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Manz AG — Annual Report (ESEF) 2023
Jun 14, 2024
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Wir haben den Konzernlagebericht gem. § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. Der Lagebericht wird daher als zusammengefasster Lagebericht bezeichnet. Die nicht inhaltlich geprüften Bestandteile setzen sich zusammen aus der zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung einschließlich weiterer Berichterstattung zur Corporate Governance, aus dem Nachhaltigkeitsbericht, der die nichtfinanzielle Konzernberichterstattung nach § 315b Abs. 3 HGB enthält, und aus lageberichtsfremden Bestandteilen, sowie aus allen Bezugnahmen auf diese Inhalte, die als ungeprüft gekennzeichnet sind.
Soweit nichts anderes vermerkt ist, gelten die folgenden Informationen sowohl für den Konzern als auch für die Manz AG. Informationen, die sich nur auf die AG beziehen, sind als solche gekennzeichnet. Sie finden sich im Kapitel „Manz AG (HGB)“.
GRUNDLAGEN DES KONZERNS
GESCHÄFTSMODELL
Die 1987 gegründete Manz AG, als Muttergesellschaft der Manz-Gruppe, ist eine börsennotierte deutsche Kapitalgesellschaft mit Sitz in Reutlingen. Als weltweit agierendes Hightech-Maschinenbauunternehmen entwickeln wir in unserer Unternehmensgruppe für unsere Kunden innovative Produktionslösungen für Lithium-Ionen-Batterien sowie für elektronische Komponenten und Geräte. Unser Produktportfolio umfasst die gesamte Bandbreite moderner Fertigungsanlagen: Von kundenspezifischen Einzelmaschinen für die Laborfertigung oder die Pilot- und Kleinserienproduktion über standardisierte Module und Anlagen bis hin zu schlüsselfertigen Linien für die effiziente Massenproduktion. Dabei konzentrieren wir uns auf nationale und internationale Kunden aus den Branchen Automobil & Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik und Energie.
Unsere operativen Aktivitäten gliedern wir in die beiden Segmente Mobility & Battery Solutions sowie Industry Solutions. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Abschnitte „Konzernstruktur“ und „Berichtssegmente“.
Die Basis unserer Produktentwicklung bilden unsere langjährige Expertise und Know-how in der Automation, in der Laserbearbeitung, im Digitaldruck, bei Inspektionssystemen sowie in der Nasschemie. Rund um diese technologischen Kernkompetenzen bieten wir unseren Kunden zusätzlich zu unseren Produktionslösungen umfassende Dienstleistungen an: Von der Simulation und Fabrikplanung über die Prozess- und Prototypenentwicklung bis hin zu Kundenschulungen und After-Sales Service. Darüber hinaus sind wir Entwicklungspartner von Industrieunternehmen und unterstützen als solcher den Prozess bis zur Marktreife neuer Technologien.
STANDORTE UND MITARBEITER
Die Manz-Gruppe verfügte zum 31. Dezember 2023 über sechs Produktions- und Entwicklungsstandorte in Deutschland, der Slowakei, Ungarn, Italien, Festland-China und Taiwan. Darüber hinaus bestehen zwei weitere Vertriebs- und Servicestandorte in Indien und in den USA. Der Vertrieb erfolgt durch ein zentral organisiertes Team internationaler Vertriebs- und Servemitarbeiter, die zum Teil direkt an den Vertriebs-, Produktions- und Entwicklungsstandorten stationiert sind.
Mitarbeiterstruktur
Zum Geschäftsjahresende beschäftigten wir in der Gruppe insgesamt 1.435 Mitarbeitende – ein Minus von 3,8 % gegenüber dem Vorjahr. Dieser leichte Rückgang ist insbesondere auf die Anpassung unserer Kapazitäten auf die rückläufige Marktentwicklung an unseren asiatischen Standorten in China und Taiwan zurückzuführen. In Deutschland arbeiteten 33,7 % der Mitarbeitenden; 66,3 % waren an den ausländischen Standorten vertreten.
Weitere Informationen zu unseren Mitarbeitenden enthält der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht außerhalb dieses Lageberichts. Dieser ist auf unserer Internetseite unter https://www.manz.com/de/unternehmen/nachhaltigkeit/ zur Einsicht verfügbar.
KONZERNSTRUKTUR
Die Manz AG ist direkt oder indirekt an 13 Gesellschaften beteiligt. Davon wurden 11 Unternehmen im vorliegenden Konzernabschluss vollkonsolidiert. Zwei Unternehmen werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.
Die folgende Darstellung zeigt eine Übersicht über die vollkonsolidierten Beteiligungen.
Vollkonsolidierte Beteiligungen
Der vollständige Konsolidierungskreis der Manz-Gruppe wird im Konzernanhang im Abschnitt „Grundlagen der Rechnungslegung“ dargestellt.
BERICHTSSEGMENTE
Die operative Geschäftstätigkeit der Manz-Gruppe ist in die beiden Berichtssegmente Mobility & Battery Solutions sowie Industry Solutions gegliedert.
Im Berichtssegment Mobility & Battery Solutions liegt der Fokus auf intelligenten Produktionslösungen für hocheffiziente Lithium-Ionen-Batterien. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erwirtschaftete das Unternehmen im Segment Mobility & Battery Solutions einen Umsatz von 91,1 Mio. EUR (2022: 92,3 Mio. EUR). Dies entspricht einem Umsatzanteil von rund 36,6 % (2022: 36,8 %).
Im Berichtssegment Industry Solutions sind industrielle Montagelösungen zur Herstellung von Consumer Electronics, Leistungselektronik und weiteren Komponenten des elektrischen Antriebsstrangs sowie für Anlagen in der Halbleiter-Backend-Produktion, der Display-Fertigung und zur Realisierung des Chip Packaging-Verfahrens Fan-Out Panel Level Packaging (FOPLP) subsumiert. Dieses Segment erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 Umsatzerlöse in Höhe von 158,0 Mio. EUR (2022: 158,6 Mio. EUR), was einem Anteil von 63,4 % (2022: 63,2 %) am Gesamtumsatz entspricht.
Die beiden Segmente werden von den jeweiligen Segmentleitern eigenverantwortlich geleitet. Sie tragen die Ergebnisverantwortung und verantworten die entsprechenden Produkte und Services sowie die wesentlichen Prozesse Vertrieb, Projektmanagement, Inbetriebnahme und segmentspezifische Forschung und Entwicklung. Übergeordnete Funktionen wie zum Beispiel Corporate Engineering, strategischer Einkauf, Finanzen und Marketing werden von zentralen Serviceeinheiten am Unternehmensstammsitz in Reutlingen übernommen. Die Kontrolle der Segmentleitung und der operativen Entwicklung in den Segmenten erfolgt direkt durch den Vorstand der Manz AG. Hierzu dienen neben einem direkten, persönlichen Kontakt mit den Segmentleitern insbesondere regelmäßige Berichte und Management-Meetings.
Überblick Segmente, Industrien und Technologien
Informationen zur Entwicklung der Segmente im Geschäftsjahr 2023 enthält der Abschnitt „Segmentberichterstattung“ im vorliegenden zusammengefassten Lagebericht.
BESCHAFFUNGS- UND ABSATZMÄRKTE
Die Manz-Gruppe ist mit seinen beiden Berichtssegmenten international aktiv und vermarktet seine Produktionslösungen und zugehörige Serviceleistungen an zahlreiche Kunden. Besonders im Fokus stehen dabei Produktionsunternehmen aus den Branchen Automobil & Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik und Energie. Dabei besteht keine Abhängigkeit von einzelnen Branchen. So lag bei Betrachtung der 20 größten Kunden der Umsatzanteil von Kunden aus der Automobilindustrie im Geschäftsjahr 2023 bei rund 37 %, der Umsatzanteil von Kunden aus der Elektronikindustrie bei knapp 22 %. Der verbleibende Anteil setzte sich aus Umsätzen mit Kunden aus der Solarindustrie, der Unterhaltungselektronik sowie dem Bereich Auftragsfertigung zusammen.
Der Markt für innovative Produktionslösungen rund um Lithium-Ionen-Batterien sowie für elektronische Komponenten und Geräte ist durch ein fragmentiertes Wettbewerbsumfeld mit einem hohen globalen Wettbewerbsdruck gekennzeichnet. Während im Segment Mobility & Battery Solutions die Hauptwettbewerber aus dem asiatischen Raum kommen, steht Manz im Segment Industry Solutions mit seinem Produktportfolio für Montagelinien zur Herstellung von elektronischen Komponenten und Geräten im Wettbewerb mit zahlreichen deutschen und europäischen Anbietern.
In der Beschaffung aller notwendiger Materialien und Anlagenkomponenten arbeiten wir mit einem Netzwerk von rund 1.800 Lieferanten zusammen. Auch bei der Erbringung von Dienstleistungen u. a. im Bereich der Steuerungstechnik, Logistik oder Konstruktion setzen wir auf externe Dienstleister. Unsere Kunden profitieren dabei insbesondere von unserer international aufgestellten Einkaufsorganisation und der kostenoptimierten Beschaffung benötigter Teile unter anderem auch in Osteuropa und Asien.
Die Situation an den Beschaffungs- und Absatzmärkten unterliegt einer Vielzahl externer Faktoren, die Chancen und Risiken bieten können. Informationen hierzu können dem Abschnitt „Chancen- und Risikobericht“ des vorliegenden zusammengefassten Lageberichts entnommen werden.
STRATEGIE UND ZIELE
Manz verfolgt als Unternehmen ein klares Ziel: Wir wollen durch Nutzung von Spitzentechnologien, Partnerschaften mit Branchenführern und Realisierung von Skaleneffekten durch modulare Produktionsanlagen profitabel wachsen und dabei einen nachhaltigen Beitrag für die technologische Welt von morgen leisten. Zur Erreichung dieses Zieles haben wir vier strategische Eckpfeiler identifiziert und definiert, die für unsere beiden Berichtssegmente uneingeschränkt gelten. Dabei haben wir stets im Blick, dass sich wirtschaftliche, technologische und rechtliche Rahmenbedingungen ändern. Aus diesem Grund führen wir eine umfassende kontinuierliche Überprüfung unserer zentralen Annahmen durch und diskutieren diese auch im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden Strategiemeetings.
Der erste strategische Eckpfeiler unserer nachhaltigen Wachstumsstrategie ist die kontinuierliche Entwicklung der Manz-Gruppe zu einem der führenden Anbieter von erstklassigen Produktionslösungen für Lithium-Ionen-Batterien sowie elektronischen Komponenten und Geräten und die Stärkung der erreichten Markt- und Wettbewerbsposition. Unsere Mitarbeitenden arbeiten mit ihrem exzellenten Know-how an innovativen Lösungen, um unseren Kunden einen klaren Wettbewerbsvorteil zu bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die Prozess- und Ressourceneffizienz mit einem höheren Durchsatz und einer kürzeren Markteinführungszeit.Dabei adressieren wir unterschiedliche Wachstumsindustrien die stark von den Megatrends Elektrifizierung und Digitalisierung profitieren. Damit können wir Synergien schaffen und uns bietende Marktchancen konsequent nutzen. Unser Ansatz beruht dabei sowohl auf eigenen Entwicklungen als auch auf strategischen Kooperationen sowie dem Konzept des partnerschaftlichen Wachstums mit branchenführenden Unternehmen. Durch die Kombination der jeweiligen Stärken können wir durch gezielte Zusammenarbeit auch Lösungen für die gesamte Wertschöpfungskette anbieten. Gleichzeitig setzt die Manz AG als Entwicklungspartner auf langfristige Kundenbeziehungen, um so partnerschaftlich mit den Kunden an den Wachstumsmöglichkeiten der jeweiligen Branchen zu partizipieren.
Der kontinuierliche Ausbau der modularen Maschinenkonzepte mit dem Ziel, unsere Wettbewerbs- und Renditefähigkeit nachhaltig zu steigern, stellt den zweiten strategischen Eckpfeiler unserer Unternehmensstrategie da. Dies wollen wir erreichen, indem wir unseren Fokus auf die Entwicklung und den Bau standardisierter Funktionsbaugruppen inklusive Mechanik, Elektrik und Software sowie deren Wiederverwendung über Produktgruppen und Geschäftsbereiche hinweg, gelegt haben. Durch diese Standardisierung sind wir mit Hilfe unseres smartPRODUCTIONKITs in der Lage, die durch die Maschinen generierten Daten für den Anwender zur Verfügung zu stellen oder auch darüber hinaus spezifisch zu analysieren, fallweise auch unter Nutzung von KI-Methoden. So können produzierte Teile und Werkstückträger mittels selbst definierter Attribute und Eigenschaften, wie etwa QR- oder RFID-Codes, über den gesamten Produktionsprozess vollständig und lückenlos rückverfolgt werden. Die Datenauswertung erfolgt sowohl in Echtzeit als auch rückwirkend zur Ermöglichung von Industrial Internet of Things (IIoT)-Anwendungen wie Predictive Maintenance.
Der dritte strategische Eckpfeiler für unser zukünftiges, rentables Wachstum ist die digitale Transformation der Industrie. Unter Einsatz neuer Methoden, wie digitalen 7 Zwillingen, soll eine neue Generation von vollautomatisierten Produktionslinien entwickelt werden. Die Verwendung von künstlicher Intelligenz (KI) ermöglicht dabei eine innovative Art der Maschinensteuerung und Produktionskontrolle, mit dem Ziel einer selbstoptimierenden Fertigung.
Schließlich legen wir mit unserem vierten strategischen Eckpfeiler unseren Fokus auch auf externe Wachstumsmöglichkeiten. Um fortlaufend neue Zukunftstechnologien und Wachstumsfelder zu erschließen, verfolgen wir eine gezielte M&A-Strategie, die sowohl Mehrheits- als auch Minderheitsbeteiligungen an Unternehmen und Technologien weltweit umfasst. Dabei konzentrieren wir uns insbesondere auf Technologien, die zusätzliche Impulse für die Technologie-, Produkt- und Marktentwicklung in den beiden Bereichen Elektrifizierung und Digitalisierung und damit für unser weiteres Wachstum geben.
STEUERUNG
Die Manz-Gruppe nutzt zur Unternehmenssteuerung ausgewählte Leistungsindikatoren, die die wesentlichen Aspekte unserer Unternehmensstrategie abdecken. Die monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Veränderungen der wesentlichen Kennzahlen gleichen wir im Rahmen eines Reportings mit den Vorjahres- und Planwerten ab. Zu den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zählen sowohl auf Konzern- und Segmentebene als auch bei der Manz AG der Umsatz, der Auftragseingang, die EBITDA-Marge (definiert als der Anteil des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen an der Gesamtleistung), die EBIT-Marge (definiert als der Anteil des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) an der Gesamtleistung). Zusätzlich zählt auf Ebene des Konzerns und der Manz AG auch die Eigenkapitalquote (definiert als der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme) dazu.
Manz hat im Geschäftsjahr 2023 die Steuerungsgrößen überarbeitet. Neu im Vergleich zum Vorjahr ist der Auftragseingang, da dieser für das geplante Umsatz- und Ergebniswachstum ein essenzieller Indikator zur Unternehmenssteuerung ist. Entfallen ist dagegen das Gearing, welches mit einem Zielwert im unteren zweistelligen Prozentbereich definiert war. Dabei handelt es sich um eine 8 Kapitalausstattungskennzahl, die das Verhältnis von Nettofinanzverschuldung zu Eigenkapital wiedergibt. Für interne Steuerungszwecke spielt das Gearing nur noch eine untergeordnete Rolle; im Fokus stehen verstärkt die liquiden Mittel. Im Hinblick auf die Liquidität verweisen wir auf den Abschnitt „Risikobericht“ Unterabschnitt „Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken einschließlich bestandsgefährdender Risiken“. Aufgrund der vorliegenden bestandsgefährdenden Risiken arbeiten die Manz AG sowie die Tochtergesellschaften der Manz-Gruppe mit gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 erweiterten rollierenden Liquiditätsplanungen, um die Risiken aus verzögerten bzw. ausbleibenden Einzahlungen und anderen wesentlichen liquiditätswirksamen Sachverhalten zeitnah zu erkennen.
Für die finanziellen Leistungsindikatoren, die aus Sicht der Unternehmensführung am bedeutsamsten für die zukünftige, erfolgreiche Entwicklung sind, wurden die folgenden langfristigen (fünf Jahre), rollierenden strategischen Ziele definiert:
- Durchschnittliches jährliches Umsatzwachstum innerhalb einer Bandbreite von 15 bis 20 %
- Durchschnittliches jährliches Wachstum des Auftragseingangs innerhalb einer Bandbreite von 15 bis 20 %
- EBIT-Marge von mindestens 10 %
- EBITDA-Marge von mindestens 15 %
- Eigenkapitalquote innerhalb einer Bandbreite von 40 % und 60 %
Die mittelfristigen (zwei bis vier Jahre) Zielwerte hinsichtlich des jährlichen Umsatzwachstums liegen bei Betrachtung der Segmente innerhalb einer Bandbreite von 30 bis 50 %. Darin spiegelt sich vor allem der für diesen Zeitraum erwartete signifikante Anstieg der Investition unserer Kunden in den Ausbau von Produktionskapazitäten für Komponenten des elektrischen Antriebsstrangs, wie zum Beispiel Lithium-Ionen- Batterien, wider. Daraus resultierend wird ein deutlicher Anstieg der Auftragseingänge und damit in der Folge der Umsatzerlöse erwartet. Insbesondere im Rahmen der Kooperation mit Dürr und GROB sieht der Vorstand für das Unternehmen diesbezüglich sehr gute Wachstumschancen.
Steuerungsgrößen Manz-Gruppe
| Steuerungsgrößen | Manz-Gruppe in % | 2023 | 2022* | 2021 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatz | (in Mio. EUR) | 249,2 | 251,0 | 227,1 | |
| Auftragseingang | (in Mio. EUR) | 195,7 | 359,7 | 301,5 | |
| EBITDA-Marge | in % | 5,5 | 2,8 | -2,3 | |
| EBIT-Marge | in % | 1,1 | -1,5 | -16,8 | |
| Eigenkapitalquote | in % | 35,8 | 30,5 | 30,9 | |
| Gearing | in % | - | -10,5 | 15,0 |
*Anpassung der Vorjahresposten: Die Avalprovisionen werden jetzt in den Finanzaufwendungen anstatt den sonstigen betrieblichen Aufwendungen dargestellt. Dementsprechend sind EBITDA-Marge und EBIT-Marge des Vorjahres angepasst.
Steuerungsgrößen Segment Mobility & Battery Solutions
| Steuerungsgrößen | Segment Mobility & Battery Solutions in % | 2023 | 2022* | 2021 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatz | (in Mio. EUR) | 91,1 | 92,3 | 82,0 | |
| Auftragseingang | (in Mio. EUR) | 65,2 | 115,0 | 153,3 | |
| EBITDA-Marge | in % | -6,1 | 6,6 | 4,1 | |
| EBIT-Marge | in % | -0,5 | -10,5 | 2,4 |
*Anpassung der Vorjahresposten: Die Avalprovisionen werden jetzt in den Finanzaufwendungen anstatt den sonstigen betrieblichen Aufwendungen dargestellt. Dementsprechend sind EBITDA-Marge und EBIT-Marge des Vorjahres angepasst.
Steuerungsgrößen Segment Industry Solutions
| Steuerungsgrößen | Segment Industry Solutions in % | 2023 | 2022* | 2021 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatz | (in Mio. EUR) | 158,0 | 158,6 | 145,1 | |
| Auftragseingang | (in Mio. EUR) | 130,5 | 244,7 | 148,2 | |
| EBITDA-Marge | in % | 6,4 | 9,3 | -8,1 | |
| EBIT-Marge | in % | 2,2 | 5,1 | -29,1 |
*Anpassung der Vorjahresposten: Die Avalprovisionen werden jetzt in den Finanzaufwendungen anstatt den sonstigen betrieblichen Aufwendungen dargestellt. Dementsprechend sind EBITDA-Marge und EBIT-Marge des Vorjahres angepasst.
Steuerungsgrößen Manz AG (HGB)
| Steuerungsgrößen | Manz AG (HGB) in % | 2023 | 2022 | 2021 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatz | (in Mio. EUR) | 164,1 | 308,7 | 178,3 | |
| Auftragseingang | (in Mio. EUR) | 106,9 | 215,2 | 228,9 | |
| EBITDA-Marge | in % | 11,2 | -12,4 | -0,9 | |
| EBIT-Marge | in % | 8,3 | -15,3 | -4,4 | |
| Eigenkapitalquote | in % | 26,1 | 16,1 | 15,7 |
10 Die Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren im Berichtsjahr werden im Abschnitt „Wirtschaftsbericht“ des vorliegenden zusammengefassten Lageberichts analysiert. Zusätzlich zu den finanziellen Leistungsindikatoren berücksichtigen wir auch vielfältige nicht steuerungsrelevante nichtfinanzielle Ziele, über die wir im Rahmen des gesonderten Nachhaltigkeitsberichts außerhalb dieses Lageberichts berichten. Dieser ist auf unserer Internetseite unter https://www.manz.com/de/unternehmen/nachhaltigkeit/ zur Einsicht verfügbar.
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Für Manz als Hightech-Maschinenbauer spielte der Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) auch im Geschäftsjahr 2023 eine wichtige Rolle. Mit ihren über 600 Ingenieuren, Technikern und Naturwissenschaftlern an den verschiedenen Entwicklungsstandorten konzentriert sich die Manz-Gruppe auf die Entwicklung von Fertigungs-, Montage- und Handhabungstechnologien, integriert in modularisierte Einzelmaschinen, Anlagen und verkettete Systemlösungen. Das regelmäßig durchgeführte „R&D Council“ stellt sicher, dass Entwicklungsaktivitäten abgestimmt sind und deren Ergebnisse unternehmensweit nutzbar gemacht werden.
Manz unterhält zahlreiche Kooperationen zu Forschungsinstituten, Universitäten und Hochschulen. So sind Vertreter des Unternehmens beispielsweise als Vorstandsmitglied im „Kompetenznetzwerk Lithium-Ionen-Batterien“ (KLiB) oder als Beiratsmitglied in der „Batteries European Partnership Association“ (BEPA) aktiv. Das Ziel ist jeweils, innerhalb der
Europäischen Union die Voraussetzungen für den Aufbau einer europäischen Batterieproduktion zu schaffen. Einen F&E Schwerpunkt bildete auch im Jahr 2023 die Entwicklung neuer Technologien und Verfahren zur Herstellung von Batteriezellen und -Modulen, die weit über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen und große Verbesserungen hinsichtlich Leistung, Sicherheit und Umweltschutz ermöglichen werden. Dieses Vorhaben wird durch das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland (BMWK) geförderte EuBatIn (European Battery Innovation) Projekt unterstützt.# EuBatIn Projekt
EuBatIn ist ein europäisches Konsortialförderprojekt (Important Project of Common European Interest „IPCEI“) der EU-Kommission, welches 2021 gestartet wurde 11 und auf eine Dauer von 7 Jahren ausgelegt ist. An dem Projekt sind die beiden Manz- Standorte in Deutschland und Italien beteiligt. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem eine innovative Lasertechnologie zum Verschweißen von Zellableitern entwickelt, das sogenannte Laser Tab Welding, und in 2023 in ersten Prototypenanlagen umgesetzt. Das Verfahren bietet im Vergleich zum bislang eingesetzten Ultraschallschweißen messbare Vorteile, zum Beispiel eine erhöhte Prozessstabilität und dadurch eine bessere Anlagenverfügbarkeit sowie eine maximale Flexibilität im Zelldesign ohne Werkzeugwechsel. Zudem ist Laserschweißen im Vergleich zum Ultraschallschweißen verschleißfrei und daher nahezu wartungsfrei. Der Prozess wurde zum Patent angemeldet. Dieses wurde in Deutschland bereits erteilt, im restlichen Europa und in den USA befindet es sich noch in der Zuteilung.
Ein weiteres Hauptaugenmerk lag auf Realisierung einer neuen Maschinengeneration zur Elektrolytbefüllung von Lithium-Ionen Batteriezellen. Ziel war die Entwicklung eines effizienten und skalierbaren Konzeptes und die Möglichkeit des Transfers der Prozessparameter von der Kleinserie bis hin zur Massenproduktion. Der Reduktion der Ausschussrate und damit verbunden der Betriebskosten kam dabei gleichermaßen eine große Bedeutung zu wie der Steigerung der Effizienz der Zelle durch eine homogene Elektrolytverteilung. Auch dieser Prozess wurde zum Patent angemeldet, eine Zuteilung steht gegenwärtig noch aus.
Darüber hinaus war die Generierung von weiteren Anwendungsfällen für künstliche Intelligenz (KI) im Jahr 2023 ein wichtiger Bestandteil innerhalb der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der Manz-Gruppe, welcher sukzessive ausgebaut wird. Der Einsatz von KI bildet eine digitale Klammer um nahezu alle Prozess- und Automatisierungsvorhaben der Manz-Gruppe. Der Fokus liegt dabei auf dem Erkennen und maschinellen Lernen von Mustern und Regeln aus Daten in der Produktion, welche unter anderem zur Qualitätskontrolle mittels Bildanalyse und der Identifikation von Qualitätsanomalien dienen. Kunden von Manz profitieren aber auch von einer kontinuierlichen Prozessoptimierung durch die Identifikation kritischer Zustände und der daraus resultierenden Anpassung der Prozessparameter, einer verbesserten Wartung der Anlagen durch einen optimierten Wartungsplan beziehungsweise die vorausschauende Wartung sowie von einem optimierten Ressourceneinsatz hinsichtlich Energieeffizienz, Terminplanung und optimierter Lagerhaltung.
12 Insgesamt weist die Manz-Gruppe für den Berichtszeitraum eine Quote für Forschungs- und aktivierte Entwicklungsleistungen von 9,3 % aus (Vorjahr: 11,7 %). Der Rückgang, trotz gesunkener Gesamtleistung ist durch den erhöhten Entwicklungsaufwand in einigen Kundenprojekten der Manz AG und damit weniger Entwicklungskapazität im IPCEI-Projekt begründet. Die Aktivierungsquote, d. h. der Anteil der aktivierten Entwicklungskosten an den gesamten F&E-Aufwendungen, liegt auf Vorjahresniveau bei 78,4 % (Vorjahr: 79,3 %). Die Investitionen in F&E belaufen sich auf 24,9 Mio. EUR und liegen aus den beschriebenen Gründen deutlich unter dem Vorjahresniveau von 33,0 Mio. EUR. Erhaltene Fördergelder sind hier jeweils bereits verrechnet.
Aus den bereits beschriebenen Gründen sank auch bei der Manz AG im Jahresabschluss die Quote für Forschung und Entwicklung von 10,0 % im Vorjahr auf 7,2 % im Jahr 2023. Die Aktivierungsquote belief sich hier auf 95,4 % in 2023 gegenüber 89,8 % im Vorjahr. Die Investitionen in F&E lagen im Jahresabschluss der Manz AG in 2023 bei 12,4 Mio. EUR (Vorjahr: 17,6 Mio. EUR).
Im Geschäftsjahr 2023 betrugen die aufwandswirksam verrechneten Forschungs- und Entwicklungskosten der Manz-Gruppe 9,4 Mio. EUR (Vorjahr: 11,6 Mio. EUR). Bei der Manz AG waren dies im Jahresabschluss 4,5 Mio. EUR gegenüber 2,0 Mio. EUR im Vorjahr.
Auch perspektivisch wird die Manz-Gruppe deutliche Akzente im F&E-Bereich setzen. Um die technologische Positionierung in den relevanten Zielmärkten und die Innovationskraft nachhaltig und langfristig zu festigen, strebt die Manz AG in ihren beiden Segmenten eine jährliche F&E-Quote von durchschnittlich 6 % an. Inklusive des Eigenanteils der Manz AG an den Entwicklungskosten im Rahmen des IPCEI-Projektes, liegt dieser Wert in den nächsten Jahren durchschnittlich bei rund 10 %.
GESONDERTER NICHTFINANZIELLER KONZERBERICHT
Der außerhalb des zusammengefassten Lageberichts gesondert veröffentlichte Nachhaltigkeitsbericht enthält die nichtfinanzielle Konzernerklärung und erfüllt auch die Anforderungen nach §§ 315c ff. HGB in Bezug auf die nichtfinanzielle Berichterstattung
Bei der Erstellung dieses Berichts orientieren wir uns an den Empfehlungen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) sowie den Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Der gesonderte Nachhaltigkeitsbericht ist auf unserer Internetseite unter 13 https://www.manz.com/de/unternehmen/nachhaltigkeit/ einzusehen und wird zusammen mit dem zusammengefassten Lagebericht im Unternehmensregister offengelegt.
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WIRTSCHAFTSBERICHT
GESAMTWIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN
Konjunkturelles Marktumfeld
Die Weltkonjunktur hielt sich im Jahr 2023 trotz des Inflationsschocks und der deutlich gestrafften Geldpolitik zwar besser als erwartet, die wirtschaftliche Expansion verlief jedoch insgesamt moderat. Vor dem Hintergrund des inzwischen deutlichen Rückgangs der Inflation erwartet das Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel) voraussichtlich bereits im ersten Halbjahr 2024 Zinssenkungen. Eine konjunkturelle Belebung zeichnet sich derzeit jedoch noch nicht ab, da in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften eine hohe Unsicherheit über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bremsend wirken und finanzpolitische Impulse wegfallen. Insgesamt rechneten die IfW-Experten im Dezember 2023 für das Gesamtjahr 2023 mit einem Zuwachs der Weltwirtschaft um 3,1 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Vergleichswert im Vorjahr belief sich auf 3,3 %.
