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Masterflex SE Annual Report 2017

Mar 29, 2018

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Annual Report

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MASTERFLEX SE GESCHÄFTSBERICHT 2017

CONNECTING VALUES

DIE MARKEN SPEZIALISTEN FÜR HIGHTECH-SCHLÄUCHE UND -VERBINDUNGEN

Schläuche und Verbindungssysteme für alle industriellen Anwendungen Spiralschläuche – Heizschläuche – Intelligente Schlauchsysteme – Verbindungselemente

Vulkanisierte Formteile und Schläuche für die Luft- und Raumfahrt und die Automobilindustrie Spezialschläuche – Absaugschläuche – Elastomerschläuche – Faltenbälge

Thermoplastische Formteile und Glattschläuche für Industrie und Medizintechnik Pneumatikschläuche – Druckluftspiralen – Formschläuche – Medizinschläuche

Spritzgussformteile und Komponenten für die Medizintechnik Medizinische Klemmen – Kundenspeziische Artikel – Schlauchverbinder – Gehäuse-Bauteile

Schläuche und Verbindungssysteme für industrielle Anwendungen sowie Klima und Lüftung Spiralschläuche – Glattschläuche – Klima- und Lüftungsschläuche

Schläuche aus Fluorkunststofen mit höchster chemischer Beständigkeit Glattschläuche – Schrumpfschläuche

AMPIUS

Die Masterlex Group digitalisiert das Geschäft mit Schläuchen und Verbindungslösungen Intelligente, vernetzungsfähige Schläuche und Verbindungssysteme

Unsere Vision ist die globale Marktführerschaft in allen von uns adressierten Märkten.

WESENTLICHE KENNZAHLEN

Masterlex im Überblick

In T€ 31.12.2017 31.12.2016 Veränderung
Konzernumsatz 74.675 66.486 12,3 %
Ebitda 10.263 8.811 16,5 %
Ebit (operativ) 7.081 6.097 16,1 %
Ebit 6.601 5.897 11,9 %
Ebt 5.420 4.574 18,5 %
Konzernergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen 4.365 3.418 27,7 %
Konzernergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen -62 -555 88,8 %
Konzernergebnis 4.311 2.928 47,2 %
Konzern-Eigenkapital 37.396 28.701 30,3 %
Konzern-Bilanzsumme 72.967 60.412 20,8 %
Konzern-Eigenkapitalquote 51,3 % 47,5 %
Mitarbeiter (Anzahl) 642 601 3,3 %
Ebit-Marge (operativ) 9,5 % 9,2 %
Nettoumsatzrendite 5,8 % 5,1 %
Konzernergebnis pro Aktie (€)
aus fortgeführten Geschäftsbereichen 0,46 0,40 15,0 %
aus aufgegebenen Geschäftsbereichen -0,01 -0,06 83,3 %
aus fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereichen 0,45 0,34 32,4 %

Kursentwicklung 2017 der Masterlex-Aktie im Vergleich zum SDAX

VISION INNOVATION ZUKUNFT

Als international aufgestellte Unternehmensgruppe mit deutschen Wurzeln hat sich die Masterlex Group auf die Lösung von Verbindungsaufgaben spezialisiert. Seit Jahrzehnten widmen wir uns erfolgreich der Entwicklung, Produktion und der beratungsorientierten Vermarktung hochwertiger Schläuche und ganzer Verbindungssysteme. Mit unserer Material- und Technologiekompetenz verarbeiten wir anspruchsvolle Hochleistungskunststofe zu Produkten, die international Standards setzen.

Unsere Werte bestimmen unser Handeln: Als verlässlicher Partner bieten wir Sicherheit und Service. German Engineering wird weltweit bei einheitlichen internationalen Qualitätsstandards geboten.

Wir wollen überdurchschnittlich und rentabel wachsen. Dieses Ziel verfolgen wir mit einer nachhaltigen, mittelfristig angelegten Wachstumsstrategie.

GLOBALE MÄRKTE IM FOKUS

Wir streben ein wertorientiertes, dynamisches Wachstum in allen von uns adressierten Märkten an. Dabei wollen wir den Schwerpunkt unseres Umsatzes, der heute noch in Europa liegt, sukzessive verlagern und einen größeren Umsatzanteil auf dem amerikanischen und dem asiatischen Kontinent erzielen. Dazu sind wir mit eigenen Aktivitäten in Nord- und Südamerika, in China sowie Singapur und in Europa vertreten.

Kontinuierlich entwickeln wir neue Schläuche und Verbindungselemente. Die Anregung hierfür speist sich häuig aus dem engen Kundenkontakt. Aus der Vielfalt von Hochleistungskunststoffen und -geweben entwerfen, testen und produzieren unsere Techniker Produkte, die konventionelle Verbindungen ersetzen können. Daher sind wir seit Jahren Technologieführer auf dem Markt für lexible Spezialverbindungen.

OPERATIVE EXZELLENZ

Damit wollen wir unser Wachstum weiterhin rentabel gestalten. Maßnahmen zur Skalierung und zur Eizienzsteigerung in allen Bereichen der Masterlex Group werden dies nachhaltig untermauern.

DIGITALE TRANSFORMATION

Im Fokus steht unsere neue digitale Marke AMPIUS, mit der unsere Kunden nicht nur Materie transportieren, sondern auch Daten erfassen und zur Steuerung ihrer Anlage nutzen können. Zudem gehören dazu unsere Vernetzungs- und Automatisierungsaktivitäten, mit denen wir operativ noch besser werden.

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Vorwort des Vorstandsvorsitzenden 4
Interview 8

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT 17

A GRUNDLAGEN DES KONZERNS 17
I. Geschäftsmodell 17
II. Vision, Ziele und Strategien 18
III. Steuerungssystem 19
IV. Forschung und Entwicklung 20
V. Der Markt für Hightech-Schläuche 23
VI. Markenauftritt und Produkte 23
B WIRTSCHAFTSBERICHT 27
I. Gesamtwirtschaftliche
Rahmenbedingungen
27
II. Geschäftsverlauf 29
III. Wichtige Ereignisse im
Geschäftsjahr 2017
30
IV. Lage 31
V. Gesamtaussage zur
wirtschaftlichen Lage
37
VI. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der
Masterlex SE
38
VII. Nichtinanzielle Erklärung 44
C CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT 47
I. Erklärung zur Unternehmensführung
nach §§ 289 A, 315 HGB 47
II. Vergütungsbericht 52
III. Sonstige Angaben nach §§ 289
und 315 HGB
55
D CHANCEN- UND RISIKOBERICHT 63
I. Chancen- und Risikomanagement
system für eine wertorientierte
Unternehmensführung
63
II. Chancenmanagement 63
III. Einzelne Chancen 63
IV. Das Risikomanagement-System 65
V. Einzelne Risiken 66
VI. Sonstige Einzelrisiken 72
VII. Zusammenfassung und Gesamtaussage
zur aktuellen Risikosituation des Konzerns
72
VIII. Die Organisation des Compliance-Systems 73
E PROGNOSEBERICHT 75
I. Ausblick 75
II. Zusammenfassende Aussage zur
voraussichtlichen Entwicklung des
Konzerns 78

3

MASTERFLEX-AKTIE 80
Finanzkalender 2018 83
KONZERNABSCHLUSS 86
Konzern-Bilanz 86
Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung 88
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 89
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals 90
Konzern-Kapitallussrechnung 91
KONZERN-ANHANG 94
Konzern-Anlagespiegel 140

ERGÄNZENDE ANGABEN 145

145
146
152
157
158

Liebe Aktionärinnen, liebe Aktionäre,

wir blicken auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2017 zurück, das zugleich auch ein Jahr des Übergangs war. Wir haben die Projekte und Maßnahmen aus der rund zweijährigen Reorganisationsphase erfolgreich abgeschlossen und unsere gesteckten Ziele weitestgehend erreicht. Der Umsatzanstieg 2017 liegt mit 12,3 % sogar oberhalb unseres Prognosekorridors von 6 bis 10 %. Mit der Entwicklung, der Produktion und dem beratungsorientierten Vertrieb unserer Hightech-Schläuche und -Verbindungssysteme haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr 74,7 Mio. Euro erlöst – ein neuer Rekord. Auch die angekündigte Steigerung unserer Ertragskraft ist mit einem Anstieg des operativen Ebit von 6,1 Mio. Euro auf 7,1 Mio. Euro gelungen. Diese gewachsene Ertragsstärke soll sich auch in einer Erhöhung der Dividende von zuletzt 5 Cent auf 7 Cent je Aktie niederschlagen, vorbehaltlich Ihrer Zustimmung auf der Hauptversammlung.

Etwas unter unserem ursprünglichen Zielwert von 10 % geblieben sind wir bei der Ebit-Marge mit erreichten 9,5 %. Bis Dezember konnten wir davon ausgehen, dass wir auch dieses Teilziel für 2017 erfüllen werden. Im Jahresabschluss mussten wir aber einige ungeplante Einmalefekte verarbeiten, die in ihrer Addition zu einer spürbaren Beeinträchtigung des Ergebnisses geführt haben. Ein Faktor war ein kurzfristiger und unerwarteter Umsatzausfall in den USA, von dem wir aber erwarten, ihn 2018 mindestens teilweise wieder aufzuholen. Ein weiterer Efekt resultierte aus Inventurdiferenzen bei einzelnen Tochterunternehmen, die über die getrofene Vorsorge hinausgingen. Wesentliche Ursache für das Entstehen und das späte Erkennen sind die noch nicht ausgereiften Controllingprozesse bei einigen unserer kleinen Tochtergesellschaften. Genau diese Ereignisse zeigen uns, wie wichtig es ist, die Unternehmensgruppe weiter zu verschlanken und in ihren Prozessen und im Datenmanagement weiter zu verbessern, damit wir in der Zukunft wachstumsseitig, strukturell, personell und steuerungsseitig optimal aufgestellt sind. Auch in diesen bereits begonnenen Aufgaben liegt ein Grund, warum ich 2017 als ein weiteres Jahr des Übergangs bezeichnet habe.

Eindeutig bleibt eine Ebit-Marge von deutlich über 10 % das weiterhin mittelfristige Ziel der Masterlex SE. Aber im Lichte der Gesamtbewertung des Jahres 2017 haben wir die Entscheidung getrofen, aus einer Position der Stärke heraus bereits die nächsten Zukunftsprojekte anzugehen. Gewissermaßen übergangslos gehen wir dazu in einen Transformationsprozess über, der unsere Unternehmensgruppe insbesondere in den Feldern Digitalisierung und integrierte Prozesse nochmals zukunftsstärker aufstellt. Damit werden wir auch die Ursachen für die Einmalefekte zum Ende des letzten Jahres eliminieren können. Gleichzeitig können wir dadurch auf die Herausforderungen, denen sich insbesondere mittelständische Produzenten gegenübersehen, wie Transparenz der Märkte und höhere Dynamik des Wandels, noch bessere Antworten geben. Dieser Prozess macht Investitionen notwendig und verursacht Aufwand mit stark investitionsnahem Charakter. Beispiele sind das neue ERP-System, eine spürbare, zielgerichtete Verstärkung des Mitarbeiter-Teams mit neuen, erweiterten Kompetenzproilen und eine Innovationsstrategie, die uns eine Vorreiterrolle bei smarten, digital unterstützten Produktlösungen sichert.

Die Grundlage dafür haben wir bereits gelegt. Die großen Anstrengungen der vergangenen zwei Jahre tragen mehr und mehr Früchte: Allen voran ist hier der umfangreiche Ausbau am Standort Gelsenkirchen zu nennen, durch den wir unsere Kunden in Deutschland und Europa nun schneller beliefern können. Im Laufe des vergangenen Jahres wurden auch die dafür notwendigen Industrie-4.0-fähigen Maschinen und Anlagen weitgehend angeschaft und in Betrieb genommen. Zudem bleiben die verschiedenen Maßnahmen zur Eizienzverbesserung unserer Prozesse ein ständiger und arbeitsintensiver Begleiter.

2017 haben wir zudem ein neues Unternehmen, die APT mit Sitz in Neuss, erworben und erfolgreich in die Konzernstrukturen integriert. Mit der dadurch neu zur Masterlex Group hinzugewonnenen technologischen Kompetenz, der Verarbeitung von Fluorpolymeren, haben wir uns neue Anwendungen in verschiedenen Märkten erschlossen. Schon seit mehreren Jahren adressieren wir strategisch die sogenannten "weißen Industrien", also die Medizin-, Biotech-, Pharma- und Lebensmittelindustrie, aber auch die anspruchsvolle chemische Industrie sowie den Maschinen- und Anlagenbau. Hier versprechen wir uns mit der APT-Kompetenz zusätzliche Impulse. Die Finanzierung dieser Akquisition stellten wir nicht zuletzt über eine

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erfolgreich platzierte Kapitalerhöhung im März 2017 sowie unsere langfristige ausgelegte Konsortialinanzierung mit der eingebauten Option einer Akquisitionslinie sicher.

Neben diesen Großprojekten konnten wir auch im Jahr 2017 wieder verschiedene Innovationen in den Markt einführen. Deutliche Fortschritte haben wir zudem mit unseren digitalisierten Produktaktivitäten unter der Marke AMPIUS gemacht. Mit AMPIUS wollen wir zukünftig unser Schlauchprogramm auch in vernetzungsfähigen und intelligenten Varianten anbieten. Unter Intelligenz verstehen wir in diesem Zusammenhang Schläuche und Verbindungssysteme, die digital auslesbare Identiizierungs-, Betriebs- und Zustandsdaten mit ihrer Systemumgebung austauschen. Wir sind davon überzeugt, dass kunden- und lösungsorientierte Schlauch- und Verbindungssysteme in einer immer anspruchsvolleren, vernetzten Produktionskette ein großes Zukunftspotenzial haben.

Industrie 4.0 und Digitalisierung haben unser Unternehmen voll erreicht. Daraus erwachsen Chancen, gleichzeitig sind die Herausforderungen sehr vielfältig. Es genügt nicht, das eigene Produktspektrum um digitale Lösungen zu erweitern. Die Veränderungsprozesse greifen in alle Bereiche des Unternehmens ein. Nahezu alle Industrieunternehmen sind damit konfrontiert, besonders aber mittelständische sowie Produzenten mit Produkten ohne Imagewirkung oder weltweitem USP. Wir sehen eine signiikant erhöhte Transparenz in den Märkten mit Auswirkungen auf den Wettbewerb und spürbar zunehmendem Margendruck in einzelnen Produktbereichen. Die ohnehin hohe Dynamik des Wandels wird weiter zunehmen, spürbar beim notwendigen Innovationstempo und den Zeitspannen, bis Innovationen durch Nachahmer-Produkte eingeholt werden.

Antworten, wie wir uns als Masterlex-Gruppe auf diese Herausforderungen und Chancen optimal einstellen wollen, inden Sie in einem Interview, das in diesem Geschäftsbericht ab Seite 8 abgedruckt ist. Wir haben Ihnen auch auf der Hauptversammlung am 27.06.2017 bereits unsere weiterentwickelte Strategie vorgestellt. Wir müssen uns darauf einstellen, dass die zukünftigen Markt- und Technologieentwicklungen deutlich dynamischer von statten gehen werden. Darauf müssen und werden wir mit höherer Anpassungsfähigkeit reagieren. Vor diesem Hintergrund haben wir unsere bisherigen strategischen Stoßrichtungen "Innovationen" und "Internationalisierung" um zwei weitere ergänzt: "Operative Exzellenz" und "Digitale Transformation".

Mit dieser Strategieerweiterung nehmen wir zu erwartende externe Faktoren, die in den nächsten Jahren unser Umfeld beeinlussen werden, vorweg. Wir passen die Strategie gleichzeitig an unsere wachsende Unternehmensgröße und internen Erfordernisse an. Mit Überspringen der 75-Mio.-Euro-Umsatzmarke und der nächsten Zielsetzung, bald 100 Mio. Euro Umsatz zu erreichen, sehen wir uns an einer entscheidenden Wegmarke. Wir wollen und müssen uns verstärkt dem Thema widmen, wie wir aus der neuen Größe auch entsprechende Eizienz- und Renditevorteile generieren. Dies wird eine zentrale Aufgabenstellung sein, wenn wir weiterwachsen und dies auch weiterhin mit sehr auskömmlichen Renditen kombinieren wollen.

Unsere Stärken und unser zentrales Leistungsversprechen werden wir nicht verwässern. Unser Anspruch ist und bleibt, maßgeschneiderte und anspruchsvolle Produkte mit hohem Kundennutzen zu entwickeln, zu produzieren bzw. bereitzustellen und mit Anwendungs- und Technologiekompetenz zu vertreiben. Unser umfassendes Know-how und unsere beratungs- und lösungsorientierte Spezialmarktstrategie sollen uns auch in Zukunft weiter im Schlauch- und Verbindungsmarkt diferenzieren. Dieses Versprechen hat auch in Zukunft Bestand. Weil mit unserem Geschäft aber auch eine gewisse Kleinteiligkeit einhergeht, besteht immer die Herausforderung, dass weiteres Wachstum die Rendite beeinlusst. Deshalb müssen wir unsere Stärken ergänzen um neue Kompetenzen, wie integrierte Ansätze in der Lieferkette oder zur prozessseitigen Skalierung sowie neue Ansätze und Lösungen in der Standardisierung.

Auch wenn die Zeiten herausfordernd bleiben und der technologische Wandel schneller voranschreitet, sind wir sicher, dass wir mit unserer Strategie und den dahinterliegenden Einzelmaßnahmen auf dem richtigen Weg sind, um die Ertragskraft in den nächsten Jahren weiter zu steigern und weiterhin schneller als der Markt zu wachsen. Für 2018 haben wir uns deshalb wieder ähnlich hohe Ziele gesetzt wie 2017: ein Umsatzwachstum zwischen 5 und 10 % sowie eine weitere Stärkung unserer Ertragskraft und ein entsprechendes Wachstum des Ebit.

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Vor dem Hintergrund unseres Geschwindigkeit aufnehmenden Transformationsprozesses wollen wir unsere Ebit-Marge in einem ersten Schritt möglichst stabil halten. Das Ergebnis je Aktie proitierte 2017 neben der guten operativen Ertragsentwicklung von einmaligen Efekten durch die Nutzung von Verlustvorträgen. Diese erwarten wir in dieser Form 2018 nicht mehr. Gleichwohl ist es unser Ziel, die Dividendenstrategie unverändert fortzusetzen. Ofen bleiben wir 2018 und in den Folgejahren auch für weitere Akquisitionen. Prämisse bleibt aber, dass diese einen klaren Beitrag zu unserer Unternehmensstrategie leisten müssen, wie beispielsweise unser technologisches Spektrum erweitern und/oder einen Markteintritt beschleunigen. Aktionismus ist uns hier fremd. Das haben Sie bereits in den vergangenen Jahren verfolgen können. Wir gehen dieses Thema mit aller kaufmännischen Vernunft und strategischem Weitblick an – so wie bei unserer Akquisition in 2017.

Im Namen des Vorstands möchte ich an dieser Stelle allen Aktionären für das Vertrauen in unser Unternehmen danken. Die positive Wertentwicklung unseres Unternehmens in 2017 und die erfolgreiche Barkapitalerhöhung sehen wir als Vertrauensvorschuss unserer Aktionäre in uns und unsere zukünftige Entwicklung. Mein ausdrücklicher Dank gilt zudem und insbesondere allen Mitarbeitern sowie unseren Kunden, Lieferanten und Technologiepartnern für die erfolgreiche Zusammenarbeit, die unseren langfristigen Unternehmenserfolg erst möglich macht. Wir freuen uns sehr, wenn Sie, liebe Aktionäre, uns auf dem vor uns liegenden Weg weiter begleiten und die nächsten Kapitel in unserer Unternehmens-geschichte mit uns gemeinsam aufschlagen.

Gelsenkirchen, den 14. März 2018

Dr. Andreas Bastin Vorstandsvorsitzender

DIE 4 STRATEGIE-SÄULEN DER MASTERFLEX-GRUPPE

Innovationen

Auf Grundlage des Geschäftsmodells sowie des beratungs- und serviceorientierten Vertriebs von Schläuchen und Verbindungssystemen hat Masterlex sich heute eine führende Stellung in vielen Märkten und Anwendungsbereichen erarbeitet. Dieses hohe Niveau zu halten und für die Zukunft noch weiter auszubauen, setzt voraus, dass Masterlex massiv und strukturiert in neue Produkte und Lösungen investiert. Diese werden entsprechend der Geschäftsphilosophie "Connecting Values" in intensiver Zusammenarbeit mit den Kunden sowie auf Grundlage des modernen und eizienten Innovationsprozesses getätigt. Die Bündelung des Fach-Know-hows innerhalb der Masterlex Group und das Heben von Synergien sollen die Schlagkraft des ganzheitlichen Technologieanspruchs weiter verbessern und den Vorsprung für die Zukunft festigen beziehungsweise ausbauen.

OPERATIVE EXZELLENZ

Internationalisierung

Die zunehmenden Unsicherheiten und Schwankungen in der globalen Wirtschaft während der letzten Jahre zeigen, dass es erforderlich ist, das Geschäft möglichst unabhängig von einzelnen Regionen aufzustellen. Aktuell ist die Masterlex Group noch stark Deutschlandund Europa-lastig ausgerichtet. Zudem werden den Ökonomien gerade in Amerika und Asien langfristig höhere Wachstumspotenziale zugerechnet. Aus diesem Grunde internationalisiert Masterlex immer stärker und hat bereits seit einigen Jahren insbesondere in China/Asien und in Nordamerika das Geschäft sukzessive ausgebaut. Ende 2017 wurde zudem das Exportteam, das auf die Bearbeitung von Märkten jenseits der bereits heute mit Niederlassungen besetzten Regionen referenziert, verstärkt.

Operative Exzellenz

Beste Verbindungslösungen im Schulterschluss mit Kunden für spezielle Anwendungen – diese hohe Spezialisierung zieht automatisch eine gewisse Kleinteiligkeit des Geschäfts nach sich. Um zukünftig den Ausgleich zwischen Spezialisierung und Flexibilität zu schafen, wird Masterlex Kostendegressionsefekte durch hohe Mengen und standardisierte Prozesse noch stärker in den Mittelpunkt stellen.

Mit dem zusätzlichen Schwerpunkt "Operative Exzellenz" setzt Masterlex die beschriebenen Maßnahmen klar in den Fokus des gesamtunternehmerischen Handelns und des operativen Tagesgeschäftes. Faktisch bedeutet dies, dass die Maßnahmen zur ökonomischen und prozessseitigen Skalierung des Geschäftes Hand in Hand um Maßnahmen zur Eizienzsteigerung in allen Bereichen des Unternehmens ergänzt werden – und zwar auf Dauer.

Die Integration, Vernetzung und Optimierung aller Prozesse sind notwendig, um für die Zukunft und ein nachhaltiges Wachstum gerüstet zu sein. Gleichzeitig wird Masterlex auf diese Weise die durch unser organisches und anorganisches Wachstum entstehenden Skalenefekte weiter erhöhen können. An diesen Themen arbeitet das Unternehmen sehr konsequent, manchmal müssen auch kulturelle Hürden überwunden werden, teils benötigen die komplexen Projekte und Maßnahmen einfach eine gewisse Zeit.

Digitalisierung

Die Digitalisierung greift Raum in der Wertschöpfungskette. Kein Industrieunternehmen kann sich dem entziehen, will es mittel- und langfristig am Markt erfolgreich bleiben. Nicht zuletzt, um einen möglichst hohen Gesamtwirkungsgrad der eingesetzten Maschinen und Anlagen zu erreichen, müssen möglichst viele Komponenten digitalisiert werden. Hieraus können zusätzliche Chancen erwachsen, denn Schläuche sind heute schon häuig Teil von digitalisierten Systemen und Anlagen – beispielsweise von Robotern, Fahrzeugen oder Maschinen.

Aus diesem Grund hat Masterlex begonnen, die Produkte mit Funktionen auszustatten, die digital ausgelesen werden können und die sich in das kundenspeziische Netzwerk integrieren lassen. Ein Beispiel sind die Überwachung des Verschleißes und die daraus folgenden Schritte, beispielsweise für eine präventive Wartung.

Als erstes Unternehmen des Marktes für Hightech-Schläuche will Masterlex zukünftig für das gesamte Verbindungsprogramm vernetzungsfähige und smarte Varianten bzw. Optionen anbieten. Die für die unterschiedlichen Schläuche und Anwendungsfälle identiizierten Lösungen werden in enger Zusammenarbeit mit den Kunden entwickelt. Gefordert ist die Digitalisierung nicht um der bloßen Digitalisierung willen, sondern immer genau dort, wo es den Kunden einen Mehrwert bietet bzw. diese den konkreten Bedarf sehen für den Einsatz einer von Masterlex entwickelten und bereitgestellten smarten Lösung. Die Entwicklungen in diesem Feld werden in den nächsten Jahren stetig ausgebaut werden und die führende Stellung des Unternehmens im Schlauch- und Verbindungssystemgeschäft untermauern.

INTERVIEW EIN SEHR DYNAMISCHER ENTWICKLUNGSPROZESS

"Die Digitalisierung eröfnet uns zusätzliche Chancen mit neuen smarten Produkten und sie sorgt gleichzeitig für Veränderungsprozesse in fast allen Unternehmensbereichen."

Die Digitalisierung und das Internet verändern die Wirtschaftswelt grundlegend. Der Weg zur Industrie 4.0 und der digitale Wandel nehmen deutlich an Dynamik zu. Masterlex treibt als Innovationsführer die Digitalisierung im Schlauchmarkt mit entsprechend ausgerüsteten Produkten entscheidend voran. Gleichzeitig gestaltet das Unternehmen auch in vielen Unternehmensbereichen den digitalen Wandel aktiv. Ein Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden, Dr. Bastin, über die Auswirkungen des digitalen Wandels für die Masterlex SE.

Herr Dr. Bastin, was heißt Digitalisierung für die Masterlex SE?

DR. BASTIN: Die Begrife Digitalisierung, digitale Transformation oder auch Industrie 4.0 sind wohl die Buzzwords unserer Zeit. Das Problem dabei: Die Begrife sind einerseits allgegenwärtig und dennoch versteht andererseits jeder etwas anderes darunter. In Kurzform bedeutet für mich digitale Transformation das bereichsübergreifende, notwendige Upgrade ins digitale Zeitalter.

Überwiegen hier die Chancen oder die Risiken für Masterlex?

DR. BASTIN: Das gesamte Wirtschaften verändert sich grundlegend. Und man kann sich dem nicht entziehen. Wir gehen dieses Thema daher aktiv an, haben 2017 begonnen, Schläuche digital auszurüsten, werden 2018 mit ersten entsprechenden Produkten auf den Markt kommen und sehen noch weitere zusätzliche Anwendungen und Märkte. Die Digitalisierung im Unternehmen geht aber über die neuen Marktchancen hinaus. Wir haben neue technologische Möglichkeiten, Prozesse zu optimieren, die Qualität im Produktionsprozess weiter zu erhöhen und über Rückkoppelungen aus den produktseitig gewonnenen Datenmengen neue 10

Wege in Forschung & Entwicklung zu gehen. Es gibt praktisch keinen Unternehmensbereich, der nicht vor wichtigen Veränderungen steht. Deshalb haben wir 2017 ganz bewusst entschieden, diesen Transformationsprozess noch dynamischer und grundlegender anzugehen.

Das bedeutet vor allem zusätzliche Investitionen in Technologie?

DR. BASTIN: Ja und nein. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung von Industrie 4.0 wird sehr schnell deutlich, dass nicht die technologische Seite die größte Herausforderung darstellt. Im Umsetzungsprozess wird mitunter sichtbar, wie groß die Schere zwischen neuem Technikverständnis und traditionellem Denken in Unternehmenskulturen tatsächlich verankert ist. Zudem wird die eigentliche Herausforderung der digitalen Transformation – die Geschwindigkeit der Veränderung – von vielen Organisationen und Mitarbeitern häuig unterschätzt. Hier gilt es, ein gemeinsames Bewusstsein zu schafen, um die Umsetzung erfolgreich zu meistern.

Können mittelständische Unternehmen dieser Vielfalt an neuen Anforderungen überhaupt gerecht werden?

DR. BASTIN: Die vorhandenen Ressourcen werden ohne Frage sehr stark beansprucht. Das gilt gleichermaßen für das Mitarbeiterteam, die erforderlichen Kompetenzen, die notwendigen Kapazitäten, die zusätzlichen Finanzmittel und die notwendigen Prozesse bzw. Prozessveränderungen. Die Herausforderung besteht darin, diesen Wandel vernünftig zu managen. Wir haben frühzeitig mit der Analyse begonnen, dann 2017 die Strategieentwicklung abgeschlossen und beinden uns jetzt in der Umsetzung – aber mit klarer Priorisierung, um das Unternehmen nicht zu überfordern.

Wir haben 2017 unsere Wachstumsstrategie neu formuliert in dem Sinne, dass wir sie deutlich erweitert haben. Ernster kann man das Thema Digitalisierung nicht nehmen, als wir das tun.

Können Sie Beispielprojekte nennen?

DR. BASTIN: Am sichtbarsten wird das bei unseren neuen digitalisierten, sogenannten smarten Schläuchen. Durch intelligente Funktionen wie Verschleißüberwachung oder fortlaufende Datenerfassung zu den Aggregationszuständen der transportierten Medien können wir unseren Kunden zukünftig einen deutlichen Mehrwert bieten.

Ergänzend dazu haben wir bereits 2016 begonnen, selbst in Industrie-4.0-fähige Produktionsanlagen zu investieren. Mit einer spürbar erweiterten Datenerfassung und einer neuen Vernetzung konnten wir die Transparenz unserer Produktionsprozesse deutlich erhöhen. Dank der permanenten und lückenlosen Überwachung der Produktion sind wir nun in der Lage, die Gesamtqualität im Herstellungsprozess sowie die Automatisierung und Flexibilisierung zu verbessern. Zusammen bilden die beiden Bereiche "smarte Produkte" und "Industrie-4.0-fähige Produktion" zudem die elementare Voraussetzung, um zukünftig auch smarte Dienstleistungen anzubieten.

Als dritte wichtige Ebene ist unsere Unternehmens-IT zu nennen. In 2017 haben wir mit der Implementierung eines neuen, Cloud-basierten ERP-Systems begonnen. Haben bisher IT-Systeme Abläufe durch Unterstützung optimiert, werden nun zukünftig auch neue Geschäftsmodelle, neue Produkte und eine neue Art der Marktansprache durch IT erst möglich. Statt wie bisher segmentierte und monolithische IT-Systeme zu betrachten, liegt der Ansatz nun bei tieferer Integration, lexiblerer Nutzung und maximaler Anpassungsfähigkeit, um den sich immer kurzfristiger verändernden Anforderungen im Unternehmen gerecht zu werden.

Sind die Kompetenzen für diese digitalen Projekte im Unternehmen bereits vorhanden?

DR. BASTIN: Wir haben ein tolles Team, das diese Veränderungen aus Überzeugung mitträgt. Ganz wichtig ist es, dass wir zur Umsetzung unserer Digitalisierungsstrategie bereits wichtige Rahmenbedingungen geschafen haben. Und dies war und ist eine besondere, eine riesige Herausforderung – gerade im Mittelstand und eben auch bei der Masterlex Group. Das richtig qualiizierte Personal, die richtigen IT-Architekturen, agile Arbeitsmethoden, Fokus auf Kosten und Kundenbedürfnisse, Verknappung der Zeit sowie multifunktionale Teams, die autonom und weitgehend eigenverantwortlich handeln, sind hier nicht nur die relevanten Schlagwörter, sondern die tagtägliche Aufgabenstellung.

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Die Digitalisierung ist allgegenwärtig geworden und beeinlusst unser tägliches Leben und damit auch unsere Art zu arbeiten.

Wie kann ein Unternehmen konkret sein Mitarbeiterteam für diesen Prozess stärken?

DR. BASTIN: Es geht in der Tat nur gemeinsam. Mentale Flexibilität und Innovationsförderung in den Reihen der Belegschaft sind gefragt, um im Wettbewerb immer rasanter verlaufender Innovationszyklen zu bestehen. Um die interne Agilität zu erhöhen, setzen die meisten Unternehmen auf den klassischen Lean-Ansatz. Masterlex hat beispielsweise im Jahr 2017 mit der Einführung der Design-Thinking-Methode eine Aktivität in Richtung der Einführung agiler Entwicklungs- und Prozessmethoden unternommen.

Das klingt gar nicht mehr nach traditionellen Industrie- und Technologie-Unternehmen…

DR. BASTIN: Auch Hersteller und Anbieter bislang sehr erfolgreicher Produkte stehen vor einem möglicherweise einschneidenden Wandel. Wer Industrie 4.0 oder die digitale Transformation als rein technisches Thema begreift, denkt zu kurz. Es genügt deinitiv nicht, sich ein paar neue Maschinen zu kaufen. Vielmehr müssen auch Arbeitsorganisation und Unternehmenskultur eine begleitende Evolution erfahren. Wesentlich für den Erfolg einer digitalen Transformation in unserer Unternehmensgruppe wird sein, dass wir neben der Eizienzerhöhung und der Steigerung der Transparenz alle Abläufe, die Kostensenkungen ermöglichen und insbesondere auch unsere Flexibilität und Agilität messbar erhöhen, konsequent verbessern. Die Messbarkeit liegt dabei zum einen in einer massiven Reduzierung von Prozess- und Projekt-Laufzeiten und zum anderen in einer deutlichen Reduzierung der Kosten.

Also dienen Ihre internen digitalen Projekte vor allem der Eizienzsteigerung und dem Kostensenken?

DR. BASTIN: Das bleibt ein wichtiger Aspekt – aber die Notwendigkeiten genauso wie die Potenziale der Digitalisierung gehen weit darüber hinaus. Wir müssen strategisch vermeiden, dass wir zu einem reinen Produzenten degradiert werden, denn sonst werden wir mittelfristig unsere gesamte Innovationskraft ausschließlich in die Eizienzsteigerung legen müssen, ohne jedoch von den eigentlichen Gewinnbringern der Zukunft zu proitieren: neue Produkte und Geschäftsmodelle. Hier liegt unser Fokus.

Sehen Sie für Unternehmen in diesen Herausforderungen eine notwendige kritische Größe? Gerade für etablierte mittelständische Hersteller?

DR. BASTIN: Jedenfalls wird hier nicht die Größe allein entscheiden, sondern die Flexibilität und Agilität der Führung und des gesamten Teams sowie der geschafenen Unternehmenskultur. Masterlex steht aber zusätzlich vor einer ganz grundsätzlichen Frage: Wie wollen wir unser zukünftiges Unternehmenswachstum managen, um gleichzeitig unsere Marge abzusichern beziehungsweise weiter zu steigern? Heute erzielen wir 75 Mio. Euro Umsatz, bald wollen wir 100 Mio. Euro erreichen – wohlgemerkt aus organischem Wachstum. Bisher stehen wir für eine ausgezeichnete Expertise im Lösen spezieller Kundenanforderungen bei Verbindungssystemen. Die Herausforderung besteht darin, diese Stärken zu erhalten und auszubauen und gleichzeitig stärkere

Skalenefekte zu generieren. Die größeren Umsatzzahlen und Mengen sollen sich auch in entsprechend besseren Gewinnmargen niederschlagen.

Denken Sie da vor allem an Preisefekte auf der Beschafungsseite?

DR. BASTIN: Natürlich versuchen auch wir, unsere Beschafungskosten zu optimieren. Wir können hier auch in gewissem Maße davon proitieren, dass die Märkte global immer transparenter werden – auch eine Folge der Digitalisierung. Ehrlicher Weise muss man aber sagen, dass gerade in dieser Transparenz mehr Herausforderung als Chance liegt. Ich erwarte, dass die zunehmende Transparenz die Margen aller Hersteller zukünftig eher unter Druck setzen wird. Es sei denn, man verfügt über USPs. Deshalb ist es ja so wichtig, dass wir uns durch das konsequente Vorantreiben unserer Digitalisierungsaktivitäten in die Lage versetzen, auch zukünftig verstärkt unsere Kernkompetenzen rund um den beratungsorientierten Vertrieb von Spezialschläuchen und Verbindungssystemen anbieten zu können. Ich bin überzeugt, dass zudem auch neue Geschäfte mit smarten Dienstleistungen entstehen werden.

Was darf man sich unter diesen smarten Dienstleistungen vorstellen?

DR. BASTIN: Diese smarten Dienstleistungen, an denen wir arbeiten, nutzen Wissen sowie aktuelle Informationen über den Status der Produkte oder der Systeme und Anlagen als Basis und bieten durch Transparenz und Analyse dem Kunden einen direkten Mehrwert. Derartige smarte Dienstleistungen stellen für einen typischerweise auf technische Verfügbarkeit fokussierten Service einen Paradigmenwechsel dar. Die Systemebene dieser neuen Art von datengetriebenen Dienstleistungen geht weit über das eigene Produkt hinaus. Diese neuen Dienstleistungen bewegen sich auf der Ebene des Produktsystems des Kunden und beziehen sich damit auf dessen gesamten Maschinenpark sowie auf organisatorische Aspekte der Produktion.

Sehen Sie hier eigenständige Umsatz- und Ertragspotenziale?

DR. BASTIN: Ja, wir sehen durch entsprechende Produkte und Geschäftsmodelle ganz neue Möglichkeiten für die Anbieter smarter Dienstleistungen. Auf der Grundlage der disruptiven Potenziale der Digitalisierung können über den gesamten Lebenszyklus von bereits verkauften Produkten bis zu zukünftigen Produkten neue Umsatzquellen eröffnet werden. Ich erwarte, dass zusätzlich zum Geschäft mit Produkten auch bei Maschinen und Anlagen – oder eben bei den Schläuchen und Verbindungssystemen der Masterlex Group – ein neues Geschäft mit smarten Dienstleistungen entstehen wird.

Sie haben bereits Ihre digital aufgerüsteten Schläuche erwähnt: Was sind die besonderen Leistungsmerkmale oder worin liegt der Kundennutzen?

DR. BASTIN: Bei vielen industriellen Anwendungen sind auch die Schläuche und Verbindungssysteme ein wichtiger Schlüssel für Produktivität, Funktionalität, Qualität und Sicherheit der Maschinen-, Labor- oder Anlagenbetreiber. Zugegebenermaßen denkt man zuerst an die Digitalisierung komplexer Komponenten wie Pumpen, Antriebe oder Ventile. Aber das Interesse an smarten Funktionen auch bei Schläuchen ist groß. Das Sammeln von Prozessdaten ist die bedeutende Grundlage für einen eizienten, automatisierten Betrieb sowie für vorbeugende Maßnahmen zur Instandhaltung von Maschinen und Anlagen. Beim smarten Schlauch sind beispielsweise Verschleißwarnungen eine Möglichkeit. Vom Prinzip her wollen wir allen Schlauchtypen mehrere intelligente Funktionen geben, die dann digital ausgelesen und gewinnbringend verwertet werden können. Das werden aber vor allem Funktionen sein, die sich aus konkreten Fragestellungen oder Wünschen unserer Kunden ergeben. Die Kundenzentrierung unserer gesamten Organisation ist die wichtigste Leitlinie unseres Geschäftes.

Der Schlauch der Zukunft ist intelligent: Er kommuniziert proaktiv.

Moderne Industrieroboter sind ohne Hightech-Schläuche undenkbar. Hier dienen Spiralschläuche als Schutz für die medienführenden Schlauchleitungen. In denen werden etwa Farbpulver für die Lackierung von Kfz-Teilen oder Klebemittel zum Spritzkopf transportiert. Oder es wird Pressluft zur pneumatischen Steuerung übertragen. Und die nächste Generation ist schon am Start: digitalisierte Hightech-Schläuche, die auch Daten übermitteln – damit Roboter künftig noch besser zu steuern sind.

Connecting Values: Verbindungen, die Werte schafen

DES MASTERFLEX-KONZERNS UND DER MASTERFLEX SE LAGEBERICHT ZUSAMMENGEFASSTER

A GRUNDLAGEN DES KONZERNS 17 B WIRTSCHAFTSBERICHT 27 C CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT 47 D CHANCEN- UND RISIKOBERICHT 63

E PROGNOSEBERICHT 75

A GRUNDLAGEN DES KONZERNS

I. Geschäftsmodell 17
II. Vision, Ziele und Strategien 18
III. Steuerungssystem 19
1. Organe 19
2. Unternehmensinternes Steuerungssystem 20
IV. Forschung und Entwicklung 20
V. Der Markt für Hightech-Schläuche 23
VI. Markenauftritt und Produkte 23

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT DES MASTERFLEX-KONZERNS UND DER MASTERFLEX SE

A GRUNDLAGEN DES KONZERNS

I. GESCHÄFTSMODELL

Die Masterlex SE, Gelsenkirchen, ist die Muttergesellschaft des Masterlex-Konzerns (hier als Masterlex Group bezeichnet). Die Geschäftstätigkeit der Masterlex SE sowie des Konzerns konzentriert sich auf die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Hightech-Schläuchen und -Verbindungssystemen für vielfältigste Anwendungen in Industrie und verarbeitendem Gewerbe. Zudem werden seit dem zurückliegenden Geschäftsjahr auch die Beratung und Entwicklung als eigene Leistung vermarktet.

Hauptproduktionsstandorte der Masterlex Group mit 14 operativen Tochtergesellschaften und sechs Unternehmensmarken sind Gelsenkirchen, Neuss, Halberstadt, Norderstedt und Houston (USA). Daneben verfügt die Masterlex Group an verschiedenen Standorten in Europa, Amerika und Asien über Niederlassungen mit zum Teil kleinen Produktionslinien und Vertriebspartnerschaften.

Die Struktur des Konzerns ist in nachfolgender Graik dargestellt.

Seit dem Jahr 2000 werden die Aktien der Masterlex SE (Wertpapier-Kennnummer 549 293) an der Frankfurter Börse im Segment mit den höchsten Transparenzanforderungen, dem Prime Standard, gehandelt.

II. VISION, ZIELE UND STRATEGIEN

Wir sind Anbieter von Produkten, Systemen und Beratungs-Know-how für die Lösung von Verbindungsaufgaben. Unsere besondere Kompetenz liegt in der Verwendung von anspruchsvollen Kunststofen. Unsere Vision ist die globale Marktführerschaft in allen von uns adressierten Märkten.

Die Entwicklung, Produktion und die Engineering-orientierte Vermarktung von Hightech-Schläuchen und -Verbindungssystemen sowie die Beratung bergen erhebliche Wachstumspotenziale. Wir schafen Werte durch qualitativ hochwertige Produkte und bieten unseren Kunden Verlässlichkeit, Sicherheit und Service. Diese betont beratungsorientierte Spezialmarktstrategie diferenziert uns von anderen Schlauchherstellern. Wir verfolgen das Ziel eines nachhaltig überdurchschnittlichen wie auch rentablen Wachstums.

Kennzeichnend für das Geschäftsmodell ist eine sehr breite Diversiizierung bei den Kunden, deren Branchen und den Einsatzfeldern der Masterlex-Produkte. Diese Vielfalt geht mit teilweise sehr kleinen Losgrößen einher.

Weiterentwickelte Wachstumsstrategie

Seit Beendigung der Restrukturierungsphase im Jahr 2010 verfolgt die Masterlex Group eine langfristige und werthaltige Wachstumsstrategie, die bis zum Jahresanfang 2017 auf den beiden Säulen "Internationalisierung" und "Innovation" beruhte. Im Durchschnitt wuchs die Masterlex Group seit 2010 um gut 7 % jährlich.

Bei einer unveränderten Fortführung dieser Strategie besteht die Gefahr, dass dies aufgrund der Kleinteiligkeit des Geschäfts zu Lasten der internen Eizienz geht. Zudem führt die mit der Digitalisierung der Wirtschaft einhergehende steigende Markttransparenz zu einem zunehmenden Kostendruck auf nahezu alle hergestellten Produkte. Dieser Kostendruck wird in den nächsten Jahren weiter steigen.

Aufgrund dieser neuen Herausforderungen haben wir unsere Wachstumsstrategie weiterentwickelt: Neben der gezielten Internationalisierung und der Forcierung absehbar marktgängiger Innovationen hat die Masterlex Group die zwei weiteren Stoßrichtungen "Operative Exzellenz" sowie "Digitale Transformation" als zusätzliche strategische Säulen für die Masterlex Group entwickelt. Mit der sukzessiven Implementierung wurde im Jahr 2017 an den deutschen Standorten begonnen.

Internationalisierung

Wir streben ein wertorientiertes, langfristig ausgerichtetes Wachstum in allen von uns adressierten Märkten an. Dabei wollen wir unsere Umsatzbasis, deren Schwerpunkt heute noch in Europa liegt, sukzessive verbreitern und einen größeren Umsatzanteil auf dem amerikanischen und auf dem asiatischen Kontinent erzielen, indem wir dort überproportional wachsen. Der Fokus liegt in Nordamerika auf den USA, in Südamerika auf Brasilien sowie in Asien auf dem chinesischen Markt. Darüber hinaus bearbeiten wir über Kooperationen eine Reihe von Märkten, die an unsere Schwerpunktregionen angrenzen oder in enger Beziehung zu diesen stehen. Zudem liegt unser Fokus seit einiger Zeit darauf, die gesamte Produktpalette der Masterlex Group auf allen adressierten Märkten anzubieten.

Innovation

Unser erklärtes Ziel ist, im Markt für Hightech-Schläuche die Position als Technologieführer innezuhaben und auszubauen. Unsere Innovationsstrategie ist die tragende Säule zur Erreichung dieses Ziels. Aus der Vielfalt von Hochleistungskunststofen und Herstellungsverfahren entwerfen, testen und produzieren unsere Techniker fortlaufend neue Produkte, die traditionelle Verbindungslösungen oder deren Werkstofe zum Vorteil unserer Kunden ersetzen können. Vielfach werden Ansatzpunkte, Ideen und Entwicklungsrichtungen für neue Produkte auch durch Anfragen unserer Kunden initiiert. Die als Technologie- und Innovationsführer erreichte Marktposition unterstützt die eigene Preissetzungskraft, die Akzeptanz der fortlaufend neu am Markt eingeführten Produkte sowie die Gewinnung neuer Kunden und Projekte.

Details zu der Umsetzung und den Ergebnissen der Innovationsstrategie aus dem Jahr 2017 inden sich in Abschnitt A IV. Forschung und Entwicklung.

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Operative Exzellenz

Mit dem zusätzlichen strategischen Schwerpunkt Operative Exzellenz stellen wir uns der Herausforderung, höchste Flexibilität mit bestmöglicher Eizienz zu verbinden. Wir stellen Prozesse in den Fokus unseres gesamtunternehmerischen Handelns mit dem Ziel, diese einfach, schnell und lexibel zu gestalten und zu standardisieren, um weiterhin punktgenaue Lösungen und Produkte bei gleichzeitig beherrschbarer Komplexität liefern zu können. Wichtige Zielgrößen und Einzelmaßnahmen sind reduzierte Durchlaufzeiten für die Kunden, signiikant einfachere und schnellere Prozesse in allen Unternehmensbereichen, ein höherer Umsatz je Mitarbeiter sowie sinnvolle Automatisierungen. Mit dem Strategieschwerpunkt Operative Exzellenz will Masterlex die eigene Ertragskraft durch eine reduzierte Komplexität dauerhaft absichern und sich zugleich gegenüber dem Wettbewerb über die hohe Individualität diferenzieren. Die Reduzierung von Komplexität bzw. deren eizientes Management sind wichtige Herausforderungen für uns in den nächsten Jahren.

Digitale Transformation

Die zweite neue und nunmehr vierte Stoßrichtung der Wachstumsstrategie stellt die digitale Transformation in den Mittelpunkt. Ein Ziel ist, das zukünftige Produkt- und Leistungsangebot zu erweitern. Unter der neuen Marke AMPIUS werden intelligente Verbindungssysteme und Schläuche entwickelt, die dank ihrer digitalen Zusatzfunktionen kunden- und anwendungsspeziischen Mehrwert bieten. Mittelfristig können mit smarten Dienstleistungen völlig neue Geschäftsmodelle entstehen. Masterlex arbeitet an Dienstleistungen, die das Wissen sowie aktuelle Informationen über den Status der Produkte oder der Systeme und Anlagen nutzen und durch Transparenz und Analyse dem Kunden einen direkten Mehrwert bieten. Gleichzeitig wirkt die strategische Stoßrichtung Digitale Transformation in alle Unternehmensbereiche sowie die gesamte Unternehmenskultur hinein. Das Ziel ist, schneller und lexibler – eben einfach agiler – zu werden auf Basis einer besseren Daten- und damit Entscheidungsgrundlage. Eine vernetzte Produktion mit Industrie-4.0-fähigen Maschinen geht mit einem deutlichen Ausbau der internen und externen Vernetzung mit unseren Kunden, Lieferanten und Partnern einher.

III. STEUERUNGSSYSTEM

Die Masterlex SE ist eine Europäische Aktiengesellschaft, für die gemäß der SE-Verordnung das deutsche Recht der Aktiengesellschaft ergänzend angewandt wird.

Das Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das duale Führungsprinzip aus Vorstand und Aufsichtsrat, die beide eigene Kompetenzen haben.

1. Organe

Vorstand

Die Masterlex Group wird von einem zweiköpigen Vorstand geleitet. Seit dem Jahr 2008 bekleidet Dr.-Ing. Andreas Bastin das Amt des Vorstandsvorsitzenden der Aktiengesellschaft. Diplom-Wirtschaftsingenieur Mark Becks ist seit 2009 Finanzvorstand.

Aufsichtsrat

Der dreiköpige Aufsichtsrat der Masterlex SE setzt sich seit dem Jahr 2016 aus dem Vorsitzenden Georg van Hall, seinem Stellvertreter Dr. Gerson Link und dem Mitglied Jan van der Zouw zusammen.

Aufgrund des bewusst klein gehaltenen Aufsichtsrats gibt es keine gesonderten Aufsichtsratsausschüsse. Wichtige Themen werden auch außerhalb der Sitzungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat in Telefonkonferenzen oder in kurzfristig einberufenen Gesprächen behandelt. Darüber hinaus informiert sich der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig über den Geschäftsverlauf und anstehende Projekte der Gesellschaft.

