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Manz AG — Annual Report 2016
May 16, 2017
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Annual Report
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Manz AG
Reutlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016
1. Wirtschaftsbericht
1.1 Unternehmenssituation
1.1.1 Unternehmensstruktur und Beteiligungen
Die 1987 gegründete Manz AG ist ein Hightech-Maschinenbauunternehmen mit weltweiter Präsenz und umfassendem Technologieportfolio. Das Unternehmen bietet seinen Kunden aus Wachstums- und Zukunftsbranchen hocheffiziente Produktionsanlagen und hat sich in den letzten Jahren erfolgreich als gefragter Entwicklungspartner der Industrie etabliert.
Als Muttergesellschaft des Konzerns hielt das Unternehmen am Stichtag jeweils 100%-Beteiligungen an sechs ausländischen sowie einer inländischen Tochtergesellschaft in Schwäbisch Hall. Zwei der ausländischen Tochtergesellschaften haben ihren Sitz in Ungarn; jeweils eine Gesellschaft besteht in Italien, den USA, der Slowakei und Hongkong. Daneben bestehen 100%-Beteiligungen an vier Enkelgesellschaften in China sowie zwei in Taiwan. Eine 75%ige Enkelgesellschaft besteht in Indien. Ebenfalls mit jeweils 100%iger Beteiligung bestehen zwei Urenkelgesellschaften auf den British Virgin Islands sowie eine Beteiligung in Höhe von 80,5% an der zusammen mit einem Halbleiterhersteller gegründeten Talus Manufacturing Ltd mit Sitz in Taiwan.
1.1.2 Geschäftsmodell
Die Manz AG ist ein Hightech-Maschinenbauunternehmen mit weltweiter Präsenz und umfassendem Technologieportfolio. Das Unternehmen bietet seinen Kunden aus Wachstums- und Zukunftsbranchen hocheffiziente Produktionsanlagen und hat sich in den letzten Jahren erfolgreich als gefragter Entwicklungspartner der Industrie etabliert.
Mit innovativen Produktionssystemen ist die Manz AG Wegbereiter für die Weiterentwicklung und den Durchbruch von Schlüsseltechnologien der heutigen Welt. Mit umfassender Expertise in der Automation, der Messtechnik, der Laserbearbeitung sowie der Nasschemie, Drucken und Beschichten und Rolle-zu-Rolle-Prozessen, fokussiert sich die Manz AG auf die drei strategischen Geschäftsbereiche „Electronics", „Solar" und „Energy Storage".
Als Hightech-Maschinenbauer treibt die Manz AG die Entwicklungsarbeit in ihren Basistechnologien kontinuierlich voran und legt damit den Grundstein für einen erfolgreichen branchenübergreifenden Technologietransfer. Dieser Ansatz ermöglicht interne Synergien und innovative Produktionslösungen für unterschiedliche Branchen. Gleichzeitig erhöht die Manz AG damit die Flexibilität des Geschäftsmodells, um auf neue Wachstumstrends reagieren und zukunftsträchtige Branchen als zusätzliche Absatzmärkte schnell erschließen zu können.
Durch den erfolgreichen branchenübergreifenden Technologietransfer ist die Diversifizierungsstrategie heute fester Bestandteil des Geschäftsmodells der Manz AG. Mit der Diversifizierung in Technologien, Branchen und Regionen verfolgt Manz das Ziel, die in unterschiedlichen Wachstumsmärkten selbstverständliche Volatilität bestmöglich kompensieren und gleichzeitig von deren Dynamik profitieren zu können. Entsprechend der Investitionszyklen einzelner Branchen sollen so Produktionskapazitäten angepasst und durch andere Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns effizient genutzt werden. Damit verleiht Manz dem gesamten Geschäftsmodell zusätzliche Stabilität bei stetigen Wachstumschancen.
Als international agierender Hightech-Maschinenbauer verfügt die Manz AG über ein weltweit ausgeprägtes Produktions-, Vertriebs- und Servicenetzwerk mit engen Kundenbeziehungen und einer starken Marktposition in den Zielbranchen in China, Indien, USA, Europa sowie den arabischen Ländern. Die Strategie „Follow the Market" eröffnet dem Unternehmen mit insgesamt rund 800 Mitarbeitern an den Produktions-, Forschungs- und Entwicklungsstandorten in Taiwan und China einen hervorragenden Marktzugang im größten Wachstumsmarkt Asiens. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, deutsche Ingenieurskunst zu lokal wettbewerbsfähigen Konditionen anzubieten. Manz genießt durch diese Strategie einen deutlichen Technologievorsprung gegenüber dem asiatischen Wettbewerb und unschlagbare Kostenvorteile gegenüber europäischen Maschinen- und Anlagenbauern. Gleichzeitig profitieren die Kunden der Manz AG von kürzeren Entwicklungs- und Lieferzeiten ein entscheidender Vorteil im internationalen Wettbewerb.
1.1.3 Restrukturierungsprogramm „Manz 2.0"
Das zum Ende des Geschäftsjahres 2015 eingeleitete Restrukturierungsprogramm „Manz 2.0" wurde im Jahresverlauf 2016 von Vorstand und Aufsichtsrat in ein fortlaufendes Verbesserungsprogramm mit zehn Einzelprojekten überführt. Die Maßnahmen zielen vor allem auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Verbesserung der Vertriebsstrukturen, Erhöhung der Auslastung aller Standorte und auf die deutliche Steigerung der Effizienz der internen Abläufe ab. Die Umsetzung der Maßnahmen soll eine nachhaltige Rückkehr zur operativen Profitabilität ermöglichen. Hierzu wurden beispielsweise die Tochtergesellschaften in Taiwan und China unter anderem durch eine deutlichere Fokussierung ihrer Aufgaben und eine Reduzierung der Personalkosten profitabler aufgestellt. Damit einher geht eine stringente Produktionsverlagerung von Taiwan und Deutschland an den chinesischen Standort. Ziel ist es, dessen Auslastung nachhaltig zu verbessern, die Kostenvorteile zu heben und die Kundennähe zu nutzen. Bereits heute hat die Mehrheit der Kundenbasis ihre Fertigungskapazitäten in China etabliert und wird diese nach Ansicht des Vorstands der Manz AG in den kommenden Jahren weiter ausbauen. Darüber hinaus soll eine Erweiterung des Produktportfolios um innovative und margenstärkere High-End-Produkte für die strategischen Zielbranchen zur Verbesserung der Profitabilität der Manz AG beitragen.
1.1.4 Steuerungssystem und Leistungsindikatoren
Auf Konzernebene ist die Manz AG zum Zwecke der Unternehmenssteuerung nach Produkten und Dienstleistungen organisiert und verfügt über die drei Geschäftsbereiche „Electronics", „Solar" und „Energy Storage" sowie die Berichtssegmente „Contract Manufacturing" und „Others". Um über die Verteilung der Ressourcen zu entscheiden und die Ertragskraft der Bereiche und Segmente zu steuern, werden diese vom Management getrennt überwacht. Über den Geschäftsverlauf im Einzelnen wird der Vorstand mittels detaillierter Berichte regelmäßig informiert. Dadurch kann der Vorstand nicht zufriedenstellenden Entwicklungen zeitnah entgegenwirken.
Das Finanzmanagement der Manz AG ist zentral organisiert. Zur Minimierung von Risiken und Nutzung konzernübergreifender Optimierungspotenziale bündelt die Gesellschaft Entscheidungen über Finanzierungen, Geldanlagen sowie Wechselkurssicherungen von Tochtergesellschaften innerhalb des Konzerns. Dabei werden wertorientierte Finanzierungsgrundsätze verfolgt, um sowohl die Liquidität zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen als auch die finanzwirtschaftlichen Risiken zu begrenzen und die Kapitalkosten zu optimieren. Darüber hinaus wird ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil angestrebt. Als zentrale Steuerungsgrößen des Finanzmanagements dienen dem Vorstand der Manz AG die Kennzahlen Umsatz, Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT), Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), Eigenkapitalquote sowie die Liquidität.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Steuerungssystem der Manz AG nicht geändert. Die folgende Übersicht enthält Informationen zu den relevanten konzerninternen Steuerungsgrößen:
Umsatz – Erfolgsindikator der Unternehmensentwicklung
Als Maßstab für den Erfolg der unternehmerischen Aktivitäten und des Unternehmenswachstums dient die Umsatzentwicklung. Langfristig ist eine jährliche durchschnittliche Umsatzsteigerung zwischen 10% und 20% anvisiert.
EBIT und EBIT-Marge – Indikator der operativen Ertragskraft
Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ist eine der zentralen Erfolgskennzahlen der Manz AG. Das EBIT sowie die EBIT-Marge dienen neben dem EBITDA als wesentliche Maßstäbe für die operative Ertragskraft des Unternehmens. Die Manz AG hat als mittel- bis langfristigen Zielwert eine EBIT-Marge größer 10% definiert. Dieser Wert wird auch bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit möglicher neuer strategischer Geschäftsbereiche herangezogen und dient als maßgebendes Entscheidungskriterium.
EBITDA und EBITDA-Marge – weiterer Indikator der operativen Geschäftstätigkeit
Als Hightech-Maschinenbauer investiert Manz wesentliche Umsatzteile in Forschung und Entwicklung und hat das umfassende Technologieportfolio über die Jahre erfolgreich ausgebaut. Um angesichts der entsprechend hohen planmäßigen Abschreibungen einen realitätsnahen Eindruck des operativen Geschäfts zu vermitteln, legt die Manz AG seit dem Geschäftsjahr 2013 zusätzlich das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen offen. Die Manz AG hat als mittel- bis langfristigen Zielwert eine EBITDA-Marge größer 15% definiert.
Eigenkapitalquote – eine stabile Kapital- und Finanzstruktur
Die interne Kapital- und Finanzstruktur des Unternehmens überwacht und steuert die Manz AG unter anderem über die Eigenkapitalquote. Der mittelfristige Zielkorridor für den Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme liegt zwischen 40% und 60%.
Gearing – Überwachung des Kapitals und Liquiditätssicherung
Neben der Eigenkapitalquote ist das Gearing als Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten zum bilanziellen Eigenkapital vor Minderheitsanteilen eine zentrale Kennzahl zur Steuerung und Überwachung des Kapitals sowie zur Sicherung der Liquidität. Die Netto-Finanzverbindlichkeiten werden dabei als Summe der Finanzverbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten, abzüglich der flüssigen Mittel ermittelt. Die Manz AG hat ein Gearing unter 50% als Zielgröße definiert.
Im Geschäftsjahr 2016 haben sich die Steuerungsgrößen und Leistungsindikatoren im Hinblick auf die definierten Zielwerte positiv entwickelt. Die genaue Entwicklung der Kennzahlen Umsatz, EBITDA-Marge, EBIT-Marge, Eigenkapitalquote sowie Liquidität wird unter „Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage" erläutert.
1.1.5 Forschung und Entwicklung
Ein zentraler Baustein für den Ausbau des branchenübergreifenden Technologie- und Produktportfolios der Manz AG, ist der Bereich Forschung und Entwicklung. Um die Positionierung als Innovationstreiber von Wachstumsbranchen zu festigen, wird der Bereich Forschung und Entwicklung auch im Geschäftsjahr 2017 für die Gesellschaft eine wichtige Rolle spielen. Mit ihren Ingenieuren, Technikern und Naturwissenschaftlern an ihren Entwicklungsstandorten in Reutlingen und Tübingen wird sich die Manz AG hierbei auf die wesentlichen Technologien in ihren Geschäftsbereichen „Electronics", „Solar" und „Energy Storage" konzentrieren und die branchenübergreifende Verzahnung dieser Kernkompetenzen zur Realisierung von Synergie- und Skaleneffekten forcieren.
Als innovativer Hightech-Maschinenbauer unterhält Manz, teilweise auch über Tochterunternehmen, zahlreiche Kooperationen zu namhaften Forschungsinstituten, Universitäten und Hochschulen. Langjähriger Kooperations- und Entwicklungspartner der Manz AG über die Tochterfirma Manz CIGS ist das Zentrum für Sonnenenergie-und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW). Das ZSW in Stuttgart betreibt unter anderem photovoltaische Materialforschung und -entwicklung für Dünnschicht-Technologien und unterstützt Manz-Entwicklungsteams im Geschäftsbereich „Solar" bei der Weiterentwicklung der CIGS-Technologie.
Des Weiteren besteht eine Zusammenarbeit mit dem ZSW in Ulm. Ziel ist die Weiterentwicklung der seriennahen Produktion von Lithium-Ionen-Batterien unter industriellen Bedingungen durch die Entwicklung neuer Aktivmaterialien und die Evaluierung von Komponenten. Unter anderem pflegt das Unternehmen aktuell auch mit dem Karlsruher Institut für Technologie, der Technischen Universität München, dem Forschungszentrum Jülich, dem Helmholtz Zentrum Berlin oder der EMPA Zürich enge Beziehungen.
Zudem arbeitet Manz partnerschaftlich mit dem Institut für Flugzeugbau (IFB) der Universität Stuttgart und dem Lehrstuhl für Carbon Composites der Technischen Universität München zusammen. Mit anderen Unternehmen aus der Region nimmt Manz darüber hinaus an Industriepartnerschaften der Studienbereiche Mechatronik, Maschinenbau und internationales Projektingenieurswesen der Hochschule Reutlingen teil und sichert sich damit wertvolle Kontakte zu hoch qualifizierten Nachwuchsingenieuren.
Durch die Vereinbarung der strategischen Zusammenarbeit mit der Shanghai Electric Group und der Shenhua Group im Solarbereich sowie der damit einhergehenden Gründung der gemeinschaftlichen Forschungs- und Entwicklungs-Gesellschaft werden die Entwicklungsaktivitäten für die CIGS Dünnschicht-Solartechnologie deutlich intensiviert. Zu diesem Zweck wurde bei der Manz AG eine CIGS-Forschungslinie mit einer Kapazität von 44 MW bestellt, welche in China installiert und von der neu gegründeten Gesellschaft betrieben wird. Die Installation dieser Linie wird 2017 beginnen und im Folgejahr abgeschlossen werden. Wir verweisen auch auf die Ausführungen im Nachtragsbericht Ziffer 3.
Insgesamt weist die Manz AG für den Berichtszeitraum eine Forschungskostenquote von 5,7% aus (Vorjahr: 7,6%). Betrachtet man nur die aktivierten Entwicklungskosten, beläuft sich die Forschungskostenquote auf 2,4% (Vorjahr: 5,7%). Die Investitionen in Forschung und Entwicklung liegt bei 5,7 Mio. EUR (Vorjahr 7,4 Mio. EUR). Auch perspektivisch wird die Gesellschaft deutliche Akzente im Bereich Forschung Entwicklung setzen. Um die gute technologische Positionierung in den relevanten Zielmärkten und die Innovationskraft nachhaltig und langfristig zu festigen, strebt die Manz AG langfristig eine jährliche Forschungskostenquote von durchschnittlich 6,5% an.
1.1.6 Mitarbeiter
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind die Basis für den langfristigen Unternehmenserfolg. Zum 31.12.2016 waren durchschnittlich 456 Mitarbeiter (Vorjahr: 530) sowie Auszubildende 33 (Vorjahr: 31) bei der Manz AG beschäftigt.
1.2 Rahmenbedingungen
1.2.1 Markt- und Wettbewerbsumfeld
1.2.1.1 Konjunkturelles Umfeld
In seinen „Grundlinien der Wirtschaftsentwicklung im Herbst 2016" erwartet das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin (DIW) 2017 ein zwar leicht anziehendes, aber weiterhin nur verhaltenes Wachstum der Weltwirtschaft. Eine Reihe von Risiken für die Weltkonjunktur bleibt bestehen. Einerseits ist die Unsicherheit über die konjunkturelle Entwicklung in China und in den Vereinigten Staaten zurückgegangen. Möglicherweise zunehmender Protektionismus, auch in Folge der US-Präsidentschaftswahlen, stellt andererseits jedoch ein Risiko für den Welthandel dar. Vor diesem Hintergrund sollte das globale Wachstum nach 3,2% im vergangenen Jahr auf 3,5% im laufenden Jahr und bis auf 3,8% im Jahr 2018 steigen.
Im Euroraum wird nach dem Brexit-Votum die Abnahme der britischen Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen aus dem Euroraum durch die starke Abwertung des britischen Pfunds gegenüber dem Euro verstärkt. Die sich etwas verbessernden Wachstumsaussichten für andere wichtige Absatzmärkte – darunter insbesondere die USA und einige Schwellenländer – können diesen Effekt nicht kompensieren. Der negative Wachstumsbeitrag des Außenhandels wird jedoch durch die Dynamik der Importe etwas gemildert, die sich ebenfalls schwächer entwickeln dürften. Insgesamt, so die Berliner Ökonomen, dürfte das Bruttoinlandsprodukt im laufenden Jahr um 1,7% zulegen. Für 2018 erwarten sie ein Wachstum von 1,6%.
Für Deutschland dürfte neben einer schwächeren Dynamik des privaten Konsums die Brexit-Entscheidung mit dazu beitragen, dass das Wachstum im laufenden Jahr laut DIW-Prognose nur noch 1,0% betragen wird. Ab der zweiten Hälfte des Jahres sollte die Industrie von einer dynamischeren Entwicklung wichtiger Auslandsmärkte profitieren, so dass die deutsche Wirtschaft im Jahr 2018 wieder um 1,6% wachsen dürfte. Der Beschäftigungsaufbau wird sich fortsetzen und die Arbeitslosenquote weiter sinken.
In der Volksrepublik China, einem der wichtigsten Absatzmärkte der Manz AG, wird die Industrie mit einem Konjunkturprogramm zum Ausbau der Infrastruktur sowie steigenden Konsumausgaben gestützt. In diesem wie im kommenden Jahr dürfte das Bruttoinlandsprodukt dem DIW zufolge um 5,9% zulegen. Das Expansionstempo nimmt damit gegenüber den vorangegangenen Jahren moderat ab 2015 hat es noch bei 6,5% gelegen.
1.2.1.2 Geschäftsbereich Electronics
In seiner Prognose zur Entwicklung des Maschinenbaus 2017 sieht der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) für die Branche überall dort Chancen auf neues Wachstum, wo Produktion automatisiert wird und die Digitalisierung voranschreitet. Als Treiber dieser Entwicklung können Maschinenbauer von diesen zusätzlichen Impulsen überproportional profitieren. Auch der Manz AG, mit ihren hocheffizienten Produktionsanlagen zur Herstellung von Displays für LCD- und OLED-Flachbildschirme, Touch-Sensoren, Leiterplatten und Chip Carrier sowie Smartphones, Tablet-Computer, Notebooks und weiterer Unterhaltungselektronik, bietet dieser Trend für die Zukunft großes Potenzial.
Bei Smartphones hat sich das Marktwachstum im vergangenen Jahr deutlich verlangsamt. Stiegen die Verkaufszahlen 2015 noch um 10,4%, dürfte der Zuwachs 2016 nur noch bei 0,6% gelegen haben, so die Zahlen der International Data Corporation (IDC). Allerdings zeigte die aktuell neueste Generation der 4G-Smartphones weiterhin ein deutlich zweistelliges Wachstum von 21,3% auf 1,17 Milliarden Stück. Ein Großteil dieses Wachstums kommt zwar aus den aufstrebenden Märkten in Asien, Lateinamerika, Osteuropa, dem Nahen Osten und Afrika. Dort, so die Analyse der IDC, wird die Durchdringung jedoch bislang von hohen Datentarifen der Netzbetreiber gebremst. Dies dürfte sich mit dem Auftritt neuer, preisaggressiver Anbieter ändern, wie etwa in schnell wachsenden Schlüsselmärkten, zum Beispiel Indien, zuletzt beobachtet.
Tablet-Computer verzeichneten 2016 laut IDC-Prognose einen deutlichen Rückgang bei den Verkäufen um 11,5% auf 183,4 Millionen Einheiten. Dieser Trend sollte jedoch 2017 mit einem erwarteten Rückgang um 1% gestoppt werden und sich ab 2018 mit 2% in erneutes Wachstum drehen. Für 2019 und 2020 erwartet IDC einen weiteren Anstieg auf 3% mit 194,2 Millionen verkauften Geräten. Für 2017 sehen die Marktforscher bei Desktop-und Laptop-Computern einen Rückgang um 2,1%. Allerdings gestalten sich die Aussichten für stationäre und mobile Geräte unterschiedlich: Während die Verkäufe von Desktops bis 2020 im Jahresdurchschnitt um 2,6% zurückgehen dürften, wird für Laptops ein leichtes Wachstum um 0,4% pro Jahr erwartet, mit 156,9 Millionen verkauften Stück im Jahr 2020.
Während die Umsätze bei den Herstellern für Flat Panel Displays in den vergangenen Jahren aufgrund hohen Preisdrucks gesunken sind, sollen sie dem US-Marktforschungsinstitut IHS Markit zufolge im Jahr 2017 wieder um 9,3% auf 110 Milliarden Dollar steigen. Die Stückzahlen dürften zwar insgesamt mit einem Plus von 0,3% eher stagnieren, bei Premium-Produkten wird hingegen eine steigende Nachfrage erwartet. Das starke Umsatzwachstum ergibt sich aus einer deutlichen Erholung der Preise am Markt. Zudem stieg die Nachfrage nach höherwertigen, größeren sowie hochauflösenden Bildschirmen.
Insbesondere bei der Entwicklung des Smartphone-Marktes spielt der Trend zum Einsatz von AMOLED-Displays eine Rolle. AMOLED-Displays sind verglichen mit der LCD-Technologie einfacher aufgebaut, dünner, leichter, bieten eine bessere Farbsättigung sowie bessere Kontraste, reagieren schneller und sind deshalb leichter in Touch-Screen-Funktionen zu integrieren. Sie erlauben die Weiterentwicklung flexibler, biegsamer und faltbarer Displays, was neue Design-Optionen eröffnet. Der Markt für Flat Panel Displays soll gemäß einer Trendstudie des Marktforschungshauses Markets and Markets mit einer durchschnittlichen Rate von jährlich 6% auf ein Volumen von 155,54 Mrd. USD im Jahr 2020 wachsen. Zwei Treiber dieser Entwicklung sind laut Marktforschungsinstitut IHS die AMOLED-Displays sowie die Weiterentwicklung flexibler Displays.
Mit den etablierten Produktionsstandorten in Taiwan und China ist die Manz AG in den Hotspots der Zielindustrien aktiv und hat sich als Anbieter nasschemischer Prozessanlagen eine marktführende Position innerhalb Asiens erarbeitet. Manz sieht sich gut positioniert, mit branchenübergreifendem Technologietransfer und zielgerichteten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten die starke Marktposition des Unternehmens weiter auszubauen um an künftigen Chancen partizipieren zu können. So ermöglicht die LDI-Plattform Manz SpeedLight 2D zur Laserdirektbelichtung (LDI = Laser Direct Imaging) von Leiterplatten im Vergleich zum konventionellen Photolithografie-Verfahren eine Steigerung der Effizienz sowie eine höhere Flexibilität im Produktionsprozess mit einem signifikanten Potenzial für Kostensenkungen.
1.2.1.3 Geschäftsbereich Solar
Im strategischen Geschäftsbereich Solar konzentriert sich die Manz AG auf die Weiterentwicklung innovativer Produktionslösungen zur Herstellung von CIGS Dünnschicht-Solarmodulen, die bereits heute deutlich niedrigere Produktionskosten pro Watt im Vergleich zu kristallinen Solarzellen und damit einen klaren Wettbewerbsvorteil aufweisen. Bei einer weiterhin hohen Nachfrage weltweit sind die Kosten pro Watt das entscheidende Investitionskriterium für Solarproduzenten und Energieerzeuger in der nahen Zukunft.
