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Manz AG — Annual Report 2019
Apr 2, 2020
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Annual Report
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Manz AG
Reutlingen
Geschäftsbericht 2019
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Sehr geehrte Aktionäre,
auch im Berichtsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend beraten sowie seine Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Dabei haben wir die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig wahrgenommen und uns von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Arbeit des Vorstands überzeugt. Der Aufsichtsrat hat die Organisation des Unternehmens mit dem Vorstand erörtert. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich zudem kontinuierlich über die strategische Ausrichtung des Unternehmens abgestimmt. In sämtliche Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft und den Konzern war der Aufsichtsrat eingebunden.
Während des gesamten Geschäftsjahres 2019 standen der Vorstand und der Aufsichtsrat in einem vertrauensvollen und intensiven Austausch. Dabei ist der Vorstand seinen aus dem Gesetz und der Geschäftsordnung ergebenden Informationspflichten nachgekommen und unterrichtete uns regelmäßig, ausführlich und zeitnah in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen relevanten Maßnahmen und Ereignisse. Hierbei ging der Vorstand auch auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. Der Aufsichtsrat wurde somit stets über die Geschäftslage und -entwicklung, die beabsichtigte Geschäftspolitik, die kurz-, mittel- und langfristige Unternehmensplanung einschließlich der Investitions-, Finanz- und Personalplanung sowie die Rentabilität der Gesellschaft, organisatorische Maßnahmen und die Konzernlage insgesamt informiert. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsfluss über die Risikolage und das Risikomanagement statt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf der Grundlage der Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität geprüft. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert.
Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat
Das Geschäftsjahr 2019 war für die Manz AG von der strategischen Fortentwicklung des Unternehmens in seinen einzelnen Geschäftsbereichen zur Erreichung des Ziels eines nachhaltig profitablen Geschäftsmodells geprägt. Die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage, die Kapazitätsauslastung und die Maßnahmen zur Verbesserung der Profitabilität sowie das Risikomanagement standen neben diesen und weiteren strategischen und operativen Themen regelmäßig im Mittelpunkt der Berichterstattung des Vorstands sowie der Kontrolle und beratenden Begleitung durch den Aufsichtsrat. Die CIGS-Großaufträge im Geschäftsbereich Solar und die Entwicklung der weiteren Geschäftsbereiche stellten hierbei Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat dar. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr zu einzelnen Geschäftsvorgängen seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.
Insgesamt fanden im Berichtsjahr fünf Sitzungen statt, an denen stets sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats teilnahmen. An den Aufsichtsratssitzungen haben auch die Mitglieder des Vorstands teilgenommen, soweit nicht deren persönliche Angelegenheiten zu behandeln waren. Darüber hinaus wurden sechs schriftliche Beschlussfassungen des Aufsichtsrats herbeigeführt.
Inhaltlich standen bei den Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats insbesondere folgende Themen im Zentrum der Beratungen:
Im Rahmen der ersten ordentlichen Sitzung am 28. Februar 2019 behandelte der Aufsichtsrat auf der Grundlage der Berichterstattung des Vorstands die vorläufigen Zahlen des Geschäftsjahrs 2018, die aktuelle Geschäftsentwicklung und den Auftragseingang. In diesem Zusammenhang sprachen wir auch über die finanzielle Situation des Unternehmens, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung der Geschäftsbereiche und deren Ergebnisbeiträge. Außerdem stellte der Vorstand strategische Maßnahmen vor, um die strukturelle Fortentwicklung der Manz-Gruppe mit dem Ziel der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Erschließung neuer Märkte und der Erreichung einer nachhaltigen Profitabilität sicherzustellen. Hierbei sollen die Erfolge der Restrukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen (Manz 2.0) in einem fortlaufenden Verbesserungsprojekt nachhaltig gesichert werden. Weitere Themen waren die Entwicklungen der CIGS-Großaufträge im Geschäftsbereich Solar, die Beauftragung der Internen Revision sowie die Neubesetzung des Vorstands für den Bereich Operations. Auf der Grundlage der Beratungen des Aufsichtsrats entschied dieser anschließend im Wege einer schriftlichen Beschlussfassung vom 6. Mai 2019 über die Bestellung von Herrn Jürgen Knie zum Mitglied des Vorstands. Im Zusammenhang mit der Verstärkung des Vorstands durch den neuen COO, stellte der Vorstand den neuen Geschäftsverteilungsplan vor.
In der Sitzung vom 26. März 2019 berichtete der Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung einschließlich des Auftragsbestands sowie die Planungen in den einzelnen Geschäftsbereichen im laufenden Geschäftsjahr 2019. Schwerpunkte dieser Sitzung waren der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018, der Lagebericht, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 und der Konzernlagebericht sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers. Nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer billigten wir den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018. Der Aufsichtsrat behandelte und verabschiedete des Weiteren den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung, die Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2018. Die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung 2019 wurden im Rahmen der Sitzung diskutiert und am 6. Mai 2019 vom Aufsichtsrat verabschiedet. Außerdem erläuterte der Vorstand anhand des jährlichen Risikoberichts die wesentlichen Risiken bei der Manz-Gruppe.
In der Sitzung vom 6. Mai 2019 stand die Berichterstattung des Vorstands zum Abschluss des ersten Quartals 2019 sowie die Erörterung der aktuellen Geschäfts- und Finanzlage im Vordergrund. In diesem Zusammenhang sprachen wir insbesondere erneut über die Entwicklung der einzelnen Geschäftsbereiche und ihre Profitabilität sowie Maßnahmen zur Bindung von Knowhow-Trägern und Führungskräften an das Unternehmen. Weitere Themen waren die Liquiditäts- und Finanzlage, der Auftragseingang, die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung sowie die Neubesetzung des Vorstands für den Bereich Operations. Schließlich überprüfte der Aufsichtsrat das System der Vergütungsstruktur, insbesondere die Planung für das laufende Geschäftsjahr sowie den der Hauptversammlung vorgeschlagenen neuen Manz Performance Share Plan 2019, und beschloss in einer schriftlichen Beschlussfassung vom 14. Oktober 2019 die Fortführung eines aktualisierten Vergütungssystems.
In der Sitzung vom 12. August 2019 berichtete der Vorstand über den Zwischenabschluss des ersten Halbjahres 2019, die Finanz- und Ertragslage sowie über die Geschäftsaussichten in den einzelnen Geschäftsbereichen und deren Vertriebsaktivitäten. Hierbei befasste sich das Gremium insbesondere mit den Bereichen Energy Storage und Electronics. Dabei informiert der Vorstand, dass Verzögerungen im Auftragseingang innerhalb der beiden Segmente eingetreten sind. Des Weiteren ging der Vorstand auf den Stand der Produktion von zwei CIGS-Produktionslinien ein. Weitere Themen waren die Liquiditäts- und Finanzlage, der Bericht des Vorstands über die laufende Interne Revision sowie die Chancenentwicklung der Segmente.
In der letzten Sitzung des Berichtsjahres am 24. Oktober 2019 berichtete der Vorstand über die Geschäftsentwicklung in den ersten drei Quartalen, die Finanz- und Ertragslage sowie die Geschäftsaussichten für das Gesamtjahr. In diesem Zusammenhang erörterten wir ausführlich die Planungen und die Profitabilität in den einzelnen Geschäftsbereichen unter Berücksichtigung des Auftragseingangs. Auf Basis des Vorstandsberichts erörterte der Aufsichtsrat die Finanz- und Liquiditätsplanung der Manz-Gruppe und das hierauf bezogene Risikomanagement. Schließlich berichtete der Vorstand über das Ergebnis der Internen Revision und die damit verbundenen Empfehlungen und Maßnahmen sowie den aktuellen Stand in wesentlichen Projekten. Darüber hinaus stellte der Vorstand die Maßnahmen zur Vereinfachung der Konzernstruktur, zur Fortentwicklung des Produktportfolios sowie zur Stärkung der Vertriebsstrukturen vor.
Auf der Grundlage der Prüfung der Einhaltung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex durch die Manz AG verabschiedete der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand am 26. November 2019 die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG.
Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss des Aufsichtsrats
Der aus zwei Mitgliedern bestehende Wirtschaftsausschuss der Manz AG soll bestimmte Überwachungsaufgaben übernehmen sowie die Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats insbesondere in den Bereichen Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Finanzen einschließlich Planung, Vorstandsangelegenheiten, Corporate Governance und Compliance vorbereiten. Ihm gehören Prof. Dr. Heiko Aurenz und Dieter Manz als Mitglieder an.
Im Berichtsjahr tagte der Wirtschaftsausschuss neun Mal. Regelmäßige Arbeitsschwerpunkte waren die aktuelle Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage einschließlich des Auftragsbestands, der Status wesentlicher Projekte sowie strategische Maßnahmen zur strukturellen Fortentwicklung der Manz-Gruppe. Ferner behandelte er den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018, die Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2018, die Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung 2019 sowie den jährlichen Risikobericht. Er befasste sich mit der personellen Zusammensetzung des Vorstands und bereitete die Entscheidungen des Aufsichtsrats auch in Bezug auf die Vorstandsverträge und die Vorstandsvergütung vor. Der Wirtschaftsausschuss beriet zusammen mit dem Vorstand zudem über Maßnahmen zur Reduzierung von Kosten, möglichen Kooperationspartnern im Bereich Energy Storage, die Planung für das Geschäftsjahr 2019 sowie die Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen.
Interessenkonflikte
Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über deren Behandlung die Hauptversammlung zu informieren ist, sind nicht aufgetreten.
Deutscher Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2019 eingehend mit der Weiterentwicklung der Corporate Governance befasst und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex behandelt. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, wonach die Gesellschaft den Empfehlungen des Kodex mit lediglich einer Ausnahme entspricht und entsprechen wird. Die Entsprechenserklärung vom November 2019 ist auf der Internetseite der Manz AG dauerhaft öffentlich zugänglich.
Jahres- und Konzernrechnungslegung für das Geschäftsjahr 2019
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 wurden vom Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die genannten Unterlagen sind uns vom Abschlussprüfer zur Verfügung gestellt worden. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht sowie den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht unter Einbeziehung der den Mitgliedern des Aufsichtsrats vor der Sitzung übersandten Prüfungsberichte des Abschlussprüfers geprüft. Im Rahmen einer Vorprüfung wurden die genannten Abschlüsse und Berichte in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 6. Februar 2020 ausführlich behandelt. In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 24. März 2020 hat der Vorstand die Abschlüsse der Manz AG und des Konzerns in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend erläutert. Der Abschlussprüfer berichtete in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Er berichtete ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess. Ferner berichtete der Wirtschaftsausschuss dem Aufsichtsrat über seine eigene Prüfung der Rechnungslegung und der Konzernrechnungslegung der Manz AG, seine Diskussionen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer sowie seine Überwachung des Rechnungslegungsprozesses.
Nach Prüfung und Diskussion des Jahresabschlusses und des Lageberichts, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts nebst der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt.
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats, sind keine Einwendungen zu erheben. Mit Beschluss vom 24. März 2020 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2019 ist damit festgestellt.
Veränderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat
Seit dem 1. Juli 2019 verstärkt Herr Jürgen Knie den Vorstand der Manz AG und verantwortet seitdem den Bereich Operations. Damit folgt er dem jetzigen Vorstandsvorsitzenden Herr Martin Drasch, der die Position bis zum 30. September 2018 besetzte.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats blieb im Geschäftsjahr 2019 unverändert.
Dank und Anerkennung
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die stets offene und konstruktive Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Auch danken wir unseren Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz im vergangenen Geschäftsjahr 2019. Nicht zuletzt wollen wir uns auch bei Ihnen, werte Aktionäre, für das entgegengebrachte Vertrauen und die Bereitschaft bedanken, mit uns gemeinsam die Zukunft der Manz AG zu gestalten.
Reutlingen, den 24. März 2020
Prof. Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender des Aufsichtsrats
KONZERNLAGEBERICHT
GRUNDLAGEN DES KONZERNS
GESCHÄFTSMODELL UND STRATEGIE
Die 1987 gegründete Manz AG ist ein weltweit agierendes Hightech-Maschinenbauunternehmen. Ihre Geschäftstätigkeit umfasst fünf Segmente: Solar, Electronics, Energy Storage, Contract Manufacturing und Service. Mit langjähriger Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, Bildverarbeitung und Messtechnik, Nasschemie und Rolle-zu-Rolle-Prozessen bietet das Unternehmen Herstellern und deren Zulieferern in unterschiedlichen Branchen ein breites Portfolio von Produkten und Lösungen. Dieses umfasst neben kundenindividuellen Produktionslösungen auch Einzelmaschinen und Module, die zu kompletten, individuellen Systemlösungen verkettet werden können. Rund um die technologischen Kernkompetenzen der Manz AG bietet das Unternehmen zudem umfassende Dienstleistungen an: Von der Simulation und Fabrikplanung über die Prozess- und Prototypenentwicklung bis hin zu Kundenschulungen und After-Sales Service. Die Manz AG ist Entwicklungspartner von Industrieunternehmen und unterstützt als solcher die Marktreife neuer Technologien.
Kern der Unternehmensstrategie ist es, das Technologieportfolio branchen- und regionen-übergreifend einzusetzen. Dieser segmentübergreifende Technologie- und Knowhow-Austausch soll neben einer hohen Flexibilität in der Realisierung individueller Kundenlösungen die Möglichkeit bieten, interne Synergien zu erzeugen und diese wirtschaftlich zu nutzen.
Die Manz AG pflegt Geschäftsbeziehungen zu Herstellern und deren Zulieferern, insbesondere der Branchen Solar, Unterhaltungselektronik, Displays und Leiterplatten sowie Automotive und Energiespeicherung. Als Hightech-Maschinenbauer agiert Manz international und verfügt über Entwicklungs- und Produktionsstandorte in Deutschland, der Slowakei, Ungarn, Italien, China und Taiwan sowie weiteren Vertriebs- und Serviceniederlassungen in Indien und den USA. Vor allem in der für die Zielbranchen des Unternehmens wichtigen Region Asien verfügt die Manz AG über langjährige Kundenbeziehungen: Mit rund 600 Mitarbeitern an den Standorten in Taiwan und China sind knapp 40 % der Manz-Mitarbeiter in dieser Region tätig und bilden eine starke Präsenz in diesem Wachstumsmarkt.
Ziel der Manz AG ist eine nachhaltige Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei ertragsorientiertem Wachstum. Die strategische Kooperation mit der Shanghai Electric Group und der China Energy Investment Corporation Limited (vormals Shenhua Group) soll hierbei als wesentlicher Stabilitätsfaktor im Solarbereich dienen. Durch einen starken Fokus auf die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Modulen und komplett verketteten, individuellen Systemlösungen und Anlagen sowie durch den Ausbau der weltweiten Kundenbasis wollen wir unsere Wettbewerbsfähigkeit und Profitabilität steigern. Die regionenüber-greifende Nutzung des Technologie-Knowhows und dessen Standardisierung über die Segmentgrenzen hinweg, reduziert Entwicklungsaufwand und -dauer einerseits und bietet andererseits die Möglichkeit, zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten zu erschließen. Wachstumschancen ergeben sich auch aus individuellen Entwicklungsprojekten für kundenspezifische Pilotlinien mit entsprechendem Skalierungspotenzial. Darüber hinaus sollen kontinuierliche, gezielte Organisations-, Prozess- und Ablaufverbesserungen in allen Bereichen des Konzerns zur weiteren Steigerung der Wettbewerbs- und Renditefähigkeit des Unternehmens beitragen.

KONZERNSTRUKTUR UND BETEILIGUNGEN
MANZ AG
Reutlingen/Deutschland

STANDORTE UND MITARBEITER
Mitarbeiterstruktur

STEUERUNGSSYSTEM UND LEISTUNGSINDIKATOREN
Auf Konzernebene ist die Manz AG zum Zwecke der Unternehmenssteuerung nach Produkt- und Dienstleistungssegmenten organisiert und verfügt über die fünf Segmente Solar, Electronics, Energy Storage, Contract Manufacturing und Service. Um über die Verteilung der Ressourcen zu entscheiden und die Ertragskraft der Bereiche zu steuern, werden diese vom Management getrennt überwacht. Über den Geschäftsverlauf im Einzelnen wird der gesamte Vorstand mittels regelmäßiger Berichte und Management-Meetings informiert. Dadurch ist ein vorausschauendes Steuern durch den jeweiligen Vorstand zeitnah möglich.
Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements
Die Steuerungsgrößen für die Unternehmensentwicklung der Manz AG sind die Kennzahlen Umsatz, Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie die Eigenkapitalquote.
Langfristig (5 Jahre) hat der Vorstand die folgenden Zielwerte definiert:
| ― | Umsatz: Eine jährliche durchschnittliche Umsatzsteigerung zwischen 10 % und 20 % wird avisiert. |
| ― | EBIT-Marge: Nach Anwendung des IFRS 16 ab 2019 wird für die EBIT-Marge ein Zielwert von 10 % definiert. |
| ― | EBITDA-Marge: Für die EBITDA-Marge wird nach Anwendung des IFRS 16 ab 2019 ein Zielwert von größer 15 % definiert. |
| ― | Eigenkapitalquote: Der Zielkorridor für den Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme liegt zwischen 40 % und 60 %. |
| ― | Gearing: Die Manz AG hat ein Gearing als Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten (kurzfristige und langfristige Bankverbindlichkeiten abzüglich flüssiger Mittel) zum Eigenkapital vor Minderheitsanteilen unter 50 % als Zielgröße definiert. |
Steuerungsgrößen
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| in % | 2019 | 2018 | 2017 |
|---|---|---|---|
| Umsatz (in Mio. EUR) | 264,4 | 296,9 | 266,1 |
| EBITDA-Marge | 3,6 | 3,2 | 3,8 |
| EBIT-Marge | -2,9 | -1,1 | 0,2 |
| Eigenkapitalquote | 38,8 | 43,4 | 48,0 |
| Gearing | 10,5 | -5,1 | -5,3 |
Das Finanzmanagement der Manz AG ist zentral organisiert. Zur Minimierung von Risiken und zur Nutzung konzernübergreifender Optimierungspotenziale bündelt die Gesellschaft Entscheidungen über Finanzierungen, Geldanlagen sowie Wechselkurssicherungen von Tochtergesellschaften innerhalb des Konzerns. Dabei werden wertorientierte Finanzierungsgrundsätze verfolgt, um sowohl die Liquidität zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen als auch die finanzwirtschaftlichen Risiken zu begrenzen und die Kapitalkosten zu optimieren. Darüber hinaus wird ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil angestrebt. Weitere Informationen über das Management der einzelnen finanziellen Risiken finden sich im Konzernanhang unter "Berichterstattung zu Finanzinstrumenten".
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Für Manz als Hightech-Maschinenbauer spielte der Bereich Forschung und Entwicklung auch im Geschäftsjahr 2019 eine wichtige Rolle. Mit ihren über 500 Ingenieuren, Technikern und Naturwissenschaftlern an ihren Entwicklungsstandorten konzentriert sich die Manz AG auf die Entwicklung von Fertigungs-, Montage- und Handhabungstechnologien, integriert in modularisierte Einzelmaschinen, Anlagen und verkettete Systemlösungen. Durch das übergreifende "R&D Council" der Manz AG soll eine interne segmentübergreifende Verzahnung der Kompetenzen ermöglicht werden.
Die Manz AG unterhält zahlreiche Kooperationen zu Forschungsinstituten, Universitäten und Hochschulen. Langjähriger Kooperations- und Entwicklungspartner der Manz AG ist das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW). Das ZSW in Stuttgart betreibt unter anderem photovoltaische Materialforschung und -entwicklung für Dünnschicht-Technologien und unterstützt Manz bei der Weiterentwicklung der CIGS-Technologie im Rahmen der strategischen Zusammenarbeit mit der Shanghai Electric Group und der China Energy Investment Corporation Limited. Durch die Kooperation mit den chinesischen Partnern sowie der Beteiligung an der Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft NICE PV Research Ltd. Anfang 2017 wurden die Entwicklungsaktivitäten für die CIGS-Dünnschicht-Solartechnologie deutlich intensiviert. Der im Dezember 2019 von der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) auf Anlagen von Manz erzielte Wirkungsgrad-Weltrekord für CIGS-Dünnschicht-Solarmodule belegt dies eindrucksvoll. Ziel bleibt es, die Weiterentwicklung der CIGS-Technologie zu beschleunigen und dadurch die Potenziale zu heben, die diese für weitere Wirkungsgradsteigerungen sowie zur Reduzierung der Herstellungskosten bietet. Hierzu wird neben der bestehenden Innovationslinie für CIGS-Dünnschicht-Solarmodule in Schwäbisch Hall eine weitere Forschungslinie mit einer Kapazität von 44 MW in Peking errichtet werden.
Das ZSW ist auch einer von 19 Partnern, die sich gemeinsam mit der Manz AG Ende 2017 innerhalb des Kompetenznetzwerks Lithium-Ionen-Batterien (KLiB) zu einem Konsortium zusammengeschlossen und Anfang 2018 im Rahmen des Projekts Fab4Lib mit der Erforschung und Entwicklung von Prozessen für eine Großserienfertigung von Lithium-Ionen-Batteriezellen begonnen haben. Weitere Projektpartner sind unter anderem die BMZ Batterien-Montage-Zentrum GmbH, SGL CARBON GmbH, Umicore AG & Co. KG, Siemens AG, ThyssenKrupp System Engineering GmbH und die RWTH Aachen. Gefördert wird das 18-monatige Projekt vom Bund mit 5,5 Mio. EUR. Ziel des Projektes ist, eine konkurrenzfähige Produktionslinie mit einer jährlichen Kapazität von 6 GWh zu definieren bzw. die Grundlagen dafür zu entwickeln. Diese modulare Linie soll anschließend dort gebaut werden, wo die entsprechende Kapazität benötigt wird. Fab4Lib vereint die notwendigen Kompetenzen, um eine deutsche Batteriezellproduktion für die Großserie vollständig zu planen und in der Folge eine Zellfertigung zu realisieren. Eine ähnliche Zielsetzung verfolgt das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderte Projekt KomVar (Kompetitive Variantenfertigung für Lithium-Akkumulatoren), welches die Manz AG als Vertragspartner mit fundiertem Anlagenwissen und einer Produktionsanlage begleitet. Im Rahmen des zweijährigen Projektes soll eine formflexible Demonstrator-Zellfertigungslinie für qualitativ hochwertige Lithium-Ionen-Batteriezellen in kleinen bis mittleren Volumen entwickelt und eingerichtet werden. Auf EU-Ebene ist die Manz AG, neben der Saft S.A., der Solvay S.A. und der Siemens AG, zudem Mitglied der "EU Battery Alliance", einer ergänzenden Initiative zum EU-Programm "Horizon 2020".
Die Manz Taiwan Ltd. entwickelt in Kooperation mit dem Industrial Technology Research Institute (ITRI), dem größten Forschungsinstitut in Taiwan, weitere Verbesserungen von nasschemischen Prozessen sowie innovative Produktionslösungen im Flat Panel Display-Umfeld. Manz Taiwan Ltd. und das ITRI kooperieren auch im Bereich Fan-Out Panel Level Packaging Technologie (FOPLP-Technologie) für die Halbleiterbranche. In diesem Bereich entwickelt Manz gemeinsam mit PEP Innovation PTE Ltd., einem Technologieunternehmen mit Sitz in Singapur, Produktionslösungen zum Verpacken (Packaging) von Mikrochips. Mikrochips werden auf Basis von Siliziumwafern hergestellt, auf welche die Chiphersteller mittels Fotolithografie das Layout des Schaltkreises übertragen. Die Chips werden im Anschluss an den Fertigungsprozess zum Schutz und zur einfacheren Kontaktierung mit einer Epoxidverbindung verkapselt. Man spricht vom sogenannten Packaging. Zur Realisierung der zunehmenden Miniaturisierung, d. h. immer kleinere Bauteile mit immer größerer Leistungsfähigkeit, kommt dem neuesten Packaging-Verfahren, dem Fan-Out Panel Level Packaging, eine entscheidende Rolle zu. Neben einer deutlichen Reduktion von Volumen, Dicke, Gewicht und Herstellkosten des Packagings bei gleichzeitiger Verdopplung der Anzahl der Pins, hat der Prozess auch positive Auswirkungen auf die thermische Leitfähigkeit und Geschwindigkeit der Bauteile.
Insgesamt weist die Manz AG für den Berichtszeitraum eine Quote für Forschungs- und aktivierte Entwicklungsleistungen von 7,3 % aus (Vorjahr: 5,0 %). Die Erhöhung ist absolut gestiegenen Entwicklungsaufwendungen bei einer gleichzeitig gesunkenen Gesamtleistung geschuldet. Betrachtet man nur die aktivierten Entwicklungskosten, beläuft sich die Forschungskostenquote auf 1,9% (Vorjahr: 1,6 %). Die Investitionen in F&E in Höhe von 18,9 Mio. EUR liegen deutlich über dem Vorjahresniveau von 14,9 Mio. EUR.
Im Berichtszeitraum 2019 wurden planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen in Höhe von 4,7 Mio. EUR (Vorjahr: 3,3 Mio. EUR) vorgenommen. Auch perspektivisch wird die Gesellschaft deutliche Akzente im F&E-Bereich setzen. Um die technologische Positionierung in den relevanten Zielmärkten und die Innovationskraft nachhaltig und langfristig zu festigen, strebt die Manz AG eine jährliche F&E-Quote von durchschnittlich 5 % an.
NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG UND NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG
Auf Grundlage der europäischen Corporate Social Responsibility-Richtlinie und gemäß den Vorschriften der §§ 315 b und 315c in Verbindung mit 289c HGB ist die Manz AG zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts bzw. zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet. Die nichtfinanzielle Konzernerklärung wird im Rahmen des gesonderten Nachhaltigkeitsberichts außerhalb des Konzernlageberichts veröffentlicht. Hierbei hat der Vorstand der Manz AG sich dafür entschieden, als Rahmenwerk den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zu nutzen. Der Nachhaltigkeitsbericht inklusive der nichtfinanziellen Konzernerklärung ist auf unserer Internetseite www.manz.com im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Veröffentlichungen" sowie im Bereich "Unternehmen" unter der Rubrik "Nachhaltigkeit" einzusehen.
WIRTSCHAFTSBERICHT
GESAMTWIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN
Konjunkturelles Marktumfeld
Die wirtschaftliche Stimmung trübte sich im Verlauf des Jahres 2019 deutlich ein. Die Expansion der Weltwirtschaft lag laut Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) bei 3,0 %. Zwar wirkte die expansivere US-Zinspolitik leicht stabilisierend. Die zunehmenden Handelskonflikte weltweit führten jedoch zu einer Wachstumshemmung. In den USA selbst nahm die wirtschaftliche Dynamik nach Angaben des IfW mit 2,3 % Wachstum gegenüber 2018 (2,9 %) noch weiter ab. Die europäische Wirtschaft zeigte sich mit einem Wachstum von 1,2 % ebenfalls schwächer (Vorjahr: 1,9 %). Auch in Deutschland verlor der wirtschaftliche Aufschwung an Fahrt, hier lag das Wachstum 2019 bei 0,5 % (Vorjahr: 1,5 %). Die chinesische Volkswirtschaft konnte 2019 laut IfW um 6,2 % zulegen, etwas weniger als noch 2018 (6,6 %).
Maschinenbaubranche
Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) geht für 2019 von einem Nullwachstum der Branche weltweit aus. Die Branche in China verzeichnete 2019 ein Wachstum von 4 %, nachdem die Entwicklung in 2018 bei +8 % lag. In Deutschland lagen die Maschinenbauer mit -2 % Umsatzrückgang deutlich unter dem Wert von 3 % aus dem Vorjahr. Auch die deutschen Maschinenbauer für Montage- und Handhabungslösungen schnitten mit -5 % spürbar schlechter ab als noch im Vorjahr (9 %). Die Auftragseingänge der deutschen Maschinenbauer spiegelten im Zeitraum Januar bis November mit einem Rückgang von -9 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum ebenfalls den allgemeinen Abschwung wider.
Branchen der Kernsegmente
Die Umsatzerwartungen in der Photovoltaik-Branche zeigten sich im Rahmen der letzten VDMA-Umfrage im September 2019 deutlich schlechter als noch im April. Während im April bereits mit einem Umsatzrückgang von -6,8 % für 2019 im Vergleich zum Vorjahr gerechnet wurde, lag der geschätzte Umsatzrückgang im September bei -15,9 %. Bei den wichtigsten Zielmärkten der Branche gab es eine leichte Abnahme im asiatischen Markt sowie eine Zunahme in den westlichen Industrienationen. Gemessen am Umsatzanteil lag Asien mit 67 % (April 2019: 70 %) vor Deutschland mit 13 % (April 2019: 8 %) und Nordamerika mit 11 % (April 2019: 7 %). IHS Markit erwartet für 2019 eine neu installierte PV-Leistung von 125 GW, nach 104 GW im Vorjahr. Dies entspricht einer Steigerung von 20,2 %.
Weniger deutlich fiel der Stimmungsdämpfer in der VDMA-Geschäftsklimaumfrage bei den deutschen Herstellern für Anlagen zur Elektronikproduktion aus. Nachdem die befragten Unternehmen im April 2019 noch von 1,0 % Wachstum ausgegangen waren, lag das erwartete Umsatzwachstum im Oktober 2019 bei 6,4 %. Als wichtigste Absatzmärkte gaben die Unternehmen der Branche Asien mit einem Anteil von 32,6 % am Gesamtumsatz an (April 2019: 44,2 %), gefolgt von Deutschland mit 28,7 % (April 2019: 22,9 %) und dem übrigen Europa mit 21,9 % Umsatzanteil (April 2019: 18,2 %). Laut IHS Markit sanken 2019 die Umsätze für LCD- und AMOLED-Displays weltweit um 3,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Begründet wird diese Entwicklung mit einem deutlichen Überangebot und dem daraus resultierenden Preisverfall, der die Umsatzzahlen belastete. Der Marktanteil der LCD-Displays lag bei 76,8 %, AMOLED-Displays entsprechend bei 23,2 %. Der globale Umsatz mit Leiterplatten hingegen wuchs laut Prismark 2019 leicht um 2,9 %, wenngleich langsamer als im Vorjahr (3,8 %).
Bei der Elektromobilität gab es im Jahr 2019 einen Dämpfer für die beiden größten Absatzmärkte China und USA. Während die Zulassungszahlen für Plug-in-Hybride und rein elektrische Fahrzeuge in China um -4 % gegenüber 2018 abnahmen, wurden in den USA sogar -10 % Neuzulassungen verzeichnet. Begründet wird dies durch eine Reduzierung der Kaufanreize als auch durch den wirtschaftlichen Abschwung bedingt durch die Handelsstreitigkeiten zwischen China und den USA. Ein gänzlich anderes Bild ergibt sich für Deutschland, wo die Zahl der Neuzulassungen um mehr als 50 % gegenüber 2018 anstieg. Damit wurden in Deutschland, hinter China und den USA, weltweit die meisten Neuzulassungen im Jahr 2019 verzeichnet.
Einen Rückgang in der Wachstumsdynamik erwartet der VDMA im Bereich Batterieproduktionsmittel. Für diese Branche erwarteten die Unternehmen in der Septemberumfrage des VDMA ein Umsatzwachstum für 2019 von 4 %, deutlich weniger als noch im März 2019 (12 %). Der wichtigste Markt liegt hier in Europa mit 32,4 % Umsatzanteil (März 2019: 26,0 %), knapp gefolgt vom asiatischen Markt (31,9 %), welcher im März 2019 noch die Spitzenposition mit 37,1 % hatte. An dritter Stelle folgte Deutschland mit einem Umsatzanteil von 19,7 % (März 2019: 23,7 %). Die Elektromobilität trieb 2019 auch die weltweite Nachfrage nach Lithium-Ionen-Batterien nach Schätzungen des Fraunhofer Institutes auf rund 200 GWh, deutlich mehr als noch 2018 (160-170 GW).
ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES KONZERNS
Ertragslage des Konzerns
Ausgehend von einem Konzernumsatz von 296,9 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2018 hatte der Vorstand der Manz AG für das Jahr 2019 eine Umsatzsteigerung von 10-14 % sowie eine EBIT-Marge im niedrigen, positiven einstelligen Prozentbereich prognostiziert. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung in den von Manz bearbeiteten Marktsegmenten sowie einzelner kundenseitig verursachter Projektverzögerungen, die zu einer zeitlichen Verschiebung bei Umsatz und Ergebnis führten, hat der Vorstand im zweiten Halbjahr 2019 seine Prognose korrigiert. Der Vorstand rechnete fortan für das Geschäftsjahr 2019 mit einer positiven EBITDA-Marge im unteren einstelligen Prozentbereich und einem negativen EBIT im oberen einstelligen Millionenbereich bei einem Umsatzniveau leicht unter dem Vorjahreswert.
Mit dem erreichten Umsatz von 264,4 Mio. EUR (Vorjahr: 296,9 Mio. EUR), was einem Umsatzrückgang um 11,0 % entspricht, wurde diese angepasste Prognose erreicht. Auch hinsichtlich des Ertrags wurde diese Prognose mit einer EBITDA-Marge von 3,6 °% und einem EBIT in Höhe von -7,6 Mio. EUR erfüllt.
Die Bestandsveränderungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse betrugen bedingt durch den Abverkauf von Maschinen auf Lager -9,7 Mio. EUR (Vorjahr: -2,4 Mio. EUR). Die aktivierten Eigenleistungen betrugen 4,9 Mio. EUR und lagen damit auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 4,9 Mio. EUR). Daraus resultiert eine Gesamtleistung von 259,5 Mio. EUR (Vorjahr: 299,4 Mio. EUR).
Umsatz nach Regionen 1. Januar bis 31. Dezember 2019

Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit 9,7 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von 6,7 Mio. EUR und umfassen unter anderem Fördergelder in Höhe von 3,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR) im Zusammenhang mit Forschungsaktivitäten bei Tochtergesellschaften in Italien und Taiwan.