2. Unternehmensinternes Steuerungssystem

Ansatzpunkt der strategischen Unternehmensplanung ist eine jährlich aktualisierte Fünfjahresplanung mit Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Investitionen und Liquidität. Aus dieser strategischen Planung wird die Budgetplanung für das folgende Geschäftsjahr abgeleitet und auf Einzelmonate heruntergebrochen. Im Rahmen der monatlichen Plan-Ist-Abweichungsanalysen wird der Konzern gesteuert. Voraussagen werden quartalsweise erstellt und erlauben so eine rollierende Ergebnisprognose in die Zukunft. Auf wöchentlicher Basis wird das Management über den Umsatz und den Auftragseingang der Vorwoche informiert. Im Rahmen eines monatlichen Reportings wird an den Gesamtvorstand das operative Ergebnis (Earnings before interests and taxes, kurz Ebit) für den gesamten Konzern berichtet.

In der Masterlex Group stehen Kennzahlen und deren Entwicklung im Vordergrund, die sich stärker an der Liquidität und dem Unternehmenswert orientieren und die Unternehmensstrategie unterstützen. Diese sind insbesondere:

  • der Umsatz im Vergleich von Ist, Soll (Budget) und Vorjahr und
  • die Entwicklung des Ebit auf Konzern-Ebene.

IV. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Als Weltmarktführer und Technologietreiber für technische Schläuche und Verbindungslösungen ist der Bereich Forschung und Entwicklung (F & E) ein zentraler Baustein für den Erfolg der Masterlex Group. Durch die Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren sind wir in der Lage, Schläuche und individuelle Verbindungslösungen für höchste Anforderungen anzubieten. Zudem ist der Bereich F & E die Basis für die Vermarktung von ingenieursmäßig erstellten Verbindungslösungen, die zusätzlich als eigenständige Dienstleistung – "Engineering Services" – vermarktet werden.

Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Produktmarken und Standortgesellschaften wurde weiter intensiviert, um den Ressourceneinsatz für eine nahtlos ineinandergreifende Entwicklung zu optimieren. Seit Anfang des Jahres 2017 stehen Forschung & Entwicklung von Masterlex, Novoplast Schlauchtechnik und FLEIMA-PLASTIC unter einheitlicher Leitung. Auch wurde das Entwicklungsteam personell verstärkt. Zudem wurde ein intensivierter Austausch mit den Auslandsstandorten geplegt. Mit der Entsendung einer unserer Entwicklungsingenieure in die USA im Jahr 2017 wurde dies auch auf der Ebene von Personalaustausch erstmalig realisiert.

Der zwischenzeitlich implementierte und gelebte Innovationsprozess (Stage-Gate-Prozess) zur Verkürzung von Durchlaufzeiten von neuen Produkten hat sich bewährt. In regelmäßig stattindenden Projekt- und Meilenstein-Meetings werden Entwicklungen sowohl markt-, technik- und kundenseitig als auch mit Blick auf deren wirtschaftliche Relevanz erörtert und geprüft. Dazu werden externe Partner aus Forschungsinstituten oder ausgewähltem Lieferantenstamm hinzugezogen. Auf diese Weise wird eine multipolare Blickweise auf mögliche Innovationen gewährleistet und zwar sowohl von der Marktseite als auch mit Blick sowohl auf neue Technologien als auch neue Rohstofe.

Aufgrund der hohen Innovationskompetenz können Masterlex-Produkte nicht leicht durch andere Produkte substituiert werden. Gleichwohl bieten die von Masterlex verarbeiteten Hightech-Kunststofe erhebliches Substitutionspotenzial für konventionelle Werkstofe, vor allem für Stahl und Gummi. Das Unternehmen verzichtet auf Lohnfertigung; nahezu alle Produkte und Leistungen werden von unseren Ingenieuren und Facharbeitern entwickelt und weitgehend selbst produziert – auch zur Absicherung des aufgebauten Produktions- und Prozess-Know-hows.

Bei unseren Produktinnovationen prüfen wir jeweils im Einzelfall, ob es für den Schutz unseres geistigen Eigentums erforderlich und rechtlich möglich ist bzw. im Rahmen unserer Unternehmensstrategie sinnvoll erscheint, Patente oder andere Schutzrechte anzumelden. Die Masterlex Group verfügt heute über eine Reihe von geistigen und gewerblichen Schutzrechten in einer steigenden Zahl von Staaten.

Wichtige Projekte in 2017

Ein zentraler Entwicklungsschwerpunkt 2017 waren die neuen intelligenten Schläuche, die unter der Marke AMPIUS zusammengefasst sind und sukzessive auf den Markt gebracht werden. Dahinter steht die Überzeugung, dass die Digitalisierung und die damit mögliche Vernetzung aller Stufen der Wertschöpfungskette in der gesamten Industrie auch den Markt für Hightech-Schläuche massiv verändern werden. Einerseits wird diese Entwicklung durch Technologieführer wie Masterlex vorangetrieben, andererseits entsteht die Notwendigkeit aufgrund konkreter Kundenwünsche, die eigenen Produktionsanlagen umfassend zu digitalisieren, um so die eigenen Produktionsprozesse zu optimieren.

Erste Konzepte für den Zusatznutzen aus den durch die digitale Ausrüstung gewonnenen Daten ist die "Life-Cycle-Verfolgbarkeit". Diese Schläuche liefern digital Informationen zu ihrem Betriebszustand. Eine erste potenzielle Anwendung ist die Information zum nutzungsabhängigen eigenen Verschleiß und damit zu bevorstehenden Wartungsarbeiten oder zur Notwendigkeit eines Austausches. Durch das frühzeitige Erkennen können Kunden so die Standzeiten ihrer Anlagen optimieren. Schläuche der AMPIUS-Reihe verfügen zudem immer über eine individuelle Kennung, die eine genaue Rückverfolgung möglich macht sowie digital Informationen liefert, ob die Schläuche in der jeweiligen Anwendung verbaut werden können oder nicht.

Die Anforderungen an solche Schläuche, aber auch ihre funktionalen Möglichkeiten werden in den nächsten Jahren deutlich wachsen, weshalb Masterlex bereits heute umfangreiche Entwicklungsarbeiten zu den technologischen Möglichkeiten leistet. Im Fokus unserer Arbeiten steht dabei der Kundennutzen. Zudem wollen wir so gewährleisten, dass unsere Produkte ihren Beitrag zur Digitalisierung und Optimierung der Produktionsprozesse unserer Kunden leisten.

Aufgrund der hohen strategischen Bedeutung dieser neuen Produktgeneration haben wir Anfang 2017 beschlossen, unsere Produkte und Produktgruppen mit digitalen Funktionen unter der eigenen, international registrierten Marke AMPIUS am Markt zu positionieren. Mit AMPIUS wollen wir unsere technologische Marktführerschaft noch deutlicher unterstreichen und am Markt herausstellen.

Neben diesem überaus wichtigen Zukunftsthema wurde eine Reihe weiterer Produktneuerungen erarbeitet. So konnten wir die Entwicklung eines Folienschlauches mit Trinkwasserzulassung (für Kalt- und Warmwasser) abschließen. Die Vermarktung ist Ende 2017 erfolgreich gestartet.

Die APT Advanced Polymer Tubing, seit Anfang 2017 neu im Konzernverbund geführte Tochterunternehmung und eine Marke der Masterlex Group, konnte in 2017 das eigene Produktportfolio um Wellschläuche aus Fluorpolymeren erweitern. Wellschläuche aus vollluorierten Polymeren wie PTFE, FEP oder PFA sind gegen nahezu alle Arten von Chemikalien wie Lösungsmittel, Säuren oder Laugen beständig. Abhängig vom eingesetzten Polymer sind sie auch dauerhaft beständig bei Temperaturen bis +260 Grad Celsius und halten selbst bei kryogenen Anwendungen (Anwendungen im extremen Niedrigtemperaturbereich) stand. Sie sind außerdem UV- und witterungsbeständig und altern nahezu nicht. Wellschläuche aus Fluorpolymeren kommen immer dann zum Einsatz, wenn eine hohe Flexibilität in Verbindung mit extremen Temperaturen einerseits oder aggressiven Medien andererseits gefordert ist. Typische Anwendungsbereiche sind thermische Isolationen im Bereich Schaltschrankbau, Schutzrohre im chemischen Anlagenbau oder Zu- und Abluftanwendungen unter extremen Bedingungen wie beispielsweise in Flugzeug-Bordküchen oder Belüftungssystemen von Stadiondächern.

Masterlex hat 2017 speziell für Einsätze in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie einen neuen Absaugund Förderschlauch aus Polyurethan (PUR) entwickelt: den Master-PUR FOOD A Multi. Er ist aufgrund einer neuartigen Materialzusammensetzung für den Transport von Lebensmitteln gemäß den Simulanziengruppen A bis E geeignet und zudem permanent antistatisch. Das neue Premiumprodukt ist gemäß EU-Verordnung Nr. 10/2011 geprüft und zertiiziert und auch in den USA zugelassen. Ergebnis der F & E-Arbeit wie auch der in 2016 getätigten Erweiterungsinvestitionen in die Produktion am Standort Gelsenkirchen ist der Ausbau der Schlauchserien Master-PUR Performance und Master-PUR Inline. Seit 2017 können diese

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auf dem Schlauchmarkt einzigartigen und absolut abriebfesten Absaug- und Förderschläuche auch in längeren Varianten produziert und angeboten werden, nämlich in 15- und 20-Meter-Längen. Masterlex reagierte damit auf kontinuierlich steigende Kundenanfragen für diesen einzigartigen Hochleistungsschlauch.

Am Standort Halberstadt wurde der Pulverförderschlauch weiterentwickelt. Im Bereich der Lackierindustrie wird dieser Schlauch zur Förderung von Pulvern (u. a. Farbpartikel) eingesetzt. Hier ist es wichtig, dass das Verklumpen des Mediums und eine dadurch bedingte Verstopfung des Schlauches verhindert werden. Durch das Einbringen von zwei elektrisch leitfähigen Streifen in die Innenseite der Schlauchwandung wird eine elektrostatische Auladung des zu fördernden Mediums (Pulver) verhindert und somit werden das Verklumpen und die damit verbundene Verstopfung des Schlauches vermieden.

Bei der FLEIMA-PLASTIC GmbH mit Sitz in Wald-Michelbach wurde die Fertigungstiefe im Werkzeugbau erweitert. Durch den Einsatz neuer Hochleistungswerkzeuge zur Bearbeitung von hochlegierten Werkzeugstählen und nichtrostenden Edelstählen wurde es FLEIMA-PLASTIC ermöglicht, für externe Kunden als auch für die Masterlex-Gruppe in der Metallbearbeitung als zuverlässiger Partner zu fungieren. Mit dem eigenen, modernen und in die innovative Entwicklungsumgebung der Gruppe integrierten Werkzeugbau können wir unseren Kunden – heute vorzugsweise aus der Medizin- und Biotechnik-Wirtschaft – eine hervorragende Engineering-Kompetenz für die Lösung ihrer anspruchsvollen Produktentwicklungsaufgaben bieten.

Die Masterduct in den USA hat erfolgreich ein Produkt für den temporären Außeneinsatz entwickelt, das starre, isolierte Blechkanäle lexibel und zudem noch kostengünstig ersetzt. Diese neuartige Lösung für Umbau- und Erweiterungsarbeiten an großen Gebäudekomplexen wurde Anfang 2017 in den Markt eingeführt. Bereits im ersten Jahr konnten wir erste Projekterfolge dieser hochlexiblen und eizienten Lösung zur temporären Lüftungs- und Klimatechnik in Krankenhäusern akquirieren und umsetzen. Es ist aktuell das einzige lexible Außenrohr-Ersatzprodukt dieser Art und es verkürzt die Installationszeiten für die Installateure deutlich.

Für unsere F & E-Aktivitäten verlassen wir uns nicht nur auf unser eigenes Wissen. Um an der Spitze der technologischen Entwicklung zu bleiben, plegen wir einen engen Kontakt zu Lieferanten wie auch zu Hochschulen und Forschungsinstituten wie etwa das Fraunhofer-Institut. Einige dieser Kooperationen wurden auch vertraglich geregelt. Dabei ging es etwa um die Optimierung von Werkzeugen, aber auch um Materialien mit besonderen Eigenschaften oder um neue Produktionsprozesse zur Optimierung der Fertigung. Zudem haben wir in 2017 mit der umfassenden Einführung sogenannter agiler Entwicklungsmethoden begonnen. So wurde beispielsweise eine erste, größere Anzahl von Mitarbeitern der deutschen Standorte in der Methodik des Design Thinking geschult. Außerdem wurde ein erster sogenannter Kreativraum eingerichtet, der nicht nur durch seine Gestaltung und Ausstattung, sondern auch durch eine legere und ofene Architektur alle Mitarbeiter aus allen Bereichen in ihrer Kreativität inspirieren und fördern soll. Agilität und absoluter Kundenfokus stehen dabei im Zentrum unserer angestrebten Unternehmens- und Innovationskultur.

Externe Bewertungen

Nach den 2016 erhaltenen Auszeichnungen als oizieller Weltmarktführer und TOP-Innovator wurde die Innovationskraft der Masterlex Group auch im vergangenen Jahr erneut von mehreren Organisationen bestätigt.

Als Top-Produkt des Jahres 2017 wurde beispielsweise unser templine® Vario-Heizschlauch ausgezeichnet. Im Ranking der renommierten Fachzeitschrift Process überzeugte der Schlauch die Jury und landete unter den TOP 10 insbesondere aufgrund seiner hervorragenden Eigenschaften und des cleveren Systems der austauschbaren Innenseele.

Ein weiterer Beleg unserer Zukunftsstärke ist die Auszeichnung als einer der Testsieger in der Studie "Deutschlands beste Jobs mit Zukunft", die von der Zeitschrift Focus Money in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Werner Sarges durchgeführt wurde. Hier zählt die Masterlex Group zu den Unternehmen mit 23

den sichersten und zukunftsfähigsten Jobs in Deutschland. Dieser Titel unterstreicht, dass die Masterlex Group ein wichtiger und attraktiver Arbeitgeber ist – und das nicht nur in Deutschland, sondern auch an den Standorten weltweit.

V. DER MARKT FÜR HIGHTECH-SCHLÄUCHE

Der Markt für Hightech-Schläuche und -Verbindungssysteme besteht weltweit aus vielen, eher regional orientierten Spezialmärkten, die von zumeist mittelständischen Unternehmen bedient werden. Die Kunden kommen in erster Linie aus dem verarbeitenden Gewerbe inkl. industrieller Anwendungen (B2B-Markt); sie reichen von global tätigen Konzernen über den Großhandel und mittelständische Industriebetriebe bis hin zu regional aufgestellten Kleinbetrieben. Aufgrund der nicht einfach zu erwerbenden Material-, Verarbeitungs- und Anwendungskompetenz und der Vielfalt der Einsatzmöglichkeiten der anspruchsvollen Kunststofe ist es ein Markt mit entsprechenden Markteintrittsbarrieren, guten Margen und intakten Wachstumsperspektiven. Gekennzeichnet ist dieser Markt durch kleine Losgrößen sowohl in der Produktion als auch im Vertrieb wie auch durch Beratungsintensität und Entwicklungskompetenz für kundenspeziische Lösungen. Hingegen zielt der in der Öfentlichkeit eher bekannte Markt für Schläuche als Massenware eher auf den Endkunden und ist von umfangreichen Losgrößen, geringeren Margen und großen internationalen Anbietern geprägt.

Aufgrund der eher inhomogenen und nicht einfach abgrenzbaren Struktur gibt es wenig belastbare Daten Dritter über den Gesamtmarkt. Daher hat die Masterlex Group schon im Jahr 2008 damit begonnen, eine systematische Datenanalyse über den Weltmarkt und seine Teilnehmer aufzubauen. Dieses inzwischen umfangreiche Wissen stellt Know-how der Masterlex Group dar, welches sie zur Diferenzierung im Produktportfolio gegenüber dem Wettbewerb nutzt. Zudem kommt dieses Spezialwissen bei der M&A-Strategie zum Einsatz. Auf diesem internen Datenfundus basierend, schätzen wir die Größe des Marktes in allen von uns adressierten Regionen auf ein Volumen von rund 2 Mrd. Euro ein.

Künftig werden die Einsatzmöglichkeiten von Hightech-Schläuchen weiter steigen. Aus dem allgemeinen Trend im verarbeitenden Gewerbe hin zu immer anspruchsvoller werdenden industriellen Produktionsprozessen erwachsen entsprechende Impulse. Insbesondere drei Parameter treiben die Nachfrage nach Verbindungslösungen, die einer Vielzahl von Ansprüchen gerecht werden können: erstens die zunehmende Geschwindigkeit eines Herstellungsprozesses, zweitens der Wunsch nach dessen hoher Flexibilität in Bezug auf kleine Endprodukt-Volumina mit häuigen Variationen in der Produktion und drittens die Qualitätsanforderungen an das herzustellende Endprodukt.

Die Einsatzgebiete für Hightech-Schläuche sind über Branchen und Anwendungen hinweg sehr breit gefächert: Im Maschinenbau, in der Luftfahrt- und Automobilindustrie, bei Energieunternehmen oder bei der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln, von pharmazeutischen Produkten wie auch in der Medizinwirtschaft gewinnen lexible Verbindungslösungen zunehmend an Bedeutung. Zusammen mit dem herausragenden Know-how in der Verarbeitung von anspruchsvollen Kunststofen ermöglichen uns diese unterschiedlichen Anwendungsgebiete, Verbindungslösungen zu designen und zu produzieren, die mit konventionellen Materialien nur unzureichend oder überhaupt nicht zu realisieren sind.

VI. MARKENAUFTRITT UND PRODUKTE

Bis zum Jahresbeginn 2017 trat die Masterlex Group mit fünf Unternehmensmarken auf, die zugleich die wichtigsten operativen Gesellschaften mit eigenen Produktionskapazitäten sind. Seit Januar 2017 gehört zu dieser Marken-Familie die neu erworbene Gesellschaft APT als Produkt-Marke für luorisierte Kunststof-Verbindungen. Die sechs Marken sind mit ihrem jeweiligen Produktportfolio Bestandteile des vereinheitlichten Marktauftritts unter der Dachmarke MASTERFLEX GROUP. Neben diesen Marken-Gesellschaften gibt es acht weitere operative Tochtergesellschaften in Europa, USA und Asien, die Produkte dieser Marken vertreiben und teilweise auch vor Ort herstellen.

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Unser Slogan "Connecting Values" drückt unsere Kernkompetenz aus: ganzheitliche Verbindungslösungen, die an kundenspeziische Anforderungen angepasst werden; verbunden mit deutschem Engineering, das in weltweiter Produktion eingesetzt wird, und dies mit großer Kundennähe bei Beratung, Service, Verlässlichkeit und Sicherheit. Zusammengefasst bedeutet "Connecting Values": Wir verbinden Werte mit einem Mehrwert für unsere Kunden.

Das Geschäft mit Spiralschläuchen ist die Kernkompetenz der Marke Masterlex mit Produktionsschwerpunkt in Gelsenkirchen. Neben extrudierten Spiralschläuchen werden Clipschläuche und Folienschläuche entwickelt, produziert und vertrieben. Verbindungselemente wie Mufen, Flansche, Gewindestutzen, Schellen und weitere Zubehörteile runden die Palette an Lösungen für lexible Verbindungsaufgaben ab bzw. lassen zum Teil einzigartige Systemlösungen entstehen.

Das umfangreiche Sortiment bietet Produkte, die individuelle Anforderungen und anspruchsvolle Aufgaben erfüllen. Unabhängig davon, ob sehr abrasive Feststofe, aggressive Chemikalien, gasförmige Medien bis zu +1.100 Grad Celsius oder auch zum Beispiel Lebensmittel transportiert werden müssen: Die Schläuche aus Hightech-Kunststofen und -Geweben stellen immer eine anwendungs- und kundenorientierte, lexible Lösung dar.

Die Markengesellschaft Matzen & Timm ist ein renommierter und internationaler Hersteller von Spezialschläuchen, Faltenbälgen und Formteilen aus hochwertigen synthetischen Kautschuk-Materialien wie beispielsweise Silikon. Die Produkte werden zu einem großen Teil in industrieller Handarbeit gefertigt und kommen überall dort zur Anwendung, wo Präzision und besondere Belastbarkeit gefordert sind. Dazu gehören insbesondere die Luftfahrtbranche, der Automobilsektor und der Schienenverkehr. Produziert wird in Norderstedt bei Hamburg sowie in Plana (Tschechische Republik). Die Spezialschläuche inden sich etwa in der Klimaanlage des Airbus A 380 sowie des Airbus A 350, unter der Motorhaube eines Rennwagens bei der DTM oder in modernen Zugsystemen. Als Hersteller mit eigener Entwicklungsabteilung umfasst die Wertschöpfungskette alle Teilschritte vom Design, der Simulation (FEM) und der Qualiizierung beim Kunden über die Herstellung von Prototypen bis hin zur Serienfertigung. Fast alle Produkte sind kundenspeziische Sonderanfertigungen.

Matzen & Timm zählt nicht zuletzt wegen seines versierten Umgangs mit unterschiedlichsten Qualiikationsanforderungen sowie einer hohen Entwicklungskompetenz seit mehr als 50 Jahren zu den bedeutenden Lieferanten für die Luft- und Raumfahrtindustrie, den Sonderfahrzeug- und den Maschinenbau. Innovative Produkte wie der gewichtsreduzierte und/oder elektrisch leitfähige Schlauch oder der Schutzschlauch für die Kraftstoleitung in Flugzeugen erfüllen höchste Anforderungen an Sicherheit und Funktion.

Die Markengesellschaft Novoplast Schlauchtechnik GmbH in Halberstadt ist auf die Extrusion von Schläuchen und Proilen im Durchmesserbereich 0,5 bis 50 mm

für industrielle sowie für medizintechnische Anwendungen spezialisiert. Mitunter werden diese Produkte auch weiterverarbeitet, etwa durch Thermoixierung oder durch weitere spezielle Montage- und Formprozesse. Mit der Thermoixierung können Formschläuche mit komplexen Geometrien und Biegeradien gemäß Kundenwunsch und mit hoher Präzision in 2D- oder 3D-Varianten hergestellt werden. Gerade diese Fähigkeiten eröfnen bislang wenig bekannte Einsatzfelder, etwa bei der Substitution von Metallrohren durch geräuscharme oder durch vibrationsfreie Kunststofverbindungen.

Die Schlauch- und Proilextrusion erfolgt auf modernsten Anlagen. Regelmäßig wird das große Materialspektrum um weitere Sondermaterialien ergänzt. Für die Produktion in der Medizintechnik sind Reinräume der ISO-Klasse 6, 7 und 8 eingerichtet.

Novoplast Schlauchtechnik arbeitet eng mit der Schwestergesellschaft FLEIMA-PLASTIC GmbH, Hersteller von medizintechnischen Präzisions-Spritzgussteilen, zusammen. Dadurch ist es möglich, Kunden medizinische Gesamtlösungen aus einer Hand anzubieten, bestehend aus Schlauch und medizinischen Komponenten wie etwa Luerlock-Konnektoren, Tropfkammern oder Rollenklemmen.

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Die 1974 gegründete Markengesellschaft FLEIMA-PLASTIC GmbH aus Wald-Michelbach/Odenwald gehört seit dem Jahr 2004 zur Masterlex Group. Produziert werden qualitativ hochwertige Spritzgussteile und montierte Baugruppen aus Kunststofen, schwerpunktmäßig für die Bereiche Medizintechnik, Kosmetik und Lebensmitteltechnik. In dem modernen Werk werden Spritzgusskomponenten – auch in Mehr-Komponenten-Technik – gefertigt, montiert bzw. veredelt unter

anderem in Reinräumen der ISO-Klassen 7 und 8. Große Erfahrung besitzt man darüber hinaus im Bau von Präzisions-Spritzgusswerkzeugen im eigenen Formenbau und in der Erstellung von Prototypen in allen gängigen Rapid-Prototyping-Verfahren.

In Nord- und Südamerika wird die Masterlex Group durch die Masterduct Holding, Inc., eine 100-prozentige Tochter der Masterlex SE, repräsentiert. Zur Masterduct Holding zählen drei operative Tochterunternehmen: Masterduct Inc. sowie die Flexmaster U.S.A. Inc., beide

ansässig in Houston, Texas, sowie die Masterduct Brasil Comércio de Dutos LTDA in Sao Paulo, Brasilien. Die in Nord- und Südamerika tätigen Gesellschaften Masterduct sowie Flexmaster U.S.A. fungieren auch

als Markengesellschaften mit einem entsprechenden Produktportfolio.

Die Flexmaster U.S.A. ist als Schlauchspezialist für Heizung, Ventilation und Klimaanlagen (kurz HVAC) im Klima- und Lüftungsbereich etabliert und führend bei Anwendungen im öfentlichen Bau, etwa in Krankenhäusern, Schulen, Sportstätten und Universitäten. Flexmaster U.S.A. ist ein bevorzugter Anbieter im Gesundheitssektor, weil die Produkte keinerlei Klebe- oder Lösemittel enthalten. Zudem werden schallisolierende Schläuche zur Schalldämmung anstelle von Metallverbindungen eingesetzt, da sie kostengünstiger, lexibler und stärker schallschluckend sind.

Masterduct vertreibt das Portfolio der Marken Masterlex und Novoplast Schlauchtechnik auf dem amerikanischen Markt unter seiner Marke. Der Kundenkreis reicht von der Holzindustrie, dem Maschinenbau und der Kunststoindustrie über die Luftfahrt- und Serviceindustrie bis hin zur US-Regierung.

Anfang des Jahres 2017 wurde die APT Advanced Polymer Tubing GmbH aus Neuss erworben. Das Unternehmen ist spezialisiert auf Glatt- und Schrumpfschläuche aus ganz- oder teilluorisierten Kunststofen. APT-Schläuche können dauerhaft bei Temperaturen von -200 bis +260 Grad Celsius eingesetzt werden. Zudem sind sie beständig gegenüber sehr vielen, in industriellen Verarbeitungsprozessen genutzten Chemikalien. Diese Fähigkeiten verdanken APT-Produkte den verarbeiteten Rohstofen FEP (Fluoriertes Ethylen-Propylen), PFA (Perluoralkoxy) und PTFE (Polytetraluorethylen). Diese Fluorkunststofe erfordern ein sehr spezielles Verarbeitungs-Know-how sowie einen dafür ausgelegten, hochwertigen Maschinenpark. Über dieses Spezialwissen verfügt die Masterlex Group seit dem Erwerb von APT. Vertriebsseitig werden künftig vor allem auch Unternehmen aus der Medizintechnik angesprochen.

AMPIUS

Unter dem im Februar 2017 im Markt eingeführten Markennamen AMPIUS werden künftig alle vernetzungsfähigen, intelligenten Schläuche und Verbindungslösungen der Masterlex Group vermarktet. Die Digitalisierungsmöglichkeiten von Schläuchen und Verbindungen werden zunächst insbesondere in der Betriebsüberwachung von industriellen Produktionsprozessen eine bedeutsame Rolle spielen. Der Umfang und der Einsatz digitaler Datengewinnung und -Nutzung bei Schläuchen werden den individuellen Kundenanforderungen angepasst. Mit diesen neuen, sog. "smart products" nimmt die Masterlex Group eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung von digitalisierten Verbindungslösungen ein.

B WIRTSCHAFTSBERICHT

I. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 27
II. Geschäftsverlauf 29
III. Wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr 2017 30
IV. Lage 31
1. Ertragslage des Konzerns 31
2. Vermögenslage des Konzerns 34
3. Finanzlage des Konzerns 36
V. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage 37
VI. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage 38
der Masterlex SE
VII. Nichtinanzielle Erklärung 44

B WIRTSCHAFTSBERICHT

I. GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Im Jahr 2017 haben sich die Weltwirtschaft wie auch die für die Masterlex Group wichtigsten Volkswirtschaften positiv entwickelt mit Wachstumsraten, die fast durchweg über den ursprünglichen Erwartungen lagen. So konnte sich das Wachstum der Weltwirtschaft nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) mit einer Rate von 3,7 % spürbar beschleunigen. Dabei kam es nach Angaben des Instituts für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel besonders im Sommerhalbjahr 2017 mit etwas mehr als 2 % zur kräftigsten Expansion globaler Produktion in einem Halbjahr seit dem Jahr 2010. Die Konjunktur in nahezu allen großen Volkswirtschaften war aufwärtsgerichtet und der Welthandel hat sich deutlich belebt. Dies ist insbesondere auf eine stärkere Ausweitung des asiatischen Außenhandels, vornehmlich von China ausgehend, zurückzuführen.

Auch im Euroraum hat sich der Konjunkturaufschwung fortgesetzt. Nach 1,8 % in 2016 erreichte das Wachstum im Jahr 2017 mit 2,4 % und einem kräftigen Anstieg ein neues Hoch. Dieses Wachstum im Euroraum stand regional betrachtet auf einer breiten Basis mit Zuwächsen in allen wichtigen Volkswirtschaften. In Europa bildet Großbritannien die Ausnahme unter den großen Volkswirtschaften. Hier hat sich infolge des Brexit das Wachstumstempo auf 1,7 % abgeschwächt, lag damit aber auch immer noch leicht über den Erwartungen.

Das US-Bruttoinlandsprodukt stieg 2017 um 2,3 %, wofür maßgeblich höhere Investitionen verantwortlich waren.

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Staat 2017 (Zahl aus
dem GB 2016*)
2016
Euro-Zone 2,4 (1,8) 1,7
Deutschland 2,5 (1,6) 1,9
Frankreich 1,8 (1,6) 1,5
Großbritannien 1,7 (1,6) 2,0
Welt 3,7 (3,3) 2,8
Brasilien 1,1 (0,8) -3,4
China 6,8 (6,5) 6,7
USA 2,3 (2,3) 1,6

WIRTSCHAFTSWACHSTUM IN AUSGEWÄHLTEN STAATEN MIT EIGENER PRÄSENZ DER MASTERFLEX GROUP Veränderung des BIP gegenüber Vorjahr in %

Quelle: IWF, Commerzbank AG

*(in Klammern die erwarteten Werte 2017 wie im Geschäftsbericht 2016 angegeben)

Auch die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland hat im Jahr 2017 nochmals an Dynamik zugelegt und ist weiterhin durch ein solides und stetiges Wirtschaftswachstum gekennzeichnet. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt war nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes 2017 um 2,2 % höher als im Vorjahr. Der im Januar vom Internationalen Währungsfonds herausgegebene "World Economic Outlook" geht von einer Steigerung des deutschen Bruttoinlandsprodukts in Höhe von sogar 2,5 % in 2017 aus. Wesentlicher Wachstumstreiber für die deutsche Wirtschaft blieben der inländische Konsum sowie Investitionen in der Bauwirtschaft.

Trotz des breit angelegten Wachstums der Weltwirtschaft blieben auch 2017 die großen geopolitischen Unsicherheiten bestehen – bei sogar weiter zunehmender Tendenz, bislang aber ohne dämpfende Wirkung auf die Konjunktur. Diese Unsicherheiten, verbunden mit dem weiterhin unterschiedlichen Wachstumstempo in Europa, Amerika und Asien, bestärken uns zusätzlich in unserer Internationalisierungsstrategie. Die breite regionale Aufstellung ist unabdingbar, um die Masterlex Group als einen von Einzelzyklen, -branchen und -regionen weitgehend unabhängigen, breit aufgestellten und proitablen Konzern zu positionieren. Die internationale Aufstellung ist auch kundenseitig gewünscht: Nicht nur unsere Großkunden, sondern auch die für uns so wichtigen europäischen Hidden Champions, beispielsweise im Maschinen- und Anlagenbau, legen bei ihren Zulieferern und Lösungsanbietern immer mehr Wert auf globale Präsenz – die wir ihnen mit höchstmöglicher Kundennähe bieten. Somit beeinlussen unsere internationalen Aktivitäten auch die Geschäftsentwicklung in Europa und Deutschland positiv.

Die kunststofverarbeitende Industrie in Deutschland konnte 2017 ihren Umsatz um 4,8 % auf 63,7 Mrd. Euro steigern. Die Entwicklung war damit deutlich dynamischer als noch am Jahresanfang 2017 vom Gesamtverband Kunststofverarbeitende Industrie e.V. (GKV) mit einem Wachstum von 2,5 % erwartet. Die Exportumsätze entwickelten sich etwas dynamischer als die Umsätze im Inland. Die verarbeitete Menge stieg 2017 um 4,6 % auf 14,7 Mio. t. Die Zahl der Beschäftigten legte um 1,9 % auf 323.000 Personen zu.

Die gute Entwicklung basierte auf dem soliden Wachstum wichtiger exportstarker Kundenindustrien, wie des Maschinenbaus und der Automobilindustrie. Gleichzeitig proitierte die Branche von der guten Inlandsnachfrage und der hohen Konsumneigung der privaten Verbraucherinnen und Verbraucher. Allerdings sah der Branchenverband auch dämpfende Efekte durch Preissteigerungen auf der Rohstofseite, die insbesondere die Hersteller technischer Kunststof-Produkte betraf und die allenfalls in Teilen an die Kunden weitergegeben werden konnten.

II. GESCHÄFTSVERLAUF

Der Masterlex-Konzern konnte das Geschäftsjahr 2017 erfolgreich gestalten. Die Umsatz- und Absatzzahlen wurden deutlich gesteigert. Bei allen wichtigen Ertragskennzahlen haben wir absolut ein Wachstum erreicht. Nach eigener Einschätzung konnte die Marktposition in den jeweils adressierten Zielmärkten 2017 bestätigt oder weiter ausgebaut werden. Mit der erfolgreichen Akquisition und Integration der APT Advanced Polymer Tubing GmbH ist Masterlex auch M&A-seitig weiter gewachsen und hat das eigene Produktportfolio strategisch ergänzt.

Die Finanzierung wurde bereits im Vorjahr dank eines neuen Konsortialkredits auf eine mittelfristig sehr stabile neue Basis gestellt. In 2017 ist es zusätzlich gelungen, über den Kapitalmarkt die Eigenkapitalausstattung dank einer erfolgreichen 10-%-Kapitalerhöhung weiter zu stärken.

Positive Impulse erhielt unsere gute Entwicklung in 2017 auch durch entsprechende Rahmenbedingungen. Die oberhalb der Erwartungen verlaufende Konjunktur sowie ein international intaktes Investitionsverhalten in unseren wichtigsten Zielmärkten sorgten für zusätzliche Dynamik. Gleichzeitig blieben wichtige Preisentwicklungen bei Energie, Rohstofen und Wechselkursen im Rahmen unserer Erwartungen.

Auch gemessen an den eigenen Prognosen verlief das Geschäftsjahr 2017 insgesamt zufriedenstellend, auch wenn sich hier ein geteiltes Bild ergibt. Das Umsatzwachstum von 12,3 % lag sogar oberhalb des eigenen Zielwertes von 6 bis 10 %. Trotz eines um 16,1 % auf 7,1 Mio. Euro gestiegenen Ebit wurde das Margenziel von 10 % knapp verfehlt. Die operative Ebit-Marge lag 2017 bei 9,5 %. Bis Dezember konnten wir davon ausgehen, dass wir auch dieses Teilziel für 2017 erfüllen werden. Im Jahresabschluss mussten wir aber einige ungeplante Einmalefekte verarbeiten, die in ihrer Addition zu einer spürbaren Beeinträchtigung des Ergebnisses geführt haben. Ein Faktor war ein kurzfristiger und unerwarteter Umsatzausfall in den USA, von dem wir aber erwarten, ihn 2018 mindestens teilweise wieder aufzuholen. Ein weiterer Efekt resultierte aus Inventurdiferenzen bei einzelnen Tochterunternehmen, die über die getrofene Vorsorgehinausgingen. Gleichwohl bietet die Ertragsentwicklung, insbesondere mit einem deutlichen Plus des Konzernergebnisses, auch Spielraum für eine Anhebung des Dividendenvorschlags.

In Europa haben sich die wichtigsten Marken und Regionen umsatzseitig gut bis überaus positiv entwickelt. Dazu gehören die Novoplast Schlauchtechnik, die Masterlex SE und die Matzen & Timm mit der operativ verbundenen Masterlex Cesko. Etwas verhaltener verlief das Jahr für uns insbesondere bei der FLEIMA-PLASTIC GmbH und in Frankreich; hier spielt die allgemeine Wirtschaftslage plus stärkerer Wettbewerb eine Rolle. Ertragsseitig blieb die Matzen & Timm GmbH in 2017 hinter unseren Erwartungen zurück. Trotz gut gefüllter Auftragsbücher hat eine angespannte Personalsituation mit einer hohen Fluktuationsrate dazu beigetragen, dass wir unser Ebit-Ziel nicht erreichen konnten.

Mit unseren Aktivitäten auf dem amerikanischen Doppelkontinent fokussieren wir uns auf Nordamerika und hier auf die Vereinigten Staaten (USA). Über unsere Marke bzw. Tochtergesellschaft Masterduct konnten wir in 2017 deutliche Fortschritte bei Umsatz und Ertrag erreichen. Bei der zweiten Tochtergesellschaft, der Flexmaster, führte ein unerwarteter Umsatzrückgang im Dezember dazu, dass wir leicht unter Vorjahr lagen. Wir sehen dennoch in den USA ein unverändert hohes Potenzial auch für diesen Teil unseres Produktportfolios.

In Südamerika konzentrieren wir uns auf den brasilianischen Markt, den wir mit unserer bei Sao Paulo beheimateten Tochtergesellschaft bearbeiten. Seit unserem Start im Jahr 2010 haben sich die volkswirtschaftlichen Rahmendaten deutlich anders entwickelt als anfangs erwartet. Nach Prüfung unterschiedlicher Optionen haben wir dort 2016 und 2017 eine Reihe von Maßnahmen ergrifen, um die Eizienz zu erhöhen. Brasilien bleibt schon aufgrund des hohen Industrialisierungsgrades eine interessante Region und ein Zukunftsmarkt für uns. 2017 hat sich dort auch die Konjunktur wieder etwas erholt und das Umfeld hat sich insgesamt entspannt. Wir sind auf dem richtigen Weg und erreichten 2017 fast ein ausgeglichenes Ergebnis, was unsere Zielvorgabe war.

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Bei unseren Aktivitäten in Asien steht der chinesische Markt im Mittelpunkt. Dort konnten wir uns 2017 sehr gut entwickeln, verbunden mit einem deutlichen Umsatz- und Ertragswachstum. Demgegenüber fällt die Entwicklung in Singapur etwas ab. Dort erreichten wir 2017 eine stabile Umsatzentwicklung, die jedoch noch mit negativen Ergebnisbeiträgen einhergeht. Entsprechend liefen 2017 bereits Maßnahmen an, die in 2018 nochmals intensiviert werden, um diese Entwicklung positiver zu gestalten.

III. WICHTIGE EREIGNISSE IM GESCHÄFTSJAHR 2017

Im Januar 2017 hat die Masterlex SE den bereits Ende 2016 gemeldeten Kauf der APT Advanced Polymer Tubing GmbH abgeschlossen. Der Kaufpreis für 100 % der Anteile am Fluorpolymer-Spezialisten APT lag im oberen einstelligen Mio.-Euro-Bereich. Die Finanzierung erfolgte durch die gezielt für derartige Opportunitäten eingerichtete Akquisitionslinie des Konsortialdarlehens. Die Integration der neuen, 2017 vollkonsolidierten Tochterunternehmung in die Gruppe ist im Berichtsjahr planmäßig vorangeschritten. Insbesondere die geplanten ersten Projekte zur gemeinsamen Marktbearbeitung wurden umgesetzt. Vorrangiges Ziel war hier der zukunftsstarke Medizintechnikmarkt.

Die Ende 2016 fertiggestellten zusätzlichen Lager- und Produktionskapazitäten am Standort Gelsenkirchen wurden im Januar 2017 eingeweiht, bezogen und in die neuen Prozesse und Strukturen integriert. Damit verfügt die Masterlex Group über zusätzliche Flächen für die Produktion von bis zu 2.400 qm und für das Lager von knapp 4.600 qm. Hinzu kommen neue Büroräume, ein modernes Labor, eine neue Werkstatt sowie vergrößerte Sozialräume. Auch konnten die Be- und Entladungszonen auf dem Gelsenkirchener Betriebsgelände deutlich verbessert sowie ein reibungslos abzuwickelnder Kreisverkehr für schwere Fahrzeuge realisiert werden. Zudem sind heute alle Außenläger an einem Standort zentralisiert. Für die gesamte Standorterweiterung investierte die Masterlex Group schwerpunktmäßig bereits 2016 rund 7,0 Mio. Euro in neue Gebäude und Maschinen, darunter auch moderne, Industrie-4.0-fähige Anlagen.

Mit dem Start der neuen Marke AMPIUS ist Masterlex 2017 ein wichtiger Schritt gelungen, um die dahinterstehende geplante Produktreihe für vernetzungsfähige und intelligente Schläuche und Verbindungslösungen innerhalb der Gruppe zu bündeln und sichtbar am Markt zu positionieren. Gemeinsam mit Kunden werden zukünftig Produkte und Produktgruppen mit intelligenten Funktionen entwickelt. Für die Masterlex-Gruppe sind diese neuen Produkte ein weiterer Schritt, um die eigene technologische Marktführerschaft, die in den letzten Jahren auch von externer Stelle wiederholt bestätigt und ausgezeichnet wurde, am Markt zu bestätigen und weiter auszubauen.

Im März 2017 hat die Masterlex SE erfolgreich eine 10-%-Barkapitalerhöhung durchgeführt. Anlässlich der Akquisition des Fluorpolymer-Spezialisten APT hatten wir schon darüber informiert, dass wir eine Vergrößerung unserer Eigenkapitalbasis erwägen. Dies erfolgte durch Ausgabe von 886.586 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2016. Das Grundkapital der Gesellschaft erhöhte sich dadurch von 8.865.874 Euro um 886.586,00 Euro auf 9.752.460 Euro. Die Neuen Aktien wurden unter Bezugsrechtsausschluss der Altaktionäre im Rahmen einer nichtöfentlichen Privatplatzierung begeben und von der J.F. Müller & Sohn AG aus Hamburg zum Bezugspreis von 6,70 Euro gezeichnet. Aus der Kapitalerhöhung lossen der Gesellschaft rund 5,9 Mio. Euro brutto zu.

Mit Beschluss der Hauptversammlung 2017 hat die Masterlex SE mit der Ausschüttung einer Dividende begonnen. Die Ausschüttung von 5 Cent je Aktie steht in Übereinstimmung mit der 2017 kommunizierten Dividendenstrategie, im Interesse einer künftigen Ausschüttungskontinuität möglichst eine Dividende je Aktie anzustreben, deren Höhe zumindest der des Vorjahres entspricht. Im Einklang mit den Anforderungen unseres internen und externen Wachstumskurses wollen wir unsere Aktionäre künftig über regelmäßige Dividendenauszahlungen angemessen am Erfolg des Unternehmens teilhaben lassen.

Von zentraler Bedeutung im Geschäftsjahr 2017 war die umfangreiche Strategieerweiterung. Neben den beiden Pfeilern Innovation und Internationalisierung ergänzen nun die Themen Digitale Transformation und Operative Exzellenz als weitere Pfeiler die Unternehmensstrategie (weitere Informationen hierzu in Abschnitt A II. Vision, Ziele und Strategien).

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IV. LAGE

1. Ertragslage des Konzerns

2017 2016 Abweichung
in T€ in % in T€ in % in T€ in %
Umsatzerlöse 74.675 98,9 66.486 99,2 8.189 12,3
Bestandsveränderungen 94 0,1 -174 -0,3 268 -154,0
Aktivierte Eigenleistungen 746 1,0 763 1,1 -17 -2,2
Gesamtleistung 75.515 100,0 67.075 100,0 8.440 12,6
Übrige Betriebserträge 512 0,7 1.041 1,6 -529 -50,8
Betriebsleistung 76.027 100,7 68.116 101,6 7.911 11,6
Materialaufwand -24.311 -32,2 -20.804 -31,0 -3.507 16,9
Personalaufwand -28.522 -37,8 -26.496 -39,5 -2.026 7,6
Abschreibungen -3.182 -4,2 -2.714 -4,0 -468 17,2
Übriger Betriebsaufwand -12.627 -16,6 -11.740 -17,5 -887 7,6
Sonstige Steuern -304 -0,4 -265 -0,4 -39 14,7
Betriebsaufwand -68.946 -91,2 -62.019 -92,4 -6.927 11,2
Operatives Ebit 7.081 9,5 6.097 9,2 984 16,1
Finanzergebnis -1.181 -1.323 142
Nicht operative Efekte -480 -200 -280
Ergebnis vor Ertragsteuern 5.420 4.574 846
Ertragsteuern -1.055 -1.156 101
Ergebnis nach Steuern aus fortgeführter Tätigkeit 4.365 3.418 947
Ergebnis nach Steuern aus aufgegebener Tätigkeit -62 -555 493
Konzern-Jahresergebnis 4.303 2.863 1.440
davon: Nicht beherrschende Anteile -8 -65 57
Anteilder der Aktionäre der Masterlex SE 4.311 2.928 1.383

1.1 Umsatzentwicklung

Beim Vergleich der einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (als auch der einzelnen Bilanzposten) zum Vorjahr sind die Auswirkungen aufgrund der erstmaligen Konsolidierung der APT Polymer Tubing GmbH seit dem 4. Januar 2017 zu berücksichtigen. Allein aus dieser Transaktion erhöhen sich Erlös- und Aufwandsposten als auch Bilanzposten. Im Folgenden wird auf diese als auch auf weitere operative Efekte eingegangen.

Im Geschäftsjahr 2017 hat die Masterlex Group mit der Produktion und dem Vertrieb von Hightech-Schläuchen und -Verbindungssystemen 74,7 Mio. Euro umgesetzt. Dies ist ein Wachstum von 12,3 %. Stark zu diesem Wachstum hat die in 2017 durchgeführte Akquisition der APT Polymer Tubing GmbH mit Sitz in Neuss beigetragen. Das organische Wachstum beträgt 3,9 %, das anorganische Wachstum 8,4 %.

Fast alle Standorte haben zu dem organischen Umsatzwachstum beigetragen. Besonders positiv war in diesem Jahr die Entwicklung der Novoplast Schlauchtechnik GmbH, der Masterlex SE, der Masterduct Inc. in den USA und der Masterlex Hoses Ltd. in China. Die FLEIMA-PLASTIC GmbH und die Flexmaster Inc. in den USA lagen im Umsatz unter dem Vorjahr.

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1.2 Ergebnisentwicklung

Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Ebit vor aufgegebenen Geschäftsbereichen und nicht operativen Erträgen und Aufwendungen) belief sich auf 7,1 Mio. Euro nach 6,1 Mio. Euro im Jahr 2016. Dies entspricht einer auf den Umsatz bezogenen operativen Ebit-Marge von 9,5 % (Vorjahr: 9,2 %). Die Entwicklungen der weiteren Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden im Folgenden kurz erläutert.

Der Bestand an fertigen und unfertigen Erzeugnissen hat sich zum 31. Dezember 2017 insbesondere auf Grund der Steigerung der Lieferfähigkeit am Standort Gelsenkirchen leicht erhöht. Nach einem Abbau in 2016 betrug die Bestandsveränderung in 2017 rund 0,1 Mio. Euro.

Die aktivierten Eigenleistungen lagen mit 0,7 Mio. Euro leicht unter Vorjahresniveau (0,8 Mio. Euro). Hierin sind Aktivierungen von Produkt- und Prozess-Entwicklungsprojekten und dem im Sommer gestarteten ERP-Projekt enthalten.

Die übrigen Betriebserträge halbierten sich gegenüber dem Vorjahreswert. Sie betrugen in 2017 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1,0 Mio. Euro). Hierin sind im Wesentlichen Zuschüsse und Zulagen enthalten.

Der Materialaufwand stieg von 20,8 Mio. Euro in 2016 auf 24,3 Mio. Euro in 2017. Dies ist im Wesentlichen auf die Akquisition der APT Polymer Tubing GmbH zurückzuführen, da deren Materialaufwand in den Zahlen von 2016 nicht enthalten war. Auch die Materialeinsatzquote (Materialaufwand im Verhältnis zur Gesamtleistung) stieg auf 32,2 % (Vorjahr: 31,0 %) an. Dies ist zum einen wiederum auf die Akquisition zurückzuführen, da die APT Polymer Tubing GmbH aufgrund der vergleichsweise sehr teuren Rohstofe eine hohe Materialeinsatzquote hat (Gegenefekt dann eine niedrigere Personaleinsatzquote), zum anderen wirkten sich Preisefekte bei den Umsatzerlösen negativ auf die Materialeinsatzquote aus.

Der Aufwand für Personal betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 28,5 Mio. Euro und lag damit aufgrund der in 2017 hinzu gekommenen Personalkosten der APT Polymer Tubing GmbH und aufgrund der jährlichen Lohnund Gehaltsanpassungen um 2,0 Mio. Euro über dem Vorjahreswert von 26,5 Mio. Euro. Die Personaleinsatzquote sank von 39,5 % im Vorjahr auf 37,8 % in 2017. Neben dem APT-Efekt spiegelt sich hierin auch der höhere Umsatz pro Mitarbeiter wider. Dieser stieg von 111 TEuro im Vorjahr auf 116 TEuro in 2017.

Der übrige Betriebsaufwand betrug 12,6 Mio. Euro (Vorjahr: 11,7 Mio. Euro). Dies ist auf den APT-Efekt und auf höhere Frachtkosten aufgrund des gestiegenen Umsatzvolumens zurückzuführen.

Im Wesentlichen aufgrund der Erweiterungsinvestitionen am Standort Gelsenkirchen (Gebäude und Maschinen) stiegen die Abschreibungen um 0,5 Mio. Euro auf 3,2 Mio. Euro.

Das operative Konzernergebnis (Ebit) ist von 6,1 Mio. Euro um 16,1 % auf 7,1 Mio. Euro gestiegen. In dieser wieder deutlich erhöhten Proitabilität spiegeln sich insbesondere eine verbesserte Geschäftsentwicklung und die erfolgreiche Integration der APT Polymer Tubing GmbH wider.

