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Manz AG Annual Report 2016

May 19, 2017

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Annual Report

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Manz AG

Reutlingen

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

GESCHÄFTSMODELL UND STRATEGIE

Die 1987 gegründete Manz AG ist ein Hightech-Maschinenbauunternehmen mit weltweiter Präsenz und umfassendem Technologieportfolio. Das Unternehmen bietet seinen Kunden aus Wachstums- und Zukunftsbranchen hocheffiziente Produktionsanlagen und hat sich erfolgreich als gefragter Entwicklungspartner der Industrie etabliert. Mit innovativen Produktionssystemen ist die Manz AG Wegbereiter für die Weiterentwicklung und den Durchbruch von Schlüsseltechnologien der heutigen Welt. Mit umfassender Expertise in der Automation, der Messtechnik, der Laserbearbeitung sowie der Nasschemie, Drucken und Beschichten und Rolle-zu-Rolle-Prozessen fokussiert sich die Manz AG auf die drei strategischen Geschäftsbereiche „Electronics", „Solar" und „Energy Storage".

Branchenübergreifender Technologietransfer

Als Hightech-Maschinenbauer treibt die Manz AG die Entwicklungsarbeit in ihren Basistechnologien kontinuierlich voran und legt damit den Grundstein für einen erfolgreichen branchenübergreifenden Technologietransfer. Dieser Ansatz ermöglicht interne Synergien und innovative Produktionslösungen für unterschiedliche Märkte. Gleichzeitig erhöht die Manz AG damit die Flexibilität ihres Geschäftsmodells, um auf neue Wachstumstrends reagieren und zukunftsträchtige Branchen als zusätzliche Absatzmärkte schnell erschließen zu können.

Diversifizierungsstrategie

Der erfolgreiche branchenübergreifende Technologietransfer ermöglicht eine Diversifizierungsstrategie, die fester Bestandteil des Geschäftsmodells der Manz AG ist. Mit der Diversifizierung in Technologien, Branchen und Regionen verfolgt Manz das Ziel, die in unterschiedlichen Wachstumsmärkten vorhandene Volatilität bestmöglich zu kompensieren und gleichzeitig von deren Dynamik zu profitieren. Entsprechend der Investitionszyklen einzelner Branchen sollen so Produktionskapazitäten angepasst und durch andere Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns effizient genutzt werden. Damit verleiht Manz dem gesamten Geschäftsmodell zusätzliche Stabilität bei stetigen Wachstumschancen.

Internationalisierung und „Follow the Market"

Als international agierender Hightech-Maschinenbauer verfügt die Manz AG über ein weltweit ausgeprägtes Produktions-, Vertriebs- und Servicenetzwerk mit engen Kundenbeziehungen und einer starken Marktposition in den Zielbranchen in China, Indien, den USA, Europa sowie den arabischen Ländern. Die Strategie „Follow the Market" eröffnet dem Unternehmen mit insgesamt rund 800 Mitarbeitern an den Produktions-, Forschungs- und Entwicklungsstandorten in Taiwan und China einen hervorragenden Marktzugang im größten Wachstumsmarkt Asiens. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, deutsche Ingenieurskunst zu lokal wettbewerbsfähigen Konditionen anzubieten. Manz genießt durch diese Strategie einen deutlichen Technologievorsprung gegenüber dem asiatischen Wettbewerb und Kostenvorteile gegenüber europäischen Maschinen- und Anlagenbauern. Gleichzeitig profitieren die Kunden der Manz AG von kürzeren Entwicklungs- und Lieferzeiten — ein entscheidender Vorteil im internationalen Wettbewerb.

RESTRUKTURIERUNGSPROGRAMM „MANZ 2.0"

Das zum Ende des Geschäftsjahres 2015 eingeleitete Restrukturierungsprogramm „Manz 2.0" wurde im Jahresverlauf 2016 von Vorstand und Aufsichtsrat in ein fortlaufendes Verbesserungsprogramm mit zehn Einzelprojekten überführt. Die Maßnahmen zielen vor allem auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Verbesserung der Vertriebsstrukturen, Erhöhung der Auslastung aller Standorte und auf die deutliche Steigerung der Effizienz der internen Abläufe ab. Die Umsetzung der Maßnahmen soll eine nachhaltige Rückkehr zur operativen Profitabilität ermöglichen. Hierzu wurden beispielsweise die Tochtergesellschaften in Taiwan und China unter anderem durch eine deutlichere Fokussierung ihrer Aufgaben und eine Reduzierung der Personalkosten profitabler aufgestellt. Damit einher geht eine stringente Produktionsverlagerung von Taiwan und Deutschland an den chinesischen Standort. Bereits heute hat die Mehrheit der Kundenbasis ihre Fertigungskapazitäten in China etabliert und wird diese nach Ansicht des Vorstands der Manz AG in den kommenden Jahren weiter ausbauen. Darüber hinaus soll eine Erweiterung des Produktportfolios um innovative und margenstärkere High-End-Produkte für die strategischen Zielbranchen zur Verbesserung der Profitabilität der Manz AG in Asien beitragen.

KONZERNSTRUKTUR UND BETEILIGUNGEN

Insgesamt werden zum 31. Dezember 2016 im Konzernabschluss der Manz AG unverändert 18 Unternehmen einbezogen und voll konsolidiert. Als Muttergesellschaft des Konzerns hielt die Manz AG am Stichtag jeweils 100%-Beteiligungen an sechs ausländischen sowie an einer inländischen Tochtergesellschaft in Schwäbisch Hall. Zwei der ausländischen Tochtergesellschaften haben ihren Sitz in Ungarn; jeweils eine Gesellschaft besteht in Italien, den USA, der Slowakei und Hongkong. Daneben bestehen 100%-Beteiligungen an vier Enkelgesellschaften in China sowie einer in Taiwan. Eine 75 %ige Enkelgesellschaft besteht in Indien. Ebenfalls mit jeweils 100 %iger Beteiligung besteht eine Urenkelgesell-schaft in Taiwan mit zwei Ur-Urenkelgesellschaften auf den British Virgin Islands sowie einer 80,5 %-Beteiligung in Taiwan.

STANDORTE UND MITARBEITER

Qualifizierte Mitarbeiter sind die Basis für den langfristigen Unternehmenserfolg der Manz AG. Zum 31. Dezember 2016 gestaltete sich die Mitarbeiterstruktur des Unternehmens wie folgt: Insgesamt waren 1.808 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.034) für das Unternehmen im In- und Ausland tätig, davon 563 (Vorjahr: 680) an den deutschen Standorten. Gemessen an der Zahl der Mitarbeiter ist die größte Tochtergesellschaft der Manz AG die Manz China Suzhou Ltd. in China mit 442 Beschäftigten (Vorjahr: 533), gefolgt von der Manz Taiwan Ltd. in Taiwan mit 272 Werktätigen (Vorjahr: 360) und der Manz Slovakia s.r.o. mit 226 Arbeitnehmern (Vorjahr: 230).

Mitarbeiterstruktur

Der stetige Ausbau des Technologie- und Produktportfolios mit über 500 qualifizierten Ingenieuren, Technikern und Naturwissenschaftlern sowie eine starke lokale Präsenz in der Hauptabsatzregion Asien bleiben zentrale Bestandteile der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft und spiegeln sich in der Mitarbeiterstruktur wider.

STEUERUNGSSYSTEM UND LEISTUNGSINDIKATOREN

Auf Konzernebene ist die Manz AG zum Zwecke der Unternehmenssteuerung nach Produkten und Dienstleistungen organisiert und verfügt über die drei Geschäftsbereiche „Electro-nics", „Solar" und „Energy Storage" sowie die Berichtssegmente „Contract Manufacturing" und „Others". Um über die Verteilung der Ressourcen zu entscheiden und die Ertragskraft der Bereiche und Segmente zu steuern, werden diese vom Management getrennt überwacht. Über den Geschäftsverlauf im Einzelnen wird der Vorstand mittels detaillierter Berichte regelmäßig informiert. Dadurch kann der Vorstand nicht zufriedenstellenden Entwicklungen zeitnah entgegenwirken.

Standorte und Mitarbeiter

Das Finanzmanagement der Manz AG ist zentral organisiert. Zur Minimierung von Risiken und Nutzung konzernübergreifender Optimierungspotenziale bündelt die Gesellschaft Entscheidungen über Finanzierungen, Geldanlagen sowie Wechselkurssicherungen von Tochtergesellschaften innerhalb des Konzerns. Dabei werden wertorientierte Finanzierungsgrundsätze verfolgt, um sowohl die Liquidität zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen als auch die finanzwirtschaftlichen Risiken zu begrenzen und die Kapitalkosten zu optimieren. Darüber hinaus wird ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil angestrebt. Als zentrale Steuerungsgrößen des Finanzmanagements dienen dem Vorstand der Manz AG die Kennzahlen Umsatz, Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), Eigenkapitalquote sowie die Liquidität.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Steuerungssystem der Manz AG nicht geändert. Die folgende Übersicht enthält Informationen zu den relevanten konzerninternen Steuerungsgrößen:

Umsatz — Erfolgsindikator der Unternehmensentwicklung

Als Maßstab für den Erfolg der unternehmerischen Aktivitäten und des Unternehmenswachstums dient die Umsatzentwicklung. Langfristig ist eine jährliche durchschnittliche Umsatzsteigerung zwischen 10% und 20% anvisiert.

EBIT und EBIT-Marge — Indikator der operativen Ertragskraft

Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ist eine der zentralen Erfolgskennzahlen der Manz AG. Das EBIT sowie die EBIT-Marge dienen neben dem EBITDA als wesentliche Maßstäbe für die operative Ertragskraft des Unternehmens. Die Manz AG hat als mittel- bis langfristigen Zielwert eine EBIT-Marge größer 10% definiert. Dieser Wert wird auch bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit möglicher neuer strategischer Geschäftsbereiche herangezogen und dient als maßgebendes Entscheidungskriterium.

EBITDA und EBITDA-Marge — Weiterer Indikator der operativen Geschäftstätigkeit

Als Hightech-Maschinenbauer investiert Manz wesentliche Umsatzteile in Forschung und Entwicklung und hat das umfassende Technologieportfolio über die Jahre erfolgreich ausgebaut. Um angesichts der entsprechend hohen planmäßigen Abschreibungen einen Eindruck des operativen Geschäfts zu vermitteln, legt die Manz AG seit dem Geschäftsjahr 2013 zusätzlich das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen offen. Die Manz AG hat als mittel- bis langfristigen Zielwert eine EBITDA-Marge größer 15% definiert.

Eigenkapitalquote — Eine stabile Kapital- und Finanzstruktur

Die interne Kapital- und Finanzstruktur des Unternehmens überwacht und steuert die Manz AG unter anderem über die Eigenkapitalquote. Der mittelfristige Zielkorridor für den Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme liegt zwischen 40% und 60%.

Gearing — Überwachung des Kapitals und LiquiditätssicherungNeben der Eigenkapitalquote ist das Gearing als Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten zum Eigenkapital vor Minderheitsanteilen eine zentrale Kennzahl zur Steuerung und Überwachung des Kapitals sowie zur Sicherung der Liquidität. Die Netto-Finanzverbindlichkeiten werden dabei als Summe der Finanzverbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten abzüglich der flüssigen Mittel ermittelt. Die Manz AG hat ein Gearing unter 50% als Zielgröße definiert.

Im Geschäftsjahr 2016 haben sich die Steuerungsgrößen und Leistungsindikatoren im Hinblick auf die definierten Zielwerte zum überwiegenden Teil positiv entwickelt. Die genaue Entwicklung der Kennzahlen Umsatz, EBITDA-Marge, EBIT-Marge, Eigenkapitalquote sowie Liquidität wird im Kapitel „Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage" erläutert. Die nachfolgende Tabelle gibt einen ersten Überblick zur Entwicklung:

Steuerungsgröße

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in % 2016 2015 2014 2013 2012 2011
Umsatz (in Mio. EUR) 231,0 222,0 305,9 266,2 184,1 240,5
EBITDA-Marge n/a n/a 4,5 9,7 n/a 5,4
EBIT-Marge n/a n/a n/a 1,1 n/a 1,2
Eigenkapitalquote 52,9 42,8 55,2 54,8 52,1 59,5
Gearing -0,8 40,0 6,6 0,3 22,9 9,3

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Ein zentraler Baustein für den Ausbau des branchenübergreifenden Technologie- und Produktportfolios der Manz AG ist der Bereich Forschung und Entwicklung. Um die Positionierung als Innovationstreiber von Wachstumsbranchen zu festigen, wird der Bereich Forschung und Entwicklung auch im Geschäftsjahr 2017 für die Gesellschaft eine wichtige Rolle spielen. Mit ihren über 500 Ingenieuren, Technikern und Naturwissenschaftlern an ihren Entwicklungsstandorten in Deutschland, Italien, der Slowakei, Taiwan und China wird sich die Manz AG hierbei auf die wesentlichen Technologien in ihren Geschäftsbereichen „Elect-ronics", „Solar" und „Energy Storage" konzentrieren und die branchenübergreifende Verzahnung dieser Kernkompetenzen zur Realisierung von Synergie- und Skaleneffekten forcieren.

Als innovativer Hightech-Maschinenbauer unterhält Manz zahlreiche Kooperationen zu namhaften Forschungsinstituten, Universitäten und Hochschulen. Langjähriger Kooperations- und Entwicklungspartner der Manz AG ist das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW). Das ZSW in Stuttgart betreibt unter anderem photovoltaische Materialforschung und -entwicklung für Dünnschicht-Technologien und unterstützt Manz-Entwicklungsteams im Geschäftsbereich „Solar" bei der Weiterentwicklung der CIGS-Technologie.

Des Weiteren besteht eine Zusammenarbeit mit dem ZSW in Ulm. Ziel ist die Weiterentwicklung der seriennahen Produktion von Lithium-Ionen-Batterien unter industriellen Bedingungen durch die Entwicklung neuer Aktivmaterialien und die Evaluierung von Komponenten. Unter anderem pflegt das Unternehmen aktuell auch mit dem Karlsruher Institut für Technologie, der Technischen Universität München, dem Forschungszentrum Jülich, dem Helmholtz-Zentrum Berlin und der Empa Zürich enge Beziehungen.

Zudem arbeitet Manz partnerschaftlich mit dem Institut-Kir Flugzeugbau (IFB) der Universität Stuttgart und dem Lehrstuhl für Carbon Composites der Technischen Universität München zusammen. Mit anderen Unternehmen aus der Region nimmt Manz darüber hinaus an Industriepartnerschaften der Studienbereiche Mechatronik, Maschinenbau und internationales Projektingenieurswesen der Hochschule Reutlingen teil und sichert sich damit wertvolle Kontakte zu hochqualifizierten Nachwuchsingenieuren.

Durch die Vereinbarung der strategischen Zusammenarbeit mit der Shanghai Electric Group und der Shenhua Group im Solarbereich sowie der damit einhergehenden Gründung der gemeinschaftlichen Forschungs- und Entwicklungs-Gesellschaft werden die Entwicklungsaktivitäten für die CIGS-Dünnschicht-Solartechnologie deutlich intensiviert. Zu diesem Zweck wurde bei der Manz AG eine CIGS-Forschungslinie mit einer Kapazität von 44 MW bestellt, welche in China installiert und von der neu gegründeten Gesellschaft betrieben wird. Die Installation dieser Linie wird 2017 beginnen und im Folgejahr abgeschlossen werden.

Insgesamt weist die Manz AG für den Berichtszeitraum eine FErE-Quote von 9,7 % aus (Vorjahr: 12,2%). Betrachtet man nur die aktivierten Entwicklungskosten, beläuft sich die Forschungskostenquote auf 3,3% (Vorjahr: 6,5%). Die Investitionen in FErE in Höhe von 22,5 Mio. EUR liegen leicht unter dem Vorjahresniveau von 27,1 Mio. EUR. Im Berichtszeitraum 2016 wurden planmäßige Abschreibungen in Höhe von 2,5 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR) sowie außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 0,4 Mio. EUR (Vorjahr: 3,4 Mio. EUR) vorgenommen. Auch perspektivisch wird die Gesellschaft deutliche Akzente im F & E-Bereich setzen. Um die gute technologische Positionierung in den relevanten Zielmärkten und die Innovationskraft nachhaltig und langfristig zu festigen, strebt die Manz AG langfristig eine jährliche FErE-Quote von durchschnittlich 6,5% an.

WIRTSCHAFTSBERICHT

GESAMTWIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

Konjunkturelles Marktumfeld

In seinen „Grundlinien der Wirtschaftsentwicklung im Herbst 2016" erwartet das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin (DIW) 2017 ein zwar leicht anziehendes, aber weiterhin nur verhaltenes Wachstum der Weltwirtschaft. Eine Reihe von Risiken für die Weltkonjunktur bleibt bestehen. Einerseits ist die Unsicherheit über die konjunkturelle Entwicklung in China und in den Vereinigten Staaten zurückgegangen. Möglicherweise zunehmender Protektionismus, auch in Folge der US-Präsidentschaftswahlen, stellt andererseits jedoch ein Risiko für den Welthandel dar. Vor diesem Hintergrund sollte das globale Wachstum nach 3,2% im vergangenen Jahr auf 3,5% im laufenden Jahr und bis auf 3,8% im Jahr 2018 steigen.

Im Euroraum wird nach dem Brexit-Votum die Abnahme der britischen Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen aus dem Euroraum durch die starke Abwertung des britischen Pfunds gegenüber dem Euro verstärkt. Die sich etwas verbessernden Wachstumsaussichten für andere wichtige Absatzmärkte — darunter insbesondere die USA und einige Schwellenländer — können diesen Effekt nicht kompensieren. Der negative Wachstumsbeitrag des Außenhandels wird jedoch durch die Dynamik der Importe etwas gemildert, die sich ebenfalls schwächer entwickeln dürften. Insgesamt, so die Berliner Ökonomen, dürfte das Bruttoinlandsprodukt im laufenden Jahr um 1,4% zulegen. Für 2018 erwarten sie ein Wachstum von 1,6%.

Für Deutschland dürfte neben einer schwächeren Dynamik des privaten Konsums die Brexit-Entscheidung mit dazu beitragen, dass das Wachstum im laufenden Jahr laut DIW-Prognose nur noch 1,0% betragen wird. Ab der zweiten Hälfte des Jahres sollte die Industrie von einer dynamischeren Entwicklung wichtiger Auslandsmärkte profitieren, so dass die deutsche Wirtschaft im Jahr 2018 wieder um 1,6% wachsen dürfte. Der Beschäftigungsaufbau wird sich fortsetzen und die Arbeitslosenquote weiter sinken.

In der Volksrepublik China, einem der wichtigsten Absatzmärkte der Manz AG, wird die Industrie mit einem Konjunkturprogramm zum Ausbau der Infrastruktur sowie steigenden Konsumausgaben gestützt. In diesem wie im kommenden Jahr dürfte das Bruttoinlandsprodukt dem DIW zufolge um 5,9% zulegen. Das Expansionstempo nimmt damit gegenüber den vorangegangenen Jahren moderat ab — 2015 hat es noch bei 6,5% gelegen.

Geschäftsbereich Electronics

In seiner Prognose zur Entwicklung des Maschinenbaus 2017 sieht der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) für die Branche überall dort Chancen auf neues Wachstum, wo Produktion automatisiert wird und die Digitalisierung voranschreitet. Als Treiber dieser Entwicklung können Maschinenbauer von diesen zusätzlichen Impulsen überproportional profitieren. Auch der Manz AG, mit ihren hocheffizienten Produktionsanlagen zur Herstellung von Displays für LCD- und OLED-Flachbildschirme, Touchsensoren, Leiterplatten und Chip Carrier sowie Smartphones, Tablet-Computer, Notebooks und weiterer Unterhaltungselektronik, bietet dieser Trend für die Zukunft großes Potenzial.

Bei Smartphones hat sich das Marktwachstum im vergangenen Jahr deutlich verlangsamt. Stiegen die Verkaufszahlen 2015 noch um 10,4%, dürfte der Zuwachs 2016 nur noch bei 0,6% gelegen haben, so die Zahlen der International Data Corporation (IDC). Allerdings zeigte die aktuell neueste Generation der 4G-Smartphones weiterhin ein deutlich zweistelliges Wachstum von 21,3% auf 1,17 Milliarden Stück. Ein Großteil dieses Wachstums kommt zwar aus den aufstrebenden Märkten in Asien, Lateinamerika, Osteuropa, dem Nahen Osten und Afrika. Dort, so die Analyse der IDC, wird die Durchdringung jedoch bislang von hohen Datentarifen der Netzbetreiber gebremst. Dies dürfte sich mit dem Auftritt neuer, preisaggressiver Anbieter ändern, wie etwa in schnell wachsenden Schlüsselmärkten, zum Beispiel Indien, zuletzt beobachtet.

Tablet-Computer verzeichneten 2016 laut IDC-Prognose einen deutlichen Rückgang bei den Verkäufen um 11,5% auf 183,4 Millionen Einheiten. Dieser Trend sollte jedoch 2017 mit einem erwarteten Rückgang um 1% gestoppt werden und sich ab 2018 mit 2% in erneutes Wachstum drehen. Für 2019 und 2020 erwartet IDC einen weiteren Anstieg auf 3% mit 194,2 Millionen verkauften Geräten. Für 2017 sehen die Marktforscher bei Desktop- und Laptop-Computern einen Rückgang um 2,1 %. Allerdings gestalten sich die Aussichten für stationäre und mobile Geräte unterschiedlich: Während die Verkäufe von Desktops bis 2020 im Jahresdurchschnitt um 2,6% zurückgehen dürften, wird für Laptops ein leichtes Wachstum um 0,4% pro Jahr erwartet, mit 156,9 Millionen verkauften Stück im Jahr 2020.

Während die Umsätze bei den Herstellern für Flat Panel Displays in den vergangenen Jahren aufgrund hohen Preisdrucks gesunken sind, sollen sie dem US-Marktforschungsinstitut IHS Markit zufolge im Jahr 2017 wieder um 9,3% auf 110 Mrd. USD steigen. Die Stückzahlen dürften zwar insgesamt mit einem Plus von 0,3 % eher stagnieren, bei Premium-Produkten wird hingegen eine steigende Nachfrage erwartet. Das starke Umsatzwachstum ergibt sich aus einer deutlichen Erholung der Preise am Markt. Zudem stieg die Nachfrage nach höherwertigen, größeren sowie hochauflösenden Bildschirmen.

Insbesondere bei der Entwicklung des Smartphone-Marktes spielt der Trend zum Einsatz von AMOLED-Displays eine Rolle. AMOLED-Displays sind verglichen mit der LCD-Technologie einfacher aufgebaut, dünner, leichter, bieten eine bessere Farbsättigung sowie bessere Kontraste, reagieren schneller und sind deshalb leichter in Touchscreen-Funktionen zu integrieren. Sie erlauben die Weiterentwicklung flexibler, biegsamer und faltbarer Displays, was neue Design-Optionen eröffnet. Der Markt für Flat Panel Displays soll gemäß einer Trendstudie des Marktforschungshauses Markets and Markets mit einer durchschnittlichen Rate von jährlich 6% auf ein Volumen von 155,54 Mrd. USD im Jahr 2020 wachsen. Zwei Treiber dieser Entwicklung sind laut Marktforschungsinstitut IHS die AMOLED-Displays sowie die Weiterentwicklung flexibler Displays.

Mit den etablierten Produktionsstandorten in Taiwan und China ist die Manz AG in den Hotspots der Zielindustrien aktiv und hat sich als Anbieter nasschemischer Prozessanlagen eine marktführende Position innerhalb Asiens erarbeitet. Manz sieht sich gut positioniert, mit branchenübergreifendem Technologietransfer und zielgerichteten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten die starke Marktposition des Unternehmens weiter auszubauen, um an künftigen Chancen partizipieren zu können. So ermöglicht die LDI-Plattform Manz SpeedLight 2D zur Laserdirektbelichtung (LDI = Laser Direct Imaging) von Leiterplatten im Vergleich zum konventionellen Photolithografie-Verfahren eine Steigerung der Effizienz sowie eine höhere Flexibilität im Produktionsprozess — mit einem signifikanten Potenzial für Kostensenkungen.

Geschäftsbereich Solar

Im strategischen Geschäftsbereich Solar konzentriert sich die Manz AG auf die Weiterentwicklung innovativer Produktionslösungen zur Herstellung von CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen, die bereits heute deutlich niedrigere Produktionskosten pro Watt im Vergleich zu kristallinen Solarzellen und damit einen klaren Wettbewerbsvorteil aufweisen. Bei einer weiterhin hohen Nachfrage weltweit sind die Kosten pro Watt das entscheidende Investitionskriterium für Solarproduzenten und Energieerzeuger in der nahen Zukunft.

Solar Power Europe geht davon aus, dass 2016 weltweit Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 76 Gigawatt installiert wurden — nach 51,2 Gigawatt im Jahr zuvor. Für 2017 liegt die Prognose für Neuinstallationen laut Solar Power Europe bei bis zu 85 GW. Der Rekordwert aus dem vergangenen Jahr ist insbesondere auf China zurückzuführen, wo mit rund 22 Gigawatt bereits im ersten Halbjahr das Ziel für Neuinstallationen von 18,1 Gigawatt übertroffen wurde. Zwar erwägt die chinesische Energiebehörde laut Mercom Capital, das Solar-Ausbauziel bis 2020 von bislang 150 auf 110 Gigawatt zu senken. Aber auch das entspräche noch beinahe der Hälfte der 2015 weltweit insgesamt installierten PV-Kapazität. In den USA treiben vor allem Großprojekte den Solarmarkt. Sinkende Modulpreise dürften die Nachfrage nach Modulen erhöhen und die Aktivität in den USA weiter ankurbeln. All dies könnte zu einem starken Jahr 2017 für den US-Markt führen — die Projekt-Pipeline wird hier auf über 30 GW geschätzt. Japan und Indien waren 2016 nach China und den USA die größten Photovoltaik-Märkte. Indien könnte 2017 sogar auf Platz drei aufrücken, da auch dort Projekte im Umfang von etwa 20 Gigawatt in Planung sind. Das Wachstum im europäischen Markt hingegen geht zurück: Installierten Großbritannien, Deutschland und Frankreich 2016 jeweils mehr als ein Gigawatt, dürfte dies im laufenden Jahr wohl nur noch in Frankreich und Deutschland der Fall sein.

Auf mittelfristige Sicht erwartet der Branchenverband Solar Power Europe in seinem „Global Market Outlook 2016 bis 2020" weltweit einen deutlichen Ausbau der Solarenergie. Die Marktbeobachter halten ein Wachstum der globalen Photovoltaik (PV)-Kapazität auf 600 Gigawatt (GW) bis 2020 für realistisch — 2015 waren weltweit 229 GW installiert, 2010 noch weniger als 41 GW.

Mit der schlüsselfertigen Produktionslinie zur Herstellung von CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen, der CIGSfab, bietet die Manz AG der Industrie sowohl großes Potenzial für weitere Effizienzsteigerungen als auch wesentliche Kosteneinsparungen. Mit dem weltweit größten Forschungsteam im Bereich der CIGS-Dünnschichttechnologie, der geplanten 44 MW-Forschungslinie in China, der branchenweit einzigartigen Innovationslinie am Standort Schwäbisch Hall und einer exklusiven Kooperation mit dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) treibt die Manz AG mit ihren strategischen Partnern Shanghai Electric Group und Shenhua Group die Forschung und Entwicklung im Bereich CIGS intensiv voran. Ziel ist es, durch den exklusiven Zugang zu den Forschungsergebnissen des Entwicklungspartners ZSW, die Technologie aus dem Labor in die Massenfertigung zu übertragen: Im Juni 2016 erzielte das ZSW mit einem Wirkungsgrad von 22,6% den aktuellen Wirkungsgrad-Weltrekord über alle Dünnschicht-Solartechnologien.

Bereits heute liegen die Produktionskosten der CIGS-Dünnschichttechnologie bei einer Manz CIGSfab, je nach Standort und Größe der Fabrik, deutlich unter den Kosten der vorherrschenden kristallinen Silizium-Solartechnologie. Mit der CIGSfab bietet Manz somit die derzeit profitabelste und effizienteste Solartechnologie. Ein Rekord-Wirkungsgrad von 16% auf Modulgröße und eine verlässliche Technologie-Roadmap für künftige Wirkungsgradsteigerungen stehen für höchste Investitionssicherheit.

Geschäftsbereich Energy Storage

Im Geschäftsbereich Energy Storage fokussiert sich die Manz AG auf Produktionsanlagen für Lithium-Ionen-Batteriezellen und -Batteriesysteme sowie für Kondensatoren, die ihren Einsatz in den Bereichen Consumer Electronics, Elektromobilität und stationärer Stromspeicherung finden. Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Marktes für Lithium-Ionen- Batterien und dem weltweit einzigartigen Technologieportfolio zur Herstellung aller aktuellen Batterie-Zellkonzepte für Consumer Electronics, Elektromobilität und stationäre Stromspeicherung sieht die Manz AG deutliche Chancen für eine wachsende Nachfrage nach Produktionsanlagen aus dem Geschäftsbereich Energy Storage.

Das Marktforschungsinstitut IHS Markit sieht 2016 als das Jahr, in dem die Energiespeicherungssysteme im Vergleich zu konventionellen Methoden der Energieerzeugung wettbewerbsfähig geworden ist. Wurden 2015 noch 1,4 Gigawatt neue Kapazität installiert, waren es im vergangenen Jahr bereits 2,3 Gigawatt. 2017 soll sich das Volumen der Neuinstallationen auf 6 Gigawatt erhöhen und damit im Vergleich zum Vorjahr noch einmal fast verdreifachen. Bis 2022 sollen weitere 40 Gigawatt hinzukommen. Trotz dieses kurz- und mittelfristig hohen Wachstums bleibt auch das langfristige Potenzial weiter gewaltig. Zum Vergleich: Laut EU-Statistikbehörde Eurostat wurden allein in der EU-28 im Jahr 2014 insgesamt 3,03 Mio. Gigawattstunden Strom erzeugt. Im Verlauf der nächsten Dekade werden Lithium-Ionen-Batterien zur am meisten verbreiteten Technologie im Bereich der Energiespeicherung werden: 2025 dürften über 80% aller Installationen auf diesem Gebiet auf der Lithium-Ionen-Technologie beruhen. Der Markt für Systeme zur Energiespeicherung, so die Einschätzung bei IHS Markit, wird so schnell wachsen, wie die Zahl der Solarinstallationen in den vergangenen Jahren. Die führenden Märkte in diesem Bereich werden die USA, China und Japan sein. Mit fallenden Batteriepreisen wird auch das Interesse in weiteren Ländern steigen. IHS Markit macht drei wesentliche Treiber für das erwartet hohe Wachstum im Bereich Energiespeichersysteme aus: Erstens wird es immer mehr Gemeinschaftsunternehmen über Branchengrenzen hinweg geben, zum Beispiel von Automobilproduktion und Energieerzeugung. Zweitens steigt die Zahl der Großprojekte. Und drittens werden auch Eigenheimbesitzer diese Technologie immer stärker nachfragen — unter anderem gefördert von staatlichen Finanzierungsprogrammen. Schon jetzt gibt es solche Förderangebote in Italien, Japan, Australien und Schweden.

Die Manz AG verfügt im Geschäftsbereich Energy Storage über ausgewiesenes Know-how in der Wickel-, Stapel- und Laminiertechnologie — den wichtigsten Technologien bei der Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien und Kondensatoren für Consumer Electronics, die Elektromobilität sowie die stationäre Energiespeicherung. Manz ist insbesondere mit seinen internationalen Standorten optimal in den relevanten Produktionsmärkten aufgestellt. Dies bildet eine hervorragende Basis, um das Umsatz- und Ertragspotenzial dieser Branchen heute und in Zukunft konsequent nutzen zu können.

Gesamtaussage

Die Manz AG hat sich als Hightech-Maschinenbauer ein herausragendes Know-how in den sechs Schlüsseltechnologien Automation, Laserbearbeitung, Drucken und Beschichten, Messtechnik, Nasschemie und Rolle-zu-Rolle aufgebaut.

Für ihren Geschäftsbereich Electronics wertet die Manz AG ihre mittelfristige Perspektive positiv. So ermöglichen voll integrierte Montagelinien wie die Light-Assembly-Plattform, die zunehmende Komplexität der Montageprozesse sowie steigende Qualitätsanforderungen an die Endprodukte zu bedienen. Der Einsatz der Produktionslösungen der Manz AG hilft Unternehmen, die Effizienz ihrer Herstellungsprozesse signifikant zu steigern. Im Zusammenhang mit dem Megatrend Industrie 4.0 eröffnen intelligent vernetzte Produktionslösungen von Manz den Herstellern die Möglichkeit, für die Produktion der Zukunft vorbereitet zu sein. So setzt Manz auch bei der Herstellung individualisierter Endprodukte zum Beispiel mit der in Zusammenarbeit mit adidas zur Serienreife gebrachten Patch-Placement-Technologie Standards.

In der Solarbranche zeichnet sich ein weiterhin starker Ausbau der weltweit installierten Anlagen ab. Dabei verteilen sich sowohl die Nachfrage nach Solarmodulen als auch die

Produktionskapazität auf immer mehr Länder. Die Manz AG sieht sich mit innovativen Produktionslösungen im Bereich der hocheffizienten und wirtschaftlichen CIGS-Dünnschichttechnologie im Segment Solar gut positioniert, um von künftigen Investitionen profitieren zu können. Insbesondere vor dem Hintergrund der 2016 operativ angelaufenen Zusammenarbeit mit dem neuen Ankeraktionär Shanghai Electric sieht der Vorstand sehr gute Chancen bei der erfolgreichen Weiterentwicklung und Vermarktung der CIGS-Technologie.

Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Marktes für Lithium-Ionen-Batterien und dem weltweit einzigartigen Technologieportfolio zur Herstellung aller aktuellen Batterie-Zellkonzepte für Consumer Electronics, Elektromobilität und stationäre Stromspeicherung sieht die Manz AG zudem deutliche Wachstumschancen im Geschäftsbereich Energy Storage. Allein der Megatrend Elektromobilität wird den Bedarf an Speichertechnologie rasch anwachsen lassen. Einer Prognose eines großen deutschen Automobilherstellers zufolge, dürften im Jahr 2030 in Schlüsselmärkten bis zu 50% der neu zugelassenen Pkw Elektroautos sein. Die hohe Dynamik in diesem Sektor bietet großes Wachstumspotenzial für die dafür benötigten Produktionsanlagen. Und auch vom Wachstum der Solarbranche profitiert die Nachfrage nach Energiespeichersystemen. So zeigt die Statistik des Bundesverbandes Solarwirtschaft, dass 2016 bald jede zweite neue Solarstromanlage in Deutschland zusammen mit einem stationären Batteriespeicher installiert wurde.