Der Materialaufwand belief sich auf 160,8 Mio. EUR (Vorjahr: 182,5 Mio. EUR) und geht mit dem gesunkenen Umsatzniveau einher. Die Materialaufwandsquote blieb damit nahezu konstant bei 62,0 % (Vorjahr: 61,0 %). Der Personalaufwand stieg leicht auf 71,6 Mio. EUR (Vorjahr: 70,2 Mio. EUR). Aufgrund des niedrigeren Umsatzniveaus erhöhte sich die Personalaufwandsquote von 23,5 % im Vorjahr auf nunmehr 27,6 %. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 36,4 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert von 41,3 Mio. EUR. Der Grund des Rückgangs liegt in der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 und in der Verringerung von forschungsnahen projektbezogenen Aufwendungen, die im Wesentlichen im Zusammenhang mit den CIGS-Aufträgen stehen. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) belief sich auf 9,2 Mio. EUR (Vorjahr: 9,5 Mio. EUR) und ist im Vergleich zum Vorjahr unter anderem durch den Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 von einem positiven Effekt in Höhe von rund 4,3 Mio. EUR gekennzeichnet. Dies entspricht einer EBITDA-Marge von 3,6 % nach 3,2 % im Vorjahr. Die Abschreibungen lagen mit 16,8 Mio. EUR über dem Vorjahresniveau von 12,9 Mio. EUR. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen in Abschreibungen aus erstmals ausgewiesenen Nutzungsrechten aus Leasingverträgen im Zusammenhang mit der Erstanwendung des IFRS 16 begründet. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von -7,6 Mio. EUR spiegelt die Geschäftsentwicklung wider und liegt unter dem Vorjahreswert von -3,4 Mio. EUR.
Die Finanzerträge beliefen sich 2019 auf 94 TEUR (Vorjahr: 96 TEUR), die Finanzaufwendungen erhöhten sich im Zuge der gestiegenen Working Capital-Finanzierung sowie der Abzinsung, der nach IFRS 16 erstmals zu erfassenden Leasingverbindlichkeiten, von 1,6 Mio. EUR in 2018 auf 2,4 Mio. EUR in 2019. Das Ergebnis vor Steuern lag damit bei -9,9 Mio. EUR (Vorjahr: -4,9 Mio. EUR). Es fielen 1,3 Mio. EUR Steuern vom Einkommen und Ertrag an (Vorjahr: 3,1 Mio. EUR). Das Konzernergebnis belief sich folglich auf -11,2 Mio. EUR (Vorjahr: -8,0 Mio. EUR). Daraus ergibt sich ein Ergebnis pro Aktie von -1,43 EUR für 2019 (Vorjahr: -1,00 EUR) auf Basis einer Anzahl von weiterhin 7.744.088 Aktien im gewichteten Durchschnitt.
Vermögenslage des Konzerns
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2019 verringerte sich im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres lediglich geringfügig von 345,7 Mio. EUR auf 341,5 Mio. EUR. Das Eigenkapital sank von 150,0 Mio. EUR am 31. Dezember 2018 auf 132,4 Mio. EUR zum Jahresende 2019. Diese Entwicklung ist hauptsächlich dem negativen Konzernergebnis geschuldet. Daraus resultierte eine Eigenkapitalquote von 38,8 % (31. Dezember 2018: 43,4 %).
Die langfristigen Schulden stiegen von 15,7 Mio. EUR zum Jahresende 2018 auf 29,3 Mio. EUR zum Jahresende 2019. Der Zuwachs ist dem erstmaligen Ausweis von langfristigen Finanzverbindlichkeiten aus Leasing in Höhe von 12,3 Mio. EUR im Zuge von IFRS 16 geschuldet. Die kurzfristigen Schulden lagen am 31. Dezember 2019 mit 179,8 Mio. EUR auf Niveau des Vorjahres (31. Dezember 2018: 180,0 Mio. EUR). Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten lagen am Bilanzstichtag 2019 mit 57,2 Mio. EUR über dem Wert von 42,2 Mio. EUR zum 31. Dezember 2018. Grund für den Anstieg ist ein erhöhter Bedarf zur Finanzierung des Working Capital in der Projektabwicklung. Entsprechend stiegen auch die Zinsaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich zum 31. Dezember 2019 aufgrund der fortgeschrittenen Abarbeitung des CIGS-Auftrags auf 57,4 Mio. EUR, nach 69,7 Mio. EUR zum Vorjahresstichtag. Die Vertragsverbindlichkeiten lagen im Wesentlichen aufgrund der weiter fortschreitenden Abarbeitung von größeren Aufträgen mit 35,7 Mio. EUR deutlich unter dem Vorjahreswert (31. Dezember 2018: 42,3 Mio. EUR). Der Rückgang der sonstigen kurzfristigen Rückstellungen auf 10,7 Mio. EUR (31. Dezember 2018: 12,0 Mio. EUR) liegt im Abbau von personalnahen Rückstellungen begründet, die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten lagen zum Jahresende 2019 im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert bei 14,8 Mio. EUR (31. Dezember 2018: 13,5 Mio. EUR).
Auf der Aktivseite erhöhten sich die langfristigen Vermögenswerte auf 144,8 Mio. EUR zum 31. Dezember 2019 (31. Dezember 2018: 128,7 Mio. EUR). Die immateriellen Vermögenswerte verringerten sich leicht auf 60,8 Mio. EUR (31. Dezember 2018: 62,3 Mio. EUR). Die Sachanlagen lagen mit 44,0 Mio. EUR deutlich über dem Vergleichswert von 29,2 Mio. EUR zum Jahresende 2018. Der Anstieg ist der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 geschuldet. Zusammengefasst waren die Anteile an assoziierten Unternehmen und Finanzanlagen in Höhe von 33,1 Mio. EUR leicht über dem Vorjahreswert in Höhe von 31,8 Mio. EUR. Die Finanzanlagen nahmen dabei auf 11,7 Mio. EUR ab (31. Dezember 2018: 20,0 Mio. EUR). Grund hierfür war eine notwendige Abwertung des Anteils an der NICE PV Research Ltd. Die latenten Steuern beliefen sich am 31. Dezember 2019 auf 5,7 Mio. EUR und lagen damit über dem Niveau vom 31. Dezember 2018 von 4,9 Mio. EUR. Demgegenüber stehen die nach at equity bilanzierten Anteile an assoziierten Unternehmen, deren Erhöhung um 8,8 Mio. EUR (31. Dezember 2018: -2,6 Mio. EUR) maßgeblich auf das positive Periodenergebnis der Talus Manufacturing Ltd. zurückzuführen ist.
Die kurzfristigen Vermögenswerte beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 196,7 Mio. EUR (31. Dezember 2018: 217,0 Mio. EUR). Die Vorräte reduzierten sich auf 35,7 Mio. EUR zum Jahresende 2019 (31. Dezember 2018: 49,4 Mio. EUR). Diese Entwicklung ist aus dem Verkauf von Maschinen aus dem Vorratsvermögen sowie notwendigen Wertberichtigungen auf Vorratsvermögen begründet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich vor allem aufgrund des gestiegenen Geschäftsvolumens in Asien ebenfalls stichtagsbezogen auf 42,8 Mio. EUR nach 30,1 Mio. EUR zum Jahresende 2018. Darüber hinaus werden Vertragsvermögenswerte über 59,9 Mio. EUR ausgewiesen (31. Dezember 2018: 51,0 Mio. EUR). Der Grund für die Zunahme liegt im fortschreitenden Projektverlauf. Zum 31. Dezember 2019 wurden nicht frei verfügbare Finanzmittel in Höhe von 6,8 Mio. EUR (Vorjahr: 21,0 Mio. EUR) unter den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen. Die liquiden Mittel beliefen sich zum Stichtag 2019 auf 44,0 Mio. EUR (31. Dezember 2018: 51,0 Mio. EUR).
Finanzlage des Konzerns
Ausgangspunkt des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von -24,1 Mio. EUR (Vorjahr: 14,9 Mio. EUR) ist das negative Konzernergebnis von -11,2 Mio. EUR (Vorjahr: -8,0 Mio. EUR). Gegenüber dem Vorjahr ist der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit wesentlich durch einen Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie den Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 19,6 Mio. EUR gekennzeichnet. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug 6,3 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2019 (Vorjahr: -15,2 Mio. EUR). Der Mittelzufluss resultiert im Wesentlichen aus freigewordenen, im Vorjahr nicht verfügbaren Finanzmittel in Höhe von 14,2 Mio. EUR. Im Vorjahr waren diese Mittel als Barhinterlegung von Avalen gebunden.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2019 betrug 10,3 Mio. EUR (Vorjahr: 3,8 Mio. EUR) und resultiert zum einen aus einer Zunahme der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten zur temporären Projektfinanzierung eines Großauftrages in Asien, während gleichzeitig weniger langfristige Finanzverbindlichkeiten zurückbezahlt wurden als im Vorjahr. Unter Berücksichtigung der Wechselkursveränderungen verfügte die Manz AG somit zum 31. Dezember 2019 über Finanzmittel in Höhe von 44,0 Mio. EUR (31. Dezember 2018: 51,0 Mio. EUR). Die nicht ausgenutzten Bar- und Avalkreditlinien bei Banken beliefen sich zum Bilanzstichtag 2019 auf 18,0 Mio. EUR (31. Dezember 2018: 14,6 Mio. EUR).
Bei Bankguthaben von 44,0 Mio. EUR (Vorjahr: 51,0 Mio. EUR) beliefen sich die Nettofinanzverbindlichkeiten (kurzfristige und langfristige Bankverbindlichkeiten abzüglich flüssiger Mittel) auf 13,9 Mio. EUR (Vorjahr -7,7 Mio. EUR). Für weitere Ausführungen zu Liquidität und den Finanzierungsarten im Konzern verweisen wir auf die Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken im Risikobericht.
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Umsatz nach Geschäftsbereichen 1. Januar bis 31. Dezember 2019

Solar
Im Segment Solar konzentriert sich die Manz AG in Kooperation mit den chinesischen Partnern Shanghai Electric Group Co. Ltd. und der China Energy Investment Corporation Limited auf den Vertrieb und die Weiterentwicklung von Produktionslösungen zur Herstellung von CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen. CIGS-Dünnschicht-Solarmodule bieten mittelfristig das Potenzial deutlich niedrigerer Produktionskosten pro Watt im Vergleich zu kristallinen Solarzellen und damit einen potenziellen Wettbewerbsvorteil.
Im Geschäftsjahr 2019 blieb der Umsatz im Segment Solar mit 47,5 Mio. EUR hinter den ursprünglichen Erwartungen eines Umsatzrückgangs um 30-40 % im Vergleich zu 2018 zurück. Dies entspricht 18,0 % des Konzernumsatzes (Vorjahr: 105,0 Mio. EUR bzw. 35,4 %). Das Segment ist weiterhin von der Umsetzung der CIGS-Großaufträge in China gekennzeichnet. Hier ergaben sich allerdings kundenseitig verursachte Verzögerungen im Gesamtprojekt, da die Gebäude für die CIGSfab und die CIGSlab nicht rechtzeitig fertiggestellt wurden. Mittlerweile ist das Gebäude für die Großanlage soweit fertiggestellt, dass die Manz AG im ersten Quartal 2020 mit dem Move-in des Equipments begonnen hat. Das Segment-EBIT betrug infolge der verschobenen Realisierung der Umsätze -2,0 Mio. EUR nach 14,4 Mio. EUR im Vorjahr.
Electronics
Im Segment Electronics bietet die Manz AG ihren Kunden Produktions-, Montage- und Handhabungsanlagen zur Herstellung von Displays für LCD-, OLED- und AMOLED-Flachbildschirme, Touch-Sensoren, Leiterplatten und Chip Carrier sowie Smartphones, Tablet-Computer, Notebooks, Wearables und weiterer Unterhaltungselektronik. Des Weiteren bieten die automatisierten Montagelösungen den "Tier 1- und Tier 2-Unternehmen" der Automobilindustrie Transformationslösungen vom klassischen Antriebsstrang zum zukünftigen E-Antriebsstrang. Dabei möchte das Unternehmen von einer zunehmenden Digitalisierung und Automatisierung der Produktion und Endmontage profitieren. Mit den Produktionsstandorten in Taiwan und China ist die Manz AG in den wichtigen Regionen der Zielindustrien aktiv.
Der Umsatz im Geschäftsbereich Electronics lag, geprägt von der Abwicklung eines Großauftrags über Produktionsanlagen für die Display-Herstellung, in 2019 mit 115,7 Mio. EUR deutlich über dem Vorjahreswert von 93,9 Mio. EUR. Dies entspricht einem Anteil von 43,7 % am Konzernumsatz (Vorjahr: 31,6 %). Der im Vergleich zu 2018 erzielte Umsatzzuwachs von rund 23 % lag jedoch unter der prognostizierten Spanne von 30-40%. Mit -7,6 Mio. EUR verbesserte sich das Segment-EBIT weiter gegenüber dem Vorjahr (-12,0 Mio. EUR), blieb jedoch deutlich hinter dem Ziel eines ausgeglichenen EBIT zurück. Dabei wurde das Ergebnis durch das niedrigere Umsatzniveau sowie negativer Effekte aus der Abwicklung eines großen Einzelauftrags belastet.
Energy Storage
Im Segment Energy Storage bietet die Manz AG Produktions-, Montage- und Handhabungsequipment für Lithium-Ionen-Batteriezellen, -module und -packs sowie für Kondensatoren. Das Produktportfolio deckt Produktionslösungen für Lithium-Ionen-Batterien und (Super-) Kondensatoren in den Bereichen elektronische Endgeräte wie Tablet-PCs, Mobiltelefone und Notebooks, Akku-Elektrowerkzeuge und Gartengeräte, stationäre Energiespeicherung für Privathaushalte und Photovoltaik-Großanlagen sowie im Fokusmarkt E-Mobilität ab.
Das Segment Energy Storage zeigte einen Umsatzzuwachs von 15,0 % auf 40,7 Mio. EUR (Vorjahr: 35,4 Mio. EUR). Dies entspricht einem Umsatzbeitrag zum Konzern von 15,4 % nach 11,9 % im Vorjahr. Der Umsatzanstieg spiegelt den erfolgreichen Ausbau der Kundenbasis wider. Durch die Investitionszurückhaltung im E-Mobility-Bereich und den später als erwarteten Auftragseingang in der zweiten Jahreshälfte von Kunden aus der Consumer Electronics-Industrie, konnten wesentliche Umsätze jedoch nicht mehr in 2019 generiert werden. Entsprechend konnte der prognostizierte Umsatzanstieg von 70-90 % nicht erreicht werden. Auch wurde mit -11,3 Mio. EUR das Ziel eines ausgeglichenen Segment-EBIT deutlich verfehlt.
Contract Manufacturing
Die operativen Tätigkeiten im Segment Contract Manufacturing werden im Wesentlichen durch die Standorte in der Slowakei und Ungarn sowie durch ein assoziiertes Unternehmen am Standort Taiwan ausgeübt. Dort werden unter anderem Anlagen für die Halbleiterindustrie gebaut. Darüber hinaus ist die Manz AG an diesen Standorten für Kunden aus unterschiedlichsten Branchen Hightech-Partner für Anlagenfertigung, Teilefertigung und für Montagearbeiten.
Der Umsatz in diesem Segment belief sich 2019 auf 41,5 Mio. EUR; dies entspricht einem Anteil am Konzernumsatz von 15,7 % (Vorjahr: 43,1 Mio. EUR bzw. 14,5 %). Das angestrebte Umsatzwachstum von 15-20 % konnte nicht erzielt werden. Mit 11,5 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR) konnte das EBIT-Ziel einer Marge im hohen einstelligen Prozentbereich übertroffen werden. Darin enthalten ist das Ergebnis der Talus Manufacturing Ltd. mit 8,8 Mio. EUR (Vorjahr -2,6 Mio. EUR), die als assoziiertes Unternehmen im Konsolidierungskreis der Manz-Gruppe erfasst ist. Talus Manufacturing Ltd. fungiert als globales Zentrum zur Aufbereitung und Modernisierung bestehender sowie zur Montage neuer Maschinen eines führenden US-amerikanischen Herstellers von Anlagen für die Halbleiterindustrie. Im Vorjahr war das EBIT wesentlich durch einen negativen Sondereffekt infolge des Kabelbrandes am Standort Taiwan in Höhe von 4,7 Mio. EUR geprägt.
Service
Im Segment Service fasst die Manz AG alle Dienstleistungen rund um den After-Sales Service, wie etwa Instandhaltung und Wartung oder Umbau und Upgrade von Maschinen und Baugruppen, zusammen. Das Segment Service trug 2019 mit 19,1 Mio. EUR Umsatz 7,2 % zum Gesamtumsatz des Konzerns bei (Vorjahr: 19,5 Mio. EUR bzw. 6,6 %). Das Segment-EBIT lag 2019 bei 1,6 Mio. EUR und damit unter dem Vorjahresniveau von 3,9 Mio. EUR. Die Umsatz- und Margenentwicklung blieb jeweils hinter den Erwartungen zurück und zeigt sich wesentlich von einer reduzierten Maschinenbasis im Bereich Electronics gekennzeichnet.
GESAMTAUSSAGE ZUR UNTERNEHMENSENTWICKLUNG 2019
Im Geschäftsjahr 2019 zeigte sich die Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Manz AG wesentlich geprägt durch die kundenseitigen Projektverzögerungen in den Segmenten Solar und Electronics sowie fehlende Großinvestitionen aus dem Bereich der Elektromobilität in den Aufbau einer europäischen Batterieproduktion. Ergebnisseitig verzeichnete Manz gegenüber dem Vorjahr punktuell Verbesserungen in einzelnen Geschäftsbereichen, jedoch zeigte sich das Gesamtergebnis insgesamt weiterhin belastet durch das niedrigere Umsatzniveau bei einer gleichbleibenden Kostenbasis. Unabhängig davon wertet der Vorstand die Wachstumsmöglichkeiten und Perspektiven in den Kernsegmenten insgesamt weiterhin als voll intakt. Bei einem Auftragsbestand von 168,5 Mio. EUR unterstreichen insbesondere die Entwicklungen auf dem Markt für Elektromobilität sowie die dynamische Entwicklung im Bereich Consumer Electronics die Potenziale für die Manz AG. Weitere Erläuterungen zur Zielerreichung sind dem entsprechenden Kapitel im Prognosebericht zu entnehmen.
CORPORATE GOVERNANCE
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289F UND § 315D HGB
Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB wurde für die Manz AG und die Manz-Gruppe gemeinsam erstellt und unter dem Titel "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht der Manz AG für das Geschäftsjahr 2019" auf der Internetseite der Gesellschaft www.manz.com im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Corporate Governance - Erklärung zur Unternehmensführung" öffentlich zugänglich gemacht.
ANGABEN GEMÄSS § 315A ABSATZ 1 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT GEMÄSS § 176 ABSATZ 1 SATZ 1 AKTG ZU DEN ANGABEN NACH § 289A ABSATZ 1, § 315A ABSATZ 1 HGB (A. F.)
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das gezeichnete Kapital der Manz AG beträgt 7.744.088,00 EUR und ist in 7.744.088 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Sämtliche Aktien sind in gleicher Weise gewinnanteilsberechtigt. Hiervon ausgenommen wären von der Manz AG gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Übrigen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Vereinbarungen über Beschränkungen, die die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Manz AG nicht bekannt.
Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten
Dem Vorstand ist aufgrund der zugegangenen Mitteilungen über bedeutende Stimmrechtsanteile gemäß §§ 33, 34 WpHG sowie über Eigengeschäfte von Führungskräften gemäß Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung das Bestehen der folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft bekannt, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:
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| Anzahl der Stimmrechte | Anteil der Stimmrechte | |
|---|---|---|
| Dieter Manz, Schlaitdorf | 2.175.199 | 28,09 % |
| davon direkt (§ 33 WpHG) | 953.942 | 12,32 % |
| davon zugerechnet (§ 34 WpHG) | 1.221.257 | 15,77 % |
| Volksrepublik China, handelnd durch die State-owned Asset Supervision Commission (SASAC) der Volksregierung von Shanghai, Shanghai, Volksrepublik China | 1.523.480 | 19,67 % |
| Vollständige Kette der Tochterunternehmen: | ||
| Shanghai Electric (Group) Corporation | ||
| Shanghai Electric Group Company Limited | ||
| Shanghai Electric Hongkong Co. Limited | ||
| Shanghai Electric Germany Holding GmbH (Aktionär) |
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft nicht.
Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Die am Kapital der Manz AG beteiligten Arbeitnehmer können die ihnen aus den Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes ausüben.
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung
Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Nach § 5 der Satzung der Gesellschaft kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und bestimmt ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat kann nach § 84 Absatz 3 AktG die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Änderung der Satzung ist gesetzlich in den §§ 133 ff., 179 ff. AktG geregelt. Diese bedarf grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen.
Gemäß § 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Aktiengesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenden Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Der Vorstand kann neue Aktien nur auf Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung über eine Erhöhung des Grundkapitals oder über genehmigte und bedingte Kapitalien ausgeben. Der Erwerb eigener Aktien ist in den §§ 71 ff. AktG geregelt und in bestimmten Fällen kraft Gesetzes oder aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung zulässig.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand der Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juli 2016 gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 3.872.044,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 3.872.044 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016).
Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
| ― | bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2, § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 774.408,00 EUR und insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden; |
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder zur Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen; |
| ― | soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde; |
| ― | um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. |
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.
Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital I
Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Mio. EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 3.100.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.
Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit Options- und/ oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- und/ oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte Zehn-Prozent-Grenze werden angerechnet
| ― | neue Aktien, die aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, sowie |
| ― | solche Aktien, die aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden. |
Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung um bis zu 3.100.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.100.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG aufgrund der von der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2019 sowie bedingtes Kapital III
Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 95.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 190.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 85.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 170.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Bestimmungen.
Die Ermächtigung vom 7. Juli 2015 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 aufgehoben, soweit auf der Grundlage dieser Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.
Nach § 3 Abs. 6 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 360.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 360.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2015 sowie bedingtes Kapital II
Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 59.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 118.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft unterhalb der Geschäftsführungen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 56.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 112.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Bestimmungen.
Nach § 3 Abs. 5 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 230.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 230.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten ("Performance Shares"), die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnanteilsberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien
Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 1. Juli 2024 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Betrag niedriger ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71 d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.
Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) genügen.
Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter der Voraussetzung zu veräußern, dass die Veräußerung gegen Geldzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Betrag niedriger ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Options- oder Wandlungspflichten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.
Der Vorstand und - sofern die Verpflichtung gegenüber Mitgliedern des Vorstands besteht - der Aufsichtsrat, wurden ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugsrechten zu verwenden, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 oder im Rahmen des von der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2019 ausgegeben wurden oder werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugs- oder Wandlungsrechten, die aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten entstehen, bzw. zur Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten zu verwenden, die im Rahmen der Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Mitarbeiter oder Organmitglieder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Patent- und Knowhow-Lizenzvertrag mit dem ZSW
Zwischen der Manz AG und dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Stiftung des bürgerlichen Rechts, einem Forschungsinstitut des Landes Baden-Württemberg, besteht ein Patent- und Knowhow-Lizenzvertrag aus dem Jahr 2017, nach dem das ZSW der Manz AG bestimmte Lizenzen an Patenten und Knowhow hinsichtlich der CIS- bzw. CIGS-Technologie zur Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen erteilt. Der Patent- und Knowhow-Lizenzvertrag kann vom ZSW aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn die Beteiligung eines Wettbewerbers des ZSW an der Manz AG 30 % der Stimmrechte im Sinne von §§ 33 ff. WpHG erreicht oder überschreitet.
Patent- und Knowhow-Lizenzvertrag mit der NICE Solar Energy GmbH
Ferner besteht zwischen der Manz AG und der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH), einer Tochtergesellschaft der NICE PV Research Ltd., an welcher die China Energy Investment Corporation Limited (vormals Shenhua Group), die Shanghai Electric Group Co. Ltd. und die Manz AG beteiligt sind, ein Patent- und Knowhow-Lizenzvertrag aus dem Jahr 2017, nach dem die NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) der Manz AG bestimmte Lizenzen an Patenten und Knowhow hinsichtlich der CIS- bzw. CIGS-Technologie zur Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen erteilt. Der Patent- und Knowhow-Lizenzvertrag kann von der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn ein Dritter direkt oder indirekt mindestens 30,0 % der Aktien an der Manz AG erwirbt, wobei ein die Schwelle von 30,0 % überschreitender direkter oder indirekter Erwerb von Aktien durch die Shanghai Electric Group Co. Ltd., die China Energy Investment Corporation Limited (vormals Shenhua Group) oder ein solcher Erwerb durch Dieter Manz das Kündigungsrecht nicht auslösen.
Talus Manufacturing Ltd.
Zwischen der Tochtergesellschaft Manz Taiwan Ltd. und einem führenden US-amerikanischen Hersteller von Anlagen für die Halbleiterindustrie besteht ein Vertrag betreffend des Unternehmens Talus Manufacturing Ltd. in Chungli, Taiwan, an dem die Manz Taiwan Ltd. in Höhe von 80,5 % und der Partner in Höhe von 19,5 % beteiligt sind. Dem Partner steht für den Fall, dass Aktien an der Manz AG von ihren bisherigen Aktionären an Dritte mit der Folge veräußert werden, dass eine Person oder Gesellschaft aus der Volksrepublik China in Höhe von mehr als 30 % unmittelbar oder mittelbar an der Gesellschaft beteiligt ist, ein Recht zur Kündigung des Vertrags zu. Im Falle der Ausübung des Kündigungsrechts steht dem Partner das Recht zu, die Anteile der Manz Taiwan Ltd. an der Talus Manufacturing Ltd. gegen Zahlung des Beteiligungswerts zu erwerben (Kaufoption).
Abgesehen von den vorstehenden und im nachstehenden Abschnitt genannten Vereinbarungen bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind
Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Martin Drasch sieht für den Fall eines Kontrollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Die Rechte können nur innerhalb von sechs Monaten nach dem Eintritt des Kontrollwechsels ausgeübt werden.
Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen gemäß § 33 Absatz 1 Satz 1 WpHG zugeht, dass der Meldepflichtige, einschließlich der ihm nach § 34 WpHG zuzurechnenden Stimmrechte, 25 % oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat.
Im Fall einer Kündigung des Dienstvertrags nach den vorgenannten Regelungen erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung. Diese besteht aus dem Gesamtbetrag des für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Festgehalts sowie dem Gesamtbetrag der für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Bartantieme, wobei für die Berechnung der Höhe als EBT-Rendite der Mittelwert aus der im letzten der Kündigung vorangegangenen Geschäftsjahr und der nach den Planungen der Gesellschaft voraussichtlich im laufenden Geschäftsjahr erzielten EBT-Rendite zu Grunde zu legen ist. Die Abfindung ist auf den Betrag begrenzt, der 150 % des Abfindungs-Caps entspricht. Als Abfindungs-Cap gilt der Wert von zwei Jahresvergütungen. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, um 75 % zum Zweck der pauschalierten Anrechnung der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte des Vorstandsmitglieds. Ferner sind die bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge jeweils mit 3 % p. a. auf den Tag der Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen.
Im Übrigen bestehen keine Vereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern, die für den Fall eines Übernahmeangebots Entschädigungen vorsehen.
VERGÜTUNGSBERICHT
Der nachstehende Vergütungsbericht stellt die Grundzüge der Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Manz AG sowie die Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 dar.
System der Vorstandsvergütung
Das Vergütungssystem hat zum Ziel, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Tätigkeitsund Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei nicht nur die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, sondern auch die Lage der Gesellschaft und den Unternehmenserfolg zu berücksichtigen. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.
Die Vergütung für die Mitglieder des Vorstands setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Bei der Bemessung der Höhe der Vergütungselemente wird jeweils zwischen dem Vorsitzenden des Vorstands und den weiteren Vorstandsmitgliedern differenziert.
Feste Vergütungselemente
Die festen Bestandteile der Vorstandsvergütung bestehen aus einem monatlichen Festgehalt und laufenden Sachbezügen sowie aus Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung.
Das Festgehalt wird in zwölf monatlich gleichbleibenden Teilbeträgen entrichtet. Die Festbezüge sollen als Grundgehalt den Vorstandsmitgliedern und ihren Familien unabhängig vom Erfolg des Unternehmens den laufenden Lebensunterhalt sichern.
Als Sachbezug wird den Vorstandsmitgliedern jeweils ein angemessener Dienstwagen zur Verfügung gestellt, der auch privat genutzt werden kann. Die Gesellschaft hat zudem zugunsten der Vorstandsmitglieder eine Unfallversicherung mit angemessenen Versicherungsleistungen abgeschlossen, die auch Unfälle im Privatbereich abdeckt. Ferner besteht für die Vorstandsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung).
Gegenüber den Vorstandsmitgliedern Martin Drasch, Manfred Hochleitner und Jürgen Knie hat sich die Gesellschaft zum Abschluss einer Altersvorsorge durch Zahlung jährlicher Beiträge an eine Unterstützungskasse verpflichtet.
Variable Vergütungselemente
Allgemeines
Die variable Vergütung umfasst zum einen eine jährliche, an den geschäftlichen Erfolg gebundene Komponente in Form einer jährlichen Bartantieme (kurzfristige variable Vergütung) und zum anderen eine aktienbasierte Komponente mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage in Form von jährlich zu gewährenden Aktienbezugsrechten auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2019 (langfristige variable Vergütung).
Die variablen Bezüge dienen auf der Basis der festen Vergütungselemente dem gezielten Anreiz zur Erzielung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und tragen zur Vermögensbildung sowie wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Vorstandsmitglieder bei. Im Interesse einer Ausrichtung der variablen Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung überwiegt der nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelte Wert (Fair Value) der aufgrund des Manz Performance Share Plan 2019 gewährten Bezugsrechte die jährliche Bartantieme.
Jährliche Bartantieme
Die jährliche Bartantieme soll die Vorstandsmitglieder angesichts ihrer eigenverantwortlichen Leitungstätigkeit am unternehmerischen Erfolg des Geschäftsjahrs beteiligen.
Die jährliche Bartantieme wird jährlich nachträglich in Abhängigkeit von der EBIT-Marge des jeweiligen Geschäftsjahrs gewährt. Die EBIT-Marge errechnet sich aus dem Verhältnis des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT - Earnings before Interest and Taxes) zur Gesamtleistung nach Maßgabe des Konzernabschlusses nach IFRS. Die Bartantieme berechnet sich ferner in Abhängigkeit von dem für das jeweilige Geschäftsjahr von dem Vorstandsmitglied bezogenen Festgehalt (Jahresfestgehalt).
Die Gewährung der Bartantieme setzt voraus, dass eine EBIT-Marge von mindestens 0,1 % erreicht worden ist. Bei einer EBIT-Marge von 0,1 % erhält das Vorstandsmitglied eine Bartantieme in Höhe von 1 % des Jahresfestgehalts. Je vollen 0,1 Prozentpunkt, um die die erreichte EBIT-Marge den Wert von 0,1 % übersteigt, erhöht sich der für die Berechnung der Bartantieme anwendbare Prozentsatz entsprechend um einen Prozentpunkt. Mithin erhält das Vorstandsmitglied z. B. bei einer EBIT-Marge von 5,0 % eine Bartantieme in Höhe von 50 % des Jahresfestgehalts und bei einer EBIT-Marge von 10 % eine Bartantieme in Höhe von 100 % des Jahresfestgehalts. Die Obergrenze ist bei einer EBIT-Marge von 16,0 % festgelegt, bei der die Bartantieme 160 % des Jahresfestgehalts beträgt.
Der Aufsichtsrat hat zum Zweck der Bestimmung des Verhältnisses zwischen den einzelnen Vergütungselementen als mittlere Zielgröße der kurzfristigen variablen Vergütung eine EBIT-Marge von 6 % festgelegt. Bei diesem mittleren Zielwert beträgt die Bartantieme 60 % des Jahresfestgehalts.
Manz Performance Share Plan 2019
Die auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2019 in den Jahren 2019 bis 2022 gewährten und künftig zu gewährenden Bezugsrechte auf Manz-Aktien sollen die Vorstandsmitglieder zu einer nachhaltigen Steigerung des internen und externen Unternehmenswerts anregen und damit ihre Interessen mit denen der Aktionäre, aber auch der übrigen Stakeholder, wirksam verknüpfen.
Der Aufsichtsrat kann die Anzahl der an die einzelnen Vorstandsmitglieder zu gewährenden Bezugsrechte - im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für die Angemessenheit der Vergütung - grundsätzlich nach seinem freien Ermessen festlegen. Ein vertraglicher Anspruch der Vorstandsmitglieder auf die Gewährung von Performance Shares wird nicht eingeräumt.
Für die Bemessung der Ausgabe von Performance Shares hat der Aufsichtsrat jedoch als Leitlinie festgelegt, dass die jährliche langfristige variable Vergütung in Form von Performance Shares (Zuteilungswert) in der Regel 50 % der jährlichen Gesamtbarvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds betragen soll. Die Gesamtbarvergütung besteht hierbei aus dem jährlichen Festgehalt sowie dem mittleren Zielwert der jährlichen Bartantieme in Höhe von 50 % des jährlichen Festgehalts. Die Bewertung der zu gewährenden Performance Shares erfolgt bei Ausgabe durch den anhand eines angemessenen Referenzzeitraums ermittelten Kurs der Manz-Aktie im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zu Beginn des jeweiligen Ausgabezeitraums.
Nähere Angaben über den Manz Performance Share Plan 2019 und die auf deren Grundlage ausgegebenen Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft sind in der "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht der Manz AG für das Geschäftsjahr 2019" im Abschnitt VI. enthalten, die auf der Internetseite der Manz AG unter der Adresse www.manz.com im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Corporate Governance" abrufbar ist.
Abfindungs-Cap bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen vor, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Amtszeit und des Dienstverhältnisses, die nicht auf einem wichtigen Grund beruht, Abfindungszahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses vergüten werden. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahrs und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.
Regelungen für den Fall eines Change of Control
Der Dienstvertrag des Vorstandsvorsitzenden Martin Drasch sieht für den Fall eines Kontrollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Ein Kontrollwechsel liegt grundsätzlich vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen zugeht, dass der Meldepflichtige, einschließlich der ihm zuzurechnenden Stimmrechte, 25 % oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat. Im Fall einer Kündigung des Dienstvertrags nach den vorgenannten Regelungen erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung.
