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Manz AG — Annual Report 2020
Jun 29, 2021
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Annual Report
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Publication

Manz AG
Reutlingen
Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionäre,
das Berichtsjahr 2020 war für das Unternehmen eine große Herausforderung, der sich die Mitarbeiter mit außerordentlicher Leistung stellten. Das Unternehmen zeigte so trotz der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sehr gute Ergebnisse. Hierbei hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend beraten sowie seine Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Dabei haben wir die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig wahrgenommen und uns von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Arbeit des Vorstands überzeugt. Der Aufsichtsrat hat die Organisation des Unternehmens mit dem Vorstand erörtert. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich zudem kontinuierlich über die strategische Ausrichtung des Unternehmens abgestimmt. In sämtliche Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft und den Konzern war der Aufsichtsrat eingebunden.
Während des gesamten Geschäftsjahres 2020 standen der Vorstand und der Aufsichtsrat in einem vertrauensvollen und intensiven Austausch. Dabei ist der Vorstand seinen aus dem Gesetz und der Geschäftsordnung ergebenden Informationspflichten nachgekommen und unterrichtete uns regelmäßig, ausführlich und zeitnah in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen relevanten Maßnahmen und Ereignisse. Hierbei ging der Vorstand auch auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. Der Aufsichtsrat wurde somit stets über die Geschäftslage und -entwicklung, die beabsichtigte Geschäftspolitik, die kurz-, mittel und langfristige Unternehmensplanung einschließlich der Investitions-, Finanz- und Personalplanung sowie die Rentabilität der Gesellschaft, organisatorische Maßnahmen und die Konzernlage insgesamt informiert. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsfluss über die Risikolage und das Risikomanagement statt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf der Grundlage der Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität geprüft. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert.
Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat
Das Geschäftsjahr 2020 war für die Manz AG von der strategischen Fortentwicklung des Unternehmens in seinen einzelnen Geschäftsbereichen zur Erreichung des Ziels eines nachhaltig profitablen Geschäftsmodells geprägt. Die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage, die Kapazitätsauslastung und die Maßnahmen zur Verbesserung der Profitabilität sowie das Risikomanagement standen neben diesen und weiteren strategischen und operativen Themen regelmäßig im Mittelpunkt der Berichterstattung des Vorstands sowie der Kontrolle und beratenden Begleitung durch den Aufsichtsrat. Die CIGS-Großaufträge im Geschäftsbereich Solar und die Entwicklung der weiteren Geschäftsbereiche stellten hierbei Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat dar. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr zu einzelnen Geschäftsvorgängen seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.
Insgesamt fanden im Berichtsjahr vier Sitzungen statt, die pandemiebedingt teilweise als Videokonferenzen durchgeführt wurden, an denen stets sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats teilnahmen. An den Aufsichtsratssitzungen haben auch die Mitglieder des Vorstands teilgenommen, soweit nicht deren persönliche Angelegenheiten zu behandeln waren. Darüber hinaus wurden sechs schriftliche Beschlussfassungen des Aufsichtsrats herbeigeführt.
Inhaltlich standen bei den Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats insbesondere folgende Themen im Zentrum der Beratungen:
In der Sitzung vom 23. März 2020 berichtete der Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung einschließlich des Auftragsbestands, die Planungen in den einzelnen Geschäftsbereichen sowie über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Unternehmen und die eingeleiteten Gegenmaßnahmen im laufenden Geschäftsjahr 2020. Schwerpunkte dieser Sitzung waren der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019, der Lagebericht, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 und der Konzernlagebericht sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers. Nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer billigte der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019. Der Aufsichtsrat behandelte und verabschiedete des Weiteren den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung, die Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2019. Die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung 2020 wurden im Rahmen der Sitzung diskutiert und am 7. Mai 2020 vom Aufsichtsrat verabschiedet. Außerdem erläuterte der Vorstand anhand des jährlichen Risikoberichts die wesentlichen Risiken bei der Manz-Gruppe.
In der Sitzung vom 7. Mai 2020 stand im Vordergrund, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage unter Pandemiebedingungen, die Berichterstattung des Vorstands zum Abschluss des ersten Quartals 2020 sowie die Erörterung der aktuellen Geschäfts- und Finanzlage. In diesem Zusammenhang sprachen wir auch über die finanzielle Situation des Unternehmens, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung der Geschäftsbereiche und deren Ergebnisbeiträge. Weitere Themen waren die Liquiditätslage, der Auftragseingang und die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung. Außerdem stimmt der Aufsichtsrat dem Beschluss des Vorstandes zu, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten und würdigte den zeitweisen Gehaltsverzicht des Vorstands in Höhe von 10 % als solidarischen Beitrag in Pandemiezeiten. Der Gehaltsverzicht wird durch Beschluss des Aufsichtsrats als Nachtrag zu den Dienstverträgen des Vorstands festgesetzt.
In der Sitzung vom 21.Juli 2020 berichtete der Vorstand über den Zwischenabschluss des ersten Halbjahres 2020, die Finanz- und Ertragslage sowie über die aktuelle Geschäftsentwicklung und den Auftragseingang und insbesondere über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Hierbei befasste sich das Gremium insbesondere mit den Bereichen Energy Storage und Electronics und deren Chancenentwicklung und Vertriebsaktivitäten. Der Vorstand berichtete außerdem über die Entwicklungen der CIGS-Großaufträge im Geschäftsbereich Solar sowie den aktuellen Stand in wesentlichen Projekten.
In der letzten Sitzung des Berichtsjahres am 24. November 2020 berichtete der Vorstand über die Geschäftsentwicklung in den ersten drei Quartalen, die Finanz- und Ertragslage sowie die Geschäftsaussichten für das Gesamtjahr. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit war die ausführliche Befassung mit der Planung und die Profitabilität in den einzelnen Geschäftsbereichen unter Berücksichtigung des Auftragseingangs. Auf Basis des Vorstandsberichts erörterte der Aufsichtsrat die Finanz- und Liquiditätsplanung der Manz-Gruppe und das hierauf bezogene Risikomanagement.
Auf der Grundlage der Prüfung der Einhaltung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex durch die Manz AG verabschiedete der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand am 24. November 2020 die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG.
Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss des Aufsichtsrats
Der aus zwei Mitgliedern bestehende Wirtschaftsausschuss der Manz AG soll bestimmte Überwachungsaufgaben übernehmen sowie die Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats, insbesondere in den Bereichen Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Finanzen einschließlich Planung, Vorstandsangelegenheiten, Corporate Governance und Compliance, vorbereiten. Ihm gehören Prof. Dr. Heiko Aurenz und Dieter Manz als Mitglieder an.
Im Berichtsjahr tagte der Wirtschaftsausschuss sieben Mal. Regelmäßige Arbeitsschwerpunkte waren die aktuelle Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage einschließlich des Auftragsbestands, der Status wesentlicher Projekte sowie strategische Maßnahmen zur strukturellen Fortentwicklung der Manz-Gruppe. Ferner behandelte er den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019, die Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2019, die Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung 2020 sowie den jährlichen Risikobericht. Der Wirtschaftsausschuss beriet zusammen mit dem Vorstand zudem über Maßnahmen zur Reduzierung von Kosten, möglichen Kooperationspartnern in allen Segmenten, die Planung für das Geschäftsjahr 2020 sowie die Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen.
Interessenkonflikte
Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über deren Behandlung die Hauptversammlung zu informieren ist, sind nicht aufgetreten.
Deutscher Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2020 eingehend mit der Weiterentwicklung der Corporate Governance befasst und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex behandelt. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, wonach die Gesellschaft den Empfehlungen des Kodex mit lediglich einer Ausnahme entspricht und entsprechen wird. Die Entsprechenserklärung vom November 2020 ist auf der Internetseite der Manz AG dauerhaft öffentlich zugänglich.
Jahres- und Konzernrechnungslegung für das Geschäftsjahr 2020
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 wurden vom Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die genannten Unterlagen sind uns vom Abschlussprüfer zur Verfügung gestellt worden. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht sowie den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht unter Einbeziehung der den Mitgliedern des Aufsichtsrats vor der Sitzung übersandten Prüfungsberichte des Abschlussprüfers geprüft. Im Rahmen einer Vorprüfung wurden die genannten Abschlüsse und Berichte in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 25. Januar 2021 ausführlich behandelt. In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 23. März 2021 hat der Vorstand die Abschlüsse der Manz AG und des Konzerns in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend erläutert. Der Abschlussprüfer berichtete in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Er berichtete ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess. Ferner berichtete der Wirtschaftsausschuss dem Aufsichtsrat über seine eigene Prüfung der Rechnungslegung und der Konzernrechnungslegung der Manz AG, seine Diskussionen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer sowie seine Überwachung des Rechnungslegungsprozesses.
Nach Prüfung und Diskussion des Jahresabschlusses und des Lageberichts, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts nebst der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt.
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats, sind keine Einwendungen zu erheben. Mit Beschluss vom 23. März 2021 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2020 ist damit festgestellt.
Veränderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Vorstandes blieb im Geschäftsjahr 2020 unverändert.
Dank und Anerkennung
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die stets offene und konstruktive Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Auch danken wir unseren Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz im vergangenen Geschäftsjahr 2020. Nicht zuletzt wollen wir uns auch bei Ihnen, werte Aktionäre, für das entgegengebrachte Vertrauen und die Bereitschaft bedanken, mit uns gemeinsam die Zukunft der Manz AG zu gestalten.
Reutlingen, den 24. März 2021
Prof. Dr. Heiko Aurenz
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Grundlagen des Konzerns
Geschäftsmodell und Strategie
Die 1987 gegründete Manz AG ist ein weltweit agierendes Hightech-Maschinenbauunternehmen. Ihre Geschäftstätigkeit umfasst fünf Segmente: Electronics, Energy Storage, Solar, Contract Manufacturing und Service. Mit langjähriger Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, Bildverarbeitung und Messtechnik sowie der Nasschemie bietet das Unternehmen Herstellern und deren Zulieferern in unterschiedlichen Branchen ein breites Portfolio von Produkten und Lösungen. Dieses umfasst neben kundenindividuellen Produktionslösungen auch Einzelmaschinen und Module, die zu kompletten, individuellen Systemlösungen verkettet werden können. Rund um die technologischen Kernkompetenzen der Manz AG bietet das Unternehmen zudem umfassende Dienstleistungen an: Von der Simulation und Fabrikplanung über die Prozess- und Prototypenentwicklung bis hin zu Kundenschulungen und After-Sales Service. Die Manz AG ist Entwicklungspartner von Industrieunternehmen und unterstützt als solcher die Marktreife neuer Technologien.

Kern der Unternehmensstrategie ist es, das Technologieportfolio branchen- und regionenübergreifend einzusetzen. Dieser segmentübergreifende Technologie- und Know-how- Austausch soll neben einer hohen Flexibilität in der Realisierung individueller Kundenlösungen die Möglichkeit bieten, interne Synergien zu erzeugen und diese wirtschaftlich zu nutzen.
Die Manz AG pflegt Geschäftsbeziehungen zu Herstellern und deren Zulieferern, insbesondere der Branchen Automobil und Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik, Energie sowie Medizintechnik. Als Hightech-Maschinenbauer agiert Manz international und verfügt über Entwicklungs- und Produktionsstandorte in Deutschland, der Slowakei, Ungarn, Italien, China und Taiwan sowie weitere Vertriebs- und Serviceniederlassungen in Indien und den USA. Auch in der globalwirtschaftlich wichtigen Region Asien verfügt die Manz AG über langjährige Kundenbeziehungen: Mit knapp 450 Mitarbeitern an den Standorten in Taiwan und China sind rund 30 % der Manz-Mitarbeiter in dieser Region tätig und bilden eine starke Präsenz in diesem Wachstumsmarkt.
Ziel der Manz AG ist eine nachhaltige Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei ertragsorientiertem Wachstum. Durch einen starken Fokus auf komplett verkettete, individuelle Systemlösungen und Anlagen sowie durch den Ausbau der weltweiten Kundenbasis will die Manz AG ihre Wettbewerbsfähigkeit und Profitabilität steigern. Die regionenübergreifende Nutzung des Technologie-Know-hows und dessen Standardisierung über die Segmentgrenzen hinweg reduziert Entwicklungsaufwand und -dauer einerseits und bietet andererseits die Möglichkeit, zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten zu erschließen. Wachstumschancen ergeben sich auch aus individuellen Entwicklungsprojekten für kundenspezifische Pilotlinien mit entsprechendem Skalierungspotenzial. Darüber hinaus sollen kontinuierliche, gezielte Organisations-, Prozess- und Ablaufverbesserungen in allen Bereichen des Konzerns zur weiteren Steigerung der Wettbewerbs- und Renditefähigkeit des Unternehmens beitragen.
Konzernstruktur und Beteiligungen

Standorte und Mitarbeiter

Standorte und Mitarbeiter

Steuerungssystem und Leistungsindikatoren
Auf Konzernebene ist die Manz AG zum Zwecke der Unternehmenssteuerung nach Produkt- und Dienstleistungssegmenten organisiert und verfügt über die fünf Segmente Electronics, Energy Storage, Solar, Contract Manufacturing und Service. Um über die Verteilung der Ressourcen zu entscheiden und die Ertragskraft der Bereiche zu steuern, werden diese vom Management getrennt überwacht. Über den Geschäftsverlauf im Einzelnen wird der gesamte Vorstand mittels regelmäßiger Berichte und Management-Meetings informiert. Dadurch ist ein vorausschauendes Steuern durch den jeweiligen Vorstand zeitnah möglich.
Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements
Die Steuerungsgrößen für die Unternehmensentwicklung der Manz AG sind die Kennzahlen Umsatz, Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie die Eigenkapitalquote.
Langfristig (5 Jahre) hat der Vorstand die folgenden rollierenden Zielwerte definiert:
| ― | Umsatz: Eine jährliche durchschnittliche Umsatzsteigerung zwischen 10 % und 20 % wird avisiert. |
| ― | EBIT-Marge: Es wird für die EBIT-Marge ein Zielwert von 10 % definiert. |
| ― | EBITDA-Marge: Für die EBITDA-Marge wird ein Zielwert von größer 15 % definiert. |
| ― | Eigenkapitalquote: Der Zielkorridor für den Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme liegt zwischen 40 % und 60 %. |
| ― | Gearing: Die Manz AG hat ein Gearing als Verhältnis von Nettofinanzverbindlichkeiten (kurzfristige und langfristige Bankverbindlichkeiten abzüglich flüssiger Mittel) zum Eigenkapital vor Minderheitsanteilen unter 50 % als Zielgröße definiert. |
Steuerungsgrößen
| in % | 2020 | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Umsatz (in Mio. EUR) | 236,8 | 264,4 | 296,9 |
| EBITDA-Marge | 8,0 | 3,6 | 3,2 |
| EBIT-Marge | 3,0 | -2,9 | -1,1 |
| Eigenkapitalquote | 36,7 | 38,8 | 43,4 |
| Gearing | 5,5 | 10,5 | -5,1 |
Das Finanzmanagement der Manz AG ist zentral organisiert. Zur Minimierung von Risiken und zur Nutzung konzernübergreifender Optimierungspotenziale bündelt die Gesellschaft Entscheidungen über Finanzierungen, Geldanlagen sowie Wechselkurssicherungen von Tochtergesellschaften innerhalb des Konzerns. Dabei werden wertorientierte Finanzierungsgrundsätze verfolgt, um sowohl die Liquidität zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen als auch die finanzwirtschaftlichen Risiken zu begrenzen und die Kapitalkosten zu optimieren. Darüber hinaus wird ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil angestrebt. Weitere Informationen über das Management der einzelnen finanziellen Risiken finden sich im Konzernanhang unter "Berichterstattung zu Finanzinstrumenten".
Forschung und Entwicklung
Für Manz als Hightech-Maschinenbauer spielte der Bereich Forschung und Entwicklung auch im Geschäftsjahr 2020 eine wichtige Rolle. Mit ihren über 500 Ingenieuren, Technikern und Naturwissenschaftlern an den verschiedenen Entwicklungsstandorten konzentriert sich die Manz AG auf die Entwicklung von Fertigungs-, Montage- und Handhabungstechnologien, integriert in modularisierte Einzelmaschinen, Anlagen und verkettete Systemlösungen. Durch das interdisziplinäre "R&D Council" der Manz AG soll eine interne segmentübergreifende Verzahnung der Kompetenzen ermöglicht werden.
Die Manz AG unterhält zahlreiche Kooperationen zu Forschungsinstituten, Universitäten und Hochschulen. Das Unternehmen ist beispielsweise im Segment Energy Storage im Kompetenznetzwerk Lithium-Ionen-Batterien (KLiB) sowie als Ausschussmitglied der "European Technology and Innovation Platform" (ETIP) aktiv. Das Ziel ist jeweils, innerhalb der Europäischen Kommission die Voraussetzungen für den Aufbau einer europäischen Batterieproduktion zu schaffen.
Zusätzlich hat die Manz AG eine Beratungsfunktion im europäischen Projekt LIPLANET unter dem Dach des "Horizon 2020 Projektes" der Europäischen Kommission. Dieses Projekt hat das Ziel, die europäischen Forschungs- und Pilotlinien zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batteriezellen zu koordinieren und für eine bessere Effizienz der europäischen Batterieforschung zu sorgen.
Weiterhin ist die Manz AG, neben der Saft S.A., der Solvay S.A. und der Siemens AG, zudem Mitglied der "EU Battery Alliance", einer ergänzenden Initiative zum EU-Programm "Horizon 2020".
Seit Anfang 2018 bis Ende März 2020 hatte die Manz AG im Rahmen des Projektes Fab4Lib die Erforschung und Entwicklung von Prozessen für eine Großserienfertigung von Lithium-Ionen-Batteriezellen durchgeführt. Weitere Projektpartner waren unter anderem die BMZ Batterien-Montage-Zentrum GmbH, SGL CARBON GmbH, Umicore AG & Co. KG, Siemens AG, ThyssenKrupp System Engineering GmbH und die RWTH Aachen. Ziel des Projektes war, eine konkurrenzfähige Produktionslinie mit einer jährlichen Kapazität von 6 GWh zu definieren bzw. die Grundlagen dafür zu entwickeln. Diese modulare Linie soll nun dort gebaut werden, wo die entsprechende Kapazität benötigt wird. Fab4Lib vereint die notwendigen Kompetenzen, um eine deutsche Batteriezellproduktion für die Großserie vollständig zu planen und in der Folge eine Zellfertigung zu realisieren.
Ein weiteres nationales Forschungsprojekt in Zusammenhang mit der Batterieherstellung, an dem sich Manz mit Forschungsaufgaben beteiligt, ist das Projekt STACK. Hier entwickelt Manz u. a. die Laminier- und Stapeltechnologie weiter, welche insbesondere für die Herstellung von Festkörperbatterien als eine zentrale Technologie beurteilt wird. Partner sind das ZSW und die Fa. Freudenberg.
In einem weiteren durch das BMWi geförderten Projekt beschäftigt sich Manz mit der Entwicklung innovativer Gehäusetechnologien für die Produktion von prismatischen Batteriezellen zusammen mit der TU München, Elring-Klinger und der RWTH Aachen.
Insgesamt weist die Manz AG für den Berichtszeitraum eine Quote für Forschungs- und aktivierte Entwicklungsleistungen von 7,5 % aus (Vorjahr: 7,3 %). Die Erhöhung der Quote ist den etwa gleichgebliebenen Entwicklungsaufwendungen bei einer gleichzeitig gesunkenen Gesamtleistung geschuldet. Die Aktivierungsquote, d. h. der Anteil der aktivierten Entwicklungskosten an den gesamten F&E-Aufwendungen liegt bei 32,0 % (Vorjahr: 25,7 %). Die Investitionen in F&E belaufen sich auf 18,1 Mio. EUR und sind ähnlich dem Vorjahresniveau von 18,9 Mio. EUR.
Im Berichtszeitraum 2020 wurden planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen in Höhe von 4,7 Mio. EUR (Vorjahr: 4,7 Mio. EUR) vorgenommen. Auch perspektivisch wird die Gesellschaft deutliche Akzente im F&E-Bereich setzen. Um die technologische Positionierung in den relevanten Zielmärkten und die Innovationskraft nachhaltig und langfristig zu festigen, strebt die Manz AG eine jährliche F&E-Quote von durchschnittlich 5 % an.
Nachhaltigkeitsberichterstattung
und nichtfinanzielle Konzernerklärung
Auf Grundlage der europäischen Corporate Social Responsibility-Richtlinie und gemäß den Vorschriften der §§ 315b und 315c in Verbindung mit 289c HGB ist die Manz AG zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts bzw. zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet. Die nichtfinanzielle Konzernerklärung wird im Rahmen des gesonderten Nachhaltigkeitsberichts außerhalb des Konzernlageberichts veröffentlicht. Hierbei hat der Vorstand der Manz AG sich dafür entschieden, als Rahmenwerk den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zu nutzen. Der Nachhaltigkeitsbericht inklusive der nichtfinanziellen Konzernerklärung ist auf unserer Internetseite www.manz.com im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Veröffentlichungen“ sowie im Bereich „Unternehmen“ unter der Rubrik „Nachhaltigkeit“ einzusehen.
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliches Umfeld und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Konjunkturelles Marktumfeld
Das globale Wirtschaftsgeschehen 2020 war von der COVID-19-Pandemie geprägt. Nach dem weltweiten Einbruch der ökonomischen Aktivitäten im März und April kam es laut Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) mit der zwischenzeitlichen Entspannung der Pandemielage und den damit einhergehenden Lockerungen zunächst zu kräftigen Aufholeffekten. Im Zuge der zweiten Infektionswelle ergriffen weltweit Länder, darunter auch Deutschland, im November und Dezember zahlreiche Maßnahmen, wodurch die wirtschaftliche Entwicklung im vierten Quartal 2020 wieder merklich beeinträchtigt wurde. Allerdings zeigte sich der Welthandel diesmal robuster als in der ersten Jahreshälfte. Den Rückgang der Weltwirtschaft schätzte das IfW im Dezember 2020 für das Gesamtjahr auf -3,8 % (2019: Anstieg um +3,0 %). In den USA verringerte sich die Wirtschaftskraft nach Angaben des IfW um -3,6 % gegenüber 2019 (Anstieg um +2,3 %). Die chinesische Volkswirtschaft konnte 2020 laut IfW um 1,8 % zulegen, während 2019 das Wirtschaftswachstum noch 6,2 % betrug. Die europäische Wirtschaft verzeichnete hingegen einen starken Rückgang der Wirtschaftsleistung von -6,7 % (Vorjahr: Anstieg um +1,2 %). Auch die deutsche Wirtschaft litt unter den Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie. Laut IfW ging die Wirtschaftskraft um -5,6 % zurück gegenüber einem Zuwachs von 0,5 % im Vorjahr.
Maschinenbaubranche
Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) ging im November 2020 von einem weltweiten Rückgang des Branchenumsatzes für 2020 zwischen -7 % bis -9 % aus. 2019 hatte es noch ein Nullwachstum gegeben. Hauptgrund für den Rückgang war die COVID-19-Pandemie, die insbesondere während des ersten Lockdowns im April und Mai für einen starken Einbruch der Maschinenproduktion sorgte. Die Branche in China hingegen verzeichnete 2020 ein Wachstum von 5 % (2019: 4 %), da das Land durch die getroffenen Maßnahmen die COVID-19-Pandemie im Jahresverlauf weitgehend unter Kontrolle brachte. Deutschland wurde von den Verwerfungen der COVID-19-Pandemie stärker getroffen: Hier schnitt der Maschinenbau laut Dezember-Prognose des VDMA mit 15 % Umsatzrückgang deutlich schlechter ab als noch im Vorjahr (-2,6 %). Von Januar bis November 2020 gingen im deutschen Maschinenbau zudem gegenüber dem Vorjahr 7 % weniger Aufträge ein, wobei sich laut einer VDMA-Mitteilung aus dem November die Auftragslage gegen Ende des Jahres wieder leicht verbesserte.
Branchen der Kernsegmente
Im Bereich Photovoltaik-Produktionsmittel des VDMA zeigte sich der Auftragseingang in Deutschland während der ersten COVID-19-Welle im zweiten Quartal 2020 schwächer als noch zu Jahresbeginn. Jedoch erholte sich die Auftragslage im dritten Quartal 2020 wieder deutlich auf das Niveau des ersten Quartals. Auch die Umsatzentwicklung im dritten Quartal deutet auf eine nachhaltige Markterholung im zweiten Halbjahr 2020 hin. Unterstützt durch Aufholeffekte aus dem zweiten Quartal lag der Umsatz im Zeitraum Juli bis September mehr als 40 % über dem Vorquartal. Für das Schlussquartal 2020 erwartete der VDMA eine weitere Stabilisierung der Gesamtumsätze.
Im Segment Electronics adressiert die Manz AG mit ihren Maschinen mehrere Industrien, die sich 2020 unterschiedlich entwickelten. Hierzu zählen unter anderem Anlagen für die Elektronik- und Displayindustrie, aber auch Montagelinien für weitere Industrien, unter anderem beispielsweise zur Herstellung von Zellkontaktiersystemen (ZKS) für Elektrofahrzeuge.
Die deutschen Hersteller für Anlagen zur Elektronikproduktion erwarteten in der VDMA-Geschäftsklimaumfrage zum Ende des dritten Quartals 2020 für das Gesamtjahr einen Umsatzrückgang von 13,1 %. Der Großteil des in den ersten neun Monaten 2020 erwirtschafteten Umsatzes der Elektronikbranche stammte mit 40,7 % aus Deutschland (9M 2019: 29 %). Der Umsatzanteil Europas betrug 28,8 % (9M 2019: 22 %). Die Bedeutung Asiens nahm mit einem Umsatzanteil von 16,0 % hingegen stark ab (9M 2019: 33 %).
Hinsichtlich des Marktes für LCD- und AMOLED-Displays erwartet Display Supply Chain Consultants (DSCC) für das Jahr 2020 eine Stagnation des weltweiten Umsatzes bei voraussichtlich 103 Mrd. US-Dollar. Dabei wird die OLED-Technologie ihren Anteil gegenüber der mengenmäßig verbreiteteren LCD-Technologie aufgrund der höheren Stabilität ihres Preisniveaus ausbauen können. Laut Prismark wuchs der Umsatz mit Leiterplatten 2020 gegenüber dem Vorjahr global um 6,4 %.
Der Markt für Montage, Montageanlagen und Industrieroboter in Deutschland zeigte sich 2020 insgesamt in einem schwierigen Umfeld. Im ersten Quartal 2020 sank der Umsatz gegenüber dem vierten Quartal 2019 bereits um 31,9 % auf 1,8 Mrd. EUR. Diese Entwicklung setzte sich auch im zweiten und dritten Quartal fort, mit einem Umsatz von 1,6 Mrd. EUR bzw. 1,7 Mrd. EUR. Insgesamt lag der Umsatz in dieser Branche in den ersten drei Quartalen 2020 bei 5,1 Mrd. EUR. Dahingegen konnte das von Manz bediente Marktsegment für Montagelinien zur Herstellung von Zellkontaktiersystemen von der Dynamik auf dem Markt für Elektrofahrzeuge profitieren. Das Samsung EV Research Center schätzt für 2020 den Absatz von Elektrofahrzeugen (EV) weltweit auf 2,79 Mio. Fahrzeuge. Damit machen EVs 3,8 % der weltweiten Autoverkäufe aus (2019: 2,6 %). Besonderen Schwung zeigten die EV-Verkäufe im dritten Quartal in Europa mit einem Anstieg von 171 % auf 380.000 Einheiten. Damit machten EVs 10 % des europäischen Verkaufsvolumens aus. Grund hierfür sind nicht nur staatliche Subventionen, sondern auch zusätzliche Angebote der Autohersteller im unteren Preissegment. Für das vierte Quartal 2020 erwartet das Samsung EV Research Center einen Nachfragerückgang gegenüber dem Vorquartal, da einige EU-Länder aufgrund einer zweiten COVID-19-Welle wieder Lockdown-Maßnahmen verhängt hatten.
Positiv gestaltete sich auch das Marktumfeld im Segment Energy Storage. Dabei profitierten die Maschinenbauer insbesondere auch von der oben beschriebenen sehr positiven Entwicklung auf dem Markt für Elektrofahrzeuge. Für den Bereich Batterieproduktionsmittel lag die Erwartung an das Umsatzwachstum 2020 laut VDMA bei 6,1 % (Stand September 2020). Die größten Absatzmärkte waren 2020 demnach Asien mit einem Umsatzanteil von 36 % sowie Deutschland und Europa mit etwa 50 %. Für die ausgelieferten EV-Batterien erwartet Samsung EV Research Center weltweit 2020 ein Volumen von 140 GWh, was einem Anstieg von 29 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Für Europa beträgt die Schätzung der Absatzzahlen 52 GWh, was einem Anstieg von 104 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
Ertragslage des Konzerns
Ausgehend von einem Konzernumsatz von 264,4 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2019 hatte der Vorstand der Manz AG für das Jahr 2020 einen geringen bis moderaten Umsatzanstieg gegenüber dem Jahr 2019, eine positive EBITDA-Marge im mittleren einstelligen Prozentbereich sowie eine EBIT-Marge im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich prognostiziert. Die Prognose berücksichtigte die zum damaligen Zeitpunkt abschätzbaren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens, stand jedoch unter der Annahme, dass die weitere Verbreitung des Virus keine zusätzliche negative Wirkung auf die Entwicklung der Geschäftsaktivitäten hat. Aufgrund von Umsatzverschiebungen im Segment Solar bedingt durch die COVID-19-Pandemie und kundenseitigen Verzögerungen und Umsatzverschiebungen im Segment Electronics durch die COVID-19-Pandemie sowie zeitlich verzögerten Auftragseingängen im Segment Energy Storage hat der Vorstand im November 2020 seine Umsatzprognose korrigiert und rechnete fortan für das Geschäftsjahr 2020 mit einem leichten Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr bei unverändert positivem Ergebnisbeitrag.
In Folge reduzierte sich der Umsatz um 10,5 % auf 236,8 Mio. EUR (Vorjahr: 264,4 Mio. EUR). Die ursprüngliche Umsatzprognose eines geringen bis moderaten Umsatzanstiegs im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 wurde somit nicht erreicht. Hingegen wurde die Ertragsprognose in einem von gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen geprägten Geschäftsjahr mit einer EBITDA-Marge von 8,0 % und einem um rund 15 Mio. EUR verbesserten EBIT in Höhe von 7,2 Mio. EUR erfüllt, was einer EBIT-Marge von 3,0 % entspricht.

Die Bestandsveränderungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse betrugen -0,9 Mio. EUR (Vorjahr: -9,7 Mio. EUR). Die aktivierten Eigenleistungen lagen bei 5,8 Mio. EUR (Vorjahr: 4,9 Mio. EUR) und sind in den Aktivitäten zur Entwicklung bestehender und neuer Technologien in den Segmenten Solar und Energy Storage begründet. Daraus resultiert eine Gesamtleistung von 241,7 Mio. EUR (Vorjahr: 259,5 Mio. EUR).
Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit 7,2 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert von 9,7 Mio. EUR und umfassen unter anderem 2,8 Mio. EUR aus Fördermitteln und 1,2 Mio. EUR Kursgewinne.
Der Materialaufwand im Geschäftsjahr 2020 belief sich auf 130,3 Mio. EUR (Vorjahr: 160,8 Mio. EUR), die Materialaufwandsquote verringerte sich bedingt durch eine veränderte Projektstruktur sowie durch Effekte aus den laufenden Optimierungsprojekten deutlich auf 53,9 % (Vorjahr: 62,0 %). Der Personalaufwand lag nahezu unverändert bei 71,9 Mio. EUR (Vorjahr: 71,6 Mio. EUR). Aufgrund des niedrigeren Umsatzniveaus erhöhte sich die Personalaufwandsquote von 27,6 % im Vorjahr auf nunmehr 29,8 %.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen hauptsächlich wegen der Abwertung eines Auftrags mit einem Kunden aus Asien, mit 36,6 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von 36,4 Mio. EUR.
Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung der Talus Manufacturing Ltd. im Segment Contract Manufacturing erhöhte sich der Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen auf 9,4 Mio. EUR (Vorjahr: 8,8 Mio. EUR).
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) lag bei 19,4 Mio. EUR und konnte im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt werden (Vorjahr: 9,2 Mio. EUR). Dies ist wesentlich auf eine verbesserte und effizientere Auftragsabwicklung zurückzuführen. Die EBITDA-Marge stieg auf 8,0 % nach 3,6 % im Vorjahr. Die Abschreibungen lagen unter anderem aufgrund eines geringeren Werteverzehrs der Vertragsanbahnungskosten mit 12,1 Mio. EUR unter dem Vorjahresniveau von 16,8 Mio. EUR. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von 7,2 Mio. EUR spiegelt die positive Ergebnisentwicklung wider und liegt 14,8 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von -7,6 Mio. EUR.
Die Finanzerträge beliefen sich 2020 auf 91 TEUR (Vorjahr: 94 TEUR), die Finanzaufwendungen auf 2,3 Mio. EUR und lagen damit etwa auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 2,4 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Steuern (EBT) lag damit bei 5,0 Mio. EUR (Vorjahr: -9,9 Mio. EUR). Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 1,5 Mio. EUR (Vorjahr: 1,3 Mio. EUR) beläuft sich das Konzernergebnis der Manz AG auf 3,4 Mio. EUR (Vorjahr: -11,2 Mio. EUR) und ist damit erstmals wieder positiv. Hieraus resultiert bei einem gewichteten Durchschnitt von 7.440.088 Aktien ein unverwässertes Ergebnis je Aktie von 0,44 EUR (Vorjahr unverwässert: -1,43 EUR).
Vermögenslage des Konzerns
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2020 erhöhte sich im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres von 341,5 Mio. EUR auf 357,9 Mio. EUR.
Auf der Aktivseite lagen die langfristigen Vermögenswerte mit 120,4 Mio. EUR zum 31. Dezember 2020 unter dem Niveau des Bilanzstichtags 2019 (144,8 Mio. EUR). Diese Entwicklung ergab sich im Wesentlichen durch die Umgliederung der nach at Equity bilanzierten Anteile an assoziierten Unternehmen im Zuge des geplanten Verkaufs der Anteile am Joint Venture Talus Manufacturing Ltd. (31. Dezember 2019: 21,4 Mio. EUR) in die kurzfristigen Vermögenswerte.
Zum 31. Dezember 2020 lagen die kurzfristigen Vermögenswerte mit 237,5 Mio. EUR über dem Wert des Bilanzstichtags 2019 von 196,7 Mio. EUR. Vorräte und Forderungen verringerten sich stichtagsbezogen auf 29,9 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 35,7 Mio. EUR) bzw. 27,2 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 42,8 Mio. EUR). Darüber hinaus wurden Vertragsvermögenswerte über 68,9 Mio. EUR ausgewiesen (31. Dezember 2019: 59,9 Mio. EUR). Verantwortlich für die Zunahme ist der positive Auftragseingang im Berichtszeitraum. Infolge der geplanten Veräußerung der Anteile an der Talus Manufacturing Ltd., welche im Januar 2021 vollzogen wurde, sind erstmals zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte in Höhe von 30,0 Mio. EUR ausgewiesen worden. Die liquiden Mittel beliefen sich zum Stichtag 2020 auf 69,7 Mio. EUR und stiegen aufgrund von erhaltenen Anzahlungen deutlich gegenüber dem Stichtag des Vorjahres an (31. Dezember 2019: 44,0 Mio. EUR). Zum 31. Dezember 2020 wurden nicht frei verfügbare Finanzmittel in Höhe von 7,1 Mio. EUR (Vorjahr: 6,8 Mio. EUR) unter den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Auf der Passivseite lag das Eigenkapital mit 131,4 Mio. EUR auf dem Niveau des Vorjahres (31. Dezember 2019: 132,4 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote betrug zum 31. Dezember 2020 bei einer erhöhten Bilanzsumme 36,7 % (31. Dezember 2019: 38,8 %).
Die langfristigen Schulden erhöhten sich von 29,3 Mio. EUR zum 31. Dezember 2019 auf 35,6 Mio. EUR zum 31. Dezember 2020. Grund für den Anstieg ist die Aufnahme von neuen Darlehen. Die kurzfristigen Schulden stiegen ebenfalls zum 31. Dezember 2020 auf 191,0 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 179,8 Mio. EUR). Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten betrugen 71,3 Mio. EUR zum Stichtag 2020 (31. Dezember 2019: 57,2 Mio. EUR). Der Anstieg ist jeweils in der Nutzung zusätzlicher Kreditlinien zur Working Capital-Finanzierung begründet. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich im Zuge der konsequenten Abarbeitung laufender Projekte zum Ende des Berichtszeitraums 2020 stichtagsbezogen auf 47,0 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 57,4 Mio. EUR). Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2020 Vertragsverbindlichkeiten von 43,9 Mio. EUR aus (31. Dezember 2019: 35,8 Mio. EUR).
Finanzlage des Konzerns
Ausgangspunkt des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit ist das Konzernergebnis von 3,4 Mio. EUR. Im Vorjahr hatte die Manz AG aus der Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der Vertragsverbindlichkeiten sowie anderer Passiva einen Mittelabfluss in Höhe von 19,6 Mio. EUR verzeichnet. Dieser Mittelabfluss belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf 3,7 Mio. EUR. Auch aus der Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Vertragsvermögenswerte sowie anderer Aktiva verzeichnete Manz einen Mittelzufluss in Höhe von 12,0 Mio. EUR, nachdem im Vorjahr noch 10,0 Mio. EUR abgeflossen waren. Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit verbesserte sich somit gegenüber dem Vorjahr deutlich um rund 45 Mio. EUR und beläuft sich für das Geschäftsjahr 2020 auf insgesamt 20,6 Mio. EUR.
Im Berichtszeitraum 2020 betrug der Cashflow aus Investitionstätigkeit -9,4 Mio. EUR (Vorjahr: 6,3 Mio. EUR). Der Mittelabfluss resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2020 betrug 14,7 Mio. EUR und resultiert vor allem aus der Veränderung der kurz- und langfristigen Finanzschulden aus der Darlehensaufnahme. Unter Berücksichtigung der Wechselkursveränderungen verfügte die Manz AG somit zum 31. Dezember 2020 über flüssige Mittel in Höhe von 69,7 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 44,0 Mio. EUR). Die nicht ausgenutzten Kreditlinien bei Banken belaufen sich zum Bilanzstichtag 2020 auf 16,9 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 18,0 Mio. EUR). Bei Bankguthaben von 69,7 Mio. EUR betrug die wesentlich verbesserte Nettoverschuldung 7,2 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 13,9 Mio. EUR).

Auftragseingang
(in Mio. EUR)
| 2020 | 2019 | Veränderung in % | |
|---|---|---|---|
| Solar | 0,7 | 8,1 | -91,0 |
| Electronics | 85,4 | 74,3 | +14,9 |
| Energy Storage | 129,5 | 84,8 | + 52,8 |
| Contract Manufacturing | 34,9 | 37,5 | -7,0 |
| Service | 21,2 | 19,1 | +11,0 |
| Konzern gesamt | 271,7 | 223,7 | +21,4 |
Electronics
Im Segment Electronics bietet die Manz AG ihren Kunden Produktions-, Montage- und Handhabungsanlagen zur Herstellung von Displays für LCD-, OLED- und AMOLED-Flachbildschirme, Touch-Sensoren, Leiterplatten und Chip Carrier sowie Smartphones, Tablet-Computer, Notebooks, Wearables und weiterer Unterhaltungselektronik. Des Weiteren bieten die automatisierten Montagelösungen "Tier 1- und Tier 2-Unternehmen" der Automobilindustrie Transformationslösungen vom klassischen Antriebsstrang zum zukünftigen E-Antriebsstrang. Dabei möchte das Unternehmen von einer zunehmenden Digitalisierung und Automatisierung der Produktion und Endmontage profitieren.
Insgesamt verzeichnete die Manz AG 2020 eine durchwachsene Segmententwicklung. Nachdem die starke Geschäftsentwicklung des Segments im Vorjahr von der Umsetzung eines Großauftrags im Displaybereich profitiert hatte, ging 2020 die Nachfrage nach Maschinen für elektronische Komponenten, auch bedingt durch die COVID-19-Pandemie, spürbar zurück. Positiv entwickelte sich jedoch das Geschäft mit Kunden aus dem Bereich der Montageautomatisierung, insbesondere im Bereich Zellkontaktiersysteme.
Der Umsatz im Geschäftsbereich Electronics lag in 2020 mit 90,7 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert von 115,7 Mio. EUR. Dies entspricht einem Anteil von 38,3 % am Konzernumsatz (Vorjahr: 43,7 %). Der Umsatzrückgang von rund 20 % fiel jedoch deutlicher aus als prognostiziert. Dies liegt im rückläufigen Geschäft in Asien für Produktionsanlagen zur Herstellung von Displays begründet. Mit -5,4 Mio. EUR verbesserte sich das Segment-EBIT gegenüber dem Vorjahr (-7,6 Mio. EUR), blieb jedoch deutlich hinter dem Ziel eines ausgeglichenen EBIT zurück.
Energy Storage
Im Segment Energy Storage bietet die Manz AG Produktions-, Montage- und Handhabungsequipment für Lithium-Ionen-Batteriezellen, -module und -packs sowie für Kondensatoren. Das Produktportfolio deckt Produktionslösungen für Lithium-Ionen-Batterien und (Super-) Kondensatoren in den Bereichen elektronische Endgeräte wie Tablet-PCs, Mobiltelefone und Notebooks, Akku-Elektrowerkzeuge und Gartengeräte, stationäre Energiespeicherung für Privathaushalte und Photovoltaik-Großanlagen sowie im Fokusmarkt E-Mobilität ab.
Im Geschäftsjahr 2020 hat sich das Segment Energy Storage sehr positiv entwickelt. So konnte die Manz AG zahlreiche Großaufträge im insgesamt hohen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich vermelden. Zu den Auftraggebern gehören unter anderem die AKASOL AG, ein deutscher Hersteller von Batteriesystemen für hybrid- und vollelektrische Nutzfahrzeuge, sowie ein international tätiger Batteriehersteller aus dem Bereich Unterhaltungselektronik.
Das Segment Energy Storage zeigte einen Umsatzzuwachs von 59 % auf 64,7 Mio. EUR (Vorjahr: 40,7 Mio. EUR). Dies entspricht einem Umsatzbeitrag zum Konzern von 27,3 % nach 15,4 % im Vorjahr. Trotz des starken Umsatzanstiegs konnte der prognostizierte Umsatzanstieg von zwischen +110 % und +130 % aufgrund COVID-19-bedingter Auftragsverschiebungen nicht erreicht werden. Das Segment-EBIT konnte mit 6,9 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (2019: -11,3 Mio. EUR) deutlich gesteigert und die prognostizierte EBIT-Marge im niedrigen einstelligen Prozentbereich somit übertroffen werden.
Solar
Im Fokus innerhalb des Segments Solar stand im Geschäftsjahr 2020 weiterhin die Umsetzung der CIGS-Großaufträge der China Energy Investment Corporation Limited. In der Turnkey-Anlage CIGSfab konnte Manz zu Beginn des Jahres bereits einen Großteil der Maschinen installieren, musste die weiteren Arbeiten allerdings wenig später aufgrund der COVID-19-Pandemie unterbrechen. Trotz der Schwierigkeiten blieb die Manz AG in engem Austausch mit dem Kunden und konnte im Laufe des dritten Quartals die Installation weiterer Maschinen in begrenztem Umfang wieder aufnehmen. Auch der Installationsstart der Forschungsanlage CIGSlab verzögerte sich weiter durch COVID-19 sowie kundenseitiger Verzögerungen. Aufgrund der Verzögerungen in beiden Projekten verschiebt sich der vollständige Abschluss der beiden CIGS-Aufträge voraussichtlich auf das Ende des Geschäftsjahres 2021.
In der Folge blieb der Umsatz im Segment Solar mit 23,2 Mio. EUR hinter den ursprünglichen Erwartungen eines Umsatzrückgangs von bis zu 35 % im Vergleich zu 2019 zurück. Der Umsatzanteil des Segments entspricht damit 9,8 % des Konzernumsatzes (Vorjahr: 47,5 Mio. EUR bzw. 18,0 %). Das Segment-EBIT betrug infolge der verzögerten Realisierung der Umsätze -7,8 Mio. EUR nach -2,0 Mio. EUR im Vorjahr.
Contract Manufacturing
Die operativen Tätigkeiten im Segment Contract Manufacturing wurden 2020 im Wesentlichen durch die Standorte in der Slowakei, Ungarn, China sowie durch das assoziierte Unternehmen Talus Manufacturing Ltd. am Standort Taiwan ausgeübt. Dort werden unter anderem Anlagen für die Halbleiterindustrie gebaut. Darüber hinaus ist die Manz AG an diesen Standorten für Kunden aus unterschiedlichsten Branchen Hightech-Partner für Anlagenfertigung, Teilefertigung und für Montagearbeiten.
Der Umsatz in diesem Segment belief sich 2020 auf 37,0 Mio. EUR; dies entspricht einem Anteil am Konzernumsatz von 15,6 % (Vorjahr: 41,5 Mio. EUR bzw. 15,7 %). Diese Entwicklung entspricht dem prognostizierten Umsatzrückgang zwischen 20 % und 25 %. Mit 12,3 Mio. EUR (Vorjahr: 11,5 Mio. EUR) konnte das EBIT-Ziel einer Marge im niedrigen zweistelligen Prozentbereich übertroffen werden. Darin enthalten ist das Ergebnis der Talus Manufacturing Ltd. mit 9,4 Mio. EUR (Vorjahr 8,8 Mio. EUR). Deren anteiliges Ergebnis wurde bis Anfang November 2020 erfasst. Die Manz AG wurde zu diesem Zeitpunkt von ihrem amerikanischen Geschäftspartner über die Ausübung einer vertraglichen Call-Option informiert, sodass dieser den von der Manz Taiwan Ltd. gehaltenen Anteil an der Talus Manufacturing Ltd. übernehmen wird. Auch dank der sehr guten Entwicklung der übrigen Kundenprojekte erzielte die Manz AG im vierten Quartal 2020 ein positives Segment-EBIT. So wurde 2020 etwa am slowakischen Standort der Manz AG mit einem deutschen Hersteller aus der Elektronikindustrie ein langfristiger Kooperationsvertrag abgeschlossen. Am Standort im chinesischen Suzhou wurde die Zusammenarbeit mit einem weiteren führenden Halbleiterspezialisten erfolgreich gestartet.
Service
Im Segment Service fasst die Manz AG alle Dienstleistungen rund um den After-Sales Service, wie etwa Instandhaltung und Wartung oder Umbau und Upgrade von Maschinen und Baugruppen, zusammen. Das Segment Service trug 2020 mit 21,2 Mio. EUR Umsatz 9,0 % zum Gesamtumsatz des Konzerns bei (Vorjahr: 19,1 Mio. EUR bzw. 7,2 %). Mit dem Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahr konnte die Manz AG ihre Prognose 2020 erreichen. Das Segment-EBIT lag 2020 bei 1,3 Mio. EUR und damit unter dem Vorjahresniveau von 1,6 Mio. EUR. Die Margenentwicklung blieb aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs auf dem Displaymarkt hinter den Erwartungen zurück.
Gesamtaussage zur Unternehmensentwicklung 2020
Die Umsatzentwicklung 2020 blieb, insbesondere bedingt durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und kundenseitiger Verzögerungen, hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück. Projekte in den Segmenten Solar und Electronics verzögerten sich im Laufe des Jahres teils erheblich, und auch die Auftragsvergabe für geplante Projekte im Segment Energy Storage verschob sich teilweise auf der Zeitachse nach hinten. Die bereits für 2020 geplanten Umsätze können daher zum Teil erst in 2021 realisiert werden. Trotz des Umsatzrückgangs zeigte die Manz AG 2020 unter anderem aufgrund einer deutlichen Verbesserung der internen Prozesse erstmals wieder eine profitable Geschäftsentwicklung mit einer positiven EBIT-Marge.
Durch die positive Ergebnisentwicklung in einem schwierigen und durch die COVID-19-Krise geprägten Marktumfeld sieht sich die Manz AG in ihrem langfristigen Optimierungsprozess und der vorausschauenden strategischen Entwicklung der letzten Jahre bestätigt. Bei einem Auftragsbestand zum 31. Dezember 2020 von 202,3 Mio. EUR (Vorjahr 168,5 Mio. EUR) und einem Auftragseingang von 271,7 Mio. EUR zum 31. Dezember 2020 (Vorjahr 223,7 Mio. EUR) unterstreichen insbesondere die Entwicklungen auf dem Markt für Elektromobilität die Potenziale für die Manz AG. Weitere Erläuterungen zur Zielerreichung sind dem entsprechenden Kapitel im Prognosebericht zu entnehmen.
Chancen- und Risikobericht
Risikomanagement und internes Kontrollsystem
Das Risikomanagement der Manz AG hat das Ziel, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen drohenden Schaden abzuwenden. Das Risikomanagementsystem erfasst sowohl Risiken als auch Chancen. Die Anwendung eines in die Unternehmensführung integrierten Risikomanagements zielt darauf ab, konzernweit mögliche Gefahren rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten und ihnen mit adäquaten Maßnahmen zu begegnen. Im Rahmen des unternehmerischen Handelns lassen sich Risiken nicht grundsätzlich vermeiden, werden aber soweit wie möglich minimiert bzw. transferiert.
Das Risikomanagement wird zentral vom Risikomanagementbeauftragten gesteuert, regelmäßig auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit hin überprüft und in seiner Gesamtheit vom Finanzvorstand verantwortet. Die Verantwortung für die Risikoüberwachung hingegen ist dezentral organisiert und obliegt je nach Risikokategorie und -tragweite sowohl den Bereichsleitern und Geschäftsführern als auch den Vorständen der Manz AG. Durch regelmäßige Abfragen in mündlicher und schriftlicher Form werden potenzielle Risiken in allen Segmenten erfasst und zugleich die Möglichkeit geschaffen, negative Entwicklungen durch frühzeitiges Gegensteuern zu verhindern. Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wird für eine umfassende Beurteilung der Risikolage ein Gesamtbericht in einem regelmäßigen Turnus vorgelegt.
