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Manz AG — Annual Report 2019
May 5, 2020
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Annual Report
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Manz AG
Reutlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Sehr geehrte Aktionäre,
auch im Berichtsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend beraten sowie seine Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Dabei haben wir die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig wahrgenommen und uns von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Arbeit des Vorstands überzeugt. Der Aufsichtsrat hat die Organisation des Unternehmens mit dem Vorstand erörtert. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich zudem kontinuierlich über die strategische Ausrichtung des Unternehmens abgestimmt. In sämtliche Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft und den Konzern war der Aufsichtsrat eingebunden.
Während des gesamten Geschäftsjahres 2019 standen der Vorstand und der Aufsichtsrat in einem vertrauensvollen und intensiven Austausch. Dabei ist der Vorstand seinen aus dem Gesetz und der Geschäftsordnung ergebenden Informationspflichten nachgekommen und unterrichtete uns regelmäßig, ausführlich und zeitnah in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen relevanten Maßnahmen und Ereignisse. Hierbei ging der Vorstand auch auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. Der Aufsichtsrat wurde somit stets über die Geschäftslage und -entwicklung, die beabsichtigte Geschäftspolitik, die kurz-, mittel- und langfristige Unternehmensplanung einschließlich der Investitions-, Finanz- und Personalplanung sowie die Rentabilität der Gesellschaft, organisatorische Maßnahmen und die Konzernlage insgesamt informiert. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsfluss über die Risikolage und das Risikomanagement statt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf der Grundlage der Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität geprüft. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert.
Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat
Das Geschäftsjahr 2019 war für die Manz AG von der strategischen Fortentwicklung des Unternehmens in seinen einzelnen Geschäftsbereichen zur Erreichung des Ziels eines nachhaltig profitablen Geschäftsmodells geprägt. Die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage, die Kapazitätsauslastung und die Maßnahmen zur Verbesserung der Profitabilität sowie das Risikomanagement standen neben diesen und weiteren strategischen und operativen Themen regelmäßig im Mittelpunkt der Berichterstattung des Vorstands sowie der Kontrolle und beratenden Begleitung durch den Aufsichtsrat. Die CIGS-Großaufträge im Geschäftsbereich Solar und die Entwicklung der weiteren Geschäftsbereiche stellten hierbei Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat dar. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr zu einzelnen Geschäftsvorgängen seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.
Insgesamt fanden im Berichtsjahr fünf Sitzungen statt, an denen stets sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats teilnahmen. An den Aufsichtsratssitzungen haben auch die Mitglieder des Vorstands teilgenommen, soweit nicht deren persönliche Angelegenheiten zu behandeln waren. Darüber hinaus wurden sechs schriftliche Beschlussfassungen des Aufsichtsrats herbeigeführt.
Inhaltlich standen bei den Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats insbesondere folgende Themen im Zentrum der Beratungen:
Im Rahmen der ersten ordentlichen Sitzung am 28. Februar 2019 behandelte der Aufsichtsrat auf der Grundlage der Berichterstattung des Vorstands die vorläufigen Zahlen des Geschäftsjahrs 2018, die aktuelle Geschäftsentwicklung und den Auftragseingang. In diesem Zusammenhang sprachen wir auch über die finanzielle Situation des Unternehmens, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung der Geschäftsbereiche und deren Ergebnisbeiträge. Außerdem stellte der Vorstand strategische Maßnahmen vor, um die strukturelle Fortentwicklung der Manz-Gruppe mit dem Ziel der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Erschließung neuer Märkte und der Erreichung einer nachhaltigen Profitabilität sicherzustellen. Hierbei sollen die Erfolge der Restrukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen (Manz 2.0) in einem fortlaufenden Verbesserungsprojekt nachhaltig gesichert werden. Weitere Themen waren die Entwicklungen der CIGS-Großaufträge im Geschäftsbereich Solar, die Beauftragung der Internen Revision sowie die Neubesetzung des Vorstands für den Bereich Operations. Auf der Grundlage der Beratungen des Aufsichtsrats entschied dieser anschließend im Wege einer schriftlichen Beschlussfassung vom 6. Mai 2019 über die Bestellung von Herrn Jürgen Knie zum Mitglied des Vorstands. Im Zusammenhang mit der Verstärkung des Vorstands durch den neuen COO, stellte der Vorstand den neuen Geschäftsverteilungsplan vor.
In der Sitzung vom 26. März 2019 berichtete der Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung einschließlich des Auftragsbestands sowie die Planungen in den einzelnen Geschäftsbereichen im laufenden Geschäftsjahr 2019. Schwerpunkte dieser Sitzung waren der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018, der Lagebericht, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 und der Konzernlagebericht sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers. Nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer billigten wir den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018. Der Aufsichtsrat behandelte und verabschiedete des Weiteren den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung, die Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2018. Die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung 2019 wurden im Rahmen der Sitzung diskutiert und am 6. Mai 2019 vom Aufsichtsrat verabschiedet. Außerdem erläuterte der Vorstand anhand des jährlichen Risikoberichts die wesentlichen Risiken bei der Manz-Gruppe.
In der Sitzung vom 6. Mai 2019 stand die Berichterstattung des Vorstands zum Abschluss des ersten Quartals 2019 sowie die Erörterung der aktuellen Geschäfts- und Finanzlage im Vordergrund. In diesem Zusammenhang sprachen wir insbesondere erneut über die Entwicklung der einzelnen Geschäftsbereiche und ihre Profitabilität sowie Maßnahmen zur Bindung von Knowhow-Trägern und Führungskräften an das Unternehmen. Weitere Themen waren die Liquiditäts- und Finanzlage, der Auftragseingang, die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung sowie die Neubesetzung des Vorstands für den Bereich Operations. Schließlich überprüfte der Aufsichtsrat das System der Vergütungsstruktur, insbesondere die Planung für das laufende Geschäftsjahr sowie den der Hauptversammlung vorgeschlagenen neuen Manz Performance Share Plan 2019, und beschloss in einer schriftlichen Beschlussfassung vom 14. Oktober 2019 die Fortführung eines aktualisierten Vergütungssystems.
In der Sitzung vom 12. August 2019 berichtete der Vorstand über den Zwischenabschluss des ersten Halbjahres 2019, die Finanz- und Ertragslage sowie über die Geschäftsaussichten in den einzelnen Geschäftsbereichen und deren Vertriebsaktivitäten. Hierbei befasste sich das Gremium insbesondere mit den Bereichen Energy Storage und Electronics. Dabei informiert der Vorstand, dass Verzögerungen im Auftragseingang innerhalb der beiden Segmente eingetreten sind. Des Weiteren ging der Vorstand auf den Stand der Produktion von zwei CIGS-Produktionslinien ein. Weitere Themen waren die Liquiditäts- und Finanzlage, der Bericht des Vorstands über die laufende Interne Revision sowie die Chancenentwicklung der Segmente.
In der letzten Sitzung des Berichtsjahres am 24. Oktober 2019 berichtete der Vorstand über die Geschäftsentwicklung in den ersten drei Quartalen, die Finanz- und Ertragslage sowie die Geschäftsaussichten für das Gesamtjahr. In diesem Zusammenhang erörterten wir ausführlich die Planungen und die Profitabilität in den einzelnen Geschäftsbereichen unter Berücksichtigung des Auftragseingangs. Auf Basis des Vorstandsberichts erörterte der Aufsichtsrat die Finanz- und Liquiditätsplanung der Manz-Gruppe und das hierauf bezogene Risikomanagement. Schließlich berichtete der Vorstand über das Ergebnis der Internen Revision und die damit verbundenen Empfehlungen und Maßnahmen sowie den aktuellen Stand in wesentlichen Projekten. Darüber hinaus stellte der Vorstand die Maßnahmen zur Vereinfachung der Konzernstruktur, zur Fortentwicklung des Produktportfolios sowie zur Stärkung der Vertriebsstrukturen vor.
Auf der Grundlage der Prüfung der Einhaltung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex durch die Manz AG verabschiedete der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand am 26. November 2019 die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG.
Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss des Aufsichtsrats
Der aus zwei Mitgliedern bestehende Wirtschaftsausschuss der Manz AG soll bestimmte Überwachungsaufgaben übernehmen sowie die Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats insbesondere in den Bereichen Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Finanzen einschließlich Planung, Vorstandsangelegenheiten, Corporate Governance und Compliance vorbereiten. Ihm gehören Prof. Dr. Heiko Aurenz und Dieter Manz als Mitglieder an.
Im Berichtsjahr tagte der Wirtschaftsausschuss neun Mal. Regelmäßige Arbeitsschwerpunkte waren die aktuelle Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage einschließlich des Auftragsbestands, der Status wesentlicher Projekte sowie strategische Maßnahmen zur strukturellen Fortentwicklung der Manz-Gruppe. Ferner behandelte er den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018, die Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2018, die Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung 2019 sowie den jährlichen Risikobericht. Er befasste sich mit der personellen Zusammensetzung des Vorstands und bereitete die Entscheidungen des Aufsichtsrats auch in Bezug auf die Vorstandsverträge und die Vorstandsvergütung vor. Der Wirtschaftsausschuss beriet zusammen mit dem Vorstand zudem über Maßnahmen zur Reduzierung von Kosten, möglichen Kooperationspartnern im Bereich Energy Storage, die Planung für das Geschäftsjahr 2019 sowie die Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen.
Interessenkonflikte
Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über deren Behandlung die Hauptversammlung zu informieren ist, sind nicht aufgetreten.
Deutscher Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2019 eingehend mit der Weiterentwicklung der Corporate Governance befasst und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex behandelt. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, wonach die Gesellschaft den Empfehlungen des Kodex mit lediglich einer Ausnahme entspricht und entsprechen wird. Die Entsprechenserklärung vom November 2019 ist auf der Internetseite der Manz AG dauerhaft öffentlich zugänglich.
Jahres- und Konzernrechnungslegung für das Geschäftsjahr 2019
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 wurden vom Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die genannten Unterlagen sind uns vom Abschlussprüfer zur Verfügung gestellt worden. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht sowie den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht unter Einbeziehung der den Mitgliedern des Aufsichtsrats vor der Sitzung übersandten Prüfungsberichte des Abschlussprüfers geprüft. Im Rahmen einer Vorprüfung wurden die genannten Abschlüsse und Berichte in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 6. Februar 2020 ausführlich behandelt. In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 24. März 2020 hat der Vorstand die Abschlüsse der Manz AG und des Konzerns in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend erläutert. Der Abschlussprüfer berichtete in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Er berichtete ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess. Ferner berichtete der Wirtschaftsausschuss dem Aufsichtsrat über seine eigene Prüfung der Rechnungslegung und der Konzernrechnungslegung der Manz AG, seine Diskussionen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer sowie seine Überwachung des Rechnungslegungsprozesses.
Nach Prüfung und Diskussion des Jahresabschlusses und des Lageberichts, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts nebst der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt.
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats, sind keine Einwendungen zu erheben. Mit Beschluss vom 24. März 2020 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2019 ist damit festgestellt.
Veränderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat
Seit dem 1. Juli 2019 verstärkt Herr Jürgen Knie den Vorstand der Manz AG und verantwortet seitdem den Bereich Operations. Damit folgt er dem jetzigen Vorstandsvorsitzenden Herr Martin Drasch, der die Position bis zum 30. September 2018 besetzte.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats blieb im Geschäftsjahr 2019 unverändert.
Dank und Anerkennung
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die stets offene und konstruktive Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Auch danken wir unseren Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz im vergangenen Geschäftsjahr 2019. Nicht zuletzt wollen wir uns auch bei Ihnen, werte Aktionäre, für das entgegengebrachte Vertrauen und die Bereitschaft bedanken, mit uns gemeinsam die Zukunft der Manz AG zu gestalten.
Reutlingen, den 24. März 2020
Prof. Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Manz AG
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Manz AG, Reutlingen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Manz AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die auf der im Lagebericht angegebenen Internetseite veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 f HGB, die Bestandteil des Lageberichts ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
1. Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt:
In dem handelsrechtlichen Jahresabschluss der Manz AG werden zum 31. Dezember 2019 Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit einem Anteil an der Bilanzsumme von ca. 27 % (Vj. 28 %) ausgewiesen. Für Zwecke der Werthaltigkeitsüberprüfung ermitteln die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft jährlich für alle Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen die beizulegenden Zeitwerte unter Anwendung eines Ertragswertverfahrens.
Das Ergebnis der Bewertungen ist in hohem Maße von der Einschätzung der zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie dem verwendeten Diskontierungszinssatz abhängig. Aufgrund der Wesentlichkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie der Tatsache, dass die Werthaltigkeitsüberprüfung in besonderem Maße mit Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten behaftet ist, haben wir die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
Prüferisches Vorgehen:
Wir haben die Methodik und die rechnerische Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells nachvollzogen.
Die für die Werthaltigkeitsüberprüfung verwendeten Planungen haben wir in Stichproben mit der vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Unternehmensplanung der Gesellschaft abgestimmt. Darüber hinaus haben wir uns mit den für die Fortschreibung der Planung verwendeten Wachstumsraten für Erträge und Aufwendungen durch Abgleich mit internen Daten befasst. Zudem haben wir die Planungsrechnungen einzelner Beteiligungen im Hinblick auf die Planungstreue der Vergangenheit analysiert und unterstützende Nachweise für einzelne Annahmen der Planungsrechnung eingeholt.
Die Ableitung des Diskontierungszinssatzes und dessen einzelner Bestandteile haben wir unter Hinzuziehung unserer internen Bewertungsexperten beurteilt, indem wir insbesondere die Peer Group hinterfragt, Marktdaten mit externen Nachweisen abgeglichen und die rechnerische Richtigkeit der Ermittlung überprüft haben.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben:
Die Angaben der Gesellschaft zur Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind im Anhang zum Jahresabschluss im Kapitel "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" enthalten.
2. Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt:
Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft wird über Verträge im Anlagengeschäft abgewickelt. Die Realisierung des Umsatzes für Verträge im Anlagengeschäft erfolgt gemäß der Completed-Contract-Methode zum Zeitpunkt der Erfüllung aller Haupt- und wesentlicher Nebenleistungen. Die Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft und insbesondere die daraus resultierende Umsatzrealisierung ist aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da die periodengerechte Umsatzrealisierung einzelner Projekte wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der Ertragslage der Gesellschaft hat. Zudem erfordert die verlustfreie Vorratsbewertung Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter. Dies gilt vor allem hinsichtlich der Gesamtauftragskosten, der noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten, der Gesamtauftragserlöse inklusive Nachträge sowie der Auftragsrisiken.
Prüferisches Vorgehen:
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden und Verfahren des Projektmanagements in der Angebots- und Abwicklungsphase von Verträgen im Anlagengeschäft auseinandergesetzt.
Auf Basis risikoorientiert ausgewählter Stichproben haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Schätzungen und Annahmen im Rahmen von Einzelfallprüfungen von Projekten beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen sowie Vertragskonditionen einschließlich vertraglich vereinbarter Regelungen über Kündigungsrechte, Verzugs- und Vertragsstrafen sowie Schadenersatz.
Ferner haben wir Befragungen des Projektmanagements zur Entwicklung der Projekte, zu den Gründen bei Abweichungen zwischen geplanten Kosten und Ist-Kosten, zur aktuellen Beurteilung der bis zur Fertigstellung voraussichtlich noch anfallenden Kosten sowie zu den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zu Eintrittswahrscheinlichkeiten von Auftragsrisiken durchgeführt. Um Auffälligkeiten in der Margenentwicklung über den Projektverlauf zu erkennen, haben wir auch datenanalytische Verfahren eingesetzt.
Ferner haben wir uns zur Beurteilung der periodengerechten Ertragsermittlung auch mit den zum Stichtag abrechenbaren Umsatzerlösen sowie den zugehörigen, erfolgswirksam zu buchenden Umsatzkosten befasst. Darüber hinaus haben wir Nachweise von Dritten für ausgewählte Projekte eingeholt (zum Beispiel Projektabnahmen, Nachweise zum Gefahrenübergang und Vertragskonditionen).
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben:
Zu den im Rahmen der Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss im Kapitel "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft; |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 2. Juli 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8. August 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der Manz AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Steffen Maurer.
Stuttgart, 13. März 2020
**Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Matischiok, Wirtschaftsprüfer
Maurer, Wirtschaftsprüfer
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019
Aktiva
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| 31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
||
|---|---|---|---|
| A. ANLAGEVERMÖGEN | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 16.721.421,94 | 17.021.503,50 | |
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 754.286,73 | 439.629,37 | |
| 17.475.708,67 | 17.461.132,87 | ||
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 275.089,00 | 329.118,00 | |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 834.824,00 | 1.770.546,00 | |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 620.441,00 | 723.728,00 | |
| 1.730.354,00 | 2.823.392,00 | ||
| III. Finanzanlagen | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 49.970.155,12 | 51.792.155,12 | |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 5.300.618,19 | 5.733.057,45 | |
| 3. Beteiligungen | 11.700.265,11 | 20.006.265,11 | |
| 66.971.038,42 | 77.531.477,68 | ||
| 86.177.101,09 | 97.816.002,55 | ||
| B. UMLAUFVERMÖGEN | |||
| I. Vorräte | |||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 4.491.073,10 | 3.376.508,99 | |
| 2. Unfertige Erzeugnisse | 233.289.236,07 | 138.149.654,58 | |
| 3. Fertige Erzeugnisse und Waren | 2.401.190,82 | 10.502.593,12 | |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 61.528.307,30 | 62.040.332,26 | |
| 5. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | -206.078.429,12 | -125.845.425,30 | |
| 95.631.378,17 | 88.223.663,65 | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 576.065,36 | 905.473,53 | |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 0,00 | 1.631.563,04 | |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.073.841,20 | 473.478,78 | |
| 1.649.906,56 | 3.010.515,35 | ||
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 40.190.264,42 | 63.340.826,10 | |
| 137.471.549,15 | 154.575.005,10 | ||
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 499.369,46 | 560.842,17 | |
| 224.148.019,70 | 252.951.849,82 | ||
| PASSIVA | |||
| 31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
||
| A. EIGENKAPITAL | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 7.744.088,00 | 7.744.088,00 | |
| II. Kapitalrücklage | 51.294.940,98 | 88.294.940,98 | |
| III. Gewinnrücklagen | 1.470.601,00 | 1.470.601,00 | |
| IV. Bilanzverlust | -6.483.671,85 | -5.847.990,47 | |
| 54.025.958,13 | 91.661.639,51 | ||
| B. RÜCKSTELLUNGEN | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 3.065.405,00 | 3.014.458,00 | |
| 2. Steuerrückstellungen | 539.800,98 | 0,00 | |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 8.664.015,46 | 8.186.885,95 | |
| 12.269.221,44 | 11.201.343,95 | ||
| C. VERBINDLICHKEITEN | |||
| 1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 107.899.372,74 | 130.583.973,24 | |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 12.663.344,09 | 9.306.435,26 | |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 35.253.216,02 | 9.599.900,73 | |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 1.959.664,76 | 598.557,13 | |
| - aus Steuern: EUR 1.767.022,04 (Vorjahr: EUR 547.980,46) | |||
| 157.775.597,61 | 150.088.866,36 | ||
| D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 77.242,52 | 0,00 | |
| 224.148.019,70 | 252.951.849,82 |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019
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| 2019 EUR |
2018 EUR |
||
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 37.203.720,71 | 37.806.381,77 | |
| 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 87.038.179,19 | 92.247.722,98 | |
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 4.183.388,13 | 4.722.719,37 | |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 1.995.881,68 | 3.936.586,42 | |
| - davon aus Währungsumrechnung: EUR 38.619,48 (Vorjahr: EUR 128.120,80) | |||
| 5. Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -80.884.069,42 | -87.404.764,79 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -13.510.052,21 | -10.666.863,27 | |
| -94.394.121,63 | -98.071.628,06 | ||
| 6. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | -29.660.784,58 | -28.811.973,05 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -5.119.912,90 | -5.005.672,02 | |
| - davon für Altersversorgung: EUR 55.206,37 (Vorjahr: EUR 70.373,58) | |||
| -34.780.697,48 | -33.817.645,07 | ||
| 7. Abschreibungen | |||
| a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -4.805.343,90 | -3.640.033,46 | |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -21.520.104,63 | -20.653.213,10 | |
| - davon Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 und Abs. 2 EGHGB: EUR 51.210,00 (Vorjahr: EUR 51.210,00) | |||
| - davon aus Währungsumrechnung: EUR 33.605,89 (Vorjahr: EUR 20.865,58) | |||
| 9. Betriebsergebnis | -25.079.097,93 | -17.469.109,15 | |
| 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 174.615,68 | 238.877,06 | |
| - davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 168.894,01 (Vorjahr: EUR 201.922,17) | |||
| - davon aus Abzinsung: EUR 5.318,06 (Vorjahr: EUR 5.223,04) | |||
| 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | -11.653.000,00 | -3.579.000,00 | |
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -460.621,60 | -270.637,60 | |
| - davon an verbundene Unternehmen: EUR 183.806,47 (Vorjahr: EUR 0,00) | |||
| - davon aus Aufzinsung: EUR 261.770,00 (Vorjahr: EUR 261.621,00) | |||
| 13. Finanzergebnis | -11.939.005,92 | -3.610.760,54 | |
| 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -17,08 | 0,00 | |
| 15. Ergebnis nach Steuern | -37.018.120,93 | -21.079.869,69 | |
| 16. Sonstige Steuern | -617.560,45 | -15.278,28 | |
| 17. Jahresfehlbetrag | -37.635.681,38 | -21.095.147,97 | |
| 18. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -5.847.990,47 | -4.752.842,50 | |
| 19. Entnahmen aus der Kapitalrücklage | 37.000.000,00 | 20.000.000,00 | |
| 20. Bilanzverlust | -6.483.671,85 | -5.847.990,47 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2019
der Manz AG, Reutlingen
Allgemeine Hinweise
Die Manz AG ("Manz AG") hat ihren Firmensitz in Reutlingen und ist ins Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart (HRB 353989) eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit den bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen vorgenommen. Die Nutzungsdauer wird nach dessen Produktlebenszyklus oder deren erwarteten Synergieeffekten angesetzt, soweit diese verlässlich geschätzt werden können. Ansonsten wird die Nutzungsdauer gemäß § 253 Abs. 3 HGB mit zehn Jahren angenommen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Den Abschreibungen liegen Nutzungsdauern von drei bis fünf Jahren zugrunde.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Den planmäßigen Abschreibungen werden Nutzungsdauern zwischen drei und dreizehn Jahren zugrunde gelegt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und Beteiligungen an verbundene Unternehmen zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt, sofern von einer dauernden Wertminderung auszugehen ist. Ausleihungen werden zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu den durchschnittlichen oder letzten Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie anteilige Verwaltungskosten entsprechend berücksichtigt werden.