In den USA erhöhte sich die Wirtschaftskraft 2023 gegenüber 2022 nach Angaben des IfW um 2,4 % (Vorjahr: 1,9 %). Das Bruttoinlandsprodukt in China konnte dem IfW zufolge 2023 um 5,4 % zulegen (Vorjahr: 3,0 %). Für die Europäische Union wird für 2023 ein Anstieg der Wirtschaftsleistung um 0,5 % erwartet (Vorjahr: 3,5 %).
Auch die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland wurde im Jahr 2023 geprägt von den nach wie vor hohen Preisen auf allen Wirtschaftsstufen, die dämpfend auf die Konjunktur wirkten. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen aufgrund steigender Zinsen und einer geringeren Nachfrage aus dem In- und Ausland. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 war nach Angaben des Statistischen Bundesamtes um 0,3 % niedriger als im Vorjahr, in dem die gesamtwirtschaftliche Leistung noch um 1,8 % gewachsen war. Das BIP lag somit im Jahr 2023 um 0,7 % über dem Wert von 2019, dem Jahr vor Beginn der Covid-19-Pandemie.
Maschinenbaubranche
Die anhaltende Flaute der globalen Konjunktur hinterlässt auch im Maschinen- und Anlagenbau zunehmend deutlichere Spuren. Zwar lief die Produktion nach Angaben des VDMA in den ersten zehn Monaten 2023 dank hoher Auftragsbestände und weniger Engpässe in den Lieferketten vergleichsweise gut und erreichte bis einschließlich 15 Oktober ein reales Plus von 0,9 %. Nachdem die ersten beiden Quartale noch Wachstumsbeiträge lieferten, verfehlte die Maschinenproduktion im dritten Quartal jedoch das Vorjahresniveau bereits um 1,6 %. Insgesamt ist die Produktion im Maschinen- und Anlagenbau in Deutschland nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Vergleich zum Vorjahr im Jahr 2023 um real 0,6 % gesunken (Vorjahr: +1,0 %). Die nominale Produktion erreichte zum Jahresende ein Niveau von geschätzt 254 Mrd. EUR (Vorjahr: 237 Mrd. EUR). Die Auftragseingänge im Maschinen- und Anlagenbau bleiben seit Jahresbeginn 2023 Monat für Monat hinter dem Vorjahr zurück – in Summe um real 12 % im Gesamtjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, wodurch auch die Auftragsbestände sanken.
Branchen der Kernsegmente Mobility & Battery Solutions
Der Wandel der Automobilindustrie in Richtung Elektromobilität ist allgegenwärtig und hat sich trotz der Unterbrechungen in den Lieferketten, wirtschaftlichen und geopolitischen Unsicherheiten sowie hohen Rohstoff- und Energiepreisen fortgesetzt. Das exponentielle Marktwachstum wird unter anderem durch die folgenden Zahlen der internationalen Energieagentur (IEA) untermauert: Innerhalb von nur fünf Jahren von 2017 bis 2022 ist die Anzahl der weltweit verkauften Elektroautos (Battery Electric Vehicles (BEVs) und Plug-in Hybrid Electric Vehicles (PHEVs)) von 1 Million auf mehr als 10 Millionen gestiegen. Davor hat es von 2012 bis 2017 ebenfalls fünf Jahre gedauert, bis die Zahl der verkauften Elektroautos von 100.000 auf 1 Million angewachsen ist.
Im Jahr 2023 wurden nach Angaben der Marktanalysten von EV- volumes.com weltweit rund 9,94 Mio. reine Elektrofahrzeuge verkauft, was einer Zunahme von rund 30 % im Vergleich zum Jahr 2022 entspricht. Die dafür benötigte Batteriekapazität beziffert EV Volumes auf rund 640 Gigawattstunden. Der Anteil reiner Elektrofahrzeuge an der gesamten Automobilproduktion weltweit beträgt derzeit etwa 11,2 %.
Die Gesamtzahl der in Deutschland produzierten Pkw lag dem Verband der Automobilindustrie (VDA) zufolge 2023 mit 4,1 Mio. Fahrzeugen um 18 % über dem Vorjahr 2022. Trotz dieses Wachstums befindet sich das Produktionsvolumen nach wie vor auf vergleichsweise niedrigem Niveau: Die Produktionszahlen aus dem Jahr 2019, dem Jahr vor der Covid-19-Pandemie, wurden 2023 deutlich um gut 12 % unterschritten.
16 Die Pkw-Neuzulassungen in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt- Bundesamtes (KBA) im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 7,3 % auf rund 2,84 Mio.gestiegen. Im Jahresverlauf wurden rund 524.000 reine Elektro-Pkw (BEV) neu zugelassen (+ 11,4 % im Vergleich zum Vorjahr), woraus sich ein BEV-Anteil an allen Neuzulassungen von rund 18 % ergibt. Die Elektromobilität ist der größte Wachstumstreiber für den Bedarf an Lithium- bzw. Natrium-Ionen-Batterien in den kommenden Jahren. Gegenwärtig ist Europa noch auf den Import von Batterien aus Asien angewiesen. Nach einer aktuellen Studie des Fraunhofer ISI beträgt die Nachfrage nach Batterien in Europa 2023 beinahe 200 GWh und übersteigt damit die Zellproduktion um etwa 200 %. In den nächsten Jahren soll der Bedarf an Lithium-Ionen-Batterien zunehmend regional in Europa gedeckt werden, wofür der Bau zahlreicher Batteriewerke erforderlich ist. Der Fraunhofer-Studie zufolge könnten bis 2030 bis zu 4.000 GWh an Produktionskapazität in Europa aufgebaut werden. Der Markt für Produktionsanlagen im Bereich Batteriezellmontage wuchs nach einer Studie der Marktanalysten von Interact Analysis im Jahr 2023 um rund 34 % auf etwa 5,4 Mrd. US-Dollar (Vorjahr: +78 %).
Industry Solutions
Im Berichtssegment Industry Solutions deckt Manz mit seinen Hightech- Produktionsanlagen alle wesentlichen Schritte zur automatisierten Fertigung von Consumer Electronics, Leistungselektroniken und weiterer Komponenten des elektrischen Antriebsstrangs, unter anderem Inverter, ab. Diese sind ein zentraler Bestandteil von Elektroautos und Plug-in-Hybriden. Der Inverter regelt und überwacht den Elektromotor und sorgt für die anforderungsgerechte Drehmomentversorgung und Drehzahlsteuerung des elektrischen Antriebsstrangs. Zudem wandelt der Inverter die Gleichspannung der Batterie in die vom Elektromotor benötigte Wechselspannung um. Im Jahr 2023 wurden von den europäischen und nordamerikanischen Automobilherstellern (OEMs) nach Schätzungen von Manz auf Basis der Marktanalysten von IHS Markit insgesamt rund 17 Mio. Inverter produziert (+ 50 % im Vergleich zum Vorjahr). Außerdem entwickelt Manz Maschinen und Anlagen in den Bereichen Nasschemie, Automation und Laserprozesstechnologie für hocheffiziente Produktionsprozesse, die bei der Herstellung von TFT-LCDs und OLEDs eingesetzt werden. Nach Angaben der 17 Marktanalysten von DSCC gingen die globalen Produktionskapazitäten von LCD- und OLED-Displays im Jahr 2023 um -1 % im Vergleich zum Vorjahr zurück, vor allem aufgrund von Werksschließungen bzw. -verkleinerungen. Darüber hinaus bietet Manz für die Fertigung von Leiterplatten und Chip Carriern nasschemische Prozesstechnik, zum Beispiel zur Belichtung oder Oberflächenbearbeitung. Der Schwerpunkt liegt auf sogenannten IC-Substraten, die eine Paketierung von Mikroprozessoren auf kleinstem Raum ermöglichen. Solche Pakete werden beispielsweise in Hochleistungscomputern eingesetzt, weitere Anwendungsfelder sind unter anderem Smartphones, Autos oder die Industrie. Der Markt für diese Substrate ist nach Angaben der Marktanalysten von Prismark im Jahr 2023 aufgrund der schwachen Nachfrage, hoher Lagerbestände und des Preisverfalls um mehr als ein Viertel auf rund 12,8 Mrd. US-Dollar eingebrochen (Vorjahr: 17,4 Mrd. US-Dollar). Im Bereich der Halbleiterfertigung kommt dem Chip Packaging-Verfahren Fan-Out Panel Level Packaging (FOPLP) aufgrund der Miniaturisierung in der Elektronikindustrie eine bedeutende Rolle zu. Für die Realisierung des FOPLP bei gleichzeitiger Beschichtung der Mikrochips mit einer zusätzlichen Metallschicht (Redistribution Layer) zur Optimierung der Leistungsparameter, ist Manz einer der wenigen Anbieter von schlüsselfertigen Produktionslinien. Der Markt für FOPLP ist nach Angaben der Yole Group im Jahr 2023 auf 122 Mio. US-Dollar gewachsen (+ 61 % im Vergleich zu 2022).
ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES KONZERNS
Ertragslage des Konzerns
Ausgehend von einem Konzernumsatz von 251,0 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2022 prognostizierte der Vorstand der Manz AG für das Jahr 2023 eine Steigerung des Umsatzes im unteren zweistelligen Prozentbereich und eine EBIT-Marge im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich. Angesichts der sich weltweit eintrübenden konjunkturellen Aussichten sowie aufgrund von Projektverzögerungen und - stornierungen lag der Auftragseingang im Geschäftsjahr 2023 mit 195,7 Mio. EUR insgesamt deutlich unter der Erwartungshaltung von rund 400 Mio. EUR und deutlich unter dem Vorjahreswert von 359,7 Mio. EUR. Dies und zusätzlich verzögerte 18 Projektfortschritte führten dazu, dass die zuvor genannte Umsatzprognose nicht gehalten werden konnte. Deshalb passte der Vorstand diese im Rahmen einer Ad-hoc- Mitteilung am 26.01.2024 an und rechnete fortan für das Geschäftsjahr mit einem Konzernumsatz ungefähr auf Vorjahresniveau bei einer unveränderten Prognose der EBIT-Marge im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Mit einem Umsatz für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 249,2 Mio. EUR (Vorjahr: 251,0 Mio. EUR) wurde diese angepasste Umsatzprognose erreicht, die ursprünglich prognostizierte Steigerung im unteren zweistelligen Prozentbereich dagegen deutlich verfehlt, Beim EBIT wurde die ursprüngliche Prognose einer Marge im niedrigen einstelligen Prozentbereich mit 1,1% (Vorjahr: -1,5%) erreicht. Jedoch haben sich die Liquiditätssituation und der Auftragsbestand erheblich verschlechtert. Die Aufteilung der Umsätze 2023 nach Lieferregion ist in folgendem Schaubild dargestellt. Die Bestandsveränderungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse betrugen -0,6 Mio. EUR (Vorjahr: 4,7 Mio. EUR). Die aktivierten Eigenleistungen lagen aufgrund der intensivierten Entwicklungsaktivitäten im Rahmen von großen Kundenprojekten und der deutlich reduzierten Beauftragung von externen Dienstleistern im Rahmen des Förderprojektes EuBatIn (European Battery Innovation) mit 19,5 Mio. EUR deutlich unter dem Vorjahreswert (Vorjahr: 26,2 Mio. EUR). Daraus resultierte eine reduzierte Gesamtleistung von 268,1 Mio. EUR (Vorjahr: 281,8 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit 11,9 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert von 16,2 Mio. EUR. Der Vorjahreswert beinhaltete im Wesentlichen Kursgewinne in Höhe von 9,9 Mio. EUR, welche auf positive Währungseffekte im Zusammenhang mit dem Taiwan-Dollar und dem US-Dollar sowie aus unrealisierten Gewinnen aus offenen 19 Währungsderivaten zurückzuführen waren. Die Kursgewinne fielen im laufenden Geschäftsjahr mit 1,4 Mio. EUR deutlich geringer aus. Des Weiteren waren die sonstigen betrieblichen Erträge maßgeblich durch Erträge in Höhe von 5,7 Mio. EUR bestimmt, die im Rahmen eines Anteilstausches mit anschließender Veräußerung der betroffenen Beteiligung im Geschäftsbereich Mobility & Battery Solutions entstanden sind. Dabei wurden die 40 % Anteile an dem assoziierten Unternehmen Customcells Tübingen GmbH gegen eine 4,97 %-Beteiligung an der Customcells Holding GmbH getauscht. Die Beteiligung an der Customcells Holding GmbH wurde schließlich im Oktober 2023 im Zuge der Ausübung einer entsprechenden Verkaufsoption für 11,5 Mio. EUR veräußert. Weiter enthalten sind Fördergelder in Höhe von 2,0 Mio. EUR (Vorjahr: 1,7 Mio. EUR), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen über 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: 2,0 Mio. EUR) und Leasing und Mieteinnahmen über 0,8 Mio. EUR (Vorjahr: 0,7 Mio. EUR). Die Summe der restlichen sonstigen betrieblichen Erträge belief sich auf 1,1 Mio. EUR (Vorjahr: 1,8 Mio. EUR). Der Materialaufwand im Geschäftsjahr 2023 belief sich auf 146,0 Mio. EUR (Vorjahr: 166,8 Mio. EUR), die Materialaufwandsquote (Verhältnis Materialaufwand zur Gesamtleistung) verringerte sich auf 54,5 % (Vorjahr: 59,2 %). Die Verringerung der Materialaufwandsquote gegenüber dem Vorjahr ist bedingt durch einen einmaligen Sondereffekt, wobei aufgrund eines Vertragsabbruchs eines Kunden Umsätze von 13,6 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023 keine Materialaufwendungen gegenüberstehen. Bereinigt um diesen Effekt liegt die Materialaufwandsquote bei 57,4 % und damit deutlich näher am Vorjahreswert. Innerhalb des Materialaufwandes sind keine wesentlichen Inflationseinflüsse enthalten. Der Personalaufwand lag im Wesentlichen aufgrund von Gehaltssteigerungen und durch im Jahresschnitt höhere Mitarbeiterzahlen mit 84,8 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von 80,7 Mio. EUR; die Personalaufwandsquote (Verhältnis Personalaufwand zur Gesamtleistung) erhöhte sich auf Grund der geringeren Gesamtleistung und der höheren Personalaufwendungen auf 31,6 % (Vorjahr: 28,6 %). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen bei 33,5 Mio. EUR (Vorjahr: 41,2 Mio. EUR), wobei der Vorjahreswert aufgrund eines geänderten Ausweises der Avalprovisionen angepasst wurde. Die Avalprovisionen werden fortan anstatt im sonstigen betrieblichen Aufwand im Finanzergebnis ausgewiesen. Der Rückgang um 7,7 Mio. EUR ist hauptsächlich auf die Reduzierung der Ausgangsfrachten in Höhe von 1,5 Mio. EUR (Vorjahr: 3,7 Mio. EUR), der Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 3,5 Mio. EUR (Vorjahr: 4,6 Mio. EUR), der forschungsnahen sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 1,1 Mio. EUR (Vorjahr: 2,2 Mio. EUR), der Kursverluste in 20 Höhe von 1,6 Mio. EUR (Vorjahr: 4,0 Mio. EUR) und der übrigen Aufwendungen in Höhe von 3,6 Mio. EUR (Vorjahr: 5,4 Mio. EUR) zurückzuführen. Die bisher in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesenen Avalprovisionen in Höhe von 1,5 Mio. EUR (Vorjahr: 1,8 Mio. EUR) werden zur besseren Darstellung seit dem Geschäftsjahr in den Finanzaufwendungen ausgewiesen. Das Vorjahr wurde entsprechend angepasst. Der Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen belastete das Ergebnis 2023 mit -1,1 Mio. EUR (Vorjahr: -1,3 Mio. EUR). Der Wert beinhaltet die negativen Ergebnisbeiträge der CADIS Engineering GmbH, der Q.big 3D GmbH sowie der Customcells Tübingen GmbH bis zum Tausch der Anteile gegen die Anteile an der Customcells Holding GmbH. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) lag bei 14,6 Mio. EUR und damit über dem Vorjahreswert von 8,0 Mio. EUR.Darin enthalten sind insbesondere ein durch Vertragsabbruch mit einem Kunden entstandener positiver Umsatz- und Ergebniseffekt in Höhe von 13,6 Mio. EUR und der Effekt aus dem oben genannten Anteilstausch sowie der Veräußerung der Anteile im Zuge der ausgelösten Verkaufsoption in Höhe von 5,7 Mio. EUR. Die in die Finanzaufwendungen umgegliederten Avalprovisionen über 1,5 Mio. EUR (Vorjahr 1,8 Mio. EUR) sind nicht mehr im EBITDA enthalten. Diese Umgliederung wurde aber auch für das Vorjahr durchgeführt und hat somit keine Wirkung im Vorjahresvergleich. Die EBITDA-Marge lag mit 5,5 % aufgrund der beschriebenen, ergebniswirksamen Sondereffekte über dem angepassten Vorjahreswert von 2,8 % und im Rahmen der Prognose im mittleren positiven einstelligen Prozentbereich. Die Abschreibungen lagen mit 11,8 Mio. EUR geringfügig unter dem Vorjahreswert von 12,2 Mio. EUR. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) belief sich auf 2,9 Mio. EUR (Vorjahr: -4,2 Mio. EUR) und lag mit 1,1 % (Vorjahr: -1,5 %), unter Berücksichtigung der oben genannten Effekte im EBITDA, im Rahmen der Prognose einer niedrigen positiven einstelligen EBIT-Marge. Die Finanzerträge beliefen sich 2023 auf 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR), die Finanzaufwendungen auf 4,6 Mio. EUR. Diese lagen damit über dem Vorjahresniveau von 3,6 Mio. EUR. Ursache hierfür sind die im Jahresvergleich höheren Finanzverbindlichkeiten bei gleichzeitig gestiegenen Zinsen. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) belief sich auf -1,4 Mio. EUR (Vorjahr: -7,7 Mio. EUR). Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 1,0 Mio. EUR (Vorjahr: 4,5 Mio. EUR) ergibt sich ein Konzernergebnis von —2,4 Mio. EUR (Vorjahr: -12,1 Mio. EUR). Auch das deutlich gestiegene EBT bzw. Konzernergebnis ist auf die oben beschriebenen Einmaleffekte zurückzuführen. Hieraus resultiert bei einem gewichteten Durchschnitt von 8.541.621 Aktien ein unverwässertes Ergebnis je Aktie von -0,28 EUR (Vorjahr: unverwässert bei 8.082.499 Aktien -1,42 EUR).
Vermögenslage des Konzerns
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 verringerte sich im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres von 335,4 Mio. EUR auf 278,6 Mio. EUR wobei der Vorjahreswert angepasst wurde. Ursächlich hierfür ist eine Saldierung von geleisteten Anzahlungen auf Vorräte und den zugehörigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 9,5 Mio. EUR. Auf der Aktivseite lagen die langfristigen Vermögenswerte mit 99,9 Mio. EUR zum 31. Dezember 2023 leicht unter dem Niveau des Bilanzstichtags des Geschäftsjahres 2022 mit 105,2 Mio. EUR. Die immateriellen Vermögenswerte sanken auf 40,7 Mio. EUR (Vorjahr: 43,9 Mio. EUR). Ursächlich hierfür sind erhaltene Fördergelder im Rahmen des IPCEI-Projektes, die anschaffungskostenmindernd erfasst wurden. Die Sachanlagen erhöhten sich durch die Installation eines Trockenraumes von 44,3 Mio. EUR zum 31. Dezember 2022 auf 46,6 Mio. EUR zum 31. Dezember 2023. Die nach der Equity- Methode bilanzierten Beteiligungen gingen von 7,6 Mio. EUR zum 31. Dezember 2022 auf 1,9 Mio. EUR zum 31. Dezember 2023 zurück. Ursache für diesen Rückgang ist der Tausch der 40 % Anteile an der Customcells Tübingen GmbH gegen 4,97 % an der Customcells Holding GmbH über 5,7 Mio. EUR sowie die anschließende Veräußerung der Anteile im Zuge der ausgelösten Verkaufsoption in Höhe von 11,5 Mio. EUR. Zum 31. Dezember 2023 lagen die kurzfristigen Vermögenswerte mit 178,7 Mio. EUR deutlich unter dem Wert des Bilanzstichtags des Geschäftsjahres 2022 von 230,2 Mio. EUR. Die Vorräte sanken wegen des geringeren Auftragseinganges bzw. Auftragsbestandes und damit weniger Projekte in Arbeit auf 33,8 Mio. EUR (Vorjahr: 46,8 Mio. EUR). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich stichtagsbezogen von 47,6 Mio. EUR am 31. Dezember 2022 auf 42,0 Mio. EUR zum 31. Dezember 2023. Darüber hinaus wurde wegen der geringeren Anzahl von angearbeiteten Projekten vor allem bei der Manz AG in Reutlingen ein im Vergleich zum Vorjahr stichtagsbezogen geringerer Wert für Vertragsvermögenswerte von 52,9 Mio. EUR ausgewiesen (Vorjahr: 73,7 Mio. EUR). Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 26,6 Mio. EUR auf 19,1 Mio. EUR um 7,5 Mio. EUR reduziert. Wesentliche Ursachen waren niedrigere Forderungen im Zusammenhang mit IPCEI-Förderzuschüssen der Manz AG und der Manz Italy Srl. Zum 31. Dezember 2023 wurden nicht frei verfügbare Finanzmittel in Höhe von 5,6 Mio. EUR (Vorjahr: 6,8 Mio. EUR) unter den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen. Bei den nicht frei verfügbaren Finanzmitteln handelt es sich um Finanzmittel, die in Einzelfällen bei Banken zur Besicherung von Kreditlinien hinterlegt sind. Die liquiden Mittel beliefen sich zum 31. Dezember 2023 auf 30,2 Mio. EUR (Vorjahr: 33,6 Mio. EUR) und enthalten u.a. die Auszahlung eines neuen Bank-Darlehens an die Manz Italy Srl. Über 10,0 Mio. EUR. Der Vertrag dazu wurde im Dezember 2023 abgeschlossen.
Auf der Passivseite lag das Eigenkapital mit 99,7 Mio. EUR ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres von 102,3 Mio. EUR. Die Eigenkapitalquote betrug zum 31. Dezember 2023 35,8 % (Vorjahr: 30,5 %) und lag damit über der prognostizierten Eigenkapitalquote von rund 30%, was maßgeblich auf gesunkene kurzfristige Schulden aufgrund der rückläufigen Auftragslage zurückzuführen war. Die langfristigen Schulden lagen bei 34,1 Mio. EUR zum 31. Dezember 2023 (Vorjahr: 29,1 Mio. EUR). Die Veränderung ist auf den Anstieg der langfristigen Finanzverbindlichkeiten auf 15,6 Mio. EUR (Vorjahr: 6,7 Mio. EUR) und den Rückgang der langfristigen Finanzverbindlichkeiten aus Leasing auf 7,4 Mio. EUR (Vorjahr: 9,9 Mio. EUR) zurückzuführen. In den langfristigen Finanzverbindlichkeiten spiegelt sich das neue, zweckgebundene Darlehen der Manz Italy Srl. Über 10,0 Mio. EUR wider, die Abnahme der Leasingverbindlichkeiten ist vor allem durch die laufend geleisteten Leasingzahlungen bedingt. Die kurzfristigen Schulden sanken deutlich auf 144,9 Mio. EUR zum 31. Dezember 2023 (Vorjahr: 204,0 Mio. EUR). Ursache hierfür sind die aufgrund der rückläufigen Auftragslage gesunkenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen über 44,0 Mio. EUR (Vorjahr: 64,2 Mio. EUR) bzw. die aus gleichem Grund deutlich gesunkenen Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 22,6 Mio. EUR (Vorjahr: 74,2 Mio. EUR). Darüber hinaus wurden die geleisteten Anzahlungen an Dritte bis einschließlich Geschäftsjahr 2022 ohne Aufrechnung mit Verbindlichkeiten aus 23 ausstehender Lieferantenrechnungen, die zur Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gehören ausgewiesen. Ab dem Kalenderjahr 2023 erfolgte entsprechend der Saldierungskriterien des IAS 32, eine Verrechnung der geleisteten Anzahlungen auf Vorräte und den zugehörigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Diese Änderung ist auch retrospektiv für das Vorjahr berücksichtig worden. Gegenläufig wirkte sich die Erhöhung der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten auf 50,5 Mio. EUR (Vorjahr: 37,5 Mio. EUR) aus, die durch die höhere Ausnutzung der Kreditlinien bei den Banken verursacht ist. Aufgrund der deutlich höheren Nettoverschuldung bei etwa gleichem Eigenkapital lag das Gearing, das im Vorjahr noch bedeutsamster Leistungsindikator war, zum 31. Dezember 2023 mit 36,0 % deutlich höher als zum 31. Dezember 2022 mit 10,5 %. Die im Vorjahr prognostizierte Größenordnung im unteren zweistelligen Prozentbereich wurde somit verfehlt.
Finanzlage des Konzerns
Das Finanzmanagement der Manz AG ist zentral organisiert. Dabei werden wertorientierte Finanzierungsgrundsätze verfolgt, um sowohl die Liquidität zu jedem Zeitpunkt aufrechtzuerhalten als auch die finanzwirtschaftlichen Risiken zu begrenzen und die Kapitalkosten zu optimieren. Weitere Informationen über das Management der einzelnen finanziellen Risiken finden sich im Konzernanhang unter „Berichterstattung zu Finanzinstrumenten“.
Die Manz-Gruppe finanziert sich aktuell über Bankguthaben und Barkreditlinien, die überwiegend von der jeweiligen Manz Gesellschaft im In- und Ausland aufgenommen werden. Die Muttergesellschaft Manz AG finanziert sich aktuell über Bankguthaben sowie über eine Barkreditlinie über 5,0 Mio. EUR (Vorjahr: 5,0 Mio. EUR) und Darlehen über 2,9 Mio. EUR (Vorjahr: 0,0 Mio. EUR). Zum Stichtag 31. Dezember 2023 verfügte die Manz AG über flüssige Mittel in Höhe von 8,1 Mio. EUR (Vorjahr: 17,7 Mio. EUR) sowie freie Bar- und Avalkreditlinien bei Banken in Höhe von 5,0 Mio. EUR (Vorjahr: 2,9 Mio. EUR). Die Tochtergesellschaften in Taiwan, China, Italien und der Slowakei finanzieren sich vor allem über kurzfristige Kontokorrentkredite in Höhe von 74,2 Mio. EUR (Vorjahr: 75,3 Mio. EUR), die zum Stichtag in Höhe von 47,2 Mio. EUR (Vorjahr: 36,6 Mio. EUR) in Anspruch genommen wurden. Diese Kreditlinien wurden in der Vergangenheit regelmäßig jährlich zu ähnlichen Konditionen verlängert und stehen 24 derzeit zur Verlängerung an. Neben der Laufzeit gilt als wesentliche Kondition der Fremdkapitalzinssatz. Bei den europäischen Tochtergesellschaften ist die Bandbreite der Zinssätze der einzelnen Darlehen zwischen 4% und 6,17%. Bei den Gesellschaften in Asien liegt die Bandbreite zwischen 1,84% und 6,02%. Daneben bestehen in geringem Umfang langfristige Darlehen in Höhe von 17,4 Mio. EUR (Vorjahr: 8,2 Mio. EUR), wobei die Erhöhung zum Stichtag maßgeblich aus einer für das IPCEI-Projekt zweckgebundenen Darlehensaufnahme der italienischen Tochtergesellschaft zum Ende des Geschäftsjahrs 2023 zurückzuführen ist.
Ausgangspunkt des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit ist das verbesserte Konzernergebnis von -2,4 Mio. EUR (Vorjahr: -12,1 Mio. EUR). Durch die Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Vertragsvermögenswerte und anderer Aktiva, bedingt durch den rückläufigen Auftragseingang im Jahr 2023 und dem dadurch sinkenden, in Arbeit befindlichen Projektbestand, verzeichnete die Manz-Gruppe einen wesentlichen Mittelzufluss in Höhe von 41,1 Mio. EUR.# CASH FLOW STATEMENT AND CHANGES IN LIQUID ASSETS
In the prior-year period, the Manz Group recorded an outflow of funds amounting to EUR 22.0 million. Due to the declining order intake and the resulting lack of advance payments, the Manz Group saw a decrease in liabilities from trade and other payables and contract liabilities. This resulted in a lower inflow of funds compared to the previous year from reduced contract liabilities of EUR 51.7 million, as well as outflows of EUR 20.2 million from declining liabilities from trade and other payables. In the prior-year period, the Manz Group, however, recorded an inflow of funds amounting to EUR 17.0 million. Due to the effects described above, cash flow from operating activities decreased by around EUR 21.6 million compared to the previous year and amounts to a total of –EUR 23.9 million for the 2023 financial year. In the reporting period 2023, cash flow from investing activities amounted to EUR 2.5 million (previous year: EUR -22.3 million). The inflow of funds resulted from lower payments for development services and other intangible assets or tangible assets of EUR 28.8 million (previous year: EUR 32.8 million) with simultaneously increased subsidies received of EUR 19.5 million (previous year: EUR 12.5 million). In addition to the two effects mentioned above, cash flow from investing activities increased due to the sale of the stake in Customcells Holding GmbH in 2023 and the associated inflow of funds of EUR 11.5 million. Cash flow from financing activities in the 2023 financial year amounted to EUR 18.4 million (previous year: EUR 22.4 million) and primarily results from the raising of short-term and long-term financial liabilities totaling EUR 59.3 million (previous year: EUR 38.1 million) and slightly reduced repayments of current financial liabilities of EUR 36.5 million (previous year: EUR 42.1 million). The increase in short-term and long-term financial liabilities in 2023 is primarily due to the new incurrence of a bank loan by Manz Italy Srl. and, generally, due to the utilization of credit lines that was EUR 18.6 million higher than in the previous year. In the previous year, cash flow from financing activities also included contributions from equity financing (EUR 30.6 million). Taking into account exchange rate fluctuations, the Manz Group thus had liquid assets totaling EUR 30.2 million as of December 31, 2023 (previous year: EUR 33.6 million). Despite an outflow of EUR 10 million from the newly concluded earmarked loan of Manz Italy Srl., liquid assets decreased by EUR 3.6 million. Unutilized credit lines with banks amounted to EUR 16.4 million as of the balance sheet date of the 2023 financial year (previous year: EUR 22.5 million).