Die Analyse und Bewertung der Risiken erfolgt anhand eines im Vergleich zum Vorjahr im wesentlichen unveränderten Risikomanagementsystems, bestehend aus einem definierten Kreis von Risikoverantwortlichen, festgelegten Risikokategorien und einer Risikoklassifizierung, welche das Gefahrenpotenzial und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs widerspiegeln. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit hoch sowie deren möglicher Schaden im Falle eines Eintritts hoch ist. Die Identifikation und Handhabung von Risiken ist in den Unternehmensgrundsätzen verankert und als Aufgabe aller Mitarbeiter der Manz AG definiert. Durch die Einbindung der gesamten Belegschaft werden Risiken schnell erkannt und an den jeweiligen Risikoverantwortlichen kommuniziert, der in Einklang mit den konzernweit definierten Handlungsgrundsätzen geeignete Maßnahmen ergreifen muss.
Die Risiken werden den nachfolgenden Kategorien zugeordnet:
| ― | Operative Risiken |
| ― | Strategische Risiken |
| ― | Marktrisiken |
| ― | Umweltrisiken |
Ergänzend zu diesem Risikomanagementsystem finden im Rahmen des Planungsprozesses, basierend auf einer fortlaufenden Technologie- und Marktbeobachtung, weitere Aktivitäten sowohl zur Risikoidentifikation und -minderung als auch zur Identifikation von Chancen statt.
Die Wirksamkeit und Angemessenheit unseres Risikofrüherkennungssystem wurden vom Abschlussprüfer beurteilt. Er stellte fest, dass der Vorstand die nach § 91 Absatz 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Errichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.
Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess
(§ 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 HGB)
Das Ziel des Risikomanagementsystems der Manz AG im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die der Regelkonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen könnten. Das Risikomanagement beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind bei Manz folgende Strukturen und Prozesse implementiert:
Der Finanzvorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften integriert. Die Einzelabschlüsse der Manz AG und der Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in einen Abschluss gemäß IFRS übergeleitet.
Die Konzernbilanzierungsrichtlinien und das Konzernrechnungswesen, die in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst werden, haben zum Ziel, die einheitliche Bilanzierung und Bewertung auf Grundlage der für das Mutterunternehmen geltenden Vorschriften zu gewährleisten. Darüber hinaus werden den Konzerngesellschaften zu erstellende Berichtspakete vorgegeben. Für den monatlichen Konsolidierungsprozess wird das SAP-Tool SEM-BCS eingesetzt. Zur Überprüfung der Datenkonsistenz werden hier automatische Plausibilitätskontrollen bereits bei der Datenerfassung vorgenommen.
Die Konsolidierungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Einhaltung der zeitlichen und prozessualen Vorgaben erfolgt durch Mitarbeiter der Konsolidierungsabteilung auf Konzernebene. Weitere Kontrollaktivitäten auf Konzernebene umfassen die Analyse und ggf. die Korrektur der durch die Tochtergesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern vorgelegten Berichte. Wesentliche Elemente der Risikokontrolle im Rechnungslegungsprozess sind außerdem die Funktionstrennung zwischen Eingabe, Prüfung und Freigabe sowie eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten in den betroffenen Bereichen. Die Verwendung von SAP als IT-Finanzsystem leistet einen weiteren wichtigen Beitrag für die konsequente Fehlervermeidung. Des Weiteren soll auf allen Prozessebenen das Vier-Augen-Prinzip angewandt werden. Bei speziellen fachlichen und komplexen Fragestellungen werden außerdem externe Sachverständige miteinbezogen. Weitere Kontrollaktivitäten umfassen die Analyse und Plausibilitätskontrollen von Geschäftsvorfällen sowie die kontinuierliche Überwachung der Projektkalkulationen.
Durch die dargestellten Strukturen, Prozesse und Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung der Manz AG einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, internationalen Rechnungslegungsstandards und konzerninternen Richtlinien erfolgt. Der Vorstand erachtet die eingerichteten Systeme, die jährlich hinsichtlich ihrer Optimierungs- und Weiterentwicklungsfähigkeit überprüft werden, als angemessen. Identifizierte Verbesserungspotenziale setzt der Vorstand in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Manz AG um.
Alle Risiken werden entsprechend der nachstehenden Matrix klassifiziert, welche sowohl Eintrittswahrscheinlichkeit als auch mögliche Auswirkungen quantifiziert.

Risikobericht
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Bewertung der Risiken, die sich im Geschäftsjahr 2021 (Prognosezeitraum) ergeben und zu Abweichungen in der Umsatz- und/oder Ergebnisentwicklung führen könnten.

Operative Risiken
Projektrisiken
Projektrisiken betreffen vor allem nicht standardisierte Großaufträge. Hier ergeben sich Risiken aus der möglichen Verfehlung der Plankosten und des Zeitplanes, der Nichterfüllung von Abnahmekriterien, aus Auftragsstornierungen und damit verbundenen Nichtabnahmen von Aufträgen und resultierenden Vertragsrisiken sowie aus dem möglichen Ausfall einzelner wichtiger Lieferanten. Durch den Ausbau des Anteils standardisierter Maschinenkomponenten am Produktportfolio, die gemäß Kundenwunsch modular zu Baugruppen oder ganzen Produktionsmaschinen individualisiert werden können, beabsichtigt die Manz AG, vorgenannte Projektrisiken insgesamt zu reduzieren. Um die Projekte grundsätzlich unter Kontrolle zu haben, werden Kosten, Zeit und Qualität im Rahmen eines GateProzesses zwischen Geschäftsbereich und Operations aufeinander abgestimmt. Notwendige, zu Beginn eines Auftrags nicht vorhersehbare Konstruktionsänderungen bei nicht standardisierten Maschinen, könnten zu höheren Kosten als erwartet und damit zu einer Margenerosion bei Projekten führen. Um zusätzlichen Aufwand und damit verbundene Mehrkosten für die Fertigstellung der Projekte zu vermeiden, sind die Projekt- und Produktspezifikationen bereits in den Vertragsangeboten durch die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit klar und präzise zu definieren. Spezifische Projektrisiken bestehen vor allem hinsichtlich der mit der Shanghai Electric Group und der China Energy Investment Corporation Limited geschlossenen Verträge über die Lieferung einer CIGS-Produktionslinie sowie einer CIGS-Forschungslinie mit einem Gesamtauftragsvolumen in Höhe von 263 Mio. EUR. Das für die Inbetriebnahme der Anlagen erforderliche Know-how ist in der Manz-Gruppe derzeit nicht in Gänze verfügbar und muss somit zum Beispiel durch Neueinstellungen oder Zukauf aufgebaut werden. Das Projektabwicklungsrisiko wird durch den Einsatz von in solchen Großprojekten erfahrenen, teilweise auch von temporär engagierten, externen Projektmanagement-Experten, als auch durch einen monatlich stattfindenden Lenkungsausschuss, dem auch alle Vorstände angehören, reduziert. Die CIGS-Großprojekte ruhen aktuell aufgrund kundenseitig bedingter Bauarbeiten an den entsprechenden Produktionshallen. Zum 31. Dezember 2020 bestehen aus diesen Aufträgen Vertragsvermögenswerte in Höhe von 21,5 Mio. EUR. Bislang sind die Kunden allen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere den Zahlungsverpflichtungen, nachgekommen. Manz geht von einer temporären Unterbrechung und einer Fortsetzung der Aufträge im Lauf des Jahres 2021 aus.
Personalrisiken
Für den Unternehmenserfolg eines Hightech-Maschinenbauers sind qualifizierte und motivierte Führungskräfte und Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung. Das Abwandern von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen könnte sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass neue geeignete Fach- und Führungskräfte oder zusätzliche Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Manz schafft mit Maßnahmen, wie verschiedenen Arbeitszeitmodellen oder der finanziellen Beteiligung der Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens, ein positives Arbeitsumfeld und kann so Mitarbeiter und Know-how langfristig im Unternehmen halten. Als börsennotiertes Unternehmen steht die Manz AG stärker im Blickfeld von potenziellen Arbeitnehmern als nicht börsennotierte Unternehmen. Dies erlaubt es der Manz AG, ihr Angebot an die Mitarbeiter, wie flache Hierarchien, spannende Tätigkeiten, flexible Arbeitszeiten sowie gut ausgestattete Arbeitsplätze besser zu präsentieren. Es bringt jedoch auch zusätzliche Aufmerksamkeit in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, was die Personalgewinnung temporär erschweren kann. Ein weiterer positiver Aspekt der Börsennotierung liegt zudem in der Möglichkeit, Mitarbeiter durch die Ausgabe von Aktien und eine entsprechende Erfolgsbeteiligung enger an das Unternehmen zu binden.
Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken
Die Muttergesellschaft Manz AG finanziert sich aktuell über Bankguthaben und eine geringe Barkreditlinie. Die Tochtergesellschaften in der Slowakei, Ungarn, Italien, China und Taiwan finanzieren sich vor allem über kurzfristige Kontokorrentkredite und in geringem Umfang über langfristige Darlehen. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 verfügte die Manz-Gruppe über flüssige Mittel in Höhe von 69,7 Mio. EUR sowie freie Bar- und Avalkreditlinien in Höhe von 16,9 Mio. EUR (Vorjahr: 18,0 Mio. EUR). Im Allgemeinen sind zur Verringerung der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken die Gesellschaften der Manz-Gruppe dort wo möglich angehalten, Aufträge "Cash positiv" abzuwickeln. Hierbei sollten über die Gesamtlaufzeit des jeweiligen Projektes die Einzahlungen die Auszahlungen übersteigen. Wie im Projektgeschäft üblich, hat eine Verzögerung von Auftragseingängen oder Einzahlungen signifikante Auswirkungen auf die Liquidität der jeweiligen Gesellschaft und gegebenenfalls auf den Konzern. Um die Risiken aus verzögerten Einzahlungen zeitnah zu erkennen, arbeitet die Manz-Gruppe mit einer rollierenden Liquiditätsvorschau, die zweiwöchentlich aktualisiert wird. Basierend auf der aktuellen Unternehmensplanung und einem Auftragsbestand zum Stichtag 31. Dezember 2020 von 202,3 Mio. EUR (Vorjahr: 168,5 Mio. EUR) welche zu künftigen Zahlungseingängen führen, geht der Vorstand davon aus, dass die Manz AG ihren künftigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.
Währungsrisiken
Die Währungsrisiken der Manz AG ergeben sich aus operativen Tätigkeiten. Diese betrafen im Geschäftsjahr 2020 hauptsächlich Transaktionen der asiatischen Gesellschaften aus dem Verkauf von Maschinen. Das transaktionsbezogene Wechselkursrisiko, resultierend aus der Auf- bzw. Abwertung des US-Dollar gegenüber dem Neuen Taiwan Dollar, des Euro gegenüber dem Neuen Taiwan Dollar sowie des Euro gegenüber dem Chinesischen Renminbi, wird grundsätzlich - wo nötig und möglich - durch Devisentermingeschäfte abgesichert. Darüber hinaus wird das Wechselkursrisiko in der Regel auch durch die Verteilung der Produktionsstandorte auf mehrere Länder reduziert (natural hedging).
Informationstechnische Risiken
Ein Großteil der Prozesse und Kommunikation in der Manz Gruppe läuft IT-gestützt ab. Deshalb hat die Sicherheit der Unternehmensdaten sowie das Vermeiden von Unterbrechungen von IT-unterstützten Geschäftsprozessen hohe Priorität. Hierfür werden IT-Systeme gegen mögliche unberechtigte Zugriffe Dritter sowie gegen Schadsoftware geschützt und Alternativlösungen im Falle von Stabilitätsproblemen erarbeitet.
Strategische Risiken
Risiken aus der strategischen Fokussierung auf dynamische Wachstumsmärkte
Als Hightech-Maschinenbauer fokussiert sich die Manz AG auf schnell wachsende Zukunftsmärkte mit kurzen Produktlebenszyklen. Mit ihren Produktionslösungen trägt Manz zur Entwicklung zahlreicher Technologien bei. So werden Bestandteile von Smartphones und Tablet-Computern, Batterien für Elektrofahrzeuge, Unterhaltungselektronik und stationäre Energiespeicher sowie Solarmodule auf Manz-Maschinen hergestellt. Diese Marktpositionierung in wettbewerbsintensiven und innovationsgetriebenen Märkten birgt das Risiko eines Wettbewerbsnachteils aufgrund von zu geringer Flexibilität der Strukturen, nicht ausreichendem Know-how oder zu langsamem Entwicklungstempo. Um dies zu vermeiden, sind die jeweiligen Geschäftsbereiche daher stets bestrebt, die Anforderungen der Kunden sowie die zukünftigen technologischen Trends in den Branchen frühzeitig zu erkennen. Aus diesen Erkenntnissen leitet das Unternehmen Innovationen ab, um dem Wettbewerb einen Schritt voraus zu sein. Die Innovationsansätze werden von den Geschäftsbereichen halbjährlich in einem gruppenweiten Strategiemeeting vorgestellt, diskutiert und die Umsetzung nach eingehender, positiver Prüfung verabschiedet.
Abhängigkeit von Großkunden und Branchen
Die Entwicklung von Fertigungsanlagen für Industriebetriebe birgt die Gefahr einer Konzentration im Auftragsvolumen auf einzelne Projekte, Branchen und Kunden. So erwirtschaftete die Manz AG im Geschäftsjahr 2020 rund 42 % ihrer Umsätze mit drei Kunden. Für den Fall, dass der Wegfall eines Großkunden nicht kompensiert werden kann, ist mit negativen Auswirkungen auf die Ergebnisse der Manz-Gruppe zu rechnen. Manz verfolgt aus diesem Grund das Ziel, die Auftragsstruktur innerhalb der drei strategischen Geschäftsbereiche ausbalanciert zu gestalten. Dabei sollen sich modular kombinierbare Maschinen und Maschinenkomponenten, wie auch "kleine Linien" sowie Großprojekte (> 10 Mio. EUR Auftragsvolumen) die Waage halten. Das Risiko einer rückläufigen Entwicklung bei Großkunden soll grundsätzlich durch die Verbreiterung des Kundenstamms und der Diversifizierung von Projektvolumina und des Geschäftsmodells verringert werden. Zudem nimmt Manz im Segment Contract Manufacturing Drittgeschäfte an, um trotz zyklischer Entwicklung der strategischen Geschäftsbereiche eine ausgewogene Kapazitätsauslastung zu realisieren.
Marktrisiken
Risiken im Zusammenhang mit den internationalen Geschäftsaktivitäten
Negative gesamt- und finanzwirtschaftliche Entwicklungen in den internationalen Absatzmärkten können mit negativen Effekten für die Geschäftsentwicklung verbunden sein. So könnte sich als Konsequenz die Refinanzierung für Manz als börsennotiertes Unternehmen über den Kapitalmarkt deutlich schwieriger gestalten. Bei potenziellen Kunden der Manz AG allgemein besteht das Risiko, dass, basierend auf den teilweise noch jungen Märkten, das notwendige Kapital für Investitionen in neue Anlagen nicht zur Verfügung steht. Manz betreibt daher eine kontinuierliche Markt- und Wettbewerbsbeobachtung und -analyse, um solche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Die Flexibilisierung der gesamten Unternehmensorganisation, der Ausbau des Produktportfolios, der Kundenbasis und der weltweiten Vertriebskapazitäten sowie die Fokussierung auf Wachstumsmärkte der drei Kernregionen Asien, Europa und den USA ermöglichen es, kurzfristig auf negative Veränderungen in einzelnen Märkten zu reagieren.
Risiken durch zunehmenden Wettbewerb
Bestehende und potenzielle Wettbewerber, insbesondere asiatische Hersteller, könnten versuchen, Marktanteile in den Zielbranchen der Manz AG zu gewinnen - vor allem durch eine aggressive Preispolitik, ein Ungleichgewicht durch lokale Steuer- und Subventionspolitik von Staaten und Regierungen oder durch Einfuhrbeschränkungen zur Stützung nationaler Unternehmen. Ein weiteres Risiko besteht in zu vielen neuen Wettbewerbern, wo durch ein Überangebot am Markt entsteht und es in der Folge zu einer Konsolidierung unter den Unternehmen kommt. Dies könnte einen direkten Einfluss auf die Entwicklung der Marktanteile der Gesellschaft und damit auf die Absatz-, Umsatz- und die Ertragssituation der Manz AG haben. Um diesen Risiken wirksam entgegenzutreten, werden im Bereich "Market Intelligence" ständig Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen durchgeführt, welche regelmäßig in internationalen Vertriebsmeetings ausführlich diskutiert werden und als Basis für eventuelle Gegenmaßnahmen dienen. Des Weiteren liefert das CRM-System (Customer Relationship Management-System) Frühindikatoren zur Beurteilung der zukünftigen Marktentwicklung. Eine detaillierte Analyse von verlorenen Projekten verschafft zeitnah Klarheit über die Wettbewerbssituation. Auch der Prozess der "Produktfindung, -entwicklung und -markteinführung" hat zum Ziel, mit strategischen Innovationen für den erforderlichen Wettbewerbsvorsprung in Wachstumsmärkten zu sorgen und die Positionierung der Manz AG als Hightech-Maschinenbauer weiter zu stärken. Durch lokale Standorte in Taiwan und China, den damit verbundenen lokal üblichen Produktionskosten sowie einem direkten Kundenkontakt wirkt Manz einer Abwanderung zu einheimischen Wettbewerbern entgegen. Auch strategische Kooperationen, zum Beispiel im Segment Energy Storage mit der chinesischen Shenzhen Yinghe Technology Co. Ltd., zielen darauf ab, mit einer Fokussierung das individuelle Leistungsportfolio zu straffen, dadurch die Kostenbasis zu verringern und somit die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu steigern.
Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte
Zur Behauptung der technologischen Positionierung am Markt sind Forschung und Entwicklung sowie ein innovatives Produktportfolio für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Die Industrien, für welche die Manz AG ihre Maschinen und Anlagen entwickelt und herstellt, sind von einem raschen technologischen Wandel geprägt. Substitutive oder disruptive Technologien könnten wesentliche Teile eines bestehenden Markts besetzen. Wettbewerbern der Manz AG könnte es somit gelingen, durch die Entwicklung entsprechender Technologien oder auch Software, schneller oder besser auf geänderte Kundenanforderungen zu reagieren und so einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber der Manz AG zu erlangen. In diesen Fällen könnte die Nachfrage nach den Produkten der Manz AG erheblich beeinträchtigt werden. Ferner könnten von der Manz-Gruppe Maschinen und Anlagen entwickelt werden, für die am Markt keine oder nur eine geringe Nachfrage besteht. Auch besteht das Risiko, dass sich die Fertigstellung neuer Produkte, die sich aktuell noch in der Entwicklung befinden, zukünftig als komplexer herausstellt als erwartet. Probleme beispielsweise bei der technischen Machbarkeit, Qualitätssicherung, Nichteinhaltung von Fristen, erhöhten Kosten usw. könnten im schlimmsten Fall zum Verlust von Kunden in Verbindung mit finanziellen Verlusten führen. Die Manz AG ist bestrebt, einen engen Kontakt zu ihren Kunden zu pflegen und so neue Trends frühzeitig zu erkennen. Im Bereich Business Development beschäftigt man sich zudem mit neuen Applikationsmöglichkeiten für die von Manz entwickelten Technologien. Mögliche Marktpotenziale prüft die Gesellschaft im Vorfeld sorgfältig, um die Renditen von Entwicklungsprojekten abschätzen und damit die Ressourcen optimal einsetzen zu können. Auf Grundlage der Risikoanalyse verfolgt Manz zudem das Ziel, die vertragsgemäße Realisierung von Projekten und Produkten sicherzustellen. Dem grundsätzlichen Risiko bei der Entwicklung und Einführung neuer Produkte für einzelne Kunden begegnet die Manz AG zudem durch die Erweiterung des Produktportfolios um Maschinenkomponenten, die auf Kundenwunsch modular zu Baugruppen oder kompletten Produktionsmaschinen individualisiert werden können.
Umweltrisiken
Risiken in Zusammenhang mit Pandemien
Als international agierender Hightech-Maschinenbauer verfügt die Manz AG über Produktionsstätten in Deutschland, China, Taiwan, der Slowakei, Ungarn und Italien sowie weltweite Service-Niederlassungen. Die Aktivitäten in Regionen mit weniger entwickelten Gesundheitssystemen könnten sich im Falle von Pandemien und in der Folge verbundenen Produktionsstopps negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft in der Region auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Die COVID-19-Pandemie könnte sich in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Abwicklung unserer Kundenprojekte in den Segmenten Solar und Electronic Components in Asien weiterhin negativ auswirken.
Risiko durch Umwelt und Natur
Durch Naturkatastrophen wie Erdbeben und Überschwemmungen oder andere Ereignisse wie Feuer kann es zu Produktionsstopps kommen, die sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen können. Außerdem gibt es Risiken für Umweltverschmutzungen, für die die Manz AG haftbar gemacht werden könnte.
Chancenbericht
Branchenfokus mit wettbewerbsfähigem und kundenorientiertem, innovativem Technologieportfolio
Mit langjähriger Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, Bildverarbeitung und Messtechnik, Nasschemie und Rolle-zu-Rolle-Prozessen ist die Manz AG in den Segmenten Solar, Electronics und Energy Storage aktiv. In unterschiedlichsten Branchen bietet die Manz AG Produzenten und deren Zulieferern weltweit ein breites Portfolio von Produkten. Dieses umfasst kundenspezifisch entwickelte Produktionsanlagen bis hin zu Maschinen, die, basierend auf einem Baukastensystem, zu kompletten, individuellen Systemlösungen verkettet werden können. Rund um die technologischen Kernkompetenzen bietet die Manz AG zudem Dienstleistungen an. Die Diversifizierung in Technologien, Branchen und Regionen zielt darauf ab, Produktionskapazitäten entsprechend der Investitionszyklen einzelner Branchen anzupassen und durch andere Segmente innerhalb des Konzerns zu nutzen. Dadurch soll die für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung notwendige Stabilität hergestellt werden. Gleichzeitig bietet das diversifizierte Geschäftsmodell die Chance, am Wachstumspotenzial mehrerer dynamischer Zielmärkte zu partizipieren. So hat sich das Unternehmen zum Beispiel mit einem Großauftrag eines Tier1-Automobilzulieferers für Maschinen zur automatisierten Montage von Zellkontaktiersystemen für Batteriezellen einen weiteren wesentlichen Bereich im Zusammenhang mit dem elektrischen Antriebsstrang bei Elektrofahrzeugen erschlossen.
Nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit durch profitables Wachstum
Die Grundlage für die angestrebte nachhaltige Stabilität bei langfristigem Wachstum bildet das diversifizierte Geschäftsmodell der Manz AG. Mit dem Ziel, die Kundenbasis deutlich auszuweiten und damit das Geschäftsmodell weiter zu stabilisieren, baut die Manz AG für alle Segmente, zusätzlich zu den kundenindividuellen Lösungen, den Anteil modularer Maschinen am Produktportfolio stetig aus. Diese modularen Maschinen sollen, basierend auf einem Baukastensystem, zu kompletten, individuellen Systemlösungen verkettet werden können. Durch diesen Schritt sollen Entwicklungsrisiken, -aufwand und -dauer deutlich reduziert und damit die Amortisation der Entwicklungsanstrengungen signifikant verkürzt werden. Gleichzeitig sollen für die Manz AG hieraus Synergieeffekte resultieren, welche die Produktivität der gesamten Gruppe unterstützen.
Kostenbewusste Unternehmensführung ist für die profitable Entwicklung eines Unternehmens von zentraler Bedeutung. Das diversifizierte Geschäftsmodell und fortlaufende Maßnahmen zur Kostenoptimierung zielen darauf ab, dauerhaft und nachhaltig wettbewerbsfähig und profitabel zu sein.
Segmentübergreifender Technologieeinsatz bietet Chancen für Synergieeffekte und Flexibilität
Bei der Entwicklung ihrer Produktionsanlagen betreibt die Manz AG einen aktiven Technologietransfer zwischen den Branchen. Indem das umfassende technologische Know-how branchenübergreifend eingesetzt wird, schafft das Unternehmen Synergien und ist dadurch bestrebt, einen Beitrag zur Minimierung der Fertigungskosten für seine Kunden zu realisieren und somit zu deren wirtschaftlichen Produktion beizutragen. Gleichzeitig sollen die zwischen den Segmenten erzielten Synergieeffekte die Produktivität und Profitabilität der Manz-Gruppe fördern. Durch die Nutzung der Synergieeffekte zwischen den einzelnen Segmenten ist das Geschäftsmodell der Manz AG zudem flexibel für neue Wachstumstrends und Absatzmärkte mit zusätzlichem Umsatz- und Ertragspotenzial aufgestellt.
Strategische Kooperation mit chinesischen Partnern eröffnet Wachstumspotenzial
Im Segment Energy Storage ist Manz Anfang 2020 eine strategische Kooperation mit einem chinesischen Partner eingegangen. Shenzhen Yinghe Technology Co. Ltd. wurde 2006 gegründet und beschäftigt sich mit der Forschung und Entwicklung, der Produktion sowie dem Vertrieb von intelligenten Automationslösungen zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batteriezellen. Die Kooperation sieht vor, dass Manz und Yinghe ihren Kunden zukünftig im Rahmen eines Lizenzmodells die beste Anlagentechnologie aus dem jeweiligen Produktportfolio gemeinsam anbieten. Neben der gemeinsamen Projektabwicklung haben beide Partner eine gegenseitige Unterstützung bei Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Zusammenhang mit Produktionsanlagen für Lithium-Ionen-Batterien vereinbart. Mit diesem Schritt verfolgt Manz das Ziel, die eigene Ausgangssituation bei der Auftragsvergabe für künftig zu realisierende Projekte deutlich zu verbessern und so vom Marktpotenzial profitieren zu können.
Beurteilung und Zusammenfassung der Risiko- und Chancensituation
Das Risikoportfolio der Manz AG besteht sowohl aus vom Konzern beeinflussbaren als auch nicht beeinflussbaren Risiken, wie Konjunktur und Branchenentwicklung. Die Situation in diesen Bereichen beobachtet und analysiert das Unternehmen regelmäßig. Beeinflussbare Risiken werden durch entsprechende Überwachungs- und Kontrollsysteme frühzeitig erkannt und sollen somit vermieden werden. Wesentliche Risiken, die wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die ökologischen oder gesellschaftlichen Aspekte haben, lassen sich aufgrund des Geschäftsmodells der Manz AG nicht ableiten.
Die Risiko- und Chancenidentifikation hat weder für das Geschäftsjahr 2020 noch für den Prognosezeitraum 2021 für den gesamten Konzern oder für die einzelnen Konzerngesellschaften ein bestandsgefährdendes Risiko ergeben. Ein bestandsgefährdendes Risiko leitet sich aus der Kennzahl Risikotragfähigkeit ab, die den kumulativen Erwartungswert sämtlicher Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit über 40 % liegt, berücksichtigt. Überschreitet diese Kennzahl die Hälfte des Konzern- bzw. Einzelabschlusseigenkapitals des Vorjahres, ist dies als bestandgefährdend definiert.
Im Geschäftsjahr 2020 hat sich die Risiko- und Chancenlage hinsichtlich den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie verbessert, während sich die derzeitige temporäre Unterbrechung der Arbeiten an den CIGS-Aufträgen in China nachteilig auswirkt. Für die übrigen Risiken hat sich die Lage gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen nicht verändert. Risiken, deren Bedeutung gemäß Risikomanagementsystem im Vergleich zum Vorjahr keine bzw. eine geringere Relevanz aufweisen, wurden im aktuellen Risikobericht nicht aufgeführt. Die Risiken und deren mögliche Auswirkungen sind bekannt, ebenso wie die einzuleitenden Maßnahmen. Die sich zeigenden Chancen werden analysiert und die Realisierung gegebenenfalls in die Wege geleitet.
| Chancen | Auswirkung | Eintrittswahrscheinlichkeit |
|---|---|---|
| Branchenfokus mit wettbewerbsfähigem und kundenorientiertem, innovativem Technologieportfolio | hoch | hoch |
| Nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit durch profitables Wachstum | hoch | mittel |
| Segmentübergreifender Technologieeinsatz bietet Synergieeffekte und Flexibilität | hoch | hoch |
| Strategische Kooperation mit chinesischen Partnern eröffnet Wachstumspotenzial | mittel | hoch |
Der Vorstand der Manz AG kommt damit seiner Informationsverpflichtung über die Chancen und Risiken des Unternehmens gegenüber dem Aufsichtsrat und den Aktionären nach. Er sieht diese Berichterstattung als wichtiges Element einer gelebten Corporate Governance an.
Aus heutiger Sicht bestehen für die zukünftige Entwicklung der Manz AG keine bestandsgefährdenden Risiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wesentlich beeinträchtigen könnten.
Prognosebericht
Konjunktureller und branchenbezogener Ausblick
Laut Prognose des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel (IfW) konnte im dritten Quartal 2020 ein erheblicher Teil des Rückgangs des Produktionsniveaus in der ersten Jahreshälfte wieder aufgeholt werden. Während Teile der Welt im Winter erneut mit steigenden Infektionen zu kämpfen hatten, blieben andere Regionen wie etwa der asiatische Raum größtenteils unbetroffen. Unter Annahme einer fortschreitenden Normalisierung aufgrund sinkender Infektionszahlen prognostiziert der internationale Währungsfonds (IWF) für 2021 ein weltweites Wirtschaftswachstum von 5,5 %, nach einem Rückgang um 3,5 % im Jahr 2020. Im Gegensatz zu den meisten anderen Nationen zeigte China in 2020 ein positives Wirtschaftswachstum von 2,3 %, für das Jahr 2021 erwartet der IWF ein Wachstum von 8,1 %. Das prognostizierte Wachstum der USA liegt bei 5,1 % (2020: -3,4 %). Der Euroraum war 2020 mit -4,2 % stärker betroffen als der weltweite Durchschnitt, das erwartete Wachstum in 2021 wird auf 7,2 % beziffert. Für Deutschland wird nach einem Einbruch von -5,4 % in 2020 für 2021 ein Wachstum von 3,5 % angenommen.
Für den globalen Maschinenbau-Umsatz erwartet der VDMA bei baldiger Aufhebung der Beschränkungen im Jahr 2021 eine Erholung von 7 % nach einem Rückgang von 6 % in 2020. Demnach wird das Umsatzwachstum der Branche in den USA 6 % (2020: -8 %) und im chinesischen Markt 7 % (2020: 5 %) betragen. In Deutschland soll das Umsatzwachstum bei 10 % (2020: -15 %) liegen. Im Falle eines raschen Aufschwungs aufgrund einer schnellen Rückkehr zur Normalität, Aufhebung von Reisebeschränkungen und fiskalischen Anreizen, ist nach Ansicht des VDMA auch ein höherer Zuwachs des Branchen-Umsatzes weltweit um 10 % möglich. Eine globale dritte Welle mit erneuten Lockdowns hingegen würde laut VDMA zu einem geringeren Umsatzplus von 3 % führen.
Die deutschen Hersteller für PV-Produktionsmittel blickten im Herbst 2020 deutlich positiver als noch 2019 in die Zukunft und erwarteten im Mittel eine Umsatzsteigerung von 8,6 % in 2021. Global erwartet die International Energy Agency in ihrem Basisszenario für 2021 ein Rekordwachstum des PV-Ausbaus mit etwa 117 installierten GW. Dies würde ein Wachstum von 10 % gegenüber 2020 bedeuten, welches vor allem aus einem starken Aufschwung bei Großanlagen außerhalb Chinas basiert, wo die auslaufenden Subventionen den PV-Ausbau bremsen. Dahingegen werden in Indien und den wichtigsten EU-Märkten (Frankreich und Deutschland) die Entwicklung von Großprojekten wieder aufgenommen.
Die deutschen Hersteller für Elektronikproduktion erwarten Stand Q3 2020 laut VDMA in 2021 ein Umsatzplus von 1,4 % nach einem Umsatzrückgang in 2020. Ebenso rechnet Display Supply Chain Consultants (DSCC) mit einer Steigerung der weltweiten Umsätze mit LCD- und AMOLED-Displays im Jahr 2021 um 13,6 % auf 117 Mrd. US-Dollar. Und auch für die globale Leiterplattenindustrie rechnet Prismark für 2021 aufgrund der Erholung der Nachfrage nach Computern, Kommunikationsgeräten, Unterhaltungselektronik und Automobilelektronik mit einem jährlichen Wachstum von mehr als 8,6 %.
Manz erwartet in den kommenden Jahren aufgrund des schnell wachsenden Markts für Elektrofahrzeuge eine starke Nachfrage nach seinen Montagelinien zur Herstellung von Zellkontaktiersystemen. Die Beratungsfirma McKinsey prognostiziert für die nächsten Jahre stark steigende Absatzzahlen von Elektrofahrzeugen. So wird in Europa von einem Anstieg von 0,6 Mio. verkauften Fahrzeugen im Jahr 2019 auf 2,9 Mio. Fahrzeuge im Jahr 2022 ausgegangen. Für China und die USA werden 3,5 Mio. bzw. 1,0 Mio. Verkäufe erwartet. Auch das Samsung EV Research Center geht davon aus, dass der weltweite Absatz von E-Fahrzeugen im Jahr 2021 um 34 % auf 3,8 Mio. Fahrzeuge steigen wird, womit EVs 4,7 % des weltweiten Fahrzeugabsatzes ausmachen würden.
Laut der Unternehmensberatung Roland Berger wird die wachsende Beliebtheit von Elektrofahrzeugen in den kommenden Jahren auch zu einer enormen Nachfrage nach Lithium-Ionen-Batterien führen. Die Batterieproduktion in Europa steht demnach vor einem großen Durchbruch: Bis 2025 soll eine jährliche Produktionskapazität von fast 500 GWh in Betrieb gehen. Das globale Marktvolumen für das hochwertige Produktionsequipment, das für den Aufbau zahlreicher Gigafactories benötigt wird, wird bis 2030 jährlich um 34 % wachsen. Da sich das Marktvolumen mehr als verzehnfacht - von 1,7 Mrd. EUR in 2020 auf 3,2 Mrd. EUR in 2021 und 20,9 Mrd. EUR im Jahr 2025 - werden vor allem europäische Ausrüster besonders von dieser Entwicklung profitieren. Obwohl sie 2020 nur 8 % des Marktes ausmachten, wird Europa bis zum Jahr 2025 der zweitgrößte Markt für Produktionsanlagen sein, mit einem Marktanteil von 15 % und einem Volumen von mehr als 3,2 Mrd. EUR im Jahr 2025. Der Fachverband Batterieproduktion des VDMA erwartet auf Basis einer Umfrage unter deutschen Herstellern für 2021 einen Umsatzzuwachs von 14 % im Jahresvergleich, nach 6 % im Vorjahr (Stand Q3 2020). Und auch die Entwicklung auf dem Markt für Wearables dürften die Nachfrage nach Lithium-Ionen-Batterien weiter unterstützen. So prognostiziert IDC eine fünfjährige durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (CAGR) von 12,4 % und eine Gesamtzahl von 637,1 Millionen Geräten im Jahr 2024 .
Erwartete Entwicklung des Konzerns und der Segmente
Umsatzprognose
| IST 2019 | Prognose 2020 | IST 2020 | Prognose 2021 | |
|---|---|---|---|---|
| Umsatz in Mio. EUR | Umsatzentwicklung | Umsatz in Mio. EUR | Umsatzentwicklung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Konzern | 264,6 | geringe bis moderate Steigerung gegenüber Vorjahr | 236,8 | geringe bis moderate Steigerung gegenüber Vorjahr |
| Solar | 47,5 | bis zu 35 % unter Vorjahr | 23,2 | bis zu +60% Steigerung gegenüber Vorjahr |
| Electronics | 115,7 | leicht unter Vorjahr | 90,7 | auf Niveau des Vorjahres |
| Energy Storage | 40,7 | zwischen +110 % und +130% | 64,7 | zwischen +20 % und +40 % |
| Contract Manufacturing | 41,5 | zwischen 20 % und 25 % unter Vorjahr | 37,0 | zwischen 20 % und 30 % unter Vorjahr |
| Service | 19,1 | leicht über Vorjahr | 21,2 | auf Niveau des Vorjahres |
Ergebnisprognose
| IST 2019 | Prognose 2020 | IST 2020 | Prognose 2021 | |
|---|---|---|---|---|
| EBIT in Mio. EUR | EBIT-Marge/-Entwicklung | EBIT in Mio. EUR | EBIT/EBIT-Marge | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Konzern | -7,6 | EBIT-Marge im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich | 7,2 | EBIT-Marge im niedrigen bis mittleren positiven einstelligen Prozentbereich |
| Solar | -2,0 | EBIT-Marge im hohen einstelligen negativen Prozentbereich | -7,8 | EBIT-Marge im niedrigen einstelligen negativen Prozentbereich |
| Electronics | -7,6 | ausgeglichenes EBIT | -5,4 | EBIT-Marge im niedrigen einstelligen negativen Prozentbereich |
| Energy Storage | -11,3 | EBIT-Marge im niedrigen einstelligen Prozentbereich | 6,9 | EBIT-Marge im mittleren einstelligen Prozentbereich |
| Contract Manufacturing | 11,5 | EBIT-Marge im niedrigen zweistelligen Prozentbereich | 12,3 | EBIT-Marge im mittleren zweistelligen Prozentbereich |
| Service | 1,6 | EBIT-Marge im hohen einstelligen Prozentbereich | 1,3 | EBIT-Marge im niedrigen einstelligen Prozentbereich |
Aufgrund der insgesamt positiven Branchenaussichten in den für die Manz AG relevanten Ländern und Märkten geht der Vorstand davon aus, dass die Manz AG in 2021 wieder profitabel wachsen wird. Der Vorstand erwartet einen geringen bis moderaten Umsatzanstieg gegenüber dem Jahr 2020, eine EBITDA-Marge im oberen, positiven einstelligen Prozentbereichs sowie eine EBIT-Marge im niedrigen bis mittleren, positiven einstelligen Prozentbereich. Für die Eigenkapitalquote wird ein Wert von rund 40 % erwartet; hinsichtlich des Gearing rechnet der Vorstand mit einem Wert im unteren einstelligen Prozentbereich.
Die Prognose beinhaltet den positiven Einmaleffekt aus der Veräußerung der Anteile an der Talus Manufacturing Ltd. und steht weiterhin unter der Annahme, dass die COVID-19-Pandemie keine zusätzliche negative Wirkung auf die Entwicklung unseres Geschäfts, in den Segmenten Solar, Electronics, Energy Storage, und Contract Manufacturing und Service im Geschäftsjahr 2021 hat.
Auf Segmentebene rechnet der Vorstand für Electronics mit einem Umsatz auf Vorjahresniveau und einer EBIT-Marge im niedrigen einstelligen negativen Prozentbereich. Für Energy Storage prognostiziert der Vorstand einen Umsatzanstieg zwischen 20 % und 40 % bei einer EBIT-Marge im mittleren einstelligen Prozentbereich. Im Segment Solar soll der Umsatz vorbehaltlich einer Fortsetzung der Arbeiten an den CIGS-Aufträgen im ersten Halbjahr 2021 und einer Finalisierung zum Ende des Geschäftsjahres 2021 deutlich gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Die EBIT-Marge wird im niedrigen einstelligen negativen Prozentbereich erwartet. Für Contract Manufacturing prognostiziert der Vorstand einen Umsatz zwischen 20 % und 30 % unter Vorjahr sowie eine EBIT-Marge im mittleren zweistelligen positiven Prozentbereich. Im Segment Service soll der Umsatz in etwa auf Niveau des Vorjahres liegen, bei einer EBIT-Marge im niedrigen einstelligen positiven Prozentbereich.
Ziel des Vorstands ist die Weiterentwicklung des umfassenden Technologieportfolios einerseits sowie die Stärkung und der Ausbau der guten Marktposition der Manz AG in allen Segmenten andererseits. Mit ihren Technologien wird sich die Manz AG zukünftig insbesondere auf die Industrien Automobil und Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik, Energie sowie Medizintechnik fokussieren.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Manz AG beruhen. Solche Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklungen oder die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an künftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Reutlingen, den 23. März 2021
Der Vorstand
| Martin Drasch | Manfred Hochleitner | Jürgen Knie |
Konzern-Gewinn- und Verlustrechung
(in TEUR)
| Anhang | 2020 | 2019 | |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 1 | 236.768 | 264.404 |
| Bestandsveränderungen Erzeugnisse | -908 | -9.737 | |
| Aktivierte Eigenleistungen | 2 | 5.790 | 4.862 |
| Gesamtleistung | 241.650 | 259.528 | |
| Sonstige betriebliche Erträge1 | 3 | 7.181 | 9.690 |
| Materialaufwand | 4 | -130.338 | -160.829 |
| Personalaufwand | 5 | -71.916 | -71.584 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen2 | 6 | -36.600 | -36.421 |
| Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen | 9.381 | 8.829 | |
| EBITDA | 19.358 | 9.213 | |
| Abschreibungen | 7 | -12.132 | -16.838 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 7.225 | -7.625 | |
| Finanzerträge | 8 | 91 | 94 |
| Finanzaufwendungen | 9 | -2.345 | -2.397 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 4.971 | -9.928 | |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 11 | -1.547 | -1.320 |
| Konzernergebnis | 3.425 | -11.248 | |
| davon Ergebnisanteil nicht beherrschende Anteile | 12 | -10 | -200 |
| davon Ergebnisanteil Aktionäre Manz AG | 3.434 | -11.048 | |
| Gewichteter Durchschnitt der Anzahl Aktien (unverwässert) | 7.744.088 | 7.744.088 | |
| Gewichteter Durchschnitt der Anzahl Aktien (verwässert) | 8.011.876 | 7.905.128 | |
| Ergebnis je Aktie | |||
| (unverwässert) in EUR | 13 | 0,44 | -1,43 |
| (verwässert) in EUR | 13 | 0,42 | -1,43 |
1 Darin enthalten sind 246 TEUR (Vorjahr: 1.769 TEUR) aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen.
2 Darin enthalten sind 6.524 TEUR (Vorjahr: 548 TEUR) aus der Bildung von Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte.
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
(in TEUR)
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | 3.425 | -11.248 |
| Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | -750 | 2.544 |
| Absicherung künftiger Zahlungsströme (Cashflow Hedges) | 15 | 3 |
| Steuereffekt aus ergebnisneutralen Bestandteilen | -4 | -1 |
| Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge mit künftiger ergebniswirksamer Umgliederung | -739 | 2.546 |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) | -4.440 | -8.306 |
| Steuereffekt aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) | 0 | -1.235 |
| Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen | 76 | -351 |
| Steuereffekt aus Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen | -15 | 696 |
| Anteil am sonstigen Ergebnis von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen1 | 4 | -3 |
| Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge ohne künftige ergebniswirksame Umgliederung | -4.375 | -9.199 |
| Konzern-Gesamtergebnis | -1.690 | -17.901 |
| davon nicht beherrschende Anteile | -20 | -196 |
| davon Anteilseigner der Manz AG | -1.670 | -17.705 |
1 Für weitere Erläuterungen verweisen wir an dieser Stelle auf den Abschnitte "(24) Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte" innerhalb des Konzernanhangs für das Geschäftsjahr 2020
Konzernbilanz
AKTIVA (in TEUR)
| Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 14 | 59.119 | 60.849 |
| Sachanlagen | 15 | 45.426 | 44.006 |
| Anteile an assoziierten Unternehmen | 16 | 21.382 | |
| Finanzanlagen | 17 | 7.260 | 11.700 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 18 | 1.770 | 1.256 |
| Latente Steueransprüche | 11 | 6.835 | 5.651 |
| 120.411 | 144.844 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 19 | 29.913 | 35.739 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 20 | 27.204 | 42.812 |
| Vertragsvermögenswerte | 21 | 68.907 | 59.939 |
| Laufende Ertragsteuerforderungen | 347 | 288 | |
| Derviative Finanzinstrumente | 22 | 15 | 10 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 23 | 11.375 | 13.892 |
| Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte | 24 | 30.039 | 0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 25 | 69.736 | 44.005 |
| 237.535 | 196.685 | ||
| Summe Aktiva | 357.946 | 341.528 |
PASSIVA (in TEUR)
| Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | 26 | ||
| Gezeichnetes Kapital | 7.744 | 7.744 | |
| Kapitalrücklage | 33.234 | 42.545 | |
| Gewinnrücklagen | 83.824 | 70.390 | |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | 6.352 | 11.457 | |
| Anteilseigner der Manz AG | 131.154 | 132.136 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 255 | 275 | |
| 131.410 | 132.411 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 27 | 5.677 | 728 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 28 | 12.609 | 12.268 |
| Pensionsrückstellungen | 29 | 6.708 | 7.202 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 30 | 3.719 | 2.659 |
| Übrige langfristige Verbindlichkeiten | 11 | 7 | |
| Latente Steuerschulden | 11 | 6.831 | 6.462 |
| 35.555 | 29.325 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 31 | 71.298 | 57.185 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 3.446 | 3.329 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 32 | 47.000 | 57.407 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 33 | 43.865 | 35.774 |
| Laufende Ertragsteuerschulden | 1.084 | 602 | |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | 34 | 7.575 | 10.693 |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | 35 | 16.713 | 14.803 |
| 190.980 | 179.793 | ||
| Summe Passiva | 357.946 | 341.528 |
Konzernkapitalflussrechnung
(in TEUR)
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | 3.425 | -11.248 |
| Abschreibungen | 12.132 | 16.838 |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) von Pensionsrückstellungen und sonstigen langfristigen Rückstellungen | 567 | -304 |
| Zinserträge (-) und -aufwendungen (+) | 2.254 | 2.303 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 1.547 | 1.320 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge (-) und Aufwendungen (+) | 5.129 | 8.644 |
| Gewinn (-) / Verlust (+) aus Anlageabgängen | 11 | 19 |
| Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen | -9.381 | -8.829 |
| Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen | ||
| aus Lieferungen und Leistungen, der Vertragsvermögenswerte | ||
| sowie anderer Aktiva | 12.013 | -9.962 |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten | ||
| aus Lieferungen und Leistungen, der Vertragsverbindlichkeiten | ||
| sowie anderer Passiva | -3.696 | -19.631 |
| Erhaltene (+) / Gezahlte Ertragsteuern (-) | -1.123 | -948 |
| Gezahlte Zinsen | -2.345 | -2.397 |
| Erhaltene Zinsen | 91 | 94 |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 20.623 | -24.101 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen | 569 | 1.063 |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -9.660 | -8.893 |
| Veränderungen von Investitionen in finanzielle Vermögenswerte | -271 | 14.173 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -9.361 | 6.343 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme langfristiger finanzieller Verbindlichkeiten | 4.949 | 5 |
| Auszahlungen für die Tilgung langfristiger finanzieller Verbindlichkeiten | -7 | -411 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme kurzfristiger finanzieller Verbindlichkeiten | 71.298 | 57.185 |
| Auszahlungen für die Tilgung kurzfristiger finanzieller Verbindlichkeiten | -57.185 | -42.173 |
| Erwerb eigener Aktien | 0 | -4 |
| Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | -4.400 | -4.340 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 14.655 | 10.262 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | ||
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes (Zwischensumme 1-3) | 25.916 | -7.496 |
| Wechselkursbedingte Wertänderung des Finanzmittelbestandes | -234 | 167 |
| Risikovorsorge für Finanzmittel | 48 | 328 |
| Finanzmittelbestand am 1. Januar 2020 | 44.005 | 51.006 |
| Finanzmittelbestand am 31. Dezember 2020 | 69.736 | 44.005 |
Die Kapitalflussrechnung wird im Anhang erläutert.
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2019
(in TEUR)
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bestandteile, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Eigene Aktien | Gewinnrücklagen | Neubewertung Pensionen | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Jan. 2019 | 7.744 | 79.208 | 0 | 44.438 | -2.209 | -3.004 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | -11.048 | 0 | 0 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | 0 | 0 | 0 | 0 | 345 | -9.541 |
| Konzern Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | -11.048 | 345 | -9.541 |
| Entnahme Kapitalrücklage | 0 | -37.000 | 0 | 37.000 | 0 | 0 |
| Erwerb eigene Aktien | 0 | 0 | -4 | 0 | 0 | 0 |
| Verwendung eigene Aktien | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | 0 |
| Aktienbasierte Vergütung | 0 | 338 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dez. 2019 | 7.744 | 42.545 | 0 | 70.390 | -1.864 | -12.545 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bestandteile, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | Bestandteile, die möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anteil am sonstigen Ergebnis von assoziierten Unternehmen1 | Cashflow Hedges | Währungsumrechnung | Kumuliertes übriges Eigenkapital | Eigenkapital der Anteilseigner der Manz AG | Nicht beherrschende Anteile | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Jan. 2019 | -130 | -2 | 23.459 | 18.114 | 149.503 | 471 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | -11.048 | -200 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | -3 | 2 | 2.540 | -6.657 | -6.657 | 4 |
| Konzern Gesamtergebnis | -3 | 2 | 2.540 | -6.657 | -17.705 | -196 |
| Entnahme Kapitalrücklage | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Erwerb eigene Aktien | 0 | 0 | 0 | 0 | -4 | 0 |
| Verwendung eigene Aktien | 0 | 0 | 0 | 0 | 4 | 0 |
| Aktienbasierte Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 338 | 0 |
| Stand 31. Dez. 2019 | -133 | 0 | 25.999 | 11.457 | 132.136 | 275 |
| --- | --- |
| Gesamtes Eigenkapital | |
| --- | --- |
| Stand 1. Jan. 2019 | 149.974 |
| Konzernergebnis | -11.248 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | -6.653 |
| Konzern Gesamtergebnis | -17.901 |
| Entnahme Kapitalrücklage | 0 |
| Erwerb eigene Aktien | -4 |
| Verwendung eigene Aktien | 4 |
| Aktienbasierte Vergütung | 338 |
| Stand 31. Dez. 2019 | 132.411 |
1 Für weitere Erläuterungen verweisen wir an dieser Stelle auf den Abschnitte "(24) Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte" innerhalb des Konzernanhangs für das Geschäftsjahr 2020.
