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Manz AG — Annual Report 2018
Apr 18, 2019
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Annual Report
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Manz AG
Reutlingen
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
AN UNSERE AKTIONÄRE
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionäre,
auch im Berichtsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend beraten sowie seine Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Dabei haben wir die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig wahrgenommen und uns von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Arbeit des Vorstands überzeugt. Der Aufsichtsrat hat die Organisation des Unternehmens mit dem Vorstand erörtert. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich zudem kontinuierlich über die strategische Ausrichtung des Unternehmens abgestimmt. In sämtliche Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft und den Konzern war der Aufsichtsrat eingebunden.
Während des gesamten Geschäftsjahres 2018 standen der Vorstand und der Aufsichtsrat in einem vertrauensvollen und intensiven Austausch. Dabei ist der Vorstand seinen aus dem Gesetz und der Geschäftsordnung ergebenden Informationspflichten nachgekommen und unterrichtete uns regelmäßig, ausführlich und zeitnah in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen relevanten Maßnahmen und Ereignisse. Hierbei ging der Vorstand auch auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. Der Aufsichtsrat wurde somit stets über die Geschäftslage und -entwicklung, die beabsichtigte Geschäftspolitik, die kurz-, mittel- und langfristige Unternehmensplanung einschließlich der Investitions-, Finanz- und Personalplanung sowie die Rentabilität der Gesellschaft, organisatorische Maßnahmen und die Konzernlage insgesamt informiert. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsfluss über die Risikolage und das Risikomanagement statt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf der Grundlage der Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität geprüft. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert.
Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat
Das Geschäftsjahr 2018 war für die Manz AG von der strategischen Fortentwicklung des Unternehmens in seinen einzelnen Geschäftsbereichen zur Erreichung des Ziels eines nachhaltig profitablen Geschäftsmodells geprägt. Hierbei konnte die Manz-Gruppe bei signifikanter Steigerung des - durch die Entkonsolidierung der Talus Manufacturing Ltd. angepassten - Umsatzes eine Verbesserung der Profitabilität vor Sondereffekten erzielen. Die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage, die Kapazitätsauslastung und die Maßnahmen zur Verbesserung der Profitabilität sowie das Risikomanagement standen neben diesen und weiteren strategischen und operativen Themen regelmäßig im Mittelpunkt der Berichterstattung des Vorstands sowie der Kontrolle und beratenden Begleitung durch den Aufsichtsrat. Die CIGS-Großaufträge im Geschäftsbereich Solar und die Entwicklung der weiteren Geschäftsbereiche stellten hierbei Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat dar. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr wesentliche Entscheidungen über die Zusammensetzung des Vorstands getroffen.
Insgesamt fanden im Berichtsjahr fünf Sitzungen statt, an denen stets sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats teilnahmen. An den Aufsichtsratssitzungen haben auch die Mitglieder des Vorstands teilgenommen, soweit nicht deren persönliche Angelegenheiten zu behandeln waren. Darüber hinaus wurden fünf schriftliche Beschlussfassungen des Aufsichtsrats herbeigeführt.
Inhaltlich standen bei den Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats insbesondere folgende Themen im Zentrum der Beratungen:
Im Rahmen der ersten ordentlichen Sitzung am 7. Februar 2018 behandelte der Aufsichtsrat auf der Grundlage der Berichterstattung des Vorstands die vorläufigen Zahlen des Geschäftsjahrs 2017, die aktuelle Geschäftsentwicklung und den Auftragseingang sowie die Planungen in den einzelnen Geschäftsbereichen. In diesem Zusammenhang besprachen wir auch die finanzielle Situation des Unternehmens, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung der Geschäftsbereiche und deren Ergebnisbeiträge. Weitere Themen waren die Aktivitäten im Bereich Investor Relations und der Nachhaltigkeitsbericht. Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat mit den strategischen Maßnahmen zur strukturellen Fortentwicklung der Manz-Gruppe mit dem Ziel der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Erschließung neuer Märkte und der Erreichung einer nachhaltigen Profitabilität.
In der Sitzung vom 23. März 2018 berichtete der Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung einschließlich des Auftragsbestands und der Aussichten in den einzelnen Geschäftsbereichen im laufenden Geschäftsjahr 2018. Hierbei ging der Vorstand insbesondere auf den Stand der Produktion von zwei CIGS-Produktionslinien im Geschäftsbereich Solar ein. Schwerpunkte dieser Sitzung waren der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017, der Lagebericht, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 und der Konzernlagebericht sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers. Nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer billigten wir den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017. Der Aufsichtsrat behandelte und verabschiedete des Weiteren den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung, die Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2017 sowie die Beschlussvorschläge für die anstehende ordentliche Hauptversammlung. Der Vorstand erläuterte anhand des jährlichen Risikoberichts die wesentlichen Risiken bei der Manz-Gruppe. Die Mitglieder des Aufsichtsrats diskutierten im Rahmen der regelmäßigen Effizienzprüfung seiner Tätigkeit ferner die Ergebnisse der Überprüfung des organisatorischen Ablaufs der Arbeit des Aufsichtsrats sowie mögliche Interessenkonflikte. Nach eingehender Erörterung fasste der Aufsichtsrat zudem Beschlüsse über die Vorstandsangelegenheiten im Zusammenhang mit der Trennung von dem seit Juni 2017 amtierenden Finanzvorstand Gunnar Voss von Dahlen.
In der Sitzung vom 15. Mai 2018 stand erneut die Berichterstattung des Vorstands über die aktuelle Geschäftsentwicklung und den Auftragseingang sowie die Planzahlen im Vordergrund. In diesem Zusammenhang besprachen wir insbesondere erneut die Entwicklung der einzelnen Geschäftsbereiche und ihre Profitabilität sowie Maßnahmen zur Bindung von Knowhow-Trägern und Führungskräften an das Unternehmen. Weitere Themen waren das Budget für R&D, die Aktivitäten in den Bereichen Investor Relations und Marketing, die Liquiditäts- und Finanzlage, die Fortschritte bei der Umsetzung der Restrukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen - insbesondere zur Reduzierung der Kosten (Projekt Manz 2.0), die Planung für das laufende Geschäftsjahr, die erneute Gewährung von Performance Shares (Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft) an den Vorstand und weitere Führungskräfte der Manz-Gruppe als langfristige Vergütungskomponente, die kurzfristige variable Vorstandsvergütung als Element des Vergütungssystems sowie die Neubesetzung der Position des Finanzvorstands. Auf der Grundlage der Beratungen des Aufsichtsrats entschied dieser anschließend im Wege einer schriftlichen Beschlussfassung vom 29. Juni 2018 über die Verlängerung der Amtszeit des Vorstandsmitglieds Martin Drasch um fünf Jahre, die Bestellung von Herrn Manfred Hochleitner zum Vorstand für den Bereich Finanzen sowie die Anpassung der Vorstandsverträge im Hinblick auf die kurzfristige variable Vergütung.
In einer im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung am 3. Juli 2018 durchgeführten Sitzung wählte der Aufsichtsrat das Mitglied Dieter Manz zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats.
Aufgrund des Wunsches des Vorstandsvorsitzenden und früheren Chief Restructuring Officer Eckhard Hörner-Marass zum Jahresende 2018 aus dem Vorstand auszuscheiden, beschloss der Aufsichtsrat am 26. Juli 2018 über eine Vereinbarung zur Verkürzung seiner bis zum 31. Dezember 2019 laufenden Amtszeit um ein Jahr.
Mit schriftlichem Beschluss vom 27. September 2018 traf der Aufsichtsrat aufgrund der erfolgten strukturierten Übergabe an das neue Vorstandsteam erneut personelle Entscheidungen und ernannte das bislang für den Bereich Operations zuständige Vorstandsmitglied Martin Drasch zum neuen Vorstandsvorsitzenden. Zugleich verabschiedete der Aufsichtsrat eine Vereinbarung mit dem bisherigen Vorsitzenden Hörner-Marass über sein nochmals vorgezogenes einvernehmliches Ausscheiden aus dem Vorstand zum 30. September 2018.
In der am Standort in Suzhou (VR China) durchgeführten letzten Sitzung des Berichtsjahres am 8. November 2018 berichtete der Vorstand über die Geschäftsentwicklung in den ersten drei Quartalen, die Finanz- und Ertragslage sowie die Geschäftsaussichten für das Gesamtjahr. In diesem Zusammenhang erörterten wir ausführlich die Planungen und die Profitabilität in den einzelnen Geschäftsbereichen unter Berücksichtigung des Auftragseingangs. Der Aufsichtsrat beriet zudem mit dem Vorstand über eine Anpassung der Vertriebsverantwortlichkeiten zugunsten der jeweiligen Geschäftsbereiche. Auf Basis des Vorstandsberichts erörterte der Aufsichtsrat die Finanz- und Liquiditätsplanung der Manz-Gruppe und das hierauf bezogene Risikomanagement. Schließlich berichtete der Vorstand über den Brandschaden am Standort Taiwan und seine Auswirkungen auf das Ergebnis sowie den aktuellen Stand in wesentlichen Projekten.
Auf der Grundlage der Prüfung der Einhaltung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex durch die Manz AG verabschiedete der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand am 21. Dezember 2018 die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG.
Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss des Aufsichtsrats
Der aus vier Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat der Manz AG hat zur Verbesserung der Effizienz seiner Arbeit seit Ende des Jahres 2017 einen aus zwei Mitgliedern bestehenden Wirtschaftsausschuss gebildet. Dieser Ausschuss soll bestimmte Überwachungsaufgaben übernehmen sowie die Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats insbesondere in den Bereichen Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Finanzen einschließlich Planung, Vorstandsangelegenheiten, Corporate Governance und Compliance vorbereiten. Ihm gehören Prof. Dr. Heiko Aurenz und Dieter Manz als Mitglieder an.
Im Berichtsjahr tagte der Wirtschaftsausschuss neun Mal. Regelmäßige Arbeitsschwerpunkte waren die aktuelle Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage einschließlich des Auftragsbestands, der Status wesentlicher Projekte sowie strategische Maßnahmen zur strukturellen Fortentwicklung der Manz-Gruppe. Ferner behandelte er den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017, die Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2017, die Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung 2018 sowie den jährlichen Risikobericht. Er befasste sich mit der personellen Zusammensetzung des Vorstands und bereitete die Entscheidungen des Aufsichtsrats auch in Bezug auf die Vorstandsverträge und die Vorstandsvergütung vor. Der Wirtschaftsausschuss beriet zusammen mit dem Vorstand zudem über Maßnahmen zur Reduzierung von Kosten, die Auswirkungen des Brandschadens am Standort in Taiwan, die Planung für das Geschäftsjahr 2019 sowie die Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen.
Interessenkonflikte
Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über deren Behandlung die Hauptversammlung zu informieren ist, sind nicht aufgetreten.
Deutscher Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2018 eingehend mit der Weiterentwicklung der Corporate Governance befasst und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex behandelt. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, wonach die Gesellschaft den Empfehlungen des Kodex mit lediglich einer Ausnahme entspricht und entsprechen wird. Die Entsprechenserklärung vom Dezember 2018 ist auf der Internetseite der Manz AG dauerhaft öffentlich zugänglich.
Jahres- und Konzernrechnungslegung für das Geschäftsjahr 2018
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 wurden vom Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die genannten Unterlagen sind uns vom Abschlussprüfer zur Verfügung gestellt worden. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht sowie den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht unter Einbeziehung der den Mitgliedern des Aufsichtsrats vor der Sitzung übersandten Prüfungsberichte des Abschlussprüfers geprüft. Im Rahmen einer Vorprüfung wurden die genannten Abschlüsse und Berichte in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 20. März 2019 ausführlich behandelt. In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 26. März 2019 hat der Vorstand die Abschlüsse der Manz AG und des Konzerns in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend erläutert. Der Abschlussprüfer berichtete in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Er berichtete ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess. Ferner berichtete der Wirtschaftsausschuss dem Aufsichtsrat über seine eigene Prüfung der Rechnungslegung und der Konzernrechnungslegung der Manz AG, seine Diskussionen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer sowie seine Überwachung des Rechnungslegungsprozesses.
Nach Prüfung und Diskussion des Jahresabschlusses und des Lageberichts, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts nebst der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats, sind keine Einwendungen zu erheben. Mit Beschluss vom 26. März 2019 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2018 ist damit festgestellt.
Veränderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat
Seit dem 1. Juli 2018 verstärkt Herr Manfred Hochleitner den Vorstand der Manz AG und verantwortet seitdem den Bereich Finanzen. Er folgte damit auf den bisherigen Finanzvorstand Gunnar Voss von Dahlen, von dem sich die Manz AG Ende März 2018 trennte.
Zum 1. Oktober 2018 trat der bisherige Vorstand Operations Martin Drasch das Amt als Vorstandsvorsitzender der Manz AG an, nachdem der bisherige Vorsitzende Eckhard Hörner-Marass auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand ausgeschiedenen war.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats blieb im Geschäftsjahr 2018 unverändert. Das im Jahr 2017 durch gerichtlichen Beschluss bestellte Mitglied Dr. Zhiming Xu wurde im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2018 in den Aufsichtsrat gewählt. Ferner wählte der Aufsichtsrat am selben Tag das Mitglied Dieter Manz zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats.
Dank und Anerkennung
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die stets offene und konstruktive Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Auch danken wir unseren Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz im vergangenen Geschäftsjahr 2018. Nicht zuletzt wollen wir uns auch bei Ihnen, werte Aktionäre, für das entgegengebrachte Vertrauen und die Bereitschaft bedanken, mit uns gemeinsam die Zukunft der Manz AG zu gestalten.
Reutlingen, den 26. März 2019
Prof. Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Konzernlagebericht
GRUNDLAGEN DES KONZERNS
GESCHÄFTSMODELL UND STRATEGIE
Die 1987 gegründete Manz AG ist ein weltweit agierendes Hightech-Maschinenbauunternehmen. Ihre Geschäftstätigkeit umfasst fünf Segmente: Solar, Electronics, Energy Storage, Contract Manufacturing und Service. Mit langjähriger Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, Bildverarbeitung und Messtechnik, Nasschemie und Rolle-zu-Rolle-Prozessen bietet das Unternehmen Herstellern und deren Zulieferern in unterschiedlichen Branchen ein breites Portfolio innovativer Produkte und Lösungen. Dieses umfasst neben kundenindividuellen Produktionslösungen auch Einzelmaschinen und Module, die zu kompletten, individuellen Systemlösungen intelligent verkettet werden können. Rund um die technologischen Kernkompetenzen der Manz AG bietet das Unternehmen zudem umfassende Dienstleistungen an: Von der Simulation und Fabrikplanung über die Prozess- und Prototypenentwicklung bis hin zu Kundenschulungen und After-Sales Service. Die Manz AG ist ein gefragter Entwicklungspartner der Industrie und als solcher Wegbereiter für Zukunftstechnologien.
Kern der Unternehmensstrategie ist es, das Technologieportfolio branchen- und regionenübergreifend einzusetzen. Dieser segmentübergreifende Technologie- und Knowhow-Austausch bietet neben einer hohen Flexibilität in der Realisierung individueller Kundenlösungen die Möglichkeit, interne Synergien zu erzeugen und diese wirtschaftlich zu nutzen.
Die Manz AG pflegt Geschäftsbeziehungen zu Herstellern und deren Zulieferern, insbesondere der Branchen Solar, Unterhaltungselektronik, Displays und Leiterplatten sowie Automotive und Energiespeicherung. Als Hightech-Maschinenbauer agiert Manz international und verfügt über Entwicklungs- und Produktionsstandorte in Deutschland, der Slowakei, Ungarn, Italien, China und Taiwan sowie weiteren Vertriebs- und Serviceniederlassungen in Indien und den USA. Vor allem in der für die Zielbranchen des Unternehmens maßgeblichen Region Asien verfügt die Manz AG über langjährige Kundenbeziehungen und eine starke Präsenz: Mehr als 650 Mitarbeiter an den Standorten in Taiwan und China bieten einen hervorragenden Zugang zu diesem Wachstumsmarkt.
Das Geschäftsmodell der Manz AG bietet eine nachhaltige Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei gleichzeitig ertragsorientiertem Wachstum. Die strategische Kooperation im Solarbereich mit der Shanghai Electric Group und der China Energy Investment Corporation Limited (vormals Shenhua Group) sichert Stabilität. Durch einen starken Fokus auf die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Modulen und komplett verketteten, individuellen Systemlösungen und Anlagen sowie durch den Ausbau der weltweiten Kundenbasis steigern wir unsere Wettbewerbsfähigkeit und Profitabilität. Die regionenübergreifende Nutzung des Technologie-Knowhows und dessen Standardisierung über die Segmentgrenzen hinweg, reduziert Entwicklungsaufwand und -dauer deutlich und schafft kontinuierlich neue Alleinstellungsmerkmale. Zusätzliche Wachstumschancen ergeben sich aus individuellen Entwicklungsprojekten für kundenspezifische Pilotlinien.
Darüber hinaus tragen kontinuierliche, gezielte Organisations-, Prozess- und Ablaufverbesserungen in allen Bereichen des Konzerns zur weiteren Steigerung der Wettbewerbs- und Renditefähigkeit des Unternehmens bei.
STEUERUNGSSYSTEM UND LEISTUNGSINDIKATOREN
Auf Konzernebene ist die Manz AG zum Zwecke der Unternehmenssteuerung nach Produkt- und Dienstleistungssegmenten organisiert und verfügt über die fünf Segmente Solar, Electronics, Energy Storage, Contract Manufacturing und Service. Um über die Verteilung der Ressourcen zu entscheiden und die Ertragskraft der Bereiche zu steuern, werden diese vom Management getrennt überwacht. Über den Geschäftsverlauf im Einzelnen wird der gesamte Vorstand mittels detaillierter Berichte und regelmäßiger Management-Meetings informiert. Dadurch ist ein vorausschauendes Steuern durch den jeweiligen Vorstand zeitnah möglich.
Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements
Die Steuerungsgrößen für die Unternehmensentwicklung der Manz AG sind die Kennzahlen Umsatz, Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) sowie das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Weitere Leistungsindikatoren sind die Eigenkapitalquote sowie die Liquidität. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Steuerungssystem der Manz AG nicht geändert.
Langfristig (5 Jahre) hat der Vorstand die folgenden Zielwerte definiert:
| ― | Umsatz: Eine jährliche durchschnittliche Umsatzsteigerung zwischen 10 % und 20 % wird avisiert. |
| ― | EBIT-Marge: Nach Anwendung des IFRS 16 ab 2019 wird für die EBIT-Marge ein Zielwert von 10 % definiert. |
| ― | EBITDA-Marge: Für die EBITDA-Marge wird nach Anwendung des IFRS 16 ab 2019 ein Zielwert von größer 15 % definiert. |
| ― | Eigenkapitalquote: Der Zielkorridor für den Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme liegt zwischen 40 % und 60 %. |
| ― | Gearing: Die Manz AG hat ein Gearing als Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten zum Eigenkapital vor Minderheitsanteilen unter 50 % als Zielgröße definiert. |
Im Geschäftsjahr 2018 haben sich die Steuerungsgrößen Umsatz und Eigenkapitalquote im Rahmen des definierten Zielkorridors entwickelt. EBITDA-Marge und EBIT-Marge zeigen sich vom negativen Einmaleffekt, resultierend aus einem Kabelbrand am Standort der Gesellschaften Manz Taiwan Ltd. und Talus Manufacturing Ltd. in Taiwan, gekennzeichnet. Der Gearing-Wert hat sich im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen durch den Anstieg der Finanzschulden verschlechtert, liegt aber weiterhin im Bereich der definierten Zielgröße.
Steuerungsgrößen
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| in % | 2018 | 20171 |
|---|---|---|
| Umsatz (in Mio. EUR) | 296,9 | 266,1 |
| EBITDA-Marge | 3,2 | 3,8 |
| EBIT-Marge | n/a | 0,2 |
| Eigenkapitalquote | 43,4 | 48,0 |
| Gearing | -5,1 | -5,3 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Das Finanzmanagement der Manz AG ist zentral organisiert. Zur Minimierung von Risiken und zur Nutzung konzernübergreifender Optimierungspotenziale bündelt die Gesellschaft Entscheidungen über Finanzierungen, Geldanlagen sowie Wechselkurssicherungen von Tochtergesellschaften innerhalb des Konzerns. Dabei werden wertorientierte Finanzierungsgrundsätze verfolgt, um sowohl die Liquidität zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen als auch die finanzwirtschaftlichen Risiken zu begrenzen und die Kapitalkosten zu optimieren. Darüber hinaus wird ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil angestrebt. Weitere Informationen über das Management der einzelnen finanziellen Risiken finden sich im Konzernanhang unter "Berichterstattung zu Finanzinstrumenten".
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Für Manz als Hightech-Maschinenbauer spielte der Bereich Forschung und Entwicklung auch im Geschäftsjahr 2018 eine wichtige Rolle. Mit ihren über 500 Ingenieuren, Technikern und Naturwissenschaftlern an ihren Entwicklungsstandorten konzentriert sich die Manz AG auf die Entwicklung von effizienten und innovativen Fertigungs-, Montage- und Handhabungstechnologien, integriert in modularisierte Einzelmaschinen, Anlagen und verkettete Systemlösungen. Durch das übergreifende "R&D Council" der Manz AG wird eine interne segmentübergreifende Verzahnung der Kompetenzen erzielt. Dies führt zur Realisierung von Synergie- und Skaleneffekten sowie der Erschließung zusätzlicher Umsatzpotenziale.
Die Manz AG unterhält zahlreiche Kooperationen zu namhaften Forschungsinstituten, Universitäten und Hochschulen. Langjähriger Kooperations- und Entwicklungspartner der Manz AG ist das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW). Das ZSW in Stuttgart betreibt unter anderem photovoltaische Materialforschung und -entwicklung für Dünnschicht-Technologien und unterstützt Manz bei der Weiterentwicklung der CIGS-Technologie im Rahmen der strategischen Zusammenarbeit mit der Shanghai Electric Group und der China Energy Investment Corporation Limited. Durch die Kooperation mit den chinesischen Partnern sowie der Beteiligung an der Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft NICE PV Research Ltd. Anfang 2017 wurden die Entwicklungsaktivitäten für die CIGS-Dünnschicht-Solartechnologie deutlich intensiviert. Ziel ist es, die Weiterentwicklung der CIGS-Technologie zu beschleunigen und dadurch die Potenziale zu heben, die diese für weitere Wirkungsgradsteigerungen sowie zur Reduzierung der Herstellungskosten bietet. Hierzu wird neben der bestehenden Innovationslinie für CIGS-Dünnschicht-Solarmodule in Schwäbisch Hall bis Ende des Jahres eine weitere Forschungslinie mit einer Kapazität von 44 MW in Peking errichtet werden.
Das ZSW ist auch einer von 19 Partnern, die sich gemeinsam mit der Manz AG Ende 2017 innerhalb des Kompetenznetzwerks Lithium-Ionen-Batterien (KLiB) zu einem Konsortium zusammengeschlossen und Anfang 2018 im Rahmen des Projekts Fab4Lib mit der Erforschung und Entwicklung von Prozessen für eine Großserienfertigung von Lithium-Ionen Batteriezellen begonnen haben. Weitere Projektpartner sind unter anderem die BMZ Batterien-Montage-Zentrum GmbH, SGL CARBON GmbH, Umicore AG & Co. KG, Siemens AG, ThyssenKrupp System Engineering GmbH und die RWTH Aachen. Gefördert wird das 18-monatige Projekt vom Bund mit 5,5 Mio. EUR. Ziel des Projektes ist, eine konkurrenzfähige Produktionslinie mit einer jährlichen Kapazität von 6 GWh zu definieren bzw. die Grundlagen dafür zu entwickeln. Diese modulare Linie soll anschließend dort gebaut werden, wo die entsprechende Kapazität benötigt wird. Fab4Lib bietet die innovative Basis, eine deutsche Batteriezellproduktion für die Großserie vollständig zu planen und in der Folge eine Zellfertigung zeitnah und aufwandsminimal zu realisieren. Auf EU-Ebene ist die Manz AG, neben der Saft S.A., der Solvay S.A. und der Siemens AG, zudem Mitglied der "EU Battery Alliance", einer ergänzenden Initiative zum EU-Programm "Horizon 2020". Die "EU-Battery Alliance" arbeitet darauf hin, den Rückstand Europas zu den bei Batteriezellen für die Automobilbranche sowie zu den in anderen Industrien führenden asiatischen Herstellern aufzuholen. Hierfür steht ein EU-Fördervolumen von einer Milliarde Euro über 10 Jahre zur Diskussion sowie die Möglichkeit, auch nationale Produktionsprojekte in Europa zu fördern.
Manz Taiwan entwickelt in Kooperation mit dem Industrial Technology Research Institute (ITRI), dem größten Forschungsinstitut in Taiwan, weitere Verbesserungen von nasschemischen Prozessen sowie innovative Produktionslösungen im Flat Panel Display-Umfeld. Manz Taiwan und das ITRI kooperieren auch im Bereich Fan-Out Panel Level Packaging-Technologie (FOPLP-Technologie) für die Halbleiterbranche. In diesem Bereich entwickelt Manz gemeinsam mit PEP Innovation PTE Ltd., einem Technologieunternehmen mit Sitz in Singapur, Produktionslösungen zum innovativen Verpacken (Packaging) von Mikrochips. Mikrochips werden auf Basis von Siliziumwafern hergestellt, auf welche die Chiphersteller mittels Fotolithografie das Layout des Schaltkreises übertragen. Die Chips werden im Anschluss an den Fertigungsprozess zum Schutz und zur einfacheren Kontaktierung mit einer Epoxidverbindung verkapselt. Man spricht vom sogenannten Packaging. Zur Realisierung der zunehmenden Miniaturisierung, d. h. immer kleinere Bauteile mit immer größerer Leistungsfähigkeit, kommt dem neuesten Packaging-Verfahren, dem Fan-Out Panel Level Packaging, eine entscheidende Rolle zu. Neben einer deutlichen Reduktion von Volumen, Dicke, Gewicht und Herstellkosten des Packagings bei gleichzeitiger Verdopplung der Anzahl der Pins, hat der Prozess auch signifikant positive Auswirkungen auf die thermische Leitfähigkeit und Geschwindigkeit der Bauteile.
Insgesamt weist die Manz AG für den Berichtszeitraum eine F&E-Quote von 5,0 % aus (Vorjahr: 6,0 %). Der Rückgang ist im höheren Anteil rein projektbezogenerer Entwicklung begründet. Betrachtet man nur die aktivierten Entwicklungskosten, beläuft sich die Forschungskostenquote auf 1,6 % (Vorjahr: 2,9 %). Die Investitionen in F&E in Höhe von 14,9 Mio. EUR liegen deutlich unter dem Vorjahresniveau von 20,1 Mio. EUR.
Im Berichtszeitraum 2018 wurden planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen in Höhe von 3,3 Mio. EUR (Vorjahr: 2,0 Mio. EUR) vorgenommen. Auch perspektivisch wird die Gesellschaft deutliche Akzente im F&E-Bereich setzen. Um die gute technologische Positionierung in den relevanten Zielmärkten und die Innovationskraft nachhaltig und langfristig zu festigen, strebt die Manz AG eine jährliche F&E-Quote von durchschnittlich 5 % an.
NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG UND NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG
Auf Grundlage der europäischen Corporate Social Responsibility-Richtlinie und gemäß den Vorschriften der §§ 315b und 315c in Verbindung mit § 289c HGB, ist die Manz AG zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts bzw. zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet. Die nichtfinanzielle Konzernerklärung wird im Rahmen des gesonderten Nachhaltigkeitsberichts außerhalb des Konzernlageberichts veröffentlicht. Hierbei hat der Vorstand der Manz AG sich dafür entschieden, als Rahmenwerk den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zu nutzen. Der Nachhaltigkeitsbericht inklusive der nichtfinanzielle Konzernerklärung ist auf unserer Internetseite www.manz.com im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Veröffentlichungen" sowie im Bereich "Unternehmen" unter der Rubrik "Nachhaltigkeit" einzusehen.
WIRTSCHAFTSBERICHT
GESAMTWIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN
Konjunkturelles Marktumfeld
Die wirtschaftliche Stimmung trübte sich im Verlauf des Jahres 2018 deutlich ein. Die Expansion der Weltwirtschaft lag laut Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) wie im Vorjahr bei 3,7 %. Wachstumshemmend wirkten die restriktivere Geldpolitik in den USA und die zunehmenden Handelskonflikte weltweit. In den USA selbst nahm die wirtschaftliche Dynamik nach Angaben des IfW mit 2,9 % Wachstum gegenüber 2017 (2,2 %) noch weiter zu. Die europäische Wirtschaft zeigte sich hingegen mit einem Wachstum von 1,9 % schwächer (Vorjahr: 2,5 %). Auch in Deutschland verlor der wirtschaftliche Aufschwung an Fahrt, hier lag das Wachstum 2018 bei 1,5 % (Vorjahr: 2,2 %). Die chinesische Volkswirtschaft konnte 2018 laut IfW um 6,6 % zulegen, etwas weniger als noch 2017 (6,8 %).
Maschinenbaubranche
Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) geht für 2018 von 3 % Umsatzwachstum der Branche weltweit aus. Die deutlichste Veränderung gegenüber dem Vorjahr gab es nach Verbandszahlen in China: Demnach verzeichnete die Branche in China 2018 ein Wachstum von 2 %, nachdem die Enwicklung mit -2 % in 2017 noch rückläufig war. In Deutschland lagen die Maschinenbauer mit 5 % Umsatzwachstum leicht über dem Wert von 4,9 % aus dem Vorjahr. Mit 9,2 % überdurchschnittlich zur Branche schnitten laut VDMA die deutschen Maschinenbauer für Montagelösungen ab und lagen damit auch spürbar über dem Vorjahreswert von 8,6 %. Ein Stimmungsdämpfer für die Maschinenbaubranche in Deutschland kam allerdings zum Jahresende 2018: Lagen die Auftragseingänge zwischen Januar und November insgesamt noch 5,9 % über dem Vorjahreszeitraum, betrug der Zuwachs im November für sich genommen lediglich 0,3 %.
Branchen der Kernsegmente
Das Geschäftsklima in der Photovoltaik-Branche zeigte sich im Rahmen der letzten VDMA-Umfrage im September 2018 zwar weiter positiv, die Erwartungen für das Umsatzwachstum 2018 lagen jedoch mit 4,2 % deutlich unter den noch im März ausgegebenen Werten von 9,2 %. Wenig Veränderung gab es bei den wichtigsten Zielmärkten der Branchen. Gemessen am Umsatzanteil lag Asien mit 77 % (März 2018: 73 %) vor Nordamerika mit 11 % (März 2018: 11 %) und Europa mit 9 % (März 2018: 5 %). IHS Markit erwartete für 2018 eine neu installierte PV-Leistung von 104 GW, nach 98 GW im Vorjahr. Dies entspricht einer Steigerung von 6,1 %.
Weniger deutlich fiel der Stimmungsdämpfer in der VDMA-Geschäftsklimaumfrage bei den deutschen Herstellern für Anlagen zur Elektronikproduktion aus. Nachdem die befragten Unternehmen im April 2018 noch von 7,9 % Wachstum ausgegangen waren, lag das erwartete Umsatzwachstum im Oktober 2018 bei 6,4 %. Als wichtigste Absatzmärkte gaben die Unternehmen der Branche Asien mit einem Anteil von 38,6 % am Gesamtumsatz an (April 2018: 33,1 %), gefolgt von Deutschland mit 30,7 % (April 2018: 26,3 %) und dem übrigen Europa mit 15,9 % Umsatzanteil (April 2018: 24,1 %). Laut IHS Markit sanken 2018 die Umsätze für LCD- und AMOLED-Displays weltweit um 7,8 % im Vergleich zum Vorjahr. Begründet wird diese Entwicklung mit einem deutlichen Überangebot und dem daraus resultierenden Preisverfall, der die Umsatzzahlen belastete. Der Marktanteil der LCD-Displays lag bei 81 %, AMOLED-Displays entsprechend bei 19 %. Der globale Umsatz mit Leiterplatten hingegen wuchs laut Prismark 2018 weiterhin um 3,8 %, wenngleich langsamer als im Vorjahr (8,5 %). Der für das Jahr 2018 vom VDMA erwartete Wertschöpfungszuwachs im elektrischen Antriebsstrang von über 20 % wurde durch einen signifikanten Anstieg der Verkaufszahlen deutlich übertroffen. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Verkaufszahlen von Plug-in-Hybriden und rein elektrischen Fahrzeugen laut FEV Consulting in den drei Hauptabsatzmärkten Europa, China und den USA um durchschnittlich 79 %.
Damit einhergehend erwartet der VDMA auch eine starke Wachstumsdynamik im Bereich Batterieproduktionsmittel. Für diese Branche erwarteten die Unternehmen in der Septemberumfrage des VDMA ein Umsatzwachstum für 2018 von 19 %, deutlich mehr als noch im März 2018 (15,2 %). Der wichtigste Markt liegt hier in Deutschland, mit 37,7 % Umsatzanteil (März 2018: 21,7 %) vor den übrigen europäischen Ländern mit 23,1 % (März 2018: 22,8 %) und Asien mit 22,9 % (März 2018: 30,8 %). Die Elektromobilität trieb 2018 auch die weltweite Nachfrage nach Lithium-Ionen-Batterien nach Schätzungen des VDMA auf 140-150 GW, deutlich mehr als noch 2017 (100-125 GW).
ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES KONZERNS
Im Rahmen einer Berichtigung hat Manz mit der Talus Manufacturing Ltd. ein ehemals vollkonsolidiertes Unternehmen rückwirkend entkonsolidiert. Talus wurde 2015 gegründet. An der Talus hält Manz 80,5 % der Stimmrechte und Anteile, ein Partner 19,5 %. Aufgrund gesellschaftsvertraglicher Bestimmungen sind alle wesentlichen Entscheidungen die Geschäftstätigkeit betreffend, einstimmig zu tätigen. Weiterhin besteht eine Ankaufsoption des Partners. Talus wurde daher wegen des Vorliegens eines maßgeblichen Einflusses at Equity in den Konzernabschluss einbezogen. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend korrigiert.
Ertragslage des Konzerns
Die Umsätze des Konzerns im Geschäftsjahr 2018 erhöhten sich sich im Wesentlichen aufgrund der Ausweitung der Kundenbasis um 11,6 % und beliefen sich auf 296,9 Mio. EUR nach 266,1 Mio. EUR im Vorjahr.
Die Bestandsveränderungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse betrugen -2,4 Mio. EUR (Vorjahr: -3,5 Mio. EUR). Die aktivierten Eigenleistungen betrugen 4,9 Mio. EUR (Vorjahr: 9,5 Mio. EUR), wobei gegenüber dem Vorjahr ein größerer Anteil der Entwicklungsaufwendungen projektbezogen verbucht wurde. Daraus resultiert eine Gesamtleistung von 299,4 Mio. EUR (Vorjahr: 272,1 Mio. EUR).
Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit 6,7 Mio. EUR deutlich unter dem Vorjahreswert von 38,4 Mio. EUR. Dieser war wesentlich durch den Sondereffekt aus dem Verkauf der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) in Höhe von 34,4 Mio. EUR gekennzeichnet. Eine detaillierte Aufstellung der sonstigen betrieblichen Erträge findet sich im Konzernanhang in Ziffer 3 "Sonstige betriebliche Erträge". Der Materialaufwand belief sich auf 182,5 Mio. EUR (Vorjahr: 167,5 Mio. EUR) und geht mit dem gesteigerten Umsatzniveau einher. Die Materialaufwandsquote blieb damit nahezu konstant bei 61,0 % (Vorjahr: 61,6 %). Die Personalkosten sanken leicht auf 70,2 Mio. EUR (Vorjahr: 70,9 Mio. EUR). Diese Entwicklung belegt den Erfolg der nun abgeschlossenen Maßnahmen im Rahmen des Optimierungsprogramms "Manz 2.0" zur Kostenkontrolle sowie der Projekte zur Produktivitätssteigerung. Damit verbesserte sich auch die Personalaufwandsquote von 26,1 % im Vorjahr auf nunmehr 23,5 %. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 41,3 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert von 64,0 Mio. EUR, da wesentliche Aufwendungen zur Realisierung der CIGS-Großaufträge bereits 2017 angefallen waren. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) belief sich auf 9,5 Mio. EUR (Vorjahr: 10,1 Mio. EUR). Die Abschreibungen lagen mit 12,9 Mio. EUR über dem Vorjahresniveau von 9,5 Mio. EUR. Geprägt durch den negativen Einmaleffekt in Höhe von 5,1 Mio. EUR aus dem Brandschaden, der mit 4,7 Mio. EUR im Ergebnis aus assoziierten Unternehmen enthalten ist, lag auch das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Berichtszeitraum mit -3,4 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert von 0,6 Mio. EUR. Das um einmalige Sondereffekte bereinigte EBIT belief sich auf 1,7 Mio. EUR (Vorjahr: -33,8 Mio. EUR). Dies entspricht einer Steigerung des operativen Ergebnisses um mehr als 35 Mio. EUR.
Die Finanzerträge erhöhten sich 2018 im Vergleich zum Vorjahr auf 96 TEUR (2017: 39 TEUR), die Finanzaufwendungen sanken leicht von 1,8 Mio. EUR in 2017 auf 1,6 Mio. EUR in 2018. Das Ergebnis vor Steuern lag damit bei -4,9 Mio. EUR (2017: -1,1 Mio. EUR). Es fielen 3,1 Mio. EUR Steuern vom Einkommen und Ertrag an (2017: 2,1 Mio. EUR). Das Konzernergebnis belief sich folglich auf -8,0 Mio. EUR (2017: -3,3 Mio. EUR). Daraus ergibt sich ein Ergebnis pro Aktie von -1,0 EUR für 2018 (2017: -0,41 EUR) auf Basis einer Anzahl von weiterhin 7.744.088 Aktien im gewichteten Durchschnitt.
