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Manz AG Annual Report 2017

Jun 5, 2018

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Annual Report

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Manz AG

Reutlingen

Konzernabschluss

zum Geschäftsjahr vom 1.1. bis zum 31.12.2017

Konzernlagebericht

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017

Grundlagen des Konzerns

GESCHÄFTSMODELL UND STRATEGIE

Die 1987 gegründete Manz AG ist ein weltweit agierendes Hightech-Maschinenbauunternehmen. Ihre Geschäftstätigkeit umfasst fünf Segmente: Solar, Electronics, Energy Storage, Contract Manufacturing und Service. Mit langjähriger Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, Bildverarbeitung und Messtechnik, Nasschemie und Rolle-zu-Rolle-Prozessen bietet das Unternehmen Herstellern und deren Zulieferern in unterschiedlichen Branchen ein breites Portfolio innovativer Produkte und Lösungen. Dieses umfasst neben kundenindividuellen Produktionslösungen auch standardisierte Einzelmaschinen und Module, die zu kompletten, individuellen Systemlösungen intelligent verkettet werden können. Rund um die technologischen Kernkompetenzen der Manz AG bietet das Unternehmen zudem umfassende Dienstleistungen an: Von der Simulation und Fabrikplanung über die Prozess- und Prototypenentwicklung bis hin zu Kundenschulungen und After-Sales-Service. Die Manz AG ist ein gefragter Entwicklungspartner der Industrie und als solcher Wegbereiter für Zukunftstechnologien.

Kern der Unternehmensstrategie ist es, das Technologieportfolio über ein gruppenweit etabliertes RErD Council branchen- und regionenübergreifend einzusetzen. Dieser segmentübergreifende Technologie- und Knowhow-Austausch bietet neben einer hohen Flexibilität in der Realisierung individueller Kundenlösungen die Möglichkeit, interne Synergien hinsichtlich Plattformstrukturen und Baukästen, Produktportfolios sowie Prozessen und Abläufen zu erzeugen und diese wirtschaftlich zu nutzen.

Die Manz AG pflegt Geschäftsbeziehungen zu Herstellern und deren Zulieferern insbesondere der Branchen Solar, Unterhaltungselektronik, Displays und Leiterplatten sowie Automotive und Energiespeicherung. Als Hightech-Maschinenbauer agiert Manz international und verfügt über Entwicklungs- und Produktionsstandorte in Deutschland, der Slowakei, Ungarn, Italien, China und Taiwan sowie weiteren Vertriebs- und Serviceniederlassungen in Indien und den USA. Insbesondere in der für die Zielbranchen des Unternehmens maßgeblichen Region Asien verfügt die Manz AG über langjährige Kundenbeziehungen und eine starke Präsenz: Rund 800 Mitarbeiter an den Standorten in Taiwan und China bieten einen hervorragenden Zugang zu diesem Wachstumsmarkt. Dies ermöglicht es der Manz AG, Ingenieursleistungen „designed in Germany" zu lokal wettbewerbsfähigen Konditionen „manufactured locally" anzubieten.

Das Geschäftsmodell der Manz AG bietet eine nachhaltige Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei gleichzeitig ertragsorientiertem Wachstum. Die strategische Kooperation im Solarbereich mit der Shanghai Electric Group und der Shenhua Group sichert Stabilität. Durch einen starken Fokus auf die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von standardisierten Einzelmaschinen, Modulen und komplett verketteten, individuellen Systemlösungen und Anlagen sowie durch die rasche Verbreiterung der weltweiten Kundenbasis steigern wir unsere Wettbewerbsfähigkeit und Profitabilität. Ein gruppenweit strukturierter Prozess zur Produktfindung, -entwicklung und -markteinführung sowie die regionenübergreifende Nutzung des Technologie-Knowhows und dessen Standardisierung über die Segmentgrenzen hinweg, reduziert Entwicklungsaufwand und -dauer deutlich und schafft kontinuierlich neue Alleinstellungsmerkmale. Zusätzliche Wachstumschancen ergeben sich aus individuellen Entwicklungsprojekten für kundenspezifische Pilotlinien. Hier ist die Manz AG gefragter Entwicklungspartner der Industrie und Wegbereiter für neue Zukunftstechnologien.

Um durch gezielte Organisations-, Prozess- und Ablaufverbesserungen die Wettbewerbs-und Renditefähigkeit des Unternehmens auch in der weiteren Zukunft dauerhaft zu steigern, hat die Manz AG das konzernweite Optimierungsprogramm „Manz 2.0" etabliert. Dieses umfasst in erster Linie diverse Maßnahmen zur Steigerung der Produktivität entlang der gesamten Wertschöpfungskette — etwa durch Kostenoptimierung oder die Verschlankung der Organisation.

KONZERNSTRUKTUR UND BETEILIGUNGEN

Insgesamt werden zum 31. Dezember 2017 im Konzernabschluss der Manz AG 17 Unternehmen einbezogen und voll konsolidiert. Infolge der erteilten behördlichen Genehmigungen im Zusammenhang mit der strategischen Zusammenarbeit mit der Shanghai Electric Group und der Shenhua Group, wurde die NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) als bisherige CIGS-Forschungsgesellschaft der Manz AG an die NICE PV Research Ltd. veräußert, an der die Manz AG 15% der Anteile hält. Voll konsolidiert ab dem Geschäftsjahr 2017 wird die im selben Zusammenhang gegründete Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd., an welcher die Manz AG mit 56% beteiligt ist.

Des Weiteren wurde die MVG Hungary Kft., Debrecen, Ungarn, auf die Manz Hungary Kft., Debrecen, Ungarn, verschmolzen.

STANDORTE

1 Deutschland

Reutlingen, Tübingen

Production, Sales & Service

2 Ungarn

Debrecen

Production & Service

3 Slowakei

Nove Mesto nad Vahom

Production, Sales & Service

4 Italien

Sasso Marconi

Production, Sales & Service

5 USA

North Kingstown, Cupertino

Sales & Service

6 Taiwan

Taoyuan, Taichung, Tainan

Production, Sales & Service

7 China

Shanghai, Suzhou, Wuxi,

Yingkuo, Huaian, Jiangyin,

Ningbo, Longhua, Xiamen

Production, Sales & Service

8 Indien

New Delhi, Kalkutta,

Bangalore, Hyderabad

Sales & Service

STANDORTE UND MITARBEITER

STEUERUNGSSYSTEM UND LEISTUNGSINDIKATOREN

Auf Konzernebene ist die Manz AG zum Zwecke der Unternehmenssteuerung nach Produkt- und Dienstleistungssegmenten organisiert und verfügt über die fünf Segmente Solar, Electronics, Energy Storage, Contract Manufacturing und Service. Im Vergleich zum Vorjahr wird im Geschäftsjahr 2017 das Segment Service ausgewiesen. Mit der Einführung des Segments Service trägt die Manz AG der zunehmenden Bedeutung von Dienstleistungen am Gesamtportfolio des Konzerns Rechnung. Umsätze und Erträge, die bisher im Segment Others erfasst wurden, werden zukünftig auf die übrigen Segmente verteilt. Serviceumsätze, das heißt Außenmontagen und Inbetriebnahmen sowie „echte" After-Sales-Leistungen, die bisher den jeweiligen Segmenten zugeordnet wurden, werden nun im neuen Segment Service erfasst. Um über die Verteilung der Ressourcen zu entscheiden und die Ertragskraft der Bereiche zu steuern, werden diese vom Management getrennt überwacht. Über den Geschäftsverlauf im Einzelnen wird der Vorstand mittels detaillierter Berichte und regelmäßiger Management-Meetings informiert. Dadurch ist ein vorausschauendes Steuern durch den jeweiligen Vorstand zeitnah möglich.

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Die Steuerungsgrößen für die Unternehmensentwicklung der Manz AG sind die Kennzahlen Umsatz, Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA). Weitere Leistungsindikatoren sind die Eigenkapitalquote sowie die Liquidität. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Steuerungssystem der Manz AG nicht geändert. Langfristig hat der Vorstand die folgenden Zielwerte definiert:

· Umsatz: eine jährliche durchschnittliche Umsatzsteigerung zwischen 10 % und 20 % wird anvisiert.

· EBIT-Marge: ein Zielwert von 10% wurde für die EBIT-Marge definiert.

· EBITDA-Marge: für die EBITDA-Marge wurde ein Zielwert von größer 15% definiert.

· Eigenkapitalquote: Der Zielkorridor für den Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme liegt zwischen 40 % und 60 %.

· Gearing: Die Manz AG hat ein Gearing als Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten zum Eigenkapital vor Minderheitsanteilen unter 50% als Zielgröße definiert.

Im Geschäftsjahr 2017 haben sich die Steuerungsgrößen und Leistungsindikatoren im Hinblick auf die definierten Zielwerte zum überwiegenden Teil positiv entwickelt.

Steuerungsgrößen

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in % 2017 2016 2015 2014 2013 2012
Umsatz (in Mio. EUR) 325,0 231,0 222,0 305,9 266,2 184,1
EBITDA-Marge 3,4 n/a n/a 4,5 9,7 n/a
EBIT-Marge 0,5 n/a n/a n/a 1,1 n/a
Eigenkapitalquote 44,4 52,9 42,8 55,2 54,8 52,1
Gearing -20,2 -0,8 40,0 6,6 0,3 22,9

Das Finanzmanagement der Manz AG ist zentral organisiert. Zur Minimierung von Risiken und zur Nutzung konzernübergreifender Optimierungspotenziale bündelt die Gesellschaft Entscheidungen über Finanzierungen, Geldanlagen sowie Wechselkurssicherungen von Tochtergesellschaften innerhalb des Konzerns. Dabei werden wertorientierte Finanzierungsgrundsätze verfolgt, um sowohl die Liquidität zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen als auch die finanzwirtschaftlichen Risiken zu begrenzen und die Kapitalkosten zu optimieren. Darüber hinaus wird ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil angestrebt. Weitere Informationen über das Management der einzelnen finanziellen Risiken finden sich im Konzernanhang unter „Berichterstattung zu Finanzinstrumenten".

Forschung und Entwicklung

Für Manz als Hightech-Maschinenbauer spielte der Bereich Forschung und Entwicklung auch im Geschäftsjahr 2017 eine wichtige Rolle. Mit ihren über 500 Ingenieuren, Technikern und Naturwissenschaftlern an ihren Entwicklungsstandorten konzentriert sich die Manz AG auf die Entwicklung innovativer Produktions-, Montage- und Handhabungstechnologien, standardisierter Einzelmaschinen, Module und komplett verketteter, individueller Systemlösungen und Anlagen sowie die interne segmentübergreifende Verzahnung ihrer Kompetenzen durch das „R & D Council" zur Maximierung von Synergie- und Skaleneffekten.

Die Manz AG unterhält zahlreiche Kooperationen zu namhaften Forschungsinstituten, Universitäten und Hochschulen. Langjähriger Kooperations- und Entwicklungspartner der Manz AG ist das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW). Das ZSW in Stuttgart betreibt unter anderem photovoltaische Materialforschung und -entwicklung für Dünnschicht-Technologien und unterstützt Manz bei der Weiterentwicklung der CIGS-Technologie im Rahmen der strategischen Zusammenarbeit mit der Shang-hai Electric Group und der Shenhua Group. Durch die Kooperation mit den chinesischen Partnern sowie der Gründung der gemeinschaftlichen Forschungs- und Entwicklungs-Gesellschaft NICE PV Research Ltd. Anfang 2017 wurden die Entwicklungsaktivitäten für die CIGS-Dünnschicht-Solartechnologie deutlich intensiviert. Ziel ist es, die Weiterentwicklung der CIGS-Technologie zu beschleunigen und dadurch die Potenziale zu heben, die diese für weitere Wirkungsgradsteigerungen sowie zur Reduzierung der Herstellungskosten bietet. Hierzu wird neben der bestehenden Innovationslinie für CIGS-Dünnschicht-Solarmodule in Schwäbisch Hall eine weitere Forschungslinie mit einer Kapazität von 44 MW in Peking errichtet werden.

Das ZSW ist auch einer von 19 Partnern, die sich gemeinsam mit der Manz AG Ende 2017 innerhalb des Kompetenznetzwerks Lithium-Ionen-Batterien (KLiB) zu einem Konsortium zusammengeschlossen und Anfang 2018 im Rahmen des Projekts Fab4Lib mit der Erforschung und Entwicklung von Prozessen für eine Großserienfertigung von Lithium-lonen-Batteriezellen begonnen haben. Weitere Projektpartner sind unter anderem die TerraE Holding GmbH, BMZ Batterien-Montage-Zentrum GmbH, SGL CARBON GmbH, Umicore AG Er Co. KG, Siemens AG, ThyssenKrupp System Engineering GmbH und die RWTH Aachen. Gefördert wird das 18-monatige Projekt vom Bund mit rund 12 Mio. Euro. Ziel des Projektes ist, eine konkurrenzfähige Produktionslinie mit einer jährlichen Kapazität von 6 GWh zu definieren bzw. die Grundlagen dafür zu entwickeln. Diese modulare Linie soll anschließend dort gebaut werden, wo die entsprechende Kapazität benötigt wird. Fab4Lib bietet die innovative Basis, eine deutsche Batteriezellproduktion für die Großserie vollständig zu planen und in der Folge eine Zellfertigung zeitnah und aufwandminimal zu realisieren. Auf EU-Ebene ist die Manz AG zudem Mitglied der „EU Battery Alliance", einer ergänzenden Initiative zum EU-Programm „Horizon 2020". Ziel ist es, den Rückstand Europas zu den bei Batteriezellen für die Automobilbranche sowie zu den in anderen Industrien führenden asiatischen Herstellern aufzuholen. Hierfür steht ein EU-Fördervolumen von einer Milliarde Euro über 10 Jahre zur Diskussion sowie die Möglichkeit, auch nationale Produktionsprojekte in Europa zu fördern.

Manz Italien arbeitet seit 2017, zusammen mit einem R & D-Team aus Industrie und Forschung, an der Entwicklung einer innovativen Fertigungslinie für Lithium-lonen-Batterien der nächsten Generation in Europa. Das auf dreieinhalb Jahre angesetzte Projekt „IMAGE" wird durch das EU-Programm „Horizon 2020" finanziert.

Manz Taiwan entwickelt in Kooperation mit dem Industrial Technology Research Institute, dem größten Forschungsinstitut in Taiwan, weitere Verbesserungen von nasschemischen Prozessen sowie innovative Produktionslösungen im Flat Panel Display-Umfeld.

Insgesamt weist die Manz AG für den Berichtszeitraum eine FErE-Quote von 6,0% aus (Vorjahr: 9,7 %). Der deutliche Rückgang liegt zum einen basisbedingt an der gestiegenen Gesamtleistung, zum anderen im Wegfall der hohen F & E-Aufwendungen im Bereich Solar durch die Veräußerung der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) ab 01. April 2017 begründet. Betrachtet man nur die aktivierten Entwicklungskosten, beläuft sich die Forschungskostenquote auf 2,9% (Vorjahr: 3,3 %). Die Investitionen in FErE in Höhe von 20,1 Mio. EUR liegen leicht unter dem Vorjahresniveau von 22,5 Mio. EUR.

Im Berichtszeitraum 2017 wurden planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen in Höhe von 2,0 Mio. EUR (Vorjahr: 2,5 Mio. EUR) vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen gab es nicht (Vorjahr: 0,4 Mio. EUR). Auch perspektivisch wird die Gesellschaft deutliche Akzente im F & E-Bereich setzen. Um die gute technologische Positionierung in den relevanten Zielmärkten und die Innovationskraft nachhaltig und langfristig zu festigen, strebt die Manz AG eine jährliche FErE-Quote von durchschnittlich 6,5% an.

Wirtschaftsbericht

GESAMTWIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

Konjunkturelles Marktumfeld

Die Expansion der Weltwirtschaft hat im Jahr 2017 an Fahrt gewonnen. In nahezu allen großen Volkswirtschaften zeigte sich die Konjunktur stabil. Nach Angaben des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) konnte die weltweite Wirtschaftsleistung im Jahr 2017 um 3,8% zulegen. In China verlangsamte sich das Tempo der wirtschaftlichen Expansion 2017 nur geringfügig, obwohl die monetären Impulse reduziert wurden und das Kreditwachstum sich verlangsamt hat. Chinas Wirtschaft verzeichnete im Jahr 2017 laut IfW ein Wachstum von 6,8 %. Der Konjunkturaufschwung im Euroraum setzte sich 2017 fort und die wirtschaftliche Expansion gewann deutlich an Breite und Stärke. Im Jahr 2017 stieg das Bruttoinlandsprodukt demnach um 2,3 %. Und auch in Deutschland hat sich die konjunkturelle Dynamik 2017 noch einmal beschleunigt. Das Bruttoinlandsprodukt legte um 2,3% zu.

Maschinenbaubranche

Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) berichtet, dass der Maschinenbau 2017 weltweit auf den Wachstumspfad zurückgekehrt ist. Dabei stellte sich die Entwicklung unter den Top 5-Herstellerländern wie folgt dar: Besonders dynamisch war der Produktionszuwachs im Maschinenbau in Japan mit einem preisbereinigten Wachstum von 9 %. In den USA ist die Produktion im Maschinenbau um rund 6% gestiegen. In Deutschland und Italien übertraf die Maschinenproduktion 2017 das Vorjahresniveau um jeweils rund 3% und in China wuchs der Maschinenbau preisbereinigt um 2% gegenüber dem Vorjahr. Der Anstieg in Deutschland unterstreicht dabei die Mitte letzten Jahres angepasste Produktionsprognose für das Jahr 2017 von real plus 3 %. Bei den Auftragseingängen erzielte der Maschinenbau in Deutschland im Jahr 2017 ein Plus von 8% gegenüber dem Vorjahr.

Branchen der Kernsegmente

Die weltweiten Solarinvestitionen betrugen im Jahr 2017 nach Informationen von Bloomberg New Energy Finance rund 161 Mrd. USD, was einem Anstieg von 18% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Mehr als die Hälfte dieser Investitionen wurden mit rund 87 Mrd. USD im wichtigsten Produktions- und Absatzmarkt China getätigt. Das waren 58% mehr als im Jahr 2016, bei einer geschätzten installierten PV-Leistung von 53 GW gegenüber 30 GW im Jahr 2016. Laut Geschäftsklimaumfrage des VDMA melden 90,3 % der deutschen Unternehmen eine Verbesserung der Auftragslage 2017 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Demnach erwartet die Branche ein Umsatzwachstum von 17,2%.

Die deutschen Hersteller für die Elektronikproduktion erwarten laut VDMA für 2017 im Durchschnitt ein Umsatzplus von 14,3% gegenüber dem Vorjahr. Dabei ist Deutschland mit knapp 30% der größte Abnehmer für die Produkte des Elektronik-Maschinenbaus, Europa mit 29% knapp dahinter, gefolgt von Asien mit 24%. Der weltweite Display-Markt wird laut Digitimes Research weiterhin durch Südkorea, Taiwan und China dominiert. 2017 übertrafen die Produktionskapazitäten für großformatige LCDs in China mit rund 75 Mio. Quadratmetern erstmals die Kapazitäten in Südkorea (rund 68 Mio. Quadratmeter) und Taiwan (rund 64 Mio. Quadratmeter). Bei der AMOLED-Technologie für kleine und mittlere Display-Größen verfügt Südkorea 2017 mit einem weltweiten Marktanteil von über 90% der Produktionskapazitäten über eine dominierende Marktposition. Stabil und planmäßig entwickelte sich dabei das klassische Displaygeschäft. Der Markt für Anlagen zur Produktion von Endgeräten mit Touchpanel-Displays wie beispielsweise Smartphones oder Tablet-Computer blieb hingegen weiter hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück. Eine Belebung der Nachfrage konnte erst gegen Jahresende 2017 verzeichnet werden.

In 2017 wird nach Angaben des VDMA das Umsatzwachstum der deutschen Maschinen-und Anlagenbauer für die Batterieproduktion rund 14% gegenüber dem Vorjahr betragen. Die Hauptgründe für diese Entwicklung sind die wachsende Nachfrage aus der Automobilindustrie nach Batterien für die Elektromobilität und stationären Energiespeichern für die Energiewende. Die durchschnittliche Exportquote im deutschen Batteriemaschinenbau liegt in der Regel über 80%. Größter Abnehmer im Ausland ist nach wie vor mit rund 40% Asien, gefolgt vom europäischen Ausland mit rund 19% und Nordamerika mit rund 15%.

ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES KONZERNS

Ertragslage des Konzerns

Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2017 beliefen sich auf 325,0 Mio. EUR nach 231,0 Mio. EUR im Vorjahr.

Die Bestandsveränderungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse betrug 0,7 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR). Die aktivierten Eigenleistungen lagen mit 9,5 Mio. EUR über Vorjahresniveau (Vorjahr: 7,7 Mio. EUR) und sind wesentlich in Aktivitäten für die Produktentwicklung in den Bereichen Energy Storage sowie Solar begründet. Daraus resultiert somit eine Gesamtleistung von 335,1 Mio. EUR (Vorjahr: 238,9 Mio. EUR).

Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 38,6 Mio. EUR (Vorjahr: 7,4 Mio. EUR). Grund für die Zunahme gegenüber dem Vorjahr ist der Sondereffekt in Höhe von 34,4 Mio. EUR im Zusammenhang mit dem Verkauf der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH). Der Materialaufwand belief sich auf 222,6 Mio. EUR (Vorjahr: 138,4 Mio. EUR), die Materialaufwandsquote lag bei 66,4% (Vorjahr: 58,0%). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist auf die Realisierung materialintensiver Pilotprojekte im Bereich Energy Storage und höhere Materialquoten der CIGS-Aufträge sowie auf einen höheren Umsatzbeitrag des Segments Contract Manufacturing, welches durch vergleichsweise hohe Materialaufwendungen durch einen hohen Anteil von Zukaufteilen gekennzeichnet ist, zurückzuführen. Das Rohergebnis betrug demnach 151,1 Mio. EUR nach 107,8 Mio. EUR im Vorjahr. Der Personalaufwand im Geschäftsjahr 2017 lag mit 74,5 Mio. EUR deutlich unter dem Vorjahr (79,1 Mio. EUR). Grund für diese Entwicklung ist zum einen die konzernweit verbesserte Kostenkontrolle als Resultat der im Zuge des Optimierungsprogramms „Manz 2.0" durchgeführten Maßnahmen sowie zum anderen die aus den Projekten zur Prozess- und Ablaufoptimierung resultierende Produktivitätssteigerung entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Daneben wirkte sich der Verkauf der NICE Solar Ener-gy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) zum 31. März 2017 mit 1,7 Mio. EUR positiv auf den Personalaufwand aus. Gegenüber dem Vorjahr verbesserte sich die Personalaufwandsquote signifikant auf 22,2% (Vorjahr: 33,1 %). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 65,2 Mio. EUR deutlich über dem Vorjahr (50,4 Mio. EUR). Diese Zunahme liegt im Wesentlichen an Aufwendungen mit einem Volumen von 26,7 Mio. EUR im Zusammenhang mit den CIGS-Großaufträgen. Nach Korrektur dieses Effektes, zur Herstellung der Vergleichbarkeit zu den Werten in 2016, liegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bei 38,5 Mio. EUR und damit deutlich unter dem Vorjahreswert. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) belief sich infolge auf 11,5 Mio. EUR (Vorjahr: -21,8 Mio. EUR). Die Abschreibungen lagen mit 9,9 Mio. EUR unter dem Vorjahresniveau von 14,2 Mio. EUR und enthalten ausschließlich planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Eigenleistungen sowie Sachanlagen. Insgesamt resultiert hieraus ein gegenüber dem Vorjahr signifikant verbessertes, positives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 1,6 Mio. EUR (Vorjahr: -35,9 Mio. EUR).

Die Finanzaufwendungen beliefen sich 2017 auf 1,8 Mio. EUR nach 3,7 Mio. EUR im Vorjahr. Diese Verbesserung ist im Wesentlichen auf die Rückführung von Fremdkapital zurückzuführen. Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und Ertrag beläuft sich das Konzernergebnis der Manz AG im Geschäftsjahr 2017 auf -2,8 Mio. EUR (Vorjahr: -42,6 Mio. EUR). Hieraus resultiert bei einem gewichteten Durchschnitt von 7.744.088 Aktien ein Ergebnis je Aktie von -0,41 EUR (Vorjahr: -6,22 EUR bei 6.847.065 Aktien).

Vermögenslage des Konzerns

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2017 erhöhte sich im Vergleich zum Bilanzstichtag 2016 auf 368,2 Mio. EUR (31. Dezember 2016: 312,1 Mio. EUR), das Eigenkapital betrug 163,4 Mio. EUR (31. Dezember 2016: 165,1 Mio. EUR) woraus bei einer erhöhten Bilanzsumme eine Eigenkapitalquote von 44,4% resultierte (31. Dezember 2016: 52,9%). Die langfristigen Schulden erhöhten sich von 15,1 Mio. EUR zum 31. Dezember 2016 auf 17,2 Mio. EUR zum 31. Dezember 2017. Grund für den Anstieg sind erhöhte langfristige Finanzverbindlichkeiten von 3,3 Mio. EUR, unter anderem zur Finanzierung von Neuentwicklungen im Segment Energy Storage am Standort Italien (31. Dezember 2016: 2,0 Mio. EUR).

Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich gegenüber dem Ende des Geschäftsjahres 2016 deutlich auf 187,7 Mio. EUR (31. Dezember 2016: 131,9 Mio. EUR). Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2017 betrugen 37,0 Mio. EUR (31. Dezember 2016: 52,4 Mio. EUR). Diese Entwicklung liegt in der Rückführung eines Darlehens der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 18,3 Mio. EUR begründet. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Ende des Geschäftsjahres 2017 lagen stichtagsbezogen mit 117,5 Mio. EUR über dem Niveau zum 31. Dezember 2016 (47,2 Mio. EUR). Der deutliche Anstieg steht im Zusammenhang mit der Beauftragung Dritter bei der Realisierung der CIGS-Großaufträge. Die erhaltenen Anzahlungen erhöhten sich geringfügig auf 13,4 Mio. EUR (31. Dezember 2016: 9,8 Mio. EUR). Die erhaltenen Anzahlungen aus dem CIGS-Auftrag wurden bei den Forderungen aus Fertigungsaufträgen gekürzt. Zum 31. Dezember 2017 summierten sich die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen auf 5,2 Mio. EUR nach 7,3 Mio. EUR zum Jahresende 2016. Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten beliefen sich auf 13,2 Mio. EUR (31. Dezember 2016: 14,4 Mio. EUR).

Auf der Aktivseite lagen die langfristigen Vermögenswerte mit 125,8 Mio. EUR zum 31. Dezember 2017 insgesamt auf Niveau des Bilanzstichtags 2016 (121,4 Mio. EUR), wobei es zu Veränderungen in der Zusammensetzung kam. Die immateriellen Vermögenswerte reduzierten sich zum Ende des Geschäftsjahrs 2017 auf 58,7 Mio. EUR (31. Dezember 2016: 77,8 Mio. EUR), was wesentlich auf den Abgang der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) im ersten Quartal 2017 zurückzuführen ist. Die Sachanlagen betrugen 38,1 Mio. EUR zum 31. Dezember 2017 (31. Dezember 2016: 39,4 Mio. EUR). Die Finanzanlagen in Höhe von 23,6 Mio. EUR beinhalten die 15%-Beteiligung der Manz AG an der NICE PV Research Ltd. Zum 31. Dezember 2017 zeigte sich das Umlaufvermögen mit 242,4 Mio. EUR deutlich über dem Wert zum Bilanzstichtag 2016 mit 190,7 Mio. EUR. Die Vorräte erhöhten sich in Anbetracht einer positiven Auftragslage stichtagsbezogen auf 62,2 Mio. EUR (31. Dezember 2016: 49,0 Mio. EUR). Gleichzeitig erhöhten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgrund des PoC-Ansatzes bei der Bearbeitung des CIGS-Auftrags stichtagsbezogen auf 95,7 Mio. EUR (31. Dezember 2016: 77,7 Mio. EUR). Der Anstieg der flüssigen Mittel auf 72,2 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2017 (31. Dezember 2016: 55,7 Mio. EUR) resultiert im Wesentlichen aus dem Verkauf der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) und den Anzahlungen im Zusammenhang mit der Abwicklung der CIGS-Aufträge.

Finanzlage des Konzerns

Ausgangspunkt des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von 19,5 Mio. EUR ist das positive EBIT von 1,6 Mio. EUR. Darüber hinaus sorgen die erhaltenen Anzahlungen aus den CIGS-Aufträgen, der verbesserte Auftragsbestand, die generelle Verbesserung der Anzahlungsquote und damit einhergehend die geringere zusätzliche Mittelbindung im Net Working Capital für einen positiven Mittelzufluss. Demgegenüber stehen Anlagenabgänge aus dem Verkauf der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) über 34,4 Mio. EUR.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2017 10,0 Mio. EUR. Der Mittelzufluss resultiert im Wesentlichen aus Einzahlungen in Höhe von 48,7 Mio. EUR aus dem Verkauf der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) abzüglich der abgegangenen, flüssigen Mittel bei Auszahlungen in Höhe von 24,2 Mio. EUR für den Erwerb der Anteile an der NICE PV Research Ltd. Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, davon hauptsächlich in Entwicklungsleistungen, beliefen sich in der Berichtsperiode auf 15,2 Mio. EUR.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2017 betrug —29,2 Mio. EUR und resultiert vor allem aus der Rückzahlung des Darlehens bei der European Investment Bank (EIB). Unter Berücksichtigung der Wechselkursveränderungen verfügte die Manz AG somit zum 31. Dezember 2017 über flüssige Mittel in Höhe von 72,2 Mio. EUR (31. Dezember 2016: 55,7 Mio. EUR). Die nicht ausgenutzten Kreditlinien bei Banken belaufen sich zum Bilanzstichtag 2017 auf 20,7 Mio. EUR (31. Dezember 2016: 20,7 Mio. EUR).

Bei Bankguthaben von 72,2 Mio. EUR (Vj. 55,7 Mio. EUR) hat sich der Nettofinanzstatus deutlich von —1,3 Mio. EUR auf —31,9 Mio. EUR verbessert.

Seit Anfang März 2018 besteht eine neue Avallinie bei einem Kreditversicherer in Höhe von 5 Mio. EUR.

Für weitere Ausführungen zu Liquidität und der Finanzierungsarten im Konzern verweisen wir auf die Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken im Risikobericht.

SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Bezüglich der Erläuterungen zur Plan-/Ist-Abweichung verweisen wir auf die Ausführungen im Prognosebericht.

Solar

Im Segment Solar konzentriert sich die Manz AG in Kooperation mit den chinesischen Partnern Shanghai Electric und der Shenhua Group auf die Weiterentwicklung innovativer Produktionslösungen zur Herstellung von CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen. CIGS-Dünnschicht-Solarmodule bieten deutlich niedrigere Produktionskosten pro Watt im Vergleich zu kristallinen Solarzellen und damit einen klaren Wettbewerbsvorteil. Bei einer laut Bloomberg New Energy Finance (BNEF) erneut hohen Nachfrage von 98 GW neuinstallierter Leistung weltweit (Vorjahr: 77 GW), sind die Kosten pro Watt das entscheidende Investitionskriterium für Solarproduzenten und Energieerzeuger.

Im Geschäftsjahr 2017 erwirtschaftete die Manz AG im Segment Solar rund 104,3 Mio. EUR bzw. 32,1 % des Gesamtumsatzes der Manz-Gruppe (Vorjahr: 21,0 Mio. EUR bzw. 9,1 %). Wesentlich operativ gekennzeichnet war das Jahr 2017 durch die Realisierung der CIGS-Großaufträge mit einem Gesamtvolumen von 263 Mio. EUR, die die Manz AG im Januar 2017 im Zuge der strategischen Zusammenarbeit mit Shanghai Electric und der Shen-hua Group erhalten hatte. Nachdem Mitte April 2017 alle behördlichen Genehmigungen erteilt worden waren, ging die NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) als bisherige CIGS-Forschungsgesellschaft der Manz AG auf die gemeinschaftlich neugegründete Forschungsgesellschaft NICE PV Research Ltd. mit Sitz in Peking, China, über. Im Gegenzug erhielt die Manz AG Anfang Mai den vereinbarten Kaufpreis. Ebenfalls mit der Erteilung der behördlichen Genehmigungen hatte die zweite, neu gegründete Gesellschaft Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd. mit Sitz in Suzhou, China, den Betrieb aufgenommen. Diese Gesellschaft wurde von der Manz AG, Shanghai Electric und der Shenhua Group gegründet, um die Vermarktung der CIGS-Technologie in China weiter voranzutreiben. Ende Mai 2017 hatte die Manz AG die erste Anzahlung in Höhe von 64,3 Mio. EUR im Zusammenhang mit den CIGS-Großaufträgen erhalten; der Zahlungseingang markierte auch den Startschuss für die Umsetzung der Aufträge.