Wesentlich zu diesem Ebit-Anstieg trugen darüber hinaus die Novoplast Schlauchtechnik GmbH, die Masterlex SE und die Masterduct Inc. in den USA bei. Zum Teil deutlich hinter den Erwartungen blieben die Matzen & Timm GmbH, die aufgrund einer hohen Personalluktuation trotz steigender Umsatzerlöse ein deutlich niedrigeres Ebit in 2017 erwirtschaftete, und die Flexmaster Inc., die aufgrund des überraschenden Umsatzeinbruches im Dezember auch Ergebnis einbüßte. Positiv entwickelten sich unsere Gesellschaften in Brasilien und Asien, die nun nahe an der Break-even-Zielvorgabe liegen.

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Das Finanzergebnis ist mit -1,2 Mio. Euro etwas verbessert gegenüber dem Vorjahresergebnis (-1,3 Mio. Euro). Trotz der gestiegenen Finanzverbindlichkeiten aufgrund der Akquisition der APT Polymer Tubing GmbH und der damit verbundenen Ziehung der Akquisitionslinie konnte das Finanzergebnis verbessert werden, da die im Jahre 2016 vereinbarten Nebenkosten für den Abschluss des neuen Konsortialkredits in 2017 nicht mehr anielen.

Die nicht-operativen Efekte lagen bei 0,5 Mio. Euro. Hierin sind die Aufwendungen für die Akquisition der APT Polymer Tubing GmbH als auch Rechtsanwaltskosten in Zusammenhang mit der Rechtsstreitigkeit mit dem ehemaligen französischen Geschäftsführer beinhaltet.

Der Aufwand für Ertragsteuern war mit 1,1 Mio. Euro etwas niedriger als der Vorjahreswert von 1,2 Mio. Euro. Darin sind laufende Ertragsteuern von 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,6 Mio. Euro) sowie latente Steuern (2017: Ertrag von 0,4 Mio. Euro, Vorjahr: Aufwand von 0,6 Mio. Euro) enthalten.

Das Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen beträgt somit 4,4 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr (3,4 Mio. Euro) ist dies eine Steigerung von 27,7 %. Das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen beläuft sich auf -0,1 Mio. Euro nach -0,6 Mio. Euro im Vorjahr.

Das Konzernergebnis beläuft sich auf 4,3 Mio. Euro nach einem Vorjahreswert von 2,9 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der nicht beherrschenden Anteile an zwei Konzerngesellschaften entfallen auf die Aktionäre der Masterlex SE 4,3 Mio. Euro (Vorjahreswert: 2,9 Mio. Euro). In den nicht beherrschenden Anteilen sind die Eigentumsverhältnisse bei der Tochtergesellschaft in Frankreich (Masterlex SE: 80 %) und bei der Masterlex Asia Holding GmbH (Masterlex SE: 80 %) erfasst.

Das Ergebnis pro Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen ist von 0,40 Euro auf 0,46 Euro angestiegen. Unter Berücksichtigung des Ergebnisses pro Aktie aus aufgegebenem Geschäft (-0,01 Euro) beläuft sich das gesamte Ergebnis je Aktie im Jahr 2017 somit auf 0,45 Euro.

1.3 Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf

Für das Geschäftsjahr 2017 hatten wir eine Umsatzsteigerung von 6 bis 10 % prognostiziert. Mit einem Wachstum von 12,3 % liegen wir deutlich über unserer Prognose. Unser organisches Umsatzwachstum lag bei 3,9 %. Auch hier lagen wir über dem Wachstum der Weltwirtschaft.

Ergebnisseitig hatten wir für das Geschäftsjahr 2017 eine deutliche Steigerung unseres operativen Ergebnisses (Ebit) gegenüber dem Vorjahr (6,1 Mio. Euro) erwartet. Tatsächlich ist das operative Ergebnis vor Sonderefekten um 16,1 % auf 7,1 Mio. Euro angestiegen. Damit haben wir auch unsere Ergebnis-Prognose erreicht.

Aufgrund von Sonderefekten am Jahresende haben wir leider das Ziel einer zweistelligen Ebit-Marge leicht verfehlt. Mit einer Ebit-Marge von 9,5 % lagen wir etwas unter unserer Erwartung.

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2. Vermögenslage des Konzerns

2.1 Vermögensstruktur

31.12.2017
31.12.2016
Abweichung
Aktiva in T€ % in T€ % in T€ in %
Immaterielle Vermögenswerte 11.233 15,4 4.499 7,4 6.734 149,7
Sachanlagen 31.413 43,1 29.033 48,1 2.380 8,2
Finanzanlagen 78 0,1 91 0,2 -13 -14,3
Sonstige Vermögenswerte 40 0,1 74 0,1 -34 -45,9
Latente Steuern 1.546 2,1 1.463 2,4 83 5,7
Langfristig gebundenes Vermögen 44.310 60,8 35.160 58,2 9.150 26,0
Vorräte 15.236 20,9 13.562 22,4 1.674 12,3
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 8.085 11,0 7.696 12,8 389 5,1
Kurzfristig gebundenes Vermögen 23.321 31,9 21.258 35,2 2.063 9,7
Liquide MIttel 5.336 7,3 3.994 6,6 1.342 33,6
72.967 100,0 60.412 100,0 12.555 20,8

Wesentlich verantwortlich für den Anstieg der Bilanzsumme von 60,4 Mio. Euro auf 73,0 Mio. Euro sind drei Sachverhalte, die alle im Zusammenhang mit dem Erwerb der APT Polymer Tubing GmbH stehen. Diese sind:

    1. Erhöhung der immateriellen Vermögenswerte durch Bilanzierung des Goodwills im Zusammenhang mit dem Erwerb der APT Polymer Tubing GmbH in Höhe von 5,9 Mio. Euro sowie die erstmalige Konsolidierung der APT Polymer Tubing GmbH.
    1. Nutzung der Akquisitionslinie des Konsortialkreditvertrages in Höhe von 4,5 Mio. Euro.
    1. Erhöhung des Grundkapitals um 10 % im Rahmen einer Kapitalerhöhung, was einen Efekt von 5,9 Mio. Euro hatte. Dies erhöhte zum einen das Eigenkapital und zum anderen auch die liquiden Mittel des Unternehmens.

Die einzelnen Veränderungen in der Vermögensstruktur erklären sich wie folgt:

Die immateriellen Vermögenswerte stiegen von 4,5 Mio. Euro in 2016 auf 11,2 Mio. Euro in 2017. Der Anstieg um 6,7 Mio. Euro ist im Wesentlichen durch die Bilanzierung des Goodwills (Efekt = 5,9 Mio. Euro) sowie auf die Aktivierung von Eigenleistungen u. a. für das ERP-Projekt sowie für die Entwicklung von Rezepturen und Verfahren zurückzuführen.

Das Sachanlagevermögen stieg um 2,4 Mio. Euro auf 31,4 Mio. Euro an. Dies steht im Wesentlichen in Zusammenhang mit der Standorterweiterung und dem damit verbundenen Ausbau des Maschinenparks (Extrusion, Coating) am Standort Gelsenkirchen (Efekt allein daraus beläuft sich auf 1,8 Mio. Euro). Außerdem wurden im Rahmen der Kaufpreisallokation im Zuge des Erwerbs der APT Polymer Tubing GmbH Maschinen in Höhe von rd. 1,0 Mio. Euro neubewertet.

Im Geschäftsjahr 2017 wurden rund 0,7 Mio. Euro latente Steuern verbraucht. Aufgrund der Steuersatzänderung in den USA wurden aktive latente Steuern von 0,1 Mio. Euro aufgelöst Darüber hinaus konnten weitere, bisher nicht aktivierbare Verlustvorträge aktiviert werden. Die Aktivierung steht insbesondere in Zusammenhang mit der Akquisition der APT Polymer Tubing GmbH. Dieser Efekt beträgt 0,9 Mio. Euro, so dass sich insgesamt ein Anstieg der latenten Steuern von 0,1 Mio. Euro auf nunmehr 1,5 Mio. Euro ergibt. Insgesamt stieg durch diese Sachverhalte das langfristig gebundene Vermögen von 35,2 Mio. Euro auf 44,3 Mio. Euro.

Das Vorratsvermögen stieg von 13,6 Mio. Euro in 2016 auf 15,2 Mio. Euro in 2017 an. Der Aufbau ist zum einen volumen- und stichtagsbedingt, zum anderen auf die Erstkonsolidierung der APT (Efekt hieraus beträgt 1,0 Mio. Euro) zurückzuführen.

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Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte stiegen nur leicht um 0,4 Mio. Euro auf 8,1 Mio. Euro an, was fast ausschließlich auf den APT-Efekt zurückzuführen ist.

In Summe stieg aufgrund dieser Sachverhalte das kurzfristig gebundene Vermögen um 2,1 Mio. Euro auf 23,3 Mio. Euro in 2017 an.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 1,3 Mio. Euro auf 5,3 Mio. Euro (vergleiche hierzu die Ausführungen im Abschnitt B IV. 3.3 Liquiditätslage).

2.2 Kapitalstruktur

31.12.2017 31.12.2016 Abweichung
Passiva in T€ % in T€ % in T€ in %
Konzern-Eigenkapital 37.736 51,7 29.033 48,0 8.703 30,0
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter -340 -0,5 -332 -0,5 -8 2,4
Eigenkapital 37.396 51,2 28.701 47,5 8.695 30,3
Rückstellungen 225 0,3 197 0,3 28 14,2
Finanzverbindlichkeiten 18.293 25,2 20.694 34,3 -2.401 -11,6
Sonstige Verbindlichkeiten 948 1,3 977 1,6 -29 -3,0
Latente Steuern 916 1,3 849 1,4 67 7,9
Langfristige Schulden 20.382 28,1 22.717 37,6 -2.335 -10,3
Rückstellungen 2.290 3,1 2.135 3,6 155 7,3
Finanzverbindlichkeiten 7.404 10,1 2.432 4,0 4.972 204,4
Sonstige Verbindlichkeiten 5.495 7,5 4.427 7,3 1.068 24,1
Kurzfristige Schulden 15.189 20,7 8.994 14,9 6.195 68,9
72.967 100,0 60.412 100,0 12.555 20,8

Das Eigenkapital der Masterlex Group stieg von 28,7 Mio. Euro im Vorjahr zum 31. Dezember 2017 auf 37,4 Mio. Euro. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote (Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme) von 51,2 % gegenüber einer Quote von 47,5 % im Vorjahr. Der absolute Anstieg des Eigenkapitals beruht im Wesentlichen auf dem Konzernergebnis von 4,3 Mio. Euro (ausgewiesen in der Gewinnrücklage) sowie den Efekten der Kapitalerhöhung im gezeichneten Kapital (Anstieg um 0,9 Mio. Euro) und in der Kapitalrücklage (Erhöhung um 5,0 Mio. Euro) von gesamt 5,9 Mio. Euro. Daneben waren Währungsdiferenzen in Höhe von -1,0 Mio. Euro, geringe Marktwertänderungen von Finanzinstrumenten als auch die Dividendenzahlung in Höhe von 0,5 Mio. Euro (in der Gewinnrücklage ausgewiesen) zu verarbeiten.

Die langfristigen Schulden der Masterlex Group sanken von 22,7 Mio. Euro auf 20,4 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf die im Konsortialkreditvertrag vereinbarten Regeltilgungen in Höhe von 2,5 Mio. Euro zurückzuführen.

Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich um 6,2 Mio. Euro und lagen zum 31. Dezember 2017 bei 15,2 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Finanzverbindlichkeiten zurückzuführen. Diese stiegen um 5,0 Mio. Euro aufgrund der Inanspruchnahme der Akquisitionslinie in Höhe von 4,5 Mio. Euro und einer weiteren Ziehung von 0,5 Mio. Euro im Rahmen der Konsortialfinanzierung (Betriebsmittellinie) auf 7,4 Mio. Euro an.

3. Finanzlage des Konzerns

3.1 Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Die kurz- bis mittelfristigen Ziele des Finanzmanagements konnten im Jahr 2017 erreicht werden. Dies waren insbesondere:

  • Durchführung einer Akquisition, ohne die wesentlichen Covenants (insbesondere Nettoverschuldung zu Ebitda) des Konsortialkreditvertrages auszureizen.
  • Eine weitere Stärkung des Eigenkapitals.

Im Zusammenhang mit dem Kauf der APT Polymer Tubing GmbH hat die Masterlex SE zum einen die Akquisitionslinie in Anspruch genommen (Netto-Inanspruchnahme von 4,5 Mio. Euro), zum anderen eine zehnprozentige Kapitalerhöhung (Mittelzuluss in Höhe von 5,9 Mio. Euro) zur Stärkung des Eigenkapitals und zur Finanzierung eines Teils des Kaufpreises (4,0 Mio. Euro) durchgeführt.

Hierdurch konnten die wesentlichen Covenants des Konsortialkreditvertrages etwa auf Vorjahresniveau gehalten sowie die Eigenmittelquote gestärkt werden. So liegt die Eigenmittelquote zum 31. Dezember 2017 bei 51,2 % (Vorjahr: 47,5 %).

3.2 Finanzierungsanalyse

Zum 31. Dezember 2017 betrugen die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten 25,7 Mio. Euro und lagen damit um 2,6 Mio. Euro über dem Jahresendwert 2016.

Die liquiden Mittel der Masterlex Group beliefen sich Ende 2017 auf 5,3 Mio. Euro (Vorjahr: 4,0 Mio. Euro). Damit lag die Nettoverschuldung Ende 2017 bei 20,4 Mio. Euro (Vorjahr: 19,1 Mio. Euro). Somit betrug das Verhältnis Nettoverschuldung zum Ebitda zum Jahresende 2,0 (Vorjahr: 2,2). Diese Kennzahl stellt ein Maß für den Verschuldungsgrad des Konzerns dar und ist ein Indikator dafür, wie schnell die Verschuldung zurückgeführt werden kann.

Die Struktur der inanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 25,7 Mio. Euro setzt sich aus den lang- und kurzfristigen Tranchen aus dem Konsortialkreditvertrag zusammen (Vorjahr: 23,1 Mio. Euro). Sonstige Bankverbindlichkeiten gab es Ende 2017 nicht.

Die bereitgestellten Fremdmittel sind im Wesentlichen besichert.

Wesentliche außerbilanzielle Finanzierungen bestehen – außerhalb geschäftsüblicher Aktivitäten wie etwa Fahrzeugleasing – nicht.

3.3 Liquiditätslage

Der Kassen- und Bankbestand stieg gegenüber dem Vorjahr um 1,3 Mio. Euro auf 5,3 Mio. Euro an.

Positiv auf die liquiden Mittel wirkten sich im Wesentlichen aus:

  • Positives Ergebnis vor Abschreibungen (Ebitda) von 10,3 Mio. Euro.
  • Kreditaufnahme in Höhe von 9,0 Mio. Euro.
  • Kapitalerhöhung in Höhe von 5,9 Mio. Euro.

Negativ auf die liquiden Mittel wirkten sich im Wesentlichen folgende Sachverhalte aus:

  • Auszahlungen in Verbindung mit dem Erwerb der APT Polymer Tubing GmbH in Höhe von 8,8 Mio. Euro.
  • Investitionen in das Sachanlagevermögen sowie immaterielle Vermögensgegenstände von 4,7 Mio. Euro.
  • Rückführung Akquisitionsdarlehen aus Zulüssen der Kapitalerhöhung in Höhe von 4,0 Mio. Euro.
  • Regeltilgungen im Rahmen des Konsortialkreditvertrages in Höhe von 2,5 Mio. Euro.
  • Zinszahlungen in Höhe von 1,1 Mio. Euro.
  • Ausgaben für Ertragssteuern von 0,8 Mio. Euro.
  • Zunahme der Vorräte von 0,7 Mio. Euro.
  • Auszahlung der Dividende von 0,5 Mio. Euro.

Die Kapitallussrechnung, die die Überführung des Kassen- und Bankbestands im abgelaufenen Geschäftsjahr darstellt, indet sich in Abschnitt 3 (Konzern-Abschluss, Konzern-Kapitallussrechnung).

Die Zahlungsfähigkeit des Masterlex-Konzerns war im Jahr 2017 zu jeder Zeit gegeben. Zudem stand der Masterlex SE zum Jahresultimo 2017 ein freier, nicht ausgenutzter Kreditrahmen – unter Einhaltung von deinierten Covenants – aus dem Konsortialkreditvertrag in Höhe von 16,0 Mio. Euro zur Verfügung, davon 3,3 Mio. Euro kurzfristige Kontokorrentlinien und 12,7 Mio. Euro aus der Akquisitionslinie.

V. GESAMTAUSSAGE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE

Insgesamt betrachtet das Konzern-Management die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Masterlex Group zum Bilanzstichtag vor dem Hintergrund

  • des Wachstums vor allem auf den internationalen Märkten,
  • einer mittelfristig gesicherten Konzerninanzierung,
  • der Stabilität des Konzern-Eigenkapitals sowie
  • einer Relation von Nettoverschuldung zu Ebitda von 2,0

als deutlich gestärkt zum Vorjahr und als gute Basis für die weitere Entwicklung der Masterlex Group.

VI. ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE DER MASTERFLEX SE

Ergänzend zur Berichterstattung über die Masterlex Group, erläutern wir im Folgenden die Entwicklung der Masterlex SE für das Geschäftsjahr 2017.

Die Masterlex SE ist das Mutterunternehmen der Masterlex Group und hat ihren Sitz in Gelsenkirchen, Deutschland. Ihre Geschäftstätigkeit umfasst im Wesentlichen die Entwicklung, Produktion und den Vertrieb von Hightech-Schläuchen und -Verbindungssystemen aus Hochleistungskunststofen in Deutschland sowie die Steuerung der weltweiten Aktivitäten des Konzerns, der Masterlex Group. Die Masterlex SE produziert ihre Schläuche und Verbindungssysteme am Sitz Gelsenkirchen sowie über den Konzern in in- und ausländischen Tochtergesellschaften. Der Vertrieb erfolgt über das Vertriebssystem der Masterlex SE, über in- und ausländische Tochtergesellschaften sowie über ausgesuchte Vertragspartner der Masterlex Group.

Die wesentlichen Leitungsfunktionen der Masterlex Group liegen in der Verantwortung des Vorstands der Masterlex SE. Er legt die Konzernstrategie fest und steuert die Ressourcenverteilung sowie die Organisation des Konzerns. Zudem bestimmt der Vorstand die Finanzierung sowie die Kommunikation mit den wichtigsten Zielgruppen der Masterlex Group und ist verantwortlich für die weltweiten M&A-Aktivitäten. Die wirtschaftliche Entwicklung der Masterlex SE wird im Wesentlichen von ihrem Produktions- und Vertriebserfolg sowie von ihren operativ tätigen Tochtergesellschaften geprägt. Das Beteiligungsergebnis aus Ergebnisabführungen und Gewinnausschüttungen der Beteiligungen ist neben dem Umsatzerfolg der Masterlex SE von zentraler Bedeutung für die wirtschaftliche Lage der Masterlex SE. Demnach gelten insbesondere die Aussagen im Abschnitt D Chancen- und Risikobericht und der auf der Homepage der Masterlex Group veröfentliche nichtinanzielle Bericht im Wesentlichen auch für die Masterlex SE.

Der Jahresabschluss der Masterlex SE wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Der Konzernabschluss folgt den International Reporting Standards (IFRS). Daraus resultieren Unterschiede bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Umsatz und Ertrag der Masterlex SE

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER MASTERFLEX SE NACH HGB (KURZFORM)

2017 2016 Abweichung
in T€ in % in T€ in % in T€ in %
Umsatzerlöse 19.927 96,7 19.011 97,2 916 4,8
Bestandsveränderungen 115 0,6 20 0,1 95 475,0
Andere aktivierte Eigenleistungen 562 2,7 522 2,7 40 7,7
Gesamtleistung 20.604 100,0 19.553 100,0 1.051 5,4
Übrige Betriebserträge 197 1,0 113 0,5 84 74,3
Betriebsleistung 20.801 101,0 19.666 100,5 1.135 5,8
Materialaufwand -7.347 -35,6 -6.820 -34,9 -527 7,7
Personalaufwand -8.630 -41,9 -8.371 -42,8 -259 3,1
Abschreibungen -704 -3,4 -492 -2,5 -212 43,1
Übriger Betriebsaufwand -3.803 -18,5 -3.855 -19,7 52 -1,3
Sonstige Steuern -57 -0,3 -43 -0,2 -14 32,6
Betriebsaufwand -20.541 -99,7 -19.581 -100,1 -960 4,9
Betriebsergebnis 260 1,3 85 0,4 175 205,9
Finanzergebnis 2.928 2.169 759
Nicht operative Efekte 2.281 -200 2.481
Neutrales Ergebnis 9 14 -5
Ergebnis vor Ertragsteuern 5.478 2.068 3.410
Ertragsteuern -990 -508 -482
Jahresergebnis 4.488 1.560 2.928

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Die Ertragslage der Masterlex SE wird wesentlich durch das Geschäft mit Hightech-Schläuchen und -Verbindungssystemen des Standortes Gelsenkirchen sowie die Ausschüttung und Ergebnisabführung der operativ tätigen Tochtergesellschaften bestimmt, die dieses Geschäft an den weiteren nationalen und internationalen Standorten betreiben.

Der Umsatz der Masterlex SE lag mit 19.927 TEuro um 4,8 % über dem Vorjahresumsatz (19.011 TEuro). Dies ist sowohl auf einen Umsatzanstieg mit externen Kunden als auch mit Tochterunternehmen (insbesondere Skandinavien, Frankreich, England und China) zurückzuführen. Hierin spiegeln sich die erfolgreichen Verbesserungen sowohl im Vertriebsprozess als auch hinsichtlich der Erhöhung der Liefertreue und der Reduzierung der Wiederbeschafungszeiten zum Kunden wider.

Gegenüber dem Vorjahr wurden die Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen leicht aufgebaut. Die Bestandsveränderung betrug 115 TEuro (Vorjahr: Aufbau um 20 TEuro). Dieser Aufbau diente im Wesentlichen der Erhöhung der Lieferfähigkeit von lagervorrätigen Fertigartikeln.

Die Aktivierung von Eigenleistungen bewegte sich auf Vorjahresniveau. Sie betrug 562 TEuro (Vorjahr: 522 TEuro). Hierin sind Aktivierungen von Produkt- und Prozess-Entwicklungsprojekten und dem im Sommer gestarteten ERP-Projekt enthalten.

Die Gesamtleistung (also die Summe aus Umsatz, Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen) der Masterlex SE stieg somit von 19.553 TEuro in 2016 auf 20.604 TEuro in 2017.

Die übrigen Betriebserträge (im Wesentlichen Lohnersatzleistungen wie Mutterschutzgeld) lagen mit 197 TEuro etwas über dem Vorjahreswert von 113 TEuro. Die Betriebsleistung (als Summe aus Gesamtleistung plus übrige Betriebserträge) stieg demnach um 1.135 TEuro auf 20.801 TEuro in 2017.

Der Materialaufwand stieg um 527 TEuro auf 7.347 TEuro in 2017 an. Die Materialeinsatzquote (Materialaufwand in % von der Gesamtleistung) stieg von 34,9 % in 2016 auf 35,6 % in 2017. Der Anstieg der Materialeinsatzquote ist durch erhöhte Materialkosten insbesondere in der zweiten Jahreshälfte und durch Preisefekte bei den Umsatzerlösen (Preisnachlässe bei einigen wenigen Produktlinien) begründet.

Der Aufwand für Personal stieg um 3,1 % auf 8.630 TEuro; daraus leitet sich eine Personaleinsatzquote (Personalaufwand in % von der Gesamtleistung) von 41,9 % (Vorjahr: 42,8 %) ab. Die Zunahme ist im Wesentlichen auf normale Lohnsteigerungen zurückzuführen. Personal wurde trotz des deutlichen Volumenanstiegs nicht in nennenswerter Höhe aufgebaut.

Etwas gesunken ist der übrige Betriebsaufwand. Gegenüber dem Vorjahr (3.855 TEuro) sank er um 1,3 % auf 3.803 TEuro. Dies ist auf reduzierte Mietaufwendungen im Lagerbereich (Außenläger wurden durch den Erweiterungsbau am Standort Gelsenkirchen aufgelöst) und auf hohe Einmalaufwendungen in 2016 (die im Konzern im aufgegebenen Geschäftsbereich dargestellten Aufwendungen im Zusammenhang mit der CAB-/Velodriveklage) zurückzuführen.

Aufgrund der Erweiterungsinvestitionen (Gebäude und Maschinen) am Standort Gelsenkirchen in den Jahren 2015 und vor allem 2016 sind die Abschreibungen stark gestiegen. Sie betrugen in 2017 rund 704 TEuro und lagen damit deutlich über dem Vorjahreswert (492 TEuro).

Zusammengefasst ergibt sich ein Betriebsergebnis, welches mit 260 TEuro um 175 TEuro über dem des Vorjahres von 85 TEuro liegt.

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Das Finanzergebnis ist gegenüber 2016 deutlich angestiegen. Es betrug in 2017 rund 2.928 TEuro und lag damit um 759 TEuro über dem Vorjahr. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen drei Efekte:

  • Zum einen sanken die Zinsaufwendungen um 247 TEuro aufgrund der hohen Belastung im Vorjahr (2016) durch den Abschluss des Konsortialkreditvertrages und der damit anfallenden inanziellen Aufwendungen.
  • Zweitens stiegen die Zinserträge um 265 TEuro aufgrund der höheren Darlehensvergabe der Masterlex SE an Tochterunternehmen (im Wesentlichen auch durch den Kauf der APT Advanced Polymer Tubing GmbH durch die Masterlex Vertriebs GmbH induziert).
  • Und drittens stiegen die Beteiligungserträge um 182 TEuro.

Nicht operative Efekte beliefen sich im Jahr 2017 auf 2.281 TEuro (Vorjahr: -200 TEuro). Dies beinhaltet Aufwendungen für Rechtsstreitigkeiten (137 TEuro) als auch für die im März durchgeführte Kapitalerhöhung (37 TEuro). Zum anderen wurden durch den Kauf der APT Advanced Polymer Tubing GmbH durch die Masterlex Vertriebs GmbH neue Ertragspotenziale eröfnet, so dass die in Vorjahren wertberichtigten Ausleihungen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Masterlex SE an die Masterlex Vertriebs GmbH wieder zugeschrieben werden konnten (Efekt dieser Wertaufholung: 2.456 TEuro).

Insbesondere aufgrund des hohen Finanzergebnisses stieg somit das Ergebnis vor Ertragssteuern um 3.410 TEuro auf 5.478 TEuro an.

Aufgrund der Aulösung aktiver latenter Steuern in Höhe von 834 TEuro sowie eines positiveren Betriebsergebnisses stiegen die Ertragssteuern um 482 TEuro auf 990 TEuro in 2017 an (Vorjahr: 508 TEuro). Der Jahresüberschuss der Masterlex SE erhöhte sich um 2.928 TEuro und betrug damit 4.488 TEuro in 2017.

Mit einer Wachstumsrate von 4,8 % ist unsere Prognose für die Masterlex SE, im Jahr 2017 ein im Vergleich mit der Weltwirtschaft stärker zunehmendes Umsatzwachstum zu erzielen, voll erreicht worden. Das operative Ergebnis, deiniert als Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Ebit), lag mit 260 TEuro über dem Vorjahreswert von 85 TEuro, was auch unserer Prognose eines leichten Ergebnisanstiegs entspricht.

Entwicklung der Vermögens- und Finanzlage der Masterlex SE

Zum 31. Dezember 2017 lag die Bilanzsumme der Masterlex SE mit einem Wert von 82.153 TEuro um 13.277 TEuro über dem des Vorjahres von 68.876 TEuro. Die wesentlichen hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäftsvorfälle waren die Akquisition der APT Advanced Polymer Tubing GmbH mit Sitz in Neuss, die mit diesem Erwerb verbundene Kreditaufnahme im Januar 2017 sowie die Kapitalerhöhung im März 2017.

VERMÖGENSSTRUKTUR 31.12.2017 31.12.2016 Abweichung
in T€ % in T€ % in T€ in %
Immaterielle Vermögenswerte 1.414 1,7 970 1,4 444 45,8
Sachanlagen 14.297 17,4 12.516 18,2 1.781 14,2
Finanzanlagen 53.538 65,2 42.234 61,3 11.304 26,8
Aktive latente Steuern 559 0,7 1.393 2,0 -834 -59,9
Langfristig gebundenes Vermögen 69.808 85,0 57.113 82,9 12.695 22,2
Vorräte 3.487 4,2 3.094 4,5 393 12,7
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.597 9,3 7.010 10,2 587 8,4
Rechnungsabgrenzungsposten 355 0,4 402 0,6 -47 -11,7
Kurzfristig gebundenes Vermögen 11.439 13,9 10.506 15,3 933 8,9
Liquide MIttel 906 1,1 1.257 1,8 -351 -27,9
Gesamtaktiva 82.153 100,0 68.876 100,0 13.277 19,3

Die wesentlichen Efekte auf der Aktivseite waren:

Die immateriellen Vermögensgegenstände stiegen um 444 TEuro auf 1.414 TEuro an. Dies ist auf die Aktivierung von Eigenleistungen u. a. für das ERP-Projekt sowie für die Entwicklung von Rezepturen und Verfahren zurückzuführen.

Die Sachanlagen erhöhten sich um 1.781 TEuro auf 14.297 TEuro, was im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Standorterweiterung und dem damit verbundenen Ausbau des Maschinenparks (Extrusion, Coating) steht.

Einen deutlichen Anstieg erfuhren die Finanzanlagen. Diese stiegen von 42.234 TEuro in 2016 auf 53.538 TEuro in 2017, in Summe also um 11.304 TEuro. Dominierender Efekt war die deutliche Erhöhung von Darlehen an Tochtergesellschaften in Höhe von 9.914 TEuro (davon machte das Darlehen an die Masterlex Vertriebs GmbH zum Erwerb der APT Advanced Polymer Tubing GmbH alleine 8.820 TEuro aus). Die hierfür notwendige Liquidität wurde durch Ziehung der Akquisitionslinie im Januar 2017 als auch durch den Mittelzuluss aufgrund der Kapitalerhöhung im März 2017 geschafen (siehe auch die Erläuterungen zur Passivseite der Bilanz). Ein weiterer Efekt war die Wertaufholung einer Ausleihung an die Masterlex Vertriebs GmbH in Höhe von 1.670 TEuro.

Im Jahr 2017 wurden aktive latente Steuern in Höhe von 834 TEuro verbraucht, sie betrugen zum 31. Dezember 2017 nun 559 TEuro.

In Summe stieg das langfristige Vermögen durch diese Efekte um 12.695 TEuro auf 69.808 TEuro in 2017.

Beim kurzfristig gebundenen Vermögen stiegen die Vorräte um 393 TEuro auf nunmehr 3.487 TEuro in 2017. Dafür verantwortlich sind zwei Efekte: Erstens der Aufbau des Fertigwarenbestandes zur Erhöhung der Lieferfähigkeit, zweitens die Erhöhung von unfertigen Leistungen in den Vorräten in Höhe von 200 TEuro.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stiegen auch stichtagsbedingt und aufgrund des höheren Umsatzvolumens um 8,4 % auf 7.597 TEuro an.

Der Rechnungsabgrenzungsposten lag mit 355 TEuro nur leicht unter dem Vorjahr (402 TEuro), so dass das kurzfristige Vermögen durch die beschriebenen Efekte beim Vorratsvermögen und bei den Forderungen um 933 TEuro auf 11.439 TEuro anwuchs.

Die liquiden Mittel sanken um 351 TEuro auf 906 TEuro (vergleiche hierzu auch die Erläuterungen zur Finanzlage der Masterlex SE).

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KAPITALSTRUKTUR 31.12.2017 31.12.2016 Abweichung
Passiva in T€ % in T€ % in T€ in %
Gezeichnetes Kapital 9.618 11,7 8.732 12,7 886 10,1
Kapitalrücklage 26.120 31,8 21.067 30,6 5.053 24,0
Gewinnrücklagen 4.115 5,0 4.115 6,0 0 0,0
Bilanzgewinn 9.683 11,8 5.676 8,2 4.007 70,6
Eigenkapital 49.536 60,3 39.590 57,5 9.946 25,1
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 18.500 22,5 21.000 30,5 -2.500 -11,9
Langfristiges Fremdkapital 18.500 22,5 21.000 30,5 -2.500 -11,9
Steuerrückstellungen 68 0,1 72 0,1 -4 -5,6
Sonstige Rückstellungen 2.261 2,8 2.061 3,0 200 9,7
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.504 9,1 2.505 3,6 4.999 199,6
Lieferantenverbindlichkeiten 565 0,7 1.024 1,5 -459 -44,8
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.455 4,2 2.519 3,6 936 37,2
Sonstige Verbindlichkeiten 264 0,3 105 0,2 159 151,4
Kurzfristiges Fremdkapital 14.117 17,2 8.286 12,0 5.831 70,4
Gesamtpassiva 82.153 100,0 68.876 100,0 13.277 19,3

Die wesentlichen Efekte auf der Passivseite waren:

Das Eigenkapital der Masterlex SE stieg aufgrund der Kapitalerhöhung und dank des Jahresüberschusses auf 49.536 TEuro an (Vorjahr: 39.590 TEuro). Die Eigenkapitalquote beträgt somit rund 60 % (Vorjahr: rund 57 %).

Der Efekt aus der zehnprozentigen Kapitalerhöhung in Höhe von 5.940 TEuro ist zum einen im gezeichneten Kapital in Höhe von 886 TEuro (Ausgabe von 886.586 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum rechnerischen Nennwert von 1,00 Euro) und in der Kapitalrücklage (Efekt aus dem Agio der ausgegebenen Aktien bei einem Platzierungspreis von 6,70 Euro je Aktie) in Höhe von 5.053 TEuro zu sehen.

Der Bilanzgewinn stieg aufgrund des Jahresergebnisses um 4.488 TEuro an und reduzierte sich aufgrund der Dividendenzahlung im Juni 2017 in Höhe von 0,05 Euro je Aktie um 481 TEuro, was zu einer Gesamterhöhung des Bilanzgewinns in Höhe von 4.007 TEuro führt.

Zum 31. Dezember 2017 bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von insgesamt 1.121 TEuro, von denen 559 TEuro auf aktive latente Steuern und 562 TEuro auf die Aktivierung von Entwicklungskosten entfallen.

Das langfristige Fremdkapital sank um 2.500 TEuro auf 18.500 TEuro. Dies ist auf die im Konsortialkreditvertrag vereinbarten Regeltilgungen zurückzuführen.

Das kurzfristige Fremdkapital stieg um 5.831 TEuro auf 14.117 TEuro. Dies ist im Wesentlichen auf die Inanspruchnahme der Akquisitionslinie in Höhe von 4.500 TEuro und einer weiteren Ziehung von 500 TEuro im Rahmen der Konsortialinanzierung (Betriebsmittellinie) begründet.

Darüber hinaus stiegen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 936 TEuro auf 3.455 TEuro. Hierbei handelt es sich um Darlehen der Tochtergesellschaften an die Masterlex SE.

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Finanzlage der Masterlex SE

Die liquiden Mittel sind im Berichtsjahr von 1.257 TEuro auf 906 TEuro gesunken. Es sind derzeit keine liquiden Mittel verpfändet.

in T€ 2017 2016
Bereinigter Jahresüberschuss 2.207 1.760
+/– Nicht operative Aufwendungen 2.281 -200
= Jahresabschluss 4.488 1.560
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Sachanlagevermögens 603 436
+ Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 100 56
+ Abschreibungen auf Finanzanlagen 13 40
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge -2.455 -3
= Cashlow nach DVFA/SG 2.749 2.089
+ Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 20 0
+ Zunahme der mittel- und kurzfristigen Rückstellungen 195 393
Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva -3.570 -4.212
+ Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 636 1.509
+ Zinsaufwendungen 678 1.193
Sonstige Beteiligungserträge -398 -218
+ Ertragsteueraufwand 990 -508
Ertragsteuerzahlungen -164 -421
-1.613 -1.248
= Cashlow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 1.136 841
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens 2 0
Auszahlungen für Investitionen in Immaterielle Vermögensgegenstände -564 -529
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -2.386 -6.799
+ Einzahlungen aus Rückführungen Finanzanlagen 3.784 4.190
Auszahlungen für Investitionen in Finanzanlagen -9.618 -314
+ Erhaltene Zinsen 1 2
+ Erhaltene Dividenden 394 584
= Cashlow aus der Investitionstätigkeit -8.387 -2.866
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 5.940 0
Auszahlungen an Unternehmenseigner -481 0
+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten 9.000 28.500
Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-)Krediten -6.500 -25.250
Gezahlte Zinsen -1.059 -1.357
= Cashlow aus der Finanzierungstätigkeit 6.900 1.893
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands -351 -132
+ Finanzmittelbestand am Anfang des Geschäftsjahrs 1.257 1.389
= Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahrs 906 1.257
Zusammensetzung des Finanzmittelbestands am Ende des Geschäftsjahrs
+ Zahlungsmittel 906 1.257

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Positiv auf die liquiden Mittel wirkte sich im Wesentlichen aus:

  • Kreditaufnahme in Höhe von 9.000 TEuro
  • Kapitalerhöhung in Höhe von 5.940 TEuro
  • Rückzahlungen von Tochtergesellschaften über 3.784 TEuro
  • Erhaltene Dividenden von 394 TEuro

Negativ auf die liquiden Mittel wirkte sich im Wesentlichen aus:

  • Ausleihungen an Masterlex Vertriebs GmbH für den Erwerb der APT Advanced Polymer Tubing GmbH in Höhe von 8.820 TEuro
  • Rückführung Akquisitionsdarlehen aus Zulüssen der Kapitalerhöhung in Höhe von 4.000 TEuro
  • Regeltilgung im Rahmen des Konsortialkreditvertrages in Höhe von 2.500 TEuro
  • Investitionen in Sachanlagen von 2.386 TEuro
  • Zinszahlungen von 1.059 TEuro
  • Auszahlung der Dividende in Höhe von 481 TEuro

Zusammensetzung des Finanzmittelbestands

Die Gesellschaft verfügt nicht über sofort fällige Bankverbindlichkeiten oder Zahlungsmitteläquivalente.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2017 der Masterlex SE in Höhe von 9.682.741,44 Euro einen Betrag in Höhe von 673.283,38 Euro auf die 9.618.334 Aktien des Grundkapitals zum 31. Dezember 2017 an die Aktionäre als Dividende auszuschütten und den verbleibenden Betrag in Höhe von 9.009.458,06 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Dies entspricht einer Dividende von 0,07 Euro pro Aktie.

Die Ausschüttung erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt der Hauptversammlung dividendenberechtigten Aktien an dem der Hauptversammlung folgenden Bankarbeitstag.

VII. NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG

Der zusammengefasste nichtinanzielle Bericht und nichtinanzielle Konzernbericht gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz werden in einem gesonderten Nachhaltigkeitsbericht 2017 abgegeben, der auf der Unternehmenswebsite unter www.MasterlexGroup.com/de/investor-relations/finanzberichte/finanzberichte-2017.html veröfentlicht ist.

C CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT

(zugleich Bericht gemäß Zifer 3.10 Deutscher Corporate Governance Kodex)

I. Erklärung zur Unternehmensführung 47
nach §§ 289 A, 315 HGB
1. Entsprechenserklärung zur Corporate
Governance gemäß § 161 Aktiengesetz
47
2. Relevante Angaben zu
Unternehmensführungspraktiken
48
3. Beschreibung der Arbeitsweise von
Vorstand und Aufsichtsrat
48
4. Verhaltenskodex 52
II. Vergütungsbericht 52
1. Vorstandsbezüge 52
2. Aufsichtsratsbezüge 54
III. Sonstige Angaben nach §§ 289 und 315 HGB 55

C CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT

(zugleich Bericht gemäß Zifer 3.10 Deutscher Corporate Governance Kodex)

I. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH §§ 289A, 315 HGB

1. Entsprechenserklärung zur Corporate Governance gemäß § 161 AktG

Für die Masterlex SE hat Corporate Governance einen hohen Stellenwert. Die Unternehmensgrundsätze von Masterlex beruhen auf einer verantwortungsbewussten und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichteten Führung und Kontrolle des Unternehmens. Wesentliche Aspekte dieser Corporate Governance sind eine eiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung von Aktionärsinteressen sowie die Ofenheit und Transparenz in der Unternehmenskommunikation.

Gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) sind Vorstand und Aufsichtsrat verplichtet, jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Diese Entsprechenserklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen. Die aktuelle Entsprechenserklärung wurde von Vorstand und Aufsichtsrat im Dezember 2017 verabschiedet und steht seither im Internet unter www.MasterlexGroup.com zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Die überwiegende Anzahl der Grundsätze und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (kurz: Kodex oder DCGK) ist bereits seit langem gelebte Unternehmenskultur bei Masterlex. Die Gesellschaft folgt den Empfehlungen des Kodex. Eventuelle Abweichungen vom Kodex werden nachfolgend erläutert.

Die Entsprechenserklärung vom Dezember 2017 hat folgenden Wortlaut

Entsprechenserklärung zur Corporate Governance gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Masterlex SE erklären, dass den Empfehlungen des Kodex in der aktuellen Fassung vom 7. Februar 2017 seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2016 mit den hier genannten Ausnahmen entsprochen wurde und auch weiterhin entsprochen wird. Die Erklärung ist den Aktionären der Masterlex SE auf der Internetseite dauerhaft zugänglich gemacht. Dort sind auch sämtliche bisher veröfentlichte Entsprechenserklärungen zu inden.

Ausnahmen

4.2.2 Externer Vergütungsexperte

Soweit ein externer Vergütungsexperte als erforderlich angesehen wird, um die Angemessenheit der Vorstandsvergütung beurteilen zu können, wird auch auf dessen Unabhängigkeit geachtet werden. Vor dem Hintergrund der im Aufsichtsrat vorhandenen Expertise und der qualiizierten Unterstützung durch die Rechtsberater des Unternehmens ist es bisher jedoch noch nicht als erforderlich angesehen worden, zusätzlich einen gesonderten unabhängigen Vergütungsexperten hinzuzuziehen.

5.3. Aufsichtsrat - Ausschüsse

Mit drei Mitgliedern ist der Aufsichtsrat der Masterlex SE bewusst klein gehalten, um – wie im Gesamtkonzern – durch schlanke Strukturen eizient, schnell und lexibel Beschlüsse fassen zu können. Die Besetzung des Aufsichtsrats mit anerkannten Fachleuten ist eine wichtige Basis für die Masterlex SE, um im kontinuierlichen Dialog gemeinsam wesentliche Weichenstellungen für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung zu erarbeiten. Die Einrichtung von Ausschüssen, die ebenfalls mit mindestens drei Mitgliedern des Aufsichtsrats zu besetzen wären, macht vor diesem Hintergrund keinen Sinn.

Mit Herrn van Hall haben wir einen ausgewiesenen Financial Expert als Aufsichtsratsvorsitzenden. Bei Bedarf bedient sich der Aufsichtsrat zur Beurteilung schwieriger Sachverhalte zudem qualiizierter externer Unterstützung.

Gelsenkirchen, im Dezember 2017 Vorstand und Aufsichtsrat

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Ein zentraler Compliance-Oicer unterstützt die Umsetzung des Verhaltenskodex im Konzern und berichtet regelmäßig an den Vorstand und Aufsichtsrat. Unter seiner Führung wird als Teil guter Corporate Governance auch das konzernweite Compliance-Managementsystem weiterentwickelt. Er wird dabei durch dezentral angesiedelte und entsprechend ausgerichtete Compliance-Beauftragte unterstützt, die an allen Standorten der Masterlex Group vertreten sind.

2. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die Strukturen der Unternehmensleitung und Überwachung der Masterlex SE sind in der Satzung sowie in den Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat geregelt. Die Satzung der Gesellschaft ist unter www.MasterlexGroup.com unter Investor Relations/Hauptversammlung ebenfalls im Internet einzusehen.

3. Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Masterlex SE ist eine Europäische Aktiengesellschaft, für die gemäß der SE-Verordnung das deutsche Recht der Aktiengesellschaft ergänzend angewandt wird. Das Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das duale Führungsprinzip aus Vorstand und Aufsichtsrat, die beide eigene Kompetenzen haben.

Der Vorstand der Masterlex SE führt die Geschäfte des Unternehmens und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das Interesse und die geschäftspolitischen Grundsätze der Gesellschaft gebunden. Er besteht aus mindestens einem Mitglied und bestimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Derzeit besteht der Vorstand aus zwei Mitgliedern: dem Vorsitzenden und dem Finanzvorstand.

Die Arbeit des Vorstands ist durch eine Geschäftsordnung geregelt. Darin sind die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen sowie der Zustimmung des Aufsichtsrats unterliegenden Angelegenheiten, die Ressortzuständigkeiten sowie die erforderliche Beschlussmehrheit festgehalten. Jedes Vorstandsmitglied führt sein Arbeitsgebiet selbstständig und unter eigener Verantwortung. Es ist dabei verplichtet, den Gesamtvorstand über die wesentlichen geschäftlichen Angelegenheiten laufend zu unterrichten: Denn die Verteilung der Arbeitsgebiete befreit kein Mitglied des Vorstands von der gemeinschaftlichen Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung.

Der Vorstand nimmt grundsätzlich an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Die vom Vorstand regelmäßig erteilten, in der Regel schriftlichen Berichte folgen den Inhalten der vom Aufsichtsrat erlassenen geltenden Geschäftsordnung für den Vorstand.

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand. Mit drei Mitgliedern ist dieses Organ bei der Masterlex SE bewusst klein gehalten, um – wie im Konzern – durch schlanke Strukturen eizient, schnell und lexibel beschließen zu können. Auch der Aufsichtsrat hat eine eigene Geschäftsordnung. Gemäß § 11 Absatz 5 der Satzung dürfen Aufsichtsratsmitglieder bei ihrer Bestellung das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ferner wurde im Rahmen des Beschlusses zu der Zieleerklärung des Aufsichtsrats eine Regelgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat von 15 Jahren festgelegt.

Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden, denen – soweit gesetzlich zulässig – auch Entscheidungsbefugnisse übertragen werden können. Derzeit gibt es jedoch keine Ausschüsse, da sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammensetzt und dessen Aufgaben somit vom Plenum efektiv und kompetent wahrgenommen werden können.

Wichtige Themen werden auch außerhalb der Sitzungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat in Telefonkonferenzen oder in kurzfristig einberufenen Strategiegesprächen behandelt. Darüber hinaus informiert sich der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig über den Geschäftsverlauf und anstehende Projekte der Masterlex SE.

Die Besetzung des Aufsichtsrats mit anerkannten Fachleuten ist eine wichtige Basis für die Masterlex SE, um im kontinuierlichen Dialog gemeinsam wesentliche Weichenstellungen für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung zu erarbeiten. Bei Bedarf bedient sich der Aufsichtsrat zur Beurteilung schwieriger Sachverhalte qualiizierter externer Hilfe.

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Der Aufsichtsrat erörtert regelmäßig mit dem Vorstand die Geschäftsentwicklung, die Planung, die Strategie und deren Umsetzung sowie die Risikolage, das Risikomanagement und Compliance-Themen. Wesentliche unternehmerische Entscheidungen, etwa die Festlegung des jährlichen Budgets und des Investitionsplans, der Erwerb oder die Veräußerung von Beteiligungen, der Abschluss von Unternehmensverträgen und größere Finanzmaßnahmen, sind an seine Zustimmung gebunden. Der Aufsichtsrat kann weitere zustimmungsplichtige Geschäfte bestimmen. Ferner obliegt ihm die Feststellung bzw. Billigung des vom Vorstand vorgelegten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses, es sei denn, dies wird der Hauptversammlung überlassen.

Alle Mitglieder des Aufsichtsrats erfüllen die Kriterien der Unabhängigkeit im Sinne der beschlossenen Zieledeinition sowie die hierzu mitgeteilten Anforderungen des Corporate Governance Kodex.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jährlich die Tätigkeit des Aufsichtsrats sowohl im Geschäftsbericht ("Bericht des Aufsichtsrats") als auch in der Hauptversammlung. Dabei wird auch das Vergütungssystem für den Vorstand erläutert.

Diversität

Der Aufsichtsrat stimmt mit den Zielen des Kodex überein, dass neben einer ausgewogenen fachlichen Qualiikation durch Berücksichtigung von Vielfalt auch eine angemessene Internationalität und eine angemessene Vertretung von Frauen in Führungsgremien erreicht werden sollen. Dabei ist der Begrif der Diversity als internationale Herkunft, Erziehung, Ausbildung oder beruliche Tätigkeit und weniger als Staatsbürgerschaft, geschlechtliche Vielfalt oder Altersvielfalt zu verstehen. Dies bedeutet, dass auch die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Vielfalt angemessen Rechnung tragen soll, die in einem ofenen, innovativen und international tätigen Unternehmen wie der Masterlex SE und ihrer Tochtergesellschaften heute vorzuinden ist. Es bedeutet aber auch, dass niemand nur deshalb als Kandidat für den Aufsichtsrat ausscheidet oder für den Aufsichtsrat vorgeschlagen wird, weil er oder sie über eine bestimmte Eigenschaft verfügt beziehungsweise nicht verfügt. Dabei werden Frauen bei gleicher Qualiikation und Eignung angemessen berücksichtigt.

Der Aufsichtsrat hatte für seine Zusammensetzung daher bereits vor einigen Jahren Ziele deiniert, die der Anforderung an Diversität entsprechen sollen und sowohl einer angemessenen Beteiligung von Frauen als auch von Personen mit internationalem Hintergrund Rechnung tragen. Dabei hatte er folgende Ziele zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats benannt, die zuletzt im Jahr 2015 aktualisiert wurden:

  • Berücksichtigung der internationalen Tätigkeit des Unternehmens.
  • Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft: eine Höchstzahl von drei weiteren Aufsichtsratsmandaten in börsennotierten Gesellschaften.
  • Berücksichtigung von technischem Sachverstand und Branchenkenntnissen, insbesondere in Bezug auf die Berücksichtigung von Kenntnis des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften.
  • Berücksichtigung besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegung und Abschlussprüfung sowie internen Kontrollverfahren.
  • Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonlikte, zum Beispiel durch Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens, sollen vermieden werden. Sie sind im Zweifel dem Aufsichtsratsvorsitzenden, ersatzweise dessen Stellvertreter anzuzeigen. Dem Aufsichtsrat soll immer eine überwiegende Anzahl an unabhängigen Anteilseignervertretern angehören.
  • Berücksichtigung der Altersgrenze von 70 Jahren zum Zeitpunkt der Wahl sowie einer Regelzugehörigkeit zum Aufsichtsrat von 15 Jahren.
  • Vorschlag und Aufnahme möglichst einer Frau bei geeigneter Qualiizierung in den Aufsichtsrat bei der nächsten regulären Neuwahl der Anteilseigner.