Das US-Marktforschungshaus Mercom Capital geht davon aus, dass 2016 weltweit Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 76 Gigawatt installiert wurden – nach 41,2 Gigawatt im Jahr zuvor. Für 2017 liegt die Prognose für Neuinstallationen bei 70 GW. Der Rekordwert aus dem vergangenen Jahr geht insbesondere auf das Konto Chinas, wo mit rund 22 Gigawatt bereits im ersten Halbjahr das Ziel für Neuinstallationen von 18,1 Gigawatt übertroffen wurde. Zwar erwägt die chinesische Energiebehörde laut Mercom, das Solar-Ausbauziel bis 2020 von bislang 150 auf 110 Gigawatt zu senken. Aber auch das entspräche noch beinahe der Hälfte der 2015 weltweit insgesamt installierten PV-Kapazität. In den USA treiben vor allem Großprojekte den Solarmarkt. Sinkende Modulpreise dürften die Renditen der Projekte verbessern und die Aktivität in den USA weiter ankurbeln. All dies könnte zu einem starken Jahr 2017 für den US-Markt führen – die Projekt-Pipeline wird hier auf über 30 GW geschätzt. Japan und Indien waren 2016 nach China und den USA die größten Photovoltaik-Märkte. Indien könnte 2017 sogar auf Platz drei aufrücken, da auch dort Projekte im Umfang von etwa 20 Gigawatt in Planung sind. Das Wachstum im europäischen Markt hingegen geht zurück: Installierten Großbritannien, Deutschland und Frankreich 2016 jeweils mehr als ein Gigawatt, dürfte dies im laufenden Jahr wohl nur noch in Frankreich und Deutschland der Fall sein.
Auf mittelfristige Sicht erwartet der Branchenverband Solar Power Europe in seinem „Global Market Outlook 2016 bis 2020" weltweit einen deutlichen Ausbau der Solarenergie. Die Marktbeobachter halten ein Wachstum der globalen Photovoltaik (PV)-Kapazität auf 600 Gigawatt (GW) bis 2020 für realistisch – 2015 waren weltweit 229 GW installiert, 2010 noch weniger als 41 GW.
Mit der schlüsselfertigen Produktionslinie zur Herstellung von CIGS Dünnschicht-Solarmodulen, der CIGSfab, bietet die Manz AG der Industrie sowohl großes Potential für weitere Effizienzsteigerungen als auch wesentliche Kosteneinsparungen. Mit dem weltweit größten Forschungsteam im Bereich der CIGS-Dünnschichttechnologie, der geplanten 44 MW-Forschungslinie in China, der branchenweit einzigartigen Innovationslinie am Standort Schwäbisch-Hall und einer exklusiven Kooperation mit dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), treibt die Manz AG mit ihren strategischen Partnern Shanghai Electric Group und Shenhua Group die Forschung und Entwicklung im Bereich CIGS intensiv voran. Ziel ist es, durch den exklusiven Zugang zu den Forschungsergebnissen des Entwicklungspartners ZSW die Technologie aus dem Labor in die Massenfertigung zu übertragen: Im Juni 2016 erzielte das ZSW mit einem Wirkungsgrad von 22,6% den aktuellen Wirkungsgrad-Weltrekord über alle Dünnschicht-Solartechnologien.
Bereits heute liegen die Produktionskosten der CIGS-Dünnschichttechnologie in einer Manz CIGSfab, je nach Standort und Größe der Fabrik, deutlich unter den Kosten der vorherrschenden kristallinen Silizium-Solartechnologie. Mit der CIGSfab bietet Manz somit die derzeit profitabelste und effizienteste Solartechnologie. Ein Rekord-Wirkungsgrad von 16% auf Modulgröße und eine verlässliche Technologie-Roadmap für künftige Wirkungsgradsteigerungen stehen für höchste Investitionssicherheit.
1.2.1.4 Geschäftsbereich Energy Storage
Im Geschäftsbereich Energy Storage fokussiert sich die Manz AG auf Produktionsanlagen für Lithium-Ionen-Batteriezellen und -Batteriesysteme sowie für Kondensatoren, die ihren Einsatz in den Bereichen Consumer Electronics, Elektromobilität und stationärer Stromspeicherung finden. Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Marktes für Lithium-Ionen-Batterien und dem weltweit einzigartigen Technologieportfolio zur Herstellung aller aktuellen Batterie-Zellkonzepte für Consumer Electronics, Elektromobilität und stationäre Stromspeicherung sieht die Manz AG deutliche Chancen für eine wachsende Nachfrage nach Produktionsanlagen aus dem Geschäftsbereich Energy Storage.
Das Marktforschungsinstitut IHS Markit sieht 2016 als das Jahr, in dem Energy Storage im Vergleich zu konventionellen Methoden der Energieerzeugung wettbewerbsfähig geworden ist. Wurden 2015 noch 1,4 Gigawatt neue Kapazität installiert, waren es im vergangenen Jahr bereits 2,3 Gigawatt. 2017 soll sich das Volumen der Neuinstallationen auf 6 Gigawatt erhöhen und damit noch einmal fast versechsfachen. Und 2022 sollen 40 Gigawatt hinzukommen. Trotz dieses kurz- und mittelfristig hohen Wachstums bleibt auch das langfristige Potenzial weiter gewaltig. Zum Vergleich: Laut EU-Statistikbehörde Eurostat wurden allein in der EU-28 im Jahr 2014 insgesamt 3,03 Mio. Gigawattstunden (GWh) Strom erzeugt. Im Verlauf der nächsten Dekade werden Lithium-Ionen-Batterien zur am meisten verbreiteten Technologie im Bereich der Energiespeicherung werden: 2025 dürften über 80% aller Installationen auf diesem Gebiet auf der Lithium-Ionen Technologie beruhen. Energy Storage, so die Einschätzung bei IHS Markit, wird so schnell wachsen, wie die Zahl der Solarinstallationen in den vergangenen Jahren. Die führenden Märkte in diesem Bereich werden die USA, China und Japan sein, aber mit fallenden Batteriepreisen wird auch das Interesse in weiteren Ländern steigen. IHS Markit macht drei wesentliche Treiber für das erwartet hohe Wachstum im Bereich Energy Storage aus: Erstens wird es immer mehr Joint Ventures mit Unternehmen aus anderen Branchen, zum Beispiel Automobilproduktion und Energieerzeugung, geben. Zweitens steigt die Zahl der Großprojekte. Und drittens werden auch Eigenheimbesitzer diese Technologie immer stärker nachfragen – unter anderem gefördert von staatlichen Finanzierungsprogrammen. Schon jetzt gibt es solche Förderangebote in der Lombardei in Italien, im japanischen Kyoto, in Australien und in Schweden.
Die Manz AG verfügt im Geschäftsbereich Energy Storage über ausgewiesenes Know-how in der Wickel-, Stapel- und Laminiertechnologie den wichtigsten Technologien bei der Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien und Kondensatoren für Consumer Electronics, die Elektromobilität sowie die stationäre Energiespeicherung. Manz ist insbesondere mit seinen internationalen Standorten optimal in den relevanten Produktionsmärkten aufgestellt. Dies bildet eine hervorragende Basis, um das Umsatz- und Ertragspotenzial dieser Branchen heute und in Zukunft konsequent nutzen zu können.
1.2.2 Gesamtaussage zu den Rahmenbedingungen
Die Manz AG hat sich als Hightech-Maschinenbauer ein herausragendes Know-how in den sechs Schlüsseltechnologien Automation, Laserbearbeitung, Drucken und Beschichten, Messtechnik, Nasschemie und Rolle-zu-Rolle aufgebaut. Um die Abhängigkeit von der Entwicklung einzelner Zielbranchen und Wachstumsmärkte zu verringern, verfolgt das Unternehmen eine konsequente Diversifizierung des Geschäftsmodells in Technologien, Branchen und Regionen und treibt gleichzeitig den Technologietransfer zwischen den Geschäftsbereichen weiter voran.
Für ihren Geschäftsbereich Electronics wertet die Manz AG ihre mittelfristige Perspektive positiv. So ermöglichen voll integrierte Montagelinien wie die LightAssembly der Manz AG, die zunehmende Komplexität der Montageprozesse sowie steigende Qualitätsanforderungen an die Endprodukte zu bedienen. Der Einsatz der Produktionslösungen der Manz AG hilft Unternehmen, die Effizienz ihrer Herstellungsprozesse signifikant zu steigern. Im Zusammenhang mit dem Megatrend Industrie 4.0 eröffnen intelligent vernetzte Produktionslösungen von Manz den Herstellern die Möglichkeit, für die Produktion der Zukunft vorbereitet zu sein. So setzt Manz auch bei der Herstellung individualisierter Endprodukte zum Beispiel mit der in Zusammenarbeit mit adidas zur Serienreife gebrachten Patch-Placement Technologie Standards.
In der Solarbranche zeichnet sich ein weiterhin starker Ausbau der weltweit installierten Anlagen ab. Dabei verteilen sich sowohl die Nachfrage nach Solarmodulen als auch die Produktionskapazität auf immer mehr Länder. Die Manz AG sieht sich mit innovativen Produktionslösungen im Bereich der hocheffizienten und wirtschaftlichen CIGS-Dünnschichttechnologie gut positioniert, um von künftigen Investitionen profitieren zu können. Insbesondere vor dem Hintergrund der 2016 operativ angelaufenen Zusammenarbeit mit dem neuen Ankeraktionär Shanghai Electric sieht der Vorstand sehr gute Chancen bei der erfolgreichen Weiterentwicklung und Vermarktung der CIGS-Technologie.
Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Marktes für Lithium-Ionen-Batterien und dem weltweit einzigartigen Technologieportfolio zur Herstellung aller aktuellen Batterie-Zellkonzepte für Consumer Electronics, Elektromobilität und stationäre Stromspeicherung sieht die Manz AG zudem deutliche Wachstumschancen im Geschäftsbereich Energy Storage. Allein der Megatrend Elektromobilität wird den Bedarf an Speichertechnologie rasch anwachsen lassen. Einer Prognose eines großen deutschen Automobilherstellers zufolge, dürften im Jahr 2030 in Schlüsselmärkten bis zu 50% der neu zugelassenen PKW Elektroautos sein. Die hohe Dynamik in diesem Sektor bietet großes Wachstumspotenzial für die dafür benötigten Produktionsanlagen. Und auch vom Wachstum der Solarbranche profitiert die Nachfrage nach Energiespeichersystemen. So zeigt die Statistik des Bundesverbandes Solarwirtschaft, dass 2016 bald jede zweite neue Solarstromanlage in Deutschland zusammen mit einem stationären Batteriespeicher installiert wurde.
2. Erläuterungen des Geschäftsergebnisses und Analyse der Ertrags-, Vermögens-, Liquiditätslage
2.1 Ertragslage
Die Umsatz- und Ertragsentwicklung der Manz AG zeigte sich im Geschäftsjahr 2016 wesentlich durch die Auftragsstornierung im Geschäftsbereich Energy Storage und den damit ausgebliebenen Folgeaufträgen sowie der deutlich später als geplanten Erteilung des CIGS-Großauftrags geprägt. Demgegenüber beeinflussten die Maßnahmen zur Optimierung der Prozesse und Strukturen die Kostenbasis 2016 positiv. In der Folge beliefen sich die erzielten Umsatzerlöse gemäß HGB-Rechnungslegung auf 139,2 Mio. EUR und damit 46,1% höher als im Vorjahr mit 95,2 Mio. EUR. Aufgrund des um 42,8 Mio. EUR gesunkenen Bestandes an unfertigen und fertigen Erzeugnissen (Vorjahr: Bestandserhöhung um 19,0 Mio. EUR) vermindert sich die Gesamtleistung der Manz AG in Geschäftsjahr 2016 um 23,0 Mio. EUR auf 98,7 Mio. EUR (Vorjahr: 121,7 Mio. EUR).
Die in der Gesamtleistung enthaltenen aktivierten Eigenleistungen aus Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten verminderten sich um 5,0 Mio. EUR auf 2,4 Mio. EUR (Vorjahr: 7,4 Mio. EUR).
Entgegen den positiven Erwartungen konnte im Geschäftsbereich Electronics der Jahresumsatz aus 2015 nicht bestätigt werden. Mit einem erzielten Jahresumsatz von 29,9 Mio. EUR und 21,5% des gesamten Jahresumsatzes in 2016 fiel der Umsatz um 33,0 Mio. EUR und damit um 52,5% hinter dem Vorjahreswert von 62,9 Mio. EUR zurück.
Im Bereich Solar bewies sich die prognostizierte positive Entwicklung im Solarmarkt und nach 6,3 Mio. EUR in 2015 erhöhte sich der Jahresumsatz in 2016 trotz des noch fehlenden CIGSFab-Autrags auf 17,1 Mio. EUR. Der Anteil am Gesamtumsatz liegt bei 12,3%.
Für den Bereich Energy Storage wurden deutlich positive Impulse erwartet, die trotz einer eingetretenen Auftragsstornierung und den damit ausgebliebenen Folgeaufträgen mit 79,9 Mio. EUR und einem Gesamtumsatzanteil von 57,4% bestätigt werden konnten (Vorjahr 9,6 Mio. EUR und 10,1% des Gesamtumsatzes). Der Umsatz für sonstige Geschäftsfelder reduzierte sich von 11,7 Mio. EUR auf 4,5 Mio. EUR in 2016 und nahm 0,6% des Gesamtumsatzes ein (Vorjahr: 12,3%). Ferner wurden Umsatzerlöse gegenüber verbundene Unternehmen in Höhe von 7,8 Mio. EUR (Vorjahr: 4,8 Mio. EUR) erwirtschaftet.
Die sonstigen betrieblichen Erträge verminderten sich in 2016 auf 1,2 Mio. EUR (Vorjahr: 5,2 Mio. EUR) und resultieren im Wesentlichen aus Auflösung und Verminderung von sonstigen Rückstellungen.
Die Materialaufwendungen im Geschäftsjahr 2016 reduzierten sich von 91,7 Mio. EUR auf 53,6 Mio. EUR, wobei sich die Materialaufwandsquote deutlich auf 54,3% (Vorjahr 75,4%) verbesserte. Die hohe Materialquote im Vorjahr war im wesentlichen versursacht durch Sonderabschreibungen im Vorratsbereich in Höhe von 10,7 Mio. EUR und materialintensiven Pilotprojekten im Bereich Energy Storage. Desweiteren hat die Abwicklung des stornierten Batterieauftrages im Berichtsjahr zur Verminderung der Materialquote beigetragen.
Der Personalaufwand verminderte sich von 39,0 Mio. EUR im Vorjahr auf 35,8 Mio. EUR und ist auf einen Personalabbau Ende 2015 zurückzuführen. Aufgrund der verminderten Gesamtleistung erhöhte sich die Personalaufwandsquote um 4,2% von 32,1% im Vorjahr auf 36,3%.
Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie auf Sachanlagen erhöhten sich im Berichtszeitraum auf 4,4 Mio. EUR (Vorjahr: 4,1 Mio. EUR). Außerdem wurden im Berichtsjahr außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 0,8 Mio. EUR im Bereich Solar sowie 0,4 Mio. EUR im Bereich Energy Storage und damit insgesamt 1,2 Mio. EUR (Vorjahr: 3,3 Mio. EUR) vorgenommen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die unter anderem Marketing-, Vertriebs-, Beratungs- oder Logistikkosten enthalten, beliefen sich auf 31,4 Mio. EUR (Vorjahr: 28,2 Mio. EUR). Hierin enthalten sind Kosten der Kapitalerhöhung in Höhe von 5,9 Mio. EUR (Vorjahr: 1,3 Mio. EUR), Rechts- und Beratungskosten mit 1,6 Mio. EUR (Vorjahr: 2,6 Mio. EUR), Buchverluste aus dem Abgang von aktivierten Entwicklungskosten in Höhe von 3,1 Mio. EUR. Das Betriebsergebnis verbesserte sich um 12,0 Mio. EUR auf -26,4 Mio. EUR (Vorjahr: -38,4 Mio. EUR).
Das Finanzergebnis belief sich in 2016 auf -0,9 Mio. EUR (Vorjahr: -1,1 Mio. EUR), das vorwiegend durch Zinsaufwendungen belastet wird. Wie im Vorjahr ergaben sich auch im Wirtschaftsjahr 2016 keine Abschreibungen auf Finanzanlagen. Das Ergebnis vor Steuern verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um 13,4 Mio. EUR auf -27,4 Mio. EUR (Vorjahr: 40,5 Mio. EUR).
Der Jahresfehlbetrag lag in 2016 bei -27,4 Mio. EUR (Vorjahr: -40,7 Mio. EUR), der in den Bilanzverlust eingestellt wird. Durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 30 Mio. EUR vermindert sich der Bilanzverlust von -8,0 Mio. EUR auf -5,4 Mio. EUR.
Die Auftragslage insgesamt war im Geschäftsjahr 2016 nicht zufriedenstellend. Zum 31.12.2016 beläuft sich der Auftragsbestand auf 51,7 Mio. EUR (Vorjahr: 146,6 Mio. EUR), die bereits ohne CIGSFab im ersten Halbjahr 2017 zu einer ordentlichen Auslastung führen wird. CIGSFab-Aufträge mit einem Gesamtwert von 263 Mio. EUR gingen nach dem Bilanzstichtag Ende Januar 2017 ein und führen zu einer für die Manz AG historisch einmalig hohen Auftragslage.
2.2 Vermögenslage
Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Bilanzsumme zum 31.12.2016 von 180,9 Mio. EUR auf 198,5 Mio. EUR. Das bilanzielle Eigenkapital vermehrte sich trotz des hohen Jahresfehlbetrags von 103,8 Mio. EUR auf 157,2 Mio. EUR, was aus der Ende Mai 2016 vorgenommenen Kapitalerhöhung her resultiert. Das gezeichnete Kapital stieg dabei um 2.323.224 EUR. Die Eigenkapitalquote verbesserte sich dabei zum Bilanzstichtag auf 79,2% (31.12.2015: 57,4%).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute reduzierten sich um 20,5 Mio. EUR auf 18,3 Mio. EUR (Vorjahr: 38,8 Mio. EUR). Dies liegt im Wesentlichen in der Rückführung der Banklinien aufgrund dem Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung. Außerdem reduzierten sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von 12,0 Mio. EUR auf 6,0 Mio. EUR zum 31.12.2016. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen verminderten sich um 8,9 Mio. EUR auf 3,2 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahrswert von 12,1 Mio. EUR und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verminderten sich von 3,5 Mio. EUR auf 1,3 Mio. EUR.
Die Rückstellungen erhöhten sich von 9,5 Mio. EUR auf 11,7 Mio. EUR, wobei allein 3,4 Mio. EUR aus Earn-Out-Verpflichtungen stammen.
Das Anlagevermögen der Manz AG erhöhte sich zum Bilanzstichtag von 113,1 Mio. EUR auf 116,0 Mio. EUR. Es verminderten sich dabei die immateriellen Vermögensgegenstände von 13,7 Mio. EUR auf 9,9 Mio. EUR. Das Sachanlagevermögen verminderte sich auf 4,0 Mio. EUR (Vorjahr: 7,2 Mio. EUR), wobei sich die technischen Anlagen von 4,2 Mio. EUR auf 2,5 Mio. EUR reduzierten. Die gesamten Finanzanlagen erhöhten sich von 92,2 Mio. EUR aus dem Vorjahr auf 102,1 Mio. EUR.
Das Umlaufvermögen erhöhte sich zum 31.12.2016 um 14,7 Mio. EUR von 67,5 Mio. EUR auf 82,2 Mio. EUR. Dabei vermehrten sich die liquiden Mittel von 10,4 Mio. EUR auf 33,5 Mio. EUR und die Vorräte reduzierten sich von 41,4 Mio. EUR auf 33,7 Mio. EUR. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verminderten sich auf 9,2 Mio. EUR (Vorjahr: 11,5 Mio. EUR) und die Forderungen gegen verbundene Unternehmen erhöhten sich deutlich von 0,7 Mio. EUR auf 3,9 Mio. EUR.
2.3 Liquiditätslage
Aus laufender Geschäftstätigkeit entwickelte sich im Geschäftsjahr 2016 ein negativer Cashflow von -27,7 Mio. EUR (Vorjahr: -25,8 Mio. EUR), der neben dem erwirtschafteten Jahresfehlbetrag von -27,3 Mio. EUR vorwiegend von den Mittelabflüssen aus Abbau von Verbindlichkeiten sowie andere Passiva mit -18,2 Mio. EUR ( Vorjahr: 3,3 Mio. EUR) beeinflusst wurde. Hingegen ergaben sich Mittelzuflüsse aus Vorräten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderen Aktiva in Höhe von 8,3 Mio. EUR (Vorjahr: 4,3 Mio. EUR) sowie aus Verlusten aus Anlagenabgänge in Höhe von 3,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0 Mio. EUR). Weiter wirkten sich positiv auf den Cashflow die Abschreibungen in Höhe von 5,6 Mio. EUR (Vorjahr: 7,4 Mio. EUR) aus.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit hat sich durch eine deutlich reduzierte Investitionstätigkeit von -21,5 Mio. EUR im Vorjahr auf -7,2 Mio. EUR im Berichtsjahr vermindert.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit entwickelte sich positiv mit 63,6 Mio. EUR (Vorjahr: 48,1 Mio. EUR). Die Ende Mai durchgeführte Kapitalerhöhung erzielte ein Zahlungszufluss in Höhe von 80,7 Mio. EUR. Dagegen wurde eine Tilgung in Höhe von 1,7 Mio. EUR für das EIB Darlehen geleistet sowie ein langfristiges Darlehen bei der KfW in Höhe von 13,1 Mio. EUR abgelöst. Zinsen wurden in Höhe von 2,4 Mio. EUR (Vorjahr: 2,0 Mio. EUR) geleistet.
Zum Abschluss des Geschäftsjahres 2016 lag ein positiver Finanzmittelbestand von 33,5 Mio. EUR (Vorjahr: 4,8 Mio. EUR) vor. Dabei wurden die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von -5,7 Mio. EUR zum 31.12.2015 vollständig zum 31.12.2016 zurückgeführt. Zum Bilanzstichtag bestanden bei der Manz AG keine Kreditlinien bei Banken (31.12.2015: 5,1 Mio. EUR).
2.4 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens
Vor dem Hintergrund der kurzfristigen Auftragsstornierung und den ausgebliebenen Folgeaufträgen im Geschäftsbereich Energy Storage sowie der erst im Januar 2017 erfolgten Erteilung des CIGS-Auftrags belief sich die Gesamtleistung in 2016 auf 98,7 Mio. EUR und lag damit 23 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert von 121,7 Mio. EUR.
Gleichzeitig ist es der Manz AG gelungen, durch die erfolgreiche Umsetzung umfangreicher Maßnahmen die Personal- und Materialkosten planmäßig zu senken. Im operativen Geschäft erzielte Manz gegenüber dem Vorjahr aufgrund der niedrigeren Gesamtleistung ein Jahresergebnis in Höhe von -27,4 Mio. EUR (Vorjahr: -40,7 Mio. EUR bzw. -26,1 Mio. EUR ohne Berücksichtigung der Restrukturierungskosten). Die flüssigen Mittel belaufen sich zum Stichtag auf 33,5 Mio. EUR (Vorjahr: 10,4 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote verbesserte sich aufgrund der Kapitalerhöhung von 57,4% in 2015 auf 79,2% zum Stichtag.
Der Vorstand wertet die Entwicklung der Gesamtleistung im Berichtszeitraum 2016 weiterhin als nicht zufriedenstellend. Mit dem Einstieg von Shanghai Electric sowie der strategischen Zusammenarbeit im CIGS-Dünnschichtbereich bei einer fortlaufenden Optimierung der Prozesse und Strukturen sowie einer strikten Kostenkontrolle wird die Voraussetzung geschaffen, um zukünftig wieder profitabel zu sein.
2.5 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Wirtschaftlicher Erfolg und verantwortungsvolles Handeln dürfen nach Ansicht der Gesellschaft nicht im Widerspruch zueinander stehen. Als Unternehmen Verantwortung für seine Mitarbeiter und die Umwelt zu übernehmen, ist nach Ansicht der Gesellschaft die entscheidende Grundlage für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg eines hochinnovativen Hightech-Maschinenbauers.