Vermögenslage des Konzerns
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2018 erhöhte sich im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres um 3,8 % von 333,2 Mio. EUR auf 345,7 Mio. EUR. Das Eigenkapital sank leicht von 159,9 Mio. EUR am 31. Dezember 2017 auf 150,0 Mio. EUR zum Jahresende 2018. Diese Entwicklung ist hauptsächlich dem negativen Konzernergebnis geschuldet. Daraus resultierte eine Eigenkapitalquote von 43,4 % (31. Dezember 2017: 48,0 %).
Die langfristigen Schulden sanken leicht von 17,1 Mio. EUR zum Jahresende 2017 auf 15,7 Mio. EUR zum Jahresende 2018.
Die kurzfristigen Schulden lagen am 31. Dezember 2018 mit 180,0 Mio. EUR um 15,2 % über dem Vergleichswert des Vorjahres (31. Dezember 2017: 156,2 Mio. EUR). Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten lagen am Bilanzstichtag 2018 mit 42,2 Mio. EUR über dem Wert von 36,1 Mio. EUR zum 31. Dezember 2017. Grund für den Anstieg ist ein erhöhter Bedarf an Working Capital in der Projektabwicklung. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich zum 31. Dezember 2018 auf 69,7 Mio. EUR, nach 88,9 Mio. EUR zum Vorjahresstichtag. Mit der Einführung des IFRS 15 im Geschäftsjahr 2018 wurden zum Bilanzstichtag 31.12.2018 erstmals Vertragsverbindlichkeiten über 42,3 Mio. EUR erfasst. Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen summierten sich auf 12,0 Mio. EUR (31. Dezember 2017: 5,1 Mio. EUR). Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten lagen zum Jahresende 2018 bei 13,5 Mio. EUR (31. Dezember 2017: 11,7 Mio. EUR).
Auf der Aktivseite verringerten sich die langfristigen Vermögenswerte leicht auf 128,7 Mio. EUR zum 31. Dezember 2018 (31. Dezember 2017: 129,5 Mio. EUR). Die immateriellen Vermögenswerte erhöhten sich leicht auf 62,3 Mio. EUR (31. Dezember 2017: 58,7 Mio. EUR). Auch die Sachanlagen lagen mit 29,2 Mio. EUR leicht über dem Vergleichswert von 27,6 Mio. EUR zum Jahresende 2017. Die Finanzanlagen nahmen mit 20,0 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr (31. Dezember 2017: 23,6 Mio. EUR) leicht ab. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte blieben mit 0,5 Mio. EUR nahezu konstant (31. Dezember 2017: 0,5 Mio. EUR). Die latenten Steuern beliefen sich am 31. Dezember 2018 auf 4,9 Mio. EUR und lagen damit auf dem Niveau vom 31. Dezember 2017 von 4,9 Mio. EUR.
Das Umlaufvermögen belief sich zum 31. Dezember 2018 auf 217,0 Mio. EUR (31. Dezember 2017: 203,7 Mio. EUR). Die Vorräte erhöhten sich vor dem Hintergrund der weiter positiven Auftragslage von 45,7 Mio. EUR zum Jahresende 2017 auf 49,4 Mio. EUR zum 31. Dezember 2018. Mit der Anwendung des IFRS 15 zum 01. Januar 2018 werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als unbedingte Ansprüche auf Gegenleistungen definiert und belaufen sich auf 30,1 Mio. EUR. Vor Einführung des IFRS 15 umfasste der Bilanzposten auch künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen. Darüber hinaus werden Vertragsvermögenswerte über 51,0 Mio. EUR ausgewiesen. Die liquiden Mittel beliefen sich zum Stichtag 2018 auf 51,0 Mio. EUR (31. Dezember 2017: 47,8 Mio. EUR). Zum 31. Dezember 2018 wurden nicht frei verfügbare Finanzmittel in Höhe von 21,0 Mio. EUR (Vorjahr: 16,6 Mio. EUR) unter den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Finanzlage des Konzerns
Ausgangspunkt des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von 14,9 Mio. EUR (Vorjahr: 16,0 Mio. EUR) ist das negative Konzernergebnis von -8,0 Mio. EUR (Vorjahr: -3,3 Mio. EUR). Gegenüber dem Vorjahr ist der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit wesentlich durch eine Abnahme der Vertragsverbindlichkeiten bestimmt. Die Abnahme ist auf den Fortschritt der CIGS-Großaufträge zurückzuführen. In den Vertragsverbindlichkeiten enthaltene Anzahlungen werden zur Abwicklung der Aufträge verwendet. Daneben waren 2017 Gewinne aus Anlagenabgängen aus dem Verkauf der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) in Höhe von 34,4 Mio. EUR angefallen; 2018 ergab sich demgegenüber ein geringer Verlust aus Anlagenabgängen in Höhe von 0,4 Mio. EUR.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -15,2 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2018 (Vorjahr: -4,2 Mio. EUR). Der Mittelabfluss resultiert zum einen aus Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, davon hauptsächlich in Entwicklungsleistungen, in Höhe von 10,8 Mio. EUR. Zum anderen haben sich in der Berichtsperiode die nicht verfügbaren Finanzmittel um 4,3 Mio. EUR erhöht. Die Erhöhung ist auf die Barhinterlegung von Avalen zurückzuführen.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2018 betrug 3,8 Mio. EUR (Vorjahr: -13,5 Mio. EUR) und resultiert zum einen aus einer Zunahme der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten zur Projektabwicklung. Zum anderen wurden langfristige Finanzverbindlichkeiten zurückbezahlt. Unter Berücksichtigung der Wechselkursveränderungen verfügte die Manz AG somit zum 31. Dezember 2018 über Finanzmittel in Höhe von 51,0 Mio. EUR (31. Dezember 2017: 47,8 Mio. EUR). Die nicht ausgenutzten Bar- und Avalkreditlinien bei Banken beliefen sich zum Bilanzstichtag 2018 auf 14,6 Mio. EUR (31. Dezember 2017: 14,0 Mio. EUR).
Bei Bankguthaben von 51,0 Mio. EUR (Vorjahr: 64,5 Mio. EUR) beliefen sich die Nettofinanzverbindlichkeiten auf -5,5 Mio. EUR (Vorjahr -31,9 Mio. EUR). Für weitere Ausführungen zu Liquidität und der Finanzierungsarten im Konzern verweisen wir auf die Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken im Risikobericht.
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Bezüglich der Erläuterungen zur Plan-Ist-Abweichung verweisen wir auf die Ausführungen im Prognosebericht.
Solar
Im Segment Solar konzentriert sich die Manz AG in Kooperation mit den chinesischen Partnern Shanghai Electric Group Co. Ltd. und der China Energy Investment Corporation Limited (vormals Shenhua Group) auf die Weiterentwicklung innovativer Produktionslösungen zur Herstellung von CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen. CIGS-Dünnschicht-Solarmodule bieten deutlich niedrigere Produktionskosten pro Watt im Vergleich zu kristallinen Solarzellen und damit einen klaren Wettbewerbsvorteil. Bei einer 2018 laut IHS Markit erneut hohen neuinstallierten Leistung von 104 GW weltweit (Vorjahr: 98 GW) bei gleichzeitig sinkenden Weltmarktpreisen für Solarmodule, sind die Kosten pro Watt das entscheidende Investitionskriterium für Solarproduzenten und Energieerzeuger.
2018 erwirtschaftete die Manz AG im Segment Solar einen Umsatz von 105,0 Mio. EUR, was 35,4 % des Konzernumsatzes entspricht (Vorjahr: 104,3 Mio. EUR bzw. 39,2 %). Dieses Segment ist weiterhin von der Umsetzung der CIGS-Großaufträge in China gekennzeichnet. Hier liegt die Manz AG bei der Erfüllung der wesentlichen Meilensteine im vorgesehenen Zeitplan. Vertragsgemäß erhielt die Manz AG zuletzt im August 2018 eine Teilzahlung von 67 Mio. EUR, die Zahlungseingänge belaufen sich damit auf bislang insgesamt 211 Mio. EUR. Das Gesamtvolumen der Aufträge beträgt 263 Mio. EUR. Allerdings ergaben sich kundenseitig verursachte Verzögerungen im Gesamtprojekt, da die Gebäude für die CIGSfab nicht rechtzeitig fertiggestellt wurden und daher noch nicht alle fertiggestellten Maschinen an den Kunden ausgeliefert werden konnten. In der Konsequenz dieser Verzögerung werden Umsätze, die für 2018 eingeplant waren, nun im Geschäftsjahr 2019 realisiert. Das Segment-EBIT betrug 14,4 Mio. EUR nach 31,0 Mio. EUR im Vorjahr. 2017 beinhaltete das EBIT allerdings noch einen ertragswirksamen, positiven Sondereffekt von 34,4 Mio. EUR aus dem Verkauf der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH).
Electronics
Im Segment Electronics bietet die Manz AG ihren Kunden hocheffiziente Produktions-, Montage- und Handhabungsanlagen zur Herstellung von Displays für LCD-, OLED- und AMOLED-Flachbildschirme, Touchsensoren, Leiterplatten und Chip Carrier sowie Smartphones, Tablet-Computer, Notebooks, Wearables und weiterer Unterhaltungselektronik. Des Weiteren bieten die automatisierten Montagelösungen den "Tier 1- und Tier 2-Unternehmen" der Automobilindustrie wirtschaftliche und wettbewerbsfähige Transformationslösungen vom klassischen Antriebsstrang zum zukünftigen E-Antriebsstrang. Dabei kann das Unternehmen von einer zunehmenden Digitalisierung und Automatisierung der Produktion und Endmontage profitieren. Mit den etablierten Produktionsstandorten in Taiwan und China ist die Manz AG in den Hotspots der Zielindustrien aktiv.
Der Umsatz im Geschäftsbereich Electronics lag 2018 mit 93,9 Mio. EUR deutlich über dem Vorjahreswert von 88,5 Mio. EUR. Grund hierfür ist unter anderem ein Folgeauftrag eines der größten Display-Hersteller aus China mit einem Volumen von rund 76 Mio. EUR. Dies entspricht einem Anteil von 31,6 % am Konzernumsatz (Vorjahr: 33,3 %). Mit -12,0 Mio. EUR verbesserte sich das Segment-EBIT deutlich gegenüber dem Vorjahr (-17,0 Mio. EUR). Dabei wurde das Ergebnis weiterhin durch die Investitionen in den Ausbau des Vertriebsnetzes in Europa, Asien und den USA belastet. Ebenfalls belastend wirkte sich der Umstand aus, dass ein Folgeauftrag aus der Automobilindustrie später im Jahresverlauf als ursprünglich erwartet erteilt wurde.
Energy Storage
Im Segment Energy Storage bietet die Manz AG Produktions-, Montage- und Handhabungsequipment für Lithium-Ionen-Batteriezellen, -module und -packs sowie für Kondensatoren. Das Produktportfolio deckt Produktionslösungen für Lithium-Ionen-Batterien und (Super-)Kondensatoren in den Bereichen elektronische Endgeräte wie Tablet-PCs, Mobiltelefone und Notebooks, Akku-Elektrowerkzeuge und Gartengeräte, stationäre Energiespeicherung für Privathaushalte und Photovoltaik-Großanlagen sowie im Fokusmarkt E-Mobilität ab.
Der Umsatz dieses Geschäftsbereichs lag 2018 bei 35,4 Mio. EUR und damit deutlich über dem Vergleichswert von 23,8 Mio. EUR und spiegelt den erfolgreichen Ausbau der Kundenbasis wider. Dies entspricht einem Umsatzbeitrag zum Konzern von 11,9 % nach 9,0 % im Vorjahr. Bei steigenden Umsätzen erhöhte sich auch das Segment-EBIT und zeigte sich mit -9,9 Mio. EUR deutlich verbessert gegenüber dem Vorjahreswert von -22,7 Mio. EUR.
Contract Manufacturing
Die operativen Tätigkeiten im Segment Contract Manufacturing werden im Wesentlichen durch die Standorte in der Slowakei und Ungarn sowie durch ein assoziiertes Unternehmen am Standort Taiwan ausgeübt. Dort werden unter anderem Anlagen für die Halbleiterindustrie gebaut. Darüber hinaus ist die Manz AG an diesen Standorten für eine steigende Anzahl von Kunden aus unterschiedlichsten Branchen Hightech-Partner für Anlagenfertigung, Teilefertigung und für Montagearbeiten.
Der Umsatz in diesem Segment wurde 2018 somit auf 43,1 Mio. EUR ausgebaut; dies entspricht einem Anteil am Konzernumsatz von 14,5 % (Vorjahr: 32,0 Mio. EUR bzw. 12,0 %). Durch den auf das Segment entfallenden Anteil des negativen Sondereffektes infolge des Kabelbrandes am Standort Taiwan in Höhe von 4,7 Mio. EUR liegt das EBIT im Segment Contract Manufacturing bei 1,2 Mio. EUR. Ohne den Sondereffekt beläuft sich das EBIT auf 5,9 Mio. EUR, was einer EBIT-Marge von 13,7 % entspricht (Vorjahr: 4,0 Mio. EUR bzw. 12,5 %). Darin enthalten ist das Ergebnis der Talus Manufacturing Ltd., die als assoziiertes Unternehmen im Konsolidierungskreis der Manz-Gruppe erfasst ist.
Service
Im Segment Service fasst die Manz AG alle Dienstleistungen rund um den After-Sales Service, wie etwa Instandhaltung und Wartung oder Umbau und Upgrade von Maschinen und Baugruppen, zusammen.
Das Segment Service trug 2018 mit 19,5 Mio. EUR Umsatz 6,6 % zum Gesamtumsatz des Konzerns bei (Vorjahr: 17,3 Mio. EUR bzw. 6,5 %). Das Segment-EBIT lag 2018 bei 3,9 Mio. EUR und damit unter dem Vorjahresniveau von 5,6 Mio. EUR. Die Margenentwicklung in diesem Bereich war wesentlich von Veränderungen des Projektmixes gekennzeichnet.
GESAMTAUSSAGE ZUR UNTERNEHMENSENTWICKLUNG 2018
Im Geschäftsjahr 2018 ist die Manz AG Ihrem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Profitabilität des Unternehmens nachhaltig zu steigern, einen entscheidenden Schritt näher gekommen. Dank konsequenter Organisations-, Prozess- und Ablaufverbesserungen sowie des optimierten Produktportfolios gelang es der Manz AG 2018 den Umsatz deutlich um 11,6 % auf 296,9 Mio. EUR zu steigern und dabei vor nicht-operativen Sondereffekten ein leicht positives EBIT in Höhe von 1,7 Mio. EUR zu erzielen. Der Vorstand wertet diese Entwicklung als Bestätigung der Unternehmensstrategie und sieht die Manz-Gruppe auf einem guten Weg hin zu einer dauerhaft soliden und profitablen Geschäftsentwicklung. Weitere Erläuterungen zur Zielerreichung sind dem entsprechenden Kapitel im Prognosebericht zu entnehmen.
CORPORATE GOVERNANCE
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289F UND § 315D HGB
Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und 315d HGB wurde für die Manz AG und die Manz-Gruppe gemeinsam erstellt und unter dem Titel "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht der Manz AG für das Geschäftsjahr 2018" auf der Internetseite der Gesellschaft www.manz.com im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Corporate Governance - Erklärung zur Unternehmensführung" öffentlich zugänglich gemacht.
ANGABEN GEMÄSS § 315A ABSATZ 1 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT GEMÄSS § 176 ABSATZ 1 SATZ 1 AKTG ZU DEN ANGABEN NACH § 289A ABSATZ 1, § 315A ABSATZ 1 HGB
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das gezeichnete Kapital der Manz AG beträgt 7.744.088,00 EUR und ist in 7.744.088 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Sämtliche Aktien sind in gleicher Weise gewinnanteilsberechtigt. Hiervon ausgenommen sind von der Manz AG gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Übrigen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Vereinbarungen über Beschränkungen, die die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Manz AG nicht bekannt.
Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten
Dem Vorstand ist aufgrund der zugegangenen Mitteilungen über bedeutende Stimmrechtsanteile gemäß §§ 21, 22 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) (in der vor dem 3. Januar 2018 geltenden Fassung) oder gemäß §§ 33, 34 WpHG (in der seit dem 3. Januar 2018 geltenden Fassung) sowie über Eigengeschäfte von Führungskräften gemäß Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung das Bestehen der folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft bekannt, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:
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| Anzahl der Stimmrechte | Anteil der Stimmrechte | |
|---|---|---|
| Dieter Manz, Schlaitdorf | 2.175.199 | 28,09 % |
| davon direkt (§ 33 WpHG) | 953.942 | 12,32 % |
| davon zugerechnet (§ 34 WpHG) | 1.221.257 | 15,77 % |
| Volksrepublik China, handelnd durch die State-owned Asset Supervision Commission (SASAC) der Volksregierung von Shanghai, Shanghai, Volksrepublik China | 1.523.480 | 19,67 % |
| Vollständige Kette der Tochterunternehmen: | ||
| Shanghai Electric (Group) Corporation | ||
| Shanghai Electric Group Company Limited | ||
| Shanghai Electric Hongkong Co. Limited | ||
| Shanghai Electric Germany Holding GmbH (Aktionär) |
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft nicht.
Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Die am Kapital der Manz AG beteiligten Arbeitnehmer können die ihnen aus den Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes ausüben.
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung
Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Nach § 5 der Satzung der Gesellschaft kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und bestimmt ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat kann nach § 84 Absatz 3 AktG die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Änderung der Satzung ist gesetzlich in den §§ 133 ff., 179 ff. AktG geregelt. Diese bedarf grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit, bestimmen.
Gemäß § 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Aktiengesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenden Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Der Vorstand kann neue Aktien nur auf Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung über eine Erhöhung des Grundkapitals oder über genehmigte und bedingte Kapitalien ausgeben. Der Erwerb eigener Aktien ist in den §§ 71 ff. AktG geregelt und in bestimmten Fällen kraft Gesetzes oder aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung zulässig.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand der Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juli 2016 gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 3.872.044,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 3.872.044 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016).
Grundsätzlich sind die neuen Aktien, den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von, durch den Vorstand bestimmten, Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
| ― | bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2, § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 774.408,80 EUR und insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden; |
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder zur Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen; |
| ― | soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde; |
| ― | um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. |
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.
Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital I
Die Hauptversammlung vom 9. Juli 2014 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 8. Juli 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Mio. EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 1.971.223,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.
Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- und/oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte Zehn-Prozent-Grenze werden angerechnet
| ― | neue Aktien, die aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden sowie |
| ― | solche Aktien, die aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden. |
Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung um bis zu 1.971.223,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.971.223 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG aufgrund der von der Hauptversammlung vom 9. Juli 2014 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2015 sowie bedingtes Kapital II
Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 59.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 118.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft unterhalb der Geschäftsführungen, jeweils im ln- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 56.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 112.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Bestimmungen.
Nach § 3 Abs. 5 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 230.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 230.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten ("Performance Shares"), die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnanteilsberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2012 sowie bedingtes Kapital IV
Die Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 31. Mai 2017 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 27.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 108.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2017 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 37.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 148.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 festgelegten Bestimmungen.
Die Ermächtigung vom 19. Juni 2012 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 aufgehoben, soweit auf der Grundlage dieser Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.
Nach § 3 Abs. 7 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 256.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 256.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien
Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 6. Juli 2020 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Betrag niedriger ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71 d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.
Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) genügen.
Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter der Voraussetzung zu veräußern, dass die Veräußerung gegen Geldzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Betrag niedriger ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Options- oder Wandlungspflichten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.
Der Vorstand und - sofern die Verpflichtung gegenüber Mitgliedern des Vorstands besteht - der Aufsichtsrat, wurden ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugsrechten zu verwenden, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2012 oder im Rahmen des von der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 ausgegeben wurden oder werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugs- oder Wandlungsrechten, die aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten entstehen, bzw. zur Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten zu verwenden, die im Rahmen der Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Mitarbeiter oder Organmitglieder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Patent- und Knowhow-Lizenzvertrag mit dem ZSW
Zwischen der Manz AG und dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Stiftung des bürgerlichen Rechts, einem Forschungsinstitut des Landes Baden-Württemberg, besteht ein Patent- und Knowhow-Lizenzvertrag aus dem Jahr 2017, nach dem das ZSW der Manz AG bestimmte Lizenzen an Patenten und Knowhow hinsichtlich der CIS- bzw. CIGS-Technologie zur Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen erteilt. Der Patent- und Knowhow-Lizenzvertrag kann vom ZSW aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn die Beteiligung eines Wettbewerbers des ZSW an der Manz AG 30 % der Stimmrechte im Sinne von § 21 ff. WpHG (in der vor dem 3. Januar 2018 geltenden Fassung) erreicht oder überschreitet.
Patent- und Knowhow-Lizenzvertrag mit der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH)
Ferner besteht zwischen der Manz AG und der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH), einer Tochtergesellschaft der NICE PV Research Ltd., an welcher die China Energy Investment Corporation Limited (vormals Shenhua Group), die Shanghai Electric Group Co. Ltd. und die Manz AG beteiligt sind, ein Patent- und Knowhow-Lizenzvertrag aus dem Jahr 2017, nach dem die NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) der Manz AG bestimmte Lizenzen an Patenten und Knowhow hinsichtlich der CIS- bzw. CIGS-Technologie zur Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen erteilt.
Der Patent- und Knowhow-Lizenzvertrag kann von der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn ein Dritter direkt oder indirekt mindestens 30,0 % der Aktien an der Manz AG erwirbt, wobei ein die Schwelle von 30,0 % überschreitender direkter oder indirekter Erwerb von Aktien durch die Shanghai Electric Group Co. Ltd., die China Energy Investment Corporation Limited (vormals Shenhua Group) oder ein solcher Erwerb durch Dieter Manz das Kündigungsrecht nicht auslösen.
Joint Venture Talus Manufacturing Ltd.
Zwischen der Tochtergesellschaft Manz Taiwan Ltd. und einem führenden US-amerikanischen Hersteller von Anlagen für die Halbleiterindustrie besteht ein Vertrag betreffend Talus Manufacturing Ltd. in Chungli, Taiwan, an dem die Manz Taiwan Ltd. in Höhe von 80,5 % und der Partner in Höhe von 19,5 % beteiligt sind. Dem Partner steht für den Fall, dass Aktien an der Manz AG von ihren bisherigen Aktionären an Dritte mit der Folge veräußert werden, dass eine Person oder Gesellschaft aus der Volksrepublik China in Höhe von mehr als 30 % unmittelbar oder mittelbar an der Gesellschaft beteiligt ist, ein Recht zur Kündigung des Vertrags zu. Im Falle der Ausübung des Kündigungsrechts steht dem Partner das Recht zu, die Anteile der Manz Taiwan Ltd. an der Talus Manufacturing Ltd. gegen Zahlung des Beteiligungswerts zu erwerben (Kauf-Option).
Abgesehen von den vorstehenden und im nachstehenden Abschnitt genannten Vereinbarungen bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind
Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Martin Drasch sieht für den Fall eines Kontrollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Die Rechte können nur innerhalb von sechs Monaten nach dem Eintritt des Kontrollwechsels ausgeübt werden.
Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 WpHG (in der vor dem 3. Januar 2018 geltenden Fassung) zugeht, dass der Meldepflichtige, einschließlich der ihm nach § 22 WpHG (in der vor dem 3. Januar 2018 geltenden Fassung) zuzurechnenden Stimmrechte, 25 % oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat.
Im Fall einer Kündigung des Dienstvertrags nach den vorgenannten Regelungen erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung. Diese besteht aus dem Gesamtbetrag des für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Festgehalts sowie dem Gesamtbetrag der für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Bartantieme, wobei für die Berechnung der Höhe als EBIT-Rendite der Mittelwert aus der im letzten der Kündigung vorangegangenen Geschäftsjahr und der nach den Planungen der Gesellschaft voraussichtlich im laufenden Geschäftsjahr erzielten EBIT-Rendite zugrunde zu legen ist. Die Abfindung ist auf den Betrag begrenzt, der 150 % des Abfindungs-Caps entspricht. Als Abfindungs-Cap gilt der Wert von zwei Jahresvergütungen. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, um 75 % zum Zweck der pauschalierten Anrechnung der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte des Vorstandsmitglieds. Ferner sind die bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge jeweils mit 3 % p. a. auf den Tag der Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen.
Im Übrigen bestehen keine Vereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern, die für den Fall eines Übernahmeangebots Entschädigungen vorsehen.
VERGÜTUNGSBERICHT
Der nachstehende Vergütungsbericht stellt die Grundzüge der Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Manz AG sowie die Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 dar.
System der Vorstandsvergütung
Das Vergütungssystem hat zum Ziel, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei nicht nur die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, sondern auch die Lage der Gesellschaft und den Unternehmenserfolg zu berücksichtigen. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.
Die Vergütung für die Mitglieder des Vorstands setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Bei der Bemessung der Höhe der Vergütungselemente wird in der Regel jeweils zwischen dem Vorsitzenden des Vorstands und den weiteren Vorstandsmitgliedern differenziert.
Feste Vergütungselemente
Die festen Bestandteile der Vorstandsvergütung bestehen aus einem monatlichen Festgehalt und laufenden Sachbezügen sowie aus Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung. Das Festgehalt wird in zwölf monatlich gleichbleibenden Teilbeträgen entrichtet. Die Festbezüge sollen als Grundgehalt den Vorstandsmitgliedern und ihren Familien unabhängig vom Erfolg des Unternehmens den laufenden Lebensunterhalt sichern.
Als Sachbezug wird den Vorstandsmitgliedern jeweils ein angemessener Dienstwagen zur Verfügung gestellt, der auch privat genutzt werden kann. Die Gesellschaft hat zudem zugunsten der Vorstandsmitglieder eine Unfallversicherung mit angemessenen Versicherungsleistungen abgeschlossen, die auch Unfälle im Privatbereich abdeckt. Ferner besteht für die Vorstandsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung). Der Selbstbehalt der D&O-Versicherung entspricht gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG einer Höhe von 10 % des jeweiligen Schadens, beträgt jedoch maximal das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung.
Gegenüber den Vorstandsmitgliedern Martin Drasch und Manfred Hochleitner hat sich die Gesellschaft zum Abschluss einer Altersvorsorge durch Zahlung jährlicher Beiträge an eine Unterstützungskasse verpflichtet. Eine entsprechende Verpflichtung bestand auch gegenüber dem zum 23. März 2018 aus dem Vorstand ausgeschiedenen Vorstandsmitglied Gunnar Voss von Dahlen.
Variable Vergütungselemente
Allgemeines
Die variable Vergütung umfasst zum einen eine jährliche, an den geschäftlichen Erfolg gebundene Komponente in Form einer jährlichen Bartantieme (kurzfristige variable Vergütung) und zum anderen eine aktienbasierte Komponente mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage in Form von jährlich zu gewährenden Aktienbezugsrechten auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2015 (langfristige variable Vergütung).
Die variablen Bezüge dienen auf der Basis der festen Vergütungselemente dem gezielten Anreiz zur Erzielung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und tragen zur Vermögensbildung sowie wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Vorstandsmitglieder bei. Im Interesse einer Ausrichtung der variablen Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung überwiegt der nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelte Wert (Fair Value) der aufgrund des Manz Performance Share Plan 2015 gewährten Bezugsrechte die jährliche Bartantieme.
Jährliche Bartantieme
Die jährliche Bartantieme soll die Vorstandsmitglieder angesichts ihrer eigenverantwortlichen Leitungstätigkeit am unternehmerischen Erfolg des Geschäftsjahrs beteiligen.
Die jährliche Bartantieme wird jährlich nachträglich in Abhängigkeit von der EBIT-Marge des jeweiligen Geschäftsjahrs gewährt. Die EBIT-Marge errechnet sich aus dem Verhältnis des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern zur Gesamtleistung nach Maßgabe des Konzernabschlusses nach IFRS. Die Bartantieme berechnet sich ferner in Abhängigkeit von dem für das jeweilige Geschäftsjahr von dem Vorstandsmitglied bezogenen Festgehalt (Jahresfestgehalt).
Die Gewährung der Bartantieme setzt voraus, dass eine EBIT-Marge von mindestens 0,1 % erreicht worden ist. Bei einer EBIT-Marge von 0,1 % erhält das Vorstandsmitglied eine Bartantieme in Höhe von 1 % des Jahresfestgehalts. Je vollen 0,1 Prozentpunkt, um die die erreichte EBIT-Marge den Wert von 0,1 % übersteigt, erhöht sich der für die Berechnung der Bartantieme anwendbare Prozentsatz entsprechend um einen Prozentpunkt. Mithin erhält das Vorstandsmitglied z. B. bei einer EBIT-Marge von 5,0 % eine Bartantieme in Höhe von 50 % des Jahresfestgehalts und bei einer EBIT-Marge von 10 % eine Bartantieme in Höhe von 100 % des Jahresfestgehalts. Die Obergrenze ist bei einer EBIT-Marge von 16,0 % festgelegt, bei der die Bartantieme 160 % des Jahresfestgehalts beträgt.
Der Aufsichtsrat hat zum Zweck der Bestimmung des Verhältnisses zwischen den einzelnen Vergütungselementen als mittlere Zielgröße der kurzfristigen variablen Vergütung eine EBIT-Marge von 6 % festgelegt. Bei diesem mittleren Zielwert beträgt die Bartantieme 60 % des Jahresfestgehalts.
Manz Performance Share Plan 2015
Die auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2015 in den Jahren 2015 bis 2018 gewährten und künftig zu gewährenden Bezugsrechte auf Manz-Aktien sollen die Vorstandsmitglieder zu einer nachhaltigen Steigerung des internen und externen Unternehmenswerts anregen und damit ihre Interessen mit denen der Aktionäre, aber auch der übrigen Stakeholder, wirksam verknüpfen.
Der Aufsichtsrat kann die Anzahl der an die einzelnen Vorstandsmitglieder zu gewährenden Bezugsrechte - im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für die Angemessenheit der Vergütung - grundsätzlich nach seinem freien Ermessen festlegen. Ein vertraglicher Anspruch der Vorstandsmitglieder auf die Gewährung von Performance Shares wird nicht eingeräumt.
Für die Bemessung der Ausgabe von Performance Shares hat der Aufsichtsrat jedoch als Leitlinie festgelegt, dass die jährliche langfristige variable Vergütung in Form von Performance Shares (Zuteilungswert) in der Regel 50 % der jährlichen Gesamtbarvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds betragen soll. Die Gesamtbarvergütung besteht hierbei aus dem jährlichen Festgehalt sowie dem mittleren Zielwert der jährlichen Bartantieme in Höhe von 60 % des jährlichen Festgehalts. Die Bewertung der zu gewährenden Performance Shares erfolgt bei Ausgabe durch den anhand eines angemessenen Referenzzeitraums ermittelten Kurs der Manz-Aktie im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zu Beginn des jeweiligen Ausgabezeitraums.
Die Wartezeit für die Ausübung der Bezugsrechte beträgt mehr als vier Jahre. Bei Ausübung von Bezugsrechten nach Ablauf der Wartezeit und innerhalb der Ausübungszeiträume von drei Monaten nach der jeweiligen ordentlichen Hauptversammlung werden an die Bezugsberechtigten Aktien der Manz AG zum Ausübungspreis in Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen geringsten Ausgabebetrags, derzeit 1,00 EUR, ausgegeben.
Nach Ablauf der Wartezeit können die Bezugsrechte ausgeübt werden, wenn und soweit das jeweilige Erfolgsziel erreicht wurde. Als Erfolgsziele für die Ausübung der Bezugsrechte sind die EBITDA-Marge sowie die Unternehmenswertentwicklung der Manz AG vorgegeben. Für das Erfolgsziel EBITDA-Marge ist der Mittelwert der EBITDA-Margen nach Maßgabe der Konzernabschlüsse der Manz AG während der Performanceperiode von vier Geschäftsjahren maßgeblich, die mit dem Geschäftsjahr beginnt, in dem die Performance Shares gewährt werden. Für das Erfolgsziel Unternehmenswertentwicklung ist die Steigerung der Marktkapitalisierung der Manz AG während der Performanceperiode von vier Kalenderjahren maßgeblich, die mit dem Beginn des Ausgabezeitraums beginnt, in dem die Performance Shares gewährt werden.
Das Erfolgsziel EBITDA-Marge und das Erfolgsziel Unternehmenswertentwicklung haben für den Gesamt-Zielerreichungsgrad eine Gewichtung von jeweils 50 %. Für jedes der Erfolgsziele bestehen jeweils eine "Zielvorgabe", ein "Minimalwert" und ein "Maximalwert". Die Zielvorgabe definiert den Wert, bei dem der Zielerreichungsgrad für das jeweilige Erfolgsziel 100 % beträgt. Der Minimalwert bestimmt das untere Ende des Zielkorridors, bei dessen Unterschreiten oder Erreichen der Zielerreichungsgrad für das jeweilige Erfolgsziel 0 % beträgt. Der Maximalwert definiert den Wert, bei dessen Erreichen oder Überschreiten der Zielerreichungsgrad 200 % beträgt.
Für das Erfolgsziel EBITDA-Marge besteht der Minimalwert in einer EBITDA-Marge von 5 %. Die Zielvorgabe besteht in einer EBITDA-Marge von 10 %. Der Maximalwert für das Erfolgsziel EBITDA-Marge ist bei einer EBITDA-Marge von 15 % erreicht. Für das Erfolgsziel Unternehmenswertentwicklung besteht der Minimalwert in einer Unternehmenswertentwicklung von 0 %. Die Zielvorgabe besteht in einer Unternehmenswertentwicklung von 20 %. Der Maximalwert für dieses Erfolgsziel ist bei einer Unternehmenswertentwicklung von 30 % erreicht.
Für jede anfängliche Zahl der Performance Shares können entsprechend dem Gesamt-Zielerreichungsgrad für die jeweilige Tranche bis zu zwei Aktien der Manz AG ausgegeben werden. Der Wert der Performance Shares bei Ausübung ist jedoch auf 300 % des Werts der Performance Shares bei Zuteilung begrenzt, indem bei einer Überschreitung die endgültige Zahl der Performance Shares entsprechend reduziert wird (Cap). Der Aufsichtsrat und der Vorstand sind ferner berechtigt, im Falle außerordentlicher Entwicklungen nach ihrem Ermessen die Ausübbarkeit der den Mitgliedern des Vorstands und den weiteren Führungskräften gewährten Performance Shares zu begrenzen.
Weitere Angaben über den Manz Performance Share Plan 2015 und die auf deren Grundlage ausgegebenen Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft sind in der "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht der Manz AG für das Geschäftsjahr 2018" im Abschnitt VI. enthalten, die auf der Internetseite der Manz AG unter der Adresse www.manz.com im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Corporate Governance" abrufbar ist.
Abfindungs-Cap bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen vor, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Amtszeit und des Dienstverhältnisses, die nicht auf einem wichtigen Grund beruht, Abfindungszahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses vergüten werden. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahrs und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.
Regelungen für den Fall eines Change of Control
Der Dienstvertrag des Vorstandsvorsitzenden Martin Drasch sieht für den Fall eines Kontrollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Ein Kontrollwechsel liegt grundsätzlich vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen zugeht, dass der Meldepflichtige, einschließlich der ihm zuzurechnenden Stimmrechte, 25 % oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat. Im Fall einer Kündigung des Dienstvertrags nach den vorgenannten Regelungen erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung.
Nähere Angaben zu den Change-of-Control-Regelungen in den Dienstverträgen der genannten Vorstandsmitglieder sind in diesem Konzernlagebericht im vorstehenden Abschnitt "Angaben gemäß § 315a Absatz 1 HGB sowie erläuternder Bericht gemäß § 176 Absatz 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB" im Unterabschnitt "Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind" enthalten.
Vergütung im Geschäftsjahr 2018
Vergütung des Vorstands
Vergütung des Vorstands nach DRS 17
Die Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 eine Vergütung in Höhe von insgesamt 1.060 TEUR (Vorjahr: 1.295 TEUR).
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen nach DRS 17:
Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2018
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| (in TEUR) | Erfolgsunabhängige Komponenten | Erfolgsbezogene Komponenten (kurzfristig) | Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Vorjahreswerte in Klammern | Festgehalt | Sonstige Bezüge1 | Bartantieme | Bezugsrechte auf Aktien (Fair Value) | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Martin Drasch, Vorstand Operations, seit 1.10.2018 Vorstandsvorsitzender | 247 | 35 | 0 | 102 | 384 |
| (247) | (35) | (100) | (213) | (595) | |
| Manfred Hochleitner, Vorstand Finanzen (seit 1.7.2018) | 124 | 12 | 0 | 0 | 136 |
| Eckhard Hörner-Marass, Vorstandsvorsitzender (bis 30.9.2018) | 361 | 0 | 1132 | 0 | 474 |
| (534) | (10) | (0) | (2) | (546) | |
| Gunnar Voss von Dahlen, Vorstand Finanzen (bis 23.3.2018) | 60 | 6 | 0 | 0 | 66 |
| (140) | (14) | (0) | (0) | (154) | |
| Gesamt | 792 | 53 | 113 | 102 | 1.060 |
| (921) | (59) | (100) | (215) | (1.295) |
1 Insbesondere geldwerte Vorteile der Sachbezüge und Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (Unterstützungskasse)
2 Abgeltung der jährlichen Bartantieme für das Geschäftsjahr 2018
Die Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2015 wurden anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden zum sogenannten Fair Value bewertet.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG an das Mitglied des Vorstands Martin Drasch im Umfang von 6.048 (Vorjahr: 4.544) Performance Shares ausgegeben, die nach Ablauf der Wartezeit und bei Erreichung der Erfolgsziele zum Bezug von bis zu 12.096 Manz-Aktien berechtigen.
Bezüge ehemaliger Vorstände
Gunnar Voss von Dahlen ist zum 23.03.2018 aus dem Vorstand ausgeschieden, sein Anstellungsvertrag endete mit Wirkung zum gleichen Datum. Neben der ausgewiesenen Gesamtvergütung als aktives Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 erhielt er eine Abfindungszahlung in Höhe von 250 TEUR gemäß Abfindungs-CAP. Die Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr beläuft sich auf 316 TEUR.