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2020
(in TEUR)
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bestandteile, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Eigene Aktien | Gewinnrücklagen | Neubewertung Pensionen | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Jan. 2020 | 7.744 | 42.545 | 0 | 70.390 | -1.864 | -12.545 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | 3.434 | 0 | 0 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | 0 | 0 | 0 | 0 | 61 | -4.440 |
| Konzern Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | 3.434 | 61 | -4.440 |
| Entnahme Kapitalrücklage | 0 | -10.000 | 0 | 10.000 | 0 | 0 |
| Erwerb eigene Aktien | 0 | 0 | -1 | 0 | 0 | 0 |
| Verwendung eigene Aktien | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| Aktienbasierte Vergütung | 0 | 689 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dez. 2020 | 7.744 | 33.234 | 0 | 83.824 | -1.804 | -16.985 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bestandteile, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | Bestandteile, die möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anteil am sonstigen Ergebnis von assoziierten Unternehmen1 | Cashflow Hedges | Währungsumrechnung | Kumuliertes übriges Eigenkapital | Eigenkapital der Anteilseigner der Manz AG | Nicht beherrschende Anteile | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Jan. 2020 | -133 | 0 | 25.999 | 11.457 | 132.136 | 275 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 3.434 | -10 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | 4 | 11 | -740 | -5.105 | -5.105 | -10 |
| Konzern Gesamtergebnis | 4 | 11 | -740 | -5.105 | -1.670 | -20 |
| Entnahme Kapitalrücklage | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Erwerb eigene Aktien | 0 | 0 | 0 | 0 | -1 | |
| Verwendung eigene Aktien | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | |
| Aktienbasierte Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 689 | |
| Stand 31. Dez. 2020 | -129 | 11 | 25.259 | 6.352 | 131.154 | 255 |
| --- | --- |
| Gesamtes Eigenkapital | |
| --- | --- |
| Stand 1. Jan. 2020 | 132.411 |
| Konzernergebnis | 3.425 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | -5.115 |
| Konzern Gesamtergebnis | -1.690 |
| Entnahme Kapitalrücklage | 0 |
| Erwerb eigene Aktien | -1 |
| Verwendung eigene Aktien | 1 |
| Aktienbasierte Vergütung | 689 |
| Stand 31. Dez. 2020 | 131.410 |
1 Für weitere Erläuterungen verweisen wir an dieser Stelle auf den Abschnitte "(24) Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte" innerhalb des Konzernanhangs für das Geschäftsjahr 2020.
Corporate Governance
Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289F UND § 315D HGB
Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB wurde für die Manz AG und die Manz-Gruppe gemeinsam erstellt und unter dem Titel "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht der Manz AG für das Geschäftsjahr 2020" auf der Internetseite der Gesellschaft www.manz.com im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Corporate Governance - Erklärung zur Unternehmensführung" öffentlich zugänglich gemacht..
Angaben gemäß § 315a Absatz 1 HGB sowie Erläuternder Bericht gemäss § 176 Absatz 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das gezeichnete Kapital der Manz AG beträgt 7.744.088,00 EUR und ist in 7.744.088 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Sämtliche Aktien sind in gleicher Weise gewinnanteilsberechtigt. Hiervon ausgenommen wären von der Manz AG gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Übrigen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Vereinbarungen über Beschränkungen, die die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Manz AG nicht bekannt.
Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten
Dem Vorstand ist aufgrund der zugegangenen Mitteilungen über bedeutende Stimmrechtsanteile gemäß §§ 33, 34 WpHG sowie über Eigengeschäfte von Führungskräften gemäß Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung das Bestehen der folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft bekannt, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:
| Anzahl der Stimmrechte | Anteil der Stimmrechte | |
|---|---|---|
| Dieter Manz, Schlaitdorf | 2.175.199 | 28,09 % |
| davon direkt (§ 33 WpHG) | 953.942 | 12,32 % |
| davon zugerechnet (§ 34 WpHG) | 1.221.257 | 15,77 % |
| Volksrepublik China, handelnd durch die State-owned Asset Supervision Commission (SASAC) der Volksregierung von Shanghai, Shanghai, Volksrepublik China | 1.523.480 | 19,67 % |
| Vollständige Kette der Tochterunternehmen: | ||
| Shanghai Electric (Group) Corporation | ||
| Shanghai Electric Group Company Limited | ||
| Shanghai Electric Hongkong Co. Limited | ||
| Shanghai Electric Germany Holding GmbH (Aktionär) |
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft nicht.
Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Die am Kapital der Manz AG beteiligten Arbeitnehmer können die ihnen aus den Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes ausüben.
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung
Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Nach § 5 der Satzung der Gesellschaft kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und bestimmt ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat kann nach § 84 Absatz 3 AktG die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Änderung der Satzung ist gesetzlich in den §§ 133 ff., 179 ff. AktG geregelt. Diese bedarf grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen.
Gemäß § 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Aktiengesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenden Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Der Vorstand kann neue Aktien nur auf Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung über eine Erhöhung des Grundkapitals oder über genehmigte und bedingte Kapitalien ausgeben. Der Erwerb eigener Aktien ist in den §§ 71 ff. AktG geregelt und in bestimmten Fällen kraft Gesetzes oder aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung zulässig.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand der Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juli 2016 gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 3.872.044,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 3.872.044 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016).
Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
| ― | bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2, § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 774.408,00 EUR und insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden; |
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder zur Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen; |
| ― | soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde; |
| ― | um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. |
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen
Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital I
Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Mio. EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 3.100.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.
Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit Options- und/ oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- und/ oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte Zehn-Prozent-Grenze werden angerechnet:
| ― | neue Aktien, die aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, sowie |
| ― | solche Aktien, die aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden |
Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung um bis zu 3.100.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.100.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG aufgrund der von der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2019 sowie bedingtes Kapital III
Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 95.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 190.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 85.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 170.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Bestimmungen.
Die Ermächtigung vom 7. Juli 2015 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 aufgehoben, soweit auf der Grundlage dieser Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.
Nach § 3 Absatz 6 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 360.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 360.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2015 sowie bedingtes Kapital II
Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 59.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 118.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft unterhalb der Geschäftsführungen, jeweils im ln- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 56.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 112.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Bestimmungen.
Nach § 3 Absatz 5 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 230.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 230.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten ("Performance Shares"), die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnanteilsberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Ferner hat die Hauptversammlung am 30. Juni 2020 den Vorstand und - bei Ausgabe der Aktien an Mitglieder des Vorstandes - der Aufsichtsrat ermächtigt, erworbene eigene Aktien der Manz AG zur Bedienung von Bezugsrechten, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 oder im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2019 an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte ausgegeben wurden oder werden, zu verwenden. Diese Wiederausgabeermächtigung legt den Kreis der Personen, an die die Manz-Aktien übertragen werden können, abschließend fest.
Der Manz Performance Share Plan 2015 für die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften wurde in einem Bericht des Vorstands an die ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 erläutert. Ebenso wurde der im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2019 beschlossene Manz Performance Share Plan 2019 für die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften in einem Bericht des Vorstands an die ordentliche Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 erläutert.
Die Möglichkeit, eigene Aktien der Manz AG in Erfüllung der Bezugsrechte an die Bezugsberechtigten zu gewähren, ist ein geeignetes Mittel, einer bei Erfüllung der Bezugsrechte mit auf Grund des bedingten Kapitals neu geschaffenen Aktien eintretenden Verwässerung des Kapitalbesitzes und des Stimmrechts der Aktien entgegenzuwirken. Soweit die Gesellschaft von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, muss das bedingte Kapital II nach § 3 Absatz 5 der Satzung bzw. das bedingte Kapital III nach § 3 Absatz 6 der Satzung nicht in Anspruch genommen werden. Ob und in welchem Umfang von der Ermächtigung zur Ausgabe eigener Aktien bei der Erfüllung der Bezugsrechte Gebrauch gemacht wird oder stattdessen neue Aktien aus dem bedingten Kapital ausgegeben werden, entscheidet der Vorstand und - im Fall der Ausübung des Bezugsrechts durch ein Mitglied des Vorstands - der Aufsichtsrat, die sich dabei vom Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre leiten lassen.
Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien
Die Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 1. Juli 2024 gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Betrag niedriger ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Absatz 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.
Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) genügen.
Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter der Voraussetzung zu veräußern, dass die Veräußerung gegen Geldzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Betrag niedriger ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Options- oder Wandlungspflichten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.
Der Vorstand und - sofern die Verpflichtung gegenüber Mitgliedern des Vorstands besteht - der Aufsichtsrat, wurden ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugsrechten zu verwenden, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 oder im Rahmen des von der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2019 ausgegeben wurden oder werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugs- oder Wandlungsrechten, die aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten entstehen, bzw. zur Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten zu verwenden, die im Rahmen der Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Mitarbeiter oder Organmitglieder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Patent- und Know-how-Lizenzvertrag mit dem ZSW
Zwischen der Manz AG und dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Stiftung des bürgerlichen Rechts, einem Forschungsinstitut des Landes Baden-Württemberg, besteht ein Patent- und Know-how-Lizenzvertrag aus dem Jahr 2017, nach dem das ZSW der Manz AG bestimmte Lizenzen an Patenten und Know-how hinsichtlich der CIS- bzw. CIGS-Technologie zur Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen erteilt. Der Patent- und Know-how-Lizenzvertrag kann vom ZSW aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn die Beteiligung eines Wettbewerbers des ZSW an der Manz AG 30 % der Stimmrechte im Sinne von §§ 33 ff. WpHG erreicht oder überschreitet.
Patent- und Know-how-Lizenzvertrag mit der NICE Solar Energy GmbH
Ferner besteht zwischen der Manz AG und der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH), einer Tochtergesellschaft der NICE PV Research Ltd., an welcher die China Energy Investment Corporation Limited (vormals Shenhua Group), die Shanghai Electric Group Co. Ltd. und die Manz AG beteiligt sind, ein Patent- und Know-how-Lizenzvertrag aus dem Jahr 2017, nach dem die NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) der Manz AG bestimmte Lizenzen an Patenten und Know-how hinsichtlich der CIS- bzw. CIGS-Technologie zur Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen erteilt. Der Patent- und Know-how-Lizenzvertrag kann von der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn ein Dritter direkt oder indirekt mindestens 30,0 % der Aktien an der Manz AG erwirbt, wobei ein die Schwelle von 30,0 % überschreitender direkter oder indirekter Erwerb von Aktien durch die Shanghai Electric Group Co. Ltd., die China Energy Investment Corporation Limited (vormals Shenhua Group) oder ein solcher Erwerb durch Dieter Manz das Kündigungsrecht nicht auslösen. Die NICE Solar Energy GmbH hat am Amtsgericht Heilbronn das Schutzschirmverfahren gemäß § 270b Insolvenzordnung in 2021 beantragt. Damit befindet sich die Gesellschaft nun im Restrukturierungsprozess, der Geschäftsbetrieb läuft jedoch unverändert weiter. Die gewährten Lizenzen für die Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen der CIS- bzw. CIGS-Technologie bleiben gültig. Zum aktuellen Zeitpunkt erwartet die Manz AG keine signifikanten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus dem Schutzschirmverfahren der NICE Solar Energy GmbH.
Talus Manufacturing Ltd.
Zwischen der Tochtergesellschaft Manz Taiwan Ltd. und der Lam Research Corporation, einem führenden US-amerikanischen Hersteller von Anlagen für die Halbleiterindustrie, bestand ein Vertrag betreffend des Unternehmens Talus Manufacturing Ltd. in Chungli, Taiwan, an dem die Manz Taiwan Ltd. in Höhe von 80,5 % und der Partner in Höhe von 19,5 % beteiligt waren. Der Partner hat die Manz AG darüber informiert, dass er den von der Manz Taiwan Ltd. gehaltenen Anteile and der Talus Manufacturing Ltd. übernehmen wird. Mit dem Ausüben der vertraglich vereinbarten Kaufoption erwirbt der Partner die 80,5 %. Die behördliche Genehmigung für den Verkauf der Anteile wurde Ende Januar 2021 gewährt.
Abgesehen von den vorstehenden und im nachstehenden Abschnitt genannten Vereinbarungen bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind
Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Martin Drasch sieht für den Fall eines Kontrollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Die Rechte können nur innerhalb von sechs Monaten nach dem Eintritt des Kontrollwechsels ausgeübt werden.
Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen gemäß § 33 Absatz 1 Satz 1 WpHG zugeht, dass der Meldepflichtige, einschließlich der ihm nach § 34 WpHG zuzurechnenden Stimmrechte, 25 % oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat.
Im Fall einer Kündigung des Dienstvertrags nach den vorgenannten Regelungen erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung. Diese besteht aus dem Gesamtbetrag des für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Festgehalts sowie dem Gesamtbetrag der für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Bartantieme, wobei für die Berechnung der Höhe als EBT-Rendite der Mittelwert aus der im letzten der Kündigung vorangegangenen Geschäftsjahr und der nach den Planungen der Gesellschaft voraussichtlich im laufenden Geschäftsjahr erzielten EBT-Rendite zu Grunde zu legen ist. Die Abfindung ist auf den Betrag begrenzt der 150 % des Abfindungs-Caps entspricht. Als Abfindungs-Cap gilt der Wert von zwei Jahresvergütungen. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, um 75 % zum Zweck der pauschalierten Anrechnung der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte des Vorstandsmitglieds. Ferner sind die bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge jeweils mit 3 % p. a. auf den Tag der Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen.
Im Übrigen bestehen keine Vereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern, die für den Fall eines Übernahmeangebots Entschädigungen vorsehen.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020
Allgemeine Erläuterungen
Die Manz AG ("Manz AG" oder "Konzern") ist eine in Deutschland gegründete Aktiengesellschaft (HR Stuttgart, HRB 353 989) mit Firmensitz in der Steigäckerstraße 5 in 72768 Reutlingen, Deutschland. Die Manz AG und ihre Tochtergesellschaften ("Manz-Gruppe" oder "Manz") verfügen über langjährige Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, Bildverarbeitung und Messtechnik sowie in der Nasschemie und in Rolle-zu-Rolle-Prozessen. Die Aktien der Manz AG werden im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Der Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2020 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Absatz 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften erstellt. Alle verpflichtend anzuwendenden Standards und Auslegungen wurden berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS werden nicht angewendet.
Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit sind in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Das Geschäftsjahr der Manz-Gruppe umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Angaben im Anhang erfolgen, sofern nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (TEUR). Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Konzernabschluss 2020 wurde am 23. März 2021 durch Beschluss des Vorstands zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben.
Grundlagen der Rechnungslegung
Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss der Manz AG sind alle in- und ausländischen Gesellschaften einbezogen, über die die Manz AG mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Ein beherrschender Einfluss liegt dann vor, wenn die Manz AG schwankenden Renditen aus ihrem Engagement ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über die Gesellschaft zu beeinflussen.
Neben der Manz AG gehören per 31. Dezember 2020 zum Kreis der konsolidierten Unternehmen folgende in- und ausländische Tochterunternehmen:
| Anteil in % | ||
|---|---|---|
| Manz Batterytech Tübingen GmbH | Tübingen/Deutschland | 100,0 % |
| Manz USA Inc. | North Kingstown/USA | 100,0 % |
| Manz Hungary Kft. | Debrecen/Ungarn | 100,0 % |
| Manz Slovakia s.r.o. | Nove Mesto nad Vahom/Slowakei | 100,0 % |
| Manz Italy s.r.l. | Sasso Marconi/Italien | 100,0 % |
| Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd. | Suzhou/VR China | 56,0 % |
| Manz Asia Ltd. | Hongkong/VR China | 100,0 % |
| Manz China Suzhou Ltd. | Suzhou/VR China | 100,0 % |
| Manz India Private Ltd. | New Delhi/Indien | 75,0 % |
| Manz Chungli Ltd. | Chungli/Taiwan | 100,0 % |
| Manz Taiwan Ltd. | Chungli/Taiwan | 100,0 % |
| Manz (B.V.I.) Ltd. | Road Town/Britische Jungferninseln | 100,0 % |
Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden auf den Stichtag des Konzernabschlusses, der dem Stichtag der Manz AG entspricht, aufgestellt.
Manz hält einen Anteil in Höhe von 80,5 % an dem assoziierten Unternehmen Talus Manufacturing Ltd., Chungli, Taiwan, das bis 6. November 2020 nach der at Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen wurde.
Am 6. November 2020 hat Lam Research Corp. die Manz AG darüber informiert, dass sie die vertraglich vereinbarte Kaufoption zum Erwerb der Anteile von Manz ausüben wird. Die noch benötigten behördlichen Genehmigungen für die Übernahme wurden Ende Januar 2021 erteilt. Der Vermögenswert wurde nach Bekanntgabe der Ausübung der Kaufoption von "Anteile an assoziierten Unternehmen" in "Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte" umgegliedert.
Zum 31. Oktober 2020 wurde die Manz (Shanghai) Trading Company Ltd., Shanghai, VR China, liquidiert. Ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie das Eigenkapital fallen der Manz Asia Ltd., Hongkong, VR China, zu.
Es besteht zudem eine Beteiligung über 11,1 % (Vj. 11,1 %) an der NICE PV Research Ltd. Beijing, VR China, die nach Maßgabe des IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral (Eigenkapitalinstrument FVOCI) in den Konzernabschluss einbezogen wird.
Covid-19: Auswirkungen
Zu Beginn des Jahres 2020 breitete sich die Covid-19-Pandemie zunächst in China und später weltweit aus. Am 11. März 2020 wurde Covid-19 von der WHO zur weltweiten Pandemie erklärt. Daraus resultierten weltweit wirtschaftliche Unsicherheiten, die sich auch bei der Manz AG teilweise negativ auswirkten.
Daraus resultierten Verschiebungen von Projekten im Bereich Solar und Energy Storage. Es ergaben sich Stillstände bzw. Verzögerungen auf Baustellen, schwerpunktmäßig in China.
Außerdem wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr weitere Kundenprojekte - hauptsächlich im Segment Electronics - verschoben bzw. zurückgestellt. Das ist überwiegend auf die Covid-19-Pandemie zurückzuführen.
Die Kurzarbeit während des ersten Lockdowns hatte eine geringere Produktivität zur Folge, deren Auswirkungen teilweise durch die Zahlung von Kurzarbeitergeld kompensiert wurde. Die Verschiebung von Aufträgen führte zu geringeren Umsätzen in 2020 sowie zu einer Verlagerung der Umsätze in die Folgejahre. Überwiegend betroffen war das Segment Solar.
Aufgrund der nicht vorhersehbaren globalen Folgen der Covid-19-Pandemie wurden bei der Aktualisierung der Schätzungen, Ausübung von Ermessensspielräumen sowie Planannahmen die verfügbaren Informationen zu den erwarteten wirtschaftlichen Trends und länderspezifischen Maßnahmen im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie berücksichtigt.
Aufgrund der erhöhten Unsicherheit zu Beginn der Pandemie wurde im Juni 2020 ein zusätzlicher Wertminderungstest durchgeführt. Dieser führte zu keinem Wertminderungsbedarf.
Insgesamt konnten keine wesentlichen Auswirkungen der Coivd-19-Pandemie auf die Rechnungslegung sowie auf die der Rechnungslegung zugrunde liegenden Schätzungen, Ermessensspielräume und Planannahmen identifiziert werden.
Konsolidierungsgrundsätze
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden dabei zum Erwerbszeitpunkt mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Anschließend werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag aus der Aufrechnung des Kaufpreises mit den identifizierten Vermögenswerten und Schulden wird unter den immateriellen Vermögenswerten als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses entstandenen Kosten werden aufwandswirksam erfasst und stellen somit keinen Bestandteil der Anschaffungskosten dar.
Bei der Entkonsolidierung bisheriger Tochterunternehmen wird die Differenz zwischen der erhaltenen Gegenleistung und dem abgehenden Nettoreinvermögen zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlusts erfolgswirksam erfasst.
Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Cashflows aus Geschäftsvorfällen zwischen konsolidierten Unternehmen werden vollständig aufgerechnet und Zwischenergebnisse eliminiert. Auf die Konsolidierungsvorgänge werden die erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen. Darüber hinaus werden Bürgschaften und Garantien, die von der Manz AG oder einer ihrer konsolidierten Tochterunternehmen zu Gunsten anderer konsolidierter Tochterunternehmen übernommen werden, eliminiert.
Nicht beherrschende Anteile
Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil des Ergebnisses und des Reinvermögens dar, der nicht dem Konzern zuzurechnen ist. Nicht beherrschende Anteile werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzernbilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt von dem auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital.
Assoziierte Unternehmen
Unternehmen auf die Manz einen maßgeblichen Einfluss gemäß IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ausüben kann, werden nach der at Equity-Methode bilanziert und erstmalig mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil von Manz am Ergebnis des assozierten Unternehmens wird in der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung erfasst. Erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals des assoziierten Unternehmens werden anteilig im Konzern-Eigenkapital berücksichtigt. Der Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens wird durch die gesamten Veränderungen erhöht oder vermindert. Der Buchwert der Beteiligung und sämtliche langfristigen Anteile, die der Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen zuzuordnen sind, entsprechen dem Anteil der Manz AG an dem Unternehmen.
Währungsumrechnung
Die in Fremdwährung aufgestellten Abschlüsse der in den Konzern einbezogenen Tochterunternehmen werden gemäß IAS 21 in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung der einbezogenen Gesellschaften entspricht mit einer Ausnahme der jeweiligen Landeswährung, da das Tochterunternehmen seine Geschäftsaktivitäten in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig führt. Für Manz Hungary Kft. ist die funktionale Währung abweichend zur Landeswährung der Euro, da wesentliche Aufwendungen und Erträge in Euro anfallen bzw. erzielt werden. Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden mit dem Wechselkurs am Bilanzstichtag, das Eigenkapital mit historischen Kursen umgerechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt zum Jahresdurchschnittskurs. Aus der Umrechnung des Abschlusses resultierende Umrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang des Tochterunternehmens ergebnisneutral im kumulierten übrigen Kapital erfasst.
In den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden Fremdwährungsposten bei ihrem Zugang mit dem Anschaffungskurs bewertet. Kursgewinne und -verluste zum Bilanzstichtag werden ergebniswirksam erfasst. Monetäre Posten werden am Bilanzstichtag zum gültigen Stichtagskurs bewertet.
Zur Bestimmung des Wechselkurses, der bei der erstmaligen Erfassung des zugehörigen Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags (oder eines Teils davon) bei der Ausbuchung eines nichtmonetären Vermögenswerts oder einer nichtmonetären Schuld aus im Voraus gezahlten Gegenleistungen angewandt wird, entspricht der Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls dem Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung des nichtmonetären Vermögenswerts oder der nichtmonetären Schuld aus der Vorauszahlung. Wenn es im Voraus mehrere Ein- oder Auszahlungen gibt, bestimmt der Konzern den Transaktionszeitpunkt für jede Ein- oder Auszahlung einer im Voraus gezahlten Gegenleistung.
Wechselkurse der wichtigsten Währungen
| (1 EUR entspricht) | Stichtagskurs | Durchschnittskurs | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | 2020 | 2019 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| USA | USD | 1,2266 | 1,1217 | 1,1417 | 1,1197 |
| China | CNY | 8,0188 | 7,8170 | 7,8631 | 7,7359 |
| Hongkong | HKD | 9,5115 | 8,7360 | 8,8560 | 8,7735 |
| Taiwan | TWD | 34,4646 | 33,6188 | 33,6155 | 34,6163 |
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze im Geschäftsjahr 2020
Die Vermögenswerte und Schulden der Manz AG und der im Wege der Vollkonsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen werden einheitlich nach den in der Manz-Gruppe geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum 31. Dezember 2020 angesetzt und bewertet.
Auf den Ansatz latenter Steuern aufgrund von temporären Differenzen, welche aus dem Ansatz der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 resultieren, verzichtet Manz.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierungsfähigen Entwicklungskosten nicht aktiviert und erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.
Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbestimmbarer Nutzungsdauer unterschieden.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.
Im Folgenden sind die Nutzungsdauern für die einzelnen Klassen immaterieller Vermögenswerte aufgeführt:
| Jahre | |
|---|---|
| Software | 3 bis 5 |
| Patente | 3 bis 8 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 3 bis 9 |
| Technologien | 6 bis 8 |
| Kundenbeziehungen | 6 bis 8 |
| Langfristige Kosten zur Vertragsanbahnung | 2 bis 3 |
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die Unbestimmtheit der Nutzungsdauer der Marken beruht auf der Einschätzung, dass der wirtschaftliche Nutzenzufluss aus diesen Vermögenswerten nicht auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden kann (weitere Informationen zur Folgebewertung im Kapitel Werthaltigkeitstest). Daher kann beispielsweise nach der Einstellung einer Produktlinie von Solarzellen die Technik der Montage auch für die nächste Generation benutzt werden - unter Berücksichtigung von etwaigen Anpassungen. Erst bei Einstellung oder Verkauf eines Geschäftssegmentes kann die Nutzungsdauer für beendet erachtet werden. Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen und Marken mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden daher nicht planmäßig abgeschrieben, sondern nur auf Wertminderung getestet.
Die Entwicklungskosten für Anlagen und Anlagenkomponenten werden aktiviert, sofern die Voraussetzungen der IAS 38 erfüllt sind. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden ab Produktionsstart planmäßig linear über den erwarteten Produktlebenszyklus von drei bis neun Jahren abgeschrieben. Soweit die aktivierten Entwicklungskosten noch nicht planmäßig abgeschrieben werden, wird mindestens einmal jährlich für jeden einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein Wertminderungstest durchgeführt. Die Forschungs- und nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten werden bei Entstehung als Aufwand erfasst.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sowie möglicher Wertminderungsaufwendungen. Kosten für Reparaturen und Instandhaltung werden als laufender Aufwand erfasst. Die linearen Abschreibungen werden entsprechend dem erwarteten Verlauf des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
| Jahre | |
|---|---|
| Gebäude | 20 bis 50 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 2 bis 21 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2 bis 23 |
| Nutzungsrechte | 1 bis 9 |
Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst. Die Parameter aus 2020 entsprechen dem Vorjahr.
Sofern für den Erwerb oder die Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um diesen in seinen beabsichtigten gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen, werden die bis zur Erlangung des gebrauchsfertigen Zustands angefallenen und direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten aktiviert. Im laufenden und vorangegangenen Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert.
IFRS 16 Leasingverhältnisse
Nutzungsrechte
Zur Entwicklung der Nutzungsrechte im Geschäftsjahr verweisen wir auf (15) Sachanlagen.
Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung
Im Geschäftsjahr wurden folgende Beträge erfolgswirksam erfasst:
| (in TEUR) | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Zinserträge aus Unterleasingverhältnissen | 19 | 20 |
| Abschreibungsaufwand für die Nutzungsrechte | -3.340 | -3.414 |
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | -568 | -622 |
| Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse | -640 | -777 |
| Aufwand für geringwertige Leasing-Vermögenswerte | -95 | -110 |
| Variable Leasingzahlungen | -421 | -266 |
| In GuV erfasster Gesamtbetrag | -5.045 | -5.169 |
Zur Darstellung der Leasingverhältnisse in der Konzernkapitalflussrechnung verweisen wir auf V. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung. Die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse sind im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthalten und belaufen sich im Berichtsjahr auf 4.400 TEUR (Vj: 4.340 TEUR).
Werthaltigkeitstest
Auf immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und Geschäfts- oder Firmenwerte werden keine planmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Hingegen erfolgt eine jährliche Überprüfung der Höhe des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, um daraus eine mögliche Wertminderung abzuleiten. Grundlage dieser Überprüfungen sind detaillierte Budget- und Prognoserechnungen. Der zugrunde liegende Planungszeitraum für Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer beträgt drei Jahre. Auf immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und Geschäfts- oder Firmenwerte werden Werthaltigkeitstests einmal pro Jahr vorgenommen, es sei denn, es liegen konkrete Anhaltspunkte für eine etwaige Wertminderung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit vor.
Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln geschätzt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die eine zahlungsmittelgenerierende Einheit darstellt. Die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen den steuerungsrelevanten Geschäftsbereichen (Solar, Electronics , Energy Storage, Contract Manufacturing und Service).
Aktivierte Entwicklungskosten sowie andere immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer und Sachanlagen werden planmäßig über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Darüber hinaus wird nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte auf eine etwaige Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt.
Bei einem Wertminderungstest für den Geschäfts- oder Firmenwert wird der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit des Geschäfts- oder Firmenwertes dem Buchwert gegenübergestellt. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der dem Geschäfts- oder Firmenwert zugewiesen wurde, den erzielbaren Betrag, muss in dieser Höhe auf den Geschäfts- oder Firmenwert eine Wertminderung ergebniswirksam erfasst werden.
Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und ihrem Nutzungswert. Der Nutzungswert wird auf Basis der geschätzten künftigen Cashflows aus der Nutzung und dem Abgang eines Vermögenswerts mit Hilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Als Diskontierungssatz wird ein den Marktbedingungen entsprechender Zinssatz vor Steuern verwendet.
Sollten die Gründe für eine in den Vorjahren vorgenommene Wertminderung entfallen, werden - mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten - Zuschreibungen auf den erzielbaren Betrag vorgenommen. Der Betrag darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben würde, wenn in der Vergangenheit keine Wertminderung für den Vermögenswert erfasst worden wäre.
Die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden vor dem Hintergrund der starken Schwankungen der Marktkapitalisierung aufgrund der mit der Covid-19-Pandemie verbundenen Unsicherheit im ersten Halbjahr 2020 einem Impairment-Test unterzogen. Sie wurden mit den Nutzungswerten, die auf der Unternehmensplanung basieren, verglichen. Aus diesem zusätzlichen Impairment-Test wurden keine Wertberichtigungen identifiziert. Darüber hinaus wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt, wonach ein um 1 % höherer WACC ohne angenommenes Wachstum in der ewigen Rente und ein um 10 % geringeres EBIT über den gesamten Planungszeitraum keinen Wertminderungsbedarf ergeben würde.
Vorräte
Vorräte werden gemäß IAS 2 Vorräte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen und anteilige Verwaltungsgemeinkosten, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können. Sofern erforderlich, wird als Bewertungsvereinfachungsverfahren die Durchschnittsmethode angewandt. Übersteigen die Anschaffungs- und Herstellungskosten den Nettoveräußerungswert, wird eine Abwertung vorgenommen. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.
Umsatzerlöse, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte, Vertragsverbindlichkeiten und zusätzliche Kosten der Vertragsanbahnung
Umsatzerlöse
Manz erzielt Umsatzerlöse vor allem aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen im Anlagengeschäft. Daneben werden in geringerem Umfang Serviceleistungen erbracht.
Die Umsatzerlöse aus den Leistungsverpflichtungen zum Erstellen der Anlagen werden regelmäßig nach der Percentage-of-Completion-Methode (POC-Methode) entsprechend des Fertigstellungsgrades eines Auftrags über den Leistungszeitraum realisiert. Die Leistung wird über den Zeitraum der Erstellung der Anlage erbracht und dementsprechend der Umsatz über den Leistungszeitraum realisiert, weil die erstellte Anlage keine alternative Nutzungsmöglichkeit für Manz aufweist und Manz während des Zeitraums der Leistungserbringung einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistung hat. Der Fertigstellungsgrad berechnet sich aus dem Verhältnis der enstandenen Kosten zu den insgesamt erwarteten Kosten eines Auftrags (Cost-to-Cost-Methode). Durch diese Methode zur Fortschrittsmessung werden sowohl die Umsatzerlöse als auch die zugehörigen Kosten systematisch erfasst und damit die Ergebnisse über den Zeitraum, über den die Verfügungsgewalt an den Gütern und Dienstleistungen übertragen wird, periodengerecht realisiert. Die Cost-to-Cost-Methode vermittelt ein zutreffendes Bild des Leistungsfortschritts, da Manz von einem IT-gestützten Projekt-Controlling Gebrauch macht, das eine verlässliche Schätzung der Plankosten erlaubt und die Gesamtkosten überwacht. Dadurch können auch notwendige Anpassungen für Kosten, die nicht zum Fortschritt der Leistungserbringung bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtung beitragen oder die nicht im Verhältnis zum Fortschritt der Leistungserbringung bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtung stehen, vorgenommen werden.
Teilweise sehen die Verträge mit den Kunden variable Komponenten der Gegenleistung in Form von Rabattstaffeln und Pönalen vor. In diesen Fällen bestimmt Manz die Höhe der Gegenleistung, die ihr im Austausch für die Übertragung der Güter und Dienstleistungen auf den Kunden zusteht. Die variable Gegenleistung wird zu Vertragsbeginn geschätzt und darf nur dann in den Transaktionspreis einbezogen werden, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es bei den erfassten kumulierten Erlösen nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Wir verweisen auf den Abschnitt Schätzungen und Beurteilungen des Managements, Bestimmung der Methode zur Schätzung der variablen Gegenleistung und Beurteilung der Begrenzung.
Vertragsvermögenswerte
Ein Vertragsvermögenswert ist der Anspruch auf den Erhalt einer Gegenleistung im Austausch für Güter oder Dienstleistungen, die auf einen Kunden übertragen wurden. Kommt Manz den vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden nach, bevor der Kunde die Gegenleistung entrichtet oder bevor die Zahlung fällig wird, wird ein Vertragsvermögenswert für den bedingten Anspruch auf Gegenleistung erfasst. Für die Anwendung des Wertminderungsmodells auf Vertragsvermögenswerte verweisen wir auf den Abschnitt Finanzinstrumente nach IFRS 9.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Eine Forderung hingegen ist in Abgrenzung zum Vertragsvermögenswert der unbedingte Anspruch des Konzerns auf Gegenleistung (d. h., die Fälligkeit tritt automatisch durch Zeitablauf ein). Auch unbedingte und fällige Ansprüche auf Vorauszahlungen werden als Forderungen ausgewiesen. Für die Anwendung des Wertminderungsmodells auf Forderungen verweisen wir auf den Abschnitt Finanzinstrumente nach IFRS 9.
Vertragsverbindlichkeiten
Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung des Konzerns, Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden zu übertragen, für die er von diesem eine Gegenleistung erhalten (bzw. noch zu erhalten) hat. Zahlt ein Kunde eine Gegenleistung, bevor der Konzern Güter oder Dienstleistungen auf ihn überträgt, wird eine Vertragsverbindlichkeit erfasst, wenn die Zahlung geleistet oder fällig wird (je nachdem, welche der beiden Voraussetzungen früher eintritt). Vertragsverbindlichkeiten werden als Erlöse erfasst, sobald der Konzern seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat.
Zusätzliche Kosten der Vertragsanbahnung
Darüber hinaus werden die zusätzlichen Kosten der Vertragsanbahnung aktiviert. Es handelt sich hierbei um Verkaufsprovisionen. Die aktivierten Kosten werden gemäß des Fertigstellungsgrads des zugrundeliegenden Projekts abgeschrieben. Wertminderungsaufwendungen auf aktivierte Vertragsanbahnungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst, wenn der Restbuchwert der aktivierten Vertragsanbahnungskosten höher ist als der verbleibende Teil der Gegenleistung abzüglich der Kosten, die unmittelbar mit der Lieferung der Güter oder der Erbringung der Dienstleistungen zusammenhängen und noch nicht aufwandswirksam erfasst wurden.
Finanzinstrumente nach IFRS 9
Ein Unternehmen hat einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit ab dem Zeitpunkt in seiner Bilanz anzusetzen, ab dem es Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Ein finanzieller Vermögenswert wird als solcher angesetzt, sofern sich aus einem Vertrag das Recht auf Empfang von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten von der anderen Vertragspartei ergibt. Marktübliche Käufe und Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden zum Zeitpunkt der Übertragung der Chancen und Risiken bilanziert. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird als solche angesetzt, sofern sich aus einem Vertrag die Pflicht zur Übertragung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten auf die andere Vertragspartei ergibt. Die erstmalige Bewertung eines Finanzinstruments erfolgt, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente, zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten werden miteinbezogen. Im Rahmen der Folgebewertung werden Finanzinstrumente entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Finanzielle Vermögenswerte
Als finanzielle Vermögenswerte werden sonstige langfristige Vermögenswerte, Finanzanlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen, derivative Finanzinstrumente, sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente klassifiziert. Der erstmalige Wertansatz erfolgt, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente, zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der dafür angefallenen Transaktionskosten, sofern die Finanzinstrumente nicht unter der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert werden. Der erstmalige Wertansatz von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente erfolgt zum Transaktionspreis.
Für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden, stimmen die in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerte üblicherweise mit den beizulegenden Zeitwerten der finanziellen Vermögenswerte überein. Die Klassifizierung und davon abgeleitet die Bewertung werden im Einklang mit dem zugrunde liegenden Geschäftsmodell sowie den vertraglich vereinbarten Zahlungsstrombedingungen vorgenommen.
Bewertung finanzieller Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte
Nach Maßgabe des IFRS 9 wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob ein Wertminderungsbedarf auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte vorliegt. Dabei werden zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, nicht verfügbare Finanzmittel und auf Vertragsvermögenswerte die zu erwartenden Verluste auf die gesamte Laufzeit betrachtet. Auf alle anderen finanziellen Vermögenswerte werden die zu erwartenden Verluste auf den Zeitraum von zwölf Monaten betrachtet, wenn keine Anhaltspunkte für eine Erhöhung des Kreditrisikos vorliegen.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Unter den finanziellen Verbindlichkeiten werden originäre Verbindlichkeiten und derivative Verbindlichkeiten mit einem negativen beizulegenden Zeitwert zusammengefasst. Die originären finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Für die Folgebewertung erfolgt eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder, für bedingte Kaufpreisraten, eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Derivative finanzielle Verbindlichkeiten werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei Manz werden derivative Finanzinstrumente zur Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow Hedges) angewandt. Hierbei wird zu Beginn der Sicherungsbeziehung die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft dokumentiert, einschließlich der Risikomanagementziele. Bei der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 zum 1. Januar 2018 bestand das Wahlrecht, die Hedge Accounting-Vorschriften des IFRS 9 oder die des IAS 39 weiterhin anzuwenden. Manz hat sich für die weitergehende Anwendung der Hedge Accounting-Vorschriften nach IAS 39 entschieden.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Geldkonten und kurzfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten, die bei Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Infolge der Anwendung von IFRS 9 wird eine Risikovorsorge gebildet.
Anteilsbasierte Vergütungen
Als zusätzliche anreizbasierte Entlohnung für die geleistete Arbeit erhalten Mitarbeiter des Konzerns (einschließlich der Führungskräfte) eine anteilsbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten. Die Eigenkapitalinstrumente werden zum Zeitpunkt der Gewährung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser Performance Share Plan wurde im Geschäftsjahr 2008 erstmalig eingeführt. Aktuell ist der Manz Performance Share Plan 2019 in Anwendung, der das Erreichen von Erfolgszielen beinhaltet. Diese Erfolgsziele bestehen in der EBITDA-Marge und der Unternehmenswertentwicklung, gemessen an der Veränderung der Aktienkurse zwischen Ausgabe der Bezugsrechte und Ablauf der Wartezeit. Die Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Die Aktienzusagen sind während der Wartezeit nicht dividendenberechtigt. Der beizulegende Zeitwert wird unter Anwendung eines Black-Scholes-Modells ermittelt (wir verweisen auf (10) Anteilsbasierte Vergütungen).
Die Erfassung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d. h. dem Zeitpunkt, an dem der betroffene Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen.
Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind.
Werden die Bedingungen einer Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geändert, so werden Aufwendungen mindestens in der Höhe erfasst, in der sie angefallen wären, wenn die Vertragsbedingungen nicht geändert worden wären. Die Gesellschaft erfasst außerdem die Auswirkungen von Änderungen, die den gesamten beizulegenden Zeitwert der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung erhöhen oder mit einem anderen Nutzen für den Arbeitnehmer verbunden sind, bewertet zum Zeitpunkt der Änderung.
Wird eine Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente annulliert, wird diese so behandelt, als ob sie am Tag der Annullierung ausgeübt worden wäre. Der bislang noch nicht erfasste Aufwand wird sofort erfasst. Dies findet auf alle Vergütungsvereinbarungen Anwendung, wenn Nicht-Ausübungsbedingungen, auf die entweder das Unternehmen oder die Gegenpartei Einfluss haben, nicht erfüllt werden. Wird die annullierte Vergütungsvereinbarung jedoch durch eine neue Vergütungsvereinbarung ersetzt und die neue Vergütungsvereinbarung am Tag ihrer Gewährung als Ersatz für die annullierte Vergütungsvereinbarung deklariert, werden die annullierte und die neue Vergütungsvereinbarung wie eine Änderung der ursprünglichen Vergütungsvereinbarung bilanziert (vgl. hierzu den obigen Abschnitt).
Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienzusagen wird bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie zusätzlich als Verwässerung berücksichtigt (wir verweisen auf (13) Ergebnis je Aktie).
Eigene Aktien
Erwirbt der Konzern eigene Aktien, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Aktien wird nicht erfolgswirksam erfasst.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für aktivierte Entwicklungsprojekte verringern die Anschaffungs- und Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte.
Tatsächliche Ertragsteuern
Der Berechnung des Betrags der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.
Latente Steuern
Latente Steuern werden auf alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Konzernbilanz nach IFRS und der Steuerbilanz sowie für steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften gebildet. Aktive latente Steuern werden angesetzt, wenn ihre Nutzung überwiegend wahrscheinlich ist.
Für die Bewertung der latenten Steuern werden die Steuersätze zum Realisationszeitpunkt zugrunde gelegt, die auf Basis der aktuellen Rechtslage in den einzelnen Ländern gelten oder erwartet werden. Latente Steuern, die sich auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten beziehen, werden im Eigenkapital ausgewiesen. Aktive und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hätte und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
Pensionsrückstellungen
Unter den Pensionsrückstellungen werden leistungsorientierte Leistungszusagen gezeigt. Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") gemäß IAS 19 ermittelt. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Sofern Pensionsverpflichtungen durch Planvermögen rückgedeckt wurden, werden diese saldiert ausgewiesen.
Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis.
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und dieser verlässlich geschätzt werden kann. Rückstellungen werden grundsätzlich unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung berechnet. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden auf den Barwert mit dem Marktzins abgezinst.
Abgegrenzte Schulden werden nicht unter den Rückstellungen, sondern sachverhaltsbezogen unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bzw. unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Verbindlichkeiten
Langfristige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Eventualschulden
Die Eventualschulden stellen mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten dar, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse, die nicht vollständig unter der Kontrolle der Manz-Gruppe stehen, erst noch bestätigt werden müssen. Des Weiteren entstehen Eventualschulden aus einer gegenwärtigen Verpflichtung, die auf vergangenen Ereignissen beruht, die jedoch nicht bilanziert werden, weil der Abfluss von Ressourcen nicht wahrscheinlich ist bzw. die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann.
Schätzungen und Beurteilungen des Managements
Zur Erstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen und Schätzungen notwendig, die sich auf Ansatz, Bewertung und Ausweis der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Eventualforderungen und -schulden auswirken. Die wesentlichen Sachverhalte, die von solchen Ermessensentscheidungen und Schätzungen betroffen sind, beziehen sich auf die Realisierbarkeit von Forderungen, die Ermittlung des Fertigstellungsgrads bei langfristiger Auftragsfertigung, die Annahmen über zukünftige Cashflows von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten und Entwicklungsprojekten sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Die tatsächlich eintretenden Werte können im Einzelfall von den Schätzungen abweichen. Die Buchwerte der durch Schätzungen betroffenen Vermögenswerte und Schulden können den Aufgliederungen der einzelnen Bilanzposten entnommen werden.
Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Insbesondere werden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Quellen von Schätzunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert:
Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer: Geschäfts- oder Firmenwerte und andere immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben; stattdessen wird mindestens einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen mit dem Ziel, künftige Zahlungsmittelüberschüsse adäquat zu ermitteln. Für die Ermittlung werden Parameter definiert, wie der Planungshorizont (drei Jahre), die Wahl des Zinssatzes oder die Gewichtung der zu berücksichtigenden Chancen und Risiken. Des Weiteren verweisen wir auf (14) Immaterielle Vermögenswerte.
Umsatzerlöse: Manz traf die folgenden Ermessensentscheidungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Bestimmung der Höhe und des Zeitpunkts von Erlösen aus Verträgen mit Kunden haben.
Bestimmung der Methode zur Schätzung der variablen Gegenleistung und Beurteilung der Begrenzung
Rabattstaffeln und Pönalen führen für Manz zu variablen Entgelten. Bei der Schätzung der variablen Entgelte muss der Konzern entweder die Erwartungswertmethode oder die Methode des wahrscheinlichsten Betrages anwenden. Dabei ist die Methode zu wählen, mit der die dem Konzern zustehende Gegenleistung am verlässlichsten geschätzt werden kann. Der Konzern kam zu dem Schluss, dass die Methode des wahrscheinlichsten Betrages die geeignete Methode zur Schätzung der variablen Entgelte für Lieferungen und Leistungen mit Rabattstaffeln und Regelungen zu Vertragsstrafen ist. In den Transaktionspreis wird diese Schätzung der variablen Entgelte insoweit einbezogen, als dass es hochwahrscheinlich zu keiner signifikanten Stornierung der realisierten Umsatzerlöse kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit dem variablen Entgelt nicht mehr besteht.
Schätzung der Gesamtkosten des Projekts
Die Anwendung der POC-Methode basiert auf einer Schätzung der Gesamtkosten des Projekts. Es ist deshalb aufgrund der hierbei gegebenen Unsicherheiten möglich, dass die Schätzungen der bis zur Fertigstellung erforderlichen Aufwendungen nachträglich berichtigt werden müssen. Derartige Berichtigungen von Aufwendungen und Erträgen werden in der Periode ausgewiesen, in der der Anpassungsbedarf festgestellt wird.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte: Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte wird ein Wertminderungsmodell nach IFRS 9 angewandt, in dem die erwarteten Verluste berücksichtigt werden müssen. Dazu wurden Bewertungsmodelle entwickelt, die zur Ermittlung der Ausfallraten bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten eingesetzt werden. Es erfolgt eine Analyse der historischen Ausfallraten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Regionen. Diese historischen Ausfallraten werden durch die Einflüsse von zukunftsgerichteten Informationen im makroökonomischen Umfeld angepasst. Darüber hinaus erfolgt eine Überprüfung individueller Ausfallraten durch das verantwortliche Management. In die Überprüfung fließen Faktoren wie Fälligkeitsstrukturen von Forderungssalden, Bonität der Kunden oder makroökonomische Daten mit ein.
Pensionsrückstellungen: Wir verweisen auf VI. Erläuterungen zur Bilanz (29) Pensionsrückstellungen.
Rückstellungen für Gewährleistungen: Rückstellungen für Gewährleistungen werden unter Berücksichtigung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs gebildet. Langfristige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Zinssatz wird ein Zinssatz vor Steuern verwendet, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für den Sachverhalt spezifischen Risiken widerspiegelt. Der aus der Aufzinsung entstehende Zinsaufwand wird in den Finanzaufwendungen ausgewiesen. Wir verweisen auf (30) Sonstige langfristige Rückstellungen.
Drohverlustrückstellungen: Die Bildung von Drohverlustrückstellungen ist sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach maßgeblich von Schätzungen geprägt. Manz bildet Drohverlustrückstellungen für Kundenaufträge, bei denen zum Stichtag die geschätzten Gesamtkosten die vereinbarte Gegenleistung übersteigen. Dabei werden im Rahmen des Projekt-Controllings regelmäßig Kontrollen und Einschätzungen zum Projektfortschritt von Kundenaufträgen vorgenommen, was die Grundlage der Bildung einer Drohverlustrückstellung ist. Wir verweisen auf (34) Sonstige kurzfristige Rückstellungen.
Ertragsteuern: Für die Bildung von Steuerrückstellungen sowie bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge sind gleichermaßen Schätzungen vorzunehmen. Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern bestehen Unsicherheiten in Bezug auf die Höhe und den Zeitpunkt künftiger zu versteuernder Einkünfte. Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.
Unsichere Steuerpositionen: Ist unsicher, ob die zuständige Behörde eine ertragsteuerliche Behandlung von Manz akzeptieren wird, liegt eine unsichere Steuerposition vor. Für die Bewertung von unsicheren Steuerpositionen beurteilt Manz zunächst, ob diese gesondert oder zusammen mit anderen unsicheren Steuerpositionen zu bewerten sind. Für die Entscheidung ist maßgeblich, ob ein derartiger Zusammenhang zwischen den Posten besteht, dass eine gemeinsame Auflösung der Unsicherheit für die Posten zu erwarten ist. Anschließend erfolgt auf Basis der Annahme, dass die Steuerbehörden die unsichere Steuerposition in vollständiger Sachverhaltskenntnis prüfen werden, die Beurteilung, ob die Steuerbehörde die steuerliche Behandlung von Manz akzeptiert. Ist es wahrscheinlich, dass die Behörde die steuerliche Behandlung von Manz akzeptiert, wird nur diese Bewertung der unsicheren Steuerposition zugrunde gelegt. Ansonsten erfolgt eine Bewertung der unsicheren Steuerpositionen auf Basis des wahrscheinlichsten Betrages oder nach der Erwartungswertmethode. Sind die möglichen Ergebnisse binär oder konzentrieren sich um einen Wert, erfolgt eine Bewertung der unsicheren Steuerposition auf Basis des wahrscheinlichsten Betrages, ansonsten nach der Erwartungswertmethode.
Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit untergeordneter Bedeutung auf den laufenden Konzernabschluss
Im Folgenden sind die Rechnungslegungsvorschriften aufgezählt, die erstmals ab dem Geschäftsjahr 2020 anzuwenden sind, jedoch für den Konzernabschluss von Manz von untergeordneter Bedeutung sind und somit keine wesentlichen Auswirkungen auf den laufenden Konzernabschluss haben:
| ― | Änderungen von IFRS 16 Covid-19 in Bezug auf Mietkonzessionen: Die Änderungen bieten Leasingnehmern Erleichterungen bei der Anwendung von IFRS 16 Leitlinien zur Bilanzierung von Mietkonzessionen, die als direkte Folge der Covid-19-Pandemie entstehen. Als praktisches Hilfsmittel kann sich ein Leasingnehmer dafür entscheiden, nicht zu beurteilen, ob eine Covid-19-bezogene Mietkonzession eines Leasinggebers eine Mietvertragsmodifikation ist. Ein Leasingnehmer, der diese Wahl trifft, bilanziert jede Änderung der Leasingzahlungen, die sich aus der Covid-19-bezogenen Mietkonzession ergibt, auf dieselbe Weise, wie er die Änderung nach IFRS 16 bilanzieren würde, wenn die Änderung keine Änderung des Leasingvertrags wäre. Es gab keine Mietkonzessionen bei Manz, die Erleichterung wurde daher nicht angewendet. |
| ― | Änderung zu IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Modifikation der Definition eines Geschäftsbetriebs, Anwendungsleitlinien und Änderungen der erläuternden Beispiele. |
| ― | Änderungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 hinsichtlich der Auswirkungen der IBOR-Reform (Phase 1): Die Änderungen betreffen Erleichterungen im Hinblick auf die Bilanzierung von Hedge Accounting-Vorschriften und sind verpflichtend für alle Sicherungsbeziehungen anzuwenden, die von der Reform des Referenzzinssatzes betroffen sind. |
| ― | Änderungen zu IAS 1 und IAS 8 in Bezug auf die Definition des Begriffs von wesentlich. |
| ― | Änderungen der Verweise in den Standards auf das Rahmenkonzept. |
Veröffentlichte, noch nicht angewandte Standards, Interpretationen und Änderungen
Folgende veröffentlichte, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen haben voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf künftige Konzernabschlüsse.
| ― | Änderung an IAS 1, Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig. Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die ab/nach dem 1. Januar 2023 beginnen. |
| ― | Änderungen an IAS 1, Darstellung des Abschlusses - Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die ab/nach dem 1. Januar 2023 beginnen. |
| ― | Änderungen an IAS 8, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler - Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen. Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die ab/nach dem 1. Januar 2023 beginnen. |
| ― | Änderung an IFRS 3, Verweis auf das Rahmenkonzept: Nachträgliche Ergänzung des Verweises auf das neue Rahmenkonzept vom 29. März 2018. Anzuwenden auf Unternehmenszusammenschlüsse die ab/nach dem 1. Januar 2022 beginnen. |
| ― | Änderung an IFRS 4; Verschiebung der Erstanwendung von IFRS 9 für bestimmte Unternehmen in IFRS 4, um IFRS 9 zeitgleich mit IFRS 17 Versicherungsverträge starten zu können. Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die ab/nach dem 1. Januar 2023 beginnen. |
| ― | Änderung an IAS 16, Erzielung von Erlösen, bevor sich ein Vermögenswert in seinem betriebsbereiten Zustand befindet. Erträgen aus dem Verkauf produzierter Güter, bevor die Sachanlage im betriebsbereiten Zustand ist, sind nicht mehr von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlage abzuziehen, sondern zusammen mit den Herstellkosten der Sachanlage in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die ab/nach dem 1. Januar 2022 beginnen. |
| ― | IFRS 17, Versicherungsverträge: Änderungen bei Erstanwendung (1. Januar 2023), Abschlusskosten, Auflösung der vertraglichen Servicemarge, Risikominderungsoption, Rückversicherungsvertrag sowie getrennter Ausweis von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten etc. |
| ― | IFRS 17 Versicherungsverträge: Grundsätze in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge innerhalb des Anwendungsbereichs des Standards. Ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die ab/nach dem 1. Januar 2023 beginnen. |
| ― | Änderung an IFRS 7, IFRS 9, IAS 39, IFRS 4 und IFRS 16, Reform der Referenzzinssätze IBOR-Reformphase 2: Die Änderungen sehen vor, dass die Vergleichsperiode nicht angepasst werden soll. Effekte aus der erstmaligen Anwendung der Änderungen sollen zum Zeitpunkt der Erstanwendung in den Gewinnrücklagen erfasst werden. Erstmalig anzuwenden für Geschäftsjahre, die ab/nach dem 1. Januar 2021 beginnen. |
| ― | Änderungen an IAS 37, Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrags: Konkretisierung der Kosten, welche bei der Beurteilung, ob ein Vertrag belastend oder verlustbringend ist, zu berücksichtigen sind. Ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die ab/nach dem 1. Januar 2022 beginnen. |
| ― | Jährliche Verbesserungen zu IFRS 2018 - 2020. Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41. Anzuwenden für Geschäftsjahre, die ab/nach dem 1. Januar 2022 beginnen. |
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse (1)
Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Geschäftsbereichen und Regionen ist in der Segmentberichterstattung wiedergegeben. Wir verweisen auch auf unsere Erläuterungen zur Segmentberichterstattung in Abschnitt IV.
Im Jahr 2017 erhielt Manz einen Großauftrag mit einem Gesamtvolumen von 263 Mio. EUR, dessen Abschluss für Juli 2019 vorgesehen war. Die CIGS-Großprojekte ruhen aktuell aufgrund kundenseitig bedingter Bauarbeiten an den entsprechenden Produktionshallen. Zum 31. Dezember 2020 bestehen aus diesen Aufträgen Vertragsvermögenswerte in Höhe von 21,5 Mio. EUR. Bislang sind die Kunden allen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere den Zahlungsverpflichtungen, nachgekommen. Manz geht von einer temporären Unterbrechung und einer Fortsetzung der Aufträge im Lauf des Jahres 2021 aus.
In 2018 erhielt Manz einen Großauftrag mit einem Volumen von 90 Mio. USD, dessen Projektende für Ende August 2019 geplant war. Allerdings gab es seitens des Kunden eine Änderung in der Terminierung der Auslieferung, sodass das Projekt erst Ende 2020 abgeschlossen wurde.
Darüber hinaus erhielt Manz im Jahr 2019 von einem langjährigen Kunden Folgeaufträge in Höhe von rund 55 Mio. EUR. Im Rahmen dieser Aufträge wurden Teilanlagen von Manz wie geplant in 2020 ausgeliefert. Der Fertigstellungstermin für die gesamten Aufträge wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2021 liegen.
Die Umsatzerlöse sind nach Geschäftsbereichen unter Hinzunahme der Zielabsatzregion folgendermaßen dargestellt:
| (in TEUR) | Deutschland | Übriges Europa | China | Taiwan | Übriges Asien | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Solar | 2020 | 7.737 | 6 | 15.412 | - | - |
| 2019 | 11.128 | - | 36.096 | - | - | |
| Electronics | 2020 | 32.012 | 3.071 | 42.372 | 6.606 | 6.529 |
| 2019 | 16.736 | 61 | 78.015 | 5.868 | 9.094 | |
| Energy Storage | 2020 | 57.096 | 1.713 | 14 | - | 20 |
| 2019 | 14.689 | 12.860 | 353 | - | 626 | |
| Contract Manufaturing | 2020 | 10.430 | 26.581 | 13 | - | - |
| 2019 | 10.582 | 30.818 | - | - | - | |
| Service | 2020 | 6.544 | 1.431 | 3.297 | 5.979 | 577 |
| 2019 | 3.088 | 2.793 | 4.884 | 6.410 | 633 | |
| Gesamt | 2020 | 113.819 | 32.802 | 61.108 | 12.585 | 7.126 |
| 2019 | 56.223 | 46.532 | 119.348 | 12.278 | 10.353 |
| (in TEUR) | USA | Sonstige Regionen | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| Solar | 2020 | 5 | - | 23.160 |
| 2019 | 243 | - | 47.467 | |
| Electronics | 2020 | 96 | - | 90.686 |
| 2019 | 5.881 | - | 115.655 | |
| Energy Storage | 2020 | 4.992 | 854 | 64.690 |
| 2019 | 12.147 | 20 | 40.695 | |
| Contract Manufaturing | 2020 | - | - | 37.024 |
| 2019 | 79 | - | 41.479 | |
| Service | 2020 | 2.782 | 599 | 21.209 |
| 2019 | 1.300 | - | 19.108 | |
| Gesamt | 2020 | 7.875 | 1.453 | 236.768 |
| 2019 | 19.650 | 20 | 264.404 |
Aktivierte Eigenleistungen (2)
Im Geschäftsjahr 2020 wurden insbesondere in den Segmenten Solar und Energy Storage Entwicklungskosten in Höhe von 2.846 TEUR bzw. 2.230 TEUR aktiviert. Darüber hinaus erfolgten Aktivierungen in Höhe von 303 TEUR im Geschäftsbereich Electronics und in Höhe von 412 TEUR im Geschäftsbereich Contract Manufacturing und Service.
Sonstige betriebliche Erträge (3)
| (in TEUR) | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Fördergelder | 2.787 | 3.273 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 1.337 | 2.254 |
| Kursgewinne | 1.224 | 423 |
| Auflösung Wertberichtigungen auf Forderungen | 246 | 1.769 |
| Leasing und Mieteinnahmen | 287 | 106 |
| Zeitwert von Finanzverbindlichkeiten | 150 | 106 |
| Versicherungsleistungen | 120 | 94 |
| Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen | 11 | 19 |
| Übrige | 1.019 | 1.646 |
| 7.181 | 9.690 |
Von den 2.787 TEUR Zuschüssen entfallen 581 TEUR auf die staatliche Förderung in der Slowakei und Italien aufgrund von Covid-19. Außerdem wurden 150 TEUR Erstattung für die Sozialversicherung bei Kurzarbeitergeld im April und Mai 2020 in den sonstigen betrieblichen Erträgen verbucht.
Materialaufwand (4)
| (in TEUR) | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 114.869 | 145.329 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 15.469 | 15.500 |
| 130.338 | 160.829 |
Personalaufwand (5)
| (in TEUR) | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 59.806 | 59.077 |
| Anteilsbasierte Vergütung | 689 | 338 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 11.421 | 12.169 |
| 71.916 | 71.584 |
164 TEUR Löhne und Gehälter aus der Kurzarbeit wurden als durchlaufender Posten von der Arbeitsagentur über die Manz AG an die Mitarbeiter in Deutschland gezahlt.
Sonstige betriebliche Aufwendungen (6)
| (in TEUR) | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte | 6.524 | 548 |
| Werbe- und Reisekosten | 5.020 | 7.699 |
| Rechts- und Beratungskosten | 3.701 | 3.523 |
| Kosten für Gebäude und Anlagen | 3.126 | 3.310 |
| Kursverluste | 2.828 | 1.586 |
| Ausgangsfrachten | 2.173 | 3.941 |
| IT-Kosten | 2.151 | 1.805 |
| Sonstige personalnahe Aufwendungen | 1.910 | 2.997 |
| Erhöhung der Rückstellungen | 1.360 | 1.190 |
| Miete und Leasing | 1.156 | 1.153 |
| Forschungsnahe (projektbezogene) sonstige betriebliche Aufwendungen | 274 | 1.050 |
| Übrige | 6.377 | 7.619 |
| Gesamt | 36.600 | 36.421 |
Die höheren Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte im Jahr 2020 sind hauptsächlich auf eine Wertminderung in Höhe von 4.996 TEUR zurückzuführen, die für ein Projekt in Asien vorgenommen wurde.
Abschreibungen (7)
| (in TEUR) | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Anlagevermögen | 8.256 | 9.034 |
| Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen | 3.340 | 3.413 |
| Langfristige Kosten der Vertragsanbahnung | 342 | 1.324 |
| Kurzfristige Kosten der Vertragsanbahnung | 194 | 3.067 |
| 12.132 | 16.838 |
Finanzerträge (8)
| (in TEUR) | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Zinsen und ähnliche Erträge aus Bankguthaben | 72 | 74 |
| Zinserträge aus Unterleasingverhältnissen | 19 | 20 |
| 91 | 94 |
Finanzaufwendungen (9)
| (in TEUR) | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Zinsen auf kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.683 | 1.623 |
| Zinsaufwand aus Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 568 | 622 |
| Zinsanteil langfristige Rückstellungen | 54 | 82 |
| Zinsen auf langfristige Verbindlichkeiten | 40 | 67 |
| Sonstige Zinsaufwendungen | - | 3 |
| 2.345 | 2.397 |
Anteilsbasierte Vergütung (10)
Performance Share Plan
Der Konzern hat für Mitglieder des Vorstands und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter einen Performance Share Plan eingerichtet. Die Erfolgsziele beziehen sich auf die EBITDA-Marge und die Unternehmenswertentwicklung, gemessen an der Veränderung der Aktienkurse zwischen Ausgabe der Bezugsrechte und Ablauf der Wartezeit. Die Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Die Aktienzusagen sind während der Wartezeit nicht dividendenberechtigt. Die Manz AG kann die Aktienzusagen durch neue ausgegebene Aktien oder durch eigene Aktien abgelten.
Die Aktienzusagen (Bezugsrechte) werden nach freiem Ermessen des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates - soweit es sich um Vorstandsmitglieder handelt, nach freiem Ermessen des Aufsichtsrates - in jährlichen Tranchen, binnen eines Zeitraums von drei Monaten nach Ablauf von vier Wochen im Anschluss an die Veröffentlichung des Konzernabschlusses für das vorangegangene Geschäftsjahr, ausgegeben.
Im Geschäftsjahr 2020 erhielten 17 (Vj. 17) Mitarbeiter und die 3 (Vj. 3) Mitglieder des Vorstands 89.145 (Vj. 42.403) Aktienzusagen/Bezugsrechte. Hiervon entfielen 48.675 (Vj. 22.327) Aktienzusagen/Bezugsrechte auf den Vorstand.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aktienzusagen/Bezugsrechte mit den entsprechenden gewichteten durchschnittlichen beizulegenden Zeitwerten je zugesagter Aktie zum Zeitpunkt ihrer Gewährung:
| (in Stück) | (in EUR) | |
|---|---|---|
| Aktienzusagen/ Bezugsrechte (in Stück) | Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt | |
| --- | --- | --- |
| Bestand am Jahresanfang (nicht erdient) | 113.214 | 14,09 |
| In der Berichtsperiode verfallen | -30.432 | 10,51 |
| In der Berichtsperiode gewährt | 89.145 | 22,39 |
| Bestand am Jahresende (nicht erdient) | 171.927 | 19,02 |
Die Bilanzierung der Aktienzusagen erfolgt gemäß IFRS 2 mit dem beizulegenden Zeitwert der Zusagen zum Zeitpunkt der Gewährung und wird im Personalaufwand sowie einer korrespondierenden Erhöhung des Eigenkapitals (Kapitalrücklage) erfasst. Die Ermittlung der Zeitwerte erfolgt unter Anwendung des Black-Scholes-Modells.
Folgende Parameter liegen der Berechnung zugrunde:
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Ausübungspreis (in EUR) | 1,00 EUR | 1,00 EUR |
| Risikofreier Zinssatz p. a. (in %) | 0 % | 0 % |
| Volatilität (in %) | 18,0 % | 93,3 % |
| Erwartete Dividenden (in EUR) | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| Fair Value je Aktienzusage (in EUR) | 19,02 | 11,24 |
| Optionslaufzeit | 4 Jahre | 4 Jahre |
Der erwarteten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von der historischen Volatilität über einen der Laufzeit der Optionen ähnlichen Zeitraum auf künftige Trends geschlossen werden kann, wobei die tatsächlich eintretende Volatilität von den getroffenen Annahmen abweichen kann.
Im Berichtsjahr wurde aus dem Performance Share Plan Personalaufwand über 689 TEUR (Vj. 338 TEUR) erfasst.
Steuern vom Einkommen und Ertrag (11)
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag umfassen sowohl tatsächliche als auch latente Ertragsteuern aus temporären Differenzen sowie aus bestehenden steuerlichen Verlustvorträgen.
| (in TEUR) | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Tatsächlicher Steueraufwand | ||
| Laufende Periode | 2.285 | 560 |
| Vorperioden | 266 | -151 |
| Latenter Steuerertrag/-aufwand (+) | -1.004 | 911 |
| 1.547 | 1. 320 |
Die Berechnung des laufenden Ertragsteueraufwands erfolgt unter Anwendung der zum Bilanzstichtag geltenden Steuersätze. Für die Berechnung der latenten Steuern der inländischen Gesellschaften wurde der inländische Steuersatz von 29,13 % (Vj. 29,13 %) berücksichtigt. Bei den ausländischen Gesellschaften wurden Steuersätze von 9 %-26% (Vj. 9 %-26%) verwendet. Der Steuersatz in China wurde von 15 % auf 25 % geändert, da ein im Vorjahr noch reduzierte Steuersatz für Hightech-Unternehmen nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.
Der Ertragsteueraufwand im Berichtsjahr in Höhe von 1.547 TEUR (Vj. 1.320 TEUR) leitet sich wie folgt von einem "erwarteten" Ertragsteueraufwand ab, der sich bei Anwendung des gesetzlichen Ertragsteuersatzes des Mutterunternehmens auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben hätte:
| (in TEUR) | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 4.971 | -9.928 |
| Ertragsteuersatz der Manz AG | 29,13 % | 29,13 % |
| Erwarteter Ertragsteueraufwand | 1.448 | -2.892 |
| Steuersatzunterschiede Ausland | -1.105 | -567 |
| Änderung des Steuersatzes im Ausland | -793 | 0 |
| Nicht abzugsfähige Aufwendungen/Erträge | 453 | -311 |
| Periodenfremde Steuern | 266 | -151 |
| Steuerfreie Erträge | -2.764 | -1.746 |
| Nichtansatz steuerlicher Verlustvorträge | 3.260 | 7.841 |
| Nutzung steuerlicher Verlustvorträge | -11 | -138 |
| Nutzung von nicht bilanzierten Verlustvorträgen | 0 | -31 |
| Wertberichtigung auf latente Steuern | -35 | -629 |
| Ausländische Quellensteuer | 689 | 0 |
| Sonstiges | 139 | -56 |
| Ausgewiesener Ertragsteueraufwand | 1.547 | 1.320 |
| Effektiver Steuersatz | 31,11 % | n.a. |
Die aktiven und passiven latenten Steuern werden in der folgenden Übersicht dargestellt:
| (in TEUR) | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 0 | 577 | 5.816 | 5.578 |
| Sachanlagen | 1 | 14 | 57 | 52 |
| Finanzanlagen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Vertragsvermögenswerte, Vorräte und | 5.539 | 5.488 | 14.730 | 13.643 |
| Vertragsverbindlichkeiten | ||||
| Forderungen | 1.411 | 583 | 2.114 | 1.513 |
| Zahlungsmittel | 2 | 19 | 0 | 0 |
| Pensionsrückstellungen | 761 | 735 | 0 | 0 |
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 0 | 4 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen | ||||
| und Leistungen | 2.057 | 2.279 | 0 | 308 |
| Rückstellungen | 463 | 334 | 0 | 0 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 12.492 | 10.254 | 0 | 0 |
| Bruttowert | 22.725 | 20.283 | 22.721 | 21.094 |
| Saldierung | -15.890 | -14.632 | -15.890 | -14.632 |
| Bestand laut Konzernbilanz | 6.835 | 5.651 | 6.831 | 6.462 |
| Nettobetrag der aktiven (passiven) latenten Steuern | 4 | -811 |
Der Nettobetrag der aktiven latenten Steuern hat sich wie folgt entwickelt:
| (in TEUR) | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | -811 | 542 |
| Latenter Steueraufwand (-) /-ertrag (+) in der Gewinn- und Verlustrechnung | 1.004 | -911 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen der latenten Steuern im Zusammenhang mit: | ||
| Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen | -15 | 696 |
| Absicherung künftiger Zahlungsströme (Cashflow Hedges) | -4 | 0 |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertete finanzielle Vermögenswerte | 0 | -1.235 |
| Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung | -170 | 97 |
| Stand 31.12. | 4 | -811 |
Für steuerliche Verlustvorträge werden latente Steuern nur angesetzt, wenn deren Nutzung mit ausreichender Sicherheit erwartet werden kann. Bei vier (Vj. vier) Gesellschaften, die in der aktuellen oder in der Vorperiode steuerliche Verluste erlitten haben, wurde ein latenter Steueranspruch in Höhe von 3.550 TEUR (Vj. 1.952 TEUR) ausgewiesen. Manz geht basierend auf der Kurz- und Mittelfristplanung davon aus, dass zukünftig bei diesen Gesellschaften ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verrechnet werden können. Aufgrund der positiven Steuerergebnisse der vergangenen Jahre wurde in China eine aktive latente Steuer in Höhe von 3.005 TEUR gebildet. Das Tochterunternehmen hat im Jahr 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie, die in der Ergebnishistorie einen Einmaleffekt darstellt, einen Verlust erlitten und wird voraussichtlich im Jahr 2021 aufgrund des guten Auftragsbestands und des erwarteten positiven Geschäftsverlaufes wieder in die Gewinnzone zurückkehren.
Die steuerlichen Verlustvorträge belaufen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 264.369 TEUR (Vj. 253.132 TEUR). Davon sind 371 TEUR (Vj. 1.085 TEUR) zeitlich auf fünf Jahre und 13.376 TEUR (Vj. 9.754 TEUR) auf zehn Jahre begrenzt und der Rest unbegrenzt vortragsfähig. Für Verlustvorträge in Höhe von 219.186 TEUR (Vj. 212.750 TEUR) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da nach IAS 12 im Falle von Verlusten in der jüngeren Vergangenheit hohe Anforderungen an die Aktivierung gestellt werden, die zum Stichtag nicht erfüllt sind.
Gemäß IAS 12 sind latente Steuern auf temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Konzernunternehmen zu bilanzieren (Outside Basis Differences). Für Outside Basis Differences in Höhe von 6,8 Mio. EUR (Vj. 8,1 Mio. EUR) wurden keine passiven latenten Steuern gebildet, da diese Gewinne auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen.
Ergebnisanteil nicht beherrschende Anteile (12)
Der Ergebnisanteil der nicht beherrschenden Anteile setzt sich zusammen aus zugewiesenen Ergebnissen in Höhe von -10 TEUR (Vj. -200 TEUR).
Ergebnis je Aktie (13)
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Manz AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus sogenannten potenziellen Aktien. Hierzu zählen Options- und Bezugsrechte, wenn diese Rechte die Ausgabe von Aktien zu einem Wert unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie zur Folge haben. Es ergab sich ein Verwässerungseffekt aus den Aktienzusagen im Rahmen des Performance Share Plan (siehe (10) Anteilsbasierte Vergütungen).
Das Ergebnis je Aktie wurde gemäß IAS 33 ermittelt.
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Den Anteilseignern der Manz AG zuzurechnendes Konzernergebnis (in TEUR) | 3.434 | -11.048 |
| Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien (Stück) | 7.744.088 | 7.744.088 |
| Effekt aus aktienbasierter Vergütung (Stück) | 343.854 | 216.040 |
| Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien (verwässert) (Stück) | 8.011.876 | 7.905.128 |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert) (in EUR) | 0,44 | -1,43 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert) (in EUR) | 0,42 | -1,43 |
Erläuterungen zur Segmentberichterstattung
Im Rahmen der Segmentberichterstattung werden die Aktivitäten der Manz-Gruppe gemäß den Regeln von IFRS 8 (Segmentberichterstattung) nach Geschäftsbereichen und nach Regionen abgegrenzt. Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Steuerung und berücksichtigt die unterschiedlichen Risiko- und Ertragsstrukturen der Geschäftsbereiche.
Die Aufteilung des Umsatzes nach Regionen orientiert sich am Sitz des Kunden. Das heißt, bestellt ein Kunde aus China, wird der Umsatz der Region China zugewiesen.
Im Geschäftsbereich "Solar" sind Systemlösungen für die Herstellung von Dünnschicht-Solarmodulen sowie die CIGS-Dünnschicht-Technologie abgebildet. Über das Geschäft mit Anlagen zur Produktion von Lithium-Ionen-Batterien wird im Geschäftsbereich "Energy Storage" berichtet. Der Geschäftsbereich "Electronics" hat den Schwerpunkt auf der Herstellung von Produktionsanlagen für Unterhaltungselektronik.
Neben den drei strategischen Geschäftsbereichen bestehen die beiden Geschäftsbereiche "Contract Manufacturing" (Anlagen- und Teilefertigung sowie Montagearbeiten für Kunden unterschiedlicher Branchen) und "Service", in denen Dienstleistungen rund um die technologischen Kernkompetenzen der Manz AG angeboten werden.
Die zentrale Größe zur Beurteilung und Steuerung eines Geschäftsbereichs ist das operative Ergebnis (EBIT).
In der Segmentberichterstattung sind Erlöse und Ergebnisse der einzelnen Geschäftsbereiche des Konzerns dargestellt. Zwischen den einzelnen Geschäftsbereichen bestehen nur in geringem Umfang Liefer- und Leistungsbeziehungen. Der Leistungsaustausch zwischen den Geschäftsbereichen erfolgt zu marktüblichen Preisen.
Im Geschäftsbereich Energy Storage wurden im Berichtszeitraum mit einem Kunden Umsatzerlöse in Höhe von 35.155 TEUR erzielt. Im Geschäftsfeld Electronics sind Umsatzerlöse in Höhe von 29.374 TEUR mit einem weiteren Kunden enthalten. Des Weiteren sind im Geschäftsfeld Contract Manufacturing Umsatzerlöse in Höhe von 25.643 TEUR mit einem Kunden enthalten.
Segmentberichterstattung Geschäftsbereiche zum 31.12.2020
| (in TEUR) | Solar | Electronics | Energy Storage | Contract Manufacturing | Service | Konsolidierung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse mit Dritten | ||||||
| 2020 | 23.160 | 90.686 | 64.690 | 37.024 | 21.209 | 0 |
| 2019 | 47.467 | 115.655 | 40.694 | 41.480 | 19.108 | 0 |
| Umsatzerlöse mit anderen Segmenten | ||||||
| 2020 | 0 | 293 | 0 | 0 | 0 | -293 |
| 2019 | 0 | -109 | 0 | 0 | 0 | 109 |
| Umsatzerlöse gesamt | ||||||
| 2020 | 23.160 | 90.979 | 64.690 | 37.024 | 21.209 | -293 |
| 2019 | 47.467 | 115.546 | 40.694 | 41.480 | 19.108 | 109 |
| Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen | ||||||
| 2020 | 0 | 0 | 0 | 9.381 | 0 | 0 |
| 2019 | 0 | 0 | 0 | 8.829 | 0 | 0 |
| EBITDA | ||||||
| 2020 | -5.143 | -979 | 10.347 | 13.090 | 2.114 | -73 |
| 2019 | 1.416 | 387 | -7.332 | 12.335 | 2.223 | 184 |
| Abschreibungen | ||||||
| 2020 | 2.703 | 4.373 | 3.458 | 798 | 800 | 0 |
| 2019 | 3.407 | 7.976 | 3.970 | 825 | 661 | -1 |
| EBIT | ||||||
| 2020 | -7.846 | -5.352 | 6.889 | 12.292 | 1.315 | -73 |
| 2019 | -1.991 | -7.589 | -11.302 | 11.510 | 1.562 | 185 |
| Finanzergebnis | ||||||
| 2020 | -242 | -651 | -722 | -189 | -451 | 0 |
| 2019 | -265 | -908 | -494 | -256 | -380 | 0 |
| EBT | ||||||
| 2020 | -8.088 | -6.003 | 6.167 | 12.104 | 864 | -73 |
| 2019 | -2.256 | -8.496 | -11.796 | 11.254 | 1.182 | 185 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | ||||||
| 2020 | -5 | 1.152 | -1.050 | -660 | -983 | 0 |
| 2019 | -347 | 195 | -492 | -283 | -392 | 0 |
| Konzernergebnis | ||||||
| 2020 | -8.093 | -4.851 | 5.118 | 11.443 | -119 | -73 |
| 2019 | -2.604 | -8.302 | -12.288 | 10.971 | 789 | 185 |
| (in TEUR) | Konzern |
|---|---|
| Umsatzerlöse mit Dritten | |
| 2020 | 236.768 |
| 2019 | 264.404 |
| Umsatzerlöse mit anderen Segmenten | |
| 2020 | 0 |
| 2019 | 0 |
| Umsatzerlöse gesamt | |
| 2020 | 236.768 |
| 2019 | 264.404 |
| Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen | |
| 2020 | 9.381 |
| 2019 | 8.829 |
| EBITDA | |
| 2020 | 19.358 |
| 2019 | 9.213 |
| Abschreibungen | |
| 2020 | 12.132 |
| 2019 | 16.838 |
| EBIT | |
| 2020 | 7.225 |
| 2019 | -7.625 |
| Finanzergebnis | |
| 2020 | -2.254 |
| 2019 | -2.303 |
| EBT | |
| 2020 | 4.971 |
| 2019 | -9.928 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | |
| 2020 | -1.547 |
| 2019 | -1.320 |
| Konzernergebnis | |
| 2020 | 3.425 |
| 2019 | -11.248 |
Segmentberichterstattung Regionen zum 31.12.2020
| (in TEUR) | Außenumsatz nach Standort des Kunden | Langfristige Vermögenswerte (ohne latente Steuern) |
|---|---|---|
| Deutschland | ||
| 2020 | 113.819 | 47.603 |
| 2019 | 56.223 | 50.334 |
| Übriges Europa | ||
| 2020 | 32.802 | 24.297 |
| 2019 | 46.532 | 23.474 |
| China | ||
| 2020 | 61.108 | 13.236 |
| 2019 | 119.348 | 13.952 |
| Taiwan | ||
| 2020 | 12.585 | 26.083 |
| 2019 | 12.278 | 49.434 |
| Übriges Asien | ||
| 2020 | 7.126 | 585 |
| 2019 | 10.353 | 712 |
| Amerika | ||
| 2020 | 7.875 | 2 |
| 2019 | 19.650 | 30 |
| Sonstige Regionen | ||
| 2020 | 1.453 | 0 |
| 2019 | 20 | 0 |
| Konzern | ||
| 2020 | 236.768 | 111.805 |
| 2019 | 264.404 | 137.937 |
Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel der Manz-Gruppe im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. Entsprechend IAS 7 Kapitalflussrechnung werden Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit sowie Finanzierungstätigkeit unterschieden. Auswirkungen aus Veränderungen des Konsolidierungskreises und der Wechselkurse sind in den jeweiligen Positionen eliminiert. Die auf Änderungen der Wechselkurse beruhende Veränderung des Finanzmittelbestands ist gesondert ausgewiesen.
Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die sich aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten zusammensetzen. Etwaigen Wertschwankungen im Finanzmittelbestand wurden mittels einer Risikovorsorge Rechnung getragen.
Die Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden nach der direkten Methode dargestellt. Die Mittelzu- und Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts umfassen neben Zugängen und Abgängen im Sachanlagevermögen auch Zugänge und Abgänge bei den immateriellen Vermögenswerten. In der Finanzierungstätigkeit sind neben Zahlungsmittelzuflüssen aus Eigenkapitalerhöhungen und der Begebung von sonstigen Finanzverbindlichkeiten auch Zahlungsmittelabflüsse aus der Tilgung von Krediten ausgewiesen.
Demgegenüber wird ausgehend vom Konzernergebnis der Mittelzufluss und -abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit indirekt abgeleitet. Dazu wird das Konzernergebnis um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge, das sind im Wesentlichen Abschreibungen und die Veränderungen der langfristigen Rückstellungen und latenten Steuern, korrigiert und um die Veränderung der betrieblichen Aktiva und Passiva ergänzt.
Nach IFRS 16 wird die Auszahlung des Tilgungsanteils für Leasingsachverhalte in der Finanzierungstätigkeit abgebildet. Die Auszahlung für den Zinsanteil der Leasingverbindlichkeit sowie Auszahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden unter der betrieblichen Tätigkeit gezeigt.
Investitions- und Finanzierungsvorgänge, welche nicht zu einer Veränderung von Zahlungsmitteln geführt haben, sind nicht Bestandteil der Kapitalflussrechnung.
Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit
| Nicht zahlungswirksam | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Buchwert zum 01.01.2020 | Zahlungswirksam | Währungsdifferenz | Zugang | Abgang | Veränderungen beizulegender Zeitwerte |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| gegenüber Finanzinstituten | 728 | 5.281 | 0 | 0 | -332 | 0 |
| aus Leasing | 12.268 | 0 | -7 | 2.943 | -2.595 | 0 |
| Übrige | 7 | 0 | 0 | 0 | -7 | 0 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| gegenüber Finanzinstituten | 57.185 | -1.330 | -1.195 | 332 | 0 | 0 |
| gegenüber anderen Unternehmen | 0 | 16.306 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| aus Leasing | 3.329 | -4.400 | -13 | 4.530 | 0 | 0 |
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 73.517 | 15.857 | -1.215 | 7.805 | -2.934 | 0 |
| Nicht zahlungswirksam | |
|---|---|
| (in TEUR) | Buchwert zum 31.12.2020 |
| --- | --- |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | |
| gegenüber Finanzinstituten | 5.677 |
| aus Leasing | 12.609 |
| Übrige | 0 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | |
| gegenüber Finanzinstituten | 54.992 |
| gegenüber anderen Unternehmen | 16.306 |
| aus Leasing | 3.446 |
| Derivative Finanzinstrumente | 0 |
| 93.030 |
| Nicht zahlungswirksam | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Buchwert zum 01.01.2019 | Zahlungswirksam | Währungsdifferenz | Zugang | Abgang | Veränderungen beizulegender Zeitwerte |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| gegenüber Finanzinstituten | 1.138 | -410 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| aus Leasing | 14.636 | 0 | 46 | 1.000 | -3.414 | 0 |
| Übrige | 3 | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| gegenüber Finanzinstituten | 42.173 | 15.735 | -723 | 0 | 0 | 0 |
| aus Leasing | 3.276 | -4.340 | 7 | 4.386 | 0 | |
| Derivative Finanzinstrumente | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | -2 |
| 61.228 | 10.989 | -670 | 5.386 | -3.414 | -2 |
| Nicht zahlungswirksam | |
|---|---|
| (in TEUR) | Buchwert zum 31.12.2019 |
| --- | --- |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | |
| gegenüber Finanzinstituten | 728 |
| aus Leasing | 12.268 |
| Übrige | 7 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | |
| gegenüber Finanzinstituten | 57.185 |
| aus Leasing | 3.329 |
| Derivative Finanzinstrumente | 0 |
| 73.517 |
Erläuterungen zur Bilanz
Immaterielle Vermögenswerte (14)
| (in TEUR) | Lizenzen, Software und ähnliche Rechte | Aktivierte Entwicklungskosten | Geschäfts- oder Firmenwert | Anlagen im Bau/geleistete Anzahlungen | Langfristige Kosten der Vertragsanbahnung | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||||
| Stand 1. Januar 2019 | 33.080 | 74.086 | 34.495 | 61 | 5.143 | 146.865 |
| Währungsanpassung | 28 | 125 | 988 | 0 | 0 | 1.141 |
| Zugänge | 860 | 3.518 | 0 | 209 | 0 | 4.587 |
| Abgänge | -422 | 0 | 0 | 0 | 0 | -422 |
| Umgliederungen | 61 | 0 | 0 | -61 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2019 | 33.607 | 77.729 | 35.483 | 209 | 5.143 | 152.171 |
| Abschreibungen | ||||||
| Stand 1. Januar 2019 | 27.472 | 54.322 | 0 | 0 | 2.743 | 84.537 |
| Währungsanpassung | 31 | 85 | 0 | 0 | 0 | 116 |
| Zugänge Abschreibungen (planmäßig) | 1.051 | 4.699 | 0 | 0 | 1.324 | 7.074 |
| Abgänge | -405 | 0 | 0 | 0 | 0 | -405 |
| Umgliederungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2019 | 28.149 | 59.106 | 0 | 0 | 4.067 | 91.322 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||||
| Stand 1. Januar 2020 | 33.607 | 77.729 | 35.483 | 209 | 5.143 | 152.171 |
| Währungsanpassung | -13 | -87 | -715 | 0 | 0 | -815 |
| Zugänge | 405 | 4.615 | 0 | 472 | 0 | 5.492 |
| Abgänge | -256 | -325 | 0 | -84 | 0 | -665 |
| Umgliederungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2020 | 33.743 | 81.932 | 34.768 | 597 | 5.143 | 156.183 |
| Abschreibungen | ||||||
| Stand 1. Januar 2020 | 28.149 | 59.106 | 0 | 0 | 4.067 | 91.322 |
| Währungsanpassung | -14 | -71 | 0 | 0 | 0 | -85 |
| Zugänge Abschreibungen (planmäßig) | 833 | 4.909 | 0 | 0 | 342 | 6.084 |
| Abgänge | -256 | -1 | 0 | 0 | 0 | -257 |
| Umgliederungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2020 | 28.712 | 63.943 | 0 | 0 | 4.409 | 97.064 |
| Restbuchwert 31.12.2019 | 5.458 | 18.623 | 35.483 | 209 | 1.076 | 60.849 |
| Restbuchwert 31.12.2020 | 5.031 | 17.989 | 34.768 | 597 | 734 | 59.119 |
Aktivierte Entwicklungskosten
Entwicklungskosten werden entsprechend den Vorgaben des IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte in den dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aktiviert. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge, hat die Unternehmensleitung Annahmen über die Höhe der zu erwartenden künftigen Cashflows aus Vermögenswerten, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwarteten zukünftigen Cashflows, die Vermögenswerte generieren, zu treffen.
Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der aktivierten Entwicklungskosten, die noch nicht planmäßig abgeschrieben werden, wurden im Berichtsjahr keine (Vj. keine) Wertminderungen vorgenommen.
Folgende Beträge wurden erfolgswirksam erfasst:
| (in TEUR) | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Forschungs- und Entwicklungskosten gesamt | -18.081 | -18.904 |
| Planmäßige Abschreibungen auf Entwicklungskosten | -4.653 | -4.602 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 5.787 | 4.862 |
| Erfolgswirksam verrechnete Forschungs- und Entwicklungskosten | -16.947 | -18.644 |
Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markenrechte
Die Geschäfts- oder Firmenwerte sowie die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (Markenrechte) entfallen wie folgt auf die einzelnen Geschäftsbereiche:
| (in TEUR) | Geschäfts- oder Firmenwert | Markenrechte | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Solar | 17.022 | 17.556 | 1.835 | 1.881 |
| Electronics | 11.064 | 11.245 | 2.753 | 2.822 |
| Energy Storage | 6.682 | 6.682 | 0 | 0 |
| Contract Manufacturing | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Service | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 34.768 | 35.483 | 4.588 | 4.703 |
Die Veränderungen beim Geschäfts- oder Firmenwert und bei den Markenrechten resultieren aus Währungsumrechnungen.
Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und Markenrechte wird mindestens einmal jährlich getestet, indem die Buchwerte der dem jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwert und den Markenrechten zugrunde liegenden Einheiten dem Nutzungswert gegenübergestellt werden. Ein Wertminderungsbedarf eines Geschäfts- oder Firmenwertes liegt vor, wenn der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit dessen Nutzungswert übersteigt. Als zahlungsmittelgenerierende Einheiten werden die Geschäftsbereiche Solar, Electronics, Energy Storage, Contract Manufacturing und Service verwendet.
Der Nutzungswert wird nach der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Ausgangspunkt ist die aktuelle Dreijahresplanung für den jeweiligen Geschäftsbereich.
Im Zuge dieses Tests müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags ist ein angemessener Diskontierungszinssatz zu wählen.
Die Berechnung der Diskontierungszinssätze berücksichtigt die Umstände des Konzerns und seiner Segmente und basiert auf seinen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC). Die durchschnittlichen Kapitalkosten berücksichtigen das Fremd- und Eigenkapital. Die Eigenkapitalkosten werden auf Basis einer Peer Group ermittelt. Sie enthalten den Basiszinssatz inklusive Länderrisiko und eine Marktrisikoprämie. Das segmentspezifische Risiko wird durch Anwendung individueller Betafaktoren einbezogen. Die Fremdkapitalkosten basieren auf dem verzinslichen Fremdkapital. Sie enthalten den Fremdkapital-Spread, Basiszinssatz und das Länderrisiko. Der Fremdkapital-Spread wurde unter Zugrundelegung der Zinsdifferenz zwischen der Rendite eines Anleihenkorbs von Industrieunternehmen mit dem Rating BBB+ bis BBB- sowie der Rendite deutscher Staatsanleihen ermittelt.
Zu den wesentlichen Planungsprämissen gehören vor allem die erwartete Marktentwicklung in Relation zur Entwicklung der Manz-Gruppe, die Entwicklung wesentlicher Fertigungs- und sonstiger Kosten sowie der Abzinsungsfaktor und die Wachstumsraten. Bei der Festlegung der Annahmen werden sowohl allgemeine Marktprognosen, aktuelle Entwicklungen wie auch historische Erfahrungen berücksichtigt.
Im Geschäftsbereich Energy Storage wurde in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres 2020 ein größerer Auftrag seitens eines bekannten Batterieherstellers im Consumer Electronics-Sektor platziert, dessen Bearbeitung weitestgehend in die kommenden Geschäftsjahre fällt. Daneben steigt die Nachfrage nach Elektroautos kontinuierlich an, womit gleichzeitig eine Zunahme der Nachfrage nach Batterieantrieben einhergeht. Es wird daher mit einer signifikaten Ergebnisverbesserung und Umsatzsteigerung im Bereich Energy Storage gerechnet.
Die pandemiebedingten Restriktionen führten zu Umsatzverschiebungen bei den CIGS-Projekten. Der Abschluss des Projektes wird für das Ende des Jahres 2021 erwartet. Für die darauffolgenden Jahre wurden weitere Großaufträge im Bereich Solar eingeplant.
Im Segment Electronics bietet die Manz AG ihren Kunden Produktions-, Montage- und Handhabungsanlagen zur Herstellung von Displays für LCD-, OLED- und AMOLED-Flachbildschirme, Touch-Sensoren, Leiterplatten und Chip Carrier sowie Smartphones, Tablet-Computer, Notebooks, Wearables und weiterer Unterhaltungselektronik. Des Weiteren bieten die automatisierten Montagelösungen "Tier 1- und Tier 2-Unternehmen" der Automobilindustrie Transformationslösungen vom klassischen Antriebsstrang zum zukünftigen E-Antriebsstrang. Es wird daher in Zukunft eine weitere Umsatzausweitung und Ergebnisverbesserung im Bereich Electronics erwartet. Die Wettbewerbs- und Renditefähigkeit der Manz AG wird weiter nachhaltig gesteigert und die damit verbundene Turn-Around-Strategie der Vorjahre wird fortgeführt.
Die Cashflows werden für jeden Geschäftsbereich, dem ein Geschäfts- oder Firmenwert oder Markenrecht zugeordnet ist, individuell auf Basis der Umsatz- und Kostenplanung prognostiziert. Die Wachstumsraten wurden mit 0,5 %-1,0 %(Vj. 1,0 %) angesetzt. Der für die Abzinsung verwendete Diskontierungssatz nach Steuern (gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten (WACC)) beträgt 7,4 %-13,2% (Vj. 6,8 % bis 9,9 %). Dabei werden die Eigenkapitalkosten auf Basis einer Vergleichsgruppe (Peer Group) ermittelt. Die Diskontierungssätze und Wachstumsraten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
| (in %) | Diskontierungssatz vor Steuern | Wachstumsrate | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2020 | 30.06.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 30.06.2020 | 31.12.2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Solar | 18,6 | 15,6 | 14,0 | 0,5 | 0,0 | 1,0 |
| Electronics | 10,5 | 13,0 | 11,2 | 0,5 | 0,0 | 1,0 |
| Energy Storage | 10,7 | 13,3 | 12,0 | 1,0 | 0,0 | 1,0 |
| Contract Manufacturing | 13,2 | 9,7 | 8,6 | 1,0 | 0,0 | 1,0 |
| Service | 10,5 | 13,0 | 14,0 | 1,0 | 0,0 | 1,0 |
Die Gewichtung der so ermittelten Eigen- und Fremdkapitalkostensätze erfolgte auf Basis der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Peer Group.
Im Zuge der starken Schwankungen der Marktkapitalisierung im ersten Halbjahr 2020 wurden die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten einem zusätzlichen Werthaltigkeitstest unterzogen. Diese wurden den Nutzungswerten gegenübergestellt, deren Grundlage die aktuelle Unternehmensplanung ist. Für den Stichtag 30. Juni 2020 wurde kein Wertberichtigungsbedarf ermittelt.
Der im Rahmen des Impairment-Tests ermittelte Nutzungswert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit liegt erkennbar in allen Fällen oberhalb des jeweiligen Buchwertes, sodass infolgedessen auf eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Veräußerungskosten verzichtet wurde. Insgesamt wurde für die Geschäftsjahre 2020 und 2019 kein Wertminderungsbedarf der bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte sowie der immateriellen Vermögenswerte ohne bestimmte Nutzungsdauer ermittelt.
Ein um 1 % höherer WACC und eine Berechnung ohne unterstelltes Wachstum in der ewigen Rente beeinflusst die Werthaltigkeit der Firmenwerte nicht. Auch eine dann noch zusätzliche Reduzierung des EBITs über die gesamte Planungsdauer von 10 %, hätte im Geschäftsjahr 2020 oder 2019 zu keiner Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes bzw. Markenrechtes geführt.
Kosten der Vertragsanbahnung
Unter den immateriellen Vertragsvermögenswerten werden langfristige Kosten der Vertragsanbahnung ausgewiesen, wenn diese durch Erträge aus dem Vertrag gedeckt sind und eindeutig einem Projekt zuzuordnen sind. Die aktivierten Kosten der Vertragsanbahnung werden gemäß des Fertigstellungsgrads des zugrunde liegenden Projekts abgeschrieben. Der Saldo zum 31. Dezember 2020 betrug 734 TEUR (Vj. 1.076 TEUR). In der Berichtsperiode wurde ein Werteverzehr von 342 TEUR (Vj. 1.324 TEUR) erfasst.
Sachanlagen (15)
| (in TEUR) | Grundstücke und Gebäude | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Nutzungsrechte | Anlagen im Bau/geleistete Anzahlungen | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||||
| Stand 1. Januar 2019 | 24.995 | 24.854 | 12.748 | 17.537 | 108 | 80.242 |
| Währungsanpassung | 175 | 66 | 49 | 0 | 1 | 291 |
| Zugänge | 281 | 967 | 653 | 997 | 2.402 | 5.300 |
| Abgänge | -244 | -2.320 | -444 | -225 | -100 | -3.333 |
| Umgliederungen | 9 | 50 | 0 | 0 | -59 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2019 | 25.216 | 23.617 | 13.006 | 18.309 | 2.352 | 82.500 |
| Abschreibungen | ||||||
| Stand 1. Januar 2019 | 6.924 | 19.749 | 6.871 | 0 | 0 | 33.544 |
| Währungsanpassung | 44 | 45 | 27 | 21 | 0 | 137 |
| Zugänge Abschreibungen (planmäßig) | 939 | 1.124 | 1.213 | 3.413 | 7 | 6.696 |
| Abgänge | 0 | -1.449 | -343 | -91 | 0 | -1.883 |
| Umgliederungen | 1 | 3 | 3 | 0 | -7 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2019 | 7.908 | 19.472 | 7.771 | 3.343 | 0 | 38.494 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||||
| Stand 1. Januar 2020 | 25.216 | 23.617 | 13.006 | 18.309 | 2.352 | 82.500 |
| Währungsanpassung | -446 | -62 | -95 | -46 | 0 | -649 |
| Zugänge | 202 | 446 | 497 | 3.679 | 3.023 | 7.847 |
| Abgänge | -12 | -438 | -244 | -707 | 0 | -1.401 |
| Umgliederungen | 0 | 6 | 0 | 0 | -6 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2020 | 24.960 | 23.569 | 13.164 | 21.235 | 5.369 | 88.297 |
| Abschreibungen | ||||||
| Stand 1. Januar 2020 | 7.908 | 19.472 | 7.771 | 3.343 | 0 | 38.494 |
| Währungsanpassung | -141 | -28 | -79 | -40 | 0 | -288 |
| Zugänge Abschreibungen (planmäßig) | 664 | 890 | 960 | 3.340 | 0 | 5.854 |
| Abgänge | -3 | -306 | -222 | -658 | 0 | -1.189 |
| Umgliederungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2020 | 8.428 | 20.028 | 8.430 | 5.985 | 0 | 42.871 |
| Restbuchwert 31.12.2019 | 17.308 | 4.145 | 5.235 | 14.966 | 2.352 | 44.006 |
| Restbuchwert 31.12.2020 | 16.532 | 3.541 | 4.734 | 15.250 | 5.369 | 45.426 |
Die Nutzungsrechte sind folgendermaßen unterteilt:
| (in TEUR) | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Nutzungsrechte - Gebäude | 14.022 | 14.001 |
| Nutzungsrechte - Fahrzeuge | 838 | 952 |
| Nutzungsrechte - IT-Ausstattung | 390 | 13 |
| 15.250 | 14.966 |
Entsprechend der obigen Aufteilung wurden im Berichtsjahr Abschreibungen auf Nutzungsrechte erfasst:
| (in TEUR) | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte - Gebäude | 2.686 | 2.819 |
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte - Fahrzeuge | 610 | 581 |
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte - IT-Ausstattung | 44 | 13 |
| 3.340 | 3.413 |
Grundstücke und Gebäude der Manz Slovakia s.r.o. mit einem Buchwert von 3.506 TEUR (Vj. 3.656 TEUR) dienen als Sicherheit für Bankdarlehen.
Anteile an assoziierten Unternehmen (16)
Die Manz AG hält 80,5 % der Stimmrechte und Anteile an der Talus Manufacturing Ltd. mit Sitz in Chungli, Taiwan. Dieses nicht börsennotierte Unternehmen ist in den Bereichen Produktion, Verkauf und Service tätig.
Am 6. November 2020 hat Lam Research Corp. die Manz AG darüber informiert, dass sie die vertraglich vereinbarte Kaufoption zum Erwerb der Anteile von Manz ausüben wird. Die benötigten behördlichen Genehmigungen für die Übernahme wurden Ende Januar 2021 erteilt. Der Vermögenswert wurde nach Bekanntgabe der Ausübung der Kaufoption von "Anteile an assoziierten Unternehmen" in "Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte" umgegliedert.
Finanzanlagen (17)
Die Manz AG hält eine sonstige Beteiligung über 11,1 % an der NICE PV Research Ltd. Beijing, VR China. Die Anschaffungskosten beliefen sich auf 24.245 TEUR. Der nach einer Unternehmensbewertung ermittelte Buchwert zum Bilanzstichtag beträgt 7.260 TEUR.