Zu Diversität gehört auch die verstärkte Einbindung von Menschen mit internationaler Herkunft oder Migrationshintergrund. Wesentlicher Bestandteil der weiteren personellen Planung ist es, im Einklang mit der geschäftlichen Entwicklung einen zunehmenden Anteil an Mitarbeitern und Funktionsträgern mit Personen zu besetzen, die ihre Wurzeln im Ausland haben.

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Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat im Jahr 2017 gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öfentlichen Dienst eine Zielgröße von Null zur Beteiligung von Frauen in diesem Organ bis zum 30. Juni 2019 beschlossen. Denn bei der Masterlex SE besteht die Besonderheit, dass der Aufsichtsrat sich insgesamt nur aus drei Personen zusammensetzt und damit eine Größe aufweist, welche schon bei Beteiligung nur einer Frau die gesetzliche Zielgröße von 30 % überträfe. Dies macht auch deutlich, warum die Auswahl mit Bedacht und Verantwortung zu trefen ist. Der dem Gremium bereits seit 2009 angehörende Aufsichtsratsvorsitzende verfügt als Wirtschaftsprüfer insbesondere über die Qualiikationen eines "Financial Expert". Die beiden weiteren Aufsichtsratsmitglieder verfügen jeweils über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Unternehmensführung, davon teils in Nischenmärkten mit Kleinserienfertigung und teils bei größeren, internationalen Industrieunternehmen. Mit Herrn van der Zouw ist zudem ein international und geschäftlich erfahrenes Mitglied niederländischer Abstammung gewonnen worden, was die Diversitätsziele und deren Abbildung im Aufsichtsrat unterstreicht. Vor diesem Hintergrund ist für den laufenden Bestellungszeitraum des amtierenden Aufsichtsrats davon auszugehen, dass keine Beteiligung einer Frau im Aufsichtsrat erfolgen wird. Gleichwohl wird ausdrücklich an dem grundsätzlichen Ziel festgehalten, bei künftigen Aufsichtsratswahlen nach Möglichkeit auch eine Frau als Mitglied des Aufsichtsrats vorzuschlagen.

In gleicher Weise ist für den Vorstand eine Zielgröße von Null zur Beteiligung von Frauen in diesem Organ bis zum 31. März 2022 beschlossen worden, weil der Vorstand mit aktuell zwei Vorstandsmitgliedern als ausreichend besetzt angesehen wird. Beide Vorstandsmitglieder weisen bis dahin laufende Bestellungszeiträume auf und haben entsprechende Vorstandsanstellungsverträge. Zudem sind beide Vorstandsmitglieder in durchaus signiikanter Höhe auch am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt, was nicht nur deren hohe Loyalität zum Unternehmen dokumentiert, sondern aus Sicht des Aufsichtsrats auch einen im Übrigen anerkannten Faktor der Beurteilung darstellt.

Die Gesellschaft verfügt darüber hinaus als kennzeichnendes Merkmal über lache Hierarchien in der gesamten Gruppe. Es gibt daher unter dem Vorstand keine zwei weiteren Führungsebenen, sondern nur eine. Innerhalb dieser dem Vorstand unmittelbar nachgeordneten Führungsebene beträgt der Anteil der Frauen bereits über 30 %, so dass dem gesetzlichen Leitbild dort und insoweit anders als bei den meisten Unternehmen schon vollends entsprochen wird. Die Masterlex Group sieht sich über die gesamte Struktur ihrem Anspruch nach einer angemessenen Beteiligung von Frauen auch in Führungspositionen jederzeit verplichtet und hat dies auch durch entsprechende, mit den Strukturen zu vereinbarende Umsetzungen belegt.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr. Die jährliche Hauptversammlung der Gesellschaft indet im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe des Art. 54 Abs. 1 SE-VO in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (u. a. Entlastung der Verwaltung, Gewinnverwendung, Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Bestellung des Abschlussprüfers, Änderung der Satzung, Kapitalmaßnahmen).

Meldeplichtige Wertpapiere von Vorstand und Aufsichtsrat

Eine Übersicht über den Erwerb oder die Veräußerung von Masterlex-Aktien durch den Vorstand oder den Aufsichtsrat indet sich im Internet unter www.MasterlexGroup.com unter Investor Relations/Corporate Governance/Directors Dealings.

Eine Übersicht über den Anteilsbesitz, insbesondere gemäß Zifer 6.2 Satz 1 des Kodex, gibt Auskunft darüber, wie die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat an der Masterlex SE unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. So sind die beiden Vorstandsmitglieder gemeinsam über die BBC GmbH mit über 5,6 % an der Gesellschaft beteiligt. Aus dem Kreis des Aufsichtsrats hält kein Mitglied dieses Organs Aktien der Gesellschaft.

Es handelt sich bei diesen Angaben nicht notwendig um solche, die aus wertpapierhandelsrechtlichen oder aktienrechtlichen Verplichtungen folgen, sondern die nur der Corporate Governance dienen.

Aktienoptionsprogramme

Nach Zifer 7.1.3 DCGK soll der Corporate Governance-Bericht auch konkrete Angaben über Aktienoptionsprogramme und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme der Gesellschaft enthalten. Es bestehen nach wie vor keine Aktienoptionsprogramme oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme bei der Gesellschaft.

Transparenz

Eine einheitliche, umfassende und zeitnahe Information hat bei der Masterlex SE einen hohen Stellenwert. Die Berichterstattung über die Unternehmensentwicklung erfolgt über das Internet, in Geschäfts- und Zwischenberichten und -mitteilungen, auf Analysten-, Presse- und allgemeinen Kapitalmarktkonferenzen sowie über Ad-hoc- und Pressemitteilungen.

Alle Informationen sind über die Internetseite www.MasterlexGroup.com und dort unter Investor Relations abrufbar.

Die Masterlex SE führt gemäß Art. 18 Absatz 1 Marktmissbrauchsverordnung ein Insiderverzeichnis. Die dort aufgeführten Personen wurden über die gesetzlichen Plichten und Sanktionen informiert.

Interessenkonlikte werden, soweit solche vorliegen sollten, umfassend erörtert und erforderlichenfalls mitgeteilt sowie bei der Beurteilung der Unabhängigkeit jedes einzelnen Aufsichtsratsmitglieds berücksichtigt. In der Vergangenheit sind Interessenkonlikte weder festgestellt noch mitgeteilt worden.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Der Konzernabschluss wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Nach Erstellung durch den Vorstand wird der Konzernabschluss vom Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat seinerseits geprüft und ggf. gebilligt. Der Jahresabschluss wird nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufgestellt. Nach Erstellung durch den Vorstand wird der Jahresabschluss vom Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat seinerseits geprüft und ggf. festgestellt. Die Zwischenberichte werden keiner prüferischen Durchsicht unterzogen. Darüber hinaus erfolgt eine monatliche interne Berichterstattung nach International Financial Reporting Standard (IFRS). Aus Wettbewerbsgründen werden für die Beteiligungsunternehmen im Konzernabschluss alle Angaben bis auf den individualisierten Gewinnausweis mitgeteilt.

Mit dem Abschlussprüfer wurde vereinbart, dass er den Aufsichtsratsvorsitzenden – der als Wirtschaftsprüfer auch der Financial Expert im Aufsichtsrat ist – über wesentliche Feststellungen und Vorkommnisse während der Abschlussprüfung unverzüglich informiert.

Steuerungsgrößen und Kontrollsystem

Die unternehmensinternen Steuerungssysteme wurden in den vergangenen Jahren immer weiter verbessert, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zur Gegensteuerung einleiten zu können. Dazu wurden neue Methoden der Geschäfts- und Maßnahmenplanung erarbeitet und das interne Reportingsystem wurde erheblich ausgebaut.

Im Mittelpunkt der Unternehmenssteuerung stehen Ertrags- und Liquiditätskennzifern. Hinsichtlich der zur Unternehmenssteuerung verwendeten Kennzahlen verweisen wir auf die Ausführungen im Geschäftsbericht 2017 unter Abschnitt A III. Steuerungssystem.

Risikomanagement

Die Masterlex SE hat ein konzernweites Risikomanagementsystem eingerichtet, das ständig weiterentwickelt wird, um auf ein stets leistungsfähiges, konzernweites internes Kontrollsystem zurückgreifen zu können. Wir verstehen Risikomanagement als zentrale Aufgabe der Vorstandsmitglieder, der Führungskräfte und aller Mitarbeiter. Damit können Risiken frühzeitig erkannt, überwacht und gesteuert werden, ohne dass dabei auf unternehmerische Chancen verzichtet werden muss. Das Risikomanagement wird ausführlich dargestellt im Geschäftsbericht 2017, Abschnitt D Chancen- und Risikobericht.

52

Zur Vermeidung von regulatorischen Risiken unterhält die Masterlex SE ein Compliance-Management-System, das die erforderlichen Aktivitäten steuert und überwacht. Details zu dem konzernweiten, zentral geführten Compliance-Management-System beinden sich im Risikobericht (Abschnitt D).

Ferner tauschen sich der Vorstand und der Aufsichtsratsvorsitzende fortlaufend zur Einrichtung und zum Stand des Risikomanagements und der Compliance sowie hierzu erforderlicher Maßnahmen im Unternehmen aus, zudem informiert sich der Aufsichtsrat auch extern über die Inhalte sachgerechter Compliance und deren Umsetzung.

4. Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex der Masterlex Group ist die Basis des Compliance-Management-Systems und gibt einerseits einen Überblick über die für die Masterlex Group relevanten rechtlichen Themenbereiche und andererseits setzt er (Mindest-)Standards für ethisches und gesetzeskonformes Verhalten. Er ist jederzeit in Deutsch und Englisch zum Download verfügbar. Mit diesen Verhaltensgrundsätzen verdeutlichen wir den Anspruch, den wir an das Verhalten unserer Mitarbeiter und Vorstände sowie unserer Geschäftspartner stellen, und machen gleichzeitig die wesentlichen Prinzipien unseres Geschäftsverhaltens bekannt. Wir verstehen diese Verhaltensgrundsätze als Mindestmaßstab für die Zusammenarbeit und das Miteinander mit Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern, Aktionären und Behörden. Mit der Umsetzung dieses Kodex im geschäftlichen Alltag bekennen wir uns zugleich zum Engagement gegen jede Form von unlauterem Wettbewerb, Korruption und Irreführung.

Den Führungskräften kommt bei der Vermeidung von Rechtsverstößen eine besondere Verantwortung zu. Hierzu bekennen sich alle Führungskräfte der Masterlex Group durch eine schriftliche Erklärung und verplichten sich, ihre Mitarbeiter über Inhalt und Bedeutung des Verhaltenskodex zu informieren und für Rechtsrisiken zu sensibilisieren. Führungskräfte haben aus eigener Initiative regelmäßig die Beachtung der Verhaltensgrundsätze zu überprüfen und suchen hierzu das Gespräch mit ihren Mitarbeitern.

Führungskräfte und Mitarbeiter werden systematisch über die Grundlagen von Compliance geschult. Ergänzend zu diesen Grundlagenschulungen werden zielgruppenspeziische Trainingsmaßnahmen zu bestimmten Compliance-Themen durchgeführt. Die Fortentwicklung und konzernweite Etablierung eines efektiven Compliance-Management-Systems sehen wir als wesentlichen Beitrag nicht nur zur Risikovermeidung im Konzern, sondern auch als Ausdruck des Selbstverständnisses der Masterlex SE und ihres Bekenntnisses zu einem weltweit fairen, verantwortungsvollen und rechtmäßigen Handeln an.

II. VERGÜTUNGSBERICHT

Die Masterlex SE entspricht den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex und veröfentlicht die individualisierte Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands enthält ixe und variable Bestandteile; die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ausschließlich eine ixe Vergütung.

1. Vorstandsbezüge

Die transparente und verständliche Darstellung der Vorstandsvergütung ist für die Gesellschaft seit Jahren ein wesentliches Element guter Corporate Governance. Für die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung ist das Plenum des Aufsichtsrats gemäß gesetzlichen Vorgaben sowie einer – schon lange vor Inkrafttreten des Gesetzes verankerten – Regelung in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zuständig.

Grundsätzlich setzt sich die Vergütung für die Vorstandsmitglieder aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus dem Fixum und Nebenleistungen. Die erfolgsbezogenen, variablen Komponenten setzen sich aus einem sofort wirksamen und einem mit langfristiger Anreizwirkung ausgestalteten Teil zusammen. Die kurzfristige Tantieme, die etwa zwei Drittel der gesamten variablen Vergütung ausmacht, wird nach Feststellung der umgesetzten Erfolgsparameter und deren Erfüllungsgraden durch den Aufsichtsrat ausgezahlt. Der zweite, längerfristig angelegte Teil der Tantieme, der rund ein Drittel der gesamten variablen Vergütung umfasst, verbleibt für weitere zwei Jahre bei der Gesellschaft und wird nur dann ausgezahlt, wenn die Erfolgsparameter über den gesamten Drei-Jahres-Horizont nachhaltig gewährleistet wurden. Werden diese Parameter über diesen Zeitraum hingegen

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nicht erfüllt, verfällt dieser Anteil entsprechend ganz oder teilweise. Entgegen üblicher Praxis in vergleichbaren Unternehmen erhalten die Mitglieder des Vorstands bisher keine Pensionszusagen. Eine Überprüfung der Gesamthöhe sowie der Parameter indet regelmäßig alle zwei Jahre statt.

Das geltende Vergütungssystem wurde durch den Aufsichtsrat im Jahr 2010 verabschiedet und durch Beschluss der Hauptversammlung zuletzt im Jahr 2016 entsprechend § 120 Absatz 4 AktG gebilligt.

Kriterien für die Angemessenheit der Vorstandsvergütung sind die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die in der Gesellschaft gilt. Die erfolgsbezogenen Komponenten – die Tantieme – enthalten Bestandteile mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage. Sie setzen damit langfristige Verhaltensanreize und richten die Vergütungsstruktur auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung aus. Weitergehende, aktienbasierte Anreizsysteme, wie etwa ein Aktienoptionsprogramm, bestehen bei der Gesellschaft nicht.

Die Gesamtbezüge des Vorstands im Jahr 2017 sowie ihre Aufteilung in ixe und variable Bezüge sind den nachfolgenden, vom Corporate Governance Kodex empfohlenen Tabellen zu entnehmen.

Dr. Andreas Bastin
Vorstandsvorsitzender seit 1. April 2008
Mark Becks
Finanzvorstand seit 1. Juni 2009
in T€ 2016
Ausgangs
wert
2017
Ausgangs
wert
2017
Minimum
2017
Maximum
2016
Ausgangs
wert
2017
Ausgangs
wert
2017
Minimum
2017
Maximum
Festvergütung 342 357 357 357 237 247 247 247
Nebenleistungen 31 42 42 42 41 38 38 38
Summe 373 399 399 399 278 285 285 285
Einjährige
variable Vergütung
Tantieme 137 142 0 158 75 94 0 106
Mehrjährige
variable Vergütung
Tantieme 2017 - 2019 73 0 82 49 0 54
Tantieme 2016 - 2018 71 0 82 38 0 54
Gesamtvergütung 581 614 399 721 391 428 285 499

VERGÜTUNG DES VORSTANDS (ZUWENDUNGSBETRACHTUNG)

VERGÜTUNG DES VORSTANDS (ZUFLUSSBETRACHTUNG)

Dr. Andreas Bastin
Vorstandsvorsitzender seit 1. April 2008
Mark Becks
Finanzvorstand seit 1. Juni 2009
2016 2017 2017 2017 2016 2017 2017 2017
in T€ Ausgangs
wert
Ausgangs
wert
Minimum Maximum Ausgangs
wert
Ausgangs
wert
Minimum Maximum
Festvergütung 342 357 357 357 237 247 247 247
Nebenleistungen 31 42 42 42 41 38 38 38
Summe 373 399 399 399 278 285 285 285
Einjährige
variable Vergütung
Tantieme 111 141 0 158 60 76 0 106
Mehrjährige
variable Vergütung
Tantieme 2017 - 2019 62 0 82 34 0 54
Tantieme 2016 - 2018 29 0 82 16 0 54
Gesamtvergütung 513 602 399 721 354 395 285 499

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Im Geschäftsjahr 2017 wurden ixe und erfolgsabhängige Vergütungen an den Vorstand gewährt. Die variablen Vergütungsbestandteile beschloss der Aufsichtsrat auf Basis der zu Beginn des abgelaufenen Geschäftsjahres vereinbarten Tantiemeregelungen mit den Mitgliedern des Vorstands. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden nicht alle Ziele gemäß Vertragsvereinbarung erreicht und entsprechend dem Zielerreichungsgrad wurde die variable Vergütung in Ansatz gebracht.

Die Vorstandsmitglieder erhalten ferner Nebenleistungen in Form von Sachbezügen; diese bestehen im Wesentlichen aus Versicherungsprämien für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, aus einer Todesfallabsicherung sowie der privaten Dienstwagennutzung.

Die Vorstandsverträge sehen für den Fall, dass die Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund vorzeitig endet, eine Ausgleichszahlung vor. Sie ist auf weniger als die maximal zulässigen zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen begrenzt (Abindungs-Cap) und vergütet nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags. Für den Fall eines Kontrollwechsels und einer daraufhin vorzeitig beendeten Vorstandstätigkeit (sog. Change-of-Control-Regelung) bestehen Zusagen für Leistungen in entsprechender Weise und Höhe.

2. Aufsichtsratsbezüge

Das zuletzt im Jahr 2015 geänderte Vergütungssystem des Aufsichtsrats trägt den Anforderungen des Corporate Governance Kodex Rechnung. Satzungsgemäß umfasst die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats seither eine nach Funktionen gestafelte, ixe Vergütung. Mit dieser Ausgestaltung wird den neueren Empfehlungen des Corporate Governance Kodex gefolgt.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen eine jährliche feste Vergütung, fällig jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres. Die feste Vergütung des Vorsitzenden beträgt 30.000 Euro pro Jahr, die des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden 25.000 Euro pro Jahr und die eines einfachen Mitglieds des Aufsichtsrats 20.000 Euro pro Jahr. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihrer Zugehörigkeit. Daneben werden Sitzungsgelder in Höhe von 500 Euro pro Sitzung an die Aufsichtsräte vergütet. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats sowie ihre Aufteilung im Jahr 2017 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

in T€ Fixum Sitzungsgeld Auszahlungsrelevante
Gesamtvergütung
Aufsichtsratsvorsitzender,
Georg van Hall
(ab 14.06.2016)
(Vorjahr)
30
(28)
2
(2)
32
(30)
Aufsichtsratsvorsitzender,
Friedrich W. Bischoping
(bis 14.06.2016)
(Vorjahr)
0
(15)
0
(1)
0
(16)
Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender,
Dr. Gerson Link
(ab 14.06.2016)
(Vorjahr)
25
(13)
2
(1)
27
(14)
Aufsichtsratsmitglied,
Jan van der Zouw
(ab 14.06.2016)
(Vorjahr)
20
(10)
2
(1)
22
(11)
Aufsichtsratsmitglied,
Axel Klomp
(bis 14.06.2016)
(Vorjahr)
0
(10)
0
(1)
0
(11)
Gesamtbezüge
(Vorjahr)
75
(76)
6
(6)
81
(82)

DIE MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS WURDEN WIE FOLGT VERGÜTET

III. SONSTIGE ANGABEN NACH §§ 289 UND 315 HGB

Das Grundkapital der Masterlex SE erhöhte sich durch eine Kapitalerhöhung am 21. März 2017 von 8.865.874,00 Euro um 886.586,00 Euro auf 9.752.460,00 Euro und ist voll eingezahlt.

Der Vorstand hat im Berichtsjahr auf der Grundlage des durch die Hauptversammlung 2016 geschafenen "Genehmigten Kapitals 2016" von der Ermächtigung Gebrauch gemacht, das Grundkapital der Gesellschaft um 886.586,00 Euro gegen Bareinlagen zu erhöhen. Dies erfolgte durch Ausgabe von 886.586 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2016. Die neuen Aktien wurden unter Bezugsrechtsausschluss der Altaktionäre im Rahmen einer nichtöfentlichen Privatplatzierung begeben und zum Bezugspreis von 6,70 Euro gezeichnet.

Das Gezeichnete Kapital beträgt im Geschäftsjahr nunmehr 9.752.460,00 Euro, eingeteilt in 9.752.460 auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 Euro je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betrefen, sind dem Vorstand der Gesellschaft nicht bekannt.

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft in drei Fällen bekannt:

  • Bei der SVB GmbH & Co. KG/Familie Schmidt handelt es sich um einen langfristigen und anlageorientierten Investor aus Deutschland, der nach letzter Kenntnis der Gesellschaft 17,6 % der Anteile an der Masterlex SE hält.
  • Bei der Stichting Administratiekantoor Monolith handelt es sich um einen langfristigen und ertragsorientierten Investor aus den Niederlanden, der nach letztem Wissen der Gesellschaft 13,1 % der Anteile an der Masterlex SE hält.
  • Die J.F. Müller & Sohn AG hält nach letzten Informationen 11,9 % der Aktien. Dieser Investor überschritt 2017 die Grenze von 10 % der Stimmrechte, als er die Kapitalerhöhung im März 2017 vollständig zeichnete. Er ist eine in 6. Generation geführte Familien-Investmentholding mit breit diversiizierten Investments bevorzugt in etablierten mittelständischen Unternehmen in Europa. Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Nach § 76 AktG sowie nach § 7 der Satzung der Masterlex SE besteht der Vorstand aus mindestens einer Person. Gemäß § 84 AktG und § 7 der Satzung ernennt der Aufsichtsrat den Vorstand und bestimmt die Zahl der Mitglieder. Dem Vorstand steht im Fall eines Kontrollwechsels unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht verbunden mit einer der Höhe nach begrenzten Abindungszahlung zu.

Jede Satzungsänderung bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf gemäß § 179 AktG einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen. Gemäß § 18 der Satzung werden Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit gefasst. Falls das Gesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt – soweit gesetzlich zulässig – die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals. Dies gilt auch für Änderungen der Satzung. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 14 Absatz 5 der Satzung befugt, Änderungen der Satzung vorzunehmen, die nur ihre Fassung betrefen.

Die Hauptversammlung am 27. Juni 2017 hat die Satzung hinsichtlich des Entfalls von § 11 Absatz 2 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) sowie der Neunummerierung der bisherigen Absätze 3 bis 7 geändert. Zusätzlich wurde die Satzung in § 4 Absatz 7 der Satzung (genehmigtes Kapital 2017) neu gefasst.

Erwerb eigener Aktien

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Juni 2016 wurde der Vorstand ermächtigt

  • a) mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen – zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft beinden oder ihr nach §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind – zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung wurde am 15. Juni 2016 wirksam und gilt bis zum 14. Juni 2021. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.
  • b) Modalitäten des Erwerbs

Der Erwerb erfolgt (1) über die Börse oder (2) mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öfentlichen Kaufangebots oder mittels einer an alle Aktionäre gerichteten Auforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten ("öfentliches Angebot").

  • a. Beim Erwerb eigener Aktien über die Börse darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft nicht um mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der Ermächtigung gilt der ungewichtete arithmetische Mittelwert der in den Schlussauktionen im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ermittelten Börsenkurse der Aktien der Gesellschaft während der letzten drei Börsentage vor dem Erwerb der Aktien.
  • b. Erfolgt der Erwerb eigener Aktien über ein öfentliches Angebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft nicht um mehr als 10 % überoder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne dieser Zifer (2) gilt der ungewichtete arithmetische Mittelwert der in den Schlussauktionen im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ermittelten Börsenkurse der Aktien der Gesellschaft während des sechsten bis dritten Börsentages vor dem Tag der Veröfentlichung des öfentlichen Angebots.

Das Erwerbsvolumen kann begrenzt werden. Sollte bei einem öfentlichen Angebot das Volumen der angebotenen Aktien das vorgesehene Erwerbsvolumen überschreiten, kann (i) die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien (Andienungsquoten) anstatt nach dem Verhältnis der Beteiligung der andienenden Aktionäre an der Gesellschaft (Beteiligungsquoten) erfolgen. Eine (ii) bevorrechtigte Annahme von geringen Stückzahlen der zum Erwerb angebotenen bzw. angedienten Aktien der Gesellschaft von bis zu 100 Stück je Aktionär kann vorgesehen werden sowie (iii) zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen erfolgen. Etwaige weitergehende Andienungsrechte von Aktionären sind in den Fällen (i) bis (iii) ausgeschlossen.

c) Verwendung eigener Aktien

Der Vorstand kann die erworbenen eigenen Aktien unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) veräußern. Insbesondere genügt dem eine Veräußerung über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten gerichteten Angebots.

Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Dritten in folgenden Fällen anzubieten oder zu gewähren:

  • a. gegen Barzahlung, wenn der vereinbarte Preis den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft im Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet;
  • b. im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder im Rahmen des (auch mittelbaren) Erwerbs

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von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder von anderen mit einem solchen Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden einlagefähigen Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft;

  • c. zur Erfüllung von Wandlungs- oder Optionsrechten, die von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Gesellschaft bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen eingeräumt wurden, oder zur Erfüllung von Wandlungsplichten aus von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Gesellschaft ausgegebenen Schuldverschreibungen;
  • d. als Belegschaftsaktien im Rahmen der vereinbarten Vergütung oder von gesonderten Programmen an Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen (einschließlich Organmitgliedern); soweit eigene Aktien Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft angeboten oder zugesagt sowie übertragen werden sollen, gilt diese Ermächtigung für den Aufsichtsrat der Gesellschaft;
  • e. zur Durchführung einer sog. Aktiendividende (scrip dividend) durch Veräußerung gegen vollständige oder teilweise Übertragung von Dividendenansprüchen von Aktionären.
  • d) Die Ermächtigung gemäß vorstehender Zifer (1) gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten eigenen Aktien 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen und zwar weder 10 % des Grundkapitals, das im Zeitpunkt der Erteilung der Ermächtigung besteht, noch 10 % des Grundkapitals, das im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts besteht. Auf die vorgenannte 10-%-Grenze werden Aktien angerechnet, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben werden ("Anrechnung"). Wird eine ausgeübte andere Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung von der Hauptversammlung erneuert, entfällt die Anrechnung aber in dem Umfang, in dem die erneuerte Ermächtigung die Ausgabe von Aktien unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG gestattet.

Die Aktien dürfen gemäß der vorstehenden Zifer (1) nur zu einem Preis an Dritte veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der ungewichtete arithmetische Mittelwert der in den Schlussauktionen im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ermittelten Börsenkurse der Aktien der Gesellschaft während der letzten fünf Börsentage vor der Veräußerung der eigenen Aktien.

Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Fall der Veräußerung von erworbenen eigenen Aktien im Rahmen eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots für Spitzenbeträge auszuschließen.

Der Vorstand wird ferner mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Er ist im Rahmen der Einziehung zudem ermächtigt, die Einziehung von Stückaktien entweder mit oder ohne Kapitalherabsetzung vorzunehmen. Erfolgt die Einziehung von Stückaktien ohne Kapitalherabsetzung, so erhöht sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Absatz 3 AktG. Für diesen Fall ist der Vorstand des Weiteren ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien der Gesellschaft in der Satzung anzupassen (§ 237 Absatz 3 Zifer 3 AktG).

e) Weitere Einzelheiten

Die näheren Einzelheiten der jeweiligen Ermächtigungsausnutzung bestimmt der Vorstand. Die vorstehenden Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, einzeln oder zusammen ausgeübt werden. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind zu beachten, sofern und soweit diese Anwendung inden. Der Vorstand wird beim Erwerb eigener Aktien die gesetzlichen Bestimmungen zur hypothetischen Bildung von Rücklagen in Höhe der Aufwendungen für den Erwerb (§ 71 Absatz 2 Satz 2 AktG) plichtgemäß beachten.

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Vorstand und Aufsichtsrat haben von diesen Ermächtigungen im Jahr 2017 keinen Gebrauch gemacht.

Die Gesellschaft hält derzeit 134.126 Stück eigene Aktien. Der rechnerische Anteil der erworbenen eigenen Anteile am Grundkapital in Höhe von 134.126,00 Euro – diese entsprechen einem Anteil von 1,38 % am Grundkapital – wurde vom Gezeichneten Kapital abgesetzt.

Die Aktien wurden in der Zeit von September 2004 bis Juli 2005 aufgrund entsprechender Hauptversammlungsbeschlüsse nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG erworben. Die Gesellschaft wurde durch Hauptversammlungsbeschlüsse vom 9. Juni 2004 bzw. vom 8. Juni 2005 ermächtigt, eigene Aktien mit einem höchstens auf diese Aktien entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital von 450.000,00 Euro zu erwerben. Das waren 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der jeweiligen Hauptversammlung, das damals insgesamt 4.500.000,00 Euro betrug. Die erworbenen Aktien durften – zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befanden oder ihr nach §§ 71 a f. AktG zuzurechnen waren – zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung durfte nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

Demnach weist die Masterlex SE ein Gezeichnetes Kapital in Höhe von 9.752.460,00 Euro aus.

Genehmigtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Juni 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 4.432.937 Euro durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 4.432.937 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verplichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

  • a) für Spitzenbeträge;
  • b) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere
  • I. zur Gewährung von Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder von anderen mit einem solchen Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden einlagefähigen Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft,
  • II. zum Erwerb von sonstigen Vermögensgegenständen oder von Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen sowie
  • III. zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend), bei der den Aktionären angeboten wird, ihnen zustehende Dividendenansprüche wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlagen gegen Gewährung neuer Aktien in die Gesellschaft einzulegen;
  • c) bei Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet;
  • d) um Inhabern oder Gläubigern von mit Options- oder Wandlungsrechten auf Aktien der Gesellschaft bzw. mit entsprechenden Options- oder Wandlungsplichten verbundenen Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Gesellschaft ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Options- bzw. Wandlungsrechte oder nach Erfüllung von Options- bzw. Wandlungsplichten als Aktionär zustehen würde.

59

Die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bar- und Sacheinlagen ausgegebenen Aktien darf 20 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder – falls dieser Wert geringer ist – des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigen. Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge wird auf diese 20-%-Grenze nicht angerechnet. Auf die vorgenannte 20-%-Grenze werden Aktien angerechnet, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben werden ("Anrechnung"). Als Ausgabe von Aktien in diesem Sinne gilt auch die Ausgabe bzw. Begründung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. -plichten auf Aktien der Gesellschaft aus von der Gesellschaft oder von ihren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen, wenn die Schuldverschreibungen aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Wird eine ausgeübte andere Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung von der Hauptversammlung erneuert, entfällt die Anrechnung aber in dem Umfang, in dem die erneuerte Ermächtigung die Ausgabe von Aktien unter Bezugsrechtsausschluss gestattet.

Die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bareinlagen gemäß Unterpunkt c) ausgegebenen Aktien darf 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder – falls dieser Wert geringer ist – des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigen.

Auf die vorgenannte 10-%-Grenze werden Aktien angerechnet, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben werden ("Anrechnung"). Ferner sind auf diese Begrenzung diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Options- oder Wandlungsplicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Gesellschaft in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Wird eine ausgeübte andere Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung von der Hauptversammlung erneuert, entfällt die Anrechnung aber in dem Umfang, in dem die erneuerte Ermächtigung die Ausgabe von Aktien unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG gestattet.

Am 15. März 2017 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das genehmigte Kapital 2016 teilweise auszunutzen und das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 203 Absatz 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG von 8.865.874 Euro um 886.586 Euro auf 9.752.460 Euro durch Ausgabe von 886.586 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnbezugsrecht ab 1. Januar 2016 gegen Bareinlage zu erhöhen. Dies entspricht einer Erhöhung des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens und zugleich im Zeitpunkt der Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2016 bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft von 10 %. Die Kapitalerhöhung wurde sodann am 21. März 2017 in das für die Gesellschaft zuständige Handelsregister eingetragen, sodass seit diesem Zeitpunkt das Grundkapital der Gesellschaft 9.752.460 Euro beträgt. Das genehmigte Kapital 2016 besteht derzeit aufgrund der dargestellten teilweisen Ausnutzung nun noch in einem Umfang von 3.546.351 Euro.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Juni 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 1.329.879 Euro durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.329.879, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verplichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

  • a) für Spitzenbeträge;
  • b) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere
  • I. zur Gewährung von Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder von anderen mit einem solchen Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden einlagefähigen Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft,
  • II. zum Erwerb von sonstigen Vermögensgegenständen oder von Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen sowie
  • III. zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend), bei der den Aktionären angeboten wird, ihnen zustehende Dividendenansprüche wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlagen gegen Gewährung neuer Aktien in die Gesellschaft einzulegen;
  • c) bei Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet;
  • d) um Inhabern oder Gläubigern von mit Options- oder Wandlungsrechten auf Aktien der Gesellschaft bzw. mit entsprechenden Options- oder Wandlungsplichten verbundenen Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Gesellschaft ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Options- bzw. Wandlungsrechte oder nach Erfüllung von Options- bzw. Wandlungsplichten als Aktionär zustehen würde.

Die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bar- und Sacheinlagen ausgegebenen Aktien darf 20 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder – falls dieser Wert geringer ist – des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigen. Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge wird auf diese 20-%-Grenze nicht angerechnet. Auf die vorgenannte 20-%-Grenze werden Aktien angerechnet, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben werden ("Anrechnung"). Als Ausgabe von Aktien in diesem Sinne gilt auch die Ausgabe bzw. Begründung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. -plichten auf Aktien der Gesellschaft aus von der Gesellschaft oder von ihren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen, wenn die Schuldverschreibungen aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Wird eine ausgeübte andere Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung von der Hauptversammlung erneuert, entfällt die Anrechnung aber in dem Umfang, in dem die erneuerte Ermächtigung die Ausgabe von Aktien unter Bezugsrechtsausschluss gestattet.

Die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bareinlagen gemäß Unterpunkt c) ausgegebenen Aktien darf 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder – falls dieser Wert geringer ist – des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigen.

Auf die vorgenannte 10-%-Grenze werden Aktien angerechnet, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben werden ("Anrechnung"). Ferner sind auf diese Begrenzung diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Options- oder Wandlungsplicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Gesellschaft in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Wird eine ausgeübte andere

61

Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung von der Hauptversammlung erneuert, entfällt die Anrechnung aber in dem Umfang, in dem die erneuerte Ermächtigung die Ausgabe von Aktien unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG gestattet.

Der Vorstand ist ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 und, falls das Genehmigte Kapital 2017 bis zum 14. Juni 2021 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt worden sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

Von der vorstehenden Ermächtigung hat der Vorstand bislang keinen Gebrauch gemacht.

Bedingtes Kapital

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat den Vorstand am 24. Juni 2014 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Juni 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 45.000.000,00 Euro auszugeben. Die Aktionäre haben auf die Schuldverschreibungen grundsätzlich ein gesetzliches Bezugsrecht. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in den folgenden Fällen auszuschließen:

  • (i) bei Spitzenbeträgen,
  • (ii) bei Ausgabe von Schuldverschreibungen gegen Barleistungen, wenn der Ausgabepreis den nach anerkannten inanzmathematischen Grundsätzen ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet und die Schuldverschreibungen zum Bezug von Aktien, auf die ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals entfällt, berechtigen bzw. verplichten oder
  • (iii) bei Ausgabe von Schuldverschreibungen gegen Sachleistungen, wenn der Wert der Sachleistung im Vergleich zu dem nach anerkannten inanzmathematischen Grundsätzen ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht unangemessen niedrig ist.

Die Summe der Aktien, die aufgrund der Ausgabe von Schuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, darf insgesamt 20 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen.

Den Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und Wandelschuldverschreibungen können Options- bzw. Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 4.432.937 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 4.432.937,00 Euro gewährt bzw. entsprechende Verplichtungen vereinbart werden. Zur Bedienung dieser Rechte bzw. Verplichtungen wurde das Grundkapital der Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Juni 2014 bedingt erhöht.

Von der am 24. Juni 2014 erteilten Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen hat der Vorstand bislang keinen Gebrauch gemacht.

Die Gesellschaft hat keine Mitarbeiterbeteiligungsprogramme aufgelegt. Soweit Arbeitnehmer der Gesellschaft sich auf andere Weise am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt haben, ist dem Vorstand nicht bekannt, dass diese die ihnen zustehenden Kontrollrechte nicht wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Satzung ausüben können.

Für den Fall eines Kontrollwechsels enthält der bestehende Konsortialkreditvertrag als Bestandteil einer guten Corporate Governance ein marktübliches Kündigungsrecht der beteiligten Kreditinstitute.

D CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

I. Chancen- und Risikomanagementsystem für
eine wertorientierte Unternehmensführung
63
II. Chancenmanagement 63
III. Einzelne Chancen 63
1. Chancen durch eine positive Marktentwicklung 63
2. Chancen durch Forschung und Entwicklung 63
3. Chancen durch Eizienzsteigerung 64
4. Chancen durch Internationalisierung 64
5. Chancen durch Digitalisierung 64
6. Chancen durch Personalmanagement 64
IV. Das Risikomanagement-System 65
V. Einzelne Risiken 66
1. Ökonomische, politische und gesellschaftliche
Risiken
66
2. Personelle Risiken 67
3. IT-Risiken 67
4. Produktionsrisiken 67
5. Beschafungsmarktrisiken 68
6. Akquisitionen und Desinvestitionen 68
7. Rechtliche Risiken 68
8. Risiken durch Eizienzverschlechterung 69
9. Steuerliche Risiken 69
10. Finanzielle Risiken 69
11. Absatzmarktrisiken 71
12. Technologie- und Qualitätsrisiken 71
13. Regulatorische Risiken 71
VI. Sonstige Einzelrisiken 72
VII. Zusammenfassung und Gesamtaussage zur
aktuellen Risikosituation des Konzerns
72
VIII. Die Organisation des Compliance-Systems 73

D CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

I. CHANCEN- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM FÜR EINE WERTORIENTIERTE UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Grundsätzlich ist unternehmerisches Handeln immer mit Chancen und Risiken verbunden. Unter einem Risiko ist eine mögliche künftige Entwicklung oder ein Ereignis zu verstehen, das zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen kann. Als Chance deinieren wir demgegenüber eine mögliche künftige Entwicklung oder ein Ereignis, das zu einer für uns positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen kann.

Bei allen Geschäften, die wir eingehen, müssen die Chancen die Risiken klar überwiegen. Bei bestehenden Risiken sind wir bestrebt, diese auf ein akzeptables, tragbares Niveau zu begrenzen. Dazu nutzen wir unter anderem Versicherungen und vertragliche Gestaltungen.

Die Masterlex Group agiert in einem dynamischen Marktumfeld, welches durch viele, in der Regel kleinere Wettbewerber, weit gefächerte Zielbranchen, große Kundenvielfalt, technische Lösungskompetenz, enge Verzahnung mit Kunden und Lieferanten sowie hohe Material- und Verarbeitungskompetenz geprägt ist.

Unser Chancen- und Risikomanagement ist fest in den Kommunikations-, Management- und Planungsstrukturen verankert. In regelmäßigen Managementbesprechungen wird mit dem Management der operativen Einheiten über Chancen und Risiken gesprochen. Die Verfolgung der relevanten Themen wird über Checklisten verfolgt. In jährlichen Planungsgesprächen wird dezidiert über die Einzelrisiken der Gesellschaften gesprochen. Grundlage hierfür ist unser Risikohandbuch, welches der Leitfaden ist, wie Risiken identiiziert, bewertet und nachverfolgt werden.

II. CHANCENMANAGEMENT

Im Rahmen unseres Chancenmanagements werten wir Marktdaten aus, analysieren unsere Wettbewerber und hinterfragen die Ausrichtung unseres Produktportfolios, die Eizienz unserer Organisation und Ressourceneinsätze sowie die Änderungen der Kundenanforderungen. Hieraus werden Marktchancen abgeleitet, deren Übererfüllung zusätzliche Chancen darstellen. Sowohl im Planungsprozess als auch durch regelmäßige monatliche Rücksprachen mit dem Management werden die Chancen auf Erreichbarkeit, notwendige Investitionen und Risikopotenziale analysiert und verfolgt.

III. EINZELNE CHANCEN

1. Chancen durch eine positive Marktentwicklung

In unseren Planungsannahmen gehen wir von weitgehend stabilen wirtschaftlichen Verhältnissen (siehe Ausblick im Lagebericht) aus. Sollte sich die Weltwirtschaft jedoch nachhaltiger und dynamischer entwickeln als von uns angenommen, wird dies positive Einlüsse auf unsere Umsätze und unser operatives Ergebnis (Ebit) in den nächsten Jahren haben.

2. Chancen durch Forschung und Entwicklung

Unsere strategische Planung basiert auf vier strategischen Eckpfeilern: Innovation, Internationalisierung, Digitale Transformation und Operative Exzellenz. Die Fortsetzung unseres Wachstumskurses hängt auch maßgeblich davon ab, fortlaufend innovative Lösungen auf den Markt zu bringen, um Mehrwert für unsere Kunden zu schafen.

Wir arbeiten kontinuierlich an unserem Innovationsmanagement. Sollten wir in der Lage sein, deutlich mehr Innovationen als planerisch unterstellt in einer deutlich schnelleren Zeit auf den Markt zu bringen, so wird dies einen positiven Einluss auf unsere Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage haben.

3. Chancen durch Eizienzsteigerung

Wir arbeiten forciert an der Optimierung unserer Abläufe und Prozesse, um die Eizienz unserer weltweiten Organisation zu verbessern. Dazu hat es auch im vergangenen Jahr Personalwechsel gegeben. Bei der Optimierung setzen wir anerkannte Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung unserer Prozesse ein. Diese Methoden nutzen das Know-how und die Erfahrungen aller beteiligten Mitarbeiter aus den betroffenen Bereichen, um die Geschäftsabläufe im Sinne der Unternehmensziele ständig zu verbessern. Partiell arbeiten wir hierfür auch mit externen Beratern zusammen. In regelmäßigen Workshops werden Maßnahmen zur Optimierung und Umsetzung erarbeitet, die darauf abzielen, unsere Efektivität zu verbessern, Inefizienzen zu vermeiden und unsere Eizienz kontinuierlich zu steigern.

4. Chancen durch Internationalisierung

Der Schwerpunkt unserer Umsatzverteilung liegt weiterhin in Deutschland und Europa. Diese Regionen weisen prognostisch Wachstumsraten von zum Teil mehr als 2,0 % aus. Unsere Internationalisierungsstrategie unterstellt überwiegend höhere Wachstumsraten in den von uns adressierten weltweiten Zielmärkten China sowie Nordamerika.

Sollte es uns gelingen, die Internationalisierungsschritte schneller umzusetzen, insbesondere den Markterfolg des Vertriebs zu beschleunigen und so schneller Umsatz zu generieren, dann wird das Wachstum in diesen Regionen über unserer Prognose liegen.

Ein weiterer Schwerpunkt wird darin liegen, alle in Deutschland vertriebenen Produkte weltweit verfügbar zu machen. Hier sehen wir weiterhin großes Wachstumspotenzial in allen Regionen der Welt.

5. Chancen durch Digitalisierung

Durch die fortschreitende Digitalisierung der gesamten Wirtschaft entstehen für uns neben neuen Marktchancen auch neue technologische Möglichkeiten, Prozesse zu optimieren, die Qualität im Produktionsprozess weiter zu erhöhen, neue, innovative Produkte auf den Markt zu bringen sowie neue Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Wesentlich für den Erfolg der digitalen Transformation wird für uns sein, dass wir auf Basis des immer schneller werdenden technologischen Wandels (insbesondere in der Informationstechnologie) die richtigen Einsatzmöglichkeiten (Produkte, Prozesse, Geschäftsmodelle) für uns bzw. unsere Kunden rechtzeitig erkennen und unsere Flexibilität und Agilität messbar erhöhen.

Sollte es uns gelingen, die Digitalisierungsstrategie konstant in allen Bereichen umzusetzen, wird sich das positiv auf das gesamte Unternehmensergebnis auswirken.

6. Chancen durch Personalmanagement

Basis unseres Erfolges sind die Mitarbeiter. Sie sind Quelle der Wertschöpfung, Ideengeber für Innovationen und Partner für unsere Kunden und Lieferanten und somit die Triebfeder für unser Wachstum und die Verbesserung der Proitabilität.

Weiterhin werden wir einen Schwerpunkt auf die Entwicklung unserer Mitarbeiter und damit die Eizienzsteigerung unserer weltweiten Organisation setzen. Sollte uns das schneller gelingen als unterstellt, hat dies insbesondere positive Auswirkungen auf den Umsatz, die Ebit-Marge und den Cashlow.

IV. DAS RISIKOMANAGEMENT-SYSTEM

Die Masterlex Group hat ein integriertes Risikomanagement-System implementiert, um durch frühzeitige Identiikation, Bewertung und Steuerung von Risiken den Fortbestand und die zukünftige Zielerreichung des Konzerns sicherzustellen. Übergreifende Standards, Methoden und Tools stehen zur Verfügung und gewährleisten eine zeitnahe Berichterstattung an den Vorstand.

Als Teil des umfassenden Risikomanagement-Systems verfügt Masterlex über ein internes Kontrollsystem bezogen auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess. Ziel ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und wirksamen Rechnungslegung und Finanzberichterstattung.

Das Risiko der Finanzberichterstattung besteht darin, dass unsere Jahres-, Konzern- und Zwischenabschlüsse Falschdarstellungen enthalten könnten, die möglicherweise wesentlichen Einluss auf die Entscheidung ihrer Adressaten haben. Wir haben deshalb ein rechnungslegungsbezogenes Internes Kontrollsystem (IKS) entwickelt, das darauf abzielt, mögliche Fehlerquellen zu identiizieren und die daraus resultierenden Risiken zu begrenzen. Dieses Interne Kontrollsystem erstreckt sich auf die gesamte Masterlex Group und wird permanent weiterentwickelt. Die wichtigen Grundlagen der Rechnungslegung sind in einem Bilanzierungshandbuch für den Konzern dokumentiert, das ebenfalls laufend weiterentwickelt und an neue gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst wird.

Die Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen IKS ergibt sich aus der Organisation unserer Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsprozesse. Eine der Kernfunktionen dieser Prozesse ist die Steuerung des Konzerns und seiner operativen Einheiten. Ausgangspunkt sind die vom Konzern-Vorstand entwickelten Zielvorgaben. Aus ihnen und aus den monatlichen Forecast-Planungen zur operativen Entwicklung wird eine rollierende Mittelfristplanung erarbeitet. Mindestens einmal im Jahr wird das IKS umfassend auf seine Wirksamkeit und Eizienz überprüft.

Wir identiizieren Risiken der Finanzberichterstattung auf Ebene der einzelnen Bereiche anhand quantitativer, qualitativer und prozessualer Kriterien. Fundament des IKS sind unsere allgemein verbindlichen Richtlinien und ethischen Werte. In einem jährlichen Regelprozess weisen wir nach, ob die notwendigen Kontrollmaßnahmen tatsächlich stattfanden und korrekt vorgenommen wurden. Dies geschieht durch Abschlussprüfer, einen internen Risikoverantwortlichen und durch die für die Durchführung der Kontrollen verantwortlichen Geschäftsführer bzw. Bereichsleiter.

Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem und seine Wirksamkeit sind regelmäßiger Bestandteil der Aufsichtsratssitzungen.

Auf dieser Basis versteht die Masterlex Group unter Risikomanagement die gezielte Sicherung bestehender und künftiger Erfolgspotenziale, zugleich aber auch die zielgerichtete Bewältigung bekannter Risiken. Unser Risikomanagement-System umfasst die Risikoerkennung, -bewertung, -kontrolle und -steuerung. Zudem haben wir die Kommunikationswege für die wesentlichen Chancen und Risiken in den zentralen Abteilungen und den operativen Einheiten eingerichtet. Durch diesen kontrollierten Umgang mit Risiken wird die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns gesichert. Das Risikomanagement der Masterlex Group ist in vorhandene Strukturen eingebettet und damit ein untrennbarer Bestandteil der Unternehmenssteuerung und der Geschäftsprozesse. Die strategische Unternehmensplanung, das interne Berichtswesen und das Interne Kontrollsystem sind neben dem Risikohandbuch die Kernelemente des Risikomanagement-Systems.

Unser Risikomanagement ist standardisiert und konzernweit gültig. Dies stellt sicher, dass alle Risiken systematisch, einheitlich und konzernübergreifend analysiert und bewertet werden. Im Zentrum steht die Risikoinventur durch das Management der operativen Einheiten. Dabei werden die Einzelrisiken ermittelt, den Risikofeldern zugeordnet und bewertet. Die dadurch geschafene Risikotransparenz hilft uns bei der Auswahl geeigneter Steuerungs- und Gegenmaßnahmen.

Unsere Risikobewertung setzt sich aus den beiden Komponenten Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe zusammen.

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Bei der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos unterscheiden wir in die Kategorien "unwahrscheinlich" (Wahrscheinlichkeit kleiner 30 %), "möglich" (Wahrscheinlichkeit größer oder gleich 30 % und kleiner 60 %) sowie "wahrscheinlich" (Wahrscheinlichkeit größer bis gleich 60 %).

Bei der Schadenshöhe unterscheiden wir in "geringe", "mittlere" oder "schwerwiegende" Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage und den Cashlow.

In der Kombination beider Komponenten unterscheiden wir in

  • Hohes Risiko Handlungsbedarf
  • Mittleres Risiko Unter Umständen Handlungsbedarf
  • Geringes Risiko Kein Handlungsbedarf

Die nachfolgende Graik veranschaulicht diese Zusammenhänge.

