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Manz AG — Annual Report 2015
Jul 4, 2016
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Annual Report
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Manz AG
Reutlingen
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Konzernlagebericht
Für das Geschäftsjahr 2015
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
auch im Berichtsjahr 2015 hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der strategischen Ausrichtung und Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Dabei haben wir die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig wahrgenommen und uns von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Arbeit des Vorstands überzeugt. Der Aufsichtsrat war in sämtliche Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft und den Konzern eingebunden.
Während des gesamten Geschäftsjahres 2015 standen der Vorstand und der Aufsichtsrat in einem vertrauensvollen und intensiven Austausch. Dabei ist der Vorstand seinen aus dem Gesetz und der Geschäftsordnung ergebenden Informationspflichten nachgekommen und unterrichtete uns regelmäßig, ausführlich und zeitnah in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen relevanten Maßnahmen und Ereignisse. Hierbei ging der Vorstand auch auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. Der Aufsichtsrat wurde somit stets über die Geschäftslage und -entwicklung, die beabsichtigte Geschäftspolitik, die kurz-, mittel und langfristige Unternehmensplanung einschließlich der Investitions-, Finanz- und Personalplanung sowie die Rentabilität der Gesellschaft, organisatorische Maßnahmen und die Konzernlage insgesamt informiert. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsfluss über die Risikolage und das Risikomanagement statt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf der Grundlage der Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität geprüft. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert.
Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat
Das Geschäftsjahr 2015 war für die Manz AG seit Mitte des Jahres von unerwarteten Auftragsverzögerungen und -stornierungen von Kunden im Gesamtvolumen von rund 140 Mio. EUR geprägt, die das Unternehmen vor besondere Herausforderungen stellten. Deren Auswirkungen und die in der Folge eingeleiteten Maßnahmen des Vorstands standen daher regelmäßig im Mittelpunkt der Berichterstattung des Vorstands sowie der aus diesem Anlass besonders intensiven Kontrolle und beratenden Begleitung durch den Aufsichtsrat.
Insgesamt fanden im Berichtsjahr vier Präsenzsitzungen und zwei telefonische Sitzungen statt, an denen mit Ausnahme einer Präsenzsitzung stets sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats teilnahmen. An den Aufsichtsratssitzungen haben auch die Mitglieder des Vorstands teilgenommen, soweit nicht deren persönliche Angelegenheiten zu behandeln waren. Darüber hinaus wurden fünf Beschlussfassungen des Aufsichtsrats im schriftlichen Verfahren herbeigeführt.
Nach dem im Vorjahr durchgeführten Auswahlverfahren haben wir am 7. Januar 2015 im schriftlichen Verfahren Herrn Martin Drasch mit Wirkung vom 1. August 2015 zum Mitglied des Vorstands der Manz AG für den Bereich Operations bestellt und dem Vorstandsvertrag mit Herrn Drasch zugestimmt.
Schwerpunkte der ersten Sitzung im Berichtsjahr am 26. März 2015 waren der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2014 einschließlich des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers. Nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer billigten wir den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014. Der Vorstand berichtete darüber hinaus über die aktuelle Geschäftsentwicklung im ersten Quartal 2015 und die mittelfristigen Aussichten. Weitere Themen waren die aktuelle Finanzierungssituation und eine mögliche Kapitalerhöhung sowie die Finanzplanung und Geschäftsaussichten für das Jahr 2015. Darüber hinaus haben wir mit dem Vorstand ausführlich die Planung für das Geschäftsjahr 2015 diskutiert und diese gebilligt. Ferner hat der Aufsichtsrat den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sowie den Corporate Governance Bericht behandelt und verabschiedet. Vor dem Hintergrund der nicht mehr gegebenen Anreizwirkung des bestehenden Manz Performance Share Plan 2012 befasste sich der Aufsichtsrat außerdem mit der Neugestaltung dieser langfristig orientierten Vergütungskomponente. Die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung 2015 wurden im Rahmen der Sitzung diskutiert, im Anschluss jedoch noch überarbeitet und am 18. Mai 2015 im schriftlichen Verfahren vom Aufsichtsrat verabschiedet. Zudem stellte der Vorstand den beabsichtigten Erwerb einer Technologie für die Laserdirektbelichtung von Leiterplatten durch die Akquisition der KLEO Halbleitertechnik GmbH vor, dem der Aufsichtsrat vorbehaltlich eines positiven Ausgangs der Due Diligence Prüfung zustimmte. Ferner stimmte der Aufsichtsrat dem geplanten Verkauf des Bereichs Verpackungsmaschinen zu. Schließlich haben die Mitglieder des Aufsichtsrats im Rahmen der jährlichen Effizienzprüfung die Ergebnisse der Überprüfung des organisatorischen Ablaufs der Arbeit des Aufsichtsrats sowie mögliche Interessenkonflikte diskutiert.
Durch schriftliche Beschlussfassung vom 28. April 2015 stimmte der Aufsichtsrat dem Beschluss des Vorstands über die Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu und nahm die entsprechende Änderung der Satzung vor.
Im Rahmen einer telefonischen Aufsichtsratssitzung erläuterte der Vorstand am 19. Mai 2015 die dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellten Informationen hinsichtlich der beabsichtigten Übernahme der KLEO Halbleitertechnik GmbH, zu der der Aufsichtsrat nach Diskussion der hiermit verbundenen Chancen und Risiken durch schriftlichen Beschluss vom 20. Mai 2015 seine Zustimmung erteilte.
In der Sitzung vom 30. Juni 2015 stand die Berichterstattung des Vorstands zum Abschluss des ersten Quartals 2015 sowie die Erörterung der aktuellen Geschäfts- und Finanzlage im Vordergrund. Dabei informierte der Vorstand uns darüber, dass aufgrund einer Auftragsstornierung und entsprechend entfallenden Folgeaufträgen in der Jahresplanung berücksichtigte Umsatzbeiträge mit einem höheren zweistelligen Millionen-Euro-Volumen nicht realisiert werden können sowie Verzögerungen beim Auftragseingang im Segment Energy Storage eingetreten sind. Hierdurch konnte der ursprünglich geplante Jahresumsatz nicht erreicht werden, so dass sich der Vorstand zu einer Prognoseanpassung sowie zur Einleitung von Optimierungsmaßnahmen mit externer Unterstützung veranlasst sah. Die dem Aufsichtsrat vorgestellten geplanten Maßnahmen umfassten insbesondere Strukturanpassungen und Kostensenkungen mit dem Ziel einer nachhaltigen Profitabilität des Unternehmens. Ferner berichtete der Vorstand über die Integration der KLEO Halbleitertechnik GmbH in die Manz-Gruppe, über die Verhandlungen zur Veräußerung des Bereichs Verpackungsmaschinen sowie über ein geplantes Joint Venture in Taiwan mit einem führenden US-amerikanischen Hersteller von Anlagen für die Halbleiterindustrie, das wir vor dem Hintergrund der positiven Geschäftsaussichten befürworteten. Schließlich überprüfte der Aufsichtsrat das System der Vorstandsvergütung insbesondere in Bezug auf die Vergütungsstruktur sowie den der Hauptversammlung vorgeschlagenen neuen Manz Performance Share Plan 2015 und beschloss die Fortführung des Vergütungssystems in aktualisierter Fassung.
In der Sitzung vom 22. September 2015 berichtete der Vorstand über den Zwischenabschluss des ersten Halbjahrs 2015 sowie die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage und die Geschäftsaussichten für das zweite Halbjahr 2015. In diesem Zusammenhang erörterten wir die erfolgte Beauftragung eines Beratungsunternehmens zur Begleitung eines Projekts zur Struktur- und Prozessoptimierung sowie personelle Maßnahmen im Management der asiatischen Tochtergesellschaften. Einen weiteren Schwerpunkt der Beratungen bildete der Status der Bankenfinanzierung. Darüber hinaus berichtete der Vorstand über weitere Einzelheiten des geplanten Joint Ventures in Taiwan, eines geplanten Joint Ventures in Polen und den jeweiligen Stand der Verhandlungen sowie über die erfolgreiche Veräußerung des Bereichs Verpackungsmaschinen. Des Weiteren entschied der Aufsichtsrat über die erneute Bestellung von Herrn Martin Hipp zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft, die vom Aufsichtsrat zusammen mit der Anpassung des Vorstandsvertrags im Nachgang am 12. Oktober 2015 im schriftlichen Verfahren beschlossen wurde. Außerdem verabschiedete der Aufsichtsrat einen neuen Geschäftsverteilungsplan für den durch Herrn Drasch als COO verstärkten Vorstand. Ferner fasste der Aufsichtsrat im Hinblick auf die Neuregelungen durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männer an Führungspositionen die erforderlichen Beschlüsse über die Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand. Zudem wurde die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat aufgrund der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex durch eine Regelgrenze für die Amtszeit von Aufsichtsratsmitgliedern ergänzt. Schließlich verabschiedete der Aufsichtsrat die Planbedingungen für den von der Hauptversammlung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 und gewährte den Mitgliedern des Vorstands auf dieser Grundlage Performance Shares (Bezugsrechte) auf Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe des geltenden Vorstandsvergütungssystems. Zudem stimmte der Aufsichtsrat der Ausgabe von Performance Shares an weitere Führungskräfte der Manz-Gruppe zu.
Im Hinblick auf eine mögliche weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Manz-Gruppe fand am 22. Oktober 2015 eine kurzfristig einberufene telefonische Sitzung des Aufsichtsrats statt, in der der Vorstand über befürchtete Umsatzeinbußen in den Geschäftsbereichen Energy Storage und Electronics berichtete, die eine erneute Anpassung der bisherigen Prognose für das Geschäftsjahr 2015 erforderlich machen könnten. Diese konnten sich durch zu diesem Zeitpunkt als möglich erachtete, aber noch nicht feststehende weitere Auftragsverschiebungen im Wesentlichen von Kunden aus Asien ergeben. Vorstand und Aufsichtsrat verständigten sich nach eingehender Beratung auf im Falle solcher Auftragsverschiebungen notwendige Maßnahmen, insbesondere auf die Einleitung von Restrukturierungsmaßnahmen. Ferner wurden die möglichen negativen Auswirkungen auf die Finanzierung und eine erforderliche Prüfung von strategischen Optionen für den Geschäftsbereich Solar erörtert. Darüber hinaus sahen Vorstand und Aufsichtsrat es als erforderlich an, besonderes Augenmerk auf die Liquiditätssicherung zu legen und den Aufsichtsrat regelmäßig in kürzeren Zeitintervallen über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage informiert zu halten. Nachdem sich die Auftragsverschiebungen wenige Tage später bestätigten, wurden die verabredeten Maßnahmen vom Vorstand in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat umgesetzt.
In der letzten Sitzung des Berichtsjahres, am 15. Dezember 2015, berichtete der Vorstand über den Zwischenabschluss zum dritten Quartal 2015 sowie die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage. Hierbei stellte der Vorstand ausführlich die aktuellen Geschäftsaussichten in den einzelnen Geschäftsbereichen dar. Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen waren die Maßnahmen zur Leistungssteigerung durch Strukturanpassungen und Kostensenkungen im Rahmen der Umsetzung des Restrukturierungsprogramms, insbesondere durch Personalabbau an den deutschen und asiatischen Standorten, Produktionsverlagerungen von Deutschland und Taiwan an den chinesischen Standort sowie optimierte Vertriebs- und Einkaufsprozesse. Darüber hinaus diskutierte der Aufsichtsrat auf der Grundlage der Berichte des Vorstands über die Budgetplanung für das Jahr 2016 sowie die Bankenfinanzierung und mögliche Eigenkapitalmaßnahmen vor dem Hintergrund der aktuellen Geschäftsentwicklungen. Schließlich prüfte der Aufsichtsrat die Einhaltung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex durch die Manz AG und verabschiedete gemeinsam mit dem Vorstand die uneingeschränkte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG.
Interessenkonflikte
Das Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Peter Leibinger ist geschäftsführender Gesellschafter eines Unternehmens, das Lieferungen an die Gesellschaft erbringt. Ein konkreter Interessenkonflikt ist durch diese geschäftliche Beziehung nicht aufgetreten.
Das Mitglied des Aufsichtsrats Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla ist Mitglied des Vorstands eines Forschungsinstituts, das einer Tochtergesellschaft Lizenzen gewährt und für diese Entwicklungsleistungen erbringt. Auch durch diese geschäftliche Beziehung ist kein konkreter Interessenkonflikt aufgetreten.
Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über deren Behandlung die Hauptversammlung zu informieren ist, sind im Übrigen nicht aufgetreten.
Deutscher Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2015 eingehend mit der Weiterentwicklung der Corporate Governance befasst. In der Sitzung vom 15. Dezember 2015 behandelten wir die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, insbesondere die durch die neue Kodex-Fassung geänderten Empfehlungen. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, wonach die Gesellschaft den Empfehlungen des Kodex ohne Ausnahme entspricht und entsprechen wird. Die Entsprechenserklärung vom Dezember 2015 ist auf der Internetseite der Manz AG dauerhaft öffentlich zugänglich.
Der Aufsichtsrat der Manz AG besteht aus der gesetzlichen Mindestzahl von drei Mitgliedern. Aufgrund der Mitgliederanzahl ist die Bildung von Ausschüssen nicht zweckdienlich und würde die Arbeit des Gremiums unnötig erschweren. Entsprechend wurden auch im Geschäftsjahr 2015 keine Ausschüsse gebildet.
Jahres- und Konzernabschluss 2015
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015 wurden vom Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns, der BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 sowie die Lageberichte für die Manz AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015 unter Einbeziehung der den Mitgliedern des Aufsichtsrats vor der Sitzung übersandten Prüfungsberichte des Abschlussprüfers geprüft. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 24. März 2016 hat der Vorstand die Abschlüsse der Manz AG und des Konzerns sowie das Risikomanagementsystem erläutert. Der Abschlussprüfer berichtete in dieser Sitzung über Umfang und Schwerpunkte sowie Grundsätze und wesentliche Ergebnisse seiner Abschlussprüfung und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Er informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungsprozess.
Nach Prüfung und Diskussion des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Manz AG und den Konzern nebst der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats, sind keine Einwendungen zu erheben. Mit Beschluss vom 24. März 2016 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2015 gebilligt. Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2015 ist damit festgestellt.
Dank und Anerkennung
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die stets offene und konstruktive Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Auch danken wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz im vergangenen Geschäftsjahr 2015. Nicht zuletzt wollen wir uns auch bei Ihnen, werte Aktionärinnen und Aktionäre, für das entgegengebrachte Vertrauen und die Bereitschaft bedanken, mit uns gemeinsam die Zukunft der Manz AG zu gestalten.
Reutlingen, den 24. März 2016
Prof. Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender des Aufsichtsrats
GRUNDLAGEN DES KONZERNS
GESCHÄFTSMODELL UND STRATEGIE
Die 1987 gegründete Manz AG ist ein Hightech-Maschinenbauunternehmen mit weltweiter Präsenz und umfassendem Technologieportfolio. Das Unternehmen bietet seinen Kunden aus Wachstums- und Zukunftsbranchen hocheffiziente Produktionsanlagen und hat sich in den letzten Jahren erfolgreich als gefragter Entwicklungspartner der Industrie etabliert. Mit innovativen Produktionssystemen ist die Manz AG Wegbereiter für die Weiterentwicklung und den Durchbruch von Schlüsseltechnologien der heutigen Welt. Mit umfassender Expertise in der Automation, der Messtechnik, der Laserbearbeitung sowie der Vakuum-beschichtung, der Nasschemie, Drucken und Beschichten und Rolle-zu-Rolle-Prozessen, fokussiert sich die Manz AG auf die drei strategischen Geschäftsbereiche "Electronics", "Solar" und "Energy Storage".
Zur Sicherung des mittel- und langfristigen Unternehmenserfolgs treibt die Manz AG auch zukünftig den branchenübergreifenden Technologietransfer, die Diversifizierung des Geschäftsmodells sowie die Internationalisierung des Unternehmens konsequent voran. Das Technologieportfolio sowie die bearbeiteten Märkte entwickeln sich dabei stetig weiter. Mit Beginn des Geschäftsjahres 2015 trug die Manz AG diesem dynamischen Prozess durch Anpassungen in der Strukturierung der strategischen Geschäftsbereiche Rechnung.

Dies führte auch zu einer teilweisen Neubezeichnung der Bereiche: So wurden gegenüber dem Vorjahr 2014 die früheren Bereiche "Display" und "Battery" durch "Electronics" und "Energy Storage" ersetzt.
Branchenübergreifender Technologietransfer
Als Hightech-Maschinenbauer treibt die Manz AG die Entwicklungsarbeit in ihren Basistechnologien kontinuierlich voran und legt damit den Grundstein für einen erfolgreichen branchenübergreifenden Technologietransfer. Dieser Ansatz ermöglicht interne Synergien und innovative Produktionslösungen für unterschiedliche Branchen. Gleichzeitig erhöht die Manz AG damit die Flexibilität des Geschäftsmodells, um auf neue Wachstumstrends reagieren und zukunftsträchtige Branchen als zusätzliche Absatzmärkte schnell erschließen zu können.
Diversifizierungsstrategie
Durch den erfolgreichen branchenübergreifenden Technologietransfer ist die Diversifizierungsstrategie heute fester Bestandteil des Geschäftsmodells der Manz AG. Mit der Diversifizierung in Technologien, Branchen und Regionen verfolgt Manz das Ziel, die in unterschiedlichen Wachstumsmärkten selbstverständliche Volatilität bestmöglich kompensieren und gleichzeitig von deren Dynamik profitieren zu können. Entsprechend der Investitionszyklen einzelner Branchen sollen so Produktionskapazitäten angepasst und durch andere Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns effizient genutzt werden. Damit verleiht Manz dem gesamten Geschäftsmodell zusätzliche Stabilität bei stetigen Wachstumschancen.
Internationalisierung und "Follow the Market"
Als international agierender Hightech-Maschinenbauer verfügt die Manz AG durch ein weltweit ausgeprägtes Produktions-, Vertriebs- und Servicenetzwerk über enge Kundenbeziehungen und eine starke Marktposition in den Zielbranchen in China, Indien, den USA, Europa sowie den arabischen Ländern. Durch die Strategie "Follow the Market" verfügt das Unternehmen mit insgesamt rund 900 Mitarbeitern an den Produktions-, Forschungs- und Entwicklungsstandorten in Taiwan und China über einen hervorragenden Marktzugang im größten Wachstumsmarkt Asiens. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, deutsche Ingenieurskunst zu lokal wettbewerbsfähigen Konditionen anbieten zu können. Manz genießt durch diese Strategie einen deutlichen Technologievorsprung gegenüber dem asiatischen Wettbewerb und unschlagbare Kostenvorteile gegenüber europäischen Maschinen- und Anlagenbauern. Gleichzeitig profitieren die Kunden der Manz AG von kürzeren Entwicklungs- und Lieferzeiten - ein entscheidender Vorteil im internationalen Wettbewerb.
RESTRUKTURIERUNGSPROGRAMM
Als Konsequenz der Prognoseanpassung für das Geschäftsjahr 2015 hat der Vorstand der Manz AG im Oktober ein Restrukturierungsprogramm eingeleitet. Ein Bestandteil dieses Programms war eine im Dezember 2015 von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene Anpassung der Kapazitäten an den deutschen und internationalen Standorten. Insgesamt trennte sich das Unternehmen von 174 Mitarbeitern, davon 73 Mitarbeiter an den deutschen Standorten und weitere 101 Mitarbeiter an den internationalen Standorten.
Dieser Schritt wurde notwendig, da sich Auftragsstornierungen und -verschiebungen signifikant auf Umsatz und Ertrag des Unternehmens im Berichtszeitraum auswirkten. Weitere Maßnahmen des Restrukturierungsprogramms zielen vor allem auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, auf die Verbesserung der Vertriebsstrukturen, auf die Erhöhung der Auslastung aller Standorte, auf die deutliche Steigerung der Effizienz der internen Abläufe und auf weitere kurzfristige Kosteneinsparungen ab. Die Umsetzung des Programms soll im Geschäftsjahr 2016 die Rückkehr zur operativen Profitabilität (EBITDA) ermöglichen. Hierzu sollen die Tochtergesellschaften in Taiwan und China unter anderem durch eine noch deutlichere Fokussierung ihrer Aufgaben und eine Reduzierung der Personalkosten profitabler aufgestellt werden. Damit einher geht eine stringente Produktionsverlagerung von Taiwan und Deutschland an den chinesischen Standort. Ziel ist es, dessen Auslastung nachhaltig zu verbessern, die Kostenvorteile zu heben und die Kundennähe zu nutzen. Bereits heute hat die Mehrheit der Kundenbasis ihre Fertigungskapazitäten in China etabliert und wird diese nach Ansicht des Vorstands der Manz AG in den kommenden Jahren weiter ausbauen. Manz verfolgt auf diesem Weg auch das Ziel, über intensivierte Vertriebsmaßnahmen das eigene Kundenportfolio stärker zu diversifizieren, um gleichzeitig die Abhängigkeit von einzelnen Großkunden zu reduzieren. Darüber hinaus soll eine Erweiterung des Produktportfolios um innovative und margenstärkere High-End-Produkte für die strategischen Zielbranchen zur Verbesserung der Profitabilität der Manz AG in Asien beitragen.
Ergebnisseitig erwartet der Vorstand durch diese Prozess-, Struktur- und Kapazitätsmaßnahmen insgesamt einen Positiveffekt von rund 14 Mio. EUR, wobei der Vorstand weitere Potenziale im unteren zweistelligen Millionenbereich durch optimierte Vertriebs- und Einkaufsprozesse prüft.
Am 28. Februar 2016 hat der Vorstand der Manz AG im Zuge seiner Prüfung der strategischen Optionen für den Geschäftsbereich Solar ferner entschieden, die CIGS-Technologie fortzuführen. Hintergrund der Entscheidung ist die beabsichtigte strategische Zusammenarbeit mit der Shanghai Electric Group Co., Ltd. mit Sitz in Shanghai, China, auf den Gebieten Energy Storage (Energiespeichersysteme) und Solar sowie in anderen Bereichen der Automationstechnologie der Manz-Gruppe verbunden mit einer maßgeblichen Beteiligung von Shanghai Electric an der Manz AG. Nach Einschätzung des Vorstands der Manz AG ergeben sich aus der geplanten Kooperation signifikante Optionen für die gemeinsame Vermarktung und Weiterentwicklung der CIGS-Technologie. Diese Chancen möchte der Vorstand mit der Entscheidung über die Fortführung der CIGS-Technologie nutzten.
Insgesamt ist der Vorstand der Manz AG davon überzeugt, dass mit den eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen, der geplanten Zusammenarbeit mit Shanghai Electric sowie der Stärkung der Eigenkapitalbasis durch die geplante Beteiligung von Shanghai Electric die Voraussetzungen geschaffen wurden, um im laufenden Jahr bei einer konservativen Umsatzplanung mindestens operativ den Break-even erreichen und zukünftig profitabel wachsen zu können.
KONZERNSTRUKTUR UND BETEILIGUNGEN
Insgesamt werden zum 31. Dezember 2015 im Konzernabschluss der Manz AG 18 Unternehmen einbezogen und entsprechend voll konsolidiert. Als Muttergesellschaft des Konzerns hielt das Unternehmen am Stichtag jeweils 100 %-Beteiligungen an sechs ausländischen Tochtergesellschaften sowie einer inländischen Tochtergesellschaft in Schwäbisch Hall. Zwei der ausländischen Tochtergesellschaften haben ihren Sitz in Ungarn; jeweils eine Gesellschaft besteht in Italien, den USA, der Slowakei und China. Daneben bestehen 100 %-Beteiligungen an vier Enkelgesellschaften in China sowie einer in Taiwan. Eine 75 %ige Enkelgesellschaft besteht in Indien. Ebenfalls mit jeweils 100 %iger Beteiligung besteht eine Urenkelgesellschaft in Taiwan mit einer Ur-Urenkelgesellschaft in Taiwan und zwei Ur-Urenkelgesellschaften auf den British Virgin Islands.

STANDORTE UND MITARBEITER
Qualifizierte Mitarbeiter sind die Basis für den langfristigen Unternehmenserfolg der Manz AG. Zum 31. Dezember 2015 gestaltete sich die Mitarbeiterstruktur des Unternehmens wie folgt: Insgesamt waren 2.034 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.909) für das Unternehmen im In- und Ausland tätig, davon 680 (Vorjahr: 651) an den drei deutschen Standorten. Gemessen an der Zahl der Mitarbeiter ist die größte Tochtergesellschaft im Konzern die Manz China Suzhou Ltd. in China mit 533 Beschäftigten (Vorjahr: 462), gefolgt von der Manz Taiwan Ltd. in Taiwan mit 360 Werktätigen (Vorjahr: 358) und der Manz Slovakia s.r.o. mit 230 Arbeitnehmern (Vorjahr: 223).
Der kontinuierliche Ausbau des Technologie- und Produktportfolios mit über 500 qualifizierten Ingenieuren, Technikern und Naturwissenschaftlern sowie eine starke lokale Präsenz in der Hauptabsatzregion Asien bleiben zentrale Bestandteile der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft und spiegeln sich in der Mitarbeiterstruktur wider.
Mitarbeiterstruktur

STEUERUNGSSYSTEM UND LEISTUNGSINDIKATOREN
Auf Konzernebene ist die Manz AG zum Zwecke der Unternehmenssteuerung nach Produkten und Dienstleistungen organisiert und verfügt über die drei Geschäftsbereiche "Electronics", "Solar" und "Energy Storage" sowie die Berichtssegmente "Contract Manufacturing" und "Others". Um über die Verteilung der Ressourcen zu entscheiden und die Ertragskraft der Bereiche und Segmente zu steuern, werden diese vom Management getrennt überwacht. Über den Geschäftsverlauf im Einzelnen wird der Vorstand mittels detaillierter Berichte regelmäßig informiert. Dadurch kann der Vorstand nicht zufriedenstellenden Entwicklungen zeitnah entgegenwirken.
Das Finanzmanagement der Manz AG ist zentral organisiert. Zur Minimierung von Risiken und Nutzung konzernübergreifender Optimierungspotenziale bündelt die Gesellschaft Entscheidungen über Finanzierungen, Geldanlagen sowie Wechselkurssicherungen von Tochtergesellschaften innerhalb des Konzerns. Dabei werden wertorientierte Finanzierungsgrundsätze verfolgt, um sowohl die Liquidität zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen als auch die finanzwirtschaftlichen Risiken zu begrenzen und die Kapitalkosten zu optimieren. Darüber hinaus wird ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil angestrebt. Als zentrale Steuerungsgrößen des Finanzmanagements dienen dem Vorstand der Manz AG die Kennzahlen Umsatz, Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT), Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), Eigenkapitalquote sowie die Liquidität.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Steuerungssystem der Manz AG nicht geändert. Die folgende Übersicht enthält Informationen zu den relevanten konzerninternen Steuerungsgrößen:
Umsatz - Erfolgsindikator der Unternehmensentwicklung
Als Maßstab für den Erfolg der unternehmerischen Aktivitäten und des Unternehmenswachstums dient die Umsatzentwicklung. Langfristig ist eine jährliche durchschnittliche Umsatzsteigerung zwischen 10 % und 20 % anvisiert.