Sonstige langfristige Vermögenswerte (18)
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte enthalten langfristige Forderungen aus Leasingverträgen in Höhe von 687 TEUR (Vorjahr: 809 TEUR) und Mieterdarlehen in Höhe von 796 TEUR. Die Forderungen aus Leasingverhältnissen entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert und sind nicht wertgemindert. Das Mieterdarlehen wird bei Beendigung des Mietvertrages getilgt.
Vorräte (19)
| (in TEUR) | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 9.615 | 14.684 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 8.116 | 6.759 |
| Fertige Erzeugnisse, Waren | 1.258 | 3.183 |
| Geleistete Anzahlungen | 10.924 | 11.113 |
| 29.913 | 35.739 |
Die Summe der Wertberichtigungen auf das Vorratsvermögen verringerte sich, nach Berücksichtigung von Wechselkursdifferenzen und Wertaufholungen auf Vorräte, auf 6.019 TEUR (Vj. 12.433 TEUR). Im Berichtszeitraum wurden netto Wertaufholungen in Höhe von 948 TEUR (Vorjahr: Wertaufholungen in Höhe von 1.958 TEUR) vorgenommen. Der Buchwert der als Sicherheiten verpfändeten Vorräte beträgt 2.592 TEUR.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (20)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und sind üblicherweise innerhalb eines Jahres fällig.
| (in TEUR) | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte | 27.204 | 42.737 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen | 0 | 75 |
| 27.204 | 42.812 |
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
| (in TEUR) | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 2.245 | 3.978 |
| Währungsumrechnung | -9 | -55 |
| Verbrauch | 927 | 56 |
| Auflösung | 246 | 1.769 |
| Zuführung | 264 | 147 |
| Stand 31.12. | 1.327 | 2.245 |
Vertragsvermögenswerte (21)
Vertragsvermögenswerte bestanden in folgender Höhe:
| (in TEUR) | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Herstellungskosten einschließlich Auftragsergebnis der Fertigungsaufträge | 403.487 | 360.699 |
| abzüglich erhaltene Anzahlungen | -334.580 | -300.760 |
| 68.907 | 59.939 |
Die Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:
| (in TEUR) | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 489 | 371 |
| Währungsumrechnung | -123 | 0 |
| Verbrauch | 0 | 371 |
| Auflösung | 0 | 0 |
| Zuführung | 6.249 | 489 |
| Stand 31.12. | 6.615 | 489 |
Derivative Finanzinstrumente (22)
Zum Bilanzstichtag wurden folgende Devisentermingeschäfte im Rahmen des Hedge Accounting zur Kurssicherung von USD/EUR-Transaktionen (Vj. USD/TWD-Transaktionen) im Laufe des folgenden Geschäftsjahres eingesetzt:
| (in TEUR) | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| Währungskurssicherung | Zinsderivate | Währungskurssicherung | Zinsderivate | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Änderung des beizulegenden Zeitwerts | -10 | 0 | 8 | 2 |
| Nominalwert | 390 | 0 | 892 | 0 |
| Positiver beizulegender Zeitwert | 15 | 0 | 10 | 0 |
| Negativer beizulegender Zeitwert | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Restlaufzeit | max. 07/2021 | - | max. 10/2020 | max. 12/2019 |
Es besteht eine wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument. Die Manz AG hat für die Sicherungsbeziehung ein Absicherungsverhältnis von 1:1 festgelegt, da das Risiko des Sicherungsinstruments mit der abgesicherten Risikokomponente identisch ist. Bei der Währungssicherung besteht ein Währungsrisiko, da die Höhe der Devisentermingeschäfte entsprechend den Einkäufen und Verkäufen in Fremdwährungen schwankt. Außerdem kommt es zu Schwankungen der Wechselkurse. Die Zinsderivate beinhalten ein Zinsänderungsrisiko, da es aufgrund von Marktzinsänderungen zu einem negativen beizulegenden Zeitwert führen kann. Wenn geplante Transaktionen nicht wie geplant eintreten, kann dies zu Ineffektivitäten führen.
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte (23)
| (in TEUR) | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Nicht verfügbare Finanzmittel | 7.065 | 6.794 |
| Steuerforderungen (keine Einkommen- und Ertragsteuern) | 1.420 | 1.912 |
| Sonstige Abgrenzungen (v. a. Versicherungen) | 1.064 | 1.825 |
| Forderungen Personal | 307 | 334 |
| Kurzfristige Kosten zur Anbahnung eines Vertrags | 112 | 183 |
| Kurzfristige Leasingforderungen | 173 | 165 |
| Übrige | 1.234 | 2.679 |
| 11.375 | 13.892 |
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte sind nicht überfällig und es wurde keine Wertminderung vorgenommen. Im Bereich "Übrige" werden im Wesentlichen Steuergutschriften in Höhe von 754 TEUR (Vj: 1.583 TEUR) ausgewiesen, die im Zusammenhang mit einer Bezuschussung für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in Italien stehen.
Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte (24)
Die Manz AG hält 80,5 % der Stimmrechte und Anteile an der Talus Manufacturing Ltd. mit Sitz in Chungli, Taiwan. Dieses nicht börsennotierte Unternehmen ist in den Bereichen Produktion, Verkauf und Service tätig und war dem Segement Contract Manufacturing zugehörig.
Nach der Information über die Ausübung der Kaufoption für Talus durch den Miteigentümer am 6. November 2020, wurde der Vermögenswert in "Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte" umgegliedert und die at Equity-Fortschreibung gestoppt.
Anders als im Vorjahr wird der Anteil am sonstigen Ergebnis von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen in Höhe 4 TEUR (Vj. -3 TEUR) in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung in die Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge ohne künftige ergebniswirksame Umgliederung einbezogen, da es sich um Erträge (Vj. Aufwendungen) aus der Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen des assoziierten Unternehmens handelt. Dementsprechend wurde auch der Ausweis des (kumulierten) Anteils am sonstigen Ergebnis von assoziierten Unternehmen in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung korrigiert und den Bestandteilen, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden, zugeordnet.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (25)
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Geldkonten und kurzfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten. Für Geldkonten und kurzfristige Geldanlagen wurde eine Risikovorsorge in Höhe von 30 TEUR (Vj. 78 TEUR) erfasst.
| (in TEUR) | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 69.736 | 44.005 |
Eigenkapital (26)
Die Entwicklung des Eigenkapitals und des Gesamtergebnisses sind in der "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung" gesondert dargestellt. Die Bestandteile des Gesamtergebnisses sind in der Gesamtergebnisrechnung aggregiert dargestellt.
Aufsichtsrat und Vorstand haben als Ziel eine Mindesteigenkapitalquote von 40 % und ein Gearing von weniger als 50 % definiert.
Gezeichnetes Kapital
Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital des Mutterunternehmens Manz AG ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital in Höhe von 7.744.088.00 EUR ist eingeteilt in 7.744.088 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand der Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juli 2016 gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 3.872.044,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 3.872.044 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016).
Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
| ― | bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2 § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 774.408,00 EUR und insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden; |
| ― | bei einer Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder zur Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen; |
| ― | soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde; |
| ― | um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. |
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.
Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital I
Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Millionen EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 3.100.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.
Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt. dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- und/oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte Zehn-Prozent-Grenze werden angerechnet:
| ― | neue Aktien, die aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, sowie |
| ― | solche Aktien, die aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden. |
Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind. D. h., keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung um bis zu 3.100.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.100.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG aufgrund der von der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2019 sowie bedingtes Kapital III
Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 95.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 190.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 85.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 170.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Bestimmungen.
Die Ermächtigung vom 7. Juli 2015 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 aufgehoben, soweit auf der Grundlage dieser Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.
Nach § 3 Absatz 6 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 360.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 360.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2015 sowie bedingtes Kapital II
Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 59.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 118.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft unterhalb der Geschäftsführungen, jeweils im ln- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 56.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 112.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Bestimmungen.
Nach § 3 Absatz 5 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 230.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 230.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten ("Performance Shares"), die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnanteilsberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Ferner hat die Hauptversammlung am 30. Juni 2020 den Vorstand und - bei Ausgabe der Aktien an Mitglieder des Vorstandes - den Aufsichtsrat ermächtigt, erworbene eigene Aktien der Manz AG zur Bedienung von Bezugsrechten, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 oder im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2019 an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte ausgegeben wurden oder werden, zu verwenden. Diese Wiederausgabeermächtigung legt den Kreis der Personen, an die die Manz-Aktien übertragen werden können, abschließend fest.
Der Manz Performance Share Plan 2015 für die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften wurde in einem Bericht des Vorstands an die ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 erläutert. Ebenso wurde der im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2019 beschlossene Manz Performance Share Plan 2019 für die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften in einem Bericht des Vorstands an die ordentliche Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 erläutert.
Die Möglichkeit, eigene Aktien der Manz AG in Erfüllung der Bezugsrechte an die Bezugsberechtigten zu gewähren, ist ein geeignetes Mittel, einer bei Erfüllung der Bezugsrechte mit aufgrund des bedingten Kapitals neu geschaffenen Aktien eintretenden Verwässerung des Kapitalbesitzes und des Stimmrechts der Aktien entgegenzuwirken. Soweit die Gesellschaft von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, muss das bedingte Kapital II nach § 3 Absatz 5 der Satzung bzw. das bedingte Kapital III nach § 3 Absatz 6 der Satzung nicht in Anspruch genommen werden. Ob und in welchem Umfang von der Ermächtigung zur Ausgabe eigener Aktien bei der Erfüllung der Bezugsrechte Gebrauch gemacht wird oder stattdessen neue Aktien aus dem bedingten Kapital ausgegeben werden, entscheidet der Vorstand und - im Fall der Ausübung des Bezugsrechts durch ein Mitglied des Vorstands - der Aufsichtsrat, die sich dabei vom Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre leiten lassen.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen die Einzahlungen von Aktionären nach § 272 Absatz 2 Nr. 1 HGB abzüglich der Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern. Des Weiteren ist der Wert der als Gehaltsbestandteil an Führungskräfte (einschließlich Vorstand) in Form von Eigenkapitalinstrumenten gewährten anteilsbasierten Vergütung erfasst.
Eigene Aktien
Die Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 1. Juli 2024 gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Betrag niedriger ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Absatz 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.
Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) genügen.
Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter der Voraussetzung zu veräußern, dass die Veräußerung gegen Geldzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Betrag niedriger ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Options- oder Wandlungspflichten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.
Der Vorstand und - sofern die Verpflichtung gegenüber Mitgliedern des Vorstands besteht - der Aufsichtsrat wurden ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugsrechten zu verwenden, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2019 ausgegeben wurden oder werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugs- oder Wandlungsrechten, die aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten entstehen bzw. zur Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten zu verwenden, die im Rahmen der Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Mitarbeiter oder Organmitglieder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
Im Geschäftsjahr 2020 erwarb die Gesellschaft 64 Stück (Vj. 203 Stück) eigene Aktien zu einem Durchschnittspreis von 23,14 EUR (Vj. 19,48 EUR) pro Aktie mit einem Kurswert von 1 TEUR (Vj. 4 TEUR). Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte für Mitarbeiterjubiläen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 sind keine (Vj. keine) eigenen Aktien im Bestand.
Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden.
Kumuliertes übriges Eigenkapital
Das kumulierte übrige Eigenkapital enthält die Rücklagen für die Neubewertung der Pensionen, für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertete Finanzanlagen, Rücklagen für die Folgebewertung von Cashflows Hedges, für erfolgsneutrale Aufwendungen und Erträge von - nach der Equity-Methode bewerteten - Finanzanlagen sowie die Währungsumrechnung aus der Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften.
Nicht beherrschende Anteile
Die nicht beherrschenden Anteile betreffen die Minderheitsgesellschafter der Manz India Private Limited, an der die Manz Asia Ltd. einen Anteil von 75 % hält sowie die Suzhou Manz New Energy Equipment Co. Ltd., an der die Manz AG Anteile in Höhe von 56 % hält. Der den Minderheitsgesellschaftern zuzurechnende Anteil am Eigenkapital und Jahresergebnis wird in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung jeweils gesondert ausgewiesen.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Dividendenausschüttung der Manz AG richtet sich gemäß § 58 Absatz 2 AktG nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss (Einzelabschluss) der Manz AG zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2020 schließt mit einem Bilanzverlust von 6.143 TEUR (Vj. Bilanzverlust 6.484 TEUR).
Angaben zum Kapitalmanagement
| (in TEUR) | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 69.736 | 44.005 |
| Finanzverbindlichkeiten | 76.975 | 57.913 |
| Nettofinanzverbindlichkeiten | 7.239 | 13.908 |
| Summe Eigenkapital Anteilseigner Manz AG | 131.154 | 132.136 |
| Eigenkapitalquote (in %) | 36,71 % | 38,77 % |
| Gearing (in %) | 5,5 % | 10,5 % |
Im Geschäftsjahr 2020 sind die Nettofinanzverbindlichkeiten gesunken. Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ist niedriger als der Bestand an Finanzverbindlichkeiten. Diese temporäre Unterdeckung ist auf eine Verzögerung in der Projektplanung bei Großaufträgen zurückzuführen. Darüber hinaus ist die Eigenkapitalquote rückläufig und liegt knapp unter der vorgegebenen Mindesteigenkapitalquote von 40 %. Infolge des gestiegenen Eigenkapitals und der gesunkenen Nettofinanzverbindlichkeiten ist das Verhältnis der Nettofinanzverbindlichkeiten zum Eigenkapital vor nicht beherrschenden Anteilen auf 5,5 % (Vorjahr: 10,5 %) gesunken. Vorstand und Aufsichtsrat haben ein Gearing von weniger als 50 % als Ziel definiert. Die vorgegebene Zielgröße wurde im Berichtsjahr erreicht.
Langfristige Finanzverbindlichkeiten (27)
Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 5.677 TEUR bestehen aus langfristigen Darlehen der Manz Italy s.r.l. und haben eine Restlaufzeit von bis zu sechs Jahren.
Langfristige Finanzverbindlichkeiten aus Leasing (28)
Von den langfristigen Finanzverbindlichkeiten aus Leasing haben 2.710 TEUR eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und 9.899 TEUR von mehr als zwei Jahren.
Pensionsrückstellungen (29)
Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen kommt es durch die Wahl des Rechnungszinses oder Trendannahmen sowie durch den Ansatz biometrischer Wahrscheinlichkeiten zu Abweichungen im Vergleich zu den tatsächlichen im Zeitablauf entstehenden Verpflichtungen.
In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Konzernbilanz angesetzten Beträge dargestellt.
Dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Jahresende wird das Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert gegenübergestellt (Finanzierungsstatus).
Pensionsrückstellungen
| (in TEUR) | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Veränderung des Anwartschaftsbarwertes | ||
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 1.1. | 7.821 | 7.446 |
| Dienstzeitaufwand | 9 | 9 |
| Zinsaufwand | 55 | 77 |
| Gezahlte Leistungen | -536 | -471 |
| Versicherungsmathematische Verluste (+) / Gewinne (-) | ||
| aus Veränderungen demografischer Annahmen | 19 | -9 |
| aus Veränderungen finanzieller Annahmen | 201 | 700 |
| aus erfahrungsbedingten Anpassungen | -295 | -17 |
| Währungsdifferenzen aus ausländischen Plänen | -57 | 86 |
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen 31.12. | 7.216 | 7.821 |
| Veränderung des Planvermögens | ||
| Planvermögen zum Zeitwert 1.1. | 619 | 394 |
| Erträge aus Planvermögen | 5 | 5 |
| Beiträge durch die Gesellschaft | 159 | 262 |
| Gezahlte Leistungen | -277 | -67 |
| Versicherungsmathematische Verluste (+) / Gewinne (-) | 16 | 10 |
| Währungsdifferenzen aus ausländischen Plänen | -14 | 15 |
| Planvermögen zum Zeitwert 31.12. | 508 | 619 |
| Finanzierungsstatus (= Pensionsrückstellung) | 6.708 | 7.202 |
| hiervon entfallen auf: | ||
| Manz AG, Reutlingen | 3.781 | 3.958 |
| Manz Italy s.r.l., Sasso Marconi/Italien | 1.419 | 1.488 |
| Manz Taiwan Ltd., Chungli/Taiwan | 1.508 | 1.756 |
Die Pensionsverpflichtungen der Manz AG, Reutlingen, bestehen aus drei verschiedenen Versorgungszusagen:
1. Ein Versorgungswerk der von Manz gekauften Fa. Maier in Tübingen. Versorgungsanwärter waren alle Firmenmitarbeiter ab 25 Jahren. Das Versorgungswerk wurde ab dem 15. Juli 1997 geschlossen. Für dieses Versorgungswerk und die daraus resultierenden Ansprüche existiert eine Rückdeckungsversicherung.
2. Eine Direktzusage mit Rückdeckungsversicherung für das ehemalige Vorstandsmitglied Otto Angerhofer. Herr Angerhofer erhielt aus dieser Zusage bis zu seinem Tod eine monatliche Leistung. Seine Witwe erhält nun weiterhin 60 % dieser Leistung.
3. Eine rückgedeckte Unterstützungskasse für den Vorstand mit einer beitragsorientierten Leistungszusage.
Die Verpflichtungen bei der Manz Italy s.r.l. umfassen die bei jedem Beschäftigungsverhältnis gesetzlich geregelten Vergütungen bei der Trennung von Mitarbeitern.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge in Taiwan existieren momentan zwei verschiedene Pensionsfonds. Der Old Labour Pension Fund (OLPF) für Pensionszusagen von 1984 bis 2005 und der New Labour Pension Fund (NLPF) für Pensionszusagen seit 2005. Mit Einführung des neuen Pensionsfonds wurde der alte Pensionsfond geschlossen. Im Rahmen des OLPF waren, aufgrund der Auszahlungsvoraussetzung von 25 Jahren Betriebszugehörigkeit, lediglich ca. 10 % der dort registrierten Arbeitnehmer aus dem Privatsektor anspruchsberechtigt. Für die anspruchberechtigten Arbeitnehmer wurden keine Einzelkonten, sondern lediglich Firmenkonten geführt, die oft auch nicht ausfinanziert wurden. Mit dem NLPF wurde das System zu einem beitragsorientierten System umgestellt. Jeder Arbeitnehmer hat nun ein Konto und alte Beiträge von ehemaligen Arbeitgebern werden übertragen. Zusätzlich können die Arbeitnehmer ohne Verpflichtung zusätzlich eigene Beiträge einzahlen. Der Staat hat eine Garantien für eine Mindestrendite von 2 % zugesichert. Für die Arbeitnehmer bestand die Möglichkeit, im Zeitraum von 2005 bis 2010 von dem OLPF in den NLPF zu wechseln. In den NLPF zahlt der Arbeitgeber mindestens 6 % des Gehaltes seiner Angestellten ein und die Arbeitnehmer können weitere Eigenanteile bis zu 6 % ihres Gehalts einzahlen.
Folgende Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
| (in TEUR) | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Dienstzeitaufwand | -9 | -9 |
| Netto-Zinsaufwand | -50 | -72 |
Der Dienstzeitaufwand wird unter den Personalaufwendungen und der Zinsaufwand unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen.
Im nächsten Geschäftsjahr werden sich die Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen voraussichtlich auf 54 TEUR (Vj. 21 TEUR) und die Pensionszahlungen auf voraussichtlich 1.798 TEUR (Vj. 1.128 TEUR) belaufen. In den nächsten zwei bis fünf Jahren betragen die erwarteten Pensionszahlungen insgesamt 1.112 TEUR.
Das Planvermögen besteht bei den inländischen Versorgungszusagen ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen. Beim Planvermögen der Manz Taiwan Ltd. handelt es sich um gesetzlich vorgeschriebene Dotierungen durch den Arbeitgeber in ein zentrales externes Treuhandvermögen (Taiwan's Labor Pension Fund). Das Fondsvermögen setzt sich zu 20 % aus Rückdeckungsversicherungen (Deutschland) und zu 80 % aus einem Treuhandvermögen (Taiwan) zusammen. Das Planvermögen ist zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Für beitragsorientierte Pensionspläne erfolgten im Geschäftsjahr Zahlungen in Höhe von 361 TEUR (Vj. 403 TEUR). Darüber hinaus wurden bei den inländischen Gesellschaften, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Beiträge an die staatliche Rentenversicherungsanstalt in Höhe von 2.370 TEUR (Vj. 2.430 TEUR) abgeführt.
Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurden die folgenden Annahmen zugrunde gelegt:
| (in %) | Deutschland | Italien | Taiwan | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Abzinsungssatz | 0,63 | 0,80 | -0,02 | 0,37 | 0,44 | 0,83 |
| Lohn- und Gehaltssteigerungen | 2,50 | 2,50 | 0,80 | 1,20 | 3,00 | 3,00 |
| Rentensteigerungen | 1,70 | 1,70 | 2,10 | 2,40 | 0,44 | 0,83 |
Der Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen hätte folgenden Effekt auf den Finanzierungsstatus:
| (in TEUR) | 2020 | 2019 | |
|---|---|---|---|
| Sensitivität für Abzinsung | + 0,50 % | 1.223 | 1.278 |
| Sensitivität für Abzinsung | -0,50 % | 1.642 | 1.726 |
| Sensitivität für die Dynamik von Rentensteigerungen | + 0,50 % | 1.597 | 2.586 |
| Sensitivität für die Dynamik von Rentensteigerungen | -0,50 % | 1.262 | 491 |
Bei einer um ein Jahr höheren Lebenserwartung wäre die Pensionsrückstellung um 3.645 TEUR erhöht.
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen beträgt zum Ende des Berichtsjahres 12,3 Jahre (Vj: 12,9 Jahre).
Sonstige langfristige Rückstellungen (30)
Die sonstigen langfristigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
| (in TEUR) | 1.1. 2020 | Währungsanpassung | Verbrauch | Auflösung | Abzinsung | Zuführung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährleistungen | 2.359 | -19 | 540 | 602 | 4 | 2.176 |
| Personal | 300 | 0 | 56 | 0 | 0 | 105 |
| 2.659 | -19 | 596 | 602 | 4 | 2.281 |
| (in TEUR) | 31.12.2020 |
|---|---|
| Gewährleistungen | 3.370 |
| Personal | 349 |
| 3.719 |
| (in TEUR) | 1.1.2019 | Währungsanpassung | Verbrauch | Auflösung | Abzinsung | Zuführung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährleistungen | 2.868 | 34 | 599 | 1.197 | 4 | 1.257 |
| Personal | 246 | 0 | 7 | 0 | 1 | 62 |
| 3.114 | 34 | 606 | 1.197 | 5 | 1.319 |
| (in TEUR) | 31.12.2019 |
|---|---|
| Gewährleistungen | 2.359 |
| Personal | 300 |
| 2.659 |
Die langfristigen Personalverpflichtungen enthalten die Verpflichtungen aus den Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen. Die Rückstellung für Altersteilzeit in Höhe von 11 TEUR wurde mit dem Planvermögen saldiert ausgewiesen.
Die Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen wird auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit gebildet. Es ist zu erwarten, dass die Kosten innerhalb der nächsten beiden Geschäftsjahre anfallen werden.
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (31)
Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sind grundsätzlich innerhalb eines Jahres fällig. Allerdings ist aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit sowie der vorhandenen Auftragslage damit zu rechnen, dass es zu einer Verlängerung der jeweiligen Kreditlinien kommt.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (32)
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Ihre Bilanzwerte entsprechen im Wesentlichen den Marktwerten und sind innerhalb eines Jahres fällig.
| (in TEUR) | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten | 47.000 | 57.403 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber assoziierten Unternehmen | 0 | 4 |
| 47.000 | 57.407 |
Vertragsverbindlichkeiten (33)
Vertragsverbindlichkeiten, welche den passivischen Überhang aus Anzahlungen aus Kundenaufträgen darstellen, bestehen zum 31. Dezember 2020 in folgender Höhe:
| (in TEUR) | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Vertragsverbindlichkeiten | 43.865 | 35.774 |
Der Anstieg der Vertragsverbindlichkeiten ist auf neue Großaufträge in 2020 zurückzuführen. Die Vertragsverbindlichkeiten vom 1. Januar 2020 über 35.774 TEUR wurden in der Periode bis zum 31. Dezember 2020 vollständig als Umsatzerlöse erfasst.
Sonstige kurzfristige Rückstellungen (34)
Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
| (in TEUR) | 1.1.2020 | Währungsanpassung | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 31.12.2020 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Personalrückstellungen | 1.895 | -22 | 931 | 89 | 1.929 | 2.782 |
| Verkaufsprovision | 4.999 | -161 | 3.024 | 199 | 5 | 1.620 |
| Nacharbeiten | 386 | 0 | 305 | 0 | 232 | 313 |
| Übrige | 3.413 | -40 | 2.355 | 447 | 2.289 | 2.860 |
| 10.693 | -223 | 6.615 | 735 | 4.455 | 7.575 |
| (in TEUR) | 1.1.2019 | Währungsanpassung | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Personalrückstellungen | 2.430 | 9 | 2.214 | 225 | 1.895 | 1.895 |
| Verkaufsprovision | 4.823 | 183 | 4.691 | 315 | 4.999 | 4.999 |
| Nacharbeiten | 195 | 0 | 195 | 0 | 386 | 386 |
| Übrige | 4.586 | 40 | 4.109 | 517 | 3.413 | 3.413 |
| 12.034 | 232 | 11.209 | 1.057 | 10.693 | 10.693 |
Im Bereich "Übrige" werden insbesondere Jahresabschlusskosten in Höhe von 409 TEUR, Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von 302 TEUR und Drohverluste in Höhe von 207 TEUR ausgewiesen.
Die Rückstellungen führen zu Auszahlungen im Folgejahr.
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten (35)
| (in TEUR) | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Steuerverbindlichkeiten | 7.822 | 3.014 |
| Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich | 6.339 | 6.030 |
| Earn-Out-Verpflichtungen | 0 | 3.000 |
| Sonstige | 2.552 | 2.759 |
| 16.713 | 14.803 |
Die Steuerverbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen aus Umsatzsteuerverbindlichkeiten zusammen. Von den Earn-Out-Verpflichtungen aus dem Vorjahr in Höhe von 3.000 TEUR wurden in der aktuellen Berichtsperiode 2.850 TEUR gezahlt und 150 TEUR aufgelöst. Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.
Leasingverhältnisse
Im Geschäftsjahr 2019 wurden Unterleasingverhältnisse über Teile des Gebäudes am Standort Tübingen abgeschlossen. Es handelt sich hierbei um ein Finanzierungsleasing, da die Laufzeiten der Unterleasingverhältnisse den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Nutzungsrechts abdeckt. Demzufolge wurde das Nutzungsrecht reduziert und gleichzeitig Forderungen aus Unterleasingverhältnissen mit dem Barwert von 974 TEUR erfasst.
Im Berichtsjahr betrugen die Zinserträge aus Leasingforderungen 19 TEUR (Vorjahr: 20 TEUR).
Im Folgenden zeigt die Fälligkeitsanalyse die Leasingforderungen, bestehend aus den nach dem Bilanzstichtag zu erwartenden nicht diskontierten jährlichen Leasingzahlungen:
| (in TEUR) | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| weniger als ein Jahr | 173 | 165 |
| ein bis zwei Jahre | 173 | 165 |
| zwei bis drei Jahre | 173 | 165 |
| drei bis vier Jahre | 173 | 165 |
| vier bis fünf Jahre | 148 | 165 |
| mehr als fünf Jahre | 74 | 219 |
| Gesamtbetrag der nicht diskontierten Leasingforderungen | 914 | 1.044 |
Berichterstattung zu Finanzinstrumenten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte, sonstige kurzfristige Vermögenswerte, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der wesentliche Teil der übrigen Schulden aus dem Anwendungsbereich des IFRS 7 haben kurze Restlaufzeiten. Es wird daher unterstellt, dass die Buchwerte dieser Finanzinstrumente näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente.
Aktiva per 31.12.2020
| IFRS 9 - Finanzielle Vermögenswerte | Buchwerte nach Bewertungskategorien | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Zu fortgeführten Anschaffungs- kosten |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (Eigenkapitalinstrumente) |
Designierte Sicherungs- instrumente |
Nicht im Anwedungsbereich IFRS 7, IFRS 9 | Buchwert 31.12.2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzanlagen | 7.260 | 0 | 7.260 | 0 | 0 | 7.260 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 1.770 | 1.083 | 0 | 0 | 687 | 1.770 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte | 27.204 | 27.204 | 0 | 0 | 0 | 27.204 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Derivative Finanzinstrumente | 15 | 0 | 0 | 15 | 0 | 15 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 9.670 | 9.670 | 0 | 0 | 0 | 9.670 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 69.736 | 69.736 | 0 | 0 | 0 | 69.736 |
| 115.655 | 107.693 | 7.260 | 15 | 687 | 115.655 |
Passiva per 31.12.2020
| IFRS 9 - Finanzielle Verbindlichkeiten | Buchwerte nach Bewertungskategorien | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Designierte Sicherungsinstrumente (Cashflow Hedge) | Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IFRS 9 | Buchwert 31.12.2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzschulden | 76.975 | 0 | 76.975 | 0 | 0 | 76.975 |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten | 47.000 | 0 | 47.000 | 0 | 0 | 47.000 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber assoziierten Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 2.552 | 0 | 2.552 | 0 | 0 | 2.552 |
| 126.527 | 0 | 126.527 | 0 | 0 | 126.527 |
Aktiva per 31.12.2019
| IFRS 9 - Finanzielle Vermögenswerte | Buchwerte nach Bewertungskategorien | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Zu fortgeführten Anschaffungs- kosten |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (Eigenkapitalinstrumente) | Designierte Sicherungs- instrumente |
Nicht im Anwedungsbereich IFRS 7, IFRS 9 | Buchwert 31.12.2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzanlagen | 11.700 | 0 | 11.700 | 0 | 0 | 11.700 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 1.256 | 447 | 0 | 0 | 809 | 1.256 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte | 42.737 | 42.737 | 0 | 0 | 0 | 42.737 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen | 75 | 75 | 0 | 0 | 0 | 75 |
| Derivative Finanzinstrumente | 10 | 0 | 0 | 10 | 0 | 10 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 13.892 | 11.631 | 0 | 0 | 2.261 | 13.892 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 44.005 | 44.005 | 0 | 0 | 0 | 44.005 |
| 113.675 | 98.895 | 11.700 | 10 | 3.070 | 113.675 |
Passiva per 31.12.2019
| IFRS 9 - Finanzielle Verbindlichkeiten | Buchwerte nach Bewertungskategorien | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Designierte Sicherungsinstrumente (Cashflow Hedge) | Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IFRS 9 | Buchwert 31.12.2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzschulden | 57.913 | 0 | 57.913 | 0 | 0 | 57.913 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten | 57.403 | 0 | 57.403 | 0 | 0 | 57.403 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber assoziierten Unternehmen | 4 | 0 | 4 | 0 | 0 | 4 |
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 14.810 | 3.000 | 2.766 | 0 | 9.044 | 14.810 |
| 130.130 | 3.000 | 118.086 | 0 | 9.044 | 130.130 |
Bewertungsklassen
Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:
Stufe 1: auf aktiven Märkten notierte (unverändert übernommene) Preise für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Stufe 2: für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preis) oder indirekt (in Ableitung von Preisen) beobachtbare Inputdaten, die keinen notierten Preis nach Stufe 1 darstellen.
Stufe 3: herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten für die Bewertung des Vermögenswerts und der Verbindlichkeit basieren (nicht beobachtbare Inputdaten).
Die von Manz zum beizulegenden Zeitwert erfassten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten teilen sich folgendermaßen auf die Fair-Value-Hierarchie-Stufen auf:
Zuordnung zu Fair-Value-Hierarchie-Stufen
| Fair-Value-Hierarchie | ||||
|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | 31.12.2020 | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam | ||||
| Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Aktiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral | ||||
| Finanzanlagen | 7.260 | 0 | 0 | 7.260 |
| Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung | 15 | 0 | 15 | 0 |
| Passiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam | ||||
| Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Passiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral | ||||
| Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Fair-Value-Hierarchie | ||||
|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | 31.12.2019 | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam | ||||
| Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung | 10 | 0 | 10 | 0 |
| Aktiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral | ||||
| Finanzanlagen | 11.700 | 0 | 0 | 11.700 |
| Passiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam | ||||
| Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten | 3.000 | 0 | 0 | 3.000 |
| Passiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral | ||||
| Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der zum 31. Dezember 2020 im Bestand befindlichen Finanzinstrumente der Stufen 1, 2 und 3 sind folgende Gesamterträge und -aufwendungen entstanden:
| (in TEUR) | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Vermögenswerte | ||
| in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst | -10 | 8 |
| im Eigenkapital erfasst | -4.440 | -8.306 |
| Verbindlichkeiten | ||
| in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst | 150 | 106 |
| im Eigenkapital erfasst | 15 | 2 |
Finanzielle Vermögenswerte der Fair-Value-Hierarchie Stufe 3
| Entwicklung (in TEUR) | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Stand 1. Januar | 11.700 | 20.006 |
| Zugänge | 0 | 0 |
| Abgänge | 0 | 0 |
| Veränderung des beizulegenden Zeitwerts | -4.440 | -8.306 |
| Stand 31. Dezember | 7.260 | 11.700 |
Finanzielle Verbindlichkeiten der Fair-Value-Hierarchie Stufe 3
| Entwicklung (in TEUR) | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Stand 1. Januar | 3.000 | 3.106 |
| Zugänge | 0 | 0 |
| Abgänge | -2.850 | 0 |
| Veränderung des beizulegenden Zeitwerts | -150 | -106 |
| Stand 31. Dezember | 0 | 3.000 |
Der Konzern hält eine nicht beherrschende 11,1 %-Beteiligung an der NICE PV Research Ltd. Bejing, VR China. Es handelt sich dabei um eine nicht börsennotierte Gesellschaft. Der Konzern hält diese Anteile als strategische Beteiligung und hat sie daher erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet.
Für die Beteiligung wurde der beizulegende Zeitwert in Höhe von 7.260 TEUR (Vj. 11.700 TEUR) anhand einer Unternehmensbewertung ermittelt.
Wäre das Eigenkapital der NICE PV Research Ltd. Peking, VR China, um 10 % höher, hätte sich der beizulegende Zeitwert der Beteiligung um 859 TEUR erhöht. Ein verringertes Eigenkapital um 10 % würde zu einer Verringerung des beizulegenden Zeitwerts um 859 TEUR führen.
Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien des IFRS 9
| (in TEUR) | Nettogewinne/ -verluste | Gesamtzinserträge/ -aufwendungen | Gesamtzinserträge | Gesamtzinsaufwendungen |
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2020 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Fortgeführte Anschaffungskosten (AC) | -6.784 | -1.706 | 72 | -1.778 |
| Davon | ||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | -2.828 | -1.778 | 0 | -1.778 |
| Finanzielle Vermögenswerte | -3.957 | 72 | 72 | 0 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) | 150 | 0 | 0 | 0 |
| Designierte Sicherungsinstrumente | -10 | 0 | 0 | 0 |
| -6.645 | -1.706 | 72 | -1.778 |
| (in TEUR) | Nettogewinne/ -verluste | Gesamtzinserträge/ -aufwendungen | Gesamtzinserträge | Gesamtzinsaufwendungen |
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2019 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Fortgeführte Anschaffungskosten (AC) | 4.302 | -1.701 | 74 | -1.775 |
| Davon | ||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 1.586 | -1.775 | 0 | -1.775 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 2.716 | 74 | 74 | 0 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) | 106 | 0 | 0 | 0 |
| Designierte Sicherungsinstrumente | 2 | 0 | 0 | 0 |
| 4.410 | -1.701 | 74 | -1.775 |
Die Nettogewinne bzw. -verluste der Kategorie "Fortgeführte Anschaffungskosten (AC)" beinhalten im Wesentlichen Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung und Veränderungen von Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Forderungsverluste aus Fertigungsaufträgen.
Die Zinserträge für die Finanzinstrumente der Kategorie "Fortgeführte Anschaffungskosten (AC)" stammen aus der Anlage der flüssigen Mittel. Die Zinsaufwendungen innerhalb der Kategorie "Fortgeführte Anschaffungskosten (AC)" betreffen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Finanzielles Risikomanagement und Finanzderivate
Die Manz-Gruppe ist als international tätiges Unternehmen bei seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken ausgesetzt. Marktrisiken resultieren insbesondere aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen. Aufgabe des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Marktrisiken durch die laufenden operativen und finanziellen Aktivitäten zu steuern und zu begrenzen. Je nach Risikoeinschätzung werden derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit führenden Finanzinstituten mit einwandfreier Bonität abgeschlossen.
Die Grundzüge der Finanzpolitik werden regelmäßig im Vorstand abgestimmt und vom Aufsichtsrat überwacht.
Bezüglich der Risikokonzentration verweisen wir auf die Erläuterungen im Risikobericht des Konzernlageberichts.
Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Abschnitten beziehen sich jeweils auf den Stand zum 31. Dezember 2020 bzw. 2019. Die Sensitivitätsanalysen wurden auf der Grundlage der am 31. Dezember 2020 bestehenden Sicherungsbeziehungen und unter der Prämisse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von Schulden und Derivaten und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung konstant bleiben.
Die Sensitivitätsanalysen wurden unter der Annahme aufgestellt, dass die relevanten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung den Effekt der angenommenen Änderungen der entsprechenden Marktrisiken widerspiegelt.
Kreditrisiken
Kreditrisiko ist das Risiko, dass Geschäftspartner ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommen können und der Manz-Gruppe somit ein finanzieller Verlust entsteht. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken, insbesondere bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich Geldanlagen bei Banken und derivativen Finanzinstrumenten, ausgesetzt.
Das Kreditrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird auf Gesellschaftsebene (lokal) gesteuert und fortlaufend überwacht. Im Projektgeschäft wird das Ausfallrisiko durch Anzahlungen minimiert. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Das Ausfallrisiko bezüglich der Geldanlagen und derivativen Finanzinstrumente wird durch die Streuung der Anlagen bei verschiedenen Banken reduziert.
Das maximale Kreditrisiko der finanziellen Vermögenswerte (einschließlich Derivate mit positivem Marktwert) entspricht dem in der Bilanz angesetzten Buchwert. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 beträgt das maximale Kreditrisiko 115.655 TEUR (Vj. 112.701 TEUR).
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||
|---|---|---|
| (in TEUR) | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
| --- | --- | --- |
| Nicht überfällig und nicht wertgemindert | 22.305 | 34.275 |
| Überfällig und wertberichtigt - brutto | 5.671 | 9.994 |
| Überfällig und nicht wertberichtigt (1-30 Tage) | 277 | 516 |
| Überfällig und nicht wertberichtigt (31-60 Tage) | 96 | 106 |
| Überfällig und nicht wertberichtigt (61-90 Tage) | 0 | 9 |
| Überfällig und nicht wertberichtigt (91-180 Tage) | 96 | 34 |
| Überfällig und nicht wertberichtigt (>180 Tage) | 86 | 123 |
| Wertberichtigung | -1.327 | -2.245 |
| 27.204 | 42.812 |
Manz kann in bestimmten Fällen bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall ausgehen, wenn interne oder externe Hinweise vorliegen, die darauf hindeuten, dass die ausstehenden Beträge nicht vollständig bezahlt werden. Solche Informationen liegen beispielsweise vor, wenn finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners bekannt werden oder der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein Sanierungsverfahren geht. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn Gewissheit besteht, dass die vertraglichen Cashflows nicht realisiert werden.
Für die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen keine Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs vor. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Bewertungsmodelle angewandt, die zur Ermittlung möglicher Ausfallraten eingesetzt werden. Es erfolgt sowohl der Einsatz von Ausfallraten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Regionen als auch eine Überprüfung individueller Ausfallraten durch das verantwortliche Management. Die Werthaltigkeit der weder überfälligen noch wertgeminderten Forderungen wird als sehr hoch angesehen.
Diese Einschätzung wird dabei vor allem auf die langjährige Geschäftsbeziehung zu den meisten Abnehmern und der Bonität der Kunden zurückgeführt.
Die sonstigen Vermögenswerte sind nicht überfällig.
Liquiditätsrisiken
Die Liquiditätsrisiken, d. h. das Risiko, dass Manz seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, konnte durch Bildung von finanziellen Rücklagen sowie durch den Einsatz von entsprechenden Finanzinstrumente zur Steuerung der zukünftigen Liquiditätssituation begrenzt werden.
Die Muttergesellschaft Manz AG verfügt über ausreichend hohe Bankguthaben und eine geringe Barkreditlinie. Die Tochtergesellschaften in der Slowakei, Ungarn, Italien, China und Taiwan finanzieren sich vor allem über kurzfristige Kontokorrentkredite und in geringem Umfang über langfristige Darlehen. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 verfügt die Manz-Gruppe über freie Bar- und Avalkreditlinien bei Banken in Höhe von 16,9 Mio. EUR (Vj. 18,0 Mio. EUR).
Im Allgemeinen sind zur Verringerung der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken die Gesellschaften der Manz-Gruppe soweit möglich angehalten, Aufträge "Cash positiv" abzuwickeln. Hierbei sollten über die Gesamtlaufzeit des jeweiligen Projektes die Einzahlungen die Auszahlungen übersteigen.
Wie im Projektgeschäft üblich, hat eine Verzögerung von Auftragseingängen oder Einzahlungen signifikante Auswirkungen auf die Liquidität der jeweiligen Gesellschaft und gegebenenfalls auf den Konzern. Um die Risiken aus verzögerten Einzahlungen zeitnah zu erkennen, arbeitet die Manz-Gruppe mit einer rollierenden Liquiditätsvorschau, die zweiwöchentlich aktualisiert wird. Der Konzern erreicht dadurch ein Gleichgewicht zwischen Deckung des Finanzmittelbedarfs und Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Kontokorrentkrediten, Bankdarlehen und Leasing. Es stehen Manz genügend Finanzierungsquellen zur Verfügung. Kreditzusagen bei den bestehenden Kreditgebern mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten werden in der Regel verlängert.
Basierend auf der aktuellen Unternehmensplanung und einem Auftragsbestand zum Stichtag 31. Dezember 2020 von 202,3 Mio. EUR (Vorjahr: 168,5 Mio. EUR), geht der Vorstand davon aus, dass die Manz AG ihren Zahlungsverpflichtungen in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 nachkommen kann.
Die nachfolgenden Aufstellungen zeigen die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen für die unter IFRS 7 fallenden originären finanziellen Verbindlichkeiten. Ist der Fälligkeitstermin nicht fixiert, wird die Verbindlichkeit auf den frühesten Fälligkeitstermin bezogen. Im Wesentlichen wird davon ausgegangen, dass die Zahlungsmittelabflüsse nicht früher als dargestellt eintreten werden.
| (in TEUR) | Gesamt | 2021 | 2022 | >2023 |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2020 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzverbindlichkeiten | 79.366 | 73.299 | 259 | 5.808 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 47.000 | 47.000 | 0 | 0 |
| Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 18.895 | 4.014 | 3.278 | 11.603 |
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 2.552 | 2.552 | 0 | 0 |
| 147.813 | 126.865 | 3.537 | 17.411 |
| (in TEUR) | Gesamt | 2020 | 2021 | >2022 |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzverbindlichkeiten | 59.710 | 58.960 | 643 | 107 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 57.407 | 57.407 | 0 | 0 |
| Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 18.080 | 3.329 | 2.621 | 12.130 |
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 14.810 | 14.803 | 7 | 0 |
| 150.007 | 134.499 | 3.271 | 12.237 |
Für die zum Bilanzstichtag in Anspruch genommenen Bar- sowie Avalkredite der Manz-Gruppe bei Kreditinstituten bestehen teilweise Sicherheiten in Form von Bankguthabenverpfändungen, Grundschulden auf Gebäude, Vorräten und Forderungen.
Währungsrisiken
Währungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse schwanken. Die Manz-Gruppe ist diesem Risiko vor allem aus ihrer Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse und/oder Aufwendungen auf eine von der funktionalen Währung der jeweiligen Manz-Gesellschaft abweichende Währung lauten) ausgesetzt. Um die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen zu reduzieren, quantifiziert die Manz AG fortlaufend das Wechselkursrisiko und sichert alle wesentlichen Risiken, sofern wirtschaftlich sinnvoll und möglich, mit Devisentermingeschäften und Devisenswaps ab. Bei der Absicherung von Wertschwankungen künftiger Cashflows aus erwarteten Transaktionen handelt es sich um geplante Umsätze in Fremdwährung. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt.
Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche mögliche Auswirkungen aus Veränderungen relevanter Risikovariablen (z. B. Wechselkurse, Zinssätze) auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Um die periodischen Auswirkungen zu ermitteln, wird eine mögliche Änderung der Risikovariablen auf den Bestand an Finanzinstrumenten zum Abschlussstichtag vorgenommen. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Bilanzstichtag repräsentativ für das Geschäftsjahr ist. Devisenderivate sind stets originären Grundgeschäften zugeordnet, sodass aus diesen Instrumenten keine Währungsrisiken entstehen.
Im Hinblick auf Fremdwährungsrisiken war Manz im Geschäftsjahr 2020 insbesondere den Wechselkursschwankungen des Taiwanesischen Dollars zum US-Dollar bzw. Euro sowie des chinesischen Renminbi zum Euro ausgesetzt, da im Berichtsjahr ein wesentlicher Teil des Waren- und Dienstleistungsverkehrs in diesen Währungspaaren stattfand. Im Vorjahr hingegen waren, neben den genannten Risiken des Taiwanesischen Dollars, das Verhältnis des Honkong Dollars zum Euro sowie das Verhältnis des chinesischen Renminbi zum US-Dollar als weitere wesentliche Wechselkursrisiken identifiziert.
Wenn der USD gegenüber dem TWD zum 31. Dezember 2020 (2019) um 5 % aufgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 2.177 TEUR höher (Vj. 2.007 TEUR höher) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 2.177 TEUR erhöht (Vj. 2.007 TEUR erhöht). Wenn der USD gegenüber dem TWD zum 31. Dezember 2020 (2019) um 5 % abgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 2.177 TEUR niedriger (Vj. 2.007 TEUR niedriger) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 2.177 TEUR reduziert (Vj. 2.007 TEUR reduziert).
Wenn der EUR gegenüber dem TWD zum 31. Dezember 2020 (2019) um 5 % aufgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 718 TEUR höher (Vj. 679 TEUR höher) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 718 TEUR erhöht (Vj. 679 TEUR erhöht). Wenn der EUR gegenüber dem TWD zum 31. Dezember 2020 (2019) um 5 % abgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 718 TEUR niedriger (Vj. 679 TEUR niedriger) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 718 TEUR reduziert (Vj. 679 TEUR reduziert).
Wenn der EUR gegenüber dem CNY zum 31. Dezember 2020 (2019) um 5 % aufgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 527 TEUR höher (Vj. 307 TEUR höher) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 527 TEUR erhöht (Vj. 307 TEUR erhöht). Wenn der EUR gegenüber dem CNY zum 31. Dezember 2020 (2019) um 5 % abgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 527 TEUR niedriger (Vj. 307 TEUR niedriger) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 527 TEUR reduziert (Vj. 307 TEUR reduziert).
Zinsrisiken
Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwankt. Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den variabel verzinslichen Darlehen.
Manz verfügt über variabel verzinsliche Darlehen, die zum 31. Dezember 2020 Zinssatzänderungen unterlagen. Eine hypothetische Erhöhung dieser Zinssätze um 25 Basispunkte pro Jahr hätte zu einer Erhöhung der Zinsaufwendungen um 189 TEUR (Vj. 148 TEUR) geführt. Eine hypothetische Verringerung um 25 Basispunkte pro Jahr hätte zu einer Verringerung der Zinsaufwendungen um 189 TEUR (Vj. 148 TEUR) geführt.
Manz besitzt ein ausgeglichenes Portfolio von fest- und variabel verzinslichen Darlehen, um das Zinsrisiko zu steuern. Zur Sicherstellung der Ausgewogenheit schließt Manz Zinsswaps ab, bei denen variable und festverzinsliche Beträge mit dem Vertragspartner getauscht werden.
Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Bei einem Brandschaden an der Lüftungsanlage eines Kunden besteht die Möglichkeit, dass auch die Manz AG für den Brand verantwortlich ist. Die Brandursache wird zur Zeit von einem Gutachter untersucht. Die momentan ersichtlichen Kosten für den Austausch der Anlage plus geschätzter Nebenkosten belaufen sich auf rund 150 TEUR.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Die behördlichen Genehmigungen für den Verkauf der Anteile an Talus Manufacturing Ltd. wurden Ende Januar 2021 erteilt. Aus der Veräußerung ist ein Gewinn im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich entstanden.
Am 26. Januar 2021 wurde die Manz AG von der EU darüber informiert, dass ihr im Rahmen des sogenannten IPCEI-Projekts (Important Project of Common European Interest) EuBatIn (Förderung von Forschung und Innovation im Bereich der Batterieherstellung) erhebliche Fördermittel zugesagt wurden. Manz hatte sich mit dem Konzept "Lithium-Batterie-Fabrik der Zukunft" beworben. Die Höhe der Fördermittel, die die Manz AG zur Realisierung des Projekts erhält, steht noch nicht fest. Vorbehaltlich endgültiger Zusagen zur Finanzierung des Eigenanteils der Manz AG soll das Projekt durch Konzerngesellschaften in Deutschland und Italien umgesetzt werden.
Die Manz (B.V.I.) Ltd., Road Town, Britische Jungferninseln, wurde mit Wirkung zum 26. Januar 2021 liquidiert. Es gibt keinen signifikanten Effekt im Gruppenergebnis.
Zum 4. Februar 2021 hat sich die Manz AG mit 40 % an der Cadis Engineering GmbH beteiligt. Der Kaufpreis lag im niedrigen einstelligen Millionen-Euro-Bereich. Cadis ist ein Spezialist für industrielle Ink-Jet-Systeme. Manz erschließt sich damit die Digitaldrucktechnik für den direkten Druck auf Bauteile.
Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und nahestehenden Personen
Gemäß IAS 24 sind Beziehungen, Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden (einschließlich Verpflichtungen) mit nahestehenden Unternehmen und Personen anzugeben.
Zu den natürlichen nahestehenden Personen zählen der Aufsichtsrat und der Vorstand der Manz AG einschließlich deren Familienangehörige als nahestehende Personen. Außerdem hält die Familie Manz zusammen 28,09 % Anteile an der Manz AG.