GESCHÄFTSVERLAUF

Die Manz AG startete mit einem guten Auftragseingang in das Jahr 2016. Bereits in den ersten Wochen erhielt der weltweit agierende Hightech-Maschinenbauer im Geschäftsbereich Energy Storage den Zuschlag für Maschinen zur Herstellung leistungsfähiger Lithium-Ionen-Batterien. Verantwortlich für die Neu- und Folgeaufträge mit einem Gesamtwert im unteren zweistelligen Millionenbereich waren Kunden aus dem Bereich Consumer Electronics sowie Unternehmen im Bereich der Elektromobilität.

Zudem konnte die Manz AG im Februar 2016 im Bereich Electronics Neu- und Folgeaufträge verzeichnen. Diese umfassten Maschinen für die Montageautomatisierung sowie Laserprozessanlagen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 20 Mio. EUR. Strategisch relevant war hierbei insbesondere ein Auftrag eines chinesischen Neukunden für die vollautomatisierte Fertigung von Elektronikprodukten. Bestandteil dieses Auftrages waren zudem Maschinen mit innovativer Laserprozesstechnologie zur Produktion von Bauteilen für Smartphones und Tablet-Computer. Mit der neuen Technologie wird eine deutliche Verbesserung der Qualität bei gleichzeitig höherem Durchsatz im Fertigungsprozess erzielt. So trägt die Manz AG als Entwicklungspartner dazu bei, dass sich die Qualität der Endprodukte sukzessive verbessert.

Nach dem guten Jahresstart sah sich Manz im zweiten Quartal 2016 mit dem kurzfristig erfolgten, vorläufigen Auftragsstopp eines Großkunden konfrontiert. Gleichzeitig wurde mit der erfolgreich abgeschlossenen Kapitalerhöhung und der Beteiligung von Shanghai Electric an der Manz AG ein wichtiger strategischer Meilenstein erreicht und eine solide Grundlage für eine zukünftig wieder positive Unternehmensentwicklung geschaffen.

Bereits im laufenden Geschäftsjahr umsatz- und ertragswirksam wird der im Juli 2016 erteilte erste Großauftrag im Rahmen der Ende 2015 geschlossenen Kooperation mit adidas. In diesem Jahr soll in Deutschland in der ersten Speedfactory die Serienfertigung von rund 500.000 Paar Schuhen starten. Eine zweite Speedfactory ist ebenfalls für 2017 in den USA geplant, weitere Länder weltweit sollen schrittweise folgen. Die Manz AG arbeitet bereits seit fünf Jahren gemeinsam mit adidas an der Entwicklung einer innovativen automatisierten Fertigungstechnologie für Sportartikel, die nun zur Serienreife gebracht werden konnte.

Im September 2016 haben Manz und der US-amerikanische Hersteller von Produktionsanlagen für Halbleiter, LAM Research Corporation, den Betrieb des Gemeinschaftsunternehmens „Talus Manufacturing Ltd." in Taiwan aufgenommen. In dem sogenannten „Global Refurbishment Center" werden Anlagen früherer Produktgenerationen von Lam Research zur Herstellung von Halbleitern modernisiert und wiederaufbereitet. Solche Anlagen treffen in Asien auf eine hohe Nachfrage. Manz gelingt es mit dieser Kooperation, vorhandene Kapazitäten in Taiwan effizienter einzusetzen und insgesamt die Profitabilität in Asien und auf Gruppenebene zu verbessern. Die Manz AG hält mit 80,5% die Anteilsmehrheit an dem Gemeinschaftsunternehmen.

Am 2. November 2016 unterzeichnete die Manz AG einen Rahmenvertrag mit der Shanghai Electric Group und der Shenhua Group für eine nachhaltige strategische Zusammenarbeit, um die CIGS-Dünnschicht-Solartechnologie der Manz AG weiterzuentwickeln und zu vermarkten. So einigten sich die Manz AG und die Kooperationspartner darauf, die Gründung eines gemeinschaftlichen Forschungsunternehmens für die Weiterentwicklung der CIGS-Technologie der Manz AG voranzutreiben. Gegenstand des Vertrags waren zudem Aufträge für vollständig integrierte Produktionslinien für CIGS-Dünnschicht-Solarmodule (CIGSfab). Die finale Unterzeichnung der Verträge wurde Ende Januar 2017 vollzogen. Infolge der verschobenen finalen Vertragsunterzeichnung verlagerten sich Umsätze und Erträge im Zusammenhang mit einem CIGS-Auftrag, die bisher in der Prognose des Vorstands für das Gesamtjahr 2016 enthalten waren, in die Geschäftsjahre 2017 und 2018. Für das Geschäftsjahr 2016 passte der Vorstand der Manz AG daher die Jahresprognose an und erwartete nun Umsätze in Höhe des Vorjahres bei einem deutlich verbesserten Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Vergleich zum Geschäftsjahr 2015.

Der Auftragsbestand belief sich in Summe zum 31. Dezember 2016 auf 81,4 Mio. EUR (31. Dezember 2015: 106,1 Mio. EUR).

ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE

Ertragslage

Die Umsatz- und Ertragsentwicklung der Manz AG zeigte sich im Geschäftsjahr 2016 wesentlich durch die Auftragsstornierung im Geschäftsbereich Energy Storage und den damit ausgebliebenen Folgeaufträgen sowie der deutlich später als geplanten Erteilung des CIGS-Großauftrags geprägt. Demgegenüber beeinflussten die Maßnahmen zur Optimierung der Prozesse und Strukturen die Kostenbasis 2016 positiv. In der Folge beliefen sich die Umsatzerlöse im Berichtszeitraum 2016 auf 231,0 Mio. EUR nach 222,0 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum, und somit im Rahmen der Anfang November angepassten Prognose. Die ursprüngliche Prognose einer signifikanten Steigerung des Umsatzes für das Gesamtjahr konnte nicht erreicht werden.

Ein Umsatzanteil von 46,1 % entfiel im Berichtszeitraum mit 106,6 Mio. EUR (Vorjahr: 87,6 Mio. EUR bzw. 39,5%) auf den Geschäftsbereich Electronics. Wesentlich zu diesem Umsatzanstieg von 21,7 % gegenüber dem Vorjahr hat die Marktbelebung im klassischen Displaygeschäft mit Flachbildschirmen beigetragen. Damit lag die Umsatzentwicklung innerhalb der Gesamtjahreserwartungen mit Umsatzerlösen deutlich über Vorjahresniveau. Der Solarbereich erwirtschaftete im Berichtszeitraum 2016 rund 24,7 Mio. EUR bzw. 10,7 % des Gesamtumsatzes der Manz-Gruppe und konnte damit gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden (Vorjahr: 20,8 Mio. EUR bzw. 9,4%). Zu Jahresbeginn war die Gesellschaft davon ausgegangen, dass bei einer Auftragserteilung für eine CIGSfab der Umsatz im Geschäftsbereich Solar gegenüber dem Vorjahr deutlich gesteigert werden kann. Obwohl die Auftragserteilung jedoch erst im Januar 2017 erfolgte, und damit deutlich später als mit Shanghai Electric ursprünglich geplant, konnte die Manz AG mit dem erzielten Umsatzplus von 18,7% ihre Gesamtjahreserwartungen erfüllen. Ein Umsatzanteil von 46,4 Mio. EUR bzw. 20,1 % entfiel im Berichtszeitraum (Vorjahr: 72,8 Mio. EUR bzw. 32,8%) auf den Geschäftsbereich Energy Storage mit Anlagen zur Produktion von Lithium-Ionen-Batterien und Kondensatoren. Der Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr ist auf die kurzfristige Auftragsstornierung sowie der dadurch ausgebliebenen Folgeaufträge zurückzuführen. Infolgedessen erreichte die Manz AG ihre ursprüngliche Prognose mit einer deutlichen Umsatzsteigerung im Vergleich zum Vorjahr nicht. Für einen Umsatzbeitrag in Höhe von 42,2 Mio. EUR bzw. 18,3% zeichnete das Berichtssegment Contract Manufacturing verantwortlich (Vorjahr: 27,9 Mio. EUR bzw. 12,5%). Zum Umsatzanstieg trug erwartungsgemäß das 2016 mit der US-amerikanischen LAM Research Corporation gegründete Joint Venture Talus Manufacturing Ltd. in Taiwan bei, wobei das Joint Venture den Betrieb Mitte des zweiten Halbjahres aufgenommen hat. Mit einem Umsatzanstieg von 51,3% konnte die Manz AG ihre Erwartungen einer signifikanten Umsatzerhöhung erreichen. Im Berichtszeitraum 2016 summierte sich der Umsatz im Berichtssegment Others auf 11,1 Mio. EUR nach 12,9 Mio. EUR im Vorjahrszeitraum; dies entspricht einem Umsatzanteil von 4,8% nach 5,8% im Vorjahr. Damit lag die Entwicklung im Rahmen der Jahresprognose eines Umsatzes leicht unterhalb des Vorjahresniveaus.

Nach Regionen verteilten sich die Umsatzerlöse der Manz AG im Geschäftsjahr 2016 wie folgt: Mit 124,4 Mio. EUR bzw. 53,9% entfiel der größte Umsatzanteil der Manz AG auf Taiwan und China (Vorjahr: 137,9 Mio. EUR bzw. 62,1 %). Die Geschäfte im übrigen Asien trugen 8,9 Mio. EUR bzw. 3,9% zum Gesamtumsatz bei (Vorjahr: 6,7 Mio. EUR bzw. 3,0%). In Deutschland erzielte die Gesellschaft 29,5 Mio. EUR oder 12,8% der Gesamtumsätze (Vorjahr: 17,2 Mio. EUR bzw. 7,8 %). Rund 36,2 Mio. EUR bzw. 15,7% der Umsatzerlöse erwirtschaftete die Manz AG im Berichtszeitraum im übrigen Europa, nach 33,7 Mio. EUR bzw. 15,2 % im Vorjahreszeitraum. In den USA konnten Umsatzerlöse in Höhe von 31,9 Mio. EUR realisiert werden; dies entspricht einem Anteil am Gesamtumsatz von 13,8% (Vorjahr: 24,6 Mio. EUR bzw. 11,1 %). Die Umsätze in den übrigen Regionen weltweit beliefen sich auf 64 TEUR bzw. 0,03 % (Vorjahr: 1,9 Mio. EUR bzw. 0,8%).

Umsatz nach Regionen 1.1.-31.12.2016

Ausgehend von einem Gesamtumsatz in Höhe von 231,0 Mio. EUR zeigte sich der Bestand fertiger und unfertiger Erzeugnisse mit 128 TEUR nahezu unverändert (Vorjahr: -6,7 Mio. EUR). Der unveränderte Bestand ist dabei auf das insgesamt gleichbleibende Produktionsniveau gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen. Die aktivierten Eigenleistungen lagen mit 7,7 Mio. EUR deutlich unter Vorjahresniveau (Vorjahr: 14,5 Mio. EUR). Diese Entwicklung spiegelt den Rückgang der F & E-Aktivitäten wider. Insgesamt resultiert somit eine Gesamtleistung von 238,9 Mio. EUR (Vorjahr: 229,8 Mio. EUR).

Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 7,4 Mio. EUR (Vorjahr: 10,9 Mio. EUR). Grund für die Abnahme gegenüber dem Vorjahr waren um 1,0 Mio. EUR geringere Fördergelder zur Technologieentwicklung im Geschäftsjahr 2016 sowie um rund 2,0 Mio. EUR verringerte Erträge aus Anlageverkäufen. Der Materialaufwand belief sich auf 138,4 Mio. EUR (Vorjahr: 147,8 Mio. EUR). Dabei lag die Materialaufwandsquote mit 58,0 % deutlich unter dem Niveau des Vorjahres von 64,3%. Dies ist auf eine konzernweit verbesserte Kostenkontrolle der im Zuge des Optimierungsprogramms „Manz 2.0" durchgeführten Maßnahmen und einem geringeren Anteil von Batterieaufträgen mit höherer Materialquote zurückzuführen. Das Rohergebnis betrug demnach 107,8 Mio. EUR nach 93,0 Mio. EUR im Vorjahr. Der Personalaufwand im Geschäftsjahr 2016 lag mit 79,1 Mio. EUR deutlich unter dem Vergleichszeitraum 2015 (Vorjahr: 84,0 Mio. EUR) und ist auf einen Personalabbau Ende 2015 zurückzuführen. Gleichzeitig wurden auch im Geschäftsjahr 2016 ausreichend hochqualifizierte Mitarbeiter im Konzern gehalten, um die erwarteten Umsatz- und Ertragspotenziale im Zusammenhang mit der strategischen Partnerschaft mit Shanghai Electric und der Shenhua Group realisieren zu können. Die Personalaufwandsquote lag 2016 mit 33,1 % deutlich unter dem Vorjahresniveau von 36,6%. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 50,4 Mio. EUR leicht unter Vorjahresniveau (Vorjahr: 50,8 Mio. EUR). Hierin enthalten sind Buchverluste aus dem Abgang von aktivierten Entwicklungskosten in Höhe von 3,1 Mio. EUR. Im Gegenzug haben sich die Forderungsverluste um rund 3,1 Mio. EUR verringert.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) belief sich infolge auf -21,8 Mio. EUR (Vorjahr: -41,9 Mio. EUR). Im Gesamtjahr 2016 lagen die Abschreibungen mit 14,2 Mio. EUR leicht unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 16,3 Mio. EUR) und enthalten fast ausschließlich planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Eigenleistungen sowie Sachanlagen. Insgesamt resultiert hieraus ein operatives Ergebnis (EBIT) von -35,9 Mio. EUR (Vorjahr: -58,2 Mio. EUR). Damit wurde die ausgegebene Prognose eines signifikant verbesserten EBIT im Geschäftsjahr 2016 erreicht.

Bei Betrachtung der einzelnen Geschäftsbereiche betrug das EBIT 2016 im Electronics-Bereich -9,9 Mio. EUR (Vorjahr: -28,5 Mio. EUR). Bei einer gleichzeitigen Umsatzsteigerung verbesserte sich damit die EBIT-Marge auf -9,3% (Vorjahr: -32,5%) und lag damit innerhalb der ausgegebenen Prognose einer signifikant verbesserten EBIT-Marge. Der Geschäftsbereich Solar verzeichnete 2016 ein negatives EBIT von -12,4 Mio. EUR nach -27,8 Mio. EUR im Vorjahr. Die EBIT-Marge verbesserte sich damit wie für das Gesamtjahr erwartet deutlich auf -50,1 % (Vorjahr: -133,6%), wenngleich aufgrund der verspäteten Erteilung des CIGS-Auftrags noch kein Ergebnisbeitrag aus diesen Aufträgen realisiert werden konnte. Das operative Ergebnis im Geschäftsbereich Energy Storage belief sich auf -16,0 Mio. EUR nach -5,7 Mio. EUR im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Aufgrund der kurzfristigen Auftragsstornierung sowie der ausgebliebenen Folgeaufträge konnte somit die erwartete deutliche Ertragssteigerung 2016 nicht erreicht werden. Das Berichtssegment Contract Manufacturing verzeichnete einen operativen Gewinn von 2,1 Mio. EUR (Vorjahr: 1,6 Mio. EUR). Die erzielte Ertragssteigerung 2016 blieb jedoch hinter den Erwartungen der Manz AG zurück. Der Bereich Others verzeichnete einen operativen Gewinn in Höhe von 0,2 Mio. EUR nach 2,1 Mio. EUR im Vorjahr. Während das Segment-EBIT 2015 noch durch einen außerordentlichen Gewinn aus dem Verkauf des Teilbereichs „Anlagen für die Verpackungsindustrie" in Höhe von 2,0 Mio. EUR geprägt war, lag das EBIT für das Geschäftsjahr 2016 damit im Rahmen der Erwartungen.

Umsatz nach Geschäftsbereichen 1.1.-31.12.2016

Die Finanzaufwendungen beliefen sich im Berichtszeitraum 2016 auf 3,7 Mio. EUR nach 3,6 Mio. EUR im Vorjahr. Wesentlich geprägt sind diese durch die Ausnutzung eines EIB-Darlehens in Höhe von insgesamt 18,3 Mio. EUR. Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und Ertrag beläuft sich das Konzernergebnis der Manz AG im Geschäftsjahr 2016 auf -42,6 Mio. EUR (Vorjahr: -64,2 Mio. EUR). Hieraus resultiert bei einem gewichteten Durchschnitt von 6.847.065 Aktien ein Ergebnis je Aktie von -6,22 EUR (Vorjahr: -12,20 EUR bei 5.260.702 Aktien).

Vermögenslage

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2016 erhöhte sich im Vergleich zum Jahresende 2015 auf 312,1 Mio. EUR (31.12.2015: 292,5 Mio. EUR). Auf der Passivseite betrug das Eigenkapital der Gesellschaft 165,1 Mio. EUR. Diese Zunahme gegenüber dem 31. Dezember 2015 (125,3 Mio. EUR) resultiert aus der erfolgreichen Durchführung der Kapitalerhöhung Ende Mai 2016. Unter Berücksichtigung der Entnahme aus der Kapitalrücklage von 30 Mio. EUR, haben sich die Kapitalrücklagen von 99,3 Mio. EUR auf 143,7 Mio. EUR erhöht. Gleichzeitig verringerten sich die Gewinnrücklagen auf -10,8 Mio. EUR (31.12.2015: 1,8 Mio. EUR). Das gezeichnete Kapital erhöhte sich durch die Kapitalerhöhung um 2.323.224 EUR. Das kumulierte übrige Eigenkapital erhöhte sich auf 19,9 Mio. EUR (31.12.2015: 14,4 Mio. EUR). Die Zunahme im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen Effekten aus der Währungsumrechnung geschuldet, insbesondere der Stärke des Taiwanesischen Dollars gegenüber dem Euro. Zum Bilanzstichtag des Berichtszeitraums beträgt die Eigenkapitalquote 52,9 % nach 42,8 % zum 31. Dezember 2015.

Die langfristigen Schulden erhöhten sich leicht von 14,4 Mio. EUR zum 31. Dezember 2015 auf 15,1 Mio. EUR zum Stichtag 31. Dezember 2016. Dabei hat sich die Zusammensetzung kaum geändert.

Demgegenüber verringerten sich die kurzfristigen Schulden gegenüber dem Ende des Geschäftsjahrs 2015 deutlich auf 131,9 Mio. EUR (31.12.2015: 152,9 Mio. EUR). Dies liegt im Wesentlichen in der deutlich reduzierten Ausnutzung von Banklinien aufgrund dem Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung. Zum 31. Dezember 2016 betrugen die kurzfristigen Finanzschulden 52,4 Mio. EUR (31.12.2015: 81,0 Mio. EUR). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Ende des Berichtszeitraums 2016 lagen stichtagsbezogen mit 47,2 Mio. EUR über dem Niveau zum Jahresende 2015 (31.12.2015: 40,8 Mio. EUR). Die erhaltenen Anzahlungen blieben mit 9,8 Mio. EUR auf einem vergleichbaren Niveau (31.12.2015: 10,5 Mio. EUR). Zum 31. Dezember 2016 summierten sich die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen auf 7,3 Mio. EUR nach 6,3 Mio. EUR zum Bilanzstichtag 2015. Die derivaten Finanzinstrumente verringerten sich zum Bilanzstichtag 2016 auf 0,2 Mio. EUR nach 3,1 Mio. EUR zum Jahresende 2015, wobei die Position 2015 durch vermehrte Devisentermingeschäfte in USD gekennzeichnet war. Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten von 14,4 Mio. EUR (31.12.2015: 11,0 Mio. EUR) enthalten im Wesentlichen 5,8 Mio. EUR (31.12.2015: 2,4 Mio. EUR) Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich sowie 3,1 Mio. EUR (31.12.2015: 3,1 Mio. EUR) aus Earn-Out-Verpflichtungen.

Auf der Aktivseite ist der Rückgang der langfristigen Vermögenswerte von 130,1 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2015 auf 121,4 Mio. EUR zum 31. Dezember 2016 im Wesentlichen auf einen Rückgang der immateriellen Vermögenswerte sowie der Sachanlagen im Zuge planmäßiger Abschreibungen zurückzuführen. Die immateriellen Vermögenswerte lagen zum Ende des Berichtszeitraums 2016 bei 77,8 Mio. EUR (31.12.2015: 81,6 Mio. EUR), die Sachanlagen lagen zum Ende des Berichtszeitraums 2016 bei 39,4 Mio. EUR (31.12.2015: 42,8 Mio. EUR). Zum 31. Dezember 2016 zeigte sich das Umlaufvermögen mit 190,7 Mio. EUR deutlich über dem Wert zum Bilanzstichtag 2015 mit 162,4 Mio. EUR. Die Vorräte erhöhten sich stichtagsbezogen auf 49,0 Mio. EUR (31.12.2015: 36,6 Mio. EUR). Dies resultiert aus der Zunahme bei fertigen Erzeugnissen in Höhe des erwarteten Netto-veräußerungserlöses für Anlagen aus dem abgebrochenen Batterieauftrag von 13,8 Mio. EUR. Gleichzeitig lagen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 77,7 Mio. EUR aufgrund des PoC-Ansatzes stichtagsbezogen leicht unter dem Niveau des Jahresendes 2015 (31.12.2015: 83,8 Mio. EUR). Die sonstigen kurzfristigen Forderungen sind mit 7,7 Mio. EUR auf Vorjahresniveau. Die flüssigen Mittel betrugen nach der Kapitalerhöhung 55,7 Mio. EUR zum Ende des Berichtszeitraums 2016 (31.12.2015: 34,4 Mio. EUR).

Finanzlage

Als Cashflow im engeren Sinne (operatives Ergebnis zzgl. Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens sowie Zunahme/Abnahme sonstiger langfristiger Rückstellungen und Pensionsrückstellungen und sonstiger zahlungsunwirksamer Erträge und Aufwendungen) resultierte im Geschäftsjahr 2016 ein negativer Cashflow von insgesamt -21,4 Mio. EUR (Vorjahr: -43,2 Mio. EUR). Dieser resultiert vor allem aus einem negativen operativen Ergebnis (EBIT) von -35,9 Mio. EUR (Vorjahr: -58,2 Mio. EUR) bei niedrigeren Abschreibungen von 14,2 Mio. EUR (Vorjahr: 16,3 Mio. EUR). Der operative Cashflow für den Berichtszeitraum 2016 belief sich auf -16,7 Mio. EUR (Vorjahr: -57,4 Mio. EUR). Diese Entwicklung ist maßgeblich geprägt durch eine Zunahme der Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva und einem entsprechenden Mittelabfluss in Höhe von -7,4 Mio. EUR (Vorjahr: -19,6 Mio. EUR), während die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva um 12,9 Mio. EUR zunahmen (Vorjahr: 16,1 Mio. EUR).

Nach einem Cashflow aus Investitionstätigkeit von -22,0 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum 2015 ergab sich für den Berichtszeitraum 2016 ein Mittelabfluss in Höhe von -9,0 Mio. EUR. Dieser resultiert aus deutlich geringeren Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von -9,0 Mio. EUR als im Vorjahr (-18,3 Mio. EUR), während der Cashflow im Vorjahr zudem noch von Investitionen in Höhe von 4,7 Mio. EUR im Zusammenhang mit dem Erwerb der KLEO Halbleitertechnik GmbH geprägt war.

Nach Segmenten verteilen sich die Investitionen auf den Bereich Solar mit 4,1 Mio. EUR (Vorjahr: 7,3 Mio. EUR), den Bereich Electronics mit 0,7 Mio. EUR (Vorjahr: 4,2 Mio. EUR) sowie auf den Bereich Energy Storage mit 1,8 Mio. EUR (Vorjahr: 5,0 Mio. EUR). In den übrigen Segmenten wurden im Berichtszeitraum 2016 2,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1,9 Mio. EUR) investiert.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2016 betrug 46,3 Mio. EUR, nachdem im Vorjahr 2015 ein Mittelzufluss von 90,4 Mio. EUR zu Buche stand. Grund für die Entwicklung 2016 sind die Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen im Zuge der Kapitalerhöhung in Höhe von 80,7 Mio. EUR, während die kurzfristigen Finanzschulden um 28,6 Mio. EUR zurückgeführt wurden. Die Kosten der Kapitalbeschaffung beliefen sich auf 5,9 Mio. EUR (Vorjahr: 1,3 Mio. EUR). Unter Berücksichtigung der Wechselkursveränderungen verfügte die Manz AG somit zum 31. Dezember 2016 über flüssige Mittel in Höhe von 55,7 Mio. EUR (31.12.2015: 34,4 Mio. EUR).

Zum Stichtag 31. Dezember 2016 bestehen nicht ausgenutzte Kreditlinien bei Banken in Höhe von 20,7 Mio. EUR (31.12.2015: 19,6 Mio. EUR). Für weitere Ausführungen zu Liquidität und der Finanzierungsarten im Konzern verweisen wir auf die Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken im Risikobericht.

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Das Finanzmanagement der Manz AG ist zentral organisiert. Zur Minimierung von Risiken und Nutzung konzernübergreifender Optimierungspotenziale bündelt die Gesellschaft die Planung der Finanzierungen, Geldanlagen sowie Wechselkurssicherungen von Tochtergesellschaften innerhalb der Gruppe. Dabei werden wertorientierte Finanzierungsgrundsätze verfolgt, um die Liquidität zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen, finanzwirtschaftliche Risiken zu begrenzen sowie die Kapitalkosten zu optimieren. Darüber hinaus wird ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil angestrebt. Weitere Informationen über das Management der einzelnen finanziellen Risiken finden sich im Konzernanhang unter VII. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten.

Als zentrale Steuerungsgrößen des Finanzmanagements dienen der Manz AG die Kennzahlen Umsatz, Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) sowie die Liquidität.

Gesamtaussage

Der Konzernumsatz belief sich im Geschäftsjahr 2016 auf 231,0 Mio. EUR und lag leicht über dem Niveau des Vorjahres von 222,0 Mio. EUR. Vor dem Hintergrund der kurzfristigen Auftragsstornierung und den ausgebliebenen Folgeaufträgen im Geschäftsbereich Energy Storage sowie der erst im Januar 2017 erfolgten Erteilung des CIGS-Auftrags wertet der Vorstand die Umsatzentwicklung im Berichtszeitraum 2016 als solide, jedoch weiterhin als nicht zufriedenstellend. Gleichzeitig ist es der Manz AG gelungen, durch die erfolgreiche Umsetzung umfangreicher Maßnahmen die Personal- und Materialkosten planmäßig zu senken. Im operativen Geschäft erzielte Manz somit gegenüber dem Vorjahr ein deutlich verbessertes Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von -21,8 Mio. EUR (Vorjahr: -41,9 Mio. EUR) sowie ein deutlich verbessertes Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von -35,9 Mio. EUR (Vorjahr: -58,2 Mio. EUR). Die liquiden Mittel betrugen 55,7 Mio. EUR bei einer Nettoverschuldung von -1,3 Mio. EUR (Vorjahr: 48,6 Mio. EUR), die Eigenkapitalquote betrug 52,9% zum 31. Dezember 2016 (Vorjahr: 42,8%). Der Auftragsbestand belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 81,4 Mio. EUR (Vorjahr: 106,1 Mio. EUR). Gleichzeitig sieht der Vorstand mit dem Einstieg von Shanghai Electric sowie der strategischen Zusammenarbeit im CIGS-Dünnschichtbereich bei einer fortlaufenden Optimierung der Prozesse und Strukturen sowie einer strikten Kostenkontrolle die Voraussetzung geschaffen, um zukünftig wieder profitabel zu sein.

Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Wirtschaftlicher Erfolg und verantwortungsvolles Handeln dürfen nach Ansicht der Gesellschaft nicht im Widerspruch zueinander stehen. Als Unternehmen Verantwortung für seine Mitarbeiter und die Umwelt zu übernehmen, ist nach Ansicht der Gesellschaft die entscheidende Grundlage für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg eines hochinnovativen Hightech-Maschinenbauers.

So bietet die Gesellschaft in der Manz Academy ein breites Bündel an Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, das sich sowohl an Mitarbeiter wie auch an Kunden der Manz AG richtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 319 Seminartermine angeboten, an denen wir unseren Mitarbeitern insgesamt 1.468 freie Plätze zur Verfügung gestellt haben. Schulungen der Manz Academy für deutsche Fach- und Führungskräfte und Geschäftsführer europäischer Tochtergesellschaften bilden ein gemeinsames Führungsverständnis. Daneben werden Seminare zum Erwerb von Zusatzqualifikationen angeboten, die fach- und produktspezifische Weiterbildungsangebote und Vertiefungsschulungen umfassen. Dies schafft nicht nur optimale Voraussetzungen für das Erreichen der gesteckten Unternehmensziele, sondern ermöglicht auch die persönliche Weiterentwicklung jedes einzelnen Mitarbeiters. Neu in diesem Zusammenhang ist ein zertifizierter Vollzeitlehrgang zum „Automatisierungstechniker mit dem Schwerpunkt Software", den Manz am Standort Reutlingen zusammen mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) Reutlingen anbietet. Der erste Durchgang der dreimonatigen Weiterbildung wird Ende April starten.

Eine ressourcenschonende Produktion und Verwaltung ist für die Manz AG und ihre Mitarbeiter keine abstrakte Vorstellung, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensphilosophie. Entsprechend ist es für den Konzern selbstverständlich, photovoltaisch erzeugten Strom für den Eigenverbrauch zu produzieren. So wurden auf den Dächern und Fassaden der Montagehallen am Stammsitz in Reutlingen Solarmodule installiert, die der Stromerzeugung dienen. Mit zwei großen Anlagen werden dort über 340.000 KWh Strom pro Jahr erzeugt. Eigentümer dieser Solaranlagen sind die Mitarbeiter der Manz AG, die die Anlagen finanzierten. Dies ist Ausdruck ihrer Verbundenheit zur Manz AG sowie ihrer Überzeugung zur Zukunftsfähigkeit der Photovoltaik. Gleichzeitig profitieren sie von der Einspeisevergütung für den dabei produzierten Strom. Ergänzt wird das Energiekonzept von zwei kleineren Fassadenanlagen mit Leistungen von 8 KW bzw. 16 KW, die sich im Besitz des Unternehmens befinden.

Auch im vergangenen Geschäftsjahr konnte das seit 2008 bestehende Projekt „Metallwerkstatt — Zukunft schenken" in Äthiopien in enger Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Jugendwerk und dem YMCA Äthiopien erfolgreich fortgeführt werden. Ziel ist es, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, indem interessierten und motivierten Jugendlichen aus benachteiligten ethnischen Gruppen eine Grundausbildung zum „General Metal Worker" ermöglicht wird. Zu diesem Zweck hat die Manz AG in Äthiopiens Hauptstadt Addis Abeba eine eigene Lehrwerkstatt für Metallverarbeitung aufgebaut. 2016 hat bereits die achte Klasse erfolgreich ihren Abschluss gemacht und verfügt damit über das notwendige Know-how, um im Berufsleben Fuß fassen zu können.

NACHTRAGSBERICHT

Am 23. Januar 2017 teilte die Manz AG mit, dass das Unternehmen mit der Shanghai Electric Group Co., Ltd. und der Shenhua Group Co., Ltd. — zwei der führenden Unternehmen der chinesischen Energieindustrie — eine strategische Zusammenarbeit im Bereich der CIGS-Dünnschicht-Solartechnologie vereinbart hat. Ziel der Kooperation ist die nachhaltige Weiterentwicklung und die Vermarktung der CIGS-Dünnschicht-Solartechnologie der Manz AG. Bestandteil der Zusammenarbeit ist die zwischenzeitlich erfolgte Gründung eines gemeinschaftlichen Forschungsunternehmens (das „Forschungs-Joint Venture"), um die Weiterentwicklung der CIGS-Technologie der Manz AG voranzutreiben. In diesem Zusammenhang wird die Manz CIGS Technology GmbH, die gegenwärtige CIGS-Forschungsgesellschaft der Manz AG, durch das neue Forschungs-Joint Venture für 50 Mio. EUR erworben werden. Im Gegenzug wird die Manz AG für 25 Mio. EUR mit 15 % Anteilseignerin des Gemeinschaftsunternehmens.

In einem weiteren, sich in der Gründung befindenden Gemeinschaftsunternehmen von Shanghai Electric, Shenhua und Manz — der Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd — werden künftig die Vertriebsaktivitäten in China exklusiv gebündelt. Die Manz AG hält an dieser Gesellschaft mit einer Kapitaleinlage von 3 Mio. EUR 56% der Anteile.

Darüber hinaus haben die Vertragspartner der Manz AG Aufträge für vollständig integrierte Produktionslinien für CIGS-Dünnschicht-Solarmodule (CIGSfab) in Höhe von insgesamt 263 Mio. EUR bei der Manz AG platziert. Diese werden in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 umsatz- und ertragswirksam. Aufgrund entsprechender Anzahlungsvereinbarungen werden diese Aufträge Cashflow-positiv realisiert. Alle Verträge stehen noch unter dem Zustimmungsvorbehalt der Regierungsbehörden in China. Die Manz AG geht davon aus, dass diese Genehmigungen bis spätestens Mitte April 2017 erteilt werden.

CORPORATE GOVERNANCE

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH §§ 289A, 315 HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung bezogen auf die Manz AG und die Manz-Gruppe gemäß §§ 289a, 315 Abs. 5 HGB, wurde auf der Internetseite der Gesellschaft www.manz. com im Bereich „Investor Relations" unter „Corporate Governance" veröffentlicht. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 3 HGB sind die Angaben nach § 289a HGB nicht in die Prüfung durch den Abschlussprüfer einbezogen.