Nähere Angaben zu den Change-of-Control-Regelungen in den Dienstverträgen der genannten Vorstandsmitglieder sind in diesem Konzernlagebericht im vorstehenden Abschnitt "Angaben gemäß § 315a Absatz 1 HGB sowie erläuternder Bericht gemäß § 176 Absatz 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB" im Unterabschnitt "Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind" enthalten.
Vergütung im Geschäftsjahr 2019
Vergütung des Vorstands
Vergütung des Vorstands nach DRS 17
Die Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 eine Vergütung in Höhe von insgesamt 996 TEUR (Vorjahr: 520 TEUR).
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen nach DRS 17:
Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2019
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| Erfolgsunabhängige Komponenten | Erfolgsbezogene Komponenten (kurzfristig) | Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung | |||
|---|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) Vorjahreswerte in Klammern | Festgehalt | Sonstige Bezüge1 | Bartantieme | Bezugsrechte auf Aktien (Fair Value) | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Martin Drasch | 307 | 37 | 0 | 110 | 454 |
| Vorstandsvorsitzender | (247) | (35) | (0) | (102) | (384) |
| Manfred Hochleitner | 240 | 24 | 0 | 88 | 352 |
| Vorstand Finanzen | (124) | (12) | (0) | (0) | (136) |
| Jürgen Knie Vorstand Operations (seit 1.7.2019) | 124 | 10 | 0 | 56 | 190 |
| Gesamt | 671 | 71 | 0 | 254 | 996 |
| (371) | (47) | (0) | (102) | (520) |
1 Insbesondere geldwerte Vorteile der Sachbezüge und Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (Unterstützungskasse)
Die Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2019 wurden anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden als sogenannter Fair Value bewertet.
Vergütung des Vorstands nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Die Vergütung des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2019 auch auf der Grundlage der vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Darstellung im Rahmen von Mustertabellen getrennt nach den gewährten Zuwendungen und dem Zufluss ausgewiesen.
Die nachstehende Tabelle weist die für das Berichtsjahr und das Vorjahr an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Zuwendungen einschließlich Nebenleistungen nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aus. Hierbei sind für die variablen Vergütungen die Zielwerte (Auszahlung bei 100 % Zielerreichung) sowie für das Berichtsjahr die erreichbaren Minimal- und Maximalvergütungen angegeben.
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| Martin Drasch Vorstandsvorsitzender | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen (in TEUR) |
2018 Istwert | 2019 Istwert | 2019 Zielwert | 2019 (Min.) | 2019 (Max.) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 247 | 307 | 307 | 307 | 307 |
| Nebenleistungen | 23 | 19 | 19 | 19 | 19 |
| Summe | 270 | 326 | 326 | 326 | 326 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 180 | 0 | 480 |
| Mehrjährige variable Vergütung | |||||
| Manz Performance Share Plan 2015 -Tranche 2018 (Laufzeit bis 2021) | 102 | ||||
| Manz Performance Share Plan 2019 -Tranche 2019 (Laufzeit bis 2022) | 110 | 240 | 0 | 480 | |
| Share Performance Tantieme | |||||
| Summe | 372 | 436 | 746 | 326 | 1.286 |
| Versorgungsaufwand 1 | 12 | 18 | 18 | 18 | 18 |
| Gesamtvergütung | 384 | 454 | 764 | 344 | 1.304 |
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| Manfred Hochleitner Vorstand Finanzen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen (in TEUR) |
2018 Istwert | 2019 Istwert | 2019 Zielwert | 2019 (Min.) | 2019 (Max.) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 124 | 240 | 240 | 240 | 240 |
| Nebenleistungen | 6 | 12 | 12 | 12 | 12 |
| Summe | 130 | 252 | 252 | 252 | 252 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 144 | 0 | 384 |
| Mehrjährige variable Vergütung | |||||
| Manz Performance Share Plan 2015 -Tranche 2018 (Laufzeit bis 2021) | |||||
| Manz Performance Share Plan 2019 -Tranche 2019 (Laufzeit bis 2022) | 88 | 192 | 0 | 384 | |
| Share Performance Tantieme | |||||
| Summe | 130 | 340 | 588 | 252 | 1.020 |
| Versorgungsaufwand 1 | 6 | 12 | 12 | 12 | 12 |
| Gesamtvergütung | 136 | 352 | 600 | 264 | 1.032 |
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| Jürgen Knie | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Vorstand Operations (seit 1.7.2019) | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewährte Zuwendungen (in TEUR) |
2018 Istwert | 2019 Istwert | 2019 Ziel wert | 2019 (Min.) | 2019 (Max.) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 124 | 124 | 124 | 124 | |
| Nebenleistungen | 4 | 4 | 4 | 4 | |
| Summe | 0 | 128 | 128 | 128 | 128 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 72 | 0 | 192 | |
| Mehrjährige variable Vergütung | |||||
| Manz Performance Share Plan 2015 -Tranche 2018 (Laufzeit bis 2021) | |||||
| Manz Performance Share Plan 2019 -Tranche 2019 (Laufzeit bis 2022) | 56 | 113 | 0 | 226 | |
| Share Performance Tantieme | |||||
| Summe | 0 | 184 | 313 | 128 | 546 |
| Versorgungsaufwand 1 | 6 | 6 | 6 | 6 | |
| Gesamtvergütung | 0 | 190 | 319 | 134 | 552 |
1 Für Martin Drasch, Manfred Hochleitner und Jürgen Knie beitragsorientierte Zahlungen zur Unterstützungskasse.
Die nachstehende Tabelle weist den Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr und das Vorjahr der an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aus.
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| Martin Drasch Vorstandsvorsitzender | Manfred Hochleitner Vorstand Finanzen | Jürgen Knie Vorstand Operations (seit 1.7.2019) | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zufluss (in TEUR) |
2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 307 | 247 | 240 | 124 | 124 | 0 |
| Nebenleistungen | 19 | 23 | 12 | 6 | 4 | 0 |
| Summe | 326 | 270 | 252 | 130 | 128 | 0 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstiges | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 326 | 270 | 252 | 130 | 128 | 0 |
| Versorgungsaufwand 1 | 18 | 12 | 12 | 6 | 6 | 0 |
| Gesamtvergütung | 344 | 282 | 264 | 136 | 134 | 0 |
1 Für Martin Drasch, Manfred Hochleitner und Jürgen Knie beitragsorientierte Zahlungen zur Unterstützungskasse.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die in der Satzung geregelte Vergütung des Aufsichtsrats wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Juli 2018 geändert.
Nach der bis zum 3. Juli 2018 geltenden Regelung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied neben der Erstattung seiner Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung in Höhe von 12.000,00 EUR. Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt diese Vergütung 24.000,00 EUR und für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats 18.000,00 EUR. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung.
Die seit dem 4. Juli 2018 anwendbare Regelung sieht vor, dass jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jedes Geschäftsjahr eine nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare feste Vergütung in Höhe von 16.000,00 EUR erhält. Für die Tätigkeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jedes Geschäftsjahr eine zusätzliche feste Vergütung, die für jedes Mitglied eines Ausschusses 8.000,00 EUR beträgt. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens zwei Ausschüsse berücksichtigt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500,00 EUR. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag stattfinden, wird Sitzungsgeld nur einmal gewährt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jeweils das Dreifache der vorgenannten Vergütungen. Sein Stellvertreter erhält das Doppelte der im ersten Satz genannten festen Vergütung.
Eine auf ihre Bezüge zu entrichtende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats von der Gesellschaft erstattet. Ferner kann die Gesellschaft auf ihre Kosten die Mitglieder des Aufsichtsrats gegen zivil- und strafrechtliche Inanspruchnahme im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihres Amtes versichern und eine entsprechende Rechtsschutz- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung) abschließen.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Vergütungen der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 (Vorjahreswerte in Klammern):
Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019
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| Festgehalt (in TEUR) Vorjahreswerte in Klammern | |
|---|---|
| Prof. Dr. Heiko Aurenz, | 130,5 |
| Vorsitzender | (74,6) |
| Dieter Manz | 59,5 |
| (33,27) | |
| Dr. Zhiming Xu | 23,5 |
| (15,47) | |
| Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla | 23,5 |
| (18,51) | |
| Gesamt | 237,0 |
| (141,87) |
Ferner bestand für die Aufsichtsratsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine sogenannte D&O-Versicherung.
Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden wie in den Vorjahren weder Kredite noch Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.
CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
RISIKOMANAGEMENT UND INTERNES KONTROLLSYSTEM
Das Risikomanagement der Manz AG hat das Ziel, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen drohenden Schaden abzuwenden. Die Anwendung eines in die Unternehmensführung integrierten Risikomanagements zielt darauf ab, konzernweit mögliche Gefahren rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten und ihnen mit adäquaten Maßnahmen zu begegnen. Im Rahmen des unternehmerischen Handelns, also dem Spannungsfeld zwischen Chancen und Risiken, lassen sich Risiken nicht grundsätzlich vermeiden, werden aber soweit wie möglich minimiert bzw. transferiert.
Das Risikomanagement wird zentral vom Risikomanagementbeauftragten gesteuert, regelmäßig auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit hin überprüft und in seiner Gesamtheit vom Finanzvorstand verantwortet. Die Verantwortung für die Risikoüberwachung hingegen ist dezentral organisiert und obliegt je nach Risikokategorie und -tragweite sowohl den Bereichsleitern und Geschäftsführern als auch den Vorständen der Manz AG. Durch regelmäßige Abfragen in mündlicher und schriftlicher Form werden potenzielle Risiken in allen Segmenten erfasst und zugleich die Möglichkeit geschaffen, negative Entwicklungen durch frühzeitiges Gegensteuern zu verhindern. Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wird für eine umfassende Beurteilung der Risikolage ein Gesamtbericht in einem regelmäßigen Turnus vorgelegt.
Die Analyse und Bewertung der Risiken erfolgt anhand eines im Vergleich zum Vorjahr im wesentlichen unveränderten Risikomanagementsystems, bestehend aus einem definierten Kreis von Risikoverantwortlichen, festgelegten Risikokategorien und einer Risikoklassifizierung, welche das Gefahrenpotenzial und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs widerspiegeln. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit hoch sowie deren möglicher Schaden im Falle eines Eintritts hoch ist. Die Identifikation und Handhabung von Risiken ist in den Unternehmensgrundsätzen verankert und als Aufgabe aller Mitarbeiter der Manz AG definiert. Durch die Einbindung der gesamten Belegschaft werden Risiken schnell erkannt und an den jeweiligen Risikoverantwortlichen kommuniziert, der in Einklang mit den konzernweit definierten Handlungsgrundsätzen geeignete Maßnahmen ergreifen muss.
Die Risiken werden den nachfolgenden Kategorien zugeordnet:
| ― | Operative Risiken |
| ― | Strategische Risiken |
| ― | Marktrisiken |
| ― | Umweltrisiken |
Ergänzend zu diesem Risikomanagementsystem finden im Rahmen des Planungsprozesses, basierend auf einer fortlaufenden Technologie- und Marktbeobachtung, weitere Aktivitäten sowohl zur Risikoidentifikation und -minderung als auch zur Identifikation von Chancen statt.
Die Wirksamkeit und Angemessenheit unseres Risikomanagementsystems wurden vom Wirtschaftsprüfer beurteilt. Er stellte fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Errichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Somit entspricht die Manz AG den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG).
Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB)
Das Ziel des Risikomanagementsystems der Manz AG im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die der Regelkonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen könnten. Das Risikomanagement beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind bei Manz folgende Strukturen und Prozesse implementiert:
Der Finanzvorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften integriert. Die Einzelabschlüsse der Manz AG und der Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in einen Abschluss gemäß IFRS übergeleitet.
Die Konzernbilanzierungsrichtlinien und das Konzernrechnungswesen, die in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst werden, haben zum Ziel, die einheitliche Bilanzierung und Bewertung auf Grundlage der für das Mutterunternehmen geltenden Vorschriften zu gewährleisten. Darüber hinaus werden den Konzerngesellschaften zu erstellende Berichtspakete vorgegeben. Für den monatlichen Konsolidierungsprozess wird das SAP-Tool SEM-BCS eingesetzt. Zur Überprüfung der Datenkonsistenz werden hier automatische Plausibilitätskontrollen bereits bei der Datenerfassung vorgenommen.
Die Konsolidierungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Einhaltung der zeitlichen und prozessualen Vorgaben erfolgt durch Mitarbeiter der Konsolidierungsabteilung auf Konzernebene. Weitere Kontrollaktivitäten auf Konzernebene umfassen die Analyse und ggf. die Korrektur der durch die Tochtergesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern vorgelegten Berichte. Wesentliche Elemente der Risikokontrolle im Rechnungslegungsprozess sind außerdem die Funktionstrennung zwischen Eingabe, Prüfung und Freigabe sowie eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten in den betroffenen Bereichen. Die Verwendung von SAP als IT-Finanzsystem leistet einen weiteren wichtigen Beitrag für die konsequente Fehlervermeidung. Des Weiteren soll auf allen Prozessebenen das Vier-Augen-Prinzip angewandt werden. Bei speziellen fachlichen und komplexen Fragestellungen werden außerdem externe Sachverständige miteinbezogen. Weitere Kontrollaktivitäten umfassen die Analyse und Plausibilitätskontrollen von Geschäftsvorfällen sowie die kontinuierliche Überwachung der Projektkalkulationen.
Durch die dargestellten Strukturen, Prozesse und Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung der Manz AG einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, internationalen Rechnungslegungsstandards und konzerninternen Richtlinien erfolgt. Der Vorstand erachtet die eingerichteten Systeme, die jährlich hinsichtlich ihrer Optimierungs- und Weiterentwicklungsfähigkeit überprüft werden, als angemessen. Identifizierte Verbesserungspotenziale setzt der Vorstand in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Manz AG um.
RISIKOBERICHT
Operative Risiken Projektrisiken
Projektrisiken betreffen vor allem nicht standardisierte Großaufträge. Hier ergeben sich Risiken aus der möglichen Verfehlung der Plankosten und des Zeitplanes, der Nichterfüllung von Abnahmekriterien sowie aus Auftragsstornierungen und damit verbundenen Nichtabnahmen von Aufträgen sowie resultierende Vertragsrisiken. Durch den Ausbau des Anteils standardisierter Maschinenkomponenten am Produktportfolio, die gemäß Kundenwunsch modular zu Baugruppen oder ganzen Produktionsmaschinen individualisiert werden können, beabsichtigt die Manz AG, vorgenannte Projektrisiken insgesamt zu reduzieren. Um die Projekte grundsätzlich unter Kontrolle zu haben, werden Kosten, Zeit und Qualität im Rahmen eines Gate-Prozesses zwischen Geschäftsbereich und Operations aufeinander abgestimmt. Notwendige, zu Beginn eines Auftrags nicht vorhersehbare Konstruktionsänderungen bei nicht standardisierten Maschinen, könnten zu höheren Kosten als erwartet und damit zu einer Margenerosion bei Projekten führen. Um zusätzlichen Aufwand und damit verbundene Mehrkosten für die Fertigstellung der Projekte zu vermeiden, sind die Projekt- und Produktspezifikationen bereits in den Vertragsangeboten durch die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit klar und präzise zu definieren. Spezifische Projektrisiken bestehen vor allem hinsichtlich der mit der Shanghai Electric Group und der China Energy Investment Corporation Limited geschlossenen Verträge über die Lieferung einer CIGS-Produktionslinie sowie einer CIGS-Forschungslinie mit einem Gesamtauftragsvolumen in Höhe von 263 Mio. EUR und der Abwicklung eines Großauftrages für einen Kunden aus der Display-Industrie. Das Projektabwicklungsrisiko wird durch den Einsatz von in solchen Großprojekten erfahrenen, teilweise auch von temporär engagierten, externen Projektmanagement-Experten, als auch durch einen monatlich stattfindenden Lenkungsausschuss, dem auch alle Vorstände angehören, reduziert.
Personalrisiken
Für den Unternehmenserfolg eines Hightech-Maschinenbauers sind qualifizierte und motivierte Führungskräfte und Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung. Das Abwandern von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen könnte sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass neue geeignete Fach- und Führungskräfte oder zusätzliche Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Manz schafft mit Maßnahmen, wie verschiedenen Arbeitszeitmodellen oder der finanziellen Beteiligung der Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens, ein positives Arbeitsumfeld und kann so Mitarbeiter und Knowhow langfristig im Unternehmen halten. Als börsennotiertes Unternehmen steht die Manz AG stärker im Blickfeld von potenziellen Arbeitnehmern als nicht börsennotierte Unternehmen. Dies erlaubt es der Manz AG, ihr Angebot an die Mitarbeiter, wie flache Hierarchien, spannende Tätigkeiten, flexible Arbeitszeiten sowie gut ausgestattete Arbeitsplätze besser zu präsentieren. Es bringt jedoch auch zusätzliche Aufmerksamkeit in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, was die Personalgewinnung temporär erschweren kann. Ein weiterer positiver Aspekt der Börsennotierung liegt zudem in der Möglichkeit, Mitarbeiter durch die Ausgabe von Aktien und eine entsprechende Erfolgsbeteiligung enger an das Unternehmen zu binden.
Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken
Die Muttergesellschaft Manz AG finanziert sich aktuell über Bankguthaben und eine geringe Barkreditlinie. Die Tochtergesellschaften in der Slowakei, Ungarn, Italien, China und Taiwan finanzieren sich vor allem über kurzfristige Kontokorrentkredite und in geringem Umfang über langfristige Darlehen. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 verfügte die Manz-Gruppe über flüssige Mittel in Höhe von 44 Mio. EUR sowie freie Bar- und Avalkreditlinien in Höhe von 18,0 Mio. EUR (Vorjahr: 14,6 Mio. EUR). Im Allgemeinen sind zur Verringerung der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken die Gesellschaften der Manz-Gruppe dort wo möglich angehalten, Aufträge "Cash positiv" abzuwickeln. Hierbei sollten über die Gesamtlaufzeit des jeweiligen Projektes die Einzahlungen die Auszahlungen übersteigen. Wie im Projektgeschäft üblich, hat eine Verzögerung von Auftragseingängen oder Einzahlungen signifikante Auswirkungen auf die Liquidität der jeweiligen Gesellschaft und gegebenenfalls auf den Konzern. Um die Risiken aus verzögerten Einzahlungen zeitnah zu erkennen, arbeitet die Manz-Gruppe mit einer rollierenden Liquiditätsvorschau, die zweiwöchentlich aktualisiert wird. Basierend auf der aktuellen Unternehmensplanung und einem zum Stichtag 31. Dezember 2019 Auftragsbestand von 168,5 Mio. EUR (Vorjahr: 215,2 Mio. EUR), geht der Vorstand davon aus, dass die Manz AG ihren Zahlungsverpflichtungen in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 nachkommen kann. Währungsrisiken
Die Währungsrisiken der Manz AG ergeben sich aus operativen Tätigkeiten. Diese betrafen im Geschäftsjahr 2019 hauptsächlich Transaktionen der asiatischen Gesellschaften aus dem Verkauf von Maschinen. Das transaktionsbezogene Wechselkursrisiko resultierend aus der Auf- bzw. Abwertung des US-Dollar gegenüber dem Neuen Taiwan Dollar, des Euro gegenüber dem Neuen Taiwan Dollar sowie des Euro gegenüber dem Hongkong-Dollar, wird grundsätzlich - wo nötig und möglich - durch Devisentermingeschäfte abgesichert. Darüber hinaus wird das Wechselkursrisiko in der Regel auch durch die Verteilung der Produktionsstandorte auf mehrere Länder reduziert (natural hedging).
Strategische Risiken
Risiken aus der strategischen Fokussierung auf dynamische Wachstumsmärkte
Als Hightech-Maschinenbauer fokussiert sich die Manz AG auf schnell wachsende Zukunftsmärkte mit kurzen Produktlebenszyklen. Mit ihren Produktionslösungen trägt Manz zur Entwicklung zahlreicher Technologien bei. So werden Bestandteile von Smartphones und Tablet-Computern, Batterien für Elektrofahrzeuge, Unterhaltungselektronik und stationäre Energiespeicher sowie Solarmodule auf Manz-Maschinen hergestellt. Diese Marktpositionierung in wettbewerbsintensiven und innovationsgetriebenen Märkten birgt das Risiko eines Wettbewerbsnachteils aufgrund von zu geringer Flexibilität der Strukturen, nicht ausreichendem Knowhow oder zu langsamem Entwicklungstempo. Um dies zu vermeiden, sind die jeweiligen Geschäftsbereiche daher stets bestrebt, die Anforderungen der Kunden sowie die zukünftigen technologischen Trends in den Branchen frühzeitig zu erkennen. Aus diesen Erkenntnissen leitet das Unternehmen Innovationen mit Alleinstellungsmerkmalen ab, um dem Wettbewerb einen Schritt voraus zu sein. Die Innovationsansätze werden von den Geschäftsbereichen halbjährlich in einem gruppenweiten Strategiemeeting vorgestellt, diskutiert und die Umsetzung nach eingehender, positiver Prüfung verabschiedet.
Abhängigkeit von Großkunden und Branchen
Die Entwicklung von Fertigungsanlagen für Industriebetriebe birgt die Gefahr einer Konzentration im Auftragsvolumen auf einzelne Projekte, Branchen und Kunden. So erwirtschaftete die Manz AG im Geschäftsjahr 2019 rund 35 % ihrer Umsätze mit drei Kunden, wobei Electronic Components durch die Abwicklung eines Großauftrages für einen Kunden aus der Display-Branche in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zukommt. Für den Fall, dass der Wegfall eines Großkunden nicht kompensiert werden kann, ist mit negativen Auswirkungen auf die Ergebnisse der Manz-Gruppe zu rechnen. Manz verfolgt aus diesem Grund das Ziel, die Auftragsstruktur innerhalb der drei strategischen Geschäftsbereiche ausbalanciert zu gestalten. Dabei sollen sich modular kombinierbare Maschinen und Maschinenkomponenten, wie auch "kleine Linien" sowie Großprojekte (> 10 Mio. EUR Auftragsvolumen) die Waage halten. Das Risiko einer rückläufigen Entwicklung bei Großkunden soll grundsätzlich durch die Verbreiterung des Kundenstamms und der Diversifizierung von Projektvolumina und des Geschäftsmodells verringert werden. Zudem nimmt Manz im Segment Contract Manufacturing Drittgeschäfte an, um trotz zyklischer Entwicklung der strategischen Geschäftsbereiche eine ausgewogene Kapazitätsauslastung zu realisieren.
Marktrisiken
Risiken im Zusammenhang mit den internationalen Geschäftsaktivitäten
Negative gesamt- und finanzwirtschaftliche Entwicklungen in den internationalen Absatzmärkten können mit negativen Effekten für die Geschäftsentwicklung verbunden sein. So könnte sich als Konsequenz die Refinanzierung für Manz als börsennotiertes Unternehmen über den Kapitalmarkt deutlich schwieriger gestalten. Bei potenziellen Kunden der Manz AG allgemein besteht das Risiko, dass, basierend auf den teilweise noch jungen Märkten, das notwendige Kapital für Investitionen in neue Anlagen nicht zur Verfügung steht. Manz betreibt daher eine kontinuierliche Markt- und Wettbewerbsbeobachtung und -analyse, um solche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Die Flexibilisierung der gesamten Unternehmensorganisation, der Ausbau des Produktportfolios, der Kundenbasis und der weltweiten Vertriebskapazitäten sowie die Fokussierung auf Wachstumsmärkte der drei Kernregionen Asien, Europa und den USA ermöglichen es, kurzfristig auf negative Veränderungen in einzelnen Märkten zu reagieren.
Risiken durch zunehmenden Wettbewerb
Bestehende und potenzielle Wettbewerber, insbesondere asiatische Hersteller, könnten versuchen, Marktanteile in den Zielbranchen der Manz AG zu gewinnen - vor allem durch eine aggressive Preispolitik, ein Ungleichgewicht durch lokale Steuer- und Subventionspolitik von Staaten und Regierungen oder durch Einfuhrbeschränkungen zur Stützung nationaler Unternehmen. Ein weiteres Risiko besteht in zu vielen neuen Wettbewerbern, wodurch ein Überangebot am Markt entsteht und es in der Folge zu einer Konsolidierung unter den Unternehmen kommt. Dies könnte einen direkten Einfluss auf die Entwicklung der Marktanteile der Gesellschaft und damit auf die Absatz-, Umsatz- und die Ertragssituation der Manz AG haben. Um diesen Risiken wirksam entgegenzutreten, werden im Bereich "Market Intelligence" ständig Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen durchgeführt, welche regelmäßig in internationalen Vertriebsmeetings ausführlich diskutiert werden und als Basis für eventuelle Gegenmaßnahmen dienen. Des Weiteren liefert das CRM-System (Customer Relationship Management-System) Frühindikatoren zur Beurteilung der zukünftigen Marktentwicklung. Eine detaillierte Analyse von verlorenen Projekten verschafft zeitnah Klarheit über die Wettbewerbssituation. Auch der Prozess der "Produktfindung, -entwicklung und -markteinführung" hat zum Ziel, mit strategischen Innovationen für den erforderlichen Wettbewerbsvorsprung in Wachstumsmärkten zu sorgen und die Positionierung der Manz AG als Hightech-Maschinenbauer weiter zu stärken. Durch lokale Standorte in Taiwan und China, den damit verbundenen lokal üblichen Produktionskosten sowie einem direkten Kundenkontakt wirkt Manz einer Abwanderung zu einheimischen Wettbewerbern entgegen. Auch strategische Kooperationen, zum Beispiel im Segment Energy Storage mit der chinesischen Shenzhen Yinghe Technology Co. Ltd., zielen darauf ab, mit einer Fokussierung das individuelle Leistungsportfolio zu straffen, dadurch die Kostenbasis zu verringern und somit die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu steigern.
Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte
Zur Behauptung der technologischen Highend-Positionierung am Markt sind Forschung und Entwicklung sowie ein innovatives Produktportfolio für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Die Industrien, für welche die Manz AG ihre Maschinen und Anlagen entwickelt und herstellt, sind von einem raschen technologischen Wandel geprägt. Substitutive oder disruptive Technologien könnten wesentliche Teile eines bestehenden Markts besetzen. Wettbewerbern der Manz AG könnte es somit gelingen, durch die Entwicklung entsprechender Technologien oder auch Software, schneller oder besser auf geänderte Kundenanforderungen zu reagieren und so einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber der Manz AG zu erlangen. In diesen Fällen könnte die Nachfrage nach den Produkten der Manz AG erheblich beeinträchtigt werden. Ferner könnten von der Manz-Gruppe Maschinen und Anlagen entwickelt werden, für die am Markt keine oder nur eine geringe Nachfrage besteht. Auch besteht das Risiko, dass sich die Fertigstellung neuer Produkte, die sich aktuell noch in der Entwicklung befinden, zukünftig als komplexer herausstellt als erwartet. Probleme beispielsweise bei der technischen Machbarkeit, Qualitätssicherung, Nichteinhaltung von Fristen, erhöhten Kosten usw. könnten im schlimmsten Fall zum Verlust von Kunden in Verbindung mit finanziellen Verlusten führen. Die Manz AG ist bestrebt, einen engen Kontakt zu ihren Kunden zu pflegen und so neue Trends frühzeitig zu erkennen. Im Bereich Business Development beschäftigt man sich zudem mit neuen Applikationsmöglichkeiten für die von Manz entwickelten Technologien. Mögliche Marktpotenziale prüft die Gesellschaft im Vorfeld sorgfältig, um die Renditen von Entwicklungsprojekten abschätzen und damit die Ressourcen optimal einsetzen zu können. Auf Grundlage der Risikoanalyse verfolgt Manz zudem das Ziel, die vertragsgemäße Realisierung von Projekten und Produkten sicherzustellen. Dem grundsätzlichen Risiko bei der Entwicklung und Einführung neuer Produkte für einzelne Kunden begegnet die Manz AG zudem durch die Erweiterung des Produktportfolios um Maschinenkomponenten, die auf Kundenwunsch modular zu Baugruppen oder kompletten Produktionsmaschinen individualisiert werden können.
Umweltrisiken
Risiken in Zusammenhang mit Pandemien
Als international agierender Hightech-Maschinenbauer verfügt die Manz AG über Produktionsstätten in Deutschland, China, Taiwan, der Slowakei, Ungarn und Italien sowie weltweite Service-Niederlassungen. Die Aktivitäten in Regionen mit weniger entwickelten Gesundheitssystemen könnten sich im Falle von Pandemien und in der Folge verbundenen Produktionsstopps negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft in der Region auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Der Ausbruch des Coronavirus könnte sich in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Abwicklung unserer Kundenprojekte in den Segmenten Solar und Electronic Components in Asien negativ auswirken. Wenngleich mit entsprechenden Reiserichtlinien und Vorsorgemaßnahmen das mögliche Gesundheitsrisiko für reisende Mitarbeiter so gering wie möglich gehalten werden soll, sind diese einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt und können Krankheiten auch auf Mitarbeiter in anderen Regionen übertragen.
CHANCENBERICHT
Branchenfokus mit wettbewerbsfähigem und kundenorientiertem, innovativem Technologieportfolio
Mit langjähriger Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, Bildverarbeitung und Messtechnik, Nasschemie und Rolle-zu-Rolle-Prozessen ist die Manz AG in den Segmenten Solar, Electronics und Energy Storage aktiv. In unterschiedlichsten Branchen bietet die Manz AG Produzenten und deren Zulieferern weltweit ein breites Portfolio von Produkten. Dieses umfasst kundenspezifisch entwickelte Produktionsanlagen bis hin zu Maschinen, die, basierend auf einem Baukastensystem, zu kompletten, individuellen Systemlösungen verkettet werden können. Rund um die technologischen Kernkompetenzen bietet die Manz AG zudem Dienstleistungen an. Die Diversifizierung in Technologien, Branchen und Regionen zielt darauf ab, Produktionskapazitäten entsprechend der Investitionszyklen einzelner Branchen anzupassen und durch andere Segmente innerhalb des Konzerns zu nutzen. Dadurch soll die für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung notwendige Stabilität hergestellt werden. Gleichzeitig bietet das diversifizierte Geschäftsmodell die Chance, am Wachstumspotenzial mehrerer dynamischer Zielmärkte zu partizipieren. So hat sich das Unternehmen zum Beispiel mit einem Großauftrag eines Tier1-Automobilzulieferers für Maschinen zur automatisierten Montage von Zellkontaktiersystemen für Batteriezellen einen weiteren wesentlichen Bereich im Zusammenhang mit dem elektrischen Antriebsstrang bei Elektrofahrzeugen erschlossen.
Nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit durch profitables Wachstum
Die Grundlage für die angestrebte nachhaltige Stabilität bei langfristigem Wachstum bildet das diversifizierte Geschäftsmodell der Manz AG. Mit dem Ziel, die Kundenbasis deutlich auszuweiten und damit das Geschäftsmodell weiter zu stabilisieren, baut die Manz AG für alle Segmente, zusätzlich zu den kundenindividuellen Lösungen, den Anteil modularer Maschinen am Produktportfolio stetig aus. Diese modularen Maschinen sollen, basierend auf einem Baukastensystem, zu kompletten, individuellen Systemlösungen verkettet werden können. Durch diesen Schritt sollen Entwicklungsrisiken, -aufwand und -dauer deutlich reduziert und damit die Amortisation der Entwicklungsanstrengungen signifikant verkürzt werden. Gleichzeitig sollen für die Manz AG hieraus Synergieeffekte resultieren, welche die Produktivität der gesamten Gruppe unterstützen.
Kostenbewusste Unternehmensführung ist für die profitable Entwicklung eines Unternehmens von zentraler Bedeutung. Das diversifizierte Geschäftsmodell und fortlaufende Maßnahmen zur Kostenoptimierung zielen darauf ab, dauerhaft und nachhaltig wettbewerbsfähig und profitabel zu sein.
Segmentübergreifender Technologieeinsatz bietet Chancen für Synergieeffekte und Flexibilität
Bei der Entwicklung ihrer Produktionsanlagen betreibt die Manz AG einen aktiven Technologietransfer zwischen den Branchen. Indem das umfassende technologische Knowhow branchenübergreifend eingesetzt wird, schafft das Unternehmen Synergien und ist dadurch bestrebt, einen Beitrag zur Minimierung der Fertigungskosten für seine Kunden zu realisieren und somit zu deren wirtschaftlichen Produktion beizutragen. Gleichzeitig sollen die zwischen den Segmenten erzielten Synergieeffekte die Produktivität und Profitabilität der Manz-Gruppe fördern. Durch die Nutzung der Synergieeffekte zwischen den einzelnen Segmenten ist das Geschäftsmodell der Manz AG zudem flexibel für neue Wachstumstrends und Absatzmärkte mit zusätzlichem Umsatz- und Ertragspotenzial aufgestellt.