So bietet die Gesellschaft in der Manz Academy ein breites Bündel an Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, das sich sowohl an Mitarbeiter wie auch an Kunden der Manz AG richtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 319 Seminartermine angeboten, an denen wir unseren Mitarbeitern insgesamt 1.468 freie Plätze zu Verfügung gestellt haben. Schulungen der Manz Academy für deutsche Fach- und Führungskräfte und Geschäftsführer europäischer Tochtergesellschaften bilden ein gemeinsames Führungsverständnis. Daneben werden Seminare zum Erwerb von Zusatzqualifikationen angeboten, die fach- und produktspezifische Weiterbildungsangebote und Vertiefungsschulungen umfassen. Dies schafft nicht nur optimale Voraussetzungen für das Erreichen der gesteckten Unternehmensziele, sondern ermöglicht auch die persönliche Weiterentwicklung jedes einzelnen Mitarbeiters. Neu in diesem Zusammenhang ist ein zertifizierter Vollzeitlehrgang zum „Automatisierungstechniker mit dem Schwerpunkt Software", den Manz am Standort Reutlingen zusammen mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) Reutlingen anbietet. Der erste Durchgang der dreimonatigen Weiterbildung wird Ende April starten.
Eine ressourcenschonende Produktion und Verwaltung ist für die Manz AG und ihre Mitarbeiter keine abstrakte Vorstellung, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensphilosophie. Entsprechend ist es für den Konzern selbstverständlich, photovoltaisch erzeugten Strom für den Eigenverbrauch zu produzieren. So wurden auf den Dächern und Fassaden der Montagehallen am Stammsitz in Reutlingen Solarmodule installiert, die der Stromerzeugung dienen. Mit zwei großen Anlagen werden dort über 340.000 KWh Strom pro Jahr erzeugt. Eigentümer dieser Solaranlagen sind die Mitarbeiter der Manz AG, die die Anlagen finanzierten. Dies ist Ausdruck ihrer Verbundenheit zur Manz AG sowie ihrer Überzeugung zur Zukunftsfähigkeit der Photovoltaik. Gleichzeitig profitieren sie von der Einspeisevergütung für den dabei produzierten Strom. Ergänzt wird das Energiekonzept von zwei kleineren Fassadenanlagen mit Leistungen von 8 KW bzw. 16 KW, die sich im Besitz des Unternehmens befinden.
Auch im vergangenen Geschäftsjahr konnte das seit 2008 bestehende Projekt „Metallwerkstatt – Zukunft schenken" in Äthiopien in enger Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Jugendwerk und dem YMCA Äthiopien erfolgreich fortgeführt werden. Ziel ist es Hilfe, zur Selbsthilfe zu leisten indem interessierten und motivierten Jugendlichen aus benachteiligten ethnischen Gruppen eine Grundausbildung zum „General Metal Worker" ermöglicht wird. Zu diesem Zweck hat die Manz AG in Äthiopiens Hauptstadt Addis Abeba eine eigene Lehrwerkstatt für Metallverarbeitung aufgebaut. 2016 hat bereits die achte Klasse erfolgreich ihren Abschluss gemacht und verfügt damit über das notwendige Know-how, um im Berufsleben Fuß fassen zu können.
2.6 Erklärung zur Unternehmensführung
Die Erklärung zur Unternehmensführung entsprechend § 289a HGB wurde auf der Internetseite der Gesellschaft www.manz.com im Bereich Investor Relations unter „Corporate Governance" veröffentlicht. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 3 HGB sind die Angaben nach § 289a HGB nicht in die Prüfung durch den Abschlussprüfer einbezogen.
2.7 Übernahmerechtliche Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das gezeichnete Kapital der Manz AG beträgt 7.744.088,00 EUR und ist in 7.744.088 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Sämtliche Aktien sind in gleicher Weise gewinnanteilsberechtigt. Hiervon ausgenommen sind von der Manz AG gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Übrigen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Der Aktionär Dieter Manz hat sich gegenüber dem Aktionär Shanghai Electric Germany Holding GmbH verpflichtet, bis zu dem früheren Zeitpunkt entweder (i) des Vollzugs eines Pflichtangebots der Shanghai Electric Germany Holding GmbH an die Aktionäre der Gesellschaft (falls zwischen Dieter Manz und der Shanghai Electric Germany Holding GmbH bis zum 24. Mai 2017 eine Stimmbindungsvereinbarung geschlossen wird) oder (ii) bis zum 24. Mai 2017 (falls zwischen Dieter Manz und der Shanghai Electric Germany Holding GmbH bis zum 24. Mai 2017 keine Stimmbindungsvereinbarung geschlossen wird) die von ihm gehaltenen Aktien an der Gesellschaft nicht an Dritte zu veräußern.
Vereinbarungen über Beschränkungen, die die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Manz AG im Übrigen nicht bekannt.
Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten
Dem Vorstand ist aufgrund der zugegangenen Mitteilungen über bedeutende Stimmrechtsanteile nach § 21 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und über eigene Geschäfte von Personen mit Führungsaufgaben nach § 15a WpHG das Bestehen der folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft bekannt, die 10% der Stimmrechte überschreiten:
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| Anzahl der Stimmrechte | Anteil der Stimmrechte | |
|---|---|---|
| Dieter Manz, Schlaitdorf | 1.909.700 | 24,66% |
| Volksrepublik China, handelnd durch die State-owned Asset Supervision Commission (SASAC) der Volksregierung von Shanghai, Shanghai, Volksrepublik China | 1.523.480 | 19,67% |
| Vollständige Kette der Tochterunternehmen: | ||
| Shanghai Electric (Group) Corporation | ||
| Shanghai Electric Group Company Limited | ||
| Shanghai Electric Hongkong Co. Limited | ||
| Shanghai Electric Germany Holding GmbH (Aktionär) |
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft nicht.
Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Die am Kapital der Manz AG beteiligten Arbeitnehmer können die ihnen aus den Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes ausüben.
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung
Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Nach § 5 der Satzung der Gesellschaft kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und bestimmt ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat kann nach § 84 Absatz 3 AktG die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Änderung der Satzung ist gesetzlich in den §§ 133 ff., 179 ff. AktG geregelt. Diese bedarf grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen.
Gemäß § 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Aktiengesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenden Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Der Vorstand kann neue Aktien nur auf Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung über eine Erhöhung des Grundkapitals oder über genehmigte und bedingte Kapitalien ausgeben. Der Erwerb eigener Aktien ist in den §§ 71 ff. AktG geregelt und in bestimmten Fällen kraft Gesetzes oder aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung zulässig.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand der Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juli 2016 gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu Euro 3.872.044,00 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 3.872.044 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016).
Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
| • | bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2, § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 774.408,00 EUR und insgesamt nicht mehr als 10% des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden; |
| • | bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder zur Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen; |
| • | soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde; oder |
| • | um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. |
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.
Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital I
Die Hauptversammlung vom 9. Juli 2014 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Juli 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen „Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Millionen EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 1.971.223,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options-bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.
Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- und/oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10% des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte Zehn-Prozent-Grenze werden angerechnet
| • | neue Aktien, die aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, sowie |
| • | solche Aktien, die aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden. |
Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung um bis zu 1.971.223,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.971.223 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG aufgrund der von der Hauptversammlung vom 9. Juli 2014 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2015 sowie bedingtes Kapital II
Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 59.000 Bezugsrechte („Performance Shares") auf insgesamt bis zu 118.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft unterhalb der Geschäftsführungen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 56.000 Bezugsrechte („Performance Shares") auf insgesamt bis zu 112.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Bestimmungen.
Nach § 3 Abs. 5 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 230.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 230.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten („Performance Shares"), die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnanteilsberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2012 sowie bedingtes Kapital IV
Die Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 31. Mai 2017 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 27.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 108.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2017 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 37.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 148.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 festgelegten Bestimmungen. Die Ermächtigung vom 19. Juni 2012 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 aufgehoben, soweit auf der Grundlage dieser Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.
Nach § 3 Abs. 7 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 256.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 256.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 festgelegten Ausgabebetrag.
Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien
Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 6. Juli 2020 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder falls dieser Betrag niedriger ist des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.
Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) genügen.
Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter der Voraussetzung zu veräußern, dass die Veräußerung gegen Geldzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch – falls dieser Betrag niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Options- oder Wandlungspflichten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.
Der Vorstand und – sofern die Verpflichtung gegenüber Mitgliedern des Vorstands besteht – der Aufsichtsrat, wurden ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugsrechten zu verwenden, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2012 oder im Rahmen des von der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 ausgegeben wurden oder werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugs- oder Wandlungsrechten, die aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten entstehen, bzw. zur Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten zu verwenden, die im Rahmen der Ausgabe von Options oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Mitarbeiter oder Organmitglieder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Darlehensvertrag mit der European Investment Bank
Der Kreditvertrag zwischen der Gesellschaft und der European Investment Bank über ein Projektdarlehen sieht vor, dass die European Investment Bank zur Kündigung berechtigt ist, wenn eine andere Person als der Aktionär Dieter Manz oder mehrere Personen, die ihr Verhalten in Bezug auf die Gesellschaft abstimmen, mindestens 51% der Aktien oder Stimmrechte an der Gesellschaft oder eine andere Person als die Gesellschaft mindestens 51% der Geschäftsanteile oder Stimmrechte an der Tochtergesellschaft Manz CIGS Technology GmbH oder eine sonstige Kontrollmöglichkeit über das Management oder die Geschäftspolitik erlangt.
Abgesehen von den vorstehenden und im nachstehenden Abschnitt genannten Vereinbarungen bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder Martin Hipp, Martin Drasch und Dieter Manz sehen für den Fall eines Kontrollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder Martin Hipp und Martin Drasch sehen vor, dass die Rechte nur innerhalb von sechs Monaten nach dem Eintritt des Kontrollwechsels ausgeübt werden können. Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Dieter Manz sieht vor, dass die Rechte nur innerhalb von zwölf Monaten nach dem Eintritt des Kontrollwechsels ausgeübt werden können.
Tritt ein Kontrollwechsel infolge der unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung der Shanghai Electric Group Co., Ltd., Shanghai, Volksrepublik China, an der Gesellschaft ein (der „SHE-CoC"), ist das Vorstandsmitglied infolge des SHE-CoC abweichend von den vorstehenden Regelungen (a) bis zum Ablauf von einem Kalenderjahr ab Eintritt des SHE-CoC nur berechtigt, den Dienstvertrag aufgrund des SHE-CoC mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen, wenn sich die Zusammensetzung des Vorstands der Gesellschaft (z.B. infolge Bestellung eines weiteren Vorstandsmitglieds oder Beendigung der Amtszeit eines derzeitigen Vorstandsmitglieds) innerhalb von einem Kalenderjahr ab Eintritt des SHE-CoC ändert; der SHE-CoC nebst Veränderung der Zusammensetzung des Vorstands gilt insoweit als wichtiger Grund für die Amtsniederlegung. Die Rechte nach diesem lit. (a) können – im Fall der Dienstverträge der Vorstandsmitglieder Martin Hipp und Martin Drasch – jeweils nur innerhalb von sechs Monaten bzw. – im Fall des Vorstandsmitglieds Dieter Manz – nur innerhalb von zwölf Monaten nach der Veränderung der Zusammensetzung des Vorstands ausgeübt werden; (b) nach Ablauf von einem Kalenderjahr ab Eintritt des SHE-CoC berechtigt, unabhängig von einer Veränderung der Zusammensetzung des Vorstands den Dienstvertrag aufgrund des SHE-CoC mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen; der SHE-CoC gilt insoweit als wichtiger Grund für die Amtsniederlegung. Die Rechte nach diesem lit. (b) können jeweils nur bis zum Ablauf von achtzehn Monaten nach Eintritt des SHE-CoC ausgeübt werden.
Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 WpHG zugeht, dass der Meldepflichtige, einschließlich der ihm nach § 22 WpHG zuzurechnenden Stimmrechte, 25% oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat. Nach dem Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Martin Hipp liegt ein Kontrollwechsel ferner vor, wenn der Gesellschaft Mitteilungen von Herrn Dieter Manz oder von Frau Ulrike Manz gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 WpHG zugehen, aus denen sich ergibt, dass Herr Dieter Manz und Frau Ulrike Manz, einschließlich der ihnen nach § 22 WpHG zuzurechnenden Stimmrechte, zusammengerechnet 30% der Stimmrechte an der Gesellschaft unterschreiten.
Im Fall einer Kündigung des Dienstvertrags nach den vorgenannten Regelungen erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung. Diese besteht aus dem Gesamtbetrag des für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Festgehalts sowie dem Gesamtbetrag der für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Bartantieme, wobei für die Berechnung der Höhe als EBT-Rendite der Mittelwert aus der im letzten der Kündigung vorangegangenen Geschäftsjahr und der nach den Planungen der Gesellschaft voraussichtlich im laufenden Geschäftsjahr erzielten EBT-Rendite zu Grunde zu legen ist. Die Abfindung ist auf den Betrag begrenzt, der 150% des Abfindungs-Caps entspricht. Als Abfindungs-Cap gilt der Wert von zwei Jahresvergütungen. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältniss es zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, um 75% zum Zweck der pauschalierten Anrechnung der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte des Vorstandsmitglieds. Ferner sind die bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge jeweils mit 3% p. a. auf den Tag der Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen.
Im Übrigen bestehen keine Vereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern, die für den Fall eines Übernahmeangebots Entschädigungen vorsehen.
2.8. Vergütungsbericht
Der nachstehende Vergütungsbericht stellt die Grundzüge der Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Manz AG sowie die Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 dar.
System der Vorstandsvergütung
Das für das Berichtsjahr geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Manz AG wurde von der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 mit einer Mehrheit von 99,24% der abgegebenen Stimmen gebilligt.
Das Vergütungssystem hat zum Ziel, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei nicht nur die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, sondern auch die Lage der Gesellschaft und den Unternehmenserfolg zu berücksichtigen. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.
Die Vergütung für die Mitglieder des Vorstands setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Bei der Bemessung der Höhe der Vergütungselemente wird jeweils zwischen dem Vorsitzenden des Vorstands und den weiteren Vorstandsmitgliedern differenziert.
Feste Vergütungselemente
Die festen Bestandteile der Vorstandsvergütung bestehen aus einem monatlichen Festgehalt und laufenden Sachbezügen sowie aus Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung.
Das Festgehalt wird in zwölf monatlich gleichbleibenden Teilbeträgen entrichtet. Die Festbezüge sollen als Grundgehalt den Vorstandsmitgliedern und ihren Familien unabhängig vom Erfolg des Unternehmens den laufenden Lebensunterhalt sichern.
Als Sachbezug wird den Vorstandsmitgliedern jeweils ein angemessener Dienstwagen zur Verfügung gestellt, der auch privat genutzt werden kann. Die Gesellschaft hat zudem zugunsten der Vorstandsmitglieder eine Unfallversicherung mit angemessenen Versicherungsleistungen abgeschlossen, die auch Unfälle im Privatbereich abdeckt. Ferner besteht für die Vorstandsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine sogenannte D&O-Versicherung.
Mit dem Vorsitzenden des Vorstands Dieter Manz besteht eine Pensionsvereinbarung für ein lebenslängliches Ruhegeld für den Fall des Ausscheidens nach dem vollendeten 65. Lebensjahr oder infolge Berufsunfähigkeit. Ferner ist für den Fall des Ablebens zugunsten der Ehefrau eine lebenslängliche Hinterbliebenenrente vereinbart. Gegenüber den Vorstandsmitgliedern Martin Hipp und Martin Drasch hat sich die Gesellschaft zum Abschluss einer Altersvorsorge durch Zahlung jährlicher Beiträge an eine Unterstützungskasse verpflichtet.
Variable Vergütungselemente
Allgemeines
Die variable Vergütung umfasst zum einen eine jährliche, an den geschäftlichen Erfolg gebundene Komponente in Form einer jährlichen Bartantieme (kurzfristige variable Vergütung) und zum anderen eine aktienbasierte Komponente mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage in Form von jährlich zu gewährenden Aktienbezugsrechten auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2015 (langfristige variable Vergütung).
Die variablen Bezüge dienen auf der Basis der festen Vergütungselemente dem gezielten Anreiz zur Erzielung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und tragen zur Vermögensbildung sowie wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Vorstandsmitglieder bei. Im Interesse einer Ausrichtung der variablen Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung überwiegt der nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelte Wert (Fair Value) der aufgrund des Manz Performance Share Plan 2015 gewährten Bezugsrechte die jährliche Bartantieme.
Jährliche Bartantieme
Die jährliche Bartantieme soll die Vorstandsmitglieder angesichts ihrer eigenverantwortlichen Leitungstätigkeit am unternehmerischen Erfolg oder Misserfolg des Geschäftsjahrs beteiligen.
Die jährliche Bartantieme wird jährlich nachträglich in Abhängigkeit von der EBT-Rendite des jeweiligen Geschäftsjahrs gewährt. Die EBT-Rendite errechnet sich aus dem Verhältnis des Ergebnisses vor Steuern (EBT – Earnings before Taxes) zum Umsatz nach Maßgabe des Konzernabschlusses nach IFRS. Die Bartantieme berechnet sich ferner in Abhängigkeit von dem für das jeweilige Geschäftsjahr von dem Vorstandsmitglied bezogenen Festgehalt (Jahresfestgehalt).
Die Gewährung der Bartantieme setzt voraus, dass eine EBT-Rendite von mindestens 4,1% erreicht worden ist. Bei einer EBT-Rendite von 4,1% erhält das Vorstandsmitglied eine Bartantieme in Höhe von 1% des Jahresfestgehalts. Je vollen 0,1 Prozentpunkt, um die die EBT-Rendite eine EBT-Rendite von 4,1% übersteigt, erhöht sich der für die Berechnung der Bartantieme anwendbare Prozentsatz entsprechend um einen Prozentpunkt. Mithin erhält das Vorstandsmitglied z. B. bei einer EBT-Rendite von 5,0% eine Bartantieme in Höhe von 10% des Jahresfestgehalts sowie bei einer EBT-Rendite von 14% eine Bartantieme in Höhe von 100% des Jahresfestgehalts. Die Obergrenze ist bei einer EBT-Rendite von 20,0% festgelegt, bei der die Bartantieme 160% des Jahresfestgehalts beträgt.
Der Aufsichtsrat hat zum Zweck der Bestimmung des Verhältnisses zwischen den einzelnen Vergütungselementen als mittlere Zielgröße der kurzfristigen variablen Vergütung eine EBT-Rendite von 10% festgelegt. Bei diesem mittleren Zielwert beträgt die Bartantieme 60% des Jahresfestgehalts.
Manz Performance Share Plan 2012 und Manz Performance Share Plan 2015
Die auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2012 in den Jahren 2013 und 2014 gewährten sowie die auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2015 in den Jahren 2015 und 2016 gewährten und künftig zu gewährenden Bezugsrechte auf Manz-Aktien sollen die Vorstandsmitglieder zu einer nachhaltigen Steigerung des internen und externen Unternehmenswerts anregen und damit ihre Interessen mit denen der Aktionäre, aber auch der übrigen Stakeholder, wirksam verknüpfen.
Der Aufsichtsrat kann die Anzahl der an die einzelnen Vorstandsmitglieder zu gewährenden Bezugsrechte – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für die Angemessenheit der Vergütung – grundsätzlich nach seinem freien Ermessen festlegen. Ein vertraglicher Anspruch der Vorstandsmitglieder auf die Gewährung von Performance Shares wird nicht eingeräumt.
Für die Bemessung der Ausgabe von Performance Shares hat der Aufsichtsrat jedoch als Leitlinie festgelegt, dass die jährliche langfristige variable Vergütung in Form von Performance Shares (Zuteilungswert) in der Regel 50% der jährlichen Gesamtbarvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds betragen soll. Die Gesamtbarvergütung besteht hierbei aus dem jährlichen Festgehalt sowie dem mittleren Zielwert der jährlichen Bartantieme in Höhe von 60% des jährlichen Festgehalts. Die Bewertung der zu gewährenden Performance Shares erfolgt bei Ausgabe durch den anhand eines angemessenen Referenzzeitraums ermittelten Kurs der Manz-Aktie im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zu Beginn des jeweiligen Ausgabezeitraums.
Nähere Angaben über den Manz Performance Share Plan 2012 sowie den Manz Performance Share Plan 2015 sowie über die auf deren Grundlage ausgegebenen Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft sind in der „Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht der Manz AG für das Geschäftsjahr 2016" im Abschnitt VIII. enthalten, die auf der Internetseite der Manz AG unter der Adresse www.manz.com im Bereich „Investor Relations" unter der Rubrik „Corporate Governance" abrufbar ist.
Abfindungs-Cap bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen vor, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Amtszeit und des Dienstverhältnisses, die nicht auf einem wichtigen Grund beruht, Abfindungszahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses vergüten werden. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahrs und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.
Regelungen für den Fall eines Change of Control
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder Dieter Manz, Martin Hipp und Martin Drasch sehen für den Fall eines Kontrollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Ein Kontrollwechsel liegt grundsätzlich vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 WpHG zugeht, dass der Meldepflichtige, einschließlich der ihm nach § 22 WpHG zuzurechnenden Stimmrechte, 25% oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat. Im Fall einer Kündigung des Dienstvertrags nach den vorgenannten Regelungen erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung.
Nähere Angaben zu den Change-of-Control-Regelungen in den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder sind in diesem Konzernlagebericht im vorstehenden Abschnitt „Angaben gemäß § 315 Absatz 4 HGB sowie erläuternder Bericht gemäß § 176 Absatz 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 HGB" im Unterabschnitt „Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind" enthalten.
Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2016
Die Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 eine Vergütung in Höhe von insgesamt 1.852 TEUR (Vorjahr: 1.163 TEUR).
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen nach IFRS:
Vergütung des Vorstands
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| (in TEUR) (Vorjahreswerte in Klammern) |
Erfolgsunabhängige Komponenten | Erfolgsbezogene Komponenten (kurzfristig) | Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Festgehalt | Sonstige Bezüge1) | Bartantieme | Bezugsrechte auf Aktien (Fair Value) | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dieter Manz, Vorstandsvorsitzender | 288 | 21 | 0 | 173 | 482 |
| (288) | (21) | (0) | (204) | (513) | |
| Martin Hipp, Vorstand Finanzen |
201 | 4654) | 0 | 115 | 781 |
| (187) | (35) | (0) | (136) | (358) | |
| Martin Drasch, Vorstand Operations |
203 | 35 | 1002) | 115 | 453 |
| (85) | (21) | (50)3) | (136) | (292) | |
| Eckhard Hörner-Marass, Vorstand Technologie (seit 1.10.2016) |
133 | 3 | 0 | 0 | 136 |
| Gesamt | 825 | 524 | 100 | 403 | 1.852 |
| (560) | (77) | (50) | (476) | (1.163) |
1) Insbesondere geldwerte Vorteile der Sachbezüge und Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (Unterstützungskasse)
2) Individuelle Ermessenstantieme
3) Vertraglich für das Geschäftsjahr 2015 garantierte Bartantieme
4) Zugesagte Leistung aus einem Aufhebungsvertrag: 430 TEUR
Die Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2015 (Tranchen 2015 und 2016) wurden anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden als sogenannter Fair Value bewertet.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt. Danach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied neben der Erstattung seiner Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung in Höhe von 12.000,00 EUR. Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt diese Vergütung 24.000,00 EUR und für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats 18.000,00 EUR. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung. Eine auf ihre Bezüge zu entrichtende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats von der Gesellschaft erstattet. Ferner kann die Gesellschaft auf ihre Kosten die Mitglieder des Aufsichtsrats gegen zivil- und strafrechtliche Inanspruchnahme im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihres Amtes versichern und eine entsprechende Rechtsschutz- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung) abschließen.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Vergütungen der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 (Vorjahreswerte in Klammern):
Vergütung des Aufsichtsrats
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| (in TEUR) | Feste Vergütung | Variable Vergütung | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Professor Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender | 24 | 0 | 24 |
| (24) | (0) | (24) | |
| Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Peter Leibinger, stellvertretender Vorsitzender (Amtszeit bis 12.7.2016) | 9 | 0 | 9 |
| (18) | (0) | (18) | |
| Professor Dr.-Ing. Michael Powalla, seit 12.7.2016 stellvertretender Vorsitzender | 15 | 0 | 15 |
| (12) | (0) | (12) | |
| Guoxing Yang (Amtszeit seit 12.7.2016) | 6 | 0 | 6 |
| Gesamt | 54 | 0 | 54 |
| (54) | (0) | (54) |
Ferner bestand für die Aufsichtsratsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine sogenannte D&O-Versicherung.
Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr wie im Vorjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden wie in den Vorjahren weder Kredite noch Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.
3. Nachtragsbericht
Am 23. Januar 2017 teilte die Manz AG mit, dass das Unternehmen mit der Shanghai Electric Group Co., Ltd. und der Shenhua Group Co., Ltd. – zwei der führenden Unternehmen der chinesischen Energieindustrie – eine strategische Zusammenarbeit im Bereich der CIGS-Dünnschicht-Solartechnologie vereinbart hat. Ziel der Kooperation ist die nachhaltige Weiterentwicklung und die Vermarktung der CIGS-Dünnschicht-Solartechnologie der Manz AG. Bestandteil der Zusammenarbeit ist die zwischenzeitlich erfolgte Gründung eines gemeinschaftlichen Forschungsunternehmens (das „Forschungs-Joint Venture"), um die Weiterentwicklung der CIGS-Technologie der Manz AG voranzutreiben. In diesem Zusammenhang wird die Manz CIGS Technology GmbH, die gegenwärtige CIGS-Forschungsgesellschaft der Manz AG, durch das neue Forschungs-Joint Venture für 50 Mio. EUR erworben werden. Im Gegenzug wird die Manz AG für 25 Mio. EUR mit 15% Anteilseignerin des Gemeinschaftsunternehmens.
In einem weiteren, sich in der Gründung befindenden Gemeinschaftsunternehmen von Shanghai Electric, Shenhua und Manz – der Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd – werden künftig die Vertriebsaktivitäten in China exklusiv gebündelt. Die Manz AG hält an dieser Gesellschaft mit 56% die Mehrheit.
Darüber hinaus haben die Vertragspartner der Manz AG Aufträge für vollständig integrierte Produktionslinien für CIGS-Dünnschicht-Solarmodule (CIGSfab) in Höhe von insgesamt 263 Mio. EUR bei der Manz AG platziert. Diese werden in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 umsatz- und ertragswirksam. Aufgrund entsprechender Anzahlungsvereinbarungen werden diese Aufträge Cash-Flow-positiv realisiert. Alle Verträge stehen noch unter dem Zustimmungsvorbehalt der Regierungsbehörden in China. Die Manz AG geht davon aus, dass diese Genehmigungen bis spätestens Mitte April 2017 erteilt werden.
4. Chancen- und Risikobericht
4.1 Risikomanagement- und Internes Kontrollsystem
Das Risikomanagement der Manz AG hat das Ziel, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen drohenden Schaden abzuwenden. Durch die Anwendung eines in die Unternehmensführung integrierten Risikomanagements ist die Manz AG in der Lage, konzernweit mögliche Gefahren rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten und ihnen mit adäquaten Maßnahmen zu begegnen. Im Zuge des unternehmerischen Handelns, also dem Spannungsfeld zwischen Chancen und Risiken, geht die Manz AG jedoch auch bewusst Risiken ein, die in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen aus der entsprechenden Geschäftstätigkeit stehen. Risiken lassen sich somit nicht grundsätzlich vermeiden, werden aber soweit möglich minimiert bzw. transferiert.
Das Risikomanagement wird zentral vom Risikomanagementbeauftragten gesteuert, regelmäßig auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit hin überprüft und in seiner Gesamtheit vom Finanzvorstand verantwortet. Die Verantwortung für die Risikoüberwachung hingegen ist dezentral organisiert und obliegt je nach Risikokategorie und -tragweite sowohl den Bereichsleitern und Geschäftsführern als auch den Vorständen der Manz AG. Durch regelmäßige Abfragen in mündlicher und schriftlicher Form werden potenzielle Risiken in allen Geschäftsbereichen erfasst und zugleich die Möglichkeit geschaffen, negative Entwicklungen durch frühzeitiges Gegensteuern zu verhindern. Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wird für eine umfassende Beurteilung der Risikolage ein Gesamtbericht in einem jährlichen Turnus vorgelegt.
Die regelmäßige Analyse und Bewertung der Risiken erfolgt anhand eines Risikomanagementsystems bestehend aus einem definierten Kreis von Risikoverantwortlichen, festgelegten Risikokategorien und einer Risikoklassifizierung, welche das Gefahrenpotenzial und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs widerspiegelt. Die Identifikation und Handhabung von Risiken ist in den Unternehmensgrundsätzen verankert und als Aufgabe aller Mitarbeiter der Manz AG definiert. Durch die Einbindung der gesamten Belegschaft werden Risiken schnell erkannt und an den jeweiligen Risikoverantwortlichen kommuniziert, der in Einklang mit den konzernweit definierten Handlungsgrundsätzen geeignete Maßnahmen ergreifen muss. Die Risiken werden für eine möglichst vollumfängliche Erfassung nach Themenfeldern gruppiert.
Unterschieden werden grundsätzlich folgende Risikokategorien:
| • | Management |
| • | Naturkatastrophen und Pandemie |
| • | Angriffe und Betrug |
| • | Gesellschaftliche und kulturelle Risiken |
| • | Politik und regulatorisches Umfeld |
| • | Wirtschaftliches Umfeld |
| • | Technologie |
| • | Wettbewerb |
| • | Unternehmensorganisation und -prozesse |
| • | Gebäude und Infrastruktur |
| • | Produkte und Projekte |
| • | Vertrieb |
| • | Akquisitionen und Investments |
| • | Beschaffung |
| • | Personalwesen |
| • | Finanzwesen |
Ergänzend zu diesem Risikomanagementsystem finden im Rahmen eines halbjährlichen Planungsprozesses weitere Aktivitäten zur Risikoidentifikation und -minderung statt. Mit Hilfe iner kontinuierlichen Technologie- und Marktbeobachtung werden unterschiedliche Szenarien entwickelt, die in Abhängigkeit der technologischen und wirtschaftlichen Entwicklung zum Tragen kommen. Ziel der Ausarbeitung und Nutzung dieser verschiedenen Planungsszenarien ist es letztlich, den Wert des Unternehmens kontinuierlich und nachhaltig zu steigern, die mittelfristigen finanziellen Ziele zu erreichen und die Existenz des Unternehmens langfristig zu sichern.
Die Wirksamkeit und Angemessenheit unseres Risikomanagementsystems wurden vom Wirtschaftsprüfer beurteilt. Er stellte fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen insbesondere zur Errichtung eines Überwachungssystems in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Somit entspricht die Manz AG den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG).
Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB)
Das Ziel des Risikomanagementsystems der Manz AG im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die der Regelkonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen könnten. Das Risikomanagement beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind bei Manz folgende Strukturen und Prozesse implementiert: Der Finanzvorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Die Einzelabschlüsse der Manz AG und der Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in einen Abschluss gemäß IFRS übergeleitet.
Die einheitliche Bilanzierung und Bewertung auf Grundlage der für das Mutterunternehmen geltenden Vorschriften wird durch die Konzernbilanzierungsrichtlinien gewährleistet und in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst. Darüber hinaus werden den Konzerngesellschaften zu erstellende Berichtspakete vorgegeben. Für den monatlichen Konsolidierungsprozess wird seit dem Geschäftsjahr 2010 das SAPTool BCS eingesetzt. Zur Überprüfung der Datenkonsistenz werden hier automatische Plausibilitätskontrollen bereits bei der Datenerfassung vorgenommen. Die Konsolidierungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Einhaltung der zeitlichen und prozessualen Vorgaben erfolgt durch Mitarbeiter der Konsolidierungsabteilung auf Konzernebene. Weitere Kontrollaktivitäten auf Konzernebene umfassen die Analyse und ggf. die Korrektur der durch die Tochtergesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern vorgelegten Berichten.
Weitere wesentliche Elemente der Risikokontrolle im Rechnungslegungsprozess sind die Funktionstrennung zwischen Eingabe, Prüfung und Freigabe sowie eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten in den betroffenen Bereichen. Die Verwendung von SAP als IT Finanzsystem leistet einen weiteren wichtigen Beitrag für die konsequente Fehlervermeidung. Des Weiteren wird auf allen Prozessebenen das Vier-Augen-Prinzip angewandt. Bei speziellen fachlichen und komplexen Fragestellungen werden außerdem externe Sachverständige mit einbezogen. Neben der unternehmensinternen Kontrolle der rechnungslegungsrelevanten Prozesse und Strukturen nimmt schließlich auch der Abschlussprüfer eine Beurteilung im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit vor.
Weitere Kontrollaktivitäten umfassen die Analyse und Plausibilitätskontrollen von Geschäftsvorfällen sowie die kontinuierliche Überwachung der Projektkalkulationen. Durch die dargestellten Strukturen, Prozesse und Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung der Manz AG einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, internationalen Rechnungslegungsstandards und konzerninternen Richtlinien erfolgt.
Der Vorstand erachtet die eingerichteten Systeme, die regelmäßig hinsichtlich ihrer Optimierungs- und Weiterentwicklungsfähigkeit überprüft werden, als angemessen und funktionsfähig. Identifizierte Verbesserungspotenziale setzt der Vorstand in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Manz AG um.
4.2 Risikobericht
4.2.1 Branchenrisiken
Gesamtwirtschaftliche Risiken
Wie die massiven konjunkturellen Verwerfungen infolge der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise gezeigt haben, kann die gesamt- und finanzwirtschaftliche Entwicklung in den zentralen Absatzmärkten der Manz AG mit negativen Effekten für die Geschäftsentwicklung verbunden sein. So könnten Investitionen in unsere drei strategischen Geschäftsbereiche Electronics, Solar und Energy Storage aufgrund von Finanzierungsengpässen verschoben werden. Zudem könnte sich die Refinanzierung börsennotierter Unternehmen über den Kapitalmarkt deutlich schwieriger gestalten. Für potenzielle Kunden der Manz AG allgemein besteht das Risiko, dass notwendiges Kapital für Investitionen in neue Anlagen nicht zur Verfügung steht. Dies würde die Entwicklung auf dem Solar- und Electronics-Markt sowie im Bereich der Lithium-Ionen-Batterien spürbar bremsen. In einem solchen Szenario wäre die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage, ihre Wachstumsziele wie geplant zu realisieren. Durch ein etabliertes Netz und den stetigen Ausbau weltweiter Produktions- und Vertriebskapazitäten, die Bereithaltung eines Liquiditätspolsters für Nachfrageeinbrüche sowie einen klaren Fokus auf verschiedene Wachstumsmärkte in unterschiedlichen Regionen weltweit, werden diese Risiken durch die Gesellschaft diversifiziert.
Risiken durch zunehmenden Wettbewerb
Bestehende und potenzielle Wettbewerber, insbesondere asiatische Hersteller, könnten versuchen, Marktanteile in den Zielbranchen der Manz AG vor allem durch eine aggressive Preispolitik zu gewinnen. Ein weiteres Risiko besteht durch die Herstellung von Plagiaten im asiatischen Raum. Dies könnte einen direkten Einfluss auf die Umsatz- und die Ertragssituation der Manz AG sowie auf die Marktanteile der Gesellschaft haben. Um diesen Risiken wirksam entgegenzutreten, verfolgt die Manz AG den Anspruch, die derzeit technologisch führende Marktstellung durch ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu behaupten und weiter auszubauen. Zudem stärkt die Manz AG mit ihrer Strategie „Follow the Market" die eigene lokale Präsenz bei ihren Kunden. Durch die Produktionsstandorte in Taiwan und China, lokal üblichen Produktionskosten und einem direkten Kundenkontakt wirkt Manz somit einer Abwanderung zu einheimischen Wettbewerbern entgegen.
Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte
Als Technologieführer sind Forschung und Entwicklung sowie ein innovatives Produktportfolio für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Die Industrien, für die die Manz AG ihre Maschinen und Anlagen entwickelt, herstellt und vertreibt, sind von einem raschen technologischen Wandel insbesondere in ihren strategischen Geschäftsbereichen Electronics, Energy Storage und Solar geprägt. Wettbewerbern der Manz AG könnte es gelingen, durch die Entwicklung entsprechender neuer Technologien oder aufgrund besserer Kenntnisse oder Strukturen schneller oder besser auf geänderte Kundenanforderungen zu reagieren und so einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber der Manz AG zu erlangen. In diesen Fällen könnte die Nachfrage nach den Produkten der Manz AG erheblich beeinträchtigt werden. Ferner könnten von der Manz-Gruppe Maschinen und Anlagen entwickelt werden, für die am Markt keine oder nur eine geringe Nachfrage besteht. Dies hätte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz-Gruppe zur Folge. Um diese Risiken zu kontrollieren, pflegt die Manz AG einen engen Kontakt zu ihren Kunden, und kann so neue Trends frühzeitig erkennen. Zudem prüft die Gesellschaft im Vorfeld sorgfältig die möglichen Marktpotenziale, um die Renditen von Entwicklungsprojekten abschätzen und damit die Ressourcen optimal einsetzen zu können.
Risiko durch die sich verschlechternde Investitionsbereitschaft der Kunden in Asien
Eine Verschlechterung der weltweiten konjunkturellen Entwicklung oder in den Absatzmärkten der Manz-Gruppe, vor allem aber im Hauptabsatzmarkt Asien, insbesondere eine weitere Verlangsamung des Wirtschaftswachstums in China sowie eine dauerhafte oder verstärkte Schwäche an den chinesischen Finanzmärkten mit daraus folgenden Finanzierungsengpässen chinesischer Kunden, kann zu einem weiteren Rückgang der Investitionsbereitschaft der Kunden führen. Dies kann zur Folge haben, dass erwartete Aufträge ausbleiben oder bereits erfolgte Bestellungen verschoben oder storniert werden. Die laufende Beobachtung von externen Marktdaten und der intensive Kontakt zu unseren Kunden soll dieses Risiko vermindern.
4.2.2 Strategische Risiken
Risiken aus der Nichtdurchführung der Verträge mit Shanghai Electric und der Shenhua Group
Die Manz-Gruppe, Shanghai Electric Group Co., Ltd. (die „Shanghai Electric") und die Shenhua Group Corporation Ltd. (die „Shenhua Group") haben Ende Januar 2017 eine strategische Zusammenarbeit im Bereich der CIGS-Dünnschicht-Solartechnologie vereinbart. Ziel der Kooperation ist die nachhaltige Weiterentwicklung und die Vermarktung der CIGS-Dünnschicht-Solartechnologie der Manz AG. In diesem Zusammenhang wurden auch zwei Großaufträge mit einem Gesamtvolumen von 263,0 Mio. EUR an die Manz AG erteilt. Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2016 waren noch nicht alle Closing Conditions für diese Verträge erfüllt und stehen weiterhin unter Zustimmungsvorbehalt der chinesischen Behörden. Die ausstehenden Zustimmungen werden für Mitte April 2017 erwartet. Sollten diese wider Erwarten nicht erteilt werden, würde dies zur Rückabwicklung der geschlossenen Verträge führen – mit entsprechend erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz-Gruppe. Sollte ein in diesem Falle zu initiierendes Restrukturierungsprogramm scheitern, hätte dies ebenfalls erhebliche negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz AG.
Ein Risiko der Nichtdurchführung der Verträge mit Shanghai Electric und der Shenhua Group wegen Kündigungsmöglichkeit des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg, Stiftung des bürgerlichen Rechts (das „ZSW"), einem Forschungsinstitut des Landes Baden-Württemberg, aufgrund eines Change-of-Control-Vorgangs bei der Manz AG, besteht hingegen nicht mehr. Entsprechende Patent- und Know-how-Lizenzverträge mit der Manz AG sowie der neu gegründeten Forschungsgesellschaft von Manz, der Shenhua Group und Shanghai Electric und mit der der sich in Gründung befindenden Suzhou Manz New Energy Equipment Co.,Ltd, einem weiteren Gemeinschaftsunternehmen zur Vermarktung der CIGS-Technologie in China, wurden gemäß der neuen Situation neu gefasst.
Risiko aus der Nichterfüllung obliegender Verpflichtungen aus den CIGS-Aufträgen
Im Rahmen der Auftragserteilung für die CIGS-Produktionslinie und die CIGS-Forschungslinie hat sich die Manz AG verpflichtet, zum Abnahmedatum einen vereinbarten Prozentsatz der in den Verträgen definierten Leistungszusage zu erfüllen. Im Falle der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen haben Shanghai Electric und die Shenhua Group das Recht, die Nachbesserung zu verlangen. Sofern die Nachbesserung durch die Manz AG nicht fristgerecht erfolgt, könnten die Vertragspartner die Rückabwicklung der Verträge verlangen. Dies könnte zur Beendigung der Zusammenarbeit mit Shanghai Electric und der Shenhua Group zur Weiterentwicklung und Kommerzialisierung der CIGS-Dünnschichttechnologie führen und auch Gespräche über die Zusammenarbeit in weiteren Geschäftsbereichen erschweren. Dies hätte erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz-Gruppe zur Folge.
4.2.3 Operative Risiken
Projektrisiken
Projektrisiken betreffen vor allem nicht standardisierte Großaufträge. Hier ergeben sich Risiken aus der Verfehlung der Plankosten und des Zeitplanes, der Nichterfüllung von Abnahmekriterien sowie aus Auftragsstornierungen und damit verbundene Nichtabnahmen von Aufträgen und daraus resultierende Vertragsrisiken. Die Manz AG entgegnet diesen Risiken bereits in der Angebotsphase durch Projektkalkulationen und detaillierte Zeitpläne und durch die fortlaufende Überprüfung im Rahmen des Projektcontrollings. Durch die regelmäßige Vereinbarung von Anzahlungen nach Projektfortschritt wird das finanzielle Risiko reduziert. Projektrisiken bestehen insbesondere auch hinsichtlich der mit Shanghai Electric und der Shenhua Group geschlossenen Verträgen über die Lieferung einer CIGS-Produktionslinie sowie einer CIGS-Forschungslinie mit einem Gesamtauftragsvolumen in Höhe von 263 Mio. EUR. Die nicht erfolgreiche Realisierung dieses Großprojekts hätte erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz-Gruppe zur Folge.
Kundenrisiken
In den strategischen Geschäftsbereichen Electronics und Energy Storage erwirtschaftet die Manz-Gruppe einen wesentlichen Anteil ihrer Umsätze aufgrund von Bestellungen eines wichtigen Kunden sowie durch die Belieferung von Zulieferern dieses Kunden. Manz versucht das Risiko negativer Auswirkungen im Falle einer rückläufigen Entwicklung bei wichtigen Großkunden, wie es nach Erteilung der Großaufträge durch Shanghai Electric und die Shenhua Group zukünftig auch im Geschäftsbereich Solar besteht, grundsätzlich durch die weitere Diversifizierung des Kundenstamms, der Projektvolumina und des Geschäftsmodels in Märkte, Regionen sowie Produkte und Dienstleistungen innerhalb des gesamten Konzerns zu verringern.
Technologierisiken
Nach Auffassung der Gesellschaft gehört die Manz-Gruppe in den meisten Bereichen, in denen sie ihre Maschinen und Anlagen anbietet, zu den technologisch führenden Unternehmen. In ihren strategischen Geschäftsbereichen steht sie jedoch mit einer Reihe von anderen Unternehmen in Wettbewerb und ist daher davon abhängig, kontinuierlich neue und zukunftsweisende Produktionsanlagen und -maschinen zu entwickeln. Aufgrund der zuletzt volatilen Entwicklung der Manz-Gruppe besteht das Risiko, dass es der Manz-Gruppe künftig nicht oder nicht in allen strategischen Geschäftsbereichen gleichermaßen möglich sein wird, insbesondere zeitlich und wirtschaftlich aufwendige Entwicklungsvorhaben im erforderlichen Umfang durchzuführen, um eine Führungsrolle und damit ihre Marktposition zu wahren. Manz versucht dieses Risiko durch die kontinuierliche Verbesserung der Finanz-und Ertragslage zu vermindern, während zudem das Geschäft mit Standardprodukten und Systemlösungen aus intelligenten Produktbaukästen gestärkt werden soll.
Personalrisiken
Für einen Hightech-Maschinenbauer sind qualifizierte und motivierte Führungskräfte und Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung für den Unternehmenserfolg. Das Abwandern von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen könnte sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage beeinträchtigen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass neue geeignete Fach-und Führungskräfte oder zusätzliche Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Manz ist bestrebt ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen, dass eine geringe Personalfluktuation zur Folge hat.
Als börsennotiertes Unternehmen steht die Manz AG stärker im Blickfeld von potenziellen Arbeitnehmern als nicht börsennotierte Unternehmen. In wirtschaftlich erfolgreichen Phasen gelingt es der Manz AG dadurch, die Aufmerksamkeit und Attraktivität als potentieller Arbeitgeber überproportional schnell zu steigern. In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist das vergleichsweise große öffentliche Interesse unter dem Aspekt der Personalrekrutierung nicht immer zum Vorteil des Unternehmens, das die Attraktivität als potentieller Arbeitgeber rasch unter den negativen Schlagzeilen leidet. Ein positiver Aspekt der Börsennotierung liegt jedoch in der Möglichkeit, Mitarbeiter durch die Ausgabe von Aktien und eine entsprechende Erfolgsbeteiligung enger an das Unternehmen zu binden.
4.2.4 Finanzielle Risiken
Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken
Um zukünftig wieder profitabel wachsen zu können, ist es für die Gesellschaft von zentralem Interesse, die für den laufenden Geschäftsbetrieb notwendigen Zahlungen sowie strategisch sinnvolle Erweiterungs- und Erhaltungsinvestitionen in ausreichender Form gewährleisten zu können. Der dafür notwendige Zufluss an liquiden Mitteln könnte durch eine Verschlechterung des operativen Geschäfts bzw. durch externe Faktoren wie beispielsweise eine restriktivere Kreditvergabepolitik durch Banken beeinträchtigt werden. Aktuell ist die Liquidität zur Finanzierung des gegenwärtigen und zukünftigen operativen Geschäfts über kurzfristige Kreditlinien und in geringem Umfang über langfristige Darlehen gesichert.
Die Kreditvergabepraxis der Banken ist seit der Finanzkrise und verschärfter Eigenkapitalrichtlinien restriktiver. Gleichzeitig erfordert Wachstum und die Entwicklung von neuen Technologien hohe Investitionen. Der Finanzbedarf steigt daher in der Branche ebenfalls. Die unbefriedigende Geschäftsentwicklung der vergangenen Geschäftsjahre und die bis zum Vertragsabschluss mit Shanghai Electric und der Shenhua Group im Januar 2017 gegebenen Prognoseunsicherheiten führten im vergangenen Jahr 2016 zu einem deutlich erhöhten Liquiditätsrisiko. Nachdem die Manz AG Ende Mai 2016 erfolgreiche eine Kapitalerhöhung durchgeführt hatte, flossen der Gesellschaft ein Nettoemissionserlös in Höhe von rund 75,6 Mio. EUR zu, der teilweise zur Rückführung von Krediten der deutschen Kreditgeber der Gesellschaft verwendet wurde. Neue Vereinbarungen wurden mit den deutschen Kreditgebern nicht getroffen, sodass die Muttergesellschaft Manz AG aktuell über keine Kreditlinien verfügt. Gespräche mit Kreditinstituten über den Abschluss neuer Kreditlinien werden aktuell geführt. Notwendige Sicherheiten für eine bankenübliche Besicherung solcher Kreditlinien, stehen der Manz AG in ausreichendem Maße frei zur Verfügung.
Die mit der European Investment Bank (EIB) getroffene Waiver-Vereinbarung für ein Projektdarlehen in Höhe von 18,3 Mio. EUR zur Finanzierung der Aufwendungen der Manz-Gruppe für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten insbesondere im Bereich Solartechnologie ist vertragsgemäß zum 31.01.2017 ausgelaufen. Aktuell finden Verhandlungen zwischen der EIB und der Manz AG über eine Anschlussregelung für dieses bisher nicht zurückbezahlte Darlehen statt. Ob eine solche Verlängerung Erfolg haben wird, ist derzeit offen.