In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert, geleistete Anzahlungen mit dem Nennbetrag.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden grundsätzlich mit dem Bestand an unfertigen Erzeugnissen verrechnet. Sofern der Betrag der erhaltenen Anzahlungen die Herstellungskosten der Vorräte übersteigt, erfolgt der Ausweis unter Passiva Erhaltene Anzahlungen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine Wertberichtigung in Höhe von ca. 1,0 % auf den um die Umsatzsteuer gekürzten, zum Bilanzstichtag noch offenen Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt.
Liquide Mittel sowie Rechnungsabgrenzungsposten sind zu ihrem Nennwert angesetzt.
Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Die Aktivierung eines aktivischen Überhangs unterbleibt aufgrund der vorliegenden Verlusthistorie und der damit verbundenen Nicht-Werthaltigkeit der steuerlichen Verlustvorträge. Soweit die aktiven latenten Steuern den vorhandenen passiven latenten Steuern entsprechen, werden diese insoweit verrechnet dargestellt. Verlustvorträge werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre realisierbar erscheint.
Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftsteuersatzes sowie entsprechend den gewerbesteuerlichen Hebesätzen. Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbeertragsteuer ergab sich im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Steuersatz von 29,13 %.
Die Gesellschaft hat erstmals im Geschäftsjahr 2008 für Mitglieder des Vorstands und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter einen Performance Share Plan eingeführt. Hierbei werden Aktienzusagen mit einer bestimmten Wartezeit gewährt. Nach Ablauf der Wartezeit erhält der Empfänger eine Manz Aktie zum Preis von 1,00 EUR. Die Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Zur Bedienung der Aktienoptionen wurde in den Jahren 2008, 2011, 2012, 2015 und 2019 die bedingte Erhöhung des Grundkapitals beschlossen (siehe auch Bedingtes Kapital I, II, III). Im vorliegenden handelsrechtlichen Abschluss der Manz AG wurde, wie schon in den Vorjahren, die Ausgabe der Aktienoptionen/-zusagen nicht bilanziert.
Die Pensionsverpflichtungen werden mit dem anhand des Projected-Unit-Credit-Verfahrens ermittelten Erfüllungsbetrags unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Für die Abzinsung wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 2,71 % (Vj. 3,21 %) verwendet. Erwartete Rentensteigerungen wurden mit 1,7 % (Vj. 1,7 %) und Gehaltssteigerungen wurden mit 2,5 % (Vj. 2,5 %) berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für die Abzinsung der Jubiläumsrückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zum nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,97 % (Vj. 2,36 %) verwendet. Die erwartete Fluktuation wurde mit einer Rate von 10,00 % (Vj. 10,00 %) berücksichtigt. Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeit dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Die Vermögensgegenstände werden mit der jeweils zugrundeliegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis auf der Aktivseite.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
Forschungs- und Entwicklungskosten beliefen sich im Geschäftsjahr auf insgesamt 9.242 TEUR, davon wurden Entwicklungsleistungen in Höhe von 4.183 TEUR als immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert.
Finanzanlagen
Die Zusammensetzung des Anteilsbesitzes ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung:
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| Shares held in affilitated Companies | Participation in % |
Equity TEUR |
Result TEUR |
|---|---|---|---|
| Manz Batterytech Tübingen GmbH 1) | 100,00% | 1.523 | -2 |
| Manz USA Inc., North Kingstown, USA 1) | 100,00% | 965 | 246 |
| Manz Hungary Kft., Debrecen, Ungarn 1) | 100,00% | 1.333 | -6 |
| Manz Slovakia, s.r.o., Nove Mesto nad Vahom, Slovakei 1) | 100,00% | 13.457 | 2.313 |
| Manz Italy s.r.l., Sasso Marconi, Italien 1) | 100,00% | 6.585 | -399 |
| Suzhou Manz New Energy Equipment Ltd., Suzhou, VR China 1) | r 56,00% | 528 | -462 |
| Manz Asia Ltd., Hong-Kong, VR China 1) | 100,00% | 22.555 | 125 |
| Manz China Suzhou Ltd., Suzhou, VR China 1) | 100,00% | 6.302 | -693 |
| Manz (Shanghai) Trading Company Ltd., Shanghai, VR China 1) | 100,00% | 91 | 124 |
| Manz India Private Limited, New Delhi, Indien 1) | 75,00% | 170 | 13 |
| Manz Chungli Ltd., Chungli, Taiwan 1) | 100,00% | 66.800 | 361 |
| Manz Taiwan Ltd., Chungli, Taiwan 1)2) | 100,00% | 64 445 | 4 209 |
| Manz (B.V.l.) Ltd., Road Town, Britische Virgin Islands 1) | 100,00% | 11.057 | 94 |
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| Participations | Participation in % |
Equity TEUR |
Result TEUR |
|---|---|---|---|
| NICE PV Research Ltd., Peking, VR-China 1) | 11,10% | 152.061 | -34.676 |
| Talus Manufacturing Ltd., Chungli, Taiwan 1)2) | 80,50% | 33.882 | 10.919 |
1) The Information relates to the annual financial statements according to IFRS; values converted into euros
2) Manz Taiwan Ltd, Chungli, Taiwan holds an 80,50% stäke in Talus Manufacturing Ltd., Chungli, Taiwan
Im Geschäftsjahr 2019 haben sich bei den Finanzanlagen folgende Änderungen ergeben:
Im Oktober 2019 wurde die Manz Batterytech Tübingen GmbH, Tübingen, gegründet, an der die Manz AG 100% der Anteile in Höhe von 1.525 TEUR hält. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb, die Vermietung bzw. Nutzungsüberlassung von Produktionsanlagen, insbesondere Anlagen zur Fertigung von Lithium-Ionen-Batteriezellen.
Mit Ablauf des 30. November 2019 wurde die Intech Machines (B.V.I.) Co. Ltd., Road Town, Britische Jungferninseln liquidiert. Ihre Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie das Eigenkapital fallen der Manz Taiwan Ltd. ,Chungli, Taiwan zu.
Im Geschäftsjahr 2019 wurde auf die Anteile an der Manz Italy s.r.l., an der die Manz AG 100% der Anteile hält, eine Abschreibung von 2.072 TEUR vorgenommen.
Auf die Anteile an der Manz Hungary Kft., an der die Manz AG 100% der Anteile hält, erfolgte eine Abschreibung in Höhe von 521 TEUR.
Eine Abschreibung von 754 TEUR wurde auf die Anteile an der 56%-igen Beteiligung an der Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd. vorgenommen.
Auf die 11,1% Beteiligung an der NICE PV Research Ltd. wurde eine außerplanmäßige Abschreibung von 8.306 TEUR vorgenommen. Die Beteiligung verminderte sich in 2019 von 15% auf 11,1% aufgrund einer Kapitalerhöhung, an der die Manz AG nicht partizipierte.
Vorräte
In den Vorräten sind geleistete Anzahlungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 701 TEUR (Vj. 5.429 TEUR) sowie erhaltene Anzahlungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von 0 TEUR (Vj. 0 TEUR) enthalten.
Aktive latente Steuern
Der kombinierte Effektivsteuersatz beträgt 29,13 %.
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| 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Hieraus aktivierte latente Steuerforderungen netto | 0 | 0 |
Aktive latente Steuern wurden aufgrund der vorliegenden Verlusthistorie und der damit verbundenen Nicht-Werthaltigkeit der steuerlichen Verlustvorträge nicht angesetzt.
Zu näheren Angaben zur Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB verweisen wir auf Seite 13.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben bis auf folgende Ausnahmen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Es handelt sich hierbei um das in den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene Mieterdarlehen über 410 TEUR (Vj. 291 TEUR) sowie den ebenfalls in den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen nicht verpfändeten Aktivwert zu Pensionsrückstellungen in Höhe von 52 TEUR (Vj. 72 TEUR). Der Aktivwert entsteht rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr belaufen sich auf 96 TEUR (Vj. 0 TEUR).
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Liquide Mittel
Die liquiden Mittel umfassen Kassenbestände und Bankguthaben. Bei den Bankguthaben liegen Verfügungsbeschränkungen aufgrund von Anzahlungsbürgschaften in Höhe von 5.000 TEUR (Vj. 19.934 TEUR) vor.
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 7.744.088,00 EUR ist gegenüber dem Vorjahr unverändert und ist eingeteilt in 7.744.088 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand der Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juli 2016 gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 3.872.044,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 3.872.044 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016). Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
| ― | bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2, § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 774.408,00 EUR und insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden; |
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder zur Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen; |
| ― | soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde; |
| ― | um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. |
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.
Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital I
Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Millionen EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 3.100.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.
Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- und/oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte Zehn-Prozent-Grenze werden angerechnet
| ― | neue Aktien, die aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, sowie |
| ― | solche Aktien, die aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden. |
Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung um bis zu 3.100.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.100.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG aufgrund der von der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2019 sowie bedingtes Kapital III
Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 95.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 190.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 85.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 170.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Bestimmungen.
Die Ermächtigung vom 7. Juli 2015 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 aufgehoben, soweit auf der Grundlage dieser Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.
Nach § 3 Abs. 6 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 360.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 360.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2015 sowie bedingtes Kapital II
Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 59.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 118.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft unterhalb der Geschäftsführungen, jeweils im ln- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 56.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 112.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Bestimmungen.
Nach § 3 Abs. 5 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 230.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 230.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten ("Performance Shares"), die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnanteilsberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen die Einzahlungen von Aktionären nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB.
Im Rahmen der Ergebnisverwendung wurden 37,0 Mio. EUR (Vj. 20,0 Mio. EUR) aus der Kapitalrücklage entnommen und mit dem Jahresfehlbetrag verrechnet.
Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen betragen 1.470.601 EUR (Vj. 1.470.601 EUR) und fallen insgesamt unter § 266 Abs. 3 A. III. Nr. 4 HGB.
Bilanzverlust
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| EUR | |
|---|---|
| Verlustvortrag 1. Januar 2019 | -5.847.990,47 |
| Jahresfehlbetrag 2019 | -37.635.681,38 |
| Zuweisung aus der Kapitalrücklage | 37.000.000,00 |
| Bilanzverlust 2019 | -6.483.671,85 |
Eigene Aktien
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 wurde die Gesellschaft ermächtigt gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in dem Zeitraum bis zum 1. Juli 2024 eigene Aktien mit einem rechnerischen Wert von bis zu 10 % des Grundkapitals, welches am Tag der Hauptversammlung vorlag, zu erwerben.
Im Geschäftsjahr 2019 erwarb die Gesellschaft 203 Stück (Vj. 2.522 Stück) eigene Aktien zu einem Durchschnittspreis von 19,48 EUR (Vj. 32,41 EUR) pro Aktie mit einem Kurswert von 4 TEUR (Vj. 82 TEUR). Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte zur Bedienung der Mitarbeitererfolgsbeteiligung und für Mitarbeiterjubiläen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 sind keine eigenen Aktien im Bestand.
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen werden unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten nach den "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit dem Erfüllungsbetrag, der nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt wird, bilanziert.
Für die Abzinsung wird der jeweilige durchschnittliche Marktzinssatz verwendet, den die Deutsche Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlicht.
Aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen zum 1. Januar 2010 der ehemaligen Manz Tübingen GmbH ergab sich eine Unterdotierung in Höhe von 768 TEUR. Es wird das Wahlrecht nach Art. 67 Abs.1 EGHGB ausgeübt und die erforderliche Zuführung wird über den Zeitraum von 15 Jahren verteilt. Im Berichtsjahr wurden 51 TEUR den Pensionsrückstellungen erfolgswirksam zugeführt. Zum 31. Dezember 2019 beträgt der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag der Unterdotierung 102 TEUR.
Zur Abdeckung des Risikos aus den Pensionsverpflichtungen aus der ehemaligen Manz Tübingen GmbH wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die nicht verpfändet sind. Hierfür wird ein Aktivwert unter den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 52 TEUR ausgewiesen.
Die Pensionsrückstellung beläuft sich zum Stichtag auf 3.065 TEUR.
Im Geschäftsjahr 2019 wurden die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst. Nach § 253 Abs. 6 HGB ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen bei Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und dem Ansatz der Rückstellung bei Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre zu ermitteln. Der sich daraus ergebende Unterschiedsbetrag unterliegt einer Ausschüttungssperre.
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| EUR | |
|---|---|
| Verpflichtungswert zum 31. Dezember 2019 ermittelt mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre | 3.451.959,00 |
| Verpflichtungswert zum 31. Dezember 2019 ermittelt mit dem durchschnittlichen Rechnungszins für Altersversorgungsverpflichtungen | 3.167.811,00 |
| Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 S.1 HGB zum 31. Dezember 2019 | 284.148,00 |
Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Steuerrückstellungen für Quellensteuer in Taiwan aus Forderungen an Manz Taiwan 540 TEUR (Vj. 0 TEUR), Rückstellungen aus Earn-Out Verpflichtungen in Höhe von 3.000 TEUR (Vj. 3.106 TEUR), Rückstellungen für den Personalbereich über 2.024 TEUR (Vj. 1.776 TEUR), Gewährleistung in Höhe von 1.024 TEUR (Vj. 1.428 TEUR) sowie ausstehende Rechnungen über 786 TEUR (Vj. 565 TEUR).
In den sonstigen Rückstellungen sind Altersteilzeitverpflichtungen über 73 TEUR (Vj. 139 TEUR) enthalten, wobei hier die verpfändeten Vermögensgegenstände zur Absicherung der Ansprüche aus dem Altersteilzeitmodell in Höhe von 46 TEUR mit der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen verrechnet werden. Der beizulegende Zeitwert des verrechneten Vermögensgegenstandes beträgt 46 TEUR und entspricht den Anschaffungskosten. Die verrechneten Aufwendungen betragen 1 TEUR und die verrechneten Erträge 1 TEUR.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt.
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| 31.12.2019 EUR |
bis 1 Jahr EUR |
über einem Jahr EUR |
>5 Jahre EUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 107.899.372,74 | 107.899.372,74 | 0,00 | |
| Vorjahr | 130.583.973,24 | 27.694.103,45 | 102.889.869,79 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 12.663.344,09 | 12.663.344,09 | ||
| Vorjahr | 9.306.435,26 | 9.306.435,26 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 35.253.216,02 | 35.253.216,02 | ||
| Vorjahr | 9.599.900,73 | 9.599.900,73 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.959.664,76 | 1.959.664,76 | ||
| Vorjahr | 598.557,13 | 598.557,13 | 0,00 | 0,00 |
| 157.775.597,61 | 157.775.597,61 | 0,00 | 0,00 | |
| Vorjahr | 150.088.866,36 | 47.198.996,57 | 102.889.869,79 | 0,00 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 35.253 TEUR (Vj. 9.600 TEUR) resultieren allein aus dem Liefer- und Leistungsverkehr.
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestehen Bürgschaften der Manz AG für Bankverbindlichkeiten von Tochtergesellschaften in Höhe von 8.000 TEUR und für Dritte in Höhe von 0 TEUR (Vj. 700 TEUR). Die Bankverbindlichkeiten der Tochtergesellschaften valutieren zum Stichtag mit 10.350 TEUR.
Außerdem bestehen Haftungsübernahmen für Verbindlichkeiten der NICE Solar Energy GmbH, Schwäbisch Hall (vormals Manz CIGS Technology GmbH, Schwäbisch Hall) in Höhe von 3.500 TEUR.
Die Haftungsverhältnisse betreffen potentielle künftige Ereignisse, deren Eintritt zu einer Verpflichtung führen würde. Zum Bilanzstichtag werden diese als überwiegend nicht wahrscheinlich angesehen, können aber nicht ausgeschlossen werden. Laut den aktuell vorliegenden Planzahlen der Tochtergesellschaften ergeben sich keine Hinweise für eine Nichterfüllung der vertraglichen Konditionen gegenüber Banken.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der Zahlungsverpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen beläuft sich auf 20.361 TEUR (Vj. 24.148 TEUR). Die Miet- und Leasingverträge enden zwischen 2020 und 2028.
Die bislang noch nicht eingeforderte Einlage für die Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd. beträgt 12,6 Mio. CNY (entspricht zum Stichtag 31.12.2019: 1,6 Mio. EUR) und ist 2020 fällig.