EBIT und EBIT-Marge - Indikator der operativen Ertragskraft
Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ist eine der zentralen Erfolgskennzahlen der Manz AG. Das EBIT sowie die EBIT-Marge dienen neben dem EBITDA als wesentliche Maßstäbe für die operative Ertragskraft des Unternehmens. Die Manz AG hat als mittel- bis langfristigen Zielwert eine EBIT-Marge größer 10 % definiert. Dieser Wert wird auch bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit möglicher neuer strategischer Geschäftsbereiche herangezogen und dient als maßgebendes Entscheidungskriterium.
EBITDA und EBITDA-Marge - weiterer Indikator der operativen Geschäftstätigkeit
Als Hightech-Maschinenbauer investiert Manz wesentliche Umsatzteile in Forschung und Entwicklung und hat das umfassende Technologieportfolio über die Jahre erfolgreich ausgebaut. Um angesichts der entsprechend hohen kumulierten, planmäßigen Abschreibungen einen realitätsnahen Eindruck des operativen Geschäfts zu vermitteln, legt die Manz AG seit dem Geschäftsjahr 2013 zusätzlich das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen offen. Das EBITDA sowie die EBITDA-Marge dienen als wesentliche Maßstäbe für die operative Ertragskraft des Unternehmens. Die Manz AG hat als mittel- bis langfristigen Zielwert eine EBITDA-Marge größer 15 % definiert.
Eigenkapitalquote - Eine stabile Kapital- und Finanzstruktur
Die interne Kapital- und Finanzstruktur des Unternehmens überwacht und steuert die Manz AG unter anderem über die Eigenkapitalquote. Der mittelfristige Zielkorridor für den Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme liegt zwischen 40 % und 60 %.
Gearing - Überwachung des Kapitals und Liquiditätssicherung
Neben der Eigenkapitalquote ist das Gearing als Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten zum bilanziellen Eigenkapital vor Minderheitsanteilen eine zentrale Kennzahl zur Steuerung und Überwachung des Kapitals sowie zur Sicherung der Liquidität. Die Netto-Finanzverbindlichkeiten werden dabei als Summe der Finanzverbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten, abzüglich der flüssigen Mittel ermittelt. Die Manz AG hat ein Gearing unter 50 % als Zielgröße definiert.
Im Geschäftsjahr 2015 haben sich die Steuerungsgrößen und Leistungsindikatoren im Hinblick auf die definierten Zielwerte negativ entwickelt. Die genaue Entwicklung der Kennzahlen Umsatz, EBITDA-Marge, EBIT-Marge, Eigenkapitalquote sowie Liquidität wird unter "Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage" erläutert. Die nachfolgende Tabelle gibt einen ersten Überblick zur Entwicklung:
Steuerungsgröße
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| in % | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | 2010 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatz (in Mio. EUR) | 222,0 | 305,9 | 266,2 | 184,1 | 240,5 | 181,4 |
| EBITDA-Marge | - | 4,5 | 9,7 | - | 5,4 | 4,8 |
| EBIT-Marge | - | - | 1,1 | - | 1,2 | 0,3 |
| Eigenkapitalquote | 42,8 | 55,2 | 54,8 | 52,1 | 59,5 | 68,0 |
| Gearing | 40,0 | 6,6 | 0,3 | 22,9 | 9,3 | -13,1 |
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Ein zentraler Baustein für den Ausbau des branchenübergreifenden Technologie- und Produktportfolios der Manz AG, ist der Bereich Forschung und Entwicklung. Um die Positionierung als Innovationstreiber von Wachstumsbranchen zu festigen, wird der Bereich Forschung und Entwicklung auch im Geschäftsjahr 2016 für die Gesellschaft eine wichtige Rolle spielen. Mit ihren über 500 Ingenieuren, Technikern und Naturwissenschaftlern an ihren Entwicklungsstandorten in Deutschland, Italien, der Slowakei, Taiwan und China wird sich die Manz AG hierbei auf die wesentlichen Technologien in ihren Geschäftsbereichen "Electronics", "Solar" und "Energy Storage" konzentrieren und die branchenübergreifende Verzahnung dieser Kernkompetenzen zur Realisierung von Synergie- und Skaleneffekten forcieren.
Als innovativer Hightech-Maschinenbauer unterhält Manz zahlreiche Kooperationen zu namhaften Forschungsinstituten, Universitäten und Hochschulen. Langjähriger Kooperations- und Entwicklungspartner der Manz AG ist das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW). Das ZSW in Stuttgart betreibt unter anderem photovoltaische Materialforschung und -entwicklung für Dünnschicht-Technologien und unterstützt Manz-Entwicklungsteams im Geschäftsbereich "Solar" bei der Weiterentwicklung der CIGS-Technologie.
Des Weiteren besteht eine Zusammenarbeit mit dem ZSW in Ulm. Ziel ist die Weiterentwicklung der seriennahen Produktion von Lithium-Ionen-Batterien unter industriellen Bedingungen durch die Entwicklung neuer Aktivmaterialien und die Evaluierung von Komponenten.
Bei einer Kooperation mit dem Institut für Photovoltaik (ipv) der Universität Stuttgart, mit dem Fachbereich Physik (Photovoltaik) der Universität Konstanz und dem Fraunhofer-Institut für solare Energiesysteme (ISE) werden neue Prozesse entwickelt, die von Manz industrietauglich umgesetzt werden. Zudem arbeitet Manz partnerschaftlich mit dem Institut für Flugzeugbau (IFB) der Universität Stuttgart und dem Lehrstuhl für Carbon Composites der Technischen Universität München zusammen. Mit anderen Unternehmen aus der Region nimmt Manz zudem an Industriepartnerschaften der Studienbereiche Mechatronik, Maschinenbau und internationales Projektingenieurswesen der Hochschule Reutlingen teil und sichert sich unter anderem wertvolle Kontakte zu hoch qualifizierten Nachwuchsingenieuren.
Insgesamt weist die Manz AG für den Berichtszeitraum eine Forschungskostenquote von 12,2 % aus (Vorjahr: 6,8 %). Betrachtet man nur die aktivierten Entwicklungskosten, beläuft sich die Forschungskostenquote auf 6,5 % (Vorjahr: 3,0 %). Die Investitionen in F&E in Höhe von 27,1 Mio. EUR liegen hierbei leicht über dem Vorjahresniveau von 20,8 Mio. EUR. Im Berichtszeitraum 2015 wurden planmäßige Abschreibungen in Höhe von 1,2 Mio. EUR (2014: 10,7 Mio. EUR) sowie außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 3,4 Mio. EUR (2014: 19,7 Mio. EUR) vorgenommen. Auch perspektivisch wird die Gesellschaft deutliche Akzente im F&E-Bereich setzen. Um die gute technologische Positionierung in den relevanten Zielmärkten und die Innovationskraft nachhaltig und langfristig zu festigen, strebt die Manz AG eine jährliche Forschungskostenquote von durchschnittlich 6,5 % an.
WIRTSCHAFTSBERICHT
GESAMTWIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN
Konjunkturelles Marktumfeld
Laut Frühjahrskonjunkturbericht des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) nahm die Expansion der Weltwirtschaft im Jahr 2015 ab. Nach Aussage des IfW fiel das wirtschaftliche Wachstum in den Schwellenländern zuletzt weiter schwach aus. Dabei verhindern vor allem gesunkene Rohstoffpreise und tiefgreifende strukturelle Probleme eine rasche Erholung. Insgesamt wies das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2015 eine Wachstumsrate von 3,0 % und damit den geringsten Zuwachs seit dem Krisenjahr 2009 auf. Aufgrund der erhöhten wirtschaftlichen Unsicherheit gehen die IfW-Ökonomen im laufenden Jahr von einer Wachstumsrate des BIP von 2,9 % aus. Im Jahr 2017 dürfte sich laut IfW-Ökonomen das wirtschaftliche Wachstum auf 3,4 % beziehungsweise auf 3,8 % verstärken.
Die Wirtschaft im Euroraum gewinnt laut dem Kieler Institut weiter allmählich an Fahrt und soll in den kommenden beiden Jahren expandieren. 2015 ist die europäische Wirtschaft um 1,5 % gewachsen. Für 2016 prognostizieren die Ökonomen ein BIP-Wachstum auf Vorjahresniveau und für 2017 von 1,9 %. Für das deutsche BIP liegt die Zuwachsrate im Berichtszeitraum bei 1,7 % nach einem Anstieg von 1,6 % im Vorjahr. Für 2016 und 2017 erwarten die IfW-Experten einen Anstieg von 2,0 % und 2,2 %.
Als Hauptabsatzregion ist für die Manz AG die wirtschaftliche Entwicklung in Asien und insbesondere in der Volksrepublik China von großer Bedeutung. Laut dem IfW signalisierten zahlreiche Indikatoren für China eine markante Verlangsamung der wirtschaftlichen Expansion. Lag das Wirtschaftswachstum im Vorjahr 2014 noch bei 7,3 %, so betrug es im Jahr 2015 nur noch 6,9 %. Für das laufende sowie das kommende Jahr wird ein leicht niedrigeres Wachstum von 6,5 % bzw. 6,0 % erwartet. Für die Vereinigten Staaten als größte Volkswirtschaft der Welt weisen die IfW-Experten für das Jahr 2015 ein Wachstum des BIP um 2,4 % aus, während für das Jahr 2016 mit einem leicht geringeren Wachstum von 2,3 % und 2,8 % im Jahr 2017 gerechnet wird.
Geschäftsbereich Electronics
Die Manz AG bietet in ihrem Geschäftsbereich Electronics Produktionssysteme zur Herstellung von Displays für LCD- und OLED-Flachbildschirmen sowie von Touch-Sensoren an. Daneben umfasst das Portfolio auch Produktionsanlagen für Leiterplatten und Chip Carrier sowie für Smartphones, Tablet-Computer, Notebooks und weitere Unterhaltungselektronik.
Für die Marktentwicklung von Smartphones und Tablet-Computer zeigen sich die Branchenexperten für die kommenden Jahre optimistisch. Laut der International Data Corporation (IDC) verlangsamte sich das Wachstum des Smartphone-Marktes zwar von 27,5 % im Jahr 2014 auf 10,1 % im Jahr 2015. Zukünftig soll der Markt jedoch wieder deutlich zulegen. Damit rechnet auch das Marktforschungsinstitut CSS Insight. Umfasste 2015 das Verkaufsvolumen demnach rund 1,48 Milliarden Geräte, geht CSS Insight von einer verkauften Stückzahl von 2 Milliarden im Jahr 2019 aus, was einer jährlichen durchschnittlichen Wachstumsrate von rund 8 % entspricht. Auch der Tablet-Markt soll wachsen. Die Experten gehen davon aus, dass von 2014 bis 2018 die Zahl der in Nutzung befindlichen Geräte weltweit um 170 % steigen soll.
Die Nachfrage für Flat-Panel-Displays (FPD) auf dem Weltmarkt wuchs 2015 für alle FPD-Anwendungen um 2 % nach einem Verkaufsvolumen von rund 172 Millionen Quadratmeter im Jahr 2014. Nach dem moderaten jährlichen Wachstum im Jahr 2015 werden für die Jahre 2016 bis 2019 jährliche Wachstumsraten von 5 bis 6 % erwartet. Entsprechend dieser Entwicklung nahmen 2015 auch die Investitionen in neue Anlagen zu - dies bereits im dritten Jahr in Folge - und erreichten 9 Mrd. USD. IHS sieht die Faktoren für den Investitionsanstieg in der steigenden Nachfrage für LCD- und AMOLED-Displays für Smartphones und großflächige Fernseher begründet. Im dritten Quartal 2015 machten AMOLED-Displays bereits 18 % (Vorjahr 10 %) aller Smartphone-Displays aus. Aufgrund von Verbesserungen in den Produktionsprozessen sollen die Kosten für AMOLED-Displays mittelfristig unter das Kostenniveau der LCD-Displays sinken und entsprechend zur weiteren Verbreitung der AMOLED-Technologie beitragen.
Auch für die kommenden Jahre sehen die Branchenexperten weiteres Wachstum für FPD-Anwendungen: Bis ins Jahr 2020 soll die FPD-Nachfrage bei einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 5 % auf 223,6 Millionen Quadratmeter ansteigen. Infolge erwartet das Marktforschungsinstitut IHS Rekordumsätze bei den Anbietern der entsprechenden Produktionsanlagen. Neue Impulse für die Branche werden dabei auch digitale Innovationen in der Automobilindustrie liefern. Entsprechend wird laut IHS die Nachfrage nach Display-Systemen, die diesem Trend folgen, steigen. Nach einem Jahresumsatz von 9 Mrd. USD in 2015 für derartige Display-Systeme soll der globale Umsatz bis 2021 mit einer jährlichen Wachstumsrate von 11 % auf 18,6 Mrd. USD steigen. Regional werden dabei Asien und insbesondere China eine Schlüsselrolle in der Branche einnehmen. So soll IHS-Experten zufolge China im Jahr 2018 mit einem Marktanteil von 35 % die weltweit größte FPD-Produktionsstätte sein.
Mit den etablierten Produktionsstandorten in Taiwan und China ist die Manz AG in den Hotspots der Zielindustrien aktiv und hat sich als Anbieter nasschemischer Prozessanlagen eine marktführende Position innerhalb Asiens erarbeitet. Mit der Übernahme der KLEO Halbleitertechnik GmbH Anfang Juni 2016 erweiterte die Manz AG ihr Technologieportfolio um die Laserdirektbelichtung (LDI = Laser Direct Imaging) von Leiterplatten. Die LDI-Plattform Manz SpeedLight 2D wurde erfolgreich in die vorhandenen Lösungen zur Leiterplattenfertigung integriert. Sie ermöglicht im Vergleich zum konventionellen Photolithografie-Verfahren eine Steigerung der Effizienz sowie eine höhere Flexibilität im Produktionsprozess. Somit eröffnet Manz signifikante Kosteneinsparungspotenziale von bis zu 75 %. Die Manz AG ist überzeugt, dass der branchenübergreifende Technologietransfer und die zielgerichteten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten dabei innovative und kundenspezifische Produktionslösungen in bereits bewährten wie auch neuen Technologien ermöglichen. Mit dieser Strategie sieht sich die Manz AG gut positioniert, um die starke Marktposition des Unternehmens weiter auszubauen und an künftigen Chancen partizipieren zu können.
Geschäftsbereich Solar
Als Hightech-Maschinenbauer bietet die Manz AG der Industrie innovative Produktionslösungen für kristalline Solarzellen und Dünnschicht-Solarmodule an.
Nach Angaben des Marktforschungsinstituts IHS nahm die Nachfrage nach Solarzellen 2015 in knapp 90 Ländern weltweit zu. Nach rund 40 GW neuinstallierter Leistung im Jahr 2014 stieg die Nachfrage laut Branchenverband Solar Power Europe (ehemals EPIA) im Jahr 2015 noch einmal um rund 42 % an und belief sich auf rund 57 GW.
Für 2016 geht Solar Power Europe von einem verlangsamten Wachstum von 21 % auf 69 GW weltweite PV-Nachfrage aus. Bis 2019 erwarten die Experten des Marktforschungsinstitutes IHS eine Ausweitung der kumulierten installierten Leistung weltweit auf nahezu 500 GW, was einem Plus um 177 % gegenüber dem Niveau von 2014 entspricht. Die jährliche Nachfrage soll sich demnach 2019 auf 75 GW belaufen. Solar Power Europe geht sogar im besten Fall von einer Nachfrage von 86 GW im Jahr 2019 aus. Das Institut IHS prognostiziert, dass China und Japan dabei für die Hälfte der Nachfrage verantwortlich zeichnen werden. Zudem rechnet IHS damit, dass in den Jahren bis 2019 elf weitere Märkte weltweit ein jährliches Nachfrageniveau von mehr als 1 GW aufweisen und damit zur allgemeinen Stabilität der Nachfragesituation auf dem PV-Markt beitragen werden.
Mit ihren Produktionsanlagen bietet die Manz AG der Industrie sowohl Effizienzsteigerung als auch wesentliche Kosteneinsparungen. Dabei konzentriert sich die Manz AG mit ihrem einmaligen Know-how des weltweit größten Expertenteams auf die CIGS-Dünnschicht-Technologie. Mit der branchenweit einzigartigen Innovationslinie am Standort Schwäbisch Hall und einer exklusiven Kooperation mit dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) treibt die Manz AG die Forschung und Entwicklung im Bereich CIGS intensiv voran. Ziel ist es, durch den exklusiven Zugang zu den Forschungsergebnissen des Entwicklungspartners ZSW, die Technologie aus dem Labor in die Massenfertigung zu übertragen: Im Jahr 2014 erzielte das ZSW mit einem Wirkungsgrad von 21,7 % den Wirkungsgrad-Weltrekord über alle Dünnschicht-Solartechnologien.
Mit der Manz CIGSfab bietet das Unternehmen seinen Kunden eine schlüsselfertige, voll integrierte Produktionslinie zur Herstellung von CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen. Bereits heute liegen die Produktionskosten der CIGS-Dünnschicht-Technologie in einer Manz CIGSfab, je nach Standort und Größe der Fabrik, deutlich unter den Kosten der vorherrschenden kristallinen Silizium-Solartechnologie. Mit der CIGSfab bietet Manz somit die derzeit profitabelste und effizienteste Solartechnologie. Ein Rekord-Wirkungsgrad von 16 % und eine verlässliche Technologie-Roadmap für künftige Wirkungsgradsteigerungen stehen für höchste Investitionssicherheit. Entsprechend sieht sich die Manz AG ausgezeichnet positioniert, um am kommenden Investitionszyklus in der Solarbranche partizipieren zu können.
Geschäftsbereich Energy Storage
Im Geschäftsbereich Energy Storage fokussiert sich die Manz AG auf Produktionsequipment für Lithium-Ionen-Batteriezellen und -Batteriesysteme sowie für Kondensatoren, die ihren Einsatz in den Bereichen Consumer Electronics, Elektromobilität und stationärer Stromspeicherung finden.
Laut Avicenne Energy, ein Marktforschungsinstitut spezialisiert auf den Energiesektor, wurden im Jahr 2015 Lithium-Ionen-Batterien für Smartphones, Tablet-Computer und Notebooks mit einer Speicherkapazität von 26 GWh, nach 25 GWh im Jahr 2014, hergestellt. Für das Jahr 2020 wird ein Anstieg der Speicherkapazität auf rund 37 GWh bzw. auf 53 GWh im Jahr 2025 prognostiziert. Das Investitionsvolumen für Lithium-Ionen-Batterien für die stationäre Energiespeicherung betrug im Jahr 2015 mehr als 350 Mio. USD, ein Anstieg von rund 40 % zum Vorjahr. In den Folgejahren 2016 bis 2020 erwartet Ancienne Energy ein stetiges Wachstum des Marktvolumens auf rund 800 Mio. USD.
Bis 2020 erwarten die Experten des Marktforschungsinstituts Frost & Sullivan eine Vervierfachung des weltweiten Gesamtmarkts für Lithium-Ionen-Batterien von 17,6 Mrd. USD in 2013 auf rund 70 Mrd. USD. Hauptwachstumstreiber für die kommenden drei bis vier Jahre sind demnach die Bereiche "Mobile Communication" und "Computing Devices". Weitere Wachstumsimpulse für den Markt für Lithium-Ionen-Batterien durch Elektromobilität sowie stationäre Stromspeicherung erwartet Frost & Sullivan auf mittel- bis langfristige Sicht. Sowohl in der Automobilbranche als auch dem Sektor für Energienetze und der Speicherung erneuerbarer Energien werden sich demnach gesetzliche Anreize auf die Absatzzahlen für Lithium-Ionen-Akkus auswirken. Im Jahr 2015 wurden laut Ancienne Energy weltweit rund 2,7 Mio. Autos mit Elektromotoren (Elektroautos, Hybridfahrzeuge und Plugin-Hybridfahrzeuge) produziert. Für das Jahr 2020 erwartet das Marktforschungsinstitut einen Anstieg der jährlichen Produktion auf 4,6 Mio. Stück, die sich bis zum Jahr 2025 weiter auf mehr als 7 Mio. Fahrzeuge pro Jahr erhöhen soll. Abhängig von staatlichen Förderungen der Elektromobilität in China soll darüber hinaus ein zusätzliches Potenzial bestehen, das zu einer jährlichen Produktion von 6 Mio. Stück im Jahr 2020 und mehr als 9 Mio. Stück im Jahr 2025 führen kann.
Auch die Ergebnisse des aktuellen Electric Vehicle Index, erhoben im Januar 2016 von McKinsey, zeigen die dynamische Entwicklung der Fahrzeugmärkte. Beim Ranking der wichtigsten Herstellerländer für Elektrofahrzeuge führen Japan, China und Deutschland gefolgt von den USA auf Platz 4. Dabei werden laut McKinsey-Experten 38 % der in 2020 weltweit produzierten Elektrofahrzeuge von deutschen Herstellern produziert. So würde Deutschland mit über 1 Mio. im Jahr 2020 produzierten Fahrzeugen vor den weiteren Herstellerländern China, USA und Japan den Markt anführen, die jeweils auf 500.000 produzierte Autos kommen. Nachfrageseitig führen 2015 die Länder Norwegen, Niederlande und Frankreich, wobei sich auch die Nachfrage in Dänemark und China sehr dynamisch entwickelt.
Die Manz AG verfügt im Geschäftsbereich Energy Storage über ausgewiesenes Know-how in der Wickel-, Stapel- und Laminiertechnologie - den wichtigsten Technologien bei der Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien und Kondensatoren für Consumer Electronics, die Elektromobilität sowie die stationäre Energiespeicherung. Manz ist insbesondere mit seinen internationalen Standorten optimal in den relevanten Produktionsmärkten aufgestellt. Dies bildet eine hervorragende Basis, um das Umsatz- und Ertragspotenzial dieser Branchen heute und in Zukunft konsequent nutzen zu können.
Gesamtaussage
Die Manz AG hat sich als Hightech-Maschinenbauer ein herausragendes technologisches Know-how in den Bereichen Automation, Laserbearbeitung, Vakuumbeschichtung, Drucken und Beschichten, Messtechnik, Nasschemie und Rolle-zu-Rolle aufgebaut. Um die Abhängigkeit von der Entwicklung einzelner Zielbranchen und Wachstumsmärkte zu verringern, verfolgt das Unternehmen eine konsequente Diversifizierung des Geschäftsmodells in Kunden, Regionen und Branchen und treibt gleichzeitig den Technologietransfer zwischen den Geschäftsbereichen weiter voran.
Für ihren Geschäftsbereich Electronics wertet die Manz AG ihre mittelfristige Perspektive positiv. Grund für diese Einschätzung ist die stetig steigende Nachfrage nach LCD- und OLED-Flachbildschirmen, Smartphones und Tablet-Computern sowie nach Touch-Sensoren, hochauflösenden Leiterplatten und Chip-Carriern. Zudem tragen neue Produktgruppen wie Smart Watches zum weiteren Entwicklungspotenzial in diesem Bereich bei.
In der Solarbranche zeichnet sich angesichts des Gleichgewichts zwischen bestehenden Produktionskapazitäten und Endkundennachfrage eine steigende Investitionsbereitschaft ab. Die Manz AG sieht sich mit innovativen Produktionslösungen, insbesondere im Bereich der hocheffizienten und wirtschaftlichen CIGS-Dünnschicht-Technologie, grundsätzlich gut positioniert, um von künftigen Investitionen profitieren zu können. Insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Zusammenarbeit mit Shanghai Electric sieht der Vorstand sehr gute Chancen bei der erfolgreichen Vermarktung und Weiterentwicklung der CIGS-Technologie.
Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Marktes für Lithium-Ionen-Batterien und dem weltweit einzigartigen Technologieportfolio zur Herstellung aller aktuellen Batterie-Zellkonzepte für Consumer Electronics, Elektromobilität und stationäre Stromspeicherung sieht die Manz AG zudem deutliche Wachstumschancen im Geschäftsbereich Energy Storage.
GESCHÄFTSVERLAUF
Ende Juni 2015 revidierte die Manz AG ihre Jahresprognose für das Geschäftsjahr 2015. Ursprünglich war das Unternehmen von einem Umsatzanstieg von 306 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2014 auf 320 Mio. EUR bis 340 Mio. EUR sowie einem deutlich positiven EBIT im Geschäftsjahr 2015 ausgegangen. Grund hierfür waren insbesondere eine erhaltene Auftragsstornierung im Volumen von ca. 12 Mio. EUR im Bereich Electronics und infolgedessen die Nichtrealisierung weiterer damit verbundener und in der ursprünglichen Jahresprognose enthaltener Folgeaufträge mit einem höheren zweistelligen Millionen-Euro-Volumen sowie Verzögerungen beim Auftragseingang im Segment Energy Storage. Der Vorstand der Manz AG rechnete fortan mit einem gegenüber dem Vorjahr 2014 moderat rückläufigen Umsatz und einem zwar verbesserten, jedoch voraussichtlich negativen EBIT im Gesamtjahr 2015 (EBIT 2014: -32,8 Mio. EUR).
Im Rahmen der Erstellung der Zwischenabschlüsse für das dritte Quartal 2015 musste der Vorstand die Prognose für das Gesamtjahr 2015 aufgrund erneuter Auftragsverschiebungen in den Geschäftsbereichen Energy Storage und Electronics, im Wesentlichen von Kunden aus Asien, erneut reduzieren. So wurden insbesondere aufgrund der Verlangsamung des Wachstums in China sowie der infolge der negativen Entwicklungen an den chinesischen Kapitalmärkten deutlich zurückgegangenen Investitionsbereitschaft der asiatischen Kunden für das Geschäftsjahr 2015 nur noch Umsatzerlöse zwischen 200 Mio. EUR und 210 Mio. EUR und ein negatives EBIT im mittleren zweistelligen Millionenbereich erwartet. Insgesamt wurde die Geschäftsentwicklung der Manz-Gruppe im Geschäftsjahr 2015 durch Auftragsstornierungen und -verschiebungen in einem Gesamtvolumen von rund 140 Mio. EUR belastet.
ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE
Ertragslage
Im Geschäftsjahr 2015 waren Umsatz und Ertrag der Manz AG durch signifikante Auftragsstornierungen und -verschiebungen in Höhe von rund 140 Mio. EUR geprägt. Die Umsatzerlöse im Berichtszeitraum 2015 beliefen sich daher auf 222,0 Mio. EUR nach 305,9 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum, lagen damit jedoch leicht über der zuletzt ausgegebenen Umsatzprognose zwischen 200 Mio. EUR und 210 Mio. EUR.