Das Segment-EBIT belief sich 2017 auf 31,0 Mio. EUR nach —13,4 Mio. EUR im Vorjahr. Ein ertragswirksamer, positiver Sondereffekt in Höhe von 34,4 Mio. EUR ergab sich für das Geschäftsjahr 2017 aus dem Verkauf der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) zum 31. März 2017. Die dreimonatige Zugehörigkeit der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) zum Konzern resultierte in einem EBIT-Effekt in Höhe von —2,8 Mio. EUR.

Electronics

Im Segment Electronics bietet die Manz AG ihren Kunden hocheffiziente Produktions-, Montage- und Handhabungsanlagen zur Herstellung von Displays für LCD-, OLED- und AMOLED-Flachbildschirme, Touchsensoren, Leiterplatten und Chip Carrier sowie Smart-phones, Tablet-Computer, Notebooks, Wearables und weiterer Unterhaltungselektronik. Des Weiteren bieten die Montagelösungen den „Tier 1- und Tier 2-Unternehmen" der Automobilindustrie wirtschaftliche und wettbewerbsfähige Transformationslösungen vom klassischen Antriebsstrang zum zukünftigen E-Antriebsstrang. Dabei kann das Unternehmen von einer zunehmenden Digitalisierung und Automatisierung der Produktion und Endmontage profitieren. Mit den etablierten Produktionsstandorten in Taiwan und China ist die Manz AG in den Hotspots der Zielindustrien aktiv.

Im Geschäftsjahr 2017 erwirtschaftete die Manz AG im Segment Electronics 87,9 Mio. EUR bzw. 27,1 % des Gesamtumsatzes der Manz-Gruppe (Vorjahr: 91,1 Mio. EUR bzw. 39,4%). Das Segment-EBIT belief sich 2017 auf —17,0 Mio. EUR nach —14,4 Mio. EUR im Vorjahr. Ergebnisbelastend wirkten sich vor allem die Entwicklung neuer Standardprodukte, Automations- und Prozessmodule sowie der Ausbau des Vertriebs in Asien, Europa und den USA aus, um das neuentwickelte Produktportfolio über ein engeres Vertriebsnetzwerk an eine deutlich breitere Kundenbasis zu vermarkten.

Energy Storage

Im Segment Energy Storage bietet die Manz AG Produktions-, Montage- und Handhabungsequipment für Lithium-Ionen-Batteriezellen, -module und -packs sowie für Kondensatoren. Das Produktportfolio deckt Produktionslösungen für Lithium-Ionen-Batterien und (Super-)Kondensatoren in den Bereichen elektronische Endgeräte wie Tablet-PCs, Mobiltelefone und Notebooks, Akku-Elektrowerkzeuge und Gartengeräte, stationäre Energiespeicherung für Privathaushalte und Photovoltaik-Großanlagen sowie E-Mobilität ab.

Im Segment Energy Storage betrug der Umsatz 23,8 Mio. EUR bzw. 7,3 % des Gesamtumsatzes der Manz-Gruppe (Vorjahr: 46,2 Mio. EUR bzw. 20,0%). Infolge des niedrigen Umsatzniveaus belief sich das Segment-EBIT 2017 auf —22,7 Mio. EUR nach —16,1 Mio. EUR im Vorjahr. Darüber hinaus wirkten sich auch in diesem Segment die Entwicklung neuer Standardprodukte, Automations- und Prozessmodule sowie der Ausbau des Vertriebs in Asien, Europa und den USA, zur Vermarktung des neuentwickelten Produktportfolios, ergebnisbelastend aus.

Contract Manufacturing

Die operativen Tätigkeiten im Segment Contract Manufacturing werden im Wesentlichen durch die Talus Manufacturing Ltd. in Taiwan ausgeübt. Dort werden im Auftrag der LAM Research Corporation Anlagen für die Halbleiterindustrie gebaut sowie Anlagen früherer Produktgenerationen modernisiert und wiederaufbereitet. Darüber hinaus ist die Manz AG am Standort in der Slowakei für eine steigende Anzahl von Kunden aus unterschiedlichsten Branchen Hightech-Partner für Anlagenfertigung, Teilefertigung und für Montagearbeiten.

In 2017 konnte die Manz AG aufgrund der hohen Nachfrage bei ihrem Kooperationspartner LAM Research Corporation planmäßig die Geschäftsaktivitäten ausweiten. 91,5 Mio. EUR bzw. 28,2% zum Gesamtumsatz 2017 der Manz-Gruppe trug das Segment Contract Manu-facturing bei (Vorjahr: 49,4 Mio. EUR bzw. 21,4%). Das Segment-EBIT belief sich 2017 auf 5,0 Mio. EUR nach 1,2 Mio. EUR im Vorjahr.

Service

Im Segment Service fasst das Unternehmen alle Dienstleistungen rund um den After-Sa-les-Service, wie etwa Instandhaltung und Wartung oder Umbau und Upgrade von Maschinen und Baugruppen, zusammen.

Im Service-Geschäft erwirtschaftete das Unternehmen 17,3 Mio. EUR bzw. 5,3 % des Gesamtumsatzes der Manz-Gruppe (Vorjahr: 23,3 Mio. EUR bzw. 10,1 %). Das Segment-EBIT belief sich 2017 auf 5,6 Mio. EUR nach 6,8 Mio. EUR im Vorjahr. Die Geschäftsentwicklung im Segment Service war dabei maßgeblich von Verschiebungen im Projektmix im Vergleich zum Vorjahr gekennzeichnet.

GESAMTAUSSAGE ZUR UNTERNEHMENSENTWICKLUNG 2017

2017 hat die Manz AG zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um wieder nachhaltig wettbewerbsfähig und profitabel zu sein. Durch gezielte Organisations-, Prozess- und Ablaufverbesserungen gelang es dem Vorstand, die Wettbewerbs- und Renditefähigkeit des Unternehmens zu steigern und damit das Fundament zu schaffen, um das Unternehmen auf stabiles und ertragsorientiertes Wachstum in allen Segmenten auszurichten.

Zudem wurde seit Mitte 2017 das Produktportfolio um standardisierte Einzelmaschinen und Module zur nutzenorientierten Befriedigung der Kundenbedürfnisse sukzessive erweitert. Dies ermöglicht dem deutlich verstärkten Vertriebsteam weltweit einen erfolgreichen Zugang zu einer breiteren Kundenbasis in allen Segmenten.

Die eingeleiteten Maßnahmen tragen bereits merklich zur weiteren Stabilisierung des Geschäftsmodells bei. Dies belegen sowohl die Umsatz- als auch die Ergebnisentwicklung. So konnte 2017 der Umsatz deutlich um 40,7 % gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden; mit einem operativ positiven Ergebnis im vierten Quartal 2017 und einem positiven EBIT von 1,6 Mio. EUR inklusive des Solar-Sondereffektes nach mehreren verlustreichen Jahren sieht der Vorstand das Unternehmen auf einem guten Weg hin zu einer dauerhaft soliden und profitablen Geschäftsentwicklung.

CORPORATE GOVERNANCE

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289F UND § 315D HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB wurde für die Manz AG und die Manz-Gruppe gemeinsam erstellt und unter dem Titel „Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht der Manz AG für das Geschäftsjahr 2017" auf der Internetseite der Gesellschaft www.manz.com im Bereich „Investor Re-lations" unter der Rubrik „Corporate Governance — Erklärung zur Unternehmensführung" öffentlich zugänglich gemacht.

Im Rahmen der Abschlussprüfung ist gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB die Prüfung der Angaben nach § 289 f Abs. 2 und 5 sowie § 315d HGB darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden.

ANGABEN GEMÄSS § 315A ABSATZ 1 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT GEMÄSS § 176 ABSATZ 1 SATZ 1 AKTG ZU DEN ANGABEN NACH § 289A ABSATZ 1, § 315A ABSATZ 1 HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital der Manz AG beträgt 7.744.088,00 EUR und ist in 7.744.088 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Sämtliche Aktien sind in gleicher Weise gewinnanteilsberechtigt. Hiervon ausgenommen sind von der Manz AG gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Gesellschaft hält per 31. Dezember 2017 keine eigenen Aktien. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Übrigen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Vereinbarungen über Beschränkungen, die die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Manz AG nicht bekannt.

Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten

Dem Vorstand ist aufgrund der zugegangenen Mitteilungen über bedeutende Stimmrechtsanteile gemäß §§ 21, 22 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) (in der vor dem 3. Januar 2018 geltenden Fassung) oder gemäß §§ 33, 34 WpHG (in der seit dem 3. Januar 2018 geltenden Fassung) sowie über Eigengeschäfte von Führungskräften gemäß Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung das Bestehen der folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft bekannt, die 10% der Stimmrechte überschreiten:

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Anzahl der Stimmrechte Anteil der Stimmrechte
Dieter Manz, Schlaitdorf 1.909.700 24,66%
Volksrepublik China, handelnd durch die State-owned Asset Supervision Commission (SASAC) der Volksregierung von Shanghai, Shanghai, Volksrepublik China 1.523.480 19,67%
Vollständige Kette der Tochterunternehmen:
Shanghai Electric (Group) Corporation
Shanghai Electric Group Company Limited
Shanghai Electric Hongkong Co. Limited
Shanghai Electric Germany Holding GmbH (Aktionär)

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft nicht.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Die am Kapital der Manz AG beteiligten Arbeitnehmer können die ihnen aus den Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes ausüben.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Nach § 5 der Satzung der Gesellschaft kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und bestimmt ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat kann nach § 84 Absatz 3 AktG die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Die Änderung der Satzung ist gesetzlich in den §§ 133 ff., 179 ff. AktG geregelt. Diese bedarf grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen.

Gemäß § 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Aktiengesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenden Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Der Vorstand kann neue Aktien nur auf Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung über eine Erhöhung des Grundkapitals oder über genehmigte und bedingte Kapitalien ausgeben. Der Erwerb eigener Aktien ist in den §§ 71 ff. AktG geregelt und in bestimmten Fällen kraft Gesetzes oder aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung zulässig.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand der Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juli 2016 gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 3.872.044,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 3.872.044 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016).

Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen

· bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2, § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 774.408,00 EUR und insgesamt nicht mehr als 10% des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden;

· bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder zur Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen;

· soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde;

· um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.

Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital I

Die Hauptversammlung vom 9. Juli 2014 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Juli 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen „Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Mio. EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 1.971.223,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelan-leihebedingungen zu gewähren.

Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- und/oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch — falls dieser Wert geringer ist — im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte Zehn-Prozent-Grenze werden angerechnet

· neue Aktien, die aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden sowie

· solche Aktien, die aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungs-recht oder Wandlungspflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden.

Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung um bis zu 1.971.223,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.971.223 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG aufgrund der von der Hauptversammlung vom 9. Juli 2014 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2015 sowie bedingtes Kapital II

Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Juni 2020 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 59.000 Bezugsrechte („Performance Shares") auf insgesamt bis zu 118.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft unterhalb der Geschäftsführungen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 56.000 Bezugsrechte („Performance Shares") auf insgesamt bis zu 112.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.

Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Bestimmungen.

Nach § 3 Abs. 5 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 230.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 230.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten („Performance Shares"), die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnanteilsberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2012 sowie bedingtes Kapital IV

Die Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Mai 2017 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 27.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 108.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2017 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 37.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 148.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.

Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 festgelegten Bestimmungen.

Die Ermächtigung vom 19. Juni 2012 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 aufgehoben, soweit auf der Grundlage dieser Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.

Nach § 3 Abs. 7 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 256.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 256.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien

Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 6. Juli 2020 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls dieser Betrag niedriger ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.

Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) genügen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter der Voraussetzung zu veräußern, dass die Veräußerung gegen Geldzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch – falls dieser Betrag niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Optionsoder Wandlungspflichten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.

Der Vorstand und – sofern die Verpflichtung gegenüber Mitgliedern des Vorstands besteht – der Aufsichtsrat, wurden ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugsrechten zu verwenden, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2012 oder im Rahmen des von der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 ausgegeben wurden oder werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugs- oder Wandlungsrechten, die aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten entstehen, bzw. zur Erfüllung von Op-tions- oder Wandlungspflichten zu verwenden, die im Rahmen der Ausgabe von Optionsoder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Mitarbeiter oder Organmitglieder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Patent- und Knowhow-Lizenzvertrag mit dem ZSW

Zwischen der Manz AG und dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Stiftung des bürgerlichen Rechts, einem Forschungsinstitut des Landes Baden-Württemberg, besteht ein Patent- und Knowhow-Lizenzvertrag aus dem Jahr 2017, nach dem das ZSW der Manz AG bestimmte Lizenzen an Patenten und Knowhow hinsichtlich der CIS- bzw. CIGS-Technologie zur Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen erteilt. Der Patent- und Knowhow-Lizenzvertrag kann vom ZSW aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn die Beteiligung eines Wettbewerbers des ZSW an der Manz AG 30 % der Stimmrechte im Sinne von § 21 ff. WpHG (in der vor dem 3. Januar 2018 geltenden Fassung) erreicht oder überschreitet.

Patent- und Knowhow-Lizenzvertrag mit der Nice Solar Energy GmbH

Ferner besteht zwischen der Manz AG und der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH), einer Tochtergesellschaft der NICE PV Research Ltd., die wiederum ein Gemeinschaftsunternehmen der Shenhua Group Corporation Ltd., der Shanghai Electric Group Co. Ltd. und der Manz AG ist, ein Patent- und Knowhow-Lizenzvertrag aus dem Jahr 2017, nach dem die NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) der Manz AG bestimmte Lizenzen an Patenten und Knowhow hinsichtlich der CIS-bzw. CIGS-Technologie zur Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen erteilt. Der Patent-und Knowhow-Lizenzvertrag kann von der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn ein Dritter direkt oder indirekt mindestens 30,0 % der Aktien an der Manz AG erwirbt, wobei ein die Schwelle von 30,0% überschreitender direkter oder indirekter Erwerb von Aktien durch die Shanghai Electric Group Co. Ltd., die Shenhua Group Corporation Ltd. oder ein solcher Erwerb durch Dieter Manz das Kündigungsrecht nicht auslösen.

Talus Manufacturing Ltd.

Zwischen der Tochtergesellschaft Manz Taiwan Ltd. und einem führenden US-amerikanischen Hersteller von Anlagen für die Halbleiterindustrie besteht ein Joint-Venture-Vertrag betreffend das Joint-Venture-Unternehmen Talus Manufacturing Ltd. in Chungli, Taiwan, an dem die Manz Taiwan Ltd. in Höhe von 80,5 % und der Joint-Venture-Partner in Höhe von 19,5% beteiligt sind. Dem Joint-Venture-Partner steht für den Fall, dass Aktien an der Manz AG von ihren bisherigen Aktionären an Dritte mit der Folge veräußert werden, dass eine Person oder Gesellschaft aus der Volksrepublik China in Höhe von mehr als 30% unmittelbar oder mittelbar an der Gesellschaft beteiligt ist, ein Recht zur Kündigung des Joint-Venture-Vertrags zu. Im Falle der Ausübung des Kündigungsrechts steht dem Joint-Venture-Partner das Recht zu, die Anteile der Manz Taiwan Ltd. an der Talus Manufacturing Ltd. gegen Zahlung des Beteiligungswerts zu erwerben (Kaufoption).

Abgesehen von den vorstehenden und im nachstehenden Abschnitt genannten Vereinbarungen bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder Eckhard Hörner-Marass und Martin Drasch sehen für den Fall eines Kontrollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Die Rechte können nur innerhalb von sechs Monaten nach dem Eintritt des Kontrollwechsels ausgeübt werden.

Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 WpHG (in der vor dem 3. Januar 2018 geltenden Fassung) zugeht, dass der Meldepflichtige, einschließlich der ihm nach § 22 WpHG (in der vor dem 3. Januar 2018 geltenden Fassung) zuzurechnenden Stimmrechte, 25% oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat.

Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Martin Drasch sieht zudem Folgendes vor: Tritt ein Kontrollwechsel infolge der unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung der Shanghai Electric Group Co., Ltd., Shanghai, Volksrepublik China, an der Gesellschaft ein (der „SHE-CoC"), ist das Vorstandsmitglied infolge des SHE-CoC abweichend von den vorstehenden Regelungen

(a) bis zum Ablauf von einem Kalenderjahr ab Eintritt des SHE-CoC nur berechtigt, den Dienstvertrag aufgrund des SHE-CoC mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen, wenn sich die Zusammensetzung des Vorstands der Gesellschaft (z. B. infolge Bestellung eines weiteren Vorstandsmitglieds oder Beendigung der Amtszeit eines derzeitigen Vorstandsmitglieds) innerhalb von einem Kalenderjahr ab Eintritt des SHE-CoC ändert; der SHE-CoC nebst Veränderung der Zusammensetzung des Vorstands gilt insoweit als wichtiger Grund für die Amtsniederlegung. Die Rechte nach diesem lit. (a) können jeweils nur innerhalb von sechs Monaten nach der Veränderung der Zusammensetzung des Vorstands ausgeübt werden;

(b) nach Ablauf von einem Kalenderjahr ab Eintritt des SHE-CoC berechtigt, unabhängig von einer Veränderung der Zusammensetzung des Vorstands den Dienstvertrag aufgrund des SHE-CoC mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen; der SHE-CoC gilt insoweit als wichtiger Grund für die Amtsniederlegung. Die Rechte nach diesem lit. (b) können jeweils nur bis zum Ablauf von achtzehn Monaten nach Eintritt des SHE-CoC ausgeübt werden.

Im Fall einer Kündigung des Dienstvertrags nach den vorgenannten Regelungen erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung. Diese besteht aus dem Gesamtbetrag des für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Festgehalts sowie dem Gesamtbetrag der für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Bartantieme, wobei für die Berechnung der Höhe als EBT-Rendite der Mittelwert aus der im letzten der Kündigung vorangegangenen Geschäftsjahr und der nach den Planungen der Gesellschaft voraussichtlich im laufenden Geschäftsjahr erzielten EBT-Rendite zu Grunde zu legen ist. Die Abfindung ist auf den Betrag begrenzt, der 150% des Abfindungs-Caps entspricht. Als Abfindungs-Cap gilt der Wert von zwei Jahresvergütungen. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, um 75% zum Zweck der pauschalierten Anrechnung der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte des Vorstandsmitglieds. Ferner sind die bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge jeweils mit 3 % p. a. auf den Tag der Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen.

Im Übrigen bestehen keine Vereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern, die für den Fall eines Übernahmeangebots Entschädigungen vorsehen.

VERGÜTUNGSBERICHT

Der nachstehende Vergütungsbericht stellt die Grundzüge der Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Manz AG sowie die Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 dar.

System der Vorstandsvergütung

Das für das Berichtsjahr geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Manz AG wurde von der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 mit einer Mehrheit von 99,24% der abgegebenen Stimmen gebilligt.

Das Vergütungssystem hat zum Ziel, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei nicht nur die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, sondern auch die Lage der Gesellschaft und den Unternehmenserfolg zu berücksichtigen. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.

Die Vergütung für die Mitglieder des Vorstands setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Bei der Bemessung der Höhe der Vergütungselemente wird jeweils zwischen dem Vorsitzenden des Vorstands und den weiteren Vorstandsmitgliedern differenziert.

Feste Vergütungselemente

Die festen Bestandteile der Vorstandsvergütung bestehen aus einem monatlichen Festgehalt und laufenden Sachbezügen sowie aus Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung.

Das Festgehalt wird in zwölf monatlich gleichbleibenden Teilbeträgen entrichtet. Die Festbezüge sollen als Grundgehalt den Vorstandsmitgliedern und ihren Familien unabhängig vom Erfolg des Unternehmens den laufenden Lebensunterhalt sichern.

Als Sachbezug wird den Vorstandsmitgliedern jeweils ein angemessener Dienstwagen zur Verfügung gestellt, der auch privat genutzt werden kann. Die Gesellschaft hat zudem zugunsten der Vorstandsmitglieder eine Unfallversicherung mit angemessenen Versicherungsleistungen abgeschlossen, die auch Unfälle im Privatbereich abdeckt. Ferner besteht für die Vorstandsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D & O-Versicherung).

Mit dem zum 4. Juli 2017 aus dem Vorstand ausgeschiedenen früheren Vorstandsvorsitzenden Dieter Manz bestand eine Pensionsvereinbarung für ein lebenslängliches Ruhegeld für den Fall des Ausscheidens nach dem vollendeten 65. Lebensjahr oder infolge Berufsunfähigkeit, die ferner für den Fall des Ablebens zugunsten der Ehefrau eine lebenslängliche Hinterbliebenenrente vorsah. Die Manz AG hat ihre Verpflichtungen aus der Pensionsvereinbarung mit wirtschaftlicher Wirkung vom 1. Juli 2017 unter Zahlung eines Ausgleichsbetrags sowie Übertragung von Deckungsvermögen auf eine die Pensionsverpflichtung übernehmende externe Gesellschaft übertragen.

Gegenüber den Vorstandsmitgliedern Martin Drasch und Gunnar Voss von Dahlen hat sich die Gesellschaft zum Abschluss einer Altersvorsorge durch Zahlung jährlicher Beiträge an eine Unterstützungskasse verpflichtet. Eine entsprechende Verpflichtung bestand auch gegenüber dem zum 31. März 2017 aus dem Vorstand ausgeschiedenen Vorstandsmitglied Martin Hipp.

Variable Vergütungselemente

Allgemeines

Die variable Vergütung umfasst zum einen eine jährliche, an den geschäftlichen Erfolg gebundene Komponente in Form einer jährlichen Bartantieme (kurzfristige variable Vergütung) und zum anderen eine aktienbasierte Komponente mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage in Form von jährlich zu gewährenden Aktienbezugsrechten auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2015 (langfristige variable Vergütung).

Die variablen Bezüge dienen auf der Basis der festen Vergütungselemente dem gezielten Anreiz zur Erzielung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und tragen zur Vermögensbildung sowie wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Vorstandsmitglieder bei. Im Interesse einer Ausrichtung der variablen Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung überwiegt der nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelte Wert (Fair Value) der aufgrund des Manz Performance Share Plan 2015 gewährten Bezugsrechte die jährliche Bartantieme.

Jährliche Bartantieme

Die jährliche Bartantieme soll die Vorstandsmitglieder angesichts ihrer eigenverantwortlichen Leitungstätigkeit am unternehmerischen Erfolg des Geschäftsjahrs beteiligen.

Die jährliche Bartantieme wird jährlich nachträglich in Abhängigkeit von der EBT-Rendite des jeweiligen Geschäftsjahrs gewährt. Die EBT-Rendite errechnet sich aus dem Verhältnis des Ergebnisses vor Steuern (EBT — Earnings before Taxes) zum Umsatz nach Maßgabe des Konzernabschlusses nach IFRS. Die Bartantieme berechnet sich ferner in Abhängigkeit von dem für das jeweilige Geschäftsjahr von dem Vorstandsmitglied bezogenen Festgehalt (Jahresfestgehalt).

Die Gewährung der Bartantieme setzt voraus, dass eine EBT-Rendite von mindestens 4,1 % erreicht worden ist. Bei einer EBT-Rendite von 4,1 % erhält das Vorstandsmitglied eine Bartantieme in Höhe von 1 % des Jahresfestgehalts. Je vollen 0,1 Prozentpunkt, um die die EBT-Rendite eine EBT-Rendite von 4,1 % übersteigt, erhöht sich der für die Berechnung der Bartantieme anwendbare Prozentsatz entsprechend um einen Prozentpunkt. Mithin erhält das Vorstandsmitglied z. B. bei einer EBT-Rendite von 5,0% eine Bartantieme in Höhe von 10% des Jahresfestgehalts sowie bei einer EBT-Rendite von 14% eine Bartantieme in Höhe von 100% des Jahresfestgehalts. Die Obergrenze ist bei einer EBT-Rendite von 20,0 % festgelegt, bei der die Bartantieme 160% des Jahresfestgehalts beträgt.

Der Aufsichtsrat hat zum Zweck der Bestimmung des Verhältnisses zwischen den einzelnen Vergütungselementen als mittlere Zielgröße der kurzfristigen variablen Vergütung eine EBT-Rendite von 10% festgelegt. Bei diesem mittleren Zielwert beträgt die Bartantieme 60 % des Jahresfestgehalts.

Manz Performance Share Plan 2012 und Manz Performance Share Plan 2015 sowie Share Performance Tantieme

Die auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2012 in den Jahren 2013 und 2014 gewährten sowie die auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2015 in den Jahren 2015, 2016 und 2017 gewährten und künftig zu gewährenden Bezugsrechte auf Manz-Aktien sollen die Vorstandsmitglieder zu einer nachhaltigen Steigerung des internen und externen Unternehmenswerts anregen und damit ihre Interessen mit denen der Aktionäre, aber auch der übrigen Stakeholder, wirksam verknüpfen.

Der Aufsichtsrat kann die Anzahl der an die einzelnen Vorstandsmitglieder zu gewährenden Bezugsrechte — im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für die Angemessenheit der Vergütung — grundsätzlich nach seinem freien Ermessen festlegen. Ein vertraglicher Anspruch der Vorstandsmitglieder auf die Gewährung von Performance Shares wird nicht eingeräumt.

Für die Bemessung der Ausgabe von Performance Shares hat der Aufsichtsrat jedoch als Leitlinie festgelegt, dass die jährliche langfristige variable Vergütung in Form von Performance Shares (Zuteilungswert) in der Regel 50% der jährlichen Gesamtbarvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds betragen soll. Die Gesamtbarvergütung besteht hierbei aus dem jährlichen Festgehalt sowie dem mittleren Zielwert der jährlichen Bartantieme in Höhe von 60% des jährlichen Festgehalts. Die Bewertung der zu gewährenden Performance Shares erfolgt bei Ausgabe durch den anhand eines angemessenen Referenzzeitraums ermittelten Kurs der Manz-Aktie im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zu Beginn des jeweiligen Ausgabezeitraums.

Mit dem neuen Vorsitzenden des Vorstands Eckhard Hörner-Marass hat die Manz AG im Geschäftsjahr 2017 hingegen die Gewährung einer einmaligen erfolgsabhängigen Tantieme mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage (Share Performance Tantieme) vereinbart, deren Zahlung von der mehrjährigen Entwicklung des Börsenwerts der Manz AG abhängig ist.

Nähere Angaben über den Manz Performance Share Plan 2012, den Manz Performance Share Plan 2015 und die auf deren Grundlage ausgegebenen Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft sowie über die Share Performance Tantieme sind in der „Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht der Manz AG für das Geschäftsjahr 2017" im Abschnitt VIII. enthalten, die auf der Internetseite der Manz AG unter der Adresse www.manz.com im Bereich „Investor Relations" unter der Rubrik „Corporate Governance" abrufbar ist.

Abfindungs-Cap bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen vor, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Amtszeit und des Dienstverhältnisses, die nicht auf einem wichtigen Grund beruht, Abfindungszahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses vergüten werden. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahrs und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.

Regelungen für den Fall eines Change of Control

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder Eckhard Hörner-Marass und Martin Drasch sehen für den Fall eines Kontrollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Ein Kontrollwechsel liegt grundsätzlich vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 WpHG (in der vor dem 3. Januar 2018 geltenden Fassung) zugeht, dass der Meldepflichtige, einschließlich der ihm nach § 22 WpHG (in der vor dem 3. Januar 2018 geltenden Fassung) zuzurechnenden Stimmrechte, 25% oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat. Im Fall einer Kündigung des Dienstvertrags nach den vorgenannten Regelungen erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung.

Nähere Angaben zu den Change-of-Control-Regelungen in den Dienstverträgen der genannten Vorstandsmitglieder sind in diesem Konzernlagebericht im vorstehenden Abschnitt „Angaben gemäß § 315a Absatz 1 HGB sowie erläuternder Bericht gemäß § 176 Absatz 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB" im Unterabschnitt „Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind" enthalten.

Vergütung im Geschäftsjahr 2017

Vergütung des Vorstands

Vergütung des Vorstands nach IFRS

Die Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 eine Vergütung in Höhe von insgesamt 2.121 TEUR (Vorjahr: 1.852 TEUR).

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen nach IFRS:

Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2017

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Erfolgsunabhängige Komponenten Erfolgsbezogene Komponenten (kurzfristig) Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
(in TEUR) Vorjahreswerte in Klammern Festgehalt Sonstige Bezüge1 Bartantieme Bezugsrechte auf Aktien (Fair Value) Share Performance Tantiemen Gesamt
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Eckhard 534 10 2 546
Hörner-Marass, Vorstandsvorsitzender (seit 5.7.2017), Vorstand Technologie (seit 1.10.2016) (133) (3) (136)
Martin Drasch, 247 35 213 495
Vorstand Operations (203) (35) (100)2 (115) (453)
Gunnar Voss von Dahlen, Vorstand Finanzen (seit 1.6.2017) 140 14 154
Dieter Manz, 146 4873 223 856
Vorstandsvorsitzender (bis 4.7.2017) (288) (21) (173) (482)
Martin Hipp, 51 19 70
Vorstand Finanzen (bis 31.3.2017) (201) (465)4 (115) (781)
Gesamt 1.118 565 436 2 2.121
(825) (524) (100) (403) (1.852)

1 Insbesondere geldwerte Vorteile der Sachbezüge und Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (Unterstützungskasse)

2 Individuelle Ermessenstantieme

3 Einschließlich Ausgleichsbetrag Pensionsverpflichtung mit Deckungsvermögen von 478 TEUR

4 Einschließlich zugesagter Leistung aus einem Aufhebungsvertrag von 430 TEUR

Die Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2015 (Tranchen 2016 und 2017) wurden anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden als sogenannter Fair Value bewertet.

Vergütung des Vorstands nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Vergütung des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2017 auch auf der Grundlage der vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Darstellung im Rahmen von Mustertabellen getrennt nach den gewährten Zuwendungen und dem Zufluss ausgewiesen.

Die nachstehende Tabelle weist die für das Berichtsjahr und das Vorjahr an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Zuwendungen einschließlich Nebenleistungen nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aus. Hierbei sind für die variablen Vergütungen die Zielwerte (Auszahlung bei 100% Zielerreichung) sowie für das Berichtsjahr die erreichbaren Minimal- und Maximalvergütungen angegeben.