Im Folgenden haben wir wesentliche Risikofelder aufgeführt, die sowohl unsere Geschäftsentwicklung als auch die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage maßgeblich beeinlussen können. Hinzu kommen Risiken, die uns derzeit noch nicht bekannt sind, sowie Risiken, die wir jetzt noch als weniger bedeutsam erachten, die sich bei veränderter Sachlage jedoch nachteilig auf unsere Gruppe auswirken könnten.

V. EINZELNE RISIKEN

1. Ökonomische, politische und gesellschaftliche Risiken

Die globale Wirtschaft, die Finanzmärkte wie auch die politischen Rahmenbedingen sind weltweit von einer hohen Unsicherheit geprägt. Ereignisse wie eine globale Wirtschaftskrise, die Gefährdung der Euro-Zone, eine Rezession in unseren Zielländern, eine nicht mehr tragbare Erhöhung der Staatsschulden sowie signiikante Steuererhöhungen und Naturkatastrophen können sich negativ auf unsere Geschäftstätigkeit auswirken. Wachsender Nationalismus, richtungsweisende Wahlen, zunehmender Protektionismus und Terrorgefahren bedeuten ebenfalls steigende politische und wirtschaftliche Risiken. Eine Instabilität der wirtschaftlichen und politischen Lage könnte somit negativen Einluss auf unsere Ertrags-, Vermögensund Finanzlage haben.

Der Konzern-Vorstand ergreift Maßnahmen, um die potenziellen negativen Auswirkungen beim Eintritt dieser Risiken zu mindern. Dies sind im Wesentlichen die Konzentration auf konjunkturunabhängigere Branchen, die Internationalisierung hinsichtlich Absatz- und Beschafungsmärkte, die Flexibilisierung von

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Kosten verbunden mit einem laufenden Kostenmanagement, die Vereinfachung von Prozessen und Organisationsstrukturen, die Produktion in den jeweiligen Kontinenten sowie die Sicherstellung einer langfristigen Finanzierung.

Trotz der eingeleiteten Maßnahmen können wir den Eintritt dieses Risikos nicht ausschließen. Wir stufen das Risiko als hohes Risiko ein, da der Eintritt deutliche negative Auswirkungen auf unsere Umsatz- und Ebit-Ziele haben könnte.

2. Personelle Risiken

Für den wirtschaftlichen Erfolg und die zukünftige Entwicklung der Masterlex Group sind die Kompetenz und das Engagement der Mitarbeiter von höchster Bedeutung. Dem intensiven Wettbewerb um qualiizierte Fach- und Führungskräfte und den damit verbundenen Risiken in Form von Know-how-Verlust durch Mitarbeiterluktuation begegnen wir mit attraktiven Qualiizierungsmöglichkeiten, familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen und einem leistungsgerechten Vergütungssystem. Der Verlust von Know-how-Trägern oder langjährigen Fach- und Führungskräften stellt eines der größten Risiken im Konzern dar, auch wenn derzeit keine solchen Tendenzen zu erkennen sind.

Die Fähigkeit der Masterlex Group, junge Fach- und Führungskräfte zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die hierfür notwendigen Schritte wurden in der Personalgewinnung und -entwicklung unternommen; dazu gehören eine leistungsgerechte Vergütung, das Führen von jährlichen Mitarbeitergesprächen, die Weiterqualiikation von Mitarbeitern und die Erarbeitung von Zukunftsperspektiven wie auch die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungsinstituten. Diese Bemühungen werden in Zukunft weiter intensiviert. Um diesen Maßnahmen weiteren Schub zu verleihen und das Potenzial für neue Fach- und Führungskräfte für die Masterflex Group zu erweitern, werden auch gezielt Frauen sowie Personen mit unterschiedlichsten Nationalitäten oder höherem Alter angesprochen und in ihren Qualiikationen weiterentwickelt. Angesichts des spürbaren Fach- und Führungskräftemangels sehen wir als mittelständisches Unternehmen hierin auch die Chance, mögliche Wettbewerbsnachteile auf dem Personalmarkt gegenüber Großunternehmen auszugleichen.

3. IT-Risiken

Eine ständige Verfügbarkeit der IT-Systeme ist unabdingbare Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes an den einzelnen Standorten. Interne und externe Experten arbeiten daher fortlaufend an der Optimierung der zentral und dezentral angelegten Informationssysteme, ihrer Verfügbarkeit und Sicherheit. Gegen mögliche Betriebsstörungen von außen, etwa durch das Eindringen von Schadsoftware in das IT-System, werden grundsätzlich die aktuell verfügbaren Hard- und Software-Komponenten eingesetzt. Zu den technischen Schutzmaßnahmen gehören unter anderem der Einsatz von Virenscannern und Firewall-Systemen sowie umfassende Zugangs- und Zugrifskontrollen. Die Masterlex SE und einige ihrer Tochtergesellschaften bedienen sich zur Erfüllung dieser Ansprüche der Dienstleistungen eines externen Rechenzentrums.

Gleichwohl sind Angrife von außen oder Betriebsstörungen der IT nicht auszuschließen. Wir sehen die Wahrscheinlichkeit auch vor dem Hintergrund der Diskussion zu Fragen von Datensicherheit und -spionage oder externen Angrifen als durchaus möglich an. Diese hätten schwerwiegende Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage, so dass wir hier ein hohes Risiko sehen.

4. Produktionsrisiken

Möglichem Produktionsausfall, verursacht etwa durch Katastrophen oder Brandschaden, treten wir mit Maßnahmen der vorbeugenden Instandhaltung, Vorhaltung von wichtigen Ersatzkomponenten, Aktivitäten im Bereich des Brandschutzes, Schulung der Mitarbeiter sowie dem Aufbau eines Netzwerkes von externen Lieferanten als auch innerhalb der Masterlex Group entgegen. Gegen dennoch eintretende Schadensfälle sind wir in einem wirtschaftlich sinnvollen Umfang versichert. Zudem ist unsere Produktion nicht auf einen Standort begrenzt.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit hinsichtlich einer Katastrophe sehen wir aufgrund der Erfahrung der Vergangenheit als gering an. Die Auswirkungen wären bei Eintritt in einer Übergangsphase schwerwiegend, so dass wir das Risiko trotz der geringen Eintrittswahrscheinlichkeit als hohes Risiko einstufen.

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5. Beschafungsmarktrisiken

Auf der Beschafungsseite stellen die Verfügbarkeit von Rohstofen sowie von Vor- und Zwischenprodukten als auch die Entwicklung der Einkaufspreise für unser Unternehmen ein Risiko dar. Diese Preis- und Bezugsrisiken versuchen wir durch einen internationalen Einkauf, langfristige Lieferverträge und die kontinuierliche Optimierung des Lieferantenportfolios zu verringern. Bei der Auswahl der Lieferanten setzt die Masterlex Group auf Leistungsfähigkeit und Qualität. Bei bedeutenden Einkaufsteilen oder -mengen streben wir eine enge Zusammenarbeit mit den Lieferanten an und beziehen diese bei Neuentwicklungen schon in einem frühen Stadium in das Projekt mit ein. Durch diese Kooperationen entstehen für die Masterlex Group auch Risiken, die sich in einem Abhängigkeitsverhältnis vom Zulieferer äußern können. Zur Risikobegrenzung wird grundsätzlich eine sogenannte Second-Source-Strategie verfolgt, um die Abhängigkeit von einem Lieferanten zu vermeiden.

Das Risiko hinsichtlich der Verfügbarkeit von Rohstofen und des Wegfalls von Lieferanten schätzen wir als mittleres Risiko mit möglichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage bei mittlerer Wahrscheinlichkeit ein.

Demgegenüber sehen wir es als wahrscheinlich an, dass sich die Einkaufspreise ungünstig entwickeln werden und unsere Kostenstrukturen, entgegen den zuvor genannten Gegenmaßnahmen, belasten.

6. Akquisitionen und Desinvestitionen

Die Strategie der Masterlex Group beinhaltet die Stärkung des Schlauchgeschäftes durch Unternehmenszusammenschlüsse oder -käufe.

Unternehmenszusammenschlüsse und -käufe sind trotz sorgfältiger Planung und Prüfung mit Risiken behaftet, die sich negativ auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage auswirken können. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass durch solche Maßnahmen erhebliche Kosten entstehen können. Unternehmenskäufe können unsere Finanzierungsstruktur als übernehmendes Unternehmen belasten. Ein weiteres Risiko besteht darin, dass Abschreibungen auf langfristige Vermögensgegenstände einschließlich von Geschäfts- oder Firmenwerten aufgrund nicht geplanter Entwicklungen notwendig werden könnten.

Unternehmenskäufe stellen immer ein erhebliches Risiko dar. Wir begegnen diesem durch eine Vielzahl von methodischen und organisatorischen Maßnahmen. So werden wir eine technische, operative, inanzielle und rechtliche Due-Diligence-Prüfung möglicher Akquisitionsziele vornehmen. Hinsichtlich der Prozessbeherrschung gehen wir von einem geringen Risiko aus. Eine Akquisition hätte erheblichen Einluss auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage. Daher stufen wir dieses mögliche zukünftige Ereignis als ein mittleres Risiko ein.

Derzeit sind keine Desinvestitionen geplant. Akquisitionen, die die Strategie der Masterlex Group stützen, können auch in den nächsten Jahren folgen. Um diesen Prozess professionell und strukturiert bearbeiten zu können, verfügt die Masterlex Group über die notwendige personelle Kompetenz.

7. Rechtliche Risiken

Rechtsstreitigkeiten, die einen nennenswerten Einluss auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Masterlex-Konzerns haben könnten, sind uns nur in zwei Fällen bekannt.

Der Erwerber der beiden zur ehemaligen Mobility-Gruppe gehörenden Gesellschaften, Clean Air Bike GmbH und Velodrive GmbH, verklagte die Masterlex SE im Wesentlichen auf die Rückabwicklung des Unternehmenskaufvertrages. Erstinstanzlich wurde diese Forderung abgewiesen. Das zuletzt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anhängige Gerichtsverfahren ist am 16. Juni 2016 beendet worden. Danach ist die Masterlex SE verurteilt worden, an die Klägerin 880.827,82 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. November 2012 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen wurden gegeneinander aufgehoben. Die Masterlex SE konnte diesem Urteil nicht folgen und legte 2016 Rechtsmittel (Nichtzulassungsbeschwerde) vor dem Bundesgerichtshof ein. Die Situation

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in diesem Rechtsstreit ist nach wie vor unverändert und über das Rechtsmittel hat der Bundesgerichtshof noch nicht entschieden. Die Masterlex SE hat in ihrem Konzern- und Jahresabschluss eine bilanzielle Vorsorge in entsprechender Höhe gebildet.

Darüber hinaus klagt der ehemalige Geschäftsführer der französischen Tochtergesellschaft gegen seine Kündigung und verklagt die Masterlex S.a.r.L. auf Schadenersatz in Höhe von 1,3 Mio. Euro. Das Verfahren wurde vom Sozialgericht an das Arbeitsgericht Bourg en Bresse/Frankreich zurückverwiesen und wird dort mündlich verhandelt werden. Aufgrund unserer Dokumentenlage sehen wir weiterhin gute Gewinnaussichten, so dass derzeit keine Notwendigkeit für eine Anpassung der gebildeten Rückstellung in Höhe von 0,1 Mio. Euro besteht.

Sollte es in einem der beiden Gerichtsverfahren zu einem anderen, von uns nicht erwarteten Urteil kommen, besteht das Risiko, dass die Kosten hierfür unsere bilanzielle Vorsorge aufzehren oder übersteigen. Auch künftig können darüber hinaus Risiken aus weiteren Rechtsstreitigkeiten nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Für anhängige oder drohende Rechtsstreitigkeiten wurde Vorsorge in angemessenem und ausreichendem Umfang getrofen. Gleichwohl ist auch hier nicht ausgeschlossen, dass die bilanzielle Vorsorge nicht ausreicht. Zur Vermeidung neuer Rechtsrisiken werden Verträge, die eine wirtschaftliche Bedeutung für die Masterlex Group haben, von externen Juristen vor Vertragsabschluss geprüft.

Insgesamt sehen wir hier eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Risiken, gepaart mit möglichen hohen Auswirkungen, so dass wir in Summe von einem mittleren Risiko ausgehen.

8. Risiken durch Eizienzverschlechterung

Durch eine Reihe von Eizienzmaßnahmen konnten im Berichtsjahr Einsparungen erzielt werden, die sich insbesondere im Personalbereich (Strafung der Leitungsstrukturen, weniger Personaleinsatz aufgrund von Prozessverbesserungen), bei den Materialkosten durch Hebung von Synergieefekten im Einkauf, die Verkürzung von Rüstzeiten, eine niedrigere Ausschussquote und Design-to-cost-Maßnahmen sowie in den sonstigen betrieblichen Kosten widerspiegeln. Dennoch sind an verschiedenen Standorten auch Personalkostensteigerungen (insbesondere im produktiven Bereich) zur Verbesserung der Lieferfähigkeit entstanden. Sollte es nicht gelingen, diese Personalmaßnahmen nachhaltig weiterzuentwickeln und die Personaleinsatzquote zu optimieren, werden die allgemeinen Kostensteigerungen die Efekte der bereits umgesetzten Maßnahmen wieder aufzehren.

Wir stufen dieses Risiko insgesamt als mittel ein, da die erzielten Einsparungen zwar zeigen, dass wir uns hier auf einem guten Weg zu einer nachhaltigen Eizienzsteigerung beinden, die Eizienzmaßnahmen jedoch in allen Bereichen nachhaltig umzusetzen sind und nicht durch Gegenefekte wieder aufgezehrt werden dürfen.

9. Steuerliche Risiken

Steuerliche Risiken ergeben sich insbesondere aus laufenden und noch ausstehenden Betriebsprüfungen. Aufgrund von künftigen Betriebsprüfungen existiert das Risiko von Steuernachzahlungen. Steuernachzahlungen würden die Liquidität des Konzerns beeinträchtigen.

Aufgrund der mittleren Auswirkungen auf den Cashlow bei einer als möglich angenommenen Eintrittswahrscheinlichkeit stufen wir die steuerlichen Risiken insgesamt als mittel ein.

10. Finanzielle Risiken

Unter inanziellen Risiken erfassen wir Liquiditäts-, Marktpreis- und sogenannte Forderungsausfallrisiken. Diese Risiken können aus Transaktionen im operativen Geschäft, deren Absicherung, Finanzierungsentscheidungen sowie Wertänderungen von Finanzposten in der Bilanz resultieren. In der Masterlex Group werden die Konzerninanzierung wie auch die Begrenzung inanzwirtschaftlicher Risiken zentral gesteuert und überwacht.

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Die Art der eingesetzten Finanzierungsinstrumente, die Höchstgrenzen für deren Abschluss sowie der beteiligte Bankenkreis sind verbindlich geregelt. Die exakte Einhaltung aller Regelungen wird ständig überprüft und überarbeitet. Das Adressenausfallrisiko wird durch das konsequente Einholen von Bonitätsauskünften, das Setzen von Kreditlimits sowie ein aktives Debitorenmanagement einschließlich Mahnwesen und eines aktiven Inkassos reduziert. Gleichwohl können einzelne – auch größere – Ausfälle von Kundenforderungen nicht ausgeschlossen werden.

Die grundlegenden Risikostrategien für das Zins-, Währungs- und Liquiditätsmanagement werden zentral durch den Vorstand festgelegt. Finanzierungs- und Absicherungsentscheidungen werden auf Basis der Finanz- und Liquiditätsplanungen aller Unternehmenseinheiten getrofen.

Geschäfts- und Finanzierungsaktivitäten in Fremdwährungen liegen mit Ausnahme von Einzelkunden nicht in nennenswertem Umfang vor. Bei Einzelkunden bzw. Einzelsachverhalten evaluiert die Masterlex Group die potenziellen Wechselkursrisiken unter Berücksichtigung aller wesentlichen Variablen (u. a. Größenordnung des Geschäfts, Laufzeit, Wechselkursentwicklung) und sichert sich gegebenenfalls durch Einsatz konservativer Sicherungsinstrumente gegen diese Risiken ab. Derzeit existiert nur ein solcher Fall innerhalb der Masterlex Group. Währungsraumübergreifende Finanzierungen innerhalb des Konzerns, die naturgemäß zu Devisenpositionen im Konzern führen, liegen aktuell nicht in nennenswertem Umfang vor. Translationsrisiken, die aus der Umrechnung von originär in Fremdwährung bestehenden Bilanzposten herrühren, werden im Konzern nicht abgesichert. Ebenso sichert die Masterlex SE ihre Reinvermögensansprüche aus Konzerngesellschaften außerhalb der Euro-Zone nicht ab.

Durch den im Jahr 2016 abgeschlossenen vereinbarten Konsortialkreditvertrag der Masterlex SE mit einer Restlaufzeit von dreieinhalb Jahren, geringe Fremdwährungsgeschäfte und die relative Kleinteiligkeit des Geschäftes werden die inanziellen Risiken in der Masterlex Group als gering angesehen.

Auch das Zinsänderungsrisiko ist aufgrund der signiikanten Entschuldung, der Regelungen im Konsortialkreditvertrag sowie des kreditvertraglich obligatorischen Abschlusses einer Zinssicherung (Zins-Cap) deutlich begrenzt. Der Zins-Cap sichert die Restschuld aus den verschiedenen Tranchen des Konsortialkredits über deren gesamte Laufzeit gegen einen Anstieg des vereinbarten Referenz-Zinssatzes über den vereinbarten Basiswert ab. Somit vergibt sich die Masterlex Group nicht die Chance, von dem aktuell niedrigen Zinsniveau zu proitieren. Darüber hinaus bestehen in der Masterlex Group keine nennenswerten variabel verzinslichen Finanzierungen.

Im Konsortialkreditvertrag sind drei sogenannte Covenant-Regelungen vereinbart. Hierbei verplichtet sich die Masterlex SE auf Konzernebene zur Einhaltung von deinierten Finanzkennzahlen: dem Verschuldungsgrad, der Eigenmittelquote und dem Zinsdeckungsgrad. Bei einer Nichteinhaltung dieser Kennzahlen sind die Kreditgeber berechtigt, die Gesamtkreditzusage zu kündigen.

Auf Basis der aktuellen wie auch der geplanten Geschäftsentwicklung wurden die Finanzkennzahlen eingehalten. So lag die vertraglich vorgeschriebene Obergrenze für die Kennzifer "Verschuldungsgrad" (Berechnung gemäß Konsortialkreditvertrag auf Konzernebene) im Jahr 2017 bei einem Wert von 3,0. Demgegenüber erreichte die Masterlex SE seit Jahresbeginn 2017 einen Verschuldungsgrad von weniger als 2,4. Zum Bilanzstichtag 2017 lag diese Kennzifer bei 2,2.

Die Untergrenze der zweiten Kennzifer, "Eigenmittelquote" (berechnet nach den Vorgaben aus dem Konsortialkreditvertrag, indem das bilanzielle Eigenkapital um bestimmte Aktiva korrigiert wird), lag im Jahr 2017 bei einem Wert von 30 %. Demgegenüber erreichte die Masterlex SE im Jahr 2017 eine Eigenmittelquote von anfangs 44,8 % bis zum Bilanzstichtag 2017 von 47,0 % und lag damit stets deutlich über den vorgeschriebenen Untergrenzen. Die Untergrenze der dritten Kennzifer, "Zinsdeckungsgrad" (berechnet nach den Vorgaben aus dem Konsortialkreditvertrag, indem das bereinigte Ebitda durch den bereinigten Netto-Zinsaufwand geteilt wird), lag im Jahr 2017 bei einem Wert von 7,0. Demgegenüber erreichte der Masterlex-Konzern im Jahr 2017 einen Zinsdeckungsgrad von anfangs 9,1 und bis zum Bilanzstichtag 2017 von 10,2 und lag damit stets über den vorgeschriebenen Untergrenzen. Somit könnten die Covenants nur bei einer deutlichen Verschlechterung künftiger Ergebnisse nicht eingehalten werden.

11. Absatzmarktrisiken

Auf der Absatzmarktseite können uns langjährige Bestandskunden wegfallen.

Da die Masterlex Group in vielen Branchen und Märkten aktiv ist und zudem viele unterschiedliche Kunden beliefert, gibt es keine Abhängigkeit von einer Branche oder einem einzigen Kunden.

Dem allgemeinen Kundenrisiko (etwa Wegfall oder Insolvenz von Großkunden, Zunahme des Preisdrucks aufgrund einer Vormachtstellung im Markt) wird durch diese breite Streuung der Kundenstruktur entgegengewirkt. Zudem bauen wir insbesondere unsere Aktivitäten in denjenigen Branchen aus, die relativ unabhängig von konjunkturellen Schwankungen sind, wie etwa der Medizintechnik oder der Lebensmittelindustrie.

Einer möglichen Zunahme des Wettbewerbsdrucks in unseren Produktgruppen u. a. auch wegen einer zunehmenden Markttransparenz begegnen wir durch die ständige Verbesserung unserer Produkte und Dienstleistungen sowie unserer Geschäftsprozesse. Das Niveau unserer Absatzpreise könnte unter dem aggressiven Verhalten unserer Wettbewerber und der steigenden Markttransparenz leiden. Dem wirken wir durch ein stetiges Überprüfen unserer Kostenstrukturen als auch durch die Entwicklung neuer, einzigartiger Produkte mit Alleinstellungsmerkmal entgegen.

Aufgrund unserer breiten Kunden- und Branchenstreuung sehen wir dieses Risiko als gering an, da der Wegfall von einzelnen Kunden nur einen begrenzten Einluss auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage hätte. Durch die steigende Markttransparenz kann dieses Risiko jedoch zukünftig höher gewichtet werden.

12. Technologie- und Qualitätsrisiken

Als Technologieführer, der international wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen anbietet, ist die Masterlex Group dem Risiko ausgesetzt, diese Position aufgrund von nachlassender Innovationskraft oder auch menschlichen Fehlern sowie Know-how-Verlust zu verlieren. Zur Vermeidung forcieren wir einen ständigen, strukturierten Forschungs- und Entwicklungsprozess, um die Kundenanforderungen erfüllen zu können. Durch entsprechende Geheimhaltungs- und Erindungsschutzvereinbarungen sowie die Sensibilisierung der Mitarbeiter im Umgang mit vertraulichen Informationen steuern wir dem Risiko des Knowhow-Verlustes entgegen. Darüber hinaus werden schützenswerte Daten nur einem ausgewählten und begrenzten Personenkreis zugänglich gemacht. Um dies auch zukünftig zu gewährleisten, gibt es seit einigen Jahren einen Innovationsmanagement-Prozess, der im vergangenen Jahr weiter optimiert wurde: Ein internes Expertengremium entscheidet nach klaren Prozess- und Bewertungsmaßgaben (sog. Stage-Gate-Prozess) über Weiterentwicklungen. Die Mitglieder trefen Entscheidungen insbesondere auf der Basis von Marktanalysen und Wirtschaftlichkeitsüberlegungen.

Darüber hinaus wird eine enge Zusammenarbeit mit Kunden angestrebt, um frühzeitig neue Anwendungen und Märkte erschließen zu können. Weitere Einzelheiten zu diesem Prozess sind im Abschnitt A IV. Forschung und Entwicklung zu inden.

Die anerkannte Qualität unserer Produkte und eine hohe Lieferfähigkeit sind wichtige Voraussetzungen für unseren Erfolg. Um solche Risiken im Rahmen der Leistungserstellung zu steuern, nimmt die Qualitätssicherung bei uns einen hohen Stellenwert ein. Durch anspruchsvolle Qualitätsmaßstäbe in der Entwicklung, intensive Prüfungen über die gesamte Prozesskette hinweg sowie ständigen Kontakt mit den Zulieferern werden die qualitätsrelevanten Risiken in der Gruppe konsequent eingegrenzt.

Aufgrund der Vielzahl der Produkte und damit der Unabhängigkeit von einem Produkt oder Fertigungsverfahren sowie geringen Gewährleistungsfällen in der Vergangenheit sehen wir die Technologie- und Qualitätsrisiken hinsichtlich des Einlusses auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage als gering an.

13. Regulatorische Risiken

Die Strategie der Masterlex Group beruht auf den vier Säulen Innovation, Internationalisierung, Digitale Transformation und Operative Exzellenz. Dies bedeutet, dass der Konzern zukünftig mit eigenen Mitarbeitern und Gesellschaften an vielen Orten der Welt tätig ist.

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Darüber hinaus nehmen Anzahl und Komplexität von zu beachtenden Regeln und Gesetzen auf nationaler wie auch internationaler Ebene zu. Das regulatorische Umfeld hat sich in den letzten Jahren signiikant verschärft. Eine Nichteinhaltung von solchen Vorschriften oder auch nur der Vorwurf eines Gesetzesverstoßes könnten sich negativ auf unser Ansehen und den Börsenkurs auswirken.

Zusammen mit den uns begleitenden Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern informieren wir uns laufend über neue gesetzliche Anforderungen, angewandte Rechtsprechungen sowie Neuerungen bei Compliance-Themen.

Der Verhaltenskodex der Masterlex SE steckt den ethisch-rechtlichen Rahmen für unser wirtschaftliches Handeln ab. Unser Compliance-Management-System soll sicherstellen, dass unser wirtschaftliches Handeln weltweit im Einklang mit geltendem Recht und Gesetz sowie unseren innerbetrieblichen Ausführungsregelungen steht. Dieses Ziel verfolgen wir unter anderem durch gezielte Schulungen der Mitarbeiter. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unser Compliance-Management-System im Konzern weiterzuentwickeln und Compliance-Risiken zu reduzieren.

Trotz des umfassenden Compliance-Programms und vorhandener interner Kontrollen kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass Mitarbeiter die Kontrollmechanismen umgehen, gegen Gesetze und interne Verhaltensregeln verstoßen oder sich zu ihrem eigenen Vorteil betrügerisch verhalten. Auch wenn wir den Eintritt dieses Risikos als gering einstufen, können wir es nicht ganz ausschließen. Ein Verstoß könnte erhebliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie auch auf das Ansehen des Unternehmens haben. Wir stufen dieses Risiko als gering ein, auch wenn eine exakte Bewertung aufgrund der Menge an relevanten rechtlichen Regelungen und einer ebenso großen Vielzahl an möglichen Verstößen schwierig ist.

VI. SONSTIGE EINZELRISIKEN

Sonstige Einzelrisiken, die den Bestand der Gesellschaft gefährden, sind uns derzeit nicht bekannt.

VII. ZUSAMMENFASSUNG UND GESAMTAUSSAGE ZUR AKTUELLEN RISIKOSITUATION DES KONZERNS

Neben den globalen Risikofaktoren kann die erwartete positive Entwicklung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Masterlex Group durch negative oder gar rezessive Geschäftsentwicklungen einzelner Branchen oder Volkswirtschaften spürbar negativ beeinträchtigt werden.

Auch ein möglicher Abgang einer größeren Zahl von Fach- und Führungskräften innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums würde uns in unserer weiteren Entwicklung negativ beeinlussen. Das gilt auch für den Fall von erheblichen Betriebsstörungen unserer IT-Systeme. Im Bereich Personal werden wir alle Anstrengungen unternehmen, um auch in Zukunft ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Die IT-Risiken versuchen wir, durch Optimierung der zentral und dezentral angelegten Informationssysteme, ihrer Verfügbarkeit und ihrer Sicherheit zu minimieren.

Zudem kann unsere Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage in Zukunft erheblich beeinträchtigt werden, wenn es der Masterlex Group nicht hinreichend gelingen sollte, die Eizienz ihrer internen Prozesse zu steigern. Das gleiche gilt, wenn sich die Masterlex Group nicht hinreichend an Veränderungen der Märkte anpassen könnte – insbesondere dann, wenn keine neuen qualitativ hochwertigen Produkte entwickelt, hergestellt und vertrieben werden können. Eine solche Fehlentwicklung könnte zu außerordentlichen Abschreibungen auf selbsterstellte Anlagen wie auch immaterielle Vermögensgegenstände führen.

Derzeit sieht der Konzern-Vorstand die Masterlex Group bei der Beherrschung der bekannten Risiken als gut aufgestellt. Sowohl prozessseitig als auch aufgrund der kurzen Kommunikationswege werden neue Risiken schnell beim Vorstand bekannt und dort zielgerichtet behandelt.

VIII. DIE ORGANISATION DES COMPLIANCE-SYSTEMS

Compliance ist für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Masterlex Group von zentraler Bedeutung und eine der Grundvoraussetzungen für den nachhaltigen Erfolg der Masterlex Group. Compliance beschreibt die Maßnahmen, die gewährleisten, dass Vorstand und Aufsichtsrat sowie das gesamte Management und alle Mitarbeiter der Masterlex Group sich rechtmäßig verhalten.

Als international ausgerichtete Unternehmensgruppe unterliegt die Masterlex Group einer Vielzahl von Gesetzen, Richtlinien, Vorschriften und Verordnungen. Dazu hat sie zum Anfang des Jahres 2015 das Unternehmensleitbild durch einen für alle Bereiche und Standorte umfassenden, konzernweit gültigen Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter und Führungskräfte ergänzt. Diese Verhaltensgrundsätze setzen Standards für ethisches und gesetzeskonformes Verhalten.

Gegenüber ihren Aktionären, Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Wettbewerbern und der Gesellschaft setzt sich die Masterlex Group für die Einhaltung der höchstmöglichen ethischen und rechtlichen Standards ein. Sie sind als essenzieller Bestandteil der Unternehmenskultur verankert und werden verstärkt in operative Prozesse integriert.

Compliance ist eine der Grundvoraussetzungen für nachhaltiges Wirtschaften und den Erfolg der Masterlex Group. Diese Aufassung teilt die Unternehmensführung ausdrücklich. Im Berichtsjahr unterstrich der Konzern-Vorstand die Bedeutung von Compliance für ihre Fachbereiche und für die gesamte Unternehmensgruppe auch durch die Verabschiedung des Verhaltenskodex für die Masterlex Group weltweit. Jeder neu eingestellte Mitarbeiter der Masterlex Group erhält hiervon ein eigenes Exemplar und wird schriftlich angewiesen, die Verhaltensgrundsätze zum verbindlichen Maßstab für das eigene Handeln zu machen.

Vorstand, Aufsichtsrat und alle Führungskräfte haben eine Vorbildfunktion und unterstützen ihre Mitarbeiter kontinuierlich, die geltenden Vorschriften einzuhalten. Selbst der bloße Anschein unkorrekten Verhaltens von der Unternehmensleitung oder Mitarbeitern soll in der gesamten Geschäftstätigkeit der Masterlex Group vermieden werden.

Die Masterlex Group hat ein Compliance-Management-System (CMS) etabliert, das einen präventiven Compliance-Ansatz verfolgt und eine Unternehmenskultur anstrebt, die die Mitarbeiter sensibilisiert und aufklärt und so potenzielle Regelverstöße bereits im Vorfeld erkennt und ausschließt.

Die Compliance-Organisation wird vom Chief Compliance Oicer (CCO) geleitet, der dem Vorstand der Masterlex SE regelmäßig und unmittelbar über alle Compliance-relevanten Themen berichtet. Insbesondere über die Schritte der Weiterentwicklung des Masterlex Group CMS sowie über bekannt gewordene Verstöße, deren Sanktion sowie Korrektur- und Präventionsmaßnahmen. Der Vorstand wiederum berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig und gegebenenfalls auch ad hoc über den aktuellen Status der Compliance-Aktivitäten in der Masterlex Group.

Im Berichtsjahr wurden Schulungen zu Compliance und Verhaltensgrundsätzen, Antikorruption und weiteren relevanten Compliance-Themen durchgeführt, die darauf abzielen, rechtmäßiges und ethisch fundiertes, eigenverantwortliches Handeln sicherzustellen. Darüber hinaus sind spezielle Maßnahmen für Mitarbeiter, die in besonderem Maße Risiken ausgesetzt sind, sowie Schulungen für alle neuen Führungskräfte zum Verhaltenskodex der Masterlex Group durchgeführt worden.

Durch die Kommunikation Compliance-relevanter Themen an betrofene Mitarbeiter in den einzelnen Konzern-Gesellschaften bietet die Compliance-Organisation stets Unterstützung, gibt Orientierungshilfe, sensibilisiert und klärt auf. Somit ist Compliance in der Masterlex Group ein integraler Bestandteil in operativen Prozessen und Grundvoraussetzung für nachhaltiges Wirtschaften.

E PROGNOSEBERICHT

I. Ausblick 75
1. Voraussichtliche gesamtwirtschaftliche
Entwicklung
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2. Voraussichtliche Entwicklung der
Masterlex Group
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3. Voraussichtliche Entwicklung der
Masterlex SE
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II. Zusammenfassende Aussage zur
voraussichtlichen Entwicklung
des Konzerns
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E PROGNOSEBERICHT

Die nachfolgenden Aussagen zum künftigen Geschäftsverlauf der Masterlex Group und zu den dafür als wesentlich beurteilten Annahmen über die wirtschaftliche Entwicklung von Märkten und Branchen basieren auf unseren Einschätzungen, die wir nach den uns vorliegenden Informationen als zurzeit realistisch ansehen. Diese sind jedoch vor dem Hintergrund des aktuellen wirtschaftlichen Umfeldes mit gewissen Unsicherheiten behaftet und bergen daher das unvermeidbare Risiko, dass die prognostizierten Entwicklungen weder in ihrer Tendenz noch ihrem Ausmaß nach tatsächlich eintreten werden.

I. AUSBLICK

1. Voraussichtliche gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Konjunktur 2018

Das Institut für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel geht in seinem konjunkturellen Ausblick von einem weiteren Wachstum der Weltwirtschaft in den kommenden zwei Jahren aus. Basierend auf der weltwirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2017 hebt das IfW seine Prognose leicht an auf 3,9 % bzw. 3,6 % für die Jahre 2018 und 2019. Auch der Internationale Währungsfonds (IWF) zeichnet ein ähnliches Bild und geht sowohl für 2018 als auch 2019 von einem Wachstum der weltweiten Wirtschaft um jeweils 3,9 % aus. In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften erwartet der IWF einen Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 2,3 % in 2018 und 2,2 % in 2019. Die Prognose spiegelt die Erwartung wider, dass die günstigen globalen Finanzbedingungen und die positive Stimmung dazu beitragen werden, die jüngste Beschleunigung der Nachfrage, insbesondere bei den Investitionen, aufrechtzuerhalten. Dieser Efekt würde sich merklich auf das Wachstum der Volkswirtschaften mit großem Exportanteil auswirken. Darüber hinaus wird erwartet, dass die US-Steuerreform und die damit verbundenen Steueranreize das Wachstum in den USA vorübergehend erhöhen werden, wobei in diesem Zeitraum positive Nachfrageimpulse auf die bevorzugten Handelspartner der Vereinigten Staaten erwartet werden. Mit Zuwachsraten von 2,3 % und 2,0 % in den nächsten beiden Jahren wird sich das Wachstum im Euro-Raum gemäß Prognosen des IfW eher leicht verlangsamen. Für die deutsche Konjunktur 2018 prognostiziert das IfW ein Wachstum von 2,5 %.

Damit bleibt das Wirtschaftswachstum in allen von der Masterlex Group adressierten Regionen nach Meinung der Experten aufwärtsgerichtet. Der Anstieg wird in den außerhalb des europäischen Kontinents adressierten Regionen voraussichtlich stärker ausgeprägt sein. Dies gilt insbesondere für die großen Wirtschaftsräume von Nordamerika und Asien, speziell China. Aber auch Brasilien ist auf dem Weg der Erholung.

PROGNOSTIZIERTES WIRTSCHAFTSWACHSTUM IN AUSGEWÄHLTEN STAATEN MIT PRÄSENZ DER MASTERFLEX GROUP (Veränderung gegenüber Vorjahr, in %)

Staat 2018 2019
Euro-Zone 2,2 2,0
Deutschland 2,3 2,0
Frankreich 1,9 1,9
Großbritannien 1,5 1,5
Welt 3,9 3,9
Brasilien 1,9 2,1
China 6,6 6,4
USA 2,7 2,6

Quelle: IWF

2. Voraussichtliche Entwicklung der Masterlex Group

Seit Beginn der Dekade basiert die Wachstumsstrategie der Masterlex Group auf zwei Säulen: auf fortgesetzter Internationalisierung sowie Innovation. Diese Strategie brachte der Masterlex Group in den vergangenen Jahren ein durchschnittliches Umsatzwachstum von 7,1 % und eine deutliche, nachhaltige Erhöhung der Ertragskraft. Vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen – einerseits industrie- und marktseitig, wie durch die digitale Transformation, andererseits unternehmensintern, wie durch das Management von Skalenefekten in kleinteiligen Losgrößen und beratungsintensiven Verkaufsprozessen – hat die Masterlex Group ihre Wachstumsstrategie um zwei zusätzliche Säulen erweitert: Digitale Transformation und Operative Exzellenz (mehr Informationen dazu in Abschnitt A II. Vision, Ziele und Strategien). Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen aus dieser erweiterten Wachstumsstrategie wird das Geschäftsjahr 2018 sowie die weiteren Jahre prägen. Wir halten unverändert an unserer generellen Zielsetzung eines renditeorientierten Wachstums oberhalb des Konjunkturwachstums fest – ebenso wie an unserem Renditeziel einer Ebit-Marge von über 10 %. Angesichts der aktuellen Herausforderungen sehen wir dieses Margenziel aber eher mittelfristiger Natur und zielen kurzfristig auf eine Bestätigung der aktuellen Ertragskraft ab.

Zusätzlich bleibt auch in der Zukunft ein Wachstum über Zukäufe eine Option. Dabei steht nicht das reine Mengen- und Umsatzwachstum im Vordergrund, vielmehr soll es auf diesem Weg auch gelingen, über das intern bereits vorhandenen Know-how hinaus neue Technologien und Expertise von externer Seite zu erlangen.

Ein Schwerpunkt unserer Produktinnovationen wird im Jahr 2018 auf digital auslesbaren Schläuchen, den sog. intelligenten Schläuchen, liegen. Hier sind erste gemeinsame Projekte mit Kunden im Anfangsstadium erfolgreich gestartet. Parallel werden Eigenentwicklungen zur Marktreife gebracht. Diese Produkte vermarkten wir unter der Marke AMPIUS.

Die wirtschaftlichen Aussichten in den von uns bedienten Regionen und Staaten unterscheiden sich seit Jahren signiikant. In Deutschland, wo wir Marktführer für Hightech-Schläuche und -Verbindungssysteme sind, gehen wir von einem weiterhin guten, wenn auch nicht mehr so starken Wachstum wie in den Vorjahren aus. Eine ähnliche Entwicklungslinie erwarten wir für den Euro-Raum. In Großbritannien werden die wirtschaftliche Dynamik und damit auch unsere Entwicklung aufgrund der veränderten politischen Rahmenbedingungen wohl etwas gedämpfter ausfallen.

Einer der strategisch wichtigsten Märkte der nächsten Jahre wird Nordamerika und speziell die USA für uns sein. Hier sind die Perspektiven unverändert gut. Zugleich haben wir hier noch große Potenziale und einen Nachholbedarf – nicht zuletzt auch aktuell aufgrund der unerwarteten Umsatzausfälle im Jahresendgeschäft 2017. Nach den Weichenstellungen der vergangenen Jahre erwarten wir hier weiter steigende Umsatz- und Ergebnisbeiträge.

Wir haben ein klares Bekenntnis zu unseren Aktivitäten in Brasilien abgegeben, auch wenn wir uns bewusst sind, dass dort aufgrund der sich zwar allmählich erholenden, aber nach wie vor schwachen Konjunktur die Erwartungen nicht zu hoch gesetzt sein dürfen. Allerdings ist unser Geschäftsvolumen dort auch noch vergleichsweise niedrig. Es wird weiter darauf ankommen, die Proitabilität auf ein auf Dauer vertretbares Niveau zu verbessern beziehungsweise dort zu stabilisieren.

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Gute Chancen und eine zusätzliche Dynamik erwarten wir auf dem Markt für Medizintechnik. Schon in den vergangenen Jahren wuchs die Bedeutung dieses Zielmarkts. Künftig erwarten wir eine weiter zunehmende Dynamik. Denn mit unserer neuen Markengesellschaft APT und ihren luorierten Polymerprodukten haben wir unsere Produktpalette sehr gut, gerade auch für diesen Markt, ausbauen können.

Zusammengefasst erwarten wir, dass sich unser langfristiger Wachstumspfad fortsetzen wird. Im Durchschnitt der vergangenen vier Jahre lag das Wachstum unseres Geschäfts ohne Zukäufe über dem der Weltwirtschaft. Seit dem Jahr 2017 gehört zusätzlich der Fluorpolymer-Experte APT zur Masterlex Group. Insgesamt gehen wir davon aus, dass unser Umsatz im Jahr 2018 um 4 bis 8 % steigen wird. Dies setzt Stabilität in unseren wichtigen Absatzmärkten voraus.

Auch zur Verbesserung unserer Proitabilität werden wir 2018 weitere Maßnahmen umsetzen. Nach den zwischen 2015 und 2017 abgeschlossenen, vielfältigen Maßnahmen zur Optimierung der innerbetrieblichen Abläufe haben wir 2017 begonnen, mittels unserer Strategieerweiterung sowie entsprechender erster Maßnahmen, wie der Einführung unseres Cloud-basierten ERP-Systems, die Voraussetzungen für eine nachhaltige mittel- und langfristige Ertragskraftstärkung zu schafen. Wir konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr unsere Ebit-Marge mit 9,5 % erneut verbessern. Unser besonderer Fokus liegt 2018 und in den Folgejahren nun darauf, die erreichte Ertragskraft zu bestätigen und sie zukunftsstark abzusichern. Hier gilt es vor allem, unser teils recht kleinteiliges, weil hochspezialisiertes Geschäft weiter zu standardisieren und Skalenefekte zu heben. Dafür nehmen wir auch in Kauf, dass wir die Margen temporär nicht weiter erhöhen können. Gleichwohl ist es unser Ziel für 2018, ertragsseitig proportional zum Umsatz weiter zu wachsen. Mittelfristig wollen wir dann wieder an Rentabilitätskennzifern von klar oberhalb der 10-%-Marke heranreichen.

3. Voraussichtliche Entwicklung der Masterlex SE

Für 2018 setzen wir uns ein vergleichbares Ziel beim Umsatzwachstum wie 2017 und wollen zwischen 4 und 8 % zulegen. Dies setzt jedoch eine vergleichsweise stabile wirtschaftliche Entwicklung ohne größere Beeinträchtigungen von außen voraus. Ergebnisseitig werden wir uns auf Maßnahmen für eine verbesserte Eizienz und zusätzliche Skalenefekte konzentrieren. Temporär nehmen wir aufgrund der Vielzahl neuer Projekte in Kauf, die Ebit-Marge vorübergehend nicht weiter zu steigern, gleichzeitig wollen wir aber das Ebit in gleichem Umfang wie den Umsatz erhöhen.

II. ZUSAMMENFASSENDE AUSSAGE ZUR VORAUSSICHTLICHEN ENTWICKLUNG DES KONZERNS

Zusammengefasst sieht der Vorstand die Masterlex Group bei ihrem langfristigen Wachstumskurs auf einem guten Weg. Die Potenziale für unsere innovativen Verbindungssysteme sind auf unseren Märkten überwiegend ausgezeichnet. Gerade auch mit der aktiven Digitalisierung unserer Lösungen unter der Marke AMPIUS werden wir unsere Technologieführerschaft und die Bindung an strategische Kunden ausbauen bzw. intensivieren. Schon seit einiger Zeit treiben wir darüber hinaus die notwendigen strukturellen und prozessualen Veränderungen voran, um die Masterlex Group auf ein weiterhin deutlich wachsendes Szenario einzustellen. Nicht zuletzt lag hier die Motivation für die deutliche Strategieerweiterung in 2017. Damit wollen wir nachhaltig gute operative Erträge sowie einen steigenden Konzernjahresüberschuss erreichen. Dies wird die Möglichkeit einer stetigen Dividendenzahlung in dem Ziele-Kanon einer rückläuigen Verschuldung, der Finanzierung weiteren Wachstums und der Finanzierung möglicher neuer Unternehmenskäufe dauerhaft unterstützen.

Gelsenkirchen, 14. März 2018

Dr. Andreas Bastin (Vorstandsvorsitzender)

Mark Becks (Vorstand)

MASTERFLEX-AKTIE

79

MASTERFLEX-AKTIE

AKTIENINFORMATIONEN

ISIN-Code DE0005492938 Bestandteil folgender CDAX
WKN 549 293 Indizes Prime All Share Index
Aktiengattung Inhaber-Stammaktien Classic All Share Index
Prime Industrial Index
Börsenkürzel MZX Designator Sponsor ICF Bank AG, Lang & Schwarz
Bloomberg-Kürzel MZX GR Broker GmbH, DZ Bank AG
Reuters-Kürzel MZXG.DE Aktienzahl 9.752.460
Marktsegment Prime Standard Rechnerischer Wert am
Grundkapital
1,00 €

Kursentwicklung der Masterlex-Aktie im Vergleich zum SDAX (JANUAR BIS DEZEMBER 2017)

DAS BÖRSENJAHR

Die Masterlex-Aktie zeigte im Jahr 2017 eine hervorragende Wertentwicklung. Der Titel stieg um 32,0 % auf einen Schlusskurs von 8,751 Euro an und konnte den SDAX (Performance: +24,9 %) klar übertrefen. Damit wiederholte sich im vergangenen Jahr die positive Wertentwicklung des Jahres 2016, als die Performance der Masterlex-Aktie (+12,4 %) ebenfalls über dem Vergleichsindex (+6,5 %) gelegen hatte.

Bei unterjähriger Betrachtung ist eine bis zum Sommer laufende, gegenüber dem Index nahezu parallele Entwicklung zu verzeichnen. Auch die am 16. März durchgeführte zehnprozentige Kapitalerhöhung führte nur zu einer kurzfristigen Dämpfung, bei der die Aktie nochmal kurz ihre Tiefstkurse vom Jahresbeginn 2017 berührte. Anschließend durchlief der Titel analog zum Index eine ordentliche Kursrallye, die durch gute Zwischenergebnisse eine zusätzliche Dynamik erhielt. Insbesondere nach Veröfentlichung der Neun-Monatszahlen 2017 war die Aktie stärker gesucht, so dass der Aktienkurs bei vergleichsweise hohen Umsatzvolumina zeitweise auf bis zu 9,50 Euro anstieg. Zum Jahresende beruhigte sich der lebhafte Handel ein wenig, und die Aktie schloss mit einem Kurs von 8,751 Euro.

Auf diesem Niveau bewegte sich der Aktienkurs in den ersten beiden Monaten 2018 seitwärts. Ende Februar konnte die Masterlex-Aktie dann im Vorfeld der Veröfentlichung der vorläuigen Zahlen bis auf einen neuen Höchstkurs 2017/2018 von 9,52 Euro steigen.

LIQUIDITÄT DER MASTERFLEX-AKTIE

Orderbuchumsatz

Mit der guten Kursentwicklung einher ging auch ein deutlich gestiegener Börsenhandel. Der Xetra-Aktienumsatz lag mit einem Volumen von 1,4 Mio. Stück deutlich über dem Niveau des Vorjahres (0,9 Mio. Stück).

Die Gründe hierfür liegen teilweise in einem Wechsel bei den Paketaktionären (siehe Aktionärsstruktur). Darüber hinaus ist das Interesse des Kapitalmarktes an der Masterlex Group insbesondere nach der zehnprozentigen Kapitalerhöhung im März 2017 weiter gestiegen. Zudem ist im Mai 2017 mit der Lang & Schwarz Broker GmbH ein zusätzlicher Designated Sponsor hinzugekommen und betreut die Aktie neben der bislang schon tätigen ICF-Bank AG und der DZ Bank AG. Alles in allem ist dies eine erfreuliche Entwicklung, die wir weiter forcieren werden.

Aktionärsstruktur

Bei den größeren Anteilseignern haben sich im Jahr 2017 einige Verschiebungen ergeben. Anstelle der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, die bis März 3,6 % des Grundkapitals gehalten hatte, engagierte sich im Frühling die Grondbach GmbH stufenweise mit insgesamt 5,6 % der Aktien. Zudem hat die J.F. Müller & Sohn AG ihr Engagement von anfangs 3,1 % durch die vollständige Zeichnung der am 16. März 2017 durchgeführten Kapitalerhöhung auf 11,9 % deutlich ausgebaut. Als Folge dieses per Saldo gestiegenen Paketbesitzes sank der Streubesitz auf knapp 42 %.

2017 2016 2015 2014 2013
Xetra
Höchster Kurs 9,500 6,990 7,410 7,650 7,300
Niedrigster Kurs 6,575 5,453 5,600 6,390 4,800
Eröfnungskurs 6,631 5,806 7,000 7,000 4,999
Schlusskurs 8,751 6,575 5,950 6,970 7,000
Performance der Aktie + 32,0 % + 12,4 % - 15,0 % - 0,4 % + 40,0 %
Ergebnis je Aktie 0,45 0,34 0,22 0,34 0,29
Anzahl Aktien (31.12.) Stück 9.752.460 8.865.874 8.865.874 8.865.874 8.865.874
Anzahl eigene Aktien Stück 134.126 134.126 134.126 134.126 134.126
Marktkapitalisierung (31.12.) Mio. € 84,0 58,2 52,8 61,8 62,1
Streubesitz % 41,8 48,7 51,9 56,7 56,7

Xetra-Börsenkurse, Kapitalisierung und Streubesitz der letzten fünf Jahre

Analysten-Research

Die Masterlex-Aktie wurde während des Jahres 2017 kontinuierlich von mehreren Analysten bzw. Research-Teams begleitet: Zu allen Quartalsmitteilungen bzw. -berichten wurden die Berichte aktualisiert und veröfentlicht. Überwiegend können diese Berichte unter www.MasterlexGroup.com im Bereich Investor Relations/ Analysten heruntergeladen werden.

Die DZ Bank AG gab mehrfach eine Kaufempfehlung für die Aktie mit Kurszielen von anfangs 8,50 Euro bis 9,20 Euro heraus, die bei einem Aktienkurs von 9,25 Euro auf eine "Halten"-Empfehlung angepasst wurde.