Ein Umsatzanteil von 39,5 % entfiel im Berichtszeitraum mit 87,6 Mio. EUR (Vorjahr: 216,2 Mio. EUR bzw. 70,7 %) auf den Geschäftsbereich Electronics. Dieser Umsatzrückgang ist der im Jahresvergleich schwächeren Nachfrage asiatischer Kunden nach Produktionsanlagen im Leiterplattenbereich sowie dem klassischen Display-Geschäft geschuldet. Weiterhin wirkt sich die bereits im Juni erfolgte Auftragsstornierung im Volumen von ca. 12 Mio. EUR sowie der damit einhergehende Wegfall von geplanten Folgeaufträgen mit einem höheren zweistelligen Millionenbetrag negativ auf die Umsatzentwicklung aus. Der Solar-Bereich erwirtschaftete im Berichtszeitraum 2015 rund 20,8 Mio. EUR bzw. 9,4 % des Gesamtumsatzes der Manz AG (Vorjahr: 13,7 Mio. EUR bzw. 4,5 %). Ein wesentlicher Umsatzanteil entfiel im Berichtszeitraum mit 72,8 Mio. EUR bzw. 32,8 % (Vorjahr: 24,1 Mio. EUR bzw. 7,9 %) auf den Geschäftsbereich Energy Storage mit Anlagen zur Produktion von Lithium-Ionen-Batterien und Kondensatoren. Für einen Umsatzbeitrag in Höhe von 27,9 Mio. EUR bzw. 12,5 % zeichnete das Berichtssegment Contract Manufacturing verantwortlich (Vorjahr: 36,3 Mio. EUR bzw. 11,9 %). Im Berichtszeitraum 2015 summierte sich der Umsatz im Berichtssegment Others auf 12,9 Mio. EUR nach 15,7 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum; dies entspricht einem Umsatzanteil von 5,8 % nach 5,0 % im Vorjahr.
Umsatz nach Geschäftsbereichen 1.1.-31.12.2015

Nach Regionen verteilten sich die Umsatzerlöse der Manz AG im Geschäftsjahr 2015 wie folgt: Mit 137,9 Mio. EUR bzw. 62,1 % entfiel der größte Umsatzanteil der Manz AG auf Taiwan und China (Vorjahr: 212,7 Mio. EUR bzw. 69,5 %). Die Geschäfte im übrigen Asien trugen 6,7 Mio. EUR bzw. 3,0 % zum Gesamtumsatz bei (Vorjahr: 3,7 Mio. EUR bzw. 1,2 %). In Deutschland erzielte die Gesellschaft 17,2 Mio. EUR oder 7,8 % der Gesamtumsätze (Vorjahr: 27,8 Mio. EUR bzw. 9,1 %). Rund 33,7 Mio. EUR bzw. 15,2 % der Umsatzerlöse erwirtschaftete die Manz AG im Berichtszeitraum im übrigen Europa, nach 51,9 Mio. EUR bzw. 17,0 % im Vorjahreszeitraum. In den USA konnten Umsatzerlöse in Höhe von 24,6 Mio. EUR realisiert werden; dies entspricht einem Anteil am Gesamtumsatz von 11,1 % (Vorjahr: 3,1 Mio. EUR bzw. 1,0 %). Die Umsätze in den übrigen Regionen weltweit beliefen sich auf 1,9 Mio. EUR bzw. 0,8 % (Vorjahr: 6,7 Mio. EUR bzw. 2,2 %).
Ein Vergleich der Umsatzerwartungen aus dem Prognosebericht des Konzernlageberichts 2014 mit den tatsächlichen Werten des Geschäftsjahres 2015 zeigt, dass die Umsatzerwartung eines gleichbleibenden Niveaus im Geschäftsbereich Electronics aufgrund der beschriebenen Auftragsstornierungen bzw. -verschiebungen nicht eingehalten werden konnte. Im Geschäftsbereich Energy Storage haben wir die erwartete signifikante Umsatzsteigerung mit einer Verdreifachung des Umsatzes erreicht. Für den Bereich Solar wurde eine erhebliche Steigerung des Umsatzes in 2015 erwartet, dies auch ohne den Verkauf einer CIGSfab. Hier konnten die Umsatzerlöse um über 50 % gesteigert werden. Im Berichtssegment Leiterplatten/OEM wurde ein Umsatz auf Vorjahresniveau erwartet. Nach der Umgliederung der Berichtssegmente wird seit dem ersten Quartal 2015 lediglich das OEM-Geschäft als Contract Manufacturing ausgewiesen. Der Umsatz 2015 lag hier unter dem Vorjahresniveau. Umsatzerlöse aus dem Leiterplattengeschäft werden seit der Umstellung im Geschäftsbereich Electronics erfasst. Auch im Segment Others wurde ein Umsatz auf Vorjahresniveau erwartet. Diese Prognose konnte bei einem rückläufigen Segmentumsatz nicht erfüllt werden.
Umsatz nach Regionen 1.1.-31.12.2015

Ausgehend von Umsatzerlösen in Höhe von 222,0 Mio. EUR verringerte sich der Bestand bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen auf -6,7 Mio. EUR und lag damit um 0,2 Mio. EUR leicht über dem Vorjahr (Vorjahr: -6,5 Mio. EUR). Der geringere Bestand ist dabei auf das insgesamt niedrigere Produktionsniveau sowie Abschreibungen von Vorräten, insbesondere aus dem Bereich der kristallinen Solartechnologie, zurückzuführen. Die aktivierten Eigenleistungen lagen mit 14,5 Mio. EUR deutlich über Vorjahresniveau (Vorjahr: 9,3 Mio. EUR). Die Erhöhung ist dabei im Wesentlichen den positiven Marktaussichten und entsprechend intensivierten Entwicklungstätigkeiten im Bereich Energy Storage sowie der Weiterentwicklung der CIGS-Dünnschicht-Solartechnologie geschuldet. Insgesamt resultiert somit eine Gesamtleistung von 229,8 Mio. EUR (Vorjahr: 308,8 Mio. EUR).
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 10,9 Mio. EUR (Vorjahr: 12,5 Mio. EUR). Grund für die Abnahme gegenüber dem Vorjahr waren geringere Fördergelder zur Technologieentwicklung im Geschäftsjahr 2015. Daneben enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge auch den Gewinn aus dem Verkauf des Teilbereichs Anlagen für die Verpackungsindustrie (bisher enthalten im Segment "Others") in Höhe von 2,0 Mio. EUR. Die Transaktion im Wege eines sogenannten Asset-Deals wurde zum 30. September 2015 wirksam und umfasst neben dem Übergang von 22 an den Standorten Tübingen und Reutlingen beschäftigten Mitarbeitern auf die Gebrüder Leonhardt GmbH & Co. KG Blema Kircheis insbesondere die bestehenden Kundenprojekte, Vorräte und Pensionsrückstellungen sowie das technische Know-how. Der Materialaufwand belief sich auf 147,8 Mio. EUR (Vorjahr: 180,2 Mio. EUR). Dabei lag die Materialaufwandsquote mit 64,3 % über dem Niveau des Vorjahres von 58,4 %. Dies ist insbesondere auf die Zunahme von materialintensiven Projekten im Bereich Energy Storage sowie dem gestiegenen Materialkostenanteil von den im Geschäftsjahr 2015 durchgeführten Pilotprojekten zurückzuführen. Das Rohergebnis betrug demnach 93,0 Mio. EUR nach 141,1 Mio. EUR im Vorjahr. Der Personalaufwand im Geschäftsjahr 2015 lag mit 84,0 Mio. EUR deutlich über dem Vergleichszeitraum 2014 (Vorjahr: 72,4 Mio. EUR) und ist auf einen Personalaufbau am chinesischen Standort in Suzhou, die zusätzlichen Mitarbeiter durch den Erwerb der KLEO Halbleitertechnik GmbH im Juni 2015 sowie Abfindungszahlungen an entlassene Mitarbeiter im Rahmen der Restrukturierung im Dezember 2015 in Höhe von 1,3 Mio. EUR zurückzuführen. Der Personalaufbau in Asien resultiert aus den ursprünglichen Wachstumserwartungen für das Gesamtjahr 2015 und dem Aufbau eines Forschungs- und Entwicklungsteams. Verstärkt wird die Zunahme der Personalkosten zudem durch den Währungsumrechnungseffekt CNY/EUR bzw. TWD/EUR im Zusammenhang mit den asiatischen Tochtergesellschaften. Die Personalaufwandsquote lag entsprechend mit 36,6 % deutlich über dem Vorjahresniveau von 23,4 %. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich von 54,8 Mio. EUR auf 50,8 Mio. EUR. Hierfür waren insbesondere eine Reduzierung der Forderungsverluste und Veränderung der Wertberichtigungen auf Forderungen von 13,5 Mio. EUR im Vorjahr auf 3,2 Mio. EUR im Berichtsjahr verantwortlich. Gegenläufig wirkten eine Erhöhung der Werbe- und Reisekosten in Höhe von 2,4 Mio. EUR und die zusätzlichen Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 2,3 Mio. EUR.
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) belief sich infolge auf -41,9 Mio. EUR (Vorjahr: 13,9 Mio. EUR). Im Gesamtjahr 2015 lagen die Abschreibungen mit 16,3 Mio. EUR deutlich unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 46,7 Mio. EUR). Grund für diesen Unterschied sind die im Geschäftsjahr 2014 vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen auf Entwicklungskosten vor allem im kristallinen Solarbereich in Höhe von 22,5 Mio. EUR. Im Geschäftsjahr 2015 erfolgten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 3,4 Mio. EUR. Diese ergaben sich im Berichtszeitraum durch die Entscheidung, die kristalline Solartechnologie nicht weiterzuentwickeln. Insgesamt resultiert hieraus ein operatives Ergebnis (EBIT) von -58,2 Mio. EUR (Vorjahr: -32,8 Mio. EUR). Durch die im Jahr 2015 eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen innerhalb des Manz-Konzerns fielen im Berichtszeitraum Restrukturierungskosten in Höhe von 15,1 Mio. EUR an, die sich in Form von Abwertungen des Vorratsbestandes (8,1 Mio. EUR), sonstigen betrieblichen Aufwendungen (2,3 Mio. EUR), Personalaufwendungen (1,3 Mio. EUR) sowie außerplanmäßige Abschreibungen auf Entwicklungskosten (3,4 Mio. EUR) widerspiegeln. Das um den Restrukturierungsaufwand bereinigte EBIT betrug damit im Geschäftsjahr 2015 -43,1 Mio. EUR.
Bei Betrachtung der einzelnen Geschäftsbereiche betrug das EBIT im Electronics-Bereich -28,5 Mio. EUR (Vorjahr: 15,0 Mio. EUR). Der Geschäftsbereich Solar verzeichnete ein negatives EBIT von -27,8 Mio. EUR nach -43,9 Mio. EUR im Vorjahr. Das operative Ergebnis im Geschäftsbereich Energy Storage belief sich auf -5,7 Mio. EUR nach -8,5 Mio. EUR im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Das Berichtssegment Contract Manufacturing verzeichnete einen operativen Gewinn von 1,6 Mio. EUR (Vorjahr: 3,4 Mio. EUR) und auch der Bereich Others verzeichnete einen operativen Gewinn in Höhe von 2,1 Mio. EUR nach 1,3 Mio. EUR im Vorjahr. Darin enthalten ist der Gewinn aus dem Verkauf des Teilbereichs "Anlagen für die Verpackungsindustrie" in Höhe von 2,0 Mio. EUR.
Ein Vergleich der Prognosen bezüglich der erwarteten EBITs im Geschäftsjahr 2015 zeigt, dass hier die Erwartungen nicht erfüllt wurden. Für den Bereich Electronics wurde mit einer gleichbleibenden EBIT-Marge gerechnet. Tatsächlich konnte dieser Bereich nicht das Vorjahresniveau von 6,9 % erreichen. Der Geschäftsbereich Solar erwirtschaftete wie erwartet aufgrund des Ausbleibens eines CIGSfab-Verkaufs keinen positiven Ergebnisbeitrag. Im Bereich Energy Storage konnte die geplante signifikante Ertragssteigerung nicht vollumfänglich realisiert werden. Im Berichtssegment Contract Manufacturing, in dem das OEM-Geschäft erfasst wird, wurde eine EBIT-Marge auf Vorjahresniveau erwirtschaftet. Die Erträge aus dem Leiterplattengeschäft werden im Geschäftsbereich Electronics erfasst. Das Segment Others konnte aufgrund der Gewinne aus dem Verkauf des Teilbereichs "Anlagen für die Verpackungsindustrie" in Höhe von 2,0 Mio. EUR das Vorjahresniveau beim Ertrag übertreffen.
Die Finanzaufwendungen erhöhten sich im Berichtszeitraum 2015 auf 3,6 Mio. EUR nach 2,2 Mio. EUR im Vorjahr. Der Anstieg ist auf die Ausnutzung der zweiten Tranche in Höhe von 10 Mio. EUR des EIB-Darlehens im Mai 2015 zurückzuführen. Insgesamt resultiert hieraus ein Finanzergebnis von -3,5 Mio. EUR (Vorjahr: -1,8 Mio. EUR). Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und Ertrag beläuft sich das Konzernergebnis der Manz AG im Geschäftsjahr 2015 auf -64,2 Mio. EUR (Vorjahr: -38,2 Mio. EUR). Hieraus resultiert bei einem gewichteten Durchschnitt von 5.260.702 Aktien ein Ergebnis je Aktie von -12,20 EUR (Vorjahr: -7,75 EUR bei 4.928.059 Aktien).
Vermögenslage
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2015 erhöhte sich im Vergleich zum Jahresende 2014 auf 292,5 Mio. EUR (31.12.2014: 253,6 Mio. EUR). Auf der Passivseite betrug das Eigenkapital der Gesellschaft 125,3 Mio. EUR. Diese Abnahme gegenüber dem Jahresstichtag 2014 (31.12.2014: 140,0 Mio. EUR) resultiert aus der Verlustsituation 2015, infolge derer sich die Gewinnrücklagen deutlich auf -2,3 Mio. EUR (31.12.2014: 19,1 Mio. EUR) und auch die Kapitalrücklagen leicht auf 99,3 Mio. EUR verringerten (31.12.2014: 103,8 Mio. EUR). Das gezeichnete Kapital erhöhte sich durch die Ende April 2015 durchgeführte Kapitalerhöhung um 492.805 EUR. Der Betrag aus der Währungsumrechnung bei den ausländischen Tochtergesellschaften erhöhte sich auf 18,5 Mio. EUR (31.12.2014: 12,1 Mio. EUR). Dies ist vor allem der Stärke des chinesischen Renminbi bzw. des Taiwanesischen Dollars gegenüber dem Euro geschuldet. Zum Bilanzstichtag des Berichtszeitraums beträgt die Eigenkapitalquote 42,8 % nach 55,2 % zum 31. Dezember 2014.
Die langfristigen Schulden verringerten sich von 36,4 Mio. EUR zum 31. Dezember 2014 auf 14,4 Mio. EUR zum Stichtag 31. Dezember 2015. Diese Entwicklung resultiert hauptsächlich aus der Umgliederung der langfristigen in kurzfristige Finanzschulden. Hierzu kam es aufgrund der eingetretenen Kündigungsmöglichkeit der deutschen Kreditinstitute infolge der Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Manz AG (siehe auch Ausführungen zu den Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken im Abschnitt "Finanzielle Risiken"). Die Pensionsrückstellungen verringerten sich leicht auf 7,8 Mio. EUR (31.12.2014: 8,4 Mio. EUR). Dieser Rückgang resultiert vor allem aus dem Übergang von 22 Mitarbeitern im Rahmen der Veräußerung des Teilbereichs Anlagen für die Verpackungsindustrie. Zum 31. Dezember 2015 betrugen die sonstigen langfristigen Rückstellungen 2,5 Mio. EUR (31.12.2014: 3,6 Mio. EUR). Die übrigen langfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von 0,9 Mio. EUR betreffen den langfristigen Teil der Earn-Out- Komponente aus dem Erwerb der KLEO Halbleitertechnik GmbH zum 1. Juni 2015.
Daneben erhöhten sich die kurzfristigen Schulden gegenüber dem Ende des Geschäftsjahrs 2014 deutlich auf 152,9 Mio. EUR (31.12.2014: 77,2 Mio. EUR). Dies liegt im Wesentlichen in der Umgliederung der langfristigen in kurzfristige Finanzschulden begründet. Hinzu kommt die Ausnutzung erhöhter Banklinien zur Finanzierung des Working Capital auf Konzernebene. Die kurzfristigen Finanzschulden betrugen zum 31. Dezember 2015 81,0 Mio. EUR (31.12.2014: 10,2 Mio. EUR). Bei den asiatischen Gesellschaften hat zudem die Entwicklung der Währungen zu einem Anstieg der Finanzschulden geführt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Ende des Berichtszeitraums 2015 lagen mit 40,8 Mio. EUR leicht unter dem Niveau zum Jahresende 2014 (31.12.2014: 42,3 Mio. EUR). Die erhaltenen Anzahlungen blieben mit 10,5 Mio. EUR nahezu auf dem Niveau vom 31.12.2014 (10,6 Mio. EUR), die Ertragssteuerschulden verringerten sich aufgrund der verschlechterten Ertragssituation auf 0,2 Mio. EUR (31.12.2014: 2,2 Mio. EUR). Zum 31. Dezember 2015 summierten sich die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen auf 6,3 Mio. EUR nach 3,5 Mio. EUR zum Bilanzstichtag 2014. Der Anstieg gegenüber dem Vergleichswert zum Jahresende 2014 resultiert aus zusätzlichen planmäßigen Rückstellungen für den Personalbereich sowie Rückstellungen in Höhe von rund 1,4 Mio. EUR für Restrukturierungsmaßnahmen im laufenden Jahr. Die derivaten Finanzinstrumente erhöhten sich zum Bilanzstichtag 2015 auf 3,1 Mio. EUR nach 0,2 Mio. EUR zum Jahresende 2014. Der Anstieg liegt in vermehrten Devisentermingeschäften in USD begründet. Die übrigen Verbindlichkeiten von 11,0 Mio. EUR (31.12.2014: 8,3 Mio. EUR) enthalten Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich für Abfindungen, die Earn-Out-Verbindlichkeiten gegenüber Würth Solar mit 3,0 Mio. EUR sowie den kurzfristigen Teil der Earn-Out-Komponente aus dem Erwerb der KLEO Halbleitertechnik GmbH zum 1. Juni 2015 in Höhe von 0,1 Mio. EUR.
Auf der Aktivseite ist der Anstieg der langfristigen Vermögenswerte von 117,4 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2014 auf 130,1 Mio. EUR zum 31. Dezember 2015 im Wesentlichen auf eine Zunahme der immateriellen Vermögenswerte zurückzuführen. Diese lagen zum Ende des Berichtszeitraums 2015 bei 81,6 Mio. EUR (31.12.2014: 74,7 Mio. EUR). Dieser Anstieg liegt hauptsächlich an aktivierten Entwicklungskosten in den Bereichen Energy Storage und CIGS-Technologie sowie dem Zukauf der KLEO Halbleitertechnik GmbH. Zudem wirkten sich positive Währungsumrechnungseffekte beim Goodwill der asiatischen Tochtergesellschaften aus.
Zum 31. Dezember 2015 zeigte sich das Umlaufvermögen mit 162,4 Mio. EUR über dem Wert zum Bilanzstichtag 2014 mit 136,2 Mio. EUR. Die Vorräte betrugen 36,6 Mio. EUR (31.12.2014: 48,3 Mio. EUR). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf Lagerabwertungen im Bereich der kristallinen Solartechnologie zurückzuführen. Gleichzeitig lagen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 83,8 Mio. EUR deutlich über dem Niveau zum Jahresende 2014 (31.12.2014: 58,7 Mio. EUR). Diese Entwicklung ist im hohen Auftragsbestand zum Stichtag 31. Dezember 2015 insbesondere im Zusammenhang mit Aufträgen im Geschäftsbereich Energy Storage begründet. Die sonstigen kurzfristigen Forderungen in Höhe von 7,4 Mio. EUR zum 31. Dezember 2015 (31.12.2014: 5,9 Mio. EUR) wurden maßgeblich durch höhere stichtagsbezogene Abgrenzungen sowie durch den Anstieg der Umsatzsteuerforderung beeinflusst. Die flüssigen Mittel betrugen 34,4 Mio. EUR zum Ende des Berichtszeitraums 2015 (31.12.2014: 23,2 Mio. EUR).
Finanzlage
Als Cashflow im engeren Sinne (operatives Ergebnis zzgl. Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens sowie Zunahme/Abnahme sonstiger langfristiger Rückstellungen und Pensionsrückstellungen und sonstiger zahlungsunwirksamer Erträge und Aufwendungen) resultierte im Geschäftsjahr 2015 ein negativer Cashflow von insgesamt -43,2 Mio. EUR (Vorjahr: 12,7 Mio. EUR). Dieser resultiert vor allem aus einem negativen operativen Ergebnis (EBIT) von -58,2 Mio. EUR (Vorjahr: -32,8 Mio. EUR) bei niedrigeren Abschreibungen von 16,3 Mio. EUR (Vorjahr: 46,7 Mio. EUR). Der operative Cashflow für den Berichtszeitraum 2015 belief sich auf -57,4 Mio. EUR (Vorjahr: 10,8 Mio. EUR). Diese Entwicklung ist maßgeblich in einer Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva und einem entsprechenden Mittelabfluss in Höhe von -19,6 Mio. EUR (Vorjahr: 3,2 Mio. EUR) begründet, während die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva nur um 16,1 Mio. EUR zunahmen (Vorjahr: -3,6 Mio. EUR).
Nach einem Cashflow aus Investitionstätigkeit von -21,1 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum 2014 ergab sich für den Berichtszeitraum 2015 ein Mittelabfluss in Höhe von -22,0 Mio. EUR. Dieser resultiert aus Investitionen in Höhe von -4,7 Mio. EUR im Zusammenhang mit dem Erwerb der KLEO Halbleitertechnik GmbH sowie Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von -18,3 Mio. EUR, davon hauptsächlich in Entwicklungsleistungen.
Nach Segmenten verteilen sich die Investitionen auf den Bereich Solar mit 7,3 Mio. EUR (Vorjahr: 5,3 Mio. EUR), den Bereich Electronics mit 4,2 Mio. EUR (Vorjahr: 3,0 Mio. EUR) sowie auf den Bereich Energy Storage mit 5,0 Mio. EUR (Vorjahr: 5,0 Mio. EUR). In den übrigen Segmenten wurden im Berichtszeitraum 2015 1,9 Mio. EUR (Vorjahr: 1,3 Mio. EUR) investiert.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2015 betrug 90,4 Mio. EUR, nachdem im Vorjahr 2014 ein Mittelabfluss von -32,9 Mio. EUR zu Buche stand. Grund hierfür sind die Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen im Zuge der Kapitalerhöhung in Höhe von 41,9 Mio. EUR, eine Erhöhung der kurzfristigen Finanzschulden um 37,3 Mio. EUR sowie die Aufnahme langfristiger Kredite in Höhe von 13,2 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der Wechselkursveränderungen verfügte die Manz AG somit zum 31. Dezember 2015 über flüssige Mittel in Höhe von 34,4 Mio. EUR (31.12.2014: 23,2 Mio. EUR).
Zum Stichtag 31.12.2015 bestehen nicht ausgenutzte Kreditlinien bei Banken in Höhe von 19,6 Mio. EUR (31.12.2014: 90,6 Mio. EUR) und freie Avallinien in Höhe von 1,5 Mio. EUR (31.12.2014: 25,1 Mio. EUR). Ferner bestehen nicht ausgenutzte Avallinien bei Kreditversicherungen in Höhe von 2,2 Mio. EUR (31.12.2014: 12,2 Mio. EUR). Hinsichtlich der Kredite der deutschen Kreditgeber wurden die einzuhaltenden Finanzkennzahlen (sog. Covenants) mit Änderungsvertrag vom 21. Dezember 2015 neu gefasst. Anstelle der Mindestliquidität für die Manz-Gruppe - ohne Einbezug der asiatischen Tochterunternehmen - von 10,0 Mio. EUR tritt ein bereinigtes Mindest-EBITDA von -30,5 Mio. EUR. Zum 31. Dezember 2015 sind alle Covenants zum Mindest-EBITDA und zur Eigenkapitalquote (40 %) erfüllt. Bezüglich dem bestehenden Liquiditätsrisiko und der Finanzierungsarten im Konzern verweisen wir auch auf die Ausführungen zu den Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken im Risikobericht.
Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements
Das Finanzmanagement der Manz AG ist zentral organisiert. Zur Minimierung von Risiken und Nutzung konzernübergreifender Optimierungspotenziale bündelt die Gesellschaft die Planung der Finanzierungen, Geldanlagen sowie Wechselkurssicherungen von Tochtergesellschaften innerhalb der Gruppe. Dabei werden wertorientierte Finanzierungsgrundsätze verfolgt, um die Liquidität zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen, finanzwirtschaftliche Risiken zu begrenzen sowie die Kapitalkosten zu optimieren. Darüber hinaus wird ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil angestrebt. Weitere Informationen über das Management der einzelnen finanziellen Risiken finden sich im Konzernanhang unter "Berichterstattung zu Finanzinstrumenten".
Als zentrale Steuerungsgrößen des Finanzmanagements dienen der Manz AG die Kennzahlen Umsatz, Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) sowie die Liquidität.
Gesamtaussage
Der Konzernumsatz belief sich im Geschäftsjahr 2015 auf 222,0 Mio. EUR und lag damit deutlich unter dem Niveau des Vorjahres von 305,9 Mio. EUR. Vor dem Hintergrund der schwachen Umsatzentwicklung infolge der Auftragsstornierungen und -verschiebungen wertet der Vorstand die Umsatzentwicklung im Berichtszeitraum 2015 als nicht zufriedenstellend. Diese zum Vorjahr schwache Umsatzbasis ist auch ausschlaggebend für die negative Entwicklung der Ertragslage, da gleichzeitig die Konzernstrukturen aufgrund der ursprünglichen Jahresplanung auf Wachstum ausgerichtet wurden. Im operativen Geschäft erzielte Manz somit ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von -41,9 Mio. EUR (Vorjahr: 13,9 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) belief sich auf rund -58,2 Mio. EUR (Vorjahr: -32,8 Mio. EUR). Unter Berücksichtigung der Restrukturierungskosten in Höhe von 15,1 Mio. EUR würde sich ein bereinigtes EBIT von 43,1 Mio. EUR ergeben. Die liquiden Mittel betrugen 34,4 Mio. EUR bei einer Nettoverschuldung von 48,6 Mio. EUR (Vorjahr: 9,2 Mio. EUR), die Eigenkapitalquote betrug 42,8 % zum 31. Dezember 2015 (Vorjahr: 55,2 %). Der Auftragsbestand belief sich zum 31. Dezember 2015 auf 106,1 Mio. EUR (Vorjahr: 77,8 Mio. EUR).
Aufgrund der nicht zufriedenstellenden operativen Entwicklung hat der Vorstand im Oktober 2015 ein Restrukturierungsprogramm eingeleitet. Kernelemente sind die Anpassung der Kapazitäten an den Standorten und eine Produktionsverlagerung von Taiwan und Deutschland an den chinesischen Standort sowie die Intensivierung der Vertriebsmaßnahmen zur Reduzierung der Abhängigkeit von einzelnen Großkunden. Ziel der Maßnahmen ist eine Rückkehr zur operativen Profitabilität (EBITDA).
Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Wirtschaftlicher Erfolg und verantwortungsvolles Handeln dürfen nach Ansicht der Gesellschaft nicht im Widerspruch zueinander stehen. Als Unternehmen Verantwortung für seine Mitarbeiter und die Umwelt zu übernehmen, ist nach Ansicht der Gesellschaft die entscheidende Grundlage für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg eines hochinnovativen Hightech-Maschinenbauers.
So bietet die Gesellschaft in der Manz Academy ein breites Bündel an Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, das sich sowohl an Mitarbeiter wie auch an Kunden der Manz AG richtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 519 Seminartermine angeboten, an denen wir unseren Mitarbeitern insgesamt 3.068 freie Plätze zu Verfügung gestellt haben. Diese wurden in vollem Umfang in Anspruch genommen. Daneben haben wir an 294 Terminen Sprachkurse angeboten. Von den 1.433 Plätzen wurden ebenfalls alle genutzt. Schulungen der Manz Academy für deutsche Führungskräfte und Geschäftsführer europäischer Tochtergesellschaften bilden ein gemeinsames Führungsverständnis. Daneben werden Seminare zum Erwerb von Zusatzqualifikationen angeboten, die fach- und produktspezifische Weiterbildungsangebote und Vertiefungsschulungen umfassen. Dies schafft nicht nur optimale Voraussetzungen für das Erreichen der gesteckten Unternehmensziele, sondern ermöglicht auch die persönliche Weiterentwicklung jedes einzelnen Mitarbeiters.
Eine ressourcenschonende Produktion und Verwaltung ist für die Manz AG und ihre Mitarbeiter keine abstrakte Vorstellung, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensphilosophie. Entsprechend ist es für den Konzern selbstverständlich, photovoltaisch erzeugten Strom für den Eigenverbrauch zu produzieren. So wurden auf den Dächern und Fassaden der Montagehallen am Stammsitz in Reutlingen Solarmodule installiert, die der Stromerzeugung dienen. Mit zwei großen Anlagen werden dort über 340.000 KWh Strom pro Jahr erzeugt. Eigentümer dieser Solaranlagen sind die Mitarbeiter der Manz AG, die die Anlagen finanzierten. Dies ist Ausdruck ihrer Verbundenheit zur Manz AG sowie ihrer Überzeugung zur Zukunftsfähigkeit der Photovoltaik. Gleichzeitig profitieren sie von der Einspeisevergütung für den dabei produzierten Strom. Ergänzt wird das Energiekonzept von zwei kleineren Fassadenanlagen mit Leistungen von 8 KW bzw. 16 KW, die sich im Besitz des Unternehmens befinden. Auch im vergangenen Geschäftsjahr konnte das seit 2008 bestehende Projekt "Metallwerkstatt - Zukunft schenken" in Äthiopien in enger Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Jugendwerk und dem YMCA Äthiopien erfolgreich fortgeführt werden. Ziel ist es, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, indem interessierten und motivierten Jugendlichen aus benachteiligten ethnischen Gruppen eine Grundausbildung zum "General Metal Worker" ermöglicht wird. Zu diesem Zweck hat die Manz AG in Äthiopiens Hauptstadt Addis Abeba eine eigene Lehrwerkstatt für Metallverarbeitung aufgebaut. 2015 hat bereits die siebte Klasse erfolgreich ihren Abschluss gemacht und verfügt damit über das notwendige Know-how, um im Berufsleben Fuß fassen zu können.
NACHTRAGSBERICHT
Am 28. Februar 2016 veröffentlichte die Manz AG eine geplante strategische Zusammenarbeit mit der Shanghai Electric Group Co., Ltd. mit Sitz in Shanghai, China, auf den Gebieten Energy Storage (Energiespeichersysteme) und Solar sowie in anderen Bereichen der Automationstechnologie der Manz-Gruppe, welche mit einer maßgeblichen Beteiligung von Shanghai Electric an der Manz AG verbunden ist. In diesem Zusammenhang beschloss der Vorstand der Manz AG die Fortführung des Geschäftsbereichs Solar und die Weiterentwicklung der CIGS-Dünnschicht-Solartechnologie.
Zur Ermöglichung der Beteiligung von Shanghai Electric und zur Stärkung der Finanzlage plant die Manz AG, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um rund 43 % (entspricht rund 29,9 % nach Kapitalerhöhung) durch Ausgabe von neuen Aktien aus dem genehmigten Kapital unter Gewährung des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Die Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts, welcher der Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bedarf, und des Bezugsangebots an die Aktionäre soll nach Abschluss der Vorbereitungen noch innerhalb des ersten Halbjahrs 2016 erfolgen.
Vor diesem Hintergrund haben die Manz AG und Shanghai Electric am 28. Februar 2016 eine Vereinbarung (Investment und Backstop Agreement) geschlossen, nach der eine Tochtergesellschaft von Shanghai Electric die von den Aktionären nicht bezogenen Aktien aus der geplanten Kapitalerhöhung zum Bezugspreis übernehmen wird. Die Aktionäre Dieter Manz und Ulrike Manz, die derzeit in Höhe von 35,2 % bzw. 3,8 % an der Gesellschaft beteiligt sind, werden die auf sie entfallenden Bezugsrechte nicht ausüben. Der Bezugspreis für die neuen Aktien soll möglichst marktnah, höchstens jedoch in Höhe von 40 Euro je Aktie, festgesetzt werden. Die Verpflichtungen von Shanghai Electric stehen unter anderem unter der Bedingung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe in China und Deutschland sowie der Erteilung verschiedener behördlicher Genehmigungen in China und Taiwan.
Dieter Manz beabsichtigt, auch künftig eine maßgebliche Beteiligung an der Gesellschaft zu halten und wird die Gesellschaft weiter als Vorstandsvorsitzender führen. In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft Dieter Manz turnusgemäß für eine Amtszeit von weiteren fünf Jahren bestellt.
Nach dem Investment und Backstop Agreement ist weiter vorgesehen, dass Shanghai Electric nach Durchführung der Kapitalerhöhung oder zu einem späteren Zeitpunkt von Dieter Manz den Abschluss einer Stimmbindungsvereinbarung verlangen kann. Hiernach würden sie sich hinsichtlich der von ihnen jeweils gehaltenen Aktien an der Gesellschaft über die Ausübung ihrer Stimmrechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft bezüglich bestimmter Maßnahmen, insbesondere der Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats, abstimmen. Dabei soll der Tochtergesellschaft von Shanghai Electric im Rahmen der Abstimmung ein Letztentscheidungsrecht zustehen, soweit keine Einigung erzielt werden kann.
Sofern die Stimmbindungsvereinbarung abgeschlossen wird, würde Shanghai Electric voraussichtlich die Kontrolle über die Manz AG im Sinne von § 29 Abs. 1 WpÜG erlangen, da ihr über die aus der geplanten Kapitalerhöhung erworbenen Aktien hinaus auch die Stimmrechte aus den von Dieter Manz gehaltenen Aktien zuzurechnen wären. Damit wäre Shanghai Electric verpflichtet, den Aktionären der Gesellschaft ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien zu unterbreiten (Pflichtangebot).
Der Aktionär Dieter Manz hat sich im Rahmen des Investment und Backstop Agreements ergänzend verpflichtet, im Falle des Abschlusses einer Stimmbindungsvereinbarung nach Durchführung eines Pflichtangebots so viele Aktien an Shanghai Electric zu veräußern, wie es erforderlich ist, damit Shanghai Electric über ihre Tochtergesellschaft eine Beteiligung in Höhe von 30,1 % an der Gesellschaft erreicht. Sofern innerhalb eines Jahres nach der Kapitalerhöhung kein Pflichtangebot erfolgt, kann Shanghai Electric von Herrn Manz die Veräußerung so vieler Aktien verlangen, damit eine Beteiligung in Höhe von 29,9 % erreicht wird.
Ansonsten sind keine weiteren Ereignisse nach Ende des Berichtszeitraums eingetreten, die substanzielle Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- oder Finanzlage gehabt hätten.
CORPORATE GOVERNANCE
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289A HGB
Die Erklärung zur Unternehmensführung entsprechend § 289a HGB wurde auf der Internetseite der Gesellschaft www.manz.com im Bereich "Investor Relations" unter "Corporate Governance" veröffentlicht. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 3 HGB sind die Angaben nach § 289a HGB nicht in die Prüfung durch den Abschlussprüfer einbezogen.
ANGABEN GEMÄSS § 315 ABSATZ 4 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT GEMÄSS § 176 ABSATZ 1 SATZ 1 AKTG ZU DEN ANGABEN NACH § 289 ABSATZ 4, § 315 ABSATZ 4 HGB
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das gezeichnete Kapital der Manz AG beträgt 5.420.864,00 EUR und ist in 5.420.864 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Sämtliche Aktien sind in gleicher Weise gewinnanteilsberechtigt. Hiervon ausgenommen sind von der Manz AG gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Übrigen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Vereinbarungen über Beschränkungen, die die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Manz AG nicht bekannt.
Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten
Dem Vorstand ist aufgrund der zugegangenen Mitteilungen über bedeutende Stimmrechtsanteile nach § 21 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und über eigene Geschäfte von Personen mit Führungsaufgaben nach § 15a WpHG das Bestehen der folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft bekannt, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:
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| Anzahl der Stimmrechte | Anteil der Stimmrechte | |
|---|---|---|
| Dieter Manz, Schlaitdorf | 1.909.700 | 35,2 % |
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft nicht.
Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Die am Kapital der Manz AG beteiligten Arbeitnehmer können die ihnen aus den Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes ausüben.
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung
Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Nach § 5 der Satzung der Gesellschaft kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und bestimmt ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat kann nach § 84 Absatz 3 AktG die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Änderung der Satzung ist gesetzlich in den §§ 133 ff., 179 ff. AktG geregelt. Diese bedarf grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen.
Gemäß § 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Aktiengesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenden Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Der Vorstand kann neue Aktien nur auf Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung über eine Erhöhung des Grundkapitals oder über genehmigte und bedingte Kapitalien ausgeben. Der Erwerb eigener Aktien ist in den §§ 71 ff. AktG geregelt und in bestimmten Fällen kraft Gesetzes oder aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung zulässig.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand der Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 6. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 2.710.432,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 2.710.432 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2015).
Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
| ― | bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2, § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 542.086,00 EUR und insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden; |
| ― | bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder zur Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen; |
| ― | soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde; oder |
| ― | um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. |
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.
Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital I
Die Hauptversammlung vom 9. Juli 2014 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Juli 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Millionen EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 1.971.223,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.
Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- und/oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung.
Auf die vorgenannte Zehn-Prozent-Grenze werden angerechnet
| ― | neue Aktien, die aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden sowie |
| ― | solche Aktien, die aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden. |
Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung um bis zu 1.971.223,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.971.223 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG aufgrund der von der Hauptversammlung vom 9. Juli 2014 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2015 sowie bedingtes Kapital II
Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 59.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 118.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft unterhalb der Geschäftsführungen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 56.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 112.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Bestimmungen.
Nach § 3 Abs. 5 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 230.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 230.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten ("Performance Shares"), die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnanteilsberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2012 sowie bedingtes Kapital IV
Die Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 31. Mai 2017 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 27.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 108.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2017 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 37.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 148.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 festgelegten Bestimmungen.
Die Ermächtigung vom 19. Juni 2012 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 aufgehoben, soweit auf der Grundlage dieser Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.
Nach § 3 Abs. 7 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 256.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 256.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien
Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 6. Juli 2020 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Betrag niedriger ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71 d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.
Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) genügen.
Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter der Voraussetzung zu veräußern, dass die Veräußerung gegen Geldzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Betrag niedriger ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Options- oder Wandlungspflichten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.
Der Vorstand - sofern die Verpflichtung gegenüber Mitgliedern des Vorstands besteht - und der Aufsichtsrat wurden ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugsrechten zu verwenden, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2012 oder im Rahmen des von der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 ausgegeben wurden oder werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugs- oder Wandlungsrechten, die aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten entstehen bzw. zur Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten zu verwenden, die im Rahmen der Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Mitarbeiter oder Organmitglieder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Patent- und Know-how-Lizenzvertrag mit dem ZSW
Zwischen der Tochtergesellschaft Manz CIGS Technology GmbH und dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Stiftung des bürgerlichen Rechts, einem Forschungsinstitut des Landes Baden-Württemberg, besteht ein Patent- und Know-how-Lizenzvertrag, nach dem das ZSW der Manz CIGS Technology GmbH eine ausschließliche Alleinlizenz an ihren Patenten und ihrem Know-how hinsichtlich der CIS- bzw. CIGS-Technologie zur Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen erteilt. Der Patent- und Know-how-Lizenzvertrag kann vom ZSW im Falle eines sogenannten Change of Control-Vorgangs aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Hierunter fällt eine Änderung der Anteilsverhältnisse an der Gesellschaft, bei der eine Person oder mehrere gemeinsam handelnde Personen mindestens 30 % der Stimmrechte an der Gesellschaft erlangt bzw. erlangen und der Aktionär Dieter Manz weniger als 30 % der Stimmrechte an der Gesellschaft hält.
Joint Venture Talus Manufacturing Ltd.
Zwischen der Tochtergesellschaft Manz Taiwan Ltd. und einem führenden US-amerikanischen Hersteller von Anlagen für die Halbleiterindustrie besteht ein Joint-Venture-Vertrag betreffend das Joint-Venture-Unternehmen Talus Manufacturing Ltd. in Chungli, Taiwan, an dem die Manz Taiwan Ltd. in Höhe von 80,5 % und der Joint-Venture-Partner in Höhe von 19,5 % beteiligt sind. Dem Joint-Venture-Partner steht für den Fall, dass Aktien an der Gesellschaft von ihren bisherigen Aktionären an Dritte mit der Folge veräußert werden, dass eine Person oder Gesellschaft aus der Volksrepublik China in Höhe von mehr als 30 % unmittelbar oder mittelbar an der Gesellschaft beteiligt ist, ein Recht zur Kündigung des Joint-Venture-Vertrags zu. Im Falle der Ausübung des Kündigungsrechts steht dem Joint-Venture-Partner das Recht zu, die Anteile der Manz Taiwan Ltd. an der Talus Manufacturing Ltd. gegen Zahlung des Beteiligungswerts zu erwerben (Kauf-Option).
Deutsche Kreditverträge
Die vereinheitlichten Kreditverträge zwischen der Gesellschaft und verschiedenen deutschen kreditgebenden Banken sehen ein fristloses Kündigungsrecht der Kreditgeber vor, wenn die Aktionäre Dieter Manz und Ulrike Manz zusammengerechnet nicht mehr mindestens 30 % der Stimmrechte und Stimmrechte gewährenden Anteile am Grundkapital der Gesellschaft halten oder ein Dritter in einer Hauptversammlung der Gesellschaft über mehr als 50 % der Stimmrechte verfügt, wobei bei einem Dritten auch gemäß § 30 WpÜG zuzurechnende Stimmrechte zu berücksichtigen sind.
Darlehensvertrag mit der European Investment Bank
Der Kreditvertrag zwischen der Gesellschaft und der European Investment Bank über ein Projektdarlehen sieht vor, dass die European Investment Bank zur Kündigung berechtigt ist, wenn eine andere Person als der Aktionär Dieter Manz oder mehrere Personen, die ihr Verhalten in Bezug auf die Gesellschaft abstimmen, mindestens 51 % der Aktien oder Stimmrechte an der Gesellschaft oder eine andere Person als die Gesellschaft mindestens 51 % der Geschäftsanteile oder Stimmrechte an der Tochtergesellschaft Manz CIGS Technology GmbH oder eine sonstige Kontrollmöglichkeit über das Management oder die Geschäftspolitik erlangt bzw. erlangen.
Abgesehen von den vorstehenden und im nachstehenden Abschnitt genannten Vereinbarungen bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft sehen für den Fall eines Kontrollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder Martin Hipp und Martin Drasch sehen vor, dass die Rechte nur innerhalb von sechs Monaten nach dem Eintritt des Kontrollwechsels ausgeübt werden können. Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Dieter Manz sieht vor, dass die Rechte nur innerhalb von zwölf Monaten nach dem Eintritt des Kontrollwechsels ausgeübt werden können.
Tritt ein Kontrollwechsel infolge der unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung der Shanghai Electric Group Co., Ltd., Shanghai, Volksrepublik China, an der Gesellschaft ein (der "SHE-CoC"), ist das Vorstandsmitglied infolge des SHE-CoC abweichend von den vorstehenden Regelungen (a) bis zum Ablauf von einem Kalenderjahr ab Eintritt des SHE-CoC nur berechtigt, den Dienstvertrag aufgrund des SHE-CoC mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen, wenn sich die Zusammensetzung des Vorstands der Gesellschaft (z. B. infolge Bestellung eines weiteren Vorstandsmitglieds oder Beendigung der Amtszeit eines derzeitigen Vorstandsmitglieds) innerhalb von einem Kalenderjahr ab Eintritt des SHE-CoC ändert; der SHE-CoC nebst Veränderung der Zusammensetzung des Vorstands gilt insoweit als wichtiger Grund für die Amtsniederlegung. Die Rechte nach diesem lit. (a) können - im Fall der Dienstverträge der Vorstandsmitglieder Martin Hipp und Martin Drasch - jeweils nur innerhalb von sechs Monaten bzw. - im Fall des Vorstandsmitglieds Dieter Manz - nur innerhalb von zwölf Monaten nach der Veränderung der Zusammensetzung des Vorstands ausgeübt werden; (b) nach Ablauf von einem Kalenderjahr ab Eintritt des SHE-CoC berechtigt, unabhängig von einer Veränderung der Zusammensetzung des Vorstands den Dienstvertrag aufgrund des SHE-CoC mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen; der SHE-CoC gilt insoweit als wichtiger Grund für die Amtsniederlegung. Die Rechte nach diesem lit. (b) können jeweils nur bis zum Ablauf von achtzehn Monaten nach Eintritt des SHE-CoC ausgeübt werden.
Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 WpHG zugeht, dass der Meldepflichtige, einschließlich der ihm nach § 22 WpHG zuzurechnenden Stimmrechte, 25 % oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat. Nach dem Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Martin Hipp liegt ein Kontrollwechsel ferner vor, wenn der Gesellschaft Mitteilungen von Herrn Dieter Manz oder von Frau Ulrike Manz gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 WpHG zugehen, aus denen sich ergibt, dass Herr Dieter Manz und Frau Ulrike Manz, einschließlich der ihnen nach § 22 WpHG zuzurechnenden Stimmrechte, zusammengerechnet 30 % der Stimmrechte an der Gesellschaft unterschreiten.
Im Fall einer Kündigung des Dienstvertrags nach den vorgenannten Regelungen erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung. Diese besteht aus dem Gesamtbetrag des für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Festgehalts sowie dem Gesamtbetrag der für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Bartantieme, wobei für die Berechnung der Höhe als EBT-Rendite der Mittelwert aus der im letzten der Kündigung vorangegangenen Geschäftsjahr und der nach den Planungen der Gesellschaft voraussichtlich im laufenden Geschäftsjahr erzielten EBT-Rendite zu Grunde zu legen ist. Die Abfindung ist auf den Betrag begrenzt, der 150 % des Abfindungs-Caps entspricht. Als Abfindungs-Cap gilt der Wert von zwei Jahresvergütungen. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, um 75 % zum Zweck der pauschalierten Anrechnung der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte des Vorstandsmitglieds. Ferner sind die bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge jeweils mit 3 % p. a. auf den Tag der Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen.
Im Übrigen bestehen keine Vereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern, die für den Fall eines Übernahmeangebots Entschädigungen vorsehen.
VERGÜTUNGSBERICHT
Der nachstehende Vergütungsbericht stellt die Grundzüge der Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Manz AG sowie die Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 dar.
System der Vorstandsvergütung
Das für das Berichtsjahr geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Manz AG wurde von der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 mit einer Mehrheit von 99,24 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.
Das Vergütungssystem hat zum Ziel, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei nicht nur die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, sondern auch die Lage der Gesellschaft und den Unternehmenserfolg zu berücksichtigen. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.
Die Vergütung für die Mitglieder des Vorstands setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Bei der Bemessung der Höhe der Vergütungselemente wird jeweils zwischen dem Vorsitzenden des Vorstands und den weiteren Vorstandsmitgliedern differenziert.
Feste Vergütungselemente
Die festen Bestandteile der Vorstandsvergütung bestehen aus einem monatlichen Festgehalt und laufenden Sachbezügen sowie aus Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung.
Das Festgehalt wird in zwölf monatlich gleichbleibenden Teilbeträgen entrichtet. Die Festbezüge sollen als Grundgehalt den Vorstandsmitgliedern und ihren Familien unabhängig vom Erfolg des Unternehmens den laufenden Lebensunterhalt sichern.
Als Sachbezug wird den Vorstandsmitgliedern jeweils ein angemessener Dienstwagen zur Verfügung gestellt, der auch privat genutzt werden kann. Die Gesellschaft hat zudem zugunsten der Vorstandsmitglieder eine Unfallversicherung mit angemessenen Versicherungsleistungen abgeschlossen, die auch Unfälle im Privatbereich abdeckt. Ferner besteht für die Vorstandsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine sogenannte D&O-Versicherung.
Mit dem Vorsitzenden des Vorstands Dieter Manz besteht eine Pensionsvereinbarung für ein lebenslängliches Ruhegeld für den Fall des Ausscheidens nach dem vollendeten 65. Lebensjahr oder infolge Berufsunfähigkeit. Ferner ist für den Fall des Ablebens zugunsten der Ehefrau eine lebenslängliche Hinterbliebenenrente vereinbart. Gegenüber den Vorstandsmitgliedern Martin Hipp und Martin Drasch hat sich die Gesellschaft zum Abschluss einer Altersvorsorge durch Zahlung jährlicher Beiträge an eine Unterstützungskasse verpflichtet.
Variable Vergütungselemente
Allgemeines
Die variable Vergütung umfasst zum einen eine jährliche, an den geschäftlichen Erfolg gebundene Komponente in Form einer jährlichen Bartantieme (kurzfristige variable Vergütung) und zum anderen eine aktienbasierte Komponente mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage in Form von jährlich zu gewährenden Aktienbezugsrechten auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2015 (langfristige variable Vergütung).
Die variablen Bezüge dienen auf der Basis der festen Vergütungselemente dem gezielten Anreiz zur Erzielung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und tragen zur Vermögensbildung sowie wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Vorstandsmitglieder bei. Im Interesse einer Ausrichtung der variablen Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung überwiegt der nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelte Wert (Fair Value) der aufgrund des Manz Performance Share Plan 2015 gewährten Bezugsrechte die jährliche Bartantieme.
Jährliche Bartantieme
Die jährliche Bartantieme soll die Vorstandsmitglieder angesichts ihrer eigenverantwortlichen Leitungstätigkeit am unternehmerischen Erfolg oder Misserfolg des Geschäftsjahrs beteiligen.
Die jährliche Bartantieme wird jährlich nachträglich in Abhängigkeit von der EBT-Rendite des jeweiligen Geschäftsjahrs gewährt. Die EBT-Rendite errechnet sich aus dem Verhältnis des Ergebnisses vor Steuern (EBT - Earnings before Taxes) zum Umsatz nach Maßgabe des Konzernabschlusses nach IFRS. Die Bartantieme berechnet sich ferner in Abhängigkeit von dem für das jeweilige Geschäftsjahr von dem Vorstandsmitglied bezogenen Festgehalt (Jahresfestgehalt).
Die Gewährung der Bartantieme setzt voraus, dass eine EBT-Rendite von mindestens 4,1 % erreicht worden ist. Bei einer EBT-Rendite von 4,1 % erhält das Vorstandsmitglied eine Bartantieme in Höhe von 1 % des Jahresfestgehalts. Je vollen 0,1 Prozentpunkt, um die die EBT-Rendite eine EBT-Rendite von 4,1 % übersteigt, erhöht sich der für die Berechnung der Bartantieme anwendbare Prozentsatz entsprechend um einen Prozentpunkt. Mithin erhält das Vorstandsmitglied z. B. bei einer EBT-Rendite von 5,0 % eine Bartantieme in Höhe von 10 % des Jahresfestgehalts sowie bei einer EBT-Rendite von 14 % eine Bartantieme in Höhe von 100 % des Jahresfestgehalts. Die Obergrenze ist bei einer EBT-Rendite von 20,0 % festgelegt, bei der die Bartantieme 160 % des Jahresfestgehalts beträgt.
Der Aufsichtsrat hat zum Zweck der Bestimmung des Verhältnisses zwischen den einzelnen Vergütungselementen als mittlere Zielgröße der kurzfristigen variablen Vergütung eine EBT-Rendite von 10 % festgelegt. Bei diesem mittleren Zielwert beträgt die Bartantieme 60 % des Jahresfestgehalts.
Manz Performance Share Plan 2012 und Manz Performance Share Plan 2015
Die auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2012 in den Jahren 2013 und 2014 gewährten sowie die auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2015 im Jahr 2015 gewährten und künftig zu gewährenden Bezugsrechte auf Manz-Aktien sollen die Vorstandsmitglieder zu einer nachhaltigen Steigerung des internen und externen Unternehmenswerts anregen und damit ihre Interessen mit denen der Aktionäre, aber auch der übrigen Stakeholder, wirksam verknüpfen.
Der Aufsichtsrat kann die Anzahl der an die einzelnen Vorstandsmitglieder zu gewährenden Bezugsrechte - im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für die Angemessenheit der Vergütung - grundsätzlich nach seinem freien Ermessen festlegen. Ein vertraglicher Anspruch der Vorstandsmitglieder auf die Gewährung von Performance Shares wird nicht eingeräumt.
Für die Bemessung der Ausgabe von Performance Shares hat der Aufsichtsrat jedoch als Leitlinie festgelegt, dass die jährliche langfristige variable Vergütung in Form von Performance Shares (Zuteilungswert) in der Regel 50 % der jährlichen Gesamtbarvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds betragen soll. Die Gesamtbarvergütung besteht hierbei aus dem jährlichen Festgehalt sowie dem mittleren Zielwert der jährlichen Bartantieme in Höhe von 60 % des jährlichen Festgehalts. Die Bewertung der zu gewährenden Performance Shares erfolgt bei Ausgabe durch den anhand eines angemessenen Referenzzeitraums ermittelten Kurs der Manz-Aktie im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zu Beginn des jeweiligen Ausgabezeitraums.
Nähere Angaben über den Manz Performance Share Plan 2012 sowie den Manz Performance Share Plan 2015 sowie über die auf deren Grundlage ausgegebenen Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft sind in der "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht der Manz AG für das Geschäftsjahr 2015" im Abschnitt VIII. enthalten, die auf der Internetseite der Manz AG unter der Adresse www.manz.com im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Corporate Governance" abrufbar ist.
