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Masterflex SE — Governance Information 2009
Dec 1, 2009
276_cgr_2009-12-01_918a2dcd-001e-400a-b80b-1c351cf8a32f.pdf
Governance Information
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Entsprechenserklärung zur Corporate Governance gem. § 161 AktG
Der Begriff Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Wesentliche Aspekte guter Corporate Governance sind eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung von Aktionärsinteressen sowie die Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation.
Die Masterflex AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die Verwaltung der Gesellschaft erfolgt danach durch Vorstand und Aufsichtsrat. Für die Masterflex AG hat Corporate Governance einen hohen Stellenwert. Von Anfang an haben Vorstand und Aufsichtsrat zum Wohle des Unternehmens eng zusammengearbeitet und einen intensiven und kontinuierlichen Dialog über die Unternehmensentwicklung geführt.
Der Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung (bestehend aus sogenannten Empfehlungen und Anregungen). Der Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen. Die im Kodex dargestellten gesetzlichen Vorschriften sind von der Gesellschaft ohne Ausnahme verpflichtend zu beachten und einzuhalten. Von den im Kodex enthaltenen Empfehlungen kann die Gesellschaft abweichen. Solche Abweichungen sind in der Präambel des Kodex ausdrücklich vorgesehen und sollen der "Flexibilisierung und Selbstregulierung der deutschen Unternehmensverfassung" dienen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Masterflex AG erklären, dass den Empfehlungen der bisherigen Kodexfassung vom 6. Juni 2008 sowie den erweiterten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex vom 18. Juni 2009 seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2008 mit den dort genannten Ausnahmen entsprochen wurde und weiterhin mit den nachfolgend genannten Ausnahmen entsprochen wird. Die Erklärung ist den Aktionären der Masterflex AG auf der Internetseite dauerhaft zugänglich gemacht. Dort sind auch sämtliche bisher veröffentlichte Entsprechenserklärungen zu finden.
Ausnahmen
2.3.2. Elektronische Übermittlung der Einberufung der Hauptversammlung
Die Masterflex AG wird zukünftig und nach entsprechender Zustimmung durch den Adressaten auch die Einberufung nebst den Einberufungsunterlagen an diesen elektronisch übermitteln, daneben aber auch weiterhin den Postversand vornehmen, um auch die Aktionäre zu erreichen, welche noch nicht über die ausreichende technische Anbindung verfügen und sieht deshalb noch von einer ausdrücklichen Beschränkung der Übermittlung allein auf elektronische Medien ab.
5.3. Aufsichtsrat
Mit drei Mitgliedern ist der Aufsichtsrat der Masterflex AG bewusst klein gehalten, um - wie im Gesamtkonzern durch schlanke Strukturen effizient, schnell und flexibel Beschlüsse fassen zu können. Die Besetzung des Aufsichtsrats mit anerkannten Fachleuten ist eine wichtige Basis für die Masterflex AG, um im kontinuierlichen Dialog gemeinsam wesentliche Weichenstellungen für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung zu erarbeiten. Die Einrichtung von Ausschüssen, die ebenfalls mit mindestens drei Mitgliedern des Aufsichtsrats zu besetzen wären, macht vor diesem Hintergrund keinen Sinn.
Mit Herrn van Hall haben wir einen ausgewiesenen Financial Expert im Aufsichtsrat. Bei Bedarf bedient sich der Aufsichtsrat zur Beurteilung schwieriger Sachverhalte qualifizierter externer Hilfe.
5.4.6. Aufsichtsratvergütung
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates enthält derzeit nur fixe Bestandteile und ist aus der Satzung ersichtlich. Über die Einführung einer variablen Komponente entscheidet die Gesellschaft im kommenden Jahr.
7.1.2. Veröffentlichungsfristen
Der Kodex empfiehlt eine Veröffentlichungsfrist von 45 Tagen für Quartalsberichte und 90 Tagen für den Geschäftsbericht. Die Masterflex AG folgt den Regelungen im WpHG nach den Anpassungen durch das Transparenzrichtlinieumsetzungsgesetz (TUG) und der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse, die eine Veröffentlichung innerhalb von zwei bzw. vier Monaten vorsehen.
Aufgrund der umfangreichen Restrukturierung, die die Masterflex AG durchführt, ist es nicht auszuschließen, dass der Geschäftsbericht 2009 Ende April 2010 veröffentlicht wird.
7.1.4. Veröffentlichung von Ergebnissen der Tochterunternehmen
Hier sieht der Kodex vor, im Jahresabschluss die Einzelergebnisse der Tochtergesellschaften des letzten Geschäftsjahres zu veröffentlichen. Wir weichen
in diesem Punkt ab und publizieren die Ergebnisse nicht. Unsere Tochtergesellschaften sind mittelständische Unternehmen, deren
Wettbewerbspositionen nach unserer Ansicht durch die Publikation der Ergebnisse beeinträchtigt werden könnte.