tochtergesellschaft MediClin à la Carte.

Ein wesentliches Element, die Patientenzufriedenheit erfolgreich zu erhöhen, sehen die Verantwortlichen der MediClin à la Carte darin, unzufriedene Gäste direkt anzusprechen und Lösungen vorzuschlagen. Genau an dieser Stelle setzt das Konzept der Gästebetreuung der à la Carte an. Unzufriedene Gäste sollen frühzeitig erkannt und "abgeholt"werden. Die Gästebetreuer sind Ansprechpartner für alle Patienten und Gäste im Klinik-Restaurant und in der Cafeteria. Diese können sich bei Fragen, Anregungen oder Ergänzungen zu Verpflegung, Serviceangebot oder Cafeteria-Sortiment direkt bei einem verantwortlichen Mitarbeiter melden. Die Anwesenheit der Gästebetreuer im KlinikRestaurant soll es den Gästen erleichtern, Probleme sofort anzusprechen.

Gezielte Abfrage in Bezug auf das Speisenangebot

Zusätzlich zur aktiven Erfassung der Patientenrückmeldungen durch die Gästebetreuer setzt die MediClin à la Carte ein anonymes System ein. Die Patienten können über einen Zeitraum von fünf bis sieben Wochen an einem im Speisesaal aufgestellten Monitor ihre Zufriedenheit mit dem Ernährungsangebot kundtun. Die entscheidenden Vorteile dieser systematischen und detaillierten Erfassungen - genannt FeedbackNow - liegen in der ebenfalls direkten und zeitnahen Rückmeldung, dem Nachverfolgen von Ergebnissen in Echtzeit und den gebrauchsfertigen Analysen mittels einer intuitiven Software. Somit können vor Ort direkt Maßnahmen eingeleitet werden, um die Zufriedenheit in Bezug auf das Ernährungsangebot zu erhöhen.

Maßnahmen greifen - Zufriedenheit weiterhin auf hohem Niveau

Durch den Einsatz und das Engagement der Gästebetreuer sowie durch das regelmäßige Feedback-Now-Monitoring hat sich die Anzahl qualifizierter Rückmeldungen - Lob, Anregungen, Beschwerden - deutlich erhöht. Anregungen und Beschwerden werden danach gruppiert, ob die Wünsche direkt vor Ort umgesetzt werden können oder ob hierzu weitergehende Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Insgesamt zeigt sich, dass das Prinzip der unmittelbaren Aufnahme von Rückmeldungen dazu geführt hat, dass die Patientenzufriedenheit konstant über 85,0 % liegt.

MITARBEITERGESUNDHEIT (ARBEITNEHMERBELANGE)

Die Gesundheit der Mitarbeiter ist uns wichtig

Die Arbeitsbelastung im Gesundheitswesen ist hoch. MEDICLIN will daher dazu beitragen, dass die Mitarbeiter leicht zugängliche Möglichkeiten haben, Angebote zur Förderung ihrer Gesundheit - vor allem in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung und Stressmanagement - annehmen zu können.

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement verbindet die Ziele und Maßnahmen von Arbeitsschutz, Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) und Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM). Mit unserem gesetzlich geforderten Betrieblichen Eingliederungsmanagement wird Mitarbeitern geholfen, nach längerer Krankheit entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Arbeitsplatz zurückkehren zu können. Ziel der betrieblichen Gesundheitsförderung ist eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen - und zwar konzernweit. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Beteiligung der Stakeholder - hier unsere Mitarbeiter - gefragt. Mit externer Unterstützung durch die AOK wird eine Befragung zu den allgemeinen Arbeitsbedingungen, zur Arbeitsorganisation, zu den sozialen Bedingungen am Arbeitsplatz und zu den Umgangsformen durchgeführt. Diese Befragung wird schrittweise konzernweit durchgeführt. Aus den Ergebnissen der Befragung werden entsprechende BGF-Maßnahmen abgeleitet und im Rahmen der Projektorganisation zentral und dezentral mit Hilfe der AOK bis Juni 2025 umgesetzt. Danach sollen die BGF-Maßnahmen fester Bestandteil in allen Einrichtungen der MEDICLIN sein.

MITARBEITERZUFRIEDENHEIT (ARBEITNEHMERBELANGE)

MEDICLIN ist davon überzeugt, dass Mitarbeiter umso engagierter sind, je mehr sie sich in ihrem Wirkungskreis anerkannt und wertgeschätzt fühlen, also zufrieden mit ihren Arbeitsbedingungen und ihrem Umfeld sind. Daher ist die Mitarbeiterzufriedenheit ein wesentlicher Faktor für den Erfolg der MEDICLIN. Um dies zu erreichen, arbeitet MEDICLIN daran, den Mitarbeitern einen attraktiven Arbeitsplatz in einem arbeits- und familiengerechten Umfeld anzubieten und ihnen eine anspruchsvolle Qualifizierung und/​oder Weiterbildung zu ermöglichen.

Familiengerechte Arbeitsbedingungen

Für MEDICLIN sind neben der Mitarbeiterförderung familiengerechte Arbeitsbedingungen ein wichtiges Thema, um qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten. Das Unternehmen bietet individuelle Teilzeitmodelle, die sich an den Betreuungszeiten der Kinder und an den familiären Bedürfnissen orientieren. Mehr als 50 % unserer Mitarbeiter arbeiten in Teilzeitmodellen. Manche MEDICLIN-Einrichtungen kooperieren mit lokalen Kindergärten, deren Öffnungszeiten sich am Schichtdienst orientieren. Speziell geschulte Mitarbeiter der MEDICLIN bieten Beratung bei der Pflege von Angehörigen an. Sogenannte Pflege-Guides informieren die berufstätigen Kollegen, die Angehörige zu Hause pflegen, unter anderem über Gesetze, Vorschriften und Abläufe der häuslichen Pflege. Endet eine Elternoder Pflegezeit oder möchte der Mitarbeiter nach längerer Krankheit wieder arbeiten, so wird ein einfacher Wiedereinstieg in den Beruf ermöglicht.

Weiterbildung und Qualifizierung

MEDICLIN kümmert sich um die Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten ihrer Mitarbeiter. In einer Konzernbetriebsvereinbarung zur Fort- und Weiterbildung haben sich der Vorstand und der Konzernbetriebsrat darauf verständigt, berufliche Weiterbildung zu unterstützen.

Die MediClin Akademie fördert durch systematische Personalentwicklung die Kompetenzen der Mitarbeiter und bildet sie zielgerichtet weiter. Die Angebote reichen von fachspezifischen Themen bis hin zu Seminaren, die Schlüsselqualifikationen vermitteln.

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 143 Seminare (Vorjahr: 170 Seminare) angeboten, von denen 22 Seminare (Vorjahr: 19 Seminare) storniert wurden. Die verbleibenden 121 Veranstaltungen (Vorjahr: 151 Veranstaltungen) hatten insgesamt 1.662 Teilnehmer (Vorjahr: 1.458 Teilnehmer). Die gestiegene Zahl der Teilnehmer deutet darauf hin, dass ein hohes Interesse am Weiterbildungsangebot der MediClin Akademie besteht. Die Zufriedenheit der Teilnehmer spiegelt sich auch in der guten Bewertung des Angebots wider: Die Gesamtauswertung aller im Jahr 2023 durchgeführten Seminare ergab die Note Gut (1,6) (Vorjahr: Gut (1,6)).

Transparente dialogorientierte Kommunikation

Die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen soll in Zukunft durch eine aktive und dialogorientierte Kommunikation gefördert werden.

Ziel ist es, in einen kontinuierlichen Austausch mit den Mitarbeitern zu kommen, um sowohl deren Anforderungen besser verstehen als auch die Ziele des Unternehmens transparenter und konkreter kommunizieren zu können. Insbesondere möchten wir personalrelevante Fragestellungen für diverse Berufsgruppen visualisiert beantworten, über verschiedene Berufsbilder aufklären und die Führungskräfte in ihrer Kommunikationsfähigkeit sensibilisieren.

REDUKTION DER CO 2 -EMISSIONEN (UMWELTBELANGE)

Die Aufgabe des Energiemanagements der MEDICLIN ist es, die Energieversorgung der Kliniken sicherzustellen und für Preissicherheit zu sorgen. Gemeinsam mit dem Bereich Bau und Technik werden Lösungen gesucht, den Energieverbrauch und die CO 2 -Emissionen zu senken.

MEDICLIN ist aufgrund des für Gesundheitsdienstleister mit entsprechend vielen Einrichtungen üblichen Energieverbrauchs von mehr als 10 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr künftig verpflichtet (Energieeffizienzgesetz (EnEfG)), ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen sowie entsprechende Energieeffizienzmaßnahmen, die als wirtschaftlich sinnvoll erachtet werden, umzusetzen. Bis Ende des Jahres 2024 wird das Energiemanagement neu nach ISO 50001 im Konzern ausgerichtet.

Projekt Senkung der CO 2 - Emissionen

Der Vorstand hat im Juni 2023 den Beschluss gefasst, die Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit mit der Bildung einer Task Force - bestehend aus Mitarbeitern der Abteilungen Bau & Technik, Energie GmbH und einem Ansprechpartner der PATRIZIA - zu beauftragen, die prüfen soll, welche Möglichkeiten im Konzern der MEDICLIN bestehen, die CO 2 -Emissionen (Scope 1 und 2) bis zum Jahr 2030 zu reduzieren. Eine umfassende standortbezogene Energieberatung, die auf Basis eines Maßnahmenplans sowohl den Investitionsbedarf als auch das Einsparpotenzial ermittelt, ist derzeit nicht beauftragt.

Maßgebliche Einflussfaktoren für die Senkung der CO 2 -Emissionen

Um die CO 2 -Emissionen zu senken, sind für MEDICLIN drei Faktoren wesentlich: hocheffiziente Eigenerzeugung von Strom und Wärme, Senkung des Verbrauchs und ein Strom-Mix aus erneuerbaren Energien.

MEDICLIN betrieb im Berichtsjahr 2023 insgesamt 35 BHKWs an 26 Standorten sowie vier Photovoltaikanlagen. Hinzu kommen vier externe Biogasanlagen, die die Einrichtungen der MEDICLIN mit Fernwärme versorgen. Die Erzeugung von Strom und Wärme durch eigene Anlagen ist eine wichtige Voraussetzung für eine wirtschaftliche und möglichst CO 2 -arme Nutzung der benötigten Energie. Auch der Mix des über das Netz bezogenen Stroms ist hier ein relevanter Faktor. Großen Einfluss auf den Energieverbrauch haben aber nach wie vor die jeweiligen klimatischen Bedingungen - heiße Sommer, sehr kalte Winter. Die Zahlen für die CO 2 -Emissionen des über das Netz bezogenen Stroms im Jahr 2023 werden erst im September 2024 vorliegen. Die Berechnung der CO 2 -Emissionen in nachstehender Tabelle wurde aktualisiert.

Neben den vorstehend genannten Maßnahmen unternimmt MEDICLIN eine Reihe von technischen und baulichen Maßnahmen, die ebenfalls den Energieverbrauch senken, zum Beispiel durch den Einsatz von Hochleistungspumpen, moderner Lichttechnik oder Fassadendämmung.

Die CO 2 -Emissionen berechnen sich aus der Bezugsmenge des jeweiligen Energieträgers und dessen spezifischem CO 2 -Emissionsfaktor.

Energiebezug

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in kWh 2021 2022 2023
Strom 19.525.569 20.721.376 k. A.
Gas 116.096.115 99.255.891 k. A.
Heizöl 1.456.260 1.374.800 k. A.
Fernwärme 8.372.396 7.337.164 k. A.
Summe 145.450.340 128.689.231 k. A.

CO 2 -Emissionen

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in Tonnen 2021 2022 2023
Scope 1 23.845 20.421 k. A.
Scope 2 5.596 6.674 k. A.
Summe 29.440 27.095 k. A.

Die Senkung der CO 2 -Emissionen im Jahr 2022 lag vor allem am geringeren Erdgasverbrauch.

Energiemanagement ist Dienstleister für die Kliniken

Den Standorten wird monatlich ein Strom- und Gasreport mit wichtigen Daten zu Verbräuchen, Kosten und Prognosen bereitgestellt. Diese Berichte sollen dazu beitragen, den Verantwortlichen einen besseren Überblick über die Verbräuche in der eigenen Einrichtung zu ermöglichen. Im Jahr 2022 erfolgte aufgrund der hohen Energiepreise auch eine intensive Beratung der Kliniken, wie sie ihre Verbräuche senken konnten.

Sowohl der Strombezug als auch die erzeugten Strommengen werden über geeichte Messeinrichtungen ermittelt. Dies gilt auch für den Bezug von Gas und Fernwärme.

REDUKTION ABFALL (UMWELTBELANGE)

Gastronomie - MediClin à la Carte

Die bundesweite gastronomische Versorgung der MEDICLIN-Einrichtungen erfolgt durch die Mitarbeiter der Tochtergesellschaft MediClin à la Carte. Die Herstellung, Belieferung und Präsentation abwechslungsreicher und gesunder beziehungsweise diätetischer Speisen unterliegen strengen hygienischen Vorgaben. MEDICLIN tut dies auch unter dem Gesichtspunkt nachhaltigen Wirtschaftens.

Nachhaltiges Wirtschaften

Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet für MEDICLIN unter anderem, die Transportwege zu optimieren und die Abfallmengen an Nahrungsmitteln und Verpackungsmaterialien zu minimieren.

Die Einführung eines konzernweiten einheitlichen Speiseplans und die konsequente Beibehaltung dieses Konzeptes erlaubt es der MediClin à la Carte, die Lebensmittelbestellungen zu bündeln und auf ein Minimum an Lieferanten zu reduzieren. Zusätzlich konnte durch eine Anpassung der Produkte das Sortiment gestrafft und die Anzahl der Anlieferungen deutlich reduziert werden. Maßgeblich für die Auswahl der Lieferanten sind eine bundesweite Lieferfähigkeit und eine gleichbleibende lückenlose Qualität der Produkte. Die Lieferanten im Lebensmittelbereich - außer die regionalen Bäckereien und Getränkelieferanten - sind entweder nach International Featured Standards (IFS) 1 oder nach entsprechenden ISO-Standards zertifiziert. Die Zertifizierung sichert die lückenlose Qualität entlang der Produktionskette der Lebensmittelwirtschaft. Schwerpunkte der IFS-Zertifizierung sind unter anderem Systeme für Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitsmanagement und Herstellungsverfahren, das heißt, die internen Unternehmensabläufe werden nach internationalem Standard regelmäßig geprüft und MEDICLIN erhält ein sicheres Produkt, das die rechtlichen Anforderungen (Etikettierung, Gewichtskontrolle, Regelungen zur Nährwertanalyse) erfüllt.

Zertifizierung

Die MediClin à la Carte ist ebenfalls nach ISO 9001:2015 zertifiziert. Die Rezertifizierung ist gültig bis 2. November 2024. Das Überwachungsaudit wurde im Jahr 2023 erfolgreich bestanden.

Reduzierung der Abfallmengen

Durch ein einheitliches Bestellsystem, in dem von der Klinik die geplante Patientenanzahl pro Tag eingegeben wird und die entsprechenden Portionsgrößen hinterlegt sind, können die Betriebsstätten sehr gezielt und damit ressourcenschonend einkaufen, so dass Fehl- und große Übermengen vermieden werden können.

REDUKTION WASSERVERBRAUCH (UMWELTBELANGE)

Sauberes Wasser ist insbesondere aus hygienischen Gründen unabdingbar für den Betrieb von Gesundheitseinrichtungen. Daher wäre der Einsatz von Grauwasser nur in sehr begrenztem Umfang möglich. MEDICLIN prüft die Nutzung von Grauwasser derzeit nicht.

BEWUSSTSEIN FÜR DIE MEDICLIN-HALTUNGSGRUNDSÄTZE (BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION UND BESTECHUNG)

Die Aufgabe von Compliance ist es, konzernweit auf die Einhaltung von Gesetzen und der im Unternehmen geltenden internen Richtlinien hinzuwirken. Hierdurch soll integres Verhalten gefördert werden, um so eine verantwortungsvolle Unternehmensführung sicherzustellen.

1 International Featured Standards (IFS), vormals International Food Standard, bezeichnet eine Reihe von "Lebensmittel-, Produkt- und Servicestandards", die gewährleisten sollen, dass gemäß den mit den Kunden vereinbarten Spezifikationen ein konformes Produkt produziert wird bzw. eine Dienstleistung erbracht wird.

Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung ist ein wesentlicher Teil des Compliance-Managements der MEDICLIN. Vor allem die im Verlauf des Jahres 2023 neu entwickelten und im Oktober implementierten MEDICLIN-Haltungsgrundsätze als Nachfolger des Code of Conduct dienen dem Vorstand, den Führungskräften und den Mitarbeitern als Leitfaden für die Einhaltung der anwendbaren rechtlichen Vorgaben und als Leitbild ethischer und moralischer Integrität.

Verbindliche Vorgaben erleichtern Mitarbeitern regelkonformes Verhalten

Die MEDICLIN gibt ihren Mitarbeitern durch interne Verhaltensanweisungen konkrete Vorgaben für rechtlich und ethisch einwandfreies Verhalten. Darüber hinaus werden aufgrund gesetzlicher Anforderungen des Gesundheitswesens für Mitarbeiter in verschiedenen Verantwortungsbereichen verbindliche Vorgaben definiert und implementiert. Schulungsschwerpunkte im Bereich Compliance waren im Jahr 2023 die Haltungsgrundsätze sowie allgemein die Sensibilisierung zu Compliance-relevanten Sachverhalten wie die Zusammenarbeit mit der Industrie.

Hinweisgebersystem

MEDICLIN verfügt über ein toolbasiertes Hinweisgebersystem. Jedem Mitarbeiter steht die Möglichkeit offen, geschützt Hinweise auf Rechts- und Richtlinienverstöße oder sonstiges Fehlverhalten im Unternehmen zu geben. Diese Hinweise bekommt der Chief Compliance Officer vertraulich zur weiteren Nachverfolgung.

Beschwerdestelle im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit dem 1. Januar 2023 und zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern. Das LkSG verpflichtet die Unternehmen dazu, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette in angemessener Weise nachzukommen und Maßnahmen zu etablieren, die dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen. Eine dieser Maßnahmen ist die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens. Über dieses müssen Mitarbeiter und Dritte die Möglichkeit haben, vertraulich Hinweise auf potenzielle Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen von Umweltpflichten in den MEDICLIN-Lieferketten abzugeben. MEDICLIN hat ein entsprechendes Beschwerdeverfahren etabliert und eine entsprechende Seite im Internet (www.mediclin.de/​compliance) freigeschaltet.

Anlaufstelle bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

MEDICLIN setzt sich mit Klarheit und Nachdruck gegen sexualisierte Belästigung und Übergriffe am Arbeitsplatz ein. Zum Schutz der Mitarbeiter hat MEDICLIN zum 1. Juni 2023 eine Anlaufstelle für Betroffene sexueller Belästigungen und Übergriffe am Arbeitsplatz eingerichtet. Diese Anlaufstelle ist paritätisch - also mit je zwei Kolleginnen und Kollegen - besetzt und ergänzt das bestehende innerbetriebliche Angebot, das durch den Betriebsrat oder die Vorgesetzten gegeben ist. Vergehen werden nicht geduldet und entsprechenden Hinweisen und Meldungen wird konsequent und transparent nachgegangen.

Schulungsmaßnahmen und Beratungen

Die Schulung aller Kaufmännischen Direktoren und weiterer Führungskräfte ist wichtig, da diese als Ansprechpartner für Compliance in den Einrichtungen oder in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen fungieren. Im Jahr 2023 wurden Kaufmännische Direktoren in Kleingruppen per Webkonferenzen für Compliance sensibilisiert und auf wesentliche Risikofelder hingewiesen. Zusätzlich wurden die Kaufmännischen Direktoren im Rahmen mehrerer Webpräsentationen über Weiterentwicklungen des Compliance-Systems informiert. Gerade durch Schulung und Sensibilisierung kann der präventive Charakter von Compliance Geltung entfalten. Gleiches gilt für die Beantwortung von Compliance-Anfragen seitens der Mitarbeiter der MEDICLIN, die einen wesentlichen Bestandteil der Compliance-Tätigkeit bei MEDICLIN ausmachen.

Berichtswesen

Der Leiter Compliance informiert den Vorstand regelmäßig sowohl persönlich als auch in einem schriftlichen Bericht über die Weiterentwicklung des Compliance-Systems. Besondere Vorkommnisse werden ihm ad hoc berichtet. Der Vorstand informiert seinerseits regelmäßig den Aufsichtsrat respektive den Prüfungsausschuss über mögliche Compliance-Themen in der Form eines Compliance-Berichts.

Die Leitung des Bereichs Compliance hat ab dem 1. Januar 2023 der Head of Compliance der Asklepios GmbH & Co. KGaA, Hamburg, übernommen.

ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE

Die Achtung der Menschenrechte ist für MEDICLIN als Gesundheitsdienstleister von besonderer Bedeutung. In den MEDICLIN-Haltungsgrundsätzen sind diese Teil des Verhaltenskodex, dem alle Beschäftigten verpflichtet sind. Das heißt, die Haltungsgrundsätze regeln das Miteinander und das Verhalten gegenüber den Patienten und deren Angehörigen und unterstützen damit die wesentlichen Aspekte der Mitarbeitergesundheit/​-zufriedenheit ebenso wie die Patientensicherheit/​-zufriedenheit. Weiterhin wurde vom Vorstand eine Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten, wie im LkSG vorgeschrieben, im Berichtsjahr 2023 verabschiedet.

Wirtschaftsbericht

Branchenspezifische Rahmenbedingungen

DER GESUNDHEITSMARKT IST EIN WACHSTUMSMARKT

Die Gesundheitswirtschaft ist eine der großen Branchen der deutschen Volkswirtschaft. Eine älter werdende Bevölkerung, stärkeres Gesundheitsbewusstsein und der medizinisch-technische Fortschritt lassen die Nachfrage nach medizinischen und rehabilitativen Leistungen seit Jahren steigen. Hinzu kommt eine wachsende Nachfrage nach digitalen Angeboten für eine patientenorientierte Versorgung und eine individualisierte Nachsorge. Alle Trends sichern zwar das Wachstum der Branche, erhöhen aber aktuell die Ausgaben im Gesundheitswesen. Um den stetig steigenden Ausgaben entgegenzuwirken, muss das bestehende komplexe Gesundheitssystem sich insgesamt den neuen Anforderungen anpassen und sich weiterentwickeln.

ANSTEHENDE KRANKENHAUSREFORM

Die notwendige Weiterentwicklung des Gesundheitssystems wird durch die von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach vorangetriebene Krankenhausreform adressiert. Entökonomisierung, Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie Entbürokratisierung: Das sind die erklärten Ziele der anstehenden Krankenhausreform. Die Auswirkungen der Reform auf das Gesundheitswesen sind noch nicht in Gänze absehbar, da die genaue Ausgestaltung noch aussteht. Es ist nicht zu erwarten, dass das entsprechende Gesetz kurzfristig eingeführt wird. Vielmehr wird von einem Start ab 1. Januar 2025 ausgegangen, wobei die gesamte Reform über mehrere Jahre bis 2029 umgesetzt werden soll. 1 Für den Akutbereich ist davon auszugehen, dass es zu einem Abbau von Krankenhausbetten und zu einem Aufbau ambulanter Strukturen, neben einer Leistungsabwanderung durch die Konzentration auf größere Zentren mit dem Ziel der Spezialisierung im Akutbereich, kommt. Mögliche Auswirkungen der Reform auf die Rehabilitation vorherzusagen ist etwas schwieriger, nicht nur weil die Reha in der Versorgungskette erst im Anschluss an die Akutversorgung stattfindet, sondern vor allem deshalb, weil sie im Eckpunktepapier der Bundesregierung überhaupt nicht vorkommt. Für die Reha erwartet MEDICLIN in Zukunft deutlich mehr und früher ansetzende Reha-Leistungen. MEDICLIN geht von einem steigenden Bedarf an therapeutischen und auch präventiven Angeboten aus, um die entstehende Versorgungslücke abzufedern. Frühe Verlegungsbedarfe bei operierten Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern werden steigen. Für Reha-Anbieter wie MEDICLIN ist es deshalb sinnvoll, die Kooperationen mit Krankenhäusern und ambulanten Versorgern zu intensivieren. Deshalb arbeitet MEDICLIN an neuen Konzepten, um sich den sich verändernden Anforderungen anzupassen. Mehr zu den neuen MEDICLIN-Projekten "MEDICLIN HOME", "MEDICLIN CAMPUS" und "MEDICLIN DIRECT" können Sie im Kapitel "Ziele und Strategie" nachlesen.

SCHWERPUNKT DER MEDICLIN IST EINE LEISTUNGSSTARKE REHABILITATION

Private Klinikgruppen bedienen im Wesentlichen die drei Sektoren der Gesundheitsversorgung Akut, Rehabilitation und Pflege. Im Bereich der Rehabilitation gehört MEDICLIN zu den großen Anbietern.

1 Quelle: Ärzteblatt (Jg. 121, Heft 3) vom 9. Februar 2024, auf:https:/​/​www.aerzteblatt.de/​archiv/​237309/​Krankenhausreform-Ausdauer-benoetigt

Rehabilitation

Im Sektor Rehabilitation sind die privaten Träger die größten Anbieter. Nach den aktuellsten Zahlen des Statistischen Bundesamts (für 2022) 1 , waren etwa 54,1 % (589 von 1.089) der Einrichtungen in privater Trägerschaft. Sie stellten rund zwei Drittel der Bettenkapazitäten (106.876) und behandelten mit über 1,1 Mio. Fälle etwa zwei Drittel der Fälle. Die Corona-Pandemie hatte im Sektor Rehabilitation zu einem starken Rückgang der Fallzahlen geführt. Dies lag zu Beginn der Pandemie an den freizuhaltenden Betten, um Entlastungskapazitäten für den Sektor Akut zu schaffen. Seit 2020 haben sich die Fallzahlen in den darauffolgenden Jahren 2021 (1.624.140 Fälle) und 2022 (1.739.246 Fälle) wieder auf ein höheres Niveau eingestellt, auch wenn die Fallzahlen die Höhe vor der Pandemie (1.993.585 Fälle) noch nicht erreicht haben.

Im Jahr 2023 hat MEDICLIN 73.721 Patienten (Vorjahr: 70.688 Patienten) behandelt. Die durchschnittliche Verweildauer lag bei 25,9 Tagen (Vorjahr: 25,4 Tagen) und die Auslastung bei 87,6 % (Vorjahr: 80,5 %).

Sektor Akut

Laut der zuletzt verfügbaren Statistik des Statistischen Bundesamts sind etwa 40 % der Krankenhäuser private Einrichtungen. Diese stellten zuletzt etwa 20 % der Betten und behandelten rund 18 % der Patienten. Die durchschnittliche Auslastung des Sektors Akut lag bei etwa 69 %. Auf Basis der zuletzt verfügbaren Bettenzahl für Deutschland (2022) hatte MEDICLIN einen Anteil am Markt der privaten Klinikgruppen von 1,8 %. 2

Im Jahr 2023 wurden in den Akutkliniken der MEDICLIN 34.235 Patienten (Vorjahr: 34.128 Patienten) stationär behandelt. Die Auslastung lag bei 72,4 % (Vorjahr: 69,5 %).

Sektor Pflege

Auch im Sektor Pflege ist künftig mit einer steigenden Nachfrage zu rechnen. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland, die laut Informationen des Statistischen Bundesamts im Jahr 2021 bei rund 5 Millionen Menschen lag, könnte bis 2035 auf bis zu 6,3 Millionen und bis 2055 auf bis zu 7,6 Millionen Menschen steigen. Dabei wird nicht nur von einem Anstieg der Anzahl der Pflegebedürftigen ausgegangen, sondern auch von einem Anstieg deren Alters. So waren 2021 etwa 2,7 Millionen Menschen, also 55 % aller Pflegebedürftigen, über 80 Jahre alt. Im Jahr 2055 könnte diese Zahl auf 4,4 Millionen Menschen beziehungsweise 65 % aller Pflegebedürftigen steigen. Mit dem steigenden Alter der Pflegebedürftigen ist auch von einem Anstieg der Anforderungen an die Pflege auszugehen. Laut zuletzt verfügbarer Statistik des Statistischen Bundesamts werden etwa 84 % der Pflegebedürftigen (rund 4,2 Millionen Menschen) zu Hause versorgt. Die restlichen 16 %, etwa 800.000 Menschen, werden in vollstationären Heimen versorgt, von denen etwa 43 % unter privater Trägerschaft stehen. 3 Die Auslastung der sechs Seniorenheime der MEDICLIN lag im Jahr 2023 bei durchschnittlich 85,4 % (Vorjahr: 80,8 %).

Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

UMSATZ- UND ERGEBNISANSTIEG IM KONZERN

Die MEDICLIN erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen Konzernumsatz in Höhe von 730,1 Mio. Euro (Vorjahr: 704,7 Mio. Euro) und ein Konzernbetriebsergebnis in Höhe von 12,7 Mio. Euro (Vorjahr: 19,5 Mio. Euro). Damit lag der Konzernumsatz im Korridor der für das Jahr 2023 im Geschäftsbericht 2022 veröffentlichten Prognose (Konzernumsatz zwischen + 3,0 % bis + 4,0 %). Auch das Konzernbetriebsergebnis lag mit 12,7 Mio. Euro im Korridor der zuletzt im Januar 2024 aktualisierten Prognose (10,0 bis 15,0 Mio. Euro).

1 Quelle: Statistisches Bundesamt, vom 13.12.2023, auf https:/​/​www.destatis.de/​DE/​Themen/​Gesellschaft-Umwelt/​Gesundheit/​Vorsorgeeinrichtungen-Rehabilitationseinrichtungen/​Tabellen/​gd-vorsorge-reha-bl.html

2 Quelle: Statistisches Bundesamt, vom 13.12.2023, auf https:/​/​www.destatis.de/​DE/​Themen/​Gesellschaft-Umwelt/​Gesundheit/​Krankenhaeuser/​Tabellen/​gd-krankenhaeuser-jahre.html

3 Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegevorausberechnung, Pressemitteilung vom 30.03.2023, auf https:/​/​www.destatis.de/​ DE/​Presse/​Pressemitteilungen/​2023/​03/​PD23_​124_​12.html

Die positive Entwicklung beim Konzernumsatz - plus 25,4 Mio. Euro beziehungsweise + 3,6 % - zeigt sich insbesondere dann, wenn man die Entwicklung ohne die zugeflossenen Schutzschirmleistungen betrachtet. Im Geschäftsjahr 2023 waren im Konzernumsatz Schutzschirmleistungen in Höhe von 7,6 Mio. Euro enthalten, im Jahr 2022 waren es 18,0 Mio. Euro. Bereinigt um den Effekt der Schutzschirmleistungen, würde der Anstieg des Konzernumsatzes 35,7 Mio. Euro beziehungsweise 5,2 % betragen.

Was das Konzernbetriebsergebnis anbelangt, so liegt es mit 12,7 Mio. Euro um 6,8 Mio. Euro unter dem Vergleichswert. Der Rückgang des Konzernbetriebsergebnisses ist auf einen Einmaleffekt zurückzuführen, der durch Abschreibungen der Geschäfts- oder Firmenwerte für drei Einrichtungen des Segments Akut entstanden ist. Dadurch wurde das Konzernbetriebsergebnis insgesamt in Höhe von 33,1 Mio. Euro belastet. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um den Geschäfts- und Firmenwert, der auf das MEDICLIN Herzzentrum Coswig allokiert ist. Das MEDICLIN Herzzentrum Coswig ist im Konzernabschluss 2023 als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen. Der MEDICLIN Konzern erhielt im Geschäftsjahr 2023 Energiehilfen in Höhe von 15,4 Mio. Euro, die das Ergebnis positiv beeinflusst haben. Im Vorjahr betrugen die erhaltenen Energiehilfen 2,2 Mio. Euro.

POSITIVE ENTWICKLUNG IN DEN SEGMENTEN

Im Segment Postakut lag der Umsatz in Höhe von 451,2 Mio. Euro um 19,9 Mio. Euro oder 4,6 % über dem Vergleichswert des Vorjahres. Im Umsatz enthalten sind Leistungen aus dem Schutzschirm in Höhe von 7,4 Mio. Euro und damit weniger als im Jahr 2022 (11,7 Mio. Euro). Ebenso wurde das Segment Postakut in 2023 durch den fehlenden Umsatz der geschlossenen Klinik in Bad Peterstal (MEDICLIN Schlüsselbad Klinik) belastet. Betrachtet man das Segment Postakut ohne die beiden genannten Effekte in beiden Vergleichsjahren, würde ein Umsatz in 2023 in Höhe von 443,8 Mio. Euro (Vorjahr: 413,9 Mio. Euro) erzielt. Das entspräche einer Steigerung von 7,2 %.

Der Umsatz des Segments Akut in Höhe von 254,0 Mio. Euro erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,3 Mio. Euro oder 0,5 %. Die im Segmentumsatz Akut enthaltenen Umsatzerlöse der MVZ beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 8,5 Mio. Euro nach 10,1 Mio. Euro im Vorjahr. Enthalten sind im Umsatz des Berichtsjahres keine Schutzschirmleistungen. Im Vorjahr betrugen diese 5,2 Mio. Euro. Ebenso ergaben sich in 2023 Umsatzeffekte aus der Veränderung des Konsolidierungskreises durch den Verkauf der Robert Janker Klinik und des MVZs Bonn im April 2023. Betrachtet man das Segment Akut ohne die beiden genannten Effekte in beiden Vergleichsjahren, würde ein Umsatz in 2023 in Höhe von 249,9 Mio. Euro (Vorjahr: 234,1 Mio. Euro) erzielt. Das entspräche einer Steigerung von 6,7 %.

Im Segment Postakut wurde ein Betriebsergebnis von 52,7 Mio. Euro erzielt (Vorjahr: 21,2 Mio. Euro), was einer Steigerung von 31,5 Mio. Euro beziehungsweise 148,1 % entspricht. Hier wirkten sich insbesondere die geringeren Abschreibungen auf Nutzungsrechte aufgrund der vorzeitig erneuerten Mietverträge positiv aus, die mit 23,8 Mio. Euro in 2023 um 16,8 Mio. Euro geringer ausfielen als in 2022. Betrachtet man das Betriebsergebnis des Segments Postakut ohne die Effekte aus Schutzschirmleistungen und die Schließung der Klinik Bad Schlüsselbad in beiden Vergleichsjahren, würde ein Betriebsergebnis im Jahr 2023 in Höhe von 48,3 Mio. Euro (Vorjahr: 15,6 Mio. Euro) erzielt. Das entspräche einer Steigerung von 32,7 Mio. Euro beziehungsweise 208,9 %. Im Geschäftsjahr 2023 erhielt MEDICLIN Energiehilfen in Höhe von 8,4 Mio. Euro, die dem Segment Postakut zuzurechnen sind. Diese betrugen im Vorjahr 1,4 Mio. Euro.

Im Segment Akut wurde ein Betriebsergebnis von -39,9 Mio. Euro erzielt (Vorjahr: -4,4 Mio. Euro). Das Betriebsergebnis des Segments wurde maßgeblich durch den Einmaleffekt einer Abschreibung der Geschäfts- und Firmenwerte für drei Einrichtungen - ingesamt 33,1 Mio. Euro - belastet. Darüber hinaus wirkten sich fehlende Schutzschirmleistungen im Berichtsjahr verglichen mit dem Vorjahr (2022: 5,2 Mio. Euro) negativ aus. Die Veränderung des Konsolidierungskreises, also der Verkauf der Robert Janker Klinik und des MVZs Bonn, wirkte sich hingegen positiv auf das Segmentbetriebsergebnis aus. Betrachtet man das Betriebsergebnis des Segments ohne die genannten drei Effekte in beiden Vergleichsjahren, würde ein Betriebsergebnis in 2023 in Höhe von -4,1 Mio. Euro (Vorjahr: -8,2 Mio. Euro) erzielt. Das entspräche einer operativen Steigerung von 4,4 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr 2023 erhielt MEDICLIN Energiehilfen in Höhe von 6,8 Mio. Euro, die dem Segment Akut zuzurechnen sind. Diese betrugen im Vorjahr 0,8 Mio. Euro.

Der Umsatz des dem Segment Sonstige Aktivitäten zugeordneten Geschäftsfelds Pflege stieg im Berichtsjahr auf 21,3 Mio. Euro (Vorjahr: 18,7 Mio. Euro), während das Betriebsergebnis des Geschäftsfelds 0,2 Mio. Euro nach - 1,0 Mio. Euro im Vorjahr erreichte. Im Geschäftsjahr 2023 erhielt MEDICLIN Energiehilfen von 0,3 Mio. Euro, die dem Segment Sonstige Aktivitäten zuzurechnen sind. Im Vorjahr gab es keine Energiehilfen.

Umsatz und Betriebsergebnis der Segmente

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in Mio. € Umsatz Betriebsergebnis
2023 2022 Veränderung

in %
2023 2022 Veränderung

in %
--- --- --- --- --- --- ---
Postakut 451,2 431,2 + 4,6 52,7 21,2 + 148,1
Akut 254,0 252,7 + 0,5 - 39,9 - 4,4 k. A.
Sonstige Aktivitäten 24,9 20,8 + 19,8 - 0,1 2,7 - 103,0
Postakut like-for-like 1 443,8 413,9 + 7,2 48,3 15,6 + 208,9
Akut like-for-like 2 249,9 234,1 + 6,7 - 4,1 - 8,4 + 51,9

1 Schutzschirmleistungen in beiden Jahren herausgerechnet /​ die zum Februar 2023 geschlossene Einrichtung "Bad Schlüsselbad" in beiden Jahren vollständig herausgerechnet

2 Schutzschirmleistungen in beiden Jahren herausgerechnet /​ die zum April 2023 verkaufte Einrichtungen "Robert Janker Klinik" und "MVZ Bonn" in beiden Jahren vollständig herausgerechnet /​ Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte für drei Einrichtungen herausgerechnet

SOLIDE FINANZSTRUKTUR

Neben den liquiden Mitteln in Höhe von 115,3 Mio. Euro (Vorjahr: 88,0 Mio. Euro) stehen dem Konzern Kreditlinien in Höhe von 24,8 Mio. Euro zur Verfügung. Eine voraussichtlich zu leistende Rückzahlung von Schutzschirmleistungen in Höhe von 19,6 Mio. Euro ist in den liquiden Mitteln enthalten, ebenso wie erhaltene Fördermittel in Höhe von 18,1 Mio. Euro für den Neubau der MEDICLIN Hedon Klinik in Lingen.

Die Finanzierung des internen Wachstums ist somit gesichert und erfolgt bei gegebenem Umsatzwachstum vor allem aus dem operativen Cashflow.

Zum Stichtag betrug die Eigenkapitalquote 22,3 % (31.12.2022: 22,8 %) und die adjustierte Nettofinanzverschuldung 17,2 Mio. Euro (31.12.2022: 30,8 Mio. Euro). Der Verschuldungsgrad lag zum 31. Dezember 2023 bei dem 0,3-Fachen (31.12.2022: 0,4-fach) des adjustierten EBITDA und damit weiterhin unter der maximalen Zielgröße (3,5-fach).

Der Vorstand beurteilt sowohl die Ertragslage als auch die Finanz- und Vermögenslage des Konzerns als stabil und gut.

Geschäftsverlauf

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

ERTRAGSLAGE

Umsatzentwicklung und Entwicklung des Betriebsergebnisses im Konzern

Der Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 730,1 Mio. Euro (Vorjahr: 704,7 Mio. Euro) lag um 25,4 Mio. Euro oder 3,6 % über dem Vorjahreswert. Im Konzernumsatz sind Schutzschirmleistungen in Höhe von insgesamt 7,6 Mio. Euro (Vorjahr: 18,0 Mio. Euro) enthalten. Ohne die Schutzschirmleistungen stieg der Umsatz um 35,7 Mio. Euro oder 5,2 %. Der Umsatz aus Leistungen der ambulanten Versorgung betrug 18,1 Mio. Euro (Vorjahr: 17,1 Mio. Euro), dies sind 2,5 % vom Konzernumsatz; davon erwirtschafteten die MVZ 8,1 Mio. Euro (Vorjahr: 9,0 Mio. Euro).

Der MEDICLIN-Konzern konnte seine Umsatzerlöse in allen vier Quartalen des Geschäftsjahres 2023 gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal steigern. Das 2. Quartal 2023 war mit 188,1 Mio. Euro das umsatzstärkste Quartal des Berichtsjahres, wie auch im Vorjahr (2. Quartal 2022: 181,1 Mio. Euro). Die Auslastung der Quartale lag zwischen 82,1 % und 86,1 %. MEDICLIN weist ein Konzernbetriebsergebnis in Höhe von 12,7 Mio. Euro (Vorjahr: 19,5 Mio. Euro) aus. Das Konzernbetriebsergebnis fiel im 4. Quartal 2023 aufgrund der angefallenen Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte für drei Einrichtungen des Segments Akut (Einmaleffekt) mit -16,7 Mio. Euro deutlich negativ aus.

Konzernumsatz und Konzernbetriebsergebnis

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in Mio. € 2023 2022
Konzernumsatz Konzern EBIT Konzernumsatz Konzern EBIT
--- --- --- --- ---
1. Quartal 176,7 - 1,7 174,2 - 2,6
2. Quartal 188,1 13,0 181,1 9,2
3. Quartal 182,3 18,1 171,0 3,5
4. Quartal 183,0 - 16,7 178,4 9,4
Gesamtjahr 730,1 12,7 704,7 19,5

Entwicklung der Aufwendungen

Der Materialaufwand stieg gegenüber dem Vorjahr um 4,6 Mio. Euro auf 137,4 Mio. Euro und lag damit 3,5 % über dem Vorjahreswert (Vorjahr: 132,8 Mio. Euro). Der Großteil des Kostenanstiegs ist auslastungs- und preisbedingt durch Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Küche/​Cafeteria (+2,7 Mio. Euro auf 20,5 Mio. Euro) sowie durch Mehraufwendungen für Implantate im Segment Akut (+1,7 Mio. Euro auf 17,9 Mio. Euro) angefallen. Die Materialaufwandsquote des Konzerns lag bei 18,8 % (Vorjahr: 18,8 %). Der Personalaufwand des Konzerns ist im Vorjahresvergleich um 24,3 Mio. Euro auf 460,7 Mio. Euro gestiegen. Das entspricht einer Steigerung von 5,6 %. Der Anstieg der Personalaufwendungen trat erwartungsgemäß aufgrund von rechtlichen Personalvoraussetzungen, sowie Entgeltsteigerungen im Bereich des Bestandspersonals ein. Die Personalaufwandsquote lag bei 63,1 % (Vorjahr: 61,9 %).

Die Abschreibungen des Konzerns betrugen im Berichtsjahr insgesamt 86,0 Mio. Euro (Vorjahr: 71,4 Mio. Euro). In den Abschreibungen sind 27,4 Mio. Euro planmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechte enthalten (Vorjahr: 44,8 Mio. Euro). Entlastend wirkte sich hier die Neuberechnung nach IFRS 16 der im 4. Quartal 2022 vorzeitig erneuerten Mietverträge von 20 Klinikimmobilien aus. Die Abschreibungen auf Anlagevermögen betrugen 64,4 Mio. Euro nach 33,2 Mio. Euro im Vorjahr. Belastend wirkten sich hier Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte für drei Einrichtungen des Segments Akut aus, welche insgesamt 33,1 Mio. Euro betrugen. Die Abschreibungsquote ohne Abschreibungen auf Nutzungsrechte liegt bei 8,0 % (Vorjahr: 3,8 %).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 7,7 Mio. Euro auf 70,0 Mio. Euro (Vorjahr: 62,3 Mio. Euro). Vom Anstieg entfallen 2,9 Mio. Euro auf Kosten im Zusammenhang mit der EDV/​Organisation, 1,0 Mio. Euro auf Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten, sowie 0,4 Mio. Euro auf Reisekosten. Der Aufwand für Mieten und Pachten betrug 4,3 Mio. Euro (Vorjahr: 3,4 Mio. Euro).

Aufwendungen

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2023 2022 Veränderung

in %
Materialaufwand in Mio. € 137,4 132,8 + 3,5
Materialaufwandsquote in % 18,8 18,8
Personalaufwand in Mio. € 460,7 436,4 + 5,6
Personalaufwandsquote in % 63,1 61,9
Abschreibungen in Mio. € 86,0 71,4 + 20,4
Sonstige betriebliche Aufwendungen in Mio. € 70,0 62,3 +1 2,4

Finanzergebnis und Steuerquote

Das Finanzergebnis am Jahresende betrug -21,4 Mio. Euro (Vorjahr: -9,7 Mio. Euro). Zinsen und ähnliche Aufwendungen betrugen 23,9 Mio. Euro (Vorjahr: 10,6 Mio. Euro). Darin enthalten sind Zinsen für Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 19,0 Mio. Euro (Vorjahr: 8,4 Mio. Euro). Der Anstieg bei den Zinsen für Leasingverbindlichkeiten steht im Zusammenhang mit der vorzeitigen Erneuerung der bestehenden Mietverträge.

Die Steuerquote der wesentlichen Konzernbereiche beträgt 15,825 % (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag). Eine Änderung des Steuersatzes ist nicht in Sicht. Im Berichtsjahr ergab sich ein Steueraufwand in Höhe von 2,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro).

Konzernergebnis

Im Geschäftsjahr 2023 betrug das den Aktionären der MEDICLIN AG zuzurechnende Konzernergebnis -10,8 Mio. Euro (Vorjahr: 9,4 Mio. Euro), das daraus ermittelte Ergebnis je Aktie betrug - 0,23 Euro (Vorjahr: 0,20 Euro).

Entwicklung der Kostenträgerstruktur

Die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung sind die zwei größten Leistungsträger für die medizinische Rehabilitation. Im Akutbereich sind die Leistungsträger überwiegend die gesetzlichen Krankenkassen. Insgesamt tätigte der Konzern mehr als 90 % seiner Umsätze mit diesen beiden Kostenträgern.

Aufteilung der Umsätze nach Kostenträgergruppen ohne Geschäftsfeld Pflege in %

FINANZLAGE

Die MEDICLIN deckt ihren Kapitalbedarf aus dem operativen Cashflow, durch Investitionsfördermittel sowie durch einen Konsortialkredit. Der Konsortialkredit hat ein Volumen von 90,0 Mio. Euro und besteht aus einem endfälligen Darlehen über 50,0 Mio. Euro und einem revolvierenden Betriebsmittelkredit über 40,0 Mio. Euro. Zum 31. Dezember 2023 waren insgesamt 75,0 Mio. Euro in Anspruch genommen. Die Laufzeit des Konsortialkredits beträgt fünf Jahre (2019 bis 2024) und beinhaltet zwei Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr. In den Jahren 2020 und 2021 wurde jeweils eine Verlängerungsoption ausgeübt und die Laufzeit bis November 2025 beziehungsweise November 2026 verlängert. Die Verzinsung beider Kreditbestandteile ist variabel, der jeweils anwendbare Zinssatz setzt sich aus dem jeweiligen EURIBOR für die relevante Zinsperiode zuzüglich einer vereinbarten Marge zusammen.

Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten einschließlich des geförderten Darlehens betragen 66,4 Mio. Euro (31.12.2022: 67,5 Mio. Euro), die kurzfristigen 27,0 Mio. Euro (31.12.2022: 26,8 Mio. Euro).

Ergänzt wird die Finanzierung durch Mietverträge für langfristig angemietete Klinikimmobilien. Ein Mietvertrag wurde im Geschäftsjahr 2018 um 20 Jahre verlängert. Weitere Mietverträge haben eine Laufzeit bis maximal 31. Dezember 2037. Die Verträge sehen eine jährliche Mietanpassung in Höhe der Veränderung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland vor - maximal jedoch 2 % p. a.

Die liquiden Mittel betragen zum Stichtag 115,3 Mio. Euro (31.12.2022: 88,0 Mio. Euro). Zukünftige Liquiditätsbelastungen ergeben sich aus der voraussichtlich zu leistenden Rückzahlung erhaltener Schutzschirmleistungen in Höhe von 19,6 Mio. Euro sowie einem verminderten Liquiditätszufluss durch die angekündigte Laufzeitenverkürzung der Forderungen aus Akutleistungen. Fördermittel in Höhe von rund 18,1 Mio. Euro für den Neubau der Hedon Klinik in Lingen sind ebenfalls in den liquiden Mitteln enthalten.

Freie Kreditlinien bestehen zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 24,8 Mio. Euro. MEDICLIN stehen ausreichend Finanzierungsmittel zur Verfügung, mit denen die benötigte Liquidität jederzeit gesichert ist.

Das Liquiditätsmanagement der MEDICLIN sichert das Vorhalten ausreichender Finanzierungsmittel und die notwendige Flexibilität in der Finanzierung. Eine weitere Sicherungsmaßnahme ist die konzernweite Liquiditätsversorgung durch ein zentrales Cashpool-Management. Freie liquide Mittel werden als kurzfristige Termingeldanlagen angelegt.

MITARBEITER

Die Zahl der Mitarbeiter, gerechnet in Vollzeitkräften, betrug im Berichtsjahr 2023 durchschnittlich 7.016 (Vorjahr: 7.025 Vollzeitkräfte). Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl der Vollzeitkräfte um 9 Vollzeitkräfte verringert.

Die Zahl der Mitarbeiter lag am 31. Dezember 2023 bei 9.613 Mitarbeitern. Die Zahl der Auszubildenden betrug im Jahr 2023 im Durchschnitt 404 Auszubildende (Vorjahr: 410 Auszubildende); zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 460 Personen im Konzern in einer Ausbildung.

INVESTITIONEN

Im Jahr 2023 beliefen sich die Bruttoinvestitionen in das Anlagevermögen auf 38,8 Mio. Euro (Vorjahr: 28,5 Mio. Euro) ohne die Investitionen in Nutzungsrechte nach IFRS 16.

Wesentliche Bruttozugänge zum Anlagevermögen

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in Mio. € 2023 2022
Lizenzen, Konzessionen 3,2 2,0
Grundstücke, Gebäude 2,2 1,7
Technische Anlagen, EDV 1,0 0,6
Betriebs- und Geschäftsausstattung 12,7 9,5
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 19,7 14,7
Summe 38,8 28,5

Insgesamt summieren sich die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte auf brutto 3,2 Mio. Euro (Vorjahr: 2,0 Mio. Euro).

Die Bruttozugänge im Sachanlagevermögen vor Abzug der Sonderposten beliefen sich auf insgesamt 36,6 Mio. Euro (Vorjahr: 118,8 Mio. Euro). Hiervon entfielen 1,0 Mio. Euro auf die Zugänge aus Nutzungsrechten. Rund 16,7 Mio. Euro flossen in den Um- und Erweiterungsbau der Kliniken. Davon entfielen für den Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Standort des MEDICLIN Müritz-Klinikums in Röbel 6,1 Mio. Euro und 4,6 Mio. Euro auf den Neubau des psychosomatischen Krankenhauses am Standort der MEDICLIN Seepark Klinik in Bad Bodenteich. Die Investitionen in die IT-Infrastruktur beliefen sich auf 5,0 Mio. Euro und auf medizinische Geräte einschließlich Zubehör entfallen 3,9 Mio. Euro.

Für Instandhaltung und Wartung wurden 18,1 Mio. Euro (Vorjahr: 18,1 Mio. Euro) aufgewendet.

LIQUIDITÄT

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erhöhte sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 43,4 Mio. Euro von 34,6 Mio. Euro auf 78,0 Mio. Euro. Insgesamt erhielt MEDICLIN 10,3 Mio. Euro weniger Schutzschirmleistungen im Vergleich zum Vorjahr und es wurden 7,1 Mio. Euro an Schutzschirmleistungen zurückgeführt.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden die Investitionen in Anlagevermögen wieder erhöht. Für immaterielle Vermögenswerte wurden brutto 3,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1,6 Mio. Euro) ausbezahlt. Die Bruttoinvestitionen in das Sachanlagevermögen belaufen sich auf 34,4 Mio. Euro (Vorjahr: 24,4 Mio. Euro). Die zugeflossenen Investitionsfördermittel betrugen 19,0 Mio. Euro (Vorjahr: 19,1 Mio. Euro). Die Fördermittel entfallen im Wesentlichen auf die MEDICLIN Seepark Klinik, die MEDICLIN Hedon Klinik, das MEDICLIN Müritz-Klinikum, das MEDICLIN Herzzentrum Coswig und das MEDICLIN Krankenhaus Plau am See. Insgesamt ergibt sich ein Cashflow aus Investitionstätigkeit von -9,5 Mio. Euro (Vorjahr: - 6,2 Mio. Euro).

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit belief sich auf - 45,4 Mio. Euro nach - 56,2 Mio. Euro im Vorjahr. Die Zinszahlungen für Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen beliefen sich auf 19,0 Mio. Euro nach 8,4 Mio. Euro im Vorjahr. Die höheren Zinsen aus Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 beruhen auf der vorzeitigen Erneuerung der bestehenden Mietverträge für 20 Klinikimmobilien und den zum Neubewertungszeitpunkt der Leasingverbindlichkeit deutlich gestiegenen Zinsen. Im Jahr 2023 wurden Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von rund 1,6 Mio. Euro getilgt (Vorjahr: 1,9 Mio. Euro). Es wurden keine weiteren Darlehen aufgenommen. Die sonstigen Auszahlungen für Zinsen beliefen sich auf 2,8 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. Euro).

Der Bestand der liquiden Mittel am Ende der Periode erhöhte sich damit um 23,1 Mio. Euro auf 115,3 Mio. Euro.

Konzernkapitalflussrechnung (verkürzt)

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in Mio. € Januar - Dezember 2023 Januar - Dezember 2022
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 78,0 34,6
Cashflow aus Investitionstätigkeit - 9,5 - 6,2
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit - 45,4 - 56,2
Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel 23,1 - 27,8
Liquide Mittel am Anfang der Periode 92,2 120,0
Liquide Mittel am Ende der Periode 115,3 92,2

Zukünftige Belastungen ergeben sich aus der Rückzahlung erhaltener Schutzschirmleistungen in Höhe von voraussichtlich 19,6 Mio. Euro (Stand: 31.12.2023).

VERMÖGENSLAGE

Die Bilanzsumme verringerte sich gegenüber dem Vorjahresstichtag um 35,6 Mio. Euro oder 3,9 % von 916,1 Mio. Euro auf 880,5 Mio. Euro. Die langfristigen Vermögenswerte des Konzerns betrugen zum 31. Dezember 2023 580,7 Mio. Euro (31.12.2022: 654,1 Mio. Euro). Der Rückgang ist auf die planmäßige Abschreibung der Sachanlagen beziehungsweise Nutzungsrechte nach IFRS 16 zurückzuführen sowie auf die außerplanmäßige Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwerte für drei Einrichtungen des Segments Akut, die insgesamt 33,1 Mio. Euro betrugen. Die kurzfristigen Vermögenswerte des Konzerns betrugen zum 31. Dezember 2023 299,8 Mio. Euro (31.12.2022: 262,0 Mio. Euro). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Zahlungsmittel und Zahlzungsmitteläquivalente zurückzuführen, die zum Ende des Berichtsjahres 115,3 Mio. Euro betrugen (Vorjahr: 88,0 Mio. Euro). Die langfristigen Verbindlichkeiten des Konzerns verringerten sich zum 31. Dezember 2023 um 22,7 Mio. Euro auf 513,2 Mio. Euro (31.12.2022: 535,9 Mio. Euro). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten hingegen blieben nahezu unverändert und betrugen 171,3 Mio. Euro (31.12.2022: 170,8 Mio. Euro). Das Eigenkapital der MEDICLIN beläuft sich per 31. Dezember 2023 auf 196,1 Mio. Euro (31.12.2022: 209,3 Mio. Euro).

Für weitere Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen wird auf die entsprechenden Kapitel im Konzernanhang verwiesen.

Bilanzstruktur

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in Mio. € 31.12.2023 in % der Bilanzsumme 31.12.2022 in % der Bilanzsumme
Aktiva
Langfristige Vermögenswerte 580,7 66,0 654,1 71,4
Kurzfristige Vermögenswerte 299,8 34,0 262,0 28,6
880,5 100,0 916,1 100,0
Passiva
Eigenkapital 196,0 22,3 209,3 22,8
Langfristige Schulden 513,2 58,3 535,9 58,5
Kurzfristige Schulden 171,3 19,4 170,9 18,7
880,5 100,0 916,1 100,0

BERICHTERSTATTUNG DER SEGMENTE

Umsatzerlöse

Der Anteil des Segments Postakut am Konzernumsatz in Höhe von 730,1 Mio. Euro betrug 61,8 % (Vorjahr: 61,2 %), des Segments Akut 34,8 % (Vorjahr: 35,9 %) und des Geschäftsfelds Pflege 2,9 % (Vorjahr: 2,7 %).

Im Segment Postakut stieg der Umsatz um 19,9 Mio. Euro oder 4,6 % auf 451,2 Mio. Euro. Der Umsatz des Segments beinhaltet Schutzschirmleistungen in Höhe von 7,4 Mio. Euro (Vorjahr: 11,7 Mio. Euro).

Im Segment Akut lag der Umsatz in Höhe von 254,0 Mio. Euro um 1,3 Mio. Euro oder 0,5 % über dem Vorjahreswert. Im Umsatz des Berichtsjahres sind keine Schutzschirmleistungen mehr enthalten (Vorjahr: 5,2 Mio. Euro).