Darüber hinaus zählen Unternehmen, die von nahestehenden Person beherrscht werden oder unter gemeinschaftlicher Führung stehen, an der ein nahestehendes Unternehmen oder eine nahestehende Person beteiligt ist, zu den nahestehenden Unternehmen. Demzufolge wurde das assoziierte Unternehmen Talus Manufacturing Ltd., Chungli, Taiwan, als nahestehendes Unternehmen identifiziert. Außerdem handelt es sich bei der Manz GmbH Management Consulting and Investment, Schlaitdorf, um ein nahestehendes Unternehmen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden von dieser Gesellschaft keine Dienstleistungen für Beratung bezogen (Vj. 9 TEUR).
Vorstand
Im Geschäftsjahr 2020 waren folgende Personen als Mitglieder des Vorstands bestellt.
| ― | Martin Drasch, Vorstandsvorsitzender |
| ― | Manfred Hochleitner, Vorstand Finanzen |
| ― | Jürgen Knie, Vorstand Operations |
Vergütung des Vorstands
Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der früheren Vorstandsmitglieder sind im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Konzernlageberichts ist.
Die Gesamtbezüge des Vorstands gemäß § 314 Absatz 1 Nr. 6a HGB betragen für das Geschäftsjahr 2020 2.250 TEUR (Vj. 996 TEUR). Die erfolgsunabhängigen Leistungen betragen 862 TEUR (Vj. 742 TEUR) und die erfolgsbezogenen Bezüge betragen 254 TEUR (Vj. 0 TEUR). Im Geschäftsjahr 2020 sind darin keine Abfindungen enthalten. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 48.675 (Vj. 22.327) Bezugsrechte an Aktien im Rahmen des Performance Share Plan an die Vorstandsmitglieder mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt 1.134 TEUR (Vj. 254 TEUR) gewährt.
Die Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2019 und des Manz Performance Share Plan 2015 (Tranchen 2016, 2017 und 2018) wurden anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden als sogenannter Fair Value bewertet.
Für den Vorstandsvorsitzenden Martin Drasch besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden 12 TEUR (Vj. 18 TEUR) p. a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.
Für das Vorstandsmitglied Manfred Hochleitner besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden 12 TEUR (Vj. 12 TEUR) p. a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.
Für das Vorstandsmitglied Jürgen Knie besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden 12 TEUR (Vj. 6 TEUR) p. a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.
Das frühere Vorstandsmitglied Otto Angerhofer (verstorben im Okt. 2020) bzw. seine Witwe erhielt im Geschäftsjahr 2020 eine Rentenzahlung in Höhe von 10 TEUR (Vj. 10 TEUR). Seine Witwe erhält eine Witwenrente in Höhe von 60 % seiner Rente. Es besteht eine Pensionsverpflichtung gegenüber dem früheren Vorstandsmitglied bzw. seiner Witwe in Höhe von 106 TEUR (Vj. 176 TEUR).
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 an die Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen i.S.d. IAS 24.17:
| (in TEUR) | Gesamt 2020 | Gesamt 2019 |
|---|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen | 1.116 | 742 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 0 | 0 |
| Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 0 | 0 |
| Anteilsbasierte Vergütung | 1.134 | 254 |
Aufsichtrat
Prof. Dr. Heiko Aurenz, Dipl.-Oec., Geschäftsführer der Ebner Stolz Management Consultants GmbH, Stuttgart, Vorsitzender des Aufsichtsrats.
Dieter Manz, Dipl.-Ing. (FH), Geschäftsführer der Manz GmbH Management Consulting and Investment, Schlaitdorf, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats.
Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla, Leiter des Geschäftsbereichs Photovoltaik und Mitglied des Vorstands des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) sowie Professor für Dünnschichtphotovoltaik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Lichttechnisches Institut, Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik.
Dr. Zhiming Xu, Technikvorstand der Shanghai Electric Automation Group der Shanghai Electric Group Company Ltd., Shanghai, VR China, sowie Geschäftsführer der Shanghai Electric Group Automation Engineering Co., Ltd., Shanghai, VR China.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Prof. Dr. Heiko Aurenz ist auch Vorsitzender des Aufsichtsrats der Know How! Aktiengesellschaft für Weiterbildung, Leinfelden-Echterdingen; stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der MQ Result AG, Tübingen; Mitglied des Aufsichtsrats beim Anna-Haag-Mehrgenerationenhaus e. V., Stuttgart; Mitglied des Aufsichtsrats der Anna Haag Stiftung gGmbH, Stuttgart; Mitglied des Aufsichtsrats bei der TanDiEM gGmbH, Stuttgart; Vorsitzender des Beirats der Monument Vermögensverwaltung GmbH, Stuttgart; Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Aufbruch und Chance, Stuttgart, und Beiratsvorsitzender der Bumüller GmbH & Co Backbetriebe KG, Hechingen.
Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats Dieter Manz ist Mitglied des Aufsichtsrats der TecInvest Holding AG, Puchheim.
Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.
Das Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Zhiming Xu ist Mitglied des Supervisory Board of Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd., Suzhou, VR China, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der NICE PV Research Ltd., Peking, VR China, sowie Mitglied des Aufsichtsrats der ANWHA (Shanghai) Automation Engineering Co., Ltd., Shanghai, VR China.
Vergütung des Aufsichtsrats
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird ebenfalls im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Konzernlageberichts ist.
Für das Geschäftsjahr 2020 wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Grundvergütung sowie eine zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeiten gewährt und betrug insgesamt, einschließlich Sitzungsgeldern, 189 TEUR (Vj. 237 TEUR).
Mitarbeiter
Die Manz-Gruppe beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 1.437 Mitarbeiter (Vj. 1.535 Mitarbeiter).
Honorar des Abschlussprüfers
Das Honorar des Abschlussprüfers für Dienstleistungen setzt sich wie folgt zusammen:
| (in TEUR) | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfung | 182 | 180 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 0 | 0 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
| Sonstige Leistungen | 0 | 0 |
Die Konzernabschlussprüfung der Geschäftsjahre 2020 und 2019 wurde von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, durchgeführt.
Corporate Governance Codex
Der Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG haben die gemäß § 161 AktG erforderliche Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Manz AG www.manz. com dauerhaft zugänglich gemacht.
Reutlingen, den 23. März 2021
Der Vorstand der Manz AG
| Martin Drasch | Manfred Hochleitner | Jürgen Knie |
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Reutlingen, den 23. März 2021
Der Vorstand der Manz AG
| Martin Drasch | Manfred Hochleitner | Jürgen Knie |
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Manz AG
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der Manz AG, Reutlingen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Manz AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die auf der im Konzernlagebericht angegebenen Internetseite veröffentlichte zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315 d HGB, die Bestandteil des Konzernlageberichts ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Konzernerklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
Umsatzrealisierung bei Verträgen im Anlagengeschäft
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Konzerns wird über Verträge im Anlagengeschäft abgewickelt. Die Realisierung des Umsatzes für Verträge im Anlagengeschäft erfolgt gemäß IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, in der Regel basierend auf dem Fertigstellungsgrad.
Die Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft ist aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen (einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen) und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da bei der Ermittlung des Fertigstellungsgrads die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter eine wesentliche Auswirkung haben. Dies gilt vor allem hinsichtlich der geschätzten Gesamtkosten, der noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten, der geschätzten Umsatzerlöse sowie der Auftragsrisiken einschließlich technischer Risiken. Umsatzerlöse, geschätzte Gesamtkosten und Gewinnrealisierung können aufgrund von neuen Erkenntnissen über Kostenüberschreitungen sowie Änderungen im Projektumfang während der Laufzeit eines Vertrags im Anlagengeschäft teils erheblich von den ursprünglichen Schätzungen abweichen.
Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden und Verfahren des Projektmanagements in der Angebots- und Abwicklungsphase von Verträgen im Anlagengeschäft auseinandergesetzt.
Auf Basis risikoorientiert ausgewählter Stichproben haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Schätzungen und Annahmen im Rahmen von Einzelfallprüfungen beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen sowie Vertragskonditionen einschließlich vertraglich vereinbarter Regelungen über Kündigungsrechte sowie Schadenersatz. Für die ausgewählten Projekte haben wir Befragungen des Projektmanagements zur Entwicklung der Projekte, zu den Gründen bei Abweichungen zwischen geplanten Kosten und Ist-Kosten, zur aktuellen Beurteilung der bis zur Fertigstellung voraussichtlich noch anfallenden Kosten sowie zu den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zu Eintrittswahrscheinlichkeiten von Auftragsrisiken durchgeführt. Um Auffälligkeiten in der Margenentwicklung über den Projektverlauf zu erkennen, haben wir auch datenanalytische Verfahren eingesetzt.
Ferner haben wir uns zur Beurteilung der periodengerechten Ertragsermittlung auch mit den zum Stichtag abrechenbaren Umsatzerlösen sowie den zugehörigen, erfolgswirksam zu buchenden Umsatzkosten unter Zugrundelegung des Fertigstellungsgrads befasst sowie die bilanzielle Abbildung zugehöriger Bilanzposten untersucht.
Im Rahmen der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Vertragsanalyse wesentlicher Kundenprojekte haben wir insbesondere in Stichproben gewürdigt, ob die Anforderungen zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung bei Verträgen im Anlagengeschäft vorliegen.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung aus Verträgen im Anlagengeschäft ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben
Weiterführende Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisierung von Verträgen im Anlagegeschäft sowie zu den in diesem Zusammenhang stehenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie Ermessensentscheidungen sind im Konzernanhang in den Kapiteln "Grundlagen der Rechnungslegung" sowie "Erläuterungen zur Bilanz", Ziffer 21 "Vertragsvermögenswerte", enthalten.
Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Im Konzernabschluss der Manz AG werden Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 34,8 Mio. EUR (VJ 35,5 Mio. EUR) ausgewiesen, die gemäß IAS 36 einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterliegen.
Das Ergebnis des Werthaltigkeitstests ist insbesondere von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie dem verwendeten Diskontierungszinssatz abhängig. Der Werthaltigkeitstest ist daher in besonderem Maße mit Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten behaftet, weshalb wir diesen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt haben.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben das angewandte Verfahren zur Durchführung des Werthaltigkeitstests mit den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft diskutiert und auf Übereinstimmung mit den Vorgaben des IAS 36 beurteilt. Die in der detaillierten Planungsrechnung der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit verwendeten Planungsannahmen haben wir in Stichproben mit der vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Unternehmensplanung der Gesellschaft abgestimmt. Darüber hinaus haben wir die für die Fortschreibung der Planung verwendeten Wachstumsraten für Erträge und Aufwendungen durch Abgleich mit internen Daten nachvollzogen, insbesondere in Bezug auf die erwarteten künftigen Aufträge. Zudem haben wir die Planungsrechnungen im Hinblick auf die Planungstreue der Vergangenheit analysiert und unterstützende Nachweise für einzelne Annahmen der Planungsrechnung eingeholt.
Die Ableitung des Abzinsungssatzes und dessen einzelner Bestandteile haben wir unter Hinzuziehung unserer internen Bewertungsexperten gewürdigt, indem wir insbesondere die Peer Group hinterfragt, die Marktdaten mit externen Nachweisen abgeglichen und die Ermittlung nachvollzogen haben. Die rechnerische Richtigkeit des Bewertungsmodells haben wir stichprobenweise überprüft.
Die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsrechnungen haben wir im Hinblick auf die Berücksichtigung der wesentlichen Annahmen gewürdigt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer Änderung einer der wesentlichen Annahmen der Bewertung einschätzen zu können.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben
Weiterführende Angaben der Gesellschaft zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie zu den in diesem Zusammenhang stehenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und Ermessensentscheidungen sind im Konzernanhang in den Kapiteln "Grundlagen der Rechnungslegung" sowie "Erläuterungen zur Bilanz", Ziffer 14 "Immaterielle Vermögenswerte", enthalten.
Sonstige Informationen
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen folgende, für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben: die in Abschnitt "An unsere Aktionäre" des Geschäftsberichts gemachten Angaben, der nichtfinanzielle Konzernbericht, die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Versicherung der gesetzlichen Vertreter.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; |
| ― | holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB
Prüfungsurteil
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei Manz _ AG _ KA+KLB _ ESEF-2020-12-31 enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen; |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben; |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt; |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen; |
| ― | beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. Juni 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. August 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Konzernabschlussprüfer der Manz AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Steffen Maurer.
Stuttgart, 23. März 2021
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| Matischiok | Maurer |
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020
1. Wirtschaftsbericht
1.1 Unternehmenssituation
1.1.1 Unternehmensstruktur und Beteiligungen
Die 1987 gegründete Manz AG ist ein weltweit agierendes Hightech-Maschinenbauunternehmen. Ihre Geschäftstätigkeit umfasst fünf Segmente: Electronics, Energy Storage, Solar, Contract Manufacturing und Service. Mit langjähriger Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, Bildverarbeitung und Messtechnik sowie der Nasschemie bietet das Unternehmen Herstellern und deren Zulieferern in unterschiedlichen Branchen ein breites Portfolio von Produkten und Lösungen. Dieses umfasst neben kundenindividuellen Produktionslösungen auch Einzelmaschinen und Module, die zu kompletten, individuellen Systemlösungen verkettet werden können. Rund um die technologischen Kernkompetenzen der Manz AG bietet das Unternehmen zudem umfassende Dienstleistungen an: Von der Simulation und Fabrikplanung über die Prozess- und Prototypenentwicklung bis hin zu Kundenschulungen und After-Sales Service. Die Manz AG ist Entwicklungspartner von Industrieunternehmen und unterstützt als solcher die Marktreife neuer Technologien.
Als Muttergesellschaft des Manz-Konzerns hielt das Unternehmen am Stichtag Anteile zu 100% an einer inländischen Tochtergesellschaft in Tübingen sowie an fünf ausländischen Tochtergesellschaften mit Sitz in Ungarn, in Italien, den USA, der Slowakei und Hongkong. Des Weiteren wurden Anteile zu 100% an einer Enkelgesellschaft in China, zwei in Taiwan sowie 75% an einer Enkelgesellschaft in Indien gehalten. Anteile zu 100% bestehen an einer Urenkelgesellschaft auf den Britischen Jungferninseln. Anteile in Höhe von 56% hält die Manz AG an der Tochtergesellschaft Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd. mit Sitz in China. Über die Enkelgesellschaft in Taiwan besteht eine Beteiligung in Höhe von 80,5 % an der zusammen mit einem Halbleiterhersteller gegründeten nicht vollkonsolidierten Talus Manufacturing Ltd. mit Sitz in Taiwan.
In 2020 wurde eine vollkonsolidierte Enkelgesellschaft mit Anteilsbesitz von 100%, die Manz (Shanghai) Trading Company Ltd., Shanghai, China liquidiert. Ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie das Eigenkapital fielen der Manz Asia Ltd., Hong-Kong, China zu.
1.1.2 Geschäftsmodell
Die Manz AG besitzt ein breites Technologieportfolio. Kern der Unternehmensstrategie ist es, das Technologieportfolio branchen- und regionenübergreifend einzusetzen. Dieser segmentübergreifende Technologie- und Knowhow-Austausch soll neben einer hohen Flexibilität in der Realisierung individueller Kundenlösungen die Möglichkeit bieten, interne Synergien zu erzeugen und diese wirtschaftlich zu nutzen.
Die Manz AG pflegt Geschäftsbeziehungen zu Herstellern und deren Zulieferern, insbesondere der Branchen Automobil und Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik, Energie sowie Medizintechnik. Als Hightech-Maschinenbauer agiert Manz international und verfügt über Entwicklungs- und Produktionsstandorte in Deutschland, der Slowakei, Ungarn, Italien, China und Taiwan sowie weitere Vertriebs- und Serviceniederlassungen in Indien und den USA. Auch in der globalwirtschaftlich wichtigen Region Asien verfügt die Manz AG über langjährige Kundenbeziehungen: Mit knapp 450 Mitarbeitern an den Standorten in Taiwan und China sind rund 30 % der Manz-Mitarbeiter in dieser Region tätig und bilden eine starke Präsenz in diesem Wachstumsmarkt.
Ziel der Manz AG ist eine nachhaltige Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei ertragsorientiertem Wachstum. Durch einen starken Fokus auf komplett verkettete, individuelle Systemlösungen und Anlagen sowie durch den Ausbau der weltweiten Kundenbasis will die Manz AG ihre Wettbewerbsfähigkeit und Profitabilität steigern. Die regionenübergreifende Nutzung des Technologie-Knowhows und dessen Standardisierung über die Segmentgrenzen hinweg reduziert Entwicklungsaufwand und -dauer einerseits und bietet andererseits die Möglichkeit, zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten zu erschließen. Wachstumschancen ergeben sich auch aus individuellen Entwicklungsprojekten für kundenspezifische Pilotlinien mit entsprechendem Skalierungspotenzial. Darüber hinaus sollen kontinuierliche, gezielte Organisations-, Prozess- und Ablaufverbesserungen in allen Bereichen des Konzerns zur weiteren Steigerung der Wettbewerbs- und Renditefähigkeit des Unternehmens beitragen.
1.1.3 Steuerungssystem und Leistungsindikatoren
Auf Konzernebene ist die Manz AG zum Zwecke der Unternehmenssteuerung nach Produkt- und Dienstleistungssegmenten organisiert und verfügt über die fünf Segmente Solar, Electronics, Energy Storage, Contract Manufacturing und Service. Um über die Verteilung der Ressourcen zu entscheiden und die Ertragskraft der Bereiche zu steuern, werden diese vom Management getrennt überwacht. Über den Geschäftsverlauf im Einzelnen wird der gesamte Vorstand mittels regelmäßiger Berichte und Management-Meetings informiert. Dadurch ist ein vorausschauendes Steuern durch den jeweiligen Vorstand zeitnah möglich.
Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements
Auf Konzernebene sind die Steuerungsgrößen für die Unternehmensentwicklung der Manz AG die Kennzahlen Umsatz, Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie die Eigenkapitalquote.
Langfristig (5 Jahre) hat der Vorstand die folgenden Zielwerte für den Konzern definiert:
| ― | Umsatz: Eine jährliche durchschnittliche Umsatzsteigerung zwischen 10% und 20% wird avisiert. |
| ― | EBIT-Marge: Nach Anwendung des IFRS 16 ab 2019 wird für die EBIT-Marge ein Zielwert von 10% definiert. |
| ― | EBITDA-Marge: Für die EBITDA-Marge wird nach Anwendung des IFRS 16 ab 2019 ein Zielwert von größer 15% definiert. |
| ― | Eigenkapitalquote: Der Zielkorridor für den Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme liegt zwischen 40% und 60%. |
| ― | Gearing: Die Manz AG hat ein Gearing als Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten (kurzfristige und langfristige Bankverbindlichkeiten abzüglich flüssiger Mittel) zum Eigenkapital vor Minderheitsanteilen unter 50% als Zielgröße definiert. |
| Steuerungsgrößen im Konzern (IFRS) | Steuerungsgrößen der Manz AG (HGB) | |||
|---|---|---|---|---|
| in % | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatz (in Mio. EUR) | 236,8 | 264,4 | 78,7 | 37,2 |
| EBITDA-Marge | 8,0 | 3,6 | 0,5 | -15,8 |
| EBIT-Marge | 3,0 | -2,9 | -3,4 | -19,5 |
| Eigenkapitalquote | 36,7 | 38,8 | 19,0 | 24,1 |
| Gearing | 5,5 | 10,5 | -1,28 | -0,74 |
Das Finanzmanagement der Manz AG ist zentral organisiert. Zur Minimierung von Risiken und zur Nutzung konzernübergreifender Optimierungspotenziale bündelt die Gesellschaft Entscheidungen über Finanzierungen, Geldanlagen sowie Wechselkurssicherungen von Tochtergesellschaften innerhalb des Konzerns. Dabei werden wertorientierte Finanzierungsgrundsätze verfolgt, um sowohl die Liquidität zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen als auch die finanzwirtschaftlichen Risiken zu begrenzen und die Kapitalkosten zu optimieren. Darüber hinaus wird ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil angestrebt. Weitere Informationen über das Management der einzelnen finanziellen Risiken finden sich im Konzernanhang unter "Berichterstattung zu Finanzinstrumenten".
1.1.4 Forschung und Entwicklung
Für Manz als Hightech-Maschinenbauer spielte der Bereich Forschung und Entwicklung auch im Geschäftsjahr 2020 eine wichtige Rolle. Mit über 200 im Unternehmen bzw. über 500 Ingenieuren, Technikern und Naturwissenschaftlern an ihren konzernweiten Entwicklungsstandorten konzentriert sich die Manz AG auf die Entwicklung von Fertigungs-, Montage- und Handhabungstechnologien, integriert in modularisierte Einzelmaschinen, Anlagen und verkettete Systemlösungen. Durch das übergreifende "R&D Council" der Manz AG soll eine interne segmentübergreifende Verzahnung der Kompetenzen ermöglicht werden.
Die Manz AG unterhält zahlreiche Kooperationen zu Forschungsinstituten, Universitäten und Hochschulen. Das Unternehmen ist beispielsweise im Segment Energy Storage im Kompetenznetzwerk Lithium-Ionen-Batterien (KLiB) sowie als Ausschussmitglied der "European Technology and Innovation Platform" (ETIP) aktiv. Das Ziel ist jeweils, innerhalb der Europäischen Kommission die Voraussetzungen für den Aufbau einer europäischen Batterieproduktion zu schaffen.
Zusätzlich hat die Manz AG eine Beratungsfunktion im europäischen Projekt LIPLANET unter dem Dach des "Horizon 2020 Projektes" der Europäischen Kommission. Dieses Projekt hat das Ziel, die europäischen Forschungs- und Pilotlinien zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batteriezellen zu koordinieren und für eine bessere Effizienz der europäischen Batterieforschung zu sorgen.
Weiterhin ist die Manz AG, neben der Saft S.A., der Solvay S.A. und der Siemens AG, zudem Mitglied der "EU Battery Alliance", einer ergänzenden Initiative zum EU-Programm "Horizon 2020".
Seit Anfang 2018 bis März 2020 hatte die Manz AG im Rahmen des Projektes Fab4Lib die Erforschung und Entwicklung von Prozessen für eine Großserienfertigung von Lithium-Ionen-Batteriezellen durchgeführt. Weitere Projektpartner waren unter anderem die BMZ Batterien-Montage-Zentrum GmbH, SGL CARBON GmbH, Umicore AG & Co. KG, Siemens AG, ThyssenKrupp System Engineering GmbH und die RWTH Aachen. Gefördert wurde das Projekt vom Bund mit 5,5 Mio. EUR. Ziel des Projektes war, eine konkurrenzfähige Produktionslinie mit einer jährlichen Kapazität von 6 GWh zu definieren bzw. die Grundlagen dafür zu entwickeln. Diese modulare Linie soll nun dort gebaut werden, wo die entsprechende Kapazität benötigt wird. Fab4Lib vereint die notwendigen Kompetenzen, um eine deutsche Batteriezellproduktion für die Großserie vollständig zu planen und in der Folge eine Zellfertigung zu realisieren.
Ein weiteres nationales Forschungsprojekt in Zusammenhang mit der Batterieherstellung, an dem sich Manz mit Forschungsaufgaben beteiligt, ist das Projekt STACK. Hier entwickelt Manz u.a. die Laminier- und Stapeltechnologie weiter, welche insbesondere für die Herstellung von Festkörperbatterien als eine zentrale Technologie beurteilt wird. Partner sind das ZSW und die Fa. Freudenberg.
In einem weiteren durch das BMWi geförderten Projekt beschäftigt sich Manz mit der Entwicklung innovativer Gehäusetechnologien für die Produktion von prismatischen Batteriezellen zusammen mit der TU München, Elring-Klinger und der RWTH Aachen.
Die Investitionen in F&E beliefen sich in 2020 auf 9,9 Mio. EUR (Vorjahr: 9,2 Mio. EUR). Dabei erhöhte sich die F&E-Quote auf Basis der gefallenen Gesamtleistung auf 8,0% (Vorjahr: 7,2%). Allein die aktivierten Entwicklungskosten kamen auf 4,6% (Vorjahr: 3,3%).
Im Berichtszeitraum 2020 wurden planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen in Höhe von 4,1 Mio. EUR (Vorjahr: 3,8 Mio. EUR) vorgenommen. Auch perspektivisch wird die Gesellschaft deutliche Akzente im F&E-Bereich setzen. Um die technologische Positionierung in den relevanten Zielmärkten und die Innovationskraft nachhaltig und langfristig zu festigen, strebt die Manz AG eine jährliche F&E-Quote von durchschnittlich 5% an.
1.1.5 Mitarbeiter
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind die Basis für den langfristigen Unternehmenserfolg. Zum 31. Dezember 2020 waren 437 Mitarbeiter (Vorjahr: 438) sowie 39 Auszubildende (Vorjahr: 39) bei der Manz AG beschäftigt.
1.2 Rahmenbedingungen
1.2.1 Markt- und Wettbewerbsumfeld
1.2.1.1 Konjunkturelles Umfeld
Das globale Wirtschaftsgeschehen 2020 war von der COVID-19-Pandemie geprägt. Nach dem weltweiten Einbruch der ökonomischen Aktivitäten im März und April kam es laut Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) mit der zwischenzeitlichen Entspannung der Pandemielage und den damit einhergehenden Lockerungen zunächst zu kräftigen Aufholeffekten. Im Zuge der zweiten Infektionswelle ergriffen weltweit Länder, darunter auch Deutschland, im November und Dezember zahlreiche Maßnahmen, wodurch die wirtschaftliche Entwicklung im vierten Quartal 2020 wieder merklich beeinträchtigt wurde. Allerdings zeigte sich der Welthandel diesmal robuster als in der ersten Jahreshälfte. Den Rückgang der Weltwirtschaft schätzte das IfW im Dezember 2020 für das Gesamtjahr auf -3,8 % (2019: Anstieg um 3,0 %). In den USA verringerte sich die Wirtschaftskraft nach Angaben des IfW um -3,6 % gegenüber 2019 (Anstieg um 2,3 %). Die chinesische Volkswirtschaft konnte 2020 laut IfW um 1,8% zulegen, während 2019 das Wirtschaftswachstum noch 6,2 % betrug. Die europäische Wirtschaft verzeichnete hingegen einen starken Rückgang der Wirtschaftsleistung von -6,7 % (Vorjahr: Anstieg um 1,2 %). Auch die deutsche Wirtschaft litt unter den Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie. Laut IfW ging die Wirtschaftskraft um -5,6 % zurück gegenüber einem Zuwachs von 0,5 % im Vorjahr.
1.2.1.2 Maschinenbaubranche
Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) ging im November 2020 von einem weltweiten Rückgang des Branchenumsatzes für 2020 zwischen -7 % bis -9 % aus. 2019 hatte es noch ein Nullwachstum gegeben. Hauptgrund für den Rückgang war die COVID-19-Pandemie, die insbesondere während des ersten Lockdowns im April und Mai für einen starken Einbruch der Maschinenproduktion sorgte. Die Branche in China hingegen verzeichnete 2020 ein Wachstum von 5 %, (2019: 4 %), da das Land durch die getroffenen Maßnahmen die COVID-19-Pandemie im Jahresverlauf weitgehend unter Kontrolle brachte. Deutschland wurde von den Verwerfungen der COVID-19-Pandemie stärker getroffen: Hier schnitt der Maschinenbau laut Dezember-Prognose des VDMA mit 15 % Umsatzrückgang deutlich schlechter ab als noch im Vorjahr (-2,6 %). Von Januar bis November 2020 gingen im deutschen Maschinenbau zudem gegenüber dem Vorjahr 7 % weniger Aufträge ein, wobei sich laut einer VDMA-Mitteilung aus dem November die Auftragslage gegen Ende des Jahres wieder leicht verbesserte.
1.2.1.3 Branchen der Kernsegmente
Im Bereich Photovoltaik-Produktionsmittel des VDMA zeigte sich der Auftragseingang in Deutschland während der ersten COVID-19-Welle im zweiten Quartal 2020 schwächer als noch zu Jahresbeginn. Jedoch erholte sich die Auftragslage im dritten Quartal 2020 wieder deutlich auf das Niveau des ersten Quartals. Auch die Umsatzentwicklung im dritten Quartal deutet auf eine nachhaltige Markterholung im zweiten Halbjahr 2020 hin. Unterstützt durch Aufholeffekte aus dem zweiten Quartal lag der Umsatz im Zeitraum Juli bis September mehr als 40 % über dem Vorquartal. Für das Schlussquartal 2020 erwartete der VDMA eine weitere Stabilisierung der Gesamtumsätze.
Im Segment Electronics adressiert die Manz AG mit ihren Maschinen mehrere Industrien, die sich 2020 unterschiedlich entwickelten. Hierzu zählen unter anderem Anlagen für die Elektronik- und Displayindustrie, aber auch Montagelinien für weitere Industrien, unter anderem beispielsweise zur Herstellung von Zellkontaktiersystemen (ZKS) für Elektrofahrzeuge.
Die deutschen Hersteller für Anlagen zur Elektronikproduktion erwarteten in der VDMA-Geschäftsklimaumfrage zum Ende des dritten Quartals 2020 für das Gesamtjahr einen Umsatzrückgang von 13,1 %. Der Großteil des in den ersten neun Monaten 2020 erwirtschafteten Umsatzes der Elektronikbranche stammte mit 40,7 % aus Deutschland (9M 2019: 29 %). Der Umsatzanteil Europas betrug 28,8 % (9M 2019: 22 %). Die Bedeutung Asiens nahm mit einem Umsatzanteil von 16,0 % hingegen stark ab (9M 2019: 33 %).
Hinsichtlich des Marktes für LCD- und AMOLED-Displays erwartet Display Supply Chain Consultants (DSCC) für das Jahr 2020 eine Stagnation des weltweiten Umsatzes bei voraussichtlich 103 Mrd. US-Dollar. Dabei wird die OLED-Technologie ihren Anteil gegenüber der mengenmäßig verbreiteteren LCD-Technologie aufgrund der höheren Stabilität ihres Preisniveaus ausbauen können. Laut Prismark wuchs der Umsatz mit Leiterplatten 2020 gegenüber dem Vorjahr global um 6,4 %.
Der Markt für Montage, Montageanlagen und Industrieroboter in Deutschland zeigte sich 2020 insgesamt in einem schwierigen Umfeld. Im ersten Quartal 2020 sank der Umsatz gegenüber dem vierten Quartal 2019 bereits um 31,9 % auf 1,8 Mrd. EUR. Diese Entwicklung setzte sich auch im zweiten und dritten Quartal fort, mit einem Umsatz von 1,6 Mrd. EUR bzw. 1,7 Mrd. EUR. Insgesamt lag der Umsatz in dieser Branche in den ersten drei Quartalen 2020 bei 5,1 Mrd. EUR. Dahingegen konnte das von Manz bediente Marktsegment für Montagelinien zur Herstellung von Zellkontaktiersystemen von der Dynamik auf dem Markt für Elektrofahrzeuge profitieren. Das Samsung EV Research Center schätzt für 2020 den Absatz von Elektrofahrzeugen (EV) weltweit auf 2,79 Mio. Fahrzeuge. Damit machen EVs 3,8 % der weltweiten Autoverkäufe aus (2019: 2,6 %). Besonderen Schwung zeigten die EV-Verkäufe im dritten Quartal in Europa mit einem Anstieg von 171 % auf 380.000 Einheiten. Damit machten EVs 10 % des europäischen Verkaufsvolumens aus. Grund hierfür sind nicht nur staatliche Subventionen, sondern auch zusätzliche Angebote der Autohersteller im unteren Preissegment. Für das vierte Quartal 2020 erwartet das Samsung EV Research Center einen Nachfragerückgang gegenüber dem Vorquartal, da einige EU-Länder aufgrund einer zweiten COVID-19-Welle wieder Lockdown-Maßnahmen verhängt hatten.
Positiv gestaltete sich auch das Marktumfeld im Segment Energy Storage. Dabei profitierten die Maschinenbauer insbesondere auch von der oben beschriebenen sehr positiven Entwicklung auf dem Markt für Elektrofahrzeuge. Für den Bereich Batterieproduktionsmittel lag die Erwartung an das Umsatzwachstum 2020 laut VDMA bei 6,1 % (Stand September 2020). Die größten Absatzmärkte waren 2020 demnach Asien mit einem Umsatzanteil von 36 % sowie Deutschland und Europa mit etwa 50 %. Für die ausgelieferten EV-Batterien erwartet Samsung EV Research Center weltweit 2020 ein Volumen von 140 GWh, was einem Anstieg von 29 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Für Europa beträgt die Schätzung der Absatzzahlen 52 GWh, was einem Anstieg von 104 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.
2. Erläuterungen des Geschäftsergebnisses und Analyse der Ertrags-, Vermögens-, Liquiditätslage
2.1 Ertragslage
Im Wirtschaftsjahr 2020 wurden Umsatzerlöse in Höhe von 78,7 Mio. EUR (Vorjahr: 37,2 Mio. EUR) erzielt und übertrafen damit die für 2020 prognostizierte Umsatzsteigerung von 30 % bis 40 %. Die Umsatzerlöse wurden mit 53,7 Mio. EUR größtenteils in Deutschland erwirtschaftet. Weitere Absatzgebiete waren China mit 4,5 Mio. EUR, das europäische Ausland mit 6,9 Mio. EUR, die USA mit 4,6 Mio. EUR, Taiwan mit 1,0 Mio. EUR und übrige Länder in der Welt mit 8,0 Mio. EUR.
Der Bestand an unfertigen und fertigen Erzeugnissen erhöhte sich im Jahr 2020 um 39,1 Mio. EUR (Vorjahr: Bestandserhöhung von 87,0 Mio. EUR) und resultiert vorwiegend aus Aufträgen in den Bereichen Solar sowie Electronics, die bedingt durch die Corona-Pandemie hinter dem geplanten zeitlichen Projektfortschritt blieben. Die Gesamtleistung verminderte sich somit im Geschäftsjahr um 5,0 Mio. EUR auf 123,4 Mio. EUR (Vorjahr: 128,4 Mio. EUR). Des Weiteren hatten zum Jahresende erhaltene Neuaufträge im Bereich Energy Storage noch keine Ergebnisauswirkung. Die aktivierten Eigenleistungen beliefen sich auf 5,6 Mio. EUR (Vorjahr: 4,2 Mio. EUR) und beinhalten im Wesentlichen aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 4,6 Mio. EUR.
Im Geschäftsbereich Electronics wurde im Jahr 2020 ein gegenüber dem Vorjahreswert etwas niedrigerer Umsatz von 15,6 Mio. EUR (Vorjahr: 16,3 Mio. EUR), bedingt durch Verschiebungen infolge der Corona-Pandemie, erzielt. Laufende Kundenprojekte werden in 2021 zu Umsatz und zu einer Umsatzsteigerung führen.
Der Bereich Solar war geprägt von der weiteren Bearbeitung der CIGS-Großaufträge sowie weiterer bereits im Jahr 2019 gewonnener Kundenaufträge, die bedingt durch die Corona-Pandemie sowie aufgrund von kundenseitigen Verzögerungen erst in 2021 zu Umsatz und zu einer Umsatzsteigerung führen werden. Die Umsatzerlöse beliefen sich auf 6,0 Mio. EUR in 2020 (Vorjahr: 0,4 Mio. EUR).
Die im Geschäftsbereich Energy Storage in 2019 mit Verzögerung erhaltenen Kundenaufträge führten im Geschäftsjahr 2020 zu einem um 36,2 Mio. EUR auf 48,4 Mio. EUR gesteigerten Umsatz (Vorjahr: 12,2 Mio. EUR).
Die Umsatzerlöse im Bereich Service konnten trotz der herrschenden Corona-Pandemie und der damit verbundenen erschwerten konjunkturellen Rahmenbedingungen in 2020 von 3,2 Mio. EUR im Vorjahr auf 4,0 Mio. EUR im Berichtsjahr erhöht werden.
Im Bereich Contract Manufacturing verminderten sich die Umsatzerlöse in 2020 auf 0,5 Mio.
(Vorjahr: 1,2 Mio. EUR). Die Umsatzerlöse gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhten sich von 4,0 Mio. EUR auf 4,3 Mio. EUR.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf 5,1 Mio. EUR (Vorjahr: 2,0 Mio. EUR). Darin enthalten sind im Wesentlichen Erträge aus der Zuschreibung von Finanzanlagen in Höhe von 2,6 Mio. EUR (Vorjahr 0,0 Mio. EUR), Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von 1,2 Mio. EUR (Vorjahr: 1,4 Mio. EUR) mit einem wesentlichen Anteil an Erträgen aus der Auflösung von Gewährleistungsrückstellungen in Höhe von 0,6 Mio. EUR (Vorjahr: 1,0 Mio. EUR) sowie erhaltene staatliche Fördergelder für laufende Forschungsprojekte im den Bereichen Solar und Energy Storage in Höhe von 0,4 Mio. EUR (Vorjahr: 0,0 Mio. EUR).
Der Materialaufwand verminderte sich im Jahr 2020 bei niedrigerer Gesamtleistung auf 71,3 Mio. EUR (Vorjahr: 94,4 Mio. EUR). Die Materialaufwandsquote sank dabei, trotz der laufenden materialintensiven CIGS-Projekte, deutlich auf 57,7 % (Vorjahr: 73,5 %). Grund dafür sind die in 2020 in Arbeit befindlichen weniger materialintensiven Aufträge aus dem Bereich Energy Storage und Electronics.
Der Personalaufwand erhöhte sich aufgrund einer Mitarbeiterzunahme im technischen Bereich während des Wirtschaftsjahres auf 36,7 Mio. EUR (Vorjahr: 34,8 Mio. EUR), was unter Berücksichtigung der rückläufigen Gesamtleistung zu einem Anstieg der Personalaufwandsquote in 2020 auf 29,8 % (Vorjahr: 27,1 %) führte.
Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie auf Sachanlagen blieben 2020 mit 4,9 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr (4,8 Mio. EUR) konstant. Hierbei entfielen 4,1 Mio. EUR (Vorjahr: 3,8 Mio. EUR) auf Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen. Außerplanmäßige Abschreibungen fielen wie im Vorjahr keine an.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gingen nach 21,5 Mio. EUR im Vorjahr auf 19,9 Mio. EUR in Wirtschaftsjahr 2020 zurück. Hier enthalten sind unter anderem Aufwendungen für Vertriebsprovisionen an Tochtergesellschaften für akquirierte Kundenaufträge in Höhe von 1,9 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 1,8 Mio. EUR (Vorjahr: 1,6 Mio. EUR) sowie 1,1 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR) für Avalprovisionen, die vorwiegend Kundenprojekten aus dem Solarbereich zuzurechnen sind. Weiter enthalten sind Frachtkosten für Ausgangsfrachten, vorwiegend für CIGS-Großprojekte, in Höhe von 0,6 Mio. EUR (Vorjahr 1,4 Mio. EUR).
Das Finanzergebnis lag bei -5,1 Mio. EUR (Vj. -11,9 Mio. EUR). Der Posten enthält im Wesentlichen die Abschreibungen auf die Finanzanlagen in Höhe von 4,4 Mio. EUR (Vorjahr: 11,7 Mio. EUR), die ausschließlich die Abschreibung auf die 11,1 %-ige Beteiligung an der NICE PV Research Ltd. beinhaltet. Zudem sind im Finanzergebnis im Jahr 2020 Zins- und ähnliche Aufwendungen in Höhe von 0,8 Mio. EUR (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR) angefallen. Das Ergebnis nach Steuern verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um 27,7 Mio. EUR auf -9,3 Mio. EUR (Vorjahr: -37,0 Mio. EUR).
Im Wirtschaftsjahr 2020 wurde ein Jahresfehlbetrag von 9,7 Mio. EUR (Vorjahresfehlbetrag: 37,6 Mio. EUR) erwirtschaftet. Durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 10,0 Mio. EUR ergibt sich unter Berücksichtigung des Verlustvortrags aus dem Vorjahr ein Bilanzverlust von -6,1 Mio. EUR (Vorjahr: -6,5 Mio. EUR).
2.2 Vermögenslage
Zum 31. Dezember 2020 ergab sich eine Bilanzsumme von 234,0 Mio. EUR, die um 9,9 Mio. EUR über dem Vorjahrswert von 224,1 Mio. EUR lag. Der Jahresfehlbetrag von 9,7 Mio. EUR führte zu einem Rückgang des bilanziellen Eigenkapitals von 54,0 Mio. EUR auf 44,4 Mio. EUR. Das gezeichnete Kapital in Höhe von 7,7 Mio. EUR blieb unverändert und entspricht 7.744.088 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag verminderte sich gegenüber dem Vorjahr von 24,1 % auf 19,0 %.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhten sich von 35,3 Mio. EUR auf 43,5 Mio. EUR, die sich zum Bilanzstichtag vornehmlich aus Lieferungen für die CIGS-Großprojekte ergeben. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gingen von 12,7 Mio. EUR im Vorjahr auf 11,8 Mio. EUR im Berichtsjahr zurück und die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen stiegen von 107,9 Mio. EUR im Vorjahr auf 117,3 Mio. EUR an. Die erhaltenen Anzahlungen sind größtenteils auf die laufenden CIGS-Großaufträge sowie auf Anzahlungen für Projekte im Bereich Energy Storage zurückzuführen.
Die Rückstellungen verminderten sich von 12,3 Mio. EUR im Jahr 2019 auf 10,2 Mio. EUR. Darin enthalten sind im Wesentlichen Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 3,1 Mio. EUR (Vorjahr: 3,1 Mio. EUR), Steuerrückstellungen in Höhe von 0,8 Mio. EUR (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR), welche zu leistende Quellensteuer für bestehende Forderungen aus Dienstleistungen gegenüber Manz Taiwan Ltd. und Manz China Suzhou Ltd. betreffen, sowie Rückstellungen für noch nicht erhaltene Rechnungen in Höhe von 0,4 Mio. EUR (Vorjahr: 0,8 Mio. EUR). Aufgrund einer geleisteten Zahlung in 2020 entfielen im Wirtschaftsjahr die Earn Out-Verpflichtungen auf 0 EUR (Vorjahr: 3,0 Mio. EUR).
Das Anlagevermögen machte nahm zum Bilanzstichtag einen Anteil von 29,7 % der Vermögensgegenstände der Manz AG aus und verminderte sich um 16,8 Mio. EUR auf 69,4 Mio. EUR (Vorjahr: 86,2 Mio. EUR). Der Rückgang ergab sich vorwiegend aus einem Rückgang der Finanzanlagen, die zum Bilanzstichtag 72,0 % des Anlagevermögens ausmachten und sich von 67,0 Mio. EUR im Vorjahr auf 50,0 Mio. EUR im Berichtsjahr reduzierten. Die Gründe dafür lagen in der Minderung von Ausleihungen an verbundene Unternehmen auf 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: 5,3 Mio. EUR) durch erhaltene Tilgungsleistungen in Höhe von 4,4 Mio. EUR, eine um 10,8 Mio. EUR geminderte Beteiligung an der Tochtergesellschaft Manz Asia aufgrund einer vorgenommenen Kapitalherabsetzung sowie eine um 4,4 Mio. EUR erfolgte Wertminderung auf die 11,1 %-ige Beteiligung an der Nice PV Research Ltd.. Darüber hinaus ergaben sich Zuschreibungen auf die Anteile an den verbundenen Unternehmen Manz Italy Srl. und Manz Hungary Kft. in Höhe von insgesamt 2,6 Mio. EUR.
Das Umlaufvermögen erhöhte sich um 26,7 Mio. EUR von 137,5 Mio. EUR im Vorjahr auf 164,2 Mio. EUR. Dabei konnte ein Zuwachs an liquiden Mitteln von 40,2 Mio. EUR im Vorjahr auf 56,8 Mio. EUR, aufgrund von erhaltenen Anzahlungen, verzeichnet werden. Die Vorräte erhöhten sich von 95,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 104,9 Mio. EUR und sind vorwiegend auf CIGS-Aufträge sowie Aufträge aus dem Bereich Electronics zurückzuführen. Die geleisteten Anzahlungen erhöhten sich zum Bilanzstichtag auf 66,3 Mio. EUR (Vorjahr: 61,5 Mio. EUR). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich von 0,6 Mio. EUR auf 1,1 Mio. EUR. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen lagen zum Bilanzstichtag bei 0,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,0 Mio. EUR).
2.3 Liquiditätslage
Im Geschäftsjahr 2020 entwickelte sich der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit trotz des erwirtschafteten Jahresfehlbetrags von -9,7 Mio. EUR positiv und beläuft sich auf 7,3 Mio. EUR (Vorjahr: -19,2 Mio. EUR). Es ergaben sich dabei Mittelabflüsse aus dem Anstieg des Vorratsvermögens sowie anderer Aktiva in Höhe von -10,1 Mio. EUR (Vorjahr: -6,1 Mio. EUR). Gegenläufig entwickelten sich aus der Erhöhung von Verbindlichkeiten und anderen Passiva Mittelzuflüsse in Höhe von 19,3 Mio. EUR (Vorjahr: 8,5 Mio. EUR). Darin enthalten waren Mittelzuflüsse aus dem Anstieg der Verbindlichkeiten in Höhe von 7,2 Mio. EUR (Vorjahr: 28,7 Mio. EUR), welche im Wesentlichen durch die CIGS-Großaufträge beeinflusst waren, aus dem Rückgang anderer Passiva in Höhe von 2,7 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelabfluss von 2,5 Mio. EUR) sowie Mittelzuflüsse aus erhaltenen Anzahlungen in Höhe von 9,4 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelabfluss: 22,7 Mio. EUR) für neu erhaltene Kundenaufträge, welche vorwiegend auf den Bereich Energy Storage zurückzuführen sind.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich in 2020 auf 9,8 Mio. EUR (Vorjahr: -3,7 Mio. EUR) und war neben den Mittelabflüssen aus Investitionstätigkeiten für immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen in Höhe von -5,5 Mio. EUR (Vorjahr -4,3 Mio. EUR) maßgeblich durch die Mittelzuflüsse aus dem Finanzanlagevermögen in Höhe von 15,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,4 Mio. EUR), welche sich aus den erhaltenen Tilgungszahlungen von verbundenen Unternehmen für Ausleihungen in Höhe von 4,4 Mio. EUR sowie aus der Ausschüttung der Kapitalherabsetzung bei der Manz Asia ergaben.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2020 beschränkte sich auf Mittelabflüsse aus Zinszahlungen in Höhe von -0,5 Mio. EUR (Vorjahr: -0,2 Mio. EUR), die maßgeblich gegenüber den verbundenen Unternehmen Manz Taiwan Ltd. und Manz China Suzhou Ltd. geleistet wurden.
Zum Abschluss des Geschäftsjahres 2020 ergab sich ein positiver Finanzmittelbestand von 56,8 Mio. EUR (Vorjahr: 40,2 Mio. EUR). Darin enthalten sind nicht verfügbare Finanzmittel in Höhe von 5,0 Mio. EUR (Vorjahr: 5,0 Mio. EUR) aufgrund von Barhinterlegungen für von Finanzinstituten an Kunden ausgestellte Anzahlungsbürgschaften. Zum Bilanzstichtag stand der Manz AG eine nicht genutzte Kreditlinie bei Banken von 5,0 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 4,8 Mio. EUR) zur Verfügung.
Basierend auf der aktuellen Liquiditätsplanung wird die Manz AG in der Lage sein ihre aktuellen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
Für weitere Ausführungen zu Liquidität und zu den Finanzierungsarten verweisen wir auf die Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken im Risikobericht.
2.4 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens
Im Wirtschaftsjahr 2020 wurde eine Gesamtleistung von 123,4 Mio. EUR (Vorjahr: 128,4 Mio. EUR) erzielt, welche vorwiegend neben den CIGS-Großaufträgen in den Bereichen Energy Storage und Electronics erwirtschaftet wurde. Die Aufträge in den Bereichen Energy Storage und Electronics zeichnen sich durch eine deutlich niedrigere Materialaufwandsquote aus, so dass der Materialaufwand um 23,1 Mio. EUR auf 71,3 Mio. EUR bei einer Materialaufwandsquote von 57,8% (Vorjahr: 73,5%) gegenüber dem Vorjahr sank. Dies führte im Wesentlichen zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses auf -9,7 Mio. EUR (Vorjahr: -37,6 Mio. EUR).
Das negative Jahresergebnis verminderte das Eigenkapital auf 44,4 Mio. EUR (Vorjahr: 54,0 Mio. EUR) bei einer Eigenkapitalquote von 19,0% (Vorjahr: 24,1%). Die erhaltenen Anzahlungen erhöhten sich dagegen aufgrund weiterer gewonnenen Kundenaufträge, vorwiegend im Bereich Energy Storage, von 107,9 Mio. EUR im Vorjahr auf 117,3 Mio. EUR. Ein Anstieg ergab sich ebenfalls in den Vorräten von 95,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 104,9 Mio. EUR, der im Wesentlichen neben Aufträgen aus dem Bereich Electronics auf den in 2020 weiter gestiegenen Projektfortschritt der CIGS-Großaufträge zurückzuführen ist. Dies führte zugleich zu einer Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen auf 43,5 Mio. EUR (Vorjahr: 35,3 Mio. EUR). Die Finanzanlagen gingen von 67 Mio. EUR auf 50,0 Mio. EUR zurück.
Der Finanzmittelbestand zum 31.12.2020 belief sich auf 56,8 Mio. EUR (Vorjahr: 40,2 Mio. EUR). Dabei erwirtschaftete die Manz AG flüssige Mittel aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von 7,3 Mio. EUR (Vorjahr: -19,2 Mio. EUR), welche maßgeblich neben den Mittelzuflüssen aus Investitionstätigkeit von 9,8 Mio. EUR (Vorjahr: -3,7 Mio. EUR) zu einer Erhöhung des Finanzmittelbestandes zum Bilanzstichtag von 16,6 Mio. EUR führte. Durch die positive Ergebnisentwicklung in einem schwierigen und durch die Corona-Krise geprägten Marktumfeld sieht sich die Manz AG in ihrem langfristigen Optimierungsprozess und der vorausschauenden strategischen Entwicklung der letzten Jahre bestätigt. Bei einem Auftragsbestand von 563,5 Mio. EUR unterstreichen insbesondere die Entwicklungen auf dem Markt für Elektromobilität die Potenziale für die Manz AG.