Eckhard Hörner-Marass ist zum 30.09.2018 aus dem Vorstand ausgeschieden, sein Anstellungsvertrag endete mit Wirkung zum 31.12.2018. Neben der ausgewiesenen Gesamtvergütung als aktives Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 erhielt er die Fortzahlung der Bezüge für die Monate Oktober bis Dezember 2018 in Höhe von 120 TEUR sowie eine anteiligen Tantieme für die Monate Oktober bis Dezember 2018 in Höhe von 37,5 TEUR. Die Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr beläuft sich auf 631 TEUR.
Vergütung des Vorstands nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Die Vergütung des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2018 auch auf der Grundlage der vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Darstellung im Rahmen von Mustertabellen getrennt nach den gewährten Zuwendungen und dem Zufluss ausgewiesen.
Die nachstehenden Tabellen weisen die für das Berichtsjahr und das Vorjahr an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Zuwendungen einschließlich Nebenleistungen nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aus. Hierbei sind für die variablen Vergütungen die Zielwerte (Auszahlung bei 100 % Zielerreichung) sowie für das Berichtsjahr die erreichbaren Minimal- und Maximalvergütungen angegeben.
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| Martin Drasch | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Vorstand Operations | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| seit 1.10.2018 | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Vorstandsvorsitzender | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewährte Zuwendungen (in TEUR) |
2017 Zielwert | 2018 Tatsächlicher Wert | 2018 Zielwert | 2018 (Min.) | 2018 (Max.) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 247 | 247 | 247 | 247 | 247 |
| Nebenleistungen | 23 | 23 | 23 | 23 | 23 |
| Summe | 270 | 270 | 270 | 270 | 270 |
| Einjährige variable Vergütung | 142 | 0 | 144 | 0 | 384 |
| Mehrjährige variable Vergütung | |||||
| Manz Performance Share Plan 2015 -Tranche 2017 (Laufzeit bis 2021) | 178 | ||||
| Manz Performance Share Plan 2015 -Tranche 2018 (Laufzeit bis 2022) | 102 | 192 | 0 | 576 | |
| Share Performance Tantieme | |||||
| Summe | 590 | 372 | 606 | 462 | 1.230 |
| Versorgungsaufwand1 | 12 | 12 | 12 | 12 | 12 |
| Gesamtvergütung | 602 | 384 | 618 | 474 | 1.242 |
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| Manfred Hochleitner | ||||
|---|---|---|---|---|
| Vorstand Finanzen | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (seit 1.7.2018) | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewährte Zuwendungen (in TEUR) |
2017 Zielwert | 20182Zielwert | 2018 (Min.) | 2018 (Max.) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 124 | 124 | 124 | |
| Nebenleistungen | 6 | 6 | 6 | |
| Summe | 130 | 130 | 130 | |
| Einjährige variable Vergütung | 72 | 0 | 192 | |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Manz Performance Share Plan 2015 -Tranche 2017 (Laufzeit bis 2021) | ||||
| Manz Performance Share Plan 2015 -Tranche 2018 (Laufzeit bis 2022) | ||||
| Share Performance Tantieme | ||||
| Summe | 202 | 130 | 322 | |
| Versorgungsaufwand1 | 6 | 6 | 6 | |
| Gesamtvergütung | 208 | 136 | 328 |
1 Für Martin Drasch und Manfred Hochleitner beitragsorientierte Zahlungen zur Unterstützungskasse
2 Der tatsächliche Wert für 2018 entspricht dem Zielwert 2018 (Ausnahme "Einjährige variable Vergütung": tatsächlicher Wert ist 0)
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| Eckhard Hörner-Marass | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Vorstandsvorsitzender | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (bis 30.9.2018) | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewährte Zuwendungen (in TEUR) |
2017 Zielwert | 2018 Tatsächlicher Wert | 2018 Zielwert | 2018 (Min.) | 2018 (Max.) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 534 | 481 | 481 | 481 | 481 |
| Nebenleistungen | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 |
| Summe | 544 | 491 | 491 | 491 | 491 |
| Einjährige variable Vergütung | 151 | 113 | 274 | 0 | 730 |
| Mehrjährige variable Vergütung | |||||
| Manz Performance Share Plan 2015 -Tranche 2017 (Laufzeit bis 2021) | |||||
| Manz Performance Share Plan 2015 -Tranche 2018 (Laufzeit bis 2022) | |||||
| Share Performance Tantieme3 | 113 | 0 | 232 | 0 | 400 |
| Summe | 808 | 604 | 997 | 491 | 1.621 |
| Versorgungsaufwand1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung | 808 | 604 | 997 | 491 | 1.621 |
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| Gunnar Voss von Dahlen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Vorstand Finanzen | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (bis 23.3.2018) | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewährte Zuwendungen (in TEUR) |
2017 Zielwert | 20182Zielwert | 2018 (Min.) | 2018 (Max.) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 140 | 240 | 240 | 240 |
| Nebenleistungen | 7 | 12 | 12 | 12 |
| Summe | 147 | 252 | 252 | 252 |
| Einjährige variable Vergütung | 84 | 144 | 0 | 384 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Manz Performance Share Plan 2015 -Tranche 2017 (Laufzeit bis 2021) | ||||
| Manz Performance Share Plan 2015 -Tranche 2018 (Laufzeit bis 2022) | ||||
| Share Performance Tantieme3 | ||||
| Summe | 231 | 396 | 252 | 636 |
| Versorgungsaufwand1 | 7 | 12 | 12 | 12 |
| Gesamtvergütung | 238 | 408 | 264 | 648 |
1 Für Gunnar Voss von Dahlen beitragsorientierte Zahlungen zur Unterstützungskasse
2 Der tatsächliche Wert für 2018 entspricht dem Zielwert 2018 (Ausnahme "Einjährige variable Vergütung": tatsächlicher Wert ist 0)
3 Die Share Performance Tantieme berechnet sich abweichend vom Performance Share Plan 2015 wie folgt: je vollen Prozentpunkt, um den der Börsenwert der Manz AG zum 31.12.2018 den Börsenwert der Manz AG zum 04.07.2017 übersteigt, erhält der Berechtigte 10 TEUR. Die Share Performance Tantieme ist jedoch auf eine Steigerung des Börsenwertes der Manz AG um 100 % begrenzt.
Die nachstehenden Tabellen weisen den Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr und das Vorjahr der an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aus.
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| Martin Drasch | Manfred Hochleitner | |||
|---|---|---|---|---|
| Vorstand Operations | Vorstand Finanzen | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| seit 1.10.2018 | (seit 1.7.2018) | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Vorstandsvorsitzender | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zufluss (in TEUR) |
2018 | 2017 | 2018 | 2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 247 | 247 | 124 | |
| Nebenleistungen | 23 | 23 | 6 | |
| Summe | 270 | 270 | 130 | |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 1001 | 0 | |
| Mehrjährige variable Vergütung | - | - | - | |
| Sonstiges | 0 | 0 | 0 | |
| Summe | 270 | 370 | 130 | |
| Versorgungsaufwand2 | 12 | 12 | 6 | |
| Gesamtvergütung | 282 | 382 | 136 |
1 Individuelle Ermessenstantieme im Geschäftsjahr 2017 für das Geschäftsjahr 2016
2 Für Martin Drasch und Manfred Hochleitner beitragsorientierte Zahlungen zur Unterstützungskasse
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| Eckhard Hörner-Marass | Gunnar Voss von Dahlen | |||
|---|---|---|---|---|
| Vorstandsvorsitzender | Vorstand Finanzen | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (bis 30.9.2018) | (bis 23.3.2018) | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zufluss (in TEUR) |
2018 | 2017 | 2018 | 2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 361 | 534 | 60 | 140 |
| Nebenleistungen | 0 | 10 | 3 | 7 |
| Summe | 361 | 544 | 63 | 147 |
| Einjährige variable Vergütung | 1132 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung | - | - | - | - |
| Sonstiges | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 474 | 544 | 63 | 147 |
| Versorgungsaufwand1 | 0 | 0 | 3 | 7 |
| Gesamtvergütung | 474 | 544 | 66 | 154 |
1 Für Gunnar Voss von Dahlen beitragsorientierte Zahlungen zur Unterstützungskasse
2 Abgeltung der jährlichen Bartantieme für das Geschäftsjahr 2018
Vergütung des Aufsichtsrats
Die in der Satzung geregelte Vergütung des Aufsichtsrats wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Juli 2018 geändert.
Nach der bis zum 3. Juli 2018 geltenden Regelung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied neben der Erstattung seiner Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung in Höhe von 12.000,00 EUR. Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt diese Vergütung 24.000,00 EUR und für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats 18.000,00 EUR. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung.
Die seit dem 4. Juli 2018 anwendbare Regelung sieht vor, dass jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jedes Geschäftsjahr eine nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare feste Vergütung in Höhe von 16.000,00 EUR erhält. Für die Tätigkeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jedes Geschäftsjahr eine zusätzliche feste Vergütung, die für jedes Mitglied eines Ausschusses 8.000,00 EUR beträgt. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens zwei Ausschüsse berücksichtigt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500,00 EUR. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag stattfinden, wird Sitzungsgeld nur einmal gewährt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jeweils das Dreifache der vorgenannten Vergütungen. Sein Stellvertreter erhält das Doppelte der im ersten Satz genannten festen Vergütung.
Eine auf ihre Bezüge zu entrichtende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats von der Gesellschaft erstattet. Ferner kann die Gesellschaft auf ihre Kosten die Mitglieder des Aufsichtsrats gegen zivil- und strafrechtliche Inanspruchnahme im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihres Amtes versichern und eine entsprechende Rechtsschutz- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung) abschließen.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Vergütungen der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 (Vorjahreswerte in Klammern):
Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018
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| (in TEUR) Vorjahreswerte in Klammern | |
|---|---|
| Prof. Dr. Heiko Aurenz, | 74,62 |
| Vorsitzender | (24) |
| Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla | 18,51 |
| stellvertretender Vorsitzender bis 03.07.2018 | (15) |
| Dieter Manz | 33,27 |
| stellvertretender Vorsitzender seit 03.07.2018 | (4) |
| Dr. Zhiming Xu | 15,47 |
| (2) | |
| Gesamt | 141,87 |
| (57) |
Ferner bestand für die Aufsichtsratsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine sogenannte D&O-Versicherung.
Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden wie in den Vorjahren weder Kredite noch Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.
CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
RISIKOMANAGEMENT- UND INTERNES KONTROLLSYSTEM
Das Risikomanagement der Manz AG hat das Ziel, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen drohenden Schaden abzuwenden. Durch die Anwendung eines in die Unternehmensführung integrierten Risikomanagements ist die Manz AG in der Lage, konzernweit mögliche Gefahren rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten und ihnen mit adäquaten Maßnahmen zu begegnen. Im Zuge des unternehmerischen Handelns, also dem Spannungsfeld zwischen Chancen und Risiken, geht die Manz AG jedoch auch bewusst Risiken ein, die in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen aus der entsprechenden Geschäftstätigkeit stehen. Risiken lassen sich somit nicht grundsätzlich vermeiden, werden aber soweit wie möglich minimiert bzw. transferiert.
Das Risikomanagement wird zentral vom Risikomanagementbeauftragten gesteuert, regelmäßig auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit hin überprüft und in seiner Gesamtheit vom Finanzvorstand verantwortet. Die Verantwortung für die Risikoüberwachung hingegen ist dezentral organisiert und obliegt je nach Risikokategorie und -tragweite sowohl den Bereichsleitern und Geschäftsführern als auch den Vorständen der Manz AG. Durch regelmäßige Abfragen in mündlicher und schriftlicher Form werden potenzielle Risiken in allen Segmenten erfasst und zugleich die Möglichkeit geschaffen, negative Entwicklungen durch frühzeitiges Gegensteuern zu verhindern. Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wird für eine umfassende Beurteilung der Risikolage ein Gesamtbericht in einem regelmäßigen Turnus vorgelegt.
Die regelmäßige Analyse und Bewertung der Risiken erfolgt anhand eines Risikomanagementsystems, bestehend aus einem definierten Kreis von Risikoverantwortlichen, festgelegten Risikokategorien und einer Risikoklassifizierung, welche das Gefahrenpotenzial und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs widerspiegeln. Die Identifikation und Handhabung von Risiken ist in den Unternehmensgrundsätzen verankert und als Aufgabe aller Mitarbeiter der Manz AG definiert. Durch die Einbindung der gesamten Belegschaft werden Risiken schnell erkannt und an den jeweiligen Risikoverantwortlichen kommuniziert, der in Einklang mit den konzernweit definierten Handlungsgrundsätzen geeignete Maßnahmen ergreifen muss. Die Risiken werden für eine möglichst vollumfängliche Erfassung nach den Themenfeldern Branchenrisiken, operative Risiken und finanzielle Risiken gruppiert.
Diesen werden die folgenden Kategorien zugeordnet:
Branchenrisiken
| ― | Gesamtwirtschaftliche Risiken |
| ― | Risiken durch zunehmenden Wettbewerb |
| ― | Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung von Produkten |
Operative Risiken
| ― | Projektrisiken |
| ― | Abhängigkeit von Großkunden |
| ― | Technologierisiken |
| ― | Personalrisiken |
| ― | Risiken aus dem Einsatz von IT-Systemen |
Finanzielle Risiken
| ― | Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken |
| ― | Währungsrisiken |
Ergänzend zu diesem Risikomanagementsystem finden im Rahmen des Planungsprozesses, basierend auf einer kontinuierlichen Technologie- und Marktbeobachtung, weitere Aktivitäten sowohl zur Risikoidentifikation und -minderung als auch zur Identifikation von Chancen statt.
Die Wirksamkeit und Angemessenheit unseres Risikomanagementsystems wurden vom Wirtschaftsprüfer beurteilt. Er stellte fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Errichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Somit entspricht die Manz AG den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG).
Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB)
Das Ziel des Risikomanagementsystems der Manz AG im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die der Regelkonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen könnten. Das Risikomanagement beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind bei Manz folgende Strukturen und Prozesse implementiert:
Der Finanzvorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Die Einzelabschlüsse der Manz AG und der Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in einen Abschluss gemäß IFRS übergeleitet.
Die einheitliche Bilanzierung und Bewertung auf Grundlage der für das Mutterunternehmen geltenden Vorschriften wird durch die Konzernbilanzierungsrichtlinien und das Konzernrechnungswesen gewährleistet und in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst. Darüber hinaus werden den Konzerngesellschaften zu erstellende Berichtspakete vorgegeben. Für den monatlichen Konsolidierungsprozess wird das SAP-Tool SEM-BCS eingesetzt. Zur Überprüfung der Datenkonsistenz werden hier automatische Plausibilitätskontrollen bereits bei der Datenerfassung vorgenommen. Die Konsolidierungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Einhaltung der zeitlichen und prozessualen Vorgaben erfolgt durch Mitarbeiter der Konsolidierungsabteilung auf Konzernebene. Weitere Kontrollaktivitäten auf Konzernebene umfassen die Analyse und ggf. die Korrektur der durch die Tochtergesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern vorgelegten Berichte. Wesentliche Elemente der Risikokontrolle im Rechnungslegungsprozess sind außerdem die Funktionstrennung zwischen Eingabe, Prüfung und Freigabe sowie eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten in den betroffenen Bereichen. Die Verwendung von SAP als IT-Finanzsystem leistet einen weiteren wichtigen Beitrag für die konsequente Fehlervermeidung. Des Weiteren wird auf allen Prozessebenen das Vier-Augen-Prinzip angewandt. Bei speziellen fachlichen und komplexen Fragestellungen werden außerdem externe Sachverständige miteinbezogen. Weitere Kontrollaktivitäten umfassen die Analyse und Plausibilitätskontrollen von Geschäftsvorfällen sowie die kontinuierliche Überwachung der Projektkalkulationen. Durch die dargestellten Strukturen, Prozesse und Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung der Manz AG einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, internationalen Rechnungslegungsstandards und konzerninternen Richtlinien erfolgt. Der Vorstand erachtet die eingerichteten Systeme, die jährlich hinsichtlich ihrer Optimierungs- und Weiterentwicklungsfähigkeit überprüft werden, als angemessen.
Identifizierte Verbesserungspotenziale setzt der Vorstand in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Manz AG um.
RISIKOBERICHT
Branchenrisiken
Gesamtwirtschaftliche Risiken
Gesamt- und finanzwirtschaftliche Entwicklungen in den zentralen Absatzmärkten der Manz AG, insbesondere in der Hauptabsatzregion Asien mit China als führender Wirtschaftsmacht, können mit negativen Effekten für die Geschäftsentwicklung verbunden sein. Ein möglicher Brexit könnte sich auf die zukünftige Anbahnung von potenziellen Geschäftsabschlüssen negativ auswirken. So könnten sich geplante Investitionen in den Zielbranchen der Manz AG aufgrund von Finanzierungsengpässen verzögern. Zudem könnte sich die Refinanzierung börsennotierter Unternehmen über den Kapitalmarkt deutlich schwieriger gestalten. Für potenzielle Kunden der Manz AG allgemein besteht das Risiko, dass notwendiges Kapital für Investitionen in neue Anlagen nicht zur Verfügung steht. Manz betreibt eine kontinuierliche Markt- und Wettbewerbsbeobachtung und -analyse, um solche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Die Flexibilisierung der gesamten Unternehmensorganisation, der Ausbau des Produktportfolios, der Kundenbasis und der weltweiten Vertriebskapazitäten und die Fokussierung auf Wachstumsmärkte der drei Kernregionen Asien, Europa und den USA ermöglichen es, kurzfristig auf Veränderungen im Marktumfeld zu reagieren. Zusammen mit der Produktivitätssteigerung entlang der gesamten Wertschöpfungskette und der damit verbundenen Steigerung der Profitabilität werden diese Risiken so durch die Gesellschaft überschaubar gehalten.
Risiken durch zunehmenden Wettbewerb
Bestehende und potenzielle Wettbewerber, insbesondere asiatische Hersteller, könnten versuchen, Marktanteile in den Zielbranchen der Manz AG zu gewinnen - vor allem durch eine aggressive Preispolitik, ein Ungleichgewicht durch lokale Steuer- und Subventionspolitik von Staaten und Regierungen oder durch Einfuhrbeschränkungen zur Stützung nationaler Unternehmen. Ein weiteres Risiko besteht in der Herstellung von Plagiaten im asiatischen Raum. Dies könnte einen direkten Einfluss auf die Absatz-, Umsatz- und die Ertragssituation der Manz AG und auf die damit einhergehende Entwicklung der Marktanteile der Gesellschaft haben. Um diesen Risiken wirksam entgegenzutreten, werden im neu geschaffenen Bereich "Market Intelligence" ständig Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen durchgeführt, welche quartalsweise in internationalen Vertriebsmeetings ausführlich diskutiert werden und als Basis für eventuelle Gegenmaßnahmen dienen. Des Weiteren liefert das CRM-System (Customer Relationship Management System) Frühindikatoren zur Beurteilung der zukünftigen Marktentwicklung. Eine detaillierte Analyse von verlorenen Projekten verschafft zeitnah Klarheit über die Wettbewerbssituation. Auch der im Jahr 2017 eingeführte Prozess der "Produktfindung, -entwicklung und -markteinführung" hat zum Ziel, mit strategischen Innovationen für den erforderlichen Wettbewerbsvorsprung in Wachstumsmärkten zu sorgen und den Ausbau der technologisch führenden Marktstellung der Manz AG weiter zu beschleunigen. Durch lokale Standorte in Taiwan und China, den damit verbundenen lokal üblichen Produktionskosten sowie einem direkten Kundenkontakt wirkt Manz einer Abwanderung zu einheimischen Wettbewerbern entgegen.
Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte
Zur Behauptung der technologisch führenden Marktstellung sind Forschung und Entwicklung sowie ein innovatives Produktportfolio für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Die Industrien, für die die Manz AG ihre Maschinen und Anlagen entwickelt und herstellt, sind von einem raschen technologischen Wandel geprägt. Wettbewerbern der Manz AG könnte es gelingen, durch die Entwicklung entsprechend neuer Technologien oder besserer Marktkenntnisse oder Strukturen schneller oder besser auf geänderte Kundenanforderungen zu reagieren und so einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber der Manz AG zu erlangen. In diesen Fällen könnte die Nachfrage nach den Produkten der Manz AG erheblich beeinträchtigt werden. Ferner könnten von der Manz-Gruppe Maschinen und Anlagen entwickelt werden, für die am Markt keine oder nur eine geringe Nachfrage besteht.
Die Manz AG pflegt einen engen Kontakt zu ihren Kunden und kann so neue Trends frühzeitig erkennen. Die Nähe zum Kunden erhöht die Manz AG zusätzlich durch den steten Ausbau des verbundenen Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere mit After-Sales Service. Mögliche Marktpotenziale prüft die Gesellschaft im Vorfeld sorgfältig, um die Renditen von Entwicklungsprojekten abschätzen und damit die Ressourcen optimal einsetzen zu können. Dem grundsätzlichen Risiko bei der Entwicklung und Einführung neuer Produkte für einzelne Kunden begegnet die Manz AG zudem durch die Erweiterung des Produktportfolios um Maschinenkomponenten, die modular auf Kundenwunsch zu Baugruppen oder kompletten Produktionsmaschinen individualisiert werden können.
Operative Risiken
Projektrisiken
Projektrisiken betreffen vor allem nicht standardisierte Großaufträge. Hier ergeben sich Risiken aus der möglichen Verfehlung der Plankosten und des Zeitplanes, der Nichterfüllung von Abnahmekriterien sowie aus Auftragsstornierungen und damit verbundene Nichtabnahmen von Aufträgen sowie resultierende Vertragsrisiken. Durch den Ausbau des Anteils standardisierter Maschinenkomponenten am Produktportfolio, die gemäß Kundenwunsch modular zu Baugruppen oder ganzen Produktionsmaschinen individualisiert werden können, beabsichtigt die Manz AG, vorgenannte Projektrisiken insgesamt zu reduzieren.
Projektrisiken bestehen insbesondere auch hinsichtlich der mit der Shanghai Electric Group und der China Energy Investment Corporation Limited geschlossenen Verträgen über die Lieferung einer CIGS-Produktionslinie sowie einer CIGS-Forschungslinie mit einem Gesamtauftragsvolumen in Höhe von 263 Mio. EUR. Das Projektabwicklungsrisiko wird durch den Einsatz von in solchen Großprojekten erfahrenen, teilweise auch von temporär engagierten, externen Projektmanagement-Experten, als auch durch einen monatlich stattfindenden Lenkungsausschuss, dem auch alle Vorstände angehören, reduziert. Das finanzielle Risiko wird hierbei durch vereinbarte Vorauszahlungen der Auftraggeber an die Manz AG reduziert.
Abhängigkeit von Großkunden
Die Entwicklung von Fertigungsanlagen für Industriebetriebe bringt oft bedeutende Konzentrationen im Auftragsvolumen auf einzelne Projekte und Kunden mit sich. So erwirtschaftete die Manz AG im Geschäftsjahr 2018 mehr als 50 % ihrer Umsätze mit drei Kunden, wobei der Abwicklung der CIGS-Großaufträge in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zukommt. Für den Fall, dass der Wegfall eines Großkunden nicht kompensiert werden kann, könnte dies mit negativen Auswirkungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert oder den Buchwert von Beteiligungen verbunden sein. Manz verfolgt aus diesem Grund das Ziel, die Auftragsstruktur ausbalanciert zu gestalten. Dabei sollen sich Standardmaschinen, wie auch "kleine Linien" sowie Großprojekte (> 10 Mio. EUR Einzelauftrag) die Waage halten, um dadurch das Risiko negativer Auswirkungen im Falle einer rückläufigen Entwicklung bei Großkunden grundsätzlich durch die Verbreiterung des Kundenstamms und der Diversifizierung von Projektvolumina und des Geschäftsmodells in Märkte, Regionen sowie Produkte und Dienstleistungen innerhalb des gesamten Konzerns zu verringern.
Technologierisiken
Nach Auffassung der Gesellschaft hat die Manz-Gruppe bezüglich der wesentlichen Technologien ihres Portfolios eine führende Marktstellung. Insbesondere in ihren Segmenten Electronics und Energy Storage sind jedoch eine Reihe anderer Unternehmen aktiv, die versuchen, den technologischen Vorsprung der Manz-Gruppe wett zu machen und damit diese Marktstellung zu bedrohen. Manz ist daher davon abhängig, kontinuierlich neue und zukunftsweisende Produktionsanlagen zu entwickeln. Aufgrund der zuletzt gelegentlich sprunghaften technologischen Entwicklung und der intensiven Bemühungen der Wettbewerber besteht das Risiko, dass es dem Unternehmen künftig nicht oder nicht in beiden Segmenten gleichermaßen möglich sein wird, insbesondere zeitlich und wirtschaftlich aufwendige Entwicklungsvorhaben im erforderlichen Umfang durchzuführen, um eine Führungsrolle und damit ihre Marktposition zu wahren. Manz versucht, dieses Risiko durch die kontinuierliche Verbesserung der Finanz- und Ertragslage zu vermindern, während zudem das Geschäft mit Standardprodukten und Systemlösungen aus intelligenten Produktbaukästen gestärkt werden soll.
Personalrisiken
Für einen Hightech-Maschinenbauer sind qualifizierte und motivierte Führungskräfte und Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung für den Unternehmenserfolg. Das Abwandern von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen könnte sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass neue geeignete Fach- und Führungskräfte oder zusätzliche Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Manz schafft mit Maßnahmen, wie verschiedenen Arbeitszeitmodellen oder der finanziellen Beteiligung der Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens, ein positives Arbeitsumfeld und kann so Mitarbeiter und Knowhow langfristig im Unternehmen halten. Als börsennotiertes Unternehmen steht die Manz AG stärker im Blickfeld von potenziellen Arbeitnehmern als nicht börsennotierte Unternehmen. Dies erlaubt es der Manz AG, das Unternehmen und sein Angebot an die Mitarbeiter, wie flache Hierarchien, spannende Tätigkeiten und flexible Arbeitszeiten besser zu präsentieren. Es bringt jedoch auch zusätzliche Aufmerksamkeit in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, was die Personalgewinnung temporär erschweren kann. Ein weiterer positiver Aspekt der Börsennotierung liegt zudem in der Möglichkeit, Mitarbeiter durch die Ausgabe von Aktien und eine entsprechende Erfolgsbeteiligung enger an das Unternehmen zu binden.
Risiken aus dem Einsatz von IT-Systemen
Das wesentliche Geschäftsfeld der Manz-Gruppe liegt nicht im IT-Bereich. Trotzdem sind IT-Systeme und Internetverbindungen für Manz als internationales Unternehmen im alltäglichen Betrieb von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht allgemein steigender Cyberkriminalität ist die Sicherung und Verlässlichkeit von Daten, Netzen und Systemen essenziell. Den Risiken durch mögliche Angriffe begegnet Manz mit konstanter Überwachung und dem Einsatz von Schutzsystemen und regelmäßigen Schulungen und Fortbildungen. Technischen Störungen beugt die Manz-Gruppe durch moderne Datenstrukturen und systematische Sicherungen vor. Manz begreift IT-Sicherheit als andauernden Prozess und evaluiert neue Risiken und Sicherungsmöglichkeit fortlaufendend.
Finanzielle Risiken
Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken
Die Muttergesellschaft Manz AG verfügt aktuell über keine Barkreditlinien. Gespräche mit Kreditinstituten über den Abschluss neuer Kreditlinien werden derzeit geführt. Die Tochtergesellschaften in der Slowakei, Ungarn, Italien, China und Taiwan finanzieren sich vor allem über kurzfristige Kontokorrentkredite und in geringem Umfang über langfristige Darlehen. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 verfügte die Manz-Gruppe nahezu unverändert über freie Bar- und Avalkreditlinien in Höhe von 14,6 Mio. EUR (Vorjahr: 14,0 Mio. EUR).
Im Allgemeinen sind zur Verringerung der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken die Gesellschaften der Manz-Gruppe dort wo möglich angehalten, Aufträge "Cash positiv" abzuwickeln. Hierbei sollten über die Gesamtlaufzeit des jeweiligen Projektes die Einzahlungen die Auszahlungen übersteigen.
Wie im Projektgeschäft üblich, hat eine Verzögerung von Auftragseingängen oder Einzahlungen signifikante Auswirkungen auf die Liquidität der jeweiligen Gesellschaft und gegebenenfalls auf den Konzern. Um diese Risiken aus verzögerten Einzahlungen zeitnah zu erkennen, arbeitet die Manz-Gruppe mit einer rollierenden Liquiditätsvorschau, die zweiwöchentlich aktualisiert wird.
Basierend auf der aktuellen Unternehmensplanung geht der Vorstand davon aus, dass die Manz AG ihren Zahlungsverpflichtungen in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 nachkommen kann.
Währungsrisiken
Die Währungsrisiken der Manz AG ergeben sich aus operativen Tätigkeiten. Diese betrafen im Geschäftsjahr 2017 hauptsächlich Transaktionen der asiatischen Gesellschaften in USD und EUR aus dem Verkauf von Maschinen. Das transaktionsbezogene Wechselkursrisiko wird grundsätzlich - wo nötig und möglich - durch Devisentermingeschäfte abgesichert. Darüber hinaus wird das Wechselkursrisiko in der Regel auch durch die Verteilung der Produktionsstandorte auf mehrere Länder reduziert (natural hedging).
CHANCENBERICHT
Branchenfokus mit wettbewerbsfähigem und kundenorientiertem, innovativem Technologieportfolio
Mit langjähriger, nachgewiesener Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, Bildverarbeitung, Messtechnik, Nasschemie und Rolle-zu-Rolle-Prozessen ist die Manz AG in den Segmenten Solar, Electronics und Energy Storage aktiv. In unterschiedlichsten Branchen bietet die Manz AG Produzenten und deren Zulieferern weltweit ein breites Portfolio innovativer Produkte. Dieses umfasst kundenspezifisch entwickelte Produktionsanlagen bis hin zu Maschinen, die basierend auf einem Baukastensystem zu kompletten, individuellen Systemlösungen intelligent verkettet werden können. Rund um die technologischen Kernkompetenzen bietet die Manz AG zudem Dienstleistungen an. Dank der Diversifizierung in Technologien, Branchen und Regionen können bei der für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung notwendigen Stabilität, Produktionskapazitäten entsprechend der Investitionszyklen einzelner Branchen angepasst und durch andere Segmente innerhalb des Konzerns effizient genutzt werden. Gleichzeitig bietet das diversifizierte Geschäftsmodell die Chance, am Wachstumspotenzial mehrerer dynamischer Zielmärkte zu partizipieren. Damit verleiht Manz aus einer stabilen Basis heraus dem gesamten Geschäftsmodell die unternehmerische Flexibilität, um auf Marktentwicklungen schnell reagieren und sich bietende Wachstumschancen profitabel nutzen zu können.
Nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit durch profitables Wachstum
Die Grundlage für nachhaltige Stabilität bei stetigem, profitablem Wachstum bildet das diversifizierte Geschäftsmodell der Manz AG. Mit dem Ziel, die Kundenbasis deutlich auszuweiten und damit das Geschäftsmodell weiter zu stabilisieren, hat die Manz AG bereits Mitte 2017 für alle Segmente entschieden, zusätzlich zu den kundenindividuellen Lösungen, den Anteil modularer Maschinen am Produktportfolio deutlich auszubauen. Diese modularen Maschinen können, basierend auf einem Baukastensystem, zu kompletten, individuellen Systemlösungen intelligent verkettet werden. Durch diesen Schritt werden Entwicklungsrisiken, -aufwand und -dauer deutlich reduziert und damit die Amortisation der Entwicklungsanstrengungen (RoI) signifikant verkürzt. Gleichzeitig resultieren für die Manz AG hieraus Synergieeffekte, die die Produktivität der gesamten Gruppe steigern.
Kostenbewusste Unternehmensführung nimmt einen hohen Stellenwert ein. Zu diesem Zweck arbeiten wir konsequent an der weiteren Kostenoptimierung, unter anderem durch eine verbesserte Kostentransparenz, -verantwortung und -kontrolle, strategische Produktentwicklungen, verbesserte Vertriebsstrukturen, eine optimierte Auslastung aller Standorte, effizientere interne Prozesse. Mit dem diversifizierten Geschäftsmodell und den ergriffenen Maßnahmen sieht sich die Manz AG auf einem guten Weg, um dauerhaft und nachhaltig wettbewerbsfähig und profitabel zu bleiben.
Segmentübergreifender Technologieeinsatz bietet Synergieeffekte und Flexibilität
Bei der Entwicklung ihrer Produktionsanlagen betreibt die Manz AG damit einen aktiven Technologietransfer zwischen den Branchen. Indem die Manz AG ihr umfassendes technologisches Knowhow branchenübergreifend einsetzt, kann sie ihren Kunden innovative Produktionslösungen bieten. Damit liefert Manz einen entscheidenden Beitrag zur Minimierung der Fertigungskosten für seine Kunden und trägt wesentlich zu einer wirtschaftlichen Produktion bei. Gleichzeitig tragen die zwischen den Segmenten erzielten Synergieeffekte zur Steigerung von Produktivität und Profitabilität der Manz-Gruppe bei. Durch die Nutzung der Synergieeffekte zwischen den einzelnen Segmenten ist das Geschäftsmodell der Manz AG zudem flexibel für neue Wachstumstrends und Absatzmärkte mit zusätzlichem Umsatz- und Ertragspotenzial aufgestellt, während gleichzeitig die gute Wettbewerbsposition als Innovationsführer ständig gefestigt wird.
Strategische Kooperation mit chinesischen Partnern eröffnet Wachstumspotenzial
Mit der Vereinbarung der strategischen Zusammenarbeit zwischen der Manz AG, der Shanghai Electric Group und der China Energy Investment Corporation Limited Anfang 2017 haben die Partner eine weltweit einzigartige strategische Kooperation im CIGS-Dünnschichtbereich geformt, in der sie ihre individuellen Stärken bündeln. Die China Energy Investment Corporation Limited ist einer der größten Energieproduzenten Chinas. Shanghai Electric ist Chinas führender Lieferant für Anlagen zur Stromerzeugung mit langjähriger Erfahrung im Bereich der erneuerbaren Energien. Die Manz AG als Hightech-Maschinenbauer und PV-Pionier hat ihre CIGS-Technologie mit einem Rekordwirkungsgrad von 22,6 % auf genormtem Labor-Zellformat sowie ihr weltweit einzigartiges CIGS-Forschungsteam in diese Kooperation eingebracht. Indem die Partner ihre komplementären Expertisen in den Bereichen Energieerzeugung, Großproduktion von Anlagen und Fabriken sowie weltweit führender Spitzentechnologie kombinieren, bilden sie eine starke Allianz zur Weiterentwicklung und Kommerzialisierung der CIGS-Technologie in China und weltweit. Die Manz AG ist dabei mittelbar und unmittelbar exklusiver Vertriebspartner.
Im Zuge der Vereinbarung zur strategischen Zusammenarbeit erhielt die Manz AG zudem zwei CIGS-Großaufträge mit einem Gesamtvolumen von 263 Mio. EUR. Die bereits Ende Mai 2017 mit der ersten Zahlung begonnene Realisierung der Aufträge schreitet weiter planmäßig voran, und Manz konnte bisher alle wesentlichen Meilensteine im Zeitplan erreichen. Bis August 2018 hat die Manz AG in mehreren Teilzahlungen rund 75 % der vereinbarten Gesamtzahlungen erhalten. Durch kundenseitig verursachte Verzögerungen im Gesamtprojekt rechnet Manz erst zum vierten Quartal 2019 mit dem Produktionsstart der CIGSfab und zur Jahresmitte 2020 mit dem Produktionsstart der CIGS/ab. Angesichts des bisherigen positiven Projektverlaufs sind die Chancen für Folgeaufträge aus Sicht des Vorstands gut. Die Kooperation mit dem Ankerinvestor Shanghai Electric ermöglicht der Manz AG generell einen verbesserten Marktzugang in China und bietet mittelfristig auch weitere Entwicklungsmöglichkeiten im Geschäftsbereich Energy Storage mit den Zukunftsthemen Elektromobilität und stationäre Energiespeicherung sowie im Geschäftsbereich Electronics.
Beurteilung und Zusammenfassung der Risiko- und Chancensituation
Das Risikoportfolio der Manz AG besteht sowohl aus vom Konzern beeinflussbaren als auch nicht beeinflussbaren Risiken, wie Konjunktur und Branchenentwicklung. Die Situation in diesen Bereichen beobachtet und analysiert das Unternehmen regelmäßig. Beeinflussbare Risiken sind die strategischen, operativen und finanziellen Risiken, die durch entsprechende Überwachungs- und Kontrollsysteme frühzeitig erkannt und somit vermieden werden sollen. Wesentliche Risiken, die wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die ökologischen oder gesellschaftlichen Aspekte haben, lassen sich aufgrund des Geschäftsmodells der Manz AG nicht ableiten.
Die Risiko- und Chancenidentifikation hat weder für das Geschäftsjahr 2018 noch für den Prognosezeitraum 2019 für den Konzern oder für die einzelnen Tochtergesellschaften bestandsgefährdende Risiken ergeben. Bestandsgefährdende Risiken sind definiert als Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit über 60 % liegt und deren finanzielle Auswirkung auf das EBIT größer als 20 Mio. EUR ist.