SEGMENT REPORTING
The following graphics show sales, order intake, and order backlog by segment.
Industry Solutions
In the Industry Solutions segment, the business for assembly automation systems showed a positive development on the sales side. The segment benefited from a high order backlog at the beginning of the financial year. During the year, several large projects were won, but due to the late conclusion of contracts in 2023, they had little or no impact on sales and earnings. Challenging conditions prevailed in the Asian markets for display manufacturing equipment for LCD, OLED, and AMOLED flat screens in the 2023 financial year as well. However, the Manz Group continues to work on expanding its share in these markets for production equipment for interconnect applications and the Fan-Out Panel Level Packaging (FOPLP) process in microchip manufacturing. Order intake in the Industry Solutions segment as a whole thus remained below expectations at EUR 130.4 million (previous year: EUR 244.7 million). Nevertheless, in 2023, the Manz Group was able to confirm the previous year's sales in this segment at EUR 158.0 million (previous year: EUR 158.6 million). However, the target of sales growth in the low double-digit percentage range was missed. The segment EBIT amounted to EUR 3.4 million after EUR 8.3 million in the previous year. This includes, among other things, the reclassification of guarantee provisions of EUR 0.6 million in the current year (previous year: EUR 0.7 million) from other operating expenses to financial expenses. We refer to Chapter III. Adjustment of Prior-Year Figures in the Group Notes for more details. The forecast EBIT margin in the low positive single-digit percentage range was achieved at 2.2% (previous year: 5.1%).
Mobility & Battery Solutions
In the 2023 financial year, the Mobility & Battery Solutions segment did not develop as expected in terms of order intake and sales. Despite the high order backlog at the beginning of the year and further order intake of EUR 65.2 million (previous year: EUR 115.0 million), project delays and cancellations occurred during the year, ultimately preventing the achievement of the set targets. Consequently, the Mobility & Battery Solutions segment remained at the previous year's sales level of EUR 92.3 million in the 2023 financial year, with EUR 91.1 million. The intended increase in sales in the mid-double-digit percentage range compared to the previous year was thus significantly missed. This was mainly due to the absence of larger, planned order intakes. The segment EBIT was also significantly burdened by cost overruns on several development-intensive major projects. Counteracting effects totaling EUR 20.2 million in 2023 had a positive impact on the segment EBIT. Specifically, these were a positive sales and earnings effect of EUR 13.6 million resulting from a contract termination with a customer, the effect from the share swap from Customcells Tübingen GmbH to Customcells Holding GmbH amounting to EUR 5.7 million and the sale of the stake in Customcells Holding GmbH realized in October 2023, as well as the changed accounting of guarantee provisions of EUR 0.9 million (previous year: EUR 1.1 million). We refer to Chapter III. Adjustment of Prior-Year Figures in the Group Notes for more details. Thus, the segment achieved a slightly negative EBIT of EUR -0.5 million, after EUR -12.5 million in the previous year. This corresponds to an EBIT margin of -0.5% (previous year: -10.5%). The target of an EBIT margin in the low positive single-digit percentage range was thus not achieved, despite the inclusion of the aforementioned special effects.
EVENTS AFTER THE BALANCE SHEET DATE
For events after the balance sheet date, we refer to the explanations in the subsequent events report in the Group Notes or the notes to the financial statements of Manz AG.
OVERALL ASSESSMENT OF THE BUSINESS DEVELOPMENT AND ECONOMIC SITUATION 2023
The overall unsatisfactory development of order intake, sales, and earnings in the 2023 financial year is primarily characterized by the ongoing challenges in the global mechanical and plant engineering sector, especially in the Mobility & Battery Solutions segment. This was reflected in delayed or absent order intakes due to customer-induced project postponements and the resulting significant decline in order backlog. At the same time, increasing competition has a negative impact on achievable sales prices. The order backlog as of December 31, 2023, of EUR 186.5 million (previous year: EUR 339.9 million) and an order intake of EUR 195.7 million as of December 31, 2023 (previous year: EUR 359.7 million) underscore this development. Nevertheless, promising battery projects in the tender status and stable demand for assembly automation solutions continue to offer very good potential for the Manz Group and its production solutions.
MANZ AG (HGB)
In addition to the reporting on the Group, the development of Manz AG is explained below. Manz AG, with its headquarters in Reutlingen, is the parent company of the Manz Group. The economic framework conditions for Manz AG essentially correspond to those of the Group as described in the "Economic Report" chapter.
Employees
Qualified and motivated employees are the basis for long-term company success. As of December 31, 2023, 484 employees (previous year: 502) and 36 apprentices (previous year: 39) were employed at Manz AG.
Earnings Position
From the order backlog as of December 31, 2022, amounting to EUR 474.7 million, sales revenues of EUR 164.1 million (previous year: EUR 308.7 million) were generated in the 2023 financial year. In the previous year, sales revenues were primarily positively influenced by the final invoicing of the CIGSfab customer order due to a project cancellation in the amount of EUR 198.4 million. Sales revenues in the 2023 financial year were largely generated in Germany with EUR 100.7 million. Other sales regions included European countries with EUR 30.8 million, the USA with EUR 17.6 million, Taiwan with EUR 1.2 million, China with EUR 0.5 million, and other countries worldwide with EUR 13.3 million. The inventory of work-in-progress and finished goods decreased by EUR 2.9 million in 2023 (previous year: inventory reduction of EUR 131.1 million). The inventory reduction in the previous year was primarily attributable to the finally invoiced CIGSfab customer order. Consequently, total performance decreased by EUR 21.8 million compared to the previous year to EUR 173.0 million (previous year: EUR 194.8 million). Capitalized self-performed work amounted to EUR 11.8 million (previous year: EUR 17.7 million) and results exclusively from capitalized development costs. Intensified development activities within the scope of customer orders led to a reduced capacity for development activities within the framework of the IPCEI development project in the 2023 financial year. Significant positive earnings effects include other operating income of EUR 27.2 million (previous year: EUR 3.4 million).Darin enthalten sind im Wesentlichen neben Währungskursgewinnen in Höhe von 1,6 Mio. EUR (Vorjahr: 1,3 Mio. EUR), die vorwiegend aus realisierten Währungsderivaten bezogen auf Britische Pfund und US-Dollar resultierten, Einmaleffekte aus dem ertragswirksamen Ausweis bezogen auf den im Oktober 2023 realisierten Verkauf der Beteiligung an der Customcells Holding GmbH, sowie den nach HGB im sonstigen betrieblichen Ertrag ausgewiesenen Effekt aus einem abgebrochenen Kundenauftrag in Höhe von 17,8 Mio. EUR.
Der Materialaufwand verminderte sich im Geschäftsjahr 2023 bei gesunkener Gesamtleistung auf 115,9 Mio. EUR (Vorjahr: 129,5 Mio. EUR). Darin enthalten ist der um 9,8 Mio. EUR auf 92,6 Mio. EUR (Vorjahr: 82,8 Mio. EUR) gestiegene Aufwand für Roh-Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren, der vorwiegend aus einem höheren Zukauf von projektbezogen beschafften Waren zurückzuführen ist. Bezogene Fremdleistungen verminderten sich von 47,2 Mio. EUR im Vorjahr auf 23,3 Mio. EUR. Die Materialaufwandsquote erhöhte sich gering auf 67,0 % (Vorjahr: 66,5 %). Innerhalb des Materialaufwands sind keine wesentlichen Inflationseinflüsse enthalten.
Der Personalaufwand lag im Wesentlichen aufgrund von Gehaltssteigerungen sowie aufgrund im Jahresdurchschnitt höherer Mitarbeiterzahlen gegenüber dem Vorjahr bei 44,5 Mio. EUR (Vorjahr: 41,2 Mio. EUR). Die Personalaufwandsquote erhöhte sich auf 25,7 % (Vorjahr: 21,1 %).
Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie auf Sachanlagen verminderten sich im Geschäftsjahr 2023 auf 5,1 Mio. EUR (Vorjahr: 5,6 Mio. EUR). Hierbei entfielen 3,9 Mio. EUR (Vorjahr: 4,5 Mio. EUR) auf Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 20,4 Mio. EUR (Vorjahr: 51,8 Mio. EUR). Der Vorjahreswert war geprägt von Einzelwertberichtigungen in Höhe von 24,2 Mio. EUR, welche insbesondere im Zusammenhang mit dem endfakturierten Kundenauftrag CIGSfab standen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen für Gebäudeleasing in Höhe von 2,7 Mio. EUR (Vorjahr: 2,3 Mio. EUR), die sich aufgrund gestiegener Refinanzierungskosten beim Leasinggeber erhöht haben, Aufwendungen für IT-Dienstleistungsverträge in Höhe von 2,6 Mio. EUR (Vorjahr: 2,1 Mio. EUR), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 2,5 Mio. EUR (Vorjahr: 3,2 Mio. 31 EUR), gebäudebezogene Aufwendungen in Höhe von 1,5 Mio. EUR (Vorjahr: 2,2 Mio. EUR), laufende IT-Aufwendungen in Höhe von 1,5 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR), Reisekosten in Höhe von 1,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR), Versicherungen in Höhe von 0,7 Mio. EUR (Vorjahr: 0,7 Mio. EUR), Verpackungskosten für Kundenaufträge in Höhe von 0,7 Mio. EUR (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR), Messekosten in Höhe von 0,6 Mio. EUR (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR), Zuführung in sonstige Rückstellungen in Höhe von 0,5 Mio. EUR (Vorjahr: 0,3 Mio. EUR), Frachtkosten für Ausgangsfrachten in Höhe von 0,4 Mio. EUR (Vorjahr: 0,8 Mio. EUR) sowie Vertriebsprovisionen an Tochtergesellschaften in Höhe von 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR) enthalten.
Das Finanzergebnis lag bei -9,3 Mio. EUR (Vorjahr: -0,7 Mio. EUR) und hat sich damit erheblich verschlechtert. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen Wertminderungen auf Finanzanlagen in Höhe von 7,5 Mio. EUR (Vorjahr: 0,0 Mio. EUR), die Abschreibungen auf Anteile an der Manz Asia Ltd. in Höhe von 7,1 Mio. EUR sowie Abschreibungen auf die Beteiligung an MetOx Technologies Inc. in Höhe von 0,4 Mio. EUR beinhalten. In den Zins- und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen für Avalprovisionen in Höhe von 1,5 Mio. EUR (Vorjahr: 1,8 Mio. EUR) enthalten, deren Ausweis im Vorjahr unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfolgte. Weitere Posten sind vorwiegend Zins- und ähnliche Aufwendungen in Höhe von 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: 0,8 Mio. EUR) sowie Zins- und ähnliche Erträge mit 0,5 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR). Diese resultierten vorwiegend aus Ausleihungen an verbundene und an Unternehmen, zu denen ein Beteiligungsverhältnis bestand.
Das Ergebnis nach Steuern verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um 34,7 Mio. EUR auf 4,1 Mio. EUR (Vorjahr: -30,6 Mio. EUR) und ist neben den Wertminderungen in den Finanzanalgen im Wesentlichen auf die in den sonstigen betrieblichen Erträgen sowie im Vorjahr in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltenen Sondereffekte zurückzuführen.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 3,9 Mio. EUR (Vorjahresfehlbetrag: 30,9 Mio. EUR) erwirtschaftet. Unter Berücksichtigung des Verlustvortrags aus dem Vorjahr ergibt sich ein Bilanzverlust von 3,5 Mio. EUR (Vorjahr: 7,4 Mio. EUR).
Gewinn- und Verlustrechnung Einzelabschluss Manz AG (HGB)
| in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 164,1 | 308,7 |
| Bestandsveränderungen | -2,9 | -131,6 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 11,8 | 17,7 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 27,2 | 3,4 |
| Materialaufwand | -115,9 | -129,5 |
| Personalaufwand | -44,5 | -41,2 |
| Abschreibungen | -5,1 | -5,6 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -20,4 | -51,8 |
| Finanzergebnis | -9,3 | -0,7 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -0,9 | 0,0 |
| Sonstige Steuern | -0,2 | -0,3 |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 3,9 | -30,9 |
| Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -7,4 | -6,5 |
| Entnahme aus der Kapitalrücklage | 0,0 | 30,0 |
| Bilanzverlust | -3,5 | -7,4 |
Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 verminderte sich gegenüber dem Vorjahr von 178,3 Mio. EUR auf 125,0 Mio. EUR. Zu einer Bilanzverkürzung führte unter anderem der erstmalige saldierte Ausweis der geleisteten Anzahlungen auf Lieferantenbestellungen in den Vorräten mit den entsprechenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Wert von 13,8 Mio. EUR. Der in diesem Kontext zu saldierende Betrag zum 31. Dezember 2022 beläuft sich auf 9,4 Mio. EUR. Wir verweisen an dieser Stelle auf die Angaben HGB-Anhang im Kapitel „Fehlerkorrektur gemäß IDW RS HFA 6“, in dem dargestellt wurde, dass der Vorjahresausweis nicht angepasst wurde.
Der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen lag zum Bilanzstichtag bei 48,5 % und verminderte sich um 4,4 Mio. EUR auf 60,6 Mio. EUR (Vorjahr: 65,0 Mio. EUR). Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen vorgenommene Abschreibungen auf Anteile an der Manz Asia Ltd. in Höhe von 7,1 Mio. EUR sowie auf die Beteiligung an MetOx Technologies Inc. in Höhe von 0,4 Mio. EUR. Der im Oktober 2023 realisierte 33 Verkauf der Beteiligung an der Gesellschaft Customcells Holding GmbH minderte zudem das Anlagevermögen um 5,8 Mio. EUR. Investitionen ergaben sich insbesondere für technische Anlagen und Gebäudeumbaumaßnahmen, die zu einer Erhöhung des Sachanlagevermögens von 3,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 8,3 Mio. EUR zum Bilanzstichtag führten.
Das Umlaufvermögen verminderte sich um 48,9 Mio. EUR von 112,3 Mio. EUR im Vorjahr auf 63,4 Mio. EUR. Dabei sanken die Vorräte um 35,3 Mio. EUR von 68,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 33,3 Mio. EUR. Dieser Rückgang ergibt sich vorwiegend aus den zum Bilanzstichtag um 8,9 Mio. EUR auf 6,2 Mio. EUR (Vorjahr: 15,1 Mio. EUR) zurückgeführten Lagerbestände für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die gestiegenen erhaltenen Anzahlungen auf Kundenbestellungen, die aktivisch von den Vorräten abgesetzt werden, in Höhe von 107,5 Mio. EUR (Vorjahr: 92,4 Mio. EUR). Unter erstmaliger Berücksichtigung der Aufrechnung geleisteter Anzahlungen auf Lieferantenbestellungen mit Lieferantenverbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 13,8 Mio. EUR beliefen sich die geleisteten Anzahlungen auf 16,7 Mio. EUR (Vorjahr: 25,2 Mio. EUR).
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten ging von 22,7 Mio. EUR im Vorjahr auf 12,2 Mio. EUR zurück. Dieser Rückgang ist vorwiegend trotz dem positiven Einmaleffekt aus dem realisierten Verkauf der Beteiligung an der Customcells Holding GmbH in Höhe von 11,5 Mio. EUR auf das negative operative Geschäft in Höhe von –14,1 Mio. EUR, auf die restliche Investitionstätigkeit in Höhe von –8,4 Mio. EUR sowie auf die positive Finanzierungstätigkeit in Höhe von 0,5 Mio. EUR zurückzuführen.
Vor dem Hintergrund des deutlich gesunkenen Auftragseingangs sanken die in den Verbindlichkeiten enthaltenen Anzahlungen auf Kundenbestellungen zum Bilanzstichtag von 73,8 Mio. EUR im Vorjahr auf 16,7 Mio. EUR.
Das Eigenkapital erhöhte sich aufgrund des erzielten Jahresüberschusses von 3,9 Mio. EUR von 28,8 Mio. EUR im Vorjahr auf 32,7 Mio. EUR. Die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr auch aufgrund der Verringerung der Bilanzsumme sowie der erstmaligen Saldierung der geleisteten Anzahlungen auf Vorräte mit den korrespondierenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 16,1 % auf 26,1 %.
Gleich wie im Konzern waren auch auf Ebene der Manz AG Auftragseingangs-, Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Geschäftsjahres 2023 nicht zufriedenstellend und 34 wesentlich gekennzeichnet durch die anhaltenden Herausforderungen im weltweiten Maschinen- und Anlagenbau, vor allem im Segment Mobility & Battery Solutions. Dies spiegelte sich in verzögerten bzw. ausgebliebenen Auftragseingängen aufgrund von kundenseitig bedingten Projektverschiebungen und dem deshalb deutlich gesunkenen Auftragsbestand wider. Gleichzeitig hat der zunehmende Wettbewerb negativen Einfluss auf die erzielbaren Verkaufspreise.
Bilanz Jahresabschluss Manz AG (HGB)
in Mio.## EUR 31.12.2023 31.12.2022
| AKTIVA | ||
|---|---|---|
| Anlagevermögen | Immaterielle Vermögensgegenstände | 15,0 |
| Sachanlagen | 8,3 | |
| Finanzanlagen | 37,3 | |
| 60,6 | ||
| Umlaufvermögen | Vorräte | 33,3 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 17,9 | |
| Flüssige Mittel | 12,2 | |
| 63,4 | ||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1,0 | |
| Summe Aktiva | 125,0 |
| PASSIVA | ||
|---|---|---|
| Eigenkapital | Gezeichnetes Kapital | 8,5 |
| Kapitalrücklage | 26,1 | |
| Gewinnrücklagen | 1,5 | |
| Bilanzgewinn/-verlust | -3,5 | |
| 32,7 | ||
| Fremdkapital | Rückstellungen | 15,2 |
| Verbindlichkeiten | 77,0 | |
| 92,3 | ||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0,1 | |
| Summe Passiva | 125,0 |
Erläuterung der Prognoseerreichung 2023
Die Manz AG erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen Umsatz von 164,1 Mio. EUR (Vorjahr: 308,7 Mio. EUR) und eine Gesamtleistung von 173,0 Mio. EUR (Vorjahr: 195,3 Mio. EUR). Im operativen Geschäft erwirtschaftete die Manz AG ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 19,5 Mio. EUR (Vorjahr: -24,2 Mio. EUR) sowie ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von 14,3 Mio. EUR (Vorjahr: -29,9 Mio. EUR).
Für das Geschäftsjahr 2023 wurde ein deutlicher Rückgang im Umsatz prognostiziert. Der im Geschäftsjahr 2023 erzielte Umsatz verminderte sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 46,8 % und bestätigte somit die Prognoseangabe für das Geschäftsjahr 2023. Des Weiteren wurde eine EBITDA-Marge im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich sowie eine EBIT-Marge im niedrigen negativen Prozentbereich erwartet. Mit einer erreichten positiven EBITDA-Marge von 11,2 % sowie einer positiven EBIT- Marge von 8,3 % konnten die gesteckten Ziele übertroffen werden.
Die positive Entwicklung ist vorwiegend auf Sondereffekte aus dem ertragswirksamen Ausweis bezogen auf den im Oktober 2023 realisierten Verkauf der Beteiligung an der Customcells Holding GmbH, sowie den nach HGB im sonstigen betrieblichen Ertrag ausgewiesenen Effekt aus einem abgebrochenen Kundenauftrag in Höhe von 17,8 Mio. EUR zurückzuführen.
Auf Segmentebene konnte im Bereich Mobility & Battery Solutions ein Umsatz von 106,8 Mio. EUR (Vorjahr: 71,2 Mio. EUR) und im Bereich Industry Solutions ein Umsatz von 52,5 Mio. EUR (Vorjahr: 233,0 Mio. EUR) erreicht werden. Die Umsatzminderung von 77,4 % im Bereich Industry Solutions lag unter dem erwarteten Umsatzrückgang von 90 % und resultiert aus realisierten Projekten, die entgegen der Planung noch im Geschäftsjahr 2023 abgeschlossen wurden. Im Bereich Mobility & Battery Solutions stieg der Umsatz um 49,1 %. Der um 40 % prognostizierte Umsatzrückgang bestätigte sich aufgrund von im Geschäftsjahr 2023 abgeschlossener und damit umsatzrelevanter Kundenprojekte nicht.
Die Eigenkapitalquote verbesserte sich aufgrund des erzielten Jahresüberschusses und der erstmaligen Aufrechnung von geleisteten Anzahlungen auf Lieferantenbestellungen mit den im Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, was zu einer Verkürzung der Bilanzsumme führte, auf 26,1 % und übertraf deutlich die erwartete Eigenkapitalquote von 14,5 %. Ohne Berücksichtigung der erstmaligen Saldierung der geleisteten Anzahlungen auf Vorräte mit den korrespondierenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 13,8 Mio. EUR liegt die Eigenkapitalquote bei 23,5 %.
Das Gearing wurde im mittleren negativen zweistelligen Prozentbereich erwartet und hat sich von -78,9 % auf -28,7 % etwas mehr verschlechtert als erwartet, was im Vergleich zum Prognosewert vorwiegend auf das positive Jahresergebnis und damit gestiegene Eigenkapital zurückzuführen ist.
Die in Arbeit befindlichen Kundenaufträge mit einem Auftragsbestand nach HGB von 275,1 Mio. EUR zum 31. Dezember 2023 (Vorjahr: 474,7 Mio. EUR) werden 2024 und vorwiegend 2025 (Vorjahr: 2023 und 2024) umsatzrelevant.
Forschung und Entwicklung
Für Manz als Hightech-Maschinenbauer spielte der Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) mit über 200 Ingenieuren, Technikern und Naturwissenschaftler auch im Geschäftsjahr 2023 eine wichtige Rolle. Im Geschäftsjahr 2023 betrugen die Investitionen in F&E 12,4 Mio. EUR (Vorjahr: 17,6 Mio. EUR). Erhaltene Fördergelder in Höhe von 15,3 Mio. EUR sind hier jeweils bereits verrechnet. Die Quote für Forschungs- und aktivierte Entwicklungsleistungen (Verhältnis Forschungs- und aktivierte Entwicklungsleistungen zu Gesamtleistung) sank dabei von 10,0 % im Vorjahr auf 7,2 % im Geschäftsjahr 2023. Der Rückgang, trotz gesunkener Gesamtleistung, ist durch den erhöhten Entwicklungsaufwand in einigen Kundenprojekten der Manz AG und damit weniger Entwicklungskapazität im IPCEI-Projekt begründet.
Die Aktivierungsquote belief sich auf 95,4 % zum Bilanzstichtag gegenüber 89,8 % im Vorjahr. Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen beliefen sich auf 3,9 Mio. EUR (Vorjahr: 4,5 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2023 betrugen die aufwandswirksam verrechneten Forschungs- und Entwicklungskosten 4,5 Mio. EUR gegenüber 2,0 Mio. EUR im Vorjahr. Für weitere Ausführungen beachten Sie bitte den Abschnitt „Forschung und Entwicklung“ dieses zusammengefassten Lageberichts.
Prognose
Zu den Risiken und Chancen der weiteren Geschäftsentwicklung verweisen wir auf den Risiko- und Chancenbericht sowie hinsichtlich der Geschäftsentwicklung 2023 auf die Ausführungen im Kapitel Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zusätzlich können bei Firmenakquisitionen oder bestehenden Finanzanlagen (Tochtergesellschaften und Beteiligungen) Umsatz, Ertrag und Synergieeffekte geringer ausfallen als geplant. Beim Eintritt in neue Geschäftsfelder sind Fehleinschätzungen hinsichtlich des Ressourceneinsatzes, der Kundenanforderungen und Preisziele sowie der Nachfrage-, Markt- und Wettbewerbsentwicklung nicht auszuschließen. Derartige Fehleinschätzungen und Probleme können das Abschreibungsrisiko bei Investitionen, Geschäfts- oder Firmenwerten, Beteiligungsbuchwerten, aktivierten Entwicklungskosten und weiteren immateriellen Vermögenswerten erhöhen.
Im Hinblick auf die wirtschaftlichen und branchenbezogenen Annahmen wird auf den Prognosebericht des Konzerns verwiesen, da die wirtschaftlichen und branchenspezifischen Annahmen der Manz-Gruppe auch für die Manz AG im Rahmen ihrer Prognose verwendet wurden.
Zu Ende des Geschäftsjahres 2023 gestartete Kundenaufträge werden größtenteils im Geschäftsjahr 2024 nicht zu einer Umsatzrealisierung führen und werden sich positiv auf die Entwicklung des Bestandes der unfertigen Erzeugnisse niederschlagen. Aus diesem Grund erwartet der Vorstand einen in 2024 im Vergleich zu 2023 bis zu 50 % reduzierten Umsatz nach HGB. Die EBITDA-Marge erwartet der Vorstand in einem niedrigen einstelligen positiven Prozentbereich sowie die EBIT-Marge im niedrigen einstelligen negativen Prozentbereich. Für die Eigenkapitalquote wird mit einem Wert von rund 30 % keine wesentliche Veränderung im Vergleich zum Vorjahr erwartet.
Der Auftragseingang im Geschäftsjahr 2023 lag bei 106,9 Mio. EUR. Der Vorstand erwartet einen deutlichen Zuwachs im Auftragseingang, was mindestens zu einer Verdopplung des Auftragseingangs im Geschäftsjahr 2024 gegenüber 2023 führen wird. Die Risiken und Chancen der Manz AG entsprechen im Wesentlichen denen des Konzerns. Bitte beachten Sie dazu den „Risiko-, Chancen- und Prognosebericht“ dieses zusammengefassten Lageberichts.
CORPORATE GOVERNANCE ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB wurde für die Manz AG und die Manz-Gruppe gemeinsam erstellt und unter dem Titel „Erklärung zur Unternehmensführung der Manz AG für das Geschäftsjahr 2023“ auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.manz.com/de/investor-relations/corporate-governance/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung/ öffentlich gemacht. Diese enthält auch alle wesentlichen Aspekte des aus Sicht des Vorstands an der Risikolagelage des Unternehmens ausgerichteten Compliance Management Systems.
ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN (gemäß § 289a und § 315a HGB sowie erläuternder Bericht)
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das gezeichnete Kapital der Manz AG beträgt 8.542.574,00 EUR und ist in 8.542.574 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR eingeteilt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Sämtliche Aktien sind in gleicher Weise gewinnanteilsberechtigt. Hiervon ausgenommen wären von der Manz AG gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Übrigen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Vereinbarungen über Beschränkungen, die die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Manz AG nicht bekannt.
Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten
Dem Vorstand ist aufgrund der zugegangenen Mitteilungen über bedeutende Stimmrechtsanteile gemäß §§ 33, 34 WpHG sowie über Eigengeschäfte von Führungskräften gemäß Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung das Bestehen der folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft bekannt, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:
| Anzahl der Stimmrechte | Anteil der Stimmrechte | |
|---|---|---|
| Dieter Manz, Schlaitdorf | 1.939.899 | 22,7 % |
| davon direkt (§ 33 WpHG) | 775.942 | 9,1 % |
| davon zugerechnet (§ 34 WpHG) | 1.163.957 | 13,6 % |
| Volksrepublik China, handelnd durch die State-owned Asset Supervision Commission (SASAC) der Volksregierung von Shanghai, Shanghai, Volksrepublik China | 1.523.480 | 17,9 % |
Vollständige Kette der Tochterunternehmen:
Shanghai Electric (Group) Corporation
Shanghai Electric Group Company Limited
Shanghai Electric Hongkong Co.# Limited Shanghai Electric Germany Holding GmbH (Aktionär)
Die nach Zugang der Meldungen erfolgten Änderungen der Gesamtzahl der Stimmrechte der Manz AG im Sinne von § 41 WpHG sind bei den angegebenen Anteilen der Stimmrechte nicht berücksichtigt.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft nicht.
Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Beschäftigte am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Die am Kapital der Manz AG beteiligten Beschäftigten können, die ihnen aus den Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes ausüben.
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung
Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig.
Nach § 5 der Satzung der Gesellschaft kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und bestimmt ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat kann nach § 84 Absatz 4 AktG die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Änderung der Satzung ist gesetzlich in den §§ 133 ff., 179 ff. AktG geregelt. Diese bedarf grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen.
Gemäß § 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Aktiengesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenden Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Der Vorstand kann neue Aktien nur auf Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung über eine Erhöhung des Grundkapitals oder über genehmigte und bedingte Kapitalien ausgeben. Der Erwerb eigener Aktien ist in den §§ 71 ff. AktG geregelt und in bestimmten Fällen kraft Gesetzes oder aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung zulässig.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2023 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 3. Juli 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 4.270.143,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 4.270.143 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2023).
Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
- bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Abs. 1 und 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 854.028,00 EUR und insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden;
- bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder zur Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen;
- soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde;
- um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals durch Ausübung des genehmigten Kapitals und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern.
Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital I
Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Mio. EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 3.100.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.
Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- und/oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte Zehn-Prozent-Grenze werden in bestimmten Fällen neue Aktien aus einem genehmigten Kapital und veräußerte eigene Aktien angerechnet.
Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung um bis zu 3.100.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.100.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I).# Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2019 sowie bedingtes Kapital III
Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 95.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 190.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren.
Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich einmalig oder 45 mehrmals insgesamt bis zu 85.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 170.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgen nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Bestimmungen. Der im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2019 beschlossene Manz Performance Share Plan 2019 für die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte der Manz AG und ihrer Konzerngesellschaften wurde in einem Bericht des Vorstands an die ordentliche Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 erläutert.
Nach § 3 Absatz 6 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 360.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 360.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Ferner hat die Hauptversammlung am 30. Juni 2020 den Vorstand und – bei Ausgabe der Aktien an Mitglieder des Vorstandes – den Aufsichtsrat ermächtigt, erworbene eigene Aktien der Manz AG zur Bedienung von Bezugsrechten, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 oder im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2019 an Mitglieder des Vorstands und 46 Führungskräfte ausgegeben wurden oder werden, zu verwenden (siehe nachstehend unter dem Abschnitt "Eigene Aktien").
Diese Wiederausgabeermächtigung legt den Kreis der Personen, an die die Manz-Aktien übertragen werden können, abschließend fest. Die Möglichkeit, eigene Aktien der Manz AG in Erfüllung der Bezugsrechte an die Bezugsberechtigten zu gewähren, ist ein geeignetes Mittel, einer bei Erfüllung der Bezugsrechte mit aufgrund des bedingten Kapitals neu geschaffenen Aktien eintretenden Verwässerung des Kapitalbesitzes und des Stimmrechts der Aktien entgegenzuwirken. Soweit die Manz AG von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, muss das bedingte Kapital II nach § 3 Abs. 5 der Satzung bzw. das bedingte Kapital III nach § 3 Abs. 6 der Satzung nicht in Anspruch genommen werden. Ob und in welchem Umfang von der Ermächtigung zur Ausgabe eigener Aktien bei der Erfüllung der Bezugsrechte Gebrauch gemacht wird oder stattdessen neue Aktien aus dem bedingten Kapital ausgegeben werden, entscheidet der Vorstand und – im Fall der Ausübung des Bezugsrechts durch ein Mitglied des Vorstands – der Aufsichtsrat, die sich dabei vom Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre leiten lassen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2023 sowie bedingtes Kapital IV
Die Hauptversammlung der Manz AG vom 4. Juli 2023 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 3. Juli 2028 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 143.000 Bezugsrechte auf insgesamt bis zu 286.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren.
Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 3. Juli 2028 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 95.000 Bezugsrechte auf insgesamt bis zu 190.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgten nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2023 festgelegten Bestimmungen.
Nach § 3 Abs. 7 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 476.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 476.000 auf den Inhaber lautenden 47 Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten (Performance Shares), die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 4. Juli 2023 zu Tagesordnungspunkt 7 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2023 zu Tagesordnungspunkt 7 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnanteilsberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien
Die Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 29. Juni 2025 gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem auf diesen entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls dieser Betrag niedriger ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Absatz 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten. Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) genügen.
Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter der Voraussetzung zu veräußern, dass die Veräußerung gegen Geldzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich 48 unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch – falls dieser Betrag niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw.# Options- oder Wandlungspflichten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen. Der Vorstand und – sofern die Verpflichtung gegenüber Mitgliedern des Vorstands besteht – der Aufsichtsrat wurden ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugsrechten zu verwenden, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 oder im Rahmen des von der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2019 ausgegeben wurden oder werden. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugs- oder Wandlungsrechten, die aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten entstehen, bzw. zur Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten zu verwenden, die im Rahmen der Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder 49 Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt werden. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Mitarbeiter oder Organmitglieder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Verträge mit Kreditinstituten und Kautionsversicherern über Aval- und Barkredite
In zwischen der Manz AG und einer Reihe von in- und ausländischen Kreditinstituten und Kautionsversicherern bestehenden Verträgen über die Gewährung von Aval- und Barkrediten sind jeweils außerordentliche Kündigungsrechte der Kreditinstitute und Kautionsversicherer für den Fall eines Kontrollwechsels bei der Manz AG enthalten. Im Falle einer Kündigung stünden die Aval- und Barkredite der Manz AG nicht mehr zur Verfügung, sodass dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit hätte. Abgesehen von den vorstehenden und im nachstehenden Abschnitt genannten Vereinbarungen bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Beschäftigten getroffen sind
Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Martin Drasch sieht für den Fall eines Kontrollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Die Rechte können nur innerhalb von sechs Monaten nach dem Eintritt des Kontrollwechsels ausgeübt werden. 50
Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen gemäß § 33 Absatz 1 Satz 1 WpHG zugeht, dass der Meldepflichtige, einschließlich der ihm nach § 34 WpHG zuzurechnenden Stimmrechte, 25 % oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat. Im Fall einer Kündigung des Dienstvertrags nach den vorgenannten Regelungen erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung. Diese besteht aus dem Gesamtbetrag des für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Festgehalts sowie dem Gesamtbetrag der für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Bartantieme, wobei für die Berechnung der Höhe als EBIT-Marge der Mittelwert aus der im letzten der Kündigung vorangegangenen Geschäftsjahr und der nach den Planungen der Gesellschaft voraussichtlich im laufenden Geschäftsjahr erzielten EBIT-Marge zugrunde zu legen ist. Die Abfindung ist auf den Betrag begrenzt, der 150 % des Abfindungs-Caps entspricht. Als Abfindungs-Cap gilt der Wert von zwei Jahresvergütungen. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, um 75 % zum Zweck der pauschalierten Anrechnung der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte des Vorstandsmitglieds. Ferner sind die bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge jeweils mit 3 % p. a. auf den Tag der Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen. Im Übrigen bestehen keine Vereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands, die für den Fall eines Übernahmeangebots Entschädigungen vorsehen. 51
CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
RISIKOMANAGEMENT UND INTERNES KONTROLLSYSTEM
Das Risikomanagement der Manz AG hat das Ziel, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen drohenden Schaden abzuwenden. Das Risikomanagementsystem erfasst sowohl Risiken als auch Chancen. Die Anwendung eines in die Unternehmensführung integrierten Risikomanagements zielt darauf ab, konzernweit mögliche Gefahren rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten und ihnen mit adäquaten Maßnahmen zu begegnen. Im Rahmen des unternehmerischen Handelns lassen sich Risiken nicht grundsätzlich vermeiden, werden aber so weit wie möglich minimiert bzw. transferiert. Das Risikomanagement wird zentral vom Risikomanagementbeauftragten gesteuert, intern regelmäßig auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit hin überprüft und in seiner Gesamtheit vom Finanzvorstand als Chief Risk Officer verantwortet. Der Gesamtvorstand überwacht in regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit und die Angemessenheit der internen Kontrollsysteme. So wird die quartalsweise Überarbeitung des Risikomanagementsystems durch den Gesamtvorstand geprüft und an den Aufsichtsrat kommuniziert. Außerdem werden die Kontrollsysteme jährlich durch ein internes Audit insgesamt überprüft. Die Verantwortung für die Risikoüberwachung ist dezentral organisiert und obliegt je nach Risikokategorie und -tragweite sowohl den Bereichsleitern als auch den Geschäftsführern. Durch regelmäßige Abfragen in mündlicher und schriftlicher Form werden potenzielle Risiken in allen Segmenten erfasst und zugleich die Möglichkeit geschaffen, negative Entwicklungen durch frühzeitiges Gegensteuern zu verhindern. Die Analyse und Bewertung der Risiken erfolgt anhand eines im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen unveränderten Risikomanagementsystems, bestehend aus einem definierten Kreis von Risikoverantwortlichen, festgelegten Risikokategorien und einer Risikoklassifizierung, welche das Gefahrenpotenzial und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs widerspiegeln. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit hoch sowie deren möglicher Schaden im Falle eines Eintritts hoch ist. Die Identifikation und Handhabung von Risiken ist in den 52 Unternehmensgrundsätzen verankert und als Aufgabe aller Mitarbeiter der Manz- Gruppe definiert. Durch die Einbindung der gesamten Belegschaft sollen Risiken erkannt und an den jeweiligen Risikoverantwortlichen kommuniziert werden, der in Einklang mit den konzernweit definierten Handlungsgrundsätzen geeignete Maßnahmen ergreifen muss. Die Risiken werden den nachfolgenden Kategorien zugeordnet: » Operative Risiken » Strategische Risiken » Marktrisiken » Umweltrisiken Ergänzend zu diesem Risikomanagementsystem finden im Rahmen des Planungsprozesses, basierend auf einer fortlaufenden Technologie- und Marktbeobachtung, weitere Aktivitäten sowohl zur Risikoidentifikation und -minderung als auch zur Identifikation von Chancen statt.
Risikomanagement- und internes Kontrollsystem für den Rechnungslegungsprozess (§ 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 HGB)
Das Ziel des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems der Manz AG im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die der Regelkonformität des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes entgegenstehen könnten. Das Risikomanagement beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind bei Manz folgende Strukturen und Prozesse implementiert: Der Finanzvorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften integriert. Die Jahresabschlüsse der Manz AG und der Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in einen Konzernabschluss gemäß IFRS übergeleitet. 53 Die Konzernbilanzierungsrichtlinien und das Konzernrechnungswesen, die in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst werden, haben zum Ziel, die einheitliche Bilanzierung und Bewertung auf Grundlage der für das Mutterunternehmen geltenden Vorschriften zu gewährleisten. Darüber hinaus werden den Konzerngesellschaften zu erstellende Berichtspakete vorgegeben. Für den monatlichen Konsolidierungsprozess wird das SAP-Tool SEM-BCS eingesetzt. Zur Überprüfung der Datenkonsistenz werden hier automatische Plausibilitätskontrollen bereits bei der Datenerfassung vorgenommen.# Lagebericht
Die Konsolidierungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Einhaltung der zeitlichen und prozessualen Vorgaben erfolgt durch Mitarbeiter der Konsolidierungsabteilung auf Konzernebene. Weitere Kontrollaktivitäten auf Konzernebene umfassen die Analyse und gegebenenfalls die Korrektur der durch die Tochtergesellschaften vorgelegten Berichtspakete. Wesentliche Elemente der Risikokontrolle im Rechnungslegungsprozess sind außerdem die Funktionstrennung zwischen Eingabe, Prüfung und Freigabe sowie eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten in den betroffenen Bereichen. Die generelle Verwendung von SAP BCS zur Konzernkonsolidierung und SAP BPS zur Jahresplanung leistet einen weiteren wichtigen Beitrag für die konsequente Fehlervermeidung. Des Weiteren soll auf allen Prozessebenen das Vier-Augen-Prinzip angewandt werden. Bei speziellen fachlichen und komplexen Fragestellungen werden außerdem externe Sachverständige miteinbezogen. Weitere Kontrollaktivitäten umfassen die Analyse und Plausibilitätskontrollen von Geschäftsvorfällen sowie die kontinuierliche Überwachung der Projektkalkulationen. Durch die dargestellten Strukturen, Prozesse und Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung der Manz- Gruppe einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, internationalen Rechnungslegungsstandards und konzerninternen Richtlinien erfolgt. Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem sind dynamische Systeme und werden laufend an Veränderungen des Geschäftsmodells, der Art und des Umfangs der Geschäftsvorfälle oder der Zuständigkeiten angepasst.
54 Lageberichtsfremde Aussage (ungeprüft)
Damit einhergehend ergeben sich aus den internen und externen Prüfungen in Einzelfällen Verbesserungspotenziale hinsichtlich der Angemessenheit (Vollständigkeit geeigneter Kontrollen) von Kontrollen. Dem Vorstand liegen mit Blick auf die Beurteilung dieser Managementsysteme keine Erkenntnisse vor, dass diese in ihrer Gesamtheit nicht angemessen sein könnten. Identifizierte Verbesserungspotenziale zur Wirksamkeit der Systeme setzt der Vorstand in Zusammenarbeit mit den Beschäftigten von Manz um. Alle Risiken werden entsprechend der nachstehenden Matrix klassifiziert, welche sowohl Eintrittswahrscheinlichkeit als auch mögliche Auswirkungen auf die EBIT-Erwartungen quantifiziert.
55 RISIKOBERICHT
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Bewertung der Risiken, die sich im Geschäftsjahr 2024 (Prognosezeitraum) ergeben und zu Abweichungen in der Umsatz- und/oder Ergebnisentwicklung führen könnten.
Operative Risiken
Projektrisiken
Projektrisiken betreffen vor allem nicht standardisierte Großaufträge. Hier ergeben sich Risiken aus der möglichen Verfehlung der Plankosten und des Zeitplanes, der Nichterfüllung von Abnahmekriterien, aus Auftragsstornierungen und damit verbundenen Nichtabnahmen von Aufträgen und resultierenden Vertragsrisiken sowie aus dem möglichen Ausfall einzelner wichtiger Lieferanten. Durch den Ausbau des Anteils standardisierter Maschinenkomponenten am Produktportfolio, die gemäß
56 Kundenwunsch modular zu Baugruppen oder ganzen Produktionsmaschinen individualisiert werden können, beabsichtigt Manz, vorgenannte Projektrisiken insgesamt zu reduzieren. Um die Projekte grundsätzlich unter Kontrolle zu haben, werden Kosten, Zeit und Qualität im Rahmen eines Gate-Prozesses zwischen Geschäftsbereich und Operations aufeinander abgestimmt. Notwendige, zu Beginn eines Auftrags nicht vorhersehbare Konstruktionsänderungen bei nicht standardisierten Maschinen, könnten zu höheren Kosten als erwartet und damit zu einer Margenerosion bei Projekten führen. Zudem können unzureichend gepflegte Materialstammdaten dazu führen, dass Standardmaterialien nicht erkannt und damit Preisvorteile im Projekteinkauf nicht ausgenutzt werden können. Um zusätzlichen Aufwand und damit verbundene Mehrkosten für die Fertigstellung der Projekte zu vermeiden, sind die Projekt- und Produktspezifikationen bereits in den Vertragsangeboten durch die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit klar und präzise zu definieren. Größere Änderungen der Auftragsumfänge oder die unerwartete Beendigung von Aufträgen können negative Auswirkungen auf die Liquiditäts- bzw. Ertragslage der Manz AG haben.
Personalrisiken
Für den Unternehmenserfolg eines Hightech-Maschinenbauers sind qualifizierte und motivierte Führungskräfte und Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung. Das Abwandern von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen könnte sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass neue geeignete Fach- und Führungskräfte oder zusätzliche Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Manz zielt darauf ab, mit Maßnahmen wie verschiedenen Arbeitszeitmodellen oder der finanziellen Beteiligung der Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens, ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen und so Mitarbeiter und Know-how langfristig im Unternehmen zu halten. Als börsennotiertes Unternehmen steht die Manz AG stärker im Blickfeld von potenziellen Beschäftigten als nicht börsennotierte Unternehmen. Dies erlaubt es Manz, das Angebot an die Mitarbeiter, wie flache Hierarchien, spannende Tätigkeiten, flexible Arbeitszeiten sowie gut ausgestattete Arbeitsplätze, besser zu präsentieren. Es bringt jedoch auch zusätzliche Aufmerksamkeit in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, was die Personalgewinnung temporär erschweren kann. Ein weiterer positiver Aspekt der Börsennotierung liegt
57 zudem in der Möglichkeit, Mitarbeiter durch die Ausgabe von Aktien und eine entsprechende Erfolgsbeteiligung enger an das Unternehmen zu binden.
Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken einschließlich bestandsgefährdender Risiken
Ausgehend von einem im Geschäftsjahr 2023 gesunkenen Auftragseingang in Höhe von 195,7 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr (359,7 Mio. EUR) bei der Manz-Gruppe bzw. in Höhe von 106,9 Mio. EUR (Vorjahr: 215,2 Mio. EUR) bei der Manz AG sanken insbesondere die erhaltenen Anzahlungen von Kunden zum Bilanzstichtag. Dies führte im Jahresverlauf trotz Einzahlungen von 11,5 Mio. EUR aus dem Verkauf der Anteile an der Customcells Holding GmbH zu einem rückläufigen Bestand an liquiden Mitteln bei der Manz-Gruppe zum Bilanzstichtag (30,2 Mio. EUR, Vorjahr: 33,6 Mio. EUR) und bei der Manz AG (8,1 Mio. EUR, Vorjahr: 17,7 Mio. EUR). Der Bestand an liquiden Mitteln sank im Aufstellungszeitraum bis zum 30. April 2024 auf 16,3 Mio. EUR für die Manz- Gruppe und 3,3 Mio. EUR für die Manz AG. Entsprechend haben sich die Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken einschließlich bestandsgefährdender Risiken im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr weiter verstärkt. Um diesen bestandsgefährdenden Risiken im Prognosezeitraum bis Mai 2025 zu begegnen, hat der Vorstand der Manz AG diverse Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit erarbeitet und umgesetzt, die in der letzten aktualisierten Fassung der nachfolgend beschriebenen rollierenden Liquiditätsplanung bereits als Annahmen neben laufenden Annahmen für das operative Geschäft zugrunde gelegt sind. Eine wesentliche laufende Annahme in der Liquiditätsplanung der Manz-Gruppe und der Manz AG ist der Erhalt der im Rahmen der Budgetplanungsgespräche identifizierten und eingeplanten Kundenaufträge in Bezug auf Bestellhöhe und in Bezug auf den geplanten Zeitpunkt des Auftragseingangs. Mit dem Auftragseingang verbunden sind dann in kurzem zeitlichen Abstand Einzahlungen aus dem jeweiligen Auftrag, denen zeitlich versetzt Auszahlungen für Lieferantenbestellungen folgen. Eine zeitliche Verzögerung oder eine Änderung des Volumens von eingeplanten Auftragseingängen oder Einzahlungen aus Neu- und Bestandsprojekten, höhere Projektkosten oder Rückzahlungsverpflichtungen aus Projekten sowie das generelle Ausbleiben von Auftragseingängen oder der Ausfall von Kundeneinzahlungen aus Bestandsprojekten
58 können erhebliche negative Auswirkungen auf die Liquidität der Manz AG sowie der jeweiligen Tochtergesellschaften und damit auch auf den Konzern haben. Weitere wesentliche Annahmen für die Liquiditätsplanung der Manz-Gruppe und der Manz AG für den Prognosezeitraum betreffen insbesondere Höhe und Zeitpunkt der Einzahlungen aus Fördermitteln im Rahmen des ICPEI-Projekts im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Um die Risiken aus verzögerten bzw. ausbleibenden Einzahlungen und anderen wesentlichen liquiditätswirksamen Sachverhalten zeitnah zu erkennen, arbeiten die Manz AG sowie die Tochtergesellschaften der Manz-Gruppe mit rollierenden Liquiditätsplanungen. Der Vorstand hat aufgrund durchgeführter Sensitivierungen hinsichtlich der Liquiditätsplanungen für die Manz AG erkannt, dass unter Berücksichtigung eines Risikoabschlags von 20 % auf den Auftragseingang bei einer gleichzeitig um 5 % verschlechterten Bruttomarge aus Projekten im Prognosezeitraum der Vorstand unmittelbar Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Manz AG und der Manz-Gruppe zu ergreifen waren. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit hat der Vorstand das bereits erwähnte umfassende Maßnahmenpaket erarbeitet und umgesetzt. Mit Unterzeichnung des Kaufvertrags vom 8. Mai 2024 zwischen der Manz AG und der Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH, Allmersbach im Tal, wurde die Veräußerung der Anteile an der Manz Hungary Kft., Debrecen/Ungarn, im Rahmen eines Share-Deals, zwischen beiden Vertragsparteien aufschiebend bedingt zu einem Kaufpreis in Höhe von 8 Mio. EUR vereinbart. Nachfolgend aufgeführte Bedingungen zur Übertragung der Anteile und dem Zufluss des Kaufpreises müssen vorab erfüllt werden: - Vorlage des testierten Konzernabschlusses und des testierten Jahresabschlusses zum 31.# Risiken und Chancen
Liquiditätsrisiken
Die gesetzlichen Vertreter der Manz AG gehen davon aus, dass die Bedingungen innerhalb des zweiten Quartals 2024 erfüllt sein werden und der Kaufpreis spätestens bis zum 31. August 2024 zufließen wird. Weiterhin wurde im Mai 2024 bereits ein Vertrag über ein Gesellschafterdarlehen, das als Kontokorrentlinie in Höhe von 3 Mio. EUR ausgestaltet ist, und der Manz AG im Zeitraum von 12 Monaten ab Vertragsschluss auf Abruf zur Verfügung steht, abgeschlossen. Darüber hinaus wurden mit einem Großkunden im April 2024 im Voraus zu leistende Anzahlungen vereinbart, die eigentlich im Laufe des dritten und vierten Quartals 2024 fällig gewesen wären. Diese Anzahlungen führten und führen vereinbarungsgemäß zu einem Mittelzufluss von ca. 8 Mio. EUR in den Monaten Mai und Juni 2024. Für die Manz-Gruppe sowie die Manz AG ist darüber hinaus basierend auf den Liquiditätsplanungen der betreffenden Tochtergesellschaften im Ausland zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum bis Ende Mai 2025 und damit zur Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit die regelmäßige Verlängerung der kurzfristigen Kontokorrentkreditlinien insbesondere bei den Tochtergesellschaften in Taiwan und China sowie der Slowakei erforderlich, für welche die Manz AG teilweise Garantiegeberin ist. Bei den noch zu verlängernden Kontokorrentkreditlinien geht der Vorstand mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer entsprechenden Verlängerung aus. Alle im Rahmen des Maßnahmenpakets getroffenen Maßnahmen werden zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum wesentlich beitragen. Ergebnis dieser Analyse ist, dass die Durchfinanzierung im Prognosezeitraum mit überwiegender Wahrscheinlichkeit aufrechterhalten werden kann.
Sofern sich jedoch wesentliche liquiditätswirksame Abweichungen insbesondere aus fehlenden Auftragseingängen, d.h. bei einem Abschlag von 50 % auf den geplanten Auftragseingang im Prognosezeitraum, ergeben, die Manz AG aus sonstigen Gewährleistungsbürgschaften in Anspruch genommen wird oder wesentliche Kontokorrentkreditlinien bei ausländischen Tochtergesellschaften nicht verlängert werden, ergibt sich daraus eine Liquiditätsunterdeckung in der zweiten Hälfte des Prognosezeitraums, die zu einer Gefährdung des Fortbestands der Manz AG und der Manz-Gruppe führt. Der Fortbestand der Manz AG und damit auch des Konzerns hängt entscheidend davon ab, dass die oben skizzierten Liquiditätsrisiken im Wesentlichen nicht eintreten. Diese Ereignisse und Gegebenheiten stellen ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB dar.
Währungsrisiken
Die Währungsrisiken der Manz-Gruppe ergeben sich aus operativen Tätigkeiten. Diese betrafen im Geschäftsjahr 2023 hauptsächlich Transaktionen der asiatischen Gesellschaften und der Manz AG aus dem Verkauf von Maschinen. Das transaktionsbezogene Wechselkursrisiko, resultierend aus der Auf- bzw. Abwertung des US-Dollar gegenüber dem Neuen Taiwan Dollar und des US-Dollar gegenüber dem Chinesischen Renminbi wird grundsätzlich – wo nötig und möglich – durch Devisentermingeschäfte abgesichert. Darüber hinaus soll das Wechselkursrisiko auch durch die Verteilung der Produktionsstandorte auf mehrere Länder reduziert werden. Aufgrund der aktuell in Fremdwährung gehaltenen Bilanzposten einzelner Tochtergesellschaften, hat sich dieses Risiko im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht.
Risiken durch IT
Ein Großteil der Prozesse und Kommunikation in der Manz-Gruppe läuft IT-gestützt ab. Deshalb hat die Sicherheit der Unternehmensdaten sowie das Vermeiden von Unterbrechungen von IT-unterstützten Geschäftsprozessen hohe Priorität. Hierfür werden IT-Systeme gegen mögliche Cyber-Attacken durch unberechtigte Zugriffe Dritter oder durch Schadsoftware geschützt und Alternativlösungen im Falle von Stabilitätsproblemen erarbeitet. Außerdem wird laufend an der standardisierten Nutzung der IT-Systeme über die ganze Gruppe hinweg gearbeitet.
Strategische Risiken
Risiken aus der strategischen Fokussierung auf dynamische Wachstumsmärkte
Als Hightech-Maschinenbauer fokussiert sich die Manz AG auf schnell wachsende Zukunftsmärkte mit kurzen Produktlebenszyklen. Mit ihren Produktionslösungen trägt Manz zur Entwicklung zahlreicher Technologien bei. So werden unter anderem Consumer Electronics, Leistungselektronik und weitere Komponenten des elektrischen Antriebsstrangs sowie Batterien für Elektrofahrzeuge, Unterhaltungselektronik und stationäre Energiespeicher auf Manz-Maschinen hergestellt. Diese Marktpositionierung in wettbewerbsintensiven und innovationsgetriebenen Märkten birgt das Risiko eines Wettbewerbsnachteils aufgrund von zu geringer Flexibilität der Strukturen, nicht ausreichendem Know-how oder zu langsamem Entwicklungstempo. Um dies zu vermeiden, sind die jeweiligen Geschäftsbereiche daher stets bestrebt, die Anforderungen der Kunden sowie die zukünftigen technologischen Trends in den Branchen frühzeitig zu erkennen. Aus diesen Erkenntnissen leitet das Unternehmen Innovationen ab, um den Wettbewerbern einen Schritt voraus zu sein. Die Innovationsansätze werden von den Geschäftsbereichen halbjährlich in einem gruppenweiten Strategiemeeting vorgestellt, diskutiert und die Umsetzung nach eingehender, positiver Prüfung verabschiedet.
Abhängigkeit von Großkunden und Branchen
Die Entwicklung von Fertigungsanlagen für Industriebetriebe birgt die Gefahr einer Konzentration im Auftragsvolumen auf einzelne Projekte, Branchen und Kunden. So erwirtschaftete die Manz-Gruppe im Geschäftsjahr 2023 rund 40 % ihrer Umsätze mit fünf Kunden. Für den Fall, dass der Wegfall eines Großkunden nicht kompensiert werden kann, ist mit negativen Auswirkungen auf die Ergebnisse der Manz-Gruppe zu rechnen. Manz verfolgt aus diesem Grund das Ziel, die Auftragsstruktur innerhalb der zwei Berichtssegmente ausbalanciert zu gestalten. Dabei sollen sich modular kombinierbare Maschinen und Maschinenkomponenten wie auch „kleine Linien“ sowie Großprojekte mit einem Volumen von > 10 Mio. EUR Auftragsvolumen die Waage halten. Das Risiko einer rückläufigen Entwicklung bei Großkunden soll grundsätzlich durch die Verbreiterung des Kundenstamms und der Diversifizierung von Projektvolumina und des Geschäftsmodells verringert werden.
Marktrisiken
Risiken im Zusammenhang mit den internationalen Geschäftsaktivitäten
Negative gesamt- und finanzwirtschaftliche Entwicklungen in den internationalen Absatzmärkten können mit negativen Effekten für die Geschäftsentwicklung verbunden sein. So könnte sich als Konsequenz die Refinanzierung für Manz als börsennotiertes Unternehmen über den Kapitalmarkt deutlich schwieriger gestalten. Bei potenziellen Kunden von Manz besteht allgemein das Risiko, dass, basierend auf den teilweise noch jungen Märkten, das notwendige Kapital für Investitionen in neue Anlagen nicht zur Verfügung steht. Manz betreibt daher eine kontinuierliche Markt- und Wettbewerbsbeobachtung und -analyse, um solche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Die Flexibilisierung der gesamten Unternehmensorganisation, der Ausbau des Produktportfolios, der Kundenbasis und der weltweiten Vertriebskapazitäten sowie die Fokussierung auf Wachstumsmärkte der drei Kernregionen Asien, Europa und den USA ermöglichen es, kurzfristig auf negative Veränderungen in einzelnen Märkten zu reagieren. Auch beschaffungsmarktseitig kann die zunehmende Internationalisierung zu Risiken führen, z. B. kann es zu Engpässen durch Handelskriege, wie zum Beispiel zwischen China und den USA, sowie durch die anhaltenden kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine kommen. Darüber hinaus kann die Erhöhung der Zinsen durch die Zentralbanken zu einem Abschwächen der Weltwirtschaft mit entsprechenden Auswirkungen auf die Manz-Gruppe führen. Eine hohe Inflationsrate birgt zudem generell das Risiko eines Kaufkraftverlustes und einer damit einhergehenden Verschlechterung der Ergebnissituation der Gruppe. Lieferantenseitig ist Manz bestrebt, durch Flexibilität, z. B. der Vermeidung von Single Source-Lieferanten, nicht in Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten oder Beschaffungsmärkten zu geraten. Außerdem sollen durch die Harmonisierung von allen relevanten internen Prozessen, im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit innerhalb der Manz-Gruppe, die Qualität der Produkte zu möglichst geringen Kosten und generell optimierte IT-Prozesse gewährleistet werden.