Abfindungs-Cap bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen vor, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Amtszeit und des Dienstverhältnisses, die nicht auf einem wichtigen Grund beruht, Abfindungszahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses vergüten werden. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahrs und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.
Regelungen für den Fall eines Change of Control
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft sehen für den Fall eines Kontrollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Ein Kontrollwechsel liegt grundsätzlich vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 WpHG zugeht, dass der Meldepflichtige, einschließlich der ihm nach § 22 WpHG zuzurechnenden Stimmrechte, 25 % oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat. Im Fall einer Kündigung des Dienstvertrags nach den vorgenannten Regelungen erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung.
Nähere Angaben zu den Change-of-Control-Regelungen in den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder sind in diesem Konzernlagebericht im vorstehenden Abschnitt "Angaben gemäß § 315 Absatz 4 HGB sowie erläuternder Bericht gemäß § 176 Absatz 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 HGB" im Unterabschnitt "Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind" enthalten.
Vergütung im Geschäftsjahr 2015
Vergütung des Vorstands
Vergütung des Vorstands nach IFRS
Die Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 eine Vergütung in Höhe von insgesamt 1.163 TEUR (Vorjahr: 829 TEUR).
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen nach IFRS:
Vergütung des Vorstands
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| Erfolgserfolgsunabhängige Komponenten | Erfolgsbezogene Komponenten (kurzfristig) | Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung | |||
|---|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) Vorjahreswerte in Klammern | Festgehalt | Sonstige Bezüge | Bartantieme | Bezugsrechte auf Aktien (Fair Value) | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dieter Manz, Vorstandsvorsitzender | 288 | 21 | 0 | 204 | 513 |
| (288) | (20) | (0) | (181) | (489) | |
| Martin Hipp, Vorstand Finanzen | 187 | 35 | 0 | 136 | 358 |
| (179) | (22) | (32) | (107) | (340) | |
| Martin Drasch, Vorstand Operations (seit 1.8.2015) | 85 | 21 | 50 | 136 | 292 |
| Gesamt | 560 | 77 | 50 | 476 | 1.163 |
| (467) | (42) | (32) | (288) | (829) |
* Insbesondere geldwerte Vorteile der Sachbezüge und Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (Unterstützungskasse)
Die Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2012 (Tranche 2014) sowie auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2015 (Tranche 2015) wurden anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden als sogenannter Fair Value bewertet.
Vergütung des Vorstands nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Die Vergütung des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2015 auch auf der Grundlage der vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Darstellung im Rahmen von Mustertabellen getrennt nach den gewährten Zuwendungen und dem Zufluss ausgewiesen.
Die nachstehende Tabelle weist die für das Berichtsjahr und das Vorjahr an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Zuwendungen einschließlich Nebenleistungen nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aus. Hierbei sind für die variablen Vergütungen die Zielwerte (Auszahlung bei 100 % Zielerreichung) sowie für das Berichtsjahr die erreichbaren Minimal- und Maximalvergütungen angegeben.
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| Dieter Manz, Vorstandsvorsitzender | ||||
|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen (in TEUR) | 2014 Zielwert | 2015 Zielwert | 2015 (Min.) | 2015 (Max.) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 288 | 288 | 288 | 288 |
| Nebenleistungen | 18 | 18 | 18 | 18 |
| Summe | 306 | 306 | 306 | 306 |
| Einjährige variable Vergütung | 173 | 173 | 0 | 461 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Manz Performance Share Plan 2012 - Tranche 2014 (Laufzeit bis 2022) | 181 | |||
| Manz Performance Share Plan 2015 - Tranche 2015 (Laufzeit bis 2018) | 204 | 204 | 204 | |
| Summe | 660 | 683 | 510 | 971 |
| Versorgungsaufwand1 | 15 | 12 | 12 | 12 |
| Gesamtvergütung | 675 | 695 | 522 | 983 |
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| Martin Hipp, Vorstand Finanzen | Martin Hipp, Vorstand Finanzen | |||
|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen (in TEUR) | 2014 Zielwert | 2015 Zielwert | 2015 (Min.) | 2015 (Max.) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 179 | 187 | 187 | 187 |
| Nebenleistungen | 15 | 23 | 23 | 23 |
| Summe | 194 | 210 | 210 | 210 |
| Einjährige variable Vergütung | 101 | 106 | 0 | 282 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Manz Performance Share Plan 2012 - Tranche 2014 (Laufzeit bis 2022) | 107 | |||
| Manz Performance Share Plan 2015 - Tranche 2015 (Laufzeit bis 2018) | 136 | 136 | 136 | |
| Summe | 402 | 452 | 346 | 628 |
| Versorgungsaufwand1 | 7 | 12 | 12 | 12 |
| Gesamtvergütung | 409 | 464 | 358 | 640 |
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| Martin Drasch, Vorstand Operations (seit 1.8.2015) | ||||
|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen (in TEUR) | 2014 Zielwert | 2015 Zielwert | 2015 (Min.) | 2015 (Max.) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | - | 135 | 135 | 135 |
| Nebenleistungen | - | 9 | 9 | 9 |
| Summe | - | 144 | 144 | 144 |
| Einjährige variable Vergütung | - | 48 | 0 | 128 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Manz Performance Share Plan 2012 - Tranche 2014 (Laufzeit bis 2022) | - | |||
| Manz Performance Share Plan 2015 - Tranche 2015 (Laufzeit bis 2018) | 136 | 136 | 136 | |
| Summe | - | 328 | 280 | 408 |
| Versorgungsaufwand1 | - | 12 | 12 | 12 |
| Gesamtvergütung | - | 340 | 292 | 420 |
1 Für Dieter Manz Dienstzeitaufwand nach IFRS, für Martin Hipp und Martin Drasch beitragsorientierte Zahlungen zur Unterstützungskasse.
Die nachstehende Tabelle weist den Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr und das Vorjahr der an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aus:
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| Dieter Manz, Vorstandsvorsitzender | Martin Hipp, Vorstand Finanzen | |||
|---|---|---|---|---|
| Zufluss (in TEUR) | 2015 | 2014 | 2015 | 2014 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 288 | 288 | 187 | 179 |
| Nebenleistungen | 18 | 18 | 23 | 15 |
| Summe | 306 | 306 | 210 | 194 |
| Einjährige variable Vergütung1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Manz Performance Share Plan 2008 - Tranche 2008 (Laufzeit bis 2014) | - | 0 | 0 | 0 |
| Manz Performance Share Plan 2008 - Tranche 2009 (Laufzeit bis 2015) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Manz Performance Share Plan 2008 - Tranche 2010 (Laufzeit bis 2016) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Manz Performance Share Plan 2011 - Tranche 2011 (Laufzeit bis 2019) | 0 | 0 | ||
| Sonstiges | - | - | - | - |
| Summe | 306 | 306 | 210 | 194 |
| Versorgungsaufwand1 | 15 | 12 | 12 | 7 |
| Gesamtvergütung | 321 | 318 | 222 | 201 |
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| Martin Drasch, Vorstand Operations (seit 1.8.2015) | ||
|---|---|---|
| Zufluss (in TEUR) | 2015 | 2014 |
| --- | --- | --- |
| Festvergütung | 85 | - |
| Nebenleistungen | 9 | - |
| Summe | 94 | - |
| Einjährige variable Vergütung1 | 0 | - |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||
| Manz Performance Share Plan 2008 - Tranche 2008 (Laufzeit bis 2014) | - | - |
| Manz Performance Share Plan 2008 - Tranche 2009 (Laufzeit bis 2015) | - | - |
| Manz Performance Share Plan 2008 - Tranche 2010 (Laufzeit bis 2016) | - | - |
| Manz Performance Share Plan 2011 - Tranche 2011 (Laufzeit bis 2019) | - | - |
| Sonstiges | - | - |
| Summe | 94 | - |
| Versorgungsaufwand1 | 12 | - |
| Gesamtvergütung | 106 | - |
1 Für Dieter Manz Dienstzeitaufwand nach IFRS, für Martin Hipp und Martin Drasch beitragsorientierte Zahlungen zur Unterstützungskasse.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt. Danach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied neben der Erstattung seiner Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung in Höhe von 12.000,00 EUR. Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt diese Vergütung 24.000,00 EUR und für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats 18.000,00 EUR. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung. Eine auf ihre Bezüge zu entrichtende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats von der Gesellschaft erstattet. Ferner kann die Gesellschaft auf ihre Kosten die Mitglieder des Aufsichtsrats gegen zivil- und strafrechtliche Inanspruchnahme im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihres Amtes versichern und eine entsprechende Rechtsschutz- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung) abschließen.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Vergütungen der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 (Vorjahreswerte in Klammern):
Vergütung des Aufsichtsrats
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| (in TEUR) Vorjahreswerte in Klammern | Festgehalt |
|---|---|
| Prof. Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender | 24 |
| (24) | |
| Dr.-Ing. E.h. Peter Leibinger, stellvertretender Vorsitzender | 18 |
| (18) | |
| Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla | 12 |
| (12) | |
| Gesamt | 54 |
| (54) |
Ferner bestand für die Aufsichtsratsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine sogenannte D&O-Versicherung.
Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr wie im Vorjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden wie in den Vorjahren weder Kredite noch Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.
CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
RISIKOMANAGEMENT- UND INTERNES KONTROLLSYSTEM
Das Risikomanagement der Manz AG hat das Ziel, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen drohenden Schaden abzuwenden. Durch die Anwendung eines in die Unternehmensführung integrierten Risikomanagements ist die Manz AG in der Lage, konzernweit mögliche Gefahren rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten und ihnen mit adäquaten Maßnahmen zu begegnen. Im Zuge des unternehmerischen Handelns, also dem Spannungsfeld zwischen Chancen und Risiken, geht die Manz AG jedoch auch bewusst Risiken ein, die in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen aus der entsprechenden Geschäftstätigkeit stehen. Risiken lassen sich somit nicht grundsätzlich vermeiden, werden aber soweit möglich minimiert bzw. transferiert.
Das Risikomanagement wird zentral vom Risikomanagementbeauftragten gesteuert, regelmäßig auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit hin überprüft und in seiner Gesamtheit vom Finanzvorstand verantwortet. Die Verantwortung für die Risikoüberwachung hingegen ist dezentral organisiert und obliegt je nach Risikokategorie und -tragweite sowohl den Bereichsleitern und Geschäftsführern als auch den Vorständen der Manz AG. Durch regelmäßige Abfragen in mündlicher und schriftlicher Form werden potenzielle Risiken in allen Geschäftsbereichen erfasst und zugleich die Möglichkeit geschaffen, negative Entwicklungen durch frühzeitiges Gegensteuern zu verhindern. Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wird für eine umfassende Beurteilung der Risikolage ein Gesamtbericht in einem jährlichen Turnus vorgelegt.
Die regelmäßige Analyse und Bewertung der Risiken erfolgt anhand eines Risikomanagementsystems, bestehend aus einem definierten Kreis von Risikoverantwortlichen, festgelegten Risikokategorien und einer Risikoklassifizierung, welche das Gefahrenpotenzial und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs widerspiegelt. Die Identifikation und Handhabung von Risiken ist in den Unternehmensgrundsätzen verankert und als Aufgabe aller Mitarbeiter der Manz AG definiert. Durch die Einbindung der gesamten Belegschaft werden Risiken schnell erkannt und an den jeweiligen Risikoverantwortlichen kommuniziert, der in Einklang mit den konzernweit definierten Handlungsgrundsätzen geeignete Maßnahmen ergreifen muss. Die Risiken werden für eine möglichst vollumfängliche Erfassung nach Themenfeldern gruppiert.
Unterschieden werden grundsätzlich folgende Risikokategorien:
| ― | Management |
| ― | Naturkatastrophen und Pandemie |
| ― | Angriffe und Betrug |
| ― | Gesellschaftliche und kulturelle Risiken |
| ― | Politik und regulatorisches Umfeld |
| ― | Wirtschaftliches Umfeld |
| ― | Technologie |
| ― | Wettbewerb |
| ― | Unternehmensorganisation und -prozesse |
| ― | Gebäude und Infrastruktur |
| ― | Produkte und Projekte |
| ― | Vertrieb |
| ― | Akquisitionen und Investments |
| ― | Beschaffung |
| ― | Personalwesen |
| ― | Finanzwesen |
Ergänzend zu diesem Risikomanagementsystem finden im Rahmen eines halbjährlichen Planungsprozesses weitere Aktivitäten zur Risikoidentifikation und -minderung statt. Mit Hilfe einer kontinuierlichen Technologie- und Marktbeobachtung werden unterschiedliche Szenarien entwickelt, die in Abhängigkeit der technologischen und wirtschaftlichen Entwicklung zum Tragen kommen. Ziel der Ausarbeitung und Nutzung dieser verschiedenen Planungsszenarien ist es letztlich, den Wert des Unternehmens kontinuierlich und nachhaltig zu steigern, die mittelfristigen finanziellen Ziele zu erreichen und die Existenz des Unternehmens langfristig zu sichern.
Die Wirksamkeit und Angemessenheit unseres Risikomanagementsystems wurden vom Wirtschaftsprüfer beurteilt. Er stellte fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen insbesondere zur Errichtung eines Überwachungssystems in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Somit entspricht die Manz AG den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG).
Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB)
Das Ziel des Risikomanagementsystems der Manz AG im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die der Regelkonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen könnten. Das Risikomanagement beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind bei Manz folgende Strukturen und Prozesse implementiert: Der Finanzvorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Die Einzelabschlüsse der Manz AG und der Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in einen Abschluss gemäß IFRS übergeleitet.
Die einheitliche Bilanzierung und Bewertung auf Grundlage der für das Mutterunternehmen geltenden Vorschriften wird durch die Konzernbilanzierungsrichtlinien gewährleistet und in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst. Darüber hinaus werden den Konzerngesellschaften zu erstellende Berichtspakete vorgegeben. Für den monatlichen Konsolidierungsprozess wird seit dem Geschäftsjahr 2010 das SAP-Tool BCS eingesetzt. Zur Überprüfung der Datenkonsistenz werden hier automatische Plausibilitätskontrollen bereits bei der Datenerfassung vorgenommen. Die Konsolidierungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Einhaltung der zeitlichen und prozessualen Vorgaben erfolgt durch Mitarbeiter der Konsolidierungsabteilung auf Konzernebene. Weitere Kontrollaktivitäten auf Konzernebene umfassen die Analyse und ggf. die Korrektur der durch die Tochtergesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern vorgelegten Berichten.
Weitere wesentliche Elemente der Risikokontrolle im Rechnungslegungsprozess sind die Funktionstrennung zwischen Eingabe, Prüfung und Freigabe sowie eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten in den betroffenen Bereichen. Die Verwendung von SAP als IT-Finanzsystem leistet einen weiteren wichtigen Beitrag für die konsequente Fehlervermeidung. Des Weiteren wird auf allen Prozessebenen das Vier-Augen-Prinzip angewandt. Bei speziellen fachlichen und komplexen Fragestellungen werden außerdem externe Sachverständige miteinbezogen. Neben der unternehmensinternen Kontrolle der rechnungslegungsrelevanten Prozesse und Strukturen nimmt schließlich auch der Abschlussprüfer eine Beurteilung im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit vor.
Weitere Kontrollaktivitäten umfassen die Analyse und Plausibilitätskontrollen von Geschäftsvorfällen sowie die kontinuierliche Überwachung der Projektkalkulationen. Durch die dargestellten Strukturen, Prozesse und Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung der Manz AG einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, internationalen Rechnungslegungsstandards und konzerninternen Richtlinien erfolgt.
Der Vorstand erachtet die eingerichteten Systeme, die regelmäßig hinsichtlich ihrer Optimierungs- und Weiterentwicklungsfähigkeit überprüft werden, als angemessen und funktionsfähig. Identifizierte Verbesserungspotenziale setzt der Vorstand in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Manz AG um.
RISIKOBERICHT
Branchenrisiken Gesamtwirtschaftliche Risiken
Wie die massiven konjunkturellen Verwerfungen infolge der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise gezeigt haben, kann die gesamt- und finanzwirtschaftliche Entwicklung in den zentralen Absatzmärkten der Manz AG mit negativen Effekten für die Geschäftsentwicklung verbunden sein. So könnten Investitionen in unsere drei strategischen Geschäftsbereiche Electronics, Solar und Energy Storage aufgrund von Finanzierungsengpässen verschoben werden. Zudem könnte sich die Refinanzierung börsennotierter Unternehmen über den Kapitalmarkt deutlich schwieriger gestalten. Für potenzielle Kunden der Manz AG allgemein besteht das Risiko, dass notwendiges Kapital für Investitionen in neue Anlagen nicht zur Verfügung steht. Dies würde die Entwicklung auf dem Solar- und Electronics-Markt sowie im Bereich der Lithium-Ionen-Batterien spürbar bremsen. In einem solchen Szenario wäre die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage, ihre Wachstumsziele wie geplant zu realisieren. Durch ein etabliertes Netz und den stetigen Ausbau weltweiter Produktions- und Vertriebskapazitäten, die Bereithaltung eines Liquiditätspolsters für Nachfrageeinbrüche sowie einen klaren Fokus auf verschiedene Wachstumsmärkte in unterschiedlichen Regionen weltweit, werden diese Risiken durch die Gesellschaft diversifiziert.
Risiken durch zunehmenden Wettbewerb
Bestehende und potenzielle Wettbewerber, insbesondere asiatische Hersteller, könnten versuchen, Marktanteile in den Zielbranchen der Manz AG vor allem durch eine aggressive Preispolitik zu gewinnen. Ein weiteres Risiko besteht durch die Herstellung von Plagiaten im asiatischen Raum. Dies könnte einen direkten Einfluss auf die Umsatz- und die Ertragssituation der Manz AG sowie auf die Marktanteile der Gesellschaft haben. Um diesen Risiken wirksam entgegenzutreten, verfolgt die Manz AG den Anspruch, die derzeit technologisch führende Marktstellung durch ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu behaupten und weiter auszubauen. Zudem stärkt die Manz AG mit ihrer Strategie "Follow the Market" die eigene lokale Präsenz bei ihren Kunden. Durch die Produktionsstandorte in Taiwan und China, lokal üblichen Produktionskosten und einem direkten Kundenkontakt wirkt Manz somit einer Abwanderung zu einheimischen Wettbewerbern entgegen.
Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte
Als Technologieführer sind Forschung und Entwicklung sowie ein innovatives Produktportfolio für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Die Industrien, für die die Manz AG ihre Maschinen und Anlagen entwickelt, herstellt und vertreibt, sind von einem raschen technologischen Wandel insbesondere in ihren strategischen Geschäftsbereichen Electronics, Energy Storage und Solar geprägt. Wettbewerbern der Manz AG könnte es gelingen, durch die Entwicklung entsprechender neuer Technologien oder aufgrund besserer Kenntnisse oder Strukturen schneller oder besser auf geänderte Kundenanforderungen zu reagieren und so einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber der Manz AG zu erlangen. In diesen Fällen könnte die Nachfrage nach den Produkten der Manz AG erheblich beeinträchtigt werden. Ferner könnten von der Manz-Gruppe Maschinen und Anlagen entwickelt werden, für die am Markt keine oder nur eine geringe Nachfrage besteht. Dies hätte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz-Gruppe zur Folge. Um diese Risiken zu kontrollieren, pflegt die Manz AG einen engen Kontakt zu ihren Kunden, und kann so neue Trends frühzeitig erkennen. Zudem prüft die Gesellschaft im Vorfeld sorgfältig die möglichen Marktpotenziale, um die Renditen von Entwicklungsprojekten abschätzen und damit die Ressourcen optimal einsetzen zu können.
Risiken im Bereich Solar bzw. CIGS-Technologie
Die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaft Manz CIGS Technology GmbH haben erhebliche Mittel in den Erwerb und die Fortentwicklung der CIGS-Dünnschicht-Technologie investiert und bieten mit der CIGSfab eine voll integrierte und automatisierte Produktionslinie zur Herstellung von CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen am Markt an. Aufgrund des schwierigen Marktumfelds und der daraus resultierenden Investitionszurückhaltung der potenziellen Kunden sowie teilweise aufgrund fehlender Finanzierungen konnte trotz einer Reihe von erfolgversprechenden Vertragsanbahnungen bislang noch kein Auftrag zur Lieferung einer CIGSfab durchgeführt werden. Die Gesellschaft hat aufgrund der erheblichen Kostenbelastungen die strategischen Optionen für den Geschäftsbereich Solar geprüft und im Hinblick auf die geplante Kooperation mit Shanghai Electric unter anderem auf dem Gebiet der Photovoltaik entschieden, diesen fortzuführen.
Die Konsolidierung in der Solarbranche könnte weiter anhalten und Ersatzinvestitionen von Kunden aus der Solarindustrie könnten verschoben werden oder ganz ausbleiben. Ferner ist gegenwärtig nicht sichergestellt, dass die geplante umfassende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der CIGS-Solar-Technologie tatsächlich durchgeführt wird bzw. zum gewünschten wirtschaftlichen Erfolg führen wird. Sollte die Gesellschaft in näherer Zukunft keine Bestellung für eine CIGSfab und auch keine anderweitige Finanzierung für diesen strategischen Geschäftsbereich erhalten, wird sie den Geschäftsbereich Solar voraussichtlich schließen. Hierzu wäre sie nach den Vereinbarungen mit den deutschen Kreditgebern auch verpflichtet, wenn die Kapitalerhöhung nicht durchgeführt sowie die Kredite und Darlehen der deutschen Kreditgeber mit einem Teil des Erlöses aus der Kapitalerhöhung nicht vollständig zurückgeführt werden können. Aus einer Schließung des Geschäftsbereichs Solar könnten sich Abschreibungen auf Lizenzen, Geschäfts- oder Firmenwerte und aktivierte Entwicklungskosten sowie Restrukturierungsaufwendungen ergeben.
Risiko durch die sich verschlechternde Investitionsbereitschaft der Kunden in Asien
Eine Verschlechterung der weltweiten konjunkturellen Entwicklung oder in den Absatzmärkten der Manz-Gruppe, vor allem aber im Hauptabsatzmarkt Asien, insbesondere eine weitere Verlangsamung des Wirtschaftswachstums in China sowie eine dauerhafte oder verstärkte Schwäche an den chinesischen Finanzmärkten mit daraus folgenden Finanzierungsengpässen chinesischer Kunden, kann zu einem weiteren Rückgang der Investitionsbereitschaft der Kunden führen. Dies kann zur Folge haben, dass erwartete Aufträge ausbleiben oder bereits erfolgte Bestellungen verschoben oder storniert werden. Die laufende Beobachtung von externen Marktdaten und der intensive Kontakt zu unseren Kunden soll dieses Risiko vermindern.
Strategische Risiken
Risiken bei Nichtdurchführung der Vereinbarung mit Shanghai Electric
Die Manz-Gruppe und Shanghai Electric Group Co., Ltd. (die "Shanghai Electric") beabsichtigen auf der Basis einer strategischen Kooperationsvereinbarung eine umfassende Zusammenarbeit auf den Gebieten der Energy Storage und Solar sowie in anderen Bereichen der Automationstechnologie der Manz-Gruppe, die insbesondere unter dem Vorbehalt des Erwerbs einer Beteiligung von Shanghai Electric bzw. von einer noch zu gründenden Tochtergesellschaft an der Manz AG in Höhe von rund 30 % steht. Der derzeit in Höhe von 35,2 % an der Gesellschaft beteiligte Aktionär und Vorsitzende des Vorstands Dieter Manz ist daran interessiert, die Zusammenarbeit der Unternehmen zu fördern und hierfür die angestrebte Beteiligung von Shanghai Electric zu ermöglichen. Er beabsichtigt jedoch, auch weiterhin eine maßgebliche Beteiligung an der Gesellschaft zu halten.
Die Aktionäre Dieter Manz und Ulrike Manz haben sich im Rahmen eines zwischen der Manz AG, Dieter Manz, Ulrike Manz und der Shanghai Electric geschlossenen Investment und Backstop Agreements (das "Investment Agreement") vom 28. Februar 2016 verpflichtet, die auf ihre Aktien jeweils entfallenden Bezugsrechte aus der Kapitalerhöhung auf die Shanghai Electric unentgeltlich zu übertragen. Die Shanghai Electric hat sich im Rahmen des Investment Agreements verpflichtet, diese Bezugsrechte auszuüben. Ferner hat sich Shanghai Electric im Rahmen des Investment Agreements verpflichtet, die von den Aktionären bzw. Bezugsrechtsinhabern nicht bezogenen neuen Aktien zum Bezugspreis zu zeichnen. Die Verpflichtungen der Shanghai Electric unter dem Investment Agreement zur Übernahme der neuen Aktien stehen unter der Bedingung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe in China und der Erteilung verschiedener behördlicher Genehmigungen in China und Taiwan.
Nach taiwanesischem Investitionsrecht ist eine Genehmigung der taiwanesischen Investment Commission erforderlich, wenn eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer Person aus der Volksrepublik China in Höhe von 30 % vorliegt. Da Shanghai Electric möglicherweise künftig eine mittelbare Beteiligung von mindestens 30 % an der Manz AG halten wird, ist eine solche Genehmigung voraussichtlich erforderlich. Es ist offen, ob diese Genehmigung erteilt wird. Ferner ist es nicht ausgeschlossen, dass eine bereits erteilte Genehmigung später widerrufen wird. Wenn keine Genehmigung erteilt ist oder eine bereits erteilte Genehmigung widerrufen wird, kann die Investment Commission verlangen, dass die Beteiligungen an den taiwanesischen Tochtergesellschaften veräußert werden oder die nicht erlaubte Geschäftstätigkeit dieser Gesellschaften eingestellt wird. In diesem Fall müsste der Betrieb am Standort in Chungli, Taiwan, eingestellt und versucht werden, die Auftragsbearbeitung auf den Standort in Suzhou, China, zu verlagern. Ferner steht dem Mitgesellschafter des taiwanesischen Joint-Venture-Unternehmen Talus Manufacturing Ltd., an dem die Tochtergesellschaft Manz Taiwan Ltd. in Höhe von 80,5 % beteiligt ist, unter anderem für den Fall, dass Aktien an der Manz AG von ihren bisherigen Aktionären an Dritte mit der Folge veräußert werden, dass eine Person oder Gesellschaft aus der Volksrepublik China in Höhe von mehr als 30 % unmittelbar oder mittelbar an der Manz AG beteiligt ist, ein Recht zur Kündigung des Joint-Venture-Vertrags zu. Da Shanghai Electric möglicherweise künftig eine mittelbare Beteiligung von mehr als 30 % an der Manz AG halten wird, könnte der Joint-Venture-Partner dieses Kündigungsrecht ausüben. Im Falle der Ausübung des Kündigungsrechts steht dem Joint-Venture-Partner das Recht zu, die Anteile der Manz Taiwan Ltd. an der Talus Manufacturing Ltd. gegen Zahlung des Beteiligungswerts zu erwerben (Kauf-Option). Die Ausübung des Kündigungsrechts und der Kauf-Option hätten zur Folge, dass die erwarteten Umsatzerlöse und Erträge bei der Talus Manufacturing Ltd. aus der Herstellung von neuen und der Aufbereitung von gebrauchten Anlagen zur Herstellung von Halbleitern im Auftrag des Joint-Ventures-Partners nicht erzielt werden können.
