Skip to main content

AI assistant

Sign in to chat with this filing

The assistant answers questions, extracts KPIs, and summarises risk factors directly from the filing text.

Manz AG Annual Report 2023

Sep 24, 2024

273_rns_2024-09-24_550de211-398f-4f1a-afaa-8efc29e90030.html

Annual Report

Open in viewer

Opens in your device viewer

Finanzbericht: 34899282

Manz AG

Reutlingen

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bedeutung

Unser Claim

Manz gestaltet den Wandel. Deshalb bekommt unser Claim ein neues Gesicht. Abgeleitet aus einer technischen Konstruktionszeichnung entsteht ein Pfeil mit drei "Gelenken", der genau wie Manz energiegeladen und richtungsweisend ist - als Vorreiter im Maschinen- und Anlagenbau.

Das neue Design bringt die Dynamik und Innovationskraft von Manz zum Ausdruck und wird mit einer von künstlicher Intelligenz geschaffenen Bildwelt unterstützt. Diese neue Visualität des Claims soll die international ausgespielten Manz-Medien zukünftig neu aufladen und ein Zeichen setzen für die Technik und Produktion von morgen.

ENGINEERING TOMORROW'S PRODUCTION

ENGINEERING:

Dreh- und Angelpunkt ist unser Engineering. Das spiegelt sich im mittleren "Gelenk" mit Manz-Logo wider. Wir denken Technologie neu. Gemeinsam mit Ihnen. Unsere Systeme sind skalierbar, flexibel und automatisiert.

TOMORROW'S:

Die Welt bewegt sich schnell. Wir uns mit ihr. Deshalb steht das "Gelenk" ganz oben für die Zukunft in unserer Visualisierung. Als Vordenker ist es unser Anspruch, Herausforderungen von morgen effizient und in Perfektion zu lösen. Grün und elektrisch, smart und digital.

PRODUCTION:

Best-in-Class-Produktionslösungen für die globalen Megatrends Elektromobilität und Digitalisierung - das ist die dritte Komponente unserer Visualisierung der Mission von Manz.

Die Manz-Gruppe

auf einen Blick

Finanzkalender 2024

scrollen

02. Juli 2024 Ordentliche Hauptversammlung 2024, Filderstadt
06. August 2024 6-Monatsbericht 2024
02.-03. September 2024 Herbstkonferenz equityforum, Frankfurt
07. November 2024 Quartalsmitteilung 3. Quartal 2024
18.-19. November 2024 Winter 1on1-Summit, virtuell
25.-27. November 2024 Deutsches Eigenkapitalforum, Frankfurt

Konzernergebnisse im Überblick

scrollen

(in Mio. EUR) 2023 2022 Veränderung

in %
Umsatz 249,2 251,0 -0,7 %
Gesamtleistung 268,1 281,8 -4,9 %
EBITDA 14,6 8,0 +83,2 %
EBITDA-Marge (in %) 5,5 2,8 +2,7 pp
EBIT 2,9 -4,2 n/​a
EBIT-Marge (in %) 1,1 -1,5 +2,6 pp
EBT -1,4 -7,7 +82,1 %
Konzernergebnis -2,4 -12,1 +80,4 %
Ergebnis je Aktie, unverwässert (in EUR) -0,28 -1,42 +80,3 %
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit -23,9 -2,3 -946,4 %
Cashflow aus Investitionstätigkeit 2,5 -22,3 +111,3 %
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 18,4 22,4 -17,9 %

scrollen

31.12.2023 31.12.2022 Veränderung

in %
Bilanzsumme 278,6 335,4 -16,9 %
Eigenkapital 99,7 102,3 -2,5 %
Eigenkapitalquote (in %) 35,8 30,5 +5,3 pp
Finanzschulden 66,1 44,3 +49,2 %
Liquide Mittel 30,2 33,6 -10,0 %
Nettoverschuldung 35,8 10,7 +234,6 %

Umsatz

(in Mio. EUR)

EBITDA

(in Mio. EUR)

EBIT

(in Mio. EUR)

EBIT nach Geschäftsbereichen 2023

(in Mio. EUR)

Umsatz nach Segmenten 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Umsatz nach Regionen 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Manz -

Engineering Tomorrow ́s Production

Wir entwickeln als Hightech-Maschinenbauunternehmen für unsere Kunden Best-in-Class-Produktionslösungen für Lithium-Ionen-Batterien sowie für elektronische Komponenten und Geräte. Damit sind wir ein innovativer Wegbereiter für die globalen Megatrends Elektromobilität und Digitalisierung.

Unsere Unternehmensgruppe deckt mit den beiden Segmenten Mobility & Battery Solutions und Industry Solutions die gesamte Bandbreite moderner Produktionslösungen ab: von kundenspezifischen Einzelmaschinen über standardisierte Module und Anlagen bis hin zu schlüsselfertigen Linien für die effiziente Massenproduktion. Dabei profitieren unsere Kunden von einer hohen Ressourceneffizienz mit höherem Durchsatz und kürzerer Time-to-Market. Technologisch nutzen wir unsere langjährige Kompetenz in den Bereichen Automation, Laserbearbeitung, Nasschemie und Inspektionssysteme, die wir in unserer mehr als 35-jährigen Unternehmensgeschichte erworben und kontinuierlich ausgebaut haben.

Wir adressieren mit unseren erstklassigen Produktionslösungen attraktive Märkte, die von Megatrends angetrieben werden und sich durch ein nachhaltiges Wachstum auszeichnen. Diese Chancen wollen wir konsequent nutzen. Dabei setzen wir im Rahmen unserer Wachstumsstrategie insbesondere auf die Entwicklung von Spitzentechnologien, Partnerschaften mit Branchenführern und Realisierung von Skaleneffekten durch den modularen Aufbau unserer Produktionsanlagen.

Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. "Investorinnen und Investoren" oder "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter * "). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Historie

der Manz-Gruppe

scrollen

Manz, GROB-WERKE und Dürr schließen einzigartige europäische Kooperation im Bereich der Produktionstechnologie für Lithium-Ionen-Batterien 2022
Übernahme von Arcotronics in Italien: Ausbau des Technologieportfolios zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien 2014
Entwicklung der modularen Montageplattform "Light Assembly" für elektronische Produkte 2012
Einstieg in Markt für Lithium-Ionen-Batterien 2009
Übernahme von F&E- sowie Produktionsstandorten in der Slowakei, Taiwan und China 2008
IPO im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse 2006
Gründung der Manz Hungary Kft. 2004
Erstes Automationssystem für vollständig automatisierte Produktionslinie von kristallinen Solarzellen 2000
Erste Lieferung einer Automationslösung für FPD-Industrie nach Asien 1997
Gründung der Manz Automatisierungstechnik GmbH durch Dieter Manz 1987

An unsere Aktionäre

Brief des Vorstands

Sehr geehrte Aktionäre,

im Geschäftsjahr 2023 war die Entwicklung unserer Märkte deutlich von Faktoren geprägt, die wir nicht oder nur bedingt beeinflussen konnten. Die weltweit sehr unsichere ökonomische Entwicklung, insbesondere vor dem Hintergrund rapide steigender Zinsen und politischer Unwägbarkeiten wie dem anhaltenden Krieg in der Ukraine sowie der Befürchtung zunehmender Spannungen im südchinesischen Meer, hat bei unseren Kunden zu Investitionszurückhaltung und Verschiebungen von Neuinvestitionen geführt. Dies ändert jedoch nichts an unserer Überzeugung, dass wir uns unverändert in nachhaltigen Wachstumsmärkten bewegen, dass die Wachstumstrends in den von uns adressierten Industrien intakt sind und wir davon in einem gesamtwirtschaftlich herausfordernden Umfeld 2024 mit unseren Best-in-Class-Lösungen profitieren können.

Mit Blick auf die Kennzahlen des vergangenen Geschäftsjahres können wir jedoch nicht zufrieden sein. So blieben wir 2023 mit einem Umsatz von knapp 250 Mio. EUR leicht unter dem Umsatzniveau des Vorjahres und konnten das gesteckte Ziel eines Umsatzwachstums im unteren zweistelligen Prozentbereich nicht erreichen. Bei Betrachtung der Umsatzverteilung auf unsere beiden Segmente entfielen 91,1 Mio. EUR auf das Segment Mobility & Battery Solutions und 158,0 Mio. EUR auf das Segment Industry Solutions.

Unsere Ergebnisprognose einer EBIT-Marge im unteren einstelligen Prozentbereich konnten wir mit einem EBIT von knapp 3 Mio. EUR halten. Damit haben wir uns unterm Strich in einem schwierigen Umfeld durchaus respektabel geschlagen. Dennoch wissen wir, dass Manz mehr kann. Und wir wissen auch, dass wir mit der Verschiebung der Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses das Vertrauen von Ihnen, unseren Aktionärinnen und Aktionären, in unser Unternehmen stark belastet haben. Wir bitten Sie jedoch um Verständnis dafür, dass in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten die Bewertung der Projekte, die unserer Planung zugrunde liegen, mehr Zeit in Anspruch nehmen kann, als dies unter normalen Umständen der Fall wäre. Wir werden unser Bestes geben, mit solider Arbeit Ihr Vertrauen in die Leistungsfähigkeit von Manz wieder aufzubauen.

Die Voraussetzungen dafür sind unverändert gut: Wir verfügen über eine exzellente Marktposition und sind mit unseren erstklassigen Produktionslösungen für Lithium-Ionen-Batterien sowie elektronische Komponenten und Geräte eines der führenden Unternehmen. Mit einer hervorragenden Prozess- und Ressourceneffizienz bieten wir unseren Kunden klare Wettbewerbsvorteile. Die Megatrends Elektrifizierung und Digitalisierung werden unser Wachstum mittel- bis langfristig antreiben. Unsere Zielmärkte wachsen bis zum Ende des Jahrzehnts mit im Schnitt über 10 % pro Jahr. Jetzt liegt es an uns, dieses Potenzial zu heben. Wir wollen profitabel wachsen. Dabei setzen wir insbesondere auf die Nutzung von Spitzentechnologien, Kooperationen mit starken Partnern und die Realisierung von Skaleneffekten durch modulare Produktionsanlagen.

Im Geschäftsjahr 2024 wollen wir wieder einen Schritt nach vorne machen. Wir rechnen entsprechend bei allen relevanten Kennzahlen mit Wachstum. Konkret heißt das: Wir gehen von einer Umsatzsteigerung im mittleren einstelligen Prozentbereich für den Konzern aus, im Segment Mobility & Battery Solutions sogar von einer Steigerung im unteren zweistelligen Prozentbereich. Das Segment Industry Solutions wird unseren Erwartungen zufolge im unteren einstelligen Prozentbereich wachsen. Die EBIT-Marge wird sowohl im Konzern als auch in beiden Segmenten im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich liegen.

Diese Ziele können wir nur mit einer qualifizierten und motivierten Belegschaft erreichen. Wir möchten uns an dieser Stelle daher sehr herzlich bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement und ihre enorme Leistungsbereitschaft im zurückliegenden Geschäftsjahr bedanken.

Engineering tomorrow's production - wir machen unsere Kunden wettbewerbsfähig. Das ist auch 2024 unverändert unser Anspruch! Wir würden uns freuen, wenn Sie, liebe Aktionäre, uns auf diesem Weg weiterhin begleiten würden und danken für Ihre bisherige Treue.

Der Vorstand

Martin Drasch

Manfred Hochleitner

Die Manz-Aktie

Kursentwicklung

Die Aktie von Manz startete mit einem Eröffnungskurs von 20,55 EUR (Xetra) in das Börsenjahr 2023 (Jahresschlusskurs Xetra am 30. Dezember 2022: 21,15 EUR). Nach deutlich positiver Kursentwicklung in den ersten Wochen des Jahres pendelte der Kurs unserer Aktie bis Ende April ohne klare Richtung innerhalb einer Bandbreite von 21,00 bis 25,00 EUR (Xetra). Der Jahreshöchstkurs wurde am 25. April mit 25,75 EUR (Xetra) erreicht. In den Folgemonaten wirkten sich die zunehmenden Unsicherheiten über die weitere konjunkturelle Entwicklung überproportional auf den Kursverlauf der Manz-Aktie aus. Entsprechend sank der Kurs auf das Jahrestief von 8,21 EUR (Xetra), das am 1. November 2023 markiert wurde. Etwas Rückenwind erhielt der Aktienkurs durch die Veröffentlichung der guten Geschäftszahlen für die ersten neun Monate 2023, die Anfang November veröffentlicht wurden, sodass der Schlusskurs am 29. Dezember 2023 bei 12,40 EUR (Xetra) lag. Gegenüber dem Jahresschlusskurs 2022 entspricht dies jedoch noch immer einem Rückgang von 41,4%. Die Marktkapitalisierung lag damit am Ende des Berichtszeitraums auf Basis der Gesamtzahl der Aktien von 8.542.574 Stück bei rund 105,9 Mio. EUR. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Gesamtzahl der Aktien im Vergleich zum Vorjahr durch die Ausgabe von Bezugsaktien im Vergleich zum Vorjahr um 2.288 Aktien erhöht hat.

Manz - SDAX - TecDAX 01.01.2023-31.12.2023

Stammdaten und Kennzahlen zur Aktie

scrollen

WKN A0JQ5U
Börsenkürzel M5Z
Handelssegment Regulierter Markt (Prime Standard)
Art der Aktien Auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1,00 EUR
Grundkapital 8.542.574 EUR
Erstnotiz 22. September 2006
Erstausgabepreis 19,00 EUR
Aktienkurs zum Beginn der Berichtsperiode * 20,55 EUR
Aktienkurs zum 31.12.2023 * 12,40 EUR
Prozentuale Veränderung in der Berichtsperiode -41,4 %
Periodenhoch 25,75 EUR
Periodentief 8,21 EUR

* jeweils Schlusskurse des XETRA Handelssystems der Deutschen Börse AG

Aktionärsstruktur

Größter Aktionär von Manz ist nach wie vor Dieter Manz, Gründer und Aufsichtsratsmitglied des Unternehmens. Er hält mit seiner Familie insgesamt 22,7 % (2022: 22,7 %) der Aktien der Gesellschaft. Darüber hinaus sind zum 31. Dezember 2023 auf Basis veröffentlichter Stimmrechtsmitteilungen folgende Investoren an der Manz-Gruppe beteiligt: Die Shanghai Electric Germany Holding GmbH mit 17,8% (2022: 17,9 %), die DaimlerTruckAG mit 9,1 % (2022: 9,1 %), die Investmentgesellschaft Invesco Ltd. mit 4,9 % (2022: 5,9 %) sowie die Janus Henderson Group Plc mit 3,1 % (2022: 3,1 %) und die Universal Investment GmbH mit 3,0 % (2022: 3,2 %). Der Streubesitz betrug damit zum Stichtag bei 39,4 % (2022: 38,4 %). Nach Ablauf des Geschäftsjahres teilte die Invesco Ltd. im Januar 2024 mit, dass sie ihre Beteiligung vollständig veräußert hat. Im gleichen Zeitraum meldete Merrill Lynch International den Erwerb von 4,3 % (2023: 0 %) der Aktien von Manz.

Aktionärsstruktur

* davon direkt (§ 33 WpHG): 9,1 %, davon zugerechnet (§ 34 WpHG): 13,6 %

Investor Relations

Manz misst dem aktiven Dialog mit Aktionären, institutionellen Investoren, Analysten und Finanzjournalisten einen hohen Stellenwert bei und pflegte auch im abgelaufenen Geschäftsjahr einen kontinuierlichen, proaktiven Informationsaustausch. Neben den zahlreichen direkten und indirekten Kontakten mit unseren Aktionärinnen und Aktionären hat die Manz im vergangenen Jahr an 6 Kapitalmarktkonferenzen im In- und Ausland teilgenommen. Durch das regelmäßige Angebot von Telefonkonferenzen mit Webcast zur Veröffentlichung der Finanzberichte sowie Audio-Replays als Online-Angebot auf der Unternehmenswebsite, trägt Manz zu einer größtmöglichen Transparenz ihrer Kapitalmarktkommunikation für alle bestehenden und potenziellen Investoren bei. Darüber hinaus veranstaltete Manz unter Beteiligung beider Vorstände im Oktober 2023 einen sehr gut besuchten Capital Markets Day in Reutlingen und Tübingen. Zentrale Informationsplattform für unsere Anleger bleibt die Website. Hier stehen alle wichtigen Veröffentlichungen wie Geschäfts- und Halbjahresfinanzberichte, Zwischenmitteilungen, Präsentationen und sonstige Publikationen online und zum Download zur Verfügung. Darüber hinaus sind dort alle wichtigen Finanzmarkttermine und Ansprechpartner aufgeführt.

Die Anzahl der Analysten, die über Manz berichten, lag mit drei auf Vorjahresniveau. Die Banken und Investmenthäuser, die unser Unternehmen beobachten und analysieren, sind unverändert Pareto Securities, Stifel Europe und das Bankhaus Metzler. Ihr durchschnittliches Kursziel für die Manz-Aktie lag zum Jahresende bei 16,33 EUR. Zwei Analysten empfahlen die Aktie zu halten, ein Analyst riet zum Kauf der Manz-Aktie.

Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung des Jahres 2023 fand am 4. Juli 2023 wieder als Präsenzveranstaltung statt, nachdem sie in den Vorjahren pandemiebedingt als virtuelle Veranstaltung durchgeführt werden musste. Rund 150 Aktionärinnen und Aktionäre konnten sich persönlich über die Entwicklung der Gesellschaft informieren und ihre Fragen an den Vorstand stellen. Auf der Tagesordnung standen neben der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023, die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals IV und eine Satzungsänderung zur künftigen Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen. Allen Tagesordnungspunkten stimmten die Aktionärinnen und Aktionäre mit großer Mehrheit zu. Die Präsenz lag bei rund 55,7% des stimmberechtigten Grundkapitals (2022: 63,8%).

Die ordentliche Hauptversammlung 2024 findet am 2. Juli 2024 statt.

Finanzkalender 2024

scrollen

02. Juli 2024 Ordentliche Hauptversammlung 2024, Filderstadt
06. August 2024 6-Monatsbericht 2024
02.-03. September 2024 Herbstkonferenz equityforum, Frankfurt
07. November 2024 Quartalsmitteilung 3. Quartal 2024
18.-19. November 2024 Winter 1on1-Summit, virtuell
25.-27. November 2024 Deutsches Eigenkapitalforum, Frankfurt

DAS AUTO DER ZUKUNFT IST DIGITAL UND FÄHRT ELEKTRISCH

Mit zunehmender Digitalisierung und der rasanten Weiterentwicklung Richtung E-Mobilität steht die Automotive-Industrie vor großen Herausforderungen. Unser Anspruch ist es, als Entwicklungspartner und Wegbereiter diesen Fortschritt mitzugestalten.

Automotive & Elektromobilität

Engineering Tomorrow's Production

UNSERE AUFGABE:

DER E-MOBILITÄT ZUM DURCHBRUCH ZU VERHELFEN

Ende 2023 waren weltweit rund 42 Mio. Elektrofahrzeuge * zugelassen - etwa 50 % mehr als im Vorjahr.

* Plug-in-Hybride (PHEV), Elektro-Pkw (BEV), Brennstoffzellen-Fahrzeuge (FCEV) - Quelle EV-volumes.com

Intelligent, integriert und hoch innovativ

Unser besonderes Augenmerk liegt auf intelligenten und integrierten Produktionslösungen für unterschiedliche Komponenten in den Bereichen Automobilelektronik sowie dem klassischen und elektrischen Antriebsstrang.

Als Technologie- und Prozessexperte für die Automobilindustrie bündeln wir unsere Kompetenzen - etwa aus den Bereichen Bildverarbeitung, Messtechnik und Laserapplikationen - zu passgenauen und kundenspezifischen Produktionslösungen für:

scrollen

Batteriezellen und -module (Lithium-Ionen-Batteriefertigung)
Zellkontaktiersysteme
Batteriemanagementsysteme & Inverter
Displays
Elektronische Komponenten und Steuergeräte
Sensoren und Kameras für Assistenzsysteme

In unseren modularen Produktionslinien integrieren und kombinieren wir unterschiedlichste Technologien: von Montage, Ultraschallschweißen, Kleben und Löten bis hin zu Laserschweißen und automatisierten Funktionstests. So unterstützen wir OEMs und deren Zulieferer dabei, mit unseren Maschinen und Anlagen ihre Produktionsabläufe zu optimieren und effizienter zu gestalten.

Mit kreativem und innovativem Engineering arbeiten wir mit Hochdruck an neuen Produktionslösungen, die zur Steigerung von Leistungsparametern der Endprodukte und schlussendlich zur Kostenreduktion für die Automobilindustrie beitragen.

Expertise und Erfahrung in Technologiefeldern wie Automation, Montage, Laser und integrierten Prüfsystemen bündeln wir in wegweisenden Produktionslösungen für die Automotive-Industrie.

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionäre,

im Berichtsjahr 2023 haben sich die Welt und die Märkte, in denen sich Manz bewegt, deutlich und nachhaltig verändert. Zwar haben wir Corona mit den damit verbundenen massiven sozialen und wirtschaftlichen Folgeerscheinungen hinter uns gelassen, den größten Teil der Lieferkettenproblematik ebenfalls. Aus ökonomischer Sicht stieg jedoch, auch als Folge des Krieges in der Ukraine, die Inflationsrate in vielen Weltregionen in lange ungekannte Höhen, was eine Zinserhöhungsspirale seitens der relevanten Notenbanken nach sich zog. Dies verteuerte Neuinvestitionen und führte zu verzögerten Vergabeentscheidungen bei unseren Kunden. Trotz den damit verbundenen Herausforderungen zeigte sich die Entwicklung unseres Unternehmens, dank unserer starken Marktposition und des diversifizierten Geschäftsmodells, robust. Der Schwerpunkt der neu akquirierten Kundenprojekte in den beiden Divisionen Mobility & Battery Solutions und Industry Solutions lag bei Produktionslösungen für wesentliche Baugruppen im Zusammenhang mit der Elektromobilität - vom Inverter über die Lithium-Ionen-Batteriezelle bis hin zur kompletten Batterie-Modulmontage. Auch das Geschäft mit Anlagen zur Herstellung elektronischer Komponenten und für die Realisierung des innovativen Packaging-Verfahrens Fan-Out-Panel Level Packaging (FOPLP) in der Chipproduktion entwickelte sich zufriedenstellend.

Auch im Berichtsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend beraten sowie seine Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Dabei haben wir die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig wahrgenommen und uns von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Arbeit des Vorstands überzeugt. Der Aufsichtsrat hat die Organisation des Unternehmens mit dem Vorstand erörtert. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich zudem kontinuierlich über die strategische Ausrichtung des Unternehmens abgestimmt. In sämtliche Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft und den Konzern war der Aufsichtsrat eingebunden.

Während des gesamten Geschäftsjahrs 2023 standen der Vorstand und der Aufsichtsrat in einem vertrauensvollen und intensiven Austausch. Dabei ist der Vorstand seinen aus dem Gesetz und der Geschäftsordnung ergebenden Informationspflichten nachgekommen und unterrichtete uns regelmäßig, ausführlich und zeitnah in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen relevanten Maßnahmen und Ereignisse. Hierbei ging der Vorstand auch auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. Der Aufsichtsrat wurde somit stets über die Geschäftslage und -entwicklung, die beabsichtigte Geschäftspolitik, die kurz-, mittel- und langfristige Unternehmensplanung einschließlich der Investitions-, Finanz- und Personalplanung sowie die Rentabilität des Unternehmens, organisatorische Maßnahmen und die Konzernlage insgesamt informiert. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsfluss über die Risikolage und das Risikomanagement statt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf der Grundlage der Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität geprüft. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden bei der eigenverantwortlichen Wahrnehmung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von der Gesellschaft unterstützt. So wurden die Mitglieder im Berichtsjahr 2023 im Rahmen von Aufsichtsratssitzungen zu strategisch relevanten Technologiethemen fortgebildet. Ferner nahmen diese an Betriebsbesichtigungen in den Produktionsstandorten teil.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Das Geschäftsjahr 2023 war für Manz von der strategischen Fortentwicklung des Unternehmens in seinen einzelnen Geschäftsbereichen zur Erreichung des Ziels eines nachhaltig profitablen Geschäftsmodells geprägt. Die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage, die Kapazitätsauslastung und die Maßnahmen zur Verbesserung der Profitabilität sowie das Risikomanagement standen neben diesen und weiteren strategischen und operativen Themen regelmäßig im Mittelpunkt der Berichterstattung des Vorstands sowie der Kontrolle und beratenden Begleitung durch den Aufsichtsrat. Die Entwicklungen in den einzelnen Geschäftsbereichen und den wesentlichen Projekten stellten hierbei Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat dar.

Im Berichtsjahr 2023 fanden insgesamt vier turnusmäßige Sitzungen und fünf Abstimmungen im schriftlichen Verfahren statt, an denen stets sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats teilnahmen.

Inhaltlich standen bei den Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats insbesondere folgende Themen im Zentrum der Beratungen:

Am 14. Februar 2023 wurden im schriftlichen Umlaufverfahren einstimmig und ohne Stimmenthaltung, die Leistungskriterien für den nicht-finanziellen STI der Mitglieder des Vorstands der Manz AG für das Geschäftsjahr 2023 beschlossen.

Schwerpunkte der Sitzung vom 23. März 2023 waren der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022, die Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, die Planungen für das Geschäftsjahr 2023 sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers. Der Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 wurde mit dem Abschlussprüfer erörtert.

Außerdem erläuterte der Vorstand anhand des jährlichen Risikoberichts die wesentlichen Risiken bei Manz. Zudem stellte der Vorstand dem Aufsichtsrat den jährlichen Revisionsbericht für das Jahr 2022 dar. Ferner berichtete der Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung einschließlich des Auftragsbestands und der Aussichten in den einzelnen Geschäftsbereichen im laufenden Geschäftsjahr 2023. Hierbei ging der Vorstand insbesondere auf die bestehenden Herausforderungen zur Erreichung der Planungsziele ein, die im Wesentlichen im Inflation Reduction Act (IRA) gesehen werden, welcher die Re-evaluierung der Investitionsplanungen auf Seiten der Kunden zur Folge hat. Außerdem stellte der Vorstand den Compliance-Bericht 2022 vor. Es ergingen zudem Beschlüsse betreffend der Billigung von Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 als auch der Bestellung eines neuen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023. Der Aufsichtsrat legte zudem auf Basis der ermittelten Zielerreichung die Vergütung hinsichtlich der kurzfristigen variablen Vergütungskomponenten der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 fest.

In der Sitzung vom 4. Mai 2023 stand die Berichterstattung des Vorstands über die aktuelle Liquiditäts- und Finanzlage, die Geschäftsentwicklung und den Auftragseingang sowie die Planzahlen im Vordergrund. In diesem Zusammenhang besprachen wir insbesondere erneut die Entwicklung in den einzelnen Geschäftsbereichen und ihre Profitabilität sowie den Stand wesentlicher Projekte. Der Aufsichtsrat verabschiedete die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung 2023. Außerdem stimmte der Aufsichtsrat dem Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 zu. Ferner wurde die Anpassung des bedingten Kapitals II und einhergehende Änderung der Satzung der Manz AG beschlossen.

Am 21. Mai 2023 wurde die Ausübung der Bezugsrechte aus der Tranche 2019 der Performance Shares im schriftlichen Umlaufverfahren gebilligt.

In der Sitzung vom 25. Juli 2023 berichtete der Vorstand über die Finanz- und Ertragslage sowie die Geschäftsentwicklung. Der Vorstand berichtete über den aktuellen Stand in wesentlichen Projekten sowie die Vertriebsaktivitäten und den Auftragseingang in den einzelnen Geschäftsbereichen. Der Vorstand erläuterte dabei die Herausforderungen, die in der Zurückhaltung der Kunden bei ihren Investitionsentscheidungen zu sehen sind. Darüber hinaus erhielt der Aufsichtsrat einen Bericht über die Liquidität von Manz sowie Optionen zur Finanzierung des Konzerns. Der Aufsichtsrat stimmte der Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2023 als Präsenzversammlung zu.

Zur Absicherung der Liquiditätssituation der Manz-Gruppe stimmte der Aufsichtsrat am 30. Oktober 2023 im schriftlichen Verfahren dem Verkauf der Anteile an der Custom Cells Holding GmbH zu.

Am 30. Oktober 2023 hat der Aufsichtsrat im schriftlichen Verfahren den Beschluss des Vorstands gebilligt, Bezugsrechte (Performance Shares) zum Erwerb von Aktien von Manz auf der Grundlage des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2023 beschlossenen Manz Performance Share Plans 2023 gelten die vorliegenden Planbedingungen auszugeben.

In der letzten Sitzung des Berichtsjahrs am 27. November 2023 berichtete der Vorstand erneut über die aktuelle Finanz- und Ertragslage sowie die Geschäftsentwicklung und den Auftragsbestand in den einzelnen Geschäftsbereichen. Auf der Grundlage der Prüfung der Einhaltung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex durch die Manz AG verabschiedete der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG.

Am 18. Dezember 2023 wurde im Rahmen einer Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren die Zustimmung zum Beschluss des Vorstands betreffend der Aufnahme eines Darlehens in Höhe von EUR 10,0 Millionen durch die Manz Italy Srl erteilt.

Die Arbeit im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats

Der aus drei Mitgliedern des Aufsichtsrats gebildete Prüfungsausschuss nahm im Geschäftsjahr 2023 bestimmte Überwachungsaufgaben wahr und bereitete die Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats insbesondere in den Bereichen Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Finanzen einschließlich Planung, Vorstandsangelegenheiten, Corporate Governance und Compliance vor. Ihm gehören Prof. Dr. Heiko Aurenz (Vorsitzender), Dieter Manz und Prof. Dr. Michael Powalla als Mitglieder an.

Im Berichtsjahr hielt der Prüfungsausschuss sieben Sitzungen ab, wobei hiervon fünf turnusmäßige Sitzungen und zwei außerplanmäßige Sitzungen darstellen. An fünf Sitzungen nahmen sämtliche Mitglieder des Prüfungsausschusses teil und zwei Sitzungen wurden als Hybrid-Sitzung, das heißt als Präsenzsitzung mit der Möglichkeit der Teilnahme in virtueller Form, durchgeführt.

Regelmäßige Arbeitsschwerpunkte bildeten die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie des internen Revisionssystems. Der Prüfungsausschuss behandelte den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022, den Halbjahresbericht zum 30. Juni 2023, die Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2022, die Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung 2023 sowie den jährlichen Risikobericht.

Der Prüfungsausschuss empfahl dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zur Wahl vorzuschlagen. Er erteilte den Prüfungsauftrag an den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023, bestimmte die Prüfungsschwerpunkte und legte dessen Honorar fest. Er überwachte die Auswahl, die Qualität der Abschlussprüfung, insbesondere die Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers, sowie die vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen. Im Rahmen der Vorbereitung bzw. der Durchführung der Abschlussprüfung tauschte sich der Prüfungsausschuss regelmäßig ohne den Vorstand mit dem Abschlussprüfer aus. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses tauschte sich außerhalb der Sitzungen regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und berichtete dem Ausschuss hierüber.

Gegenstand der Beratungen waren ferner die aktuelle Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage einschließlich des Auftragsbestands, der Status wesentlicher Projekte sowie strategische Maßnahmen zur strukturellen Fortentwicklung der Manz-Gruppe. Der Prüfungsausschuss beriet zusammen mit dem Vorstand zudem insbesondere über F&E-Projekte, Maßnahmen zur Reduzierung von Kosten, die Finanzierung, die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, den aktuellen Stand der Projekte CIGSlab und CIGSfab, die Planungen für die Geschäftsjahre 2023 und 2024, die Organisationsstruktur der Manz-Gruppe sowie die Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen.

Interessenkonflikte

Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über deren Behandlung die Hauptversammlung zu informieren ist, sind nicht aufgetreten.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2023 eingehend mit der Weiterentwicklung der Corporate Governance befasst und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex behandelt. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, wonach die Gesellschaft den Empfehlungen des Kodex mit wenigen Ausnahmen entspricht und entsprechen wird. Die Entsprechenserklärung vom November 2023 ist auf der Internetseite der Manz AG dauerhaft öffentlich zugänglich.

Jahres- und Konzernrechnungslegung für das Geschäftsjahr 2023

Die ursprünglich für den 28. März 2024 angekündigte Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 und die für den 26. März 2024 terminierte Bilanzsitzung des Aufsichtsrats mussten verschoben werden, da die der Planung zu Grunde liegenden Bewertungen geplanter Projekte nicht abgeschlossen waren. Insbesondere waren für die sich daraus ergebenden zukünftigen Ergebnis- und Liquiditätseffekte weitere Analysen, Maßnahmen und Gespräche erforderlich. Der Vorstand hat hierzu am 25. März 2024 eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht und in der Folgezeit dem Prüfungsausschuss laufend über den aktuellen Status der Schließung der noch offenen Punkte berichtet.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 sowie der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden vom Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns, der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die genannten Unterlagen sind uns vom Abschlussprüfer zur Verfügung gestellt worden. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzernlageberichtsowie den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht unter Einbeziehung der den Mitgliedern des Aufsichtsrats vor der Sitzung übersandten Prüfungsberichte des Abschlussprüfers geprüft. Im Rahmen einer Vorprüfung wurden die genannten Abschlüsse und Berichte ausführlich behandelt. In der Sitzung des Prüfungsausschusses und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 17. Mai 2024 hat der Vorstand die Abschlüsse der Manz AG und des Konzerns in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend erläutert. Der Abschlussprüfer berichtete in der Sitzung des Prüfungsausschusses und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Er berichtete ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess. Ferner berichtete der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat über seine eigene Prüfung der Rechnungslegung und der Konzernrechnungslegung von Manz, seine Diskussionen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer sowie seine Überwachung des Rechnungslegungsprozesses.

Nach Prüfung und Diskussion des Jahresabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts, des Konzernabschlusses sowie des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts nebst der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats sind daher keine Einwendungen zu erheben. Mit Beschluss vom 17. Mai 2024 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2023 gebilligt. Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2023 ist damit festgestellt.

Veränderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat

Die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats blieb im Geschäftsjahr 2023 unverändert.

Dank und Anerkennung

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die stets offene und konstruktive Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Auch danken wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz im vergangenen Geschäftsjahr 2023. Nicht zuletzt wollen wir uns auch bei Ihnen, werte Aktionäre, für das entgegengebrachte Vertrauen und die Bereitschaft bedanken, mit uns gemeinsam die Zukunft der Manz AG zu gestalten.

Reutlingen, den 17. Mai 2024

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Zusammengefasster Lagebericht

Wir haben den Konzernlagebericht gem. § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. Der Lagebericht wird daher als zusammengefasster Lagebericht bezeichnet. Die nicht inhaltlich geprüften Bestandteile setzen sich zusammen aus der zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung einschließlich weiterer Berichterstattung zur Corporate Governance, aus dem Nachhaltigkeitsbericht, der die nichtfinanzielle Konzernberichterstattung nach §315b Abs. 3 HGB enthält, und aus lageberichtsfremden Bestandteilen sowie aus allen Bezugnahmen auf diese Inhalte, die als ungeprüft gekennzeichnet sind. Soweit nichts anderes vermerkt ist, gelten die folgenden Informationen sowohl für den Konzern als auch für die Manz AG. Informationen, die sich nur auf die AG beziehen, sind als solche gekennzeichnet. Sie finden sich im Kapitel "Manz AG (HGB)".

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell

Die 1987 gegründete Manz AG, als Muttergesellschaft der Manz-Gruppe, ist eine börsennotierte deutsche Kapitalgesellschaft mit Sitz in Reutlingen. Als weltweit agierendes Hightech-Maschinenbauunternehmen entwickeln wir in unserer Unternehmensgruppe für unsere Kunden innovative Produktionslösungen für Lithium-Ionen-Batterien sowie für elektronische Komponenten und Geräte. Unser Produktportfolio umfasst die gesamte Bandbreite moderner Fertigungsanlagen: Von kundenspezifischen Einzelmaschinen für die Laborfertigung oder die Pilot- und Kleinserienproduktion über standardisierte Module und Anlagen bis hin zu schlüsselfertigen Linien für die effiziente Massenproduktion. Dabei konzentrieren wir uns auf nationale und internationale Kunden aus den Branchen Automobil & Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik und Energie. Unsere operativen Aktivitäten gliedern wir in die beiden Segmente Mobility & Battery Solutions sowie Industry Solutions. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Abschnitte "Konzernstruktur" und "Berichtssegmente".

Die Basis unserer Produktentwicklung bilden unsere langjährige Expertise und Know-how in der Automation, in der Laserbearbeitung, im Digitaldruck, bei Inspektionssystemen sowie in der Nasschemie. Rund um diese technologischen Kernkompetenzen bieten wir unseren Kunden zusätzlich zu unseren Produktionslösungen umfassende Dienstleistungen an: Von der Simulation und Fabrikplanung über die Prozess- und Prototypenentwicklung bis hin zu Kundenschulungen und After-Sales-Service. Darüber hinaus sind wir Entwicklungspartner von Industrieunternehmen und unterstützen als solcher den Prozess bis zur Marktreife neuer Technologien.

Standorte und Mitarbeiter

Die Manz-Gruppe verfügte zum 31. Dezember 2023 über sechs Produktions- und Entwicklungsstandorte in Deutschland, der Slowakei, Ungarn, Italien, Festland-China und Taiwan. Darüber hinaus bestehen zwei weitere Vertriebs- und Servicestandorte in Indien und in den USA. Der Vertrieb erfolgt durch ein zentral organisiertes Team internationaler Vertriebs- und Servicemitarbeiter, die zum Teil direkt an den Vertriebs-, Produktions- und Entwicklungsstandorten stationiert sind.

Mitarbeiterstruktur

Zum Geschäftsjahresende beschäftigten wir in der Gruppe insgesamt 1.435 Mitarbeitende - ein Minus von 3,8 % gegenüber dem Vorjahr. Dieser leichte Rückgang ist insbesondere auf die Anpassung unserer Kapazitäten auf die rückläufige Marktentwicklung an unseren asiatischen Standorten in China und Taiwan zurückzuführen. In Deutschland arbeiteten 33,7 % der Mitarbeitenden; 66,3 % waren an den ausländischen Standorten vertreten. Weitere Informationen zu unseren Mitarbeitenden enthält der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht außerhalb dieses Lageberichts. Dieser ist auf unserer Internetseite unter https:/​/​www.manz.com/​de/​unternehmen/​nachhaltigkeit/​ zur Einsicht verfügbar.

STANDORTE UND MITARBEITER

Standorte

scrollen

1 Deutschland Reutlingen, Tübingen Production, Sales & Service 4 Italien Sasso Marconi Production, Sales & Service 7 China Shanghai, Suzhou, Hongkong Production, Sales & Service
2 Ungarn Debrecen Production & Service 5 USA North Kingstown, Cupertino Sales & Service 8 Indien New Delhi Sales & Service
3 Slowakei Nove Mesto nad Vahom Production, Sales & Service 6 Taiwan Chungli Production, Sales & Service

Konzernstruktur

Die Manz AG ist direkt oder indirekt an 13 Gesellschaften beteiligt. Davon wurden 11 Unternehmen im vorliegenden Konzernabschluss vollkonsolidiert. Zwei Unternehmen werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Die folgende Darstellung zeigt eine Übersicht über die vollkonsolidierten Beteiligungen.

Vollkonsolidierte

Beteiligungen

Der vollständige Konsolidierungskreis der Manz-Gruppe wird im Konzernanhang im Abschnitt "Grundlagen der Rechnungslegung" dargestellt.

Berichtssegmente

Die operative Geschäftstätigkeit der Manz-Gruppe ist in die beiden Berichtssegmente Mobility & Battery Solutions sowie Industry Solutions gegliedert. Im Berichtssegment Mobility & Battery Solutions liegt der Fokus auf intelligenten Produktionslösungen für hocheffiziente Lithium-Ionen-Batterien. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erwirtschaftete das Unternehmen im Segment Mobility & Battery Solutions einen Umsatz von 91,1 Mio. EUR (2022: 92,3 Mio. EUR). Dies entspricht einem Umsatzanteil von rund 36,6% (2022: 36,8%). Im Berichtssegment Industry Solutions sind industrielle Montagelösungen zur Herstellung von Consumer Electronics, Leistungselektronik und weiteren Komponenten des elektrischen Antriebsstrangs sowie für Anlagen in der Halbleiter-Backend-Produktion, der Display-Fertigung und zur Realisierung des Chip-Packaging-Verfahrens Fan-Out-Panel Level Packaging (FOPLP) subsumiert. Dieses Segment erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 Umsatzerlöse in Höhe von 158,0 Mio. EUR (2022: 158,6 Mio. EUR), was einem Anteil von 63,4% (2022: 63,2%) am Gesamtumsatz entspricht.

Die beiden Segmente werden von den jeweiligen Segmentleitern eigenverantwortlich geleitet. Sie tragen die Ergebnisverantwortung und verantworten die entsprechenden Produkte und Services sowie die wesentlichen Prozesse Vertrieb, Projektmanagement, Inbetriebnahme und segmentspezifische Forschung und Entwicklung. Übergeordnete Funktionen wie zum Beispiel Corporate Engineering, strategischer Einkauf, Finanzen und Marketing werden von zentralen Serviceeinheiten am Unternehmensstammsitz in Reutlingen übernommen. Die Kontrolle der Segmentleitung und der operativen Entwicklung in den Segmenten erfolgt direkt durch den Vorstand der Manz AG. Hierzu dienen neben einem direkten, persönlichen Kontakt mit den Segmentleitern insbesondere regelmäßige Berichte und Management-Meetings.

Überblick Segmente, Industrien und Technologien

Informationen zur Entwicklung der Segmente im Geschäftsjahr 2023 enthält der Abschnitt "Segmentberichterstattung" im vorliegenden zusammengefassten Lagebericht.

Beschaffungs- und Absatzmärkte

Die Manz-Gruppe ist mit seinen beiden Berichtssegmenten international aktiv und vermarktet seine Produktionslösungen und zugehörige Serviceleistungen an zahlreiche Kunden. Besonders im Fokus stehen dabei Produktionsunternehmen aus den Branchen Automobil & Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik und Energie. Dabei besteht keine Abhängigkeit von einzelnen Branchen. So lag bei Betrachtung der 20 größten Kunden der Umsatzanteil von Kunden aus der Automobilindustrie im Geschäftsjahr 2023 bei rund 37 %, der Umsatzanteil von Kunden aus der Elektronikindustrie bei knapp 22 %. Der verbleibende Anteil setzte sich aus Umsätzen mit Kunden aus der Solarindustrie, der Unterhaltungselektronik sowie dem Bereich Auftragsfertigung zusammen.

Der Markt für innovative Produktionslösungen rund um Lithium-Ionen-Batterien sowie für elektronische Komponenten und Geräte ist durch ein fragmentiertes Wettbewerbsumfeld mit einem hohen globalen Wettbewerbsdruck gekennzeichnet. Während im Segment Mobility & Battery Solutions die Hauptwettbewerber aus dem asiatischen Raum kommen, steht Manz im Segment Industry Solutions mit seinem Produktportfolio für Montagelinien zur Herstellung von elektronischen Komponenten und Geräten im Wettbewerb mit zahlreichen deutschen und europäischen Anbietern.

In der Beschaffung aller notwendigen Materialien und Anlagenkomponenten arbeiten wir mit einem Netzwerk von rund 1.800 Lieferanten zusammen. Auch bei der Erbringung von Dienstleistungen u. a. im Bereich der Steuerungstechnik, Logistik oder Konstruktion setzen wir auf externe Dienstleister. Unsere Kunden profitieren dabei insbesondere von unserer international aufgestellten Einkaufsorganisation und der kostenoptimierten Beschaffung benötigter Teile unter anderem auch in Osteuropa und Asien.

Die Situation an den Beschaffungs- und Absatzmärkten unterliegt einer Vielzahl externer Faktoren, die Chancen und Risiken bieten können. Informationen hierzu können dem Abschnitt "Chancen- und Risikobericht" des vorliegenden zusammengefassten Lageberichts entnommen werden.

Strategie und Ziele

Manz verfolgt als Unternehmen ein klares Ziel: Wir wollen durch Nutzung von Spitzentechnologien, Partnerschaften mit Branchenführern und Realisierung von Skaleneffekten durch modulare Produktionsanlagen profitabel wachsen und dabei einen nachhaltigen Beitrag für die technologische Welt von morgen leisten.

Zur Erreichung dieses Zieles haben wir vier strategische Eckpfeiler identifiziert und definiert, die für unsere beiden Berichtssegmente uneingeschränkt gelten. Dabei haben wir stets im Blick, dass sich wirtschaftliche, technologische und rechtliche Rahmenbedingungen ändern. Aus diesem Grund führen wir eine umfassende kontinuierliche Überprüfung unserer zentralen Annahmen durch und diskutieren diese auch im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden Strategiemeetings.

Der erste strategische Eckpfeiler unserer nachhaltigen Wachstumsstrategie ist die kontinuierliche Entwicklung der Manz-Gruppe zu einem der führenden Anbieter von erstklassigen Produktionslösungen für Lithium-Ionen-Batterien sowie elektronischen Komponenten und Geräten und die Stärkung der erreichten Markt- und Wettbewerbsposition. Unsere Mitarbeitenden arbeiten mit ihrem exzellenten Know-how an innovativen Lösungen, um unseren Kunden einen klaren Wettbewerbsvorteil zu bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die Prozess- und Ressourceneffizienz mit einem höheren Durchsatz und einer kürzeren Markteinführungszeit. Dabei adressieren wir unterschiedliche Wachstumsindustrien, die stark von den Megatrends Elektrifizierung und Digitalisierung profitieren. Damit können wir Synergien schaffen und uns bietende Marktchancen konsequent nutzen. Unser Ansatz beruht dabei sowohl auf eigenen Entwicklungen als auch auf strategischen Kooperationen sowie dem Konzept des partnerschaftlichen Wachstums mit branchenführenden Unternehmen. Durch die Kombination der jeweiligen Stärken können wir durch gezielte Zusammenarbeit auch Lösungen für die gesamte Wertschöpfungskette anbieten. Gleichzeitig setzt die Manz AG als Entwicklungspartner auf langfristige Kundenbeziehungen, um so partnerschaftlich mit den Kunden an den Wachstumsmöglichkeiten der jeweiligen Branchen zu partizipieren.

Der kontinuierliche Ausbau der modularen Maschinenkonzepte mit dem Ziel, unsere Wettbewerbs- und Renditefähigkeit nachhaltig zu steigern, stellt den zweiten strategischen Eckpfeiler unserer Unternehmensstrategie da. Dies wollen wir erreichen, indem wir unseren Fokus auf die Entwicklung und den Bau standardisierter Funktionsbaugruppen inklusive Mechanik, Elektrik und Software sowie deren Wiederverwendung über Produktgruppen und Geschäftsbereiche hinweg, gelegt haben. Durch diese Standardisierung sind wir mit Hilfe unseres smartPRODUCTIONKITs in der Lage, die durch die Maschinen generierten Daten für den Anwender zur Verfügung zu stellen oder auch darüber hinaus spezifisch zu analysieren, fallweise auch unter Nutzung von KI-Methoden. So können produzierte Teile und Werkstückträger mittels selbst definierter Attribute und Eigenschaften, wie etwa QR- oder RFID-Codes, über den gesamten Produktionsprozess vollständig und lückenlos rückverfolgt werden. Die Datenauswertung erfolgt sowohl in Echtzeit als auch rückwirkend zur Ermöglichung von Industrial-Internet-of-Things-Anwendungen (IIoT) wie Predictive Maintenance.

Der dritte strategische Eckpfeiler für unser zukünftiges, rentables Wachstum ist die digitale Transformation der Industrie. Unter Einsatz neuer Methoden, wie digitalen Zwillingen, soll eine neue Generation von vollautomatisierten Produktionslinien entwickelt werden. Die Verwendung von künstlicher Intelligenz (KI) ermöglicht dabei eine innovative Art der Maschinensteuerung und Produktionskontrolle, mit dem Ziel einer selbstoptimierenden Fertigung.

Schließlich legen wir mit unserem vierten strategischen Eckpfeiler unseren Fokus auch auf externe Wachstumsmöglichkeiten. Um fortlaufend neue Zukunftstechnologien und Wachstumsfelder zu erschließen, verfolgen wir eine gezielte M&A-Strategie, die sowohl Mehrheits- als auch Minderheitsbeteiligungen an Unternehmen und Technologien weltweit umfasst. Dabei konzentrieren wir uns insbesondere auf Technologien, die zusätzliche Impulse für die Techno logie-, Produkt- und Marktentwicklung in den beiden Bereichen Elektrifizierung und Digitalisierung und damit für unser weiteres Wachstum geben.