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Eckhard Hörner-Marass
Vorstandsvorsitzender (seit 5.7.2017)
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Vorstand Technologie (seit 1.10.2016)
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Gewährte Zuwendungen 2016 2017 2017 2017
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(in TEUR) Zielwert Zielwert (Min.) (Max.)
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Festvergütung 133 534 534 534
Nebenleistungen 3 10 10 10
Summe 136 544 544 544
Einjährige variable Vergütung 0 151 0 403
Mehrjährige variable Vergütung
Manz Performance Share Plan 2015 - Tranche 2016 (Laufzeit bis 2020)
Manz Performance Share Plan 2015 - Tranche 2017 (Laufzeit bis 2021)
Share Performance Tantieme 113 0 196
Summe 136 808 544 1.143
Versorgungsaufwand1 0 0 0 0
Gesamtvergütung 136 808 544 1.143

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Martin Drasch
Vorstand Operations
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Gewährte Zuwendungen 2016 2017 2017 2017
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(in TEUR) Zielwert Zielwert (Min.) (Max.)
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Festvergütung 203 247 247 247
Nebenleistungen 23 23 23 23
Summe 226 270 270 270
Einjährige variable Vergütung 115 142 0 378
Mehrjährige variable Vergütung
Manz Performance Share Plan 2015 - Tranche 2016 (Laufzeit bis 2020) 154
Manz Performance Share Plan 2015 - Tranche 2017 (Laufzeit bis 2021) 178 178 178
Share Performance Tantieme
Summe 495 590 448 826
Versorgungsaufwand1 12 12 12 12
Gesamtvergütung 507 602 460 838

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Gunnar Voss von Dahlen
Vorstand Finanzen (seit 1.6.2017)
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Gewährte Zuwendungen 2016 2017 2017 2017
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(in TEUR) Zielwert Zielwert (Min.) (Max.)
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Festvergütung - 140 140 140
Nebenleistungen - 7 7 7
Summe - 147 147 147
Einjährige variable Vergütung - 84 0 224
Mehrjährige variable Vergütung
Manz Performance Share Plan 2015 - Tranche 2016 (Laufzeit bis 2020)
Manz Performance Share Plan 2015 - Tranche 2017 (Laufzeit bis 2021)
Share Performance Tantieme
Summe 231 147 371
Versorgungsaufwand1 7 7 7
Gesamtvergütung 238 154 378

1 Für Martin Drasch und Gunnar Voss von Dahlen beitragsorientierte Zahlungen zur Unterstützungskasse

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Dieter Manz
Vorstandsvorsitzender (bis 4.7.2017)
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Gewährte Zuwendungen 2016 2017 2017 2017
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(in TEUR) Zielwert Zielwert (Min.) (Max.)
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Festvergütung 288 146 146 146
Nebenleistungen 18 9 9 9
Summe 306 155 155 155
Einjährige variable Vergütung 173 88 0 236
Mehrjährige variable Vergütung
Manz Performance Share Plan 2015 - Tranche 2016 (Laufzeit bis 2020) 230
Summe 709 243 155 391
Versorgungsaufwand 2 12 484 484 484
Gesamtvergütung 721 727 639 875

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Martin Hipp
Vorstand Finanzen (bis 31.3.2017)
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Gewährte Zuwendungen 2016 2017 2017 2017
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(in TEUR) Zielwert Zielwert (Min.) (Max.)
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Festvergütung 6311 58 58 58
Nebenleistungen 23 6 6 6
Summe 654 64 64 64
Einjährige variable Vergütung 115
Mehrjährige variable Vergütung
Manz Performance Share Plan 2015 - Tranche 2016 (Laufzeit bis 2020) 154
Summe 923 64 64 64
Versorgungsaufwand 2 12 7 7 7
Gesamtvergütung 935 71 71 71

1 Einschließlich zugesagter Leistung aus einem Aufhebungsvertrag von 430 TEUR

2 Für Dieter Manz Dienstzeitaufwand nach IFRS und Ausgleichsbetrag Pensionsverpflichtung, für Martin Hipp beitragsorientierte Zahlungen zur Unterstützungskasse

Die nachstehende Tabelle weist den Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr und das Vorjahr der an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aus.

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Eckhard Hörner-Marass Martin Drasch Gunnar Voss von Dahlen
Vorstandsvorsitzender (seit 5.7.2017) Vorstand Operations Vorstand Finanzen (seit 1.6.2017)
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Zufluss Vorstand Technologie (seit 1.10.2016)
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(in TEUR) 2017 2016 2017 2016 2017 2016
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Festvergütung 534 133 247 203 140
Nebenleistungen 10 3 23 23 7
Summe 544 136 270 226 147 -
Einjährige variable Vergütung 0 0 1001 501 0
Mehrjährige variable Vergütung
Sonstiges 0 0 0 0 0
Summe 544 136 370 276 147 -
Versorgungsaufwand 2 0 0 12 12 7
Gesamtvergütung 544 136 382 288 154 -

1 Individuelle Ermessenstantieme

2 Für Martin Drasch und Gunnar Voss von Dahlen beitragsorientierte Zahlungen zur Unterstützungskasse

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Dieter Manz Martin Hipp
Zufluss Vorstandsvorsitzender (bis 4.7.2017) Vorstand Finanzen (bis 31.3.2017)
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(in TEUR) 2017 2016 2017 2016
--- --- --- --- ---
Festvergütung 146 288 4811 201
Nebenleistungen 9 18 6 23
Summe 155 306 487 224
Einjährige variable Vergütung 0 0 0
Mehrjährige variable Vergütung
Manz Performance Share Plan 2012 - Tranche 2011 (Laufzeit bis 2018) 0 0 0 0
Sonstiges 0 0 0 0
Summe 155 306 487 224
Versorgungsaufwand 2 484 15 7 12
Gesamtvergütung 639 321 494 236

1 Einschließlich zugesagter Leistung aus einem Aufhebungsvertrag von 430 TEUR

2 Für Dieter Manz Dienstzeitaufwand nach IFRS und Ausgleichsbetrag Pensionsverpflichtung, für Martin Hipp beitragsorientierte Zahlungen zur Unterstützungskasse

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt. Danach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied neben der Erstattung seiner Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung in Höhe von 12.000,00 EUR. Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt diese Vergütung 24.000,00 EUR und für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats 18.000,00 EUR. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung. Eine auf ihre Bezüge zu entrichtende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats von der Gesellschaft erstattet. Ferner kann die Gesellschaft auf ihre Kosten die Mitglieder des Aufsichtsrats gegen zivil- und strafrechtliche Inanspruchnahme im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihres Amtes versichern und eine entsprechende Rechtsschutz- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D & O-Versicherung) abschließen.

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Vergütungen der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 (Vorjahreswerte in Klammern):

Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017

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(in TEUR)
Vorjahreswerte in Klammern Festgehalt
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Prof. Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender 24
(24)
Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla 18
seit 12.7.2016 stellvertretender Vorsitzender (15)
Guoxing Yang 8
(Amtszeit vom 12.7.2016 bis 12.9.2017) (6)
Dieter Manz 4
(Amtszeit seit 17.8.2017)
Dr. Zhiming Xu 2
(Amtszeit seit 17.10.2017)
Gesamt 57
(54)

Ferner bestand für die Aufsichtsratsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine sogenannte MO-Versicherung.

Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden wie in den Vorjahren weder Kredite noch Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.

Chancen- und Risikobericht

RISIKOMANAGEMENT- UND INTERNES KONTROLLSYSTEM

Das Risikomanagement der Manz AG hat das Ziel, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen drohenden Schaden abzuwenden. Durch die Anwendung eines in die Unternehmensführung integrierten Risikomanagements ist die Manz AG in der Lage, konzernweit mögliche Gefahren rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten und ihnen mit adäquaten Maßnahmen zu begegnen. Im Zuge des unternehmerischen Handelns, also dem Spannungsfeld zwischen Chancen und Risiken, geht die Manz AG jedoch auch bewusst Risiken ein, die in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen aus der entsprechenden Geschäftstätigkeit stehen. Risiken lassen sich somit nicht grundsätzlich vermeiden, werden aber soweit möglich minimiert bzw. transferiert.

Das Risikomanagement wird zentral vom Risikomanagementbeauftragten gesteuert, regelmäßig auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit hin überprüft und in seiner Gesamtheit vom Finanzvorstand verantwortet. Die Verantwortung für die Risikoüberwachung hingegen ist dezentral organisiert und obliegt je nach Risikokategorie und -tragweite sowohl den Bereichsleitern und Geschäftsführern als auch den Vorständen der Manz AG. Durch regelmäßige Abfragen in mündlicher und schriftlicher Form werden potenzielle Risiken in allen Segmenten erfasst und zugleich die Möglichkeit geschaffen, negative Entwicklungen durch frühzeitiges Gegensteuern zu verhindern. Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wird für eine umfassende Beurteilung der Risikolage ein Gesamtbericht in einem jährlichen Turnus vorgelegt.

Die regelmäßige Analyse und Bewertung der Risiken erfolgt anhand eines Risikomanagementsystems, bestehend aus einem definierten Kreis von Risikoverantwortlichen, festgelegten Risikokategorien und einer Risikoklassifizierung, welche das Gefahrenpotenzial und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs widerspiegelt. Die Identifikation und Handhabung von Risiken ist in den Unternehmensgrundsätzen verankert und als Aufgabe aller Mitarbeiter der Manz AG definiert. Durch die Einbindung der gesamten Belegschaft werden Risiken schnell erkannt und an den jeweiligen Risikoverantwortlichen kommuniziert, der in Einklang mit den konzernweit definierten Handlungsgrundsätzen geeignete Maßnahmen ergreifen muss. Die Risiken werden für eine möglichst vollumfängliche Erfassung nach Themenfeldern gruppiert.

Unterschieden werden grundsätzlich folgende Risikokategorien:

· Management

· Angriffe und Betrug

· Politik und regulatorisches Umfeld

· Wirtschaftliches Umfeld

· Technologie Er Wettbewerb

· Unternehmensorganisation und -prozesse

· Produkte und Projekte

· Vertrieb

· Beschaffung

· Personalwesen

· Finanzwesen

Ergänzend zu diesem Risikomanagementsystem finden im Rahmen des Planungsprozesses basierend auf einer kontinuierlichen Technologie- und Marktbeobachtung weitere Aktivitäten sowohl zur Risikoidentifikation und -minderung als auch zur Identifikation von Chancen statt.

Die Wirksamkeit und Angemessenheit unseres Risikomanagementsystems wurde vom Wirtschaftsprüfer beurteilt. Er stellte fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Errichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Somit entspricht die Manz AG den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG).

Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess

(§ 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB)

Das Ziel des Risikomanagementsystems der Manz AG im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die der Regelkonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen könnten. Das Risikomanagement beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind bei Manz folgende Strukturen und Prozesse implementiert:

Der Finanzvorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Die Einzelabschlüsse der Manz AG und der Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in einen Abschluss gemäß IFRS übergeleitet.

Die einheitliche Bilanzierung und Bewertung auf Grundlage der für das Mutterunternehmen geltenden Vorschriften wird durch die Konzernbilanzierungsrichtlinien gewährleistet und in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst. Darüber hinaus werden den Konzerngesellschaften zu erstellende Berichtspakete vorgegeben. Für den monatlichen Konsolidierungsprozess wird das SAP-Tool BCS eingesetzt. Zur Überprüfung der Datenkonsistenz werden hier automatische Plausibilitätskontrollen bereits bei der Datenerfassung vorgenommen. Die Konsolidierungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Einhaltung der zeitlichen und prozessualen Vorgaben erfolgt durch Mitarbeiter der Konsolidierungsabteilung auf Konzernebene. Weitere Kontrollaktivitäten auf Konzernebene umfassen die Analyse und ggf. die Korrektur der durch die Tochtergesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern vorgelegten Berichte. Wesentliche Elemente der Risikokontrolle im Rechnungslegungsprozess sind außerdem die Funktionstrennung zwischen Eingabe, Prüfung und Freigabe sowie eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten in den betroffenen Bereichen. Die Verwendung von SAP als IT-Finanzsystem leistet einen weiteren wichtigen Beitrag für die konsequente Fehlervermeidung. Des Weiteren wird auf allen Prozessebenen das Vier-Augen-Prinzip angewandt. Bei speziellen fachlichen und komplexen Fragestellungen werden außerdem externe Sachverständige miteinbezogen. Neben der unternehmensinternen Kontrolle der rechnungslegungsrelevanten Prozesse und Strukturen nimmt schließlich auch der Abschlussprüfer eine Beurteilung im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit vor. Weitere Kontrollaktivitäten umfassen die Analyse und Plausibilitätskontrollen von Geschäftsvorfällen sowie die kontinuierliche Überwachung der Projektkalkulationen. Durch die dargestellten Strukturen, Prozesse und Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung der Manz AG einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, internationalen Rechnungslegungsstandards und konzerninternen Richtlinien erfolgt. Der Vorstand erachtet die eingerichteten Systeme, die jährlich hinsichtlich ihrer Optimierungs- und Weiterentwicklungsfähigkeit überprüft werden, als angemessen.

Identifizierte Verbesserungspotenziale setzt der Vorstand in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Manz AG um.

Risikobericht

Branchenrisiken

Gesamtwirtschaftliche Risiken

Gesamt- und finanzwirtschaftliche Entwicklungen in den zentralen Absatzmärkten der Manz AG, insbesondere in der Hauptabsatzregion Asien mit China als führender Wirtschaftsmacht, können mit negativen Effekten für die Geschäftsentwicklung verbunden sein. So könnten sich geplante Investitionen in den Zielbranchen der Manz AG aufgrund von Finanzierungsengpässen verzögern. Zudem könnte sich die Refinanzierung börsennotierter Unternehmen über den Kapitalmarkt deutlich schwieriger gestalten. Für potenzielle Kunden der Manz AG allgemein besteht das Risiko, dass notwendiges Kapital für Investitionen in neue Anlagen nicht zur Verfügung steht. Auch individuelle, einzelstaatliche Subventionierungsprogramme, verbunden mit dadurch verursachten teils massiven Schwankungen und Verschiebungen auf der Nachfrageseite, können die Marktentwicklung deutlich positiv wie negativ beeinflussen. Dies gilt gleichermaßen für die Entwicklung auf dem Solar- und Electronics-Markt sowie im Bereich der Lithium-Ionen-Batterien. In einem solchen negativ beeinflussten Szenario wäre die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage, ihre Wachstumsziele wie geplant zu realisieren. Durch eine kontinuierliche Markt- und Wettbewerbsbeobachtung und -analyse, der Verschlankung und damit Flexibilisierung der gesamten Unternehmensorganisation, dem Ausbau des Produktportfolios, der Kundenbasis und der weltweiten Vertriebskapazitäten, der Fokussierung auf klar definierte Markt- und Kundensegmente in den Wachstumsmärkten der drei Kernregionen Asien, Europa und den USA, der Produktivitätssteigerung entlang der gesamten Wertschöpfungskette und der damit verbundenen Steigerung der Profitabilität, der Bereithaltung eines angemessenen Liquiditätspolsters als Vorsorge für eventuelle Nachfrageeinbrüche, werden diese Risiken durch die Gesellschaft überschaubar gehalten.

Risiken durch zunehmenden Wettbewerb

Bestehende und potenzielle Wettbewerber, insbesondere asiatische Hersteller, könnten versuchen, Marktanteile in den Zielbranchen der Manz AG zu gewinnen — vor allem durch eine aggressive Preispolitik, ein Ungleichgewicht durch lokale Steuer- und Subventionspolitik von Staaten und Regierungen oder durch Einfuhrbeschränkungen zur Stützung nationaler Unternehmen. Ein weiteres Risiko besteht durch die Herstellung von Plagiaten im asiatischen Raum. Dies könnte einen direkten Einfluss auf die Absatz-, Umsatz- und die Ertragssituation der Manz AG und auf die damit einhergehende Entwicklung der Marktanteile der Gesellschaft haben. Um diesen Risiken wirksam entgegenzutreten, werden im neu geschaffenen Bereich „Market Intelligence" ständig Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen durchgeführt, welche in den quartalsweise durchgeführten internationalen Vertriebsmeetings ausführlich diskutiert werden und als Basis für eventuelle Gegenmaßnahmen dienen. Des Weiteren liefert das ebenfalls in der gesamten Gruppe neu eingeführte CRM-System (Customer Relationship Management System) Frühindikatoren zur vorausschauenden Beurteilung der zukünftigen Marktentwicklung. Eine detaillierte Analyse von verlorenen Projekten (Lost-Order-Analyse) verschafft zeitnah Klarheit über die Wettbewerbssituation. Auch der neu eingeführte Prozess der „Produktfindung, -entwicklung und -markteinfüh-rung" sorgt mit strategisch geplanten Innovationen für den in den dynamischen Wachstumsmärkten erforderlichen Wettbewerbsvorsprung. Damit untermauert die Manz AG den Anspruch, die derzeit technologisch führende Marktstellung durch ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu behaupten und weiter auszubauen. Zudem stärkt die Manz AG mit ihrer Strategie „Follow the Market" die eigene lokale Präsenz bei ihren Kunden. Durch lokale Standorte in Taiwan und China, den damit verbundenen lokal üblichen Produktionskosten sowie einem direkten Kundenkontakt wirkt Manz einer Abwanderung zu einheimischen Wettbewerbern entgegen.

Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte

Zur Behauptung der technologisch führenden Marktstellung sind Forschung und Entwicklung sowie ein innovatives Produktportfolio für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Die Industrien, für die die Manz AG ihre Maschinen und Anlagen entwickelt und herstellt, sind von einem raschen technologischen Wandel geprägt. Wettbewerbern der Manz AG könnte es gelingen, durch die Entwicklung entsprechend neuer Technologien oder besserer Marktkenntnisse oder Strukturen schneller oder besser auf geänderte Kundenanforderungen zu reagieren und so einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber der Manz AG zu erlangen. In diesen Fällen könnte die Nachfrage nach den Produkten der Manz AG erheblich beeinträchtigt werden. Ferner könnten von der Manz-Gruppe Maschinen und Anlagen entwickelt werden, für die am Markt keine oder nur eine geringe Nachfrage besteht.

Um diese Risiken zu kontrollieren, wurden in 2017 folgende Kernprozesse überarbeitet, respektive neu eingeführt und konsequent gelebt:

1. Strategieprozess

In einem jährlich rollierenden Prozess wird in Strategie-Meetings zwischen dem Vorstand, der ersten Führungsebene der Gruppe sowie ausgewählten Experten aus den Fachbereichen die Produktstrategie für jeden Geschäftsbereich und für jede Region der kommenden Jahre entwickelt.

2. Markt und Wettbewerbsanalyse

In den Kernmärkten Asien und Europa werden eigene Market Intelligence-Experten eingesetzt, die ständig die Markt- und Wettbewerbsentwicklungen beobachten und sich anhand von verfügbaren oder durch die Manz AG beauftragten Studien und Statistiken über die aktuelle und zukünftige Markt- und Wettbewerbsentwicklung auf dem Laufenden halten. Die Erkenntnisse hieraus fließen zum einen in den jährlich rollierenden Strategieprozess der Gruppe und zum anderen in die quartalsweise und je Geschäftssegment stattfindenden internationalen Vertriebsmeetings ein.

3. Produktfindungs-, Entwicklungs- und Markteinführungsprozess

Zur Vorbereitung des Strategie-Meetings wird jährlich durch die lokalen Vertriebsorganisationen, in enger Verbindung mit den Produktmanagern der Segmente, nach dem „Bottom-up-Prinzip" der Produktfindungsprozess durchgeführt. Dabei definieren die lokalen Vertriebsmitarbeiter den Bedarf an neuen Produkten für das von ihnen verantwortete Verkaufsgebiet. In einem mehrstufigen Filterprozess werden die erfolgversprechendsten Produkte evaluiert, die dann in den FErE-Plan des nächsten Geschäftsjahres übernommen werden. Nach erfolgreicher Entwicklung werden die neuen Produkte anschließend mittels eines strukturierten Markteinführungsprozesses in den jeweiligen Zielmärkten konsequent vermarktet. Das Kernziel dieses Prozesses ist, die Zeit zwischen Bedarfserkennung und Bedarfsbefriedigung („Time-to-Market") auf ein Minimum zu verkürzen und damit den Return an Invest (Rol) für das Unternehmen zu maximieren.

4. Customer Relationship Management System (CRM-System)

Das neu eingeführte Werkzeug zur Vertriebssteuerung wird von allen Mitarbeitern des Vertriebs zur Eigensteuerung ihrer Vertriebsaktivitäten genutzt. Es dient zur Steigerung der Effizienz, Effektivität und damit des Erfolgs im Vertrieb. Sämtliche relevanten Kunden-, Markt- und Wettbewerbsdaten, die der Vertrieb generiert, werden dort erfasst. Dies steigert sowohl die Transparenz als auch die Produktivität im Vertrieb signifikant.

Die Manz AG pflegt einen engen Kontakt zu ihren Kunden und kann so neue Trends frühzeitig erkennen. Die Nähe zum Kunden erhöht die Manz AG zusätzlich durch den steten Ausbau des verbundenen Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere mit After-Sales-Service. Mögliche Marktpotenziale prüft die Gesellschaft im Vorfeld sorgfältig, um die Renditen von Entwicklungsprojekten abschätzen und damit die Ressourcen optimal einsetzen zu können. Dem grundsätzlichen Risiko bei der Entwicklung und Einführung neuer Produkte für einzelne Kunden begegnet die Manz AG zudem durch die Erweiterung des Produkt-portfolios um standardisierte Maschinenkomponenten, die modular auf Kundenwunsch zu Baugruppen oder kompletten Produktionsmaschinen individualisiert werden können.

Strategische Risiken

Risiko aus der Nichterfüllung obliegender Verpflichtungen aus den CIGS-Aufträgen

Im Rahmen der Auftragserteilung für die CIGS-Produktionslinie CIGSfab und die CIGS-Forschungslinie CIGS/ab hat sich die Manz AG verpflichtet, zum Abnahmedatum einen vereinbarten Prozentsatz der in den Verträgen definierten Leistungszusage zu erfüllen. Im Falle der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen haben die Shanghai Electric Group und die Shenhua Group das Recht, Nachbesserung zu verlangen. Sofern die Nachbesserung durch die Manz AG nicht fristgerecht erfolgt, könnten die Vertragspartner die Rückabwicklung der Verträge verlangen. Dies könnte zur Beendigung der Zusammenarbeit mit der Shang-hai Electric Group und der Shenhua Group zur Weiterentwicklung und Kommerzialisierung der CIGS-Dünnschichttechnologie führen und auch Gespräche über die Zusammenarbeit in weiteren Segmenten erschweren.

Operative Risiken

Projektrisiken

Projektrisiken betreffen vor allem nicht standardisierte Großaufträge. Hier ergeben sich Risiken aus der möglichen Verfehlung der Plankosten und des Zeitplanes, der Nichterfüllung von Abnahmekriterien sowie aus Auftragsstornierungen und damit verbundene Nichtabnahmen von Aufträgen sowie resultierende Vertragsrisiken. Durch den Ausbau des Anteils standardisierter Maschinenkomponenten am Produktportfolio, die gemäß Kundenwunsch modular zu Baugruppen oder ganzen Produktionsmaschinen individualisiert werden können, beabsichtigt die Manz AG vorgenannte Projektrisiken insgesamt zu reduzieren.

Darüber hinaus hat Manz zu diesem Zweck in 2017 im Rahmen des Optimierungsprojektes „Manz 2.0" den sogenannten „Gate-Prozess" eingeführt und weltweit ausgerollt. Dieser regelt vom Eingang einer Anfrage bis zur Endabnahme des gesamten Projektes detailliert und anhand von klar vorgegebenen, IT-gestützten Freigabe- und Eskalationsprozessen, die gesamte Auftragsbearbeitung.

In der Angebotsphase werden Risiken auf Kundenseite durch z. B. Bonitätsprüfungen hinterfragt. Im „Manz-Radar" werden die strategische Projektrelevanz sowie die Realisierungs- und Auftragswahrscheinlichkeit frühzeitig hinterfragt, bevor wertvolle Ressourcen für die Angebotsbearbeitung eingesetzt werden.

Ein organisatorisch neu strukturiertes und operativ gestärktes Projektmanagement trägt nach Auftragserhalt dafür Sorge, dass die Projekte technisch, inhaltlich, terminlich und im Rahmen des verfügbaren Budgets professionell, im Interesse und zum Erfolg des Kunden abgewickelt werden. Regelmäßige Projektbesprechungen und Lenkungsausschusssitzungen des Projektteams mit dem Vorstand bei ausgewählten, besonders anspruchsvollen Großprojekten, dienen der Nachhaltigkeit in der Projektarbeit.

Projektrisiken bestehen insbesondere auch hinsichtlich der mit der Shanghai Electric Group und der Shenhua Group geschlossenen Verträgen über die Lieferung einer CIGS-Produktionslinie sowie einer CIGS-Forschungslinie mit einem Gesamtauftragsvolumen in Höhe von 263 Mio. EUR. Das Projektabwicklungsrisiko wird durch den Einsatz von in solchen Großprojekten erfahrenen, teilweise auch von temporär engagierten, externen Projektmanagement-Experten, als auch durch einen monatlich stattfindenden Lenkungsausschuss, dem auch alle Vorstände angehören, reduziert. Das finanzielle Risiko wird hierbei durch vereinbarte Vorauszahlungen der Auftraggeber an die Manz AG reduziert.

Abhängigkeit von Großkunden

Im Geschäftsbereich Solar erwirtschaftete die Manz-Gruppe im Geschäftsjahr 2017 Umsätze aufgrund der Erteilung der CIGS-Großaufträge von insgesamt 102,6 Mio. EUR bzw. 32 % des Gesamtumsatzes des Konzerns. Seit 2017 hat Manz die Zielsetzung, die Auftragsstruktur ausbalanciert zu gestalten. Dabei sollen sich Standardmaschinen, wie auch „kleine Linien" sowie Großprojekte (> 10 Mio. EUR Einzelauftrag) die Waage halten, um dadurch das Risiko negativer Auswirkungen im Falle einer rückläufigen Entwicklung bei Großkunden grundsätzlich durch die Verbreiterung des Kundenstamms und der Diversifizierung von Projektvolumina und des Geschäftsmodells in Märkte, Regionen sowie Produkte und Dienstleistungen innerhalb des gesamten Konzerns zu verringern.

Technologierisiken

Nach Auffassung der Gesellschaft hat die Manz-Gruppe bezüglich der wesentlichen Technologien ihres Portfolios eine führende Marktstellung. Insbesondere in ihren Segmenten Electronics und Energy Storage steht sie jedoch mit einer Reihe von anderen Unternehmen im Wettbewerb und ist daher davon abhängig, kontinuierlich neue und zukunftsweisende Produktionsanlagen zu entwickeln. Aufgrund der zuletzt volatilen Entwicklung der Manz-Gruppe besteht das Risiko, dass es dem Unternehmen künftig nicht oder nicht in beiden Segmenten gleichermaßen möglich sein wird, insbesondere zeitlich und wirtschaftlich aufwendige Entwicklungsvorhaben im erforderlichen Umfang durchzuführen, um eine Führungsrolle und damit ihre Marktposition zu wahren. Manz versucht, dieses Risiko durch die kontinuierliche Verbesserung der Finanz- und Ertragslage zu vermindern, während zudem das Geschäft mit Standardprodukten und Systemlösungen aus intelligenten Produktbaukästen gestärkt werden soll.

Personalrisiken

Für einen Hightech-Maschinenbauer sind qualifizierte und motivierte Führungskräfte und Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung für den Unternehmenserfolg. Das Abwandern von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen könnte sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass neue geeignete Fach- und Führungskräfte oder zusätzliche Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Manz schafft mit Maßnahmen, wie der Einführung der Vertrauensarbeitszeit oder der finanziellen Beteiligung der Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens, ein positives Arbeitsumfeld, das eine geringe Personalfluktuation zur Folge hat. Als börsennotiertes Unternehmen steht die Manz AG stärker im Blickfeld von potenziellen Arbeitnehmern als nicht börsennotierte Unternehmen. In wirtschaftlich erfolgreichen Phasen gelingt es der Manz AG dadurch, die Aufmerksamkeit und Attraktivität als potenzieller Arbeitgeber überproportional schnell zu steigern. In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist das vergleichsweise große öffentliche Interesse unter dem Aspekt der Personalrekrutierung nicht immer zum Vorteil des Unternehmens, da die Attraktivität als potenzieller Arbeitgeber rasch unter den negativen Schlagzeilen leidet. Ein positiver Aspekt der Börsennotierung liegt jedoch in der Möglichkeit, Mitarbeiter durch die Ausgabe von Aktien und eine entsprechende Erfolgsbeteiligung enger an das Unternehmen zu binden.

Finanzielle Risiken

Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken

Die Kreditvergabepraxis der Banken ist seit der Finanzkrise und verschärfter Eigenkapitalrichtlinien restriktiver. Gleichzeitig erfordert Wachstum und die Entwicklung von neuen Technologien hohe Investitionen. Der Finanzbedarf steigt daher in der Branche ebenfalls. Die unbefriedigende Geschäftsentwicklung der vergangenen Geschäftsjahre und die bis zum Vertragsabschluss mit der Shanghai Electric Group und der Shenhua Group im Januar 2017 gegebenen Prognoseunsicherheiten führten im Jahr 2016 zu einem deutlich erhöhten Liquiditätsrisiko. Nachdem die Manz AG Ende Mai 2016 erfolgreich eine Kapitalerhöhung durchgeführt hatte, floss der Gesellschaft ein Nettoemissionserlös in Höhe von rund 75,6 Mio. EUR zu, der teilweise zur Rückführung von Krediten der deutschen Kreditgeber der Gesellschaft verwendet wurde. Neue Vereinbarungen wurden mit den deutschen Barkreditgebern nicht getroffen, sodass die Muttergesellschaft Manz AG aktuell über keine Barkreditlinien verfügt. Gespräche mit Kreditinstituten über den Abschluss neuer Kreditlinien werden aktuell geführt. Die Tochtergesellschaften in der Slowakei, Ungarn, Italien, China und Taiwan finanzieren sich vor allem über kurzfristige Kontokorrentkredite und in geringem Umfang über langfristige Darlehen. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 verfügte die Manz-Gruppe unverändert über freie Kreditlinien in Höhe von 20,7 Mio. EUR.

Währungsrisiken

Die Währungsrisiken der Manz AG ergeben sich aus operativen Tätigkeiten. Diese betrafen im Geschäftsjahr 2017 hauptsächlich Transaktionen der asiatischen Gesellschaften in EUR aus dem Verkauf von Maschinen. Das transaktionsbezogene Wechselkursrisiko wird grundsätzlich — wo nötig — durch Devisentermingeschäfte abgesichert. Darüber hinaus wird das Wechselkursrisiko in der Regel auch durch die Verteilung der Produktionsstandorte auf mehrere Länder reduziert (natural hedging).

Chancenbericht

Branchenfokus mit wettbewerbsfähigem und kundenorientiertem, innovativem Technologieportfolio

Mit langjähriger, nachgewiesener Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, Bildverarbeitung, Messtechnik, Nasschemie und Rolle-zu-Rolle-Prozessen, ist die Manz AG in den Segmenten Solar, Electronics und Energy Storage aktiv. In unterschiedlichsten Branchen bietet die Manz AG Produzenten und deren Zulieferern weltweit ein breites Portfolio innovativer Produkte. Dies umfasst kundenspezifisch entwickelte Produktionsanlagen bis hin zu Maschinen, die basierend auf einem Baukastensystem zu kompletten, individuellen Systemlösungen intelligent verkettet werden können. Rund um die technologischen Kernkompetenzen bietet die Manz AG zudem Dienstleistungen an. Dank der Diversifizierung in Technologien, Branchen und Regionen können bei der für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung notwendigen Stabilität, Produktionskapazitäten entsprechend der Investitionszyklen einzelner Branchen angepasst und durch andere Segmente innerhalb des Konzerns effizient genutzt werden. Gleichzeitig bietet das diversifizierte Geschäftsmodell die Chance, am Wachstumspotenzial mehrerer dynamischer Zielmärkte zu partizipieren. Damit verleiht Manz aus einer stabilen Basis heraus dem gesamten Geschäftsmodell die unternehmerische Flexibilität, um auf Marktentwicklungen schnell reagieren und sich bietende Wachstumschancen profitabel nutzen zu können.

Nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit durch profitables Wachstum, unterstützt durch das Optimierungsprogramm „Manz 2.0"

Die Grundlage für nachhaltige Stabilität bei stetigem, profitablem Wachstum bildet das diversifizierte Geschäftsmodell der Manz AG. Mit dem Ziel, die Kundenbasis deutlich auszuweiten und damit das Geschäftsmodell weiter zu stabilisieren, hat die Manz AG Mitte 2017 für alle Segmente entschieden, zusätzlich zu den kundenindividuellen Lösungen, den Anteil modularer Maschinen am Produktportfolio deutlich auszubauen. Diese modularen Maschinen können, basierend auf einem Baukastensystem, zu kompletten, individuellen Systemlösungen intelligent verkettet werden. Durch diesen Schritt werden Entwicklungsrisiken, -aufwand und -dauer deutlich reduziert und damit die Amortisation der Entwicklungsanstrengungen (Rol) signifikant verkürzt. Gleichzeitig resultieren für die Manz AG hieraus Synergieeffekte, die die Produktivität der gesamten Gruppe steigern. 2016 wurde zudem das Optimierungsprogramm „Manz 2.0" etabliert, um in zahlreichen Einzelprojekten durch gezielte Organisations-, Prozess- und Ablaufverbesserungen sowie die Einführung von entsprechenden Werkzeugen, die Wettbewerbs- und Renditefähigkeit des Unternehmens kontinuierlich zu steigern.