Sollten insgesamt die Bedingungen für die Verpflichtungen der Shanghai Electric nicht eintreten oder das Investment Agreement aus anderen Gründen nicht durchgeführt werden und die Shanghai Electric die neuen Aktien nicht übernehmen, kann die Kapitalerhöhung nicht durchgeführt werden, so dass der Gesellschaft der geplante Nettoemissionserlös nicht zufließt. Ferner hätte dies zur Folge, dass die geplante strategische Zusammenarbeit zwischen der Gesellschaft und Shanghai Electric insbesondere im Bereich Solar nicht wie geplant erfolgen und die Gesellschaft den Geschäftsbereich Solar voraussichtlich schließen wird. Aus einer Schließung des Geschäftsbereichs Solar könnten sich Abschreibungen auf Lizenzen, Geschäfts- oder Firmenwerte und aktivierte Entwicklungskosten sowie Restrukturierungsaufwendungen in Höhe eines mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Betrags, von dem ein einstelliger Millionen-Euro-Betrag liquiditätswirksam wäre, ergeben. Dies hätte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz-Gruppe und möglicherweise die Insolvenz der Gesellschaft und/oder anderer Gesellschaften der Manz-Gruppe zur Folge. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Vereinbarung mit Shanghai Electric und die geplante Kapitalerhöhung planmäßig umgesetzt werden.
Risiko durch Scheitern des Restrukturierungskonzepts
Auf Einbußen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz AG im Geschäftsjahr 2015 reagierte die Gesellschaft mit einem Restrukturierungskonzept, das eine Reihe von Maßnahmen (die "Maßnahmen") (i) zur Optimierung der Prozesse, Strukturen und Kapazitäten im operativen Bereich (insbesondere die Reduzierung der Personalkosten), (ii) die Produktionsverlagerung von Taiwan und Deutschland nach China, (iii) intensivierte Vertriebsmaßnahmen und die Erweiterung des Produktportfolios um innovativere und margenstärkere High-End-Produkte sowie (iv) die Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen in ausreichender Höhe vorsieht, um die Deckung der Restrukturierungskosten sowie die Rückzahlung der Kredite der deutschen Kreditgeber und gegebenenfalls der European Investment Bank sicherzustellen. Die Maßnahmen sollen nach dem Restrukturierungskonzept innerhalb eines Zeitplans durchgeführt werden, von dessen Einhaltung die erfolgreiche Umsetzung abhängig ist.
Es besteht die Möglichkeit, dass sich wesentliche Annahmen des Restrukturierungskonzepts als unzutreffend erweisen, sich die vorgesehenen Maßnahmen als nicht ausreichend herausstellen, die Umsetzung der Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig gelingt oder die Maßnahmen im operativen Bereich zu höheren Aufwendungen als angenommen führen. Die geplanten Maßnahmen sind teilweise voneinander abhängig, so dass das Scheitern von Maßnahmen wiederum andere Maßnahmen erschweren oder unmöglich machen kann. Die Umsetzung einer Reihe der Maßnahmen ist zudem von der Mitwirkung Dritter, insbesondere von Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und Investoren abhängig. Sollte das Restrukturierungskonzept insgesamt oder zu einem wesentlichen Teil scheitern, hätte dies erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz-Gruppe zur Folge. Ferner kann dies bestandsgefährdende Folgen haben, die zu einer Insolvenz der Gesellschaft und/oder anderer Gesellschaften der Manz-Gruppe führen können. Eine genaue Planung soll dem Risiko des möglichen Scheiterns des Restrukturierungskonzepts entgegenwirken.
Risiko aus Kündigungsmöglichkeit des Lizenzvertrages mit ZSW
Zwischen der Tochtergesellschaft Manz CIGS Technology GmbH und dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg, Stiftung des bürgerlichen Rechts (das "ZSW"), einem Forschungsinstitut des Landes Baden-Württemberg, besteht ein Patent- und Know-how-Lizenzvertrag, nach dem das ZSW der Manz CIGS Technology GmbH eine ausschließliche Alleinlizenz an ihren Patenten und ihrem Know-how hinsichtlich der CIS- bzw. CIGS-Technologie zur Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen erteilt. Der Patent- und Know-how-Lizenzvertrag hat derzeit eine feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2016 und kann von der Manz CIGS Technology GmbH durch Ausübung einer Option bis zum 31. Dezember 2018 verlängert werden. Im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption könnte das ZSW daher den Patent- und Know-how-Lizenzvertrag zum 31. Dezember 2018 mit der Folge kündigen, dass der Manz CIGS Technology GmbH ab dem Jahr 2020 bis zum Jahr 2024 nur noch eine einfache Lizenz zusteht und das ZSW auch Wettbewerbern Lizenzen hinsichtlich der CIS- bzw. CIGS-Technologie erteilen könnte. Der Wettbewerb im Geschäftsbereich Solar könnte sich hierdurch verschärfen. Zudem könnte die Manz-Gruppe die derzeit bei der angebotenen CIGSfab eingesetzte CIGS-Dünnschicht-Technologie ab dem Jahr 2025 nicht mehr verwenden.
Darüber hinaus ist der Patent- und Know-how-Lizenzvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündbar, wobei ein wichtiger Grund unter anderem im Falle eines sogenannten Change-of-Control-Vorgangs vorliegt. Hierunter fällt eine Änderung der Anteilsverhältnisse an der Manz AG, bei der eine Person oder mehrere gemeinsam handelnde Personen mindestens 30 % der Stimmrechte an der Manz AG erlangt bzw. erlangen und der Aktionär Dieter Manz weniger als 30 % der Stimmrechte an Manz hält. Nach Durchführung der Kapitalerhöhung und des Investment und Backstop Agreements werden die Stimmrechte des Aktionärs Dieter Manz in einer Hauptversammlung der Manz AG künftig voraussichtlich die Schwelle von 30 % unterschreiten. Ferner werden im Falle eines Abschlusses einer Stimmbindungsvereinbarung zwischen dem Aktionär Dieter Manz und der Tochtergesellschaft der Shanghai Electric die Stimmrechte von Dieter Manz der Tochtergesellschaft der Shanghai Electric sowie deren Muttergesellschaft gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen sein, so dass die Shanghai Electric künftig möglicherweise bereits unter Berücksichtigung der zugerechneten Stimmrechte bzw. zusätzlich aufgrund eines Pflichtangebots der Shanghai Electric nach dem WpÜG und einer Übertragung von Aktien von Dieter Manz auf die Shanghai Electric über Stimmrechte in einer Hauptversammlung der Manz AG in Höhe von mehr als 30 % verfügen wird. Das ZSW wird in diesem Fall zur fristlosen Kündigung des Patent- und Know-how-Lizenzvertrag aus wichtigem Grund berechtigt sein.
Eine ordentliche Kündigung des Patent- und Know-how-Lizenzvertrag durch das ZSW zum 31. Dezember 2016 bzw. - im Fall der Ausübung der Verlängerungsoption der Manz CIGS Technology GmbH - zum 31. Dezember 2018 kann eine erhebliche Schwächung der Wettbewerbsposition der Manz-Gruppe zur Folge haben. Falls das ZSW den Patent- und Know-how-Lizenzvertrag nach einem sogenannten Change-of-Control-Vorgang aus wichtigem Grund fristlos kündigt, könnte die Manz-Gruppe die derzeit bei der angebotenen CIGSfab eingesetzte CIGS-Dünnschicht-Technologie bereits ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwenden. Dies könnte die Schließung des Geschäftsbereichs Solar zur Folge haben. Jeder dieser Umstände hätte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz-Gruppe zur Folge.
Das ZSW hat mit Schreiben vom 18. Februar 2016 den Verzicht der Kündigung des Vertrags vorbehaltlich einer juristischen Prüfung des Vorgangs, auch im Hinblick auf zuwendungsrechtliche Vorschriften, sowie der Zustimmung des Kontrollgremiums und der Aufsichtsbehörden des ZSW in Aussicht gestellt. Die Manz AG geht daher davon aus, dass das ZSW bei einer sich ergebenden Kündigungsmöglichkeit von dieser keinen Gebrauch machen wird.
Operative Risiken
Projektrisiken
Projektrisiken betreffen vor allem nicht standardisierte Großaufträge. Hier ergeben sich Risiken aus der Verfehlung der Plankosten und des Zeitplanes sowie die Nichterfüllung von Abnahmekriterien sowie Auftragsstornierungen und damit verbundene Nichtabnahmen von Aufträgen und daraus resultierende Vertragsrisiken. Die Manz AG entgegnet diesen Risiken bereits in der Angebotsphase durch Projektkalkulationen und detaillierte Zeitpläne und durch die fortlaufende Überprüfung im Rahmen des Projektcontrollings. Durch die regelmäßige Vereinbarung von Anzahlungen nach Projektfortschritt wird das finanzielle Risiko reduziert.
Kundenrisiken
In den strategischen Geschäftsbereichen Electronics und Energy Storage erwirtschaftet die Manz-Gruppe einen wesentlichen Anteil ihrer Umsätze aufgrund von Bestellungen eines wichtigen Kunden sowie durch die Belieferung von Zulieferern dieses Kunden. So erzielte die Manz-Gruppe im Geschäftsjahr 2015 Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt 104,0 Mio. EUR bzw. 46,9 % des Gesamtumsatzes aus der Geschäftsbeziehung mit diesem wichtigen Kunden sowie der Belieferung von Zulieferern dieses Kunden. Hierbei handelt es sich zudem häufig um Auftragsvolumina im zweistelligen Millionen-Euro-Bereich, die für die Manz-Gruppe Großaufträge darstellen. Manz versucht das Risiko negativer Auswirkungen im Falle einer rückläufigen Entwicklung bei diesem wichtigen Kunden durch die weitere Diversifizierung des Kundenstamms und des Geschäftsmodels in Märkte und Regionen zu verringern.
Technologierisiken
Nach Auffassung der Gesellschaft gehört die Manz-Gruppe in den meisten Bereichen, in denen sie ihre Maschinen und Anlagen anbietet, zu den technologisch führenden Unternehmen. In ihren strategischen Geschäftsbereichen steht sie jedoch mit einer Reihe von anderen Unternehmen in Wettbewerb und ist daher davon abhängig, kontinuierlich neue und zukunftsweisende Produktionsanlagen und -maschinen zu entwickeln. Aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Manz-Gruppe besteht das Risiko, dass es der Manz-Gruppe künftig nicht oder nicht in allen strategischen Geschäftsbereichen gleichermaßen möglich sein wird, insbesondere zeitlich und wirtschaftlich aufwendige Entwicklungsvorhaben im erforderlichen Umfang durchzuführen, um eine Führungsrolle und damit ihre Marktposition zu wahren. Manz versucht dieses Risiko durch die Verbesserung der Finanzlage mit Hilfe der geplanten Kapitalerhöhung zu vermindern.
Personalrisiken
Für einen Hightech-Maschinenbauer sind qualifizierte und motivierte Führungskräfte und Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung für den Unternehmenserfolg. Das Abwandern von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen könnte sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass neue geeignete Fach- und Führungskräfte oder zusätzliche Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Manz ist bestrebt ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen, dass eine geringe Personalfluktuation zur Folge hat.
Als börsennotiertes Unternehmen steht die Manz AG stärker im Blickfeld von potenziellen Arbeitnehmern als nicht börsennotierte Unternehmen. In wirtschaftlich erfolgreichen Phasen gelingt es der Manz AG dadurch, die Aufmerksamkeit und Attraktivität als potenzieller Arbeitgeber überproportional schnell zu steigern. In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist das vergleichsweise große öffentliche Interesse unter dem Aspekt der Personalrekrutierung nicht immer zum Vorteil des Unternehmens, da die Attraktivität als potenzieller Arbeitgeber rasch unter den negativen Schlagzeilen leidet. Ein positiver Aspekt der Börsennotierung liegt jedoch in der Möglichkeit, Mitarbeiter durch die Ausgabe von Aktien und eine entsprechende Erfolgsbeteiligung enger an das Unternehmen zu binden.
Finanzielle Risiken
Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken
Die Kreditvergabepraxis der Banken ist seit der Finanzkrise und verschärfter Eigenkapitalrichtlinien restriktiver. Gleichzeitig erfordert Wachstum und die Entwicklung von neuen Technologien hohe Investitionen. Der Finanzbedarf steigt daher in der Branche ebenfalls. Die unbefriedigende Geschäftsentwicklung der beiden letzten Geschäftsjahre und die Prognoseunsicherheiten führen zu einem deutlich erhöhten Liquiditätsrisiko. Die Situation wurde noch verschärft durch die ungewisse Bankensituation.
Neben einem Projektdarlehen der European Investment Bank in Höhe von 20 Mio. EUR zur Finanzierung der Aufwendungen der Manz-Gruppe für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten insbesondere im Bereich Solartechnologie erfolgt die Finanzierung der Muttergesellschaft Manz AG maßgeblich durch fünf deutsche Kreditinstitute (die "deutschen Kreditgeber") mittels bilateralen Kontokorrentkrediten mit einem Gesamtvolumen von 13,5 Mio. EUR und bilateralen Avalkreditlinien mit einem Gesamtvolumen von 4,7 Mio. EUR sowie mittels eines von einem der deutschen Kreditgeber gewährten und bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) refinanzierten, zum 31.12.2015 in Höhe von 13,125 Mio. EUR in Anspruch genommenen Ratentilgungsdarlehens. Die vorgenannten bilateralen Kontokorrentkredite und Avalkreditlinien der deutschen Kreditgeber (zusammen die "bilateralen Kreditverträge") sowie das von einem der deutschen Kreditgeber gewährte KfW-refinanzierte Ratentilgungsdarlehen (zusammen mit den bilateralen Kreditverträgen die "deutschen Kreditverträge") sind mit einem Sicherheitentreuhand- und Vertragsänderungsvertrag sowie einer Stillhalte- und Laufzeitverlängerungsvereinbarung verbunden. Die Laufzeit der bilateralen Kreditverträge ist bis zum 31. März 2016 befristet. Die Gesellschaft befindet sich aktuell in Verhandlung mit den Kreditgebern. Eine mündliche Zusage der Kreditgeber sowie ein Vertragsentwurf mit einer Verlängerung der Stillhaltevereinbarung bis zum 31. Juli 2016 liegt bereits vor. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Verlängerung bis zum 31. Juli 2016 erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt werden die bilateralen Kreditverträge, die zum 31.12.2015 in Höhe von 5,7 Mio. EUR (Kontokorrentkredite) bzw. in Höhe von 1,0 Mio. EUR (Avalkreditlinien) in Anspruch genommen sind, zur Rückzahlung fällig. Sofern es nicht zu einer Verlängerung der bilateralen Kreditverträge kommt, wird auch das KfW-refinanzierte Ratentilgungsdarlehen zu diesem Zeitpunkt vorzeitig zur Rückzahlung fällig.
Die deutschen Kreditverträge sehen unter verschiedenen Voraussetzungen Rechte der deutschen Kreditgeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund vor. Neben anderen marktüblichen Kündigungsrechten bestehen solche Rechte unter anderem bei Nichteinhaltung bestimmter Finanzkennzahlen, bei einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Manz-Gruppe und bei Nichtfortführung der Finanzierung der Gesellschaft oder einer anderen Gesellschaft der Manz-Gruppe durch ein jeweils anderes Kreditinstitut. Ferner bestehen die Rechte, wenn die Stimmrechte der Aktionäre Dieter Manz und Ulrike Manz in einer Hauptversammlung der Gesellschaft zusammengerechnet die Schwelle von 30 % unterschreiten oder ein Dritter in einer Hauptversammlung der Gesellschaft über mehr als 50 % der Stimmrechte verfügt, wobei bei einem Dritten auch gemäß § 30 WpÜG zuzurechnende Stimmrechte zu berücksichtigen sind. Nach Durchführung der geplanten Kapitalerhöhung und des zwischen der Gesellschaft, den Aktionären Dieter Manz, Ulrike Manz, der Bankhaus Lampe KG, Shanghai Electric bzw. einer Tochtergesellschaft der Shanghai Electric, geschlossenen Investment and Backstop Agreements werden die Stimmrechte der Aktionäre Dieter Manz und Ulrike Manz in einer Hauptversammlung der Gesellschaft zusammengerechnet künftig voraussichtlich die Schwelle von 30 % unterschreiten. Ferner werden nach einem geplanten Abschluss einer Stimmbindungsvereinbarung zwischen dem Aktionär Dieter Manz und der Shanghai Electric die Stimmrechte von Dieter Manz der Tochtergesellschaft von Shanghai Electric und deren Muttergesellschaft Shanghai Electric gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen sein, so dass die Shanghai Electric künftig möglicherweise bereits unter Berücksichtigung der zugerechneten Stimmrechte bzw. zusätzlich aufgrund eines Pflichtangebots der nach dem WpÜG und einer Übertragung von Aktien von Dieter Manz auf die Shanghai Electric über Stimmrechte in einer Hauptversammlung der Manz AG in Höhe von mehr als 50 % verfügen wird. Die deutschen Kreditgeber werden in diesem Fall ebenfalls zur Kündigung der bestehenden Kreditverträge berechtigt sein.
Die Gesellschaft beabsichtigt jedoch, die Kredite und Darlehen unter den deutschen Kreditverträgen mit einem Teil des Erlöses aus der geplanten Kapitalerhöhung vollständig zurückzuführen.
Die Gesellschaft hat sich nach den Vereinbarungen mit den deutschen Kreditgebern nach besten Kräften zu bemühen, eine Eigenkapitalmaßnahme bis zum Juli 2016 durchzuführen. Sollte die Eigenkapitalmaßnahme nicht wie geplant durchgeführt werden, kann dies dazu führen, dass die Gesellschaft die Kredite und Darlehen unter den deutschen Kreditverträgen nicht wie geplant zurückführen kann. Ferner hätte dies zur Folge, dass der Geschäftsbereich Solar nach den Vereinbarungen mit den deutschen Kreditgebern geschlossen werden müsste. Sofern die kurzfristig fälligen bilateralen Kreditverträge nicht über den 31. März 2016 hinaus erneut verlängert werden und damit auch das von einem der deutschen Kreditinstitute gewährte KfW-refinanzierte Ratentilgungsdarlehen zur Rückzahlung fällig wird, könnte dies die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft zur Folge haben. Ob eine solche weitere Verlängerung der bilateralen Kreditverträge über den 31. Juli 2016 hinaus erfolgen würde, ist derzeit offen.
Die Tochtergesellschaft Manz Slovakia s.r.o. finanziert sich neben einem bis zum 31. Dezember 2019 aufgenommenen Darlehen in Höhe von 3 Mio. EUR überwiegend über kurzfristige Kontokorrent- und Ratentilgungskredite, wobei zum 30. September 2016 Kredite in Höhe von insgesamt 8 Mio. EUR und zum 31. März 2017 weitere Kredite in Höhe von insgesamt 4 Mio. EUR auslaufen, deren Refinanzierung jeweils nicht sichergestellt ist. Die Finanzierung der Gesellschaften der Manz-Gruppe mit Sitz in China und Taiwan besteht überwiegend aus im Zeitraum zwischen dem 30. April 2016 und dem 25. Januar 2017 auslaufenden Krediten, insbesondere Krediten und Kreditlinien der Manz China Suzhou Ltd. bei sieben Banken in Höhe von insgesamt 21,1 Mio. EUR (Stand: 31. Dezember 2015) und Krediten und Kreditlinien der Manz Taiwan Ltd. und der Manz (B.V.I.) Ltd. bei sieben Banken in Höhe von insgesamt 17,1 Mio. EUR (Stand: 31. Dezember 2015), deren Refinanzierung vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Situation der Manz-Gruppe jeweils nicht sichergestellt ist. Die Kreditverträge der Tochtergesellschaft Manz Slovakia s.r.o. enthalten überdies sog. Cross-Default-Regelungen, nach denen die Kreditgeber zur Kündigung berechtigt sind, wenn eine andere Gesellschaft der Manz-Gruppe bzw. die Manz AG mit der Zahlung fälliger Verbindlichkeiten in Verzug gerät.
Sollte bezüglich der Finanzierung der Konzerngesellschaften der Manz-Gruppe eine Finanzierungslücke entstehen und der Nettoemissionserlös aus der geplanten Kapitalerhöhung nicht zu ihrer Schließung ausreichen, hätte dies erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz-Gruppe zur Folge. Dies gilt umso mehr als die Liquiditätspuffer der Manz-Gruppe selbst bei Fortbestand der derzeitigen Finanzierungen nach der aktuellen Liquiditätsplanung der Gesellschaft gering sind. Dies kann bestandsgefährdende Folgen haben, die zu einer Insolvenz der Gesellschaft und/oder anderer Gesellschaften der Manz-Gruppe führen können.
Das von der Beratungsgesellschaft Struktur Management Partner erstellte Unternehmenskonzept und die gutachterliche Stellungnahme basieren auf der Annahme der Durchführung der Kapitalerhöhung im Rahmen des geplanten Einstiegs von Shanghai Electric im Laufe des Geschäftsjahres 2016. Darüber hinaus wird unterstellt, dass das bisherige Darlehen der European Investment Bank über 20,0 Mio.EUR unverändert fortgeführt wird. Unter diesen Prämissen, von deren Eintreten die Gesellschaft überzeugt ist, ist der Fortbestand der Manz-Gruppe gesichert. Der Einstieg von Shanghai Electric steht noch unter der Bedingung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe in China und der Erteilung verschiedener behördlicher Genehmigungen in China und Taiwan. Sollten diese Genehmigungen, entgegen der Erwartung des Managements der Manz AG, nicht erfolgen, wäre der Unternehmensfortbestand der Manz-Gruppe und/oder einzelner Tochtergesellschaften gefährdet. Bei einem Scheitern des Einstiegs von Shanghai Electric würde Manz weitere, bereits initiierte alternative Eigenkapitalmaßnahmen verfolgen. Aufgrund der Ungewissheit dieser Alternativen sowie deren zeitlichen Realisierbarkeit, wäre auch hier der Fortbestand der Manz-Gruppe gefährdet.
Währungsrisiken
Die Währungsrisiken der Manz AG ergeben sich aus operativen Tätigkeiten. Diese betrafen im Geschäftsjahr 2015 und 2014 ausschließlich geplante Transaktionen in US-Dollar aus dem Verkauf von Maschinen. Das transaktionsbezogene Wechselkursrisiko wird durch Devisentermingeschäfte abgesichert. Das aus der Volatilität der Leitwährungen resultierende ökonomische Wechselkursrisiko wird auch durch die Verteilung der Produktionsstandorte auf mehrere Länder reduziert (natural hedging).
CHANCENBERICHT
Diversifizierung des Geschäftsmodells
Die Manz AG ist ein Hightech-Maschinenbauunternehmen mit internationaler Präsenz und umfassendem Technologieportfolio. Sie konzentriert ihre Aktivitäten auf Maschinen und Anlagen für Industriekunden, insbesondere in den Bereichen der Herstellung von elektronischen Geräten und deren Komponenten (Electronics), von Lithium-Ionen-Batterien und Kondensatoren für die Energiespeicherung (Energy Storage) sowie von CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen (Solar). Dabei ist die erfolgreich umgesetzte Diversifizierungsstrategie fester Bestandteil des Geschäftsmodells der Manz AG, wobei sich das Unternehmen vom Automationsspezialisten zum Anbieter integrierter Produktionslinien entwickelt hat. Das umfangreiche Technologieportfolio umfasst die Bereiche Automation, Messtechnik, Laserbearbeitung, Vakuumbeschichtung, Nasschemie, Drucken und Beschichten sowie Roll-to-Roll-Prozesse. So konnte sich die Manz AG als gefragter Anbieter hochentwickelter Produktionsanlagen und Entwicklungspartner innovativer Produktionslösungen etablieren. Die Diversifizierung bietet der Gesellschaft die Chance, am Wachstumspotenzial mehrerer dynamischer Zielmärkte zu partizipieren. Gleichzeitig ermöglicht dies der Manz AG, die eigenen Produktionskapazitäten innerhalb der Gruppe entsprechend der Investitionszyklen der einzelnen Branchen anzupassen und so für zusätzliche unternehmerische Stabilität zu sorgen.
Synergieeffekte zwischen den Geschäftsbereichen
Bei der Entwicklung ihrer Produktionsanlagen betreibt die Manz AG einen aktiven Technologietransfer zwischen den relevanten Zielbranchen Electronics, Energy Storage und Solar. Indem die Manz AG ihr umfassendes technologisches Know-how branchenübergreifend einsetzt, kann sie ihren Kunden innovative Produktionslösungen bieten.
Damit liefert Manz einen entscheidenden Beitrag zur Minimierung der Produktionskosten der auf Manz-Anlagen gefertigten Endprodukte und trägt wesentlich zu einer industriellen und profitablen Produktion in jungen Wachstumsbranchen bei. Gleichzeitig tragen die zwischen den Geschäftsbereichen erzielten Synergieeffekte zum Umsatzwachstum sowie zur Steigerung der Profitabilität der Gesellschaft bei. Sie resultieren beispielsweise aus den technologisch vergleichbaren Anforderungen im Produktionsprozess von Flat Panel Displays und Dünnschicht-Solarmodulen hinsichtlich der Automatisierung, der nasschemischen Prozesse oder der Beschichtung mittels Vakuumtechnologie. Bereits vollständig entwickelte Technologien können gleichermaßen im Geschäftsbereich Display wie auch im Geschäftsbereich Solar eingesetzt werden. Durch den Technologietransfer zwischen den einzelnen Geschäftsbereichen Electronics, Energy Storage und Solar ist das Geschäftsmodel der Manz AG flexibel für neue Wachstumstrends und Absatzmärkte mit zusätzlichem Umsatz- und Ertragspotenzial aufgestellt, während gleichzeitig die ausgezeichnete Wettbewerbsposition als Innovationsführer in allen Geschäftsbereichen weiter gefestigt werden kann.
Signifikante Wachstumschancen durch Internationalisierung und "Follow the Market"
Die Manz AG ist ein international agierender Hightech-Maschinenbauer mit engen Kundenbeziehungen weltweit. Um die internationale Marktposition weiter zu stärken, verfügt die Gesellschaft auf den strategischen Zielmärkten für Displays, Photovoltaik und Lithium-Ionen-Batterien in China, Taiwan, Indien, den USA und Europa über ein ausgeprägtes Service- und Vertriebsnetz. Durch die Strategie "Follow the Market" ist Manz zudem in allen wesentlichen Märkten mit eigenen Produktionsstätten vertreten, wodurch die Gesellschaft ihren Kunden - insbesondere in der derzeitigen Hauptabsatzregion - deutsche Ingenieurskunst zu lokalen Preisen bieten kann. Insgesamt verfügt Manz durch die Produktions-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Taiwan und China mit aktuell rund 800 Mitarbeitern über einen hervorragenden Marktzugang im größten Wachstumsmarkt Asiens. Mit insgesamt zwei Dritteln der Mitarbeiter im Ausland bietet Manz seinen Kunden eine sehr hohe Verfügbarkeit und sichert gleichzeitig eine enge und vertrauensvolle Kundenbeziehung. Die Gesellschaft ist dadurch in der Lage, technologische Trends frühzeitig zu erkennen, auf dieser Grundlage die notwendigen Produktionstechnologien zu antizipieren, neue Standards zu setzen und somit zusätzliche Marktanteile zu gewinnen. Diese Kundennähe und die praxisorientierten Produktionslösungen stärken die Wettbewerbsvorteile auf den internationalen Zielmärkten von Manz nachhaltig, und bieten der Gesellschaft Chancen für Umsatz- und Ertragswachstum.