Seit mehreren Jahren begleitet das auf Small-Cap-Aktien spezialisierte Haus SMC Research die Masterlex-Aktie. Zuletzt haben die Experten die Aktie mit einem Ziel von 9,30 Euro zum Kauf empfohlen.

Seit zwei Jahren begleitet das Bankhaus Lampe die Entwicklung der Masterlex Group und ihrer Aktie. Zuletzt wurde mit einem Kursziel von 10,50 Euro der Kauf des Titels empfohlen.

Hauptversammlung 2017

Die ordentliche Hauptversammlung fand am 27. Juni 2017 am traditionellen Austragungsort Schloss Horst in Gelsenkirchen statt. Die Präsenz lag bei 63,4 % des Grundkapitals. Dies ist gegenüber dem Vorjahr (55,3 %) erneut eine Steigerung, die auch auf den erhöhten Anteil von Paketaktionären zurückzuführen sein dürfte.

Die zur Beschlussfassung gestandenen Tagesordnungspunkte wurden alle mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Dazu gehörten die Bestellung der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017, eine redaktionelle Satzungsanpassung sowie die Erneuerung von sog. Vorratsbeschlüssen zur Eigenkapitalinanzierung (siehe Abschnitt C III. Sonstige Angaben nach § 289 und § 315 HGB) und schließlich die Gewinnverwendung.

Dividende

Aus dem Bilanzgewinn 2016 von 5,7 Mio. Euro wurde eine Dividende von 0,05 Euro je Stückaktie am 30. Juni 2017 ausgezahlt. Der verbleibende Bilanzgewinn von 5,2 Mio. Euro wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Kapitalmarktkommunikation

Die Masterlex Group plegt eine ofene sowie zeit- und inhaltsgleiche Informationspolitik gegenüber allen Teilnehmern des Kapitalmarktes. Anliegen von Investoren oder Analysten werden zeitnah erfüllt, soweit es die Wettbewerbsposition der Masterlex Group als einer der wenigen börsennotierten Schlauchhersteller zulässt. Auch die Gelegenheit zur Präsentation auf Kapitalmarktkonferenzen wird aktiv genutzt.

Ziel unserer Kapitalmarktkommunikation ist es, über eine regelmäßige Wahrnehmung am Kapitalmarkt zu einer fairen Bewertung der Aktie beizutragen. Ziel der Masterlex Group ist es, die Marktführerschaft in allen adressierten Märkten zu erreichen. Das proitable und nachhaltige Wachstum soll sich auch in der Bewertung der Aktie widerspiegeln.

FINANZKALENDER 2018

29. März Bilanzpressekonferenz, Präsentation des Geschäftsberichtes 2017, Düsseldorf
11. Mai Mitteilung zu Q1/2018
14./15. Mai Analystenkonferenz im Rahmen der Frühjahrskonferenz, Frankfurt/Main
26. Juni Hauptversammlung, Gelsenkirchen
10. August Halbjahresbericht 2018
9. November Mitteilung zu Q3/2018
26. – 28. November Eigenkapitalforum, Frankfurt

Der Finanzkalender ist auf der Internetseite der Gesellschaft (www.MasterlexGroup.com/investorrelations/inanzkalender.html) veröfentlicht und wird dort regelmäßig aktualisiert.

KONZERNABSCHLUSS

I. Konzern-Bilanz 86
II. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 88
III. Konzern-Gesamtergebnisrechnung 89
IV. Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals 90
V. Konzern-Kapitallussrechnung 91

Zur Herstellung perfekter Verbindungsteile für die Luftfahrtindustrie gehört eine umfassende Qualitätsprüfung. So werden die in den Schläuchen verarbeiteten Rohmaterialien beispielsweise auf ihre selbstverlöschenden Eigenschaften hin geprüft. Auch ein so genannter Dichtigkeitstest wird durchgeführt: Schläuche, die in Flugzeugen verbaut werden, müssen nämlich eine nahezu vollkommene Dichtigkeit gewährleisten.

Connecting Values: Verbindungen, die Werte schafen

86

I. KONZERN-BILANZ

Aktiva in T€ Anhang 31.12.2017 31.12.2016
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Immaterielle Vermögenswerte 4, 24 11.233 4.499
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte 4 846 483
Entwicklungsleistungen 4 677 464
Geschäfts- oder Firmenwert 4, 24 9.187 3.258
Geleistete Anzahlungen 4 523 294
Sachanlagen 4 31.413 29.033
Grundstücke und Gebäude 17.047 17.094
Technische Anlagen und Maschinen 10.584 8.802
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.721 2.407
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.061 730
Finanzanlagen 4 78 91
Wertpapiere des Anlagevermögens 78 91
Sonstige Ausleihungen 0 0
Sonstige Vermögenswerte 6 27 49
Sonstige inanzielle Vermögenswerte 6, 17 13 25
Latente Steuern 27 1.546 1.463
44.310 35.160
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Vorräte 5 15.236 13.562
Roh-, Hilfs- und Betriebsstofe 7.633 6.397
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen 955 878
Fertige Erzeugnisse und Waren 6.643 6.266
Geleistete Anzahlungen 5 21
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 6, 7 7.593 7.254
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7 6.777 6.240
Sonstige Vermögenswerte 6 811 1.007
Sonstige inanzielle Vermögenswerte 6, 17 5 7
Ertragsteuererstattungsansprüche 8 492 431
Barmittel und Bankguthaben 9 5.336 3.994
28.657 25.241
Zu Veräußerungszwecken gehaltene Vermögenswerte 6 0 11
28.657 25.252
Summe Aktiva 72.967 60.412

87

I. KONZERN-BILANZ

Passiva in T€ Anhang 31.12.2017 31.12.2016
EIGENKAPITAL
Konzerneigenkapital 10 37.736 29.033
Gezeichnetes Kapital 9.618 8.732
Kapitalrücklage 31.306 26.252
Gewinnrücklagen -1.511 -5.341
Rücklage zur Marktbewertung von Finanzinstrumenten -629 -616
Währungsdiferenzen -1.048 6
Ausgleichsposten für nicht beherrschende Anteile anderer Gesellschafter 11 -340 -332
Summe Eigenkapital 37.396 28.701
LANGFRISTIGE SCHULDEN
Rückstellungen 12 225 197
Finanzverbindlichkeiten 13 18.293 20.694
Sonstige Verbindlichkeiten 15 948 977
Latente Steuern 27 916 849
20.382 22.717
KURZFRISTIGE SCHULDEN
Rückstellungen 12 2.290 2.135
Finanzverbindlichkeiten 13 7.404 2.432
Ertragsteuerverbindlichkeiten 14 984 163
Sonstige Verbindlichkeiten 15, 16 3.434 3.236
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 16 1.964 2.232
Übrige Verbindlichkeiten 15 1.470 1.004
14.112 7.966
Schulden in direktem Zusammenhang mit zur
Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten 15 1.077 1.028
15.189 8.994
Summe Passiva 72.967 60.412

88

II. KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Fortgeführte Geschäftsbereiche in T€ Anhang 2017 2016
1. Umsatzerlöse 18 74.675 66.486
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen
und unfertigen Erzeugnissen
94 -174
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 746 763
4. Sonstige Erträge 19 512 1.041
Betriebsleistung 76.027 68.116
5. Materialaufwand 20 -24.311 -20.804
6. Personalaufwand 23 -28.522 -26.496
7. Abschreibungen -3.182 -2.714
8. Sonstige Aufwendungen 21 -12.931 -12.005
9. Finanzergebnis 25
Finanzierungsaufwendungen -1.192 -1.339
Übriges Finanzergebnis 11 16
10. Ergebnis vor Steuern und nicht operativen Aufwendungen 5.900 4.774
11. Nicht operative Aufwendungen 26 -480 -200
12. Ergebnis vor Steuern 5.420 4.574
13. Ertragsteuern 27 -1.055 -1.156
14. Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 4.365 3.418
Aufgegebene Geschäftsbereiche in T€
15. Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 28 -62 -555
16. Konzernergebnis 4.303 2.863
davon: Nicht beherrschende Anteile -8 -65
davon: Anteil der Aktionäre der Masterlex SE 4.311 2.928
Ergebnis pro Aktie (unverwässert und verwässert)
aus fortgeführten Geschäftsbereichen 29 0,46 0,40
aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 29 -0,01 -0,06
aus fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereichen 29 0,45 0,34

89

III. KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG

in T€ Anhang 2017 2016
Konzernergebnis 4.303 2.863
Sonstiges Ergebnis
Posten, die anschließend in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden,
sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind
1. Währungsgewinne/-verluste aus der Umrechnung ausländischer
Jahresabschlüsse
10 -1.117 33
2. Marktwertänderungen von Finanzinstrumenten -13 -40
3. Ertragsteuern 63 53
4. Sonstiges Ergebnis nach Steuern -1.067 46
5. Gesamtergebnis 3.236 2.909
Gesamtergebnis 3.236 2.909
davon: Nicht beherrschende Anteile -8 -65
davon: Anteil der Aktionäre der Masterlex SE 3.244 2.974

90

IV. ENTWICKLUNG DES KONZERN-EIGENKAPITALS

in T€ Ge
zeich
netes
Kapital
Kapital
rücklage
Gewinn
rücklage
Rück
lage zur
Marktbe
wertung
von
Finanz
instru
menten
Wäh
rungs
diferen
zen
Anteil der
Aktionäre
der
Masterlex
SE
Aus
gleichs
posten
für nicht
beherr
schende
Anteile
Eigen
kapital
Anhang 10 10 10 10 10 11
Eigenkapital
zum 01.01.2016
8.732 26.252 -7.726 -576 -623 26.059 -47 26.012
Ausschüttungen 0 0 0 0 0 0 0 0
Kapitalmaßnahmen 0 0 0 0 0 0 0 0
Übrige Veränderungen 0 0 -543 0 543 0 -220 -220
Gesamtergebnis 0 0 2.928 -40 86 2.974 -65 2.909
Konzernergebnis 0 0 2.928 0 0 2.928 -65 2.863
Sonstiges Ergebnis nach
Ertragsteuern
0 0 0 -40 86 46 0 46
Marktwertänderungen
von Finanzinstrumenten
0 0 0 -40 0 -40 0 -40
Währungsgewinne/
-verluste aus der Um
rechnung ausländischer
Jahresabschlüsse
0 0 0 0 33 33 0 33
Auf das sonstige
Ergebnis entfallende
Ertragsteuern
0 0 0 0 53 53 0 53
Eigenkapital zum
31.12.2017
8.732 26.252 -5.341 -616 6 29.033 -332 28.701
Ausschüttungen 0 0 -481 0 0 -481 0 -481
Kapitalmaßnahmen 886 5.054 0 0 0 5.940 0 5.940
Übrige Veränderungen 0 0 0 0 0 0 0 0
Gesamtergebnis 0 0 4.311 -13 -1.054 3.244 -8 3.236
Konzernergebnis 0 0 4.311 0 0 4.311 -8 4.303
Sonstiges Ergebnis nach
Ertragsteuern
0 0 0 -13 -1.054 -1.067 0 -1.067
Marktwertänderungen
von Finanzinstrumenten
0 0 0 -13 0 -13 0 -13
Währungsgewinne/
-verluste aus der Um
rechnung ausländischer
Jahresabschlüsse
0 0 0 0 -1.117 -1.117 0 -1.117
Auf das sonstige
Ergebnis entfallende
Ertragsteuern
0 0 0 0 63 63 0 63
Eigenkapital zum
31.12.2017
9.618 31.306 -1.511 -629 -1.048 37.736 -340 37.396

91

V. KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

in T€ 2017 2016
Periodenergebnis vor Steuern, Zinsaufwendungen und Finanzerträgen 6.547 5.406
Nicht operative Erträge nicht liquiditätswirksam -90 0
Nicht operative Efekte liquiditätswirksam -390 -200
Ausgaben Ertragsteuern -862 -1.187
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 337 166
Zuschreibungen auf Grundstücke 0 0
Abschreibungen auf Gegenstände des Sachanlagevermögens 2.845 2.548
Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 233 14
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge und Gewinn/Verlust aus
dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
-765 -831
Zunahme/Abnahme der Vorräte -682 -4
Zunahme/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva,
die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
1.225 1.264
Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva,
die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
-52 -957
Cashlow aus laufender Geschäftstätigkeit 8.346 6.219
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens 8 9
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte -747 -759
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -3.926 -8.047
Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen -8.755 0
Einzahlungen aus Rückführung von Finanzanlagen 0 135
Auszahlungen für Investitionen Finanzanlagen 0 0
Cashlow aus der Investitionstätigkeit -13.420 -8.662
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen (Kapitalerhöhung, Verkauf eigener Anteile) 5.940 0
Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter
(Dividenden, Erwerb eigener Anteile)
-481 0
Zins- und Dividendeneinnahmen 8 5
Zinsausgaben -1.059 -1.361
Auszahlungen aus dem Kauf von Wertpapieren/Festgeld 0 -32
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 9.000 28.500
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten -6.537 -25.295
Cashlow aus der Finanzierungstätigkeit 6.871 1.817
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands 1.797 -626
Wechselkursbedingte und sonstige Wertänderungen des Finanzmittelbestands -1.054 629
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 4.005 4.002
Veränderung Konsolisierungskreis 588 0
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 5.336 4.005

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Connecting Values: Verbindungen, die Werte schafen

KONZERN-ANHANG

Konzern-Anlagespiegel 140

KONZERN-ANHANG

1. GRUNDLAGEN DER BERICHTERSTATTUNG

Grundlagen der Darstellung

Die Masterlex SE als Mutterunternehmen des Konzerns ist im Handelsregister beim Amtsgericht Gelsenkirchen unter der Nr. HRB 11744 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Gelsenkirchen (Deutschland). Die Anschrift lautet Masterlex SE, Willy-Brandt-Allee 300, 45891 Gelsenkirchen. Die Satzung besteht in der Fassung vom 27. Juni 2017. Der Name der Gesellschaft lautet Masterlex SE.

Der vorliegende Konzernabschluss wird unter Anwendung von § 315 e HGB ("Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards") im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung Internationaler Rechnungslegungsstandards in der EU anzuwenden sind. Diese umfassen die zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 verplichtend anzuwendenden IAS, IFRS sowie die entsprechenden Interpretationen (SIC/IFRIC). Die Vorjahreszahlen sind nach den gleichen Grundsätzen ermittelt worden.

Es werden die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Gesamtergebnisrechnung, die Veränderungen des Eigenkapitals und die Kapitallussrechnung gezeigt. Im Anhang ist zudem die Segmentberichterstattung enthalten.

Verschiedene Posten der Konzern-Bilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung werden aus Gründen einer anschaulicheren Darstellung zusammengefasst und im Konzern-Anhang entsprechend erläutert. Vermögenswerte und Schulden sind in lang- und kurzfristig aufgegliedert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Konzern-Kapitallussrechnung wird in Bezug auf den Cashlow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode und in Bezug auf den Cashlow aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit nach der direkten Methode erstellt.

Der Konzernabschluss ist in Euro (€) aufgestellt. Alle Beträge einschließlich der Vorjahreszahlen werden in Tausend Euro (TEuro) angegeben. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert geringfügige Diferenzen ergeben. Die Einzelabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.

Der Vorstand der Masterlex SE hat diesen Abschluss am 14. März 2018 zur Veröfentlichung freigegeben. Die Billigung erfolgte in der Aufsichtsratssitzung am 14. März 2018.

2. GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss der Masterlex SE werden alle Gesellschaften einbezogen, bei denen die Masterlex SE entweder direkt oder indirekt über die Stimmrechtsmehrheit verfügt oder anderweitig unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an voll konsolidiert, zu dem die Möglichkeit eines beherrschenden Einlusses auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, zu dem der beherrschende Einluss endet.

95

Zum 31. Dezember 2017 umfasst der Konsolidierungskreis neben der Masterlex SE 8 inländische (Vorjahr: 8) und 11 ausländische (Vorjahr: 11) Tochterunternehmen. Die in der nachfolgenden Übersicht dargestellten Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 voll einbezogen:

Bezeichnung der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Anteil
Masterlex
in %
Masterlex SARL Frankreich Béligneux 80
Masterlex Technical Hoses Ltd. Großbritannien Oldham 100
Masterduct Holding, Inc.* Vereinigte Staaten von Amerika Houston 100
• Flexmaster USA, Inc. Vereinigte Staaten von Amerika Houston *
100
• Masterduct, Inc. Vereinigte Staaten von Amerika Houston *
100
• Masterduct Holding S.A., Inc. Vereinigte Staaten von Amerika Houston *
100
• Masterduct Brasil LTDA. Brasilien Santana de Parnaiba *
100
Novoplast Schlauchtechnik GmbH Deutschland Halberstadt 100
FLEIMA-PLASTIC GMBH Deutschland Wald-Michelbach 100
Masterlex Handelsgesellschaft mbH Deutschland Gelsenkirchen 100
Masterlex Česko s.r.o. Tschechische Republik Plana 100
M & T Verwaltungs GmbH* Deutschland Gelsenkirchen 100
• Matzen & Timm GmbH Deutschland Norderstedt *
100
Masterlex Scandinavia AB Schweden Kungsbacka 100
Masterlex Vertriebs GmbH Deutschland Gelsenkirchen 100
• APT Advanced Polymer Tubing GmbH Deutschland Neuss *
100
Masterlex Asia Holding GmbH* Deutschland Gelsenkirchen 80
• Masterlex Asia Pte. Ltd. Singapur Singapur *
100
• Masterlex Hoses (Kunshan) Co., Ltd. Volksrepublik China Kunshan *
100

*= Teilkonzern

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Konsolidierungskreis verändert. Die im Vorjahreskonzernabschluss konsolidierte Masterlex Entwicklungs GmbH, Gelsenkirchen, wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2017 auf die Masterlex Vertriebs GmbH verschmolzen. Dies hatte keine Folgen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Demgegenüber wurde die APT Advanced Polymer Tubing GmbH zum Erwerbszeitpunkt 4. Januar 2017 erstkonsolidiert und ist demzufolge zum 31. Dezember 2017 erstmals Bestandteil des Konsolidierungskreises.

Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschafungskosten des Erwerbs bemessen sich nach den hingegebenen Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquivalenten sowie den beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte, ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt, zuzüglich der dem Erwerb direkt zurechenbaren Kosten. Anpassungen der Anschafungskosten durch Eintritt künftiger Ereignisse werden in Abhängigkeit von Eintrittswahrscheinlichkeit und der hinreichend verlässlichen Schätzung bereits im Erwerbszeitpunkt berücksichtigt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identiizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden werden bei der Erstkonsolidierung mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Transaktionszeitpunkt bewertet, unabhängig von eventuell bestehenden Minderheitsanteilen.

Der Teil der Anschafungskosten, der den erworbenen Anteil an dem zu beizulegenden Zeitwerten bewerteten Nettovermögen des Tochterunternehmens übersteigt, wird als Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert. Sind die Kosten des Erwerbs geringer als das zu beizulegenden Zeitwerten bewertete erworbene Nettovermögen des Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

96

Die nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Einzelabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden an die Erfordernisse der Rechnungslegungsvorschriften nach IFRS angepasst.

Einige in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen machen von Teilen der Befreiungsvorschriften des § 264 Absatz 3 HGB Gebrauch. Eine Liste der diese Befreiungsregelungen in Anspruch nehmenden Gesellschaften indet sich in Abschnitt 40.

Konsolidierung

Konzerninterne Forderungen, Schulden sowie Aufwendungen und Erträge aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden – mit Ausnahme der Aufwendungen und Erträge zwischen den fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereichen – eliminiert.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach IFRS 3 durch Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen. Dabei wird das Eigenkapital der erworbenen Tochterunternehmen zum Erwerbszeitpunkt unter Berücksichtigung der beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten, latenter Steuern und eines eventuellen Geschäfts- oder Firmenwerts zu diesem Zeitpunkt ermittelt.

Währungsumrechnung

Die Konzernunternehmen stellen ihre Jahresabschlüsse auf Basis ihrer jeweiligen funktionalen Währung auf.

Fremdwährungsgeschäfte der einbezogenen Unternehmen werden mit dem Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag an den geltenden Wechselkurs angepasst. Die dabei entstehenden Währungsgewinne und -verluste aus diesen Posten werden grundsätzlich ergebniswirksam unter den sonstigen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen.

Alle Abschlüsse der Gesellschaften, die eine von der Berichtswährung abweichende funktionale Währung haben, werden in die Berichtswährung des Masterlex-Konzernabschlusses umgerechnet. Dabei werden Vermögenswerte und Schulden der einbezogenen Unternehmen mit den Mittelkursen am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung dieser Unternehmen erfolgt zu gleitenden Jahresdurchschnittskursen. Sofern der Durchschnittskurs keine sinnvolle Approximation der tatsächlichen Transaktionskurse darstellt, erfolgt eine Umrechnung zu den jeweiligen Transaktionskursen. Entstehende Umrechnungsdiferenzen werden in einen separaten Posten im Eigenkapital eingestellt und fortgeführt. Zum 31. Dezember 2017 beliefen sich diese Diferenzen auf -1.048 TEuro (Vorjahr: 6 TEuro).

Geschäfts- und Firmenwerte aus dem Erwerb ausländischer Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung von der Berichtswährung abweicht, und die Anpassungen aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert werden als Vermögenswerte dieser Unternehmen zum Stichtagskurs umgerechnet.

97

Für die Währungsumrechnung wurden u. a. folgende Wechselkurse zum Abschlussstichtag zugrunde gelegt:

In € 31.12.2017
1 Englisches Pfund (£) 1,1271
1 US-Dollar (\$) 0,8338
1 Brasilianischer Real (BRL) 0,2517
1 Tschechische Krone (CZK) 0,0392
1 Schwedische Krone (SEK) 0,1016
1 Singapur-Dollar (SGD) 0,6241
1 Renminbi (CNY) 0,1281

Die Ertrags- und Aufwandsposten einschließlich des Jahresüberschusses wurden mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet:

In € 2017
1 Englisches Pfund (£) 1,1414
1 US-Dollar (\$) 0,8855
1 Brasilianischer Real (BRL) 0,2775
1 Tschechische Krone (CZK) 0,0380
1 Schwedische Krone (SEK) 0,1038
1 Singapur-Dollar (SGD) 0,6418
1 Renminbi (CNY) 0,1311

Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten sowohl selbsterstellte als auch erworbene Vermögenswerte. Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte umfassen aktivierte Eigenleistungen und werden mit den Kosten angesetzt, die nach dem Zeitpunkt der Feststellung der technologischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit, aber bis zur Fertigstellung entstanden sind. Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte umfassen neben Konzessionen, Lizenzen, gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten und Werten auch Technologien. Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschafungskosten aktiviert.

Sofern die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswertes bestimmbar ist, wird dieser linear über seine Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Wertansatz eines immateriellen Vermögenswertes wird überprüft, sofern dieser infolge von Ereignissen oder veränderten Umständen voraussichtlich wertgemindert ist. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Die Durchführung des Werthaltigkeitstests erfolgt analog zur Vorgehensweise beim Sachanlagevermögen. Zuvor erfasste Wertminderungen müssen bei Wegfall der Wertminderungsgründe zurückgenommen werden. Eine Rücknahme erfolgt dabei bis maximal zur Höhe der fortgeführten historischen Anschafungs- oder Herstellungskosten.

Geschäfts- oder Firmenwerte

Der Geschäfts- oder Firmenwert aus Unternehmenszusammenschlüssen wird als immaterieller Vermögenswert angesetzt.

Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird mindestens einmal jährlich zum Geschäftsjahresende sowie bei Anzeichen einer geminderten Werthaltigkeit auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ("Cash Generating Unit") überprüft. Hierbei wird der erzielbare Betrag der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten dem Buchwert einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwertes gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag entspricht dem internen Nutzungswert oder dem höheren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Übersteigt der Buchwert der Vermögenswerte der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag, liegt in Höhe der Diferenz eine Wertminderung vor, die ergebniswirksam zu erfassen ist.

Ein Wertminderungsbetrag ist vom Geschäfts- oder Firmenwert abzuziehen. Ein den Geschäfts- oder Firmenwert übersteigender Betrag ist proportional zu den Buchwerten auf die anderen Vermögenswerte der zu testenden Einheit zu verteilen.

Der Nutzungswert der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird im vierten Quartal eines jeden Geschäftsjahres nach dem "Discounted-Cashlow"-Verfahren ermittelt. Die Schätzung eines Verkaufspreises ist nur erforderlich, wenn der Nutzungswert unter dem Buchwert liegt.

Sachanlagen

Als Sachanlagen werden alle materiellen Vermögenswerte ausgewiesen, die für Zwecke der Herstellung oder Lieferung von Gütern und Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke und die erwartungsgemäß länger als eine Periode genutzt werden.

Die Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden zu Anschafungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen sowie zuzüglich Wertaufholungen angesetzt.

Der Wertansatz von Sachanlagevermögen wird überprüft, wenn dieser infolge von Ereignissen oder veränderten Umständen voraussichtlich wertgemindert ist. Die Werthaltigkeit wird durch den Vergleich des Buchwerts des Vermögenswerts mit seinem erzielbaren Betrag beurteilt ("Impairment"-Test). Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, erfolgt eine Abwertung. Zur Beurteilung der Wertminderung werden die Vermögenswerte auf der niedrigsten Stufe gruppiert, für die sich Zahlungsströme separat identiizieren lassen. Entfällt in der Folgezeit der Grund für eine Wertminderung, wird eine Wertaufholung bis maximal zur Höhe der fortgeschriebenen historischen Anschafungs- oder Herstellungskosten vorgenommen.

Nutzungsdauern

Den Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen wurden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

Nutzungsdauer Abschreibungs
methode
Software 3 Jahre Linear
Lizenzen und ähnliche Rechte über
Vertragslaufzeit
Linear
Gebäude/Gebäudeteile 10–50 Jahre Linear
Technische Anlagen und Maschinen 2–18 Jahre Linear
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2–10 Jahre Linear

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen umfassen Wertpapiere und inanzielle Forderungen (außer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen).

99

Als Wertpapier verbriefte Fremdkapitaltitel, bei denen die Absicht besteht, sie bis zu ihrer Endfälligkeit zu halten, werden unter Anwendung der Efektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschafungskosten bewertet. Alle übrigen Wertpapiere werden zum Zeitwert bewertet, wobei Wertschwankungen erfolgsneutral erfasst werden.

Die inanziellen Forderungen werden unter Anwendung der Efektivzinsmethode zu fortgeführten Anschafungskosten bewertet.

Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken, insbesondere zur Risikominderung von Zinsschwankungen, die sich aus Finanzierungsgeschäften ergeben, und zur Absicherung von Währungsrisiken sowie Preisänderungen eingesetzt. Sie werden stets zum Zeitwert bilanziert. Die Zeitwertschwankungen werden erfolgswirksam erfasst.

Sowohl für die erstmalige bilanzielle Erfassung als auch für die bilanzielle Ausbuchung von inanziellen Vermögenswerten ist der Erfüllungstag relevant. Sie werden angesetzt, sobald Masterlex Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Die Ausbuchung erfolgt, sobald das Recht zum Erhalt von Geld oder einem anderen inanziellen Vermögenswert durch Zahlung, Erlass, Verjährung, Aufrechnung oder sonstige Weise erlischt oder das Recht auf eine andere Person übertragen wurde, wobei die Risiken auf den Erwerber übergegangen sind.

Zu jedem Bilanzstichtag werden Anhaltspunkte für eine Wertminderung inanzieller Vermögenswerte oder einer Gruppe inanzieller Vermögenswerte überprüft. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Mit Ausnahme der Eigenkapitalinstrumente werden inanzielle Vermögenswerte bei Wegfall der Wertminderungsgründe erfolgswirksam zugeschrieben.

Latente Steuern

Für sämtliche temporären Diferenzen zwischen den Wertansätzen der jeweiligen nationalen Steuerbilanzen und den in den Konzernabschluss einließenden IFRS-Bilanzen werden im Grundsatz aktivische und passivische latente Steuern gebildet. Daneben werden aktivische latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gebildet. Der Ansatz der aktivischen latenten Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen erfolgt nur in dem Umfang, in dem zukünftig ein ausreichend zu versteuerndes Ergebnis wahrscheinlich ist.

Entsprechend den IFRS werden Wertansätze, die allein auf steuerlichen Vorschriften beruhen, im Konzernabschluss nicht berücksichtigt.

Vorräte

Die Vorräte sind zu dem niedrigeren Wert aus Anschafungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Der Großteil des Vorratsvermögens wird dabei nach der FIFO (First In – First Out)-Methode bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten die durch die Produktion veranlassten Fertigungs- und Materialgemeinkosten und Abschreibungen sowie produktionsbezogene Verwaltungskosten, jedoch keine Fremdkapitalkosten. Der Nettoveräußerungswert bestimmt sich als geschätzter Verkaufserlös abzüglich der noch anfallenden Kosten bis zur Fertigstellung und Kosten des Vertriebs. Zuvor erfasste Wertminderungen müssen bei Wegfall der Wertminderungsgründe zurückgenommen werden. Eine Zuschreibung erfolgt dabei bis maximal zur Höhe der fortgeführten historischen Anschafungs- oder Herstellungskosten.

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden mit den fortgeführten Anschafungskosten bewertet, die aufgrund der kurzen Laufzeiten eine angemessene Schätzung des Marktwertes darstellen. Liegen objektive substanzielle Hinweise für eine Wertminderung vor, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Derartige Hinweise für das Vorliegen einer Wertminderung sind beispielsweise eine Verschlechterung der Bonität eines Schuldners und damit verbundene Zahlungsstockungen oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit. Erforderliche Wertberichtigungen orientieren sich am tatsächlichen Ausfallrisiko. Die Forderungen umfassen Finanzforderungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen.

Barmittel und Bankguthaben

Die Barmittel und Bankguthaben umfassen hauptsächlich die Bankguthaben, Kassenbestände sowie noch nicht gutgeschriebene Schecks und werden zum Nominalwert bilanziert, der dem Marktwert entspricht. Flüssige Mittel in Fremdwährungen wurden zum Stichtagskurs umgerechnet.

Gezeichnetes Kapital

Stammaktien werden als Eigenkapital klassiiziert. Eigene Anteile werden von dem auf die Anteilseigner der Masterlex SE entfallenden Eigenkapital abgezogen.

Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige Verplichtung (rechtlicher oder faktischer Natur) aus einem vergangenen Ereignis hat und es wahrscheinlich ist, dass der Konzern verplichtet sein wird, diese Verplichtung zu erfüllen, und eine verlässliche Schätzung des Betrages möglich ist. Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der beste Schätzwert am Bilanzstichtag für die hinzugebende Leistung unter Berücksichtigung der der Verplichtung zugrundeliegenden Risiken und Unsicherheiten, um die gegenwärtige Verplichtung zu erfüllen. Kann davon ausgegangen werden, dass Teile oder der gesamte zur Erfüllung der Rückstellung notwendige wirtschaftliche Nutzen durch einen außenstehenden Dritten erstattet wird, wird dieser Anspruch als Vermögenswert aktiviert, wenn diese Erstattung so gut wie sicher ist und ihr Betrag zuverlässig geschätzt werden kann.

Unter den sonstigen Verplichtungen gegenüber Arbeitnehmern werden alle kurzfristig fälligen Leistungen erfasst. Die kurzfristig fälligen Verplichtungen gegenüber Arbeitnehmern werden im Allgemeinen spätestens 12 Monate nach Ende der erbrachten Leistung in voller Höhe fällig. Zu ihnen gehören unter anderem Löhne, Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge, bezahlter Urlaub sowie Erfolgsbeteiligungen. Sie werden zeitkongruent mit der vergüteten Arbeitsleistung aufwandswirksam. Am Bilanzstichtag wird der Teil des Aufwands, der die bereits geleisteten Zahlungen übersteigt, als abgegrenzte Schuld ausgewiesen.

Die Bildung von Gewährleistungsrückstellungen basiert sowohl auf dem tatsächlich angefallenen Gewährleistungsaufwand in der Vergangenheit als auch auf dem evaluierten Gesamtrisiko unseres Produktportfolios. Zusätzlich werden Rückstellungen gebildet, wenn ein Garantiefall bekannt und ein Verlust wahrscheinlich wird. Rückgrifsforderungen gegen Zulieferer werden aktiviert, sofern deren Leistungen einer Garantie unterliegen und der Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit durchgesetzt werden kann.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschafungskosten angesetzt. Die Ermittlung dieser Anschafungskosten erfolgt mittels der Efektivzinsmethode. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen werden in Höhe des zu Beginn des Leasingverhältnisses beizulegenden Zeitwerts des Leasinggegenstands oder des Barwerts der Mindestleasingraten, sofern dieser Wert niedriger ist, passiviert. Die Verbindlichkeiten umfassen Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten.

Finanzinstrumente

In der Bilanz der Masterlex SE erfasste Finanzinstrumente umfassen insbesondere liquide Mittel, zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Zum Handel bestimmte Finanzinstrumente, insbesondere Derivate, werden zu Marktwerten bilanziert, Veränderungen in den Marktwerten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere werden zu Marktwerten bilanziert, wobei unrealisierte Veränderungen in den Marktwerten in der Rücklage zur Marktbewertung von Finanzinstrumenten erfasst und als gesonderter Teil des Eigenkapitals ausgewiesen werden. Durch den Vorstand wird die entsprechende Zuordnung der Finanzinstrumente zum Zeitpunkt des Erwerbs festgelegt und zu jedem Bilanzstichtag neu geprüft. Der Ausweis der im Konzern gehaltenen Wertpapiere erfolgt im Finanzanlagevermögen.

101

Insgesamt bestehen bei allen übrigen bilanzierten Finanzinstrumenten keine wesentlichen Abweichungen der Buchwerte von ihren Marktwerten. Der Konzern hält liquide Mittel bei verschiedenen Kreditinstituten und richtet seine Risikostrategie auf eine Beschränkung der Abhängigkeit von einem Kreditinstitut aus. Die Kontrolle des Finanzrisikos im Zusammenhang mit Kunden erfolgt durch eine dauernde Bonitätsprüfung der Kunden.

Wesentliche über die Buchwerte inanzieller Aktiva hinausgehende Ausfallrisiken bestehen nicht.

Ertragsrealisierung

Die Erlöse aus dem Verkauf von Produkten werden mit Lieferung und Übertragung des Eigentums realisiert. Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung bewertet. Keine Umsätze werden ausgewiesen, wenn wesentliche Risiken bezüglich des Erhalts der Gegenleistung oder einer möglichen Warenrückgabe bestehen. Kundenboni, Skonti, Preisnachlässe oder Rabatte schmälern die Umsatzerlöse.

Zinserträge werden unter Beachtung des Efektivzinssatzes und der Höhe der Restforderung zeitproportional über die Restlaufzeit in den Finanzierungserträgen erfasst.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten sind in der Periode als Aufwand erfasst worden, in der sie angefallen sind.

Forschung und Entwicklung

Aufwendungen für Forschung werden unmittelbar aufwandswirksam berücksichtigt. Entwicklungsaufwendungen, die auf eine wesentliche Weiterentwicklung eines Produktes oder Prozesses abzielen, werden aktiviert, wenn das Produkt oder der Prozess technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, die Entwicklung vermarktbar ist, die Aufwendungen zuverlässig bewertbar sind und ausreichende Ressourcen zur Fertigstellung des Entwicklungsprojektes verfügbar sind. Alle übrigen Entwicklungsaufwendungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Aktivierte Entwicklungsaufwendungen abgeschlossener Projekte werden zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen ausgewiesen.

Öfentliche Zuwendungen

Zuwendungen der öfentlichen Hand werden zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn der Konzern die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der Zuwendung erfüllt. Öfentliche Aufwandszuschüsse werden über den Zeitraum erfasst, in dem die entsprechenden Kosten, für deren Ausgleich sie zugesprochen wurden, anfallen. Öfentliche Zuwendungen für Investitionen werden in einen Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und abschreibungsproportional über die Nutzungsdauer aufgelöst.

Schätzungen

Die Erstellung der Abschlüsse erfordert, dass Einschätzungen und Annahmen getrofen werden, die sich auf die Vermögenswerte, die Verbindlichkeiten, die Rückstellungen, die aktivischen und passivischen latenten Steuern, die Erträge und Aufwendungen sowie den Ausweis der Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten auswirken. Obwohl die Einschätzungen und Annahmen sorgfältig und gewissenhaft vorgenommen werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die sich tatsächlich einstellenden Beträge von den Schätzungen abweichen.

Faktoren, die eine negative Abweichung von den Erwartungen verursachen können, betrefen beispielsweise eine Verschlechterung der Weltwirtschaft, Entwicklungen der Währungskurse und Zinssätze sowie wesentliche Gerichtsverfahren und Änderungen von umweltrechtlichen bzw. sonstigen gesetzlichen Bestimmungen. Produktionsfehler, Verluste von wesentlichen Kunden sowie steigende Finanzierungskosten können gleichfalls den zukünftigen Erfolg des Konzerns beeinträchtigen.

102

Im Folgenden werden mögliche Efekte von Schätzungsänderungen auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden dargestellt:

a. Entwicklungsleistungen

Zur Ermittlung der Werthaltigkeit der aktivierten Beträge hat die Unternehmensleitung Annahmen über die Höhe der künftig zu erwartenden Cashlows aus den Vermögenswerten, über den Zeitraum des Zulusses von erwarteten zukünftigen Cashlows, die die Vermögenswerte generieren, und der anzuwendenden Zinssätze vorzunehmen. Zum Bilanzstichtag wurden Schätzungen bestmöglich ermittelt (siehe Abschnitt 4).

b. Geschäfts- oder Firmenwert

Der Konzern untersucht jährlich, ob eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes vorliegt. Der erzielbare Betrag von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ("Cash Generating Unit") wurde auf Basis des Nutzungswertes ermittelt. Den Berechnungen der Nutzungswerte liegen Annahmen des Vorstands zugrunde (siehe Abschnitt 24).

c. Latente Steuern

Bei der Einschätzung der Werthaltigkeit der aktivischen latenten Steuern beurteilt das Management, in welchem Ausmaß mehr Gründe für als gegen eine Realisierung sprechen. Ob die aktivischen latenten Steuern tatsächlich realisiert werden können, hängt davon ab, ob zukünftig in ausreichendem Maß steuerliches Einkommen erwirtschaftet wird, das gegen die steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden kann. Hierfür betrachtet das Management die Zeitpunkte des Abbaus der passivischen latenten Steuern sowie die zukünftig erwarteten steuerlichen Einkommen. Auf Grundlage der erwarteten zukünftigen Geschäftsentwicklung geht das Management von der Realisierbarkeit der aktivierten latenten Steuern aus (siehe Abschnitt 27).

d. Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten

Änderungen in der Wahrscheinlichkeitsschätzung einer gegenwärtigen Verplichtung oder eines wirtschaftlichen Ressourcenablusses können dazu führen, dass bislang als Eventualverbindlichkeiten eingestufte Sachverhalte als Rückstellung zu passivieren sind bzw. Rückstellungsbeträge sich ändern (siehe Abschnitt 12).

Annahmen und Schätzungen sind zudem für Wertminderungen auf zweifelhafte Forderungen sowie Eventualschulden und sonstige Rückstellungen erforderlich, weiterhin bei der Bestimmung des beizulegenden Wertes von langlebigen Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten und der Bestimmung des Nettoveräußerungswertes von Vorräten.

Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getrofenen Annahmen und Schätzungen abweichen, so dass eine wesentliche Anpassung des Buchwertes der betrofenen Vermögenswerte bzw. Schulden erforderlich ist. Änderungen von Schätzungen werden nach IAS 8 zum Zeitpunkt der besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

Neue Rechnungslegungsvorschriften

Von der Möglichkeit, neue Standards, Überarbeitungen von Standards sowie Interpretationen, die am 31. Dezember 2017 bereits verabschiedet und von der Europäischen Union bis zur Freigabe des Konzernabschlusses übernommen waren, vorzeitig anzuwenden, wurde kein Gebrauch gemacht.

Die folgenden Interpretationen wurden vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedet und sind im laufenden Geschäftsjahr erstmals anzuwenden:

  • IAS 12 Änderungen in Bezug auf den Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste
  • IAS 7 Änderungen als Ergebnis der Angabeinitiative

sowie die Änderung im Rahmen des jährlichen "Improvement"-Projektes Zyklus 2014-2016 in Bezug auf IFRS 12 (Klarstellung des Anwendungsbereichs).

103

Die erstmalige Anwendung der Vorschriften wurde im Rahmen der Aufstellung berücksichtigt bzw. hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss der Masterlex SE.

Für die Aufstellung des IFRS-Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 waren folgende Rechnungslegungsstandards und Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards bereits veröfentlicht, jedoch noch nicht verplichtend anzuwenden:

  • IFRS 9 Finanzinstrumente Klassiizierung und Bewertung
  • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
  • IFRS 2 Änderungen in Bezug auf bestimmte Fragestellungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungen mit Barausgleich
  • IFRS 4 Änderungen in Bezug auf die Wechselbeziehung zwischen IFRS 4 und IFRS 9 IFRS 16 Leasingverhältnisse
  • IFRS 15 Klarstellung zu IFRS 15 (Identiizierung von Leistungsverplichtungen/Prinzipal/ Agent-Erwägungen und Lizenzen)

Der neue Standard zu den Finanzinstrumenten IFRS 9 wurde seitens des IASB im Juli 2014 in seiner inalen Version veröfentlicht. Die neuen Regelungen umfassen insbesondere für inanzielle Vermögenswerte grundlegende Änderungen zu deren Klassiizierung und Bewertung, die künftig auf den Ausprägungen des Geschäftsmodells sowie den vertraglichen Zahlungsströmen beruhen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Erfassung von Wertminderungen dahingehend geändert, dass diese nun nicht mehr auf eingetretenen Verlusten (incurred loss model) basieren sollen, sondern auch auf bereits erwarteten Verlusten (expected loss model). Darüber hinaus erfolgte eine Überarbeitung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen insoweit, dass diese stärker an der ökonomischen Risikosteuerung des Unternehmens auszurichten seien. Mit der vollständigen Überarbeitung des IAS 39 durch den IFRS 9 ergeben sich zusätzliche Angabeplichten.

Der Erstanwendungszeitpunkt ist für das erste am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahr festgelegt worden. Die erstmalige Anwendung hat retrospektiv zu erfolgen, wobei Vereinfachungsmöglichkeiten vorgesehen sind. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Übernahme des Standards in europäisches Recht erfolgte im November 2016. Die Neuregelungen werden aus heutiger Sicht für den Masterlex-Konzern zu einer Neuklassiizierung seiner inanziellen Vermögenswerte führen. Die Neuregelungen zu den inanziellen Verbindlichkeiten werden für den Masterlex-Konzern voraussichtlich keine wesentlichen Konsequenzen haben. Weitere qualitative und quantitative Efekte können sich aus der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ergeben. Aus der Anwendung des neuen Wertminderungsmodells werden sich keine wesentlichen Änderungen bei der Erfassung von Wertberichtigungen ergeben, da die Forderungen ausschließlich kurzfristige Fälligkeiten aufweisen.

Im Mai 2014 hat das IASB den Standard IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" mit der Zielsetzung verabschiedet, die bisher in verschiedenen Standards und Interpretationen enthaltenen Regelungen zur Umsatzrealisierung in einem Standard zusammenzuführen. Dabei gilt IFRS 15 branchenübergreifend für sämtliche Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden, es sei denn, diese Verträge fallen in den Anwendungsbereich eines anderen Standards, wie beispielsweise Leasingverhältnisse, Versicherungsverträge und Finanzinstrumente. Die Ermittlung sowohl der Höhe als auch des Zeitpunkts beziehungsweise des Zeitraums der Umsatzrealisierung erfolgt anhand der folgenden fünf Schritte:

  • (1) Identiizierung der Verträge mit Kunden,
  • (2) Identiizierung von vertraglichen Leistungsverplichtungen,
  • (3) Bestimmung des Transaktionspreises,
  • (4) Aufteilung des Transaktionspreises auf die vertraglichen Leistungsverplichtungen,
  • (5) Umsatzrealisierung, wenn (oder sobald) eine Leistungsverplichtung erfüllt wurde.

104

Neben diesem grundsätzlichen Modell sind im IFRS 15 eine Reihe weiterer Sachverhalte, wie beispielsweise Vertragskosten und Vertragsmodiikationen, geregelt, sowie zusätzliche Angabeplichten für den Anhang aufgeführt. Der neue Standard ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, erstmals verplichtend anzuwenden, wobei eine vorzeitige Anwendung möglich ist. Die Übernahme des Standards durch die EU erfolgte im September 2016. Der Masterlex-Konzern wird das Wahlrecht einer vorzeitigen Anwendung nicht in Anspruch nehmen. Nach heutiger Sicht wird für den Masterlex-Konzernabschluss davon ausgegangen, dass sich keine wesentlichen Änderungen in der Abbildung von Umsatzerlösen ergeben werden, weil die Art der vertraglichen Leistungsverplichtung und die Erlöserfassung bei Erfüllung der Leistungsverplichtung im Vergleich zur bisherigen Methode bei der Umsatzrealisation keine Auswirkung auf den Zeitpunkt des Übergangs der Kontrolle an Gütern auf den Kunden haben.

Mit dem im Januar 2016 vom IASB verabschiedeten Standard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" sind im Wesentlichen neue Regelungen zur Klassiizierung von Leasingverträgen beim Leasingnehmer vorgesehen. Damit wird der bislang geltende Risk-and-Rewards-Ansatz zugunsten einer bilanziellen Erfassung sämtlicher Leasingverhältnisse in Form eines Nutzungsrechts (right-of-use asset) und einer entsprechend korrespondierenden Leasingverplichtung aufgegeben. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur für Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten oder bei geringwertigen Vermögenswerten. Im Gegensatz dazu klassiizieren die Leasinggeber weiterhin in Abwägung von Chancen und Risiken am Leasinggegenstand in Operating- oder Finanzierungs-Leasing. Der neue Standard IFRS 16 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, erstmals verplichtend anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist grundsätzlich möglich. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Aufgrund des derzeitigen Bestands an Operating-Leasing wäre ein Anstieg bei den Vermögenswerten und Schulden in der Bilanz zu verzeichnen. Weitere Auswirkungen auf den Masterlex-Konzern werden derzeit untersucht.

Die folgenden vom IASB veröfentlichten Rechnungslegungsstandards und vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) herausgegebenen Interpretationen sowie Änderungen von Standards und Interpretationen bedürfen noch der Übernahme in europäisches Recht durch die EU und werden derzeit noch nicht angewendet:

  • IAS 40 Änderungen in Bezug auf als Finanzanlagen gehaltene Immobilien
  • IFRIC 22 Anteilsbasierte Vergütungen
  • IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung
  • IAS 28 Änderungen in Bezug auf langfristige Beteiligungen
  • IFRS 9 Änderungen in Bezug auf Vorfälligkeitsoptionen
  • IAS 19 Änderungen in Bezug auf Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen
  • IFRS 17 Bilanzierung von Versicherungsverträgen

sowie die Änderungen an diversen IFRSs im Rahmen des jährlichen "Improvement"-Projektes Zyklus 2015-2017.

IFRS 10, IAS 28 Änderungen in Bezug auf die Veräußerung oder Einbringung von Vermögens werten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures*

* Der ursprünglich vorgesehene Erstanwendungszeitraum wurde auf unbestimmte Zeit verschoben und ist durch das IASB neu festzulegen.

3. UNTERNEHMENSKAUF

Am 4. Januar 2017 erfolgte der Erwerb sämtlicher Anteile an dem Fluorpolymer-Spezialisten APT Advanced Polymer Tubing GmbH, Neuss. Die Anteile am Stammkapital entsprechen den Stimmrechten. Der Kaufpreis in Höhe von 8,755 Mio. Euro wurde in bar entrichtet. Bedingte Gegenleistungen oder Entschädigungsansprüche bestehen nicht.

Die APT GmbH ist spezialisiert auf die Herstellung von Hightech-Schläuchen aus FEP (Fluoriertes Ethylen-Propylen), PFA (Perluoralkoxy) und PTFE (Polytetraluorethylen) sowie weiteren voll- und teilluorierten Polymeren. Mit dem Erwerb ergänzt die Masterlex Group die technologische Kompetenz um weitere hochinteressante Kunststofe für technische Verbindungslösungen und kann somit ein noch größeres Spektrum an innovativen Produktvarianten anbieten.

Die Anschafungskosten für das erworbene Nettovermögen der APT Advanced Polymer Tubing GmbH betrugen 8,755 Mio. Euro. Im Zusammenhang mit dem Erwerb sind in 2017 Kosten in Höhe von 204 TEuro erfolgswirksam im nicht operativen Aufwand erfasst worden. Zur Finanzierung wurde die im Konsortialkreditvertrag vereinbarte Akquisitionslinie eingesetzt.

in T€ Buchwert vor Erwerb Anpassung auf den bei
zulegenden Zeitwert
Beizulegender Zeitwert
zum Erwerbszeitpunkt
Kurzfristige Vermögenswerte
Zahlungsmittel 588 0 588
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 361 0 361
Vorräte 932 60 992
Sonstige 179 0 179
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 2 431 433
Sachanlagen 594 987 1.581
2.656 1.478 4.134
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -71 0 -71
Rückstellungen -134 0 -134
Sonstige -637 0 -637
Langfristige Verbindlichkeiten
Sonstige -21 0 -21
Latente Steuern aus Neubewertung 0 -444 -444
-863 -444 -1.307
Saldo erworbener Vermögenswerte und Schulden 1.793 1.034 2.827
Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unter
nehmenserwerb
5.928
Übertragene Gegenleistung 8.755

DAS ERWORBENE NETTOVERMÖGEN SETZT SICH ZUM ERWERBSZEITPUNKT WIE FOLGT ZUSAMMEN:

106

ZAHLUNGSMITTELABFLUSS AUFGRUND DES UNTERNEHMENSERWERBS

in T€
Mit dem Tochterunternehmen erworbene Zahlungsmittel 588
Abluss von Zahlungsmitteln -8.755
Tatsächlicher Zahlungsmittelabluss aufgrund des Unternehmenserwerbs -8.167

Sämtliche erworbenen Vermögenswerte und Schulden wurden zum Fair Value am Tag des Erwerbs angesetzt. Zusätzliche immaterielle Vermögenswerte für Kundenbeziehungen (264 TEuro), Auftragsbestand (87 TEuro) und Marke (80 TEuro), die in der Bilanz der Gesellschaft nicht erfasst waren, sind angesetzt worden. Darauf entfallende passive latente Steuern wurden bilanziert. Für die Bewertung der Kundenbeziehungen wurde die Residualwertmethode (multi-period excess earnings method) herangezogen. Wesentliche Abweichungen zwischen Bruttowert und Buchwert der Forderungen bestehen nicht. Nicht beherrschende Anteile existieren nicht. Auf Basis des Fair Values des erworbenen Nettovermögens ergibt sich ein steuerlich nicht amortisierbarer Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 5.928 TEuro. Dieser wird nicht planmäßig abgeschrieben. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird durch die sich aus der Übernahme ergebenden Wachstumschancen bestimmt. Durch die Übernahme der APT Advanced Polymer Tubing GmbH kann der Konzern seine Leistungen an bestehende Kunden ausbauen und festigen sowie mit den zusätzlichen Komponenten direkt anreichern.