2.5 Erläuterung der Zielerreichung 2020
Die Manz AG erzielte im Geschäftsjahr 2020 einen Umsatz von 78,7 Mio. EUR (Vorjahr: 37,2 Mio. EUR) und eine Gesamtleistung von 123,4 Mio. EUR (Vorjahr: 128,4 Mio. EUR). Im operativen Geschäft erwirtschaftete Manz ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von -4,2 Mio. EUR (Vorjahr: -25,1 Mio. EUR) sowie ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 0,6 Mio. EUR (Vorjahr: -20,3 Mio. EUR).
Die Entwicklung in der Gesamtleistung im Wirtschaftsjahr 2020 blieb, bedingt durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie durch kundenbedingte Verzögerungen, hinter den ursprünglichen Erwartungen einer Steigerung von 30 % - 40 % zurück. Gründe hierfür ergaben sich daraus, dass Projekte in den Segmenten Solar und Electronics sich im Laufe des Jahres teils erheblich verzögerten, und auch die Auftragsvergabe für geplante Projekte im Segment Energy Storage sich teilweise auf der Zeitachse nach hinten verschoben. Die bereits für 2020 geplante Erhöhung der Gesamtleistung kann daher zum Teil erst in 2021 realisiert werden.
Die prognostizierte Umsatzsteigerung von 30 % - 40 % für 2020 konnte dagegen mit einer Steigerungsrate von 112 % deutlich übertroffen werden.
Eine prognostizierte positive EBITDA-Marge konnte erreicht werden und lag unter dem erwarteten mittleren einstelligen Prozentbereich. Eine ausgeglichene EBITDA-Marge wurde dagegen nicht erzielt. Aufgrund des erwirtschafteten negativen Jahresergebnisses von -9,7 Mio. EUR fiel die Eigenkapitalquote von 24,1 % im Vorjahr auf 19,0 % zurück und führte zu keiner Steigerung der Eigenkapitalquote auf über 25 %. Trotz des gesunkenen Eigenkapitals, jedoch bei einem vermehrten Guthaben bei Kreditinstituten von 56,8 Mio. EUR (Vorjahr: 40,2 Mio. EUR), verbesserte sich das Gearing von -0,74 auf -1,28 und übertraf den für 2020 prognostizierten mit 2019 vergleichbaren Wert.
Die im Bereich Energy Storage angestrebte Umsatzsteigerung von 250 % - 300 % für 2020 konnte übertroffen werden, so dass ein Umsatz von 48,4 Mio. EUR (Vorjahr: 12,2 Mio. EUR) erzielt wurde. Ebenfalls ergab sich eine erwartete deutliche Umsatzsteigerung im Bereich Solar von 0,4 Mio. EUR auf 6,0 Mio. EUR. Eine Umsatzerhöhung im Bereich Electronics mit einem erzielten Umsatz von 15,6 Mio. EUR (Vorjahr: 16,3 Mio. EUR) konnte dagegen aufgrund Verzögerungen bedingt durch die Corona-Pandemie nicht bestätigt werden. Der Umsatz im Bereich Contract Manufacturing konnte auf Vorjahresniveau von 1,2 Mio. EUR nicht gehalten werden und verminderte sich auf 0,5 Mio. EUR.
2.6 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Auf Grundlage der europäischen Corporate Social Responsibility-Richtlinie und gemäß den Vorschriften der §§ 315b und 315c in Verbindung mit §§ 289b und 289c HGB, ist die Manz AG zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts bzw. zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet. Die befreiende nichtfinanzielle Konzernerklärung wird im Rahmen des gesonderten Nachhaltigkeitsberichts außerhalb des Konzernlageberichts veröffentlicht. Hierbei hat der Vorstand der Manz AG sich dafür entschieden, als Rahmenwerk den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zu nutzen. Der Nachhaltigkeitsbericht inklusive der nichtfinanziellen Konzernerklärung ist auf unserer Internetseite www.manz.com im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Veröffentlichungen" sowie im Bereich "Unternehmen" unter der Rubrik "Nachhaltigkeit" einzusehen.
2.7 Erklärung zur Unternehmensführung
Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB wurde für die Manz AG und die Manz-Gruppe gemeinsam erstellt und unter dem Titel "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht der Manz AG für das Geschäftsjahr 2020" auf der Internetseite der Gesellschaft www.manz.com im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Corporate Governance - Erklärung zur Unternehmensführung" öffentlich zugänglich gemacht.
2.8 Angaben gemäß § 315a Absatz 1 HGB sowie erläuternder Bericht gemäß § 176
Absatz 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das gezeichnete Kapital der Manz AG beträgt 7,7 Mio. EUR und ist in 7.744.088 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Sämtliche Aktien sind in gleicher Weise gewinnanteilsberechtigt. Hiervon ausgenommen wären von der Manz AG gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Übrigen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Vereinbarungen über Beschränkungen, die die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Manz AG nicht bekannt.
Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten
Dem Vorstand ist aufgrund der zugegangenen Mitteilungen über bedeutende Stimmrechtsanteile gemäß §§ 33, 34 WpHG sowie über Eigengeschäfte von Führungskräften gemäß Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung das Bestehen der folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft bekannt, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:
| Anzahl der Stimmrechte | Anteil der Stimmrechte | |
|---|---|---|
| Dieter Manz, Schlaitdorf | 2.175.199 | 28,09% |
| davon direkt (§ 33 WpHG) | 953.942 | 12,32% |
| davon zugerechnet (§ 34 WpHG) | 1.221.257 | 15,77% |
| Volksrepublik China, handelnd durch die State-owned Asset Supervision Commission (SASAC) der Volksregierung von Shanghai, Shanghai, Volksrepublik China | 1.523.480 | 19,67% |
| Vollständige Kette der Tochterunternehmen: | ||
| Shanghai Electric (Group) Corporation | ||
| Shanghai Electric Group Company Limited | ||
| Shanghai Electric Hongkong Co. Limited | ||
| Shanghai Electric Germany Holding GmbH (Aktionär) |
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft nicht.
Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Die am Kapital der Manz AG beteiligten Arbeitnehmer können die ihnen aus den Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes ausüben.
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung
Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Nach § 5 der Satzung der Gesellschaft kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und bestimmt ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat kann nach § 84 Absatz 3 AktG die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Änderung der Satzung ist gesetzlich in den §§ 133 ff., 179 ff. AktG geregelt. Diese bedarf grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen.
Gemäß § 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Aktiengesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenden Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Der Vorstand kann neue Aktien nur auf Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung über eine Erhöhung des Grundkapitals oder über genehmigte und bedingte Kapitalien ausgeben. Der Erwerb eigener Aktien ist in den §§ 71 ff. AktG geregelt und in bestimmten Fällen kraft Gesetzes oder aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung zulässig.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand der Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juli 2016 gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 3.872.044,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 3.872.044 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016).
Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2, § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 774.408,00 EUR und insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden;
| ― | bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien |
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder zur Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen; |
| ― | soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde; |
| ― | um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. |
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.
Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital I
Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Millionen EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 3.100.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.
Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- und/oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte Zehn-Prozent-Grenze werden angerechnet
| ― | neue Aktien, die aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, sowie |
| ― | solche Aktien, die aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden. |
Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung um bis zu 3.100.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.100.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG aufgrund der von der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2019 sowie bedingtes Kapital III
Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 95.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 190.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 85.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 170.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Bestimmungen.
Die Ermächtigung vom 7. Juli 2015 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 aufgehoben, soweit auf der Grundlage dieser Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.
Nach § 3 Abs. 6 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 360.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 360.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2015 sowie bedingtes Kapital II
Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 59.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 118.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft unterhalb der Geschäftsführungen, jeweils im ln- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 56.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 112.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Bestimmungen.
Nach § 3 Abs. 5 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 230.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 230.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten ("Performance Shares"), die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnanteilsberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Ferner hat die Hauptversammlung am 30. Juni 2020 den Vorstand und - bei Ausgabe der Aktien an Mitglieder des Vorstandes - der Aufsichtsrat ermächtigt, erworbene eigene Aktien der Manz AG zur Bedienung von Bezugsrechten, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 oder im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2019 an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte ausgegeben wurden oder werden, zu verwenden. Diese Wiederausgabeermächtigung legt den Kreis der Personen, an die die Manz-Aktien übertragen werden können, abschließend fest.
Der Manz Performance Share Plan 2015 für die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften wurde in einem Bericht des Vorstands an die ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 erläutert. Ebenso wurde der im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2019 beschlossene Manz Performance Share Plan 2019 für die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften in einem Bericht des Vorstands an die ordentliche Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 erläutert.
Die Möglichkeit, eigene Aktien der Manz AG in Erfüllung der Bezugsrechte an die Bezugsberechtigten zu gewähren, ist ein geeignetes Mittel, einer bei Erfüllung der Bezugsrechte mit auf Grund des bedingten Kapitals neu geschaffenen Aktien eintretenden Verwässerung des Kapitalbesitzes und des Stimmrechts der Aktien entgegenzuwirken. Soweit die Gesellschaft von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, muss das bedingte Kapital II nach § 3 Absatz 5 der Satzung bzw. das bedingte Kapital III nach § 3 Absatz 6 der Satzung nicht in Anspruch genommen werden. Ob und in welchem Umfang von der Ermächtigung zur Ausgabe eigener Aktien bei der Erfüllung der Bezugsrechte Gebrauch gemacht wird oder stattdessen neue Aktien aus dem bedingten Kapital ausgegeben werden, entscheidet der Vorstand und - im Fall der Ausübung des Bezugsrechts durch ein Mitglied des Vorstands - der Aufsichtsrat, die sich dabei vom Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre leiten lassen.
Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien
Die Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 1. Juli 2024 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem auf diese entfallen- den anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Betrag niedriger ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.
Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) genügen.
Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter der Voraussetzung zu veräußern, dass die Veräußerung gegen Geldzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Betrag niedriger ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG aus- gegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Options- oder Wandlungspflichten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.
Der Vorstand und - sofern die Verpflichtung gegenüber Mitgliedern des Vorstands besteht - der Aufsichtsrat, wurden ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugsrechten zu verwenden, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 oder im Rahmen des von der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2019 ausgegeben wurden oder werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugs- oder Wandlungsrechten, die aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten entstehen, bzw. zur Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten zu verwenden, die im Rahmen der Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Mitarbeiter oder Organmitglieder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Patent- und Know-how-Lizenzvertrag mit dem ZSW
Zwischen der Manz AG und dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Stiftung des bürgerlichen Rechts, einem Forschungsinstitut des Landes Baden-Württemberg, besteht ein Patent- und Knowhow-Lizenzvertrag aus dem Jahr 2017, nach dem das ZSW der Manz AG bestimmte Lizenzen an Patenten und Knowhow hinsichtlich der CIS-bzw. CIGS-Technologie zur Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen erteilt. Der Patent- und Knowhow-Lizenzvertrag kann vom ZSW aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn die Beteiligung eines Wettbewerbers des ZSW an der Manz AG 30 % der Stimmrechte im Sinne von §§ 33 ff. WpHG erreicht oder überschreitet.
Patent- und Know-how-Lizenzvertrag mit der NICE Solar Energy GmbH
Ferner besteht zwischen der Manz AG und der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH), einer Tochtergesellschaft der NICE PV Research Ltd., an welcher die China Energy Investment Corporation Limited (vormals Shenhua Group), die Shanghai Electric Group Co. Ltd. und die Manz AG beteiligt sind, ein Patent- und Knowhow-Lizenzvertrag aus dem Jahr 2017, nach dem die NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) der Manz AG bestimmte Lizenzen an Patenten und Knowhow hinsichtlich der CIS- bzw. CIGS-Technologie zur Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen erteilt. Der Patent- und Knowhow-Lizenzvertrag kann von der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn ein Dritter direkt oder indirekt mindestens 30,0 % der Aktien an der Manz AG erwirbt, wobei ein die Schwelle von 30,0 % überschreitender direkter oder indirekter Erwerb von Aktien durch die Shanghai Electric Group Co. Ltd., die China Energy Investment Corporation Limited (vormals Shenhua Group) oder ein solcher Erwerb durch Dieter Manz das Kündigungsrecht nicht auslösen. Die NICE Solar Energy GmbH hat am Amtsgericht Heilbronn das Schutzschirmverfahren gemäß § 270b Insolvenzordnung in 2021 beantragt. Damit befindet sich die Gesellschaft nun im Restrukturierungsprozess, der Geschäftsbetrieb läuft jedoch unverändert weiter. Die gewährten Lizenzen für die Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen der CIS- bzw. CIGS-Technologie bleiben gültig. Zum aktuellen Zeitpunkt erwartet die Manz AG keine signifikanten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus dem Schutzschirmverfahren der NICE Solar Energy GmbH.
Talus Manufacturing Ltd.
Zwischen der Tochtergesellschaft Manz Taiwan Ltd. und der Lam Research Corporation, einem führenden US-amerikanischen Hersteller von Anlagen für die Halbleiterindustrie bestand ein Vertrag betreffend des Unternehmens Talus Manufacturing Ltd. in Chungli, Taiwan, an dem die Manz Taiwan Ltd. in Höhe von 80,5 % und der Partner in Höhe von 19,5 % beteiligt waren. Der Partner hat die Manz AG darüber informiert, dass er den von der Manz Taiwan Ltd. gehaltenen Anteile an der Talus Manufacturing Ltd. übernehmen wird. Mit dem Ausüben der vertraglich vereinbarten Kaufoption erwirbt der Partner die 80,5 %. Die behördliche Genehmigung für den Verkauf der Anteile wurde Ende Januar 2021 gewährt.
Abgesehen von den vorstehenden und im nachstehenden Abschnitt genannten Vereinbarungen bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind
Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Martin Drasch sieht für den Fall eines Kontrollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Die Rechte können nur innerhalb von sechs Monaten nach dem Eintritt des Kontrollwechsels ausgeübt werden.
Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen gemäß § 33 Absatz 1 Satz 1 WpHG zugeht, dass der Meldepflichtige, einschließlich der ihm nach § 34 WpHG zuzurechnenden Stimmrechte, 25 % oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat.
Im Fall einer Kündigung des Dienstvertrags nach den vorgenannten Regelungen erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung. Diese besteht aus dem Gesamtbetrag des für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Festgehalts sowie dem Gesamtbetrag der für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Bartantieme, wobei für die Berechnung der Höhe als EBT-Rendite der Mittelwert aus der im letzten der Kündigung vorangegangenen Geschäftsjahr und der nach den Planungen der Gesellschaft voraussichtlich im laufenden Geschäftsjahr erzielten EBT-Rendite zu Grunde zu legen ist. Die Abfindung ist auf den Betrag begrenzt, der 150 % des Abfindungs-Caps entspricht. Als Abfindungs-Cap gilt der Wert von zwei Jahresvergütungen. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, um 75 % zum Zweck der pauschalierten Anrechnung der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte des Vorstandsmitglieds. Ferner sind die bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge jeweils mit 3 % p. a. auf den Tag der Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen.
Im Übrigen bestehen keine Vereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern, die für den Fall eines Übernahmeangebots Entschädigungen vorsehen.
3. Chancen- und Risikobericht
3.1 Risikomanagement- und Internes Kontrollsystem
Das Risikomanagement der Manz AG hat das Ziel, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen drohenden Schaden abzuwenden. Das Risikomanagementsystem erfasst sowohl Risiken als auch Chancen. Die Anwendung eines in die Unternehmensführung integrierten Risikomanagements zielt darauf ab, konzernweit mögliche Gefahren rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten und ihnen mit adäquaten Maßnahmen zu begegnen. Im Rahmen des unternehmerischen Handelns, lassen sich Risiken nicht grundsätzlich vermeiden, werden aber soweit wie möglich minimiert bzw. transferiert.
Das Risikomanagement wird zentral vom Risikomanagementbeauftragten gesteuert, regelmäßig auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit hin überprüft und in seiner Gesamtheit vom Finanzvorstand verantwortet. Die Verantwortung für die Risikoüberwachung hingegen ist dezentral organisiert und obliegt je nach Risikokategorie und -tragweite sowohl den Bereichsleitern und Geschäftsführern als auch den Vorständen der Manz AG. Durch regelmäßige Abfragen in mündlicher und schriftlicher Form werden potenzielle Risiken in allen Segmenten erfasst und zugleich die Möglichkeit geschaffen, negative Entwicklungen durch frühzeitiges Gegensteuern zu verhindern. Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wird für eine umfassende Beurteilung der Risikolage ein Gesamtbericht in einem regelmäßigen Turnus vorgelegt.
Die Analyse und Bewertung der Risiken erfolgt anhand eines im Vergleich zum Vorjahr im wesentlichen unveränderten Risikomanagementsystems, bestehend aus einem definierten Kreis von Risikoverantwortlichen, festgelegten Risikokategorien und einer Risikoklassifizierung, welche das Gefahrenpotenzial und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs widerspiegeln. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit hoch sowie deren möglicher Schaden im Falle eines Eintritts hoch ist. Die Identifikation und Handhabung von Risiken ist in den Unternehmensgrundsätzen verankert und als Aufgabe aller Mitarbeiter der Manz AG definiert. Durch die Einbindung der gesamten Belegschaft werden Risiken schnell erkannt und an den jeweiligen Risikoverantwortlichen kommuniziert, der in Einklang mit den konzernweit definierten Handlungsgrundsätzen geeignete Maßnahmen ergreifen muss.
Die Risiken werden den nachfolgenden Kategorien zugeordnet:
| ― | Operative Risiken |
| ― | Strategische Risiken |
| ― | Marktrisiken |
| ― | Umweltrisiken |
Ergänzend zu diesem Risikomanagementsystem finden im Rahmen des Planungsprozesses, basierend auf einer fortlaufenden Technologie- und Marktbeobachtung, weitere Aktivitäten sowohl zur Risikoidentifikation und -minderung als auch zur Identifikation von Chancen statt.
Die Wirksamkeit und Angemessenheit unseres Risikofrüherkennungssystems wurden vom Abschlussprüfer beurteilt. Er stellte fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Errichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.
Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB)
Das Ziel des Risikomanagementsystems der Manz AG im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die der Regelkonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen könnten. Das Risikomanagement beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind bei Manz folgende Strukturen und Prozesse implementiert:
Der Finanzvorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften integriert. Die Einzelabschlüsse der Manz AG und der Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in einen Abschluss gemäß IFRS übergeleitet.
Die Konzernbilanzierungsrichtlinien und das Konzernrechnungswesen, die in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst werden, haben zum Ziel, die einheitliche Bilanzierung und Bewertung auf Grundlage der für das Mutterunternehmen geltenden Vorschriften zu gewährleisten. Darüber hinaus werden den Konzerngesellschaften zu erstellende Berichtspakete vorgegeben. Für den monatlichen Konsolidierungsprozess wird das SAP-Tool SEM-BCS eingesetzt. Zur Überprüfung der Datenkonsistenz werden hier automatische Plausibilitätskontrollen bereits bei der Datenerfassung vorgenommen.
Die Konsolidierungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Einhaltung der zeitlichen und prozessualen Vorgaben erfolgt durch Mitarbeiter der Konsolidierungsabteilung auf Konzernebene. Weitere Kontrollaktivitäten auf Konzernebene umfassen die Analyse und ggf. die Korrektur der durch die Tochtergesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern vorgelegten Berichte. Wesentliche Elemente der Risikokontrolle im Rechnungslegungsprozess sind außerdem die Funktionstrennung zwischen Eingabe, Prüfung und Freigabe sowie eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten in den betroffenen Bereichen. Die Verwendung von SAP als IT-Finanzsystem leistet einen weiteren wichtigen Beitrag für die konsequente Fehlervermeidung. Des Weiteren soll auf allen Prozessebenen das Vier-Augen-
Prinzip angewandt werden. Bei speziellen fachlichen und komplexen Fragestellungen werden außerdem externe Sachverständige miteinbezogen. Weitere Kontrollaktivitäten umfassen die Analyse und Plausibilitätskontrollen von Geschäftsvorfällen sowie die kontinuierliche Überwachung der Projektkalkulationen.
Durch die dargestellten Strukturen, Prozesse und Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung der Manz AG einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, internationalen Rechnungslegungsstandards und konzerninternen Richtlinien erfolgt. Der Vorstand erachtet die eingerichteten Systeme, die jährlich hinsichtlich ihrer Optimierungs- und Weiterentwicklungsfähigkeit überprüft werden, als angemessen. Identifizierte Verbesserungspotenziale setzt der Vorstand in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Manz AG um.
Alle Risiken werden entsprechend der nachstehenden Matrix klassifiziert, welche sowohl Eintrittswahrscheinlichkeit als auch mögliche Auswirkungen quantifiziert.

3.2 Risikobericht
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Bewertung der Risiken, die sich im Geschäftsjahr 2021 (Prognosezeitraum) ergeben und zu Abweichungen in der Umsatz- und/oder Ergebnisentwicklung führen können.
| Risiken | Auswirkung | Eintrittswahrscheinlichkeit | Veränderung zum Vorjahr | |
|---|---|---|---|---|
| Operative Risiken | Projektrisiken | hoch | mittel | ↑ |
| Personalrisiken | mittel | gering | ↓ | |
| Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken | hoch | gering | → | |
| Währungsrisiken | mittel | hoch | ↑ | |
| Risiken durch IT | mittel | gering | - | |
| Strategische Risiken | Risiken aus der strategischen Fokussierung auf dynamische Wachstumsmärkte | hoch | mittel | → |
| Abhängigkeit von Großkunden und Branchen | hoch | mittel | ↑ | |
| Marktrisiken | Risiken im Zusammenhang mit internationalen Geschäftsaktivitäten | hoch | mittel | ↑ |
| Risiken durch zunehmenden Wettbewerb | gering | mittel | ↓ | |
| Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte | hoch | mittel | → | |
| Umweltrisiken | Risiken in Zusammenhang mit Pandemien | mittel | mittel | → |
| Risiken durch Umwelt und Natur | mittel | gering | - |
3.2.1 Operative Risiken
Projektrisiken
Projektrisiken betreffen vor allem nicht standardisierte Großaufträge. Hier ergeben sich Risiken aus der möglichen Verfehlung der Plankosten und des Zeitplanes, der Nichterfüllung von Abnahmekriterien, aus Auftragsstornierungen und damit verbundenen Nichtabnahmen von Aufträgen und resultierenden Vertragsrisiken sowie aus dem möglichen Ausfall einzelner wichtiger Lieferanten. Durch den Ausbau des Anteils standardisierter Maschinenkomponenten am Produktportfolio, die gemäß Kundenwunsch modular zu Baugruppen oder ganzen Produktionsmaschinen individualisiert werden können, beabsichtigt die Manz AG, vorgenannte Projektrisiken insgesamt zu reduzieren. Um die Projekte grundsätzlich unter Kontrolle zu haben, werden Kosten, Zeit und Qualität im Rahmen eines Gate-Prozesses zwischen Geschäftsbereich und Operations aufeinander abgestimmt. Notwendige, zu Beginn eines Auftrags nicht vorhersehbare Konstruktionsänderungen bei nicht standardisierten Maschinen könnten zu höheren Kosten als erwartet und damit zu einer Margenerosion bei Projekten führen. Um zusätzlichen Aufwand und damit verbundene Mehrkosten für die Fertigstellung der Projekte zu vermeiden, sind die Projekt- und Produktspezifikationen bereits in den Vertragsangeboten durch die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit klar und präzise zu definieren. Spezifische Projektrisiken bestehen vor allem hinsichtlich der mit der Shanghai Electric Group und der China Energy Investment Corporation Limited geschlossenen Verträge über die Lieferung einer CIGS-Produktionslinie sowie einer CIGS-Forschungslinie mit einem Gesamtauftragsvolumen in Höhe von 263 Mio. EUR. Das für die Inbetriebnahme der Anlagen erforderliche Know-how ist in der Manz-Gruppe derzeit nicht in Gänze verfügbar und muss somit zum Beispiel durch Neueinstellungen oder Zukauf aufgebaut werden. Das Projektabwicklungsrisiko wird durch den Einsatz von in solchen Großprojekten erfahrenen, teilweise auch von temporär engagierten, externen Projektmanagement-Experten, als auch durch einen monatlich stattfindenden Lenkungsausschuss, dem auch alle Vorstände angehören, reduziert. Die CIGS-Großprojekte ruhen aktuell aufgrund kundenseitig bedingter Bauarbeiten an den entsprechenden Produktionshallen. Bislang sind die Kunden allen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere den Zahlungsverpflichtungen, nachgekommen. Manz geht von einer temporären Unterbrechung und einer Fortsetzung der Aufträge im Laufe des Jahres 2021 aus.
Personalrisiken
Für den Unternehmenserfolg eines Hightech-Maschinenbauers sind qualifizierte und motivierte Führungskräfte und Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung. Das Abwandern von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen könnte sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass neue geeignete Fach- und Führungskräfte oder zusätzliche Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Manz schafft mit Maßnahmen, wie verschiedenen Arbeitszeitmodellen oder der finanziellen Beteiligung der Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens ein positives Arbeitsumfeld und kann so Mitarbeiter und Knowhow langfristig im Unternehmen halten. Als börsennotiertes Unternehmen steht die Manz AG stärker im Blickfeld von potenziellen Arbeitnehmern als nicht börsennotierte Unternehmen. Dies erlaubt es der Manz AG, ihr Angebot an die Mitarbeiter, wie flache Hierarchien, spannende Tätigkeiten, flexible Arbeitszeiten sowie gut ausgestattete Arbeitsplätze besser zu präsentieren. Es bringt jedoch auch zusätzliche Aufmerksamkeit in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, was die Personalgewinnung temporär erschweren kann. Ein weiterer positiver Aspekt der Börsennotierung liegt zudem in der Möglichkeit, Mitarbeiter durch die Ausgabe von Aktien und eine entsprechende Erfolgsbeteiligung enger an das Unternehmen zu binden.
Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken
Die Muttergesellschaft Manz AG finanziert sich aktuell über Bankguthaben und eine geringe Barkreditlinie. Die Tochtergesellschaften in der Slowakei, Ungarn, Italien, China und Taiwan finanzieren sich vor allem über kurzfristige Kontokorrentkredite und in geringem Umfang über langfristige Darlehen. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 verfügte die Manz-Gruppe über flüssige Mittel in Höhe von 69,7 Mio. EUR sowie freie Bar- und Avalkreditlinien in Höhe von 16,9 Mio. EUR (Vorjahr: 18 Mio. EUR). Im Allgemeinen sind zur Verringerung der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken die Gesellschaften der Manz-Gruppe dort wo möglich angehalten, Aufträge "Cash positiv" abzuwickeln. Hierbei sollten über die Gesamtlaufzeit des jeweiligen Projektes die Einzahlungen die Auszahlungen übersteigen. Wie im Projektgeschäft üblich, hat eine Verzögerung von Auftragseingängen oder Einzahlungen signifikante Auswirkungen auf die Liquidität der jeweiligen Gesellschaft und gegebenenfalls auf den Konzern. Um die Risiken aus verzögerten Einzahlungen zeitnah zu erkennen, arbeitet die Manz-Gruppe mit einer rollierenden Liquiditätsvorschau, die zweiwöchentlich aktualisiert wird. Basierend auf der aktuellen Unternehmensplanung und einem Auftragsbestand nach IFRS zum Stichtag 31. Dezember 2020 von 202,3 Mio. EUR (Vorjahr: 168,5 Mio. EUR), welche zu künftigen Zahlungseingängen führen, geht der Vorstand davon aus, dass die Manz AG ihren künftigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.
Währungsrisiken
Die Währungsrisiken der Manz AG ergeben sich aus operativen Tätigkeiten. Diese betrafen im Geschäftsjahr 2020 hauptsächlich Transaktionen der asiatischen Gesellschaften aus dem Verkauf von Maschinen. Das transaktionsbezogene Wechselkursrisiko resultierend aus der Auf- bzw. Abwertung des US-Dollar gegenüber dem Neuen Taiwan Dollar, des Euro gegenüber dem Neuen Taiwan Dollar sowie des Euro gegenüber dem Chinesischen Renminbi, wird grundsätzlich - wo nötig und möglich - durch Devisentermingeschäfte abgesichert. Darüber hinaus wird das Wechselkursrisiko in der Regel auch durch die Verteilung der Produktionsstandorte auf mehrere Länder reduziert (natural hedging).
Informationstechnische Risiken
Ein Großteil der Prozesse und Kommunikation in der Manz Gruppe läuft IT-gestützt ab. Deshalb hat die Sicherheit der Unternehmensdaten sowie das Vermeiden von Unterbrechungen von IT-unterstützten Geschäftsprozessen hohe Priorität. Hierfür werden IT-Systeme gegen mögliche unberechtigte Zugriffe Dritter sowie gegen Schadsoftware geschützt und Alternativlösungen im Falle von Stabilitätsproblemen erarbeitet.
3.2.2 Strategische Risiken
Risiken aus der strategischen Fokussierung auf dynamische Wachstumsmärkte
Als Hightech-Maschinenbauer fokussiert sich die Manz AG auf schnell wachsende Zukunftsmärkte mit kurzen Produktlebenszyklen. Mit ihren Produktionslösungen trägt Manz zur Entwicklung zahlreicher Technologien bei. So werden Bestandteile von Smartphones und Tablet-Computern, Batterien für Elektrofahrzeuge, Unterhaltungselektronik und stationäre Energiespeicher sowie Solarmodule auf Manz-Maschinen hergestellt. Diese Marktpositionierung in wettbewerbsintensiven und innovationsgetriebenen Märkten birgt das Risiko eines Wettbewerbsnachteils aufgrund von zu geringer Flexibilität der Strukturen, nicht ausreichendem Knowhow oder zu langsamem Entwicklungstempo. Um dies zu vermeiden, sind die jeweiligen Geschäftsbereiche daher stets bestrebt, die Anforderungen der Kunden sowie die zukünftigen technologischen Trends in den Branchen frühzeitig zu erkennen. Aus diesen Erkenntnissen leitet das Unternehmen Innovationen ab, um dem Wettbewerb einen Schritt voraus zu sein. Die Innovationsansätze werden von den Geschäftsbereichen halbjährlich in einem gruppenweiten Strategiemeeting vorgestellt, diskutiert und die Umsetzung nach eingehender, positiver Prüfung verabschiedet.
Abhängigkeit von Großkunden und Branchen
Die Entwicklung von Fertigungsanlagen für Industriebetriebe birgt die Gefahr einer Konzentration im Auftragsvolumen auf einzelne Projekte, Branchen und Kunden. Für den Fall, dass der Wegfall eines Großkunden nicht kompensiert werden kann, ist mit negativen Auswirkungen auf die Ergebnisse der Manz-Gruppe zu rechnen. Manz verfolgt aus diesem Grund das Ziel, die Auftragsstruktur innerhalb der drei strategischen Geschäftsbereiche ausbalanciert zu gestalten. Dabei sollen sich modular kombinierbare Maschinen und Maschinenkomponenten, wie auch "kleine Linien" sowie Großprojekte (> 10 Mio. EUR Auftragsvolumen) die Waage halten. Das Risiko einer rückläufigen Entwicklung bei Großkunden soll grundsätzlich durch die Verbreiterung des Kundenstamms und der Diversifizierung von Projektvolumina und des Geschäftsmodells verringert werden. Zudem nimmt Manz im Segment Contract Manufacturing Drittgeschäfte an, um trotz zyklischer Entwicklung der strategischen Geschäftsbereiche eine ausgewogene Kapazitätsauslastung zu realisieren.
3.2.3 Marktrisiken
Risiken im Zusammenhang mit den internationalen Geschäftsaktivitäten
Negative gesamt- und finanzwirtschaftliche Entwicklungen in den internationalen Absatzmärkten können mit negativen Effekten für die Geschäftsentwicklung verbunden sein. So könnte sich als Konsequenz die Refinanzierung für Manz als börsennotiertes Unternehmen über den Kapitalmarkt deutlich schwieriger gestalten. Bei potenziellen Kunden der Manz AG allgemein besteht das Risiko, dass, basierend auf den teilweise noch jungen Märkten, das notwendige Kapital für Investitionen in neue Anlagen nicht zur Verfügung steht. Manz betreibt daher eine kontinuierliche Markt- und Wettbewerbsbeobachtung und -analyse, um solche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Die Flexibilisierung der gesamten Unternehmensorganisation, der Ausbau des Produktportfolios, der Kundenbasis und der weltweiten Vertriebskapazitäten sowie die Fokussierung auf Wachstumsmärkte der drei Kernregionen Asien, Europa und den USA ermöglichen es, kurzfristig auf negative Veränderungen in einzelnen Märkten zu reagieren.
Risiken durch zunehmenden Wettbewerb
Bestehende und potenzielle Wettbewerber, insbesondere asiatische Hersteller, könnten versuchen, Marktanteile in den Zielbranchen der Manz AG zu gewinnen - vor allem durch eine aggressive Preispolitik, ein Ungleichgewicht durch lokale Steuer- und Subventionspolitik von Staaten und Regierungen oder durch Einfuhrbeschränkungen zur Stützung nationaler Unternehmen. Ein weiteres Risiko besteht in zu vielen neuen Wettbewerbern, wodurch ein Überangebot am Markt entsteht und es in der Folge zu einer Konsolidierung unter den Unternehmen kommt. Dies könnte einen direkten Einfluss auf die Entwicklung der Marktanteile der Gesellschaft und damit auf die Absatz-, Umsatz- und die Ertragssituation der Manz AG haben. Um diesen Risiken wirksam entgegenzutreten, werden im Bereich "Market Intelligence" ständig Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen durchgeführt, welche regelmäßig in internationalen Vertriebsmeetings ausführlich diskutiert werden und als Basis für eventuelle Gegenmaßnahmen dienen. Des Weiteren liefert das CRM-System (Customer Relationship Management-System) Frühindikatoren zur Beurteilung der zukünftigen Marktentwicklung. Eine detaillierte Analyse von verlorenen Projekten verschafft zeitnah Klarheit über die Wettbewerbssituation. Auch der Prozess der "Produktfindung, -entwicklung und -markteinführung" hat zum Ziel, mit strategischen Innovationen für den erforderlichen Wettbewerbsvorsprung in Wachstumsmärkten zu sorgen und die Positionierung der Manz AG als Hightech-Maschinenbauer weiter zu stärken. Durch lokale Standorte in Taiwan und China, den damit verbundenen lokal üblichen Produktionskosten sowie einem direkten Kundenkontakt wirkt Manz einer Abwanderung zu einheimischen Wettbewerbern entgegen. Auch strategische Kooperationen, zum Beispiel im Segment Energy Storage mit der chinesischen Shenzhen Yinghe Technology Co. Ltd., zielen darauf ab, mit einer Fokussierung das individuelle Leistungsportfolio zu straffen, dadurch die Kostenbasis zu verringern und somit die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu steigern.
Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte
Zur Behauptung der technologischen Positionierung am Markt sind Forschung und Entwicklung sowie ein innovatives Produktportfolio für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Die Industrien, für welche die Manz AG ihre Maschinen und Anlagen entwickelt und herstellt, sind von einem raschen technologischen Wandel geprägt. Substitutive oder disruptive Technologien könnten wesentliche Teile eines bestehenden Markts besetzen. Wettbewerbern der Manz AG könnte es somit gelingen, durch die Entwicklung entsprechender Technologien oder auch Software, schneller oder besser auf geänderte Kundenanforderungen zu reagieren und so einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber der Manz AG zu erlangen. In diesen Fällen könnte die Nachfrage nach den Produkten der Manz AG erheblich beeinträchtigt werden. Ferner könnten von der Manz-Gruppe Maschinen und Anlagen entwickelt werden, für die am Markt keine oder nur eine geringe Nachfrage besteht. Auch besteht das Risiko, dass sich die Fertigstellung neuer Produkte, die sich aktuell noch in der Entwicklung befinden, zukünftig als komplexer herausstellt als erwartet. Probleme beispielsweise bei der technischen Machbarkeit, Qualitätssicherung, Nichteinhaltung von Fristen, erhöhten Kosten usw. könnten im schlimmsten Fall zum Verlust von Kunden in Verbindung mit finanziellen Verlusten führen. Die Manz AG ist bestrebt, einen engen Kontakt zu ihren Kunden zu pflegen und so neue Trends frühzeitig zu erkennen. Im Bereich Business Development beschäftigt man sich zudem mit neuen Applikationsmöglichkeiten für die von Manz entwickelten Technologien. Mögliche Marktpotenziale prüft die Gesellschaft im Vorfeld sorgfältig, um die Renditen von Entwicklungsprojekten abschätzen und damit die Ressourcen optimal einsetzen zu können. Auf Grundlage der Risikoanalyse verfolgt Manz zudem das Ziel, die vertragsgemäße Realisierung von Projekten und Produkten sicherzustellen. Dem grundsätzlichen Risiko bei der Entwicklung und Einführung neuer Produkte für einzelne Kunden begegnet die Manz AG zudem durch die Erweiterung des Produktportfolios um Maschinenkomponenten, die auf Kundenwunsch modular zu Bau- gruppen oder kompletten Produktionsmaschinen individualisiert werden können.
3.2.4 Umweltrisiken
Risiken in Zusammenhang mit Pandemien
Als international agierender Hightech-Maschinenbauer verfügt die Manz AG über Produktionsstätten in Deutschland, China, Taiwan, der Slowakei, Ungarn und Italien sowie weltweite Service-Niederlassungen. Die Aktivitäten in Regionen mit weniger entwickelten Gesundheitssystemen könnten sich im Falle von Pandemien und in der Folge verbundenen Produktionsstopps negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft in der Region auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Die Corona-Pandemie könnte sich in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Abwicklung unserer Kundenprojekte in den Segmenten Solar und Electronic Components in Asien weiterhin negativ auswirken.
Risiko durch Umwelt und Natur
Durch Naturkatastrophen wie Erdbeben und Überschwemmungen oder andere Ereignisse wie Feuer kann es zu Produktionsstopps kommen, die sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen können. Außerdem gibt es Risiken für Umweltverschmutzungen, für die die Manz AG haftbar gemacht werden könnte.
3.3 Chancenbericht
Branchenfokus mit wettbewerbsfähigem und kundenorientiertem, innovativem Technologieportfolio
Mit langjähriger Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, Bildverarbeitung und Messtechnik, Nasschemie und Rolle-zu-Rolle-Prozessen ist die Manz AG in den Segmenten Solar, Electronics und Energy Storage aktiv. In unterschiedlichsten Branchen bietet die Manz AG Produzenten und deren Zulieferern weltweit ein breites Portfolio von Produkten. Dieses umfasst kundenspezifisch entwickelte Produktionsanlagen bis hin zu Maschinen, die, basierend auf einem Baukastensystem, zu kompletten, individuellen Systemlösungen verkettet werden können. Rund um die technologischen Kernkompetenzen bietet die Manz AG zudem Dienstleistungen an. Die Diversifizierung in Technologien, Branchen und Regionen zielt darauf ab, Produktionskapazitäten entsprechend der Investitionszyklen einzelner Branchen anzupassen und durch andere Segmente innerhalb des Konzerns zu nutzen. Dadurch soll die für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung notwendige Stabilität hergestellt werden. Gleichzeitig bietet das diversifizierte Geschäftsmodell die Chance, am Wachstumspotenzial mehrerer dynamischer Zielmärkte zu partizipieren. So hat sich das Unternehmen zum Beispiel mit einem Großauftrag eines Tier1-Automobilzulieferers für Maschinen zur automatisierten Montage von Zellkontaktiersystemen für Batteriezellen einen weiteren wesentlichen Bereich im Zusammenhang mit dem elektrischen Antriebsstrang bei Elektrofahrzeugen erschlossen.
Nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit durch profitables Wachstum
Die Grundlage für die angestrebte nachhaltige Stabilität bei langfristigem Wachstum bildet das diversifizierte Geschäftsmodell der Manz AG. Mit dem Ziel, die Kundenbasis deutlich auszuweiten und damit das Geschäftsmodell weiter zu stabilisieren, baut die Manz AG für alle Segmente, zusätzlich zu den kundenindividuellen Lösungen, den Anteil modularer Maschinen am Produktportfolio stetig aus. Diese modularen Maschinen sollen, basierend auf einem Baukastensystem, zu kompletten, individuellen Systemlösungen verkettet werden können. Durch diesen Schritt sollen Entwicklungsrisiken, -aufwand und -dauer deutlich reduziert und damit die Amortisation der Entwicklungsanstrengungen signifikant verkürzt werden. Gleichzeitig sollen für die Manz AG hieraus Synergieeffekte resultieren, welche die Produktivität der gesamten Gruppe unterstützen.
Kostenbewusste Unternehmensführung ist für die profitable Entwicklung eines Unternehmens von zentraler Bedeutung. Das diversifizierte Geschäftsmodell und fortlaufende Maßnahmen zur Kostenoptimierung zielen darauf ab, dauerhaft und nachhaltig wettbewerbsfähig und profitabel zu sein.
Segmentübergreifender Technologieeinsatz bietet Chancen für Synergieeffekte und Flexibilität
Bei der Entwicklung ihrer Produktionsanlagen betreibt die Manz AG einen aktiven Technologietransfer zwischen den Branchen. Indem das umfassende technologische Knowhow branchenübergreifend eingesetzt wird, schafft das Unternehmen Synergien und ist dadurch bestrebt, einen Beitrag zur Minimierung der Fertigungskosten für seine Kunden zu realisieren und somit zu deren wirtschaftlichen Produktion beizutragen. Gleichzeitig sollen die zwischen den Segmenten erzielten Synergieeffekte die Produktivität und Profitabilität der Manz-Gruppe fördern. Durch die Nutzung der Synergieeffekte zwischen den einzelnen Segmenten ist das Geschäftsmodell der Manz AG zudem flexibel für neue Wachstumstrends und Absatzmärkte mit zusätzlichem Umsatz- und Ertragspotenzial aufgestellt.
Strategische Kooperation mit chinesischen Partnern eröffnet Wachstumspotenzial
Im Segment Energy Storage ist Manz Anfang 2020 eine strategische Kooperation mit einem chinesischen Partner eingegangen. Shenzhen Yinghe Technology Co. Ltd. wurde 2006 gegründet und beschäftigt sich mit der Forschung und Entwicklung, der Produktion sowie dem Vertrieb von intelligenten Automationslösungen zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batteriezellen. Die Kooperation sieht vor, dass Manz und Yinghe ihren Kunden zukünftig im Rahmen eines Lizenzmodells die beste Anlagentechnologie aus dem jeweiligen Produktportfolio gemeinsam anbieten. Neben der gemeinsamen Projektabwicklung haben beide Partner eine gegenseitige Unterstützung bei Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Zusammenhang mit Produktionsanlagen für Lithium-Ionen-Batterien vereinbart. Mit diesem Schritt verfolgt Manz das Ziel, die eigene Ausgangssituation bei der Auftragsvergabe für künftig zu realisierende Projekte deutlich zu verbessern und so vom Marktpotenzial profitieren zu können.
3.4 Beurteilung und Zusammenfassung der Risiko- und Chancensituation
Das Risikoportfolio der Manz AG besteht sowohl aus vom Konzern beeinflussbaren als auch nicht beeinflussbaren Risiken, wie Konjunktur und Branchenentwicklung. Die Situation in diesen Bereichen beobachtet und analysiert das Unternehmen regelmäßig. Beeinflussbare Risiken werden durch entsprechende Überwachungs- und Kontrollsysteme frühzeitig erkannt und sollen somit vermieden werden. Wesentliche Risiken, die wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die ökologischen oder gesellschaftlichen Aspekte haben, lassen sich aufgrund des Geschäftsmodells der Manz AG nicht ableiten.
Die Risiko- und Chancenidentifikation hat weder für das Geschäftsjahr 2020 noch für den Prognosezeitraum 2021 für den gesamten Konzern oder für die einzelnen Konzerngesellschaften ein bestandsgefährdendes Risiko ergeben. Ein bestandsgefährdendes Risiko leitet sich aus der Kennzahl Risikotragfähigkeit ab, die den kumulativen Erwartungswert sämtlicher Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit über 40% liegt, berücksichtigt. Überschreitet diese Kennzahl die Hälfte des Konzern- bzw. Einzelabschlusseigenkapitals des Vorjahres, ist dies als bestandgefährdend definiert.
Im Geschäftsjahr 2020 hat sich die Risiko- und Chancenlage hinsichtlich den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie verbessert, während sich die derzeitige temporäre Unterbrechung der Arbeiten an den CIGS-Aufträgen in China nachteilig auswirkt. Für die übrigen Risiken hat sich die Lage gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen nicht verändert. Risiken, deren Bedeutung gemäß Risikomanagementsystem im Vergleich zum Vorjahr keine bzw. eine geringere Relevanz aufweisen, wurden im aktuellen Risikobericht nicht aufgeführt. Die Risiken und deren mögliche Auswirkungen sind bekannt, ebenso wie die einzuleitenden Maßnahmen. Die sich zeigenden Chancen werden analysiert und die Realisierung gegebenenfalls in die Wege geleitet.
| Chancen | Auswirkung | Eintrittswahrscheinlichkeit |
|---|---|---|
| Branchenfokus mit wettbewerbsfähigem und kundenorientiertem, innovativem Technologieportfolio | hoch | hoch |
| Nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit durch profitables Wachstum | hoch | mittel |
| Segmentübergreifender Technologieeinsatz bietet Synergieeffekte und Flexibilität | hoch | hoch |
| Strategische Kooperation mit chinesischen Partnern eröffnet Wachstumspotenzial | mittel | hoch |
Der Vorstand der Manz AG kommt damit seiner Informationsverpflichtung über die Chancen und Risiken des Unternehmens gegenüber dem Aufsichtsrat und den Aktionären nach. Er sieht diese Berichterstattung als wichtiges Element einer gelebten Corporate Governance an.
Aus heutiger Sicht bestehen für die zukünftige Entwicklung der Manz AG keine bestandsgefährdenden Risiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wesentlich beeinträchtigen könnten.
4. Prognosebericht
4.1 Konjunktureller und branchenbezogener Ausblick
Laut Prognose des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel (IfW) konnte im dritten Quartal 2020 ein erheblicher Teil des Rückgangs des Produktionsniveaus in der ersten Jahreshälfte wieder aufgeholt werden. Während Teile der Welt im Winter erneut mit steigenden Infektionen zu kämpfen hatten, blieben andere Regionen wie etwa der asiatische Raum größtenteils unbetroffen. Unter Annahme einer fortschreitenden Normalisierung aufgrund sinkender Infektionszahlen prognostiziert der Internationale Währungsfonds (IfW) für 2021 ein weltweites Wirtschaftswachstum von 5,5 %, nach einem Rückgang um 3,5 % im Jahr 2020. Im Gegensatz zu den meisten anderen Nationen zeigte China in 2020 ein positives Wirtschaftswachstum von +2,3 %, für das Jahr 2021 erwarten die Kieler Ökonomen ein Wachstum von 8,1%. Das prognostizierte Wachstum der USA liegt bei 5,1 % (2020: -3,4 %). Der Euroraum war 2020 mit - 4,2 % weit stärker betroffen als der weltweite Durchschnitt, das erwartete Wachstum in 2021 wird auf 7,2 % beziffert. Für Deutschland wird nach einem Einbruch von -5,4 % in 2020 für 2021 ein Wachstum von 3,5 % angenommen.
Für den globalen Maschinenbau-Umsatz erwartet der VDMA bei baldiger Aufhebung der Beschränkungen im Jahr 2021 eine Erholung von 7 % nach einem Rückgang von 6 % in 2020. Demnach wird das Umsatzwachstum der Branche in den USA 6 % (2020: -8 %) und im chinesischen Markt 7 % betragen (2020: 5 %). In Deutschland soll das Umsatzwachstum bei 10 % (2020: -15 %) liegen. Im Falle eines raschen Aufschwungs aufgrund einer schnellen Rückkehr zur Normalität, Aufhebung von Reisebeschränkungen und fiskalischen Anreizen, ist nach Ansicht des VDMA auch ein höherer Zuwachs des Branchen-Umsatzes weltweit um 10 % möglich. Eine globale dritte Welle mit erneuten Lockdowns hingegen würde laut VDMA zu einem geringeren Umsatzplus von 3 % führen.
Die deutschen Hersteller für PV-Produktionsmittel blickten im Herbst 2020 deutlich positiver als noch 2019 in die Zukunft und erwarteten im Mittel eine Umsatzsteigerung von 8,6 % in 2021. Global erwartet die International Energy Agency in ihrem Basisszenario für 2021 ein Rekordwachstum des PV-Ausbaus mit etwa 117 installierten GW. Dies würde ein Wachstum von 10 % gegenüber 2020 bedeuten, welches vor allem aus einem starken Aufschwung bei Großanlagen außerhalb Chinas basiert, wo die auslaufenden Subventionen den PV-Ausbau bremsen. Dahingegen werden in Indien und den wichtigsten EU-Märkten (Frankreich und Deutschland) die Entwicklung von Großprojekten wieder aufgenommen.
Die deutschen Hersteller für Elektronikproduktion erwarten Stand Q3 2020 laut VDMA in 2021 ein Umsatzplus von 1,4 % nach einem Umsatzrückgang in 2020. Ebenso rechnet Display Supply Chain Consultants (DSCC) mit einer Steigerung der weltweiten Umsätze mit LCD- und AMOLED-Displays im Jahr 2021 um 13,6 % auf 117 Mrd. US-Dollar. Und auch für die globale Leiterplattenindustrie rechnet Prismark für 2021 aufgrund der Erholung der Nachfrage nach Computern, Kommunikationsgeräten, Unterhaltungselektronik und Automobilelektronik mit einem Wachstum von mehr als 8,6 %.
Manz erwartet in den kommenden Jahren aufgrund des schnell wachsenden Markts für Elektrofahrzeuge eine starke Nachfrage nach seinen Montagelinien zur Herstellung von Zellkontaktiersystemen. Die Beratungsfirma McKinsey prognostiziert für die nächsten Jahre stark steigende Absatzzahlen von Elektrofahrzeugen. So wird in Europa von einem Anstieg von 0,6 Mio. verkauften Fahrzeugen im Jahr 2019 auf 2,9 Mio. Fahrzeuge im Jahr 2022 ausgegangen. Für China und die USA werden 3,5 Mio. bzw. 1,0 Mio. Verkäufe erwartet. Auch das Samsung EV Research Center geht davon aus, dass der weltweite Absatz von E-Fahrzeugen im Jahr 2021 um 34 % auf 3,8 Mio. Fahrzeuge steigen wird, womit EVs 4,7 % des weltweiten Fahrzeugabsatzes ausmachen würden.