Strategische Kooperation mit chinesischen Partnern eröffnet Wachstumspotenzial
Mit der Vereinbarung der strategischen Zusammenarbeit zwischen der Manz AG, der Shanghai Electric Group und der China Energy Investment Corporation Limited (vormals Shenhua Group) Anfang 2017 haben die Partner eine strategische Kooperation im CIGS-Dünnschichtbereich geformt, in der sie ihre individuellen Stärken bündeln. Die China Energy Investment Corporation Limited ist einer der größten Energieproduzenten Chinas. Shanghai Electric gilt als einer der führenden Lieferanten für Anlagen zur Stromerzeugung mit langjähriger Erfahrung im Bereich der erneuerbaren Energien Chinas. Die Manz AG als Hightech-Maschinenbauer hat ihre CIGS-Technologie sowie ihr CIGS-Forschungsteam in diese Kooperation eingebracht. Mit der Gründung der NICE Solar Energy GmbH im April 2017 und den damit zur Verfügung stehenden Entwicklungsressourcen haben die Partner die Weiterentwicklung der CIGS-Technologie beschleunigen können. Erst Ende 2019 war es NICE Solar Energy gelungen, den Wirkungsgrad von CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen auf einen Weltrekord von 17,6 % zu steigern. Indem die Partner ihre komplementären Expertisen in den Bereichen Energieerzeugung, Großproduktion von Anlagen und Fabriken sowie Spitzentechnologie kombinieren, bilden sie eine starke Allianz zur Weiterentwicklung und Kommerzialisierung der CIGS-Technologie in China und weltweit. Auch im Segment Energy Storage ist Manz Anfang 2020 eine strategische Kooperation mit einem chinesischen Partner eingegangen. Shenzhen Yinghe Technology Co. Ltd. wurde 2006 gegründet und beschäftigt sich mit der Forschung und Entwicklung, der Produktion sowie dem Vertrieb von intelligenten Automationslösungen zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batteriezellen. Die Kooperation sieht vor, dass Manz und Yinghe ihren Kunden zukünftig im Rahmen eines Lizenzmodells die beste Anlagentechnologie aus dem jeweiligen Produktportfolio gemeinsam anbieten. Neben der gemeinsamen Projektabwicklung haben beide Partner eine gegenseitige Unterstützung bei Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Zusammenhang mit Produktionsanlagen für Lithium-Ionen-Batterien vereinbart. Mit diesem Schritt verfolgt Manz das Ziel, die eigene Ausgangssituation bei der Auftragsvergabe für künftig zu realisierende Projekte deutlich zu verbessern und so vom Marktpotenzial profitieren zu können.
Beurteilung und Zusammenfassung der Risiko- und Chancensituation
Das Risikoportfolio der Manz AG besteht sowohl aus vom Konzern beeinflussbaren als auch nicht beeinflussbaren Risiken, wie Konjunktur und Branchenentwicklung. Die Situation in diesen Bereichen beobachtet und analysiert das Unternehmen regelmäßig. Beeinflussbare Risiken werden durch entsprechende Überwachungs- und Kontrollsysteme frühzeitig erkannt und sollen somit vermieden werden. Wesentliche Risiken, die wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die ökologischen oder gesellschaftlichen Aspekte haben, lassen sich aufgrund des Geschäftsmodells der Manz AG nicht ableiten.
Die Risiko- und Chancenidentifikation hat weder für das Geschäftsjahr 2019 noch für den Prognosezeitraum 2020 für den gesamten Konzern oder für die einzelnen Konzerngesellschaften bestandsgefährdende Risiken ergeben. Bestandsgefährdende Risiken sind definiert als Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit über 60 % liegt und deren finanzielle Auswirkung auf das EBIT größer als 20 Mio. EUR ist. Im Geschäftsjahr 2019 ist die allgemeine Risiko- und Chancenlage gegenüber dem Vorjahr unverändert. Risiken, deren Bedeutung gemäß Risikomanagementsystem im Vergleich zum Vorjahr keine bzw. eine geringere Relevanz aufweisen, wurden im aktuellen Risikobericht nicht aufgeführt. Die Risiken und deren mögliche Auswirkungen sind bekannt, ebenso wie die einzuleitenden Maßnahmen. Die sich zeigenden Chancen werden analysiert und die Realisierung gegebenenfalls in die Wege geleitet. Risiken, die sich im Geschäftsjahr 2020 (Prognosezeitraum) ergeben und zu Abweichungen in der Umsatz- und/oder Ergebnisentwicklung führen könnten, werden wie folgt bewertet:
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| Risiken | Auswirkung | Eintrittswahrscheinlichkeit | Nettorisiko in Mio. EUR |
|---|---|---|---|
| Operative Risiken | |||
| Projektrisiken | ■ ■ ■ | ■ | 5 |
| Personalrisiken | ■ ■ | ■ ■ ■ | 3,75 |
| Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken | ■ ■ ■ | ■ | 5 |
| Währungsrisiken | ■ ■ | ■ | 1,25 |
| Strategische Risiken | |||
| Risiken aus der strategischen Fokussierung auf dynamische Wachstumsmärkte | ■ ■ | ■ ■ ■ | 3,75 |
| Abhängigkeit von Großkunden und Branchen | ■ ■ ■ | ■ | 5 |
| Marktrisiken | |||
| Risiken im Zusammenhang mit den internationalen Geschäftsaktivitäten | ■ ■ | ■ | 1,25 |
| Risiken durch zunehmenden Wettbewerb | ■ ■ | ■ ■ ■ | 3,75 |
| Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte | ■ ■ | ■ ■ ■ | 3,75 |
| Umweltrisiken | |||
| Risiken in Zusammenhang mit Pandemien | ■ ■ | ■ ■ | 2,5 |
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| Chancen | Auswirkung | Eintrittswahrscheinlichkeit |
|---|---|---|
| Branchenfokus mit wettbewerbsfähigem und kundenorientiertem, innovativem Technologieportfolio | ■ ■ ■ | ■ ■ ■ |
| Nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit durch profitables Wachstum | ■ ■ ■ | ■ ■ ■ |
| Segmentübergreifender Technologieeinsatz bietet Synergieeffekte und Flexibilität | ■ ■ ■ | ■ ■ ■ |
| Strategische Kooperation mit chinesischen Partnern eröffnet Wachstumspotenzial | ■ ■ | ■ ■ ■ |
Der Vorstand der Manz AG kommt damit seiner Informationsverpflichtung über die Chancen und Risiken des Unternehmens gegenüber dem Aufsichtsrat und den Aktionären nach. Er sieht diese Berichterstattung als wichtiges Element einer gelebten Corporate Governance an.
Aus heutiger Sicht bestehen für die zukünftige Entwicklung der Manz AG keine bestandsgefährdenden Risiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wesentlich beeinträchtigen könnten.
PROGNOSEBERICHT
KONJUNKTURELLER UND BRANCHENBEZOGENER AUSBLICK
Laut Prognose des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel wird sich die Eintrübung der globalen Konjunktur auch 2020 in den großen Volkswirtschaften fortsetzen. Insgesamt bleiben die wesentlichen Volkswirtschaften jedoch auf einem langsameren Wachstumskurs. Eine drohende weitere Verschlechterung der Rahmenbedingungen für den internationalen Handel wird dabei als der wichtigste Einflussfaktor genannt. Auch die damit verbundene Verschlechterung des Investitionsklimas stellt ein weiteres Risiko für die Wirtschaft dar. Für 2020 wird vor diesem Hintergund ein weltweites Wirtschaftswachstum von 3,1 % prognostiziert, nach 3,0 % im Jahr 2019. Mit 1,5 % (2019: 2,3 %) wachsen die USA deutlich langsamer als der globale Durchschnitt, ebenso Europa mit 1,2 % (2019: 1,4 %). Deutschland für sich genommen widersetzt sich dem globalen Trend und soll nach 0,5 % in 2019 nun 1,1 % in 2020 wachsen. Das Wirtschaftswachstum in China zeigt sich im Jahr 2020 erneut schwächer als zuvor, hier erwarten die Kieler Ökonomen nur 5,9 % Wachstum (2019: 6,2 %). Der VDMA erwartet für 2020 für den deutschen Maschinenbau, ebenso wie für 2019, einen Umsatzrückgang von -2 %. Der für Manz wichtige chinesische Markt soll nur noch um 2 % wachsen (2019: 4 %).
Bei den wichtigen Kundensegmenten der Manz AG zeigen sich die deutschen Hersteller für PV-Produktionsmittel deutlich positiver als im letzten Jahr und erwarten im Mittel eine Umsatzsteigerung von 2,7 % (2019: -15,9 %). IHS Markit erwartet für 2020 erneut eine deutliche Zunahme der neu installierten Leistung von 142 GW (2019: 125 GW).
Im Bereich Electronics erwarten die deutschen Hersteller für Elektronikproduktion laut VDMA ein Umsatzplus von 5,1 % in 2020 (2019: 6,4 %). IHS Markit erwartet im weltweiten Markt für LCD- und AMOLED-Displays nach einer Marktkorrektur und damit verbundenem Umsatzrückgang im abgelaufenen Jahr für 2020 wieder einen leichten Zuwachs von 5,3 %. Dabei verlagert sich der Umsatzanteil leicht zugunsten der AMOLED-Displays, für die 2020 ein Umsatzanteil von 28,7 % erwartet wird (2019: 23,2 %). Der Umsatzanteil von LCD-Displays am Gesamtmarkt verringert sich demnach etwas von 76,8 % in 2019 auf nun 71,3 %. Der globale Umsatz mit Leiterplatten dürfte laut Prismark 2020 um 2,9 % gegenüber dem Vorjahr wachsen (2019: 2,9 %).
Im Segment Energy Storage erwarten die deutschen Hersteller laut VDMA 2020 einen Umsatzzuwachs von 9 % im Jahresvergleich, nach 4 % im Vorjahr. Auch bei der weltweiten Nachfrage nach Lithium-Ionen-Batterien wird nach mehreren sehr dynamischen Jahren weiterhin ein starkes Wachstum erwartet. Das Fraunhofer Institut prognostiziert für 2020 einen Gesamtbedarf von rund 270 GWh, wobei der Löwenanteil wieder auf automobile Anwendungen entfallen wird.
ERWARTETE ENTWICKLUNG DES KONZERNS UND DER SEGMENTE
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| Umsatzprognose | ||||
|---|---|---|---|---|
| IST 2018 | Prognose 2019 | IST 2019 | Prognose 2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatz in Mio. EUR |
Umsatzentwicklung | Umsatz in Mio. EUR |
Umsatzentwicklung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Konzern | 296,9 | zwischen +10 % und +14 % | 264,6 | geringe bis moderate Steigerung gegenüber Vorjahr |
| Solar | 105,0 | zwischen -30 % und -40 % | 47,5 | bis zu 35 % unter Vorjahr |
| Electronics | 93,9 | zwischen +30 % und +40 % | 115,7 | leicht unter Vorjahr |
| Energy Storage | 35,4 | zwischen +70 % und +90 % | 40,7 | zwischen +110 % und +130 % |
| Contract Manufacturing | 43,1 | zwischen +15 % und +20 % | 41,5 | zwischen 20 % und 25 % unter Vorjahr |
| Service | 19,5 | zwischen +5 % bis +10 % | 19,1 | leicht über Vorjahr |
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| Ergebnisprognose | ||||
|---|---|---|---|---|
| IST 2018 | Prognose 2019 | IST 2019 | Prognose 2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| EBIT in Mio. EUR |
EBIT-Marge/-Entwicklung | EBIT in Mio. EUR |
EBIT/EBIT-Marge | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Konzern | -3,4 | leicht positiv ohne Sondereffekt | -7,7 | EBIT-Marge im niedrigen, positiven einstelligen Prozentbereich |
| Solar | 14,4 | 4 % bis 6 % | -2,0 | EBIT-Marge im hohen einstelligen negativen Prozentbereich |
| Electronics | -12,0 | niedriger einstelliger negativer Mio. EUR-Bereich | -7,6 | ausgeglichenes EBIT |
| Energy Storage | -9,9 | hoher einstelliger negativer Mio. EUR-Bereich | -11,3 | EBIT-Marge im niedrigen einstelligen Prozentbereich |
| Contract Manufacturing | 1,2 | 11,5 | EBIT-Marge im niedrigen zweistelligen Prozentbereich | |
| Service | 3,9 | 15 % bis 20 % | 1,6 | EBIT-Marge im hohen einstelligen Prozentbereich |
Aufgrund der insgesamt positiven Branchenaussichten in den für die Manz AG relevanten Ländern und Märkten geht der Vorstand davon aus, dass die Manz AG in 2020 profitabel wachsen wird. Der Vorstand erwartet einen geringen bis moderaten Umsatzanstieg gegenüber dem Jahr 2019, eine positive EBITDA-Marge im mittleren einstelligen Prozentbereich sowie eine EBIT-Marge im niedrigen, positiven einstelligen Prozentbereich. Für die Eigenkapitalquote wird ein Wert leicht über 40 % erwartet; hinsichtlich des Gearing rechnet der Vorstand mit einem Wert leicht über dem Vorjahreswert von 10,5 %.
Die Prognose berücksichtigt die derzeit abschätzbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die wirtschaftliche Entwicklung unseres Unternehmens, steht jedoch unter der Annahme, dass die weitere Verbreitung des Virus keine zusätzliche negative Wirkung auf die Entwicklung unseres Geschäfts, in den Segmenten Solar, Electronics, Energy Storage und Contract Manufacturing im Geschäftsjahr 2020 hat.
Auf Segmentebene rechnet der Vorstand für Energy Storage mit einem signifikanten Umsatzanstieg zwischen 110 % und 130 %. Ebenfalls rechnet der Vorstand im Segment Service mit einem leichten Umsatzwachstum. Im Segment Solar soll ein Umsatz von bis zu 35 % unter dem Niveau des Vorjahres erwirtschaftet werden. Aufgrund der kundenseitig verursachten Verzögerungen im Gesamtprojekt sowie den Auswirkungen der Corona-Pandemie erwartet der Vorstand die finale Abnahme der Maschinen und den Zahlungseingang des Restbetrags von rund 50 Mio. EUR sowie die Erteilung eines Folgeauftrages für eine schlüsselfertige Produktionslinie für CIGS-Dünnschicht-Solarmodule erst im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2021. Für die Segmente Electronics und Contract Manufacturing erwartet der Vorstand Umsätze leicht unter Vorjahr. Die insgesamt positiven Erwartungen für 2020 werden durch eine positive Entwicklung in der Anfrageintensität, im Auftragseingang sowie einem soliden Auftragsbestand von 169,2 Mio. EUR zum 31. Dezember 2019 (Vorjahr: 215,2 Mio. EUR) untermauert.
Ziel des Vorstands ist die Weiterentwicklung des umfassenden Technologieportfolios einerseits und die Stärkung und der Ausbau der guten Marktposition der Manz AG in allen Segmenten andererseits.
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Manz AG beruhen. Solche Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklungen oder die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an künftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Reutlingen, den 13. März 2020
Der Vorstand
Martin Drasch
Manfred Hochleitner
Jürgen Knie
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
(in TEUR)
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| Anhang | 2019 | 2018 | |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 1 | 264.404 | 296.920 |
| Bestandsveränderungen Erzeugnisse | -9.737 | -2.420 | |
| Aktivierte Eigenleistungen | 2 | 4.862 | 4.924 |
| Gesamtleistung | 259.528 | 299.424 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 3 | 9.690 | 6.746 |
| Materialaufwand | 4 | -160.829 | -182.520 |
| Personalaufwand | 5 | -71.584 | -70.231 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6 | -36.421 | -41.316 |
| Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen | 8.829 | -2.590 | |
| EBITDA | 9.213 | 9.513 | |
| Abschreibungen | 7 | -16.838 | -12.897 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | -7.625 | -3.385 | |
| Finanzerträge | 8 | 94 | 96 |
| Finanzaufwendungen | 9 | -2.397 | -1.615 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | -9.928 | -4.904 | |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 11 | -1.320 | -3.116 |
| Konzernergebnis | -11.248 | -8.020 | |
| davon Ergebnisanteil nicht beherrschende Anteile | 12 | -200 | -261 |
| davon Ergebnisanteil Aktionäre Manz AG | -11.048 | -7.760 | |
| Gewichteter Durchschnitt der Anzahl Aktien | 7.744.088 | 7.744.088 | |
| Ergebnis je Aktie | |||
| (verwässert = unverwässert) in EUR | 13 | -1,43 | -1,00 |
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG
(in TEUR)
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | -11.248 | -8.020 |
| Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | 2.544 | 397 |
| Absicherung künftiger Zahlungsströme (Cashflow Hedges) | 3 | 16 |
| Steuereffekt aus ergebnisneutralen Bestandteilen | -1 | -4 |
| Anteil am sonstigen Ergebnis von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, die nach der at Equity-Methode bewertet werden | -3 | -30 |
| Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge mit künftiger ergebniswirksamer Umgliederung | 2.543 | 379 |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) | -8.306 | -3.569 |
| Steuereffekt aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) | -1.235 | 1.039 |
| Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen | -351 | 124 |
| Steuereffekt aus Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen | 696 | -18 |
| Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge ohne künftige ergebniswirksame Umgliederung | -9.196 | -2.424 |
| Konzern-Gesamtergebnis | -17.901 | -10.065 |
| davon nicht beherrschende Anteile | -196 | -267 |
| davon Anteilseigner der Manz AG | -17.705 | -9.798 |
KONZERNBILANZ
Aktiva
(in TEUR)
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| Anhang | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 14 | 60.849 | 62.328 |
| Sachanlagen | 15 | 44.006 | 29.160 |
| Anteile an assoziierten Unternehmen | 16 | 21.382 | 11.763 |
| Finanzanlagen | 17 | 11.700 | 20.006 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 18 | 1.256 | 523 |
| Latente Steueransprüche | 11 | 5.651 | 4.913 |
| 144.844 | 128.693 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 19 | 35.739 | 49.368 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 20 | 42.812 | 30.138 |
| Vertragsvermögenswerte | 21 | 59.939 | 51.029 |
| Laufende Ertragsteuerforderungen | 288 | 443 | |
| Derviative Finanzinstrumente | 22 | 10 | 2 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 23 | 13.892 | 35.038 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 24 | 44.005 | 51.006 |
| 196.685 | 217.024 | ||
| Summe Aktiva | 341.528 | 345.717 | |
| PASSIVA | |||
| (in TEUR) | Anhang | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Eigenkapital | 25 | ||
| Gezeichnetes Kapital | 7.744 | 7.744 | |
| Kapitalrücklage | 42.545 | 79.208 | |
| Gewinnrücklagen | 70.390 | 44.438 | |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | 11.457 | 18.114 | |
| Anteilseigner der Manz AG | 132.136 | 149.503 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 275 | 471 | |
| 132.411 | 149.974 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 26 | 728 | 1.138 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 27 | 12.268 | 0 |
| Pensionsrückstellungen | 28 | 7.202 | 7.051 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 29 | 2.659 | 3.114 |
| Übrige langfristige Verbindlichkeiten | 7 | 55 | |
| Latente Steuerschulden | 11 | 6.462 | 4.371 |
| 29.325 | 15.729 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 30 | 57.185 | 42.173 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 3.329 | 0 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 31 | 57.407 | 69.683 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 32 | 35.774 | 42.285 |
| Laufende Ertragsteuerschulden | 602 | 384 | |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | 33 | 10.693 | 12.034 |
| Derivative Finanzinstrumente | 22 | 0 | 2 |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | 34 | 14.803 | 13.453 |
| 179.793 | 180.014 | ||
| Summe Passiva | 341.528 | 345.717 |
KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG
(in TEUR)
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| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | -11.248 | -8.020 |
| Abschreibungen | 16.838 | 12.897 |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) von Pensionsrückstellungen und sonstigen langfristigen Rückstellungen | -304 | 139 |
| Zinserträge (-) und -aufwendungen (+) | 2.303 | 1.519 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 1.320 | 3.116 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge (-) und Aufwendungen (+) | 8.644 | -3.453 |
| Gewinn (-) / Verlust (+) aus Anlageabgängen | 19 | 395 |
| Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen | -8.829 | 2.590 |
| Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Vertragsvermögenswerte sowie anderer Aktiva | -9.962 | -12.947 |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der Vertragsverbindlichkeiten sowie anderer Passiva | -19.631 | 24.309 |
| Erhaltene (+) / Gezahlte Ertragsteuern (-) | -948 | -4.129 |
| Gezahlte Zinsen | -2.397 | -1.615 |
| Erhaltene Zinsen | 94 | 96 |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | -24.101 | 14.898 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen | 1.063 | 706 |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -8.893 | -11.531 |
| Veränderungen von Investitionen in finanzielle Vermögenswerte | 14.173 | -4.333 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 6.343 | -15.158 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme langfristiger finanzieller Verbindlichkeiten | 5 | 657 |
| Auszahlungen für die Tilgung langfristiger finanzieller Verbindlichkeiten | -411 | -2.855 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme kurzfristiger finanzieller Verbindlichkeiten | 57.185 | 42.173 |
| Auszahlungen für die Tilgung kurzfristiger finanzieller Verbindlichkeiten | -42.173 | -36.130 |
| Erwerb eigener Aktien | -4 | -82 |
| Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | -4.340 | 0 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 10.262 | 3.763 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | ||
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes (Zwischensumme 1-3) | -7.496 | 3.503 |
| Wechselkursbedingte Wertänderung des Finanzmittelbestandes | 167 | 64 |
| Risikovorsorge für Finanzmittel | 328 | -407 |
| Finanzmittelbestand am 1. Januar 2019 | 51.006 | 47.846 |
| Finanzmittelbestand am 31. Dezember 2019 | 44.005 | 51.006 |
| Zusammensetzung des Finanzmittelbestands | 44.005 | 51.006 |
| Finanzmittelbestand am 31. Dezember 2019 | 44.005 | 51.006 |
Die Kapitalflussrechnung wird im Anhang erläutert.
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG 2018
(in TEUR)
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| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Eigene Aktien | Gewinnrücklagen | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Jan. 2018 | 7.744 | 98.917 | 0 | 32.330 |
| Effekt aus der Änderung von Rechnungslegungsvorschriften | 0 | 0 | 0 | -133 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | -7.760 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Konzern Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | -7.760 |
| Entnahme Kapitalrücklage | 0 | -20.000 | 0 | 20.000 |
| Erwerb eigene Aktien | 0 | 0 | -78 | 0 |
| Verwendung eigene Aktien | 0 | 0 | 78 | 0 |
| Aktienbasierte Vergütung | 0 | 291 | 0 | 0 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dez. 2018 | 7.744 | 79.208 | 0 | 44.438 |
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| Kumuliertes übriges Eigenkapital | ||
|---|---|---|
| Bestandteile, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | ||
| --- | --- | --- |
| Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) | |
| --- | --- | --- |
| Stand 1. Jan. 2018 | -2.315 | -475 |
| Effekt aus der Änderung von Rechnungslegungsvorschriften | 0 | 0 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | 106 | -2.529 |
| Konzern Gesamtergebnis | 106 | -2.529 |
| Entnahme Kapitalrücklage | 0 | 0 |
| Erwerb eigene Aktien | 0 | 0 |
| Verwendung eigene Aktien | 0 | 0 |
| Aktienbasierte Vergütung | 0 | 0 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 0 |
| Stand 31. Dez. 2018 | -2.209 | -3.004 |
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| Kumuliertes übriges Eigenkapital | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bestandteile, die möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Cashflow Hedges | Anteil am sonstigen Ergebnis von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, die nach der at Equity-Methode bewertet werden | Währungsumrechnung | Kumuliertes übriges Eigenkapital | Eigenkapital der Anteilseigner der Manz AG | Nicht beherrschende Anteile | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Jan. 2018 | -14 | -100 | 23.055 | 20.151 | 159.142 | 738 |
| Effekt aus der Änderung von Rechnungslegungsvorschriften | 0 | 0 | 0 | 0 | -133 | 0 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | -7.760 | -261 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | 12 | -30 | 404 | -2.037 | -2.037 | -7 |
| Konzern Gesamtergebnis | 12 | -30 | 404 | -2.037 | -9.797 | -267 |
| Entnahme Kapitalrücklage | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Erwerb eigene Aktien | 0 | 0 | 0 | 0 | -78 | 0 |
| Verwendung eigene Aktien | 0 | 0 | 0 | 0 | 78 | 0 |
| Aktienbasierte Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 291 | 0 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dez. 2018 | -2 | -130 | 23.459 | 18.114 | 149.503 | 471 |
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| Gesamtes Eigenkapital | |
|---|---|
| Stand 1. Jan. 2018 | 159.880 |
| Effekt aus der Änderung von Rechnungslegungsvorschriften | -133 |
| Konzernergebnis | -8.020 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | -2.044 |
| Konzern Gesamtergebnis | -10.065 |
| Entnahme Kapitalrücklage | 0 |
| Erwerb eigene Aktien | -78 |
| Verwendung eigene Aktien | 78 |
| Aktienbasierte Vergütung | 291 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 |
| Stand 31. Dez. 2018 | 149.974 |
Weitere Angaben zur Eigenkapitalveränderungsrechnung im Anhang unter Punkt 25
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG 2019
(in TEUR)
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| Kumuliertes übriges Eigenkapital | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bestandteile, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Eigene Aktien | Gewinnrücklagen | Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Jan. 2019 | 7.744 | 79.208 | 0 | 44.438 | -2.209 | -3.004 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | -11.048 | 0 | 0 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | 0 | 0 | 0 | 0 | 345 | -9.541 |
| Konzern Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | -11.048 | 345 | -9.541 |
| Entnahme Kapitalrücklage | 0 | -37.000 | 0 | 37.000 | 0 | 0 |
| Erwerb eigene Aktien | 0 | 0 | -4 | 0 | 0 | 0 |
| Verwendung eigene Aktien | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | 0 |
| Aktienbasierte Vergütung | 0 | 338 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dez. 2019 | 7.744 | 42.545 | 0 | 70.390 | -1.864 | -12.545 |
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| Kumuliertes übriges Eigenkapital | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bestandteile, die möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Cashflow Hedges | Anteil am sonstigen Ergebnis von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, die nach der at Equity-Methode bewertet werden | Währungsumrechnung | Kumuliertes übriges Eigenkapital | Eigenkapital der Anteilseigner der Manz AG | Nicht beherrschende Anteile | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Jan. 2019 | -2 | -130 | 23.459 | 18.114 | 149.503 | 471 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | -11.048 | -200 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | 2 | -3 | 2.540 | -6.657 | -6.657 | 4 |
| Konzern Gesamtergebnis | 2 | -3 | 2.540 | -6.657 | -17.705 | -196 |
| Entnahme Kapitalrücklage | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Erwerb eigene Aktien | 0 | 0 | 0 | 0 | -4 | 0 |
| Verwendung eigene Aktien | 0 | 0 | 0 | 0 | 4 | 0 |
| Aktienbasierte Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 338 | 0 |
| Stand 31. Dez. 2019 | 0 | -133 | 25.999 | 11.457 | 132.136 | 275 |
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| Gesamtes Eigenkapital | |
|---|---|
| Stand 1. Jan. 2019 | 149.974 |
| Konzernergebnis | -11.248 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | -6.653 |
| Konzern Gesamtergebnis | -17.901 |
| Entnahme Kapitalrücklage | 0 |
| Erwerb eigene Aktien | -4 |
| Verwendung eigene Aktien | 4 |
| Aktienbasierte Vergütung | 338 |
| Stand 31. Dez. 2019 | 132.411 |
Weitere Angaben zur Eigenkapitalveränderungsrechnung im Anhang unter Punkt 25
KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019
ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN
Die Manz AG ("Manz AG") hat ihren Firmensitz in der Steigäckerstraße 5 in 72768 Reutlingen, Deutschland. Die Manz AG und ihre Tochtergesellschaften ("Manz-Gruppe" oder "Manz") verfügen über langjährige Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, Bildverarbeitung und Messtechnik sowie in der Nasschemie und in Rolle-zu-Rolle-Prozessen. Die Aktien der Manz AG werden im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Der Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2019 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften erstellt. Alle verpflichtend anzuwendenden Standards und Auslegungen wurden berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS werden nicht angewendet.
Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit sind in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Das Geschäftsjahr der Manz-Gruppe umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Angaben im Anhang erfolgen, sofern nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (TEUR). Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Konzernabschluss 2019 wurde am 13. März 2020 durch Beschluss des Vorstands zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben.
GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG
KONSOLIDIERUNGSKREIS
In den Konzernabschluss der Manz AG sind alle in- und ausländischen Gesellschaften einbezogen, über die die Manz AG mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Ein beherrschender Einfluss liegt dann vor, wenn die Manz AG schwankenden Renditen aus ihrem Engagement ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über die Gesellschaft zu beeinflussen.
Neben der Manz AG gehören per 31. Dezember 2019 zum Kreis der konsolidierten Unternehmen folgende in- und ausländische Tochterunternehmen:
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| Anteil in % |
||
|---|---|---|
| Manz Batterytech Tübingen GmbH | Tübingen/Deutschland | 100,0 % |
| Manz USA Inc. | North Kingstown/USA | 100,0 % |
| Manz Hungary Kft. | Debrecen/Ungarn | 100,0 % |
| Manz Slovakia s.r.o. | Nove Mesto nad Vahom/Slowakei | 100,0 % |
| Manz Italy s.r.l. | Sasso Marconi/Italien | 100,0 % |
| Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd. | Suzhou/VR China | 56,0 % |
| Manz Asia Ltd. | Hong-Kong/VR China | 100,0 % |
| Manz China Suzhou Ltd. | Suzhou/VR China | 100,0 % |
| Manz (Shanghai) Trading Company Ltd. | Shanghai/VR China | 100,0 % |
| Manz India Private Ltd. | New Delhi/Indien | 75,0 % |
| Manz Chungli Ltd. | Chungli/Taiwan | 100,0 % |
| Manz Taiwan Ltd. | Chungli/Taiwan | 100,0 % |
| Manz (B.V.I.) Ltd. | Road Town/Britische Jungferninseln | 100,0 % |
Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden auf den Stichtag des Konzernabschlusses, der dem Stichtag der Manz AG entspricht, aufgestellt.
Im Oktober 2019 wurde die Manz Batterytech Tübingen GmbH, Tübingen, Deutschland, neu gegründet, an der die Manz AG 100 % der Anteile hält. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb, die Vermietung bzw. Nutzungsüberlassung von Produktionsanlagen, insbesondere Anlagen zur Fertigung von Lithium-Ionen-Batteriezellen.
Mit Ablauf des 30. November 2019 wurde die Intech Machines (B.V.I.) Co. Ltd., Road Town, Britische Jungferninseln, liquidiert. Ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie das Eigenkapital fallen der Manz Taiwan Ltd., Chungli, Taiwan, zu.
Manz hält einen Anteil in Höhe von 80,5 % an dem assoziierten Unternehmen Talus Manufacturing Ltd., Chungli, Taiwan, der nach der at Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen wird.
Es besteht zudem eine Beteiligung über 11,1 % (Vj. 15 %) an der NICE PV Research Ltd. Beijing, VR China, die nach Maßgabe des IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral (Eigenkapitalinstrument FVOCI) in den Konzernabschluss einbezogen wird.
KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden dabei zum Erwerbszeitpunkt mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Anschließend werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag aus der Aufrechnung des Kaufpreises mit den identifizierten Vermögenswerten und Schulden wird unter den immateriellen Vermögenswerten als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses entstandenen Kosten werden aufwandswirksam erfasst und stellen somit keinen Bestandteil der Anschaffungskosten dar.
Bei der Entkonsolidierung bisheriger Tochterunternehmen wird die Differenz zwischen der erhaltenen Gegenleistung und dem abgehenden Nettoreinvermögen zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlusts erfolgswirksam erfasst.
Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Cashflows aus Geschäftsvorfällen zwischen konsolidierten Unternehmen werden vollständig aufgerechnet und Zwischenergebnisse eliminiert. Auf die Konsolidierungsvorgänge werden die erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen. Darüber hinaus werden Bürgschaften und Garantien, die von der Manz AG oder einer ihrer konsolidierten Tochterunternehmen zu Gunsten anderer konsolidierter Tochterunternehmen übernommen werden, eliminiert.
NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE
Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil des Ergebnisses und des Reinvermögens dar, der nicht dem Konzern zuzurechnen ist. Nicht beherrschende Anteile werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzernbilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt von dem auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital.
ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN
Unternehmen auf die Manz einen maßgeblichen Einfluss gemäß IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ausüben kann, werden nach der at Equity-Methode bilanziert und erstmalig mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil von Manz am Ergebnis des assoziierten Unternehmens wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals des assoziierten Unternehmens werden anteilig im Konzern-Eigenkapital berücksichtigt. Der Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens wird durch die gesamten Veränderungen erhöht oder vermindert. Der Buchwert der Beteiligung und sämtliche langfristigen Anteile, die der Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen zuzuordnen sind, entsprechen dem Anteil der Manz AG an dem Unternehmen.
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Die in Fremdwährung aufgestellten Abschlüsse der in den Konzern einbezogenen Tochterunternehmen werden gemäß IAS 21 in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung der einbezogenen Gesellschaften entspricht mit einer Ausnahme der jeweiligen Landeswährung, da diese Tochterunternehmen ihre Geschäftsaktivitäten in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig führen. Für ein Tochterunternehmen ist die funktionale Währung abweichend zur Landeswährung der Euro, da wesentliche Aufwendungen und Erträge in Euro anfallen bzw. erzielt werden. Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden mit dem Wechselkurs am Bilanzstichtag, das Eigenkapital mit historischen Kursen umgerechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt zum Jahresdurchschnittskurs. Aus der Umrechnung des Abschlusses resultierende Umrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang des Tochterunternehmens ergebnisneutral im kumulierten übrigen Kapital erfasst.
In den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden Fremdwährungsposten bei ihrem Zugang mit dem Anschaffungskurs bewertet. Kursgewinne und -verluste zum Bilanzstichtag werden ergebniswirksam erfasst. Monetäre Posten werden am Bilanzstichtag zum gültigen Stichtagskurs bewertet.
Zur Bestimmung des Wechselkurses, der bei der erstmaligen Erfassung des zugehörigen Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags (oder eines Teils davon) bei der Ausbuchung eines nichtmonetären Vermögenswerts oder einer nichtmonetären Schuld aus im Voraus gezahlten Gegenleistungen angewandt wird, entspricht der Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls dem Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung des nichtmonetären Vermögenswerts oder der nichtmonetären Schuld aus der Vorauszahlung. Wenn es im Voraus mehrere Ein- oder Auszahlungen gibt, bestimmt der Konzern den Transaktionszeitpunkt für jede Ein- oder Auszahlung einer im Voraus gezahlten Gegenleistung.
Wechselkurse der wichtigsten Währungen
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| (1 EUR entspricht) | Stichtagskurs | Durchschnittskurs | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | 2019 | 2018 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| USA | USD | 1,1217 | 1,1446 | 1,1197 | 1,1811 |
| China | CNY | 7,8170 | 7,8733 | 7,7359 | 7,8085 |
| Hong-Kong | HKD | 8,7360 | 8,9653 | 8,7735 | 9,2576 |
| Taiwan | TWD | 33,6188 | 35,0286 | 34,6163 | 35,6126 |
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE IM GESCHÄFTSJAHR 2019
Die Vermögenswerte und Schulden der Manz AG und der im Wege der Vollkonsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen werden einheitlich nach den in der Manz-Gruppe geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum 31. Dezember 2019 angesetzt und bewertet.