Diese umfassen Themen wie die Entwicklung eines neuen Unternehmensleitbilds in Form einer Vision und Mission, die Etablierung eines jährlich revolvierenden Strategiefindungs-prozesses zur Festlegung der kurz-, mittel- und langfristigen Ziele, die Einführung einer ganzheitlichen, integrierten Unternehmensplanung, die nach dem Bottom-up-Prinzip erarbeitet und in Planungs-Verteidigungs-Gesprächen mit dem Vorstand und den Zentralbereichen finalisiert wird und im Ergebnis in der Jahresplanung für das folgende Geschäftsjahr sowie in einer 3-Jahres-Grobplanung resultiert.

In einem neuen Zielvereinbarungsprozess werden aus der verabschiedeten Unternehmensplanung kaskadenartig die individuellen Ziele der einzelnen Führungsebenen abgeleitet. In einem monatlichen Managementmeeting zwischen Vorstand und erster Führungsebene wird die nachhaltige Steuerung der gesamten Gruppenunternehmen und der Segmente sichergestellt.

Kostenbewusste Unternehmensführung nimmt einen hohen Stellenwert ein. Zu diesem Zweck arbeiten wir konsequent an der weiteren Kostenoptimierung, unter anderem durch eine verbesserte Kostentransparenz, -verantwortung und -kontrolle, strategische Produktentwicklungen, verbesserte Vertriebsstrukturen, eine optimierte Auslastung aller Standorte, effizientere interne Prozesse sowie die deutliche Verschlankung der internen Strukturen. Mit dem diversifizierten Geschäftsmodell und den ergriffenen Maßnahmen sieht sich die Manz AG auf einem guten Weg, um dauerhaft und nachhaltig wettbewerbsfähig und profitabel zu bleiben.

Segmentübergreifender Technologieeinsatz bietet Synergieeffekte und Flexibilität

Durch die Etablierung eines gruppenweiten „R & D Council" stellt die Manz AG sicher, dass Doppelt- und Parallelentwicklungen vermieden und Synergiepotenziale zwischen den einzelnen Segmenten maximiert werden. In diesem regelmäßig tagenden Council definieren und priorisieren alle Leiter und Produktmanager der Segmente die aus dem Produktfin-dungsprozess hervorgegangenen F & E-Projekte für die nächste Periode und schlagen diese dem Strategiemeeting zur Freigabe vor. Bei der Entwicklung ihrer Produktionsanlagen betreibt die Manz AG damit einen aktiven Technologietransfer zwischen den Branchen. Indem die Manz AG ihr umfassendes technologisches Knowhow branchenübergreifend einsetzt, kann sie ihren Kunden innovative Produktionslösungen bieten. Damit liefert Manz einen entscheidenden Beitrag zur Minimierung der Produktionskosten der auf Manz-An-lagen gefertigten Endprodukte, und trägt wesentlich zu einer wirtschaftlichen Produktion bei. Gleichzeitig tragen die zwischen den Segmenten erzielten Synergieeffekte zur Steigerung von Produktivität und Profitabilität der Manz-Gruppe bei. Durch die Nutzung der Synergieeffekte zwischen den einzelnen Segmenten ist das Geschäftsmodell der Manz AG zudem flexibel für neue Wachstumstrends und Absatzmärkte mit zusätzlichem Umsatz-und Ertragspotenzial aufgestellt, während gleichzeitig die gute Wettbewerbsposition als Innovationsführer ständig gefestigt wird.

Strategische Kooperation mit chinesischen Partnern eröffnet Wachstumspotenzial

Mit der Vereinbarung der strategischen Zusammenarbeit zwischen der Manz AG, der Shanghai Electric Group und der Shenhua Group Anfang 2017 haben die Partner eine weltweit einzigartige strategische Kooperation im CIGS-Dünnschichtbereich geformt, in der sie ihre individuellen Stärken bündeln. Die Shenhua Group ist einer der größten Energieproduzenten Chinas. Shanghai Electric ist Chinas führender Lieferant für Anlagen zur Stromerzeugung mit langjähriger Erfahrung im Bereich der erneuerbaren Energien. Die Manz AG als Hightech-Maschinenbauer und PV-Pionier hat ihre CIGS-Technologie mit einem Rekordwirkungsgrad von 22,6% auf genormtem Labor-Zellformat sowie ihr weltweit einzigartiges CIGS-Forschungsteam in diese Kooperation eingebracht. Indem die Partner ihre komplementären Expertisen in den Bereichen Energieerzeugung, Großproduktion von Anlagen und Fabriken sowie weltweit führender Spitzentechnologie kombinieren, bilden sie eine starke Allianz zur Weiterentwicklung und Kommerzialisierung der CIGS-Technologie in China und weltweit. Die Manz AG ist dabei mittelbar und unmittelbar exklusiver Vertriebspartner.

Im Zuge der Vereinbarung zur strategischen Zusammenarbeit erhielt die Manz AG zudem zwei CIGS-Großaufträge mit einem Gesamtvolumen von 263 Mio. EUR. Ende Mai 2017 hatte die Manz AG die erste Zahlung im Zusammenhang mit den CIGS-Großaufträgen erhalten, was auch den Startschuss für die Realisierung der Aufträge darstellte. Seither befindet sich die Manz AG im vorgesehenen Zeitplan und hat alle vereinbarten Meilensteine erreicht. Mittlerweile hat die Manz AG in mehreren Teilzahlungen rund 50% der vereinbarten Gesamtzahlungen erhalten. Angesichts des bisherigen positiven Projektverlaufs sind die Chancen für Folgeaufträge aus Sicht des Vorstands gut. Die Kooperation mit dem Ankerinvestor Shanghai Electric ermöglicht der Manz AG generell einen verbesserten Marktzugang in China und bietet mittelfristig auch weitere Entwicklungsmöglichkeiten im Geschäftsbereich Energy Storage mit den Zukunftsthemen Elektromobilität und stationäre Energiespeicherung sowie im Geschäftsbereich Electronics.

Beurteilung und Zusammenfassung der Risiko- und Chancensituation

Das Risikoportfolio der Manz AG besteht aus sowohl vom Konzern beeinflussbaren als auch nicht beeinflussbaren Risiken, wie Konjunktur und Branchenentwicklung. Die Situation in diesen Bereichen beobachtet und analysiert das Unternehmen regelmäßig. Bein-flussbare Risiken sind die strategischen, operativen und finanziellen Risiken, die durch entsprechende Überwachungs- und Kontrollsysteme frühzeitig erkannt und somit vermieden werden sollen. Wesentliche Risiken, die wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die ökologischen oder gesellschaftlichen Aspekte haben, lassen sich aufgrund des Geschäftsmodells der Manz AG nicht ableiten.

Die Risiko- und Chancenidentifikation hat weder für das Geschäftsjahr 2017 noch für den Prognosezeitraum 2018 für den Konzern oder für die einzelnen Tochtergesellschaften bestandsgefährdende Risiken ergeben. Bestandsgefährdende Risiken sind definiert als Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit über 60 % liegt und deren finanzielle Auswirkung auf das EBIT größer als 20 Mio. EUR ist.

Im Geschäftsjahr 2017 hat sich gegenüber dem Vorjahr die Risiko- und Chancenlage insgesamt leicht verbessert. Die Risiken und deren mögliche Auswirkungen sind bekannt, ebenso wie die einzuleitenden Maßnahmen. Die sich zeigenden Chancen werden analysiert und die Realisierung gegebenenfalls in die Wege geleitet. Risiken, die sich im Geschäftsjahr 2018 (Prognosezeitraum) ergeben und zu Abweichungen in der Umsatz- und/ oder Ergebnisentwicklung führen könnten, werden wie folgt bewertet:

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Risiken Auswirkung Eintrittswahrscheinlichkeit
gering/mittel/hoch gering/hoch
--- --- ---
Branchenrisiken
Gesamtwirtschaftliche Risiken ▪▪
Risiken durch zunehmenden Wettbewerb ▪▪ ▪▪▪
Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte ▪▪ ▪▪▪
Strategische Risiken
Risiko aus der Nichterfüllung obliegender Verpflichtungen aus den CIGS-Aufträgen ▪▪▪
Operative Risiken
Projektrisiken ▪▪▪
Abhängigkeit von Großkunden/einzelnen großen Aufträgen ▪▪▪
Technologierisiken
Personalrisiken ▪▪ ▪▪▪
Finanzielle Risiken
Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken ▪▪▪
Währungsrisiken ▪▪

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Chancen Auswirkung Eintrittswahrscheinlichkeit
gering/mittel/hoch gering/hoch
--- --- ---
Umfassendes, innovatives Technologieportfolio ▪▪▪ ▪▪▪
Stabilität durch Optimierungsprogramm „Manz 2.0" ▪▪▪ ▪▪▪
Branchenübergreifender Technologietransfer ▪▪▪ ▪▪▪
Strategische Kooperation mit chinesischen Partnern ▪▪ ▪▪▪

Der Vorstand der Manz AG kommt damit seiner Informationsverpflichtung über die Chancen und Risiken des Unternehmens gegenüber dem Aufsichtsrat und den Aktionären nach. Er sieht diese Berichterstattung als wichtiges Element einer gelebten Corporate Governance an.

Aus heutiger Sicht bestehen für die zukünftige Entwicklung der Manz AG keine Risiken, die die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns wesentlich beeinträchtigen könnten.

Prognosebericht

KONJUNKTURELLER UND BRANCHENBEZOGENER AUSBLICK

Die Weltwirtschaft befindet sich nach Einschätzung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) in einem kräftigen Aufschwung. In nahezu allen großen Volkswirtschaften ist die Konjunktur aufwärtsgerichtet. Die Weltproduktion wird sich demnach 2018 um 3,9% sowie 2019 um 3,6% erhöhen. Die wirtschaftliche Expansion im Euroraum wird laut IfW-Ökonomen in diesem Jahr 2,3% und 2019 rund 2,0% betragen. Für 2018 rechnet das IfW mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 1,6% und 2019 mit 2,1 %. Für Deutschland rechnen die Experten mit einem BIP-Zuwachs um 2,6% für 2018 um 2,3% für 2019.

Für das laufende Jahr 2018 erwartet der VDMA für den deutschen Maschinen- und Anlagenbau ein Wachstum von 3%. Eine Entschleunigung bei den Exporten nach China und ein Rückgang bei den Lieferungen ins Vereinigte Königreich sollten 2018 durch ein Plus auf dem heimischen Markt kompensiert werden können. Die Exporte in die EU-Partnerländer (ohne UK) und in die USA dürften ihr Wachstumstempo in etwa beibehalten.

Das Institut SolarPower Europe geht davon aus, dass die weltweit installierte PV-Gesamt-kapazität 400 GW im Jahr 2018, 500 GW im Jahr 2019, 600 GW im Jahr 2020 und 700 GW im Jahr 2021 übersteigen wird. In Abhängigkeit von positiven politischen Rahmenbedingungen für eine Energiewende weltweit, könnte die Nachfrage nach Solarenergie noch deutlich schneller steigen und 2021 fast 1 TW an Kapazitäten erreichen. Auch wenn in den kommenden Jahren die Gesamtzahl der relevanten Solarmärkte weltweit steigt, werden nach Einschätzung von SolarPower Europe einige wenige Länder für den Großteil der neuen Kapazität verantwortlich zeichnen. Unter den Top 20-Märkten wird demnach China als einziges Land bis 2021 mehr als 100 GW Leistung hinzufügen und lediglich zwei weitere Märkte — USA und Indien — über 60 GW installieren. Für die Hersteller von Komponenten, Maschinen und Anlagen für die Photovoltaik in Deutschland erwartet der VDMA für 2018 eine Umsatzsteigerung von 7,1 %. In den Hauptmärkten der deutschen Maschinenbauer in Asien, insbesondere in China und Taiwan, seien 2016 und 2017 erheblich neue Produktionskapazitäten aufgebaut worden. In Verbindung mit einer Anpassung der Förderrichtlinien im größten globalen PV-Markt China erwartet der VDMA daher nur einen verhaltenen Aufbau neuer Produktionskapazitäten.

Im Geschäftsbereich Electronics prognostiziert Digitimes Research für die kommenden Jahre einen stetig wachsenden Anteil der AMOLED-Technologie auf dem Displaymarkt. Demnach wird die Marktdurchdringung von AMOLED im Jahr 2020 voraussichtlich die 50 % überschreiten und der Marktanteil damit erstmals höher sein als der der etablierten LCD-Technologie. Regional wird der Display-Markt weiterhin durch Südkorea, Taiwan und China dominiert, wobei für China ein deutlicher Ausbau der Produktionskapazitäten erwartet wird. Im Jahr 2021 wird China mit voraussichtlich rund 158 Mio. Quadratmetern bereits

mehr als 50% der weltweiten LCD-Produktionskapazitäten ausmachen, dies entspricht basierend auf 2017 einer durchschnittlichen, jährlichen Wachstumsarte von 20,5 %. Bei der AMOLED-Technologie für kleine und mittlere Display-Größen verfügt Südkorea 2017 mit einem weltweiten Marktanteil von über 90% der Produktionskapazitäten über eine dominierende Marktposition. Es wird jedoch prognostiziert, dass China gegenüber Südkorea aufholen und im Jahr 2022 bereits rund ein Drittel der weltweiten Produktionskapazitäten ausmachen wird. Und auch für intelligente und automatisierte Montage- und Produktionslösungen stehen die Zeichen in China als weltweit zentralem Markt der Branche auf Wachstum. Gründe hierfür sind eine zunehmende Nachfrage aus den Bereichen Consumer Electronics und Automotive, ein allgemein zunehmender Automatisierungsgrad in der Produktion sowie die höhere Komplexität der Herstellungsprozesse.

So erwartet der VDMA im Bereich der Montage- und Handhabungsanlagen für den europäischen Automotive-Bereich einen deutlichen Anstieg der Wertschöpfung im gesamten Fertigungsprozess von elektrischen Antrieben. Laut Prognose wächst allein dieser Bereich bis zum Jahr 2030 um durchschnittlich 22,5%. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Rahmen auch eine fortschreitende Automation der Montageabläufe eine wichtige Rolle spielen wird.

Auch für die Elektronikproduktion wird sich das Marktvolumen laut VDMA in China von 10,7 Mrd. EUR in 2016 auf 22,0 Mrd. EUR in 2020 verdoppeln. Für die deutschen Maschinen-und Anlagenbauer für die Elektronikproduktion liegen die durchschnittlichen Umsatzerwartungen der Firmen laut VDMA bei einem Plus von 6,7%.

Enorme Wachstumsmärkte für Batterien werden vom VDMA vor allem in zwei Bereichen erwartet: In der Elektromobilität und in der Speicherung von erneuerbaren Energien. Für beide Anwendungsmärkte seien hochqualitative und langlebige Speichersysteme bei gleichzeitiger Bezahlbarkeit zwingend erforderlich. Bis 2025 wird mit Investitionen von circa 24 Mrd. USD im Bereich der Batterieproduktion gerechnet. Für die deutschen Maschinen- und Anlagenbauer im Bereich der Batterieproduktion prognostiziert der VDMA für 2018 ein Umsatzwachstum von 16%.

Für den Bereich Elektromobilität sieht der VDMA bis zum Jahr 2030 in Europa eine Zunahme der Wertschöpfung um durchschnittlich 18,2% für den gesamten Fertigungsprozess der Batterieproduktion. Dabei ist im Bereich der Montage- und Handhabungsanlagen mit einer Wachstumsrate von 21,9% der stärkste Anstieg zu verzeichnen.

ERLÄUTERUNG DER ZIELERREICHUNG 2017

Prognostiziert hatte der Vorstand der Manz AG eine signifikante Steigerung des Umsatzes auf mindestens 350 Mio. EUR, maßgeblich abhängig vom Zeitpunkt des Projektstarts des CIGS-Auftrags und eines planmäßig positiven Projektverlaufs im Segment Solar. Da die Realisierung aufgrund behördlicher Formalien jedoch erst später als erwartet starten konnte und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen in 2017 nicht aufgeholt werden konnten, wurden Umsatz- und Ergebnisbeiträge entgegen der ursprünglichen Planung teilweise in das Geschäftsjahr 2018 verschoben. Die Ziele eines signifikanten Umsatzanstiegs bei einem positiven EBIT inklusive Sondereffekte konnten gleichwohl erreicht werden.

Stabil und planmäßig entwickelte sich im Segment Electronics das klassische Displaygeschäft. Der Markt für Anlagen zur Produktion von Endgeräten mit Touchpanel-Displays, wie beispielsweise Smartphones oder Tablet-Computer blieb hingegen hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück, eine Belebung der Nachfrage konnte erst gegen Jahresende 2017 verzeichnet werden. Daher blieb das Segment hinter dem Ziel eines leichten Umsatzanstiegs bei einem ausgeglichenen EBIT zurück.

Im Segment Energy Storage lag der Umsatz ebenfalls unter der Prognose. Gründe hierfür sind konkrete Projekte, die entgegen der ursprünglichen Planung nicht gewonnen bzw. von Kundenseite nicht realisiert wurden. Gleichzeitig hatte die Manz AG in die material- und personalintensivere Forschung zur Entwicklung von standardisierten Lösungen für Batteriehersteller investiert, sodass das prognostizierte verbesserte EBIT nicht realisiert werden konnte.

Sehr dynamisch entwickelte sich das Segment Contract Manufacturing. Wesentlich dazu beigetragen haben die Geschäftsaktivitäten von Talus Manufacturing, welche mit einer deutlichen Umsatz- und Ertragsverbesserung planmäßig ausgeweitet werden konnten.

Und auch das Servicegeschäft entwickelte sich im Rahmen der Erwartungen des Vorstands, wenngleich der Umsatz aufgrund von Verschiebungen im Projektmix im Vergleich zum Vorjahr rückläufig war.

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IST 2016 Prognose 2017 IST 2017 Prognose 2018
Umsatz in Umsatzentwicklung Umsatz in Umsatzplus
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Mio. EUR Mio. EUR
Konzern 231,0 mindestens 350 Mio. EUR, abhängig vom Projektstart des CIGS-Auftrags 325,0 zwischen +10% und +14%
Solar 21,0 signifikanter Umsatzanstieg 104,3 zwischen +5% und +10%
Electronics 91,1 Umsatzerlöse leicht über Vorjahr 87,9 zwischen +2% und +7%
Energy Storage 46,2 deutlicher Anstieg des Umsatzes 23,8 zwischen +25% und +35%
Contract Manufacturing 49,4 deutliche Umsatzsteigerung 91,5 zwischen +15% und +20%
Service 23,3 Umsatz im unteren zwei-stelligen Mio. EUR-Bereich 17,3 zwischen +5% bis +10%
EBIT in EBIT-Entwicklung EBIT in EBIT/EBIT-Marge
Mio. EUR Mio. EUR
Konzern -35,9 signifikant verbessertes, positives EBIT 1,6 leicht positiv ohne Sondereffekt
Solar -13,4 signifikant positives EBIT inkl. Sondereffekt 31,0 4% bis 6%
Electronics -14,4 ausgeglichenes EBIT -17,0 niedriger einstelliger negativer Mio. EUR-Bereich
Energy Storage -16,1 deutlich verbessertes EBIT -22,7 hoher einstelliger negativer Mio. EUR-Bereich
Contract Manufacturing 1,2 deutliche Ertragssteigerung 5,0 4% bis 6%
Service 6,8 deutlich positiver Ergebnisbeitrag 5,6 15% bis 20%

ERWARTETE ENTWICKLUNG DES KONZERNS UND DER SEGMENTE

Aufgrund der stabilen konjunkturellen Lage in den für die Manz AG relevanten Ländern und Märkten sowie den positiven Branchenaussichten geht der Vorstand davon aus, dass die Manz AG in 2018 weiter profitabel wachsen wird.

Der Vorstand erwartet einen Umsatzanstieg gegenüber dem Jahr 2017 in der Größenordnung zwischen 10% und 14% und ein leicht positives EBIT ohne Sondereffekte, was einer operativen Ergebnisverbesserung gegenüber Vorjahr in der Größenordnung von rund 30 Mio. EUR entspricht. Er erwartet ebenfalls deutliche Umsatzsteigerungen in allen Segmenten, was durch eine positive Entwicklung in der Anfrageintensität, im Auftragseingang Ende 2017 und Anfang 2018 sowie einem Auftragsbestand von 222,0 Mio. EUR zum 31.12.2017 (Vorjahr 81 Mio. EUR) untermauert wird. Aufgrund weiterhin hoher Aufwendungen in Forschung und Entwicklung zum weiteren Ausbau des Produktportfolios sowie Investitionen in die Marktbearbeitung werden die Segmente Electronics und Energy Storage erst ab 2019 einen positiven Beitrag zum Konzernbetriebsergebnis leisten.

Ziel des Vorstands ist die Weiterentwicklung des umfassenden Technologieportfolios und die gute Marktposition der Manz AG in allen Segmenten zu stärken und auszubauen.

Für das laufende Geschäftsjahr 2018 rechnet der Vorstand hinsichtlich der Finanzlage der Manz AG mit einem ausgeglichenen Free Cashflow. Angesichts liquider Mittel in Höhe von 72,2 Mio. EUR zum 31. Dezember 2017 und derzeit ausreichenden Kreditlinien sieht der Vorstand die Liquidität der Manz AG für das Geschäftsjahr 2018 als sichergestellt.

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Manz AG beruhen. Solche Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklungen oder die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an künftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Reutlingen, den 16. März 2018

Der Vorstand

Eckhard Hörner-Marass

Gunnar Voss von Dahlen

Martin Drasch

NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG

Als große börsennotierte Gesellschaft ist die Manz AG erstmalig für das Geschäftsjahr 2017 zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet bzw. zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung gemäß den Vorschriften der §§ 315b und 315c in Verbindung mit § 289c HGB. Die nichtfinanzielle Konzernerklärung wird in einem gesonderten, nichtfinanziellen Bericht außerhalb des Konzernlageberichts veröffentlicht. Dieser gesonderte Bericht ist auf unserer Internetseite www.manz.com im Bereich „Investor Relations" unter der Rubrik „Veröffentlichungen" einzusehen. Berichtspflichtige Aspekte sind nach den Vorschriften des § 289c HGB Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Gemäß § 289d ist zu entscheiden, ob sich das Unternehmen zur Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung an einem Rahmenwerk orientiert oder nicht. Der Vorstand der Manz AG hat sich dafür entschieden, als Rahmenwerk den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zu nutzen.

NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG GEMÄSS §§ 315B, 315C UND 289C HGB

Berichtspflichtige Aspekte, sowohl nach dem DNK-Standard als auch nach den Vorschriften des § 289c HGB, sind Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Aspekte, die sich aufgrund des Geschäftsmodells der Manz AG aus dem DNK oder dem Stakeholder-Ansatz ableiten lassen, betreffen Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Aktionäre.

Grundsätzlich sind bei den berichtspflichtigen Aspekten nur Angaben zu machen, die dem Verständnis der Geschäftsentwicklung bzw. dem Verständnis der Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung des Konzerns dienen. In der nichtfinanziellen Erklärung im Sinne des § 289b HGB ist das Geschäftsmodell der Kapitalgesellschaft kurz zu beschreiben, hier wird auf das Kapitel Geschäftsmodell und Strategie auf der Seite 30 verwiesen.

Umweltbelange

Sowohl bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen als auch beim Betrieb von Produktionsanlagen achten wir darauf, die negativen Auswirkungen auf Umwelt und Klima durch verantwortungsvollen Umgang mit den eingesetzten oder genutzten Ressourcen so gering wie möglich zu halten. Die Manz AG produziert an ihrem Standort in Reutlingen seit Jahren photovoltaisch erzeugten Strom, am Standort in China wird darüber hinaus ein substanzieller Teil des eigenen Strombedarfs durch eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Firmengebäudes gedeckt.

Jeder Mitarbeiter trägt dabei Verantwortung, die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und durch sein individuelles Verhalten zum Schutz von Umwelt und Klima beizutragen.

Arbeitnehmerbelange

Bereits in der Vergangenheit vertrat die Manz AG die Ansicht, dass wirtschaftlicher Erfolg und verantwortungsvolles Handeln nicht im Widerspruch zueinander stehen dürfen. Als Unternehmen Verantwortung für seine Mitarbeiter und die Umwelt zu übernehmen, ist, nach Ansicht der Gesellschaft, die entscheidende Grundlage für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg eines hochinnovativen Hightech-Maschinenbauers. So bietet die Manz AG seinen Mitarbeitern bereits seit langem in der Manz Academy ein breites Bündel an Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Das Unternehmen achtet die geltenden Gesetze zum Arbeitnehmerrecht in Deutschland und in den jeweiligen Ländern. Darüber hinaus haben wir in den einzelnen Tochtergesellschaften Gremien gebildet, etwa in Deutschland die freiwillige Mitarbeitervertretung, die sich für Arbeitnehmerbelange einsetzen. Innerhalb des Konzerns wird ein offener und vertrauensvoller Umgang zwischen dem Vorstand, den jeweiligen Geschäftsführern, den Mitarbeitern und deren Interessensvertretungen gepflegt. Zudem verfügt jede Gesellschaft über zentrale Ansprechpartner zu Spezialthemen wie etwa Gleichbehandlung, Arbeitssicherheit oder Gesundheit. Gemeinsam mit den Interessensvertretungen der Arbeitnehmer schaffen wir zuverlässige Arbeitsbedingungen, bspw. durch eine permanente Verbesserung der Arbeitssicherheit und durch Arbeitszeitmodelle für eine flexible Arbeitszeitgestaltung.

Sozialbelange

Als wichtiger Arbeitgeber in der Region Reutlingen nimmt die Manz AG Verantwortung am Gemeinwesen wahr. In diesem Zusammenhang werden im Rahmen der Initiative „Mitarbeiter im Ehrenamt" lokale sport- und kulturtreibende Vereine und Organisationen, in denen Mitarbeiter der Manz AG ehrenamtlich tätig sind, durch finanzielle Zuwendungen unterstützt.

Als global agierender Hightech-Maschinenbauer stellen wir uns dieser sozialen Verantwortung jedoch auch in anderen Regionen weltweit. So etwa konnten wir auch im vergangenen Geschäftsjahr das seit 2008 bestehende Projekt „Metallwerkstatt — Zukunft schenken" in Äthiopien in enger Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Jugendwerk und dem YMCA Äthiopien erfolgreich fortführen. Ziel ist es, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, indem interessierten und motivierten Jugendlichen aus benachteiligten ethnischen Gruppen eine Grundausbildung zum „General Metal Worker" ermöglicht wird. Zu diesem Zweck hat die Manz AG in Äthiopiens Hauptstadt Addis Abeba eine eigene Lehrwerkstatt für Metallverarbeitung aufgebaut. 2017 hat bereits die neunte Klasse erfolgreich ihren Abschluss gemacht und verfügt damit über das notwendige Knowhow, um im Berufsleben Fuß fassen zu können.

Achtung der Menschenrechte

Wir respektieren die international anerkannten Menschenrechte und unterstützen ihre Einhaltung. Wir lehnen jegliche Form der Zwangs- und Kinderarbeit strikt ab. Inwiefern die Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten und der Ausschluss von Zwangs- und Kinderarbeit zukünftig in Verträge mit Dienstleistern und Lieferanten aufgenommen werden kann, werden wir im Rahmen der Erstellung unserer Nachhaltigkeitsstrategie erörtern. Bereits heute sind diese Punkte jedoch Bestandteil unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Compliance bei der Manz AG sichert konzernweit die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen, einschließlich der Richtlinien, die sich das Unternehmen selber gegeben hat. Die Manz AG setzt sich im Wettbewerb durch Qualität, Innovationsstärke und globale Präsenz durch. Um das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern zu erhalten, wird jede Form von Korruption abgelehnt. Das heißt, jeder Mitarbeiter hält in seinem Verantwortungsbereich die wettbewerbsrechtlichen Regelungen ein. Kartellrechtswidrige Absprachen mit Wettbewerbern, zum Beispiel über Preise oder sonstige Konditionen, sind untersagt. Lieferanten werden nach objektiven, nachvollziehbaren Kriterien beauftragt. Unsachliche Gründe dürfen bei der Auswahl keine Rolle spielen. Bei der Beauftragung von Personen zur Vermittlung von Geschäften achtet die Manz AG darauf, dass Provisionszahlungen und sonstige Vergütungen eine angemessene Höhe im Verhältnis zur erbrachten Gegenleistung haben.

Die Manz AG ist international tätig. Relevante Handelskontrollen und die Vorschriften zur Import- und Exportkontrolle sowie zu Embargos werden eingehalten. Der Konzern ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um Geldwäsche in ihrem Einflussbereich zu unterbinden.

Maßgeblichkeit für den Geschäftsverlauf und die Lage der Manz AG

Maßgeblich für den dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg der Manz AG sind unter dem Gesichtspunkt einer nichtfinanziellen Erklärung die Aspekte Arbeitnehmerbelange ebenso wie der verantwortungsvolle Umgang mit natürlichen Ressourcen. Die Konzepte, die die Manz AG hier verfolgt, sind unter Umweltbelange und Arbeitnehmerbelange ausgeführt.

Maßgebliche Risiken

Risiken, die sich aus der wirtschaftlichen Betrachtung der oben genannten Aspekte ergeben, sind im Chancen- und Risikobericht als Bestandteil des Konzernlageberichts und Lageberichts auf der Seite 72ff enthalten. Sie betreffen Aspekte, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Konzerns und ihre Marktpräsenz aktuell und in der Zukunft beeinflussen können. Wesentliche Risiken, die wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die ökologischen oder gesellschaftlichen Aspekte haben, lassen sich aufgrund des Geschäftsmodells der Manz AG nicht ableiten.