Risiken durch zunehmenden Wettbewerb
Bestehende und potenzielle Wettbewerber, insbesondere asiatische Hersteller, könnten versuchen, Marktanteile in den Zielbranchen von Manz zu gewinnen – vor allem durch eine aggressive Preispolitik, ein Ungleichgewicht durch lokale Steuer- und Subventionspolitik von Staaten und Regierungen oder durch Einfuhrbeschränkungen zur Stützung nationaler Unternehmen. Der Markt für Anlagen zur Batterieherstellung weist zwar ein enormes Wachstumspotenzial auf, liegt derzeit jedoch fast vollständig in den Händen asiatischer Anbieter.# Risikobericht
Damit außerhalb Asiens ein weiteres Batterie-Cluster entstehen kann, bedarf es einer engen Zusammenarbeit europäischer und nordamerikanischer Hersteller, Ausrüstungslieferanten und öffentliche Einrichtungen. Gelingt dies nicht, wird Asien seine Führung ausbauen und seine Vormachtstellung behalten. Ein weiteres Risiko besteht in zu vielen neuen Wettbewerbern, wodurch ein Überangebot am Markt entsteht und es in der Folge zu einer Konsolidierung unter den Unternehmen kommt. Dies könnte einen direkten Einfluss auf die Entwicklung der Marktanteile der Gesellschaft und damit auf die Absatz-, Umsatz- und die Ertragssituation der Manz-Gruppe haben. Um diesen Risiken wirksam entgegenzutreten, werden im Bereich „Market Intelligence“ ständig Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen durchgeführt, welche regelmäßig in internationalen Vertriebsmeetings ausführlich diskutiert werden und als Basis für eventuelle Gegenmaßnahmen dienen. Des Weiteren liefert das CRM-System (Customer- Relationship-Management-System) Frühindikatoren zur Beurteilung der zukünftigen Marktentwicklung. Eine detaillierte Analyse von verlorenen Projekten verschafft zeitnah Klarheit über die Wettbewerbssituation. Auch der Prozess der „Produktfindung, -entwicklung und -markteinführung“ hat zum Ziel, mit strategischen Innovationen für den erforderlichen Wettbewerbsvorsprung in Wachstumsmärkten zu sorgen und die Positionierung von Manz als Hightech-Maschinenbauer weiter zu stärken. Durch lokale Standorte in Taiwan und China, den damit verbundenen lokal üblichen Produktionskosten sowie einem direkten Kundenkontakt wirkt Manz einer Abwanderung zu einheimischen Wettbewerbern entgegen.
Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte
Zur Behauptung der technologischen Positionierung am Markt sind Forschung und Entwicklung sowie ein innovatives Produktportfolio für das Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Die Industrien, für welche Manz ihre Maschinen und Anlagen entwickelt und herstellt, sind von einem raschen technologischen Wandel geprägt. Substitutive oder disruptive Technologien könnten wesentliche Teile eines bestehenden Markts besetzen. Wettbewerbern der Manz-Gruppe könnte es somit gelingen, durch die Entwicklung entsprechender Technologien oder auch Software, 64 schneller oder besser auf geänderte Kundenanforderungen zu reagieren und so einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber Manz zu erlangen. In diesen Fällen könnte die Nachfrage nach den Produkten von Manz erheblich beeinträchtigt werden. Ferner könnten von der Manz-Gruppe Maschinen und Anlagen entwickelt werden, für die am Markt keine oder nur eine geringe Nachfrage besteht. Auch besteht das Risiko, dass die Entwicklung neuer Produkte, keine verwertbaren Ergebnisse liefert bzw. diese bereits anderweitig patentrechtlich geschützt sind. Probleme beispielsweise bei der technischen Machbarkeit, Qualitätssicherung, Nichteinhaltung von Fristen, erhöhten Kosten usw. könnten im schlimmsten Fall zum Verlust von Kunden in Verbindung mit finanziellen Verlusten führen. Manz ist bestrebt, einen engen Kontakt zu ihren Kunden zu pflegen und so neue Trends frühzeitig zu erkennen. Im Bereich Business Development beschäftigt man sich zudem mit neuen Applikationsmöglichkeiten für die von Manz entwickelten Technologien. Mögliche Marktpotenziale prüft die Gesellschaft im Vorfeld sorgfältig, um die Renditen von Entwicklungsprojekten abschätzen und damit die Ressourcen optimal einsetzen zu können. Auf Grundlage der Risikoanalyse verfolgt Manz zudem das Ziel, die vertragsgemäße Realisierung von Projekten und Produkten sicherzustellen. Dem grundsätzlichen Risiko bei der Entwicklung und Einführung neuer Produkte für einzelne Kunden begegnet Manz zudem durch die Erweiterung des Produktportfolios um Maschinenkomponenten, die auf Kundenwunsch modular zu Baugruppen oder kompletten Produktionsmaschinen individualisiert werden können. Mithilfe der beschriebenen Maßnahmen konnte die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos auf einem im Vergleich zum Vorjahr gleichbleibend niedrigen Niveau gehalten werden.
Umweltrisiken
Risiken in Zusammenhang mit Pandemien
Als international agierender Hightech-Maschinenbauer verfügt die Manz-Gruppe über Produktionsstätten in Deutschland, China, Taiwan, der Slowakei, Ungarn und Italien sowie Service-Niederlassungen in den USA und Indien. Die Aktivitäten in Regionen mit weniger entwickelten Gesundheitssystemen könnten sich im Falle von Pandemien und in der Folge verbundenen Produktionsstopps negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft in der Region auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Pandemien könnten sich in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Abwicklung unserer Kundenprojekte außerhalb Europas weiterhin negativ auswirken.
Risiko durch Umwelt und Natur
Durch Naturkatastrophen wie Erdbeben und Überschwemmungen oder andere Ereignisse wie Feuer kann es zu Produktionsstopps kommen, die sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen können. Außerdem gibt es Risiken für Umweltverschmutzungen, die die Manz selbst beeinflussen kann und deshalb haftbar gemacht werden könnte. Generell besteht das Risiko, dass das Unternehmen gesetzliche Vorgaben im Nachhaltigkeitsbereich nicht oder nur teilweise erfüllt. Diese Risiken sollen durch die Installation eines Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagements minimiert werden.
CHANCENBERICHT
Das Chancenmanagementsystem der Manz-Gruppe ist fest mit dem implementierten Risikomanagementsystem verzahnt. Gegenüber dem Vorjahr unverändert, ist es das Ziel des Chancenmanagementsystems, strategische und operative Chancen frühzeitig zu identifizieren und auf Basis von entsprechenden Analysen dem Vorstand und den Segmentleitern die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um Chancen durch die Ausübung geeigneter Maßnahmen konsequent für das weitere Unternehmenswachstum zu nutzen. In der Regel werden für die einzelnen Chancen unterschiedliche Szenarien entwickelt, auf deren Grundlage fundierte Entscheidungen getroffen werden können. Insbesondere in den folgenden Bereichen sehen wir in den kommenden Jahren attraktive Chancen für unsere Unternehmensgruppe:
Branchenfokus mit wettbewerbsfähigem und kundenorientiertem, innovativem Technologieportfolio
In den vergangenen Jahren haben wir mit der konsequenten Ausrichtung des Technologie- und Produktportfolios auf die Bedürfnisse und Herausforderungen der Automobilindustrie & Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik, und Energietechnik, die Voraussetzungen für die aktuellen Wachstumspotenziale geschaffen. Mit der Fokussierung insbesondere auf die Megatrends Elektrifizierung und Digitalisierung soll das Wachstum mittel- bis langfristig deutlich forciert werden.
Nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit durch profitables Wachstum
Nachhaltiges und profitables Wachstum soll durch die Nutzung von Spitzentechnologien sowie durch die Realisierung von Skaleneffekten durch modulare Produktionsanlagen erreicht werden. Die Basis dafür ist das diversifizierte Geschäftsmodell der Manz AG, mit dem unterschiedliche Industrien für die innovativen Produktionslösungen adressiert werden. Kundenindividuelle Lösungen und der Anteil modularer Maschinen am Produktportfolio sollen die Attraktivität unserer hochspezialisierten Technologielösungen für eine stetig wachsende Kundenbasis stärken und ein wichtiger Treiber für die nachhaltige Profitabilität sein. Die modularen Maschinen sollen, basierend auf einem Baukastensystem, zu kompletten, individuellen Systemlösungen verkettet werden können und für vielfältige Anwendungsszenarien einsetzbar sein. Durch diesen Schritt sollen Entwicklungsrisiken, -aufwand und -dauer deutlich reduziert und damit die Amortisation der Entwicklungsanstrengungen signifikant verkürzt werden. Gleichzeitig können wir hieraus Synergieeffekte generieren, welche die Produktivität der gesamten Gruppe weiter erhöht. Darüber hinaus treiben wir mit dem Projekt „Lithium-Batteriefabrik der Zukunft“ die Entwicklung hocheffizienter Maschinen und Prozesse zur vollautomatisierten Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien der nächsten Generation voran. Durch die bewährte Projekt- und Entwicklungskompetenz soll die Leistungsfähigkeit und Kosteneffizienz der Produktion signifikant verbessert und die Time-to-Market für die Kunden deutlich reduziert werden. Dieses Projekt wird im Rahmen der wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) zur Förderung von Forschung und Innovation in der Batterie-Wertschöpfungskette durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Landeswirtschaftsministerium Baden-Württemberg unterstützt. Darüber hinaus erhielt auch die Manz Italy Srl. vom italienischen Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung eine Förderzusage. Als einer der wenigen europäischen Maschinenbauer, der bereits umfangreiche Erfahrungen im Bereich der gesamten Wertschöpfungskette der Lithium- Ionen-Batterieproduktion hat, kann Manz durch die IPCEI-Förderung seine Entwicklungsaktivitäten weiter intensivieren und somit die eigene Wettbewerbsfähigkeit kontinuierlich ausbauen. Zudem ist eine kostenbewusste Unternehmensführung für die profitable Entwicklung eines Unternehmens von zentraler Bedeutung. Das diversifizierte Geschäftsmodell und 67 fortlaufende Maßnahmen zur Kostenoptimierung zielen darauf ab, dauerhaft und nachhaltig wettbewerbsfähig und profitabel zu sein.
Segmentübergreifender Technologieeinsatz bietet Chancen für Synergieeffekte und Flexibilität
Bei der Entwicklung unserer Produktionsanlagen betreiben wir einen aktiven Technologietransfer zwischen den Branchen.Indem das umfassende technologische Know-how branchenübergreifend eingesetzt wird, schaffen wir Synergien und sind dadurch bestrebt, einen Beitrag zur Minimierung der Fertigungskosten für unsere Kunden zu realisieren und somit zu deren wirtschaftlicher Produktion beizutragen. Gleichzeitig sollen die zwischen den Segmenten erzielten Synergyeffekte die Produktivität und Profitabilität der Manz-Gruppe fördern. Durch die Nutzung der Synergyeffekte zwischen den Segmenten ist unser Geschäftsmodell zudem flexibel für neue Wachstumstrends und Absatzmärkte mit zusätzlichem Umsatz- und Ertragspotenzial aufgestellt.
Kooperationen mit strategischen Partnern eröffnet Wachstumspotenzial
Zusätzliches Wachstumspotenzial sehen wir durch die enge Zusammenarbeit mit ausgewählten strategischen Partnern. Die bereits seit 2021 bestehende strategische Kooperation mit der GROB-WERKE GmbH & Co. KG im Bereich Lithium-Ionen-Batteriesysteme konnten wir im Jahr 2022 um die Dürr AG erweitern. Die Zusammenarbeit ermöglicht es uns, gemeinsam neue, innovative Maschinenstandards „Made in Europe“ zu setzen, Markt- und Kundenzugang zu kombinieren und die technischen Expertisen zu bündeln. Wir können zu Dritt unsere spezifischen, komplementären Fähigkeiten zu einer einzigartigen europäischen Allianz bündeln, und gemeinsam Projekte zur Ausrüstung kompletter Batteriefabriken akquirieren und bearbeiten. Ziel unserer Partnerschaft ist es, uns zusammen als europäischer Systemanbieter von Batterieproduktionsanlagen zu etablieren und den Kunden eine leistungsstarke Alternative zu den bisher meist aus Asien stammenden Ausrüstern zu bieten. Auf diese Weise soll das immense Wachstumspotenzial im Geschäft mit Produktionstechnik für Lithium-Ionen-Batterien genutzt und die gesamte Wertschöpfungskette abgedeckt werden. Auch die Beteiligung der Daimler Truck AG an der Manz AG und der in diesem Zusammenhang ergänzend unterzeichnete Kooperationsvertrag spiegeln die starke Position von Manz im Bereich der Lithium-Ionen-Batterieproduktion wider. In einem ersten Schritt wird eine Pilotlinie für die Herstellung von Lithium-Ionen-Batteriezellen sowie die Montage von Batterien am Daimler Truck Standort Mannheim aufgebaut werden. Perspektivisch werden die Partner ihr Know-how bündeln, um gemeinsam innovative Batterietechnologie und die dazugehörigen Produktionsprozesse für Lkw und Busse zu entwickeln.
Gesamtbild der Risiko- und Chancenlage des Konzerns
Das Risikoportfolio der Manz AG besteht sowohl aus vom Konzern beeinflussbaren als auch nicht beeinflussbaren Risiken wie Konjunktur und Branchenentwicklung. Die Situation in diesen Bereichen beobachtet und analysiert das Unternehmen regelmäßig. Beeinflussbare Risiken sollen durch entsprechende Überwachungs- und Kontrollsysteme frühzeitig erkannt und somit vermieden werden. Wesentliche Risiken, die wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die ökologischen oder gesellschaftlichen Aspekte haben, lassen sich aufgrund des Geschäftsmodells der Manz AG nicht ableiten. Im Hinblick auf bestandsgefährdende Risiken verweisen wir auf die Ausführungen zu den Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken einschließlich bestandsgefährdender Risiken. Für den Prognosezeitraum 2024 hat gegenüber dem Vorjahr insbesondere das Finanzierungs- und Liquiditätsrisiko weiter zugenommen. Für die Veränderung der übrigen Risiken verweisen wir auf die Tabelle zu Beginn des Risikoberichts. Risiken, deren Bedeutung gemäß Risikomanagementsystem im Vergleich zum Vorjahr keine bzw. eine geringere Relevanz aufweisen, wurden im aktuellen Risikobericht nicht aufgeführt. Die Risiken und deren mögliche Auswirkungen sind bekannt, ebenso wie die einzuleitenden Maßnahmen. Die sich zeigenden Chancen werden analysiert und die Realisierung gegebenenfalls in die Wege geleitet.
PROGNOSEBERICHT
KONJUNKTURELLER UND BRANCHENBEZOGENER AUSBLICK
Das Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) geht in seinem Ausblick zur Weltwirtschaft vom Dezember 2023 davon aus, dass die konjunkturelle Dynamik vorerst gering bleibt und der Aufschwung der Weltwirtschaft auf sich warten lässt. Einerseits sind die Rohstoffpreise und insbesondere die Kosten für Energie zwar deutlich gesunken, während Lieferengpässe die wirtschaftliche Aktivität nicht mehr ungewöhnlich stark belasten, zudem steigen die Reallöhne dank nachlassender Inflation und anziehender Vergütungen wieder. Andererseits ist die Unsicherheit für Unternehmen und Konsumenten aber insbesondere aufgrund der geopolitischen Spannungen weiterhin hoch und dürfte die Neigung zu Investitionen und Konsum bremsen. Insgesamt rechnen die IfW-Experten im Dezember 2023 mit einer Weltwirtschaft, die in moderatem Tempo expandiert und nur allmählich an Schwung gewinnt. Für das laufende Jahr 2024 wird ein weltweites Wirtschaftswachstum von 2,9 % erwartet (Vorjahr: 3,1 %). Für die USA rechnen die Wirtschaftsforscher des IfW für 2024 mit einer Steigerung der Wirtschaftsleistung um 1,5 % (Vorjahr: 2,4 %). In China bleibt die wirtschaftliche Lage angesichts struktureller Probleme verhalten und das Expansionstempo im historischen Vergleich weiter gering. Im laufenden Jahr 2024 wird die Wirtschaft in China voraussichtlich um 4,7 % wachsen (Vorjahr: 5,4 %). Für die Europäische Union wird für 2024 mit einem Wachstum von 0,9 % gerechnet (Vorjahr: 0,5 %). Auch wenn aktuell keine große konjunkturelle Dynamik absehbar ist, geht das IfW für 2024 von einem leichten Anstieg der Wirtschaftsleistung in Deutschland von 0,9 % aus, der insbesondere durch den privaten Konsum gestützt wird (Vorjahresprognose: -0,1 %).
Für die Maschinenproduktion im Jahr 2024 erwartet der VDMA in seiner Prognose vom Dezember 2023 einen Produktionsrückgang von real -4,0 % (Vorjahr: -1,0 %), der vor allem auf die sinkenden Auftragsbestände zurückzuführen ist. Für den nominalen Produktionswert im Maschinenbau 2024 prognostiziert der VDMA insgesamt 247 Mrd. EUR (Vorjahr: 249 Mrd. EUR).
Für die vom Segment Mobility & Battery Solutions adressierte globale Automobilindustrie sieht S&P Global Mobility nach den nachlassenden Beeinträchtigungen der Lieferketten insbesondere in der rückläufigen Nachfragedynamik ein Risiko für weiteres Wachstum, weil die Unsicherheit der Verbraucher den aufgestauten Nachholbedarf übersteigt. Im Jahr 2024 werden nach Prognosen der Marktanalysten von EV-volumes.com weltweit rund 13 Mio. reine Elektrofahrzeuge (BEV) verkauft werden, was einem Zuwachs von rund 31 % im Vergleich zum Jahr 2023 entspricht. Der Anteil reiner Elektrofahrzeuge an den gesamten PKW-Verkäufen erhöht sich demnach auf rund 14,3 % (Vorjahr: 11,2 %). Um den steigenden Bedarf an Lithium-Ionen-Batterien als zentrale Komponente von Elektrofahrzeugen in den kommenden Jahren zu decken, werden die Produktionskapazitäten dafür massiv aufgebaut und erweitert. Für das laufende Jahr 2024 wird die benötigte Batteriekapazität für die zuvor genannte Produktion von 13,3 Mio. Elektrofahrzeugen von EV Volumes auf rund 918 Gigawattstunden vorhergesagt, was einem Zuwachs von rund 44 % im Vergleich zu 2023 entspricht.
Für den Markt der Produktionsanlagen im Bereich Batteriezellmontage prognostizieren die Marktanalysten von Interact Analysis für das Jahr 2024 ein Wachstum von rund 16 % auf etwa 6,2 Mrd. US-Dollar (Vorjahr: 34 %).
Im Segment Industry Solutions adressiert Manz mit seinen Maschinen verschiedene Märkte. Dazu zählen sowohl Produktionslösungen für die Elektronik- und Displayindustrie, aber auch Montagelinien für die Automobilindustrie, unter anderem zur Herstellung von Invertern für Elektrofahrzeuge. Aufgrund des starken Wachstums im Bereich der Elektrofahrzeuge wird der Bedarf an Invertern, die ein wesentlicher Bestandteil der Leistungselektronik von Elektrofahrzeugen sind, weiter zunehmen. Für das Jahr 2024 geht Manz auf Basis von IHS Markit-Prognosen davon aus, dass die europäischen und nordamerikanischen Automobilhersteller (OEMs) insgesamt rund 23 Mio. Inverter (Vorjahr: rund 17 Mio.) benötigen werden.
Für die Kapazitäten am globalen Displaymarkt 2024 erwartet DSCC ein Wachstum von rund 2-3 % im Vergleich zu 2023 (Vorjahr: -1 %). Zu diesem Anstieg tragen insbesondere zusätzliche Investitionen in IT-OLED-Werke sowie einige LCD-Fertigungslinien bei, die nun doch weiter betrieben werden.
Im Bereich der Leiterplatten-Produktion erwartet Prismark für paketierte Substrate in den kommenden Jahren wieder zunehmende Wachstumsraten. Bis zum Jahr 2027 soll der Markt auf rund 20 Mrd. US-Dollar wachsen, was einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 2023 bis 2027 von 11,8 % entspricht. Für das Chip Packaging-Verfahren Fan-Out Panel Level Packaging (FOPLP) prognostiziert die Yole Group für 2024 eine Zunahme des globalen Marktes um rund 55 % auf 189 Mio. US-Dollar (Vorjahr: 122 Mio. US-Dollar). Zu den wichtigsten Wachstumstreibern auf der Anwendungsseite zählt Yole den weiter steigenden Bedarf im Bereich High-Performance Computing (HPC) sowie bei High-End-Smartphones bzw. Smartwatches.
ERWARTETE ENTWICKLUNG DES KONZERNS UND DER SEGMENTE
Umsatzprognose
| Ist 2022 | Prognose 2023* | Ist 2023 | Prognose 2024 | |
|---|---|---|---|---|
| Umsatz in Mio. EUR | ||||
| Konzern | 251,0 | 249,2 | ||
| Mobility & Battery Solutions | 92,3 | 91,1 | ||
| Industry Solutions | 158,6 | 158,0 | ||
| Umsatzentwicklung | Umsatzwachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich | Steigerung des Umsatzes im unteren zweistelligen Prozentbereich gegenüber dem Vorjahr* | Umsatzwachstum im mittleren zweistelligen Prozentbereich gegenüber dem Vorjahr | Steigerung des Umsatzes im unteren zweistelligen Prozentbereich gegenüber dem Vorjahr |
| Konzern | ||||
| Mobility & Battery Solutions | Umsatzwachstum im unteren zweistelligen Prozentbereich | Steigerung des Umsatzes im unteren zweistelligen Prozentbereich gegenüber dem Vorjahr | ||
| Industry Solutions | Umsatzwachstum im unteren einstelligen Prozentbereich | Steigerung des Umsatzes im unteren Prozentbereich gegenüber dem Vorjahr |
*Anpassung der Umsatzprognose mit Ad-hoc Mitteilung vom 26.# Prognose für 2024
Ergebnisprognose
| Prognose 2022 | Prognose 2023 | Ist 2023 | Prognose 2024 | |
|---|---|---|---|---|
| EBIT-Ergeb. | ||||
| Marge in % | -1,5 | 1,1 | ||
| Konzern EBIT-Marge im niedrigen einstelligen positiven Prozentbereich | ||||
| Mobility & Battery Solutions EBIT-Marge im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich | -10,5 | -0,5 | ||
| Industry Solutions EBIT-Marge im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich | 5,1 | 2,2 |
*Anpassung der Vorjahresposten: Die Avalprovisionen werden jetzt in den Finanzaufwendungen anstatt den sonstigen betrieblichen Aufwendungen dargestellt. Dementsprechend ist das EBIT des Vorjahres verbessert. Zu den Risiken und Chancen der weiteren Geschäftsentwicklung verweisen wir auf den Risiko- und Chancenbericht sowie hinsichtlich der Geschäftsentwicklung 2022 und 2023 auf die Ausführungen im Kapitel Ertragslage.
Aufgrund der insgesamt weiterhin positiven Branchenaussichten in den von der Manz-Gruppe adressierten Märkten geht der Vorstand davon aus, dass Manz in 2024 profitabel wachsen wird. Inwieweit sich die Folgen des Kriegs in der Ukraine, Handelskriege wie zum Beispiel zwischen China und den USA sowie die aktuelle Zinspolitik der Zentralbanken auf die gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen im Jahr 2024 auswirken, ist nicht abschließend abschätzbar.
Der Vorstand erwartet für den Konzern eine Steigerung des Umsatzes im mittleren einstelligen Prozentbereich gegenüber 2023, eine Steigerung des Auftragseingangs im mittleren bis oberen zweistelligen Prozentbereichs, eine EBITDA-Marge im mittleren positiven einstelligen Prozentbereich sowie eine EBIT-Marge im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich. Für die Eigenkapitalquote wird ein Wert von rund 30 % erwartet.
Auf Segmentebene rechnet der Vorstand für Mobility & Battery Solutions insbesondere resultierend aus den Marktchancen, die sich aus der Kooperation mit Dürr und GROB ergeben, mit einer Steigerung des Umsatzes im unteren zweistelligen Prozentbereich, einer EBITDA-Marge im mittleren positiven einstelligen Prozentbereich, einer EBIT-Marge im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich. Hinsichtlich des Auftragseingangs prognostiziert der Vorstand eine Verdopplung bis Verdreifachung des Wertes im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 mit einer Höhe von rund 65 Mio. EUR.
Für Industry Solutions prognostiziert der Vorstand eine Steigerung des Umsatzes im unteren einstelligen Prozentbereich, eine EBITDA-Marge im mittleren positiven einstelligen Prozentbereich, eine EBIT-Marge im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich und eine Steigerung des Auftragseingangs im mittleren zweistelligen Prozentbereich. Ziel des Vorstands ist die Weiterentwicklung des umfassenden Technologieportfolios einerseits sowie die Stärkung und der Ausbau der guten Marktposition von Manz in beiden Segmenten andererseits. Mit ihren Technologien wird sich die Manz AG auch weiterhin insbesondere auf die Industrien Automobil und Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik und Energie fokussieren.
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Manz AG beruhen. Solche Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklungen oder die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt – unbeschadet bestehender kapitalmarktrechtlicher Verpflichtungen – keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an künftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
ANLAGE 1 MANZ AG, REUTLINGEN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023
| AKTIVA | 31.12.2023 | 31.12.2022 | PASSIVA | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | ||||
| A. ANLAGEVERMÖGEN | A. EIGENKAPITAL | ||||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | I. Gezeichnetes Kapital | 8.542.574,00 | 8.540.286,00 | ||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 13.886.239,30 | 14.459.156,72 | II. Kapitalrücklage | 26.132.881,22 | 26.132.881,22 | ||
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 32.662.517,46 | 28.784.156,52 | III. Gewinnrücklagen | 1.470.601,00 | 1.470.601,00 | ||
| 46.548.756,76 | 43.243.313,24 | IV. Bilanzgewinn/-verlust | -3.483.538,76 | -7.359.611,70 | |||
| II. Sachanlagen | 32.662.517,46 | 28.784.156,52 | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.061.104,00 | 334.978,00 | B. RÜCKSTELLUNGEN | ||||
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 2.807.418,00 | 2.321.020,70 | 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 3.897.802,00 | 3.276.409,00 | ||
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 780.412,00 | 965.282,00 | 2. Steuerrückstellungen | 2.502.757,64 | 1.412.500,98 | ||
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 3.648.205,65 | 0,00 | 3. Sonstige Rückstellungen | 8.810.128,96 | 7.601.150,00 | ||
| 8.297.139,65 | 3.621.280,70 | 15.210.687,60 | 12.290.059,98 | ||||
| III. Finanzanlagen | C. VERBINDLICHKEITEN | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 21.089.484,07 | 28.165.395,12 | 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2.853.166,04 | 2.449,23 | ||
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 7.518.032,13 | 3.593.271,82 | 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 16.720.859,16 | 73.808.083,78 | ||
| 3. Beteiligungen | 5.704.907,31 | 11.919.615,29 | 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10.949.200,79 | 25.212.762,15 | ||
| 4. sonstige Ausleihungen | 3.027.869,86 | 2.036.480,45 | 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 45.531.863,21 | 35.930.351,20 | ||
| 37.340.293,37 | 45.714.762,68 | 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 985.368,66 | 2.264.506,06 | |||
| - davon aus Steuern: EUR 849.837,27 (Vorjahr: EUR 588.117,63) | |||||||
| 92.186.189,78 | 92.579.356,62 | 77.040.457,86 | 139.218.152,42 | ||||
| B. UMLAUFVERMÖGEN | D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 64.489,17 | 0,00 | ||||
| I. Vorräte | |||||||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 6.230.118,13 | 15.127.848,75 | 64.489,17 | 0,00 | |||
| 2. Unfertige Erzeugnisse | 117.087.964,30 | 120.028.833,02 | |||||
| 3. Fertige Erzeugnisse und Waren | 688.638,43 | 667.129,01 | |||||
| 4. Geleistete Anzahlungen | 16.741.590,30 | 25.152.534,55 | |||||
| 5. Erhaltene Auszahlungen auf Bestellungen | -107.485.534,23 | -92.420.147,56 | |||||
| 33.262.776,93 | 68.556.197,77 | ||||||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 13.384.031,21 | 9.140.898,03 | |||||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.987.503,33 | 565.154,21 | |||||
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 2.524.137,74 | 11.353.721,81 | |||||
| 17.895.672,28 | 21.059.774,05 | ||||||
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 12.214.991,79 | 22.713.147,15 | |||||
| 63.373.441,00 | 112.329.118,97 | ||||||
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 992.046,89 | 947.512,97 | |||||
| 175.851.677,67 | 205.856.028,59 | 127.117.671,43 | 170.043.718,50 | ||||
| Bilanzsumme | 175.851.677,67 | 205.856.028,59 | Bilanzsumme | 127.117.671,43 | 170.043.718,50 |
Angaben nach § 152 Abs.1 S.3 AktG: Das bedingte Kapital beläuft sich zum 31.12.2023 auf 3.936.000,00 EUR (31.12.2022: 3.668.210,00 EUR).