Zu diesem Grundsatz ergibt sich für den Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2019 infolge der Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse eine Ausnahme. Die Anwendung erfolgte entsprechend der Übergangsvorschriften des IFRS 16 nach der modifiziert retrospektiven Methode, sodass die Zahlen der Vorjahresperiode nicht angepasst wurden. Daher sind Vorjahresperioden nur eingeschränkt mit dem Geschäftsjahr 2019 vergleichbar. Die Art und Auswirkungen sind im Folgenden dargestellt.
IFRS 16 LEASINGVERHÄLTNISSE
IFRS 16 Leasingverhältnisse ersetzt IAS 17 Leasingverhältnisse und ist verpflichtend für alle Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2019 oder später beginnen. IFRS 16 sieht vor, dass der Leasingnehmer bisherige, nicht bilanzwirksame Operate-Lease-Verhältnisse als Nutzungsrechte unter den Sachanlagen sowie als Finanzverbindlichkeiten aus Leasing erfasst. Im Fokus steht hierbei die bilanzielle Abbildung der Fähigkeit, die Nutzung eines Vermögenswertes über einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren.
Zum Zeitpunkt der Erstanwendung, dem 1. Januar 2019, wurde Manz aus den Verträgen, die nach IAS 17 Leasingverhältnisse und IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält als Operate-Lease-Verhältnisse klassifiziert worden waren, als Leasingnehmer identifiziert.
Im Rahmen der erstmaligen Anwendung wurden zum 1. Januar 2019 Leasingverbindlichkeiten in Höhe der Barwerte der verbleibenden Leasingzahlungen erfasst. Im Gegenzug wurden Nutzungsrechte in gleicher Höhe zuzüglich im Voraus geleisteter oder abgegrenzter Leasingzahlungen erfasst. Dabei wurde auf eine Wertminderungsprüfung auf bereits bestehende Leasingverhältnisse verzichtet. Stattdessen wurde untersucht, ob es sich bei diesen Leasingverhältnissen um belastende Verträge gemäß IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen handelte und deshalb die Nutzungsrechte in Höhe der Rückstellungen für belastende Verträge zu mindern waren. Es lagen keine belastenden Verträge vor.
Für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte werden entsprechende Ansatzwahlrechte in Anspruch genommen. Kurzfristige Leasingverhältnisse, mit einer Laufzeit unter einem Jahr sowie geringwertige Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung einen Höchstwert von 5 TEUR haben, werden in der Periode als Aufwand erfasst.
Die erstmalige Anwendung des IFRS 16 Leasingverhältnisse hat folgende Auswirkungen:
Überleitung der Finanzverbindlichkeiten aus Leasing
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| (in TEUR) | 01.01.2019 |
|---|---|
| Verpflichtungen aus Operate-Lease-Verhältnissen zum 31. Dezember 2018 | 21.359 |
| Ansatzerleichterung für kurzfristige Leasingverhältnisse | -524 |
| Ansatzerleichterung für geringwertige Vermögenswerte | -76 |
| Brutto-Leasingverbindlichkeiten per 1. Januar 2019 | 20.759 |
| Abzinsung | -2.847 |
| Finanzverbindlichkeiten aus Leasing zum 1. Januar 2019 | 17.912 |
Demgegenüber steht die Aktivierung der entsprechenden Nutzungsrechte zum 1. Januar 2019 in Höhe von 17.537 TEUR für Gebäude, Fahrzeuge und Informationstechnik. Das Portfolio an Leasinggegenständen steht im Einklang mit den jeweiligen Geschäftsanforderungen von Manz.
Die Art der Anpassungen zum 1. Januar 2019 und die Gründe für die Änderungen in der Bilanz zum 31. Dezember 2019 sind nachstehend erläutert.
Finanzverbindlichkeiten aus Leasing
Bis zur Anwendung des IFRS 16 wies Manz keine Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen aus, da nach Maßgabe des IAS 17 eine Passivierung von Leasingverbindlichkeiten bei Vorliegen von Operating-Leasingverhältnissen nicht vorgesehen war, sondern die dafür anfallenden Zahlungen aufwandswirksam über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst wurden. Mit der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 wies Manz Leasingverbindlichkeiten aus, die zum Barwert der zum Stichtag noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet werden. Dabei wurden die Zahlungsverpflichtungen der bisherigen Leasingvereinbarungen mit den zum 1. Januar 2019 ermittelten Grenzfremdkapitalzinssätzen abgezinst und als Finanzverbindlichkeiten aus Leasing passiviert. Der durchschnittliche gewichtete Zinssatz betrug 3,9 %. Für ein Portfolio ähnlich ausgestalteter Leasingverhältnisse über Fahrzeuge wurde ein einheitlicher Zinssatz von 1,7 % verwendet. Der Ausweis der Finanzverbindlichkeiten aus Leasing erfolgt entsprechend ihrer Fristigkeit. Die Fälligkeitsanalyse ist in (27) Langfristige Finanzverbindlichkeiten aus Leasing dargestellt.
Nutzungsrechte
Nutzungsrechte sind die Rechte des Leasingnehmers auf Nutzung eines zugrunde liegenden Vermögenswerts während der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Die Bewertung der Nutzungsrechte zum 1. Januar 2019 erfolgte in Höhe der Finanzverbindlichkeiten aus Leasing, berichtigt um Leasingraten, die im Voraus zu bezahlen waren. Zur Entwicklung der Nutzungsrechte im Geschäftsjahr verweisen wir auf (15) Sachanlagen.
Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung
Im Geschäftsjahr wurden folgende Beträge erfolgswirksam erfasst:
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| (in TEUR) | 2019 |
|---|---|
| Zinserträge aus Unterleasingverhältnissen | 20 |
| Abschreibungsaufwand für die Nutzungsrechte | -3.414 |
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | -622 |
| Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse | -777 |
| Aufwand für geringwertige Leasing-Vermögenswerte | -110 |
| Variable Leasingzahlungen | -266 |
| Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag | -5.169 |
Zur Darstellung der Leasingverhältnisse in der Konzernkapitalflussrechnung verweisen wir auf V. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung. Die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse sind im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthalten und belaufen sich im Berichtsjahr auf 4.340 TEUR.
In den nachfolgenden Tabellen wird für jeden einzelnen betroffenen Abschlussposten der Anpassungsbetrag dargestellt, der sich zum 31. Dezember 2019 und für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 aus der Anwendung von IFRS 16 im Vergleich zum vormals geltenden IAS 17 und den dazugehörigen Interpretationen ergibt.
Auswirkungen in der Bilanz
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| (in TEUR) | IFRS 16 31.12.2019 | IAS 17 31.12.2019 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Sachanlagen | 44.006 | 29.040 | 14.966 |
| Eigenkapital | 132.411 | 132.694 | -283 |
| Langfristige Schulden | |||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 12.268 | 0 | 12.268 |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 3.329 | 0 | 3.329 |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | 14.803 | 15.151 | -348 |
Auf die sich zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten ergebenden temporären Differenzen zum Steuerwert verzichtet Manz auf die Erfassung latenter Steuern.
Auswirkungen in der Gewinn- und Verlustrechnung
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| (in TEUR) | IFRS 16 31.12.2019 | IAS 17 31.12.2019 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 36.421 | 40.761 | -4.340 |
| EBITDA | 9.213 | 4.873 | 4.340 |
| Abschreibungen | 16.838 | 13.425 | 3.413 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | -7.625 | -8.552 | 927 |
| Finanzaufwendungen | 2.397 | 1.775 | 622 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | -9.928 | -10.232 | 304 |
| Ergebnis je Aktie in EUR | -1,43 | -1,47 | 0,04 |
Auswirkungen in der Kapitalflussrechnung
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| (in TEUR) | IFRS 16 31.12.2019 | IAS 17 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | -24.101 | -28.441 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 6.343 | 6.343 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 10.262 | 14.602 |
Auswirkungen auf die Werthaltigkeitstests der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markenrechte
Die Anwendung des IFRS 16 Leasingverhältnisse führt zu einer Erhöhung der Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten um insgesamt 9 %. Demgegenüber steht eine Erhöhung der Nutzungswerte von insgesamt 1 %. Auch nach Anwendung des IFRS 16 übersteigen die Nutzungswerte die Buchwerte, sodass kein Wertminderungsbedarf gegeben ist. Der Unterschiedsbetrag ist durch die Anwendung der neuen Rechnungslegungsvorschrift um 3 % niedriger.
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierungsfähigen Entwicklungskosten nicht aktiviert und erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.
Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbestimmbarer Nutzungsdauer unterschieden.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.
Im Folgenden sind die Nutzungsdauern für die einzelnen Klassen immaterieller Vermögenswerte aufgeführt:
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| Jahre | |
|---|---|
| Software | 3 bis 5 |
| Patente | 3 bis 8 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 3 bis 9 |
| Technologien | 6 bis 8 |
| Kundenbeziehungen | 6 bis 8 |
| Langfristige Kosten zur Vertragsanbahnung | 2 bis 3 |
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die Unbestimmtheit der Nutzungsdauer der Marken beruht auf der Einschätzung, dass der wirtschaftliche Nutzenzufluss aus diesen Vermögenswerten nicht auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden kann (weitere Informationen zur Folgebewertung im Kapitel Werthaltigkeitstest). Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen und Marken mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern nur auf Wertminderung getestet.
Die Entwicklungskosten für Anlagen und Anlagenkomponenten werden aktiviert, sofern die Voraussetzungen der IAS 38 erfüllt sind. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden ab Produktionsstart planmäßig linear über den erwarteten Produktlebenszyklus von drei bis neun Jahren abgeschrieben. Soweit die aktivierten Entwicklungskosten noch nicht planmäßig abgeschrieben werden, wird mindestens einmal jährlich für jeden einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein Wertminderungstest durchgeführt. Die Forschungs- und nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten werden bei Entstehung als Aufwand erfasst.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sowie möglicher Wertminderungsaufwendungen. Kosten für Reparaturen und Instandhaltung werden als laufender Aufwand erfasst. Die linearen Abschreibungen werden entsprechend dem erwarteten Verlauf des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen überwiegend folgende Nutzungsdauern zugrunde:
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| Jahre | |
|---|---|
| Gebäude | 20 bis 50 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 2 bis 21 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2 bis 23 |
| Nutzungsrechte | 1 bis 9 |
Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst. Die Parameter aus 2019 entsprechen dem Vorjahr.
Sofern für den Erwerb oder die Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um diesen in seinen beabsichtigten gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen, werden die bis zur Erlangung des gebrauchsfertigen Zustands angefallenen und direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten aktiviert. Im laufenden und vorangegangenen Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert.
WERTHALTIGKEITSTEST
Auf immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und Geschäfts- oder Firmenwerte werden keine planmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Hingegen erfolgt eine jährliche Überprüfung der Höhe des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, um daraus eine mögliche Wertminderung abzuleiten. Grundlage dieser Überprüfungen sind detaillierte Budget- und Prognoserechnungen. Der zugrundeliegende Planungszeitraum für Geschäfts- oder Firmenwerte beträgt drei Jahre. Auf immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und Geschäfts- oder Firmenwerte werden Werthaltigkeitstests einmal pro Jahr vorgenommen, es sei denn, es liegen konkrete Anhaltspunkte für eine etwaige Wertminderung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit vor.
Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln geschätzt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die eine zahlungsmittelgenerierende Einheit darstellt. Die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen den steuerungsrelevanten Geschäftsbereichen (Solar, Electronics, Energy Storage, Contract Manufacturing und Service).
Aktivierte Entwicklungskosten sowie andere immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer und Sachanlagen werden planmäßig über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Darüber hinaus wird nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte auf eine etwaige Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt.
Bei einem Wertminderungstest wird der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit des Geschäfts- oder Firmenwertes dem Buchwert gegenübergestellt. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der dem Geschäfts- oder Firmenwert zugewiesen wurde, den erzielbaren Betrag, muss in dieser Höhe auf den Geschäfts- oder Firmenwert eine Wertminderung ergebniswirksam erfasst werden.
Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und ihrem Nutzungswert. Der Nutzungswert wird auf Basis der geschätzten künftigen Cashflows aus der Nutzung und dem Abgang eines Vermögenswerts mit Hilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Als Diskontierungssatz wird ein den Marktbedingungen entsprechender Zinssatz vor Steuern verwendet.
Sollten die Gründe für eine in den Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Wertminderung entfallen, werden - mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten - Zuschreibungen auf den erzielbaren Betrag vorgenommen. Der Betrag darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben würde, wenn in der Vergangenheit keine Wertminderung für den Vermögenswert erfasst worden wäre.
VORRÄTE
Vorräte werden gemäß IAS 2 Vorräte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen und anteilige Verwaltungsgemeinkosten, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können. Sofern erforderlich, wird als Bewertungsvereinfachungsverfahren die Durchschnittsmethode angewandt. Übersteigen die Anschaffungs- und Herstellungskosten den Nettoveräußerungswert, wird eine Abwertung vorgenommen. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Vertriebskosten.
UMSATZERLÖSE, FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN, VERTRAGSVERMÖGENSWERTE, VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN UND ZUSÄTZLICHE KOSTEN DER VERTRAGSANBAHNUNG
Umsatzerlöse
Manz erzielt Umsatzerlöse vor allem aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen im Anlagengeschäft. Daneben werden in geringerem Umfang Serviceleistungen erbracht.
Die Umsatzerlöse aus den Leistungsverpflichtungen zum Erstellen der Anlagen werden regelmäßig nach der Percentage-of-Completion-Methode (POC-Methode) entsprechend des Fertigstellungsgrades eines Auftrags über den Leistungszeitraum realisiert. Die Leistung wird über den Zeitraum der Erstellung der Anlage erbracht und dementsprechend der Umsatz über den Leistungszeitraum realisiert, weil die erstellte Anlage üblicherweise keine alternative Nutzungsmöglichkeit für Manz aufweist und Manz während des Zeitraums der Leistungserbringung einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistung hat. Der Fertigstellungsgrad berechnet sich aus dem Verhältnis der entstandenen Kosten zu den insgesamt erwarteten Kosten eines Auftrags (Cost-to-Cost-Methode). Durch diese Methode zur Fortschrittsmessung werden sowohl die Umsatzerlöse als auch die zugehörigen Kosten systematisch erfasst und damit die Ergebnisse über den Zeitraum, über den die Verfügungsgewalt an den Gütern und Dienstleistungen übertragen wird, periodengerecht realisiert. Die Cost-to-Cost-Methode vermittelt ein zutreffendes Bild des Leistungsfortschritts, da Manz von einem IT-gestützten Projektcontrolling Gebrauch macht, das eine verlässliche Schätzung der Plankosten erlaubt und die Gesamtkosten überwacht. Dadurch können auch notwendige Anpassungen für Kosten, die nicht zum Fortschritt der Leistungserbringung bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtung beitragen oder die nicht im Verhältnis zum Fortschritt der Leistungserbringung bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtung stehen, vorgenommen werden.
Teilweise sehen die Verträge mit den Kunden variable Komponenten der Gegenleistung in Form von Rabattstaffeln und Pönalen vor. In diesen Fällen bestimmt Manz die Höhe der Gegenleistung, die ihr im Austausch für die Übertragung der Güter und Dienstleistungen auf den Kunden zusteht. Die variable Gegenleistung wird zu Vertragsbeginn geschätzt und darf nur dann in den Transaktionspreis einbezogen werden, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es bei den erfassten kumulierten Erlösen nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Wir verweisen auf den Abschnitt Schätzungen und Beurteilungen des Managements, Bestimmung der Methode zur Schätzung der variablen Gegenleistung und Beurteilung der Begrenzung.
Vertragsvermögenswerte
Ein Vertragsvermögenswert ist der Anspruch auf den Erhalt einer Gegenleistung im Austausch für Güter oder Dienstleistungen, die auf einen Kunden übertragen wurden. Kommt Manz den vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden nach, bevor der Kunde die Gegenleistung entrichtet oder bevor die Zahlung fällig wird, wird ein Vertragsvermögenswert für den bedingten Anspruch auf Gegenleistung erfasst. Für die Anwendung des Wertminderungsmodells auf Vertragsvermögenswerte verweisen wir auf den Abschnitt Finanzinstrumente nach IFRS 9.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Eine Forderung hingegen ist in Abgrenzung zum Vertragsvermögenswert der unbedingte Anspruch des Konzerns auf Gegenleistung (d. h., die Fälligkeit tritt automatisch durch Zeitablauf ein). Auch unbedingte und fällige Ansprüche auf Vorauszahlungen werden als Forderungen ausgewiesen. Für die Anwendung des Wertminderungsmodells auf Forderungen verweisen wir auf den Abschnitt Finanzinstrumente nach IFRS 9.
Vertragsverbindlichkeiten
Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung des Konzerns, Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden zu übertragen, für die er von diesem eine Gegenleistung erhalten (bzw. noch zu erhalten) hat. Zahlt ein Kunde eine Gegenleistung, bevor der Konzern Güter oder Dienstleistungen auf ihn überträgt, wird eine Vertragsverbindlichkeit erfasst, wenn die Zahlung geleistet oder fällig wird (je nachdem, welche von beiden Voraussetzungen früher eintritt). Vertragsverbindlichkeiten werden als Erlöse erfasst, sobald der Konzern seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat.
Zusätzliche Kosten der Vertragsanbahnung
Darüber hinaus werden die zusätzlichen Kosten der Vertragsanbahnung aktiviert. Es handelt sich hierbei um Verkaufsprovisionen. Die aktivierten Kosten werden gemäß des Fertigstellungsgrads des zugrundeliegenden Projekts abgeschrieben. Wertminderungsaufwendungen auf aktivierte Vertragsanbahnungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst, wenn der Restbuchwert der aktivierten Vertragsanbahnungskosten höher ist als der verbleibende Teil der Gegenleistung abzüglich der Kosten, die unmittelbar mit der Lieferung der Güter oder der Erbringung der Dienstleistungen zusammenhängen und noch nicht aufwandswirksam erfasst wurden.
FINANZINSTRUMENTE NACH IFRS 9
Ein Unternehmen hat einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit ab dem Zeitpunkt in seiner Bilanz anzusetzen, ab dem es Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Ein finanzieller Vermögenswert wird als solcher angesetzt, sofern sich aus einem Vertrag das Recht auf Empfang von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten von der anderen Vertragspartei ergibt. Marktübliche Käufe und Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden zum Zeitpunkt der Übertragung der Chancen und Risiken bilanziert. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird als solche angesetzt, sofern sich aus einem Vertrag die Pflicht zur Übertragung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten auf die andere Vertragspartei ergibt. Die erstmalige Bewertung eines Finanzinstruments erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten werden miteinbezogen. Im Rahmen der Folgebewertung werden Finanzinstrumente entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Als finanzieller Vermögenswert werden sonstige langfristige Vermögenswerte, Finanzanlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen, derivative Finanzinstrumente, sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente klassifiziert. Der erstmalige Wertansatz erfolgt, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente, zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der dafür angefallenen Transaktionskosten, sofern die Finanzinstrumente nicht unter der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" klassifiziert werden. Der erstmalige Wertansatz von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente erfolgt zum Transaktionspreis.
Für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden, stimmen die in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerte üblicherweise mit den beizulegenden Zeitwerten der finanziellen Vermögenswerte überein. Die Klassifizierung und davon abgeleitet die Bewertung werden im Einklang mit dem zugrundeliegenden Geschäftsmodell sowie den vertraglich vereinbarten Zahlungsstrombedingungen vorgenommen.
Bewertung finanzieller Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte
Nach Maßgabe des IFRS 9 wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob ein Wertminderungsbedarf auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte vorliegt. Dabei werden zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, nicht verfügbare Finanzmittel, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und auf Vertragsvermögenswerte die zu erwartenden Verluste auf die gesamte Laufzeit betrachtet. Auf alle anderen finanziellen Vermögenswerte werden die zu erwartenden Verluste auf den Zeitraum von zwölf Monaten betrachtet, wenn keine Anhaltspunkte für eine Erhöhung des Kreditrisikos vorliegen.
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Unter den finanziellen Verbindlichkeiten werden originäre Verbindlichkeiten und derivative Verbindlichkeiten mit einem negativen beizulegenden Zeitwert zusammengefasst. Die originären finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Für die Folgebewertung erfolgt eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder, für bedingte Kaufpreisraten, eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Derivative finanzielle Verbindlichkeiten werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei Manz werden derivative Finanzinstrumente zur Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow Hedges) angewandt. Hierbei wird zu Beginn der Sicherungsbeziehung die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft dokumentiert, einschließlich der Risikomanagementziele. Bei der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 zum 1. Januar 2018 bestand das Wahlrecht, die Hedge Accounting-Vorschriften des IFRS 9 oder die des IAS 39 weiterhin anzuwenden. Manz hat sich für die weitergehende Anwendung der Hedge-Accounting-Vorschriften nach IAS 39 entschieden.
ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Geldkonten und kurzfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten, die bei Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Infolge der Anwendung von IFRS 9 wird seit dem 1. Januar 2018 eine Risikovorsorge gebildet.
ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGEN
Als zusätzliche anreizbasierte Entlohnung für die geleistete Arbeit erhalten Mitarbeiter des Konzerns (einschließlich der Führungskräfte) eine anteilsbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten. Die Eigenkapitalinstrumente werden zum Zeitpunkt der Gewährung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser Performance Share Plan wurde im Geschäftsjahr 2008 erstmalig eingeführt. Aktuell ist der Manz Performance Share Plan 2019 in Anwendung, der das Erreichen von Erfolgszielen beinhaltet. Diese Erfolgsziele bestehen in der EBITDA-Marge und der Unternehmenswertentwicklung, gemessen an der Veränderung der Aktienkurse zwischen Ausgabe der Bezugsrechte und Ablauf der Wartezeit. Die Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Die Aktienzusagen sind während der Wartezeit nicht dividendenberechtigt. Der beizulegende Zeitwert wird unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells ermittelt (wir verweisen auf (10) Anteilsbasierte Vergütungen).
Die Erfassung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d. h. dem Zeitpunkt, an dem der betroffene Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen.
Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind.
Werden die Bedingungen einer Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geändert, so werden Aufwendungen mindestens in der Höhe erfasst, in der sie angefallen wären, wenn die Vertragsbedingungen nicht geändert worden wären. Die Gesellschaft erfasst außerdem die Auswirkungen von Änderungen, die den gesamten beizulegenden Zeitwert der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung erhöhen oder mit einem anderen Nutzen für den Arbeitnehmer verbunden sind, bewertet zum Zeitpunkt der Änderung.
Wird eine Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente annulliert, wird diese so behandelt, als ob sie am Tag der Annullierung ausgeübt worden wäre. Der bislang noch nicht erfasste Aufwand wird sofort erfasst. Dies findet auf alle Vergütungsvereinbarungen Anwendung, wenn Nicht-Ausübungsbedingungen, auf die entweder das Unternehmen oder die Gegenpartei Einfluss haben, nicht erfüllt werden. Wird die annullierte Vergütungsvereinbarung jedoch durch eine neue Vergütungsvereinbarung ersetzt und die neue Vergütungsvereinbarung am Tag ihrer Gewährung als Ersatz für die annullierte Vergütungsvereinbarung deklariert, werden die annullierte und die neue Vergütungsvereinbarung wie eine Änderung der ursprünglichen Vergütungsvereinbarung bilanziert (vgl. hierzu den obigen Abschnitt).
Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienzusagen wird bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie (verwässert) als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt (wir verweisen auf (13) Ergebnis je Aktie).
EIGENE AKTIEN
Erwirbt der Konzern eigene Aktien, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Aktien wird nicht erfolgswirksam erfasst.
ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für aktivierte Entwicklungsprojekte verringern die Anschaffungs- und Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte.
TATSÄCHLICHE ERTRAGSTEUERN
Der Berechnung des Betrags der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.
LATENTE STEUERN
Latente Steuern werden auf alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Konzernbilanz nach IFRS und der Steuerbilanz sowie für steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften gebildet. Aktive latente Steuern werden angesetzt, wenn ihre Nutzung überwiegend wahrscheinlich ist.
Für die Bewertung der latenten Steuern werden die Steuersätze zum Realisationszeitpunkt zugrunde gelegt, die auf Basis der aktuellen Rechtslage in den einzelnen Ländern gelten oder erwartet werden. Latente Steuern, die sich auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten beziehen, werden im Eigenkapital ausgewiesen. Aktive und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hätte und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
Unter den Pensionsrückstellungen werden leistungsorientierte Leistungszusagen gezeigt. Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") gemäß IAS 19 ermittelt. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Sofern Pensionsverpflichtungen durch Planvermögen rückgedeckt wurden, werden diese saldiert ausgewiesen.
Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis.
SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und dieser verlässlich geschätzt werden kann. Rückstellungen werden grundsätzlich unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung berechnet. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden auf den Barwert mit dem Marktzins abgezinst.
Abgegrenzte Schulden werden nicht unter den Rückstellungen, sondern sachverhaltsbezogen unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bzw. unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
VERBINDLICHKEITEN
Langfristige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
EVENTUALSCHULDEN
Die Eventualschulden stellen mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten dar, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse, die nicht vollständig unter der Kontrolle der Manz-Gruppe stehen, erst noch bestätigt werden müssen. Des Weiteren entstehen Eventualschulden aus einer gegenwärtigen Verpflichtung, die auf vergangenen Ereignissen beruht, die jedoch nicht bilanziert werden, weil der Abfluss von Ressourcen nicht wahrscheinlich ist bzw. die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann.
SCHÄTZUNGEN UND BEURTEILUNGEN DES MANAGEMENTS
Zur Erstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen und Schätzungen notwendig, die sich auf Ansatz, Bewertung und Ausweis der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Eventualforderungen und -schulden auswirken. Die wesentlichen Sachverhalte, die von solchen Ermessensentscheidungen und Schätzungen betroffen sind, beziehen sich auf die Realisierbarkeit von Forderungen, die Ermittlung des Fertigstellungsgrads bei langfristiger Auftragsfertigung, die Annahmen über zukünftige Cashflows von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten und Entwicklungsprojekten sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Die tatsächlich eintretenden Werte können im Einzelfall von den Schätzungen abweichen. Die Buchwerte der durch Schätzungen betroffenen Vermögenswerte und Schulden können den Aufgliederungen der einzelnen Bilanzposten entnommen werden.
Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Insbesondere werden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Quellen von Schätzunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert:
Geschäfts- oder Firmenwerte: Geschäfts- oder Firmenwerte und andere immaterielle Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben; stattdessen wird mindestens einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen mit dem Ziel, künftige Zahlungsmittelüberschüsse adäquat zu ermitteln. Für die Ermittlung werden Parameter definiert, wie der Planungshorizont (drei Jahre), die Wahl des Zinssatzes oder die Gewichtung der zu berücksichtigenden Chancen und Risiken. Des Weiteren verweisen wir auf (14) Immaterielle Vermögenswerte.
Umsatzerlöse: Manz traf die folgenden Ermessensentscheidungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Bestimmung der Höhe und des Zeitpunkts von Erlösen aus Verträgen mit Kunden haben.
Bestimmung der Methode zur Schätzung der variablen Gegenleistung und Beurteilung der Begrenzung
Rabattstaffeln und Pönalen führen für Manz zu variablen Entgelten. Bei der Schätzung der variablen Entgelte muss der Konzern entweder die Erwartungswertmethode oder die Methode des wahrscheinlichsten Betrages anwenden. Dabei ist die Methode zu wählen, mit der die dem Konzern zustehende Gegenleistung am verlässlichsten geschätzt werden kann. Der Konzern kam zu dem Schluss, dass die Methode des wahrscheinlichsten Betrages die geeignete Methode zur Schätzung der variablen Entgelte für Lieferungen und Leistungen mit Rabattstaffeln und Regelungen zu Vertragsstrafen ist. In den Transaktionspreis wird diese Schätzung der variablen Entgelte insoweit einbezogen, als dass es hochwahrscheinlich zu keiner signifikanten Stornierung der realisierten Umsatzerlöse kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit dem variablen Entgelt nicht mehr besteht.
Schätzung der Gesamtkosten des Projekts
Die Anwendung der POC-Methode basiert auf einer Schätzung der Gesamtkosten des Projekts. Es ist deshalb aufgrund der hierbei gegebenen Unsicherheiten möglich, dass die Schätzungen der bis zur Fertigstellung erforderlichen Aufwendungen nachträglich berichtigt werden müssen. Derartige Berichtigungen von Aufwendungen und Erträgen werden in der Periode ausgewiesen, in der der Anpassungsbedarf festgestellt wird.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte: Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte wird ein Wertminderungsmodell nach IFRS 9 angewandt, in dem die erwarteten Verluste berücksichtigt werden müssen. Dazu wurden Bewertungsmodelle entwickelt, die zur Ermittlung der Ausfallraten bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten eingesetzt werden. Es erfolgt eine Analyse der historischen Ausfallraten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Regionen. Diese historischen Ausfallraten werden durch die Einflüsse von zukunftsgerichteten Informationen im makroökonomischen Umfeld angepasst. Darüber hinaus erfolgt eine Überprüfung individueller Ausfallraten durch das verantwortliche Management. In die Überprüfung fließen Faktoren wie Fälligkeitsstrukturen von Forderungssalden, Bonität der Kunden oder makroökonomische Daten mit ein.
Pensionsrückstellungen: Wir verweisen auf VI. Erläuterungen zur Bilanz (28) Pensionsrückstellungen.
Rückstellungen für Gewährleistungen werden unter Berücksichtigung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs gebildet. Langfristige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Zinssatz wird ein Zinssatz vor Steuern verwendet, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für den Sachverhalt spezifischen Risiken widerspiegelt. Der aus der Aufzinsung entstehende Zinsaufwand wird in den Finanzaufwendungen ausgewiesen. Wir verweisen auf (29) Sonstige langfristige Rückstellungen.
Drohverlustrückstellungen: Die Bildung von Drohverlustrückstellungen ist sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach maßgeblich von Schätzungen geprägt. Manz bildet Drohverlustrückstellungen für Kundenaufträge, bei denen zum Stichtag die geschätzten Gesamtkosten die vereinbarte Gegenleistung übersteigen. Dabei werden im Rahmen des Projektcontrollings regelmäßig Kontrollen und Einschätzungen zum Projektfortschritt von Kundenaufträgen vorgenommen, was die Grundlage der Bildung einer Drohverlustrückstellung ist. Wir verweisen auf (32) Sonstige kurzfristige Rückstellungen.
Ertragsteuern: Für die Bildung von Steuerrückstellungen sowie bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge sind gleichermaßen Schätzungen vorzunehmen. Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern bestehen Unsicherheiten in Bezug auf die Höhe und den Zeitpunkt künftiger zu versteuernder Einkünfte. Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.
Unsichere Steuerpositionen: Ist unsicher, ob die zuständige Behörde eine ertragsteuerliche Behandlung von Manz akzeptieren wird, liegt eine unsichere Steuerposition vor. Für die Bewertung von unsicheren Steuerpositionen beurteilt Manz zunächst, ob diese gesondert oder zusammen mit anderen unsicheren Steuerpositionen zu bewerten sind. Für die Entscheidung ist maßgeblich, ob ein derartiger Zusammenhang zwischen den Posten besteht, dass eine gemeinsame Auflösung der Unsicherheit für die Posten zu erwarten ist. Anschließend erfolgt auf Basis der Annahme, dass die Steuerbehörden die unsichere Steuerposition in vollständiger Sachverhaltskenntnis prüfen werden, die Beurteilung, ob die Steuerbehörde die steuerliche Behandlung von Manz akzeptiert. Ist es wahrscheinlich, dass die Behörde die steuerliche Behandlung von Manz akzeptiert, wird nur diese Bewertung der unsicheren Steuerposition zugrunde gelegt. Ansonsten erfolgt eine Bewertung der unsicheren Steuerpositionen auf Basis des wahrscheinlichsten Betrages oder nach der Erwartungswertmethode. Sind die möglichen Ergebnisse binär oder konzentrieren sich um einen Wert, erfolgt eine Bewertung der unsicheren Steuerposition auf Basis des wahrscheinlichsten Betrages, ansonsten nach der Erwartungswertmethode.
ÄNDERUNGEN DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN MIT UNTERGEORDNETER BEDEUTUNG AUF DEN LAUFENDEN KONZERNABSCHLUSS
Im Folgenden sind die Rechnungslegungsvorschriften aufgezählt, die erstmals ab dem Geschäftsjahr 2019 anzuwenden sind, jedoch für den Konzernabschluss von Manz von untergeordneter Bedeutung sind und somit keine wesentlichen Auswirkungen auf den laufenden Konzernabschluss haben:
| ― | Änderungen des IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer: Bei einer Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplans sind der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für das restliche Geschäftsjahr unter Verwendung der aktuellen versicherungsmathematischen Annahmen, die zur erforderlichen Neubewertung der Nettoschuld (Vermögenswert) verwendet wurden, neu zu ermitteln. Ferner wurden Ergänzungen zur Klarstellung aufgenommen, wie sich eine Planänderung, -kürzung oder -abgeltung auf die Anforderungen an die Vermögenswertobergrenze auswirkt. |
| ― | Änderungen des IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen: Es wurde klargestellt, dass ein Unternehmen IFRS 9 einschließlich der Wertminderungsvorschriften auf langfristige Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture anwendet, die Teil der Nettoinvestition in dieses assoziierte Unternehmen oder Joint Venture ausmachen, aber die nicht nach der at Equity-Methode bilanziert werden. |
| ― | Änderungen des IFRS 9 Finanzinstrumente: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung |
| ― | IFRIC 23 Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung: Die Interpretation ist auf zu versteuernde Gewinne (steuerliche Verluste), steuerliche Basen, nicht genutzte steuerliche Verluste, nicht genutzte Steuergutschriften und Steuersätze anzuwenden, wenn Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung nach IAS 12 besteht. |
| ― | Jährlicher Verbesserungsprozess (Zyklus 2015-2017) |
VERÖFFENTLICHTE, NOCH NICHT ANGEWANDTE STANDARDS, INTERPRETATIONEN UND ÄNDERUNGEN
Folgende veröffentlichte, aber noch nicht anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen haben voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf künftige Konzernabschlüsse.