Steuerung

Die Manz-Gruppe nutzt zur Unternehmenssteuerung ausgewählte Leistungsindikatoren, die die wesentlichen Aspekte unserer Unternehmensstrategie abdecken. Die monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Veränderungen der wesentlichen Kennzahlen gleichen wir im Rahmen eines Reportings mit den Vorjahres- und Planwerten ab.

Zu den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zählen sowohl auf Konzern- und Segmentebene als auch bei der Manz AG der Umsatz, der Auftragseingang, die EBITDA-Marge (definiert als der Anteil des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen an der Gesamtleistung) die EBIT-Marge (definiert als der Anteil des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) an der Gesamtleistung). Zusätzlich zählt auf Ebene des Konzerns und der Manz AG auch die Eigenkapitalquote (definiert als der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme) dazu.

Manz hat im Geschäftsjahr 2023 die Steuerungsgrößen überarbeitet. Neu im Vergleich zum Vorjahr ist der Auftragseingang, da dieser für das geplante Umsatz- und Ergebniswachstum ein essenzieller Indikator zur Unternehmenssteuerung ist. Entfallen ist dagegen das Gearing, welches mit einem Zielwert im unteren zweistelligen Prozentbereich definiert war. Dabei handelt es sich um eine Kapitalausstattungskennzahl, die das Verhältnis von Nettofinanzverschuldung zu Eigenkapital und Nettofinanzverschuldung wiedergibt. Für interne Steuerungszwecke spielt das Gearing nur noch eine untergeordnete Rolle; im Fokus stehen verstärkt die liquiden Mittel. Im Hinblick auf die Liquidität verweisen wir auf den Abschnitt "Risikobericht" Unterabschnitt "Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken einschließlich bestandsgefährdender Risiken". Aufgrund der vorliegenden bestandsgefährdenden Risiken arbeiten die Manz AG sowie die Tochtergesellschaften der Manz-Gruppe mit gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 erweiterten rollierenden Liquiditätsplanungen, um die Risiken aus verzögerten bzw. ausbleibenden Einzahlungen und anderen wesentlichen liquiditätswirksamen Sachverhalten zeitnah zu erkennen.

Für die finanziellen Leistungsindikatoren, die aus Sicht der Unternehmensführung am bedeutsamsten für die zukünftige, erfolgreiche Entwicklung sind, wurden die folgenden langfristigen (fünf Jahre), rollierenden strategischen Ziele definiert:

scrollen

Durchschnittliches jährliches Umsatzwachstum innerhalb einer Bandbreite von 15 bis 20 %
Durchschnittliches jährliches Wachstum des Auftragseingangs innerhalb einer Bandbreite von 15 bis 20 %
EBIT-Marge von mindestens 10 %
EBITDA-Marge von mindestens 15 %
Eigenkapitalquote innerhalb einer Bandbreite von 40 % und 60 %

Die mittelfristigen (zwei bis vier Jahre) Zielwerte hinsichtlich des jährlichen Umsatzwachstums liegen bei Betrachtung der Segmente innerhalb einer Bandbreite von 30 bis 50 %. Darin spiegelt sich vor allem der für diesen Zeitraum erwartete signifikante Anstieg der Investition unserer Kunden in den Ausbau von Produktionskapazitäten für Komponenten des elektrischen Antriebsstrangs, wie zum Beispiel Lithium-Ionen-Batterien, wider. Daraus resultierend wird ein deutlicher Anstieg der Auftragseingänge und damit in der Folge der Umsatzerlöse erwartet. Insbesondere im Rahmen der Kooperation mit Dürr und GROB sieht der Vorstand für das Unternehmen diesbezüglich sehr gute Wachstumschancen.

Steuerungsgrößen Manz-Gruppe

scrollen

2023 2022 * 2021
Umsatz (in Mio. EUR) 249,2 251,0 227,1
Auftragseingang (in Mio. EUR) 195,7 359,7 301,5
EBITDA-Marge (in %) 5,5 2,8 -2,3
EBIT-Marge (in %) 1,1 -1,5 -16,8
Eigenkapitalquote (in %) 35,8 30,5 30,9
Gearing (in %) - 10,5 15,0

Steuerungsgrößen Segment Mobility & Battery Solutions

scrollen

2023 2022 * 2021
Umsatz (in Mio. EUR) 91,1 92,3 82,0
Auftragseingang (in Mio. EUR) 65,2 115,0 153,3
EBITDA-Marge (in %) 4,1 -6,1 6,6
EBIT-Marge (in %) -0,5 -10,5 2,4

Steuerungsgrößen Segment Industry Solutions

scrollen

2023 2022 * 2021
Umsatz (in Mio. EUR) 158,0 158,6 145,1
Auftragseingang (in Mio. EUR) 130,4 244,7 148,2
EBITDA-Marge (in %) 6,4 9,3 -8,1
EBIT-Marge (in %) 2,2 5,1 -29,1

* Anpassung der Vorjahresposten: Die Avalprovisionen werden jetzt in den Finanzaufwendungen anstatt den sonstigen betrieblichen Aufwendungen dargestellt. Dementsprechend sind EBITDA-Marge und EBIT-Marge des Vorjahres angepasst.

Steuerungsgrößen Manz AG (HGB)

scrollen

2023 2022 2021
Umsatz (in Mio. EUR) 164,1 308,7 178,3
Auftragseingang (in Mio. EUR) 106,9 215,2 228,9
EBITDA-Marge (in %) 11,2 -12,4 -0,9
EBIT-Marge (in %) 8,3 -15,3 -4,4
Eigenkapitalquote (in %) 26,1 16,1 15,7

Die Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren im Berichtsjahr werden im Abschnitt "Wirtschaftsbericht" des vorliegenden zusammengefassten Lageberichts analysiert. Zusätzlich zu den finanziellen Leistungsindikatoren berücksichtigen wir auch vielfältige nicht steuerungsrelevante nichtfinanzielle Ziele, über die wir im Rahmen des gesonderten Nachhaltigkeitsberichts außerhalb dieses Lageberichts berichten. Dieser ist auf unserer Internetseite unter https:/​/​www.manz.com/​de/​unternehmen/​nachhaltigkeit/​ zur Einsicht verfügbar.

Forschung und Entwicklung

Für Manz als Hightech-Maschinenbauer spielte der Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) auch im Geschäftsjahr 2023 eine wichtige Rolle. Mit ihren über 600 Ingenieuren, Technikern und Naturwissenschaftlern an den verschiedenen Entwicklungsstandorten konzentriert sich die Manz-Gruppe auf die Entwicklung von Fertigungs-, Montage- und Handhabungstechnologien, integriert in modularisierte Einzelmaschinen, Anlagen und verkettete Systemlösungen. Das regelmäßig durchgeführte "R& D Council" stellt sicher, dass Entwicklungsaktivitäten abgestimmt sind und deren Ergebnisse unternehmensweit nutzbar gemacht werden.

Manz unterhält zahlreiche Kooperationen zu Forschungsinstituten, Universitäten und Hochschulen. So sind Vertreter des Unternehmens beispielsweise als Vorstandsmitglied im "Kompetenznetzwerk Lithium-Ionen-Batterien" (KLiB) oder als Beiratsmitglied in der "Batteries European Partnership Association" (BEPA) aktiv. Das Ziel ist jeweils, innerhalb der Europäischen Union die Voraussetzungen für den Aufbau einer europäischen Batterieproduktion zu schaffen.

Einen F&E-Schwerpunkt bildete auch im Jahr 2023 die Entwicklung neuer Technologien und Verfahren zur Herstellung von Batteriezellen und -modulen, die weit über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen und große Verbesserungen hinsichtlich Leistung, Sicherheit und Umweltschutz ermöglichen werden. Dieses Vorhaben wird durch das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland (BMWK) geförderte EuBatIn (European Battery Innovation) Projekt unterstützt. EuBatIn ist ein europäisches Konsortialförderprojekt (Important Project of Common European Interest "IPCEI") der EU-Kommission, welches 2021 gestartet wurde und auf eine Dauer von 7 Jahren ausgelegt ist. An dem Projekt sind die beiden Manz-Standorte in Deutschland und Italien beteiligt.

In diesem Zusammenhang wurde unter anderem eine innovative Lasertechnologie zum Verschweißen von Zellableitern entwickelt, das sogenannte Laser Tab Welding, und in 2023 in ersten Prototypenanlagen umgesetzt. Das Verfahren bietet im Vergleich zum bislang eingesetzten Ultraschallschweißen messbare Vorteile, zum Beispiel eine erhöhte Prozessstabilität und dadurch eine bessere Anlagenverfügbarkeit sowie eine maximale Flexibilität im Zelldesign ohne Werkzeugwechsel. Zudem ist Laserschweißen im Vergleich zum Ultraschallschweißen verschleißfrei und daher nahezu wartungsfrei. Der Prozess wurde zum Patent angemeldet. Dieses wurde in Deutschland bereits erteilt, im restlichen Europa und in den USA befindet es sich noch in der Zuteilung.

Ein weiteres Hauptaugenmerk lag auf Realisierung einer neuen Maschinengeneration zur Elektrolytbefüllung von Lithium-Ionen-Batteriezellen. Ziel war die Entwicklung eines effizienten und skalierbaren Konzeptes und die Möglichkeit des Transfers der Prozessparameter von der Kleinserie bis hin zur Massenproduktion. Der Reduktion der Ausschussrate und damit verbunden der Betriebskosten kam dabei gleichermaßen eine große Bedeutung zu wie der Steigerung der Effizienz der Zelle durch eine homogene Elektrolytverteilung. Auch dieser Prozess wurde zum Patent angemeldet, eine Zuteilung steht gegenwärtig noch aus.

Darüber hinaus war die Generierung von weiteren Anwendungsfällen für künstliche Intelligenz (KI) im Jahr 2023 ein wichtiger Bestandteil innerhalb der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der Manz-Gruppe, welcher sukzessive ausgebaut wird. Der Einsatz von KI bildet eine digitale Klammer um nahezu alle Prozess- und Automatisierungsvorhaben der Manz-Gruppe. Der Fokus liegt dabei auf dem Erkennen und maschinellen Lernen von Mustern und Regeln aus Daten in der Produktion, welche unter anderem zur Qualitätskontrolle mittels Bildanalyse und der Identifikation von Qualitätsanomalien dienen. Kunden von Manz profitieren aber auch von einer kontinuierlichen Prozessoptimierung durch die Identifikation kritischer Zustände und der daraus resultierenden Anpassung der Prozessparameter, einer verbesserten Wartung der Anlagen durch einen optimierten Wartungsplan beziehungsweise die vorausschauende Wartung sowie von einem optimierten Ressourceneinsatz hinsichtlich Energieeffizienz, Terminplanung und optimierter Lagerhaltung.

Insgesamt weist die Manz-Gruppe für den Berichtszeitraum eine Quote für Forschungs- und aktivierte Entwicklungsleistungen von 9,3 % aus (Vorjahr: 11,7 %). Der Rückgang, trotz gesunkener Gesamtleistung, ist durch den erhöhten Entwicklungsaufwand in einigen Kundenprojekten der Manz AG und damit weniger Entwicklungskapazität im IPCEI-Projekt begründet. Die Aktivierungsquote, d. h. der Anteil der aktivierten Entwicklungskosten an den gesamten F&E-Aufwendungen, liegt auf Vorjahresniveau bei 78,4 % (Vorjahr: 79,3 %). Die Investitionen in F&E belaufen sich auf 24,9 Mio. EUR und liegen aus den beschriebenen Gründen deutlich unter dem Vorjahresniveau von 33,0 Mio. EUR. Erhaltene Fördergelder sind hier jeweils bereits verrechnet.

Aus den bereits beschriebenen Gründen sank auch bei der Manz AG im Jahresabschluss die Quote für Forschung und Entwicklung von 10,0 % im Vorjahr auf 7,2 % im Jahr 2023. Die Aktivierungsquote belief sich hier auf 95,4 % in 2023 gegenüber 89,8 % im Vorjahr. Die Investitionen in F&E lagen im Jahresabschluss der Manz AG in 2023 bei 12,4 Mio. EUR (Vorjahr: 17,6 Mio. EUR).

Im Geschäftsjahr 2023 betrugen die aufwandswirksam verrechneten Forschungs- und Entwicklungskosten der Manz-Gruppe 9,4 Mio. EUR (Vorjahr: 11,6 Mio. EUR). Bei der Manz AG waren dies im Jahresabschluss 4,5 Mio. EUR gegenüber 2,0 Mio. EUR im Vorjahr.

Auch perspektivisch wird die Manz-Gruppe deutliche Akzente im F&E-Bereich setzen. Um die technologische Positionierung in den relevanten Zielmärkten und die Innovationskraft nachhaltig und langfristig zu festigen, strebt die Manz AG in ihren beiden Segmenten eine jährliche F&E-Quote von durchschnittlich 6 % an. Inklusive des Eigenanteils der Manz AG an den Entwicklungskosten im Rahmen des IPCEI-Projektes, liegt dieser Wert in den nächsten Jahren durchschnittlich bei rund 10 %.

Gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht

Der außerhalb des zusammengefassten Lageberichts gesondert veröffentlichte Nachhaltigkeitsbericht enthält die nichtfinanzielle Konzernerklärung und erfüllt auch die Anforderungen nach §§315c ff. HGB in Bezug auf die nichtfinanzielle Berichterstattung. Bei der Erstellung dieses Berichts orientieren wir uns an den Empfehlungen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) sowie den Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Der gesonderte Nachhaltigkeitsbericht ist auf unserer Internetseite unter https:/​/​www.manz.com/​de/​ unternehmen/​nachhaltigkeit/​ einzusehen und wird zusammen mit dem zusammengefassten Lagebericht im Unternehmensregister offengelegt.

DIE SPEICHERUNG VON ENERGIE IST EINES DER ZENTRALEN WACHSTUMSFELDER DER ZUKUNFT

Manz setzt mit seinem einzigartigen Technologieportfolio zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batteriezellen, -modulen und -systemen sowie Kondensatoren weltweit Standards.

Batterietechnologie

Engineering Tomorrow's Production

UNSER ANSPRUCH:

HÖCHSTE PRÄZISION BEI MAXIMALER PRODUKTIONSGESCHWINDIGKEIT

Die Gesamtkapazität der benötigten Lithium-Ionen-Batterien wird im Jahr 2030 weltweit rund 4,9 TWh betragen. *

* Quelle: Roland Berger

Energiewende, E-Mobility, Elektronikprodukte - ohne Batterien bewegt sich nichts

Die Herstellung von Batteriezellen stellt höchste Anforderungen an Präzision und Produktivität. Jeder einzelne Prozessschritt, z. B. Beschichten, Schneiden, Stapeln oder Wickeln, hat Einfluss auf die Leistungsparameter der Batterie.

Mit einem starken Partnernetzwerk und hocheffizienten, voll integrierten Produktionslösungen deckt Manz die gesamte Wertschöpfungskette zur Herstellung von Batteriezellen ab - von der gewickelten Knopfzelle über prismatische Zellen bis hin zu gestapelten Pouch-Zellen - und ermöglicht deren wirtschaftliche Fertigung.

Von der einzelnen Zelle bis zum kompletten Batteriesystem

Die Energiewende und E-Mobilität erfordern leistungsstarke Batteriekomplettsysteme. Neben unserem umfassenden Know-how in den Bereichen Prozesssteuerung, Automation und Lasertechnologie bieten wir unseren Kunden ausgereifte Produktionslösungen für alle Prozesse, die für die Montage von Batteriemodulen benötigt werden.

Mit unseren Lösungen begleiten wir unsere Kunden von der ersten Idee bis zum fertigen Produktionsprozess:

scrollen

Einzelmaschinen, z. B. für die Laborfertigung
Anlagen für Pilot- und Kleinserienfertigung
Schlüsselfertige Produktionslösungen für die Batteriezell- und modulfertigung

Von der Beschichtung bis hin zu Modulmontage decken wir, zusammen mit starken Partnern, alle Prozessschritte zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien ab.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliches Umfeld und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Konjunkturelles Marktumfeld

Die Weltkonjunktur hielt sich im Jahr 2023 trotz des Inflationsschocks und der deutlich gestrafften Geldpolitik zwar besser als erwartet, die wirtschaftliche Expansion verlief jedoch insgesamt moderat. Vor dem Hintergrund des inzwischen deutlichen Rückgangs der Inflation erwartet das Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel) voraussichtlich bereits im ersten Halbjahr 2024 Zinssenkungen. Eine konjunkturelle Belebung zeichnet sich derzeit jedoch noch nicht ab, da in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften eine hohe Unsicherheit über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bremsend wirken und finanzpolitische Impulse wegfallen. Insgesamt rechneten die IfW-Experten im Dezember 2023 für das Gesamtjahr 2023 mit einem Zuwachs der Weltwirtschaft um 3,1 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Vergleichswert im Vorjahr belief sich auf 3,3 %. In den USA erhöhte sich die Wirtschaftskraft 2023 gegenüber 2022 nach Angaben des IfW um 2,4% (Vorjahr: 1,9%). Das Bruttoinlandsprodukt in China konnte dem IfW zufolge 2023 um 5,4% zulegen (Vorjahr: 3,0%). Für die Europäische Union wird für 2023 ein Anstieg der Wirtschaftsleistung um 0,5 % erwartet (Vorjahr: 3,5 %). Auch die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland wurde im Jahr 2023 geprägt von den nach wie vor hohen Preisen auf allen Wirtschaftsstufen, die dämpfend auf die Konjunktur wirkten. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen aufgrund steigender Zinsen und einer geringeren Nachfrage aus dem In- und Ausland. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 war nach Angaben des Statistischen Bundesamtes um 0,3 % niedriger als im Vorjahr, in dem die gesamtwirtschaftliche Leistung noch um 1,8 % gewachsen war. Das BIP lag somit im Jahr 2023 um 0,7% über dem Wert von 2019, dem Jahr vor Beginn der Covid-19-Pandemie.

Maschinenbaubranche

Die anhaltende Flaute der globalen Konjunktur hinterlässt auch im Maschinen- und Anlagenbau zunehmend deutlichere Spuren. Zwar lief die Produktion nach Angaben des VDMA in den ersten zehn Monaten 2023 dank hoher Auftragsbestände und weniger Engpässe in den Lieferketten vergleichsweise gut und erreichte bis einschließlich Oktober ein reales Plus von 0,9 %. Nachdem die ersten beiden Quartale noch Wachstumsbeiträge lieferten, verfehlte die Maschinenproduktion im dritten Quartal jedoch das Vorjahresniveau bereits um 1,6%. Insgesamt ist die Produktion im Maschinen- und Anlagenbau in Deutschland nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Vergleich zum Vorjahr im Jahr 2023 um real 0,6 % gesunken (Vorjahr: +1,0 %). Die nominale Produktion erreichte zum Jahresende ein Niveau von geschätzt 254 Mrd. EUR (Vorjahr: 237 Mrd. EUR). Die Auftragseingänge im Maschinen- und Anlagenbau bleiben seit Jahresbeginn 2023 Monat für Monat hinter dem Vorjahr zurück - in Summe um real 12 % im Gesamtjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, wodurch auch die Auftragsbestände sanken.

Branchen der Kernsegmente

Mobility & Battery Solutions

Der Wandel der Automobilindustrie in Richtung Elektromobilität ist allgegenwärtig und hat sich trotz der Unterbrechungen in den Lieferketten, wirtschaftlichen und geopolitischen Unsicherheiten sowie hohen Rohstoff- und Energiepreisen fortgesetzt. Das exponentielle Marktwachstum wird unter anderem durch die folgenden Zahlen der internationalen Energieagentur (IEA) untermauert: Innerhalb von nur fünf Jahren von 2017 bis 2022 ist die Anzahl der weltweit verkauften Elektroautos (Battery Electric Vehicles (BEVs) und Plug-in Hybrid Electric Vehicles (PHEVs)) von 1 Million auf mehr als 10 Millionen gestiegen. Davor hat es von 2012 bis 2017 ebenfalls fünf Jahre gedauert, bis die Zahl der verkauften Elektroautos von 100.000 auf 1 Million angewachsen ist. Im Jahr 2023 wurden nach Angaben der Marktanalysten von EV-volumes.com weltweit rund 9,94 Mio. reine Elektrofahrzeuge verkauft, was einer Zunahme von rund 30 % im Vergleich zum Jahr 2022 entspricht. Die dafür benötigte Batteriekapazität beziffert EV Volumes auf rund 640 Gigawattstunden. Der Anteil reiner Elektrofahrzeuge an der gesamten Automobilproduktion weltweit beträgt derzeit etwa 11,2 %.

Die Gesamtzahl der in Deutschland produzierten Pkw lag dem Verband der Automobilindustrie (VDA) zufolge 2023 mit 4,1 Mio. Fahrzeugen um 18 % über dem Vorjahr 2022. Trotz dieses Wachstums befindet sich das Produktionsvolumen nach wie vor auf vergleichsweise niedrigem Niveau: Die Produktionszahlen aus dem Jahr 2019, dem Jahr vor der Covid-19-Pandemie, wurden 2023 deutlich um gut 12 % unterschritten.

Die Pkw-Neuzulassungen in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 7,3 % auf rund 2,84 Mio. gestiegen. Im Jahresverlauf wurden rund 524.000 reine Elektro-Pkw (BEV) neu zugelassen (+11,4% im Vergleich zum Vorjahr), woraus sich ein BEV-Anteil an allen Neuzulassungen von rund 18% ergibt.

Die Elektromobilität ist der größte Wachstumstreiber für den Bedarf an Lithium- bzw. Natrium-Ionen-Batterien in den kommenden Jahren. Gegenwärtig ist Europa noch auf den Import von Batterien aus Asien angewiesen. Nach einer aktuellen Studie des Fraunhofer ISI beträgt die Nachfrage nach Batterien in Europa 2023 beinahe 200 GWh und übersteigt damit die Zellproduktion um etwa 200 %. In den nächsten Jahren soll der Bedarf an Lithium-Ionen-Batterien zunehmend regional in Europa gedeckt werden, wofür der Bau zahlreicher Batteriewerke erforderlich ist. Der Fraunhofer-Studie zufolge könnten bis 2030 bis zu 4.000 GWh an Produktionskapazität in Europa aufgebaut werden. Der Markt für Produktionsanlagen im Bereich Batteriezellmontage wuchs nach einer Studie der Marktanalysten von Interact Analysis im Jahr 2023 um rund 34 % auf etwa 5,4 Mrd. US-Dollar (Vorjahr: +78 %).

Industry Solutions

Im Berichtssegment Industry Solutions deckt Manz mit seinen Hightech-Produktionsanlagen alle wesentlichen Schritte zur automatisierten Fertigung von Consumer Electronics, Leistungselektroniken und weiterer Komponenten des elektrischen Antriebsstrangs, unter anderem Inverter, ab. Diese sind ein zentraler Bestandteil von Elektroautos und Plug-in-Hybriden. Der Inverter regelt und überwacht den Elektromotor und sorgt für die anforderungsgerechte Drehmomentversorgung und Drehzahlsteuerung des elektrischen Antriebsstrangs. Zudem wandelt der Inverter die Gleichspannung der Batterie in die vom Elektromotor benötigte Wechselspannung um. Im Jahr 2023 wurden von den europäischen und nordamerikanischen Automobilherstellern (OEMs) nach Schätzungen von Manz auf Basis der Marktanalysten von IHS Markit insgesamt rund 17 Mio. Inverter produziert (+50 % im Vergleich zum Vorjahr).

Außerdem entwickelt Manz Maschinen und Anlagen in den Bereichen Nasschemie, Automation und Laserprozesstechnologie für hocheffiziente Produktionsprozesse, die bei der Herstellung von TFT-LCDs und OLEDs eingesetzt werden. Nach Angaben der Marktanalysten von DSCC gingen die globalen Produktionskapazitäten von LCD- und OLED-Displays im Jahr 2023 um -1 % im Vergleich zum Vorjahr zurück, vor allem aufgrund von Werksschließungen bzw. -verkleinerungen.

Darüber hinaus bietet Manz für die Fertigung von Leiterplatten und Chip Carriern nasschemische Prozesstechnik, zum Beispiel zur Belichtung oder Oberflächenbearbeitung. Der Schwerpunkt liegt auf sogenannten IC-Substraten, die eine Paketierung von Mikroprozessoren auf kleinstem Raum ermöglichen. Solche Pakete werden beispielsweise in Hochleistungscomputern eingesetzt, weitere Anwendungsfelder sind unter anderem Smartphones, Autos oder die Industrie. Der Markt für diese Substrate ist nach Angaben der Marktanalysten von Prismark im Jahr 2023 aufgrund der schwachen Nachfrage, hoher Lagerbestände und des Preisverfalls um mehr als ein Viertel auf rund 12,8 Mrd. US-Dollar eingebrochen (Vorjahr: 17,4 Mrd. US-Dollar).

Im Bereich der Halbleiterfertigung kommt dem Chip-Packaging-Verfahren Fan-Out-Panel Level Packaging (FOPLP) aufgrund der Miniaturisierung in der Elektronikindustrie eine bedeutende Rolle zu. Für die Realisierung des FOPLP bei gleichzeitiger Beschichtung der Mikrochips mit einer zusätzlichen Metallschicht (Redistribution Layer) zur Optimierung der Leistungsparameter, ist Manz einer der wenigen Anbieter von schlüsselfertigen Produktionslinien. Der Markt für FOPLP ist nach Angaben der Yole Group im Jahr 2023 auf 122 Mio. US-Dollar gewachsen (+61 % im Vergleich zu 2022).

Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns

Ertragslage des Konzerns

Ausgehend von einem Konzernumsatz von 251,0 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2022 prognostizierte der Vorstand der Manz AG für das Jahr 2023 eine Steigerung des Umsatzes im unteren zweistelligen Prozentbereich und eine EBIT-Marge im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich. Angesichts der sich weltweit eintrübenden konjunkturellen Aussichten sowie aufgrund von Projektverzögerungen und -stornierungen lag der Auftragseingang im Geschäftsjahr 2023 mit 195,7 Mio. EUR insgesamt deutlich unter der Erwartungshaltung von rund 400 Mio. EUR und deutlich unter dem Vorjahreswert von 359,7 Mio. EUR. Dies und zusätzlich verzögerte Projektfortschritte führten dazu, dass die zuvor genannte Umsatzprognose nicht gehalten werden konnte. Deshalb passte der Vorstand diese im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung am 26.01.2024 an und rechnete fortan für das Geschäftsjahr mit einem Konzernumsatz ungefähr auf Vorjahresniveau bei einer unveränderten Prognose der EBIT-Marge im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Mit einem Umsatz für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 249,2 Mio. EUR (Vorjahr: 251,0 Mio. EUR) wurde diese angepasste Umsatzprognose erreicht, die ursprünglich prognostizierte Steigerung im unteren zweistelligen Prozentbereich dagegen deutlich verfehlt. Beim EBIT wurde die ursprüngliche Prognose einer Marge im niedrigen einstelligen Prozentbereich mit 1,1 % (Vorjahr: -1,5%) erreicht. Jedoch haben sich die Liquiditätssituation und der Auftragsbestand erheblich verschlechtert. Die Aufteilung der Umsätze 2023 nach Lieferregion ist in folgendem Schaubild dargestellt.

Umsatz nach Regionen 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Die Bestandsveränderungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse betrugen -0,6 Mio. EUR (Vorjahr: 4,7 Mio. EUR). Die aktivierten Eigenleistungen lagen aufgrund der intensivierten Entwicklungsaktivitäten im Rahmen von großen Kundenprojekten und der deutlich reduzierten Beauftragung von externen Dienstleistern im Rahmen des Förderprojektes EuBatIn (European Battery Innovation) mit 19,5 Mio. EUR deutlich unter dem Vorjahreswert (Vorjahr: 26,2 Mio. EUR). Daraus resultierte eine reduzierte Gesamtleistung von 268,1 Mio. EUR (Vorjahr: 281,8 Mio. EUR).

Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit 11,9 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert von 16,2 Mio. EUR. Der Vorjahreswert beinhaltete im Wesentlichen Kursgewinne in Höhe von 9,9 Mio. EUR, welche auf positive Währungseffekte im Zusammenhang mit dem Taiwan-Dollar und dem US-Dollar sowie aus unrealisierten Gewinnen aus offenen Währungsderivaten zurückzuführen waren. Die Kursgewinne fielen im laufenden Geschäftsjahr mit 1,4 Mio. EUR deutlich geringer aus. Des Weiteren waren die sonstigen betrieblichen Erträge maßgeblich durch Erträge in Höhe von 5,7 Mio. EUR bestimmt, die im Rahmen eines Anteilstausches mit anschließender Veräußerung der betroffenen Beteiligung im Geschäftsbereich Mobility & Battery Solutions entstanden sind. Dabei wurden die 40 % Anteile an dem assoziierten Unternehmen Customcells Tübingen GmbH gegen eine 4,97 %-Beteiligung an der Customcells Holding GmbH getauscht. Die Beteiligung an der Customcells Holding GmbH wurde schließlich im Oktober 2023 im Zuge der Ausübung einer entsprechenden Verkaufsoption für 11,5 Mio. EUR veräußert. Weiter enthalten sind Fördergelder in Höhe von 2,0 Mio. EUR (Vorjahr: 1,7 Mio. EUR), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen über 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: 2,0 Mio. EUR) und Leasing und Mieteinnahmen über 0,8 Mio. EUR (Vorjahr: 0,7 Mio. EUR). Die Summe der restlichen sonstigen betrieblichen Erträge belief sich auf 1,1 Mio. EUR (Vorjahr: 1,8 Mio. EUR).

Der Materialaufwand im Geschäftsjahr 2023 belief sich auf 146,0 Mio. EUR (Vorjahr: 166,8 Mio. EUR), die Materialaufwandsquote (Verhältnis Materialaufwand zur Gesamtleistung) verringerte sich auf 54,5 % (Vorjahr: 59,2 %). Die Verringerung der Materialaufwandsquote gegenüber dem Vorjahr ist bedingt durch einen einmaligen Sondereffekt, wobei aufgrund eines Vertragsabbruchs eines Kunden Umsätze von 13,6 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023 keine Materialaufwendungen gegenüberstehen. Bereinigt um diesen Effekt liegt die Materialaufwandsquote bei 57,4% und damit deutlich näher am Vorjahreswert. Innerhalb des Materialaufwandes sind keine wesentlichen Inflationseinflüsse enthalten. Der Personalaufwand lag im Wesentlichen aufgrund von Gehaltssteigerungen und durch im Jahresschnitt höhere Mitarbeiterzahlen mit 84,8 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von 80,7 Mio. EUR; die Personalaufwandsquote (Verhältnis Personalaufwand zur Gesamtleistung) erhöhte sich auf Grund der geringeren Gesamtleistung und der höheren Personalaufwendungen auf 31,6% (Vorjahr: 28,6%). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen bei 33,5 Mio. EUR (Vorjahr: 41,2 Mio. EUR), wobei der Vorjahreswert aufgrund eines geänderten Ausweises der Avalprovisionen angepasst wurde. Die Avalprovisionen werden fortan anstatt im sonstigen betrieblichen Aufwand im Finanzergebnis ausgewiesen. Der Rückgang um 7,7 Mio. EUR ist hauptsächlich auf die Reduzierung der Ausgangsfrachten in Höhe von 1,5 Mio. EUR (Vorjahr: 3,7 Mio. EUR), der Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 3,5 Mio. EUR (Vorjahr: 4,6 Mio. EUR), der forschungsnahen sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 1,1 Mio. EUR (Vorjahr: 2,2 Mio. EUR), der Kursverluste in Höhe von 1,6 Mio. EUR (Vorjahr: 4,0 Mio. EUR) und der übrigen Aufwendungen in Höhe von 3,6 Mio. EUR (Vorjahr: 5,4 Mio. EUR) zurückzuführen. Die bisher in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesenen Avalprovisionen in Höhe von 1,5 Mio. EUR (Vorjahr: 1,8 Mio. EUR) werden zur besseren Darstellung seit dem Geschäftsjahr in den Finanzaufwendungen ausgewiesen. Das Vorjahr wurde entsprechend angepasst.

Der Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen belastete das Ergebnis 2023 mit -1,1 Mio. EUR (Vorjahr: -1,3 Mio. EUR). Der Wert beinhaltet die negativen Ergebnisbeiträge der CADIS Engineering GmbH, der Q.big 3D GmbH sowie der Customcells Tübingen GmbH bis zum Tausch der Anteile gegen die Anteile an der Customcells Holding GmbH.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) lag bei 14,6 Mio. EUR und damit über dem Vorjahreswert von 8,0 Mio. EUR. Darin enthalten sind insbesondere ein durch Vertragsabbruch mit einem Kunden entstandener positiver Umsatz- und Ergebniseffekt in Höhe von 13,6 Mio. EUR und der Effekt aus dem oben genannten Anteilstausch sowie der Veräußerung der Anteile im Zuge der ausgelösten Verkaufsoption in Höhe von 5,7 Mio. EUR. Die in die Finanzaufwendungen umgegliederten Avalprovisionen über 1,5 Mio. EUR (Vorjahr 1,8 Mio. EUR) sind nicht mehr im EBITDA enthalten. Diese Umgliederung wurde aber auch für das Vorjahr durchgeführt und hat somit keine Wirkung im Vorjahresvergleich. Die EBITDA-Marge lag mit 5,5 % aufgrund der beschriebenen, ergebniswirksamen Sondereffekte über dem angepassten Vorjahreswert von 2,8% und im Rahmen der Prognose im mittleren positiven einstelligen Prozentbereich.

Die Abschreibungen lagen mit 11,8 Mio. EUR geringfügig unter dem Vorjahreswert von 12,2 Mio. EUR. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) belief sich auf 2,9 Mio. EUR (Vorjahr: -4,2 Mio. EUR) und lag mit 1,1 % (Vorjahr: -1,5 %), unter Berücksichtigung der oben genannten Effekte im EBITDA, im Rahmen der Prognose einer niedrigen positiven einstelligen EBIT-Marge.

Die Finanzerträge beliefen sich 2023 auf 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR), die Finanzaufwendungen auf 4,6 Mio. EUR. Diese lagen damit über dem Vorjahresniveau von 3,6 Mio. EUR. Ursache hierfür sind die im Jahresvergleich höheren Finanzverbindlichkeiten bei gleichzeitig gestiegenen Zinsen. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) belief sich auf -1,4 Mio. EUR (Vorjahr: -7,7 Mio. EUR). Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 1,0 Mio. EUR (Vorjahr: 4,5 Mio. EUR) ergibt sich ein Konzernergebnis von -2,4 Mio. EUR (Vorjahr: -12,1 Mio. EUR). Auch das deutlich gestiegene EBT bzw. Konzernergebnis ist auf die oben beschriebenen Einmaleffekte zurückzuführen. Hieraus resultiert bei einem gewichteten Durchschnitt von 8.541.621 Aktien ein unverwässertes Ergebnis je Aktie von -0,28 EUR (Vorjahr: unverwässert bei 8.082.499 Aktien -1,42 EUR).

Vermögenslage des Konzerns

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 verringerte sich im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres von 335,4 Mio. EUR auf 278,6 Mio. EUR, wobei der Vorjahreswert angepasst wurde. Ursächlich hierfür ist eine Saldierung von geleisteten Anzahlungen auf Vorräte und den zugehörigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 9,5 Mio. EUR.

Auf der Aktivseite lagen die langfristigen Vermögenswerte mit 99,9 Mio. EUR zum 31. Dezember 2023 leicht unter dem Niveau des Bilanzstichtags des Geschäftsjahres 2022 mit 105,2 Mio. EUR. Die immateriellen Vermögenswerte sanken auf 40,7 Mio. EUR (Vorjahr: 43,9 Mio. EUR). Ursächlich hierfür sind erhaltene Fördergelder im Rahmen des IPCEI-Projektes, die anschaffungskostenmindernd erfasst wurden. Die Sachanlagen erhöhten sich durch die Installation eines Trockenraumes von 44,3 Mio. EUR zum 31. Dezember 2022 auf 46,6 Mio. EUR zum 31. Dezember 2023. Die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen gingen von 7,6 Mio. EUR zum 31. Dezember 2022 auf 1,9 Mio. EUR zum 31. Dezember 2023 zurück. Ursache für diesen Rückgang ist der Tausch der 40% Anteile an der Customcells Tübingen GmbH gegen 4,97 % an der Customcells Holding GmbH über 5,7 Mio. EUR sowie die anschließende Veräußerung der Anteile im Zuge der ausgelösten Verkaufsoption in Höhe von 11,5 Mio. EUR.

Zum 31. Dezember 2023 lagen die kurzfristigen Vermögenswerte mit 178,7 Mio. EUR deutlich unter dem Wert des Bilanzstichtags des Geschäftsjahres 2022 von 230,2 Mio. EUR. Die Vorräte sanken wegen des geringeren Auftragseinganges bzw. Auftragsbestandes und damit weniger Projekte in Arbeit auf 33,8 Mio. EUR (Vorjahr: 46,8 Mio. EUR). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich stichtagsbezogen von 47,6 Mio. EUR am 31. Dezember 2022 auf 42,0 Mio. EUR zum 31. Dezember 2023. Darüber hinaus wurde wegen der geringeren Anzahl von angearbeiteten Projekten vor allem bei der Manz AG in Reutlingen ein im Vergleich zum Vorjahr stichtagsbezogen geringerer Wert für Vertragsvermögenswerte von 52,9 Mio. EUR ausgewiesen (Vorjahr: 73,7 Mio. EUR). Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 26,6 Mio. EUR auf 19,1 Mio. EUR um 7,5 Mio. EUR reduziert. Wesentliche Ursachen waren niedrigere Forderungen im Zusammenhang mit IPCEI-Förderzuschüssen der Manz AG und der Manz Italy Srl. Zum 31. Dezember 2023 wurden nicht frei verfügbare Finanzmittel in Höhe von 5,6 Mio. EUR (Vorjahr: 6,8 Mio. EUR) unter den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen. Bei den nicht frei verfügbaren Finanzmitteln handelt es sich um Finanzmittel, die in Einzelfällen bei Banken zur Besicherung von Kreditlinien hinterlegt sind.

Die liquiden Mittel beliefen sich zum 31. Dezember 2023 auf 30,2 Mio. EUR (Vorjahr: 33,6 Mio. EUR) und enthalten u.a. die Auszahlung eines neuen Bank-Darlehens an die Manz Italy Srl. über 10,0 Mio. EUR. Der Vertrag dazu wurde im Dezember 2023 abgeschlossen.

Auf der Passivseite lag das Eigenkapital mit 99,7 Mio. EUR ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres von 102,3 Mio. EUR. Die Eigenkapitalquote betrug zum 31. Dezember 2023 35,8 % (Vorjahr: 30,5 %) und lag damit über der prognostizierten Eigenkapitalquote von rund 30 %, was maßgeblich auf gesunkene kurzfristige Schulden aufgrund der rückläufigen Auftragslage zurückzuführen war.

Die langfristigen Schulden lagen bei 34,1 Mio. EUR zum 31. Dezember 2023 (Vorjahr: 29,1 Mio. EUR). Die Veränderung ist auf den Anstieg der langfristigen Finanzverbindlichkeiten auf 15,6 Mio. EUR (Vorjahr: 6,7 Mio. EUR) und den Rückgang der langfristigen Finanzverbindlichkeiten aus Leasing auf 7,4 Mio. EUR (Vorjahr: 9,9 Mio. EUR) zurückzuführen. In den langfristigen Finanzverbindlichkeiten spiegelt sich das neue, zweckgebundene Darlehen der Manz Italy Srl. über 10,0 Mio. EUR wider, die Abnahme der Leasingverbindlichkeiten ist vor allem durch die laufend geleisteten Leasingzahlungen bedingt. Die kurzfristigen Schulden sanken deutlich auf 144,9 Mio. EUR zum 31. Dezember 2023 (Vorjahr: 204,0 Mio. EUR). Ursache hierfür sind die aufgrund der rückläufigen Auftragslage gesunkenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen über 44,0 Mio. EUR (Vorjahr: 64,2 Mio. EUR) bzw. die aus gleichem Grund deutlich gesunkenen Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 22,6 Mio. EUR (Vorjahr: 74,2 Mio. EUR). Darüber hinaus wurden die geleisteten Anzahlungen an Dritte bis einschließlich Geschäftsjahr 2022 ohne Aufrechnung mit Verbindlichkeiten aus ausstehenden Lieferantenrechnungen, die zur Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gehören, ausgewiesen. Ab dem Kalenderjahr 2023 erfolgte entsprechend der Saldierungskriterien des IAS 32, eine Verrechnung der geleisteten Anzahlungen auf Vorräte und den zugehörigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Diese Änderung ist auch retrospektiv für das Vorjahr berücksichtigt worden. Gegenläufig wirkte sich die Erhöhung der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten auf 50,5 Mio. EUR (Vorjahr: 37,5 Mio. EUR) aus, die durch die höhere Ausnutzung der Kreditlinien bei den Banken verursacht ist.

Aufgrund der deutlich höheren Nettoverschuldung bei etwa gleichem Eigenkapital lag das Gearing, das im Vorjahr noch bedeutsamster Leistungsindikator war, zum 31. Dezember 2023 mit 36,0 % deutlich höher als zum 31. Dezember 2022 mit 10,5 %. Die im Vorjahr prognostizierte Größenordnung im unteren zweistelligen Prozentbereich wurde somit verfehlt.

Finanzlage des Konzerns

Das Finanzmanagement der Manz AG ist zentral organisiert. Dabei werden wertorientierte Finanzierungsgrundsätze verfolgt, um sowohl die Liquidität zu jedem Zeitpunkt aufrechtzuerhalten als auch die finanzwirtschaftlichen Risiken zu begrenzen und die Kapitalkosten zu optimieren. Weitere Informationen über das Management der einzelnen finanziellen Risiken finden sich im Konzernanhang unter "Berichterstattung zu Finanzinstrumenten".

Die Manz-Gruppe finanziert sich aktuell über Bankguthaben und Barkreditlinien, die überwiegend von der jeweiligen Manz-Gesellschaft im In- und Ausland aufgenommen werden. Die Muttergesellschaft Manz AG finanziert sich aktuell über Bankguthaben sowie über eine Barkreditlinie über 5,0 Mio. EUR (Vorjahr: 5,0 Mio. EUR) und Darlehen über 2,9 Mio. EUR (Vorjahr: 0,0 Mio. EUR). Zum Stichtag 31. Dezember 2023 verfügte die Manz AG über flüssige Mittel in Höhe von 8,1 Mio. EUR (Vorjahr: 17,7 Mio. EUR) sowie freie Bar- und Avalkreditlinien bei Banken in Höhe von 5,0 Mio. EUR (Vorjahr: 2,9 Mio. EUR). Die Tochtergesellschaften in Taiwan, China, Italien und der Slowakei finanzieren sich vor allem über kurzfristige Kontokorrentkredite in Höhe von 74,2 Mio. EUR (Vorjahr: 75,3 Mio. EUR), die zum Stichtag in Höhe von 47,2 Mio. EUR (Vorjahr: 36,6 Mio. EUR) in Anspruch genommen wurden. Diese Kreditlinien wurden in der Vergangenheit regelmäßig jährlich zu ähnlichen Konditionen verlängert und stehen derzeit zur Verlängerung an. Neben der Laufzeit gilt als wesentliche Kondition der Fremdkapitalzinssatz. Bei den europäischen Tochtergesellschaften ist die Bandbreite der Zinssätze der einzelnen Darlehen zwischen 4% und 6,17%. Bei den Gesellschaften in Asien liegt die Bandbreite zwischen 1,84% und 6,02%. Daneben bestehen in geringem Umfang langfristige Darlehen in Höhe von 17,4 Mio. EUR (Vorjahr: 8,2 Mio. EUR), wobei die Erhöhung zum Stichtag maßgeblich aus einer für das IPCEI-Projekt zweckgebundenen Darlehensaufnahme der italienischen Tochtergesellschaft zum Ende des Geschäftsjahrs 2023 zurückzuführen ist.

Ausgangspunkt des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit ist das verbesserte Konzernergebnis von -2,4 Mio. EUR (Vorjahr: -12,1 Mio. EUR). Durch die Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Vertragsvermögenswerte und anderer Aktiva, bedingt durch den rückläufigen Auftragseingang im Jahr 2023 und dem dadurch sinkenden, in Arbeit befindlichen Projektbestand, verzeichnete die Manz-Gruppe einen wesentlichen Mittelzufluss in Höhe von 41,1 Mio. EUR. Im Vorjahreszeitraum verzeichnete die Manz-Gruppe einen Mittelabfluss in Höhe von 22,0 Mio. EUR. Durch den rückläufigen Auftragseingang und die daraus resultierenden fehlenden Anzahlungen verzeichnete die Manz-Gruppe eine Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie anderer Passiva. Dadurch entstand ein geringerer Mittelzufluss im Vergleich zum Vorjahr aus reduzierten Vertragsverbindlichkeiten von 51,7 Mio. EUR sowie Mittabflüsse in Höhe von 20,2 Mio. EUR aus rückläufigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Im Vorjahreszeitraum verzeichnete die Manz-Gruppe hingegen einen Mittelzufluss in Höhe von 17,0 Mio. EUR. Durch die oben beschriebenen Effekte sank der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit gegenüber dem Vorjahr um rund 21,6 Mio. EUR und beläuft sich für das Geschäftsjahr 2023 auf insgesamt -23,9 Mio. EUR.

Im Berichtszeitraum 2023 betrug der Cashflow aus Investitionstätigkeit 2,5 Mio. EUR (Vorjahr: -22,3 Mio. EUR). Der Mittelzufluss resultierte aus gesunkenen Auszahlungen für Entwicklungsleistungen und anderen immateriellen Vermögenswerten beziehungsweise Sachanlagen in Höhe von 28,8 Mio. EUR (Vorjahr: 32,8 Mio. EUR) bei gleichzeitig gestiegenen erhaltenen Fördergeldern von 19,5 Mio. EUR (Vorjahr: 12,5 Mio. EUR). Neben den oben genannten beiden Effekten ist der Cashflow aus Investitionstätigkeit durch den Verkauf der Beteiligung an der Customcells Holding GmbH im Jahr 2023 und den damit verbundenen Mittelzufluss in Höhe von 11,5 Mio. EUR angestiegen.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2023 betrug 18,4 Mio. EUR (Vorjahr: 22,4 Mio. EUR) und resultiert vor allem aus der Aufnahme von kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten über insgesamt 59,3 Mio. EUR (Vorjahr: 38,1 Mio. EUR) und leicht reduzierten Rückzahlungen laufender Finanzverbindlichkeiten über 36,5 Mio. EUR (Vorjahr: 42,1 Mio. EUR). Die Erhöhung der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten im Jahr 2023 ist maßgeblich durch die Neuaufnahme eines Bankdarlehens durch die Manz Italy Srl. und generell durch die im Vergleich zum Vorjahr um 18,6 Mio. EUR höhere Ausnutzung von Kreditlinien bedingt. Im Vorjahr enthielt der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zudem noch Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen (30,6 Mio. EUR). Unter Berücksichtigung der Wechselkursveränderungen verfügte der Manz-Konzern somit zum 31. Dezember 2023 über flüssige Mittel in Höhe von 30,2 Mio. EUR (Vorjahr: 33,6 Mio. EUR). Die flüssigen Mittel haben sich trotz Auszahlung in Höhe von 10 Mio. EUR aus dem neu abgeschlossenen zweckgebundenen Darlehen der Manz Italy Srl. um 3,6 Mio. EUR reduziert. Die nicht ausgenutzten Kreditlinien bei Banken belaufen sich zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres 2023 auf 16,4 Mio. EUR (Vorjahr: 22,5 Mio. EUR).

Segmentberichterstattung

Die nachfolgenden Grafiken zeigen den Umsatz, den Auftragseingang und den Auftragsbestand nach Segmenten.

Umsatz nach Geschäftsbereichen 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Auftragseingang

scrollen

(in Mio. EUR) 2023 2022 Veränderung

in %
Mobility & Battery Solutions 65,2 115,0 -43,3
Industry Solutions 130,4 244,7 -46,7
Konzern Gesamt 195,7 359,7 -45,6

Auftragsbestand

scrollen

(in Mio. EUR) 2023 2022 Veränderung

in %
Mobility & Battery Solutions 70,5 192,9 -63,5
Industry Solutions 116,0 147,0 -21,1
Konzern Gesamt 186,5 339,9 -45,1

Industry Solutions

Im Segment Industry Solutions wies das Geschäft für Anlagen zur Montageautomatisierung auf der Umsatzseite eine positive Entwicklung auf. Hier profitierte das Segment von einem hohen Auftragsbestand zu Geschäftsjahresbeginn. Im Jahresverlauf konnten einige größere Projekte gewonnen werden, die aber aufgrund des späten Vertragsabschlusses im Jahr 2023 nur wenig oder überhaupt nicht mehr umsatz- und ergebniswirksam wurden.