ANGABEN GEMÄSS § 315 ABSATZ 4 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT GEMÄSS § 176 ABSATZ 1 SATZ 1 AKTG ZU DEN ANGABEN NACH § 289 ABSATZ 4, § 315 ABSATZ 4 HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital der Manz AG beträgt 7.744.088,00 EUR und ist in 7.744.088 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Sämtliche Aktien sind in gleicher Weise gewinnanteilsberechtigt. Hiervon ausgenommen sind von der Manz AG gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Übrigen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Der Aktionär Dieter Manz hat sich gegenüber dem Aktionär Shanghai Electric Germany Holding GmbH verpflichtet, bis zu dem früheren Zeitpunkt entweder (i) des Vollzugs eines Pflichtangebots der Shanghai Electric Germany Holding GmbH an die Aktionäre der Gesellschaft (falls zwischen Dieter Manz und der Shanghai Electric Germany Holding GmbH bis zum 24. Mai 2017 eine Stimmbindungsvereinbarung geschlossen wird) oder (ii) bis zum 24. Mai 2017 (falls zwischen Dieter Manz und der Shanghai Electric Germany Holding GmbH bis zum 24. Mai 2017 keine Stimmbindungsvereinbarung geschlossen wird) die von ihm gehaltenen Aktien an der Gesellschaft nicht an Dritte zu veräußern.

Vereinbarungen über Beschränkungen, die die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Manz AG im Übrigen nicht bekannt.

Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Dem Vorstand ist aufgrund der zugegangenen Mitteilungen über bedeutende Stimmrechtsanteile nach § 21 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und über eigene Geschäfte von Personen mit Führungsaufgaben nach § 15a WpHG das Bestehen der folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft bekannt, die 10% der Stimmrechte überschreiten:

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Anzahl der Stimmrechte Anteil der Stimmrechte
Dieter Manz, Schlaitdorf 1.909.700 24,66%
Volksrepublik China, handelnd durch die State-owned Asset Supervision Commission (SASAC) der Volksregierung von Shanghai, Shanghai, Volksrepublik China 1.523.480 19,67%
Vollständige Kette der Tochterunternehmen:
Shanghai Electric (Group) Corporation
Shanghai Electric Group Company Limited
Shanghai Electric Hongkong Co. Limited
Shanghai Electric Germany Holding GmbH (Aktionär)

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft nicht.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Die am Kapital der Manz AG beteiligten Arbeitnehmer können die ihnen aus den Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes ausüben.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Nach § 5 der Satzung der Gesellschaft kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und bestimmt ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat kann nach § 84 Absatz 3 AktG die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Die Änderung der Satzung ist gesetzlich in den §§ 133 ff., 179 ff. AktG geregelt. Diese bedarf grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen.

Gemäß § 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Aktiengesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenden Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Der Vorstand kann neue Aktien nur auf Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung über eine Erhöhung des Grundkapitals oder über genehmigte und bedingte Kapitalien ausgeben. Der Erwerb eigener Aktien ist in den §§ 71 ff. AktG geregelt und in bestimmten Fällen kraft Gesetzes oder aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung zulässig.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand der Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juli 2016 gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 3.872.044,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 3.872.044 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016).

Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen

bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2, § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 774.408,00 EUR und insgesamt nicht mehr als 10% des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden;
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder zur Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen;
soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde;
um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.

Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital I

Die Hauptversammlung vom 9. Juli 2014 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Juli 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen „Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Mio. EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 1.971.223,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelan-leihebedingungen zu gewähren.

Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- und/oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10% des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch — falls dieser Wert geringer ist — im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte Zehn-Prozent-Grenze werden angerechnet

neue Aktien, die aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden sowie
solche Aktien, die aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden.

Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung um bis zu 1.971.223,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.971.223 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG aufgrund der von der Hauptversammlung vom 9. Juli 2014 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2015 sowie bedingtes Kapital II

Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 59.000 Bezugsrechte („Performance Shares") auf insgesamt bis zu 118.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft unterhalb der Geschäftsführungen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 56.000 Bezugsrechte („Performance Shares") auf insgesamt bis zu 112.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.

Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Bestimmungen.

Nach § 3 Abs. 5 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 230.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 230.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten („Performance Shares"), die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnanteilsberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2012 sowie bedingtes Kapitel IV

Die Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 31. Mai 2017 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 27.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 108.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2017 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 37.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 148.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.

Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 festgelegten Bestimmungen.

Die Ermächtigung vom 19. Juni 2012 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 aufgehoben, soweit auf der Grundlage dieser Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.

Nach § 3 Abs. 7 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 256.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 256.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien

Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 6. Juli 2020 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder — falls dieser Betrag niedriger ist — des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.

Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) genügen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter der Voraussetzung zu veräußern, dass die Veräußerung gegen Geldzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch — falls dieser Betrag niedriger ist — im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Options- oder Wandlungspflichten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.

Der Vorstand und — sofern die Verpflichtung gegenüber Mitgliedern des Vorstands besteht — der Aufsichtsrat, wurden ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugsrechten zu verwenden, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2012 oder im Rahmen des von der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 ausgegeben wurden oder werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugs- oder Wandlungsrechten, die aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten entstehen, bzw. zur Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten zu verwenden, die im Rahmen der Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Mitarbeiter oder Organmitglieder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Patent- und Know-how-Lizenzvertrag mit dem ZSW

Zwischen der Tochtergesellschaft Manz CIGS Technology GmbH und dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Stiftung des bürgerlichen Rechts, einem Forschungsinstitut des Landes Baden-Württemberg, besteht ein Patent- und Know-how-Lizenzvertrag aus dem Jahr 2011, nach dem das ZSW der Manz CIGS Technology GmbH eine ausschließliche Alleinlizenz an ihren Patenten und ihrem Know-how hinsichtlich der CIS- bzw. CIGS-Technologie zur Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen erteilt. Der Patent- und Know-how-Lizenzvertrag kann vom ZSW im Falle eines sogenannten Change of Control-Vorgangs aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Hierunter fällt eine Änderung der Anteilsverhältnisse an der Gesellschaft, bei der eine Person oder mehrere gemeinsam handelnde Personen mindestens 30 % der Stimmrechte an der Gesellschaft erlangt bzw. erlangen und der Aktionär Dieter Manz weniger als 30% der Stimmrechte an der Gesellschaft hält.

Der vorstehend genannte Patent- und Know-how-Lizenzvertrag aus dem Jahr 2011 wurde im Zusammenhang mit der Veräußerung der Manz CIGS Technology GmbH an ein Gemeinschaftsunternehmen der Shenhua Group Corporation Ltd., der Shanghai Electric Group Co. Ltd. und der Manz AG durch im Januar 2017 abgeschlossene neue Patent- und Know-how-Lizenzverträge ersetzt, deren Wirksamwerden am Tag der Aufstellung dieses Berichts noch unter aufschiebenden Bedingungen standen. Der nach Eintritt der aufschiebenden Bedingungen wirksam werdende neue Patent- und Know-how-Lizenzvertrag zwischen der Manz AG und dem ZSW kann vom ZSW aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn die Beteiligung eines Wettbewerbers des ZSW an der Manz AG 30 % der Stimmrechte im Sinne von § 21 ff. WpHG erreicht oder überschreitet. Ferner kann der nach Eintritt der aufschiebenden Bedingungen wirksam werdende neue Patent- und Know-how-Lizenzvertrag zwischen der Manz AG und Manz CIGS Technology GmbH von der Manz CIGS Technology GmbH aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn ein Dritter direkt oder indirekt mindesten 30% der Aktien an der Manz AG erwirbt, wobei ein die Schwelle von 30% überschreitender direkter oder indirekter Erwerb von Aktien durch die Shanghai Electric Group Co. Ltd., die Shenhua Group Corporation Ltd. oder ein solcher Erwerb durch Dieter Manz das Kündigungsrecht nicht auslösen.

Joint Venture Talus Manufacturing Ltd.

Zwischen der Tochtergesellschaft Manz Taiwan Ltd. und einem führenden US-amerikanischen Hersteller von Anlagen für die Halbleiterindustrie besteht ein Joint Venture-Vertrag betreffend das Joint Venture-Unternehmen Talus Manufacturing Ltd. in Chungli, Taiwan, an dem die Manz Taiwan Ltd. in Höhe von 80,5% und der Joint Venture-Partner in Höhe von 19,5% beteiligt sind. Dem Joint Venture-Partner steht für den Fall, dass Aktien an der Gesellschaft von ihren bisherigen Aktionären an Dritte mit der Folge veräußert werden, dass eine Person oder Gesellschaft aus der Volksrepublik China in Höhe von mehr als 30% unmittelbar oder mittelbar an der Gesellschaft beteiligt ist, ein Recht zur Kündigung des Joint Venture-Vertrags zu. Im Falle der Ausübung des Kündigungsrechts steht dem Joint Venture-Partner das Recht zu, die Anteile der Manz Taiwan Ltd. an der Talus Manufacturing Ltd. gegen Zahlung des Beteiligungswerts zu erwerben (Kaufoption).

Darlehensvertrag mit der European Investment Bank

Der Kreditvertrag zwischen der Gesellschaft und der European Investment Bank über ein Projektdarlehen sieht vor, dass die European Investment Bank zur Kündigung berechtigt ist, wenn eine andere Person als der Aktionär Dieter Manz oder mehrere Personen, die ihr Verhalten in Bezug auf die Gesellschaft abstimmen, mindestens 51 % der Aktien oder Stimmrechte an der Gesellschaft oder eine andere Person als die Gesellschaft mindestens 51 % der Geschäftsanteile oder Stimmrechte an der Tochtergesellschaft Manz CIGS Technology GmbH oder eine sonstige Kontrollmöglichkeit über das Management oder die Geschäftspolitik erlangt.

Abgesehen von den vorstehenden und im nachstehenden Abschnitt genannten Vereinbarungen bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder Martin Hipp, Martin Drasch und Dieter Manz sehen für den Fall eines Kontrollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder Martin Hipp und Martin Drasch sehen vor, dass die Rechte nur innerhalb von sechs Monaten nach dem Eintritt des Kontrollwechsels ausgeübt werden können. Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Dieter Manz sieht vor, dass die Rechte nur innerhalb von zwölf Monaten nach dem Eintritt des Kontrollwechsels ausgeübt werden können.

Tritt ein Kontrollwechsel infolge der unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung der Shanghai Electric Group Co., Ltd., Shanghai, Volksrepublik China, an der Gesellschaft ein (der „SHE-CoC"), ist das Vorstandsmitglied infolge des SHE-CoC abweichend von den vorstehenden Regelungen (a) bis zum Ablauf von einem Kalenderjahr ab Eintritt des SHE-CoC nur berechtigt, den Dienstvertrag aufgrund des SHE-CoC mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen, wenn sich die Zusammensetzung des Vorstands der Gesellschaft (z. B. infolge Bestellung eines weiteren Vorstandsmitglieds oder Beendigung der Amtszeit eines derzeitigen Vorstandsmitglieds) innerhalb von einem Kalenderjahr ab Eintritt des SHE-CoC ändert; der SHE-CoC nebst Veränderung der Zusammensetzung des Vorstands gilt insoweit als wichtiger Grund für die Amtsniederlegung. Die Rechte nach diesem lit. (a) können — im Fall der Dienstverträge der Vorstandsmitglieder Martin Hipp und Martin Drasch — jeweils nur innerhalb von sechs Monaten bzw. — im Fall des Vorstandsmitglieds Dieter Manz — nur innerhalb von zwölf Monaten nach der Veränderung der Zusammensetzung des Vorstands ausgeübt werden; (b) nach Ablauf von einem Kalenderjahr ab Eintritt des SHE-CoC berechtigt, unabhängig von einer Veränderung der Zusammensetzung des Vorstands den Dienstvertrag aufgrund des SHE-CoC mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen; der SHE-CoC gilt insoweit als wichtiger Grund für die Amtsniederlegung. Die Rechte nach diesem lit. (b) können jeweils nur bis zum Ablauf von achtzehn Monaten nach Eintritt des SHE-CoC ausgeübt werden.

Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 WpHG zugeht, dass der Meldepflichtige, einschließlich der ihm nach § 22 WpHG zuzurechnenden Stimmrechte, 25% oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat. Nach dem Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Martin Hipp liegt ein Kontrollwechsel ferner vor, wenn der Gesellschaft Mitteilungen von Herrn Dieter Manz oder von Frau Ulrike Manz gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 WpHG zugehen, aus denen sich ergibt, dass Herr Dieter Manz und Frau Ulrike Manz, einschließlich der ihnen nach § 22 WpHG zuzurechnenden Stimmrechte, zusammengerechnet 30 % der Stimmrechte an der Gesellschaft unterschreiten.

Im Fall einer Kündigung des Dienstvertrags nach den vorgenannten Regelungen erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung. Diese besteht aus dem Gesamtbetrag des für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Festgehalts sowie dem Gesamtbetrag der für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Bartantieme, wobei für die Berechnung der Höhe als EBT-Rendite der Mittelwert aus der im letzten der Kündigung vorangegangenen Geschäftsjahr und der nach den Planungen der Gesellschaft voraussichtlich im laufenden Geschäftsjahr erzielten EBT-Rendite zu Grunde zu legen ist. Die Abfindung ist auf den Betrag begrenzt, der 150% des Abfindungs-Caps entspricht. Als Abfindungs-Cap gilt der Wert von zwei Jahresvergütungen. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, um 75% zum Zweck der pauschalierten Anrechnung der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte des Vorstandsmitglieds. Ferner sind die bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge, jeweils mit 3 % p. a. auf den Tag der Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen.

Im Übrigen bestehen keine Vereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern, die für den Fall eines Übernahmeangebots Entschädigungen vorsehen.

VERGÜTUNGSBERICHT

Der nachstehende Vergütungsbericht stellt die Grundzüge der Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Manz AG sowie die Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 dar.

System der Vorstandsvergütung

Das für das Berichtsjahr geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Manz AG wurde von der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 mit einer Mehrheit von 99,24% der abgegebenen Stimmen gebilligt.

Das Vergütungssystem hat zum Ziel, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei nicht nur die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, sondern auch die Lage der Gesellschaft und den Unternehmenserfolg zu berücksichtigen. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.

Die Vergütung für die Mitglieder des Vorstands setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Bei der Bemessung der Höhe der Vergütungselemente wird jeweils zwischen dem Vorsitzenden des Vorstands und den weiteren Vorstandsmitgliedern differenziert.

Feste Vergütungselemente

Die festen Bestandteile der Vorstandsvergütung bestehen aus einem monatlichen Festgehalt und laufenden Sachbezügen sowie aus Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung.

Das Festgehalt wird in zwölf monatlich gleichbleibenden Teilbeträgen entrichtet. Die Festbezüge sollen als Grundgehalt den Vorstandsmitgliedern und ihren Familien unabhängig vom Erfolg des Unternehmens den laufenden Lebensunterhalt sichern.

Als Sachbezug wird den Vorstandsmitgliedern jeweils ein angemessener Dienstwagen zur Verfügung gestellt, der auch privat genutzt werden kann. Die Gesellschaft hat zudem zugunsten der Vorstandsmitglieder eine Unfallversicherung mit angemessenen Versicherungsleistungen abgeschlossen, die auch Unfälle im Privatbereich abdeckt. Ferner besteht für die Vorstandsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine sogenannte D & O-Versicherung.

Mit dem Vorsitzenden des Vorstands Dieter Manz besteht eine Pensionsvereinbarung für ein lebenslängliches Ruhegeld für den Fall des Ausscheidens nach dem vollendeten 65. Lebensjahr oder infolge Berufsunfähigkeit. Ferner ist für den Fall des Ablebens zugunsten der Ehefrau eine lebenslängliche Hinterbliebenenrente vereinbart. Gegenüber den Vorstandsmitgliedern Martin Hipp und Martin Drasch hat sich die Gesellschaft zum Abschluss einer Altersvorsorge durch Zahlung jährlicher Beiträge an eine Unterstützungskasse verpflichtet.

Variable Vergütungselemente

Allgemeines

Die variable Vergütung umfasst zum einen eine jährliche, an den geschäftlichen Erfolg gebundene Komponente in Form einer jährlichen Bartantieme (kurzfristige variable Vergütung) und zum anderen eine aktienbasierte Komponente mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage in Form von jährlich zu gewährenden Aktienbezugsrechten auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2015 (langfristige variable Vergütung).

Die variablen Bezüge dienen auf der Basis der festen Vergütungselemente dem gezielten Anreiz zur Erzielung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und tragen zur Vermögensbildung sowie wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Vorstandsmitglieder bei. Im Interesse einer Ausrichtung der variablen Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung überwiegt der nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelte Wert (Fair Value) der aufgrund des Manz Performance Share Plan 2015 gewährten Bezugsrechte die jährliche Bartantieme.

Jährliche Bartantieme

Die jährliche Bartantieme soll die Vorstandsmitglieder angesichts ihrer eigenverantwortlichen Leitungstätigkeit am unternehmerischen Erfolg oder Misserfolg des Geschäftsjahres beteiligen.

Die jährliche Bartantieme wird jährlich nachträglich in Abhängigkeit von der EBT-Rendite des jeweiligen Geschäftsjahrs gewährt. Die EBT-Rendite errechnet sich aus dem Verhältnis des Ergebnisses vor Steuern (EBT— Earnings before Taxes) zum Umsatz nach Maßgabe des Konzernabschlusses nach IFRS. Die Bartantieme berechnet sich ferner in Abhängigkeit von dem für das jeweilige Geschäftsjahr von dem Vorstandsmitglied bezogenen Festgehalt (Jahresfestgehalt).

Die Gewährung der Bartantieme setzt voraus, dass eine EBT-Rendite von mindestens 4,1 % erreicht worden ist. Bei einer EBT-Rendite von 4,1 % erhält das Vorstandsmitglied eine Bartantieme in Höhe von 1% des Jahresfestgehalts. Je vollen 0,1 Prozentpunkt, um die die EBT-Rendite eine EBT-Rendite von 4,1 % übersteigt, erhöht sich der für die Berechnung der Bartantieme anwendbare Prozentsatz entsprechend um einen Prozentpunkt. Mithin erhält das Vorstandsmitglied z. B. bei einer EBT-Rendite von 5,0% eine Bartantieme in Höhe von 10 % des Jahresfestgehalts sowie bei einer EBT-Rendite von 14,0 % eine Bartantieme in Höhe von 100% des Jahresfestgehalts. Die Obergrenze ist bei einer EBT-Rendite von 20,0 % festgelegt, bei der die Bartantieme 160 % des Jahresfestgehalts beträgt.

Der Aufsichtsrat hat zum Zweck der Bestimmung des Verhältnisses zwischen den einzelnen Vergütungselementen als mittlere Zielgröße der kurzfristigen variablen Vergütung eine EBT-Rendite von 10,0% festgelegt. Bei diesem mittleren Zielwert beträgt die Bartantieme 60 % des Jahresfestgehalts.

Manz Performance Share Plan 2012 und Manz Performance Share Plan 2015

Die auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2012 in den Jahren 2013 und 2014 gewährten sowie die auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2015 in den Jahren 2015 und 2016 gewährten und künftig zu gewährenden Bezugsrechte auf Manz-Aktien, sollen die Vorstandsmitglieder zu einer nachhaltigen Steigerung des internen und externen Unternehmenswerts anregen und damit ihre Interessen mit denen der Aktionäre, aber auch der übrigen Stakeholder, wirksam verknüpfen.

Der Aufsichtsrat kann die Anzahl der an die einzelnen Vorstandsmitglieder zu gewährenden Bezugsrechte — im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für die Angemessenheit der Vergütung — grundsätzlich nach seinem freien Ermessen festlegen. Ein vertraglicher Anspruch der Vorstandsmitglieder auf die Gewährung von Performance Shares wird nicht eingeräumt.

Für die Bemessung der Ausgabe von Performance Shares hat der Aufsichtsrat jedoch als Leitlinie festgelegt, dass die jährliche langfristige variable Vergütung in Form von Performance Shares (Zuteilungswert) in der Regel 50% der jährlichen Gesamtbarvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds betragen soll. Die Gesamtbarvergütung besteht hierbei aus dem jährlichen Festgehalt sowie dem mittleren Zielwert der jährlichen Bartantieme in Höhe von 60% des jährlichen Festgehalts. Die Bewertung der zu gewährenden Performance Shares erfolgt bei Ausgabe durch den anhand eines angemessenen Referenzzeitraums ermittelten Kurs der Manz-Aktie im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zu Beginn des jeweiligen Ausgabezeitraums.

Nähere Angaben über den Manz Performance Share Plan 2012 sowie den Manz Performance Share Plan 2015 sowie über die auf deren Grundlage ausgegebenen Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft sind in der „Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht der Manz AG für das Geschäftsjahr 2016" im Abschnitt VIII. enthalten, die auf der Internetseite der Manz AG unter der Adresse www.manz.com im Bereich „Investor Relations" unter der Rubrik „Corporate Governance" abrufbar ist.

Abfindungs-Cap bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen vor, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Amtszeit und des Dienstverhältnisses, die nicht auf einem wichtigen Grund beruht, Abfindungszahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses vergütet werden. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahrs und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.

Regelungen für den Fall eines Change of Control

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder Dieter Manz, Martin Hipp und Martin Drasch sehen für den Fall eines Kontrollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Ein Kontrollwechsel liegt grundsätzlich vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 WpHG zugeht, dass der Meldepflichtige, einschließlich der ihm nach § 22 WpHG zuzurechnenden Stimmrechte, 25% oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat. Im Fall einer Kündigung des Dienstvertrags nach den vorgenannten Regelungen erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung.

Nähere Angaben zu den Change-of-Control-Regelungen in den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder sind in diesem Konzernlagebericht im vorstehenden Abschnitt „Angaben gemäß § 315 Absatz 4 HGB sowie erläuternder Bericht gemäß § 176 Absatz 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 HGB" im Unterabschnitt „Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind" enthalten.

Vergütung im Geschäftsjahr 2016

Vergütung des Vorstands

Vergütung des Vorstands nach IFRS

Die Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 eine Vergütung in Höhe von insgesamt 1.852 TEUR (Vorjahr: 1.163 TEUR).

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen nach IFRS:

Vergütung des Vorstands

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Erfolgsunabhängige Komponenten Erfolgsbezogene Komponenten (kurzfristig) Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
(in TEUR) Vorjahreswerte in Klammern Festgehalt Sonstige Bezüge' Bartantieme Bezugsrechte auf Aktien (Fair Value) Gesamt
--- --- --- --- --- ---
Dieter Manz, 288 21 0 173 482
Vorstandsvorsitzender (288) (21) (0) (204) (513)
Martin Hipp, 201 4654 0 115 781
Vorstand Finanzen (187) (35) (0) (136) (358)
Martin Drasch, 203 35 1002 115 453
Vorstand (85) (21) (50)3 (136) (292)
Operations (seit 1.8.2015)
Eckhard Hörner- Marass, Vorstand Technologie (seit 1.10.2016) 133 3 0 0 136
Gesamt 825 524 100 403 1.852
(560) (77) (50) (476) (1.163)

1 Insbesondere geldwerte Vorteile der Sachbezüge und Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (Unterstützungskasse)

2 Individuelle Ermessenstantieme

3 Vertraglich für das Geschäftsjahr 2015 garantierte Bartantieme

4 Zugesagte Leistung aus einem Aufhebungsvertrag: 430 TEUR

Die Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2015 (Tranchen 2015 und 2016) wurden anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden als sogenannter Fair Value bewertet.

Vergütung des Vorstands nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Vergütung des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2016 auch auf der Grundlage der vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Darstellung im Rahmen von Mustertabellen getrennt nach den gewährten Zuwendungen und dem Zufluss ausgewiesen.

Die nachstehende Tabelle weist die für das Berichtsjahr und das Vorjahr an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Zuwendungen einschließlich Nebenleistungen nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aus. Hierbei sind für die variablen Vergütungen die Zielwerte (Auszahlung bei 100% Zielerreichung) sowie für das Berichtsjahr die erreichbaren Minimal- und Maximalvergütungen angegeben.

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Dieter Manz Martin Hipp
Vorstandsvorsitzender Vorstand Finanzen
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Gewährte Zuwendungen (in TEUR) 2015 Zielwert 2016 Zielwert 2016 (Min.) 2016 (Max.) 2015 Zielwert 2016 Zielwert 2016 (Min.) 2016 (Max.)
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 288 288 288 288 187 631 631 631
Nebenleistungen 18 18 18 18 23 23 23 23
Summe 306 306 306 306 210 654 654 654
Einjährige variable Vergütung 173 173 0 461 106 115 0 307
Mehrjährige variable Vergütung
Manz Performance Share Plan 2015 — Tranche 2015 (Laufzeit bis 2018) 204 136
Manz Performance Share Plan 2015 — Tranche 2016 (Laufzeit bis 2019) 230 230 230 154 154 154
Summe 683 709 536 997 452 952 808 1.115
Versorgungsaufwand1 12 12 12 12 12 12 12 12
Gesamtvergütung 695 721 548 1.009 464 935 820 1.127

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Martin Drasch Eckhard Hörner-Marass
Vorstand Operations (seit 1.8.2015) Vorstand Technologie (seit 1.10.2016)
--- --- --- --- --- --- --- ---
2015 Zielwert 2016 Zielwert 2016 (Min.) 2016 (Max.) 2015 Zielwert 2016 Zielwert 2016 (Min.) 2016 (Max.)
--- --- --- --- --- --- --- ---
135 203 203 203 - 133 133 133
9 23 23 23 - 3 3 3
144 226 226 226 - 136 136 136
48 115 0 307 - 0 0 0
136
154 154 154 0 0 0
328 495 380 687 - 136 136 136
12 12 12 12 - 0 0 0
340 507 392 699 - 136 136 136

1 Für Dieter Manz Dienstzeitaufwand nach IFRS, für Martin Hipp und Martin Drasch beitragsorientierte Zahlungen zur Unterstützungskasse.

Die nachstehende Tabelle weist den Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr und das Vorjahr der an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aus:

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Dieter Manz Martin Hipp Martin Drasch Eckhard Hörner-Marass
Vorstandsvorsitzender Vorstand Finanzen Vorstand Operations (seit 1.8.2015) Vorstand Technologie (seit 1.10.2016)
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Zufluss (in TEUR) 2016 2015 2016 2015 2016 2015 2016 2015
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 288 288 201 187 203 85 133 -
Nebenleistungen 18 18 23 23 23 9 3 -
Summe 306 306 224 210 226 94 136 -
Einjährige variable Vergütung 1 0 0 0 0 50 0 0 -
Mehrjährige variable Vergütung
Manz Performance Share Plan 2008 — Tranche 2009 (Laufzeit bis 2015) 0 0 0 0 - - - -
Manz Performance Share Plan 2008 — Tranche 2010 (Laufzeit bis 2016) 0 0 0 0 - - - -
Manz Performance Share Plan 2011 — Tranche 2011 (Laufzeit bis 2019) 0 0 0 0 - - - -
Sonstiges - - - - - - - -
Summe 306 306 224 210 276 94 136 -
Versorgungsaufwand 1 15 15 12 12 12 12 0 -
Gesamtvergütung 321 321 236 222 288 106 136 -

1 Für Dieter Manz Dienstzeitaufwand nach IFRS, für Martin Hipp und Martin Drasch beitragsorientierte Zahlungen zur Unterstützungskasse.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt. Danach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied neben der Erstattung seiner Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung in Höhe von 12.000,00 EUR. Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt diese Vergütung 24.000,00 EUR und für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats 18.000,00 EUR. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung. Eine auf ihre Bezüge zu entrichtende Umsatzsteuer, wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats von der Gesellschaft erstattet. Ferner kann die Gesellschaft auf ihre Kosten die Mitglieder des Aufsichtsrats gegen zivil- und strafrechtliche Inanspruchnahme im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihres Amtes versichern und eine entsprechende Rechtsschutz- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D & O-Versicherung) abschließen.

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Vergütungen der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 (Vorjahreswerte in Klammern):

Vergütung des Aufsichtsrats

(in TEUR)

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(in TEUR)
Vorjahreswerte in Klammern Festgehalt
--- ---
Prof. Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender 24
(24)
Dr.-Ing. E.h. Peter Leibinger, stellvertretender Vorsitzender 9
(Amtszeit bis 12.7.2016) (18)
Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla 15
seit 12.7.2016 stellvertretender Vorsitzender (12)
Guoxing Yang (Amtszeit seit 12.7.2016) 6
Gesamt 54
(54)

Ferner bestand für die Aufsichtsratsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine sogenannte D & O-Versicherung.

Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr wie im Vorjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden wie in den Vorjahren weder Kredite noch Vorschüsse gewährt, noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

RISIKOMANAGEMENT- UND INTERNES KONTROLLSYSTEM

Das Risikomanagement der Manz AG hat das Ziel, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen drohenden Schaden abzuwenden. Durch die Anwendung eines in die Unternehmensführung integrierten Risikomanagements ist die Manz AG in der Lage, konzernweit mögliche Gefahren rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten und ihnen mit adäquaten Maßnahmen zu begegnen. Im Zuge des unternehmerischen Handelns, also dem Spannungsfeld zwischen Chancen und Risiken, geht die Manz AG jedoch auch bewusst Risiken ein, die in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen aus der entsprechenden Geschäftstätigkeit stehen. Risiken lassen sich somit nicht grundsätzlich vermeiden, werden aber soweit möglich minimiert bzw. transferiert.

Das Risikomanagement wird zentral vom Risikomanagementbeauftragten gesteuert, regelmäßig auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit hin überprüft und in seiner Gesamtheit vom Finanzvorstand verantwortet. Die Verantwortung für die Risikoüberwachung hingegen ist dezentral organisiert und obliegt je nach Risikokategorie und -tragweite sowohl den Bereichsleitern und Geschäftsführern als auch den Vorständen der Manz AG. Durch regelmäßige Abfragen in mündlicher und schriftlicher Form werden potenzielle Risiken in allen Geschäftsbereichen erfasst und zugleich die Möglichkeit geschaffen, negative Entwicklungen durch frühzeitiges Gegensteuern zu verhindern. Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wird für eine umfassende Beurteilung der Risikolage ein Gesamtbericht in einem jährlichen Turnus vorgelegt.

Die regelmäßige Analyse und Bewertung der Risiken erfolgt anhand eines Risikomanagementsystems, bestehend aus einem definierten Kreis von Risikoverantwortlichen, festgelegten Risikokategorien und einer Risikoklassifizierung, welche das Gefahrenpotenzial und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs widerspiegelt. Die Identifikation und Handhabung von Risiken ist in den Unternehmensgrundsätzen verankert und als Aufgabe aller Mitarbeiter der Manz AG definiert. Durch die Einbindung der gesamten Belegschaft werden Risiken schnell erkannt und an den jeweiligen Risikoverantwortlichen kommuniziert, der in Einklang mit den konzernweit definierten Handlungsgrundsätzen geeignete Maßnahmen ergreifen muss. Die Risiken werden für eine möglichst vollumfängliche Erfassung nach Themenfeldern gruppiert.

Unterschieden werden grundsätzlich folgende Risikokategorien:

Management
Naturkatastrophen und Pandemien
Angriffe und Betrug
Gesellschaftliche und kulturelle Risiken
Politik und regulatorisches Umfeld
Wirtschaftliches Umfeld
Technologie
Wettbewerb
Unternehmensorganisation und -prozesse
Gebäude und Infrastruktur
Produkte und Projekte
Vertrieb
Akquisitionen und Investments
Beschaffung
Personalwesen
Finanzwesen

Ergänzend zu diesem Risikomanagementsystem finden im Rahmen eines halbjährlichen Planungsprozesses weitere Aktivitäten zur Risikoidentifikation und -minderung statt. Mit Hilfe einer kontinuierlichen Technologie- und Marktbeobachtung werden unterschiedliche Szenarien entwickelt, die in Abhängigkeit der technologischen und wirtschaftlichen Entwicklung zum Tragen kommen. Ziel der Ausarbeitung und Nutzung dieser verschiedenen Planungsszenarien ist es letztlich, den Wert des Unternehmens kontinuierlich und nachhaltig zu steigern, die mittelfristigen finanziellen Ziele zu erreichen und die Existenz des Unternehmens langfristig zu sichern.

Die Wirksamkeit und Angemessenheit unseres Risikomanagementsystems wurden vom Wirtschaftsprüfer beurteilt. Er stellte fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen insbesondere zur Errichtung eines Überwachungssystems in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Somit entspricht die Manz AG den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG).

Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB)

Das Ziel des Risikomanagementsystems der Manz AG im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die der Regelkonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen könnten. Das Risikomanagement beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind bei Manz folgende Strukturen und Prozesse implementiert:

Der Finanzvorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Die Einzelabschlüsse der Manz AG und der Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in einen Abschluss gemäß IFRS übergeleitet.

Die einheitliche Bilanzierung und Bewertung auf Grundlage der für das Mutterunternehmen geltenden Vorschriften wird durch die Konzernbilanzierungsrichtlinien gewährleistet und in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst. Darüber hinaus werden den Konzerngesellschaften zu erstellende Berichtspakete vorgegeben. Für den monatlichen Konsolidierungsprozess wird das SAP-Tool BCS eingesetzt. Zur Überprüfung der Datenkonsistenz werden hier automatische Plausibilitätskontrollen bereits bei der Datenerfassung vorgenommen. Die Konsolidierungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Einhaltung der zeitlichen und prozessualen Vorgaben erfolgt durch Mitarbeiter der Konsolidierungsabteilung auf Konzernebene. Weitere Kontrollaktivitäten auf Konzernebene umfassen die Analyse und ggf. die Korrektur der durch die Tochtergesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern vorgelegten Berichten. Wesentliche Elemente der Risikokontrolle im Rechnungslegungsprozess sind außerdem die Funktionstrennung zwischen Eingabe, Prüfung und Freigabe sowie eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten in den betroffenen Bereichen. Die Verwendung von SAP als IT-Finanzsystem leistet einen weiteren wichtigen Beitrag für die konsequente Fehlervermeidung. Des Weiteren wird auf allen Prozessebenen das Vier-Augen-Prinzip angewandt. Bei speziellen fachlichen und komplexen Fragestellungen werden außerdem externe Sachverständige miteinbezogen. Neben der unternehmensinternen Kontrolle der rechnungslegungsrelevanten Prozesse und Strukturen nimmt schließlich auch der Abschlussprüfer eine Beurteilung im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit vor. Weitere Kontrollaktivitäten umfassen die Analyse und Plausibilitätskontrollen von Geschäftsvorfällen sowie die kontinuierliche Überwachung der Projektkalkulationen. Durch die dargestellten Strukturen, Prozesse und Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung der Manz AG einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, internationalen Rechnungslegungsstandards und konzerninternen Richtlinien erfolgt. Der Vorstand erachtet die eingerichteten Systeme, die regelmäßig hinsichtlich ihrer Optimierungs- und Weiterentwicklungsfähigkeit überprüft werden, als angemessen und funktionsfähig.