Das Segment Sonstige Aktivitäten und Überleitung weist für das Jahr 2023 Umsatzerlöse in Höhe von 24,9 Mio. Euro (Vorjahr: 20,8 Mio. Euro) aus. Auf das Geschäftsfeld Pflege entfällt dabei ein Umsatz von 21,3 Mio. Euro (Vorjahr: 18,7 Mio. Euro).

Aufwandspositionen

Im Segment Postakut erhöhten sich die Materialaufwendungen um 5,0 Mio. Euro oder 5,9 %, wobei insbesondere die Aufwendungen bei den bezogenen Leistungen (+ 5,9 Mio. Euro) wie Catering (+ 4,6 Mio. Euro) und Unterhaltsreinigung (+ 2,4 Mio. Euro) aufgrund der höheren Auslastung gestiegen sind.

Im Segment Akut erhöhten sich die Materialaufwendungen um 4,2 Mio. Euro oder 6,1 %. Hier stiegen sowohl die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um 2,8 Mio. Euro als auch die bezogenen Leistungen um 1,4 Mio. Euro.

Der Personalaufwand stieg im Segment Postakut erwartungsgemäß um 8,7 Mio. Euro oder 3,8 %.

Im Segment Akut stieg er um 5,6 Mio. Euro oder 3,8 %.

Die durchschnittliche Zahl der Vollzeitkräfte im Jahr 2023 lag im Segment Postakut bei 3.636 Vollzeitkräften (Vorjahr: 3.740 Vollzeitkräfte); im Segment Akut waren 2.018 Vollzeitkräfte beschäftigt (Vorjahr: 2.037 Vollzeitkräfte).

Umsatzerlöse

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in Mio. € 2023 2022 Veränderung

in %
Postakut 451,2 431,2 + 4,6
Akut 254,0 252,7 + 0,5
Sonstige Aktivitäten und Überleitung 24,9 20,8 + 19,8
davon Geschäftsfeld Pflege 21,3 18,7 + 13,9
Konzern 730,1 704,7 + 3,6

Materialaufwand

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2023 2022 Veränderung

in %
Postakut
Materialaufwand in Mio. € 90,6 85,5 + 5,9
Materialaufwandsquote in % 20,1 19,8
Akut
Materialaufwand in Mio. € 73,8 69,6 + 6,1
Materialaufwandsquote in % 29,1 27,5

Personalaufwand

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2023 2022 Veränderung

in %
Postakut
Personalaufwand in Mio. € 238,8 230,0 + 3,8
Personalaufwandsquote in % 52,9 53,3
Akut
Personalaufwand in Mio. € 153,7 148,1 + 3,8
Personalaufwandsquote in % 60,5 58,6

Segmentergebnisse

Das Segment Postakut konnte sein Ergebnis auf 52,7 Mio. Euro (Vorjahr: 21,2 Mio. Euro) verbessern. Enthalten sind 16,8 Mio. Euro weniger Abschreibungen auf Nutzungsrechte nach IFRS 16 aufgrund der vorzeitigen Erneuerung von Mietverträgen für 20 Klinikimmobilien im Oktober 2022. Im Segment Akut lag das Segmentergebnis bei - 39,8 Mio. Euro (Vorjahr: - 4,4 Mio. Euro). Das Segmentergebnis des Segments Akut ist durch die Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwerte von drei Einrichtungen mit 33,1 Mio. Euro belastet worden. Im Segment Sonstige Aktivitäten und Überleitung, das das Geschäftsfeld Service und das Geschäftsfeld Pflege beinhaltet, lag das Segmentergebnis bei - 0,1 Mio. Euro nach 2,7 Mio. Euro im Vorjahr.

Segmentergebnisse

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in Mio. € 2023 2022
Postakut 52,7 21,2
Akut - 39,9 - 4,4
Sonstige Aktivitäten und Überleitung - 0,1 2,7
Konzern 12,7 19,5

Anzahl der Mitarbeiter in den Segmenten im Jahresdurchschnitt

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ausgewiesen in Vollzeitkräften 2023 2022 Veränderung
Postakut 3.636 3.740 - 104
Akut 2.018 2.037 - 19
Sonstige Aktivitäten 1.362 1.248 + 114
davon Geschäftsfeld Pflege 203 211 - 8
davon Geschäftsfeld Service (inkl. Verwaltung) 1.159 1.037 + 122
Konzern 7.016 7.025 - 9

Aufteilung der Umsätze nach Kostenträgergruppen und nach Segmenten 1

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in % Postakut Akut
2023 2022 2023 2022
--- --- --- --- ---
Gesetzliche Krankenkassen 41,6 43,4 90,9 91,1
Rentenversicherungsträger 50,8 48,7 0,0 0,0
Private Krankenkassen 7,5 7,8 9,0 8,7
Andere Kostenträger 0,1 0,1 0,1 0,2
Summe 100,0 100,0 100,0 100,0

1 ohne Geschäftsfeld Pflege

Investitionen

Insgesamt wurden 2023 in das Anlagevermögen 38,8 Mio. Euro (brutto) investiert. Die Investitionen teilen sich wie folgt auf die Segmente auf:

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in Mio. € 2023 2022
Postakut 22,0 16,5
Akut 14,0 9,6
Sonstige Aktivitäten und Überleitung 2,8 2,4
Konzern 38,8 28,5

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bestehen für die MEDICLIN AG keine wesentlichen Investitionsverpflichtungen.

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Gute Ausgangslage für unsicheres Umfeld in 2024

Die gesamtwirtschaftliche Lage in 2023 war trotz der leichten Besserungen ein für die Gesundheitsbranche herausforderndes Umfeld. Die durch den Ukraine-Krieg ausgelöste Einstellung der Gaslieferungen von Russland hatte zu Preissteigerungen bei der Energieversorgung und damit verbunden zu einem Anstieg der Inflationsrate geführt. Beides, sowohl die Preise der Energieversorgung als auch die Inflationsrate, begann in 2023 wieder zu sinken. Was den Arbeitsmarkt betrifft, so zeigte sich dieser robust. Die Erwerbstätigkeit nahm in 2023 um 0,7 % zu und erreichte im Jahresdurchschnitt 2023 einen historischen Höchststand von etwa 46 Millionen Personen. Der Arbeitskräftebedarf ist in vielen Bereichen trotz der konjunkturellen Schwäche hoch. Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen ist weiterhin eine Belastung für die Branche. Auch das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte entwickelte sich im Berichtsjahr positiv und nahm um 5,9 % zu. Die einsetzende Besserung der konjunkturellen Lage stimmt MEDICLIN positiv, denn inbesondere deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben einen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung. Ein stabiler Arbeitsmarkt und gesicherte Arbeitsplätze wirken sich positiv auf die Nachfrage nach medizinischen Leistungen aus, Behandlungen werden nicht aufgeschoben und die Bereitschaft, Angebote zu rehabilitativen und präventiven Leistungen anzunehmen, steigt. Hinzu kommt, dass sinkende Arbeitslosenzahlen und eine hohe Quote der abhängig Beschäftigten die finanzielle Situation der Renten- und Sozialversicherungsträger verbessern.

Was die Auslastung des Konzerns betrifft, ist der Vorstand mit der Erholung in Richtung des Auslastungsniveaus vor der Corona-Pandemie (rund 90 %) zufrieden. Die Auslastung betrug in allen vier Quartalen des Jahres 2023 über 82 % und erreichte ihren Spitzenwert im dritten Quartal (86,1 %). Auch die ersten Wochen des Jahres 2024 lassen eine sich allmählich wieder normalisierende Nachfrage erwarten.

Das größte Segment der MEDICLIN, das Segment Postakut, zeigte sich als besonders robust und erreichte mit 451,2 Mio. Euro ein Umsatzwachstum von 4,6 %. Dabei wurde im Segment Postakut ein Betriebsergebnis von 52,7 Mio. Euro erzielt.

Für die durch den Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) vorangetriebene Krankenhausreform liegt seit 2023 ein Eckpunktepapier vor, das einige wesentliche Punkte für den Sektor Akut beinhaltet, jedoch keine Aussagen über den Reha-Sektor trifft. Auf Basis des bisher veröffentlichten Eckpunktepapiers geht MEDICLIN davon aus, dass es künftig zu deutlich mehr und früher ansetzenden Reha-Leistungen kommen wird. Deshalb ist davon auszugehen, dass ein größerer Bedarf an therapeutischen und auch präventiven Angeboten notwendig wird, um die entstandene Versorgungslücke schließen zu können. Durch die Krankenhausreform wird für den Akutbereich ein Abbau von Krankenhausbetten und ein Aufbau ambulanter Strukturen, neben einer Leistungsabwanderung durch die Konzentration auf größere Zentren, mit dem Ziel der Spezialisierung im Akutbereich erwartet. MEDICLIN sieht die sich ändernden Rahmenbedingungen als Chance und hat zukunftsorientierte Projekt initiiert, die die geschilderten Entwicklungen nutzen und die Zukunftsfähigkeit des Konzerns bestärken sollen. Dabei setzt MEDICLIN insbesondere auf Akut-nahe, ambulante und digitale Behandlungsangebote. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Reformen frühstens zum 1. Januar 2025 in Kraft treten und über mehrere Jahre hin bis in das Jahr 2029 umgesetzt werden.

Trotz der noch angespannten gesamtwirtschaftlichen Lage und der vorherrschenden geopolitischen Konflikte geht der Vorstand der MEDICLIN von einer weiterhin hohen Auslastung in 2024 aus. Die sich derzeit erholende konjunkturelle Lage bestärkt den Vorstand, die Geschäftsaussichten für das Jahr 2024 als positiv zu beurteilen. Diese Beurteilung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass sich die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland nicht maßgeblich durch eine Ausweitung der geopolitischen Konflikte in der Ukraine und in Israel verschlechtert.

Prognosebericht

Wirtschaftliche Schwäche der Bundesrepublik hält an

In der im Januar 2024 veröffentlichten Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt die Bundesregierung eine aufgrund der Nachwirkungen der vorangegangenen Krisen anhaltende, sehr schwache gesamtwirtschaftliche Ausgangslage fest. Die Entwicklung sei getrieben durch den erheblichen Kaufkraftverlust als Folge des massiven Energie- und Nahrungsmittelpreisanstiegs, der schwachen weltwirtschaftlichen Entwicklung, der geopolitischen Krisen sowie der geldpolitischen Straffungen. Nach einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts zum Jahresende von etwa 0,25 % gegenüber dem Vorquartal ergibt sich nach ersten vorläufigen Informationen des Statistischen Bundesamts ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland für das Gesamtjahr 2023 von 0,3 %.

Mit den ab Januar 2023 wirkenden Energiepreisbremsen erhielten neben den privaten Haushalten auch kleine und mittlere Unternehmen Planbarkeit und ökonomische Sicherheit. Für Industriebetriebe wurde eine analoge Entlastung ab Januar 2023 geschaffen. Die Strompreisbremse ist neben der Gas-und Wärmepreisbremse ein zweites wesentliches Instrument, mit dem hohe Belastungen befristet abgefangen wurden. Im Zuge der Haushaltsplanung 2024 der Bundesregierung wurden die Energiepreisbremsen zum Ende des Jahres 2023 beendet.

Was den Arbeitsmarkt betrifft, so zeigte sich dieser robust. Die Erwerbstätigkeit nahm in 2023 um 0,7 % zu und erreichte im Jahresdurchschnitt 2023 einen historischen Höchststand von etwa 46 Millionen Personen. Auch das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte entwickelte sich im Berichtsjahr positiv und nahm um 5,9 % zu. Dabei wurden die privaten Haushalte auch durch die Möglichkeit zu steuerfreien Inflationsausgleichsprämien unterstützt. Um dem Kaufkraftverlust der privaten Haushalte entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung auch die Sozialleistungen angepasst (Wohngeld, Bürgergeld, Erhöhung des Kindergelds). Diese Maßnahmen sollten insbesondere unteren Einkommensgruppen zugute kommen.

Die Bundesregierung geht für das Jahr 2024 von einem Anstieg des deutschen Bruttoinlandsprodukts um 1,3 % und einem Anstieg des globalen Bruttoinlandsprodukts von 3,0 % aus. Die Inflationsrate in Deutschland wird in 2024 mit 2,6 % erwartet.

Neue Gesetze und Regelungen sowie Gesetzesvorhaben im Gesundheitswesen

GESETZLICHE REGELUNGEN

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) möchte die Krankenhäuser grundlegend reformieren. Die Reformpläne sind noch nicht endgültig festgelegt. Bislang liegt nur ein Eckpunktepapier vor, das weitreichende Änderungen in der Abrechnung für Akutkliniken vorsieht, jedoch keine Änderung für die Rehabilitation. Die Änderungen, die den Akutsektor adressieren, betreffen insbesondere die Abrechnung, die zukünftig weniger an Fallpauschalen orientiert sein soll. Zum anderen sollen Krankenhäuser zukünftig stärker spezialisiert werden.

Die Reform zielt darauf, das bisherige Vergütungssystem grundlegend zu ändern. So soll es künftig sogenannte Vorhaltebudgets geben - Kliniken sollen dann auch für das Vorhalten von Leistungen bezahlt werden.

Die Reformpläne sehen eine grundlegend neue Einteilung von Krankenhäusern vor, wohl auch verbunden mit der Absicht einer erheblichen Reduktion von Krankenhausstandorten. Die Krankenhäuser sollen künftig in drei Level eingeordnet und entsprechend gefördert werden. Level-1-Krankenhäuser sind Krankenhäuser der Grundversorgung (medizinische und pflegerische Basisversorgung, d. h. grundlegende chirurgische Eingriffe und Notfälle), Level-2-Krankenhäuser sind Krankenhäuser der Regel- und Schwerpunktversorgung (Grundversorgung und weitere Leistungen) und Level-3-Krankenhäuser (z. B. Universitätskliniken) dienen der Maximalversorgung.

Die Bundesregierung sieht in dieser Reform einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Stabilisierung der Krankenhausversorgung und -vergütung. Zugleich versteht sie ihren Vorschlag als einen Baustein für eine sektorenübergreifende Reform der ärztlichen und pflegerischen Versorgung in Deutschland.

Eine Reihe von gesetzlichen Änderungen soll die Pflegesituation in Krankenhäusern verbessern, unter anderem durch ein neues Instrument der Personalbemessung: Der Bundestag hat das entsprechende Gesetz im Dezember 2022 bereits gebilligt. Mit dem Gesetz soll die Situation der Pflege in den Krankenhäusern mittelfristig verbessert werden. Hierzu werden Idealbesetzungen für die Stationen errechnet und durchgesetzt. Dazu wird ein Instrument zur Personalbemessung (PPR 2.0) eingesetzt, das sich seit Januar 2023 in der Erprobungsphase befindet. Ab 2025 soll die Personalbemessung dann verbindlich für alle betroffenen Einrichtungen angewendet und gegebenenfalls sanktioniert werden.

Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) werden auch die Pädiatrie und die Geburtshilfe mehr finanzielle Unterstützung bekommen. Aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bekommt die Geburtenhilfe jeweils 120 Mio. Euro in den Jahren 2023 und 2024. Insgesamt werden für die Geburtenhilfe und die Pädiatrie in den Jahren 2023 und 2024 jeweils rund 380 Mio. Euro aus der Liquiditätsreserve entnommen.

Die oben genannten Reformpläne und gesetzlichen Änderungen betreffen im Wesentlichen den Akutsektor. MEDICLIN mit ihrem Schwerpunkt in der Rehabilitation ist also nur marginal davon betroffen. Ob, und wenn ja, in welchem Umfang die oben beschriebenen Gesetze und Regelungen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der MEDICLIN im Geschäftsjahr 2024 haben werden, ist aktuell weiterhin nicht verlässlich abschätzbar.

Ausblick

ANHALTEND HÖHERE AUSLASTUNG ZUM JAHRESBEGINN 2024

BESTÄRKT POSITIVE GESCHÄFTSAUSSICHTEN

MEDICLIN ist personell und organisatorisch so aufgestellt, dass eine optimale Versorgung der Patienten und Bewohner gewährleistet ist und die vorhandenen Kapazitäten auch in 2024 voll genutzt werden können. Die Auslastung betrug in allen Quartalen des Geschäftsjahres 2023 jeweils über 80 %. Im zweiten und dritten Quartal näherte sich die Auslastung mit 84,8 % beziehungsweise 86,1 % allmählich dem Niveau des Jahres 2019 - vor Beginn der Corona-Pandemie (über 90 %). Auch in den ersten Wochen des Jahres 2024 überzeugt die Auslastung des Konzerns auf einem Niveau über dem der ersten Wochen des Jahres 2023 und bestärkt die Geschäftsaussichten für 2024.

Was den Umsatz betrifft, geht MEDICLIN von einem Anstieg des Konzernumsatzes zwischen 3 % bis 5 % aus. Die dem erwarteten Umsatzanstieg zugrunde liegende Annahme ist eine normalisierte Auslastung auf dem Niveau von vor der Corona-Pandemie. Ergebnisbelastend werden die im Vorjahresvergleich höheren Personalkosten sein, die Anpassungen der Vergütungen sowie vermehrte Kosten der Personalrekrutierung und Personalbindung im herausfordernden Umfeld des Fachkräftemangels berücksichtigen. Weiterhin geht MEDICLIN auch von einer zusätzlichen Ergebnisbelastung durch steigende Materialaufwendungen aus, die auf Preissteigerungen zurückzuführen sind. Durch Investitionsmaßnahmen an Einzelstandorten sowie durch aktivierungspflichtige Maßnahmen wird auch ein leichter Anstieg der Abschreibungen erwartet - ohne Berücksichtigung des Einmaleffektes der in 2023 angefallenen Abschreibungen für Geschäfts- oder Firmenwerte. Unter Berücksichtigung der geschilderten Entwicklung der Ertragslage geht der Vorstand von einem Konzern-EBIT für das Jahr 2024 zwischen 38 Mio. Euro und 46 Mio. Euro aus. Die Ziele für das Geschäftsjahr 2024 basieren auf dem Konsolidierungskreis vom Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 und beinhalten demnach auch das MEDICLIN Herzzentrum Coswig, das zwar im Februar 2024 verkauft wurde, der Betriebsübergang aber noch nicht stattgefunden hat. Die finanziellen Ziele stehen jedoch unter dem Vorbehalt, dass sich keine wesentliche Verschlechterung der konjunkturellen Lage in Deutschland aufgrund der anhaltenden geopolitischen Krisen ergibt.

Die Definition von nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (Leistungsdaten) für ein nachhaltiges Management ist Bestandteil der gemeinsamen Nachhaltigkeitsstrategie der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, der RHÖN-KLINIKUM AG und der MEDICLIN, die in einer CSR-Roadmap spezifiziert werden.

Der Vorstand geht davon aus, dass der auf Konzernebene maximale Grad der Nettoverschuldung von 3,5 x des adjustierten EBITDA im Geschäftsjahr 2024 nicht überschritten wird. Im Geschäftsjahr 2023 betrug der Grad der Nettoverschuldung 0,3x und blieb somit unter dem maximalen Grad der Nettoverschuldung von 3,5 x des adjustierten EBITDA.

Umsatz und Umsatzentwicklung

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IST Geschäftsjahr 2023 Ziele Geschäftsjahr 2024
Umsatz

in Mio. €
2023 vs. 2022

in %
MIN

in %
MAX

in %
--- --- --- --- --- --- ---
Konzern 730,1 + 3,6 Umsatzwachstum von + 3,0 bis + 5,0
Segment Postakut 451,2 + 4,6 Umsatzwachstum von + 4,0 bis + 6,0
Segment Akut 254,0 + 0,5 Umsatzwachstum von + 0,0 bis + 1,0

EBIT

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IST Geschäftsjahr 2023 Ziele Geschäftsjahr 2024
EBIT

in Mio. €
EBIT-Marge

in %
MIN

in Mio. €
MAX

in Mio. €
--- --- --- --- ---
Konzern 12,7 1,7 EBIT von 38,0 bis 46,0

EBIT-Marge

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IST Geschäftsjahr 2023 Ziele Geschäftsjahr 2024
EBIT

in Mio. €
EBIT-Marge

in %
MIN

in %
MAX

in %
--- --- --- --- --- --- ---
Segment Postakut 52,7 11,7 EBIT-Marge von 10,0 bis 12,0
Segment Akut - 39,9 k. A. EBIT-Marge von 0,0 bis 1,0

ZIELERREICHUNG DES GESCHÄFTSJAHRES 2023

Für das Geschäftsjahr 2023 wurde für den Konzern im Geschäftsbericht 2022 ein Umsatzplus zwischen 3,0 % und 4,0 % und ein Konzernbetriebsergebnis zwischen 36,0 Mio. Euro und 44,0 Mio. Euro prognostiziert. Der Konzernumsatz lag somit mit einer Steigerung von 3,6 % innerhalb der Prognose. Das Konzern-EBIT lag mit 12,7 Mio. Euro innerhalb der im Januar 2024 neu veröffentlichten Prognose von 10,0 Mio. Euro bis 15,0 Mio. Euro, die aufgrund eines Einmaleffektes (Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte im Segment Akut) aktualisiert wurde.

Was die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren anbelangt, so haben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen ergeben, eine systematische Quantifizierung ist nicht erfolgt.

REORGANISATION DER KONZERNSTRUKTUR HAT BEGONNEN

Im Geschäftsjahr 2023 hat die MEDICLIN AG damit begonnen, ihre Konzernstruktur zu reorganisieren. Bislang war der größte Teil des operativen Geschäfts im Akut- und Postakutbereich einschließlich der Leitungs- und Steuerungsfunktion in der MediClin GmbH & Co. KG gebündelt. Ziel der Reorganisation ist es, eine klare und transparente Unternehmensstruktur zu schaffen, in der die Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen Unternehmenszentrale und Kliniken neu fokussiert werden. Aus der Reorganisation resultiert eine verbesserte Reaktionsfähigkeit auf Veränderungen der aktuellen Gegebenheiten und sie schafft mehr Raum für innovative Entwicklungen. Sie stärkt die Standortentwicklung, vereinfacht zukünftiges Wachstum, verbessert die Wirtschaftlichkeit und generiert zusätzliche Einnahmen. Die kaufmännischen Direktoren sollen mehr Eigenständigkeit und Verantwortung erhalten, indem sie zu Geschäftsführern werden. Hierzu werden die Unternehmenszentrale und die in der MediClin GmbH & Co. KG agierenden Akut-, Postakut- und Mischkliniken aus der GmbH & Co. KG auf insgesamt 26 eigenständige Gesellschaften abgespalten. Die Reorganisation soll im Geschäftsjahr 2024 vollständig abgeschlossen werden.

ERNEUT STEIGENDES INVESTITIONSVOLUMEN IN 2024 ERWARTET

Mit 37,6 Mio. Euro (brutto) lagen die Auszahlungen für Investitionen im Geschäftsjahr 2023 deutlich über dem Vorjahr (2022: 26,1 Mio. Euro). Für das aktuelle Geschäftsjahr geht MEDICLIN von einem erneut steigenden Investitionsvolumen von etwa 45,3 Mio. Euro aus.

Ein großer Teil der Investitionen floss in bauliche Erweiterungen und Modernisierungsmaßnahmen, aber auch in medizinische Geräte und Zubehör. Die Möglichkeit, Fördermittel für bauliche Maßnahmen zu beantragen, wird konsequent bei jeder Investition geprüft. Die Finanzierung des internen Wachstums ist gesichert und erfolgt bei gegebenem Umsatzwachstum vor allem aus dem Cashflow.

Risiko- und Chancenbericht

Die Gesundheit und das Wohl der Patienten und Bewohner sind Verpflichtungen, die hohe Maßstäbe an den Umgang mit Risiken stellen. Das Risiko- und Chancenmanagement der MEDICLIN ist in der Lage, sowohl die operativen als auch die unternehmerischen Risiken ihrer Tätigkeitsbereiche zu erfassen und realistisch einzuschätzen. Was die Wahrnehmung von Chancen anbelangt, so bieten sich für den Konzern Entwicklungs- und Wachstumsmöglichkeiten aufgrund seiner bundesweiten und sektorübergreifenden Aufstellung am Markt.

Ziele und Vorgehensweise

ZENTRALES INSTRUMENT IST DIE RISIKOINVENTUR

Ziel des Risiko- und Chancenmanagements ist die Erfassung und Steuerung wesentlicher Risiken, denen der Konzern und die einzelnen Einrichtungen ausgesetzt sind, sowie die Erfassung von Chancen, die sich dem Konzern und den einzelnen Einrichtungen bieten.

Das Management von Risiken ist eine kontinuierlich durchzuführende Aufgabe. Potenzielle Risiken so früh wie möglich zu erkennen und deren Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit abzuschätzen, ist das Ziel eines professionellen Risikomanagements. Nur so können rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Das zentrale Werkzeug zur Erfassung und Einschätzung potenzieller Unternehmensrisiken ist die zweimal jährlich durchgeführte Risikoinventur. Die Durchführung der Risikoinventuren wird durch die Risikomanagement-Software copa.ris unterstützt. Die Software deckt alle Schritte einer umfassenden Risikoerfassung ab. In die Risikoinventur werden alle Einrichtungen einschließlich der Servicegesellschaften und Medizinischen Versorgungszentren sowie die Stabsstellen und Abteilungen der Konzernzentrale einbezogen. Die Regelungen zur Ablauforganisation der Risikoinventur und der Umgang mit Risiken und Chancen sind für alle Konzernmitarbeiter verbindlich.

Die Schulung und die Umsetzung der halbjährlichen Risikoinventur erfolgt durch den Konzernbereich Risikomanagement.

Die Vorgehensweise und der Umgang mit Chancen und Risiken sind umfassend dokumentiert. So legt zum Beispiel ein Handbuch zum Risiko- und Chancenmanagement neben dem Handlungsleitfaden zur Durchführung der Risikoinventur auch die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems dar. Es enthält neben den risikopolitischen Grundsätzen des Konzerns

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die MEDICLIN-spezifische Konzeption und Ausgestaltung des Risikomanagements,
die im Berichtsjahr gültigen Festlegungen von Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Rahmen des Risikomanagementprozesses sowie
die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Ergänzt werden das Handbuch und der Leitfaden durch einen internen Risikomanagementbericht, in dem die Ergebnisse der jeweils letzten Risikoinventur dargelegt werden. Dieser interne Ergebnisbericht wird zweimal jährlich erstellt und vom Vorstand verabschiedet. Er dient der unternehmensinternen Aufklärung und der Kommunikation potenzieller Risiken sowie deren Steuerung. Er enthält auch die zusammengefassten identifizierten Risiken und Risikobewertungen sowie die Chancen aus Konzernsicht und dient als regelmäßige Information an den Aufsichtsrat.

WEITERE INSTRUMENTE DES RISIKOMANAGEMENTS

Die Risikoinventur, als zentrales Instrument des Risikomanagementprozesses, wird durch eine Reihe weiterer Instrumente zur Risikoidentifikation und Risikoprävention ergänzt. Im operativen Bereich sind dies insbesondere folgende:

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Aus dem patientenorientierten Risikomanagement

das systematische Beschwerdemanagement
die permanente Patientenzufriedenheitsbefragung
die softwaregestützte Plattform zur Erfassung von Beinahe-Fehlern (CIRS) in definierten Kliniken
die konzernweite Datenschutzrichtlinie

Zur Risikominimierung tragen auch verbindliche Konzernrichtlinien, wie zum Beispiel die Konzernrichtlinie zum Umgang mit Medizinprodukten, ein systematisches Fehlermanagement im Rahmen des internen Qualitätsmanagementsystems und interne Kontrollen von zentralen Kernprozessen (IKS), bei.

Die zentralen Schutzziele für das Risikomanagement bei IT-Systemen der MEDICLIN sind:

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Sicherheit für Patienten, Anwender und Dritte
Effektivität der medizinischen Datenverarbeitung für eine Gesundheitsmaßnahme
Daten- und Systemsicherheit im Sinne von Schutz vor der Beeinträchtigung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten/​Systemen

Zur Erreichung der Ziele orientiert sich der Aufbau der MEDICLIN-IT-Infrastruktur an den Vorgaben der IT-Grundschutzkataloge des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Umsetzung der Ziele zur Verringerung der Anzahl und Schweregrade von Störungen wird unter anderem durch verbindliche konzernweite IT-Standards sichergestellt.

RISIKOBEWERTUNG UND RISIKOKLASSIFIZIERUNG

AUF EINRICHTUNGS-/​ABTEILUNGSEBENE

Alle betriebswirtschaftlichen Risiken sind von den Risikoverantwortlichen innerhalb der Risikomanagement-Software copa.ris hinsichtlich der wesentlichen Aspekte zu dokumentieren und zu bewerten. Die Bewertung der identifizierten Risiken einschließlich ihrer Schadenshöhe und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit erfolgt durch den jeweiligen Risikoverantwortlichen vor Ort beziehungsweise dem Risikoverantwortlichen in der Zentrale.

Bewertet werden Risiken auf den beiden Dimensionen "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "Schadenshöhe". Die Bewertung eines Risikos findet dabei grundsätzlich unter Beachtung der bereits ergriffenen Maßnahmen (Status-Quo-Bewertung) und der noch geplanten Maßnahmen (Ziel-Bewertung) statt.

Zur Beurteilung der Risikosituation werden auf Konzernebene als auch auf Einrichtungs- beziehungsweise Abteilungsebene vier Risikoklassen unterschieden, die je nach Schadenserwartungswert einen unterschiedlichen Handlungsbedarf erfordern. Die Risikoklassen auf Konzernebene sind wie folgt definiert:

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Bestandsgefährdend - Schadenserwartungswert größer 10 Mio. Euro
Handlungsrelevant - Schadenserwartungswert größer 5 Mio. Euro bis 10 Mio. Euro
Überwachungsrelevant - Schadenserwartungswert größer 1 Mio. Euro bis 5 Mio. Euro
Akzeptabel - Schadenserwartungswert bis 1 Mio. Euro

Im Jahr 2023 bestanden auf Konzernebene keine Risiken in der Risikoklasse "bestandsgefährdend".

CHANCENBEWERTUNG UND CHANCENKLASSIFIZIERUNG

MEDICLIN hat ebenso wie bei den Risiken Chancenfelder und Chancenklassen definiert. Die Chancenklassen auf Konzernebene sind wie folgt festgelegt:

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Sehr hohe Chancenerwartung - Chancenerwartungswert größer 10 Mio. Euro
Hohe Chancenerwartung - Chancenerwartungswert größer 5 Mio. Euro bis 10 Mio. Euro
Mäßige Chancenerwartung - Chancenerwartungswert größer 1 Mio. Euro bis 5 Mio. Euro
Geringe Chancenerwartung - Chancenerwartungswert bis 1 Mio. Euro

Nachstehend wird auf die Risiko- und Chancenfelder eingegangen, aus denen sich für den Konzern Risiken oder Chancen ergeben können.

RISIKEN UND CHANCEN DES KONZERNS

Die für den Konzern relevanten Risiken und Chancen und der Umgang mit diesen wird in den nachfolgenden Risikofeldern ausführlich erläutert. Die Ermittlung erfolgt Bottom-up und Top-down unter Zugrundelegung der jeweiligen Inventur.

Infrastrukturelle Risiken

Auf dem Gesundheitsmarkt besteht wie in anderen Branchen ein ausgeprägter Fachkräftemangel. Dies kann die medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungsfähigkeit einschränken und aufgrund des Fehlens von qualifiziertem Personal zu Belegungs- und damit Umsatzrückgängen in einzelnen Kliniken führen. Zur Vorbeugung des Risikos des Fachkräftemangels und um die Abhängigkeit von Fremdpersonal zu reduzieren, setzt MEDICLIN auf ein aktives Personalmanagement und die Positionierung des Unternehmens als attraktiver Arbeitgeber. Hierzu zählen unter anderem ein breites Angebot an Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten, mitarbeiterorientierte Gestaltung der Arbeitsplätze und wo möglich auch flexible Arbeitszeitmodelle.

Die Anwendung von hausindividuellen Vergütungsregelungen ermöglicht es, künftige Entwicklungen der Personalaufwendungen mitzugestalten und den lokalen Arbeitsmarktbedingungen Rechnung zu tragen.

Im Rahmen von aktiven Bau-, Sanierungs- und Modernisierungsaktivitäten ist MEDICLIN unterschiedlichen Risiken ausgesetzt, die sich negativ auf die Ertrags- und Vermögenslage auswirken können. Hierzu zählen zum Beispiel Bauverzögerungen und Kostenüberschreitungen. Ein mögliches Haftungsrisiko besteht bei nicht fördermittelrechtsgemäßer Verwendung von Fördermitteln.

Ein zentralgesteuertes und standardisiertes Vorgehen in Verbindung mit einer engmaschigen Begleitung der Bauprojekte ermöglicht MEDICLIN proaktive Steuerung möglicher Projektrisiken. Hierzu zählt auch die Überwachung von Lieferanten, um frühzeitige Maßnahmen bei Preissteigerungen beziehungsweise Lieferschwierigkeiten in der Lieferkette ergreifen zu können.

Dies gilt ebenso für die zur Sicherstellung der Betriebssicherheit eingebundenen Rahmen- und Wartungsvertragspartner.

Eine funktionierende IT-Infrastruktur ist ein wichtiger Baustein für den Erfolg der MEDICLIN. Risiken können sich sowohl bezogen auf die Verfügbarkeit als auch auf die Sicherheit von IT-Systemen und Daten ergeben. Durch die steigende Komplexität und die weltweite Zunahme an Cyberangriffen hat sich die IT-Risikolage in den letzten Jahren zunehmend erhöht. Um diesen Risiken zu begegnen, ergreift MEDICLIN aktive Maßnahmen zur Steigerung der IT-Sicherheit. Schutzziele sind hierbei insbesondere die Patientensicherheit, Datenschutz und Behandlungseffektivität. In diesem Zusammenhang wird das Risikomanagement im Bereich der IT- und Informationssicherheit kontinuierlich weiterentwickelt.

Innerhalb der MEDICLIN werden relevante Rechtsrisiken dezentral identifiziert, bewertet und gesteuert. Den Ausgang möglicher anhängiger Rechtsstreitigkeiten vorauszusagen ist nicht immer möglich. Dennoch erwartet MEDICLIN zum aktuellen Zeitpunkt keine wesentlich negativen Auswirkungen aus anhängigen Rechtsstreitigkeiten.

Umweltrisiken bestehen aufgrund des Geschäftsmodells und der Ausgestaltung der Standorte keine. Siehe hierzu auch Nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 315b und § 315c HGB.

Umfeld und Branchenrisiken

Das Risiko der Abhängigkeit von einzelnen Kostenträgern nimmt durch die Fusion von Krankenkassen sowie der neuen Belegungssteuerung der Rentenversicherungsträger (DRV Bund und Länder) zu. MEDICLIN wirkt auf eine heterogene Zuweiser- beziehungsweise Kostenträgerstruktur hin, um dem Abhängigkeitsrisiko aktiv zu begegnen.

Die Wettbewerbssituation und die damit verbundenen Risiken der MEDICLIN sind standortabhängig und regional unterschiedlich ausgeprägt. Der Konzern begegnet diesem Umstand mittels eines Regionalkonzepts, um auf regionale Veränderungen zeitnah und flexibel mit geeigneten Maßnahmen reagieren zu können.

Da das Gesundheitswesen und dessen Finanzierung gesetzlich reglementiert sind, können sich Gesetzesänderungen vor allem in Bezug auf die Kostenerstattung von medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen auf die Geschäftsentwicklung auswirken. MEDICLIN verfolgt intensiv die gesetzgeberischen Aktivitäten und analysiert im Rahmen ihres Risiko- und Chancenmanagementsystems, welche Risiken und Chancen sich für die Ergebnissituation des Konzerns ergeben könnten.

Operative Risiken

MEDICLIN ist einem grundsätzlichen Forderungsausfallrisiko ausgesetzt. Diesem Risiko begegnet der Konzern durch die Definition zentraler Standards für den Abrechnungsprozess und ein aktives Forderungsmanagement.

Für die MEDICLN ist eine sehr hohe Behandlungsqualität ein zentraler Faktor. Das strukturierte interne Qualitätsmanagement des Konzerns ermöglicht die kontinuierliche Maximierung der Behandlungsqualität. Mittels angemessener Präventivsysteme, kontinuierlicher Weiterbildung der Mitarbeiter und aktiver Risikovorsorge werden eine stete Verbesserung der Patientensicherheit und die frühzeitige Reduzierung möglicher Risiken erreicht.

Aufgrund des dynamischen wirtschaftlichen Umfelds in vielen Wirtschaftsbereichen können sich für MEDICLIN Risiken im Bereich der Kostensteigerungen und Lieferengpässe ergeben. MEDICLIN ist Teil eines großen Einkaufsverbunds. Hierdurch ist es dem Konzern möglich, von kollektiv verhandelten und für MEDICLIN vorteilhaften Preis- und Lieferbedingungen zu profitieren, eine hohe Stammdatenqualität sicherzustellen und dank der durch den Einkaufsverbund bereitgestellten Informationen frühzeitig auf Marktveränderungen zu reagieren. Bestehende Risiken konnten so deutlich verringert werden.

Finanzielle Risiken

Durch die gesetzliche Reglementierung ist MEDICLIN bezogen auf die Entwicklung der Erlösbudgets, verspätet durchgeführten Budgetverhandlungen und möglichen Änderungen im Budgetrecht Risiken ausgesetzt. Für Risiken aus der Prüfung des Medizinischen Dienstes (MD-Prüfungen) werden entsprechende Rückstellungen gebildet, hierdurch werden auch rückwirkende Risiken aus der Ambulantisierung mit abgebildet. Weitere Risiken können sich aus gesetzlichen Vorschriften oder Verordnungen ergeben, die zu einem deutlich höheren Aufwand führen. Hierzu gehören das PflegepersonalStärkungsgesetz (PpSG) und die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV).

Der Konzern begegnet diesen Risiken mit entsprechenden Unterstützungsaktivitäten für die lokalen Einheiten.

Der Konzern ist grundsätzlich den Risiken aus dem Kapitalmarkt ausgesetzt. Hieraus können sich Kontrahenten-, Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken ergeben. Die Überwachung und Steuerung dieser Risiken erfolgt zentral mit dem Ziel, Kapitalmarktrisiken aktiv zu reduzieren.

Strategische Risiken

Das Vertrauen der Öffentlichkeit ist für MEDICLIN als großen privaten Gesundheitsdienstleister von großer Bedeutung. Der Erhalt und Ausbau dieses hohen Ansehens ist Aufgabe des Konzernbereichs Unternehmenskommunikation. Berichten, die gegebenenfalls einseitige oder gar unzutreffende Sachverhalte darlegen, begegnet MEDICLIN mit aktiver und transparenter Kommunikation.

Die Entwicklungen im Nahen Osten, der anhaltende Ukrainekonflikt, weitere Konfliktpotenziale im asiatischen Raum und das Auftreten möglicher weiterer Krisensituationen (z. B. neue COVID-Varianten) können sich zu einem Polykrisenszenario entwickeln. In diesem Zug können Auswirkungen auf die internationalen Lieferketten entstehen. Die daraus möglicherweise resultierenden Preissteigerungen und Lieferengpässe können zu einer Verstärkung der Gesamtrisikosituation führen.

Die aus strategischen Überlegungen heraus mögliche Erschließung neuer Märkte, die Erweiterung des bestehenden Leistungsangebots durch neue Angebote oder die Erschließung neuer Geschäftsfelder kann zusätzliche Risiken erzeugen, die durch eine detaillierte Analyse der Chancen und Risiken minimiert werden können.

Chancen aus Umfeld und Markt

Der Konzern geht davon aus, dass der Gesundheitsmarkt vor allem demografiebedingt wachsen wird. Hinzu kommt, dass sich aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Situation am Arbeitsmarkt die Lebensarbeitszeit in den nächsten Jahren verlängern wird. Dies bedeutet, dass die Nachfrage nach qualifizierten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die die Leistungs- und Arbeitsfähigkeit erhalten, steigen wird. Der Konzern stellt sich auf diese Marktveränderung durch ein entsprechendes Leistungsangebot ein.

Auch Veränderungen der Wettbewerbersituation oder politisch oder ökonomisch gewollte Konsolidierungen im Markt können MEDICLIN Chancen bieten.

Strategische Chancen

Die Unternehmensstrategie der MEDICLIN sieht vor, durch internes Wachstum den Konzernumsatz zu steigern und durch geeignete Kostenstrukturen nachhaltig die Ertragsstärke zu sichern. Basis hierfür sind im Segment Postakut der Ausbau der Kapazitäten in nachfragestarken Indikationen, im Segment Akut die kontinuierliche Verbesserung der internen Strukturen und im Geschäftsfeld Pflege eine nachfrageorientierte Kapazitätsoptimierung. Auch eine stärkere Fokussierung auf ein ambulantes Angebot wird als Chance für weiteres Wachstum gesehen.

Der Konzern prüft kontinuierlich die Chancen sowohl - übergeordnet - in Bezug auf eine optimale Zusammensetzung des Klinik-Portfolios als auch - im Detail - in Bezug auf Erweiterungen des bestehenden Leistungsangebots an bestimmten Standorten. Hinzu kommt eine Beobachtung langfristiger globaler Trends und Entwicklungen des Gesundheitsmarkts.

Infrastrukturelle Chancen

Die Einführung und der weitere Ausbau digitaler Krankenhausinformationssysteme haben direkten Einfluss auf die Leistungserbringung und sind daher bei der MEDICLIN ebenfalls von Bedeutung.

Operative Chancen

Die Zentralisierung bestimmter Aufgaben beziehungsweise Leistungen (Shared Services) im Konzern führt zu effizienten Kostenstrukturen und ermöglicht Standardisierungen. Hieraus ergeben sich sowohl für den Konzern als auch für die operativen Einheiten Chancen für Qualitäts- und Prozessverbesserungen.

Finanzielle Chancen

Durch die Börsennotierung besteht die Möglichkeit, Finanzmittel zu generieren, um Wachstum über den Kapitalmarkt zu finanzieren oder eine potenzielle Verschuldung zurückzuführen.

Zusammenfassung und Bewertung

Das Gesamtrisiko der MEDICLIN besteht aus Risiken, die das Unternehmen nicht beeinflussen kann, wie Konjunktur, Gesetzgebung und Budgetpolitik der Kostenträger, sowie aus Risiken, die beeinflussbar sind. Die nicht beeinflussbaren Risiken werden regelmäßig beobachtet und analysiert, hierdurch wird es der MEDICLIN ermöglicht, auf Veränderungen frühzeitig reagieren zu können. Beeinflussbare Risiken werden durch entsprechende Überwachungs- und Kontrollsysteme frühzeitig erfasst, so dass sie vermieden werden können oder ihre Auswirkungen sich in Grenzen halten.

Auch mögliche Chancen werden regelmäßig sondiert und deren Potenzial analysiert und bewertet und die Realisierung gegebenenfalls in die Wege geleitet.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtrisikoposition der MEDICLIN verringert.

RISIKEN UND CHANCEN MIT MÖGLICHEN AUSWIRKUNGEN

AUF DEN PROGNOSEZEITRAUM

Wesentliche Risiken und Chancen, die innerhalb des Prognosezeitraums zu Abweichungen von der erwarteten Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Konzerns führen könnten, zeigt die nachstehende Übersicht:

Prognose der wesentlichen Konzernrisiken und Konzernchancen

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Risikofelder Mögliche Auswirkungen Prognose
Einschätzung 2023 Einschätzung 2024
--- --- --- ---
Umfeld- und Branchenrisiken
Politische und regulatorische Risiken mittel gering fallend
Risiken aus Abhängigkeiten (z. B. von Kostenträgern) gering mittel steigend
Strategische Risiken
Risiken aus außergewöhnlichen externen Ereignissen (z. B. Pandemie) mittel gering fallend
Finanzielle Risiken
Finanzielle Risiken gering gering
Operative Risiken
Abrechnungs- und Erlösrisiken mittel mittel stabil
Produktionsrisiken mittel gering fallend
Infrastrukturelle Risiken
Risiken im Bereich Informationstechnologie mittel gering fallend
Personalrisiken mittel sehr hoch steigend
Technische Risiken (z. B. Ausfall Medizintechnik) mittel mittel stabil
Risiken aus Bautätigkeiten und Betrieb von Gebäuden hoch hoch stabil

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Chancenfelder Mögliche Auswirkungen Prognose
Einschätzung 2023 Einschätzung 2024
--- --- --- ---
Chancen aus Umfeld & Markt mittel mittel stabil
Strategische Chancen mittel mittel stabil
Infrastruktur Chancen ohne Bewertung gering steigend
Operative Chancen gering gering stabil
Finanzielle Chancen gering ohne Bewertung fallend

Die Risiko- und Chancenbewertung ist in der Prognose für die Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Konzerns im Geschäftsjahr 2024 mit ihrer aktuellen Bewertung im Hinblick auf Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung berücksichtigt.

AUSWIRKUNGEN DER AKTUELLEN SITUATION

AUF DAS RISIKOPORTFOLIO

Neben dem anhaltenden Konflikt in der Ukraine und der Lage im Nahen Osten kann die Eskalation der Konfliktpotenziale im asiatischen Raum in Kombination mit der gesamtwirtschaftlichen und verbleibenden pandemischen Effekten zu einem Polykrisenszenario führen.

Hierdurch können sich negative Auswirkungen für die Weltwirtschaft ergeben, die sich auch entsprechend auf das Risikoportfolio der MEDICLIN AG auswirken können. Hierzu zählen zum Beispiel Einschränkungen der Liefersicherheit, Preissteigerungen und Anstieg der bereits benannten Risiken.

Der Konzern hat Maßnahmen ergriffen, um die stark gestiegenen Preise durch eine Reduzierung des Verbrauchs abzufedern, sofern dies ohne Einschränkungen bei der Versorgung der Patienten möglich ist. Was die generelle Versorgungssicherheit anbelangt, so gehört MEDICLIN zu den systemrelevanten Branchen.

Zum Schutz gegen Infektionen trifft der Konzern seit Beginn der Pandemie auf der operativen Ebene in allen Einrichtungen und in der Zentrale ausreichend Vorkehrungen, um mögliche Infektionsrisiken bei Patienten und Mitarbeitern zu minimieren und damit die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unter umfangreichen Hygienemaßnahmen einschließlich Quarantäneoptionen sicherzustellen. Diese Vorgaben gelten aktuell auch weiterhin.

Eine detaillierte Quantifizierung der mit der aktuellen Situation verbundenen Risiken ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Die MEDICLIN beobachtet die Entwicklungen engmaschig, um frühzeitig Maßnahmen ergreifen zu können, welche die möglichen negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns reduzieren.

Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Der Vorstand einer börsennotierten Aktiengesellschaft hat nach § 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Er hat darüber hinaus als Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft nach § 91 Abs. 3 ein im Hinblick auf den Umfang der Geschäftstätigkeit und die Risikolage des Unternehmens angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem einzurichten.

Das interne Kontrollsystem gewährleistet einerseits einen effizienten Rechnungslegungsprozess und dient andererseits dazu, die mit den unternehmerischen Aktivitäten verbundenen Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen zu bewerten, um durch geeignete Maßnahmen rechtzeitig gegensteuern zu können.

Wichtiger Bestandteil des internen Kontrollsystems ist die zentrale Organisation von Dienstleistungen in der Konzernzentrale in Offenburg. Zentralisiert sind unter anderem die Finanzbuchhaltung, das Konzerncontrolling, das Konzernrechnungswesen, das Personalwesen, die Lohn- und Gehaltsabrechnung, das Qualitätsmanagement, das Versicherungswesen sowie das Erlösmanagement. Die fachliche Leitung des Erlösmanagements ist seit Ende 2022 bei Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg, im Bereich Budget/​Krankenhausfinanzierung angesiedelt.

Die einheitliche Rechnungslegung wird durch konzernweite Richtlinien sowie einen konzerneinheitlichen Kontenplan gewährleistet. Die im Bereich Rechnungslegung verwendeten EDV-Systeme sind durch geeignete Sicherheitseinrichtungen gegen unbefugten Zugang geschützt. Die Konsolidierung der Daten aus den Gesellschaften erfolgt zentral, dabei findet unter anderem ein umfangreicher Abgleich konzerninterner Salden statt. Die beteiligten Personen im Finanz- und Rechnungswesen verfügen über die erforderlichen Qualifikationen. Eine Funktionstrennung ist bei der Bearbeitung der Aufgaben gegeben. Bei den rechnungslegungsrelevanten Prozessen sind unter anderem auch IT-basierte Kontrollen installiert. Das Vieraugenprinzip ist gewahrt. Die Erstellung des Konzernabschlusses und der Einzelabschlüsse erfolgt im Konzernrechnungswesen.

Die Fakturierung erfolgt zeitnah und dezentral, das Forderungsmanagement, das Mahnwesen und die Liquiditätsüberwachung sind zentral organisiert.

Durch die zentrale Organisation des Rechnungswesens in der Konzernzentrale in Offenburg wird gewährleistet, dass die Rechnungslegung der Kliniken einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, internationalen Rechnungslegungsstandards und konzerninternen Richtlinien erfolgt. Gleichzeitig wird die Ausstattung des Rechnungswesens in personeller und materieller Hinsicht sichergestellt. Die aus dem Rechnungslegungsprozess resultierenden Ergebnisse liefern im Rahmen der Rechnungslegungspublizität der Öffentlichkeit zutreffende und verlässliche Informationen hinsichtlich der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der MEDICLIN AG und des Konzerns.

Sonstige Angaben

Angaben nach § 315a Abs.1 HGB bzw. § 289a Abs.1 HGB

Das gezeichnete Kapital der MEDICLIN Aktiengesellschaft besteht aus 47.500.000 Stück nennbetraglosen Inhaberaktien. Beschränkungen des Stimmrechts der Aktien können sich aus den Vorschriften des Aktiengesetzes ergeben. So unterliegen Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen einem Stimmverbot (§ 136 AktG). Außerdem steht der Gesellschaft kein Stimmrecht aus eigenen Aktien zu (§ 71b AktG). Vertragliche Beschränkungen in Bezug auf das Stimmrecht oder die Übertragung der Aktien sind dem Vorstand nicht bekannt. Direkt beteiligt an der MEDICLIN Aktiengesellschaft mit einem Anteil größer 10 % ist die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA. Indirekt beteiligt sind die Asklepios Kliniken Management GmbH als Komplementärin und die Broermann Holding GmbH als Kommanditistin sowie Herr Dr. Bernard große Broermann über die beiden vorgenannten Gesellschaften, beziehungsweise dessen Erben. Ebenfalls direkt beteiligt mit einem Anteil größer 10 % sind die ERGO Group AG (ERGO) und die DKV Deutsche Krankenversicherung AG (DKV). Indirekt beteiligt ist die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG über ihre Tochtergesellschaften ERGO und DKV. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, gibt es nicht. Arbeitnehmer, die am Kapital der MEDICLIN beteiligt sind, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionäre aus. Die Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder entsprechen den gesetzlichen Regeln. Das Gleiche gilt für die Angaben zur Änderung der Satzung. Im Geschäftsjahr 2023 wurde der Hauptversammlung keine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zur Beschlussfassung vorgelegt. MEDICLIN besitzt derzeit keine eigenen Aktien. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. September 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23. September 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt 23.750.000,00 Euro durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Grundsätzlich steht den Aktionären ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Einzelheiten zum Genehmigten Kapital 2020 finden Sie in § 4 Abs.4 der Satzung. Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, außer dass im Rahmen der Fremdkapitalfinanzierung eine Kündigungsmöglichkeit besteht. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern.

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung beinhaltet alle gemäß § 289f HGB und § 315d HGB geforderten Angaben zur Unternehmensführung. Sie ist auf der Homepage verfügbar unter: www.mediclin.de/​corporate-governance

Erklärung des Vorstands nach § 312 Abs. 3 AktG

"Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften im Geschäftsjahr 2023 nach den Umständen, die in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Für Maßnahmen, durch die die Gesellschaft benachteiligt wurde, hat die Gesellschaft eine angemessene Entschädigung erhalten."

MEDICLIN AG (Kurzform)

Der Jahresabschluss der MEDICLIN Aktiengesellschaft, Offenburg, ist wie im Vorjahr nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und den besonderen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Die MEDICLIN AG als börsennotierte Gesellschaft erfüllt alle Anforderungen des Kapitalmarkts und kann diesen auch zur Kapitalbeschaffung nutzen.

Entwicklung der Ertragslage

Gewinn- und Verlustrechnung

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in Tsd. € 2023 2022
Umsatzerlöse 4.885 4.169
Sonstige betriebliche Erträge 4.589 1.331
Gesamtleistung 9.474 5.500
Materialaufwand - 728 0
Personalaufwand - 4.116 - 3.855
Sonstige betriebliche Aufwendungen - 8.818 - 3.200
Operatives Ergebnis/​EBITDA - 4.188 - 1.555
Abschreibungen auf das Anlagevermögen - 7 - 4
Betriebsergebnis/​EBIT - 4.195 - 1.559
Finanzergebnis 15.528 20.935
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 263 - 10.974
Ergebnis nach Steuern 11.596 8.402
Sonstige Steuern - 2 - 1
Jahresüberschuss/​Jahresfehlbetrag 11.594 8.401
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 9.155 754
Bilanzgewinn 20.749 9.155

Die Umsatzerlöse der MEDICLIN AG sind im Berichtsjahr auf 4,9 Mio. Euro gestiegen (Vorjahr: 4,2 Mio. Euro). Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen in 2023 4,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1,3 Mio. Euro). Diese enthielten in 2022 Erträge aus der Auflösung einer Rückstellung für Gewährleistungsansprüche aus einem Klinikverkauf im Jahr 2020 in Höhe von 0,7 Mio. Euro.

Von den sonstigen betrieblichen Erträge entfallen 3,2 Mio. Euro auf den Verkauf der gesamten Kommanditanteile an der Dr. Hoefer-Janker GmbH & Co. Klinik KG einschließlich deren Beteiligung an der MVZ MEDICLIN Bonn GmbH. Weitere 1,1 Mio. Euro entfallen auf Zahlungseingänge aus bereits wertberichtigten Darlehen gegenüber verbundenen Unternehmen.

Der Anstieg bei den Personalaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus einem Einmaleffekt im Geschäftsjahr 2023. Der ehemalige COO der MEDICLIN Aktiengesellschaft hatte sein Vorstandsmandat zum 30. September 2023 niedergelegt. Vom Niederlegungszeitpunkt bis zum Beendigungszeitpunkt des Vorstandsdienstvertrags zum 31. März 2024 ist er von der Erbringung seiner Dienste als Vorstandsmitglied der Gesellschaft unwiderruflich freigestellt. Für den Zeitraum bis zum Ende des Dienstvertrags wurde die geschuldete Vergütung (0,3 Mio. Euro) zurückgestellt.

Das EBIT der MEDICLIN AG betrug im Berichtsjahr -4,2 Mio. Euro, nach -1,6 Mio. Euro im Jahr 2022. Dies ist im Wesentlichen auf den Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen zurückzuführen, die im Berichtsjahr um 5,6 Mio. Euro höher ausgefallen sind.

Der ausgewiesene Steueraufwand beinhaltet den Körperschaftsteueraufwand auf das Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 4.964 Tsd. Euro (Vorjahr: 2.650 Tsd. Euro) sowie Steuererstattungen für Vorjahre in Höhe von -3.155 Tsd. Euro (Vorjahr Steuerabgrenzung: 983 Tsd. Euro).

Das Finanzergebnis beträgt im Berichtsjahr 15,5 Mio. Euro nach 20,9 Mio. Euro im Jahr 2022. Die Erträge aus Beteiligungen betreffen eine Vorabausschüttung aus dem Jahresüberschuss 2023 der MediClin GmbH & Co. KG in Höhe von 15,0 Mio. Euro (Vorjahr: 44,0 Mio. Euro). Von den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen in Höhe von insgesamt 4,3 Mio. Euro (Vorjahr: 2,0 Mio. Euro) entfallen 2,3 Mio. Euro (Vorjahr: 1,9 Mio. Euro) auf Zinsen für die Darlehensgewährung an verbundene Unternehmen. Auf Zinserträge aus Guthaben bei Kreditinstituten entfallen 1,1 Mio. Euro (Vorjahr: 23 Tsd. Euro). 1,0 Mio. Euro entfallen auf Zinsen aus Körperschaftsteuererstattungen der Jahre 2010 bis 2020.

Bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entfallen 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro) auf Zinsaufwendungen für die Darlehen an ein verbundenes Unternehmen. Im Rahmen des Konsortialkredites fielen Zinsen in Höhe von 3,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro) an. Darüber hinaus sind im Geschäftsjahr Provisionsaufwendungen in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro) angefallen, die im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Konsortialkredit stehen.

Dem gegenüber steht als Saldogröße ein latenter Steuerertrag in Höhe von 2.072 Tsd. Euro (Vorjahr Steueraufwand: 7.341 Tsd. Euro), der sich im Wesentlichen aus der Veränderung der Unterschiedsbeträge zwischen den Beteiligungsansätzen der MEDICLIN AG und den steuerlichen Kapitalkonten der Kommanditgesellschaften (2.165 Tsd. Euro) ergibt. Der Rest ergibt sich aus temporären Differenzen aus der Pauschalwertberichtigung sowie aus Personalkostenrückstellungen.

Umsatzerlöse

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in Tsd. € 2023 2022
Erlöse aus Konzernumlagen 2.581 2.546
Erlöse aus Managementleistungen 2.172 1.500
Sonstige Erlöse 132 123
4.885 4.169

Die MEDICLIN AG hat einen Teil ihrer Aufwendungen als Konzernumlage ihren Tochtergesellschaften weiterbelastet.