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017

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2017 2016
TEUR TEUR
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Anhang
1. Umsatzerlöse (1) 324.967 231.010
2. Bestandsveränderungen Erzeugnisse 661 128
3. Aktivierte Eigenleistungen (2) 9.478 7.733
Gesamtleistung 335.106 238.871
4. Sonstige betriebliche Erträge (3) 38.643 7.369
5. Materialaufwand (4) -222.620 -138.432
Rohergebnis 151.129 107.808
6. Personalaufwand (5) -74.517 -79.142
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen (6) -65.161 -50.443
EBITDA 11.451 -21.777
8. Abschreibungen -9.895 -14.154
Operatives Ergebnis (EBIT) 1.556 -35.931
9. Finanzerträge (7) 96 48
10. Finanzaufwendungen (8) -1.754 -3.716
11. Ergebnis vor Steuern (EBT) -102 -39.599
12. Steuern vom Einkommen und Ertrag (10) -2.696 -2.956
13. Konzernergebnis -2.798 -42.555
davon Ergebnisanteil Minderheitsanteile (11) 345 58
davon Ergebnisanteil Aktionäre Manz AG -3.143 -42.613
Gewichteter Durchschnitt der Anzahl Aktien 7.744.088 6.847.065
Ergebnis je Aktie
(verwässert = unverwässert) in EUR je Aktie (12) -0,41 -6,22

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017

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2017 2016
TEUR TEUR
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Konzernergebnis -2.798 -42.555
Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung 741 3.715
Absicherung künftiger Zahlungsströme (Cashflow Hedges) 1 2.763
Steuereffekt aus ergebnisneutralen Bestandteilen 0 -638
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte -670 0
Steuereffekt aus ergebnisneutralen Bestandteilen 195 0
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge mit künftiger ergebniswirksamer Umgliederung 267 5.840
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen -387 -136
Steuereffekt aus ergebnisneutralen Bestandteilen 90 38
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge ohne künftige ergebniswirksame Umgliederung -297 -98
Konzern-Gesamtergebnis -2.828 -36.813
davon Minderheitsanteile 123 290
davon Anteilseigner der Manz AG -2.951 -37.103

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017

AKTIVA

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31.12.2017 31.12.2016
Anhang TEUR TEUR
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A. LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
I. Immaterielle Vermögenswerte (14) 58.729 77.796
II. Sachanlagen (15) 38.070 39.395
III. Finanzanlagen (16) 23.575 0
IV. Sonstige langfristige Vermögenswerte 540 723
V. Latente Steueransprüche (10) 4.934 3.500
125.848 121.414
B. KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
I. Vorräte (17) 62.159 48.950
II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (18) 95.709 77.726
III. Laufende Ertragsteuerforderungen 4 651
IV. Derivative Finanzinstrumente (19) 29 0
V. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte (20) 12.270 7.651
VI. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (21) 72.209 55.722
242.380 190.700
368.228 312.114
PASSIVA
31.12.2017 31.12.2016
Anhang TEUR TEUR
A. EIGENKAPITAL (22)
I. Gezeichnetes Kapital 7.744 7.744
II. Kapitalrücklagen 98.917 143.681
III. Gewinnrücklagen 31.018 -10.839
IV. Kumuliertes übriges Eigenkapital 20.125 19.933
Anteilseigner der Manz AG 157.804 160.519
V. Nicht beherrschende Anteile 5.549 4.587
163.353 165.106
B. LANGFRISTIGE SCHULDEN
I. Langfristige Finanzverbindlichkeiten (23) 3.332 2.036
II. Pensionsrückstellungen (24) 7.435 7.704
III. Sonstige langfristige Rückstellungen (25) 2.716 2.868
IV. Übrige langfristige Verbindlichkeiten (26) 248 335
V. Latente Steuerschulden (10) 3.480 2.127
17.211 15.070
C. KURZFRISTIGE SCHULDEN
I. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (27) 36.973 52.379
II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (28) 117.509 47.228
III. Erhaltene Anzahlungen (18) 13.395 9.827
IV. Laufende Ertragsteuerschulden 1.406 686
V. Sonstige kurzfristige Rückstellungen (29) 5.180 7.294
VI. Derivative Finanzinstrumente (19) 7 158
VII. Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten (30) 13.194 14.355
VIII. Finanzverbindlichkeiten aus Leasing 0 11
187.664 131.938
368.228 312.114

Konzernkapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017

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2017 2016
TEUR TEUR
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Operatives Ergebnis (EBIT) 1.556 -35.931
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 9.895 14.154
Zunahme (+) / Abnahme (-) von Pensionsrückstellungen und sonstigen langfristigen Rückstellungen -187 231
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge (-) und Aufwendungen (+) 236 131
Gewinn (-) / Verlust (+) aus Anlageabgängen -34.806 3.246
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva -33.947 -7.367
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 79.332 12.913
Erhaltene (+) / Gezahlte (-) Ertragsteuern -896 -640
Gezahlte Zinsen -1.754 -3.480
Erhaltene Zinsen 96 34
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 19.525 -16.709
Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen 726 49
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -15.207 -9.045
Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen abzüglich der abgegangenen flüssigen Mittel 48.676 0
Auszahlungen für den Erwerb von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten -24.221 0
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 9.974 -8.996
Einzahlungen aus der Aufnahme langfristiger Finanzschulden 3.700 1.052
Auszahlungen für die Tilgung langfristiger Finanzschulden -886 -894
Veränderung der kurzfristigen Finanzschulden -15.406 -28.621
Erwerb eigener Aktien -9 -10
Auszahlungen für die Tilgung von Finance-Lease-Verträgen -11 -13
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 0 80.709
Kosten der Kapitalbeschaffung (vor Steuern) 0 -5.880
Veränderung nicht verfügbare Finanzmittel -16.634 0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -29.246 46.343
4. Finanzmittelbestand am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes (Zwischensumme 1 - 3) 253 20.638
Wechselkursbedingte Wertänderung des Finanzmittelbestandes -400 712
Finanzmittelbestand am 1.1. 55.722 34.372
Finanzmittelbestand am 31.12. 55.575 55.722
5. Zusammensetzung des Finanzmittelbestands
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 72.209 55.722
abzüglich der nicht verfügbaren Finanzmittel -16.634 0
Finanzmittelbestand am 31.12. 55.575 55.722

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2017

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Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Eigene Aktien Gewinnrücklagen
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TEUR TEUR TEUR TEUR
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Stand 1. Januar 2016 5.421 99.345 0 1.774
Konzernergebnis -42.613
Kumuliertes übriges Eigenkapital
Konzern-Gesamtergebnis 0 0 0 -42.613
Kapitalerhöhung 2.323 78.386
Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern -4.181
Entnahme Kapitalrücklage -30.000 30.000
Erwerb eigene Aktien -10
Verwendung eigene Aktien 10
Aktienbasierte Vergütung 131
Stand 31. Dezember 2016 7.744 143.681 0 -10.839
Stand 1. Januar 2017 7.744 143.681 0 -10.839
Konzernergebnis -3.143
Kumuliertes übriges Eigenkapital
Konzern-Gesamtergebnis 0 0 0 -3.143
Entnahme Kapitalrücklage -45.000 45.000
Erwerb eigene Aktien -9
Verwendung eigene Aktien 9
Aktienbasierte Vergütung 236
Veränderung Konsolidierungskreis
Stand 31. Dezember 2017 7.744 98.917 0 31.018

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Kumuliertes übriges Eigenkapital
Bestandteile, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegiedert werden Bestandteile, die möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden Summe
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Neubewertung Pensionen zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Cashflow Hedges Währungs- umrechnung Kumuliertes übriges Eigenkapital
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TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
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Stand 1. Januar 2016 -1.949 0 --2,140 18.512 14.423
Konzernergebnis
Kumuliertes übriges Eigenkapital -98 2.125 3.483 5.510
Konzern-Gesamtergebnis -98 0 2.125 3.483 5.510
Kapitalerhöhung
Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern
Entnahme Kapitalrücklage
Erwerb eigene Aktien
Verwendung eigene Aktien
Aktienbasierte Vergütung
Stand 31. Dezember 2016 -2.047 0 -15 21.995 19.933
Stand 1. Januar 2017 -2.047 0 -15 21.995 19.933
Konzernergebnis
Kumuliertes übriges Eigenkapital -297 -475 1 963 192
Konzern-Gesamtergebnis -297 -475 1 963 192
Entnahme Kapitalrücklage
Erwerb eigene Aktien
Verwendung eigene Aktien
Aktienbasierte Vergütung
Veränderung Konsolidierungskreis
Stand 31. Dezember 2017 -2.344 -475 -14 22.958 20.125

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Summe
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Eigenkapital der Anteilseigner der Manz AG Minderheitsanteile Gesamtes Eigenkapital
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TEUR TEUR TEUR
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Stand 1. Januar 2016 120.963 4.297 125.260
Konzernergebnis -42.613 58 -42.555
Kumuliertes übriges Eigenkapital 5.510 232 5.742
Konzern-Gesamtergebnis -37.103 290 -36.813
Kapitalerhöhung 80.709 80.709
Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern -4.181 -4.181
Entnahme Kapitalrücklage 0 0
Erwerb eigene Aktien -10 -10
Verwendung eigene Aktien 10 10
Aktienbasierte Vergütung 131 131
Stand 31. Dezember 2016 160.519 4.587 165.106
Stand 1. Januar 2017 160.519 4.587 165.106
Konzernergebnis -3.143 345 -2.798
Kumuliertes übriges Eigenkapital 192 -222 -30
Konzern-Gesamtergebnis -2.951 123 -2.828
Entnahme Kapitalrücklage 0 0
Erwerb eigene Aktien -9 -9
Verwendung eigene Aktien 9 9
Aktienbasierte Vergütung 236 236
Veränderung Konsolidierungskreis 0 839 839
Stand 31. Dezember 2017 157.804 5.549 163.353

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2017

I. Allgemeine Erläuterungen

Die Manz AG ("Manz AG") hat ihren Firmensitz in der Steigäckerstraße 5 in 72768 Reutlingen, Deutschland. Die Manz AG und ihre Tochtergesellschaften ("Manz-Gruppe" oder "Manz") verfügen über Kompetenz in sieben Technologiefeldern: Automation, Laserbearbeitung, Vakuumbeschichtung, Drucken und Beschichten, Messtechnik, Nasschemie sowie Rolle-zu-Rolle. Die Technologien werden von Manz in den drei strategischen Geschäftsbereichen "Electronics", "Solar" und "Energy Storage" eingesetzt und weiterentwickelt. Die Aktien der Manz AG werden im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.

Der Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2017 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften erstellt. Alle verpflichtend anzuwendenden Standards und Auslegungen wurden berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS werden nicht angewendet.

Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit sind in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Das Geschäftsjahr der Manz-Gruppe umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Angaben im Anhang erfolgen, sofern nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (TEUR). Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Konzernabschluss 2017 wurde am 16. März 2018 durch Beschluss des Vorstands zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben.

II. GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss der Manz AG sind alle in- und ausländischen Gesellschaften einbezogen, über die die Manz AG mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Ein beherrschender Einfluss liegt dann vor, wenn die Manz AG schwankenden Renditen aus ihrem Engagement ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über die Gesellschaft zu beeinflussen.

Neben der Manz AG gehören per 31. Dezember 2017 zum Kreis der konsolidierten Unternehmen folgende ausländische Tochterunternehmen:

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Beteiligung
in %
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Manz USA Inc., North Kingstown, USA 100,00%
Manz Hungary Kft., Debrecen, Ungarn 100,00%
Manz Slovakia s.r.o., Nove Mesto nad Vahom, Slowakei 100,00%
Manz Italy s.r.I., Sasso Marconi, Italien 100,00%
Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd., Suzhou, VR China 56,00%
Manz Asia Ltd., Hong-Kong, VR China 100,00%
Manz China WuZhong Co. Ltd., Suzhou, VR China 100,00%
Manz China Suzhou Ltd., Suzhou, VR China 100,00%
Manz (Shanghai) Trading Company Ltd., Shanghai, VR China 100,00%
Manz China Shanghai Ltd. (Shanghai), Shanghai, VR China 100,00%
Manz India Private Ltd., New Delhi, Indien 75,00%
Manz Chungli Ltd., Chungli, Taiwan 100,00%
Manz Taiwan Ltd., Chungli, Taiwan 100,00%
Talus Manufacturing Ltd., Chungli, Taiwan 80,50%
Manz (B.V.I.) Ltd., Road Town, Britische Jungferninseln 100,00%
Intech Machines (B.V.I.) Co. Ltd., Road Town, Britische Jungferninseln 100,00%

Im September 2017 wurde die Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd., Suzhou, VR China neu gegründet, an der die Manz AG 56 % der Anteile hält. Zweck der Gesellschaft ist die Vermarktung der CIGS-Technologie in China.

Im Berichtszeitraum wurde die NICE Solar Energy GmbH, Schwäbisch Hall (vormals Manz CIGS Technology GmbH) an NICE PV Research Ltd. Beijing, VR China veräußert. Die Manz AG hält eine Beteiligung über 15 % an der NICE PV Research Ltd. Beijing, VR China, die nicht zum Konsolidierungskreis zählt. Des Weiteren wurde die MVG Hungary Kft., Debrecen, Ungarn auf die Manz Hungary Kft., Debrecen, Ungarn verschmolzen und schied damit aus dem Konsolidierungskreis aus.

Die Liste des Anteilsbesitzes ist im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden auf den Stichtag des Konzernabschlusses, der dem Stichtag der Manz AG entspricht, aufgestellt.

Konsolidierungsgrundsätze

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden dabei zum Erwerbszeitpunkt mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Anschließend werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag aus der Aufrechnung des Kaufpreises mit den identifizierten Vermögenswerten und Schulden wird unter den immateriellen Vermögenswerten als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses entstandene Kosten werden aufwandswirksam erfasst und stellen somit keinen Bestandteil der Anschaffungskosten dar.

Ein Unterschiedsbetrag, der sich beim Erwerb weiterer Anteile oder bei der Veräußerung von Anteilen nach Erstkonsolidierung ohne Verlust der Beherrschung an einem bereits voll konsolidierten Tochterunternehmen ergibt, wird direkt mit dem Eigenkapital verrechnet.

Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt neu bestimmt und der hieraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst.

Bei der Entkonsolidierung bisheriger Tochterunternehmens wird die Differenz zwischen der erhaltenen Gegenleistung und dem abgehenden Nettoreinvermögen zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlusts erfolgswirksam erfasst.

Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen konsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet und Zwischenergebnisse eliminiert. Auf die Konsolidierungsvorgänge werden die erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen. Darüber hinaus werden Bürgschaften und Garantien, die von der Manz AG oder einer ihrer konsolidierten Tochterunternehmen zu Gunsten anderer konsolidierter Tochterunternehmen übernommen werden, eliminiert.

Minderheitsanteile stellen den Anteil des Ergebnisses und des Reinvermögens dar, der nicht dem Konzern zuzurechnen ist. Minderheitsanteile werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzernbilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt von dem auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital.

Währungsumrechnung

Die in Fremdwährung aufgestellten Abschlüsse der in den Konzern einbezogenen Tochterunternehmen werden gemäß IAS 21 in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung der einbezogenen Gesellschaften entspricht fast immer der jeweiligen Landeswährung, da diese Tochterunternehmen ihre Geschäftsaktivitäten in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig führen. Für ein Tochterunternehmen ist die funktionale Währung abweichend zur Landeswährung Euro. Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden mit dem Mittelkurs am Bilanzstichtag, das Eigenkapital mit historischen Kursen umgerechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt zum Jahresdurchschnittskurs. Aus der Umrechnung des Abschlusses resultierende Umrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang des Tochterunternehmens ergebnisneutral als gesonderter Posten im Eigenkapital erfasst.

In den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden Fremdwährungsposten bei ihrem Zugang mit dem Anschaffungskurs bewertet. Kursgewinne und -verluste zum Bilanzstichtag werden ergebniswirksam erfasst.

Wechselkurse der wichtigsten Währungen in EUR:

1 EUR entspricht

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Stichtagskurs Durchschnittskurs
31.12.2017 31.12.2016 2017 2016
--- --- --- --- ---
USD 1,1980 1,0525 1,1302 1,1070
CNY 7,7973 7,3107 7,6321 7,3536
HKD 9,3817 8,1616 8,8091 8,5927
TWD 35,6042 34,0011 34,4040 35,7467
HUF 310,6189 310,3100 309,5151 312,5100

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Vermögenswerte und Schulden der Manz AG und der im Wege der Vollkonsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen werden einheitlich nach den in der Manz-Gruppe geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum 31. Dezember 2017 angesetzt und bewertet.

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierungsfähigen Entwicklungskosten nicht aktiviert und erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.

Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbestimmbarer Nutzungsdauer differenziert.

Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.

Die Nutzungsdauer für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer betragen:

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Jahre
Software 3 bis 5
Patente 5 bis 8
Aktivierte Entwicklungskosten 3 bis 5
Technologien 6 bis 8
Kundenbeziehungen 6 bis 8

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Hierzu gehören Geschäfts- oder Firmenwerte und Markennamen aus Unternehmenszusammenschlüssen. Die Unbestimmtheit der Nutzungsdauer der Marken beruht auf der Einschätzung, dass der wirtschaftliche Nutzenzufluss aus diesen Vermögenswerten nicht auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden kann (weitere Informationen zur Folgebewertung in Kapitel „Werthaltigkeitstest").

Die Entwicklungskosten für Anlagen und Anlagenkomponenten werden aktiviert, sofern die Voraussetzungen der IAS 38 erfüllt sind. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden ab Produktionsstart planmäßig linear über den erwarteten Produktlebenszyklus von in der Regel 3 bis 5 Jahren abgeschrieben. Soweit die aktivierten Entwicklungskosten noch nicht planmäßig abgeschrieben werden, wird mindestens einmal jährlich für jeden einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) ein Wertminderungstest durchgeführt. Die Forschungs- und nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten werden bei Entstehung als Aufwand erfasst.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sowie außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von Wertminderungen. Kosten für Reparaturen und Instandhaltung werden als laufender Aufwand erfasst. Die linearen Abschreibungen werden entsprechend dem erwarteten Verlauf des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen überwiegend folgende Nutzungsdauern zugrunde:

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Jahre
Gebäude 20 bis 50
Technische Anlagen und Maschinen 6 bis 15
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 13

Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst.

Sofern für den Erwerb oder die Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um diesen in seinen beabsichtigten gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen, werden die bis zur Erlangung des gebrauchsfertigen Zustands angefallenen und direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten aktiviert. Im laufenden und vorangegangenen Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert.

Im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen wird dem Leasingnehmer das wirtschaftliche Eigentum in den Fällen zugerechnet, in denen er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, trägt (IAS 17). Sofern das wirtschaftliche Eigentum der Manz-Gruppe zuzurechnen ist, erfolgt die Aktivierung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert oder zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Abschreibungsmethode auf der Grundlage der wirtschaftlichen Nutzungsdauer bzw. der kürzeren Vertragslaufzeit. Die aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen werden unter den Finanzverbindlichkeiten aus Leasing passiviert.

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt.

Werthaltigkeitstest

Ein Werthaltigkeitstest wird bei Geschäfts- oder Firmenwerten sowie bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer mindestens einmal jährlich, bei aktivierten Entwicklungskosten und anderen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer sowie bei Sachanlagen und Finanzanlagen nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte durchgeführt.

Eine Wertminderung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln geschätzt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die eine Zahlungsmittel generierende Einheit (ZGE) darstellt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert.

Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht dem aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbaren Betrag abzüglich Veräußerungskosten. Der Nutzungswert wird auf Basis der geschätzten künftigen Cashflows aus der Nutzung und dem Abgang eines Vermögenswerts mit Hilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Als Diskontierungssatz wird ein den Marktbedingungen entsprechender Zinssatz vor Steuern verwendet.

Zur Ermittlung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten und sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer (Markennamen) wird grundsätzlich der Nutzungswert der betreffenden ZGE herangezogen. Basis hierfür ist die vom Management erstellte aktuelle Planung. Die detaillierte Planungsperiode erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren.

Für die Folgejahre werden plausible Annahmen über die künftige Entwicklung getroffen. Die Planungsprämissen werden jeweils an den aktuellen Erkenntnisstand angepasst. Dabei werden angemessene Annahmen zu makroökonomischen Trends sowie historische Entwicklungen berücksichtigt.

Sollten die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, werden - mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten - Zuschreibungen auf den erzielbaren Betrag vorgenommen. Der Betrag darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben würde, wenn in der Vergangenheit kein Impairment für den Vermögenswert erfasst worden wäre.

Vorräte

Vorräte werden gemäß IAS 2 (Vorräte) zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen und anteilige Verwaltungsgemeinkosten, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können. Sofern erforderlich, wird als Bewertungsvereinfachungsverfahren die Durchschnittsmethode angewandt.

Fertigungsaufträge

Manz erwirtschaftet seine Umsatzerlöse überwiegend aus Fertigungsaufträgen, die nach der Percentage-of-Completion-Methode (PoC-Methode) gemäß IAS 11 bilanziert werden. Dabei werden die Umsatzerlöse und die geplante Marge entsprechend des Fertigstellungsgrades eines Auftrags bilanziert. Grundlage sind die mit dem Kunden vereinbarten Auftragserlöse und die erwarteten Auftragskosten. Der für die Höhe einer Teilgewinnrealisierung maßgebliche Fertigstellungsgrad je Auftrag wird dabei durch das Verhältnis der am Abschlussstichtag aufgelaufenen Auftragskosten zu den kalkulierten Gesamtkosten (Cost-to-Cost-Methode) bestimmt. Durch diese Bilanzierungsmethode werden sowohl Umsatzerlöse als auch die zugehörigen Kosten periodengerecht realisiert.

Soweit die Summe aus angefallenen Auftragskosten und ausgewiesenen Gewinnen die Anzahlungen übersteigt, erfolgt der Ausweis der Fertigungsaufträge aktivisch unter den künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen als Bestandteil der Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Ein negativer Saldo wird unter den Erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Erwartete Verluste aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen werden sofort in voller Höhe als Aufwand bilanziert, indem aktivierte Vermögenswerte wertberichtigt und darüber hinaus auch Rückstellungen gebildet werden.

Die übrigen Umsatzerlöse werden in Übereinstimmung mit IAS 18 "Umsatzerlöse" erfasst, wenn die maßgeblichen Chancen und Risiken übertragen wurden. Dies ist üblicherweise der Zeitpunkt, an dem die Erzeugnisse oder Waren geliefert beziehungsweise die Leistungen erbracht wurden.

Finanzinstrumente

Finanzinstrumente sind nach IAS 39 Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Sofern bei finanziellen Vermögenswerten Handels- und Erfüllungstag zeitlich auseinanderfallen können, ist für die erstmalige Bilanzierung der Erfüllungstag maßgeblich. Die erstmalige Bewertung eines Finanzinstruments erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten werden einbezogen. Im Rahmen der Folgebewertung werden Finanzinstrumente entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Für die Bewertung unterscheidet IAS 39 finanzielle Vermögenswerte in die Kategorien:

· erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte

· bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen

· zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

· ausgereichte Kredite und Forderungen

Finanzielle Verbindlichkeiten sind folgenden beiden Kategorien zuzuordnen:

· erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Je nach Kategorisierung der Finanzinstrumente erfolgt die Bewertung entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Markt- oder Börsenpreis, sofern die zu bewertenden Finanzinstrumente an einem aktiven Markt gehandelt werden. Sofern kein aktiver Markt für ein Finanzinstrument besteht, wird der beizulegende Zeitwert mittels geeigneter finanzmathematischer Methoden, wie zum Beispiel anerkannten Optionspreismodellen oder der Diskontierung zukünftiger Zahlungszuflüsse mit dem Marktzinssatz ermittelt und durch Bestätigungen der Banken, die die Geschäfte abwickeln, überprüft. Die fortgeführten Anschaffungskosten entsprechen den Anschaffungskosten abzüglich Tilgungen, Wertminderungen und der Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag, welche entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt wird. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald Manz Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Eine Ausbuchung erfolgt grundsätzlich dann, wenn das vertragliche Recht auf Cashflows ausläuft oder dieses Recht auf einen Dritten übertragen wird.

Originäre Finanzinstrumente

Zu den originären Finanzinstrumenten gehören insbesondere Forderungen gegen Kunden, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Bei erstmaliger Erfassung werden die originären Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bei der Erstbewertung entspricht der beizulegende Zeitwert grundsätzlich dem Transaktionspreis, d.h. der hingegebenen oder der empfangenen Gegenleistung.

Nach dem erstmaligen Ansatz werden die originären Finanzinstrumente je nach der Kategorie, zu der sie gehören, entweder mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Kredite und Forderungen, werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten, abzüglich der Wertminderungen, bilanziert. Wertminderungen werden vorgenommen, wenn objektive Hinweise für eine solche vorliegen. Hinweise auf eine Wertminderung können dann gegeben sein, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, bei Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz und wenn beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten künftigen Cashflows hinweisen, wie Änderung der Rückstände oder wirtschaftlichen Bedingungen, die mit Ausfällen korrelieren. Diese Kategorie umfasst in der Manz-Gruppe vor allem Forderungen gegen Kunden und sonstige Forderungen.

Wertberichtigungen werden unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vorgenommen.

Zu Handelszwecken und zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts von zu Handelszwecken gehaltenen Vermögenswerten wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Änderungen des Zeitwerts von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten werden abzüglich eines Steueranteils im kumulierten übrigen Eigenkapital erfasst.

Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinstrumente werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste aus der Folgebewertung werden erfolgswirksam erfasst.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Folgebewertung mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten und der bedingten Kaufpreisraten bewertet.

Derivative Finanzinstrumente

Die Manz AG setzt derivative Finanzinstrumente nur zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten resultierenden Zins- und Währungsrisiken ein.

Die derivativen Finanzinstrumente werden nach IAS 39 bei ihrer erstmaligen Erfassung sowie in der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Zeitwerte von gehandelten derivativen Finanzinstrumenten entsprechen den Marktpreisen. Nicht gehandelte derivative Finanzinstrumente werden unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen und unter Rückgriff auf aktuelle Marktparameter berechnet.

Für die Erfassung der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte - erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital - ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden ist oder nicht. Liegt keine Sicherungsbeziehung vor, werden die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam erfasst. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39, wird der Besicherungszusammenhang als solcher bilanziert.

Bei Manz werden die Vorschriften des Hedge Accounting gemäß IAS 39 zur Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow Hedges) angewandt. Hierbei wird zu Beginn der Sicherungsbeziehung die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft dokumentiert, einschließlich der Risikomanagementziele. Des Weiteren wird bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in deren Verlauf regelmäßig dokumentiert, ob das in die Sicherungsbeziehung designierte Sicherungsinstrument hinsichtlich der Kompensation der Änderung der Cashflows der Grundgeschäfte im hohen Maße effektiv ist.

Zur Absicherung von Währungsrisiken aus Investitionen in ausländischen Tochtergesellschaften kann Hedge Accounting angewendet werden (Hedge einer

Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb). Unrealisierte

Wechselkursdifferenzen werden zunächst erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst und zum Zeitpunkt der Veräußerung des ausländischen Geschäftsbetriebs erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht

Der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines Derivates oder eines originären Finanzinstruments, das als Sicherungsinstrument designiert worden ist, wird nach Abzug latenter Steuern im Eigenkapital unter Gewinnrücklagen aus Cashflow Hedges erfasst. Der auf den ineffektiven Teil entfallende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam in den "sonstigen betrieblichen Erträgen" oder "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" ausgewiesen.

Im Eigenkapital erfasste Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, in der auch das Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Falls der Eintritt des ursprünglich abgesicherten Grundgeschäfts nicht mehr erwartet wird, werden die bis dahin innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesenen kumulierten, nicht realisierten Gewinne und Verluste ebenfalls ergebniswirksam erfasst.

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Form von Geldkonten und kurzfristigen Geldanlagen bei Kreditinstituten, die beim Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Sie werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Aktienbasierte Vergütungen

Als zusätzliche anreizbasierte Entlohnung für die geleistete Arbeit erhalten Mitarbeiter des Konzerns (einschließlich der Führungskräfte) eine aktienbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten. Dieser Performance Share Plan wurde im Geschäftsjahr 2008 erstmalig eingeführt. Die Kosten aus der Gewährung der Aktienzusagen werden zum beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bemessen. Der beizulegende Zeitwert wird unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells ermittelt (zu Einzelheiten siehe Angabe 9).

Die Erfassung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d.h. dem Zeitpunkt, an dem der betroffene Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen.

Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind.

Werden die Bedingungen einer Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geändert, so werden Aufwendungen mindestens in der Höhe erfasst, in der sie angefallen wären, wenn die Vertragsbedingungen nicht geändert worden wären. Die Gesellschaft erfasst außerdem die Auswirkungen von Änderungen, die den gesamten beizulegenden Zeitwert der aktienbasierten Vergütungsvereinbarung erhöhen oder mit einem anderen Nutzen für den Arbeitnehmer verbunden sind, bewertet zum Zeitpunkt der Änderung.

Wird eine Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente annulliert, wird diese so behandelt, als ob sie am Tag der Annullierung ausgeübt worden wäre. Der bislang noch nicht erfasste Aufwand wird sofort erfasst. Dies findet auf alle Vergütungsvereinbarungen Anwendung, wenn Nicht-Ausübungsbedingungen, auf die entweder das Unternehmen oder die Gegenpartei Einfluss haben, nicht erfüllt werden. Wird die annullierte Vergütungsvereinbarung jedoch durch eine neue Vergütungsvereinbarung ersetzt und die neue Vergütungsvereinbarung am Tag ihrer Gewährung als Ersatz für die annullierte Vergütungsvereinbarung deklariert, werden die annullierte und die neue Vergütungsvereinbarung wie eine Änderung der ursprünglichen Vergütungsvereinbarung bilanziert (vgl. hierzu den obigen Abschnitt).

Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienzusagen wird bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie (verwässert) als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt (zu Einzelheiten siehe Angabe 12).

Eigene Aktien

Erwirbt der Konzern eigene Aktien, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Aktien wird nicht erfolgswirksam erfasst.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für aktivierte Entwicklungsprojekte verringern die Anschaffungs- und Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte.

Tatsächliche Ertragsteuern

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.

Latente Steuern

Latente Steuern werden auf alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz gebildet. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden aktiviert, sofern damit gerechnet wird, dass diese genutzt werden können.

Für die Bewertung der latenten Steuern werden die Steuersätze zum Realisationszeitpunkt zugrunde gelegt, die auf Basis der aktuellen Rechtslage in den einzelnen Ländern gelten oder erwartet werden. Latente Steuern, die sich auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten beziehen, werden im Eigenkapital ausgewiesen. Aktive und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hätte und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Pensionsrückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") gemäß IAS 19 ermittelt. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Sofern Pensionsverpflichtungen durch Planvermögen rückgedeckt wurden, werden diese saldiert ausgewiesen.

Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen. Abweichungen zwischen den getroffenen Annahmen und den tatsächlich eingetretenen Entwicklungen sowie Änderungen der Annahmen für die Bewertung leistungsbasierter Pensionspläne und ähnlicher Verpflichtungen führen zu versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, die sich direkt in der Konzernbilanz bzw. in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung auswirken. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis.

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und dieser verlässlich geschätzt werden kann. Rückstellungen werden grundsätzlich unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung berechnet. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen.

Rückstellungen für Gewährleistungen werden unter Berücksichtigung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs gebildet. Langfristige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Zinssatz wird ein Zinssatz vor Steuern verwendet, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für den Sachverhalt spezifischen Risiken widerspiegelt. Der aus der Aufzinsung entstehende Zinsaufwand wird in den Finanzaufwendungen ausgewiesen.

Abgegrenzte Schulden werden nicht unter den Rückstellungen, sondern sachverhaltsbezogen unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bzw. unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Verbindlichkeiten

Langfristige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erträge und Aufwendungen

Manz erwirtschaftet Umsatzerlöse zum Großteil aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen. Die Erfassung von Umsatzerlösen erfolgt deshalb überwiegend gemäß IAS 11 unter Anwendung der Percentage of Completion Methode. Hierbei werden die Umsatzerlöse, die eine geplante Marge enthalten, entsprechend dem Fertigstellungsgrad eines Auftrags ausgewiesen. Dabei berechnet sich der Fertigstellungsgrad eines Projektes aus dem Verhältnis bereits entstandener Kosten zu erwarteten Gesamtkosten.

Die produktionsbezogenen Aufwendungen werden mit der Lieferung bzw. der Inanspruchnahme der Leistung, alle sonstigen Aufwendungen werden im Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Rückstellungen für Gewährleistung werden im Zeitpunkt des Verkaufs der Produkte gebildet. Zinsen und sonstige Fremdkapitalkosten werden als Aufwand der Periode gebucht, soweit diese nicht nach IAS 23 aktiviert werden.

Eventualschulden

Die Eventualschulden stellen mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten dar, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse, die nicht vollständig unter der Kontrolle der Manz-Gruppe stehen, erst noch bestätigt werden müssen. Des Weiteren entstehen Eventualschulden aus einer gegenwärtigen Verpflichtung, die auf vergangenen Ereignissen beruht, die jedoch nicht bilanziert werden, weil der Abfluss von Ressourcen nicht wahrscheinlich ist bzw. die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann.

Schätzungen und Beurteilungen des Managements

Zur Erstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen und Schätzungen notwendig, die sich auf Ansatz, Bewertung und Ausweis der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Eventualforderungen und -schulden auswirken. Die wesentlichen Sachverhalte, die von solchen Ermessensentscheidungen und Schätzungen betroffen sind, beziehen sich auf die Realisierbarkeit von Forderungen, die Ermittlung des Fertigstellungsgrads bei langfristiger Auftragsfertigung, die Annahmen über zukünftige Cashflows von ZGE und Entwicklungsprojekten sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Die tatsächlich eintretenden Werte können im Einzelfall von den Schätzungen abweichen. Die Buchwerte der durch Schätzungen betroffenen Vermögenswerte und Schulden können den Aufgliederungen der einzelnen Bilanzposten entnommen werden.

Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Insbesondere werden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert:

Geschäfts- oder Firmenwerte: Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird mindestens jährlich im Rahmen eines Impairment-Tests geprüft. Im Zuge dieses Tests müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags ist ein angemessener Diskontierungszinssatz zu wählen. Eine künftige Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation kann zu einer Reduzierung der Zahlungsmittelüberschüsse beziehungsweise des Diskontierungszinssatzes und somit gegebenenfalls zu einer außerplanmäßigen Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte führen.