Identifizierte Verbesserungspotenziale setzt der Vorstand in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Manz AG um.

RISIKOBERICHT

Branchenrisiken

Gesamtwirtschaftliche Risiken

Wie die massiven konjunkturellen Verwerfungen infolge der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise gezeigt haben, kann die gesamt- und finanzwirtschaftliche Entwicklung in den zentralen Absatzmärkten der Manz AG mit negativen Effekten für die Geschäftsentwicklung verbunden sein. So könnten Investitionen in unsere drei strategischen Geschäftsbereiche Electronics, Solar und Energy Storage aufgrund von Finanzierungsengpässen verschoben werden. Zudem könnte sich die Refinanzierung börsennotierter Unternehmen über den Kapitalmarkt deutlich schwieriger gestalten. Für potenzielle Kunden der Manz AG allgemein besteht das Risiko, dass notwendiges Kapital für Investitionen in neue Anlagen nicht zur Verfügung steht. Dies würde die Entwicklung auf dem Solar- und Electronics-Markt sowie im Bereich der Lithium-Ionen-Batterien spürbar bremsen. In einem solchen Szenario wäre die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage, ihre Wachstumsziele wie geplant zu realisieren. Durch ein etabliertes Netzwerk und hohe Kundennähe, der Verbreiterung des Produktportfolios sowie dem stetigen Ausbau der weltweiten Produktions- und Vertriebskapazitäten, der Bereithaltung eines Liquiditätspolsters für Nachfrageeinbrüche und einen klaren Fokus auf verschiedene Wachstumsmärkte in unterschiedlichen Regionen weltweit werden diese Risiken durch die Gesellschaft diversifiziert.

Risiken durch zunehmenden Wettbewerb

Bestehende und potenzielle Wettbewerber, insbesondere asiatische Hersteller, könnten versuchen, Marktanteile in den Zielbranchen der Manz AG vor allem durch eine aggressive Preispolitik zu gewinnen. Ein weiteres Risiko besteht durch die Herstellung von Plagiaten im asiatischen Raum. Dies könnte einen direkten Einfluss auf die Umsatz- und die Ertragssituation der Manz AG sowie auf die Marktanteile der Gesellschaft haben. Um diesen Risiken wirksam entgegenzutreten, verfolgt die Manz AG den Anspruch, die derzeit technologisch führende Marktstellung durch ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu behaupten und weiter auszubauen. Zudem stärkt die Manz AG mit ihrer Strategie „Follow the Market" die eigene lokale Präsenz bei ihren Kunden. Durch die Produktionsstandorte in Taiwan und China, lokal üblichen Produktionskosten und einem direkten Kundenkontakt wirkt Manz somit einer Abwanderung zu einheimischen Wettbewerbern entgegen.

Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte

Als Technologieführer sind Forschung und Entwicklung sowie ein innovatives Produktportfolio für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Die Industrien, für die die Manz AG ihre Maschinen und Anlagen entwickelt, herstellt und vertreibt, sind von einem raschen technologischen Wandel geprägt. Wettbewerbern der Manz AG könnte es gelingen, durch die Entwicklung entsprechend neuer Technologien, aufgrund besserer Marktkenntnisse oder Strukturen schneller oder besser auf geänderte Kundenanforderungen zu reagieren und so einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber der Manz AG zu erlangen. In diesen Fällen könnte die Nachfrage nach den Produkten der Manz AG erheblich beeinträchtigt werden. Ferner könnten von der Manz-Gruppe Maschinen und Anlagen entwickelt werden, für die am Markt keine oder nur eine geringe Nachfrage besteht. Dies hätte erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz-Gruppe zur Folge. Um diese Risiken zu kontrollieren, pflegt die Manz AG einen engen Kontakt zu ihren Kunden, und kann so neue Trends frühzeitig erkennen. Zudem prüft die Gesellschaft im Vorfeld sorgfältig die möglichen Marktpotenziale, um die Renditen von Entwicklungsprojekten abschätzen und damit die Ressourcen optimal einsetzen zu können.

Risiko durch die sich verschlechternde Investitionsbereitschaft der Kunden in Asien

Eine Verschlechterung der weltweiten konjunkturellen Entwicklung oder in den Absatzmärkten der Manz-Gruppe, vor allem aber im Hauptabsatzmarkt Asien, insbesondere eine weitere Verlangsamung des Wirtschaftswachstums in China sowie eine dauerhafte oder verstärkte Schwäche an den chinesischen Finanzmärkten mit daraus folgenden Finanzierungsengpässen chinesischer Kunden, kann zu einem weiteren Rückgang der Investitionsbereitschaft der Kunden führen. Dies kann zur Folge haben, dass erwartete Aufträge ausbleiben oder bereits erfolgte Bestellungen verschoben oder storniert werden. Die laufende Beobachtung von externen Marktdaten und der intensive Kontakt zu unseren Kunden soll dieses Risiko vermindern.

Strategische Risiken

Risiken aus der Nichtdurchführung der Verträge mit Shanghai Electric und der Shenhua Group

Die Manz-Gruppe, Shanghai Electric Group Co., Ltd. (die „Shanghai Electric") und die Shenhua Group Corporation Ltd. (die „Shenhua Group") haben Ende Januar 2017 eine strategische Zusammenarbeit im Bereich der CIGS-Dünnschicht-Solartechnologie vereinbart. Ziel der Kooperation ist die nachhaltige Weiterentwicklung und die Vermarktung der CIGS-Dünnschicht-Solartechnologie der Manz AG. In diesem Zusammenhang wurden auch zwei Großaufträge mit einem Gesamtvolumen von 263,0 Mio. EUR an die Manz AG erteilt. Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2016 waren noch nicht alle Closing Conditions für diese Verträge erfüllt und stehen weiterhin unter Zustimmungsvorbehalt der chinesischen Behörden. Die ausstehenden Zustimmungen werden für Mitte April 2017 erwartet. Sollten diese wider erwarten nicht erteilt werden, würde dies zur Rückabwicklung der geschlossenen Verträge führen — mit entsprechend erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz-Gruppe. Sollte ein in diesem Falle zu initiierendes Restrukturierungsprogramm scheitern, hätte dies ebenfalls erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz-Gruppe. Ein Risiko der Nichtdurchführung der Verträge mit Shanghai Electric und der Shenhua Group wegen Kündigungsmöglichkeit des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg, Stiftung des bürgerlichen Rechts (das „ZSW"), einem Forschungsinstitut des Landes Baden-Württemberg, aufgrund eines Change-of-Control-Vorgangs bei der Manz AG, besteht hingegen nicht mehr. Entsprechende Patent- und Know-how-Lizenzverträge mit der Manz AG sowie der neu gegründeten Forschungsgesellschaft von Manz, der Shenhua Group und Shanghai Electric und mit der sich in Gründung befindenden Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd, einem weiteren Gemeinschaftsunternehmen zur Vermarktung der CIGS-Technologie in China, wurden gemäß der neuen Situation neu gefasst.

Risiko aus der Nichterfüllung obliegender Verpflichtungen aus den CIGS-Aufträgen

Im Rahmen der Auftragserteilung für die CIGS-Produktionslinie und die CIGS-Forschungslinie hat sich die Manz AG verpflichtet, zum Abnahmedatum einen vereinbarten Prozentsatz der in den Verträgen definierten Leistungszusage zu erfüllen. Im Falle der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen haben Shanghai Electric und die Shenhua Group das Recht, die Nachbesserung zu verlangen. Sofern die Nachbesserung durch die Manz AG nicht fristgerecht erfolgt, könnten die Vertragspartner die Rückabwicklung der Verträge verlangen. Dies könnte zur Beendigung der Zusammenarbeit mit Shanghai Electric und der Shenhua Group zur Weiterentwicklung und Kommerzialisierung der CIGS-Dünnschichttechnologie führen und auch Gespräche über die Zusammenarbeit in weiteren Geschäftsbereichen erschweren. Dies hätte erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz-Gruppe zur Folge.

Operative Risiken

Projektrisiken

Projektrisiken betreffen vor allem nicht standardisierte Großaufträge. Hier ergeben sich Risiken aus der Verfehlung der Plankosten und des Zeitplanes, der Nichterfüllung von Abnahmekriterien sowie aus Auftragsstornierungen und damit verbundene Nichtabnahmen von Aufträgen und daraus resultierende Vertragsrisiken. Die Manz AG entgegnet diesen Risiken bereits in der Angebotsphase durch Projektkalkulationen und detaillierte Zeitpläne und durch die fortlaufende Überprüfung im Rahmen des Projektcontrollings. Durch die regelmäßige Vereinbarung von Anzahlungen nach Projektfortschritt wird das finanzielle Risiko reduziert. Projektrisiken bestehen insbesondere auch hinsichtlich der mit Shanghai Electric und der Shenhua Group geschlossenen Verträgen über die Lieferung einer CIGS-Produktionslinie sowie einer CIGS-Forschungslinie mit einem Gesamtauftragsvolumen in Höhe von 263 Mio. EUR. Die nicht erfolgreiche Realisierung dieses Großprojekts hätte erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz-Gruppe zur Folge. Das finanzielle Risiko wird hierbei durch vereinbarte Vorauszahlungen der Auftraggeber an die Manz AG reduziert.

Kundenrisiken

In den strategischen Geschäftsbereichen Electronics und Energy Storage erwirtschaftet die Manz-Gruppe einen wesentlichen Anteil ihrer Umsätze aufgrund von Bestellungen eines wichtigen Kunden sowie durch die Belieferung von Zulieferern dieses Kunden. So erzielte die Manz-Gruppe im Geschäftsjahr 2016 Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt 48,3 Mio. EUR bzw. 20,9% des Gesamtumsatzes aus der Geschäftsbeziehung mit diesem wichtigen Kunden sowie der Belieferung von Zulieferern dieses Kunden. Gegenüber einem Umsatzbeitrag in Höhe von insgesamt 46,9 % zum Gesamtumsatz im Geschäftsjahr 2015 hat sich der Umsatzbeitrag mit diesem Kunden und die verbundenen Risiken im vergangenen Jahr deutlich reduziert. Manz versucht das Risiko negativer Auswirkungen im Falle einer rückläufigen Entwicklung bei wichtigen Großkunden, wie es nach Erteilung der Großaufträge durch Shanghai Electric und die Shenhua Group zukünftig auch im Geschäftsbereich Solar besteht, grundsätzlich durch die weitere Diversifizierung des Kundenstamms, der Projektvolumina und des Geschäftsmodels in Märkte, Regionen sowie Produkte und Dienstleistungen innerhalb des gesamten Konzerns zu verringern.

Technologierisiken

Nach Auffassung der Gesellschaft gehört die Manz-Gruppe in den meisten Bereichen, in denen sie ihre Maschinen und Anlagen anbietet, zu den technologisch führenden Unternehmen. In ihren strategischen Geschäftsbereichen steht sie jedoch mit einer Reihe von anderen Unternehmen in Wettbewerb und ist daher davon abhängig, kontinuierlich neue und zukunftsweisende Produktionsanlagen und -maschinen zu entwickeln. Aufgrund der zuletzt volatilen Entwicklung der Manz-Gruppe besteht das Risiko, dass es der Manz-Gruppe künftig nicht oder nicht in allen strategischen Geschäftsbereichen gleichermaßen möglich sein wird, insbesondere zeitlich und wirtschaftlich aufwendige Entwicklungsvorhaben im erforderlichen Umfang durchzuführen, um eine Führungsrolle und damit ihre Marktposition zu wahren. Manz versucht dieses Risiko durch die kontinuierliche Verbesserung der Finanz- und Ertragslage zu vermindern, während zudem das Geschäft mit Standardprodukten und Systemlösungen aus intelligenten Produktbaukästen gestärkt werden soll.

Personalrisiken

Für einen Hightech-Maschinenbauer sind qualifizierte und motivierte Führungskräfte und Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung für den Unternehmenserfolg. Das Abwandern von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen könnte sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass neue geeignete Fach- und Führungskräfte oder zusätzliche Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Manz ist bestrebt, ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen, das eine geringe Personalfluktuation zur Folge hat. Als börsennotiertes Unternehmen steht die Manz AG stärker im Blickfeld von potenziellen Arbeitnehmern als nicht börsennotierte Unternehmen. In wirtschaftlich erfolgreichen Phasen gelingt es der Manz AG dadurch, die Aufmerksamkeit und Attraktivität als potenzieller Arbeitgeber überproportional schnell zu steigern. In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist das vergleichsweise große öffentliche Interesse unter dem Aspekt der Personalrekrutierung nicht immer zum Vorteil des Unternehmens, da die Attraktivität als potenzieller Arbeitgeber rasch unter den negativen Schlagzeilen leidet. Ein positiver Aspekt der Börsennotierung liegt jedoch in der Möglichkeit, Mitarbeiter durch die Ausgabe von Aktien und eine entsprechende Erfolgsbeteiligung enger an das Unternehmen zu binden.

Finanzielle Risiken

Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken

Die Kreditvergabepraxis der Banken ist seit der Finanzkrise und verschärfter Eigenkapitalrichtlinien restriktiver. Gleichzeitig erfordert Wachstum und die Entwicklung von neuen Technologien hohe Investitionen. Der Finanzbedarf steigt daher in der Branche ebenfalls. Die unbefriedigende Geschäftsentwicklung der vergangenen Geschäftsjahre und die bis zum Vertragsabschluss mit Shanghai Electric und der Shenhua Group im Januar 2017 gegebenen Prognoseunsicherheiten führten im vergangenen Jahr 2016 zu einem deutlich erhöhten Liquiditätsrisiko. Nachdem die Manz AG Ende Mai 2016 erfolgreich eine Kapitalerhöhung durchgeführt hatte, flossen der Gesellschaft ein Nettoemissionserlös in Höhe von rund 75,6 Mio. EUR zu, der teilweise zur Rückführung von Krediten der deutschen Kreditgeber der Gesellschaft verwendet wurde. Neue Vereinbarungen wurden mit den deutschen Kreditgebern nicht getroffen, sodass die Muttergesellschaft Manz AG aktuell über keine Kreditlinien verfügt. Gespräche mit Kreditinstituten über den Abschluss neuer Kreditlinien werden aktuell geführt. Notwendige Sicherheiten für eine bankenübliche Besicherung solcher Kreditlinien, stehen der Manz AG in ausreichendem Maße frei zur Verfügung.

Die mit der European Investment Bank (EIB) getroffene Waiver-Vereinbarung für ein Projektdarlehen in Höhe von 18,3 Mio. EUR zur Finanzierung der Aufwendungen der Manz-Gruppe für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten insbesondere im Bereich Solartechnologie ist vertragsgemäß zum 31.01.2017 ausgelaufen. Aktuell finden Verhandlungen zwischen der EIB und der Manz AG über eine Anschlussregelung für dieses bisher nicht zurückbezahlte Darlehen statt. Ob eine solche Verlängerung Erfolg haben wird, ist derzeit offen.

Die Tochtergesellschaften in der Slowakei, Ungarn, Italien, Indien, China und Taiwan finanzieren sich vor allem über kurzfristige Kontokorrentkredite und in geringem Umfang langfristige Darlehen. Zum Stichtag 31. Dezember 2016 verfügte die Manz-Gruppe über freie Kreditlinien in Höhe von 20,7 Mio. EUR.

Sollten die Verhandlungen über Anschlussfinanzierungen mit einem oder mehreren Partnern scheitern, hätte dies erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz-Gruppe zur Folge. Den Unternehmensfortbestand der Manz-Gruppe und/oder einzelner Tochtergesellschaften sieht der Vorstand durch dieses Risiko jedoch als nicht gefährdet.

Währungsrisiken

Die Währungsrisiken der Manz AG ergeben sich aus operativen Tätigkeiten. Diese betrafen im Geschäftsjahr 2015 und 2016 Transaktionen in US-Dollar aus dem Verkauf von Maschinen. Das transaktionsbezogene Wechselkursrisiko wird durch Devisentermingeschäfte abgesichert. Darüber hinaus wird das Wechselkursrisiko auch durch die Verteilung der Produktionsstandorte auf mehrere Länder reduziert (natural hedging).

CHANCENBERICHT

Diversifizierung des Geschäftsmodells

Die Manz AG ist ein Hightech-Maschinenbauunternehmen mit internationaler Präsenz und umfassendem Technologieportfolio. Sie konzentriert ihre Aktivitäten auf Maschinen und Anlagen für Industriekunden, insbesondere in den Bereichen der Herstellung von elektronischen Geräten und deren Komponenten (Electronics), von Lithium-Ionen-Batterien und Kondensatoren für die Energiespeicherung (Energy Storage) sowie von CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen (Solar). Dabei ist die erfolgreich umgesetzte Diversifizierungsstrategie fester Bestandteil des Geschäftsmodells der Manz AG, wobei sich das Unternehmen vom Automationsspezialisten zum Anbieter integrierter Produktionslinien entwickelt hat. Das umfangreiche Technologieportfolio umfasst die Bereiche Automation, Messtechnik, Laserbearbeitung, Nasschemie, Drucken und Beschichten sowie Roll-to-Roll-Prozesse. So konnte sich die Manz AG als gefragter Anbieter hochentwickelter Produktionsanlagen und Entwicklungspartner innovativer Produktionslösungen etablieren. Die Diversifizierung bietet der Gesellschaft die Chance, am Wachstumspotenzial mehrerer dynamischer Zielmärkte zu partizipieren. Gleichzeitig ermöglicht dies der Manz AG, die eigenen Produktionskapazitäten innerhalb der Gruppe entsprechend der Investitionszyklen der einzelnen Branchen anzupassen und so für zusätzliche unternehmerische Stabilität zu sorgen.

Synergieeffekte zwischen den Geschäftsbereichen

Bei der Entwicklung ihrer Produktionsanlagen betreibt die Manz AG einen aktiven Technologietransfer zwischen den relevanten Zielbranchen Electronics, Energy Storage und Solar. Indem die Manz AG ihr umfassendes technologisches Know-how branchenübergreifend einsetzt, kann sie ihren Kunden innovative Produktionslösungen bieten. Damit liefert Manz einen entscheidenden Beitrag zur Minimierung der Produktionskosten der auf Manz-An-lagen gefertigten Endprodukte und trägt wesentlich zu einer industriellen und profitablen Produktion in jungen Wachstumsbranchen bei. Gleichzeitig tragen die zwischen den Geschäftsbereichen erzielten Synergieeffekte zum Umsatzwachstum sowie zur Steigerung der Profitabilität der Gesellschaft bei. Sie resultieren beispielsweise aus den technologisch vergleichbaren Anforderungen im Produktionsprozess von Flat Panel Displays und Dünnschicht-Solarmodulen hinsichtlich der Automatisierung, der nasschemischen Prozesse oder der Beschichtung mittels Vakuumtechnologie. Durch den Technologietransfer zwischen den einzelnen Geschäftsbereichen Electronics, Energy Storage und Solar ist das Geschäftsmodel der Manz AG flexibel für neue Wachstumstrends und Absatzmärkte mit zusätzlichem Umsatz- und Ertragspotenzial aufgestellt, während gleichzeitig die ausgezeichnete Wettbewerbsposition als Innovationsführer in allen Geschäftsbereichen weiter gefestigt werden kann.

Wachstumschancen durch Internationalisierung und „Follow the Market"

Die Manz AG ist ein international agierender Hightech-Maschinenbauer mit engen Kundenbeziehungen weltweit. Um die internationale Marktposition weiter zu stärken, verfügt die Gesellschaft auf den strategischen Zielmärkten für Displays, Photovoltaik und Lithi-um-Ionen-Batterien in China, Taiwan, Indien, den USA und Europa über ein ausgeprägtes Service- und Vertriebsnetz. Durch die Strategie „Follow the Market" ist Manz zudem in allen wesentlichen Märkten mit eigenen Produktionsstätten vertreten, wodurch die Gesellschaft ihren Kunden — insbesondere in der derzeitigen Hauptabsatzregion Asien — deutsche Ingenieurskunst zu lokalen Preisen bieten kann. Insgesamt verfügt Manz durch die Produktions-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Taiwan und China mit aktuell rund 800 Mitarbeitern über einen hervorragenden Marktzugang im größten Wachstumsmarkt Asiens. Mit insgesamt zwei Dritteln der Mitarbeiter im Ausland bietet Manz seinen Kunden eine sehr hohe Verfügbarkeit und sichert gleichzeitig eine enge und vertrauensvolle Kundenbeziehung. Die Gesellschaft ist dadurch in der Lage, technologische Trends frühzeitig zu erkennen, auf dieser Grundlage die notwendigen Produktionstechnologien zu antizipieren, neue Standards zu setzen und somit zusätzliche Marktanteile zu gewinnen. Diese Kundennähe und die praxisorientierten Produktionslösungen stärken die Wettbewerbsvorteile auf den internationalen Zielmärkten von Manz nachhaltig, und bieten der Gesellschaft Chancen für Umsatz- und Ertragswachstum.

Strategische Kooperation bietet immenses Potenzial im Bereich der CIGS-Dünnschichttechnologie und darüber hinaus

Mit der Vereinbarung der strategischen Zusammenarbeit zwischen der Manz AG, der Shanghai Electric Group und der Shenhua Group werden die Partner eine weltweit einzigartige strategische Kooperation im CIGS-Dünnschichtbereich formen. Dabei bündeln sie individuelle Stärken in einer einmaligen CIGS-Allianz: Die Shenhua Group ist der größte Betreiber von Kohleminen weltweit und einer der größten Energieproduzenten Chinas. Shanghai Electric ist Chinas führender Lieferant für Anlagen zur Stromerzeugung mit langjähriger Erfahrung im Bereich der erneuerbaren Energien. Die Manz AG als Hightech-Maschinenbauer und PV-Pionier verfügt über die CIGS-Technologie mit dem weltweit höchsten Wirkungsgrad von 22,6% auf Zellformat sowie einem weltweit einzigartigen CIGS-Forschungsteam, das in die gemeinschaftliche Forschungsgesellschaft von Manz, Shenhua und Shanghai Electric integriert wird, welche bereits gegründet wurde. An dieser wird die Manz AG künftig mit einem Anteil von 15% beteiligt sein. Indem die Partner ihre komplementären Expertisen in den Bereichen Energieerzeugung, Großproduktion von Anlagen und Fabriken sowie weltweit führender Spitzentechnologie kombinieren, bilden sie eine starke Allianz zur Weiterentwicklung und Kommerzialisierung der CIGS-Technologie in China und weltweit.

Die Manz AG ist dabei mittelbar und unmittelbar exklusiver Vertriebspartner in China und weltweit: So ist ein weiteres Gemeinschaftsunternahmen mit Shanghai Electric und Shenhua, die sich in Gründung befindende Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd, exklusiver Vertriebspartner für die CIGS-Dünnschichttechnologie im weltweit wichtigsten Solarmarkt China. Die Manz AG ist an dieser Gesellschaft mehrheitlich mit 56% beteiligt. Für alle sonstigen Regionen weltweit hält die Manz AG weiterhin direkt die exklusiven Vertriebsrechte an der CIGS-Dünnschichttechnologie. Mit dieser Vereinbarung werden alle zukünftigen CIGSfab-Aufträge in China oder dem Rest der Welt ausschließlich durch die von Manz kontrollierte und konsolidierte Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd oder durch die Manz AG selbst abgewickelt, die dabei exklusiven Zugang zu den Forschungsergebnissen der gemeinsamen Forschungsgesellschaft sowie denen des ZSW Stuttgart hat.

Ein wesentlicher Meilenstein wurde im Januar 2017 mit dem bislang größten Auftrag der Firmengeschichte erreicht: So erhielt die Manz AG zwei Großaufträge für eine CIGSfab mit 306 MW Kapazität sowie eine CIGS-Forschungslinie mit einer Kapazität von 44 MW. Die CIGSfab wird die größte CIGS-Produktionslinie in China und die zweitgrößte weltweit sein. Das Auftragsvolumen beträgt insgesamt 263 Mio. EUR und wird in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 umsatz- und ertragswirksam. Das Projekt steht aktuell noch unter dem Zustimmungsvorbehalt der chinesischen Behörden. Insbesondere angesichts der ehrgeizigen Pläne der chinesischen Regierung und damit auch von staatlich kontrollierten Unternehmen wie der Shanghai Electric Group oder der Shenhua Group zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien, bieten sich enorme Wachstumspotenziale für die Manz AG. Die Chancen für Folgeaufträge sind aus Sicht des Vorstands der Manz AG ausgezeichnet; er rechnet damit, dass die Manz AG zukünftig weitere Linien im Rahmen der strategischen Kooperation liefern kann.

Die Kooperation mit dem Ankerinvestor Shanghai Electric ermöglicht der Manz AG jedoch nicht nur im Solarbereich einen verbesserten Marktzugang in China, sondern schafft mittelfristig auch signifikante Entwicklungsmöglichkeiten im strategischen Geschäftsbereich Energy Storage, mit den Zukunftsthemen Elektromobilität und stationäre Energiespeicherung sowie im strategischen Geschäftsbereich Electronics.

Marktchancen durch Übernahmen

Des Weiteren können der Gesellschaft, wie in der Vergangenheit bereits unter Beweis gestellt, zusätzliche Wettbewerbsvorteile aus gezielten Übernahmen erwachsen. Dies ermöglicht den Zugriff auf neue Technologien und die auch beim Wettbewerb knappen und ausschlaggebenden Faktoren Know-how und qualifiziertes Personal. Die Gesellschaft prüft daher regelmäßig die Möglichkeit, durch attraktive Zukäufe, neue Kunden- und Produktgruppen zu erschließen und die Produktpalette weiter zu diversifizieren. Das Unternehmen würde somit auf eine noch breitere Basis gestellt, mit stabilisierenden Auswirkungen auf die Umsatz- und Ertragslage. 2014 hatte die Manz AG im Geschäftsbereich Energy Storage die Maschinenbausparte des italienischen Technologieunternehmens Kemet Electronics Italy, einem Tochterunternehmen der amerikanischen KEMET Corporation, übernommen. Damit eröffnete sich Manz Zugang zu Patenten und Schutzrechten sowie dem Know-how der von KEMET im Jahr 2007 übernommenen Arcotronics, einem Maschinenbau-Pionier in der Batterieherstellung mit langjährigen Geschäftsbeziehungen zu den führenden Batterieproduzenten weltweit. Im Zuge des Deals wurden auch rund 80 Mitarbeiter durch die Manz AG übernommen. Gleichzeitig erweiterte die Manz AG durch die Übernahme ihr Portfolio um ausgewiesenes Know-how in der Wickeltechnologie. Diese zählt, neben der bei Manz bereits seit langem etablierten Technologie zum Stapeln von Elektroden, zu den führenden Technologien bei der Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien für die Elektromobilität, die stationäre Energiespeicherung sowie Consumer Electronics. 2015 konnte die Manz AG im Geschäftsbereich Electronics durch die Übernahme der KLEO Halbleitertechnik GmbH, ein Unternehmen der ZEISS-Gruppe, im Rahmen eines Share-Deals Patente und Schutzrechte an der von KLEO Halbleitertechnik GmbH zur Laserdirektbelichtung von Leiterplatten (Laser Direct Imaging — LDI) entwickelten Technologie erwerben. Kunden von Manz können mit diesem weltweit einzigartigen Technologieportfolio neben signifikanten Kosteneinsparungen bei der Belichtung der Leiterplatten eine erhebliche Reduktion des Produktionszyklus realisieren. Die weitere Diversifizierung innerhalb des Bereichs Electronics sorgte zudem für eine nachhaltige Stabilisierung des Geschäftsmodells der Gruppe. Diese Strategie wird die Manz AG auch zukünftig weiterverfolgen und die sich ergebenden Chancen konsequent nutzen.

GESAMTBEWERTUNG DER RISIKEN UND CHANCEN

In der Gesamtbetrachtung aller Chancen und Risiken ist festzustellen, dass sich die Risikosituation des Konzerns gegenüber dem Vorjahr bezüglich der Liquidität und der Finanzierung deutlich verbessert hat. Trotz der weiterhin bestehenden Risiken im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Fortführung von Bankendarlehen, besteht bei liquiden Mitteln in Höhe von 55,7 Mio. EUR, einer Nettoliquidität von —1,3 Mio. EUR und bestehenden freien Kreditlinien von insgesamt 20,7 Mio. EUR aus Sicht des Vorstands kein bestandsgefährdendes Liquiditäts- und Finanzierungsrisiko im Konzern. Mit dem Einstieg von Shanghai Electric, der Kooperation im Solarbereich und der Erteilung des CIGS-Großauftrags wird der Geschäftsbereich Solar wieder deutlich wachsen. Gleichzeitig hätte eine bis zur Erfüllung aller Closing Conditions und der Zustimmung durch chinesische Behörden nicht auszuschließende Rückabwicklung der geschlossenen Verträge entsprechend erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz-Gruppe. Im Bereich Energy Storage und Electronics ist die Manz-Gruppe gut positioniert, um die sich bietenden Chancen aktiv zu ergreifen.

PROGNOSEBERICHT

AUSBLICK

In unserem Prognosebericht gehen wir, soweit möglich, auf die erwartete künftige Entwicklung der Manz AG und des Umfelds des Unternehmens im laufenden Geschäftsjahr 2017 ein.

Im Geschäftsjahr 2016 erwirtschaftete die Manz AG einen Umsatz von 231,0 Mio. EUR. Im operativen Geschäft erzielte Manz ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von —35,9 Mio. EUR (Vorjahr: —58,2 Mio. EUR) sowie ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von rund —21,8 Mio. EUR (Vorjahr: —41,9 Mio. EUR). Damit hat die Manz AG hinsichtlich des erzielten Umsatzes die im November 2016 angepasste Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2016 mit Umsätzen in Höhe des Vorjahres erfüllt. Ursprünglich war die Manz AG von einer signifikanten Steigerung des Umsatzes im Vergleich zu dem im Geschäftsjahr 2015 erzielten Umsatz ausgegangen. Die Anpassung der Umsatzprognose war aufgrund einer kurzfristigen Auftragsstornierung eines Großkunden im Geschäftsbereich Energy Storage und den infolge ausgebliebenen Folgeaufträgen sowie der später als geplanten Erteilung des CIGS-Auftrags notwendig geworden. Das gegenüber dem Vorjahr signifikant verbesserte EBIT lag im Rahmen der ursprünglichen Ergebnisprognose.

Ab dem Geschäftsjahr 2017 wird die Manz AG neben den drei strategischen Geschäftsbereichen Energy Storage, Electronics und Solar sowie dem Berichtssegment Contract Manufacturing auch das Berichtssegment Services separat ausweisen. Im Vergleich zum Vorjahr entfällt damit das bisherige Segment Others, während Services neu hinzukommt. Mit der Einführung des Berichtssegments Services trägt die Manz AG der zunehmenden Bedeutung von Services und Dienstleistungen am Gesamtportfolio des Konzerns Rechnung. Umsätze und Erträge, die bisher im Berichtssegment Others erfasst wurden, werden zukünftig auf die übrigen Geschäftsbereiche verteilt. Serviceumsätze, die bisher den jeweiligen Geschäftsbereichen zugeordnet wurden, werden nun im neuen Berichtssegment Services erfasst.

In der für die Manz AG maßgeblichen Region Asien, wird die wirtschaftliche Ertragskraft im aktuellen Geschäftsjahr voraussichtlich auf Vorjahresniveau zulegen. Für die größte Volkswirtschaft der Region, der Volksrepublik China, wird mit 5,9% ein moderat unter dem Vorjahr liegendes BIP-Wachstum erwartet. Gleichzeitig sehen die Experten des Kieler Instituts für Wirtschaftsforschung im Jahr 2017 für die Weltwirtschaft gegenüber dem Vorjahr mit einem Wachstum von 3,5% eine leicht verbesserte Entwicklung. Der Vorstand sieht in den erwarteten konjunkturellen Marktprognosen insgesamt gute Rahmenbedingungen für unternehmerisches Wachstum im laufenden Geschäftsjahr. Es ist zu beachten, dass die gegenwärtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Unsicherheit zu Aussagen über die künftige Entwicklung erhöhen, da zugrundeliegende Prämissen rasch ihre Gültigkeit verlieren können. Aus den Rahmenbedingungen ergeben sich Chancen und Risiken für die weitere operative Entwicklung der Manz-Gruppe.

Neben diesen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind für die Manz AG die Entwicklungen der Teilmärkte Electronics, Solar sowie Lithium-Ionen-Batterien von entscheidender Bedeutung für die weitere operative Entwicklung.

Für das laufende Jahr 2017 sieht der Vorstand im Geschäftsbereich Electronics gute Voraussetzungen für eine profitable Geschäftsentwicklung. Grund zu dieser Annahme gibt die anhaltend hohe Nachfrage nach Endgeräten mit Touchpanel-Displays wie beispielsweise Smartphones oder Tablet-Computern sowie die Belebung des klassischen Displaymarktes in Asien im vergangenen Geschäftsjahr. Dabei wird der Vorstand insbesondere potenzielle Großprojekte einer kritisch-konservativen Risikoüberprüfung unterziehen, was tendenziell zu einem Rückgang von Aufträgen mit großem Umsatzvolumen führen wird. Gleichzeitig sieht der Vorstand die Manz AG beispielsweise im Bereich der voll integrierten Montagelinien wie der Light-Assembly sehr gut positioniert, um vom anhaltenden Automatisierungstrend in der Produktion in asiatischen Ländern profitieren zu können. Dieser wird durch eine zunehmende Komplexität der Montageprozesse sowie steigende Qualitätsanforderungen an die Endprodukte weiter forciert. Darüber hinaus ergeben sich durch Megatrends wie Industrie 4.0 oder kundenindividualisierte Endprodukte zusätzliche Absatzpotenziale für die intelligenten Produktionslösungen der Manz AG. Zuletzt konnte die Manz AG ihre Expertise in diesem Bereich in der zur Serienreife gebrachten Patch Placement-Technologie für die Speedfactory von adidas unter Beweis stellen. Insgesamt erwartet der Vorstand für 2017 im Geschäftsbereich Electronics Umsatzerlöse leicht über Vorjahresniveau bei einem ausgeglichenen EBIT. Der Auftragsbestand im Geschäftsbereich Electronics betrug 49,6 Mio. EUR per 31. Dezember 2016 (Vorjahr: 27,8 Mio. EUR).