Ausschüttungssperre
In Höhe der nachfolgend dargestellten Beträge ergibt sich gemäß § 268 Abs. 8 HGB aus Aktivierungen eine Gewinnausschüttungssperre:
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| TEUR | |
|---|---|
| Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände | 16.721 |
| Vorjahr | 17.022 |
| Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 S.1 HGB | 284 |
| Vorjahr | 492 |
| Gesamtbetrag der gegen Ausschüttung gesperrten Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB | 17.005 |
| Vorjahr | 17.514 |
Zur Deckung der Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB zur Verfügung stehende Eigenkapitalanteile:
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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Kapitalrücklagen i.S.d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB | 51.295 | 88.295 |
| Andere Gewinnrücklagen | 1.471 | 1.471 |
| Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -5.848 | -4.753 |
| Jahresfehlbetrag des abgelaufenen Geschäftsjahres | -37.636 | -21.095 |
| Zuweisung aus der Kapitalrücklage | 37.000 | 20.000 |
| Zur Deckung zur Verfügung stehende Eigenkapitalanteile | 46.282 | 83.918 |
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse werden gemäß § 277 Abs.1 HGB erfasst und gliedern sich nach Geschäftsbereichen und Regionen wie folgt:
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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| nach Geschäftsbereichen | ||
| Electronics | 16.303 | 8.457 |
| Solar | 398 | 3.250 |
| Energy Storage | 12.164 | 16.957 |
| Service | 3.191 | 4.286 |
| Contract Manufacturing | 1.167 | 1.841 |
| Umsätze mit verbundenen Unternehmen | 3.981 | 3.015 |
| 37.204 | 37.806 | |
| nach Regionen | ||
| Inland | 16.127 | 7.840 |
| Übrige EU-Länder | 3.694 | 7.872 |
| China | 8.058 | 14.287 |
| T aiwan | 1.046 | 1.286 |
| USA | 3.624 | 6.242 |
| Übrige Länder | 4.655 | 279 |
| 37.204 | 37.806 |
Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
In diesem Posten sind als außergewöhnliche Positionen die Abwertung unfertiger und fertiger Erzeugnisse mit einem Gesamtbetrag von 1.300 TEUR (Vj. 371 TEUR) enthalten.
Sonstige betriebliche Erträge
Es handelt sich im Wesentlichen um periodenfremde Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von 1.426 TEUR (Vj. 1.116 TEUR), periodenfremde Erträge von 43 TEUR (Vj. 0 TEUR) aus Versicherungserstattungen sowie periodenfremde Erträge aus der Herabsetzung der Wertberichtigung auf Forderungen von 206 TEUR (Vj. 330 TEUR). Erträge aus Kursdifferenzen ergaben sich in Höhe von 62 TEUR (Vj. 196 TEUR). Darüber hinaus sind es Erträge aus der Zuschreibung auf Finanzanlagen über 9 TEUR (Vj. 1.566 TEUR), die als außergewöhnlich anzusehen sind.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten in Höhe von 51 TEUR (Vj. 51 TEUR) Aufwendungen nach Art. 67 Abs.1 Satz 1 EGHGB (Aufstockung der Pensionsrückstellung) sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 0 TEUR (Vj. 100 TEUR).
Abschreibungen auf Finanzanlagen
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen beinhalten Abschreibungen der Suzhou Manz New Energy Equipment Ltd. um 754 TEUR, der Manz Italy s.r.l. um 2.072 TEUR, der Manz Hungary Kft. um 521 TEUR und eine Abschreibung der sonstigen 11,1%-igen Beteiligung NICE PV Research Ltd. um 8.306 TEUR.
Sonstige Angaben Mitglieder des Vorstands
Martin Drasch, Dipl. Ing. (FH), Ehningen, -Vorstandsvorsitzender- ,
Manfred Hochleitner, Dipl. Math., München, -Vorstand Finanzen- ,
Jürgen Knie, Dipl. Wirt. Ing. (FH), Reutlingen, -Vorstand Operations - (ab 1. Juli 2019)
Mitglieder des Aufsichtsrats
Prof. Dr. Heiko Aurenz, Dipl. oec., Geschäftsführer der Ebner Stolz Management Consultants GmbH, Stuttgart, Vorsitzender des Aufsichtsrats.
Dieter Manz, Dipl. Ing. (FH), Geschäftsführer der Manz GmbH Management Consulting and Investment, Schlaitdorf, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats.
Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla, Leiter des Geschäftsbereichs Photovoltaik und Mitglied des Vorstands des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) sowie Professor für Dünnschichtphotovoltaik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Lichttechnisches Institut, Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats.
Dr. Zhiming Xu, Technikvorstand der Shanghai Electric Automation Group der Shanghai Electric Group Company Ltd., Shanghai, VR China sowie Geschäftsführer der Shanghai Electric Group Automation Engineering Co., LTD, Shanghai, VR China.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Prof. Dr. Heiko Aurenz ist auch Vorsitzender des Aufsichtsrats der Know How! Aktiengesellschaft für Weiterbildung, Leinfelden-Echterdingen; stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der MQ Result AG, Tübingen; Mitglied des Aufsichtsrats beim Anna-Haag-Mehrgenerationenhaus e. V., Stuttgart; Mitglied des Aufsichtsrats der Anna Haag Stiftung gGmbH, Stuttgart; Mitglied des Aufsichtsrats bei der TanDiEM gGmbH, Stuttgart; Vorsitzender des Beirats der Monument Vermögensverwaltung GmbH, Stuttgart; Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Aufbruch und Chance, Stuttgart und Beiratsvorsitzender der Bumüller GmbH & Co Backbetriebe KG, Hechingen.
Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats Dieter Manz ist Mitglied des Aufsichtsrats der TecInvest Holding AG, Puchheim.
Das Mitglied des Aufsichtsrats Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.
Das Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Zhiming Xu ist Mitglied des Supervisory Board of Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd., Suzhou VR China, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der NICE PV Research Ltd., Peking, VR China sowie Mitglied des Aufsichtsrats der ANWHA(Shanghai) Automation Engineering Co., Ltd, Shanghai, VR China.
Vergütung von Vorstand
Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der früheren Vorstandsmitglieder sind im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist.
Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 betragen 996 TEUR (Vj. 520 TEUR). Die erfolgsunabhängigen Leistungen betragen 742 TEUR (Vj. 418 TEUR). Die erfolgsabhängigen Leistungen beziffern sich auf 254 TEUR (Vj. 102 TEUR), davon belaufen sich auf langfristig fällige Leistungen 254 TEUR (Vj. 102 TEUR). Bei langfristig fälligen Leistungen handelt es sich um Aktienzusagen/Bezugsrechte im Rahmen des Performance Share Plans. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 22.327 (Vj. 6.048) Bezugsrechte an die Vorstandsmitglieder gewährt mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt 254 TEUR (Vj. 102TEUR) sowie eine Performance Share Tantieme mit einem Zeitwert von 0 TEUR (Vj. 0 TEUR).
Für das Vorstandsmitglied Martin Drasch besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden 12 TEUR (Vj. 12 TEUR) p.a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.
Für das Vorstandsmitglied Manfred Hochleitner besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür wurden im Geschäftsjahr 2019 12 TEUR (Vj. 6 TEUR) in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.
Für das Vorstandsmitglied Jürgen Knie besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür wurden im Geschäftsjahr 2019 6 TEUR in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.
Bezüge ehemaliger Vorstände
Das frühere Vorstandsmitglied Otto Angerhofer erhielt im Geschäftsjahr 2019 eine Rentenzahlung in Höhe von 10 TEUR (Vj. 10 TEUR). Es besteht eine Pensionsverpflichtung gegenüber dem früheren Vorstandsmitglied in Höhe von 145 TEUR (Vj. 143 TEUR).
Für das ehemalige Vorstandsmitglied Gunnar Voss von Dahlen bestand im Geschäftsjahr 2018 ein beitragsorientierter Plan. Zu diesem Zweck wurden im Berichtsjahr 2019 0 TEUR (Vorjahr: 3 TEUR) in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.
Vergütung des Aufsichtsrats
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird ebenfalls im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist.
Für das Geschäftsjahr 2019 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt 237 TEUR (Vj. 142 TEUR) gewährt. Im Berichtsjahr setzt sich die Vergütung des Aufsichtsrats aus einem festen Bestandteil von 144 TEUR (Vj. 104 TEUR) sowie aus Aufwandsentschädigungen in Höhe von 93 TEUR (Vj. 38 TEUR) zusammen.
Mitarbeiter
Die Mitarbeiterzahl (Vollzeitkräfte) betrug während des Geschäftsjahres 2019 durchschnittlich 414 (Vj. 410) ohne Vorstände. Es waren davon 151 (Vj. 145) Mitarbeiter in der Produktion und 263 (Vj. 265) Mitarbeiter im technischen/kaufmännischen Bereich beschäftigt. Im Jahresdurchschnitt waren 35 (Vj. 39) Auszubildende beschäftigt. Insgesamt waren bei der Manz AG im Geschäftsjahr 2019 438 Mitarbeiter angestellt.
Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte
Die Produktions- und Verwaltungsgebäude der Manz AG sind geleast (Immobilien-Leasingvertrag). Zweck des Leasings ist die Finanzierung von Anlagevermögen. Risiken aus dem Immobilien-Leasing ergeben sich aus den zu zahlenden Leasingraten (vgl. Sonstige finanzielle Verpflichtungen) und der fixen Auszahlungsstruktur. Der Vorteil ergibt sich aus dem vollständigen Ersatz der Fremdfinanzierung sowie der Vermeidung des Restwertrisikos. Die finanziellen Auswirkungen sind in den sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten.
Konzernabschluss
Die Manz AG hat als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach IFRS und einen Konzernlagebericht aufgestellt, der am Sitz des Unternehmens in Reutlingen erhältlich ist, bzw. im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Geschäfte mit nahestehenden Personen
Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, bestehen nicht.
Gesamthonorar des Abschlussprüfers
Auf die Angabe des Abschlussprüferhonorars wird gemäß § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB verzichtet.
Angaben zum Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG haben gemäß § 161 AktG ihre jährliche Entsprechungserklärung abgegeben. Die gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat ist auf der Internetseite der Manz AG www.manz.com veröffentlicht.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag
Die Prognose im Lagebericht berücksichtigt die derzeit abschätzbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die wirtschaftliche Entwicklung unseres Unternehmens, steht jedoch unter der Annahme, dass die weitere Verbreitung des Virus keine zusätzliche negative Wirkung auf die Entwicklung unseres Geschäfts, insbesondere in den Segmenten Solar, Electronics und Contract Manufacturing, im Geschäftsjahr 2020 hat.
Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz
Folgende Meldungen nach WpHG wurden im Geschäftsjahr 2019 mitgeteilt:
9. Januar 2019
Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte (Directors' Dealings)
1. Angaben zu den Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie zu den in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen
a) Name
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| Titel: | Prof. Dr. |
| Vorname: | Heiko |
| Nachname(n): | Aurenz |
2. Grund der Meldung
a) Position / Status
scroll
| Position: | Aufsichtsrat |
b) Erstmeldung
3. Angaben zum Emittenten, zum Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate, zur Versteigerungsplattform, zum Versteigerer oder zur Auktionsaufsicht
a) Name
Manz AG
b) LEI
529900B635NV0KEEOR57
4. Angaben zum Geschäft/zu den Geschäften
a) Beschreibung des Finanzinstruments, Art des Instruments, Kennung
scroll
| Art: | Aktie |
|---|---|
| ISIN: | DE000A0JQ5U3 |
b) Art des Geschäfts
Verkauf
c) Preis(e) und Volumen
scroll
| Preis(e) | Volumen |
|---|---|
| 26,00 EUR | 65.260,00 EUR |
d) Aggregierte Informationen
scroll
| Preis | Aggregiertes Volumen |
|---|---|
| 26,00 EUR | 65.260,00 EUR |
e) Datum des Geschäfts
2019-01-08; UTC+1
f) Ort des Geschäfts
scroll
| Name: | Börse Stuttgart |
|---|---|
| MIC: | XSTU |
31. Mai 2019
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 WpHG
1. Angaben zum Emittenten
scroll
| Name: | Manz AG |
| Straße, Hausnr.: | Steigäckerstr. 5 |
| PLZ: | 72768 |
| Ort: | Reutlingen Deutschland |
| Legal Entity Identifier (LEI): | 529900B635NV0KEEOR57 |
2. Grund der Mitteilung
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| Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten | |
|---|---|
| Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten | |
| Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte | |
| X | Sonstiger Grund: Übernahme und Fusion mit Oppenheimer Funds Inc. : siehe Abschnitt 10 |
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Juristische Person: Invesco Ltd.
Registrierter Sitz, Staat: Hamilton, Bermuda
4. Namen der Aktionäre
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
Invesco Oppenheimer Global Opportunities Fund Short Term
5. Datum der Schwellenberührung:
24.05.2019
6. Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 6,46 % | 0,00 % | 6,46 % | 7.744.088 |
| letzte Mitteilung | n/a % | n/a % | n/a % |
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
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| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A0JQ5U3 | 0 | 500.000 | 0,00 % | 6,46 % |
| Summe | 500.000 | 6,46 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| 0 | 0,00 % | |||
| Summe | 0 | 0,00 % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| 0 | 0,00 % | ||||
| Summe | 0 | 0,00 % |
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
scroll
| Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden. | |
| X | Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Invesco Ltd. | % | % | % |
| Invesco Holding Company Limited | % | % | % |
| Invesco Holding Company(US), Inc. | % | % | % |
| Invesco Group Services, Inc. | % | % | % |
| Invesco Advisers, Inc. | 6,46 % | % | 6,46 % |
9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:
scroll
| Anteil Stimmrechte % |
Anteil Instrumente % |
Summe Anteile % |
|
|---|---|---|---|
10. Sonstige Informationen:
Übernahme und Fusion mit Oppenheimer Funds Inc. Weitere Informationen unter folgendem Link: https://ir.invesco.com/investor-relations/press-releases/default.aspx?_ga=2. 153008441.1018859822.1558359393-832691936.1556037780
10. Oktober 2019
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 WpHG
1. Angaben zum Emittenten
scroll
| Name: | Manz AG |
| Straße, Hausnr.: | Steigäckerstr. 5 |
| PLZ: | 72768 |
| Ort: | Reutlingen Deutschland |
| Legal Entity Identifier (LEI): | 529900B635NV0KEEOR57 |
2. Grund der Mitteilung
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| Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten | |
| Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten | |
| Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte | |
| X | Sonstiger Grund: Übernahme und Fusion mit Oppenheimer Funds Inc. : siehe Abschnitt 10 |
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Juristische Person: AIM INTERNATIONAL MUTUAL FUNDS (INVESCO INTERNATIONAL MUTUAL FUNDS)
Registrierter Sitz, Staat: Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika
4. Namen der Aktionäre
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
5. Datum der Schwellenberührung:
24.05.2019
6. Gesamtstimmrechtsanteile
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| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7 b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 6,46 % | 0,00 % | 6,46 % | 7.744.088 |
| letzte Mitteilung | n/a % | n/a % | n/a % | / |
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
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| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A0JQ5U3 | 500.000 | 0 | 6,46 % | 0,00 % |
| Summe | 500.000 | 6,46 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| 0 | 0,00 % | |||
| Summe | 0 | 0,00 % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| 0 | 0,00 % | ||||
| Summe | 0 | 0,00 % |
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
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| X | Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden. |
| Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:
scroll
| Anteil Stimmrechte % |
Anteil Instrumente % |
Summe Anteile % |
|
|---|---|---|---|
10. Sonstige Informationen:
Übernahme und Fusion mit Oppenheimer Funds Inc. Weitere Informationen unter folgendem Link: https://ir.invesco.com/investor-relations/press-releases/default.aspx?_ga=2. 153008441.1018859822.1558359393-832691936.1556037780
10. Oktober 2019
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 WpHG
1. Angaben zum Emittenten
scroll
| Name: | Manz AG |
| Straße, Hausnr.: | Steigäckerstr. 5 |
| PLZ: | 72768 |
| Ort: | Reutlingen Deutschland |
| Legal Entity Identifier (LEI): | 529900B635NV0KEEOR57 |
2. Grund der Mitteilung
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| Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten | |
| Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten | |
| Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte | |
| X | Sonstiger Grund: Übernahme und Fusion mit Oppenheimer Funds Inc. : siehe Abschnitt 10 |
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Juristische Person: Invesco Ltd. Registrierter Sitz, Staat: Hamilton, Bermuda
4. Namen der Aktionäre
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
AIM INTERNATIONAL MUTUAL FUNDS (INVESCO INTERNATIONAL MUTUAL FUNDS)
5. Datum der Schwellenberührung:
24.05.2019
6. Gesamtstimmrechtsanteile
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| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 6,46 % | 0,00 % | 6,46 % | 7.744.088 |
| letzte Mitteilung | n/a % | n/a % | n/a % | / |
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
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| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A0JQ5U3 | 0 | 500.000 | 0,00 % | 6,46 % |
| Summe | 500.000 | 6,46 % |
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| 0 | 0,00 % | |||
| Summe | 0 | 0,00 % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimm rechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| 0 | 0,00 % | ||||
| Summe | 0 | 0,00 % |
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
scroll
| Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden. | |
| X | Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Invesco Ltd. | % | % | % |
| Invesco Holding Company Limited | % | % | % |
| Invesco Holding Company(US), Inc. | % | % | % |
| Oppenheimer Acquisition Corporation | % | % | % |
| Oppenheimerfunds, Inc. | % | % | % |
| OFI Global Asset Management, Inc. | % | % | % |
| Invesco Group Services, Inc. | % | % | % |
| Invesco Advisers, Inc. | 6,46 % | % | 6,46 % |
9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:
scroll
| Anteil Stimmrechte % |
Anteil Instrumente % |
Summe Anteile % |
|
|---|---|---|---|
10. Sonstige Informationen:
Übernahme und Fusion mit Oppenheimer Funds Inc. Weitere Informationen unter folgendem Link: https://ir.invesco.com/investor-relations/press-releases/default.aspx?_ga=2. 153008441.1018859822.1558359393-832691936.1556037780
Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2019 schließt mit einem Bilanzverlust von 6.483.671,85 EUR (Vj. 5.847.990,47 EUR). Der Vorstand schlägt vor, diesen Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
Reutlingen, den 13. März 2020
Manz AG
Martin Drasch, Vorstandsvorsitzender
Manfred Hochleitner
Jürgen Knie
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2019
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| ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01. Jan 2019 | EUR | Zugänge EUR |
Umbuchungen EUR |
Abgänge EUR |
31. Dez 2019 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | ||||||
| Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 49.650.516,96 | 3.518.418,71 | 0,00 | 0,00 | 53.168.935,67 | |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 12.142.677,23 | 548.120,18 | 0,00 | 14.965,20 | 12.675.832,21 | |
| 61.793.194,19 | 4.066.538,89 | 0,00 | 14.965,20 | 65.844.767,88 | ||
| SACHANLAGEN | ||||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.537.000,05 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.537.000,05 | |
| Technische Anlagen und Maschinen | 17.237.726,86 | 48.052,48 | 0,00 | 905.496,91 | 16.380.282,43 | |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.742.502,45 | 202.978,33 | 0,00 | 116.942,85 | 7.828.537,93 | |
| 26.517.229,36 | 251.030,81 | 0,00 | 1.022.439,76 | 25.745.820,41 | ||
| FINANZANLAGEN | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 51.818.155,12 | 1.525.000,00 | 0,00 | 0,00 | 53.343.155,12 | |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 5.733.057,45 | 0,00 | 0,00 | 432.439,26 | 5.300.618,19 | |
| Beteiligungen an Kapitalgesellschaften | 24.245.265,11 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 24.245.265,11 | |
| 81.796.477,68 | 1.525.000,00 | 0,00 | 432.439,26 | 82.889.038,42 | ||
| 170.106.901,23 | 5.842.569,70 | 0,00 | 1.469.844,22 | 174.479.626,71 |
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| KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN | ||||
|---|---|---|---|---|
| 01. Jan 2019 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Zuschreibungen EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | ||||
| Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 32.629.013,46 | 3.818.500,27 | 0,00 | 0,00 |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 11.703.047,86 | 233.462,82 | 14.965,20 | 0,00 |
| 44.332.061,32 | 4.051.963,09 | 14.965,20 | 0,00 | |
| SACHANLAGEN | ||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.207.882,05 | 54.029,00 | 0,00 | 0,00 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 15.467.180,86 | 394.134,48 | 315.856,91 | 0,00 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.018.774,45 | 305.217,33 | 115.894,85 | 0,00 |
| 23.693.837,36 | 753.380,81 | 431.751,76 | 0,00 | |
| FINANZANLAGEN | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 26.000,00 | 3.347.000,00 | 0,00 | 0,00 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Beteiligungen an Kapitalgesellschaften | 4.239.000,00 | 8.306.000,00 | 0,00 | 0,00 |
| 4.265.000,00 | 11.653.000,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 72.290.898,68 | 16.458.343,90 | 446.716,96 | 0,00 |
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| KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN | NETTOBUCHWERTE | |
|---|---|---|
| 31. Dez 2019 EUR |
31. Dez 2019 EUR |
|
| --- | --- | --- |
| IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | ||
| Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 36.447.513,73 | 16.721.421,94 |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 11.921.545,48 | 754.286,73 |
| 48.369.059,21 | 17.475.708,67 | |
| SACHANLAGEN | ||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.261.911,05 | 275.089,00 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 15.545.458,43 | 834.824.00 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.208.096,93 | 620.441.00 |
| 24.015.466,41 | 1.730.354,00 | |
| FINANZANLAGEN | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.373.000,00 | 49.970.155,12 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 5.300.618,19 |
| Beteiligungen an Kapitalgesellschaften | 12.545.000,00 | 11.700.265,11 |
| 15.918.000,00 | 66.971.038,42 | |
| 88.302.525,62 | 86.177.101,09 |
scroll
| NETTOBUCHWERTE 31. Dez 2018 EUR |
|
|---|---|
| IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | |
| Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 17.021.503,50 |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 439.629,37 |
| 17.461.132,87 | |
| SACHANLAGEN | |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 329.118,00 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 1.770.546,00 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 723.728,00 |
| 2.823.392,00 | |
| FINANZANLAGEN | |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 51.792.155,12 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 5.733.057,45 |
| Beteiligungen an Kapitalgesellschaften | 20.006.265,11 |
| 77.531.477,68 | |
| 97.816.002,55 |
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019
1. Wirtschaftsbericht
1.1 Unternehmenssituation
1.1.1 Unternehmensstruktur und Beteiligungen
Die 1987 gegründete Manz AG ist ein weltweit agierendes Hightech-Maschinenbauunternehmen. Ihre Geschäftstätigkeit umfasst fünf Segmente: Solar, Electronics, Energy Storage, Contract Manufacturing und Service. Mit langjähriger Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, Bildverarbeitung und Messtechnik, Nasschemie und Rolle-zu-Rolle-Prozessen bietet das Unternehmen Herstellern und deren Zulieferern in unterschiedlichen Branchen ein breites Portfolio von Produkten und Lösungen. Dieses umfasst neben kundenindividuellen Produktionslösungen auch Einzelmaschinen und Module, die zu kompletten, individuellen Systemlösungen verkettet werden können. Rund um die technologischen Kernkompetenzen der Manz AG bietet das Unternehmen zudem umfassende Dienstleistungen an: Von der Simulation und Fabrikplanung über die Prozess- und Prototypenentwicklung bis hin zu Kundenschulungen und After-Sales Service. Die Manz AG ist Entwicklungspartner von Industrieunternehmen und unterstützt als solcher die Marktreife neuer Technologien.