Im Geschäftsjahr 2018 hat sich gegenüber dem Vorjahr die Risiko- und Chancenlage insgesamt leicht verbessert. Die Risiken und deren mögliche Auswirkungen sind bekannt, ebenso wie die einzuleitenden Maßnahmen. Die sich zeigenden Chancen werden analysiert und die Realisierung gegebenenfalls in die Wege geleitet. Risiken, die sich im Geschäftsjahr 2019 (Prognosezeitraum) ergeben und zu Abweichungen in der Umsatz- und/oder Ergebnisentwicklung führen könnten, werden wie folgt bewertet:
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| Risiken | Auswirkung | Eintrittswahrscheinlichkeit | Nettorisiko in Mio. EUR |
|---|---|---|---|
| Branchenrisiken | |||
| Gesamtwirtschaftliche Risiken | ■■ | ■ | 1,25 |
| Risiken durch zunehmenden Wettbewerb | ■■ | ■■■ | 3,75 |
| Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung von Produkten | ■■ | ■■■ | 3,75 |
| Operative Risiken | |||
| Projektrisiken | ■■■ | ■ | 5 |
| Abhängigkeit von Großkunden | ■■■ | ■ | 5 |
| Technologierisiken | ■■■ | ■ | 5 |
| Personalrisiken | ■■ | ■■■ | 3,75 |
| Risiken aus dem Einsatz von IT-Systemen | ■■ | ■ | 1,25 |
| Finanzielle Risiken | |||
| Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken | ■■■ | ■ | 5 |
| Währungsrisiken | ■■ | ■ | 1,25 |
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| Chancen | Auswirkung | Eintrittswahrscheinlichkeit |
|---|---|---|
| Umfassendes, innovatives Technologieportfolio | ■■■ | ■■■ |
| Wettbewerbs- und Renditefähigkeit durch profitables Wachstum | ■■■ | ■■■ |
| Segmentübergreifender Technologietransfer | ■■■ | ■■■ |
| Strategische Kooperation mit chinesischen Partnern | ■■ | ■■■ |
■ leicht
■■ mittel
■■■ hoch
Der Vorstand der Manz AG kommt damit seiner Informationsverpflichtung über die Chancen und Risiken des Unternehmens gegenüber dem Aufsichtsrat und den Aktionären nach. Er sieht diese Berichterstattung als wichtiges Element einer gelebten Corporate Governance an.
Aus heutiger Sicht bestehen für die zukünftige Entwicklung der Manz AG keine bestandsgefährdenden Risiken, die die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns wesentlich beeinträchtigen könnten.
PROGNOSEBERICHT
KONJUNKTURELLER UND BRANCHENBEZOGENER AUSBLICK
Laut Prognose des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel, wird sich die Eintrübung der globalen Konjunktur auch 2019 fortsetzen. Insgesamt bleiben die wesentlichen Volkswirtschaften jedoch auf einem etwas langsameren Wachstumskurs. Eine drohende Verschärfung der Handelskonflikte der jüngeren Vergangenheit wird dabei als der wichtigste Einflussfaktor genannt. Der bevorstehende Austritt Großbritanniens aus der EU stellt ein weiteres Risiko für die Wirtschaft dar, sollte nicht rechtzeitig eine Einigung zwischen Großbritannien und der EU27 gefunden werden. Für 2019 wird vor diesem Hintergund ein weltweites Wirtschaftswachstum von 3,4 % prognostiziert, nach 3,7 % im Jahr 2018. Mit 2,5 % (2018: 2,9 %) wachsen die USA langsamer als der globale Durchschnitt, ebenso Europa mit 1,7 % (2018: 1,9 %). Deutschland für sich genommen widersetzt sich dem globalen Trend und soll nach 1,5 % in 2018 nun 1,8 % in 2019 wachsen. Das Wirtschaftswachstum in China zeigt sich im Jahr 2019 erneut schwächer als zuvor, hier erwarten die Kieler Ökonomen nur 6,1 % Wachstum (2018: 6,6 %). Der VDMA erwartet für 2019 für den deutschen Maschinenbau mit 2,0 % Umsatzanstieg ebenfalls ein schwächeres Wachstum als noch 2018 (5,0 %). Der für Manz wichtige chinesische Markt widersetzt sich dem globalen Trend und soll 2019 um 3 % Umsatz zulegen (2018: 2,0 %).
Bei den wichtigen Kundensegmenten der Manz AG zeigen sich die deutschen Hersteller für PV-Produktionsmittel verhaltener als im letzten Jahr und erwarten im Mittel eine Umsatzsteigerung von 1,2 % (2018: 4,2 %). IHS Markit erwartet für 2019 erneut eine deutliche Zunahme der neu installierten Leistung von 123 GW (2018: 104 GW).
Im Bereich Electronics erwarten die deutschen Hersteller für Elektronikproduktion laut VDMA ein Umsatzplus von 5,1 % in 2019 (2018: 6,4 %). IHS Markit erwartet im weltweiten Markt für LCD- und AMOLED-Displays nach einer Marktkorrektur und damit verbundenem Umsatzrückgang im abgelaufenen Jahr für 2019 wieder einen leichten Zuwachs von 1,7 %. Dabei verlagert sich der Umsatzanteil leicht zugunsten der AMOLED-Displays, für die 2019 ein Umsatzanteil von 21 % erwartet wird (2018: 18 %). Der Umsatzanteil von LCD-Displays am Gesamtmarkt verringert sich demnach etwas von 81 % in 2018 auf nun 77 %. Der globale Umsatz mit Leiterplatten dürfte laut Prismark 2019 um 2,9 % gegenüber dem Vorjahr wachsen (2018: 3,8 %). Für die Wertschöpfung der Maschinenbauer rund um den elektrischen Antriebsstrang wird vom VDMA für das Jahr 2019 erneut ein Zuwachs von über 20 % erwartet.
Im Segment Energy Storage erwarten die deutschen Hersteller laut VDMA 2019 einen Umsatzzuwachs von 22 % im Jahresvergleich, nach 19 % im Vorjahr. Auch bei der weltweiten Nachfrage nach Lithium-Ionen-Batterien wird nach mehreren sehr dynamischen Jahren weiterhin ein starkes Wachstum erwartet. Dieser Markt dürfte auch 2019 unter dem Einfluss der starken Entwicklung bei automobilen Anwendungen stehen und eine entsprechende Dynamik aufweisen.
ERLÄUTERUNG DER ZIELERREICHUNG 2018
Ausgehend von einem Konzernumsatz von 266,1 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2017 hatte der Vorstand der Manz AG für das Jahr 2018 eine Umsatzsteigerung von 10-14 % prognostiziert. Mit dem erreichten Umsatz von 296,9 Mio. EUR, was 11,6 % Umsatzwachstum entspricht, wurde diese Prognose erreicht. Auch hinsichtlich des Ertrags wurde die Prognose mit einem EBIT in Höhe von 1,7 Mio. EUR vor dem negativen Sondereffekt aus dem Kabelbrand am Standort Taiwan erfüllt.
Im Segment Solar blieb der Umsatz mit 105,0 Mio. EUR etwas hinter den Erwartungen zurück. Dies liegt in einer kundenseitig begründeten Verzögerung bei den CIGS-Großaufträgen und einer Verschiebung der entsprechenden Umsätze ins Jahr 2019. Die prognostizierte EBIT-Marge von 4-6 % wurde hingegen mit 13,7 % deutlich übertroffen.
Im Bereich Electronics wurde der prognostizierte Umsatzzuwachs von 2-7 % mit einem Wachstum von 6,0 % erreicht. Aufgrund der verzögerten Erteilung eines Folgeauftrags aus der Automobilindustrie, den Aufwendungen zur Erschließung neuer Märkte und einem veränderten Produktmix blieb das EBIT mit -12,0 Mio. EUR, wenngleich gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert, noch hinter den Erwartungen zurück.
Das Segment Energy Storage zeigt starkes Umsatzwachstum und übertraf mit 48,3 % die Prognose für 2018 deutlich. Ebenfalls deutlich besser als im Vorjahr und entsprechend den Erwartungen zeigt sich das Segment-EBIT mit -9,9 Mio. EUR.
Auch der Geschäftsbereich Contract Manufacturing zeigte sich mit einem Umsatzwachstum von 34,7 % über die Erwartungen hinaus positiv. Der Brand am Standort Taiwan führte dazu, dass die Ergebnisprognose einer Marge von 4-6 % verfehlt wurde. Um diesen Sondereffekt bereinigt, lag die EBIT-Entwicklung jedoch innerhalb der Prognosespanne.
Im Bereich Service lagen sowohl die Umsatzentwicklung als auch das Segment-EBIT im Rahmen der Erwartungen.
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| Umsatzprognose | ||||
|---|---|---|---|---|
| IST 2017 | Prognose 2018 | IST 2018 | Prognose 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatz in Mio. EUR |
Umsatzentwicklung | Umsatz in Mio. EUR |
Umsatzentwicklung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Konzern | 266,1 | zwischen +10 % und +14 % | 296,9 | zwischen +10 % und +14 % |
| Solar | 104,3 | zwischen +5 % und +10 % | 105,0 | zwischen -30 % und -40 % |
| Electronics | 88,5 | zwischen +2 % und +7 % | 93,9 | zwischen +30 % und +40 % |
| Energy Storage | 23,8 | zwischen +25 % und +35 % | 35,4 | zwischen +70 % und +90 % |
| Contract Manufacturing | 32,0 | zwischen +15 % und +20 % | 43,1 | zwischen +15 % und +20 % |
| Service | 17,3 | zwischen +5 % bis +10 % | 19,5 | zwischen +5 % bis +10 % |
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| Ergebnisprognose | ||||
|---|---|---|---|---|
| IST 2017 | Prognose 2018 | IST 2018 | Prognose 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| EBIT in Mio. EUR |
EBIT-Entwicklung | EBIT in Mio. EUR |
EBIT/EBIT-Marge | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Konzern | 0,6 | leicht positiv ohne Sondereffekt | -3,4 | EBIT-Marge im niedrigen einstelligen Prozentbereich |
| Solar | 31,0 | 4 % bis 6 % | 14,4 | ausgeglichenes EBIT |
| Electronics | -17,0 | niedriger einstelliger negativer Mio. EUR-Bereich | -12,0 | ausgeglichenes EBIT |
| Energy Storage | -22,7 | hoher einstelliger negativer Mio. EUR-Bereich | -9,9 | ausgeglichenes EBIT |
| Contract Manufacturing | 4,0 | 4 % bis 6 % | 1,2 | EBIT-Marge im hohen einstelligen Prozentbereich |
| Service | 5,6 | 15 % bis 20 % | 3,9 | 15 % bis 20 % |
ERWARTETE ENTWICKLUNG DES KONZERNS UND DER SEGMENTE
Aufgrund der stabilen konjunkturellen Lage in den für die Manz AG relevanten Ländern und Märkten sowie den positiven Branchenaussichten geht der Vorstand davon aus, dass die Manz AG in 2019 weiter profitabel wachsen wird. Der Vorstand erwartet einen Umsatzanstieg gegenüber dem Jahr 2018 in der Größenordnung zwischen 10 % und 14 %, eine positive EBITDA-Marge im mittleren einstelligen Prozentbereich und eine positive EBIT-Marge im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Für die Eigenkapitalquote wird ein Wert leicht über 40 % erwartet; hinsichtlich des Gearing rechnet der Vorstand mit einem Anstieg durch die Anwendung des IFRS 16 um 10-25 Prozentpunkte.
Er erwartet ebenfalls deutliche Umsatzsteigerungen in den Segmenten Electronics, Energy Storage, Contract Manufacturing und Service. Im Segment Solar erwartet der Vorstand eine rückläufige Umsatzentwicklung gegenüber dem Vorjahr, da aufgrund der kundenseitig verursachten Verzögerungen im Gesamtprojekt erst zum Ende des Jahres 2019 mit dem Produktionsstart und mit Folgeaufträgen zu rechnen ist. Die insgesamt positiven Erwartungen für 2019 werden zudem durch eine positive Entwicklung in der Anfrageintensität, im Auftragseingang sowie einem soliden Auftragsbestand von 215,2 Mio. EUR zum 31. Dezember 2018 (Vorjahr: 222,0 Mio. EUR) untermauert.
Ziel des Vorstands ist die Weiterentwicklung des umfassenden Technologieportfolios einerseits, die Stärkung und der Ausbau der guten Marktposition der Manz AG in allen Segmenten andererseits. Der Vorstand sieht die Liquidität der Manz AG für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 als sichergestellt und rechnet hinsichtlich dieser Steuerungsgröße mit einem Wert etwas unter Vorjahresniveau.
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Manz AG beruhen. Solche Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklungen oder die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an künftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Reutlingen, den 21. März 2019
Der Vorstand
Martin Drasch
Manfred Hochleitner
KONZERNABSCHLUSS
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
(in TEUR)
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| Anhang | 2018 | 20171 | |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 1 | 296.920 | 266.092 |
| Bestandsveränderungen Erzeugnisse | -2.420 | -3.514 | |
| Aktivierte Eigenleistungen | 2 | 4.924 | 9.478 |
| Gesamtleistung | 299.424 | 272.056 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 3 | 6.746 | 38.397 |
| Materialaufwand | 4 | -182.520 | -167.491 |
| Personalaufwand | 5 | -70.231 | -70.929 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6 | -41.316 | -64.012 |
| Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen | -2.590 | 2.042 | |
| EBITDA | 9.513 | 10.064 | |
| Abschreibungen | 7 | -12.897 | -9.495 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | -3.385 | 569 | |
| Finanzerträge | 96 | 39 | |
| Finanzaufwendungen | 8 | -1.615 | -1.754 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | -4.904 | -1.146 | |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 10 | -3.116 | -2.148 |
| Konzernergebnis | -8.020 | -3.294 | |
| davon Ergebnisanteil nicht beherrschende Anteile | 11 | -261 | -143 |
| davon Ergebnisanteil Aktionäre Manz AG | -7.760 | -3.150 | |
| Gewichteter Durchschnitt der Anzahl Aktien | 7.744.088 | 7.744.088 | |
| Ergebnis je Aktie | |||
| (verwässert = unverwässert) in EUR | 12 | -1,00 | -0,41 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG (in TEUR)
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| 2018 | 20171 | |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | -8.020 | -3.294 |
| Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | 979 | 945 |
| Absicherung künftiger Zahlungsströme (Cashflow Hedges) | 16 | 1 |
| Steuereffekt aus ergebnisneutralen Bestandteilen | -4 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | 0 | -670 |
| Anteil am sonstigen Ergebnis von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen | -30 | -32 |
| Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge mit künftiger ergebniswirksamer Umgliederung | 961 | 244 |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) | -3.569 | 0 |
| Steuereffekt aus ergebnisneutralen Bestandteilen | 1.021 | 279 |
| Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen | 124 | -352 |
| Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge ohne künftige ergebniswirksame Umgliederung | -2.423 | -73 |
| Konzern-Gesamtergebnis | -9.483 | -3.122 |
| davon nicht beherrschende Anteile | -267 | -135 |
| davon Anteilseigner der Manz AG | -9.215 | -2.987 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Konzernbilanz
(in TEUR)
AKTIVA
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| Anhang | 31.12.2018 | 31.12.20171 | 1.1.20171 | |
|---|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | ||||
| Immaterielle Vermögenswerte | 13 | 62.328 | 58.666 | 77.762 |
| Sachanlagen | 14 | 29.160 | 27.595 | 30.519 |
| Anteile an assoziierten Unternehmen | 15 | 11.763 | 14.201 | 12.841 |
| Finanzanlagen | 16 | 20.006 | 23.575 | 0 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 523 | 502 | 694 | |
| Latente Steueransprüche | 10 | 4.913 | 4.924 | 3.466 |
| 128.693 | 129.464 | 125.282 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||
| Vorräte | 17 | 49.368 | 45.688 | 46.239 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 18 | 30.138 | 82.718 | 67.120 |
| Vertragsvermögenswerte | 19 | 51.029 | 0 | 0 |
| Laufende Ertragsteuerforderungen | 443 | 4 | 651 | |
| Derviative Finanzinstrumente | 20 | 2 | 29 | 0 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 21 | 35.038 | 27.454 | 7.267 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 22 | 51.006 | 47.845 | 49.718 |
| 217.024 | 203.739 | 170.995 | ||
| Summe Aktiva | 345.717 | 333.203 | 296.277 | |
| PASSIVA | ||||
| Anhang | 31.12.2018 | 31.12.20171 | 1.1.20171 | |
| Eigenkapital | 23 | |||
| Gezeichnetes Kapital | 7.744 | 7.744 | 7.744 | |
| Kapitalrücklage | 78.626 | 98.917 | 143.681 | |
| Gewinnrücklagen | 44.438 | 32.330 | -9.519 | |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | 18.696 | 20.151 | 19.987 | |
| Anteilseigner der Manz AG | 149.503 | 159.142 | 161.893 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 471 | 738 | 34 | |
| 149.974 | 159.880 | 161.928 | ||
| Langfristige Schulden | ||||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 24 | 1.138 | 3.332 | 2.036 |
| Pensionsrückstellungen | 25 | 7.051 | 7.310 | 7.620 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 26 | 3.114 | 2.716 | 2.868 |
| Übrige langfristige Verbindlichkeiten | 55 | 248 | 335 | |
| Latente Steuerschulden | 10 | 4.371 | 3.480 | 2.127 |
| 15.729 | 17.086 | 14.986 | ||
| Kurzfristige Schulden | ||||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 42.173 | 36.130 | 52.390 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 27 | 69.683 | 88.874 | 35.977 |
| Erhaltene Anzahlungen | 28 | 0 | 13.395 | 9.827 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 28 | 42.285 | 0 | 0 |
| Laufende Ertragsteuerschulden | 384 | 958 | 592 | |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | 29 | 12.034 | 5.142 | 6.521 |
| Derivative Finanzinstrumente | 20 | 2 | 7 | 158 |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | 30 | 13.453 | 11.730 | 13.899 |
| 180.014 | 156.237 | 119.363 | ||
| Summe Passiva | 345.717 | 333.203 | 296.277 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG (in TEUR)
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| 31.12.2018 | 31.12.20171 | |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | -8.020 | -3.294 |
| Abschreibungen | 12.897 | 9.495 |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) von Pensionsrückstellungen und sonstigen langfristigen Rückstellungen | 139 | -229 |
| Zinserträge (-) und -aufwendungen (+) | 1.519 | 1.715 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 3.116 | 2.148 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge (-) und Aufwendungen (+) | -3.452 | 236 |
| Gewinn (-) / Verlust (+) aus Anlageabgängen | 395 | -34.806 |
| Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen | 2.590 | -2.042 |
| Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Vertragsvermögenswerte sowie anderer Aktiva | -12.947 | -17.700 |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der Vertragsverbindlichkeiten sowie anderer Passiva | 24.309 | 62.847 |
| Erhaltene (+) / Gezahlte Ertragsteuern (-) | -4.130 | -701 |
| Gezahlte Zinsen | -1.615 | -1.754 |
| Erhaltene Zinsen | 96 | 39 |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 14.898 | 15.955 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen | 706 | 725 |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -11.531 | -12.791 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen abzüglich der abgegangenen flüssigen Mittel | 0 | 48.676 |
| Auszahlungen für den Erwerb von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten | 0 | -24.221 |
| Veränderung nicht verfügbare Finanzmittel | -4.333 | -16.634 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -15.158 | -4.244 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme langfristiger Finanzschulden | 657 | 3.700 |
| Auszahlungen für die Tilgung langfristiger Finanzschulden | -2.855 | -886 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme kurzfristiger Finanzschulden | 42.173 | 36.130 |
| Auszahlungen für die Tilgung kurzfristiger Finanzschulden | -36.130 | -52.379 |
| Erwerb eigener Aktien | -82 | -9 |
| Auszahlung für die Tilgung von Leasingverträgen | 0 | -11 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 3.763 | -13.455 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | ||
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes (Zwischensumme 1-3) | 3.503 | -1.743 |
| Wechselkursbedingte Wertänderung des Finanzmittelbestandes | 64 | -130 |
| Risikovorsorge für Finanzmittel | -407 | 0 |
| Finanzmittelbestand am 1. Janur 2018 | 47.846 | 49.718 |
| Finanzmittelbestand am 31. Dezember 2018 | 51.006 | 47.846 |
| Zusammensetzung des Finanzmittelbestands | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 51.006 | 47.846 |
| Finanzmittelbestand am 31.Dezember 2018 | 51.006 | 47.846 |
Die Kapitalflussrechnung wird im Anhang erläutert.
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG 2017 (in TEUR)
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| Kumuliertes übriges Eigenkapital | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bestandteile, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | Bestandteile, die möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Eigene Aktien | Gewinnrücklagen | Neubewertung Pensionen | zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 31. Dez. 2016 | 7.744 | 143.681 | 0 | -10.839 | -2.047 | 0 |
| Veränderung aufgrund retrospektiver Anpassungen | 0 | 0 | 0 | -1.319 | 0 | 0 |
| Stand 1. Jan. 2017 | 7.744 | 143.681 | 0 | -9.520 | -2.047 | 0 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | -3.150 | 0 | 0 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | 0 | 0 | 0 | 0 | -268 | -475 |
| Konzern-Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | -3.150 | -268 | -475 |
| Entnahme Kapitalrücklage | 0 | -45.000 | 0 | 45.000 | 0 | 0 |
| Erwerb eigene Aktien | 0 | 0 | -9 | 0 | 0 | 0 |
| Verwendung eigene Aktien | 0 | 0 | 9 | 0 | 0 | 0 |
| Aktienbasierte Vergütung | 0 | 236 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Veränderung Konsolidierungs kreis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dez. 2017 | 7.744 | 98.917 | 0 | 32.330 | -2.315 | -475 |
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| Kumuliertes übriges Eigenkapital | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bestandteile, die möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Cashflow Hedges | Anteil am sonstigen Ergebnis von Anteilen an assoziierten Unternehmen | Währungsumrechnung | Summe kumuliertes übriges Eigenkapital | Summe Eigenkapital der Anteilseigner der Manz AG | Nicht beherrschende Anteile | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 31. Dez. 2016 | -15 | 0 | 21.995 | 19.933 | 160.519 | 4.587 |
| Veränderung aufgrund retrospektiver Anpassungen | 0 | 67 | -122 | -55 | -1.374 | 4.553 |
| Stand 1. Jan. 2017 | -15 | -67 | 22.117 | 19.988 | 161.893 | 34 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | -3.150 | -143 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | 1 | -32 | 937 | 163 | 163 | 8 |
| Konzern-Gesamtergebnis | 1 | -32 | 937 | 163 | -2.987 | -135 |
| Entnahme Kapitalrücklage | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Erwerb eigene Aktien | 0 | 0 | 0 | 0 | -9 | 0 |
| Verwendung eigene Aktien | 0 | 0 | 0 | 0 | 9 | 0 |
| Aktienbasierte Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 236 | 0 |
| Veränderung Konsolidierungs kreis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 839 |
| Stand 31. Dez. 2017 | -14 | -100 | 23.055 | 20.151 | 159.142 | 738 |
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| Gesamtes Eigenkapital | |
|---|---|
| Stand 31. Dez. 2016 | 165.106 |
| Veränderung aufgrund retrospektiver Anpassungen | 3.178 |
| Stand 1. Jan. 2017 | 161.928 |
| Konzernergebnis | -3.293 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | 171 |
| Konzern-Gesamtergebnis | -3.122 |
| Entnahme Kapitalrücklage | 0 |
| Erwerb eigene Aktien | -9 |
| Verwendung eigene Aktien | 9 |
| Aktienbasierte Vergütung | 236 |
| Veränderung Konsolidierungs kreis | 839 |
| Stand 31. Dez. 2017 | 159.880 |
Weitere Angaben zur Eigenkapitalveränderungsrechnung im Anhang unter Punkt 23
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG 2018 (in TEUR)
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| Kumuliertes übriges Eigenkapital | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bestandteile, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | Bestandteile, die möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Eigene Aktien | Gewinnrücklagen | Neubewertung Pensionen | Ergebnisneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Jan. 2018 | 7.744 | 98.917 | 0 | 32.330 | -2.315 | -475 |
| Effekt aus der Änderung von Rechnungslegungsvorschriften | 0 | 0 | 0 | -133 | 0 | 0 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | -7.760 | 0 | 0 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | 0 | 0 | 0 | 0 | 106 | -2.529 |
| Konzern-Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | -7.760 | 106 | -2.529 |
| Entnahme Kapitalrücklage | 0 | -20.000 | 0 | 20.000 | 0 | 0 |
| Erwerb eigene Aktien | 0 | 0 | -78 | 0 | 0 | 0 |
| Verwendung eigene Aktien | 0 | 0 | 78 | 0 | 0 | 0 |
| Aktienbasierte Vergütung | 0 | -291 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dez. 2018 | 7.744 | 78.626 | 0 | 44.438 | -2.209 | -3.004 |
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| Kumuliertes übriges Eigenkapital | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bestandteile, die möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Cashflow Hedges | Anteil am sonstigen Ergebnis von Anteilen an assoziierten Unternehmen | Währungsumrechnung | Summe kumuliertes übriges Eigenkapital | Summe Eigenkapital der Anteilseigner der Manz AG | Nicht beherrschende Anteile | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Jan. 2018 | -14 | -100 | 23.055 | 20.151 | 159.142 | 738 |
| Effekt aus der Änderung von Rechnungslegungsvorschriften | 0 | 0 | 0 | 0 | -133 | 0 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | -7.760 | -261 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | 12 | -30 | 986 | -1.455 | -1.455 | -7 |
| Konzern-Gesamtergebnis | 12 | -30 | 986 | -1.455 | -9.215 | -267 |
| Entnahme Kapitalrücklage | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Erwerb eigene Aktien | 0 | 0 | 0 | 0 | -78 | 0 |
| Verwendung eigene Aktien | 0 | 0 | 0 | 0 | 78 | 0 |
| Aktienbasierte Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | -291 | 0 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dez. 2018 | -2 | -130 | 24.041 | 18.696 | 149.503 | 471 |
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| Gesamtes Eigenkapital | |
|---|---|
| Stand 1. Jan. 2018 | 159.880 |
| Effekt aus der Änderung von Rechnungslegungsvorschriften | -133 |
| Konzernergebnis | -8.020 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | -1.462 |
| Konzern-Gesamtergebnis | -9.483 |
| Entnahme Kapitalrücklage | 0 |
| Erwerb eigene Aktien | -78 |
| Verwendung eigene Aktien | 78 |
| Aktienbasierte Vergütung | -291 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 |
| Stand 31. Dez. 2018 | 149.974 |
Weitere Angaben zur Eigenkapitalveränderungsrechnung im Anhang unter Punkt 23
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2018
ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN
Die Manz AG ("Manz AG") hat ihren Firmensitz in der Steigäckerstraße 5 in 72768 Reutlingen, Deutschland. Die Manz AG und ihre Tochtergesellschaften ("Manz-Gruppe" oder "Manz") verfügen über langjährige Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, Bildverarbeitung und Messtechnik sowie in der Nasschemie und in Rolle-zu-Rolle-Prozessen. Die Aktien der Manz AG werden im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Der Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2018 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften erstellt. Alle verpflichtend anzuwendenden Standards und Auslegungen wurden berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS werden nicht angewendet.
Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit sind in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Das Geschäftsjahr der Manz-Gruppe umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Angaben im Anhang erfolgen, sofern nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (TEUR). Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Konzernabschluss 2018 wurde am 21. März 2019 durch Beschluss des Vorstands zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben.
GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG
KONSOLIDIERUNGSKREIS
In den Konzernabschluss der Manz AG sind alle in- und ausländischen Gesellschaften einbezogen, über die die Manz AG mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Ein beherrschender Einfluss liegt dann vor, wenn die Manz AG schwankenden Renditen aus ihrem Engagement ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über die Gesellschaft zu beeinflussen.
Neben der Manz AG gehören per 31. Dezember 2018 zum Kreis der konsolidierten Unternehmen folgende ausländische Tochterunternehmen:
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| Anteil in % |
||
|---|---|---|
| Manz USA Inc. | North Kingstown/USA | 100,0 % |
| Manz Hungary Kft. | Debrecen/Ungarn | 100,0 % |
| Manz Slovakia s.r.o. | Nove Mesto nad Vahom/Slowakei | 100,0 % |
| Manz Italy s.r.l. | Sasso Marconi/Italien | 100,0 % |
| Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd. | Suzhou/VR China | 56,0 % |
| Manz Asia Ltd. | Hong-Kong/VR China | 100,0 % |
| Manz China Suzhou Ltd. | Suzhou/VR China | 100,0 % |
| Manz (Shanghai) Trading Company Ltd. | Shanghai/VR China | 100,0 % |
| Manz India Private Ltd. | New Delhi/Indien | 75,0 % |
| Manz Chungli Ltd. | Chungli/Taiwan | 100,0 % |
| Manz Taiwan Ltd. | Chungli/Taiwan | 100,0 % |
| Manz (B.V.I.) Ltd. | Road Town/Britische Jungferninseln | 100,0 % |
| Intech Machines (B.V.I.) Co. Ltd. | Road Town/Britische Jungferninseln | 100,0 % |
Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden auf den Stichtag des Konzernabschlusses, der dem Stichtag der Manz AG entspricht, aufgestellt.
Mit Ablauf des 30. Juni 2018 wurden die Manz China WuZhong Co. Ltd., Suzhou, VR China und die Manz China Shanghai Ltd. (Shanghai), Shanghai, VR China liquidiert. Ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie das Eigenkapital fallen der Manz Asia Ltd. Hong-Kong/VR China zu.
Daneben besteht eine Beteiligung über 15 % an der NICE PV Research Ltd. Beijing, VR China, die nach Maßgabe des IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert erfolsneutral (Eigenkapitalinstrument FVOCI) in den Konzernabschluss einbezogen wird.
Berichtigung von Vorjahreswerten
Die Talus Manufacturing Ltd., Chungli, Taiwan, wurde in 2015 gegründet. An Talus hält Manz 80,5 % der Stimmrechte und Anteile, ein Partner 19,5 %. Aufgrund gesellschaftsvertraglicher Bestimmungen sind alle wesentlichen Entscheidungen die Geschäftstätigkeit betreffend, einstimmig zu tätigen. Weiterhin besteht eine Ankaufsoption des Partners. Im Rahmen einer Berichtigung hat Manz die vormals vollkonsolidierte Talus Manufacturing Ltd. retrospektiv entkonsolidiert. Die Beherrschung (Control) war seit dem Erstkonsolidierungszeitpunkt im Geschäftsjahr 2015 nicht gegeben.
Talus wurde daher wegen des Vorliegens eines maßgeblichen Einflusses at Equity in den Konzernabschluss 2018 einbezogen. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend berichtigt. Aus der Berichtigung ergibt sich folgendes Bild:
(in TEUR)
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| 01.01. bis 31.12.2017 | 01.01. bis 31.12.2017 | ||
|---|---|---|---|
| veröffentlicht | Berichtigung | berichtigt | |
| --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 324.967 | -58.875 | 266.092 |
| Bestandsveränderungen Erzeugnisse | 661 | -4.175 | -3.514 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 9.478 | 0 | 9.478 |
| Gesamtleistung | 335.106 | -63.050 | 272.056 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 38.643 | -246 | 38.397 |
| Materialaufwand | -222.620 | 55.129 | -167.491 |
| Personalaufwand | -74.517 | 3.588 | -70.929 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -65.161 | 1.149 | -64.012 |
| Anteil am Ergebnis an assoziierten Unternehmen | 0 | 2.042 | 2.042 |
| EBITDA | 11.451 | -1.387 | 10.064 |
| Abschreibungen | -9.895 | 400 | -9.495 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 1.556 | -987 | 569 |
| Finanzerträge | 96 | -57 | 39 |
| Finanzaufwendungen | -1.754 | 0 | -1.754 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | -102 | -1.044 | -1.146 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | -2.696 | 548 | -2.148 |
| Konzernergebnis | -2.798 | -496 | -3.294 |
| davon Ergebnisanteil nicht beherrschende Anteile | 345 | -488 | -143 |
| davon Ergebnisanteil Aktionäre Manz AG | -3.143 | -7 | -3.150 |
| Gewichteter Durchschnitt der Anzahl Aktien | 7.744.0 88 | 0 | 7.744.088 |
| Ergebnis je Aktie | |||
| (verwässert = unverwässert) in EUR | -0,41 | 0 | -0,41 |
AKTIVA (in TEUR)
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| 31.12.2017 veröffentlicht | Berichtigung | 31.12.2017 berichtigt | 31.12.2016 veröffentlicht | Berichtigung | 1.1.2017 berichtigt | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 58.729 | -63 | 58.666 | 77.796 | -34 | 77.762 |
| Sachanlagen | 38.070 | -10.475 | 27.595 | 39.395 | -8.876 | 30.519 |
| Anteile an assoziierten Unternehmen | 0 | 14.201 | 14.201 | 0 | 12.841 | 12.841 |
| Finanzanlagen | 23.575 | 0 | 23.575 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 540 | -38 | 502 | 723 | -29 | 694 |
| Latente Steueransprüche | 4.934 | -10 | 4.924 | 3.500 | -34 | 3.466 |
| Vorräte | 62.159 | -16.471 | 45.688 | 48.950 | -2.711 | 46.239 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 95.709 | -12.991 | 82.718 | 77.726 | -10.606 | 67.120 |
| Vertragsvermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Laufende Ertragsteuerforderungen | 4 | 0 | 4 | 651 | 0 | 651 |
| Derviative Finanzinstrumente | 29 | 0 | 29 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 12.271 | 15.183 | 27.454 | 7.651 | -384 | 7.267 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 72.209 | -24.364 | 47.845 | 55.722 | -6.004 | 49.718 |
| 368.228 | -35.027 | 333.203 | 312.114 | -15.837 | 296.277 |
PASSIVA (in TEUR)
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| 31.12.2017 veröffentlicht | Berichtigung | 31.12.2017 berichtigt | 31.12.2016 veröffentlicht | Berichtigung | 1.1.2017 berichtigt | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 7.744 | 0 | 7.744 | 7.744 | 0 | 7.744 |
| Kapitalrücklage | 98.917 | 0 | 98.917 | 143.681 | 0 | 143.681 |
| Gewinnrücklagen | 31.018 | 1.312 | 32.330 | -10.839 | 1.320 | -9.519 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | 20.125 | 26 | 20.151 | 19.933 | 55 | 19.988 |
| Anteilseigner der Manz AG | 157.804 | 1.338 | 159.142 | 160.519 | 1.374 | 161.893 |
| Nicht beherrschende Anteile | 5.549 | -4.811 | 738 | 4.587 | -4.553 | 34 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 3.332 | 0 | 3.332 | 2.036 | 0 | 2.036 |
| Pensionsrückstellungen | 7.435 | -125 | 7.310 | 7.704 | -84 | 7.620 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 2.716 | 0 | 2.716 | 2.868 | 0 | 2.868 |
| Übrige langfristige Verbindlichkeiten | 248 | 0 | 248 | 335 | 0 | 335 |
| Latente Steuerschulden | 3.480 | 0 | 3.480 | 2.127 | 0 | 2.127 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 36.973 | -843 | 36.130 | 52.379 | 0 | 52.379 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 117.509 | -28.635 | 88.874 | 47.228 | -11.251 | 35.977 |
| Erhaltene Anzahlungen | 13.395 | 0 | 13.395 | 9.827 | 0 | 9.827 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Laufende Ertragsteuerschulden | 1.406 | -448 | 958 | 686 | -94 | 592 |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | 5.180 | -38 | 5.142 | 7.294 | -773 | 6.521 |
| Derivative Finanzinstrumente | 7 | 0 | 7 | 158 | 0 | 158 |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | 13.194 | -1.464 | 11.730 | 14.355 | -456 | 13.899 |
| Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 0 | 0 | 0 | 11 | 0 | 11 |
| 368.228 | -35.026 | 333.203 | 312.114 | -15.837 | 296.277 |
(in TEUR)
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| 31.12.2017 veröffentlicht | Berichtigung | 31.12.2017 berichtigt | |
|---|---|---|---|
| Konzernergebnis | -2.798 | -496 | -3.294 |
| Abschreibungen | 9.895 | -400 | 9.495 |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) von Pensionsrückstellungen und sonstigen langfristigen Rückstellungen | -187 | -42 | -229 |
| Zinserträge (-) und -aufwendungen (+) | 1.658 | 57 | 1.715 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 2.696 | -548 | 2.148 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge (-) und Aufwendungen (+) | 236 | 0 | 236 |
| Gewinn (-) / Verlust (+) aus Anlageabgängen | -34.806 | 0 | -34.806 |
| Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen | 0 | -2.042 | -2.042 |
| Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva | -33.947 | 16.247 | -17.700 |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva | 79.332 | -16.485 | 62.847 |
| Erhaltene (+) / Gezahlte Ertragsteuern (-) | -896 | 195 | -701 |
| Gezahlte Zinsen | -1.754 | 0 | -1.754 |
| Erhaltene Zinsen | 96 | -57 | 39 |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 19.525 | -3.570 | 15.955 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen | 726 | -1 | 725 |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -15.207 | 2.416 | -12.791 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen abzüglich der abgegangenen flüssigen Mittel | 48.676 | 0 | 48.676 |
| Auszahlungen für den Erwerb von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten | -24.221 | 0 | -24.221 |
| Veränderung nicht verfügbare Finanzmittel | -16.634 | 0 | -16.634 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -6.660 | 2.416 | -4.244 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme langfristiger Finanzschulden | 3.700 | 0 | 3.700 |
| Auszahlungen für die Tilgung langfristiger Finanzschulden | -886 | 0 | -886 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme kurzfristiger Finanzschulden | -15.406 | 51.536 | 36.130 |
| Auszahlungen für die Tilgung kurzfristiger Finanzschulden | 0 | -52.379 | -52.379 |
| Erwerb eigener Aktien | -9 | 0 | -9 |
| Auszahlungen für die Tilgung von Finance-Lease-Verträgen | -11 | 0 | -11 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -12.612 | -843 | -13.455 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | |||
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes (Zwischensumme 1-3) | 253 | -1.998 | -1.745 |
| Wechselkursbedingte Wertänderung des Finanzmittelbestandes | -400 | 270 | -130 |
| Finanzmittelbestand am 1. Januar 2017 | 55.722 | -6.004 | 49.718 |
| Finanzmittelbestand am 31. Dezember 2017 | 55.575 | -7.730 | 47.845 |
| Zusammensetzung des Finanzmittelbestands | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 72.209 | -24.364 | 47.845 |
| Finanzmittelbestand am 31. Dezember 2017 | 55.575 | -7.730 | 47.845 |
KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden dabei zum Erwerbszeitpunkt mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Anschließend werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag aus der Aufrechnung des Kaufpreises mit den identifizierten Vermögenswerten und Schulden wird unter den immateriellen Vermögenswerten als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses entstandene Kosten werden aufwandswirksam erfasst und stellen somit keinen Bestandteil der Anschaffungskosten dar.