Für den Geschäftsbereich Solar ist der Vorstand angesichts einer stetig wachsenden Endkundennachfrage nach Solarmodulen sowie der vereinbarten Zusammenarbeit mit Shanghai Electric und der Shenhua Group im CIGS-Bereich positiv gestimmt. In diesem Zusammenhang erhielt die Manz AG Ende Januar 2017 CIGS-Aufträge im Gesamtwert von 263 Mio. EUR. Der Vorstand geht davon aus, dass die noch ausstehende behördliche Genehmigung in China bis spätestens Mitte April erfolgt. Der Vorstand rechnet damit, dass im Geschäftsjahr 2017 rund 50 % des Gesamtauftragsvolumens umsatz- und ertragswirksam werden. Angesichts des erbrachten Proof of Concept durch die erfolgreiche Umsetzung dieser CIGS-Aufträge und die Errichtung der ersten CIGSfab, einer schlüsselfertigen Produktionslinie zur Herstellung von CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen, sieht der Vorstand auch für die weitere Zukunft sehr gute Chancen für Folgeaufträge aus China und dem Rest der Welt. Ein ertragswirksamer, positiver Sondereffekt in Höhe von voraussichtlich 25-30 Mio. EUR ergibt sich für das Geschäftsjahr 2017 aus dem Verkauf der Manz CIGS Technology GmbH (MCT) im Zuge der strategischen Kooperation mit Shanghai Electric und der Shenhua Group. Insgesamt rechnet der Vorstand im Geschäftsbereich Solar für das Geschäftsjahr 2017 mit einem signifikanten Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahr sowie mit einem signifikant positiven EBIT inkl. Sondereffekt aus dem Verkauf der Manz CIGS Technology GmbH. Der Auftragsbestand belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 1,5 Mio. EUR (Vorjahr: 8,9 Mio. EUR).

Eine stabile Geschäftsentwicklung erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 im Geschäftsbereich Energy Storage. Mit den Produktionsanlagen zur Herstellung von Lithi-um-Ionen-Batterien für die Elektromobilität, die stationäre Stromspeicherung sowie den Bereich Consumer Electronics, sieht der Vorstand das Unternehmen in diesen attraktiven Wachstumsmärkten gut positioniert. Auch im Bereich Energy Storage wird der Vorstand potenzielle Großprojekte einer kritisch-konservativen Risikoüberprüfung unterziehen, was tendenziell auch in diesem Geschäftsbereich zu weniger Großaufträgen als in der Vergangenheit führen wird. Eine steigende Nachfrage und entsprechende Investitionen in Produktionskapazitäten aus der E-Mobility-Branche erwartet der Vorstands ab dem zweiten Halbjahr 2017 und darüber hinaus. Für das Gesamtjahr 2017 rechnet der Vorstand mit einem deutlichen Anstieg des Umsatzes bei einem deutlich verbesserten EBIT gegenüber dem Vorjahr. Der Auftragsbestand belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 10,6 Mio. EUR (Vorjahr: 62,0 Mio. EUR).

Das Berichtssegment Contract Manufacturing wird sich im laufenden Jahr 2017 positiv entwickeln. Für das Jahr 2017 rechnet der Vorstand aufgrund der Intensivierung der Geschäftsaktivitäten mit Talus Manufacturing mit einer deutlichen Umsatz- und Ertragssteigerung. Der Auftragsbestand beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 19,2 Mio. EUR (Vorjahr: 6,7 Mio. EUR). Im Segment Services erwartet der Vorstand einen Umsatz im unteren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich bei einem deutlich positiven Ergebnisbeitrag.

Neben der konsequenten Fortsetzung der Diversifizierungsstrategie, dem branchenübergreifenden Technologietransfer, eigenen Produktions- und Servicestandorten auf den lokalen Märkten unserer Kunden sowie der strategischen Kooperation mit Shanghai Electric und der Shenhua Group, bilden insbesondere Investitionen in F & E-Aktivitäten die Basis für nachhaltiges Wachstum. Ziel des Vorstands ist es, so die Weiterentwicklung des umfassenden Technologieportfolios und die gute Marktposition der Manz AG in allen Geschäftsbereichen zu stärken und auszubauen. Insgesamt plant der Vorstand daher im laufenden Geschäftsjahr mit einem durch den in 2017 geplanten Verkauf der Manz CIGS Technology GmbH reduzierten F & E-Aufwand von rund 20 Mio. EUR (2016: 22,5 Mio. EUR). Für das laufende Geschäftsjahr 2017 rechnet der Vorstand hinsichtlich der Finanzlage der Manz AG mit einem signifikant verbesserten, positiven operativen Cashflow. Angesichts liquider Mittel in Höhe von 55,7 Mio. EUR zum 31. Dezember 2016, der bis Mitte April erwarteten ersten Anzahlung im Rahmen des CIGS-Auftrages sowie freier Kreditlinien in Höhe von 20,7 Mio. EUR sieht der Vorstand die Liquidität der Manz AG für das Geschäftsjahr 2017 als sichergestellt.

Gesamtaussage zur künftigen Entwicklung

Die Branchenaussichten in den drei strategischen Geschäftsbereichen Electronics, Solar und Energy Storage bewertet der Vorstand durchweg positiv. Für das laufende Geschäftsjahr geht der Vorstand aufgrund dieser Einschätzung, der strategischen Zusammenarbeit im CIGS-Bereich inkl. Erteilung der CIGS-Großaufträge sowie einem Auftragsbestand von rund 330 Mio. EUR per 28. Februar 2017 von einer positiven Geschäftsentwicklung aus. Die Großaufträge für CIGS-Produktionslinien stehen noch unter dem Vorbehalt der behördlichen Genehmigung in China. Der Vorstand geht jedoch davon aus, dass diese bis spätestens Mitte April erfolgt. Der Vorstand der Manz AG rechnet daher für 2017, in Abhängigkeit vom Projektstart des CIGS-Auftrags, welcher vom Zeitpunkt der Erfüllung aller Closing Conditions bestimmt wird, mit einer signifikanten Steigerung des Umsatzes auf mindestens 350 Mio. EUR bei einem signifikant verbesserten, positiven Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT).

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Manz AG beruhen. Solche Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklungen oder die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an künftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Reutlingen, den 23. März 2017

Der Vorstand

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016

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2016 2015
Anhang TEUR TEUR
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1. Umsatzerlöse (1) 231.010 222.019
2. Bestandsveränderungen Erzeugnisse 128 -6.700
3. Aktivierte Eigenleistungen (2) 7.733 14.500
Gesamtleistung 238.871 229.819
4. Sonstige betriebliche Erträge (3) 7.369 10.927
5. Materialaufwand (4) -138.432 -147.783
Rohergebnis 107.808 92.963
6. Personalaufwand (5) -79.142 -84.007
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen (6) -50.443 -50.817
EBITDA -21.777 -41.861
8. Abschreibungen -14.154 -16.344
Operatives Ergebnis (EBIT) -35.931 -58.205
9. Finanzerträge (7) 48 89
10. Finanzaufwendungen (8) -3.716 -3.581
11. Ergebnis vor Steuern (EBT) -39.599 -61.697
12. Steuern vom Einkommen und Ertrag (10) -2.956 -2.514
13. Konzernergebnis -42.555 -64.211
davon Ergebnisanteil Minderheitsanteile (11) 58 -9
davon Ergebnisanteil Aktionäre Manz AG -42.613 -64.202
Gewichteter Durchschnitt der Anzahl Aktien 6.847.065 5.260.702
Ergebnis je Aktie (verwässert = unverwässert) in EUR je Aktie (12) -6,22 -12,20

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016

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2016 2015
TEUR TEUR
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Konzernergebnis -42.555 -64.211
Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung 3.715 6.387
Absicherung künftiger Zahlungsströme (Cashflow Hedges) 2.763 -2.737
Steuereffekt aus ergebnisneutralen Bestandteilen -638 632
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge mit künftiger ergebniswirksamer Umgliederung 5.840 4.282
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen -136 -121
Steuereffekt aus ergebnisneutralen Bestandteilen 38 12
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge ohne künftige ergebniswirksame Umgliederung -98 -109
Konzern-Gesamtergebnis -36.813 -60.038
davon Minderheitsanteile 290 -6
davon Anteilseigner der Manz AG -37.103 -60.032

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2016

AKTIVA

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31.12.2016 31.12.2015
Anhang TEUR TEUR
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A. LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
I. Immaterielle Vermögenswerte (14) 77.796 81.574
II. Sachanlagen (15) 39.395 42.830
III. Latente Steuern (10) 3.500 4.095
IV. Sonstige langfristige Vermögenswerte 723 1.634
121.414 130.133
B. KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
I. Vorräte (16) 48.950 36.636
II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (17) 77.726 83.799
III. Ertragsteuerforderungen 651 151
IV. Derivative Finanzinstrumente (18) 0 28
V. Sonstige kurzfristige Forderungen (19) 7.651 7.421
VI. Flüssige Mittel (20) 55.722 34.372
190.700 162.407
312.114 292.540
PASSIVA
31.12.2016 31.12.2015
Anhang TEUR TEUR
A. EIGENKAPITAL (21)
I. Gezeichnetes Kapital 7.744 5.421
II. Kapitalrücklagen 143.681 99.345
III. Gewinnrücklagen -10.839 1.774
IV. Kumuliertes übriges Eigenkapital 19.933 14.423
Anteilseigner der Manz AG 160.519 120.963
V. Minderheitsanteile 4.587 4.297
165.106 125.260
B. LANGFRISTIGE SCHULDEN
I. Langfristige Finanzschulden (22) 2.036 1.913
II. Langfristig abgegrenzte Investitionszuwendungen (23) 0 64
III. Finanzverbindlichkeiten aus Leasing (24) 0 11
IV. Pensionsrückstellungen (25) 7.704 7.839
V. Sonstige langfristige Rückstellungen (26) 2.868 2.502
VI. Übrige langfristige Verbindlichkeiten (27) 335 875
VII. Latente Steuern (10) 2.127 1.178
15.070 14.382
C. KURZFRISTIGE SCHULDEN
I. Kurzfristige Finanzschulden (28) 52.379 80.999
II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (29) 47.228 40.809
III. Erhaltene Anzahlungen (17) 9.827 10.507
IV. Ertragsteuerschulden 686 196
V. Sonstige kurzfristige Rückstellungen (30) 7.294 6.258
VI. Derivative Finanzinstrumente (18) 158 3.140
VII. Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten (31) 14.355 10.976
VIII. Finanzverbindlichkeiten aus Leasing (24) 11 13
131.938 152.898
312.114 292.540

Konzernkapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Operatives Ergebnis (EBIT) -35.931 -58.205
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 14.154 16.344
Zunahme (+) / Abnahme (-) von Pensionsrückstellungen und sonstigen langfristigen Rückstellungen 231 -1.265
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge (-) und Aufwendungen (+) 131 -59
Gewinn (-) / Verlust (+) aus Anlageabgängen 3.246 -1.957
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva -7.367 -19.622
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 12.913 16.109
Erhaltene (+) / Gezahlte Ertragsteuern (-) -640 -5.538
Gezahlte Zinsen -3.480 -3.260
Erhaltene Zinsen 34 87
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -16.709 -57.366
Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen 49 1.006
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -9.045 -18.332
Auszahlungen für den Erwerb von konsolidierten Unternehmen, abzüglich der zugeflossenen liquiden Mittel 0 -4.674
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -8.996 -22.000
Einzahlungen aus der Aufnahme langfristiger Finanzschulden 1.052 13.150
Auszahlungen für die Tilgung langfristiger Finanzschulden -894 -600
Veränderung der kurzfristigen Finanzschulden -28.621 37.320
Erwerb eigener Aktien -10 -11
Auszahlungen für die Tilgung von Finance-Lease-Verträgen -13 -24
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 80.709 41.889
Kosten der Kapitalbeschaffung (vor Steuern) -5.880 -1.307
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 46.343 90.417
4. Finanzmittelbestand am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes (Zwischensumme 1 - 3) 20.638 11.051
Wechselkursbedingte Wertänderung des Finanzmittelbestandes 712 168
Finanzmittelbestand am 1.1. 34.372 23.153
Finanzmittelbestand am 31.12. 55.722 34.372
5. Zusammensetzung des Finanzmittelbestands
Flüssige Mittel 55.722 34.372
Finanzmittelbestand am 31.12. 55.722 34.372

Die Kapitalflussrechnung wird in Anhangsangabe 13 erläutert.

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2016

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Gezeichnetes Kapital Kapital-

rücklagen
Eigene Aktien
--- --- --- ---
--- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR
--- --- --- ---
Stand 1. Januar 2015 4.928 103.817 0
Konzernergebnis
Kumuliertes übriges Eigenkapital
Konzern-Gesamtergebnis 0 0 0
Kapitalerhöhung 493 41.396
Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern -926
Entnahme Kapitalrücklage -45.000
Erwerb eigene Aktien -11
Verwendung eigene Aktien 11
Aktienbasierte Vergütung 58
Veränderung Minderheitsanteile aus Aufstockung Anteile
Stand 31. Dezember 2015 5.421 99.345 0
Stand 1. Januar 2016 5.421 99.345 0
Konzernergebnis
Kumuliertes übriges Eigenkapital
Konzern-Gesamtergebnis 0 0 0
Kapitalerhöhung 2.323 78.386
Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern -4.181
Entnahme Kapitalrücklage -30.000
Erwerb eigene Aktien -10
Verwendung eigene Aktien 10
Aktienbasierte Vergütung 131
Stand 31. Dezember 2016 7.744 143.681 0

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Kumuliertes übriges Eigenkapital
Gewinn-

rücklagen
Bestandteile, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden Neu-

bewertung Pensionen
Bestandteile, die möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden Summe Kumu-

liertes übriges Eigen-

kapital
Summe Eigen-

kapital der Anteils-

eigner der Manz AG
Minder-

heits-

anteile
Gesamtes Eigen-

kapital
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Cashflow Hedges Währungs-

umrechnung
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Stand 1. Januar 2015 20.976 -1.840 -35 12.128 10.253 139.974 39 140.013
Konzernergebnis -64.202 -64.202 -9 -64.211
Kumuliertes übriges Eigenkapital -109 -2.105 6.384 4.170 4.170 3 4.173
Konzern-Gesamtergebnis -64.202 -109 -2.105 6.384 4.170 -60.032 -6 -60.038
Kapitalerhöhung 41.889 41.889
Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern -926 -926
Entnahme Kapitalrücklage 45.000 0 0
Erwerb eigene Aktien -11 -11
Verwendung eigene Aktien 11 11
Aktienbasierte Vergütung 58 58
Veränderung Minderheitsanteile aus Aufstockung Anteile 0 0 0 4.264 4.264
Stand 31. Dezember 2015 1.774 -1.949 -2.140 18.512 14.423 120.963 4.297 125.260
Stand 1. Januar 2016 1.774 -1.949 -2.140 18.512 14.423 120.963 4.297 125.260
Konzernergebnis -42.613 -42.613 58 -42.555
Kumuliertes übriges Eigenkapital -98 2.125 3.483 5.510 5.510 232 5.742
Konzern-Gesamtergebnis -42.613 -98 2.125 3.483 5.510 -37.103 290 -36.813
Kapitalerhöhung 80.709 80.709
Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern -4.181 -4.181
Entnahme Kapitalrücklage 30.000 0 0
Erwerb eigene Aktien -10 -10
Verwendung eigene Aktien 10 10
Aktienbasierte Vergütung 131 131
Stand 31. Dezember 2016 -10.839 -2.047 -15 21.995 19.933 160.519 4.587 165.106

Weitere Angaben zur Eigenkapitalveränderungsrechnung im Anhang unter Punkt 21

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2016

I. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN

Die Manz AG ("Manz AG") hat ihren Firmensitz in der Steigäckerstraße 5 in 72768 Reutlingen, Deutschland. Die Manz AG und ihre Tochtergesesellschaften ("Manz-Gruppe" oder "Manz") verfügen über Kompetenz in sieben Technologiefeldern: Automation, Laserbearbeitung, Vakuumbeschichtung, Drucken und Beschichten, Messtechnik, Nasschemie und Rolle-zu-Rolle. Die Technologien werden von Manz in den drei strategischen Geschäftsbereichen "Electronics", "Solar" und "Energy Storage" eingesetzt und weiterentwickelt. Die Aktien der Manz AG werden im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.

Der Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2016 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften erstellt. Alle verpflichtend anzuwendenden Standards und Auslegungen wurden berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS werden nicht angewendet.

Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit sind in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Das Geschäftsjahr der Manz-Gruppe umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Angaben im Anhang erfolgen, sofern nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (TEUR). Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Konzernabschluss 2016 wurde am 23. März 2017 durch Beschluss des Vorstands zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben.

II. GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss der Manz AG sind alle Unternehmen einbezogen, bei denen die Manz AG mittelbar oder unmittelbar die Möglichkeit hat, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen ("Control"-Verhältnis).

Neben der Manz AG gehören zum Kreis der konsolidierten Unternehmen unverändert zum Vorjahr folgende in- und ausländische Tochterunternehmen:

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Vollkonsolidierte Unternehmen Anteil

in %
Manz CIGS Technology GmbH Schwäbisch Hall/Deutschland 100,0%
Manz USA Inc. North Kingstown/USA 100,0%
Manz Hungary Kft. Debrecen/Ungarn 100,0%
MVG Hungary Kft. Debrecen/Ungarn 100,0%
Manz Italy s.r.l. Sasso Marconi/Italien 100,0%
Manz Slovakia s.r.o. Nove Mesto nad Vahom/Slowakei 100,0%
Manz Asia Ltd. Hong-Kong/ China 100,0%
Manz China Shanghai Ltd. (Shanghai) 1) Shanghai/China 100,0%
Manz (Shanghai) Trading Company Ltd.1) Shanghai/China 100,0%
Manz China WuZhong Co. Ltd.1) Suzhou/China 100,0%
Manz China Suzhou Ltd.1) Suzhou/China 100,0%
Manz India Private Ltd.1) New Delhi, Indien 75,0%
Manz Chungli Ltd.1) Chungli/Taiwan 100,0%
Manz Taiwan Ltd. 2) Chungli/Taiwan 100,0%
Talus Manufacturing Ltd. 3) Chungli/Taiwan 80,5%
Manz (B.V.I.) Ltd. 3) Road Town/British Virgin Island 100,0%
Intech Machines (B.V.I.) Co. Ltd 3) Road Town/British Virgin Island 100,0%

1) über Manz Asia Ltd.

2) über Manz Chungli Ltd.

3) über Manz Taiwan Ltd.

Die Liste des Anteilsbesitzes ist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden auf den Stichtag des Konzernabschlusses, der dem Stichtag der Manz AG entspricht, aufgestellt.

Konsolidierungsgrundsätze

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden dabei zum Erwerbszeitpunkt mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Anschließend werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag aus der Aufrechnung des Kaufpreises mit den identifizierten Vermögenswerten und Schulden wird unter den immateriellen Vermögenswerten als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses entstandene Kosten werden aufwandswirksam erfasst und stellen somit keinen Bestandteil der Anschaffungskosten dar.

Ein Unterschiedsbetrag, der sich beim Erwerb weiterer Anteile oder bei der Veräußerung von Anteilen nach Erstkonsolidierung ohne Verlust der Beherrschung an einem bereits voll konsolidierten Tochterunternehmen ergibt, wird direkt mit dem Eigenkapital verrechnet.

Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt neu bestimmt und der hieraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst.

Bei der Endkonsolidierung eines bisherigen Tochterunternehmens wird die Differenz zwischen der erhaltenen Gegenleistung und dem abgehenden Nettoreinvermögen zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlusts (einschließlich eines noch vorhandenen Geschäfts- oder Firmenwerts aus der Kapitalkonsolidierung) erfolgswirksam erfasst.

Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen konsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet und Zwischenergebnisse eliminiert. Auf die Konsolidierungsvorgänge werden die erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen. Darüber hinaus werden Bürgschaften und Garantien, die von der Manz AG oder einer ihrer konsolidierten Tochterunternehmen zu Gunsten anderer konsolidierter Tochterunternehmen übernommen werden, eliminiert.

Minderheitsanteile stellen den Anteil des Ergebnisses und des Reinvermögens dar, der nicht dem Konzern zuzurechnen ist. Minderheitsanteile werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzernbilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt von dem auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital.

Währungsumrechnung

Die in Fremdwährung aufgestellten Abschlüsse der in den Konzern einbezogenen Tochterunternehmen werden gemäß IAS 21 in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung der einbezogenen Gesellschaften entspricht fast immer der jeweiligen Landeswährung, da diese Tochterunternehmen ihre Geschäftsaktivitäten in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig führen. Für ein Tochterunternehmen ist die funktionale Währung abweichend zur Landeswährung Euro. Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden mit dem Mittelkurs am Bilanzstichtag, das Eigenkapital mit historischen Kursen umgerechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt zum Jahresdurchschnittskurs. Aus der Umrechnung des Abschlusses resultierende Umrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang des Tochterunternehmens ergebnisneutral als gesonderter Posten im Eigenkapital erfasst.

In den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden Fremdwährungsposten bei ihrem Zugang mit dem Anschaffungskurs bewertet. Monetäre Posten werden zum Stichtag mit dem Mittelkurs bewertet. Kursgewinne und -verluste zum Bilanzstichtag werden ergebniswirksam erfasst.

Wechselkurse der wichtigsten Währungen in EUR

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Stichtagskurs Durchschnittskurs
31.12.2016 31.12.2015 2016 2015
--- --- --- --- --- ---
USA USD 1,0525 1,0908 1,1070 1,1104
Taiwan TWD 34,0011 35,9551 35,7467 35,3317
Hong-Kong HKD 8,1616 8,4524 8,5927 8,6087
China CNY 7,3107 7,0822 7,3536 6,9286
Ungarn HUF 310,3100 314,8090 312,5100 310,2570

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Vermögenswerte und Schulden der Manz AG und der im Wege der Vollkonsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen werden einheitlich nach den in der Manz-Gruppe geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum 31. Dezember 2016 angesetzt und bewertet.

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierungsfähigen Entwicklungskosten nicht aktiviert und erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.

Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbestimmbarer Nutzungsdauer differenziert.

Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.

Die Nutzungsdauer für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer betragen:

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Jahre
Software 3 bis 5
Patente 5 bis 8
Technologien 6 bis 8
Kundenbeziehungen 6 bis 8

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben.

Hierzu gehören Geschäfts- oder Firmenwerte und Markennamen aus Unternehmenszusammenschlüssen. Die Unbestimmtheit der Nutzungsdauer der Marken beruht auf der Einschätzung, dass der wirtschaftliche Nutzenzufluss aus diesen Vermögenswerten nicht auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden kann. Mindestens einmal jährlich wird für jeden einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) ein Wertminderungstest durchgeführt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von unbestimmter zur begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen.

Die Entwicklungskosten für Anlagen und Anlagenkomponenten werden aktiviert, sofern die Voraussetzungen der IAS 38 erfüllt sind. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden ab Produktionsstart planmäßig linear über den erwarteten Produktlebenszyklus von in der Regel 3 bis 5 Jahren abgeschrieben. Soweit die aktivierten Entwicklungskosten noch nicht planmäßig abgeschrieben werden, wird mindestens einmal jährlich für jeden einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) ein Wertminderungstest durchgeführt. Die Forschungs- und nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten werden bei Entstehung als Aufwand erfasst.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sowie außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von Wertminderungen. Kosten für Reparaturen und Instandhaltung werden als laufender Aufwand erfasst. Die linearen Abschreibungen werden entsprechend dem erwarteten Verlauf des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen überwiegend folgende Nutzungsdauern zugrunde:

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Jahre
Gebäude 20 bis 50
Technische Anlagen und Maschinen 6 bis 10
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4 bis 13

Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst.

Sofern für den Erwerb oder die Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um diesen in seinen beabsichtigten gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen, werden die bis zur Erlangung des gebrauchsfertigen Zustands angefallenen und direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten aktiviert. Im laufenden und vorangegangenen Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert.

Im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen wird dem Leasingnehmer das wirtschaftliche Eigentum in den Fällen zugerechnet, in denen er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, trägt (IAS 17). Sofern das wirtschaftliche Eigentum der Manz-Gruppe zuzurechnen ist, erfolgt die Aktivierung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert oder zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Abschreibungsmethode auf der Grundlage der wirtschaftlichen Nutzungsdauer bzw. der kürzeren Vertragslaufzeit. Die aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen werden unter den Finanzverbindlichkeiten aus Leasing passiviert.

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt.

Werthaltigkeitstest

Ein Werthaltigkeitstest wird bei Geschäfts- oder Firmenwerten sowie bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer mindestens einmal jährlich, bei aktivierten Entwicklungskosten und anderen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer sowie bei Sachanlagen und Finanzanlagen nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte durchgeführt.

Eine Wertminderung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln geschätzt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die eine Zahlungsmittel generierende Einheit (ZGE) darstellt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert.

Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht dem aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbaren Betrag abzüglich Veräußerungskosten. Der Nutzungswert wird auf Basis der geschätzten künftigen Cashflows aus der Nutzung und dem Abgang eines Vermögenswerts mit Hilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Als Diskontierungssatz wird ein den Marktbedingungen entsprechender Zinssatz vor Steuern verwendet.

Zur Ermittlung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten und sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer (Markenrechte) wird grundsätzlich der Nutzungswert der betreffenden Zahlungsmittel generierenden Einheit herangezogen. Basis hierfür ist die vom Management erstellte aktuelle Planung. Die detaillierte Planungsperiode erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren.

Für die Folgejahre werden plausible Annahmen über die künftige Entwicklung getroffen. Die Planungsprämissen werden jeweils an den aktuellen Erkenntnisstand angepasst. Dabei werden angemessene Annahmen zu makroökonomischen Trends sowie historische Entwicklungen berücksichtigt.

Sollten die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, werden - mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten - Zuschreibungen auf den erzielbaren Betrag vorgenommen. Der Betrag darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben würde, wenn in der Vergangenheit kein Impairment für den Vermögenswert erfasst worden wäre.

Vorräte

Vorräte werden gemäß IAS 2 (Vorräte) zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen und anteilige Verwaltungsgemeinkosten, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können. Sofern erforderlich, wird als Bewertungsvereinfachungsverfahren die Durchschnittsmethode angewandt.

Fertigungsaufträge

Manz erwirtschaftet seine Umsatzerlöse überwiegend aus Fertigungsaufträgen, die nach der Percentage-of-Completion-Methode (PoC-Methode) gemäß IAS 11 bilanziert werden. Dabei werden die Umsatzerlöse und die geplante Marge entsprechend des Fertigstellungsgrades eines Auftrags bilanziert. Grundlage sind die mit dem Kunden vereinbarten Auftragserlöse und die erwarteten Auftragskosten. Der für die Höhe einer Teilgewinnrealisierung maßgebliche Fertigstellungsgrad je Auftrag wird dabei durch das Verhältnis der am Abschlussstichtag aufgelaufenen Auftragskosten zu den kalkulierten Gesamtkosten (Cost-to-Cost-Methode) bestimmt. Durch diese Bilanzierungsmethode werden sowohl Umsatzerlöse als auch die zugehörigen Kosten periodengerecht realisiert.

Soweit die Summe aus angefallenen Auftragskosten und ausgewiesenen Gewinnen die Anzahlungen übersteigt, erfolgt der Ausweis der Fertigungsaufträge aktivisch unter den künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen als Bestandteil der Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Ein negativer Saldo wird unter den Erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Erwartete Verluste aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen werden sofort in voller Höhe als Aufwand bilanziert, indem aktivierte Vermögenswerte wertberichtigt und darüber hinaus auch Rückstellungen gebildet werden.

Die übrigen Umsatzerlöse werden in Übereinstimmung mit IAS 18 "Erträge" erfasst, wenn die maßgeblichen Chancen und Risiken übertragen wurden. Dies ist üblicherweise der Zeitpunkt, an dem die Erzeugnisse oder Waren geliefert beziehungsweise die Leistungen erbracht wurden.

Finanzinstrumente

Finanzinstrumente sind nach IAS 39 Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Sofern bei finanziellen Vermögenswerten Handels- und Erfüllungstag zeitlich auseinander fallen können, ist für die erstmalige Bilanzierung der Erfüllungstag maßgeblich. Die erstmalige Bewertung eines Finanzinstruments erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten werden einbezogen. Im Rahmen der Folgebewertung werden Finanzinstrumente entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Für die Bewertung unterscheidet IAS 39 finanzielle Vermögenswerte in die Kategorien:

erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen
zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

und
ausgereichte Kredite und Forderungen

Finanzielle Verbindlichkeiten sind folgenden beiden Kategorien zuzuordnen:

erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten und zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Je nach Kategorisierung der Finanzinstrumente erfolgt die Bewertung entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Markt- oder Börsenpreis, sofern die zu bewertenden Finanzinstrumente an einem aktiven Markt gehandelt werden. Sofern kein aktiver Markt für ein Finanzinstrument besteht, wird der beizulegende Zeitwert mittels geeigneter finanzmathematischer Methoden, wie zum Beispiel anerkannten Optionspreismodellen oder der Diskontierung zukünftiger Zahlungszuflüsse mit dem Marktzinssatz ermittelt und durch Bestätigungen der Banken, die die Geschäfte abwickeln, überprüft. Die fortgeführten Anschaffungskosten entsprechen den Anschaffungskosten abzüglich Tilgungen, Wertminderungen und der Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag, welche entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt wird. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald Manz Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Eine Ausbuchung erfolgt grundsätzlich dann, wenn das vertragliche Recht auf Cashflows ausläuft oder dieses Recht auf einen Dritten übertragen wird.

Originäre Finanzinstrumente

Zu den originären Finanzinstrumenten gehören insbesondere Forderungen gegen Kunden und Flüssige Mittel sowie Finanzschulden und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Bei erstmaliger Erfassung werden die originären Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bei der Erstbewertung entspricht der beizulegende Zeitwert grundsätzlich dem Transaktionspreis, d.h. der hingegebenen oder der empfangenen Gegenleistung.

Nach dem erstmaligen Ansatz werden die originären Finanzinstrumente je nach der Kategorie, zu der sie gehören, entweder mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Kredite und Forderungen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten, abzüglich der Wertminderungen, bilanziert. Wertminderungen werden vorgenommen, wenn objektive Hinweise für eine solche vorliegen. Hinweise auf eine Wertminderung können dann gegeben sein, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, bei Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz und wenn beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten künftigen Cashflows hinweisen, wie Änderung der Rückstände oder wirtschaftlichen Bedingungen, die mit Ausfällen korrelieren. Diese Kategorie umfasst in der Manz-Gruppe vor allem Forderungen gegen Kunden und sonstige Forderungen.

Wertberichtigungen werden unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vorgenommen.

Zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. In der Manz-Gruppe kommen diese originären Finanzinstrumente nicht vor.

Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinstrumente werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste aus der Folgebewertung werden erfolgswirksam erfasst. Sie kommen in der Manz-Gruppe nicht vor.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Folgebewertung mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente zu fortgeführen Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Derivative Finanzinstrumente

Die Manz AG setzt derivative Finanzinstrumente nur zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten resultierenden Zins- und Währungsrisiken ein.

Die derivativen Finanzinstrumente werden nach IAS 39 bei ihrer erstmaligen Erfassung sowie in der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Zeitwerte von gehandelten derivativen Finanzinstrumenten entsprechen den Marktpreisen. Nicht gehandelte derivative Finanzinstrumente werden unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen und unter Rückgriff auf aktuelle Marktparameter berechnet.

Für die Erfassung der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte - erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital - ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden ist oder nicht. Liegt kein Hedge Accounting vor, werden die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam erfasst. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39, wird der Besicherungszusammenhang als solcher bilanziert.

Bei Manz werden die Vorschriften des Hedge Accounting gemäß IAS 39 zur Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow Hedges) angewandt. Hierbei wird zu Beginn der Sicherungsbeziehung die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft dokumentiert, einschließlich der Risikomanagementziele. Des Weiteren wird bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in deren Verlauf regelmäßig dokumentiert, ob das in die Sicherungsbeziehung designierte Sicherungsinstrument hinsichtlich der Kompensation der Änderung der Cashflows der Grundgeschäfte im hohen Maße effektiv ist.

Derivate sind der Kategorie "zu Handelszwecken gehalten" zugeordnet, sofern kein Hedge Accounting angewendet wird. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebniswirksam in der Gewinn-und Verlustrechnung erfasst.

Zur Absicherung von Währungsrisiken aus Investitionen in ausländischen Tochtergesellschaften kann Hedge Accounting angewendet werden (Hedge einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb). Unrealisierte Wechselkursdifferenzen werden zunächst erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst und zum Zeitpunkt der Veräußerung des ausländischen Geschäftsbetriebs erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht.

Der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines Derivates oder eines originären Finanzinstruments, das als Sicherungsinstrument designiert worden ist, wird nach Abzug latenter Steuern im Eigenkapital unter Gewinnrücklagen aus Cashflow Hedges erfasst. Der auf den ineffektiven Teil entfallende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam in den "sonstigen betrieblichen Erträgen" oder "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" ausgewiesen.

Im Eigenkapital erfasste Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, in der auch das Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Falls der Eintritt des ursprünglich abgesicherten Grundgeschäfts nicht mehr erwartet wird, werden die bis dahin innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesenen kumulierten, nicht realisierten Gewinne und Verluste ebenfalls ergebniswirksam erfasst.

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Form von Geldkonten und kurzfristigen Geldanlagen bei Kreditinstituten, die beim Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Sie werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Aktienbasierte Vergütungen

Als Entlohnung für die geleistete Arbeit erhalten Mitarbeiter des Konzerns (einschließlich der Führungskräfte) eine aktienbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten. Dieser sog. Performance Share Plan wurde im Geschäftsjahr 2008 erstmalig eingeführt. Die Kosten aus der Gewährung der Aktienzusagen werden zum beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bemessen. Der beizulegende Zeitwert wird unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells ermittelt (zu Einzelheiten siehe Angabe 9).