Laut der Unternehmensberatung Roland Berger wird die wachsende Beliebtheit von Elektrofahrzeugen in den kommenden Jahren auch zu einer enormen Nachfrage nach Lithium-Ionen-Batterien führen. Die Batterieproduktion in Europa steht demnach vor einem großen Durchbruch: Bis 2025 soll eine jährliche Produktionskapazität von fast 500 GWh in Betrieb gehen. Das globale Marktvolumen für das hochwertige Produktionsequipment, das für den Aufbau zahlreicher Gigafactories benötigt wird, wird bis 2030 jährlich um 34 % wachsen. Da sich das Marktvolumen mehr als verzehnfacht - von 1,7 Mrd. EUR in 2020 auf 3,2 Mrd. EUR in 2021 und 20,9 Mrd. EUR im Jahr 2025 - werden vor allem europäische Ausrüster besonders von dieser Entwicklung profitieren. Obwohl sie 2020 nur 8 % des Marktes ausmachten, wird Europa bis zum Jahr 2025 der zweitgrößte Markt für Produktionsanlagen sein, mit einem Marktanteil von 15 % und einem Volumen von mehr als 3,2 Mrd. EUR im Jahr 2025. Der Fachverband Batterieproduktion des VDMA erwartet auf Basis einer Umfrage unter deutschen Herstellern für 2021 einen Umsatzzuwachs von 14 % im Jahresvergleich, nach 6 % im Vorjahr (Stand Q3 2020). Und auch die Entwicklung auf dem Markt für Wearables dürften die Nachfrage nach Lithium-Ionen-Batterien weiter unterstützen. So prognostiziert IDC eine fünfjährige durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (CAGR) von 12,4 % und eine Gesamtzahl von 637,1 Millionen Geräten im Jahr 2024
4.2 Gesamtaussage zur zukünftigen Entwicklung
Aufgrund der insgesamt positiven Branchenaussichten in den für die Manz AG relevanten Ländern und Märkten geht der Vorstand davon aus, dass die Manz AG auch aufgrund der erwarteten Fertigstellung der CIGS-Großprojekte in 2021 im Umsatz und Gesamtleistung um 30 % - 40 % wachsen wird. Der Vorstand erwartet gegenüber dem Jahr 2020 eine positive EBITDA-Marge im mittleren einstelligen Prozentbereich sowie eine EBIT-Marge im niedrigen bis mittleren, positiven einstelligen Prozentbereich. Für die Eigenkapitalquote wird ein Wert über 20 % erwartet; hinsichtlich des Gearing rechnet der Vorstand mit einem gegenüber 2020 vergleichbaren Wert.
Die Prognose berücksichtigt weiterhin die derzeit abschätzbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die wirtschaftliche Entwicklung unseres Unternehmens, steht jedoch unter der Annahme, dass die weitere Verbreitung des Virus keine zusätzliche negative Wirkung auf die Entwicklung unseres Geschäfts in den Segmenten Solar, Electronics, Energy Storage und Contract Manufacturing im Geschäftsjahr 2021 hat.
Auf Segmentebene rechnet der Vorstand für Energy Storage mit einer Umsatzsteigerung von mindestens 20 % für 2021. Darüber hinaus erwartet der Vorstand einen signifikanten Umsatzanstieg von 300 % bis 400 % im Segment Electronics. Im Segment Service wird ebenfalls mit einem leichten Umsatzwachstum gerechnet. Im Segment Solar soll der Umsatz vorbehaltlich einer Fortsetzung der Arbeiten an den CIGS-Aufträgen im Laufe des Jahres 2021 deutlich gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Aufgrund der kundenseitig verursachten Verzögerungen im Gesamtprojekt sowie den Auswirkungen der Corona-Pandemie erwartet der Vorstand die finale Abnahme der Maschinen und den Zahlungseingang des Restbetrags von rund 50 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2021. Im Segment Contract Manufacturing geht der Vorstand von vergleichbaren Umsätzen wie im Vorjahr aus.
Die insgesamt positiven Erwartungen für 2021 werden durch eine positive Entwicklung in der Anfrageintensität, im Auftragseingang sowie einem soliden Auftragsbestand von 563,5 Mio. EUR zum 31. Dezember 2020 (Vorjahr: 462,0 Mio. EUR) untermauert.
Ziel des Vorstands ist die Weiterentwicklung des umfassenden Technologieportfolios einerseits sowie die Stärkung und der Ausbau der guten Marktposition der Manz AG in allen Segmenten andererseits. Mit ihren Technologien wird sich die Manz AG zukünftig insbesondere auf die Industrien Automobil und Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik, Energie sowie Medizintechnik fokussieren.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Manz AG beruhen. Solche Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklungen oder die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an künftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Reutlingen, den 23. März 2021
Manz AG
| Martin Drasch | Manfred Hochleitner | Jürgen Knie |
| Vorstandsvorsitzender |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
| 2020 | 2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. | Umsatzerlöse | 78.711.710,19 | 37.203.720,71 | |
| 2. | Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 39.081.326,03 | 87.038.179,19 | |
| 3. | Andere aktivierte Eigenleistungen | 5.645.604,17 | 4.183.388,13 | |
| 4. | Sonstige betriebliche Erträge | 5.088.781,44 | 1.995.881,68 | |
| - davon aus Währungsumrechnung: EUR 207.138,97 (Vorjahr: EUR 62.009,61) | ||||
| 5. | Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -54.326.878,76 | -80.884.069,42 | ||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -16.971.274,28 | -13.510.052,21 | ||
| -71.298.153,04 | -94.394.121,63 | |||
| 6. | Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | -31.280.459,50 | -29.660.784,58 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -5.443.818,34 | -5.119.912,90 | ||
| - davon für Altersversorgung: EUR 49.800,18 (Vorjahr: EUR 55.206,37) | ||||
| -36.724.277,84 | -34.780.697,48 | |||
| 7. | Abschreibungen | |||
| a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -4.875.761,36 | -4.805.343,90 | ||
| 8. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -19.875.538,88 | -21.520.104,63 | |
| - davon Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 und Abs. 2 EGHGB: EUR 51.210,00 (Vorjahr: EUR 51.210,00) | ||||
| - davon aus Währungsumrechnung: EUR 246.633,57 (Vorjahr: EUR 54.386,66) | ||||
| 9. | Betriebsergebnis | -4.246.309,29 | -25.079.097,93 | |
| 10. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 131.420,71 | 174.615,68 | |
| - davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 121.026,48 (Vorjahr: EUR 168.894,01) | ||||
| - davon aus Abzinsung: EUR 9.173,21 (Vorjahr: EUR 5.318,06) | ||||
| 11. | Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | -4.440.000,00 | -11.653.000,00 | |
| 12. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -754.791,99 | -460.621,60 | |
| - davon an verbundene Unternehmen: EUR 483.131,55 (Vorjahr: EUR 183.806,47) | ||||
| - davon aus Aufzinsung: EUR 240.618,39 (Vorjahr: EUR 261.770,00) | ||||
| 13. | Finanzergebnis | -5.063.371,28 | -11.939.005,92 | |
| 14. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0,00 | -17,08 | |
| 15. | Ergebnis nach Steuern | -9.309.680,57 | -37.018.120,93 | |
| 16. | Sonstige Steuern | -350.062,30 | -617.560,45 | |
| 17. | Jahresfehlbetrag | -9.659.742,87 | -37.635.681,38 | |
| 18. | Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -6.483.671,85 | -5.847.990,47 | |
| 19. | Entnahmen aus der Kapitalrücklage | 10.000.000,00 | 37.000.000,00 | |
| 20. | Bilanzverlust | -6.143.414,72 | -6.483.671,85 |
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020
AKTIVA
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. | ANLAGEVERMÖGEN | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 16.957.408,60 | 16.721.421,94 | ||
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.107.408,40 | 754.286,73 | ||
| 18.064.817,00 | 17.475.708,67 | |||
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 229.098,00 | 275.089,00 | ||
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 580.571,00 | 834.824,00 | ||
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 571.004,00 | 620.441,00 | ||
| 1.380.673,00 | 1.730.354,00 | |||
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 41.789.377,95 | 49.970.155,12 | ||
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 916.695,19 | 5.300.618,19 | ||
| 3. Beteiligungen | 7.260.265,11 | 11.700.265,11 | ||
| 49.966.338,25 | 66.971.038,42 | |||
| 69.411.828,25 | 86.177.101,09 | |||
| B. | UMLAUFVERMÖGEN | |||
| I. Vorräte | ||||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 4.106.333,14 | 4.491.073,10 | ||
| 2. Unfertige Erzeugnisse | 274.067.245,58 | 233.289.236,07 | ||
| 3. Fertige Erzeugnisse und Waren | 704.507,34 | 2.401.190,82 | ||
| 4. Geleistete Anzahlungen | 66.305.126,81 | 61.528.307,30 | ||
| 5. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | -240.285.858,17 | -206.078.429,12 | ||
| 104.897.354,70 | 95.631.378,17 | |||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.080.925,95 | 576.065,36 | ||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 249.445,12 | 0,00 | ||
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.153.718,56 | 1.073.841,20 | ||
| 2.484.089,63 | 1.649.906,56 | |||
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 56.772.625,81 | 40.190.264,42 | ||
| 164.154.070,14 | 137.471.549,15 | |||
| C. | RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 416.193,21 | 499.369,46 | |
| 233.982.091,60 | 224.148.019,70 |
PASSIVA
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. | EIGENKAPITAL | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 7.744.088,00 | 7.744.088,00 | ||
| II. Kapitalrücklage | 41.294.940,98 | 51.294.940,98 | ||
| III. Gewinnrücklagen | 1.470.601,00 | 1.470.601,00 | ||
| IV. Bilanzverlust | -6.143.414,72 | -6.483.671,85 | ||
| 44.366.215,26 | 54.025.958,13 | |||
| B. | RÜCKSTELLUNGEN | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 3.062.687,00 | 3.065.405,00 | ||
| 2. Steuerrückstellungen | 827.300,98 | 539.800,98 | ||
| 3. Sonstige Rückstellungen | 6.289.678,67 | 8.664.015,46 | ||
| 10.179.666,65 | 12.269.221,44 | |||
| C. | VERBINDLICHKEITEN | |||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.793,62 | 0,00 | ||
| 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 117.258.866,49 | 107.899.372,74 | ||
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 11.849.052,76 | 12.663.344,09 | ||
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 43.525.876,34 | 35.253.216,02 | ||
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 6.717.987,98 | 1.959.664,76 | ||
| - aus Steuern: EUR 6.170.823,50 (Vorjahr: EUR 1.767.022,04) | ||||
| 179.353.577,19 | 157.775.597,61 | |||
| D. | RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 82.632,50 | 77.242,52 | |
| 233.982.091,60 | 224.148.019,70 |
Anhang der Manz AG, Reutlingen für das Geschäftsjahr 2020
Allgemeine Hinweise
Die Manz AG ("Manz AG") hat ihren Firmensitz in Reutlingen und ist ins Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart (HRB 353989) eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit den bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen vorgenommen. Die Nutzungsdauer wird nach deren Produktlebenszyklus oder deren erwarteten Synergieeffekten angesetzt, soweit diese verlässlich geschätzt werden können. Ansonsten wird die Nutzungsdauer gemäß § 253 Abs. 3 HGB mit zehn Jahren angenommen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Den Abschreibungen liegen Nutzungsdauern von drei bis fünf Jahren zugrunde.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Den planmäßigen Abschreibungen werden Nutzungsdauern zwischen drei und dreizehn Jahren zugrunde gelegt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt, sofern von einer dauernden Wertminderung auszugehen ist. Ausleihungen werden zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu den durchschnittlichen oder letzten Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie anteilige Verwaltungskosten entsprechend berücksichtigt werden. In die Herstellungskosten werden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert, geleistete Anzahlungen mit dem Nennbetrag.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden grundsätzlich mit dem Bestand an unfertigen Erzeugnissen verrechnet. Sofern der Betrag der erhaltenen Anzahlungen die Herstellungskosten der Vorräte übersteigt, erfolgt der Ausweis unter Passiva Erhaltene Anzahlungen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko wurde durch entsprechende Wertberichtigungen auf den um die Umsatzsteuer gekürzten, zum Bilanzstichtag noch offenen Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt.
Liquide Mittel sowie Rechnungsabgrenzungsposten sind zu ihrem Nennwert angesetzt.
Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Die Aktivierung eines aktivischen Überhangs unterbleibt aufgrund der vorliegenden Verlusthistorie und der damit verbundenen Nicht-Werthaltigkeit der steuerlichen Verlustvorträge. Soweit die aktiven latenten Steuern den vorhandenen passiven latenten Steuern entsprechen, werden diese insoweit verrechnet dargestellt. Verlustvorträge werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre realisierbar erscheint.
Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftsteuersatzes sowie entsprechend den gewerbesteuerlichen Hebesätzen. Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbeertragsteuer ergab sich im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Steuersatz von 29,13 %.
Die Gesellschaft hat erstmals im Geschäftsjahr 2008 für Mitglieder des Vorstands und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter einen Performance Share Plan eingeführt. Hierbei werden Aktienzusagen mit einer bestimmten Wartezeit gewährt. Nach Ablauf der Wartezeit erhält der Empfänger eine Manz Aktie zum Preis von 1,00 EUR. Die Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Zur Bedienung der Aktienoptionen wurde in den Jahren 2008, 2011, 2012, 2015 und 2019 die bedingte Erhöhung des Grundkapitals beschlossen (siehe auch Bedingtes Kapital I, II, III). Im vorliegenden handelsrechtlichen Abschluss der Manz AG wurde, wie schon in den Vorjahren, die Ausgabe der Aktienoptionen/-zusagen nicht bilanziert.
Die Pensionsverpflichtungen werden mit dem anhand des Projected-Unit-Credit-Verfahrens ermittelten Erfüllungsbetrags unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Für die Abzinsung wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 2,3 % (Vj. 2,71 %) verwendet. Erwartete Rentensteigerungen wurden mit 1,7 % (Vj. 1,7 %) und Gehaltssteigerungen wurden mit 2,5 % (Vj. 2,5 %) berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Jubiläumsrückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zum nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,6 % (Vj. 1,97 %) verwendet. Die erwartete Fluktuation wurde mit einer Rate von 9,0 % (Vj. 10,0 %) berücksichtigt. Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeit dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Die Vermögensgegenstände werden mit der jeweils zugrundeliegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis auf der Aktivseite.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
Forschungs- und Entwicklungskosten beliefen sich im Geschäftsjahr auf insgesamt 9.864 TEUR, davon wurden Entwicklungsleistungen in Höhe von 4.615 TEUR als immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert.
Finanzanlagen
Die Zusammensetzung des Anteilsbesitzes ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung:
| Anteile an verbundenen Unternehmen | Beteiligung | Eigenkapital | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| in % | in TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Manz Batterytech Tübingen GmbH 1) | 100,00% | 1.522 | 0 |
| Manz USA Inc., North Kingstown, USA1) | 100,00% | 820 | -68 |
| Manz Hungary Kft., Debrecen, Ungarn 1) | 100,00% | 1.666 | 383 |
| Manz SIovakia, sr.o, Nove Mesto nad Vahom, Slovakei 1) | 100,00% | 17.416 | 3.959 |
| Manz ltaly s.r.l., Sasso Marconi, Italien 1) | 100,00% | 6.060 | -524 |
| Suzhou Manz New Energy Equipment Ltd., Suzhou, VR China 1) | 56,00% | 511 | -4 |
| Manz Asia Ltd., Hong-Kong, VR China 1) | 100,00% | 19.302 | 2.771 |
| Manz China Suzhou Ltd., Suzhou, VR China 1) | 100,00% | 3.975 | -2.211 |
| Manz India Private Limited, New Delhi, Indien 1) | 75,00% | 122 | -31 |
| Manz Chungli Ltd., Chungli, Taiwan 1) | 100,00% | 56.676 | 2.686 |
| Manz Taiwan Ltd., Chungli, Taiwan 1)2) | 100,00% | 65.814 | 2.673 |
| Manz (B.V.I.) Ltd., Road Town, Britische Jungferninseln 1) | 100,00% | 9.885 | -243 |
| Beteiligungen | Beteiligung | Eigenkapital | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| in % | in TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| NICE PV Research Ltd., Peking, VR-China 1) | 11,10% | 77.443 | -48.496 |
| Talus Manufacturing Ltd., Chungli,Taiwan 2) | 80,50% | 45.895 | 13.115 |
1) Die Angabe bezieht sich auf den Jahresabschluss nach IFRS; Werte umgerechnet in Euro
2) Manz Taiwan Ltd, Chungli, Taiwan hält eine Beteiligung von 80,50% an der Talus Manufacturing Ltd., Chungli, Taiwan
Im Geschäftsjahr 2020 haben sich bei den Finanzanlagen folgende Änderungen ergeben:
Mit Ablauf des 31. Oktober 2020 wurde die Manz (Shanghai) Trading Company Ltd., Shanghai, VR China liquidiert. Ihre Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie das Eigenkapital fallen der Manz Asia Ltd., Hong-Kong, VR China zu.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde auf die Anteile an der Manz Italy s.r.l., an der die Manz AG 100°% der Anteile hält, eine Zuschreibung von 2.072 TEUR vorgenommen.
Auf die Anteile an der Manz Hungary Kft., an der die Manz AG 100 % der Anteile hält, erfolgte eine Zuschreibung in Höhe von 521 TEUR.
Bei der 100 %-igen Beteiligung an der Manz Asia Ltd. wurde im Berichtsjahr eine Kapitalminderung in Höhe von 10.774 TEUR durchgeführt, welche den bisherigen Beteiligungsbuchwert um diesen Betrag verminderte.
Auf die 11,1 % Beteiligung an der NICE PV Research Ltd. wurde eine außerplanmäßige Abschreibung von 4.440 TEUR vorgenommen.
Am 6. November 2020 hat Lam Research Corp. die Manz AG darüber informiert, dass sie die vertraglich vereinbarte Kaufoption zum Erwerb, der von der Manz Taiwan Ltd. gehaltenen Anteile von 80,5 % an der Talus Manufacturing Ltd., ausüben wird. Die noch benötigten behördlichen Genehmigungen für die Übernahme wurden Ende Januar 2021 erteilt.
Vorräte
In den Vorräten sind geleistete Anzahlungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 524 TEUR (Vj. 701 TEUR) sowie erhaltene Anzahlungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von 0 TEUR (Vj. 0 TEUR) enthalten.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben bis auf folgende Ausnahmen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Es handelt sich hierbei um die in den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene Mieterdarlehen über 796 TEUR (Vj. 410 TEUR) sowie den ebenfalls in den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen nicht verpfändeten Aktivwert zu Pensionsrückstellungen in Höhe von 47 TEUR (Vj. 52 TEUR). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr belaufen sich auf 0 TEUR (Vj. 96 TEUR).
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Liquide Mittel
Die liquiden Mittel umfassen Kassenbestände und Bankguthaben. Bei den Bankguthaben liegen Verfügungsbeschränkungen aufgrund von Anzahlungsbürgschaften in Höhe von 5.000 TEUR (Vj. 5.000 TEUR) vor.
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 7.744.088,00 EUR ist gegenüber dem Vorjahr unverändert und ist eingeteilt in 7.744.088 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand der Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juli 2016 gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 3.872.044,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 3.872.044 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016).
Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
| ― | bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2, § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 774.408,00 EUR und insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden; |
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder zur Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen; |
| ― | soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde; |
| ― | um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. |
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.
Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital I
Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnenn betrag von bis zu 150 Millionen EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 3.100.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.
Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- und/oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte Zehn-Prozent-Grenze werden angerechnet
| ― | neue Aktien, die aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, sowie |
| ― | solche Aktien, die aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden. |
Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung um bis zu 3.100.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.100.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG aufgrund der von der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2019 sowie bedingtes Kapital III
Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 95.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 190.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 85.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 170.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Bestimmungen.
Die Ermächtigung vom 7. Juli 2015 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 aufgehoben, soweit auf der Grundlage dieser Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.
Nach § 3 Abs. 6 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 360.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 360.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2015 sowie bedingtes Kapital II
Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 59.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 118.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft unterhalb der Geschäftsführungen, jeweils im ln- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 56.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 112.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Bestimmungen.
Nach § 3 Abs. 5 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 230.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 230.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten ("Performance Shares"), die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnanteilsberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Ferner hat die Hauptversammlung am 30. Juni 2020 den Vorstand und - bei Ausgabe der Aktien an Mitglieder des Vorstandes - der Aufsichtsrat ermächtigt, erworbene eigene Aktien der Manz AG zur Bedienung von Bezugsrechten, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 oder im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2019 an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte ausgegeben wurden oder werden, zu verwenden. Diese Wiederausgabeermächtigung legt den Kreis der Personen, an die die Manz-Aktien übertragen werden können, abschließend fest.
Der Manz Performance Share Plan 2015 für die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften wurde in einem Bericht des Vorstands an die ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 erläutert. Ebenso wurde der im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2019 beschlossene Manz Performance Share Plan 2019 für die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften in einem Bericht des Vorstands an die ordentliche Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 erläutert.
Die Möglichkeit, eigene Aktien der Manz AG in Erfüllung der Bezugsrechte an die Bezugsberechtigten zu gewähren, ist ein geeignetes Mittel, einer bei Erfüllung der Bezugsrechte mit auf Grund des bedingten Kapitals neu geschaffenen Aktien eintretenden Verwässerung des Kapitalbesitzes und des Stimmrechts der Aktien entgegenzuwirken. Soweit die Gesellschaft von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, muss das bedingte Kapital II nach § 3 Absatz 5 der Satzung bzw. das bedingte Kapital III nach § 3 Absatz 6 der Satzung nicht in Anspruch genommen werden. Ob und in welchem Umfang von der Ermächtigung zur Ausgabe eigener Aktien bei der Erfüllung der Bezugsrechte Gebrauch gemacht wird oder stattdessen neue Aktien aus dem bedingten Kapital ausgegeben werden, entscheidet der Vorstand und - im Fall der Ausübung des Bezugsrechts durch ein Mitglied des Vorstands - der Aufsichtsrat, die sich dabei vom Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre leiten lassen.
Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien
Die Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 1. Juli 2024 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Betrag niedriger ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.
Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) genügen.
Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter der Voraussetzung zu veräußern, dass die Veräußerung gegen Geldzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Betrag niedriger ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG aus- gegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Options- oder Wandlungspflichten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.
Der Vorstand und - sofern die Verpflichtung gegenüber Mitgliedern des Vorstands besteht - der Aufsichtsrat, wurden ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugsrechten zu verwenden, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 oder im Rahmen des von der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2019 ausgegeben wurden oder werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugs- oder Wandlungsrechten, die aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten entstehen, bzw. zur Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten zu verwenden, die im Rahmen der Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Mitarbeiter oder Organmitglieder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen die Einzahlungen von Aktionären nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB.
Im Rahmen der Ergebnisverwendung wurden 10,0 Mio. EUR (Vj. 37,0 Mio. EUR) aus der Kapitalrücklage entnommen und mit dem Jahresfehlbetrag verrechnet.
Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen betragen 1.470.601 EUR (Vj. 1.470.601 EUR) und fallen insgesamt unter § 266 Abs. 3 A. III. Nr. 4 HGB.
Bilanzverlust
| EUR | |
|---|---|
| Verlustvortrag 1. Januar 2020 | -6.483.671,85 |
| Jahresfehlbetrag 2020 | -9.659.742,87 |
| Zuweisung aus der Kapitalrücklage | 10.000.000,00 |
| Bilanzverlust 2020 | -6.143.414,72 |
Eigene Aktien
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 wurde die Gesellschaft ermächtigt gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in dem Zeitraum bis zum 1. Juli 2024 eigene Aktien mit einem rechnerischen Wert von bis zu 10 % des Grundkapitals, welches am Tag der Hauptversammlung vorlag, zu erwerben.
Im Geschäftsjahr 2020 erwarb die Gesellschaft 64 Stück (Vj. 203 Stück) eigene Aktien zu einem Durchschnittspreis von 23,14 EUR (Vj. 19,48 EUR) pro Aktie mit einem Kurswert von 1 TEUR (Vj. 4 TEUR). Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte zur Bedienung der Mitarbeitererfolgsbeteiligung und für Mitarbeiterjubiläen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 sind keine eigenen Aktien im Bestand.
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen werden unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten nach den "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit dem Erfüllungsbetrag, der nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt wird, bilanziert. Für die Abzinsung wird der jeweilige durchschnittliche Marktzinssatz verwendet, den die Deutsche Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlicht.
Aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen zum 1. Januar 2010 der ehemaligen Manz Tübingen GmbH ergab sich eine Unterdotierung in Höhe von 768 TEUR. Es wird das Wahlrecht nach Art. 67 Abs.1 EGHGB ausgeübt und die erforderliche Zuführung wird über den Zeitraum von 12 Jahren verteilt. Im Berichtsjahr wurden 51 TEUR den Pensionsrückstellungen erfolgswirksam zugeführt. Zum 31. Dezember 2020 beträgt der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag der Unterdotierung 51 TEUR.
Zur Abdeckung des Risikos aus den Pensionsverpflichtungen aus der ehemaligen Manz Tübingen GmbH wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die nicht verpfändet sind. Hierfür wird ein Aktivwert unter den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 47 TEUR ausgewiesen.
Die Pensionsrückstellung beläuft sich zum Stichtag auf 3.063 TEUR.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Jahre abgezinst. Nach § 253 Abs. 6 HGB ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen bei Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und dem Ansatz der Rückstellung bei Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre zu ermitteln. Der Unterschiedsbetrag im Sinne des § 253 Abs. 6 HGB beträgt 269 TEUR. Dieser unterliegt einer Ausschüttungssperre.
Die Steuerrückstellungen betreffen im Wesentlichen Steuerrückstellungen für Quellensteuer in Taiwan und China aus Forderungen an Manz Taiwan Ltd. und Manz China Suzhou Ltd. in Höhe von 827 TEUR (Vj. 540 TEUR).
Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für den Personalbereich über 3.192 TEUR (Vj. 2.024 TEUR), Gewährleistung in Höhe von 1.501 TEUR (Vj. 1.024 TEUR) sowie ausstehende Rechnungen über 420 TEUR (Vj. 786 TEUR). Rückstellungen aus Earn-Out Verpflichtungen bestehen in Höhe von 0 TEUR (Vj. 3.000 TEUR).
In den sonstigen Rückstellungen sind Altersteilzeitverpflichtungen über 27 TEUR (Vj. 73 TEUR) enthalten, wobei hier die verpfändeten Vermögensgegenstände zur Absicherung der Ansprüche aus dem Altersteilzeitmodell in Höhe von 16 TEUR mit der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen verrechnet werden. Der beizulegende Zeitwert des verrechneten Vermögensgegenstandes beträgt 16 TEUR und entspricht den Anschaffungskosten. Die verrechneten Aufwendungen betragen 0 TEUR und die verrechneten Erträge 0 TEUR.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt.
| Stand 31.12.2020 | Restlaufzeit bis 1 Jahr | Restlaufzeit über einem Jahr | Restlaufzeit > 5 Jahre | |
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.793,62 | 1.793,62 | ||
| Vorjahr | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 117.258.866,49 | 117.258.866,49 | ||
| Vorjahr | 107.899.372,74 | 107.899.372,74 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
11.849.052,76 | 11.849.052,76 | ||
| Vorjahr | 12.663.344,09 | 12.663.344,09 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 43.525.876,34 | 43.525.876,34 | ||
| Vorjahr | 35.253.216,02 | 35.253.216,02 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 6.717.987,98 | 6.717.987,98 | ||
| Vorjahr | 1.959.664,76 | 1.959.664,76 | 0,00 | 0,00 |
| 179.353.577,19 | 179.353.577,19 | 0,00 | 0,00 | |
| Vorjahr | 157.775.597,61 | 157.775.597,61 | 0,00 | 0,00 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 43.526 TEUR (Vj. 35.253 TEUR) resultieren allein aus dem Liefer- und Leistungsverkehr.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse werden gemäß § 277 Abs.1 HGB erfasst und gliedern sich nach Geschäftsbereichen und Regionen wie folgt:
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| nach Geschäftsbereichen | ||
| Electronics | 15.577 | 16.303 |
| Solar | 5.953 | 398 |
| Energy Storage | 48.414 | 12.164 |
| Service | 4.023 | 3.191 |
| Contract Manufacturing | 467 | 1.167 |
| Umsätze mit verbundenen Unternehmen | 4.278 | 3.981 |
| 78.712 | 37.204 | |
| nach Regionen | ||
| Inland | 53.731 | 16.127 |
| Übrige EU-Länder | 6.870 | 3.694 |
| China | 4.521 | 8.058 |
| Taiwan | 994 | 1.046 |
| USA | 4.599 | 3.624 |
| Übrige Länder | 7.997 | 4.655 |
| 78.712 | 37.204 |
Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
In diesem Posten sind als außergewöhnliche Positionen die Abwertung unfertiger und fertiger Erzeugnisse mit einem Gesamtbetrag von 929 TEUR (Vj. 1.300 TEUR) enthalten.
Sonstige betriebliche Erträge
Es handelt sich im Wesentlichen um periodenfremde Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von 1.202 TEUR (Vj. 1.426 TEUR), periodenfremde Erträge aus der Herabsetzung der Wertberichtigung auf Forderungen von 110 TEUR (Vj. 206 TEUR) und periodenfremde Erträge aus Eingang abgeschriebener Forderungen 191 TEUR (Vj. 3 TEUR). Erträge aus Erhalt staatlicher Fördergelder belaufen sich auf 392 TEUR (Vj. 14 TEUR) sowie aus Kursdifferenzen in Höhe von 207 TEUR (Vj. 62 TEUR). Darüber hinaus sind Erträge aus der Zuschreibung auf Finanzanlagen enthalten aufgrund einer besser eingeschätzten Ertragslage von 2.593 TEUR (Vj. 9 TEUR), die als außergewöhnlich anzusehen sind.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten in Höhe von 51 TEUR (Vj. 51 TEUR) Aufwendungen nach Art. 67 Abs.1 Satz 1 EGHGB (Aufstockung der Pensionsrückstellung) sowie periodenfremde Forderungsverluste in Höhe von 0 TEUR (Vj. 14 TEUR).
Abschreibungen auf Finanzanlagen
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen beinhalten eine Abschreibung der sonstigen 11,1 %- igen Beteiligung NICE PV Research Ltd. um 4.440 TEUR.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestehen Bürgschaften der Manz AG für Bankverbindlichkeiten von Tochtergesellschaften in Höhe von 9.270 TEUR. Die Bankverbindlichkeiten der Tochtergesellschaften valutieren zum Stichtag mit 10.718 TEUR.
Im Vorjahr bestand eine Haftungsübernahmen für Verbindlichkeiten der NICE Solar Energy GmbH, Schwäbisch Hall (vormals Manz CIGS Technology GmbH, Schwäbisch Hall) in Höhe von 3.500 TEUR. Diese besteht im Geschäftsjahr 2020 nicht mehr.
Bei einem Brandschaden an der Lüftungsanlage eines Kunden besteht die Möglichkeit, dass auch die Manz AG für den Brand verantwortlich ist. Die Brandursache wird zurzeit von einem Gutachter untersucht. Die momentan ersichtlichen Kosten für den Austausch der Anlage sowie geschätzter Nebenkosten belaufen sich auf rund 150 TEUR.
Die Haftungsverhältnisse betreffen potenzielle künftige Ereignisse, deren Eintritt zu einer Verpflichtung führen würde. Zum Bilanzstichtag werden diese als überwiegend nicht wahrscheinlich angesehen, können aber nicht ausgeschlossen werden. Laut den aktuell vorliegenden Planzahlen der Tochtergesellschaften ergeben sich keine Hinweise für eine Nichterfüllung der vertraglichen Konditionen gegenüber Banken.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der Zahlungsverpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen beläuft sich auf 18.852 TEUR (Vj. 20.361 TEUR). Die Miet- und Leasingverträge enden zwischen 2021 und 2028.
Die bislang noch nicht eingeforderte Einlage für die Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd. beträgt 12,6 Mio. CNY (entspricht zum Stichtag 31.12.2020: 1,6 Mio. EUR) und ist 2021 fällig.
Ausschüttungssperre
In Höhe der nachfolgend dargestellten Beträge ergibt sich gemäß § 268 Abs. 8 HGB aus Aktivierungen eine Gewinnausschüttungssperre:
| TEUR | |
|---|---|
| Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände | 16.957 |
| Vorjahr | 16.721 |
| Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 S.1 HGB | 269 |
| Vorjahr | 284 |
| Gesamtbetrag der gegen Ausschüttung gesperrten Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB | 17.226 |
| Vorjahr | 17.005 |
Zur Deckung der Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB zur Verfügung stehende Eigenkapitalanteile:
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Kapitalrücklagen i.S.d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB | 41.295 | 51.295 |
| Andere Gewinnrücklagen | 1.471 | 1.471 |
| Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -6.484 | -5.848 |
| Jahresfehlbetrag des abgelaufenen Geschäftsjahres | -9.660 | -37.636 |
| Zuweisung aus der Kapitalrücklage | 10.000 | 37.000 |
| Zur Deckung zur Verfügung stehende Eigenkapitalanteile | 36.622 | 46.282 |
Mitglieder des Vorstands
Martin Drasch, Dipl. Ing. (FH), Ehningen, -Vorstandsvorsitzender-,
Manfred Hochleitner, Dipl. Math., München, -Vorstand Finanzen-,
Jürgen Knie, Dipl. Wirt. Ing. (FH), Reutlingen, -Vorstand Operations
Mitglieder des Aufsichtsrats
Prof. Dr. Heiko Aurenz, Dipl. oec., Geschäftsführer der Ebner Stolz Management Consultants GmbH, Stuttgart, Vorsitzender des Aufsichtsrats.
Dieter Manz, Dipl. Ing. (FH), Geschäftsführer der Manz GmbH Management Consulting and Investment, Schlaitdorf, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats.
Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla, Leiter des Geschäftsbereichs Photovoltaik und Mitglied des Vorstands des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) sowie Professor für Dünnschichtphotovoltaik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Lichttechnisches Institut, Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik.
Dr. Zhiming Xu, Technikvorstand der Shanghai Electric Automation Group der Shanghai Electric Group Company Ltd., Shanghai, VR China sowie Geschäftsführer der Shanghai Electric Group Automation Engineering Co., LTD, Shanghai, VR China.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Prof. Dr. Heiko Aurenz ist auch Vorsitzender des Aufsichtsrats der Know How! Aktiengesellschaft für Weiterbildung, Leinfelden-Echterdingen; stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der MQ Result AG, Tübingen; Mitglied des Aufsichtsrats beim Anna-Haag-Mehrgenerationenhaus e. V., Stuttgart; Mitglied des Aufsichtsrats der Anna Haag Stiftung gGmbH, Stuttgart; Mitglied des Aufsichtsrats bei der TanDiEM gGmbH, Stuttgart; Vorsitzender des Beirats der Monument Vermögensverwaltung GmbH, Stuttgart; Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Aufbruch und Chance, Stuttgart, Beiratsvorsitzender der Bumüller GmbH & Co Backbetriebe KG, Hechingen, Mitglied des Beirats der Herrmann Ultraschalltechnik GmbH & Co. KG, Karlsbad und Mitglied des Beirats der Herrmann Holding GmbH, Karlsbad
Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats Dieter Manz ist Mitglied des Aufsichtsrats der TecInvest Holding AG, Puchheim.
Das Mitglied des Aufsichtsrats Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.
Das Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Zhiming Xu ist Mitglied des Supervisory Board of Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd., Suzhou VR China, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der NICE PV Research Ltd., Peking, VR China sowie Mitglied des Aufsichtsrats der ANWHA(Shanghai) Automation Engineering Co., Ltd, Shanghai, VR China.
Vergütung des Vorstands
Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der früheren Vorstandsmitglieder sind im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist.
Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 betragen 2.250 TEUR (Vj. 996 TEUR). Die erfolgsunabhängigen Leistungen betragen 862 TEUR (Vj. 742 TEUR). Die erfolgsabhängigen Leistungen beziffern sich auf 1.388 TEUR (Vj. 254 TEUR), davon entfallen 20 TEUR (Vj. 0 TEUR) auf Ermessenstantiemen, 234 TEUR (Vj. 0 TEUR) auf Bartantiemen und 1.134 TEUR (Vj. 254 TEUR) auf langfristig fällige Leistungen. Bei langfristig fälligen Leistungen handelt es sich um Aktienzusagen/Bezugsrechte im Rahmen des Performance Share Plans. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 48.675 (Vj. 22.327) Bezugsrechte an die Vorstandsmitglieder gewährt mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt 1.134 TEUR (Vj. 254 TEUR).
Für das Vorstandsmitglied Martin Drasch besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden 12 TEUR (Vj. 18 TEUR) p.a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.
Für das Vorstandsmitglied Manfred Hochleitner besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür wurden im Geschäftsjahr 2020 12 TEUR (Vj. 12 TEUR) in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.
Für das Vorstandsmitglied Jürgen Knie besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür wurden im Geschäftsjahr 2020 12 TEUR (Vj. 6 TEUR) in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.
Bezüge ehemaliger Vorstände
Für das im Oktober 2020 verstorbene frühere Vorstandsmitglied Otto Angerhofer erfolgte im Geschäftsjahr eine Rentenzahlung, respektive ab November eine Witwenrentenzahlung in Höhe von 10 TEUR (Vj. 10 TEUR). Es besteht eine Pensionsverpflichtung gegenüber der Witwe des früheren Vorstandsmitglieds in Höhe von 89 TEUR (Vj. 145 TEUR).
Vergütung des Aufsichtsrats
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird ebenfalls im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist.
Für das Geschäftsjahr 2020 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt 189 TEUR (Vj. 237 TEUR) gewährt. Im Berichtsjahr setzt sich die Vergütung des Aufsichtsrats aus einem festen Bestandteil von 130 TEUR (Vj. 144 TEUR) sowie aus Aufwandsentschädigungen in Höhe von 59 TEUR (Vj. 93 TEUR) zusammen.
Mitarbeiter
Die Mitarbeiterzahl betrug während des Geschäftsjahres 2020 durchschnittlich 440 (Vj. 414). Es waren davon 156 (Vj. 151) Mitarbeiter in der Produktion und 284 (Vj. 263) Mitarbeiter im technischen/kaufmännischen Bereich beschäftigt. Im Jahresdurchschnitt waren 34 (Vj. 35) Auszubildende beschäftigt.
Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte
Die Produktions- und Verwaltungsgebäude der Manz AG sind geleast (Immobilien-Leasingvertrag). Zweck des Leasings ist die Finanzierung von Anlagevermögen. Risiken aus dem Immobilien-Leasing ergeben sich aus den zu zahlenden Leasingraten (vgl. Sonstige finanzielle Verpflichtungen) und der fixen Auszahlungsstruktur. Der Vorteil ergibt sich aus dem vollständigen Ersatz der Fremdfinanzierung sowie der Vermeidung des Restwertrisikos. Die finanziellen Auswirkungen sind in den sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten.
Konzernabschluss
Die Manz AG hat als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach IFRS und einen Konzernlagebericht aufgestellt, der am Sitz des Unternehmens in Reutlingen erhältlich ist, bzw. im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Geschäfte mit nahestehenden Personen
Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, bestehen nicht.
Gesamthonorar des Abschlussprüfers
Auf die Angabe des Abschlussprüferhonorars wird gemäß § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB verzichtet. Wir verweisen an dieser Stelle auf den Konzernabschluss der Manz Gruppe.
Angaben zum Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG haben gemäß § 161 AktG ihre jährliche Entsprechenserklärung abgegeben. Die gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat ist auf der Internetseite der Manz AG www.manz.com veröffentlicht.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag
Am 26. Januar 2021 wurde die Manz AG von der EU darüber informiert, dass ihr im Rahmen des sogenannten IPCEI-Projekts (Important Project of Common European Interest) EuBatIn (Förderung von Forschung und Innovation im Bereich der Batterieherstellung) erhebliche Fördermittel zugesagt wurden. Manz hatte sich mit dem Konzept "Lithium-Batterie-Fabrik der Zukunft" beworben. Die Höhe der Fördermittel, die die Manz AG zur Realisierung des Projekts erhält, steht noch nicht fest. Vorbehaltlich endgültiger Zusagen zur Finanzierung des Eigenanteils der Manz AG soll das Projekt durch Konzerngesellschaften in Deutschland und Italien umgesetzt werden.
Zum 4.02.2021 hat sich die Manz AG mit 40% an der Cadis Engineering GmbH beteiligt. Der Kaufpreis beträgt im niedrigen einstelligen Millionen-Euro-Bereich entstanden. Cadis ist ein Spezialist für industrielle Ink-Jet-Systeme. Manz erschließt sich damit die Digitaldrucktechnik für den direkten Druck auf Bauteile (direct2shape).
Die behördlichen Genehmigungen für den Verkauf der Anteile an Talus Manufacturing Ltd. wurden Ende Januar 2021 erteilt. Aus der Veräußerung ist ein Ertrag im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich entstanden.
Die Manz (B.V.I.) Ltd., Road Town, Britische Jungferninseln, wurde mit Wirkung zum 26.01.2021 liquidiert.
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."
Reutlingen, 23. März 2021
Der Vorstand der Manz AG
| Martin Drasch | Manfred Hochleitner | Jürgen Knie |
Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2020 schließt mit einem Bilanzverlust von 6.143.414,72 EUR (Vj. 6.483.671,85 EUR). Der Vorstand schlägt vor, diesen Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
Reutlingen, 23. März 2021
Manz AG
| Martin Drasch | Manfred Hochleitner | Jürgen Knie |
| Vorstandsvorsitzender |
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2020
| ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN | |||||
| 01. Jan 2020 EUR |
Zugänge EUR |
Umbuchungen EUR |
Abgänge EUR |
31. Dez 2020 EUR |
|
| I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGEN STÄNDE | |||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 53.168.935,67 | 4.614.822,61 | 0,00 | 324.551,91 | 57.459.206,37 |
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 12.675.832,21 | 624.475,70 | 0,00 | 83.572,65 | 13.216.735,26 |
| 65.844.767,88 | 5.239.298,31 | 0,00 | 408.124,56 | 70.675.941,63 | |
| II. SACHANLAGEN | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.537.000,05 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.537.000,05 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 16.380.282,43 | 3.485,65 | 0,00 | 700,00 | 16.383.068,08 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.828.537,93 | 279.453,12 | 0,00 | 77.480,25 | 8.030.510,80 |
| 25.745.820,41 | 282.938,77 | 0,00 | 78.180,25 | 25.950.578,93 | |
| III. FINANZANLAGEN | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 53.343.155,12 | 0,00 | 0,00 | 10.773.777,17 | 42.569.377,95 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 5.300.618,19 | 0,00 | 0,00 | 4.383.923,00 | 916.695,19 |
| 3. Beteiligungen | 24.245.265,11 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 24.245.265,11 |
| 82.889.038,42 | 0,00 | 0,00 | 15.157.700,17 | 67.731.338,25 | |
| 174.479.626,71 | 5.522.237,08 | 0,00 | 15.644.004,98 | 164.357.858,81 |
| KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN | |||||
| 01. Jan 2020 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Zuschreibungen EUR |
31. Dez 2020 EUR |
|
| I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGEN STÄNDE | |||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 36.447.513,73 | 4.055.629,21 | 1.345,17 | 0,00 | 40.501.797,77 |
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 11.921.545,48 | 187.781,38 | 0,00 | 0,00 | 12.109.326,86 |
| 48.369.059,21 | 4.243.410,59 | 1.345,17 | 0,00 | 52.611.124,63 | |
| II. SACHANLAGEN | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.261.911,05 | 45.991,00 | 0,00 | 0,00 | 1.307.902,05 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 15.545.458,43 | 257.738,65 | 700,00 | 0,00 | 15.802.497,08 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.208.096,93 | 328.621,12 | 77.211,25 | 0,00 | 7.459.506,80 |
| 24.015.466,41 | 632.350,77 | 77.911,25 | 0,00 | 24.569.905,93 | |
| III. FINANZANLAGEN | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.373.000,00 | 0,00 | 0,00 | 2.593.000,00 | 780.000,00 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Beteiligungen | 12.545.000,00 | 4.440.000,00 | 0,00 | 0,00 | 16.985.000,00 |
| 15.918.000,00 | 4.440.000,00 | 0,00 | 2.593.000,00 | 17.765.000,00 | |
| 88.302.525,62 | 9.315.761,36 | 79.256,42 | 2.593.000,00 | 94.946.030,56 |
| NETTOBUCHWERTE | ||
| 31. Dez 2020 EUR |
31. Dez 2019 EUR |
|
| I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGEN STÄNDE | ||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 16.957.408,60 | 16.721.421,94 |
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.107.408,40 | 754.286,73 |
| 18.064.817,00 | 17.475.708,67 | |
| II. SACHANLAGEN | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 229.098,00 | 275.089,00 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 580.571,00 | 834.824,00 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 571.004,00 | 620.441,00 |
| 1.380.673,00 | 1.730.354,00 | |
| III. FINANZANLAGEN | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 41.789.377,95 | 49.970.155,12 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 916.695,19 | 5.300.618,19 |
| 3. Beteiligungen | 7.260.265,11 | 11.700.265,11 |
| 49.966.338,25 | 66.971.038,42 | |
| 69.411.828,25 | 86.177.101,09 |
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Manz AG
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Manz AG, Reutlingen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Manz AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die auf der im Lagebericht angegebenen Internetseite veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 f HGB, die Bestandteil des Lageberichts ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
1. Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt:
In dem handelsrechtlichen Jahresabschluss der Manz AG werden zum 31. Dezember 2020 Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit einem Anteil an der Bilanzsumme von ca. 21 % (Vj. 27 %) ausgewiesen. Für Zwecke der Werthaltigkeitsüberprüfung ermitteln die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft jährlich für alle Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen die beizulegenden Zeitwerte unter Anwendung eines Ertragswertverfahrens.
Das Ergebnis der Bewertungen ist in hohem Maße von der Einschätzung der zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie dem verwendeten Diskontierungszinssatz abhängig. Aufgrund der Wesentlichkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie der Tatsache, dass die Werthaltigkeitsüberprüfung in besonderem Maße mit Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten behaftet ist, haben wir die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
Prüferisches Vorgehen:
Wir haben die Methodik und die rechnerische Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells nachvollzogen.
Die für die Werthaltigkeitsüberprüfung verwendeten Planungen haben wir in Stichproben mit der vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Unternehmensplanung der Gesellschaft abgestimmt. Darüber hinaus haben wir uns mit den für die Fortschreibung der Planung verwendeten Wachstumsraten für Erträge und Aufwendungen durch Abgleich mit internen Daten befasst. Zudem haben wir die Planungsrechnungen einzelner Beteiligungen im Hinblick auf die Planungstreue der Vergangenheit analysiert und unterstützende Nachweise für einzelne Annahmen der Planungsrechnung eingeholt.
Die Ableitung des Diskontierungszinssatzes und dessen einzelner Bestandteile haben wir unter Hinzuziehung unserer internen Bewertungsexperten beurteilt, indem wir insbesondere die Peer Group hinterfragt, Marktdaten mit externen Nachweisen abgeglichen und die rechnerische Richtigkeit der Ermittlung überprüft haben.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben:
Die Angaben der Gesellschaft zur Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind im Anhang zum Jahresabschluss im Kapitel "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" enthalten.
2. Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt:
Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft wird über Verträge im Anlagengeschäft abgewickelt. Die Realisierung des Umsatzes für Verträge im Anlagengeschäft erfolgt gemäß der sogenannten Completed-Contract-Methode zum Zeitpunkt der Erfüllung aller Haupt- und wesentlicher Nebenleistungen. Die Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft und insbesondere die daraus resultierende Umsatzrealisierung ist aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da die periodengerechte Umsatzrealisierung einzelner Projekte wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der Ertragslage der Gesellschaft hat. Zudem erfordert die verlustfreie Vorratsbewertung Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter. Dies gilt vor allem hinsichtlich der Gesamtauftragskosten, der noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten, der Gesamtauftragserlöse inklusive Nachträge sowie der Auftragsrisiken.
Prüferisches Vorgehen:
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden und Verfahren des Projektmanagements in der Angebots- und Abwicklungsphase von Verträgen im Anlagengeschäft auseinandergesetzt.
Auf Basis risikoorientiert ausgewählter Stichproben haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Schätzungen und Annahmen im Rahmen von Einzelfallprüfungen von Projekten beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen sowie Vertragskonditionen, einschließlich vertraglich vereinbarter Regelungen über Kündigungsrechte, Verzugs- und Vertragsstrafen sowie Schadenersatz.
Ferner haben wir Befragungen des Projektmanagements zur Entwicklung der Projekte, zu den Gründen bei Abweichungen zwischen geplanten Kosten und Ist-Kosten, zur aktuellen Beurteilung der bis zur Fertigstellung voraussichtlich noch anfallenden Kosten sowie zu den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zu Eintrittswahrscheinlichkeiten von Auftragsrisiken durchgeführt. Um Auffälligkeiten in der Margenentwicklung über den Projektverlauf zu erkennen, haben wir auch datenanalytische Verfahren eingesetzt.
Ferner haben wir uns zur Beurteilung der periodengerechten Ertragsermittlung auch mit den zum Stichtag abrechenbaren Umsatzerlösen sowie den zugehörigen, erfolgswirksam zu buchenden Umsatzkosten befasst. Darüber hinaus haben wir Nachweise von Dritten für ausgewählte Projekte eingeholt (zum Beispiel Projektabnahmen, Nachweise zum Gefahrenübergang und Vertragskonditionen).
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben:
Zu den im Rahmen der Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss im Kapitel "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".
Sonstige Informationen
Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft; |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB
Prüfungsurteil
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei Manz_AG_JA+LB_ESEF-2020-12-31 enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Jahresabschluss und geprüften Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen; |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben; |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt; |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. |
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. Juni 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. August 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der Manz AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Steffen Maurer.
Stuttgart, 23. März 2021
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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