Entwicklungskosten: Entwicklungskosten werden entsprechend den Vorgaben des IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte" in den dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aktiviert. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge hat die Unternehmensleitung Annahmen über die Höhe der zu erwartenden künftigen Cashflows aus Vermögenswerten, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwartenden zukünftigen Cashflows, die Vermögenswerte generieren zu treffen.

Sachanlagen: Technischer Fortschritt, eine Verschlechterung der Marktsituation oder Schäden können zu einer außerplanmäßigen Abschreibung der Sachanlagen führen.

Forderungen und Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen: Die Bilanzierung von Forderungen aus Fertigungsaufträgen wird nach der Percentage-of-Completion-Methode gemäß IAS 11 vorgenommen. Die Umsätze werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad ausgewiesen. Hierbei ist eine Schätzung des Auftragsfortschritts maßgeblich für die Bilanzierung. Die wesentlichen Schätzungen umfassen dabei die gesamten Auftragskosten, die gesamten Auftragserlöse und -risiken sowie andere Beurteilungen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte: Um dem Kreditrisiko Rechnung zu tragen, werden Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen gebildet. Die Höhe der Wertberichtigung umfasst hierbei Einschätzungen und Beurteilungen einzelner Forderungen, die auf den Fälligkeitsstrukturen der Forderungssalden, der Bonität der Kunden, den Erfahrungen in Bezug auf Ausbuchungen von Forderungen der Vergangenheit und Veränderungen von Zahlungsbedingungen basieren.

Pensionsrückstellungen: Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen kommt es durch die Wahl der Prämissen wie Rechnungszins oder Trendannahmen sowie durch den Ansatz biometrischer Wahrscheinlichkeiten zu Abweichungen im Vergleich zu den tatsächlichen im Zeitablauf entstehenden Verpflichtungen.

Drohverlustrückstellungen: Drohverlustrückstellungen werden in der Regel für nachteilige Bezugs- und Absatzverträge gebildet. Eine künftige Änderung der Marktpreise auf der Bezugs- oder Absatzseite kann zu einer Anpassung der Drohverlustrückstellungen führen.

Bilanzierung von Erwerben: Im Rahmen eines Anteilserwerbs werden sämtliche identifizierten Vermögenswerte und Schulden sowie Eventualverbindlichkeiten für Zwecke der Erstkonsolidierung zum beizulegenden Zeitwert am Erwerbsstichtag angesetzt. Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte dieser Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbsstichtag werden Schätzungen herangezogen.

Ertragsteuern: Für die Bildung von Steuerrückstellungen sowie bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge sind gleichermaßen Schätzungen vorzunehmen. Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern bestehen Unsicherheiten in Bezug auf die Auslegung komplexer Steuervorschriften sowie auf die Höhe und den Zeitpunkt künftiger zu versteuernder Einkünfte. Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.

Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. Das IASB und IFRS IC haben die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten IFRS Standards und Interpretationen verabschiedet, die im Geschäftsjahr 2017 erstmals angewendet wurden.

· Änderungen IAS 7, Angabeninitiative

· Änderungen IAS 12, Ansatz von aktiven latenten Steuern und für unrealisierte Verluste

Aus den Änderungen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Veröffentlichte, von der EU übernommene und noch nicht angewendete IFRS

IFRS 9 "Finanzinstrumente"

Mit der Veröffentlichung der finalen Version des IFRS 9 schloss der IASB im Juli 2014 sein Projekt zur Ersetzung von IAS 39 ab. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten auf der Grundlage ihrer Zahlungsstromeigenschaften und des Geschäftsmodells, nach dem sie gesteuert werden, ein und sieht ein neues Wertminderungsmodell basierend auf den erwarteten Kreditausfällen vor. Der Standard enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung der Sicherungsbilanzierung, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens, insbesondere in Bezug auf die Steuerung von nicht finanziellen Risiken, besser darzustellen.

Die neuen Vorschriften sind erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnt; auf die Anpassung der Vorperiode wird gemäß den Übergangsvorschriften von IFRS 9 verzichtet. Gegenüber IAS 39 ergeben sich nur marginale Änderungen im Konzernabschluss.

IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden"

Der IFRS 15 wurde im Mai 2014 vom IASB herausgegeben und ist auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Am 12. April 2016 wurden klarstellende Änderungen herausgegeben, die denselben Zeitpunkt des Inkrafttretens wie der Standard selbst haben. IFRS 15 ersetzt IAS 11 Fertigungsaufträge, IAS 18 Umsatzerlöse sowie die dazugehörigen Interpretationen. IFRS 15 legt fest, wann und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen sind. Als Grundprinzip erfolgt die Erlösrealisierung im Zuge des Transfers von Gütern und Dienstleistungen in Höhe der erwarteten Gegenleistung. IFRS 15 enthält u.a. erweiterte Leitlinien zu Mehrkomponentengeschäften sowie neue Regelungen zur Behandlung von Dienstleistungsverträgen und Vertragsanpassungen. Zudem fordert der neue Standard die Offenlegung einer Reihe quantitativer und qualitativer Informationen, um Nutzer des Konzernabschlusses zu befähigen, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden zu verstehen. Die neuen Regelungen sind erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnt. Unternehmen können für den Übergang auf den neuen Standard zwischen einem vollständig retrospektiven Ansatz (mit optionalen praktischen Erleichterungen) und einem modifizierten retrospektiven Ansatz wählen. Letzterer gestattet die erstmalige Anwendung des Standards ab der laufenden Berichtsperiode ohne Anpassung der Vergleichszeiträume, erfordert aber zusätzliche Angaben. Manz wird den Standard erstmals unter Anwendung der modifizierten retrospektiven Methode für das Geschäftsjahr 2018 anwenden.

Die Manz AG hatte ein Projekt zur Analyse der Auswirkungen der neuen Regelungen aufgesetzt. Die Umstellung auf IFRS 15 wird keine wesentlichen materiellen Änderungen auf den Konzernabschluss der Manz AG zur Folge haben. Im Bestand befindliche Fertigungsaufträge, die bisher nach der Percentage of Completion Methode bilanziert wurden, entsprechen weiterhin den Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Realisierung nach IFRS 15. Für Neuaufträge wird entsprechend den Vorgaben des IFRS 15 analysiert, ob sie ebenfalls die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erfüllen.

Ein Novum aus der Umstellung zu IFRS 15 ist der explizite Ausweis von Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten. Dadurch werden sich zudem erweiterte quantitative und qualitative Anhangangaben ergeben.

IFRS 16 „Leasingverhältnisse"

Der IASB veröffentlichte im Januar 2016 einen neuen Standard zur Leasingbilanzierung. IFRS 16 ersetzt den bisherigen Standard IAS 17 sowie die Interpretationen IFRIC 4, SIC-15 und SIC-27 und ist verpflichtend ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden.

Für den Leasingnehmer sieht der Standard ein einziges Bilanzierungsmodell vor, so dass auf Seiten der Leasingnehmer die bisherige Aufteilung von Leasingverträgen in Finanzierungs- oder Mietleasingvereinbarungen abgeschafft ist. Dieses Modell führt beim Leasingnehmer dazu, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind, es sei denn, die Laufzeit beträgt zwölf Monate oder weniger oder es handelt sich um einen geringwertigen Vermögenswert (jeweils Wahlrecht). Der Leasinggeber unterscheidet für Bilanzierungszwecke weiterhin zwischen Finanzierungs- oder Mietleasingvereinbarungen (finance bzw. operate lease). Das Bilanzierungsmodell von IFRS 16 unterscheidet sich hierbei nicht wesentlich von dem in IAS 17 Leasingverhältnisse.

Manz tritt hauptsächlich als Leasingnehmer in Erscheinung. Demnach wird der Umstellungseffekt aller Voraussicht nach vor allem die von Manz geleasten Sachanlagen betreffen, so dass die Anwendung des IFRS 16 zu einem Anstieg der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zur Folge haben wird. Die Ansatzwahlrechte für kurzfristige und geringwertige Vermögenswerte wird von Manz voraussichtlich in Anspruch genommen werden. Der Konzern wird den Standard erstmals ab dem 1. Januar 2019 anwenden. Das Unternehmen prüft zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch die quantitativen Auswirkungen aus der Anwendung des IFRS 16.

Durch die übrigen neuen Regelungen werden aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(1) Umsatzerlöse

Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Geschäftsbereichen und Regionen ist in der Segmentberichterstattung wiedergegeben. Wir verweisen auch auf unsere Erläuterungen zur Segmentberichterstattung im Abschnitt IV.

In den Umsatzerlösen sind Umsätze aus Fertigungsaufträgen in Höhe von 307.382 TEUR (Vj. 207.725 TEUR) enthalten.

(2) Aktivierte Eigenleistungen

Im Geschäftsjahr 2017 wurden insbesondere Entwicklungskosten in den Segmenten Solar und Energy Storage aktiviert.

(3) Sonstige betriebliche Erträge

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(In TEUR) 2017 2016
Erträge aus der Entkonsolidierung der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) 34.356 0
Erträge aus der Auflösung und Verminderung von Rückstellungen 203 2.057
Auflösung Wertberichtigungen auf Forderungen 171 646
Fördergelder 130 1.102
Kursgewinne 431 496
Übrige 3.352 3.068
38.643 7.369

(4) Materialaufwand

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(in TEUR) 2017 2016
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 203.390 121.592
Aufwendungen für bezogene Leistungen 19.230 16.840
222.620 138.432

(5) Personalaufwand

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(in TEUR) 2017 2016
Löhne und Gehälter 62.289 66.272
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 12.228 12.870
74.517 79.142
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Produktion 950 977
Kaufmännischer/technischer Bereich 727 809
Auszubildende 48 40
1.725 1.826

(6) Sonstige betriebliche Aufwendungen

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in TEUR) 2017 2016
Forschungsnahe (projektbezogene) sonstige Aufwendungen 18.315 991
Provisionen 9.129 1.905
Werbe- und Reisekosten 7.984 9.194
Miete und Leasing 5.013 6.816
Ausgangsfrachten 3.259 4.053
Sonstige personalnahe Aufwendungen 2.179 1.664
Rechts- und Beratungskosten 1.708 2.693
Zuführung zu sonstigen Rückstellungen 1.437 2.727
Forderungsverluste und Aufwendungen aus der Zuführung zu Wertberichtigungen auf Forderungen 973 145
Kursverluste 697 1.417
Aufwand aus dem Abgang von Anlagevermögen 13 3.295
Übrige 14.455 15.543
65.161 50.443

(7) Finanzerträge

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(in TEUR) 2017 2016
Zinsen und ähnliche Erträge 96 48

(8) Finanzaufwendungen

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(in TEUR) 2017 2016
Langfristige Verbindlichkeiten 426 2.155
Kurzfristige Verbindlichkeiten 1.180 1.368
Zinsanteil langfristige Rückstellungen 141 192
Sonstige Zinsaufwendungen 8 1
1.754 3.716

(9) Aktienbasierte Vergütungen

Performance Share Plan

Der Konzern hat für Mitglieder des Vorstands und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter einen Performance Share Plan in Anwendung. Die Erfolgsziele bestehen in der EBITDA-Marge und der Unternehmenswertentwicklung, gemessen an der Veränderung der Aktienkurse zwischen Ausgabe der Bezugsrechte und Ablauf der Wartezeit. Die Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Die Aktienzusagen sind während der Wartezeit nicht dividendenberechtigt. Die Manz AG kann die Aktienzusagen durch neue ausgegebene Aktien oder durch eigene Aktien abgelten.

Die Aktienzusagen (Bezugsrechte) werden nach freiem Ermessen des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates - soweit es sich um Vorstandsmitglieder handelt, nach freiem Ermessen des Aufsichtsrates - in jährlichen Tranchen, binnen eines Zeitraums von drei Monaten nach Ablauf von vier Wochen nach der Veröffentlichung des Konzernabschlusses für das vorangegangene Geschäftsjahr, ausgegeben.

Im Geschäftsjahr 2017 erhielten 19 (Vj. 13) Mitarbeiter und ein Mitglied des Vorstands 18.451 (Vj. 25.238) Aktienzusagen/Bezugsrechte. Hiervon entfielen 4.544 (Vj. 15.336) auf den Vorstand.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aktienzusagen/Bezugsrechte mit den entsprechenden gewichteten durchschnittlichen beizulegenden Zeitwerten je zugesagter Aktie zum Zeitpunkt ihrer Gewährung:

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Aktienzusagen/ Bezugsrechte Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt
(in Stück) (in EUR)
--- --- ---
Bestand am Jahresanfang (nicht erdient) 55.462 38,98
In der Berichtsperiode verfallen -10.167 84,77
In der Berichtsperiode gewährt 18.451 22,69
Bestand am Jahresende (nicht erdient) 63.746 32,51

Die Bilanzierung der Aktienzusagen erfolgt gemäß IFRS 2 mit dem beizulegenden Zeitwert der Zusagen zum Zeitpunkt der Gewährung und wird im Personalaufwand sowie einer korrespondierenden Erhöhung des Eigenkapitals (Kapitalrücklage) erfasst. Die Ermittlung der Zeitwerte erfolgt unter Anwendung des Black-Scholes-Modells.

Folgende Parameter liegen der Berechnung zugrunde:

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2017 2016
Ausübungspreis 1,00 EUR 1,00 EUR
Risikofreier Zinssatz p.a. 0,12% -0,66%
Volatilität 105,90% 55,75%
Erwartete Dividenden 0,00 EUR 0,00 EUR
Fair Value je Aktienzusage 22,69 EUR 12,68 EUR

Im Berichtsjahr wurde aus dem Performance-Share-Plan ein Aufwand von 236 TEUR (Vj. 131 TEUR) im Personalaufwand erfasst.

(10) Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag umfassen sowohl tatsächliche als auch latente Ertragsteuern aus temporären Differenzen sowie aus Verlustvorträgen.

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(in TEUR) 2017 2016
Tatsächlicher Steueraufwand
Laufende Periode 2.246 483
Vorperioden 87 -8
Latenter Steuerertrag/-aufwand (+) 363 2.481
2.696 2.956

Die Berechnung des laufenden Ertragsteueraufwands erfolgt unter Anwendung der zum Bilanzstichtag geltenden Steuersätze. Für die Berechnung der latenten Steuern der inländischen Gesellschaften wurde der inländische Steuersatz von 29,13 % (Vj. 29,13 %) berücksichtigt. Bei den ausländischen Gesellschaften wurden Steuersätze von 15 % - 25 % verwendet.

Der Ertragsteueraufwand im Berichtsjahr in Höhe von 2.636 TEUR (Vj. 2.956 TEUR) leitet sich wie folgt von einem "erwarteten" Ertragsteueraufwand ab, der sich bei Anwendung des gesetzlichen Ertragsteuersatzes des Mutterunternehmens auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben hätte:

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(in TEUR) 2017 2016
Ergebnis vor Ertragsteuern -102 -39.599
Ertragsteuersatz der Manz AG 29,13% 29,13%
Erwarteter Ertragsteueraufwand -30 -11.535
Steuersatzunterschiede Ausland -749 492
Änderung des Steuersatzes 5 8
Nicht abzugsfähige Aufwendungen 547 2.561
Periodenfremde Steuern 87 -8
Steuerfreie Erträge -10.803 -651
Nichtansatz steuerlicher Verlustvorträge 14.612 11.373
Wertberichtigung auf latente Steuern -1.042 738
Sonstiges 69 -22
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand 2.696 2.956
Effektive Steuerbelastung n. a. n. a.

Die aktiven und passiven latenten Steuern werden in der folgenden Übersicht dargestellt:

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Aktive Latente Steuern Passive Latente Steuern
(in TEUR) 31.12.2017 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2016
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände 1.191 115 4.259 5.312
Sachanlagen 0 0 28 29
Finanzanlagen 195 0 0 0
Percentage-of-completion Methode 3.234 767 5.309 1.457
Forderungen 469 271 3.343 0
Derivative Finanzinstrumente 0 3 0 0
Pensionsrückstellungen 501 981 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.038 1.004 993 725
Rückstellungen 271 606 0 4
Steuerliche Verlustvorträge 7.487 5.153 0 0
Bruttowert 15.386 8.900 13.932 7.527
Saldierung -10.452 -5.400 -10.452 -5.400
Bestand laut Konzernbilanz 4.934 3.500 3.480 2.127
Nettobetrag der aktiven latenten Steuern 1.454 1.373

Die Erhöhung des Netto-Betrages der latenten Steuern in Höhe von 80 TEUR (Vj. Verminderung 1.544 TEUR) setzt sich wie folgt zusammen:

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(in TEUR) 2017 2016
Latenter Steueraufwand (-) / -ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung -363 -2.481
Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderung der latenten Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste aus Pensionen 90 38
Derivative Finanzinstrumente 1 -638
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 195 0
Währungsumrechnung 157 1.537
80 -1.544

Für steuerliche Verlustvorträge werden latente Steuern nur angesetzt, wenn ihre Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Auf Verlustvorträge werden grundsätzlich keine aktiven latenten Steuern gebildet, soweit aktive latente Steuern die passiven latenten Steuern der jeweiligen Gesellschaft überstiegen hätten. Die steuerlichen Verlustvorträge belaufen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 215.623 TEUR (Vj. 217.562 TEUR). Davon sind 438 TEUR (Vj. 442 TEUR) zeitlich auf 5 Jahre begrenzt und der Rest unbegrenzt vortragsfähig. Für Verlustvorträge in Höhe von 184.034 TEUR (Vj. 196.017 TEUR) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da nach IAS 12 im Falle von Verlusten in der jüngeren Vergangenheit hohe Anforderungen an die Aktivierung gestellt werden, die zum Stichtag nicht erfüllt sind.

Gemäß IAS 12 sind latente Steuern auf temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Konzernunternehmen zu bilanzieren (Outside Basis Differences). Für Outside Basis Differences in Höhe von 34,0 Mio. EUR (Vj. 31,2 Mio. EUR) wurden keine passiven latenten Steuern gebildet, da eine Umkehrung der temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht erwartet wird.

(11) Ergebnisanteil Minderheitsanteile

Der Ergebnisanteil der Minderheitsaktionäre setzt sich zusammen aus den Minderheiten zugewiesenen Ergebnissen in Höhe von 345 TEUR (Vj. 58 TEUR). Hierbei handelt es sich um Minderheitsanteile bei der Manz India Limited, der Talus Manufacturing Ltd. sowie der Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd.

(12) Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Manz AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus sogenannten potenziellen Aktien. Hierzu zählen Options- und Bezugsrechte, wenn diese Rechte die Ausgabe von Aktien zu einem Wert unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie zur Folge haben. Es ergab sich ein Verwässerungseffekt aus den Aktienzusagen im Rahmen des Performance Plans (siehe Angabe 9).

Das Ergebnis je Aktie wurde gemäß IAS 33 ermittelt.

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2017 2016
Den Anteilseignern der Manz AG zuzurechnendes Konzernergebnis (in EUR) -3.144.101 -42.612.933
Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien (Stück) 7.744.088 6.847.065
Effekt aus aktienbasierter Vergütung (Stück) 137.880 141.646
Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien (verwässert) (Stück) 7.881.968 6.988.711
Ergebnis je Aktie in EUR (verwässert = unverwässert) -0,41 -6,22

IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Im Rahmen der Segmentberichterstattung werden die Aktivitäten der Manz-Gruppe gemäß den Regeln von IFRS 8 (Segmentberichterstattung) nach Geschäftsbereichen und nach Regionen abgegrenzt. Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Steuerung und berücksichtigt die unterschiedlichen Risiko- und Ertragsstrukturen der Geschäftsbereiche.

Im Geschäftsbereich „Solar" sind Systemlösungen für die Herstellung von Dünnschicht-Solarmodulen sowie die CIGS-Dünnschichttechnologie abgebildet. Über das Geschäft mit Anlagen zur Produktion von Lithium-lonen-Batterien wird im Geschäftsbereich „Energy Storage" berichtet. Der Geschäftsbereich „Electroncis" hat den Schwerpunkt auf der Herstellung von Produktionsanlagen zur Herstellung von Unterhaltungselektronik.

Neben den drei strategischen Geschäftsbereichen bestehen die beiden Berichtssegmente „Contract Manufacturing" (Anlagen- und Teilefertigung sowie Montagearbeiten für Kunden unterschiedlicher Branchen) und das im Geschäftsjahr 2017 neu geschaffene Berichtssegment „Service", in dem Dienstleistungen rund um die technologischen Kernkompetenzen der Manz AG angeboten wird. Im Segmentbericht wurden die Vorjahresangaben entsprechend der aktuellen Berichtsstruktur angepasst.

Die zentrale Größe zur Beurteilung und Steuerung eines Segments ist das operative Ergebnis (EBIT).

In der Segmentberichterstattung sind Erlöse und Ergebnisse der einzelnen Segmente des Konzerns dargestellt. Zwischen den einzelnen Segmenten bestehen nur in geringem Umfang Liefer- und Leistungsbeziehungen. Der Leistungsaustausch zwischen den Segmenten wird zu marktüblichen Preisen angesetzt.

Im Segment Solar sind Umsatzerlöse in Höhe von 85.032 TEUR (Vj. 0 TEUR) mit einem Kunden und im Segment Contract Manufacturing Umsatzerlöse in Höhe von 84.482 TEUR (Vj. 41.325 TEUR) jeweils mit einem Kunden enthalten.

Die Segmentberichterstattung ist der Anlage 6a zu entnehmen.

V. ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

(13) Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel der Manz-Gruppe im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. Entsprechend IAS 7 (Kapitalflussrechnung) werden Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit sowie Finanzierungstätigkeit unterschieden. Auswirkungen aus Veränderungen des Konsolidierungskreises und der Wechselkurse sind in den jeweiligen Positionen eliminiert. Die auf Änderungen der Wechselkurse beruhende Veränderung des Finanzmittelbestands ist gesondert ausgewiesen.

Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die sich aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten und nur unwesentlichen Wertschwankungen zusammensetzen, bereinigt um die nicht verfügbaren Finanzmittel aus der Sicherung von Anzahlungsbürgschaften in Höhe von 16,6 Mio. EUR.

Die Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden nach der direkten Methode dargestellt. Die Mittelzu- und Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts umfassen neben Zugängen im Sachanlagevermögen auch Zugänge bei den immateriellen Vermögenswerten. Die Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen sind um die übernommenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente vermindert. In der Finanzierungstätigkeit sind neben Zahlungsmittelzuflüssen aus Eigenkapitalerhöhungen und der Begebung von sonstigen Finanzverbindlichkeiten auch Zahlungsmittelabflüsse aus der Tilgung von Krediten ausgewiesen.

Demgegenüber wird ausgehend vom Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) der Mittelzufluss und -abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit indirekt abgeleitet. Dazu wird das EBIT um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge, das sind im Wesentlichen Abschreibungen und die Veränderungen der langfristigen Rückstellungen und latenten Steuern, korrigiert und um die Veränderung der betrieblichen Aktiva und Passiva ergänzt.

Investitions- und Finanzierungsvorgänge, welche nicht zu einer Veränderung von Zahlungsmitteln geführt haben, sind nicht Bestandteil der Kapitalflussrechnung.

VI. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

(14) Immaterielle Vermögenswerte

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Lizenzen, Software und ähnliche Rechte Aktivierte Entwicklungskosten Geschäfts- oder Firmenwert Anlagen in Bau/ Geleistete Anzahlungen Summe
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- ---
Anschaffungs- / Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2016 53.292 85.959 37.952 60 177.263
Währungsanpassung 38 169 1.376 0 1.583
Zugänge 749 4.918 0 0 5.667
Abgänge -57 -3.859 0 0 -3.916
Umgliederungen 94 0 0 -59 35
Stand 31. Dezember 2016 54.116 87.187 39.328 1 180.632
Abschreibungen
Stand 1. Januar 2016 33.085 62.604 0 0 95.689
Währungsanpassung 37 77 0 0 114
Zugänge Abschreibungen (planmäßig) 4.911 2.525 0 0 7.436
Zugänge Wertminderungen (außerplanmäßig) 0 426 0 0 426
Abgänge -57 -772 0 0 -829
Stand 31. Dezember 2016 37.976 64.860 0 0 102.836
Lizenzen, Software und ähnliche Rechte Aktivierte Entwicklungskosten Geschäfts- oder Firmenwert Anlagen in Bau/ Geleistete Anzahlungen Summe
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Anschaffungs- / Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2017 54.116 87.187 39.328 1 180.632
Währungsanpassung -36 -192 -1.292 0 -1.520
Veränderung Konsolidierungskreis -22.693 -21.453 -4.705 0 -48.851
Zugänge 1.292 8.176 0 0 9.468
Abgänge -364 -3.773 0 0 -4.137
Umgliederungen -8 0 0 -1 -9
Stand 31. Dezember 2017 32.307 69.945 33.331 0 135.583
Abschreibungen
Stand 1. Januar 2017 37.976 64.860 0 0 102.836
Währungsanpassung -37 -45 0 0 -82
Veränderung Konsolidierungskreis -14.913 -11.729 0 0 -26.642
Zugänge Abschreibungen (planmäßig) 2.926 1.952 0 0 4.878
Abgänge -363 -3.773 0 0 -4.136
Stand 31. Dezember 2017 25.589 51.265 0 0 76.854
Restbuchwert 31.12.2016 16.140 22.327 39.328 1 77.796
Restbuchwert 31.12.2017 6.718 18.680 33.331 0 58.729

Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der aktivierten Entwicklungskosten für Projekte mit Restbuchwerten wurden im Berichtsjahr keine (Vj. 426 TEUR) außerplanmäßige Wertminderungen vorgenommen.

Folgende Beträge wurden erfolgswirksam verrechnet:

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(in TEUR) 2017 2016
Forschungs- und Entwicklungskosten gesamt -20.056 -22.478
Planmäßige Abschreibungen auf Entwicklungskosten -1.952 -2.525
Außerplanmäßige Wertminderungen auf Entwicklungskosten 0 -426
Buchverluste aus Abgang aktivierter Entwicklungskosten 0 -3.087
Aktivierte Entwicklungskosten 9.478 7.733
Aufwandswirksam verrechnete Forschungs- und Entwicklungskosten -12.530 -20.783

Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markenrechte

Die Geschäfts- oder Firmenwerte sowie die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (Markenrechte) entfallen wie folgt auf die einzelnen Segmente:

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Geschäfts- oder Firmenwert Markenrechte
(in TEUR) 31.12.2017 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2016
--- --- --- --- ---
Solar 16.342 21.234 1.777 1.860
Electronics 10.307 11.412 2.664 2.791
Energy Storage 6.682 6.682 0 0
Contract Manufacturing 0 0 0 0
Service 0 0 0 0
33.331 39.328 4.441 4.651

Die Veränderungen beim Geschäfts- oder Firmenwert resultieren neben Währungseffekten aus dem Verkauf der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) und bei den Markenrechten ausschließlich aus Währungsumrechnungen.

Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und Markenrechte wird mindestens einmal jährlich getestet, in dem die Buchwerte der dem jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwert und Markenrechte zugrundeliegenden Einheiten mit dem Nutzungswert verglichen werden. Der Nutzungswert wird nach der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Ausgangspunkt ist die aktuelle Dreijahresplanung für den jeweiligen Geschäftsbereich.

Zu den wesentlichen Planungsprämissen gehören vor allem die erwartete Marktentwicklung in Relation zur Entwicklung der Manz Gruppe, die Entwicklung wesentlicher Fertigungs- und sonstiger Kosten sowie der Abzinsungsfaktor und die Wachstumsraten. Bei der Festlegung der Annahmen werden sowohl allgemeine Marktprognosen, aktuelle Entwicklungen wie auch historische Erfahrungen berücksichtigt.

Die Cashflows werden für jeden Geschäftsbereich, dem ein Geschäfts- oder Firmenwert oder Markenrecht zugeordnet ist, individuell auf Basis der Umsatz- und Kostenplanung prognostiziert. Die Wachstumsraten wurden unverändert mit Werten von 1,0 % bis 1,5 % angesetzt. Der für die Abzinsung verwendete Diskontierungssatz vor Steuern (gewichtete

durchschnittliche Kapitalkosten (WACC)) beträgt 8,2 % bis 10,7 % (Vj. 7,7 % bis 10,1 %). Dabei werden die Eigenkapitalkosten auf Basis einer Vergleichsgruppe (Peer Group) ermittelt. Die Diskontierungssätze und Wachstumsraten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

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Diskontierungssatz vor Steuern Wachstumsrate
(in %) 31.12.2017 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2016
--- --- --- --- ---
Solar 10,7 10,1 1,5 1,5
Electronics 8,2 7,7 1,5 1,5
Energy Storage 8,4 8,1 1,0 1,0
Contract Manufacturing 9,4 8,9 1,0 1,0
Service 10,7 10,1 1,0 1,0

Die Gewichtung der so ermittelten Eigen- und Fremdkapitalkostensätze erfolgte auf Basis der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Peer Group.

Eine Wertminderung eines Geschäfts- oder Firmenwertes liegt vor, wenn der Nutzungswert kleiner ist als der Buchwert des Geschäftsbereichs. Für die Geschäftsjahre 2017 und 2016 wurde kein Wertberichtigungsbedarf der bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte sowie der immateriellen Vermögenswerte ohne bestimmte Nutzungsdauer ermittelt.

Ein um 1 % höherer WACC und eine Berechnung ohne unterstelltes Wachstum in der ewigen Rente beeinflusst die Werthaltigkeit der Firmenwerte nicht. Auch eine dann noch zusätzliche Reduzierung der EBIT-Marge über die gesamte Planungsdauer von 10 %, hätte im Geschäftsjahr 2017 und 2016 zu keiner Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes bzw. Markenrechtes geführt.

(15) Sachanlagen

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Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau/ Geleistete Anzahlungen Summe
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- ---
Anschaffungs- /Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2016 35.422 26.557 13.196 1.522 76.697
Währungsanpassung 47 51 31 2 131
Zugänge 362 856 871 1.286 3.375
Abgänge -772 -1.585 -2.349 -89 -4.795
Umgliederungen 1.511 1.069 6 -2.622 -36
Stand 31. Dezember 2016 36.570 26.948 11.755 99 75.371
Abschreibungen
Stand 1. Januar 2016 6.193 19.174 8.500 0 33.867
Währungsanpassung 73 23 58 0 154
Zugänge Abschreibungen (planmäßig) 1.818 2.441 1.253 0 5.512
Zugänge Abschreibungen (außerplanmäßig) 0 0 765 0 765
Abgänge -854 -1.437 -2.030 0 -4.321
Stand 31. Dezember 2016 7.230 20.201 8.546 0 35.977
Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau/ Geleistete Anzahlungen Summe
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Anschaffungs- /Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2017 36.570 26.948 11.755 99 75.371
Währungsanpassung -1.624 -153 -266 -4 -2.047
Veränderung Konsolidierungskreis -569 -2.584 -284 -1 -3.438
Zugänge 686 469 1.237 3.852 6.244
Abgänge -87 -887 -949 -99 -2.022
Umgliederungen 34 -101 101 -34 0
Stand 31. Dezember 2017 35.010 23.692 11.594 3.813 74.108
Abschreibungen
Stand 1. Januar 2017 7.230 20.201 8.546 0 35.977
Währungsanpassung -336 -97 -187 0 -620
Veränderung Konsolidierungskreis -22 -2.361 -145 0 -2.528
Zugänge Abschreibungen (planmäßig) 1.435 2.269 1.313 0 5.017
Abgänge -36 -887 -885 0 -1.808
Stand 31. Dezember 2017 8.271 19.125 8.642 0 36.038
Restbuchwert 31.12.2016 29.340 6.747 3.209 99 39.395
Restbuchwert 31.12.2017 26.739 4.567 2.952 3.813 38.070

Grundstücke und Gebäude der Manz Slovakia s.r.o. mit 3.774 TEUR (Vj. 4.009 TEUR) dienen als Sicherheit für Bankdarlehen.

Im Berichtsjahr wurden keine außerplanmäßigen Wertminderungen (Vj. 765 TEUR) vorgenommen.

(16) Finanzanlagen

Im Geschäftsjahr 2017 erwarb die Manz AG eine 15% Beteiligung an der NICE PV Research Ltd. Beijing, VR China. Die Anschaffungskosten beliefen sich auf 24.245 TEUR. Der beizulegende Zeitwert zum Bilanzstichtag beträgt 23.575 TEUR.