Die Erfassung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (sog. Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d.h. dem Zeitpunkt, an dem der betroffene Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen.

Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind.

Werden die Bedingungen einer Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geändert, so werden Aufwendungen mindestens in der Höhe erfasst, in der sie angefallen wären, wenn die Vertragsbedingungen nicht geändert worden wären. Die Gesellschaft erfasst außerdem die Auswirkungen von Änderungen, die den gesamten beizulegenden Zeitwert der aktienbasierten Vergütungsvereinbarung erhöhen oder mit einem anderen Nutzen für den Arbeitnehmer verbunden sind, bewertet zum Zeitpunkt der Änderung.

Wird eine Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente annulliert, wird diese so behandelt, als ob sie am Tag der Annullierung ausgeübt worden wäre. Der bislang noch nicht erfasste Aufwand wird sofort erfasst. Dies findet auf alle Vergütungsvereinbarungen Anwendung, wenn Nicht-Ausübungsbedingungen, auf die entweder das Unternehmen oder die Gegenpartei Einfluss haben, nicht erfüllt werden. Wird die annullierte Vergütungsvereinbarung jedoch durch eine neue Vergütungsvereinbarung ersetzt und die neue Vergütungsvereinbarung am Tag ihrer Gewährung als Ersatz für die annullierte Vergütungsvereinbarung deklariert, werden die annullierte und die neue Vergütungsvereinbarung wie eine Änderung der ursprünglichen Vergütungsvereinbarung bilanziert (vgl. hierzu den obigen Abschnitt).

Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienzusagen wird bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie (verwässert) als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt (zu Einzelheiten siehe Angabe 12).

Eigene Aktien

Erwirbt der Konzern eigene Aktien, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Aktien wird nicht erfolgswirksam erfasst.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für aktivierte Entwicklungsprojekte verringern die Anschaffungs- und Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte.

Tatsächliche Ertragsteuern

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.

Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst.

Latente Steuern

Latente Steuern werden auf alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz gebildet. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden aktiviert, sofern damit gerechnet wird, dass diese genutzt werden können.

Für die Bewertung der latenten Steuern werden die Steuersätze zum Realisationszeitpunkt zugrunde gelegt, die auf Basis der aktuellen Rechtslage in den einzelnen Ländern gelten oder erwartet werden. Latente Steuern, die sich auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten beziehen, werden im Eigenkapital ausgewiesen. Aktive und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hätte und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Pensionsrückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") gemäß IAS 19 ermittelt. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Sofern Pensionsverpflichtungen durch Planvermögen rückgedeckt wurden, werden diese saldiert ausgewiesen.

Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen. Abweichungen zwischen den getroffenen Annahmen und den tatsächlich eingetretenen Entwicklungen sowie Änderungen der Annahmen für die Bewertung leistungsbasierter Pensionspläne und ähnlicher Verpflichtungen führen zu versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, die sich direkt in der Konzernbilanz bzw. in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung auswirken. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis. Der Zinssatz, der zur Abzinsung der Rückstellungen verwendet wird, wird ausgehend von der Rendite langfristiger erstrangiger Industrieanleihen am Bilanzstichtag bestimmt.

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und dieser verlässlich geschätzt werden kann. Rückstellungen werden grundsätzlich unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung berechnet. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen.

Rückstellungen für Gewährleistungen werden unter Berücksichtigung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs gebildet. Langfristige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Zinssatz wird ein Zinssatz vor Steuern verwendet, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für den Sachverhalt spezifischen Risiken widerspiegelt. Der aus der Aufzinsung entstehende Zinsaufwand wird in den Finanzaufwendungen ausgewiesen.

Abgegrenzte Schulden werden nicht unter den Rückstellungen, sondern sachverhaltsbezogen unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bzw. unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Verbindlichkeiten

Langfristige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erträge und Aufwendungen

Die Erfassung von Umsatzerlösen erfolgt grundsätzlich erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erzeugnisse oder Waren geliefert bzw. die Leistungen erbracht sind und der Gefahrenübergang an den Kunden stattgefunden hat. Skonti, Kundenboni und Rabatte vermindern die Umsatzerlöse. Bei Fertigungsaufträgen werden Umsätze nach dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) erfasst.

Die produktionsbezogenen Aufwendungen werden mit der Lieferung bzw. der Inanspruchnahme der Leistung, alle sonstigen Aufwendungen werden im Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Dies gilt auch für nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten. Rückstellungen für Gewährleistung werden im Zeitpunkt des Verkaufs der Produkte gebildet. Zinsen und sonstige Fremdkapitalkosten werden als Aufwand der Periode gebucht, soweit diese nicht nach IAS 23 aktiviert werden.

Eventualschulden

Die Eventualschulden stellen mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten dar, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse, die nicht vollständig unter der Kontrolle der Manz-Gruppe stehen, erst noch bestätigt werden müssen. Des Weiteren entstehen Eventualschulden aus einer gegenwärtigen Verpflichtung, die auf vergangenen Ereignissen beruht, die jedoch nicht bilanziert werden, weil der Abfluss von Ressourcen nicht wahrscheinlich ist bzw. die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann.

Schätzungen und Beurteilungen des Managements

Zur Erstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen und Schätzungen notwendig, die sich auf Ansatz, Bewertung und Ausweis der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Eventualforderungen und -schulden auswirken. Die wesentlichen Sachverhalte, die von solchen Ermessensentscheidungen und Schätzungen betroffen sind, beziehen sich auf die Realisierbarkeit von Forderungen, die Ermittlung des Fertigstellungsgrads bei langfristiger Auftragsfertigung, die Annahmen über zukünftige Cashflows von Zahlungsmittel generierenden Einheiten (ZGE) und Entwicklungsprojekten sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Die tatsächlich eintretenden Werte können im Einzelfall von den Schätzungen abweichen. Die Buchwerte der durch Schätzungen betroffenen Vermögenswerte und Schulden können den Aufgliederungen der einzelnen Bilanzposten entnommen werden.

Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Insbesondere werden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert:

Geschäfts- oder Firmenwerte: Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich im Rahmen eines Impairment-Tests geprüft. Im Zuge dieses Tests müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags ist ein angemessener Diskontierungszinssatz zu wählen. Eine künftige Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation kann zu einer Reduzierung der Zahlungsmittelüberschüsse beziehungsweise des Diskontierungszinssatzes und somit gegebenenfalls zu einer außerplanmäßigen Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte führen.

Entwicklungskosten: Entwicklungskosten werden entsprechend den Angaben in den dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aktiviert. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge hat die Unternehmensleitung Annahmen über die Höhe der zu erwartenden künftigen Cashflows aus Vermögenswerten, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwartenden zukünftigen Cashflows, die Vermögenswerte generieren zu treffen.

Sachanlagen: Technischer Fortschritt, eine Verschlechterung der Marktsituation oder Schäden können zu einer außerplanmäßigen Abschreibung der Sachanlagen führen.

Forderungen und Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen: Die Bilanzierung von Forderungen aus Fertigungsaufträgen werden nach der Percentage-of-Completion-Methode gemäß IAS 11 vorgenommen. Die Umsätze werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad ausgewiesen. Hierbei ist eine exakte Schätzung des Auftragsfortschritts wesentlich für die Bilanzierung. In Abhängigkeit von der Methode zur Bestimmung des Fertigstellungsgrads umfassen die wesentlichen Schätzungen die gesamten Auftragskosten, die bis zur Fertigstellung noch anfallenden Kosten, die gesamten Auftragserlöse und -risiken sowie andere Beurteilungen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte: Um dem Kreditrisiko Rechnung zu tragen, werden Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen gebildet. Die Höhe der Wertberichtigung umfasst hierbei Einschätzungen und Beurteilungen einzelner Forderungen, die auf den Fälligkeitsstrukturen der Forderungssalden, der Bonität der Kunden, den Erfahrungen in Bezug auf Ausbuchungen von Forderungen der Vergangenheit und Veränderungen von Zahlungsbedingungen basieren.

Pensionsrückstellungen: Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen kommt es durch die Wahl der Prämissen wie Rechnungszins oder Trendannahmen sowie durch den Ansatz biometrischer Wahrscheinlichkeiten zu Abweichungen im Vergleich zu den tatsächlichen im Zeitablauf entstehenden Verpflichtungen.

Drohverlustrückstellungen: Drohverlustrückstellungen werden in der Regel für nachteilige Bezugs- und Absatzverträge gebildet. Eine künftige Änderung der Marktpreise auf der Bezugs- oder Absatzseite kann zu einer Anpassung der Drohverlustrückstellungen führen.

Bilanzierung von Erwerben: Im Rahmen eines Anteilserwerbs werden sämtliche identifizierten Vermögenswerte und Schulden sowie Eventualverbindlichkeiten für Zwecke der Erstkonsolidierung zum beizulegenden Zeitwert am Erwerbsstichtag angesetzt. Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte dieser Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbsstichtag werden Schätzungen herangezogen.

Ertragsteuern: Für die Bildung von Steuerrückstellungen sowie bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge sind gleichermaßen Schätzungen vorzunehmen. Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern bestehen Unsicherheiten in Bezug auf die Auslegung komplexer Steuervorschriften sowie auf die Höhe und den Zeitpunkt künftiger zu versteuernder Einkünfte. Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.

Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erstmalige Anwendung geänderter Rechnungslegungsstandards

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit den folgenden Ausnahmen:

Der Konzern hat im Geschäftsjahr die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten IFRS Standards und Interpretationen angewendet.

Änderung des IFRS 10 "Konzernabschlüsse", IFRS 12 "Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen, IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen"
Änderung des IFRS 11 "Gemeinsame Vereinbarungen"
Änderung des IAS 1 "Darstellung des Abschlusses"
Änderung des IAS 16 "Sachanlagen"
Änderung des IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer"
Änderung des IAS 27 "Einzelabschlüsse"
Jährlicher Verbesserungsprozess 2010-2012
Jährlicher Verbesserungsprozess 2012-2014

Aus den Änderungen ergaben sich keine wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Veröffentlichte, von der EU übernommene und noch nicht angewendete IFRS

IFRS 9 "Finanzinstrumente"

Mit der Veröffentlichung der finalen Version des IFRS 9 schloss der IASB im Juli 2014 sein Projekt zur Ersetzung von IAS 39 ab. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten auf der Grundlage ihrer Zahlungsstromeigenschaften und des Geschäftsmodells, nach dem sie gesteuert werden, ein und sieht ein neues Wertminderungsmodell basierend auf den erwarteten Kreditausfällen vor. Der Standard enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung der Sicherungsbilanzierung, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens, insbesondere in Bezug auf die Steuerung von nicht finanziellen Risiken, besser darzustellen. Die neuen Vorschriften sind erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnt. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Auswirkungen des neuen Standards sind noch nicht abschließend analysiert.

IFRS 15 "Umsatzerlöse aus Kundenverträgen"

IFRS 15 wurde vom IASB im Mai 2014 veröffentlicht und hat zum Ziel, die Vielzahl der bisher in diversen Standards und Interpretationen enthaltenen Regelungen zur Umsatzrealisierung zusammenzuführen und einheitliche Grundprinzipien festzulegen, die für alle Branchen und für alle Kategorien von Umsatztransaktionen anwendbar sind. IFRS 15 legt fest, wann und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen sind. Als Grundprinzip erfolgt die Erlösrealisierung im Zuge des Transfers von Gütern und Dienstleistungen in Höhe der erwarteten Gegenleistung. IFRS 15 enthält u.a. erweiterte Leitlinien zu Mehrkomponentengeschäften sowie neue Regelungen zur Behandlung von Dienstleistungsverträgen und Vertragsanpassungen. Zudem fordert der neue Standard die Offenlegung einer Reihe quantitativer und qualitativer Informationen, um Nutzer des Konzernabschlusses zu befähigen, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden zu verstehen. IFRS 15 ersetzt IAS 11 Fertigungsaufträge, IAS 18 Umsatzerlöse sowie die dazugehörigen Interpretationen. Die neuen Regelungen sind erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnt. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Unternehmen können für den Übergang auf den neuen Standard zwischen einem vollständig retrospektiven Ansatz (mit optionalen praktischen Erleichterungen) und einem modifizierten retrospektiven Ansatz wählen. Letzterer gestattet die erstmalige Anwendung des Standards ab der laufenden Berichtsperiode ohne Anpassung der Vergleichszeiträume, erfordert aber zusätzliche Angaben. Das Unternehmen wird den Standard zum 1. Januar 2018 anwenden. Die Auswirkungen des neuen Standards sind noch nicht abschließend analysiert.

Die Manz AG hat ein Projekt zur Analyse der Auswirkungen der neuen Regelungen aufgesetzt. Hierbei wurden im Vorfeld, neben den zu Beginn 2017 erhaltenen Großaufträge im Wert von 263 Mio. € zum Bau von Produktionslinien für CIGS-Dünnschicht Solarmodule, weitere Aufträge einer genaueren Prüfung unterzogen. Die Analyse hat bisher ergeben, dass sich keine wesentlichen Änderungen bei der Umstellung auf IFRS 15 ergeben werden. Es wird davon ausgegangen, dass Fertigungsaufträge, die bisher nach der Percentage of Completion Methode bilanziert werden, weiterhin die Voraussetzung für eine zeitraumbezogene Realisierung unter IFRS 15 erfüllen. Das Unternehmen geht neben erweiterten qualitativen und quantitativen Anhangangaben von Berichtsänderungen in der Bilanz aus.

Veröffentlichte, von der EU noch nicht übernommene und noch nicht angewendete IFRS

IFRS 16 Leasingverhältnisse

Der IASB hat im Januar 2016 einen neuen Standard zur Leasingbilanzierung veröffentlicht. IFRS 16 ersetzt den bisherigen Standard IAS 17 sowie die Interpretationen IFRIC 4, SIC-15 und SIC-27. Die Neuregelungen sind verpflichtend ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden. Die freiwillige vorzeitige Anwendung ist gestattet, jedoch nur wenn zu diesem Zeitpunkt auch IFRS 15 angewendet wird. Die wesentlichen Neuerungen durch IFRS 16 betreffen die Bilanzierung beim Leasingnehmer. So hat beim Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse der Bilanzansatz von Vermögenswerten für die erlangten Nutzungsrechte und von Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu erfolgen. Die bisher unter IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverträgen entfällt damit künftig für den Leasingnehmer. Anwendungserleichterungen werden für Leasinggegenstände von niedrigem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse eingeräumt. Zu den gegenwärtig bestehenden Leasingverträgen der Manz-Gruppe siehe Abschnitt 24 „Finanzverbindlichkeiten aus Leasing". Die Manz-Gruppe prüft derzeit noch die Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Durch die übrigen neuen Regelungen werden aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

(1) Umsatzerlöse

Die sachliche und regionale Aufteilung der Umsatzerlöse ist in der Segmentberichterstattung (Anlage 6a) wiedergegeben. Wir verweisen auch auf unsere Erläuterungen zur Segmentberichterstattung im Abschnitt IV.

In den Umsatzerlösen sind Umsätze aus Fertigungsaufträgen in Höhe von TEUR 207.725 (Vj. TEUR 198.415) enthalten.

(2) Aktivierte Eigenleistungen

Im Geschäftsjahr 2016 wurden insbesondere Entwicklungskosten in den Segmenten Solar und Energy Storage aktiviert.

(3) Sonstige betriebliche Erträge

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Kursgewinne 496 1.287
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 1.125 958
Fördergelder 1.102 2.150
Auflösung Wertberichtigungen auf Forderungen 646 893
Erträge aus Anlageverkäufen 49 1.957
Erträge aus der Verminderung von Rückstellungen 932 566
Übrige 3.019 3.116
7.369 10.927

(4) Materialaufwand

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Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 121.592 132.685
Aufwendungen für bezogene Leistungen 16.840 15.098
138.432 147.783

(5) Personalaufwand

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Löhne und Gehälter 65.685 68.680
Abfindungen 587 1.287
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 12.870 14.040
79.142 84.007

Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt

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Produktion 977 1.038
Kaufmännischer/technischer Bereich 809 915
Auszubildende 40 36
1.826 1.989

(6) Sonstige betriebliche Aufwendungen

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Ausgangsfrachten, Verpackung 4.053 3.069
Werbe- und Reisekosten 9.194 11.215
Provisionen 1.905 1.509
Mieten und Leasing 6.816 6.120
Rechts- und Beratungskosten 2.693 2.508
IT-Kosten 1.266 1.598
Sonstiger Personalaufwand 1.664 2.042
Versicherungen 893 798
Kursverluste 1.417 1.775
Zuführung zu sonstigen Rückstellungen 2.727 1.452
Reparatur und Instandhaltung 1.083 1.225
Forderungsverluste und Aufwendungen aus der Zuführung zu Wertberichtigungen auf Forderungen 145 3.240
Lizenzgebühren 991 982
Restrukturierungsaufwand 0 2.315
Aufwand aus dem Abgang von Anlagevermögen 3.295 0
Sonstige Betriebskosten 2.780 3.175
Übrige 9.521 7.793
50.443 50.817

(7) Finanzerträge

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Zinserträge u.ä. 48 89
48 89

(8) Finanzaufwendungen

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
langfristige Verbindlichkeiten 2.155 2.193
kurzfristige Verbindlichkeiten 1.369 1.062
Zinsanteil langfristige Rückstellungen 192 321
sonstige Zinsaufwendungen 1 5
3.716 3.581

(9) Aktienbasierte Vergütungen

Performance Share Plan

Der Konzern hat für Mitglieder des Vorstands und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter einen Performance Share Plan. Im Geschäftsjahr 2015 wurde ein neuer Performance Share Plan (2015) eingeführt um die Vergütungsstruktur noch stärker auf eine nachhaltige und mehrjährige Unternehmensentwicklung auszurichten. Die neuen Erfolgsziele bestehen nach dem neuen Performance Share Plan in der EBITDA-Marge und der Unternehmenswertentwicklung, gemessen an der Veränderung der Aktienkurse zwischen Ausgabe der Bezugsrechte und Ablauf der Wartezeit. Im bisherigen Performance Share Plan (2012) war die EBIT-Marge die einzige Erfolgsgröße. Die Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Die Aktienzusagen sind während der Wartezeit nicht dividendenberechtigt. Die Manz AG kann die Aktienzusagen durch neue ausgegebene Aktien oder durch eigene Aktien abgelten.

Die Aktienzusagen (Bezugsrechte) werden nach freiem Ermessen des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates - soweit es sich um Vorstandsmitglieder handelt, nach freiem Ermessen des Aufsichtsrates - in jährlichen Tranchen, binnen eines Zeitraums von drei Monaten nach Ablauf von vier Wochen nach der Veröffentlichung des Konzernabschlusses für das vorangegangene Geschäftsjahr, ausgegeben.

Im Geschäftsjahr 2016 erhielten 13 (Vj. 17) Mitarbeiter und die Mitglieder des Vorstands 25.238 (Vj. 14.863) Aktienzusagen/Bezugsrechte. Hiervon entfielen 15.336 (Vj. 8.028) auf den Vorstand.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aktienzusagen/Bezugsrechte mit den entsprechenden gewichteten durchschnittlichen beizulegenden Zeitwerten je zugesagter Aktie zum Zeitpunkt ihrer Gewährung:

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Aktienzusagen/ Bezugsrechte Stück Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt
Bestand am Jahresanfang (nicht erdient) 30.224 60,95 EUR
In der Berichtsperiode verfallen 0 0,00 EUR
In der Berichtsperiode gewährt 25.238 12,68 EUR
Bestand am Jahresende (nicht erdient) 55.462 38,98 EUR

Die Bilanzierung der Aktienzusagen erfolgt gemäß IFRS 2 mit dem beizulegenden Zeitwert der Zusagen zum Zeitpunkt der Gewährung und wird im Personalaufwand sowie einer korrespondierenden Erhöhung des Eigenkapitals (Kapitalrücklage) erfasst. Die Ermittlung der Zeitwerte erfolgt unter Anwendung des Black-Scholes-Modells.

Folgende Parameter liegen der Berechnung zugrunde:

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2016 2015
Ausübungspreis 1,00 EUR 1,00 EUR
Risikofreier Zinssatz p.a. -0,66 % 0,10 %
Volatilität 55,75 % 51,23 %
Erwartete Dividenden 0,00 EUR 0,00 EUR
Fair Value je Aktienzusage 12,68 EUR 57,08 EUR

Im Berichtsjahr wurde aus dem Performance-Share-Plan ein Aufwand von TEUR 131 (Vj. TEUR 40) im Personalaufwand erfasst.

(10) Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag umfassen sowohl tatsächliche als auch latente Ertragsteuern aus temporären Differenzen sowie aus bestehenden steuerlichen Verlustvorträgen.

Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Tatsächlicher Steueraufwand
Laufende Periode 483 772
Vorperioden -8 2.743
Latenter Steuerertrag/-aufwand (+) 2.481 -1.001
2.956 2.514

Die Berechnung des laufenden Ertragsteueraufwands erfolgt unter Anwendung der zum Bilanzstichtag geltenden Steuersätze. Für die Berechnung der latenten Steuern der inländischen Gesellschaften wurde der inländische Steuersatz von 29,13 % (Vj. 29,13 %) berücksichtigt. Bei den ausländischen Gesellschaften wurden Steuersätze von 15 % - 27,5 % verwendet.

Der Ertragsteueraufwand im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 2.956 (Vj. TEUR 2.514) leitet sich wie folgt von einem "erwarteten" Ertragsteueraufwand ab, der sich bei Anwendung des gesetzlichen Ertragsteuersatzes des Mutterunternehmens auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben hätte:

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Ergebnis vor Ertragsteuern -39.599 -61.697
Ertragsteuersatz der Manz AG 29,13% 29,13%
Erwarteter Ertragsteueraufwand -11.535 -17.972
Steuersatzunterschiede Ausland 492 2.941
Änderung des Steuersatzes 8 0
Nicht abzugsfähige Aufwendungen 2.561 1.905
Periodenfremde Steuern -8 2.743
Steuerfreie Erträge -651 -1.155
Nichtansatz steuerlicher Verlustvorträge 11.373 12.108
Wertberichtigung auf aktive latente Steuern 738 1.570
Sonstiges -22 374
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand 2.956 2.514
Effektive Steuerbelastung n. a. n. a.

Die aktiven und passiven latenten Steuern werden in der folgenden Übersicht dargestellt:

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Aktive Latente Steuern Passive Latente Steuern
31.12.2016 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2015
--- --- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände 115 158 5.312 5.596
Sachanlagen 0 0 29 32
Percentage-of-completion Methode 767 572 1.457 963
Vorräte 0 324 0 0
Forderungen 271 21 0 172
Derivative Finanzinstrumente 3 621 0 0
Pensionsrückstellungen 981 889 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.004 1.699 725 455
Rückstellungen 606 765 4 8
Steuerliche Verlustvorträge 5.153 5.094 0 0
Bruttowert 8.900 10.143 7.527 7.226
Saldierung -5.400 -6.048 -5.400 -6.048
Bestand laut Konzernbilanz 3.500 4.095 2.127 1.178
Nettobetrag der aktiven latenten Steuern 1.373 2.917

Die Verminderung des Netto-Betrages der latenten Steuern in Höhe von TEUR 1.544 (Vj. Erhöhung TEUR 2.554) setzt sich wie folgt zusammen:

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Latenter Steueraufwand (-) /-ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung -2.481 1.001
Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderung der latenten Steuern auf
versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Pensionen 38 12
derivative Finanzinstrumente -638 632
Währungsumrechnung 1.537 909
-1.544 2.554

Für steuerliche Verlustvorträge werden latente Steuern nur angesetzt, wenn ihre Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Auf Verlustvorträge werden grundsätzlich keine aktiven latenten Steuern gebildet, soweit aktive latente Steuern die passiven latenten Steuern der jeweiligen Gesellschaft überstiegen hätten. Für die Manz China und Manz Taiwan wurden trotz eines Jahresfehlbetrages im Geschäftsjahr 2015 aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von TEUR 2.059 (Vj. TEUR 2.612) bzw. TEUR 126 (Vj. TEUR 672) gebildet, da bei diesen beiden Gesellschaften keine Verlusthistorie vorliegt.

Die steuerlichen Verlustvorträge belaufen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt TEUR 217.562 (Vj. TEUR 189.570). Davon sind TEUR 442 (Vj. TEUR 1.604) zeitlich auf 5 Jahre begrenzt und der Rest unbegrenzt vortragsfähig. Für Verlustvorträge in Höhe von TEUR 196.017 (Vj. TEUR 161.835) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da nach IAS 12 im Falle von Verlusten in der jüngeren Vergangenheit hohe Anforderungen an die Aktivierung gestellt werden, die zum Stichtag nicht erfüllt sind.

Gemäß IAS 12 sind latente Steuern auf temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Konzernunternehmen zu bilanzieren (Outside Basis Differences). Für Outside Basis Differences in Höhe von 31,2 Mio. EUR (Vj. 26,3 Mio. EUR) wurden keine passiven latenten Steuern gebildet, da eine Umkehrung der temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht erwartet wird.

(11) Ergebnisanteil Minderheitsanteile

Der Ergebnisanteil der Minderheitsaktionäre setzt sich zusammen aus den den Minderheiten zugewiesenen Ergebnissen in Höhe von TEUR 58 (Vj. TEUR -9). Hierbei handelt es sich um Minderheitsanteile bei der Manz India Limited und der Talus Manufacturing Ltd.

(12) Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Manz AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus sogenannten potenziellen Aktien. Hierzu zählen Options- und Bezugsrechte, wenn diese Rechte die Ausgabe von Aktien zu einem Wert unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie zur Folge haben. Es ergab sich ein Verwässerungseffekt aus den Aktienzusagen im Rahmen des Performance Plans (siehe Angabe 9).

Das Ergebnis je Aktie wurde gemäß IAS 33 ermittelt. 2016 Anlage 6 Seite 25

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2016 2015
Das Ergebnis je Aktie wurde gemäß IAS 33 ermittelt.
Den Anteilseignern der Manz AG zuzurechnendes Konzernergebnis EUR -42.612.933 -64.202.799
Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien Stück 6.847.065 5.260.702
Effekt aus aktienbasierter Vergütung Stück 141.646 91.170
Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien (verwässert) Stück 6.988.711 5.351.872
Ergebnis je Aktie (verwässert = unverwässert) EUR -6,22 -12,20

IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Im Rahmen der Segmentberichterstattung werden die Aktivitäten der Manz-Gruppe gemäß den Regeln von IFRS 8 (Segmentberichterstattung) nach Geschäftsbereichen und nach Regionen abgegrenzt. Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Steuerung und berücksichtigt die unterschiedlichen Risiko- und Ertragsstrukturen der Geschäftsbereiche. Im Geschäftsbereich „Electronics" werden die Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit Produktionslösungen in der Herstellung von LCD- und OLED-Flachbildschirmen und Touch-Sensoren, für die Herstellung von Leiterplatten und Chip-Carriern sowie für die Herstellung von Smartphones, Tablet-Computern, Notebooks und weiterer Unterhaltungselektronik zusammengefasst.

Über das Geschäft mit Anlagen zur Produktion von Lithium-Ionen-Batterien wird im Geschäftsbereich „Energy Storage" berichtet. Im Bereich „Solar" sind Systemlösungen für die Herstellung von Dünnschicht-Solarmodulen sowie die CIGS-Dünnschichttechnologie enthalten.

Neben den drei strategischen Geschäftsbereichen bestehen die beiden Berichtssegmente „Contract Manufacturing" (Anlagen- und Teilefertigung sowie Montagearbeiten für Kunden unterschiedlicher Branchen) und „Others". Im Berichtssegment "Others" beschäftigt sich Manz mit neuartigen zukunftsweisenden Technologien wie beispielsweise Leichtbau oder Brennstoffzellen.

Zentrale Größe für die Beurteilung und Steuerung der Ertragslage eines Segments ist das operative Ergebnis (EBIT).

Das Segmentvermögen und die Segmentschulden pro Segment werden nicht regelmäßig dem Vorstand berichtet und werden daher in dem Segmentbericht nicht mehr dargestellt.

In der Segmentberichterstattung sind Erlöse und Ergebnisse der einzelnen Segmente des Konzerns dargestellt. Mit Ausnahme des Bereichs der Zentralfunktionen/Übriges bestehen zwischen den einzelnen Segmenten nur in geringem Umfang Liefer- und Leistungsbeziehungen. Die Liefer- und Leistungsbeziehungen innerhalb von Segmenten sind konsolidiert ausgewiesen. Der Leistungsaustausch zwischen den Segmenten wird zu Preisen angesetzt, wie sie auch mit Konzernfremden vereinbart würden.

Von den Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2016 entfallen auf einen Kunden TEUR 48.252 (Vj. TEUR 96.681), die mit TEUR 21.563 (Vj. TEUR 35.947) dem Segment Electronics und mit TEUR 26.689 (Vj. TEUR 60.735) dem Segment Energy Storage zuzuordnen sind. Des Weiteren entfallen im Geschäftsjahr 2016 auf einen weiteren Kunden TEUR 41.325 im Segment Contract Manufacturing (Vj. TEUR 27.842).

Die Segmentberichterstattung ist der Anlage 6a zu entnehmen.

V. ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

(13) Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel der Manz-Gruppe im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. Entsprechend IAS 7 (Kapitalflussrechnung) werden Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit sowie Finanzierungstätigkeit unterschieden. Auswirkungen aus Veränderungen des Konsolidierungskreises und der Wechselkurse sind in den jeweiligen Positionen eliminiert. Die auf Änderungen der Wechselkurse beruhende Veränderung der flüssigen Mittel ist gesondert ausgewiesen.

Die Zahlungsmittel der Kapitalflussrechnung umfassen alle in der Bilanz ausgewiesenen flüssigen Mittel, die sich aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten und nur unwesentlichen Wertschwankungen zusammensetzen.

Die Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden nach der direkten Methode dargestellt. Die Mittelzu- und Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts umfassen neben Zugängen im Sachanlagevermögen auch Zugänge bei den immateriellen Vermögenswerten. Die Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen sind um die übernommenen flüssigen Mittel vermindert. In der Finanzierungstätigkeit sind neben Zahlungsmittelzuflüssen aus Eigenkapitalerhöhungen und der Begebung von sonstigen Finanzverbindlichkeiten auch Zahlungsmittelabflüsse aus der Tilgung von Krediten ausgewiesen.

Demgegenüber wird ausgehend vom Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) der Mittelzufluss und -abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit indirekt abgeleitet. Dazu wird das EBIT um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge, das sind im Wesentlichen Abschreibungen und die Veränderungen der langfristigen Rückstellungen und latenten Steuern, korrigiert und um die Veränderung der betrieblichen Aktiva und Passiva ergänzt.

Investitions- und Finanzierungsvorgänge, welche nicht zu einer Veränderung von Zahlungsmitteln geführt haben, sind nicht Bestandteil der Kapitalflussrechnung.

VI. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

(14) Immaterielle Vermögenswerte

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Lizenzen, Software und ähnliche Rechte Aktivierte Entwicklungskosten Geschäfts- oder Firmenwert Anlagen in Bau/ Geleistete Anzahlungen Summe
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- ---
Anschaffungs-Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2015 50.949 72.667 36.495 1 160.112
Währungsanpassung Veränderung 47 199 1.735 0 1.981
Konsolidierungskreis 2.092 1.484 522 15 4.113
Zugänge 447 11.609 0 44 12.100
Abgänge -243 0 -800 0 -1.043
Stand 31. Dezember 2015 53.292 85.959 37.952 60 177.263
Abschreibungen
Stand 1. Januar 2015 27.469 57.903 0 0 85.372
Währungsanpassung 27 37 0 0 64
Zugänge Abschreibungen (planmäßig) 5.832 1.220 0 0 7.052
Zugänge Wertminderungen (außerplanmäßig) 0 3.444 0 0 3.444
Abgänge -243 0 0 0 -243
Stand 31. Dezember 2015 33.085 62.604 0 0 95.689
Anschaffungs-Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2016 53.292 85.959 37.952 60 177.263
Währungsanpassung 38 169 1.376 0 1.583
Zugänge 749 4.918 0 0 5.667
Abgänge -57 -3.859 0 0 -3.916
Umgliederungen 94 0 0 -59 35
Stand 31. Dezember 2016 54.116 87.187 39.328 1 180.632
Abschreibungen
Stand 1. Januar 2016 33.085 62.604 0 0 95.689
Währungsanpassung 37 77 0 0 114
Zugänge Abschreibungen (planmäßig) 4.911 2.525 0 0 7.436
Zugänge Wertminderungen (außerplanmäßig) 0 426 0 0 426
Abgänge -57 -772 0 0 -829
Stand 31. Dezember 2016 37.976 64.860 0 0 102.836
Restbuchwert 31.12. 2015 20.207 23.355 37.952 60 81.574
Restbuchwert 31.12.2016 16.140 22.327 39.328 1 77.796

Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der aktivierten Entwicklungskosten für Projekte mit Restbuchwerten wurden im Berichtsjahr außerplanmäßige Wertminderungen in Höhe von TEUR 426 (Vj. TEUR 3.444) vorgenommen. Die Wertminderungen entfallen auf auf das Segement Energy Storage (Vj. Segment Solar mit TEUR 3.444). Der Ausweis erfolgt unter den Abschreibungen.

Folgende Beträge wurden erfolgswirksam verrechnet:

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Forschungs- und Entwicklungskosten gesamt -22.478 -27.145
Planmäßige Abschreibungen auf Entwicklungskosten -2.525 -1.220
Außerplanmäßige Wertminderungen auf Entwicklungskosten -426 -3.444
Buchverluste aus Abgang aktivierter Entwicklungskosten -3.087 0
Aktivierte Entwicklungskosten 7.733 14.500
Aufwandswirksam verrechnete Forschungs- und Entwicklungskosten -20.783 -17.309

Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markenrechte

Die Geschäfts- oder Firmenwerte sowie die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (Markenrechte) entfallen wie folgt auf die einzelnen Segmente:

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Geschäfts- oder Firmenwert Markenrechte
31.12.2016 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2015
--- --- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Electronics 11.412 10.792 2.791 2.639
Solar 21.234 20.478 1.860 1.759
Energy Storage 4.994 4.994 0 0
Contract Manufacturing 0 0 0 0
Others 1.688 1.688 0 0
39.328 37.952 4.651 4.398

Die Veränderungen beim Geschäfts- oder Firmenwert sowie bei den Markenrechten resultieren ausschließlich aus Währungsumrechnungen.

Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und Markenrechte wird mindestens einmal jährlich getestet, in dem die Buchwerte der dem jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwert und Markenrechte zugrunde liegenden Einheiten mit dem Nutzungswert verglichen werden. Der Nutzungswert wird nach der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Ausgangspunkt ist die aktuelle Dreijahresplanung für den jeweiligen Geschäftsbereich.

Zu den wesentlichen Planungsprämissen gehören vor allem die erwartete Marktentwicklung in Relation zur Entwicklung der Manz Gruppe, die Entwicklung wesentlicher Fertigungs- und sonstiger Kosten sowie der Abzinsungsfaktor und die Wachstumsraten. Bei der Festlegung der Annahmen werden sowohl allgemeine Marktprognosen, aktuelle Entwicklungen wie auch historische Erfahrungen berücksichtigt.

Im Geschäftsbereich Solar wurde in der Planung unterstellt, dass im Geschäftsjahr 2017 die ersten Umsätze im Bereich CIGS realisiert werden. Die beiden im Januar 2017 erhaltenen CIGS-Großaufträge wurden in die Planung einbezogen. Neben eigenen Branchenkenntnissen und Gesprächen mit potentiellen Kunden werden veröffentlichte branchenbezogene Marktprognosen berücksichtigt, die ein deutliches Wachstum des Solarmarktes vorhersagen.

Die Cashflows werden für jeden Geschäftsbereich, dem ein Geschäfts- oder Firmenwert oder Markenrecht zugeordnet ist, individuell auf Basis der Umsatz- und Kostenplanung prognostiziert. Die Wachstumsraten wurden unverändert mit Werten von 1,0 % bis 1,5 % angesetzt. Der für die Abzinsung verwendete Diskontierungssatz vor Steuern (gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten (WACC)) beträgt 7,7 % bis 10,1 % (Vj. 8,2 % bis 11,1 %). Dabei werden die Eigenkapitalkosten auf Basis einer Vergleichsgruppe (Peer Group) ermittelt. Die Diskontierungssätze und Wachstumsraten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

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Diskontierungssatz vor Steuern Wachstumsrate
31.12.2016 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2015
--- --- --- --- ---
Electronics 7,7% 8,2% 1,5% 1,5%
Solar 10,1% 11,1% 1,5% 1,5%
Energy Storage 8,1% 8,6% 1,0% 1,0%
Contract Manufacturing 8,9% 9,7% 1,0% 1,0%
Others 10,1% 11,1% 1,0% 1,0%

Die Gewichtung der so ermittelten Eigen- und Fremdkapitalkostensätze erfolgte auf Basis der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Peer Group.

Eine Wertminderung eines Geschäfts- oder Firmenwertes liegt vor, wenn der Nutzungswert kleiner ist als der Buchwert des Geschäftsbereichs. Für die Geschäftsjahre 2016 und 2015 wurde kein Wertberichtigungsbedarf der bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte sowie der immateriellen Vermögenswerte ohne bestimmte Nutzungsdauer ermittelt.

Ein um 1 % höherer WACC und eine Berechnung ohne unterstelltes Wachstum in der ewigen Rente beeinflusst die Werthaltigkeit der Firmenwerte nicht. Auch eine dann noch zusätzliche Reduzierung der EBIT-Marge über die gesamte Planungsdauer von 10 %, hätte im Geschäftsjahr 2016 und 2015 zu keiner Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes bzw. Markenrechtes geführt.

(15) Sachanlagen

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Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau/ Geleistete Anzahlungen Summe
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- ---
Anschaffungs-Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2015 31.572 24.554 12.762 431 69.319
Währungsanpassung 1.554 170 303 21 2.048
Veränderung Konsolidierungskreis 0 463 232 15 710
Zugänge 468 1.489 759 3.517 6.233
Abgänge -13 -709 -891 0 -1.613
Umgliederungen 1.841 590 31 -2.462 0
Stand 31. Dezember 2015 35.422 26.557 13.196 1.522 76.697
Abschreibungen
Stand 1. Januar 2015 4.629 17.063 7.361 0 29.053
Währungsanpassung 224 81 116 0 421
Zugänge Abschreibungen (planmäßig) 1.340 2.647 1.861 0 5.848
Abgänge 0 -617 -838 0 -1.455
Stand 31. Dezember 2015 6.193 19.174 8.500 0 33.867
Anschaffungs-Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2016 35.422 26.557 13.196 1.522 76.697
Währungsanpassung 47 51 31 2 131
Zugänge 362 856 871 1.286 3.375
Abgänge -772 -1.585 -2.349 -89 -4.795
Umgliederungen 1.511 1.069 6 -2.622 -36
Stand 31. Dezember 2016 36.570 26.948 11.755 99 75.371
Abschreibungen
Stand 1. Januar 2016 6.193 19.174 8.500 0 33.867
Währungsanpassung 73 23 58 0 154
Zugänge Abschreibungen (planmäßig) 1.818 2.441 1.253 15 5.527
Zugänge Abschreibungen (außerplanmäßig) 0 0 765 0 765
Abgänge -854 -1.437 -2.030 -15 -4.336
Stand 31. Dezember 2016 7.230 20.201 8.546 0 35.977
Restbuchwert 31.12. 2015 29.229 7.383 4.696 1.522 42.830
Restbuchwert 31.12.2016 29.340 6.747 3.209 99 39.395

Grundstücke und Gebäude der Manz Slovakia s.r.o mit TEUR 4.009 (Vj. TEUR 4.220) dienen als Sicherheit für Bankdarlehen.

Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßigen Wertminderungen in Höhe von TEUR 765 vorgenommen (Vj. TEUR 0).

(16) Vorräte

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31.12.2016 31.12.2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe 16.435 17.924
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 16.603 16.509
Fertige Erzeugnisse, Waren 15.349 1.582
Geleistete Anzahlungen 563 622
48.950 36.636

Bei den Vorräten wurden Wertminderungen aufgrund von Markt- und Gängigkeitsrisiken in Höhe von TEUR 31.260 (Vj. TEUR 39.048) vorgenommen. Die Verminderung der Wertminderungen im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 7.788 (Vj. Erhöhung TEUR 11.904) wurden erfolgswirksam im Materialaufwand erfasst. Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräte beträgt TEUR 17.233 (Vj. TEUR 5.893).

(17) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

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31.12.2016 31.12.2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen 33.330 52.906
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 44.396 30.893
77.726 83.799

Die nach dem Grad der Fertigstellung bilanzierten künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen ermitteln sich wie folgt:

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31.12.2016 31.12.2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Herstellungskosten einschließlich Auftragsergebnis
der Fertigungsaufträge 78.703 112.801
abzüglich erhaltene Anzahlungen -45.373 -59.895
33.330 52.906

Soweit die erhaltenen Anzahlungen die Summe aus angefallenen Auftragskosten und ausgewiesenen Gewinnen übersteigt, erfolgt der Ausweis passivisch unter den erhaltenen Anzahlungen.

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31.12.2016 31.12.2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Herstellungskosten einschließlich Auftragsergebnis der Fertigungsaufträge 55.275 70.402
abzüglich erhaltene Anzahlungen -65.102 -80.909
-9.827 -10.507
31.12.2016 31.12.2015
TEUR TEUR
Einzelwertberichtigungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.340 1.174
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 96 320
Pauschalierte Einzelwertberichtigungen 2.096 2.588
3.532 4.082

Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:

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31.12.2016 31.12.2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Stand 1.1. 4.082 5.060
Währungsumrechnung 418 -279
Verbrauch 418 455
Auflösung 646 893
Zuführungen 96 649
Stand 31.12. 3.532 4.082

(18) Derivative Finanzinstrumente

Am Bilanzstichtag waren folgende Devisentermingeschäfte im Rahmen von Hedge Accounting zur Kurssicherung von während des folgenden Geschäftsjahres erwarteten USD/TWD-Transaktionen sowie Zinsderivate zur Zinsabsicherung eingesetzt:

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31.12.2016 31.12.2015
Währungskurssicherung Zinsderivate Währungskurssicherung Zinsderivate
--- --- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Nominalwert 9.501 1.800 71.253 2.850
Positiver Beizulegender Zeitwert 0 0 28 0
Negativer Beizulegender Zeitwert -158 0 -3.140 0
Restlaufzeit max. 04/2017 max. 12/2019 max. 10/2016 max. 12/2019

Im Geschäftsjahr wurden TEUR 2.125 (Vj. TEUR 2.105), unter Abzug von latenten Steuern in Höhe von TEUR 637 (Vj. TEUR 632), aus noch laufenden Cashflow Hedges erfolgsneutral aus dem kumulierten übrigen Eigenkapital entnommen.

(19) Sonstige kurzfristige Forderungen

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31.12.2016 31.12.2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Steuerforderungen (keine Einkommen- und Ertragsteuern) 3.983 3.633
Forderungen Personal 769 713
Sonstige Abgrenzungen (v.a. Versicherungen) 645 377
Übrige 2.254 2.698
7.651 7.421

Die sonstigen kurzfristigen Forderungen sind weder überfällig noch wertgemindert.

(20) Flüssige Mittel

Bei den flüssigen Mitteln handelt es sich um Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Form von Geldkonten und kurzfristigen Geldanlagen bei Kreditinstituten, die beim Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Sie werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

(21) Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals und des Gesamtergebnisses sind in der "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung" (Anlage 5) gesondert dargestellt. Die Bestandteile des Gesamtergebnisses sind in der Gesamtergebnisrechnung aggregiert dargestellt.

Die Darstellung des Eigenkapitals wurde im Berichtsjahr geändert. Die zum 31. Dezember 2015 in den Gewinnrücklagen ausgewiesenen Posten "Neubewertung Pensionen" und "Cashflow Hedges" werden im Berichtsjahr zusammen mit dem Posten "Währungsumrechnung" in dem neuen Eigenkapitalposten "Kumuliertes übriges Eigenkapital" ausgewiesen.

Gezeichnetes Kapital

Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital des Mutterunternehmens Manz AG ausgewiesen.

Das gezeichnete Kapital hat sich gegenüber dem Vorjahr auf EUR 7.744.088,00 (Vorjahr: EUR 5.420.864,00) erhöht und ist eingeteilt in 7.744.088 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

Unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015 und mit Zustimmung des Aufsichtsrats hat der Vorstand am 20. April 2016 beschlossen das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 5.420.864,00 um EUR 2.323.224,00 auf EUR 7.744.088,00 zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgte durch Ausgabe von 2.323.224 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bareinlagen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde entsprechend dem Bezugsverhältnis 7:3 gewährt. Der Bezugspreis je bezogener neuer Aktie betrug EUR 34,74. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 23. Mai 2016 in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen.

Genehmigtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juli 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 3.872.044,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 3.872.044 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016). Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

Bedingtes Kapital I

Die Hauptversammlung vom 9. Juli 2014 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Juli 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Millionen EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 1.971.223,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen. Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind.

Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 1.971.223,00 EUR, eingeteilt in bis zu Stück 1.971.223 neuen auf den Inhaber lautende Aktien (Stückaktien), bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) jeweils mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis.

Bedingtes Kapital II

Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten nach dem Manz Performance Share Plan 2015 zugestimmt.

Der Vorstand wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 59.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 118.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren.

Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 56.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 112.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Bestimmungen.

Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft um bis zu EUR 230.000,00 durch Ausgabe von bis zu 230.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.

Die Zahl der bezogen auf das bedingte Kapital II zum Bilanzstichtag ausgegebenen Bezugsrechte beläuft sich auf 40.101 (Vj. 14.863) (siehe Anmerkung 9).

Bedingtes Kapital III

Die Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 hat der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten nach dem Manz Performance Share Plan 2011 zugestimmt. Die Ermächtigungen wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 aufgehoben, soweit auf der Grundlage der Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.

Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 6 der Satzung der Gesellschaft um bis zu EUR 56.000,00 durch Ausgabe von bis zu 56.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.

In der Hauptversammlung vom 12. Juli 2016 wurde der Beschluss gefasst, das von der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 unter Tagesordnungspunkt 10 beschlossene bedingte Kapital III gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung in Höhe von EUR 56.000,00 aufzuheben.

Die Zahl der bezogen auf das bedingte Kapital III zum Bilanzstichtag ausgegebenen Bezugsrechte beläuft sich auf 0 (Vj. 0) (siehe Anmerkung 9).

Bedingtes Kapital IV

Die Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 hat der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten nach dem Manz Performance Share Plan 2012 zugestimmt. Die Ermächtigungen wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 aufgehoben, soweit auf der Grundlage der Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.

Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 7 der Satzung der Gesellschaft um bis zu EUR 256.000,00 durch Ausgabe von bis zu 256.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.

Die Zahl der bezogen auf das bedingte Kapital IV zum Bilanzstichtag ausgegebenen Bezugsrechte beläuft sich auf 15.361 (Vj. 15.361) (siehe Anmerkung 9).

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen die Einzahlungen von Aktionären nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB abzüglich der Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern. Des Weiteren ist der Wert der als Gehaltsbestandteil an Führungskräfte (einschließlich Vorstand) in Form von Eigenkapitalinstrumenten gewährten anteilsbasierten Vergütung erfasst.

Eigene Aktien

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 wurde die Gesellschaft ermächtigt gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in dem Zeitraum bis zum 6. Juli 2020 eigene Aktien mit einem rechnerischen Wert von bis zu 10 % des Grundkapitals, welches am Tag der Hauptversammlung vorlag, zu erwerben.

Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen. Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworben wurden, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, zu ihrer Einziehung und ihrer Wiederveräußerung oder Verwertung auf andere Weise können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, jeweils auch in Teilen ausgeübt werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den definierten Ermächtigungen verwendet werden.

Im Geschäftsjahr 2016 erwarb die Gesellschaft 271 Stück (Vj. 141 Stück) eigene Aktien zu einem Durchschnittspreis von 35,50 EUR (Vj. 78,76 EUR) pro Aktie mit einem Kurswert von TEUR 10 (Vj. TEUR 11). Der Erwerb der eigenen Aktien im Berichtsjahr erfolgte für Mitarbeiterjubiläen. Zu den Bilanzstichtagen 31. Dezember 2016 und 31. Dezember 2015 sind keine eigenen Aktien im Bestand.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden.

Kumuliertes übriges Eigenkapital

Das kumulierte übrige Eigenkapital enthält die Rücklagen für die Neubewertung der Pensionen, die Absicherung von Cashflows sowie die Währungsumrechnung aus der Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften.

Minderheitsanteile

Die Minderheitsanteile betreffen die Manz India Private Limited, bei der die Manz Asia Ltd. einen Anteil von 75 % hält, sowie die im Geschäftsjahr 2015 neu gegründete Talus Manufacturing Ltd., bei der die Manz Taiwan Ltd. 80,5 % der Anteile hält. Der den Minderheitsgesellschaftern zuzurechnende Anteil am Eigenkapital und Jahresergebnis wird in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung jeweils gesondert ausgewiesen.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Dividendenausschüttung der Manz AG richtet sich gemäß § 58 Abs. 2 AktG nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss (Einzelabschluss) zum 31. Dezember 2016 der Manz AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2016 schließt mit einem Bilanzverlust von EUR -5.355.323,22 (Vj. EUR -8.006.620,80). Der Vorstand schlägt vor, diesen Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

Aufsichtsrat und Vorstand haben als Ziel eine Mindesteigenkapitalquote von 40 % und ein Gearing von weniger als 50 % definiert.

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31.12.2016 31.12.2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Flüssige Mittel 55.722 34.372
Finanzverbindlichkeiten 54.426 82.936
Nettofinanzverbindlichkeiten -1.296 48.564
Summe Eigenkapital Anteilseigner Manz AG 160.519 120.963
Eigenkapitalquote 52,9 % 42,8 %
Gearing -0,8 % 40,1 %

Die Eigenkapitalquote stieg aufgrund der Kapitalerhöhung und der rückläufigen Finanzverbindlichkeiten im Berichtsjahr von 42,8 % im Vorjahr auf 52,9 % an. Der Bestand an Flüssigen Mitteln deckt die Finanzverbindlichkeiten vollständig ab, so dass die Nettofinanzverbindlichkeiten im Berichtsjahr eine Überdeckung von TEUR 1.296 aufweisen.

Das Gearing hat sich aufgrund der Reduktion der Nettofinanzverbindlichkeiten sowie der Kapitalerhöhung deutlich auf -0,8 % (Vj. + 40,1 %) verbessert.

(22) Langfristige Finanzschulden

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31.12.2016 31.12.2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Langfristige Verbindlichkeiten Kreditinstitute 2.036 1.913

Die langfristigen Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten enthalten vor allem ein langfristiges Darlehen der Manz Slovakia s.r.o. sowie der Manz Hungary Kft..

(23) Langfristig abgegrenzte Investitionszuwendungen

Im Berichtsjahr liegen keine langfristig abgegrenzten Investitionszuwendungen vor. Im Vorjahr wurden hier abgegrenzte Investitionszuschüsse der Manz Hungary Kft. ausgewiesen.

(24) Finanzverbindlichkeiten aus Leasing

Die Leasingverbindlichkeiten resultieren aus den gemäß IAS 17 aktivierungspflichtigen Vermögenswerten. Es handelt sich um Finanzierungsleasingverträge über PKWs, die in dem Posten Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung mit einem Buchwert von TEUR 12 (Vj. TEUR 26) ausgewiesen sind.

Die in der Zukunft fälligen Leasingzahlungen mit ihren Barwerten ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

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Mindestleasingzahlungen 2016 Barwert der Mindestleasingzahlungen 2016 Mindestleasingzahlungen 2015 Barwert der Mindestleasingzahlungen 2015
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Bis 1 Jahr 11 11 13 13
1 bis 5 Jahre 0 0 11 10
Summe Mindestleasingzahlungen 11 24
Abzüglich des Zinsanteils 0 -1
Barwert der Mindestleasingzahlungen 11 11 23 23

(25) Pensionsrückstellungen

In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Konzernbilanz angesetzten Beträge dargestellt.

Dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Jahresende wird das Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert gegenübergestellt (Finanzierungsstatus).

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Veränderung des Anwartschaftsbarwertes
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 1.1. 8.938 9.237
Abgang aufgrund Verkauf Bereich Verpackungen 0 -438
Dienstzeitaufwand 52 67
Zinsaufwand 180 188
Gezahlte Leistungen -1.138 -300
Versicherungsmathematische Verluste (+) / Gewinne (-)
aus Veränderungen demografischer Annahmen 2 0
aus Veränderungen finanzieller Annahmen 217 -16
aus erfahrungsbedingten Anpassungen -154 58
Währungsdifferenzen aus ausländischen Plänen 135 142
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 31.12. 8.232 8.938
Veränderung des Planvermögens
Planvermögen zum Zeitwert 1.1. 1.101 806
Erträge aus Planvermögen 19 20
Beiträge durch die Gesellschaft 325 322
Gezahlte Leistungen -671 -87
Versicherungsmathematische Verluste (+) / Gewinne (-) -296 13
Währungsdifferenzen aus ausländischen Plänen 50 25
Planvermögen zum Zeitwert 31.12. 528 1.099
Finanzierungsstatus (= Pensionsrückstellung) 7.704 7.839
hiervon entfallen auf:
Manz AG, Reutlingen 4.259 4.278
Manz Italy S.r.l., Sasso Marconi/ Italien 1.668 1.914
Manz Taiwan Ltd., Chungli/ Taiwan 1.460 1.462
Manz CIGS Technology GmbH, Schwäbisch Hall 234 184
Talus Manufacturing Ltd., Chungli/ Taiwan 83 0

Die Pensionsverpflichtungen der Manz AG bestehen aus zwei Einzelzusagen mit einem konstanten Betrag sowie aus einer betrieblichen Versorgungsordnung der ehemaligen Manz Tübingen GmbH, welche für Neuzugänge ab dem 15. Juli 1997 geschlossen wurde.

Die Verpflichtungen bei der im Geschäftjahr 2014 erworbenen Manz Italy umfassen die bei jedem Beschäftigungsverhältnis gesetzlich geregelten Vergütungen bei der Trennung von Mitarbeitern.

Bei der Manz Taiwan besteht sowohl ein leistungsorientierter als auch beitragsorientierter Pensionsplan für die Mitarbeiter. Für Mitarbeiter seit dem 1. Juli 2005 besteht nur noch die Möglichkeit dem beitragsorientierten Pensionsplan beizutreten. Die Mitarbeiter die schon vor dem 1. Juli 2005 beschäftigt waren, haben die Wahl zwischen beiden Pensionsplänen.

Die Pensionsverpflichtungen der Manz CIGS Technology GmbH bestehen aus der im Rahmen der Unternehmenstransaktion mit Würth zum 1. Januar 2012 übernommenen betrieblichen Altersversorgung (Ruhegeldordnung). Die Höhe der Altersrente bemisst sich anhand der Dienstjahre multipliziert mit einem festen Betrag.

Im Geschäftsjahr 2016 wurden fünf Pensionsverpflichtungen von der Manz Taiwan Ltd. in die Schwestergesellschaft Talus Manufacturing Ltd. übertragen.

Folgende Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Dienstzeitaufwand -52 -67
Netto-Zinsaufwand -161 -168

Der Dienstzeitaufwand wird unter den Personalaufwendungen und der Zinsaufwand unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen.

Im nächsten Geschäftsjahr werden sich die Arbeitgeberbeiträge zum Fondsvermögen voraussichtlich auf TEUR 21 und die Pensionszahlungen auf voraussichtlich TEUR 415 belaufen.

Das Planvermögen besteht bei den inländischen Versorgungszusagen ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen. Beim Planvermögen der Manz Taiwan Ltd. handelt es sich um gesetzlich vorgeschriebene Dotierungen durch den Arbeitgeber in ein zentrales externes Treuhandvermögen (Taiwan's Labor Pension Fund). Das Fondsvermögen setzt sich zu 20 % aus Rückdeckungsversicherungen (Deutschland) und zu 80 % aus einem Treuhandvermögen (Taiwan) zusammen.

Für beitragsorientierte Pensionspläne sind Zahlungen in Höhe von TEUR 1.485 (Vj. TEUR 1.798) erfolgt. Darüber hinaus wurden bei den inländischen Gesellschaften, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Beiträge an die staatliche Rentenversicherungsanstalt in Höhe von TEUR 2.929 (Vj. TEUR 3.141) abgeführt.

Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurden die folgenden Annahmen zugrunde gelegt:

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Deutschland Italien Taiwan
2016 2015 2016 2015 2016 2015
--- --- --- --- --- --- ---
Abzinsungssatz 1,98% 2,20% 1,31% 2,03% 1,80% 1,75%
Lohn- und Gehaltssteigerungen 2,50% 2,50% 2,63% 2,50% 2,00% 2,00%
Rentensteigerungen 1,70% 1,70% 1,50% 2,50% 2,00% 2,00%

Der Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen hätte folgenden Effekt auf den Barwert der Pensionsverpflichtungen:

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2016 Gesamt
TEUR
--- --- ---
Sensitivität für Abzinsungssatz +0,50 % -540
Sensitivität für Abzinsungssatz -0,50 % 612
Sensitivität für Rentensteigerungen +0,50 % 501
Sensitivität für Rentensteigerungen -0,50 % -455
Sensitivität für Lebenserwartung + 1 Jahr 217

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen beträgt zum Ende des Berichtsjahres 12,2 Jahre (2015: 12,4 Jahre).

(26) Sonstige langfristige Rückstellungen

Die sonstigen langfristigen Rückstellungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

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1.1.2016 Währungsanpassung Umgliederung Verbrauch Auflösung Abzinsung Zuführung 31.12.2016
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Gewährleistungen 1.191 9 0 1.013 39 0 2.057 2.205
Personal 817 0 0 0 377 12 212 663
Rückbauverpflichtung 494 0 494 0 0 0 0 0
2.502 9 494 1.013 416 12 2.269 2.868

Die langfristigen Personalverpflichtungen enthalten die Verpflichtungen aus der Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen. Die Rückstellung für Altersteilzeit wurde mit dem Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 21 (Vj. TEUR 9) saldiert ausgewiesen.

Die Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen wird auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit gebildet. Es ist zu erwarten, dass die Kosten innerhalb der nächsten beiden Geschäftsjahre anfallen werden.

Die Rückstellung für Rückbauverpflichtung wird im Berichtsjahr unter den sonstigen kurzfristigen Rückstellungen ausgewiesen, da der entsprechende Mietvertrag im Geschäftsjahr 2017 ausläuft.

(27) Übrige langfristige Verbindlichkeiten

Die übrigen langfristigen Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von TEUR 325 den langfristigen Teil der Earn-Out-Komponente aus dem Erwerb der KLEO Halbleitertechnik GmbH im Geschäftsjahr 2015.

(28) Kurzfristige Finanzschulden

Die kurzfristigen Finanzschulden betreffen verschiedene kurzfristige Kreditlinien und Kontokorrentkredite zur Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit; sie sind innerhalb eines Jahres fällig. Für die kurzfristigen Kredite sind marktübliche Zinssätze vereinbart. Des Weiteren ist der kurzfristige Anteil (Tilgung Folgejahr) der langfristigen Finanzschulden enthalten. Außerdem wird unter den kurzfristigen Finanzschulden ein Darlehen der European Investment Bank über 20 Mio. EUR geführt, welches zum Bilanzstichtag eine Restverbindlichkeit von 18,3 Mio. EUR aufweist.

(29) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Ihre Bilanzwerte entsprechen im Wesentlichen den Marktwerten; sie sind innerhalb eines Jahres fällig.

(30) Sonstige kurzfristige Rückstellungen

Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:

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1.1.2016 Währungsanpassung Umgliederung Auzinsung Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2016
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Nacharbeiten 82 0 0 0 82 0 525 525
Restrukturierung 2.655 0 0 0 2.640 15 0 0
Rückbauverpflichtung 0 0 494 14 0 0 195 703
Übrige 3.521 20 0 0 3.095 446 6.066 6.066
6.258 20 494 14 5.817 461 6.786 7.294

Im Bereich Übrige sind insbesondere Rückstellungen für Drohverluste aus Kundenaufträgen, Provisionen, Erfolgsbeteiligung und Jahresabschlusskosten ausgewiesen.

Die Rückstellungen führen in der Regel im Folgejahr zu Auszahlungen.

(31) Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich zum Stichtag wie folgt zusammen:

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31.12.2016 31.12.2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Steuerverbindlichkeiten 887 973
Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich 5.775 2.411
Earn-Out-Verpflichtungen 3.115 3.125
Sonstige 4.578 4.467
14.355 10.976

Die Steuerverbindlichkeiten setzen sich v.a. aus Umsatzsteuerverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer zusammen. Die Earn-Out-Verpflichtungen betreffen mit TEUR 3.000 die Earn-Out-Komponente aus dem Erwerb der CIGS Technology GmbH in 2012 die zeitlich unbegrenzt und vom Verkauf von CIGS-Anlagen abhängig ist sowie mit TEUR 115 den kurzfristigen Teil der Earn-Out-Komponente aus dem Erwerb der KLEO Halbleitertechnik GmbH im Geschäftsjahr 2015. Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

VII. BERICHTERSTATTUNG ZU FINANZINSTRUMENTEN

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Forderungen, flüssige Mittel, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der wesentliche Teil der übrigen Schulden aus dem Anwendungsbereich des IFRS 7 haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Es wird daher unterstellt, dass die Buchwerte dieser Finanzinstrumente näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.

Aktiva per 31.12.2016

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Buchwerte nach Bewertungskategorien
Beizulegender Zeitwert Kredite und Forderungen Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IAS 39 Buchwert 31.12.2016
--- --- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Sonstige langfristige Vermögenswerte 723 723 - 723
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 77.726 44.396 33.330 77.726
Sonstige kurzfristige Forderungen 7.651 3.668 3.983 7.651
Flüssige Mittel 55.722 55.722 - 55.722
141.822 104.509 37.313 141.822

Passiva 31.12.2016

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Buchwerte nach Bewertungskategorien
Beizulegender Zeitwert Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Wertansatz nach IAS 17 Designierte Sicherungsinstrumente (Cash Flow Hedge) Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IAS 39 Buchwert 31.12.2016
--- --- --- --- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Finanzschulden 54.415 54.415 - - - 54.415
Finanzverbindlichkeiten Leasing 12 - 11 - - 11
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 47.228 47.228 - - - 47.228
Derivative Finanzinstrumente 158 - - 158 - 158
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 14.355 10.353 - - 4.002 14.355
116.168 111.996 11 158 4.002 116.167

Aktiva per 31.12.2015

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Buchwerte nach Bewertungskategorien
Beizulegender Zeitwert Kredite und Forderungen Designierte Sicherungsinstrumente (Cash Flow Hedge) Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IAS 39 Buchwert 31.12.2016
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TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- ---
Sonstige langfristige Vermögenswerte 1.634 1.634 - - 1.634
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 83.799 30.893 - 52.906 83.799
Derivative Finanzinstrumente 28 - 28 - 28
Sonstige kurzfristige Forderungen 7.421 3.788 - 3.633 7.421
Flüssige Mittel 34.372 34.372 - - 34.372
127.254 70.687 28 56.539 127.254

Passiva 31.12.2015

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Buchwerte nach Bewertungskategorien
Beizulegender Zeitwert Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Wertansatz nach IAS 17 Designierte Sicherungsinstrumente (Cash Flow Hedge) Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IAS 39 Buchwert 31.12.2016
--- --- --- --- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Finanzschulden 82.802 82.912 - - - 82.912
Finanzverbindlichkeiten Leasing 26 - 24 - - 24
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 40.809 40.809 - - - 40.809
Derivative Finanzinstrumente 3.140 - - 3.140 - 3.140
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 10.976 6.878 - - 4.098 10.976
137.753 130.599 24 3.140 4.098 137.861

Bewertungsklassen

Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:

Stufe 1: auf aktiven Märkten notierte (unverändert übernommene) Preise für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Stufe 2: für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preis) oder indirekt (in Ableitung von Preisen) beobachtbare Inputdaten, die keinen notierten Preis nach Stufe 1 darstellen.

Stufe 3: herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten für die Bewertung des Vermögenswerts und der Verbindlichkeit basieren (nicht beobachtbare Inputdaten).

Zum 31. Dezember 2016 fallen die Derivativen Finanzinstrumente im Bereich der kurzfristigen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 28) und im Bereich der kurzfristigen Schulden in Höhe von TEUR 158 (Vj. TEUR 3.140) in die Stufe 2 in der Fair-Value-Hierarchie.

Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien des IAS 39

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Geschäftsjahr 2016 Nettogewinne/ -verluste Gesamtzinserträge/aufwendungen
TEUR TEUR
--- --- ---
Kredite und Forderungen -370 48
Zu Handelszwecke gehaltene Vermögenswerte (Derivative Finanzinstrumente) -143 0
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Verbindlichkeiten (Derivative Finanzinstrumente) 2.125 0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten -921 -3.496
691 -3.448
Geschäftsjahr 2015 Nettogewinne/ -verluste Gesamtzinserträge/ -aufwendungen
TEUR TEUR
Kredite und Forderungen -1.660 86
Zu Handelszwecke gehaltene Vermögenswerte (Derivative Finanzinstrumente) -132 0
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Verbindlichkeiten (Derivative Finanzinstrumente) -2.105 0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten -113 -2.715
-4.010 -2.629

Die Nettogewinne bzw. -verluste aus Krediten und Forderungen beinhalten im Wesentlichen Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung und Veränderungen von Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Forderungsverluste aus Fertigungsaufträgen.

Die Zinserträge für die Finanzinstrumente der Kategorie "Kredite und Forderungen" stammen aus der Anlage der flüssigen Mittel. Das Zinsergebnis bei der Kategorie "Zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" betrifft Zinsaufwendungen aus Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Finanzielles Risikomanagement und Finanzderivate

Die Manz-Gruppe ist als international tätiges Unternehmen bei seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken ausgesetzt. Marktrisiken resultieren insbesondere aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen. Aufgabe des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Marktrisiken durch die laufenden operativen und finanziellen Aktivitäten zu steuern und zu begrenzen. Je nach Risikoeinschätzung werden derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt, wobei grundsätzlich nur Cashflow-Risiken gesichert werden. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit führenden Finanzinstituten mit einwandfreier Bonität abgeschlossen.

Die Grundzüge der Finanzpolitik werden regelmäßig im Vorstand abgestimmt und vom Aufsichtsrat überwacht.

Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Abschnitten beziehen sich jeweils auf den Stand zum 31. Dezember 2016 bzw. 2015. Die Sensitivitätsanalysen wurden auf der Grundlage der am 31. Dezember 2016 bestehenden Sicherungsbeziehungen und unter der Prämisse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von Schulden und Derivaten und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung konstant bleiben.

Die Sensitivitätsanalysen wurden unter folgenden Annahmen aufgestellt:

Die Sensitivität der Bilanz bezieht sich auf Derivate und auf zur Veräußerung gehaltene Schuldinstrumente.
Die Sensitivität des relevanten Postens der Gewinn- und Verlustrechnung spiegelt den Effekt der angenommenen Änderungen der entsprechenden Marktrisiken wider. Dies basiert auf den zum 31. Dezember 2016 und 2015 gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, einschließlich des Effekts der Sicherungsbeziehung.
Die Sensitivität des Eigenkapitals wird berechnet, indem der Effekt verbundener Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Cashflows zum 31. Dezember 2016 und 2015 auf die angenommenen Änderungen des gesicherten Grundgeschäfts berücksichtigt wird.

Kreditrisiken

Kreditrisiko ist das Risiko, dass Geschäftspartner ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommen können und der Manz-Gruppe somit ein finanzieller Verlust entsteht. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken insbesondere bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich Geldanlagen bei Banken und derivativen Finanzinstrumenten, ausgesetzt.

Das Kreditrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird auf Gesellschaftsebene (lokal) gesteuert und fortlaufend überwacht. Im Projektgeschäft wird das Ausfallrisiko durch Anzahlungen minimiert. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Das Ausfallrisiko bezüglich der Geldanlagen und derivativen Finanzinstrumenten wird durch die Streuung der Anlagen bei verschiedenen Banken reduziert.

Das maximale Kreditrisiko der finanziellen Vermögenswerte (einschließlich Derivate mit positivem Marktwert) entspricht dem in der Bilanz angesetzten Buchwert. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 beträgt das maximale Kreditrisiko TEUR 141.822 (Vj. TEUR 127.254).