Bei der Entkonsolidierung bisheriger Tochterunternehmen wird die Differenz zwischen der erhaltenen Gegenleistung und dem abgehenden Nettoreinvermögen zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlusts erfolgswirksam erfasst.
Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Cashflows aus Geschäftsvorfällen zwischen konsolidierten Unternehmen werden vollständig aufgerechnet und Zwischenergebnisse eliminiert. Auf die Konsolidierungsvorgänge werden die erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen. Darüber hinaus werden Bürgschaften und Garantien, die von der Manz AG oder einer ihrer konsolidierten Tochterunternehmen zu Gunsten anderer konsolidierter Tochterunternehmen übernommen werden, eliminiert.
NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE
Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil des Ergebnisses und des Reinvermögens dar, der nicht dem Konzern zuzurechnen ist. Nicht beherrschende Anteile werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzernbilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt von dem auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital.
ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN
Unternehmen auf die Manz maßgeblichen Einfluss gemäß IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ausüben kann, werden nach der Equity-Methode bilanziert und erstmalig mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil von Manz am Ergebnis des assozierten Unternehmens wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals des assoziierten Unternehmens werden anteilig im Konzern-Eigenkapital berücksichtigt. Der Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens wird durch die gesamten Veränderungen erhöht oder vermindert. Der Buchwert der Beteiligung und sämtliche langfristigen Anteile, die der Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen zuzuordnen sind, entsprechen dem Anteil der Manz AG an dem Unternehmen.
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Die in Fremdwährung aufgestellten Abschlüsse der in den Konzern einbezogenen Tochterunternehmen werden gemäß IAS 21 in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung der einbezogenen Gesellschaften entspricht mit einer Ausnahme der jeweiligen Landeswährung, da diese Tochterunternehmen ihre Geschäftsaktivitäten in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig führen. Für ein Tochterunternehmen ist die funktionale Währung abweichend zur Landeswährung der Euro, da wesentliche Aufwendungen und Erträge in Euro anfallen bzw. erzielt werden. Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden mit dem Wechselkurs am Bilanzstichtag, das Eigenkapital mit historischen Kursen umgerechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt zum Jahresdurchschnittskurs. Aus der Umrechnung des Abschlusses resultierende Umrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang des Tochterunternehmens ergebnisneutral im kumulierten übrigen Kapital erfasst.
In den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden Fremdwährungsposten bei ihrem Zugang mit dem Anschaffungskurs bewertet. Kursgewinne und -verluste zum Bilanzstichtag werden ergebniswirksam erfasst. Monetäre Posten werden am Bilanzstichtag zum gültigen Stichtagskurs bewertet.
Zur Bestimmung des Wechselkurses, der bei der erstmaligen Erfassung des zugehörigen Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags (oder eines Teils davon) bei der Ausbuchung eines nichtmonetären Vermögenswerts oder einer nichtmonetären Schuld aus im Voraus gezahlten Gegenleistungen angewandt wird, entspricht der Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls dem Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung des nichtmonetären Vermögenswerts oder der nichtmonetären Schuld aus der Vorauszahlung. Wenn es im Voraus mehrere Ein- oder Auszahlungen gibt, bestimmt der Konzern den Transaktionszeitpunkt für jede Ein- oder Auszahlung einer im Voraus gezahlten Gegenleistung.
Wechselkurse der wichtigsten Währungen
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| (1 EUR entspricht) | Stichtagskurs | Durchschnittskurs | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | 2018 | 2017 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| USA | USD | 1,1446 | 1,1980 | 1,1811 | 1,1302 |
| China | CNY | 7,8733 | 7,7973 | 7,8085 | 7,6321 |
| Hong-Kong | HKD | 8,9653 | 9,3817 | 9,2576 | 8,8091 |
| Taiwan | TWD | 35,0286 | 35,6042 | 35,6126 | 34,4040 |
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Die Vermögenswerte und Schulden der Manz AG und der im Wege der Vollkonsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen werden einheitlich nach den in der Manz-Gruppe geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum 31. Dezember 2018 angesetzt und bewertet. Zu diesem Grundsatz ergeben sich für den Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2018 infolge der Erstwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden zwei Ausnahmen. Manz hat von den Erleichterungsvorschriften im Rahmen des Übergangs auf diese Standards Gebrauch gemacht und die Vorjahreswerte weiterhin nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung sowie IAS 11 Fertigungsaufträge und IAS 18 Umsatzerlöse dargestellt. Vergleichsperioden sind daher nur eingeschränkt mit dem Geschäftsjahr 2018 vergleichbar. Die Art und Auswirkungen sind im Folgenden dargestellt.
IFRS 9 FINANZINSTRUMENTE
IFRS 9 Finanzinstrumente ersetzt den IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.
Manz wendet das Wahlrecht zur vereinfachten Erstanwendung des IFRS 9 an. Dies bedeutet, dass sich ergebende Umstellungseffekte zum 1. Januar 2018 in den Gewinnrücklagen erfasst werden und die Vorperiode nicht angepasst wird.
Infolge der Anwendung des IFRS 9 werden die Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte gesondert im Anhang berichtet. Insbesondere die Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung für finanzielle Vermögenswerte wurden im Vergleich zum IAS 39 grundlegend neu gefasst. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte nach IFRS 9 erfolgt auf der Grundlage des Geschäftsmodells des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme. In Abhängigkeit davon wird die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte in die unterschiedlichen Bewertungskategorien folgendermaßen vorgenommen:
| ― | Fortgeführte Anschaffungskosten (AC) |
| ― | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) |
| ― | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) |
| ― | Eigenkapitalinstrumente, die als FVOCI bewertet eingestuft werden. Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst, wenn entsprechend designiert. |
IFRS 9 eliminiert die bisherigen Kategorien des IAS 39: Bis zur Endfälligkeit gehalten, Finanzinvestionen, zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und ausgereichte Kredite und Forderungen.
Die Zuordnung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in die Bewertungskategorien nach IFRS 9 sind im Kapitel VII. "Berichterstattung zu Finanzinstrumenten" dargestellt.
Mit der Einführung des IFRS 9 wurde die Erfassung von Wertminderungen in ihren Grundzügen überarbeitet. Demnach sind nicht mehr nur eingetretene Verluste, sondern bereits erwartete Verluste zu erfassen. Bei der Erfassung der zu erwartenden Verluste wird unterschieden, ob sich das Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte seit Zugang signifikant verschlechtert hat oder nicht.
Liegt am Stichtag eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit Zugang des Vermögenswertes vor, ist der gesamte, über die Restlaufzeit des Instruments zu erwartende Verlust zu erfassen. Ist das Ausfallrisiko am Bilanzstichtag nicht signifikant erhöht, sind lediglich die zu erwartenden Verluste innerhalb der nächsten zwölf Monate zu berücksichtigen.
Daneben besteht eine Ausnahmeregelung für Vermögenswerte ohne wesentliche Finanzierungskomponente wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte, für die stets der gesamte erwartete Verlust, unabhängig von der Veränderung des Ausfallrisikos, über die Restlaufzeit zu erfassen ist. Enthalten Vermögenswerte wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte und Leasingforderung eine wesentliche Finanzierungskomponente, besteht ein entsprechendes Wahlrecht.
Zur Umsetzung der neuen Wertminderungsvorschriften wurden Bewertungsmodelle entwickelt, die zur Ermittlung der Ausfallraten bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten eingesetzt werden. Es erfolgt der Einsatz von Ausfallraten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Regionen. Darüber hinaus erfolgt eine Überprüfung individueller Ausfallraten durch das verantwortliche Management.
Das vereinfachte Wertminderungsmodell im Sinne des IFRS 9 wird auf sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte angewandt. Laufende Anpassungen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste von Finanzinstrumenten werden erfolgswirksam erfasst. Durch die Anwendung des IFRS 9 ergaben sich bei den Finanzinstrumenten keine materiellen Bewertungsdifferenzen.
Auf die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte sowie die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wird die Risikovorsorge auf Basis der zu erwartenden Kreditverluste der nächsten zwölf Monate gebildet. Die Bewertung erfolgt zum Nennwert abzüglich einer Risikovorsorge. Die Höhe der Risikovorsorge basiert auf aktuellen Marktdaten.
Aus der Umstellung IFRS 9 ergibt sich bei den Wertberichtigungen finanzieller Vermögenswerte zum 1. Januar 2018 folgender Anpassungseffekt:
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| (in TEUR) | |
|---|---|
| Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2017 (nach IAS 39) | 4.100 |
| ln den Gewinnrücklagen erfasster Anpassungseffekt | 124 |
| Wertberichtigungen zum 1. Januar 2018 (nach IFRS 9) | 4.224 |
IFRS 9 behält die bestehenden Anforderungen für die Klassifizierung der finanziellen Verbindlichkeiten weitgehend bei. Die erstmalige Anwendung des IFRS 9 hatte in Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente keine wesentlichen Auswirkungen auf die Rechnungslegungsmethoden des Konzerns. Unter IFRS 9 können die Vorschriften zum Hedge Accounting nach IAS 39 weiterhin angewandt werden. Manz macht von diesem Wahlrecht Gebrauch.
IFRS 15 ERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDEN
IFRS 15 ersetzt IAS 11 Fertigungsaufträge, IAS 18 Umsatzerlöse sowie die damit zusammenhängenden Interpretationen und gilt, bis auf wenige Ausnahmen, für alle Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Das Kernprinzip des IFRS 15 besteht darin, dass ein Unternehmen Umsatzerlöse in Höhe der erwarteten Gegenleistung bei Übertragen der Verfügungsgewalt an den Gütern und Dienstleistungen auf den Kunden erfasst.
IFRS 15 regelt darüber hinaus die Bilanzierung der zusätzlichen Kosten für die Anbahnung eines Vertrages und der Kosten, die direkt mit der Erfüllung eines Vertrages in Zusammenhang stehen.
Manz hat bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 zum 1. Januar 2018 den modifizierten rückwirkenden Ansatz gewählt. Danach kann der Standard entweder auf alle Verträge, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung bestehen, oder lediglich auf Verträge, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt waren, angewendet werden. Manz hat sich dafür entschieden, den Standard zum 1. Januar 2018 auf sämliche Verträge anzuwenden.
Der kumulierte Effekt der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 wird zum 1. Januar 2018 als dem Zeitpunkt der Erstanwendung als Anpassung des Eröffnungsbilanzwerts der Gewinnrücklagen erfasst. Dementsprechend wurden die Vergleichsinformationen nicht angepasst und werden stattdessen weiterhin nach IAS 11, IAS 18 und den zugehörigen Interpretationen ausgewiesen.
Die erstmalige Anwendung von IFRS 15 zum 1. Januar 2018 hatte folgende Auswirkungen:
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| (in TEUR) | Verweis | IAS 18 / IAS 11 31.12.2017 | Reklassifizierung | IFRS 15 01.01.2018 |
|---|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | (c) | 58.666 | 5.143 | 63.809 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (a) | 82.718 | -48.518 | 34.200 |
| Vertragsvermögenswerte | (a) | 0 | 43.375 | 43.375 |
| Erhaltene Anzahlungen | (b) | 13.395 | -13.395 | 0 |
| Vertragsverbindlichkeiten | (b) | 0 | 13.395 | 13.395 |
Die Art der Anpassungen zum 1. Januar 2018 und die Gründe für die Änderungen in der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sind nachstehend erläutert.
(a) Bedingte Ansprüche auf die Gegenleistung
Vor der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 wies Manz künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus, selbst wenn die Vereinnahmung der vollständigen Gegenleistung von der Fertigstellung des Auftrags abhing. Nach IFRS 15 soll jeder bedingte Anspruch auf Gegenleistung als Vertragsvermögenswert und nicht als Forderung angesetzt werden. Daher gliederte Manz bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 zum 1. Januar 2018 48.518 TEUR aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in die Vertragsvermögenswerte um.
Zum 31. Dezember 2018 wurden aufgrund dieser Änderung bedingte Ansprüche auf die Gegenleistung in Höhe von 51.029 TEUR nicht als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sondern als Vertragsvermögenswerte ausgewiesen.
(b) Anzahlungen
Vor der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 wies Manz nur für erhaltene Anzahlungen eine Verbindlichkeit bis zur Leistungserbringung aus. Nach IFRS 15 hingegen ist auch für unbedingte und zugleich fällige Anzahlungsforderungen eine Verbindlichkeit bis zur Leistungserbringung anzusetzen. Um diesem geänderten Inhalt des Postens Rechnung zu tragen, wurde zum 1. Januar 2018 der nicht mehr passende Posten "Erhaltene Anzahlungen" durch den der "Vertragsverbindlichkeiten" ersetzt.
Zum 31. Dezember 2018 wurden aufgrund dieser Änderung Anzahlungen in Höhe von 42.285 TEUR nicht als erhaltenen Anzahlungen, sondern als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen.
(c) Zusätzliche Kosten der Vertragsanbahnung
Des Weiteren wurden nach IFRS 15 zum 1. Januar 2018 zusätzliche Kosten für die Anbahnung eines Vertrags in Höhe von 5.143 TEUR als immaterielle Vermögenswerte aktiviert.
Bis zur erstmaligen Anwendung von IFRS 15 wurden diese Kosten bei Entstehung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. In der Berichtsperiode wurden dafür Abschreibungen über 2.743 TEUR vorgenommen.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden weitere Kosten für die Anbahnung eines Vertrages in Höhe von 4.747 TEUR für ein Projekt mit einer zugrundeliegenden Projektdauer von unter zwölf Monaten aktiviert. Auf diese Vermögenswerte wurden Abschreibungen in Höhe von 2.070 TEUR vorgenommen. Infolge der Aktivierung sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 4.747 TEUR niedriger ausgefallen, während die Abschreibungen um 2.070 TEUR erhöht waren.
(d) Latente Steuern
Infolge der Aktivierung der Kosten für die Anbahnung eines Vertrags wurden auch die passiven latenten Steuern erhöht.
In den nachfolgenden Tabellen wird für jeden einzelnen betroffenen Abschlussposten der Anpassungsbetrag dargestellt, der sich zum 31. Dezember 2018 und für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 aus der Anwendung von IFRS 15 im Vergleich zu den vormals geltenten IAS 11, IAS 18 und den dazugehörigen Interpretationen ergibt. Die Erstanwendung von IFRS 15 hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf das sonstige Ergebnis oder die Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit des Konzerns.
In den nachfolgenden Tabellen sind die betroffenen Posten aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS 15 und nach bisheriger Rechtslage nach IAS 18 / IAS 11 gegenübergestellt:
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| (in TEUR) | IFRS 15 31.12.2018 | IAS 18 / IAS 11 31.12.2018 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 62.328 | 59.928 | 2.400 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 30.138 | 78.428 | -48.290 |
| Vertragsvermögenswerte | 51.029 | 0 | 51.029 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 35.038 | 32.361 | 2.677 |
| Eigenkapital | |||
| Gewinnrücklagen | 44.438 | 45.433 | -995 |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Erhaltene Anzahlungen | 0 | 42.285 | -42.285 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 42.285 | 0 | 42.285 |
Nach Rechtslage des IAS 18 / IAS 11 wären künftige Forderungen aus langfristigen Fertigungsaufträgen ein Bestandteil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Nach IFRS 15 werden sie nun als Vertragsvermögenswerte ausgewiesen.
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| (in TEUR) | IFRS 15 31.12.2018 | IAS 18 / IAS 11 31.12.2018 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 296.920 | 297.849 | -929 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 41.316 | 46.063 | -4.747 |
| EBITDA | 9.513 | 5.695 | 3.818 |
| Abschreibungen | 12.897 | 8.084 | 4.813 |
| Operatives Ergebnis | -3.385 | -2.390 | -995 |
| Ergebnis je Aktie | -1,00 | -0,87 | -0,13 |
Nach Rechtslage des IAS 18 / IAS 11, ohne Berücksichtigung des IFRS 15, lägen die Umsatzerlöse bei 297.849 TEUR, was im Wesentlichen auf die Neuregelung zur Aktivierung von Vertragskosten zurückzuführen ist. Diese wären nach alter Rechtslage ein Bestandteil der Projektkosten und würden im Rahmen der Anwendung der Cost-to-Cost-Methode zur Ermittlung des Fertigstellungsgrads die Umsatzerlöse beeinflussen.
Nach Rechtslage des IAS 18 / IAS 11 wären zusätzliche Kosten der Vertragsanbahnung in der Periode des Anfalls unmittelbar erfolgswirksam erfasst worden. Demnach wären die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 4.747 TEUR erhöht. Dahingegen wären die Abschreibungen um 4.813 TEUR niedriger, da die zusätzlichen Kosten der Vertragsanbahnung nicht aktiviert gewesen wären und somit auch kein Werteverzehr über die Laufzeit des Projektes erfasst worden wäre.
Für das Geschäftsjahr 2018 ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernkapitalflussrechnung.
ANLAGEVERMÖGEN
lmmaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierungsfähigen Entwicklungskosten nicht aktiviert und erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.
Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbestimmbarer Nutzungsdauer unterschieden.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.
Unverändert zum Vorjahr sind im Folgenden die Nutzungsdauern für die einzelnen Klassen immaterieller Vermögenswerte aufgeführt:
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| Jahre | |
|---|---|
| Software | 3 bis 5 |
| Patente | 3 bis 8 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 3 bis 9 |
| Technologien | 6 bis 8 |
| Kundenbeziehungen | 6 bis 8 |
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die Unbestimmtheit der Nutzungsdauer der Marken beruht auf der Einschätzung, dass der wirtschaftliche Nutzenzufluss aus diesen Vermögenswerten nicht auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden kann (weitere Informationen zur Folgebewertung im Kapitel "Werthaltigkeitstest"). Geschäfts- oder Firmenwerte und Markennamen aus Unternehmenszusammenschlüssen werden grundsätzlich nicht abgeschrieben.
Die Entwicklungskosten für Anlagen und Anlagenkomponenten werden aktiviert, sofern die Voraussetzungen der IAS 38 erfüllt sind. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden ab Produktionsstart planmäßig linear über den erwarteten Produktlebenszyklus von drei bis neun Jahren abgeschrieben. Soweit die aktivierten Entwicklungskosten noch nicht planmäßig abgeschrieben werden, wird mindestens einmal jährlich für jeden einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein Wertminderungstest durchgeführt. Die Forschungs- und nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten werden bei Entstehung als Aufwand erfasst.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sowie außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von Wertminderungen. Kosten für Reparaturen und Instandhaltung werden als laufender Aufwand erfasst. Die linearen Abschreibungen werden entsprechend dem erwarteten Verlauf des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen überwiegend folgende Nutzungsdauern zugrunde:
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| Jahre | |
|---|---|
| Gebäude | 20 bis 50 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 2 bis 21 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2 bis 23 |
Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst. Die Parameter aus 2018 entsprechen dem Vorjahr.
Sofern für den Erwerb oder die Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um diesen in seinen beabsichtigten gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen, werden die bis zur Erlangung des gebrauchsfertigen Zustands angefallenen und direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten aktiviert. Im laufenden und vorangegangenen Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert.
WERTHALTIGKEITSTEST
Auf immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer wie Geschäfts- oder Firmenwerte werden keine planmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Hingegen erfolgt eine jährliche Überprüfung der Höhe des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, um daraus eine mögliche Wertminderung abzuleiten. Grundlage dieser Überprüfungen sind detaillierte Budget- und Prognoserechnungen. Der zugrundeliegende Planungszeitraum für Geschäfts- oder Firmenwerte beträgt drei Jahre. Auf immaterielle Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wie Geschäfts- oder Firmenwerte werden Werthaltigkeitstests einmal pro Jahr vorgenommen, es sei denn, es liegen konkrete Anhaltspunkte für eine etwaige Wertminderung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit vor.
Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln geschätzt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die eine zahlungsmittelgenerierende Einheit darstellt. Die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen den steuerungsrelevanten Geschäftsbereichen (Solar, Electronics, Energy Storage, Contract Manufacturing und Service).
Aktivierte Entwicklungskosten sowie andere immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer und Sachanlagen werden planmäßig über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Darüber hinaus wird nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte auf eine etwaige Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt.
Bei einem Wertminderungstest wird der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit des Geschäfts- oder Firmenwertes dem Buchwert gegenübergestellt. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der dem Geschäfts- oder Firmenwert zugewiesen wurde, den erzielbaren Betrag, muss in dieser Höhe auf den Geschäfts- oder Firmenwert eine Wertminderung ergebniswirksam erfasst werden.
Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und ihrem Nutzungswert. Der Nutzungswert wird auf Basis der geschätzten künftigen Cashflows aus der Nutzung und dem Abgang eines Vermögenswerts mit Hilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Als Diskontierungssatz wird ein den Marktbedingungen entsprechender Zinssatz vor Steuern verwendet.
Sollten die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Wertminderung entfallen, werden - mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten - Zuschreibungen auf den erzielbaren Betrag vorgenommen. Der Betrag darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben würde, wenn in der Vergangenheit kein Impairment für den Vermögenswert erfasst worden wäre.
VORRÄTE
Vorräte werden gemäß IAS 2 Vorräte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen und anteilige Verwaltungsgemeinkosten, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können. Sofern erforderlich, wird als Bewertungsvereinfachungsverfahren die Durchschnittsmethode angewandt.
UMSATZERLÖSE, FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN, VERTRAGSVERMÖGENSWERTE, VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN UND ZUSÄTZLICHE KOSTEN DER VERTRAGSANBAHNUNG (AB 2018)
Umsatzerlöse
Manz erzielt Umsatzerlöse vor allem aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen im Anlagengeschäft. Daneben werden in geringerem Umfang Serviceleistungen erbracht.
Die Umsatzerlöse aus den Leistungsverpflichtungen zum Erstellen der Anlagen werden regelmäßig nach der Percentage-of-Completion-Methode (PoC-Methode) entsprechend des Fertigstellungsgrades eines Auftrags über den Leistungszeitraum realisiert. Die Leistung wird über den Zeitraum der Erstellung der Anlage erbracht und dementsprechend der Umsatz über den Leistungszeitraum realisiert, weil die erstellte Anlage keine alternative Nutzungsmöglichkeit für Manz aufweist und Manz während des Zeitraums der Leistungserbringung einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistung hat. Der Fertigstellungsgrad berechnet sich aus dem Verhältnis der enstandenen Kosten zu den insgesamt erwarteten Kosten eines Auftrags (Cost-to-Cost-Methode). Durch diese Methode zur Fortschrittsmessung werden sowohl die Umsatzerlöse als auch die zugehörigen Kosten systematisch erfasst und damit die Ergebnisse über den Zeitraum, über den die Verfügungsgewalt an den Gütern und Dienstleistungen übertragen wird, periodengerecht realisiert. Die Cost-to-Cost-Methode vermittelt ein zutreffendes Bild des Leistungsfortschritts, da Manz von einem IT-gestützten Projektcontrolling Gebrauch macht, dass eine verlässliche Schätzung der Plankosten erlaubt und die Gesamtkosten überwacht. Dadurch können auch notwendige Anpassungen für Kosten, die nicht zum Fortschritt unserer Leistungserbringung bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtung beitragen oder die nicht im Verhältnis zum Fortschritt unserer Leistungserbringung bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtung stehen, vorgenommen werden.
Teilweise sehen die Verträge mit den Kunden variable Komponenten der Gegenleistung in Form von Rabattstaffeln und Pönalen vor. In diesen Fällen bestimmt Manz die Höhe der Gegenleistung, die ihr im Austausch für die Übertragung der Güter und Dienstleistungen auf den Kunden zusteht. Die variable Gegenleistung wird zu Vertragsbeginn geschätzt und darf nur dann in den Transaktionspreis einbezogen werden, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es bei den erfassten kumulierten Erlösen nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht.
Vertragsvermögenswerte
Ein Vertragsvermögenswert ist der Anspruch auf den Erhalt einer Gegenleistung im Austausch für Güter oder Dienstleistungen, die auf einen Kunden übertragen wurden. Kommt Manz den vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden nach, bevor der Kunde die Gegenleistung entrichtet oder bevor die Zahlung fällig wird, wird ein Vertragsvermögenswert für den bedingten Anspruch auf Gegenleistung erfasst. Für die Anwendung des Wertminderungsmodells auf Vertragsvermögenswerte verweisen wir auf den Abschnitt Finanzinstrumente nach IFRS 9 ab dem Geschäftsjahr 2018.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Eine Forderung hingegen ist in Abgrenzung zum Vertragsvermögenswert der unbedingte Anspruch des Konzerns auf Gegenleistung (d. h., die Fälligkeit tritt automatisch durch Zeitablauf ein). Auch unbedingte und fällige Ansprüche auf Vorauszahlungen werden als Forderungen ausgewiesen. Für die Anwendung des Wertminderungsmodells auf Forderungen verweisen wir auf den Abschnitt Finanzinstrumente nach IFRS 9 ab dem Geschäftsjahr 2018.
Vertragsverbindlichkeiten
Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung des Konzerns, Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden zu übertragen, für die er von diesem eine Gegenleistung erhalten (bzw. noch zu erhalten) hat. Zahlt ein Kunde eine Gegenleistung, bevor der Konzern Güter oder Dienstleistungen auf ihn überträgt, wird eine Vertragsverbindlichkeit erfasst, wenn die Zahlung geleistet oder fällig wird (je nachdem, welches von beidem früher eintritt). Vertragsverbindlichkeiten werden als Erlöse erfasst, sobald der Konzern seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.
Zusätzliche Kosten der Vertragsanbahnung
Darüber hinaus werden die zusätzlichen Kosten der Vertragsanbahnung aktiviert. Es handelt sich hierbei um Verkaufsprovisionen. Die aktivierten Kosten werden vereinfachend linear über die geplante Projektdauer abgeschrieben. Wertminderungsaufwendungen auf aktivierte Vertragsanbahnungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst, wenn der Restbuchwert der aktivierten Vertragsanbahnungskosten höher ist als der verbleibende Teil der Gegenleistung abzüglich der Kosten, die unmittelbar mit der Lieferung der Güter oder der Erbringung der Dienstleistungen zusammenhängen und noch nicht aufwandswirksam erfasst wurden.
FERTIGUNGSAUFTRÄGE (BIS 2017)
Manz erwirtschaftet seine Umsatzerlöse überwiegend aus Fertigungsaufträgen, die nach der Percentage-of-Completion-Methode (PoC-Methode) bis zum Geschäftsjahr 2017 gemäß IAS 11 bilanziert wurden. Dabei wurden die Umsatzerlöse und die geplante Marge entsprechend des Fertigstellungsgrades eines Auftrags bilanziert. Grundlage waren die mit dem Kunden vereinbarten Auftragserlöse und die erwarteten Auftragskosten. Der für die Höhe einer Teilgewinnrealisierung maßgebliche Fertigstellungsgrad je Auftrag wurde dabei durch das Verhältnis der am Abschlussstichtag aufgelaufenen Auftragskosten zu den kalkulierten Gesamtkosten (Cost-to-Cost-Methode) bestimmt. Durch diese Bilanzierungsmethode wurden sowohl Umsatzerlöse als auch die zugehörigen Kosten periodengerecht realisiert.
Soweit die Summe aus angefallenen Auftragskosten und ausgewiesenen Gewinnen die Anzahlungen überstiegen, erfolgte der Ausweis der Fertigungsaufträge aktivisch unter den künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen als Bestandteil der Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Ein negativer Saldo wurde unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Erwartete Verluste aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen wurden sofort in voller Höhe als Aufwand bilanziert, indem aktivierte Vermögenswerte wertberichtigt und darüber hinaus auch Rückstellungen gebildet werden.
Die übrigen Umsatzerlöse wurden in Übereinstimmung mit IAS 18 "Umsatzerlöse" erfasst, wenn die maßgeblichen Chancen und Risiken übertragen wurden. Dies war üblicherweise der Zeitpunkt, an dem die Erzeugnisse oder Waren geliefert beziehungsweise die Leistungen erbracht wurden.
FINANZINSTRUMENTE NACH IFRS 9 AB DEM GESCHÄFTSJAHR 2018
Ein Unternehmen hat einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit ab dem Zeitpunkt in seiner Bilanz anzusetzen, ab dem es Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Ein finanzieller Vermögenswert wird als solcher angesetzt, sofern sich aus einem Vertrag das Recht auf Empfang von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten von der anderen Vertragspartei ergibt. Marktübliche Käufe und Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden zum Zeitpunkt der Übertragung der Chancen und Risiken bilanziert. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird als solche angesetzt, sofern sich aus einem Vertrag die Pflicht zur Übertragung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten auf die andere Vertragspartei ergibt. Die erstmalige Bewertung eines Finanzinstruments erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten werden miteinbezogen. Im Rahmen der Folgebewertung wurden Finanzinstrumente entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Als finanzieller Vermögenswert werden sonstige langfristige Vermögenswerte, Finanzanlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen, derivative Finanzinstrumente, sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente klassifiziert. Der erstmalige Wertansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der dafür angefallenen Transaktionskosten, sofern die Finanzinstrumente nicht unter der Kategorie Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert werden.
Dabei stimmen die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte üblicherweise mit den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte überein. Die Klassifizierung und davon abgeleitet die Bewertung werden im Einklang mit dem zugrundeliegenden Geschäftsmodell sowie den vertraglich vereinbarten Zahlungsstrombedingungen vorgenommen.
Bewertung finanzieller Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte
Nach Maßgabe des IFRS 9 wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob ein Wertminderungsbedarf auf finanzielle Vermögenswerte vorliegt. Dabei werden zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs die zu erwartenden Verluste auf die gesamte Laufzeit betrachtet. Auf alle anderen finanziellen Vermögenswerte werden die zu erwartenden Verluste auf den Zeitraum von zwölf Monaten betrachtet, wenn keine Anhaltspunkte für eine Erhöhung des Kreditrisikos vorliegen.
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Unter den finanziellen Verbindlichkeiten werden originäre Verbindlichkeiten und derivative Verbindlichkeiten mit einem negativen beizulegenden Zeitwert zusammengefasst. Die originären finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Für die Folgebewertung erfolgt eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder, für bedingte Kaufpreisraten, eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Derivative finanzielle Verbindlichkeiten werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei Manz werden derivative Finanzinstrumente zur Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow Hedges) angewandt. Hierbei wird zu Beginn der Sicherungsbeziehung die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft dokumentiert, einschließlich der Risikomanagementziele. Bei der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 zum 1. Januar 2018 bestand das Wahlrecht die Hedge-Accounting-Vorschriften des IFRS 9 oder die des IAS 39 weiterhin anzuwenden. Manz hat sich für die weitergehende Anwendung der Hedge-Accounting-Vorschriften nach IAS 39 entschieden.
FINANZINSTRUMENTE NACH IAS 39 BIS ZUM GESCHÄFTSJAHR 2017
Nach IAS 39 galten als Finanzinstrumente Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führten. Sofern bei finanziellen Vermögenswerten Handels- und Erfüllungstag zeitlich auseinander fallen können, war für die erstmalige Bilanzierung der Erfüllungstag maßgeblich. Die erstmalige Bewertung eines Finanzinstruments erfolgte zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten wurden einbezogen. Im Rahmen der Folgebewertung wurden Finanzinstrumente entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Für die Bewertung unterschied IAS 39 finanzielle Vermögenswerte in die Kategorien:
| ― | erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte |
| ― | bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen |
| ― | zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
| ― | ausgereichte Kredite und Forderungen |
Finanzielle Verbindlichkeiten sind folgenden beiden Kategorien zuzuordnen:
| ― | erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
| ― | zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
Der beizulegende Zeitwert entsprach dem Markt- oder Börsenpreis, sofern die zu bewertenden Finanzinstrumente an einem aktiven Markt gehandelt wurden. Sofern kein aktiver Markt für ein Finanzinstrument bestand, wurde der beizulegende Zeitwert mittels geeigneter finanzmathematischer Methoden, wie zum Beispiel anerkannten Optionspreismodellen oder der Diskontierung zukünftiger Zahlungszuflüsse mit dem Marktzinssatz ermittelt und durch Bestätigungen der Banken, die die Geschäfte abwickelten, überprüft. Die fortgeführten Anschaffungskosten entsprachen den Anschaffungskosten abzüglich Tilgungen, Wertminderungen und der Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag, welche entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt wurden. Finanzinstrumente wurden erfasst, sobald Manz Vertragspartei des Finanzinstruments wurde. Eine Ausbuchung erfolgte grundsätzlich dann, wenn das vertragliche Recht auf Cashflows auslief oder dieses Recht auf einen Dritten übertragen wurde.
ORIGINÄRE FINANZINSTRUMENTE (BIS 2017)
Zu den originären Finanzinstrumenten gehörten insbesondere Forderungen gegen Kunden, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Bei erstmaliger Erfassung wurden die originären Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bei der Erstbewertung entsprach der beizulegende Zeitwert grundsätzlich dem Transaktionspreis, d. h. der hingegebenen oder der empfangenen Gegenleistung.
Nach dem erstmaligen Ansatz wurden die originären Finanzinstrumente je nach der Kategorie, zu der sie gehörten, entweder mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Kredite und Forderungen wurden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten, abzüglich der Wertminderungen, bilanziert. Wertminderungen wurden vorgenommen, wenn objektive Hinweise für eine solche vorlagen. Hinweise auf Wertminderung waren dann gegeben, wenn Anzeichen dafür vorlagen, dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hatte, bei Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz und wenn beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten künftigen Cashflows hinwiesen, wie Änderung der Rückstände oder wirtschaftlichen Bedingungen, die mit Ausfällen korrelierten. Diese Kategorie umfasste in der Manz-Gruppe vor allem Forderungen gegen Kunden und sonstige Forderungen.
Wertberichtigungen wurden unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vorgenommen.
Zu Handelszwecken und zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte wurden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts von zu Handelszwecken gehaltenen Vermögenswerten wurde erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Änderungen des Zeitwerts von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten wurden abzüglich eines Steueranteils im kumulierten übrigen Eigenkapital erfasst.
Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinstrumente wurden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste aus der Folgebewertung wurden erfolgswirksam erfasst.
Finanzielle Verbindlichkeiten wurden in der Folgebewertung mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente und der bedingten Kaufpreisraten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE (BIS 2017)
Die Manz AG setzte derivative Finanzinstrumente nur zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten resultierenden Zins- und Währungsrisiken ein.
Die derivativen Finanzinstrumente wurden nach IAS 39 bei ihrer erstmaligen Erfassung sowie in der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Zeitwerte von gehandelten derivativen Finanzinstrumenten entsprachen den Marktpreisen. Nicht gehandelte derivative Finanzinstrumente wurden unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen und unter Rückgriff auf aktuelle Marktparameter berechnet.
Für die Erfassung der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte - erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital - war entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden war oder nicht. Lag keine Sicherungsbeziehung vor, wurden die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam erfasst. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39, wurde der Besicherungszusammenhang als solcher bilanziert.
Bei Manz wurden die Vorschriften des Hedge Accounting gemäß IAS 39 zur Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow Hedges) angewandt. Hierbei wurde zu Beginn der Sicherungsbeziehung die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft dokumentiert, einschließlich der Risikomanagementziele. Des Weiteren wurde bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in deren Verlauf regelmäßig dokumentiert, ob das in die Sicherungsbeziehung designierte Sicherungsinstrument hinsichtlich der Kompensation der Änderung der Cashflows der Grundgeschäfte im hohen Maße effektiv war.
Der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines Derivates oder eines originären Finanzinstruments, das als Sicherungsinstrument designiert worden ist, wurde nach Abzug latenter Steuern im Eigenkapital unter Gewinnrücklagen aus Cashflow Hedges erfasst. Der auf den ineffektiven Teil entfallende Gewinn oder Verlust wurde sofort erfolgswirksam in den "sonstigen betrieblichen Erträgen" oder "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" ausgewiesen.
Im Eigenkapital erfasste Beträge wurden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, in der auch das Grundgeschäft ergebniswirksam wurde. Falls der Eintritt des ursprünglich abgesicherten Grundgeschäfts nicht mehr erwartet wurde, wurden die bis dahin innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesenen kumulierten, nicht realisierten Gewinne und Verluste ebenfalls ergebniswirksam erfasst.
ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Geldkonten und kurzfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten, die bei Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Abweichend zum Vorjahr wird infolge der Anwendung von IFRS 9 seit dem 1. Januar 2018 erstmals eine Risikovorsorge gebildet.
ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGEN
Als zusätzliche anreizbasierte Entlohnung für die geleistete Arbeit erhalten Mitarbeiter des Konzerns (einschließlich der Führungskräfte) eine anteilsbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten. Die Eigenkapitalinstrumente werden zum Zeitpunkt der Gewährung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser Performance Share Plan wurde im Geschäftsjahr 2008 erstmalig eingeführt. Aktuell ist der Manz Performance Share Plan 2015 in Anwendung, der das Erreichen von Erfolgszielen beinhaltet. Diese Erfolgsziele bestehen in der EBITDA-Marge und der Unternehmenswertentwicklung, gemessen an der Veränderung der Aktienkurse zwischen Ausgabe der Bezugsrechte und Ablauf der Wartezeit. Die Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Die Aktienzusagen sind während der Wartezeit nicht dividendenberechtigt. Der beizulegende Zeitwert wird unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells ermittelt (zu Einzelheiten siehe (9) "Anteilsbasierte Vergütungen").
Die Erfassung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d. h. dem Zeitpunkt, an dem der betroffene Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen.
Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind.
Werden die Bedingungen einer Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geändert, so werden Aufwendungen mindestens in der Höhe erfasst, in der sie angefallen wären, wenn die Vertragsbedingungen nicht geändert worden wären. Die Gesellschaft erfasst außerdem die Auswirkungen von Änderungen, die den gesamten beizulegenden Zeitwert der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung erhöhen oder mit einem anderen Nutzen für den Arbeitnehmer verbunden sind, bewertet zum Zeitpunkt der Änderung.