Sonstige betriebliche Erträge

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in Tsd. € 2023 2022
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 230 1.091
Sonstige Erträge 4.359 240
4.589 1.331

Sonstige betriebliche Aufwendungen

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in Tsd. € 2023 2022
Prüfungs- und Beratungskosten 2.329 1.837
Sonstige Verwaltungskosten 419 651
davon Vergütung des Aufsichtsrats 277 312
davon Kosten der Hauptversammlung 59 47
davon Nebenkosten des Geldverkehrs 83 258
davon Personalbeschaffungskosten 0 34
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit 297 320
Versicherungen 275 142
Sonstige Aufwendungen 5.498 250
8.818 3.200

Der Anstieg bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus einem Darlehensverzicht in Höhe von 4,6 Mio. Euro gegenüber der Dr. Hoefer-Janker GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit deren Veräußerung im Geschäftsjahr 2023. Darüber hinaus wurden 0,5 Mio. Euro als Gewährleistungsrückstellung in diesem Zusammenhang erfasst.

Entwicklung der Vermögens- und Finanzlage

Die hier gezeigte nach Fristigkeit gegliederte Bilanz weist eine Bilanzsumme auf, die gegenüber dem Vorjahresstichtag um 14,5 Mio. Euro gestiegen ist.

Das Eigenkapital stieg um 11,6 Mio. Euro aufgrund des erwirtschafteten Jahresüberschusses, die Eigenkapitalquote liegt bei 74,4 %.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 11,6 Mio. Euro lag um 3,2 Mio. Euro über dem Vorjahreswert, resultierend aus einem saldierten Steuerertrag.

Bilanzstruktur

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in Mio. € 31.12.2023 in % der Bilanzsumme 31.12.2022 in % der Bilanzsumme
Aktiva
Langfristige Vermögenswerte 284,6 66,2 289,0 69,6
Kurzfristige Vermögenswerte 145,2 33,8 126,3 30,4
429,8 100,0 415,3 100,0
Passiva
Eigenkapital 319,9 74,4 308,3 74,2
Langfristige Schulden 65,6 15,3 67,7 16,3
Kurzfristige Schulden 44,3 10,3 39,3 9,5
429,8 100,0 415,3 100,0

Aussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Vorstand beurteilt die Ertragslage der MEDICLIN AG als gesichert und die Finanz- und Vermögenslage als solide. Die Umsatzerlöse lagen im Rahmen der Planung und der Prognose. Eine Einstandserklärung im Hinblick auf die Befreiungsvorschriften nach § 264 Abs. 3 HGB wurde für mehrere Tochtergesellschaften abgegeben. Eine Inanspruchnahme wird nicht erwartet.

Im Jahresdurchschnitt waren 8,6 Angestellte beschäftigt (Vorjahr: 9,1 Angestellte). Bezüglich der Angaben zu Bilanz und Anlagenspiegel der MEDICLIN Aktiengesellschaft wird auf den Jahresabschluss und den Anhang der MEDICLIN Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 verwiesen.

Ausblick

Die Ertragsstruktur der MEDICLIN AG hängt wie in den Vorjahren auch im Jahr 2024 ursächlich von der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochterunternehmen und damit des Konzerns insgesamt ab. Auch hinsichtlich der Chancen- und Risikolage hängt die Entwicklung der MEDICLIN AG von der Entwicklung des Konzerns ab.

Der Vorstand geht davon aus, dass die Umsatzerlöse auf dem Niveau des Jahres 2023 liegen werden. Das Jahresergebnis 2024 dürfte mindestens in der Größenordnung des Berichtsjahres liegen.

Vergütungsbericht

MEDICLIN verfolgt bei der Vergütungspolitik den Grundsatz einer leistungsorientierten, auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichteten Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsarbeit, die sich aus festen und variablen Komponenten zusammensetzt.

Im Vergütungsbericht werden gemäß § 162 AktG die Vergütungen der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der MEDICLIN Aktiengesellschaft dargestellt und erläutert. Das aktuelle Vergütungssystem für den Vorstand wurde vom Aufsichtsrat gemäß § 87a Abs.1 AktG beschlossen und von der Hauptversammlung am 26. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 96,81 % des vertretenen Kapitals gebilligt. Das aktuelle Vergütungssystem für den Aufsichtsrat, das in der Satzung im § 12 geregelt ist, wurde von der Hauptversammlung ebenfalls am 26. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 99,9 % des vertretenen Kapitals gebilligt.

Der Aufsichtsrat hat gemäß § 87a Abs. 1 AktG ein neues Vergütungssystem für den Vorstand beschlossen, welches am 6. Juni 2024 der ordentlichen Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt wird.

Das Vergütungssystem, die Satzung, die das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat enthält, und den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023, finden Sie unter www.mediclin.de/​corporate-governance.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements beruhen. Wörter wie "antizipieren", "annehmen", "glauben", "einschätzen", "erwarten", "beabsichtigen", "können/​könnten", "planen", "projizieren", "sollten" und ähnliche Begriffe kennzeichnen solche vorausschauenden Aussagen. Solche Aussagen sind gewissen Risiken und Unsicherheiten unterworfen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der MEDICLIN AG beruhen. Sollten einer dieser Unsicherheitsfaktoren oder andere Unwägbarkeiten eintreten oder sollten sich die den Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen genannten oder implizit zum Ausdruck gebrachten Ergebnissen abweichen. Es ist von der MEDICLIN AG weder beabsichtigt noch übernimmt die MEDICLIN AG eine gesonderte Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen laufend zu aktualisieren und fortzuschreiben, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Erscheinen dieses Geschäftsberichts anzupassen.

KONZERNABSCHLUSS

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

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in € Anhang 31.12.2023 31.12.2022
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Geschäftswerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte (1)
Konzessionen, Lizenzen 5.225.985 4.173.149
Geschäfts- /​ Firmenwerte 16.685.079 49.868.841
Geleistete Anzahlungen 889.063 1.492.772
22.800.127 55.534.762
Sachanlagen (2)
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 107.585.345 121.669.374
Nutzungsrechte an Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 340.010.086 366.977.343
Technische Anlagen und Maschinen 9.665.036 10.887.098
Betriebs- und Geschäftsausstattung 29.899.393 29.791.750
Nutzungsrechte an Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.574.369 1.820.387
Anzahlungen und Anlagen im Bau 25.644.030 12.792.886
514.378.259 543.938.838
Finanzielle Vermögenswerte (3)
Beteiligungen 64.822 64.822
Rückdeckungsversicherungen 714.093 720.713
Sonstige Finanzanlagen 2.056 2.056
780.971 787.591
Sonstige Vermögenswerte (4)
Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 31.686.130 43.355.330
31.686.130 43.355.330
Aktive latente Steuern (5) 11.029.692 10.487.180
580.675.179 654.103.701
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Vorräte (6) 7.296.364 8.869.473
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (7) 81.581.141 88.489.268
Laufende Ertragsteueransprüche 0 1.400.513
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Forderungen nach Krankenhausentgeltgesetz /​ Bundespflegesatzverordnung (8) 44.216.650 37.952.706
Übrige finanzielle Vermögenswerte (9) 14.878.855 10.266.898
59.095.505 48.219.604
Sonstige Vermögenswerte
Geleistete Vorauszahlungen (10) 2.508.503 1.462.951
Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (11) 12.712.001 11.911.941
15.220.504 13.374.892
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (12) 115.285.902 88.039.485
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (13) 21.347.327 13.615.035
299.826.743 262.008.270
880.501.922 916.111.971
PASSIVA
in € Anhang 31.12.2023 31.12.2022
EIGENKAPITAL
Anteil MEDICLIN-Konzern
Gezeichnetes Kapital (14) 47.500.000 47.500.000
Kapitalrücklage (15) 129.391.829 129.391.829
Gewinnrücklage (16) 35.393.431 37.906.157
Konzernbilanzergebnis (17) - 16.367.284 - 5.591.162
195.917.976 209.206.824
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter (18) 111.421 115.976
196.029.397 209.322.800
LANGFRISTIGE SCHULDEN
Finanzschulden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (19) 66.418.822 67.542.434
66.418.822 67.542.434
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (20) 362.443.444 384.947.721
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (21) 41.731.051 40.228.069
Sonstige Rückstellungen (22) 2.233.213 2.451.304
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (23) 38.899.462 39.164.889
Übrige Verbindlichkeiten (24) 1.507.473 1.611.651
40.406.935 40.776.540
513.233.465 535.946.068
KURZFRISTIGE SCHULDEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.626.311 14.495.203
Finanzschulden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (25) 26.962.376 26.770.232
26.962.376 26.770.232
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (26) 23.999.770 23.410.612
Sonstige Rückstellungen (27) 12.338.610 12.605.537
Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten (28) 3.540.964 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten nach Krankenhausentgeltgesetz /​ Bundespflegesatzverordnung (29) 9.224.395 4.664.881
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten (30) 7.799.064 5.356.688
17.023.459 10.021.569
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (31) 25.253.809 27.805.814
Übrige Verbindlichkeiten (32) 43.277.851 53.189.317
68.531.660 80.995.131
Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten (33) 6.215.910 2.544.819
171.239.060 170.843.103
880.501.922 916.111.971

Konzerngewinn- und -verlustrechnung

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in € Anhang Jan. - Dez. 2023 Vorjahr
Umsatzerlöse (34) 730.071.048 704.696.718
Sonstige betriebliche Erträge (35) 36.675.386 17.627.823
Gesamtleistung 766.746.434 722.324.541
Materialaufwand (36)
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe - 81.098.227 - 76.060.854
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen - 56.282.857 - 56.716.510
- 137.381.084 - 132.777.364
Personalaufwand (37)
a) Löhne und Gehälter - 388.051.625 - 368.871.369
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung - 72.552.208 - 67.456.802
- 460.603.833 - 436.328.171
Sonstige betriebliche Aufwendungen (38) - 70.034.499 - 62.295.241
Operatives Ergebnis /​ EBITDA 98.727.018 90.923.765
Abschreibungen (39) - 86.005.243 - 71.404.145
Betriebsergebnis /​ EBIT 12.721.775 19.519.620
Finanzergebnis (40)
a) Erträge aus Beteiligungen 0 0
b) Zinsen und ähnliche Erträge 2.538.243 880.670
c) Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 23.948.875 - 10.623.259
- 21.410.632 - 9.742.589
Ergebnis vor Ertragsteuern - 8.688.857 9.777.031
Ertragsteuern (41) - 2.035.123 - 58.063
Konzernergebnis - 10.723.980 9.718.968
davon den Aktionären der MEDICLIN AG zuzurechnendes Konzernergebnis - 10.776.122 9.440.631
davon den nicht beherrschenden Gesellschaftern zuzurechnendes Konzernergebnis 52.142 278.337
Aktionären der MEDICLIN AG zuzurechnendes Konzernergebnis je Aktie (42)
unverwässert - 0,23 0,20
verwässert - 0,23 0,20

Konzerngesamtergebnisrechnung

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in € Anhang Jan. - Dez. 2023 Vorjahr
Konzernergebnis - 10.723.980 9.718.968
Erfolgsneutrales Ergebnis (43)
Neubewertung aus leistungsorientierten Pensionszusagen und ähnlichen Verpflichtungen - 3.052.478 19.697.462
Ertragsteuern 483.055 - 3.117.123
Zugang von Wertänderungen, die nicht in das Konzernergebnis umgegliedert werden - 2.569.423 16.580.339
davon den Aktionären der MEDICLIN AG zuzurechnen - 2.512.726 16.487.773
davon den nicht beherrschenden Gesellschaftern zuzurechnen - 56.697 92.566
Zugang von Wertänderungen, die in das Konzernergebnis umgegliedert werden 0 0
Konzerngesamtergebnis - 13.293.403 26.299.307
davon den Aktionären der MEDICLIN AG zuzurechnendes Konzerngesamtergebnis - 13.288.848 25.928.404
davon den nicht beherrschenden Gesellschaftern zuzurechnendes Konzerngesamtergebnis - 4.555 370.903

Konzernkapitalflussrechnung

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in € Jan. - Dez. 2023 Vorjahr
Konzernergebnis - 10.723.980 9.718.968
Ergebnis aus Finanzaktivitäten 21.410.632 9.742.589
Ergebnis aus Ertragsteuern 2.035.123 58.063
Betriebsergebnis (EBIT) 12.721.775 19.519.620
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 86.005.243 71.404.145
Operatives Ergebnis (EBITDA) 98.727.018 90.923.765
Veränderung der langfristigen Rückstellungen - 3.033.300 - 2.062.510
Veränderung der kurzfristigen Rückstellungen 1.309.707 - 1.121.373
Ergebnis aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens - 47.522 - 240.925
Ergebnis aus sonstigen zahlungsunwirksamen Vorgängen - 723.461 - 4.023.717
Veränderung der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte - 20.993.104 - 27.355.508
Veränderung der sonstigen langfristigen Schulden 8.078 - 384.112
Veränderung der sonstigen kurzfristigen Schulden - 2.602.159 - 18.571.842
Einzahlungen aus Zinsen 2.530.587 718.009
Gezahlte Ertragsteuern 2.825.478 - 3.242.290
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 78.001.322 34.639.497
Einzahlung aus Abgängen des Anlagevermögens 469.649 673.695
aus dem Verkauf von Sachanlagen 469.649 673.695
Einzahlungen aus Investitionsfördermitteln 18.989.393 19.144.444
Auszahlungen für Investitionen - 37.618.381 - 26.060.685
in immaterielle Vermögenswerte - 3.157.562 - 1.648.017
in Sachanlagen - 34.418.675 - 24.370.581
in Finanzanlagen - 42.144 - 42.087
Einzahlungen aus Desinvestitionen 8.648.295 0
Cashflow aus Investitionstätigkeit - 9.511.044 - 6.242.546
Tilgung von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen - 22.043.818 - 44.229.382
Tilgung von Finanzschulden - 1.606.186 - 1.873.654
Zinszahlungen für Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen - 19.043.453 - 8.359.608
Sonstige Zinszahlungen - 2.785.610 - 1.709.208
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit - 45.479.067 - 56.171.852
Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel 23.011.211 - 27.774.901
Liquide Mittel am Anfang der Periode 92.277.469 120.052.370
Liquide Mittel am Ende der Periode 115.288.680 92.277.469

Die liquiden Mittel am Ende der Periode weichen um 2.778 Euro von der Bilanzposition Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ab (Vorjahr: Abweichung um 4.237.984 Euro) und enthalten im Wesentlichen Kassenbestände und kurzfristige Guthaben bei Kreditinstituten. Die Abweichung im Berichtsjahr entstand im Rahmen der Anpassung an IFRS 5. Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden des MEDICLIN Herzzentrums Coswig und der Niederlassung MVZ Dessau wurden in der Bilanz entsprechend umgegliedert (Stichtag: 31.12.2023). Die Abweichung zum Vorjahresstichtag entstand im Rahmen der Anpassung an IFRS 5. Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden der Dr. Hoefer-Janker GmbH & Co. Klinik KG und der MVZ MEDICLIN Bonn GmbH wurden in der Bilanz entsprechend umgegliedert (Stichtag: 31.12.2022).

Eigenkapitalveränderungsrechnung

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in € Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Konzernbilanzergebnis
Stand 01.01.2022 47.500.000 129.391.829 21.418.384 - 15.031.793
Konzernergebnis - - - 9.440.631
Erfolgsneutrales Ergebnis - - 16.487.773 -
Konzerngesamtergebnis - - 16.487.773 9.440.631
Stand 31.12.2022 47.500.000 129.391.829 37.906.157 - 5.591.162

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in € Anteile MEDICLIN-Konzern Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
Stand 01.01.2022 183.278.420 - 254.927
Konzernergebnis 9.440.631 278.337
Erfolgsneutrales Ergebnis 16.487.773 92.566
Konzerngesamtergebnis 25.928.404 370.903
Stand 31.12.2022 209.206.824 115.976

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in € Summe Eigenkapital
Stand 01.01.2022 183.023.493
Konzernergebnis 9.718.968
Erfolgsneutrales Ergebnis 16.580.339
Konzerngesamtergebnis 26.299.307
Stand 31.12.2022 209.322.800

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in € Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Konzernbilanzergebnis
Stand 01.01.2023 47.500.000 129.391.829 37.906.157 - 5.591.162
Konzernergebnis - - - - 10.776.122
Erfolgsneutrales Ergebnis - - - 2.512.726 -
Konzerngesamtergebnis - - - 2.512.726 - 10.776.122
Stand 31.12.2023 47.500.000 129.391.829 35.393.431 - 16.367.284

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in € Anteile MEDICLIN-Konzern Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
Stand 01.01.2023 209.206.824 115.976
Konzernergebnis - 10.776.122 52.142
Erfolgsneutrales Ergebnis - 2.512.726 - 56.697
Konzerngesamtergebnis - 13.288.848 - 4.555
Stand 31.12.2023 195.917.976 111.421

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in € Summe Eigenkapital
Stand 01.01.2023 209.322.800
Konzernergebnis - 10.723.980
Erfolgsneutrales Ergebnis - 2.569.423
Konzerngesamtergebnis - 13.293.403
Stand 31.12.2023 196.029.397

Anhang

Grundlegende Informationen

Allgemein

Die MEDICLIN Aktiengesellschaft (MEDICLIN AG) ist ein bundesweit tätiger Klinikbetreiber. Mit 32 Klinikbetrieben, sechs Pflegeeinrichtungen und zehn Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in elf Bundesländern verfügte der MEDICLIN-Konzern (MEDICLIN) zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 über eine Gesamtkapazität von 8.132 Betten/​Pflegeplätzen. Bei den Kliniken handelt es sich um Akutkrankenhäuser der Grund-, Regel- und Schwerpunktversorgung und um Fachkliniken für die medizinische Rehabilitation, die teilweise zusätzlich akutspezifische Leistungen anbieten. Die MEDICLIN ist ausschließlich im Inland tätig.

Die Gesellschaft ist in Deutschland registriert und seit Dezember 2000 börsennotiert (Amtlicher Markt/​Prime Standard). Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br. unter HRB 703905 eingetragen und hat ihren Sitz in 77652 Offenburg, Okenstraße 27. Der MEDICLIN-Konzern wird im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Broermann Holding GmbH, Königstein im Taunus, einbezogen. Zudem wird der MEDICLIN-Konzern in den Teilkonzernabschluss der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg, einbezogen. Deren Beteiligungsanteil an der MEDICLIN AG beträgt 52,73 %. Ultimate Controlling Party nach IAS 24.13 ist der Alleingesellschafter der Broermann Holding GmbH, Herr Dr. Bernard große Broermann, und nach dessen Ableben am 25. Februar 2024 seine Erben.

Zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 der MEDICLIN AG wurde der vorliegende Anhang erstellt. Der zugrunde liegende Konzernabschluss wurde am 25. März 2024 vom Vorstand aufgestellt. Der Jahresabschluss der MEDICLIN AG, der Konzernabschluss der MEDICLIN AG und der zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 ist in Anwendung von § 315e Abs.1 Handelsgesetzbuch (HGB) nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union (EU) anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, sowie den Interpretationen des IFRS Interpretation Committee (IFRS IC) erstellt worden. Der Abschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Der Bilanzierung liegen grundsätzlich die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde. Die Konzerngewinn- und -verlustrechnung wurde auf Grundlage des Gesamtkostenverfahrens erstellt.

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind in Tausend Euro (Tsd. Euro) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Innerhalb der einzelnen Bestandteile des Konzernabschlusses sowie für Angaben im Anhang können sich Rundungsdifferenzen aufgrund von Nachkommastellen ergeben. Der ausgewiesene Betrag entspricht jeweils dem kaufmännisch gerundeten Betrag. Aufgrund der Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren. Die ausgewiesenen Vorjahreswerte sind, soweit nicht anderweitig vermerkt, nach denselben Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen ermittelt, um die Vergleichbarkeit der veröffentlichten Zahlen zu gewährleisten.

In der Berichtsperiode erstmalig anzuwendende neue oder geänderte internationale Standards beziehungsweise Rechtsvorschriften

Die nachfolgende Übersicht bietet einen Überblick über neue und geänderte Standards, die für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, verpflichtend anzuwenden sind. Sie haben aus derzeitiger Sicht im Geschäftsjahr 2023 sowie in den Folgejahren keine praktische Relevanz beziehungsweise keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der MEDICLIN AG.

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Standard Datum des Inkrafttretens in der EU Tag der Verabschiedung Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU
IFRS 17: Versicherungsverträge (veröffentlicht vom IASB am 18.05.2017); einschließlich Änderungen des Anwendungszeitpunktes von IFRS 17 (veröffentlicht vom IASB am 25.06.2020) 01.01.2023 19.11.2021 23.11.2021
Änderungen an IAS 1: Darstellung des Abschlusses und IFRS Practice Statement 2 Offenlegung von Rechnungslegungsmethoden (veröffentlicht vom IASB am 12.02.2021) 01.01.2023 02.03.2022 03.03.2022
Änderungen an IAS 8: Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehlern: Definition von Bilanzierungsschätzungen (veröffentlicht vom IASB am 25.06.2021) 01.01.2023 02.03.2022 03.03.2022
Änderungen an IAS 12: Ertragsteuern: Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden aus einem Geschäftsvorfall (veröffentlicht vom IASB am 07.05.2021) 01.01.2023 11.08.2022 12.08.2022

Bis auf die Änderungen an IAS 12: Ertragsteuern: Internationale Steuerreform Säule-2-Modellregeln wurden die Inhalte der übrigen Änderungen bereits im Geschäftsbericht 2022 unter der Überschrift Noch nicht verpflichtend anzuwendende, von der EU-Kommission veröffentlichte Verlautbarungen erläutert. Deshalb wird auf eine nochmalige Wiederholung an dieser Stelle verzichtet und auf den Vorjahresbericht verwiesen.

Das International Accounting Standard Board (IASB) hat im Amtsblatt der EU am 9. November 2023 die Änderungen an IAS 12: Ertragsteuern: Internationale Steuerreform Säule-2-Modellregeln veröffentlicht. Die Änderungen setzen die am 23. Mai 2023 vom IASB veröffentlichten Änderungen an IAS 12: Ertragsteuern in Kraft. Mit diesen Änderungen an IAS 12 wird eine vorübergehende Ausnahme für die Bilanzierung latenter Steuern im Rahmen der Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung (Säule-2-Regelungen der OECD) eingeführt. Diese Mindestbesteuerungsregelungen sehen ein koordiniertes System vor, das sicherstellen soll, dass multinationale Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750,0 Mio. Euro in jedem Rechtskreis, in dem sie tätig sind, eine Steuer von mindestens 15,0 % auf die dort erzielten Einkünfte zahlen müssen (vgl. EU-Richtlinie 2022/​2523 vom 14.12.2022). Die Mitgliedstaaten der EU haben diese Richtlinie bis Ende 2023 in nationales Recht umzusetzen, so dass dieses Mindestbesteuerungssystem auf Geschäftsjahre die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, anwendbar ist. Aufgrund der Kompliziertheit dieses Projektes und dessen bilanzieller Behandlung hat das International Accounting Standards Board (IASB) vorübergehende verpflichtend anzuwendende Erleichterungen für die Bilanzierung latenter Steuern beschlossen (IAS 12 Nr. 4A, 88A, 88B-88D). Die vorübergehende Ausnahme gilt unmittelbar nach Veröffentlichung dieser Änderungen durch den IASB und rückwirkend gemäß dem IAS 8: Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler. Das bedeutet, dass die Angabepflichten bereits für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, gelten. Für Zwischenberichte über Zwischenberichtsperioden, die am oder vor dem 31.Dezember 2023 enden, gelten die Angabepflichten nicht. MEDICLIN unterliegt nicht dieser globalen Mindestbesteuerung, da sie kein multinationales Unternehmen ist und auch ihre konsolidierten Jahresumsätze in den letzten vier Jahren jeweils unter 750,0 Mio. Euro p.a. lagen. Die Ausnahmeregeln des geänderte IAS 12 haben insofern für MEDICLIN keine Relevanz.

Noch nicht verpflichtend anzuwendende, von der EU-Kommission veröffentlichte geänderte Verlautbarungen

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Standard Datum des Inkrafttretens in der EU Tag der Verabschiedung Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU
IFRS 16: Leasingverhältnisse: Leasingverpflichtung bei einer Sale-and-leaseback Vereinbarung 01.01.2024 20.11.2023 21.11.2023
IAS 1: Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig 01.01.2024 19.12.2023 20.12.2023

Die Änderung an IFRS 16: Leasingverhältnisse: Leasingverpflichtung bei einer Sale-and-leaseback-Vereinbarung beinhaltet Vorgaben für die Folgebewertung bei Leasingverhältnissen im Rahmen eines Sale-and-leaseback für Verkäufer-Leasingnehmer. Hierdurch soll vor allem die Folgebewertung von Leasingverbindlichkeiten vereinheitlicht werden, um so unangemessene Gewinnrealisierungen zu verhindern. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Ertragslage der MEDICLIN.

Die Änderungen an IAS1 Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig sollen die Kriterien zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig klarstellen. Die am 23. Januar 2020 veröffentlichten Änderungen an IAS 1 sahen eine Erstanwendung für Geschäftsjahre vor, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Der IASB hatte am 15. Juli 2020 das Datum der erstmaligen verpflichtenden Anwendung der Änderungen auf den 1. Januar 2023 verschoben. Mit der am 31. Oktober 2022 verabschiedeten Anwendung Langfristige Verpflichtungen mit Auflagen wurde das Datum der erstmaligen verpflichtenden Anwendung der Änderungen durch den IASB nochmals auf den 1. Januar 2024 verschoben. Diese Änderungen haben gegebenenfalls Auswirkungen auf die anzuwendende Klassifizierung der Schulden der MEDICLIN zum Bilanzstichtag und eine Ausweitung der Angabepflicht im Anhang.

Noch nicht verpflichtend anzuwendende, vom IASB veröffentlichte Standards

Nachfolgende Standards sind vom IASB bereits veröffentlicht worden, ihre Übernahme in das EU-Recht steht aber noch aus.

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Standard Tag der Verabschiedung
IAS 7: Kapitalflussrechnung /​ IFRS 7: Finanzinstrumente Angaben: Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten 25.05.2023
IAS 21: Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Fehlende Umtauschbarkeit 15.08.2023

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 25. Mai 2023 Änderungen an IAS 7: Kapitalflussrechnung und IFRS 7: Finanzinstrumente bezüglich Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten veröffentlicht. Die Änderungen betreffen Offenlegungsvorschriften im Zusammenhang mit Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen und ergänzen die in den IFRS Standards bereits enthaltenen Anforderungen. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Aus den Änderungen ergibt sich für MEDICLIN gegebenenfalls eine Ausweitung von Angabepflichten.

Das IASB hat am 15. August 2023 Änderungen an IAS 21: Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Fehlende Umtauschbarkeit veröffentlicht. Die Änderung betrifft die Bestimmung des Wechselkurses bei langfristig fehlender Umtauschbarkeit, da der IAS 21 bislang keine entsprechenden Vorschriften dazu enthielt. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Die Änderungen sind für MEDICLIN nicht relevant.

Im Geschäftsjahr 2023 in deutsches Recht umgesetzte Vorschriften

Am 22. Juni 2023 trat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/​2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes (Ertragsteuerinformationsbericht-Umsetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 154 vom 21.06.2023) in Kraft. Mit diesem Gesetz werden insbesondere die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2021/​2101 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2021 zur Änderung der EU-Bilanzrichtlinie zum öffentlichen Country-by-Country Reporting in nationales Recht umgesetzt. Dafür wurden unter anderem die § 342 bis § 342p in das HGB neu eingeführt. Der Ertragsteuerinformationsbericht soll die Ertragsteuerinformationen multinationaler umsatzstarker Unternehmen und Konzerne transparent machen. Bislang waren multinationale Unternehmensgruppen lediglich im Rahmen des sogenannten nicht-öffentlichen Country-by-Country Reporting verpflichtet, jährlich einen länderbezogenen Bericht mit aufgeschlüsselten Angaben zu Umsatzerlösen, Ertragsteuern etc. an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Die Neuregelungen zur Ertragsteuerberichterstattung sind erstmals auf Ertragsteuerinformationsberichte für ein nach dem 21. Juni 2024 beginnendes Geschäftsjahr anzuwenden. Unternehmen mit kalenderjahrgleichen Geschäftsjahren müssen somit erstmalig im Jahr 2026 für das Kalenderjahr 2025 einen Ertragsteuerinformationsbericht erstellen und offenlegen. Die MEDICLIN AG unterliegt nicht dieser erweiterten Berichtspflicht, da sie nicht unter die Anwendungsvoraussetzungen §§ 342 ff. HGB fällt.

Vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union veröffentlichte Richtlinie und in deutsches Recht umzusetzende Vorschrift

Am 27. Juni 2023 hat die EU-Kommission den Delegierten Richtlinien (EU) 2023/​2485 (sogenannter Rechtsakt zur Anpassung des Klimarechtsakts) und (EU) 2023/​2486 (sogenannter Umweltrechtsakt), als Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/​852 über die Schaffung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen, zugestimmt. Diese Delegierten Verordnungen wurden im Amtsblatt der Europäischen Union am 21. November 2023 veröffentlicht und traten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Damit greifen die mit den delegierten Rechtsakten verbundenen Berichtspflichten wie vorgesehen ab dem 1. Januar 2024 (über das Berichtsjahr 2023) und sind von den betroffenen Unternehmen unter Berücksichtigung der Übergangsvorschrift, die für das erste Jahr (Berichterstattung im Jahr 2024 über das Geschäftsjahr 2023) lediglich Angaben zur Taxonomiefähigkeit der neu festgelegten Wirtschaftstätigkeiten für die Umweltziele 3 bis 6 vorsieht, umzusetzen.

Am 16. Dezember 2022 wurde die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Im Geschäftsbericht 2022 wurde an gleicher Stelle hierüber ausführlich informiert, so dass eine nochmalige Wiederholung dieses Sachverhalts an dieser Stelle unterbleibt und wir auf den Geschäftsbericht 2022 verweisen. Die CSRD sieht vor, dass die Europäische Kommission eine Reihe von europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards (ESRS)) verabschiedet, die die Angaben zur Nachhaltigkeit standardisieren und die Vergleichbarkeit der Informationen erhöhen sollen. Die ESRS werden im Auftrag der EU-Kommission von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und orientieren sich an bestehenden Rahmenwerken wie GRI (Global Reporting Initiative) und TCFD (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures). Am 31. Juli 2023 hat die EU-Kommission in der Delegierten Verordnung (EU) 2023/​2772 die ersten zwölf ESRS veröffentlicht, zwei übergreifende Standards sowie zehn spezifische Standards für die Bereiche Umwelt (E), Soziales (S) und Governance (G). Die ESRS folgen dem Grundsatz der Doppelten Wesentlichkeit, das heißt, wie beeinflussen Nachhaltigkeitsaspekte die Unternehmenstätigkeiten (outside-in) und wie wirken sich Letztere auf Menschen und Umwelt aus (inside-out).

Da es sich um eine Verordnung handelt, gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU, das heißt es ist keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich. Die Delegierte Verordnung - und damit die ESRS - gilt ab dem 1. Januar 2024 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt im Lagebericht in einem eigenen Abschnitt. Für die Offenlegung ist das European Single Electronic Format (ESEF) vorgeschrieben. Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/​2772 wurde im Amtsblatt der EU vom 22. Dezember 2023 veröffentlicht. Die Kosten, die durch die Umsetzung dieses Gesetzes bei MEDICLIN entstehen, können noch nicht abgeschätzt werden.

Die EU-Kommission hat am 17. Oktober 2023 die Delegierte Richtlinie (EU) 2023/​2775 zur Anpassung der Größenkriterien für Kleinstunternehmen und für kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen erlassen. Mit dieser Änderungsrichtlinie zur EU-Bilanzrichtlinie werden die bisherigen Schwellenwerte angehoben. Die Änderungsrichtlinie sieht zudem ein Mitgliedstaatenwahlrecht vor, den Unternehmen zu gestatten, die neuen Schwellenwerte bereits auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Ob Deutschland dieses Wahlrecht ausüben wird, stand zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichts noch nicht fest. Andernfalls sind die neuen Schwellenwerte erstmals verpflichtend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Die Delegierte Verordnung wurde im Amtsblatt der EU vom 21. Dezember 2023 veröffentlicht. Die Änderungsrichtlinie ist innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten in nationales Recht umzusetzen. Die Anhebung der Schwellenwerte hat auf den Konzernabschluss der MEDICLIN AG keinen Einfluss.

Konsolidierungsgrundsätze

Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Die erstmalige Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte sowie der entstandenen beziehungsweise übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt. Die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter. Immaterielle Vermögenswerte werden gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert, wenn sie vom Unternehmen separierbar oder aus einem vertraglichen oder anderen Recht resultieren und einzelveräußerbar sind. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Firmenwert angesetzt, der unter den immateriellen Vermögenswerten erfasst wird. Gemäß IAS 36 werden Firmenwerte mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen, der zu einer Abwertung führen kann (Impairment-only Approach). Hierbei werden die einzelnen Einrichtungen als Cash-generating Units (CGU) im Sinne des IAS 36 definiert.

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie Aufwendungen und Erträge aus dem gegenseitigen Lieferungs- und Leistungsverkehr sowie Zwischenergebnisse wurden eliminiert.

Anteile nicht beherrschender Gesellschafter werden innerhalb des Eigenkapitals, aber getrennt vom Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens ausgewiesen. Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden den Eigentümern des Mutterunternehmens und den nicht beherrschenden Gesellschaftern zugeordnet. Das Gesamtergebnis wird den Eigentümern des Mutterunternehmens und den nicht beherrschenden Gesellschaftern selbst dann zugeordnet, wenn dies dazu führt, dass die Anteile der nicht beherrschenden Gesellschafter einen Negativsaldo aufweisen (IFRS 10.B94).

Bei den nicht beherrschenden Gesellschaftern im MEDICLIN-Konzern handelt es sich um 5,199 % (entsprechend 1.201 Aktien) der sich im Streubesitz befindlichen Anteile an der Kraichgau-Klinik AG, Bad Rappenau. Der auf die nicht beherrschenden Gesellschafter entfallende Gewinn und Verlust sowie ihr Anteil am Konzerneigenkapital sind aus der Konzerngewinn- und -verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung sowie der Konzernbilanz direkt ablesbar. Sie sind für den Konzern unwesentlich.

Konsolidierungskreis

Mutterunternehmen der MEDICLIN ist die börsennotierte MEDICLIN AG, Offenburg. Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht für den kleinsten Kreis von Unternehmen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Konzern der MEDICLIN Aktiengesellschaft wird einbezogen in den Konzernabschluss der Broermann Holding GmbH, Königstein im Taunus, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Deren Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden im Bundesanzeiger offengelegt.

Tochterunternehmen der MEDICLIN AG sind alle Unternehmen, die von der MEDICLIN AG als Mutterunternehmen beherrscht werden, das heißt, wenn die MEDICLIN AG die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen hat, die Risiken aus und die Rechte an den veränderlichen wirtschaftlichen Erfolgen aus dem Beteiligungsengagement innehält und durch die Ausübung ihrer Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen die Möglichkeit hat, die Höhe des wirtschaftlichen Erfolgs zu beeinflussen.

Die Verfügungsgewalt ergibt sich aufgrund von bestehenden Rechten, die Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens, die den wirtschaftlichen Erfolg signifikant beeinflussen, zu bestimmen. Bei der Beurteilung der Verfügungsgewalt werden mehrere Faktoren berücksichtigt, wie die Existenz und Auswirkung potenzieller Stimmrechte, die aktuell ausübbar oder umwandelbar sind, sowie Rechte zur Ernennung, Umbesetzung oder Abberufung von Mitgliedern des Managements des Tochterunternehmens.

In den Konzernabschluss werden nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung neben dem Mutterunternehmen MEDICLIN AG alle Tochterunternehmen einbezogen, bei denen die MEDICLIN AG neben der Kapitalmehrheit auch über die oben genannte wirtschaftliche Kontrolle verfügt. Eine Ausnahme davon bildet die Müritz-Klinikum Service GmbH i. L., deren Einbeziehung unterblieb, da diese unwesentlich ist. Sie ist zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Jahr 2022 wurde die Auflösung der Müritz-Klinikum Service GmbH mit Ablauf des 31. Dezember 2022 beschlossen.

Die in den Konzernabschluss einbezogenen und vollkonsolidierten Tochterunternehmen sind im Einzelnen unter Angabe der jeweiligen Beteiligungsquote in der Tabelle Anteilsbesitz gesondert aufgeführt. In der Tabelle wird auch aufgeführt, inwieweit die jeweilige Gesellschaft im Rahmen der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB beziehungsweise § 264b HGB von der Aufstellung eines Lageberichts/​Anhangs und einer Offenlegung abgesehen hat. Gleichfalls in einer Tabelle aufgeführt sind die nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit dem zuletzt bekannten Jahresergebnis und Eigenkapital sowie der Beteiligungsquote.

Für die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB ist der vorliegende Konzernabschluss befreiend im Sinne des § 264b HGB, so dass die in der Anteilsbesitzliste genannten Personenhandelsgesellschaften von der Verpflichtung zur Aufstellung und Offenlegung ihres Jahresabschlusses nach den für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden Vorschriften befreit sind.

Zwischen der MediClin GmbH & Co. KG und der MediClin Medizinisches Versorgungszentrum GmbH, Offenburg, besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Unbeschadet eines Kündigungsrechts aus wichtigem Grund hatte der Vertrag eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht ein halbes Jahr vor dem Beendigungstermin schriftlich gekündigt wird. Eine Kündigung ist 2023 nicht erfolgt, so dass der Vertrag nunmehr bis zum 31. Dezember 2024 läuft.

Eine Erläuterung der Tätigkeiten des Konzerns findet sich im Kapitel Segmentberichterstattung.

Änderungen im Konsolidierungskreis

Mit Gesellschaftsvertrag vom 20. März 2023 gründete die MEDICLIN AG als Alleingesellschafterin die MediClin BAV GmbH mit Sitz in Offenburg. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 Euro und wurde als Bareinlage getätigt. Der Gesellschaftszweck ist die einmalige oder laufende Unterstützung von Betriebszugehörigen und ehemaligen Betriebszugehörigen sowie deren Angehörigen der zu MEDICLIN gehörenden Unternehmen durch Übernahme und sodann Durchführung und Erfüllung der bestehenden Versorgungszusagen. Betriebszugehörige in diesem Sinne sind in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis mit einem Unternehmen der MEDICLIN stehende Personen, ehemalige Betriebszugehörige in diesem Sinne sind solche Personen, die in der Vergangenheit in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis mit einem Unternehmen der MEDICLIN standen und dieses arbeitsvertragliche Verhältnis beendet wurde, zum Beispiel durch Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder anderweitiges Ausscheiden. Die Gesellschaft ist dem Geschäftssegment Service zugeordnet. Mit Abspaltungsvertrag vom 27. April 2023 zwischen der Dr. Hoefer-Janker GmbH & Co. Klinik KG, Bonn, und der MediClin BAV GmbH wurden die in der Dr. Hoefer-Janker GmbH & Co. Klinik KG bestehenden Versorgungszusagen gegenüber ehemaligen Mitarbeitern einschließlich der zur Deckung dieser Pensionsverpflichtung vorhandenen finanziellen Mittel im Wege der Abspaltung zur Aufnahme zum 1. April 2023 (Spaltungsstichtag) auf die MediClin BAV GmbH übertragen.

Mit Gesellschaftsvertrag vom 16. August 2023 gründete die MEDICLIN AG als Alleingesellschafterin die MEDICLIN DIRECT GmbH mit Sitz in Offenburg. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 Euro und wurde als Bareinlage getätigt. Gegenstand des Unternehmens ist vor allem die Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen für ambulante Rehabilitation, ambulante Therapien (insbesondere Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Ernährungstherapie, BGM) und ambulante Prävention, die der Behandlung von Krankheiten oder der Erhaltung und Förderung der Gesundheit dienen. Die Gesellschaft ist dem Geschäftssegment Postakut zugeordnet. Sie war im Berichtsjahr 2023 noch nicht operativ tätig.

Mit Gesellschaftsvertrag vom 16. August 2023 wurde durch die MEDICLIN AG als Alleingesellschafterin die MEDICLIN Haustechnik GmbH mit Sitz in Offenburg gegründet. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 Euro und wurde als Bareinlage getätigt. Gegenstand des Unternehmens ist in erster Linie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Pflege, Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von Haustechnik, der Pflege von Grau- und Grünflächen sowie die Leistung von Hausmeisterdiensten. Die Gesellschaft ist dem Geschäftssegment Service zugeordnet. Sie war im Berichtsjahr 2023 noch nicht operativ tätig.

Mit Gesellschaftsvertrag vom 18. August 2023 gründete die MEDICLIN AG als Alleingesellschafterin die MediClin Management Geschäftsführung GmbH mit Sitz in Offenburg. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 Euro und wurde als Bareinlage getätigt. Gegenstand des Unternehmens ist vor allem der Betrieb, die Entwicklung und das Management von ambulanten und stationären Gesundheitseinrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Pflege- und Eingliederungseinrichtungen, Rehakliniken, psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen sowie Einrichtungen des Maßregelvollzugs) einschließlich der zugehörigen Ausbildungsstätten sowie Nebenbetriebe. Des Weiteren Aus-, Fort- und Weiterbildung, das Erbringen von sämtlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb, der Entwicklung und dem Management von Gesundheitseinrichtungen für Dritte (eingeschlossen verbundene Unternehmen). Die Gesellschaft ist dem Geschäftssegment Service zugeordnet.

Mit Gesellschaftsvertrag vom 28. August 2023 wurde die MEDICLIN Management GmbH & Co. KG gegründet. Sitz der Gesellschaft ist Offenburg, das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 Euro, die als Haftsumme der alleinigen Kommanditistin, der MEDICLIN AG in das Handelsregister eingetragen ist. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ohne Einlage ist die MediClin Management Geschäftsführung GmbH, Offenburg. Die von der Kommanditistin zur Deckung des Gesellschaftskapitals zu leistende Einlage wurde in bar erbracht. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Management- und Verwaltungsdienstleistungen sowie sonstigen Dienstleistungen jeglicher Art, insbesondere für die MEDICLIN AG und mit dieser verbundene Unternehmen, Beteiligungsgesellschaften und sonstigen Unternehme, Betriebe und Einrichtungen.

Im Januar 2023 hat die MEDICLIN AG ihre gesamten Kommanditanteile an der Dr. Hoefer-Janker GmbH & Co. Klinik KG einschließlich deren Beteiligung an der MVZ MEDICLIN Bonn GmbH an die Mercurius Health veräußert. Der Übergang der Gesellschaft erfolgte Ende April 2023. Die Unternehmen waren dem Geschäftssegment Akut zugeordnet. Die bilanziellen und finanziellen Auswirkungen aus der Entkonsolidierung stellen sich wie folgt dar:

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in € 30.04.2023
Langfristige Vermögenswerte 4.978.639
Kurzfristige Vermögenswerte 4.897.935
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 851.704
Veräußerte Vermögenswerte 10.728.278
Langfristige Verbindlichkeiten 145.101
Kurzfristige Verbindlichkeiten 3.123.667
Veräußerte Schulden 3.268.768
Veräußertes Nettovermögen 7.459.510
Aufwendungen aus der Transaktion 500.000
Veräußerungserlös 9.500.000
Ertrag aus der Veräußerung der Tochtergesellschaft 1.540.490
Zahlungsmittelabfluss aus dem Verkauf - 851.704

Verbundene Unternehmen

Neben den Konzerngesellschaften zählt die Müritz-Klinikum Service GmbH i. L., Waren, zu den verbundenen Unternehmen. Da MEDICLIN als Teilkonzern in den Konzernabschluss der Asklepios-Gruppe nach den Vorschriften der Vollkonsolidierung miteinbezogen wird, umfasst der Kreis der verbundenen Unternehmen für MEDICLIN auch die zum Asklepios-Konzern gehörenden Unternehmen einschließlich der Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG, die ebenfalls zur Asklepios-Gruppe zählen.

Anteilsbesitz

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In den Konsolidierungskreis einbezogene verbundene Unternehmen Beteiligungsquote

in %
§ 264 (3) HGB bzw. § 264 b HGB
31.12.2023 31.12.2022
--- --- --- ---
MEDICLIN Aktiengesellschaft, Offenburg
Dr. Hoefer-Janker GmbH & Co. Klinik KG, Bonn 0,000 4 100,000 -
Fachklinik Rhein/​Ruhr für Herz/​Kreislauf- und Bewegungssystem GmbH & Co. KG, Essen 100,000 2 100,000 2 ja
Fachklinik Rhein/​Ruhr für Herz/​Kreislauf- und Bewegungssystem Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen 100,000 2 100,000 2 nein
Herzzentrum Lahr/​Baden GmbH & Co. KG, Offenburg 94,800 3 94,800 3 ja
KB Krankenhausbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Essen 100,000 100,000 ja
KB Krankenhausbeteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Essen 100,000 100,000 nein
Kraichgau-Klinik Aktiengesellschaft, Bad Rappenau 94,800 94,800 nein
Kraichgau-Klinik Bad Rappenau GmbH & Co. KG, Offenburg 94,800 3 94,800 3 ja
MC Kliniken Geschäftsführungs-GmbH, Offenburg 94,800 3 94,800 3 nein
MC Service GmbH, Offenburg 100,000 2 100,000 2 nein
MediClin à la Carte GmbH, Offenburg 100,000 2 100,000 2 ja
MediClin BAV GmbH, Offenburg 100,000 2 0,000 2 nein
MediClin Betriebs GmbH, Offenburg 100,000 2 100,000 2 nein
MEDICLIN DIRECT GmbH, Offenburg 100,000 2 0,000 2 nein
MediClin Energie GmbH, Offenburg 100,000 2 100,000 2 nein
MediClin Fachklinik Rhein /​ Ruhr Therapie & Pflege GmbH, Essen 100,000 2 100,000 2 nein
MediClin Geschäftsführungs-GmbH, Offenburg 100,000 100,000 nein
MediClin GmbH & Co. KG, Offenburg 100,000 100,000 ja
MEDICLIN Haustechnik GmbH, Offenburg 100,000 2 0,000 2 nein
MediClin Immobilien Verwaltung GmbH, Offenburg 100,000 2 100,000 2 nein
MediClin Management Geschäftsführung GmbH, Offenburg 100,000 0,000 nein
MEDICLIN Management GmbH & Co. KG, Offenburg 100,000 0,000 ja
MediClin Medizinisches Versorgungszentrum GmbH, Offenburg 100,000 2 100,000 2 ja
MediClin Pflege GmbH, Offenburg 100,000 2 100,000 2 ja
MediClin Psychiatrie Pflege Dienstleistungen GmbH, Offenburg 100,000 100,000 nein
MediClin Rehabilitationsforschung gGmbH, Offenburg 100,000 100,000 2 nein
MediClin Therapie GmbH, Offenburg 100,000 2 100,000 2 nein
MediClin-IT GmbH, Offenburg 100,000 1 100,000 1 ja
MVZ MediClin Bonn GmbH, Bonn 0,000 4 100,000 2 -
Rehabilitationszentrum Gernsbach/​Schwarzwald GmbH & Co. KG, Offenburg 94,800 3 94,800 3 ja

1 davon indirekte Beteiligung 62,353 %

2 indirekte Beteiligung

3 indirekte Beteiligung, zu 100 % zur Kraichgau-Klinik AG gehörend

4 veräußert

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Nicht in den Konsolidierungskreis einbezogene verbundene Unternehmen

in €
Jahresergebnis Eigenkapital gesamt Beteiligungsquote

in %
2022 2021 2022 2021 2022 2021
--- --- --- --- --- --- ---
Müritz-Klinikum Service GmbH i. L., Waren 1 113.172,45 146.030,27 466.488,23 353.315,78 51,000 51,000 2

1 Jahresabschluss 2023 liegt nicht vor

2 indirekte Beteiligung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wenden einheitliche und gegenüber dem Vorjahr unveränderte Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nach den Vorschriften des HGB an, die auf Konzernebene auf IFRS-Grundsätze umgestellt werden.

Soweit bei den in den Konsolidierungskreis einbezogenen Tochterunternehmen aufgrund der spezifischen Vorschriften der Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV) Forderungen, Verbindlichkeiten, Sonderposten oder Ausgleichsposten nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) bilanziert sind, werden diese, soweit sie nicht den IFRS-Grundsätzen genügen, auf Konzernebene eliminiert.

Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten von Vermögenswerten, Vorräten, Waren und Dienstleistungen beinhalten in der Regel die nicht abziehbare Umsatzsteuer. Anschaffungskostenminderungen werden abgesetzt. Sie umfassen ferner die geschätzten Kosten für eingegangene Rückbauverpflichtungen. Sofern Sachanlagen aus wesentlichen, identifizierbaren und signifikanten Komponenten bestehen, werden diese als separate Bilanzierungseinheiten erfasst und abgeschrieben. Instandhaltungs- und Reparaturkosten werden als Aufwand erfasst.

Klassifizierung in kurzfristig und langfristig: Der Konzern gliedert seine Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte beziehungsweise Schulden. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn

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die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird oder der Vermögenswert zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraums gehalten wird,
der Vermögenswert primär für Handelszwecke gehalten wird,
die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird,
es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt, es sei denn, der Tausch oder die Nutzung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer Verpflichtung ist für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag eingeschränkt.

Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft.

Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn

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die Erfüllung der Schuld innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird,
die Schuld primär für Handelszwecke gehalten wird,
die Erfüllung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird,
das Unternehmen kein uneingeschränktes Recht zur Verschiebung der Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag hat.

Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft.

Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte beziehungsweise Schulden eingestuft.

Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer (Konzessionen/​Lizenzen) werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert und planmäßig linear zwischen drei und fünf Jahren abgeschrieben. Sie werden außerdem bei Vorliegen eines Impairment-Indikators außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, werden die Vermögenswerte zugeschrieben, wobei der durch Zuschreibung erhöhte Buchwert nicht die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten übersteigen darf.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie Firmenwerte werden regelmäßig jährlich auf Werthaltigkeit überprüft und zusätzlich dann, wenn zu anderen Zeitpunkten Hinweise für eine mögliche Wertminderung vorliegen (Impairment-Indikator). Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder des Firmenwerts niedriger als der Buchwert, erfolgt eine sofortige ergebniswirksame Wertminderung des Vermögenswerts. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Bei Wegfall des Grundes für die vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung werden die Vermögenswerte zugeschrieben, wobei auch hier der durch Zuschreibung erhöhte Buchwert nicht die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten übersteigen darf.

Bei Firmenwerten werden keine Zuschreibungen vorgenommen. Entwicklungskosten werden nur als immaterieller Vermögenswert aktiviert, sofern sämtliche Kriterien des IAS 38.57 erfüllt sind.

Die Sachanlagen werden zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen auf technische Anlagen und Maschinen sowie auf Betriebs- und Geschäftsausstattung werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer grundsätzlich unter Anwendung der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen.

Die Finanzinstrumente bestehen in erster Linie aus liquiden Mitteln, Forderungen sowie finanziellen Schulden.

Forderungen werden grundsätzlich zum Erfüllungsbetrag erfasst und zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, soweit ihre Fälligkeit nicht mehr als zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag liegt. Bei Fälligkeiten von über zwölf Monaten werden solche Forderungen als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Die Buchwerte der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte und der kurzfristigen Schulden entsprechen im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten. Fremdwährungsgeschäfte werden in keinem nennenswerten Umfang getätigt. Währungsrisiken liegen nicht vor.

Finanzielle Vermögenswerte sind gemäß IFRS 9 einzuordnen in die Bewertungskategorien

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Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC - amortised cost)
Ergebnisneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (FVtOCI - Fair value through other comprehensive income, mit Recycling)
Ergebnisneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (FVtOCI - Fair value through other comprehensive income, ohne Recycling)
Ergebniswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (FVtPL - Fair value through profit or loss)

Dabei sind die finanziellen Vermögenswerte sowohl auf Grundlage des Geschäftsmodells, das für die Verwaltung der finanziellen Vermögenswerte verwendet wird, als auch nach der vertraglichen Zahlungsstrom-Eigenschaft zu klassifizieren. Im Rahmen des Zahlungsstromkriteriums ist festzustellen, ob die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs-und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Die Geschäftsmodellbedingung bezieht sich darauf, wie finanzielle Vermögenswerte zur Erzielung von Erträgen eingesetzt werden. Dabei wird zwischen der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme (Hold to Collect) sowie dem Verkauf des finanziellen Vermögenswerts (Sell) unterschieden. Als dritte Option ist auch eine Kombination aus Halten und Verkaufen (Hold to Collect and Sell) möglich. Die finanziellen Vermögenswerte gemäß IFRS 9 betreffen bei MEDICLIN die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die Beteiligungen, die sonstigen Finanzanlagen sowie die übrigen finanziellen Vermögenswerte. Das Management legt unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter und verfügbarer Informationen das Geschäftsmodell fest und stellt sicher, dass es operativ auch so umgesetzt wird.

Die Rückdeckungsversicherungen dienen der Abdeckung von Risiken aus Pensionszusagen. Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, die an die Pensionsberechtigten verpfändet sind, werden direkt mit der Pensionsverpflichtung verrechnet. Sie gelten als qualifizierte Versicherungspolicen im Sinne von IAS 19. Nicht verpfändete Rückdeckungsversicherungen werden bei der Ermittlung der Höhe der Pensionsverpflichtungen berücksichtigt. Die Rückdeckungsversicherungen werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet, der ihrem Aktivwert entspricht, der von den Versicherungsgesellschaften ermittelt wird.

Beteiligungen sind erfolgswirksam zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung bewertet. Zum Abschlussstichtag werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Gewinne und Verluste aus bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Wechselkursschwankungen werden grundsätzlich erfolgswirksam berücksichtigt.

Für die Abschreibungen von Sachanlagen werden überwiegend folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt: Gebäude 25 bis 50 Jahre, technische Anlagen und Maschinen 6 bis 30 Jahre, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 15 Jahre.

Neben den planmäßigen Abschreibungen werden die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte mindestens jährlich auf Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung überprüft (Impairment-Indikator). Sind derartige Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Sofern der erzielbare Betrag auf Ebene des einzelnen Vermögenswerts (zum Beispiel eines immateriellen Vermögenswerts) nicht geschätzt werden kann, wird die Ermittlung auf Ebene der CGU durchgeführt, der der jeweilige Vermögenswert zugeordnet ist. Hat die Bewertung auf Ebene der CGU ergeben, dass der Buchwert über dem erzielbaren Betrag liegt, erfolgt eine Verteilung der Wertminderung auf die einzelnen Vermögenswerte im Verhältnis ihrer Buchwerte. Als CGUs werden dabei regelmäßig die als separate Buchungskreise geführten Betriebsstätten (Kliniken/​Einrichtungen) angesehen. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, werden die Vermögenswerte zugeschrieben. Dabei darf der durch Zuschreibung erhöhte Buchwert die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht übersteigen. Bei Verkauf oder Stilllegung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten und die entsprechenden kumulierten Abschreibungen der Anlagen aus der Bilanz ausgebucht; dabei entstehende Gewinne oder Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt.

Im Falle von Wertminderungen im Zusammenhang mit CGUs, die einen Firmenwert enthalten, werden zunächst bestehende Firmenwerte reduziert. Übersteigt der Wertminderungsbedarf den Buchwert des Firmenwerts, wird die Differenz in der Regel proportional auf die verbleibenden langfristigen Vermögenswerte der CGUs verteilt. Ergibt sich nach einer vorgenommenen Wertminderung zu einem späteren Zeitpunkt ein höherer erzielbarer Betrag des Vermögenswerts oder der CGU, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zur Höhe des erzielbaren Betrags. Die Wertaufholung ist begrenzt auf den fortgeführten Buchwert, der sich ohne die Wertminderung in der Vergangenheit ergeben hätte. Die vorzunehmende Zuschreibung erfolgt ergebniswirksam. Wertaufholungen von vorgenommenen Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sind nicht zulässig und werden daher bei MEDICLIN nicht durchgeführt.

Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten zukünftigen Zahlungsströme abgezinst. Dabei werden grundsätzlich die zukünftig zu erwartenden Ertragswerte aus den jüngsten Managementplanungen zugrunde gelegt, mit den Annahmen über die Ergebnisentwicklung fortgeschrieben und mit den Kapitalkosten der Unternehmenseinheit unter Berücksichtigung einer Alternativverzinsung abgezinst. Die jeweils für drei Jahre erstellten Detailplanungen beruhen auf Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie auf Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung. Die Berechnung der ewigen Rente erfolgt auf Basis der Planzahlen des dritten Jahres, gegebenenfalls unter Berücksichtigung eines angemessenen Abschlags. Der Abzinsungssatz wird anhand der gewichteten Kapitalkosten nach Steuern (WACC nach Steuern) unter Berücksichtigung eines risikofreien Zinssatzes, einer Marktrisikoprämie (multipliziert mit dem Betafaktor), eines Wachstumsabschlags in der ewigen Rente, der Fremdkapitalkosten nach Steuern sowie der Kapitalstruktur, abgeleitet aus einer Peer-Group, festgelegt. Ergeben sich hieraus Anzeichen für eine Wertminderung, werden entsprechende außerplanmäßige Abschreibungen auf den Buchwert der CGU /​des Vermögenswerts bis zum erzielbaren Betrag vorgenommen. Die Gesellschaft unterstellt in ihrer Planung moderate Veränderungsraten hinsichtlich der Ertragserwartungen und hält diese Annahmen für angemessen. Alternativszenarien werden nur bei konkreten Anzeichen von Veränderungen berechnet.

Die Wahl für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts, die dem Nettoveräußerungspreis zugrunde liegt, folgt einer dreistufigen Value-Hierarchie und ist abhängig von der Datenlage (Input-Faktoren (IFRS 13.72-13.80)).