Die Tochtergesellschaften in der Slowakei, in Ungarn, Italien, Indien, China und Taiwan finanzieren sich vor allem über kurzfristige Kontokorrentkredite und in geringem Umfang über langfristige Darlehen. Zum Stichtag 31. Dezember 2016 verfügte die Manz-Gruppe über freie Kreditlinien in Höhe von 20,7 Mio. EUR. Die Manz AG selbst verfügt über keine Kreditlinien; hat aber Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 33,5 Mio. EUR.
Sollten die Verhandlungen über Anschlussfinanzierungen mit einem oder mehreren Partnern scheitern, hätte dies erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz-Gruppe zur Folge. Den Unternehmensfortbestand der Manz-Gruppe und/oder einzelner Tochtergesellschaften sieht der Vorstand durch dieses Risiko jedoch als nicht gefährdet.
Währungsrisiken
Die Währungsrisiken der Manz AG ergeben sich aus operativen Tätigkeiten. Diese betrafen im Geschäftsjahr 2015 und 2016 ausschließlich geplante Transaktionen in US-Dollar aus dem Verkauf von Maschinen. Das transaktionsbezogene Wechselkursrisiko wird durch Devisentermingeschäfte abgesichert. Das aus der Volatilität der Leitwährungen resultierende ökonomische Wechselkursrisiko wird auch durch die Verteilung der Produktionsstandorte auf mehrere Länder reduziert (natural hedging).
4.3 Chancen der künftigen Entwicklung
Diversifizierung des Geschäftsmodells
Die Manz AG ist ein Hightech-Maschinenbauunternehmen mit internationaler Präsenz und umfassendem Technologieportfolio. Sie konzentriert ihre Aktivitäten auf Maschinen und Anlagen für Industriekunden, insbesondere in den Bereichen der Herstellung von elektronischen Geräten und deren Komponenten (Electronics), von Lithium-Ionen-Batterien und Kondensatoren für die Energiespeicherung (Energy Storage) sowie von CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen (Solar). Dabei ist die erfolgreich umgesetzte Diversifizierungsstrategie fester Bestandteil des Geschäftsmodells der Manz AG, wobei sich das Unternehmen vom Automationsspezialisten zum Anbieter integrierter Produktionslinien entwickelt hat. Das umfangreiche Technologieportfolio umfasst die Bereiche Automation, Messtechnik, Laserbearbeitung, Nasschemie, Drucken und Beschichten sowie Roll-to-Roll-Prozesse. So konnte sich die Manz AG als gefragter Anbieter hochentwickelter Produktionsanlagen und Entwicklungspartner innovativer Produktionslösungen etablieren. Die Diversifizierung bietet der Gesellschaft die Chance, am Wachstumspotenzial mehrerer dynamischer Zielmärkte zu partizipieren. Gleichzeitig ermöglicht dies der Manz AG, die eigenen Produktionskapazitäten innerhalb der Gruppe entsprechend der Investitionszyklen der einzelnen Branchen anzupassen und so für zusätzliche unternehmerische Stabilität zu sorgen.
Synergieeffekte zwischen den Geschäftsbereichen
Bei der Entwicklung ihrer Produktionsanlagen betreibt die Manz AG einen aktiven Technologietransfer zwischen den relevanten Zielbranchen Electronics, Energy Storage und Solar. Indem die Manz AG ihr umfassendes technologisches Know-how branchenübergreifend einsetzt, kann sie ihren Kunden innovative Produktionslösungen bieten. Damit liefert Manz einen entscheidenden Beitrag zur Minimierung der Produktionskosten der auf Manz-Anlagen gefertigten Endprodukte und trägt wesentlich zu einer industriellen und profitablen Produktion in jungen Wachstumsbranchen bei. Gleichzeitig tragen die zwischen den Geschäftsbereichen erzielten Synergieeffekte zum Umsatzwachstum sowie zur Steigerung der Profitabilität der Gesellschaft bei. Sie resultieren beispielsweise aus den technologisch vergleichbaren Anforderungen im Produktionsprozess von Flat Panel Displays und Dünnschicht-Solarmodulen hinsichtlich der Automatisierung, der nasschemischen Prozesse oder der Beschichtung mittels Vakuumtechnologie. Durch den Technologietransfer zwischen den einzelnen Geschäftsbereichen Electronics, Energy Storage und Solar ist das Geschäftsmodel der Manz AG flexibel für neue Wachstumstrends und Absatzmärkte mit zusätzlichem Umsatz- und Ertragspotenzial aufgestellt, während gleichzeitig die ausgezeichnete Wettbewerbsposition als Innovationsführer in allen Geschäftsbereichen weiter gefestigt werden kann.
Wachstumschancen durch Internationalisierung und „Follow the Market"
Die Manz AG ist ein international agierender Hightech-Maschinenbauer mit engen Kundenbeziehungen weltweit. Um die internationale Marktposition weiter zu stärken, verfügt die Gesellschaft auf den strategischen Zielmärkten für Displays, Photovoltaik und Lithium-Ionen-Batterien in China, Taiwan, Indien, den USA und Europa über ein ausgeprägtes Service- und Vertriebsnetz. Durch die Strategie „Follow the Market" ist Manz zudem in allen wesentlichen Märkten mit eigenen Produktionsstätten vertreten, wodurch die Gesellschaft ihren Kunden – insbesondere in der derzeitigen Hauptabsatzregion Asien – deutsche Ingenieurskunst zu lokalen Preisen bieten kann. Insgesamt verfügt Manz durch die Produktions-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Taiwan und China mit aktuell rund 800 Mitarbeitern über einen hervorragenden Marktzugang im größten Wachstumsmarkt Asiens. Mit insgesamt zwei Dritteln der Mitarbeiter im Ausland bietet Manz seinen Kunden eine sehr hohe Verfügbarkeit und sichert gleichzeitig eine enge und vertrauensvolle Kundenbeziehung. Die Gesellschaft ist dadurch in der Lage, technologische Trends frühzeitig zu erkennen, auf dieser Grundlage die notwendigen Produktionstechnologien zu antizipieren, neue Standards zu setzen und somit zusätzliche Marktanteile zu gewinnen. Diese Kundennähe und die praxisorientierten Produktionslösungen stärken die Wettbewerbsvorteile auf den internationalen Zielmärkten von Manz nachhaltig, und bieten der Gesellschaft Chancen für Umsatz- und Ertragswachstum.
Strategische Kooperation bietet immenses Potenzial im Bereich der CIGS-Dünnschichttechnologie und darüber hinaus
Mit der Vereinbarung der strategischen Zusammenarbeit zwischen der Manz AG, der Shanghai Electric Group und der Shenhua Group werden die Partner eine weltweit einzigartige strategische Kooperation im CIGS-Dünnschichtbereich formen. Dabei bündeln sie individuelle Stärken in einer einmaligen CIGS-Allianz: Die Shenhua Group ist der größte Betreiber von Kohleminen weltweit und einer der größten Energieproduzenten Chinas. Shanghai Electric ist Chinas führender Lieferant für Anlagen zur Stromerzeugung mit langjähriger Erfahrung im Bereich der erneuerbaren Energien. Die Manz AG als Hightech-Maschinenbauer und PV-Pionier verfügt über die CIGS-Technologie mit dem weltweit höchsten Wirkungsgrad von 22,6% auf Zellformat sowie einem weltweit einzigartigen CIGS-Forschungsteam, das in die gemeinschaftliche Forschungsgesellschaft von Manz, Shenhua und Shanghai Electric integriert wird, welche bereits gegründet wurde. An dieser wird die Manz AG künftig mit einem Anteil von 15% beteiligt sein. Indem die Partner ihre komplementären Expertisen in den Bereichen Energieerzeugung, Großproduktion von Anlagen und Fabriken sowie weltweit führender Spitzentechnologie kombinieren, bilden sie eine starke Allianz zur Weiterentwicklung und Kommerzialisierung der CIGS-Technologie in China und weltweit.
Die Manz AG ist dabei mittelbar und unmittelbar exklusiver Vertriebspartner in China und weltweit: So ist ein weiteres Gemeinschaftsunternahmen mit Shanghai Electric und Shenhua, die sich in Gründung befindende Suzhou Manz New Energy Equipment Co.,Ltd, exklusiver Vertriebspartner für die CIGS-Dünnschichttechnologie im weltweit wichtigsten Solarmarkt China. Die Manz AG ist an dieser Gesellschaft mehrheitlich mit 56% beteiligt. Für alle sonstigen Regionen weltweit hält die Manz AG weiterhin direkt die exklusiven Vertriebsrechte an der CIGS-Dünnschichttechnologie. Mit dieser Vereinbarung werden alle zukünftigen CIGSfab-Aufträge in China oder dem Rest der Welt ausschließlich durch die von Manz kontrollierte und konsolidierte Suzhou Manz New Energy Equipment Co.,Ltd oder durch die Manz AG selbst abgewickelt, die dabei exklusiven Zugang zu den Forschungsergebnissen der gemeinsamen Forschungsgesellschaft sowie denen des ZSW Stuttgart hat.
Ein wesentlicher Meilenstein wurde im Januar 2017 mit dem bislang größten Auftrag der Firmengeschichte erreicht: So erhielt die Manz AG zwei Großaufträge für eine CIGSfab mit 306 MW Kapazität sowie eine CIGS-Forschungslinie mit einer Kapazität von 44 MW. Die CIGSfab wird die größte CIGS-Produktionslinie in China und die zweitgrößte weltweit sein. Das Auftragsvolumen beträgt insgesamt 263 Mio. EUR und wird in 2017 ertragsmäßig über Bestandsveränderungen unfertiger Erzeugnisse ertrags- und in 2018 umsatzwirksam. Das Projekt steht aktuell noch unter dem Zustimmungsvorbehalt der chinesischen Behörden. Insbesondere angesichts der ehrgeizigen Pläne der chinesischen Regierung und damit auch von staatlich kontrollierten Unternehmen wie der Shanghai Electric Group oder der Shenhua Group zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien, bieten sich enorme Wachstumspotenziale für die Manz AG. Die Chancen für Folgeaufträge sind aus Sicht des Vorstands der Manz AG ausgezeichnet; er rechnet damit, dass die Manz AG zukünftig weitere Linien im Rahmen der strategischen Kooperation liefern kann.
Die Kooperation mit dem Ankerinvestor Shanghai Electric ermöglicht der Manz AG jedoch nicht nur im Solarbereich einen verbesserten Marktzugang in China, sondern schafft mittelfristig auch signifikante Entwicklungsmöglichkeiten im strategischen Geschäftsbereich Energy Storage, mit den Zukunftsthemen Elektromobilität und stationäre Energiespeicherung, sowie im strategischen Geschäftsbereich Electronics.
Marktchancen durch Übernahmen
Des Weiteren können der Gesellschaft, wie in der Vergangenheit bereits unter Beweis gestellt, zusätzliche Wettbewerbsvorteile aus gezielten Übernahmen erwachsen. Dies ermöglicht den Zugriff auf neue Technologien und die auch beim Wettbewerb knappen und ausschlaggebenden Faktoren Know-how und qualifiziertes Personal. Die Gesellschaft prüft daher regelmäßig die Möglichkeit, durch attraktive Zukäufe neue Kunden- und Produktgruppen zu erschließen und die Produktpalette weiter zu diversifizieren. Das Unternehmen würde somit auf eine noch breitere Basis gestellt, mit stabilisierenden Auswirkungen auf die Umsatz- und Ertragslage. 2014 hatte die Manz AG im Geschäftsbereich Energy Storage die Maschinenbausparte des italienischen Technologieunternehmens Kemet Electronics Italy, einem Tochterunternehmen der amerikanischen KEMET Corporation, übernommen. Damit eröffnete sich Manz Zugang zu Patenten und Schutzrechten sowie dem Know-how der von KEMET im Jahr 2007 übernommenen Arcotronics, einem Maschinenbau-Pionier in der Batterieherstellung mit langjährigen Geschäftsbeziehungen zu den führenden Batterieproduzenten weltweit. Im Zuge des Deals wurden auch rund 80 Mitarbeiter durch die Manz AG übernommen. Gleichzeitig erweiterte die Manz AG durch die Übernahme ihr Portfolio um ausgewiesenes Know-how in der Wickeltechnologie. Diese zählt neben der bei Manz bereits seit langem etablierten Technologie zum Stapeln von Elektroden zu den führenden Technologien bei der Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien für die Elektromobilität, die stationäre Energiespeicherung sowie Consumer Electronics. 2015 konnte die Manz AG im Geschäftsbereich Electronics durch die Übernahme der KLEO Halbleitertechnik GmbH, ein Unternehmen der ZEISS-Gruppe, im Rahmen eines Share-Deals Patente und Schutzrechte an der von KLEO Halbleitertechnik GmbH zur Laserdirektbelichtung von Leiterplatten (Laser Direct Imaging LDI) entwickelten Technologie erwerben. Kunden von Manz können mit diesem weltweit einzigartigen Technologieportfolio neben signifikanten Kosteneinsparungen bei der Belichtung der Leiterplatten eine erhebliche Reduktion des Produktionszyklus realisieren. Die weitere Diversifizierung innerhalb des Bereichs Electronics sorgte zudem für eine nachhaltige Stabilisierung des Geschäftsmodells der Gruppe. Diese Strategie wird die Manz AG auch zukünftig weiterverfolgen und die sich ergebende Chancen konsequent nutzen.
4.4 Gesamtbewertung der Risiken und Chancen
In der Gesamtbetrachtung aller Chancen und Risiken ist festzustellen, dass sich die Risikosituation der Manz-Gruppe gegenüber dem Vorjahr bezüglich der Liquidität und der Finanzierung verbessert hat. Trotz der weiterhin bestehenden Risiken im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Fortführung von Bankenkreditten, besteht bei liquiden Mitteln in der Manz-Gruppe in Höhe von 55,7 Mio. EUR, einer Nettoliquidität von 1,3 Mio. EUR und bestehenden Kreditlinien von insgesamt 20,7 Mio. EUR aus Sicht des Vorstands kein existenzgefährdendes Liquiditäts- und Finanzierungsrisiko im Konzern.
Die Manz AG selber hat eine Nettoliquidität von 15,1 Mio. EUR bei einem Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von 33,5 Mio. EUR. Mit dem Einstieg von Shanghai Electric, der Kooperation im Solarbereich und der Erteilung des CIGS-Großauftrags wird der Geschäftsbereich Solar wieder deutlich wachsen. Gleichzeitig hätte eine bis zur Erfüllung aller Closing Conditions und der Zustimmung durch chinesische Behörden nicht auszuschließende Rückabwicklung der geschlossenen Verträge entsprechend erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz-Gruppe. Im Bereich Energy Storage und Electronics ist die Manz-Gruppe gut positioniert, um die sich bietenden Chancen aktiv zu ergreifen.
5. Prognosebericht
5.1 Ausblick
In unserem Prognosebericht gehen wir, soweit möglich, auf die erwartete künftige Entwicklung der Manz AG und des Umfelds des Unternehmens im laufenden Geschäftsjahr 2017 ein.
Im Geschäftsjahr 2016 erwirtschaftete die Manz AG einen Umsatz von 139,1 Mio. EUR. Im operativen Geschäft erzielte Manz ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von 26,4 Mio. EUR (Vorjahr: 39,4 Mio. EUR) sowie ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von rund -20,8 Mio. EUR (Vorjahr: -32,0 Mio. EUR). Ursprünglich war die Manz AG von einer signifikanten Steigerung des Umsatzes im Vergleich zu dem im Geschäftsjahr 2015 erzielten Umsatz ausgegangen. Das Nichterreichen des Umsatzzieles war vor allem verursacht durch die kurzfristige Auftragsstornierung eines Großkunden im Geschäftsbereich Energy Storage und den damit ausgebliebenen Folgeaufträgen. Das gegenüber dem Vorjahr signifikant verbesserte EBIT lag im Rahmen der ursprünglichen Ergebnisprognose.
Ab dem Geschäftsjahr 2017 wird die Manz AG neben den drei strategischen Geschäftsbereichen Energy Storage, Electronics und Solar sowie dem Berichtssegment Contract Manufacturing auch das Berichtssegment Services separat ausweisen. Im Vergleich zum Vorjahr entfällt damit das bisherige Segment Others, während Services neu hinzukommt. Mit der Einführung des Berichtssegments Services trägt die Manz AG der zunehmenden Bedeutung von Services und Dienstleistungen am Gesamtportfolio des Konzerns Rechnung. Umsätze und Erträge, die bisher im Berichtssegment Others erfasst wurden, werden zukünftig auf die übrigen Geschäftsbereiche verteilt. Service-Umsätze, die bisher den jeweiligen Geschäftsbereichen zugeordnet wurden, werden nun im neuen Berichtssegment Services erfasst.
In der für die Manz AG maßgeblichen Region Asien wird die wirtschaftliche Ertragskraft im aktuellen Geschäftsjahr voraussichtlich auf Vorjahresniveau zulegen. Für die größte Volkswirtschaft der Region, der Volksrepublik China, wird mit 5,9% ein moderat unter dem Vorjahr liegendes BIP-Wachstum erwartet. Gleichzeitig sehen die Experten des Kieler Instituts für Wirtschaftsforschung im Jahr 2017 für die Weltwirtschaft gegenüber dem Vorjahr mit einem Wachstum von 3,5% eine leicht verbesserte Entwicklung. Der Vorstand sieht in den erwarteten konjunkturellen Marktprognosen insgesamt gute Rahmenbedingungen für unternehmerisches Wachstum im laufenden Geschäftsjahr. Es ist zu beachten, dass die gegenwärtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Unsicherheit zu Aussagen über die künftige Entwicklung erhöhen, da zugrundeliegende Prämissen rasch ihre Gültigkeit verlieren können. Aus den Rahmenbedingungen ergeben sich Chancen und Risiken für die weitere operative Entwicklung der Manz-Gruppe.
Neben diesen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind für die Manz AG die Entwicklungen der Teilmärkte Electronics, Solar sowie Lithium-Ionen-Batterien von entscheidender Bedeutung für die weitere operative Entwicklung.
Für das laufende Jahr 2017 sieht der Vorstand im Geschäftsbereich Electronics gute Voraussetzungen für eine profitable Geschäftsentwicklung. Grund zu dieser Annahme gibt die anhaltend hohe Nachfrage nach Endgeräten mit Touchpanel-Displays wie beispielsweise Smartphones oder Tablet-Computern sowie die Belebung des klassischen Displaymarktes in Asien im vergangenen Geschäftsjahr. Dabei wird der Vorstand insbesondere potenzielle Großprojekte einer kritisch-konservativen Risikoüberprüfung unterziehen, was tendenziell zu einem Rückgang von Aufträgen mit großem Umsatzvolumen führen wird. Gleichzeitig sieht der Vorstand die Manz AG beispielsweise im Bereich der voll integrierten Montagelinien wie der LightAssembly sehr gut positioniert, um vom anhaltenden Automatisierungstrend in der Produktion in asiatischen Ländern profitieren zu können. Dieser wird durch eine zunehmende Komplexität der Montageprozesse sowie steigenden Qualitätsanforderungen an die Endprodukte weiter forciert. Darüber hinaus ergeben sich durch Megatrends wie Industrie 4.0 oder kundenindividualisierte Endprodukte zusätzliche Absatzpotenziale für die intelligenten Produktionslösungen der Manz AG. Zuletzt konnte die Manz AG ihre Expertise in diesem Bereich in der zur Serienreife gebrachten Patch-Placement Technologie für die Speedfactory von adidas unter Beweis stellen. Insgesamt erwartet der Vorstand für 2017 im Geschäftsbereich Electronics Umsatzerlöse leicht über Vorjahresniveau bei einem ausgeglichenen EBIT. Der Auftragsbestand im Geschäftsbereich Electronics betrug 27,4 Mio. EUR per 31. Dezember 2016 (Vorjahr: 10,3 Mio. EUR).
Für den Geschäftsbereich Solar ist der Vorstand angesichts einer stetig wachsenden Endkundennachfrage nach Solarmodulen sowie der vereinbarten Zusammenarbeit mit Shanghai Electric und der Shenhua Group im CIGS-Bereich positiv gestimmt. In diesem Zusammenhang erhielt die Manz AG Ende Januar 2017 CIGS-Aufträge im Gesamtwert von 263 Mio. EUR. Der Vorstand geht davon aus, dass die noch ausstehende behördliche Genehmigung in China bis spätestens Mitte April erfolgt. Der Vorstand rechnet damit, dass im Geschäftsjahr 2017 rund 50% des Gesamtauftragsvolumens ergebniswirksam werden. Angesichts des erbrachten Proof of Concept durch die erfolgreiche Umsetzung dieser CIGS-Aufträge und die Errichtung der ersten CIGSfab, einer schlüsselfertigen Produktionslinie zur Herstellung von CIGS Dünnschicht-Solarmodulen, sieht der Vorstand auch für die weitere Zukunft sehr gute Chancen für Folgeaufträge aus China und dem Rest der Welt. Insgesamt rechnet der Vorstand im Geschäftsbereich Solar mit einer konstanten Umsatzentwicklung. Die CIGS-Aufträge zeigen sich in 2017 noch nicht in den Umsätzen, sondern werden zu einem signifikanten Anstieg im Bestand unfertiger Erzeugnisse führen. Es ist hieraus mit einem positiven EBIT zu rechnen. Der Auftragsbestand belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 6,7 Mio. EUR (Vorjahr: 19,8 Mio. EUR).
Eine stabile Geschäftsentwicklung erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 im Geschäftsbereich Energy Storage. Mit den Produktionsanlagen zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien für die Elektromobilität, die stationäre Stromspeicherung sowie den Bereich Consumer Electronics, sieht der Vorstand das Unternehmen in diesen attraktiven Wachstumsmärkten gut positioniert. Auch im Bereich Energy Storage wird der Vorstand potenzielle Großprojekte einer kritisch-konservativen Risikoüberprüfung unterziehen, was tendenziell auch in diesem Geschäftsbereich zu weniger Großaufträgen als in der Vergangenheit führen wird. Eine steigende Nachfrage und entsprechende Investitionen in Produktionskapazitäten aus der E-Mobility-Branche erwartet der Vorstands ab dem zweiten Halbjahr 2017 und darüber hinaus. Für das Gesamtjahr 2017 rechnet der Vorstand mit einer vorsichtigen Umsatzentwicklung, die hinter dem in 2016 erzielten Jahresumsatz deutlich zurückbleiben wird. Dagegen wird ein verbessertes EBIT gegenüber dem Vorjahr erwartet. Der Auftragsbestand belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 13,9 Mio. EUR (Vorjahr: 114,5 Mio. EUR).
Neben der konsequenten Fortsetzung der Diversifizierungsstrategie, dem branchenübergreifenden Technologietransfer, eigenen Produktions- und Servicestandorten auf den lokalen Märkten unserer Kunden sowie der strategischen Kooperation mit Shanghai Electric und der Shenhua Group, bilden insbesondere Investitionen in F&E-Aktivitäten die Basis für nachhaltiges Wachstum. Ziel des Vorstands ist es, so die Weiterentwicklung des umfassenden Technologieportfolios und die gute Marktposition der Manz AG in allen Geschäftsbereichen zu stärken und auszubauen. Insgesamt plant der Vorstand daher im laufenden Geschäftsjahr Investitionen im Bereich F&E auf Vorjahresniveau von rund 6,0 Mio. EUR. Für das laufende Geschäftsjahr 2017 rechnet der Vorstand hinsichtlich der Finanzlage der Manz AG mit einem signifikant verbesserten, positiven operativen Cashflow. Angesichts liquider Mittel in Höhe von 33,5 Mio. EUR zum 31. Dezember 2016 sowie der bis Mitte April erwarteten ersten Anzahlung im Rahmen des CIGS-Auftrages sieht der Vorstand die Liquidität der Manz AG für das Geschäftsjahr 2017 als sichergestellt.