Die Altersstruktur der nicht einzelwertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergibt sich aus folgender Tabelle:

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Nicht überfällig und nicht wertgemindert 27.713 20.032
Überfällig und nicht einzelwertberichtigt
- bis 30 Tage 2.529 3.249
- zwischen 31 und 60 Tagen 3.806 824
- zwischen 61 und 90 Tagen 25 414
- zwischen 91 und 180 Tagen 554 173
- mehr als 180 Tage 27 319
Einzelwertberichtigte Forderungen netto 9.742 5.882
Buchwert Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 44.396 30.893

Für die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen keine Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs vor. Die Werthaltigkeit der weder überfälligen noch wertgeminderten Forderungen wird als sehr hoch angesehen. Diese Einschätzung wird dabei vor allem auf die langjährige Geschäftsbeziehung zu den meisten Abnehmern und der Bonität der Kunden zurückgeführt.

Die Vorjahresdarstellung der Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde angepasst.

Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte und die sonstigen kurzfristigen Forderungen sind weder überfällig noch wertgemindert.

Liquiditätsrisiken

Die Liquiditätsrisiken, d.h. das Risiko, dass Manz seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, konnte durch Bildung von finanziellen Rücklagen sowie durch den Einsatz von entsprechenden Finanzinstrumente zur Steuerung der zukünftigen Liquiditätssituation begrenzt werden. Durch die unsichere Bankensituation mit den deutschen Kreditgebern (Verweis auf Ausführungen im Konzernlagebericht zu den "Liquditäts- und Finanzierungsrisiken" im Risikobericht) bleibt das Liquiditätsrisiko erhöht.

Zum Bilanzstichtag bestehen nicht ausgenutzte Kreditlinien bei Banken in Höhe von TEUR 20.680. Die bestehenden Avalkreditlinien bei Banken und Kreditversicherern wurden voll ausgenutzt. Zum 31.12.2015 beliefen sich die nicht ausgenutzten Kreditlinien bei Banken auf TEUR 19.663 und die nicht ausgenutzte Avalkreditlinien bei Banken und Kreditversicherungen auf TEUR 3.700.

Die nachfolgenden Aufstellungen zeigen die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen für die unter IFRS 7 fallenden originären finanziellen Verbindlichkeiten. Ist der Fälligkeitstermin nicht fixiert, wird die Verbindlichkeit auf den frühesten Fälligkeitstermin bezogen. Zinszahlungen mit variabler Verzinsung werden entsprechend den Konditionen zum Stichtag berücksichtigt. Im Wesentlichen wird davon ausgegangen, dass die Zahlungsmittelabflüsse nicht früher als dargestellt eintreten werden.

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Gesamt 2017 2018 >2018
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
31.12.2016
Finanzschulden 57.353 55.532 891 930
Finanzierungsleasing 11 11
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 47.228 47.228
Derivative Finanzinstrumente 158 158
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 10.689 10.689
115.439 113.618 891 930
Gesamt 2015 2016 >2016
TEUR TEUR TEUR TEUR
31.12.2015
Finanzschulden 83.675 81.747 692 1.236
Finanzierungsleasing 27 13 14 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 40.809 40.809
Derivative Finanzinstrumente 3.140 3.140
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 7.790 7.790
135.441 133.499 706 1.236

Für die zum Bilanzstichtag in Anspruch genommenen Kredite sowie Avalkredite der Manz-Gruppe gegenüber Kreditinstituten bestehen Sicherheiten in Form von Grundschulden auf die Fabrikgebäude der Manz Slovakia s.r.o.

Währungsrisiken

Währungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse schwanken. Die Manz-Gruppe ist vor allem aus ihrer Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse und/oder Aufwendungen auf eine von der funktionalen Währung der jeweiligen Manz-Gesellschaft abweichende Währung lauten) dessen ausgesetzt. Um die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen zu reduzieren, quantifiziert die Manz AG fortlaufend das Wechselkursrisiko und sichert alle wesentlichen Risiken, sofern wirtschaftlich sinnvoll mit Devisentermingeschäften und Devisenswaps ab. Bei der Absicherung von Wertschwankungen künftiger Cashflows aus erwarteten Transaktionen handelt es sich um geplante Umsätze in Fremdwährung. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt.

Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche mögliche Auswirkungen aus Veränderungen relevanter Risikovariablen (z.B. Wechselkurse, Zinssätze) auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Um die periodischen Auswirkungen zu ermitteln, wird eine mögliche Änderung der Risikovariablen auf den Bestand an Finanzinstrumenten zum Abschlussstichtag vorgenommen. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Bilanzstichtag repräsentativ für das Geschäftsjahr ist. Devisenderivate sind stets originären Grundgeschäften zugeordnet, so dass aus diesen Instrumenten keine Währungsrisiken entstehen.

Für den US-Dollar als wesentliche Fremdwährung für die Manz-Gruppe ergibt sich folgendes Währungsszenario:

Wenn der EUR gegenüber dem US-Dollar zum 31. Dezember 2016 (2015) um 10 % aufgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um TEUR 280 niedriger (Vj. TEUR 285 niedriger) ausgefallen. Im Geschäftsjahr 2015 wäre das Konzerneigenkapital aufgrund der Cashflow Hedges um TEUR 2.982 höher ausgefallen. Wenn der EUR gegenüber dem USD zum 31. Dezember 2016 (2015) um 10 % abgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um TEUR 343 (Vj. TEUR 348) höher ausgefallen. Im Geschäftsjahr 2015 wäre das Konzerneigenkapital aufgrund der Cashflow Hedges um TEUR 3.503 niedriger ausgefallen.

Zinsrisiken

Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den variabel verzinslichen Darlehen.

Der Konzern steuert sein Zinsrisiko bei den Finanzschulden durch ein ausgeglichenes Portfolio von fest und variabel verzinslichen Darlehen und den Einsatz von Zinsderivaten in der Form von Zinscaps und Zinsswaps.

Zinsrisiken im Sinne von IFRS 7 werden mittels Sensitivitätsanalyse ermittelt. Hierbei werden Effekte der risikovariablen Marktzinssätze auf das Finanzergebnis dargestellt.

Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2016 (2015) um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um TEUR 98 (TEUR 54) niedriger und das Konzerneigenkapital aufgrund der Cashflow Hedges um TEUR 72 (TEUR 17) niedriger gewesen.

VIII. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Am Bilanzstichtag bestehen Bürgschaften der Manz AG für Bankverbindlichkeiten für Dritte in Höhe von TEUR 700 (Valuta 31.12.2016: TEUR 233).

Die Manz-Gruppe hat verschiedene Mietverträge über Gebäude sowie Leasingverträge über Betriebs-und Geschäftsausstattung und PKW abgeschlossen. Die Fälligkeiten der Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen und Mietverträgen stellen sich wie folgt dar:

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Mindestleasingzahlungen
Restlaufzeit bis 1 Jahr 4.644 5.696
Restlaufzeit 1-5 Jahre 14.387 15.783
Restlaufzeit größer 5 Jahre 16.360 19.946

Im Geschäftsjahr 2016 wurden Miet- und Leasingzahlungen in Höhe von TEUR 6.816 (Vj. TEUR 6.120) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

IX. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Am 23. Januar 2017 hat das Unternehmen mit der Shanghai Electric Group Co., Ltd. und der Shenhua Group Co., Ltd. eine strategische Zusammenarbeit im Bereich der CIGS-Dünnschicht-Solartechnologie vereinbart. Bestandteil der Zusammenarbeit ist die Gründung eines gemeinschaftlichen Forschungsunternehmens, um die Weiterentwicklung der CIGS-Technologie der Manz AG voranzutreiben.

In diesem Zusammenhang wird die Manz CIGS Technology GmbH, die gegenwärtige CIGS-Forschungsgesellschaft der Manz AG, an das neue Forschungsunternehmen verkauft. Die Vermögenswerte der Manz CIGS Technology GmbH sind dem Segment „Solar" zugeordnet.

Die Transaktion enthält Vollzugsbedingungen („Closing Conditions") von deren Erfüllung das Unternehmen Mitte April 2017 ausgeht.

Zum Bilanzstichtag 31.12.2016 betrug der Buchwert der Nettovermögenswerte der Veräußerungsgruppe TEUR 21.151.

Die Manz-AG erwartet aus der Veräußerung der Manz CIGS Technology GmbH einen positiven Ergebniseffekt in Abhängigkeit vom Vollzugszeitpunkt der Transaktion in Höhe von 25-30 Mio EUR.

X. BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND NAHE STEHENDEN PERSONEN

Gemäß IAS 24 sind Personen oder Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden bzw. die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen wurden, anzugeben.

Als nahe stehende Personen im Manz Konzern kommen grundsätzlich Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats einschließlich deren Familienangehörige sowie Unternehmen, auf die die Manz AG, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder und deren nahe Familienangehörige einen maßgeblichen Einfluss ausüben können.

Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats

Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der früheren Vorstandsmitglieder sind im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist.

Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 betragen TEUR 1.852 (Vj. TEUR 1.163). Die erfolgsunabhängigen Leistungen betragen TEUR 919 (Vj. TEUR 637) und die erfolgsabhängigen Leistungen TEUR 100 (Vj. TEUR 50). Die Leistungen aus einem Aufhebungsvertrag betragen TEUR 430. Die langfristig fälligen Leistungen belaufen sich auf TEUR 403 (Vj. TEUR 476). Bei langfristig fälligen Leistungen handelt es sich um Aktienzusagen/Bezugsrechte im Rahmen des Performance Share Plans. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 15.336 (Vj. 8.028) Bezugsrechte an die Vorstandsmitglieder gewährt mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt TEUR 192 ( Vj. TEUR 476).

Für den Vorstandsvorsitzenden Dieter Manz besteht eine Pensionsverpflichtung (Defined Benefit Obligation) nach IFRS in Höhe von TEUR 470 (Vj. TEUR 427). Für die Pensionszusage ist eine Rückdeckungsversicherung mit einem beizulegenden Zeitwert von TEUR 139 (Vj. TEUR 132) abgeschlossen.

Das frühere Vorstandsmitglied Otto Angerhofer erhielt im Geschäftsjahr 2016 eine Rentenzahlung in Höhe von TEUR 10 (Vj. TEUR 10). Es besteht eine Pensionsverpflichtung gegenüber dem früheren Vorstandsmitglied nach IFRS in Höhe von TEUR 170 (Vj. TEUR 171).

Der Vorstandsvorsitzende Dieter Manz hielt am Bilanzstichtag 24,66 % (Vj. 35,2 %) der Anteile an der Manz AG. Herr Manz ist auch Mitglied des Aufsichtsrats der SCANLAB AG, Puchheim.

Im Geschäftsjahr 2016 wurden mit der SCANLAB AG, Puchheim Umsätze in Höhe von TEUR 48 getätigt. Zum 31. Dezember 2016 bestehen Verbindlichkeiten über TEUR 3.

Für das Vorstandsmitglied Martin Hipp und Martin Drasch besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden jeweils TEUR 12 p.a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.

Im Berichtsjahr bestanden wie im Vorjahr keine Vorschüsse und Kredite gegenüber Mitgliedern des Vorstands.

Aufsichtsrat

Prof. Dr. Heiko Aurenz, Dipl. oec., Geschäftsführer der Ebner Stolz Management Consultants GmbH, Stuttgart -Vorsitzender-
Dr.-Ing. E.h. Peter Leibinger, Geschäftsführer der TRUMPF GmbH + Co. KG, Ditzingen (Geschäftsführender Gesellschafter und stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung der TRUMPF GmbH + Co. KG) -Stellvertretender Vorsitzender- (bis 12. Juli 2016)
Guoxing Yang, Shanghai, stellvertretender Direktor der Abteilung Business Development bei der Shanghai Electric Group Co. Ltd. (ab 12. Juli 2016)
Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla, Leiter des Geschäftsbereichs Photovoltaik und Mitglied des Vorstands des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) sowie Professor für Dünnschichtphotovoltaik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Lichttechnisches Institut, Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik

Der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Heiko Aurenz ist auch Aufsichtsratsvorsitzender der Know How! Aktiengesellschaft für Weiterbildung, Leinfelden-Echterdingen sowie Mitglied des Aufsichtsrats beim Anna-Haag-Mehrgenerationenhaus e.V., Stuttgart. Ferner ist Prof. Dr. Aurenz Beiratsvorsitzender der Monument Vermögensverwaltung GmbH, Stuttgart und Beiratsvorsitzender der Andreas Lupold Hydrotechnik GmbH, Vöhringen.

Im Geschäftsjahr 2016 wurden mit der Ebner Stolz Management Consultants GmbH, Stuttgart Umsätze in Höhe von TEUR 71 getätigt. Zum 31. Dezember 2016 bestehen gegenüber der Gesellschaft keine offenen Verbindlichkeiten.

Das Aufsichtsratmitglied Dr. Peter Leibinger ist auch Mitglied des Beirats der TRUMPF Hüttinger GmbH + Co. KG. Ferner ist Dr. Peter Leibinger Mitglied des Hauptvorstands des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA), Sprecher des Programmausschusses „Optische Technologien" und Sprecher des Nachfolgeprogrammausschusses „Photonik" für das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie Mitglied des Verwaltungsrates der Alfred Kärcher GmbH & Co. KG.

Von 1. Januar bis 12. Juli 2016 wurden von der TRUMPF Laser- und Systemtechnik GmbH, bei der Dr. Peter Leibinger Geschäftsführer ist, Lasersysteme im Wert von insgesamt TEUR 5.990 (Vj. TEUR 4.493) von der Manz AG gekauft. Zum 12. Juli 2016 bestehen TEUR 4.910 Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft (Vj. TEUR 521). Von der TRUMPF Hüttinger GmbH + Co. KG, bei der Dr. Peter Leibinger Mitglied des Beirats ist, wurden Waren im Wert von TEUR 3 (Vj. TEUR 158) von der Manz AG eingekauft. Zum 12. Juli 2016 sowie zum 31.12.2015 bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber der TRUMPF Hüttinger GmbH + Co. KG.

Herr Guoxing Yang ist Mitglied des Board of Directors der Shanghai Electric New Age Co. Ltd. Hongkong (VR China). Er übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.

Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla übt auch keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.

Im Geschäftsjahr 2016 wurden vom Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) bei dem Herr Prof. Powalla Mitglied des Vorstands ist, für Dienstleistungen und Lizenzgebühren TEUR 1.577 (Vj. TEUR 1.753) von der Manz AG bezahlt. Zum 31. Dezember 2016 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber dem ZSW von TEUR 18 (Vj. TEUR 142). Desweiteren hat die Manz AG an das ZSW Aufträge im Geschäftsjahr 2016 in Höhe von TEUR 1.713 (Vj. TEUR 242) fakturiert. Zum 31. Dezember 2016 bestehen hieraus offene Forderungen in Höhe von TEUR 1.340 (Vj. TEUR 16) der Manz AG gegenüber dem ZSW.

Mit dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) wurde im Geschäftsjahr 2016 ein Umsatz von TEUR 3 getätigt. Zum Bilanzstichtag bestehen keine offenen Verbindlichkeiten.

Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird ebenfalls im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist.

Für das Geschäftsjahr 2016 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 54 (Vj. TEUR 54) gewährt. Die Vergütung beinhaltet sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nur einen fixen Bestandteil.

Im Berichtsjahr bestanden wie im Vorjahr keine Vorschüsse und Kredite gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats.

Honorar des Abschlussprüfers

Die Honorare des Abschlussprüfers BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Dienstleistungen setzen sich wie folgt zusammen:

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Abschlussprüfung 183 162
davon Vorjahr 20 0
Sonstige Bestätigungsleistungen 84 0
Steuerberatungsleistungen*) 25 21
Sonstige Leistungen*) 29 27

*) Diese Leistungen werden durch die alltax gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Netzwerkpartner) erbracht. Von den sonstigen Leistungen entfallen TEUR 8 (Vj. TEUR 15) auf die BEST AUDIT GmbH.

Die Honorare für Abschlussprüfung enthalten seit dem Berichtsjahr auch die Leistungen für die prüferische Durchsicht des Zwischenabschlusses. Das Vorjahr wurde entsprechend angepasst.

Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Manz AG www.manz.com dauerhaft zugänglich gemacht.

Reutlingen, den 23. März 2017

Der Vorstand der Manz AG

Dieter Manz, Vorstandsvorsitzender

Martin Hipp

Martin Drasch

Eckhard Hörner-Marass

Segmentberichterstattung zum 31. Dezember 2016

Geschäftsbereiche

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TEUR Solar Electronics Energy Storage
2016 2015 2016 2015 2016 2015
--- --- --- --- --- --- ---
Umsätze mit Dritten 24.650 20.774 106.628 87.646 46.425 72.839
Umsätze mit anderen Segmenten
EBITDA -6.295 -19.055 -5.744 -23.443 -13.073 -3.882
EBIT -12.346 -27.764 -9.871 -28.466 -16.016 -5.665
Anlagenzugänge 4.123 7.311 667 4.186 1.796 4.955
Planmäßige Abschreibungen 5.246 4.931 3.314 3.814 2.387 1.569
Außerplanmäßige Abschreibungen 631 3.444 134 0 426 0
Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt) 256 273 849 988 162 175

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TEUR Contract Manufacturing Others Zentralfunktionen/Übriges Konsolidierung
2016 2015 2016 2015 2016 2015 2016 2015
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Umsätze mit Dritten 42.245 27.850 11.062 12.910 0 0 0
Umsätze mit anderen Segmenten 13.043 21.737 -13.043 -21.737
EBITDA 2.629 2.090 706 2.429
EBIT 2.073 1.553 229 2.137 0
Anlagenzugänge 1.811 243 556 916 89 721 0
Planmäßige Abschreibungen 440 413 375 170 1.201 2.003 0
Außerplanmäßige Abschreibungen 0 0 0 0 0 0
Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt) 145 101 90 100 284 316 0

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TEUR Konzern
2016 2015
--- --- ---
Umsätze mit Dritten 231.010 222.019
Umsätze mit anderen Segmenten 0 0
EBITDA -21.777 -41.861
EBIT -35.931 -58.205
Anlagenzugänge 9.042 18.332
Planmäßige Abschreibungen 12.963 12.900
Außerplanmäßige Abschreibungen 1.191 3.444
Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt) 1.786 1.953

Regionen

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TEUR Deutschland Übriges Europa China Taiwan
2016 2015 2016 2015 2016 2015 2016 2015
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Außenumsatz nach Standort des Kunden 29.538 17.220 36.179 33.730 89.150 104.144 35.289 33.747
Langfristige Vermögenswerte (ohne latente Steuern) 40.408 50.052 20.890 21.122 16.297 18.268 38.876 35.766

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TEUR Übriges Asien Amerika Sonstige Regionen
2016 2015 2016 2015 2016 2015
--- --- --- --- --- --- ---
Außenumsatz nach Standort des Kunden 8.934 6.693 31.856 24.615 64 1.870
Langfristige Vermögenswerte (ohne latente Steuern) 0 0 64 0 0 0

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TEUR Konzern
2016 2015
--- --- ---
Außenumsatz nach Standort des Kunden 231.010 222.019
Langfristige Vermögenswerte (ohne latente Steuern) 116.535 125.208

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnisssen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Reutlingen, den 23. März 2017

Der Vorstand der Manz AG

Dieter Manz, Vorstandsvorsitzender

Martin Hipp

Martin Drasch

Eckhard Hörner-Marass

Bestätigungsvermerk

Wir haben den von der Manz AG, Reutlingen, aufgestellten Konzernabschluss bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie Anhang - und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und über den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Reutlingen, 23. März 2017

**BEST AUDIT GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Zweigniederlassung Reutlingen**

Marion Moser, Wirtschaftsprüferin

Harald Aigner, Wirtschaftsprüfer

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

auch im Berichtsjahr 2016 hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der strategischen Ausrichtung und Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Dabei haben wir die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig wahrgenommen und uns von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Arbeit des Vorstands überzeugt. Der Aufsichtsrat war in sämtliche Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft und den Konzern eingebunden.

Während des gesamten Geschäftsjahres 2016 standen der Vorstand und der Aufsichtsrat in einem vertrauensvollen und intensiven Austausch. Dabei ist der Vorstand seinen aus dem Gesetz und der Geschäftsordnung ergebenden Informationspflichten nachgekommen und unterrichtete uns regelmäßig, ausführlich und zeitnah in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen relevanten Maßnahmen und Ereignisse. Hierbei ging der Vorstand auch auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. Der Aufsichtsrat wurde somit stets über die Geschäftslage und -entwicklung, die beabsichtigte Geschäftspolitik, die kurz-, mittel- und langfristige Unternehmensplanung einschließlich der Investitions-, Finanz- und Personalplanung sowie die Rentabilität der Gesellschaft, organisatorische Maßnahmen und die Konzernlage insgesamt informiert. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsfluss über die Risikolage und das Risikomanagement statt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf der Grundlage der Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität geprüft. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Das Geschäftsjahr 2016 war für die Manz AG in allen Bereichen des Unternehmens erneut mit großen Herausforderungen verbunden. Die Sicherstellung der Finanzierung , die Beteiligung eines neuen Ankeraktionärs, die Optimierung der Geschäftsprozesse im Rahmen des Restrukturierungsprogramms „Manz 2.0", die Verbesserung der Auftrags- und Ertragslage insbesondere im Bereich Solar sowie die Bewältigung des Auftragsstopps im Bereich Energy Storage standen daher neben weiteren strategischen und operativen Themen regelmäßig im Mittelpunkt der Berichterstattung des Vorstands sowie der aus diesem Anlass besonders intensiven Kontrolle und beratenden Begleitung durch den Aufsichtsrat.

Insgesamt fanden im Berichtsjahr fünf Präsenzsitzungen und vier telefonische Sitzungen statt, an denen stets sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats teilnahmen. An den Aufsichtsratssitzungen haben auch die Mitglieder des Vorstands teilgenommen, soweit nicht deren persönliche Angelegenheiten zu behandeln waren. Darüber hinaus wurden drei schriftliche bzw. telefonische Beschlussfassungen des Aufsichtsrats herbeigeführt. Bis zu der im Mai 2016 erfolgten Durchführung der Kapitalerhöhung wurde dem Aufsichtsrat zudem die aktuelle Liquiditätsplanung regelmäßig zweiwöchig zur Verfügung gestellt und mit ihm im Rahmen von Telefonkonferenzen diskutiert.

Im Rahmen der ersten Sitzung im Berichtsjahr am 18. Januar 2016 behandelte der Aufsichtsrat den Stand der Vorbereitungen für die Beteiligung von Shanghai Electric als strategischem Investor an der Gesellschaft und die hiervon abhängige Finanzierungssituation einschließlich der Bankenfinanzierung sowie die Planung für das Geschäftsjahr 2016. Ferner berichtete der Vorstand über die Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen sowie die Auftragslage und Auftragsbearbeitung.

In der telefonischen Sitzung vom 15. Februar 2016 standen erneut die geplante Kapitalmaßnahme unter Erörterung von Handlungsalternativen sowie die Finanzierung und Liquiditätslage im Fokus der Beratungen. Ferner bestellte der Aufsichtsrat Herrn Dieter Manz turnusgemäß für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren zum Vorsitzenden des Vorstands.

Schwerpunkte der Präsenzsitzung am 24. März 2016 waren der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2015 einschließlich des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers. Nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer billigten wir den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015. Der Vorstand berichtete darüber hinaus über die aktuelle Geschäftsentwicklung im ersten Quartal 2016 und die Aussichten in den einzelnen Geschäftsbereichen. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand ausführlich die mittelfristige Planung für die Geschäftsjahre 2016 bis 2018 erörtert und diese kritisch gewürdigt. Zudem diskutierten wir auf der Grundlage eines Vorstandsberichts über die in zwölf Teilprojekten definierten Optimierungsmaßnahmen in der Manz-Gruppe unter dem Programm „Manz 2.0". Ferner hat der Aufsichtsrat den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung behandelt und verabschiedet. Der Vorstand erläuterte anhand eines Risikoberichts die wesentlichen Risiken bei der Manz-Gruppe, insbesondere auch das bestehende Finanzierungsrisiko, sowie den aktuellen Stand der Vorbereitungen für die geplante Kapitalerhöhung und der Bankenfinanzierung. Schließlich haben die Mitglieder des Aufsichtsrats im Rahmen der jährlichen Effizienzprüfung die Ergebnisse der Überprüfung des organisatorischen Ablaufs der Arbeit des Aufsichtsrats sowie mögliche Interessenkonflikte diskutiert.

Im Rahmen einer telefonischen Aufsichtsratssitzung erläuterte der Vorstand am 14. April 2016 den Stand des Investorenprozesses. Ferner besprachen Vorstand und Aufsichtsrat die Beschlussvorschläge für die anstehende ordentliche Hauptversammlung, die der Aufsichtsrat durch schriftliche Beschlussfassung vom 24. Mai 2016 verabschiedete.

Im Wege einer weiteren telefonischen Sitzung stimmte der Aufsichtsrat am 20. April 2016 dem Beschluss des Vorstands über die Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital gegen Bareinlagen unter Gewährung des Bezugsrechts der Aktionäre zu und beschloss die entsprechende Änderung der Satzung.

In der Sitzung vom 5. Juli 2016 stand die Berichterstattung des Vorstands über die aktuelle Geschäftsentwicklung und Planung in den einzelnen Geschäftsbereichen einschließlich der Auswirkungen des Auftragsstopps im Bereich Energy Storage und dessen mögliche Auswirkungen auf die Prognose 2016 sowie die Erörterung der Kapazitätsauslastung und der Ertragslage im Vordergrund. In diesem Zusammenhang besprachen wir auch die Einstellung des margenschwachen Bereichs cSi-Solar. Weitere Themen waren die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsabläufe am Standort Suzhou sowie die Weiterentwicklung des globalen Einkaufs. Außerdem verständigten sich Vorstand und Aufsichtsrat auf eine professionelle Fortführung des Restrukturierungsprozesses und die Umsetzung durch ein zusätzliches Vorstandsressort. Schließlich gewährte der Aufsichtsrat den Mitgliedern des Vorstands Performance Shares (Bezugsrechte) auf Aktien der Gesellschaft als langfristige Vergütungskomponente auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2015 und stimmte der Ausgabe von Performance Shares an weitere Führungskräfte der Manz-Gruppe zu.

Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats im Anschluss an die Neuwahlen zum Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung am 12. Juli 2016 wurden Herr Prof. Dr. Heiko Aurenz erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herr Prof. Dr. Michael Powalla zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

Im Wege einer schriftlichen Beschlussfassung vom 8. August 2016 bestellte der Aufsichtsrat Herrn Eckhard Hörner-Marass mit dem Aufgabenbereich Restrukturierung zum Mitglied des Vorstands und beschloss über dessen Vorstandsvertrag.

In der Sitzung vom 20. September 2016 berichtete der Vorstand über den Zwischenabschluss des ersten Halbjahrs 2016 sowie die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage und die Geschäftsaussichten für das zweite Halbjahr 2016. In diesem Zusammenhang erörterten wir ausführlich die Aussichten auf Erteilung eines Auftrags für eine CIGSfab vor dem Hintergrund der anhaltenden Verlustbeiträge des Bereichs CIGS Solar sowie die operativen und finanziellen Konsequenzen eines sich weiter verzögernden Auftragseingangs.

In der letzten Sitzung des Berichtsjahres, am 6. Dezember 2016, berichtete der Vorstand über den Zwischenabschluss zum dritten Quartal 2016 sowie die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage. Hierbei stellte der Vorstand ausführlich die aktuellen Aussichten in den einzelnen Geschäftsbereichen dar. Darüber hinaus erläuterte der Vorstand den Status der Vertragsverhandlungen zur Auftragserteilung im Bereich CIGS Solar und zum Verkauf der Tochtergesellschaft Manz CIGS Technology GmbH an eine Joint Venture-Gesellschaft. Er erstattete zudem Bericht über die Fortschritte bei der Optimierung der Kapazitätsauslastung an den Produktionsstätten sowie über die Liquiditäts- und Finanzplanung. Ferner beriet das Gremium mit dem Vorstand über Änderungen bei den Vorstandsressorts. Schließlich prüfte der Aufsichtsrat die Einhaltung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex durch die Manz AG und verabschiedete gemeinsam mit dem Vorstand die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG.

Interessenkonflikte

Das mit Beendigung der Hauptversammlung 2016 aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedene Mitglied Dr.-Ing. E.h. Peter Leibinger ist geschäftsführender Gesellschafter der TRUMPF-Gruppe, die Lieferungen an die Gesellschaft erbringt. Ein konkreter Interessenkonflikt ist durch diese geschäftliche Beziehung nicht aufgetreten.

Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats Prof. Dr. Michael Powalla ist Leiter des Geschäftsbereichs Photovoltaik und Mitglied des Vorstands des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), das der Manz-Gruppe Lizenzen gewährt und für diese Entwicklungsleistungen erbringt. Auch durch diese geschäftliche Beziehung ist kein konkreter Interessenkonflikt aufgetreten.

Das Mitglied des Aufsichtsrats Guoxing Yang ist stellvertretender Direktor der Abteilung Business Development der Shanghai Electric Group Co., Ltd., die an der Manz AG seit Mai 2016 über eine Tochtergesellschaft in Höhe von 19,67 % beteiligt ist. Die Manz AG hat im Januar 2017 mit der Shanghai Electric Group Co., Ltd. und der Shenhua Group Co., Ltd. — zwei der führenden Unternehmen der chinesischen Energie Industrie — eine strategische Zusammenarbeit im Bereich der CIGS-Dünnschicht-Solartechnologie vereinbart. Ziel der Kooperation ist die nachhaltige Weiterentwicklung und die Vermarktung der CIGS-Dünnschicht-Solartechnologie der Manz AG. In diesem Zusammenhang haben chinesische Joint-Venture-Gesellschaften, an denen die Shanghai Electric Group Co., Ltd. beteiligt ist, der Manz AG Aufträge für vollständig integrierte Produktionslinien für CIGS-Dünnschicht-Solarmodule (CIGSfab) in Höhe von insgesamt 263 Mio. EUR erteilt. Ein konkreter Interessenkonflikt ist durch diese geschäftliche Beziehung nicht aufgetreten.

Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über deren Behandlung die Hauptversammlung zu informieren ist, sind im Übrigen nicht aufgetreten.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2016 eingehend mit der Weiterentwicklung der Corporate Governance befasst. In der Sitzung vom 6. Dezember 2016 behandelten wir die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, wonach die Gesellschaft den Empfehlungen des Kodex mit lediglich einer Ausnahme entspricht und entsprechen wird. Die Entsprechenserklärung vom Dezember 2016 ist auf der Internetseite der Manz AG dauerhaft öffentlich zugänglich.

Der Aufsichtsrat der Manz AG besteht aus der gesetzlichen Mindestzahl von drei Mitgliedern. Aufgrund der Mitgliederanzahl ist die Bildung von Ausschüssen nicht zweckdienlich und würde die Arbeit des Gremiums unnötig erschweren. Entsprechend wurden auch im Geschäftsjahr 2016 keine Ausschüsse gebildet.

Jahres- und Konzernabschluss 2016

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016 wurden vom Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns, der BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 sowie die Lageberichte für die Manz AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016 unter Einbeziehung der den Mitgliedern des Aufsichtsrats vor der Sitzung übersandten Prüfungsberichte des Abschlussprüfers geprüft. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 28. März 2017 hat der Vorstand die Abschlüsse der Manz AG und des Konzerns sowie das Risikomanagementsystem erläutert. Der Abschlussprüfer berichtete in dieser Sitzung über Umfang und Schwerpunkte sowie Grundsätze und wesentliche Ergebnisse seiner Abschlussprüfung und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Er informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungsprozess.

Nach Prüfung und Diskussion des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Manz AG und den Konzern nebst der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats, sind keine Einwendungen zu erheben. Mit Beschluss vom 28. März 2017 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2016 gebilligt. Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2016 ist damit festgestellt.

Änderung in der Besetzung des Aufsichtsrats

Der bisherige stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats Dr.-Ing. E.h. Peter Leibinger schied nach Ablauf seiner regulären Amtszeit mit Beendigung der Hauptversammlung am 12. Juli 2016 aus dem Aufsichtsrat aus. Wir danken Herrn Dr.-Ing. E.h. Leibinger für seine wertvollen Beiträge zur Arbeit des Aufsichtsrats. Im Rahmen der turnusgemäßen Wahlen zum Aufsichtsrat wurden im Rahmen der Hauptversammlung 2016 die bisherigen Mitglieder Prof. Dr. Heiko Aurenz und Prof. Dr. Michael Powalla erneut sowie Herr Guoxing Yang neu in den Aufsichtsrat gewählt.

Dank und Anerkennung

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die stets offene und konstruktive Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Auch danken wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz im vergangenen Geschäftsjahr 2016. Nicht zuletzt wollen wir uns auch bei Ihnen, werte Aktionärinnen und Aktionäre, für das entgegengebrachte Vertrauen und die Bereitschaft bedanken, mit uns gemeinsam die Zukunft der Manz AG zu gestalten.

Reutlingen, den 28. März 2017

Prof. Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Entsprechenserklärung Dezember 2016

des Vorstands und des Aufsichtsrats der Manz AG

zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 Aktiengesetz

Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz, dass die Manz AG den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 5. Mai 2015 seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 15. Dezember 2015 mit der nachstehenden Ausnahme entsprochen hat sowie dass die Manz AG den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 künftig mit der nachstehenden Ausnahme entsprechen wird.

Die Gesellschaft hat der Empfehlung in Ziffer 3.8 Abs. 3 des Kodex nicht entsprochen, nach der in einer D & O-Versicherung für den Aufsichtsrat ein Selbstbehalt in Höhe von mindestens 10 `)/0 des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Aufsichtsratsmitglieds vereinbart werden soll, und wird ihr auch künftig nicht entsprechen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Manz AG sind der Ansicht, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats ihr Amt auch ohne einen solchen Selbstbehalt sorgfältig und pflichtbewusst wahrgenommen haben und wahrnehmen werden, so dass ein Selbstbehalt die Sorgfalt und das Verantwortungsbewusstsein der Mitglieder des Aufsichtsrats nicht weiter erhöhen würde.

Reutlingen, den 6. Dezember 2016

Manz AG

Für den Vorstand: Dieter Mang, Vorsitzender des Vorstands

Für den Aufsichtsrat: Professor Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender des Aufsichtsrats