ANLAGE 2 MANZ AG, REUTLINGEN GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DEZEMBER 2023
| 2023 | 2022 | |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 164.141.908,75 | 308.703.582,92 |
| 1. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | -2.919.359,30 | -131.091.367,03 |
| 2. Andere aktivierte Eigenleistungen | 11.812.951,32 | 17.658.866,24 |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 27.204.483,45 | 3.428.258,14 |
| - davon aus Währungsumrechnung: EUR 1.567.790,21 (Vorjahr: EUR 1.340.067,05) | ||
| 4. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -92.639.603,79 | -82.828.428,97 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -23.256.702,34 | -47.162.821,25 |
| -115.896.306,13 | -129.991.250,22 | |
| 5. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -37.111.509,88 | -34.556.138,25 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -7.398.585,49 | -6.629.764,40 |
| - davon für Altersversorgung: EUR 114.847,6 (Vorjahr: EUR 204.288,12) | ||
| -44.510.095,37 | -41.185.902,65 | |
| 6. Abschreibungen | ||
| a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -5.144.337,41 | -5.629.031,61 |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -20.375.830,77 | -51.747.959,01 |
| - davon aus Währungsumrechnung: EUR 834.527,16 (Vorjahr: EUR 2.053.546,77) | ||
| 8. Betriebsergebnis | 14.313.414,54 | -29.854.803,22 |
| 9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 415.766,85 | 47.868,75 |
| - davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 362.658,52 (Vorjahr: EUR 47.868,75) | ||
| 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 96.788,71 | 39.183,42 |
| - davon aus Abzinsung: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 876,86) | ||
| 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen | -7.450.911,05 | -25.000,00 |
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -2.403.565,48 | -795.738,88 |
| - davon an verbundene Unternehmen: EUR 707.923,76 (Vorjahr: EUR 632.367,10) | ||
| - davon aus Aufzinsung: EUR 61.049,59 (Vorjahr: EUR 108.212,43) | ||
| 13. Finanzergebnis | -9.341.920,97 | -733.686,71 |
| 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -882.600,00 | 0,00 |
| 15. Ergebnis nach Steuern | 4.088.893,57 | -30.588.489,93 |
| 16. Sonstige Steuern | -212.820,63 | -307.323,91 |
| 17. Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 3.876.072,94 | -30.895.813,84 |
| 18. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -7.359.611,70 | -6.463.797,86 |
| 19. Entnahmen aus der Kapitalrücklage | 0,00 | 30.000.000,00 |
| 20. Bilanzgewinn/-verlust | -3.483.538,76 | -7.359.611,70 |
Anlage 3 Seite 1 Anhang der Manz AG, Reutlingen für das Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Hinweise
Die Manz AG hat ihren Firmensitz in Reutlingen und ist ins Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart (HRB 353989) eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktienge- setzes (AktG) und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapital- gesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.# Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen unter Beachtung der nachfolgenden Darstellung den Vorjahresgrundsätzen.
Fehlerkorrektur gemäß IDW RS HFA 6
Im Geschäftsjahr 2023 wurden in laufender Rechnung folgende Fehlerkorrekturen vorgenommen. Ein Anpassung der Vorjahresangaben ist daher unterblieben.
Die für die Vorratsbeschaffung geleisteten Anzahlungen an Dritte wurden bis einschließlich Geschäftsjahr 2022 ohne Verrechnung mit Verbindlichkeiten aus Wareneingängen mit ausstehenden Lieferantenrechnungen (WE/RE), die im Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen werden, dargestellt. Ab dem Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine entsprechende Verrechnung, wobei sich dazu das zum 31. Dezember 2023 mit den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verrechnete Volumen auf 13.752 TEUR belief. Die geleisteten Anzahlungen belaufen sich damit zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf 16.742 TEUR (Vj. 25.153 TEUR). Die Vorräte reduzieren sich um 13.752 TEUR zum 31. Dezember 2023 auf 33.263 TEUR (Vj. 68.556 TEUR). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind entsprechend zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf 10.949 TEUR (Vj. 25.213 TEUR) vermindert. Unter Berücksichtigung der entsprechenden Verrechnung würde sich zum 31. Dezember 2022 eine Saldierung in Höhe von. 9.436 TEUR ergeben.
Zum 31. Dezember 2023 wurden geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau im entsprechenden Posten in Höhe von 3.648 TEUR gesondert in den Sachanlagen ausgewiesen. Im Vorjahr war der Posten mit einem Wert von 2.275 TEUR in den Sachanlagen dem Posten „Technische Anlagen und Maschinen“ zugeordnet. Der gesonderte Ausweis hat keine Auswirkung auf die Summe des Sachanlagevermögens zum 31. Dezember 2023 mit 8.297 TEUR sowie auf den ausgewiesenen Vorjahreswert von 3.621 TEUR.
Aufwendungen für Avalprovisionen wurden zum 31. Dezember 2023 im Finanzergebnis unter Zinsen und ähnliche Aufwendungen mit einem Wert von 1.497 TEUR (Vj. 1.807 TEUR) ausgewiesen. Dieser Posten war im Vorjahr den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zugeordnet. Unter Berücksichtigung der Ausweisänderung würden sich die Vorjahreswerte der Anlage 3 Seite 2 sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 51.748 TEUR auf 49.941 TEUR ändern. Das Betriebsergebnis läge dann für das Geschäftsjahr 2022 bei -28.048 TEUR anstatt -29.855 TEUR und das Finanzergebnis bei -2.541 TEUR anstatt -734 TEUR.
Fortführung der Unternehmenstätigkeit und bestandsgefährdende Tatsachen
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Ausgehend von einem im Geschäftsjahr 2023 gesunkenen Auftragseingang in Höhe von 106.890 TEUR (Vj. 215.164 TEUR) bei der Manz AG sanken insbesondere die erhaltenen Anzahlungen von Kunden zum Bilanzstichtag. Dies führte im Jahresverlauf trotz Einzahlungen von 11.500 TEUR aus dem Verkauf der Anteile an der Customcells Holding GmbH zu einem rückläufigen Bestand an liquiden Mitteln bei der Manz AG in Höhe von 12.215 TEUR (Vj. 22.713 TEUR). Der Bestand an liquiden Mitteln sank im Aufstellungszeitraum bis zum 30. April 2024 auf 3.300 TEUR für die Manz AG. Entsprechend haben sich die Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken einschließlich bestandsgefährdender Risiken im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr weiter verstärkt.
Um diesen bestandsgefährdenden Risiken im Prognosezeitraum bis Mai 2025 zu begegnen, hat der Vorstand der Manz AG diverse Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit erarbeitet und umgesetzt, die in der letzten aktualisierten Fassung der nachfolgend beschriebenen rollierenden Liquiditätsplanung bereits als Annahmen neben laufenden Annahmen für das operative Geschäft zugrunde gelegt sind. Eine wesentliche laufende Annahme in der Liquiditätsplanung der Manz AG ist der Erhalt der im Rahmen der Budgetplanungsgespräche identifizierten und eingeplanten Kundenaufträge in Bezug auf Bestellhöhe und in Bezug auf den geplanten Zeitpunkt des Auftragseingangs. Mit dem Auftragseingang verbunden sind dann in kurzem zeitlichen Abstand Einzahlungen aus dem jeweiligen Auftrag, denen zeitlich versetzt Auszahlungen für Lieferantenbestellungen folgen. Eine zeitliche Verzögerung oder eine Änderung des Volumens von eingeplanten Auftragseingängen oder Einzahlungen aus Neu- und Bestandsprojekten, höhere Projektkosten oder Rückzahlungsverpflichtungen aus Projekten sowie das generelle Ausbleiben von Auftragseingängen oder der Ausfall von Kundeneinzahlungen aus Bestandsprojekten können erhebliche negative Auswirkungen auf die Liquidität der Manz AG haben. Weitere wesentliche Annahme für die Liquiditätsplanung der Manz AG für den Prognosezeitraum insbesondere die Einzahlungen aus Fördermitteln im Rahmen des IPCEI- Projekts im niedrigen zweistelligen Millionenbereich.
Um die Risiken aus verzögerten bzw. ausbleibenden Einzahlungen und anderen wesentlichen liquiditätswirksamen Sachverhalten zeitnah zu erkennen, arbeitet die Manz AG mit rollierenden Liquiditätsplanungen. Der Vorstand hat aufgrund durchgeführter Sensitivierungen hinsichtlich der Liquiditätsplanungen für die Manz AG erkannt, dass unter Berücksichtigung eines Risikoabschlags von 20% auf den Auftragseingang bei einer gleichzeitig um 5% verschlechterten Bruttomarge aus Projekten im Prognosezeitraum der Vorstand unmittelbar Anlage 3 Seite 3 Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Manz AG zu ergreifen waren. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit hat der Vorstand das bereits erwähnte umfassende Maßnahmenpaket erarbeitet und umgesetzt.
Mit Unterzeichnung des Kaufvertrags vom 08. Mai 2024 zwischen der Manz AG und der Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH, Allmersbah im Tal, wurde die Veräußerung der Anteile an der Manz Hungary Kft., Debrecen/Ungarn im Rahmen eines Share-Deals, zwischen beiden Vertragsparteien aufschiebend bedingt zu einem Kaufpreis von 8.000 TEUR vereinbart. Nachfolgende aufgeführte Bedingungen zur Übertragung der Anteile und dem Zufluss des Kaufpreises müssen vorab erfüllt werden:
- Vorlage des testierten Konzernabschlusses und des testierten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der Manz AG
- Ordnungsgemäße Bestätigung des ungarischen Ministers für heimische Wirtschaft gemäß der Regierungsverordnung Nr. 561/20222 über ausländische Direktinvestitionen zum Erwerb der Anteile an der Manz Hungary Kft.
- Ordnungsgemäße Bestätigung der Hungarian Investment Promotion Agency zur Zustimmung des Eigentümerwechsels der Manz Hungary Kft. bei gleichzeitiger Übertragung der Subventionszusagen
- Antragstellung auf Subventionen bis zum 30. Juni 2024 beim ungarischen Staat durch die Manz Hungary Kft.
- Abschluss eines IT-Rahmenvertrags zwischen der Manz AG, der Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH sowie der Manz Hungary Kft.
- Zustimmung zur SAP-Lizenzübertragung und rechtlicher Übertragung der SAP- Lizenzen durch SAP SE, Walldorf
- Zustimmung zur rechtlichen Lizenzübertragung eines CAD-Systems durch die Siemens Aktiengesellschaft, München
Die gesetzlichen Vertreter der Manz AG gehen davon aus, dass die Bedingungen innerhalb des zweiten Quartals 2024 erfüllt sein werden und der Kaufpreis spätestens bis zum 31. August 2024 zufließen wird.
Weiterhin wurde im Mai 2024 bereits ein Vertrag über ein Gesellschafterdarlehen, das als Kontokorrentlinie in Höhe von 3.000 TEUR ausgestaltet ist und der Manz AG im Zeitraum von 12 Monaten ab Vertragsschluss auf Abruf zur Verfügung steht, abgeschlossen. Darüber hinaus wurden mit einem Großkunden im Voraus zu leistende Anzahlungenvereinbart, die zum Teil im Laufe des dritten und vierten Quartals 2024 fällig gewesen wären. Diese Anzahlungen führten und führen vereinbarungsgemäß zu einem Mittelzufluss von ca. 8.000 TEUR in den Monaten Mai und Juni 2024.
Für die Manz-Gruppe sowie die Manz AG ist darüber hinaus basierend auf den Liquiditätsplanungen der betreffenden Tochtergesellschaften im Ausland zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum bis Ende Mai 2025 und damit zur Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit die regelmäßige Verlängerung der kurzfristigen Kontokorrentkreditlinien insbesondere bei den Tochtergesellschaften in Taiwan und China sowie der Slowakei erforderlich, für welche die Manz AG teilweise Garantiegeberin ist. Im Geschäftsjahr 2024 wurden bereits 15.700 TEUR von einem Gesamtlinienvolumen von 80.300 TEUR verlängert. Bei den zu verlängernden Anlage 3 Seite 4 Kontokorrentkreditlinien geht der Vorstand mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer entsprechenden Verlängerung aus.
Alle im Rahmen des Maßnahmenpakets getroffenen Maßnahmen werden zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum wesentlich beitragen. Ergebnis dieser Analyse ist, dass die Durchfinanzierung im Prognosezeitraum mit überwiegender Wahrscheinlichkeit aufrechterhalten werden kann. Sofern sich jedoch wesentliche liquiditätswirksame Abweichungen insbesondere aus fehlenden Auftragseingängen, d.h. bei einem Abschlag von 50 % auf den geplanten Auftragseingang im Prognosezeitraum ergeben, die Manz AG aus sonstigen Gewährleistungsbürgschaften in Anspruch genommen wird oder wesentliche Kontokorrentkreditlinien bei ausländischen Tochtergesellschaften nicht verlängert werden, ergibt sich daraus eine Liquiditätsunterdeckung in der zweiten Hälfte des Prognosezeitraums, die zu einer Gefährdung des Fortbestands der Manz AG und der Manz-Gruppe führt. Der Fortbestand der Manz AG hängt entscheidend davon ab, dass die oben skizzierten Liquiditätsrisiken im Wesentlichen nicht eintreten. Diese Ereignisse und Gegebenheiten stellen ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB dar.# Anhang
Wir verweisen dazu auch auf unsere Ausführungen im Risikobericht innerhalb des zusammengefassten Lageberichts unter dem Kapitel „Liquiditäts- und Finanzierungsrisken einschließlich bestandsgefährdender Risiken“.
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen vorgenommen. Die Nutzungsdauer wird nach deren Produktlebenszyklus von 3 bis 9 Jahre angesetzt, soweit diese verlässlich geschätzt werden können. Kann die Nutzungsdauer gemäß § 253 Abs. 3 HGB nicht verlässlich geschätzt werden, sind planmäßige Abschreibungen auf die Herstellungskosten über einen Zeitraum von 10 Jahren vorzunehmen. In die Herstellungskosten sind neben Einzelkosten auch Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Den Abschreibungen liegen Nutzungsdauern von eins bis neun Jahren zugrunde.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
| Nutzungsdauer (Jahre) | Sachanlagevermögen |
|---|---|
| 8 bis 33 | Bauten auf fremden Grundstücken |
| 3 bis 21 | Technische Anlagen und Maschinen |
| 3 bis 23 | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
Anlage 3 Seite 5
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. In die Herstellungskosten sind neben Einzelkosten auch Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt, sofern von einer dauernden Wertminderung auszugehen ist. Ausleihungen werden zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. Bestehen die Gründe für eine dauernde Werminderung nicht mehr, erfolgt eine Wertaufholung.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen mit dem niedrigeren aus durchschnittlichen und letzten Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie anteilige Verwaltungskosten entsprechend berücksichtigt werden. In die Herstellungskosten werden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert, geleistete Anzahlungen mit dem Nennbetrag. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden grundsätzlich mit dem Bestand an unfertigen Erzeugnissen verrechnet. Sofern der Betrag der erhaltenen Anzahlungen die Herstellungskosten der Vorräte übersteigt, erfolgt der Ausweis unter Passiva Erhaltene Anzahlungen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch entsprechende Wertberichtigungen auf den um die Umsatzsteuer gekürzten, zum Bilanzstichtag noch offenen Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt. Liquide Mittel sowie Rechnungsabgrenzungsposten sind zu ihrem Nennwert angesetzt.
Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Die Aktivierung eines aktivischen Überhangs
Anlage 3 Seite 6
unterbleibt aufgrund der vorliegenden Verlusthistorie und der damit verbundenen Nicht- Werthaltigkeit der steuerlichen Verlustvorträge. Soweit die aktiven latenten Steuern den vorhandenen passiven latenten Steuern entsprechen, werden diese insoweit verrechnet dargestellt. Verlustvorträge werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre realisierbar erscheint. Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftsteuersatzes sowie entsprechend den gewerbesteuerlichen Hebesätzen. Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbeertragsteuer ergab sich im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Steuersatz von 30,18 %. Da der konsolidierte Konzernumsatz 750 Mio. EUR nicht übersteigt, fällt der Manz-Konzern im Geschäftsjahr 2023 nicht unter den Anwendungsbereich der OECD BEPS „Pillar Two“ Modellregelungen. Es ergeben sich daher auch für den Jahresabschluss der Manz AG weder Auswirkungen aus der Regelung des § 274 Abs. 3 HGB noch sonstige Pflichtangaben nach § 285 Nr. 30a HGB.
Die Gesellschaft hat erstmals im Geschäftsjahr 2008 für Mitglieder des Vorstands und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter einen Performance Share Plan eingeführt. Hierbei werden Aktienzusagen mit einer bestimmten Wartezeit gewährt. Nach Ablauf der Wartezeit erhält der Empfänger eine Manz Aktie zum Preis von 1,00 EUR. Die Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Zur Bedienung der Aktienoptionen wurde in den Jahren 2008, 2011, 2012, 2015, 2019 und 2023 die bedingte Erhöhung des Grundkapitals beschlossen (siehe auch Bedingtes Kapital I, II, III, IV). Im vorliegenden handelsrechtlichen Abschluss der Manz AG wurde, wie schon in den Vorjahren, die Ausgabe der Aktienoptionen/-zusagen nicht bilanziert.
Die Pensionsverpflichtungen werden mit dem anhand des Projected-Unit-Credit-Verfahrens ermittelten Erfüllungsbetrags unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Für die Abzinsung wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,82 % (Vj. 1,78 %) verwendet. Erwartete Rentensteigerungen wurden mit 2,3 % (Vj. 2,3 %), Gehaltssteigerungen wurden mit 2,8 % (Vj. 2,8 %) berücksichtigt. Zusätzlich ist in der Bewertung der Pensionsverpflichtungen eine einmalige Anpassung der Rentenansprüche um 32,6 % bezogen auf eine aufgelaufene Inflation im Geschäftsjahr 2023 enthalten, was zu einem Aufwand von 587 TEUR führte und im Personalaufwand ausgewiesen ist.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die Jubiläumsrückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zum nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,74 % (Vj. 1,44 %) verwendet. Die erwartete Fluktuation wurde mit einer Rate von 10,0 % (Vj. 9,0 %) berücksichtigt.
Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeitvergütungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung zu erwartender Gehaltssteigerungen sowie aktueller Sterbetafeln bewertet. Für die Abwertung wird gemäß § 253 Abs. 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Zinssatz bei siebenjährigem Durchschnitt und bei einer Restlaufzeit von einem
Anlage 3 Seite 7
Jahr verwendet. Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeit dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach §§ 246 Abs. 2 S. 2, 253 Abs. 1 S. 4 HGB. Die Vermögensgegenstände werden mit der jeweils zugrundeliegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis auf der Aktivseite.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Vermögensgegenstände in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung oder dem jeweils niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die derivativen Finanzgeschäfte werden einzeln zu Marktpreisen bewertet. Daraus resultierende unrealisierte Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt.
Anlage 3 Seite 8
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.# Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
Forschungs- und Entwicklungskosten beliefen sich im Geschäftsjahr auf insgesamt 12.377 TEUR, davon wurden Entwicklungsleistungen in Höhe von 11.657 TEUR als immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. Die im laufenden Jahr für Entwicklungsleistungen erfassten Fördergelder beliefen sich auf 15.322 TEUR, davon wurden 8.315 TEUR als Kürzung der immateriellen Vermögensgegenstände aktiviert. Die Anlagenzugänge im Anlagengitter sind entsprechend um die aktivierten Fördergelder gemindert.
Finanzanlagen
Die Zusammensetzung des Anteilsbesitzes ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung:
Anteile an verbundenen Unternehmen
| Unternehmen | Beteiligung in % | Eigenkapital in TEUR | Ergebnis in TEUR |
|---|---|---|---|
| Manz Batterytech Tübingen GmbH, Tübingen 1) | 100,00% | 26 | -2 |
| Manz USA Inc., North Kingstown, USA 1) | 100,00% | 1.354 | 58 |
| Manz Hungary Kft., Debrecen, Ungarn 1) | 100,00% | 4.153 | 1.262 |
| Manz Slovakia, s.r.o., Nove Mesto nad Vahom, Slowakei 1) | 100,00% | 19.411 | -410 |
| Manz Italy S.r.l., Sasso Marconi, Italien 1) | 100,00% | 5.080 | -740 |
| Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd., Suzhou, VR China 1) | 56,00% | 473 | 12 |
| Manz Asia Ltd., Hong-Kong, VR China 1) | 100,00% | 11.867 | -783 |
| Manz China Suzhou Ltd., Suzhou, VR China 1) | 100,00% | -6.767 | -5.648 |
| Manz India Private Limited, New Delhi, Indien 1) 2) | 100,00% | 131 | -2 |
| Manz Chungli Ltd., Chungli, Taiwan 1) | 100,00% | 58.623 | 5.576 |
| Manz Taiwan Ltd., Chungli, Taiwan 1) | 100,00% | 60.992 | -4.713 |
Beteiligungen
| Unternehmen | Beteiligung in % | Eigenkapital in TEUR | Ergebnis in TEUR |
|---|---|---|---|
| NICE PV Research Ltd., Peking, VR-China 1) 3) | 11,10% | -154 | -20.864 |
| CADIS Engineering, Schwendi 1) | 40,00% | 406 | -745 |
| Q.big 3D GmbH, Aalen 1) | 16,80% | 1085 | -1.279 |
| MetOX Technologies, Inc. Houston, USA 1) 3) | 0,95% | 17.444 | -7.035 |
| ThermAvant Technologies LLC, Columbia, USA 1) | 8,70% | 1.649 | 573 |
1) Für diese Gesellschaften stellten die nach den Vorschriften der IFRS aufgestellten Abschlüsse (Reporting Packages) die Grundlage für diese Angaben dar. Werte sind umgerechnet in Euro.
2) 25% der Anteile werden von der Manz AG, 75% der Anteile von der Manz Asia Ltd. gehalten.
3) Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung lag noch kein Jahresabschluss vor. Es handelt sich um Vorjahreswerte.
Im Geschäftsjahr 2023 haben sich bei den Finanzanlagen folgende wesentlichen Änderungen ergeben: Im Geschäftsjahr 2023 wurde auf die Anteile an der Manz Asia Ltd., an der die Manz AG 100 % der Anteile hält, eine Abschreibung von 7.076 TEUR vorgenommen und ist begründet aus der zum Bilanzstichtag vorgenommenen Beteiligungsbewertung des Teilkonzerns mit der Muttergesellschaft Manz Asia Ltd.Trotz eines geplanten Wachstums in dem für die Bewertung relevanten Prognosezeitraums werden aufgrund der Wettbewerbssituation in Asien dauernde schwächere Margen im Projektgeschäft und somit dauernde schwächere Geldzuflüsse, insbesondere mittel- und langfristig, erwartet. Eine Abwertung der Beteiligung ist daher die Folge. Im Rahmen der bestehenden Verträge liegen Ausleihungen an Manz Italy S.r.l. in Höhe von 7.018 TEUR (Vj. 3.093 TEUR) vor. Die Ausleihung an Manz Hungary Kft. verbleibt auf dem Vorjahresniveau in Höhe von 500 TEUR (Vj. 500 TEUR). Am 14.03.2023 tauschte die Manz AG 40 %-Anteile an der Customcells Tübingen GmbH gegen 4,97 %-Anteile an der Customcells Holding GmbH. Die Anteile sollten ursprünglich langfristig gehalten werden und waren nicht für Handelszwecke gedacht. Am 19. Oktober 2023 hat die Manz AG eine Put-Option zur Übertragung der 4,97 %-Anteile an der Customcells Holding GmbH ausgeübt. Der Ausübungspreis der Verkaufsoption betrug 11.500 TEUR. Der Ertrag aus dieser Transaktion wird im Abschnitt „Sonstige betriebliche Erträge“ beschrieben. Zum 14.06.2023 investierte ein neuer Investor in das assoziierte Unternehmen Q.big 3D GmbH. Bei dieser Kapitalerhöhung gegen Ausgabe neuer Geschäftsanteile verringerte sich die Beteiligungsquote der Manz AG von 24,99 % auf 16,8 %. Die Beteiligung an der MetOx Technologies Inc, Houston, USA verringerte sich von 2,8 % auf 0,95 %. Die Reduktion ergab sich durch die in 2023 erhöhte Gesamtzahl an ausstehenden Anteilen. Im Geschäftsjahr 2023 wurde auf die Anteile an der MetOX Inc. im Rahmen der zum Bilanzstichtag vorgenommenen Beteiligungsbewertung eine Abschreibung von 375 TEUR vorgenommen. Der Wert ergibt sich aus dem Ausgabepreis im Rahmen der letzten Finanzierungsrunde der MetOX Technologies Inc.
Sonstige Ausleihungen
Die sonstigen Ausleihungen haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Es handelt sich hierbei überwiegend um Mieterdarlehen über 2.328 TEUR (Vj. 1.811 TEUR), einem Darlehen an CADIS Engineering GmbH über 200 TEUR (Vj. 0 TEUR) und einem Darlehen an Q.big 3D GmbH über 500 TEUR (Vj. 200 TEUR).
Vorräte
In den Vorräten sind geleistete Anzahlungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 3.056 TEUR (Vj. 4.009 TEUR) enthalten. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte sind nach Verrechnung mit den in Verbindung stehenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 13.752 TEUR (Vj. 0 TEUR) verkürzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben grundsätzlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Nur in den sonstigen Vermögensgegenständen wird ein nicht verpfändeter Aktivwert in Höhe von 28 TEUR (Vj. 26 TEUR) mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr ausgewiesen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Unter den sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Bilanzstichtag geleistete Anzahlungen in Höhe von 0 TEUR (Vj. 346 TEUR) ausgewiesen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthalt Disagien aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 117 TEUR (Vj. 0 TEUR).
Liquide Mittel
Die liquiden Mittel umfassen Kassenbestände und Bankguthaben. Bei den Bankguthaben liegen Verfügungsbeschränkungen aufgrund von Anzahlungsbürgschaften in Höhe von 4.123 TEUR (Vj. 5.000 TEUR) vor.
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 8.542.574,00 EUR hat sich gegenüber dem Vorjahr um 2.288,00 EUR erhöht. Im Geschäftsjahr 2023 wurden aufgrund der Ausübung von Bezugsrechten („Performance Shares“) 2.288 neue Stückaktien aus dem bedingten Kapital (Bedingtes Kapital II) gezeichnet und ausgegeben. Das gezeichnete Kapital ist eingestellt in 8.542.574 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR je Aktie.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2023 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 3. Juli 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu Euro 4.270.143,00 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 4.270.143 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2023). Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen - bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Abs. 1 und 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als Euro 854.028,00 und insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden; - bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder zur Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen; - soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde; - um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals durch Ausübung des genehmigten Kapitals und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern.
Bedingtes Kapital
Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital I Die Hauptversammlung der Manz AG vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1.# Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Millionen EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 3.100.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zumce an zu bieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 186 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemässer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- und/oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte Zehn-Prozent-Grenze werden angerechnet:
- neue Aktien, die aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, sowie
- solche Aktien, die aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden.
Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, das heißt keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.
Das Grundkapital der Manz AG ist gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung um bis zu 3.100.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.100.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG aufgrund der von der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2015 sowie bedingtes Kapital II
Die Hauptversammlung der Manz AG vom 7. Juli 2015 hatte den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 59.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 118.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft unterhalb der Geschäftsführungen, jeweils im ln- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 56.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 112.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Das Grundkapital der Manz AG war aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der Manz AG vom 7. Juli 2015 um bis zu 230.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 230.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht worden (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung diente der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten ("Performance Shares"), die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 gewährt werden. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgte nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Bestimmungen. Der Manz Performance Share Plan 2015 für die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte der Manz AG und ihrer Konzerngesellschaften wurde in einem Bericht des Vorstands an die ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 erläutert. Die Ermächtigung vom 7. Juli 2015 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 aufgehoben, soweit auf der Grundlage dieser Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind, und durch eine neue Ermächtigung (Manz Performance Share Plan 2019 sowie bedingtes Kapital III) ersetzt. Aufgrund der Ausübung von Bezugsrechten wurden bis zum Juni 2023 insgesamt 24.078 neue Stückaktien aus dem bedingten Kapital (bedingtes Kapital II) ausgegeben. Das Grundkapital hat sich hierdurch entsprechend erhöht. Das hiernach noch bestehende bedingte Kapital II konnte aufgrund des Ablaufs der Fristen für die Ausübung von Performance Shares aus dem Manz Performance Share Plan 2015 nicht mehr verwendet werden. Das bedingte Kapital II in § 3 Abs. 5 der Satzung wurde daher durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 25. Juli 2023 gestrichen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2019 sowie bedingtes Kapital III
Die Hauptversammlung der Manz AG vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 95.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 190.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 85.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 170.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Bestimmungen. Der im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2019 beschlossene Manz Performance Share Plan 2019 für die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte der Manz AG und ihrer Konzerngesellschaften wurde in einem Bericht des Vorstands an die ordentliche Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 erläutert. Nach § 3 Abs. 6 der Satzung ist das Grundkapital der Manz AG um bis zu 360.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 360.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III).# Anlage 3 Seite 15
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2023 sowie bedingtes Kapital IV
Die Hauptversammlung der Manz AG vom 4. Juli 2023 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 03. Juli 2028 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 143.000 Bezugsrechte auf insgesamt bis zu 286.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 3. Juli 2028 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 95.000 Bezugsrechte auf insgesamt bis zu 190.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2023 festgelegten Bestimmungen. Nach § 3 Abs. 7 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 476.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 476.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten (Performance Shares), die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 4. Juli 2023 zu Tagesordnungspunkt 7 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2023 zu Tagesordnungspunkt 7 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnanteilsberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen das Aufgeld aus Einzahlungen von Aktionären abzüglich der Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern. Des Weiteren ist der Wert der als Gehaltsbestandteil an Führungskräfte (einschließlich Vorstand) in Form von Eigenkapitalinstrumenten gewährten anteilsbasierten Vergütung erfasst. Im Rahmen der Ergebnisverwendung erfolgte keine Entnahme (Vj. 30,0 Mio. EUR) aus der Kapitalrücklage. Dies wurde einstimmig vom Vorstand beschlossen.