Das Wahlrecht zur Anwendung der Neubewertungsmethode bei immateriellen Vermögenswerten und bei Sachanlagen wird im MEDICLIN-Konzern nicht ausgeübt.

Die Zuwendungen der öffentlichen Hand betreffen in erster Linie Zuwendungen nach dem Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG) und den jeweiligen Landeskrankenhausgesetzen. Sie werden als Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn mit großer Sicherheit davon auszugehen ist, dass die Zuwendungen erfolgen werden. Dies ist in der Regel der Zeitpunkt des Zugangs des Fördermittelbewilligungsbescheids. Noch nicht zweckentsprechend verwendete Zuwendungen werden als langfristige oder kurzfristige Schulden unter den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst. Werden die Fördermittel nicht in einer Summe gewährt, sondern durch jährliche Zuweisungen, die im Zeitablauf variieren, entsteht der Anspruch auf die Förderung erst mit dem Fördermittelbescheid des jeweiligen Geschäftsjahres, so dass die Zuführung zu den Forderungen nach dem KHG nur in Höhe der jährlichen Zuweisung erfolgt.

Die Zuschüsse für Investitionen werden direkt von den Anschaffungskosten gekürzt. Die Abschreibungen sind entsprechend der Kürzung der Anschaffungskosten der geförderten Sachanlagen auf den Nutzenverzehr des nicht geförderten Anlagevermögens beschränkt. Periodenfremde Verrechnungen, zum Beispiel aus der Umfinanzierung bisher eigenfinanzierter Investitionen aus den Vorjahren, werden in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung nicht mit den Abschreibungen saldiert, sondern unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Zuschüsse für laufende Betriebskosten sowie Investitionsförderungen in Form von Schuldendienstbeihilfen werden periodengerecht erfasst.

Seit dem 1. Januar 2019 wendet der Konzern IFRS 16 Leasingverhältnisse an. Dabei wird bei Vertragsbeginn beurteilt, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet beziehungsweise beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Leasingnehmer dazu berechtigt ist, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für eine bestimmte Zeit zu kontrollieren. Der Konzern als Leasingnehmer erfasst und bewertet alle Leasingverhältnisse nach dem Right-of-Use-Modell. Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen werden zu Barwerten in der Bilanz angesetzt.

Es wird dabei das Wahlrecht in Anspruch genommen, Leasingzahlungen, die auf kurzfristige Leasingverhältnisse entfallen (Laufzeit ≤12 Monate), weiterhin direkt im Aufwand abzubilden. Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte (IFRS 16.5(b) i. V. m. IFRS 16.B3 ff.) werden ebenfalls nicht nach dem Right-of-Use-Modell bilanziert, sondern weiterhin als Aufwand erfasst. Als quantitative Wertgrenze wird dafür die Wertgrenze aus den IFRS 16 Basis for Conclusions BC100 (US$5.000 or less) herangezogen. Des Weiteren werden die Vorschriften nicht auf Leasing verhältnisse über sonstige immaterielle Vermögenswerte (IFRS 16.4) sowie auf konzerninterne Leasingverhältnisse angewendet. Gemäß IFRS 16.15 wird die Erleichterung in Anspruch genommen, die Leasingkomponenten des Vertrags zusammen mit den zusammenhängenden Nicht-Leasingkomponenten als eine Leasingkomponente zu bilanzieren.

Das Nutzungsrecht für den Vermögenswert wird gemäß den entstandenen Kosten bewertet, wobei neben dem Barwert der Leasingzahlungen auch direkte, im Zusammenhang mit dem Leasingvertrag stehende Kosten berücksichtigt werden. Im Rahmen der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer des Leasinggegenstands linear abgeschrieben. Bei Vorliegen von Anhaltspunkten, die auf eine Wertminderung hindeuten, wird für das Nutzungsrecht ein Wertminderungstest gemäß IAS 36 durchgeführt.

Die Leasingverbindlichkeit wird mit dem Barwert der über die erwartete Laufzeit anfallenden Leasingzahlungen angesetzt. Hierbei werden fixe und indexabhängige Zahlungen zugrunde gelegt. Zu erhaltende Zahlungen aus Leasinganreizen werden in Abzug gebracht. Berücksichtigt werden dabei auch Restwertgarantien, Vorfälligkeitsentschädigungen und Kaufoptionsprämien, falls die Optionsausübung hinreichend sicher ist. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen wird der Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum angesetzt, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Bei Änderungen des Leasingverhältnisses infolge einer Änderung der Laufzeit und/​oder Änderung der Leasingzahlungen (z. B. wegen Koppelung der Leasingzahlungen an einen Index oder bei Änderung des Zinssatzes aufgrund einer Laufzeitänderung) sowie bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit neu bewertet.

Leasingverhältnisse, bei denen MEDICLIN als Leasinggeber fungiert und bei denen nicht alle mit dem Eigentum an einem Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden, werden als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft. Die sich daraus ergebenden Mieteinnahmen werden linear über die Laufzeit als sonstige betriebliche Erträge erfasst.

Im Jahr 2022 hat sich MEDICLIN mit der PATRIZIA Frankfurt Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, als Treuhänderin für den OIK-Fonds MediClin, auf eine vorzeitige Erneuerung der bestehenden Mietverträge für 20 Klinikstandorte geeinigt. Die neuen Mietverträge gelten jeweils ab dem 1. Januar 2023 und haben grundsätzlich eine Festlaufzeit von 15 Jahren, abgesehen von drei Standorten, für die zum Teil eine längere beziehungsweise kürzere Laufzeit vereinbart ist. Aufgrund der neuen Mietverträge wurden die Leasingverträge neu bewertet und die Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten entsprechend neu berechnet. Nähere Ausführungen über die neuen Leasingverträge finden sich bei den Erläuterungen zu Sachanlagen, zu Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen und zu Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen.

Die Vorräte sind für den MEDICLIN-Konzern als Erbringer von Gesundheitsdienstleistungen nur von untergeordneter Bedeutung und unterliegen in ihrem Wert und ihrer Zusammensetzung nur geringen Veränderungen. Sie werden zu Anschaffungskosten nach der Durchschnittsmethode bewertet und enthalten keine Fremdkapitalkosten.

Fremdkapitalkosten, die in unmittelbarem, direktem Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts stehen, sind als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts zu aktivieren. Im Geschäftsjahr 2023 lagen, wie in den Vorjahren, keine Fremdkapitalkosten, die mit Baumaßnahmen im Zusammenhang stehen, vor. Eine Aktivierung unterbleibt, soweit die Investition in Form einer Schuldendienstbeihilfe gefördert wird, bei der die Zinszahlungen der zur Finanzierung aufgenommenen Darlehen durch Mittel der öffentlichen Hand bezuschusst werden. Alle anderen Fremdkapitalkosten werden als Aufwand der Periode zugerechnet, in der sie entstehen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge aufgrund ihrer Kurzfristigkeit und Unverzinslichkeit mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Außerdem wird bereits bei Zugang eine Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste gemäß IFRS 9 gebildet; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist in Bezug auf die Wertminderung ein vereinfachter Ansatz anzuwenden. Aufgrund ihrer kurzfristigen Laufzeiten (<12 Monate) entspricht der erwartete Verlust der nächsten zwölf Monate dem Verlust über die Restlaufzeit der Forderung. Risiken aufgrund von Zahlungsausfällen, die auf der Bonität des Schuldners beruhen, teilt MEDICLIN in zwei Forderungsgruppen auf, die generell schon, das heißt unabhängig von der Überfälligkeit der Forderung, unterschiedliche Bonitätsrisiken aufweisen. Die erste Gruppe beinhaltet die Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Deren Bonitätsrisiken werden anhand der Kreditausfall-Tauschgeschäfte (CDS-Spreads - Credit Default Swaps) von Deutschland ermittelt. Die zweite Gruppe beinhaltet die Selbstzahler. Deren Bonitätsrisiken wurden zum Stand 31. Dezember 2023 über historische Ausfallquoten ermittelt und angepasst. Der erwartete Verlust über die Restlaufzeit wird in Abhängigkeit von der Dauer der Überfälligkeit über die Ermittlung von Übergangswahrscheinlichkeiten zwischen den einzelnen Überfälligkeitsbändern bestimmt. Forderungen, die älter als 360 Tage sind, sowie Forderungen in kürzeren Laufzeitbändern, die ein signifikant erhöhtes Ausfallrisiko aufweisen, werden 100 % einzelwertberichtigt. Laut IFRS 9 muss bereits bei initialer Erfassung der Forderung eine Wertminderung erfasst werden. Somit wird der Ansatz von Verlusten zeitlich vorgezogen, da sowohl eingetretene als auch in der Zukunft zu erwartende Verluste erfasst werden. Bei diesem Ansatz wird nicht die Änderung des Ausfallrisikos, sondern vielmehr an jedem Bilanzstichtag eine Wertminderung in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle erfasst.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Sichteinlagen, andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten und Kontokorrentguthaben. In Anspruch genommene Kontokorrentkredite werden als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter den kurzfristigen Finanzschulden gezeigt. Die liquiden Mittel werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und es wird eine Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste gemäß dem Dreistufenmodell des IFRS 9 (allgemeiner Ansatz) vorgenommen.

Gemäß dem Dreistufenmodell sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldinstrumente bei Ersterfassung der Stufe 1 zuzuordnen. Der erwartete Verlust entspricht dem Wert, der aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag entstehen kann. Wenn seit der Ersterfassung eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos der Gegenpartei verzeichnet wurde, ist der finanzielle Vermögenswert von Stufe 1 in Stufe 2 zu transferieren. Das Ausfallrisiko ist unter anderem dann signifikant erhöht, wenn der Schuldner kurzfristig seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt beziehungsweise sich eine tatsächliche oder erwartete Verschlechterung der Geschäftsergebnisse des Schuldners abzeichnet. Das Ausfallrisiko wird dann anhand der Ausfallwahrscheinlichkeit der gesamten Restlaufzeit bemessen. Die Wertminderung entspricht dann dem Wert, der aus möglichen Ausfallereignissen während der Restlaufzeit des finanziellen Vermögenswerts entstehen kann. Ein Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 hat jedoch spätestens dann zu erfolgen, wenn die vertraglichen Zahlungen seit mehr als 30 Tagen überfällig sind. Liegt ein objektiver Hinweis vor, dass eine Wertminderung bei einem finanziellen Vermögenswert vorliegt, so ist dieser in Stufe 3 zu transferieren. Sind die Zahlungen seit mehr als 90 Tagen überfällig, so besteht die Vermutung, dass der Schuldner erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat und ein objektiver Hinweis auf einen Kreditausfall besteht. Der finanzielle Vermögenswert muss in Stufe 3 transferiert werden.

Lang- und kurzfristige Finanzschulden werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten passiviert und in den Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten entsprechen dem Betrag, mit dem eine finanzielle Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet wird

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abzüglich von Tilgungsleistungen,
zuzüglich oder abzüglich eines Agio beziehungsweise Disagio,
unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Bei der erstmaligen Erfassung von Darlehen werden diese mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme verbundenen Kosten entsprechen. Der Ansatz von kurzfristigen Schulden erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert, der annähernd dem Rückzahlungsbetrag entspricht. Sofern die Begleichung einer Schuld oder Tilgungen innerhalb von zwölf Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen, werden die entsprechenden Beträge zu den kurzfristigen Schulden umqualifiziert.

MEDICLIN hat sowohl leistungsorientierte als auch beitragsorientierte Pensionspläne. Die Pensionsverpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus den leistungsorientierten Pensionsplänen und werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung künftiger Gehalts- und Rentenentwicklungen sowie aktueller biometrischer Wahrscheinlichkeiten gemäß IAS 19 angesetzt. Die Dienstzeitkomponenten (Dienstzeitaufwand und nachträglicher Dienstzeitaufwand, Effekte aus Planänderungen und Plankürzungen sowie Planabgeltungen) werden im Personalaufwand ausgewiesen. Der (Netto-)Zinsaufwand/​-ertrag, der auf die in der Bilanz ausgewiesenen Nettoverpflichtungen entfällt, wird im Finanzergebnis erfasst. Schätzungsänderungen werden im erfolgsneutralen Ergebnis (Other comprehensive income - OCI), also nicht ertragswirksam, erfasst. Sie umfassen alle innerhalb eines Jahres entstandenen versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste der Pensionsverpflichtung sowie des Planvermögens, die nicht in der Zinskomponente berücksichtigt wurden, abzüglich darauf entfallender latenter Steuern. Sie werden im Eigenkapital in der Gewinnrücklage erfasst. Der Zinssatz, der zur Diskontierung herangezogen wird, wird auf der Grundlage der Renditen bestimmt, die am Abschlussstichtag für hochwertige, festverzinsliche Unternehmensanleihen am Markt erzielt werden.

Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden bei Fälligkeit als Aufwand erfasst und im Personalaufwand ausgewiesen. Zahlungen für staatliche Versorgungspläne werden wie Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne behandelt.

Gemäß IAS 37 werden die übrigen Rückstellungen gebildet, soweit eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und zuverlässig geschätzt werden kann. Bei Rechtsstreitigkeiten liegt der Beurteilung, ob zum Stichtag eine Verpflichtung aus einem Ereignis in der Vergangenheit besteht, das heißt ein künftiger Mittelabfluss wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtung verlässlich schätzbar ist, ein erhebliches Ermessen zugrunde. Dies gilt auch in Bezug auf die Notwendigkeit, dass eine Rückstellung für ein laufendes Verfahren aufgrund neuer Entwicklungen gebildet oder die Höhe einer bestehenden Rückstellung angepasst werden muss. Die Beurteilung erfolgt in der Regel unter Einbeziehung beauftragter externer Anwälte. Die Rückstellungen werden für die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts berücksichtigt und nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Kostensteigerungen. Abzinsungen werden vorgenommen, wenn der Zinseffekt wesentlich ist. Rückstellungen werden aufgelöst, wenn ein Abfluss von Ressourcen, die mit einem wirtschaftlichen Nutzen verbunden sind, nicht mehr wahrscheinlich ist. Das wird zu jedem Bilanzstichtag geprüft. Erträge aus der Auflösung nicht (mehr) benötigter Rückstellungen werden grundsätzlich mit dem Aufwandsposten verrechnet, aus dem die ursprüngliche Zuführung stammt.

Die von Kunden erhaltenen Anzahlungen sowie noch nicht erfolgswirksame Einnahmen werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden auf der Grundlage der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode berechnet (IAS 12). Dabei werden die Differenzen zwischen den im Konzernabschluss angesetzten Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden als zukünftig wahrscheinlich eintretende Steuerent- beziehungsweise -belastungen bilanziert. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben, aber nur insoweit, als es wahrscheinlich ist, dass hierfür ein zu versteuerndes Ergebnis zukünftig verfügbar sein wird und damit eine Nutzung hinreichend sicher erscheint. Soweit Sachverhalte, die eine Veränderung der latenten Steuern nach sich ziehen, direkt gegen das Eigenkapital gebucht werden, wird auch die Veränderung der latenten Steuern direkt im Eigenkapital berücksichtigt. Der den latenten Steuerforderungen und Steuerverpflichtungen zugrunde liegende relevante Steuersatz beträgt für die wesentlichen Konzernbereiche unverändert 15,825 % (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag). Latente Steuern werden gemäß IAS 12.74 saldiert. Es ergibt sich daraus ein aktiver latenter Steuerüberhang.

Eventualschulden sind mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten oder bereits bestehende Verpflichtungen, bei denen ein Ressourcenabfluss unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich ist oder deren Höhe nicht verlässlich bestimmt werden kann. Eventualschulden werden in der Bilanz - soweit nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses übernommen - nicht erfasst, sondern im Anhang ausgewiesen.

Erträge aus der Erbringung von Dienstleistungen und für den Verkauf von Waren werden in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen Gegenleistung erfasst. Dabei werden Krankenhausleistungen entsprechend ihrem Leistungsfortschritt im Verhältnis von erbrachter Leistung zur Gesamtleistung in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem die Leistungen erfolgen. Die Vergütung der mit den Kostenträgern vereinbarten Leistungen erfolgt in den Akutkrankenhäusern im Wesentlichen durch die Abrechnung sogenannter Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups - DRG) nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) und in den psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen durch pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV). Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG) wurden die Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen aus dem General-DRG-System ausgegliedert. Die Pflegepersonalkosten für die Patientenversorgung werden nunmehr über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget vergütet. Die Krankenhausleistungen sind im Rahmen eines vereinbarten Budgets der Höhe nach begrenzt. Mehrleistungen (Budgetüberschreitungen) und Minderleistungen (Budgetunterschreitungen) werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen wechselseitig ausgeglichen. Auch im ambulanten Bereich können budgetbeschränkende Regelungen zur Anwendung kommen.

Die meisten Umsatzerlöse der MEDICLIN unterliegen gesetzlich normierten Entgeltregelungen wie dem KHEntgG und der BPflV für stationäre Krankenhausleistungen beziehungsweise dem Sozialgesetzbuch/​ Neuntes Buch (SGB IX) für Rehabilitationsleistungen. Alle Leistungen werden mit den Sozialversicherungsträgern prospektiv über Budgetvereinbarungen vergütet. Dabei finden die zugrunde liegenden Budgetverhandlungen sehr oft erst im Laufe des verhandelten Budgetjahres beziehungsweise erst nach Ablauf des Budgetjahres ihren Abschluss, so dass Unsicherheiten im Hinblick auf die vereinbarte Leistungsmenge und/​oder Leistungsvergütung bestehen. Die Umsatzerlöse umfassen den erhaltenen beizulegenden Zeitwert für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen ohne Umsatzsteuer, Rabatte und Preisnachlässe und nach Eliminierung konzerninterner Leistungen. Die Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen werden entsprechend dem Leistungsfortschritt im Verhältnis von erbrachter zu insgesamt zu erbringender Dienstleistung in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem die Dienstleistungen erbracht werden. Grundsätzlich werden Erlöse mit Erbringung der Leistung realisiert. Erlöse aus pauschalierten Entgelten werden entsprechend dem Leistungsfortschritt erfasst.

Vertragsvermögenswerte (contract assets) stellen bedingte Rechte der MEDICLIN auf den Erhalt von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten dar und beziehen sich auf von MEDICLIN erbrachte Leistungen, die bis zum Bilanzstichtag noch nicht abgerechnet werden konnten. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Ansprüche, die sich nach dem KHEntgG und der BPflV ergeben. Diese entstehen für Patientenbehandlungen, die bis zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen worden sind. Die Bewertung von diesen Patienten erfolgt durch Multiplikation des jeweiligen Landesbasisfallwertes mit dem den einzelnen am Bilanzstichtag anwesenden Patienten zuzuordnenden Case Mix Index (CMI), wobei der CMI-Anteil für die Hauptleistung dem Jahr zugeordnet wird, in dem die Leistung tatsächlich erbracht wurde. Der verbleibende Anteil wird danach entsprechend der Anzahl der Aufenthaltstage den jeweiligen Geschäftsjahren zugeordnet. Vertragsvermögenswerte (contract assets) werden in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgebucht, sobald die Ansprüche des Konzerns unbedingt geworden sind. Dies ist in der Regel im nächsten Geschäftsjahr der Fall. Die Umsatzrealisierung erfolgt jedoch bereits mit Aktivierung der Vertragsvermögenswerte. Wertberichtigungen für Bonitätsrisiken auf Vertragsvermögenswerte werden entsprechend den Bilanzierungsgrundsätzen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet. Vertragsverbindlichkeiten entstehen durch Anzahlungen, die dem Konzern in Form von Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten bis zum Bilanzstichtag zugeflossen sind. Diese werden beim erstmaligen Bilanzansatz mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung bewertet, da Dritte einen Anspruch auf Leistungserfüllung erworben haben. Diese erfolgt in der Regel zusammen mit der Umsatzrealisierung im nächsten Geschäftsjahr.

Vertragsverbindlichkeiten für Selbstzahler im Reha-Bereich sind der Höhe nach unwesentlich.

Forderungen aus noch nicht abgerechneten Leistungen werden nach der Outputorientierten Methode entsprechend IFRS 15.B15 zuverlässig geschätzt. Dabei werden die Umsätze auf Basis der direkten Ermittlung des Wertes der bisher übertragenen Dienstleistung für den Kunden im Verhältnis zu den verbleibenden vertraglich zugesicherten Dienstleistungen erfasst. Die Leistungen werden entweder nach Tagessätzen oder nach Fallpauschalen, die sich in fiktive Tagessätze umrechnen lassen, abgerechnet.

Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung beziehungsweise zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam. Da im Wesentlichen kein Vorsteuerabzug besteht, beinhalten die Aufwendungen überwiegend die gesetzliche Umsatzsteuer.

Zuschreibungen, Veräußerungsgewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen und andere periodenfremde Erträge werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Außerplanmäßige Abschreibungen, Veräußerungsverluste aus dem Abgang von Anlagevermögen sowie andere periodenfremde Aufwendungen werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Ermessensentscheidungen und Wahlrechte bei der Anwendung

der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Dem Ansatz und der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden liegen, wie nachfolgend dargestellt, teilweise Ermessensentscheidungen des Managements zugrunde. Alle Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Weichen später die tatsächlichen Umstände von den angenommenen ab, wirkt sich dies auf den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden aus. Abhängig vom Sachverhalt können sich auch ergebniswirksame Auswirkungen ergeben. Dies gilt insbesondere für nachfolgende Sachverhalte:

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Bei Vermögenswerten, die veräußert werden sollen, ist zu bestimmen, ob sie in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können und ob ihre Veräußerung sehr wahrscheinlich ist. Ist beides der Fall, sind die Vermögenswerte und gegebenenfalls zugehörige Schulden als Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte beziehungsweise Schulden auszuweisen und zu bewerten.
Der Durchführung des Impairment-Tests für Firmenwerte liegt die Annahme zugrunde, dass der dabei zugrunde gelegte Zeithorizont (dreijährige Detailplanungen; die Berechnung der ewigen Rente erfolgt auf Basis der Planzahlen des dritten Jahres, gegebenenfalls unter Berücksichtigung eines angemessenen Abschlags) zur Bestimmung des Nutzungswerts ausreichend ist. Der Nutzungswert definiert sich als Barwert künftiger Cashflows. Dabei findet die Kapitalwertmethode (DCF-Methode) Anwendung, da in der Regel keine verfügbaren beziehungsweise beobachtbaren Marktpreise vorliegen. Ein Vermögenswert ist wertgemindert, wenn der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Nach IAS 36 ist der erzielbare Betrag der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Fair value less costs of disposal) und dem Nutzungswert (Value in use) eines Vermögenswerts. Grundsätzlich sollten beide Konzeptionen zum gleichen Wert führen. Da jedoch beim Fair value less costs of disposal noch die Veräußerungskosten abzuziehen wären, liegt somit der Fair value less costs of disposal immer unter dem Value in use. Weitere Annahmen sind eine stabile Auslastung sowie eine angemessene konzerneinheitliche Personalkostenentwicklung. Spezielle Annahmen müssen über die Entwicklung der landeseinheitlichen Basisfallwerte sowie über die voraussichtliche Budgetentwicklung und im Segment Postakut über die voraussichtliche Entwicklung des Hauptbelegungsträgers und der zukünftigen Entgeltentwicklung getroffen werden. Die Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ist dabei ebenfalls eine Ermessensentscheidung des Konzerns.
Die Leasingdauer im Sinne von IFRS 16 ist definiert als die unkündbare Grundlaufzeit sowie hinreichend sichere Optionszeiträume eines Leasingverhältnisses. Dabei bezieht der Leasingnehmer in seinem Ermessen stehende Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, deren Ausübung er als hinreichend sicher einschätzt (IFRS 16.18), in die Bestimmung der Leasingdauer ein. Ein einseitiges Kündigungsrecht des Leasinggebers ist dabei für die Bestimmung der Leasingdauer unbeachtlich (IFRS 16.BC128), somit also aus der Perspektive des Leasingnehmers nicht relevant. Diese hinreichend sicheren Optionszeiträume sind ab Beginn des Leasingverhältnisses bei der Leasinglaufzeit zu berücksichtigen. Ein Leasingverhältnis ist nicht mehr bindend, wenn sowohl der Leasingnehmer als auch der Leasinggeber das Leasingverhältnis ohne Zustimmung der anderen Vertragspartei beenden kann.
Für Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, und für kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als 12 Monate) können Vereinfachungsregelungen in Anspruch genommen werden. Die quantitative Wertgrenze gemäß IFRS 16.BC100 beträgt 5.000 US-Dollar.
Gemäß IFRS 16.15 besteht das Wahlrecht, Nicht-Leasingkomponenten mit der Leasingkomponente zusammenzufassen und somit gemeinsam zu bilanzieren.

Schätzungen und Beurteilungen des Managements

Bei Anwendung der von den IFRS und IFRS IC vorgegebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden müssen zahlreiche Einschätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die die Zukunft betreffen und naturgemäß nicht immer den später tatsächlich eintretenden Verhältnissen entsprechen müssen. Alle im Rahmen der Bilanzierung und Bewertung zugrunde gelegten Schätzungen und Annahmen werden fortlaufend überprüft und basieren entweder auf historischen Erfahrungen und/​oder auf Erwartungen über das Eintreten künftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen kaufmännisch vernünftig erscheinen.

Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich unter anderem auf die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Steuerliche Risiken können im Wesentlichen aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassung zwischen der bundesdeutschen Finanzverwaltung und MEDICLIN bestehen. Aktuell besteht kein Risiko aus Sachverhalten bezüglich einer insgesamt möglichen Nachzahlung. Bei Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen stellt neben dem Rententrend und der Sterbewahrscheinlichkeit der Abzinsungsfaktor die wesentliche Schätzgröße dar. Der Abzinsungsfaktor für Pensionsverpflichtungen wird auf Grundlage der auf den Finanzmärkten am Bilanzstichtag beobachtbaren Renditen hochwertiger festverzinslicher Unternehmensanleihen ermittelt. Der Anstieg des Rechnungszinses führt zu einer Reduzierung des Barwerts der Pensionsverpflichtung und damit zu einem Anstieg des Eigenkapitals; die Reduzierung des Rechnungszinses zu umgekehrten Effekten. So würde eine Erhöhung des Rechnungszinses um 0,5 Prozentpunkte von 3,2 % auf 3,7 % zu einer Minderung des Barwerts des Verpflichtungsumfangs (Defined Benefit Obligation - DBO) von 2,8 Mio. Euro beziehungsweise 6,2 % führen. Eine Minderung des Rechnungszinses um 0,5 Prozentpunkte von 3,2 % auf 2,7 % würde dagegen zu einer Erhöhung der DBO um 3,1 Mio. Euro beziehungsweise 6,9 % führen. Allerdings würden sich diese Änderungen nach Abzug latenter Steuern im erfolgsneutralen Ergebnis niederschlagen.

Für die Bestimmung, ob eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts vorliegt, ist die Ermittlung des Nutzungswerts der CGU, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugerechnet wird, durchzuführen. Um den Impairment-Test auf dieser Basis durchführen zu können, muss der Value in use den Fair value less costs of disposal übersteigen. Grundsätzlich sollten beide Konzeptionen zum gleichen Wert führen. Da jedoch beim Fair value less costs of disposal noch die Veräußerungskosten abzuziehen wären, liegt somit der Fair value less costs of disposal immer unter dem Value in use. Für die Berechnung des Nutzungswerts werden künftige Zahlungsströme aus der CGU geschätzt und im Rahmen der Barwertermittlung mit einem geeigneten Abzinsungssatz versehen, wobei die dabei verwendeten Annahmen einheitlich für alle firmenwerttragenden CGUs festgelegt werden.

Aufgrund der Einführung des IFRS 15 muss MEDICLIN hinsichtlich der Bewertung, des Ansatzes und des Ausweises von Umsatzerlösen in noch größerem Umfang als bisher Ermessensentscheidungen treffen und Schätzungen vornehmen. Sie spielen insbesondere eine Rolle bei

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der Identifizierung des Vertrags mit einem Kunden,
der Identifizierung der separaten Leistungsverpflichtungen innerhalb des Vertrags,
der Bestimmung des Transaktionspreises,
der Allokation des Transaktionspreises auf die vertraglich vereinbarten separaten Leistungsverpflichtungen und
der Ertragsrealisierung, wenn die einzelnen Leistungsverpflichtungen erfüllt wurden.

Die Umsatzrealisierung beruht hier im Wesentlichen auf einer Gegenüberstellung von Leistungen und Gegenleistungen aus einem Vertrag (Asset-Liability-Ansatz). Eine erbrachte Leistung führt zu einem Vermögenswert, eine erhaltene Gegenleistung zu einer Verpflichtung. Dieser Zeitpunkt beziehungsweise Zeitraum muss nicht, kann aber mit dem Übergang der Chancen und Risiken zusammenfallen. Behandlungsverträge zwischen Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen und Patienten beziehungsweise deren Krankenkassen entsprechen Dienstleistungsverträgen gemäß § 630a ff. BGB. Unabhängig davon, wer zukünftig die Zahlung übernimmt, dürfte regelmäßig der Patient als Kunde angesehen werden. Der Umfang der Leistungsverpflichtungen im Rahmen der Krankenhausbehandlung ergibt sich im Wesentlichen aus gesetzlichen Bestimmungen. Die Preise gegenüber den Kostenträgern sind durch eine Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen geregelt. Die Höhe des Pflegesatzes im Rehabilitationsbereich wird einrichtungsbezogen in Pflegesatzverhandlungen zwischen dem (federführend) belegenden Rehabilitationsträger und dem Einrichtungsbetreiber vereinbart. Der Patient erhält und verbraucht den Nutzen gleichzeitig mit der Leistungserbringung. Somit erfolgt der Kontrollübergang und damit auch die Umsatzrealisation zeitraumbezogen. Die Umsatzerlöse werden entsprechend dem Fortschritt der Leistungserfüllung während des Leistungserfüllungszeitraums erfasst. Korrekturen der Umsatzerlöse, zum Beispiel aufgrund der Prüfung des Medizinischen Dienstes, werden anhand von verschiedenen Parametern bereits vorgenommen. Der Kontrollübergang und damit auch die Umsatzrealisation erfolgen bei MEDICLIN grundsätzlich zeitraumbezogen.

Die meisten Umsätze der MEDICLIN aus stationären Krankenhausleistungen und aus Rehabilitationsleistungen resultieren aus Budgetverhandlungen, die regelmäßig erst im Verlauf des betreffenden Geschäftsjahres geführt werden und ihren Abschluss teilweise erst nach Ablauf des Geschäftsjahres finden. Im Akutsektor stellt das Krankenhaus am Jahresende die abgerechnete Leistungsmenge (Anzahl und Art der Leistung) dem jeweiligen mit den Krankenkassen verhandelten Budget gegenüber, so dass sich mitunter Mehr- oder Mindererlöse ergeben können, die durch einen vorgegebenen Erlösausgleich zwischen dem Krankenhaus und der Krankenkasse grundsätzlich ausgleichsfähig sind. Im Zuge dieses Erlösausgleichs werden nur die zusätzlich angefallenen beziehungsweise entfallenen variablen Kosten in Höhe definierter Pauschalen vergütet beziehungsweise abgezogen. Die sich daraus ergebenden Forderungen (contract assets) beziehungsweise Verbindlichkeiten (contract liabilities) werden in der Konzernbilanz abgebildet unter entsprechender Korrektur der Umsatzerlöse. Dadurch bestehen im Hinblick auf die vereinbarte Leistungsmenge und/​oder Leistungsvergütung Unsicherheiten, denen mit sachgerechter Schätzung durch das Management begegnet wird.

Des Weiteren liegen der Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen, einschließlich der Forderungen nach dem KHG sowie der Beurteilung der Werthaltigkeit von passiven und aktiven latenten Steuern - hier insbesondere auf die Verlustvorträge -, angemessene Annahmen und Schätzungen des Managements zugrunde, die auf Grundlage der zuletzt verfügbaren verlässlichen Informationen getroffen wurden. Dazu gehören quantitative und qualitative Informationen, die auf bisherigen Erfahrungen des Konzerns beruhen, Kreditrisikobewertungen und zukunftsgerichtete Informationen (einschließlich makroökonomischer Faktoren).

Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte sowie Veräußerungsgruppen werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. In die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten fließen dabei auch Annahmen des Managements hinsichtlich der Veräußerbarkeit ein.

Tochterunternehmen der MEDICLIN sind in einigen Fällen Parteien in Rechtsstreitigkeiten. Das Management analysiert regelmäßig die aktuellen Erkenntnisse zu diesen Rechtsstreitigkeiten und bildet Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen einschließlich der geschätzten Rechtskosten. Für die Beurteilung werden Rechtsanwälte hinzugezogen. Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Rückstellung berücksichtigt das Management die Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausgangs und die Möglichkeit, die Höhe der Verpflichtung ausreichend verlässlich zu schätzen. Die Erhebung einer Klage oder die formale Geltendmachung eines Anspruchs gegen ein Unternehmen der MEDICLIN bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Rückstellung für das betreffende Risiko zu bilden ist.

Die Nutzungsdauern der abnutzbaren Vermögenswerte werden nach der voraussichtlichen Nutzbarkeit des Vermögenswerts für das Unternehmen bestimmt und basieren auf Schätzungen, denen Erfahrungswerte mit vergleichbaren Vermögenswerten zugrunde liegen. Bei Anwendung des IFRS 16 sind auch in größerem Umfang als bisher Ermessensentscheidungen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen. Sie betreffen insbesondere

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die Beurteilung der Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Berücksichtigung eventueller Kündigungs- oder Verlängerungsoptionen,
die Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes und
die Neubeurteilung bei Änderung von Leasingverhältnissen.

Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Einschätzungen am Bilanzstichtag. Zudem wurde hinsichtlich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zu diesem Zeitpunkt als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds in der Branche und den Regionen, in denen der Konzern tätig ist, berücksichtigt. Durch von den Annahmen abweichende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können sich die tatsächlichen Beträge von den Schätzwerten unterscheiden. In solchen Fällen werden die Annahmen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses ist nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen auszugehen, so dass aus gegenwärtiger Sicht keine wesentliche Anpassung der Buchwerte der angesetzten Vermögenswerte und Schulden im Geschäftsjahr 2023 zu erwarten ist.

Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung

Die Konzernkapitalflussrechnung ist gemäß IAS 7 nach Zahlungsströmen aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Als liquide Mittel werden nur Zahlungsmittel (Barmittel, Sichteinlagen bei Kreditinstituten und Rentenwertpapiere) angesehen, die der in der Bilanz ausgewiesenen Position Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entsprechen. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist nach der indirekten Methode entwickelt. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit wird als Bruttobetrachtung dargestellt.

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erhöhte sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 43,4 Mio. Euro von 34,6 Mio. Euro auf 78,0 Mio. Euro. Im Vorjahr belasteten Rückzahlungen erhaltener Schutzschirmleistungen in Höhe von rund 19,0 Mio. Euro den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit. Zukünftige Belastungen ergeben sich aus erhaltenen Schutzschirmleistungen; hier sind Stand 31. Dezember 2023 im Jahr 2024 voraussichtlich 19,6 Mio. Euro zurückzuzahlen (31.12.2022: 26,6 Mio. Euro).

Im Geschäftsjahr 2023 wurden die Investitionen in das Anlagevermögen wieder erhöht. Für immaterielle Vermögenswerte wurden brutto 3,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1,6 Mio. Euro) ausbezahlt. Die Bruttoinvestitionen in das Sachanlagevermögen belaufen sich auf 34,4 Mio. Euro (Vorjahr: 24,4 Mio. Euro). Die zugeflossenen Investitionsfördermittel betrugen 19,0 Mio. Euro (Vorjahr: 19,1 Mio. Euro). Die Fördermittel entfallen im Wesentlichen auf die MEDICLIN Seepark Klinik, die MEDICLIN Hedon Klinik, das MEDICLIN Müritz-Klinikum, das MEDICLIN Herzzentrum Coswig und das MEDICLIN Krankenhaus Plau am See sowie das MEDICLIN Herzzentrum Lahr. Aufgrund der Veräußerung einer Fachklinik sowie des dazugehörigen MVZ lag der Cashflow aus Investitionstätigkeit trotz deutlich höherer Investitionen lediglich um 3,3 Mio. Euro über dem Vorjahreswert. Insgesamt ergibt sich ein Cashflow aus Investitionstätigkeit von -9,5 Mio. Euro (Vorjahr: -6,2 Mio. Euro).

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit belief sich auf -45,5 Mio. Euro nach -56,2 Mio. Euro im Vorjahr. Die Zinszahlungen für Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen beliefen sich auf 19,0 Mio. Euro nach 8,4 Mio. Euro im Vorjahr. Die Tilgung von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen reduzierten sich um 22,2 Mio. Euro. In Summe führten diese zwei Effekte, resultierend aus den neu verhandelten Klinikmietverträgen Ende 2022, zu einer deutlichen Reduzierung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit. Im Jahr 2023 wurden Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von rund 1,6 Mio. Euro getilgt (Vorjahr: 1,9 Mio. Euro). Es wurden keine weiteren Darlehen aufgenommen. Der Aufwand für kurzfristige und geringwertige Miet- und Leasingverhältnisse, der nicht als IFRS 16 abgebildet wird, wird weiterhin im operativen Cashflow dargestellt. Die sonstigen Auszahlungen für Zinsen beliefen sich aufgrund gestiegener Kapitalkosten auf 2,8 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. Euro).

Der Bestand der liquiden Mittel am Ende der Periode erhöhte sich damit um 23,0 Mio. Euro auf 115,3 Mio. Euro.

Die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten stellen sich wie folgt dar:

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in Tsd. € Bestand 01.01.2023 Zahlungswirksame Vorgänge Zahlungsunwirksame Vorgänge Bestand 31.12.2023
Zinsabgrenzung Sonstige Veränderungen
--- --- --- --- --- ---
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 26.770 - 1.606 675 1.123 26.962
Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 67.542 0 0 - 1.123 66.419
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 23.411 - 21.915 0 22.504 24.000
Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 384.948 0 0 - 22.504 362.443
Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 42 0 0 0 42
Langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0
502.713 - 23.521 675 0 479.867

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in Tsd. € Bestand 01.01.2022 Zahlungswirksame Vorgänge Zahlungsunwirksame Vorgänge Bestand 31.12.2022
Zinsabgrenzung Sonstige Veränderungen
--- --- --- --- --- ---
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 26.839 - 1.874 5 1.800 26.770
Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 69.342 0 0 - 1.800 67.542
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 54.936 - 52.589 0 21.064 23.411
Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 288.843 0 0 96.105 384.948
Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 42 0 0 0 42
Langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0
440.002 - 54.463 5 117.169 502.713

Segmentberichterstattung

Die berichtspflichtigen operativen Segmente der MEDICLIN sind die Segmente Postakut, Akut und Sonstige Aktivitäten. Die Einteilung in operative Segmente folgt derjenigen für die interne Steuerung und Berichterstattung des Konzerns. Eine Segmentierung nach regionalen Gesichtspunkten erfolgt nicht, da MEDICLIN ausschließlich in Deutschland aktiv ist und regionale Besonderheiten als nicht relevant für die Steuerung des Unternehmens angesehen werden.

Im Segment Postakut werden Leistungen im Bereich der medizinischen Anschlussheilbehandlung und Heilverfahren angeboten. Die Anschlussheilbehandlung umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die unmittelbar nach einer Akutbehandlung einsetzen, den Heilungsprozess unterstützen und die Leistungsfähigkeit des Patienten wiederherstellen. Die Heilverfahren beinhalten Maßnahmen, die vorbeugend gegenüber (möglichen) eintretenden Erkrankungen wirken oder das erneute Ausbrechen verhindern. In einigen Postakutkliniken werden auch Leistungen der Akut-Neurologie und der Akut-Psychosomatik angeboten.

Das Segment Akut umfasst das medizinische Angebot mit Schwerpunkten im Bereich Neurologie, neurologische Frührehabilitation sowie Psychosomatik und Psychiatrie und auch die Orthopädie sowie Innere Medizin. Darüber hinaus werden an einzelnen Standorten besondere Kompetenzen in den Bereichen Kardiologie, Onkologie und HNO angeboten. Die Leistungen der Medizinischen Versorgungszentren betreffen überwiegend Dienstleistungen des ambulanten Akutmarktes und werden diesem Segment zugerechnet.

Bei dem Segment Sonstige Aktivitäten handelt es sich um die Geschäftsfelder Pflege und Service. Eine separate Darstellung dieser Geschäftsfelder als eigenständige Segmente trotz der Überschreitung des Schwellenwertes gemäß IFRS 8.13b unterbleibt. Es handelt sich für das Management um keine wesentlichen Geschäftsfelder innerhalb der MEDICLIN. Konjunkturelle Schwankungen und insbesondere die Corona-Auswirkungen führten dazu, dass gerade der Schwellenwert gemäß IFRS 8.13b größeren Schwankungen unterworfen ist. Eine Erhöhung der Aussagekraft durch die vorübergehende Disaggregation des Segments Sonstige Aktivitäten innerhalb der Segmenttabellen ist daher nicht gegeben. Die Umsatzerlöse sowie das EBIT sollen hier aber kurz disaggregiert dargestellt werden.

Das Geschäftsfeld Service erwirtschaftete einen Gesamtumsatz in Höhe von 82,8 Mio. Euro, davon 1,4 Mio. Euro Innenumsatz (Vorjahr: 74,1 Mio. Euro, davon 1,4 Mio. Euro Innenumsatz). Das EBIT beträgt 8,2 Mio. Euro (Vorjahr: 5,3 Mio. Euro). Das Vermögen beläuft sich auf 42,8 Mio. Euro (Vorjahr: 44,7 Mio. Euro). Die Schulden betragen 60,7 Mio. Euro (Vorjahr: 59,8 Mio. Euro).

In den Pflegeeinrichtungen der MediClin Pflege GmbH werden Vollzeit-, Kurzzeit- und Tagespflege angeboten. Der Servicebereich setzt sich aus den Leistungen der zentralen Dienste zusammen. Insgesamt werden folgende Gesellschaften unter dem Servicebereich subsumiert: MediClin GmbH & Co. KG (Zweigniederlassung Offenburg), MediClin Geschäftsführungs-GmbH, MEDICLIN Management GmbH & Co. KG, MediClin Management Geschäftsführung GmbH, MediClin-IT GmbH, MediClin à la Carte GmbH, MC Service GmbH, MediClin Therapie GmbH, MediClin Immobilien Verwaltung GmbH, Kraichgau-Klinik Aktiengesellschaft, MC Kliniken Geschäftsführungs-GmbH, MediClin Energie GmbH, MediClin Psychiatrie Pflege Dienstleistungen GmbH, MEDICLIN Haustechnik GmbH sowie MediClin BAV GmbH.

Die MEDICLIN AG als Management-Holding tätigt lediglich interne Umsätze. Sie wird in der Spalte Überleitung erfasst, in der auch die segmentübergreifenden Konzerninnenumsätze neutralisiert werden. Die Spalte beinhaltet im Wesentlichen Ertrags- und Aufwandseliminierungen für die einzelnen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung sowie operatives Vermögen und Schulden der Muttergesellschaft MEDICLIN AG und Konsolidierungsposten.

Die Segmente werden einschließlich der Konzerninnenumsätze ausgewiesen. Kliniken, die Leistungen beider Segmente anbieten, werden dem Segment Postakut zugeordnet. Die Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte werden sieben zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Betriebsstätten) zugeordnet, die alle dem Segment Akut zugeordnet sind.

Die Geschäfte zwischen den Segmenten erfolgen zu marktüblichen Konditionen, wie sie auch bei Geschäften mit fremden Dritten zugrunde liegen, und werden in der Funktionswährung Euro abgewickelt. Die Segmentdaten wurden entsprechend den im Konzernabschluss einheitlich angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelt.

Das betriebliche Segmentvermögen und die Segmentschulden setzen sich aus den Vermögenswerten und Schulden - ohne finanzielle Vermögenswerte und Finanzschulden und ohne Ertragsteuern - zusammen. Das betriebliche Segmentvermögen umfasst auch die Geschäfts- oder Firmenwerte.

Nach Überleitung stimmen die Gesamtergebnisse mit dem Betriebsergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Gesamtergebnisrechnung des Konzerns überein.

Bei den Investitionen handelt es sich um Bruttozugänge zum Anlagevermögen.

Nach IFRS 8.34 Informationen über wichtige Kunden hat ein Unternehmen Informationen über den Grad seiner Abhängigkeit von seinen wichtigsten Kunden vorzulegen. Bei MEDICLIN sind dies aufgrund der Tätigkeit als bundesweiter Klinikbetreiber die gesetzlichen Rentenversicherungsträger und die gesetzlichen Krankenversicherungen, die mehr als 90,0 % der gesamten Leistung nachfragen. Die Überwachung und Steuerung der Umsätze mit den Kostenträgern erfolgt monatlich. Danach fragten im Segment Postakut die gesetzlichen Krankenversicherungen 41,6 % (Vorjahr: 43,4 %) und die Rentenversicherungsträger 50,8 % (Vorjahr: 48,7 %) der Leistungen nach. Im Bereich Akut entfallen 90,9 % (Vorjahr: 91,1 %) der nachgefragten Leistungen auf die gesetzlichen Krankenkassen.

Sektorale Segmentierung

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in Mio. € Januar - Dezember 2023
Postakut Akut Sonstige Aktivitäten Zwischensumme Überleitung Konzern
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 451,2 254,0 102,6 807,8 - 77,7 730,1
Gesamtumsatz 458,7 255,5 104,1 818,3 0,0 818,3
Innenumsatz - 7,5 - 1,5 - 1,5 - 10,5 - 77,7 - 88,2
Materialaufwand - 90,6 - 73,8 - 42,2 - 206,6 69,2 - 137,4
Personalaufwand - 238,8 - 153,7 - 65,1 - 457,6 - 3,0 - 460,6
Sonstiger betrieblicher Aufwand - 52,5 - 37,9 - 11,7 - 102,1 32,1 - 70,0
Segmentergebnis 52,7 - 39,9 8,4 21,2 - 8,5 12,7
davon nicht zahlungswirksame Posten:
Planmäßige Ab- /​ Zuschreibungen - 38,3 - 15,1 - 5,3 - 58,7 0,0 - 58,7
davon Abschreibungen aus Nutzungsrechten IFRS 16 - 23,8 - 2,3 - 1,3 - 27,4 0,0 - 27,4
Außerplanmäßige Ab-/​Zuschreibungen 0,0 - 33,1 0,0 - 33,1 0,0 - 33,1
Auflösungen Sonderposten 1,0 4,8 0,0 5,8 0,0 5,8
Wertberichtigungen - 0,4 - 1,2 0,0 - 1,6 0,0 - 1,6
Zuführungen Rückstellungen /​ Verbindlichkeiten 11,9 8,1 7,0 27,0 7,2 34,2
Auflösungen Rückstellungen/​ Verbindlichkeiten - 1,0 - 0,8 - 0,3 - 2,1 - 0,2 - 2,3
Finanzerträge 0,7 0,0 1,3 2,0 0,5 2,5
Finanzaufwendungen - 21,3 - 3,1 - 1,8 - 26,2 2,3 - 23,9
davon Finanzaufwendungen für Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen - 18,7 - 0,3 0,0 - 19,0 0,0 - 19,0
Finanzergebnis - 20,6 - 3,1 - 0,5 - 24,2 2,8 - 21,4
Ertragsteuern 0,1 0,0 - 0,4 - 0,3 - 1,8 - 2,1
Vermögen der Bilanz 537,0 142,3 46,2 725,5 155,0 880,5
Schulden der Bilanz 455,2 58,2 65,9 579,3 105,2 684,5
Investitionen (Bruttozugänge zum Anlagevermögen) 22,4 14,3 3,1 39,8 0,0 39,8
Investitionen (Bruttozugänge zum Anlagevermögen) exkl. IFRS 16 22,0 14,0 2,8 38,8 0,0 38,8

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in Mio. € Januar - Dezember 2022
Postakut Akut Sonstige Aktivitäten Zwischen summe Überleitung Konzern
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 431,2 252,7 91,4 775,3 - 70,6 704,7
Gesamtumsatz 438,2 255,5 92,9 786,6 0,0 786,6
Innenumsatz - 7,0 - 2,8 - 1,5 - 11,3 - 70,6 - 81,9
Materialaufwand - 85,5 - 69,6 - 41,3 - 196,4 63,6 - 132,8
Personalaufwand - 230,0 - 148,1 - 55,7 - 433,8 - 2,5 - 436,3
Sonstiger betrieblicher Aufwand - 47,4 - 36,5 - 15,0 - 98,9 36,6 - 62,3
Segmentergebnis 21,2 - 4,4 4,2 21,0 - 1,5 19,5
davon nicht zahlungswirksame Posten:
Planmäßige Ab- /​ Zuschreibungen - 56,9 - 15,8 - 5,3 - 78,0 0,0 - 78,0
davon Abschreibungen aus Nutzungsrechten IFRS 16 - 40,6 - 2,8 - 1,4 - 44,8 0,0 - 44,8
Außerplanmäßige Ab-/​Zuschreibungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Auflösungen Sonderposten 1,0 5,6 0,0 6,6 0,0 6,6
Wertberichtigungen - 0,6 - 1,0 0,0 - 1,6 0,0 - 1,6
Zuführungen Rückstellungen /​ Verbindlichkeiten 11,7 10,5 4,0 26,2 6,8 33,0
Auflösungen Rückstellungen/​ Verbindlichkeiten - 1,4 - 1,4 - 22,0 - 24,8 - 1,1 - 25,9
Finanzerträge 0,6 0,1 1,2 1,9 - 1,0 0,9
Finanzaufwendungen - 8,3 - 1,4 - 3,9 - 13,6 3,0 - 10,6
davon Finanzaufwendungen für Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen - 8,1 - 0,3 0,0 - 8,4 0,0 - 8,4
Finanzergebnis - 7,7 - 1,3 - 2,7 - 11,7 2,0 - 9,7
Ertragsteuern 1,2 0,7 1,6 3,5 - 3,6 - 0,1
Vermögen der Bilanz 562,0 192,4 47,8 802,2 113,9 916,1
Schulden der Bilanz 479,2 63,4 64,8 607,4 99,4 706,8
Investitionen (Bruttozugänge zum Anlagevermögen) 111,3 6,4 3,2 120,9 0,0 120,9
Investitionen (Bruttozugänge zum Anlagevermögen) exkl. IFRS 16 16,5 9,6 2,4 28,5 0,0 28,5

Erläuterungen zur Konzernbilanz

Langfristige Vermögenswerte

(1) GESCHÄFTSWERTE UND SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

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in Tsd. € Konzessionen, Lizenzen Firmenwert Geleistete Anzahlungen Gesamt Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
Anschaffungskosten zum 01.01.2022 36.277 74.678 1.249 112.204 2.060
Zugänge 1.105 0 394 1.499 0
Umbuchungen 99 0 - 99 0 0
Abgänge - 1 0 - 51 - 52 0
Anschaffungskosten zum 31.12.2022 37.480 74.678 1.493 113.651 2.060
Kumulierte Abschreibungen zum 01.01.2022 30.457 24.809 0 55.266 2.044
Planmäßige Abschreibung 2.854 0 0 2.854 0
Umbuchungen - 3 0 0 - 3 3
Abgänge - 1 0 0 - 1 0
Kumulierte Abschreibungen zum 31.12.2022 33.307 24.809 0 58.116 2.047
Bilanzwert 31.12.2022 4.173 49.869 1.493 55.535 13
Anschaffungskosten zum 01.01.2023 37.480 74.678 1.493 113.651 2.060
Zugänge 3.186 0 364 3.550 0
Umbuchungen - 1.457 - 635 - 968 - 3.060 3.060
Abgänge - 23 - 55 0 - 78 0
Abgang von zuvor vollkonsolidierten Unternehmen 0 0 0 0 - 2.060
Anschaffungskosten zum 31.12.2023 39.186 73.988 889 114.063 3.060
Kumulierte Abschreibungen zum 01.01.2023 33.307 24.809 0 58.116 2.047
Planmäßige Abschreibung 2.871 0 0 2.871 0
Außerplanmäßige Abschreibung 0 33.129 0 33.129 0
Umbuchungen - 2.201 - 635 0 - 2.836 2.836
Abgänge - 16 0 0 - 16 0
Abgang von zuvor vollkonsolidierten Unternehmen 0 0 0 0 - 2.048
Kumulierte Abschreibungen zum 31.12.2023 33.960 57.303 0 91.263 2.836
Bilanzwert 31.12.2023 5.226 16.685 889 22.800 224

Aktivierte selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte bestehen nicht. Bei den Lizenzen und Konzessionen handelt es sich fast ausschließlich um Software.

Von den ausgewiesenen Firmenwerten entfallen 13,7 Mio. Euro (Vorjahr: 45,0 Mio. Euro) auf aktive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung.

Den Firmenwerten sind vier CGUs (Vorjahr: sieben CGUs) zugewiesen. Dabei entfallen sämtliche Firmenwerte auf das Segment Akut. Die MVZ werden jeweils standortbezogen mit den CGUs zusammengefasst.

Die Firmenwerte betrugen zum 31. Dezember 2023 16,7 Mio. Euro (31.12.2022: 49,9 Mio. Euro). Die Buchwerte der CGUs insgesamt betrugen 80,3 Mio. Euro (31.12.2022: 154,6 Mio. Euro). Aufgeteilt auf die CGUs stellt sich dies wie folgt dar:

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in Mio. € Zinssatz vor Steuern Firmenwert anteilig

in %
Buchwert anteilig

in %
CGU Standort 2 7,37 % 7,8 46,9 20,8 25,8
CGU Standort 4 7,40 % 6,5 39,0 44,5 55,5
CGU Standort 5 7,40 % 2,2 13,1 2,1 2,7
Sonstiges - 0,2 1,0 12,9 16,0
16,7 100,0 80,3 100,0

Die Firmenwerte der CGUs Standort 3 (7,6 Mio. Euro) und 6 (1,8 Mio. Euro) wurde vollständig abgeschrieben. Der Firmenwert der CGU Standort 1 in Höhe von 23,7 Mio. Euro wurde ebenfalls vollständig wertberichtigt, wobei ein Wertminderungsbedarf von 22,2 Mio. Euro im Rahmen des Werthaltigkeitstests und eine weitere Wertminderung von 1,5 Mio. Euro im Rahmen der Fair-Value-Bewertung gemäß IFRS 5 Umgliederung von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und Schulden festgestellt wurde. Insgesamt wurden somit Firmenwerte in Höhe von 33,2 Mio. Euro wertberichtigt.

Die Bestimmung des erzielbaren Betrags einer CGU erfolgt durch Ermittlung des Nutzungswerts mit Hilfe des DCF-Verfahrens, wobei für alle firmenwerttragenden CGUs die gleichen Annahmen verwendet werden. Dazu werden die geplanten EBITs aus der bottom-up erstellten und vom Management der MEDICLIN AG beschlossenen und genehmigten Jahresplanung verwendet. Die jeweils für drei Jahre erstellte Detailplanung beruht auf Erfahrungswerten des Managements für die jeweilige Einheit und berücksichtigt die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen. Die Berechnung der ewigen Rente erfolgt auf Basis der Planzahlen des dritten Jahres, gegebenenfalls unter Berücksichtigung eines angemessenen Abschlags. Zur Berechnung des Barwerts der ewigen Rente wird ein Wachstumsabschlag von 0,25 % berücksichtigt.

Die Kapitalkosten nach Steuern betrugen im Geschäftsjahr 7,05 % (Vorjahr: 6,97 %). Unter Berücksichtigung von IFRS 16 und somit unter Berücksichtigung des Leasings in der Finanzierungsstruktur der Peer-Group im Geschäftsjahr 2023 liegen die Kapitalkosten bei 6,24 % (Vorjahr: 5,63 %) nach Steuern. Die Kapitalstruktur wurde hierbei unter Berücksichtigung des Barwerts der operativen Leasingverpflichtungen angepasst. Die daraus resultierende Kapitalstruktur Eigenkapital/​ Fremdkapital (EK/​FK) beträgt 38,55/​61,45. Alle anderen Parameter verändern sich aufgrund der Berücksichtigung des Leasings nicht. Der Vorsteuerzinssatz wird aus den Nachsteuerparametern, die aus externen Informationsquellen ermittelt werden, iterativ ermittelt. Nachfolgende Annahmen wurden bei der Ermittlung des Nutzungswerts verwendet:

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in % 2023 Pre-IFRS 16 2023 IFRS 16 2022 Pre-IFRS 16 2022 IFRS 16
Risikofreier Zinssatz 2,50 2,50 1,50 1,50
Marktrisikoprämie 7,00 7,00 7,50 7,50
Betafaktor (abgeleitet über Peer-Group) 1,01 1,02 1,13 1,13
Wachstumsabschlag ewige Rente 0,25 0,25 0,25 0,25
Fremdkapitalkosten (vor Steuern) 4,88 4,88 2,78 2,78
Tax Shield 0,77 0,77 0,44 0,44
Kapitalstruktur (EK/​FK) (abgeleitet über Peer-Group) 53,94/​46,05 38,55/​61,45 60,77/​39,23 43,11/​56,89

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in Mio. € Veränderung Diskontierungssatz
3,00

%
4,00

%
5,00

%
--- --- --- --- --- ---
Veränderung EBIT 0,00 % CGU Standort 2 0,0 0,0 0,8
Veränderung EBIT 0,00 % Gesamt 0,0 0,0 0,8
Veränderung EBIT - 10,00 % CGU Standort 2 0,0 1,1 3,3
Veränderung EBIT - 10,00 % CGU Standort 4 0,0 0,0 3,1
Veränderung EBIT - 10,00 % Gesamt 0,0 1,1 6,4
Veränderung EBIT - 20,00 % CGU Standort 2 1,4 3,8 5,8
Veränderung EBIT - 20,00 % CGU Standort 4 0,0 4,3 8,2
Veränderung EBIT - 20,00 % Gesamt 1,4 8,2 14,0
Veränderung EBIT - 30,00 % CGU Standort 2 4,5 6,5 8,3
Veränderung EBIT - 30,00 % CGU Standort 4 5,7 9,9 13,2
Veränderung EBIT - 30,00 % Gesamt 10,2 16,4 21,5

Im Rahmen des Impairment-Tests wurde zusätzlich eine Sensitivitätsanalyse für die Standorte durchgeführt, wobei als wesentliche Annahmen die Auswirkungen der Veränderung des zugrunde gelegten EBIT (-10,0 %; -20,0 %; -30,0 %) und des Diskontierungszinssatzes (+3,0 %; +4,0 %; +5,0 %) untersucht wurden.