(17) Vorräte

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(in TEUR) 31.12.2017 31.12.2016
Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe 24.062 16.435
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 19.859 16.603
Fertige Erzeugnisse, Waren 12.754 15.349
Geleistete Anzahlungen 5.484 563
62.159 48.950

Die Summe der Wertberichtigungen auf die Vorräte verringerte sich nach Berücksichtigung von Wechselkursdifferenzen sowie Verbräuchen auf 15.421 TEUR (Vj. 31.260 TEUR). Zuführungen zu Wertberichtigungen werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Hierbei wurde in der laufenden Periode ein Aufwand von 3.200 TEUR (Vj. 1.979 TEUR) erfasst.

Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräte beträgt 14.600 TEUR (Vj. 17.233 TEUR).

Der Buchwert der als Sicherheiten verpfändeten Vorräte beträgt 10.647 TEUR.

(18) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

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(in TEUR) 31.12.2017 31.12.2016
Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen 48.518 33.330
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 47.191 44.396
95.709 77.726

Die nach dem Grad der Fertigstellung bilanzierten künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen ermitteln sich wie folgt:

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(in TEUR) 31.12.2017 31.12.2016
Herstellungskosten einschließlich Auftragsergebnis der Fertigungsaufträge 173.815 78.703
abzüglich erhaltene Anzahlungen -125.297 -45.373
48.518 33.330

Soweit die erhaltenen Anzahlungen die Summe aus angefallenen Auftragskosten und ausgewiesenen Gewinnen übersteigt, erfolgt der Ausweis passivisch unter den erhaltenen Anzahlungen.

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(in TEUR) 31.12.2017 31.12.2016
Herstellungskosten einschließlich Auftragsergebnis der Fertigungsaufträge 25.765 55.275
Abzüglich erhaltene Anzahlungen -39.160 -65.102
-13.395 -9.827
(in TEUR) 31.12.2017 31.12.2016
Einzelwertberichtigungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.932 1.340
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 0 96
Pauschalierte Einzelwertberichtigungen 24 2.096
2.956 3.532

Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:

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(in TEUR) 31.12.2017 31.12.2016
Stand 1.1. 3.532 4.082
Währungsumrechnung -106 418
Verbrauch 436 418
Auflösung 171 646
Zuführung 137 96
Stand 31.12. 2.956 3.532

(19) Derivative Finanzinstrumente

Am Bilanzstichtag waren folgende Devisentermingeschäfte im Rahmen von Hedge Accounting zur Kurssicherung von geplanten USD/TWD-Transaktionen sowie Zinsderivate zur Zinsabsicherung eingesetzt:

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31.12.2017 31.12.2016
(in TEUR) Währungs- kurssicherung Zinsderivate Währungskurssicherung Zinsderivate
--- --- --- --- ---
Nominalwert 4.173 2.850 9.501 1.800
Positiver beizulegender Zeitwert 29 0 0 0
Negativer beizulegender Zeitwert 0 -7 -158 0
Restlaufzeit max. 05/2018 max. 12/2019 max.04/2017 max.12/2019

(20) Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

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(in TEUR) 31.12.2017 31.12.2016
Steuerforderungen (keine Einkommen- und Ertragsteuern) 5.658 3.983
Forderungen Personal 510 769
Sonstige Abgrenzungen (v.a. Versicherungen) 593 645
Übrige 5.509 2.254
12.270 7.651

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte sind weder überfällig noch wertgemindert.

(21) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Geldkonten und kurzfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten. Der Buchwert dieser Vermögenswerte entspricht ihrem beizulegenden Zeitwert. Bei den Geldkonten liegen Verfügungsbeschränkungen zur Absicherung von Anzahlungsbürgschaften in Höhe von 16.634 TEUR (Vj. 0 TEUR) vor.

(22) Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals und des Gesamtergebnisses sind in der "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung" (Anlage 5) gesondert dargestellt. Die Bestandteile des Gesamtergebnisses sind in der Gesamtergebnisrechnung aggregiert dargestellt.

Gezeichnetes Kapital

Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital des Mutterunternehmens Manz AG ausgewiesen.

Das gezeichnete Kapital in Höhe von 7.744.088,00 EUR ist eingeteilt in 7.744.088 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

Genehmigtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juli 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 3.872.044,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 3.872.044 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016). Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

Bedingtes Kapital I

Die Hauptversammlung vom 9. Juli 2014 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Juli 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Millionen EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 1.971.223,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen. Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind.

Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 1.971.223,00 EUR, eingeteilt in bis zu Stück 1.971.223 neuen auf den Inhaber lautende Aktien (Stückaktien), bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) jeweils mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis.

Bedingtes Kapital II

Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten nach dem Manz Performance Share Plan 2015 zugestimmt.

Der Vorstand wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 59.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 118.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren.

Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 56.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 112.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Bestimmungen.

Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft um bis zu EUR 230.000,00 durch Ausgabe von bis zu 230.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.

Die Zahl der bezogen auf das bedingte Kapital II zum Bilanzstichtag ausgegebenen Bezugsrechte beläuft sich auf 58.552 (Vj. 40.101) (siehe Anmerkung 9).

Bedingtes Kapital IV

Die Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 hat der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten nach dem Manz Performance Share Plan 2012 zugestimmt. Die Ermächtigungen wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 aufgehoben, soweit auf der Grundlage der Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.

Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 7 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 256.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 256.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.

Die Zahl der bezogen auf das bedingte Kapital IV zum Bilanzstichtag ausgegebenen Bezugsrechte beläuft sich auf 5.194 (Vj. 15.361) (siehe Anmerkung 9).

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen die Einzahlungen von Aktionären nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB abzüglich der Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern. Des Weiteren ist der Wert der als Gehaltsbestandteil an Führungskräfte (einschließlich Vorstand) in Form von Eigenkapitalinstrumenten gewährten anteilsbasierten Vergütung erfasst.

Eigene Aktien

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 wurde die Gesellschaft ermächtigt gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in dem Zeitraum bis zum 6. Juli 2020 eigene Aktien mit einem rechnerischen Wert von bis zu 10 % des Grundkapitals, welches am Tag der Hauptversammlung vorlag, zu erwerben.

Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen. Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworben wurden, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, zu ihrer Einziehung und ihrer Wiederveräußerung oder Verwertung auf andere Weise können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, jeweils auch in Teilen ausgeübt werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den definierten Ermächtigungen verwendet werden.

Im Geschäftsjahr 2017 erwarb die Gesellschaft 251 Stück (Vj. 271 Stück) eigene Aktien zu einem Durchschnittspreis von 34,32 EUR (Vj. 35,50 EUR) pro Aktie mit einem Kurswert von 9 TEUR (Vj. 10 TEUR). Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte für Mitarbeiterjubiläen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 sind keine eigenen Aktien im Bestand.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden.

Kumuliertes übriges Eigenkapital

Das kumulierte übrige Eigenkapital enthält die Rücklagen für die Neubewertung der Pensionen, die Absicherung von Cashflows, die Bewertung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte sowie die Währungsumrechnung aus der Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften.

Minderheitsanteile

Die Minderheitsanteile betreffen die Manz India Private Limited, bei der die Manz Asia Ltd. einen Anteil von 75 % hält, die Talus Manufacturing Ltd., bei der die Manz Taiwan Ltd. 80,5 % der Anteile hält sowie die in 2017 gegründete Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd., bei der die Manz AG Anteile in Höhe von 56 % hält. Der den Minderheitsgesellschaftern zuzurechnende Anteil am Eigenkapital und Jahresergebnis wird in der Bilanz bzw. Gewinn-und Verlustrechnung jeweils gesondert ausgewiesen.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Dividendenausschüttung der Manz AG richtet sich gemäß § 58 Abs. 2 AktG nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss (Einzelabschluss) zum 31. Dezember 2017 der Manz AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2017 schließt mit einem Bilanzverlust von 4.752.842,50 EUR (Vj. 5.355.323,22 EUR). Der Vorstand schlägt vor, diesen Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

Aufsichtsrat und Vorstand haben als Ziel eine Mindesteigenkapitalquote von 40 % und ein Gearing von weniger als 50 % definiert.

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(in TEUR) 31.12.2017 31.12.2016
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 72.209 55.722
Finanzverbindlichkeiten 40.305 54.426
Nettofinanzverbindlichkeiten -31.904 -1.296
Summe Eigenkapital Anteilseigner Manz AG 157.804 160.519
Eigenkapitalquote 44,36% 52,90%
Gearing -20,2% -0,8%

Infolge des erhöhten Bestands an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten werden die gleichzeitig rückläufigen Finanzverbindlichkeiten vollständig abgedeckt werden und die Nettofinanzverbindlichkeiten somit eine Überdeckung von 31.904 TEUR aufweisen.

Die Eigenkapitalquote ist im Vergleich zum Vorjahr rückläufig, da sich die Bilanzsumme durch die Bearbeitung des CIGS-Auftrags im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht hat.

Trotz eines leicht rückläufigen Eigenkapitals hat sich das Gearing aufgrund des signifikanten Rückgangs der Nettofinanzverbindlichkeiten deutlich auf -20,2 % (Vj. -0,8 %) verbessert.

(23) Langfristige Finanzverbindlichkeiten

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(in TEUR) 31.12.2017 31.12.2016
Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.332 2.036

Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten bestehen aus langfristigen Darlehen der Manz Italy s.r.l., Manz Slovakia s.r.o. und Manz Hungary Kft..

(24) Pensionsrückstellungen

In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Konzernbilanz angesetzten Beträge dargestellt.

Dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Jahresende wird das Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert gegenübergestellt (Finanzierungsstatus).

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2017 2016
TEUR TEUR
--- --- ---
Veränderung des Anwartschaftsbarwertes
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 1.1. 8.232 8.938
Änderung Konsolidierungskreis -234 0
Abgang -478 0
Dienstzeitaufwand 18 52
Zinsaufwand 134 180
Gezahlte Leistungen -399 -1.138
Versicherungsmathematische Verluste (+) / Gewinne (-)
aus Veränderungen demografischer Annahmen -19 2
aus Veränderungen finanzieller Annahmen 594 217
aus erfahrungsbedingten Anpassungen 12 -154
Währungsdifferenzen aus ausländischen Plänen -85 135
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 31.12. 7.775 8.232
Veränderung des Planvermögens
Planvermögen zum Zeitwert 1.1. 528 1.101
Erträge aus Planvermögen 11 19
Beiträge durch die Gesellschaft 64 325
Gezahlte Leistungen -105 -671
Abgang -143 0
Versicherungsmathematische Verluste (+) / Gewinne (-) 1 -296
Währungsdifferenzen aus ausländischen Plänen -16 50
Planvermögen zum Zeitwert 31.12. 340 528
Finanzierungsstatus (= Pensionsrückstellung) 7.435 7.704
hiervon entfallen auf:
Manz AG, Reutlingen 3.882 4.259
Manz Italy S.r.l., Sasso Marconi/ Italien 1.656 1.668
Manz Taiwan Ltd., Chungli/Taiwan 1.772 1.460
Talus Manufactruring Ltd., Chungli/Taiwan 125 83
NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH), Schwäbisch Hall 0 234

Die Pensionsverpflichtungen der Manz AG bestehen aus einer Einzelzusage mit einem konstanten Betrag sowie aus einer betrieblichen Versorgungsordnung der ehemaligen Manz Tübingen GmbH, welche für Neuzugänge ab dem 15. Juli 1997 geschlossen wurde.

Die Verpflichtungen bei der Manz Italy umfassen die bei jedem Beschäftigungsverhältnis gesetzlich geregelten Vergütungen bei der Trennung von Mitarbeitern.

Bei der Manz Taiwan besteht sowohl ein leistungsorientierter als auch beitragsorientierter Pensionsplan für die Mitarbeiter. Für Mitarbeiter seit dem 1. Juli 2005 besteht nur noch die Möglichkeit dem beitragsorientierten Pensionsplan beizutreten. Die Mitarbeiter die schon vor dem 1. Juli 2005 beschäftigt waren, haben die Wahl zwischen beiden Pensionsplänen.

Folgende Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

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2017 2016
TEUR TEUR
--- --- ---
Dienstzeitaufwand -18 -52
Netto-Zinsaufwand -123 -161

Der Dienstzeitaufwand wird unter den Personalaufwendungen und der Zinsaufwand unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen.

Im nächsten Geschäftsjahr werden sich die Arbeitgeberbeiträge zum Fondsvermögen voraussichtlich auf 6 TEUR und die Pensionszahlungen auf voraussichtlich 626 TEUR belaufen.

Das Planvermögen besteht bei den inländischen Versorgungszusagen ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen. Beim Planvermögen der Manz Taiwan Ltd. handelt es sich um gesetzlich vorgeschriebene Dotierungen durch den Arbeitgeber in ein zentrales externes Treuhandvermögen (Taiwan's Labor Pension Fund). Das Fondsvermögen setzt sich zu 20 % aus Rückdeckungsversicherungen (Deutschland) und zu 80 % aus einem Treuhandvermögen (Taiwan) zusammen.

Für beitragsorientierte Pensionspläne sind Zahlungen in Höhe von 2.433 TEUR (Vj. 1.485 TEUR) erfolgt. Darüber hinaus wurden bei den inländischen Gesellschaften, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Beiträge an die staatliche Rentenversicherungsanstalt in Höhe von 2.322 TEUR (Vj. 2.929 TEUR) abgeführt.

Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurden die folgenden Annahmen zugrunde gelegt:

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Deutschland Italien Taiwan
2017 2016 2017 2016 2017 2016
--- --- --- --- --- --- ---
Abzinsungssatz 1,74% 1,98% 1,30% 1,31% 1,60% 1,80%
Lohn- und
Gehaltssteigerungen 2,50% 2,50% 2,63% 2,63% 3,00% 2,00%
Rentensteigerungen 1,70% 1,70% 1,50% 1,50% 3,00% 2,00%

Der Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen hätte folgenden Effekt auf den Barwert der Pensionsverpflichtungen:

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2017
TEUR
--- --- ---
Sensitivität für Abzinsung + 0,50% -657
Sensitivität für Abzinsung - 0,50% 728
Sensitivität für Rentendynamik + 0,50% 385
Sensitivität für Rentendynamik - 0,50% -439
Sensitivität für Lebenserwartung + 1 Jahr 345

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen beträgt zum Ende des Berichtsjahres 14,0 Jahre (2016: 12,2 Jahre).

(25) Sonstige langfristige Rückstellungen

Die sonstigen langfristigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt (in TEUR):

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1.1.2017 Veränderung Konsolidierungskreis Währungsanpassung Verbrauch
Gewährleistungen 2.205 -200 -46 -1.300
Personal 663 -85 0 -442
2.867 -285 -46 -1.742

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Auflösung Abzinsung Zuführung 31.12.2017
Gewährleistungen -429 -7 2.039 2.262
Personal -33 0 350 453
-462 -7 2.389 2.715

Die langfristigen Personalverpflichtungen enthalten die Verpflichtungen aus der Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen. Die Rückstellung für Altersteilzeit wurde mit dem Deckungsvermögen in Höhe von 245 TEUR (Vj. 21 TEUR) saldiert ausgewiesen.

Die Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen wird auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit gebildet. Es ist zu erwarten, dass die Kosten innerhalb der nächsten beiden Geschäftsjahre anfallen werden.

(26) Übrige langfristige Verbindlichkeiten

Die übrigen langfristigen Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von 241 TEUR (Vj. 325 TEUR) den langfristigen Teil der Earn-Out-Komponente aus dem Erwerb der KLEO Halbleitertechnik GmbH im Geschäftsjahr 2015.

(27) Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten betreffen kurzfristige Kreditlinien und Kontokorrentkredite zur Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit und sind innerhalb eines Jahres fällig. Für die kurzfristigen Kredite sind marktübliche Zinssätze vereinbart. Des Weiteren ist der kurzfristige Anteil (Tilgung Folgejahr) der langfristigen Finanzschulden enthalten.

(28) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Ihre Bilanzwerte entsprechen im Wesentlichen den Marktwerten; sie sind innerhalb eines Jahres fällig.

(29) Sonstige kurzfristige Rückstellungen

Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt (in TEUR):

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1.1.2017 Währungsanpassung Veränderung Konsolidierungskreis
Personalrückstellungen 1.688 -22 -50
Nacharbeiten 525 0 0
Übrige 5.081 -224 -35
7.294 -246 -85

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Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2017
Personalrückstellungen -1.415 -201 1.203 1.203
Nacharbeiten -524 -1 194 194
Übrige -4.699 -123 3.783 3.783
-6.638 -325 5.180 5.180

Im Bereich Übrige sind insbesondere Rückstellungen für Drohverluste aus Kundenaufträgen, Provisionen und Jahresabschlusskosten ausgewiesen.

Die Rückstellungen führen in der Regel im Folgejahr zu Auszahlungen.

(30) Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

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(in TEUR) 31.12.2017 31.12.2016
Steuerverbindlichkeiten 808 887
Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich 7.386 5.775
Earn-Out-Verpflichtungen 3.181 3.115
Sonstige 1.819 4.578
13.194 14.355

Die Steuerverbindlichkeiten setzen sich v.a. aus Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer zusammen. Die Earn-Out-Verpflichtungen betreffen mit 3.000 TEUR die Earn-Out-Komponente aus dem Erwerb der CIS Technology GmbH in 2012 die zeitlich unbegrenzt und vom Verkauf von CIGS-Anlagen abhängig ist sowie mit 181 TEUR (Vj. 115 TEUR) den kurzfristigen Teil der Earn-Out-Komponente aus dem Erwerb der KLEO Halbleitertechnik GmbH im Geschäftsjahr 2015. Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

VII. BERICHTERSTATTUNG ZU FINANZINSTRUMENTEN

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Forderungen, flüssige Mittel, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der wesentliche Teil der übrigen Schulden aus dem Anwendungsbereich des IFRS 7 haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Es wird daher unterstellt, dass die Buchwerte dieser Finanzinstrumente näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.

AKTIVA per 31.12.2017

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Buchwerte nach Bewertungskategorien
(in TEUR) Beizulegender Zeitwert Kredite und Forderungen Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Designierte Sicherungs- Instrumente Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IAS 39 Buchwert 31.122017
--- --- --- --- --- --- ---
Sonstige langfristige Vermögenswerte 540 540 - - - 540
Finanzanlagen 23.575 - 23.575 - - 23.575
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 95.709 47.191 - - 48.518 95.709
Derivative Finanzinstrumente 29 - - 29 - 29
Sonstige kurzfristigen Forderungen 12.270 6.613 - - 5.657 12.270
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 72.209 72.209 - - - 72.209
204.332 126.553 23.575 29 54.175 204.332

PASSIVA per 31.12.2017

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Buchwerte nach Bewertungskategorien
(in TEUR) Beizulegender Zeitwert Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
--- --- --- ---
Finanzschulden 40.305 -
Finanzverbindlichkeiten Leasing - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 117.509 -
Derivative Finanzinstrumente 7 -
Übrigen Verbindlichkeiten 13.442 3.422 1.826
171.263 3.422 1.826

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Buchwerte nach Bewertungskategorien
(in TEUR) Wertansatz nach IAS 17 Buchwert Designierte Sicherungs- Instrumente Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IAS 39 3112.2017
--- --- --- --- ---
Finanzschulden - - - 40.305
Finanzverbindlichkeiten Leasing - - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - - 117.509
Derivative Finanzinstrumente - 7 - 7
Übrigen Verbindlichkeiten - - 8.194 13.442
- 7 8.194 171.263

AKTIVA per 31.12.2016

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Buchwerte nach Bewertungskategorien
(in TEUR) Beizulegender Zeitwert Kredite und Forderungen Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IAS 39 Buchwert 31.12.2017
--- --- --- --- --- ---
Sonstige langfristige Vermögenswerte 723 723 - - 723
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 77.726 44.396 - 33.330 77.726
Sonstige Forderungen 7.651 3.668 - 3.983 7.651
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 55.722 55.722 - - 55.722
141.822 104.509 - 37.313 141.822

PASSIVA per 31.12.2016

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Buchwerte nach Bewertungskategorien
(in TEUR) Zeitwert Beizulegender Zeitwert Erfolgswirksam zum beizulegenden Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
--- --- --- ---
Finanzschulden 54.415 54.415
Finanzverbindlichkeiten Leasing 12 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 47.228 47.228
Derivative Finanzinstrumente 158 -
Übrige Verbindlichkeiten 14.355 0 10.353
116.168 0 111.996

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Buchwerte nach Bewertungskategorien
(in TEUR) Zeitwert Wertansatz nach IAS 17 Designierte Sicherungsinstrumente Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IAS 39 Buchwert 31.12.2017
--- --- --- --- ---
Finanzschulden - - - 54.415
Finanzverbindlichkeiten Leasing 11 - - 11
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - - 47.228
Derivative Finanzinstrumente - 158 - 158
Übrige Verbindlichkeiten - - 4.002 14.355
11 158 4.002 116.167

Bewertungsklassen

Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:

Stufe 1: auf aktiven Märkten notierte (unverändert übernommene) Preise für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Stufe 2: für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preis) oder indirekt (in Ableitung von Preisen) beobachtbare Inputdaten, die keinen notierten Preis nach Stufe 1 darstellen.

Stufe 3: herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten für die Bewertung des Vermögenswerts und der Verbindlichkeit basieren (nicht beobachtbare Inputdaten).

Die von Manz zum beizulegenden Zeitwert erfassten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten teilen sich folgendermaßen auf die Fair-Value-Hierarchie-Stufen auf:

Zuordnung zu Fair-Value-Hierarchie-Stufen

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Fair-Value-Hierarchie
(in TEUR) 31.12.2017 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
--- --- --- --- ---
Aktiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung 29 - 29 -
Aktiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral
Finanzanlagen 23.575 - - 23.575
Passiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam
Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten 3.422 - - 3.422
Passiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung 7 - 7 -

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Fair-Value-Hierarchie
(in TEUR) 31.12.2016 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
--- --- --- --- ---
Aktiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung - - - -
Aktiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral
Finanzanlagen - - - -
Passiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam
Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten 3.440 - - 3.440
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung 158 - 158
Passiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung - - - -

Aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der zum 31. Dezember 2017 im Bestand befindlichen Finanzinstrumente der Stufen 1, 2 und 3 sind folgende Gesamterträge und —aufwendungen entstanden:

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(in TEUR) 2017 2016
Vermögenswerte
in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst 29 -
im Eigenkapital erfasst -670 -
Verbindlichkeiten
in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst -26 -158
im Eigenkapital erfasst 1 2.763

Finanzielle Vermögenswerte der Fair-Value-Hierarchie Stufe 3

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Entwicklung (in TEUR) 2017 2016
Stand 1. Januar 0 0
Zugänge 24.245 0
Abgänge 0 0
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts -670 0
Stand 31. Dezember 23.575 0

Finanzielle Verbindlichkeiten der Fair-Value-Hierarchie Stufe 3

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Entwicklung (in TEUR) 2017 2016
Stand 1. Januar 3.440 4.000
Zugänge 0 0
Abgänge 0 0
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts -18 -560
Stand 31. Dezember 3.422 3.440

Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts der in Stufe 3 der Bemessungshierarchie eingeordneten bedingten Kaufpreisrate aus dem Erwerb der Kleo Halbleitertechnik GmbH basiert auf vertraglichen Vereinbarungen beziehungsweise unternehmensinternen Plandaten. Der Wert der bedingten Kaufpreisrate wäre bei um 10% höheren (niedrigeren) zugrundeliegenden Parametern (Umsatzerlöse) um 24 TEUR höher (niedriger) ausgefallen.

Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien des IAS 39

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(in TEUR) Nettogewinne/-verluste Gesamtzinserträge/- aufwendungen
Geschäftsjahr 2017
Kredite und Forderungen -834 96
Zu Handelszwecke gehaltene Vermögenswerte (Derivative Finanzinstrumente) 0 0
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte -474 0
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 18 0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten -266 -1.754
-1.556 -1.658

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(in TEUR) Nettogewinne/ - verluste Gesamtzinserträge/- aufwendungen
Geschäftsjahr 2016
Kredite und Forderungen -370 48
Zu Handelszwecke gehaltene Vermögenswerte (Derivative Finanzinstrumente) -143 0
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 2.125 0
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 0 0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten -921 -3.496
691 -3.448

Die Nettogewinne bzw. -verluste aus Krediten und Forderungen beinhalten im Wesentlichen Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung und Veränderungen von Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Forderungsverluste aus Fertigungsaufträgen.

Die Zinserträge für die Finanzinstrumente der Kategorie "Kredite und Forderungen" stammen aus der Anlage der flüssigen Mittel. Das Zinsergebnis bei der Kategorie "Zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" betrifft Zinsaufwendungen aus Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Finanzielles Risikomanagement und Finanzderivate

Die Manz-Gruppe ist als international tätiges Unternehmen bei seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken ausgesetzt. Marktrisiken resultieren insbesondere aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen. Aufgabe des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Marktrisiken durch die laufenden operativen und finanziellen Aktivitäten zu steuern und zu begrenzen. Je nach Risikoeinschätzung werden derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit führenden Finanzinstituten mit einwandfreier Bonität abgeschlossen.

Die Grundzüge der Finanzpolitik werden regelmäßig im Vorstand abgestimmt und vom Aufsichtsrat überwacht.

Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Abschnitten beziehen sich jeweils auf den Stand zum 31. Dezember 2017 bzw. 2016. Die Sensitivitätsanalysen wurden auf der Grundlage der am 31. Dezember 2017 bestehenden Sicherungsbeziehungen und unter der Prämisse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von Schulden und Derivaten und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung konstant bleiben.

Die Sensitivitätsanalysen wurden unter folgenden Annahmen aufgestellt:

Die Sensitivität des relevanten Postens der Gewinn- und Verlustrechnung spiegelt den Effekt der angenommenen Änderungen der entsprechenden Marktrisiken wider. Dies basiert auf den zum 31. Dezember 2017 und 2016 gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, einschließlich des Effekts der Sicherungsbeziehung.

Kreditrisiken

Kreditrisiko ist das Risiko, dass Geschäftspartner ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommen können und der Manz-Gruppe somit ein finanzieller Verlust entsteht. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken insbesondere bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich Geldanlagen bei Banken und derivativen Finanzinstrumenten, ausgesetzt.

Das Kreditrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird auf Gesellschaftsebene (lokal) gesteuert und fortlaufend überwacht. Im Projektgeschäft wird das Ausfallrisiko durch Anzahlungen minimiert. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Das Ausfallrisiko bezüglich der Geldanlagen und derivativen Finanzinstrumenten wird durch die Streuung der Anlagen bei verschiedenen Banken reduziert.

Das maximale Kreditrisiko der finanziellen Vermögenswerte (einschließlich Derivate mit positivem Marktwert) entspricht dem in der Bilanz angesetzten Buchwert. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 beträgt das maximale Kreditrisiko TEUR 204.332 (Vj. TEUR 141.822).

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Gesamt Gesamt
TEUR TEUR
--- --- ---
2017 2016
--- --- ---
Nicht überfällig und nicht wertgemindert 41.270 27.713
Überfällig und nicht einzelwertberichtigt
Überfällig und nicht wertberichtigt (1-30 Tage) 949 2.529
Überfällig und nicht wertberichtigt (31-60 Tage) 877 3.806
Überfällig und nicht wertberichtigt (61-90 Tage) 97 25
Überfällig und nicht wertberichtigt (91-180 Tage) 478 554
Überfällig und nicht wertberichtigt ( >180 Tage) 340 27
Einzelwertberichtigte Forderungen netto 3.180 9.742
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 47.191 44.396

Für die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen keine Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs vor. Die Werthaltigkeit der weder überfälligen noch wertgeminderten Forderungen wird als sehr hoch angesehen. Diese Einschätzung wird dabei vor allem auf die langjährige Geschäftsbeziehung zu den meisten Abnehmern und der Bonität der Kunden zurückgeführt.

Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte und die sonstigen kurzfristigen Forderungen sind weder überfällig noch wertgemindert.

Liquiditätsrisiken

Die Liquiditätsrisiken, d.h. das Risiko, dass Manz seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, konnte durch Bildung von finanziellen Rücklagen sowie durch den Einsatz von entsprechenden Finanzinstrumente zur Steuerung der zukünftigen Liquiditätssituation begrenzt werden.

Zum Bilanzstichtag bestehen nicht ausgenutzte Kreditlinien bei Banken in Höhe von 20.657 TEUR (Vj 20.680 TEUR). Die bestehenden Avalkreditlinien bei Banken und Kreditversicherern wurden zum Großteil ausgenutzt.

Die nachfolgenden Aufstellungen zeigen die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen für die unter IFRS 7 fallenden originären finanziellen Verbindlichkeiten. Ist der Fälligkeitstermin nicht fixiert, wird die Verbindlichkeit auf den frühesten Fälligkeitstermin bezogen. Zinszahlungen mit variabler Verzinsung werden entsprechend den Konditionen zum Stichtag berücksichtigt. Im Wesentlichen wird davon ausgegangen, dass die Zahlungsmittelabflüsse nicht früher als dargestellt eintreten werden.

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(in TEUR) Gesamt 2018 2019 >2019
31.12.2017
--- --- --- --- ---
Finanzverbindlichkeiten 43.345 37.733 4.092 1.520
Finanzierungsleasing 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 117.509 117.509
Derivative Finanzinstrumente 7 7
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 9.229 9.229
170.090 164.478 4.092 1.520
(in TEUR) Gesamt 2017 2018 >2018
31.12.2016
Finanzverbindlichkeiten 57.353 55.532 891 930
Finanzierungsleasing 11 11
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 47.228 47.228
Derivative Finanzinstrumente 158 158
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 10.689 10.689
115.439 113.618 891 930

Für die zum Bilanzstichtag in Anspruch genommenen Kredite sowie Avalkredite der Manz-Gruppe gegenüber Kreditinstituten bestehen Sicherheiten in Form von Grundschulden auf die Gebäude und Vorräte der Manz Slovakia s.r.o.

Währungsrisiken

Währungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse schwanken. Die Manz-Gruppe ist vor allem aus ihrer Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse und/oder Aufwendungen auf eine von der funktionalen Währung der jeweiligen Manz-Gesellschaft abweichende Währung lauten) dessen ausgesetzt. Um die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen zu reduzieren, quantifiziert die Manz AG fortlaufend das Wechselkursrisiko und sichert alle wesentlichen Risiken, sofern wirtschaftlich sinnvoll und möglich mit Devisentermingeschäften und Devisenswaps ab. Bei der Absicherung von Wertschwankungen künftiger Cashflows aus erwarteten Transaktionen handelt es sich um geplante Umsätze in Fremdwährung. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt.

Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche mögliche Auswirkungen aus Veränderungen relevanter Risikovariablen (z.B. Wechselkurse, Zinssätze) auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Um die periodischen Auswirkungen zu ermitteln, wird eine mögliche Änderung der Risikovariablen auf den Bestand an Finanzinstrumenten zum Abschlussstichtag vorgenommen. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Bilanzstichtag repräsentativ für das Geschäftsjahr ist. Devisenderivate sind stets originären Grundgeschäften zugeordnet, so dass aus diesen Instrumenten keine Währungsrisiken entstehen.

Für den chinesischen Renminbi als wesentliche Fremdwährung im Geschäftsjahr 2017 für die Manz-Gruppe ergibt sich folgendes Währungsszenario:

Wenn der EUR gegenüber dem CNY zum 31. Dezember 2017 (2016) um 10 % aufgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 822 TEUR niedriger (Vj. 304 TEUR höher) ausgefallen. Wenn der EUR gegenüber dem CNY zum 31. Dezember 2017 (2016) um 10 % abgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 1.004 TEUR höher (Vj. 248 TEUR niedriger) ausgefallen

Zinsrisiken

Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den variabel verzinslichen Darlehen.

Manz verfügt über variabel verzinsliche Darlehen, die zum 31. Dezember 2017 Zinssatzänderungen unterlagen. Eine hypothetische Erhöhung dieser Zinssätze um 25 Basispunkte pro Jahr hätte zu einer Erhöhung der Zinsaufwendungen um 105 TEUR (Vj. 136 TEUR) geführt. Eine hypothetische Verringerung um 25 Basispunkte pro Jahr hätte zu einer Verringerung der Zinsaufwendungen um 105 TEUR (Vj. 136 TEUR) geführt.