Wird eine Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente annulliert, wird diese so behandelt, als ob sie am Tag der Annullierung ausgeübt worden wäre. Der bislang noch nicht erfasste Aufwand wird sofort erfasst. Dies findet auf alle Vergütungsvereinbarungen Anwendung, wenn Nicht-Ausübungsbedingungen, auf die entweder das Unternehmen oder die Gegenpartei Einfluss haben, nicht erfüllt werden. Wird die annullierte Vergütungsvereinbarung jedoch durch eine neue Vergütungsvereinbarung ersetzt und die neue Vergütungsvereinbarung am Tag ihrer Gewährung als Ersatz für die annullierte Vergütungsvereinbarung deklariert, werden die annullierte und die neue Vergütungsvereinbarung wie eine Änderung der ursprünglichen Vergütungsvereinbarung bilanziert (vgl. hierzu den obigen Abschnitt).
Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienzusagen wird bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie (verwässert) als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt (zu Einzelheiten siehe Angabe 12).
EIGENE AKTIEN
Erwirbt der Konzern eigene Aktien, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Aktien wird nicht erfolgswirksam erfasst.
ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für aktivierte Entwicklungsprojekte verringern die Anschaffungs- und Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte.
TATSÄCHLICHE ERTRAGSTEUERN
Der Berechnung des Betrags der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.
LATENTE STEUERN
Latente Steuern werden auf alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Konzernbilanz nach IFRS und der Steuerbilanz sowie für steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften gebildet. Davon ausgenommen sind die zu versteuernden temporären Differenzen aus einem Geschäfts- oder Firmenwert. Aktive latente Steuern werden angesetzt, wenn ihre Nutzung überwiegend wahrscheinlich ist.
Für die Bewertung der latenten Steuern werden die Steuersätze zum Realisationszeitpunkt zugrunde gelegt, die auf Basis der aktuellen Rechtslage in den einzelnen Ländern gelten oder erwartet werden. Latente Steuern, die sich auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten beziehen, werden im Eigenkapital ausgewiesen. Aktive und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hätte und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
Unter den Pensionsrückstellungen werden leistungsorientierte Leistungszusagen gezeigt. Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") gemäß IAS 19 ermittelt. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Sofern Pensionsverpflichtungen durch Planvermögen rückgedeckt wurden, werden diese saldiert ausgewiesen.
Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis.
SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und dieser verlässlich geschätzt werden kann. Rückstellungen werden grundsätzlich unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung berechnet. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden auf den Barwert mit dem Marktzins abgezinst.
Abgegrenzte Schulden werden nicht unter den Rückstellungen, sondern sachverhaltsbezogen unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bzw. unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
VERBINDLICHKEITEN
Langfristige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
EVENTUALSCHULDEN
Die Eventualschulden stellen mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten dar, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse, die nicht vollständig unter der Kontrolle der Manz-Gruppe stehen, erst noch bestätigt werden müssen. Des Weiteren entstehen Eventualschulden aus einer gegenwärtigen Verpflichtung, die auf vergangenen Ereignissen beruht, die jedoch nicht bilanziert werden, weil der Abfluss von Ressourcen nicht wahrscheinlich ist bzw. die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann.
SCHÄTZUNGEN UND BEURTEILUNGEN DES MANAGEMENTS
Zur Erstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen und Schätzungen notwendig, die sich auf Ansatz, Bewertung und Ausweis der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Eventualforderungen und -schulden auswirken. Die wesentlichen Sachverhalte, die von solchen Ermessensentscheidungen und Schätzungen betroffen sind, beziehen sich auf die Realisierbarkeit von Forderungen, die Ermittlung des Fertigstellungsgrads bei langfristiger Auftragsfertigung, die Annahmen über zukünftige Cashflows von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten und Entwicklungsprojekten sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Die tatsächlich eintretenden Werte können im Einzelfall von den Schätzungen abweichen. Die Buchwerte der durch Schätzungen betroffenen Vermögenswerte und Schulden können den Aufgliederungen der einzelnen Bilanzposten entnommen werden.
Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Insbesondere werden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert:
Geschäfts- oder Firmenwerte: Geschäfts- oder Firmenwerte und andere immaterielle Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben; stattdessen wird einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen mit dem Ziel, künftige Zahlungsmittelüberschüsse adäquat zu ermitteln. Für die Ermittlung werden Parameter definiert, wie der Planungshorizont (drei Jahre), die Wahl des Zinssatzes oder die Gewichtung der zu berücksichtigenden Chancen und Risiken. Des Weiteren verweisen wir auf IV. Erläuterungen zur Bilanz "Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markenrechte".
Umsatzerlöse: Manz traf die folgenden Ermessensentscheidungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Bestimmung der Höhe und des Zeitpunkts von Erlösen aus Verträgen mit Kunden haben.
Bestimmung der Methode zur Schätzung der variablen Gegenleistung und Beurteilung der Begrenzung
Rabattstaffeln und Pönalen führen für Manz zu variablen Entgelten. Bei der Schätzung der variablen Entgelte muss der Konzern entweder die Erwartungswertmethode oder die Methode des wahrscheinlichsten Betrages anwenden. Dabei ist die Methode zu wählen, mit der die dem Konzern zustehende Gegenleistung am verlässlichsten geschätzt werden kann. Der Konzern kam zu dem Schluss, dass die Methode des wahrscheinlichsten Betrages die geeignete Methode zur Schätzung der variablen Entgelte für Lieferungen und Leistungen mit Rabattstaffeln und Regelungen zu Vertragsstrafen ist. ln den Transaktionspreis wird diese Schätzung der variablen Entgelte insoweit einbezogen, als dass es hochwahrscheinlich zu keiner signifikanten Stornierung der realisierten Umsatzerlöse kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit dem variablen Entgelt nicht mehr besteht.
Schätzung der Gesamtkosten des Projekts
Die Anwendung der PoC-Methode basiert auf einer Schätzung der Gesamtkosten des Projekts. Es ist deshalb aufgrund der hierbei gegebenen Unsicherheiten möglich, dass die Schätzungen der bis zur Fertigstellung erforderlichen Aufwendungen nachträglich berichtigt werden müssen. Derartige Berichtigungen von Aufwendungen und Erträgen werden in der Periode ausgewiesen, in der der Anpassungsbedarf festgestellt wird.
Risikovorsorge für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte wird ein Wertminderungsmodell nach IFRS 9 angewandt, in dem die erwarteten Verluste berücksichtigt werden müssen. Dazu wurden Bewertungsmodelle entwickelt, die zur Ermittlung der Ausfallraten bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten eingesetzt werden. Es erfolgt eine Analyse der historischen Ausfallraten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Regionen. Diese historischen Ausfallraten werden durch die Einflüsse von zukunftsgerichteten Informationen im makroökonomischen Umfeld angepasst. Darüber hinaus erfolgt eine Überprüfung individueller Ausfallraten durch das verantwortliche Management. ln die Überprüfung fließen Faktoren wie Fälligkeitsstrukturen von Forderungssalden, Bonität der Kunden oder makroökonomische Daten mit ein.
Pensionsrückstellungen: Wir verweisen auf IV. Erläuterungen zur Bilanz (25) "Pensionsrückstellungen".
Rückstellungen für Gewährleistungen werden unter Berücksichtigung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs gebildet. Langfristige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Zinssatz wird ein Zinssatz vor Steuern verwendet, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für den Sachverhalt spezifischen Risiken widerspiegelt. Der aus der Aufzinsung entstehende Zinsaufwand wird in den Finanzaufwendungen ausgewiesen. Wir verweisen auf (26) "Sonstige langfristige Rückstellungen".
Drohverlustrückstellungen: Die Bildung von Drohverlustrückstellungen ist sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach maßgeblich von Schätzungen geprägt. Manz bildet Drohverlustrückstellungen für Kundenaufträge, bei denen zum Stichtag die geschätzten Gesamtkosten die vereinbarten Umsatzerlösen übersteigen. Dabei werden im Rahmen des Projektcontrollings regelmäßig Kontrollen und Einschätzungen zum Projektfortschritt von Kundenaufträgen vorgenommen, was die Grundlage der Bildung einer Drohverlustrückstellungen ist. Wir verweisen auf (30) "Sonstige kurzfristige Rückstellungen".
Ertragsteuern: Für die Bildung von Steuerrückstellungen sowie bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge sind gleichermaßen Schätzungen vorzunehmen. Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern bestehen Unsicherheiten in Bezug auf die Auslegung komplexer Steuervorschriften sowie auf die Höhe und den Zeitpunkt künftiger zu versteuernder Einkünfte. Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.
WEITERE ÄNDERUNGEN DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Im Folgenden sind die Rechnungslegungsvorschriften aufgezählt, die erstmals ab dem Geschäftsjahr 2018 anzuwenden sind, jedoch für den Konzernabschluss von Manz von untergeordneter Bedeutung sind:
| ― | Änderungen des IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" |
| ― | Änderungen des IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" |
| ― | Änderungen des IAS 40 "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" |
| ― | Änderungen des IFRIC 22 "Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistung" |
VERÖFFENTLICHTE, VON DER EU ÜBERNOMMENE UND NOCH NICHT ANGEWENDETE IFRS
IFRS 16 Leasingverhältnisse
Der IASB veröffentlichte im Januar 2016 einen neuen Standard zur Leasingbilanzierung. IFRS 16 ersetzt den bisherigen Standard IAS 17 sowie die dazugehörigen Interpretationen IFRIC 4, SIC-15 und SIC-27 und ist verpflichtend ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden.
Manz wird den neuen Standard als Leasingnehmer nach dem modifiziert retrospektiven Ansatz erstmals ab dem 1. Januar 2019 anwenden. Eine Anpassung der Vergleichszahlen aus den Vorjahresperioden wird nicht vorgenommen. Die Zahlungsverpflichtungen aus den bisherigen Mietleasingvereinbarungen werden zum Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinst und dann als Leasingverbindlichkeit passiviert. Demgegenüber steht die Aktivierung der entsprechenden Nutzungsrechte. Bei Manz wird IFRS 16 auf alle Leasingverträge angewandt. Die Manz AG least Gebäude, Fahrzeuge und Informationstechnik. Dabei werden die Ansatzwahlrechte für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte von Manz in Anspruch genommen.
Aus der Umstellung ergeben sich zum 1. Januar 2019 folgende Auswirkungen:
Durch die Einführung des IFRS 16 werden für die bestehenden Leasingverhältnisse künftig in der Bilanz sowohl Nutzungsrechte an den Vermögenswerten als auch die diskontierten, kumulierten restlichen Zahlungsverpflichtungen aus den Leasingverträgen als Verbindlichkeit angesetzt. Die Umstellung wird voraussichtlich eine Bilanzverlängerung von 23-24 MEUR zur Folge haben, sodass sich die Eigenkapitalquote um rund vier Prozentpunkte verringern wird. Die Nettoverschuldung wird sich durch den Anstieg der Leasingverbindlichkeiten entsprechend erhöhen. Das Gearing (Verhältnis der Nettofinanzverbindlichkeiten zum Eigenkapital) erhöht sich um rund siebzehn Prozentpunkte.
Da in der Gewinn- und Verlustrechnung die Leasingzahlungen nicht mehr als laufender Mietaufwand unter dem Posten sonstige betriebliche Aufwendungen geführt werden, wird das EBITDA nicht durch künftige Leasingzahlungen belastet. Dies führt zu einer voraussichtlichen Erhöhung der EBITDA-Marge um rund 1-2 %. Darüber hinaus werden sich durch IFRS 16 die Finanzaufwendungen um voraussichtlich 1 MEUR erhöhen.
Auch in der Kapitalflussrechnung gehen die Leasingraten nicht mehr direkt in voller Höhe in den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ein. Stattdessen werden die Tilgungsanteile der einzelnen Leasingraten nun im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Damit führt die Änderung zu einer Erhöhung des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, während sich der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit reduziert. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit bleibt demgegenüber durch IFRS 16 unberührt.
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
UMSATZERLÖSE (1)
Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Geschäftsbereichen und Regionen ist in der Segmentberichterstattung wiedergegeben. Wir verweisen auch auf unsere Erläuterungen zur Segmentberichterstattung im Abschnitt IV.
Im Vorjahr unter Maßgabe des IAS 11.39 beliefen sich die Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen auf 264.350 TEUR.
Im Geschäftsjahr 2018 entfielen 276.860 TEUR auf die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung. Daneben wurden Umsatzerlöse in Höhe von 20.240 TEUR zeitpunktbezogen realisiert.
AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGEN (2)
Im Geschäftsjahr 2018 wurden Entwicklungskosten insbesondere im Geschäftsbereich Solar in Höhe von 3.449 TEUR aktiviert, daneben erfolgte noch in geringerem Umfang eine Aktivierung in den Geschäftsbereichen Energy Storage mit 940 TEUR und Electronics mit 504 TEUR. Im Segment Contract Manufacturing wurden zudem 31 TEUR aktiviert.
SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE (3)
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| (in TEUR) | 2018 | 20171 |
|---|---|---|
| Erträge aus der Entkonsolidierung der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) | 0 | 34.356 |
| Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen | 98 | 462 |
| Auflösung Wertberichtigungen auf Forderungen | 464 | 171 |
| Fördergelder | 578 | 130 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 2.553 | 203 |
| Kursgewinne | 1.258 | 230 |
| Übrige | 1.795 | 2.845 |
| 6.746 | 38.397 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
MATERIALAUFWAND (4)
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| (in TEUR) | 2018 | 20171 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 164.855 | 148.261 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 17.665 | 19.230 |
| 182.520 | 167.491 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
PERSONALAUFWAND (5)
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| (in TEUR) | 2018 | 20171 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 58.180 | 58.787 |
| Anteilsbasierte Vergütung | 290 | 236 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 11.761 | 11.906 |
| 70.231 | 70.929 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN (6)
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| (in TEUR) | 2018 | 20171 |
|---|---|---|
| Werbe- und Reisekosten | 7.029 | 7.805 |
| Miete und Leasing | 4.757 | 4.978 |
| Ausgangsfrachten | 4.741 | 3.153 |
| Forschungsnahe (projektbezogene) sonstige betriebliche Aufwendungen | 4.033 | 18.315 |
| Sonstige personalnahe Aufwendungen | 2.198 | 2.142 |
| Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte | 2.038 | 2.117 |
| Übrige | 16.520 | 25.502 |
| 41.316 | 64.012 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
ABSCHREIBUNGEN (7)
Die Abschreibungen in der Berichtsperiode belaufen sich auf 12.897 TEUR. Davon betreffen 10.827 TEUR den Werteverzehr auf das Sachanlagevermögen und den immateriellen Vermögenswerten. Daneben wird ein Werteverzehr von 2.070 TEUR der kurzfristigen Kosten für die Anbahnung von Verträgen abgebildet.
FINANZAUFWENDUNGEN (8)
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| (in TEUR) | 2018 | 20171 |
|---|---|---|
| Zinsen auf langfristige Verbindlichkeiten | 4 | 429 |
| Zinsen auf kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.482 | 1.179 |
| Zinsanteil langfristige Rückstellungen | 122 | 138 |
| Sonstige Zinsaufwendungen | 7 | 8 |
| 1.615 | 1.754 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNG (9)
Performance Share Plan
Der Konzern hat für Mitglieder des Vorstands und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter einen sog. Performance Share Plan eingerichtet. Die Erfolgsziele bestehen in der EBITDA-Marge und der Unternehmenswertentwicklung, gemessen an der Veränderung der Aktienkurse zwischen Ausgabe der Bezugsrechte und Ablauf der Wartezeit. Die Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Die Aktienzusagen sind während der Wartezeit nicht dividendenberechtigt. Die Manz AG kann die Aktienzusagen durch neue ausgegebene Aktien oder durch eigene Aktien abgelten.
Die Aktienzusagen (Bezugsrechte) werden nach freiem Ermessen des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates - soweit es sich um Vorstandsmitglieder handelt, nach freiem Ermessen des Aufsichtsrates - in jährlichen Tranchen, binnen eines Zeitraums von drei Monaten nach Ablauf von vier Wochen nach der Veröffentlichung des Konzernabschlusses für das vorangegangene Geschäftsjahr, ausgegeben.
Im Geschäftsjahr 2018 erhielten 18 (Vorjahr: 19) Mitarbeiter und ein Mitglied des Vorstands 21.928 (Vorjahr: 18.451) Aktienzusagen/Bezugsrechte. Hiervon entfielen 6.048 (Vorjahr: 4.544) auf den Vorstand.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aktienzusagen/Bezugsrechte mit den entsprechenden gewichteten durchschnittlichen beizulegenden Zeitwerten je zugesagter Aktie zum Zeitpunkt ihrer Gewährung:
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| (in Stück) | (in EUR) |
|
|---|---|---|
| Aktienzusagen/Bezugsrechte | Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt | |
| --- | --- | --- |
| Bestand am Jahresanfang (nicht erdient) | 63.746 | 32,51 |
| In der Berichtsperiode verfallen | 0 | 0,00 |
| In der Berichtsperiode gewährt | 21.928 | 17,08 |
| Bestand am Jahresende (nicht erdient) | 85.674 | 22,68 |
Die Bilanzierung der Aktienzusagen erfolgt gemäß IFRS 2 mit dem beizulegenden Zeitwert der Zusagen zum Zeitpunkt der Gewährung und wird im Personalaufwand sowie einer korrespondierenden Erhöhung des Eigenkapitals (Kapitalrücklage) erfasst. Die Ermittlung der Zeitwerte erfolgt unter Anwendung des Black-Scholes-Modells.
Folgende Parameter liegen der Berechnung zugrunde:
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| 2018 | 20171 | |
|---|---|---|
| Ausübungspreis (in EUR) | 1,00 | 1,00 |
| Risikofreier Zinssatz p. a. (in %) | 0 | 0,12 |
| Volatilität (in %) | 97,3 | 105,9 |
| Erwartete Dividenden (in EUR) | 0,00 | 0,00 |
| Fair Value je Aktienzusage (in EUR) | 17,08 | 22,69 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Im Berichtsjahr wurde aus dem Performance Share Plan Personalaufwand über 290 TEUR (Vorjahr: 236 TEUR) erfasst.
STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG (10)
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag umfassen sowohl tatsächliche als auch latente Ertragsteuern aus temporären Differenzen sowie aus bestehenden steuerlichen Verlustvorträgen.
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| (in TEUR) | 2018 | 20171 |
|---|---|---|
| Tatsächlicher Steueraufwand | ||
| Laufende Periode | 809 | 1.737 |
| Vorperioden | 444 | 71 |
| Latenter Steuerertrag/-aufwand (+) | 1.863 | 340 |
| 3.116 | 2.148 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Die Berechnung des laufenden Ertragsteueraufwands erfolgt unter Anwendung der zum Bilanzstichtag geltenden Steuersätze. Für die Berechnung der latenten Steuern der inländischen Gesellschaften wurde der inländische Steuersatz von 29,13 % (Vorjahr: 29,13 %) berücksichtigt. Bei den ausländischen Gesellschaften wurden Steuersätze von 15 %-25 % verwendet.
Der Ertragsteueraufwand im Berichtsjahr in Höhe von 3.116 TEUR (Vorjahr: 2.148 TEUR) leitet sich wie folgt von einem "erwarteten" Ertragsteueraufwand ab, der sich bei Anwendung des gesetzlichen Ertragsteuersatzes des Mutterunternehmens auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben hätte:
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| (in TEUR) | 2018 | 20171 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -4.904 | -1.146 |
| Ertragsteuersatz der Manz AG | 29,13% | 29,13% |
| Erwarteter Ertragsteueraufwand | -1.429 | -334 |
| Steuersatzunterschiede Ausland | -396 | -379 |
| Änderung des Steuersatzes | 0 | 5 |
| Nicht abzugsfähige Aufwendungen | 2.564 | -58 |
| Periodenfremde Steuern | 444 | 78 |
| Steuerfreie Erträge | -1.984 | -10.803 |
| Nichtansatz steuerlicher Verlustvorträge | 6.645 | 14.612 |
| Wertberichtigung auf aktive latente Steuern | -2.483 | -1.042 |
| Sonstiges | -245 | 69 |
| Ausgewiesener Ertragsteueraufwand | 3.116 | 2.148 |
| Effektive Steuerbelastung | n.a. | n.a. |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Die aktiven und passiven latenten Steuern werden in der folgenden Übersicht dargestellt:
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| (in TEUR) | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | 31.12.20171 | 31.12.2018 | 31.12.20171 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 837 | 1.191 | 4.894 | 4.259 |
| Sachanlagen | 0 | 0 | 49 | 28 |
| Finanzanlagen | 1.235 | 195 | 0 | 0 |
| Percentage-of-Completion-Methode | 7.664 | 2.861 | 15.982 | 5.309 |
| Vorräte | 538 | 359 | 0 | 0 |
| Forderungen | 544 | 469 | 502 | 3.308 |
| Zahlungsmittel | 111 | 0 | 0 | 0 |
| Pensionsrückstellungen | 673 | 501 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.638 | 2.007 | 1.654 | 993 |
| Rückstellungen | 210 | 271 | 0 | 0 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 9.173 | 7.487 | 0 | 0 |
| Bruttowert | 23.623 | 15.341 | 23.081 | 13.897 |
| Saldierung | -18.710 | -10.417 | -18.710 | -10.417 |
| Bestand laut Konzernbilanz | 4.913 | 4.924 | 4.371 | 3.480 |
| Nettobetrag der aktiven latenten Steuern | 542 | 1.444 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Der Nettobetrag der aktiven latenten Steuern hat sich wie folgt entwickelt:
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| (in TEUR) | 2018 | 20171 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 1.444 | 1.373 |
| Latenter Steueraufwand (-)/-ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung | -1.863 | -340 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderung der latenten Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Pensionen | -18 | 84 |
| Derivative Finanzinstrumente | -4 | 1 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | 1.039 | 195 |
| Währungsumrechnung | -56 | 131 |
| Stand 31.12. | 542 | 1.444 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Für steuerliche Verlustvorträge werden latente Steuern nur angesetzt, wenn ihre Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Bei vier Gesellschaften, die in der aktuellen oder in der Vorperiode steuerliche Verluste erlitten haben, wurde ein latenter Steueranspruch ausgewiesen. Manz geht basierend auf der Kurz- und Mittelfristplanung davon aus, dass zukünftig bei diesen vier Gesellschaften ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verrechnet werden können.
Die steuerlichen Verlustvorträge belaufen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 220.736 TEUR (Vorjahr: 215.623 TEUR). Davon sind 1.222 TEUR (Vorjahr: 438 TEUR) zeitlich auf fünf Jahre und 10.181 TEUR (Vorjahr: 11.253 TEUR) auf zehn Jahre begrenzt und der Rest unbegrenzt vortragsfähig. Für Verlustvorträge in Höhe von 182.650 TEUR (Vorjahr: 184.034 TEUR) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da nach IAS 12 im Falle von Verlusten in der jüngeren Vergangenheit hohe Anforderungen an die Aktivierung gestellt werden, die zum Stichtag nicht erfüllt sind.
Gemäß IAS 12 sind latente Steuern auf temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Konzernunternehmen zu bilanzieren (Outside Basis Differences). Für Outside Basis Differences in Höhe von 11,5 Mio. EUR (Vorjahr: 34,0 Mio. EUR) wurden keine passiven latenten Steuern gebildet, da diese Gewinne auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen.
ERGEBNISANTEIL NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE (11)
Der Ergebnisanteil der nicht beherrschenden Anteile setzt sich zusammen aus zugewiesenen Ergebnissen in Höhe von -261 TEUR (Vorjahr: -143 TEUR).
ERGEBNIS JE AKTIE (12)
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Manz AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus sogenannten potenziellen Aktien. Hierzu zählen Options- und Bezugsrechte, wenn diese Rechte die Ausgabe von Aktien zu einem Wert unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie zur Folge haben. Es ergab sich ein Verwässerungseffekt aus den Aktienzusagen im Rahmen des Performance Share Plan.
Das Ergebnis je Aktie wurde gemäß IAS 33 ermittelt.
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| 2018 | 20171 | |
|---|---|---|
| Den Anteilseignern der Manz AG zuzurechnendes Konzernergebnis (in TEUR) | -7.760 | -3.150 |
| Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien (Stück) | 7.744.088 | 7.744.088 |
| Effekt aus aktienbasierter Vergütung (Stück) | 160.960 | 137.880 |
| Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien (verwässert) (Stück) | 7.905.048 | 7.881.968 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert = unverwässert) (in EUR) | -1,00 | -0,41 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
ERLÄUTERUNGEN ZUR SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Im Rahmen der Segmentberichterstattung werden die Aktivitäten der Manz-Gruppe gemäß den Regeln von IFRS 8 (Geschäftssegmente) nach Geschäftsbereichen und nach Regionen abgegrenzt. Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Steuerung und berücksichtigt die unterschiedlichen Risiko- und Ertragsstrukturen der Geschäftsbereiche.
Im Geschäftsbereich "Solar" sind Systemlösungen für die Herstellung von Dünnschicht-Solarmodulen sowie die CIGS-Dünnschicht-Technologie abgebildet. Über das Geschäft mit Anlagen zur Produktion von Lithium-Ionen-Batterien wird im Geschäftsbereich "Energy Storage" berichtet. Der Geschäftsbereich "Electronics" hat den Schwerpunkt auf der Herstellung von Produktionsanlagen Unterhaltungselektronik.
Neben den drei strategischen Geschäftsbereichen bestehen die beiden Geschäftsbereiche "Contract Manufacturing" (Anlagen- und Teilefertigung sowie Montagearbeiten für Kunden unterschiedlicher Branchen) und "Service", in denen Dienstleistungen rund um die technologischen Kernkompetenzen der Manz AG angeboten werden.
Die zentrale Größe zur Beurteilung und Steuerung eines Geschäftsbereichs ist das operative Ergebnis (EBIT).
In der Segmentberichterstattung sind Erlöse und Ergebnisse der einzelnen Geschäftsbereiche des Konzerns dargestellt. Zwischen den einzelnen Geschäftsbereichen bestehen nur in geringem Umfang Liefer- und Leistungsbeziehungen. Der Leistungsaustausch zwischen den Geschäftsbereichen wird zu marktüblichen Preisen angesetzt.
Im Geschäftsbereich Solar wurden im Berichtsjahr Umsatzerlöse über 66.329 TEUR mit einem Kunden erzielt. Darüber hinaus sind im Geschäftsbereich Contract Manufacturing Umsatzerlöse in Höhe von 31.560 TEUR enthalten.
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG GESCHÄFTSBEREICHE
zum 31.12.2018
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| (in TEUR) | Solar | Electronics | Energy Storage | Contract Manufacturing | Service | Konsolidierung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse mit Dritten | ||||||
| 20171 | 104.344 | 88.539 | 23.831 | 32.038 | 17.340 | 0 |
| 2018 | 105.020 | 93.877 | 35.351 | 43.147 | 19.525 | 0 |
| Umsatzerlöse mit anderen Segmenten | ||||||
| 20171 | 0 | 3.411 | 0 | 0 | 0 | -3.411 |
| 2018 | 0 | 3.556 | 0 | 0 | 0 | -3.556 |
| Umsatzerlöse gesamt | ||||||
| 20171 | 104.344 | 91.950 | 23.831 | 32.038 | 17.340 | -3.411 |
| 2018 | 105.020 | 97.433 | 35.351 | 43.147 | 19.525 | -3.556 |
| Anteil am Ergebnis an assoziierten Unternehmen | ||||||
| 20171 | 0 | 0 | 0 | 2.042 | 0 | 0 |
| 2018 | -2.590 | |||||
| EBITDA | ||||||
| 20171 | 33.769 | -13.393 | -20.397 | 4.646 | 5.763 | -324 |
| 2018 | 18.109 | -6.636 | -6.861 | 1.755 | 4.080 | -935 |
| Abschreibungen | ||||||
| 20171 | 2.817 | 3.577 | 2.325 | 651 | 126 | 0 |
| 2018 | 3.731 | 5.381 | 3.038 | 535 | 215 | -3 |
| EBIT | ||||||
| 20171 | 30.952 | -16.970 | -22.722 | 3.996 | 5.637 | -324 |
| 2018 | 14.378 | -12.017 | -9.899 | 1.220 | 3.866 | -932 |
| Finanzerträge/Finanzaufwendungen | ||||||
| 20171 | -608 | -745 | -311 | -39 | -13 | 0 |
| 2018 | -294 | -375 | -359 | -522 | 31 | 0 |
| EBT | ||||||
| 20171 | 30.344 | -17.715 | -23.033 | 3.957 | 5.625 | -324 |
| 2018 | 14.084 | -12.392 | -10.258 | 698 | 3.896 | -932 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | ||||||
| 20171 | -1.928 | -988 | 1.106 | -240 | -97 | 0 |
| 2018 | -1.541 | -1.144 | 175 | -492 | -114 | 0 |
| Konzernergebnis | ||||||
| 20171 | 28.415 | -18.703 | -21.927 | 3.717 | 5.527 | -324 |
| 2018 | 12.543 | -13.535 | -10.083 | 205 | 3.782 | -932 |
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| (in TEUR) | Konzern |
|---|---|
| Umsatzerlöse mit Dritten | |
| 20171 | 266.092 |
| 2018 | 296.920 |
| Umsatzerlöse mit anderen Segmenten | |
| 20171 | 0 |
| 2018 | 0 |
| Umsatzerlöse gesamt | |
| 20171 | 266.092 |
| 2018 | 296.920 |
| Anteil am Ergebnis an assoziierten Unternehmen | |
| 20171 | 2.042 |
| 2018 | -2.590 |
| EBITDA | |
| 20171 | 10.064 |
| 2018 | 9.513 |
| Abschreibungen | |
| 20171 | 9.496 |
| 2018 | 12.897 |
| EBIT | |
| 20171 | 569 |
| 2018 | -3.385 |
| Finanzerträge/Finanzaufwendungen | |
| 20171 | -1.715 |
| 2018 | -1.519 |
| EBT | |
| 20171 | -1.146 |
| 2018 | -4.904 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | |
| 20171 | -2.148 |
| 2018 | -3.116 |
| Konzernergebnis | |
| 20171 | -3.294 |
| 2018 | -8.020 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG REGIONEN
zum 31.12.2018
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| (in TEUR) | Außenumsatz nach Standort des Kunden | Langfristige Vermögenswerte (ohne latente Steuern) |
|---|---|---|
| Deutschland | ||
| 20171 | 24.752 | 47.285 |
| 2018 | 46.393 | 47.715 |
| Übriges Europa | ||
| 20171 | 34.492 | 21.113 |
| 2018 | 42.239 | 21.788 |
| China | ||
| 20171 | 180.833 | 14.405 |
| 2018 | 168.465 | 13.986 |
| Taiwan | ||
| 20171 | 8.325 | 41.184 |
| 2018 | 22.128 | 39.043 |
| Übriges Asien | ||
| 20171 | 10.119 | 11 |
| 2018 | 9.880 | 709 |
| USA | ||
| 20171 | 7.184 | 40 |
| 2018 | 6.149 | 17 |
| Sonstige Regionen | ||
| 20171 | 387 | 0 |
| 2018 | 1.666 | 0 |
| Konzern 20171 | 266.092 | 124.038 |
| 2018 | 296.920 | 123.258 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG
Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel der Manz-Gruppe im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. Entsprechend IAS 7 (Kapitalflussrechnung) werden Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit sowie Finanzierungstätigkeit unterschieden. Auswirkungen aus Veränderungen des Konsolidierungskreises und der Wechselkurse sind in den jeweiligen Positionen eliminiert. Die auf Änderungen der Wechselkurse beruhende Veränderung des Finanzmittelbestands ist gesondert ausgewiesen.
Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die sich aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten und nur unwesentlichen Wertschwankungen zusammensetzen. Im Vorjahr waren in den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten nicht verfügbare Finanzmittel aus der Sicherung von Anzahlungsbürgschaften in Höhe von 16.634 TEUR enthalten.
Die Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden nach der direkten Methode dargestellt. Die Mittelzu- und Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts umfassen neben Zugängen im Sachanlagevermögen auch Zugänge bei den immateriellen Vermögenswerten. Die Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen sind um die übernommenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente vermindert. In der Finanzierungstätigkeit sind neben Zahlungsmittelzuflüssen aus Eigenkapitalerhöhungen und der Begebung von sonstigen Finanzverbindlichkeiten auch Zahlungsmittelabflüsse aus der Tilgung von Krediten ausgewiesen.
Demgegenüber wird ausgehend vom Konzernergebnis der Mittelzufluss und -abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit indirekt abgeleitet. Dazu wird das Konzernergebnis um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge, das sind im Wesentlichen Abschreibungen und die Veränderungen der langfristigen Rückstellungen und latenten Steuern, korrigiert und um die Veränderung der betrieblichen Aktiva und Passiva ergänzt.
Investitions- und Finanzierungsvorgänge, welche nicht zu einer Veränderung von Zahlungsmitteln geführt haben, sind nicht Bestandteil der Kapitalflussrechnung.
ENTWICKLUNG DER VERBINDLICHKEITEN AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT
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| Nicht zahlungswirksam | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Buchwert zum 01.01.2018 | Zahlungswirksam | Währungsdifferenz | Veränderungen beizulegender Zeitwerte | Sonstige Veränderungen | Buchwert zum 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten | 3.332 | -2.194 | 1.138 | |||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten | 36.130 | 5.764 | 279 | 42.173 | ||
| Derivative Finanzinstrumente | 7 | -5 | 2 | |||
| 39.469 | 3.570 | 279 | -5 | 0 | 43.313 |
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| Nicht zahlungswirksam | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Buchwert zum 01.01.20171 | Zahlungswirksam | Währungsdifferenz | Veränderungen beizulegender Zeitwerte | Sonstige Veränderungen | Buchwert zum 31.12.20171 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten | 2.036 | 1.296 | 3.332 | |||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten | 52.379 | -14.286 | -1.963 | 36.130 | ||
| Derivative Finanzinstrumente | 158 | -151 | 7 | |||
| Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 11 | -11 | 0 | |||
| 54.584 | -13.001 | -1.963 | -151 | 0 | 39.469 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE (13)
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| (in TEUR) | Lizenzen, Software und ähnliche Rechte | Aktivierte Entwicklungskosten | Geschäfts- oder Firmenwert | Anlagen im Bau/Geleistete Anzahlungen | Kosten der Vertragsanbahnung | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||||
| Stand 1. Januar 20171 | 54.075 | 87.187 | 38.015 | 1 | 0 | 179.277 |
| Währungsanpassung | -34 | -192 | 21 | 0 | 0 | -205 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | -22.693 | -21.453 | -4.705 | 0 | 0 | -48.851 |
| Zugänge | 1.236 | 8.176 | 2.338 | 0 | 0 | 11.750 |
| Abgänge | -364 | -3.773 | -2.338 | -1 | 0 | -6.475 |
| Umgliederungen | -8 | 0 | 0 | 0 | 0 | -8 |
| Stand 31. Dezember 20171 | 32.212 | 69.945 | 33.331 | 0 | 0 | 135.488 |
| Abschreibungen | ||||||
| Stand 1. Januar 20171 | 37.968 | 64.859 | 0 | 0 | 0 | 102.827 |
| Währungsanpassung | -35 | -85 | 0 | 0 | 0 | -120 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | -14.913 | -11.729 | 0 | 0 | 0 | -26.642 |
| Zugänge Abschreibungen (planmäßig) | 2.900 | 1.952 | 0 | 0 | 0 | 4.852 |
| Abgänge | -362 | -3.733 | 0 | 0 | 0 | -4.095 |
| Stand 31. Dezember 20171 | 25.558 | 51.264 | 0 | 0 | 0 | 76.822 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||||
| Stand 1. Januar 2018 | 32.212 | 69.945 | 33.331 | 0 | 5.143 | 140.631 |
| Währungsanpassung | 24 | 42 | 1.164 | 0 | 0 | 1.230 |
| Zugänge | 4.371 | 4.517 | 0 | 61 | 0 | 8.949 |
| Abgänge | -3.548 | -418 | 0 | 0 | 0 | -3.966 |
| Umgliederungen | 21 | 0 | 0 | 0 | 0 | 21 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 33.080 | 74.086 | 34.495 | 61 | 5.143 | 146.865 |
| Abschreibungen | ||||||
| Stand 1. Januar 2018 | 25.558 | 51.264 | 0 | 0 | 0 | 76.822 |
| Währungsanpassung | 11 | 26 | 0 | 0 | 0 | 37 |
| Zugänge Abschreibungen (planmäßig) | 2.020 | 3.032 | 0 | 0 | 2.743 | 7.795 |
| Abgänge | -117 | 0 | 0 | 0 | 0 | -117 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 27.472 | 54.322 | 0 | 0 | 2.743 | 84.537 |
| Restbuchwert 31.12.20171 | 6.654 | 18.681 | 33.331 | 0 | 0 | 58.666 |
| Restbuchwert 31.12.2018 | 5.608 | 19.764 | 34.495 | 61 | 2.400 | 62.328 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Aktivierte Entwicklungskosten
Entwicklungskosten werden entsprechend den Vorgaben des IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" in den dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aktiviert. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge, hat die Unternehmensleitung Annahmen über die Höhe der zu erwartenden künftigen Cashflows aus Vermögenswerten, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwartenden zukünftigen Cashflows, die Vermögenswerte generieren, zu treffen.
Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der aktivierten Entwicklungskosten, die noch nicht planmäßig abgeschrieben werden, wurden im Berichtsjahr keine (Vorjahr: keine) außerplanmäßigen Wertminderungen vorgenommen.
Folgende Beträge wurden erfolgswirksam erfasst:
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| (in TEUR) | 2018 | 20171 |
|---|---|---|
| Forschungs- und Entwicklungskosten gesamt | -14.893 | -20.056 |
| Planmäßige Abschreibungen auf Entwicklungskosten | -3.300 | -1.952 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 4.924 | 9.478 |
| Aufwandswirksam verrechnete Forschungs- und Entwicklungskosten | -13.269 | -12.530 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markenrechte
Die Geschäfts- oder Firmenwerte sowie die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (Markenrechte) entfallen wie folgt auf die einzelnen Geschäftsbereiche:
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| (in TEUR) | Geschäfts- oder Firmenwert | Markenrechte | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | 31.12.20171 | 31.12.2018 | 31.12.20171 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Solar | 16.845 | 16.342 | 1.806 | 1.777 |
| Electronics | 10.968 | 10.307 | 2.708 | 2.664 |
| Energy Storage | 6.682 | 6.682 | 0 | 0 |
| Contract Manufacturing | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Service | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 34.495 | 33.331 | 4.514 | 4.441 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Die Veränderungen beim Geschäfts- oder Firmenwert und bei den Markenrechten resultieren aus Währungsumrechnungen.
Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und Markenrechte wird mindestens einmal jährlich getestet, indem die Buchwerte der dem jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwert und den Markenrechten zugrundeliegenden Einheiten mit dem Nutzungswert verglichen werden. Es wird grundsätzlich der Nutzungswert der betreffenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit herangezogen. Als zahlungsmittelgenerierende Einheiten werden die Geschäftsbereiche Solar, Electronics, Energy Storage, Contract Manufacturing und Service verwendet. Der Nutzungswert wird nach der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Ausgangspunkt ist die aktuelle Dreijahresplanung für den jeweiligen Geschäftsbereich.
Im Zuge dieses Tests müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags, ist ein angemessener Diskontierungszinssatz zu wählen.
Die Berechnung der Diskontierungszinssätze berücksichtigt die Umstände des Konzerns und seiner Segmente und basiert auf seinen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC). Die durchschnittlichen Kapitalkosten berücksichtigen das Fremd- und Eigenkapital. Die Eigenkapitalkosten werden auf Basis einer Peer Group ermittelt. Sie enthalten den Basiszinssatz inklusive Länderrisiko und eine Marktrisikoprämie. Das segmentspezifische Risiko wird durch Anwendung individueller Betafaktoren einbezogen. Die Fremdkapitalkosten basieren auf dem verzinslichen Fremdkapital, für das der Konzern Schuldendienst zu leisten hat. Sie enthalten den Fremdkapital-Spread, Basiszinssatz und das Länderrisiko. Der Fremdkapital-Spread wurde unter Zugrundelegung der Zinsdifferenz zwischen der Rendite eines Anleihenkorbs von Industrieunternehmen mit dem Rating BBB+ bis BBB- sowie der Rendite deutscher Staatsanleihen ermittelt.
Zu den wesentlichen Planungsprämissen gehören vor allem die erwartete Marktentwicklung in Relation zur Entwicklung der Manz-Gruppe, die Entwicklung wesentlicher Fertigungs- und sonstiger Kosten sowie der Abzinsungsfaktor und die Wachstumsraten. Bei der Festlegung der Annahmen werden sowohl allgemeine Marktprognosen, aktuelle Entwicklungen wie auch historische Erfahrungen berücksichtigt. Da die Nachfrage nach Elektroautos kontinuierlich steigt, wächst auch der Bedarf an Batterieantrieben. Es wird daher mit einer deutlichen Ergebnisverbesserung und Umsatzsteigerung im Bereich Energy Storage gerechnet. Durch den bisherigen positiven Projektverlauf der CIGS-Großaufträge wurde ein weiterer Großauftrag im Bereich Solar eingeplant. Der große Markt der Display-Technologie bietet für die Manz AG ein großes Potenzial. Es wird daher in Zukunft mit einer deutlichen Umsatzausweitung und Ergebnisverbesserung im Bereich Electronics gerechnet. Die Wettbewerbs- und Renditefähigkeit der Manz AG wird weiter nachhaltig gesteigert und die damit verbundene Turn-Around-Strategie der Vorjahre wird fortgeführt.
Die Cashflows werden für jeden Geschäftsbereich, dem ein Geschäfts- oder Firmenwert oder Markenrecht zugeordnet ist, individuell auf Basis der Umsatz- und Kostenplanung prognostiziert. Die Wachstumsraten wurden unverändert mit Werten von 1,0 % bis 1,5 % angesetzt. Durch das sehr starke weltweite Wachstum in den Bereichen Solar und Electronics wurde weiterhin eine Wachstumsrate in Höhe von 1,5 % für die entsprechenden Geschäftsbereiche verwendet. Der für die Abzinsung verwendete Diskontierungssatz nach Steuern (gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten (WACC)) beträgt 7,5 % bis 10,4 %. Dabei werden die Eigenkapitalkosten auf Basis einer Vergleichsgruppe (Peer Group) ermittelt. Die Diskontierungssätze und Wachstumsraten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
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| (in %) | Diskontierungssatz vor Steuern | Wachstumsrate | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | 31.12.20171 | 31.12.2018 | 31.12.20171 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Solar | 14,7 | 10,7 | 1,5 | 1,5 |
| Electronics | 9,3 | 8,2 | 1,5 | 1,5 |
| Energy Storage | 12,5 | 8,4 | 1,0 | 1,0 |
| Contract Manufacturing | 11,6 | 9,4 | 1,0 | 1,0 |
| Service | 14,7 | 10,7 | 1,0 | 1,0 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Die Gewichtung der so ermittelten Eigen- und Fremdkapitalkostensätze erfolgte auf Basis der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Peer Group.
Eine Wertminderung eines Geschäfts- oder Firmenwertes liegt vor, wenn der Nutzungswert kleiner ist als der Buchwert des Geschäftsbereichs. Für die Geschäftsjahre 2018 und 2017 wurde kein Wertberichtigungsbedarf der bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte sowie der immateriellen Vermögenswerte ohne bestimmte Nutzungsdauer ermittelt.
Ein um 1 % höherer WACC und eine Berechnung ohne unterstelltes Wachstum in der ewigen Rente beeinflusst die Werthaltigkeit der Firmenwerte nicht. Auch eine dann noch zusätzliche Reduzierung der EBIT-Marge über die gesamte Planungsdauer von 10 %, hätte im Geschäftsjahr 2018 oder 2017 zu keiner Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes bzw. Markenrechtes geführt.
Kosten der Vertragsanbahnung
Im Geschäftsjahr 2018 wurden unter den immateriellen Vertragsvermögenswerten erstmals Kosten der Vertragsanbahnung ausgewiesen, wenn diese durch Erträge aus dem Vertrag gedeckt und eindeutig einem Projekt zuzuordnen sind. Die aktivierten Vertragskosten werden über die geplante Projektdauer linear um den Werteverzehr gemindert.
Der Saldo zum 1. Januar 2018 betrug 5.143 TEUR. In der Berichtsperiode wurde ein Werteverzehr von 2.743 TEUR erfasst. Zum 31. Dezember 2018 belief sich der Buchwert auf 2.400 TEUR.
SACHANLAGEN (14)
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| (in TEUR) | Grundstücke und Gebäude | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Anlagen im Bau/Geleistete Anzahlungen | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||||
| Stand 1. Januar 20171 | 26.072 | 26.895 | 11.528 | 98 | 64.593 |
| Währungsanpassung | -1.151 | -151 | -255 | -4 | -1.561 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | -569 | -2.584 | -284 | -1 | -3.438 |
| Zugänge | 666 | 423 | 902 | 1.892 | 3.883 |
| Abgänge | -87 | -887 | -948 | -107 | -2.029 |
| Umgliederungen | 6 | -101 | 101 | 3 | 9 |
| Stand 31. Dezember 20171 | 24.937 | 23.595 | 11.044 | 1.881 | 61.456 |
| Abschreibungen | |||||
| Stand 1. Januar 20171 | 5.364 | 20.196 | 8.515 | 0 | 34.075 |
| Währungsanpassung | -244 | -96 | -182 | 0 | -522 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | -22 | -2.361 | -145 | 0 | -2.528 |
| Zugänge Abschreibungen (planmäßig) | 1.185 | 2.255 | 1.203 | 0 | 4.643 |
| Abgänge | -35 | -887 | -884 | 0 | -1.806 |
| Stand 31. Dezember 20171 | 6.248 | 19.107 | 8.507 | 0 | 33.862 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||||
| Stand 1. Januar 2018 | 24.937 | 23.595 | 11.044 | 1.881 | 61.456 |
| Währungsanpassung | -127 | 10 | 6 | 0 | -111 |
| Zugänge | 548 | 1.684 | 2.351 | 743 | 5.326 |
| Abgänge | -754 | -435 | -2.698 | -58 | -3.945 |
| Umgliederungen | 391 | 0 | 2.045 | -2.458 | -22 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 24.995 | 24.854 | 12.748 | 108 | 62.704 |
| Abschreibungen | |||||
| Stand 1. Januar 2018 | 6.248 | 19.107 | 8.507 | 0 | 33.862 |
| Währungsanpassung | -28 | 6 | 10 | 0 | -12 |
| Zugänge Abschreibungen (planmäßig) | 1.124 | 1.041 | 866 | 0 | 3.031 |
| Abgänge | -420 | -405 | -2.512 | 0 | -3.337 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 6.924 | 19.749 | 6.871 | 0 | 33.544 |
| Restbuchwert 31.12.20171 | 18.689 | 4.488 | 2.537 | 1.881 | 27.595 |
| Restbuchwert 31.12.2018 | 18.071 | 5.105 | 5.877 | 108 | 29.160 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Grundstücke und Gebäude der Manz Slovakia s.r.o. mit einem Buchwert von 3.866 TEUR (Vorjahr: 3.774 TEUR) dienen als Sicherheit für Bankdarlehen.
ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN (15)
Die Manz AG hält einen Anteil in Höhe von 80,5 % an der Talus Manufacturing Ltd. mit Sitz in Chungli, Taiwan. Dieses Unternehmen ist in den Bereichen Produktion, Verkauf und Service tätig. Die Talus Manufacturing Ltd. ist nicht börsennotiert und wird im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert. Die folgenden Tabellen enthalten die zusammengefassten Finanzinformationen der Talus Manufacturing Ltd.:
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| (in TEUR) | 2018 | 20171 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | 45.157 | 38.710 |
| Langfristige Vermögenswerte | 19.734 | 17.583 |
| Kurzfristige Schulden | 42.344 | 31.496 |
| Langfristige Schulden | 821 | 125 |
| Eigenkapital | 21.726 | 24.672 |
| Anteil des Konzerns am Eigenkapital (in %) | 80,5 | 80,5 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | - | - |
| Buchwert des Anteils des Konzerns | 11.763 | 14.201 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
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| (in TEUR) | 2018 | 20171 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 70.509 | 59.506 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | -4.082 | 2.996 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | -4.029 | 3.053 |
| Ertragsteueraufwand | 779 | -549 |
| Ergebnis nach Steuern | -3.250 | 2.504 |
| Sonstiges Ergebnis | -161 | -124 |
| Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr | -3.411 | 2.380 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
FINANZANLAGEN (16)
Die Manz AG hält eine sonstige Beteiligung über 15 % an der NICE PV Research Ltd. Beijing, VR China. Die Anschaffungskosten beliefen sich auf 24.245 TEUR. Der beizulegende Zeitwert (ermittelt nach einem Ertragswertverfahren) zum Bilanzstichtag beträgt 20.006 TEUR. Künftig erwartete Cashflows haben einen signifikaten Einfluss auf den Wertansatz der Beteiligung.
VORRÄTE (17)
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| (in TEUR) | 31.12.2018 | 31.12.20171 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 18.813 | 15.735 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 7.658 | 14.198 |
| Fertige Erzeugnisse, Waren | 11.990 | 12.263 |
| Geleistete Anzahlungen | 10.907 | 3.492 |
| 49.368 | 45.688 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Die Summe der Wertberichtigungen auf die Vorräte erhöhte sich nach Berücksichtigung von Wechselkursdifferenzen sowie Verbräuchen auf 10.475 TEUR (Vorjahr: 9.757 TEUR). Zuführungen zu Wertberichtigungen werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Hierbei wurde in der laufenden Periode ein Aufwand von 718 TEUR (Vorjahr: 9.788 TEUR) erfasst.
Der Buchwert der als Sicherheiten verpfändeten Vorräte beträgt 9.475 TEUR.
FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN (18)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und sind üblicherweise innerhalb eines Jahres fällig.
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| (in TEUR) | 31.12.2018 | 1.1.2018 | 31.12.20171 |
|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte | 30.041 | 34.140 | 82.658 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen | 97 | 60 | 60 |
| 30.138 | 34.200 | 82.718 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Nach Rechtslage des IAS 11 / IAS 18 wurden unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auch künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen gezeigt.
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| (in TEUR) | 31.12.20171 |
|---|---|
| Herstellungskosten einschließlich Auftragsergebnis der Fertigungsaufträge | 175.805 |
| abzüglich erhaltene Anzahlungen | -127.287 |
| 48.518 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:
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| (in TEUR) | 31.12.2018 | 31.12.20171 |
|---|---|---|
| Einzelwertberichtigungen | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte | 2.029 | 4.076 |
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 0 | 0 |
| Pauschalierte Einzelwertberichtigungen | 1.949 | 24 |
| 3.978 | 4.100 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
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| (in TEUR) | 31.12.2018 | 31.12.20171 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 4.100 | 3.532 |
| Währungsumrechnung | -32 | -106 |
| Verbrauch | 517 | 436 |
| Auflösung | 463 | 171 |
| Zuführung | 890 | 1.281 |
| Stand 31.12. | 3.978 | 4.100 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
VERTRAGSVERMÖGENSWERTE (19)
Vertragsvermögenswerte bestanden zum 1. Januar 2018 in folgender Höhe:
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| (in TEUR) | 31.12.2018 | 1.1.2018 |
|---|---|---|
| Herstellungskosten einschließlich Auftragsergebnis der Fertigungsaufträge | 298.624 | 175.805 |
| abzüglich erhaltene Anzahlungen | -247.595 | -127.287 |
| 51.029 | 48.518 |
Die Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:
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| (in TEUR) | 31.12.2018 | 31.12.20171 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 0 | 0 |
| Währungsumrechnung | 0 | 0 |
| Verbrauch | 0 | 0 |
| Auflösung | 0 | 0 |
| Zuführung | 371 | 0 |
| Stand 31.12. | 371 | 0 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE (20)
Am Bilanzstichtag waren folgende Devisentermingeschäfte im Rahmen von Hedge Accounting zur Kurssicherung von geplanten USD-/TWD-Transaktionen sowie Zinsderivate zur Zinsabsicherung eingesetzt:
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| (in TEUR) | 31.12.2018 | 31.12.20171 | ||
|---|---|---|---|---|
| Währungskurssicherung | Zinsderivate | Währungskurssicherung | Zinsderivate | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Änderung des beizulegenden Zeitwerts | -27 | 5 | 187 | -7 |
| Nominalwert | 5.242 | 600 | 4.173 | 2.850 |
| Positiver beizulegender Zeitwert | 2 | 0 | 29 | 0 |
| Negativer beizulegender Zeitwert | 0 | -2 | 0 | -7 |
| Restlaufzeit | max. 05/2019 | max. 12/2019 | max. 05/2018 | max. 12/2019 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Im laufenden Geschäftsjahr wurden 12 TEUR (Vorjahr: 1 TEUR) aus noch laufenden Cashflow Hedges erfolgsneutral aus dem kumulierten übrigen Eigenkapital entnommen.
Es besteht eine wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument. Die Manz AG hat für die Sicherungsbeziehung ein Absicherungsverhältnis von 1:1 festgelegt, da das Risiko des Sicherungsinstruments mit der abgesicherten Risikokomponente identisch ist. Der durchschnittliche Ausübungspreis für die Zinsderivate liegt bei 0,57 und der durchschnittliche Terminkurs für die Währungskurssicherung liegt bei 30,56 (USD/TWD). Die Währungskurssicherung enthält ein Währungsrisiko, da die Höhe der Devisentermingeschäfte entsprechend der Käufe und Verkäufe in Fremdwährung variiert. Außerdem kommt es zu Schwankungen der Wechselkurse. Die Zinsderivate enthalten ein Zinsrisiko, da es aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze zu einem negativen beizulegenden Zeitwert führen kann. Wenn geplante Transaktionen nicht wie geplant eintreten, kann dies zu Ineffektivitäten führen.
SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE (21)
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| (in TEUR) | 31.12.2018 | 31.12.20171 |
|---|---|---|
| Forderungen Personal | 420 | 510 |
| Sonstige Abgrenzungen (v. a. Versicherungen) | 1.119 | 571 |
| Kurzfristige Kosten zur Anbahnung eines Vertrags | 2.677 | 0 |
| Steuerforderungen (keine Einkommen- und Ertragsteuern) | 4.396 | 4.429 |
| Nicht verfügbare Finanzmittel | 20.967 | 16.634 |
| Übrige | 5.459 | 5.310 |
| 35.038 | 27.454 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
In den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten sind nicht verfügbare Finanzmittel enthalten, die ab dem Geschäftsjahr 2018 unter die Anwendung des IFRS 9 fallen. Daraus ergibt sich zum 1. Januar 2018 eine Anpassung an den beizulegenden Zeitwert von 42 TEUR. Zum 31. Dezember 2018 wurde eine Risikovorsorge von 229 TEUR berücksichtigt.
Im Zuge der Anwendung des IFRS 15 wurden unterjährig kurzfristige Kosten zur Anbahnung eines Vertrags über 4.747 TEUR aktiviert und in der Periode um 2.070 TEUR abgeschrieben. Der Buchwert der kurzfristigen Kosten zur Anbahnung eines Vertrags entspricht dem beizulegenden Zeitwert. Es wurde keine Wertminderung vorgenommen.
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte sind nicht überfällig.
ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE (22)
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Geldkonten und kurzfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten. Der Buchwert dieser Vermögenswerte entspricht ihrem beizulegenden Zeitwert. Mit der Anwendung des IFRS 9 zum 1. Januar 2018 ergibt sich eine Anpassung an den beizulegenden Zeitwert von 82 TEUR. Zum 31. Dezember 2018 wurde eine Risikovorsorge von 407 TEUR berücksichtigt.
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| (in TEUR) | 31.12.2018 | 01.01.2018 | 31.12.20171 |
|---|---|---|---|
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 51.006 | 47.763 | 47.845 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
EIGENKAPITAL (23)
Die Entwicklung des Eigenkapitals und des Gesamtergebnisses sind in der "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung" gesondert dargestellt. Die Bestandteile des Gesamtergebnisses sind in der Gesamtergebnisrechnung aggregiert dargestellt.
Aufsichtsrat und Vorstand haben als Ziel eine Mindesteigenkapitalquote von 40 % und ein Gearing von weniger als 50 % definiert.
Gezeichnetes Kapital
Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital des Mutterunternehmens Manz AG ausgewiesen.
Das gezeichnete Kapital in Höhe von 7.744.088,00 EUR ist eingeteilt in 7.744.088 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Genehmigtes Kapital
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juli 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 3.872.044,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 3.872.044 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016). Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.
Bedingtes Kapital I
Die Hauptversammlung vom 9. Juli 2014 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Juli 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Mio. EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 1.971.223,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen. Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 1.971.223,00 EUR, eingeteilt in bis zu 1.971.223 Stück neuen, auf den Inhaber lautende Aktien (Stückaktien), bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) jeweils mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis.
Bedingtes Kapital II
Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten nach dem Manz Performance Share Plan 2015 zugestimmt.
Der Vorstand wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 59.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 118.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren.
Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 56.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 112.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Bestimmungen.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft um bis zu EUR 230.000,00 durch Ausgabe von bis zu 230.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.
Die Zahl der bezogen auf das bedingte Kapital II zum Bilanzstichtag ausgegebenen Bezugsrechte beläuft sich auf 80.480 (Vorjahr: 58.552).
Bedingtes Kapital IV
Die Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 hat der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten nach dem Manz Performance Share Plan 2012 zugestimmt. Die Ermächtigungen wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 aufgehoben, soweit auf der Grundlage der Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 7 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 256.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 256.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.
Die Zahl der bezogen auf das bedingte Kapital IV zum Bilanzstichtag ausgegebenen Bezugsrechte beläuft sich auf 5.194 (Vorjahr: 5.194).
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen die Einzahlungen von Aktionären nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB abzüglich der Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern. Des Weiteren ist der Wert der als Gehaltsbestandteil an Führungskräfte (einschließlich Vorstand) in Form von Eigenkapitalinstrumenten gewährten anteilsbasierten Vergütung erfasst.
Eigene Aktien
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 wurde die Gesellschaft ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in dem Zeitraum bis zum 6. Juli 2020, eigene Aktien mit einem rechnerischen Wert von bis zu 10 % des Grundkapitals, welches am Tag der Hauptversammlung vorlag, zu erwerben.
Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen. Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworben wurden, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, zu ihrer Einziehung und ihrer Wiederveräußerung oder Verwertung auf andere Weise können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, jeweils auch in Teilen ausgeübt werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den definierten Ermächtigungen verwendet werden.
Im Geschäftsjahr 2018 erwarb die Gesellschaft 2.522 Stück (Vorjahr: 251 Stück) eigene Aktien zu einem Durchschnittspreis von 32,41 EUR (Vorjahr: 34,32 EUR) pro Aktie mit einem Kurswert von 82 TEUR (Vorjahr: 9 TEUR). Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte für Mitarbeiterjubiläen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 sind keine eigenen Aktien im Bestand.
Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden.
Kumuliertes übriges Eigenkapital
Das kumulierte übrige Eigenkapital enthält die Rücklagen für die Neubewertung der Pensionen, die Absicherung von Cashflows sowie die Währungsumrechnung aus der Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften.
Nicht beherrschende Anteile
Die nicht beherrschenden Anteile betreffen die Manz India Private Limited, an der die Manz Asia Ltd. einen Anteil von 75 % hält sowie die Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd., an der die Manz AG Anteile in Höhe von 56 % hält. Der den Minderheitsgesellschaftern zuzurechnende Anteil am Eigenkapital und Jahresergebnis wird in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung jeweils gesondert ausgewiesen.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Dividendenausschüttung der Manz AG richtet sich gemäß § 58 Abs. 2 AktG nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss (Einzelabschluss) zum 31. Dezember 2018 der Manz AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2018 schließt mit einem Bilanzverlust von 5.848 TEUR (Vorjahr: 4.753 TEUR).
Angaben zum Kapitalmanagement
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| (in TEUR) | 31.12.2018 | 31.12.20171 |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 51.006 | 47.845 |
| Finanzverbindlichkeiten | 43.311 | 39.462 |
| Nettofinanzverbindlichkeiten | -7.695 | -8.383 |
| Summe Eigenkapital Anteilseigner Manz AG | 149.503 | 159.142 |
| Eigenkapitalquote (in %) | 43,38 | 47,98 |
| Gearing (in %) | -5,1 | -5,3 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Im Geschäftsjahr 2018 entwickelten sich die Nettofinanzverbindlichkeiten leicht rückläufig. Trotzdem deckt der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten mit einer Überdeckung von 7.695 TEUR die Finanzverbindlichkeiten weiterhin vollständig ab.
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Eigenkapitalquote rückläufig, allerdings erfüllt sie weiterhin die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgegebenen Mindesteigenkapitalquote von 40 %.
Durch den Rückgang des Eigenkapitals sowie der Nettofinanzverbindlichkeiten hat sich das Gearing, als Verhältniszahl der Nettofinanzverbindlichkeiten zum Eigenkapital vor nicht beherrschenden Anteilen auf -5,1 % (Vorjahr: -5,3 %) erhöht. Aufsichtsrat und Vorstand haben als Ziel ein Gearing von weniger als 50 % definiert. Die vorgegebene Zielgröße wurde im Geschäftsjahr 2018 erreicht.
LANGFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN (24)
Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 1.138 TEUR bestehen aus langfristigen Darlehen der Manz Italy S.r.l. und haben eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren.
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN (25)
Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen kommt es durch die Wahl des Rechnungszinses oder Trendannahmen sowie durch den Ansatz biometrischer Wahrscheinlichkeiten zu Abweichungen im Vergleich zu den tatsächlichen im Zeitablauf entstehenden Verpflichtungen.
Abweichend zum Vorjahr wurden für den Abschluss 2018 für die Bewertung der Pensionsrückstellungen erstmals die Heubeck-Richttafeln RT 2018 G verwendet. Aus der Änderung der biometrischer Annahmen ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 61 TEUR, der im sonstigen Ergebnis erfasst wurde.
In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Konzernbilanz angesetzten Beträge dargestellt.
Dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Jahresende wird das Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert gegenübergestellt (Finanzierungsstatus).
Pensionsrückstellungen
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| (in TEUR) | 2018 | 20171 |
|---|---|---|
| Veränderung des Anwartschaftsbarwertes | ||
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 1.1. | 7.650 | 7.914 |
| Änderung Konsolidierungskreis | 0 | 0 |
| Abgang aufgrund Verkauf Bereich Verpackungen | 0 | -478 |
| Dienstzeitaufwand | 12 | 16 |
| Zinsaufwand | 115 | 134 |
| Gezahlte Leistungen | -234 | -399 |
| Versicherungsmathematische Verluste (+) / Gewinne (-) | 0 | |
| aus Veränderungen demografischer Annahmen | 49 | -19 |
| aus Veränderungen finanzieller Annahmen | 81 | 582 |
| aus erfahrungsbedingten Anpassungen | -261 | -20 |
| Währungsdifferenzen aus ausländischen Plänen | 34 | -80 |
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen 31.12. | 7.446 | 7.650 |
| Veränderung des Planvermögens | ||
| Planvermögen zum Zeitwert 1.1. | 340 | 527 |
| Erträge aus Planvermögen | 5 | 11 |
| Beiträge durch die Gesellschaft | 63 | 64 |
| Gezahlte Leistungen | -27 | -248 |
| Versicherungsmathematische Verluste (+) / Gewinne (-) | 8 | 1 |
| Währungsdifferenzen aus ausländischen Plänen | 4 | -15 |
| Planvermögen zum Zeitwert 31.12. | 394 | 340 |
| Finanzierungsstatus (= Pensionsrückstellung) | 7.051 | 7.310 |
| hiervon entfallen auf: | ||
| Manz AG, Reutlingen | 3.701 | 3.882 |
| Manz Italy S.r.l., Sasso Marconi/Italien | 1.626 | 1.656 |
| Manz Taiwan Ltd., Chungli/Taiwan | 1.725 | 1.772 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Die Pensionsverpflichtungen der Manz AG bestehen aus einer Einzelzusage mit einem konstanten Betrag sowie aus einer betrieblichen Versorgungsordnung der ehemaligen Manz Tübingen GmbH, welche für Neuzugänge ab dem 15. Juli 1997 geschlossen wurde.
Die Verpflichtungen bei der Manz Italy S.r.l. umfassen die bei jedem Beschäftigungsverhältnis gesetzlich geregelten Vergütungen bei der Trennung von Mitarbeitern.
Bei der Manz Taiwan Ltd. besteht sowohl ein leistungsorientierter als auch beitragsorientierter Pensionsplan für die Mitarbeiter. Für Mitarbeiter seit dem 1. Juli 2005 besteht nur noch die Möglichkeit, dem beitragsorientierten Pensionsplan beizutreten. Die Mitarbeiter, die schon vor dem 1. Juli 2005 beschäftigt waren, haben die Wahl zwischen beiden Pensionsplänen.
Folgende Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
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| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Dienstzeitaufwand | -12 | -16 |
| Nettozinsaufwand | -110 | -123 |
Der Dienstzeitaufwand wird unter den Personalaufwendungen und der Zinsaufwand unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen.
Im nächsten Geschäftsjahr werden sich die Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen voraussichtlich auf 29 TEUR und die Pensionszahlungen auf voraussichtlich 2.186 TEUR belaufen.
Das Planvermögen besteht bei den inländischen Versorgungszusagen ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen. Beim Planvermögen der Manz Taiwan Ltd. handelt es sich um gesetzlich vorgeschriebene Dotierungen durch den Arbeitgeber in ein zentrales externes Treuhandvermögen (Taiwan's Labor Pension Fund). Das Fondsvermögen setzt sich zu 20 % aus Rückdeckungsversicherungen (Deutschland) und zu 80 % aus einem Treuhandvermögen (Taiwan) zusammen.
Für beitragsorientierte Pensionspläne erfolgten Zahlungen in Höhe von 21 TEUR. Darüber hinaus wurden bei den inländischen Gesellschaften, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Beiträge an die staatliche Rentenversicherungsanstalt in Höhe von 2.379 TEUR (Vorjahr: 2.322 TEUR) abgeführt.
Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurden die folgenden Annahmen zugrunde gelegt:
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| (in %) | Deutschland | Italien | Taiwan | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Abzinsungssatz | 1,72 | 1,74 | 1,13 | 1,30 | 1,31 | 1,60 |
| Lohn- und Gehaltssteigerungen | 2,50 | 2,50 | 2,63 | 2,63 | 3,00 | 3,00 |
| Rentensteigerungen | 1,70 | 1,70 | 1,50 | 1,50 | 1,31 | 3,00 |
Der Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen hätte folgenden Effekt auf den Barwert der Pensionsverpflichtungen:
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| (in TEUR) | 2018 | |
|---|---|---|
| Sensitivität für Abzinsung | + 0,50 % | -283 |
| Sensitivität für Abzinsung | -0,50 % | 310 |
| Sensitivität für Rentendynamik | +0,50 % | 211 |
| Sensitivität für Rentendynamik | -0,50 % | -194 |
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen beträgt zum Ende des Berichtsjahres 13,1 Jahre (2017: 13,9 Jahre).
SONSTIGE LANGFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN (26)
Die sonstigen langfristigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt (in TEUR):
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| (in TEUR) | 1.1.2018 | Währungsanpassung | Verbrauch | Auflösung | Abzinsung | Zuführung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährleistungen | 2.262 | 12 | 812 | 962 | 6 | 2.374 |
| Personal | 454 | 299 | 148 | 1 | 240 | |
| 2.716 | 12 | 1.111 | 1.110 | 7 | 2.614 |
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| (in TEUR) | 31.12.2018 |
|---|---|
| Gewährleistungen | 2.868 |
| Personal | 246 |
| 3.114 |
Die langfristigen Personalverpflichtungen enthalten die Verpflichtungen aus den Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen. Die Rückstellung für Altersteilzeit wurde mit dem Planvermögen in Höhe von 74 TEUR (Vorjahr: 245 TEUR) saldiert ausgewiesen.
Die Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen wird auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit gebildet. Es ist zu erwarten, dass die Kosten innerhalb der nächsten beiden Geschäftsjahre anfallen werden.
VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN (27)
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Ihre Bilanzwerte entsprechen im Wesentlichen den Marktwerten und sind innerhalb eines Jahres fällig.
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| (in TEUR) | 31.12.2018 | 31.12.20171 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten | 69.660 | 88.864 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber assoziierten Unternehmen | 23 | 10 |
| 69.683 | 88.874 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN (AB 2018)
ERHALTENE ANZAHLUNGEN (BIS 2017) (28)
Durch die Einführung des IFRS 15 wird seit dem 1. Januar 2018 der passivische Überhang aus Anzahlungen aus Kundenaufträgen als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen.
Vertragsverbindlichkeiten bestanden zum 1. Januar und zum 31. Dezember 2018 in folgender Höhe:
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| (in TEUR) | 31.12.2018 | 1.1.2018 |
|---|---|---|
| Vertragsverbindlichkeiten | 42.285 | 13.395 |
Der erhebliche Anstieg der Vertragsverbindlichkeiten ist auf eine positive Entwicklung der Auftragslage zurückzuführen. Von den Vertragsverbindlichkeiten per 1. Januar 2018 über 13.395 TEUR wurden in der Periode bis zum 31. Dezember 2018 Umsatzerlöse über 10.375 TEUR erfasst.
Erhaltene Anzahlungen (2017)
Soweit die erhaltenen Anzahlungen die Summe aus angefallenen Auftragskosten und ausgewiesenen Gewinnen aus dem jeweiligen Auftrag übersteigen, erfolgte bis zum 31. Dezember 2017 der Ausweis passivisch unter den erhaltenen Anzahlungen.
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| (in TEUR) | 31.12.20171 |
|---|---|
| Herstellungskosten einschließlich Auftragsergebnis | 25.765 |
| abzüglich erhaltene Anzahlungen | -39.160 |
| -13.395 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
SONSTIGE KURZFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN (29)
Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
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| (in TEUR) | 1.1.2018 | Währungsanpassung | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 31.12.2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Personalrückstellungen | 1.203 | 7 | 1.056 | 154 | 2.430 | 2.430 |
| Verkaufsprovisionen | 1.280 | 58 | 513 | 825 | 4.823 | 4.823 |
| Nacharbeiten | 194 | 0 | 194 | 0 | 195 | 195 |
| Übrige | 2.465 | 3 | 2.004 | 464 | 4.586 | 4.586 |
| 5.142 | 68 | 3.767 | 1.443 | 12.034 | 12.034 |
Im Bereich Übrige sind insbesondere Rückstellungen für Garantien, Drohverluste sowie Jahresabschlusskosten ausgewiesen.
Die Rückstellungen führen im Folgejahr zu Auszahlungen.
ÜBRIGE KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN (30)
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| (in TEUR) | 31.12.2018 | 31.12.20171 |
|---|---|---|
| Steuerverbindlichkeiten | 1.673 | 808 |
| Earn-Out-Verpflichtungen | 3.106 | 3.181 |
| Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich | 5.865 | 6.033 |
| Übrige | 2.809 | 1.708 |
| 13.453 | 11.730 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Die Steuerverbindlichkeiten setzen sich vor allem aus Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer zusammen. Die Earn-Out-Verpflichtungen betreffen mit 3.000 TEUR die Earn-Out-Komponente aus dem Erwerb der CIGS Technology GmbH in 2012, die zeitlich unbegrenzt und vom Verkauf von CIGS-Anlagen abhängig ist, sowie mit 106 TEUR (Vorjahr: 181 TEUR) den kurzfristigen Teil der Earn-Out-Komponente aus dem Erwerb der KLEO Halbleitertechnik GmbH im Geschäftsjahr 2015. Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.
BERICHTERSTATTUNG ZU FINANZINSTRUMENTEN
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte, sonstige kurzfristige Vermögenswerte, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der wesentliche Teil der übrigen Schulden aus dem Anwendungsbereich des IFRS 7 haben kurze Restlaufzeiten. Es wird daher unterstellt, dass die Buchwerte dieser Finanzinstrumente näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.
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| Buchwerte nach Bewertungskategorien | ||
|---|---|---|
| Aktiva (in TEUR) |
Bewertungskategorie IAS 39 | Bewertungskategorie IFRS 9 |
| --- | --- | --- |
| Finanzanlagen | Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (Eigenkapitalinstrumente) |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | Kredite und Forderungen | Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte | Kredite und Forderungen | Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen | Kredite und Forderungen | Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| Derivative Finanzinstrumente | Designierte Sicherungsinstrumente | Designierte Sicherungsinstrumente |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | Kredite und Forderungen | Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | Kredite und Forderungen | Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
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| Buchwerte nach Bewertungskategorien | |||
|---|---|---|---|
| Aktiva (in TEUR) |
31.12.20171Buchwert | 01.01.2018 Buchwert | 31.12.2018 Buchwert |
| --- | --- | --- | --- |
| Finanzanlagen | 23.575 | 23.575 | 20.006 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 502 | 502 | 523 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte | 82.658 | 34.140 | 30.041 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen | 60 | 60 | 97 |
| Derivative Finanzinstrumente | 29 | 29 | 2 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 23.024 | 22.982 | 27.965 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 47.845 | 47.763 | 51.006 |
| 177.693 | 129.051 | 129.640 |
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| Buchwerte nach Bewertungskategorien | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Passiva (in TEUR) |
Bewertungskategorie IAS 39 | Bewertungskategorie IFRS 9 | 31.12.20171Buchwert | 01.01.2018 Buchwert | 31.12.2018 Buchwert |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzschulden | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 39.462 | 39.462 | 43.311 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 88.864 | 88.864 | 69.660 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber assoziierten Unternehmen | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 10 | 10 | 23 |
| Derivative Finanzinstrumente | Designierte Sicherungsinstrumente | Designierte Sicherungsinstrumente | 7 | 7 | 2 |
| Übrige Verbindlichkeiten | |||||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | 3.422 | 3.422 | 3.106 | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 1.715 | 1.715 | 2.863 | |
| 133.480 | 133.480 | 118.965 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente.