Die APT Advanced Polymer Tubing GmbH hat in der laufenden Berichtsperiode seit dem Erwerb einen Umsatz von 5.564 TEuro erzielt und ein Ergebnis nach Steuern von 741 TEuro beigetragen.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-BILANZ: AKTIVA

4. ANLAGEVERMÖGEN

Die Entwicklung des Anlagevermögens wird separat in einem Konzern-Anlagespiegel dargestellt (siehe Anlage). Als Sicherheiten für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten existieren Grundschuldeintragungen in Höhe von 15.868 TEuro (Vorjahr: 15.678 TEuro) und Sicherungsübereignungen an Produktionseinrichtungen in Höhe von 8.913 TEuro (Vorjahr: 7.933 TEuro).

Die Vermögenswerte der Auslandsgesellschaften mit abweichender funktionaler Währung werden zum 31. Dezember mit den jeweiligen Stichtagskursen und sämtliche Veränderungen während des Jahres zu Jahresdurchschnittskursen in Euro umgerechnet. Die aus der unterschiedlichen Umrechnung resultierenden Währungsdiferenzen werden gesondert im Konzern-Anlagespiegel gezeigt.

a) Immaterielle Vermögenswerte

Alle immateriellen Vermögenswerte sind erworben, ausgenommen einzelne gewerbliche Schutzrechte sowie Entwicklungsleistungen der Masterlex SE, der Matzen & Timm GmbH und der Novoplast Schlauchtechnik GmbH. Die gewerblichen Schutzrechte betrefen selbst erstellte Patente. Die Entwicklungsleistungen beinhalten aktivierungsfähige Aufwendungen, die bei der Entwicklung marktfähiger Produkte entstanden sind.

Die Anschafungskosten sowie die Zugänge, Abgänge und Umbuchungen setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ Selbst erstellte immaterielle
Vermögenswerte
Erworbene immateri
elle Vermögenswerte
Geschäfts- oder
Firmenwert
Summe
Stand zum 01.01.2016 498 2.748 9.161 12.407
Zugänge 420 339 0 759
Abgänge 0 828 0 828
Umbuchungen -61 0 0 -61
Stand zum 31.12.2016 857 2.259 9.161 12.277
Änderung Konsolidierungskreis 0 434 5.929 6.363
Zugänge 288 459 0 747
Abgänge 33 8 0 41
Umbuchungen 0 1 0 1
Kursdiferenzen 0 1 0 1
Stand zum 31.12.2017 1.112 3.146 15.090 19.348

Die laufenden Abschreibungen und die kumulierten Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ Selbst erstellte immaterielle
Vermögenswerte
Erworbene immateri
elle Vermögenswerte
Geschäfts- oder
Firmenwert
Summe
Stand zum 01.01.2016 286 2.251 5.903 8.440
Abschreibungen Geschäftsjahr 28 138 0 166
Abgänge 0 828 0 828
Stand zum 31.12.2016 314 1.561 5.903 7.778
Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0
Abschreibungen Geschäftsjahr 42 295 0 337
Abgänge 0 1 0 1
Kursdiferenzen 0 1 0 1
Stand zum 31.12.2017 356 1.856 5.903 8.115

Die Buchwerte setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ Selbst erstellte immaterielle
Vermögenswerte
Erworbene immateri
elle Vermögenswerte
Geschäfts- oder
Firmenwert
Summe
Stand zum 31.12.2016 543 698 3.258 4.499
Stand zum 31.12.2017 756 1.290 9.187 11.233

b) Finanzanlagen

Die Finanzanlagen setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 31.12.2017 31.12.2016
Wertpapiere des Anlagevermögens 78 91

Bei den Wertpapieren handelt es sich um Renditepapiere aus einem europäischen Aktienindex und zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente im Sinne des IAS 39. Die Finanzinstrumente sind der Stufe 1 als Input-Faktoren mit notierten Preisen in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten zuzuordnen.

Im Geschäftsjahr 2017 wurden hieraus Wertminderungen in Höhe von 13 TEuro erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst (siehe Abschnitt 10).

Anschafungskosten, nicht realisierte Gewinne, nicht realisierte Verluste und Marktwerte der jederzeit zur Veräußerung verfügbaren Wertpapiere stellen sich zum 31. Dezember 2017 wie folgt dar:

Marktwert in T€ Unrealisierte Verluste in T€ Anschafungskosten in T€
78 629 707

Die Erträge aus den Wertpapieren betrugen 3 TEuro (Vorjahr: 5 TEuro).

5. VORRÄTE

Die Vorräte setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:

in T€ 31.12.2017 31.12.2016
Roh-, Hilfs- und Betriebsstofe 7.633 6.397
Unfertige Erzeugnisse 955 878
Fertige Erzeugnisse und Waren 6.643 6.266
Geleistete Anzahlungen 5 21
Gesamt Vorräte 15.236 13.562

Vorräte in Höhe von 23.933 TEuro (Vorjahr: 20.545 TEuro) wurden im Materialaufwand erfasst (vgl. Abschnitt 20).

Abschreibungen der Vorräte auf den Nettoveräußerungswert wurden in Höhe von 109 TEuro (Vorjahr: 99 TEuro) vorgenommen.

6. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE

Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 31.12.2017 31.12.2016
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.777 6.240
Sonstige Vermögenswerte 838 1.056
Sonstige inanzielle Vermögenswerte 18 32
Zur Veräußerung klassiizierte Vermögenswerte 0 11
Gesamt Forderungen und sonstige Vermögenswerte 7.633 7.339

Die sonstigen Vermögenswerte haben in Höhe von 27 TEuro (Vorjahr: 49 TEuro) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und werden in den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.

Die sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 31.12.2017 31.12.2016
Rechnungsabgrenzungen 354 418
Bonusforderungen 202 336
Debitorische Kreditoren 67 14
Forderungen gegen Finanzbehörden 57 115
Kautionen 54 83
Forderungen gegen Krankenkassen 42 34
Forderungen gegen Personal 27 22
Sonstige 35 34
Gesamt sonstige Vermögenswerte 838 1.056

Die Buchwerte der sonstigen Vermögenswerte entsprechen ihren beizulegenden Zeitwerten.

Die Rechnungsabgrenzungen setzen sich im Wesentlichen aus Vorauszahlungen auf Messekosten, Mietaufwand, Provisionen, Lizenzgebühren, Leasingraten und Versicherungsprämien zusammen.

Die Forderungen gegen Finanzbehörden beinhalten vornehmlich Umsatzsteuerforderungen.

Hinsichtlich der "Sonstigen inanziellen Vermögenswerte" wird auf die Ausführungen in Abschnitt 17 verwiesen.

Im Vorjahr beinhaltete der Posten "Zu Veräußerungszwecken gehaltene Vermögenswerte" die Vermögenswerte der folgenden nicht mehr fortgeführten Geschäftsbereiche:

  • Masterlex Entwicklungs GmbH (vormals Masterlex Mobility GmbH)
  • Masterlex Vertriebs GmbH (vormals Masterlex Brennstofzellentechnik GmbH).

7. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergibt sich wie folgt:

in T€ 31.12.2017 31.12.2016
Nominalwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.812 6.272
Wertminderungen -35 -32
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.777 6.240

Die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen ihren beizulegenden Zeitwerten.

Die Summe der Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für Einzelrisiken beträgt insgesamt 35 TEuro (Vorjahr: 32 TEuro).

Das durchschnittliche Zahlungsziel und die durchschnittlichen Forderungsausstände bewegen sich im marktüblichen Rahmen.

Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzt sich wie folgt zusammen:

2017 T€ T€
Buchwert: 6.777
1. davon: zum Bilanzstichtag weder wertgemindert noch überfällig 5.141
2. davon: zum Bilanzstichtag nicht wertgemindert, aber überfällig 1.636
weniger als 30 Tage 1.111
30 bis 59 Tage 349
60 bis 89 Tage 72
90 bis 119 Tage 71
120 Tage oder mehr 33
2016 T€ T€
Buchwert: 6.240
1. davon: zum Bilanzstichtag weder wertgemindert noch überfällig 4.794
2. davon: zum Bilanzstichtag nicht wertgemindert, aber überfällig 1.446
weniger als 30 Tage 1.029
30 bis 59 Tage 248
60 bis 89 Tage 92
90 bis 119 Tage 60
120 Tage oder mehr 17

8. ERTRAGSTEUERERSTATTUNGSANSPRÜCHE

Die Ertragsteuererstattungsansprüche betragen zum Stichtag 492 TEuro (Vorjahr: 431 TEuro). Sämtliche Ertragsteuererstattungsansprüche sind innerhalb eines Jahres fällig.

9. BARMITTEL UND BANKGUTHABEN

Die Barmittel und Bankguthaben umfassen Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände. Der Bestand an Barmitteln und Bankguthaben ermittelt sich zum Bilanzstichtag wie folgt:

in T€ 31.12.2017 31.12.2016
Barmittel und Bankguthaben 5.336 3.994

Der efektive Zinssatz der kurzfristigen Bankeinlagen belief sich zwischen 0,00 % und 0,35 %.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-BILANZ: PASSIVA

10. EIGENKAPITAL

Kapitalmanagement

Die strategische Ausrichtung des Masterlex-Konzerns setzt den Rahmen für die Optimierung des Kapitalmanagements. Die nachhaltige Unternehmenswertsteigerung im Interesse der Aktionäre, Kunden und Mitarbeiter soll durch eine stetige Verbesserung des Ergebnisses durch Wachstum und Eizienzverbesserung unserer Geschäftsprozesse erfolgen. Hierfür ist der Ausgleich zwischen den Geschäfts- und Finanzrisiken mit der inanziellen Flexibilität des Masterlex-Konzerns erforderlich, der durch eine intensive Kommunikation mit dem Finanzmarkt und hier insbesondere mit den Banken dargestellt wird.

Die Satzung stellt keine Kapitalerfordernisse an die Masterlex SE.

Zur Erläuterung der Entwicklung des Eigenkapitals wird an dieser Stelle auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.

Gezeichnetes Kapital

Das Gezeichnete Kapital der Masterlex SE erhöhte sich durch eine Kapitalerhöhung am 21. März 2017 von 8.865.874,00 Euro um 886.586,00 Euro auf 9.752.460,00 Euro und ist voll eingezahlt.

Der Vorstand hat im Berichtsjahr auf der Grundlage des durch die Hauptversammlung 2016 geschafenen "Genehmigten Kapitals 2016" von der Ermächtigung Gebrauch gemacht, das Grundkapital der Gesellschaft um 886.586,00 Euro gegen Bareinlagen zu erhöhen. Dies erfolgte durch Ausgabe von 886.586 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2016. Die neuen Aktien wurden unter Bezugsrechtsausschluss der Altaktionäre im Rahmen einer nicht öfentlichen Privatplatzierung begeben und zum Bezugspreis von 6,70 Euro gezeichnet.

Im Laufe des Geschäftsjahres 2017 wurden keine eigenen Anteile verkauft oder neu erworben. Zum Bilanzstichtag beinden sich 134.126 eigene Anteile im Bestand der Masterlex SE (Vorjahr: 134.126).

Die 134.126 Stück auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) haben einen rechnerischen Nennwert von 134.126 Euro. Sie repräsentieren einen Anteil von 1,38 % am Grundkapital.Die Aktien wurden in der Zeit von September 2004 bis Juli 2005 erworben. Die Gesellschaft wurde durch die entsprechenden Hauptversammlungsbeschlüsse aus den Jahren 2004 und 2005 ermächtigt, eigene Aktien mit einem höchstens auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 450.000,00 Euro zu erwerben. Das waren 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung in Höhe von 4.500.000,00 Euro. Die erworbenen Aktien durften – zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befanden oder ihr nach §§ 71 a f. AktG zuzurechnen waren – zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung durfte nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

Demnach weist die Masterlex SE ein Gezeichnetes Kapital in Höhe von 9.752.460 Euro aus.

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Juni 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, ab dem 15. Juni 2016 bis zum 14. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen – zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft beinden oder ihr nach §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind – zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen und zwar weder 10 % des Grundkapitals, das zum Zeitpunkt der Erteilung der Ermächtigung besteht, noch 10 % des Grundkapitals, das zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts besteht. Auf die 10-%-Grenze werden Aktien angerechnet, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in

113

unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben werden. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien ausgenutzt werden.

Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öfentlichen Kaufangebots oder mittels einer an alle Aktionäre gerichteten Auforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten ("öfentliches Angebot") erfolgen.

Der Vorstand kann die erworbenen eigenen Aktien unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) veräußern. Insbesondere genügt dem eine Veräußerung über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten gerichteten Angebots. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, die erworbene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Dritte gegen Barzahlung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, zur Erfüllung von Wandlungs- und Optionsrechten, als Belegschaftsaktien im Rahmen der vereinbarten Vergütung oder von gesonderten Programmen an Mitarbeiter der Gesellschaft, zur Durchführung einer Aktiendividende oder Übertragung von Dividendenansprüchen von Aktionären anzubieten oder zu gewähren.

Vorstand und Aufsichtsrat haben von diesen Ermächtigungen keinen Gebrauch gemacht.

Genehmigtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Juni 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 4.432.937 Euro durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 4.432.937 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016).

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verplichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

  • a) für Spitzenbeträge;
  • b) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere
  • I. zur Gewährung von Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder von anderen mit einem solchen Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden einlagefähigen Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft,
  • II. zum Erwerb von sonstigen Vermögensgegenständen oder von Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen sowie
  • III. zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend), bei der den Aktionären angeboten wird, ihnen zustehende Dividendenansprüche wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlagen gegen Gewährung neuer Aktien in die Gesellschaft einzulegen;
  • IV. bei Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet;
  • V. um Inhabern oder Gläubigern von mit Options- oder Wandlungsrechten auf Aktien der Gesellschaft bzw. mit entsprechenden Options- oder Wandlungsplichten verbundenen Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Gesellschaft ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien der

114

Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Options- bzw. Wandlungsrechte oder nach Erfüllung von Options- bzw. Wandlungsplichten als Aktionär zustehen würde.

Am 15. März 2017 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das genehmigte Kapital 2016 teilweise auszunutzen und das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 203 Absatz 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG von 8.865.874 Euro um 886.586 Euro auf 9.752.460 Euro durch Ausgabe von 886.586 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnbezugsrecht ab 1. Januar 2016 gegen Bareinlage zu erhöhen. Dies entspricht einer Erhöhung des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens und zugleich im Zeitpunkt der Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2016 bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft von 10 %. Die Kapitalerhöhung wurde sodann am 21. März 2017 in das für die Gesellschaft zuständige Handelsregister eingetragen, sodass seit diesem Zeitpunkt das Grundkapital der Gesellschaft 9.752.460 Euro beträgt. Das genehmigte Kapital 2016 besteht derzeit aufgrund der dargestellten teilweisen Ausnutzung nun noch in einem Umfang von 3.546.351 Euro.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Juni 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 1.329.879 Euro durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.329.879, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verplichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

  • a) für Spitzenbeträge;
  • b) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere
  • I. zur Gewährung von Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder von anderen mit einem solchen Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden einlagefähigen Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft,
  • II. zum Erwerb von sonstigen Vermögensgegenständen oder von Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen sowie
  • III. zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend), bei der den Aktionären angeboten wird, ihnen zustehende Dividendenansprüche wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlagen gegen Gewährung neuer Aktien in die Gesellschaft einzulegen;
  • c) bei Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet;
  • d) um Inhabern oder Gläubigern von mit Options- oder Wandlungsrechten auf Aktien der Gesellschaft bzw. mit entsprechenden Options- oder Wandlungsplichten verbundenen Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Gesellschaft ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Options- bzw. Wandlungsrechte oder nach Erfüllung von Options- bzw. Wandlungsplichten als Aktionär zustehen würde.

Die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bar- und Sacheinlagen ausgegebenen Aktien darf 20 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder – falls dieser Wert geringer ist – des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigen. Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge wird auf diese 20-%-Grenze nicht

115

angerechnet. Auf die vorgenannte 20-%-Grenze werden Aktien angerechnet, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben werden ("Anrechnung"). Als Ausgabe von Aktien in diesem Sinne gilt auch die Ausgabe bzw. Begründung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. -plichten auf Aktien der Gesellschaft aus von der Gesellschaft oder von ihren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen, wenn die Schuldverschreibungen aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Wird eine ausgeübte andere Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung von der Hauptversammlung erneuert, entfällt die Anrechnung aber in dem Umfang, in dem die erneuerte Ermächtigung die Ausgabe von Aktien unter Bezugsrechtsausschluss gestattet.

Die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bareinlagen gemäß Unterpunkt c) ausgegebenen Aktien darf 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder – falls dieser Wert geringer ist – des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigen.

Auf die vorgenannte 10-%-Grenze werden Aktien angerechnet, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben werden ("Anrechnung"). Ferner sind auf diese Begrenzung diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Options- oder Wandlungsplicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Gesellschaft in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Wird eine ausgeübte andere Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung von der Hauptversammlung erneuert, entfällt die Anrechnung aber in dem Umfang, in dem die erneuerte Ermächtigung die Ausgabe von Aktien unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG gestattet.

Der Vorstand ist ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 und, falls das Genehmigte Kapital 2017 bis zum 14. Juni 2021 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt worden sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

Von der vorstehenden Ermächtigung hat der Vorstand bislang keinen Gebrauch gemacht.

Bedingtes Kapital

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat den Vorstand am 24. Juni 2014 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Juni 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 45.000.000,00 Euro auszugeben.

Die Aktionäre haben auf die Schuldverschreibungen grundsätzlich ein gesetzliches Bezugsrecht. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in den folgenden Fällen auszuschließen:

  • (i) bei Spitzenbeträgen,
  • (ii) bei Ausgabe von Schuldverschreibungen gegen Barleistungen, wenn der Ausgabepreis den nach anerkannten inanzmathematischen Grundsätzen ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet und die Schuldverschreibungen zum Bezug von Aktien, auf die ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals entfällt, berechtigen bzw. verplichten oder

116

(iii) bei Ausgabe von Schuldverschreibungen gegen Sachleistungen, wenn der Wert der Sachleistung im Vergleich zu dem nach anerkannten inanzmathematischen Grundsätzen ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht unangemessen niedrig ist.

Die Summe der Aktien, die aufgrund der Ausgabe von Schuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, darf insgesamt 20 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen.

Den Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und Wandelschuldverschreibungen können Options- bzw. Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 4.432.937 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 4.432.937,00 Euro gewährt bzw. entsprechende Verplichtungen vereinbart werden. Zur Bedienung dieser Rechte bzw. Verplichtungen wurde das Grundkapital der Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Juni 2014 bedingt erhöht.

Von der am 24. Juni 2014 erteilten Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen hat der Vorstand bislang keinen Gebrauch gemacht.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag 31.306 TEuro (Vorjahr: 26.252 TEuro).

Durch die am 21. März 2017 eingetragene Kapitalerhöhung hat sich die Kapitalrücklage gegenüber dem Geschäftsjahr 2016 um 5.053.540,20 Euro erhöht. Die Aktien wurden zu einem Preis von je 6,70 Euro platziert. Die Erhöhung ergibt sich aus dem Agio der ausgegebenen Aktien.

Gewinnrücklagen

Die Entwicklung der Gewinnrücklagen ist dem Eigenkapitalspiegel zu entnehmen.

Rücklage zur Marktbewertung von Finanzinstrumenten

Gemäß IAS 39 wurden vorhandene Wertpapiere des Anlagevermögens als "available for sale" (zur Veräußerung verfügbar) klassiiziert. Am Bilanzstichtag wurden diese Wertpapiere mit dem beizulegenden Wert bewertet. Dadurch entstanden für ein Wertpapier unrealisierte Verluste, die nach Berücksichtigung von Ertragsteuerauswirkungen erfolgsneutral in dem Posten "Rücklage zur Marktbewertung von Finanzinstrumenten" eingestellt wurden.

Währungsdiferenzen

Die im Eigenkapital erfassten Währungsdiferenzen stellen sich wie folgt dar:

in T€ Währungsdiferenzen
aus der Umrechnung
ausländischer Ab
schlüsse
Währungsdiferenzen
nach IAS 21.17
Währungsdiferenzen
nach IAS 21.19
Währungsdiferenzen
nach IAS 21.32
Summe
Stand 31.12.2015 -499 -219 95 0 -623
Veränderung 2016 752 -123 0 0 629
Stand 31.12.2016 253 -342 95 0 6
Veränderung 2017 -991 96 0 -159 -1.054
Stand 31.12.2017 -738 -246 95 -159 -1.048

Steuern, die sich auf erfolgsneutral verrechnete Posten beziehen, wurden gemäß IAS 12.61 ebenfalls erfolgsneutral behandelt und in den oben dargestellten Veränderungen der Währungsdiferenzen berücksichtigt.

117

Die erfolgsneutral verrechneten Marktwertänderungen in Höhe von -63 TEuro (Vorjahr: -123 TEuro) werden gemäß IAS 21.17/21.19/21.32 in Verbindung mit IAS 21.37 bei Tilgung der Fremdwährungsverplichtung festgeschrieben. Eine erfolgswirksame Aulösung der im Eigenkapital verrechneten Währungsdiferenzen erfolgt erst zum Zeitpunkt des Abgangs der wirtschaftlich selbstständigen Teileinheit.

11. NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE

Es bestehen nicht beherrschende Anteile an Gesellschaften des Masterlex-Konzerns in Höhe von -340 TEuro (Vorjahr: -332 TEuro).

12. RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ Stand
01.01.2017
Änderung
Konsolidie
rungskreis
Inanspruch
nahme
Aulösung Zuführung Stand
31.12.2017
Prämien, Abindungen und Provisionen 630 70 681 19 743 743
Tantiemen 478 0 286 0 358 550
Ausstehende Rechnungen 411 0 405 6 221 221
Urlaub 106 50 155 1 189 189
Abschlusskosten 161 14 175 0 178 178
Boni an Kunden 126 0 125 1 127 127
Berufsgenossenschaft 103 0 101 2 98 98
Gewährleistungen 92 0 92 0 98 98
Sonstige Steuern 24 0 24 0 130 130
Übrige 201 0 34 41 55 181
Gesamt 2.332 134 2.078 70 2.197 2.515

a) Langfristige Rückstellungen

Die langfristigen Rückstellungen betrefen die erfolgsbezogenen Komponenten der Vorstandsvergütung in Höhe von 225 TEuro (Vorjahr: 197 TEuro), die erst im dritten Jahr nach dem Bezugsjahr zur Auszahlung gelangen.

b) Kurzfristige Rückstellungen

Die personenbezogenen Rückstellungen umfassen Prämien- und Provisionsverplichtungen sowie Abindungen für ausscheidende Mitarbeiter.

Unter den Rückstellungen für ausstehende Rechnungen werden Aufwendungen für Lieferungen und Leistungen des abgelaufenen Geschäftsjahres erfasst, für die bis zum Abschlussstichtag noch keine Rechnung vorlag.

Die Urlaubsrückstellungen sind auf der Basis der ausstehenden Urlaubstage und der individuellen Bezüge der einzelnen Mitarbeiter ermittelt.

Die Rückstellungen für Abschlusskosten beinhalten die externen Kosten für die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse und des Konzernabschlusses.

118

Den Rückstellungen für Boni liegen die jeweiligen Vertragsvereinbarungen sowie die entsprechenden Jahresumsätze zugrunde.

Rückstellungen für die Beiträge zur Berufsgenossenschaft wurden auf der Grundlage der entsprechenden Lohnnachweise unter Berücksichtigung der Beitragssätze des Vorjahres gebildet.

Gewährleistungsrückstellungen betrefen anfallende Garantie- und Kulanzkosten bezogen auf den erzielten Umsatz des Berichtsjahres.

13. FINANZVERBINDLICHKEITEN

Die Finanzverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2017 setzten sich zusammen aus:

in T€ 31.12.2017 31.12.2016
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 18.293 20.694
• davon Restlaufzeit > 5 Jahre 0 0
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 18.293 20.694
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.404 2.432
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 7.404 2.432
Summe Finanzverbindlichkeiten 25.697 23.126

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Nach Fristigkeiten verteilen sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wie folgt:

in T€ 31.12.2017 31.12.2016
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 7.404 2.432
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren 18.293 20.694
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0 0
Gesamt Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 25.697 23.126

Sofern sich die Finanzverbindlichkeiten auf kurzfristige Finanzverbindlichkeiten beziehen, entsprechen die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten. Sofern die Finanzverbindlichkeiten den Konsortialkreditvertrag betrefen, wird die Efektivzinsmethode angewendet.

Der im Juni 2016 abgeschlossene Konsortialkreditvertrag hat ein Volumen von 45,0 Mio. Euro und eine Laufzeit bis Juni 2021. Die Inanspruchnahme belief sich zum Stichtag auf 26 Mio. Euro. Aufgrund der Verwendung der Efektivzinsmethode ergibt sich zum 31. Dezember 2017 ein Unterschied zwischen der in Anspruch genommenen Kreditsumme von 26.000 TEuro und den zu fortgeführten Anschafungskosten bewerteten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 25.698 TEuro in Höhe von 302 TEuro.

Bilanziell wurde der Konsortialkreditvertrag bei seinem erstmaligen Ansatz um die unmittelbar zurechenbaren Transaktionskosten von 480 TEuro gemindert. Die Folgebewertung erfolgt nach der Efektivzinsmethode zu fortgeführten Anschafungskosten. Die Diferenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug der Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag wird efektivzinskonform über die Laufzeit verteilt und im Zinsergebnis erfasst.

Die Forderungen des Bankenkonsortiums aus dem Konsortialkreditvertrag sind von den Gesellschaften des Masterlex-Konzerns durch Vermögenswerte mit einem Buchwert in Höhe von 38.422 TEuro (Vorjahr: 36.156 TEuro) besichert.

119

Davon entfallen 15.868 TEuro auf Grundschulden, 8.913 TEuro auf übrige langfristige Vermögenswerte, 9.828 TEuro auf Vorräte und 3.813 TEuro auf kurzfristige Forderungen.

Der Marktwert der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entspricht den angegebenen Buchwerten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Euro-Raum in Abhängigkeit von Fristigkeit und Finanzierungszweck mit einem Zinssatz zwischen 1,40 % und 2,5 % (Vorjahr: 2,5 % p.a.) verzinst.

Zum 31. Dezember 2017 bestanden Banklinien (Barkreditlinien) von 21.200 TEuro. Hiervon ungenutzt waren Banklinien in Höhe von 16.200 TEuro. Zusätzliche Avallinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen bestanden in 2017 in Höhe von 1.500 TEuro und wurden in Höhe von 1.162 TEuro genutzt.

14. ERTRAGSTEUERVERBINDLICHKEITEN

Die Ertragsteuerverbindlichkeiten betrefen laufende Steuern und bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 984 TEuro (Vorjahr: 163 TEuro).

15. SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

Die Details der sonstigen Verbindlichkeiten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

in T€ 31.12.2017 31.12.2016
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.964 2.232
Übrige Verbindlichkeiten 2.051 1.844
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 367 137
Schulden in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten 1.077 1.028
Gesamt sonstige Verbindlichkeiten 5.459 5.241

Die übrigen Verbindlichkeiten beinhalten folgende Positionen:

in T€ 31.12.2017 31.12.2016
Rechnungsabgrenzungen 977 1.075
Verbindlichkeiten aus Steuern 501 326
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 285 186
Sozialversicherung 155 111
Kreditorische Debitoren 56 62
Übrige 77 84
Gesamt 2.051 1.844

Die Rechnungsabgrenzungen enthalten fast ausschließlich Zuwendungen der öfentlichen Hand, die der Investitionsförderung dienen.

120

Folgende Beträge wurden jeweils per 31. Dezember passiviert:

in T€ 31.12.2017 31.12.2016
Zuschüsse 615 679
Zulagen 362 396
Gesamt 977 1.075

Ertragswirksam aufgelöst wurde in den einzelnen Jahren wie folgt:

in T€ 31.12.2017 31.12.2016
Aulösung Zuschüsse 64 102
Aulösung Zulagen 34 66
Gesamt 98 168

Die vereinnahmten Zuschüsse betrefen im Wesentlichen Zuschüsse zur Erweiterung von Betriebsstätten und für technische Anlagen und Maschinen in den Jahren 1995 bis 2011. Die Zulagen wurden für die Anschafung von Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung gewährt. Notwendige Verwendungsnachweise sind in vollem Umfang erbracht.

Der Posten "Übrige Verbindlichkeiten" enthält Verbindlichkeiten in Höhe von 948 TEuro (Vorjahr: 977 TEuro), die erst ein Jahr nach dem Bilanzstichtag fällig werden.

Der Posten "Schulden in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten" beinhaltet die Schulden der nicht mehr fortgeführten Geschäftsbereiche. Auf die Ausführungen unter Abschnitt 6 " Forderungen und sonstige Vermögenswerte" wird verwiesen.

16. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember bestanden folgende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen:

in T€ 31.12.2017 31.12.2016
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.964 2.232

Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen den ausgewiesenen Buchwerten. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 1.964 TEuro (Vorjahr: 2.232 TEuro) innerhalb eines Jahres fällig.

17. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE

Die Bilanzierung von Termingeschäften und Optionen umfasst den Zeitwert in Höhe von 18 TEuro (Vorjahr: 32 TEuro). Die derivativen Finanzinstrumente wurden zur Absicherung gegen variierende Zinszahlungen aus variabel verzinslichen Darlehen (Zins-Cap) in Höhe von 32 TEuro und für eine Absicherung der operativen Währung US-Dollar und Euro in Höhe von 26 TEuro abgeschlossen.

Der Ausweis erfolgt unter den sonstigen inanziellen Vermögenswerten auf Basis aktueller Marktkonditionen zum Bilanzstichtag. Die Finanzinstrumente sind der Stufe 2 als Input-Faktoren, die für Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten entweder mittelbar oder unmittelbar zu beobachten sind, zuzuordnen.

Die Bewertung der Stufe 2 erfolgte nach dem Black-Scholes-Verfahren und wurde von den Finanzinstituten durchgeführt, bei denen diese abgeschlossen waren.

Die Veränderung des beizulegenden Zeitwertes in Höhe von 14 TEuro (Vorjahr: 28 TEuro) wird erfolgswirksam im Zinsergebnis erfasst.

Derivative
Finanzinstrumente
Bewertungskategorie
nach IAS 39
Historische
Anschafungskosten
T€
Beizulegender
Zeitwert (FV)
T€
31.12.2017
Beizulegender
Zeitwert (FV)
T€
31.12.2016
Derivate ohne
Hedge-Beziehung
held-for-trading 58 18 32

Die nachfolgenden Tabellen stellen die Buchwerte und erfassten Beträge je Bewertungskategorie dar.

Im Geschäftsjahr 2017 erfasste Beträge je Bewertungskategorie gem. IAS 39:

Erfolgsneutral
erfasster beizu
Erfolgswirksam
erfasster beizu
Fortgeführte
Anschafungs
Beizule
gender
in T€ Bewertungskategorie Buchwert legender Wert legender Wert kosten Zeitwert
Zahlungsmittel Kredite und
Forderungen
5.336 0 0 5.336 5.336
Forderungen aus Liefe
rungen und Leistungen
Kredite und
Forderungen
6.777 0 0 6.777 6.777
Übrige Forderungen
(ohne Steuern und
Derivate)
Kredite und
Forderungen
838 0 0 838 838
Finanzschulden Mit den fortge
führten Anschaf
fungskosten be
wertete inanzielle
Verbindlichkeiten
25.697 0 0 25.697 25.697
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leis
tungen
Mit den fortge
führten Anschaf
fungskosten be
wertete inanzielle
Verbindlichkeiten
1.964 0 0 1.964 1.964
Sonstige Verbindlich
keiten (ohne Steuern
und Derivate)
Mit den fortge
führten Anschaf
fungskosten be
wertete inanzielle
Verbindlichkeiten
2.418 0 0 2.418 2.418
Kategorien von Finanzinstrumenten 2017 in T€
Kredite und Forderungen 12.951
Mit den fortgeführten Anschafungskosten bewertete inanzielle Verbindlichkeiten 30.079

122

Im Geschäftsjahr 2016 erfasste Beträge je Bewertungskategorie gem. IAS 39:

in T€ Bewertungskategorie Buchwert Erfolgsneutral
erfasster beizu
legender Wert
Erfolgswirksam
erfasster beizu
legender Wert
Fortgeführte
Anschafungs
kosten
Beizule
gender
Zeitwert
Zahlungsmittel Kredite und
Forderungen
3.994 0 0 3.994 3.994
Forderungen aus Liefe
rungen und Leistungen
Kredite und
Forderungen
6.240 0 0 6.240 6.240
Übrige Forderungen
(ohne Steuern und
Derivate)
Kredite und
Forderungen
1.056 0 0 1.056 1.056
Finanzschulden Mit den fortge
führten Anschaf
fungskosten be
wertete inanzielle
Verbindlichkeiten
23.126 0 0 23.126 23.126
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leis
tungen
Mit den fortge
führten Anschaf
fungskosten be
wertete inanzielle
Verbindlichkeiten
2.232 0 0 2.232 2.232
Sonstige Verbindlich
keiten (ohne Steuern
und Derivate)
Mit den fortge
führten Anschaf
fungskosten be
wertete inanzielle
Verbindlichkeiten
1.981 0 0 1.981 1.981
Kategorien von Finanzinstrumenten 2016 in T€
Kredite und Forderungen 11.290
Mit den fortgeführten Anschafungskosten bewertete inanzielle Verbindlichkeiten 27.339

Nettoergebnisse der Finanzinstrumente

Nach Bewertungskategorie untergliederte Nettoergebnisse 2017:

in T€ Aus Zinsen Zum beizulegenden
Zeitwert im Perio
denergebnis erfasst
Fremdwährungs
umrechnung
Wertminderung Nettoergebnisse
2017
Kredite und Forderungen 0 0 -63 -35 -98
Mit den fortgeführten An
schafungskosten bewertete
inanzielle Verbindlichkeiten
-575 0 0 0 -575
Gesamt -575 0 -63 -35 -673

Nach Bewertungskategorie untergliederte Nettoergebnisse 2016:

in T€ Aus Zinsen Zum beizulegenden
Zeitwert im Perio
denergebnis erfasst
Fremdwährungs
umrechnung
Wertminderung Nettoergebnisse
2016
Kredite und Forderungen 0 0 -123 -32 -155
Mit den fortgeführten An
schafungskosten bewertete
inanzielle Verbindlichkeiten
-331 0 0 0 -331
Gesamt -331 0 -123 -32 -486

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Der Posten "Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen" stellt im Vorjahr die Aufwendungen der in Abwicklung beindlichen Gesellschaften dar:

  • * Masterlex Entwicklungs GmbH (vormals Masterlex Mobility GmbH)
  • * Masterlex Vertriebs GmbH (vormals Masterlex Brennstofzellentechnik GmbH).

18. UMSATZERLÖSE

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 2017 2016
Summenumsatz 80.439 71.426
Eliminierung von Umsätzen im Konsolidierungskreis 5.764 4.940
Gesamt 74.675 66.486

19. SONSTIGE ERTRÄGE

Die sonstigen Erträge betragen für den Konzern:

in T€ 2017 2016
Sonstige Erträge 512 1.041

Die sonstigen Erträge gliedern sich wie folgt auf:

in T€ 2017 2016
Erlöse aus nicht betriebstypischen Nebenumsätzen 132 116
Zulagen 98 66
Andere periodenfremde Erträge 95 229
Erträge aus der Aulösung von Rückstellungen 70 91
Zuschüsse 47 142
Kursgewinne aus Währungsumrechnungen 31 231
Entschädigungen 13 65
Erträge aus der Aulösung von Wertberichtigungen auf Forderungen 5 45
Übrige 21 56
Gesamt 512 1.041

20. MATERIALAUFWAND

Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

in T€ 2017 2016
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstofe 23.933 20.545
Aufwendungen für bezogene Leistungen 378 259
Gesamt 24.311 20.804

21. SONSTIGE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen Aufwendungen betragen für den Konzern:

in T€ 2017 2016
Sonstige Aufwendungen 12.931 12.005

Die sonstigen Aufwendungen gliedern sich wie folgt auf:

in T€ 2017 2016
Vertriebskosten 5.559 4.826
Raumkosten 2.387 2.278
Betriebskosten 2.442 2.151
Verwaltungskosten 1.695 1.683
Versicherungen 423 430
Aufwendungen aus Kursdiferenzen 22 143
Aufwand für Wertberichtigungen 16 84
Sonstige 83 145
Sonstige Steuern 304 265
Gesamt 12.931 12.005

22. FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAUFWENDUNGEN

Die aktivierungsfähigen Entwicklungskosten wurden im Posten "Immaterielle Vermögenswerte" erfasst. Die Forschungs- und nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten wurden im Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand erfasst. Im Geschäftsjahr 2017 sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von 325 TEuro (Vorjahr: 399 TEuro) entstanden.

23. PERSONALAUFWAND

Der Personalaufwand erhöhte sich im Jahr 2017 um 2.026 TEuro auf 28.522 TEuro (Vorjahr: 26.496 TEuro). Im Personalaufwand sind Löhne und Gehälter in Höhe von 23.592 TEuro (Vorjahr: 21.964 TEuro) sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung von 4.930 TEuro (Vorjahr: 4.532 TEuro) enthalten.

Bei der betrieblichen Altersversorgung liegen beitragsorientierte Versorgungspläne ("Deined Contribution Plans") vor. Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen geht das Unternehmen über die Entrichtung von Beitragszahlungen an Fonds keine weiteren Verplichtungen ein. Die Aufwendungen sind im laufenden Personalaufwand ausgewiesen; eine Rückstellung wird nicht gebildet. Die Aufwendungen dafür betragen 337 TEuro (Vorjahr: 218 TEuro). Die Arbeitgeberleistungen zur Rentenversicherung sind nicht in diesen Leistungen enthalten.

24. WERTMINDERUNGEN VON VERMÖGENSWERTEN

Gemäß IFRS 3 (Business Combinations), IAS 36 (Impairment of Assets) und IAS 38 (Intangible Assests) unterliegen Geschäfts- oder Firmenwerte und selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, deren Herstellung noch nicht abgeschlossen ist, regelmäßigen Werthaltigkeitsprüfungen.

Hierbei werden Geschäfts- oder Firmenwerte und selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, deren Herstellung noch nicht abgeschlossen ist, jährlich auf eine mögliche Wertminderung überprüft. Falls sich Ereignisse oder veränderte Umstände ergeben, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten, ist die Werthaltigkeitsprüfung auch häuiger durchzuführen.

Im Rahmen der Überprüfung der Werthaltigkeit werden im Masterlex-Konzern die Restbuchwerte der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ("Cash Generating Unit") mit ihrem jeweiligen erzielbaren Betrag ("recoverable amount"), d. h. mit dem höheren Wert aus Nettoveräußerungspreis ("fair value less costs to sell") und seinem Nutzungswert ("value in use") verglichen.

In den Fällen, in denen der Buchwert der Cash Generating Unit höher als sein erzielbarer Betrag ist, liegt in der Höhe der Diferenz ein Abwertungsverlust ("impairment loss") vor.

Der erzielbare Betrag wird durch die Ermittlung des Nutzwertes mittels der Discounted-Cashlow-Methode bestimmt. Die Cashlows zur Bestimmung der Nutzungswerte wurden auf der Grundlage der Mittelfristplanung des Managements ermittelt. Diese Planungen beruhen auf Erfahrungen der Vergangenheit sowie auf Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung unter Berücksichtigung von bereits initiierten strategischen und operativen Maßnahmen zur Geschäftsfeldsteuerung. Der Zeitraum für den Detail-Planungshorizont beträgt in der Regel fünf Jahre.

Die Kapitalkosten werden als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten berechnet (WACC = Weighted Average Cost of Capital). Die Eigenkapitalkosten werden dabei aus einer Peer-Group-Analyse des relevanten Marktes und damit aus verfügbaren Kapitalmarktinformationen abgeleitet.

Um den unterschiedlichen Rendite-/Risikoproilen unserer Tätigkeitsschwerpunkte Rechnung zu tragen, berechnen wir für unsere Gesellschaften (CGUs) individuelle Kapitalkostensätze. Die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensätze, sog. WACC vor Steuern, die zur Diskontierung der Cashlows angewandt worden sind, liegen zwischen 2,87 und 4,96 % (Vorjahr: 2,40 und 10,23 %).

126

Aus den in Vorjahren und im Geschäftsjahr getätigten Akquisitionen von Tochterunternehmen bzw. durch sukzessiven Anteilserwerb und Unternehmensverkäufe resultieren folgende Geschäfts- oder Firmenwerte:

in T€
APT Advanced Polymer Tubing GmbH 5.929
Flexmaster USA, Inc. 1.488
FLEIMA-PLASTIC GmbH 1.075
Novoplast Schlauchtechnik GmbH 462
Matzen & Timm GmbH 233
Gesamt 9.187

In den Geschäftsjahren 2016 und 2017 ergab sich bei der Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäftsoder Firmenwerte kein Wertminderungsbedarf. Eine Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 1 Prozentpunkt hätte zu keiner außerplanmäßigen Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte geführt.

25. FINANZERGEBNIS

Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

in T€ 2017 2016
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 11 16
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.192 -1.339
Gesamt -1.181 -1.323

Die Zinserträge resultieren aus dem kurzfristigen Bereich.

26. NICHT OPERATIVE AUFWENDUNGEN

Die nicht operativen Aufwendungen beinhalten nicht wiederkehrende und/oder ungewöhnliche Geschäftsvorfälle. Im Interesse der Klarheit wurden diese Aufwendungen aus dem Posten Sonstige Aufwendungen eliminiert und in einem Einzelposten in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.

Hierzu gehören Aufwendungen für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 239 TEuro und Due-Diligence-Aufwand für den Erwerb der APT Advanced Polymer Tubing GmbH in Höhe von 204 TEuro.

in T€ 2017 2016
Nicht operative Aufwendungen 480 200

27. ERTRAGSTEUERAUFWAND

Der Ertragsteueraufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung setzt sich wie folgt zusammen:

in T€ 2017 2016
Ertragsteueraufwand -1.459 -623
Latente Steuern
aus zeitlichen Unterschieden 345 -263
aus Verlustvorträgen 59 -270
Latente Steuern gesamt 404 -533
Gesamt Ertragsteueraufwand -1.055 -1.156

Die nachfolgende Überleitung der Ertragsteuern für das Geschäftsjahr 2017 geht von dem Gesamtsteuersatz von 30,0 % (Vorjahr: 30,0 %) aus und leitet auf den efektiven Steuersatz von 19,5 % (Vorjahr: 25,3 %) über:

in T€ 2017 2016
Ergebnis vor Ertragsteuern 5.420 4.574
Erwarteter Steueraufwand 30,0 % -1.626 -1.372
Veränderung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge bzw. Nutzung von Verlustvorträgen im
Geschäftsjahr/ungenutzte Verluste
390 -215
Steuererstattungen/-nachzahlungen Vorjahre -111 0
Auswirkungen nicht abzugsfähiger Aufwendungen und steuerfreier Erträge 50 242
Steuerefekt auf Steuersatzänderungen 232 192
Sonstige 10 -3
Gesamt Steueraufwand -1.055 -1.156

Die Ausgangsgröße (Ergebnis vor Ertragsteuern) entspricht dem Konzernjahresüberschuss zuzüglich der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag bzw. latenten Steuern laut Gewinn- und Verlustrechnung. Der Posten "Sonstige" umfasst unter anderem die Auswirkungen abweichender ausländischer Steuersätze.

Die latenten Steuerabgrenzungen resultieren aus den einzelnen Bilanzposten wie folgt:

31.12.2017 31.12.2016
in T€ Aktive
latente Steuern
Passive
latente Steuern
Aktive
latente Steuern
Passive
latente Steuern
Verlustvorträge 1.594 0 1.535 0
Anlagevermögen 313 1.423 274 1.282
Vorräte 9 0 21 0
Forderungen 16 27 0 54
Sonstige Vermögenswerte 74 13 96 0
Rückstellungen 32 0 0 0
Verbindlichkeiten 173 118 192 168
Vor Saldierung 2.211 1.581 2.118 1.504
davon langfristig 1.362 1.400 1.230 1.305
Saldierung -665 -665 -655 -655
Konzern-Bilanz 1.546 916 1.463 849

128

Aktivische und passivische latente Steuern werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht auf Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und wenn die latenten Steuern sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge wurde mit einer Fünfjahresplanung unter Berücksichtigung der Mindestbesteuerung überprüft. Die Werthaltigkeit ist aufgrund der auf Basis einer Mittelfristplanung abgeleiteten positiven Ergebniserwartung gegeben. Teile der Verlustvorträge sind zudem durch außerordentliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Reinanzierung und der Kapitalerhöhung entstanden. Die Realisierung dieser Verlustvorträge ist mit ausreichender Sicherheit gewährleistet.

Zum 31. Dezember 2017 hat Masterlex aktive latente Steuern in Höhe von 1.594 TEuro (Vorjahr: 1.535 TEuro) auf steuerliche Verlustvorträge angesetzt.

Für ausländische Gesellschaften variieren die Steuersätze zwischen 19,0 % und 38,0 %.

Auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 7.918 TEuro (Vorjahr: 7.871 TEuro) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da deren Nutzung nicht hinreichend sicher ist. Die Verlustvorträge der deutschen Gesellschaften können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Die Nutzung der Verlustvorträge ausländischer Gesellschaften ist in der Regel zeitlich begrenzt.

Auf das sonstige Ergebnis entfallen Steuern in Höhe von -63 TEuro (Vorjahr: -53 TEuro), die auf Kursdiferenzen nach IAS 21 entfallen und direkt dem Eigenkapital belastet bzw. gutgeschrieben wurden.

28. AUFGEGEBENE GESCHÄFTSBEREICHE

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Ergebniskomponenten des aufgegebenen Geschäftsbereichs sind nachstehend aufgeführt. Die Vergleichsangaben hinsichtlich der Ergebnisse sowie der Zahlungsströme aus aufgegebenen Geschäftsbereichen wurden angepasst, um die in der laufenden Geschäftsperiode als aufgegeben klassiizierten Geschäftsbereiche zu berücksichtigen.

in T€ 2017 2016
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
Übrige Aufwendungen -62 -555
Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen -62 -555
in T€ 2017 2016
Zahlungsströme aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
Nettozahlungsströme aus betrieblicher Tätigkeit -9 -31
Nettozahlungsströme gesamt -9 -31

29. ERGEBNIS JE AKTIE

Das Ergebnis je Aktie errechnet sich wie folgt:

Fortgeführter
Geschäftsbereich
Aufgegebene
Geschäftsbereiche
Fortgeführte und
aufgegebene
Geschäftsbereiche
Ergebnis des Geschäftsjahres 2017 (T€) 4.373 -62 4.311
Gewogener Durchschnitt der ausgegebenen Aktien 9.433.629 9.433.629 9.433.629
Ergebnis je Aktie (€) 0,46 -0,01 0,45
Fortgeführter
Geschäftsbereich
Aufgegebene
Geschäftsbereiche
Fortgeführte und
aufgegebene
Geschäftsbereiche
Ergebnis des Geschäftsjahres 2016 (T€) 3.483 -555 2.928
Gewogener Durchschnitt der ausgegebenen Aktien 8.731.748 8.731.748 8.731.748
Ergebnis je Aktie (€) 0,40 -0,06 0,34

Sowohl für das Geschäftsjahr 2017 als auch für das Vorjahr ergeben sich keine verwässernden Efekte.

30. ERGEBNISVERWENDUNG

Der handelsrechtliche Jahresabschluss der Masterlex SE weist zum 31. Dezember 2017 einen Bilanzgewinn von 9.683 TEuro aus.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2017 der Masterlex SE in Höhe von 9.682.741,44 Euro einen Betrag in Höhe von 673.283,38 Euro auf die 9.618.334 Aktien des Grundkapitals zum 31. Dezember 2017 an die Aktionäre als Dividende auszuschütten und den verbleibenden Betrag in Höhe von 9.009.458,06 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Dies entspricht einer Dividende von 0,07 Euro pro Aktie.

Zum 31. Dezember 2017 bestehen bei der Masterlex SE ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von insgesamt 1.121 TEuro, die in Höhe von 559 TEuro auf aktive latente Steuern und in Höhe von 562 TEuro auf die Aktivierung von Entwicklungskosten entfallen.

31. FINANZRISIKOMANAGEMENT

Neben Erkennung, Bewertung und Überwachung von Risiken in der Abwicklung des operativen Geschäfts und insbesondere aus den daraus resultierenden Finanztransaktionen werden die Risiken durch den Vorstand in enger Zusammenarbeit mit den Gesellschaften des Konzerns gesteuert. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Absicherung bestimmter Risiken, wie Währungs-, Zinsänderungs-, Preis-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken.

Neben den originären Finanzinstrumenten können verschiedene derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, darunter Devisentermingeschäfte, Devisenoptionsgeschäfte und Zinsswaps. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente erfolgt ausschließlich zur Absicherung bestehender oder geplanter Grundgeschäfte, dient der Reduzierung von Fremdwährungs-, Zins- und Rohstofpreisrisiken und erfolgt im Einzelfall in Abstimmung mit dem Vorstand der Masterlex SE.