Hierbei ergab sich im Rahmen dieser Parameterveränderungen ein Abwertungsbedarf von maximal 21,5 Mio. Euro, was 26,7 % des Buchwerts entspricht.

Den geringsten Headroom in Höhe von 19,8 Mio. Euro mit einem wesentlichen Firmenwert von 7,8 Mio. Euro weist die CGU Standort 2 auf. Dies ist auch gleichzeitig die CGU mit dem höchsten Firmenwert. Bei gleichbleibendem EBIT und einer Zinserhöhung um 4,7% käme es zu einem erstmaligen Abwertungsbedarf bei dieser CGU. Für die anderen Geschäfts- und Firmenwerte wird momentan keine Änderung einer wesentlichen Annahme, die zu einer Abwertung führen würde, als realistisch angesehen.

Da im Hinblick auf die Wachstumsrate nicht mit einer Verschlechterung gerechnet wird, wurde diese nicht in die Sensitivitätsanalyse einbezogen.

(2) SACHANLAGEN

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in Tsd. € Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken Nutzungsrechte an Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung
Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 01.01.2022 298.517 460.175 37.156 178.513
Zugänge 1.673 91.366 541 6.683
Umbuchungen 1.394 0 88 379
Abgänge - 105 - 7.931 - 234 - 3.056
Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 31.12.2022 301.479 543.610 37.551 182.519
Kumulierte Abschreibungen zum 01.01.2022 168.219 136.673 24.838 146.062
Planmäßige Abschreibung 12.033 43.484 2.061 9.641
Umbuchungen - 407 0 - 1 - 117
Abgänge - 35 - 3.524 - 234 - 2.860
Kumulierte Abschreibungen zum 31.12.2022 179.810 176.633 26.664 152.726
Bilanzwert 31.12.2022 121.669 366.977 10.887 29.793
Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 01.01.2023 301.479 543.610 37.551 182.519
Zugänge 1.977 0 765 9.368
Umbuchungen - 20.160 - 779 - 1.169 - 7.619
Abgänge - 70 0 - 267 - 3.102
Abgang von zuvor vollkonsolidierten Unternehmen 0 0 0 0
Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 31.12.2023 283.226 542.831 36.880 181.166
Kumulierte Abschreibungen zum 01.01.2023 179.810 176.633 26.664 152.726
Planmäßige Abschreibung 11.315 26.241 1.814 8.896
Außerplanmäßige Abschreibung 601 0 0 0
Umbuchungen - 16.069 - 53 - 1.046 - 7.370
Abgänge - 16 0 - 217 - 2.985
Abgang von zuvor vollkonsolidierten Unternehmen 0 0 0 0
Kumulierte Abschreibungen zum 31.12.2023 175.641 202.821 27.215 151.267
Bilanzwert 31.12.2023 107.585 340.010 9.665 29.899

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in Tsd. € Nutzungsrechte an Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 01.01.2022 5.088 7.330
Zugänge 966 7.408
Umbuchungen 0 - 1.941
Abgänge - 818 - 4
Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 31.12.2022 5.236 12.793
Kumulierte Abschreibungen zum 01.01.2022 2.727 0
Planmäßige Abschreibung 1.331 0
Umbuchungen - 6 0
Abgänge - 636 0
Kumulierte Abschreibungen zum 31.12.2022 3.416 0
Bilanzwert 31.12.2022 1.820 12.793
Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 01.01.2023 5.236 12.793
Zugänge 990 14.935
Umbuchungen - 87 - 2.090
Abgänge - 1.010 0
Abgang von zuvor vollkonsolidierten Unternehmen 0 0
Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 31.12.2023 5.129 25.645
Kumulierte Abschreibungen zum 01.01.2023 3.416 0
Planmäßige Abschreibung 1.138 0
Außerplanmäßige Abschreibung 0 0
Umbuchungen - 60 0
Abgänge - 939 - 6
Abgang von zuvor vollkonsolidierten Unternehmen 0 0
Kumulierte Abschreibungen zum 31.12.2023 3.555 - 6
Bilanzwert 31.12.2023 1.574 25.644

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in Tsd. € Gesamt Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 01.01.2022 986.779 24.536
Zugänge 108.637 0
Umbuchungen - 80 80
Abgänge - 12.148 - 64
Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 31.12.2022 1.083.188 24.552
Kumulierte Abschreibungen zum 01.01.2022 478.519 19.348
Planmäßige Abschreibung 68.550 0
Umbuchungen - 531 531
Abgänge - 7.289 - 48
Kumulierte Abschreibungen zum 31.12.2022 539.249 19.831
Bilanzwert 31.12.2022 543.939 4.721
Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 01.01.2023 1.083.188 24.552
Zugänge 28.035 473
Umbuchungen - 31.904 31.432
Abgänge - 4.449 0
Abgang von zuvor vollkonsolidierten Unternehmen 0 - 25.024
Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 31.12.2023 1.074.870 31.433
Kumulierte Abschreibungen zum 01.01.2023 539.249 19.831
Planmäßige Abschreibung 49.404 264
Außerplanmäßige Abschreibung 601 0
Umbuchungen - 24.598 24.334
Abgänge - 4.420 0
Abgang von zuvor vollkonsolidierten Unternehmen 0 - 20.094
Kumulierte Abschreibungen zum 31.12.2023 560.493 24.335
Bilanzwert 31.12.2023 514.3778 7.098

Die Bruttozugänge im Sachanlagevermögen vor Abzug der Sonderposten beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf insgesamt 36,6 Mio. Euro (Vorjahr: 118,8 Mio. Euro). Hiervon entfielen 1,0 Mio. Euro auf die Zugänge aus Nutzungsrechten (Vorjahr: 92,3 Mio. Euro). Die hohen Bruttozugänge im Vorjahr betrafen mit 90,0 Mio. Euro die Klinikimmobilien, wobei 6,3 Mio. Euro auf die indexbasierten Mietanpassungen zum 1. Januar 2022 und 83,7 Mio. Euro auf die neu verhandelten Klinikimmobilien-Mietverträge zurückzuführen waren. Die Nutzungsrechte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt:

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in Tsd. € Klinikimmobilien Übrige Immobilien Fahrzeuge Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung Gesamt
Anfangsbestand 358.801 8.177 1.169 651 368.798
Zugang 2023 0 0 774 216 990
Abgang/​Korrektur AfA 2023 0 0 - 71 0 - 71
Abschreibungen 2023 - 24.078 - 2.164 - 798 - 338 - 27.378
Umgliederung IFRS 5 0 - 726 - 4 - 25 - 755
Restbuchwerte 31.12.2023 334.723 5.287 1.070 504 341.584

Rund 16,7 Mio. Euro flossen in den Um- und Erweiterungsbau der Kliniken. Davon entfielen auf den Neubau der Kinder-und Jugendpsychiatrie am Standort des MEDICLIN Müritz-Klinikums in Röbel 6,1 Mio. Euro und 4,6 Mio. Euro auf den Neubau des psychosomatischen Krankenhauses am Standort der MEDICLIN Seepark Klinik in Bad Bodenteich. Die Investitionen in die IT-Infrastruktur beliefen sich auf knapp 5,0 Mio. Euro und in medizinische Geräte einschließlich Zubehör wurden knapp 3,9 Mio. Euro investiert. Fördermittel und Zuschüsse zur Finanzierung von Investitionen werden gemäß IAS 20 direkt von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der geförderten Vermögenswerte abgesetzt und mindern so die Bemessungsgrundlage für die laufenden Abschreibungen. Es handelt sich im Wesentlichen um zweckentsprechend verwendete Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz mit einem fortgeführten abgesetzten Betrag von 53,6 Mio. Euro (Vorjahr: 54,0 Mio. Euro). Die Zugänge geförderter Vermögenswerte belaufen sich auf 8,1 Mio. Euro (Vorjahr: 10,7 Mio. Euro). Die Abschreibungen sind in Höhe von 5,8 Mio. Euro (Vorjahr: 6,6 Mio. Euro) durch die Absetzung der Fördermittel von den Anschaffungs- und Herstellungskosten gemindert. Umstände, die für eine Rückzahlung von Fördermitteln Anlass geben, liegen nicht vor.

(3) FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Die finanziellen Vermögenswerte betreffen in erster Linie mit 714 Tsd. Euro (Vorjahr: 721 Tsd. Euro) Rückdeckungsversicherungen für Pensionsverpflichtungen. Die Gewinne beziehungsweise Verluste der nicht verpfändeten Rückdeckungsversicherungen werden im Personalaufwand gebucht. Sie sind für MEDICLIN nur von untergeordneter Bedeutung.

Die Beteiligungen betreffen die Beteiligungen an der 4QD - Qualitätskliniken.de GmbH (46 Tsd. Euro), der Müritz-Klinikum Service GmbH i. L. (13 Tsd. Euro) und der Kur und Tourismus GmbH Bad Peterstal-Griesbach (6 Tsd. Euro).

(4+11) FORDERUNGEN NACH DEM KRANKENHAUSFINANZIERUNGSGESETZ (KHG)

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in Tsd. € langfristig kurzfristig 31.12.2023 Gesamt langfristig kurzfristig 31.12.2022 Gesamt
Einzelfördermittel 31.686 10.321 42.007 43.355 11.892 55.247
Pauschalfördermittel 0 2.391 2.391 0 20 20
Forderungen nach KHG 31.686 12.712 44.398 43.355 11.912 55.267

Die Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (KHG) zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 in Höhe von insgesamt 44,4 Mio. Euro (Vorjahr: 55,3 Mio. Euro) stehen überwiegend im Zusammenhang mit der Förderung von Neubaumaßnahmen an drei Klinikstandorten. Hiervon betreffen 19,3 Mio. Euro (Vorjahr: 21,4 Mio. Euro) den Klinikneubau für Neurologie, neurologische Intensivmedizin und Neurophysiologie am Standort der MEDICLIN Hedon Klinik in Lingen, der durch das Land Niedersachsen im Rahmen der Krankenhausfinanzierung mit 20,0 Mio. Euro zuzüglich der für den Schuldendienst aufzuwendenden Zinsen gefördert wird. Weitere 9,1 Mio. Euro (Vorjahr: 16,7 Mio. Euro) betreffen die Förderung des Neubaus der Kinder- und Jugendpsychiatrie am MEDICLIN Müritz-Klinikum in Röbel durch das Land Mecklenburg-Vorpommern. 4,3 Mio. Euro (Vorjahr: 11,6 Mio. Euro) betreffen die Förderung eines Neubaus am Standort der MEDICLIN Seepark Klinik in Bad Bodenteich. 1,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1,1 Mio. Euro) betreffen Leistungen nach § 26 f KHG. Miterfasst unter den Einzelfördermitteln sind Mittel nach § 14a KHZG (9,3 Mio. Euro; Vorjahr 7,9 Mio. Euro).

(5) AKTIVE LATENTE STEUERN

Aktive latente Steueransprüche resultieren aus den temporären Differenzen zwischen den Bilanzwerten nach IAS und den Steuerwerten, mit denen Vermögenswerte und Schulden steuerwirksam werden. Gemäß IAS 12.53 sind latente Steuern nicht abzuzinsen. Als relevanter Steuersatz wurden grundsätzlich 15,825 % (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt, sowohl für die laufende Besteuerung als auch für die latenten Steuern.

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in Tsd. € Differenzbetrag darauf entfallende Steuern
Aktive latente Steuern 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 386.443 408.358 61.155 64.623
Pensionsverpflichtungen 36.614 35.336 5.794 5.592
Rückstellung für Mietzuzahlung - - - -
Steuerliche Verlustvorträge 4.971 16.198 787 2.563
Jubiläumsrückstellungen/​Rückstellungen für Altersteilzeit 671 603 106 95
Sonstiges 8.180 8.948 1.294 1.416
69.136 74.289
Passive latente Steuern
Nutzungsrechte IFRS 16 341.584 368.798 54.056 58.362
Immaterielle Vermögenswerte 17.883 19.501 2.830 3.086
Sachanlagen 7.627 14.129 1.207 2.236
Sonstiges 87 746 14 118
58.107 63.802
Bilanzausweis 11.029 10.487

Die Position Sonstiges beinhaltet 534 Tsd. Euro (Vorjahr: 472 Tsd. Euro) aktive latente Steuern auf die Differenz zwischen der handelsrechtlichen und steuerlichen Ermittlung von Wertberichtigungen. Die latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge wurden gebildet, soweit MEDICLIN davon ausgeht, dass in den nächsten fünf Jahren aufgrund durchgeführter und noch durchzuführender Umstrukturierungsmaßnahmen ausreichend positives zu versteuerndes Einkommen für die Realisierung der aktiven latenten Steuern zur Verfügung stehen wird. Latente Steuern in Höhe von 0,5 Mio. Euro werden innerhalb eines Jahres und 0,3 Mio. Euro in den darauffolgenden vier Jahren realisiert. Auf Verlustvorträge in Höhe von 21,2 Mio. Euro (Vorjahr: 8,5 Mio. Euro) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet. Bei zwei Gesellschaften wurden aufgrund einer Verlusthistorie latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 1,7 Mio. Euro aufgelöst.

Kurzfristige Vermögenswerte

(6) VORRÄTE

Die Vorräte sind für MEDICLIN als Dienstleistungskonzern nur von untergeordneter Bedeutung und setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

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in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Medizinischer Bedarf 5.456 6.696
Wirtschaftsbedarf 1.609 1.910
Verwaltungsbedarf 231 263
7.296 8.869

(7) FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

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in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Forderungsbestand 85.356 92.061
Wertberichtigungen - 3.775 - 3.572
Ausweis 81.581 88.489
noch nicht abgerechnete Forderungen 44.562 43.814
abgerechnete Forderungen 37.019 44.675

Die Restlaufzeiten der Forderungen liegen unter einem Jahr. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind unverzinslich und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten, die regelmäßig dem Nominalwert entsprechen, abzüglich eines angemessenen geschätzten Betrags für Forderungsausfälle bewertet. Nach IFRS 9 wird eine Wertminderungsmatrix genutzt (vereinfachter Ansatz). MEDICLIN teilt dabei die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in zwei Forderungsgruppen auf, die generell schon, das heißt unabhängig von der Überfälligkeit der Forderung, unterschiedliche Bonitätsrisiken aufweisen. Die erste Gruppe beinhaltet im Wesentlichen die Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Deren Bonitätsrisiken wurden, wie auch schon im Vorjahr, zum 31. Dezember 2023 anhand des CDS-Spreads von Deutschland ermittelt. Die zweite Gruppe beinhaltet die Selbstzahler. Deren Bonitätsrisiken wurden zum Stand 31. Dezember 2023 über historische Ausfallquoten ermittelt und angepasst. Der erwartete Verlust über die Restlaufzeit wird in Abhängigkeit von der Dauer der Überfälligkeit über die Ermittlung von Übergangswahrscheinlichkeiten zwischen den einzelnen Überfälligkeitsbändern bestimmt. Forderungen, die älter als 360 Tage sind, sowie Forderungen in kürzeren Laufzeitbändern, die ein signifikant erhöhtes Ausfallrisiko aufweisen, werden zu 100 % einzelwertberichtigt. Zuschreibungen werden getätigt, wenn der Grund für die Einzelwertberichtigung entfallen ist. Auf Basis der Kurzfristigkeit entspricht der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen annähernd ihrem beizulegenden Zeitwert. Noch nicht abgerechnete Forderungen betreffen Leistungen an Patienten, deren Behandlung stichtagsbedingt noch nicht zur Abrechnung gelangt ist. Von den noch nicht abgerechneten Forderungen entfallen 22,4 Mio. Euro (Vorjahr: 19,7 Mio. Euro) auf Patientenbehandlungen, die bis zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen sind (Überlieger).

Abgerechnete Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ohne MD 1 und einzelwertberichtigte Forderungen) sowie ermitteltes Ausfallrisiko (Wertberichtigungsmatrix)

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in Tsd. € 31.12.2023 nicht fällig weniger als 30 Tage zwischen 31 und 60 Tagen zwischen 61 und 90 Tagen zwischen 91 und 180 Tagen
Forderungen gegenüber gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungsträgern 29.266 21.254 5.127 583 530 826
Ausfallrate in % 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04
Erwartete Kreditverluste - 11 - 9 - 2 0 0 0
Sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.126 2.490 944 167 99 204
Ausfallrate in % 0,16 0,49 2,20 2,00 25,00
Erwartete Kreditverluste - 178 - 4 - 5 - 4 - 2 - 51
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ohne MD und einzelwertberichtigte Forderungen) 33.392 23.743 6.071 750 629 1.030
Erwartete Kreditverluste gesamt - 189 - 13 - 7 - 4 - 2 - 51

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in Tsd. € zwischen 181 und 360 Tagen mehr als 360 Tage
Forderungen gegenüber gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungsträgern 946 0
Ausfallrate in % 0,04 0
Erwartete Kreditverluste 0 0
Sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 223 0
Ausfallrate in % 50,00 0
Erwartete Kreditverluste - 112 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ohne MD und einzelwertberichtigte Forderungen) 1.169 0
Erwartete Kreditverluste gesamt - 112 0

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in Tsd. € 31.12.2022 nicht fällig weniger als 30 Tage zwischen 31 und 60 Tagen zwischen 61 und 90 Tagen zwischen 91 und 180 Tagen
Forderungen gegenüber gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungsträgern 34.156 25.999 5.765 821 238 835
Ausfallrate in % 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02
Erwartete Kreditverluste - 7 - 6 - 1 0 0 0
Sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.882 2.111 376 196 25 103
Ausfallrate in % 0,25 1,10 2,78 15,32 2 25,00 2
Erwartete Kreditverluste - 93 - 5 - 5 - 6 - 5 - 28
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ohne MD und einzelwertberichtigte Forderungen) 37.038 28.110 6.141 1.017 263 938
Erwartete Kreditverluste gesamt - 100 - 11 - 6 - 6 - 5 - 28

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in Tsd. € zwischen 181 und 360 Tagen mehr als 360 Tage
Forderungen gegenüber gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungsträgern 498 0
Ausfallrate in % 0,02 0
Erwartete Kreditverluste 0 0
Sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 71 0
Ausfallrate in % 50,00 2 0
Erwartete Kreditverluste - 44 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ohne MD und einzelwertberichtigte Forderungen) 569 0
Erwartete Kreditverluste gesamt - 44 0

1 MD = Medizinischer Dienst

2 prozentuale Einzelwertberichtigung

Erwartete Kreditverluste werden auf Basis der Altersstruktur unter Zugrundelegung von unterschiedlichen Abwertungssätzen gebildet. Einzelwertberichtigungen werden bei konkret absehbaren Ausfallrisiken vorgenommen.

Abgerechnete Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne MD 1 , die zu 100 % einzelwertberichtigt sind

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in Tsd. € 31.12.2023 nicht fällig weniger als 30 Tage zwischen 31 und 60 Tagen zwischen 61 und 90 Tagen zwischen 91 und 180 Tagen
Forderungen gegenüber gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungsträgern 1.935 0 0 0 0 0
Sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.651 0 0 5 26 42
Einzelwertberichtigung - 3.586 0 0 - 5 - 26 - 42

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in Tsd. € zwischen 181 und 360 Tagen mehr als 360 Tage
Forderungen gegenüber gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungsträgern 0 1.935
Sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 121 1.457
Einzelwertberichtigung - 121 - 3.392

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in Tsd. € 31.12.2022 nicht fällig weniger als 30 Tage zwischen 31 und 60 Tagen zwischen 61 und 90 Tagen zwischen 91 und 180 Tagen
Forderungen gegenüber gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungsträgern 1.148 0 0 0 0 0
Sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.776 0 0 6 19 32
Einzelwertberichtigung - 2.924 0 0 - 6 - 19 - 32

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in Tsd. € zwischen 181 und 360 Tagen mehr als 360 Tage
Forderungen gegenüber gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungsträgern 0 1.148
Sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 110 1.609
Einzelwertberichtigung - 110 - 2.757

1 MD = Medizinischer Dienst

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:

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in Tsd. € 2023 2022
Stand Wertberichtigung am 01.01. 3.572 2.894
Zuführung Wertberichtigungen 311 1.079
Verbrauch - 108 -
Auflösung - - 401
Stand Wertberichtigung am 31.12. 3.775 3.572

Der Saldo aus den Aufwendungen für Wertberichtigungen beziehungsweise die vollständige Ausbuchung von Forderungen sowie den Erträgen aus Wertberichtigungen beziehungsweise dem Eingang ausgebuchter Forderungen ergab im Geschäftsjahr 2023 einen Aufwand in Höhe von 1,6 Mio. Euro (Vorjahr: Aufwand 1,7 Mio. Euro).

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in Tsd. € 2023 2022
Aufwendungen für Wertberichtigungen /​ vollständige Ausbuchung von Forderungen - 1.809 - 2.277
Erträge aus Wertberichtigungen/​dem Eingang ausgebuchter Forderungen 213 626
- 1.596 - 1.651

(8) FORDERUNGEN NACH KRANKENHAUSENTGELTGESETZ/​ BUNDESPFLEGESATZVERORDNUNG

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in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Forderungsbestand 44.217 37.953

Die Forderungen betreffen Ausgleichsansprüche nach dem KHEntG beziehungsweise nach der BPflV sowie Ausgleichsansprüche gegenüber dem Ausbildungsfonds. Ein wesentlicher Anteil des Anstiegs resultiert aus coronabedingten Mindererlösausgleichen. Die Forderungen insgesamt sind nicht überfällig und es liegen keine Erkenntnisse vor, die darauf hindeuten, dass die Zahlungspflichtigen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen werden.

(9) ÜBRIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

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in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Forderungsbestand 14.879 10.267

Ausgewiesen werden finanzielle Vermögenswerte, die mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt sind. Wertberichtigungen gemäß IFRS 9 für erwartete Kreditverluste sind unwesentlich. Die Restlaufzeiten der Forderungen liegen unter einem Jahr. Der Ansatz entspricht in etwa dem Zeitwert. Die Forderungen sind nicht überfällig und es liegen keine Erkenntnisse vor, die darauf hindeuten, dass die Zahlungspflichtigen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen werden. Die Forderungen beinhalten einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 6,8 Mio. Euro gegenüber der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA nach § 311 Abs.2 Satz 2 AktG für den Verzicht der Gesellschaften der MEDICLIN AG auf Energiekostenhilfen. Im Geschäftsjahr hat die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA mit der MEDICLIN AG eine Vereinbarung getroffen, in der geregelt ist, aufgrund des übergeordneten Konzerninteresses der Asklepios-Gruppe, auf öffentliche Energiekostenhilfen außerhalb des § 26 f KHG zu verzichten. Es sollen keine Energiekostenhilfen in Anspruch genommen oder beantragt werden sowie bereits erhaltene oder beantragte Energiekostenhilfen wieder zurückgezahlt beziehungsweise nicht in Empfang genommen werden. Als Kompensation hat sich die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA gegenüber der MEDICLIN AG verpflichtet, die der MEDICLIN AG und ihren Tochtergesellschaften durch diese Veranlassung entstandenen beziehungsweise entstehenden Nachteile auszugleichen.

(10) GELEISTETE VORAUSZAHLUNGEN

Diese Position beinhaltet geleistete Vorauszahlungen einschließlich abgegrenzter Versicherungen.

(12) ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente enthalten im Berichtsjahr Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Bilanzierung zum 31. Dezember 2023 erfolgte zu fortgeführten Anschaffungskosten. Außerdem wurde eine Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste gemäß IFRS 9 gebildet. Ein Transfer in Stufe 2 ist nicht erfolgt, da ausschließlich auf Banken mit Investment Grade Rating zurückgegriffen wird.

(13+33) ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN IN VERBINDUNG MIT ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENEN VERMÖGENSWERTEN

Es wird beabsichtigt, das MEDICLIN Herzzentrum Coswig und das MEDICLIN MVZ Dessau im Wege eines Asset Deals im Jahr 2024 zu veräußern. Im Rahmen der Anpassung an IFRS 5 wurden die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden (Veräußerungsgruppe), die auf die zur Veräußerung vorgesehenen Zweigniederlassungen der MediClin GmbH & Co. KG beziehungsweise der MediClin Medizinisches Versorgungszentrum GmbH entfallen, in der Bilanz entsprechend umgegliedert. Beide Einrichtungen sind dem Segment Akut zugeordnet. Vor der Umgliederung wurden Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert in Höhe von insgesamt 24,1 Mio. Euro vorgenommen.

Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte zum 31. Dezember 2023

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in Tsd. € Buchwerte Herzzentrum Coswig Buchwerte MVZ Dessau Summe Buchwerte
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 222 2 224
Sachanlagen inkl. Nutzungsrechte 7.038 59 7.097
Latente Steuern 5 0 5
7.265 61 7.326
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 1.376 0 1.376
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.177 66 2.243
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 10.336 4 10.340
Sonstige Vermögenswerte 58 1 59
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3 0 3
13.950 71 14.021
Summe zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 21.347

Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten zum 31. Dezember 2023

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in Tsd. € Buchwerte Herzzentrum Coswig Buchwerte MVZ Dessau Summe Buchwerte
Langfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 767 0 767
Sonstige Rückstellungen 53 0 53
Sonstige Verbindlichkeiten 80 0 80
900 0 900
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 822 12 834
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 21 0 21
Sonstige Rückstellungen 1.390 0 1.390
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.646 1 1.647
Sonstige Verbindlichkeiten 1.393 31 1.424
5.272 44 5.316
Summe Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten 6.216

Information über Finanzinstrumente

IFRS 9 Finanzinstrumente soll die Rechnungslegung für Finanzinstrumente verbessern, indem dem Ziel Rechnung getragen wird, sich einem stärker zukunftsorientierten Modell für die Anerkennung erwarteter Verluste aus finanziellen Vermögenswerten zuzuwenden. Die Adressaten von Abschlüssen sollen in die Lage versetzt werden, Höhe, zeitlichen Ablauf und Unsicherheiten der zukünftigen Zahlungsströme einer Berichtseinheit zu beurteilen.

Kurzfristige und langfristige Vermögenswerte werden bis auf die Beteiligungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Unter die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte fallen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist in Bezug auf die Wertminderung ein vereinfachter Ansatz anzuwenden. Detaillierte Erläuterungen hierzu unter den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen.

Eine Wertanpassung bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten aufgrund von Wertminderungen erfolgte unter Zugrundelegung der entsprechenden Ratings der Banken und des damit verbundenen Ausfallrisikos. Der ermittelte Betrag beläuft sich auf 98 Tsd. Euro (Vorjahr: 44 Tsd. Euro) und ist somit als gering anzusehen. Die Bankguthaben sind jederzeit fällig.

Die Wertminderung auf die übrigen finanziellen Vermögenswerte ist unwesentlich. Alle finanziellen Vermögenswerte, die dem allgemeinen Wertminderungsmodell nach IFRS 9 unterliegen, befinden sich in Stufe 1. Eine signifikante Verschlechterung des Ausfallrisikos ist nicht gegeben.

Sämtliche lang- und kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Die fortgeführten Anschaffungskosten entsprechen dem Bruttobuchwert der Verbindlichkeit unter Berücksichtigung bereits getätigter Tilgungen und unter Berücksichtigung von Transaktionskosten.

Der Fair Value der langfristigen Finanzschulden in Höhe von 66,4 Mio. Euro beläuft sich auf 62,2 Mio. Euro. Die Abzinsung des zukünftigen Cashflows erfolgt mit dem risikoadjustierten Zinssatz. Der Fair Value der kurzfristigen Finanzschulden entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten.

Verbindlichkeiten aus Miet- und Leasingverträgen werden zum Barwert der Mindestleasingraten zum Zeitpunkt der Aktivierung des Leasinggegenstands bewertet und je nach Fristigkeit unter den lang- beziehungsweise kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Nettogewinne/​-verluste aus Finanzinstrumenten

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in Tsd. € aus Zinsen aus der Folgebewertung aus Abgang Nettoergebnis
zum beizulegen den Zeitwert Wertberichtigungen 2023 2022
--- --- --- --- --- --- ---
Fortgeführte Anschaffungskosten (Aktiva) 1.503 - - 1.651 - - 148 - 1.607
Fortgeführte Anschaffungskosten (Passiva) - 3.316 - - - - 3.316 - 968
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert - - - - 0 -
- 1.813 0 - 1.651 0 - 3.464 - 2.575

Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien gem. IFRS 9

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in Tsd. € Bewertungskategorie nach IFRS 9 Bewertungsstufen 31.12.2023
Buchwert Zeitwert
--- --- --- --- --- ---
AKTIVA
Langfristige Vermögenswerte
Beteiligungen Erfolgswirksam zum eizulegenden Zeitwert 3 65 65
Sonstige Finanzanlagen Fortgeführte AK - 2 -
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Fortgeführte AK - 81.581 -
Forderungen nach KHEntgG/​BPflV Fortgeführte AK - 44.217 -
Übrige finanzielle Vermögenswerte Fortgeführte AK - 14.879 -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Fortgeführte AK - 115.286 -
PASSIVA
Langfristige Schulden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Fortgeführte AK - 66.419 62.125
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen k. A. - 362.443 -
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Fortgeführte AK - 12.626 -
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Fortgeführte AK - 26.962 -
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen k. A. - 24.000 -
Verbindlichkeiten nach KHEntgG/​BPflV Fortgeführte AK - 9.224 -
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten Fortgeführte AK - 7.799 -
AGGREGIERT NACH BEWERTUNGS KATEGORIEN GEMÄSS IFRS 9
Finanzielle Vermögenswerte Summe Fortgeführte AK 255.965 -
Finanzielle Vermögenswerte Summe Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 65 65
Finanzielle Verbindlichkeiten Summe Fortgeführte AK 123.031 62.151

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in Tsd. € Bewertungskategorie nach IFRS 9 Bewertungsstufen 31.12.2022
Buchwert Zeitwert
--- --- --- --- --- ---
AKTIVA
Langfristige Vermögenswerte
Beteiligungen Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 3 65 65
Sonstige Finanzanlagen Fortgeführte AK - 2 -
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Fortgeführte AK - 88.489 -
Forderungen nach KHEntgG/​BPflV Fortgeführte AK - 37.953 -
Übrige finanzielle Vermögenswerte Fortgeführte AK - 10.267 -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Fortgeführte AK - 88.039 -
PASSIVA
Langfristige Schulden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Fortgeführte AK - 67.542 62.238
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen k. A. - 384.948 -
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Fortgeführte AK - 14.495 -
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Fortgeführte AK - 26.770 -
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen k. A. - 23.411 -
Verbindlichkeiten nach KHEntgG/​BPflV Fortgeführte AK - 4.665 -
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten AGGREGIERT NACH BEWERTUNGS KATEGORIEN GEMÄSS IFRS 9 Fortgeführte AK - 5.357 -
Finanzielle Vermögenswerte Summe Fortgeführte AK 224.750 -
Finanzielle Vermögenswerte Summe Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 65 65
Finanzielle Verbindlichkeiten Summe Fortgeführte AK 118.829 62.238

Eigenkapital

KAPITALMANAGEMENT

Es ist das vorrangige Ziel des Kapitalmanagements der MEDICLIN, sicherzustellen, dass auch in Zukunft die Schuldentilgungsfähigkeit und die finanzielle Substanz des Konzerns erhalten bleiben und eine dem Geschäftsrisiko angemessene Kapitalstruktur beibehalten wird. Außer den Mindestkapitalanforderungen nach dem Aktiengesetz unterliegt die MEDICLIN AG keinen weiteren externen oder satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Die finanzielle Sicherheit wird im Wesentlichen mit den Kennzahlen Eigenkapital- und Fremdkapitalquote gemessen. Bestandteile dieser Kenngrößen sind die Bilanzsumme des Konzernabschlusses, das in der Konzernbilanz ausgewiesene Eigenkapital sowie Fremdkapital gegenüber Kreditinstituten in Form eines Konsortialkredits, mit dem Investitionen an verschiedenen Klinikstandorten finanziert werden (siehe Ziffer (19 + 25) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten). Die Steuerung der Kapitalstruktur erfolgt mittels Ausschüttungspolitik, Emissionen neuer Anteile, Liquiditätsoptimierung sowie durch die Möglichkeit, im Rahmen der Ermächtigung durch die Hauptversammlung, eigene Aktien zu erwerben.

In der virtuellen Hauptversammlung vom 24. September 2020 wurde der Vorstand durch Beschluss ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 23. September 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 23.750.000,00 Euro durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe an am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats hiervon und von § 60 Abs. 2 AktG abweichend festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn eines bereits abgelaufenen Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie ausschließlich den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Voraussetzungen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Dabei darf die Anzahl der unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen ausgegebenen Aktien während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2020 insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten.

Kennzahlen zum Kapitalmanagement

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in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Eigenkapital 196.029 209.323
Langfristige Schulden 513.233 535.946
Kurzfristige Schulden inkl. Steuerschulden 171.239 170.843
Bilanzsumme 880.502 916.112
Nettofinanzverschuldung - 21.905 6.273
Eigenkapitalquote in % 22,3 22,8
Fremdkapitalquote in % 77,7 77,2

Die im Eigenkapital erfolgsneutral erfassten Anpassungseffekte aus der Berechnung der Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer in Höhe von -3,1 Mio. Euro und das Konzernergebnis in Höhe von -10,7 Mio. Euro führten zu einem Rückgang des Eigenkapitals um 13,3 Mio. Euro. Die Eigenkapitalrendite nach Steuern beträgt -5,5 % nach + 4,6 % im Vorjahr.

Die Bilanzsumme verminderte sich gegenüber dem Vorjahresstichtag um 35,6 Mio. Euro oder 3,9 %. Dabei spielen mehrere Effekte eine wesentliche Rolle.

Ein starker Rückgang in Höhe von 33,2 Mio. Euro ist bei den Geschäfts-/​Firmenwerten zu verzeichnen. Hier wurden im Rahmen des jährlich durchgeführten Impairment-Tests umfangreiche Wertberichtigungen vorgenommen. Ebenfalls deutlich zurückgegangen sind die langfristigen Forderungen nach dem KHG (-11,7 Mio. Euro) im Rahmen des Baufortschritts geförderter Neubaumaßnahmen in drei Kliniken.

Entsprechend den planmäßigen Abschreibungen verminderten sich die Nutzungsrechte auf der Aktivseite der Bilanz um 27,2 Mio. Euro und die korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten auf der Passivseite um 21,9 Mio. Euro.

Die Rückzahlungsverpflichtungen aus erhaltenen Schutzschirmleistungen reduzierten sich gegenüber dem Vorjahresstichtag um 7,1 Mio. Euro ebenso wie die Verbindlichkeiten nach dem KHG (-2,8 Mio. Euro). Nähere Erläuterungen sind in den Ausführungen zu den betreffenden Bilanzpositionen zu finden.

(14) GEZEICHNETES KAPITAL

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in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Gezeichnetes Kapital 47.500 47.500

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Muttergesellschaft MEDICLIN AG ist aufgeteilt in 47.500.000 (Vorjahr: 47.500.000) nennbetraglose Stückaktien und vollständig einbezahlt. MEDICLIN unterliegt keinen externen Mindestkapitalanforderungen.

(15) KAPITALRÜCKLAGE

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in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB und § 150 AktG 127.708 127.708
Rücklage gemäß IFRS 2 48 48
Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eigener Anteile 1.636 1.636
129.392 129.392

Die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB und § 150 AktG enthält die Beträge, die über den Nennwert der ausgegebenen Aktien erzielt wurden.

(16) GEWINNRÜCKLAGEN

Die Gewinnrücklagen setzen sich wie folgt zusammen:

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in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Gesetzliche Rücklage gemäß § 150 AktG 2.045 2.045
Ergebnis aus erstmaliger IFRS-Konsolidierung - 1.742 - 1.742
Negative Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Kraichgau-Klinik AG - 270 - 270
Rücklage nach IAS 19 - 15.805 - 13.292
Einstellung in Gewinnrücklagen 51.165 51.165
35.393 37.906

Die gesetzliche Rücklage wurde der MEDICLIN AG im Jahr 1999 zugeführt und entsprach 10 % des gezeichneten Kapitals.

Bei der Erstkonsolidierung der Kraichgau-Klinik Gruppe ergab sich aufgrund der Überschuldung der Gesellschaften ein negativer Anteil nicht beherrschender Gesellschafter, der nach IAS 27.35 (2008) mit der Gewinnrücklage verrechnet wurde. Eine Be- beziehungsweise Entlastung der Konzerngesamtergebnisrechnung durch den Ausweis eines Anteils nicht beherrschender Gesellschafter erfolgte so lange nicht, bis sich ein positiver Anteil ergeben hätte, der dann in der Konzernbilanz im Eigenkapital gesondert ausgewiesen worden wäre.

Ab 2012 werden in den Gewinnrücklagen die im erfolgsneutralen Ergebnis erfassten versicherungsmathematischen Verluste/​Gewinne aus der Ermittlung der Pensionsrückstellungen nach IAS 19 erfasst.

(17) KONZERNBILANZERGEBNIS

Das Konzernbilanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

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in Tsd. € 2023 2022
Verlustvortrag - 5.591 - 15.032
Aktionären der MEDICLIN AG zuzurechnendes Konzernergebnis - 10.776 9.441
- 16.367 - 5.591

(18) ANTEILE NICHT BEHERRSCHENDER GESELLSCHAFTER

Der ausgewiesene Betrag betrifft die anteilige Ergebniszuweisung zum 31. Dezember 2023 für die Anteile der Altaktionäre der Kraichgau-Klinik Aktiengesellschaft, Bad Rappenau (31.12.2023: 5,199 % /​ 31.12.2022: 5,199 %). In der Konzerngesamtergebnisrechnung ist anteilsmäßig das Ergebnis unter der Position Konzerngesamtergebnis - davon den nicht beherrschenden Gesellschaftern zuzurechnendes Konzerngesamtergebnis ausgewiesen.

Schulden

(19+25) VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN

Die lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden an dieser Stelle gemeinsam erläutert. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten betreffen die in den nächsten zwölf Monaten voraussichtlich fällig werdenden Tilgungsleistungen sowie Zinsabgrenzungen.

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in Tsd. € langfristig kurzfristig 31.12.2023 Gesamt langfristig kurzfristig 31.12.2022 Gesamt
Konsortialkredit 49.969 25.668 75.637 49.935 24.976 74.911
Übrige Bankkredite 1.045 587 1.632 1.670 1.098 2.768
Gefördertes Investitionsdarlehen 15.405 707 16.112 15.937 696 16.633
66.419 26.962 93.381 67.542 26.770 94.312

KONSORTIALKREDIT

Im Jahr 2019 wurde ein Konsortialkredit in Höhe von insgesamt 90,0 Mio. Euro mit einem Bankenkonsortium vereinbart. Der Vertrag sieht zwei Fazilitäten (A, B) vor. Fazilität A wurde als endfälliges Darlehen in Höhe von 50,0 Mio. Euro, Fazilität B als revolvierender Kredit in Höhe von bis zu 40,0 Mio. Euro gewährt.

Seit dem 29. November 2019 wird Fazilität A in Höhe von 50,0 Mio. Euro und Fazilität B mit einem Teilbetrag von 25,0 Mio. Euro in Anspruch genommen. Fazilität B wird aufgrund ihres kurzfristigen Charakters unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten (siehe auch Ziffer (26) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) dargestellt. Darüber hinaus beinhaltet der Vertrag eine Erhöhungsoption von insgesamt bis zu 20,0 Mio. Euro. Diese kann mit maximal zwei Erhöhungsanfragen, wovon maximal 10,0 Mio. Euro auf Fazilität B entfallen dürfen, beantragt werden. Die Erhöhungsanfrage muss sich mindestens auf 10,0 Mio. Euro oder ein höheres ganzzahliges Vielfaches von 1,0 Mio. Euro belaufen. Sie wurde bisher nicht in Anspruch genommen.

Die Laufzeit des Konsortialkredits beträgt ursprünglich fünf Jahre und beinhaltet zwei Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr. Im Oktober 2020 und Oktober 2021 wurden die beiden Verlängerungsoptionen ausgeübt und der Vertrag nunmehr bis Ende November 2026 verlängert. Fazilität A ist als endfälliges Darlehen am Ende der vereinbarten Laufzeit zurückzuzahlen. Die Rückzahlung von Fazilität B erfolgt am Ende einer jeweiligen sechsmonatigen Zinsperiode. Bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit können die in Anspruch genommenen Beträge am Ende der Zinsperiode auch weitergeführt werden (Rollover). Am Ende der Zinsperiode zurückgeführte Beträge können jeweils erneut in Anspruch genommen werden.

Der Zinssatz setzt sich zusammen aus einer Marge und dem Referenzzinssatz. Als Referenzzinssatz dient der EURIBOR der jeweiligen Zinsperiode. Ist dieser kleiner oder gleich null, wird der Satz mit null festgesetzt. Die Margen für beide Fazilitäten sind jeweils abhängig vom Adjustierten Nettoverschuldungsgrad (Nettoverschuldungsgrad auf Basis durchschnittlicher Verschuldung, bereinigt um Effekte aus Leasingfinanzierungen) der letzten vier Quartalsabschlüsse des MEDICLIN-Konzerns. Als Bereitstellungsprovision für nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen werden 35 % der jeweils anwendbaren Marge berechnet. Weiterhin wird für Fazilität B eine von der Höhe der Inanspruchnahme abhängige Inanspruchnahmegebühr erhoben. Im Geschäftsjahr 2023 wurden, einschließlich Inanspruchnahmegebühr für Fazilität B, für den Konsortialkredit insgesamt 3,3 Mio. Euro (Vorjahr: 1,0 Mio. Euro) an Zinsen berechnet, was einem durchschnittlichen Jahreszinssatz von 4,5 % p. a. (Vorjahr: 1,3 % p. a.) entspricht. Der Effektivzinssatz beträgt, unveränderte Inanspruchnahme vorausgesetzt, bei der Laufzeit von sieben Jahren 3,2 % p. a. (Vorjahr: 1,3 % p. a.).

Die zukünftigen Zinszahlungen sowie die Tilgungen beziehungsweise Zuschreibungen der Konsortialdarlehen zeigt nachfolgende Übersicht:

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in Tsd. € 2023 Summe bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Zinsen 11.350 3.903 7.447 0
Tilgung/​Zuschreibung (-) 1 75.637 25.668 49.969 0

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in Tsd. € 2022 Summe bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Zinsen 11.369 2.904 8.465 0
Tilgung/​Zuschreibung (-) 1 74.911 24.976 49.935 0

1 Der Erstansatz des Darlehens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, abzüglich Transaktionskosten. Damit am Ende der Laufzeit des Darlehens der Rückzahlungsbetrag ausgewiesen wird, erfolgt eine kontinuierliche Aufzinsung des Vereinnahmungsbetrags mit dem Effektivzins. Der ausgewiesene Betrag beinhaltet den Rückzahlungsbetrag von 75.000 Tsd. Euro (Vorjahr: 75.000 Tsd. Euro) und die anteilige Zuschreibung.

Bei der Vorausschau der künftigen Zinszahlungen werden die letzten berechneten Zinssätze zugrunde gelegt. Der Anstieg der Zinsen ist auf die Erhöhung der Refinanzierungszinssätze der Europäischen Zentralbank (EZB) zurückzuführen, die sich direkt auf die Entwicklung des EURIBOR niederschlagen. Nachdem in der zweiten Jahreshälfte 2022 die EZB bereits viermal die Leitzinsen um insgesamt 250 Prozentpunkte angehoben hatte, wurden im Jahr 2023 die Leitzinsen nochmals um insgesamt 200 Prozentpunkte angehoben, so dass zum Jahreswechsel 2023/​2024 der Leitzinssatz 4,5 % betrug, der höchste Stand seit September 2001. Infolgedessen stieg der Mittelwert des berechneten 6-Monats-EURIBOR von - 0,523 % in 2021 über + 0,681 % in 2022 auf + 3,694 % in 2023. Inwieweit sich diese Tendenz fortsetzt, ist noch nicht abzusehen. Die Finanzmärkte gehen aber davon aus, dass die Leitzinserhöhung der EZB mittlerweile ihren Höhepunkt erreicht hat und man für 2024 mit leichten Zinssenkungen in der zweiten Jahreshälfte rechnet. Allerdings ist die Zinspolitik der EZB im Wesentlichen davon abhängig, wie sich die Inflationsrate der angestrebten Zielgröße von 2,0 % annähert.

Bei der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse, welche die Auswirkung verschiedener Zinsszenarien auf das Finanzergebnis zeigt, wird deshalb von einer Änderungsbreite von maximal +/​- 100 Prozentpunkten ausgegangen.

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in Tsd. € Basispunkte Finanzergebnis
Veränderung 6-Monats-EURIBOR + 100 - 531
Veränderung 6-Monats-EURIBOR + 75 - 398
Veränderung 6-Monats-EURIBOR + 50 - 265
Veränderung 6-Monats-EURIBOR + 25 - 133
Veränderung 6-Monats-EURIBOR + 10 - 53
Veränderung 6-Monats-EURIBOR - 10 + 53
Veränderung 6-Monats-EURIBOR - 25 + 133
Veränderung 6-Monats-EURIBOR - 50 + 265
Veränderung 6-Monats-EURIBOR - 75 + 398
Veränderung 6-Monats-EURIBOR - 100 + 531

ÜBRIGE BANKKREDITE

Von den übrigen Bankkrediten ist ein Darlehen über 1,6 Mio. Euro (Vorjahr: zwei Darlehen über insgesamt 2,8 Mio. Euro) durch Grundpfandrechte (Buchwerte: 8,6 Mio. Euro; Vorjahr: 13,6 Mio. Euro bei zwei Darlehen) gesichert. Ein Darlehen wurde im Laufe des Jahres getilgt, so dass nunmehr nur noch ein Darlehen mit einem durchschnittlichen Zinssatz von 1,2 % p. a. besteht (Vorjahr zwei Darlehen: 1,2 % p. a.).

Die zukünftigen Zins- und Tilgungsleistungen der übrigen Bankkredite stellen sich wie folgt dar:

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in Tsd. € 2023 Summe bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Zinsen 26 16 10 0
Tilgung 1.632 587 1.045 0

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in Tsd. € 2022 Summe bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Zinsen 52 26 26 0
Tilgung 2.768 1.098 1.670 0

GEFÖRDERTES INVESTITIONSDARLEHEN

Im Jahr 2018 wurde ein Annuitätendarlehen in Höhe von 20,0 Mio. Euro für den Neubau einer Klinik für Neurologie, neurologische lntensivmedizin und Neurophysiologie aufgenommen. Das Bauvorhaben wird nach dem KHG als Festbetragsförderung in der Form einer Schuldendienstbeihilfe von 20,0 Mio. Euro zuzüglich der für den Schuldendienst aufzuwendenden Zinsen gefördert. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis 2042, die Zinsen und Tilgungen (Kapitaldienst) von 1,0 Mio. Euro p. a. sind vierteljährlich zu entrichten. Als Darlehenssicherheit wurden die Fördermittel aus dem Bewilligungsbescheid über die Festbetragsförderung in Höhe von 20,0 Mio. Euro zuzüglich der für den Schuldendienst aufzuwendenden Zinsen an den Darlehensgeber abgetreten. Auf der Aktivseite ist eine korrespondierende Forderung auf die Förderung aktiviert (siehe auch Ziffer (4) Langfristige Forderungen nach dem KHG beziehungsweise Ziffer (11) Kurzfristige Forderungen nach dem KHG). Die aus diesem Darlehen resultierenden Zinsaufwendungen werden in der GuV mit der in entsprechender Höhe vereinnahmten Zinsförderung verrechnet.

Die zukünftigen Zins- und Tilgungsleistungen dieses Investitionsdarlehens stellen sich wie folgt dar:

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in Tsd. € 2023 Summe bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Zinsen 3.414 337 1.190 1.887
Tilgung 16.113 707 2.986 12.419

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in Tsd. € 2022 Summe bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Zinsen 3.766 352 1.254 2.160
Tilgung 16.633 696 2.939 12.998

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in Tsd. € langfristig kurzfristig 31.12.2023 Gesamt langfristig kurzfristig 31.12.2022 Gesamt
Klinikimmobilien 358.258 21.149 379.407 377.868 20.305 398.173
Übrige Immobilien 3.357 2.087 5.444 6.194 2.162 8.356
Fahrzeuge 546 537 1.083 530 642 1.172
Übrige Mobilien 282 227 509 355 300 655
362.443 24.000 386.443 384.947 23.409 408.356

(20+26) VERBINDLICHKEITEN AUS LEASINGVERHÄLTNISSEN

Einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MEDICLIN haben die 20 angemieteten Klinikimmoblien. Auf sie entfallen knapp 98,0 % der aktivierten Nutzungsrechte, wovon von den 20 Klinikimmobilien 19 auf das Segment Postakut und eine auf das Segment Akut entfallen. Daneben existieren noch längerfristige Mietverträge für weitere Immobilien, Fahrzeuge und sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung. Für 17 Standorte haben die Mietverträge eine Restlaufzeit von noch 14 Jahren, für einen Standort von 24 Jahren und für zwei Standorte von 3 Jahren. Es besteht ein Optionsrecht, die feste Mietzeit einseitig einmal um fünf Jahre zu verlängern. Die Verträge sehen eine jährliche Mietanpassung in Höhe der Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland - maximal 2,0 % p. a. - vor. Zusätzlich trägt der Mieter die Kosten für die kaufmännische Verwaltung des Mietgegenstands von monatlich 1,0% der monatlichen Grundmiete (Verwaltungskostenpauschale). Neben der indexabhängigen Leasingrate werden die Grundsteuer sowie die Verwaltungskostenpauschale bei der Berechnung der Leasingverbindlichkeit ebenfalls berücksichtigt.

Es wurde der Grenzfremdkapitalzinssatz gemäß IFRS 16.26 herangezogen. Dieser beträgt zum Zeitpunkt der Neubewertung im Jahr 2022 bei den Immobilien 4,073 % (Restlaufzeit 4 Jahre), 4,889 % (Restlaufzeit 15 Jahre) und 4,982 % (Restlaufzeit 25 Jahre).

Der Rückgang der Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen (IFRS 16.53(g)) steht im Zusammenhang mit den neu verhandelten Mietverträgen im Jahr 2022.

Es wird das Wahlrecht in Anspruch genommen, die Leasingzahlungen, die auf kurzfristige Leasingverhältnisse entfallen (Laufzeit ≤ 12 Monate), weiterhin direkt im Aufwand abzubilden. Insgesamt beliefen sich diese im Geschäftsjahr 2023 auf 2,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro). Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte (IFRS 16.5(b) i. V. m. IFRS 16.B3 ff) werden ebenfalls nicht nach dem Right-of-Use-Modell bilanziert, sondern weiterhin als Aufwand erfasst. Als quantitative Wertgrenze wird die Wertgrenze aus den IFRS 16 Basis for Conclusions BC100 herangezogen. Insgesamt beliefen sich diese im Geschäftsjahr 2023 auf 0,7 Mio. Euro (Vorjahr: 0,8 Mio. Euro). Gemäß IFRS 16.15 wird die Erleichterung in Anspruch genommen, die Leasingkomponenten des Vertrages zusammen mit den zusammenhängenden Nicht-Leasingkomponenten als eine Leasingkomponente zu bilanzieren.

Die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Die zum Stichtag bilanzierten Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen werden in den folgenden Zeitbändern fällig:

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in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Fällig in bis zu 1 Jahr 24.000 23.409
Fällig in 1 bis 5 Jahren 86.916 87.154
Fällig nach über 5 Jahren 275.528 297.794
386.444 408.357

Die Mindestleasingverpflichtungen werden in den folgenden Zeitbändern fällig:

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in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Fällig in bis zu 1 Jahr 39.086 40.881
Fällig in 1 bis 5 Jahren 148.420 153.667
Fällig nach über 5 Jahren 355.556 391.157
543.062 585.705

Bei 20 Klinikimmobilien besteht eine einseitige Mietverlängerungsoption um einmalig fünf Jahre. Bei Ausübung dieser Option würden sich die Mindestleasingverpflichtungen um 188,2 Mio. Euro erhöhen.

Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse (IFRS 16.53(g)):

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in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Klinikimmobilien 37.648 48.973
Übrige Immobilien 2.278 2.288
Fahrzeuge 817 943
Übrige Mobilien 347 401
41.090 52.605

(21) PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN

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in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Mitarbeiterunterstützungskasse der vereinigten Klinikbetriebe (MAUK) und drei (Vorjahr: drei) Einzelzusagen 33.714 31.860
Kraichgau-Klinik Gruppe 7.847 8.167
41.561 40.027
MediClin Unterstützungskasse (MUK) 170 201
41.731 40.228

Für die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurden einem Teil der Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung durch den Konzern laufende Versorgungsleistungen zugesagt; es handelt sich um leistungs- und beitragsorientierte Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten. Bei der Bilanzierung der leistungsorientierten Versorgungszusagen werden als Planvermögen das Fondsvermögen der Mitarbeiterunterstützungskasse der vereinigten Klinikbetriebe (MAUK) sowie eine (Vorjahr: eine) Rückdeckungsversicherungspolice, die an den Versicherungsberechtigten verpfändet ist, berücksichtigt. Seit dem Geschäftsjahr 2019 wird die MediClin Unterstützungskasse (MUK) als leistungsorientierte Versorgungszusage bilanziert. Auch deren Fondsvermögen wird als Planvermögen berücksichtigt. Im Geschäftsjahr wurden die Pensionsverpflichtungen für 24 Pensionäre und 21 Anwartschaften ausgeschiedener Mitarbeiter von der MAUK auf einen externen Pensionsfonds übertragen. Hierfür wurde ein Einlösungsbetrag in Höhe von insgesamt 1,3 Mio. Euro geleistet, der in das Deckungsvermögen des Pensionsfonds eingezahlt wurde. Der Einlösungsbetrag sichert die prospektive Deckungsrückstellung für Leistungszusagen, die sich bereits in der Rentenbezugsphase befinden, und für Leistungszusagen, die sich in der Anwartschaftsphase befinden. Damit sind die zum Zeitpunkt der Zusage für diesen Pensionsplan geltenden Rechnungsgrundlagen ausfinanziert. Der Pensionsfonds erbringt als Versorgungsleistung bei Erreichen der Altersgrenze eine lebenslange Altersrente oder eine Kapitalzahlung.

LEISTUNGSORIENTIERTE VERSORGUNGSZUSAGEN

MAUK UND KRAICHGAU-KLINIK GRUPPE

Bei den leistungsorientierten Zusagen handelt es sich um die zwei mittlerweile geschlossenen Pensionspläne, zum einen um die MAUK, zum anderen um die Pensionsregelungen des Versorgungswerks der Kraichgau-Klinik Gruppe, so dass grundsätzlich keine neuen Leistungszusagen mehr erteilt werden. Miterfasst werden die von der MAUK auf den externen Pensionsfonds übertragenen Pensionsverpflichtungen sowie vier (Vorjahr: drei) Einzelzusagen. Die Anzahl der in diese Pläne einbezogenen Leistungsanwärter beziehungsweise Leistungsempfänger entwickelte sich wie folgt:

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31.12.2023 31.12.2022
Aktive Mitarbeiter 854 930
Unverfallbar Ausgeschiedene 771 790
Rentner 1.117 1.054
2.742 2.774

Der Anteil der Pensionsanwärter beläuft sich im Berichtsjahr auf 59,3 % (Vorjahr: 62,0 %) und der der Rentenempfänger auf 40,7 % (Vorjahr: 38,0 %).

Bei der MAUK handelt es sich um eine pauschaldotierte Unterstützungskasse zur zweckgebundenen Ansammlung von steuerfreien Sondervermögen zur Versorgung von Arbeitnehmern. Es handelt sich um eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die unter Ausschluss des Rechtsanspruchs die im Leistungsplan vorgesehenen Leistungen gewährt. Finanziert werden diese Leistungen durch Zuwendungen der MEDICLIN an die MAUK. Diese stellen auf Ebene der MEDICLIN unter bestimmten Voraussetzungen und in begrenztem Umfang abzugsfähige Betriebsausgaben dar (§ 4d EStG). Die Unterstützungskasse ist als soziale Einrichtung nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e KStG und § 6 Abs. 6 KStG von der Steuerpflicht befreit. Die Steuerbefreiung ist nach § 4d EStG auf das zulässige Kassenvermögen begrenzt. Bei Überschreitung des zulässigen Kassenvermögens um mehr als 25 % wird die Unterstützungskasse mit dem überschießenden Betrag partiell steuerpflichtig. Das steuerlich zulässige Kassenvermögen ergibt sich aus dem Achtfachen der zulässigen Zuwendungen für die berücksichtigungsfähigen Leistungsanwärter und dem Deckungskapital für die laufenden Leistungen nach Anlage 1 EStG. Für einen Anwärter beträgt das zulässige Kassenvermögen somit rund zwei Jahresrenten. Das steuerlich zulässige Kassenvermögen der MAUK zum 31. Dezember 2023 beträgt 12,1 Mio. Euro (31.12.2022: 12,2 Mio. Euro). Eine Mindestdotierungspflicht besteht nicht.