Bereits in EU-Recht übernommen:
| ― | Änderungen der Verweise in den Standards auf das Rahmenkonzept |
| ― | Änderungen zu IAS 1 und IAS 8 in Bezug auf die Definition des Begriffs von ,wesentlich' |
| ― | Änderungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 hinsichtlich der Auswirkungen der IBOR-Reform (Phase 1): Die Änderungen betreffen Erleichterungen im Hinblick auf die Bilanzierung von Hedge Accounting-Vorschriften und sind verpflichtend für alle Sicherungsbeziehungen anzuwenden, die von der Reform des Referenzzinssatzes betroffen sind. |
Noch nicht in EU-Recht übernommen:
| ― | IFRS 17 Versicherungsverträge: Grundsätze in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge innerhalb des Anwendungsbereichs des Standards. |
| ― | Änderung zu IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Modifikation der Definition eines Geschäftsbetriebs, Anwendungsleitlinien und Änderungen der erläuternden Beispiele. |
| ― | Änderung an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig, um einen allgemeingültigeren Ansatz für die Klassifizierung von Schulden nach IAS 1 einzuführen, der auf den vertraglichen Vereinbarungen aufbaut, die zum Berichtsstichtag vorliegen. |
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
UMSATZERLÖSE (1)
Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Geschäftsbereichen und Regionen ist in der Segmentberichterstattung wiedergegeben. Wir verweisen auch auf unsere Erläuterungen zur Segmentberichterstattung in Abschnitt IV.
Im Jahr 2017 erhielt Manz einen Großauftrag mit einem Gesamtvolumen von 263 Mio. EUR, dessen Abschluss für Juli 2019 vorgesehen war. Aufgrund größerer zeitlicher Verzögerungen in der Fertigstellung des dafür vorgesehenen Gebäudes, konnte der ursprünglich vorgesehene Fertigstellungszeitpunkt nicht eingehalten werden. Als neuer Fertigstellungszeitpunkt ist das Quartal 1/2021 vorgesehen.
Daneben erhielt Manz in 2018 einen weiteren Großauftrag mit einem Volumen von 90 Mio. USD, dessen Projektende für Ende August 2019 geplant war. Allerdings gab es seitens des Kunden eine Änderung in der Terminierung der Auslieferung, sodass das Projekt voraussichtlich Ende 2020 abgeschlossen sein wird.
Die Umsatzerlöse sind nach Geschäftsbereichen unter Hinzunahme der Zielabsatzregion folgendermaßen dargestellt:
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| (in TEUR) | Deutschland | Übriges Europa | China | Taiwan | Übriges Asien | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Solar | 2019 | 11.128 | 0 | 36.096 | 0 | 0 |
| 2018 | 10.261 | 2 | 94.757 | 0 | 0 | |
| Electronics | 2019 | 16.736 | 61 | 78.015 | 5.868 | 9.094 |
| 2018 | 5.518 | 0 | 67.612 | 15.838 | 4.909 | |
| Energy Storage | 2019 | 14.689 | 12.860 | 353 | 0 | 626 |
| 2018 | 18.741 | 10.300 | 0 | 0 | 300 | |
| Contract Manufaturing | 2019 | 10.582 | 30.818 | 0 | 0 | 0 |
| 2018 | 9.475 | 29.530 | 102 | 0 | 3.754 | |
| Service | 2019 | 3.088 | 2.793 | 4.884 | 6.410 | 633 |
| 2018 | 2.398 | 2.407 | 5.994 | 6.290 | 917 | |
| Gesamt | 2019 | 56.223 | 46.532 | 119.348 | 12.278 | 10.353 |
| 2018 | 46.393 | 42.239 | 168.465 | 22.128 | 9.880 |
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| (in TEUR) | USA | Sonstige Regionen | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| Solar | 2019 | 243 | 0 | 47.467 |
| 2018 | 0 | 0 | 105.020 | |
| Electronics | 2019 | 5.881 | 0 | 115.655 |
| 2018 | 0 | 0 | 93.877 | |
| Energy Storage | 2019 | 12.147 | 20 | 40.695 |
| 2018 | 4.442 | 1.568 | 35.351 | |
| Contract Manufaturing | 2019 | 79 | 0 | 41.479 |
| 2018 | 286 | 0 | 43.147 | |
| Service | 2019 | 1.300 | 0 | 19.108 |
| 2018 | 1.421 | 98 | 19.525 | |
| Gesamt | 2019 | 19.650 | 20 | 264.404 |
| 2018 | 6.149 | 1.666 | 296.920 |
AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGEN (2)
Im Geschäftsjahr 2019 wurden Entwicklungskosten insbesondere in den Geschäftsbereichen Solar mit 1.976 TEUR und Energy Storage mit 2.033 TEUR aktiviert. Daneben erfolgten Aktivierungen in den Geschäftsbereichen Electronics in Höhe von 760 TEUR und in Contract Manufacturing und Service mit zusammen 93 TEUR.
SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE (3)
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| (in TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Fördergelder | 3.273 | 578 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 2.254 | 2.553 |
| Auflösung Wertberichtigungen auf Forderungen | 1.769 | 464 |
| Kursgewinne | 423 | 1.258 |
| Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen | 19 | 98 |
| Übrige | 1.952 | 1.795 |
| 9.690 | 6.746 |
MATERIALAUFWAND (4)
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| (in TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 145.329 | 164.855 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 15.500 | 17.665 |
| 160.829 | 182.520 |
PERSONALAUFWAND (5)
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| (in TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 59.077 | 58.180 |
| Anteilsbasierte Vergütung | 338 | 290 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 12.169 | 11.761 |
| 71.584 | 70.231 |
SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN (6)
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| (in TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Werbe- und Reisekosten | 7.699 | 7.029 |
| Ausgangsfrachten | 3.941 | 4.741 |
| Sonstige personalnahe Aufwendungen | 2.997 | 2.198 |
| Miete und Leasing | 1.153 | 4.757 |
| Forschungsnahe (projektbezogene) sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.050 | 4.033 |
| Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte | 548 | 2.038 |
| Übrige | 19.033 | 16.520 |
| 36.421 | 41.316 |
ABSCHREIBUNGEN (7)
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| (in TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Anlagevermögen | 9.034 | 8.084 |
| Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen | 3.413 | 0 |
| Langfristige Kosten der Vertragsanbahnung | 1.324 | 2.743 |
| Kurzfristige Kosten der Vertragsanbahnung | 3.067 | 2.070 |
| 16.838 | 12.897 |
FINANZERTRÄGE (8)
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| (in TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Zinsen und ähnliche Erträge aus Bankguthaben | 74 | 96 |
| Zinserträge aus Unterleasingverhältnissen | 20 | 0 |
| 94 | 96 |
FINANZAUFWENDUNGEN (9)
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| (in TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Zinsen auf kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.623 | 1.482 |
| Zinsaufwand aus Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 622 | 0 |
| Zinsanteil langfristige Rückstellungen | 82 | 122 |
| Zinsen auf langfristige Verbindlichkeiten | 67 | 4 |
| Sonstige Zinsaufwendungen | 3 | 7 |
| 2.397 | 1.615 |
ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNG (10)
Performance Share Plan
Der Konzern hat für Mitglieder des Vorstands und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter einen Performance Share Plan eingerichtet. Die Erfolgsziele beziehen sich auf die EBITDA-Marge und die Unternehmenswertentwicklung, gemessen an der Veränderung der Aktienkurse zwischen Ausgabe der Bezugsrechte und Ablauf der Wartezeit. Die Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Die Aktienzusagen sind während der Wartezeit nicht dividendenberechtigt. Die Manz AG kann die Aktienzusagen durch neue ausgegebene Aktien oder durch eigene Aktien abgelten.
Die Aktienzusagen (Bezugsrechte) werden nach freiem Ermessen des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates - soweit es sich um Vorstandsmitglieder handelt, nach freiem Ermessen des Aufsichtsrates - in jährlichen Tranchen, binnen eines Zeitraums von drei Monaten nach Ablauf von vier Wochen im Anschluss an die Veröffentlichung des Konzernabschlusses für das vorangegangene Geschäftsjahr, ausgegeben.
Im Geschäftsjahr 2019 erhielten 17 (Vj. 18) Mitarbeiter und die drei Mitglieder des Vorstands (Vj. 1 Vorstandsmitglied) 42.403 (Vj. 21.928) Aktienzusagen/Bezugsrechte. Hiervon entfielen 22.327 (Vj. 6.048) Aktienzusagen/Bezugsrechte auf den Vorstand.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aktienzusagen/Bezugsrechte mit den entsprechenden gewichteten durchschnittlichen beizulegenden Zeitwerten je zugesagter Aktie zum Zeitpunkt ihrer Gewährung:
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| (in Stück) Aktienzusagen/ Bezugsrechte | (in EUR) Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt | |
|---|---|---|
| Bestand am Jahresanfang (nicht erdient) | 85.674 | 22,68 |
| In der Berichtsperiode verfallen | -14.863 | 26,73 |
| In der Berichtsperiode gewährt | 42.403 | 11,24 |
| Bestand am Jahresende (nicht erdient) | 113.214 | 14,09 |
Die Bilanzierung der Aktienzusagen erfolgt gemäß IFRS 2 mit dem beizulegenden Zeitwert der Zusagen zum Zeitpunkt der Gewährung und wird im Personalaufwand sowie einer korrespondierenden Erhöhung des Eigenkapitals (Kapitalrücklage) erfasst. Die Ermittlung der Zeitwerte erfolgt unter Anwendung des Black-Scholes-Modells.
Folgende Parameter liegen der Berechnung zugrunde:
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Ausübungspreis (in EUR) | 1,00 | 1,00 |
| Risikofreier Zinssatz p. a. (in %) | 0 | 0 |
| Volatilität (in %) | 93,3 | 97,3 |
| Erwartete Dividenden (in EUR) | 0,00 | 0,00 |
| Fair Value je Aktienzusage (in EUR) | 11,24 | 17,08 |
Im Berichtsjahr wurde aus dem Performance Share Plan Personalaufwand über 338 TEUR (Vj. 290 TEUR) erfasst.
STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG (11)
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag umfassen sowohl tatsächliche als auch latente Ertragsteuern aus temporären Differenzen sowie aus bestehenden steuerlichen Verlustvorträgen.
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| (in TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Tatsächlicher Steueraufwand | ||
| Laufende Periode | 560 | 809 |
| Vorperioden | -151 | 444 |
| Latenter Steuerertrag/-aufwand (+) | 911 | 1.863 |
| 1.320 | 3.116 |
Die Berechnung des laufenden Ertragsteueraufwands erfolgt unter Anwendung der zum Bilanzstichtag geltenden Steuersätze. Für die Berechnung der latenten Steuern der inländischen Gesellschaften wurde der inländische Steuersatz von 29,13 % (Vj. 29,13 %) berücksichtigt. Bei den ausländischen Gesellschaften wurden Steuersätze von 9 %-26 % (Vj. 15 %-25 %) verwendet.
Der Ertragsteueraufwand im Berichtsjahr in Höhe von 1.320 TEUR (Vj. 3.116 TEUR) leitet sich wie folgt von einem "erwarteten" Ertragsteueraufwand ab, der sich bei Anwendung des gesetzlichen Ertragsteuersatzes des Mutterunternehmens auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben hätte:
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| (in TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -9.928 | -4.904 |
| Ertragsteuersatz der Manz AG | 29,13 % | 29,13 % |
| Erwarteter Ertragsteueraufwand | -2.892 | -1.429 |
| Steuersatzunterschiede Ausland | -567 | -396 |
| Nicht abzugsfähige Aufwendungen/Erträge | -311 | 2.564 |
| Periodenfremde Steuern | -151 | 444 |
| Steuerfreie Erträge | -1.746 | -1.984 |
| Nichtansatz steuerlicher Verlustvorträge | 7.841 | 6.645 |
| Nutzung steuerlicher Verlustvorträge | -138 | 0 |
| Nutzung von nicht bilanzierten Verlustvorträgen | -31 | 0 |
| Wertberichtigung auf latente Steuern | -629 | -2.483 |
| Sonstiges | -56 | -245 |
| Ausgewiesener Ertragsteueraufwand | 1.320 | 3.116 |
Die aktiven und passiven latenten Steuern werden in der folgenden Übersicht dargestellt:
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| (in TEUR) | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 577 | 837 | 5.578 | 4.894 |
| Sachanlagen | 14 | 0 | 52 | 49 |
| Finanzanlagen | 0 | 1.235 | 0 | 0 |
| Vertragsvermögenswerte, Vorräte und Vertragsverbindlichkeiten | 5.488 | 8.202 | 13.643 | 15.982 |
| Forderungen | 583 | 544 | 1.513 | 502 |
| Zahlungsmittel | 19 | 111 | 0 | 0 |
| Pensionsrückstellungen | 735 | 673 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.279 | 2.638 | 308 | 1.654 |
| Rückstellungen | 334 | 210 | 0 | 0 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 10.254 | 9.173 | 0 | 0 |
| Bruttowert | 20.283 | 23.623 | 21.094 | 23.081 |
| Saldierung | -14.632 | -18.710 | -14.632 | -18.710 |
| Bestand laut Konzernbilanz | 5.651 | 4.913 | 6.462 | 4.371 |
| Nettobetrag der aktiven (passiven) latenten Steuern | -811 | 542 |
Der Nettobetrag der aktiven latenten Steuern hat sich wie folgt entwickelt:
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| (in TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 542 | 1.444 |
| Latenter Steueraufwand (-) /-ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung | -911 | -1.863 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen der latenten Steuern im Zusammenhang mit: | ||
| Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen | 696 | -18 |
| Absicherung künftiger Zahlungsströme (Cashflow Hedges) | 0 | -4 |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertete finanzielle Vermögenswerte | -1.235 | 1.039 |
| Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung | 97 | -56 |
| Stand 31.12. | -811 | 542 |
Für steuerliche Verlustvorträge werden latente Steuern nur angesetzt, wenn deren Nutzung mit ausreichender Sicherheit erwartet werden kann. Bei vier (Vj. vier) Gesellschaften, die in der aktuellen oder in der Vorperiode steuerliche Verluste erlitten haben, wurde ein latenter Steueranspruch in Höhe von 1.952 TEUR (Vj. 3.309 TEUR) ausgewiesen. Manz geht basierend auf der Kurz- und Mittelfristplanung davon aus, dass zukünftig bei diesen Gesellschaften ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verrechnet werden können. Aufgrund eines mehrjährigen steuerlichen Förderprogramms von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben verzeichnete Manz Italy s.r.l. in der Vergangenheit steuerliche Verluste. Ohne Berücksichtigung dieses Förderprogramms ist die Gesellschaft operativ profitabel. Das Förderprogramm endet mit dem Ablauf des Geschäftsjahres 2020.
Die steuerlichen Verlustvorträge belaufen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 253.132 TEUR (Vj. 220.736 TEUR). Davon sind 1.085 TEUR (Vj. 1.222 TEUR) zeitlich auf fünf Jahre und 9.754 TEUR (Vj. 10.181 TEUR) auf zehn Jahre begrenzt und der Rest unbegrenzt vortragsfähig. Für Verlustvorträge in Höhe von 212.720 TEUR (Vj. 182.650 TEUR) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da nach IAS 12 im Falle von Verlusten in der jüngeren Vergangenheit hohe Anforderungen an die Aktivierung gestellt werden, die zum Stichtag nicht erfüllt sind. Aufgrund eines mehrjährigen steuerlichen Förderprogramms von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben verzeichnete Manz Italy s.r.l. in der Vergangenheit steuerliche Verluste. Ohne Berücksichtigung dieses Förderprogramms ist die Gesellschaft operativ profitabel. Das Förderprogramm endet mit dem Ablauf des Geschäftsjahres 2020.
Gemäß IAS 12 sind latente Steuern auf temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Konzernunternehmen zu bilanzieren (Outside Basis Differences). Für Outside Basis Differences in Höhe von 8,1 Mio. EUR (Vj. 11,5 Mio. EUR) wurden keine passiven latenten Steuern gebildet, da diese Gewinne auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen.
ERGEBNISANTEIL NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE (12)
Der Ergebnisanteil der nicht beherrschenden Anteile setzt sich zusammen aus zugewiesenen Ergebnissen in Höhe von -200 TEUR (Vj. -261 TEUR).
ERGEBNIS JE AKTIE (13)
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Manz AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus sogenannten potenziellen Aktien. Hierzu zählen Options- und Bezugsrechte, wenn diese Rechte die Ausgabe von Aktien zu einem Wert unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie zur Folge haben. Es ergab sich ein Verwässerungseffekt aus den Aktienzusagen im Rahmen des Performance Share Plans (siehe (10) Anteilsbasierte Vergütungen).
Das Ergebnis je Aktie wurde gemäß IAS 33 ermittelt.
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Den Anteilseignern der Manz AG zuzurechnendes Konzernergebnis (in TEUR) | -11.048 | -7.760 |
| Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien (Stück) | 7.744.088 | 7.744.088 |
| Effekt aus aktienbasierter Vergütung (Stück) | 216.040 | 160.960 |
| Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien (verwässert) (Stück) | 7.905.128 | 7.905.048 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert = unverwässert) (in EUR) | -1,43 | -1,00 |
ERLÄUTERUNGEN ZUR SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Im Rahmen der Segmentberichterstattung werden die Aktivitäten der Manz-Gruppe gemäß den Regeln von IFRS 8 (Segmentberichterstattung) nach Geschäftsbereichen und nach Regionen abgegrenzt. Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Steuerung und berücksichtigt die unterschiedlichen Risiko- und Ertragsstrukturen der Geschäftsbereiche.
Im Geschäftsbereich "Solar" sind Systemlösungen für die Herstellung von Dünnschicht-Solarmodulen sowie die CIGS-Dünnschicht-Technologie abgebildet. Über das Geschäft mit Anlagen zur Produktion von Lithium-Ionen-Batterien wird im Geschäftsbereich "Energy Storage" berichtet. Der Geschäftsbereich "Electronics" hat den Schwerpunkt auf der Herstellung von Produktionsanlagen für Unterhaltungselektronik.
Neben den drei strategischen Geschäftsbereichen bestehen die beiden Geschäftsbereiche "Contract Manufacturing" (Anlagen- und Teilefertigung sowie Montagearbeiten für Kunden unterschiedlicher Branchen) und "Service", in denen Dienstleistungen rund um die technologischen Kernkompetenzen der Manz AG angeboten werden.
Die zentrale Größe zur Beurteilung und Steuerung eines Geschäftsbereichs ist das operative Ergebnis (EBIT).
In der Segmentberichterstattung sind Erlöse und Ergebnisse der einzelnen Geschäftsbereiche des Konzerns dargestellt. Zwischen den einzelnen Geschäftsbereichen bestehen nur in geringem Umfang Liefer- und Leistungsbeziehungen. Der Leistungsaustausch zwischen den Geschäftsbereichen erfolgt zu marktüblichen Preisen.
Im Geschäftsbereich Electronics wurden im Berichtsjahr Umsatzerlöse über 47.707 TEUR mit einem Kunden erzielt. Darüber hinaus sind im Geschäftsbereich Contract Manufacturing Umsatzerlöse in Höhe von 29.767 TEUR mit einem anderen Kunden enthalten.
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG GESCHÄFTSBEREICHE
zum 31.12.2019
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| (in TEUR) | Solar | Electronics | Energy Storage | Contract Manufacturing | Service | Konsolidierung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse mit Dritten | ||||||
| 2019 | 47.467 | 115.655 | 40.694 | 41.480 | 19.108 | 0 |
| 2018 | 105.020 | 93.877 | 35.351 | 43.147 | 19.525 | 0 |
| Umsatzerlöse mit anderen Segmenten | ||||||
| 2019 | 0 | -109 | 0 | 0 | 0 | 109 |
| 2018 | 0 | 3.556 | 0 | 0 | 0 | -3.556 |
| Umsatzerlöse gesamt | ||||||
| 2019 | 47.467 | 115.546 | 40.694 | 41.480 | 19.108 | 109 |
| 2018 | 105.020 | 97.433 | 35.351 | 43.147 | 19.525 | -3.556 |
| Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen | ||||||
| 2019 | 0 | 0 | 0 | 8.829 | 0 | 0 |
| 2018 | 0 | 0 | 0 | -2.590 | 0 | 0 |
| EBITDA | ||||||
| 2019 | 1.416 | 387 | -7.332 | 12.335 | 2.223 | 184 |
| 2018 | 18.109 | -6.636 | -6.861 | 1.755 | 4.080 | -935 |
| Abschreibungen | ||||||
| 2019 | 3.407 | 7.976 | 3.970 | 825 | 661 | -1 |
| 2018 | 3.731 | 5.381 | 3.038 | 535 | 215 | -3 |
| EBIT | ||||||
| 2019 | -1.991 | -7.589 | -11.302 | 11.510 | 1.562 | 185 |
| 2018 | 14.378 | -12.017 | -9.899 | 1.220 | 3.866 | -932 |
| Finanzergebnis | ||||||
| 2019 | -265 | -908 | -494 | -256 | -380 | 0 |
| 2018 | -294 | -375 | -359 | -522 | 31 | 0 |
| EBT | ||||||
| 2019 | -2.256 | -8.496 | -11.796 | 11.254 | 1.182 | 185 |
| 2018 | 14.084 | -12.392 | -10.258 | 698 | 3.896 | -932 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | ||||||
| 2019 | -347 | 195 | -492 | -283 | -392 | 0 |
| 2018 | -1.541 | -1.144 | 175 | -492 | -114 | 0 |
| Konzernergebnis | ||||||
| 2019 | -2.604 | -8.302 | -12.288 | 10.971 | 789 | 185 |
| 2018 | 12.543 | -13.535 | -10.083 | 205 | 3.782 | -932 |
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| (in TEUR) | Konzern |
|---|---|
| Umsatzerlöse mit Dritten | |
| 2019 | 264.404 |
| 2018 | 296.920 |
| Umsatzerlöse mit anderen Segmenten | |
| 2019 | 0 |
| 2018 | 0 |
| Umsatzerlöse gesamt | |
| 2019 | 264.404 |
| 2018 | 296.920 |
| Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen | |
| 2019 | 8.829 |
| 2018 | -2.590 |
| EBITDA | |
| 2019 | 9.213 |
| 2018 | 9.513 |
| Abschreibungen | |
| 2019 | 16.838 |
| 2018 | 12.897 |
| EBIT | |
| 2019 | -7.625 |
| 2018 | -3.385 |
| Finanzergebnis | |
| 2019 | -2.303 |
| 2018 | -1.519 |
| EBT | |
| 2019 | -9.928 |
| 2018 | -4.904 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | |
| 2019 | -1.320 |
| 2018 | -3.116 |
| Konzernergebnis | |
| 2019 | -11.248 |
| 2018 | -8.020 |
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG REGIONEN zum 31.12.2019
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| (in TEUR) | Außenumsatz nach Standort des Kunden | Langfristige Vermögenswerte (ohne latente Steuern) |
|---|---|---|
| Deutschland | ||
| 2019 | 56.223 | 50.334 |
| 2018 | 46.393 | 47.715 |
| Übriges Europa | ||
| 2019 | 46.532 | 23.474 |
| 2018 | 42.239 | 21.788 |
| China | ||
| 2019 | 119.348 | 13.952 |
| 2018 | 168.465 | 13.986 |
| Taiwan | ||
| 2019 | 12.278 | 49.434 |
| 2018 | 22.128 | 39.043 |
| Übriges Asien | ||
| 2019 | 10.353 | 712 |
| 2018 | 9.880 | 709 |
| Amerika | ||
| 2019 | 19.650 | 30 |
| 2018 | 6.149 | 17 |
| Sonstige Regionen | ||
| 2019 | 20 | 0 |
| 2018 | 1.666 | 0 |
| Konzern | ||
| 2019 | 264.404 | 137.937 |
| 2018 | 296.920 | 123.258 |
ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG
Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel der Manz-Gruppe im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. Entsprechend IAS 7 Kapitalflussrechnung werden Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit sowie Finanzierungstätigkeit unterschieden. Auswirkungen aus Veränderungen des Konsolidierungskreises und der Wechselkurse sind in den jeweiligen Positionen eliminiert. Die auf Änderungen der Wechselkurse beruhende Veränderung des Finanzmittelbestands ist gesondert ausgewiesen.
Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die sich aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten zusammensetzen. Etwaigen Wertschwankungen im Finanzmittelbestand wurde mittels einer Risikovorsorge Rechnung getragen.
Die Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden nach der direkten Methode dargestellt. Die Mittelzu- und Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts umfassen neben Zugängen und Abgängen im Sachanlagevermögen auch Zugänge und Abgänge bei den immateriellen Vermögenswerten. In der Finanzierungstätigkeit sind neben Zahlungsmittelzuflüssen aus Eigenkapitalerhöhungen und der Begebung von sonstigen Finanzverbindlichkeiten auch Zahlungsmittelabflüsse aus der Tilgung von Krediten ausgewiesen.
Demgegenüber wird ausgehend vom Konzernergebnis der Mittelzufluss und -abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit indirekt abgeleitet. Dazu wird das Konzernergebnis um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge, das sind im Wesentlichen Abschreibungen und die Veränderungen der langfristigen Rückstellungen und latenten Steuern, korrigiert und um die Veränderung der betrieblichen Aktiva und Passiva ergänzt.
Mit der Anwendung des IFRS 16 wird die Auszahlung des Tilgungsanteils für Leasingsachverhalte in der Finanzierungstätigkeit erstmals abgebildet. Die Auszahlung für den Zinsanteil der Leasingverbindlichkeit sowie Auszahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden unter der betrieblichen Tätigkeit gezeigt.
Investitions- und Finanzierungsvorgänge, welche nicht zu einer Veränderung von Zahlungsmitteln geführt haben, sind nicht Bestandteil der Kapitalflussrechnung.
ENTWICKLUNG DER VERBINDLICHKEITEN AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT
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| Nicht zahlungswirksam | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Buchwert zum 01.01.2019 | Zahlungswirksam | Währungsdifferenz | Zugang | Abgang | Veränderungen beizulegender Zeitwerte |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| gegenüber Finanzinstituten | 1.138 | -410 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| aus Leasing | 14.636 | 0 | 46 | 1.000 | -3.414 | 0 |
| Übrige | 3 | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| gegenüber Finanzinstituten | 42.173 | 15.735 | -723 | 0 | 0 | 0 |
| aus Leasing | 3.276 | -4.340 | 7 | 4.386 | 0 | |
| Derivative Finanzinstrumente | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | -2 |
| 61.228 | 10.989 | -670 | 5.386 | -3.414 | -2 |
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| Nicht zahlungswirksam | |
|---|---|
| (in TEUR) | Buchwert zum 31.12.2019 |
| --- | --- |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | |
| gegenüber Finanzinstituten | 728 |
| aus Leasing | 12.268 |
| Übrige | 7 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | |
| gegenüber Finanzinstituten | 57.185 |
| aus Leasing | 3.329 |
| Derivative Finanzinstrumente | 0 |
| 73.517 |
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| Nicht zahlungswirksam | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Buchwert zum 01.01.2018 | Zahlungswirksam | Währungsdifferenz | Zugang | Abgang | Veränderungen beizulegender Zeitwerte |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| gegenüber Finanzinstituten | 3.332 | -2.194 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Übrige | 0 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| gegenüber Finanzinstituten Derivative | 36.130 | 5.764 | 279 | 0 | 0 | 0 |
| Finanzinstrumente | 7 | 0 | 0 | 0 | 0 | -5 |
| 39.469 | 3.573 | 279 | 0 | 0 | -5 |
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| Nicht zahlungswirksam | |
|---|---|
| (in TEUR) | Buchwert zum 31.12.2018 |
| --- | --- |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | |
| gegenüber Finanzinstituten | 1.138 |
| Übrige | 3 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | |
| gegenüber Finanzinstituten Derivative | 42.173 |
| Finanzinstrumente | 2 |
| 43.316 |
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE (14)
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| (in TEUR) | Lizenzen, Software und ähnliche Rechte | Aktivierte Entwicklungskosten | Geschäfts- oder Firmenwert | Anlagen im Bau/geleistete Anzahlungen | Kosten der Vertragsanbahnung | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||||
| Stand 1. Januar 2018 | 32.212 | 69.945 | 33.331 | 0 | 5.143 | 140.631 |
| Währungsanpassung | 24 | 42 | 1.164 | 0 | 0 | 1.230 |
| Zugänge | 4.371 | 4.517 | 0 | 61 | 0 | 8.949 |
| Abgänge | -3.548 | -418 | 0 | 0 | 0 | -3.966 |
| Umgliederungen | 21 | 0 | 0 | 0 | 0 | 21 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 33.080 | 74.086 | 34.495 | 61 | 5.143 | 146.865 |
| Abschreibungen | ||||||
| Stand 1. Januar 2018 | 25.558 | 51.264 | 0 | 0 | 0 | 76.822 |
| Währungsanpassung | 11 | 26 | 0 | 0 | 0 | 37 |
| Zugänge Abschreibungen (planmäßig) | 2.020 | 3.032 | 0 | 0 | 2.743 | 7.795 |
| Abgänge | -117 | 0 | 0 | 0 | 0 | -117 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 27.472 | 54.322 | 0 | 0 | 2.743 | 84.537 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||||
| Stand 1. Januar 2019 | 33.080 | 74.086 | 34.495 | 61 | 5.143 | 146.865 |
| Währungsanpassung | 28 | 125 | 988 | 0 | 0 | 1.141 |
| Zugänge | 860 | 3.518 | 0 | 209 | 0 | 4.587 |
| Abgänge | -422 | 0 | 0 | 0 | 0 | -422 |
| Umgliederungen | 61 | 0 | 0 | -61 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2019 | 33.607 | 77.729 | 35.483 | 209 | 5.143 | 152.171 |
| Abschreibungen | ||||||
| Stand 1. Januar 2019 | 27.472 | 54.322 | 0 | 0 | 2.743 | 84.537 |
| Währungsanpassung | 31 | 85 | 0 | 0 | 0 | 116 |
| Zugänge Abschreibungen (planmäßig) | 1.051 | 4.699 | 0 | 0 | 1.324 | 7.074 |
| Abgänge | -405 | 0 | 0 | 0 | 0 | -405 |
| Stand 31. Dezember 2019 | 28.149 | 59.106 | 0 | 0 | 4.067 | 91.322 |
| Restbuchwert 31.12.2018 | 5.608 | 19.764 | 34.495 | 61 | 2.400 | 62.328 |
| Restbuchwert 31.12.2019 | 5.458 | 18.623 | 35.483 | 209 | 1.076 | 60.849 |
AKTIVIERTE ENTWICKLUNGSKOSTEN
Entwicklungskosten werden entsprechend den Vorgaben des IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte in den dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aktiviert. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge hat die Unternehmensleitung Annahmen über die Höhe der zu erwartenden künftigen Cashflows aus Vermögenswerten, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwarteten zukünftigen Cashflows, die Vermögenswerte generieren, zu treffen.
Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der aktivierten Entwicklungskosten, die noch nicht planmäßig abgeschrieben werden, wurden im Berichtsjahr keine (Vj. keine) außerplanmäßigen Wertminderungen vorgenommen.
Folgende Beträge wurden erfolgswirksam erfasst:
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| (in TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Forschungs- und Entwicklungskosten gesamt | -18.904 | -14.893 |
| Planmäßige Abschreibungen auf Entwicklungskosten | -4.602 | -3.300 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 4.862 | 4.924 |
| Erfolgswirksam verrechnete Forschungs- und Entwicklungskosten | -18.644 | -13.269 |
GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE SOWIE MARKENRECHTE
Die Geschäfts- oder Firmenwerte sowie die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (Markenrechte) entfallen wie folgt auf die einzelnen Geschäftsbereiche:
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| (in TEUR) | Geschäfts- oder Firmenwert | Markenrechte | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Solar | 17.556 | 16.845 | 1.881 | 1.806 |
| Electronics | 11.245 | 10.968 | 2.822 | 2.708 |
| Energy Storage | 6.682 | 6.682 | 0 | 0 |
| Contract Manufacturing | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Service | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 35.483 | 34.495 | 4.703 | 4.514 |
Die Veränderungen beim Geschäfts- oder Firmenwert und bei den Markenrechten resultieren aus Währungsumrechnungen.
Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und Markenrechte wird mindestens einmal jährlich getestet, indem die Buchwerte der dem jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwert und den Markenrechten zugrundeliegenden Einheiten mit dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Abgangskosten verglichen werden. Ein Wertminderungsbedarf eines Geschäfts- oder Firmenwertes liegt vor, wenn der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit dessen Nutzungswert bzw. den beizulegenden Zeitwert abzüglich Abgangskosten übersteigt. Als zahlungsmittelgenerierende Einheiten werden die Geschäftsbereiche Solar, Electronics, Energy Storage, Contract Manufacturing und Service verwendet. Der Nutzungswert wird nach der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Ausgangspunkt ist die aktuelle Dreijahresplanung für den jeweiligen Geschäftsbereich.
Im Zuge dieses Tests müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags ist ein angemessener Diskontierungszinssatz zu wählen.
Die Berechnung der Diskontierungszinssätze berücksichtigt die Umstände des Konzerns und seiner Segmente und basiert auf seinen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC). Die durchschnittlichen Kapitalkosten berücksichtigen das Fremd- und Eigenkapital. Die Eigenkapitalkosten werden auf Basis einer Peer Group ermittelt. Sie enthalten den Basiszinssatz inklusive Länderrisiko und eine Marktrisikoprämie. Das segmentspezifische Risiko wird durch Anwendung individueller Beta-Faktoren einbezogen. Die Fremdkapitalkosten basieren auf dem verzinslichen Fremdkapital, für das der Konzern Schuldendienst zu leisten hat. Sie enthalten den Fremdkapital-Spread, Basiszinssatz und das Länderrisiko. Der Fremdkapital-Spread wurde unter Zugrundelegung der Zinsdifferenz zwischen der Rendite eines Anleihenkorbes von Industrieunternehmen mit dem Rating BBB+ bis BBB-sowie der Rendite deutscher Staatsanleihen ermittelt.