Auf den asiatischen Märkten für Anlagen zur Herstellung von Displays für LCD-, OLED- und AMOLED-Flachbildschirme herrschten auch im Geschäftsjahr 2023 herausfordernde Bedingungen. Die Manz-Gruppe arbeitet aber weiter daran, ihre Anteile an diesen Märkten für Produktionsanlagen zur Realisierung von Interconnect-Anwendungen und des Packaging-Verfahrens Fan-Out Panel-Level Packaging (FOPLP) in der Mikrochip-Herstellung auszubauen.

Der Auftragseingang im Segment Industry Solutions insgesamt blieb somit mit 130,4 Mio. EUR (Vorjahr: 244,7 Mio. EUR) hinter den Erwartungen zurück. Dennoch konnte die Manz-Gruppe 2023 den Vorjahresumsatz in diesem Segment mit 158,0 Mio. EUR (Vorjahr: 158,6 Mio. EUR) bestätigen. Das Ziel einer Umsatzsteigerung im unteren zweistelligen Prozentbereich wurde aber verfehlt. Das Segment-EBIT belief sich auf 3,4 Mio. EUR nach 8,3 Mio. EUR im Vorjahr. Darin sind unter anderem die Umgliederung von Avalprovisionen über 0,6 Mio. EUR im laufenden Jahr (Vorjahr: 0,7 Mio. EUR) von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in die Finanzaufwendungen enthalten. Wir verweisen dazu auf das Kapitel III. Anpassung Vorjahreswerte im Konzernanhang. Die prognostizierte EBIT-Marge im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich wurde mit 2,2 % (Vorjahr: 5,1 %) erreicht.

Mobility & Battery Solutions

Im Geschäftsjahr 2023 hat sich das Segment Mobility & Battery Solutions hinsichtlich des Auftragseingangs und Umsatzes nicht wie erwartet entwickelt. Trotz des hohen Auftragsbestandes am Jahresanfang und weiteren Auftragseingängen über 65,2 Mio. EUR (Vorjahr: 115,0 Mio. EUR) kam es im Jahresverlauf zu Projektverzögerungen und -stornierungen, die letztlich das Erreichen der gesteckten Ziele verhinderten.

Infolge dessen verharrte das Segment Mobility & Battery Solutions im Geschäftsjahr 2023 mit 91,1 Mio. EUR auf dem Umsatzniveau des Vorjahres von 92,3 Mio. EUR. Die angestrebte Steigerung des Umsatzes im mittleren zweistelligen Prozentbereich im Vergleich zum Vorjahr wurde somit deutlich verfehlt. Dies war maßgeblich auf das Ausbleiben größerer, geplanter Auftragseingänge zurückzuführen. Das Segment-EBIT wurde zudem durch Kostenüberschreitungen bei einigen entwicklungsintensiven Großprojekten signifikant belastet. Positiv auf das Segment-EBIT wirkten sich gegenläufige Effekte über insgesamt 20,2 Mio. EUR im Jahr 2023 aus. Im Einzelnen waren dies ein durch Vertragsabbruch mit einem Kunden entstandener positiver Umsatz- und Ergebniseffekt über 13,6 Mio. EUR, der Effekt aus dem Anteilstausch von der Customcells Tübingen GmbH zur Customcells Holding GmbH in Höhe von 5,7 Mio. EUR und dem im Oktober 2023 realisierten Verkauf der Beteiligung an der Customcells Holding GmbH sowie der geänderte Ausweis der Avalprovisionen über 0,9 Mio. EUR (Vorjahr; 1,1 Mio. EUR). Wir verweisen dazu auf das Kapitel III. Anpassung Vorjahreswerte im Konzernanhang. Damit erzielte das Segment einen leicht negativen EBIT in Höhe von -0,5 Mio. EUR, nach -12,5 Mio. EUR im Vorjahr. Das entspricht einer EBIT-Marge von -0,5 % (Vorjahr: -10,5 %). Das Ziel einer EBIT-Marge im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich wurde somit trotz Berücksichtigung der genannten Sondereffekte nicht erreicht.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Für Ereignisse nach dem Abschlussstichtag verweisen wir auf die Ausführungen im Nachtragsbericht im Konzernanhang bzw. Anhang des Jahresabschlusses der Manz AG

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage 2023

Die insgesamt nicht zufriedenstellende Auftragseingangs-, Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Geschäftsjahres 2023 ist wesentlich gekennzeichnet durch die anhaltenden Herausforderungen im weltweiten Maschinen- und Anlagenbau, vor allem im Segment Mobility & Battery Solutions. Dies spiegelte sich in verzögerten bzw. ausgebliebenen Auftragseingängen aufgrund von kundenseitig bedingten Projektverschiebungen und dem deshalb deutlich gesunkenen Auftragsbestand wider. Gleichzeitig hat der zunehmende Wettbewerb negativen Einfluss auf die erzielbaren Verkaufspreise.

Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2023 von 186,5 Mio. EUR (Vorjahr: 339,9 Mio. EUR) und ein Auftragseingang von 195,7 Mio. EUR zum 31. Dezember 2023 (Vorjahr: 359,7 Mio. EUR) unterstreicht diese Entwicklung. Dennoch bieten aussichtsreiche Batterieprojekte im Angebotsstatus und die stabile Nachfrage nach Montageautomationslösungen weiterhin sehr gute Potenziale für die Manz-Gruppe und ihre Produktionslösungen.

Manz AG (HGB)

Ergänzend zur Berichterstattung über den Konzern wird im Folgenden die Entwicklung der Manz AG erläutert. Die Manz AG mit Sitz in Reutlingen ist das Mutterunternehmen des Manz-Konzerns. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Manz AG entsprechen im Wesentlichen denen des Konzerns, wie sie im Kapitel "Wirtschaftsbericht" beschrieben sind.

Mitarbeiter

Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind die Basis für den langfristigen Unternehmenserfolg. Zum 31. Dezember 2023 waren 484 Mitarbeiter (Vorjahr: 502) sowie 36 Auszubildende (Vorjahr: 39) bei der Manz AG beschäftigt.

Ertragslage

Aus dem Auftragsbestand zum 31.12.2022 in Höhe von 474,7 Mio. EUR heraus wurden im Geschäftsjahr 2023 Umsatzerlöse in Höhe von 164,1 Mio. EUR (Vorjahr: 308,7 Mio. EUR) erzielt. Die Umsatzerlöse im Vorjahr waren im Wesentlichen durch die Endfakturierung des CIGSfab-Kundenauftrags aufgrund eines Projektabbruchs in Höhe von 198,4 Mio. EUR positiv beeinflusst. Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2023 wurden größtenteils mit 100,7 Mio. EUR in Deutschland realisiert. Weitere Absatzgebiete waren das europäische Ausland mit 30,8 Mio. EUR, die USA mit 17,6 Mio. EUR, Taiwan mit 1,2 Mio. EUR, China mit 0,5 Mio. EUR und übrige Länder in der Welt mit 13,3 Mio. EUR.

Der Bestand an unfertigen und fertigen Erzeugnissen verringerte sich im Jahr 2023 um 2,9 Mio. EUR (Vorjahr: Bestandsminderung von 131,1 Mio. EUR). Die Bestandsminderung im Vorjahr war vorwiegend auf den endfakturierten CIGSfab-Kundenauftrag zurückzuführen. Die Gesamtleistung verminderte sich folglich im Vergleich zum Vorjahr um 21,8 Mio. EUR auf 173,0 Mio. EUR (Vorjahr: 194,8 Mio. EUR). Die aktivierten Eigenleistungen betrugen 11,8 Mio. EUR (Vorjahr: 17,7 Mio. EUR) und resultieren ausschließlich aus aktivierten Entwicklungskosten. Intensivierte Entwicklungsaktivitäten im Rahmen von Kundenaufträgen führten im Geschäftsjahr 2023 zu einer reduzierten Kapazität für Entwicklungstätigkeiten im Rahmen des IPCEI-Entwicklungsprojekts.

Deutliche positive Ergebniseffekte beinhalten die sonstigen betrieblichen Erträge mit 27,2 Mio. EUR (Vorjahr: 3,4 Mio. EUR). Darin enthalten sind im Wesentlichen neben Währungskursgewinnen in Höhe von 1,6 Mio. EUR (Vorjahr: 1,3 Mio. EUR), die vorwiegend aus realisierten Währungsderivaten bezogen auf Britische Pfund und US-Dollar resultierten, Einmaleffekte aus dem ertragswirksamen Ausweis bezogen auf den im Oktober 2023 realisierten Verkauf der Beteiligung an der Customcells Holding GmbH sowie den nach HGB im sonstigen betrieblichen Ertrag ausgewiesenen Effekt aus einem abgebrochenen Kundenauftrag in Höhe von 17,8 Mio. EUR.

Der Materialaufwand verminderte sich im Geschäftsjahr 2023 bei gesunkener Gesamtleistung auf 115,9 Mio. EUR (Vorjahr: 129,5 Mio. EUR). Darin enthalten ist der um 9,8 Mio. EUR auf 92,6 Mio. EUR (Vorjahr: 82,8 Mio. EUR) gestiegene Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren, der vorwiegend aus einem höheren Zukauf von projektbezogen beschafften Waren zurückzuführen ist. Bezogene Fremdleistungen verminderten sich von 47,2 Mio. EUR im Vorjahr auf 23,3 Mio. EUR. Die Materialaufwandsquote erhöhte sich gering auf 67,0% (Vorjahr: 66,5%). Innerhalb des Materialaufwands sind keine wesentlichen Inflationseinflüsse enthalten.

Der Personalaufwand lag im Wesentlichen aufgrund von Gehaltssteigerungen sowie aufgrund im Jahresdurchschnitt höherer Mitarbeiterzahlen gegenüber dem Vorjahr bei 44,5 Mio. EUR (Vorjahr: 41,2 Mio. EUR). Die Personalaufwandsquote erhöhte sich auf 25,7 % (Vorjahr: 21,1 %).

Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie auf Sachanlagen verminderten sich im Geschäftsjahr 2023 auf 5,1 Mio. EUR (Vorjahr: 5,6 Mio. EUR). Hierbei entfielen 3,9 Mio. EUR (Vorjahr: 4,5 Mio. EUR) auf Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 20,4 Mio. EUR (Vorjahr: 51,8 Mio. EUR). Der Vorjahreswert war geprägt von Einzelwertberichtigungen in Höhe von 24,2 Mio. EUR, welche insbesondere im Zusammenhang mit dem endfakturierten Kundenauftrag CIGSfab standen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen für Gebäudeleasing in Höhe von 2,7 Mio. EUR (Vorjahr: 2,3 Mio. EUR), die sich aufgrund gestiegener Refinanzierungskosten beim Leasinggeber erhöht haben, Aufwendungen für IT-Dienstleistungsverträge in Höhe von 2,6 Mio. EUR (Vorjahr: 2,1 Mio. EUR), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 2,5 Mio. EUR (Vorjahr: 3,2 Mio. EUR), gebäudebezogene Aufwendungen in Höhe von 1,5 Mio. EUR (Vorjahr: 2,2 Mio. EUR), laufende IT-Aufwendungen in Höhe von 1,5 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR), Reisekosten in Höhe von 1,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR), Versicherungen in Höhe von 0,7 Mio. EUR (Vorjahr: 0,7 Mio. EUR), Verpackungskosten für Kundenaufträge in Höhe von 0,7 Mio. EUR (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR), Messekosten in Höhe von 0,6 Mio. EUR (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR), Zuführung in sonstige Rückstellungen in Höhe von 0,5 Mio. EUR (Vorjahr: 0,3 Mio. EUR), Frachtkosten für Ausgangsfrachten in Höhe von 0,4 Mio. EUR (Vorjahr: 0,8 Mio. EUR) sowie Vertriebsprovisionen an Tochtergesellschaften in Höhe von 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR) enthalten.

Das Finanzergebnis lag bei -9,3 Mio. EUR (Vorjahr: -0,7 Mio. EUR) und hat sich damit erheblich verschlechtert. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen Wertminderungen auf Finanzanlagen in Höhe von 7,5 Mio. EUR (Vorjahr: 0,0 Mio. EUR), die Abschreibungen auf Anteile an der Manz Asia Ltd. in Höhe von 7,1 Mio. EUR sowie Abschreibungen auf die Beteiligung an MetOx Technologies Inc. in Höhe von 0,4 Mio. EUR beinhalten. In den Zins- und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen für Avalprovisionen in Höhe von 1,5 Mio. EUR (Vorjahr: 1,8 Mio. EUR) enthalten, deren Ausweis im Vorjahr unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfolgte. Weitere Posten sind vorwiegend Zins- und ähnliche Aufwendungen in Höhe von 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: 0,8 Mio. EUR) sowie Zins- und ähnliche Erträge mit 0,5 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR). Diese resultierten vorwiegend aus Ausleihungen an verbundene und an Unternehmen, zu denen ein Beteiligungsverhältnis bestand.

Das Ergebnis nach Steuern verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um 34,7 Mio. EUR auf 4,1 Mio. EUR (Vorjahr: -30,6 Mio. EUR) und ist neben den Wertminderungen in den Finanzanlagen im Wesentlichen auf die in den sonstigen betrieblichen Erträgen sowie im Vorjahr in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltenen Sondereffekte zurückzuführen.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 3,9 Mio. EUR (Vorjahresfehlbetrag: 30,9 Mio. EUR) erwirtschaftet. Unter Berücksichtigung des Verlustvortrags aus dem Vorjahr ergibt sich ein Bilanzverlust von 3,5 Mio. EUR (Vorjahr: 7,4 Mio. EUR).

Gewinn- und Verlustrechnung Einzelabschluss Manz AG (HGB)

scrollen

in Mio. EUR 2023 2022
Umsatzerlöse 164,1 308,7
Bestandsveränderungen -2,9 -131,6
Andere aktivierte Eigenleistungen 11,8 17,7
Sonstige betriebliche Erträge 27,2 3,4
Materialaufwand -115,9 -129,5
Personalaufwand -44,5 -41,2
Abschreibungen -5,1 -5,6
Sonstige betriebliche Aufwendungen -20,4 -51,8
Finanzergebnis -9,3 -0,7
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -0,9 0,0
Sonstige Steuern -0,2 -0,3
Jahresüberschuss/​-fehlbetrag 3,9 -30,9
Verlustvortrag aus dem Vorjahr -7,4 -6,5
Entnahme aus der Kapitalrücklage 0,0 30,0
Bilanzverlust -3,5 -7,4

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 verminderte sich gegenüber dem Vorjahr von 178,3 Mio. EUR auf 125,0 Mio. EUR. Zu einer Bilanzverkürzung führte unter anderem der erstmalige saldierte Ausweis der geleisteten Anzahlungen auf Lieferantenbestellungen in den Vorräten mit den entsprechenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Wert von 13,8 Mio. EUR. Der in diesem Kontext zu saldierende Betrag zum 31. Dezember 2022 beläuft sich auf 9,4 Mio. EUR. Wir verweisen an dieser Stelle auf die Angaben HGB-Anhang im Kapitel "Fehlerkorrektur gemäß IDW RS HFA 6", in dem dargestellt wurde, dass der Vorjahresausweis nicht angepasst wurde.

Der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen lag zum Bilanzstichtag bei 48,5% und verminderte sich um 4,4 Mio. EUR auf 60,6 Mio. EUR (Vorjahr: 65,0 Mio. EUR). Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen vorgenommene Abschreibungen auf Anteile an der Manz Asia Ltd. in Höhe von 7,1 Mio. EUR sowie auf die Beteiligung an MetOx Technologies Inc. in Höhe von 0,4 Mio. EUR. Der im Oktober 2023 realisierte Verkauf der Beteiligung an der Gesellschaft Customcells Holding GmbH minderte zudem das Anlagevermögen um 5,8 Mio. EUR. Investitionen ergaben sich insbesondere für technische Anlagen und Gebäudeumbaumaßnahmen, die zu einer Erhöhung des Sachanlagevermögens von 3,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 8,3 Mio. EUR zum Bilanzstichtag führten.

Das Umlaufvermögen verminderte sich um 48,9 Mio. EUR von 112,3 Mio. EUR im Vorjahr auf 63,4 Mio. EUR. Dabei sanken die Vorräte um 35,3 Mio. EUR von 68,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 33,3 Mio. EUR. Dieser Rückgang ergibt sich vorwiegend aus den zum Bilanzstichtag um 8,9 Mio. EUR auf 6,2 Mio. EUR (Vorjahr: 15,1 Mio. EUR) zurückgeführten Lagerbeständen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die gestiegenen erhaltenen Anzahlungen auf Kundenbestellungen, die aktivisch von den Vorräten abgesetzt werden, in Höhe von 107,5 Mio. EUR (Vorjahr: 92,4 Mio. EUR). Unter erstmaliger Berücksichtigung der Aufrechnung geleisteter Anzahlungen auf Lieferantenbestellungen mit Lieferantenverbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 13,8 Mio. EUR beliefen sich die geleisteten Anzahlungen auf 16,7 Mio. EUR (Vorjahr: 25,2 Mio. EUR). Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten ging von 22,7 Mio. EUR im Vorjahr auf 12,2 Mio. EUR zurück. Dieser Rückgang ist vorwiegend trotz dem positiven Einmaleffekt aus dem realisierten Verkauf der Beteiligung an der Customcells Holding GmbH in Höhe von 11,5 Mio. EUR auf das negative operative Geschäft in Höhe von -14,1 Mio. EUR, auf die restliche Investitionstätigkeit in Höhe von -8,4 Mio. EUR sowie auf die positive Finanzierungstätigkeit in Höhe von 0,5 Mio. EUR zurückzuführen. Vor dem Hintergrund des deutlich gesunkenen Auftragseingangs sanken die in den Verbindlichkeiten enthaltenen Anzahlungen auf Kundenbestellungen zum Bilanzstichtag von 73,8 Mio. EUR im Vorjahr auf 16,7 Mio. EUR.

Das Eigenkapital erhöhte sich aufgrund des erzielten Jahresüberschusses von 3,9 Mio. EUR von 28,8 Mio. EUR im Vorjahr auf 32,7 Mio. EUR. Die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr auch aufgrund der Verringerung der Bilanzsumme sowie der erstmaligen Saldierung der geleisteten Anzahlungen auf Vorräte mit den korrespondierenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 16,1 % auf 26,1 %.

Gleich wie im Konzern waren auch auf Ebene der Manz AG Auftragseingangs-, Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Geschäftsjahres 2023 nicht zufriedenstellend und wesentlich gekennzeichnet durch die anhaltenden Herausforderungen im weltweiten Maschinen- und Anlagenbau, vor allem im Segment Mobility & Battery Solutions. Dies spiegelte sich in verzögerten bzw. ausgebliebenen Auftragseingängen aufgrund von kundenseitig bedingten Projektverschiebungen und dem deshalb deutlich gesunkenen Auftragsbestand wider. Gleichzeitig hat der zunehmende Wettbewerb negativen Einfluss auf die erzielbaren Verkaufspreise.

Bilanz Jahresabschluss Manz AG (HGB):

scrollen

in Mio. EUR 31.12.2023 31.12.2022
AKTIVA
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 15,0 15,7
Sachanlagen 8,3 3,6
Finanzanlagen 37,3 45,7
60,6 65,0
Umlaufvermögen
Vorräte 33,3 68,6
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17,9 21,1
Flüssige Mittel 12,2 22,7
63,4 112,3
Rechnungsabgrenzungsposten 1,0 0,9
Summe Aktiva 125,0 178,3
PASSIVA
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 8,5 8,5
Kapitalrücklage 26,1 26,1
Gewinnrücklagen 1,5 1,5
Bilanzgewinn/​-verlust -3,5 -7,4
32,7 28,8
Fremdkapital
Rückstellungen 15,2 12,3
Verbindlichkeiten 77,0 137,2
92,3 149,5
Rechnungsabgrenzungsposten 0,1 0,0
Summe Passiva 125,0 178,3

Erläuterung der Prognoseerreichung 2023

Die Manz AG erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen Umsatz von 164,1 Mio. EUR (Vorjahr: 308,7 Mio. EUR) und eine Gesamtleistung von 173,0 Mio. EUR (Vorjahr: 195,3 Mio. EUR). Im operativen Geschäft erwirtschaftete die Manz AG ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 19,5 Mio. EUR (Vorjahr: -24,2 Mio. EUR) sowie ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von 14,3 Mio. EUR (Vorjahr: -29,9 Mio. EUR).

Für das Geschäftsjahr 2023 wurde ein deutlicher Rückgang im Umsatz prognostiziert. Der im Geschäftsjahr 2023 erzielte Umsatz verminderte sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 46,8 % und bestätigte somit die Prognoseangabe für das Geschäftsjahr 2023. Des Weiteren wurde eine EBITDA-Marge im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich sowie eine EBIT-Marge im niedrigen negativen Prozentbereich erwartet. Mit einer erreichten positiven EBITDA-Marge von 11,2 % sowie einer positiven EBIT-Marge von 8,3 % konnten die gesteckten Ziele übertroffen werden. Die positive Entwicklung ist vorwiegend auf Sondereffekte aus dem ertragswirksamen Ausweis bezogen auf den im Oktober 2023 realisierten Verkauf der Beteiligung an der Customcells Holding GmbH sowie den nach HGB im sonstigen betrieblichen Ertrag ausgewiesenen Effekt aus einem abgebrochenen Kundenauftrag in Höhe von 17,8 Mio. EUR zurückzuführen.

Auf Segmentebene konnte im Bereich Mobility & Battery Solutions ein Umsatz von 106,8 Mio. EUR (Vorjahr: 71,2 Mio. EUR) und im Bereich Industry Solutions ein Umsatz von 52,5 Mio. EUR (Vorjahr: 233,0 Mio. EUR) erreicht werden. Die Umsatzminderung von 77,4% im Bereich Industry Solutions lag unter dem erwarteten Umsatzrückgang von 90 % und resultiert aus realisierten Projekten, die entgegen der Planung noch im Geschäftsjahr 2023 abgeschlossen wurden. Im Bereich Mobility & Battery Solutions stieg der Umsatz um 49,1 %. Der um 40% prognostizierte Umsatzrückgang bestätigte sich aufgrund von im Geschäftsjahr 2023 abgeschlossener und damit umsatzrelevanter Kundenprojekte nicht.

Die Eigenkapitalquote verbesserte sich aufgrund des erzielten Jahresüberschusses und der erstmaligen Aufrechnung von geleisteten Anzahlungen auf Lieferantenbestellungen mit den im Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, was zu einer Verkürzung der Bilanzsumme führte, auf 26,1 % und übertraf deutlich die erwartete Eigenkapitalquote von 14,5%. Ohne Berücksichtigung der erstmaligen Saldierung der geleisteten Anzahlungen auf Vorräte mit den korrespondierenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 13,8 Mio. EUR liegt die Eigenkapitalquote bei 23,5%. Das Gearing wurde im mittleren negativen zweistelligen Prozentbereich erwartet und hat sich von -78,9% auf -28,7 % etwas mehr verschlechtert als erwartet, was im Vergleich zum Prognosewert vorwiegend auf das positive Jahresergebnis und damit gestiegene Eigenkapital zurückzuführen ist. Die in Arbeit befindlichen Kundenaufträge mit einem Auftragsbestand nach HGB von 275,1 Mio. EUR zum 31. Dezember 2023 (Vorjahr: 474,7 Mio. EUR) werden 2024 und vorwiegend 2025 (Vorjahr: 2023 und 2024) umsatzrelevant.

Forschung und Entwicklung

Für Manz als Hightech-Maschinenbauer spielte der Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) mit über 200 Ingenieuren, Technikern und Naturwissenschaftlern auch im Geschäftsjahr 2023 eine wichtige Rolle. Im Geschäftsjahr 2023 betrugen die Investitionen in F&E 12,4 Mio. EUR (Vorjahr: 17,6 Mio. EUR). Erhaltene Fördergelder in Höhe von 15,3 Mio. EUR sind hier jeweils bereits verrechnet. Die Quote für Forschungs- und aktivierte Entwicklungsleistungen (Verhältnis Forschungs- und aktivierte Entwicklungsleistungen zu Gesamtleistung) sank dabei von 10,0% im Vorjahr auf 7,2 % im Geschäftsjahr 2023. Der Rückgang, trotz gesunkener Gesamtleistung, ist durch den erhöhten Entwicklungsaufwand in einigen Kundenprojekten der Manz AG und damit weniger Entwicklungskapazität im IPCEI-Projekt begründet. Die Aktivierungsquote belief sich auf 95,4 % zum Bilanzstichtag gegenüber 89,8 % im Vorjahr. Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen beliefen sich auf 3,9 Mio. EUR (Vorjahr: 4,5 Mio. EUR).

Im Geschäftsjahr 2023 betrugen die aufwandswirksam verrechneten Forschungs- und Entwicklungskosten 4,5 Mio. EUR gegenüber 2,0 Mio. EUR im Vorjahr. Für weitere Ausführungen beachten Sie bitte den Abschnitt "Forschung und Entwicklung" dieses zusammengefassten Lageberichts.

Prognose

Zu den Risiken und Chancen der weiteren Geschäftsentwicklung verweisen wir auf den Risiko- und Chancenbericht sowie hinsichtlich der Geschäftsentwicklung 2023 auf die Ausführungen im Kapitel Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zusätzlich können bei Firmenakquisitionen oder bestehenden Finanzanlagen (Tochtergesellschaften und Beteiligungen) Umsatz, Ertrag und Synergieeffekte geringer ausfallen als geplant. Beim Eintritt in neue Geschäftsfelder sind Fehleinschätzungen hinsichtlich des Ressourceneinsatzes, der Kundenanforderungen und Preisziele sowie der Nachfrage-, Markt- und Wettbewerbsentwicklung nicht auszuschließen. Derartige Fehleinschätzungen und Probleme können das Abschreibungsrisiko bei Investitionen, Geschäfts- oder Firmenwerten, Beteiligungsbuchwerten, aktivierten Entwicklungskosten und weiteren immateriellen Vermögenswerten erhöhen.

Im Hinblick auf die wirtschaftlichen und branchenbezogenen Annahmen wird auf den Prognosebericht des Konzerns verwiesen, da die wirtschaftlichen und branchenspezifischen Annahmen der Manz-Gruppe auch für die Manz AG im Rahmen ihrer Prognose verwendet wurden. Zu Ende des Geschäftsjahres 2023 gestartete Kundenaufträge werden größtenteils im Geschäftsjahr 2024 nicht zu einer Umsatzrealisierung führen und werden sich positiv auf die Entwicklung des Bestandes der unfertigen Erzeugnisse niederschlagen. Aus diesem Grund erwartet der Vorstand einen in 2024 im Vergleich zu 2023 bis zu 50% reduzierten Umsatz nach HGB. Die EBITDA-Marge erwartet der Vorstand in einem niedrigen einstelligen positiven Prozentbereich sowie die EBIT-Marge im niedrigen einstelligen negativen Prozentbereich. Für die Eigenkapitalquote wird mit einem Wert von rund 30 % keine wesentliche Veränderung im Vergleich zum Vorjahr erwartet. Der Auftragseingang im Geschäftsjahr 2023 lag bei 106,9 Mio. EUR. Der Vorstand erwartet einen deutlichen Zuwachs im Auftragseingang, was mindestens zu einer Verdopplung des Auftragseingangs im Geschäftsjahr 2024 gegenüber 2023 führen wird.

Die Risiken und Chancen der Manz AG entsprechen im Wesentlichen denen des Konzerns. Bitte beachten Sie dazu den "Risiko-, Chancen- und Prognosebericht" dieses zusammengefassten Lageberichts.

DER ANTEIL DER ERNEUERBAREN ENERGIEN WÄCHST WELTWEIT

Um den steigenden globalen Energiebedarf nachhaltig zu decken und die Pariser Klimaziele zu erreichen, muss der Ausbau der erneuerbaren Energien und deren Speicherung künftig deutlich schneller vorangehen. Hierfür setzen wir uns ein.

Energie

Engineering Tomorrow's Production

UNSER ANTRIEB: STROM SOLL ZUVERLÄSSIG BEREITSTEHEN

Von den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen adressiert Manz mit seinen Lösungen gleich vier: menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum; bezahlbare und saubere Energie; Industrie, Innovation und Infrastruktur; Maßnahmen zum Klimaschutz.

Natürliche Energie effizient nutzen

Speichertechnologien sind das Fundament für eine erfolgreiche Energiewende und Garant für eine unabhängige Stromversorgung. Manz gehört hier zu den führenden Entwicklungspartnern der Industrie.

Energie muss dann bereitstehen, wenn sie benötigt wird. Dafür muss die hohe Volatilität der Stromnetze durch den steigenden Anteil erneuerbarer Energie ausgeglichen werden. Dies erzeugt einen steigenden Bedarf für Lastenausgleichstechnologien und somit auch für intelligente und leistungsstarke Batteriespeichersysteme, welche die überschüssige Energie vorhalten, die nicht sofort benötigt oder ins Stromnetz eingespeist wird.

Der Bedarf an Energiespeichern steigt

Mit unseren Produktionslösungen für Batteriespeichersysteme sorgen wir dafür, dass erneuerbar erzeugte Energie rund um die Uhr verfügbar ist. Die Energiebranche profitiert von stationären Energiespeichern zur dezentralen Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen - für eine sichere Stromversorgung.

Dabei stehen drei Marktsegmente für uns im Vordergrund:

scrollen

Großspeicher
Gewerbespeicher
Heimspeicher

Unsere Produktionslösungen sorgen dafür, dass die erforderlichen Energiespeicher leistungsstärker und in der Produktion kostengünstiger werden. Wir leisten so einen wichtigen Beitrag, um die notwendige hohe Versorgungssicherheit und -qualität dauerhaft sicherzustellen.

Der Anteil erneuerbarer Energien an der globalen Stromerzeugungskapazität soll bis 2028 auf rund 42 % steigen. *

* Quelle: International Energy Agency (IEA)

Corporate Governance

Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB wurde für die Manz AG und die Manz-Gruppe gemeinsam erstellt und unter dem Titel "Erklärung zur Unternehmensführung der Manz AG für das Geschäftsjahr 2023" auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:/​/​www.manz.com/​de/​investor-relations/​corporate-governance/​erklaerung-zur-unternehmensfuehrung/​ öffentlich gemacht. Diese enthält auch alle wesentlichen Aspekte des aus Sicht des Vorstands an der Risikolage des Unternehmens ausgerichteten Compliance Management Systems.

Übernahmerelevante Angaben (gemäß §289a und §315a HGB sowie erläuternder Bericht)

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital der Manz AG beträgt 8.542.574,00 EUR und ist in 8.542.574 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR eingeteilt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Sämtliche Aktien sind in gleicher Weise gewinnanteilsberechtigt. Hiervon ausgenommen wären von der Manz AG gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Übrigen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Vereinbarungen über Beschränkungen, die die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Manz AG nicht bekannt.

Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Dem Vorstand ist aufgrund der zugegangenen Mitteilungen über bedeutende Stimmrechtsanteile gemäß §§ 33, 34 WpHG sowie über Eigengeschäfte von Führungskräften gemäß Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung das Bestehen der folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft bekannt, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:

scrollen

Anzahl der Stimmrechte Anteil der Stimmrechte
Dieter Manz, Schlaitdorf 1.939.899 22,7 %
davon direkt (§ 33 WpHG) 775.942 9,1 %
davon zugerechnet (§ 34 WpHG) 1.163.957 13,6 %
Volksrepublik China, handelnd durch die State-owned Asset Supervision Commission (SASAC) der Volksregierung von Shanghai, Shanghai, Volksrepublik China 1.523.480 17,9 %
Vollständige Kette der Tochterunternehmen:
Shanghai Electric (Group) Corporation
Shanghai Electric Group Company Limited
Shanghai Electric Hongkong Co. Limited
Shanghai Electric Germany

Die nach Zugang der Meldungen erfolgten Änderungen der Gesamtzahl der Stimmrechte der Manz AG im Sinne von § 41 WpHG sind bei den angegebenen Anteilen der Stimmrechte nicht berücksichtigt.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft nicht.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Beschäftigte am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Die am Kapital der Manz AG beteiligten Beschäftigten können, die ihnen aus den Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes ausüben.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Nach § 5 der Satzung der Gesellschaft kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und bestimmt ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat kann nach § 84 Absatz 4 AktG die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Die Änderung der Satzung ist gesetzlich in den §§ 133 ff., 179 ff. AktG geregelt. Diese bedarf grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit, bestimmen.

Gemäß § 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Aktiengesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenden Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Der Vorstand kann neue Aktien nur auf Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung über eine Erhöhung des Grundkapitals oder über genehmigte und bedingte Kapitalien ausgeben. Der Erwerb eigener Aktien ist in den §§71 ff. AktG geregelt und in bestimmten Fällen kraft Gesetzes oder aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung zulässig.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2023 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 3. Juli 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 4.270.143,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 4.270.143 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2023).

Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

scrollen

bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Abs. 1 und 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 854.028,00 EUR und insgesamt nicht mehr als 10% des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden;
bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder zur Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen;
soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde;
um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals durch Ausübung des genehmigten Kapitals und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern.

Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital I

Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Mio. EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 3.100.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.

Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/​oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit Options- und/​ oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- und/​ oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte Zehn-Prozent-Grenze werden in bestimmten Fällen neue Aktien aus einem genehmigten Kapital und veräußerte eigene Aktien angerechnet.

Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/​-pflicht ausgegeben werden, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß §3 Absatz 4 der Satzung um bis zu 3.100.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.100.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I).

Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG aufgrund der von der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2019 sowie bedingtes Kapital IIII

Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 95.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 190.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 85.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 170.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.

Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgen nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Bestimmungen.

Der im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2019 beschlossene Manz Performance Share Plan 2019 für die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte der Manz AG und ihrer Konzerngesellschaften wurde in einem Bericht des Vorstands an die ordentliche Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 erläutert.

Nach § 3 Absatz 6 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 360.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 360.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 gewährt wurden.

Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

Ferner hat die Hauptversammlung am 30. Juni 2020 den Vorstand und - bei Ausgabe der Aktien an Mitglieder des Vorstandes - den Aufsichtsrat ermächtigt, erworbene eigene Aktien der Manz AG zur Bedienung von Bezugsrechten, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 oder im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2019 an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte ausgegeben wurden oder werden, zu verwenden (siehe nachstehend unter dem Abschnitt "Eigene Aktien"). Diese Wiederausgabeermächtigung legt den Kreis der Personen, an die die Manz-Aktien übertragen werden können, abschließend fest.

Die Möglichkeit, eigene Aktien der Manz AG in Erfüllung der Bezugsrechte an die Bezugsberechtigten zu gewähren, ist ein geeignetes Mittel, einer bei Erfüllung der Bezugsrechte mit aufgrund des bedingten Kapitals neu geschaffenen Aktien eintretenden Verwässerung des Kapitalbesitzes und des Stimmrechts der Aktien entgegenzuwirken. Soweit die Manz AG von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, muss das bedingte Kapital II nach § 3 Abs. 5 der Satzung bzw. das bedingte Kapital III nach § 3 Abs. 6 der Satzung nicht in Anspruch genommen werden. Ob und in welchem Umfang von der Ermächtigung zur Ausgabe eigener Aktien bei der Erfüllung der Bezugsrechte Gebrauch gemacht wird oder stattdessen neue Aktien aus dem bedingten Kapital ausgegeben werden, entscheidet der Vorstand und - im Fall der Ausübung des Bezugsrechts durch ein Mitglied des Vorstands - der Aufsichtsrat, die sich dabei vom Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre leiten lassen.

Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2023 sowie bedingtes Kapital IV

Die Hauptversammlung der Manz AG vom 4. Juli 2023 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 3. Juli 2028 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 143.000 Bezugsrechte auf insgesamt bis zu 286.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 3. Juli 2028 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 95.000 Bezugsrechte auf insgesamt bis zu 190.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.

Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgten nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2023 festgelegten Bestimmungen.

Nach §3 Abs. 7 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 476.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 476.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten (Performance Shares), die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 4. Juli 2023 zu Tagesordnungspunkt 7 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2023 zu Tagesordnungspunkt 7 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnanteilsberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien

Die Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 29. Juni 2025 gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem auf diesen entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Betrag niedriger ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Absatz 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.

Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) genügen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter der Voraussetzung zu veräußern, dass die Veräußerung gegen Geldzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Betrag niedriger ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Options- oder Wandlungspflichten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.

Der Vorstand und - sofern die Verpflichtung gegenüber Mitgliedern des Vorstands besteht - der Aufsichtsrat wurden ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugsrechten zu verwenden, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 oder im Rahmen des von der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2019 ausgegeben wurden oder werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugs- oder Wandlungsrechten, die aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten entstehen, bzw. zur Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten zu verwenden, die im Rahmen der Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Mitarbeiter oder Organmitglieder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Verträge mit Kreditinstituten und Kautionsversicherern über Aval- und Barkredite

In zwischen der Manz AG und einer Reihe von in- und ausländischen Kreditinstituten und Kautionsversicherern bestehenden Verträgen über die Gewährung von Aval- und Barkrediten sind jeweils außerordentliche Kündigungsrechte der Kreditinstitute und Kautionsversicherer für den Fall eines Kontrollwechsels bei der Manz AG enthalten. Im Falle einer Kündigung stünden die Aval- und Barkredite der Manz AG nicht mehr zur Verfügung, sodass dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit hätte.

Abgesehen von den vorstehenden und im nachstehenden Abschnitt genannten Vereinbarungen bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Beschäftigten getroffen sind

Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Martin Drasch sieht für den Fall eines Kontrollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Die Rechte können nur innerhalb von sechs Monaten nach dem Eintritt des Kontrollwechsels ausgeübt werden.

Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen gemäß § 33 Absatz 1 Satz 1 WpHG zugeht, dass der Meldepflichtige, einschließlich der ihm nach § 34 WpHG zuzurechnenden Stimmrechte, 25 % oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat.

Im Fall einer Kündigung des Dienstvertrags nach den vorgenannten Regelungen erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung. Diese besteht aus dem Gesamtbetrag des für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Festgehalts sowie dem Gesamtbetrag der für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Bartantieme, wobei für die Berechnung der Höhe als EBIT-Marge der Mittelwert aus der im letzten der Kündigung vorangegangenen Geschäftsjahr und der nach den Planungen der Gesellschaft voraussichtlich im laufenden Geschäftsjahr erzielten EBIT-Marge zugrunde zu legen ist. Die Abfindung ist auf den Betrag begrenzt, der 150 % des Abfindungs-Caps entspricht. Als Abfindungs-Cap gilt der Wert von zwei Jahresvergütungen. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, um 75 % zum Zweck der pauschalierten Anrechnung der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte des Vorstandsmitglieds. Ferner sind die bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge jeweils mit 3 % p. a. auf den Tag der Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen.

Im Übrigen bestehen keine Vereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands, die für den Fall eines Übernahmeangebots Entschädigungen vorsehen.

ELEKTRONIK IST AUS UNSEREM ALLTAG NICHT MEHR WEGZUDENKEN

Mit unseren Maschinen und Anlagen zur Herstellung von elektronischen Komponenten sowie Geräten aus der Leistungs- und Unterhaltungselektronik schaffen wir die Voraussetzung für eine kontinuierliche Optimierung der Endprodukte bei gleichzeitiger Reduktion der Produktionskosten. Das macht Manz zum gefragten Entwicklungs- und Technologiepartner.

Elektronik

Engineering Tomorrow's Production

UNSER ANSPRUCH: INNOVATION UND QUALITÄT - VOM MIKROCHIP BIS ZUM DISPLAY

Mit einer Größe von deutlich über 510 x 515 mm können auf unseren Anlagen die größten FOPLP-Panels produziert werden.

Elektronik: Im Alltag und in der Industrie unverzichtbar

Die Elektronikindustrie zeichnet sich durch eine hohe Dynamik aus. Mit integrierten und automatisierten Produktionslösungen schafft Manz die Voraussetzung für eine schnelle Time-to-Market bei gleichzeitiger Verbesserung der Leistungsmerkmale der Endprodukte und Reduktion der Produktionskosten. Unsere Kunden profitieren von diesen Vorteilen bei der Produktion von

scrollen

Batteriezellen und -module (Lithium-Ionen-Batteriefertigung)
elektronischen Komponenten wie Displays und Touchscreens, Leiterplatten und Halbleitern

scrollen

Unterhaltungselektronik wie Smart Watches, Wearables, Laptops, Digitalkameras oder Navigationsgeräte
Leistungselektronik, z. B. Wechselrichter für Solarstrom anlagen, Gleich- oder Frequenzumrichter

Immer kleiner, leichter - und leistungsstärker

Die Grundvoraussetzung der rasanten Digitalisierung ist die zunehmende Miniaturisierung, das heißt immer kleinere Bauteile mit immer größerer Leistungsfähigkeit. Gerade in der Automobilindustrie werden die Megatrends Elektromobilität und autonomes Fahren zu einem sprunghaften Anstieg der verbauten Chips führen.

Unseren Anlagen zur Realisierung des neuartigen Packaging-Verfahrens für Mikrochips, dem Fan-Out Panel-Level Packaging, kommt bei der Realisierung dieses Trends eine entscheidende Rolle zu. Neben einer deutlichen Reduktion von Volumen, Dicke, Gewicht und Herstellkosten des Packagings hat der Prozess auch signifikant positive Auswirkungen auf die thermische Leitfähigkeit und Geschwindigkeit der Bauteile.

Der Markt für Software und Leistungselektronik für die Automobilbranche soll bis zum Jahr 2030 auf über 460 Mrd. US-Dollar wachsen. *

* Quelle: McKinsey

Chancen- und Risikobericht

Risikomangement und internes Kontrollsystem

Das Risikomanagement der Manz AG hat das Ziel, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen drohenden Schaden abzuwenden. Das Risikomanagementsystem erfasst sowohl Risiken als auch Chancen. Die Anwendung eines in die Unternehmensführung integrierten Risikomanagements zielt darauf ab, konzernweit mögliche Gefahren rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten und ihnen mit adäquaten Maßnahmen zu begegnen. Im Rahmen des unternehmerischen Handelns lassen sich Risiken nicht grundsätzlich vermeiden, werden aber so weit wie möglich minimiert bzw. transferiert.

Das Risikomanagement wird zentral vom Risikomanagementbeauftragten gesteuert, intern regelmäßig auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit hin überprüft und in seiner Gesamtheit vom Finanzvorstand als Chief Risk Officer verantwortet. Der Gesamtvorstand überwacht in regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit und die Angemessenheit der internen Kontrollsysteme. So wird die quartalsweise Überarbeitung des Risikomanagementsystems durch den Gesamtvorstand geprüft und an den Aufsichtsrat kommuniziert. Außerdem werden die Kontrollsysteme jährlich durch ein internes Audit insgesamt überprüft.

Die Verantwortung für die Risikoüberwachung ist dezentral organisiert und obliegt je nach Risikokategorie und -tragweite sowohl den Bereichsleitern als auch den Geschäftsführern. Durch regelmäßige Abfragen in mündlicher und schriftlicher Form werden potenzielle Risiken in allen Segmenten erfasst und zugleich die Möglichkeit geschaffen, negative Entwicklungen durch frühzeitiges Gegensteuern zu verhindern.

Die Analyse und Bewertung der Risiken erfolgt anhand eines im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen unveränderten Risikomanagementsystems, bestehend aus einem definierten Kreis von Risikoverantwortlichen, festgelegten Risikokategorien und einer Risikoklassifizierung, welche das Gefahrenpotenzial und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs widerspiegeln. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit hoch sowie deren möglicher Schaden im Falle eines Eintritts hoch ist. Die Identifikation und Handhabung von Risiken ist in den Unternehmensgrundsätzen verankert und als Aufgabe aller Mitarbeiter der Manz-Gruppe definiert. Durch die Einbindung der gesamten Belegschaft sollen Risiken erkannt und an den jeweiligen Risikoverantwortlichen kommuniziert werden, der in Einklang mit den konzernweit definierten Handlungsgrundsätzen geeignete Maßnahmen ergreifen muss.

Die Risiken werden den nachfolgenden Kategorien zugeordnet:

scrollen

Operative Risiken
Strategische Risiken
Marktrisiken
Umweltrisiken

Ergänzend zu diesem Risikomanagementsystem finden im Rahmen des Planungsprozesses, basierend auf einer fortlaufenden Technologie- und Marktbeobachtung, weitere Aktivitäten sowohl zur Risikoidentifikation und -minderung als auch zur Identifikation von Chancen statt.

Risikomanagement- und internes Kontrollsystem für den Rechnungslegungsprozess (§ 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 HGB)

Das Ziel des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems der Manz AG im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die der Regelkonformität des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes entgegenstehen könnten. Das Risikomanagement beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind bei Manz folgende Strukturen und Prozesse implementiert:

Der Finanzvorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften integriert. Die Jahresabschlüsse der Manz AG und der Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in einen Konzernabschluss gemäß IFRS übergeleitet.

Die Konzernbilanzierungsrichtlinien und das Konzernrechnungswesen, die in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst werden, haben zum Ziel, die einheitliche Bilanzierung und Bewertung auf Grundlage der für das Mutterunternehmen geltenden Vorschriften zu gewährleisten. Darüber hinaus werden den Konzerngesellschaften zu erstellende Berichtspakete vorgegeben. Für den monatlichen Konsolidierungsprozess wird das SAP-Tool SEM-BCS eingesetzt. Zur Überprüfung der Datenkonsistenz werden hier automatische Plausibilitätskontrollen bereits bei der Datenerfassung vorgenommen.

Die Konsolidierungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Einhaltung der zeitlichen und prozessualen Vorgaben erfolgt durch Mitarbeiter der Konsolidierungsabteilung auf Konzernebene. Weitere Kontrollaktivitäten auf Konzernebene umfassen die Analyse und gegebenenfalls die Korrektur der durch die Tochtergesellschaften vorgelegten Berichtspakete. Wesentliche Elemente der Risikokontrolle im Rechnungslegungsprozess sind außerdem die Funktionstrennung zwischen Eingabe, Prüfung und Freigabe sowie eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten in den betroffenen Bereichen. Die generelle Verwendung von SAP BCS zur Konzernkonsolidierung und SAP BPS zur Jahresplanung leistet einen weiteren wichtigen Beitrag für die konsequente Fehlervermeidung. Des Weiteren soll auf allen Prozessebenen das Vier-Augen-Prinzip angewandt werden. Bei speziellen fachlichen und komplexen Fragestellungen werden außerdem externe Sachverständige miteinbezogen. Weitere Kontrollaktivitäten umfassen die Analyse und Plausibilitätskontrollen von Geschäftsvorfällen sowie die kontinuierliche Überwachung der Projektkalkulationen.

Durch die dargestellten Strukturen, Prozesse und Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung der Manz-Gruppe einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, internationalen Rechnungslegungsstandards und konzerninternen Richtlinien erfolgt. Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem sind dynamische Systeme und werden laufend an Veränderungen des Geschäftsmodells, der Art und des Umfangs der Geschäftsvorfälle oder der Zuständigkeiten angepasst.

Lageberichtsfremde Aussage (ungeprüft)

Damit einhergehend ergeben sich aus den internen und externen Prüfungen in Einzelfällen Verbesserungspotenziale hinsichtlich der Angemessenheit (Vollständigkeit geeigneter Kontrollen) von Kontrollen. Dem Vorstand liegen mit Blick auf die Beurteilung dieser Managementsysteme keine Erkenntnisse vor, dass diese in ihrer Gesamtheit nicht angemessen sein könnten. Identifizierte Verbesserungspotenziale zur Wirksamkeit der Systeme setzt der Vorstand in Zusammenarbeit mit den Beschäftigten von Manz um.

Alle Risiken werden entsprechend der nachstehenden Matrix klassifiziert, welche sowohl Eintrittswahrscheinlichkeit als auch mögliche Auswirkungen auf die EBIT-Erwartungen quantifiziert.