5.2 Gesamtaussage zur künftigen Entwicklung
Die Branchenaussichten in den drei strategischen Geschäftsbereichen Electronics, Solar und Energy Storage bewertet der Vorstand durchweg positiv. Für das laufende Geschäftsjahr geht der Vorstand aufgrund dieser Einschätzung, der strategischen Zusammenarbeit im CIGS-Bereich inkl. Erteilung der CIGS-Großaufträge sowie einem Auftragsbestand von rund 315 Mio. EUR per 28. Februar 2017 von einer positiven Geschäftsentwicklung aus. Die Großaufträge für CIGS-Produktionslinien stehen noch unter dem Vorbehalt der behördlichen Genehmigung in China. Der Vorstand geht jedoch davon aus, dass diese bis spätestens Mitte April erfolgt. Die CIGS-Projekte werden sich in 2017 noch nicht auf den Umsatz auswirken, sondern führen in 2017 zu einer erheblichen Bestandserhöhung der unfertigen Erzeugnisse. Der Vorstand der Manz AG rechnet daher insgesamt nur mit Umsatzerlösen von mindestens 80 Mio. EUR bei einer deutlich erhöhten Gesamtleistung und einem gegenüber 2016 leicht verbesserten Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT).
5.3 Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Manz AG beruhen. Solche Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklungen oder die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an künftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Reutlingen, den 23. März 2017
Der Vorstand
Dieter Manz, Vorstandsvorsitzender
Martin Hipp, Mitglied des Vorstands
Martin Drasch, Mitglied des Vorstands
Eckhard Hörner-Marass, Mitglied des Vorstands
Bilanz zum 31. Dezember 2016
AKTIVA
scroll
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| A. ANLAGEVERMÖGEN | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 9.205.338,05 | 12.733.742,79 | |
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 675.537,88 | 916.888,88 | |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 34.203,13 | |
| 9.880.875,93 | 13.684.834,80 | ||
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 474.691,00 | 900.782,00 | |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 2.549.736,00 | 4.155.089,00 | |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.014.261,00 | 2.037.697,00 | |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 112.108,54 | |
| 4.038.688,00 | 7.205.676,54 | ||
| III. Finanzanlagen | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 74.118.283,78 | 71.118.283,78 | |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 27.988.653,03 | 21.088.653,03 | |
| 102.106.936,81 | 92.206.936,81 | ||
| 116.026.500,74 | 113.097.448,15 | ||
| B. UMLAUFVERMÖGEN | |||
| I. Vorräte | |||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 6.273.479,08 | 7.077.099,55 | |
| 2. Unfertige Erzeugnisse | 33.464.158,57 | 76.169.739,67 | |
| 3. Fertige Erzeugnisse und Waren | 14.289.294,97 | 561.455,55 | |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 3.446.954,30 | 2.229.602,12 | |
| 5. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | -23.776.218,44 | -44.642.176,71 | |
| 33.697.668,48 | 41.395.720,18 | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 9.176.377,28 | 11.506.676,67 | |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 3.920.416,81 | 714.544,29 | |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.914.770,83 | 3.494.457,60 | |
| 15.011.564,92 | 15.715.678,56 | ||
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 33.479.298,87 | 10.433.975,23 | |
| 82.188.532,27 | 67.545.373,97 | ||
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 280.496,10 | 249.087,72 | |
| 198.495.529,11 | 180.891.909,84 | ||
| PASSIVA | |||
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | ||
| EUR | EUR | ||
| A. EIGENKAPITAL | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 7.744.088,00 | 5.420.864,00 | |
| II. Kapitalrücklage | 153.294.940,98 | 104.909.363,22 | |
| III. Gewinnrücklagen | 1.470.601,00 | 1.470.601,00 | |
| IV. Bilanzverlust | -5.355.323,22 | -8.006.620,80 | |
| 157.154.306,76 | 103.794.207,42 | ||
| B. RÜCKSTELLUNGEN | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 3.072.006,55 | 3.207.888,72 | |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 8.614.320,20 | 6.317.945,67 | |
| 11.686.326,75 | 9 525 834,39 | ||
| C. VERBINDLICHKEITEN | |||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 18.346.067,95 | 38.804.372,36 | |
| 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 3.217.604,47 | 12.089.458,76 | |
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.337.694,54 | 3.492.517,36 | |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 5.968.984,30 | 11.956.367,15 | |
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 784.544,34 | 1.229.152,40 | |
| - aus Steuern: EUR 81.698,29 (Vorjahr: EUR 114.195,31) | |||
| 29.654.895,60 | 67.571.868,03 | ||
| 198.495.529,11 | 180.891.909,84 |
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2016
scroll
| 2016 | 2015 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 139.163.174,81 | 95.243.835,47 | |
| 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | -42.810.581,10 | 19.034.818,54 | |
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 2.378.832,22 | 7.429.736,91 | |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 1.173.389,59 | 5.196.506,23 | |
| - davon aus Währungsumrechnung: EUR 124.608,33 (Vorjahr: EUR 172.637,15) | |||
| 5. Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -34.971.826,65 | -77.377.794,91 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -18.585.038,08 | -14.357.102,62 | |
| -53.556.864,73 | -91.734.897,53 | ||
| 6. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | -30.671.347,19 | -33.277.793,75 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -5.123.237,79 | -5.740.990,46 | |
| - davon für Altersversorgung: EUR 501,86 (Vorjahr: EUR 44.515,07) | |||
| -35.794.584,98 | -39.018.784,21 | ||
| 7. Abschreibungen | |||
| a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -5.624.340,29 | -7.377.205,84 | |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -31.359.889,07 | -28.175.546,56 | |
| - davon Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 und Abs. 2 EGHGB: EUR 51.210,00 (Vorjahr: EUR 51.210,00) | |||
| - davon aus Währungsumrechnung: EUR 152.422,78 (Vorjahr: EUR 116.447,58) | |||
| 9. Betriebsergebnis | -26.430.863,55 | -39.401.536,99 | |
| 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1.524.845,87 | 1.300.076,30 | |
| - davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 1.524.511,66 (Vorjahr: EUR 1.297.406,65) | |||
| - davon aus Abzinsung: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) | |||
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -2.420.548,05 | -2.402.979,95 | |
| - davon an verbundene Unternehmen: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) | |||
| - davon aus Aufzinsung: EUR 68.752,82 (Vorjahr: EUR 452.656,06) | |||
| 12. Finanzergebnis | -895.702,18 | -1.102.903,65 | |
| 13. Ergebnis nach Steuern | -27.326.565,73 | -40.504.440,64 | |
| 14. Sonstige Steuern | -22.136,69 | -190.721,56 | |
| 15. Jahresfehlbetrag | -27.348.702,42 | -40.695.162,20 | |
| 16. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -8.006.620,80 | -12.311.458,60 | |
| 17. Entnahmen aus der Kapitalrücklage | 30.000.000,00 | 45.000.000,00 | |
| 18. Bilanzverlust | -5.355.323,22 | -8.006.620,80 |
Anhang 2016
Allgemeine Hinweise
Die Manz AG („Manz AG") hat ihren Firmensitz in Reutlingen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (HRB 353989).
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.
Durch den Wegfall der außerordentlichen Ergebnisses durch das BilRUG ist das GuV-Gliederungsschema anzupassen und die Vorjahresbeträge in den gestrichenen Positionen umzugliedern. Die außerordentlichen Aufwendungen werden in die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umgegliedert.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Anwendung von § 277 Abs. 1 HGB i.d.F. des BilRUG hat im Berichtsjahr zu keinen wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Vorjahr geführt, so dass die Vergleichbarkeit der Umsatzerlöse mit dem Vorjahr gegeben ist.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend, es sei denn, dass sich durch das BilRUG Änderungen ergeben haben.
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit den bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen vorgenommen. Die Nutzungsdauer wird nach dessen Produktlebenszyklus oder deren erwarteten Synergieeffekten angesetzt, soweit diese verlässlich geschätzt werden können. Ansonsten wird die Nutzungsdauer gemäß § 253 Abs. 3 HGB mit zehn Jahren angenommen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Den Abschreibungen liegen Nutzungsdauern von drei bis fünf Jahren zugrunde.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Den planmäßigen Abschreibungen werden Nutzungsdauern zwischen drei und dreizehn Jahren zugrunde gelegt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und die Ausleihungen an verbundene Unternehmen zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu den durchschnittlichen oder letzten Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.
Die unfertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie anteilige Verwaltungskosten entsprechend berücksichtigt werden.
In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert, geleistete Anzahlungen mit dem Nennbetrag.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden grundsätzlich mit dem Bestand an unfertigen Erzeugnissen verrechnet. Sofern der Betrag der erhaltenen Anzahlung die Herstellkosten der Vorräte übersteigt, erfolgt der Ausweis unter Passiva Erhaltene Anzahlungen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine Wertberichtigung in Höhe von ca. 1,0% auf den um die Umsatzsteuer gekürzten, zum Bilanzstichtag noch offenen Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt.
Liquide Mittel sowie Rechnungsabgrenzungsposten sind zu ihrem Nennwert angesetzt.
Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen wird ein Überhang an Passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, erfolgt der Ansatz von Aktiven latenten Steuern. Soweit die Aktiven latenten Steuern den vorhandenen Passiven latenten Steuern entsprechen, werden diese insoweit verrechnet dargestellt. Verlustvorträge werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre realisierbar erscheint.
Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftsteuersatzes sowie entsprechend den gewerbesteuerlichen Hebesätzen. Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbeertragsteuer ergab sich im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Steuersatz von 29,13%.
Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Pensionszusagen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand aus der Aufzinsung der entsprechenden Verpflichtung saldiert und im Übrigen Finanzergebnis ausgewiesen. Weiterhin werden diese Vermögensgegenstände mit der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.
Die Gesellschaft hat erstmals im Geschäftsjahr 2008 für Mitglieder des Vorstands und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter einen Performance Share Plan eingeführt. Hierbei werden Aktienzusagen mit einer bestimmten Wartezeit gewährt. Nach Ablauf der Wartezeit erhält der Empfänger eine Manz Aktie zum Preis von EUR 1,00. Die Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Zur Bedienung der Aktienoptionen wurde in den Jahren 2008, 2011, 2012 und 2015 die bedingte Erhöhung des Grundkapitals beschlossen (siehe auch Bedingtes Kapital II, III, IV). Im vorliegenden handelsrechtlichen Abschluss der Manz AG wurde wie schon in den Vorjahren die Ausgabe der Aktienoptionen/-zusagen nicht bilanziert.
Die Pensionsverpflichtungen werden mit dem anhand des Projected-Unit-Credit-Verfahrens ermittelten Erfüllungsbetrags unter Verwendung der „Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Für die Abzinsung wurde erstmals der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (Vj. durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre) bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 4,01% (Vj. 3,89%) verwendet. Erwartete Rentensteigerungen wurden mit 1,7% (Vj. 1,7%) und Gehaltssteigerungen wurden mit 2,5% berücksichtigt.
Für die Pensionsverpflichtung des Vorstandsvorsitzenden wurde auf die Einbeziehung von Fluktuationswahrscheinlichkeiten verzichtet. Es wird von einer Erfüllung des Dienstvertrags bis zur rechnerischen Altersgrenze ausgegangen. Aufgrund eines fest vereinbarten Rentenbetrags wurden weder erwartete Gehaltssteigerungen noch Rentensteigerungen berücksichtigt.
Die Jubiläumsrückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zum nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung der Jubiläumsverpflichtungen erfolgt nach dem modifizierten Teilwertverfahren unter Anwendung der „Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 3,24% (Vj. 3,89%) verwendet. Die erwartete Fluktuation wurde mit einer Rate von 9,00% (Vj. 4,00%) berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
Forschungs- und Entwicklungskosten beliefen sich im Geschäftsjahr auf insgesamt TEUR 5.675, davon wurden Entwicklungsleistungen in Höhe von TEUR 2.379 als immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert.
Finanzanlagen
Die Zusammensetzung des Anteilsbesitzes ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung:
Angaben zum Anteilsbesitz
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| Beteiligung | Eigenkapital | Ergebnis | |
|---|---|---|---|
| in % | in TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Verbundene Unternehmen | |||
| Inland | |||
| Manz CIGS Technology GmbH, Schwäbisch Hall | 100,00% | -4.849 | -10.761 |
| Ausland | |||
| Manz USA Inc., North Kingstown, USA1) | 100,00% | 119 | -282 |
| Manz Hungary Kft., Debrecen, Hungary1) | 100,00% | 164 | 6 |
| MVG Hungary Kft., Debrecen,Hungary1) | 100,00% | -38 | -11 |
| Manz Slovakia, s.r.o., Nove Mesto nad Vahom, Slovakia1) | 100,00% | 8.157 | 1.068 |
| Manz Italy s.r.l., Sasso Marconi, Italy1) | 100,00% | 8.223 | -129 |
| Manz Asia Ltd., Hong-Kong, China1) | 100,00% | 20.654 | 56 |
| Manz Chungli Ltd., Chungli, Taiwan1) 2) | 100,00% | 62.801 | 255 |
| Manz China Suzhou Ltd., Suzhou, China1) 2) | 100,00% | 4.596 | 2.711 |
| Manz (Shanghai) Trading Company Ltd. Shanghai, China1) 2) | 100,00% | 82 | 85 |
| Manz China Shanghai Ltd. (Shanghai), Shanghai, China1) 2) | 100,00% | 54 | -33 |
| Manz India Private Limited, New Delhi, Indien1) 2) | 75,00% | 138 | -2 |
| Manz China WuZhong, Suzhou, China1) 2) | 100,00% | 273 | -3.954 |
| Manz Taiwan Ltd., Chungli, Taiwan1) 2) | 100,00% | 63.655 | 2.287 |
| Manz (B.V.I.) Ltd., Road Town, British Virgin Island1) 2) | 100,00% | 11.456 | -1.408 |
| Intech Machines (B.V.I.) Co. Ltd., Road Town, British Virgin Island1) 2) | 100,00% | 3.872 | -27 |
| Talus Manufacturing Ltd., Taiwan | 80,50% | 23.347 | 299 |
1) Die Angabe beziehen sich auf den Jahresabschluss nach IFRS; Werte umgerechnet in Euro
2) Mittelbare Beteiligung
Vorräte
In den Vorräten sind geleistete Anzahlungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 3.389 (Vj. TEUR 1.912) sowie erhaltene Anzahlungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 2.347) enthalten.
Aktive latente Steuern
Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Der kombinierte Effektivsteuersatz beträgt 29,13%.
Die aktiven latenten Steuern resultieren aus folgenden Sachverhalten:
Latente Steueransprüche auf Differenzen bilanzieller Wertansätze für
| Firmenwert | |
| Vorräte | |
| Sonstige Rückstellungen | |
| Pensionsrückstellungen |
Latente Steueransprüche auf Verlustvorträge
| (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) |
Latente Steuerschulden auf Differenzen bilanzieller Wertansätze für
| Aktivierte Entwicklungskosten | |
| Sonstige Rückstellungen |
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| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Hieraus aktivierte latente Steuerforderungen netto | 0 | 0 |
Aufgrund der vorliegenden Verlusthistorie wurden die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge nur in der Höhe gebildet, wie eine Verlustverrechnung in Form von passiven latenten Steuern vorliegt.
Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB wird beachtet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben mit Ausnahme des Aktivwerts in Höhe von TEUR 65 (Vj. TEUR 98) und des Mieterdarlehens in Höhe von TEUR 136 (Vj. TEUR 81) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Im Vorjahr war noch eine langfristige Kaufpreiszahlung in Höhe von TEUR 963 enthalten. Der Aktivwert entsteht rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeit dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Die Vermögensgegenstände werden mit der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis auf der Aktivseite.
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital hat sich gegenüber dem Vorjahr auf EUR 7.744.088,00 (Vorjahr: EUR 5.420.864,00) erhöht und ist eingeteilt in 7.744.088 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015 und mit Zustimmung des Aufsichtsrats hat der Vorstand am 20. April 2016 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 5.420.864,00 um EUR 2.323.224,00 auf EUR 7.744.088,00 zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgte durch Ausgabe von 2.323.224 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bareinlagen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde entsprechend dem Bezugsverhältnis 7:3 gewährt. Der Bezugspreis je bezogener neuer Aktie betrug EUR 34,74. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 23. Mai 2016 in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen.
Genehmigtes Kapital
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juli 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 3.872.044,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 3.872.044 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016). Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.
Bedingtes Kapital I
Die Hauptversammlung vom 9. Juli 2014 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Juli 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen „Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Millionen EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 1.971.223,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen. Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 1.971.223,00 EUR, eingeteilt in bis zu Stück 1.971.223 neuen auf den Inhaber lautende Aktien (Stückaktien), bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) jeweils mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis.
Bedingtes Kapital II
Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten nach dem Manz Performance Share Plan 2015 zugestimmt.
Der Vorstand wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 59.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 118.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren.
Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 56.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 112.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Bestimmungen.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft um bis zu EUR 230.000,00 durch Ausgabe von bis zu 230.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.
Die Zahl der bezogen auf das bedingte Kapital II zum Bilanzstichtag ausgegebenen Bezugsrechte beläuft sich auf 40.101 (Vj. 14.863).
Bedingtes Kapital III
Die Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 hat der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten nach dem Manz Performance Share Plan 2011 zugestimmt. Die Ermächtigungen wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 aufgehoben, soweit auf der Grundlage der Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 6 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 56.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 56.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.
In der Hauptversammlung vom 12. Juli 2016 wurde der Beschluss gefasst, das von der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 unter Tagesordnungspunkt 10 beschlossene bedingte Kapital III gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung in Höhe von EUR 56.000,00 aufzuheben.
Die Zahl der bezogen auf das bedingte Kapital III zum Bilanzstichtag ausgegebenen Bezugsrechte beläuft sich auf 0 (Vj. 0).
Bedingtes Kapital IV
Die Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 hat der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten nach dem Manz Performance Share Plan 2012 zugestimmt. Die Ermächtigungen wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 aufgehoben, soweit auf der Grundlage der Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 7 der Satzung der Gesellschaft um bis zu EUR 256.000,00 durch Ausgabe von bis zu 256.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.
Die Zahl der bezogen auf das bedingte Kapital IV zum Bilanzstichtag ausgegebenen Bezugsrechte beläuft sich auf 15.361 (Vj. 15.361).
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen die Einzahlungen von Aktionären nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB.
Im Geschäftsjahr 2016 erhöhte sich die Kapitalrücklage durch die Barkapitalerhöhung um EUR 78.385.577,76. Im Rahmen der Ergebnisverwendung wurden 30 Mio. EUR aus der Kapitalrücklage entnommen und mit dem Bilanzverlust verrechnet.
Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen betragen EUR 1.470.601 (Vj. EUR 1.470.601) 266 Abs. 3 A. III. Nr. 4 HGB.
Bilanzverlust
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| EUR | |
|---|---|
| Verlustvortrag 1.1.2016 | -8.006.620,80 |
| Jahresfehlbetrag 2016 | -27.348.702,42 |
| Zuweisung aus der Kapitalrücklage | 30.000.000,00 |
| Bilanzverlust 2016 | -5.355.323,22 |
Eigene Aktien
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 wurde die Gesellschaft ermächtigt gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in dem Zeitraum bis zum 6. Juli 2020 eigene Aktien mit einem rechnerischen Wert von bis zu 10% des Grundkapitals, welches am Tag der Hauptversammlung vorlag, zu erwerben.
Im Geschäftsjahr 2016 erwarb die Gesellschaft 271 Stück (Vj. 141 Stück) eigene Aktien zu einem Durchschnittspreis von 35,50 EUR (Vj. 78,76 EUR) pro Aktie mit einem Kurswert von TEUR 10 (Vj. TEUR 11). Der Erwerb der eigenen Aktien im Berichtsjahr erfolgte für Mitarbeiterjubiläen. Zu den Bilanzstichtagen 31. Dezember 2016 und 31. Dezember 2015 sind keine eigenen Aktien im Bestand.
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat zum 31.12.2016 versicherungsmathematische Gutachten unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen nach der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC) erstellen lassen. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 S. 2 HGB Gebrauch gemacht. Dabei dürfen Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen pauschal mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Es wurden die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet.
Aus der Neuwertung zum 1.1.2010 der Pensionsrückstellungen der ehemals Manz Tübingen GmbH ergab sich eine Unterdotierung in Höhe von TEUR 768. Es wird das Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB ausgeübt und die erforderliche Zuführung wird über den Zeitraum von 15 Jahren verteilt. Im Berichtsjahr wurden TEUR 51 den Pensionsrückstellungen erfolgswirksam zugeführt. Zum 31.12.2016 beträgt der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag der Unterdotierung TEUR 256.
Zur Abdeckung des Risikos aus den Pensionsverpflichtungen wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die an Leistungsempfänger verpfändet wurden. Nicht verpfändet sind die Rückdeckungsversicherungen für Pensionsverpflichtungen aus der ehemals Manz Tübingen GmbH. Hierfür wird ein Aktivwert bei den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 65 ausgewiesen. Verpfändete Rückdeckungsversicherungen wurden in voller Höhe mit den Pensionsrückstellungen verrechnet. Die zugehörigen Aufwendungen und Erträge wurden ebenfalls verrechnet. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte sind deren Anschaffungskosten gleichgesetzt.
In der Bilanz zum 31.12.2016 ergibt sich gemäß § 246 Abs. 2 HGB folgender saldierter Ausweis in der Bilanz und GuV:
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| EUR | |
|---|---|
| Pensionsverpflichtung 31.12.2016 | 3.210.986,00 |
| Aktivwert Rückdeckungsversicherung 31.12.2016 | -138.979,45 |
| Pensionsrückstellung Bilanz | 3.072.006,55 |
| Zinsaufwand aus Pensionsverpflichtung | 11.737,00 |
| Zinsertrag aus Planvermögen | 2.953,00 |
| Zinsaufwand GuV | 8.784,00 |
Im Geschäftsjahr 2016 werden Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (Vj. durchschnittlicher Zinssatz der vergangenen sieben Jahre) abgezinst. Nach § 253 Abs. 6 HGB ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen bei Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und dem Ansatz der Rückstellung bei Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre zu ermitteln. Der sich daraus ergebende Unterschiedsbetrag unterliegt einer Ausschüttungssperre.
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| Verpflichtungswert zum 31.12.2016 ermittelt mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre | EUR 3.797.236,00 | |
| Verpflichtungswert zum 31.12.2016 ermittelt mit dem durchschnittlichen Rechnungszins für Altersversorgungsverpflichtungen | EUR 3.467.022,00 | |
| Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 S. 1 HGB zum 31.12.2016 | EUR 330.214,00 |
Die Rückstellungen für Altersteilzeitverplichtungen beliefen sich auf TEUR 367 (Vj. TEUR 62), wobei hier die verpfändeten Vermögensgegenstände zur Absicherung der Ansprüche aus dem Altersteilzeitmodell in Höhe von TEUR 22 mit der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen verrechnet werden. Der beizulegende Zeitwert des verrechneten Vermögenswertes beträgt TEUR 22 und entspricht den Anschaffungskosten. Die verrechneten Aufwendungen betragen TEUR 2 und die verrechneten Erträge TEUR 0.
Die sonstigen Rückstellungen für den Personalbereich beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Abfindungen in Höhe von TEUR 430 (Vj. 955), Jubiläen über TEUR 307 (Vj. TEUR 523) nicht genommenen Urlaub in Höhe von TEUR 266 (Vj. TEUR 262) sowie Beiträge für Berufsgenossenschaft in Höhe von TEUR 196 (Vj. TEUR 243).
Im Produktionsbereich wurden Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von TEUR 804 (Vj. TEUR 490), für Nacharbeiten in Höhe von TEUR 525 (Vj. TEUR 82) und für Drohverluste in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 547) gebildet. Die Rückstellung für andere Bereiche wurde im Wesentlichen für Jahresabschlusskosten und Hauptversammlung TEUR 367 (Vj. TEUR 367) sowie für ausstehende Aufwandsrechnungen TEUR 1.076 (Vj. TEUR 1.084) sowie für Earn-Out Verpflichtungen in Höhe von TEUR 3.440 (Vj. TEUR 125) gebildet.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt (Vorjahreswert in Klammer).