Anlage 3 Seite 16
Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen betragen 1.470.601 EUR (Vj. 1.470.601 EUR) und fallen insgesamt unter § 266 Abs. 3 A. III. Nr. 4 HGB.
Bilanzgewinn
| EUR | |
|---|---|
| Verlustvortrag 1. Januar 2023 | -7.359.611,70 |
| Jahresüberschuss 2023 | 3.876.072,94 |
| Zuweisung aus der Kapitalrücklage | 0,00 |
| Bilanzverlust 2023 | -3.483.538,76 |
Eigene Aktien
Im Geschäftsjahr 2023 erwarb die Gesellschaft keine (Vj. keine) eigenen Aktien.
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen werden unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten nach den „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit dem Erfüllungsbetrag, der nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt wird, bilanziert. Für die Abzinsung wird der jeweilige durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre verwendet, den die Deutsche Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlicht. Zur Abdeckung des Risikos aus den Pensionsverpflichtungen aus der ehemaligen Manz Tübingen GmbH wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die nicht verpfändet sind. Hierfür wird ein Aktivwert unter den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 28 TEUR (Vj. 26 TEUR) ausgewiesen.
Die Pensionsrückstellung beläuft sich zum Stichtag auf 3.898 TEUR (Vj. 3.276 TEUR) und beinhalten eine einmalige Anpassung der Rentenansprüche um 794 TEUR bezogen auf eine aufgelaufene Inflation.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst. Nach § 253 Abs. 6 HGB ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen bei Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und dem Ansatz der Rückstellung bei Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre zu ermitteln. Der Unterschiedsbetrag im Sinne des § 253 Abs. 6 HGB beträgt 35 TEUR (Vj. 138 TEUR). Dieser unterliegt einer Ausschüttungssperre.
Die Steuerrückstellungen betreffen im Wesentlichen Steuerrückstellungen für Körperschaftsteuer in Höhe von 455 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR), Gewerbesteuer in Höhe von
Anlage 3 Seite 17
428 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) sowie für Quellensteuer in Taiwan und China aus Forderungen an Manz Taiwan Ltd. und Manz China Suzhou Ltd. in Höhe von 1.620 TEUR (Vj. 1.413 TEUR).
Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen von 3.962 TEUR (Vj. 2.253 TEUR), Rückstellungen für den Personalbereich über 2.187 TEUR (Vj. 1.914 TEUR), Rückstellungen für kundenauftragsbezogene Nacharbeiten in Höhe von 1.286 TEUR (Vj. 1.965 TEUR) sowie Rückstellungen für Gewährleistung in Höhe von 498 TEUR (Vj. 216 TEUR). Die restlichen sonstigen Rückstellungen betragen 877 TEUR (Vj. 1.252 TEUR) und betreffen insbesondere Jahresabschlusskosten, Kosten für den Aufsichtsrat sowie die Hauptversammlung, drohende Verluste aus Finanzinstrumenten und sonstige Rückstellungen.
In den sonstigen Rückstellungen sind Altersteilzeitverpflichtungen mit einem Erfüllungsbetrag von 53 TEUR (Vj. 126 TEUR) enthalten, wobei hier die verpfändeten Vermögensgegenstände zur Absicherung der Ansprüche aus dem Altersteilzeitmodell in Höhe von 37 TEUR (Vj. 28 TEUR) mit der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen verrechnet werden. Der beizulegende Zeitwert des verrechneten Vermögensgegenstandes beträgt 37 TEUR (Vj. 28 TEUR) und entspricht den Anschaffungskosten.
Anlage 3 Seite 18
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt.
| Stand 31.12.2023 | Restlaufzeit bis 1 Jahr EUR | Restlaufzeit über einem Jahr EUR | Restlaufzeit > 5 Jahre EUR |
|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2.853.166,04 | 1.961.106,07 | 892.059,97 |
| Vorjahr | 2.449,23 | 2.449,23 | 0,00 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Passiva) | 16.720.859,16 | 16.720.859,16 | 0,00 |
| Vorjahr | 73.808.083,78 | 73.808.083,78 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10.949.200,79 | 10.949.200,79 | 0,00 |
| Vorjahr | 25.212.762,15 | 25.212.762,15 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 45.531.863,21 | 45.531.863,21 | 0,00 |
| Vorjahr | 35.930.351,20 | 35.930.351,20 | 0,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 985.368,66 | 981.480,66 | 3.888,00 |
| Vorjahr | 0,00 | 2.264.506,06 | 2.260.618,06 |
| Verbindlichkeiten (Passiva) | 77.040.457,86 | 76.144.509,89 | 895.947,97 |
| Vorjahr | 137.218.152,42 | 137.214.264,42 | 3.888,00 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Aktiva) | 107.485.534,23 | 107.485.534,23 | 0,00 |
| Vorjahr | 92.420.147,56 | 92.420.147,56 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten (Gesamt) | 184.525.992,09 | 183.630.044,12 | 895.947,97 |
| Vorjahr | 229.638.299,98 | 229.634.411,98 | 3.888,00 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 45.532 TEUR (Vj. 35.930 TEUR) resultieren allein aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind nach Verrechnung mit in Verbindung stehenden geleisteten Anzahlungen auf Vorräte um 13.752 TEUR (Vj. 0 TEUR) verkürzt.
Anlage 3 Seite 19
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse werden gemäß § 277 Abs.1 HGB erfasst und gliedern sich nach Geschäftsbereichen und Regionen wie folgt:
| 2023 TEUR | 2022 TEUR | |
|---|---|---|
| nach Geschäftsbereichen | ||
| Mobility & Battery Solutions | 106.811 | 71.662 |
| Industry Solutions | 52.512 | 232.570 |
| Umsätze mit verbundenen Unternehmen | 4.819 | 4.472 |
| Gesamt | 164.142 | 308.704 |
| nach Regionen | ||
| Inland | 100.724 | 37.990 |
| Übrige EU-Länder | 30.786 | 28.030 |
| China | 526 | 201.018 |
| Taiwan | 1.247 | 1.353 |
| USA | 17.613 | 27.111 |
| Übrige Länder | 13.247 | 13.202 |
| Gesamt | 164.142 | 308.704 |
Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
Durch die Anwendung des Niederstwertprinzips enthält dieser Posten neben den Erhöhungen oder Verminderungen des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen auch die Abwertung unfertiger und fertiger Erzeugnisse mit einem Gesamtbetrag von 11.422 TEUR (Vj. 506 TEUR und weitere 3.268 TEUR aus Projekten).
Sonstige betriebliche Erträge
Im Posten sonstige betriebliche Erträge sind Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung in Höhe von 17.780 TEUR enthalten, die aus dem Abbruch eines Kundenauftrags resultieren, sowie in Höhe von 5.640 TEUR aus der ausgelösten Verkaufsoption (Put Option) der Anteile an der Gesellschaft Customcells Holding GmbH.# Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestehen Bürgschaften der Manz AG für Bankverbindlichkeiten von Tochtergesellschaften in Höhe von 20.000 TEUR (Vj. 8.000 TEUR); die korrespondierende Bankverbindlichkeiten der Tochtergesellschaften valutieren zum Stichtag mit 18.525 TEUR (Vj. 2.602 TEUR).
Eine verbindliche Unterstützungserklärung („letter of support“) besteht zugunsten der Manz Asia Ltd. Diese wurde im Rahmen der Kapitalausschüttung in Höhe von 12.056 TEUR aus einer Kapitalherabsetzung bei der Manz Asia Ltd. im September 2021 ausgestellt und verpflichtet die Manz AG die Manz Asia Ltd. mit ausreichendem Betriebskapital von bis zu 12.000 TEUR auszustatten, damit die Manz Asia Ltd. finanzielle Verpflichtungen, falls erforderlich, erfüllen kann.
Eine verbindliche Unterstützungserklärung („letter of support“) besteht auch zugunsten der Manz Italy S.r.l. Diese wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 ausgestellt und verpflichtet die Manz AG die Manz Italy S.r.l. mit ausreichendem Betriebskapital auszustatten, damit die Manz Italy S.r.l. ihre finanziellen Verpflichtungen, falls erforderlich, erfüllen kann.
Am Stichtag 31. Dezember 2023 bestehen teilweise rückversicherte Anzahlungsbürgschaften für die CIGS-Aufträge der Manz AG in Höhe von 21.420 TEUR (Vj. 21.420 TEUR) gegenüber den Kunden Chongquin Shenhua Thin Film Solar Technology Co., Ltd. Der Kunde Chongqing Shenhua Thin Film Solar Technology Co., Ltd. darf nach Entscheidung eines Schiedsgerichts während des stattfindenden Schiedsgerichtsverfahrens wegen der Anlage 3 Seite 21 Beilegung der Diskussionen um ausstehende Zahlungen bezüglich des Auftrags zwischen dem Kunden Chongqing Shenhua Thin Film Solar Technology Co., Ltd. und der Manz AG keine Zahlungsaufforderung aus der Bankgarantie einreichen.
Zum 31. Dezember 2023 befand sich die Manz AG in einem rechtlichen Verfahren mit einem Kunden. Der bestmögliche Schätzwert für diese Eventualverbindlichkeit betrug 1.025 TUSD (Vj. 0 TEUR).
Die Haftungsverhältnisse betreffen potenzielle künftige Ereignisse, deren Eintritt zu einer Verpflichtung führen würde. Zum Bilanzstichtag werden diese als überwiegend nicht wahrscheinlich angesehen, können aber nicht ausgeschlossen werden. Laut den aktuell vorliegenden Planzahlen der Tochtergesellschaften ergeben sich keine Hinweise für eine Nichterfüllung der vertraglichen Konditionen gegenüber Banken und anderen Verpflichtungen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der Zahlungsverpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen beläuft sich auf 8.968 TEUR (Vj. 13.809 TEUR). Die Miet- und Leasingverträge enden zwischen 2024 und 2028. Aus Leasingverträgen können sich Risiken aus möglichen anfallenden Ablösezahlungen bei vorzeitiger Vertragsauflösung, Kündigung durch den Leasinggeber, möglichen Nachbewertungen bei Leasingrückgabe von Leasinggegenständen und damit verbundenen Nachforderungen der Leasinggeber sowie aus nicht möglichem Eigentumserwerb und damit fehlender Veräußerungsmöglichkeit bei Nichtnutzung ergeben. Es sind hier keine Verpflichtungen an verbundene Unternehmen zu berichten.
Derivative Finanzinstrumente
Die Gesellschaft hat unterjährig Devisentermingeschäfte und Devisenswapgeschäfte, die vormals zur Absicherung von Forderungen und Verbindlichkeiten in britischen Pfund abgeschlossen wurden. Diese Forderungen und Verbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht mehr. Das Gesamtvolumen (nominal) der derivativen Finanzinstrumente beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 40,6 Mio. EUR. Die Fälligkeiten der einzelnen Geschäfte liegen zwischen dem 28. März 2024 und dem 24. September 2024. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 wurden aus diesen Termingeschäften keine positiven Marktwerte realisiert, aber negative unrealisierte Marktwerte in Höhe von 135 TEUR ergebniswirksam bilanziert. Die Marktwerte werden unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen und unter Berücksichtigung aktueller Marktparameter von Banken berechnet und der Manz AG zur Verfügung gestellt.
Ausschüttungssperre
In Höhe der nachfolgend dargestellten Beträge ergibt sich gemäß § 268 Abs. 8 HGB aus Aktivierungen eine Gewinnausschüttungssperre:
| Latente Bilanzausweis Saldo | TEUR | TEUR | TEUR |
|---|---|---|---|
| Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände | 13.886 | -4.190 | 9.696 |
| -4.363 | 10.096 | Vorjahr | 14.459 |
| Aktive latente Steuern | 0 | 4.363 | Vorjahr |
| Gesamtbetrag der gegen Ausschüttung gesperrten Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB | 13.886 | Vorjahr | 14.459 |
| Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 S.1 HGB | 35 | Vorjahr | 138 |
Zur Deckung der Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB zur Verfügung stehende Eigenkapitalanteile:
| 2023 TEUR | 2022 TEUR | |
|---|---|---|
| Kapitalrücklagen i.S.d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB | 26.133 | 26.133 |
| Andere Gewinnrücklagen | 1.471 | 1.471 |
| Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -7.360 | -6.464 |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag des abgelaufenen Geschäftsjahres | 3.876 | -30.896 |
| Zuweisung aus der Kapitalrücklage | 0 | 30.000 |
| Zur Deckung zur Verfügung stehende Eigenkapitalanteile | 24.120 | 20.244 |
Mitglieder des Vorstands
- Martin Drasch, Dipl. Ing. (FH), Ehningen, -Vorstandsvorsitzender-,
- Manfred Hochleitner, Dipl. Math., Nürtingen, -Vorstand Finanzen-
Mitglieder des Aufsichtsrats
- Prof. Dr. Heiko Aurenz, Dipl. oec., Vorsitzender des Aufsichtsrats.
- Dieter Manz, Dipl. Ing. (FH), Geschäftsführer der Manz GmbH Management Consulting and Investment, Schlaitdorf, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats.
- Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla, Leiter des Geschäftsbereichs Photovoltaik und Mitglied des Vorstands des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) sowie Professor für Dünnschichtphotovoltaik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Lichttechnisches Institut, Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik.
- Dr. Zhiming Xu, Technikvorstand der Shanghai Electric Automation Group der Shanghai Electric Group Company Ltd., Shanghai, VR China sowie Geschäftsführer der Shanghai Rail Transportation Equipment Co., Ltd, Shanghai, PR China.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Prof. Dr. Heiko Aurenz ist auch Vorsitzender des Aufsichtsrats der Know How! Aktiengesellschaft für Weiterbildung, Leinfelden-Echterdingen; stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der MQ Result AG, Tübingen; Mitglied des Aufsichtsrats beim Anna-Haag-Mehrgenerationenhaus e. V., Stuttgart; Mitglied des Aufsichtsrats der Anna Haag Stiftung gGmbH, Stuttgart; Mitglied des Aufsichtsrats bei der TanDiEM gGmbH, Stuttgart; Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Aufbruch und Chance, Stuttgart; Beiratsvorsitzender der Sternenbäck Management GmbH, Hechingen; Mitglied des Beirats der Herrmann Ultraschalltechnik GmbH & Co. KG, Karlsbad, und Mitglied des Beirats der Herrmann Ultraschalltechnik Holding KG, Karlsbad.
Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats Dieter Manz ist Beirat der Adlatus Robotics GmbH, Ulm, Beirat der Q.big 3D GmbH, Aalen, und Mitglied des Verwaltungsrats der Scrona AG, Zürich, Schweiz.
Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.
Das Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Zhiming Xu ist Mitglied des Supervisory Board of Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd., Suzhou, VR China, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der NICE PV Research Ltd., Peking, VR China sowie Vorsitzender des Aufsichtsrats von Shanghai Tanzhen Laser Technology Co., Ltd., Shanghai, VR China.
Vergütung des Vorstands
Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der früheren Vorstandsmitglieder sind im Vergütungsbericht dargestellt. Die Gesamtbezüge des Vorstands gemäß § 314 Absatz 1 Nr. 6a) HGB betragen für das Geschäftsjahr 2023 1.226 TEUR (Vj. 1.243 TEUR).# Manz AG
Vergütung des Vorstands
Die erfolgsunabhängigen Leistungen betragen 694 TEUR (Vj. 732 TEUR) und die erfolgsbezogenen Bezüge betragen 156 TEUR (Vj. 22 TEUR). Im Geschäftsjahr 2023 entstanden keine Abfindungen (Vj. 103 TEUR). Im Berichtsjahr wurden insgesamt 22.779 (Vj. 11.553) Bezugsrechte an Aktien im Rahmen des Performance-Share-Plans an die Vorstandsmitglieder mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt 376 TEUR (Vj. 386 TEUR) gewährt.
Die Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2023 und des Manz Performance Share Plans 2019 (Tranchen 2019, 2020, 2021 und 2022) wurden anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden als sogenannter Fair Value bewertet.
Für das Vorstandsmitglied Martin Drasch besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden 12 TEUR (Vj. 12 TEUR) p.a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungs- kasse eingezahlt. Diese sind in den Gesamtbezügen enthalten.
Für das Vorstandsmitglied Manfred Hochleitner besteht eine beitragsorientierte Leistungs- zusage. Hierfür wurden im Geschäftsjahr 2023 12 TEUR (Vj. 12 TEUR) in eine externe rück- gedeckte Unterstützungskasse eingezahlt. Diese sind in den Gesamtbezügen enthalten.
Bezüge ehemaliger Vorstände
Für das ehemalige Vorstandsmitglied Jürgen Knie besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden 0 TEUR (Vj. 6 TEUR) in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt. Die Witwe des früheren Vorstandsmitglieds Otto Angerhofer erhielt im Geschäftsjahr eine Rentenzahlung in Höhe von 6 TEUR (Vj. 6 TEUR). Es besteht eine Pensionsverpflichtung in Höhe von 84 TEUR (Vj. 90 TEUR).
Vergütung des Aufsichtsrats
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird ebenfalls im Vergütungsbericht dargestellt. Für das Geschäftsjahr 2023 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt 214 TEUR (Vj. 246 TEUR) gewährt. Im Berichtsjahr setzt sich die Vergütung des Aufsichtsrats aus einem festen Bestandteil von 152 TEUR (Vj. 150 TEUR) sowie aus Aufwandsentschädigungen in Höhe von 62 TEUR (Vj. 96 TEUR) zusammen.
Mitarbeiter
Die Mitarbeiterzahl betrug während des Geschäftsjahres 2023 durchschnittlich 494 (Vj. 468). Es waren davon 177 (Vj. 171) Mitarbeiter in der Produktion und 317 (Vj. 297) Mitarbeiter im technischen/kaufmännischen Bereich beschäftigt. Im Jahresdurchschnitt waren 33 (Vj. 33) Auszubildende beschäftigt.
Den jahresdurchschnittlichen Mitarbeiterzahlen für 2023 liegen die zu jeweils den Quartalsenden 2023 vorliegenden Personenzahlen zugrunde. Die Vorjahreszahlen basieren auf durchschnittliche Monatswerte der errechneten Vollzeitkräfteund sind daher nicht vergleichbar.
Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte
Die Produktions- und Verwaltungsgebäude der Manz AG sind geleast (Immobilien- Leasingvertrag). Zweck des Leasings ist die Finanzierung von Anlagevermögen. Risiken aus dem Immobilien-Leasing ergeben sich aus den zu zahlenden Leasingraten (vgl. Sonstige finanzielle Verpflichtungen) und der fixen Auszahlungsstruktur. Der Vorteil ergibt sich aus dem vollständigen Ersatz der Fremdfinanzierung sowie der Vermeidung des Restwertrisikos. Die finanziellen Auswirkungen sind in den sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten.
Konzernabschluss
Die Manz AG hat als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach IFRS und einen zusammengefassten Lagebericht aufgestellt, der am Sitz des Unternehmens in Reutlingen erhältlich ist, bzw. im Unternehmensregister veröffentlicht wird.
Geschäfte mit nahestehenden Personen
Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, bestehen nicht.
Gesamthonorar des Abschlussprüfers
Auf die Angabe des Abschlussprüferhonorars wird gemäß § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB verzichtet. Wir verweisen an dieser Stelle auf den Konzernabschluss der Manz-Gruppe. Das unter den anderen Bestätigungsleistungen ausgewiesene Honorar betrifft Prüfungsleistungen zum Vergütungsbericht.
Angaben zum Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG haben gemäß § 161 AktG ihre jährliche Entsprechenserklärung abgegeben. Die gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat ist auf der Internetseite der Manz AG www.manz.com/de/investor- relations/corporate-governance/verguetung/ veröffentlicht.
Nachtragsbericht
Mit Wirkung zum 19. März 2024 wurde die Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd., mit Sitz in Suzhou, VE China, liquidiert. Diese Liquidation hat keinen signifikanten Einfluss auf das Ergebnis der Manz AG.
Die Manz AG hat zum 29. Februar 2024 mit dem verbundenen Unternehmen Manz Slovakia s.r.o. eine Stundungsvereinbarung für laufende ausstehende Verbindlichkeiten der Manz AG gegenüber der Manz Slovakia s.r.o. aus Lieferungen und Leistungen gegen Zinsausgleich und unter Rücksichtnahme des operativen Geschäfts der Manz Slovakia s.r.l. abgeschlossen. Die Rückzahlung der ausstehenden Verbindlichkeiten erfolgt laufend, jedoch bis spätestens zum 30. Juni 2025. Zu Vertragsabschluss beliefen sich die ausstehenden Verbindlichkeiten auf 21.075 TEUR.
Die Manz AG hat zum 29. Februar 2024 mit dem verbundenen Unternehmen Manz Taiwan Ltd. gegen Zinsausgleich eine Stundungsvereinbarung für ausstehende Verbindlichkeiten der Manz AG gegenüber der Manz Taiwan Ltd. aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 18.706 TEUR und 1.146 TUSD abgeschlossen. Die Rückzahlung der ausstehenden Verbindlichkeiten ist auf spätestens 31. März 2025 vereinbart.
Weiter hat die Manz AG zum 29. Februar 2024 mit dem verbundenen Unternehmen Manz China Suzhou Ltd. gegen Zinsausgleich eine Stundungsvereinbarung für ausstehende Verbindlichkeiten der Manz AG gegenüber der Manz China Suzhou Ltd. aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 17.027 TEUR abgeschlossen. Die Rückzahlung der aussstehenden Verbindlichkeiten ist auf spätestens 31. März 2025 vereinbart.
Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit wurde am 08. Mai 2024 ein Kaufvertrag zwischen der Manz AG und der Harro Höflinger Verpackungsmaschinen GmbH, Allmersbach im Tal, unterzeichnet. In diesem Kaufvertrag wird der Verkauf der Anteile an der Manz Hungary Kft. Debrecen/Ungarn, im Rahmen eines Share Deals, zwischen beiden Vertragsparteien aufschiebend bedingt vereinbart. Folgende Bedingungen sind dabei bis zur Übertragung der Geschäftsanteile an der Manz Hungary Kft. kumulativ zu erfüllen:
* Vorlage des testierten Konzernabschlusses und des testierten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der Manz AG
* Ordnungsgemäße Bestätigung des ungarischen Ministers für heimische Wirtschaft gemäß der Regierungsverordnung Nr. 561/20222 über ausländische Direktinvestitionen zum Erwerb der Anteile an der Manz Hungary Kft.
* Ordnungsgemäße Bestätigung der Hungarian Investment Promotion Agency zur Zustimmung des Eigentümerwechsels der Manz Hungary Kft. bei gleichzeitiger Übertragung der Subventionszusagen
* Antragstellung auf Subventionen bis zum 30. Juni 2024 beim ungarischen Staat durch die Manz Hungary Kft.
* Abschluss eines IT-Rahmenvertrags zwischen der Manz AG, der Harro Höflinger Verpackungsmaschinen GmbH sowie der Manz Hungary Kft.
* Zustimmung zur SAP-Lizenzübertragung und rechtlicher Übertragung der SAP- Lizenzen durch SAP SE, Walldorf
* Zustimmung zur rechtlichen Lizenzübertragung eines CAD-Systems durch die Siemens Aktiengesellschaft, München
Die gesetzlichen Vertreter der Manz AG gehen davon aus, sämtliche aufschiebenden Bedingungen im zweiten Quartal 2024 zu erfüllen, sodass aus dieser Transaktion der Manz AG bis spätestens 31. August 2024 ca. 8.000 TEUR zufließen werden. Die Manz AG erwartet aus dieser Transaktion einen Gewinn im unteren einstelligen Millionenbereich.
Am 08. Mai 2024 wurde im Rahmen eines Gesellschafterdarlehens festgelegt, dass die Manz AG als Kreditnehmer eine Kontokorrentlinie in Höhe von 3.000 TEUR erhält. Diese Linie steht der Manz AG nach Vertragsschluss für einen Zeitraum von 12 Monaten flexibel zur Verfügung.
Darüber hinaus wurde mit einem Großkunden im April 2024 im Voraus zu leistende Anzahlungen vereinbart, die zum Teil im Laufe des dritten und vierten Quartals 2024 fällig gewesen wären. Diese Anzahlungen führen vereinbarungsgemäß zu einem Mittelzufluss von ca. 8.000 TEUR in den Monaten Mai und Juni 2024.
Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz
Zum Bilanzstichtag 2023 bestehen folgende Beteiligungen an der Gesellschaft mit mehr als 3 % der Stimmrechtsanteile, die nach WpHG mitgeteilt worden sind:
- Shanghai Electric Deutschland Holding GmbH (Stimmrechtsanteil 17,83 %). Die Shanghai Electric Deutschland Holding GmbH hält zum 31.12.2023 17,83 % Stimmrechtsanteile. Das entspricht 1.523.480 von 8.542.574 Stimmrechten. Stimmrechtsmitteilung vom 24. Mai 2016
| Angabe zur Mitteilung | Details |
|---|---|
| 1) Angaben zum Emittenten | Manz AG, Reutlingen, Deutschland |
| 2) Grund der Mitteilung | Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten und Instrumenten. |
| 3) Angaben zum Mitteilungspflichtigen | Shanghai Electric Deutschland Holding GmbH, Shanghai, Volksrepublik China |
| 4) Namen der Aktionäre | siehe 3) |
| 5) Datum der Schwellenberührung | 23. Mai 2016 |
| 6) Gesamtstimmrechtsanteile | |
| Summe des Emittenten | 7.744.088 |
| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) | 19,67 % |
| Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+7.b.2.) | 10,43 % |
| Summe Anteile Stimmrechte (Summe 7.a. + 7.b.) | 30,1 % |
| neu | / |
| letzte Mitteilung | / |
| 7) Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen | |
| a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG) | |
| ISIN | DE000A0JQ5U3 |
| absolut | 0 |
| in % | 0,00 % |
| direkt zugerechnet (§ 21 WpHG) | 1.523.480 |
| direkt zugerechnet (§ 22 WpHG) | 0,00 % |
| Summe | 1.523.480 |
| b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG | |
| Art des Instruments | Call Option |
| Fälligkeit / Verfall | 25. Mai 2016 – 24. Mai 2017 |
| Ausübungszeitraum / Laufzeit | |
| Stimmrechte absolut | 807.490 |
| Stimmrechte in % | 10,43 % |
| Summe | 807.490 |
| b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. |
8) Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:
Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen.
| Unternehmen | Stimmrechte in % | Instrumente in % | Summe in % |
|---|---|---|---|
| The People's Republic of China, acting through the State-owned Asset Supervision Commission (SASAC) of Shanghai People's Government | 0 % | 0 % | 0 % |
| Shanghai Electric (Group) Corporation | 0 % | 0 % | 0 % |
| Shanghai Electric Group Company Limited | 0 % | 0 % | 0 % |
| Shanghai Electric Hongkong Co. Limited | 0 % | 0 % | 0 % |
| Shanghai Electric Deutschland Holding GmbH | 19,67 % | 10,43 % | 30,1 % |
9) Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG: nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG.
10) Sonstige Informationen: -
Anlage 3 Seite 29
2. Dieter Manz (Stimmrechtsanteil 9,08 %)
Gemäß der am 2. Juli 2021 gemeldeten Wertpapiertransaktion (directors´delaings) hält Dieter Manz zum 31. Dezember 2023 einen direkt zurechenbaren Stimmrechtsanteil von 9,08 %. Dies entspricht 775.942 von 8.542.574 Stimmrechten. Nach dem Börsengang im September 2006 hielt Dieter Manz 59 % der Stimmrechte.
Stimmrechtsmitteilung vom 29. Juli 2022
1) Angaben zum Emittenten: Manz AG, Reutlingen, Deutschland
2) Grund der Mitteilung: Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte.
3) Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Herr. Dieter Manz, Geburtsdatum: 25.11.1961
4) Namen der Aktionäre: Ulrike Manz; Stephan Manz; Laura Manz
5) Datum der Schwellenberührung: 27. Juli 2022
6) Gesamtstimmrechtsanteile
| Summe Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil Stimmrechte (Summe 7.a. + 7.b.) | Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Gesamtzahl Anteile des Emittenten | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 22,74 % | 22,74 % | 0,00 % | 8.531.212 |
| letzte Mitteilung | 28,09 % | 28,09 % | 0,00 % | / |
7) Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
| ISIN | absolut | in % | direkt zugerechnet (§ 33 WpHG) | direkt zugerechnet (§ 34 WpHG) |
|---|---|---|---|---|
| DE000A0JQ5U3 | 775.942 | 9,10 % | 1.163.957 | 13,64 % |
| Summe | 1.939.899 | 22,74 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -
8) Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Mitteilungspflichtiger (3) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1).
9) Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG.
10) Sonstige Informationen: -
Anlage 3 Seite 30
Stimmrechtsmitteilung vom 31. August 2018
1) Angaben zum Emittenten: Manz AG, Reutlingen, Deutschland
2) Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten und Freiwillige Mitteilung wegen familieninterner Neuordnung des Aktienbesitzes.
3) Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Herr. Dieter Manz, Geburtsdatum: 25.11.1961
4) Namen der Aktionäre: Ulrike Manz; Stephan Manz; Laura Manz
5) Datum der Schwellenberührung: 28. August 2018
6) Gesamtstimmrechtsanteile
| Summe Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil Stimmrechte (Summe 7.a. + 7.b.) | Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Gesamtzahl Anteile des Emittenten | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 28,09 % | 28,09 % | 0 % | 7.744.088 |
| letzte Mitteilung | 25,10 % | 25,10 % | 0 % | / |
7) Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
| ISIN | absolut | in % | direkt zugerechnet (§ 33 WpHG) | direkt zugerechnet (§ 34 WpHG) |
|---|---|---|---|---|
| DE000A0JQ5U3 | 953.942 | 12,32 % | 1.221.257 | 15,77 % |
| Summe | 2.175.199 | 28,09 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -
8) Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Mitteilungspflichtiger (3) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1).
9) Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG.
10) Sonstige Informationen: -
Anlage 3 Seite 31
3. Daimler Truck AG (Stimmrechtsanteil 9.07 %)
Daimler Truck AG hält zum 31.12.2023 9,07 % Stimmrechtsanteile. Das entspricht 774.408 von 8.542.574 Stimmrechten.
Stimmrechtsmitteilung vom 29. Juli 2022
1) Angaben zum Emittenten: Manz AG, Reutlingen, Deutschland
2) Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten.
3) Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Daimler Truck Holding AG, Stuttgart, Deutschland
4) Namen der Aktionäre: Daimler Truck AG
5) Datum der Schwellenberührung: 27. Juli 2022
6) Gesamtstimmrechtsanteile
| Summe Anteile Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil Stimmrechte (Summe 7.a. + 7.b.) | Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Gesamtzahl des Emittenten | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 9,08 % | 9,08 % | 0,00 % | 8.531.212 |
| letzte Mitteilung | / | / | / | / |
7) Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
| ISIN | absolut | in % | direkt zugerechnet (§ 33 WpHG) | direkt zugerechnet (§ 34 WpHG) |
|---|---|---|---|---|
| DE000A0JQ5U3 | 0 | 0,00 % | 774.408 | 9,08 % |
| Summe | 774.408 | 9,08 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -
8) Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen.
| Gesellschaften | Stimmrechte in % | Instrumente in % | Summen in % |
|---|---|---|---|
| Daimler Truck Holding AG | 0 % | 0 % | 0 % |
| Daimler Truck AG | 9,08 % | 0 % | 9,08 % |
9) Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG.
10) Sonstige Informationen: -
Anlage 3 Seite 32
Stimmrechtsmitteilung vom 28 Juli 2022
1) Angaben zum Emittenten: Manz AG, Reutlingen, Deutschland
2) Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten und freiwillige Konzernmitteilung aufgrund Schwellenberührung eines Tochterunternehmens.
3) Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Daimler Truck Holding AG, Leinfelden- Echterdingen, Deutschland
4) Namen der Aktionäre: Daimler Truck AG
5) Datum der Schwellenberührung: 27. Juli 2022
6) Gesamtstimmrechtsanteile
| Summe Anteile Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil Stimmrechte (Summe 7.a. + 7.b.) | Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Gesamtzahl des Emittenten | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 9,08 % | 9,08 % | 0,00 % | 8.531.212 |
| letzte Mitteilung | / | / | / | / |
7) Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
| ISIN | absolut | in % | direkt zugerechnet (§ 33 WpHG) | direkt zugerechnet (§ 34 WpHG) |
|---|---|---|---|---|
| DE000A0JQ5U3 | 0 | 0,00 % | 774.408 | 9,08 % |
| Summe | 774.408 | 9,08 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -
8) Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen.
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3 % oder höher | Instrumente in %, wenn 5 % oder höher | Summe in %, wenn 5 % oder höher |
|---|---|---|---|
| Daimler Truck Holding AG | 0 % | 0 % | 0 % |
| Daimler Truck AG | 9,08 % | 0 % | 9,08 % |
9) Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG.
10) Sonstige Informationen: -
Anlage 3 Seite 33
4. Invesco Advisers, Inc. (ehemals Oppenheimer Funds) (Stimmrechtsanteil 4,94 %)
Invesco Advisers Inc. hält zum 31.12.2023 4,94 % Stimmrechtsanteile. Das entspricht 422.327 von 8.542.574 Stimmrechten.
Stimmrechtsmitteilung vom 27. Oktober 2023
1) Angaben zum Emittenten: Manz AG, Reutlingen, Deutschland
2) Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten.
3) Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Invesco Ltd. Registrierter Sitz, Staat: Hamilton, Bermuda
4) Namen der Aktionäre: mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. AIM International Mutual Funds (Invesco International Mutual Funds)
5) Datum der Schwellenberührung: 24. Oktober 2023
6) Gesamtstimmrechtsanteile
| Anteil Summe Stimmrechte nach § 41 WpHG (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl der Emittenten | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 4,94 % | 0,00 % | 4,94 % | 8.542.574 |
| letzte Mitteilung | 6,46 % | 0,00 % | 6,46 % | / |
7) Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
| ISIN | absolut | in % | direkt zugerechnet (§ 33 WpHG) | direkt zugerechnet (§ 34 WpHG) |
|---|---|---|---|---|
| DE000A0JQ5U3 | 0 | 0 % | 422.327 | 4,94 % |
| Summe | 422.327 | 4,94 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
| Art des Instruments | Fälligkeit / Ausübungszeitraum / Verfall | Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| 0 | 0 % | |||
| Summe | 0 | 0,00 % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
| Art des Instruments | Barausgleich oder physische Abwicklung | Fälligkeit / Ausübungszeitraum / Verfall | Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| 0 | 0 % | ||||
| Summe | 0 | 0,00 % |
Anlage 3 Seite 34
8) Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3 % oder höher | Instrumente in %, wenn 5 % oder höher | Summe in %, wenn 5 % oder höher |
|---|---|---|---|
| Invesco Ltd. | 0 % | 0 % | 0 % |
| Invesco Holding Company Limited | 0 % | 0 % | 0 % |
| Invesco Holding Company (US), Inc. | 0 % | 0 % | 0 % |
| Oppenheimer Acquisition Corporation | 0 % | 0 % | 0 % |
| OppenheimerFunds, Inc. | 0 % | 0 % | 0 % |
| Invesco Group Services, Inc. | 0 % | 0 % | 0 % |
| Invesco Advisers, Inc. | 4,94 % | 0 % | 4,94 % |
9) Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG.
10) Sonstige Informationen: -
Stimmrechtsmitteilung vom 24. Oktober 2023
1) Angaben zum Emittenten: Manz AG, Reutlingen, Deutschland
2) Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten.
3) Angaben zum Mitteilungspflichtigen: AIM International Mutual Funds (Invesco International Mutual Funds), Registrierter Sitz, Staat: Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika
4) Namen der Aktionäre: siehe 3)
5) Datum der Schwellenberührung: 20.# Anlage 3
Stimmrechtsmitteilung vom 29. Oktober 2023
1) Angaben zum Emittenten: Manz AG, Reutlingen, Deutschland
2) Grund der Mitteilung: Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte.
3) Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Invesco Ltd., Hamilton, Bermuda
4) Namen der Aktionäre: Invesco Oppenheimer Global Opportunities Fund
5) Datum der Schwellenberührung: 24. Mai 2019
6) Gesamtstimmrechtsanteile
| Summe Anteile des Emittenten | Anteil (Summe 7.a. + 7.b.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Stimmrechte (Summe 7.a.) | Gesamtzahl Stimmrechte |
|---|---|---|---|---|
| neu 4,99 % | 4,99 % | 0,00 % | 4,99 % | 8542574 |
| letzte 6,46 % | 6,46 % | 0,00 % | 6,46 % |
7) Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
| ISIN | absolut | in % | direkt zugerechnet (§ 33 WpHG) | direkt zugerechnet (§ 34 WpHG) |
|---|---|---|---|---|
| DE000A0JQ5U3 | 425965 | 4,99 % | 0 % | 0 |
| Summe | 425965 | 4,99 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| 0 | 0 % | |||
| Summe | 0 | 0,00 % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| 0 | 0 % | ||||
| Summe | 0 | 0,00 % |
8) Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Mitteilungspflichtiger (3) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1).
9) Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG.
10) Sonstige Informationen: - Stimmrechtsmitteilung vom 31. Mai 2019
Mitteilung Anlage 3 Seite 35
Mitteilung Anlage 3 Seite 36
Stimmrechtsmitteilung vom 6. August 2018
1) Angaben zum Emittenten: Manz AG, Reutlingen, Deutschland
2) Grund der Mitteilung: Übernahme und Fusion mit Oppenheimer Funds Inc. siehe 10).
3) Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Invesco Ltd., Hamilton, Bermuda
4) Namen der Aktionäre: Invesco Oppenheimer Global Opportunities Fund
5) Datum der Schwellenberührung: 24. Mai 2019
6) Gesamtstimmrechtsanteile
| Anteil Anteile des Emittenten | Anteil (Summe 7.a.) | Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Stimmrechte (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte |
|---|---|---|---|---|
| neu 6,46 % | 6,46 % | 0,00 % | 6,46 % | 7.744.088 |
| letzte Mitteilung | / | / | / | / |
7) Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
| ISIN | absolut | in % | direkt zugerechnet (§ 33 WpHG) | direkt zugerechnet (§ 34 WpHG) |
|---|---|---|---|---|
| DE000A0JQ5U3 | 0 | 0.00 % | 6,46 % | |
| Summe | 500.000 | 6,46 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -
8) Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen.
| Unternehmen | Stimmrechte in % (wenn 5 % oder höher) | Instrumente in % (wenn 5 % oder höher) | Summe in % (wenn 3 % oder höher) |
|---|---|---|---|
| Invesco Ltd. | 0 % | 0 % | 0 % |
| Invesco Holding Company Limited | 0 % | 0 % | 0 % |
| Invesco Holding Company (US), Inc. | 0 % | 0 % | 0 % |
| Invesco Group Services, Inc. | 0 % | 0 % | 0 % |
| Invesco Advisers, Inc. | 6,46 % | 0 % | 6,46 % |
9) Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG.
10) Sonstige Informationen: Übernahme und Fusion mit Oppenheimer Funds Inc. Weitere Informationen unter folgendem Link: https://ir.invesco.com/investor-relations/press-releases/default.aspx?_ga=2.153008441.1018859822.1558359393-832691936. 1556037780 Stimmrechtsmitteilung vom 6. August 2018
Mitteilung Anlage 3 Seite 37
1) Angaben zum Emittenten: Manz AG, Reutlingen, Deutschland
2) Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten.
3) Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Oppenheimer Funds, Inc, Denver, Colorado, Vereinigte Staaten von Amerika
4) Namen der Aktionäre: Oppenheimer Global Opportunities Fund
5) Datum der Schwellenberührung: 27. Juli 2018
6) Gesamtstimmrechtsanteile
| Anteil Anteile des Emittenten | Anteil (Summe 7.a.) | Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Stimmrechte (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte |
|---|---|---|---|---|
| neu 3,07 % | 3,07 % | 0,00 % | 3,07 % | 7.744.088 |
| letzte Mitteilung | / | / | / | / |
7) Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
| ISIN | absolut | in % | direkt zugerechnet (§ 33 WpHG) | direkt zugerechnet (§ 34 WpHG) |
|---|---|---|---|---|
| DE000A0JQ5U3 | 0 | 0.00 % | 3,07 % | |
| Summe | 237.614 | 3,07 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -
8) Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Mitteilungspflichtiger (3) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1).
9) Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG.
10) Sonstige Informationen:
Mitteilung Anlage 3 Seite 38
Stimmrechtsmitteilung vom 6. August 2018
1) Angaben zum Emittenten: Manz AG, Reutlingen, Deutschland
2) Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten.
3) Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Oppenheimer Global Opportunities Fund, Wilmington, Delaware, United States of America
4) Namen der Aktionäre: siehe 3)
5) Datum der Schwellenberührung: 27. Juli 2018
6) Gesamtstimmrechtsanteile
| Summe Anteile des Emittenten | Anteil (Summe 7.a.) | Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Stimmrechte (Summe des 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte |
|---|---|---|---|---|
| neu 3,07 % | 3,07 % | 0,00 % | 3,07 % | 7.744.088 |
| letzte Mitteilung | / | / | / | / |
7) Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
| ISIN | absolut | in % | direkt zugerechnet (§ 33 WpHG) | direkt zugerechnet (§ 34 WpHG) |
|---|---|---|---|---|
| DE000A0JQ5U3 | 0 | 0.00 % | 3,07 % | |
| Summe | 237.614 | 3,07 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -
8) Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Mitteilungspflichtiger (3) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1).
9) Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG.
10) Sonstige Informationen:
Mitteilung Anlage 3 Seite 39
- Ulrike Manz (Stimmrechtsanteil 4,54 %)
Ulrike Manz hält zum 31.12.2023 4,54 % der Stimmrechtsanteile. Das entspricht 387.989 von 8.542.574 Stimmrechten. Nach erstmaligem Börsengang im September 2006 hielt Ulrike Manz 6 % der Stimmrechte.
Stimmrechtsmitteilung vom 29. Juli 2022
1) Angaben zum Emittenten: Manz AG, Reutlingen, Deutschland
2) Grund der Mitteilung: Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte.
3) Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Frau Ulrike Manz, Geburtsdatum: 28.08.1963
4) Namen der Aktionäre: siehe 3)
5) Datum der Schwellenberührung: 27. Juli 2022
6) Gesamtstimmrechtsanteile
| Summe Anteile des Emittenten | Anteil (Summe 7.a.) | Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Stimmrechte (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte |
|---|---|---|---|---|
| neu 4,55 % | 4,55 % | 0,00 % | 4,55 % | 8.531.212 |
| letzte Mitteilung 5,44 % | 5,44 % | 0,00 % | 5,44 % | / |
7) Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
| ISIN | absolut | in % | direkt zugerechnet (§ 33 WpHG) | direkt zugerechnet (§ 34 WpHG) |
|---|---|---|---|---|
| DE000A0JQ5U3 | 387.989 | 4,55 % | 0 | 0,00 % |
| Summe | 387.989 | 4,55 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -
8) Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Mitteilungspflichtiger (3) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1).
9) Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG.
10) Sonstige Informationen: -
Mitteilung Anlage 3 Seite 40
Stimmrechtsmitteilung vom 31. August 2018
1) Angaben zum Emittenten: Manz AG, Reutlingen, Deutschland
2) Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten.
3) Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Frau Ulrike Manz, Geburtsdatum: 28.08.1963
4) Namen der Aktionäre: siehe 3)
5) Datum der Schwellenberührung: 28. August 2018
6) Gesamtstimmrechtsanteile
| Summe Anteile des Emittenten | Anteil (Summe 7.a.) | Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Stimmrechte (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte |
|---|---|---|---|---|
| neu 5,44 % | 5,44 % | 0,00 % | 5,44 % | 7.744.088 |
| letzte Mitteilung 2,66 % | 2,66 % | 0,00 % | 2,66 % | / |
7) Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
| ISIN | absolut | in % | direkt zugerechnet (§ 33 WpHG) | direkt zugerechnet (§ 34 WpHG) |
|---|---|---|---|---|
| DE000A0JQ5U3 | 421.489 | 5,44 % | 0 | 0,00 % |
| Summe | 421.489 | 5,44 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -
8) Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Mitteilungspflichtiger (3) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1).
9) Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG.
10) Sonstige Informationen: -
Mitteilung Anlage 3 Seite 41
- Stephan Manz (Stimmrechtsanteil 4,54%)
Stephan Manz hält zum 31.12.2023 4,54 % der Stimmrechtsanteile. Das entspricht 387.989 von 8.542.574 Stimmrechten. Nach erstmaligem Börsengang im September 2006 hielt Stephan Manz 6 % der Stimmrechte.
Stimmrechtsmitteilung vom 29. Juli 2022
1) Angaben zum Emittenten: Manz AG, Reutlingen, Deutschland
2) Grund der Mitteilung: Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte.
3) Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Herr Stephan Manz, Geburtsdatum: 15.08.1988
4) Namen der Aktionäre: siehe 3)
5) Datum der Schwellenberührung: 27. Juli 2022
6) Gesamtstimmrechtsanteile
| Summe Anteile des Emittenten | Anteil (Summe 7.a.) | Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Stimmrechte (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte |
|---|---|---|---|---|
| neu 4,55 % | 4,55 % | 0,00 % | 4,55 % | 8.531.212 |
| letzte Mitteilung 5,16 % | 5,16 % | 0,00 % | 5,16 % | / |
7) Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
| ISIN | absolut | in % | direkt zugerechnet (§ 33 WpHG) | direkt zugerechnet (§ 34 WpHG) |
|---|---|---|---|---|
| DE000A0JQ5U3 | 387.989 | 4,55 % | 0 | 0,00 % |
| Summe | 387.989 | 4,55 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -# Anlage 3
Stimmrechtsmitteilung vom 31. August 2018
1) Angaben zum Emittenten: Manz AG, Reutlingen, Deutschland
2) Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten.
3) Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Herr Stephan Manz, Geburtsdatum: 15.08.1988
4) Namen der Aktionäre: siehe 3)
5) Datum der Schwellenberührung: 28. August 2018
6) Gesamtstimmrechtsanteile
| Summe Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil in % | Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Anteil in % | Gesamtzahl Anteile des Emittenten (Summe 7.a. + 7.b.) | |
|---|---|---|---|---|---|
| neu | 7.744.088 | 5,16 % | 0,00 % | 0,00 % | 5,16 % |
| letzte Mitteilung | / | / | / | / | / |
7) Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
| ISIN | absolut | in % | direkt zugerechnet (§ 33 WpHG) | direkt zugerechnet (§ 34 WpHG) |
|---|---|---|---|---|
| DE000A0JQ5U3 | 399.889 | 5,16 % | 0 | 0,00 % |
| Summe | 399.889 | 5,16 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -
8) Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Mitteilungspflichtiger (3) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1).
9) Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG.
10) Sonstige Informationen: -
7. Laura Manz (Stimmrechtsanteil 4,54 %)
Laura Manz hält zum 31.12.2023 4,54 % Stimmrechtsanteile. Das entspricht 387.979 von 8.542.574 Stimmrechten. Nach erstmaligem Börsengang im September 2006 hielt Laura Manz 6 % der Stimmrechte.
Stimmrechtsmitteilung vom 29. Juli 2022
1) Angaben zum Emittenten: Manz AG, Reutlingen, Deutschland
2) Grund der Mitteilung: Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte.
3) Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Frau Laura Manz, Geburtsdatum: 03.07.1990
4) Namen der Aktionäre: siehe 3)
5) Datum der Schwellenberührung: 27. Juli 2022
6) Gesamtstimmrechtsanteile
| Summe Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil in % | Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Anteil in % | Gesamtzahl Anteile des Emittenten (Summe 7.a. + 7.b.) | |
|---|---|---|---|---|---|
| neu | 8.531.212 | 4,55 % | 0,00 % | 0,00 % | 4,55 % |
| letzte Mitteilung | / | 5,16 % | / | 0,00 % | 5,16 % |
7) Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
| ISIN | absolut | in % | direkt zugerechnet (§ 33 WpHG) | direkt zugerechnet (§ 34 WpHG) |
|---|---|---|---|---|
| DE000A0JQ5U3 | 387.979 | 4,55 % | 0 | 0,00 % |
| Summe | 387.979 | 4,55 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -
8) Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Mitteilungspflichtiger (3) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1).
9) Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG.
10) Sonstige Informationen: -
Stimmrechtsmitteilung vom 31. August 2018
1) Angaben zum Emittenten: Manz AG, Reutlingen, Deutschland
2) Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten.
3) Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Frau Laura Manz, Geburtsdatum: 03.07.1990
4) Namen der Aktionäre: siehe 3)
5) Datum der Schwellenberührung: 28. August 2018
6) Gesamtstimmrechtsanteile
| Summe Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil in % | Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Anteil in % | Gesamtzahl Anteile des Emittenten (Summe 7.a. + 7.b.) | |
|---|---|---|---|---|---|
| neu | 7.744.088 | 5,16 % | 0,00 % | 0,00 % | 5,16 % |
| letzte Mitteilung | / | / | / | / | / |
7) Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
| ISIN | absolut | in % | direkt zugerechnet (§ 33 WpHG) | direkt zugerechnet (§ 34 WpHG) |
|---|---|---|---|---|
| DE000A0JQ5U3 | 399.879 | 5,16 % | 0 | 0,00 % |
| Summe | 399.879 | 5,16 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -
8) Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Mitteilungspflichtiger (3) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1).
9) Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG.
10) Sonstige Informationen: -
8. Janus Henderson Investors (Stimmrechtsanteil 3,12 %)
Janus Henderson Investors hält zum 31.12.2023 3,12 % Stimmrechtsanteile. Das entspricht 266.534 von 8.542.574 Stimmrechten.
Stimmrechtsmitteilung vom 12. Juli 2021
1) Angaben zum Emittenten: Manz AG, Reutlingen, Deutschland
2) Grund der Mitteilung: Freiwillige Konzernmeldung aufgrund einer Konzernumstruk- turierung.
3) Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Janus Henderson Group Plc, St. Helier, Jersey
4) Namen der Aktionäre: TR European Growth Trust Plc
5) Datum der Schwellenberührung: 1. Juli 2021
6) Gesamtstimmrechtsanteile
| Summe Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil in % | Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Anteil in % | Gesamtzahl Anteile des Emittenten (Summe 7.a. + 7.b.) | |
|---|---|---|---|---|---|
| neu | 7.748.632 | 3,44 % | 0,00 % | 0,00 % | 3,44 % |
| letzte Mitteilung | / | 3,13 % | / | 0,00 % | 3,13 % |
7) Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
| ISIN | absolut | in % | direkt zugerechnet (§ 33 WpHG) | direkt zugerechnet (§ 34 WpHG) |
|---|---|---|---|---|
| DE000A0JQ5U3 | 0 | 0,00 % | 266.534 | 3,44 % |
| Summe | 266.534 | 3,44 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -
8) Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen.
| Stimmrechte in % oder höher | Instrumente in % oder höher | Summe in % oder höher |
|---|---|---|
| Janus Henderson Group Plc | 0 % | 0 % |
| Janus Henderson UK (Holdings) Limited | 0 % | 0 % |
| Henderson Global Investors Limited | 3,44 % | 0 % |
9) Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG.
10) Sonstige Informationen: Die folgenden Unternehmen sind keine Tochtergesellschaften der Janus Henderson Group plc mehr und daher werden ihnen keine Stimmrechte mehr zugerechnet: Henderson Group Holdings Asset Management Limited; HGI Asset Management Group Limited, Henderson Global Group Limited, Henderson Holdings Group Limited, Henderson Global Investors (Holdings) Limited.
9. Universal-Investment-Gesellschaft mbH (Stimmrechtsanteil 2,98 %)
Universal-Investment-Gesellschaft mbH hält zum 31.12.2023 2,98 % Stimmrechtsanteile. Das entspricht 254.440 von 8.542.574 Stimmrechten.
Stimmrechtsmitteilung vom 26. Juni 2023
1) Angaben zum Emittenten: Manz AG, Reutlingen, Deutschland
2) Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten.
3) Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Deutschland
4) Namen der Aktionäre: siehe 3)
5) Datum der Schwellenberührung: 20. Juni 2023
6) Gesamtstimmrechtsanteile
| Summe Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil in % | Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Anteil in % | Gesamtzahl Anteile des Emittenten (Summe 7.a. + 7.b.) | |
|---|---|---|---|---|---|
| neu | 8.542.574 | 2,98 % | 0,00 % | 0,00 % | 2,98 % |
| letzte Mitteilung | / | 3,17 % | / | 0,00 % | 3,17 % |
7) Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
| ISIN | absolut | in % | direkt zugerechnet (§ 33 WpHG) | direkt zugerechnet (§ 34 WpHG) |
|---|---|---|---|---|
| DE000A0JQ5U3 | 0 | 0,00 % | 254.440 | 2,98 % |
| Summe | 254.440 | 2,98 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -
8) Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Mitteilungspflichtiger (3) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1).
9) Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG.
10) Sonstige Informationen: -
Stimmrechtsmitteilung vom 6. Juli 2021
1) Angaben zum Emittenten: Manz AG, Reutlingen, Deutschland
2) Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten.
3) Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Deutschland
4) Namen der Aktionäre: siehe 3)
5) Datum der Schwellenberührung: 1. Juli 2021
6) Gesamtstimmrechtsanteile
| Summe Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil in % | Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Anteil in % | Gesamtzahl Anteile des Emittenten (Summe 7.a. + 7.b.) | |
|---|---|---|---|---|---|
| neu | 7.748.632 | 3,17 % | 0,00 % | 0,00 % | 3,17 % |
| letzte Mitteilung | / | 2,98 % | / | 0,00 % | 2,98 % |
7) Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
| ISIN | absolut | in % | direkt zugerechnet (§ 33 WpHG) | direkt zugerechnet (§ 34 WpHG) |
|---|---|---|---|---|
| DE000A0JQ5U3 | 0 | 0,00 % | 245.939 | 3,17 % |
| Summe | 245.939 | 3,17 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -
8) Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen: Mitteilungspflichtiger (3) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1).
9) Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG: nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG.
10) Sonstige Informationen: -
Veröffentlichung über Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG vom 2. Juni 2023
1) Angaben zum Emittenten: Manz AG, Reutlingen, Deutschland
2) Art der Kapitalmaßnahme: Ausgabe von Bezugsaktien (§ 41 Abs. 2 WpHG) mit Datum des Inkrafttretens am 1. Juni 2023
3) Neue Gesamtzahl der Stimmrechte: 8.542.574
Ergebnis des Geschäftsjahres 2023
Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31.# ANLAGE 3a
MANZ AG, REUTLINGEN ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2023
| ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN | KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN | NETTOBUCHWERTE | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01. Jan 2023 | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | 31. Dez 2023 | 01. Jan 2023 | Zugänge | Abgänge | Zuschreibungen | 31. Dez 2023 | 31. Dez 2023 | 31. Dez 2022 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR |
| IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGEN | ||||||||||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 64.305.248,80 | 3.342.191,09 | 0,00 | 0,00 | 67.647.439,89 | 49.846.092,08 | 3.915.108,51 | 0,00 | 0,00 | 53.761.200,59 | 13.886.239,30 | 14.459.156,72 |
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 13.973.881,18 | 304.872,22 | 0,00 | 0,00 | 14.278.753,40 | 12.753.344,30 | 436.416,22 | 0,00 | 0,00 | 13.189.760,52 | 1.088.992,88 | 1.220.536,88 |
| 78.279.129,98 | 3.647.063,31 | 0,00 | 0,00 | 81.926.193,29 | 62.599.436,38 | 4.351.524,73 | 0,00 | 0,00 | 66.950.961,11 | 14.975.232,18 | 15.679.693,60 | |
| II. SACHANLAGEN | ||||||||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.725.189,72 | 421.310,40 | 379.830,18 | 0,00 | 2.526.330,30 | 1.390.211,72 | 75.014,58 | 0,00 | 0,00 | 1.465.226,30 | 1.061.104,00 | 334.978,00 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 18.718.258,17 | 2.848.889,25 | -2.090.707,79 | 0,00 | 19.476.439,63 | 16.397.237,47 | 271.784,16 | 0,00 | 0,00 | 16.669.021,63 | 2.807.418,00 | 2.321.020,70 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 8.543.457,55 | 261.512,94 | 0,00 | 366.053,31 | 8.438.917,18 | 7.578.175,55 | 446.013,94 | 365.684,31 | 0,00 | 7.658.505,18 | 780.412,00 | 965.282,00 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 1.937.328,04 | 1.710.877,61 | 0,00 | 3.648.205,65 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.648.205,65 | 0,00 |
| 28.986.905,44 | 5.469.040,63 | 0,00 | 366.053,31 | 34.089.892,76 | 25.365.624,74 | 792.812,68 | 365.684,31 | 0,00 | 25.792.753,11 | 8.297.139,65 | 3.621.280,70 | |
| III. FINANZANLAGEN | ||||||||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 29.049.395,12 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 29.049.395,12 | 884.000,00 | 7.075.911,05 | 0,00 | 0,00 | 7.959.911,05 | 21.089.484,07 | 28.165.395,12 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 3.593.271,82 | 3.924.760,31 | 0,00 | 0,00 | 7.518.032,13 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 7.518.032,13 | 3.593.271,82 |
| 3. Beteiligungen | 36.164.880,40 | 5.859.669,88 | 0,00 | 11.699.377,86 | 30.325.172,42 | 24.245.265,11 | 375.000,00 | 0,00 | 0,00 | 24.620.265,11 | 5.704.907,31 | 11.919.615,29 |
| 4. sonstige Ausleihungen | 2.036.480,45 | 991.389,41 | 0,00 | 0,00 | 3.027.869,86 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.027.869,86 | 2.036.480,45 |
| 70.844.027,79 | 10.775.819,60 | 0,00 | 11.699.377,86 | 69.920.469,53 | 25.129.265,11 | 7.450.911,05 | 0,00 | 0,00 | 32.580.176,16 | 37.340.293,37 | 45.714.762,68 | |
| 178.110.063,21 | 19.891.923,54 | 0,00 | 12.065.431,17 | 185.936.555,58 | 113.094.326,23 | 12.595.248,46 | 365.684,31 | 0,00 | 125.323.890,38 | 60.612.665,20 | 65.015.736,98 |
Anlage 4 Seite 1
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz AG vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Manz AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Manz AG beschrieben sind.
Reutlingen, den 17. Mai 2024
Der Vorstand der Manz AG
Martin Drasch
Manfred Hochleitner
Vorstandsvorsitzender