Auswirkungen

Risikobericht

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Bewertung der Risiken, die sich im Geschäftsjahr 2024 (Prognosezeitraum) ergeben und zu Abweichungen in der Umsatz- und/​oder Ergebnisentwicklung führen könnten.

scrollen

Risiken Auswirkung Eintrittswahrscheinlichkeit Veränderung zum Vorjahr
Operative Risiken Projektrisiken mittel mittel
Personalrisiken mittel mittel
Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken hoch mittel
Währungsrisiken mittel hoch ->
Risiken durch IT mittel niedrig ->
Strategische Risiken Risiken aus der strategischen Fokussierung auf dynamische Wachstumsmärkte hoch mittel ->
Abhängigkeit von Großkunden und Branchen hoch mittel ->
Marktrisiken Risiken im Zusammenhang mit internationalen Geschäftsaktivitäten hoch niedrig ->
Risiken durch zunehmenden Wettbewerb mittel mittel
Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte hoch niedrig ->
Umweltrisiken Risiken in Zusammenhang mit Pandemien gering niedrig ->
Risiken durch Umwelt und Natur mittel niedrig ->

Operative Risiken

Projektrisiken

Projektrisiken betreffen vor allem nicht standardisierte Großaufträge. Hier ergeben sich Risiken aus der möglichen Verfehlung der Plankosten und des Zeitplanes, der Nichterfüllung von Abnahmekriterien, aus Auftragsstornierungen und damit verbundenen Nichtabnahmen von Aufträgen und resultierenden Vertragsrisiken sowie aus dem möglichen Ausfall einzelner wichtiger Lieferanten. Durch den Ausbau des Anteils standardisierter Maschinenkomponenten am Produktportfolio, die gemäß Kundenwunsch modular zu Baugruppen oder ganzen Produktionsmaschinen individualisiert werden können, beabsichtigt Manz, vorgenannte Projektrisiken insgesamt zu reduzieren. Um die Projekte grundsätzlich unter Kontrolle zu haben, werden Kosten, Zeit und Qualität im Rahmen eines Gate-Prozesses zwischen Geschäftsbereich und Operations aufeinander abgestimmt. Notwendige, zu Beginn eines Auftrags nicht vorhersehbare Konstruktionsänderungen bei nicht standardisierten Maschinen, könnten zu höheren Kosten als erwartet und damit zu einer Margenerosion bei Projekten führen. Zudem können unzureichend gepflegte Materialstammdaten dazu führen, dass Standardmaterialien nicht erkannt und damit Preisvorteile im Projekteinkauf nicht ausgenutzt werden können. Um zusätzlichen Aufwand und damit verbundene Mehrkosten für die Fertigstellung der Projekte zu vermeiden, sind die Projekt- und Produktspezifikationen bereits in den Vertragsangeboten durch die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit klar und präzise zu definieren.

Größere Änderungen der Auftragsumfänge oder die unerwartete Beendigung von Aufträgen können negative Auswirkungen auf die Liquiditäts- bzw. Ertragslage der Manz AG haben.

Personalrisiken

Für den Unternehmenserfolg eines Hightech-Maschinenbauers sind qualifizierte und motivierte Führungskräfte und Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung. Das Abwandern von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen könnte sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass neue geeignete Fach- und Führungskräfte oder zusätzliche Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Manz zielt darauf ab, mit Maßnahmen wie verschiedenen Arbeitszeitmodellen oder der finanziellen Beteiligung der Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens, ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen und so Mitarbeiter und Know-how langfristig im Unternehmen zu halten. Als börsennotiertes Unternehmen steht die Manz AG stärker im Blickfeld von potenziellen Beschäftigten als nicht börsennotierte Unternehmen. Dies erlaubt es Manz, das Angebot an die Mitarbeiter, wie flache Hierarchien, spannende Tätigkeiten, flexible Arbeitszeiten sowie gut ausgestattete Arbeitsplätze, besser zu präsentieren. Es bringt jedoch auch zusätzliche Aufmerksamkeit in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, was die Personalgewinnung temporär erschweren kann. Ein weiterer positiver Aspekt der Börsennotierung liegt zudem in der Möglichkeit, Mitarbeiter durch die Ausgabe von Aktien und eine entsprechende Erfolgsbeteiligung enger an das Unternehmen zu binden.

Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken einschließlich bestandsgefährdender Risiken

Ausgehend von einem im Geschäftsjahr 2023 gesunkenen Auftragseingang in Höhe von 195,7 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr (359,7 Mio. EUR) bei der Manz-Gruppe bzw. in Höhe von 106,9 Mio. EUR (Vorjahr: 215,2 Mio. EUR) bei der Manz AG sanken insbesondere die erhaltenen Anzahlungen von Kunden zum Bilanzstichtag. Dies führte im Jahresverlauf trotz Einzahlungen von 11,5 Mio. EUR aus dem Verkauf der Anteile an der Customcells Holding GmbH zu einem rückläufigen Bestand an liquiden Mitteln bei der Manz-Gruppe zum Bilanzstichtag (30,2 Mio. EUR, Vorjahr: 33,6 Mio. EUR) und bei der Manz AG (8,1 Mio. EUR, Vorjahr: 17,7 Mio. EUR). Der Bestand an liquiden Mitteln sank im Aufstellungszeitraum bis zum 30. April 2024 auf 16,3 Mio. EUR für die Manz-Gruppe und 3,3 Mio. EUR für die Manz AG.

Entsprechend haben sich die Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken einschließlich bestandsgefährdender Risiken im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr weiter verstärkt.

Um diesen bestandsgefährdenden Risiken im Prognosezeitraum bis Mai 2025 zu begegnen, hat der Vorstand der Manz AG diverse Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit erarbeitet und umgesetzt, die in der letzten aktualisierten Fassung der nachfolgend beschriebenen rollierenden Liquiditätsplanung bereits als Annahmen neben laufenden Annahmen für das operative Geschäft zugrunde gelegt sind.

Eine wesentliche laufende Annahme in der Liquiditätsplanung der Manz-Gruppe und der Manz AG ist der Erhalt der im Rahmen der Budgetplanungsgespräche identifizierten und eingeplanten Kundenaufträge in Bezug auf Bestellhöhe und in Bezug auf den geplanten Zeitpunkt des Auftragseingangs. Mit dem Auftragseingang verbunden sind dann in kurzem zeitlichen Abstand Einzahlungen aus dem jeweiligen Auftrag, denen zeitlich versetzt Auszahlungen für Lieferantenbestellungen folgen. Eine zeitliche Verzögerung oder eine Änderung des Volumens von eingeplanten Auftragseingängen oder Einzahlungen aus Neu- und Bestandsprojekten, höhere Projektkosten oder Rückzahlungsverpflichtungen aus Projekten sowie das generelle Ausbleiben von Auftragseingängen oder der Ausfall von Kundeneinzahlungen aus Bestandsprojekten können erhebliche negative Auswirkungen auf die Liquidität der Manz AG sowie der jeweiligen Tochtergesellschaften und damit auch auf den Konzern haben.

Weitere wesentliche Annahmen für die Liquiditätsplanung der Manz-Gruppe und der Manz AG für den Prognosezeitraum betreffen insbesondere Höhe und Zeitpunkt der Einzahlungen aus Fördermitteln im Rahmen des ICPEI-Projekts im niedrigen zweistelligen Millionenbereich.

Um die Risiken aus verzögerten bzw. ausbleibenden Einzahlungen und anderen wesentlichen liquiditätswirksamen Sachverhalten zeitnah zu erkennen, arbeiten die Manz AG sowie die Tochtergesellschaften der Manz-Gruppe mit rollierenden Liquiditätsplanungen. Der Vorstand hat aufgrund durchgeführter Sensitivierungen hinsichtlich der Liquiditätsplanungen für die Manz AG erkannt, dass unter Berücksichtigung eines Risikoabschlags von 20 % auf den Auftragseingang bei einer gleichzeitig um 5 % verschlechterten Bruttomarge aus Projekten im Prognosezeitraum der Vorstand unmittelbar Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Manz AG und der Manz-Gruppe zu ergreifen waren.

Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit hat der Vorstand das bereits erwähnte umfassende Maßnahmenpaket erarbeitet und umgesetzt.

Mit Unterzeichnung des Kaufvertrags vom 8. Mai 2024 zwischen der Manz AG und der Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH, Allmersbach im Tal, wurde die Veräußerung der Anteile an der Manz Hungary Kft., Debrecen/​Ungarn, im Rahmen eines Share-Deals, zwischen beiden Vertragsparteien aufschiebend bedingt zu einem Kaufpreis in Höhe von 8 Mio. EUR vereinbart. Nachfolgend aufgeführte Bedingungen zur Übertragung der Anteile und dem Zufluss des Kaufpreises müssen vorab erfüllt werden:

scrollen

Vorlage des testierten Konzernabschlusses und des testierten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der Manz AG
Ordnungsgemäße Bestätigung des ungarischen Ministers für heimische Wirtschaft gemäß der Regierungsverordnung Nr. 561/​2022 über ausländische Direktinvestitionen zum Erwerb der Anteile an der Manz Hungary Kft.
Ordnungsgemäße Bestätigung der Hungarian Investment Promotion Agency zur Zustimmung des Eigentümerwechsels der Manz Hungary Kft. bei gleichzeitiger Übertragung der Subventionszusagen
Antragstellung auf Subventionen bis zum 30. Juni 2024 beim ungarischen Staat durch die Manz Hungary Kft.
Abschluss eines IT-Rahmenvertrags zwischen der Manz AG, der Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH sowie der Manz Hungary Kft.
Zustimmung zur SAP-Lizenzübertragung und rechtlicher Übertragung der SAP-Lizenzen durch SAP SE, Walldorf
Zustimmung zur rechtlichen Lizenzübertragung eines CAD-Systems durch die Siemens Aktiengesellschaft, München

Die gesetzlichen Vertreter der Manz AG gehen davon aus, dass die Bedingungen innerhalb des zweiten Quartals 2024 erfüllt sein werden und der Kaufpreis spätestens bis zum 31. August 2024 zufließen wird.

Weiterhin wurde im Mai 2024 bereits ein Vertrag über ein Gesellschafterdarlehen, das als Kontokorrentlinie in Höhe von 3 Mio. EUR ausgestaltet ist, und der Manz AG im Zeitraum von 12 Monaten ab Vertragsschluss auf Abruf zur Verfügung steht, abgeschlossen.

Darüber hinaus wurden mit einem Großkunden im April 2024 im Voraus zu leistende Anzahlungen vereinbart, die eigentlich im Laufe des dritten und vierten Quartals 2024 fällig gewesen wären. Diese Anzahlungen führten und führen vereinbarungsgemäß zu einem Mittelzufluss von ca. 8 Mio. EUR in den Monaten Mai und Juni 2024.

Für die Manz-Gruppe sowie die Manz AG ist darüber hinaus basierend auf den Liquiditätsplanungen der betreffenden Tochtergesellschaften im Ausland zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum bis Ende Mai 2025 und damit zur Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit die regelmäßige Verlängerung der kurzfristigen Kontokorrentkreditlinien insbesondere bei den Tochtergesellschaften in Taiwan und China sowie der Slowakei erforderlich, für welche die Manz AG teilweise Garantiegeberin ist. Bei den noch zu verlängernden Kontokorrentkreditlinien geht der Vorstand mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer entsprechenden Verlängerung aus.

Alle im Rahmen des Maßnahmenpakets getroffenen Maßnahmen werden zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum wesentlich beitragen. Ergebnis dieser Analyse ist, dass die Durchfinanzierung im Prognosezeitraum mit überwiegender Wahrscheinlichkeit aufrechterhalten werden kann.

Sofern sich jedoch wesentliche liquiditätswirksame Abweichungen insbesondere aus fehlenden Auftragseingängen, d.h. bei einem Abschlag von 50% auf den geplanten Auftragseingang im Prognosezeitraum, ergeben, die Manz AG aus sonstigen Gewährleistungsbürgschaften in Anspruch genommen wird oder wesentliche Kontokorrentkreditlinien bei ausländischen Tochtergesellschaften nicht verlängert werden, ergibt sich daraus eine Liquiditätsunterdeckung in der zweiten Hälfte des Prognosezeitraums, die zu einer Gefährdung des Fortbestands der Manz AG und der Manz-Gruppe führt.

Der Fortbestand der Manz AG und damit auch des Konzerns hängt entscheidend davon ab, dass die oben skizzierten Liquiditätsrisiken im Wesentlichen nicht eintreten. Diese Ereignisse und Gegebenheiten stellen ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB dar.

Währungsrisiken

Die Währungsrisiken der Manz-Gruppe ergeben sich aus operativen Tätigkeiten. Diese betrafen im Geschäftsjahr 2023 hauptsächlich Transaktionen der asiatischen Gesellschaften und der Manz AG aus dem Verkauf von Maschinen. Das transaktionsbezogene Wechselkursrisiko, resultierend aus der Auf- bzw. Abwertung des US-Dollar gegenüber dem Neuen Taiwan Dollar und des US-Dollar gegenüber dem Chinesischen Renminbi wird grundsätzlich - wo nötig und möglich - durch Devisentermingeschäfte abgesichert. Darüber hinaus soll das Wechselkursrisiko auch durch die Verteilung der Produktionsstandorte auf mehrere Länder reduziert werden.

Aufgrund der aktuell in Fremdwährung gehaltenen Bilanzposten einzelner Tochtergesellschaften, hat sich dieses Risiko im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht.

Risiken durch IT

Ein Großteil der Prozesse und Kommunikation in der Manz-Gruppe läuft IT-gestützt ab. Deshalb hat die Sicherheit der Unternehmensdaten sowie das Vermeiden von Unterbrechungen von IT-unterstützten Geschäftsprozessen hohe Priorität. Hierfür werden IT-Systeme gegen mögliche Cyber-Attacken durch unberechtigte Zugriffe Dritter oder durch Schadsoftware geschützt und Alternativlösungen im Falle von Stabilitätsproblemen erarbeitet. Außerdem wird laufend an der standardisierten Nutzung der IT-Systeme über die ganze Gruppe hinweg gearbeitet.

Strategische Risiken

Risiken aus der strategischen Fokussierung auf dynamische Wachstumsmärkte

Als Hightech-Maschinenbauer fokussiert sich die Manz AG auf schnell wachsende Zukunftsmärkte mit kurzen Produktlebenszyklen. Mit ihren Produktionslösungen trägt Manz zur Entwicklung zahlreicher Technologien bei. So werden unter anderem Consumer Electronics, Leistungselektronik und weitere Komponenten des elektrischen Antriebsstrangs sowie Batterien für Elektrofahrzeuge, Unterhaltungselektronik und stationäre Energiespeicher auf Manz-Maschinen hergestellt. Diese Marktpositionierung in wettbewerbsintensiven und innovationsgetriebenen Märkten birgt das Risiko eines Wettbewerbsnachteils aufgrund von zu geringer Flexibilität der Strukturen, nicht ausreichendem Know-how oder zu langsamem Entwicklungstempo. Um dies zu vermeiden, sind die jeweiligen Geschäftsbereiche daher stets bestrebt, die Anforderungen der Kunden sowie die zukünftigen technologischen Trends in den Branchen frühzeitig zu erkennen. Aus diesen Erkenntnissen leitet das Unternehmen Innovationen ab, um den Wettbewerbern einen Schritt voraus zu sein. Die Innovationsansätze werden von den Geschäftsbereichen halbjährlich in einem gruppenweiten Strategiemeeting vorgestellt, diskutiert und die Umsetzung nach eingehender, positiver Prüfung verabschiedet.

Abhängigkeit von Großkunden und Branchen

Die Entwicklung von Fertigungsanlagen für Industriebetriebe birgt die Gefahr einer Konzentration im Auftragsvolumen auf einzelne Projekte, Branchen und Kunden. So erwirtschaftete die Manz-Gruppe im Geschäftsjahr 2023 rund 40 % ihrer Umsätze mit fünf Kunden. Für den Fall, dass der Wegfall eines Großkunden nicht kompensiert werden kann, ist mit negativen Auswirkungen auf die Ergebnisse der Manz-Gruppe zu rechnen. Manz verfolgt aus diesem Grund das Ziel, die Auftragsstruktur innerhalb der zwei Berichtssegmente ausbalanciert zu gestalten. Dabei sollen sich modular kombinierbare Maschinen und Maschinenkomponenten wie auch "kleine Linien" sowie Großprojekte mit einem Volumen von >10 Mio. EUR Auftragsvolumen die Waage halten. Das Risiko einer rückläufigen Entwicklung bei Großkunden soll grundsätzlich durch die Verbreiterung des Kundenstamms und der Diversifizierung von Projektvolumina und des Geschäftsmodells verringert werden.

Marktrisiken

Risiken im Zusammenhang mit den internationalen Geschäftsaktivitäten

Negative gesamt- und finanzwirtschaftliche Entwicklungen in den internationalen Absatzmärkten können mit negativen Effekten für die Geschäftsentwicklung verbunden sein. So könnte sich als Konsequenz die Refinanzierung für Manz als börsennotiertes Unternehmen über den Kapitalmarkt deutlich schwieriger gestalten. Bei potenziellen Kunden von Manz besteht allgemein das Risiko, dass, basierend auf den teilweise noch jungen Märkten, das notwendige Kapital für Investitionen in neue Anlagen nicht zur Verfügung steht. Manz betreibt daher eine kontinuierliche Markt- und Wettbewerbsbeobachtung und -analyse, um solche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Die Flexibilisierung der gesamten Unternehmensorganisation, der Ausbau des Produktportfolios, der Kundenbasis und der weltweiten Vertriebskapazitäten sowie die Fokussierung auf Wachstumsmärkte der drei Kernregionen Asien, Europa und den USA ermöglichen es, kurzfristig auf negative Veränderungen in einzelnen Märkten zu reagieren. Auch beschaffungsmarktseitig kann die zunehmende Internationalisierung zu Risiken führen, z. B. kann es zu Engpässen durch Handelskriege, wie zum Beispiel zwischen China und den USA, sowie durch die anhaltenden kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine kommen. Darüber hinaus kann die Erhöhung der Zinsen durch die Zentralbanken zu einem Abschwächen der Weltwirtschaft mit entsprechenden Auswirkungen auf die Manz-Gruppe führen. Eine hohe Inflationsrate birgt zudem generell das Risiko eines Kaufkraftverlustes und einer damit einhergehenden Verschlechterung der Ergebnissituation der Gruppe.

Lieferantenseitig ist Manz bestrebt, durch Flexibilität, z. B. der Vermeidung von Single-Source-Lieferanten, nicht in Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten oder Beschaffungsmärkten zu geraten. Außerdem sollen durch die Harmonisierung von allen relevanten internen Prozessen, im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit innerhalb der Manz-Gruppe, die Qualität der Produkte zu möglichst geringen Kosten und generell optimierte IT-Prozesse gewährleistet werden.

Risiken durch zunehmenden Wettbewerb

Bestehende und potenzielle Wettbewerber, insbesondere asiatische Hersteller, könnten versuchen, Marktanteile in den Zielbranchen von Manz zu gewinnen - vor allem durch eine aggressive Preispolitik, ein Ungleichgewicht durch lokale Steuer- und Subventionspolitik von Staaten und Regierungen oder durch Einfuhrbeschränkungen zur Stützung nationaler Unternehmen. Der Markt für Anlagen zur Batterieherstellung weist zwar ein enormes Wachstumspotenzial auf, liegt derzeit jedoch fast vollständig in den Händen asiatischer Anbieter. Damit außerhalb Asiens ein weiteres Batterie-Cluster entstehen kann, bedarf es einer engen Zusammenarbeit europäischer und nordamerikanischer Hersteller, Ausrüstungslieferanten und öffentlicher Einrichtungen. Gelingt dies nicht, wird Asien seine Führung ausbauen und seine Vormachtstellung behalten. Ein weiteres Risiko besteht in zu vielen neuen Wettbewerbern, wodurch ein Überangebot am Markt entsteht und es in der Folge zu einer Konsolidierung unter den Unternehmen kommt. Dies könnte einen direkten Einfluss auf die Entwicklung der Marktanteile der Gesellschaft und damit auf die Absatz-, Umsatz- und die Ertragssituation der Manz-Gruppe haben. Um diesen Risiken wirksam entgegenzutreten, werden im Bereich "Market Intelligence" ständig Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen durchgeführt, welche regelmäßig in internationalen Vertriebsmeetings ausführlich diskutiert werden und als Basis für eventuelle Gegenmaßnahmen dienen. Des Weiteren liefert das CRM-System (Customer-Relationship-Management-System) Frühindikatoren zur Beurteilung der zukünftigen Marktentwicklung. Eine detaillierte Analyse von verlorenen Projekten verschafft zeitnah Klarheit über die Wettbewerbssituation. Auch der Prozess der "Produktfindung, -entwicklung und -markteinführung" hat zum Ziel, mit strategischen Innovationen für den erforderlichen Wettbewerbsvorsprung in Wachstumsmärkten zu sorgen und die Positionierung von Manz als Hightech-Maschinenbauer weiter zu stärken. Durch lokale Standorte in Taiwan und China, den damit verbundenen lokal üblichen Produktionskosten sowie einem direkten Kundenkontakt wirkt Manz einer Abwanderung zu einheimischen Wettbewerbern entgegen.

Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte

Zur Behauptung der technologischen Positionierung am Markt sind Forschung und Entwicklung sowie ein innovatives Produktportfolio für das Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Die Industrien, für welche Manz ihre Maschinen und Anlagen entwickelt und herstellt, sind von einem raschen technologischen Wandel geprägt. Substitutive oder disruptive Technologien könnten wesentliche Teile eines bestehenden Markts besetzen. Wettbewerbern der Manz-Gruppe könnte es somit gelingen, durch die Entwicklung entsprechender Technologien oder auch Software, schneller oder besser auf geänderte Kundenanforderungen zu reagieren und so einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber Manz zu erlangen. In diesen Fällen könnte die Nachfrage nach den Produkten von Manz erheblich beeinträchtigt werden. Ferner könnten von der Manz-Gruppe Maschinen und Anlagen entwickelt werden, für die am Markt keine oder nur eine geringe Nachfrage besteht. Auch besteht das Risiko, dass die Entwicklung neuer Produkte, keine verwertbaren Ergebnisse liefert bzw. diese bereits anderweitig patentrechtlich geschützt sind. Probleme beispielsweise bei der technischen Machbarkeit, Qualitätssicherung, Nichteinhaltung von Fristen, erhöhten Kosten usw. könnten im schlimmsten Fall zum Verlust von Kunden in Verbindung mit finanziellen Verlusten führen. Manz ist bestrebt, einen engen Kontakt zu ihren Kunden zu pflegen und so neue Trends frühzeitig zu erkennen. Im Bereich Business Development beschäftigt man sich zudem mit neuen Applikationsmöglichkeiten für die von Manz entwickelten Technologien. Mögliche Marktpotenziale prüft die Gesellschaft im Vorfeld sorgfältig, um die Renditen von Entwicklungsprojekten abschätzen und damit die Ressourcen optimal einsetzen zu können. Auf Grundlage der Risikoanalyse verfolgt Manz zudem das Ziel, die vertragsgemäße Realisierung von Projekten und Produkten sicherzustellen. Dem grundsätzlichen Risiko bei der Entwicklung und Einführung neuer Produkte für einzelne Kunden begegnet Manz zudem durch die Erweiterung des Produktportfolios um Maschinenkomponenten, die auf Kundenwunsch modular zu Baugruppen oder kompletten Produktionsmaschinen individualisiert werden können. Mithilfe der beschriebenen Maßnahmen konnte die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos auf einem im Vergleich zum Vorjahr gleichbleibend niedrigen Niveau gehalten werden.

Umweltrisiken

Risiken in Zusammenhang mit Pandemien

Als international agierender Hightech-Maschinenbauer verfügt die Manz-Gruppe über Produktionsstätten in Deutschland, China, Taiwan, der Slowakei, Ungarn und Italien sowie Service-Niederlassungen in den USA und Indien. Die Aktivitäten in Regionen mit weniger entwickelten Gesundheitssystemen könnten sich im Falle von Pandemien und in der Folge verbundenen Produktionsstopps negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft in der Region auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Pandemien könnten sich in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Abwicklung unserer Kundenprojekte außerhalb Europas weiterhin negativ auswirken.

Risiko durch Umwelt und Natur

Durch Naturkatastrophen wie Erdbeben und Überschwemmungen oder andere Ereignisse wie Feuer kann es zu Produktionsstopps kommen, die sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen können. Außerdem gibt es Risiken für Umweltverschmutzungen, die die Manz selbst beeinflussen kann und deshalb haftbar gemacht werden könnte. Generell besteht das Risiko, dass das Unternehmen gesetzliche Vorgaben im Nachhaltigkeitsbereich nicht oder nur teilweise erfüllt. Diese Risiken sollen durch die Installation eines Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagements minimiert werden.

Chancenbericht

Das Chancenmanagementsystem der Manz-Gruppe ist fest mit dem implementierten Risikomanagementsystem verzahnt. Gegenüber dem Vorjahr unverändert, ist es das Ziel des Chancenmanagementsystems, strategische und operative Chancen frühzeitig zu identifizieren und auf Basis von entsprechenden Analysen dem Vorstand und den Segmentleitern die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um Chancen durch die Ausübung geeigneter Maßnahmen konsequent für das weitere Unternehmenswachstum zu nutzen. In der Regel werden für die einzelnen Chancen unterschiedliche Szenarien entwickelt, auf deren Grundlage fundierte Entscheidungen getroffen werden können.

Insbesondere in den folgenden Bereichen sehen wir in den kommenden Jahren attraktive Chancen für unsere Unternehmensgruppe:

Branchenfokus mit wettbewerbsfähigem und kundenorientiertem, innovativem Technologieportfolio

In den vergangenen Jahren haben wir mit der konsequenten Ausrichtung des Technologie- und Produktportfolios auf die Bedürfnisse und Herausforderungen der Automobilindustrie & Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik, und Energietechnik, die Voraussetzungen für die aktuellen Wachstumspotenziale geschaffen. Mit der Fokussierung insbesondere auf die Megatrends Elektrifizierung und Digitalisierung soll das Wachstum mittel- bis langfristig deutlich forciert werden.

Nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit durch profitables Wachstum

Nachhaltiges und profitables Wachstum soll durch die Nutzung von Spitzentechnologien sowie durch die Realisierung von Skaleneffekten durch modulare Produktionsanlagen erreicht werden. Die Basis dafür ist das diversifizierte Geschäftsmodell der Manz AG, mit dem unterschiedliche Industrien für die innovativen Produktionslösungen adressiert werden. Kundenindividuelle Lösungen und der Anteil modularer Maschinen am Produktportfolio sollen die Attraktivität unserer hochspezialisierten Technologielösungen für eine stetig wachsende Kundenbasis stärken und ein wichtiger Treiber für die nachhaltige Profitabilität sein. Die modularen Maschinen sollen, basierend auf einem Baukastensystem, zu kompletten, individuellen Systemlösungen verkettet werden können und für vielfältige Anwendungsszenarien einsetzbar sein. Durch diesen Schritt sollen Entwicklungsrisiken, -aufwand und -dauer deutlich reduziert und damit die Amortisation der Entwicklungsanstrengungen signifikant verkürzt werden. Gleichzeitig können wir hieraus Synergieeffekte generieren, welche die Produktivität der gesamten Gruppe weiter erhöht.

Darüber hinaus treiben wir mit dem Projekt "Lithium-Batteriefabrik der Zukunft" die Entwicklung hocheffizienter Maschinen und Prozesse zur vollautomatisierten Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien der nächsten Generation voran. Durch die bewährte Projekt- und Entwicklungskompetenz soll die Leistungsfähigkeit und Kosteneffizienz der Produktion signifikant verbessert und die Time-to-Market für die Kunden deutlich reduziert werden.

Dieses Projekt wird im Rahmen der wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) zur Förderung von Forschung und Innovation in der Batterie-Wertschöpfungskette durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Landeswirtschaftsministerium Baden-Württemberg unterstützt. Darüber hinaus erhielt auch die Manz Italy Srl. vom italienischen Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung eine Förderzusage. Als einer der wenigen europäischen Maschinenbauer, der bereits umfangreiche Erfahrungen im Bereich der gesamten Wertschöpfungskette der Lithium-Ionen-Batterieproduktion hat, kann Manz durch die IPCEI-Förderung seine Entwicklungsaktivitäten weiter intensivieren und somit die eigene Wettbewerbsfähigkeit kontinuierlich ausbauen. Zudem ist eine kostenbewusste Unternehmensführung für die profitable Entwicklung eines Unternehmens von zentraler Bedeutung. Das diversifizierte Geschäftsmodell und fortlaufende Maßnahmen zur Kostenoptimierung zielen darauf ab, dauerhaft und nachhaltig wettbewerbsfähig und profitabel zu sein.

Segmentübergreifender Technologieeinsatz bietet Chancen für Synergieeffekte und Flexibilität

Bei der Entwicklung unserer Produktionsanlagen betreiben wir einen aktiven Technologietransfer zwischen den Branchen. Indem das umfassende technologische Know-how branchenübergreifend eingesetzt wird, schaffen wir Synergien und sind dadurch bestrebt, einen Beitrag zur Minimierung der Fertigungskosten für unsere Kunden zu realisieren und somit zu deren wirtschaftlicher Produktion beizutragen. Gleichzeitig sollen die zwischen den Segmenten erzielten Synergieeffekte die Produktivität und Profitabilität der Manz-Gruppe fördern. Durch die Nutzung der Synergieeffekte zwischen den Segmenten ist unser Geschäftsmodell zudem flexibel für neue Wachstumstrends und Absatzmärkte mit zusätzlichem Umsatz- und Ertragspotenzial aufgestellt.

Kooperationen mit strategischen Partnern eröffnet Wachstumspotenzial

Zusätzliches Wachstumspotenzial sehen wir durch die enge Zusammenarbeit mit ausgewählten strategischen Partnern. Die bereits seit 2021 bestehende strategische Kooperation mit der GROB-WERKE GmbH & Co. KG im Bereich Lithium-Ionen-Batteriesysteme konnten wir im Jahr 2022 um die Dürr AG erweitern. Die Zusammenarbeit ermöglicht es uns, gemeinsam neue, innovative Maschinenstandards "Made in Europe" zu setzen, Markt- und Kundenzugang zu kombinieren und die technischen Expertisen zu bündeln. Wir können zu Dritt unsere spezifischen, komplementären Fähigkeiten zu einer einzigartigen europäischen Allianz bündeln und gemeinsam Projekte zur Ausrüstung kompletter Batteriefabriken akquirieren und bearbeiten. Ziel unserer Partnerschaft ist es, uns zusammen als europäischer Systemanbieter von Batterieproduktionsanlagen zu etablieren und den Kunden eine leistungsstarke Alternative zu den bisher meist aus Asien stammenden Ausrüstern zu bieten. Auf diese Weise soll das immense Wachstumspotenzial im Geschäft mit Produktionstechnik für Lithium-Ionen-Batterien genutzt und die gesamte Wertschöpfungskette abgedeckt werden.

Auch die Beteiligung der Daimler Truck AG an der Manz AG und der in diesem Zusammenhang ergänzend unterzeichnete Kooperationsvertrag spiegeln die starke Position von Manz im Bereich der Lithium-Ionen-Batterieproduktion wider. In einem ersten Schritt wird eine Pilotlinie für die Herstellung von Lithium-Ionen-Batteriezellen sowie die Montage von Batterien am Daimler Truck Standort Mannheim aufgebaut werden. Perspektivisch werden die Partner ihr Know-how bündeln, um gemeinsam innovative Batterietechnologie und die dazugehörigen Produktionsprozesse für Lkw und Busse zu entwickeln.

scrollen

Chancen Auswirkung Eintrittswahrscheinlichkeit
Branchenfokus mit wettbewerbsfähigem und kundenorientiertem, innovativem Technologieportfolio hoch hoch
Nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit durch profitables Wachstum hoch mittel
Segmentübergreifender Technologieeinsatz bietet Synergieeffekte und Flexibilität hoch hoch
Zusammenarbeit mit strategischen Partnern eröffnet Wachstumspotenzial mittel hoch

Gesamtbild der Risiko- und Chancenlage des Konzerns

Das Risikoportfolio der Manz AG besteht sowohl aus vom Konzern beeinflussbaren als auch nicht beeinflussbaren Risiken wie Konjunktur und Branchenentwicklung. Die Situation in diesen Bereichen beobachtet und analysiert das Unternehmen regelmäßig. Beeinflussbare Risiken sollen durch entsprechende Überwachungs- und Kontrollsysteme frühzeitig erkannt und somit vermieden werden. Wesentliche Risiken, die wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die ökologischen oder gesellschaftlichen Aspekte haben, lassen sich aufgrund des Geschäftsmodells der Manz AG nicht ableiten.

Im Hinblick auf bestandsgefährdende Risiken verweisen wir auf die Ausführungen zu den Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken einschließlich bestandsgefährdender Risiken. Für den Prognosezeitraum 2024 hat gegenüber dem Vorjahr insbesondere das Finanzierungs- und Liquiditätsrisiko weiter zugenommen. Für die Veränderung der übrigen Risiken verweisen wir auf die Tabelle zu Beginn des Risikoberichts. Risiken, deren Bedeutung gemäß Risikomanagementsystem im Vergleich zum Vorjahr keine bzw. eine geringere Relevanz aufweisen, wurden im aktuellen Risikobericht nicht aufgeführt. Die Risiken und deren mögliche Auswirkungen sind bekannt, ebenso wie die einzuleitenden Maßnahmen. Die sich zeigenden Chancen werden analysiert und die Realisierung gegebenenfalls in die Wege geleitet.

Prognosebericht

Konjunkutureller und branchenbezogener Ausblick

Das Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) geht in seinem Ausblick zur Weltwirtschaft vom Dezember 2023 davon aus, dass die konjunkturelle Dynamik vorerst gering bleibt und der Aufschwung der Weltwirtschaft auf sich warten lässt. Einerseits sind die Rohstoffpreise und insbesondere die Kosten für Energie zwar deutlich gesunken, während Lieferengpässe die wirtschaftliche Aktivität nicht mehr ungewöhnlich stark belasten, zudem steigen die Reallöhne dank nachlassender Inflation und anziehender Vergütungen wieder. Andererseits ist die Unsicherheit für Unternehmen und Konsumenten aber insbesondere aufgrund der geopolitischen Spannungen weiterhin hoch und dürfte die Neigung zu Investitionen und Konsum bremsen. Insgesamt rechnen die IfW-Experten im Dezember 2023 mit einer Weltwirtschaft, die in moderatem Tempo expandiert und nur allmählich an Schwung gewinnt. Für das laufende Jahr 2024 wird ein weltweites Wirtschaftswachstum von 2,9 % erwartet (Vorjahr: 3,1 %). Für die USA rechnen die Wirtschaftsforscher des IfW für 2024 mit einer Steigerung der Wirtschaftsleistung um 1,5 % (Vorjahr: 2,4 %). In China bleibt die wirtschaftliche Lage angesichts struktureller Probleme verhalten und das Expansionstempo im historischen Vergleich weiter gering. Im laufenden Jahr 2024 wird die Wirtschaft in China voraussichtlich um 4,7 % wachsen (Vorjahr: 5,4 %). Für die Europäische Union wird für 2024 mit einem Wachstum von 0,9 % gerechnet (Vorjahr: 0,5 %). Auch wenn aktuell keine große konjunkturelle Dynamik absehbar ist, geht das IfW für 2024 von einem leichten Anstieg der Wirtschaftsleistung in Deutschland von 0,9 % aus, der insbesondere durch den privaten Konsum gestützt wird (Vorjahresprognose: -0,1 %).

Für die Maschinenproduktion im Jahr 2024 erwartet der VDMA in seiner Prognose vom Dezember 2023 einen Produktionsrückgang von real -4,0 % (Vorjahr: -1,0 %), der vor allem auf die sinkenden Auftragsbestände zurückzuführen ist. Für den nominalen Produktionswert im Maschinenbau 2024 prognostiziert der VDMA insgesamt 247 Mrd. EUR (Vorjahr: 249 Mrd. EUR).

Für die vom Segment Mobility & Battery Solutions adressierte globale Automobilindustrie sieht S& P Global Mobility nach den nachlassenden Beeinträchtigungen der Lieferketten insbesondere in der rückläufigen Nachfragedynamik ein Risiko für weiteres Wachstum, weil die Unsicherheit der Verbraucher den aufgestauten Nachholbedarf übersteigt.

Im Jahr 2024 werden nach Prognosen der Marktanalysten von EV-volumes.com weltweit rund 13 Mio. reine Elektrofahrzeuge (BEV) verkauft werden, was einem Zuwachs von rund 31 % im Vergleich zum Jahr 2023 entspricht. Der Anteil reiner Elektrofahrzeuge an den gesamten PKW-Verkäufen erhöht sich demnach auf rund 14,3 % (Vorjahr: 11,2 %). Um den steigenden Bedarf an Lithium-Ionen-Batterien als zentrale Komponente von Elektrofahrzeugen in den kommenden Jahren zu decken, werden die Produktionskapazitäten dafür massiv aufgebaut und erweitert. Für das laufende Jahr 2024 wird die benötigte Batteriekapazität für die zuvor genannte Produktion von 13,3 Mio. Elektrofahrzeugen von EV Volumes auf rund 918 Gigawattstunden vorhergesagt, was einem Zuwachs von rund 44% im Vergleich zu 2023 entspricht.

Für den Markt der Produktionsanlagen im Bereich Batteriezellmontage prognostizieren die Marktanalysten von Interact Analysis für das Jahr 2024 ein Wachstum von rund 16% auf etwa 6,2 Mrd. US-Dollar (Vorjahr: 34%).

Im Segment Industry Solutions adressiert Manz mit seinen Maschinen verschiedene Märkte. Dazu zählen sowohl Produktionslösungen für die Elektronik- und Displayindustrie, aber auch Montagelinien für die Automobilindustrie, unter anderem zur Herstellung von Invertern für Elektrofahrzeuge.

Aufgrund des starken Wachstums im Bereich der Elektrofahrzeuge wird der Bedarf an Invertern, die ein wesentlicher Bestandteil der Leistungselektronik von Elektrofahrzeugen sind, weiter zunehmen. Für das Jahr 2024 geht Manz auf Basis von IHS Markit-Prognosen davon aus, dass die europäischen und nordamerikanischen Automobilhersteller (OEMs) insgesamt rund 23 Mio. Inverter (Vorjahr: rund 17 Mio.) benötigen werden.

Für die Kapazitäten am globalen Displaymarkt 2024 erwartet DSCC ein Wachstum von rund 2-3 % im Vergleich zu 2023 (Vorjahr: -1 %). Zu diesem Anstieg tragen insbesondere zusätzliche Investitionen in IT-OLED-Werke sowie einige LCD-Fertigungslinien bei, die nun doch weiter betrieben werden.

Im Bereich der Leiterplatten-Produktion erwartet Prismark für paketierte Substrate in den kommenden Jahren wieder zunehmende Wachstumsraten. Bis zum Jahr 2027 soll der Markt auf rund 20 Mrd. US-Dollar wachsen, was einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 2023 bis 2027 von 11,8 % entspricht.

Für das Chip-Packaging-Verfahren Fan-Out Panel-Level Packaging (FOPLP) prognostiziert die Yole Group für 2024 eine Zunahme des globalen Marktes um rund 55 % auf 189 Mio. US-Dollar (Vorjahr: 122 Mio. US-Dollar). Zu den wichtigsten Wachstumstreibern auf der Anwendungsseite zählt Yole den weiter steigenden Bedarf im Bereich High-Performance Computing (HPC) sowie bei High-End-Smartphones bzw. Smartwatches.

Erwartete Entwicklung des Konzerns und der Segmente

Umsatzprognose

scrollen

Ist 2022 Prognose 2023 * Ist 2023 Prognose 2024
Umsatz

in Mio. EUR
Umsatzentwicklung Umsatz

in Mio. EUR
Umsatzentwicklung
--- --- --- --- ---
Konzern 251,0 Umsatzwachstum im unteren zweistelligen Prozentbereich gegenüber dem Vorjahr * 249,2 Steigerung des Umsatzes im mittleren einstelligen Prozentbereich
Mobility & Battery Solutions 92,3 Umsatzwachstum im mittleren zweistelligen Prozentbereich gegenüber dem Vorjahr 91,1 Steigerung des Umsatzes im unteren zweistelligen Prozentbereich
Industry Solutions 158,6 Umsatzwachstum im unteren zweistelligen Prozentbereich gegenüber dem Vorjahr 158,0 Steigerung des Umsatzes im unteren einstelligen Prozentbereich

* Anpassung der Umsatzprognose mit Ad-hoc Mitteilung vom 26.Januar 2024 auf einen Wert ungefähr auf Vorjahresniveau.

Ergebnisprognose

scrollen

Ist 2022 Prognose 2023 Ist 2023 Prognose 2024
EBIT-Marge

in % *
Ergebnisentwicklung EBIT-Marge

in %
Ergebnisentwicklung
--- --- --- --- ---
Konzern -1,5 EBIT-Marge im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich 1,1 EBIT-Marge im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich
Mobility & Battery Solutions -10,5 EBIT-Marge im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich -0,5 EBIT-Marge im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich
Industry Solutions 5,1 EBIT-Marge im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich 2,2 EBIT-Marge im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich

* Anpassung der Vorjahresposten: Die Avalprovisionen werden jetzt in den Finanzaufwendungen anstatt den sonstigen betrieblichen Aufwendungen dargestellt. Dementsprechend ist das EBIT des Vorjahres verbessert.

Zu den Risiken und Chancen der weiteren Geschäftsentwicklung verweisen wir auf den Risiko- und Chancenbericht sowie hinsichtlich der Geschäftsentwicklung 2022 und 2023 auf die Ausführungen im Kapitel Ertragslage.

Aufgrund der insgesamt weiterhin positiven Branchenaussichten in den von der Manz-Gruppe adressierten Märkten geht der Vorstand davon aus, dass Manz in 2024 profitabel wachsen wird. Inwieweit sich die Folgen des Kriegs in der Ukraine, Handelskriege wie zum Beispiel zwischen China und den USA sowie die aktuelle Zinspolitik der Zentralbanken auf die gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen im Jahr 2024 auswirken, ist nicht abschließend abschätzbar. Der Vorstand erwartet für den Konzern eine Steigerung des Umsatzes im mittleren einstelligen Prozentbereich gegenüber 2023, eine Steigerung des Auftragseingangs im mittleren bis oberen zweistelligen Prozentbereich, eine EBITDA-Marge im mittleren positiven einstelligen Prozentbereich sowie eine EBIT-Marge im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich. Für die Eigenkapitalquote wird ein Wert von rund 30 % erwartet. Auf Segmentebene rechnet der Vorstand für Mobility & Battery Solutions insbesondere resultierend aus den Marktchancen, die sich aus der Kooperation mit Dürr und GROB ergeben, mit einer Steigerung des Umsatzes im unteren zweistelligen Prozentbereich, einer EBITDA-Marge im mittleren positiven einstelligen Prozentbereich, einer EBIT-Marge im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich. Hinsichtlich des Auftragseingangs prognostiziert der Vorstand eine Verdopplung bis Verdreifachung des Wertes im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 mit einer Höhe von rund 65 Mio. EUR. Für Industry Solutions prognostiziert der Vorstand eine Steigerung des Umsatzes im unteren einstelligen Prozentbereich, eine EBITDA-Marge im mittleren positiven einstelligen Prozentbereich, eine EBIT-Marge im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich und eine Steigerung des Auftragseingangs im mittleren zweistelligen Prozentbereich. Ziel des Vorstands ist die Weiterentwicklung des umfassenden Technologieportfolios einerseits sowie die Stärkung und der Ausbau der guten Marktposition von Manz in beiden Segmenten andererseits. Mit ihren Technologien wird sich die Manz AG auch weiterhin insbesondere auf die Industrien Automobil und Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik und Energie fokussieren.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Manz AG beruhen. Solche Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklungen oder die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt - unbeschadet bestehender kapitalmarktrechtlicher Verpflichtungen - keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an künftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Reutlingen, den 17. Mai 2024

Der Vorstand

Martin Drasch

Manfred Hochleitner

Konzernabschluss

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

scrollen

(in TEUR) Anhang 01.01.- 31.12.2023 01.01.- 31.12.2022 *
Umsatzerlöse 1 249.170 250.964
Bestandsveränderungen Erzeugnisse -583 4.666
Aktivierte Eigenleistungen 2 19.520 26.216
Gesamtleistung 268.107 281.846
Sonstige betriebliche Erträge 3 11.914 16.156
Materialaufwand 4 -146.033 -166.814
Personalaufwand 5 -84.771 -80.677
Sonstige betriebliche Aufwendungen * 6 -33.467 -41.194
Anteil am Ergebnis von at-equity-bilanzierten Unternehmen -1.118 -1.332
EBITDA 14.632 7.985
Abschreibungen 7 -11.775 -12.176
Operatives Ergebnis (EBIT) 2.857 -4.191
Finanzerträge 8 348 120
Finanzaufwendungen * 9 -4.579 -3.605
Ergebnis vor Steuern (EBT) -1.374 -7.676
Steuern vom Einkommen und Ertrag 11 -1.010 -4.472
Konzernergebnis -2.384 -12.149
davon Ergebnisanteil nicht beherrschende Anteile 12 5 0
davon Ergebnisanteil Aktionäre Manz AG -2.389 -12.149
Gewichteter Durchschnitt der Anzahl Aktien (unverwässert) 8.541.621 8.082.499
Ergebnis je Aktie (unverwässert) in EUR 13 -0,28 -1,42
(verwässert) in EUR 13 -0,28 -1,42

* Anpassung der Vorjahreswerte. Für weitere Informationen verweisen wir auf das Kapitel "III. Anpassung Vorjahreswerte" des Konzernanhangs.

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

scrollen

(in TEUR) 01.01.- 31.12.2023 01.01.- 31.12.2022
Konzernergebnis -2.384 -12.149
Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung -1.802 -5.808
Absicherung künftiger Zahlungsströme (Cashflow Hedges) 0 0
Steuereffekt aus ergebnisneutralen Bestandteilen der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge mit möglicherweise künftiger ergebniswirksamer Umgliederung 0 0
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge mit möglicherweise künftiger ergebniswirksamer Umgliederung -1.802 -5.808
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertete Finanzanlagen 1.006 0
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen -585 965
Sonstiges Ergebnis von at-equity-bilanzierten Unternehmen 0 0
Steuereffekt aus ergebnisneutralen Bestandteilen der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge ohne künftige ergebniswirksame Umgliederung 185 -261
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge ohne künftige ergebniswirksame Umgliederung 606 704
Konzern-Gesamtergebnis -3.579 -17.253
davon nicht beherrschende Anteile -7 -5
davon Anteilseigner der Manz AG -3.573 -17.248

Konzernbilanz

(in TEUR)

AKTIVA

scrollen

31.12.2023 31.12.2022 *
A. Langfristige Vermögenswerte
I. Immaterielle Vermögenswerte 40.662 43.885
II. Sachanlagen 46.603 44.314
III. Beteiligungen an at-equity-bilanzierten Unternehmen 1.917 7.632
IV. Finanzanlagen 3.685 3.829
V. Sonstige langfristige Vermögenswerte 3.517 2.681
VI. Latente Steueransprüche 3.515 2.878
99.899 105.220
B. Kurzfristige Vermögenswerte
I. Vorräte * 33.837 46.764
II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 41.961 47.588
III. Vertragsvermögenswerte 52.852 73.696
IV. Laufende Ertragsteuerforderungen 260 403
V. Derivative Finanzinstrumente 466 1.513
VI. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 19.109 26.607
VII. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 30.239 33.604
178.724 230.175
Summe Aktiva 278.623 335.394
PASSIVA
31.12.2023 31.12.2022 *
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 8.543 8.540
II. Kapitalrücklage 21.061 20.088
III. Gewinnrücklagen 70.698 73.087
IV. Kumuliertes übriges Eigenkapital -842 342
Anteilseigner der Manz AG 99.459 102.057
V. Nicht beherrschende Anteile 208 215
99.668 102.272
B. Langfristige Schulden
I. Langfristige Finanzverbindlichkeiten 15.546 6.738
II. Langfristige Leasingverbindlichkeiten 7.413 9.921
III. Pensionsrückstellungen 4.732 4.603
IV. Sonstige langfristige Rückstellungen 2.005 2.463
V. Übrige langfristige Verbindlichkeiten 100 119
VI. Latente Steuerschulden 4.253 5.234
34.050 29.077
C. Kurzfristige Schulden
I. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 50.538 37.541
II. Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 4.732 4.095
III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen * 44.007 64.205
IV. Vertragsverbindlichkeiten 22.567 74.243
V. Laufende Ertragsteuerschulden 2.325 2.252
VI. Sonstige kurzfristige Rückstellungen 7.449 6.148
VII. Derivative Finanzinstrumente 135 202
VIII. Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 13.151 15.359
144.905 204.045
Summe Passiva 278.623 335.394

* Anpassung der Vorjahreswerte. Für weitere Informationen verweisen wir auf das Kapitel "III. Anpassung Vorjahreswerte" des Konzernanhangs.

* Anpassung der Vorjahreswerte. Für weitere Informationen verweisen wir auf das Kapitel "III. Anpassung Vorjahreswerte" des Konzernanhangs.