Aktiva per 31.12.2018
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| IFRS 9 - Finanzielle Vermögenswerte | Buchwerte nach Bewertungskategorien | |
|---|---|---|
| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| --- | --- | --- |
| Finanzanlagen | 20.006 | - |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 523 | 523 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte | 30.041 | 30.041 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen | 97 | 97 |
| Derivative Finanzinstrumente | 2 | - |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 35.038 | 27.965 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 51.006 | 51.006 |
| 136.713 | 109.632 |
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| IFRS 9 - Finanzielle Vermögenswerte | Buchwerte nach Bewertungskategorien | |||
|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (Eigenkapitalinstrumente) | Designierte Sicherungsinstrumente (Cashflow Hedge) | Nicht im Anwedungsbereich IFRS 7, IFRS 9 | Buchwert 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzanlagen | 20.006 | - | - | 20.006 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | - | - | - | 523 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte | - | - | - | 30.041 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen | - | - | - | 97 |
| Derivative Finanzinstrumente | - | 2 | - | 2 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | - | - | 7.073 | 35.038 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | - | - | - | 51.006 |
| 20.006 | 2 | 7.073 | 136.713 |
Passiva per 31.12.2018
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| IFRS 9 - Finanzielle Verbindlichkeiten | Buchwerte nach Bewertungskategorien | ||
|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet |
| --- | --- | --- | --- |
| Finanzschulden | 43.311 | - | 43.311 |
| Finanzverbindlichkeiten Leasing | - | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten | 69.660 | - | 69.660 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber assoziierten Unternehmen | 23 | - | 23 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |||
| Derivative Finanzinstrumente | 2 | - | - |
| Übrige Verbindlichkeiten | 13.508 | 3.106 | 2.863 |
| 126.504 | 3.106 | 115.857 |
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| IFRS 9 - Finanzielle Verbindlichkeiten | Buchwerte nach Bewertungskategorien | ||
|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Designierte Sicherungsinstrumente (Cashflow Hedge) | Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IFRS 9 | Buchwert 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- |
| Finanzschulden | - | - | 43.311 |
| Finanzverbindlichkeiten Leasing | - | - | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten | - | - | 69.660 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber assoziierten Unternehmen | - | - | 23 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |||
| Derivative Finanzinstrumente | 2 | - | 2 |
| Übrige Verbindlichkeiten | - | 7.539 | 13.508 |
| 2 | 7.539 | 126.504 |
Aktiva per 31.12.2017
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| IAS 39 - Finanzielle Vermögenswerte | Buchwerte nach Bewertungskategorien | ||
|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Kredite und Forderungen | Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
| --- | --- | --- | --- |
| Finanzanlagen | 23.575 | - | 23.575 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 502 | 502 | - |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte | 82.658 | 34.140 | - |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen | 60 | 60 | - |
| Derivative Finanzinstrumente | 29 | - | - |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 27.454 | 23.024 | - |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 47.845 | 47.845 | - |
| 182.123 | 105.571 | 23.575 |
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| IAS 39 - Finanzielle Vermögenswerte | Buchwerte nach Bewertungskategorien | ||
|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Designierte Sicherungsinstrumente | Nicht im Anwedungsbereich IFRS 7, IAS 39 | Buchwert 31.12.20171 |
| --- | --- | --- | --- |
| Finanzanlagen | - | - | 23.575 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | - | - | 502 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte | - | 48.518 | 82.658 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen | - | - | 60 |
| Derivative Finanzinstrumente | 29 | - | 29 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | - | 4.430 | 27.454 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | - | - | 47.845 |
| 29 | 52.948 | 182.123 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Passiva per 31.12.2017
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| IAS 39 - Finanzielle Verbindlichkeiten | Buchwerte nach Bewertungskategorien | ||
|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| --- | --- | --- | --- |
| Finanzschulden | 39.462 | - | 39.462 |
| Finanzverbindlichkeiten Leasing | - | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten | 88.864 | - | 88.864 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber assoziierten Unternehmen | 10 | - | 10 |
| Derivative Finanzinstrumente | 7 | - | - |
| Übrige Verbindlichkeiten | 11.978 | 3.422 | 1.715 |
| 140.321 | 3.422 | 130.051 |
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| IAS 39 - Finanzielle Verbindlichkeiten | Buchwerte nach Bewertungskategorien | ||
|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Designierte Sicherungsinstrumente (Cashflow Hedges) | Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IAS 39 | Buchwert 31.12.20171 |
| --- | --- | --- | --- |
| Finanzschulden | - | - | 39.462 |
| Finanzverbindlichkeiten Leasing | - | - | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten | - | - | 88.864 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber assoziierten Unternehmen | - | - | 10 |
| Derivative Finanzinstrumente | 7 | - | 7 |
| Übrige Verbindlichkeiten | - | 6.841 | 11.978 |
| 7 | 6.841 | 140.321 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
BEWERTUNGSKLASSEN
Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:
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| Stufe 1: | auf aktiven Märkten notierte (unverändert übernommene) Preise für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. |
| Stufe 2: | für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preis) oder indirekt (in Ableitung von Preisen) beobachtbare Inputdaten, die keinen notierten Preis nach Stufe 1 darstellen. |
| Stufe 3: | herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten für die Bewertung des Vermögenswerts und der Verbindlichkeit basieren (nicht beobachtbare Inputdaten). |
Die von Manz zum beizulegenden Zeitwert erfassten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten teilen sich folgendermaßen auf die Fair-Value-Hierarchie-Stufen auf:
ZUORDNUNG ZU FAIR-VALUE-HIERARCHIE-STUFEN
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| Fair-Value-Hierarchie | ||||
|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | 31.12.2018 | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam | ||||
| Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung | 2 | - | 2 | - |
| Aktiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral | ||||
| Finanzanlagen | 20.006 | - | - | 20.006 |
| Passiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam | ||||
| Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten | 3.106 | - | - | 3.106 |
| Passiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral | ||||
| Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung | 2 | - | 2 | - |
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| Fair-Value-Hierarchie | ||||
|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | 31.12.20171 | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam | ||||
| Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung | 29 | - | 29 | - |
| Aktiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral | ||||
| Finanzanlagen | 23.575 | - | - | 23.575 |
| Passiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam | ||||
| Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten | 3.422 | - | - | 3.422 |
| Passiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral | ||||
| Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung | 7 | - | 7 | - |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der zum 31. Dezember 2018 im Bestand befindlichen Finanzinstrumente der Stufen 1, 2 und 3 sind folgende Gesamterträge und -aufwendungen entstanden:
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| (in TEUR) | 2018 | 20171 |
|---|---|---|
| Vermögenswerte | ||
| in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst | 2 | 29 |
| im Eigenkapital erfasst | -3.569 | -670 |
| Verbindlichkeiten | ||
| in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst | -318 | -26 |
| im Eigenkapital erfasst | 12 | 1 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Finanzielle Vermögenswerte der Fair-Value-Hierarchie Stufe 3
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| Entwicklung | 2018 | 20171 |
|---|---|---|
| Stand 1. Januar | 23.575 | 0 |
| Zugänge | 0 | 24.245 |
| Abgänge | 0 | 0 |
| Veränderung des beizulegenden Zeitwerts | -3.569 | -670 |
| Stand 31. Dezember | 20.006 | 23.575 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Finanzielle Verbindlichkeiten der Fair-Value-Hierarchie Stufe 3
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| Entwicklung | 2018 | 20171 |
|---|---|---|
| Stand 1. Januar | 3.422 | 3.440 |
| Zugänge | 0 | 0 |
| Abgänge | 0 | 0 |
| Veränderung des beizulegenden Zeitwerts | -316 | -18 |
| Stand 31. Dezember | 3.106 | 3.422 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts der in Stufe 3 der Bemessungshierarchie eingeordneten bedingten Kaufpreisrate aus dem Erwerb der Kleo Halbleitertechnik GmbH basiert auf vertraglichen Vereinbarungen beziehungsweise unternehmensinternen Plandaten.
Der Konzern hält eine nicht beherrschende 15%ige Beteiligung an der NICE PV Research Ltd. Bejing, VR China. Es handelt sich dabei um eine nicht börsennotierte Gesellschaft. Der Konzern hält diese Anteile als strategische Beteiligung und hat sie daher erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet.
Für die Beteiligung wurde im Geschäftsjahr 2018 ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Der Nutzungswert wurde auf Basis der geschätzten künftigen Cashflows mit dem Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt. Es wurden detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde gelegt, die sich über fünf Jahre erstrecken. Der beizulegende Zeitwert zum Bilanzstichtag beträgt 20.006 TEUR (Vorjahr: 23.575 TEUR).
NETTOERGEBNISSE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN DES IFRS 9
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| (in TEUR) | Nettogewinne/-verluste |
|---|---|
| Geschäftsjahr 2018 nach IFRS 9 | |
| Fortgeführte Anschaffungskosten (AC) | 2.432 |
| Davon | |
| Finanzielle Vermögenswerte | 1.155 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 1.277 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) | 316 |
| Designierte Sicherungsinstrumente | 12 |
| 2.760 |
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| (in TEUR) | Gesamtzinserträge/-aufwendungen | Gesamtzinserträge | Gesamtzinsaufwendungen |
|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2018 nach IFRS 9 | |||
| Fortgeführte Anschaffungskosten (AC) | -1.519 | 96 | -1.615 |
| Davon | |||
| Finanzielle Vermögenswerte | -1.615 | 0 | -1.615 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 96 | 96 | 0 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) | 0 | 0 | 0 |
| Designierte Sicherungsinstrumente | 0 | 0 | 0 |
| -1.519 | 96 | -1.615 |
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| (in TEUR) | Nettogewinne/-verluste |
|---|---|
| Geschäftsjahr 20171nach IFRS 9 | |
| Fortgeführte Anschaffungskosten (AC) | -1.504 |
| Davon | |
| Finanzielle Vermögenswerte | -468 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | -1.036 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) | 18 |
| Designierte Sicherungsinstrumente | 1 |
| -1.485 |
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| (in TEUR) | Gesamtzinserträge/-aufwendungen | Gesamtzinserträge | Gesamtzinsaufwendungen |
|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 20171nach IFRS 9 | |||
| Fortgeführte Anschaffungskosten (AC) | -1.715 | 39 | -1.754 |
| Davon | |||
| Finanzielle Vermögenswerte | -1.754 | 0 | -1.754 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 39 | 39 | 0 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) | 0 | 0 | 0 |
| Designierte Sicherungsinstrumente | 0 | 0 | 0 |
| -1.715 | 39 | -1.754 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
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| (in TEUR) | Nettogewinne/-verluste | Gesamtzinserträge/-aufwendungen | Gesamtzinserträge | Gesamtzinsaufwendungen |
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 20171nach IAS 39 | ||||
| Kredite und Forderungen | -1.036 | 39 | 39 | 0 |
| Zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte (Derivative Finanzinstrumente) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Verbindlichkeiten | -474 | 0 | 0 | 0 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 18 | 0 | 0 | 0 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | -468 | -1.754 | 0 | -1.754 |
| -1.960 | -1.715 | 39 | -1.754 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Die Nettogewinne bzw. -verluste der Kategorie "Fortgeführte Anschaffungskosten (AC)" beinhalten im Wesentlichen Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung und Veränderungen von Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Forderungsverluste aus Fertigungsaufträgen.
Die Zinserträge für die Finanzinstrumente der Kategorie "Fortgeführte Anschaffungskosten (AC)" stammen aus der Anlage der flüssigen Mittel. Die Zinsaufwendungen bei der Kategorie "Fortgeführte Anschaffungskosten (AC)" betreffen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
FINANZIELLES RISIKOMANAGEMENT UND FINANZDERIVATE
Die Manz-Gruppe ist als international tätiges Unternehmen bei seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken ausgesetzt. Marktrisiken resultieren insbesondere aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen. Aufgabe des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Marktrisiken durch die laufenden operativen und finanziellen Aktivitäten zu steuern und zu begrenzen. Je nach Risikoeinschätzung werden derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit führenden Finanzinstituten mit einwandfreier Bonität abgeschlossen.
Die Grundzüge der Finanzpolitik werden regelmäßig im Vorstand abgestimmt und vom Aufsichtsrat überwacht.
Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Abschnitten beziehen sich jeweils auf den Stand zum 31. Dezember 2018 bzw. 2017. Die Sensitivitätsanalysen wurden auf der Grundlage der am 31. Dezember 2018 bestehenden Sicherungsbeziehungen und unter der Prämisse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von Schulden und Derivaten und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung konstant bleiben.
Die Sensitivitätsanalysen wurden unter folgenden Annahmen aufgestellt:
Die Sensitivität des relevanten Postens der Gewinn- und Verlustrechnung spiegelt den Effekt der angenommenen Änderungen der entsprechenden Marktrisiken wider. Dies basiert auf den zum 31. Dezember 2018 und 2017 gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, einschließlich des Effekts der Sicherungsbeziehung.
KREDITRISIKEN
Kreditrisiko ist das Risiko, dass Geschäftspartner ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommen können und der Manz-Gruppe somit ein finanzieller Verlust entsteht. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken, insbesondere bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sowie Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich Geldanlagen bei Banken und derivativen Finanzinstrumenten, ausgesetzt.
Das Kreditrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird auf Gesellschaftsebene (lokal) gesteuert und fortlaufend überwacht. Im Projektgeschäft wird das Ausfallrisiko durch Anzahlungen minimiert. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Das Ausfallrisiko bezüglich der Geldanlagen und derivativen Finanzinstrumenten wird durch die Streuung der Anlagen bei verschiedenen Banken reduziert.
Das maximale Kreditrisiko der finanziellen Vermögenswerte (einschließlich Derivate mit positivem Marktwert) entspricht dem in der Bilanz angesetzten Buchwert. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 beträgt das maximale Kreditrisiko 136.713 TEUR (Vorjahr: 182.123 TEUR).
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| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||
|---|---|---|
| (in TEUR) | 31.12.2018 | 31.12.20171 |
| --- | --- | --- |
| Nicht überfällig und nicht wertgemindert | 25.552 | 28.279 |
| Überfällig und wertberichtigt - brutto | 7.309 | 7.280 |
| Überfällig und nicht wertberichtigt (1-30 Tage) | 857 | 949 |
| Überfällig und nicht wertberichtigt (31-60 Tage) | 76 | 877 |
| Überfällig und nicht wertberichtigt (61-90 Tage) | 36 | 97 |
| Überfällig und nicht wertberichtigt (91-180 Tage) | 32 | 478 |
| Überfällig und nicht wertberichtigt (>180 Tage) | 253 | 340 |
| Einzelwertberichtigung | -3.978 | -4.100 |
| 30.138 | 34.200 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Manz kann in bestimmten Fällen bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall ausgehen, wenn interne oder externe Hinweise vorliegen, die darauf hindeuten, dass die ausstehenden Beträge nicht vollständig bezahlt werden. Solche Informationen liegen beispielsweise vor, wenn finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners bekannt werden oder der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein Sanierungsverfahren geht. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn Gewissheit besteht, dass die vertraglichen Cashflows nicht realisiert werden.
Für die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen keine Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs vor. Im Rahmen der Umsetzung der neuen Wertminderungsvorschriften nach IFRS 9 wurden Bewertungsmodelle entwickelt, die zur Ermittlung der Ausfallraten bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eingesetzt werden. Es erfolgt sowohl der Einsatz von Ausfallraten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Regionen als auch eine Überprüfung individueller Ausfallraten durch das verantwortliche Management. Die Werthaltigkeit der weder überfälligen noch wertgeminderten Forderungen wird als sehr hoch angesehen. Diese Einschätzung wird dabei vor allem auf die langjährige Geschäftsbeziehung zu den meisten Abnehmern und der Bonität der Kunden zurückgeführt.
Die sonstigen Vermögenswerte sind nicht überfällig.
LIQUIDITÄTSRISIKEN
Die Liquiditätsrisiken, d. h. das Risiko, dass Manz seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, konnte durch Bildung von finanziellen Rücklagen sowie durch den Einsatz von entsprechenden Finanzinstrumente zur Steuerung der zukünftigen Liquiditätssituation begrenzt werden.
Die Muttergesellschaft Manz AG verfügt aktuell über keine Barkreditlinien. Gespräche mit Kreditinstituten über den Abschluss neuer Kreditlinien werden derzeit geführt. Die Tochtergesellschaften in der Slowakei, Ungarn, Italien, China und Taiwan finanzieren sich vor allem über kurzfristige Kontokorrentkredite und in geringem Umfang über langfristige Darlehen. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 verfügte die Manz-Gruppe nahezu unverändert über freie Bar- und Avalkreditlinien bei Banken in Höhe von 14,6 Mio. EUR (Vorjahr: 14,0 Mio. EUR).
Im Allgemeinen sind zur Verringerung der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken die Gesellschaften der Manz-Gruppe dort wo möglich angehalten, Aufträge "Cash positiv" abzuwickeln. Hierbei sollten über die Gesamtlaufzeit des jeweiligen Projektes die Einzahlungen die Auszahlungen übersteigen.
Wie im Projektgeschäft üblich, hat eine Verzögerung von Auftragseingängen oder Einzahlungen signifikante Auswirkungen auf die Liquidität der jeweiligen Gesellschaft und gegebenenfalls auf den Konzern. Um diese Risiken aus verzögerten Einzahlungen zeitnah zu erkennen, arbeitet die Manz-Gruppe mit einer rollierenden Liquiditätsvorschau, die zweiwöchentlich aktualisiert wird.
Der Vorstand sieht die Liquidität der Manz AG für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 als sichergestellt.
Die nachfolgenden Aufstellungen zeigen die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen für die unter IFRS 7 fallenden originären finanziellen Verbindlichkeiten. Ist der Fälligkeitstermin nicht fixiert, wird die Verbindlichkeit auf den frühesten Fälligkeitstermin bezogen. Zinszahlungen mit variabler Verzinsung werden entsprechend den Konditionen zum Stichtag berücksichtigt. Im Wesentlichen wird davon ausgegangen, dass die Zahlungsmittelabflüsse nicht früher als dargestellt eintreten werden.
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| (in TEUR) | Gesamt | 2019 | 2020 | >2020 |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | ||||
| Finanzverbindlichkeiten | 49.771 | 43.788 | 2.753 | 3.230 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 69.683 | 69.683 | ||
| Derivative Finanzinstrumente | 2 | 2 | ||
| Übrige Verbindlichkeiten | 13.508 | 13.453 | 55 | |
| 132.964 | 126.926 | 2.808 | 3.230 |
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| (in TEUR) | Gesamt | 2018 | 2019 | >2019 |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.20171 | ||||
| Finanzverbindlichkeiten | 46.478 | 37.884 | 5.086 | 3.508 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 88.874 | 88.874 | ||
| Derivative Finanzinstrumente | 7 | 7 | ||
| Übrige Verbindlichkeiten | 11.978 | 11.730 | 248 | |
| 147.337 | 138.495 | 5.334 | 3.508 |
1 Anpassung nach Berichtigung aufgrund Entkonsolidierung eines Unternehmens
Für die zum Bilanzstichtag in Anspruch genommenen Kredite sowie Avalkredite der Manz-Gruppe gegenüber Kreditinstituten bestehen Sicherheiten in Form von Grundschulden auf die Gebäude, Vorräte und Forderungen der Manz Slovakia s.r.o.
Manz überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses mittels einer regelmäßigen Liquiditätsplanung. Der Konzern erreicht dadurch ein Gleichgewicht zwischen Deckung des Finanzmittelbedarfs und Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Kontokorrentkrediten, Bankdarlehen und Leasing. Es stehen Manz genügend Finanzierungsquellen zur Verfügung. Schulden bei den bestehenden Darlehensgebern mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten werden in der Regel verlängert.
WÄHRUNGSRISIKEN
Währungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse schwanken. Die Manz-Gruppe ist vor allem aus ihrer Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse und/oder Aufwendungen auf eine von der funktionalen Währung der jeweiligen Manz-Gesellschaft abweichende Währung lauten) dessen ausgesetzt. Um die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen zu reduzieren, quantifiziert die Manz AG fortlaufend das Wechselkursrisiko und sichert alle wesentlichen Risiken, sofern wirtschaftlich sinnvoll und möglich, mit Devisentermingeschäften und Devisenswaps ab. Bei der Absicherung von Wertschwankungen künftiger Cashflows aus erwarteten Transaktionen handelt es sich um geplante Umsätze in Fremdwährung. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt.
Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche mögliche Auswirkungen aus Veränderungen relevanter Risikovariablen (z. B. Wechselkurse, Zinssätze) auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Um die periodischen Auswirkungen zu ermitteln, wird eine mögliche Änderung der Risikovariablen auf den Bestand an Finanzinstrumenten zum Abschlussstichtag vorgenommen. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Bilanzstichtag repräsentativ für das Geschäftsjahr ist. Devisenderivate sind stets originären Grundgeschäften zugeordnet, sodass aus diesen Instrumenten keine Währungsrisiken entstehen.
Im Hinblick auf Fremdwährungsrisiken war Manz im Geschäftsjahr 2018 insbesondere den Wechselkursschwankungen des chinesischen Renminbi zum US-Dollar sowie des Taiwan-Dollars zum US-Dollar bzw. Euro ausgesetzt, da im Berichtsjahr ein wesentlicher Teil des Waren- und Dienstleistungsverkehrs in diesen Währungspaaren stattfand. Im Vorjahr hingegen war das Verhältnis des chinesischen Renminbi zum Euro als wesentliches Wechselkursrisiko identifiziert.
Wenn der USD gegenüber dem CNY zum 31. Dezember 2018 (2017) um 5 % aufgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 854 TEUR höher (Vorjahr: 52 TEUR niedriger) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 854 TEUR erhöht (Vorjahr: 52 TEUR reduziert). Wenn der USD gegenüber dem CNY zum 31. Dezember 2018 (2017) um 5 % abgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 854 TEUR niedriger (Vorjahr: 52 TEUR höher) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 854 TEUR reduziert (Vorjahr: 52 TEUR erhöht).
Wenn der USD gegenüber dem TWD zum 31. Dezember 2018 (2017) um 5 % aufgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 2.063 TEUR höher (Vorjahr: 1.984 TEUR höher) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 2.063 TEUR erhöht (Vorjahr: 1.984 TEUR erhöht). Wenn der USD gegenüber dem TWD zum 31. Dezember 2018 (2017) um 5 % abgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 2.063 TEUR niedriger (Vorjahr: 1.984 TEUR niedriger) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 2.063 TEUR reduziert (Vorjahr: 1.984 TEUR reduziert).
Wenn der EUR gegenüber dem TWD zum 31. Dezember 2018 (2017) um 5 % aufgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 542 TEUR höher (Vorjahr: 72 TEUR höher) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 542 TEUR erhöht (Vorjahr: 72 TEUR erhöht). Wenn der EUR gegenüber dem TWD zum 31. Dezember 2018 (2017) um 5 % abgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 542 TEUR niedriger (Vorjahr: 72 TEUR niedriger) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 542 TEUR reduziert (Vorjahr: 72 TEUR reduziert).
ZINSRISIKEN
Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den variabel verzinslichen Darlehen.
Manz verfügt über variabel verzinsliche Darlehen, die zum 31. Dezember 2018 Zinssatzänderungen unterlagen. Eine hypothetische Erhöhung dieser Zinssätze um 25 Basispunkte pro Jahr hätte zu einer Erhöhung der Zinsaufwendungen um 115 TEUR (Vorjahr: 104 TEUR) geführt. Eine hypothetische Verringerung um 25 Basispunkte pro Jahr hätte zu einer Verringerung der Zinsaufwendungen um 115 TEUR (Vorjahr: 104 TEUR) geführt.
Manz besitzt ein ausgeglichenes Portfolio von fest- und variabel verzinslichen Darlehen, um das Zinsrisiko zu steuern. Zur Sicherstellung der Ausgewogenheit schließt Manz Zinsswaps ab, bei denen variable und festverzinsliche Beträge mit dem Vertragspartner getauscht werden.
EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Am Bilanzstichtag bestehen Bürgschaften der Manz AG für Bankverbindlichkeiten für Dritte in Höhe von 700 TEUR (Valuta 31. Dezember 2018: 78 TEUR). Darüber hinaus bestehen Haftungsübernahmen für künftige Lizenzzahlungen der NICE Solar Energy GmbH in Höhe von 5.600 TEUR. Das maximale Risiko einer Inanspruchnahme der finanziellen Verpflichtungen besteht in der genannten Höhe.
Die Manz-Gruppe hat verschiedene Mietverträge über Gebäude sowie Leasingverträge über Betriebs- und Geschäftsausstattung und Pkw abgeschlossen. Die Fälligkeiten der Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen und Mietverträgen stellen sich wie folgt dar:
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| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Mindestleasingzahlungen | ||
| Restlaufzeit bis 1 Jahr | 5.264 | 4.350 |
| Restlaufzeit 1-5 Jahre | 10.356 | 13.495 |
| Restlaufzeit größer 5 Jahre | 13.039 | 13.756 |
Im Geschäftsjahr 2018 wurden Miet- und Leasingzahlungen in Höhe von 5.549 TEUR (Vorjahr: 5.013 TEUR) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND NAHESTEHENDEN PERSONEN
Gemäß IAS 24 sind Beziehungen, Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden (einschließlich Verpflichtungen) mit nahestehenden Unternehmen und Personen anzugeben.
Zu den natürlichen nahestehenden Personen zählen der Aufsichtsrat und der Vorstand der Manz AG einschließlich deren Familienangehörige als nahestehende Personen. Außerdem hält die Familie Manz zusammen 28,09 % Anteile an der Manz AG.
Darüber hinaus zählen Unternehmen, die von nahestehenden Person beherrscht werden oder unter gemeinschaftlicher Führung stehen, an der ein nahestehendes Unternehmen oder eine nahestehende Person beteiligt ist, zu den nahestehenden Unternehmen. Demzufolge wurde als nahestehendes Unternehmen das at Equity bilanzierte Unternehmen Talus Manufacturing Ltd., Chungli, Taiwan identifiziert. Sämtliche geschäftliche Aktivitäten sind zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen. Zu diesem Kreis zählt auch die 2H.IM Executive Interim Management GmbH, Langweid. Von der 2H.IM Executive Interim Management GmbH, Langweid, wurden im Geschäftsjahr 2018 Dienstleistungen für Beratung in Höhe von 103 TEUR bezogen.
VORSTAND
Im Geschäftsjahr 2018 waren folgende Personen als Mitglieder des Vorstands bestellt.
| ― | Martin Drasch, Vorstandsvorsitzender (ab 1. Oktober 2018), vormals Vorstand Operations |
| ― | Manfred Hochleitner, Vorstand Finanzen (ab 1. Juli 2018) |
| ― | Eckhard Hörner-Marass, Vorstandsvorsitzender (bis 30. September 2018) |
| ― | Gunnar Voss von Dahlen, Vorstand Finanzen (bis 23. März 2018) |
Vergütung des Vorstands
Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der früheren Vorstandsmitglieder sind im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist.
Die Gesamtbezüge des Vorstands gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a) HGB betragen für das Geschäftsjahr 2018 1.577 TEUR (Vorjahr: 2.121 TEUR). Die erfolgsunabhängigen Leistungen betragen 1.386 TEUR (Vorjahr: 1.205 TEUR). Darin enthalten sind Abfindungen über 523 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Im Berichtsjahr wurden insgesamt 6.048 (Vorjahr: 4.544) Bezugsrechte an Aktien im Rahmen des Performance Share Plan an die Vorstandsmitglieder mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt 102 TEUR (Vorjahr: 436 TEUR) gewährt.
Die Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2015 (Tranchen 2016, 2017 und 2018) wurden anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden als sogenannter Fair Value bewertet.
Für den Vorstandsvorsitzenden Martin Drasch besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden 12 TEUR (Vorjahr: 12 TEUR) p. a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.
Für das Vorstandsmitglied Manfred Hochleitner besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden 6 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) p. a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.
Für das frühere Vorstandsmitglied Gunnar Voss von Dahlen bestand eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür wurden im Geschäftsjahr 2018 3 TEUR (Vorjahr: 7 TEUR) in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.
Das frühere Vorstandsmitglied Otto Angerhofer erhielt im Geschäftsjahr 2018 eine Rentenzahlung in Höhe von 10 TEUR (Vorjahr: 10 TEUR). Es besteht eine Pensionsverpflichtung gegenüber dem früheren Vorstandsmitglied in Höhe von 143 TEUR (Vorjahr: 167 TEUR).
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 an die Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen i.S.d. IAS 24.17:
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| (in TEUR) | Gesamt 2018 | Gesamt 2017 |
|---|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen | 824 | 1.051 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 29 | 29 |
| Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 523 | 0 |
| Anteilsbasierte Vergütung | 199 | 436 |
AUFSICHTSRAT
Prof. Dr. Heiko Aurenz, Dipl. oec., Geschäftsführer der Ebner Stolz Management Consultants GmbH, Stuttgart, Vorsitzender des Aufsichtsrats.
Dieter Manz, Dipl. Ing. (FH), Geschäftsführer der Manz GmbH Management Consulting and Investment, Schlaitdorf, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 4. Juli 2018).
Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla, Leiter des Geschäftsbereichs Photovoltaik und Mitglied des Vorstands des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) sowie Professor für Dünnschichtphotovoltaik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Lichttechnisches Institut, Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 3. Juli 2018).
Dr. Zhiming Xu, Technikvorstand der Shanghai Electric Automation Group der Shanghai Electric Group Company Ltd., Shanghai, VR China sowie Geschäftsführer der Shanghai Electric Germany Holding GmbH, Frankfurt am Main, Mitglied des Board of Directors der Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd., Suzhou, VR China.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Prof. Dr. Heiko Aurenz ist auch Vorsitzender des Aufsichtsrats der MAG IAS GmbH, Eislingen; Vorsitzender des Aufsichtsrats der FFG Werke GmbH, Eislingen; Vorsitzender des Aufsichtsrats der Know How! Aktiengesellschaft für Weiterbildung, Leinfelden-Echterdingen; stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der MQ Result AG, Tübingen; Mitglied des Aufsichtsrats beim Anna-Haag-Mehrgenerationenhaus e. V., Stuttgart; Mitglied des Aufsichtsrats der Anna Haag Stiftung gGmbH, Stuttgart; Mitglied des Aufsichtsrats bei der TanDiEM gGmbH, Stuttgart; Vorsitzender des Beirats der Monument Vermögensverwaltung GmbH, Stuttgart; Vorsitzender des Beirats der Andreas Lupold Hydrotechnik GmbH, Vöhringen, und Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Aufbruch und Chance, Stuttgart.
Das Mitglied des Aufsichtsrats Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.
Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats Dieter Manz ist Mitglied des Aufsichtsrats der TecInvest Holding AG, Puchheim.
Das Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Zhiming Xu ist Mitglied des Board of Supervisors der NICE PV Research Ltd., Peking, VR China sowie Mitglied des Beirats der Broetje-Automation GmbH, Rastede.
Vergütung des Aufsichtsrats
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird ebenfalls im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist.
Für das Geschäftsjahr 2018 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Grundvergütung sowie eine zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeiten gewährt und betrug insgesamt, einschließlich Sitzungsgeldern, 142 TEUR (Vorjahr: 57 TEUR).
HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Das Honorar des Abschlussprüfers für Dienstleistungen setze sich wie folgt zusammen:
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| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfung | 180 | 138 |
| davon Vorjahr | 6 | |
| Sonstige Bestätigungsleistungen | 0 | 10 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 15 |
| Sonstige Leistungen | 13 | 21 |
Die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2018 wurde von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, durchgeführt. Die Angaben zur Abschlussprüfung des Vorjahres beziehen sich auf die Leistungen der BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
CORPORATE GOVERNANCE KODEX
Der Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG haben die gemäß § 161 AktG erforderliche Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Manz AG www.manz.com dauerhaft zugänglich gemacht.
Reutlingen, den 21. März 2019
Der Vorstand der Manz AG
Martin Drasch
Manfred Hochleitner
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Reutlingen, den 21. März 2019
Der Vorstand der Manz AG
Martin Drasch
Manfred Hochleitner
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
AN DIE MANZ AG
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der Manz AG, Reutlingen und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Manz AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
Umsatzrealisierung bei Verträgen im Anlagengeschäft
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Konzerns wird über Verträge im Anlagengeschäft abgewickelt. Die Realisierung des Umsatzes für Verträge im Anlagengeschäft erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2018 gemäß IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, in der Regel basierend auf dem Fertigstellungsgrad.
Die Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft ist aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen (einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen) und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da bei der Ermittlung des Fertigstellungsgrads die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter eine wesentliche Auswirkung haben. Dies gilt vor allem hinsichtlich der geschätzten Gesamtkosten, der noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten, der geschätzten Umsatzerlöse sowie der Auftragsrisiken einschließlich technischer Risiken. Umsatzerlöse, geschätzte Gesamtkosten und Gewinnrealisierung können aufgrund von neuen Erkenntnissen über Kostenüberschreitungen sowie Änderungen im Projektumfang während der Laufzeit eines Vertrags im Anlagengeschäft teils erheblich von den ursprünglichen Schätzungen abweichen.
Zudem war die erstmalige Anwendung von IFRS 15 im Geschäftsjahr 2018 aufgrund der notwendigen konzernweiten Würdigung von vertraglichen Grundlagen im Hinblick auf die neuen bilanzierungsrelevanten Kriterien und die Erfassung der bilanziellen Auswirkungen zum 1. Januar 2018 für unsere Prüfung von Relevanz.
Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden und Verfahren des Projektmanagements in der Angebots- und Abwicklungsphase von Verträgen im Anlagengeschäft auseinandergesetzt.
Auf Basis risikoorientiert ausgewählter Stichproben haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Schätzungen und Annahmen im Rahmen von Einzelfallprüfungen beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen sowie Vertragskonditionen einschließlich vertraglich vereinbarter Regelungen über Kündigungsrechte sowie Schadenersatz. Für die ausgewählten Projekte haben wir Befragungen des Projektmanagements zur Entwicklung der Projekte, zu den Gründen bei Abweichungen zwischen geplanten Kosten und Ist-Kosten, zur aktuellen Beurteilung der bis zur Fertigstellung voraussichtlich noch anfallenden Kosten sowie zu den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zu Eintrittswahrscheinlichkeiten von Auftragsrisiken durchgeführt. Um Auffälligkeiten in der Margenentwicklung über den Projektverlauf zu erkennen, haben wir auch datenanalytische Verfahren eingesetzt.
Ferner haben wir uns zur Beurteilung der periodengerechten Ertragsermittlung auch mit den zum Stichtag abrechenbaren Umsatzerlösen sowie den zugehörigen, erfolgswirksam zu buchenden Umsatzkosten unter Zugrundelegung des Fertigstellungsgrads befasst sowie die bilanzielle Abbildung zugehöriger Bilanzposten untersucht.
Im Rahmen der Beurteilung der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Vertragsanalyse hinsichtlich der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 haben wir insbesondere in Stichproben gewürdigt, ob die Anforderungen zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung bei Verträgen im Anlagengeschäft vorliegen. Ferner haben wir die Angaben zu den Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 15 im Konzernanhang gewürdigt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung aus Verträgen im Anlagengeschäft ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben
Weiterführende Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisierung von Verträgen im Anlagegeschäft sowie zu den in diesem Zusammenhang stehenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie Ermessensentscheidungen sind im Konzernanhang in den Kapiteln "Grundlagen der Rechnungslegung" sowie "Erläuterungen zur Bilanz", Ziffer 19 "Vertragsvermögenswerte", enthalten.
Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Im Konzernabschluss der Manz AG werden Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 34,5 Mio. EUR ausgewiesen, die gemäß IAS 36 einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterliegen.
Das Ergebnis des Werthaltigkeitstests ist insbesondere von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie dem verwendeten Diskontierungszinssatz abhängig. Der Werthaltigkeitstest ist daher in besonderem Maße mit Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten behaftet, weshalb wir diesen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt haben.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben das angewandte Verfahren zur Durchführung des Werthaltigkeitstests mit den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft diskutiert und auf Übereinstimmung mit den Vorgaben des IAS 36 beurteilt. Die in der detaillierten Planungsrechnung der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit verwendeten Planungsannahmen haben wir in Stichproben mit der vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Unternehmensplanung der Gesellschaft abgestimmt. Darüber hinaus haben wir die für die Fortschreibung der Planung verwendeten Wachstumsraten für Erträge und Aufwendungen durch Abgleich mit internen Daten nachvollzogen, insbesondere in Bezug auf die erwarteten künftigen Aufträge. Zudem haben wir die Planungsrechnungen im Hinblick auf die Planungstreue der Vergangenheit analysiert und unterstützende Nachweise für einzelne Annahmen der Planungsrechnung eingeholt.
Die Ableitung des Abzinsungssatzes und dessen einzelner Bestandteile haben wir unter Hinzuziehung unserer internen Bewertungsexperten gewürdigt, indem wir insbesondere die Peer Group hinterfragt, die Marktdaten mit externen Nachweisen abgeglichen und die Ermittlung nachvollzogen haben. Die rechnerische Richtigkeit des Bewertungsmodells haben wir stichprobenweise überprüft.
Die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsrechnungen haben wir im Hinblick auf die Berücksichtigung der wesentlichen Annahmen gewürdigt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer Änderung einer der wesentlichen Annahmen der Bewertung einschätzen zu können.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben
Weiterführende Angaben der Gesellschaft zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie zu den in diesem Zusammenhang stehenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und Ermessensentscheidungen sind im Konzernanhang in den Kapiteln "Grundlagen der Rechnungslegung" sowie "Erläuterungen zur Bilanz", Ziffer 13 "Immaterielle Vermögenswerte", enthalten.
Abgrenzung des Konsolidierungskreises
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Die Manz AG hält mittelbar und unmittelbar Mehrheitsanteile an Beteiligungsunternehmen, bei denen Minderheitsanteile anderer Gesellschafter bestehen. Da die gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen teilweise umfangreiche und komplexe Regelungen hinsichtlich der Beherrschung dieser Gesellschaften enthalten sowie aufgrund der Bedeutung der möglichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns, war die Beurteilung des Vorliegens der Beherrschung über diese Beteiligungsunternehmen und damit die Abgrenzung des Konsolidierungskreises ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir die Regelungen der Gesellschaftsverträge und zusätzlicher Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern vor dem Hintergrund der Kriterien zum Vorliegen der Beherrschung gemäß IFRS 10 analysiert. Um das Vorliegen der Verfügungsgewalt über die entsprechenden Beteiligungsunternehmen einschätzen zu können, haben wir zunächst die Identifikation der maßgeblichen Tätigkeiten der Beteiligungsunternehmen analysiert und mit den gesetzlichen Vertretern diskutiert. Neben den gesellschaftsvertraglichen Rechten zur Erlangung der Verfügungsgewalt haben wir die Beurteilung der gesetzlichen Vertreter zur Fähigkeit zur einseitigen Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten, zum Vorliegen möglicher substanzieller Kaufoptionen, möglicher wirtschaftlicher Abhängigkeiten sowie eines besonderen Verhältnisses des Konzerns zum Beteiligungsunternehmen berücksichtigt.
Darüber hinaus haben wir die auf Basis der Beurteilung für das Beteiligungsunternehmen Talus Manufacturing Ltd., Taoyuan/Taiwan, vorgenommenen Korrekturen der Vorjahreswerte im Konzernabschluss und Konzernlagebericht nachvollzogen.
Die Darstellung im Konzernanhang haben wir im Hinblick auf die sich ergebenden Anforderungen der Vorschriften nach IAS 8 gewürdigt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Abgrenzung des Konsolidierungskreises ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben
Weiterführende Angaben der Gesellschaft zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises sowie zu den in diesem Zusammenhang stehenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie Ermessensentscheidungen sind im Konzernanhang im Kapitel "Grundlagen der Rechnungslegung" enthalten.
Sonstige Informationen
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen folgende, für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben: die in Abschnitt "An unsere Aktionäre" des Geschäftsberichts gemachten Angaben, die nichtfinanzielle Konzernerklärung sowie die Versicherung der gesetzlichen Vertreter.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystems und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; |
| ― | holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. Juli 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 5. Juli 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind erstmals seit dem Geschäftsjahr 2018 als Konzernabschlussprüfer der Manz AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Martin Matischiok.
Stuttgart, 21. März 2019
**Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Matischiok, Wirtschaftsprüfer
Maurer, Wirtschaftsprüfer