Zum 31. Dezember 2001 wurde die MAUK für Neuzugänge geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt wurden die bis dahin bei der MAUK erworbenen Leistungsansprüche der aktiven Mitarbeiter quasi eingefroren. Nach Maßgabe des Leistungsplans werden lebenslängliche oder zeitlich befristete Leistungen in Form von Altersruhegeld, vorzeitigem Altersruhegeld oder Erwerbsunfähigkeitsrente gewährt. Die Höhe des Altersruhegeldes beträgt je anrechnungsfähigem Dienstjahr je nach durchschnittlicher wöchentlicher Arbeitszeit zwischen 5,00 und 10,00 Euro je Monat. Bei vorzeitiger Inanspruchnahme (vor Vollendung des 65. Lebensjahres) wird die erdiente Anwartschaft für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um 0,5 % gekürzt. Die laufenden Pensionszahlungen werden, bis auf eine der Einzelzusagen, aus dem Vermögen der Mitarbeiterunterstützungskasse geleistet. Hierfür werden der MAUK ausreichende Mittel von der MEDICLIN gewährt. Das Vereinsvermögen der MAUK wird gebildet aus freiwilligen Zuwendungen der MEDICLIN sowie aus den Erträgen der Vermögensanlagen.

Das Vereinsvermögen ist laut § 12 der Satzung der MAUK ertragbringend anzulegen und darf nur für Vereinszwecke und für die anfallenden Verwaltungskosten verwendet werden. Die Gewährung von Darlehen an das Trägerunternehmen zu einem angemessenen Zinssatz ist zulässig, doch wird davon kein Gebrauch gemacht.

Die Pensionsrückstellungen der Kraichgau-Klinik Gruppe resultieren aus dem Erwerb der Aktienmehrheit an der Kraichgau-Klinik AG im Jahr 2008. Als Pensionsleistungen werden nach der Versorgungsordnung der Kraichgau-Klinik AG eine Altersrente beziehungsweise vorgezogene Altersrente und eine aufgeschobene Invalidenrente gewährt. Die monatliche Altersrente beträgt 0,5 % je Jahr der Betriebszugehörigkeit - höchstens jedoch 12,0 % - des in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des Versorgungsfalles durchschnittlich bezogenen Monatsgehalts. Im Falle des Bezugs von vorzeitiger Altersrente wird die so errechnete Rente um 0,5 % pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns vor Vollendung des Endalters gekürzt. Bei vorzeitigem Ausscheiden wegen Invalidität wird eine zum Endalter aufgeschobene Invalidenrente gezahlt. Deren Höhe berechnet sich entsprechend der Altersrente, jedoch werden nur diejenigen Dienstjahre berücksichtigt, die der Mitarbeiter bis zum Eintritt der Invalidität geleistet hat. Altersgrenze ist für Mitarbeiter mit Diensteintritt bis zum 31. Dezember 1994 bei Frauen das 60. Lebensjahr und bei Männern das 65. Lebensjahr. Erfolgte der Diensteintritt nach dem 31. Dezember 1994, so ist das Endalter für Frauen und Männer gleichermaßen das 65. Lebensjahr. Seit August 1997 werden keine neuen Leistungsempfänger mehr in diesen Plan aufgenommen.

Weiterhin besteht eine Einzelzusage an einen ehemaligen leitenden Angestellten der Kraichgau-Klinik AG.

Die Pensionsverpflichtungen sind vollständig bilanziert und wurden zur Erstellung der IFRS-Bilanz neu bewertet. Die Verpflichtungen des Konzerns umfassen sowohl bereits laufende Pensionen als auch Anwartschaften auf künftig zu zahlende Pensionen. Die Pensionsrückstellungen sind nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gemäß IAS 19 unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung versicherungsmathematisch bewertet. Der laufende Dienstzeitaufwand, der zu Beginn des Geschäftsjahres berechnet und bis zum Ende des Geschäftsjahres verzinst wird, berechnet sich nach der Methode der laufenden Einmalprämien. Die Pensionsverpflichtung (Defined Benefit Obligation - DBO) am Bilanzstichtag ist der nach der Methode der laufenden Einmalprämien ermittelte Barwert der in den vorangegangenen Rechnungslegungsperioden erdienten Leistungen. Dabei ist dieselbe Methode der Zuordnung von Leistungen zu Dienstzeiten wie bei der Bestimmung des laufenden Dienstzeitaufwandes zugrunde zu legen. Gemäß IAS 19 werden die im Wirtschaftsjahr entstandenen Anpassungseffekte, die aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten resultieren, im erfolgsneutralen Ergebnis erfasst. Bei den im erfolgsneutralen Ergebnis erfassten Beträgen handelt es sich um Posten, die künftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden (IAS 19.122).

Die wesentlichen Parameter, die zu Anfang des Geschäftsjahres festgelegt werden und den in der Gewinn- und Verlustrechnung zu berücksichtigenden Teil des Pensionsaufwandes bestimmen, sind nachfolgend dargestellt:

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in % MAUK 2023 MAUK 2022 Kraichgau-Klinik Gruppe 2023 Kraichgau-Klinik Gruppe 2022
Rechnungszins 3,20 3,60 3,20 3,60
Gehaltstrend 1 - - 2,50 2,50
Rententrend 1,00 1,00 2,00 2,00

1 nur Kraichgau-Klinik Gruppe

Für die MAUK ist kein Gehaltstrend festgelegt, da die Höhe des Altersruhegeldes als Fixbetrag unter Zugrundelegung der anrechnungsfähigen Dienstjahre und durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit ermittelt wird und nicht einkommensorientiert ausgestaltet ist. Entsprechend § 16 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) hat sich der Arbeitgeber 2013 verpflichtet, ab 2002 eine Anpassung der MAUK-Ruhegelder von 1,00 % p. a. vorzunehmen. Abweichend von den Vorjahren wurde bei der Kraichgau-Klinik Gruppe und bei den Einzelzusagen der Rententrend für die Berechnung des Aufwandes für das Jahr 2024 mit 10,0 % und für 2023 mit 7,0 % angenommen. Ab 2025 werden wieder 2,0 % p. a. angewendet. Für die biometrischen Berechnungen wurde die Richttafel 2018 G von Klaus Heubeck angewendet.

Der Zinssatz für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wurde mit 3,20 % (Vorjahr: 3,60 %) angesetzt. Der Zinssatz ist nach IAS 19.83 auf der Grundlage der Renditen zu bestimmen, die am Abschlussstichtag für hochwertige, festverzinsliche Unternehmensanleihen am Markt erzielt werden. Für die Ermittlung des Abzinsungssatzes werden die Vergleichsrenditen anhand von Unternehmensanleihen ermittelt, die mindestens ein AA-Rating aufweisen.

Eine Veränderung der wesentlichen versicherungsmathematischen Rechnungsgrößen führt zu folgenden Änderungen des Barwerts des Verpflichtungsumfangs (DBO):

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in Tsd. € - 0,50

%
- 0,25

%
+ 0,25

%
+ 0,50

%
+ 1,00

%
Rechnungszins (3,20 %) + 3.089 + 1.504 - 1.427 - 2.782 - 6.000
Gehaltstrend 1 (2,50 %) - 7 - 4 + 4 + 8 -
Rententrend (1,00 bzw. 2,00 %) - 387 - 197 + 204 + 416 -

1 nur Kraichgau-Klinik Gruppe

Bei der Ermittlung der Sensitivitäten wurden dieselben Grundsätze wie zur Ermittlung des Barwerts des Verpflichtungsumfangs (DBO) zum Ende des Geschäftsjahres angewendet. Dabei wurde jeweils eine Rechnungsgröße verändert, während die anderen Rechnungsgrößen unverändert gelassen wurden. Abhängigkeiten zwischen einzelnen Rechnungsgrößen wurden nicht berücksichtigt.

Wie oben bereits angeführt, ist bei der MAUK das Altersruhegeld nicht einkommensorientiert ausgestaltet sowie der Rententrend auf 1,00 % festgelegt, so dass sich aus diesen Faktoren für die MAUK keine Änderungen ergeben. Daneben ist eine Änderung hinsichtlich der zugrunde gelegten Sterberaten beziehungsweise Lebensdauern möglich. Zur Ermittlung des Langlebigkeitsrisikos wurden die zugrunde gelegten Sterbetafeln durch eine Absenkung der Sterblichkeit um 10,00 % angepasst. Diese Verlängerung der Lebensdauern hätte zum Ende des Geschäftsjahres zu einer um 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: 3,7 Mio. Euro) höheren Pensionsverpflichtung geführt.

Nach den Vorschriften des IAS 19 muss der volle Verpflichtungsumfang (DBO) abzüglich externem Planvermögen in der Bilanz ausgewiesen werden. Beim Planvermögen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht mehr der erwartete Ertrag einschließlich möglicher Wertsteigerungen erfasst, sondern es wird eine Normverzinsung angewendet, wobei der gleiche Zinssatz, wie er zur Berechnung der Pensionsverpflichtung verwendet wird, angesetzt wird.

Der Aufwand wird in die Komponenten Dienstzeitaufwand, Nettoverzinsung und Neubewertungen/​Umbewertungen unterteilt. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden der Dienstzeitaufwand im Personalaufwand und die Nettoverzinsung im Finanzergebnis erfasst. Die Neubewertungen werden erfolgsneutral im Eigenkapital und im erfolgsneutralen Ergebnis ausgewiesen. Die im erfolgsneutralen Ergebnis zu berücksichtigenden Bewertungsänderungen resultieren aus erfahrungsbedingten Anpassungen, aus der Begrenzung eines Nettovermögenswerts, aus Änderungen der finanziellen Annahmen (Rechnungszins) oder demografischen Annahmen (Biometrie) und der Abweichung der tatsächlichen Erträge des Planvermögens von den mit dem Rechnungszins kalkulierten Erträgen. Die Nettopensionsverpflichtung des Geschäftsjahres beträgt 41,6 Mio. Euro (Vorjahr: 40,0 Mio. Euro) bei einem Planvermögen von 3,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. Euro). Der Anstieg des Planvermögens und der Beiträge des Arbeitgebers resultiert fast ausschließlich aus der Übertragung von Pensionsverpflichtungen auf einen externen Pensionsfonds und der damit verbundenen Einmalzahlung in das Sicherungsvermögen des Fonds. In der nachfolgenden Darstellung des Bilanzansatzes der Nettoverpflichtung ist ein Vermögensüberhang in Höhe von 355 Tsd. Euro enthalten, der aus der Übertragung der Pensionsverpflichtungen auf den externen Pensionsfonds resultiert. Dem Barwert der Verpflichtung (DBO) in Höhe von 960 Tsd. Euro steht ein Planvermögen in Höhe von 1.315 Tsd. Euro gegenüber.

Der Bilanzausweis zeigt folgende Entwicklung:

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in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Entwicklung des Bilanzausweises
Barwert des Verpflichtungsumfangs (DBO) 44.549 41.752
Zeitwert des Planvermögens - 2.988 - 1.726
Nettoverpflichtung zum Ende des Geschäftsjahres 41.561 40.026
davon Pensionsverpflichtungen 41.916 0
davon Pensionsvermögen (-) - 355 0
Überleitungsrechnung der Nettoverpflichtung
Nettoverpflichtung zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres 40.026 61.035
Dienstzeitaufwand 23 59
Nettozinsaufwand auf die bilanzierte Nettoverpflichtung 1.409 541
Im erfolgsneutralen Ergebnis erfasste Anpassungseffekte 3.297 - 19.853
Beiträge des Arbeitgebers - 2.568 - 1.200
Vom Arbeitgeber direkt bezahlte Versorgungsleistungen - 626 - 556
Nettoverpflichtung zum Ende des Geschäftsjahres 41.561 40.026

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in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
DBO zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres 41.752 62.746
Laufender Dienstzeitaufwand 23 59
Zinsaufwand auf den Verpflichtungsumfang (DBO) 1.470 557
Versicherungsmathematischer Gewinn (-) /​ Verlust (+) aufgrund erfahrungsbedingter Anpassung der Verpflichtung 7 - 178
Versicherungsmathematischer Gewinn (-) /​ Verlust (+) aufgrund der Änderung der finanziellen Annahmen 3.177 - 19.672
Aus dem Planvermögen bezahlte Versorgungsleistungen - 1.254 - 1.204
Vom Arbeitgeber direkt bezahlte Versorgungsleistungen - 626 - 556
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 0
Pensionsverpflichtung zum Ende des Geschäftsjahres 44.549 41.752

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in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Aktive Mitarbeiter 10.991 11.135
Unverfallbar Ausgeschiedene 10.056 9.471
Rentner 23.502 21.146
Pensionsverpflichtung zum Ende des Geschäftsjahres 44.549 41.752

Der Barwert des Verpflichtungsumfangs (DBO) entwickelte sich wie folgt:

Aufteilung der Pensionsverpflichtung nach Planteilnehmern:

Die Entwicklung des Zeitwerts des Planvermögens stellt sich dabei folgendermaßen dar:

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in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Zeitwert des Planvermögens zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres 1.726 1.711
Mit dem Rechnungszins kalkulierter Ertrag des Planvermögens 62 16
Betrag, um den die tatsächlichen Erträge des Planvermögens im laufenden Geschäftsjahr die mit dem Rechnungszins kalkulierten Erträge übersteigen/​unterschreiten - 114 3
Beiträge des Arbeitgebers 2.568 1.200
Versorgungsleistungen - 1.254 - 1.204
Zeitwert des Planvermögens zum Ende des Geschäftsjahres 2.988 1.726

Von den Arbeitgeberbeiträgen resultieren 1,3 Mio. Euro aus der Zuführung zum Sicherungsvermögen des Pensionsfonds.

Das Planvermögen setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

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in % 31.12.2023 31.12.2022
Rentenfonds
mit allgemein gemischten Laufzeiten 4,5 7,7
mit allgemein kurzen Laufzeiten 3,1 5,4
Festverzinsliche Wertpapiere 5,0 8,7
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 44,0 57,9
Sicherungsvermögen Pensionsfonds 11,4 -
Rückdeckungspolicen 55,4 20,3
100,0 100,0

Bis auf die Rückdeckungsversicherungen und das Sicherungsvermögen des Pensionsfonds entfällt das Planvermögen auf die MAUK. Die Anteile an den Rentenfonds sind börsennotiert und jederzeit liquidierbar. Die Rückdeckungspolicen sind zu ihrem Zeitwert bewertet, der dem steuerlichen Aktivwert und damit den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht. Das Sicherungsvermögen Pensionsfonds ist zum Zeitwert bewertet. Bis auf die Rückdeckungsversicherungen liegen für alle Vermögenswerte Marktpreisnotierungen an einem aktiven Markt vor.

Der gesamte Pensionsaufwand dieser leistungsorientierten Versorgungszusagen im Berichtsjahr beläuft sich auf 4,7 Mio. Euro (Vorjahr: Ertrag - 19,3 Mio. Euro), wovon 1,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,6 Mio. Euro) als Aufwand erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie 3,3 Mio. Euro (Vorjahr: - 19,9 Mio. Euro) im erfolgsneutralen Ergebnis erfasst werden. Im erfolgsneutralen Ergebnis ergab sich in diesem Jahr, aufgrund des gegenüber dem Vorjahr gesunkenen Rechnungszinses (2023: - 0,4 Prozentpunkte; 2022: + 2,7 Prozentpunkte) ein versicherungsmathematischer Verlust von 3,2 Mio. Euro (Vorjahr: versicherungsmathematischer Gewinn von - 19,9 Mio. Euro).

Die Entwicklung des Pensionsaufwandes zeigt folgende Übersicht:

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in Tsd. € 2023 2022
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Laufender Dienstzeitaufwand 23 59
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand resultierend aus Planänderungen 0 0
Nettozinsaufwand (/​-ertrag) auf die bilanzierte Nettoverpflichtung (/​das bilanzierte Nettovermögen) 1.409 541
Pensionsaufwand, in der GuV erfasst 1.432 600
Erfolgsneutrales Ergebnis
Versicherungsmathematischer Gewinn (-) /​ Verlust (+) aufgrund erfahrungsbedingter Anpassung der Verpflichtung 6 - 178
Versicherungsmathematischer Gewinn (-) /​ Verlust (+) aufgrund der Änderung der versicherungsmathematischen Annahmen (verpflichtungsseitig) 3.177 - 19.672
Im Laufe des Geschäftsjahres eingetretener versicherungsmathematischer Gewinn (-)/​Verlust (+) 3.183 - 19.850
Betrag, um den die tatsächlichen Erträge des Planvermögens im laufenden Geschäftsjahr die mit dem Rechnungszins kalkulierten Erträge übersteigen/​unterschreiten 114 - 3
Im erfolgsneutralen Ergebnis erfasste Anpassungseffekte 3.297 - 19.853
Gesamter Pensionsaufwand 4.729 - 19.253

Die im kommenden Jahr erwarteten Versorgungsleistungen werden auf 1,9 Mio. Euro prognostiziert. Die laufenden Dienstzeitaufwendungen und Zinsaufwendungen für die erwarteten Pensionsverpflichtungen des kommenden Jahres werden mit 0,01 Mio. Euro beziehungsweise 1,3 Mio. Euro veranschlagt.

Für das Jahr 2024 werden Beiträge des Arbeitgebers zum Planvermögen in Höhe von 1,1 Mio. Euro, vom Arbeitgeber direkt bezahlte Versorgungsleistungen in Höhe von 0,6 Mio. Euro sowie aus dem Planvermögen zu leistende Versorgungsleistungen von 1,3 Mio. Euro erwartet.

Für die kommenden Jahre werden folgende Leistungszahlungen prognostiziert:

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in Tsd. €
Erwartete Leistungszahlungen für das Jahr 2024 1.935
Erwartete Leistungszahlungen für das Jahr 2025 2.035
Erwartete Leistungszahlungen für das Jahr 2026 2.158
Erwartete Leistungszahlungen für das Jahr 2027 2.216
Erwartete Leistungszahlungen für das Jahr 2028 2.275
Erwartete Leistungszahlungen für die Jahre 2029 bis 2033 11.861

Als mittlere Macaulay-Duration des Gesamtversorgungsbestands, die die zahlungs- und zinsgewichtete Restlaufzeit der Pensionsverpflichtung beschreibt, errechnet sich ein Wert von 15,0 Jahren (Vorjahr: 15,0 Jahren).

MEDICLIN UNTERSTÜTZUNGSKASSE (MUK)

Vom 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2018 erfolgte die betriebliche Altersabsicherung durch die MediClin Unterstützungskasse e. V. (MUK e. V.).

Die MUK e. V. ist eine soziale Einrichtung der klinikführenden Trägerunternehmen und Verwaltungseinrichtungen der MEDICLIN AG, die von dieser Unterstützungskasse ihr Altersversorgungsprogramm MediClinRent ganz oder teilweise durchführen lassen. Der ausschließliche und unabänderliche Zweck des Vereins ist der Betrieb dieser Unterstützungskasse.

Der Verein hat die Vorschriften der §§ 1 bis 3 KStDV in der jeweils rechtsgültigen Fassung oder die diese ersetzenden oder ergänzenden Vorschriften zu befolgen. Der Verein schließt hierzu gemäß Leistungsplan Rückdeckungsversicherungen auf das Leben des Leistungsanwärters/​-empfängers ab und stellt so die Finanzierung der vereinbarten Leistungen sicher. Die Rechte aus den vom Verein abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen dürfen nicht zugunsten der Trägerunternehmen beliehen, verpfändet oder abgetreten werden. Die Leistungsempfänger haben keinen Rechtsanspruch auf Leistungen des Vereins. Alle Zahlungen erfolgen freiwillig und mit der Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs.

Die Einzelheiten zum Kreis der Versorgungsberechtigten, zu Art und Umfang der Leistungen, zu Leistungsvoraussetzungen, Höhe sowie Fälligkeit der Beiträge usw. sind in zwei Leistungsplänen geregelt. Danach zahlt MEDICLIN für ihre aktiven Mitarbeiter, die eine fünfjährige Betriebszugehörigkeit bei MEDICLIN erreichen (Stichtag 31.12. des Jahres) und das 28. Lebensjahr vollendet haben, bis zum 65. Lebensjahr einen jährlichen Beitrag (2023: 257,08 Euro; 2022: 253,28 Euro) in die MediClinRent als Rentenversicherung ein (arbeitgeberfinanzierte Grundversorgung). Der Beitrag wird an steigende Lebenshaltungskosten (maximal um 1,5 % p. a.) angepasst. Die Grundversorgung umfasst eine monatliche Altersrente oder wahlweise eine einmalige Kapitalabfindung. Die Altersrente erhöht sich automatisch um 1 % pro Jahr und ist auf mindestens zehn Jahre garantiert. Zusätzlich bietet MediClinRent den berechtigten Mitarbeitern die Möglichkeit einer privaten Altersversorgung aus Teilen ihres Bruttogehalts (mitarbeiterfinanzierte Zusatzversorgung). MEDICLIN honoriert die Entgeltumwandlung der Beschäftigten durch die Erhöhung des eigenen Versorgungsbeitrags um 20 %, mindestens 50 Euro, maximal 100 Euro pro Jahr - soweit die Beiträge sozialversicherungsfrei sind (arbeitgeberfinanzierter Vorsorgebonus). Die MEDICLIN leitet ihre Beiträge direkt an die MediClin Unterstützungskasse e. V. (MUK e. V.) weiter. Die MUK e. V. ist seit dem 31. Dezember 2018 grundsätzlich für Neuzugänge geschlossen. Eine Ausnahme besteht für Mitarbeiter, die sich zum 31. Dezember 2018 noch in der 5-jährigen Wartezeit befanden.

Seit dem Geschäftsjahr 2019 wird auch die MUK e. V. als leistungsorientierte Versorgungszusage eingestuft. Die MUK e. V. ist grundsätzlich als rückgedeckte Unterstützungskasse ausgestaltet und wurde bis 2018 als beitragsorientierte Versorgungszusage eingestuft und entsprechend bilanziert, da ihr Leistungsversprechen durch einen korrespondierenden Rückdeckungsvertrag mit einem Versicherungsunternehmen abgedeckt wird. Ihre Anpassungsprüfungspflicht gemäß § 16 Betriebsrentengesetz hat die MUK e. V. durch die Zusage einer garantierten jährlichen 1,00 % Anpassung erfüllt (§ 16 (3) Satz 1 Betriebsrentengesetz). Beim Abschluss des Rückdeckungsvertrags zum Gründungszeitpunkt 1. Januar 2002 wurde die garantierte Anpassung von 1,00 % p. a. zugunsten einer höheren Ablaufleistung nicht mitversichert, da man darauf vertraute, dass die 1,00 %-Anpassung durch Überschüsse des Versicherers problemlos erwirtschaftet werden kann.

Im Zuge der jahrelang anhaltenden Niedrigzinssituation auf den Kapitalmärkten hat sich mehr und mehr herausgestellt, dass insbesondere bei Rückdeckungsverträgen, die einen hohen Garantiezins aufweisen, kaum noch eine Zuteilung von Überschüssen erfolgte, so dass der Versicherer eine Anpassung der Versorgungsleistungen in der laut Versorgungszusage garantierten Höhe nicht mehr gewährleisten konnte. Dennoch wurden die Zusagen vertragsgemäß um 1,00 % p. a. angepasst. Die Anpassung wird durch jährliche Einmalzahlungen an den Versicherer nachfinanziert. Insofern handelt es sich hier um eine systematische Deckungslücke, deren zukünftiger Umfang bilanziell nach bestmöglicher Schätzung dargestellt wird. Dies hat zur Folge, dass diese Leistungszusagen fortan als leistungsorientierte Zusagen klassifiziert und bilanziert werden (IAS 19.46).

Die Rückdeckung der Versorgungsleistungen in der MUK e. V. wurde inzwischen umgestellt; für neue Versorgungszusagen besteht keine Deckungslücke aus Anpassungsverpflichtungen mehr, da die Anpassungsgarantie von 1,00 % mitversichert wurde. Die Höhe der Deckungslücke wurde durch ein versicherungsmathematisches Gutachten ermittelt. Dabei wird der Barwert der zukünftigen Deckungslücke auf Basis der erdienten Versorgungsansprüche ermittelt. Zur Berechnung der Deckungslücke wurde von einem Rechnungszins von 3,2 % (Vorjahr: 3,6 %) ausgegangen. Als Gesamtverzinsung des Versicherers wurden 2,10 % p. a. (im Vorjahr 2,35 % p. a.) angesetzt. Des Weiteren wird bei der Berechnung unterstellt, dass der Anteil der Versorgungsanwärter, die eine laufende Rentenleistung anstatt eines Versorgungskapitals (Einmalzahlung) wählen, weiterhin bei rund 5 % liegt. Die Annahmen zur Gesamtverzinsung des Rückdeckungsversicherers und die Annahmequote laufender Rentenleistungen werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Der Garantiezins der Rückdeckungsversicherung beträgt:

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Für Verträge bis 2003 3,25 % p. a.
Für Verträge bis 2006 2,75 % p. a.
Für Verträge bis 2011 2,25 % p. a.
Für Verträge bis 2014 1,75 % p. a.
Für Verträge bis 2016 1,25 % p. a.
Für Verträge bis 2021 0,90 % p. a.
Für Verträge bis 2022 0,25 % p. a.

Die so ermittelte Deckungslücke beläuft sich auf 170 Tsd. Euro (Vorjahr: 201 Tsd. Euro) bei einem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung von 16,5 Mio. Euro (Vorjahr: 16,3 Mio. Euro) und entspricht 1,0 % (Vorjahr: 1,2 %) des Rückdeckungswertes.

Der Bilanzausweis zeigt folgende Entwicklung:

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in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Entwicklung des Bilanzausweises
Barwert des Verpflichtungsumfangs (DBO) 16.645 16.501
Zeitwert des Planvermögens - 16.475 - 16.300
Nettoverpflichtung zum Ende des Geschäftsjahres 170 201
Nettoverpflichtung zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres 201 301
Dienstzeitaufwand 1.005 755
Nettozinsertrag auf die bilanzierte Nettoverpflichtung - 11 - 1
Im erfolgsneutralen Ergebnis erfasste Anpassungseffekte - 244 155
Beiträge des Arbeitgebers - 768 - 1.002
Vom Arbeitgeber direkt bezahlte Versorgungsleistungen - 13 - 7
Bilanzansatz Nettoverpflichtung zum Ende des Geschäftsjahres 170 201

Vom Barwert des Verpflichtungsumfangs (DBO) entfallen 16.526 Tsd. Euro (Vorjahr: 16.345 Tsd. Euro) auf aktive Mitarbeiter, 13 Tsd. Euro (Vorjahr: 12 Tsd. Euro) auf unverfallbar Ausgeschiedene und 105 Tsd. Euro (Vorjahr: 144 Tsd. Euro) auf Rentner.

Die Nettoverpflichtung verteilt sich wie folgt auf die Planteilnehmer:

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31.12.2023 31.12.2022
Aktive Mitarbeiter 51 45
Unverfallbar Ausgeschiedene 13 12
Rentner 105 144
Nettoverpflichtung zum Ende des Geschäftsjahres 169 201

Der Barwert des Verpflichtungsumfangs (DBO) entwickelte sich wie folgt:

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in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
DBO zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres 16.501 16.339
Laufender Dienstzeitaufwand 1.005 755
Zinsaufwand auf den Verpflichtungsumfang (DBO) 583 144
Versicherungsmathematischer Gewinn (-) /​ Verlust (+) aufgrund erfahrungsbedingter Anpassung der Verpflichtung - 669 - 8
Versicherungsmathematischer Gewinn (-) /​ Verlust (+) aufgrund der Änderung der finanziellen Annahmen 12 - 132
Aus dem Planvermögen bezahlte Versorgungsleistungen - 774 - 591
Vom Arbeitgeber direkt bezahlte Versorgungsleistungen - 13 - 6
Pensionsverpflichtung zum Ende des Geschäftsjahres 16.645 16.501

Die Entwicklung des Zeitwerts des Planvermögens stellt sich dabei folgendermaßen dar:

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in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Zeitwert des Planvermögens zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres 16.300 16.038
Mit dem Rechnungszins kalkulierter Ertrag des Planvermögens 594 145
Betrag, um den die tatsächlichen Erträge des Planvermögens im laufenden Geschäftsjahr die mit dem Rechnungszins kalkulierten Erträge übersteigen/​unterschreiten - 413 - 294
Beiträge des Arbeitgebers 768 1.002
Versorgungsleistungen - 774 - 591
Zeitwert des Planvermögens zum Ende des Geschäftsjahres 16.475 16.300

Die Pensionsverpflichtung ist 99,0 % (Vorjahr: 98,8 %) durch den Zeitwert des Planvermögens gedeckt.

Der gesamte Pensionsaufwand dieser Versorgungszusage beläuft sich auf 749 Tsd. Euro (Vorjahr: 909 Tsd. Euro), wovon 993 Tsd. Euro (Vorjahr: 754 Tsd. Euro) efolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie ein Ertrag von - 244 Tsd. Euro (Vorjahr: Aufwand von 155 Tsd. Euro) im erfolgsneutralen Ergebnis erfasst werden.

Der Pensionsaufwand entwickelt sich dabei wie folgt:

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in Tsd. € 2023 2022
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Laufender Dienstzeitaufwand 1.005 755
Nettozinsaufwand(/​-ertrag) auf die bilanzierte Nettoverpflichtung (/​das bilanzierte Nettovermögen) -11 -1
Pensionsaufwand, in der GuV erfasst 994 754
Erfolgsneutrales Ergebnis
Versicherungsmathematischer Gewinn (-) /​ Verlust (+) aufgrund erfahrungsbedingter Anpassung der Verpflichtung -669 - 8
Versicherungsmathematischer Gewinn (-) /​ Verlust (+) aufgrund der Änderung der versicherungsmathematischen Annahmen (verpflichtungsseitig) 11 -132
Im Laufe des Geschäftsjahres eingetretener versicherungsmathematischer Gewinn (-)/​Verlust (+) -658 -140
Betrag, um den die tatsächlichen Erträge des Planvermögens im laufenden Geschäftsjahr die mit dem Rechnungszins kalkulierten Erträge übersteigen/​unterschreiten 413 295
Im erfolgsneutralen Ergebnis erfasste Anpassungseffekte -245 155
Gesamter Pensionsaufwand 749 909

Die im kommenden Jahr erwarteten Versorgungsleistungen werden auf 787 Tsd. Euro prognostiziert. Die laufenden Dienstzeitaufwendungen und Zinsaufwendungen für die erwarteten Pensionsverpflichtungen des kommenden Jahres werden mit 770 Tsd. Euro beziehungsweise 520 Tsd. Euro veranschlagt.

Für das Jahr 2024 werden Beiträge des Arbeitgebers zum Planvermögen in Höhe von 768 Tsd. Euro, aus dem Planvermögen zu leistende Versorgungsleistungen von 774 Tsd. Euro und Erträge aus dem Planvermögen von 527 Tsd. Euro erwartet.

Für die kommenden Jahre werden folgende Leistungszahlungen prognostiziert:

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in Tsd. €
Erwartete Leistungszahlungen für das Jahr 2024 13
Erwartete Leistungszahlungen für das Jahr 2025 16
Erwartete Leistungszahlungen für das Jahr 2026 16
Erwartete Leistungszahlungen für das Jahr 2027 17
Erwartete Leistungszahlungen für das Jahr 2028 17
Erwartete Leistungszahlungen für die Jahre 2029 bis 2033 84

Als mittlere Macaulay-Duration des Gesamtversorgungsbestands, die die zahlungs- und zinsgewichtete Restlaufzeit der Pensionsverpflichtung beschreibt, errechnet sich ein Wert von 18,0 Jahren (Vorjahr: 21,0 Jahren). Die dieser Versorgungszusage zugrunde liegende Betriebsvereinbarung wurde zum 31. Dezember 2018 von MEDICLIN gekündigt. Die Zusage auf eine arbeitgeberfinanzierte Grundversorgung im Versorgungswerk MediClinRent erhalten aber noch alle Mitarbeiter, die bis zum 31. Dezember 2018 in eine MEDICLIN-Trägergesellschaft eingetreten sind und bisher noch keine arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusage erhalten haben. Auch die Mitarbeiter, die sich noch in der Wartezeit befinden, werden danach Anwartschaften aus MediClinRent erhalten. Alle bestehenden MediClinRent-Verträge - sowohl die arbeitgeberfinanzierte Grundversorgung als auch die durch Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer selbst finanzierten Verträge - werden uneingeschränkt entsprechend den geltenden Leistungsplänen weitergeführt.

Aufgrund der Tatsache, dass in die vorgenannten Pensionspläne keine neuen Leistungsempfänger mehr aufgenommen werden und somit nur noch die bestehenden Leistungsansprüche aus diesen Verpflichtungen abgewickelt werden, sind zusätzliche Risiken, die zu einer zukünftigen Risikokonzentration führen würden, derzeit nicht ersichtlich. Für die systematische Deckungslücke bei der MUK e. V. wurde die entsprechende Rückstellung gebildet. Sonstige Risikokonzentrationen aus der Anlage des Planvermögens sind nicht ersichtlich, da das Planvermögen der MAUK im Wesentlichen kurzfristig angelegt ist. Das Planvermögen der MUK e. V. besteht ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen.

BEITRAGSORIENTIERTE LEISTUNGSZUSAGEN

Der Gesamtaufwand aus beitragsorientierten Plänen im MEDICLIN-Konzern, einschließlich des Arbeitgeberanteils der Zahlungen an die Deutsche Rentenversicherung, betrug im Jahr 2023 26,7 Mio. Euro (Vorjahr: 24,8 Mio. Euro).

Davon entfielen 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro) auf Beiträge, die MEDICLIN aufgrund bestehender tarifvertraglicher Regelungen an mehrere öffentliche Zusatzversorgungs- beziehungsweise Unterstützungskassen geleistet hat. Da in solchen Versorgungs- und Unterstützungskassen Beschäftigte einer Vielzahl von Mitgliedsunternehmen versichert sind, handelt es sich um sogenannte gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber. Diese Versorgungspläne sind grundsätzlich als leistungsorientierte Versorgungspläne nach IAS19.30 einzustufen, da die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die satzungsmäßigen Leistungen haben, und zwar unabhängig von den tatsächlich geleisteten Beiträgen. Das dem Unternehmen zuzurechnende Kassenvermögen zur Bewertung und Berechnung einer möglichen Deckungslücke ist von den betroffenen Einrichtungen nicht zu erhalten. Aufgrund des Fehlens dieser erforderlichen Informationen über die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen, ist eine Rückstellungsbildung nach IAS 19 daher nicht zulässig. Die Verpflichtung ist gemäß IAS 19.34a als beitragsorientierter Plan zu bilanzieren.

Bei den Kassen handelt es sich um die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK), die Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK Hannover) und die Unterstützungskasse für Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern e. V. (UMVK).

Die RZVK ist eine Sonderkasse der Rheinischen Versorgungskassen mit Sitz in Köln. Das Vermögen der Kasse wird als Sondervermögen geführt. Die Kasse hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung (Pflichtversicherung) zu gewähren. Für die Pflichtversicherten werden die Abrechnungsverbände I und II (AV I, AV II) geführt. MEDICLIN gehört dem AV I an, der im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung) geführt wird. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittsdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die RZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Aus den Sanierungsbeiträgen wird innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Unverändert betrug im Geschäftsjahr 2023 das Sanierungsgeld 3,5 % und der Umlagesatz 4,25 der umlagepflichtigen Gehälter. Dieser Finanzierungssatz bleibt im Jahr 2024 unverändert. Insgesamt wurden in diesem und im letzten Geschäftsjahr jeweils 0,7 Mio. Euro aufgewendet. Im Jahr 2024 werden Beitragszahlungen in etwa gleicher Höhe erwartet.

Die ZVK Hannover ist eine rechtlich unselbstständige Versorgungseinrichtung der Landeshauptstadt Hannover und hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder im Wege einer privatrechtlichen Rentenversicherung eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewährleisten. Auch hier werden für die Pflichtversicherten zwei Abrechnungsverbände (AV I; AV II) geführt, wobei MEDICLIN dem AV I zuzurechnen ist. Bei der ZVK Hannover erfolgt die Finanzierung der Pflichtversicherung ausschließlich über Umlagen und Sanierungsgelder. Unverändert beträgt der Umlagesatz 5,07 %. Zur Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, erhebt die ZVK Hannover ein Sanierungsgeld in Höhe von unverändert 3,00 % zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs, der über die Umlagen hinausgeht. Für die Arbeitgeber der Versicherten ergeben sich somit Aufwendungen in Höhe von insgesamt 8,07 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Eine Arbeitnehmerbeteiligung oder ein Zusatzbeitrag zum Aufbau einer Kapitaldeckung werden in der Pflichtversicherung nicht erhoben. Der Finanzierungssatz bleibt im Jahr 2024 unverändert. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) aufgewendet. In 2024 werden voraussichtlich Beitragszahlungen in gleicher Höhe anfallen.

Die UMVK gewährt mit Erreichen der Altersgrenze eine Versorgung in Form eines einmalig zu zahlenden Alterskapitals oder einer wertgleichen monatlichen lebenslänglich zahlbaren Altersrente. Darüber hinaus wird während der aktiven Dienstzeit des Begünstigten ein einmalig zu zahlendes Hinterbliebenenkapital im Falle des Todes und eine monatliche Rente im Falle der Dienstunfähigkeit zugesagt. Die Leistungsempfänger erhalten die Versorgungsleistung von der UMVK. Die Höhe der Versorgung wird durch den Versorgungsbeitrag bestimmt, der 1,0 beziehungsweise 1,5 % des anrechenbaren Einkommens beträgt. Die Dienstunfähigkeitsrente beträgt 0,25 % des Alterskapitals. In der UMVK war im Geschäftsjahr 2023 eine Klinik Mitglied. Insgesamt wurden in diesem und im letzten Geschäftsjahr jeweils 0,1 Mio. Euro aufgewendet. Im Jahr 2024 werden Beitragszahlungen in etwa gleicher Höhe anfallen.

Am 1. Oktober 2020 wurde eine neue Konzernbetriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) abgeschlossen, die zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Danach sind Mitarbeiter, die ab dem 1. Januar 2019 in ein Unternehmen der MEDICLIN eingetreten sind, und Mitarbeiter, die vor dem 1. Januar 2019 in eines der Unternehmen der MEDICLIN eingetreten sind und bisher keine arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusage erhalten haben, versorgungsberechtigt. Diese neue betriebliche Altersversorgung ist nicht mehr rein arbeitgeberfinanziert, sondern die Versorgungsberechtigten beteiligen sich an der Finanzierung ihrer Altersvorsorge.

Die MEDICLIN AG hat dafür mit dem KlinikRente Versorgungswerk einen Gruppenvertrag über die neue betriebliche Altersversorgung abgeschlossen. Diese betriebliche Altersversorgung erfolgt als beitragsorientierte Leistungszusage in Form einer Direktversicherung über Bruttoentgeltumwandlung und ist mischfinanziert. Hierfür gewährt MEDICLIN jedem versorgungsberechtigten Mitarbeiter einen Zuschuss zur Altersversorgung unter der Voraussetzung, dass die Mitarbeiter selbst einen Beitrag dazu leisten. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses beträgt 40,00 Euro monatlich und ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

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Der Mitarbeiter schließt eine Entgeltumwandlungsvereinbarung im Rahmen des Gruppenvertrages mit der KlinikRente über mindestens 1,00 % der Summe seiner monatlichen festen Entgeltbestandteile (Eigenbeitrag) ab.
Der volle AG-Zuschuss in Höhe von 40,00 Euro ist weiterhin davon abhängig, dass der Mitarbeiter auf einen ggf. bestehenden Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers zu vermögenswirksamen Leistungen verzichtet. Andernfalls werden geleistete vermögenswirksame AG-Leistungen auf den Anspruch auf AG-Zuschuss zur bAV angerechnet.
Der Mitarbeiter verfügt mindestens über eine Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten und das Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters ist ungekündigt. Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses ist unschädlich.
Der AG-Zuschuss zur bAV erfolgt nur für Verträge im Gruppenvertrag KlinikRente und setzt einen schriftlichen Antrag des Mitarbeiters voraus.

Zusätzlich zu dem Zuschuss von 40 Euro pro Monat leistet die MEDICLIN 15,0 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an die Direktversicherung weiter, soweit MEDICLIN durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Scheidet ein Mitarbeiter vor Eintritt eines Versorgungsfalles aus dem Arbeitsverhältnis aus, behält er eine anteilige Anwartschaft auf Versorgungsleistungen, auch wenn die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen zu diesem Zeitpunkt noch nicht erreicht sind.

Der Arbeitgeberzuschuss wird jährlich zum 1. Juli um jeweils 1,00 % erhöht. Die erste Erhöhung erfolgte zum 1. Juli 2021. Ebenfalls zum 1. Juli jedes Jahres erfolgt eine Überprüfung der 1,00%-Klausel des Eigenbeitrags als Voraussetzung für den Arbeitgeberzuschuss. Ergibt die Überprüfung, dass der Eigenbetrag mindestens um 5,00 Euro erhöht werden muss, um die 1,00%-Klausel zu erfüllen, erfolgt verpflichtend eine Anhebung des Entgeltumwandlungsbetrages. Die Zahlung einer Altersrente beginnt an dem auf die Vollendung des 67. Lebensjahres folgenden Monatsersten. Der Abruf vorgezogener Leistungen zur Altersversorgung ist ab dem vollendeten 62. Lebensjahr möglich. Ein Aufschub der Zahlung ist bis zum vollendeten 72. Lebensjahr möglich. Als Todesfallleistung ab Rentenbeginn wird eine Rente aus einem Kapital in Höhe der 20-fachen jährlich ab Rentenbeginn garantierten Rente, abzüglich bereits gezahlter ab Rentenbeginn garantierter Renten, vereinbart. Der Arbeitgeberzuschuss für dieses Altersabsicherungssystem belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 265 Tsd. Euro (Vorjahr: 241 Tsd. Euro). Insgesamt wurden seit Inkrafttreten dieses neuen Altersversorgungssystems 708 (bis 31.12.2021: 570) KlinikRente-Verträge abgeschlossen.

Darüber hinaus besteht für alle Mitarbeiter ein beitragsorientierter Plan im Rahmen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, in die der Arbeitgeber in Höhe des zum Vorjahr unverändert gültigen Beitragssatzes von 9,3 % (Arbeitgeberanteil) der rentenbeitragspflichtigen Vergütung einzuzahlen hat. Die Arbeitgeberbeiträge des Jahres betrugen 25,9 Mio. Euro (Vorjahr: 23,9 Mio. Euro).

(22) SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

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in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Rückstellungen für Pachterneuerung 174 174
Rückstellungen für Archivierung 1.563 1.615
Rückstellungen für Versicherungen 496 662
2.233 2.451

Die Rückstellung für Pachterneuerung betrifft die zukünftigen Rückbaukosten im Zusammenhang mit der Anmietung des MEDICLIN MVZ Leipzig. Die Rückstellungen für Archivierung decken die abgegrenzten Fremdkosten für die Aufbewahrungspflicht von Geschäftsunterlagen. Die Rückstellungen für Versicherungen stehen im Zusammenhang mit den Risiken aus der Haftpflichtversicherung (KSA Kommunaler Schadensausgleich) eines Krankenhauses.

Für die zum 31. Dezember 2023 bilanzierten Rückstellungen für Pachterneuerung wird nicht mit einem Verbrauch im kommenden Jahr gerechnet. Bei der Rückstellung für Versicherungen wird mit einer jährlichen Inanspruchnahme von weiteren zehn Jahren gerechnet.

Die Entwicklung der Rückstellungen im Berichtsjahr zeigt nachfolgende Übersicht:

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in Tsd. € Bestand 01.01.2023 Zugang Zinsen Verbrauch Auflösung Bestand 31.12.2023
Rückstellungen für Pachterneuerung 174 0 0 0 0 174
Rückstellungen für Archivierung 1.615 109 0 160 1 1.563
Rückstellungen für Versicherungen 662 0 -6 108 52 496
2.451 109 -6 268 53 2.233

(23 + 31) VERBINDLICHKEITEN NACH DEM KRANKENHAUSFINANZIERUNGSGESETZ

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in Tsd. € langfristig kurzfristig 31.12.2023 Gesamt langfristig kurzfristig 31.12.2022 Gesamt
Fördermittelverbindlichkeiten nach KHG
davon Einzelfördermittel 38.899 18.538 57.437 39.165 21.679 60.844
davon Pauschalfördermittel 0 6.716 6.716 0 6.127 6.127
38.899 25.254 64.153 39.165 27.806 66.971

Die Verbindlichkeiten nach dem KHG in Höhe von 64,2 Mio. Euro zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 (31.12.2022: 67,0 Mio. Euro) stehen überwiegend im Zusammenhang mit der Förderung von Neubaumaßnahmen an drei Klinikstandorten. Davon betreffen 21,9 Mio. Euro (Vorjahr: 22,2 Mio. Euro) den Klinikneubau für Neurologie, neurologische Intensivmedizin und Neurophysiologie am Standort der MEDICLIN Hedon Klinik in Lingen, der durch das Land Niedersachsen mit insgesamt 20,0 Mio. Euro gefördert wird. 19,5 Mio. Euro (Vorjahr: 19,5 Mio. Euro) betreffen die Förderung des Neubaus der Kinder- und Jugendpsychiatrie am MEDICLIN Müritz-Klinikum in Röbel durch das Land Mecklenburg-Vorpommern. Weitere 5,7 Mio. Euro (Vorjahr: 11,0 Mio. Euro) betreffen die Förderung eines Neubaus am Standort der MEDICLIN Seepark Klinik in Bad Bodenteich. Der Bilanzausweis betrifft die jeweils noch nicht zweckentsprechend verwendeten Einzelfördermittel für diese Baumaßnahmen. Im Übrigen enthält die Position Fördermittel nach § 14 a KHZG in Höhe von 10,8 Mio. Euro (Vorjahr: 9,1 Mio. Euro) sowie noch nicht zweckentsprechend verwendete pauschale Fördermittel nach landesrechtlichen Vorschriften zur Krankenhausfinanzierung.

(24) ÜBRIGE VERBINDLICHKEITEN

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in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Jubiläumsverpflichtungen 1.507 1.612

Bei den Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen handelt es sich um andere langfristig fällige Leistungen nach IAS 19. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 3,20 % (Vorjahr: 3,81 %). Bei einer Erhöhung oder Verminderung des Zinssatzes um 0,50 beziehungsweise 0,25 Prozentpunkte ergeben sich folgende Veränderungen der Rückstellung:

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in Tsd. € - 0,50

%
- 0,25

%
+ 0,25

%
+ 0,50

%
Rechnungszins (3,20 %) + 44 + 22 - 21 - 42

Von den Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen werden voraussichtlich 218 Tsd. Euro im Geschäftsjahr 2024 und 1.289 Tsd. Euro in den Folgejahren verbraucht. Der Zinsanteil belief sich im Berichtsjahr 2023 auf 56 Tsd. Euro (Vorjahr: 14 Tsd. Euro).

(27) SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

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in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Rückstellungen für Abrechnungsrisiken/​Rückerstattungen 7.410 7.964
Rückstellungen für Aufsichtsrat 39 -
Übrige Rückstellungen 4.890 4.641
12.339 12.605

Die Rückstellungen für Abrechnungsrisiken betreffen die Prüfung der erbrachten Krankenhausleistungen durch den Medizinischen Dienst (MD) nach § 275 SGB V. Stellt der MD bei dieser Prüfung fest, dass die erbrachten Leistungen unzutreffend abgerechnet wurden, wird eine Korrektur der Abrechnung vorgenommen. Grundsätzlich besteht für sämtliche Behandlungen ein Vergütungsanspruch. Erst durch die Überprüfung des MD können sich gegebenenfalls Rückerstattungen ergeben. Im Rahmen der Abschlusserstellung wird das Risiko möglicher MD-Beanstandungen abgeschätzt und diesem durch Bildung einer Rückstellung Rechnung getragen (Rückerstattungsverbindlichkeit). Die Umsatzerlöse werden somit in Höhe der Rückerstattung vermindert. In den übrigen Rückstellungen werden Rückstellungen für Prozessrisiken, sonstige Gewährleistungen sowie mögliche weitere Rückzahlungsansprüche abgebildet.

Die Entwicklung der Rückstellungen im Berichtsjahr zeigt nachfolgende Übersicht:

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in Tsd. € Bestand 01.01.2023 Zugang Verbrauch Auflösung Bestand 31.12.2023
Rückstellungen Abrechnungsrisiken/​ Rückerstattungen 7.964 875 1.429 0 7.410
Rückstellungen für Aufsichtsrat 0 39 0 0 39
Übrige Rückstellungen 4.641 1.260 895 116 4.890
12.605 2.174 2.324 116 12.339

(28) LAUFENDE ERTRAGSTEUERVERBINDLICHKEITEN

Die laufenden Ertragsteuerverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 belaufen sich auf 3,5 Mio. Euro. Zum Vorjahresstichtag bestanden noch laufende Ertragsteueransprüche in Höhe von 1,4 Mio. Euro.

(29) VERBINDLICHKEITEN NACH KRANKENHAUSENTGELTGESETZ/​BUNDESPFLEGESATZVERORDNUNG

Die Verbindlichkeiten nach KHEntgG betreffen Ausgleichsverpflichtungen nach dem KHEntgG beziehungsweise der BPflV.

(30) ÜBRIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten betreffen nachfolgende Sachverhalte:

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in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Jahresabschlusskosten 1.870 1.504
Sonstiger Materialbezug 325 395
Rechts- und Beratungskosten 111 279
Verbindlichkeiten aus Drittmitteln 105 301
Abgaben und Gebühren 57 86
Verbindlichkeiten aus Ärzteabrechnungen 129 90
Energie- und Wasserbezug 841 527
Kreditorische Debitoren 3.018 909
Versicherungen 566 11
Übriges 777 1.254
7.799 5.356

(32) ÜBRIGE VERBINDLICHKEITEN

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in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Personalkosten 17.488 21.326
Coronabedingte Schutzschirmleistungen 19.553 26.603
Abzuführende Lohnsteuer 4.759 4.703
Abzuführende Umsatzsteuer 195 233
Erhaltene Anzahlungen 148 201
Passive Rechnungsabgrenzung 1.135 123
43.278 53.189

Die übrigen Verbindlichkeiten aus Personalkosten betreffen im Wesentlichen:

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in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2022
Urlaubs- und Gleitzeitguthaben 7.678 7.381
Tantiemen 4.617 5.169
Lohnzuschläge 2.445 2.457
Gratifikationen 644 649
Abfindungen 642 3.784
Beiträge zur Berufsgenossenschaft 998 804
Sonstige Personalkosten 463 1.082
17.488 21.326

In den Abfindungen waren im Vorjahr Restrukturierungsaufwendungen für die Schließung eines Klinikstandortes in Höhe von 2,7 Mio. Euro enthalten.

Erläuterungen zur Konzerngewinn- und -verlustrechnung

(34) UMSATZERLÖSE

Sämtliche Umsatzerlöse des Konzerns sind im Inland angefallen. Sie verteilen sich wie folgt:

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in Mio. € 2023 2022
Postakut 353,9 322,1
Akut 302,8 302,3
Pflege 21,2 17,6
Coronabedingte Schutzschirmleistungen 7,6 18,0
Sonstige Erlöse 44,6 44,7
Umsatzerlöse 730,1 704,7

Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2023 lagen mit 730,1 Mio. Euro um 25,4 Mio. Euro oder 3,6 % über dem Vorjahreswert. Ohne Berücksichtigung der erhaltenen Schutzschirmleistungen und bereinigt um Desinvestments konnten die Umsatzerlöse operativ um 50,7 Mio. Euro oder 7,6 % gegenüber der Vergleichsperiode gesteigert werden.

In den sonstigen Erlösen sind Erlöse aus ambulanten Leistungen in Höhe von 18,1 Mio. Euro (Vorjahr: 17,1 Mio. Euro) enthalten. Des Weiteren beinhalten die sonstigen Erlöse neben Dienstleistungserlösen auch Verkaufserlöse aus der Abgabe von Apothekenwaren in Höhe von 5,3 Mio. Euro (Vorjahr: 5,2 Mio. Euro), Erlöse aus Wahlleistungen in Höhe von 6,8 Mio. Euro (Vorjahr: 6,3 Mio. Euro), aus Privatunterbringungen in Höhe von 2,8 Mio. Euro (Vorjahr: 2,3 Mio. Euro), aus den Bereichen Cafeteria, Kiosk und Gästeessen in Höhe von 5,9 Mio. Euro (Vorjahr: 4,4 Mio. Euro) sowie aus CoronaSchnelltests in Höhe von 1,8 Mio. Euro (Vorjahr: 5,4 Mio. Euro).

(35) SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge im Konzernabschluss stellen sich wie folgt dar:

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in Mio. € 2023 2022
Fördermittel 3,3 1,8
Aktivierte Eigenleistungen 1,9 0,0
Mieteinnahmen 1,1 1,0
Leistungen an Personal 0,7 0,7
Zahlungen aus dem Ausbildungsfonds 5,9 4,4
Sonstige Erlöse 23,8 9,7
Sonstige betriebliche Erträge 36,7 17,6

Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden seit dem Jahr 2013 grundsätzlich mit den Aufwendungen verrechnet, zu deren Lasten sie gebildet wurden. Im Jahr 2023 waren dies 2,3 Mio. Euro (Vorjahr: 4,9 Mio. Euro). Die aktivierten Eigenleistungen betreffen unter anderem Bau- und Architektenleistungen.

Die sonstigen Erlöse beinhalten als größter Einzelposten Zuschüsse für Energie in Höhe von 13,9 Mio. Euro (Vorjahr: 2,1 Mio. Euro). Zahlungen aus dem Ausbildungsfonds belaufen sich auf 5,9 Mio. Euro (Vorjahr: 4,4 Mio. Euro).

(36) MATERIALAUFWAND

Der Materialaufwand stieg proportional zum Umsatz um insgesamt 4,6 Mio. Euro auf 137,4 Mio. Euro (Vorjahr: 132,8 Mio. Euro). Aufgrund des Fachkräftemangels stiegen die Kosten für Fremdpersonal um 7,6 Mio. Euro von 7,0 Mio. Euro auf 14,6 Mio. Euro. Darüber hinaus stiegen leistungsbedingt die Aufwendungen für Implantate um 1,7 Mio. Euro. Durch die gestiegene Auslastung aber auch aufgrund gestiegener Preise erhöhten sich die Aufwendungen für Verpflegung um 2,7 Mio. Euro. Die Energieaufwendungen reduzierten sich aufgrund gefallener Energiepreise um 3,4 Mio. Euro. Die Aufwendungen für Laboruntersuchungen reduzierten sich insbesondere aufgrund geringerer Kosten für (Corona-) Schnelltestungen um 3,6 Mio. Euro. Aufgrund der Übernahme der Unterhaltsreinigung durch ein Tochterunternehmen der MEDICLIN reduzierten sich die Aufwendungen für Unterhaltsreinigung im Bereich der bezogenen Leistungen um 2,1 Mio. Euro. Die Materialaufwandsquote liegt mit 18,8 % auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 18,8 %).

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in Mio. € 2023 2022
Wirtschaftsbedarf 24,2 21,0
Medizinisches Material 57,5 55,3
Sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe inkl. Preisnachlässe /​ Boni /​ Skonti - 0,5 - 0,3
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 81,1 76,1
Energie/​Wasser/​Abwasser 19,1 22,3
Fremdleistungen Wirtschaftsbedarf 8,5 10,2
Medizinische Fremdleistungen 11,2 14,9
Sonstige Fremdleistungen 2,9 2,5
Medizinisches Fremdpersonal 14,6 7,0
Bezogene Leistungen 56,3 56,7
Materialaufwand 137,4 132,8

(37) PERSONALAUFWAND

Der Personalaufwand in Höhe von 460,6 Mio. Euro lag um 5,6 % über dem Vorjahreswert (Vorjahr: 436,3 Mio. Euro). Die Personalaufwandsquote für das Geschäftsjahr 2023 lag bei 63,1 % (Vorjahr: 61,9 %).

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in Mio. € 2023 2022
Löhne und Gehälter 388 368,9
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 72,6 67,4
davon Altersversorgung 2,2 1,5
Personalaufwand 460,6 436,3

Die zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung angefallenen Aufwendungen für Altersversorgung beliefen sich einschließlich der Beitragszahlungen an externe Versorgungseinrichtungen auf 2,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro). Sie betreffen:

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in Tsd. € 2023 2022
Einzahlungen in
leistungsorientierte Pläne 1.319 591
beitragsorientierte Pläne 847 866
Sonstige Leistungen zur Altersversorgung 58 65
2.224 1.522

Von den Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne entfallen 1.016 Tsd. Euro (Vorjahr: 810 Tsd. Euro) auf die MUK e. V. und 303 Tsd. Euro (Vorjahr: 41 Tsd. Euro) auf MAUK und die Kraichgau-Kliniken. Der hohe Anteil der MUK resultiert aus der Tatsache, dass deren Versorgungszusagen zu über 98,0 % durch eine Rückdeckungsversicherung abgedeckt sind. Die Aufwendungen betreffen die von der MEDICLIN an den Versicherungsträger geleisteten Zahlungen. Dagegen werden die leistungsorientierten Pläne der MAUK und der Kraichgau-Kliniken im Wesentlichen über die Bildung einer entsprechenden Rückstellung finanziert (siehe Ziffer (22)). Da der Zinsanteil bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen im Geschäftsjahr rund 98,4 % (Vorjahr: 90,1 %) des in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung ertragswirksam zu erfassenden Pensionsaufwandes ausmacht und im Finanzergebnis ausgewiesen wird, stellen sich die Einzahlungen in die leistungsorientierten Pläne entsprechend gering dar. Die Einzahlungen in beitragsorientierte Pläne betreffen Zuweisungen an drei Zusatzversorgungs- beziehungsweise Unterstützungskassen. Sonstige Leistungen zur Altersversorgung betreffen mit 55 Tsd. Euro (Vorjahr: 62 Tsd. Euro) Zahlungen an die Insolvenzsicherung.