Als Muttergesellschaft des Manz-Konzerns hielt das Unternehmen am Stichtag Anteile zu 100% an einer in 2019 neu gegründeten inländischen Tochtergesellschaft in Tübingen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb, die Vermietung bzw. Nutzungsüberlassung von Produktionsanlagen, insbesondere Anlagen zur Fertigung von Lithium-Ionen-Batteriezellen.
Das Unternehmen hielt am Stichtag weitere Anteile zu 100% an fünf ausländischen Tochtergesellschaften mit Sitz in Ungarn, in Italien, den USA, der Slowakei und Hongkong. Des Weiteren wurden Anteile zu 100% an zwei Enkelgesellschaften in China, zwei in Taiwan sowie 75% an einer Enkelgesellschaft in Indien gehalten. Anteile zu 100% bestehen an einer Urenkelgesellschaft auf den Britischen Jungferninseln. Anteile in Höhe von 56% hält die Manz AG an der Tochtergesellschaft Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd. mit Sitz in China. Über die Enkelgesellschaft in Taiwan besteht eine Beteiligung in Höhe von 80,5 % an der zusammen mit einem Halbleiterhersteller gegründeten nicht vollkonsolidierten Talus Manufacturing Ltd. mit Sitz in Taiwan.
In 2019 wurde eine vollkonsolidierte Urenkelgesellschaft mit Anteilsbesitz von 100%, die Intech Machines (B.V.I.) Co. Ltd., Road Town, Britische Jungferninseln liquidiert. Ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie das Eigenkapital fielen der Manz Taiwan Ltd., Chungli, Taiwan zu.
1.1.2 Geschäftsmodell
Die Manz AG besitzt ein breites Technologieportfolio. Kern der Unternehmensstrategie ist es, das Technologieportfolio branchen- und regionenübergreifend einzusetzen. Dieser segmentübergreifende Technologie- und Knowhow-Austausch soll neben einer hohen Flexibilität in der Realisierung individueller Kundenlösungen die Möglichkeit bieten, interne Synergien zu erzeugen und diese wirtschaftlich zu nutzen.
Die Manz AG pflegt Geschäftsbeziehungen zu Herstellern und deren Zulieferern, insbesondere der Branchen Solar, Unterhaltungselektronik, Displays und Leiterplatten sowie Automotive und Energiespeicherung. Als Hightech-Maschinenbauer agiert Manz international und verfügt über Entwicklungs- und Produktionsstandorte in Deutschland, der Slowakei, Ungarn, Italien, China und Taiwan sowie weiteren Vertriebs- und Serviceniederlassungen in Indien und den USA. Vor allem in der für die Zielbranchen des Unternehmens wichtigen Region Asien verfügt die Manz AG über langjährige Kundenbeziehungen: Mit rund 600 Mitarbeitern an den Standorten in Taiwan und China sind knapp 40% der Manz-Mitarbeiter in dieser Region tätig und bilden eine starke Präsenz in diesem Wachstumsmarkt.
Ziel der Manz AG ist eine nachhaltige Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei ertragsorientiertem Wachstum. Die strategische Kooperation mit der Shanghai Electric Group und der China Energy Investment Corporation Limited (vormals Shenhua Group) soll hierbei als wesentlicher Stabilitätsfaktor im Solarbereich dienen. Durch einen starken Fokus auf die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Modulen und komplett verketteten, individuellen Systemlösungen und Anlagen sowie durch den Ausbau der weltweiten Kundenbasis wollen wir unsere Wettbewerbsfähigkeit und Profitabilität steigern. Die regionenübergreifende Nutzung des Technologie-Knowhows und dessen Standardisierung über die Segmentgrenzen hinweg, reduziert Entwicklungsaufwand und -dauer einerseits und bietet andererseits die Möglichkeit zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten zu erschließen. Wachstumschancen ergeben sich auch aus individuellen Entwicklungsprojekten für kundenspezifische Pilotlinien mit entsprechendem Skalierungspotential. Darüber hinaus sollen kontinuierliche, gezielte Organisations-, Prozess- und Ablaufverbesserungen in allen Bereichen des Konzerns zur weiteren Steigerung der Wettbewerbs- und Renditefähigkeit des Unternehmens beitragen.
1.1.3 Steuerungssystem und Leistungsindikatoren
Auf Konzernebene ist die Manz AG zum Zwecke der Unternehmenssteuerung nach Produkt- und Dienstleistungssegmenten organisiert und verfügt über die fünf Segmente Solar, Electronics, Energy Storage, Contract Manufacturing und Service. Um über die Verteilung der Ressourcen zu entscheiden und die Ertragskraft der Bereiche zu steuern, werden diese vom Management getrennt überwacht. Über den Geschäftsverlauf im Einzelnen wird der gesamte Vorstand mittels regelmäßiger Berichte und Management-Meetings informiert. Dadurch ist ein vorausschauendes Steuern durch den jeweiligen Vorstand zeitnah möglich.
Auf Konzernebene sind die Steuerungsgrößen für die Unternehmensentwicklung der Manz AG die Kennzahlen Umsatz, Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie die Eigenkapitalquote.
Langfristig (5 Jahre) hat der Vorstand die folgenden Zielwerte für den Konzern definiert:
| ― | Umsatz: Eine jährliche durchschnittliche Umsatzsteigerung zwischen 10% und 20% wird avisiert. |
| ― | EBIT-Marge: Nach Anwendung des IFRS 16 ab 2019 wird für die EBIT-Marge ein Zielwert von 10% definiert. |
| ― | EBITDA-Marge: Für die EBITDA-Marge wird nach Anwendung des IFRS 16 ab 2019 ein Zielwert von größer 15% definiert. |
| ― | Eigenkapitalquote: Der Zielkorridor für den Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme liegt zwischen 40% und 60%. |
| ― | Gearing: Die Manz AG hat ein Gearing als Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten (kurzfristige und langfristige Bankverbindlichkeiten abzüglich flüssiger Mittel) zum Eigenkapital vor Minderheitsanteilen unter 50% als Zielgröße definiert. |
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| Steuerungsgrößen im Konzern (IFRS) | Steuerungsgrößen der Manz AG (HGB) | |||
|---|---|---|---|---|
| in % | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatz (in Mio. EUR) | 264,4 | 296,9 | 37,2 | 37,8 |
| EBITDA-Marge | 3,6 | 3,2 | -15,8 | -10,3 |
| EBIT-Marge | -2,9 | -1,1 | -19,5 | -13,0 |
| Eigenkapitalquote | 38,8 | 43,4 | 24,1 | 36,2 |
| Gearing | 10,5 | -5,1 | -0,74 | -0,69 |
Das Finanzmanagement der Manz AG ist zentral organisiert. Zur Minimierung von Risiken und zur Nutzung konzernübergreifender Optimierungspotenziale bündelt die Gesellschaft Entscheidungen über Finanzierungen, Geldanlagen sowie Wechselkurssicherungen von Tochtergesellschaften innerhalb des Konzerns. Dabei werden wertorientierte Finanzierungsgrundsätze verfolgt, um sowohl die Liquidität zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen als auch die finanzwirtschaftlichen Risiken zu begrenzen und die Kapitalkosten zu optimieren. Darüber hinaus wird ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil angestrebt. Weitere Informationen über das Management der einzelnen finanziellen Risiken finden sich im Konzernanhang unter "Berichterstattung zu Finanzinstrumenten".
1.1.4 Forschung und Entwicklung
Für Manz als Hightech-Maschinenbauer spielte der Bereich Forschung und Entwicklung auch im Geschäftsjahr 2019 eine wichtige Rolle. Mit über 200 im Unternehmen bzw. über 500 Ingenieuren, Technikern und Naturwissenschaftlern an ihren konzernweiten Entwicklungsstandorten konzentriert sich die Manz AG auf die Entwicklung von Fertigungs-, Montage- und Handhabungstechnologien, integriert in modularisierte Einzelmaschinen, Anlagen und verkettete Systemlösungen. Durch das übergreifende "R&D Council" der Manz AG soll eine interne segmentübergreifende Verzahnung der Kompetenzen ermöglicht werden.
Die Manz AG unterhält zahlreiche Kooperationen zu Forschungsinstituten, Universitäten und Hochschulen. Langjähriger Kooperations- und Entwicklungspartner der Manz AG ist das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW). Das ZSW in Stuttgart betreibt unter anderem photovoltaische Materialforschung und -entwicklung für Dünnschicht-Technologien und unterstützt Manz bei der Weiterentwicklung der CIGS-Technologie im Rahmen der strategischen Zusammenarbeit mit der Shanghai Electric Group und der China Energy Investment Corporation Limited. Durch die Kooperation mit den chinesischen Partnern sowie der Beteiligung an der Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft NICE PV Research Ltd. Anfang 2017 wurden die Entwicklungsaktivitäten für die CIGS-Dünnschicht-Solartechnologie deutlich intensiviert. Der im Dezember 2019 von der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) auf Anlagen von Manz erzielte Wirkungsgrad-Weltrekord für CIGS Dünnschicht-Solarmodule, belegt dies eindrucksvoll. Ziel bleibt es, die Weiterentwicklung der CIGS-Technologie zu beschleunigen und dadurch die Potenziale zu heben, die diese für weitere Wirkungsgradsteigerungen sowie zur Reduzierung der Herstellungskosten bietet. Hierzu wird neben der bestehenden Innovationslinie für CIGS-Dünnschicht-Solarmodule in Schwäbisch Hall eine weitere Forschungslinie mit einer Kapazität von 44 MW in Peking errichtet werden.
Das ZSW ist auch einer von 19 Partnern, die sich gemeinsam mit der Manz AG Ende 2017 innerhalb des Kompetenznetzwerks Lithium-Ionen-Batterien (KLiB) zu einem Konsortium zusammengeschlossen und Anfang 2018 im Rahmen des Projekts Fab4Lib mit der Erforschung und Entwicklung von Prozessen für eine Großserienfertigung von Lithium-Ionen Batteriezellen begonnen haben. Weitere Projektpartner sind unter anderem die BMZ Batterien-Montage-Zentrum GmbH, SGL CARBON GmbH, Umicore AG & Co. KG, Siemens AG, ThyssenKrupp System Engineering GmbH und die RWTH Aachen. Gefördert wird das 18-monatige Projekt vom Bund mit 5,5 Mio. EUR. Ziel des Projektes ist, eine konkurrenzfähige Produktionslinie mit einer jährlichen Kapazität von 6 GWh zu definieren bzw. die Grundlagen dafür zu entwickeln. Diese modulare Linie soll anschließend dort gebaut werden, wo die entsprechende Kapazität benötigt wird. Fab4Lib vereint die notwendigen Kompetenzen, um eine deutsche Batteriezellproduktion für die Großserie vollständig zu planen und in der Folge eine Zellfertigung zu realisieren. Eine ähnliche Zielsetzung verfolgt das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderte Projekt KomVar (Kompetitive Variantenfertigung für Lithium Akkumulatoren), welches die Manz AG als Vertragspartner mit fundiertem Anlagenwissen und einer Produktionsanlage begleitet. Im Rahmen des zweijährigen Projektes soll eine formflexible Demonstrator-Zellfertigungslinie für qualitativ hochwertige Lithium-Ionen-Batteriezellen in kleinen bis mittleren Volumen entwickelt und eingerichtet werden. Auf EU-Ebene ist die Manz AG, neben der Saft S.A., der Solvay S.A. und der Siemens AG, zudem Mitglied der "EU Battery Alliance", einer ergänzenden Initiative zum EU-Programm "Horizon 2020".
Die Investitionen in F&E beliefen sich in 2019 auf 9,2 Mio. EUR (Vorjahr: 9,1 Mio. EUR). Dabei erhöhte sich die F&E-Quote auf Basis der gefallenen Gesamtleistung auf 7,2% (Vorjahr: 6,7%). Allein die aktivierten Entwicklungskosten kamen auf 3,3% (Vorjahr: 3,4%).
Im Berichtszeitraum 2019 wurden planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen in Höhe von 3,8 Mio. EUR (Vorjahr: 2,6 Mio. EUR) vorgenommen. Auch perspektivisch wird die Gesellschaft deutliche Akzente im F&E-Bereich setzen. Um die technologische Positionierung in den relevanten Zielmärkten und die Innovationskraft nachhaltig und langfristig zu festigen, strebt die Manz AG eine jährliche F&E-Quote von durchschnittlich 5% an.
1.1.5 Mitarbeiter
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind die Basis für den langfristigen Unternehmenserfolg. Zum 31. Dezember 2019 waren 438 Mitarbeiter (Vorjahr: 410) sowie 39 Auszubildende (Vorjahr: 39) bei der Manz AG beschäftigt.
1.2 Rahmenbedingungen
1.2.1 Markt- und Wettbewerbsumfeld
1.2.1.1 Konjunkturelles Umfeld
Die wirtschaftliche Stimmung trübte sich im Verlauf des Jahres 2019 deutlich ein. Die Expansion der Weltwirtschaft lag laut Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) bei 3,0%. Zwar wirkte die expansivere US-Zinspolitik leicht stabilisierend. Die zunehmenden Handelskonflikte weltweit führten jedoch zu einer Wachstumshemmung. In den USA selbst nahm die wirtschaftliche Dynamik nach Angaben des IfW mit 2,3% Wachstum gegenüber 2018 (2,9%) noch weiter ab. Die europäische Wirtschaft zeigte sich mit einem Wachstum von 1,2% ebenfalls schwächer (Vorjahr: 1,9%). Auch in Deutschland verlor der wirtschaftliche Aufschwung an Fahrt, hier lag das Wachstum 2019 bei 0,5% (Vorjahr: 1,5%). Die chinesische Volkswirtschaft konnte 2019 laut IfW um 6,2% zulegen, etwas weniger als noch 2018 (6,6%).
1.2.1.2 Maschinenbaubranche
Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) geht für 2019 von einem Nullwachstum der Branche weltweit aus. Die Branche in China verzeichnete 2019 ein Wachstum von 4%, nachdem die Entwicklung in 2018 bei +8% lag. In Deutschland lagen die Maschinenbauer mit -2% Umsatzrückgang deutlich unter dem Wert von 3% aus dem Vorjahr. Auch die deutschen Maschinenbauer für Montage- und Handhabungslösungen schnitten mit -5% spürbar schlechter ab als noch im Vorjahr (9%). Die Auftragseingänge der deutschen Maschinenbauer spiegelten im Zeitraum Januar bis November mit einem Rückgang von -9% gegenüber dem Vorjahreszeitraum ebenfalls den allgemeinen Abschwung wider.
1.2.1.3 Branchen der Kernsegmente
Die Umsatzerwartungen in der Photovoltaik-Branche zeigten sich im Rahmen der letzten VDMA-Umfrage im September 2019 deutlich schlechter als noch im April. Während im April bereits mit einem Umsatzrückgang von -6,8% für 2019 im Vergleich zum Vorjahr gerechnet wurde, lag der geschätzte Umsatzrückgang im September bei -15,9%. Bei den wichtigsten Zielmärkten der Branche gab es eine leichte Abnahme im asiatischen Markt sowie eine Zunahme in den westlichen Industrienationen. Gemessen am Umsatzanteil lag Asien mit 67% (April 2019: 70%) vor Deutschland mit 13% (April 2019: 8%) und Nordamerika mit 11% (April 2019: 7%). IHS Markit erwartet für 2019 eine neu installierte PV-Leistung von 125 GW, nach 104 GW im Vorjahr. Dies entspricht einer Steigerung von 20,2%.