VIII. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Am Bilanzstichtag bestehen Bürgschaften der Manz AG für Bankverbindlichkeiten für Dritte in Höhe von 700 TEUR (Valuta 31. Dezember 2017: 156 TEUR). Darüber hinaus bestehen Haftungsübernahmen für künftige Lizenzzahlungen der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) i. H. v. 8.050 TEUR.

Die Manz-Gruppe hat verschiedene Mietverträge über Gebäude sowie Leasingverträge über Betriebs- und Geschäftsausstattung und PKW abgeschlossen. Die Fälligkeiten der Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen und Mietverträgen stellen sich wie folgt dar:

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2017 2016
TEUR TEUR
--- --- ---
Mindestleasingzahlungen
Restlaufzeit bis 1 Jahr 4.350 4.644
Restlaufzeit 1-5 Jahre 13.495 14.387
Restlaufzeit größer 5 Jahre 13.756 16.360

Im Geschäftsjahr 2017 wurden Miet- und Leasingzahlungen in Höhe von 5.013 TEUR (Vj. 6.816 TEUR) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

IX. BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND NAHESTEHENDEN PERSONEN

Gemäß IAS 24 sind Beziehungen, Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden (einschließlich Verpflichtungen) mit nahestehenden Unternehmen und Personen anzugeben.

Demnach sind der Aufsichtsrat und der Vorstand der Manz AG einschließlich deren Familienangehörige als nahestehende Personen identifiziert worden. Darüber hinaus zählen Unternehmen, die von nahestehenden Person beherrscht werden oder unter gemeinschaftlicher Führung stehen, an der ein nahestehendes Unternehmen oder eine nahestehende Person beteiligt ist zu den nahestehenden Unternehmen. Zu diesem Kreis zählt die 2H.IM Executive Interim Management GmbH, Langweid. Von der 2H.IM Executive Interim Management GmbH, Langweid, wurden im Geschäftsjahr 2017 Dienstleistungen in Höhe von 144 TEUR bezogen.

Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats

Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der früheren Vorstandsmitglieder sind im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist.

Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 betragen 2.121 TEUR (Vj. 1.852 TEUR). Die erfolgsunabhängigen Leistungen betragen 1.205 TEUR (Vj. 1.349 TEUR) und die erfolgsabhängigen Leistungen 0 TEUR (Vj. 100 TEUR). Die langfristig fälligen Leistungen belaufen sich auf 438 TEUR (Vj. 403 TEUR). Bei langfristig fälligen Leistungen handelt es sich um Aktienzusagen/Bezugsrechte im Rahmen des Performance Share Plans. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 4.544 (Vj. 15.336) Bezugsrechte an die Vorstandsmitglieder gewährt mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt 436 TEUR (Vj. 192 TEUR) sowie eine Performance Share Tantieme mit einem Zeitwert von 2 TEUR.

Die für den früheren Vorstandsvorsitzenden Dieter Manz bestehende Pensionsverpflichtung wurde im Berichtsjahr mit dem Barwert von 478 TEUR durch Übertragung der Rückdeckungsversicherung i. H. v. 143 TEUR und Ausgleichszahlung von 345 TEUR abgelöst.

Für das Vorstandsmitglied Martin Drasch besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden 12 TEUR (Vj. 12 TEUR) p.a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.

Für das Vorstandsmitglied Gunnar Voss von Dahlen besteht seit diesem Geschäftsjahr eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür wurden im Geschäftsjahr 2017 7 TEUR (Vj. 0 TEUR) in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.

Das frühere Vorstandsmitglied Otto Angerhofer erhielt im Geschäftsjahr 2017 eine Rentenzahlung in Höhe von 10 TEUR (Vj. 10 TEUR). Es besteht eine Pensionsverpflichtung gegenüber dem früheren Vorstandsmitglied in Höhe von 167 TEUR (Vj. 170 TEUR).

Für das frühere Vorstandsmitglied Martin Hipp besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür wurden 7 TEUR (Vj. 12 TEUR) in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.

Aufsichtsrat

Prof. Dr. Heiko Aurenz, Dipl. oec., Geschäftsführer der Ebner Stolz Management Consultants GmbH, Stuttgart, Vorsitzender des Aufsichtsrats.

Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla, Leiter des Geschäftsbereichs Photovoltaik und Mitglied des Vorstands des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) sowie Professor für Dünnschichtphotovoltaik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Lichttechnisches Institut, Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats.

Dieter Manz, Dipl. Ing. (FH), Geschäftsführer der Manz GmbH Management Consulting and Investment, Schlaitdorf (ab 17. August 2017).

Dr. Zhiming Xu, Technikvorstand der Shanghai Electric Automation Group der Shanghai Electric Group Company Ltd., Shanghai, VR China sowie Geschäftsführer der Shanghai Electric Germany Holding GmbH, Frankfurt am Main, Mitglied des Board of Directors der Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd., Suzhou VR China (ab 17. Oktober 2017).

Guoxing Yang, Shanghai, stellvertretender Direktor der Abteilung Business Development bei der Shanghai Electric Group Co. Ltd., Shanghai, VR China (bis 12. September 2017).

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Prof. Dr. Heiko Aurenz ist auch Vorsitzender des Aufsichtsrats der Know How! Aktiengesellschaft für Weiterbildung, Leinfelden-Echterdingen; Mitglied des Aufsichtsrats beim Anna-Haag-Mehrgenerationenhaus e.V., Stuttgart; Mitglied des Aufsichtsrats der Anna Haag Stiftung gGmbH, Stuttgart; Mitglied des Aufsichtsrats bei der TanDiEM gGmbH, Stuttgart, Vorsitzender des Beirats der Monument Vermögensverwaltung GmbH, Stuttgart; Vorsitzender des Beirats der Andreas Lupold Hydrotechnik GmbH, Vöhringen und Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Aufbruch und Chance, Stuttgart.

Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.

Das Mitglied des Aufsichtstrats Dieter Manz ist Mitglied des Aufsichtsrats der Teclnvest Holding AG, Puchheim.

Das Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Zhiming Xu ist Mitglied des Board of Supervisors der NICE PV Research Ltd., Peking (VR China) sowie Mitglied des Beirats der Broetje-Automation GmbH, Rastede.

Das frühere Mitglied des Aufsichtsrats Guoxing Yang übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.

Vergütung des Aufsichtsrats

Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird ebenfalls im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist.

Für das Geschäftsjahr 2017 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt 57 TEUR (Vj. 54 TEUR) gewährt. Die Vergütung des Aufsichtsrats besteht sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr ausschließlich aus einem festen Bestandteil.

Honorar des Abschlussprüfers

Die Honorare des Abschlussprüfers BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Dienstleistungen setzen sich wie folgt zusammen:

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(in TEUR) 2017 2016
Abschlussprüfung 138 183
davon Vorjahr 6 20
Sonstige Bestätigungsleistungen 10 84
Steuerberatungsleistungen* 15 25
Sonstige Leistungen* 21 29

*) Diese Leistungen werden durch die alltax gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Netzwerkpartner) erbracht. Von den sonstigen Leistungen entfallen TEUR 13 (Vj. TEUR 8) auf die BEST AUDIT GmbH.

CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Der Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Manz AG www.manz.com dauerhaft zugänglich gemacht.

Reutlingen, den 16. März 2018

Der Vorstand der Manz AG

Eckhard Hörner-Marass

Gunnar Voss von Dahlen

Martin Drasch

Segmentberichterstattung zum 31. Dezember 2017

Geschäftsbereiche

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TEUR Solar
2017 2016
--- --- ---
Umsatzerlöse mit Dritten 104.344 20.982
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 0 0
Umsatzerlöse gesamt 104.344 20.982
EBITDA 33.769 -7.395
Abschreibungen 2.817 6.015
EBIT 30.952 -13.410

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TEUR Electronics Energy Storage Contract Manufacturing
2017 2016 2017 2016 2017 2016
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse mit Dritten 87.908 91.124 23.831 46.230 91.544 49.355
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 3.411 0 0 0 0 0
Umsatzerlöse gesamt 91.319 91.124 23.831 46.230 91.544 49.355
EBITDA -13.393 -10.395 -20.397 -13.132 6.033 2.149
Abschreibungen 3.577 3.972 2.325 2.941 1.050 993
EBIT -16.970 -14.367 -22.722 -16.073 4.983 1.156

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TEUR Service Konsolidierung Konzern
2017 2016 2017 2016 2017 2016
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse mit Dritten 17.340 23.319 0 0 324.967 231.010
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 0 0 -3.411 0 0 0
Umsatzerlöse gesamt 17.340 23.319 -3.411 0 324.967 231.010
EBITDA 5.763 6.996 -324 0 11.451 -21.777
Abschreibungen 126 233 0 0 9.895 14.154
EBIT 5.637 6.763 -324 0 1.556 -35.931

Regionen

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TEUR Deutschland Übriges Europa
2017 2016 2017 2016
--- --- --- --- ---
Außenumsatz nach Standort des Kunden 24.752 29.538 34.492 36.179
Langfristige Vermögenswerte (ohne latente Steuern) 47.285 40.408 21.123 20.890

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TEUR China Taiwan Übriges Asien
2017 2016 2017 2016 2017 2016
--- --- --- --- --- --- ---
Außenumsatz nach Standort des Kunden 180.833 89.150 16.086 35.289 10.119 8.934
Langfristige Vermögenswerte (ohne latente Steuern) 14.405 16.297 38.050 38.876 11 0

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TEUR Amerika Sonstige Regionen Konzern
2017 2016 2017 2016 2017 2016
--- --- --- --- --- --- ---
Außenumsatz nach Standort des Kunden 58.298 31.856 387 64 324.967 231.010
Langfristige Vermögenswerte (ohne latente Steuern) 40 64 0 0 120.914 116.535

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Reutlingen, den 16. März 2018

Der Vorstand der Manz AG

Eckhard Hörner-Marass, Vorstandsvorsitzender

Gunnar Voss von Dahlen

Martin Drasch

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Manz AG, Reutlingen

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Manz AG, Reutlingen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) — bestehend aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden — geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Manz AG, Reutlingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Abschnitt „Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und

- vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

Werthaltigkeit der Geschäfts-oder Firmenwerte

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 werden unter dem Bilanzposten „Immaterielle Vermögenswerte" Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von 33 Mio. EUR (9 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal im Geschäftsjahr oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen und die verwendeten Diskontierungszinssätze ableiten. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrundeliegenden Komplexität der Bewertungsmodelle war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Prüferisches Vorgehen

Bei unserer Prüfung haben wir das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Von der Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir uns unter anderem durch die Aufnahme und kritische Beurteilung des zugrundeliegenden Planungsprozesses überzeugt. Die wesentlichen Annahmen der Unternehmensplanungen zu Geschäftsverlauf und Wachstum haben wir nachvollzogen, indem wir diese mit den gesetzlichen Vertretern ausführlich diskutiert haben. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen der verwendeten Diskontierungszinssätze wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten Unternehmenswertes haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des Diskontierungszinssatzes verwendeten Parameter beurteilt.

Durch Sensitivitätsanalysen haben wir Wertminderungsrisiken bei Änderungen von wesentlichen Bewertungsannahmen eingeschätzt. Ferner haben wir die rechnerische Richtigkeit der Bewertungsmodelle nachvollzogen.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Bewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den Konzernanhang „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" sowie „Schätzungen und Beurteilungen des Managements". Weitere Angaben zum Geschäfts- oder Firmenwert finden sich im Konzernanhang in Ziffer 14 „Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markenrechte".

Bilanzierung von Fertigungsaufträgen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 wird unter dem Bilanzposten „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" ein Betrag von 96 Mio. EUR (26 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Hierin enthalten sind „Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen" in Höhe von 49 Mio. EUR.

Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft wird über Fertigungsaufträge abgewickelt. Die Realisierung des Umsatzes für langfristige Auftragsfertigung erfolgt im Konzernabschluss gemäß der Percentage-of-Completion-Methode (PoC-Methode). Die Bilanzierung von Fertigungsaufträgen ist aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da bei der Ermittlung des Fertigstellungsgrads die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter eine wesentliche Auswirkung haben. Dies gilt vor allem hinsichtlich der Gesamtauftragskosten, der noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten, der Gesamtauftragserlöse sowie der Auftragsrisiken.

Aufgrund der genannten Schätzunsicherheiten besteht das Risiko, dass Umsätze und Ergebnisse aus den Fertigungsaufträgen den Geschäftsjahren unzutreffend zugeordnet werden sowie drohende Verluste nicht rechtzeitig erkannt werden.

Prüferisches Vorgehen

Bei unserer Prüfung haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen des Projektmanagements von Fertigungsaufträgen auseinandergesetzt. Zudem haben wird die Ausgestaltung und Wirksamkeit der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen durch Nachvollziehen von auftragsspezifischen Geschäftsvorfällen von deren Entstehung bis zur Abbildung im Konzernabschluss beurteilt.

Auf Basis risikoorientiert ausgewählter Stichproben haben wir durch Einzelfallprüfungen die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Schätzungen und Annahmen beurteilt. Dabei haben wir insbesondere solche Projekte ausgewählt, die wesentliche zukünftige Unsicherheiten und Risiken aufweisen, wie die CIGS-Großaufträge mit einem Auftragswert von 263 Mio. EUR. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen sowie Vertragskonditionen. Für die ausgewählten Projekte haben wir uns mit der periodengerechten Ertragsermittlung unter Zugrundelegung des Fertigstellungsgrads befasst sowie die bilanzielle Abbildung zugehöriger Bilanzpositionen untersucht. Ferner haben wir Befragungen des technischen und kaufmännischen Projektmanagements zur Entwicklung der Projekte, zu den Gründen bei Abweichungen zwischen geplanten Kosten und Ist-Kosten, zur aktuellen Beurteilung der bis zur Fertigstellung voraussichtlich noch anfallenden Kosten sowie zu den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zu Eintrittswahrscheinlichkeiten von Auftragsrisiken durchgeführt. Darüber hinaus haben wir bei den CIGS-Großaufträgen die POC-Statusmeldungen der Zulieferer und deren korrekte Übernahme in die Projektkalkulation überprüft.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung aus Fertigungsaufträgen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den Konzernanhang „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" sowie „Schätzungen und Beurteilungen des Managements". Weitere Angaben zu den Fertigungsaufträgen finden sich im Konzernanhang unter Ziffer 18 „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen". Zu auftragsbezogenen Rückstellungen für Drohverluste verweisen wir auf Ziffer 30 „Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten" im Konzernanhang.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

– die im Konzernlagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB,

– die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB bzw. § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB und

– die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

– wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

– anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Auftragsgemäß haben wir eine gesonderte betriebswirtschaftliche Prüfung des gesonderten nichtfinanziellen Berichts durchgeführt. In Bezug auf Art, Umfang und Ergebnisse dieser betriebswirtschaftlichen Prüfung verweisen wir auf unseren Prüfungsvermerk vom 16. März 2018 hin.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

– gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

– beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

– ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie — auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

– beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

– holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

– beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

– führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden

Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 4. Juli 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 12. Dezember 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2008 als Konzernabschlussprüfer der Manz AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Harald Aigner.

Reutlingen, den 16. März 2018

**BEST AUDIT GmbH,

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Reutlingen**

Marion Moser, Wirtschaftsprüferin

Harald Aigner, Wirtschaftsprüfer

Geschäftsbericht 2017

– Bericht des Aufsichtsrats –

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

auch im Berichtsjahr 2017 hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend beraten sowie seine Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Dabei haben wir die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig wahrgenommen und uns von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Arbeit des Vorstands überzeugt. Der Aufsichtsrat hat die Organisation des Unternehmens mit dem Vorstand erörtert. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich zudem kontinuierlich über die strategische Ausrichtung des Unternehmens abgestimmt. In sämtliche Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft und den Konzern war der Aufsichtsrat eingebunden.

Während des gesamten Geschäftsjahres 2017 standen der Vorstand und der Aufsichtsrat in einem vertrauensvollen und intensiven Austausch. Dabei ist der Vorstand seinen aus dem Gesetz und der Geschäftsordnung ergebenden Informationspflichten nachgekommen und unterrichtete uns regelmäßig, ausführlich und zeitnah in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen relevanten Maßnahmen und Ereignisse. Hierbei ging der Vorstand auch auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. Der Aufsichtsrat wurde somit stets über die Geschäftslage und -entwicklung, die beabsichtigte Geschäftspolitik, die kurz-, mittel- und langfristige Unternehmensplanung einschließlich der Investitions-, Finanz- und Personalplanung sowie die Rentabilität der Gesellschaft, organisatorische Maßnahmen und die Konzernlage insgesamt informiert. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsfluss über die Risikolage und das Risikomanagement statt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf der Grundlage der Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität geprüft. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Das Geschäftsjahr 2017 war für die Manz AG erneut mit bedeutenden Veränderungen und Ereignissen verbunden. So markierten der Wechsel des Unternehmensgründers und Vorstandsvorsitzenden Dieter Manz in den Aufsichtsrat und die weiteren Veränderungen im Vorstand sowie die Aufträge für zwei CIGS Dünnschicht-Solar-Produktionslinien als bislang größte Bestellung wesentliche Meilensteine in der Unternehmensgeschichte. Darüber hinaus trieb der Vorstand die Fortentwicklung des Unternehmens zur Erreichung der strategischen Ziele auf allen Ebenen in verschiedenen Teilprojekten voran. Die Geschäfts- und Finanzlage, die Kapazitätsauslastung und die Verbesserung der Profitabilität sowie das Risikomanagement standen neben diesen und weiteren strategischen und operativen Themen regelmäßig im Mittelpunkt der Berichterstattung des Vorstands sowie der Kontrolle und beratenden Begleitung durch den Aufsichtsrat.

Insgesamt fanden im Berichtsjahr fünf Sitzungen statt, an denen stets sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats teilnahmen. An den Aufsichtsratssitzungen haben auch die Mitglieder des Vorstands teilgenommen, soweit nicht deren persönliche Angelegenheiten zu behandeln waren. Darüber hinaus wurden zwei schriftliche Beschlussfassungen des Aufsichtsrats herbeigeführt.

Inhaltlich standen bei den Sitzungen des Aufsichtsrats insbesondere folgende Themen im Zentrum der Beratungen:

Am 23. Januar 2017 stimmte der Aufsichtsrat dem Abschluss eines Vertrags zur Veräußerung der Tochtergesellschaft Manz CIGS Technology GmbH an das gemeinschaftlich mit der Shenhua Group und der Shanghai Electric Group gegründete Forschungs-Joint Venture NICE PV Research zu.

Schwerpunkte der ersten ordentlichen Sitzung am 28. März 2017 waren der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 und der Lagebericht, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 und der Konzernlagebericht sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers. Nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer billigten wir den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016. Der Vorstand berichtete darüber hinaus über die aktuelle Geschäftsentwicklung einschließlich des Auftragsbestands und der Aussichten in den einzelnen Geschäftsbereichen im laufenden Geschäftsjahr 2017. Hierbei ging der Vorstand insbesondere auf die Geschäftslage des gemeinschaftlich mit LAM Research im Jahr 2016 gegründeten Unternehmens Talus Manufacturing für die Aufbereitung von Anlagen für die Halbleiterindustrie und den Status der aufschiebenden Bedingungen für die Auftragserteilung für zwei CIGS-Produktionslinien im Geschäftsbereich Solar ein. Ferner hat der Aufsichtsrat nach Erörterung und kritischer Würdigung die mittelfristige Planung für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019 gebilligt. Zudem diskutierten wir auf der Grundlage von Vorstandsberichten über die Kapazitätsauslastung und die Fortschritte bei den Maßnahmen zur Effizienzsteigerung nach Maßgabe des Restrukturierungs- und Optimierungsprogramms „Manz 2.0". Der Vorstand erläuterte anhand eines Risikoberichts die wesentlichen Risiken bei der Manz-Gruppe, insbesondere auch Finanzierungsrisiken und mit den CIGSfab-Großaufträgen verbundenen Risiken. Der Aufsichtsrat hat des Weiteren den Bericht des Aufsichtsrats sowie die Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2016 behandelt und verabschiedet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats diskutierten im Rahmen der jährlichen Effizienzprüfung seiner Tätigkeit ferner die Ergebnisse der Überprüfung des organisatorischen Ablaufs der Arbeit des Aufsichtsrats sowie mögliche Interessenkonflikte. Nach abschließender Erörterung fasste der Aufsichtsrat zudem Beschlüsse über die Vorstandsangelegenheiten im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des bisherigen Finanzvorstands Martin Hipp zum 31. März 2017 sowie der Bestellung des Nachfolgers Gunnar Voss von Dahlen mit Wirkung vom 1. Juni 2017 für eine Amtszeit von drei Jahren.

Der Aufsichtsrat behandelte in der vorgenannten Sitzung zudem weitere Themen, über die er anschließend im Wege einer schriftlichen Beschlussfassung vom 19. Mai 2017 entschied. Neben der Verabschiedung der Beschlussvorschläge für die anstehende ordentliche Hauptversammlung beschloss er insbesondere über den Aufhebungsvertrag mit dem bisherigen Vorstandsvorsitzenden Dieter Manz sowie über die Verlängerung des Mandats des künftigen Vorstandsvorsitzenden Eckhard Hörner-Marass bis zum 31. Dezember 2019 und seinen geänderten Vorstandsvertrag. Des Weiteren erließ der Aufsichtsrat den neuen Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand und fasste Beschlüsse zur Gewährung von Performance Shares (Bezugsrechten) auf Aktien der Gesellschaft an das Vorstandsmitglied Martin Drasch sowie weitere Führungskräfte der Manz-Gruppe als langfristige Vergütungskomponente auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2015.

In der Sitzung vom 28. Juli 2017 stand erneut die Berichterstattung des Vorstands über die aktuelle Geschäftsentwicklung und den Auftragseingang sowie die Planungen in den einzelnen Geschäftsbereichen im Vordergrund. In diesem Zusammenhang besprachen wir auch die finanzielle Situation des Unternehmens, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung der einzelnen Geschäftsbereiche und ihre Profitabilität. Weitere Themen waren die Fortentwicklung der Berichtsstrukturen in den Bereichen Finanzen und Controlling sowie das Auswahlverfahren für den Abschlussprüfer. Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat mit den vom Vorstand vorgestellten angepassten strategischen Zielsetzungen für die Manz-Gruppe und die hierfür vorgesehenen Maßnahmen. Schließlich berichtete der Vorstand turnusgemäß über die Fortschritte bei der Umsetzung der Restrukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen (Manz 2.0), insbesondere zur Reduzierung der Kosten.

In der Sitzung vom 29. September 2017 berichtete der Vorstand wiederum über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage sowie die Geschäftsaussichten für das zweite Halbjahr 2017. In diesem Zusammenhang erörterten wir ausführlich die Planungen und die Profitabilität in den einzelnen Geschäftsbereichen sowie die jeweiligen Vertriebsaktivitäten. Hierbei befasste sich das Gremium insbesondere mit den Bereichen Electronic Devices und Energy Storage. Auf Basis des Vorstandsberichts erörterte der Aufsichtsrat zudem die Finanz- und Liquiditätslage der Manz-Gruppe und das hierauf bezogene Risikomanagement. Darüber hinaus stellte der Vorstand die Maßnahmen zur Vereinfachung der Konzernstruktur, zur Anpassung des Produktportfolios zur Erweiterung des Angebots von standardisierten Maschinen und zur Fortentwicklung der Vertriebsstruktur, insbesondere für die Märkte in Asien, vor. Zudem standen nochmals die gesetzlich erforderliche Ausschreibung der Abschlussprüfung sowie die Umsetzung der Restrukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen (Manz 2.0), insbesondere zur Kostenreduzierung, auf der Tagesordnung. Der Aufsichtsrat stimmte in dieser Sitzung außerdem der Erteilung von sonstigen Beratungsaufträgen an den Abschlussprüfer mit bestimmten Höchstgrenzen zu. Weiter legte der Aufsichtsrat nach eingehender Analyse der bisherigen und künftig erreichbaren Zielerreichungsgrade die neuen Zielsetzungen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand für die nächsten fünf Jahre fest. Ferner bildeten wir im Hinblick auf die erfolgte Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder einen aus zwei Mitgliedern bestehenden Wirtschaftsausschuss des Aufsichtsrats.

In der letzten Sitzung des Berichtsjahres am 15. Dezember 2017 berichtete der Vorstand wieder über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage. Hierbei stellte der Vorstand ausführlich die Umsatz- und Ertragsentwicklung sowie die aktuellen Aussichten in den einzelnen Geschäftsbereichen unter Berücksichtigung des Auftragseingangs dar. Darüber hinaus erläuterte der Vorstand die eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Margen und erstattete Bericht über die Liquiditäts- und Finanzplanung. Der Vorstand stimmte das von ihm vorgelegte Budget der Manz-Gruppe für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Aufsichtsrat ab. Gemeinsam mit dem Vorstand diskutierte der Aufsichtsrat ausführlich die darin enthaltenen Ziele, Rahmenbedingungen und Annahmen sowie die sich ergebenden Chancen und Risiken der Planung. Des weiteren besprachen Vorstand und Aufsichtsrat strategische Maßnahmen zur strukturellen Fortentwicklung der Manz-Gruppe mit dem Ziel der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Erreichung einer nachhaltigen Profitabilität. Diese sollen vom Vorstand weiterentwickelt sowie im Wirtschaftsausschuss des Aufsichtsrats im Einzelnen diskutiert werden. Ferner berichtete der Vorstand wiederum über den Status bei der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Programms „Manz 2.0". Außerdem beriet der Aufsichtsrat über das Auswahlverfahren für den Abschlussprüfer und beschloss auf Empfehlung und gemäß der Präferenz des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag für die ordentliche Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018. Ebenso wurde der Auflösung oder Verschmelzung einer Reihe von Konzerngesellschaften zur Verschlankung der Konzernstruktur zugestimmt. Der Erteilung von Prokuren an drei Führungskräfte der Manz AG stimmten wir ebenfalls zu. Der Aufsichtsrat änderte die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat im Hinblick auf den gebildeten Wirtschaftsausschuss sowie zur Fortentwicklung der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und das Kompetenzprofil des Gremiums. Auf der Grundlage der Prüfung der Einhaltung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex durch die Manz AG verabschiedete der Aufsichtsrat schließlich gemeinsam mit dem Vorstand die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG.

Interessenkonflikte

Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über deren Behandlung die Hauptversammlung zu informieren ist, sind nicht aufgetreten.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2017 eingehend mit der Weiterentwicklung der Corporate Governance befasst. In der Sitzung vom 15. Dezember 2017 behandelten wir die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, wonach die Gesellschaft den Empfehlungen des Kodex mit lediglich einer Ausnahme entspricht und entsprechen wird. Die Entsprechenserklärung vom Dezember 2017 ist auf der Internetseite der Manz AG dauerhaft öffentlich zugänglich.

Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Manz AG bestand bis zum 17. August 2017 aus der gesetzlichen Mindestzahl von drei Mitgliedern und besteht seither aus vier Mitgliedern. Aufgrund der bisherigen Mitgliederzahl war die Bildung von Ausschüssen nicht zweckdienlich und hätte die Arbeit des Gremiums unnötig erschwert, so dass bisher keine Ausschüsse gebildet wurden. Im Zuge der von der Hauptversammlung 2017 beschlossenen Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder hat der Aufsichtsrat zur Verbesserung der Effizienz seiner Arbeit einen aus zwei Mitgliedern bestehenden Wirtschaftsausschuss gebildet. Dieser Ausschuss soll bestimmte Überwachungsaufgaben übernehmen sowie die Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats insbesondere in den Bereichen Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Finanzen, Vorstandsangelegenheiten, Corporate Governance und Compliance vorbereiten. Dem Wirtschaftsausschuss gehören Prof. Dr. Heiko Aurenz und Dieter Manz als Mitglieder an. Im Berichtsjahr tagte er einmal und behandelte als Arbeitsschwerpunkte insbesondere die aktuelle Geschäftslage, das Budget für das Geschäftsjahr 2018, strategische Maßnahmen zur strukturellen Fortentwicklung der Manz-Gruppe sowie das Auswahlverfahren und die Empfehlung nebst Präferenz für den Abschlussprüfer.

Jahres- und Konzernrechnungslegung für das Geschäftsjahr 2017

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 wurden vom Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns, der BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der vom Vorstand aufgestellte gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht (§ 315b HGB) für das Geschäftsjahr 2017 wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Vermerk über eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit versehen.

Die genannten Unterlagen sind uns vom Abschlussprüfer zur Verfügung gestellt worden. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht sowie den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht (§ 315b HGB) unter Einbeziehung der den Mitgliedern des Aufsichtsrats vor der Sitzung übersandten Prüfungsberichte des Abschlussprüfers geprüft. Im Rahmen einer Vorprüfung wurden die genannten Abschlüsse und Berichte in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 23. März 2018 ausführlich behandelt. In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 23. März 2018 hat der Vorstand die Abschlüsse der Manz AG und des Konzerns in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend erläutert. Der Abschlussprüfer berichtete in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Er berichtete ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess. Ferner berichtete der Wirtschaftsausschuss dem Aufsichtsrat über seine eigene Prüfung der Rechnungslegung und der Konzernrechnungslegung der Manz AG, seine Diskussionen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer sowie seine Überwachung des Rechnungslegungsprozesses.

Nach Prüfung und Diskussion des Jahresabschlusses und des Lageberichts, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts (§ 315b HGB) nebst der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats sind keine Einwendungen zu erheben. Mit Beschluss vom 23. März 2018 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2017 gebilligt. Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2017 ist damit festgestellt.

Veränderungen in der Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Wie bereits erwähnt, schied der Vorstandsvorsitzende, Unternehmensgründer und Hauptaktionär Dieter Manz zum 4. Juli 2017 aus eigenem Wunsch aus dem Vorstand aus. Zum künftigen Vorstandsvorsitzenden wurde mit Wirkung vom 5. Juli 2017 Eckhard Hörner-Marass ernannt. Ferner trat Gunnar Voss von Dahlen mit Wirkung vom 1. Juni 2017 sein Amt als Vorstand Finanzen an, nachdem der bisherige Finanzvorstand Martin Hipp zum 31. März 2017 auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand ausgeschiedenen war.

Die Hauptversammlung hat Dieter Manz als Mitglied in den, aufgrund des satzungsändernden Beschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juli 2017 auf vier Mitglieder erweiterten, Aufsichtsrat gewählt. Mit Wirkung zum 12. September 2017 ist Guoxing Yang durch Amtsniederlegung aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart wurde daraufhin Dr. Zhiming Xu am 17. Oktober 2017 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.

Dank und Anerkennung

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die stets offene und konstruktive Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Auch danken wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz im vergangenen Geschäftsjahr 2017. Nicht zuletzt wollen wir uns auch bei Ihnen, werte Aktionärinnen und Aktionäre, für das entgegengebrachte Vertrauen und die Bereitschaft bedanken, mit uns gemeinsam die Zukunft der Manz AG zu gestalten.

Reutlingen, den 23. März 2018

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender des Aufsichtsrats

ISIN: DE000A0JQ5U3

Entsprechenserklärung Dezember 2017

des Vorstands und des Aufsichtsrats der Manz AG

zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate

Governance Kodex" gemäß § 161 Aktiengesetz

Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz, dass die Manz AG den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 5. Mai 2015 seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 6. Dezember 2016 mit der nachstehenden Ausnahme entsprochen hat sowie dass die Manz AG den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 künftig mit der nachstehenden Ausnahme entsprechen wird.

Die Gesellschaft hat der Empfehlung in Ziffer 3.8 Abs. 3 des Kodex nicht entsprochen, nach der in einer D & O-Versicherung für den Aufsichtsrat ein Selbstbehalt in Höhe von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Aufsichtsratsmitglieds vereinbart werden soll, und wird ihr auch künftig nicht entsprechen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Manz AG sind der Ansicht, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats ihr Amt auch ohne einen solchen Selbstbehalt sorgfältig und pflichtbewusst wahrgenommen haben und wahrnehmen werden, so dass ein Selbstbehalt die Sorgfalt und das Verantwortungsbewusstsein der Mitglieder des Aufsichtsrats nicht weiter erhöhen würde.

Reutlingen, den 15. Dezember 2017

Manz AG

Für den Vorstand: Eckhard Hörner-Marass, Vorsitzender des Vorstands

Für den Aufsichtsrat: Professor Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender des Aufsichtsrats