(38) SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 7,7 Mio. Euro auf 70,0 Mio. Euro (Vorjahr: 62,3 Mio. Euro). Die übrigen Aufwendungen beinhalten als größten Einzelposten Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Ausbildungszuschlag in Höhe von 7,2 Mio. Euro (Vorjahr: 5,9 Mio. Euro).

Der Aufwand für kurzfristige Miet- und Leasingverhältnisse, der nicht als IFRS 16 abgebildet wird, beläuft sich zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf 2,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro). Der Aufwand für geringwertige Miet- und Leasingverhältnisse, die langfristig sind und nicht als IFRS 16 abgebildet werden, beläuft sich zum Stichtag auf 0,7 Mio. Euro (Vorjahr: 0,8 Mio. Euro). In der Position Mieten/​Pachten bleibt die Umsatzsteuer enthalten, da diese keinen Bestandteil der Anwendung von IFRS 16 darstellt.

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in Mio. € 2023 2022
EDV und Organisation 9,8 6,8
Bürobedarf 1,3 1,2
Fernsprechgebühren 0,7 0,8
Fuhrpark, Kfz-Kosten 0,6 0,7
Mieten/​Pachten 4,3 3,4
Post/​Frachten/​Zustellgebühren 1,0 1,0
Instandhaltung/​Wartung 18,1 18,1
Versicherungen 4,1 4,3
Rechts- und Beratungsaufwand 6,0 5,0
Reisekosten 1,4 1,0
Beiträge, Gebühren, Abgaben 2,3 2,2
Werbung/​Öffentlichkeitsarbeit 2,3 2,2
Sonstige Verwaltungskosten 3,9 5,5
Übrige Aufwendungen 14,2 10,1
Sonstiger betrieblicher Aufwand 70,0 62,3

(39) ABSCHREIBUNGEN

Die Abschreibungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf insgesamt 86,0 Mio. Euro (Vorjahr: 71,4 Mio. Euro). Hiervon entfallen 27,4 Mio. Euro (Vorjahr: 44,8 Mio. Euro) auf die Abschreibung von Nutzungsrechten. Die geringere Abschreibung auf Nutzungsrechte resultiert unter anderem aus der vorzeitigen Erneuerung der bestehenden Mietverträge für 20 Klinikimmobilien im November 2022 durch die zum Neubewertungszeitpunkt deutlich gestiegenen Zinsen (Grenzfremdkapitalzinssatz). Weitere 36,0 Mio. Euro (Vorjahr: 2,9 Mio. Euro) entfallen auf immaterielle Vermögenswerte. Die deutliche Steigerung resultiert aus der vollständigen Abschreibung der Firmenwerte dreier CGUs im Rahmen des Goodwill-Impairment-Tests (31,6 Mio. Euro) sowie weiterer Abschreibungen aufgrund eines beabsichtigten Asset Deals, auf den beizulegenden Zeitwert (1,5 Mio. Euro). Weitere Erläuterungen siehe Kapitel Goodwill-Impairment-Test unter Ziffer (1) Geschäftswerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte sowie Ziffer (13 + 33) Zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte und Schulden. Auf Sachanlagen entfallen 22,6 Mio. Euro (Vorjahr: 23,7 Mio. Euro).

(40) FINANZERGEBNIS

Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

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in Tsd. € 2023 2022
Zinsen und ähnliche Erträge 2.538 881
Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 23.949 - 10.623
Finanzergebnis - 21.411 - 9.742

Zinsen und ähnliche Erträge

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in Tsd. € 2023 2022
Zinsen aus Forderungen 43 50
Zinsen Einlage Kreditinstitute 1.503 24
Zinsen aus der Aufzinsung 8 163
Sonstige zinsähnliche Erträge 984 644
Zinsen und ähnliche Erträge 2.538 881

Aufgrund der gestiegenen Marktzinssätze werden von den Kreditinstitute für angelegte Liquiden Mittel und Sichteinlagen wieder Zinsen vergütet. Die sonstigen zinsähnlichen Erträge resultieren mit 980 Tsd. Euro aus Körperschaftsteuererstattungen für die Jahre 2010 bis 2014 und 2017 bis 2020 (im Vorjahr Körperschaftsteuererstattungen für die Jahre 2008 bis 2012 und 2015: 643 Tsd. Euro).

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

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in Tsd. € 2023 2022
Darlehenszinsen 3.315 967
Zinsen Altersversorgung 1.397 540
Zinsen aus Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 19.044 8.360
Sonstige zinsähnliche Aufwendungen 192 756
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 23.949 10.623

Die Darlehenszinsen betreffen fast ausschließlich ein Konsortialdarlehen. Wir verweisen hierzu auf die Erläuterungen zu den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Ziffer (19 + 25) Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen). Die höheren Zinsen aus Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 resultieren aus den zum Neubewertungszeitpunkt der Leasingverbindlichkeiten deutlich gestiegenen Zinssätzen (Grenzfremdkapitalzinssatz) im November 2022. Die sonstigen zinsähnlichen Aufwendungen beinhalten im Vorjahr im Wesentlichen die Bereitstellungsprovisionen für nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 0,4 Mio. Euro, die im November 2022 ausliefen. Eine Zusammenstellung der zukünftigen Zinszahlungen wird unter den langfristigen Schulden dargestellt.

(41) ERTRAGSTEUERN

Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

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in Tsd. € 2023 2022
Tatsächliche Ertragsteuer 2.100 3.005
Latente Steuerabgrenzung - 65 - 2.947
2.035 58

Die Überleitung vom Ergebnis vor Ertragsteuern auf den Ertragsteueraufwand stellt sich wie folgt dar:

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in Tsd. € 2023 2022
Konzernergebnis vor Steuern - 8.689 9.777
daraus rechnerische Steuerbelastung (15,825 %) - 1.375 1.547
Steuerwirkung aus ertragswirksamen
aktivierten Verlustvorträgen 0 - 671
Ertragsteuern Vorjahre - 3.259 - 396
Abschreibungen auf Firmenwerte 5.458 0
nicht aktivierbaren Verlusten des Geschäftsjahres - 399 0
Bewertungsunterschieden zwischen Konzern- und Steuerbilanz 0 - 331
Korrektur aktivierte Verluste der Vorjahre 1.675 - 96
Gewerbesteuer des Geschäftsjahres - 70 - 121
nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben 22 23
Sonstiges - 17 7
Tatsächlicher Steueraufwand 2.035 58

(42) AKTIONÄREN DER MEDICLIN AG ZUZURECHNENDES KONZERNERGEBNIS JE AKTIE

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem der Quotient aus dem Gewinn beziehungsweise Verlust, der den Eigenkapitalgebern zusteht, und der durchschnittlichen Anzahl von ausgegebenen Aktien während des Geschäftsjahres - gegebenenfalls mit Ausnahme der eigenen Anteile, die das Unternehmen selbst hält - gebildet wird. Sowohl im aktuellen Jahr als auch im Vorjahr wurden keine neuen Aktien ausgegeben, so dass es zu keiner Verwässerung des Ergebnisses je Aktie kam.

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2023 2022
Den Aktionären der MEDICLIN AG zuzurechnendes Konzernergebnis in Tsd. € - 10.776 9.441
Durchschnittliche Anzahl an ausgegebenen Aktien in Tsd. Stück 47.500 47.500
Unverwässertes Ergebnis je Aktie in € - 0,23 0,20

(43) ERFOLGSNEUTRALES ERGEBNIS

Bei den im erfolgsneutralen Ergebnis ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um Schätzungsänderungen nach IAS 19, die entstehen, wenn die bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen am Periodenende zugrunde gelegten Parameter wie beispielsweise Diskontierungszinssatz, Gehalts- oder Rententrends von den am Anfang der Periode geschätzten Parametern abweichen. Der daraus ermittelte Betrag wird dann unter Berücksichtigung der darauf entfallenden latenten Steuern erfolgsneutral mit dem Eigenkapital beziehungsweise der Gewinnrücklage verrechnet. Sie können zukünftig nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden.

Sonstige Angaben

Anzahl der Mitarbeiter nach Tätigkeitsbereichen

Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl nach Vollzeitkräften ohne Vorstand, Geschäftsführer und Auszubildende stellt sich wie folgt dar:

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ausgewiesen in Vollzeitkräften 2023 2022 Veränderung
Ärztlicher Dienst 825 849 - 24
Pflegedienst 2.330 2.291 + 39
Medizinisch-technischer Dienst 1.442 1.467 - 25
Funktionsdienst 393 405 - 12
Medizinischer Dienst 4.990 5.012 + 22
Wirtschafts- und Versorgungsdienst 1.101 1.081 + 20
Technischer Dienst 152 153 - 1
Verwaltung 604 611 - 7
Sonstiges Personal 31 32 - 1
Nichtmedizinischer Dienst 1.888 1.877 + 11
6.878 6.889 - 11

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Im Rahmen des Erwerbs von Sachanlagen bestehen zum 31. Dezember 2023 vertragliche Verpflichtungen von rund 1,1 Mio. Euro (Vorjahr: rund 7,7 Mio. Euro). Weitere wesentliche Haftungsverhältnisse oder finanzielle Verpflichtungen bestehen am Bilanzstichtag nicht.

Für die langfristig gemieteten 20 Klinikimmobilien hat die MEDICLIN AG gegenüber dem Vermieter (PATRIZIA Frankfurt Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH) eine Patronatserklärung abgegeben. Die MEDICLIN AG verpflichtet sich darin, den Mieter finanziell stets so ausgestattet zu halten, dass er alle gegenwärtigen und zukünftigen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag gegenüber dem Vermieter ordnungsgemäß erfüllen kann. Als Zahlungsverpflichtung des Mieters zählen auch Schadensersatzansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter.

Für die Darlehensfinanzierung zum Erwerb der MEDICLIN Rose Klinik wurde eine gesamtschuldnerische Bürgschaft der MEDICLIN AG in Höhe von 7,6 Mio. Euro bestellt.

Die MEDICLIN AG hat im Rahmen des Investitionsdarlehens über 20,0 Mio. Euro zur Finanzierung der Neubaumaßnahme am Standort der MEDICLIN Hedon Klinik in Lingen die selbstschuldnerische Mithaftung für die Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag übernommen.

Für die Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts ist eine der Voraussetzungen, dass die Gesellschafter selbstschuldnerische Bürgschaftserklärungen für Forderungen von kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegen das MVZ aus dessen vertragsärztlicher Tätigkeit abgeben. Die MediClin GmbH & Co. KG hat die verlangte Bürgschaftserklärung für die von ihr betriebenen MVZ abgegeben.

Zur Inanspruchnahme des § 264 Abs. 3 HGB für einige Tochterkapitalgesellschaften (siehe Anteilsbesitzliste) hat sich die MEDICLIN AG bereit erklärt, für die von diesen Tochtergesellschaften bis zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen (Patronatserklärung).

Finanzrisikomanagement

Durch seine Geschäftstätigkeit ist der Konzern in erster Linie einem Kreditrisiko sowie einem Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko ausgesetzt. Unter Kreditrisiko versteht man das Risiko der Zahlungsunfähigkeit oder der Verschlechterung der Bonität eines Vertragspartners. Da MEDICLIN ihre Umsätze fast vollständig (über 99,0 %) mit Rentenversicherungsträgern sowie gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen abwickelt, ist dieses Risiko als gering einzustufen. Das Liquiditätsrisiko ist die Gefahr, dass die MEDICLIN ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht zeitgerecht beziehungsweise nicht in voller Höhe nachkommen kann. Ein Refinanzierungsrisiko entsteht als spezielle Ausprägung des Liquiditätsrisikos, wenn bei Bedarf die erforderliche Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann. Ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement schließt das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung durch einen adäquaten Betrag an zugesagten Kreditlinien und mittelfristig die Fähigkeit zur Emission am Markt ein. Zur Stärkung der Liquidität sowie zur Vorhaltung ausreichender Finanzierungsmittel für internes Wachstum stehen ausreichend liquide Mittel zur Verfügung. Aufgrund der in den letzten Jahren verstärkten Dynamik des Geschäftsumfelds, in dem der Konzern operiert, ist es Ziel der Unternehmensführung, die notwendige Flexibilität in der Finanzierung beizubehalten, indem ausreichend ungenutzte Kreditlinien bestehen. Eine weitere Sicherungsmaßnahme ist die konzernweite Liquiditätsversorgung durch ein zentrales Cashpool-Management. Daneben besteht ein Zinsrisiko aus der möglichen Veränderung des Marktzinsniveaus. Bei MEDICLIN sind im Geschäftsjahr Aufwendungen für sogenannte Verwahrentgelte entstanden. Für erwartete Einlagenverluste wurde eine Risikovorsorge entsprechend IFRS 9 gebildet (98 Tsd. Euro; Vorjahr: 44 Tsd. Euro).

Das maximale Ausfallrisiko ist durch den in der Bilanz angesetzten Buchwert jedes finanziellen Vermögenswerts ersichtlich. Da bei den Forderungen die Vertragspartner anerkannte Finanzeinrichtungen sind, geht der Konzern davon aus, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen. Daher ist MEDICLIN der Auffassung, dass sich das maximale Ausfallrisiko mit dem Betrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Summe anderer kurzfristiger Vermögenswerte, abzüglich der zum Bilanzstichtag berücksichtigten Wertberichtigungen, deckt.

Kreditlinien

Wie unter Ziffer (19 + 25) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beschrieben, beinhaltet der Konsortialvertrag eine noch nicht ausgeschöpfte Kreditlinie in Höhe von 15 Mio. Euro (Fazilität B). Darüber hinaus beinhaltet er eine noch nicht in Anspruch genommene Erhöhungsoption von insgesamt maximal 20,0 Mio. Euro. Diese kann mit bis zu zwei Erhöhungsanfragen, wovon maximal 10,0 Mio. Euro auf Fazilität B entfallen dürfen, beantragt werden. Die Erhöhungsanfrage muss sich mindestens auf 10,0 Mio. Euro oder ein höheres ganzzahliges Vielfaches von 1,0 Mio. Euro belaufen. Daneben besteht noch eine Vereinbarung über eine freie Kreditlinie in Höhe von 9,75 Mio. Euro bei einem Geldinstitut.

Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023

Dr. Jan Liersch (Vorsitzender), Düsseldorf

Geschäftsführer der Broermann Holding GmbH, Königstein im Taunus Geschäftsführer der RKG Reha-Kliniken GmbH, Königstein im Taunus Geschäftsführer der Broermann Health & Heritage Hotels GmbH, Königstein im Taunus (ab 01.05.2023)

Präsident des Verwaltungsrats Hotel Montreux Palace SA, Montreux (CH)

Präsident des Verwaltungsrats Hotel Suisse Majestic SA, Montreux (CH)

Geschäftsführer der Atlantic Hotel Betriebsgesellschaft mbH, Königstein im Taunus

Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: Vorsitzender des Aufsichtsrats

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RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt an der Saale

Mitglied des Aufsichtsrats

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Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg
Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Gießen

Hans Hilpert 1 (stellvertretender Vorsitzender), Bexbach-Oberbexbach

Sporttherapeut, MediClin GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Blieskastel

Michael Bock, Leverkusen

Geschäftsführer der REALKAPITAL Vermögensmanagement GmbH, Leverkusen Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Mitglied des Aufsichtsrats

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TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, München
Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. KGaA, Frankfurt am Main (ab November 2023)

Barbara Brosius, Kronberg im Taunus

Unternehmensberaterin Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Mitglied des Aufsichtsrats

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Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg

Dr. Julia Dannath-Schuh, Meilen (CH)

Vizepräsidentin Personalentwicklung und Leadership der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich

Mitglied des Verwaltungsrats Alsia & Partners AG, Zürich (CH) (bis April 2023)

Vizepräsidentin des Verwaltungsrats Alsia & Partners AG, Zürich (CH) (ab April 2023)

Mitglied des Verwaltungsrats Business Tools AG, Zürich (CH), (ab 03.04.2023)

Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Mitglied des Aufsichtsrats

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RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt an der Saale

Walburga Erichsmeier 1 , Blomberg

Stellvertretende Bezirksgeschäftsführerin bei ver.di, Bezirk Ostwestfalen-Lippe

1 Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer

Kai Hankeln, Bad Bramstedt

Chief Executive Officer (CEO) der Asklepios Kliniken Gruppe Vorstandsvorsitzender der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg Geschäftsführer der Asklepios Kliniken Management GmbH, Falkenstein im Taunus Geschäftsführer der Asklepios Zentrallager Besitzgesellschaft mbH, Hamburg Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Vorsitzender des Aufsichtsrats

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Asklepios Fachklinikum Stadtroda GmbH, Stadtroda

Mitglied des Aufsichtsrats

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RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt an der Saale

Dr. med. Sigrid R.-M. Krause 1 , Bad Münder

Direktorin Psychosomatik und Psychiatrie, Chefärztin des Krankenhauses für Akutpsychosomatik, Chefärztin der Rehabilitationsklinik für Psychosomatik und Verhaltensmedizin der MediClin GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Bad Münder

Rainer Laufs, Kronberg im Taunus

Selbstständiger Unternehmensberater Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Mitglied des Aufsichtsrats

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Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg

Thomas Müller 1 , Neunkirchen

ver.di Bezirksgeschäftsführer der Region Saar Trier Stellvertretender Vorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes

Elke Schwan 1 , Bad Soden-Salmünster

Masseurin und medizinische Bademeisterin, MediClin GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Bad Orb

Frauke Schwedt 1 , Hamburg

Diplom-Psychologin /​ Psychologische Psychotherapeutin, MediClin GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Soltau

Daniela Sternberg-Kinzel 1 , Karlshagen

Leiterin Patientenverwaltung, MediClin GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Trassenheide

Marco Walker, Hamburg

COO der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg Geschäftsführer der Asklepios Kliniken Management GmbH, Königstein im Taunus Geschäftsführer der Fürstenberg Institut GmbH, Hamburg Geschäftsführer der Poly Z Med GmbH, Königstein im Taunus Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Mitglied des Aufsichtsrats

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Meierhofer AG, München
Universitätsklinikum Gießen Marburg GmbH, Gießen
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt an der Saale

1 Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer

Matthias H. Werner 1 , Biberach (Baden)

Dipl.-Sozialpädagoge (BA) /​ Erlebnispädagoge, MediClin GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Offenburg

Cornelia Wolf, Immenstaad

REVISION Audit Consultants, Unternehmensberatung

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2023 setzten sich die Ausschüsse aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Präsidialausschuss

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Dr. Jan Liersch (Vorsitz)
Hans Hilpert (Stellvertreter)
Kai Hankeln
Rainer Laufs
Thomas Müller
Dr. med. Sigrid R.-M. Krause

Prüfungsausschuss

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Michael Bock (Vorsitz)
Walburga Erichsmeier
Matthias H. Werner
Cornelia Wolf

Nominierungsausschuss

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Dr. Jan Liersch (Vorsitz)
Michael Bock
Cornelia Wolf

Vermittlungsausschuss gemäß § 27 MitbestG

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Dr. Jan Liersch (Vorsitz)
Hans Hilpert (Stellvertreter)
Frauke Schwedt
Cornelia Wolf

COVID-19-Sonderausschuss

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Dr. Jan Liersch (Vorsitz) Michael Bock
Hans Hilpert
Kai Hankeln
Rainer Laufs
Thomas Müller

Vorstand

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Dr. Joachim Ramming, Chief Executive Officer (CEO), geschäftsansässig in Offenburg
Tino Fritz, Chief Financial Officer (CFO), geschäftsansässig in Offenburg
Thomas Piefke, Chief Operating Officer (COO), geschäftsansässig in Offenburg (ab 01.10.2023)
Dr. York Dhein, Chief Operating Officer (COO), geschäftsansässig in Offenburg (bis 30.09.2023)

1 Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer

Organbezüge

Die für die aktive Tätigkeit des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 gewährten Gesamtbezüge beliefen sich auf insgesamt 1.997 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.830 Tsd. Euro). Sie setzten sich zusammen aus kurzfristig fälligen Leistungen (Festvergütungen) in Höhe von 1.234 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.195 Tsd. Euro) und einer einjährigen variablen Vergütung in Höhe von 663 Tsd. Euro (Vorjahr: 635 Tsd. Euro). In den kurzfristig fälligen Leistungen sind Nebenleistungen in Höhe von 101 Tsd. Euro (Vorjahr: 95 Tsd. Euro) enthalten, die Sachbezüge aus Dienstwagengestellung sowie aus dem Arbeitgeberanteil der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie vereinzelt zur Rentenversicherung betreffen. Andere langfristig fällige Leistungen (mehrjährige variable Vergütungen) ergeben sich erst im Jahr des Ablaufs des jeweiligen Dienstvertrags. Der ehemalige COO-Vorstand hat sein Amt als Mitglied des Vorstands der MEDICLIN Aktiengesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2023 niedergelegt. Nach dem Niederlegungszeitpunkt bis zum Beendigungszeitpunkt ist er von der Erbringung seiner Dienste als Vorstandsmitglied der Gesellschaft unwiderruflich freigestelt. Für den Zeitraum bis zum Ende des Dienstvertrags wurde die geschuldete Vergütung in Höhe von 0,3 Mio. Euro zurückgestellt.

Die Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat betrug im Berichtsjahr 240 Tsd. Euro (Vorjahr: 248 Tsd. Euro). Sie setzt sich zusammen aus:

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in Tsd. € 2023 2022
Grundvergütung 175 175
Sitzungsgelder 45 54
Ausschusstätigkeit 20 19
240 248

Für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind lediglich Vergütungen enthalten, die im Zusammenhang mit ihrer Organtätigkeit stehen. Im Geschäftsjahr 2023 bestanden, wie auch schon 2022, keine Kredite gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats.

Seit dem Geschäftsjahr 2021 gibt es neue gesetzliche Anforderungen zur Erstellung des Vergütungsberichts gemäß § 162 AktG. Demnach sind Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft verpflichtet, jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen - unter Namensnennung - gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns gewährte und geschuldete Vergütung zu erstellen. Der Vergütungsbericht wird in dem Geschäftsjahr erstellt, das auf das Geschäftsjahr folgt, für das der Vergütungsbericht aufzustellen ist. Der Vergütungsbericht 2023 wird der Hauptversammlung der MEDICLIN Aktiengesellschaft im Jahr 2024 zur Billigung vorgelegt (§ 120a Abs. 4 Satz 1 AktG). Nach dem Billigungsbeschluss wird der Vergütungsbericht und der Vermerk über dessen Prüfung zehn Jahre lang auf der Internetseite der Gesellschaft kostenfrei öffentlich zugänglich gemacht (§ 162 Abs. 4 AktG). Der Bericht über das Vergütungssystem des Vorstands und das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat sind ebenfalls auf der Internetseite verfügbar.

Berichterstattung über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß IAS 24

Als nahestehende Personen gelten natürliche sowie juristische Personen, die die MEDICLIN AG als berichtendes Unternehmen oder eines ihrer Tochterunternehmen beherrschen oder wesentlich auf sie einwirken können. Des Weiteren gehören hierzu auch natürliche oder juristische Personen, die von der MEDICLIN AG oder einem ihrer Tochterunternehmen beherrscht werden beziehungsweise auf die unmittelbar oder mittelbar wesentlich Einfluss ausgeübt werden kann. Mit eingeschlossen werden dabei auch die Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen.

Nahestehende Personen

Als nahestehende Personen und Unternehmen gemäß IAS 24 gelten für MEDICLIN die Personen und Unternehmen, die den Konzern beherrschen beziehungsweise einen maßgeblichen Einfluss auf diesen ausüben oder durch den Konzern beherrscht beziehungsweise maßgeblich beeinflusst werden. Dazu gehören die aktiven Mitglieder der Vorstände und der Aufsichtsräte der MEDICLIN AG und ihrer Mehrheitsaktionärin, der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg.

Den Vorstand der MEDICLIN AG im Geschäftsjahr 2023 bilden der Vorstandsvorsitzende (Chief Executive Officer) Herr Dr. Joachim Ramming, der Finanzvorstand (Chief Financial Officer) Herr Tino Fritz und die Vorstände für das operative Geschäft (Chief Operating Officer) Herr Dr. York Dhein (bis 30.09.2023) und Herr Thomas Piefke (ab 01.10.2023).

Mehrere Mitglieder des Aufsichtsrats der MEDICLIN AG haben beziehungsweise hatten im Geschäftsjahr 2023 leitende Funktionen im Asklepios-Konzern und im Konzern der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft. Ihre verschiedenen Funktionen und Aufgaben sind im Abschnitt Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 ersichtlich. Zahlungen, die an den Vorstand und den Aufsichtsrat geleistet werden, werden in nachfolgender Tabelle als Vergütungen für das Management in Schlüsselpositionen dargestellt. Die Zahlungen beinhalten neben den Vergütungen für Vorstands- und Aufsichtsratstätigkeiten auch die zusammengefassten Gehaltszahlungen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sowie Managementvergütungen, die nach beziehungsweise aus Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wurden.

Nahestehende Unternehmen

Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA hält 52,73 % am Grundkapital der MEDICLIN AG. Da der MEDICLIN-Konzern als Teilkonzern in den Konzernabschluss der Asklepios-Gruppe einbezogen ist, werden neben den eigenen Tochterunternehmen auch die Tochterunternehmen der Broermann Holding GmbH sowie die weiteren Gesellschaften, an denen Herr Dr. Bernard große Broermann beziehungsweise nach seinem Ableben am 25. Februar 2024 seine Erben beherrschend beteiligt sind, als nahestehende Personen und Unternehmen definiert. Seit dem Geschäftsjahr 2017 zählt die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft einschließlich ihrer Tochtergesellschaften auch zu dem Kreis nahestehender Unternehmen.

Als weitere nahestehende Unternehmen werden die Unternehmen der ERGO Group AG (ERGO) definiert, die mit einem Anteil von 35,0 % die zweitgrößte Aktionärin der MEDICLIN AG ist. Die ERGO ist Teilkonzern der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG (Munich RE).

Des Weiteren wird das Immobiliensondervermögen OIK-Fonds MediClin zum Kreis der nahestehenden Unternehmen gezählt, da dieses Sondervermögen seitens der ERGO nach IFRS 10 beherrscht wird und in deren Konzernabschluss einbezogen wird. Zwischen der MEDICLIN und dem OIK-Fonds beziehungsweise dessen Treuhänder, die PATRIZIA Frankfurt Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Augsburg, bestehen umfangreiche Mietverhältnisse. Im Rahmen dieser Verträge hat die MEDICLIN neben den Mietzahlungen Rückzahlungsansprüche an den Fonds aus der Vorfinanzierung von Klinikerweiterungen und anderen Baumaßnahmen.

Die neuen Mietverträge gelten jeweils ab dem 1. Januar 2023 und haben grundsätzlich eine Festlaufzeit von 15 Jahren, abgesehen von drei Standorten, für die zum Teil eine längere beziehungsweise kürzere Laufzeit vereinbart ist.

Neben den Geschäftsbeziehungen zu in den Konzernabschluss einbezogenen vollkonsolidierten Gesellschaften existiert eine Beziehungen zu einem Unternehmen der MEDICLIN AG, das aufgrund von Wesentlichkeitsgesichtspunkten nicht in den Konzernabschluss der MEDICLIN AG einbezogen wurden. Bei dieser Gesellschaft handelt es sich um eine lokale Servicegesellschaft, in die bestimmte Leistungen wie Catering, Reinigungs- und Verwaltungsarbeiten ausgegliedert wurden. Die Gesellschaft wurde zum 31. Dezember 2023 aufgelöst. Anfang 2023 wurden nur noch die Schlusszahlungen für die Dezemberabrechnung 2022 vereinnahmt.

Nach IAS 24.9(b)(v) steht ein Unternehmen einem berichtenden Unternehmen nahe, wenn das Unternehmen einen Plan für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugunsten der Arbeitnehmer entweder des berichtenden Unternehmens oder eines dem berichtenden Unternehmen nahestehenden Unternehmens hat. Diese Voraussetzungen treffen für die MAUK zu. Die MAUK ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die die vorgesehenen Ruhegeldleistungen an die Ruhegeldempfänger gewährt. Finanziert werden diese Leistungen durch Zuwendungen der MEDICLIN an die MAUK. Ausführliche Beschreibungen zur MAUK finden sich unter den Erläuterungen zu Ziffer (21) Pensionen und ähnliche Verpflichtungen.

Die Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen stellen sich wie folgt dar:

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in Mio. € 2023 2022
Erträge
Erstattung Energiekostenzuschüsse 6,8 0,0
Umsätze aus Postakut-, Akut- und Pflegeleistungen 3,2 2,7
Einnahmen Objektmanagement 0,0 0,5
Pensionszahlungen der MAUK 1,2 1,2
Umsätze Serviceleistungen 1,5 1,1
Aufwendungen
Leasingaufwendungen 36,6 47,1
Verwaltungskosten (Vorjahr: Kosten Liegenschaftsverwaltung) 0,4 0,9
Versicherungsprämien 2,1 1,4
Serviceleistungen 2,6 4,8
Vergütungen für das Management in Schlüsselpositionen 3,2 2,7
Zuwendungen an MAUK 1,2 1,2
EDV-Leistungen 3,1 1,9

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in Mio. € 31.12.2023 31.12.2022
Forderungen
Rückzahlungsanspruch Energiekosten-Beihilfen 6,8 0,0
Rückzahlungsanspruch aus Vorfinanzierung Klinikerweiterungen/​Baumaßnahmen 0,8 0,1
Forderungen aus Postakut-, Akut- und Pflegeleistungen 0,3 0,3
Forderungen aus Serviceleistungen 0,3 0,0
Verbindlichkeiten
Serviceleistungen 0,1 0,5
EDV-Leistungen 0,1 0,1
Rückstellungen für Versicherungsprämien 0,3 0,3
Rückstellungen für Vergütungen für das Management in Schlüsselpositionen 0,9 1,6

Die Vergütung der Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgt grundsätzlich zu marktüblichen Konditionen.

Bei der Erstattung der Energiekostenhilfen handelt es sich um einen Ausgleichsanspruch gegenüber der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA nach § 311 Abs. 2 Satz 2 AktG für den Verzicht der Gesellschaften der MEDICLIN AG auf Energiekostenhilfen. Im Geschäftsjahr hat die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA mit der MEDICLIN AG eine Vereinbarung getroffen, in der geregelt ist, aufgrund des übergeordneten Konzerninteresses der Asklepios-Gruppe, auf öffentliche Energiekostenhilfen außerhalb des § 26 f KHG zu verzichten. Es sollen keine Energiekostenhilfen in Anspruch genommen oder beantragt werden sowie bereits erhaltene oder beantragte Energiekostenhilfen wieder zurückgezahlt beziehungsweise nicht in Empfang genommen werden. Als Kompensation hat sich die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA gegenüber der MEDICLIN AG verpflichtet, die der MEDICLIN AG und ihren Tochtergesellschaften durch diese Veranlassung entstandenen beziehungsweise entstehenden Nachteile auszugleichen.

Umsätze aus Postakut-, Akut- und Pflegeleistungen betreffen drei private Krankenversicherungen, die zum Konzernverbund der ERGO zählen. Diese Umsätze machen weniger als 0,4 % (im Vorjahr: weniger als 0,4 %) der Umsatzerlöse aus.

Das Objektmanagement der Immobilien des Immobiliensondervermögens OIK-Fonds MediClin wurde mit 1,0 % der jährlichen Mietzahlungen vergütet. Mit Abschluss der neuen Mietverträge entfällt diese Vergütung ab 2023.

Den Pensionszahlungen der MAUK stehen aufwandseitig entsprechende Zuwendungen an MAUK gegenüber. Der Saldo aus Pensionszahlung und Zuwendungen schlägt sich in einer Erhöhung oder Verminderung des Kassenvermögens der MAUK nieder.

Die Umsätze Serviceleistungen betreffen in erster Linie die Vergütungen für die Abrechnung der Löhne und Gehälter für mehrere Asklepios-Einrichtungen durch die MediClin GmbH & Co. KG (2023: 1.374 Tsd. Euro; 2022: 1.075 Tsd. Euro).

Leasingaufwendungen betreffen Mietzahlungen an den OIK-Fonds MediClin für die Anmietung von 20 Klinikimmobilien. Aufgrund der Anwendung von IFRS 16 werden die Leasingaufwendungen seit dem Geschäftsjahr 2019 in der GuV nicht mehr unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst, sondern als Abschreibung auf Nutzungsrechte und unter den Zinsaufwendungen abgebildet, wobei sich aufgrund der Linearisierung des Zahlungsstroms Abweichungen zu dem tatsächlichen Zahlungsfluss der laufenden Mietzahlungen ergeben.

Nach den neu abgeschlossenen OIK-Mietverträgen wird für die Verwaltung der Liegenschaften eine Verwaltungskostenpauschale von 1,0 % der jeweils aktuellen Grundmiete erhoben. Nach den alten Vertragsregelungen wurden bis 2022 die Kosten der Liegenschaftsverwaltung mit 2,0 % der jährlichen Mietzahlungen an den OIK-Immobilienfonds in Rechnung gestellt. Die Vereinbarung über die Liegenschaftsverwaltung entfällt mit den neu abgeschlossenen Mietverträgen ab 2023.

Die Versicherungsprämien betreffen Zahlungen aufgrund unterschiedlicher Versicherungsverträge mit Tochtergesellschaften der ERGO (2023: 1,1 Mio. Euro; 2022: 0,8 Mio. Euro). Des Weiteren hat die MUK mit der Victoria Lebensversicherung AG, einer 100%igen Tochter der ERGO, eine Rückdeckungsversicherung im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrags abgeschlossen, über die die betriebliche Altersversorgung der MEDICLIN, die MediClinRent, abgesichert wird. Im Jahr 2022 wurden hierfür 1,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro) einbezahlt.

Die Aufwendungen für Serviceleistungen betreffen:

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in Mio. € 2023 2022
Leistungen nicht konsolidierter MEDICLIN Servicegesellschaften 0,2 2,2
Vermittlung Pflegepersonal (Asklepios) 0,1 0,8
Einkaufskooperationen (Asklepios) 0,1 0,7
Beratungsleistungen (Asklepios) 1,2 0,2
Apothekenumsätze (Asklepios) 0,4 0,4
Sonstiges (Asklepios) 0,4 0,5
Apothekenumsätze (RHÖN) 0,2 0,2
2,6 5,0

Vergütungen für das Management in Schlüsselpositionen betreffen Zahlungen, die an den Vorstand und den Aufsichtsrat geleistet werden. Die Zahlungen beinhalten neben den Vergütungen für Vorstands- und Aufsichtsratstätigkeiten auch die zusammengefassten Gehaltszahlungen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Die unter den Verbindlichkeiten ausgewiesenen Rückstellungen für Vergütungen für das Management in Schlüsselpositionen sind bis auf 17 Tsd. Euro (Vorjahr: 63 Tsd. Euro) innerhalb eines Jahres fällig. Darin enthalten sind auch Leistungen anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Höhe von 101 Tsd. Euro (Vorjahr: Volker Hippler 464 Tsd. Euro). Sie betreffen die Vergütung für die Dienstfreistellung für den ausgeschiedenen Vorstandsvorsitzenden Herrn York Dhein für den Zeitraum Januar 2024 bis März 2024 (Vorjahr: Volker Hippler für Januar 2023 bis März 2023).

Die Zuwendungen an die MAUK dienen der Refinanzierung der Pensionszahlungen, die durch die Mitarbeiterunterstützungskasse geleistet werden.

EDV-Leistungen betreffen im Wesentlichen Wartungs- und Softwarepflegegebühren sowie Projekt- und Entwicklungsleistungen durch die Meierhofer-Gruppe.

Entsprechenserklärung Deutscher Corporate Governance Kodex (§ 161 AktG)

Die Entsprechenserklärung der MEDICLIN AG nach § 161 AktG wurde und wird immer in der aktuellen Fassung auf den Internetseiten der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Die Entsprechenserklärung ist auch in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB enthalten, die ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist.

Honorar des Abschlussprüfers

Das vom Konzernabschlussprüfer berechnete Gesamthonorar stellt sich wie folgt dar:

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in Tsd. € ohne Umsatzsteuer 2023 2022
Abschlussprüfung 642 458
Andere Bestätigungsleistungen 451 179
Steuerberatungsleistung 0 0
Sonstige Leistungen 0 0
1.093 637

Die Honorare für die Abschlussprüfung betreffen die Prüfung des Konzernabschlusses, gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Jahresabschlüssen der MEDICLIN AG und ihrer verbundenen Unternehmen sowie prüferische Durchsichten. Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen entfallen auf die Prüfung von Financial Covenants im Zusammenhang mit der Erfüllung von Nachweispflichten aus Kreditverträgen, der Bescheinigung für krankenhausrechtliche Zwecke sowie die Prüfung des Vergütungsberichts.

Nachtragsbericht

Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages am 23. Feburar 2024 wird das Evangelische Herzzentrum Coswig gGmbH, eine Tochtergesellschaft der Johannisstift Diakonie gAG, Berlin, das MEDICLIN Herzzentrum Coswig übernehmen. Der Betriebsübergang hängt noch von verschiedenen Bedingungen ab und soll zeitnah stattfinden.

Darüber hinaus sind keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen MEDICLIN einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet.

Offenburg, 25. März 2024

Dr. Joachim Ramming, Vorstandsvorsitzender (CEO)

Tino Fritz, Vorstand Finanzen (CFO)

Thomas Piefke, Vorstand (COO)

" BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die MEDICLIN Aktiengesellschaft, Offenburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der MEDICLIN Aktiengesellschaft, Offenburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der MEDICLIN Aktiengesellschaft, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die nichtfinanzielle Konzernerklärung zur Erfüllung der §§ 315b bis 315c HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 20233 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten nichtfinanziellen Konzernerklärung

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung

1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

2. Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen

3. Bilanzierung latenter Steuern

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

1. Sachverhalt und Problemstellung

2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3. Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt € 16,7 Mio. (1,9 % der Bilanzsumme bzw. 8,5 % des Eigenkapitals) unter dem Bilanzposten "Geschäftswerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswerts. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Cashflows der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cashflow Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Darüber hinaus enthält die Planung modellimmanente Annahmen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter über die Prolongation von Immobilienmietverträgen bzw. über Reinvestitionen in Immobilien nach Auslaufen eines Portfolios an Immobilienmietverträgen zum 31. Dezember 2037. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests kam es auch nach Berücksichtigung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Kosten der Veräußerung bei den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Standorte 1,3 und 6 zu Wertminderungen von insgesamt € 33,2 Mio.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Cashflows der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Cashflows mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Ergänzende Anpassungen der Mittelfristplanung, unter anderem im Hinblick auf Annahmen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter über die Prolongation von Immobilienmietverträgen bzw. über Reinvestitionen in Immobilien, für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung wurden von uns mit den gesetzlichen Vertretern diskutiert und nachvollzogen. Zudem haben wir die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen. Für Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, bei denen eine für möglich gehaltene Änderung einer Annahme zu einem erzielbaren Betrag unterhalb des Buchwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts führen würde, haben wir uns davon vergewissert, dass die erforderlichen Anhangangaben gemacht wurden.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.

3. Die Angaben der Gesellschaft zum Werthaltigkeitstest und zum Bilanzposten "Geschäftswerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte" sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze", "Ermessensentscheidungen und Wahlrechte bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden", "Schätzungen und Beurteilungen des Managements" sowie in Textziffer 1 des Konzeranhangs enthalten.

2. Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen

1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" insgesamt € 41,7 Mio. (4,7 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen setzen sich zusammen aus den Verpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von € 44,5 Mio. und dem Planvermögen in Höhe von € 3,0 Mio. Die MediClin-Unterstützungskasse e. V., Offenburg, wird als rückgedeckte Unterstützungskasse als leistungsorientierter Versorgungsplan bilanziert. Die zugesagte, aber nicht vom Versicherungstarif der Rückdeckungsversicherung abgedeckte Rentenanpassung wurde bisher aus den Überschüssen der Rückdeckungsversicherung finanziert. Da aufgrund der bisherigen Niedrigzinsphase die Überschüsse nicht mehr zur Finanzierung der Rentenanpassung ausreichen, wird seit 2019 eine Klassifizierung als leistungsorientierter Versorgungsplan vorgenommen. Die Bewertung der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen erfolgt nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Dabei sind insbesondere Annahmen über die langfristigen Gehalts- und Rententrends, die durchschnittliche Lebenserwartung und die Fluktuation zu treffen. Der Abzinsungssatz ist aus der Rendite hochwertiger, währungskongruenter Unternehmensanleihen mit vergleichbaren Laufzeiten abzuleiten. Dabei müssen regelmäßig Extrapolationen vorgenommen werden, da keine ausreichenden langfristigen Unternehmensanleihen existieren. Abweichend hiervon wird der rückgedeckte Teil der MediClin-Unterstützungskasse e. V. in Anlehnung an IAS 19.115 in Höhe des vorhanden Planvermögens angesetzt. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der wiederum mit Schätzungsunsicherheiten verbunden ist.

Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da der Ansatz und die Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens in einem wesentlichen Maß auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft basieren.

2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die eingeholten versicherungsmathematischen Gutachten und die fachliche Qualifikation der externen Gutachter gewürdigt. Ferner haben wir uns unter anderem mit den spezifischen Besonderheiten der versicherungsmathematischen Berechnungen befasst und das Mengengerüst, die versicherungsmathematischen Parameter, sowie das den Bewertungen zugrundeliegende Bewertungsverfahren auf Standardkonformität und Angemessenheit überprüft. Zudem wurde die Entwicklung der Verpflichtung und der Aufwandskomponenten gemäß versicherungsmathematischem Gutachten vor dem Hintergrund der eingetretenen Änderungen in den Bewertungsparametern und im Mengengerüst analysiert und plausibilisiert. Für die Prüfung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens haben wir Bank- und Fondsbestätigungen eingeholt. Darüber hinaus haben wir die Klassifizierung der Versorgungszusagen in leistungsorientierte und beitragsorientierte Zusagen sowie die Qualifizierung des vorhandenen Vermögens als Planvermögen überprüft.

Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Pensionsrückstellungen sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" und "Schätzungen und Beurteilungen des Managements" sowie in Textziffer 21 des Konzernanhangs enthalten.

3. Bilanzierung latenter Steuern

1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden nach Saldierungen aktive latente Steuern in Höhe von € 11,0 Mio. ausgewiesen. Vor Saldierung mit kongruenten passiven latenten Steuern sind aktive latente Steuern in Höhe von € 69,1 Mio. bilanziert.. Die Bilanzierung erfolgte in dem Umfang, in dem es nach den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft zu versteuernde Ergebnisse anfallen, durch die die abzugsfähigen temporären Differenzen und noch nicht genutzten steuerlichen Verluste genutzt werden können. Dazu werden, soweit nicht ausreichend passive latente Steuern vorhanden sind, Prognosen über die künftigen steuerlichen Ergebnisse ermittelt, die sich aus der verabschiedeten Planungsrechnung ergeben. Insgesamt wurden auf noch nicht genutzte steuerliche Verluste in Höhe von € 21,2 Mio. keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da eine steuerliche Nutzung aus der Verrechnung mit steuerlichen Gewinnen nicht wahrscheinlich ist.

Aus unserer Sicht war die Bilanzierung latenter Steuern im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da sie in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und daher mit Unsicherheiten behaftet ist.

2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die internen Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Steuersachverhalten und das methodische Vorgehen zur Ermittlung, Bilanzierung und Bewertung der latenten Steuern beurteilt. Weiterhin haben wir die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen und noch nicht genutzte steuerliche Verluste auf Basis unternehmensinterner Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der Gesellschaft beurteilt und die Angemessenheit der zugrunde liegenden Einschätzungen und Annahmen gewürdigt.

Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

3. Die Angaben der Gesellschaft zu den latenten Steuern sind in Textziffer 5 des Konzernanhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die nichtfinanzielle Konzernerklärung zur Erfüllung der §§ 315b bis 315c HGB als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Konzernlageberichts.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem

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die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB
alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei MC_​AG_​KA+LB_​ESEF_​2024_​03_​25.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.
beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 15. Juni 2023 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Oktober 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Konzernabschlussprüfer der MEDICLIN Aktiengesellschaft, Offenburg, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

HINWEIS AUF EINEN SONSTIGEN SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlageberichtsowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Ey. "

Frankfurt am Main, den 25. März 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Michael Ey, Wirtschaftsprüfer

Dennis Kaufholz, Wirtschaftsprüfer

WEITERE INFORMATIONEN

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der MEDICLIN Aktiengesellschaft ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Offenburg, 25. März 2024

Dr. Joachim Ramming, Vorstandsvorsitzender (CEO)(

Tino Fritz, Vorstand Finanzen (CFO)

Thomas Piefke, Vorstand (COO)

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

MEDICLIN hat das Geschäftsjahr 2023 trotz vieler Herausforderungen erfolgreich gemeistert.

Der andauernde russische Angriffskrieg auf die Ukraine und der seit dem 7. Oktober 2023 wieder entfachte Nahostkonflikt mit all seinen geopolitischen Risiken belasten - menschlich und psychisch - viele von uns. Hinzu kamen eine rezessive Wirtschaft, steigende Zinsen und eine hohe Inflationsrate - alles keine Faktoren, die im Jahr 2023 die Menschen beruhigt in die Zukunft blicken ließen.

Doch es gab auch Positives zu vermerken. Der Arbeitsmarkt blieb stabil und zum Jahresende sank die Inflationsrate deutlich. Zuversichtlich stimmt, dass für das Jahr 2024 ein leichtes wirtschaftliches Wachstum und gesamtwirtschaftlich ein, wenn auch geringfügiger, Beschäftigungsaufbau erwartet wird. Beides ist wichtig für unsere Branche, da sich wirtschaftliches Wachstum auf die Einnahmen der Sozialversicherungen auswirkt und Menschen, deren Arbeitsplatz sicher ist, eher medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen in Anspruch nehmen.

Wobei wir bei unserer Branche angelangt wären. Die Gesundheitswirtschaft steckt in einem Strukturwandel, auf den wir reagieren werden. Erste Schritte sind wir bereits gegangen: Innovative ambulante Angebote ebenso wie digital gestützte Therapien in der Rehabilitation gehören zu diesem Prozess.

Sich auf Neues einlassen, noch dazu bei einem Fachkräftemangel, stellt große Anforderungen an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit viel Einsatz und Engagement haben sie sich diesen Herausforderungen gestellt, so dass MEDICLIN ihren Versorgungsauftrag erfüllen und ein gutes Ergebnis erwirtschaften konnte.

Dafür möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MEDICLIN im Namen des Aufsichtsrats ganz besonders danken.

Wesentliche Themen des Aufsichtsrats im Jahr 2023

Im Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat der MEDICLIN Aktiengesellschaft die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben vollumfänglich und mit der gebotenen Sorgfalt wahrgenommen.

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Geschäftsführung kontinuierlich begleitet und überwacht. Der Vorstand hat uns zeitnah, umfassend und regelmäßig über die Unternehmensplanung, die wirtschaftliche Lage, die aktuelle Entwicklung des Unternehmens und über wichtige Geschäftsvorgänge schriftlich und mündlich unterrichtet. Er hat uns ebenso über alle relevanten Fragen der Strategie, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance informiert. Im Rahmen der Berichterstattung des Vorstands hat der Aufsichtsrat die jeweils aktuelle Geschäftsentwicklung des Konzerns und der Segmente detailliert und intensiv in allen Aufsichtsratssitzungen behandelt. Erörtert wurden zudem anstehende oder sich in der Umsetzung befindliche Investitions- beziehungsweise Desinvestitionsvorhaben sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung. Insgesamt war der Aufsichtsrat in sämtliche Entscheidungen von grundlegender Bedeutung unmittelbar und zeitnah eingebunden.

Die Beschlussvorlagen des Vorstands haben wir ausführlich diskutiert und dazu, soweit es die Bestimmungen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung erfordern, nach sorgfältiger Prüfung im Aufsichtsrat und in den jeweils zuständigen Aufsichtsratsausschüssen unser Votum abgegeben.

Der Aufsichtsrat hat zudem kontinuierlich geprüft, ob während des Geschäftsjahres Interessenskonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern bestanden. Solche Interessenskonflikte sind im Berichtsjahr 2023 nicht aufgetreten.

Außerhalb der Sitzungen wurden wir vom Vorstand über wichtige Vorgänge mündlich und schriftlich informiert. Ich habe mich als Aufsichtsratsvorsitzender auch außerhalb der Sitzungen regelmäßig mit den Mitgliedern des Vorstands ausgetauscht und über wesentliche Ereignisse informieren lassen.

Von besonderer Bedeutung im Geschäftsjahr 2023 und Tagesordnungspunkt jeder Sitzung war die Beratung des Vorstands bei der aktuellen Strategiediskussion der Gesellschaft. Ziel ist es, MEDICLIN zu einer der führenden Klinik-Gruppen für Rehabilitation in Deutschland zu entwickeln. Entscheidend dabei ist die Stärkung der Kernkompetenz Rehabilitation. Es geht darum, diese zukunftsfähig zu gestalten, zu den besten Anbietern zu gehören und ein Top-Arbeitgeber in der Branche zu sein. Teil der Zukunftsstrategie ist auch eine Überprüfung des Klinikportfolios und daraus abgeleitet die Umsetzung entsprechender Maßnahmen, die sowohl Desinvestments als auch Zukäufe beinhalten können.

Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand

Im Vorstand schied Dr. York Dhein, Chief Operating Officer (COO) der Gesellschaft, im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat zum 30. September 2023 aus, um sich neuen beruflichen Herausforderungen zu stellen. Thomas Piefke trat zum 1. Oktober 2023 die Nachfolge von Dr. York Dhein als COO an.

Im Aufsichtsrat hat Kai Hankeln sein Mandat im Plenum und im Präsidialausschuss zum 13. Februar 2024 niedergelegt. Mit Beschluss vom 5. März 2024 hat das Amtsgericht Freiburg im Breisgau Joachim Gemmel mit Wirkung zum 5. März 2024 gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt.

Corporate Governance

Gemäß § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich in der sogenannten Entsprechenserklärung darzulegen, inwieweit die Gesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex folgt beziehungsweise von diesen Empfehlungen begründet abgewichen wird.

Im September 2023 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft die Entsprechenserklärung vom November 2022 angesichts der Erstbestellung von Thomas Piefke in den Vorstand unterjährig aktualisiert und eine Abweichung von der Empfehlung B.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 erklärt. Im November 2023 haben Vorstand und Aufsichtsrat dann erneut die umfassende jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben.

Die Erklärungen sind auf der Internetseite der MEDICLIN Aktiengesellschaft dauerhaft zugänglich. Der Aufsichtsrat berichtet über die Corporate Governance gemeinsam mit dem Vorstand in der ebenfalls auf der Internetseite veröffentlichten Erklärung zur Unternehmensführung.

Weiterhin ist auf der Internetseite der Bericht über die Vergütung des Vorstands und der Aufsichtsratsmitglieder und der diesbezügliche Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG öffentlich zugänglich sowie die von der Hauptversammlung am 26. Mai 2021 gebilligten Vergütungssysteme für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats (einschließlich der jeweiligen Beschlüsse der Hauptversammlung).

Die Aufsichtsratsmitglieder haben sich im Rahmen ihres Aufsichtsratsmandats persönlich über aktuelle Themen, die ihre Tätigkeit betreffen, informiert.

Information zu den Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse

Im Geschäftsjahr 2023 fanden vier ordentliche Sitzungen des Plenums statt. Drei Sitzungen wurden als Präsenzsitzungen abgehalten und eine weitere als Audio-/​Videokonferenz.

Der Prüfungsausschuss traf sich zu zwei Präsenzsitzungen, zwei Sitzungen fanden als Audio-/​Videokonferenz und eine weitere als Videokonferenz statt. Der Präsidialausschuss kam im Geschäftsjahr 2023 zu zwei Sitzungen zusammen, eine wurde als Audio-/​Videokonferenz und eine als Hybridveranstaltung abgehalten.

Der Nominierungsausschuss, der Vermittlungsausschuss, der COVID-19-Sonderausschuss und der Related-Party-Transaction-Ausschuss sind im Jahr 2023 nicht zusammengetreten.

Informationen zur Sitzungsteilnahme der einzelnen Mitglieder im Plenum und in den Ausschüssen finden sich in der nachfolgenden Übersicht.

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Mitglieder des Aufsichtsrats Sitzungen Teilnahme Teilnahme

in %
Plenum Ausschüsse Plenum Ausschüsse Plenum Ausschüsse
--- --- --- --- --- --- ---
Dr. Jan Liersch (Vorsitzender) 4 2 4 2 100 100
Hans Hilpert (stellv. Vorsitzender) 4 2 4 2 100 100
Michael Bock 4 5 4 5 100 100
Barbara Brosius 4 - 4 - 100 -
Dr. Julia Dannath-Schuh 4 - 4 - 100 -
Walburga Erichsmeier 4 5 4 4 100 80
Kai Hankeln 4 2 2 2 50 100
Dr. med. Sigrid R.-M. Krause 4 2 4 2 100 100
Rainer Laufs 4 2 3 2 75 100
Thomas Müller 4 2 4 2 100 100
Elke Schwan 4 - 3 - 75 -
Frauke Schwedt 4 - 4 - 100 -
Daniela Sternberg-Kinzel 4 - 3 - 75 -
Marco Walker 4 - 4 - 100 -
Matthias H. Werner 4 5 4 5 100 100
Cornelia Wolf 4 5 4 4 100 80

Die Teilnahmequoten an den Sitzungen lag im Gesamtplenum bei 92,2 %, im Prüfungsausschuss bei 90,0 % und im Präsidialausschuss bei 100,0 %. Die nicht teilnehmenden Mitglieder fehlten jeweils entschuldigt und wirkten bis auf einen Fall an der Beschlussfassung durch Abgabe einer schriftlichen Stimmbotschaft mit.

Arbeit im Aufsichtsratsplenum

In der ordentlichen Sitzung am 30. März 2023 hat der Aufsichtsrat im Beisein der Vertreter des Abschlussprüfers den auch bereits durch den Prüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss und Konzernabschluss 2022 sowie die vom Abschlussprüfer gemäß dem Prüfungsstandard ISAE 3000 geprüfte nichtfinanzielle Konzernerklärung mit dem Vorstand und den Prüfern ausführlich erörtert und anschließend gebilligt. Er folgte damit der Empfehlung des Prüfungsausschusses. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und Fragen beantwortet. Der Jahresabschluss war damit festgestellt. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht wurden zur Veröffentlichung freigegeben. Der Aufsichtsrat stimmte dem Vorschlag des Vorstands zu, den Bilanzgewinn der MEDICLIN Aktiengesellschaft vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Aufsichtsrat befasste sich zudem mit der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB und verabschiedete diese.

Ferner wurde die Tagesordnung einschließlich der Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung 2023 verabschiedet.

Besprochen wurde ferner der vom Präsidialausschuss vorgestellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022, der vom Abschlussprüfer formell geprüft worden war. Das Gremium beschloss, den Vergütungsbericht der Hauptversammlung zur Billigung vorzustellen. Zudem folgte der Aufsichtsrat der Empfehlung des Prüfungsausschusses, der Hauptversammlung die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt am Main, zur Wahl als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 vorzuschlagen - die Unabhängigkeitserklärung des vorgesehenen Prüfers lag vor.

In der ordentlichen Sitzung am 15. Juni 2023 beschäftigte sich der Aufsichtsrat auf Grundlage der Berichterstattung des Vorstands und des Prüfungsausschusses mit dem Geschäftsverlauf im ersten Quartal 2023. Der Vorstand erläuterte dabei auch die wesentlichen Ertrags- und Finanzkennzahlen bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung des MEDICLIN-Konzerns. Er fasste auch eine Reihe von Beschlüssen, die zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte betrafen. Dabei handelte es sich im Wesentlichen um Neugründungen von Gesellschaften, die entweder den Prozess der stärkeren ambulanten Versorgung oder die Standardisierung konzerninterner Service-Dienstleistungen unterstützen werden. Des Weiteren genehmigte der Aufsichtsrat größere Investitionen im Zusammenhang mit Neubau- beziehungsweise Sanierungsprojekten.

In der ordentlichen Sitzung am 21. September 2023 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über die geschäftliche Entwicklung im ersten Halbjahr 2023. Ergänzt wurde dies durch die Stellungnahme des Prüfungsausschusses mit Bezug zur Halbjahresberichterstattung. Befasst hat sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung auch mit Vorstandsthemen, die vom Präsidialausschuss entsprechend vorbereitet worden waren. Neben dem COO-Wechsel im Vorstand wurde das überarbeitete Vergütungssystem, das der Hauptversammlung im Jahr 2024 zur Billigung vorgeschlagen werden soll, und die Mandats- und Vertragsverlängerung von Herrn Dr. Joachim Ramming beschlossen. Der Finanzkalender für das Jahr 2024 wurde vorgestellt und der Aufsichtsrat beschloss auf Empfehlung des Prüfungsausschusses, den Vorstand zu bevollmächtigen, die prüferische Durchsicht ("Limited Assurance") der nichtfinanziellen Konzernerklärung 2023 zu beauftragen.