Zu den wesentlichen Planungsprämissen gehören vor allem die erwartete Marktentwicklung in Relation zur Entwicklung der Manz-Gruppe, die Entwicklung wesentlicher Fertigungs- und sonstiger Kosten sowie der Abzinsungsfaktor und die Wachstumsraten. Bei der Festlegung der Annahmen werden sowohl allgemeine Marktprognosen, aktuelle Entwicklungen wie auch historische Erfahrungen berücksichtigt. Im Geschäftsbereich Energy Storage wurde in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres 2019 ein größerer Auftrag seitens eines bekannten Batterieherstellers im Consumer Electronics-Sektor platziert, dessen Bearbeitung weitestgehend in die kommenden Geschäftsjahre fällt. Daneben steigt die Nachfrage nach Elektroautos kontinuierlich an, womit gleichzeitig eine Zunahme der Nachfrage nach Batterieantrieben einhergeht. Es wird daher mit einer signifikanten Ergebnisverbesserung und Umsatzsteigerung im Bereich Energy Storage gerechnet. Trotz der zeitlichen Verzögerung der CIGS-Großaufträge ist der bisherige Projektverlauf positiv einzustufen. Der Abschluss des Projektes wird für das Quartal 1/2021 erwartet. Für die darauffolgenden Jahre wurde ein weiterer Großauftrag im Bereich Solar eingeplant. Der große Markt der Display-Technologie bietet für die Manz AG ein großes Potenzial und es wird mit signifikanten Auftragseingängen sowohl in den Bereichen Display als auch Laser gerechnet. Es wird daher in Zukunft eine weitere Umsatzausweitung und Ergebnisverbesserung im Bereich Electronics erwartet. Die Wettbewerbs- und Renditefähigkeit der Manz AG wird weiter nachhaltig gesteigert und die damit verbundene Turn-Around-Strategie der Vorjahre wird fortgeführt.
Die Cashflows werden für jeden Geschäftsbereich, dem ein Geschäfts- oder Firmenwert oder Markenrecht zugeordnet ist, individuell auf Basis der Umsatz- und Kostenplanung prognostiziert. Die Wachstumsraten wurden mit 1,0 % (Vj. 1,0 % bis 1,5 %) angesetzt. Der für die Abzinsung verwendete Diskontierungssatz nach Steuern (gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten (WACC)) beträgt 6,8 % - 9,9 % (Vj. 7,5 % bis 10,4 %). Dabei werden die Eigenkapitalkosten auf Basis einer Vergleichsgruppe (Peer Group) ermittelt. Die Diskontierungssätze und Wachstumsraten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
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| (in %) | Diskontierungssatz vor Steuern | Wachstumsrate | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Solar | 14,0 | 14,7 | 1,0 | 1,5 |
| Electronics | 11,2 | 9,3 | 1,0 | 1,5 |
| Energy Storage | 12,0 | 12,5 | 1,0 | 1,0 |
| Contract Manufacturing | 8,6 | 11,6 | 1,0 | 1,0 |
| Service | 14,0 | 14,7 | 1,0 | 1,0 |
Die Gewichtung der so ermittelten Eigen- und Fremdkapitalkostensätze erfolgte auf Basis der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Peer Group.
Für die Geschäftsjahre 2019 und 2018 wurde kein Wertminderungsbedarf der bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte sowie der immateriellen Vermögenswerte ohne bestimmte Nutzungsdauer ermittelt.
Ein um 1 % höherer WACC und eine Berechnung ohne unterstelltes Wachstum in der ewigen Rente beeinflussen die Werthaltigkeit der Firmenwerte nicht. Auch eine dann noch zusätzliche Reduzierung des EBITs über die gesamte Planungsdauer von 10 % hätte im Geschäftsjahr 2019 oder 2018 zu keiner Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes bzw. Markenrechtes geführt.
KOSTEN DER VERTRAGSANBAHNUNG
Unter den immateriellen Vertragsvermögenswerten werden langfristige Kosten der Vertragsanbahnung ausgewiesen. wenn diese durch Erträge aus dem Vertrag gedeckt sind und eindeutig einem Projekt zuzuordnen sind. Die aktivierten Kosten der Vertragsanbahnung werden gemäß des Fertigstellungsgrads des zugrundeliegenden Projekts abgeschrieben. Der Saldo zum 31. Dezember 2019 betrug 1.076 TEUR (Vj. 2.400 TEUR). In der Berichtsperiode wurde ein Werteverzehr von 1.324 TEUR (Vj. 2.743 TEUR) erfasst.
SACHANLAGEN (15)
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| (in TEUR) | Grundstücke und Gebäude | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Nutzungsrechte | Anlagen im Bau/geleistete Anzahlungen | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||||
| Stand 1. Januar 2018 | 24.937 | 23.595 | 11.044 | 0 | 1.881 | 61.457 |
| Währungsanpassung | -127 | 10 | 6 | 0 | 0 | -111 |
| Zugänge | 548 | 1.684 | 2.351 | 0 | 743 | 5.326 |
| Abgänge | -754 | -435 | -2.698 | 0 | -58 | -3.945 |
| Umgliederungen | 391 | 0 | 2.045 | 0 | -2.458 | -22 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 24.995 | 24.854 | 12.748 | 0 | 108 | 62.705 |
| Abschreibungen | ||||||
| Stand 1. Januar 2018 | 6.248 | 19.107 | 8.507 | 0 | 0 | 33.862 |
| Währungsanpassung | -28 | 6 | 10 | 0 | 0 | -12 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Zugänge Abschreibungen (planmäßig) | 1.124 | 1.041 | 866 | 0 | 0 | 3.031 |
| Abgänge | -420 | -405 | -2.512 | 0 | 0 | -3.337 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 6.924 | 19.749 | 6.871 | 0 | 0 | 33.544 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten vor IFRS 16 | ||||||
| zum 1. Januar 2019 | 24.995 | 24.854 | 12.748 | 0 | 108 | 62.705 |
| Erstanwendung von IFRS 16 | ||||||
| zum 1. Januar 2019 | 0 | 0 | 0 | 17.537 | 0 | 17.537 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten nach IFRS 16 | ||||||
| zum 1. Januar 2019 | 24.995 | 24.854 | 12.748 | 17.537 | 108 | 80.242 |
| Währungsanpassung | 175 | 66 | 49 | 0 | 1 | 291 |
| Zugänge | 281 | 967 | 653 | 997 | 2.402 | 5.300 |
| Abgänge | -244 | -2.320 | -444 | -225 | -100 | -3.333 |
| Umgliederungen | 9 | 50 | 0 | 0 | -59 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2019 | 25.216 | 23.617 | 13.006 | 18.309 | 2.352 | 82.500 |
| Abschreibungen | ||||||
| Stand 1. Januar 2019 | 6.924 | 19.749 | 6.871 | 0 | 0 | 33.544 |
| Währungsanpassung | 44 | 45 | 27 | 21 | 0 | 137 |
| Zugänge Abschreibungen (planmäßig) | 939 | 1.124 | 1.213 | 3.413 | 7 | 6.696 |
| Abgänge | 0 | -1.449 | -343 | -91 | 0 | -1.883 |
| Umgliederungen | 1 | 3 | 3 | 0 | -7 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2019 | 7.908 | 19.472 | 7.771 | 3.343 | 0 | 38.494 |
| Restbuchwert 31.12.2018 | 18.071 | 5.105 | 5.877 | 0 | 108 | 29.160 |
| Restbuchwert 31.12.2019 | 17.308 | 4.145 | 5.235 | 14.966 | 2.352 | 44.006 |
Die Nutzungsrechte sind folgendermaßen unterteilt:
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| (in TEUR) | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Nutzungsrechte - Gebäude | 14.001 | 0 |
| Nutzungsrechte - Fahrzeuge | 952 | 0 |
| Nutzungsrechte - IT-Ausstattung | 13 | 0 |
| 14.966 | 0 |
Entsprechend der obigen Aufteilung wurden im Berichtsjahr Abschreibungen auf Nutzungsrechte erfasst
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| (in TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte - Gebäude | 2.819 | 0 |
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte - Fahrzeuge | 581 | 0 |
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte - IT-Ausstattung | 13 | 0 |
| 3.413 | 0 |
Grundstücke und Gebäude der Manz Slovakia s.r.o. mit einem Buchwert von 3.656 TEUR (Vj. 3.866 TEUR) dienen als Sicherheit für Bankdarlehen.
ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN (16)
Die Manz AG hält 80,5 % der Stimmrechte und Anteile an der Talus Manufacturing Ltd. mit Sitz in Chungli, Taiwan. Dieses nicht börsennotierte Unternehmen ist in den Bereichen Produktion, Verkauf und Service tätig.
Talus wird wegen des Vorliegens eines maßgeblichen Einflusses at Equity in den vorliegenden Konzernabschluss einbezogen. Die Manz AG beherrscht dieses Unternehmen nicht. Aufgrund gesellschaftsvertraglicher Bestimmungen sind alle wesentlichen Entscheidungen die Geschäftstätigkeit betreffend, einstimmig zu tätigen. Weiterhin besteht eine Ankaufsoption des Partners, der die weiteren 19,5 % der Stimmrechte und Anteile an der Talus hält.
Die folgenden Tabellen enthalten die zusammengefassten Finanzinformationen der Talus Manufacturing Ltd.:
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| (in TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | 66.199 | 45.157 |
| Langfristige Vermögenswerte | 21.252 | 19.734 |
| Kurzfristige Schulden | 53.022 | 42.344 |
| Langfristige Schulden | 546 | 821 |
| Eigenkapital | 33.882 | 21.726 |
| Anteil des Konzerns am Eigenkapital (in %) | 80,50 | 80,50 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | - | - |
| Buchwert des Anteils des Konzerns | 21.382 | 11.763 |
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| (in TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 146.623 | 70.509 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 13.747 | -4.082 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 13.757 | -4.029 |
| Ertragsteueraufwand | 2.838 | 779 |
| Ergebnis nach Steuern | 10.919 | -3.250 |
| Sonstiges Ergebnis | 3 | -161 |
| Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr | 10.922 | -3.411 |
FINANZANLAGEN (17)
Die Manz AG hält eine sonstige Beteiligung über 11,1 % an der NICE PV Research Ltd. Beijing, VR China. Die Anschaffungskosten beliefen sich auf 24.245 TEUR. Der nach einer Unternehmensbewertung ermittelte Buchwert zum Bilanzstichtag beträgt 11.700 TEUR.
SONSTIGE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE (18)
In den sonstigen langfristigen Vermögenswerten sind langfristige Leasingforderungen über 809 TEUR enthalten. Die Leasingforderungen entsprechen dem beizulegenden Zeitwert.
VORRÄTE (19)
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| (in TEUR) | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 14.684 | 18.813 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 6.759 | 7.658 |
| Fertige Erzeugnisse, Waren | 3.183 | 11.990 |
| Geleistete Anzahlungen | 11.113 | 10.907 |
| 35.739 | 49.368 |
Die Summe der Wertberichtigungen auf das Vorratsvermögen erhöhte sich nach Berücksichtigung von Wechselkursdifferenzen sowie Verbräuchen auf 12.433 TEUR (Vj. 10.475 TEUR). Hierbei wurde in der laufenden Periode ein Aufwand von 1.958 TEUR (Vj. 718 TEUR) erfasst. Der Buchwert der als Sicherheiten verpfändeten Vorräte beträgt 5.927 TEUR.
FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN (20)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und sind üblicherweise innerhalb eines Jahres fällig.
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| (in TEUR) | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte | 42.737 | 30.041 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen | 75 | 97 |
| 42.812 | 30.138 |
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
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| (in TEUR) | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 3.978 | 4.100 |
| Währungsumrechnung | -55 | -32 |
| Verbrauch | 56 | 517 |
| Auflösung | 1.769 | 463 |
| Zuführung | 147 | 890 |
| Stand 31.12. | 2.245 | 3.978 |
VERTRAGSVERMÖGENSWERTE (21)
Vertragsvermögenswerte bestanden in folgender Höhe:
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| (in TEUR) | 31.12.2019 | 1.1.2019 |
|---|---|---|
| Herstellungskosten einschließlich Auftragsergebnis der Fertigungsaufträge | 360.699 | 298.624 |
| abzüglich erhaltene Anzahlungen | -300.760 | -247.595 |
| 59.939 | 51.029 |
Die Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:
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| (in TEUR) | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 371 | 0 |
| Währungsumrechnung | 0 | 0 |
| Verbrauch | 371 | 0 |
| Auflösung | 0 | 0 |
| Zuführung | 489 | 371 |
| Stand 31.12. | 489 | 371 |
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE (22)
Am Bilanzstichtag waren folgende Devisentermingeschäfte im Rahmen von Hedge Accounting zur Kurssicherung von geplanten USD/TWD-Transaktionen eingesetzt:
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| (in TEUR) | 31.12.2019 | 31.12.2018 | ||
|---|---|---|---|---|
| Währungskurssicherung | Zinsderivate | Währungskurssicherung | Zinsderivate | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Änderung des beizulegenden Zeitwerts | 8 | 2 | -27 | -5 |
| Nominalwert | 892 | 0 | 5.242 | 600 |
| Positiver beizulegender Zeitwert | 10 | 0 | 2 | 0 |
| Negativer beizulegender Zeitwert | 0 | 0 | 0 | -2 |
| Restlaufzeit | max. 10/2020 | max. 12/2019 | max. 05/2019 | max. 12/2019 |
Es besteht eine wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument. Die Manz AG hat für die Sicherungsbeziehung ein Absicherungsverhältnis von 1:1 festgelegt, da das Risiko des Sicherungsinstruments mit der abgesicherten Risikokomponente identisch ist. Der durchschnittliche Terminkurs für die Währungskurssicherung liegt bei 30,92 (USD/TWD). Die Währungskurssicherung enthält ein Währungsrisiko, da die Höhe der Devisentermingeschäfte entsprechend der Käufe und Verkäufe in Fremdwährung variiert. Außerdem kommt es zu Schwankungen der Wechselkurse. Die Zinsderivate enthalten ein Zinsrisiko, da es aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze zu einem negativen beizulegenden Zeitwert führen kann. Wenn geplante Transaktionen nicht wie geplant eintreten, kann dies zu Ineffektivitäten führen.
SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE (23)
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| (in TEUR) | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Nicht verfügbare Finanzmittel | 6.794 | 20.967 |
| Steuerforderungen (keine Einkommen- und Ertragsteuern) | 1.912 | 4.396 |
| Sonstige Abgrenzungen (v. a. Versicherungen) | 1.825 | 1.119 |
| Forderungen Personal | 334 | 420 |
| Kurzfristige Kosten zur Anbahnung eines Vertrags | 183 | 2.677 |
| Kurzfristige Leasingforderungen | 165 | 0 |
| Übrige | 2.679 | 5.459 |
| 13.892 | 35.038 |
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte sind nicht überfällig und es wurde keine Wertminderung vorgenommen.
ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE (24)
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Geldkonten und kurzfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten. Für Geldkonten und kurzfristige Geldanlagen wurde eine Risikovorsorge in Höhe von 78 TEUR erfasst.
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| (in TEUR) | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 44.005 | 51.006 |
EIGENKAPITAL (25)
Die Entwicklung des Eigenkapitals und des Gesamtergebnisses sind in der "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung" gesondert dargestellt. Die Bestandteile des Gesamtergebnisses sind in der Gesamtergebnisrechnung aggregiert dargestellt.
Aufsichtsrat und Vorstand haben als Ziel eine Mindesteigenkapitalquote von 40 % und ein Gearing von weniger als 50 % definiert.
GEZEICHNETES KAPITAL
Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital des Mutterunternehmens Manz AG ausgewiesen.
Das gezeichnete Kapital in Höhe von 7.744.088,00 EUR ist eingeteilt in 7.744.088 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
GENEHMIGTES KAPITAL
Der Vorstand der Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juli 2016 gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 3.872.044,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 3.872.044 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016).
Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
| ― | bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2, § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 774.408,00 EUR und insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden; |
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder zur Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen; |
| ― | soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde; |
| ― | um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. |
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.
Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital I
Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Mio. EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 3.100.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.
Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- und/oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte Zehn-Prozent-Grenze werden angerechnet
| ― | neue Aktien, die aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, sowie |
| ― | solche Aktien, die aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden. |
Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung um bis zu 3.100.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.100.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG aufgrund der von der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2019 sowie bedingtes Kapital III
Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 95.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 190.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 85.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 170.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Bestimmungen.
Die Ermächtigung vom 7. Juli 2015 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 aufgehoben, soweit auf der Grundlage dieser Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.
Nach § 3 Abs. 6 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 360.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 360.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2015 sowie bedingtes Kapital II
Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 59.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 118.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft unterhalb der Geschäftsführungen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 56.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 112.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Bestimmungen.
Nach § 3 Abs. 5 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 230.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 230.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten ("Performance Shares"), die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnanteilsberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
KAPITALRÜCKLAGE
Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen die Einzahlungen von Aktionären nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB abzüglich der Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern. Des Weiteren ist der Wert der als Gehaltsbestandteil an Führungskräfte (einschließlich Vorstand) in Form von Eigenkapitalinstrumenten gewährten anteilsbasierten Vergütung erfasst.
EIGENE AKTIEN
Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 1. Juli 2024 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Betrag niedriger ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71 d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.
Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) genügen.
Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter der Voraussetzung zu veräußern, dass die Veräußerung gegen Geldzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Betrag niedriger ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Options- oder Wandlungspflichten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.
Der Vorstand und - sofern die Verpflichtung gegenüber Mitgliedern des Vorstands besteht - der Aufsichtsrat wurden ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugsrechten zu verwenden, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 oder im Rahmen des von der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2019 ausgegeben wurden oder werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugs- oder Wandlungsrechten, die aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten entstehen, bzw. zur Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten zu verwenden, die im Rahmen der Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Mitarbeiter oder Organmitglieder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
Im Geschäftsjahr 2019 erwarb die Gesellschaft 203 Stück (Vj. 2.522 Stück) eigene Aktien zu einem Durchschnittspreis von 19,48 EUR (Vj. 32,41 EUR) pro Aktie mit einem Kurswert von 4 TEUR (Vj. 82 TEUR). Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte für Mitarbeiterjubiläen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 sind keine (Vj. keine) eigenen Aktien im Bestand.
GEWINNRÜCKLAGEN
Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden.
KUMULIERTES ÜBRIGES EIGENKAPITAL
Das kumulierte übrige Eigenkapital enthält die Rücklagen für die Neubewertung der Pensionen, die Absicherung von Cashflows sowie die Währungsumrechnung aus der Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften.
NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE
Die nicht beherrschenden Anteile betreffen die Manz India Private Limited, an der die Manz Asia Ltd. einen Anteil von 75 % hält sowie die Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd., an der die Manz AG Anteile in Höhe von 56 % hält. Der den Minderheitsgesellschaftern zuzurechnende Anteil am Eigenkapital und Jahresergebnis wird in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung jeweils gesondert ausgewiesen.
VORSCHLAG ZUR ERGEBNISVERWENDUNG
Die Dividendenausschüttung der Manz AG richtet sich gemäß § 58 Abs. 2 AktG nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss (Einzelabschluss) der Manz AG zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2019 schließt mit einem Bilanzverlust von 6.484 TEUR (Vj. 5.848 TEUR).
ANGABEN ZUM KAPITALMANAGEMENT
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| (in TEUR) | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 44.005 | 51.006 |
| Finanzverbindlichkeiten | 57.913 | 43.311 |
| Nettofinanzverbindlichkeiten | 13.908 | -7.695 |
| Summe Eigenkapital Anteilseigner Manz AG | 132.136 | 149.503 |
| Eigenkapitalquote (in %) | 38,77 | 43,38 |
| Gearing (in %) | 10,5 | -5,1 |
Im Geschäftsjahr 2019 stiegen die Nettofinanzverbindlichkeiten an. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben den Bestand an Finanzverbindlichkeiten unterschritten. Diese Unterdeckung ist auf eine zeitliche Verzögerung im Projektablauf von Großaufträgen zurückzuführen. Des Weiteren entwickelt sich die Eigenkapitalquote rückläufig und unterschreitet die vorgegebene Mindesteigenkapitalquote von 40 % marginal. Durch den Rückgang des Eigenkapitals sowie der Nettofinanzverbindlichkeiten hat sich das Gearing, als Verhältniszahl der Nettofinanzverbindlichkeiten zum Eigenkapital vor nicht beherrschenden Anteilen auf 10,5 % (Vj. -5,1 %) erhöht. Aufsichtsrat und Vorstand haben als Ziel ein Gearing von weniger als 50 % definiert. Die vorgegebene Zielgröße wurde im Berichtsjahr erreicht.
LANGFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN (26)
Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 728 TEUR bestehen aus langfristigen Darlehen der Manz Italy s.r.l. und haben eine Restlaufzeit von bis zu drei Jahren.
LANGFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN AUS LEASING (27)
Von den langfristigen Finanzverbindlichkeiten aus Leasing haben 2.279 TEUR eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und 9.989 TEUR von mehr als zwei Jahren.
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN (28)
Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen kommt es durch die Wahl des Rechnungszinses oder Trendannahmen sowie durch den Ansatz biometrischer Wahrscheinlichkeiten zu Abweichungen im Vergleich zu den tatsächlichen im Zeitablauf entstehenden Verpflichtungen.
In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Konzernbilanz angesetzten Beträge dargestellt.
Dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Jahresende wird das Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert gegenübergestellt (Finanzierungsstatus).
Pensionsrückstellungen
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| (in TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Veränderung des Anwartschaftsbarwertes | ||
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 1.1. | 7.446 | 7.650 |
| Dienstzeitaufwand | 9 | 12 |
| Zinsaufwand | 77 | 115 |
| Gezahlte Leistungen | -471 | -234 |
| Versicherungsmathematische Verluste (+) / Gewinne (-) | ||
| aus Veränderungen demografischer Annahmen | -9 | 49 |
| aus Veränderungen finanzieller Annahmen | 700 | 81 |
| aus erfahrungsbedingten Anpassungen | -17 | -261 |
| Währungsdifferenzen aus ausländischen Plänen | 86 | 34 |
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen 31.12. | 7.821 | 7.446 |
| Veränderung des Planvermögens | ||
| Planvermögen zum Zeitwert 1.1. | 394 | 340 |
| Erträge aus Planvermögen | 5 | 5 |
| Beiträge durch die Gesellschaft | 262 | 63 |
| Gezahlte Leistungen | -67 | -27 |
| Versicherungsmathematische Verluste (+) / Gewinne (-) | 10 | 8 |
| Währungsdifferenzen aus ausländischen Plänen | 15 | 4 |
| Planvermögen zum Zeitwert 31.12. | 619 | 394 |
| Finanzierungsstatus (= Pensionsrückstellung) | 7.202 | 7.051 |
| hiervon entfallen auf: | ||
| Manz AG, Reutlingen | 3.958 | 3.701 |
| Manz Italy s.r.l., Sasso Marconi/Italien | 1.488 | 1.626 |
| Manz Taiwan Ltd., Chungli/Taiwan | 1.756 | 1.725 |
Die Pensionsverpflichtungen der Manz AG bestehen aus einer Einzelzusage mit einem konstanten Betrag sowie aus einer betrieblichen Versorgungsordnung der ehemaligen Manz Tübingen GmbH, welche für Neuzugänge ab dem 15. Juli 1997 geschlossen wurde.
Die Verpflichtungen bei der Manz Italy s.r.l. umfassen die bei jedem Beschäftigungsverhältnis gesetzlich geregelten Vergütungen bei der Trennung von Mitarbeitern.
Bei der Manz Taiwan Ltd. besteht sowohl ein leistungsorientierter als auch ein beitragsorientierter Pensionsplan für die Mitarbeiter. Für Mitarbeiter, die seit dem 1. Juli 2005 der Gesellschaft beigetreten sind, besteht nur noch die Möglichkeit, dem beitragsorientierten Pensionsplan beizutreten. Die Mitarbeiter, die schon vor dem 1. Juli 2005 beschäftigt waren, haben die Wahl zwischen beiden Pensionsplänen.
Folgende Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
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| (in TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Dienstzeitaufwand | -9 | -12 |
| Netto-Zinsaufwand | -72 | -110 |
Der Dienstzeitaufwand wird unter den Personalaufwendungen und der Zinsaufwand unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen.
Im nächsten Geschäftsjahr werden sich die Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen voraussichtlich auf 21 TEUR (Vj. 29 TEUR) und die Pensionszahlungen auf voraussichtlich 1.128 TEUR (Vj. 790 TEUR) belaufen.
Das Planvermögen besteht bei den inländischen Versorgungszusagen ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen. Beim Planvermögen der Manz Taiwan Ltd. handelt es sich um gesetzlich vorgeschriebene Dotierungen durch den Arbeitgeber in ein zentrales externes Treuhandvermögen (Taiwan's Labor Pension Fund). Das Fondsvermögen setzt sich zu 20 % aus Rückdeckungsversicherungen (Deutschland) und zu 80 % aus einem Treuhandvermögen (Taiwan) zusammen. Das Planvermögen ist zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Für beitragsorientierte Pensionspläne erfolgten im Geschäftsjahr Zahlungen in Höhe von 403 TEUR (Vj. 21 TEUR). Darüber hinaus wurden bei den inländischen Gesellschaften, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Beiträge an die staatliche Rentenversicherungsanstalt in Höhe von 2.430 TEUR (Vj. 2.379 TEUR) abgeführt.
Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurden die folgenden Annahmen zugrunde gelegt:
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| (in %) | Deutschland | Italien | Taiwan | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Abzinsungssatz | 0,80 | 1,72 | 0,37 | 1,13 | 0,83 | 1,31 |
| Lohn- und Gehaltssteigerungen | 2,50 | 2,50 | 1,20 | 2,63 | 3,00 | 3,00 |
| Rentensteigerungen | 1,70 | 1,70 | 2,40 | 1,50 | 0,83 | 1,31 |
Der Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen hätte folgenden Effekt auf den Finanzierungsstatus:
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| (in TEUR) | 2019 | 2018 | |
|---|---|---|---|
| Sensitivität für Abzinsung | +0,50 % | 1.278 | -283 |
| Sensitivität für Abzinsung | -0,50 % | 1.726 | 310 |
| Sensitivität für die Dynamik von Rentensteigerungen | +0,50 % | 2.586 | 211 |
| Sensitivität für die Dynamik von Rentensteigerungen | -0,50 % | 491 | -194 |
Bei einer um ein Jahr höheren Lebenserwartung wäre die Pensionsrückstellung um 4.071 TEUR erhöht.
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen beträgt zum Ende des Berichtsjahres 12,9 Jahre (Vj: 13,1 Jahre).
SONSTIGE LANGFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN (29)
Die sonstigen langfristigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt (in TEUR):
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| (in TEUR) | 1.1.2019 | Währungsanpassung | Verbrauch | Auflösung | Abzinsung | Zuführung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährleistungen | 2.868 | 34 | 599 | 1.197 | 4 | 1.257 |
| Personal | 246 | 0 | 7 | 0 | 1 | 62 |
| 3.114 | 3.114 | 606 | 1.197 | 5 | 1.319 |
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| (in TEUR) | 31.12.2019 |
|---|---|
| Gewährleistungen | 2.359 |
| Personal | 300 |
| 2.659 |
Die langfristigen Personalverpflichtungen enthalten die Verpflichtungen aus den Altersteil -zeit- und Jubiläumsverpflichtungen. Die Rückstellung für Altersteilzeit in Höhe von 22 TEUR wurde mit dem Planvermögen saldiert ausgewiesen.
Die Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen wird auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit gebildet. Es ist zu erwarten, dass die Kosten innerhalb der nächsten beiden Geschäftsjahre anfallen werden.
KURZFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN (30)
Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sind grundsätzlich innerhalb eines Jahres fällig. Allerdings ist aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit sowie der vorhanden Auftragslage damit zu rechnen, dass es zu einer Verlängerung der jeweiligen Kreditlinien kommt.
VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN (31)
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Ihre Bilanzwerte entsprechen im Wesentlichen den Marktwerten und sind innerhalb eines Jahres fällig.
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| (in TEUR) | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten | 57.403 | 69.660 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber assoziierten Unternehmen | 4 | 23 |
| 57.407 | 69.683 |
VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN (32)
Vertragsverbindlichkeiten, welche den passivischen Überhang aus Anzahlungen aus Kundenaufträgen darstellen, bestehen zum 31. Dezember 2019 in folgender Höhe:
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| (in TEUR) | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Vertragsverbindlichkeiten | 35.774 | 42.285 |
Der Rückgang der Vertragsverbindlichkeiten ist auf den weiteren Fortschritt der Bearbeitung eines Großauftrags zurückzuführen. Von den Vertragsverbindlichkeiten per 1. Januar 2019 über 42.285 TEUR wurden in der Periode bis zum 31. Dezember 2019 Umsatzerlöse über 42.140 TEUR erfasst.
SONSTIGE KURZFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN (33)
Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
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| (in TEUR) | 1.1.2019 | Währungsanpassung | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Personalrückstellungen | 2.430 | 9 | 2.214 | 225 | 1.895 | 1.895 |
| Verkaufsprovision | 4.823 | 183 | 4.691 | 315 | 4.999 | 4.999 |
| Nacharbeiten | 195 | 0 | 195 | 0 | 386 | 386 |
| Übrige | 4.586 | 40 | 4.109 | 517 | 3.413 | 3.413 |
| 12.034 | 12.034 | 11.209 | 1.057 | 10.693 | 10.693 |
Die übrigen Rückstellungen bestehen insbesondere aus Rückstellungen für Garantien, Drohverluste sowie Jahresabschlusskosten und führen im Folgejahr zu Auszahlungen.
ÜBRIGE KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN (34)
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| (in TEUR) | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Steuerverbindlichkeiten | 3.014 | 1.673 |
| Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich | 6.030 | 5.865 |
| Earn-Out-Verpflichtungen | 3.000 | 3.106 |
| Sonstige | 2.759 | 2.809 |
| 14.803 | 13.453 |
Die Steuerverbindlichkeiten setzen sich vor allem aus Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer zusammen. Die Earn-Out-Verpflichtungen betreffen mit 3.000 TEUR die Earn-Out-Komponente aus dem Erwerb der CIGS Technology GmbH in 2012, die zeitlich unbegrenzt und vom Verkauf von CIGS-Anlagen abhängig ist. Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.
LEASINGVERHÄLTNISSE
Im Geschäftsjahr 2019 wurden Unterleasingverhältnisse über Teile des Gebäudes am Standort Tübingen abgeschlossen. Es handelt sich hierbei um ein Finanzierungsleasing, da die Laufzeiten der Unterleasingverhältnisse den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Nutzungsrechts abdeckt. Demzufolge wurde das Nutzungsrecht reduziert und gleichzeitig Forderungen aus Unterleasingverhältnissen mit dem Barwert von 974 TEUR erfasst.
Im Berichtsjahr betrugen die Zinserträge aus Leasingforderungen 20 TEUR.
Im Folgenden zeigt die Fälligkeitsanalyse die Leasingforderungen, bestehend aus den nach dem Bilanzstichtag zu erwartenden nicht diskontierten jährlichen Leasingzahlungen:
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| (in TEUR) | 2019 |
|---|---|
| weniger als ein Jahr | 165 |
| ein bis zwei Jahre | 165 |
| zwei bis drei Jahre | 165 |
| drei bis vier Jahre | 165 |
| vier bis fünf Jahre | 165 |
| mehr als fünf Jahre | 219 |
| Gesamtbetrag der nicht diskontierten Leasingforderungen | 1.044 |
BERICHTERSTATTUNG ZU FINANZINSTRUMENTEN
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte, sonstige kurzfristige Vermögenswerte, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der wesentliche Teil der übrigen Schulden aus dem Anwendungsbereich des IFRS 7 haben kurze Restlaufzeiten. Es wird daher unterstellt, dass die Buchwerte dieser Finanzinstrumente näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente.