Konzernkapitalflussrechnung

scrollen

(in TEUR) 31.12.2023 31.12.2022 *
Konzernergebnis -2.384 -12.149
Abschreibungen 11.775 12.176
Zunahme (+) /​Abnahme (-) von Pensionsrückstellungen und sonstigen langfristigen Rückstellungen -719 -1.147
Zinserträge (-) und -aufwendungen (+) 4.231 1.679
Steuern vom Einkommen und Ertrag 1.010 4.472
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge (-) und Aufwendungen (+) 973 954
Gewinn (-) /​ Verlust (+) aus Anlageabgängen -5.708 31
Ergebnis aus at-equity-bilanzierten Unternehmen 1.118 1.332
Zunahme (-) /​ Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Vertragsvermögenswerte sowie anderer Aktiva * 41.096 -21.971
Zunahme (+) /​ Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der Vertragsverbindlichkeiten sowie anderer Passiva * -70.246 16.960
Erhaltene (+) /​ Gezahlte Ertragsteuern (-) -795 -2.941
Gezahlte Zinsen -4.579 -1.799
Erhaltene Zinsen 348 120
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit -23.879 -2.282
Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen 137 37
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -28.824 -32.802
Erhaltener staatlicher Zuschuss 19.530 12.457
Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich der erhaltenen flüssigen Mittel 0 -25
Einzahlungen aus dem Verkauf von at-equity-bilanzierten Unternehmen abzüglich der abgegangenen flüssigen Mittel 0 0
Auszahlungen für den Erwerb von at-equity-bilanzierten Unternehmen abzüglich der erhaltenen flüssigen Mittel 0 -1.017
Einzahlungen aus Investionen in finanzielle Vermögenswerte 12.703 112
Auszahlungen für Investionen in finanzielle Vermögenswerte -1.032 -1.019
Cashflow aus Investitionstätigkeit 2.513 -22.257
Einzahlungen aus der Aufnahme langfristiger finanzieller Verbindlichkeiten 10.684 535
Auszahlungen für die Tilgung langfristiger finanzieller Verbindlichkeiten 0 0
Einzahlungen aus der Aufnahme kurzfristiger finanzieller Verbindlichkeiten 48.662 37.541
Auszahlungen für die Tilgung kurzfristiger finanzieller Verbindlichkeiten -36.540 -42.145
Erwerb eigener Aktien 0 0
Auszahlungen für die Tilgung von Leasing-Verbindlichkeiten -4.375 -4.111
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 2 30.621
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 18.433 22.442
Finanzmittelbestand am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes (Zwischensumme 1-3) -2.933 -2.098
Wechselkursbedingte Wertänderung des Finanzmittelbestandes -440 -385
Risikovorsorge für Finanzmittel 8 1
Finanzmittelbestand am 1. Januar 33.604 36.086
Finanzmittelbestand am 31. Dezember 2023 30.239 33.604

* Anpassung der Vorjahreswerte. Für weitere Informationen verweisen wir auf das Kapitel "III. Anpassung Vorjahreswerte" des Konzernanhangs.

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2022

scrollen

(in TEUR) Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Eigene Aktien Gewinnrücklagen
Stand 1. Jan. 2022 7.757 19.297 0 55.194
Konzernergebnis 0 0 0 -12.149
Kumuliertes übriges Eigenkapital 0 0 0 0
Konzern-Gesamtergebnis 0 0 0 -12.149
Ausgabe von Aktien 783 29.838 0 0
Entnahme Kapitalrücklage 0 -30.000 0 30.000
Erwerb eigene Aktien 0 0 0 0
Verwendung eigene Aktien 0 0 0 0
Anteilsbasierte Vergütung 0 954 0 0
Veränderung des Konsolidierungskreises 0 0 0 42
Stand 31. Dez. 2022 8.540 20.088 0 73.087

scrollen

Kumuliertes übriges Eigenkapital
Bestandteile, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden Bestandteile, die möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
--- --- --- --- --- --- ---
(in TEUR) Neubewertung Pensionen Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertete Finanzanlagen Anteil am sonstigen Ergebnis von at-equity-bilanzierten Unternehmen Cashflow Hedges Währungsumrechnung Kumuliertes übriges Eigenkapital
--- --- --- --- --- --- ---
Stand 1. Jan. 2022 -1.919 -24.245 0 0 31.605 5.441
Konzernergebnis 0 0 0 0 0 0
Kumuliertes übriges Eigenkapital 704 0 0 0 -5.803 -5.099
Konzern-Gesamtergebnis 704 0 0 0 -5.803 -5.099
Ausgabe von Aktien 0 0 0 0 0 0
Entnahme Kapitalrücklage 0 0 0 0 0 0
Erwerb eigene Aktien 0 0 0 0 0 0
Verwendung eigene Aktien 0 0 0 0 0 0
Anteilsbasierte Vergütung 0 0 0 0 0 0
Veränderung des Konsolidierungskreises 0 0 0 0 0 0
Stand 31. Dez. 2022 -1.215 -24.245 0 0 25.802 342

scrollen

(in TEUR) Eigenkapital der Anteilseigner der Manz AG Nicht beherrschende Anteile Gesamtes Eigenkapital
Stand 1. Jan. 2022 87.688 262 87.950
Konzernergebnis -12.149 0 -12.149
Kumuliertes übriges Eigenkapital -5.099 -5 -5.104
Konzern-Gesamtergebnis -17.248 -5 -17.253
Ausgabe von Aktien 30.621 0 30.621
Entnahme Kapitalrücklage 0 0 0
Erwerb eigene Aktien 0 0 0
Verwendung eigene Aktien 0 0 0
Anteilsbasierte Vergütung 954 0 954
Veränderung des Konsolidierungskreises 42 -42 0
Stand 31. Dez. 2022 102.057 215 102.272

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2023

scrollen

(in TEUR) Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Eigene Aktien Gewinnrücklagen
Stand 1. Jan. 2023 8.540 20.088 0 73.087
Konzernergebnis 0 0 0 -2.389
Kumuliertes übriges Eigenkapital 0 0 0 0
Konzern-Gesamtergebnis 0 0 0 -2.389
Ausgabe von Aktien 2 0 0 0
Entnahme Kapitalrücklage 0 0 0 0
Erwerb eigene Aktien 0 0 0 0
Verwendung eigene Aktien 0 0 0 0
Anteilsbasierte Vergütung 0 973 0 0
Veränderung des Konsolidierungskreises 0 0 0 0
Stand 31. Dez. 2023 8.543 21.061 0 70.698

scrollen

Kumuliertes übriges Eigenkapital
Bestandteile, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden Bestandteile, die möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
--- --- --- --- --- ---
(in TEUR) Neubewertung Pensionen Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertete Finanzanlagen Anteil am sonstigen Ergebnis von at-equity-bilanzierten Unternehmen Cashflow Hedges Währungsumrechnung
--- --- --- --- --- ---
Stand 1. Jan. 2023 -1.215 -24.245 0 0 25.802
Konzernergebnis 0 0 0 0 0
Kumuliertes übriges Eigenkapital -400 1.006 0 0 -1.790
Konzern-Gesamtergebnis -400 1.006 0 0 -1.790
Ausgabe von Aktien 0 0 0 0 0
Entnahme Kapitalrücklage 0 0 0 0 0
Erwerb eigene Aktien 0 0 0 0 0
Verwendung eigene Aktien 0 0 0 0 0
Anteilsbasierte Vergütung 0 0 0 0 0
Veränderung des Konsolidierungskreises 0 0 0 0 0
Stand 31. Dez. 2023 -1.615 -23.239 0 0 24.012

scrollen

(in TEUR) Kumuliertes übriges Eigenkapital Eigenkapital der Anteilseigner der Manz AG Nicht beherrschende Anteile Gesamtes Eigenkapital
Stand 1. Jan. 2023 342 102.057 215 102.272
Konzernergebnis 0 -2.389 5 -2.384
Kumuliertes übriges Eigenkapital -1.184 -1.184 -12 -1.196
Konzern-Gesamtergebnis -1.184 -3.573 -7 -3.579
Ausgabe von Aktien 0 2 0 2
Entnahme Kapitalrücklage 0 0 0 0
Erwerb eigene Aktien 0 0 0 0
Verwendung eigene Aktien 0 0 0 0
Anteilsbasierte Vergütung 0 973 0 973
Veränderung des Konsolidierungskreises 0 0 0 0
Stand 31. Dez. 2023 -842 99.459 208 99.668

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Erläuterungen

Die Manz AG ("Manz AG" oder "Konzern") ist eine in Deutschland gegründete Aktiengesellschaft (HR Stuttgart, HRB 353 989) mit Firmensitz in der Steigäckerstraße 5 in 72768 Reutlingen, Deutschland. Die Manz AG und ihre Tochtergesellschaften ("Manz-Gruppe" oder "Manz") verfügen über langjährige Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, Bildverarbeitung und Messtechnik sowie in der Nasschemie und in Rolle-zu-Rolle-Prozessen. Die Aktien der Manz AG werden im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.

Der Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2023 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Absatz 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften erstellt. Darüber hinaus wurden die Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex beachtet. Alle verpflichtend anzuwendenden Standards und Auslegungen wurden berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS werden nicht angewendet.

Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die einzeln oder insgesamt bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens, den Geschäftsbetrieb fortzuführen, werden im Kapitel "Liquiditätsrisiken" erläutert.

Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit sind in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Das Geschäftsjahr der Manz-Gruppe umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Angaben im Anhang erfolgen, sofern nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (TEUR). Die Beträge sind jeweils gerundet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Konzernabschluss 2023 wurde am 17. Mai 2024 durch Beschluss des Vorstands zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben.

II. Grundlagen der Rechnungslegung

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss der Manz AG sind alle in- und ausländischen Gesellschaften einbezogen, über die die Manz AG mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Ein beherrschender Einfluss liegt dann vor, wenn die Manz AG schwankenden Renditen aus ihrem Engagement ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über die Gesellschaft zu beeinflussen.

Neben der Manz AG gehören per 31. Dezember 2023 zum Kreis der konsolidierten Unternehmen folgende in- und ausländische Tochterunternehmen:

Anteile in %

scrollen

Manz Batterytech Tübingen GmbH, Tübingen, Deutschland 100 %
Manz USA Inc., North Kingstown, USA 100 %
Manz Hungary Kft., Debrecen, Ungarn 100 %
Manz Slovakia s.r.o., Nove Mesto nad Vahom, Slowakei 100 %
Manz Italy S.r.l., Sasso Marconi, Italien 100 %
Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd., Suzhou, VR China 56 %
Manz Asia Ltd., Hong-Kong, VR China 100 %
Manz China Suzhou Ltd., Suzhou, VR China 100 %
Manz India Private Ltd., New Delhi, Indien 100 %
Manz Chungli Ltd., Chungli, Taiwan 100 %
Manz Taiwan Ltd., Chungli, Taiwan 100 %

Die Abschlüsse der Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen werden auf den Stichtag des Konzernabschlusses, der dem Stichtag der Manz AG entspricht, aufgestellt.

Am 14.03.2023 tauschte die Manz AG 40 % Anteile an der Customcells Tübingen GmbH gegen 4,97 % Anteile an der Customcells Holding GmbH. Die Anteile sollten ursprünglich langfristig gehalten werden und waren nicht für Handelszwecke gedacht. Die Anteile wurden nach Maßgabe des IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral (Eigenkapitalinstrument FVOCI) in den Konzernabschluss einbezogen. Die Beteiligung wurde dem Geschäftsbereich Mobility & Battery Solutions zugeordnet. Der Ertrag aus dieser Transaktion wird im Kapitel "sonstige betriebliche Erträge" genauer beschrieben. Am 19. Oktober 2023 hat die Manz AG eine Put-Option zur Übertragung der 4,97 %-Anteile an der Customcells Holding GmbH ausgeübt. Der Ausübungspreis der Verkaufsoption betrug 11.500 TEUR. Die Auswirkungen dieser Transaktion werden im Abschnitt "Finanzanlagen" beschrieben Zum 14.06.2023 investierte ein neuer Investor in das assoziierte Unternehmen Q.big 3D GmbH. Bei dieser Kapitalerhöhung gegen Ausgabe neuer Geschäftsanteile verringerte sich die Beteiligungsquote der Manz AG von 24,99 % auf 16,8 %. Trotz einer Beteiligungsquote von kleiner 20 % wird das Unternehmen weiterhin als assoziiertes Unternehmen klassifiziert, da maßgeblicher Einfluss vorliegt.

Es besteht zudem eine Beteiligung über 40 % an der CADIS Engineering GmbH, Schwendi, Deutschland. Gegenstand des Unternehmens ist das Engineering, die Entwicklung und der Vertrieb von Drucksystemen, insbesondere bestehend aus Tanksystemen und Druckköpfen.

Die Anteile an der Q.big 3D GmbH und der CADIS Engineering GmbH werden nach der At-Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

Es besteht zudem eine Beteiligung über 11,1 % (Vj. 11,1 %) an der NICE PV Research Ltd., Beijing, VR China, eine Beteiligung über 8,7 % (Vj. 8,7 %) an der ThermAvant Technologies LLC, Columbia, Vereinigte Staaten von Amerika und eine Beteiligung über 0,95 % (Vj. 2,8 %) an der MetOx Technologies Inc., Houston, Vereinigte Staaten von Amerika. Die Anteile werden langfristig und nicht zu Handelszwecken gehalten. Die Anteile werden nach Maßgabe des IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral (Eigenkapitalinstrument FVOCI) in den Konzernabschluss einbezogen.

Auswirkungen Russland-Ukraine-Krieg und klimabezogene Sachverhalte

Es konnten keine wesentlichen direkten Auswirkungen des Russland-Ukraine-Kriegs auf die Rechnungslegung identifiziert werden. Für die Manz AG konnten allerdings indirekte Auswirkungen identifiziert werden. Die Manz AG sieht sich einem komplexeren und unsicheren makroökonomischen und geopolitischen Umfeld ausgesetzt. Die erhöhte Komplexität ergibt sich insbesondere aufgrund des Kriegs in der Ukraine und des Konflikts in Israel-Gaza. Das komplexere makroökonomische Umfeld wird vor allem durch fortlaufende Inflation, steigende Zinssätze und wachsende Bedenken hinsichtlich einer Verlangsamung des Wirtschaftswachstums in Schlüsselmärkten im Vergleich zu den Vorjahren geprägt. Darüber hinaus nehmen die Unsicherheiten bei Prognosen zu und führen zu Ermessensentscheidungen des Managements. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Quellen von Schätzunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich ist, werden im Kapitel "Schätzungen und Beurteilungen des Managements" genauer erläutert.

Potentielle klimabezogene Sachverhalte, die Gesetzgebung eingeschlossen, die sich auf die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten und Schulden im Konzernabschluss auswirken können, wurden bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt. Risiken, die sich aus klimabezogenen Sachverhalten ergeben, werden als wesentliche Annahmen einbezogen, wenn sie wesentliche Auswirkungen auf die Bemessung des erzielbaren Betrags haben. Derzeit sind keine Risiken aus klimabezogenen Sachverhalten bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts bekannt, die sich wesentlich auf den Konzernabschluss auswirken.

Konsolidierungsgrundsätze

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden dabei zum Erwerbszeitpunkt mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Anschließend werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag aus der Aufrechnung des Kaufpreises mit den identifizierten Vermögenswerten und Schulden wird unter den immateriellen Vermögenswerten als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses entstandenen Kosten werden aufwandswirksam erfasst und stellen somit keinen Bestandteil der Anschaffungskosten dar.

Bei der Entkonsolidierung bisheriger Tochterunternehmen wird die Differenz zwischen der erhaltenen Gegenleistung und dem abgehenden Nettoreinvermögen zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlusts erfolgswirksam erfasst.

Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Cashflows aus Geschäftsvorfällen zwischen konsolidierten Unternehmen werden vollständig aufgerechnet und Zwischenergebnisse eliminiert. Auf die Konsolidierungsvorgänge werden die erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen. Darüber hinaus werden Bürgschaften und Garantien, die von der Manz AG oder einer ihrer konsolidierten Tochterunternehmen zu Gunsten anderer konsolidierter Tochterunternehmen übernommen werden, eliminiert.

Nicht beherrschende Anteile

Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil des Ergebnisses und des Reinvermögens dar, der nicht dem Konzern zuzurechnen ist. Nicht beherrschende Anteile werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzernbilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt von dem auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapitals.

Assoziierte Unternehmen

Unternehmen auf die Manz einen maßgeblichen Einfluss gemäß IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ausüben kann, werden nach der At-Equity-Methode bilanziert und erstmalig mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil von Manz am Ergebnis des assozierten Unternehmens wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals des assoziierten Unternehmens werden anteilig im Konzern-Eigenkapital berücksichtigt. Der Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens wird durch die gesamten Veränderungen erhöht oder vermindert.

Währungsumrechnung

Die in Fremdwährung aufgestellten Abschlüsse der in den Konzern einbezogenen Tochterunternehmen werden gemäß IAS 21 in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung der einbezogenen Gesellschaften entspricht mit einer Ausnahme der jeweiligen Landeswährung, da die Tochterunternehmen ihre Geschäftsaktivitäten in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig führen. Für Manz Hungary Kft. ist die funktionale Währung abweichend zur Landeswährung der Euro, da wesentliche Aufwendungen und Erträge in Euro anfallen bzw. erzielt werden. Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden mit dem Wechselkurs am Bilanzstichtag, das Eigenkapital mit historischen Kursen umgerechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge erfolgt zum Jahresdurchschnittskurs. Aus der Umrechnung des Abschlusses resultierende Umrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang des Tochterunternehmens ergebnisneutral im kumulierten übrigen Kapital erfasst.

In den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden Fremdwährungsposten bei ihrem Zugang mit dem Anschaffungskurs bewertet. Kursgewinne und -verluste zum Bilanzstichtag werden ergebniswirksam erfasst. Monetäre Posten werden am Bilanzstichtag zum gültigen Stichtagskurs bewertet.

Bei der Bestimmung des Wechselkurses entspricht der Zeitpunkt des Geschäftvorfalls dem Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung des nichtmonetären Vermögenswerts oder der nichtmonetären Schuld aus der Vorauszahlung. Bei dem Wechselkurs handelt es sich um den Kurs, der bei der erstmaligen Erfassung des zugehörigen Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags sowie der zugehörigen Schulden (oder eines Teils davon) bei der Ausbuchung eines nichtmonetären Vermögenswerts oder einer nichtmonetären Schuld aus im Voraus gezahlten Gegenleistungen angewandt wird. Wenn es im Voraus mehrere Ein- oder Auszahlungen gibt, bestimmt der Konzern den Transaktionszeitpunkt für jede Ein- oder Auszahlung einer im Voraus gezahlten Gegenleistung.

Wechselkurse der wichtigsten Währungen

scrollen

Stichtagskurs Durchschnittskurs
1 EUR entspricht 31.12.2023 31.12.2022 2023 2022
--- --- --- --- ---
USD 1,1038 1,0709 1,0817 1,0539
CNY 7,8258 7,3881 7,6546 7,0824
HKD 8,6279 8,3607 8,4689 8,2519
TWD 34,0013 32,8886 33,7146 31,3565

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze im Geschäftsjahr 2023

Die Vermögenswerte und Schulden der Manz AG und der im Wege der Vollkonsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen werden einheitlich nach den in der Manz-Gruppe geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum 31. Dezember 2023 angesetzt und bewertet.

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen angesetzt. Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierungsfähigen Entwicklungskosten nicht aktiviert und erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.

Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbegrenzter Nutzungsdauer unterschieden.

Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung behandelt.

Im Folgenden sind die Nutzungsdauern für die einzelnen Klassen immaterieller Vermögenswerte aufgeführt:

scrollen

Klasse Jahre
Software 3 bis 5 Jahre
Patente 3 bis 8 Jahre
Aktivierte Entwicklungskosten 3 bis 9 Jahre
Technologien 6 bis 8 Jahre
Langfristige Kosten zur Vertragsanbahnung 1 bis 5 Jahre

Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer handelt es sich bei der Manz AG ausschließlich um eine Marke. Die unbegrenzte Nutzungsdauer der Marken beruht auf der Einschätzung, dass der wirtschaftliche Nutzenzufluss aus diesen Vermögenswerten nicht auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden kann (weitere Informationen zur Folgebewertung im Kapitel Werthaltigkeitstest). Wird bspw. eine Produktline zur Herstellung von Displays eingestellt, kann die dahinterstehende Produktmarke auch für die nächsten Generationen genutzt werden. Infolgedessen wird hierfür eine unbegrenzte Nutzungsdauer unterstellt. Erst bei Einstellung oder Verkauf eines Geschäftssegmentes kann die Nutzungsdauer für beendet erachtet werden. Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen und Marken mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern nur jährlich auf Wertminderung getestet.

Die Entwicklungskosten für Technologien von Anlagen und Anlagenkomponenten werden aktiviert, sofern die Voraussetzungen des IAS 38 erfüllt sind. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden ab dem nutzungsbereiten Zustand planmäßig linear über den erwarteten Produktlebenszyklus von drei bis neun Jahren abgeschrieben. Soweit die aktivierten Entwicklungskosten noch nicht planmäßig abgeschrieben werden, weil sie noch nicht zum Gebrauch zur Verfügung stehen, wird mindestens einmal jährlich für jeden einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein Wertminderungstest durchgeführt. Die Forschungs- und nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten werden bei Entstehung als Aufwand erfasst.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sowie möglicher Wertminderungen. Kosten für Reparaturen und Instandhaltung werden als laufender Aufwand erfasst. Die linearen Abschreibungen werden entsprechend dem erwarteten Verlauf des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

scrollen

Jahre
Gebäude 20 bis 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 2 bis 21 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 23 Jahre
Nutzungsrechte 1 bis 9 Jahre

Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst. Die Parameter aus 2023 entsprechen dem Vorjahr.

Sofern für den Erwerb oder die Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um diesen in seinen beabsichtigten gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen, werden die bis zur Erlangung des gebrauchsfertigen Zustands angefallenen und direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten aktiviert. Im laufenden und vorangegangenen Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert.

IFRS 16 Leasingverhältnisse

Die Manz AG beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

Leasingverbindlichkeit

Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich als Barwert der Leasingzahlungen, die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leisten sind. Darüber hinaus werden Zahlungen im Zusammenhang mit Kaufoptionen berücksichtigt, sofern deren Inanspruchnahme hinreichend sicher ist und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die Kündigungsoption wahrnehmen wird. Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, das bzw. die diese Zahlung auslöst, eingetreten ist, aufwandswirksam erfasst.

Die Leasingzahlungen werden mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinst, da der den Leasingverhältnissen zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, der gezahlt werden müsste, wenn für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufgenommen würden, die in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigt würden. Der Grenzfremdkapitalzinssatz wird anhand beobachtbarer Inputfaktoren geschätzt, sofern diese verfügbar sind.

Die Leasingverbindlichkeit wird in den Folgeperioden aufgezinst und um die geleisteten Leasingzahlungen reduziert.

Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet.

Nutzungsrechte

Nutzungsrechte werden mit deren Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize.

Die Nutzungsrechte werden planmäßig über den kürzeren der beiden Zeiträume aus erwarteter Nutzungsdauer und Laufzeit des zugrunde liegenden Leasingverhältnisses abgeschrieben. Wenn das Eigentum an dem Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht oder in den Kosten die Ausübung einer Kaufoption berücksichtigt ist, werden die Abschreibungen anhand der erwarteten Nutzungsdauer des Leasinggegenstands ermittelt.

Die Nutzungsrechte werden ebenfalls auf Wertminderung überprüft.

Zur Entwicklung der Nutzungsrechte im Geschäftsjahr verweisen wir auf (15) "Sachanlagen".

Kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse

Die Manz AG wendet auf die kurzfristigen Leasingverträge die Ausnahmeregelung an, sodass Leasingverhältnisse, deren Laufzeit ab dem Bereitstellungsdatum maximal zwölf Monate betragen und die keine Kaufoptionen enthalten aufwandswirksam erfasst werden. Zudem wird die Ausnahmeregelung für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert (max. 5 TEUR) zugrunde liegt, angewandt, sodass ebenfalls eine aufwandswirksame Erfassung erfolgt.

Manz als Leasinggeber

Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern Leasinggeber ist, sind entsprechend der Vorgaben des Standards als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse zu klassifizieren. Wenn die Bedingungen des Leasingverhältnisses im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen, wird der Vertrag als Finanzierungsleasing klassifiziert. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Liegt ein Untermietungsverhältnis vor, agiert die jeweilige rechtliche Einheit damit als Intermediär und bilanziert das Hauptleasingverhältnis und das Untermietverhältnis als zwei separate Verträge. Die Klassifizierung in Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnis des Untermietverhältnisses erfolgt auf Basis des Nutzungsrechts und nicht des dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Vermögenswerts aus dem Hauptleasingverhältnis.

Werthaltigkeitstest

Auf immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer und Geschäfts- oder Firmenwerte werden keine planmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Hingegen erfolgt eine jährliche Überprüfung der Höhe des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, um daraus eine mögliche Wertminderung abzuleiten. Grundlage dieser Überprüfungen sind detaillierte Budget- und Prognoserechnungen. Der zugrunde liegende Planungszeitraum für Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer beträgt fünf Jahre. Die gesetzlichen Vertreter erachten diesen Fünfjahreszeitraum als angemessen, um die Voraussetzungen für einen eingeschwungenen Zustand unter Berücksichtigung des mittelfristig erwarteten deutlichen Marktwachstums sowie Nachfrageanstiegs nach entsprechenden Technologien zu erfüllen. Für immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer und Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal pro Jahr zum 31. Dezember Werthaltigkeitstests vorgenommen und wenn konkrete Anhaltspunkte für eine etwaige Wertminderung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorliegen. Die Manz AG überprüft zusätzlich zum 30. Juni, ob konkrete Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Falls zum 30. Juni konkrete Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, wird ein zusätzlicher Werthaltigkeitstest vorgenommen.

Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln geschätzt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die eine zahlungsmittelgenerierende Einheit darstellt. Die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen den steuerungsrelevanten Geschäftsbereichen (Mobility & Battery Solutions und Industry Solutions).

Aktivierte Entwicklungskosten sowie andere immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer und Sachanlagen werden planmäßig über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Darüber hinaus wird nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte auf eine etwaige Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Die Manz AG überprüft zu jedem Abschlussstichtag, ob konkrete Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen.

Bei einem Wertminderungstest für den Geschäfts- oder Firmenwert und immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit des Geschäfts- oder Firmenwertes dem Buchwert gegenübergestellt. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der dem Geschäfts- oder Firmenwert zugewiesen wurde, den erzielbaren Betrag, muss in dieser Höhe auf den Geschäfts- oder Firmenwert eine Wertminderung ergebniswirksam erfasst werden. Darüberhinausgehende Wertminderungen werden auf die Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit im Verhältnis ihrer Buchwerte zugeordnet. Der Buchwert eines Vermögenswerts darf nicht unter den höchsten Betrag aus seinem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung (sofern bestimmbar), seinen Nutzungswert (sofern bestimmbar) oder Null herabgesetzt werden.

Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und ihrem Nutzungswert. Der Nutzungswert wird auf Basis der geschätzten künftigen Cashflows aus der Nutzung eines Vermögenswerts mit Hilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Als Diskontierungssatz wird ein den Marktbedingungen entsprechender Zinssatz nach Steuern verwendet.

Sollten die Gründe für eine in den Vorjahren vorgenommene Wertminderung entfallen, werden mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten, erfolgswirksame Zuschreibungen auf den erzielbaren Betrag vorgenommen. Der Betrag darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben würde, wenn in der Vergangenheit keine Wertminderung für den Vermögenswert erfasst worden wäre.

Es wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt, wonach ein um 1 % höherer WACC ohne angenommenes Wachstum in der ewigen Rente, ein um 20% geringeres EBIT und ein um 20 % geringerer Umsatz plus einer Margenerosion in Höhe von 5 % über den gesamten Planungszeitraum inklusive der ewigen Rente keinen Wertminderungsbedarf ergeben würde.

Vorräte

Vorräte werden gemäß IAS 2 Vorräte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen und anteilige Verwaltungsgemeinkosten, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können. Sofern erforderlich, wird als Bewertungsvereinfachungsverfahren die Durchschnittsmethode angewandt. Übersteigen die Anschaffungs- und Herstellungskosten den Nettoveräußerungswert, wird eine Abwertung vorgenommen. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

Umsatzerlöse, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte, Vertragsverbindlichkeiten und zusätzliche Kosten der Vertragsanbahnung

Umsatzerlöse

Manz erzielt Umsatzerlöse vor allem aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen im Anlagengeschäft. Daneben werden in geringerem Umfang Serviceleistungen erbracht.

Die Umsatzerlöse aus den Leistungsverpflichtungen zum Erstellen der Anlagen werden regelmäßig nach der Percentage-of-Completion-Methode (POC-Methode) entsprechend des Fertigstellungsgrades eines Auftrags über den Leistungszeitraum realisiert. Die Leistung wird über den Zeitraum der Erstellung der Anlage erbracht und dementsprechend der Umsatz über den Leistungszeitraum realisiert, weil die erstellte Anlage keine alternative Nutzungsmöglichkeit für Manz aufweist und Manz während des Zeitraums der Leistungserbringung einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistung hat. Der Fertigstellungsgrad berechnet sich aus dem Verhältnis der entstandenen Kosten zu den insgesamt erwarteten Kosten eines Auftrags (Cost-to-Cost-Methode). Durch diese Methode zur Fortschrittsmessung werden sowohl die Umsatzerlöse als auch die zugehörigen Kosten systematisch erfasst und damit die Ergebnisse über den Zeitraum, über den die Verfügungsgewalt an den Gütern und Dienstleistungen übertragen wird, periodengerecht realisiert. Die Cost-to-Cost-Methode vermittelt ein zutreffendes Bild des Leistungsfortschritts, da Manz von einem IT-gestützten Projektcontrolling Gebrauch macht, das eine verlässliche Schätzung der Plankosten erlaubt und die Gesamtkosten überwacht. Dadurch können auch notwendige Anpassungen für Kosten, die nicht zum Fortschritt der Leistungserbringung bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtung beitragen oder die nicht im Verhältnis zum Fortschritt der Leistungserbringung bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtung stehen, vorgenommen werden.

Teilweise sehen die Verträge mit den Kunden variable Komponenten der Gegenleistung in Form von Rabattstaffeln und Pönalen vor. In diesen Fällen bestimmt Manz die Höhe der Gegenleistung, die ihr im Austausch für die Übertragung der Güter und Dienstleistungen auf den Kunden zusteht. Die variable Gegenleistung wird zu Vertragsbeginn geschätzt und darf nur dann in den Transaktionspreis einbezogen werden, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es bei den erfassten kumulierten Erlösen nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Wir verweisen auf den Abschnitt "Schätzungen und Beurteilungen des Managements", "Bestimmung der Methode zur Schätzung der variablen Gegenleistung und Beurteilung der Begrenzung".

Vertragsvermögenswerte

Ein Vertragsvermögenswert ist der bedingte Anspruch auf den Erhalt einer Gegenleistung im Austausch für Güter oder Dienstleistungen, die auf einen Kunden übertragen wurden. Kommt Manz den vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden nach, bevor der Kunde die Gegenleistung entrichtet oder bevor die Zahlung fällig wird, wird ein Vertragsvermögenswert für den bedingten Anspruch auf Gegenleistung erfasst. Für die Anwendung des Wertminderungsmodells auf Vertragsvermögenswerte verweisen wir auf den Abschnitt "Finanzinstrumente nach IFRS 9".

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Eine Forderung hingegen ist in Abgrenzung zum Vertragsvermögenswert der unbedingte Anspruch des Konzerns auf Gegenleistung (d.h. die Fälligkeit tritt automatisch durch Zeitablauf ein). Auch unbedingte und fällige Ansprüche auf Vorauszahlungen werden als Forderungen ausgewiesen. Für die Anwendung des Wertminderungsmodells auf Forderungen verweisen wir auf den Abschnitt "Finanzinstrumente nach IFRS 9".

Vertragsverbindlichkeiten

Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung des Konzerns, Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden zu übertragen, für die er von diesem eine Gegenleistung erhalten bzw. einen unbedingten Anspruch darauf hat. Zahlt ein Kunde eine Gegenleistung oder hat der Konzern vor Übertragung eines Guts oder einer Dienstleistung auf den Kunden einen unbedingten Anspruch auf eine bestimmte Gegenleistung (d.h. eine Forderung), so hat der Konzern den Vertrag als Vertragsverbindlichkeit auszuweisen, wenn die Zahlung geleistet oder fällig wird (je nachdem, welche von beiden Voraussetzungen früher eintritt). Vertragsverbindlichkeiten werden als Erlöse erfasst, sobald der Konzern seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat.

Zusätzliche Kosten der Vertragsanbahnung

Darüber hinaus werden die zusätzlichen Kosten der Vertragsanbahnung aktiviert. Es handelt sich hierbei um Verkaufsprovisionen. Die aktivierten Kosten werden gemäß des Fertigstellungsgrads des zugrunde liegenden Projekts abgeschrieben. Wertminderungen auf aktivierte Vertragsanbahnungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst, wenn der Restbuchwert der aktivierten Vertragsanbahnungskosten höher ist als der verbleibende Teil der Gegenleistung abzüglich der Kosten, die unmittelbar mit der Lieferung der Güter oder der Erbringung der Dienstleistungen zusammenhängen und noch nicht aufwandswirksam erfasst wurden.

Separat erwerbbare Gewährleistungsverpflichtung

Es werden zusätzlich in Einzelfällen zu der Behebung von Mängeln, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlagen, eine Gewährleistung angeboten. Diese separat erwerbbare Gewährleistungsverpflichtungen sind im Vertragskontext eigenständig abgrenzbar. Bei Anwendung der Methode der relativen Einzelveräußerungspreise wird ein Teil des Transaktionspreises der separat erwerbbaren Gewährleistungsverpflichtung zugeordnet und als Vertragsverbindlichkeit erfasst. Erlöse aus separat erwerbbaren Gewährleistungsverpflichtungen werden über den Zeitraum erfasst, in dem die Dienstleistung basierend auf der abgelaufenen Zeit erbracht wird.

Finanzinstrumente nach IFRS 9

Ein Unternehmen hat einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit ab dem Zeitpunkt in seiner Bilanz anzusetzen, ab dem es Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Ein finanzieller Vermögenswert wird als solcher angesetzt, sofern sich aus einem Vertrag das Recht auf Empfang von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten von der anderen Vertragspartei ergibt. Marktübliche Käufe und Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden zum Zeitpunkt der Übertragung der Chancen und Risiken (in der Regel am Handelstag) bilanziert. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird als solche angesetzt, sofern sich aus einem Vertrag die Pflicht zur Übertragung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten auf die andere Vertragspartei ergibt. Die erstmalige Bewertung eines Finanzinstruments erfolgt, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente, zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten werden miteinbezogen. Im Rahmen der Folgebewertung werden Finanzinstrumente entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.

Finanzielle Vermögenswerte

Als finanzieller Vermögenswert werden sonstige langfristige Vermögenswerte, Finanzanlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen, derivative Finanzinstrumente, sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente klassifiziert. Der erstmalige Wertansatz erfolgt, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente, zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der dafür angefallenen Transaktionskosten, sofern die Finanzinstrumente nicht unter der Kategorie Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert werden. Der erstmalige Wertansatz von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente erfolgt zum Transaktionspreis.

Für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden, stimmen die in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerte üblicherweise mit den beizulegenden Zeitwerten der finanziellen Vermögenswerte überein. Die Klassifizierung und davon abgeleitet die Bewertung werden im Einklang mit dem zugrunde liegenden Geschäftsmodell sowie den vertraglich vereinbarten Zahlungsstrombedingungen vorgenommen.

Bewertung finanzieller Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte

Nach Maßgabe des IFRS 9 wird bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL) erfasst. Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit dem Effektivzinssatz. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind.

Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monaten beruhen (12-Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL).

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wird eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste angewendet. Daher werden Änderungen des Kreditrisikos nicht nachverfolgt, sondern es werden stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit-ECL erfasst. Es wurde eine Wertberichtigungsmatrix erstellt, die auf der bisherigen Erfahrung mit Kreditverlusten basiert und um zukunftsbezogene Faktoren, die für Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, angepasst wurde.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Unter den finanziellen Verbindlichkeiten werden originäre Verbindlichkeiten und derivative Verbindlichkeiten mit einem negativen beizulegenden Zeitwert zusammengefasst. Die originären finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Für die Folgebewertung erfolgt eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder für bedingte Kaufpreisraten, eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Derivative finanzielle Verbindlichkeiten werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Manz setzt derivative Finanzinstrumente wie beispielsweise Devisenterminkontrakte ein, um sich gegen Währungsrisiken abzusichern. Bei erstmaliger Anwendung des IFRS 9 zum 1. Januar 2018 bestand das Wahlrecht, die Hedge-Accounting-Vorschriften des IFRS 9 oder die des IAS 39 weiterhin anzuwenden. Manz hat sich für die weitergehende Anwendung der Hedge-Accounting-Vorschriften nach IAS 39 entschieden. Derivative Finanzinstrumente werden bei erstmaliger Bilanzierung und in Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Um dessen Veränderungen zu erfassen, sei es erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutral im Eigenkapital (Sicherungsrücklage), ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden ist oder nicht. Sind die Voraussetzungen des IAS 39, die die Anwendung der Spezialvorschriften zum Hedge Accounting ermöglichen, nicht erfüllt, werden die Veränderungen der Zeitwerte erfolgswirksam erfasst.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Geldkonten und kurzfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten, die bei Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Infolge der Anwendung von IFRS 9 wird eine Risikovorsorge gebildet.

Anteilsbasierte Vergütungen

Als zusätzliche anreizbasierte Entlohnung für die geleistete Arbeit erhalten Mitarbeiter des Konzerns (einschließlich der Führungskräfte) eine anteilsbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten. Die Eigenkapitalinstrumente werden zum Zeitpunkt der Gewährung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser Performance-Share-Plan wurde im Geschäftsjahr 2008 erstmalig eingeführt. Aktuell ist der Manz Performance-Share-Plan 2023 in Anwendung, der das Erreichen von Erfolgszielen beinhaltet. Diese Erfolgsziele bestehen in der EBITDA-Marge und der Unternehmenswertentwicklung, gemessen an der Veränderung der Aktienkurse zwischen Ausgabe der Bezugsrechte und Ablauf der Wartezeit. Die Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Die Aktienzusagen sind während der Wartezeit nicht dividendenberechtigt. Der beizulegende Zeitwert wird unter Anwendung eines Bewertungsmodells in Anlehnung an das Black-Scholes-Modell ermittelt (Wir verweisen auf (10) "Anteilsbasierte Vergütungen").

Die Erfassung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d.h. dem Zeitpunkt, an dem der betroffene Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen.

Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind.

Werden die Bedingungen einer Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geändert, so werden Aufwendungen mindestens in der Höhe erfasst, in der sie angefallen wären, wenn die Vertragsbedingungen nicht geändert worden wären. Die Gesellschaft erfasst außerdem die Auswirkungen von Änderungen, die den gesamten beizulegenden Zeitwert der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung erhöhen oder mit einem anderen Nutzen für den Arbeitnehmer verbunden sind, bewertet zum Zeitpunkt der Änderung.

Wird eine Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente annulliert, wird diese so behandelt, als ob sie am Tag der Annullierung ausgeübt worden wäre. Der bislang noch nicht erfasste Aufwand wird sofort erfasst. Dies findet auf alle Vergütungsvereinbarungen Anwendung, wenn Nicht-Ausübungsbedingungen, auf die entweder das Unternehmen oder die Gegenpartei Einfluss haben, nicht erfüllt werden. Wird die annullierte Vergütungsvereinbarung jedoch durch eine neue Vergütungsvereinbarung ersetzt und die neue Vergütungsvereinbarung am Tag ihrer Gewährung als Ersatz für die annullierte Vergütungsvereinbarung deklariert, werden die annullierte und die neue Vergütungsvereinbarung wie eine Änderung der ursprünglichen Vergütungsvereinbarung bilanziert (vgl. hierzu den obigen Abschnitt).

Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienzusagen wird bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie zusätzlich als Verwässerung berücksichtigt (wir verweisen auf (13) "Ergebnis je Aktie").

Eigene Aktien

Erwirbt der Konzern eigene Aktien, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Aktien wird nicht erfolgswirksam erfasst.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für aktivierte Entwicklungsprojekte verringern die Anschaffungs- und Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte. Für genauere Informationen verweisen wir auf das Kapitel "aktivierte Entwicklungskosten".

Tatsächliche Ertragsteuern

Der Berechnung des Betrags der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.

Latente Steuern

Latente Steuern werden auf temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Konzernbilanz nach IFRS und der Steuerbilanz sowie für steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften gebildet. Aktive latente Steuern werden angesetzt, wenn ihre Nutzung überwiegend wahrscheinlich ist.

Für die Bewertung der latenten Steuern werden die Steuersätze zum Realisationszeitpunkt zugrunde gelegt, die auf Basis der aktuellen Rechtslage in den einzelnen Ländern gelten oder erwartet werden. Latente Steuern, die sich auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten beziehen, werden im Eigenkapital ausgewiesen. Aktive und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hätte und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Pensionsrückstellungen

Unter den Pensionsrückstellungen werden leistungsorientierte Leistungszusagen gezeigt. Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") gemäß IAS 19 ermittelt. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Sofern Pensionsverpflichtungen durch Planvermögen rückgedeckt wurden, werden diese saldiert ausgewiesen.

Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis.

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und dieser verlässlich geschätzt werden kann. Rückstellungen werden grundsätzlich unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung berechnet. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden auf den Barwert mit dem Marktzins abgezinst.

Abgegrenzte Schulden werden nicht unter den Rückstellungen, sondern sachverhaltsbezogen unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bzw. unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Verbindlichkeiten

Langfristige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Eventualschulden

Die Eventualschulden stellen mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten dar, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse, die nicht vollständig unter der Kontrolle der Manz-Gruppe stehen, erst noch bestätigt werden müssen. Des Weiteren entstehen Eventualschulden aus einer gegenwärtigen Verpflichtung, die auf vergangenen Ereignissen beruht, die jedoch nicht bilanziert werden, weil der Abfluss von Ressourcen nicht wahrscheinlich ist bzw. die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann.

Schätzungen und Beurteilungen des Managements

Zur Erstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen und Schätzungen notwendig, die sich auf Ansatz, Bewertung und Ausweis der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Eventualforderungen und -schulden auswirken. Die wesentlichen Sachverhalte, die von solchen Ermessensentscheidungen und Schätzungen betroffen sind, beziehen sich auf die Realisierbarkeit von Forderungen, die Ermittlung des Fertigstellungsgrads bei langfristiger Auftragsfertigung, die Annahmen über zukünftige Cashflows von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten und Entwicklungsprojekten sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Die tatsächlich eintretenden Werte können im Einzelfall von den Schätzungen abweichen. Die Buchwerte der durch Schätzungen betroffenen Vermögenswerte und Schulden können den Aufgliederungen der einzelnen Bilanzposten entnommen werden.

Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Insbesondere werden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt. Die Manz AG sieht sich einem komplexeren und unsicheren makroökonomischen Umfeld ausgesetzt. Der Krieg in der Ukraine und der Konflikt zwischen Israel-Gaza verursachen steigende Zinssätze, eine fortlaufende Inflation und Bedenken hinsichtlich einer Verlangsamung des Wirtschaftswachstums in Schlüsselmärkten im Vergleich zu den Vorjahren. Darüber hinaus nehmen die Unsicherheiten bei Prognosen zu und führen zur Anwendung schätz- und Prämissen sensitiver Bilanzierungsgrundsätze und zu Ermessensentscheidungen des Managements.

Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Quellen von Schätzunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert:

Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer: Geschäfts- oder Firmenwerte und andere immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben; stattdessen wird mindestens einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen mit dem Ziel, den erzielbaren Betrag zu ermitteln. Für die Ermittlung werden Parameter definiert, wie der Planungshorizont (fünf Jahre), die Wahl des Zinssatzes oder die Gewichtung der zu berücksichtigenden Chancen und Risiken. Des Weiteren verweisen wir auf (14) "Immaterielle Vermögenswerte".

Umsatzerlöse: Manz traf die folgenden Ermessensentscheidungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Bestimmung der Höhe und des Zeitpunkts von Erlösen aus Verträgen mit Kunden haben.

Bestimmung der Methode zur Schätzung der variablen Gegenleistung und Beurteilung der Begrenzung: Rabattstaffeln und Pönalen führen für Manz zu variablen Entgelten. Bei der Schätzung der variablen Entgelte muss der Konzern entweder die Erwartungswertmethode oder die Methode des wahrscheinlichsten Betrages anwenden. Dabei ist die Methode zu wählen, mit der die dem Konzern zustehende Gegenleistung am verlässlichsten geschätzt werden kann. Der Konzern kam zu dem Schluss, dass die Erwartungswertmethode die geeignete Methode zur Schätzung der variablen Entgelte für Lieferungen und Leistungen mit Rabattstaffeln und Regelungen zu Vertragsstrafen ist. In den Transaktionspreis wird diese Schätzung der variablen Entgelte insoweit einbezogen, als dass es hochwahrscheinlich zu keiner signifikanten Stornierung der realisierten Umsatzerlöse kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit dem variablen Entgelt nicht mehr besteht.

Schätzung der Gesamtkosten des Projekts: Die Anwendung der POC-Methode basiert auf einer Schätzung der Gesamtkosten des Projekts. Es ist deshalb aufgrund der hierbei gegebenen Unsicherheiten möglich, dass die Schätzungen der bis zur Fertigstellung erforderlichen Aufwendungen nachträglich berichtigt werden müssen. Derartige Berichtigungen von Aufwendungen und Erträgen werden in der Periode ausgewiesen, in der der Anpassungsbedarf festgestellt wird.

Unternehmensfortführung: Für die Annahme der Unternehmensfortführung und die Einschätzung von bestandsgefährdeten Risiken waren Annahmen über die zukünftige Auftragsentwicklung, Einzahlungen, Projektkosten oder Rückzahlungsverpflichtungen von Bedeutung. Wir verweisen auf das Kapitel "Liquiditätsrisiken".

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte: Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte wird ein Wertminderungsmodell nach IFRS 9 angewandt, in dem die erwarteten Verluste berücksichtigt werden müssen. Dazu wurden Bewertungsmodelle entwickelt, die zur Ermittlung der Ausfallraten bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten eingesetzt werden. Es erfolgt eine Analyse der historischen Ausfallraten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Regionen. Diese historischen Ausfallraten werden durch die Einflüsse von zukunftsgerichteten Informationen im makroökonomischen Umfeld angepasst. Darüber hinaus erfolgt eine Überprüfung individueller Ausfallraten durch das verantwortliche Management. In die Überprüfung fließen Faktoren wie Fälligkeitsstrukturen von Forderungssalden, Bonität der Kunden oder makroökonomische Daten mit ein.

Pensionsrückstellungen: Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") gemäß IAS 19 ermittelt. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Wir verweisen auch auf VI. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ (28) Pensionsrückstellungen.

Rückstellungen für Gewährleistungen: Rückstellungen für Gewährleistungen werden unter Berücksichtigung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs gebildet. Langfristige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Zinssatz wird ein risikoloser Zinssatz vor Steuern verwendet. Der aus der Aufzinsung entstehende Zinsaufwand wird in den Finanzaufwendungen ausgewiesen. Wir verweisen auf (29) "Sonstige langfristige Rückstellungen".

Drohverlustrückstellungen: Die Bildung von Drohverlustrückstellungen ist sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach maßgeblich von Schätzungen geprägt. Manz bildet Drohverlustrückstellungen für Kundenaufträge, bei denen zum Stichtag die geschätzten Gesamtkosten die vereinbarte Gegenleistung übersteigen. Dabei werden im Rahmen des Projektcontrollings regelmäßig Kontrollen und Einschätzungen zum Projektfortschritt von Kundenaufträgen vorgenommen, welches die Grundlage der Bildung einer Drohverlustrückstellung ist. Wir verweisen auf (33) "Sonstige kurzfristige Rückstellungen".

Ertragsteuern: Für die Bildung von Steuerrückstellungen sowie bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge sind gleichermaßen Schätzungen vorzunehmen. Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern bestehen Unsicherheiten in Bezug auf die Höhe und den Zeitpunkt künftiger zu versteuernder Einkünfte. Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.

Unsichere Steuerpositionen: Ist unsicher, ob die zuständige Behörde eine ertragsteuerliche Behandlung von Manz akzeptieren wird, liegt eine unsichere Steuerposition vor. Für die Bewertung von unsicheren Steuerpositionen beurteilt Manz zunächst, ob diese gesondert oder zusammen mit anderen unsicheren Steuerpositionen zu bewerten sind. Für die Entscheidung ist maßgeblich, ob ein derartiger Zusammenhang zwischen den Posten besteht, dass eine gemeinsame Auflösung der Unsicherheit für die Posten zu erwarten ist. Anschließend erfolgt auf Basis der Annahme, dass die Steuerbehörden die unsichere Steuerposition in vollständiger Sachverhaltskenntnis prüfen werden, die Beurteilung, ob die Steuerbehörde die steuerliche Behandlung von Manz akzeptiert. Ist es wahrscheinlich, dass die Behörde die steuerliche Behandlung von Manz akzeptiert, wird nur diese Bewertung der unsicheren Steuerposition zugrunde gelegt. Ansonsten erfolgt eine Bewertung der unsicheren Steuerpositionen auf Basis des wahrscheinlichsten Betrages oder nach der Erwartungswertmethode. Sind die möglichen Ergebnisse binär oder konzentrieren sich um einen Wert, erfolgt eine Bewertung der unsicheren Steuerposition auf Basis des wahrscheinlichsten Betrages, ansonsten nach der Erwartungswertmethode.