In der ordentlichen Sitzung am 28. November 2023 erläuterte der Vorstand die Geschäftsentwicklung der ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2023, wiederum ergänzt durch die Stellungnahme des Prüfungsausschusses. Des Weiteren stellte der Vorstand die Wirtschaftsplanung für das Geschäftsjahr 2024 und die beiden folgenden Jahre sowie die dazugehörigen Rahmenbedingungen und Maßnahmen vor. Der Aufsichtsrat hat die vorgelegten Planungen, Planannahmen, Planzahlen und die begleitenden Ausführungen des Vorstands nach eingehender Diskussion im Ergebnis zur Kenntnis genommen. Die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wurde aktualisiert, einstimmig beschlossen und gemeinsam mit dem Vorstand abgegeben.

Arbeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats

Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat insgesamt sechs Ausschüsse eingerichtet, welche die Arbeit des Gesamtgremiums effektiv unterstützen. Hierbei handelt es sich um den Prüfungsausschuss, den Präsidialausschuss, den Nominierungsausschuss, den Vermittlungsausschuss, den COVID-19-Sonderausschuss und den Related-Party-Transaction-Ausschuss.

Die Ausschüsse bereiten insbesondere die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats vor. In Einzelfällen können Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf die Ausschüsse übertragen werden, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Diese Aufgabenteilung fördert die Effizienz der Arbeit des Aufsichtsrats und hat sich in der Praxis bewährt. Außer im Prüfungs- und im Related-Party-Transaction-Ausschuss führt der Aufsichtsratsvorsitzende in allen Ausschüssen den Vorsitz.

Getagt haben im Berichtsjahr der Prüfungsausschuss und der Präsidialausschuss. Die anderen Ausschüsse sind nicht zusammengetreten.

In der Sitzung am 28. Februar 2023 erörterte der Prüfungsausschuss den vorläufigen Jahresabschluss 2022 und den vorläufigen Konzernabschluss 2022 sowie die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2022 mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer.

In der Sitzung am 30. März 2023 hat der Abschlussprüfer dem Prüfungsausschuss über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung berichtet. Der Prüfungsausschuss hat den endgültigen Jahresabschluss 2022, den Konzernabschluss 2022 und den zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer intensiv beraten und beschlossen, dem Aufsichtsrat die Feststellung des Jahresabschlusses zu empfehlen ebenso wie den Bilanzgewinn vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. Er beschloss auch, nach allen gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, dem Aufsichtsrat zu empfehlen, der Hauptversammlung am 15. Juni 2023 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Wahl zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 vorzuschlagen.

In der Sitzung am 4. Mai 2023 hat der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand die Geschäftsentwicklung des ersten Quartals 2023 intensiv erörtert.

In der Sitzung am 31. Juli 2023 wurde die Geschäftsentwicklung des ersten Halbjahres 2023 mit dem Vorstand ausführlich besprochen. Der Prüfungsausschuss fasste den Beschluss, dem Aufsichtsrat die Beauftragung des Abschlussprüfers mit der prüferischen Durchsicht der nichtfinanziellen Konzernerklärung ("Limited Assurance") für das Jahr 2023 zu empfehlen.

In seiner Sitzung am 3. November 2023 hat der Prüfungsausschuss neben der Geschäftsentwicklung der ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2023 die Schwerpunkte der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023 festgelegt. Vorgestellt und diskutiert wurden der Compliance-Bericht und die Aktualisierung der Risikoinventur bezogen auf das Jahr 2023 sowie die Ergebniszusammenfassung 2022/​2023 der Internen Revision. Wie im Vorjahr hat der Prüfungsausschuss die Effizienz seiner Arbeit reflektiert und keinen wesentlichen Anpassungsbedarf ermittelt.

In den beiden Sitzungen des Präsidialausschusses wurden Vorstandsthemen behandelt und Empfehlungen für die Auszahlung der Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2022 sowie Tantieme-Kriterien für die Vergütung im Geschäftsjahr 2023 erarbeitet und entsprechende Beschlussempfehlungen an das Aufsichtsratsgremium abgegeben. Das Vorstandsvergütungssystem wurde überarbeitet und ebenfalls dem Gesamtplenum vorgestellt mit der Empfehlung, dieses überarbeitete Vergütungssystem der Hauptversammlung im Jahr 2024 zur Billigung vorzuschlagen.

Jahres- und Konzernabschluss 2023

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der MEDICLIN Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurden unter Einbeziehung der Buchführung und des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts der Gesellschaft von PwC geprüft. PwC war durch die Hauptversammlung am 15. Juni 2023 zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 gewählt und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung beauftragt worden.

Der Aufsichtsrat hatte PwC ebenfalls beauftragt, die im zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht der MEDICLIN Aktiengesellschaft enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung 2023 gemäß dem Prüfungsstandard ISAE 3000 zu prüfen. Der Abschluss- und Konzernabschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk sowohl für den Jahresabschluss 2023 der MEDICLIN Aktiengesellschaft als auch für den Konzernabschluss 2023 sowie für den zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht erteilt. Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht wurden nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Satz 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Die Abschlussunterlagen, die Berichte des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zugegangen.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der MEDICLIN Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht des Vorstands unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Prüfungsausschusses in seiner Sitzung am 25. März 2024 intensiv erörtert und geprüft. Die Vertreter des Abschlussprüfers, die den Prüfungsbericht unterzeichnet haben, haben an dieser Aufsichtsratssitzung teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet sowie dargelegt, dass keine Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems vorlägen. Sie standen für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der MEDICLIN Aktiengesellschaft und des Konzernabschlusses durch den Abschluss- und Konzernabschlussprüfer sind der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat aufgrund ihrer eigenen Prüfung beigetreten. Sie haben nach dem abschließenden Ergebnis ihrer eigenen Prüfung keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Einzel- und Konzernabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht und Konzernlagebericht gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung mit dem Bericht des Aufsichtsrats, der Erklärung zur Unternehmensführung, dem Vergütungsbericht und der nichtfinanziellen Konzernerklärung für das Geschäftsjahr 2023 befasst sowie die Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 inklusive der Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten verabschiedet. Der Vergütungsbericht wurde von PwC geprüft und testiert. Der Vergütungsbericht und das Testat des Wirtschaftsprüfers werden auf der Internetseite der MEDICLIN Aktiengesellschaft öffentlich zugänglich gemacht. Dasselbe gilt für das überarbeitete Vorstandsvergütungssystem.

PwC hat auch den vom Vorstand nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) geprüft. Der Abschluss- und Konzernabschlussprüfer hat über das Ergebnis seiner Prüfung berichtet und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der Abhängigkeitsbericht und der darüber erstattete Prüfungsbericht des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Kenntnis gebracht. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht und den Prüfungsbericht ebenfalls in seiner Sitzung am 25. März 2024 eingehend geprüft. Er hat gegen die im Abhängigkeitsbericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands und gegen das Ergebnis der Prüfung durch die PwC keine Einwendungen erhoben.

Königstein im Taunus, den 25. März 2024

Für den Aufsichtsrat

Dr. Jan Liersch, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen Berichterstattung

An die MEDICLIN AG, Offenburg

Wir haben die in Abschnitt "Nichtfinanzielle Erklärung" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung der MEDICLIN AG, Offenburg, (im Folgenden die "Gesellschaft") für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 (im Folgenden die "nichtfinanzielle Konzernerklärung") einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.

Nicht Gegenstand unserer Prüfung sind die in der nichtfinanziellen Konzernerklärung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, die als ungeprüft gekennzeichnet sind.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und Artikel 8 der VERORDNUNG (EU) 2020/​852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/​2088 (im Folgenden die "EU-Taxonomieverordnung") und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie mit deren eigenen in Abschnitt "EU-Taxonomie-Verordnung" der nichtfinanziellen Konzernerklärung dargestellten Auslegung der in der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten enthaltenen Formulierungen und Begriffe.

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben des Konzerns, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung einer nichtfinanziellen Konzernerklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (Manipulation der nichtfinanziellen Erklärung) oder Irrtümern ist.

Die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Daher haben die gesetzlichen Vertreter ihre Auslegung der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte im Abschnitt "EU-Taxonomie-Verordnung" der nichtfinanziellen Konzernerklärung niedergelegt. Sie sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegung. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet.

Unabhängigkeit und Qualitätsmanagement der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten.

Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen - insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/​vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätsmanagementstandards 1 "Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis" (IDW QMS 1 (09.2022)) an, welcher von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verlangt, ein Qualitätsmanagementsystem, das den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Anforderungen entspricht, auszugestalten, einzurichten und durchzusetzen.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die nichtfinanzielle Konzernerklärung abzugeben.

Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Konzernerklärung der Gesellschaft, mit Ausnahme der in der nichtfinanziellen Konzernerklärung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt "EU-Taxonomie-Verordnung" der nichtfinanzielle Konzernerklärung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist.

Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir u.a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:

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Verschaffung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation des Konzerns und über die Einbindung von Stakeholdern
Befragung der gesetzlichen Vertreter und relevanter Mitarbeiter, die in die Aufstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, über das auf diesen Prozess bezogene interne Kontrollsystem sowie über Angaben in der nichtfinanziellen Konzernerklärung
Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher falscher Angaben in der nichtfinanziellen Konzernerklärung
Analytische Beurteilung von ausgewählten Angaben der nichtfinanziellen Konzernerklärung
Abgleich von ausgewählten Angaben mit den entsprechenden Daten im Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht
Beurteilung der Darstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung
Beurteilung des Prozesses zur Identifikation der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivtäten und der entsprechenden Angaben in der nichtfinanziellen Konzernerklärung
Befragung zur Relevanz von Klimarisiken

Die gesetzlichen Vertreter haben bei der Ermittlung der Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, sind die Rechtskonformität der Auslegung und dementsprechend unsere diesbezügliche Prüfung mit Unsicherheiten behaftet.

Prüfungsurteil

Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Konzernerklärung der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt "EU-TaxonomieVerordnung" der nichtfinanziellen Konzernerklärung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist. Wir geben kein Prüfungsurteil zu den in der nichtfinanziellen Konzernerklärung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen ab.

Verwendungsbeschränkung für den Vermerk

Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt wurde und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er möglicherweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.

Frankfurt am Main, den 25. März 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Nicolette Behncke, Wirtschaftsprüfer

Claudia Niendorf-Senger, Wirtschaftsprüferin

Jahresabschluss der MEDICLIN Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023

Aus rechnerischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/​- einer Einheit (€, % etc.) auftreten; die Prozentsätze sind auf Basis der €-Werte ermittelt.

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

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in € 31.12.2023 Vorjahr
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen 597 111
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 39.102 30.995
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 281.743.033 289.031.573
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.800.000 0
284.543.033 289.031.573
284.582.732 289.062.679
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 569 0
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 99.971.076 93.645.884
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.216 1.577.326
99.972.861 95.223.210
II. Guthaben bei Kreditinstituten 45.135.003 30.874.155
145.107.865 126.097.365
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 119.184 165.391
429.809.779 415.325.435
PASSIVA
in € 31.12.2023 Vorjahr
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 47.500.000 47.500.000
II. Kapitalrücklagen 128.847.488 128.847.488
III. Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage 2.045.168 2.045.168
Andere Gewinnrücklagen 120.749.152 120.749.152
122.794.320 122.794.320
IV. Bilanzgewinn 20.749.238 9.154.610
319.891.046 308.296.418
B. RÜCKSTELLUNGEN
1 .Steuerrückstellungen 3.172.873 0
2. Sonstige Rückstellungen 2.438.177 2.375.297
5.611.049 2.375.297
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 75.683.335 75.008.072
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 165.992 125.113
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 12.813.705 11.700.003
4. Sonstige Verbindlichkeiten 23.858 127.800
davon aus Steuern: - 11.842 € (Vorjahr: 46.451 €)
davon im Rahmen sozialer Sicherheit: 0 € (Vorjahr: 0 €)
88.686.890 86.960.988
D. PASSIVE LATENTE STEUERN 15.620.794 17.692.732
429.809.779 415.325.435

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

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in € 01.01. bis 31.12.2023 Vorjahr
1. Umsatzerlöse 4.884.958 4.169.068
2. Sonstige betriebliche Erträge 4.588.950 1.331.303
Gesamtleistung 9.473.908 5.500.371
3. Materialaufwand
Aufwand für bezogene Leistungen -728.281 0
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -3.943.943 -3.678.856
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung davon für Altersversorgung: 658 € (Vorjahr: 627 €) -172.490 -175.661
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -8.817.657 -3.200.405
Operatives Ergebnis/​EBITDA -4.188.463 -1.554.551
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -6.583 -4.499
Betriebsergebnis/​EBIT -4.195.046 -1.559.050
7. Erträge aus Beteiligungen davon aus verbundenen Unternehmen: 15.000.000 € (Vorjahr: 44.000.000 €) 15.000.000 44.000.000
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon aus verbundenen Unternehmen: 2.280.764 € (Vorjahr: 1.937.973 €) 4.316.035 1.960.522
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen 0 -23.333.291
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon an verbundene Unternehmen: 284.000 € (Vorjahr: 258.000 €)
davon aus Aufzinsung von Rückstellungen: 50 € (Vorjahr: 41 €) -3.787.660 -1.692.656
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag davon latente Steuern: 2.071.938 € (Vorjahr: -7.340.859 €) 262.971 -10.973.731
12. Ergebnis nach Steuern 11.596.300 8.401.794
13. Sonstige Steuern -1.672 -995
14. Jahresüberschuss 11.594.628 8.400.799
15. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 9.154.610 753.811
16. Bilanzgewinn 20.749.238 9.154.610

Anhang

Anteilsbesitz 2023

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in € Jahresergebnis 2023 Eigenkapital gesamt Beteiligungsquote

in %
§ 264 Abs. 3 HGB /​ 264b HGB
Fachklinik Rhein/​Ruhr für Herz/​Kreislauf- und Bewegungssystem GmbH & Co. KG, Essen 740.849 11.624.816 100,000 1 ja
Fachklinik Rhein/​Ruhr für Herz/​Kreislauf- und Bewegungssystem Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen -7.056 29.111 100,000 1 nein
Herzzentrum Lahr/​Baden GmbH & Co. KG, Offenburg -478.643 -19.411.881 94,801 5 ja
KB Krankenhausbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Essen 1.538.328 20.299.724 100,000 ja
KB Krankenhausbeteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Essen 4.011 43.709 100,000 nein
Kraichgau-Klinik Aktiengesellschaft, Bad Rappenau -91.568 -7.859.595 94,801 nein
Kraichgau-Klinik Bad Rappenau GmbH & Co. KG, Offenburg 1.896.037 13.799.515 94,801 5 ja
MC Kliniken Geschäftsführungs-GmbH, Offenburg -1.469 81.459 94,801 5 nein
MC Service GmbH, Offenburg -56.852 73.200 100,000 1 nein
MediClin ä la Carte GmbH, Offenburg 50.432 529.538 100,000 1 ja 4
MediClin Betriebs GmbH, Offenburg -3.531.266 239.171 100,000 1 nein
MediClin Energie GmbH, Offenburg -28.457 330.100 100,000 1 nein
MediClin Fachklinik Rhein /​ Ruhr Therapie & Pflege GmbH, Essen 15.112 362.610 100,000 1 nein
MediClin Geschäftsführungs-GmbH, Offenburg -24.163 209.906 100,000 nein
MediClin GmbH & Co. KG, Offenburg 30.780.475 125.261.457 100,000 ja
MediClin Management Geschäftsführung GmbH, Offenburg -9.615 15.385 100,000 nein
MediClin Management GmbH & Co. KG -512.032 1.012.968 100,000 ja
MediClin Immobilien Verwaltung GmbH, Offenburg 67.426 237.139 100,000 1 nein
MediClin Medizinisches Versorgungszentrum GmbH, Offenburg 3 0 3.102.578 100,000 1 ja
MEDICLIN DIRECT GmbH, Offenburg -15.643 9.357 100,000 nein
MEDICLIN Haustechnik GmbH -18.788 6.212 100,000 nein
MediClin Pflege GmbH, Offenburg 25.211 1.819.026 100,000 1 ja 4
MediClin Psychiatrie Pflege Dienstleistungen GmbH, Offenburg -10.025 14.963 100,000 nein
MediClin BAV GmbH, Offenburg -7.018 17.982 100,000 nein
MediClin Therapie GmbH, Offenburg -19.402 251.902 100,000 1 nein
MediClin Rehabilitationsforschung gGmbH, Offenburg -144.637 -32.629 100,000 1 nein
MediClin-IT GmbH, Offenburg 16.742 572.043 100.000 2 ja 4
Rehabilitationszentrum Gernsbach/​Schwarzwald GmbH & Co. KG, Offenburg 484.000 8.352.640 94,801 5 ja

1 indirekte Beteiligung

2 davon indirekte Beteiligung 62,353 %

3 mit der Gesellschaft besteht ein Ergebnisabführungsvertrag

4 Erklärung Einstandspflicht

5 indirekte Beteiligung, zu 100 % zur Kraichgau-Klinik AG gehörend

Entwicklung des Anlagevermögens der MEDICLIN Aktiengesellschaft

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Entwicklung der Anschaffungskosten Entwicklung der Abschreibungen
in € 01.01.2023 Zugang Abgang 31.12.2023 01.01.2023 Zugang
--- --- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen 37.395 770 0 38.165 -37.283 -285
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 214.295 14.406 -2.295 226.406 -183.301 -6.299
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 315.467.391 -979.000 -32.050.824 282.437.566 -26.435.818 0
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 22.638.758 2.800.000 0 25.438.758 -22.638.758 0
338.106.149 1.821.000 -32.050.824 307.876.324 -49.074.576 0
Summe Anlagevermögen 338.357.839 1.836.176 -32.053.119 308.140.895 49.295.160 -6.584

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Entwicklung der Abschreibungen Restbuchwerte 31.12.2023 Restbuchwerte 31.12.2022
in € Abgang 31.12.2023
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen 0 -37.568 597 111
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.295 -187.305 39.102 30.995
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 25.741.284 -694.534 281.743.033 289.031.573
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 -22.638.758 2.800.000 0
25.741.284 -23.333.292 284.543.033 289.031.573
Summe Anlagevermögen 25.743.579 -23.558.165 284.582.732 289.062.679

Allgemeines

Die MEDICLIN Aktiengesellschaft (im Folgenden auch "MEDICLIN AG" genannt), Offenburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 703905 eingetragen. Die MEDICLIN AG ist eine große Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 264d HGB. Die MEDICLIN AG ist oberstes Mutterunternehmen des MEDICLIN-Konzerns.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht für den kleinsten Kreis von Unternehmen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Gesellschaft ist in Deutschland registriert und seit Dezember 2000 börsennotiert (Amtlicher Markt/​Prime Standard). Sie hat ihren Sitz in 77652 Offenburg, Okenstraße 27. Der MEDICLIN-Konzern wird im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Broermann Holding GmbH, Königstein im Taunus, einbezogen. Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, die ihrerseits in den Konzernabschluss der Broermann Holding GmbH, Königstein im Taunus, einbezogen ist, hält 52,73 % am Grundkapital der MEDICLIN AG.

Der Konzernabschluss der Broermann Holding GmbH wird im Bundesanzeiger offengelegt. Der Jahresabschluss der MEDICLIN AG ist, wie im Vorjahr, nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den besonderen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen (3 Jahre) vermindert.

Das Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, ausgewiesen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sind die Gründe für bestimmte, in der Vergangenheit vorgenommene Abschreibungen weggefallen, werden Zuschreibungen bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Das Sachanlagevermögen wird zwischen 3 und 15 Jahren abgeschrieben. Bei Vermögensgegenständen mit einem Wert bis zu 250,00 Euro erfolgt eine sofortige Aufwandsverrechnung. Bei geringwertigen Anlagegütern (über 250,00 Euro bis 1.000,00 Euro), die in einem Sammelposten erfasst werden, erfolgt eine Abschreibung über fünf Jahre.

Innerhalb des Finanzanlagevermögens werden die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten und bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren, aufgrund der nachhaltig zu erwartenden Ertragskraft, beizulegenden Wert angesetzt. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen, sobald die Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht mehr bestehen. Die Ausleihungen werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten abzüglich angemessener Wertberichtigung bilanziert.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert oder Barwert angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten betreffen Sichteinlagen und kurzfristige Tagesgelder bei inländischen Kreditinstituten.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten und die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nominalwert bilanziert.

Bestehen temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlicher und steuerlicher Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, werden, unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlustvorträgen, latente Steuern gebildet. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt dabei auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes von 15,825 % (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag). Auf die Einbeziehung der Gewerbesteuer wurde verzichtet, da weitestgehend eine Gewerbesteuerbefreiung besteht.

Als steuerlicher Organträger werden von der MEDICLIN AG auch die temporären Differenzen aus Bilanzposten, die bei den Tochtergesellschaften bestehen, miteinbezogen. Wenn in den kommenden Jahren aufgrund dieser Bewertungsunterschiede von einer Steuerbelastung ausgegangen wird, werden passive latente Steuern angesetzt. Wird eine künftige Steuerentlastung erwartet, erfolgt der Ansatz von aktiven latenten Steuern.

Aktive latente Steuern werden mit den passiven latenten Steuern verrechnet; die sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung wurde gemäß § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB unter den passiven latenten Steuern ausgewiesen.

Verlustvorträge werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre als realisierbar erscheint.

Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bilanziert. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Bundesbank veröffentlichten fristadäquaten Rechnungszins gemäß § 253 Abs. 2 HGB und der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde um die Zwischensummen "Gesamtleistung", "Operatives Ergebnis/​EBITDA" und "Betriebsergebnis/​EBIT" erweitert.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Entwicklung der Abschreibungen im Geschäftsjahr können aus dem Anlagennachweis entnommen werden.

FINANZANLAGEN

Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die Beteiligungsbuchwerte an zwölf (Vorjahr: acht) Tochtergesellschaften. Im Januar 2023 hat die MEDICLIN AG ihre gesamten Kommanditanteile an der Dr. Hoefer-Janker GmbH & Co. Klinik KG einschließlich deren Beteiligung an der MVZ MediClin Bonn GmbH an die Mercurius Health veräußert. Der Übergang der Gesellschaft erfolgte, nach Erfüllung mehrerer Bedingungen, Ende April 2023. Bei der KB Krankenhausbeteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH wurden 30 Tsd. Euro zur Stärkung der Finanzkraft in die Kapitalrücklage einbezahlt. Im Geschäftsjahr 2023 wurden die MediClin BAV GmbH, die MEDICLIN DIRECT GmbH, die MEDICLIN Haustechnik GmbH sowie die MediClin Management Geschäftsführung GmbH neu gegründet. Der Beteiligungsansatz beträgt jeweils 25 Tsd. Euro. Mit Gesellschaftsvertrag vom 28. August 2023 wurde die MediClin Management GmbH & Co. KG gegründet. Sitz der Gesellschaft ist Offenburg, das Festkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 Euro, die als Haftsumme der alleinigen Kommanditistin, der MEDICLIN AG, in das Handelsregister eingetragen ist. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ohne Einlage ist die MediClin Management Geschäftsführung GmbH, Offenburg. Der Anteilsbesitz ist separat im Anhang dargestellt.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen langfristig verzinsliche Darlehen an Tochtergesellschaften. Das Annuitätendarlehen an die Herzzentrum Lahr/​Baden GmbH & Co. KG hat eine Laufzeit bis September 2040 und wird mit 4,0 % p. a. verzinst. Das Annuitätendarlehen an die Kraichgau-Klinik Aktiengesellschaft wird mit 2,0 % verzinst und hat eine Laufzeit bis 31. Juli 2023. Die endfälligen Darlehen betreffen zwei Darlehen aus dem Jahr 2021 in Höhe von 880 Tsd. Euro und 250 Tsd. Euro sowie zwei weitere Darlehen aus dem Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 1.500 Tsd. Euro und 1.000 Tsd. Euro. Diese Darlehen sind mit 2,0 % zu verzinsen und haben eine Laufzeit bis 31. Dezember 2042. Zum Geschäftsjahresende 2022 erfolgte aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung eine vollständige Wertberichtigung der Darlehen in Höhe von insgesamt 22,6 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr 2023 wurden an die Kraichgau-Klinik Aktiengesellschaft vier weitere Darlehen im Gesamtwert von 2.800 Tsd. Euro gewährt. Sie werden mit 2,0 % p. a. verzinst. Der Zinssatz orientierte sich am Basiszinssatz. Ein marktüblicher Risikoaufschlag wurde nicht berücksichtigt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus laufender Verrechnung in Höhe von 11,5 Mio. Euro (Vorjahr: 44,0 Mio. Euro) sowie um einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 6,8 Mio. Euro gegenüber der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA nach § 311 Abs.2 Satz 2 AktG für den Verzicht der Gesellschaften der MEDICLIN AG auf Energiekostenhilfen. Im Geschäftsjahr hat die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA mit der MEDICLIN AG eine Vereinbarung getroffen, in der geregelt ist, aufgrund des übergeordneten Konzerninteresses der Asklepios-Gruppe, auf öffentliche Energiekostenhilfen außerhalb des § 26 f KHG zu verzichten. Es sollen keine Energiekostenhilfen in Anspruch genommen oder beantragt werden sowie bereits erhaltene oder beantragte Energiekostenhilfen wieder zurückgezahlt bzw. nicht in Empfang genommen werden. Als Kompensation hat sich die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA gegenüber der MEDICLIN AG verpflichtet, die der MEDICLIN AG und ihren Tochtergesellschaften durch diese Veranlassung entstandenen bzw. entstehenden Nachteile auszugleichen. Aus kurzfristigen Darlehensgewährungen bestehen Forderungen in Höhe von 81,7 Mio. Euro (Vorjahr: 49,6 Mio. Euro),

Die sonstigen Vermögensgegenstände betrafen im Vorjahr fast ausschließlich Steuerforderungen im Zusammenhang mit überzahlter Körperschaftsteuer.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die Guthaben bei Kreditinstituten betreffen Sichteinlagen bei verschiedenen Kreditinstituten.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden im Wesentlichen Versicherungen, Bankprovisionen und -gebühren sowie Beratungskosten im Zusammenhang mit der Umfinanzierung von Bankdarlehen ausgewiesen.

Eigenkapital

GEZEICHNETES KAPITAL

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der MEDICLIN AG ist aufgeteilt in 47.500.000 nennwertlose Inhaberaktien (Vorjahr: 47.500.000) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht und ist dividendenberechtigt. Das gezeichnete Kapital ist vollständig einbezahlt.

KAPITALRÜCKLAGE

Die Kapitalrücklage enthält den Betrag, der über den Nennwert der ausgegebenen Aktien im Zuge der Kapitalerhöhung im Jahr 2000 (105,0 Mio. Euro) und im Rahmen der Kapitalerhöhung im Jahr 2008 (23,6 Mio. Euro) sowie der Optionsausübung aus einer Wandelanleihe im Jahr 2009 (0,25 Mio. Euro) erzielt wurde.

GEWINNRÜCKLAGEN

Bei den "anderen Gewinnrücklagen" handelt es sich im Wesentlichen um eine "Wertaufholungsrücklage" gemäß § 58 Abs. 2a AktG aus der Beteiligungszuschreibung in Höhe von 69,6 Mio. Euro.

Weiterhin setzt sich die Gewinnrücklage aus dem im Berichtsjahr 2020 in Höhe von 51,2 Mio Euro eingestellten Bilanzgewinn der MEDICLIN Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 zusammen.

Die Gewinnrücklage entwickelte sich wie folgt:

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in Tsd. € 2023 2022
Wertaufholungsrücklage 69.584 69.584
Bilanzgewinn 51.165 51.165
Gewinnrücklage 120.749 120.749

BILANZGEWINN/​-VERLUST

Der Bilanzgewinn/​-verlust stellt sich wie folgt dar:

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in Tsd. € 2023 2022
Gewinnvortrag 9.155 754
Jahresüberschuss 11.594 8.401
Bilanzgewinn 31.12. 20.749 9.155

Im Bilanzgewinn von 20.749.238 Euro ist der Bilanzgewinn aus dem Vorjahr in Höhe von 9.154.610 Euro enthalten. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn der MEDICLIN Aktiengesellschaft in Höhe von 20.749.238,06 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

Genehmigtes Kapital

In der virtuellen Hauptversammlung vom 24. September 2020 wurde der Vorstand durch Beschluss ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 23. September 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 23.750.000,00 Euro durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats hiervon und von § 60 Abs. 2 AktG abweichend festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn eines bereits abgelaufenen Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie ausschließlich den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Voraussetzungen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Dabei darf die Anzahl der unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen ausgegebenen Aktien während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2020 insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Personalkosten, Kosten der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie übrige Rückstellungen.

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in Tsd.€ Anfangsstand Zugang Inanspruchnahme Auflösung Endstand
Personalkosten 1.311 1.068 1.114 130 1.135
Jahresabschlusskosten 481 612 417 0 676
Übrige Rückstellungen 584 627 483 100 627
Gesamt 2.376 2.307 2.014 230 2.438

Die Position "Übrige Rückstellungen" betrifft in Höhe von 0,3 Mio. Euro eine Gewährleistungsrückstellung für eine ehemalige Tochtergesellschaft mit 0,2 Mio. Euro Rückstellungen für offene Rechnungen sowie mit 0,1 Mio. Euro Abfindungsrückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:

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in Tsd.€ Restlaufzeit
Summe bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 75.683 25.683 50.000 0
Vorjahr 75.008 25.008 50.000 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 166 166 0 0
Vorjahr 125 125 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 12.814 12.814 0 0
Vorjahr 11.700 11.700 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 24 24 0 0
Vorjahr 128 128 0 0
Gesamt 88.687 38.687 50.000 0
Vorjahr 86.961 36.961 50.000 0

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen einen Konsortialkredit. Ende November 2019 wurde der vorherige Konsortialkredit mit einem Gesamtvolumen von 60,0 Mio. Euro, bestehend aus einem endfälligen Darlehen in Höhe von 30,0 Mio. Euro und einem revolvierenden Betriebsmittelkredit über 30,0 Mio. Euro, vorzeitig durch einen neuen Konsortialkredit abgelöst. Der neu abgeschlossene Konsortialkredit umfasst ein Gesamtvolumen von 90,0 Mio. Euro und besteht aus einem endfälligen Darlehen über 50,0 Mio. Euro (Fazilität A) und einem revolvierenden Betriebsmittelkredit über 40,0 Mio. Euro (Fazilität B). Eine Inanspruchnahme von Fazilität B muss mindestens 3,0 Mio. Euro oder ein höheres ganzzahliges Vielfaches von 1,0 Mio. Euro betragen. Zum 31. Dezember 2019 wurde Fazilität A in voller Höhe und Fazilität B mit einem Teilbetrag von 25,0 Mio. Euro beansprucht. Darüber hinaus wurde eine Erhöhungsoption von insgesamt bis zu 20,0 Mio. Euro vereinbart. Diese kann mit maximal zwei Erhöhungsanfragen, wovon maximal 10,0 Mio. Euro auf Fazilität B entfallen dürfen, beantragt werden. Die Erhöhungsanfrage muss sich mindestens auf 10,0 Mio. Euro oder ein höheres ganzzahliges Vielfaches von 1,0 Mio. Euro belaufen. Mit dem aufgestockten Kreditvolumen sollen die Investitionen an verschiedenen Klinikstandorten finanziert werden. Die Laufzeit beträgt anfänglich fünf Jahre nach Unterzeichnung des Kreditvertrages zuzüglich zweier Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr. Im Oktober 2020 und Oktober 2021 wurden die beiden Verlängerungsoptionen ausgeübt und der Vertrag nunmehr bis Ende November 2026 verlängert.

Fazilität A ist als endfälliges Darlehen am Ende der vereinbarten Laufzeit zurückzuzahlen. Die Rückzahlung von Fazilität B erfolgt am Ende der jeweiligen sechsmonatigen Zinsperiode. Bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit können alternativ die in Anspruch genommenen Beträge am Ende der Zinsperiode auch weitergeführt werden (Rollover).

Am Ende der Zinsperiode zurückgeführte Beträge können jeweils erneut in Anspruch genommen werden. Der Zinssatz setzt sich zusammen aus einer Marge und dem Referenzzinssatz. Als Referenzzinssatz dient der EURIBOR der jeweiligen Zinsperiode. Ist dieser kleiner oder gleich null, wird der Satz mit null festgesetzt. Die Margen für beide Fazilitäten sind jeweils abhängig vom Adjustierten Nettoverschuldungsgrad (Nettoverschuldungsgrad auf Basis durchschnittlicher Verschuldung, bereinigt um Effekte aus Leasingfinanzierungen) der letzten vier Quartalsabschlüsse des MEDICLIN-Konzerns. Als Bereitstellungsprovision für nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen werden 35 % der jeweils anwendbaren Marge berechnet. Weiterhin wird für Fazilität B eine von der Höhe der Inanspruchnahme abhängige Inanspruchnahmegebühr erhoben. Im Geschäftsjahr 2023 wurden, einschließlich Inanspruchnahmegebühr für Fazilität B, für den Konsortialkredit insgesamt 3,340 Mio. Euro (Vorjahr: 0,978 Mio. Euro) an Zinsen berechnet, was einem durchschnittlichen Jahreszinssatz von 4,5 % p. a. (Vorjahr: 1,3 % p. a.) entspricht. Der Effektivzinssatz beträgt, unveränderte Inanspruchnahme vorausgesetzt, bei der Laufzeit von sieben Jahren 3,2 % p. a. (Vorjahr: 1,3 % p. a.).

Der Anstieg der Zinsen ist auf die Erhöhung der Refinanzierungszinsätze der Europäischen Zentralbank (EZB) zurückzuführen, die sich direkt auf die Entwicklung des EURIBOR niederschlagen. Nachdem in der zweiten Jahreshälfte 2022 die EZB bereits viermal die Leitzinsen um insgesamt 250 Prozentpunkte angehoben hatte, wurden im Jahr 2023 die Leitzinsen nochmals um insgesamt 200 Prozentpunkte angehoben, so dass zum Jahreswechsel 2023/​2024 der Leitzinssatz 4,5 Prozent beträgt, der höchste Stand seit September 2001. Infolgedessen stieg der Mittelwert des berechneten 6-Monats-EURIBOR von -0,523 % in 2021 über +0,681 % in 2022 auf +3,694 % in 2023. Inwieweit sich diese Tendenz fortsetzt, ist noch nicht abzusehen. Die Finanzmärkte gehen aber davon aus, dass die Leitzinserhöhung der EZB mittlerweile ihren Höhepunkt erreicht hat und man für 2024 mit leichten Zinssenkungen in der zweiten Jahreshälfte rechnet. Allerdings ist die Zinspolitik der EZB im Wesentlichen davon abhängig, wie sich die Inflationsrate der angestrebten Zielgröße von 2 % annähert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen sieben auf unbestimmte Zeit aufgenommene Darlehen in Höhe von insgesamt 11,7 Mio. Euro (31.12.2022: 1 1,7 Mio. Euro), von denen sechs Darlehen mit 2,0 % p. a. und ein Darlehen mit 3,0 % verzinst werden. Insgesamt wurden hierfür im Berichtsjahr 284 Tsd. Euro (Vorjahr: 258 Tsd. Euro) an Zinsen bezahlt. Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Lieferung und Leistung in Höhe von 1,1 Mio. Euro (Vorjahr 0,0 Mio. Euro).

Passive latente Steuern

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in Tsd.€ Differenzbetrag darauf entfallende Steuern Saldo Steuern
31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
--- --- --- --- --- ---
Unterschiede Beteiligungsansätze -105.141 -118.819 -16.639 -18.803 2.165
Steuerliche Bewertungsunterschiede 0 7.017 1.018 1.110 -93
-15.621 -17.693 2.072

Die Verrechnung der aktiven und passiven latenten Steuern nach § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB führte zu dem Ausweis eines passiven Saldos in Höhe von 1 5,6 Mio. Euro (Vorjahr: 17,7 Mio. Euro). Bei den passiven latenten Steuern in Höhe von rund 16,6 Mio. Euro (Vorjahr: 18,8 Mio. Euro) handelt es sich um latente Steuern auf Unterschiede zwischen den Beteiligungsansätzen der MEDICLIN AG und den steuerlichen Kapitalkonten der Kommanditgesellschaften in Höhe von rund 105,1 Mio. Euro (Vorjahr: 118,8 Mio. Euro).

Die Veränderung der aktiven latenten Steuern stellt sich nachfolgend dar:

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in Tsd.€ Differenzbetrag darauf entfallende Steuern Saldo Steuern
31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
--- --- --- --- --- ---
Rückstellung Personalkosten 1.795 1.821 284 288 -4
Pauschalwertberichtigungen 2.943 2.610 466 413 53
Sonstiges 4.739 2.585 268 409 -141
1.018 1.110 -92

Als relevanter Steuersatz wurden 15,825 % (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Auf die Einbeziehung der Gewerbesteuer wurde verzichtet, da weitestgehend eine Gewerbesteuerbefreiung besteht.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt und stellen sich wie folgt dar:

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in Tsd. € 2023 2022
Erlöse aus Konzernumlagen 2.581 2.546
Erlöse aus Managementleistungen 2.172 1.500
Sonstige Erlöse 132 123
4.885 4.169

Die MEDICLIN AG hat einen Teil ihrer Aufwendungen als Konzernumlage ihren Tochtergesellschaften weiterbelastet.

Die sonstigen betrieblichen Erträge stellen sich wie folgt dar:

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in Tsd. € 2023 2022
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 230 1.091
Sonstige Erträge 4.359 240
4.589 1.331

Von den sonstigen Erträge entfallen 3,2 Mio. Euro auf den Verkauf der gesamten Kommanditanteile an der Dr. Hoefer-Janker GmbH & Co. Klinik KG einschließlich deren Beteiligung an der MVZ MediClin Bonn GmbH. Weitere 1,1 Mio. Euro entfallen auf Zahlungseingänge aus bereits wertberichtigten Darlehen gegenüber verbundenen Unternehmen.

Der Aufwand für bezogene Leistungen betreffen Leistungen zwischen der MediClin AG und dem Mutterkonzern Asklelpios.

Der Anstieg bei den Personalaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus einem Einmaleffekt im Geschäftsjahr 2023. Der ehemalige COO der MEDICLN Aktiengesellschaft hatte sein Vorstandsmandat zum 30. September 2023 niedergelegt. Vom Niederlegungszeitpunkt bis zum Beendigungszeitpunkt des Vorstandsdienstvertrags zum 31. März 2024 ist er von der Erbringung seiner Dienste als Vorstandsmitglied der Gesellschaft unwiderruflich freigestellt. Für den Zeitraum bis zum Ende des Dienstvertrags wurde die geschuldete Vergütung (0,3 Mio. Euro) zurückgestellt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellen sich wie folgt dar:

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in Tsd.€ 2023 2022
Prüflings- und Beratungskosten 2.329 1.837
Nebenkosten des Geldverkehrs 83 258
Vergütung des Aufsichtsrats 277 312
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit 297 320
Versicherungen 275 142
Personalbeschaffungskosten - 34
Kosten der Hauptversammlung 59 47
Sonstige Aufwendungen 5.498 250
8.818 3.200

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 5,6 Mio. Euro gestiegen. Dabei stiegen die Sonstigen Aufwendungen um 5,2 Mio. Euro. Der Anstieg resultiert aus einem Darlehensverzicht in Höhe von 4,6 Mio. Euro gegenüber der Konzerntochter Dr. Hoefer-Janker GmbH & Co. KG. Der Darlehensverzicht steht im Zusammenhang mit der Veräußerung des Tochterunternehmens im Geschäftsjahr 2023. Darüber hinaus wurden weiter 0,5 Mio. Euro als Gewährleistungsrückstellung in diesem Zusammenhang erfasst.

Die sonstigen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für Reisekosten in Höhe von 65 Tsd. Euro (Vorjahr: 38 Tsd. Euro), Aufwendungen für Mieten und Pachten in Höhe von 65 Tsd. Euro (Vorjahr: 42 Tsd. Euro, Aufwendungen für Beiträge, Gebühren und Abgaben in Höhe von 80 Tsd. Euro (Vorjahr: 65 Tsd. Euro) sowie Aufwendungen für EDV und Organisation in Höhe von 94 Tsd. Euro (Vorjahr: 68 Tsd. Euro).

Die Erträge aus Beteiligungen betreffen eine Vorabausschüttung aus dem Jahresüberschuss 2023 der MediClin GmbH & Co. KG in Höhe von 1 5,0 Mio. Euro (Vorjahr: 44,0 Mio. Euro).

Von den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen in Höhe von insgesamt 4,3 Mio. Euro (Vorjahr: 2,0 Mio. Euro) entfallen 2,3 Mio. Euro (Vorjahr: 1,9 Mio. Euro) auf Zinsen für die Darlehensgewährung an verbundene Unternehmen. Auf Zinserträge aus Guthaben bei Kreditinstituten entfallen 1,1 Mio. Euro (Vorjahr: 23 Tsd. Euro). 1,0 Mio. Euro auf Zinsen aus Körperschaftsteuererstattungen der Jahre 2010 bis 2020.

Bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entfallen 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro) auf Zinsaufwendungen für die Darlehen an ein verbundenes Unternehmen. Im Rahmen des Konsortialkredites fielen Zinsen in Höhe von 3,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro) an. Darüber hinaus sind im Geschäftsjahr Provisionsaufwendungen in Höhe von 0,2 Mio. (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro) angefallen, die im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Konsortialkredit stehen.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Der ausgewiesene Steueraufwand beinhaltet den Körperschaftsteueraufwand auf das Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 4.964 Tsd. Euro (Vorjahr: 2.650 Tsd. Euro) sowie Steuererstattungen für Vorjahre in Höhe von -3.155 Tsd. Euro (Vorjahr Steuerabgrenzung: 983 Tsd. Euro).

Dem gegenüber steht als Saldogröße ein latenter Steuerertrag in Höhe von 2.072 Tsd. Euro (Vorjahr Steueraufwand: 7.341 Tsd. Euro), der sich im Wesentlichen aus der Veränderung der Unterschiedsbeträge zwischen den Beteiligungsansätzen der MEDICLIN AG und den steuerlichen Kapitalkonten der Kommanditgesellschaften (2.165 Tsd. Euro) ergibt. Der Rest ergibt sich aus temporären Differenzen aus der Pauschalwertberichtigung sowie aus Personalkostenrückstellungen.

Sonstige Angaben

Anzahl der Mitarbeiter

Die Anzahl der Angestellten im Geschäftsjahr betrug durchschnittlich 9,3 Mitarbeiter (Vorjahr: 9,1 Mitarbeiter).

Haftungsverhältnisse

Für die im Geschäftsjahr 2022 neu abgeschlossenen Mietverträge über langfristig gemieteten 20 Immobilien hat die MEDICLIN AG gegenüber dem Vermieter (PATRIZIA Frankfurt Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH) eine Patronatserklärung abgegeben. Die MEDICLIN AG verpflichtet sich darin, den Mieter finanziell stets so ausgestattet zu halten, dass er alle gegenwärtigen und zukünftigen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag gegenüber dem Vermieter ordnungsgemäß erfüllen kann. Als Zahlungsverpflichtungen des Mieters zählen auch Schadensersatzansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter.

Für die Darlehensfinanzierung zum Erwerb der MediClin Rose Klinik wurde eine gesamtschuldnerische Bürgschaft der MEDICLIN AG in Höhe von 7,6 Mio. Euro bestellt.

Die MEDICLIN AG hat im Rahmen des geförderten Investitionsdarlehens über 20,0 Mio. Euro zur Finanzierung der Neubaumaßnahme am Standort der MediClin Hedon Klinik in Lingen die selbstschuldnerische Mithaftung für die Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag übernommen.

Zur Inanspruchnahme des § 264 Abs. 3 HGB für mehrere Tochtergesellschaften hat sich die MEDICLIN AG bereit erklärt, für die von diesen Tochtergesellschaften bis zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

Gründe für eine Inanspruchnahme aus der vorgenannten Bürgschaft sind aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage und der künftig geplanten Entwicklung der Tochtergesellschaften nicht ersichtlich.

Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023

Dr. Jan Liersch (Vorsitzender), Düsseldorf

Geschäftsführer der Broermann Holding GmbH, Königstein im Taunus

Geschäftsführer der RKG Reha-Kliniken GmbH, Königstein im Taunus

Geschäftsführer der Broermann Health & Heritage Hotels GmbH, Königstein im Taunus (ab 1. Mai 2023)

Präsident des Verwaltungsrats Hotel Montreux Palace SA, Montreux (CH)

Präsident des Verwaltungsrats Hotel Suisse Majestic SA, Montreux (CH)

Geschäftsführer der Atlantic Hotel Betriebsgesellschaft mbH, Königstein im Taunus

Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Vorsitzender des Aufsichtsrats

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RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt an der Saale

Mitglied des Aufsichtsrats

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Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg
Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Gießen

Hans Hilpert 1 (stellvertretender Vorsitzender), Bexbach-Oberbexbach

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Sporttherapeut, MediClin GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Blieskastel

Michael Bock, Leverkusen

Geschäftsführer der REALKAPITAL Vermögensmanagement GmbH, Leverkusen

Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Mitglied des Aufsichtsrats

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TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, München
Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. KGaA, Frankfurt am Main (ab November 2023)

Barbara Brosius, Kronberg im Taunus

Unternehmensberaterin

Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Mitglied des Aufsichtsrats

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Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg

Dr. Julia Dannath-Schuh, Meilen (CH)

Vizepräsidentin Personalentwicklung und Leadership der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich

Mitglied des Verwaltungsrats Alsia & Partners AG, Hüneberg/​Zug (CH) (bis April 2023) Vizepräsidentin des Verwaltungsrats Alsia & Partners AG, Zürich (CH) (ab April 2023) Mitglied des Verwaltungsrats Business Tools AG, Zürich (CH) (ab 03. 04 2023) Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Mitglied des Aufsichtsrats

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RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt an der Saale

Walburga Erichsmeier 2, Blomberg

Stellvertretende Bezirksgeschäftsführerin bei ver.di, Bezirk Ostwestfalen-Lippe

Kai Hankeln, Bad Bramstedt

Chief Executive Officer (CEO) der Asklepios Kliniken Gruppe

Vorstandsvorsitzender der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg

Geschäftsführer der Asklepios Kliniken Management GmbH, Falkenstein im Taunus Geschäftsführer der Asklepios Zentrallager Besitzgesellschaft mbH, Hamburg Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Vorsitzender des Aufsichtsrats

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Asklepios Fachklinikum Stadtroda GmbH, Stadtroda

Mitglied des Aufsichtsrats

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RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt an der Saale

Dr. med. Sigrid R.-M. Krause 1, Bad Münder

Direktorin Psychosomatik und Psychiatrie, Chefärztin des Krankenhauses für Akutpsychosomatik, Chefärztin der Rehabilitationsklinik für Psychosomatik und Verhaltensmedizin der MediClin GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Bad Münder

1 Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer

Rainer Laufs, Kronberg im Taunus

Selbstständiger Unternehmensberater

Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Mitglied des Aufsichtsrats

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Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg

Thomas Müller 1, Neunkirchen

ver.di Bezirksgeschäftsführer der Region Saar Trier

Stellvertretender Vorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes

Elke Schwan 1, Bad Soden-Salmünster

Masseurin und medizinische Bademeisterin, MediClin GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Bad Orb

Frauke Schwedt 1 , Hamburg

Diplom-Psychologin/​Psychologische Psychotherapeutin, MediClin GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Soltau

Daniela Sternberg-Kinzel 1 , Karlshagen

Leiterin Patientenverwaltung, MediClin GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Trassenheide

Marco Walker, Hamburg

COO der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg

Geschäftsführer der Asklepios Kliniken Management GmbH, Königstein im Taunus

Geschäftsführer der Fürstenberg Institut GmbH, Hamburg

Geschäftsführer der Poly Z Med GmbH, Königstein im Taunus

Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Mitglied des Aufsichtsrats

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Meierhofer AG, München
Universitätsklinikum Gießen Marburg GmbH, Gießen
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt an der Saale

Matthias H. Werner 1 , Biberach (Baden)

Dipl.-Sozialpädagoge (BA)/​Erlebnispädagoge, MediClin GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Offenburg

Cornelia Wolf, Immenstaad

REVISION Audit Consultants, Unternehmensberatung

1 Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2023 setzten sich die Ausschüsse aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Präsidialausschuss

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Dr. Jan Liersch (Vorsitz)
Hans Hilpert (Stellvertreter)
Kai Hankeln
Rainer Laufs
Thomas Müller
Dr. med. Sigrid R.-M. Krause

Prüfungsausschuss

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Michael Bock (Vorsitz)
Walburga Erichsmeier
Matthias H. Werner
Cornelia Wolf

Nominierungsausschuss

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Dr. Jan Liersch (Vorsitz)
Michael Bock
Cornelia Wolf

Vermittlungsausschuss gemäß § 27 MitbestG

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Dr. Jan Liersch (Vorsitz)
Hans Hilpert (Stellvertreter)
Frauke Schwedt
Cornelia Wolf

COVID-19-Sonderausschuss

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Dr. Jan Liersch (Vorsitz)
Michael Bock
Hans Hilpert
Kai Hankeln
Rainer Laufs
Thomas Müller

RPT-Ausschuss

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Cornelia Wolf (Vorsitz)
Dr. Julia Dannath-Schuh
Walburga Erichsmeier
Matthias H. Werner

Vorstand

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Dr. Joachim Ramming, Chief Executive Officer (CEO), geschäftsansässig in Offenburg
Tino Fritz, Chief Financial Officer (CFO), geschäftsansässig in Offenburg
Thomas Piefke, Chief Operating Officer (COO), geschäftsansässig in Offenburg (ab 01.10.2023)
Dr. York Dhein, Chief Operating Officer (COO), geschäftsansässig in Offenburg (bis 30.09.2023)

Organbezüge

Die für die aktive Tätigkeit des Vorstands im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge beliefen sich auf insgesamt 1.997 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.830 Tsd. Euro). Sie setzten sich zusammen aus kurzfristig fälligen Leistungen (Festvergütungen) in Höhe von 1.234 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.195 Tsd. Euro) und einer einjährigen variablen Vergütung in Höhe von 663 Tsd. Euro (Vorjahr: 635 Tsd. Euro). In den kurzfristig fälligen Leistungen sind Nebenleistungen in Höhe von 101 Tsd. Euro (Vorjahr: 95 Tsd. Euro) enthalten, die Sachbezüge aus Dienstwagengestellung sowie aus dem Arbeitgeberanteil der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie vereinzelt zur Rentenversicherung betreffen. Andere langfristig fällige Leistungen (mehrjährige variable Vergütungen) ergeben sich erst im Jahr des Ablaufs des jeweiligen Dienstvertrags. Der ehemalige COO hat sein Amt als Mitglied des Vorstands der MEDICLIN Aktiengesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2023 niedergelegt. Nach dem Niederlegungszeitpunkt bis zum Beendigungszeitpunkt ist er von der Erbringung seiner Dienste als Vorstandsmitglied der Gesellschaft unwiderruflich freigestellt. Für den Zeitraum bis zum Ende des Dienstvertrags wurde die geschuldete Vergütung in Höhe von 0,3 Mio. Euro zurückgestellt. Die Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat betrug im Berichtsjahr 240 Tsd. Euro (Vorjahr: 248 Tsd. Euro). Sie setzt sich zusammen aus:

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in Tsd.€ 2023 2022
Grundvergütung 175 175
Sitzungsgelder 45 54
Ausschusstätigkeit 20 19
Dividendenbonus - -
240 248

Für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind lediglich Vergütungen enthalten, die im Zusammenhang mit ihrer Organtätigkeit stehen. Im Geschäftsjahr 2023 bestanden, wie auch schon 2022, keine Kredite gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats.

Die Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB sowie weitere Angaben zu den Organbezügen und zur Struktur der Vergütungssysteme werden im zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht der MEDICLIN Aktiengesellschaft im Abschnitt Vergütungsbericht dargestellt.

Ab dem Geschäftsjahr 2021 gibt es neue gesetzliche Anforderungen zur Erstellung des Vergütungsberichts gemäß § 162 AktG. Demnach sind Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft verpflichtet, jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen - unter Namensnennung - gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns gewährte und geschuldete Vergütung zu erstellen. Der Vergütungsbericht wird in dem Geschäftsjahr erstellt, das auf das Geschäftsjahr folgt, für das der Vergütungsbericht aufzustellen ist. Der Vergütungsbericht 2023 wird der Hauptversammlung der MEDICLIN Aktiengesellschaft im Jahr 2024 zur Billigung vorgelegt (§ 120a Abs. 4 Satz 1 AktG). Nach dem Billigungsbeschluss wird der Vergütungsbericht und der Vermerk über dessen Prüfung zehn Jahre lang auf der Internetseite der Gesellschaft kostenfrei öffentlich zugänglich gemacht (§ 162 Abs. 4 AktG).

Directors' Dealings

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind gemäß Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/​2014 verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der MEDICLIN Aktiengesellschaft offenzulegen, soweit der Wert, der von dem Mitglied oder ihm nahestehende Personen innerhalb eines Kalenderjahres getätigten Eigengeschäfte die Summe von 5.000,00 Euro erreicht oder übersteigt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung hat durch eine Allgemeinverfügung mit Wirkung vom 1. Januar 2020 den Schwellenwert von 5.000,00 Euro auf 20.000,00 Euro erhöht. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Eigengeschäfte gemeldet.

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG

Die Entsprechenserklärung der MEDICLIN Aktiengesellschaft nach § 161 AktG wurde und wird immer in der aktuellen Fassung auf den Internetseiten der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Die aktuelle Entsprechenserklärung ist auch in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB enthalten, die ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist.

Die Honorare für die Abschlussprüfung betreffen die Prüfung des Konzernabschlusses, gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Jahresabschlüssen der MEDICLIN Aktiengesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen sowie prüferische Durchsichten. Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen entfallen auf die Prüfung von Financial Covenants im Zusammenhang mit der Erfüllung von Nachweispflichten aus Kreditverträgen.

Gemäß § 285 Nr. 17 HGB wird auf die quantitative Darstellung des Honorars verzichtet, da die Angaben in einem das Unternehmen einbeziehenden Konzernabschluss enthalten sind.

Honorar des Abschlussprüfers

Die Honorare für die Abschlussprüfung betreffen die Prüfung des Konzernabschlusses, gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Jahresabschlüssen der MEDICLIN Aktiengesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen sowie prüferische Durchsichten. Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen entfallen auf die Prüfung von Financial Covenants im Zusammenhang mit der Erfüllung von Nachweispflichten aus Kreditverträgen.

Gemäß § 285 Nr. 17 HGB wird auf die quantitative Darstellung des Honorars verzichtet, da die Angaben in einem das Unternehmen einbeziehenden Konzernabschluss enthalten sind.

Gewinnverwendungsvorschlag

Für das Geschäftsjahr 2023 ist vorgesehen, den im handelsrechtlichen Einzelabschluss der MEDICLIN Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 20.749.238,06 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

Nachtragsbericht

Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages am 23. Feburar 2024 wird das Evangelische Herzzentrum Coswig gGmbH, eine Tochtergesellschaft der Johannisstift Diakonie gAG, Berlin, das MEDICLIN Herzzentrum Coswig übernehmen. Der Betriebsübergang hängt noch von verschiedenen Bedingungen ab und soll zeitnah stattfinden.

Darüber hinaus sind keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen MEDICLIN einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet.

Offenburg, 25. März 2024

Dr. Joachim Ramming, Vorstandsvorsitzender (CEO)

Tino Fritz, Vorstand Finanzen (CFO)

Thomas Piefke, Vorstand (COO)

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die MEDICLIN Aktiengesellschaft, Offenburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der MEDICLIN Aktiengesellschaft, Offenburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MEDICLIN Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die nichtfinanzielle Konzernerklärung zur Erfüllung der §§ 315b bis 315c HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten nichtfinanziellen Konzernerklärung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

[1] Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

(1) Sachverhalt und Problemstellung

(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

(3) Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

[1] Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen

(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von € 281,7 Mio. (65,6 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die beizulegenden Werte werden als Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten der jeweiligen Finanzanlage. Auf Basis der ermittelten Werte sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr kein Abwertungsbedarf.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen. Wir haben insbesondere beurteilt, ob die beizulegenden Werte sachgerecht mittels Discounted-Cashflow-Modellen unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sachgerecht vorzunehmen.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen sind in den Abschnitten "Bilanzierungs-und Bewertungsgrundsätze" und "Erläuterungen zur Bilanz" im Unterabschnitt "Finanzanlagen" des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die nichtfinanzielle Konzernerklärung zur Erfüllung der §§ 315b bis 315c HGB als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem

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die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB
alle übrigen Teile der Publikation "Jahresabschluss der MEDICLIN Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023" - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei MC_​AG_​JA+LB_​ESEF_​2024_​03_​25.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 15. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Oktober 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer der MEDICLIN Aktiengesellschaft, Offenburg, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

HINWEIS AUF EINEN SONSTIGEN SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Ey."

Frankfurt am Main, den 25. März 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftprüfungsgesellschaft

Michael Ey, Wirtschaftsprüfer

Dennis Kaufholz, Wirtschaftsprüfer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der MEDICLIN Aktiengesellschaft ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht der MEDICLIN Aktiengesellschaft der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der MEDICLIN Aktiengesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der MEDICLIN Aktiengesellschaft beschrieben sind.

Offenburg, 25. März 2024

Dr. Joachim Ramming, Vorstandsvorsitzender (CEO)

Tino Fritz, Vorstand Finanzen (CFO)

Thomas Piefke, Vorstand (COO)