Verbindlichkeitenspiegel
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| Stand 31.12.2016 |
Restlaufzeit bis 1 Jahr |
Restlaufzeit über einem Jahr |
Restlaufzeit > 5 Jahre |
|
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 18.346.067,95 | 18.346.067,95 | 0,00 | 0,00 |
| Vorjahr | 38.804.372,36 | 38.804.372,36 | 0,00 | 0,00 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 3.217.604,47 | 3.217.604,47 | 0,00 | 0,00 |
| Vorjahr | 12.089.458,76 | 12.089.458,76 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.337.694,54 | 1.337.694,54 | 0,00 | 0,00 |
| Vorjahr | 3.492.517,36 | 3.492.517,36 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 5.968.984,30 | 5.968.984,30 | 0,00 | 0,00 |
| Vorjahr | 11.956.367,15 | 11.956.367,15 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 784.544,34 | 784.544,34 | 0,00 | 0,00 |
| Vorjahr | 1.229.152,40 | 1.229.152,40 | 0,00 | 0,00 |
| 29.654.895,60 | 29.654.895,60 | 0,00 | 0,00 | |
| Vorjahr | 67.571.868,03 | 67.571.868,03 | 0,00 | 0,00 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 5.969 (Vj. TEUR 11.956) resultieren allein aus dem Liefer- und Leistungsverkehr.
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestehen Bürgschaften der Manz AG für Bankverbindlichkeiten von Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 5.000 gegenüber verbunden Unternehmen und für Dritte in Höhe von TEUR 700. Die Bankverbindlichkeiten valutieren zum Stichtag mit TEUR 4.153.
Außerdem bestehen Bürgschaften, Garantien und andere Haftungsübernahmen für Verbindlichkeiten der Manz CIGS Technology GmbH in Höhe von insgesamt TEUR 7.417.
Die Haftungsverhältnisse betreffen potentielle künftige Ereignisse, deren Eintritt zu einer Verpflichtung führen würde. Zum Bilanzstichtag werden diese als überwiegend nicht wahrscheinlich angesehen, können aber nicht ausgeschlossen werden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der Zahlungsverpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen beläuft sich auf TEUR 32.137 (Vj. TEUR 34.048). Die Miet- und Leasingverträge enden zwischen 2017 und 2027.
Ausschüttungssperre
In Höhe der nachfolgend dargestellten Beträge ergibt sich gemäß § 268 Abs. 8 HGB aus Aktivierungen eine Gewinnausschüttungssperre:
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| Bilanzausweis | Latente Steuern | Ausschüttungsgesperrter Betrag | |
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände | |||
| Berichtsjahr | 9.205 | 2.681 | 6.524 |
| Vorjahr | 12.734 | 3.709 | 9.025 |
| Gesamtbetrag der gegen Ausschüttung gesperrten Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB | |||
| Berichtsjahr | 9.205 | 2.681 | 6.524 |
| Vorjahr | 12.734 | 3.709 | 9.025 |
Zur Deckung der Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB zur Verfügung stehende Eigenkapitalanteile
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| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Kapitalrücklagen i.S.d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB | 153.295 | 104.909 |
| Andere Gewinnrücklagen | 1.471 | 1.471 |
| Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -8.007 | -12.311 |
| Jahresfehlbetrag des abgelaufenen Geschäftsjahres | -27.349 | -40.695 |
| Zuweisung aus der Kapitalrücklage | 30.000 | 45.000 |
| Zur Deckung zur Verfügung stehende Eigenkapitalanteile | 149.410 | 98.374 |
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse werden entsprechend der Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG erfasst und gliedern sich nach Geschäftsbereichen und Regionen wie folgt:
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| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| nach Geschäftsbereichen | ||
| Electronics | 29.894 | 62.863 |
| Solar | 17.115 | 6.345 |
| Energy Storage | 79.866 | 9.579 |
| Umsätze mit verbundenen Unternehmen | 7.816 | 4.805 |
| Sonstige | 4.472 | 11.652 |
| 139.163 | 95.244 | |
| nach Regionen | ||
| Inland | 7.800 | 12.651 |
| Übrige EU-Länder | 4.308 | 4.672 |
| China | 88.233 | 54.474 |
| Taiwan | 6.111 | 3.095 |
| USA | 31.378 | 13.797 |
| Übrige Länder | 1.333 | 6.555 |
| 139.163 | 95.244 |
Sonstige betriebliche Erträge
Es handelt sich im Wesentlichen um Erträge aus Kursgewinnen in Höhe von TEUR 125 (Vj. TEUR 1.110) sowie periodenfremde Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 984 (Vj. TEUR 349).
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten in Höhe von TEUR 51 (Vj. TEUR 51) Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB (Aufstockung der Pensionsrückstellung), die in Vorjahren als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen wurden. Ferner wurden die übrigen außerordentlichen Aufwendungen des Vorjahres in Höhe von TEUR 904 aufgrund des Wegfalls des außerordentlichen Ergebnisses in die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen umgegliedert.
Außerplanmäßige Abschreibungen
Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von TEUR 1.191 (Vj. TEUR 3.299) vorgenommen.
Sonstige Angaben
Mitglieder des Vorstands
| Dieter Manz, Dipl.-Ing. (FH), Schlaitdorf -Vorstandsvorsitzender- | |
| Martin Hipp, Dipl.-Kaufmann, Haigerloch -Vorstand Finanzen- | |
| Martin Drasch, Dipl.-Ing. (FH), Ehningen -Vorstand Operations- | |
| Eckhard Hörner-Marass, Dipl.-Ing.(FH), Langweid (seit 1. Oktober 2016) -Vorstand Technologie- |
Der Vorstandsvorsitzende Dieter Manz ist auch Mitglied des Aufsichtsrats der SCANLAB AG, Puchheim.
Mitglieder des Aufsichtsrats
| Prof. Dr. Heiko Aurenz, Dipl. oec., Partner bei Ebner Stolz Management Consultants GmbH, Stuttgart. | |
| Dr.-Ing. E.h. Peter Leibinger, Geschäftsführer der TRUMPF GmbH + Co. KG, Ditzingen (Geschäftsführender Gesellschafter und stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung der TRUMPF GmbH + Co. KG). (bis 12. Juli 2016). |
|
| Guoxing Yang, Shanghai, stellvertretender Direktor der Abteilung Business Development bei der Shanghai Electric Group Co. Ltd. (ab 12. Juli 2016). |
|
| Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla, Leiter des Geschäftsbereichs Photovoltaik und Mitglied des Vorstands des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) sowie Professor für Dünnschichtphotovoltaik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Lichttechnisches Institut, Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik. |
Der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Heiko Aurenz ist auch Aufsichtsratsvorsitzender der Know How! Aktiengesellschaft für Weiterbildung sowie Mitglied des Aufsichtsrats beim Anna-Haag-Mehrgenerationenhaus e.V. Ferner ist Prof. Dr. Aurenz Beiratsvorsitzender der Monument Vermögensverwaltung GmbH und Beiratsvorsitzender der Andreas Lupold Hydrotechnik GmbH, Vöhringen.
Das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Dr. Peter Leibinger ist auch Mitglied des Beirats der TRUMPF Hüttinger GmbH + Co. KG. Ferner ist Dr. Peter Leibinger Mitglied des Hauptvorstands des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA), Sprecher des Programmausschusses „Optische Technologien" und Sprecher des Nachfolgeprogrammausschusses „Photonik" für das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie Mitglied des Verwaltungsrates der Alfred Kärcher GmbH & Co. KG.
Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.
Vergütung von Vorstand
Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der früheren Vorstandsmitglieder sind im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist.
Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 betragen TEUR 1.852 (Vj. TEUR 1.163). Die erfolgsunabhängigen Leistungen betragen TEUR 919 (Vj. TEUR 637) und die erfolgsabhängigen Leistungen TEUR 100 (Vj. TEUR 50). Die Leistungen aus einem Aufhebungsvertrag betragen TEUR 430. Die langfristig fälligen Leistungen belaufen sich auf TEUR 403 (Vj. TEUR 476). Bei langfristig fälligen Leistungen handelt es sich um Aktienzusagen/Bezugsrechte im Rahmen des Performance Share Plans. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 15.336 (Vj. 8.028) Bezugsrechte an die Vorstandsmitglieder gewährt mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt TEUR 192 ( Vj. TEUR 476).
Für den Vorstandsvorsitzenden Dieter Manz besteht eine Pensionsverpflichtung in Höhe von TEUR 313 (Vj. TEUR 302). Die Zuführung zur Pensionsverpflichtung beträgt im Geschäftsjahr 2016 TEUR 28 (Vj. TEUR 54) und beinhaltet den Dienstzeit- und Zinsaufwand. Für die Pensionszusage ist eine Rückdeckungsversicherung mit einem Zeitwert von TEUR 139 (Vj. TEUR 132) abgeschlossen.
Das frühere Vorstandsmitglied Otto Angerhofer erhielt im Geschäftsjahr 2016 eine Rentenzahlung in Höhe von TEUR 10 (Vj. TEUR 10). Es besteht eine Pensionsverpflichtung gegenüber dem früheren Vorstandsmitglied in Höhe von TEUR 139 (Vj. TEUR 144).
Für das Vorstandsmitglied Martin Hipp besteht seit dem Geschäftsjahr 2009 eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden TEUR 12 (Vj. TEUR 12) p.a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.
Für das Vorstandsmitglied Martin Drasch besteht seit diesem Geschäftsjahr eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden TEUR 12 (Vj TEUR 12) p.a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.
Vergütung des Aufsichtsrats
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird ebenfalls im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist.
Für das Geschäftsjahr 2016 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 54 (Vj. TEUR 54) gewährt. Die Vergütung beinhaltet sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nur einen fixen Bestandteil.
Mitarbeiter
Die Mitarbeiterzahl (Vollzeitkräfte) betrug während des Geschäftsjahres 2016 durchschnittlich 456 (Vj. 530) ohne Vorstände. Es waren davon 171 (Vj. 211) Mitarbeiter in der Produktion und 285 (Vj. 319) Mitarbeiter im kaufmännischen/technischen Bereich beschäftigt. Im Jahresdurchschnitt waren 33 (Vj. 31) Auszubildende beschäftigt.
Nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte
Die Produktions- und Verwaltungsgebäude der Manz AG sind geleast (Immobilien-Leasingvertrag). Zweck des Leasing ist die Finanzierung von Anlagevermögen. Risiken aus dem Immobilien-Leasing ergeben sich aus den zu zahlenden Leasingraten (vgl. Sonstige finanzielle Verpflichtungen) und der fixen Auszahlungsstruktur. Der Vorteil ergibt sich aus dem vollständigen Ersatz der Fremdfinanzierung sowie der Vermeidung des Restwertrisikos.
Konzernabschluss
Die Manz AG hat als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach IFRS und einen Konzernlagebericht aufgestellt, der am Sitz des Unternehmens in Reutlingen erhältlich ist, bzw. im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Geschäfte mit nahestehenden Personen
Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, bestehen nicht.
Gesamthonorar des Abschlussprüfers
Auf die Angabe des Abschlussprüferhonorars wird gemäß § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB verzichtet.
Angaben zum Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG haben gemäß § 161 AktG ihre jährliche Entsprechungserklärung abgegeben. Die gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat ist auf der Internetseite der Manz AG www.manz.com veröffentlicht.
Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz
Folgende Meldungen nach WpHG wurden im Geschäftsjahr 2016 mitgeteilt:
25. Februar 2016:
Stimmrechtsmitteilung
1. Angaben zum Emittenten
| Manz AG Steigäckerstr. 5 72768 Reutlingen Deutschland |
2. Grund der Mitteilung
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| X | Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten |
| Erwerb/Veräußerung von Instrumenten | |
| Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte | |
| Sonstiger Grund: |
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
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| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
|---|---|
| Union Investment Privatfonds GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland |
4. Namen der Aktionäre
| mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. |
5. Datum der Schwellenberührung
| 23.02.2016 |
6. Gesamtstimmrechtsanteile Anteil
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| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 2,663% | % | 2,663% | 5420864 |
| letzte Mitteilung | 3,410% | % | % | / |
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
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| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) |
zugerechnet (§ 22 WpHG) |
direkt (§ 21 WpHG) |
zugerechnet (§ 22 WpHG) |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A0JQ5U3 | 144337 | % | 2,663% | |
| Summe | 144337 | 2,663% |
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
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| X | Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). |
| Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen: |
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| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
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| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
03. März 2016:
Stimmrechtsmitteilung
1. Angaben zum Emittenten
| Manz AG Steigäckerstr. 5 72768 Reutlingen Deutschland |
2. Grund der Mitteilung
scroll
| X | Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten |
| Erwerb/Veräußerung von Instrumenten | |
| Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte | |
| Sonstiger Grund: |
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
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| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
|---|---|
| Union Investment Privatfonds GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland |
4. Namen der Aktionäre
| mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. |
5. Datum der Schwellenberührung
| 29.02.2016 |
6. Gesamtstimmrechtsanteile Anteil
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| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 3,122% | % | 3,122% | 5420864 |
| letzte Mitteilung | 2,663% | % | 2,663% | / |
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
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| SIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) |
zugerechnet (§ 22 WpHG) |
direkt (§ 21 WpHG) |
zugerechnet (§ 22 WpHG) |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A0JQ5U3 | 169213 | % | 3,122% | |
| Summe | 169213 | 3,122% |
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
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| X | Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). |
| Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
scroll
| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
18. März 2016:
Stimmrechtsmitteilung
1. Angaben zum Emittenten
| Manz AG Steigäckerstr. 5 72768 Reutlingen Deutschland |
2. Grund der Mitteilung
scroll
| Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten | |
| Erwerb/Veräußerung von Instrumenten | |
| Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte | |
| X | Sonstiger Grund: Erwerb/Veräußerung von Stimmrechten durch verwaltetes Sondervermögen |
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
scroll
| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
|---|---|
| Union Investment Privatfonds GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland |
4. Namen der Aktionäre
| mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. |
5. Datum der Schwellenberührung
| 15.03.2016 |
6. Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 2,440% | 1,291% | 3,731% | 5420864 |
| letzte Mitteilung | 3,122% | 0,000% | 3,122% | / |
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) |
zugerechnet (§ 22 WpHG) |
direkt (§ 21 WpHG) |
zugerechnet (§ 22 WpHG) |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A0JQ5U3 | 132243 | % | 2,440% | |
| Summe | 132243 | 2,440% |
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| Wertpapierleihe | 70000 | 1,291% | ||
| Summe | 70000 | 1,291% |
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
scroll
| X | Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). |
| Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
scroll
| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
23. Mai 2016:
Veröffentlichung über Gesamtzahl der Stimmrechte
1. Angaben zum Emittenten
| Manz AG Steigäckerstr. 5 72768 Reutlingen Deutschland |
2. Art der Kapitalmaßnahme
scroll
| Art der Kapitalmaßnahme | Stand zum / Datum der | |
|---|---|---|
| Ausgabe von Bezugsaktien (§ 26a Abs. 2 WpHG) |
||
| X | Sonstige Kapitalmaßnahme (§ 26a Abs. 1 WpHG) |
23.05.2016 |
3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte:
| 7744088 |
23. Mai 2016:
Stimmrechtsmitteilung
1. Angaben zum Emittenten
| Manz AG Steigäckerstr. 5 72768 Reutlingen Deutschland |
2. Grund der Mitteilung
scroll
| Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten | |
| Erwerbd/Veräußerung von Instrumenten | |
| X | Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte |
| Sonstiger Grund: |
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
scroll
| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
|---|---|
| Herr Dieter Manz |
4. Namen der Aktionäre
| mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. |
5. Datum der Schwellenberührung
| 23.05.2016 |
6. Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 24,660% | 0,000% | 24,660% | 7744088 |
| letzte Mitteilung | 42,900% | 0,000% | 42,900% | / |
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) |
zugerechnet (§ 22 WpHG) |
direkt (§ 21 WpHG) |
zugerechnet (§ 22 WpHG) |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A0JQ5U3 | 1909700 | 0 | 24,660% | 0% |
| Summe | 1909700 | 24,660% |
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
scroll
| X | Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). |
| Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
scroll
| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
23. Mai 2016:
Stimmrechtsmitteilung
1. Angaben zum Emittenten
| Manz AG Steigäckerstr. 5 72768 Reutlingen Deutschland |
2. Grund der Mitteilung
scroll
| Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten | |
| Erwerb/Veräußerung von Instrumenten | |
| X | Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte |
| Sonstiger Grund: |
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
scroll
| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
|---|---|
| Frau Ulrike Manz |
4. Namen der Aktionäre
| mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. |
5. Datum der Schwellenberührung
| 23.05.2016 |
6. Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 2,660% | 0,000% | 2,660% | 7744088 |
| letzte Mitteilung | 4,530% | 0,000% | 4,530% | / |
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) |
zugerechnet (§ 22 WpHG) |
direkt (§ 21 WpHG) |
zugerechnet (§ 22 WpHG) |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A0JQ5U3 | 205854 | 0 | 2,660% | 0% |
| Summe | 205854 | 2,660% |
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
scroll
| X | Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). |
| Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
scroll
| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
24. Mai 2016:
Stimmrechtsmitteilung
1. Angaben zum Emittenten
| Manz AG Steigäckerstr. 5 72768 Reutlingen Deutschland |
2. Grund der Mitteilung
scroll
| X | Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten |
| X | Erwerb/Veräußerung von Instrumenten |
| Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte | |
| Sonstiger Grund: |
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
scroll
| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
|---|---|
| The People's Republic of China, acting through the State-owned Asset Supervision Commission (SASAC) of Shanghai People's Government of the People's Republic of China | Shanghai, Volksrepublik China |
4. Namen der Aktionäre
| mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. | |
| Shanghai Electric Germany Holding GmbH |
5. Datum der Schwellenberührung
| 23.05.2016 |
6. Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil (Summe 7.a.) |
Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 19,67% | 10,43% | 30,10% | 7.744.088 |
| letzte Mitteilung | % | % | % | / |
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) |
zugerechnet (§ 22 WpHG) |
direkt (§ 21 WpHG) |
zugerechnet (§ 22 WpHG) |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A0JQ5U3 | 1.523.480 | % | 19,67% | |
| Summe | 1.523.480 | 19,67% |
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| Call Option | 25.05.2016 - 24.05.2017 | 807,49 | 10,43% | |
| Summe | 807,49 | 10,43% |
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
scroll
| Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). | |
| X | Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| The People's Republic of China, acting through the State-owned Asset Supervision Commission (SASAC) of Shanghai People's Government | % | % | % |
| Shanghai Electric (Group) Corporation | % | % | % |
| Shanghai Electric Group Company Limited | % | % | % |
| Shanghai Electric Hongkong Co. Limited | % | % | % |
| Shanghai Electric Germany Holding GmbH | 19,67% | 10,43% | 30,10% |
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
scroll
| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
31. Mai 2016:
Stimmrechtsmitteilung
1. Angaben zum Emittenten
| Manz AG Steigäckerstr. 5 72768 Reutlingen Deutschland |
2. Grund der Mitteilung
scroll
| X | Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten |
| Erwerb/Veräußerung von Instrumenten | |
| Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte | |
| Sonstiger Grund: |
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
scroll
| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
|---|---|
| Herr Otto Angerhofer |
4. Namen der Aktionäre
| mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. |
5. Datum der Schwellenberührung
| 21.08.2014 |
6. Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 1,49% | 0,00% | 1,49% | 7744088 |
| letzte Mitteilung | 3,35% | 0,00% | 3,35% | / |
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) |
zugerechnet (§ 22 WpHG) |
direkt (§ 21 WpHG) |
zugerechnet (§ 22 WpHG) |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A0JQ5U3 | 115500 | 0 | 1,49% | 0% |
| Summe | 115500 | 1,49% |
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
scroll
| X | Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). |
| Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
scroll
| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
08. Juni 2016:
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Am 23. Mai 2016 hat die Volksrepublik China, handelnd durch die State-owned Asset Supervision and Administration Commission (SASAC) der Volksregierung Shanghai der Volksrepublik China, Stadtverwaltung ShanghaiNolksrepublik China in ihrem eigenen Namen und – gemäß § 24 WpHG – im Namen der
(i) State-owned Asset Supervision and Administration Commission (SASAC) der Volksregierung Shanghai der Volksrepublik China, Stadtverwaltung ShanghaiNolksrepublik China;
(ii) Shanghai Electric (Group) Corporation, ShanghaiNolksrepublik China;
(iii) Shanghai Electric Group Company Limited, ShanghaiNolksrepublik China;
(iv) Shanghai Electric Hongkong Co. Limited, Hongkong/Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China; und
(v) Shanghai Electric Germany Holding GmbH, Frankfurt am Main/Deutschland;
(zusammengefasst die ,mitteilenden Parteien')
die Manz AG gemäß § 21 Abs. 1 WpHG darüber informiert, dass die Anzahl der Stimmrechte an der Manz AG (die 'Gesellschaft'), die unmittelbar von der Shanghai Electric Germany Holding GmbH, Frankfurt am Main/Deutschland, gehalten und gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG den anderen oben aufgelisteten Unternehmen zugerechnet werden, die Schwellen von 3, 5, 10 und 15% am 23. Mai 2016 überschritten hat und an diesem Tag 19,67% (das entspricht 1.523.480 Stimmrechten) betrug.
Vor diesem Hintergrund informierten am 3. Juni 2016 die mitteilenden Parteien die Manz AG gemäß § 27a Abs. 1 WpHG über Folgendes:
1. Ziele der Investition (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
1.1. Mit der Investition sollen strategische Ziele umgesetzt werden.
1.2. Die mitteilenden Parteien haben die Absicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate, je nach Marktentwicklung und Geschäftsentwicklung der Gesellschaft, weitere Stimmrechte an der Gesellschaft zu erwerben. Als Teil der geschlossenen Investitions- und Backstopvereinbarung, u. a. zwischen der Manz AG, Herrn Dieter Manz und der Shanghai Electric Group Co. Ltd., der die Shanghai Electric Germany Holding GmbH (,SEC GmbH') beigetreten ist, kann die SEC GmbH den Abschluss einer Stimmbindungsvereinbarung mit Herrn Manz verlangen. Bei Abschluss solch einer Stimmbindungsvereinbarung wird die SEC GmbH aller Wahrscheinlichkeit nach die Kontrolle über die Manz AG im Sinne des § 29 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes erlangen und dazu verpflichtet sein, den Aktionären der Gesellschaft ein Pflichtangebot zum Kauf ihrer Aktien zu unterbreiten. Außerdem kann die SEC GmbH von Herrn Manz die Übertragung von so vielen Aktien verlangen, die erforderlich sind, um eine Beteiligung von 29,9% an der Gesellschaft zu erreichen, falls nicht innerhalb von einem Jahr nach der Kapitalerhöhung ein Pflichtangebot abgegeben wurde. Wird ein Pflichtangebot abgegeben und hat die SEC GmbH bis zum Abschluss des Pflichtangebots eine Beteiligung von weniger als 30,1% an der Gesellschaft erworben, kann die SEC GmbH von Herrn Manz die Übertragung von so vielen Aktien an die SEC GmbH verlangen, die erforderlich sind, um eine Beteiligung von 30,1% an der Gesellschaft zu erreichen.
1.3. Die mitteilenden Parteien haben die Absicht, einen Kandidaten für den Aufsichtsrat der Gesellschaft vorzuschlagen, der auf der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft gewählt werden soll. Ansonsten haben die mitteilenden Parteien derzeit nicht die Absicht, Einfluss auf die Berufung oder Abberufung von Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Gesellschaft auszuüben, abgesehen von der Ausübung der von der SEC GmbH gehaltenen Stimmrechte im regulären Ablauf von Wahlen von Mitgliedern des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung.
1.4. Die mitteilenden Parteien haben derzeit nicht die Absicht, die Kapitalstruktur oder Dividendenpolitik der Gesellschaft zu ändern.
2. Herkunft der Mittel für den Erwerb von Stimmrechten (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Bezugnehmend auf die Herkunft der verwendeten Mittel erklärten die mitteilenden Parteien, dass die Transaktion durch eigene, von der Shanghai Electric Group bereitgestellte Mittel, finanziert wurde.