130

Management von Währungsrisiken

Die Internationalität der Geschäftstätigkeit des Konzerns bringt Zahlungsströme in verschiedenen Währungen, insbesondere in US-Dollar, mit sich. Zu den Fremdwährungspositionen zählen Währungsrisiken aus hochwahrscheinlichen künftigen Geschäftstransaktionen, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie aus fest kontrahierten Ein- bzw. Verkaufsverträgen in Fremdwährung. Bei Aufträgen in Schwellenländern wird in der Regel in US-Dollar oder Euro fakturiert.

Die Sensitivitätsanalyse auf Basis der ausstehenden auf US-Dollar lautenden monetären Positionen unter Zugrundelegung einer zehnprozentigen Änderung des US-Dollars gegenüber dem Euro hat keine wesentlichen Auswirkungen auf das Eigenkapital und das Jahresergebnis ergeben.

Management von Zinsänderungsrisiken

Aufgrund der internationalen Ausrichtung unserer Geschäftsaktivitäten erfolgen die Liquiditätsbeschafung und -anlage von Masterlex an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten in verschiedenen Währungen.

Die hieraus resultierenden Finanzverbindlichkeiten sowie Geldanlagen sind teilweise einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Dabei können zur Absicherung des Zinsrisikos fallweise derivative Finanzinstrumente mit dem Ziel eingesetzt werden, die Zinsvolatilitäten und Finanzierungskosten der zugrunde liegenden Grundgeschäfte zu minimieren.

Die Sensitivitätsanalyse wurde anhand des Zinsrisiko-Exposure zum Bilanzstichtag bestimmt. Für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten wird die Analyse unter der Annahme erstellt, dass der Betrag der ausstehenden Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag für das gesamte Jahr ausstehend war.

Die Sensitivitätsanalyse führt unter Zugrundelegung einer Schwankung des Zinssatzes um 100 Basispunkte zu einem Mehr-/Minderzahlungsmittelabluss in Höhe von ca. 224 TEuro.

Management von Ausfallrisiken

Die Risiken der Kundenforderungen werden von Masterlex dezentral überwacht und bewertet und der Ausfall wird teilweise auch durch Einsatz von Warenkreditversicherungen begrenzt.

Zum Bilanzstichtag bestehen gegen eine große Anzahl von in- und ausländischen Kunden aus unterschiedlichen Branchen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Ein Ausfallrisiko bestand nur in zu vernachlässigender Größe.

Das Risikomanagement von Ausleihungen an Tochterunternehmen sowie von Beteiligungen erfolgt über ein konzernweites Controlling-System mit voll konsolidierten Planungsrechnungen, monatlichen Konzernabschlüssen und regelmäßigen Besprechungen des Geschäftsverlaufs.

Das maximale Ausfallrisiko ergibt sich durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten Finanzforderungen.

131

Management von Liquiditätsrisiken

Das Konzern-Liquiditätsmanagement zur Reduzierung von Liquiditätsrisiken beinhaltet die Bestandssicherung von lüssigen Mitteln, die Verfügbarkeit ausreichender Kreditlinien sowie die Fähigkeit zur Glattstellung von Marktpositionen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die vertraglich vereinbarten Tilgungen der inanziellen Verbindlichkeiten:

2017 in T€ Buchwert 2018 2019 2020 2021 2022 ≥ 2023
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
1.964 1.964 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
25.697 7.404 2.912 2.925 12.456 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 1.074 1.074 0 0 0 0 0
Summe 28.735 10.442 2.912 2.925 12.456 0 0
2016 in T€ Buchwert 2017 2018 2019 2020 2021 ≥ 2022
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
2.232 2.232 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
23.126 2.432 2.400 2.912 2.925 12.457 0
Sonstige Verbindlichkeiten 769 769 0 0 0 0 0
Summe 26.127 5.433 2.400 2.912 2.925 12.457 0

Die Tabelle enthält nur die bis zum Stichtag vertraglich vereinbarten Zahlungen aus den inanziellen Verbindlichkeiten ohne Planzahlen für künftige neue Verbindlichkeiten. Jederzeit rückzahlbare inanzielle Verbindlichkeiten werden als innerhalb eines Jahres fällig dargestellt. Die Zahlungen aus den operativen Leasingverhältnissen werden unter den sonstigen inanziellen Verplichtungen ausgewiesen.

Die unter den "Sonstigen Verbindlichkeiten" ausgewiesenen Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 977 TEuro (Vorjahr: 1.075 TEuro) sind zahlungsunwirksam. Aufgrund dessen wird die Aulösung in der Tabelle nicht dargestellt.

32. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Die sonstigen inanziellen Verplichtungen zum 31. Dezember 2017 setzen sich aus Verplichtungen aus Leasingverhältnissen und aus sonstigen Verplichtungen zusammen.

a) Leasingverplichtungen

Sonstige inanzielle Verplichtungen bestehen für die Folgejahre aufgrund von Operating-Leasingverhältnissen wie folgt:

in T€ 2018 2019–2022 2023
Nominale Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen 202 246 0

Die Verplichtungen aus Operating-Leasing betrefen überwiegend die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die als Aufwand erfassten Zahlungen beliefen sich auf 265 TEuro (Vorjahr: 583 TEuro).

b) Sonstige Verplichtungen

Sämtliche auf einzelgesellschaftlicher Ebene bestehenden Haftungsverhältnisse sind in der Konzern-Bilanz als Verbindlichkeiten passiviert.

33. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Der Masterlex-Konzern wird als Ein-Segment-Unternehmen gesteuert. Die Steuerung erfolgt anhand der Informationen, die der Gesamtvorstand als chief operating decision maker zur Performance-Messung und Ressourcenallokation für die ganze Masterlex-Gruppe bekommt (sog. "Management Approach").

Infolge der Umsetzung der Konzernstrategie und der damit verbundenen Konzentration auf das Kerngeschäftsfeld Hightech-Schlauchsysteme (HTS) werden Geschäftsvorfälle, die den aufgegebenen Geschäftsbereich (GB) betrefen, unter dieser Rubrik dargestellt. Die Masterlex SE weist damit ein operatives Segment, das Kerngeschäftsfeld (HTS), aus. In Übereinstimmung mit IFRS 8.28 wird zusätzlich die Überleitungsspalte für Konzern-/Holdingaufwendungen sowie außerordentliche Aufwendungen dargestellt.

Im Segment Hightech-Schlauchsysteme (HTS), welches das Kerngeschäft des Masterlex-Konzerns darstellt, stehen die Entwicklung und Herstellung technisch anspruchsvoller Hightech-Schlauchsysteme, Formteile und Spritzgusselemente aus innovativen Spezialkunststofen für industrielle und medizinische Anwendungen im Mittelpunkt der Aktivitäten. Die Produkte dieses Segmentes inden in den unterschiedlichsten Industriebereichen, wie z. B. der chemischen Industrie, der Nahrungsmittelindustrie, im Automobilbau oder in der Medizintechnik, Anwendung.

Das Segment wird sowohl umsatz- als auch ergebnisseitig gesteuert. Als zentrale Steuerungskennzahl dient im Masterlex-Konzern der Gewinn vor Zinsen und Steuern (Ebit).

Die intersegmentären Umsätze wurden zu marktüblichen Verrechnungspreisen abgewickelt ("arm's length-Prinzip").

133

Das Segmentvermögen enthält die operativen Vermögenswerte der einzelnen Segmente wie Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte inkl. des Geschäfts- oder Firmenwertes, Vorräte, Forderungen, sonstige Vermögenswerte und Barmittel. Steuerforderungen, aktive latente Steuern und Finanzanlagevermögen sind nicht Teil des jeweiligen Segmentvermögens.

Laut IFRS 8 sind Segmentschulden nur dann in die Segmentberichterstattung einzubeziehen, wenn diese regelmäßig zur Unternehmensteuerung eingesetzt und berichtet werden. Die Masterlex SE setzt diese Kennzahl nicht ein, daher unterbleibt der Ausweis.

Die Spalte Überleitung enthält Beträge, die sich aus der unterschiedlichen Deinition von Inhalten der Segmentposten im Vergleich zu den dazu gehörigen Konzernposten sowie aus Konzernaufwendungen ergeben.

Segmentinformationen nach Geschäftsfeldern

2017 In T€ HTS Summe fort
geführter GB
Überleitung Nicht fortge
führte GB
Konzern
Umsatzerlöse mit konzernfremden Dritten 74.675 74.675 0 0 74.675
Ebit 9.034 9.034 -2.433 -62 6.539
Ebit (operativ) 9.514 9.514 -2.433 -62 7.019
Investitionen in Sachanlagevermögen und
immaterielle Vermögenswerte
4.669 4.669 0 0 4.669
Planmäßige Abschreibungen 3.182 3.182 0 0 3.182
Vermögen 70.845 70.845 2.122 0 72.967
2016 In T€ HTS Summe fort
geführter GB
Überleitung Nicht fortge
führte GB
Konzern
Umsatzerlöse mit konzernfremden Dritten 66.486 66.486 0 0 66.486
Ebit 8.163 8.163 -2.266 -412 5.485
Ebit (operativ) 8.363 8.363 -2.266 -412 5.685
Investitionen in Sachanlagevermögen und
immaterielle Vermögenswerte
8.806 8.806 0 0 8.806
Planmäßige Abschreibungen 2.714 2.714 0 0 2.714
Vermögen 58.416 58.416 1.985 11 60.412

134

Die geograische Verteilung des Umsatzes wird auf Konzernebene ausgewiesen. Berechnungsgrundlage ist der Sitz des Kunden. Daraus ergibt sich eine geograische Umsatzverteilung wie folgt:

2017 in T€ Umsatzerlöse mit
konzernfremden
Dritten
Davon
fortgeführter GB
Deutschland 35.245 35.245
Übriges Europa 17.358 17.358
Drittländer 22.072 22.072
Gesamt 74.675 74.675
2016 in T€ Umsatzerlöse mit
konzernfremden
Dritten
Davon
fortgeführter GB
Deutschland 30.623 30.623
Übriges Europa 16.652 16.652
Drittländer 19.211 19.211
Gesamt 66.486 66.486

Im Geschäftsjahr 2017 wurde mit keinem Kunden in den fortgeführten Geschäftsbereichen ein Umsatz größer 10 % des Konzernumsatzes erzielt.

Die Überleitung des bereinigten Ebit aus fortgeführten Geschäftsbereichen (GB) zum Ergebnis nach Steuern stellt sich wie folgt dar:

ÜBERLEITUNG ZUM KONZERN-NACHSTEUERERGEBNIS

in T€ 2017 2016
Operatives Ebit aus fortgeführten GB 9.514 8.363
Nicht operative Aufwendungen aus fortgeführten GB -480 -200
Überleitung -2.433 -2.266
Ebit aus fortgeführten GB 6.601 5.897
Zinserträge/Beteiligungserträge 11 16
Zinsaufwand u.ä. -1.192 -1.339
EBT aus fortgeführten Geschäftsbereichen 5.420 4.574
Steuern vom Einkommen und Ertrag -1.459 -623
Latente Steuern 404 -533
Ergebnisanteile anderer Gesellschafter 8 65
Ergebnis nach Steuern (EAT) aus fortgeführten Geschäftsbereichen 4.373 3.483
Ergebnis aus aufgegebenen GB -62 -555
EAT 4.311 2.928

Rundungsdiferenzen möglich.

135

Gemäß IFRS 8 ist die geograische Aufteilung der langfristigen Vermögenswerte anzugeben. Zu den langfristigen Vermögenswerten zählen das Sachanlagevermögen sowie die immateriellen Vermögenswerte. Latente Steuern und das Finanzanlagevermögen sind gemäß IFRS 8 nicht Teil der darzustellenden langfristigen Vermögenswerte.

LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

in T€ 2017 2016
Deutschland 37.477 27.714
Übriges Europa 1.232 1.257
Drittländer 3.977 4.635
Gesamt 42.686 33.606

Die Überleitung des Vermögens aus fortgeführten Segmenten zum Konzernvermögen gliedert sich wie folgt auf:

ÜBERLEITUNG ZUM KONZERNVERMÖGEN

in T€ 2017 2016
Summe Vermögenswerte der fortgeführten Segmente 70.851 58.416
Vermögen nicht fortgeführter Segmente 0 11
Aktive latente Steuern 1.546 1.463
Steuerforderungen 492 431
Finanzanlagen 78 91
Summe des Konzernvermögens 72.967 60.412

34. KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Konzern-Kapitallussrechnung ist nach IAS 7 ("Cashlow Statements") erstellt. Es wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher, investiver und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die in der Finanzierungsrechnung ausgewiesene Liquidität entspricht dem Bilanzausweis "Barmittel und Bankguthaben".

Der Finanzmittelbestand am Ende der Periode, wie er in der Konzern-Kapitallussrechnung dargestellt wird, kann auf die damit in Zusammenhang stehenden Posten in der Konzern-Bilanz folgendermaßen übergeleitet werden:

in T€ 2017 2016
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 5.336 4.005
In zu Veräußerungszwecken gehaltenen Vermögenswerten
enthaltene Barmittel und Bankguthaben
0 11
Barmittel und Bankguthaben 5.336 3.994

136

Die Schulden aus der Finanzierungstätigkeit haben sich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 wie folgt entwickelt:

in T€ Stand 31.12.2016 Zahlungswirksam Zahlungsunwirksam
(Zinsabgrenzung)
Zahlungsunwirk
sam (Wechsel
kursänderung)
Stand 31.12.2017
Kurzfristige Finanzschulden 2.432 4.866 106 0 7.404
Langfristige Finanzschulden 20.694 -2.401 0 0 18.293
Summe der Schulden aus
der Finanzierungstätigkeit
23.126 2.465 106 0 25.697

35. ZUSCHÜSSE DER ÖFFENTLICHEN HAND

Die Zuwendungen werden für abschreibungsfähige Vermögenswerte über die Perioden und in dem Verhältnis als Ertrag erfasst, in dem die Abschreibungen auf diese Vermögenswerte angesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2017 wurden wie im Vorjahr keine Zuwendungen der öfentlichen Hand vereinnahmt.

36. BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Geschäftsvorfälle zwischen der Masterlex SE und ihren konsolidierten Tochterunternehmen wurden im Rahmen der Konsolidierung – mit Ausnahme der Aufwendungen und Erträge zwischen den fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereichen – eliminiert.

Die gemäß IAS 24 angabeplichtige Vergütung des Managements in den Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats.

Die Vergütung des Vorstands ist in ihrer Gesamtheit leistungsorientiert und bestand im Geschäftsjahr aus drei Komponenten: erfolgsunabhängige Vergütung, erfolgsbezogene Vergütung und Komponente mit langfristiger Anreizwirkung.

Der Ausweis der Vergütung des Vorstands in individualisierter Form erfolgt, wie es der Deutsche Corporate Governance Kodex und die einheitlichen Mustertabellen (in jeweils geltender Fassung) empfehlen. Wesentliches Merkmal dieser Mustertabellen ist der getrennte Ausweis der gewährten Zuwendungen (Tabelle 1) und des tatsächlich erfolgten Zulusses (Tabelle 2). Bei den Zuwendungen werden zudem die Zielwerte (Auszahlung bei 100 % Zielerreichung) sowie die erreichbaren Minimal- und Maximalwerte angegeben.

137

Die Vergütung des Vorstands für seine Leistungen wird nachfolgend dargestellt:

TABELLE 1: VERGÜTUNG DES VORSTANDS (ZUWENDUNGSBETRACHTUNG)

Dr. Andreas Bastin
Vorstandsvorsitzender seit 1. April 2008
Mark Becks
Finanzvorstand seit 1. Juni 2009
in T€ 2016
Ausgangs
wert
2017
Ausgangs
wert
2017
Minimum
2017
Maximum
2016
Ausgangs
wert
2017
Ausgangs
wert
2017
Minimum
2017
Maximum
Festvergütung 342 357 357 357 237 247 247 247
Nebenleistungen 31 42 42 42 41 38 38 38
Summe 373 399 399 399 278 285 285 285
Einjährige
variable Vergütung
Tantieme 137 142 0 158 75 94 0 106
Mehrjährige
variable Vergütung
Tantieme 2017 - 2019 73 0 82 49 0 54
Tantieme 2016 - 2018 71 0 82 38 0 54
Gesamtvergütung 581 614 399 721 391 428 285 499

TABELLE2: VERGÜTUNG DES VORSTANDS (ZUFLUSSBETRACHTUNG)

Dr. Andreas Bastin
Vorstandsvorsitzender seit 1. April 2008
Mark Becks
Finanzvorstand seit 1. Juni 2009
in T€ 2016
Ausgangs
wert
2017
Ausgangs
wert
2017
Minimum
2017
Maximum
2016
Ausgangs
wert
2017
Ausgangs
wert
2017
Minimum
2017
Maximum
Festvergütung 342 357 357 357 237 247 247 247
Nebenleistungen 31 42 42 42 41 38 38 38
Summe 373 399 399 399 278 285 285 285
Einjährige
variable Vergütung
Tantieme 111 141 0 158 60 76 0 106
Mehrjährige
variable Vergütung
Tantieme 2017 - 2019 62 0 82 34 0 54
Tantieme 2016 - 2018 29 0 82 16 0 54
Gesamtvergütung 513 602 399 721 354 395 285 499

Die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden wie folgt vergütet:

in T€ Fixum Sitzungsgeld Auszahlungsrelevante
Gesamtvergütung
Aufsichtsratsvorsitzender,
Georg van Hall
(ab 14.06.2016)
(Vorjahr)
30
(28)
2
(2)
32
(30)
Aufsichtsratsvorsitzender,
Friedrich W. Bischoping
(bis 14.06.2016)
(Vorjahr)
0
(15)
0
(1)
0
(16)
Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender,
Dr. Gerson Link
(ab 14.06.2016)
(Vorjahr)
25
(13)
2
(1)
27
(14)
Aufsichtsratsmitglied,
Jan van der Zouw
(ab 14.06.2016)
(Vorjahr)
20
(10)
2
(1)
22
(11)
Aufsichtsratsmitglied,
Axel Klomp
(bis 14.06.2016)
(Vorjahr)
0
(10)
0
(1)
0
(11)
Gesamtbezüge
(Vorjahr)
75
(76)
6
(6)
81
(82)

Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden wie in den Vorjahren weder Kredite noch Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.

37. ERKLÄRUNG ZUM CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Vorstand und Aufsichtsrat der Masterlex SE haben im Dezember 2017 erneut eine Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft unter der Adresse www.MasterlexGroup.com/Investor_Relations/Corporate_Governance dauerhaft zugänglich gemacht.

38. ANZAHL DER MITARBEITER

Die Zahl der Beschäftigten im Berichtszeitraum teilt sich wie folgt auf die betrieblichen Funktionsbereiche auf:

2017 2016
Produktion 429 394
Vertrieb 106 93
Verwaltung 77 77
Technik 30 37
Mitarbeiter im Konzern 642 601
davon Auszubildende 24 21

39. PRÜFUNGS- UND BERATUNGSHONORARE

Im Geschäftsjahr 2017 beträgt der Aufwand (Rückstellung) für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 115 TEuro und umfasst die Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie die Prüfung des gesetzlich vorgeschriebenen Abschlusses der Masterlex SE und ihrer inländischen Tochterunternehmen. Für Nichtprüfungsleistungen in Zusammenhang mit der Durchsicht von Steuerbescheiden für Vorjahre sind weitere 1 TEuro angefallen.

40. BEFREIUNG VON DER OFFENLEGUNGSPFLICHT

Gemäß § 264 Absatz 3 HGB sind folgende in den Konzernabschluss einbezogene Gesellschaften von der Ofenlegung ihres Jahresabschlusses befreit:

  • Novoplast Schlauchtechnik GmbH
  • Matzen & Timm GmbH
  • M&T Verwaltungs GmbH
  • FLEIMA-PLASTIC GmbH.

41. EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG

Es sind keine wesentlichen Ereignisse und Entwicklungen von besonderer Bedeutung für die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Masterlex-Konzerns seit dem Abschlussstichtag, dem 31. Dezember 2017, eingetreten.

42. VERÖFFENTLICHUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 14. März 2018 vom Vorstand zur Veröfentlichung genehmigt. Die Veröfentlichung erfolgt am 29. März 2018.

43. BETEILIGUNGEN

Die Aufstellung des vollständigen Anteilsbesitzes der Masterlex SE wird im Bundesanzeiger veröfentlicht.

Gelsenkirchen, 14. März 2018

Der Vorstand

Dr. Andreas Bastin Mark Becks (Vorstandsvorsitzender) (Finanzvorstand)

T€ AK/HK
01.01.2017
Änderung
Konsolidie
rungskreis
Zugänge Abgänge Umbuchungen Kursdife
renzen
AK/HK
31.12.2017
Immaterielle
Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutz
rechte und ähnliche Rechte und
Werte sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten
2.298 434 139 4 95 1 2.963
Entwicklungs
leistungen
524 0 281 33 0 0 772
Geschäfts- oder
Firmenwert
9.161 5.929 0 0 0 0 15.090
Geleistete
Anzahlungen
294 0 327 4 -94 0 523
Gesamt 12.277 6.363 747 41 1 1 19.348
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden
Grundstücken 25.353 0 463 0 277 -148 25.945
Technische Anlagen und Maschinen 26.113 2.414 636 5 1.347 -642 29.863
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8.868 233 804 135 62 -171 9.661
Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
730 0 2.023 0 -1.687 -5 1.061
Gesamt 61.064 2.647 3.926 140 -1 -966 66.530
Finanzanlagen
Wertpapiere des
Anlagevermögens
733 0 0 0 0 0 733
Sonstige Ausleihungen 0 0 0 0 0 0 0
Gesamt 733 0 0 0 0 0 733
74.074 9.010 4.673 181 0 -965 86.611

141

Kumu
lierte
Abschrei
bung
Änderung
Konsoli
dierungs
Abschrei
bungen
Geschäfts
Erfolgs
neutrale
Markwert
änder
Kursdife Kumu
lierte
Abschrei
bungen
Stand Stand
T€ 01.01.2017 kreis jahr Abgänge ungen renzen 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016
Immaterielle
Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten
und Werten
1.815 0 302 1 0 1 2.117 846 483
Entwicklungs
leistungen
60 0 35 0 0 0 95 677 464
Geschäfts- oder
Firmenwert
5.903 0 0 0 0 0 5.903 9.187 3.258
Geleistete
Anzahlungen
0 0 0 0 0 0 0 523 294
Gesamt 7.778 0 337 1 0 1 8.115 11.233 4.499
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücks
gleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten
auf fremden Grundstücken
8.259 0 746 0 0 -107 8.898 17.047 17.094
Technische Anlagen und
Maschinen
17.311 943 1.457 5 0 -427 19.279 10.584 8.802
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
6.461 123 642 135 0 -151 6.940 2.721 2.407
Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau
0 0 0 0 0 0 0 1.061 730
Gesamt 32.031 1.066 2.845 140 0 -685 35.117 31.413 29.033
Finanzanlagen
Wertpapiere des
Anlagevermögens
642 0 0 0 13 0 655 78 91
Sonstige Ausleihungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Gesamt 642 0 0 0 13 0 655 78 91
40.451 1.066 3.182 141 13 -684 43.887 42.724 33.623

142

AK/HK
01.01.2016
Zugänge
Abgänge Umbuchungen Kursdife
renzen
AK/HK
31.12.2016
Immaterielle
Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutz
rechte und ähnliche Rechte und
Werte sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten
2.849
277
828 0 0 2.298
Entwicklungs
leistungen
185
400
0 -61 0 524
Geschäfts- oder
Firmenwert
9.161
0
0 0 0 9.161
Geleistete
Anzahlungen
212
82
0 0 0 294
12.407
759
828 -61 0 12.277
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte und Bauten einschließlich der
Bauten auf fremden
25.353
26.113
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8.311
646
176 80 7 8.868
Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
1.267
6.798
5 -7.322 -8 730
54.247
8.047
1.446 61 155 61.064
Wertpapiere des 817
0
84 0 0 733
Sonstige Ausleihungen 135
0
135 0 0 0
952
0
219 0 0 733
67.606
8.806
2.493 0 155 74.074
Grundstücken
Technische Anlagen und Maschinen
Finanzanlagen
Anlagevermögens
18.837
87
25.832
516
69
1.196
6.444
859
54
102

143

Kumu
lierte
Abschrei
bung
Abschrei
bungen
Geschäfts
Erfolgs
neutrale
Markwert
änder
Kursdife Kumu
lierte
Abschrei
bungen
Stand Stand
T€ 01.01.2016 jahr Abgänge ungen renzen 31.12.2016 31.12.2016 31.12.2015
Immaterielle
Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutz
rechte und ähnliche Rechte und
Werte sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten
2.498 145 828 0 0 1.815 483 351
Entwicklungs
leistungen
39 21 0 0 0 60 464 146
Geschäfts- oder
Firmenwert
5.903 0 0 0 0 5.903 3.258 3.258
Geleistete
Anzahlungen
0 0 0 0 0 0 294 212
Gesamt 8.440 166 828 0 0 7.778 4.499 3.967
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden
Grundstücken
7.668 627 69 0 33 8.259 17.094 11.169
Technische Anlagen und Maschinen 17.117 1.331 1.196 0 59 17.311 8.802 8.715
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
6.027 590 176 0 20 6.461 2.407 2.284
Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
0 0 0 0 0 0 730 1.267
Gesamt 30.812 2.548 1.441 0 112 32.031 29.033 23.435
Finanzanlagen
Wertpapiere des
Anlagevermögens
686 0 84 40 0 642 91 131
Sonstige Ausleihungen 0 0 0 0 0 0 0 135
Gesamt 686 0 84 40 0 642 91 266
39.938 2.714 2.353 40 112 40.451 33.623 27.668

ANGABEN ERGÄNZENDE

Bilanzeid 145
Bestätigungsvermerk des
Konzernabschlussprüfers
146
Bericht des Aufsichtsrats 152
Glossar 157
Impressum 158

145

BILANZEID

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Vermögensund Finanzlage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."

Gelsenkirchen, 14. März 2018

Der Vorstand

Dr. Andreas Bastin Mark Becks (Vorstandsvorsitzender) (Finanzvorstand)

146

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Masterlex SE, Gelsenkirchen

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Masterlex SE, Gelsenkirchen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitallussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und
  • vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutrefendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutrefend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufsplichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Aufassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem plichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

    1. Erwerb der Anteile an der APT Advanced Polymer Tubing GmbH
    1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
    1. Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

    1. Sachverhalte und Problemstellung
    1. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
    1. Verweis auf weitergehende Informationen

1. Erwerb der Anteile an der APT Advanced Polymer Tubing GmbH

    1. Die Masterlex SE erwarb am 4. Januar 2017 die Kontrolle über die APT Advanced Polymer Tubing GmbH mit Sitz in Neuss (APT GmbH), der Kaufpreis für die vollständig übernommenen Anteile betrug TEUR 8.755. Im Rahmen der Kaufpreisallokation basieren insbesondere die Identiizierung und Bewertung von immateriellen Vermögenswerten und des Goodwill in weiten Teilen auf Annahmen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter, die darüber hinaus nicht durch standardisierte Prozesse innerhalb des Rechnungswesens abgedeckt werden. Folglich stellt dieser Sachverhalt unseres Erachtens einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.
    1. Für alle identiizierten wesentlichen Sachverhalte der Erwerbsbilanz auf den 4. Januar 2017 haben wir geprüft, ob diese in Übereinstimmung mit IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" und dem Kaufvertrag bilanziert worden sind. Im Wesentlichen haben wir dabei folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
  • Einsichtnahme in die vertraglichen Vereinbarungen und Erlangung eines Verständnisses des Unternehmenserwerbs sowie die Abstimmung des gezahlten Kaufpreises als Gegenleistung für die erhaltenen Anteile mit den uns vorgelegten Nachweisen über die geleisteten Zahlungen.
  • Wir haben die durch einen externen Gutachter vorgenommene Neubewertung der Vermögenswerte und Schulden der APT GmbH im Rahmen der Kaufpreisallokation auf ihre Verwertbarkeit geprüft.
  • Dazu haben wir interne Bewertungs-Spezialisten hinzugezogen, welche insbesondere die zugrundeliegenden Ausgangsdaten beurteilt und die Angemessenheit der verwendeten Bewertungsmodelle sowie den Diskontierungssatz mit denjenigen von vergleichbaren Transaktionen und anderen Marktdaten verglichen haben.
  • Beurteilung der Eröfnungsbilanzwerte und Überprüfung der Erstkonsolidierung der APT GmbH zum Erstkonsolidierungszeitpunkt 4. Januar 2017 auf Basis der Kaufpreisallokation.
  • Ferner haben wir die Darstellung der Transaktion im Konzernanhang beurteilt.

Insgesamt konnten wir uns durch die dargestellten Prüfungshandlungen davon überzeugen, dass der Erwerb des Geschäftsbetriebs hinreichend dokumentiert ist und sachgerecht abgebildet wurde.

  1. Wir verweisen auf den Konzernanhang Textzifer 2 (Grundsätze der Rechnungslegung), Textzifer 3 (Unternehmenskauf) sowie Textzifer 4 (Immaterielle Vermögenswerte).

148

2. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

    1. In dem Konzernabschluss der Masterlex SE werden unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" insgesamt Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von TEUR 9.187 (Vorjahr TEUR 3.258) ausgewiesen, die zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen werden. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte erfolgt mittels eines Bewertungsmodells nach dem Discounted Cashlow-Verfahren. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzulüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund war die Beurteilung der Werthaltigkeit der Geschäftsoder Firmenwerte im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
    1. Von der Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzulüsse haben wir uns unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit den Werten aus der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten und vom Aufsichtsrat gebilligten Fünf-Jahresplanung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspeziischen Markterwartungen überzeugt. Wir haben darüber hinaus auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der durchschnittlichen Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital") schwerpunktmäßig geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen. Aufgrund der materiellen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte (diese machen ungefähr 13 % der Konzernbilanzsumme aus) sowie aufgrund der Abhängigkeit deren Bewertung auch von gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die außerhalb der Einlussmöglichkeit der Gesellschaft liegen, haben wir ergänzend die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Buchwert im Vergleich zum Barwert) beurteilt. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein.
    1. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in Textzifer 24 des Konzernanhangs enthalten.

3. Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge

    1. Im Konzernabschluss der Masterlex SE werden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 1.594 ausgewiesen. Die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge wird anhand von Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der jeweiligen Gesellschaft bemessen. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte von besonderer Bedeutung, da sie in hohem Maße von der Einschätzung und den Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und mit Unsicherheiten behaftet sind.
    1. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge auf Basis der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Planung beurteilt und die Angemessenheit der verwendeten Planungsgrundlage gewürdigt. Die getrofenen Annahmen der gesetzlichen Vertreter zum Ansatz und der Bewertung der latenten Steuern konnten wir nachvollziehen.
    1. Die Angaben der Gesellschaft zu den aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge sind im Konzernanhang in dem Abschnitt "Grundsätze der Rechnungslegung" sowie unter Textzifer 27 enthalten.

149

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

  • die Versicherung der gesetzlichen Vertreter,
  • den Corporate Governance-Bericht nach Zifer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex,
  • die nichtinanzielle Berichterstattung nach §§ 315b bis 315c HGB,
  • die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d Abs. 5 i.V.m. § 289f Abs. 1 HGB,
  • sonstige nicht prüfungsplichtige Teile des Geschäftsberichts der Masterlex SE, Gelsenkirchen, für das zum 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren, oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutrefendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutrefend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

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Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutrefendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutrefend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts getrofenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinlussen.

Während der Prüfung üben wir plichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identiizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verplichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modiizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

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  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getrofenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öfentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. Juni 2017 als Abschlussprüfer gewählt und sind am 6. November 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt worden. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2010 als Abschlussprüfer der Masterlex SE tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Alexandra Sievers.

Düsseldorf, den 14. März 2018

Baker Tilly GmbH & Co. KG (vormals Baker Tilly GmbH) Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf)

Thomas Gloth Alexandra Sievers Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir können auf ein gutes und erfolgreiches Jahr 2017 zurückblicken. Die wesentlichen Ziele, die sich die Gesellschaft gesetzt hat, wurden erreicht. Erneut wuchs die Gesellschaft organisch deutlich stärker als die gesamte Wirtschaft. Zudem wurde die neu hinzugekommene Gesellschaft, der Fluorpolymer-Spezialist APT Advanced Polymer Tubing GmbH mit Sitz in Neuss, sehr gut in die Konzernstrukturen integriert. Sie entwickelte sich in der Gruppe erfolgreich weiter. Die Umsatz- und Ertragsziele wurden im Wesentlichen erreicht, auch wenn die Zielgröße einer zweistelligen Ebit-Marge knapp unterschritten wurde. Grund hierfür waren unvorhergesehene Einmalefekte in einzelnen Tochterunternehmen, die in ihrer Addition die Ebit-Marge unter die Zielvorgabe drückten. Die insgesamt solide Wachstums- und Ertragsentwicklung bleibt aber intakt.

Die Standorterweiterung in Gelsenkirchen, verbunden mit Investitionen in neue Technologien und Anlagen, führte zu einer deutlich schnelleren und besseren Belieferung der Absatzmärkte. Gleichzeitig bringt die Zukunft vielfältige Herausforderungen. Dies ist auch an der Strategieerweiterung des Vorstands um die Themen "Digitalisierung" und "Operative Exzellenz" zu erkennen. Operative Exzellenz zielt auf die ständige Verbesserung aller Wertschöpfungs- und Dienstleistungsprozesse im Unternehmen. In Zeiten von höherer Transparenz an den Absatzmärkten und steigendem Wettbewerb ist dies eine notwendige Bedingung, um auch künftig im Wettbewerb zu bestehen. Der häuig zitierte Begrif der Digitalisierung meint nichts anderes, als mit den technischen Möglichkeiten, die sich insbesondere in der Informationstechnologie bieten, Schritt zu halten und dabei einen Mehrwert für den Kunden zu generieren. Digitalisierung zielt also auf Produkte, Prozesse und auf neue oder veränderte Geschäftsmodelle.

Wir sehen die Masterlex Group als gut aufgestellt, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern und sowohl den Umsatz als auch das operative Ergebnis (Ebit) und die daraus abgeleitete Marge kontinuierlich zu steigern.

Berichte und Sitzungen

Im Geschäftsjahr 2017 hat der Aufsichtsrat der Masterlex SE die Aufgaben, die ihm nach dem Aktiengesetz und der Satzung der Gesellschaft obliegen, vollumfänglich wahrgenommen und den Vorstand regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Grundlage hierfür waren die in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten, regelmäßigen Berichte des Vorstands über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements. Der Aufsichtsrat war und ist jederzeit eng in die Vorgehensweise und Maßnahmen des Vorstands eingebunden.

Es fanden im Geschäftsjahr 2017 insgesamt vier Aufsichtsratssitzungen statt, an denen jeweils alle Aufsichtsratsmitglieder und Vorstandsmitglieder teilnahmen. Zudem fanden über die regulären Präsenzsitzungen hinaus mehrere Telefonkonferenzen zum Zwecke des engen Informationsaustausches und einer etwaigen Beschlussfassung statt. Der Aufsichtsrat besprach sich zu Vorlagen des Vorstands sowie zu Vorstandsangelegenheiten auch in gesonderten Telefonkonferenzen.

In den Sitzungen und Telefonkonferenzen wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand umfassend über die Geschäfts- und Finanzlage, die Weiterentwicklung des Compliance-Systems, die personellen oder organisatorischen Veränderungen sowie den Stand der Unternehmensplanung informiert. Die Berichte und Beschlussvorlagen des Vorstands wurden eingehend erörtert und nach gründlicher Prüfung und Beratung beurteilt. Darüber hinaus haben verschiedene Besprechungen einzelner Aufsichtsratsmitglieder mit dem Vorstand zur sachlichen Unterstützung seiner Tätigkeit stattgefunden.

Schwerpunktthemen 2017

Die Bilanzaufsichtsratssitzung fand am 14. März 2017 am Standort Gelsenkirchen statt. Der Aufsichtsrat beriet ausführlich über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016. Der Corporate Governance-Bericht wurde verabschiedet und später zusammen mit dem Geschäftsbericht 2016 veröfentlicht. Zudem wurde über den Bericht des Aufsichtsrats beschlossen. Hinsichtlich der Vergütung des Vorstands wurden der Beschluss zur Feststellung der Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2016 als

153

auch die Anpassung und Festlegung der Zielvorgaben für die Tantieme-Vereinbarungen mit den Vorstandsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2017 gefasst. Darüber hinaus wurde ein Beschluss zur Aktualisierung der Geschäftsordnung für den Vorstand und den Aufsichtsrat gefasst. Weitere Themen im Rahmen der Bilanzaufsichtsratssitzung waren die aktuelle geschäftliche Entwicklung inklusive der Integration der neu erworbenen Gesellschaft APT, das Risikomanagement des Konzerns sowie die intensive Erörterung der geplanten Kapitalerhöhung. Letztere war dann Gegenstand einer gesonderten Beschlussfassung im Umlaufverfahren.

Im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung am 27. Juni 2017 fand die zweite Aufsichtsratssitzung der Masterlex SE statt. Nach einer kurzen Nachbereitung der Hauptversammlung ließ sich der Aufsichtsrat zu der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung der Masterlex Group durch den Vorstand berichten. Im Zentrum standen die weiterhin positive Entwicklung der neuen Tochtergesellschaft APT als auch der Umgang mit dem Thema Preisdruck in einigen Märkten für verschiedene Produkte. Darüber hinaus ging der Vorstand vertieft auf die Erweiterung der Konzernstrategie ein.

Die Aufsichtsratssitzung am 12. September 2017 fand am Standort Norderstedt bei der Tochtergesellschaft Matzen & Timm statt. Insofern war die Entwicklung dieses Standortes Schwerpunktthema bei dieser Aufsichtsratssitzung. Zudem berichtete der Vorstand über die aktuelle geschäftliche Entwicklung, insbesondere über Lieferprobleme der Matzen & Timm, die weiterhin positive Entwicklung der APT als auch bei weiteren Tochtergesellschaften wie etwa in den USA, China und in Brasilien. Darüber hinaus berichtete der Vorstand über das Risikomanagement und die Erweiterung des Compliance-Management-Systems um das Thema Tax-Compliance. Ein weiterer Schwerpunkt waren die Vorstellung und anschließende Erörterung zur Einführung eines neuen ERP-Systems in Gelsenkirchen. Im Nachgang zu der Sitzung stimmte der Aufsichtsrat am 9. Oktober 2017 dem Projekt im Umlaufverfahren zu.

In der letzten Aufsichtsratssitzung des Jahres am 11. Dezember 2017 berichtete der Vorstand über den derzeitigen Stand der Fünf-Jahres-Planung, der aktuellen geschäftlichen Entwicklung sowie von personellen und organisatorischen Veränderungen im Konzern. Zudem stellte der neue Leiter Vertrieb Medizintechnik dem Aufsichtsrat die strategischen Überlegungen für die nächsten Jahre vor. Darüber hinaus beschloss der Aufsichtsrat eine Aktualisierung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex. Zudem wurden die Beschlüsse zur Festlegung einer Zielgröße für Frauen im Vorstand und im Aufsichtsrat erörtert und anschließend in aktueller Form neu gefasst.

Ferner hat sich der Aufsichtsrat zuvor in einer gesonderten Sitzung am 6. Dezember 2017 zum Thema der neuen CSR-Richtlinie und seinen nun daraus folgenden Aufgaben informiert und schulen lassen.

Der Aufsichtsrat erhielt regelmäßig Informationen über die Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die Veränderung wesentlicher Bilanzposten. Die Entwicklung der Anfang 2017 erworbenen APT nahm eine wichtige Rolle in 2017 ein. Der Aufsichtsrat hat sich ferner ausführlich durch den Vorstand über die aktuellen Entwicklungen der einzelnen Tochtergesellschaften informieren lassen. Der Vorstand berichtete schriftlich wie auch mündlich in den Sitzungen und unterjährigen Gesprächen sowie Telefonkonferenzen über die Erstellung und Inhalte der quartalsweise zu veröfentlichenden Finanzberichte und erörterte diese ausführlich mit dem Aufsichtsrat.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Vorstand

Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr seine ofene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Vorstand fortgesetzt. Auch zwischen den Sitzungsterminen stand der Aufsichtsratsvorsitzende mit dem Vorstand regelmäßig in Kontakt und wurde über alle wesentlichen Entwicklungen und anstehenden Entscheidungen unterrichtet, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung waren. Der Vorstandsvorsitzende informierte den Vorsitzenden des Aufsichtsrats unverzüglich über alle wichtigen Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung waren. Alle Aufsichtsratsmitglieder wurden vom Aufsichtsratsvorsitzenden spätestens bei der folgenden Sitzung über diese Inhalte umfassend informiert.

Veränderungen im Aufsichtsrat oder Vorstand haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht ergeben.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Mit drei Mitgliedern ist der Aufsichtsrat der Masterlex SE bewusst klein gehalten, um wie im Konzern durch schlanke Strukturen eizient, schnell und lexibel Beschlüsse fassen zu können. Daher wurden keine gesonderten Ausschüsse gebildet.

Corporate Governance

Ein fester Bestandteil der Sitzungen des Aufsichtsrats der Masterlex SE ist die Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex. Auch im Jahr 2017 haben Aufsichtsrat und Vorstand über die Empfehlungen und Anregungen des Kodex mit den im Jahr 2017 erfolgten Änderungen intensiv beraten. Gemäß Punkt 5.6. des Kodex hat der Aufsichtsrat seine eigene Arbeit laufend auf Eizienz hin überprüft. Mit Blick auf die bewältigten Aufgaben und Inhalte sowie darauf, dass der Aufsichtsrat mit drei Mitgliedern die gesetzliche Mindestgröße aufweist, wurden sowohl die Zusammenarbeit als auch die Aufgabenbewältigung als eizient und sehr gut eingeschätzt.

Im Dezember 2017 hatten Vorstand und Aufsichtsrat eine unter Berücksichtigung auch der aktualisierten Kodexfassung vom 7. Februar 2017 neue Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG beschlossen und abgegeben. Diese Erklärung wurde den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

Die Gesellschaft fühlt sich auch weiterhin den Grundsätzen des Deutschen Corporate Governance Kodex verplichtet. Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie die vorangegangenen Erklärungen sind im Internet jederzeit unter www.MasterlexGroup.com zugänglich. Über die Corporate Governance berichtet im Übrigen der Vorstand zugleich auch für den Aufsichtsrat gemäß Zifer 3.10 des Kodex im Corporate Governance-Bericht der Gesellschaft.

Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Konzernabschlusses

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss für die Masterlex SE sowie der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für den Konzern und die Masterlex SE für das Geschäftsjahr 2017 sind unter Einbeziehung der Buchführung durch die von der Hauptversammlung vom 27. Juni 2017 zum Abschlussprüfer bestellte Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Diese Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war – damals unter dem Namen Rölfs WP Partner AG – erstmals im Jahr 2010 für die Prüfung der Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2010 mandatiert worden; der leitende Wirtschaftsprüfer Thomas Gloth ist seit dem Geschäftsjahr 2012 mit dieser Aufgabe betraut. Der Abschlussprüfer hat zur Mandatierung die angeforderte Erklärung zur Unabhängigkeit vor Prüfungsaufnahme gegenüber dem Aufsichtsrat abgegeben. Die zu prüfenden Unterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen jedem Aufsichtsratsmitglied in der Bilanzsitzung am 14. März 2018 vor und waren jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig zur Vorbereitung zugeleitet worden. Der Abschlussprüfer nahm an der Beratung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses teil. Dabei berichtete er über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat nach eingehender Prüfung der Unterlagen und unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt.

Weiterhin hat der Aufsichtsrat die Planungsunterlagen, die Risikolage und das Risikomanagementsystem der Masterlex SE geprüft. Alle aus Sicht des Vorstands und des Aufsichtsrats erkennbaren Risikofelder wurden erörtert. Das Risikomanagement wurde durch den Abschlussprüfer intensiv geprüft. Dieser hat bestätigt, dass der Vorstand der Gesellschaft die nach § 91 Absatz 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getrofen habe und dass das Überwachungssystem grundsätzlich geeignet sei, Entwicklungen, die die Fortführung des Unternehmens gefährdeten, frühzeitig zu erkennen und festgestellten Fehlentwicklungen Rechnung zu tragen. Schließlich hat der Aufsichtsrat seine erstmalige Prüfungsplicht nach § 171 Abs. 1 S. 4 AktG in Bezug auf die nichtinanzielle Erklärung der Gesellschaft zur Corporate Social Responsibility wahrgenommen und keine Beanstandungen gehabt.

Interessenkonlikte von Aufsichtsratsmitgliedern ergaben sich im Berichtszeitraum nicht.

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Herr Dr. Link war im Jahr 2017 Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Bei der Rodenberg Türsysteme AG, Porta Westfalica, (Aufsichtsratsvorsitzender) sowie bei der Waag & Zübert Value AG, Nürnberg.

Herr van der Zouw hatte im Jahr 2017 folgende mitteilungsplichtige Mandate gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG inne:

  • * Vorsitzender des Beirats der Europart Holding GmbH, Hagen-Haspe,
  • * Aufsichtsratsvorsitzender von Den Helder Airport CV, Den Helder/Niederlande,
  • * Aufsichtsratsmitglied der Aalberts Industries NV, Langebroek/Niederlande,
  • * Aufsichtsratsvorsitzender der Van Wijnen Holding NV, Baarn/Niederlande,
  • * Aufsichtsratsmitglied der HGG Group BV, Wieringerwerf/Niederlande,
  • * Beiratsvorsitzender der VIBA NV, Zoetermeer/Niederlande, und
  • * Aufsichtsratsvorsitzender bei der LievenseCSO Intra BV, Breda/Niederlande.

Herr van Hall nahm im Jahr 2017 keine mitteilungsplichtigen Mandate wahr.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Masterlex Group sehr für ihr Engagement sowie für die konstruktive, vertrauensvolle und erfolgreiche Arbeit im vergangenen Jahr.

Gelsenkirchen, den 14. März 2018

Für den Aufsichtsrat

Georg van Hall Vorsitzender des Aufsichtsrats

DIE MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS

Dipl.-Kfm. Georg van Hall (Vorsitzender seit Juni 2016)

Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der TU Berlin und der University of Illinois, USA, sowie nach Ablegen der Berufsexamen bekleidete Herr van Hall als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater verschiedene Geschäftsführungsfunktionen. Seit 2005 ist er in eigener Praxis tätig sowie seit Mai 2009 Partner bei AccountingPartners Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf. Nach seiner Wahl in den Aufsichtsrat im Jahr 2009 war er seit dem Jahr 2010 stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender. Am 14. Juni 2016 wurde er zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.

Dr. Gerson Link (Mitglied und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender seit Juni 2016)

Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre war Herr Dr. Link zunächst bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft der Deutschen Versicherungswirtschaft AG tätig. Seit 2002 ist er Alleinvorstand der InnoTec TSS AG in Düsseldorf. Herr Dr. Link hat umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Restrukturierung und der Expansion vor allem von Unternehmen in Nischenmärkten gesammelt sowie Unternehmensakquisitionen erfolgreich durchgeführt. Am 14. Juni 2016 wurde er zum Mitglied und zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.

Jan van der Zouw (Mitglied des Aufsichtsrats seit 14. Juni 2016)

Nach einem Maschinenbaustudium hat Herr van der Zouw mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Führung von mittleren und größeren Industrieunternehmen gesammelt. Während seiner Tätigkeit als CEO der Eriks Group von 2001 bis 2011 trug er maßgeblich dazu bei, die Gruppe von einem traditionellen technischen Lieferanten in einen modernen Industriezulieferer umzuwandeln. Seit 2011 ist er in diversen Aufsichts- und Beiratsmandaten verschiedener, internationaler Unternehmungen tätig. Am 14. Juni 2016 wurde er zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

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GLOSSAR

Bruttoinlandsprodukt (BIP) Dies stellt den Gesamtwert aller Waren und Dienstleistungen dar, der innerhalb
eines Jahres in einer Volkswirtschaft produziert wurde.
Cashlow Der aus der laufenden Periode erwirtschaftete Fluss inanzieller Mittel, bereinigt
um nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge. Er zeigt die Selbsti
nanzierungskraft bzw. die Ertragskraft des Unternehmens auf.
Ebitda Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization – Gewinn vor
Zinsen, Steuern und Abschreibungen.
Ebit Earnings before interest and taxes – Gewinn vor Zinsen und Steuern.
Ebt Earnings before taxes – Vorsteuergewinn.
Extrusion Verfahren zur Bearbeitung von Kunststofen. Die Rohstofe in Granulatform
werden in einem sog. Extruder zerkleinert und erhitzt, bis sie plastiiziert –
also formbar – sind, um dann weiterverarbeitet werden zu können.
FEP Fluoriertes Ethylen-Propylen: Vollluorierter Kunststof mit sehr großer
chemischer Beständigkeit
IAS International Accounting Standards: International anerkannter Bilanzierungs
standard.
IFRS International Financial Reporting Standards: EU-Standard zur Rechnungslegung
börsennotierter Unternehmen.
PFA, PTFE Perluoralkoxy (PFA) und Polytetraluorethylen (PTFE): zwei luorierte
Kunststofe mit sehr großer chemischer Beständigkeit
Stage-Gate-Prozess Modell zur Optimierung von Innovations- und Entwicklungsprozessen. Damit
sollen auch Ziele berücksichtigt werden, die in solchen Prozessen gar nicht
oder unzureichend eingelossen waren. Dies könnten etwa sein: Fokussierung
und Prioriätensetzungen, Parallelentwickungen unter größerem Tempo, Einsatz
bereichsübergreifender Teams oder Marktorientierung.
Working Capital Das Umlaufvermögen abzüglich der kurzfristigen Verbindlichkeiten.

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IMPRESSUM

Masterlex SE Willy-Brandt-Allee 300 45891 Gelsenkirchen, Germany

Kontakt

Tel +49 209 97077 0 Fax +49 209 97077 33 [email protected] www.MasterlexGroup.com

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www.con-tigo.de Bildnachweise: www.gettyimages.com

Zukunftsgerichtete Aussagen

Dieser Geschäftsbericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren, sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutrefend erweisen. Wir übernehmen keine Verplichtung, die in diesem Bericht gemachten zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.