Skip to main content

AI assistant

Sign in to chat with this filing

The assistant answers questions, extracts KPIs, and summarises risk factors directly from the filing text.

Mayr-Melnhof Karton AG AGM Information 2011

Mar 30, 2011

Preview isn't available for this file type.

Download source file

Mayr-Melnhof Karton AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung

Mayr-Melnhof Karton AG: Einberufung 17. ordentlichen Hauptversammlung

Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch die
DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung
ist der Emittent verantwortlich.


Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
Wien, FN 81906 a

Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

  1. ordentlichen Hauptversammlung
    der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft

am Mittwoch, dem 27. April 2011, um 10.00 Uhr,
im Grand Hotel, 1010 Wien, Kärntner Ring 9.

Tagesordnung

  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
    Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des
    Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
    Berichts für das Geschäftsjahr 2010.

  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
    das Geschäftsjahr 2010.

  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
    für das Geschäftsjahr 2010.

  5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
    für das Geschäftsjahr 2010.

  6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
    Geschäftsjahr 2011.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 06. April 2011 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1041 Wien,
Brahmsplatz 6, Abteilung Investor Relations, Mag. Stephan Sweerts-Sporck,
auf:

  • Jahresabschluss mit Lagebericht,
  • Corporate Governance-Bericht,
  • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
  • Vorschlag für die Gewinnverwendung,
  • Bericht des Aufsichtsrates,
    jeweils für das Geschäftsjahr 2010;
  • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6,

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind
spätestens ab 06. April 2011 außerdem im Internet www.mayr-melnhof.com
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform spätestens am 06. April 2011 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 1041 Wien, Brahmsplatz 6, Abteilung Investor
Relations, Mag. Stephan Sweerts-Sporck, zugeht.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt
Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 15. April 2011 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 50 136 / 91195 oder an 1041
Wien, Brahmsplatz 6, Abteilung Investor Relations, Mag. Stephan
Sweerts-Sporck, oder per E-Mail [email protected], wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§
109, 110 und 118 AktG, insbesondere wie der Nachweis des erforderlichen
Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.mayr-melnhof.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 17. April 2011 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die der Gesellschaft spätestens am 21. April 2011 (24:00 Uhr Wiener Zeit)
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.

Per Post Mayr-Melnhof Karton AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Stephan Sweerts-Sporck
Brahmsplatz 6
1041 Wien

Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000938204 im Text angeben)

Per Telefax +43 1 50 136 / 91195

nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft
ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zu gehen muss.

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT0000938204,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
oben genannten Nachweisstichtag 17. April 2011 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung
einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post Mayr-Melnhof Karton AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Stephan Sweerts-Sporck
Brahmsplatz 6
1041 Wien

Per Telefax +43 1 50 136 / 91195

Per E-Mail [email protected] wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist

Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.mayr-melnhof.com abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser
Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft eingeteilt in 20.000.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 15.260 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 19.984.740.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis
mitzubringen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 09.15 Uhr.

Wien, im März 2011

Der Vorstand

30.03.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mayr-Melnhof Karton AG
Brahmsplatz 6
1040 Wien
Österreich
Telefon: 0043 1 501 36 91180
Fax: 0043 1 501 36 91391
E-Mail: [email protected]
Internet: www.mayr-melnhof.com
ISIN: AT0000938204
WKN: 93820
Börsen: Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart; Open Market in
Frankfurt; Wien (Amtlicher Handel / Official Market)

Ende der Mitteilung DGAP News-Service