20. Juni 2016:
Korrektur der Veröffentlichung vom 31.05.2016, 15:17 Uhr MEZ/MESZ - Manz AG:
Stimmrechtsmitteilung
1. Angaben zum Emittenten
| Manz AG Steigäckerstr. 5 72768 Reutlingen Deutschland |
2. Grund der Mitteilung
scroll
| X | Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten |
| Erwerb/Veräußerung von Instrumenten | |
| Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte | |
| Sonstiger Grund: |
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
scroll
| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
|---|---|
| Herr Otto Angerhofer |
4. Namen der Aktionäre
| mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. |
5. Datum der Schwellenberührung
| 21.08.2014 |
6. Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 2,34% | 0% | 2,34% | 4928059 |
| letzte Mitteilung | 3,35% | n/a % | n/a % | / |
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) |
zugerechnet (§ 22 WpHG) |
direkt (§ 21 WpHG) |
zugerechnet (§ 22 WpHG) |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A0JQ5U3 | 115500 | 0 | 2,34% | 0% |
| Summe | 115500 | 2,34% |
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
scroll
| X | Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). |
| Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
scroll
| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
20. November 2016:
Stimmrechtsmitteilung
1. Angaben zum Emittenten
| Manz AG Steigäckerstr. 5 72768 Reutlingen Deutschland |
2. Grund der Mitteilung
scroll
| Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten | |
| Erwerb/Veräußerung von Instrumenten | |
| Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte | |
| X | Sonstiger Grund: Erwerb/Veräußerung von Stimmrechten durch verwaltetes Sondervermögen |
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
scroll
| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
|---|---|
| Union Investment Privatfonds GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland |
4. Namen der Aktionäre
| mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. |
5. Datum der Schwellenberührung
| 03.11.2016 |
6. Gesamtstimmrechtsanteile
scroll
| Anteil (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 3,064% | 0,704% | 3,768% | 7744088 |
| letzte Mitteilung | 2,440% | 1,291% | 3,731% | / |
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) |
zugerechnet (§ 22 WpHG) |
direkt (§ 21 WpHG) |
zugerechnet (§ 22 WpHG) |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A0JQ5U3 | 237259 | % | 3,064% | |
| Summe | 237259 | 3,064% |
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| Wertpapierleihe | 54510 | 0,70% | ||
| Summe | 54510 | 0,70% |
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
scroll
| X | Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). |
| Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
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| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
07. Dezember 2016:
Stimmrechtsmitteilung
1. Angaben zum Emittenten
| Manz AG Steigäckerstr. 5 72768 Reutlingen Deutschland |
2. Grund der Mitteilung
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| Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten | |
| Erwerb/Veräußerung von Instrumenten | |
| Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte | |
| X | Sonstiger Grund: Erwerb/Veräußerung von Stimmrechten durch verwaltetes Sondervermögen |
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
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| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
|---|---|
| Union Investment Privatfonds GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland |
4. Namen der Aktionäre
| mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. |
5. Datum der Schwellenberührung
| 05.12.2016 |
6. Gesamtstimmrechtsanteile
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| Anteil (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 2,99% | 0,58% | 3,57% | 7744088 |
| letzte Mitteilung | 3,06% | 0,70% | 3,76% | / |
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
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| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) |
zugerechnet (§ 22 WpHG) |
direkt (§ 21 WpHG) |
zugerechnet (§ 22 WpHG) |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A0JQ5U3 | 232226 | % | 2,99% | |
| Summe | 232226 | 2,99% |
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| Wertpapierleihe | 44510 | 0,58% | ||
| Summe | 44510 | 0,58% |
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
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| X | Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). |
| Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen: |
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| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
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| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
Nachtragsbericht
Am 23. Januar 2017 teilte die Manz AG mit, dass das Unternehmen mit der Shanghai Electric Group Co., Ltd. und der Shenhua Group Co., Ltd. zwei der führenden Unternehmen der chinesischen Energieindustrie eine strategische Zusammenarbeit im Bereich der CIGS-Dünnschicht-Solartechnologie vereinbart hat. Ziel der Kooperation ist die nachhaltige Weiterentwicklung und die Vermarktung der CIGS-Dünnschicht-Solartechnologie der Manz AG. Bestandteil der Zusammenarbeit ist die zwischenzeitlich erfolgte Gründung eines gemeinschaftlichen Forschungsunternehmens (das „Forschungs-Joint Venture"), um die Weiterentwicklung der CIGS-Technologie der Manz AG voranzutreiben. In diesem Zusammenhang wird die Manz CIGS Technology GmbH, die gegenwärtige CIGS-Forschungsgesellschaft der Manz AG, durch das neue Forschungs-Joint Venture für 50 Mio. EUR erworben werden. Im Gegenzug wird die Manz AG für 25 Mio. EUR mit 15% Anteilseignerin des Gemeinschaftsunternehmens.
In einem weiteren, sich in der Gründung befindenden Gemeinschaftsunternehmen von Shanghai Electric, Shenhua und Manz – der Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd – werden künftig die Vertriebsaktivitäten in China exklusiv gebündelt. Die Manz AG hält an dieser Gesellschaft mit 56% die Mehrheit.
Darüber hinaus haben die Vertragspartner der Manz AG Aufträge für vollständig integrierte Produktionslinien für CIGS-Dünnschicht-Solarmodule (CIGSfab) in Höhe von insgesamt 263 Mio. EUR bei der Manz AG platziert. Diese werden in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 umsatz- und ertragswirksam. Aufgrund entsprechender Anzahlungsvereinbarungen werden diese Aufträge Cash-Flow-positiv realisiert. Alle Verträge stehen noch unter dem Zustimmungsvorbehalt der Regierungsbehörden in China. Die Manz AG geht davon aus, dass diese Genehmigungen bis spätestens Mitte April 2017 erteilt werden.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2016 schließt mit einem Bilanzverlust von EUR -5.355.323,22 (Vj. EUR -8.006.620,80). Der Vorstand schlägt vor, diesen Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
Reutlingen, den 23. März 2017
Manz AG
Dieter Manz, Vorstandsvorsitzender
Martin Hipp
Martin Drasch
Eckard Hörner-Marras
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2016
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| ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01. Jan. 2016 | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | 31. Dez. 2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | |||||
| Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 40.063.664,99 | 1.661.475,58 | 0,00 | -3.859.068,74 | 37.866.071,83 |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 11.650.488,36 | 94.597,70 | 34.203,13 | -3,00 | 11.779.286,19 |
| Geleistete Anzahlungen | 34.203,13 | 0,00 | -34.203,13 | 0,00 | 0,00 |
| 51.748.356,48 | 1.756.073,28 | 0,00 | -3.859.071,74 | 49.645.358,02 | |
| SACHANLAGEN | |||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 2.082.964,46 | 5.992,93 | 96.858,54 | -671.623,28 | 1.514.192,65 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 18.107.890,80 | 13.570,13 | 0,00 | -1.229.256,64 | 16.892.204,29 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 9.111.860,71 | 83.084,54 | 0,00 | -1.453.009,00 | 7.741.936,25 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 112.108,54 | 0,00 | -96.858,54 | -15.250,00 | 0,00 |
| 29.414.824,51 | 102.647,60 | 0,00 | -3.369.138,92 | 26.148.333,19 | |
| FINANZANLAGEN | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 73.681.511,48 | 3.000.000,00 | 0,00 | 0,00 | 76.681.511,48 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 22.758.563,63 | 6.900.000,00 | 0,00 | 0,00 | 29.658.563,63 |
| 96.440.075,11 | 9.900.000,00 | 0,00 | 0,00 | 106.340.075,11 | |
| 177.603.256,10 | 11.758.720,88 | 0,00 | -7.228.210,66 | 182.133.766,32 |
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| KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN | ||||
|---|---|---|---|---|
| 01. Jan. 2016 | Zugänge | Abgänge | 31. Dez. 2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | ||||
| Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 27.329.922,20 | 2.102.625,32 | -771.813,74 | 28.660.733,78 |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 10.733.599,48 | 370.151,83 | -3,00 | 11.103.748,31 |
| Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 38.063.521,68 | 2.472.777,15 | -771.816,74 | 39.764.482,09 | |
| SACHANLAGEN | ||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.182.182,46 | 528.942,47 | -671.623,28 | 1.039.501,65 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 13.952.801,80 | 1.550.086,13 | -1.160.419,64 | 14.342.468,29 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.074.163,71 | 1.057.284,54 | -1.403.773,00 | 6.727.675,25 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 15.250,00 | -15.250,00 | 0,00 |
| 22.209.147,97 | 3.151.563,14 | -3.251.065,92 | 22.109.645,19 | |
| FINANZANLAGEN | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.563.227,70 | 0,00 | 0,00 | 2.563.227,70 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.669.910,60 | 0,00 | 0,00 | 1.669.910,60 |
| 4.233.138,30 | 0,00 | 0,00 | 4.233.138,30 | |
| 64.505.807,95 | 5.624.340,29 | -4.022.882,66 | 66.107.265,58 |
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| NETTOBUCHWERTE | ||
|---|---|---|
| 31. Dez. 2016 | 31. Dez. 2015 | |
| --- | --- | --- |
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | ||
| Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 9.205.338,05 | 12.733.742,79 |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 675.537,88 | 916.888,88 |
| Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 34.203,13 |
| 9.880.875,93 | 13.684.834,80 | |
| SACHANLAGEN | ||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 474.691,00 | 900.782,00 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 2.549.736,00 | 4.155.089,00 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.014.261,00 | 2.037.697,00 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 112.108,54 |
| 4.038.688,00 | 7.205.676,54 | |
| FINANZANLAGEN | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 74.118.283,78 | 71.118.283,78 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 27.988.653,03 | 21.088.653,03 |
| 102.106.936,81 | 92.206.936,81 | |
| 116.026.500,74 | 113.097.448,15 |
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."
Reutlingen, den 23. März 2017
Manz AG
Dieter Manz, Vorstandsvorsitzender
Martin Hipp
Martin Drasch
Eckhard Hörner-Marass
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Manz AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Reutlingen, den 23. März 2017
**BEST AUDIT GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zweigniederlassung Reutlingen**
Marion Moser, Wirtschaftsprüferin
Harald Aigner, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrates
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
auch im Berichtsjahr 2016 hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der strategischen Ausrichtung und Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Dabei haben wir die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig wahrgenommen und uns von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Arbeit des Vorstands überzeugt. Der Aufsichtsrat war in sämtliche Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft und den Konzern eingebunden.
Während des gesamten Geschäftsjahres 2016 standen der Vorstand und der Aufsichtsrat in einem vertrauensvollen und intensiven Austausch. Dabei ist der Vorstand seinen aus dem Gesetz und der Geschäftsordnung ergebenden Informationspflichten nachgekommen und unterrichtete uns regelmäßig, ausführlich und zeitnah in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen relevanten Maßnahmen und Ereignisse. Hierbei ging der Vorstand auch auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. Der Aufsichtsrat wurde somit stets über die Geschäftslage und -entwicklung, die beabsichtigte Geschäftspolitik, die kurz-, mittel- und langfristige Unternehmensplanung einschließlich der Investitions-, Finanz- und Personalplanung sowie die Rentabilität der Gesellschaft, organisatorische Maßnahmen und die Konzernlage insgesamt informiert. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsfluss über die Risikolage und das Risikomanagement statt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf der Grundlage der Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität geprüft. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert.
Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat
Das Geschäftsjahr 2016 war für die Manz AG in allen Bereichen des Unternehmens erneut mit großen Herausforderungen verbunden. Die Sicherstellung der Finanzierung , die Beteiligung eines neuen Ankeraktionärs, die Optimierung der Geschäftsprozesse im Rahmen des Restrukturierungsprogramms „Manz 2.0", die Verbesserung der Auftrags- und Ertragslage insbesondere im Bereich Solar sowie die Bewältigung des Auftragsstopps im Bereich Energy Storage standen daher neben weiteren strategischen und operativen Themen regelmäßig im Mittelpunkt der Berichterstattung des Vorstands sowie der aus diesem Anlass besonders intensiven Kontrolle und beratenden Begleitung durch den Aufsichtsrat.
Insgesamt fanden im Berichtsjahr fünf Präsenzsitzungen und vier telefonische Sitzungen statt, an denen stets sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats teilnahmen. An den Aufsichtsratssitzungen haben auch die Mitglieder des Vorstands teilgenommen, soweit nicht deren persönliche Angelegenheiten zu behandeln waren. Darüber hinaus wurden drei schriftliche bzw. telefonische Beschlussfassungen des Aufsichtsrats herbeigeführt. Bis zu der im Mai 2016 erfolgten Durchführung der Kapitalerhöhung wurde dem Aufsichtsrat zudem die aktuelle Liquiditätsplanung regelmäßig zweiwöchig zur Verfügung gestellt und mit ihm im Rahmen von Telefonkonferenzen diskutiert.
Im Rahmen der ersten Sitzung im Berichtsjahr am 18. Januar 2016 behandelte der Aufsichtsrat den Stand der Vorbereitungen für die Beteiligung von Shanghai Electric als strategischem Investor an der Gesellschaft und die hiervon abhängige Finanzierungssituation einschließlich der Bankenfinanzierung sowie die Planung für das Geschäftsjahr 2016. Ferner berichtete der Vorstand über die Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen sowie die Auftragslage und Auftragsbearbeitung.
In der telefonischen Sitzung vom 15. Februar 2016 standen erneut die geplante Kapitalmaßnahme unter Erörterung von Handlungsalternativen sowie die Finanzierung und Liquiditätslage im Fokus der Beratungen. Ferner bestellte der Aufsichtsrat Herrn Dieter Manz turnusgemäß für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren zum Vorsitzenden des Vorstands.
Schwerpunkte der Präsenzsitzung am 24. März 2016 waren der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2015 einschließlich des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers. Nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer billigten wir den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015. Der Vorstand berichtete darüber hinaus über die aktuelle Geschäftsentwicklung im ersten Quartal 2016 und die Aussichten in den einzelnen Geschäftsbereichen. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand ausführlich die mittelfristige Planung für die Geschäftsjahre 2016 bis 2018 erörtert und diese kritisch gewürdigt. Zudem diskutierten wir auf der Grundlage eines Vorstandsberichts über die in zwölf Teilprojekten definierten Optimierungsmaßnahmen in der Manz-Gruppe unter dem Programm „Manz 2.0". Ferner hat der Aufsichtsrat den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung behandelt und verabschiedet. Der Vorstand erläuterte anhand eines Risikoberichts die wesentlichen Risiken bei der Manz-Gruppe, insbesondere auch das bestehende Finanzierungsrisiko, sowie den aktuellen Stand der Vorbereitungen für die geplante Kapitalerhöhung und der Bankenfinanzierung. Schließlich haben die Mitglieder des Aufsichtsrats im Rahmen der jährlichen Effizienzprüfung die Ergebnisse der Überprüfung des organisatorischen Ablaufs der Arbeit des Aufsichtsrats sowie mögliche Interessenkonflikte diskutiert.
Im Rahmen einer telefonischen Aufsichtsratssitzung erläuterte der Vorstand am 14. April 2016 den Stand des Investorenprozesses. Ferner besprachen Vorstand und Aufsichtsrat die Beschlussvorschläge für die anstehende ordentliche Hauptversammlung, die der Aufsichtsrat durch schriftliche Beschlussfassung vom 24. Mai 2016 verabschiedete.
Im Wege einer weiteren telefonischen Sitzung stimmte der Aufsichtsrat am 20. April 2016 dem Beschluss des Vorstands über die Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital gegen Bareinlagen unter Gewährung des Bezugsrechts der Aktionäre zu und beschloss die entsprechende Änderung der Satzung.
In der Sitzung vom 5. Juli 2016 stand die Berichterstattung des Vorstands über die aktuelle Geschäftsentwicklung und Planung in den einzelnen Geschäftsbereichen einschließlich der Auswirkungen des Auftragsstopps im Bereich Energy Storage und dessen mögliche Auswirkungen auf die Prognose 2016 sowie die Erörterung der Kapazitätsauslastung und der Ertragslage im Vordergrund. In diesem Zusammenhang besprachen wir auch die Einstellung des margenschwachen Bereichs cSi-Solar. Weitere Themen waren die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsabläufe am Standort Suzhou sowie die Weiterentwicklung des globalen Einkaufs. Außerdem verständigten sich Vorstand und Aufsichtsrat auf eine professionelle Fortführung des Restrukturierungsprozesses und die Umsetzung durch ein zusätzliches Vorstandsressort. Schließlich gewährte der Aufsichtsrat den Mitgliedern des Vorstands Performance Shares (Bezugsrechte) auf Aktien der Gesellschaft als langfristige Vergütungskomponente auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2015 und stimmte der Ausgabe von Performance Shares an weitere Führungskräfte der Manz-Gruppe zu.
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats im Anschluss an die Neuwahlen zum Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung am 12. Juli 2016 wurden Herr Prof. Dr. Heiko Aurenz erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herr Prof. Dr. Michael Powalla zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.
Im Wege einer schriftlichen Beschlussfassung vom 8. August 2016 bestellte der Aufsichtsrat Herrn Eckhard Hörner-Marass mit dem Aufgabenbereich Restrukturierung zum Mitglied des Vorstands und beschloss über dessen Vorstandsvertrag.
In der Sitzung vom 20. September 2016 berichtete der Vorstand über den Zwischenabschluss des ersten Halbjahrs 2016 sowie die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage und die Geschäftsaussichten für das zweite Halbjahr 2016. In diesem Zusammenhang erörterten wir ausführlich die Aussichten auf Erteilung eines Auftrags für eine CIGSfab vor dem Hintergrund der anhaltenden Verlustbeiträge des Bereichs CIGS Solar sowie die operativen und finanziellen Konsequenzen eines sich weiter verzögernden Auftragseingangs.
In der letzten Sitzung des Berichtsjahres, am 6. Dezember 2016, berichtete der Vorstand über den Zwischenabschluss zum dritten Quartal 2016 sowie die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage. Hierbei stellte der Vorstand ausführlich die aktuellen Aussichten in den einzelnen Geschäftsbereichen dar. Darüber hinaus erläuterte der Vorstand den Status der Vertragsverhandlungen zur Auftragserteilung im Bereich CIGS Solar und zum Verkauf der Tochtergesellschaft Manz CIGS Technology GmbH an eine Joint Venture-Gesellschaft. Er erstattete zudem Bericht über die Fortschritte bei der Optimierung der Kapazitätsauslastung an den Produktionsstätten sowie über die Liquiditäts- und Finanzplanung. Ferner beriet das Gremium mit dem Vorstand über Änderungen bei den Vorstandsressorts. Schließlich prüfte der Aufsichtsrat die Einhaltung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex durch die Manz AG und verabschiedete gemeinsam mit dem Vorstand die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG.
Interessenkonflikte
Das mit Beendigung der Hauptversammlung 2016 aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedene Mitglied Dr.-Ing. E.h. Peter Leibinger ist geschäftsführender Gesellschafter der TRUMPF-Gruppe, die Lieferungen an die Gesellschaft erbringt. Ein konkreter Interessenkonflikt ist durch diese geschäftliche Beziehung nicht aufgetreten.
Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats Prof. Dr. Michael Powalla ist Leiter des Geschäftsbereichs Photovoltaik und Mitglied des Vorstands des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), das der Manz-Gruppe Lizenzen gewährt und für diese Entwicklungsleistungen erbringt. Auch durch diese geschäftliche Beziehung ist kein konkreter Interessenkonflikt aufgetreten.
Das Mitglied des Aufsichtsrats Guoxing Yang ist stellvertretender Direktor der Abteilung Business Development der Shanghai Electric Group Co., Ltd., die an der Manz AG seit Mai 2016 über eine Tochtergesellschaft in Höhe von 19,67% beteiligt ist. Die Manz AG hat im Januar 2017 mit der Shanghai Electric Group Co., Ltd. und der Shenhua Group Co., Ltd. – zwei der führenden Unternehmen der chinesischen Energie Industrie – eine strategische Zusammenarbeit im Bereich der CIGS-Dünnschicht-Solartechnologie vereinbart. Ziel der Kooperation ist die nachhaltige Weiterentwicklung und die Vermarktung der CIGS-Dünnschicht-Solartechnologie der Manz AG. In diesem Zusammenhang haben chinesische Joint-Venture-Gesellschaften, an denen die Shanghai Electric Group Co., Ltd. beteiligt ist, der Manz AG Aufträge für vollständig integrierte Produktionslinien für CIGS-Dünnschicht-Solarmodule (CIGSfab) in Höhe von insgesamt 263 Mio. EUR erteilt. Ein konkreter Interessenkonflikt ist durch diese geschäftliche Beziehung nicht aufgetreten.
Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über deren Behandlung die Hauptversammlung zu informieren ist, sind im Übrigen nicht aufgetreten.
Deutscher Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2016 eingehend mit der Weiterentwicklung der Corporate Governance befasst. In der Sitzung vom 6. Dezember 2016 behandelten wir die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, wonach die Gesellschaft den Empfehlungen des Kodex mit lediglich einer Ausnahme entspricht und entsprechen wird. Die Entsprechenserklärung vom Dezember 2016 ist auf der Internetseite der Manz AG dauerhaft öffentlich zugänglich.
Der Aufsichtsrat der Manz AG besteht aus der gesetzlichen Mindestzahl von drei Mitgliedern. Aufgrund der Mitgliederanzahl ist die Bildung von Ausschüssen nicht zweckdienlich und würde die Arbeit des Gremiums unnötig erschweren. Entsprechend wurden auch im Geschäftsjahr 2016 keine Ausschüsse gebildet.
Jahres- und Konzernabschluss 2016
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016 wurden vom Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns, der BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 sowie die Lageberichte für die Manz AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016 unter Einbeziehung der den Mitgliedern des Aufsichtsrats vor der Sitzung übersandten Prüfungsberichte des Abschlussprüfers geprüft. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 28. März 2017 hat der Vorstand die Abschlüsse der Manz AG und des Konzerns sowie das Risikomanagementsystem erläutert. Der Abschlussprüfer berichtete in dieser Sitzung über Umfang und Schwerpunkte sowie Grundsätze und wesentliche Ergebnisse seiner Abschlussprüfung und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Er informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungsprozess.
Nach Prüfung und Diskussion des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Manz AG und den Konzern nebst der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats, sind keine Einwendungen zu erheben. Mit Beschluss vom 28. März 2017 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2016 gebilligt. Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2016 ist damit festgestellt.
Änderung in der Besetzung des Aufsichtsrats
Der bisherige stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats Dr.-Ing. E.h. Peter Leibinger schied nach Ablauf seiner regulären Amtszeit mit Beendigung der Hauptversammlung am 12. Juli 2016 aus dem Aufsichtsrat aus. Wir danken Herrn Dr.-Ing. E.h. Leibinger für seine wertvollen Beiträge zur Arbeit des Aufsichtsrats. Im Rahmen der turnusgemäßen Wahlen zum Aufsichtsrat wurden im Rahmen der Hauptversammlung 2016 die bisherigen Mitglieder Prof. Dr. Heiko Aurenz und Prof. Dr. Michael Powalla erneut sowie Herr Guoxing Yang neu in den Aufsichtsrat gewählt.
Dank und Anerkennung
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die stets offene und konstruktive Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Auch danken wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz im vergangenen Geschäftsjahr 2016. Nicht zuletzt wollen wir uns auch bei Ihnen, werte Aktionärinnen und Aktionäre, für das entgegengebrachte Vertrauen und die Bereitschaft bedanken, mit uns gemeinsam die Zukunft der Manz AG zu gestalten.
Reutlingen, den 28. März 2017
Prof. Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Entsprechenserklärung Dezember 2016
des Vorstands und des Aufsichtsrats der Manz AG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 Aktiengesetz
Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz, dass die Manz AG den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 5. Mai 2015 seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 15. Dezember 2015 mit der nachstehenden Ausnahme entsprochen hat sowie dass die Manz AG den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 künftig mit der nachstehenden Ausnahme entsprechen wird.
Die Gesellschaft hat der Empfehlung in Ziffer 3.8 Abs. 3 des Kodex nicht entsprochen, nach der in einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat ein Selbstbehalt in Höhe von mindestens 10% des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Aufsichtsratsmitglieds vereinbart werden soll, und wird ihr auch künftig nicht entsprechen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Manz AG sind der Ansicht, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats ihr Amt auch ohne einen solchen Selbstbehalt sorgfältig und pflichtbewusst wahrgenommen haben und wahrnehmen werden, so dass ein Selbstbehalt die Sorgfalt und das Verantwortungsbewusstsein der Mitglieder des Aufsichtsrats nicht weiter erhöhen würde.
Reutlingen, den 6. Dezember 2016
Manz AG
Für den Vorstand:
Dieter Manz, Vorsitzender des Vorstands
Für den Aufsichtsrat:
Professor Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender des Aufsichtsrats