Weniger deutlich fiel der Stimmungsdämpfer in der VDMA-Geschäftsklimaumfrage bei den deutschen Herstellern für Anlagen zur Elektronikproduktion aus. Nachdem die befragten Unternehmen im April 2019 noch von 1,0% Wachstum ausgegangen waren, lag das erwartete Umsatzwachstum im Oktober 2019 bei 6,4%. Als wichtigste Absatzmärkte gaben die Unternehmen der Branche Asien mit einem Anteil von 32,6% am Gesamtumsatz an (April 2019: 44,2 %), gefolgt von Deutschland mit 28,7% (April 2019: 22,9%) und dem übrigen Europa mit 21,9% Umsatzanteil (April 2019: 18,2%). Laut IHS Markit sanken 2019 die Umsätze für LCD- und AMOLED-Displays weltweit um 3,3% im Vergleich zum Vorjahr. Begründet wird diese Entwicklung mit einem deutlichen Überangebot und dem daraus resultierenden Preisverfall, der die Umsatzzahlen belastete. Der Marktanteil der LCD-Displays lag bei 76,8%, AMOLED-Displays entsprechend bei 23,2%. Der globale Umsatz mit Leiterplatten hingegen wuchs laut Prismark 2019 leicht um 2,9%, wenngleich deutlich langsamer als im Vorjahr (3,8%).
Bei der Elektromobilität gab es im Jahr 2019 einen Dämpfer für die beiden größten Absatzmärkte China und USA. Während die Zulassungszahlen für Plug-in-Hybride und rein elektrische Fahrzeuge in China um -4% gegenüber 2018 abnahmen, wurden in den USA sogar -10% Neuzulassungen verzeichnet. Begründet wird dies durch eine Reduzierung der Kaufanreize als auch durch den wirtschaftlichen Abschwung bedingt durch die Handelsstreitigkeiten zwischen China und den USA. Ein gänzlich anderes Bild ergibt sich für Deutschland, wo die Zahl der Neuzulassungen um mehr als 50% gegenüber 2018 anstieg. Damit wurden in Deutschland, hinter China und USA, weltweit die meisten Neuzulassungen im Jahr 2019 verzeichnet.
Einen Rückgang in der Wachstumsdynamik erwartet der VDMA im Bereich Batterieproduktionsmittel. Für diese Branche erwarteten die Unternehmen in der Septemberumfrage des VDMA ein Umsatzwachstum für 2019 von 4%, deutlich weniger als noch im März 2019 (12%). Der wichtigste Markt liegt hier in Europa, mit 32,4% Umsatzanteil (März 2019: 26,0%), knapp gefolgt vom asiatischen Markt (31,9%), welcher im März 2019 noch die Spitzenposition mit 37,1 % hatte. An dritter Stelle folgte Deutschland mit einem Umsatzanteil von 19,7% (März 2019: 23,7%). Die Elektromobilität trieb 2019 auch die weltweite Nachfrage nach Lithium-Ionen-Batterien nach Schätzungen des Fraunhofer Institutes auf rund 200 GWh, deutlich mehr als noch 2018 (160-170 GW).
2. Erläuterungen des Geschäftsergebnisses und Analyse der Ertrags-, Vermögens-, Liquiditätslage
2.1 Ertragslage
In 2019 beliefen sich die Umsatzerlöse auf 37,2 Mio. EUR (Vorjahr: 37,8 Mio. EUR) und blieben somit unter dem für 2019 prognostizierten Wert von 50 Mio. EUR. Verzögerungen im Eingang von Kundenaufträgen, vorwiegend im Bereich Energy Storage, hatten zur Folge, dass die Kundenaufträge erst in 2020 umsatz- und ertragsrelevant werden. Die Umsatzerlöse wurden größtenteils in Deutschland mit 16,1 Mio. EUR erzielt. Weitere Absatzgebiete waren China mit 8,1 Mio. EUR, das europäische Ausland mit 3,7 Mio. EUR, die USA mit 3,6 Mio. EUR, Taiwan mit 1,0 Mio. EUR und übrige Länder in der Welt mit 4,7 Mio. EUR.
Der Bestand an unfertigen und fertigen Erzeugnissen erhöhte sich entsprechend des prognostizierten Zuwachses für 2019. Die Bestandserhöhung betrug in 2019 87,0 Mio. EUR (Vorjahr: Bestandserhöhung von 92,2 Mio. EUR) und ist vorwiegend auf den weiteren Projektfortschritt von Aufträgen im Solarbereich zurückzuführen. Die aktivierten Eigenleistungen beliefen sich auf 4,2 Mio. EUR (Vorjahr: 4,7 Mio. EUR). Die Gesamtleistung verminderte sich im Geschäftsjahr um 6,4 Mio. EUR auf 128,4 Mio. EUR (Vorjahr: 134,8 Mio. EUR).
Im Geschäftsbereich Electronics konnten die noch im Vorjahr gewonnen Kundenaufträge in 2019 erfolgreich zum Abschluss gebracht werden, was im Wesentlichen zu einer Umsatzsteigerung von 7,8 Mio. EUR auf 16,3 Mio. EUR (Vorjahr: 8,5 Mio. EUR) führte.
Der Bereich Solar war geprägt von der weiteren Bearbeitung der CIGS-Großaufträge sowie weiterer Ende 2018 und im Laufe 2019 gewonnener Kundenaufträge, die größtenteils zu einer deutlich positiven Bestandsentwicklung der unfertigen Erzeugnisse in 2019 beigetragen haben. Die Umsatzerlöse fielen in 2019 mit 0,4 Mio. EUR nach 3,3 Mio. EUR im Vorjahr entsprechend gering aus.
Aufgrund von Verzögerungen im Auftragseingang sanken die Umsatzerlöse im Geschäftsbereich Energy Storage in 2019 von 17,0 Mio. EUR auf 12,2 Mio. EUR.
Die Umsatzerlöse im Bereich Service gingen im Geschäftsjahr von 4,3 Mio. EUR im Vorjahr auf 3,2 Mio. EUR zurück und zeigt sich wesentlich von einer reduzierten Maschinenbasis im Bereich Electronics gekennzeichnet.
Im Bereich Contract Manufacturing verminderten sich die Umsatzerlöse in 2019 auf 1,2 Mio (Vorjahr: 1,8 Mio. EUR) und die Umsatzerlöse gegenüber verbundenen Unternehmen sanken von 5.4 Mio. EUR auf 4,0 Mio. EUR, wobei im Vorjahr ungewöhnlich hohe Warenlieferungen verzeichnet wurden..
Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf 2,0 Mio. EUR (Vorjahr: 3,9 Mio. EUR). Darin enthalten sind im Wesentlichen aufgrund erhaltener Zahlungen Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,3 Mio. EUR) sowie Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von 1,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1,1 Mio. EUR), die sich im Wesentlichen aus Erträgen aus der Auflösung von Gewährleistungsrückstellungen in Höhe von 1,0 Mio. EUR (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR) zusammensetzen.
Der Materialaufwand verminderte sich in 2019 entsprechend der niedrigeren Gesamtleistung auf 94.4 Mio. EUR (Vorjahr: 98,1 Mio. EUR). Die Materialaufwandsquote erhöhte sich aufgrund der materialintensiven CIGS-Großaufträge im Geschäftsjahr 2019 auf 73,5 % (Vorjahr: 72,8 %) der Gesamtleistung.
Der Personalaufwand erhöhte sich aufgrund einer Mitarbeiterzunahme im technischen Bereich auf 34,8 Mio. EUR (Vorjahr: 33,8 Mio. EUR), was unter Berücksichtigung der rückläufigen Gesamtleistung zu einem Anstieg der Personalaufwandsquote in 2019 auf 27,1% (Vorjahr: 25,1%) führte.
Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie auf Sachanlagen wuchsen in 2019 auf 4,8 Mio. EUR (Vorjahr: 3,6 Mio. EUR), davon entfielen 3,8 Mio. EUR (Vorjahr: 2,6 Mio. EUR) auf Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen. Außerplanmäßige Abschreibungen fielen wie im Vorjahr keine an.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich auf 21,5 Mio. EUR (Vj. 20,7 Mio. EUR). Hier enthalten sind Frachtkosten für Ausgangsfrachten in Höhe von 1,4 Mio. EUR (Vorjahr 2,0 Mio. EUR), die vorwiegend den CIGS-Großaufträgen zuzuordnen sind, Rechts- und Beratungskosten von 1,6 Mio. EUR (Vorjahr: 0,9 Mio. EUR), Aufwendungen für Avalprovisionen von 1,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR), die vorwiegend Kundenprojekten aus dem Solarbereich zuzurechnen sind. Die Aufwendungen für Vertriebsprovisionen beliefen sich in 2019 auf 1,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,3 Mio. EUR). Diese haben Tochtergesellschaften der Manz AG für akquirierte Kundenaufträge erhalten.
Das Finanzergebnis verringerte sich um 8,3 Mio. EUR auf -11,9 Mio. EUR (Vj. -3,6 Mio. EUR) gegenüber dem Vorjahr. Der Posten enthält im Wesentlichen die Abschreibungen auf die Finanzanlagen in Höhe von 11,7 Mio. EUR (Vorjahr: 3,6 Mio. EUR), wobei diese neben den Abschreibungen an den Tochterunternehmen Manz Italy s.r.l., Manz Hungary Kft. und Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd. vorwiegend die 11,1%-ige Beteiligung an der NICE PV Research Ltd. betreffen. Es entstanden in 2019 Zins- und ähnliche Aufwendungen in Höhe von 0,5 Mio. EUR (Vorjahr: 0,3 Mio. EUR). Das Ergebnis nach Steuern verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr um 15,9 Mio. EUR auf -37,0 Mio. EUR (Vorjahr: -21,1 Mio. EUR).
Im Wirtschaftsjahr 2019 wurde ein Jahresfehlbetrag von 37,6 Mio. EUR erwirtschaftet. Durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 37,0 Mio. EUR ergibt sich unter Berücksichtigung des Verlustvortrags aus dem Vorjahr ein Bilanzverlust von -6,5 Mio. EUR (Vorjahr: -5,8 Mio. EUR).
2.2 Vermögenslage
Zum 31. Dezember 2019 ergab sich eine Bilanzsumme von 224,1 Mio. EUR, die um 28,8 Mio. EUR unter dem Vorjahrswert von 253,0 Mio. EUR lag. Der Jahresfehlbetrag von 37,6 Mio. EUR führte zu einem Rückgang des bilanziellen Eigenkapitals von 91,7 Mio. EUR auf 54,0 Mio. EUR. Das gezeichnete Kapital blieb unverändert in Höhe von 7,7 Mio. EUR und entspricht 7.744.088 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag verminderte sich gegenüber dem Vorjahr von 36,2% auf 24,1%.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhten sich von 9,6 Mio. EUR auf 35.3 Mio. EUR, die sich vornehmlich zum Bilanzstichtag aus Lieferungen für die CIGS-Großprojekte ergaben. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich von 9.3 Mio. EUR im Vorjahr auf 12,7 Mio. EUR und die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen gingen von 130,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 107,9 Mio. EUR zurück, die größtenteils auf die laufenden CIGS-Großaufträge zurückzuführen sind.
Die Rückstellungen erhöhten sich von 11,2 Mio. EUR in 2018 auf 12,3 Mio. EUR. Die darin enthaltene Rückstellung für noch nicht erhaltene Rechnungen entwickelte sich von 0,6 Mio. EUR in 2018 auf 0,8 Mio. EUR. Weitere 3,0 Mio. EUR entfielen auf Earn Out-Verpflichtungen (Vorjahr: 3,1 Mio. EUR). Steuerrückstellungen von 0,5 Mio. EUR (Vorjahr: 0,0 Mio. EUR) ergaben sich aus zu leistender Quellensteuer für bestehende Forderungen aus Dienstleistungen gegenüber Manz Taiwan Ltd.
Das Anlagevermögen der Manz AG verminderte sich um 11,6 Mio. EUR auf 86,2 Mio. EUR (Vorjahr: 97,8 Mio. EUR). Der Rückgang ergab sich vorwiegend in den Finanzanlagen, die sich von 77,5 Mio. EUR im Vorjahr auf 67,0 Mio. EUR reduzierten. Neben den aufgrund erhaltener Tilgungsleistungen von 0,4 Mio. EUR geminderten Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 5,3 Mio. EUR (Vorjahr: 5,7 Mio. EUR) wirkten sich bestandsmindernd Abwertungen der Tochtergesellschaften Manz Italy Srl., Manz Hungary Kft. sowie Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd. in Summe von 3,3 Mio. EUR aus. Die Beteiligung an der Nice PV Research Ltd. wurde ebenfalls in Höhe von 8,3 Mio. EUR abgewertet. Eine neue Beteiligung ergab sich in 2019 aus der Gründung der Manz Batterytech Tübingen GmbH in Höhe von 1,5 Mio. EUR.
Das Umlaufvermögen ging um 17,1 Mio. EUR auf 137,5 Mio. EUR (Vorjahr: 154,6 Mio. EUR) zurück. Dabei reduzierten sich die liquiden Mittel von 63,3 Mio. EUR auf 40,2 Mio. EUR. Die Vorräte erhöhten sich von 88,2 Mio. EUR im Vorjahr auf 95,6 Mio. EUR, die vorwiegend den CIGS-Aufträgen zuzuordnen sind. Die geleisteten Anzahlungen blieben mit 61,5 Mio. EUR (Vorjahr: 62,0 Mio. EUR) nahezu gleich, da zum Bilanzstichtag ein Großteil an Lieferanten der CIGS-Großaufträge ihre Lieferungen bereits abgeschlossen und berechnet hatten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gingen von 0,9 Mio. EUR auf 0,6 Mio. EUR zurück. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen lagen zum Bilanzstichtag keine vor (Vorjahr: 1,6 Mio. EUR).
2.3 Liquiditätslage
Im Geschäftsjahr 2019 entwickelte sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit entsprechend dem erwirtschafteten Jahresfehlbetrag von -37,6 Mio. EUR negativ und beträgt - 19.2 Mio. EUR (Vorjahr: 19,4 Mio. EUR). Es ergaben sich dabei Mittelabflüsse aus dem Anstieg des Vorratsvermögens sowie anderer Aktiva mit -6,1 Mio. EUR (Vorjahr: -26,0 Mio. EUR). Aus der Erhöhung von Verbindlichkeiten und anderen Passiva entwickelten sich Mittelzuflüsse in Höhe von 8,5 Mio. EUR (Vorjahr: 60,7 Mio. EUR), welche im Wesentlichen durch die CIGS-Großaufträge beeinflusst waren. Darin enthalten waren Mittelzuflüsse aus Verbindlichkeiten von 28.7 Mio. EUR (Vorjahr: 7,3 Mio. EUR) sowie Mittelzuflüsse aus anderen Passiva von 2,5 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelabfluss von 2,9 Mio. EUR). Gegenläufig sind die erhaltenen Anzahlungen um 22.7 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelzufluss 56,3 Mio. EUR) zurückgegangen.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich in 2019 auf -3,7 Mio. EUR (Vorjahr: -5,7 Mio. EUR) und war maßgeblich von den Mittelabflüssen aus Investitionstätigkeiten für immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen in Höhe von -4,3 Mio. EUR beeinflusst.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2019 beschränkte sich auf Mittelabflüsse aus Zinszahlungen mit -0,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,0 Mio. EUR), die maßgeblich gegenüber dem verbundenen Unternehmen Manz Taiwan Ltd. geleistet wurden.
Zum Abschluss des Geschäftsjahres 2019 ergab sich ein positiver Finanzmittelbestand von 40.2 Mio. EUR (Vorjahr: 63,3 Mio. EUR). Darin enthalten sind nicht verfügbare Finanzmittel in Höhe von 5,0 Mio. EUR (Vorjahr: 19,9 Mio. EUR) aufgrund von Barhinterlegungen für von Finanzinstituten an Kunden ausgestellte Anzahlungsbürgschaften. Zum Bilanzstichtag stand der Manz AG eine nicht genutzte Kreditlinie bei Banken von 4,8 Mio. EUR (31. Dezember 2018: 0,0 Mio. EUR) zur Verfügung.
Basierend auf der aktuellen Liquiditätsplanung für 2020 und 2021 wird die Manz AG in der Lage sein ihre aktuellen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
Für weitere Ausführungen zu Liquidität und zu den Finanzierungsarten verweisen wir auf die Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken im Risikobericht.
2.4 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens
Nach einem Jahresfehlbetrag von 21,1 Mio. EUR in 2018 verminderte sich das Jahresergebnis in 2019 auf -37,6 Mio. EUR, welches durch die um 6,4 Mio. EUR reduzierte Gesamtleistung von 128.4 Mio. EUR (Vorjahr: 134,8 Mio. EUR) beeinflusst wurde. Auf das Jahresergebnis wirkten sich weiter die in 2019 entstandenen hohen Abschreibungen auf Finanzanlagen von 11,7 Mio. EUR (Vorjahr 3,6 Mio. EUR) aus.
Die Bilanzsumme verminderte sich von 253,0 Mio. EUR im Vorjahr auf 224,1 Mio. EUR. Dabei reduzierte sich das Eigenkapital von 91,7 Mio. EUR im Vorjahr auf 54,0 Mio. EUR und die Eigenkapitalquote sank auf 24,1% (Vorjahr: 36,2%). Die erhaltenen Anzahlungen fielen von 130,6 Mio. EUR auf 107,9 Mio. EUR zurück, wobei die Vorräte sich von 88,2 Mio. EUR auf 95,6 Mio. EUR aufgrund des in 2019 gestiegenen Projektfortschritte der CIGS-Großaufträge erhöhten. Dies führte zum Bilanzstichtag im Wesentlichen auch zu einem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen auf 35,3 Mio. EUR (Vorjahr: 9,6 Mio. EUR). Demgegenüber verminderte sich das Anlagevermögen von 97,8 Mio. EUR im Vorjahr auf 86,2 Mio. EUR im Wesentlichen aufgrund der um 10,5 Mio. EUR auf 67,0 Mio. EUR verminderten Finanzanlagen.
Der Finanzmittelbestand zum 31.12.2019 belief sich auf 40,2 Mio. EUR (Vorjahr: 63,3 Mio. EUR). Dabei erwirtschaftete die Manz AG flüssige Mittel aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von -19,2 Mio. EUR (Vorjahr: 19,4 Mio. EUR), was vorwiegend zu einer Minderung des Finanzmittelbestandes zum Bilanzstichtag von 23,2 Mio. EUR führte.
Trotz des in 2019 gestiegenen Jahresfehlbetrags wertet der Vorstand der Manz AG die Wachstumsmöglichkeiten und Perspektiven in den Kernsegmenten insgesamt weiterhin als voll intakt. Bei einem Auftragsbestand von 462,0 Mio. EUR unterstreichen insbesondere die Entwicklungen auf dem Markt für Elektromobilität sowie die dynamische Entwicklung im Bereich Consumer Electronics die Potenziale für die Manz AG.
2.5 Erläuterung der Zielerreichung 2019
Die Manz AG erzielte im Geschäftsjahr 2019 einen Umsatz von 37,2 Mio. EUR (Vorjahr: 37,8 Mio. EUR) und eine Gesamtleistung von 128,4 Mio. EUR (Vorjahr: 134,8 Mio. EUR). Im operativen Geschäft erwirtschaftete Manz ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von -25,1 Mio. EUR (Vorjahr: -17,5 Mio. EUR) sowie ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von -20,3 Mio. EUR (Vorjahr: -13,8 Mio. EUR). Verzögerungen in den Auftragseingängen im Bereich Energy Storage führten vorwiegend zu einer Reduzierung der Gesamtleistung um -6,4 Mio. EUR und damit zu einer Minderung von -6,4 Mio. EUR im EBITDA und -7,6 Mio. EUR im EBIT gegenüber 2018. Die für 2019 prognostizierte Steigerung im Umsatz auf 50 Mio. EUR sowie die gegenüber 2018 erwartete Erhöhung der Gesamtleistung bei einem tendenziell um 15 % bis 20 % verbesserten jedoch zweistellig verbleibenden negativen EBIT und EBITDA konnte nicht erreicht werden. Aufgrund des erwirtschafteten negativen Jahresergebnisses von -37,6 Mio. EUR fiel die Eigenkapitalquote von 36,2 % im Vorjahr auf 24,1 % weiter zurück als mit 5% Rückgang prognostiziert. Trotz eines niedrigeren Eigenkapitals von 54,0 Mio. EUR (Vorjahr: 91,7 Mio. EUR) sowie eines gesunkenen Guthabens bei Kreditinstituten auf 40,2 Mio. EUR (Vorjahr: 63,3 Mio. EUR) verbesserte sich das Gearing entgegen der Prognose von -0,69 auf -0,74.