Entwicklungsleistungen des Important Project of Common European Interest (IPCEI-Projekt): Eine wesentliche Ermessensentscheidung des Managements ist die Bestimmung der relevanten Bilanzierungseinheit. Auf deren Ebene werden die Anforderungen des IAS 38 hinsichtlich der Aktivierbarkeit beurteilt. Im Rahmen des IPCEI-Projekts konnten sechs technische Entwicklungen im Zusammenhang mit der Batterieproduktion (Zellassemblierung, Batterieelektrolytbefüllung, Laseranwendung, Modulfertigungslinie, Laminierung & Stapeln von Zellen und Elektrodenfertigung) als eigenständig identifizierbare Entwicklungsleistungen identifiziert werden. In die 6 oben genannten Hauptproduktgruppen gehen insgesamt 29 Unterproduktgruppen auf. Es werden sonstige Vermögenswerte aktiviert, wenn einreichbare Entwicklungskosten vorliegen, bei denen hinreichende Sicherheit für eine Erstattung besteht.

Die Aktivierung der IPCEI-bezogenen Entwicklungskosten beruht auf der Einschätzung des Managements, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit nachgewiesen ist. In diesem Zusammenhang trifft das Management insbesondere Annahmen über das Vorhandensein des künftigen wirtschaftlichen Nutzenzuflusses. Bei bereits existierenden Kundenaufträgen gibt es Anwendungsfelder in Bezug auf die vorstehend genannten technischen Entwicklungen mit einem damit verbundenen unmittelbaren künftigen wirtschaftlichen Nutzenzufluss. Darüber hinaus geht das Management insbesondere in den nächsten 5 Jahren von einem sich nochmals beschleunigendem Anstieg der Nachfrage von Maschinen zur Produktion von Batteriezellen aus. Die Basis für den damit verbundenen zukünftigen wirtschaftlichen Nutzenzufluss sind auch hier die technischen Vorentwicklungen.

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden entsprechend IAS 20 erfasst, wenn angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Die angemessene Sicherheit der Zuwendungsgewährung beruht auf den Annahmen und Einschätzungen des Managements bezüglich der Erfüllung der Zuwendungsbedingungen.

Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit untergeordneter Bedeutung auf den laufenden Konzernabschluss

Im Folgenden sind die Rechnungslegungsvorschriften aufgezählt, die erstmals ab dem Geschäftsjahr 2023 anzuwenden sind, jedoch für den Konzernabschluss von Manz von untergeordneter Bedeutung sind und somit keine wesentlichen Auswirkungen auf den laufenden Konzernabschluss haben:

scrollen

I FRS 17 Versicherungsverträge
Änderungen an IAS 8: Definition von Rechnungsschätzungen
Änderungen an IAS 1: Darstellung des Abschlusses und IFRS-Leitliniendokument 2: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Änderungen an IAS 12: Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus einzelnen Transaktionen.
Änderungen an IAS 12: Internationale Steuerreform - Säule-2-Modellregeln (Der konsolidierte Konzernumsatz der Manz AG übersteigt 750 Mio. EUR nicht. Daher fällt die Manz AG im Geschäftsjahr 2023 nicht unter den Anwendungsbereich der Säule-2-Modellregeln)

Veröffentlichte, noch nicht anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen

Folgende veröffentlichte, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen haben voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf künftige Konzernabschlüsse.

scrollen

Änderungen an IFRS 16: Leasingverbindlichkeiten in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion
Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurzfristig oder langfristig mit Nebenbedingungen
Änderungen an IAS 7 und IFRS 7: Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
Änderungen an IAS 21: Fehlende Umtauschbarkeit einer Währung
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture

III. Anpassung Vorjahreswerte

Die Manz AG ändert den Ausweis für Avalprovisionen. Die Avalprovisionen werden jetzt in den Finanzaufwendungen anstatt der sonstigen betrieblichen Aufwendungen dargestellt. Das Management ist der Auffassung, dass die Erfassung der Avalprovisionen in den Finanzaufwendungen zuverlässigere und relevantere Informationen liefert. In diesem Zusammenhang wurde zur besseren Vergleichbarkeit auch der Vorjahreswert angepasst.

Die geleisteten Anzahlungen an Dritte wurden bis einschließlich Geschäftsjahr 2022 ohne Aufrechnung mit Verbindlichkeiten aus ausstehenden Lieferantenrechnungen, die zum Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gehören, ausgewiesen. Ab dem Geschäftsjahr 2023 erfolgt eine saldierte Darstellung entsprechend der Saldierungskriterien des IAS 32.42. In diesem Zusammenhang wurden zur besseren Vergleichbarkeit die Vorjahreswerte angepasst.

Darüber hinaus wurde in Bezug auf die Angaben unter (11) Steuern vom Einkommen und Ertrag der Ausweis der aktiven latenten Steuern auf den Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" in der Übersicht, in der die aktiven und passiven latenten Steuern dargestellt wurden, im Geschäftsjahr 2022 zu hoch ausgewiesen. Die aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge wurden hingegen in selber Höhe im Geschäftsjahr 2022 als zu niedrig ausgewiesen. Auch in diesem Zusammenhang wurden zur besseren Vergleichbarkeit die Vorjahreswerte angepasst.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(1) Umsatzerlöse

Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Geschäftsbereichen und Regionen ist in der Segmentberichterstattung wiedergegeben. Wir verweisen auch auf unsere Erläuterungen zur Segmentberichterstattung.

Im Jahr 2020 erhielt Manz von einem langjährigen Kunden Folgeaufträge in der Division Mobility & Battery Solutions in Höhe von 71 Mio. EUR. Im Jahr 2020 wurden 7 Mio. EUR, im Jahr 2021 22 Mio. EUR, im Jahr 2022 14 Mio. EUR und im Jahr 2023 27 Mio. EUR Umsatzerlöse realisiert. Der Fertigstellungstermin für die gesamten Aufträge wird voraussichtlich im Jahr 2024 liegen.

Im Jahr 2022 erhielt Manz einen Auftrag von einem Kunden in der Division Mobility & Battery Solutions in Höhe von 16 Mio. EUR. Im Jahr 2023 kam es zu einem Folgeauftrag in Höhe von 33 Mio. EUR. Im Jahr 2022 wurden 2 Mio. EUR und im Jahr 2023 25 Mio. EUR Umsatzerlöse realisiert. Der Fertigstellungstermin für die gesamten Aufträge wird voraussichtlich im Jahr 2024 liegen.

Im Jahr 2022 erhielt Manz einen Auftrag von einem Kunden in der Division Industry Solutions in Höhe von 29 Mio. EUR. Im Jahr 2022 wurden 4 Mio. EUR und im Jahr 2023 21 Mio. EUR Umsatzerlöse realisiert. Der Fertigstellungstermin für die gesamten Aufträge wird voraussichtlich im Jahr 2024 liegen.

Im Jahr 2022 erhielt Manz einen Auftrag von einem Kunden in der Division Industry Solutions in Höhe von 24 Mio. EUR. Im Jahr 2022 wurden 4 Mio. EUR und im Jahr 2023 18 Mio. EUR Umsatzerlöse realisiert. Der Fertigstellungstermin für die gesamten Aufträge wird voraussichtlich im Jahr 2024 liegen.

Die Umsatzerlöse sind nach Geschäftsbereichen unter Hinzunahme der Zielabsatzregion folgendermaßen dargestellt:

scrollen

(in TEUR) Mobility & Battery Solutions Industry Solutions Gesamt
2023 2022 2023 2022 2023 2022
--- --- --- --- --- --- ---
Deutschland 51.198 47.926 46.230 32.065 97.428 79.991
Übriges Europa 27.755 21.185 29.068 29.153 56.823 50.338
China 3 639 11.052 14.160 11.055 14.799
Taiwan 3 3 18.811 38.606 18.814 38.609
Übriges Asien 7.089 3.276 31.031 23.179 38.120 26.455
USA 4.209 19.193 21.667 16.816 25.876 36.009
Sonstige Regionen 876 102 178 4.661 1.054 4.763
Gesamt 91.133 92.324 158.037 158.640 249.170 250.964

Im Jahr 2023 wurden 201.015 TEUR (Vj. 187.634 TEUR) zeitraumbezogene Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden und 48.155 TEUR (Vj. 63.330 TEUR) zeitpunktbezogene Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden erzielt.

(2) Aktivierte Eigenleistungen

Im Geschäftsjahr 2023 wurden insbesondere im Geschäftsbereich Mobility & Battery Solutions Entwicklungskosten in Höhe von 19.379 TEUR (Vj. 25.832 TEUR) aktiviert. Darüber hinaus erfolgte eine Aktivierung in Höhe von 141 TEUR (Vj. 384 TEUR) im Geschäftsbereich Industry Solutions.

(3) Sonstige betriebliche Erträge

scrollen

(in TEUR) 2023 2022
Erträge aus Anteilstausch Customcells 5.709 -
Öffentliche Zuschüsse /​ Fördergelder 1.985 1.721
Kursgewinne 1.444 9.864
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 854 2.000
Leasing und Mieteinnahmen 818 736
Versicherungsleistungen 80 65
Auflösung Wertberichtigungen auf Forderungen 106 10
Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 1 31
Auflösung Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte - 911
Übrige 917 818
Total 11.914 16.156

Im Geschäftsbereich Mobility & Battery Solutions wurden die 40 % Anteile an dem assoziierten Unternehmen Customcells Tübingen GmbH gegen eine 4,97 %-Beteiligung an der Customcells Holding GmbH getauscht. Aus dieser Transaktion ergab sich ein positiver Ergebniseffekt von 5.709 TEUR. Der positive Effekt begründet sich im signifikant höheren beizulegenden Zeitwert der Anteile an der Customcells Holding GmbH im Vergleich zu den Anteilen an der Customcells Tübingen GmbH.

Von den 1.985 TEUR an Fördergeldern entfallen 818 TEUR (Vj. 1.287 TEUR) auf Steuergutschriften von der italienischen Regierung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte.

In den Kursgewinnen in Höhe von 1.444 TEUR sind unrealisierte Gewinne aus Derivaten in Höhe von 466 TEUR (Vj. 1.536 TEUR) enthalten. Die Derivate dienen zur Absicherung von Zahlungsströmen aus operativen Projekten. Der verbleibende Betrag entfällt im Wesentlichen auf die Tochtergesellschaft in Asien aufgrund der Entwicklung zwischen TWD und USD. Die verbleibenden Umfänge betreffen Erträge aus der Währungsumrechnung.

(4) Materialaufwand

scrollen

(in TEUR) 2023 2022
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 118.148 133.479
Aufwendungen für bezogene Leistungen 27.885 33.335
Total 146.033 166.814

(5) Personalaufwand

scrollen

(in TEUR) 2023 2022
Löhne und Gehälter 68.810 65.573
Anteilsbasierte Vergütung 973 954
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 14.988 14.150
Total 84.711 80.677

(6) Sonstige betriebliche Aufwendungen

scrollen

(in TEUR) 2023 2022 *
Werbe- und Reisekosten 5.998 5.605
IT-Kosten (EDV-Kosten und Wartungsverträge) 4.663 3.754
Rechts- und Beratungskosten 3.507 4.631
Kosten für Gebäude und Anlagen 3.169 4.229
Sonstige personalnahe Aufwendungen 2.463 3.242
Erhöhung der Rückstellungen 1.689 952
Kursverluste 1.587 3.963
Ausgangsfracht 1.497 3.721
Verpackungsmaterial 1.414 653
Versicherung 1.230 1.358
Forschungsnahe (projektbezogene) sonstige betriebliche Aufwendungen 1.067 2.241
Miete und Leasing 915 1.037
Wertminderungen auf Forderungen 389 291
Wertminderungen auf Vertragsvermögenswerte 272 144
Übrige * 3.607 5.373
Total 33.467 41.194

* Weitere Informationen zur Änderung des Vorjahres finden Sie im Abschnitt "Anpassung Vorjahreswerte".

Der Posten "Übrige" beinhaltet im Wesentlichen Bankgebühren in Höhe von 223 TEUR (Vj. 620 TEUR), Aufwendungen für sonstige Steuern in Höhe von 611 TEUR (Vj. 660 TEUR) und Aufwendungen aus der Börsennotierung in Höhe von 466 TEUR (Vj. 466 TEUR).

In den Kursverlusten in Höhe von 1.587 TEUR sind unrealisierte Verluste aus Derivaten in Höhe von 135 TEUR (Vj. 0 TEUR) enthalten. Die Derivate dienen zur Absicherung von Zahlungsströmen aus operativen Projekten. Die verbleibenden Umfänge betreffen Aufwand aus der Währungsumrechnung.

(7) Abschreibungen

scrollen

(in TEUR) 2023 2022
Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte 8.236 8.689
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 3.471 3.456
Kurzfristige Kosten der Vertragsanbahnung 68 31
Total 11.775 12.176

(8) Finanzerträge

scrollen

(in TEUR) 2023 2022
Zinsen und ähnliche Erträge aus Bankguthaben 337 105
Zinserträge aus Unterleasingverhältnissen 11 15
Total 348 120

(9) Finanzaufwendungen

scrollen

(in TEUR) 2023 2022
Zinsen auf kurzfristige Verbindlichkeiten 2.385 1.251
Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeit 401 388
Zinsen auf langfristige Verbindlichkeiten 178 112
Zinsanteil langfristige Rückstellungen 118 48
Bankkommissionen * 1.497 1.806
Total 4.579 3.605

* Weitere Informationen zur Änderung des Vorjahres finden Sie im Abschnitt "Anpassung Vorjahreswerte".

(10) Anteilsbasierte Vergütung

Performance-Share-Plan

Der Konzern hat für Mitglieder des Vorstands und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter einen Performance-Share-Plan eingerichtet. Die Erfolgsziele beziehen sich auf die EBITDA-Marge und die Unternehmenswertentwicklung, gemessen an der Veränderung der Aktienkurse zwischen Ausgabe der Bezugsrechte und Ablauf der Wartezeit. Die Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Die Aktienzusagen sind während der Wartezeit nicht dividendenberechtigt. Die Manz AG kann die Aktienzusagen durch neue ausgegebene Aktien oder durch eigene Aktien abgelten.

Die Aktienzusagen (Bezugsrechte) werden nach freiem Ermessen des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates - soweit es sich um Vorstandsmitglieder handelt, nach freiem Ermessen des Aufsichtsrates - in jährlichen Tranchen, binnen eines Zeitraums von drei Monaten nach Ablauf von vier Wochen im Anschluss an die Veröffentlichung des Konzernabschlusses für das vorangegangene Geschäftsjahr, ausgegeben.

Im Geschäftsjahr 2023 erhielten 20 (Vj. 18) Mitarbeiter und die 2 (Vj. 2) Mitglieder des Vorstands 55.339 (Vj. 27.482) Aktienzusagen/​Bezugsrechte. Hiervon entfielen 22.779 (Vj. 11.553) Aktienzusagen/​Bezugsrechte auf den Vorstand. Im Geschäftsjahr 2023 wurden 2.288 Aktienzusagen/​Bezugsrechte (davon Vorstand 2.288) ausgeübt mit einem Aktienkurs zum Ausübungszeitpunkt von EUR 20,65. Der Bezugspreis betrug jeweils 1 EUR.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aktienzusagen/​Bezugsrechte mit den entsprechenden gewichteten durchschnittlichen beizulegenden Zeitwerten je zugesagter Aktie zum Zeitpunkt ihrer Gewährung:

scrollen

Aktienzusagen/​ Bezugsrechte (in Stück) Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt

(in EUR)
Bestand am Jahresanfang (nicht erdient) 182.978 28,28
In der Berichtsperiode ausgeübt - 2.288 18,26
In der Berichtsperiode verfallen - 40.115 16,69
In der Berichtsperiode gewährt 55.339 14,00
Bestand am Jahresende (nicht erdient) 195.914 26,95

Die Bilanzierung der Aktienzusagen erfolgt gemäß IFRS 2 mit dem beizulegenden Zeitwert der Zusagen zum Zeitpunkt der Gewährung und wird im Personalaufwand sowie einer korrespondierenden Erhöhung des Eigenkapitals (Kapitalrücklage) erfasst. Die Ermittlung der Zeitwerte erfolgt unter Anwendung eines Bewertungsmodells in Anlehnung an das Black-Scholes-Modell.

Folgende Parameter liegen der Berechnung zugrunde:

scrollen

2023 2022
Ausübungspreis 1,00 EUR 1,00 EUR
Risikofreier Zinssatz p.a. 2,35 % 0,56 %
Volatilität 52,9 % 52,8 %
EBITDA-Marge 8,4 % 6,5 %
Unternehmensentwicklung 20 % 20 %
Erwartete Dividenden 0,00 EUR 0,00 EUR
Fair Value je Aktienzusage 26,95 28,28
Optionslaufzeit 4 Jahre 4 Jahre

Der erwarteten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von der historischen Volatilität über einen der Laufzeit der Optionen ähnlichen Zeitraum auf künftige Trends geschlossen werden kann, wobei die tatsächlich eintretende Volatilität von den getroffenen Annahmen abweichen kann.

Im Berichtsjahr wurde aus dem Performance-Share-Plan Personalaufwand über 973 TEUR (Vj. 954 TEUR) erfasst.

(11) Steuern vom Einkommen und Ertrag

Da der konsolidierte Konzernumsatz 750 Mio. EUR nicht übersteigt, fällt der Manz-Konzern im Geschäftsjahr 2023 nicht unter den Anwendungsbereich der Säule-2-Modellregeln. Daher finden weder die Pflichtangaben nach IAS 12.4A noch die Anforderungen an den Anhang nach IAS 12.88A-88D für den Konzern Anwendung.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag umfassen sowohl tatsächliche als auch latente Ertragsteuern aus temporären Differenzen sowie aus bestehenden steuerlichen Verlustvorträgen.

scrollen

(in TEUR) 2023 2022
Tatsächlicher Steueraufwand
Laufende Periode 2.198 818
Vorperioden 261 995
Latenter Steuerertrag/​-aufwand (+) -1.449 2.659
1.010 4.472

Die Berechnung des laufenden Ertragsteueraufwands erfolgt unter Anwendung der zum Bilanzstichtag geltenden Steuersätze. Für die Berechnung der latenten Steuern der inländischen Gesellschaften wurde der inländische Steuersatz von 30,18 % (Vj. 29,13 %) berücksichtigt. Bei den ausländischen Gesellschaften wurden Steuersätze von 20 %-28 % (Vj. 19 %-26 %) verwendet.

Der Ertragsteueraufwand im Berichtsjahr in Höhe von 1.010 TEUR (Vj. 4.472 TEUR) leitet sich wie folgt von einem "erwarteten" Ertragsteueraufwand ab, der sich bei Anwendung des gesetzlichen Ertragsteuersatzes des Mutterunternehmens auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben hätte:

scrollen

(in TEUR) 2023 2022
Ergebnis vor Ertragsteuern -1.374 - 7.677
Ertragsteuersatz der Manz AG 30,18 % 29,13 %
Erwarteter Ertragsteueraufwand -415 - 2.236
Steuersatzunterschiede Ausland 390 - 650
Änderung des Steuersatzes im Ausland - 83 142
Nicht abzugsfähige Aufwendungen/​steuerfreie Erträge 2.860 1.996
Periodenfremde Steuern 261 996
Steuerfreie Erträge - 1.988 - 1.260
Nichtansatz steuerlicher Verlustvorträge 1.413 8.043
Nutzung steuerlicher Verlustvorträge -1.642 -
Wertberichtigung auf latente Steuern 210 - 2.556
Ausländische Quellensteuer - 1
Sonstiges 4 - 4
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand 1.010 4.472
Effektiver Steuersatz -73,50 % - 58,26 %

Die aktiven und passiven latenten Steuern werden in der folgenden Übersicht dargestellt:

scrollen

Aktive Latente Steuern Passive Latente Steuern
(in TEUR) 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände * 2.105 771 4.723 4.759
Sachanlagen 0 2 964 429
Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten 244 287 98 442
Vertragsvermögenwerte, Vorräte und Vertragsverbindlichkeiten 4.185 6.043 6.492 8.172
Forderungen 241 778 2.836 4.082
Zahlungsmittel 2 4 - -
Derivative Finanzinstrumente - - 100 382
Pensionsrückstellungen 624 421 4 12
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.398 1.701 2.347 1.387
Rückstellungen 451 386 0 0
Steuerliche Verlustvorträge * 5.575 6.916 0 0
Bruttowert 16.825 17.309 17.564 19.665
Saldierung -13.310 - 14.431 -13.310 - 14.431
Bestand laut Konzernbilanz 3.515 2.878 4.254 5.234
Nettobetrag der aktiven (passiven) latenten Steuern 0 0 739 2.356

* Weitere Informationen zur Änderung des Vorjahres finden Sie im Abschnitt "Anpassung Vorjahreswerte".

Der Nettobetrag der aktiven latenten Steuern hat sich wie folgt entwickelt:

scrollen

(in TEUR) 2023 2022
Stand 1.1. -2.356 619
Latenter Steueraufwand (-)/​-ertrag (+) in der Gewinn- und Verlustrechnung 1.479 -2.659
Im Sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen der latenten Steuern im Zusammenhang mit:
- Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen 185 -261
- Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung -47 -55
Stand 31.12 -739 -2.356

Für steuerliche Verlustvorträge und abzugsfähige temporäre Differenzen werden latente Steuern nur angesetzt, wenn deren Nutzung mit ausreichender Sicherheit erwartet werden kann. Bei zwei (Vj. zwei) Gesellschaften, die in der aktuellen oder in der Vorperiode steuerliche Verluste erlitten haben, wurde ein latenter Steueranspruch auf Verlustvorträge in Höhe von 0 TEUR (Vj. 116 TEUR) ausgewiesen. Bei der Manz Italy Srl., die in der aktuellen oder in der Vorperiode steuerliche Verluste erlitten hat, wurde im Berichtsjahr ein latenter Steueranspruch auf temporäre Differenzen in Höhe von 466 TEUR (Vj. 463 TEUR) ausgewiesen. Manz geht basierend auf der Kurz- und Mittelfristplanung sowie den bestehenden Auftragsbeständen und den positiven Marktaussichten im Batterieumfeld davon aus, dass zukünftig bei diesen Gesellschaften ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und die temporären Differenzen verrechnet werden können.

Die steuerlichen Verlustvorträge belaufen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 291.130 TEUR (Vj. 298.020 TEUR). Davon sind 20.556 TEUR (Vj. 17.321 TEUR) zeitlich auf zwei bis fünf Jahre und der Rest unbegrenzt vortragsfähig. Für Verlustvorträge in Höhe von 272.654 TEUR (Vj. 278.218 TEUR) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da nach IAS 12 im Falle von Verlusten in der jüngeren Vergangenheit hohe Anforderungen an die Aktivierung gestellt werden, die zum Stichtag nicht erfüllt sind.

Gemäß IAS 12 sind latente Steuern auf temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Konzernunternehmen zu bilanzieren (Outside Basis Differences). Für Outside Basis Differences in Höhe von 65.221 TEUR (Vj. 56.918 TEUR) wurden keine passiven latenten Steuern gebildet, da diese Gewinne auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen.

(12) Ergebnisanteil nicht beherrschende Anteile

Der Ergebnisanteil der nicht beherrschenden Anteile setzt sich zusammen aus zugewiesenen Ergebnissen in Höhe von 5 TEUR (Vj. 0 TEUR).

(13) Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Manz AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktien. Das verwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Manz AG durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktien zuzüglich der während des Geschäftsjahres bestehenden sogenannten potentiellen Aktien aufgrund von (gegebenenfalls bedingten) Verpflichtungen der Gesellschaft zur Gewährung von Aktien unter der Annahme, dass solche Instrumente ausgeübt und hierfür Aktien gewährt werden. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie der Manz AG resultiert aus den an die Erreichung von Erfolgszielen mit einer Performanceperiode von jeweils vier Jahren geknüpften Aktienzusagen an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte der Manz AG sowie Organmitglieder von Tochtergesellschaften der Manz AG im Rahmen des Performance-Share-Plan (Siehe (10) Anteilsbasierte Vergütungen).

Das Ergebnis je Aktie wurde gemäß IAS 33 ermittelt.

scrollen

2023 2022
Den Anteilseignern der Manz AG zuzurechnendes Konzernergebnis (in TEUR) -2.389 -12.149
Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien (Stück) 8.541.621 8.082.499
Effekt aus aktienbasierter Vergütung (Stück) 391.828 365.956
Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien (verwässert) (Stück) 8.933.449 8.448.304
Ergebnis je Aktie in EUR (unverwässert) -0,28 -1,42
Ergebnis je Aktie in EUR (verwässert) -0,28 -1,42

Im Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag und der Genehmigung zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses haben keine weiteren Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden.

V. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung

Im Rahmen der Segmentberichterstattung werden die Aktivitäten der Manz-Gruppe gemäß IFRS 8 (Segmentberichterstattung) nach Geschäftsbereichen und nach Regionen abgegrenzt. Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Steuerung und berücksichtigt die unterschiedlichen Risiko- und Ertragsstrukturen der Geschäftsbereiche.

Die Aufteilung des Umsatzes nach Regionen orientiert sich am Sitz des Kunden. D.h. bestellt ein Kunde aus China wird der Umsatz der Region China zugewiesen.

Das Berichtssegment Mobility & Battery Solutions wurde über das Geschäft mit Anlagen zur Produktion von Lithium-Ionen-Batterien berichtet. Im Berichtssegment Industry Solutions vereint die Manz AG die Aktivitäten der zwei Business Areas Electronics (Halbleiter-Backend-Produktion, Fan Out Panel Level Packaging und Display-Technologien) sowie Industrial Automation (industrielle Montagelösungen zur Herstellung von Consumer Electronics, Leistungselektroniken und weiterer Komponenten des elektrischen Antriebsstrangs).

Die zentralen Größen zur Beurteilung und Steuerung eines Geschäftsbereichs sind der Umsatz, der Auftragseingang, die EBITDA-Marge und die EBIT-Marge.

In der Segmentberichterstattung sind Erlöse und Ergebnisse der einzelnen Geschäftsbereiche des Konzerns dargestellt. Zwischen den einzelnen Geschäftsbereichen bestehen nur in geringem Umfang Liefer- und Leistungsbeziehungen.

Segmentberichterstattung Regionen zum 31.12.2023

scrollen

(in TEUR) Deutschland Außenumsatz nach Standort des Kunden Langfristige Vermögenswerte (ohne latente Steuern)
2023 97.428 39.625
2022 79.991 42.302
Übriges Europa
2023 56.823 28.381
2022 50.338 29.659
China
2023 11.055 11.968
2022 14.799 13.215
Taiwan
2023 18.814 12.877
2022 38.609 14.473
Übriges Asien
2023 38.120 2
2022 26.455 6
USA
2023 25.876 14
2022 36.009 5
Sonstige Regionen
2023 1.054 0
2022 4.763 0
Konzern
2023 249.170 92.867
2022 250.964 99.660

Segmentberichterstattung Geschäftsbereiche zum 31.12.2023

scrollen

(in TEUR) Mobility & Battery Solutions Industry Solutions Konzern
Umsatzerlöse gesamt
2023 91.133 158.037 249.170
2022 92.324 158.640 250.964
Anteil am Ergebnis von at-equity-bilanzierten Unternehmen
2023 -547 -571 -1.118
2022 -671 -661 -1.332
EBITDA
2023 4.606 10.026 14.632
2022 * -7.264 15.249 7.985
EBITDA-Marge (in %)
2023 4,1 % 6,4 % 5,5 %
2022 * -6,1 % 9,3 % 2,8 %
Abschreibungen /​ Wertminderungen
2023 5.111 6.663 11.775
2022 5.207 6.969 12.176
EBIT
2023 -505 3.363 2.857
2022 * -12.471 8.280 -4.191
EBIT-Marge (in %)
2023 -0,5 % 2,2 % 1,1 %
2022 * -10,5 % 5,1 % -1,5 %
Finanzergebnis
2023 -2.770 -1.461 -4.231
2022 * -2.313 -1.172 -3.485
EBT
2023 -3.276 1.902 -1.374
2022 -14.784 7.107 -7.676
Steuern vom Einkommen und Ertrag
2023 -165 -845 -1.010
2022 -1.082 -3.390 -4.472
Konzernergebnis
2023 -3.440 1.057 -2.384
2022 -15.866 3.717 -12.149
Auftragseingang
2023 65.238 130.448 195.686
2022 115.003 224.733 359.736

* Weitere Informationen zur Änderung des Vorjahres finden Sie im Abschnitt "Anpassung Vorjahreswerte".

VI. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel der Manz-Gruppe im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. Entsprechend IAS 7 Kapitalflussrechnung werden Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit sowie Finanzierungstätigkeit unterschieden. Auswirkungen aus Veränderungen des Konsolidierungskreises und der Wechselkurse sind in den jeweiligen Positionen eliminiert. Die auf Änderungen der Wechselkurse beruhende Veränderung des Finanzmittelbestands ist gesondert ausgewiesen.

Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die sich aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten zusammensetzen. Etwaigen Wertschwankungen im Finanzmittelbestand wurden mittels einer Risikovorsorge Rechnung getragen.

Die Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden nach der direkten Methode dargestellt. Die Mittelzu- und Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts umfassen neben Zugängen und Abgängen im Sachanlagevermögen auch Zugänge und Abgänge bei den immateriellen Vermögenswerten. In der Finanzierungstätigkeit sind neben Zahlungsmittelzuflüssen aus Eigenkapitalerhöhungen und der Begebung von sonstigen Finanzverbindlichkeiten auch Zahlungsmittelabflüsse aus der Tilgung von Krediten ausgewiesen.

Demgegenüber wird ausgehend vom Konzernergebnis der Mittelzufluss und -abfluss auslaufender Geschäftstätigkeit indirekt abgeleitet. Dazu wird das Konzernergebnis um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge, das sind im Wesentlichen Abschreibungen und die Veränderungen der langfristigen Rückstellungen und latenten Steuern, korrigiert und um die Veränderung der betrieblichen Aktiva und Passiva ergänzt.

Nach IFRS 16 wird die Auszahlung des Tilgungsanteils für Leasingsachverhalte in der Finanzierungstätigkeit abgebildet. Die Auszahlung für den Zinsanteil der Leasingverbindlichkeit sowie Auszahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt und variable Leasingzahlungen, welche nicht im Rahmen der Verbindlichkeit erfasst werden, werden unter der betrieblichen Tätigkeit gezeigt.

Investitions- und Finanzierungsvorgänge, welche nicht zu einer Veränderung von Zahlungsmitteln geführt haben, sind nicht Bestandteil der Kapitalflussrechnung.

Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit

scrollen

nicht zahlungswirksam
(in TEUR) Buchwert zum 01.01.2023 Zahlungswirksam Währungsdifferenz Sonstiges Umbuchung Veränderungen bei -zulegender Zeitwerte
--- --- --- --- --- --- ---
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
gegenüber Finanzinstituten 6.738 10.684 - - -1.876 -
aus Leasing 9.921 - -26 1.603 -4.085 -
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
gegenüber Finanzinstituten 37.541 12.122 -1.001 - 1.876 -
aus Leasing 4.095 -4.375 -14 941 4.085 -
Derivative Finanzinstrumente 202 - - - - -67
58.497 18.431 -1.041 2.544 - -67

scrollen

(in TEUR) Buchwert zum 31.12.2023
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
gegenüber Finanzinstituten 15.546
aus Leasing 7.413
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
gegenüber Finanzinstituten 50.538
aus Leasing 4.732
Derivative Finanzinstrumente 135
78.364

scrollen

nicht zahlungswirksam
(in TEUR) Buchwert zum 01.01.2022 Zahlungswirksam Währungsdifferenz Sonstiges Umbuchung Veränderungen bei -zulegender Zeitwerte
--- --- --- --- --- --- ---
Langfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten 8.337 535 - - -2.134 -
aus Leasing 10.703 - -30 2.918 -3.670 -
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten 40.959 -4.604 -948 - 2.134 -
aus Leasing 3.260 -4.111 -2 1.278 3.670 -
Derivative Finanzinstrumente 225 - - - - -23
63.484 -8.180 -980 4.196 0 -23

scrollen

(in TEUR) Buchwert zum 31.12.2022
Langfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten 6.738
aus Leasing 9.921
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten 37.541
aus Leasing 4.095
Derivative Finanzinstrumente 202
58.497

VII. Erläuterungen zur Bilanz

(14) Immaterielle Vermögenswerte

scrollen

(in TEUR) Markenrecht, Lizenzen, Software und ähnliche Rechte Aktivierte Entwicklungskosten Geschäfts- oder Firmenwert Geleistete Anzahlungen Summe
Anschaffungs- /​ Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2022 40.373 91.115 36.337 - 167.825
Währungsanpassung -750 -102 -962 - -1.814
Zugänge 643 5.739 - 67 6.449
Abgänge -160 -558 - - -718
Umgliederungen - - - - -
Stand 31. Dezember 2022 40.106 96.194 35.375 67 171.742
Abschreibungen
Stand 1. Januar 2022 35.359 68.547 19.801 - 123.707
Währungsanpassung -625 -99 - - -724
Zugänge Abschreibungen (planmäßig) 806 4.786 - - 5.592
Abgänge -160 -558 - - -718
Umgliederungen - - - - -
Stand 31. Dezember 2022 35.380 72.676 19.801 - 127.857
Anschaffungs- /​ Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2023 40.106 96.194 35.375 67 171.742
Währungsanpassung -16 -78 -700 - -794
Zugänge 610 1.601 - 98 2.309
Abgänge -4 -837 - - -841
Umgliederungen - - - - -
Stand 31. Dezember 2023 40.696 96.880 34.675 165 172.416
Abschreibungen
Stand 1. Januar 2023 35.380 72.676 19.801 0 127.857
Währungsanpassung -77 -74 - - -151
Zugänge Abschreibungen (planmäßig) 852 4.037 - - 4.889
Abgänge -4 -837 - - -841
Umgliederungen - - - - -
Stand 31. Dezember 2023 36.151 75.802 19.801 - 131.754
Restbuchwert 31.12.2022 4.726 23.518 15.574 67 43.885
Restbuchwert 31.12.2023 4.545 21.078 14.874 165 40.662

Lizenzen, Software, ähnliche Rechte und Markenrecht

scrollen

(in TEUR) 2023 2022
Lizenzen 967 1.212
Software 117 178
Ähnliche Rechte 622 563
Markenrecht 2.839 2.773
Total 4.545 4.726

Die Nutzungsdauer für die Positionen im Posten "Lizenzen" liegen zwischen 3 und 5 Jahren. Die Nutzungsdauer für die Positionen im Posten "Software" liegen zwischen 3 und 5 Jahren. Der Posten "ähnliche Rechte" bezieht sich auf Patente. Diese haben eine Nutzungsdauer von 5 Jahren.

Das Markenrecht in Höhe von 2.839 TEUR im Jahr 2023 und 2.773 TEUR im Jahr 2022 entfällt komplett auf den Geschäftsbereich Industry Solutions. Für weitere Informationen bezogen auf den Wertminderungstest verweisen wir auf das Kapitel "Geschäfts- oder Firmenwerte".

Aktivierte Entwicklungskosten

Entwicklungskosten werden entsprechend den Vorgaben des IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte in den dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aktiviert. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierende Beträge hat die Unternehmensleitung Annahmen über die Höhe der zu erwartenden künftigen Cashflows aus Vermögenswerten, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwarteten zukünftigen Cashflows, die Vermögenswerte generieren, zu treffen.

Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der aktivierten Entwicklungskosten, die noch nicht planmäßig abgeschrieben werden, wurden im Berichtsjahr 0 TEUR (Vj. 0 TEUR) aufwandswirksam ausgebucht.

Folgende Beträge wurden erfolgswirksam erfasst:

scrollen

(in TEUR) 2023 2022
Forschungs- und Entwicklungskosten gesamt -24.908 -33.048
Planmäßige Abschreibungen auf Entwicklungskosten -4.007 -4.786
Wertminderungen auf Entwicklungskosten -30 -
Aktivierte Entwicklungskosten vor Verrechnung mit Zuschüssen 19.520 26.216
Erfolgswirksam erfasste Forschungs- und Entwicklungskosten -9.425 -11.618

Durch das European-Batteries-Innovation-Projekt (EUBatIn-Projekt), welches auf der IPCEI-Plattform durchgeführt wird, soll der Aufbau einer europäischen Li-Ion Batteriefertigung mit hochinnovativer und nachhaltiger Produktionstechnologie für Lithium-Ionen-Batteriezellen und -modulen von der europäischen Kommission gefördert werden. Das Projekt wird bei der Manz AG durch den Bund und das Land Baden-Württemberg bezuschusst. Ebenfalls erhält die Manz Italy Srl. Zuschüsse von staatsnahen Institutionen. Vorbedingung für die Auszahlung der Fördermittel bei der Manz AG war ein formeller Nachweis über die Finanzierung des Eigenanteils. Diesen Nachweis konnte die Manz AG im Geschäftsjahr 2023 erbringen. Projektziel ist die Entwicklung innovativer Produktionsprozesse auf den dazugehörigen Anlagen auf Grundlage eines neuen, digitalisierten und kostengünstigeren Geschäftsmodells.

Die angefallenen Aufwendungen für Entwicklungsleistungen werden aktiviert. Die damit verbundenen Ermessensspielräume werden im Kapitel "Schätzungen und Beurteilungen des Managements" beschrieben. Im Jahr 2023 wurden Entwicklungsleistungen in Bezug auf das IPCEI-Projekt in Höhe von 7.585 TEUR bei der Manz Italy Srl. in Italien und 10.805 TEUR bei der Manz AG in Deutschland aktiviert. Zuschüsse wurden für die Manz Italy Srl. In Italien in Höhe von 9.768 TEUR und für die Manz AG in Deutschland in Höhe von 8.315 TEUR in Abzug gebracht.

Bis 2027 bestehen für das IPCEI-Projekt Förderansprüche in Höhe von höchstens 71.335 TEUR bei der Manz AG in Deutschland und 48.694 TEUR bei der Manz Italy Srl. in Italien. Zuwendungen für aktivierte Entwicklungsprojekte verringern die Anschaffungs- und Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte. Der Zuschuss vom Förderträger wird erfasst, wenn hinreichende Sicherheit über die Erfüllung der Bedingungen und die Gewährung der Zuwendung besteht.

Die Manz AG in Deutschland erhielt seit Start des IPCEI-Projects in 2022 insgesamt TEUR 25.097 TEUR und die Manz Italy Srl. In Italien insgesamt 6.762 TEUR an Fördergeldern.

Im Umfeld von geförderten Entwicklungsprojekten besteht das Risiko, dass der Förderträger Rückforderungen aufgrund von Nichterreichung der vereinbarten Projektziele stellen kann. Ebenso können sich Rückforderungen ergeben, wenn sich die finanziellen Rückflüsse aus vom Förderträger bezuschussten Technologien besser als ursprünglich erwartet entwickeln ("Rückforderungsmechanismus" /​ "claw-back clause"). Die Manz AG geht von einer Erreichung der vereinbarten Projektziele aus. Ebenso hält sie das Risiko des Rückforderungsmechanismus für übersichtlich: Eine ex-post deutliche Verbesserung der Kundenrückflüsse aus bezuschussten Projekten kompensiert das Risiko von Rückzahlungen an die Förderträger.

Die öffentlichen Zuschüsse /​ Fördergelder in den Jahren 2023 und 2022 sind in der Tabelle unten dargestellt.

scrollen

(in TEUR) 2023 2022
Zum 1. Januar - -
Zugänge 20.067 21.833
Aktivisch abgesetzte Investitionszuschüsse für aktivierte F&E-Projekte -18.082 -20.112
Erfolgswirksam erfasste Ertragszuschüsse -1.985 -1.721
Zum 31. Dezember - -

Geschäfts- oder Firmenwerte

Die Geschäfts- oder Firmenwerte sowie die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (Markenrecht) entfallen wie folgt auf die einzelnen Geschäftsbereiche:

scrollen

Geschäfts- oder Firmenwert
(in TEUR) 31.12.2023 31.12.2022
--- --- ---
Mobility & Battery Solutions 6.682 6.682
Industry Solutions 8.192 8.892
14.874 15.574

Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und des Markenrechts wird mindestens einmal jährlich getestet, indem die Buchwerte der dem jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwert und dem Markenrecht zugrunde liegenden Einheiten dem erzielbaren Betrag gegenübergestellt werden. Der erzielbare Wert ist der höhere von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Ein Wertminderungsbedarf eines Geschäfts- oder Firmenwertes liegt vor, wenn der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit dessen erzielbaren Wert übersteigt. Als zahlungsmittelgenerierende Einheiten werden die Geschäftsbereiche Mobility & Battery Solutions and Industry Solutions verwendet.

Der Nutzungswert wird zur Ermittlung des erzielbaren Betrags herangezogen und nach der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Ausgangspunkt ist die aktuelle Fünfjahresplanung für den jeweiligen Geschäftsbereich. Gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 wurde der Detailplanungszeitraum im Geschäftsjahr 2023 von drei auf fünf Jahren erweitert. Die gesetzlichen Vertreter erachten diesen Fünfjahreszeitraum als angemessen, um die Voraussetzungen für einen eingeschwungenen Zustand unter Berücksichtigung des mittelfristig erwarteten deutlichen Marktwachstums sowie Nachfrageanstiegs nach entsprechenden Technologien zu erfüllen.

Im Zuge dieses Tests müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Für die Entwicklung der Schätzungen in dem momentanen unsicheren makroökonomischen Umfeld, verweisen wir auf das Kapitel "Auswirkungen Russland-Ukraine-Krieg und klimabezogene Sachverhalte". Zur Ermittlung des Nutzungswerts ist ein risikoäquivalenter Diskontierungszinssatz zu wählen.

Die Berechnung der Diskontierungszinssätze berücksichtigt die Umstände der Peer Groups und basiert auf seinen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC). Die Kapitalkosten ergeben sich aus dem gewogenen Mittel der Fremd- und Eigenkapitalkosten nach Steuern. Die Eigenkapitalkosten ermitteln sich aus dem Basiszinssatz für quasisichere Staatsanleihen zuzüglich einer Marktrisikoprämie und länderspezifischen Risikozuschlägen. Das segmentspezifische Risiko wird durch Anwendung eines Betafaktors berücksichtigt, der sich aus Kapitalmarktdaten sowie der Kapitalstruktur von mit den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vergleichbarer Unternehmen. Die Fremdkapitalkosten basieren auf dem Basiszinssatz für quasisichere Staatsanleihen zuzüglich länderspezifischer Risikozuschläge sowie eines Aufschlags, der sich aus dem Kredit-Rating vergleichbarer Unternehmen ergibt.

Zu den wesentlichen Planungsprämissen gehören vor allem die erwartete Marktentwicklung, die Entwicklung wesentlicher Fertigungs- und sonstiger Kosten sowie der Abzinsungsfaktor und die Wachstumsraten. Bei der Festlegung der Annahmen werden sowohl allgemeine Marktprognosen, aktuelle Entwicklungen wie auch historische Erfahrungen berücksichtigt. Für die Entwicklung der Schätzungen in dem momentanen unsicheren makroökonomischen Umfeld, verweisen wir auf das Kapitel "Auswirkungen Russland-Ukraine-Krieg und klimabezogene Sachverhalte".

Die Nachfrage nach Elektroautos steigt kontinuierlich an, womit gleichzeitig eine Zunahme der Nachfrage nach Batterieantrieben einhergeht. Die Manz AG soll von dieser positiven Marktentwicklung mit ihrer breiten Kundenbasis im Geschäftsbereich Mobility & Battery Solutions profitieren. Für den Bereich Mobility & Battery Solutions wird daher in Zukunft eine weitere deutliche Umsatzausweitung und Ergebnisverbesserung erwartet. Die aktuelle Unternehmensplanung deutet darauf hin, dass es zu einer Umsatzausweitung und Ergebnisverbesserung kommen wird. Zudem ist eine Ergebnisverbesserung aufgrund von Anschluss- oder Folgeaufträgen geplant.

Im Geschäftsbereich Industry Solutions bietet die Manz AG ihren Kunden Produktions-, Montage- und Handhabungsanlagen zur Herstellung von Displays für LCD-, OLED- und AMOLED-Flachbildschirme, Touch-Sensoren, Leiterplatten und Chip Carrier sowie Smartphones, Tablet-Computer, Notebooks, Wearables und weiterer Unterhaltungselektronik. Des Weiteren bieten die automatisierten Montagelösungen "Tier 1- und Tier 2-Unternehmen" der Automobilindustrie Transformationslösungen vom klassischen Antriebsstrang zum zukünftigen E-Antriebsstrang. Es wird daher in Zukunft eine weitere Umsatzausweitung und Ergebnisverbesserung im Geschäftsbereich Industry Solutions erwartet. Die aktuelle Unternehmensplanung deutet darauf hin, dass es zu einer Umsatzausweitung und Ergebnisverbesserung kommen wird.

Die Cashflows werden für jeden Geschäftsbereich, dem ein Geschäfts- oder Firmenwert oder Markenrecht zugeordnet ist, individuell auf Basis der Umsatz- und Kostenplanung prognostiziert. Die langfristigen Wachstumsraten wurden mit 0,5 % (Vj. 0,5 %) für den Geschäftsbereich Industry Solutions und mit 1,0 % (Vj. 1,0 %) für den Geschäftsbereich Mobility & Battery Solutions angesetzt. Die Eigenkapitalkosten werden auf Basis einer Vergleichsgruppe (Peer Group) ermittelt. Die Diskontierungssätze und Wachstumsraten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

scrollen

Diskontierungssatz nach Steuern Wachstumsrate
(in %) 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
--- --- --- --- ---
Mobility & Battery Solutions 9,3 10,8 1,0 1,0
Industry Solutions 11,4 11,7 0,5 0,5

Die Gewichtung der ermittelten Eigen- und Fremdkapitalkostensätze erfolgte auf Basis der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Peer Group.

Der im Rahmen des Wertminderungstests ermittelte Nutzungswert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit liegt in beiden Fällen oberhalb des jeweiligen Buchwertes, sodass infolgedessen auf eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Veräußerungskosten verzichtet wurde. Insgesamt wurde für die obengenannten Geschäftsbereiche in dem Geschäftsjahr 2023 kein Wertminderungsbedarf der bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte sowie der immateriellen Vermögenswerte ohne bestimmte Nutzungsdauer ermittelt.

Aufgrund eines Rückgangs der Marktkapitalisierung des Unternehmens unter den Wert seines Nettovermögens im dritten Quartal 2023 wurde ein zusätzlicher Wertminderungstest durchgeführt. In diesem Rahmen wurden die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit den Nutzungswerten verglichen. Die Nutzungswerte basierten auf der aktuellen Unternehmungsplanung. Es wurde kein Wertminderungsbedarf ermittelt.

Ein um 1 % höherer WACC und eine Berechnung ohne unterstelltes Wachstum in der ewigen Rente beeinflusst die Werthaltigkeit der verbleibenden Geschäfts- oder Firmenwerte nicht. Auch eine dann noch zusätzliche Reduzierung des Auftragseingangs über die gesamte Planungsdauer von 20 % plus einer Margenerosion in Höhe von 5 %, hätte im Geschäftsjahr 2023 oder 2022 zu keiner Wertminderung der verbleibenden Geschäfts- oder Firmenwerte bzw. Markenrechte geführt.