Aktiva per 31.12.2019
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| IFRS 9 - Finanzielle Vermögenswerte | Buchwerte nach Bewertungskategorien | |||
|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (Eigenkapitalinstrumente) | Designierte Sicherungsinstrumente |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzanlagen | 11.700 | 0 | 11.700 | 0 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 1.256 | 447 | 0 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte | 42.737 | 42.737 | 0 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen | 75 | 75 | 0 | 0 |
| Derivative Finanzinstrumente | 10 | 0 | 0 | 10 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 13.892 | 11.631 | 0 | 0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 44.005 | 44.005 | 0 | 0 |
| 113.675 | 98.895 | 11.700 | 10 |
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| IFRS 9 - Finanzielle Vermögenswerte | Buchwerte nach Bewertungskategorien | |
|---|---|---|
| (in TEUR) | Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IFRS 9 | Buchwert 31.12.2019 |
| --- | --- | --- |
| Finanzanlagen | 0 | 11.700 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 809 | 1.256 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte | 0 | 42.737 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen | 0 | 75 |
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 10 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 2.261 | 13.892 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0 | 44.005 |
| 3.070 | 113.675 |
Passiva per 31.12.2019
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| IFRS 9 - Finanzielle Verbindlichkeiten | Buchwerte nach Bewertungskategorien | |||
|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Designierte Sicherungsinstrumente (Cashflow Hedge) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzschulden | 57.913 | 0 | 57.913 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten | 57.403 | 0 | 57.403 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber assoziierten Unternehmen | 4 | 0 | 4 | 0 |
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 14.810 | 3.000 | 2.766 | 0 |
| 130.130 | 3.000 | 118.086 | 0 |
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| IFRS 9 - Finanzielle Verbindlichkeiten | Buchwerte nach Bewertungskategorien | |
|---|---|---|
| (in TEUR) | Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IFRS 9 | Buchwert 31.12.2019 |
| --- | --- | --- |
| Finanzschulden | 0 | 57.913 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten | 0 | 57.403 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber assoziierten Unternehmen | 0 | 4 |
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 0 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 9.044 | 14.810 |
| 9.044 | 130.130 |
Aktiva per 31.12.2018
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| IFRS 9 - Finanzielle Vermögenswerte | Buchwerte nach Bewertungskategorien | |||
|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (Eigenkapitalinstrumente) | Designierte Sicherungsinstrumente |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzanlagen | 20.006 | 0 | 20.006 | 0 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 523 | 523 | 0 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte | 30.041 | 30.041 | 0 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen | 97 | 97 | 0 | 0 |
| Derivative Finanzinstrumente | 2 | 0 | 0 | 2 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 35.038 | 27.965 | 0 | 0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 51.006 | 51.006 | 0 | 0 |
| 136.713 | 109.632 | 20.006 | 2 |
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| IFRS 9 - Finanzielle Vermögenswerte | Buchwerte nach Bewertungskategorien | |
|---|---|---|
| (in TEUR) | Nicht im Anwedungsbereich IFRS 7, IFRS 9 | Buchwert 31.12.2018 |
| --- | --- | --- |
| Finanzanlagen | 0 | 20.006 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 0 | 523 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte | 0 | 30.041 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen | 0 | 97 |
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 2 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 7.073 | 35.038 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0 | 51.006 |
| 7.073 | 136.713 |
Passiva per 31.12.2018
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| IFRS 9 - Finanzielle Verbindlichkeiten | Buchwerte nach Bewertungskategorien | |||
|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Designierte Sicherungsinstrumente (Cashflow Hedge) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzschulden | 43.311 | 0 | 43.311 | 0 |
| Finanzverbindlichkeiten Leasing | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten | 69.660 | 0 | 69.660 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber assoziierten Unternehmen | 23 | 0 | 23 | 0 |
| Derivative Finanzinstrumente | 2 | 0 | 0 | 2 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 13.508 | 3.106 | 2.863 | 0 |
| 126.504 | 3.106 | 115.857 | 2 |
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| IFRS 9 - Finanzielle Verbindlichkeiten | Buchwerte nach Bewertungskategorien | |
|---|---|---|
| (in TEUR) | Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IFRS 9 | Buchwert 31.12.2018 |
| --- | --- | --- |
| Finanzschulden | 0 | 43.311 |
| Finanzverbindlichkeiten Leasing | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten | 0 | 69.660 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber assoziierten Unternehmen | 0 | 23 |
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 2 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 7.539 | 13.508 |
| 7.539 | 126.504 |
BEWERTUNGSKLASSEN
Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:
Stufe 1: auf aktiven Märkten notierte (unverändert übernommene) Preise für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Stufe 2: für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preis) oder indirekt (in Ableitung von Preisen) beobachtbare Inputdaten, die keinen notierten Preis nach Stufe 1 darstellen.
Stufe 3: herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten für die Bewertung des Vermögenswerts und der Verbindlichkeit basieren (nicht beobachtbare Inputdaten).
Die von Manz zum beizulegenden Zeitwert erfassten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten teilen sich folgendermaßen auf die Fair-Value-Hierarchie-Stufen auf:
ZUORDNUNG ZU FAIR-VALUE-HIERARCHIE-STUFEN
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| Fair-Value-Hierarchie | ||||
|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | 31.12.2019 | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam | ||||
| Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung | 10 | 0 | 10 | 0 |
| Aktiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral | ||||
| Finanzanlagen | 11.700 | 0 | 0 | 11.700 |
| Passiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam | ||||
| Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten | 3.000 | 0 | 0 | 3.000 |
| Passiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral | ||||
| Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung | 0 | 0 | 0 | 0 |
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| Fair-Value-Hierarchie | ||||
|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | 31.12.2018 | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam | ||||
| Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung | 2 | 0 | 2 | 0 |
| Aktiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral | ||||
| Finanzanlagen | 20.006 | 0 | 0 | 20.006 |
| Passiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam | ||||
| Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten | 3.106 | 0 | 0 | 3.106 |
| Passiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral | ||||
| Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung | 2 | 0 | 2 | 0 |
Aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der zum 31. Dezember 2019 im Bestand befindlichen Finanzinstrumente der Stufen 1, 2 und 3 sind folgende Gesamterträge und -aufwendungen entstanden:
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| (in TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Vermögenswerte | ||
| in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst | 8 | 2 |
| im Eigenkapital erfasst | -8.306 | -3.569 |
| Verbindlichkeiten | ||
| in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst | 106 | 318 |
| im Eigenkapital erfasst | 2 | 12 |
Finanzielle Vermögenswerte der Fair-Value-Hierarchie Stufe 3
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| Entwicklung | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Stand 1. Januar | 20.006 | 23.575 |
| Zugänge | 0 | 0 |
| Abgänge | 0 | 0 |
| Veränderung des beizulegenden Zeitwerts | -8.306 | -3.569 |
| Stand 31. Dezember | 11.700 | 20.006 |
Finanzielle Verbindlichkeiten der Fair-Value-Hierarchie Stufe 3
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| Entwicklung | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Stand 1. Januar | 3.106 | 3.422 |
| Zugänge | 0 | 0 |
| Abgänge | 0 | 0 |
| Veränderung des beizulegenden Zeitwerts | -106 | -316 |
| Stand 31. Dezember | 3.000 | 3.106 |
Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts der in Stufe 3 der Bemessungshierarchie eingeordneten bedingten Kaufpreisrate aus dem Erwerb der Kleo Halbleitertechnik GmbH basiert auf vertraglichen Vereinbarungen beziehungsweise unternehmensinternen Plandaten.
Der Konzern hält eine nicht beherrschende 11,1 %ige Beteiligung an der NICE PV Research Ltd. Beijing, VR China. Es handelt sich dabei um eine nicht börsennotierte Gesellschaft. Der Konzern hält diese Anteile als strategische Beteiligung und hat sie daher erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet.
Für die Beteiligung wurde der beizulegende Zeitwert in Höhe von 11.700 TEUR (Vj. 20.006 TEUR) anhand einer Unternehmensbewertung ermittelt.
NETTOERGEBNISSE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN DES IFRS 9
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| (in TEUR) | Nettogewinne/ -verluste | Gesamtzinserträge/ -aufwendungen | Gesamtzinserträge | Gesamtzinsaufwendungen |
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2019 | ||||
| Fortgeführte Anschaffungskosten (AC) | 4.302 | -1.701 | 74 | -1.775 |
| Davon | ||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 1.586 | -1.775 | 0 | -1.775 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 2.716 | 74 | 74 | 0 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) | 106 | 0 | 0 | 0 |
| Designierte Sicherungsinstrumente | 2 | 0 | 0 | 0 |
| 4.410 | -1.701 | 74 | -1.775 |
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| (in TEUR) | Nettogewinne/ -verluste | Gesamtzinserträge/ -aufwendungen | Gesamtzinserträge | Gesamtzinsaufwendungen |
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2018 | ||||
| Fortgeführte Anschaffungskosten (AC) | 2.432 | -1.519 | 96 | -1.615 |
| Davon | ||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 1.155 | -1.615 | 0 | -1.615 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 1.277 | 96 | 96 | 0 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) | 316 | 0 | 0 | 0 |
| Designierte Sicherungsinstrumente | 12 | 0 | 0 | 0 |
| 2.760 | -1.519 | 96 | -1.615 |
Die Nettogewinne bzw. -verluste der Kategorie "Fortgeführte Anschaffungskosten (AC)" beinhalten im Wesentlichen Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung und Veränderungen von Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Forderungsverluste aus Fertigungsaufträgen.
Die Zinserträge für die Finanzinstrumente der Kategorie "Fortgeführte Anschaffungskosten (AC)" stammen aus der Anlage der flüssigen Mittel. Die Zinsaufwendungen innerhalb der Kategorie "Fortgeführte Anschaffungskosten (AC)" betreffen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
FINANZIELLES RISIKOMANAGEMENT UND FINANZDERIVATE
Die Manz-Gruppe ist als international tätiges Unternehmen bei seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken ausgesetzt. Marktrisiken resultieren insbesondere aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen. Aufgabe des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Marktrisiken durch die laufenden operativen und finanziellen Aktivitäten zu steuern und zu begrenzen. Je nach Risikoeinschätzung werden derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit führenden Finanzinstituten mit einwandfreier Bonität abgeschlossen.
Die Grundzüge der Finanzpolitik werden regelmäßig im Vorstand abgestimmt und vom Aufsichtsrat überwacht.
Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Abschnitten beziehen sich jeweils auf den Stand zum 31. Dezember 2019 bzw. 2018. Die Sensitivitätsanalysen wurden auf der Grundlage der am 31. Dezember 2019 bestehenden Sicherungsbeziehungen und unter der Prämisse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von Schulden und Derivaten und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung konstant bleiben.
Die Sensitivitätsanalysen wurden unter der Annahme aufgestellt, dass die relevanten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung den Effekt der angenommenen Änderungen der entsprechenden Marktrisiken widerspiegelt.
KREDITRISIKEN
Kreditrisiko ist das Risiko, dass Geschäftspartner ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommen können und der Manz-Gruppe somit ein finanzieller Verlust entsteht. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken insbesondere bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich Geldanlagen bei Banken und derivativen Finanzinstrumenten, ausgesetzt.
Das Kreditrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird auf Gesellschaftsebene (lokal) gesteuert und fortlaufend überwacht. Im Projektgeschäft wird das Ausfallrisiko durch Anzahlungen minimiert. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Das Ausfallrisiko bezüglich der Geldanlagen und derivativen Finanzinstrumente wird durch die Streuung der Anlagen bei verschiedenen Banken reduziert.
Das maximale Kreditrisiko der finanziellen Vermögenswerte (einschließlich Derivate mit positivem Marktwert) entspricht dem in der Bilanz angesetzten Buchwert. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 beträgt das maximale Kreditrisiko 112.701 TEUR (Vj. 136.713 TEUR).
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| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||
|---|---|---|
| (in TEUR) | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| --- | --- | --- |
| Nicht überfällig und nicht wertgemindert | 34.275 | 25.552 |
| Überfällig und wertberichtigt - brutto | 9.994 | 7.309 |
| Überfällig und nicht wertberichtigt (1-30 Tage) | 516 | 857 |
| Überfällig und nicht wertberichtigt (31-60 Tage) | 106 | 76 |
| Überfällig und nicht wertberichtigt (61-90 Tage) | 9 | 36 |
| Überfällig und nicht wertberichtigt (91-180 Tage) | 34 | 32 |
| Überfällig und nicht wertberichtigt (>180 Tage) | 123 | 253 |
| Wertberichtigung | -2.245 | -3.978 |
| 42.812 | 30.138 |
Manz kann in bestimmten Fällen bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall ausgehen, wenn interne oder externe Hinweise vorliegen, die darauf hindeuten, dass die ausstehenden Beträge nicht vollständig bezahlt werden. Solche Informationen liegen beispielsweise vor, wenn finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners bekannt werden oder der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein Sanierungsverfahren geht. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn Gewissheit besteht, dass die vertraglichen Cashflows nicht realisiert werden.
Für die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen keine Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs vor. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, werden Bewertungsmodelle angewandt, die zur Ermittlung möglicher Ausfallraten eingesetzt werden. Es erfolgt sowohl der Einsatz von Ausfallraten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Regionen als auch eine Überprüfung individueller Ausfallraten durch das verantwortliche Management. Die Werthaltigkeit der weder überfälligen noch wertgeminderten Forderungen wird als sehr hoch angesehen. Diese Einschätzung wird dabei vor allem auf die langjährige Geschäftsbeziehung zu den meisten Abnehmern und der Bonität der Kunden zurückgeführt.
Die sonstigen Vermögenswerte sind nicht überfällig.
LIQUIDITÄTSRISIKEN
Die Liquiditätsrisiken, d. h. das Risiko, dass Manz seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, konnte durch Bildung von finanziellen Rücklagen sowie durch den Einsatz von entsprechenden Finanzinstrumente zur Steuerung der zukünftigen Liquiditätssituation begrenzt werden.
Die Muttergesellschaft Manz AG verfügt über ausreichend hohe Bankguthaben und eine geringe Barkreditlinie. Die Tochtergesellschaften in der Slowakei, Ungarn, Italien, China und Taiwan finanzieren sich vor allem über kurzfristige Kontokorrentkredite und in geringem Umfang über langfristige Darlehen. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 verfügt die Manz-Gruppe über freie Bar- und Avalkreditlinien bei Banken in Höhe von 18,0 Mio. EUR (Vj. 14,6 Mio. EUR).
Im Allgemeinen sind zur Verringerung der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken die Gesellschaften der Manz-Gruppe soweit möglich angehalten, Aufträge "Cash positiv" abzuwickeln. Hierbei sollten über die Gesamtlaufzeit des jeweiligen Projektes die Einzahlungen die Auszahlungen übersteigen.
Wie im Projektgeschäft üblich, hat eine Verzögerung von Auftragseingängen oder Einzahlungen signifikante Auswirkungen auf die Liquidität der jeweiligen Gesellschaft und gegebenenfalls auf den Konzern. Um diese Risiken aus verzögerten Einzahlungen zeitnah zu erkennen, arbeitet die Manz-Gruppe mit einer rollierenden Liquiditätsvorschau, die zweiwöchentlich aktualisiert wird. Der Konzern erreicht dadurch ein Gleichgewicht zwischen Deckung des Finanzmittelbedarfs und Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Kontokorrentkrediten, Bankdarlehen und Leasing. Es stehen Manz genügend Finanzierungsquellen zur Verfügung. Kreditzusagen bei den bestehenden Kreditgebern mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten werden in der Regel verlängert.
Die nachfolgenden Aufstellungen zeigen die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen für die unter IFRS 7 fallenden originären finanziellen Verbindlichkeiten. Ist der Fälligkeitstermin nicht fixiert, wird die Verbindlichkeit auf den frühesten Fälligkeitstermin bezogen. Im Wesentlichen wird davon ausgegangen, dass die Zahlungsmittelabflüsse nicht früher als dargestellt eintreten werden.
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| (in TEUR) | Gesamt | 2020 | 2021 | >2022 |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | ||||
| Finanzverbindlichkeiten | 59.710 | 58.960 | 643 | 107 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 57.407 | 57.407 | 0 | 0 |
| Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 17.638 | 3.329 | 2.621 | 12.130 |
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 14.810 | 14.803 | 7 | 0 |
| 149.565 | 134.499 | 3.271 | 12.237 |
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| (in TEUR) | Gesamt | 2019 | 2020 | >2020 |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | ||||
| Finanzverbindlichkeiten | 49.771 | 43.788 | 2.753 | 3.230 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 69.683 | 69.683 | 0 | 0 |
| Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Derivative Finanzinstrumente | 2 | 2 | 0 | 0 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 13.508 | 13.453 | 55 | 0 |
| 132.964 | 126.926 | 2.808 | 3.230 |
Für die zum Bilanzstichtag in Anspruch genommenen Bar- sowie Avalkredite der Manz-Gruppe bei Kreditinstituten bestehen teilweise Sicherheiten in Form von Bankguthabenverpfändungen, Grundschulden auf Gebäude, Vorräten und Forderungen.
WÄHRUNGSRISIKEN
Währungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse schwanken. Die Manz-Gruppe ist diesem Risiko vor allem aus ihrer Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse und/oder Aufwendungen auf eine von der funktionalen Währung der jeweiligen Manz-Gesellschaft abweichende Währung lauten) ausgesetzt. Um die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen zu reduzieren, quantifiziert die Manz AG fortlaufend das Wechselkursrisiko und sichert alle wesentlichen Risiken, sofern wirtschaftlich sinnvoll und möglich mit Devisentermingeschäften und Devisenswaps ab. Bei der Absicherung von Wertschwankungen künftiger Cashflows aus erwarteten Transaktionen handelt es sich um geplante Umsätze in Fremdwährung. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt.
Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche mögliche Auswirkungen aus Veränderungen relevanter Risikovariablen (z. B. Wechselkurse, Zinssätze) auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Um die periodischen Auswirkungen zu ermitteln, wird eine mögliche Änderung der Risikovariablen auf den Bestand an Finanzinstrumenten zum Abschlussstichtag vorgenommen. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Bilanzstichtag repräsentativ für das Geschäftsjahr ist. Devisenderivate sind stets originären Grundgeschäften zugeordnet, sodass aus diesen Instrumenten keine Währungsrisiken entstehen.
Im Hinblick auf Fremdwährungsrisiken war Manz im Geschäftsjahr 2019 insbesondere den Wechselkursschwankungen des Taiwanesischen Dollars zum US-Dollar bzw. Euro sowie des Hong Kong-Dollars zum Euro ausgesetzt, da im Berichtsjahr ein wesentlicher Teil des Waren- und Dienstleistungsverkehrs in diesen Währungspaaren stattfand. Im Vorjahr hingegen war, neben den genannten Risiken des Taiwanesischen Dollars, das Verhältnis des chinesischen Renminbi zum US-Dollar als drittes, wesentliches Wechselkursrisiko identifiziert.
Wenn der USD gegenüber dem TWD zum 31. Dezember 2019 (2018) um 5 % aufgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 2.007 TEUR höher (Vj. 2.063 TEUR höher) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 2.007 TEUR erhöht (Vj. 2.063 TEUR erhöht). Wenn der USD gegenüber dem TWD zum 31. Dezember 2019 (2018) um 5 % abgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 2.007 TEUR niedriger (Vj. 2.063 TEUR niedriger) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 2.007 TEUR reduziert (Vj. 2.063 TEUR reduziert).
Wenn der EUR gegenüber dem TWD zum 31. Dezember 2019 (2018) um 5 % aufgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 679 TEUR höher (Vj. 542 TEUR höher) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 679 TEUR erhöht (Vj. 542 TEUR erhöht). Wenn der EUR gegenüber dem TWD zum 31. Dezember 2019 (2018) um 5 % abgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 679 TEUR niedriger (Vj. 542 TEUR niedriger) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 679 TEUR reduziert (Vj. 542 TEUR reduziert).
Wenn der EUR gegenüber dem HKD zum 31. Dezember 2019 (2018) um 10 % aufgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 334 TEUR niedriger (Vj. 306 TEUR niedriger) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 334 TEUR reduziert (Vj. 306 TEUR reduziert). Wenn der EUR gegenüber dem HKD zum 31. Dezember 2019 (2018) um 10 % abgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 334 TEUR höher (Vj. 306 TEUR höher) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 334 TEUR erhöht (Vj. 306 TEUR erhöht).
ZINSRISIKEN
Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den variabel verzinslichen Darlehen.
Manz verfügt über variabel verzinsliche Darlehen, die zum 31. Dezember 2019 Zinssatzänderungen unterlagen. Eine hypothetische Erhöhung dieser Zinssätze um 25 Basispunkte pro Jahr hätte zu einer Erhöhung der Zinsaufwendungen um 1.109 TEUR (Vj. 115 TEUR) geführt. Eine hypothetische Verringerung um 25 Basispunkte pro Jahr hätte zu einer Verringerung der Zinsaufwendungen um 1.109 TEUR (Vj. 115 TEUR) geführt.
Manz besitzt ein ausgeglichenes Portfolio von fest- und variabel verzinslichen Darlehen, um das Zinsrisiko zu steuern. Zur Sicherstellung der Ausgewogenheit schließt Manz Zinsswaps ab, bei denen variable und festverzinsliche Beträge mit dem Vertragspartner getauscht werden.
EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Am Bilanzstichtag bestehen Haftungsübernahmen für künftige Lizenzzahlungen der NICE Solar Energy GmbH, Schwäbisch Hall, in Höhe von 3.500 TEUR. Das maximale Risiko einer Inanspruchnahme der finanziellen Verpflichtungen besteht in der genannten Höhe.
Die Manz-Gruppe hat verschiedene Mietverträge über Gebäude sowie Leasingverträge über Betriebs- und Geschäftsausstattung und PKW abgeschlossen, die bis zum Geschäftsjahr 2018 als Operate-Lease-Verhältnisse im Sinne des IAS 17 galten. Dabei stellten sich die Fälligkeiten der Mindestleasingzahlungen folgendermaßen dar:
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| (in TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Mindestleasingzahlungen i.S.d. IAS 17 | ||
| Restlaufzeit bis 1 Jahr | 0 | 5.264 |
| Restlaufzeit 1-5 Jahre | 0 | 10.356 |
| Restlaufzeit größer 5 Jahre | 0 | 13.039 |
Im Geschäftsjahr 2018 wurden Miet- und Leasingzahlungen in Höhe von 5.549 TEUR in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Angaben zur Darstellung der Operate-Lease-Verhältnisse nach IFRS 16 ab dem Geschäftsjahr 2019 sind im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze IFRS 16 Leasingverhältnisse beschrieben.
EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Die Prognose des Konzernlageberichts berücksichtigt die derzeit abschätzbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die wirtschaftliche Entwicklung unseres Unternehmens, steht jedoch unter der Annahme, dass die weitere Verbreitung des Virus keine zusätzliche negative Wirkung auf die Entwicklung unseres Geschäfts in den Segmenten Solar, Electronics, Energy Storage und Contract Manufacturing im Geschäftsjahr 2020 hat.
BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND NAHESTEHENDEN PERSONEN
Gemäß IAS 24 sind Beziehungen, Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden (einschließlich Verpflichtungen) mit nahestehenden Unternehmen und Personen anzugeben.
Zu den natürlichen nahestehenden Personen zählen der Aufsichtsrat und der Vorstand der Manz AG einschließlich deren Familienangehörige als nahestehende Personen. Außerdem hält die Familie Manz zusammen 28,09 % Anteile an der Manz AG.
Darüber hinaus zählen Unternehmen, die von nahestehenden Person beherrscht werden oder unter gemeinschaftlicher Führung stehen, an der ein nahestehendes Unternehmen oder eine nahestehende Person beteiligt ist, zu den nahestehenden Unternehmen. Demzufolge wurde das assoziierte Unternehmen Talus Manufacturing Ltd., Chungli, Taiwan, als nahestehendes Unternehmen identifiziert. Außerdem handelt es sich bei der Manz GmbH Management Consulting and Investment, Schlaitdorf, um ein nahestehendes Unternehmen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden von dieser Gesellschaft Dienstleistungen für Beratung in Höhe von 9 TEUR (Vj. 0 TEUR) bezogen. Im vorherigen Geschäftsjahr zählten zu diesem Kreis auch die 2H.IM Executive Interim Management GmbH, Langweid. Von der 2H.IM Executive Interim Management GmbH, Langweid, wurden im Geschäftsjahr 2018 Dienstleistungen für Beratung in Höhe von 103 TEUR bezogen. Im laufenden Geschäftsjahr wurden keine Leistungen von 2H.IM Executive Interim Management GmbH, Langweid, bezogen. Sämtliche geschäftliche Aktivitäten sind zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen.
VORSTAND
Im Geschäftsjahr 2019 waren folgende Personen als Mitglieder des Vorstands bestellt.
| ― | Martin Drasch, Vorstandsvorsitzender |
| ― | Manfred Hochleitner, Vorstand Finanzen |
| ― | Jürgen Knie, Vorstand Operations (ab 1. Juli 2019) |
Vergütung des Vorstands
Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der früheren Vorstandsmitglieder sind im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Konzernlageberichts ist.
Die Gesamtbezüge des Vorstands gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a) HGB betragen für das Geschäftsjahr 2019 996 TEUR (Vj. 520 TEUR). Die erfolgsunabhängigen Leistungen betragen 742 TEUR (Vj. 418 TEUR). Im Geschäftsjahr 2019 sind darin keine Abfindungen (Vj. 523 TEUR) enthalten. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 22.327 (Vj. 6.048) Bezugsrechte an Aktien im Rahmen des Performance Share Plan an die Vorstandsmitglieder mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt 254 TEUR (Vj. 102 TEUR) gewährt.
Die Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2019 und des Manz Performance Share Plan 2015 (Tranchen 2016, 2017 und 2018) wurden anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden als sogenannter Fair Value bewertet.
Für den Vorstandsvorsitzenden Martin Drasch besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden 12 TEUR (Vj. 12 TEUR) p. a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.
Für das Vorstandsmitglied Manfred Hochleitner besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden 12 TEUR (Vj. 6 TEUR) p. a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.
Für das Vorstandsmitglied Jürgen Knie besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden 6 TEUR (Vj. 0 TEUR) p. a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.
Für das frühere Vorstandsmitglied Gunnar Voss von Dahlen bestand im Geschäftsjahr 2018 eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür wurden im Berichtsjahr 2019 0 TEUR (Vj. 3 TEUR) in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.
Das frühere Vorstandsmitglied Otto Angerhofer erhielt im Geschäftsjahr 2019 eine Rentenzahlung in Höhe von 10 TEUR (Vj. 10 TEUR). Es besteht eine Pensionsverpflichtung gegenüber dem früheren Vorstandsmitglied in Höhe von 176 TEUR (Vj. 143 TEUR).
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 an die Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen i.S.d. IAS 24.17:
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| (in TEUR) | Gesamt 2019 | Gesamt 2018 |
|---|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen | 742 | 824 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 0 | 29 |
| Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 0 | 523 |
| Anteilsbasierte Vergütung | 540 | 199 |
AUFSICHTSRAT
Prof. Dr. Heiko Aurenz, Dipl. oec., Geschäftsführer der Ebner Stolz Management Consultants GmbH, Stuttgart, Vorsitzender des Aufsichtsrats.
Dieter Manz, Dipl. Ing. (FH), Geschäftsführer der Manz GmbH Management Consulting and Investment, Schlaitdorf, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats.
Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla, Leiter des Geschäftsbereichs Photovoltaik und Mitglied des Vorstands des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) sowie Professor für Dünnschichtphotovoltaik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Lichttechnisches Institut, Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik.
Dr. Zhiming Xu, Technikvorstand der Shanghai Electric Automation Group der Shanghai Electric Group Company Ltd., Shanghai, VR China sowie Geschäftsführer der Shanghai Electric Group Automation Engineering Co., Ltd., Shanghai, VR China.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Prof. Dr. Heiko Aurenz ist auch Vorsitzender des Aufsichtsrats der Know How! Aktiengesellschaft für Weiterbildung, Leinfelden-Echterdingen; stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der MQ Result AG, Tübingen; Mitglied des Aufsichtsrats beim Anna-Haag-Mehrgenerationenhaus e. V., Stuttgart; Mitglied des Aufsichtsrats der Anna Haag Stiftung gGmbH, Stuttgart; Mitglied des Aufsichtsrats bei der TanDiEM gGmbH, Stuttgart; Vorsitzender des Beirats der Monument Vermögensverwaltung GmbH, Stuttgart; Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Aufbruch und Chance, Stuttgart und Beiratsvorsitzender der Bumüller GmbH & Co Backbetriebe KG, Hechingen.
Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats Dieter Manz ist Mitglied des Aufsichtsrats der TecInvest Holding AG, Puchheim.
Das Mitglied des Aufsichtsrats Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.
Das Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Zhiming Xu ist Mitglied des Supervisory Board of Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd., Suzhou, VR China, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der NICE PV Research Ltd., Peking, VR China sowie Mitglied des Aufsichtsrats der ANWHA(Shanghai) Automation Engineering Co., Ltd, Shanghai, VR China.
Vergütung des Aufsichtsrats
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird ebenfalls im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Konzernlageberichts ist.
Für das Geschäftsjahr 2019 wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Grundvergütung sowie eine zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeiten gewährt und betrug insgesamt einschließlich Sitzungsgeldern 237 TEUR (Vj. 142 TEUR).
HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Das Honorar des Abschlussprüfers für Dienstleistungen setzt sich wie folgt zusammen:
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| (in TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfung | 180 | 180 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 0 | 0 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
| Sonstige Leistungen | 0 | 13 |
Die Konzernabschlussprüfung der Geschäftsjahre 2019 und 2018 wurde von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, durchgeführt.
CORPORATE GOVERNANCE KODEX
Der Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG haben die gemäß § 161 AktG erforderliche Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Manz AG www.manz.com dauerhaft zugänglich gemacht.
Reutlingen, den 13. März 2020
Der Vorstand der Manz AG
Martin Drasch
Manfred Hochleitner
Jürgen Knie
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Reutlingen, den 13. März 2020
Der Vorstand der Manz AG
Martin Drasch
Manfred Hochleitner
Jürgen Knie
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
AN DIE MANZ AG
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der Manz AG, Reutlingen und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzerngesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Manz AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die auf der im Konzernlagebericht angegebenen Internetseite veröffentlichte Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315 d HGB, die Bestandteil des Konzernlageberichts ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögensund Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Konzernerklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
Umsatzrealisierung bei Verträgen im Anlagengeschäft
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Konzerns wird über Verträge im Anlagengeschäft abgewickelt. Die Realisierung des Umsatzes für Verträge im Anlagengeschäft erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2018 gemäß IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, in der Regel basierend auf dem Fertigstellungsgrad.
Die Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft ist aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen (einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen) und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da bei der Ermittlung des Fertigstellungsgrads die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter eine wesentliche Auswirkung haben. Dies gilt vor allem hinsichtlich der geschätzten Gesamtkosten, der noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten, der geschätzten Umsatzerlöse sowie der Auftragsrisiken einschließlich technischer Risiken. Umsatzerlöse, geschätzte Gesamtkosten und Gewinnrealisierung können aufgrund von neuen Erkenntnissen über Kostenüberschreitungen sowie Änderungen im Projektumfang während der Laufzeit eines Vertrags im Anlagengeschäft teils erheblich von den ursprünglichen Schätzungen abweichen.
Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden und Verfahren des Projektmanagements in der Angebots- und Abwicklungsphase von Verträgen im Anlagengeschäft auseinandergesetzt.
Auf Basis risikoorientiert ausgewählter Stichproben haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Schätzungen und Annahmen im Rahmen von Einzelfallprüfungen beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen sowie Vertragskonditionen einschließlich vertraglich vereinbarter Regelungen über Kündigungsrechte sowie Schadenersatz. Für die ausgewählten Projekte haben wir Befragungen des Projektmanagements zur Entwicklung der Projekte, zu den Gründen bei Abweichungen zwischen geplanten Kosten und Ist-Kosten, zur aktuellen Beurteilung der bis zur Fertigstellung voraussichtlich noch anfallenden Kosten sowie zu den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zu Eintrittswahrscheinlichkeiten von Auftragsrisiken durchgeführt. Um Auffälligkeiten in der Margenentwicklung über den Projektverlauf zu erkennen, haben wir auch datenanalytische Verfahren eingesetzt.
Ferner haben wir uns zur Beurteilung der periodengerechten Ertragsermittlung auch mit den zum Stichtag abrechenbaren Umsatzerlösen sowie den zugehörigen, erfolgswirksam zu buchenden Umsatzkosten unter Zugrundelegung des Fertigstellungsgrads befasst sowie die bilanzielle Abbildung zugehöriger Bilanzposten untersucht.
Im Rahmen der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Vertragsanalyse wesentlicher Kundenprojekte haben wir insbesondere in Stichproben gewürdigt, ob die Anforderungen zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung bei Verträgen im Anlagengeschäft vorliegen.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung aus Verträgen im Anlagengeschäft ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben
Weiterführende Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisierung von Verträgen im Anlagegeschäft sowie zu den in diesem Zusammenhang stehenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie Ermessensentscheidungen sind im Konzernanhang in den Kapiteln "Grundlagen der Rechnungslegung" sowie "Erläuterungen zur Bilanz", Ziffer 19 "Vertragsvermögenswerte", enthalten.
Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Im Konzernabschluss der Manz AG werden Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 35,5 Mio. EUR ausgewiesen, die gemäß IAS 36 einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterliegen.
Das Ergebnis des Werthaltigkeitstests ist insbesondere von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie dem verwendeten Diskontierungszinssatz abhängig. Der Werthaltigkeitstest ist daher in besonderem Maße mit Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten behaftet, weshalb wir diesen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt haben.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben das angewandte Verfahren zur Durchführung des Werthaltigkeitstests mit den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft diskutiert und auf Übereinstimmung mit den Vorgaben des IAS 36 beurteilt. Die in der detaillierten Planungsrechnung der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit verwendeten Planungsannahmen haben wir in Stichproben mit der vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Unternehmensplanung der Gesellschaft abgestimmt. Darüber hinaus haben wir die für die Fortschreibung der Planung verwendeten Wachstumsraten für Erträge und Aufwendungen durch Abgleich mit internen Daten nachvollzogen, insbesondere in Bezug auf die erwarteten künftigen Aufträge. Zudem haben wir die Planungsrechnungen im Hinblick auf die Planungstreue der Vergangenheit analysiert und unterstützende Nachweise für einzelne Annahmen der Planungsrechnung eingeholt.
Die Ableitung des Abzinsungssatzes und dessen einzelner Bestandteile haben wir unter Hinzuziehung unserer internen Bewertungsexperten gewürdigt, indem wir insbesondere die Peer Group hinterfragt, die Marktdaten mit externen Nachweisen abgeglichen und die Ermittlung nachvollzogen haben. Die rechnerische Richtigkeit des Bewertungsmodells haben wir stichprobenweise überprüft.
Die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsrechnungen haben wir im Hinblick auf die Berücksichtigung der wesentlichen Annahmen gewürdigt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer Änderung einer der wesentlichen Annahmen der Bewertung einschätzen zu können.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben
Weiterführende Angaben der Gesellschaft zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie zu den in diesem Zusammenhang stehenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und Ermessensentscheidungen sind im Konzernanhang in den Kapiteln "Grundlagen der Rechnungslegung" sowie "Erläuterungen zur Bilanz", Ziffer 14 "Immaterielle Vermögenswerte", enthalten.
Sonstige Informationen
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen folgende, für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben: die in Abschnitt "An unsere Aktionäre" des Geschäftsberichts gemachten Angaben, der nicht-finanzielle Konzernbericht, die Konzernerklärung zur Unternehmensführung sowie die Versicherung der gesetzlichen Vertreter.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; |
| ― | holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 2. Juli 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8. August 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2018 als Konzernabschlussprüfer der Manz AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Die verantwortlichen Prüfungspartner sind Martin Matischiok und Steffen Maurer.
Stuttgart, 13 März 2020
**Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Matischiok, Wirtschaftsprüfer
Maurer, Wirtschaftsprüfer