Die im Bereich Energy Storage angestrebte Umsatzsteigerung für 2019 wird sich erst in 2020 einstellen, so dass ein Umsatz von 12,2 Mio. EUR (Vorjahr: 17,0 Mio. EUR) erzielt wurde. Eine erwartete Umsatzerhöhung konnte im Bereich Electronics mit 16,3 Mio. EUR (Vorjahr: 8,5 Mio. EUR) dagegen erwirtschaftet werden, die auch nahezu zu der prognostizierten 100%-igen Umsatzsteigerung führte. Wie erwartet war das Geschäftsjahr 2019 im Bereich Solar maßgebend durch die Bearbeitung der laufenden Kundenaufträge wie die CIGS-Großprojekte geprägt. Die Umsatzerlöse fielen entsprechend gering aus.
2.6 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Auf Grundlage der europäischen Corporate Social Responsibility-Richtlinie und gemäß den Vorschriften der §§ 315b und 315c in Verbindung mit §§ 289b und 289c HGB, ist die Manz AG zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts bzw. zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet. Die nichtfinanzielle Konzernerklärung wird im Rahmen des gesonderten Nachhaltigkeitsberichts außerhalb des Konzernlageberichts veröffentlicht. Hierbei hat der Vorstand der Manz AG sich dafür entschieden, als Rahmenwerk den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zu nutzen. Der Nachhaltigkeitsbericht inklusive der nichtfinanzielle Konzernerklärung ist auf unserer Internetseite www.manz.com im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Veröffentlichungen" sowie im Bereich "Unternehmen" unter der Rubrik "Nachhaltigkeit" einzusehen.
2.7 Erklärung zur Unternehmensführung
Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB wurde für die Manz AG und die Manz-Gruppe gemeinsam erstellt und unter dem Titel "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht der Manz AG für das Geschäftsjahr 2019" auf der Internetseite der Gesellschaft www.manz.com im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Corporate Governance - Erklärung zur Unternehmensführung" öffentlich zugänglich gemacht.
2.7 Angaben gemäß § 315a Absatz 1 HGB sowie erläuternder Bericht gemäß § 176 Absatz 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289A Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das gezeichnete Kapital der Manz AG beträgt 7,7 Mio. EUR und ist in 7.744.088 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Sämtliche Aktien sind in gleicher Weise gewinnanteilsberechtigt. Hiervon ausgenommen wären von der Manz AG gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Übrigen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Vereinbarungen über Beschränkungen, die die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Manz AG nicht bekannt.
Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten
Dem Vorstand ist aufgrund der zugegangenen Mitteilungen über bedeutende Stimmrechtsanteile gemäß §§ 33, 34 WpHG sowie über Eigengeschäfte von Führungskräften gemäß Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung das Bestehen der folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft bekannt, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:
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| Anzahl der Stimmrechte | Anteil der Stimmrechte | |
|---|---|---|
| Dieter Manz, Schlaitdorf | 2.175.199 | 28,09% |
| davon direkt (§ 33 WpHG) | 953.942 | 12,32% |
| davon zugerechnet (§ 34 WpHG) | 1.221.257 | 15,77% |
| Volksrepublik China, handelnd durch die State-owned Asset Supervision Commission (SASAC) der Volksregierung von Shanghai, Shanghai, Volksrepublik China | 1.523.480 | 19,67% |
| Vollständige Kette der Tochterunternehmen: | ||
| Shanghai Electric (Group) Corporation | ||
| Shanghai Electric Group Company Limited | ||
| Shanghai Electric Hongkong Co. Limited | ||
| Shanghai Electric Germany Holding GmbH (Aktionär) |
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft nicht.
Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Die am Kapital der Manz AG beteiligten Arbeitnehmer können die ihnen aus den Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes ausüben.
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung
Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Nach § 5 der Satzung der Gesellschaft kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und bestimmt ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat kann nach § 84 Absatz 3 AktG die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Änderung der Satzung ist gesetzlich in den §§ 133 ff., 179 ff. AktG geregelt. Diese bedarf grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen.
Gemäß § 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Aktiengesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenden Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Der Vorstand kann neue Aktien nur auf Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung über eine Erhöhung des Grundkapitals oder über genehmigte und bedingte Kapitalien ausgeben. Der Erwerb eigener Aktien ist in den §§ 71 ff. AktG geregelt und in bestimmten Fällen kraft Gesetzes oder aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung zulässig.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand der Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juli 2016 gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 3.872.044,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 3.872.044 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016).
Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
| ― | bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2, § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 774.408,00 EUR und insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden; |
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder zur Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen; |
| ― | soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde; |
| ― | um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. |
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.
Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital I
Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Millionen EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 3.100.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.
Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- und/oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte Zehn-Prozent-Grenze werden angerechnet
| ― | neue Aktien, die aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, sowie |
| ― | solche Aktien, die aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden. |
Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung um bis zu 3.100.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.100.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG aufgrund der von der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2019 sowie bedingtes Kapital III
Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 95.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 190.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 85.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 170.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Bestimmungen.
Die Ermächtigung vom 7. Juli 2015 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 aufgehoben, soweit auf der Grundlage dieser Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.
Nach § 3 Abs. 6 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 360.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 360.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2015 sowie bedingtes Kapital II
Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 59.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 118.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft unterhalb der Geschäftsführungen, jeweils im ln- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 56.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 112.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Bestimmungen.
Nach § 3 Abs. 5 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 230.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 230.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten ("Performance Shares"), die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnanteilsberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien
Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 1. Juli 2024 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Betrag niedriger ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.
Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) genügen.
Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter der Voraussetzung zu veräußern, dass die Veräußerung gegen Geldzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Betrag niedriger ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Options- oder Wandlungspflichten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.
Der Vorstand und - sofern die Verpflichtung gegenüber Mitgliedern des Vorstands besteht - der Aufsichtsrat, wurden ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugsrechten zu verwenden, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 oder im Rahmen des von der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2019 ausgegeben wurden oder werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugs- oder Wandlungsrechten, die aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten entstehen, bzw. zur Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten zu verwenden, die im Rahmen der Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Mitarbeiter oder Organmitglieder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Patent- und Know-how-Lizenzvertrag mit dem ZSW
Zwischen der Manz AG und dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Stiftung des bürgerlichen Rechts, einem Forschungsinstitut des Landes Baden-Württemberg, besteht ein Patent- und Know-how-Lizenzvertrag aus dem Jahr 2017, nach dem das ZSW der Manz AG bestimmte Lizenzen an Patenten und Know-how hinsichtlich der CIS- bzw. CIGS-Technologie zur Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen erteilt. Der Patent- und Know-how-Lizenzvertrag kann vom ZSW aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn die Beteiligung eines Wettbewerbers des ZSW an der Manz AG 30% der Stimmrechte im Sinne von § 21 ff. WpHG (in der vor dem 3. Januar 2018 geltenden Fassung) erreicht oder überschreitet.
Patent- und Know-how-Lizenzvertrag mit der NICE Solar Energy GmbH
Ferner besteht zwischen der Manz AG und der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH), einer Tochtergesellschaft der NICE PV Research Ltd., an welcher die China Energy Investment Corporation Limited (vormals Shenhua Group),die Shanghai Electric Group Co. Ltd. und die Manz AG beteiligt sind, ein Patent- und Know-how-Lizenzvertrag aus dem Jahr 2017, nach dem die NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) der Manz AG bestimmte Lizenzen an Patenten und Know-how hinsichtlich der CIS- bzw. CIGS-Technologie zur Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen erteilt. Der Patent- und Know-how-Lizenzvertrag kann von der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn ein Dritter direkt oder indirekt mindestens 30,0% der Aktien an der Manz AG erwirbt, wobei ein die Schwelle von 30,0% überschreitender direkter oder indirekter Erwerb von Aktien durch die Shanghai Electric Group Co. Ltd., die China Energy Investment Corporation Limited (vormals Shenhua Group) oder ein solcher Erwerb durch Dieter Manz das Kündigungsrecht nicht auslösen.
Talus Manufacturing Ltd.
Zwischen der Tochtergesellschaft Manz Taiwan Ltd. und einem führenden US-amerikanischen Hersteller von Anlagen für die Halbleiterindustrie besteht ein Vertrag betreffend des Unternehmens Talus Manufacturing Ltd. in Chungli, Taiwan, an dem die Manz Taiwan Ltd. in Höhe von 80,5 % und der Partner in Höhe von 19,5 % beteiligt sind. Dem Partner steht für den Fall, dass Aktien an der Manz AG von ihren bisherigen Aktionären an Dritte mit der Folge veräußert werden, dass eine Person oder Gesellschaft aus der Volksrepublik China in Höhe von mehr als 30% unmittelbar oder mittelbar an der Gesellschaft beteiligt ist, ein Recht zur Kündigung des Vertrags zu. Im Falle der Ausübung des Kündigungsrechts steht dem Partner das Recht zu, die Anteile der Manz Taiwan Ltd. an der Talus Manufacturing Ltd. gegen Zahlung des Beteiligungswerts zu erwerben (Kauf-Option).
Abgesehen von den vorstehenden und im nachstehenden Abschnitt genannten Vereinbarungen bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind
Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Martin Drasch sieht für den Fall eines Kontrollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Die Rechte können nur innerhalb von sechs Monaten nach dem Eintritt des Kontrollwechsels ausgeübt werden.
Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen gemäß § 33 Absatz 1 Satz 1 WpHG zugeht, dass der Meldepflichtige, einschließlich der ihm nach § 34 WpHG zuzurechnenden Stimmrechte, 25% oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat.
Im Fall einer Kündigung des Dienstvertrags nach den vorgenannten Regelungen erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung. Diese besteht aus dem Gesamtbetrag des für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Festgehalts sowie dem Gesamtbetrag der für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Bartantieme, wobei für die Berechnung der Höhe als EBT-Rendite der Mittelwert aus der im letzten der Kündigung vorangegangenen Geschäftsjahr und der nach den Planungen der Gesellschaft voraussichtlich im laufenden Geschäftsjahr erzielten EBT-Rendite zu Grunde zu legen ist. Die Abfindung ist auf den Betrag begrenzt, der 150% des Abfindungs-Caps entspricht. Als Abfindungs-Cap gilt der Wert von zwei Jahresvergütungen. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, um 75% zum Zweck der pauschalierten Anrechnung der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte des Vorstandsmitglieds. Ferner sind die bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge jeweils mit 3% p. a. auf den Tag der Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen.
Im Übrigen bestehen keine Vereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern, die für den Fall eines Übernahmeangebots Entschädigungen vorsehen.
2.8. Vergütungsbericht
Der nachstehende Vergütungsbericht stellt die Grundzüge der Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Manz AG sowie die Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 dar.
System der Vorstandsvergütung
Das Vergütungssystem hat zum Ziel, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei nicht nur die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, sondern auch die Lage der Gesellschaft und den Unternehmenserfolg zu berücksichtigen. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.
Die Vergütung für die Mitglieder des Vorstands setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Bei der Bemessung der Höhe der Vergütungselemente wird jeweils zwischen dem Vorsitzenden des Vorstands und den weiteren Vorstandsmitgliedern differenziert.
Feste Vergütungselemente
Die festen Bestandteile der Vorstandsvergütung bestehen aus einem monatlichen Festgehalt und laufenden Sachbezügen sowie aus Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung.
Das Festgehalt wird in zwölf monatlich gleichbleibenden Teilbeträgen entrichtet. Die Festbezüge sollen als Grundgehalt den Vorstandsmitgliedern und ihren Familien unabhängig vom Erfolg des Unternehmens den laufenden Lebensunterhalt sichern.
Als Sachbezug wird den Vorstandsmitgliedern jeweils ein angemessener Dienstwagen zur Verfügung gestellt, der auch privat genutzt werden kann. Die Gesellschaft hat zudem zugunsten der Vorstandsmitglieder eine Unfallversicherung mit angemessenen Versicherungsleistungen abgeschlossen, die auch Unfälle im Privatbereich abdeckt. Ferner besteht für die Vorstandsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung).
Gegenüber den Vorstandsmitgliedern Martin Drasch, Manfred Hochleitner und Jürgen Knie hat sich die Gesellschaft zum Abschluss einer Altersvorsorge durch Zahlung jährlicher Beiträge an eine Unterstützungskasse verpflichtet.
Variable Vergütungselemente
Allgemeines
Die variable Vergütung umfasst zum einen eine jährliche, an den geschäftlichen Erfolg gebundene Komponente in Form einer jährlichen Bartantieme (kurzfristige variable Vergütung) und zum anderen eine aktienbasierte Komponente mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage in Form von jährlich zu gewährenden Aktienbezugsrechten auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2019 (langfristige variable Vergütung).
Die variablen Bezüge dienen auf der Basis der festen Vergütungselemente dem gezielten Anreiz zur Erzielung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und tragen zur Vermögensbildung sowie wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Vorstandsmitglieder bei. Im Interesse einer Ausrichtung der variablen Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung überwiegt der nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelte Wert (Fair Value) der aufgrund des Manz Performance Share Plan 2019 gewährten Bezugsrechte die jährliche Bartantieme.
Jährliche Bartantieme
Die jährliche Bartantieme soll die Vorstandsmitglieder angesichts ihrer eigenverantwortlichen Leitungstätigkeit am unternehmerischen Erfolg des Geschäftsjahrs beteiligen.
Die jährliche Bartantieme wird jährlich nachträglich in Abhängigkeit von der EBIT-Marge des jeweiligen Geschäftsjahrs gewährt. Die EBIT-Marge errechnet sich aus dem Verhältnis des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT - Earnings before Interest and Taxes) zur Gesamtleistung nach Maßgabe des Konzernabschlusses nach IFRS. Die Bartantieme berechnet sich ferner in Abhängigkeit von dem für das jeweilige Geschäftsjahr von dem Vorstandsmitglied bezogenen Festgehalt (Jahresfestgehalt).
Die Gewährung der Bartantieme setzt voraus, dass eine EBIT-Marge von mindestens 0,1% erreicht worden ist. Bei einer EBIT-Marge von 0,1% erhält das Vorstandsmitglied eine Bartantieme in Höhe von 1% des Jahresfestgehalts. Je vollen 0,1 Prozentpunkt, um die die erreichte EBIT-Marge den Wert von 0,1% übersteigt, erhöht sich der für die Berechnung der Bartantieme anwendbare Prozentsatz entsprechend um einen Prozentpunkt. Mithin erhält das Vorstandsmitglied z.B. bei einer EBIT-Marge von 5,0% eine Bartantieme in Höhe von 50% des Jahresfestgehalts und bei einer EBIT-Marge von 10% eine Bartantieme in Höhe von 100% des Jahresfestgehalts. Die Obergrenze ist bei einer EBIT-Marge von 16,0% festgelegt, bei der die Bartantieme 160% des Jahresfestgehalts beträgt.
Der Aufsichtsrat hat zum Zweck der Bestimmung des Verhältnisses zwischen den einzelnen Vergütungselementen als mittlere Zielgröße der kurzfristigen variablen Vergütung eine EBIT-Marge von 6% festgelegt. Bei diesem mittleren Zielwert beträgt die Bartantieme 60% des Jahresfestgehalts.
Manz Performance Share Plan 2019
Die auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2019 in den Jahren 2019 bis 2022 gewährten und künftig zu gewährenden Bezugsrechte auf Manz-Aktien sollen die Vorstandsmitglieder zu einer nachhaltigen Steigerung des internen und externen Unternehmenswerts anregen und damit ihre Interessen mit denen der Aktionäre, aber auch der übrigen Stakeholder, wirksam verknüpfen.
Der Aufsichtsrat kann die Anzahl der an die einzelnen Vorstandsmitglieder zu gewährenden Bezugsrechte - im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für die Angemessenheit der Vergütung -grundsätzlich nach seinem freien Ermessen festlegen. Ein vertraglicher Anspruch der Vorstandsmitglieder auf die Gewährung von Performance Shares wird nicht eingeräumt.
Für die Bemessung der Ausgabe von Performance Shares hat der Aufsichtsrat jedoch als Leitlinie festgelegt, dass die jährliche langfristige variable Vergütung in Form von Performance Shares (Zuteilungswert) in der Regel 50% der jährlichen Gesamtbarvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds betragen soll. Die Gesamtbarvergütung besteht hierbei aus dem jährlichen Festgehalt sowie dem mittleren Zielwert der jährlichen Bartantieme in Höhe von 60 % des jährlichen Festgehalts. Die Bewertung der zu gewährenden Performance Shares erfolgt bei Ausgabe durch den anhand eines angemessenen Referenzzeitraums ermittelten Kurs der Manz-Aktie im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zu Beginn des jeweiligen Ausgabezeitraums.
Nähere Angaben über den Manz Performance Share Plan 2019 und die auf deren Grundlage ausgegebenen Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft sind in der "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht der Manz AG für das Geschäftsjahr 2019" im Abschnitt VI. enthalten, die auf der Internetseite der Manz AG unter der Adresse www.manz.com im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Corporate Governance" abrufbar ist.
Abfindungs-Cap bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen vor, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Amtszeit und des Dienstverhältnisses, die nicht auf einem wichtigen Grund beruht, Abfindungszahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses vergüten werden. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahrs und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.
Regelungen für den Fall eines Change of Control
Der Dienstvertrag des Vorstandsvorsitzenden Martin Drasch sieht für den Fall eines Kontrollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Ein Kontrollwechsel liegt grundsätzlich vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen zugeht, dass der Meldepflichtige, einschließlich der ihm zuzurechnenden Stimmrechte, 25 % oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat. Im Fall einer Kündigung des Dienstvertrags nach den vorgenannten Regelungen erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung.
Nähere Angaben zu den Change-of-Control-Regelungen in den Dienstverträgen der genannten Vorstandsmitglieder sind in diesem Konzernlagebericht im vorstehenden Abschnitt "Angaben gemäß § 315a Absatz 1 HGB sowie erläuternder Bericht gemäß § 176 Absatz 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB" im Unterabschnitt "Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind" enthalten.
Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2019
Die Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 eine Vergütung in Höhe von insgesamt 996 TEUR (Vorjahr: 520 TEUR).
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen nach DRS 17:
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| Erfolgsunabhängige Komponenten | Erfolgsbezogene Komponenten (kurzfristig) | Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung | |||
|---|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) (Vorjahreswerte in Klammern) | Festgehalt | Sonstige Bezüge1) | Bartantieme | Bezugsrechte auf Aktien (Fair Value) | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Martin Drasch, | 307 | 37 | 0 | 110 | 454 |
| Vorstands vorsitzender | (247) | (35) | (0) | (102) | (384) |
| Manfred | 240 | 24 | 0 | 88 | 352 |
| Hochleitner, Vorstand Finanzen | (124) | (12) | (0) | (0) | (136) |
| Jürgen Knie, Vorstand Operations (seit 01.07.2019) | 124 | 10 | 0 | 56 | 190 |
| Gesamt | 671 | 71 | 0 | 254 | 996 |
| (371) | (47) | (0) | (102) | (520) |
1) Insbesondere geldwerte Vorteile der Sachbezüge und Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (Unterstützungskasse).