(15) Sachanlagen

scrollen

(in TEUR) Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Nutzungsrechte Anlagen im Bau/​ Geleistete Anzahlungen Summe
Anschaffungs- /​ Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2022 26.650 24.635 13.798 21.507 6.110 92.700
Währungsanpassung -445 -61 -61 -51 - -618
Zugänge 1.320 1.840 1.614 3.648 1.857 10.279
Abgänge -46 -332 -607 -247 -4.938 -6.170
Umgliederungen 135 41 73 - -249 0
Stand 31. Dezember 2022 27.614 26.123 14.817 24.857 2.780 96.191
Abschreibungen
Stand 1. Januar 2022 9.187 20.539 8.984 8.079 - 46.789
Währungsanpassung -159 -35 -56 -33 - -283
Zugänge Abschreibungen (planmäßig) 859 1.233 1.004 3.456 - 6.552
Abgänge -45 -300 -605 -231 - -1.181
Umgliederungen - - - - - -
Stand 31. Dezember 2022 9.842 21.437 9.327 11.271 - 51.877

scrollen

(in TEUR) Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Nutzungsrechte Anlagen im Bau/​ Geleistete Anzahlungen Summe
Anschaffungs- /​ Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2023 27.614 26.123 14.817 24.857 2.780 96.191
Währungsanpassung -1.015 -145 -146 -63 - -1.369
Zugänge 702 3.260 714 2.003 3.755 10.434
Abgänge - -4 -1.190 -1.882 - -3.076
Umgliederungen 380 -645 829 - -564 -
Stand 31. Dezember 2023 27.681 28.589 15.024 24.915 5.971 102.180
Abschreibungen
Stand 1. Januar 2023 9.842 21.437 9.327 11.271 - 51.877
Währungsanpassung -354 -66 -123 -31 - -574
Zugänge Abschreibungen (planmäßig) 1.167 1.202 977 3.471 - 6.817
Abgänge - -4 -1.053 -1.486 - -2.543
Umgliederungen - -448 448 - - -
Stand 31. Dezember 2023 10.655 22.121 9.576 13.225 - 55.577
Restbuchwert 31.12.2022 17.772 4.686 5.490 13.586 2.780 44.314
Restbuchwert 31.12.2023 17.026 6.468 5.448 11.690 5.971 46.603

Die Nutzungsrechte aus Leasingverträgen sind folgendermaßen unterteilt:

scrollen

(in TEUR) 31.12.2023 31.12.2022
Nutzungsrechte - Gebäude 10.612 12.321
Nutzungsrechte - Fahrzeuge 1.058 1.118
Nutzungsrechte - IT-Ausstattung 20 147
11.690 13.586

Entsprechend der Aufteilung unten wurden im Berichtsjahr Abschreibungen auf Nutzungsrechte erfasst:

scrollen

(in TEUR) 2023 2022
Abschreibungen auf Nutzungsrechte - Gebäude 2.805 2.738
Abschreibungen auf Nutzungsrechte - Fahrzeuge 546 589
Abschreibungen auf Nutzungsrechte - IT-Ausstattung 120 129
3.471 3.456

Grundstücke und Gebäude der Manz Slovakia s.r.o. mit einem Buchwert von 2.874 TEUR (Vj. 3.074 TEUR) dienen als Sicherheit für Bankdarlehen.

(16) Anteile an at-equity-bilanzierten Unternehmen

Die Manz AG hält 40 % an der CADIS Engineering GmbH, Schwendi, Deutschland. Die Manz AG besitzt Kaufoptionen, um die Geschäftsanteile der anderen Gesellschafter zu erwerben. Die Kaufoption wird als nicht substanziell eingestuft, da das Instrument nicht im Geld ist und die Manz AG auch nicht aus anderen Gründen Vorteile aus der Ausübung des Instruments zieht. Einer der Altgesellschafter kann durch seine Kaufoptionen die Abtretung der Geschäftsanteile von der Manz AG verlangen. Da diese Kaufoptionen als substanziell einzustufen sind, hat der Altgesellschafter Beherrschung über die Gesellschaft. Dagegen ist die Kaufoption der Manz AG zum Bilanzstichtag als nicht substanziell einzustufen.

scrollen

(in TEUR) 31.12.2023 31.12.2022
Kurzfristige Vermögenswerte 616 949
Langfristige Vermögenswerte 2.602 2.707
Kurzfristige Schulden 1.266 1.208
Langfristige Schulden 1.546 1.297
Eigenkapital 406 1.151
Anteil des Konzerns am Eigenkapital 40 % 40 %
Buchwert des Anteils im Konzern 1.643 2.011

scrollen

(in TEUR) 01.01.-31.12.2023 01.01.-31.12.2022
Umsatzerlöse 1.283 2.024
Operatives Ergebnis (EBIT) -666 -556
Ergebnis vor Steuern (EBT) -745 -607
Ertragssteueraufwand - -
Ergebnis nach Steuern -745 -607
Sonstiges Ergebnis - -
Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr -745 -607

Zum 14.06.2023 investierte ein neuer Investor in das assoziierte Unternehmen Q.big 3D GmbH. Bei dieser Kapitalerhöhung gegen Ausgabe neuer Geschäftsanteile verringerte sich die Beteiligungsquote der Manz AG von 24,99 % auf 16,8 %. Trotz einer Beteiligungsquote von kleiner 20 % wird das Unternehmen weiterhin als assoziiertes Unternehmen klassifiziert, da maßgeblicher Einfluss vorliegt. Die Manz AG besitzt Kaufoptionen die Geschäftsanteile des Altgesellschafters zu erwerben. Die erforderliche Umsatzhöhe, um die Kaufoptionen nutzen zu können, liegt deutlich über dem aktuellen Umsatzniveau des Unternehmens. Das bedeutet, dass das Unternehmen einen erheblichen Anstieg des Umsatzes erreichen müsste, um die Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen zu erfüllen. Da die Rechte zum Bilanzstichtag nicht ausgeübt werden können, gilt die Kaufoption als nicht substanziell.

scrollen

(in TEUR) 31.12.2023 31.12.2022
Kurzfristige Vermögenswerte 2.211 518
Langfristige Vermögenswerte 823 611
Kurzfristige Schulden 897 811
Langfristige Schulden 1.079 503
Eigenkapital 1.058 -185
Anteil des Konzerns am Eigenkapital 16,8 % 24,99 %
Buchwert des Anteils im Konzern 274 496

scrollen

(in TEUR) 01.01.-31.12.2023 01.01.-31.12.2022
Umsatzerlöse 1.213 527
Operatives Ergebnis (EBIT) -1.343 -1.093
Ergebnis vor Steuern (EBT) -1.279 -1.093
Ertragssteueraufwand - -
Ergebnis nach Steuern -1.279 -1.093
Sonstiges Ergebnis - -
Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr -1.279 -1.093

Gegenüber den assoziierten Unternehmen bestanden zum 31. Dezember 2023 keine (Vj. keine) Eventualverbindlichkeiten oder Kapitalverpflichtungen.

(17) Finanzanlagen

Die Manz AG hält eine sonstige Beteiligung über 11,1 % an der NICE PV Research Ltd. Beijing, VR China. Zum 31. Dezember 2021 wurde der beizulegende Zeitwert von NICE PV Research Ltd. auf null gesenkt. Die Absenkung ist auf die hohen gemeldeten Verbindlichkeiten und niedrigen Cash-Positionen zum 31. Dezember 2021 verbunden mit minimalen Ertragsaussichten zurückzuführen.

Die Manz AG hält eine sonstige Beteiligung über 0,95% an der MetOx Technologies Inc., Houston, Vereinigte Staaten von Amerika. Der beizulegende Zeitwert der Beteiligung belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 1.423 TEUR (Vj. 1.798 TEUR).

Die Manz AG hält eine sonstige Beteiligung über 8,7 % an der ThermAvant Technologies LLC, Columbia, Vereinigte Staaten von Amerika. Der beizulegende Zeitwert der Beteiligung belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 2.262 TEUR (Vj. 2.031 TEUR).

Die Manz AG hielt eine sonstige Beteiligung über 4,97 % an der Customcells Holding GmbH. Am 19. Oktober 2023 übte die Manz AG eine Verkaufsoption zur Übertragung der 4,97 % Anteile an der Customcells Holding GmbH aus. Die Veräußerung der Beteiligung erfolgte, um finanzielle Mittel zu erlangen. Der beizulegende Zeitwert der Beteiligung zum Zeitpunkt der Ausbuchung belief sich auf 11.500 TEUR. Der kumulierte Gewinn aus der Veräußerung betrug 1.150 TEUR. Der Gewinn wurde im übrigen Eigenkapital erfasst.

(18) Sonstige langfristige Vermögenswerte

Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte enthalten langfristige Forderungen aus Leasingverträgen in Höhe von 210 TEUR (Vj. 371 TEUR) und Mieterdarlehen in Höhe von 2.328 TEUR (Vj. 1.836 TEUR). Die Forderungen aus Leasingverhältnissen entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert und sind nicht wertgemindert. Das Mieterdarlehen wird bei Beendigung des Mietvertrages getilgt.

(19) Vorräte

scrollen

(in TEUR) 31.12.2023 31.12.2022
Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe 22.180 29.174
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 8.588 12.023
Fertige Erzeugnisse, Waren 2.014 1.364
Geleistete Anzahlungen * 1.055 4.203
33.837 46.764

* Weitere Informationen zur Änderung des Vorjahres finden Sie im Abschnitt "Anpassung Vorjahreswerte".

Die Summe der Wertminderungen auf das Vorratsvermögen erhöhte sich, nach Berücksichtigung von Wechselkursdifferenzen, Verschrottung und Wertaufholungen auf 6.130 TEUR (Vj. 4.836 TEUR). Im Berichtszeitraum wurde eine Abwertung in Höhe von 1.425 TEUR (Vj. 408 TEUR) und eine Zuschreibung von 30 TEUR (Vj. 281 TEUR) vorgenommen. Der Buchwert der als Sicherheiten verpfändeten Vorräte beträgt 8.989 TEUR (Vj. 6.375 TEUR).

Der Nettoveräußerungswert beträgt 33.837 TEUR (Vj. 46.764 TEUR).

(20) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und sind üblicherweise innerhalb eines Jahres fällig.

scrollen

(in TEUR) 31.12.2023 31.12.2022
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte 40.910 47.204
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte 1.051 384
Unternehmen 41.961 47.588

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:

scrollen

31.12.2023 31.12.2022
(in TEUR) Risikostufe 2 Risikostufe 3 Risikostufe 2 Risikostufe 3
--- --- --- --- ---
Stand 1.1. 342 25.181 129 1.306
Währungsumrechnung -9 -9 -16 -3
Verbrauch - 212 - -
Auflösung 106 - - 10
Umgliederung - - - 23.827
Zuführung 147 241 229 60
Stand 31.12. 375 25.202 342 25.181

Die Umgliederung in der Tabelle oben im Vorjahr in Höhe von 23.827 TEUR korrespondiert mit der Umgliederung der Vertragsvermögenswerte in Kapitel (21) und resultiert im Wesentlichen aus der im Geschäftsjahr 2022 gestellten Schlussrechnung des Großprojekts CIGSFab und folglich dem damit verbundenen Ausweis unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die Fälligkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:

scrollen

31.12.2023 31.12.2022
(in TEUR) Risikostufe 2 Risikostufe 3 Risikostufe 2 Risikostufe 3
--- --- --- --- ---
Bruttowert 42.323 25.215 47.774 25.337
davon
Nicht überfällig 28.548 104 38.962 43
Überfällig (1-30 Tage) 3.114 0 1.501 23.827
Überfällig (31-60 Tage) 939 5 1.437 -
Überfällig (61-90 Tage) 328 7 1.237 -
Überfällig (91-180 Tage) 3.349 4 446 -
Überfällig (>180 Tage) 6.045 25.095 4.191 1.467
Wertberichtigung -375 -25.202 -342 -25.181
Buchwert (netto) 41.948 13 47.432 156

In Risikostufe 2 wurde eine pauschalierte Wertberichtigung auf Basis einer Wertminderungsmatrix angewendet. Bei den Forderungen in Risikostufe 3 erfolgt die Wertminderung auf Basis einer individuellen Risikoeinschätzung. Die Forderungen der Wertberichtigungsstufe 2 unterliegen der Risikoklasse mit einem geringeren Ausfallrisiko (nicht bonitätsbeeinträchtigt), während die Forderungen der Wertberichtigungsstufe 3 der Risikoklasse mit hohem Ausfallrisiko (bonitätsbeeinträchtigt) unterliegen. Neben dem Ausfallrisiko muss für Forderungen der Risikostufe 3 ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegen.

(21) Vertragsvermögenswerte

Vertragsvermögenswerte bestanden in folgender Höhe:

scrollen

(in TEUR) 31.12.2023 31.12.2022
Herstellungskosten einschließlich Auftragsergebnis der Fertigungsaufträge 173.466 237.010
abzüglich erhaltener Anzahlungen -120.614 -163.314
52.852 73.696

Die Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:

scrollen

(in TEUR) 31.12.2023 31.12.2022
Stand 1.1. 6.129 30.954
Währungsumrechnung -167 -230
Verbrauch - -
Auflösung - 911
Umgliederung - -23.827
Zuführung 272 144
Stand 31.12. 6.234 6.129

Bei der Umgliederung aus der Tabelle oben in 2022 handelt es sich um den erhöhten Wertminderungsbedarf der Vertragsvermögenswerte aus dem Großprojekt CIGSFab in 2021. Wir verweisen auf Kapitel 20 "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen".

(22) Derivative Finanzinstrumente

Zum Bilanzstichtag wurden folgende Devisentermingeschäfte zur Kurssicherung von GBP/​ EUR-Transaktionen (Vj. USD/​EUR-Transaktionen und GBP/​EUR-Transaktionen) im Laufe des folgenden Geschäftsjahres eingesetzt:

scrollen

(in TEUR) 31.12.2023 31.12.2022
Änderung des beizulegenden Zeitwerts -980 1.536
Nominalwert 40.617 59.485
Positiver beizulegender Zeitwert 466 1.513
Negativer beizulegender Zeitwert 135 202
Restlaufzeit max. 09/​2024 max. 12/​2024

(23) Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

scrollen

(in TEUR) 31.12.2023 31.12.2022
Forderungen aus IPCEI Förderung 5.820 7.266
Verfügungsbeschränkte Finanzmittel 5.578 6.782
Steuerforderungen (keine Einkommen- und Ertragssteuern) 2.203 4.763
Sonstige Abgrenzungen (v.a. Versicherungen) 1.631 3.551
Forderungen Personal 322 441
Kurzfristige Leasingforderungen 173 219
Übrige 3.382 3.585
19.109 26.607

Die Erstattungsansprüche aus IPCEI Förderung in Höhe von 5.820 TEUR (Vj. 7.266 TEUR) sind angefallene Kosten, die bisher noch nicht beim Förderträger eingereicht wurden, jedoch unter die Förderzusage fallen. Hierbei handelt es sich um einreichbare Entwicklungskosten, bei denen hinreichende Sicherheit für eine Erstattung besteht.

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte sind nicht überfällig und es wurde keine Wertminderung vorgenommen. Im Bereich "Übrige" werden im Wesentlichen Steuergutschriften in Höhe von 2.829 TEUR (Vj. 3.098 TEUR) ausgewiesen, die im Zusammenhang mit einer Bezuschussung für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in Italien stehen. Der Posten "verfügungsbeschränkte Finanzmittel" umfasst Finanzmittel, die in Einzelfällen bei Banken zur Besicherung von Kreditlinien hinterlegt sind.

(24) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Geldkonten und kurzfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten. Für Geldkonten und kurzfristige Geldanlagen wurde eine Risikovorsorge in Höhe von 15 TEUR (Vj. 23 TEUR) erfasst.

scrollen

(in TEUR) 31.12.2023 31.12.2022
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 30.239 33.604

(25) Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals und des Gesamtergebnisses sind in der "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung" gesondert dargestellt.

Aufsichtsrat und Vorstand haben als Ziel eine Mindesteigenkapitalquote 40 % definiert.

Gezeichnetes Kapital

Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital des Mutterunternehmens Manz AG ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital in Höhe von 8.542.574,00 EUR (Vj. 8.540.286,00 EUR) ist eingeteilt in 8.542.574 (Vj. 8.540.286) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR je Aktie.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden aufgrund der Ausübung von Bezugsrechten ("Performance Shares") 2.288 (Vj. 9.074) neue Stückaktien aus dem bedingten Kapital (Bedingtes Kapital II) gezeichnet und ausgegeben.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2023 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 3. Juli 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu Euro 4.270.143,00 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 4.270.143 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2023).

Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen

scrollen

bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Abs. 1 und 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als Euro 854.028,00 und insgesamt nicht mehr als 10% des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden;
bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder zur Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen;
soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde;
um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals durch Ausübung des genehmigten Kapitals und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen die Einzahlungen von Aktionären nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB abzüglich der Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern. Des Weiteren ist der Wert der als Gehaltsbestandteil an Führungskräfte (einschließlich Vorstand) in Form von Eigenkapitalinstrumenten gewährten anteilsbasierten Vergütung erfasst.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Gesamtbetrag von 0 TEUR (Vj. 30.000 TEUR) aus der Kapitalrücklage entnommen und in die Gewinnrücklage eingestellt. Die Entnahme wurde einstimmig vom Vorstand beschlossen.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Dabei ist zu beachten, dass sowohl Entnahmen aus der Kapitalrücklage als auch Einstellungen in die Gewinnrücklage erfolgt sind und daher auch in die Berechnung der Gewinnrücklagen einbezogen werden müssen.

Kumuliertes übriges Eigenkapital

Das kumulierte übrige Eigenkapital enthält die Rücklagen für die Neubewertung der Pensionen, für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertete Finanzanlagen, Rücklagen für die Folgebewertung von Cashflows Hedges, für erfolgsneutrale Aufwendungen und Erträge von - nach der At-Equity-Methode bewerteten - Finanzanlagen, sowie die Währungsumrechnung aus der Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften.

Nicht beherrschende Anteile

Die nicht beherrschenden Anteile betreffen die Suzhou Manz New Energy Equipment Co Ltd., an der die Manz AG Anteile in Höhe von 56% hält. Der den Minderheitsgesellschaftern zuzurechnende Anteil am Eigenkapital und Jahresergebnis wird in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung jeweils gesondert ausgewiesen.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Dividendenausschüttung der Manz AG richtet sich gemäß § 58 Absatz 2 AktG nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss (Einzelabschluss) der Manz AG zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2023 schließt mit einem Bilanzverlust von 3.778 TEUR (Vj. Bilanzverlust 7.360 TEUR).

Aufgrund der Verlustsituation wird keine Dividende ausgeschüttet.

Angaben zum Kapitalmanagement

Die Ziele, Methoden und Prozesse des Kapitalmanagements sind im Kapitel "Liquiditätsrisiken" beschrieben.

scrollen

(in TEUR) 31.12.2023 31.12.2022
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 30.239 33.604
Finanzverbindlichkeiten 66.084 44.279
Nettofinanzverbindlichkeiten 35.845 10.675
Summe Eigenkapital Anteilseigner Manz AG 99.459 102.057
Eigenkapitalquote * 35,77 % 30,49 %

* Weitere Informationen zur Änderung der Eigenkapitalquote des Vorjahres finden Sie im Abschnitt "Anpassung Vorjahreswerte".

Im Geschäftsjahr 2023 sind die Nettofinanzverbindlichkeiten aufgrund neuer Bankverbindlichkeiten der europäischen Gesellschaften angestiegen. Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ist niedriger als der Bestand der Finanzverbindlichkeiten. Diese Unterdeckung ist auf eine Verzögerung in der Projektplanung bei Großaufträgen und einem geringeren Auftragseingang als im Vorjahr zurückzuführen. Die Eigenkapitalquote ist aufgrund der geringeren Bilanzsumme angestiegen. Sie liegt unter der anvisierten Mindesteigenkapitalquote von 40%. Infolge des Anstiegs der Netto-Finanzverbindlichkeiten hat sich das Verhältnis der Netto-Finanzverbindlichkeiten zum Eigenkapital vor nicht beherrschenden Anteilen auf 36,0 % (Vj. 10,5 %) erhöht.

Wesentliche Unsicherheiten in der Einschätzung der Fähigkeit des Unternehmens, den Geschäftsbetrieb fortzuführen, werden im Kapitel "Liquiditätsrisiken" erläutert.

(26) Langfristige Finanzverbindlichkeiten

Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 15.546 TEUR bestehen aus langfristigen Darlehen in Höhe von 14.501 TEUR von der Manz Italy S.r.l., die eine Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren haben, langfristigen Darlehen in Höhe von 163 TEUR von der Manz Hungary Kft., die eine Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren haben und langfristigen Darlehen in Höhe von 882 TEUR von der Manz AG, die eine Restlaufzeit von bis zu zwei Jahren haben.

(27) Langfristige Leasingverbindlichkeiten

Von den langfristigen Leasingverbindlichkeiten haben 3.209 TEUR eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und 4.204 TEUR von mehr als zwei Jahren.

(28) Pensionsrückstellungen

Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen kommt es durch die Wahl des Rechnungszinses oder Trendannahmen sowie durch den Ansatz biometrischer Wahrscheinlichkeiten zu Abweichungen im Vergleich zu den tatsächlichen im Zeitablauf entstehenden Verpflichtungen.

In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Konzernbilanz angesetzten Beträge dargestellt.

Dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Jahresende wird das Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert gegenübergestellt (Finanzierungsstatus).

scrollen

(in TEUR) 2023 2022
Veränderungen der Anwartschaftsbarwertes
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 1.1. 5.512 6.850
Dienstzeitaufwand 20 7
Zinsaufwand 147 53
Gezahlte Leistungen -607 -470
Versicherungsmathematische Verluste (+) /​ Gewinne (-)
aus Veränderungen demografischer Annahmen - 22
aus Veränderungen finanzieller Annahmen 102 -854
aus erfahrungsbedingten Anpassungen 511 0
Währungsdifferenzen aus ausländischen Plänen -61 -94
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen 31.12. 5.624 5.512

scrollen

(in TEUR) 2023 2022
Veränderung des Planvermögens
Planvermögen zum Zeitwert 1.1. 909 710
Erträge aus Planvermögen 16 5
Beiträge durch die Gesellschaft 182 377
Gezahlte Leistungen -185 -200
Versicherungsmathematische Verluste (+)/​Gewinne (-) -1 45
Währungsdifferenzen aus ausländischen Plänen -29 -29
Planvermögen zum Zeitwert 31.12. 892 909
Finanzierungsstatus (= Pensionsrückstellung) 4.732 4.603
hiervon entfallen auf:
Manz AG, Reutlingen 3.300 2.730
Manz Italy S.r.l., Sasso Marconi/​Italien 695 894
Manz Taiwan Ltd., Chungli/​Taiwan 737 980

Die Pensionsverpflichtungen der Manz AG, Reutlingen bestehen aus zwei verschiedenen Versorgungszusagen:

1. Ein Versorgungswerk der von Manz gekauften Fa. Maier in Tübingen. Versorgungsanwärter waren alle Firmenmitarbeiter ab 25 Jahren. Das Versorgungswerk wurde ab dem 15. Juli 1997 geschlossen. Für dieses Versorgungswerk und die daraus resultierenden Ansprüche existiert eine Rückdeckungsversicherung.

2. Eine Direktzusage mit Rückdeckungsversicherung für das ehemalige Vorstandsmitglied Otto Angerhofer. Herr Angerhofer erhielt aus dieser Zusage bis zu seinem Tod eine monatliche Leistung. Seine Witwe erhält nun weiterhin 60 % dieser Leistung.

Zudem besteht eine rückgedeckte Unterstützungskasse für den Vorstand mit einer beitragsorientierten Leistungszusage.

Die Verpflichtungen bei der Manz Italy S.r.l. umfassen Pensionsrückstellungen für die italienische gesetzliche Rentenversicherung.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge in Taiwan existieren momentan zwei verschiedene Pensionsfonds. Der Old Labour Pension Fund (OLPF) für Pensionszusagen von 1984 bis 2005 und der New Labour Pension Fund (NLPF) für Pensionszusagen seit 2005. Mit Einführung des neuen Pensionsfonds wurde der alte Pensionsfond geschlossen. Im Rahmen des OLPF waren, aufgrund der Auszahlungsvoraussetzung von 25 Jahren Betriebszugehörigkeit, lediglich ca. 10 % der dort registrierten Arbeitnehmer aus dem Privatsektor anspruchsberechtigt. Für die anspruchsberechtigten Arbeitnehmer wurden keine Einzelkonten, sondern lediglich Firmenkonten geführt, die oft auch nicht ausfinanziert wurden. Mit dem NLPF wurde das System zu einem beitragsorientierten System umgestellt. Jeder Arbeitnehmer hat nun ein Konto und alte Beiträge von ehemaligen Arbeitgebern werden übertragen. Zusätzlich können die Arbeitnehmer ohne Verpflichtung zusätzlich eigene Beiträge einzahlen.

Der Staat hat eine Garantie für eine Mindestrendite von 2 % zugesichert. Für die Arbeitnehmer bestand die Möglichkeit im Zeitraum von 2005 bis 2010 von dem OLPF in den NLPF zu wechseln. In den NLPF zahlt der Arbeitgeber mindestens 6% des Gehaltes seiner Angestellten ein und die Arbeitnehmer können weitere Eigenanteile bis zu 6 % ihres Gehalts einzahlen.

Folgende Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

scrollen

(in TEUR) 2023 2022
Dienstaufwand -20 -7
Netto-Zinsaufwand -131 -48

Der Dienstzeitaufwand wird unter den Personalaufwendungen und der Zinsaufwand unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen.

Im nächsten Geschäftsjahr werden sich die Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen voraussichtlich auf 0 TEUR (Vj. 0 TEUR) und die Pensionszahlungen auf voraussichtlich 1.296 TEUR (Vj. 1.410 TEUR) belaufen. In den nächsten zwei bis fünf Jahren betragen die erwarteten Pensionszahlungen insgesamt 1.134 TEUR.

Das Planvermögen besteht bei den inländischen Versorgungszusagen ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen. Beim Planvermögen der Manz Taiwan Ltd. handelt es sich um gesetzlich vorgeschriebene Dotierungen durch den Arbeitgeber in ein zentrales externes Treuhandvermögen (Taiwan's Labor Pension Fund). Das Fondsvermögen setzt sich zu 3 % aus Rückdeckungsversicherungen (Deutschland) und zu 97 % aus einem Treuhandvermögen (Taiwan) zusammen. Bei den treuhänderisch gehaltenen Vermögenswerten handelt es sich um Wertpapierfonds. Das Planvermögen ist zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Für beitragsorientierte Pensionspläne erfolgten im Geschäftsjahr Zahlungen in Höhe von 374 TEUR (Vj. 554 TEUR). Darüber hinaus wurden bei den inländischen Gesellschaften, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Beiträge an die staatliche Rentenversicherungsanstalt in Höhe von 3.027 TEUR (Vj. 2.915 TEUR) abgeführt.

Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurden die folgenden Annahmen zugrunde gelegt:

scrollen

Deutschland Italien Taiwan
2023 2022 2023 2022 2023 2022
--- --- --- --- --- --- ---
Abzinsungssatz 3,30 % 3,32 % 3,08 % 3,63 % 1,34 % 1,70 %
Lohn- und Gehaltssteigerungen 2,80 % 2,80 % 1,00 % 2,30 % 5,00 % 5,00 %
Rentensteigerungen 2,30 % 2,30 % 3,00 % 3,23 % 1,34 % 1,70 %

Der Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen hätte folgenden Effekt auf den Finanzierungsstatus:

scrollen

(in TEUR) 2023 2022
Sensitivität für Abzinsung +0,50 % -934 -1.065
Sensitivität für Abzinsung -0,50 % 920 1.144
Sensitivität für die Dynamik von Rentensteigerungen +0,50 % 827 1.047
Sensitivität für die Dynamik von Rentensteigerungen -0,50 % -868 -998
Sensitivität für Gehaltsentwicklung +0,50 % 697 895
Sensitivität für Gehaltsentwicklung -0,50 % -697 -895

Die Sensitivitätsanalysen wurden mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigen Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung extrapoliert. Die Sensitivitätsanalysen basieren auf einer Änderung einer wichtigen Annahme, während alle anderen Annahmen unverändert bleiben. Daher könnte es sein, dass sie nicht repräsentativ für die tatsächliche Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtung sind, da unwahrscheinlich ist, dass Änderungen der Annahmen einzeln eintreten.

Bei einer um ein Jahr höheren Lebenserwartung wäre die Pensionsrückstellung um 2.479 TEUR erhöht.

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen beträgt zum Ende des Berichtsjahres 10,1 Jahre (Vj. 10,2 Jahre).

(29) Sonstige langfristige Rückstellungen

Die sonstigen langfristigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt (in TEUR):

scrollen

(in TEUR) 1.1.2023 Währungsanpassung Verbrauch Auflösung Aufzinsung Zuführung
Gewährleistungen 2.086 -37 975 45 -7 733
Personal 377 - 82 67 -8 0
2.463 -37 1.057 112 -15 733

scrollen

(in TEUR) 31.12.2023
Gewährleistungen 1.769
Personal 236
2.005

scrollen

(in TEUR) 1.1.2022 Währungsanpassung Verbrauch Auflösung Aufzinsung Zuführung
Gewährleistungen 2.419 -61 395 659 -8 774
Personal 358 - 28 - - 47
2.777 -61 423 659 -8 821

scrollen

(in TEUR) 31.12.2022
Gewährleistungen 2.086
Personal 377
2.463

Die langfristigen Personalverpflichtungen enthalten die Verpflichtungen aus den Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen. Die Rückstellung für Altersteilzeit in Höhe von 37 TEUR wurde mit dem Planvermögen saldiert ausgewiesen.

Die Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen wird auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit gebildet. Es ist zu erwarten, dass die Kosten innerhalb der nächsten beiden Geschäftsjahre anfallen werden.

Der erhöhte Verbrauch bei den Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen im Jahr 2023 ist komplett auf ein Projekt der Manz Italy Srl. zurückzuführen.

(30) Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sind grundsätzlich innerhalb eines Jahres fällig. Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit mit den Finanzierungspartnern und der Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass die Kreditlinien verlängert wurden, erachten es die gesetzlichen Vertreter als überwiegend wahrscheinlich, dass die Finanzierungslinien weiterhin zur Verfügung stehen.

Zur Darstellung der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten verweisen wir auf die Tabelle "Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit".

(31) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Die Bilanzwerte entsprechen im Wesentlichen den Marktwerten und sind innerhalb eines Jahres fällig.

scrollen

(in TEUR) 31.12.2023 31.12.2022
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten * 44.007 64.205
44.007 64.205

* Weitere Informationen zur Änderung des Vorjahres finden Sie im Abschnitt "Anpassung Vorjahreswerte".

(32) Vertragsverbindlichkeiten

Vertragsverbindlichkeiten, welche den passivischen Überhang aus Anzahlungen aus Kundenaufträgen darstellen, bestehen zum 31. Dezember 2023 in folgender Höhe:

scrollen

(in TEUR) 31.12.2023 31.12.2022
Vertragsverbindlichkeiten 22.567 74.243

Der Rückgang der Vertragsverbindlichkeiten ist hauptsächlich auf Verzögerungen beim Auftragseingang für neue Projekte zurückzuführen. Die Vertragsverbindlichkeiten vom 1. Januar 2023 über 70.985 TEUR wurden in der Periode bis zum 31. Dezember 2023 als Umsatzerlöse erfasst.

(33) Sonstige kurzfristige Rückstellungen

Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

scrollen

(in TEUR) 1.1.2023 Währungsanpassung Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2023
Personalrückstellungen 1.573 -48 1.130 152 1.757 2.000
Verkaufsprovision 166 -4 - - 406 568
Nacharbeiten 1.565 - 296 453 470 1.286
Übrige 2.844 -63 2.755 137 3.706 3.595
6.148 -115 4.181 742 6.339 7.449

scrollen

(in TEUR) 1.1.2022 Währungsanpassung Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2022
Personalrückstellungen 2.067 -19 1.009 562 1.096 1.573
Verkaufsprovision 486 -21 278 21 0 166
Nacharbeiten 1.479 0 632 0 718 1.565
Übrige 2.482 -33 1.691 758 2.844 2.844
6.514 -73 3.610 1.341 4.658 6.148

Im Bereich "Übrige" werden insbesondere Steuerrückstellungen in Höhe von 507 TEUR (Vj. 0 TEUR), Jahresabschlusskosten in Höhe von 324 TEUR (Vj. 474 TEUR), Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von 307 TEUR (Vj. 420 TEUR) und Drohverluste in Höhe von 1.168 TEUR (Vj. 439 TEUR) ausgewiesen.

Es wird erwartet, dass die entsprechenden Kosten im Folgejahr anfallen.

(34) Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

scrollen

(in TEUR) 31.12.2023 31.12.2022
Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich 6.186 6.481
Steuerverbindlichkeiten 3.364 1.672
Sonstige 3.601 7.206
13.151 15.359

Die Steuerverbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen aus Umsatzsteuerverbindlichkeiten zusammen. Unter der Position "Sonstige" wurde die ausstehende Sacheinlage an CADIS Engineering GmbH in Höhe von 1.200 TEUR ausgewiesen. Die Sacheinlage ist über einen Zeitraum von 30 Monaten ab Zeitpunkt der Beteiligung 3. Februar 2021 als Dienstleistung an die CADIS Engineering GmbH zu erbringen. Die ausstehende Sacheinlage ist zum Bilanzstichtag fällig. 1.012 TEUR ausstehende Bareinlage an ThermAvant wurde unter "Sonstige" ausgewiesen in 2022. Die Zahlung erfolgte im Januar 2023. Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

VIII. Leasingverhältnisse

Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung

Im Geschäftsjahr wurden folgende Beträge erfolgswirksam erfasst:

scrollen

(in TEUR) 2023 2022
Zinserträge aus Unterleasingverhältnissen 11 15
Abschreibungsaufwand für die Nutzungsrechte -3.471 -3.456
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten -401 -388
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse -480 -608
Aufwand für geringwertige Leasing-Vermögenswerte -98 -86
Variable Leasingzahlungen -337 -342
In der GuV erfasster Gesamtbetrag -4.776 -4.866

Zur Darstellung der Leasingverhältnisse in der Konzernkapitalflussrechnung verweisen wir auf die ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG. Die Zahlungsmittelabflüsse für die Tilgung von Leasingverhältnissen sind im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthalten und belaufen sich im Berichtsjahr auf 4.375 TEUR (Vj. 4.111 TEUR). Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert mit geringem Wert zugrunde liegt oder für variable Leasingzahlungen, welche im Rahmen der Leasingverbindlichkeiten nicht erfasst wurden, sind dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit zuzuordnen und belaufen sich im Berichtsjahr auf 915 TEUR (Vj. 1.037 TEUR).

Im Geschäftsjahr 2019 wurden Unterleasingverhältnisse über Teile des Gebäudes am Standort Tübingen abgeschlossen. Es handelt sich hierbei um ein Finanzierungsleasing, da die Laufzeiten der Unterleasingverhältnisse den überwiegenden Teil der Laufzeit des Hauptleasingverhältnisses abdecken. Demzufolge wurde das Nutzungsrecht reduziert und gleichzeitig Forderungen aus Unterleasingverhältnissen mit dem Barwert von 795 TEUR erfasst.

Im Berichtsjahr betrugen die Zinserträge aus Leasingforderungen 11 TEUR (Vj. 15 TEUR).

Im Folgenden zeigt die Fälligkeitsanalyse die Leasingforderungen, bestehend aus den nach dem Bilanzstichtag zu erwartenden nicht diskontierten jährlichen Leasingzahlungen:

scrollen

(in TEUR) 2023 2022
weniger als ein Jahr 173 219
ein bis zwei Jahre 148 173
zwei bis drei Jahre 75 148
drei bis vier Jahre - 75
vier bis fünf Jahre - -
mehr als fünf Jahre - -
Gesamtbetrag der nicht diskontierten Leasingforderungen 396 615

IX. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Vermögenswerte, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der wesentliche Teil der übrigen Verbindlichkeiten aus dem Anwendungsbereich des IFRS 7 haben kurze Restlaufzeiten.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente.

Aktiva per 31.12.2023

scrollen

IFRS 9 - Finanzielle Vermögenswerte Buchwerte nach Bewertungskategorien
(in TEUR) Beizulegender Zeitwert Zu fortgeführten Anschaffungskosten Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (Eigenkapitalinstrumente) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
--- --- --- --- ---
Finanzanlagen 3.685 - 3.685 -
Sonstige langfristige Vermögenswerte 3.517 3.307 - -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte 40.910 40.910 - -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen 1.051 1.051 - -
Derivative Finanzinstrumente 466 - - 466
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 16.396 16.396 - -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 30.239 30.239 - -
96.264 91.903 3.685 466

scrollen

IFRS 9 - Finanzielle Vermögenswerte Buchwerte nach Bewertungskategorien
(in TEUR) Nicht im Anwedungsbereich IFRS 7, IFRS 9 Buchwert 31.12.2023
--- --- ---
Finanzanlagen - 3.685
Sonstige langfristige Vermögenswerte 210 3.517
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte - 40.910
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen - 1.051
Derivative Finanzinstrumente - 466
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - 16.396
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - 30.239
210 96.264

Passiva per 31.12.2023

scrollen

IFRS 9 - Finanzielle Verbindlichkeiten Buchwerte nach Bewertungskategorien
(in TEUR) Beizulegender Zeitwert Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Zu fortgeführten Anschaffungskosten Designierte Sicherungsinstrumente
--- --- --- --- ---
Finanzschulden 66.084 - 66.084 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte 44.007 - 44.007 -
Derivative Finanzinstrumente 135 135 - -
Übrige Verbindlichkeiten 3.601 - 3.601 -
113.827 135 113.692 -

scrollen

IFRS 9 - Finanzielle Verbindlichkeiten Buchwerte nach Bewertungskategorien
(in TEUR) Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7. IFRS 9 Buchwert 31.12.2023
--- --- ---
Finanzschulden - 66.084
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte - 44.007
Derivative Finanzinstrumente - 135
Übrige Verbindlichkeiten - 3.601
- 113.827

Aktiva per 31.12.2022

scrollen

IFRS 9 - Finanzielle Vermögenswerte Buchwerte nach Bewertungskategorien
(in TEUR) Beizulegender Zeitwert Zu fortgeführten Anschaffungskosten Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (Eigenkapitalinstrumente) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
--- --- --- --- ---
Finanzanlagen 3.829 - 3.829 -
Sonstige langfristige Vermögenswerte 2.681 2.310 - -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte 47.204 47.204 - -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen 384 384 - -
Derivative Finanzinstrumente 1.513 - - 1.513
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 21.624 21.624 - -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 33.604 33.604 - -
110.839 105.126 3.829 1.513

scrollen

IFRS 9 - Finanzielle Vermögenswerte Buchwerte nach Bewertungskategorien
(in TEUR) Nicht im Anwedungsbereich IFRS 7, IFRS 9 Buchwert 31.12.2022
--- --- ---
Finanzanlagen - 3.829
Sonstige langfristige Vermögenswerte 371 2.681
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte - 47.204
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen - 384
Derivative Finanzinstrumente - 1.513
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - 21.624
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - 33.604
371 110.839

Passiva per 31.12.2022

scrollen

IFRS 9 - Finanzielle Verbindlichkeiten Buchwerte nach Bewertungskategorien
(in TEUR) Beizulegender Zeitwert Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Zu fortgeführten Anschaffungskosten Designierte Sicherungsinstrumente
--- --- --- --- ---
Finanzschulden 44.279 - 44.279 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte 73.641 - 73.641 -
Derivative Finanzinstrumente 202 202 0 -
Übrige Verbindlichkeiten 7.205 - 7.205 -
125.327 202 125.125 -

scrollen

IFRS 9 - Finanzielle Verbindlichkeiten Buchwerte nach Bewertungskategorien
(in TEUR) Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7. IFRS 9 Buchwert 31.12.2022
--- --- ---
Finanzschulden - 44.279
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte - 73.641
Derivative Finanzinstrumente - 202
Übrige Verbindlichkeiten - 7.205
- 125.327

Bewertungsklassen

Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:

Stufe 1: auf aktiven Märkten notierte (unverändert übernommene) Preise für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Stufe 2: für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preis) oder indirekt (in Ableitung von Preisen) beobachtbare Inputdaten, die keinen notierten Preis nach Stufe 1 darstellen.

Stufe 3: herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten für die Bewertung des Vermögenswerts und der Verbindlichkeit basieren (nicht beobachtbare Inputdaten).

Die von Manz zum beizulegenden Zeitwert erfassten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten teilen sich folgendermaßen auf die Fair-Value-Hierarchie-Stufen auf:

Zuordnung zu Fair-Value-Hierarchie-Stufen

scrollen

(in TEUR) 31.12.2023 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Aktiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam
Derivate 466 - 466 -
Aktiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral
Finanzanlagen 3.685 - - 3.685
Passiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam
Derivate 135 - 135 -
Passiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung - - - -

scrollen

(in TEUR) 31.12.2022 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Aktiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam
Derivate 1.513 - 1.513 -
Aktiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral
Finanzanlagen 3.829 - - 3.829
Passiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung 29 - 29 -
Derivate 173 - 173 -
Passiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung - - - -

Aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der zum 31. Dezember 2023 im Bestand befindlichen Finanzinstrumente der Stufen 1, 2 und 3 sind folgende Gesamterträge und -aufwendungen entstanden:

scrollen

Entwicklung

(in TEUR)
2023 2022
Vermögenswerte
in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst -1.047 1.513
im Eigenkapital erfasst 144 -
Verbindlichkeiten
in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst 67 23
im Eigenkapital erfasst - -

Finanzielle Vermögenswerte der Fair-Value-Hierarchie Stufe 3

scrollen

Entwicklung

(in TEUR)
2023 2022
Stand 1. Januar 3.829 1.798
Zugänge 10.350 2.031
Abgänge -11.500 -
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts 1.006 -
Stand 31. Dezember 3.685 3.829

Der Konzern hält eine nicht beherrschende 11,1 % Beteiligung an der NICE PV Research Ltd. Bejing, VR China. Es handelt sich dabei um eine nicht börsennotierte Gesellschaft. Der Konzern hält diese Anteile als strategische Beteiligung und hat sie daher erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet.

Zum 31. Dezember 2021 wurde der beizulegende Zeitwert von NICE PV Research Ltd. auf null gesenkt. Die Absenkung ist auf die hohen gemeldeten Verbindlichkeiten und niedrigen Cash-Positionen zum 31. Dezember 2021 verbunden mit minimalen Ertragsaussichten zurückzuführen.

Wäre der zugrunde liegende Parameter (Eigenkapital) der NICE PV Research Ltd. um 10% höher (niedriger), wäre der Wert der Anteile 0 TEUR höher (niedriger).

Der Konzern hält eine nicht beherrschende 0,95 % (Vj. 2,8 %) Beteiligung an der MetOx Technologies Inc., Houston, Vereinigte Staaten von Amerika. Es handelt sich dabei um eine nicht börsennotierte Gesellschaft. Der Konzern hält diese Anteile als strategische Beteiligung und hat sie daher erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet.

Wären der zugrundeliegenden Parameter (Aktienpreis der letzten Finanzierungsrunde) der MetOx Technologies Inc. in den aktuellen Perioden um 10% höher (niedriger) gewesen, wäre der Wert der Anteile um 142 TEUR höher (niedriger) gewesen. Der beizulegende Zeitwert der Beteiligung zum 31.12.2023 liegt bei 1.423 TEUR (Vj. 1.798 TEUR).

Der Konzern hält eine nicht beherrschende 8,7 % Beteiligung an der ThermAvant Technologies LLC, Columbia, Vereinigte Staaten von Amerika. Es handelt sich dabei um eine nicht börsennotierte Gesellschaft. Der Konzern hält diese Anteile als strategische Beteiligung und hat sie daher erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet.

Wären der zugrundeliegenden Parameter (Gewinn vor Steuern) der ThermAvant Technologies LLC in den aktuellen Perioden um 10 % höher (niedriger) gewesen, wäre der Wert der Anteile um 226 TEUR höher (niedriger) gewesen. Der beizulegende Zeitwert der Beteiligung zum 31.12.2023 liegt bei 2.262 TEUR (Vj. 2.031 TEUR).

Am 14. März 2023 tauschte die Manz AG 40 % Anteile an der Customcells Tübingen GmbH gegen 4,97 % Anteile an der Customcells Holding GmbH. Die Anteile wurden zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral in Höhe von 10.350 TEUR in den Konzernabschluss einbezogen. Am 19. Oktober 2023 übte die Manz AG eine Verkaufsoption zur Übertragung der 4,97 % Anteile an der Customcells Holding GmbH aus. Die Option wurde mit einem Ausübungspreis von 11.500 TEUR ausgelöst.

Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien des IFRS 9

Geschäftsjahr 2023

scrollen

(in TEUR) Aus Zinsen Zum beizulegenden Zeitwert Währungsumrechnung Wertberichtigung Aus Abgang Netto -ergebnis
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet - - 1.444 -118 - 1.326
Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet - 466 - - - 466
Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet - - - - - -
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet -4.179 - -607 - - -4.785
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet - 135 - - - 135
-4.179 601 838 -118 - -2.858

Geschäftsjahr 2022

scrollen

(in TEUR) Aus Zinsen Zum beizulegenden Zeitwert Währungsumrechnung Wertberichtigung Aus Abgang Netto -ergebnis
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet - - 9.864 -699 - 10.563
Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet - 1.513 - - - 1.513
Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet - - - - - -
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet -1.410 - -2.983 - - -4.393
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet - 202 - - - 202
-1.410 1.715 6.882 699 - 7.885

Die Nettogewinne bzw. -verluste der Kategorie "Fortgeführte Anschaffungskosten (AC)" beinhalten im Wesentlichen Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung und Veränderungen von Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Forderungsverluste aus Fertigungsaufträgen.

Die Zinserträge für die Finanzinstrumente der Kategorie "Fortgeführte Anschaffungskosten (AC)" stammen aus der Anlage der flüssigen Mittel. Die Zinsaufwendungen innerhalb der Kategorie "Fortgeführte Anschaffungskosten (AC)" betreffen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Finanzielles Risikomanagement und Finanzderivate

Die Manz-Gruppe ist als international tätiges Unternehmen bei seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken ausgesetzt. Marktrisiken resultieren insbesondere aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen. Aufgabe des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Marktrisiken durch die laufenden operativen und finanziellen Aktivitäten zu steuern und zu begrenzen. Je nach Risikoeinschätzung werden derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit führenden Finanzinstituten mit einwandfreier Bonität abgeschlossen.

Die Grundzüge der Finanzpolitik werden regelmäßig im Vorstand abgestimmt und vom Aufsichtsrat überwacht.

Die Entwicklung von Fertigungsanlagen für Industriebetriebe birgt die Gefahr einer Konzentration im Auftragsvolumen auf einzelne Projekte, Branchen und Kunden. So erwirtschaftete die Manz-Gruppe im Geschäftsjahr 2023 rund 40 % ihrer Umsätze mit fünf Kunden. Für den Fall, dass der Wegfall eines Großkunden nicht kompensiert werden kann, ist mit negativen Auswirkungen auf die Ergebnisse der Manz-Gruppe zu rechnen.

Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Abschnitten beziehen sich jeweils auf den Stand zum 31. Dezember 2023 bzw. 2022. Die Sensitivitätsanalysen wurden auf Grundlage, der am 31. Dezember 2023 bestehenden Sicherungsbeziehungen und unter der Prämisse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von Schulden und Derivaten und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung konstant bleiben.

Die Sensitivitätsanalysen wurden unter der Annahme aufgestellt, dass die relevanten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung den Effekt der angenommenen Änderungen der entsprechenden Marktrisiken widerspiegeln.

Kreditrisiken

Kreditrisiko ist das Risiko, dass Geschäftspartner ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommen können und der Manz-Gruppe somit ein finanzieller Verlust entsteht. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken, insbesondere bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten sowie Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich Geldanlagen bei Banken und derivativen Finanzinstrumenten, ausgesetzt.

Das Kreditrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird auf Gesellschaftsebene (lokal) gesteuert und fortlaufend überwacht. Im Projektgeschäft wird das Ausfallrisiko durch Anzahlungen minimiert. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Das Ausfallrisiko bezüglich der Geldanlagen und derivativen Finanzinstrumente wird durch die Streuung der Anlagen bei verschiedenen Banken reduziert.

Das maximale Kreditrisiko der finanziellen Vermögenswerte (einschließlich Derivate mit positivem Marktwert) entspricht dem in der Bilanz angesetzten Buchwert. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 beträgt das maximale Kreditrisiko 96.264 TEUR (Vj. 110.839 TEUR).

Manz kann in bestimmten Fällen bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall ausgehen, wenn interne oder externe Hinweise vorliegen, die darauf hindeuten, dass die ausstehenden Beträge nicht vollständig bezahlt werden. Solche Informationen liegen beispielsweise vor, wenn finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners bekanntwerden oder der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein Sanierungsverfahren geht. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn Gewissheit besteht, dass die vertraglichen Cashflows nicht realisiert werden.

Für die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen keine Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs vor. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, werden Bewertungsmodelle angewandt, die zur Ermittlung möglicher Ausfallraten eingesetzt werden. Es erfolgt sowohl der Einsatz von Ausfallraten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Regionen als auch eine Überprüfung individueller Ausfallraten durch das verantwortliche Management. Die Werthaltigkeit der weder überfälligen noch wertgeminderten Forderungen wird als sehr hoch angesehen. Diese Einschätzung wird dabei vor allem auf die langjährige Geschäftsbeziehung zu den meisten Abnehmern und der Bonität der Kunden zurückgeführt.