Die Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2019 wurden anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden als sogenannter Fair Value bewertet.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die in der Satzung geregelte Vergütung des Aufsichtsrats wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Juli 2018 geändert.
Nach der bis zum 3. Juli 2018 geltenden Regelung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied neben der Erstattung seiner Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung in Höhe von 12.000,00 EUR. Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt diese Vergütung 24.000,00 EUR und für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats 18.000,00 EUR. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung.
Die seit dem 4. Juli 2018 anwendbare Regelung sieht vor, dass jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jedes Geschäftsjahr eine nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare feste Vergütung in Höhe von 16.000,00 EUR erhält. Für die Tätigkeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jedes Geschäftsjahr eine zusätzliche feste Vergütung, die für jedes Mitglied eines Ausschusses 8.000,00 EUR beträgt. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens zwei Ausschüsse berücksichtigt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500,00 EUR. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag stattfinden, wird Sitzungsgeld nur einmal gewährt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jeweils das Dreifache der vorgenannten Vergütungen. Sein Stellvertreter erhält das Doppelte der im ersten Satz genannten festen Vergütung.
Eine auf ihre Bezüge zu entrichtende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats von der Gesellschaft erstattet. Ferner kann die Gesellschaft auf ihre Kosten die Mitglieder des Aufsichtsrats gegen zivil- und strafrechtliche Inanspruchnahme im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihres Amtes versichern und eine entsprechende Rechtsschutz- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung) abschließen.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Vergütungen der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 (Vorjahreswerte in Klammern):
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| (in TEUR) (Vorjahreswerte in Klammern) | Bezüge |
|---|---|
| Prof. Dr. Heiko Aurenz Vorsitzender | 130,5 |
| (74,6) | |
| Dieter Manz stellvertretender Vorsitzender | 59,5 |
| (33,3) | |
| Dr. Zhiming Xu | 23,5 |
| (15,5) | |
| Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla | 23,5 |
| (18,5) | |
| Gesamt | 237,0 |
| (141,9) |
Ferner bestand für die Aufsichtsratsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine sogenannte D&O-Versicherung.
Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden wie in den Vorjahren weder Kredite noch Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.
3. Chancen- und Risikobericht
3.1 Risikomanagement- und Internes Kontrollsystem
Das Risikomanagement der Manz AG hat das Ziel, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen drohenden Schaden abzuwenden. Die Anwendung eines in die Unternehmensführung integrierten Risikomanagements zielt darauf ab, konzernweit mögliche Gefahren rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten und ihnen mit adäquaten Maßnahmen zu begegnen. Im Rahmen des unternehmerischen Handelns, also dem Spannungsfeld zwischen Chancen und Risiken, lassen sich Risiken nicht grundsätzlich vermeiden, werden aber soweit wie möglich minimiert bzw. transferiert.
Das Risikomanagement wird zentral vom Risikomanagementbeauftragten gesteuert, regelmäßig auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit hin überprüft und in seiner Gesamtheit vom Finanzvorstand verantwortet. Die Verantwortung für die Risikoüberwachung hingegen ist dezentral organisiert und obliegt je nach Risikokategorie und -tragweite sowohl den Bereichsleitern und Geschäftsführern als auch den Vorständen der Manz AG. Durch regelmäßige Abfragen in mündlicher und schriftlicher Form werden potenzielle Risiken in allen Segmenten erfasst und zugleich die Möglichkeit geschaffen, negative Entwicklungen durch frühzeitiges Gegensteuern zu verhindern. Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wird für eine umfassende Beurteilung der Risikolage ein Gesamtbericht in einem regelmäßigen Turnus vorgelegt.
Die Analyse und Bewertung der Risiken erfolgt anhand eines im Vergleich zum Vorjahr im wesentlichen unveränderten Risikomanagementsystems, bestehend aus einem definierten Kreis von Risikoverantwortlichen, festgelegten Risikokategorien und einer Risikoklassifizierung, welche das Gefahrenpotenzial und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs widerspiegeln. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit hoch sowie deren möglicher Schaden im Falle eines Eintritts hoch ist. Die Identifikation und Handhabung von Risiken ist in den Unternehmensgrundsätzen verankert und als Aufgabe aller Mitarbeiter der Manz AG definiert. Durch die Einbindung der gesamten Belegschaft werden Risiken schnell erkannt und an den jeweiligen Risikoverantwortlichen kommuniziert, der in Einklang mit den konzernweit definierten Handlungsgrundsätzen geeignete Maßnahmen ergreifen muss.
Die Risiken werden den nachfolgenden Kategorien zugeordnet:
| ― | Umweltrisiken |
| ― | Marktrisiken |
| ― | Strategische Risiken |
| ― | Operative Risiken |
Ergänzend zu diesem Risikomanagementsystem finden im Rahmen des Planungsprozesses, basierend auf einer fortlaufenden Technologie- und Marktbeobachtung, weitere Aktivitäten sowohl zur Risikoidentifikation und -minderung als auch zur Identifikation von Chancen statt.
Die Wirksamkeit und Angemessenheit unseres Risikomanagementsystems wurden vom Wirtschaftsprüfer beurteilt. Er stellte fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Errichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Somit entspricht die Manz AG den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG).
Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB)
Das Ziel des Risikomanagementsystems der Manz AG im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die der Regelkonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen könnten. Das Risikomanagement beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind bei Manz folgende Strukturen und Prozesse implementiert:
Der Finanzvorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften integriert. Die Einzelabschlüsse der Manz AG und der Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in einen Abschluss gemäß IFRS übergeleitet.
Die Konzernbilanzierungsrichtlinien und das Konzernrechnungswesen, die in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst werden, haben zum Ziel, die einheitliche Bilanzierung und Bewertung auf Grundlage der für das Mutterunternehmen geltenden Vorschriften zu gewährleisten. Darüber hinaus werden den Konzerngesellschaften zu erstellende Berichtspakete vorgegeben. Für den monatlichen Konsolidierungsprozess wird das SAP-Tool SEM-BCS eingesetzt. Zur Überprüfung der Datenkonsistenz werden hier automatische Plausibilitätskontrollen bereits bei der Datenerfassung vorgenommen.
Die Konsolidierungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Einhaltung der zeitlichen und prozessualen Vorgaben erfolgt durch Mitarbeiter der Konsolidierungsabteilung auf Konzernebene. Weitere Kontrollaktivitäten auf Konzernebene umfassen die Analyse und ggf. die Korrektur der durch die Tochtergesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern vorgelegten Berichte. Wesentliche Elemente der Risikokontrolle im Rechnungslegungsprozess sind außerdem die Funktionstrennung zwischen Eingabe, Prüfung und Freigabe sowie eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten in den betroffenen Bereichen. Die Verwendung von SAP als IT-Finanzsystem leistet einen weiteren wichtigen Beitrag für die konsequente Fehlervermeidung. Des Weiteren soll auf allen Prozessebenen das Vier-Augen-Prinzip angewandt werden. Bei speziellen fachlichen und komplexen Fragestellungen werden außerdem externe Sachverständige miteinbezogen. Weitere Kontrollaktivitäten umfassen die Analyse und Plausibilitätskontrollen von Geschäftsvorfällen sowie die kontinuierliche Überwachung der Projektkalkulationen.
Durch die dargestellten Strukturen, Prozesse und Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung der Manz AG einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, internationalen Rechnungslegungsstandards und konzerninternen Richtlinien erfolgt. Der Vorstand erachtet die eingerichteten Systeme, die jährlich hinsichtlich ihrer Optimierungs- und Weiterentwicklungsfähigkeit überprüft werden, als angemessen. Identifizierte Verbesserungspotenziale setzt der Vorstand in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Manz AG um.
3.2 Risikobericht
3.2.1 Operative Risiken
Projektrisiken
Projektrisiken betreffen vor allem nicht standardisierte Großaufträge. Hier ergeben sich Risiken aus der möglichen Verfehlung der Plankosten und des Zeitplanes, der Nichterfüllung von Abnahmekriterien sowie aus Auftragsstornierungen und damit verbundene Nichtabnahmen von Aufträgen sowie resultierende Vertragsrisiken. Durch den Ausbau des Anteils standardisierter Maschinenkomponenten am Produktportfolio, die gemäß Kundenwunsch modular zu Baugruppen oder ganzen Produktionsmaschinen individualisiert werden können, beabsichtigt die Manz AG, vorgenannte Projektrisiken insgesamt zu reduzieren. Um die Projekte grundsätzlich unter Kontrolle zu haben, werden Kosten, Zeit und Qualität im Rahmen eines Gate-Prozesses zwischen Geschäftsbereich und Operations aufeinander abgestimmt. Notwendige, zu Beginn eines Auftrags nicht vorhersehbare Konstruktionsänderungen bei nicht standardisierten Maschinen, könnten zu höheren Kosten als erwartet und damit zu einer Margenerosion bei Projekten führen. Um zusätzlichen Aufwand und damit verbundene Mehrkosten für die Fertigstellung der Projekte zu vermeiden, sind die Projekt- und Produktspezifikationen bereits in den Vertragsangeboten durch die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit klar und präzise zu definieren. Spezifische Projektrisiken bestehen vor allem hinsichtlich der mit der Shanghai Electric Group und der China Energy Investment Corporation Limited geschlossenen Verträge über die Lieferung einer CIGS-Produktionslinie sowie einer CIGS-Forschungslinie mit einem Gesamtauftragsvolumen in Höhe von 263 Mio. EUR und der Abwicklung eines Großauftrages für einen Kunden aus der Display-Industrie. Das Projektabwicklungsrisiko wird durch den Einsatz von in solchen Großprojekten erfahrenen, teilweise auch von temporär engagierten, externen Projektmanagement-Experten, als auch durch einen monatlich stattfindenden Lenkungsausschuss, dem auch alle Vorstände angehören, reduziert.
Personalrisiken
Für den Unternehmenserfolg eines Hightech-Maschinenbauers sind qualifizierte und motivierte Führungskräfte und Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung. Das Abwandern von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen könnte sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass neue geeignete Fach- und Führungskräfte oder zusätzliche Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Manz schafft mit Maßnahmen, wie verschiedenen Arbeitszeitmodellen oder der finanziellen Beteiligung der Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens, ein positives Arbeitsumfeld und kann so Mitarbeiter und Knowhow langfristig im Unternehmen halten. Als börsennotiertes Unternehmen steht die Manz AG stärker im Blickfeld von potenziellen Arbeitnehmern als nicht börsennotierte Unternehmen. Dies erlaubt es der Manz AG ihr Angebot an die Mitarbeiter, wie flache Hierarchien, spannende Tätigkeiten, flexible Arbeitszeiten sowie gut ausgestattete Arbeitsplätze besser zu präsentieren. Es bringt jedoch auch zusätzliche Aufmerksamkeit in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, was die Personalgewinnung temporär erschweren kann. Ein weiterer positiver Aspekt der Börsennotierung liegt zudem in der Möglichkeit, Mitarbeiter durch die Ausgabe von Aktien und eine entsprechende Erfolgsbeteiligung enger an das Unternehmen zu binden.
Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken
Die Muttergesellschaft Manz AG finanziert sich aktuell über Bankguthaben und eine geringe Barkreditlinie. Die Tochtergesellschaften in der Slowakei, Ungarn, Italien, China und Taiwan finanzieren sich vor allem über kurzfristige Kontokorrentkredite und in geringem Umfang über langfristige Darlehen. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 verfügte die Manz-Gruppe über flüssige Mittel in Höe von 44,0 Mio. EUR sowie über freie Bar- und Avalkreditlinien in Höhe von 18,0 Mio. EUR (Vorjahr: 14,6 Mio. EUR). Im Allgemeinen sind zur Verringerung der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken die Gesellschaften der Manz-Gruppe dort wo möglich angehalten, Aufträge "Cash positiv" abzuwickeln. Hierbei sollten über die Gesamtlaufzeit des jeweiligen Projektes die Einzahlungen die Auszahlungen übersteigen. Wie im Projektgeschäft üblich, hat eine Verzögerung von Auftragseingängen oder Einzahlungen signifikante Auswirkungen auf die Liquidität der jeweiligen Gesellschaft und gegebenenfalls auf den Konzern. Um die Risiken aus verzögerten Einzahlungen zeitnah zu erkennen, arbeitet die Manz-Gruppe mit einer rollierenden Liquiditätsvorschau, die zweiwöchentlich aktualisiert wird. Basierend auf der aktuellen Unternehmensplanung geht der Vorstand davon aus, dass die Manz AG ihren Zahlungsverpflichtungen in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 nachkommen kann.
Währungsrisiken
Die Währungsrisiken der Manz AG ergeben sich aus operativen Tätigkeiten. Diese betrafen im Geschäftsjahr 2019 hauptsächlich Transaktionen der asiatischen Gesellschaften aus dem Verkauf von Maschinen. Das transaktionsbezogene Wechselkursrisiko resultierend aus der Auf- bzw. Abwertung des US-Dollar gegenüber dem Neuen Taiwan Dollar, des Euro gegenüber dem Neuen Taiwan Dollar sowie des Euro gegenüber dem Hongkong-Dollar, wird grundsätzlich - wo nötig und möglich - durch Devisentermingeschäfte abgesichert. Darüber hinaus wird das Wechselkursrisiko in der Regel auch durch die Verteilung der Produktionsstandorte auf mehrere Länder reduziert (natural hedging).
3.2.2 Strategische Risiken
Risiken aus der strategischen Fokussierung auf dynamische Wachstumsmärkte
Als Hightech-Maschinenbauer fokussiert sich die Manz AG auf schnell wachsende Zukunftsmärkte mit kurzen Produktlebenszyklen. Mit ihren Produktionslösungen trägt Manz zur Entwicklung zahlreicher Technologien bei. So werden Bestandteile von Smartphones und Tablet-Computern, Batterien für Elektrofahrzeuge, Unterhaltungselektronik und stationäre Energiespeicher sowie Solarmodule auf Manz-Maschinen hergestellt. Diese Marktpositionierung in wettbewerbsintensiven und innovationsgetriebenen Märkten birgt das Risiko eines Wettbewerbsnachteils aufgrund von zu geringer Flexibilität der Strukturen, nicht ausreichendem Knowhow oder zu langsamem Entwicklungstempo. Um dies zu vermeiden, sind die jeweiligen Geschäftsbereiche daher stets bestrebt, die Anforderungen der Kunden sowie die zukünftigen technologischen Trends in den Branchen frühzeitig zu erkennen. Aus diesen Erkenntnissen leitet das Unternehmen Innovationen mit Alleinstellungsmerkmalen ab, um dem Wettbewerb einen Schritt voraus zu sein. Die Innovationsansätze werden von den Geschäftsbereichen halbjährlich in einem gruppenweiten Strategiemeeting vorgestellt, diskutiert und die Umsetzung nach eingehender, positiver Prüfung verabschiedet.
Abhängigkeit von Großkunden und Branchen
Die Entwicklung von Fertigungsanlagen für Industriebetriebe birgt die Gefahr einer Konzentration im Auftragsvolumen auf einzelne Projekte, Branchen und Kunden. So erwirtschaftete die Manz AG im Geschäftsjahr 2019 rund 40 % ihrer Umsätze mit drei Kunden, wobei Electronic Components durch die Abwicklung eines Großauftrages für einen Kunden aus der Display-Branche in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zukommt. Für den Fall, dass der Wegfall eines Großkunden nicht kompensiert werden kann, ist mit negativen Auswirkungen auf die Ergebnisse der Manz-Gruppe zu rechnen. Manz verfolgt aus diesem Grund das Ziel, die Auftragsstruktur innerhalb der drei strategischen Geschäftsbereiche ausbalanciert zu gestalten. Dabei sollen sich modular kombinierbare Maschinen und Maschinenkomponenten, wie auch "kleine Linien" sowie Großprojekte (> 10 Mio. EUR Auftragsvolumen) die Waage halten. Das Risiko einer rückläufigen Entwicklung bei Großkunden soll grundsätzlich durch die Verbreiterung des Kundenstamms und der Diversifizierung von Projektvolumina und des Geschäftsmodells verringert werden. Zudem nimmt Manz im Segment Contract Manufacturing Drittgeschäfte an, um trotz zyklischer Entwicklung der strategischen Geschäftsbereiche eine ausgewogene Kapazitätsauslastung zu realisieren.
3.2.3 Marktrisiken
Risiken im Zusammenhang mit den internationalen Geschäftsaktivitäten
Negative gesamt- und finanzwirtschaftliche Entwicklungen in den internationalen Absatzmärkten können mit negativen Effekten für die Geschäftsentwicklung verbunden sein. So könnte sich als Konsequenz die Refinanzierung für Manz als börsennotiertes Unternehmen über den Kapitalmarkt deutlich schwieriger gestalten. Bei potenziellen Kunden der Manz AG allgemein besteht das Risiko, dass basierend auf den teilweise noch jungen Märkten das notwendige Kapital für Investitionen in neue Anlagen nicht zur Verfügung steht. Manz betreibt daher eine kontinuierliche Markt- und Wettbewerbsbeobachtung und -analyse, um solche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Die Flexibilisierung der gesamten Unternehmensorganisation, der Ausbau des Produktportfolios, der Kundenbasis und der weltweiten Vertriebskapazitäten sowie die Fokussierung auf Wachstumsmärkte der drei Kernregionen Asien, Europa und den USA ermöglichen es, kurzfristig auf negative Veränderungen in einzelnen Märkten zu reagieren.
Risiken durch zunehmenden Wettbewerb
Bestehende und potenzielle Wettbewerber, insbesondere asiatische Hersteller, könnten versuchen, Marktanteile in den Zielbranchen der Manz AG zu gewinnen - vor allem durch eine aggressive Preispolitik, ein Ungleichgewicht durch lokale Steuer- und Subventionspolitik von Staaten und Regierungen oder durch Einfuhrbeschränkungen zur Stützung nationaler Unternehmen. Ein weiteres Risiko besteht in zu vielen neuen Wettbewerbern, wodurch ein Überangebot am Markt entsteht und es in der Folge zu einer Konsolidierung unter den Unternehmen kommt. Dies könnte einen direkten Einfluss auf die Entwicklung der Marktanteile der Gesellschaft und damit auf die Absatz-, Umsatz- und die Ertragssituation der Manz AG haben. Um diesen Risiken wirksam entgegenzutreten, werden im Bereich "Market Intelligence" ständig Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen durchgeführt, welche regelmäßig in internationalen Vertriebsmeetings ausführlich diskutiert werden und als Basis für eventuelle Gegenmaßnahmen dienen. Des Weiteren liefert das CRM-System (Customer-Relationship-Management System) Frühindikatoren zur Beurteilung der zukünftigen Marktentwicklung. Eine detaillierte Analyse von verlorenen Projekten verschafft zeitnah Klarheit über die Wettbewerbssituation. Auch der Prozess der "Produktfindung, -entwicklung und -markteinführung" hat zum Ziel, mit strategischen Innovationen für den erforderlichen Wettbewerbsvorsprung in Wachstumsmärkten zu sorgen und die Positionierung der Manz AG als Hightech-Maschinenbauer weiter zu stärken. Durch lokale Standorte in Taiwan und China, den damit verbundenen lokal üblichen Produktionskosten sowie einem direkten Kundenkontakt wirkt Manz einer Abwanderung zu einheimischen Wettbewerbern entgegen. Auch strategische Kooperationen, zum Beispiel im Segment Energy Storage mit der chinesischen Shenzhen Yinghe Technology Co. Ltd. zielen darauf ab, mit einer Fokussierung das individuelle Leistungsportfolio zu straffen, dadurch die Kostenbasis zu verringern und somit die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu steigern.
Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte
Zur Behauptung der technologischen Highend-Positionierung am Markt sind Forschung und Entwicklung sowie ein innovatives Produktportfolio für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Die Industrien, für welche die Manz AG ihre Maschinen und Anlagen entwickelt und herstellt, sind von einem raschen technologischen Wandel geprägt. Substitutive oder disruptive Technologienkönnten wesentliche Teile eines bestehenden Markts besetzen. Wettbewerbern der Manz AG könnte es somit gelingen, durch die Entwicklung entsprechender Technologien oder auch Software schneller oder besser auf geänderte Kundenanforderungen zu reagieren und so einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber der Manz AG zu erlangen. In diesen Fällen könnte die Nachfrage nach den Produkten der Manz AG erheblich beeinträchtigt werden. Ferner könnten von der Manz-Gruppe Maschinen und Anlagen entwickelt werden, für die am Markt keine oder nur eine geringe Nachfrage besteht. Auch besteht das Risiko, dass sich die Fertigstellung neuer Produkte, die sich aktuell noch in der Entwicklung befinden, zukünftig als komplexer herausstellt als erwartet. Probleme beispielsweise bei der technischen Machbarkeit, Qualitätssicherung, Nichteinhaltung von Fristen, erhöhten Kosten usw. könnten im schlimmsten Fall zum Verlust von Kunden in Verbindung mit finanziellen Verlusten führen. Die Manz AG ist bestrebt, einen engen Kontakt zu ihren Kunden zu pflegen und so neue Trends frühzeitig zu erkennen. Im Bereich Business Development beschäftigt man sich zudem mit neuen Applikationsmöglichkeiten für die von Manz entwickelten Technologien. Mögliche Marktpotenziale prüft die Gesellschaft im Vorfeld sorgfältig, um die Renditen von Entwicklungsprojekten abschätzen und damit die Ressourcen optimal einsetzen zu können. Auf Grundlage der Risikoanalyse verfolgt Manz zudem das Ziel, die vertragsgemäße Realisierung von Projekten und Produkten sicherzustellen. Dem grundsätzlichen Risiko bei der Entwicklung und Einführung neuer Produkte für einzelne Kunden begegnet die Manz AG zudem durch die Erweiterung des Produktportfolios um Maschinenkomponenten, die auf Kundenwunsch modular zu Baugruppen oder kompletten Produktionsmaschinen individualisiert werden können.
3.2.4 Umweltrisiken
Risiken in Zusammenhang mit Pandemien
Als international agierender Hightech-Maschinenbauer verfügt die Manz AG über Produktionsstätten in Deutschland, China, Taiwan, der Slowakei, Ungarn und Italien sowie weltweite Service-Niederlassungen. Die Aktivitäten in Regionen mit weniger entwickelten Gesundheitssystemen könnten sich im Falle von Pandemien und in der Folge verbundenen Produktionsstopps negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft in der Region auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Der Ausbruch des Coronavirus könnte sich in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Abwicklung unserer Kundenprojekte in den Segmenten Solar und Electronic Components in Asien negativ auswirken. Wenngleich mit entsprechenden Reiserichtlinien und Vorsorgemaßnahmen das mögliche Gesundheitsrisiko für reisende Mitarbeiter so gering wie möglich gehalten werden soll, sind diese einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt und können Krankheiten auch auf Mitarbeiter in anderen Regionen übertragen.
3.3 Chancenbericht
Branchenfokus mit wettbewerbsfähigem und kundenorientiertem, innovativem Technologieportfolio
Mit langjähriger Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, Bildverarbeitung, Messtechnik, Nasschemie und Rolle-zu-Rolle-Prozessen ist die Manz AG in den Segmenten Solar, Electronics und Energy Storage aktiv. In unterschiedlichsten Branchen bietet die Manz AG Produzenten und deren Zulieferern weltweit ein breites Portfolio von Produkten. Dieses umfasst kundenspezifisch entwickelte Produktionsanlagen bis hin zu Maschinen, die basierend auf einem Baukastensystem zu kompletten, individuellen Systemlösungen verkettet werden können. Rund um die technologischen Kernkompetenzen bietet die Manz AG zudem Dienstleistungen an. Die Diversifizierung in Technologien, Branchen und Regionen zielt darauf ab, Produktionskapazitäten entsprechend der Investitionszyklen einzelner Branchen anzupassen und durch andere Segmente innerhalb des Konzerns zu nutzen. Dadurch soll die für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung notwendige Stabilität hergestellt werden. Gleichzeitig bietet das diversifizierte Geschäftsmodell die Chance, am Wachstumspotenzial mehrerer dynamischer Zielmärkte zu partizipieren. So hat sich das Unternehmen zum Beispiel mit einem Großauftrag eines Tier1-Automobilzulieferers für Maschinen zur automatisierten Montage von Zellkontaktiersystemen für Batteriezellen einen weiteren wesentlichen Bereich im Zusammenhang mit dem elektrischen Antriebsstrang bei Elektrofahrzeugen erschlossen.
Nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit durch profitables Wachstum
Die Grundlage für die angestrebte nachhaltige Stabilität bei langfristigem Wachstum bildet das diversifizierte Geschäftsmodell der Manz AG. Mit dem Ziel, die Kundenbasis deutlich auszuweiten und damit das Geschäftsmodell weiter zu stabilisieren, baut die Manz AG für alle Segmente, zusätzlich zu den kundenindividuellen Lösungen, den Anteil modularer Maschinen am Produktportfolio stetig aus. Diese modularen Maschinen sollen, basierend auf einem Baukastensystem, zu kompletten, individuellen Systemlösungen verkettet werden können. Durch diesen Schritt sollen Entwicklungsrisiken, -aufwand und -dauer deutlich reduziert und damit die Amortisation der Entwicklungsanstrengungen signifikant verkürzt werden. Gleichzeitig sollen für die Manz AG hieraus Synergieeffekte resultieren, welche die Produktivität der gesamten Gruppe unterstützen. Kostenbewusste Unternehmensführung ist für die profitable Entwicklung eines Unternehmens von zentraler Bedeutung. Das diversifizierte Geschäftsmodell und fortlaufenden Maßnahmen zur Kostenoptimierung zielen darauf ab, dauerhaft und nachhaltig wettbewerbsfähig und profitabel zu sein.
Segmentübergreifender Technologieeinsatz bietet Chancen für Synergieeffekte und Flexibilität
Bei der Entwicklung ihrer Produktionsanlagen betreibt die Manz AG einen aktiven Technologietransfer zwischen den Branchen. Indem das umfassende technologische Knowhow branchenübergreifend eingesetzt wird, schafft das Unternehmen Synergien und ist dadurch bestrebt, einen Beitrag zur Minimierung der Fertigungskosten für seine Kunden zu realisieren und somit zu deren wirtschaftlichen Produktion beizutragen. Gleichzeitig soll die zwischen den Segmenten erzielten Synergieeffekte die Produktivität und Profitabilität der Manz-Gruppe fördern. Durch die Nutzung der Synergieeffekte zwischen den einzelnen Segmenten ist das Geschäftsmodell der Manz AG zudem flexibel für neue Wachstumstrends und Absatzmärkte mit zusätzlichem Umsatz- und Ertragspotenzial aufgestellt.
Strategische Kooperation mit chinesischen Partnern eröffnet Wachstumspotenzial
Mit der Vereinbarung der strategischen Zusammenarbeit zwischen der Manz AG, der Shanghai Electric Group und der China Energy Investment Corporation Limited Anfang 2017 haben die Partner eine strategische Kooperation im CIGS-Dünnschichtbereich geformt, in der sie ihre individuellen Stärken bündeln. Die China Energy Investment Corporation Limited ist einer der größten Energieproduzenten Chinas. Shanghai Electric gilt als einer der führenden Lieferanten Chinas für Anlagen zur Stromerzeugung mit langjähriger Erfahrung im Bereich der erneuerbaren Energien. Die Manz AG als Hightech-Maschinenbauer hat ihre CIGS-Technologie sowie ihr CIGS-Forschungsteam in diese Kooperation eingebracht. Mit der Gründung der NICE Solar Energy GmbH im April 2017 und den damit zur Verfügung stehenden Entwicklungsressourcen haben die Partner die Weiterentwicklung der CIGS-Technologie beschleunigen können. Erst Ende 2019 war es NICE Solar Energy gelungen, den Wirkungsgrad von CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen auf einen Weltrekord von 17,6% zu steigern. Indem die Partner ihre komplementären Expertisen in den Bereichen Energieerzeugung, Großproduktion von Anlagen und Fabriken sowie Spitzentechnologie kombinieren, bilden sie eine starke Allianz zur Weiterentwicklung und Kommerzialisierung der CIGS-Technologie in China und weltweit. Auch im Segment Energy Storage ist Manz Anfang 2020 eine strategische Kooperation mit einem chinesischen Partner eingegangen. Shenzhen Yinghe Technology Co. Ltd. wurde 2006 gegründet und beschäftigt sich mit der Forschung und Entwicklung, der Produktion sowie dem Vertrieb von intelligenten Automationslösungen zur Herstellung von Lithium-Ionen Batteriezellen. Die Kooperation sieht vor, dass Manz und Yinghe ihren Kunden zukünftig im Rahmen eines Lizenzmodells die beste Anlagentechnologie aus dem jeweiligen Produktportfolio gemeinsam anbieten. Neben der gemeinsamen Projektabwicklung haben beide Partner eine gegenseitige Unterstützung bei Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Zusammenhang mit Produktionsanlagen für Lithium-Ionen-Batterien vereinbart. Mit diesem Schritt verfolgt Manz das Ziel, die eigene Ausgangssituation bei der Auftragsvergabe für künftig zu realisierenden Projekten deutlich zu verbessern und so vom Marktpotenzial profitieren zu können.
3.4 Beurteilung und Zusammenfassung der Risiko- und Chancensituation
Das Risikoportfolio der Manz AG besteht sowohl aus vom Konzern beeinflussbaren als auch nicht beeinflussbaren Risiken, wie Konjunktur und Branchenentwicklung. Die Situation in diesen Bereichen beobachtet und analysiert das Unternehmen regelmäßig. Beeinflussbare Risiken werden durch entsprechende Überwachungs- und Kontrollsysteme frühzeitig erkannt und sollen somit vermieden werden. Wesentliche Risiken, die wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die ökologischen oder gesellschaftlichen Aspekte haben, lassen sich aufgrund des Geschäftsmodells der Manz AG nicht ableiten.
Die Risiko- und Chancenidentifikation hat weder für das Geschäftsjahr 2019 noch für den Prognosezeitraum 2020 für den gesamten Konzern oder für die einzelnen Konzerngesellschaften bestandsgefährdende Risiken ergeben. Bestandsgefährdende Risiken sind definiert als Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit über 60% liegt und deren finanzielle Auswirkung auf das EBIT größer als 20 Mio. EUR ist. Im Geschäftsjahr 2019 ist die Risiko- und Chancenlage gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Risiken und deren mögliche Auswirkungen sind bekannt, ebenso wie die einzuleitenden Maßnahmen. Die sich zeigenden Chancen werden analysiert und die Realisierung gegebenenfalls in die Wege geleitet. Risiken, die sich im Geschäftsjahr 2020 (Prognosezeitraum) ergeben und zu Abweichungen in der Umsatz- und/ oder Ergebnisentwicklung führen könnten, werden wie folgt bewertet:
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| Risiken | Auswirkung | Eintrittswahrscheinlichkeit | Nettorisiko in Mio. EUR |
|---|---|---|---|
| Operative Risiken | |||
| Projektrisiken | xxx | x | 5 |
| Personalrisiken | xx | xxx | 3,75 |
| Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken | xxx | x | 5 |
| Währungsrisiken | xx | x | 1,25 |
| Strategische Risiken | |||
| Risiken aus der strategischen Fokussierung auf dynamische Wachstumsmärkte | xx | xxx | 3,75 |
| Abhängigkeit von Großkunden und Branchen | xxx | x | 5 |
| Marktrisiken | |||
| Risiken im Zusammenhang mit den internationalen Geschäftsaktivitäten | xx | x | 1,25 |
| Risiken durch zunehmenden Wettbewerb | xx | xxx | 3,75 |
| Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte | xx | xxx | 3,75 |
| Umweltrisiken | |||
| Risiken in Zusammenhang mit Pandemien | xx | xx | 2,5 |
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| Chancen | Auswirkung | Eintrittswahrscheinlichkeit |
|---|---|---|
| Branchenfokus mit wettbewerbsfähigem und kundenorientiertem, innovativem Technologieportfolio | xxx | xxx |
| Nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit durch profitables Wachstum | xxx | xxx |
| Segmentübergreifender Technologieeinsatz bietet Synergieeffekte und Flexibilität | xxx | xxx |
| Strategische Kooperation mit chinesischen Partnern eröffnet Wachstumspotenzial | xx | xxx |
Der Vorstand der Manz AG kommt damit seiner Informationsverpflichtung über die Chancen und Risiken des Unternehmens gegenüber dem Aufsichtsrat und den Aktionären nach. Er sieht diese Berichterstattung als wichtiges Element einer gelebten Corporate Governance an.
Aus heutiger Sicht bestehen für die zukünftige Entwicklung der Manz AG keine bestandsgefährdenden Risiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wesentlich beeinträchtigen könnten.
4. Prognosebericht
4.1 Konjunktureller und branchenbezogener Ausblick
Laut Prognose des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel wird sich die Eintrübung der globalen Konjunktur auch 2020 in den großen Volkswirtschaften fortsetzen. Insgesamt bleiben die wesentlichen Volkswirtschaften jedoch auf einem langsameren Wachstumskurs. Eine drohende weitere Verschlechterung der Rahmenbedingungen für den internationalen Handel wird dabei als der wichtigste Einflussfaktor genannt. Auch die damit verbundene Verschlechterung des Investitionsklimas stellt ein weiteres Risiko für die Wirtschaft dar. Für 2020 wird vor diesem Hintergrund ein weltweites Wirtschaftswachstum von 3,1% prognostiziert, nach 3,0% im Jahr 2019. Mit 1,5% (2019: 2,3%) wachsen die USA deutlich langsamer als der globale Durchschnitt, ebenso Europa mit 1,2% (2019: 1,4%). Deutschland für sich genommen widersetzt sich dem globalen Trend und soll nach 0,5% in 2019 nun 1,1% in 2020 wachsen. Das Wirtschaftswachstum in China zeigt sich im Jahr 2020 erneut schwächer als zuvor, hier erwarten die Kieler Ökonomen nur 5,9% Wachstum (2019: 6,2%). Der VDMA erwartet für 2020 für den deutschen Maschinenbau, ebenso wie für 2019, einen Umsatzrückgang von -2%. Der für Manz wichtige chinesische Markt soll nur noch um 2% wachsen (2019: 4%).
Bei den wichtigen Kundensegmenten der Manz AG zeigen sich die deutschen Hersteller für PV-Produktionsmittel deutlich positiver als im letzten Jahr und erwarten im Mittel eine Umsatzsteigerung von 2,7% (2019: -15,9%). IHS Markit erwartet für 2020 erneut eine deutliche Zunahme der neu installierten Leistung von 142 GW (2019: 125 GW).
Im Bereich Electronics erwarten die deutschen Hersteller für Elektronikproduktion laut VDMA ein Umsatzplus von 5,1% in 2020 (2019: 6,4%). IHS Markit erwartet im weltweiten Markt für LCD- und AMOLED-Displays nach einer Marktkorrektur und damit verbundenem Umsatzrückgang im abgelaufenen Jahr für 2020 wieder einen leichten Zuwachs von 5,3%. Dabei verlagert sich der Umsatzanteil leicht zugunsten der AMOLED-Displays, für die 2020 ein Umsatzanteil von 28,7% erwartet wird (2019: 23,2%). Der Umsatzanteil von LCD-Displays am Gesamtmarkt verringert sich demnach etwas von 76,8% in 2019 auf nun 71,3%. Der globale Umsatz mit Leiterplatten dürfte laut Prismark 2020 um 5,9% gegenüber dem Vorjahr wachsen (2019: -11,9%).
Im Segment Energy Storage erwarten die deutschen Hersteller laut VDMA 2020 einen Umsatzzuwachs von 9% im Jahresvergleich, nach 4 % im Vorjahr. Auch bei der weltweiten Nachfrage nach Lithium-Ionen-Batterien wird nach mehreren sehr dynamischen Jahren weiterhin ein starkes Wachstum erwartet. Das Fraunhofer Institut prognostiziert für 2020 einen Gesamtbedarf von rund 270 GWh, wobei der Löwenanteil wieder auf automobile Anwendungen entfallen wird.
4.2 Gesamtaussage zur zukünftigen Entwicklung
Aufgrund der insgesamt positiven Branchenaussichten in den für die Manz AG relevanten Ländern und Märkten geht der Vorstand davon aus, dass die Manz AG in 2020 im Umsatz und Gesamtleistung um 30 - 40% deutlich wachsen wird. Der Vorstand erwartet gegenüber dem Jahr 2019, eine positive EBITDA-Marge im mittleren einstelligen Prozentbereich sowie eine ausgeglichene EBIT-Marge. Für die Eigenkapitalquote wird ein Wert über 25% erwartet; hinsichtlich des Gearing rechnet der Vorstand mit einem gegenüber 2019 vergleichbaren Wert.
Die Prognose berücksichtigt die derzeit abschätzbaren Auswirkungen der Corona-Epidemie auf die wirtschaftliche Entwicklung unseres Unternehmens, steht jedoch unter der Annahme, dass die weitere Verbreitung des Virus keine zusätzliche negative Wirkung auf die Entwicklung unseres Geschäfts, in den Segmenten Solar, Electronics, Energy Storage und Contract Manufacturing, im Geschäftsjahr 2020 hat.
Auf Segmentebene rechnet der Vorstand für Energy Storage mit einem signifikanten Umsatzanstieg zwischen 250% und 300% für 2020. Ebenfalls rechnet der Vorstand im Segment Service mit einem leichten Umsatzwachstum. Im Segment Solar erwartet der Vorstand einen deutlichen Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahr. Aufgrund der kundenseitig verursachten Verzögerungen im Gesamtprojekt sowie den Auswirkungen der Corona-Epidemie erwartet der Vorstand die finale Abnahme der Maschinen und den Zahlungseingang des Restbetrags von rund 50 Mio. EUR sowie die Erteilung eines Folgeauftrages für eine schlüsselfertige Produktionslinie für CIGS Dünnschicht Solarmodule erst im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2021. Ein Umsatzanstieg ist auch im Segment Electronics zu erwarten und im Segment Contract Manufacturing geht der Vorstand von vergleichbaren Umsätzen wie im Vorjahr aus. Die insgesamt positiven Erwartungen für 2020 werden durch eine positive Entwicklung in der Anfrageintensität, im Auftragseingang sowie einem soliden Auftragsbestand von 462,0 Mio. EUR zum 31. Dezember 2019 (Vorjahr: 368,5 Mio. EUR) untermauert.
Ziel des Vorstands ist die Weiterentwicklung des umfassenden Technologieportfolios einerseits und die Stärkung und der Ausbau der guten Marktposition der Manz AG in allen Segmenten andererseits.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Manz AG beruhen. Solche Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklungen oder die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an künftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Reutlingen, den 13. März 2020
Manz AG
Martin Drasch, Vorstandsvorsitzender
Manfred Hochleitner
Jürgen Knie