Die sonstigen Vermögenswerte sind nicht überfällig.

Liquiditätsrisiken

Ausgehend von einem im Geschäftsjahr 2023 gesunkenen Auftragseingang in Höhe von 195,7 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr (359,7 Mio. EUR) bei der Manz-Gruppe bzw. in Höhe von 106,9 Mio. EUR (Vj. 215,2 Mio. EUR) bei der Manz AG sanken insbesondere die erhaltenen Anzahlungen von Kunden zum Bilanzstichtag. Dies führte im Jahresverlauf trotz Einzahlungen von 11,5 Mio. EUR aus dem Verkauf der Anteile an der Customcells Holding GmbH zu einem rückläufigen Bestand an liquiden Mitteln bei der Manz-Gruppe zum Bilanzstichtag (30,2 Mio. EUR, Vj. 33,6 Mio. EUR) und bei der Manz AG (8,1 Mio. EUR, Vj. 17,7 Mio. EUR). Der Bestand an liquiden Mitteln sank im Aufstellungszeitraum bis zum 30. April 2024 auf 16,3 Mio. EUR für die Manz-Gruppe und 3,3 Mio. EUR für die Manz AG. Entsprechend haben sich die Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken einschließlich bestandsgefährdender Risiken im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr weiter verstärkt.

Um diesen bestandsgefährdenden Risiken im Prognosezeitraum bis Mai 2025 zu begegnen, hat der Vorstand der Manz AG diverse Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit erarbeitet und umgesetzt, die in der letzten aktualisierten Fassung der nachfolgend beschriebenen rollierenden Liquiditätsplanung bereits als Annahmen neben laufenden Annahmen für das operative Geschäft zugrunde gelegt sind.

Eine wesentliche laufende Annahme in der Liquiditätsplanung der Manz-Gruppe und der Manz AG ist der Erhalt der im Rahmen der Budgetplanungsgespräche identifizierten und eingeplanten Kundenaufträge in Bezug auf Bestellhöhe und in Bezug auf den geplanten Zeitpunkt des Auftragseingangs. Mit dem Auftragseingang verbunden sind dann in kurzem zeitlichen Abstand Einzahlungen aus dem jeweiligen Auftrag, denen zeitlich versetzt Auszahlungen für Lieferantenbestellungen folgen. Eine zeitliche Verzögerung oder eine Änderung des Volumens von eingeplanten Auftragseingängen oder Einzahlungen aus Neu- und Bestandsprojekten, höhere Projektkosten oder Rückzahlungsverpflichtungen aus Projekten sowie das generelle Ausbleiben von Auftragseingängen oder der Ausfall von Kundeneinzahlungen aus Bestandsprojekten können erhebliche negative Auswirkungen auf die Liquidität der Manz AG sowie der jeweiligen Tochtergesellschaften und damit auch auf den Konzern haben.

Weitere wesentliche Annahme für die Liquiditätsplanung der Manz-Gruppe und der Manz AG für den Prognosezeitraum betreffen insbesondere Höhe und Zeitpunkt der Einzahlungen aus Fördermitteln im Rahmen des IPCEI-Projekts im niedrigen zweistelligen Millionenbereich.

Um die Risiken aus verzögerten bzw. ausbleibenden Einzahlungen und anderen wesentlichen liquiditätswirksamen Sachverhalten zeitnah zu erkennen, arbeiten die Manz AG sowie die Tochtergesellschaften der Manz-Gruppe mit rollierenden Liquiditätsplanungen. Der Vorstand hat aufgrund durchgeführter Sensitivierungen hinsichtlich der Liquiditätsplanungen für die Manz AG erkannt, dass unter Berücksichtigung eines Risikoabschlags von 20 % auf den Auftragseingang bei einer gleichzeitig um 5 % verschlechterten Bruttomarge aus Projekten im Prognosezeitraum der Vorstand unmittelbar Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Manz AG und der Manz-Gruppe zu ergreifen waren.

Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit hat der Vorstand das bereits erwähnte umfassende Maßnahmenpaket erarbeitet und umgesetzt. Mit Unterzeichnung des Kaufvertrags vom 8. Mai 2024 zwischen der Manz AG und der Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH, Allmersbach im Tal, wurde die Veräußerung der Anteile an der Manz Hungary Kft., Debrecen/​ Ungarn im Rahmen eines Share-Deals, zwischen beiden Vertragsparteien aufschiebend bedingt zu einem Kaufpreis in Höhe von 8 Mio. EUR vereinbart. Nachfolgende aufgeführte Bedingungen zur Übertragung der Anteile und dem Zufluss des Kaufpreises müssen vorab erfüllt werden:

scrollen

Vorlage des testierten Konzernabschlusses und des testierten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der Manz AG
Ordnungsgemäße Bestätigung des ungarischen Ministers für heimische Wirtschaft gemäß der Regierungsverordnung Nr. 561/​20222 über ausländische Direktinvestitionen zum Erwerb der Anteile an der Manz Hungary Kft.
Ordnungsgemäße Bestätigung der Hungarian Investment Promotion Agency zur Zustimmung des Eigentümerwechsels der Manz Hungary Kft. bei gleichzeitiger Übertragung der Subventionszusagen
Antragstellung auf Subventionen bis zum 30. Juni 2024 beim ungarischen Staat durch die Manz Hungary Kft.
Abschluss eines IT-Rahmenvertrags zwischen der Manz AG, der Harro Höflinger Verpackungsmaschinen GmbH sowie der Manz Hungary Kft.
Zustimmung zur SAP-Lizenzübertragung und rechtlicher Übertragung der SAP-Lizenzen durch SAP SE, Walldorf
Zustimmung zur rechtlichen Lizenzübertragung eines CAD-Systems durch die Siemens Aktiengesellschaft, München

Die gesetzlichen Vertreter der Manz AG gehen davon aus, dass die Bedingungen innerhalb des zweiten Quartals 2024 erfüllt sein werden und der Kaufpreis spätestens bis zum 31. August 2024 zufließen wird.

Weiterhin wurde im Mai 2024 bereits ein Vertrag über ein Gesellschafterdarlehen, das als Kontokorrentlinie in Höhe von 3 Mio. EUR ausgestaltet ist, und der Manz AG im Zeitraum von 12 Monaten ab Vertragsschluss auf Abruf zur Verfügung steht, abgeschlossen. Darüber hinaus wurde mit einem Großkunden im April 2024 im Voraus zu leistende Anzahlungen vereinbart, die eigentlich im Laufe des dritten und vierten Quartals 2024 fällig gewesen wären. Diese Anzahlungen führen vereinbarungsgemäß zu einem Mittelzufluss von ca. 8 Mio. EUR in den Monaten Mai und Juni 2024.

Für die Manz-Gruppe sowie die Manz AG ist darüber hinaus basierend auf den Liquiditätsplanungen der betreffenden Tochtergesellschaften im Ausland zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum bis Ende Mai 2025 und damit zur Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit die regelmäßige Verlängerung der kurzfristigen Kontokorrentkreditlinien insbesondere bei den Tochtergesellschaften in Taiwan und China sowie der Slowakei erforderlich, für welche die Manz AG teilweise Garantiegeberin ist. Bei den noch zu verlängernden Kontokorrentkreditlinien geht der Vorstand mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer entsprechenden Verlängerung aus.

Alle im Rahmen des Maßnahmenpakets getroffenen Maßnahmen werden zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum wesentlich beitragen. Ergebnis dieser Analyse ist, dass die Durchfinanzierung im Prognosezeitraum mit überwiegender Wahrscheinlichkeit aufrechterhalten werden kann.

Sofern sich jedoch wesentliche liquiditätswirksame Abweichungen insbesondere aus fehlenden Auftragseingängen, d.h. bei einem Abschlag von 50 % auf den geplanten Auftragseingang im Prognosezeitraum ergeben, die Manz AG aus sonstigen Gewährleistungsbürgschaften in Anspruch genommen wird oder wesentliche Kontokorrentkreditlinien bei ausländischen Tochtergesellschaften nicht verlängert werden, ergibt sich daraus eine Liquiditätsunterdeckung in der zweiten Hälfte des Prognosezeitraums, die zu einer Gefährdung des Fortbestands der Manz AG und der Manz-Gruppe führt.

Der Fortbestand der Manz AG und damit auch des Konzerns entscheidend davon ab, dass die oben skizzierten Liquiditätsrisiken im Wesentlichen nicht eintreten. Diese Ereignisse und Gegebenheiten stellen ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des §322 Abs. 2 Satz 3 HGB dar.

Basierend auf der aktuellen Unternehmensplanung und einem Auftragsbestand zum Stichtag 31. Dezember 2023von 186.526 TEUR (Vj. 339.949 TEUR), geht der Vorstand davon aus, dass die Manz AG ihren Zahlungsverpflichtungen in den Geschäftsjahren 2024 und 2025 nachkommen kann.

Die nachfolgenden Aufstellungen zeigen die vertraglich vereinbarten nicht diskontierten Zins- und Tilgungszahlungen für die unter IFRS 7 fallenden originären finanziellen Verbindlichkeiten. Ist der Fälligkeitstermin nicht fixiert, wird die Verbindlichkeit auf den frühesten Fälligkeitstermin bezogen. Im Wesentlichen wird davon ausgegangen, dass die Zahlungsmittelabflüsse nicht früher als dargestellt eintreten werden.

scrollen

(in TEUR) 31.12.2023 Gesamt 2024 2025 >=2026
Finanzverbindlichkeiten 72.221 53.812 6.236 12.173
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 44.007 44.007 - -
Leasingverbindlichkeiten 14.150 5.133 3.610 5.407
Derivative Finanzinstrumente * 40.617 40.617 - -
Übrige Verbindlichkeiten 3.601 3.601 - -
174.597 147.171 9.846 17.580

scrollen

(in TEUR) 31.12.2022 Gesamt 2023 2024 >=2025
Finanzverbindlichkeiten 46.052 38.652 2.454 4.946
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 73.641 73.641 0 0
Leasingverbindlichkeiten 15.956 4.483 4.358 7.114
Derivative Finanzinstrumente * 59.485 18.597 40.889 0
Übrige Verbindlichkeiten 7.205 7.205 0 0
202.339 142.578 47.701 12.061

* Den in der Tabelle dargestellten derivativen Finanzinstrumenten stehen derivative Vermögenswerte zur Deckung der derivativen Verbindlichkeiten gegenüber. Der Nettoeffekt bei Auslaufen der Verträge beträgt 336 TEUR.

Für die zum Bilanzstichtag in Anspruch genommenen Bar- sowie Avalkredite der Manz-Gruppe bei Kreditinstituten bestehen teilweise Sicherheiten in Form von Grundschulden auf Gebäude (siehe Kapitel (15) "Sachanlagevermögen"), Vorräten (siehe Kapitel (19) "Vorräte"), Forderungen (in Höhe von 4.041 TEUR) und Vertragsvermögenswerte (in Höhe von 4.056 TEUR).

Währungsrisiken

Währungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse schwanken. Die Manz-Gruppe ist diesem Risiko vor allem aus ihrer Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse und/​oder Aufwendungen auf eine von der funktionalen Währung der jeweiligen Manz-Gesellschaft abweichende Währung lauten) ausgesetzt. Um die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen zu reduzieren, quantifiziert die Manz AG fortlaufend das Wechselkursrisiko und sichert alle wesentlichen Risiken, sofern wirtschaftlich sinnvoll und möglich mit Devisentermingeschäften und Devisenswaps ab. Bei der Absicherung von Wertschwankungen künftiger Cashflows aus erwarteten Transaktionen handelt es sich um geplante Umsätze in Fremdwährung. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt.

Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche mögliche Auswirkungen aus Veränderungen relevanter Risikovariablen (z. B. Wechselkurse, Zinssätze) auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Um die periodischen Auswirkungen zu ermitteln, wird eine mögliche Änderung der Risikovariablen auf den Bestand an Finanzinstrumenten zum Abschlussstichtag vorgenommen. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Bilanzstichtag repräsentativ für das Geschäftsjahr ist. Devisenderivate sind stets originären Grundgeschäften zugeordnet, so dass aus diesen Instrumenten keine Währungsrisiken entstehen.

Im Hinblick auf Fremdwährungsrisiken war Manz im Geschäftsjahr 2023 insbesondere den Wechselkursschwankungen des Taiwanesischen Dollars zum US-Dollar und des chinesischen Renmimbi zum US-Dollar ausgesetzt, da im Berichtsjahr ein wesentlicher Teil des Waren- und Dienstleistungsverkehrs in diesen Währungspaaren stattfand.

Wenn der USD gegenüber dem TWD zum 31. Dezember 2023 (2022) um 5 % aufgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 2.936 TEUR höher (Vj. 2.867 TEUR höher) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 2.936 TEUR erhöht (Vj. 2.867 TEUR erhöht). Wenn der USD gegenüber dem TWD zum 31. Dezember 2023 (2022) um 5 % abgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 2.936 TEUR niedriger (Vj. 2.867 TEUR niedriger) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 2.936 TEUR reduziert (Vj. 2.867 TEUR reduziert).

Wenn der USD gegenüber dem CNY zum 31. Dezember 2023 (2022) um 5% aufgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 1.100 TEUR niedriger (Vj. 928 TEUR niedriger) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 1.100 TEUR reduziert (Vj. 928 TEUR reduziert). Wenn der USD gegenüber dem CNY zum 31. Dezember 2023 (2022) um 5 % abgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 1.100 TEUR höher (Vj. 928 TEUR höher) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 1.100 TEUR erhöht (Vj. 928 TEUR erhöht).

Zinsrisiken

Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den variabel verzinslichen Darlehen.

Manz verfügt über variabel verzinsliche Darlehen, die zum 31. Dezember 2023 Zinssatzänderungen unterlagen. Eine hypothetische Erhöhung dieser Zinssätze um 100 Basispunkte (Vj. 100 Basispunkte) pro Jahr hätte zu einer Erhöhung der Zinsaufwendungen um 556 TEUR (Vj. 511 TEUR) geführt. Eine hypothetische Verringerung um 100 Basispunkte pro Jahr hätte zu einer Verringerung der Zinsaufwendungen um 556 TEUR (Vj. 511 TEUR) geführt.

Manz besitzt ein ausgeglichenes Portfolio von fest- und variabel verzinslichen Darlehen, um das Zinsrisiko zu steuern.

Die Zinssätze der Finanzierungsverträge der Manz-Gruppe basieren zum Teil auf Referenzzinssätzen wie dem EURIBOR oder LIBOR. Die derzeitige Reform der Referenzzinssätze hat für Manz eine sehr untergeordnete Bedeutung, da die betroffenen Finanzierungen weit überwiegend eine kurze Laufzeit aufweisen und die Gruppe keine Derivate im Bestand hält, die sich auf Referenzzinssätze beziehen. Im Falle einer wesentlichen Änderung oder des Wegfalls von Referenzzinssätzen, die eine Auswirkung auf die Finanzierungsverträge der Gruppe haben, beabsichtigt Manz im gegenseitigen Einvernehmen mit den Banken eine marktübliche Alternative zu vereinbaren.

X. Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Stichtag 31. Dezember 2023 bestehen Anzahlungsbürgschaften für die CIGS-Aufträge der Manz AG in Höhe von 21.420 TEUR gegenüber dem Kunden Chongqing Shenhua Thin Film Solar Technology Co., Ltd. Trotz bereits erbrachter Leistungen seitens der Manz AG und einer erfolgten Anzahlung seitens des Kunden wurde das Projekt vom Kunden vorzeitig beendet. Aktuell findet ein Schiedsgerichtsverfahren statt, bei dem es sowohl um die Beilegung der Diskussionen von ausstehenden Zahlungen des Kunden Chongqing Shenhua Thin Film Solar Technology Co., Ltd. als auch um Rückzahlung der Anzahlung durch die Manz AG geht. Der Kunde Chongqing Shenhua Thin Film Solar Technology Co., Ltd. darf nach Entscheidung eines Schiedsgerichts während des stattfindenden Schiedsgerichtsverfahrens keine Zahlungsaufforderung aus der Bankgarantie einreichen. Der bestmögliche Schätzwert für diese Eventualverbindlichkeit betrug 21.420 TEUR.

Zum 31. Dezember 2023 befand sich die Manz AG in einem rechtlichen Verfahren mit einem Kunden. Der bestmögliche Schätzwert für diese Eventualverbindlichkeit betrug 1.025 TUSD.

XI. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Mit Wirkung zum 19. März 2024 wurde die Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd., mit Sitz in Suzhou, VE China, liquidiert. Diese Liquidation hat keinen wesentlichen Einfluss auf das Gruppenergebnis.

Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit wurde am 08. Mai 2024 ein Kaufvertrag zwischen der Manz AG und Harro Höflinger Verpackungsmaschinen GmbH, Allmersbach im Tal unterzeichnet. In diesem Kaufvertrag wird der Verkauf der Anteile an der Manz Hungary Kft. Debrecen/​Ungarn, im Rahmen eines Share Deals, zwischen beiden Vertragsparteien aufschiebend bedingt vereinbart. Folgende Bedingungen sind dabei bis zur Übertragung der Geschäftsanteile an der Manz Hungary Kft. kumulativ zu erfüllen:

scrollen

Vorlage des testierten Konzernabschlusses und des testierten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der Manz AG
Ordnungsgemäße Bestätigung des ungarischen Ministers für heimische Wirtschaft gemäß der Regierungsverordnung Nr. 561/​20222 über ausländische Direktinvestitionen zum Erwerb der Anteile an der Manz Hungary Kft.
Ordnungsgemäße Bestätigung der Hungarian Investment Promotion Agency zur Zustimmung des Eigentümerwechsels der Manz Hungary Kft. bei gleichzeitiger Übertragung der Subventionszusagen
Antragstellung auf Subventionen bis zum 30. Juni 2024 beim ungarischen Staat durch die Manz Hungary Kft.
Abschluss eines IT-Rahmenvertrags zwischen der Manz AG, der Harro Höflinger Verpackungsmaschinen GmbH sowie der Manz Hungary Kft.
Zustimmung zur SAP-Lizenzübertragung und rechtlicher Übertragung der SAP-Lizenzen durch SAP SE, Walldorf
Zustimmung zur rechtlichen Lizenzübertragung eines CAD-Systems durch die Siemens Aktiengesellschaft, München

Die gesetzlichen Vertreter der Manz AG gehen davon aus, sämtliche aufschiebenden Bedingungen im zweiten Quartal 2024 zu erfüllen, sodass aus dieser Transaktion der Manz AG bis spätestens 31. August 2024 ca. 8 Mio. EUR zufließen werden. Die Manz AG erwartet aus dieser Transaktion einen Gewinn im unteren einstelligen Millionenbereich.

Am 08. Mai 2024 wurde im Rahmen eines Gesellschafterdarlehens festgelegt, dass die Manz AG als Kreditnehmer eine Kontokorrentlinie in Höhe von 3 Mio. EUR erhält. Diese Linie steht der Manz AG nach Vertragsschluss für einen Zeitraum von 12 Monaten flexibel zur Verfügung.

Darüber hinaus wurde mit einem Großkunden im April 2024 im Voraus zu leistende Anzahlungen vereinbart, die eigentlich im Laufe des dritten und vierten Quartals 2024 fällig gewesen wären. Diese Anzahlungen führen vereinbarungsgemäß zu einem Mittelzufluss von ca. 8 Mio. EUR in den Monaten Mai und Juni 2024.

XII. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Gemäß IAS 24 sind Beziehungen, Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden (einschließlich Verpflichtungen) mit nahestehenden Unternehmen und Personen anzugeben.

Zu den natürlichen nahestehenden Personen zählen der Aufsichtsrat und der Vorstand der Manz AG einschließlich deren Familienangehörige als nahestehende Personen. Außerdem hält die Familie Manz zusammen 22,7 % Anteile an der Manz AG.

Darüber hinaus zählen Unternehmen, die von nahestehenden Personen beherrscht werden oder unter gemeinschaftlicher Führung stehen, an der ein nahestehendes Unternehmen oder eine nahestehende Person beteiligt ist, zu den nahestehenden Unternehmen. Ebenfalls sind die at-equity-bilanzierten Unternehmen den nahestehenden Unternehmen zuzuordnen.

Demzufolge wurden die assoziierten Unternehmen CADIS Engineering GmbH, Schwendi, Deutschland und Q.big 3D GmbH, Aalen, Deutschland und Manz GmbH Management Consulting and Investment, Schlaitdorf, als nahestehende Unternehmen identifiziert. Die Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

scrollen

(in TEUR) Cadis Engineering GmbH Q.big 3D GmbH Manz GmbH Management Consulting and Investment
2023 2022 2023 2022 2023 2022
--- --- --- --- --- --- ---
Verkäufe von Gütern - 222 892 490 - -
Kauf von Maschinen 1.431 - -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3 - 1.048 384 - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2 - - - - -
Vertragsvermögenswerte - - 358 408 - -
Geleistete Anzahlung 235 1.503 - -
Gewährtes Darlehen 200 - 500 200 - -
Zinserträge 11 - 43 15 - -

Darüber hinaus besteht eine ausstehende Sacheinlage in Höhe von 1.200 TEUR gegenüber der CADIS Engineering GmbH. Die ausstehende Sacheinlage ist zum Bilanzstichtag fällig.

Zum Bilanzstichtag 2022 wurden Vertragsvermögenswerte in Höhe von 583 TEUR im Zusammenhang mit dem ehemaligen assoziierten Unternehmen Customcells Tübingen GmbH bilanziert. Weitere offene Salden bestanden nicht. Die Manz AG hatte einen Leasingvertrag mit der Customcells Tübingen GmbH seit 2019. Im Jahr 2022 betrug die Gesamtleasingzahlung 98 TEUR.

Vorstand

Im Geschäftsjahr 2023 waren folgende Personen als Mitglieder des Vorstands bestellt.

scrollen

Martin Drasch, Vorstandsvorsitzender
Manfred Hochleitner, Vorstand Finanzen

Vergütung des Vorstands

Die Gesamtbezüge des Vorstands gemäß § 314 Absatz 1 Nr. 6a) HGB betragen für das Geschäftsjahr 2023 1.226 TEUR (Vj. 1.243 TEUR). Die erfolgsunabhängigen Leistungen betragen 694 TEUR (Vj. 732 TEUR) und die erfolgsbezogenen Bezüge betragen 156 TEUR (Vj. 22 TEUR). Im Geschäftsjahr 2023 sind darin Abfindungen in Höhe von 0 TEUR (Vj. 103 TEUR) enthalten. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 22.779 (Vj. 11.553) Bezugsrechte an Aktien im Rahmen des Performance-Share-Plans an die Vorstandsmitglieder mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt 376 TEUR (Vj. 386 TEUR) gewährt.

Die Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG auf der Grundlage des Manz Performance-Share-Plans 2023 und des Manz Performance-Share-Plans 2019 (Tranchen 2020, 2021, 2022 und 2023) wurden anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden als sogenannter Fair Value bewertet.

Für den Vorstandsvorsitzenden Martin Drasch besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden 12 TEUR (Vj. 12 TEUR) p.a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.

Für das Vorstandsmitglied Manfred Hochleitner besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden 12 TEUR (Vj. 12 TEUR) p.a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.

Für das ehemalige Vorstandsmitglied Jürgen Knie besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden 0 TEUR (Vj. 6 TEUR) in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.

Das frühere Vorstandsmitglied Otto Angerhofer (verstorben im Okt. 2020) bzw. seine Witwe erhielt im Geschäftsjahr 2023 eine Rentenzahlung in Höhe von 6 TEUR (Vj. 6 TEUR). Seine Witwe erhält eine Witwenrente in Höhe von 60 % seiner Rente. Es besteht eine Pensionsverpflichtung gegenüber dem früheren Vorstandsmitglied bzw. seiner Witwe in Höhe von 74 TEUR (Vj. 76 TEUR).

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 an die Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen i.S.d. IAS 24.17:

scrollen

(in TEUR) 2023 2022
Kurzfristig fällige Leistungen 850 754
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0 0
Andere langfristig fällige Leistungen 0 0
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0 0
Anteilsbasierte Vergütung 283 290

Aufsichtsrat

Prof. Dr. Heiko Aurenz, Dipl. oec., Vorsitzender des Aufsichtsrats.

Dieter Manz, Dipl. Ing. (FH), Geschäftsführer der Manz GmbH Management Consulting and Investment, Schlaitdorf, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats.

Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla, Leiter des Geschäftsbereichs Photovoltaik und Mitglied des Vorstands des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) sowie Professor für Dünnschichtphotovoltaik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Lichttechnisches Institut, Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik.

Dr. Zhiming Xu, Technikvorstand der Shanghai Electric Automation Group der Shanghai Electric Group Company Ltd., Shanghai, VR China sowie Geschäftsführer der Shanghai Rail Transportation Equipment Co., Ltd, Shanghai, PR China.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Prof. Dr. Heiko Aurenz ist auch Vorsitzender des Aufsichtsrats der Know How! Aktiengesellschaft für Weiterbildung, Leinfelden-Echterdingen; stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der MQ Result AG, Tübingen; Mitglied des Aufsichtsrats beim Anna-Haag-Mehrgenerationenhaus e. V., Stuttgart; Mitglied des Aufsichtsrats der Anna Haag Stiftung gGmbH, Stuttgart; Mitglied des Aufsichtsrats bei der TanDiEM gGmbH, Stuttgart; Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Aufbruch und Chance, Stuttgart; Beiratsvorsitzender der Sternenbäck Management GmbH, Hechingen; Mitglied des Beirats der Herrmann Ultraschalltechnik GmbH & Co. KG, Karlsbad, und Mitglied des Beirats der Herrmann Ultraschalltechnik Holding KG, Karlsbad.

Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats Dieter Manz ist Beirat der Adlatus Robotics GmbH, Ulm, Beirat der Q.big 3D GmbH, Aalen, und Mitglied des Verwaltungsrats der Scrona AG, Zürich, Schweiz.

Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.

Das Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Zhiming Xu ist Mitglied des Supervisory Board of Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd., Suzhou, VR China, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der NICE PV Research Ltd., Peking, VR China, sowie Vorsitzender des Aufsichtsrats von Shanghai Tanzhen Laser Technology Co., Ltd., Shanghai, VR China.

Vergütung des Aufsichtsrats

Für das Geschäftsjahr 2023 wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Grundvergütung sowie eine zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeiten gewährt und betrug insgesamt, einschließlich Sitzungsgeldern 214 TEUR (Vj. 246 TEUR)

Mitarbeiter

Die Anzahl der Mitarbeiter im Manz-Konzern stellte sich im Jahresdurchschnitt für das Geschäftsjahr 2023 wie folgt dar:

scrollen

Beschäftigte im Jahresdurchschnitt 2023 2022
Gewerbliche Mitarbeiter 675 659
Produktion 796 799
Mitarbeiter Gesamt 1.471 1.458

Honorar des Abschlussprüfers

Das Honorar des Abschlussprüfers für Dienstleistungen setzt sich wie folgt zusammen:

scrollen

(in TEUR) 2023 2022
Abschlussprüfung 341 398
Andere Bestätigungsleistungen 5 6
Steuerberatungsleistungen 0 0
Sonstige Leistungen 0 0

Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen das Honorar für die formelle Prüfung des Vergütungsberichts, welche im Einklang mit § 162 AktG durchgeführt wurde. Die Konzernabschlussprüfung des Geschäftsjahres 2023 wurde von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, durchgeführt. Die Konzernabschlussprüfung des Geschäftsjahres 2022 wurde von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, durchgeführt.

Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG haben die gemäß § 161 AktG erforderliche Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Manz AG

www.manz.com/​de/​investor-relations/​corporate-governance/​

dauerhaft zugänglich gemacht.

Reutlingen, den 17. Mai 2024

Der Vorstand der Manz AG

Martin Drasch

Manfred Hochleitner

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Reutlingen, den 17. Mai 2024

Der Vorstand der Manz AG

Martin Drasch

Manfred Hochleitner

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Manz AG, Reutlingen

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Manz AG, Reutlingen und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Konzernlagebericht der Manz AG, Reutlingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Den Nachhaltigkeitsbericht, innerhalb dessen die gesonderte nichtfinanzielle Konzernberichterstattung nach § 315b Abs. 3 HGB enthalten ist, und die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB, auf die jeweils im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Darüber hinaus haben wir den im Kapitel "Chancen- und Risikobericht" enthaltenen Abschnitt "Lageberichtsfremde Aussage (ungeprüft)" nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

scrollen

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte des oben genannten Nachhaltigkeitsberichts, der zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Inhalte des oben genannten Abschnitts "Lageberichtsfremde Aussage (ungeprüft)".

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Abschnitte "Allgemeine Erläuterungen" und "Liquiditätsrisiken" im Konzernanhang sowie den Abschnitt "Risikobericht" Unterabschnitt "Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken einschließlich bestandsgefährdender Risiken" im zusammengefassten Lagebericht. Dort bezeichnen die gesetzlichen Vertreter einerseits die Unsicherheiten der zukünftigen Geschäfts- und Liquiditätsentwicklung vor dem Hintergrund des gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunkenen Auftragseingangs und andererseits der Liquiditäts- und Finanzierungssituation als bestandsgefährdende Risiken für die Gesellschaft und den Konzern, die sich gegenüber dem Vorjahr weiter verstärkt haben. Die Entwicklungen im Geschäftsjahr 2023 führten im Jahresverlauf trotz eines liquiditätserhöhenden Einmaleffekts von 11,5 Mio. EUR zu einem rückläufigen Bestand an liquiden Mitteln bei der Manz AG (12,2 Mio. EUR, Vorjahr: 22,7 Mio. EUR) sowie der Manz-Gruppe zum Bilanzstichtag (30,2 Mio. EUR, Vorjahr: 33,6 Mio. EUR). Eine zeitliche Verzögerung oder eine Änderung des Volumens von eingeplanten Auftragseingängen oder Einzahlungen aus Neu- und Bestandsprojekten, höhere Projektkosten oder Rückzahlungsverpflichtungen aus Projekten sowie das generelle Ausbleiben von Auftragseingängen oder der Ausfall von Kundeneinzahlungen aus Bestandsprojekten können erhebliche negative Auswirkungen auf die Liquidität der Manz AG sowie der jeweiligen Tochtergesellschaft und damit auch auf den Konzern haben. Die gesetzlichen Vertreter haben aufgrund durchgeführter Sensitivierungen hinsichtlich der Liquiditätsplanungen für die Manz AG erkannt, dass unter Berücksichtigung eines Risikoabschlags von 20 % auf den Auftragseingang bei einer gleichzeitig um 5 % verschlechterten Bruttomarge aus Projekten im Prognosezeitraum bis Ende Mai 2025 zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Gesellschaft und des Konzerns unmittelbar Maßnahmen zu ergreifen waren. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit haben die gesetzlichen Vertreter daher ein entsprechendes Maßnahmenpaket erarbeitet und umgesetzt.

Mit Unterzeichnung des Kaufvertrags vom 8. Mai 2024 zwischen der Manz AG und der Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH, Allmersbach im Tal, wurde die Veräußerung der Anteile an der Manz Hungary Kft., Debrecen/​Ungarn, im Rahmen eines Share-Deals, zwischen beiden Vertragsparteien aufschiebend bedingt zu einem Kaufpreis in Höhe von 8 Mio. EUR vereinbart. Nachfolgend aufgeführte Bedingungen zur Übertragung der Anteile und dem Zufluss des Kaufpreises müssen vorab erfüllt werden:

scrollen

Ordnungsgemäße Bestätigung des ungarischen Ministers für heimische Wirtschaft gemäß der Regierungsverordnung Nr. 561/​2022 über ausländische Direktinvestitionen zum Erwerb der Anteile an der Manz Hungary Kft.;
Ordnungsgemäße Bestätigung der Hungarian Investment Promotion Agency zur Zustimmung des Eigentümerwechsels der Manz Hungary Kft. bei gleichzeitiger Übertragung der Subventionszusagen;
Antragstellung auf Subventionen bis zum 30. Juni 2024 beim ungarischen Staat durch die Manz Hungary Kft.;
Abschluss eines IT-Rahmenvertrags zwischen der Manz AG, der Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH sowie der Manz Hungary Kft.;
Zustimmung zur SAP-Lizenzübertragung und rechtlicher Übertragung der SAP-Lizenzen durch die SAP SE, Walldorf;
Zustimmung zur rechtlichen Lizenzübertragung eines CAD-Systems durch die Siemens Aktiengesellschaft, München.

Die gesetzlichen Vertreter gehen davon aus, dass die Bedingungen innerhalb des zweiten Quartals 2024 erfüllt sein werden und der Kaufpreis spätestens bis zum 31. August 2024 zugeflossen sein wird.

Weiterhin wurde im Mai 2024 bereits ein Vertrag über ein Gesellschafterdarlehen, das als Kontokorrentlinie in Höhe von 3 Mio. EUR ausgestaltet ist, abgeschlossen.

Darüber hinaus wurden mit einem Großkunden im April 2024 im Voraus zu leistende Anzahlungen vereinbart, die zum Teil im Laufe des dritten und vierten Quartals 2024 fällig gewesen wären. Diese Anzahlungen führten und führen vereinbarungsgemäß zu einem Mittelzufluss von ca. 8 Mio. EUR in den Monaten Mai und Juni 2024.

Für die Manz-Gruppe sowie die Manz AG ist darüber hinaus basierend auf den Liquiditätsplanungen der betreffenden Tochtergesellschaften zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum bis Ende Mai 2025 und damit zur Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit die regelmäßige Verlängerung der kurzfristigen Kontokorrentkreditlinien insbesondere bei den Tochtergesellschaften in Taiwan und China sowie der Slowakei erforderlich, für welche die Manz AG teilweise Garantiegeberin ist.

Sofern sich jedoch wesentliche liquiditätswirksame Abweichungen insbesondere aus fehlenden Auftragseingängen, d.h. bei einem Abschlag von 50 % auf den geplanten Auftragseingang im Prognosezeitraum, ergeben, die Manz AG aus sonstigen Gewährleistungsbürgschaften in Anspruch genommen wird oder wesentliche Kontokorrentkreditlinien bei ausländischen Tochtergesellschaften nicht verlängert werden, ergibt sich daraus in der zweiten Hälfte des Prognosezeitraums eine Liquiditätsunterdeckung, die zu einer Gefährdung des Fortbestands der Manz AG und der Manz-Gruppe führt. Insofern hängt der Fortbestand der Manz AG und damit auch des Manz Konzerns entscheidend davon ab, dass die oben skizzierten Liquiditätsrisiken im Wesentlichen nicht eintreten.

Wie im zusammengefassten Lagebericht dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des §322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. c) Punkt ii) EU-APrVO fassen wir unsere prüferische Reaktion in Bezug auf dieses Risiko wie folgt zusammen: Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns damit auseinandergesetzt, ob die Aufstellung des Jahresabschlusses unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und die Darstellungen der Bestandsgefährdung im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht angemessen sind. Wir haben dabei die rollierenden kurz- bzw. mittelfristigen Liquiditätsplanungen der Manz AG und ihrer Tochtergesellschaften bis Ende Mai 2025 auf Monatsebene sowie die von den gesetzlichen Vertretern der Manz AG verabschiedete und vom Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 genehmigte bzw. für das Geschäftsjahr 2025 zur Kenntnis genommene Unternehmensplanung einschließlich der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Sensitivierungen unter Einbeziehung interner Spezialisten aus dem Bereich "Turnaround and Restructuring" analysiert. Hierbei haben wir die der Unternehmensplanung zugrunde liegenden Annahmen insbesondere durch Prüfung der bestehenden Auftragsbestände zum Bilanzstichtag sowie der Auftragseingänge nach dem 31. Dezember 2023 auf Basis unseres gewonnenen Verständnisses des Geschäftsmodells dahingehend beurteilt, ob die getroffenen Annahmen plausibel und die geplanten Maßnahmen durchführbar sind sowie Plan-Ist-Abweichungen der im Vorjahr zugrunde gelegten Annahmen identifiziert und untersucht. Des Weiteren haben wir die Berichterstattung des von den gesetzlichen Vertretern beauftragten Sachverständigen, der Beratungsgesellschaft Struktur Management Partner GmbH, Köln, über die Unterstützung der Plausibilisierung der Liquiditätsplanung der Manz AG bis Mai 2025, unter Einschätzung von deren Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität verwertet. Außerdem wurde die Berücksichtigung der getätigten und geplanten Einzahlungen aus dem von den gesetzlichen Vertretern umgesetzten Maßnahmenpaket in der Liquiditätsplanung und der Unternehmensplanung geprüft und deren Auswirkungen analysiert. In diesem Zusammenhang haben wir auch die Verträge über die Veräußerung der Anteile, das Gesellschafterdarlehen und die Anzahlungsanpassung analysiert. Zudem haben wir insbesondere Nachweise über den überwiegend wahrscheinlichen Eintritt der aufschiebenden Bedingungen in Zusammenhang mit der Veräußerung der Anteile an Manz Hungary Kft. eingeholt und beurteilt. Im Hinblick auf die Verlängerung der kurzfristigen Kontokorrentkreditlinien bei den Tochtergesellschaften in Taiwan und China sowie der Slowakei wurden unter Einbezug der Teilbereichsprüfer der betreffenden Gesellschaften insbesondere Nachweise zu den erfolgten Vertragsverhandlungen verwertet und mit den gesetzlichen Vertretern der Manz AG diskutiert. Schließlich haben wir die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht in Zusammenhang mit den bestandsgefährdenden Risiken im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB geprüft.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht sind bezüglich dieser Sachverhalte nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt haben wir die nachfolgend beschriebenen Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind:

1. Zeitraumbezogene Umsatzrealisierung bei Verträgen im Anlagengeschäft

2. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss)

b) Prüferisches Vorgehen

1. Zeitraumbezogene Umsatzrealisierung bei Verträgen im Anlagengeschäft

a) Im Geschäftsjahr 2023 wurden Umsatzerlöse aus dem Anlagengeschäft bei der Manz AG in Höhe von EUR Mio. 201,0 (d.h. 81 % der Konzernumsatzerlöse) zeitraumbezogen erzielt. Die Umsatzrealisierung aus diesen kundenspezifischen Fertigungsaufträgen erfolgt zeitraumbezogen, sofern keine alternative Nutzungsmöglichkeit und ein Rechtsanspruch auf die Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen bestehen. Die Umsatzerlöse und die geplante Auftragsmarge werden nach IFRS 15 entsprechend dem Fertigstellungsgrad des jeweiligen Auftrags bilanziert. Der Fertigstellungsgrad wird auf Basis der angefallenen Kosten im Verhältnis zu den insgesamt erwarteten Kosten eines Auftrags ermittelt.

Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung und Bilanzierung von Fertigungsaufträgen nach IFRS 15 ist ein besonders wichtiger Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung, weil dazu in erheblichem Umfang ermessensbehaftete Schätzungen der gesetzlichen Vertreter insbesondere hinsichtlich der Gesamtkosten eines Auftrages, der Bestimmung des Fertigstellungsgrades sowie der Berücksichtigung von Auftragsänderungen und Auftragsrisiken erforderlich sind.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung und den bei der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen von Anlagen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie Ermessensentscheidungen sind in den Kapiteln "II. Grundlagen der Rechnungslegung" Unterkapitel "Umsatzerlöse, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte, Vertragsverbindlichkeiten und zusätzliche Kosten der Vertragsanbahnung" und "Schätzungen und Beurteilungen des Managements" sowie "IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung" Ziffer 1 "Umsatzerlöse" und "VII. Erläuterungen zur Bilanz" Ziffer 21 "Vertragsvermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten.

b) Bei unserer Prüfung haben wir uns ein detailliertes Verständnis über die zugrunde liegenden Prozesse von der Angebots- bis zur Abwicklungsphase von Fertigungsaufträgen verschafft und beurteilt, inwieweit die Prozesse und die hierfür verwendeten Daten durch Subjektivität, Komplexität oder sonstige inhärente Risikofaktoren beeinflussbar sind. Im Rahmen dessen haben wir gewürdigt, ob die Anforderungen zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung nach IFRS 15 bei Fertigungsaufträgen vorliegen, indem wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Vertragsanalysen wesentlicher Verträge des Anlagengeschäfts in Stichproben gewürdigt haben. Wir haben die Ausgestaltung und Einrichtung prüfungsrelevanter interner Kontrollen zur Sicherstellung der korrekten Umsatzrealisierung bei Verträgen im Anlagengeschäft im Konzernabschluss beurteilt. Für ausgewählte Kontrollen haben wir die Wirksamkeit dieser Kontrollen geprüft und uns auf einen kontrollorientierten Prüfungsansatz gestützt.

Für den überwiegenden Teil der zeitraumbezogenen Umsatzerlöse haben wir die Wirksamkeit ausgewählter Kontrollen geprüft und uns auf einen kontrollorientierten Prüfungsansatz gestützt. Zur Prüfung der übrigen zeitraumbezogenen Umsatzerlöse, bei denen wir uns nicht auf einen kontrollorientierten Prüfungsansatz gestützt haben, haben wir den Umfang unserer aussagebezogenen Prüfungshandlungen entsprechend unserem Prüfungsansatz erweitert.

Für ausgewählte Fertigungsaufträge haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen vorgenommen. Wir haben:

scrollen

die der Ermittlung des Fertigstellungsgrades der einzelnen Fertigungsaufträge zugrunde liegenden ursprünglich geplanten Auftragskosten und die für den Konzernabschluss herangezogenen aktualisierten Plankosten analysiert;
die Kostenentwicklung im Jahresverlauf auf Auffälligkeiten analysiert sowie die auf dieser Basis gewonnen Erkenntnisse bei der Prüfung der Veränderungen der Plankosten und Auftragswerte berücksichtigt;
die sach- und zeitgerechte Allokation der auf dem jeweiligen Fertigungsauftrag erfassten Material- und Fertigungskosten anhand von Bestellungen, Leistungsnachweisen sowie Lieferantenrechnungen nachvollzogen;
in Einzelfällen Nachweise von Dritten eingeholt und deren bilanzielle Berücksichtigung gewürdigt;
die betragsmäßige Erfassung der Umsatzerlöse dadurch nachvollzogen, dass wir die zugrunde liegenden Transaktionspreise mit den jeweiligen vertraglichen Grundlagen abgeglichen haben;
zu wesentlichen Projekten die Einschätzungen von Fertigstellungsgrad und Projektrisiken der von den gesetzlichen Vertretern benannten Projektverantwortlichen eingeholt und gewürdigt;
die sachgerechte bilanzielle Abbildung der Fertigungsaufträge beurteilt und die Bildung etwaiger Drohverlustrückstellungen nachvollzogen.

2. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

a) Im Konzernabschluss der Manz AG werden zum 31. Dezember 2023 Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von Mio. EUR 14,8 (5% der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen, die gemäß IAS 36 einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterliegen.

Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich durch die gesetzlichen Vertreter zum Bilanzstichtag überprüft. Als Ergebnis der durchgeführten Werthaltigkeitsprüfung hat die Gesellschaft keinen Wertminderungsbedarf festgestellt.

Den Werthaltigkeitsprüfungen lagen Unternehmensbewertungen zugrunde, bei denen die geplanten künftigen Zahlungsströme im Rahmen eines Discounted-Cashflow-Verfahrens mit dem gewichteten Kapitalkostensatz diskontiert wurden. Die Prognosen der zukünftigen Zahlungsströme basieren auf einer von den gesetzlichen Vertretern erstellten detaillierten Unternehmensplanung. Diese basieren auf einem fünfjährigen Detailplanungszeitraum. Die Zahlungsströme nach diesem Zeitraum werden mit einer unternehmensspezifischen Wachstumsrate extrapoliert, die sich an den langfristigen Inflationserwartungen orientiert. Die Unternehmensplanung wurde von den gesetzlichen Vertretern der Manz AG geprüft und verabschiedet. Der Aufsichtsrat der Manz AG hat die Budgetplanung für das Geschäftsjahr 2024 genehmigt und die Planung für die darauffolgenden vier Jahre zur Kenntnis genommen. Der Vorstand der Manz AG führt hierzu auch Sensitivitätsrechnungen durch.

Die Bewertung war in hohem Maße von der ermessensbehafteten Einschätzung der künftigen Zahlungsströme durch die gesetzlichen Vertreter sowie dem von den gesetzlichen Vertretern angesetzten Diskontierungszinssatz abhängig und daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Deshalb war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den zur Bilanzierung der Geschäfts- oder Firmenwerte angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie zu den Geschäfts- oder Firmenwerten und den damit in Zusammenhang stehenden Ermessensentscheidungen sind in den Kapiteln "II. Grundlagen der Rechnungslegung" im Abschnitt "Schätzungen und Beurteilungen des Managements" sowie "VII. Erläuterungen zur Bilanz" im Abschnitt "Immaterielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten.

b) Bei unserer Prüfung haben wir uns ein detailliertes Verständnis über den Prozess der Werthaltigkeitsprüfung verschafft. Wir haben die Ausgestaltung und Einrichtung ausgewählter prüfungsrelevanter interner Kontrollen beurteilt.

Unter Einbezug unserer internen Bewertungsspezialisten haben wir die Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung der gesetzlichen Vertreter nachvollzogen und dabei gewürdigt, inwieweit die Werthaltigkeitsprüfung durch Subjektivität, Komplexität oder sonstige inhärente Risikofaktoren beeinflussbar ist, und bei Vorliegen von Schätzungen durch die gesetzlichen Vertreter die angewendeten Methoden, getroffenen Annahmen und verwendeten Daten hinsichtlich deren Vertretbarkeit beurteilt. In diesem Zusammenhang haben wir auch geprüft, ob das angewendete Bewertungsverfahren methodisch und arithmetisch sachgerecht ist. In Bezug auf die in die Bewertung einbezogenen Prognosen haben wir Abstimmungen zu der von den gesetzlichen Vertretern der Manz AG verabschiedeten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budgetplanung sowie der vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Unternehmensplanung vorgenommen.

Des Weiteren haben wir die Plausibilität der in die Planungsrechnungen eingegangenen erwarteten zukünftigen Zahlungsströme einschließlich der zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen anhand gesamtwirtschaftlicher und branchenspezifischer Marktdaten beurteilt.

Darüber hinaus haben wir untersucht, ob die Planungen mit den Angaben zur Steuerung sowie zur Strategie und zur Mittelfristplanung sowie zur Prognoseberichterstattung im zusammengefassten Lagebericht konsistent sind.

Die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsrechnungen haben wir im Hinblick auf die Berücksichtigung der wesentlichen Annahmen gewürdigt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer Änderung einer der wesentlichen Annahmen der Bewertung beurteilen zu können.

Weiterhin haben wir die Ermittlung des Diskontierungszinssatzes beurteilt. Dazu haben wir uns mit Unterstützung der von uns hinzugezogenen internen Bewertungsspezialisten mit den verwendeten Parametern durch Abgleiche mit Markt- einschließlich Inflationsdaten und diesbezüglichen Erwartungen auseinandergesetzt.

Zuletzt haben wir geprüft, ob die Angaben der gesetzlichen Vertreter im Konzernanhang vollständig und richtig sind.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

scrollen

den Bericht des Aufsichtsrats,
den Nachhaltigkeitsbericht, der die gesonderte nichtfinanzielle Konzernberichterstattung enthält,
die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung, einschließlich der Berichterstattung zur Corporate Governance,
den im Kapitel "Chancen- und Risikobericht" des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Abschnitt "Lageberichtsfremde Aussage (ungeprüft)",
die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach §§ 297 Abs. 2 Satz 4 und 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht und
alle übrigen Teile des Geschäftsberichts,
aber nicht den Konzernabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

scrollen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren, oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs, oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

scrollen

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach §317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei, die den SHA-256 f941b91e6087b5e666c698ae4b4f1dee 5717cd842741042 5736dc628ff5d3bd1 aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach §317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

scrollen

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.
beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 4. Juli 2023 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. September 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2023 als Konzernabschlussprüfer der Manz AG, Reutlingen, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung es Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere sind der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Jan Bühler.

Stuttgart, den 17. Mai 2024

Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jan Bühler, Wirtschaftsprüfer

Katharina Niemann, Wirtschaftsprüferin

Impressum

Herausgeber

Manz AG

Steigäckerstraße 5

72768 Reutlingen

Tel.: +49 (0) 7121 9000-0

[email protected]

www.manz.com

Gestaltung & Realisation

bilekjaeger GmbH & Co. KG

Rotebühlstraße 87 E

70178 Stuttgart

Tel.: +49 (0) 711 78486-0

[email protected]

www.bilekjaeger.de

Dieser Geschäftsbericht liegt auch in einer englischen Übersetzung vor, bei Abweichungen hat die deutsche Fassung Vorrang gegenüber der englischen Übersetzung.

Manz AG

Steigäckerstraße 5

72768 Reutlingen

Tel.: +49 (0) 7121 9000-0

[email protected]

www.manz.com