Notwendige Neuinvestitionen in der Photovoltaikbranche
Im vergangenen Geschäftsjahr war die Situation in der Photovoltaikbranche geprägt von einem stark wachsenden Endkundenmarkt. Im Jahr 2015 stieg die Anzahl der Neuinstallationen von Photovoltaikanlagen überdurchschnittlich an. Wobei gleichzeitig eine Stabilisierung des Preisniveaus für Solarmodule zu beobachten ist. Diese Faktoren führen zu einer zunehmenden Investitions- und Planungssicherheit in der Branche, was einen neuen Investitionszyklus erwarten lässt. Kurz- und mittelfristig könnte dies wieder zu deutlich steigenden Wachstumsraten im Solarsektor führen, da für eine wirtschaftliche Produktion Neuinvestitionen unumgänglich sind. Vor diesem Hintergrund bleibt die Manz AG bei der Weiterentwicklung der CIGS-Technologie weiter engagiert. Die Technologie bietet nach Ansicht des Unternehmens das höchste Potenzial im Hinblick auf zukünftige Effizienzsteigerung und damit verbunden auch die niedrigsten Kosten pro Watt. Mit einem Wirkungsgrad von aktuell bis zu 16 % der in einer CIGSfab produzierten Solarmodule sowie einer verlässlichen Technologie-Roadmap für künftige Wirkungsgradsteigerungen bietet Manz maximale Investitionssicherheit. Der Solarstrom, der mit diesen Solarmodulen hergestellt wird, liegt bereits heute auf einem ähnlichen Preisniveau wie Strom aus fossilen Energiequellen und deutlich unter dem in Offshore-Windparks erzeugten Strom. Die Wettbewerbsfähigkeit des Solarstroms (Grid Parity) ist damit in unmittelbare Nähe gerückt bzw. in vielen Regionen der Welt bereits erreicht. Insbesondere in sonnenreichen Ländern wie Indien, China, den arabischen Ländern oder Südafrika kann die Dünnschicht-Technologie ihre Vorteile gegenüber der kristallinen Technologie ausspielen, so dass die Aussichten für diesen Geschäftsbereich positiv bleiben und weiterhin Upside-Potenzial für die zukünftige Entwicklung der Manz AG bieten.
Marktchancen durch Übernahmen
Des Weiteren können der Gesellschaft zusätzliche Wettbewerbsvorteile aus gezielten Übernahmen erwachsen. Dies ermöglicht den Zugriff auf neue Technologien und die auch beim Wettbewerb knappen und ausschlaggebenden Faktoren Know-how und qualifiziertes Personal. Ferner prüft die Gesellschaft regelmäßig die Möglichkeit, durch attraktive Zukäufe neue Kunden- und Produktgruppen zu erschließen und die Produktpalette weiter zu diversifizieren. Das Unternehmen würde somit auf eine noch breitere Basis gestellt, mit stabilisierenden Auswirkungen auf die Umsatz- und Ertragslage.
Im Geschäftsbereich Electronics konnte die Manz AG durch die Übernahme der KLEO Halbleitertechnik GmbH, ein Unternehmen der ZEISS-Gruppe, im Rahmen eines Share-Deals Patente und Schutzrechte an der von KLEO Halbleitertechnik GmbH zur Laserdirektbelichtung von Leiterplatten (Laser Direct Imaging - LDI) entwickelten Technologie erwerben. Manz ist damit in der Lage, mit seinem weltweit einzigartigen Technologieportfolio seinen Kunden Kosteneinsparungen von bis zu 75 % bei der Belichtung der Leiterplatten anzubieten und trägt signifikant zur Kürzung des Produktionszyklus bei. Die weitere Diversifizierung innerhalb des Bereichs Electronics sorgt zudem für eine nachhaltige Stabilisierung des Geschäftsmodells der Gruppe.
GESAMTBEWERTUNG DER RISIKEN UND CHANCEN
In der Gesamtbetrachtung aller Chancen und Risiken ist festzustellen, dass sich die Risikosituation des Konzerns gegenüber dem Vorjahr bezüglich der Liquidität und der Finanzierung deutlich verschlechtert hat. Das Liquiditäts- und Finanzierungsrisiko ist als das wesentlichste Risiko im Konzern anzusehen. Aufgrund der nur befristeten Verlängerung der deutschen Kreditlinien ist für den Fortbestand der Manz-Gruppe entscheidend, dass eine der geplanten Kapitalmaßnahmen planmäßig umgesetzt wird und ein Teil des Emissionserlöses zur Rückführung der deutschen Bankkredite verwendet wird.
Aufgrund der schwachen Auftragslage im Segment Solar in den vergangenen Jahren ist hier weiterhin ein hohes Marktrisiko vorhanden. Bleiben auch im laufenden Geschäftsjahr größere Auftragseingänge aus, wird dies deutlich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Aus heutiger Sicht und mit dem geplanten Einstieg von Shanghai Electric soll der Bereich Solar wieder deutlich wachsen.
Im Bereich Energy Storage und Electronics ist die Manz-Gruppe gut positioniert, um die sich bietenden Chancen aktiv zu ergreifen.
PROGNOSEBERICHT
AUSBLICK
In unserem Prognosebericht gehen wir, soweit möglich, auf die erwartete künftige Entwicklung der Manz AG und des Umfelds des Unternehmens im laufenden Geschäftsjahr 2016 ein.
Im Geschäftsjahr 2015 erwirtschaftete die Manz AG einen Umsatz von 222,0 Mio. EUR. Im operativen Geschäft erzielte Manz ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von -58,2 Mio. EUR (Vorjahr: -32,8 Mio. EUR) sowie ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von rund -41,9 Mio. EUR (Vorjahr: 13,9 Mio. EUR). Damit hat die Manz AG hinsichtlich des erzielten Umsatzes die im Oktober 2015 angepasste Prognose für das Geschäftsjahr 2015 mit Umsatzerlösen zwischen 200 und 210 Mio. EUR leicht übertroffen, während das EBIT sich mit einem Betrag im negativen, mittleren zweistelligen Millionenbereich im Rahmen der angepassten Ergebnisprognose eines bewegt. Ursprünglich waren wir von einem Umsatzanstieg von 306 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2014 auf 320 Mio. EUR bis 340 Mio. EUR sowie einem deutlich positiven EBIT im Geschäftsjahr 2015 ausgegangen. Die zweifache Anpassung der Prognose war aufgrund der signifikanten Auswirkungen der Auftragsstornierungen und -verzögerungen von rund 140 Mio. EUR auf unsere Umsatz- und Ertragsentwicklung seit Mitte des Jahres 2015 notwendig geworden.
In der für uns maßgeblichen Region Asien wird die wirtschaftliche Ertragskraft im aktuellen Geschäftsjahr voraussichtlich auf Vorjahresniveau zulegen. In der größten Volkswirtschaft der Region, der Volksrepublik China, wird ein BIP-Wachstum von 6,5 % erwartet. Gleichzeitig sehen die Experten des Kieler Instituts für Wirtschaftsforschung für die Weltwirtschaft eine stabile Entwicklung bei 3,4 % im Jahr 2016. Wir sehen in den erwarteten konjunkturellen Marktprognosen gute Rahmenbedingungen für unternehmerisches Wachstum im laufenden Geschäftsjahr. Es ist zu beachten, dass die gegenwärtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Unsicherheit zu Aussagen über die künftige Entwicklung erhöhen, da zugrundeliegende Prämissen rasch ihre Gültigkeit verlieren können. Aus den Rahmenbedingungen ergeben sich Chancen und Risiken für die weitere operative Entwicklung der Manz-Gruppe.
Neben diesen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind für die Manz AG die Entwicklungen der Teilmärkte Electronics, Solar sowie Lithium-Ionen-Batterien von entscheidender Bedeutung für die weitere operative Entwicklung.
Für das laufende Jahr 2016 erwarten wir im Geschäftsbereich Electronics eine signifikante Verbesserung des operativen Geschäfts. Grund zu dieser Annahme gibt uns die anhaltend hohe Nachfrage nach Endgeräten mit Touchpanel-Displays wie beispielsweise Smartphones oder Tablet-Computern. Die erhöhte Nachfrage sowie die zusätzlichen Anwendungsbereiche führen nach unserer Einschätzung zu Neu- und Ersatzinvestitionen in Produktionsanlagen, von denen die Manz AG profitieren kann. Zudem erwarten wir, dass sich der klassische Displaymarkt in Asien im aktuellen Jahr wieder erholen wird und wir auch aus diesem Geschäftsfeld wieder Impulse erwarten können. Auch der anhaltende Automatisierungstrend in der Produktion in asiatischen Ländern sollte sich positiv auf die Nachfrage nach unseren Anlagen zur Montageautomatisierung auswirken. Insgesamt erwarten wir für 2016 im Geschäftsbereich Electronics Umsatzerlöse deutlich über Vorjahresniveau bei einer signifikant verbesserten EBIT-Marge. Der Auftragsbestand im Geschäftsbereich Electronics betrug 27,8 Mio. EUR per 31. Dezember 2015 (Vorjahr: 19,5 Mio. EUR).
Für unseren Geschäftsbereich Solar sind wir angesichts einer stetig wachsenden Endkundennachfrage nach Solarmodulen sowie der geplanten Zusammenarbeit mit Shanghai Electric in der CIGS-Technologie positiv gestimmt. Die kontinuierlich zunehmende Nachfrage macht Neuinvestitionen in modernes Equipment unumgänglich, um angesichts der in den letzten Jahren dramatisch gefallen Preise für Solarmodule eine profitable Herstellung zu realisieren. Im Bereich der Dünnschicht-Solartechnologie sind wir nach wie vor von der technologischen Überlegenheit der Manz CIGSfab, unserer schlüsselfertigen Produktionslinie zur Herstellung von CIGS Dünnschicht-Solarmodulen überzeugt. Die von Manz sowie von unserem exklusiven Forschungspartner ZSW, dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg, erzielten Wirkungsgradrekorde auf Modul- bzw. Zellformat belegen eindrucksvoll, dass CIGS-Dünnschicht-Solarmodule nicht nur leistungsstärker als multikristalline Solarzellen, sondern auch deutlich günstiger zu produzieren sind. Der Verkauf einer voll integrierter, schlüsselfertiger Produktionslinien für CIGS-Solarmodule ist daher unverändert unser zentrales Ziel. Die Geschäftstätigkeiten im Bereich der kristallinen Photovoltaik haben wir mit Ausnahme unserer Automatisierungslösungen zum Jahresende 2015 eingestellt. Diese werden an unserem chinesischen Standort in Suzhou fortgeführt. Insgesamt rechnen wir damit, dass wir bei einer Auftragserteilung für eine CIGSfab den Umsatz im Geschäftsbereich Solar gegenüber dem Vorjahr deutlich steigern werden. Auch hinsichtlich der EBIT-Marge rechnen wir mit einer deutlichen Verbesserung. Der Auftragsbestand belief sich zum 31. Dezember 2015 auf 8,9 Mio. EUR (Vorjahr: 2,1 Mio. EUR).
Deutlich positive Impulse erwarten wir zudem in unserem dritten Geschäftsbereich Energy Storage. Mit unseren Produktionsanlagen zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien für die Elektromobilität, die stationäre Stromspeicherung sowie den Bereich Consumer Electronics, haben wir uns weitere Zielmärkte erschlossen, die uns deutliches Umsatz- und Ertragspotenzial bieten. Gerade von Kunden aus der Consumer Electronics-Branche verzeichnen wir eine stark steigende Nachfrage; aber auch die Investitionen in Produktionskapazitäten für die Elektromobilität zeigen eine dynamische Entwicklung. Für das Gesamtjahr 2016 rechnen wir mit einer deutlichen Umsatz- und Ertragssteigerung im Vergleich zum Vorjahr. Der Auftragsbestand belief sich zum 31. Dezember 2015 auf 62,0 Mio. EUR (Vorjahr: 46,7 Mio. EUR).
Das Berichtssegment Contract Manufacturing wird sich im laufenden Jahr 2016 voraussichtlich stabil entwickeln. Für das Jahr 2016 rechnen wir aufgrund der zusätzlichen Umsätze mit Talus Manufacturing mit einer signifikanten Umsatzerhöhung und einer deutlichen Ertragssteigerung. Der Auftragsbestand beläuft sich zum 31. Dezember 2015 auf 6,7 Mio. EUR (Vorjahr: 6,1 Mio. EUR). Im Bereich Others erwarten wir Umsatz und Ertrag leicht unterhalb des Vorjahresniveaus. Der Auftragsbestand belief sich zum 31. Dezember 2015 auf 0,8 Mio. EUR (Vorjahr: 3,4 Mio. EUR).
Neben der konsequenten Fortsetzung unserer Diversifizierungsstrategie, dem branchenübergreifenden Technologietransfer sowie eigenen Produktions- und Servicestandorten auf den lokalen Märkten unserer Kunden, bilden insbesondere Investitionen in F&E-Aktivitäten die Basis für nachhaltiges Wachstum. Dabei wollen wir durch die Weiterentwicklung des umfassenden Technologieportfolios unsere gute Marktposition in unseren Geschäftsbereichen stärken und ausbauen. Insgesamt planen wir deshalb im laufenden Geschäftsjahr Investitionen im Bereich F&E mit rund 20 Mio. EUR unterhalb des Wertes von 27 Mio. EUR in 2015. Den herausragenden Stellenwert von Forschung in unserem Unternehmen unterstreicht die F&E-Quote von 12,2 % im Geschäftsjahr 2015.
Für das laufende Geschäftsjahr 2016 rechnen wir hinsichtlich der Finanzlage unseres Unternehmens mit einem verbesserten, positiven operativen Cashflow. Zur Sicherstellung unserer Liquidität werden wir die Zusammenarbeit mit unseren lokalen und internationalen Finanzinstituten weiter forcieren sowie voraussichtlich im ersten Halbjahr 2016 eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen um rund 43 % (entspricht rund 29,9 % nach Kapitalerhöhung) durch Ausgabe von neuen Aktien durchführen.
Gesamtaussage zur künftigen Entwicklung
Die Branchenaussichten in den drei strategischen Geschäftsbereichen Electronics, Solar und Energy Storage bewerten wir durchweg positiv. Für das laufende Geschäftsjahr gehen wir aufgrund dieser Einschätzung sowie einem Auftragsbestand von rund 109,7 Mio. EUR per 29. Februar 2016 von einer positiven Geschäftsentwicklung aus.
Wir rechnen daher mit einer signifikanten Steigerung des Umsatzes bei einem signifikant verbesserten Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Wir verfolgen dabei das Ziel eines mindestens ausgeglichenen operativen Ergebnisses vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern.
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Manz AG beruhen. Solche Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklungen oder die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an künftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Reutlingen, den 21. März 2016
Der Vorstand
Konzernabschluss KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
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| (in TEUR) | Anhang | 2015 | 2014 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 1 | 222.019 | 305.925 |
| Bestandsveränderungen Erzeugnisse | -6.700 | -6.461 | |
| Aktivierte Eigenleistungen | 2 | 14.500 | 9.305 |
| Gesamtleistung | 229.819 | 308.769 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 3 | 10.927 | 12.517 |
| Materialaufwand | 4 | -147.783 | -180.168 |
| Rohergebnis | 92.963 | 141.118 | |
| Personalaufwand | 5 | -84.007 | -72.358 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6 | -50.817 | -54.847 |
| EBITDA | -41.861 | 13.913 | |
| Abschreibungen | -16.344 | -46.700 | |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | -58.205 | -32.787 | |
| Finanzerträge | 7 | 89 | 413 |
| Finanzaufwendungen | 8 | -3.581 | -2.193 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | -61.697 | -34.567 | |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 10 | -2.514 | -3.611 |
| Konzernergebnis | -64.211 | -38.178 | |
| davon Ergebnisanteil Minderheitsanteile | 11 | -9 | 1 |
| davon Ergebnisanteil Aktionäre Manz AG | -64.202 | -38.179 | |
| Gewichteter Durchschnitt der Anzahl Aktien | 5.260.702 | 4.928.059 | |
| Ergebnis je Aktie (verwässert = unverwässert) in EUR je Aktie | 12 | -12,20 | -7,75 |
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG
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| (in TEUR) | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | -64.211 | -38.178 |
| Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | 6.387 | 5.209 |
| Absicherung künftiger Zahlungsströme (Cashflow Hedges) | -2.737 | -43 |
| Steuereffekt aus ergebnisneutralen Bestandteilen | 632 | 10 |
| Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge mit künftiger ergebniswirksamer Umgliederung | 4.282 | 5.176 |
| Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen | -121 | -1.019 |
| Steuereffekt aus ergebnisneutralen Bestandteilen | 12 | 282 |
| Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge ohne künftige ergebniswirksame Umgliederung | -109 | -737 |
| Konzern-Gesamtergebnis | -60.038 | -33.739 |
| davon Minderheitsanteile | -6 | 132 |
| davon Anteilseigner der Manz AG | -60.032 | -33.871 |
Konzernbilanz
AKTIVA
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| (in TEUR) | Anhang | 31.12.2015 | 31.12.2014 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 14 | 81.574 | 74.740 |
| Sachanlagen | 15 | 42.830 | 40.266 |
| Latente Steuern | 10 | 4.095 | 1.746 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 1.634 | 674 | |
| 130.133 | 117.426 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 16 | 36.636 | 48.321 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 17 | 83.799 | 58.708 |
| Ertragsteuerforderungen | 151 | 82 | |
| Derivative Finanzinstrumente | 18 | 28 | 6 |
| Sonstige kurzfristige Forderungen | 19 | 7.421 | 5.886 |
| Flüssige Mittel | 20 | 34.372 | 23.153 |
| 162.407 | 136.156 | ||
| Summe Aktiva | 292.540 | 253.582 | |
| PASSIVA | |||
| (in TEUR) | Anhang | 31.12.2015 | 31.12.2014 |
| Eigenkapital | 21 | ||
| Gezeichnetes Kapital | 5.421 | 4.928 | |
| Kapitalrücklagen | 99.345 | 103.817 | |
| Gewinnrücklagen | -2.315 | 19.101 | |
| Währungsumrechnung | 18.512 | 12.128 | |
| Anteilseigner der Manz AG | 120.963 | 139.974 | |
| Minderheitsanteile | 4.297 | 39 | |
| 125.260 | 140.013 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Langfristige Finanzschulden | 22 | 1.913 | 2 2.118 |
| Langfristig abgegrenzte Investitionszuwendungen | 23 | 64 | 118 |
| Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 24 | 11 | 24 |
| Pensionsrückstellungen | 25 | 7.839 | 8.431 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 26 | 2.502 | 3.552 |
| Übrige langfristige Verbindlichkeiten | 27 | 875 | 0 |
| Latente Steuern | 10 | 1.178 | 2.109 |
| 14.382 | 36.352 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Kurzfristige Finanzschulden | 28 | 80.999 | 10.179 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 29 | 40.809 | 42.314 |
| Erhaltene Anzahlungen | 17 | 10.507 | 10.555 |
| Ertragsteuerschulden | 196 | 2.150 | |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | 30 | 6.258 | 3.514 |
| Derivative Finanzinstrumente | 18 | 3.140 | 184 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 31 | 10.976 | 8.297 |
| Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 24 | 13 | 24 |
| 152.898 | 77.217 | ||
| Summe Passiva | 292.540 | 253.582 |
KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG
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| (in TEUR) | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | ||
| Operatives Ergebnis (EBIT) | -58.205 | -32.787 |
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 16.344 | 46.700 |
| Zunahme (+)/Abnahme (-) von Pensionsrückstellungen und sonstigen langfristigen Rückstellungen | -1.265 | 2.396 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge (-) und Aufwendungen (+) | -59 | -3.605 |
| Cashflow | -43.185 | 12.704 |
| Gewinn (-)/Verlust (+) aus Anlageabgängen | -1.957 | -6 |
| Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva | -19.622 | 3.243 |
| Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva | 16.109 | -3.560 |
| Erhaltene (+)/Gezahlte Ertragsteuern | -5.538 | 12 |
| Gezahlte Zinsen | -3.260 | -1.963 |
| Erhaltene Zinsen | 87 | 412 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | -57.366 | 10.842 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen | 1.006 | 461 |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -18.332 | -14.593 |
| Auszahlungen für den Erwerb von konsolidierten Unternehmen, abzüglich der zugeflossenen liquiden Mittel | -4.674 | -6.968 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -22.000 | -21.100 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||
| Einzahlungen aus der Aufnahme langfristiger Finanzschulden | 13.150 | 10.000 |
| Auszahlungen für die Tilgung langfristiger Finanzschulden | -600 | -6.543 |
| Veränderung der kurzfristigen Finanzschulden | 37.320 | -36.192 |
| Erwerb eigener Aktien | -11 | -184 |
| Auszahlungen für die Tilgung von Finance-Lease-Verträgen | -24 | -23 |
| Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen | 41.889 | 0 |
| Kosten der Kapitalbeschaffung (vor Steuern) | -1.307 | 0 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 90.417 | -32.942 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | ||
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes (Zwischensumme 1-3) | 11.051 | -43.200 |
| Wechselkursbedingte Wertänderung des Finanzmittelbestandes | 168 | 1.687 |
| Finanzmittelbestand am 1.1. | 23.153 | 64.666 |
| Finanzmittelbestand am 31.12. | 34.372 | 23.153 |
| Zusammensetzung des Finanzmittelbestands | ||
| Flüssige Mittel | 34.372 | 23.153 |
| Finanzmittelbestand am 31.12. | 34.372 | 23.153 |
Die Kapitalflussrechnung wird in Anhangsangabe 13 erläutert.
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG
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| (in TEUR) | |||
|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklagen | Eigene Aktien | |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Januar 2014 | 4.928 | 103.822 | 0 |
| Gesamtergebnis | |||
| Erwerb eigene Aktien | -184 | ||
| Verwendung eigene Aktien | 184 | ||
| Aktienbasierte Vergütung | -5 | ||
| Veränderung | |||
| Minderheitsanteile aus Aufstockung Anteile | |||
| Stand 31. Dezember 2014 | 4.928 | 103.817 | 0 |
| Stand 1. Januar 2015 | 4.928 | 103.817 | 0 |
| Gesamtergebnis | |||
| Kapitalerhöhung | 493 | 41.396 | |
| Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern | -926 | ||
| Entnahme Kapitalrücklage | -45.000 | ||
| Erwerb eigene Aktien | -11 | ||
| Verwendung eigene Aktien | 11 | ||
| Aktienbasierte Vergütung | 58 | ||
| Veränderung | |||
| Minderheitsanteile | |||
| Stand 31. Dezember 2015 | 5.421 | 99.345 | 0 |
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| (in TEUR) | Gewinnrücklagen | |||
|---|---|---|---|---|
| Angesammelte Ergebnisse | Neubewertung Pensionen | Cashflow Hedges | Währungsumrechnung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Januar 2014 | 58.311 | -1.129 | -2 | 7.050 |
| Gesamtergebnis | -38.179 | -737 | -33 | 5.078 |
| Erwerb eigene Aktien | ||||
| Verwendung eigene Aktien | ||||
| Aktienbasierte Vergütung | ||||
| Veränderung | ||||
| Minderheitsanteile aus Aufstockung Anteile | 844 | 26 | ||
| Stand 31. Dezember 2014 | 20.976 | -1.840 | -35 | 12.128 |
| Stand 1. Januar 2015 | 20.976 | -1.840 | -35 | 12.128 |
| Gesamtergebnis | -64.202 | -109 | -2.105 | 6.384 |
| Kapitalerhöhung | ||||
| Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern | ||||
| Entnahme Kapitalrücklage | 45.000 | |||
| Erwerb eigene Aktien | ||||
| Verwendung eigene Aktien | ||||
| Aktienbasierte Vergütung | ||||
| Veränderung | ||||
| Minderheitsanteile | ||||
| Stand 31. Dezember 2015 | 1.774 | -1.949 | -2.140 | 18.512 |
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| (in TEUR) | |||
|---|---|---|---|
| Anteilseigner der Manz AG | Minderheitsanteile | Gesamtes Eigenkapital | |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Januar 2014 | 172.980 | 2.058 | 175.038 |
| Gesamtergebnis | -33.871 | 132 | -33.739 |
| Erwerb eigene Aktien | -184 | -184 | |
| Verwendung eigene Aktien | 184 | 184 | |
| Aktienbasierte Vergütung | -5 | -5 | |
| Veränderung | |||
| Minderheitsanteile aus Aufstockung Anteile | 870 | -2.151 | -1.281 |
| Stand 31. Dezember 2014 | 139.974 | 39 | 140.013 |
| Stand 1. Januar 2015 | 139.974 | 39 | 140.013 |
| Gesamtergebnis | -60.032 | -6 | -60.038 |
| Kapitalerhöhung | 41.889 | 41.889 | |
| Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern | -926 | -926 | |
| Entnahme Kapitalrücklage | 0 | 0 | |
| Erwerb eigene Aktien | -11 | -11 | |
| Verwendung eigene Aktien | 11 | 11 | |
| Aktienbasierte Vergütung | 58 | 58 | |
| Veränderung | |||
| Minderheitsanteile | 0 | 4.264 | 4.264 |
| Stand 31. Dezember 2015 | 120.963 | 4.297 | 125.260 |
Weitere Angaben zur Eigenkapitalveränderungsrechnung im Anhang unter Punkt 21
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG GESCHÄFTSBEREICHE
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| zum 31.12.2015 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Umsätze mit Dritten | Umsätze mit anderen Segmenten | EBITDA | EBIT | Segmentvermögen | Segmentschulden |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Electronics | ||||||
| 2014 | 216.158 | 22.926 | 14.956 | 78.136 | 39.419 | |
| 2015 | 87,646 | -23.443 | -28.466 | 58.295 | 49.302 | |
| Solar | ||||||
| 2014 | 13.684 | -11.708 | -43.938 | 63.120 | 19.378 | |
| 2015 | 20.774 | -19.055 | -27.764 | 59.636 | 24.579 | |
| Energy Storage 2014 | 24.084 | -4.152 | -8.462 | 38.286 | 14.017 | |
| 2015 | 72.839 | -3.882 | -5.665 | 81.559 | 12.988 | |
| Contract Manufacturing | ||||||
| 2014 | 36.300 | 4.083 | 3.405 | 17.463 | 12.733 | |
| 2015 | 27.850 | 2.090 | 1.553 | 21.578 | 14.601 | |
| Others | ||||||
| 2014 | 15.699 | 13.530 | 2.764 | 1.252 | 7.902 | 5.049 |
| 2015 | 12.910 | 21.737 | 2.429 | 2.137 | 5.624 | 4.208 |
| Zentralfunktionen/Übriges | ||||||
| 2014 | 48.675 | 22.973 | ||||
| 2015 | 65.848 | 61.602 | ||||
| Konsolidierung | ||||||
| 2014 | - 13.530 | |||||
| 2015 | - 21.737 | |||||
| Konzern | ||||||
| 2014 | 305.925 | 0 | 13.913 | -32.787 | 253.582 | 113.569 |
| 2015 | 222.019 | 0 | -41.861 | -58.205 | 292.540 | 167.280 |
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| zum 31.12.2015 | zum 31.12.2015 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Nettovermögen | Anlagenzugänge | Planmäßige Abschreibungen | Außerplanmäßige Abschreibungen | Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Electronics | |||||
| 2014 | 38.717 | 3.011 | 3.518 | 2.406 | 953 |
| 2015 | 8.993 | 4.186 | 3.814 | 988 | |
| Solar | |||||
| 2014 | 43.742 | 5.324 | 12.480 | 19.128 | 290 |
| 2015 | 35.057 | 7.311 | 4.931 | 3.444 | 273 |
| Energy Storage 2014 | 24.269 | 4.964 | 3.150 | 962 | 92 |
| 2015 | 68.571 | 4.955 | 1.569 | 175 | |
| Contract Manufacturing | |||||
| 2014 | 4.730 | 558 | 536 | 66 | |
| 2015 | 6.977 | 243 | 413 | 101 | |
| Others | |||||
| 2014 | 2.853 | 345 | 1.276 | 110 | |
| 2015 | 1.416 | 916 | 170 | 100 | |
| Zentralfunktionen/Übriges | |||||
| 2014 | 25.702 | 391 | 3.244 | 324 | |
| 2015 | 4.246 | 721 | 2.003 | 316 | |
| Konsolidierung | |||||
| 2014 | |||||
| 2015 | |||||
| Konzern | |||||
| 2014 | 140.013 | 14.593 | 24.204 | 22.496 | 1.835 |
| 2015 | 125.260 | 18.332 | 12.900 | 3.444 | 1.953 |
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG REGIONEN
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| zum 31.12.2015 | ||
|---|---|---|
| (in TEUR) | Außenumsatz nach Standorten des Kunden | Langfristige Vermögenswerte (ohne latente Steuern) |
| --- | --- | --- |
| Deutschland | ||
| 2014 | 27.770 | 46.273 |
| 2015 | 17.220 | 50.052 |
| Übriges Europa | ||
| 2014 | 51.933 | 18.490 |
| 2015 | 33.730 | 21.122 |
| China | ||
| 2014 | 203.322 | 16.267 |
| 2015 | 104.144 | 18.268 |
| Taiwan | ||
| 2014 | 9.402 | 34.218 |
| 2015 | 33.747 | 35.766 |
| Übriges Asien | ||
| 2014 | 3.749 | 13 |
| 2015 | 6.693 | 9 |
| Amerika | ||
| 2014 | 3.085 | 58 |
| 2015 | 24.615 | 67 |
| Sonstige Regionen | ||
| 2014 | 6.664 | 361 |
| 2015 | 1.870 | 754 |
| Konzern | ||
| 2014 | 305.925 | 115.680 |
| 2015 | 222.019 | 126.038 |
Anhang
ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN
Di e Manz AG ("Manz AG") hat ihren Firmensitz in der Steigäckerstraße 5 in 72768 Reutlingen, Deutschland. Die Manz AG und ihre Tochtergesellschaften ("Manz-Gruppe" oder "Manz") verfügen über Kompetenz in sieben Technologiefeldern: Automation, Laserbearbeitung, Vakuumbeschichtung, Drucken und Beschichten, Messtechnik, Nasschemie und Rolle-zu-Rolle. Diese Technologien werden von Manz in den drei strategischen Geschäftsbereichen "Electronics", "Solar" und "Energy Storage" eingesetzt und weiterentwickelt. Die Aktien der Manz AG werden im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Der Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2015 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Alle verpflichtend anzuwendenden Standards und Auslegungen wurden berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS werden nicht angewendet. Der Konzernabschluss wurde am 21. März 2016 durch Beschluss des Vorstands zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben.
Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit sind in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Das Geschäftsjahr der Manz-Gruppe umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Angaben im Anhang erfolgen, sofern nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (TEUR). Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG
KONSOLIDIERUNGSKREIS
In den Konzernabschluss der Manz AG sind alle Unternehmen einbezogen, bei denen die Manz AG mittelbar oder unmittelbar die Möglichkeit hat, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen ("Control"-Verhältnis).
Neben der Manz AG gehören zum Kreis der konsolidierten Unternehmen folgende in- und ausländische Tochterunternehmen:
Vollkonsolidierte Unternehmen
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| Anteil in % |
||
|---|---|---|
| Manz CIGS Technology GmbH | Schwäbisch Hall/Deutschland | 100,0 % |
| Manz USA Inc. | North Kingstown/USA | 100,0 % |
| Manz Hungary Kft. | Debrecen/Ungarn | 100,0 % |
| MVG Hungary Kft. | Debrecen/Ungarn | 100,0 % |
| Manz Italy s.r.l. | Sasso Marconi/Italien | 100,0 % |
| Manz Slovakia s.r.o. | Nove Mesto nad Vahom/Slowakei | 100,0 % |
| Manz Asia Ltd. | Hong-Kong/China | 100,0 % |
| Manz China Shanghai Ltd. (Shanghai)1) | Shanghai/China | 100,0 % |
| Manz (Shanghai) Trading Company Ltd.1) | Shanghai/China | 100,0 % |
| Manz China WuZhong Co. Ltd.1) | Suzhou/China | 100,0 % |
| Manz China Suzhou Ltd.1) | Suzhou/China | 100,0 % |
| Manz India Private Ltd.1) | New Delhi/Indien | 75,0 % |
| Manz Chungli Ltd.1) | Chungli/Taiwan | 100,0 % |
| Manz Taiwan Ltd.2) | Chungli/Taiwan | 100,0 % |
| Talus Manufacturing Ltd.3) | Chungli/Taiwan | 80,5 % |
| Manz (B.V.I.) Ltd.3) | Road Town/British Virgin Islands | 100,0 % |
| Intech Machines (B.V.I.) Co. Ltd.3) | Road Town/British Virgin Islands | 100,0 % |
1) über Manz Asia Ltd.
2) über Manz Chungli Ltd.
3) über Manz Taiwan Ltd.
Die Liste des Anteilsbesitzes ist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden auf den Stichtag des Konzernabschlusses, der dem Stichtag der Manz AG entspricht, aufgestellt.
VERÄNDERUNGEN DES KONSOLIDIERUNGSKREISES IM GESCHÄFTSJAHR 2015
Mit Wirkung zum 1. Juni 2015 erwarb die Manz AG 100 % der Anteile der KLEO Halbleitertechnik GmbH mit Sitz in Tettnang, einem Tochterunternehmen der ZEISS Gruppe. Durch die Übernahme konnte das Technologieportfolio der Manz AG um den Bereich der Laserdirektbelichtung von Leiterplatten (Laser Direct Imaging - LDI) erweitert werden.
Neben verschiedenen Vermögensgegenständen und Schulden wurden in diesem Zuge auch 20 Mitarbeiter übernommen. Die übernommenen Vermögensgegenstände verteilen sich dabei auf Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Vorräte und Forderungen. Bei den erworbenen Forderungen entspricht der beizulegende Zeitwert den vertraglich vereinbarten Bruttobeträgen der Forderungen. Wertberichtigungen wurden nicht gebildet. Des Weiteren wurden Schulden übernommen, die hauptsächlich aus Personalrückstellungen, Erhaltenen Anzahlungen von Kunden und sonstigen Verbindlichkeiten bestehen. Daneben enthält der Vertrag eine Earn-Out-Komponente, die von zukünftigen Umsätzen mit Laserdirektbelichtern abhängig ist. Zum Erwerbszeitpunkt wurde der beizulegende Zeitwert der bedingten Gegenleistung auf 3,1 Mio. EUR geschätzt. Zum 31.12.2015 wurde dieser Wert aufgrund geänderter Umsatzerwartungen auf 1,0 Mio. EUR vermindert.
Transaktionsbezogene Kosten in Höhe von 0,1 Mio. EUR wurden direkt im Aufwand (Sonstige betriebliche Aufwendungen) erfasst.
Die folgende Übersicht gibt die beizulegenden Zeitwerte der durch die Akquisition erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum 1. Juni 2015 wieder. Der Geschäfts- oder Firmenwert repräsentiert die bei der Kaufpreisallokation nicht separierbaren Werte. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um das Know-how der Mitarbeiter und Synergien aus der Integration des erworbenen Geschäfts. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Er ist dem Segment "Electronics" zugeordnet.
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| (in Mio. EUR) | Beizulegende Zeitwerte |
|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 2,6 |
| Sachanlagen | 0,7 |
| Vorräte | 2,7 |
| Forderungen | 0,3 |
| Zahlungsmittel | 0,1 |
| 6,4 | |
| Langfristige Schulden | 0,5 |
| Kurzfristige Schulden | 0,6 |
| 1,1 | |
| Beizulegender Zeitwert des Nettovermögens | 5,3 |
| Gegenleistung (inklusive Earn-Out-Komponente) | 5,8 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0,5 |
Die KLEO Halbleitertechnik GmbH wurde zum 1. Juni 2015 mit der Manz AG verschmolzen. Wäre der Unternehmenserwerb bereits zu Beginn des Berichtsjahres erfolgt, wäre der Konzernumsatz zum 31. Dezember 2015 um 796 TEUR höher und das Konzern-EBIT um -972 TEUR niedriger ausgefallen.
Zum Jahresende 2015 wurde zusammen mit einem führenden US-amerikanischen Halbleiterhersteller die Talus Manufacturing Ltd. mit Sitz in Taiwan neu gegründet und am 11.1.2016 mit einem Joint-Venture Agreement abgeschlossen. Die Manz Taiwan hält 80,5 % der Anteile und der Joint-Venture-Partner 19,5 %. Manz Taiwan hat hierbei sein Betriebsgrundstück in Chungli/Taiwan nebst Gebäude eingebracht, während die übrigen Einlagen der Gesellschafter in Geld erbracht wurden. Dem Joint-Venture-Partner steht das Recht zu, die Anteile der Manz Taiwan Ltd. an der Talus Manufacturing Ltd. nach Ablauf von zwei Jahren gegen Zahlung des Beteiligungswerts zu erwerben. Die Gesellschaft beschäftigt sich mit der Herstellung von neuen und der Aufbereitung von gebrauchten Anlagen zur Herstellung von Halbleitern im Auftrag des Joint-Venture-Partners. Die Erstkonsolidierung der Gesellschaft erfolgte zum 1.11.2015, dem Zeitpunkt zu dem die Gegenleistungen erbracht und die Vermögenswerte übertragen wurden. Im Geschäftsjahr 2015 sind noch keine Umsätze erzielt worden. Das Jahresergebnis beläuft sich auf -19 TEUR.
KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden dabei zum Erwerbszeitpunkt mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Anschließend werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag aus der Aufrechnung des Kaufpreises mit den identifizierten Vermögenswerten und Schulden wird unter den immateriellen Vermögenswerten als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses entstandene Kosten werden aufwandswirksam erfasst und stellen somit keinen Bestandteil der Anschaffungskosten dar.
Ein Unterschiedsbetrag, der sich beim Erwerb weiterer Anteile oder bei der Veräußerung von Anteilen nach Erstkonsolidierung ohne Verlust der Beherrschung an einem bereits voll konsolidierten Tochterunternehmen ergibt, wird direkt mit dem Eigenkapital verrechnet.
Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt neu bestimmt und der hieraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst.
Bei der Endkonsolidierung eines bisherigen Tochterunternehmens wird die Differenz zwischen der erhaltenen Gegenleistung und dem abgehenden Nettoreinvermögen zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlusts (einschließlich eines noch vorhandenen Geschäfts- oder Firmenwerts aus der Kapitalkonsolidierung) erfolgswirksam erfasst.
Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen konsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet und Zwischenergebnisse eliminiert. Auf die Konsolidierungsvorgänge werden die erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen. Darüber hinaus werden Bürgschaften und Garantien, die von der Manz AG oder einer ihrer konsolidierten Tochterunternehmen zu Gunsten anderer konsolidierter Tochterunternehmen übernommen werden, eliminiert.
Minderheitsanteile stellen den Anteil des Ergebnisses und des Reinvermögens dar, der nicht dem Konzern zuzurechnen ist. Minderheitsanteile werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzernbilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt von dem auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital.
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Die in Fremdwährung aufgestellten Abschlüsse der in den Konzern einbezogenen Tochterunternehmen werden gemäß IAS 21 in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung der einbezogenen Gesellschaften entspricht fast immer der jeweiligen Landeswährung, da diese Tochterunternehmen ihre Geschäftsaktivitäten in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig führen. Für ein Tochterunternehmen ist die funktionale Währung abweichend zur Landeswährung Euro. Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden mit dem Mittelkurs am Bilanzstichtag, das Eigenkapital mit historischen Kursen umgerechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt zum Jahresdurchschnittskurs. Aus der Umrechnung des Abschlusses resultierende Umrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang des Tochterunternehmens ergebnisneutral als gesonderter Posten im Eigenkapital erfasst.
In den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden Fremdwährungsposten bei ihrem Zugang mit dem Anschaffungskurs bewertet. Monetäre Posten werden zum Stichtag mit dem Mittelkurs bewertet. Kursgewinne und -verluste zum Bilanzstichtag werden ergebniswirksam erfasst.
Wechselkurse der wichtigsten Währungen
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| (in EUR) | Stichtagskurs | Durchschnittskurs | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2015 | 31.12.2014 | 2015 | 2014 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| USA | USD | 1,0908 | 1,2156 | 1,1104 | 1,3293 |
| Taiwan | TWD | 35,9551 | 38,6350 | 35,3317 | 40,3305 |
| Hong-Kong | HKD | 8,4524 | 9,4316 | 8,6087 | 10,3169 |
| China | CNY | 7,0822 | 7,4804 | 6,9286 | 8,1726 |
| Ungarn | HUF | 314,8090 | 315,0810 | 310,2570 | 308,8851 |
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Die Vermögenswerte und Schulden der Manz AG und der im Wege der Vollkonsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen werden einheitlich nach den in der Manz-Gruppe geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum 31. Dezember 2015 angesetzt und bewertet.
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierungsfähigen Entwicklungskosten nicht aktiviert und erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.
Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbestimmbarer Nutzungsdauer differenziert.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.
Die Nutzungsdauer für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer betragen:
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| Jahre | |
|---|---|
| Software | 3 bis 5 |
| Patente | 5 bis 8 |
| Technologien | 6 bis 8 |
| Kundenbeziehungen | 6 bis 8 |
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Hierzu gehören Geschäfts- oder Firmenwerte und Markennamen aus Unternehmenszusammenschlüssen. Die Unbestimmtheit der Nutzungsdauer der Marken beruht auf der Einschätzung, dass der wirtschaftliche Nutzenzufluss aus diesen Vermögenswerten nicht auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden kann. Mindestens einmal jährlich wird für jeden einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) ein Wertminderungstest durchgeführt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von unbestimmter zur begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen.
Die Entwicklungskosten für Anlagen und Anlagenkomponenten werden aktiviert, sofern die Voraussetzungen der IAS 38 erfüllt sind. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden ab Produktionsstart planmäßig linear über den erwarteten Produktlebenszyklus von in der Regel 3 bis 5 Jahren abgeschrieben. Soweit die aktivierten Entwicklungskosten noch nicht planmäßig abgeschrieben werden, wird mindestens einmal jährlich für jeden einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) ein Wertminderungstest durchgeführt. Die Forschungs- und nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten werden bei Entstehung als Aufwand erfasst.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sowie außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von Wertminderungen. Kosten für Reparaturen und Instandhaltung werden als laufender Aufwand erfasst. Die linearen Abschreibungen werden entsprechend dem erwarteten Verlauf des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen überwiegend folgende Nutzungsdauern zugrunde:
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| Jahre | |
|---|---|
| Gebäude | 20 bis 50 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 6 bis 10 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4 bis 13 |
Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst.
Sofern für den Erwerb oder die Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um diesen in seinen beabsichtigten gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen, werden die bis zur Erlangung des gebrauchsfertigen Zustands angefallenen und direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten aktiviert. Im laufenden und vorangegangenen Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert.
Im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen wird dem Leasingnehmer das wirtschaftliche Eigentum in den Fällen zugerechnet, in denen er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, trägt (IAS 17). Sofern das wirtschaftliche Eigentum der Manz-Gruppe zuzurechnen ist, erfolgt die Aktivierung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert oder zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Abschreibungsmethode auf der Grundlage der wirtschaftlichen Nutzungsdauer bzw. der kürzeren Vertragslaufzeit. Die aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen werden unter den Finanzverbindlichkeiten aus Leasing passiviert.
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt.
WERTHALTIGKEITSTEST
Ein Werthaltigkeitstest wird bei Geschäfts- oder Firmenwerten sowie bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer mindestens einmal jährlich, bei aktivierten Entwicklungskosten und anderen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer sowie bei Sachanlagen und Finanzanlagen nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte durchgeführt.
Eine Wertminderung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln geschätzt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die eine Zahlungsmittel generierende Einheit (ZGE) darstellt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert.
Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht dem aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbaren Betrag abzüglich Veräußerungskosten. Der Nutzungswert wird auf Basis der geschätzten künftigen Cashflows aus der Nutzung und dem Abgang eines Vermögenswerts mit Hilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Als Diskontierungssatz wird ein den Marktbedingungen entsprechender Zinssatz vor Steuern verwendet.
Zur Ermittlung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten und sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer (Markenrechte) wird grundsätzlich der Nutzungswert der betreffenden Zahlungsmittel generierenden Einheit herangezogen. Basis hierfür ist die vom Management erstellte aktuelle Planung. Die detaillierte Planungsperiode erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren.
Für die Folgejahre werden plausible Annahmen über die künftige Entwicklung getroffen. Die Planungsprämissen werden jeweils an den aktuellen Erkenntnisstand angepasst. Dabei werden angemessene Annahmen zu makroökonomischen Trends sowie historische Entwicklungen berücksichtigt.
Sollten die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, werden - mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten - Zuschreibungen auf den erzielbaren Betrag vorgenommen. Der Betrag darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben würde, wenn in der Vergangenheit kein Impairment für den Vermögenswert erfasst worden wäre.
VORRÄTE
Vorräte werden gemäß IAS 2 (Vorräte) zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen und anteilige Verwaltungsgemeinkosten, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können. Sofern erforderlich, wird als Bewertungsvereinfachungsverfahren die Durchschnittsmethode angewandt.
FERTIGUNGSAUFTRÄGE
Manz erwirtschaftet seine Umsatzerlöse überwiegend aus Fertigungsaufträgen, die nach der Percentage-of-Completion-Methode (PoC-Methode) gemäß IAS 11 bilanziert werden. Dabei werden die Umsatzerlöse und die geplante Marge entsprechend des Fertigstellungsgrades eines Auftrags bilanziert. Grundlage sind die mit dem Kunden vereinbarten Auftragserlöse und die erwarteten Auftragskosten. Der für die Höhe einer Teilgewinnrealisierung maßgebliche Fertigstellungsgrad je Auftrag wird dabei durch das Verhältnis der am Abschlussstichtag aufgelaufenen Auftragskosten zu den kalkulierten Gesamtkosten (Cost-to-Cost-Methode) bestimmt. Durch diese Bilanzierungsmethode werden sowohl Umsatzerlöse als auch die zugehörigen Kosten periodengerecht realisiert.
Soweit die Summe aus angefallenen Auftragskosten und ausgewiesenen Gewinnen die Anzahlungen übersteigt, erfolgt der Ausweis der Fertigungsaufträge aktivisch unter den künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen als Bestandteil der Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Ein negativer Saldo wird unter den Erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Erwartete Verluste aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen werden sofort in voller Höhe als Aufwand bilanziert, indem aktivierte Vermögenswerte wertberichtigt und darüber hinaus auch Rückstellungen gebildet werden.
Die übrigen Umsatzerlöse werden in Übereinstimmung mit IAS 18 "Erträge" erfasst, wenn die maßgeblichen Chancen und Risiken übertragen wurden. Dies ist üblicherweise der Zeitpunkt, an dem die Erzeugnisse oder Waren geliefert beziehungsweise die Leistungen erbracht wurden.
FINANZINSTRUMENTE
Finanzinstrumente sind nach IAS 39 Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Sofern bei finanziellen Vermögenswerten Handels- und Erfüllungstag zeitlich auseinander fallen können, ist für die erstmalige Bilanzierung der Erfüllungstag maßgeblich. Die erstmalige Bewertung eines Finanzinstruments erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten werden einbezogen. Im Rahmen der Folgebewertung werden Finanzinstrumente entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Für die Bewertung unterscheidet IAS 39 finanzielle Vermögenswerte in die Kategorien:
| ― | erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte |
| ― | bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen |
| ― | zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und |
| ― | ausgereichte Kredite und Forderungen |
Finanzielle Verbindlichkeiten sind folgenden beiden Kategorien zuzuordnen:
| ― | erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten und zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten |
| ― | zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
Je nach Kategorisierung der Finanzinstrumente erfolgt die Bewertung entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Markt- oder Börsenpreis, sofern die zu bewertenden Finanzinstrumente an einem aktiven Markt gehandelt werden. Sofern kein aktiver Markt für ein Finanzinstrument besteht, wird der beizulegende Zeitwert mittels geeigneter finanzmathematischer Methoden, wie zum Beispiel anerkannten Optionspreismodellen oder der Diskontierung zukünftiger Zahlungszuflüsse mit dem Marktzinssatz ermittelt und durch Bestätigungen der Banken, die die Geschäfte abwickeln, überprüft. Die fortgeführten Anschaffungskosten entsprechen den Anschaffungskosten abzüglich Tilgungen, Wertminderungen und der Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag, welche entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt wird. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald Manz Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Eine Ausbuchung erfolgt grundsätzlich dann, wenn das vertragliche Recht auf Cashflows ausläuft oder dieses Recht auf einen Dritten übertragen wird.
ORIGINÄRE FINANZINSTRUMENTE
Zu den originären Finanzinstrumenten gehören insbesondere Forderungen gegen Kunden und Flüssige Mittel sowie Finanzschulden und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Bei erstmaliger Erfassung werden die originären Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bei der Erstbewertung entspricht der beizulegende Zeitwert grundsätzlich dem Transaktionspreis, d. h. der hingegebenen oder der empfangenen Gegenleistung.
Nach dem erstmaligen Ansatz werden die originären Finanzinstrumente je nach der Kategorie, zu der sie gehören, entweder mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Kredite und Forderungen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten, abzüglich der Wertminderungen, bilanziert. Wertminderungen werden vorgenommen, wenn objektive Hinweise für eine solche vorliegen. Hinweise auf eine Wertminderung können dann gegeben sein, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, bei Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz und wenn beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten künftigen Cashflows hinweisen, wie Änderung der Rückstände oder wirtschaftlichen Bedingungen, die mit Ausfällen korrelieren. Diese Kategorie umfasst in der Manz-Gruppe vor allem Forderungen gegen Kunden und sonstige Forderungen.
Wertberichtigungen werden unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vorgenommen.
Zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. In der Manz-Gruppe kommen diese originären Finanzinstrumente nicht vor.
Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinstrumente werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste aus der Folgebewertung werden erfolgswirksam erfasst. Sie kommen in der Manz-Gruppe nicht vor.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Folgebewertung mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente zu fortgeführen Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE
Die Manz AG setzt derivative Finanzinstrumente nur zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten resultierenden Zins- und Währungsrisiken ein.
Die derivativen Finanzinstrumente werden nach IAS 39 bei ihrer erstmaligen Erfassung sowie in der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Zeitwerte von gehandelten derivativen Finanzinstrumenten entsprechen den Marktpreisen. Nicht gehandelte derivative Finanzinstrumente werden unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen und unter Rückgriff auf aktuelle Marktparameter berechnet.
Für die Erfassung der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte - erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital - ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden ist oder nicht. Liegt kein Hedge Accounting vor, werden die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam erfasst. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39, wird der Besicherungszusammenhang als solcher bilanziert.
Bei Manz werden die Vorschriften des Hedge Accounting gemäß IAS 39 zur Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow Hedges) angewandt. Hierbei wird zu Beginn der Sicherungsbeziehung die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft dokumentiert, einschließlich der Risikomanagementziele. Des Weiteren wird bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in deren Verlauf regelmäßig dokumentiert, ob das in die Sicherungsbeziehung designierte Sicherungsinstrument hinsichtlich der Kompensation der Änderung der Cashflows der Grundgeschäfte im hohen Maße effektiv ist.
Derivate sind der Kategorie "zu Handelszwecken gehalten" zugeordnet, sofern kein Hedge Accounting angewendet wird. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Zur Absicherung von Währungsrisiken aus Investitionen in ausländischen Tochtergesellschaften kann Hedge Accounting angewendet werden (Hedge einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb). Unrealisierte Wechselkursdifferenzen werden zunächst erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst und zum Zeitpunkt der Veräußerung des ausländischen Geschäftsbetriebs erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht.
Der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines Derivates oder eines originären Finanzinstruments, das als Sicherungsinstrument designiert worden ist, wird nach Abzug latenter Steuern im Eigenkapital unter Gewinnrücklagen aus Cashflow Hedges erfasst. Der auf den ineffektiven Teil entfallende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam in den "sonstigen betrieblichen Erträgen" oder "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" ausgewiesen.
Im Eigenkapital erfasste Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, in der auch das Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Falls der Eintritt des ursprünglich abgesicherten Grundgeschäfts nicht mehr erwartet wird, werden die bis dahin innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesenen kumulierten, nicht realisierten Gewinne und Verluste ebenfalls ergebniswirksam erfasst.
FLÜSSIGE MITTEL
Die flüssigen Mittel umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Form von Geldkonten und kurzfristigen Geldanlagen bei Kreditinstituten, die beim Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Sie werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGEN
Als Entlohnung für die geleistete Arbeit erhalten Mitarbeiter des Konzerns (einschließlich der Führungskräfte) eine aktienbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten.
Dieser sog. Performance Share Plan wurde im Geschäftsjahr 2008 erstmalig eingeführt. Die Kosten aus der Gewährung der Aktienzusagen werden zum beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bemessen. Der beizulegende Zeitwert wird unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells ermittelt (zu Einzelheiten siehe Angabe 9).
Die Erfassung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (sog. Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d. h. dem Zeitpunkt, an dem der betroffene Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen.
Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind.
Werden die Bedingungen einer Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geändert, so werden Aufwendungen mindestens in der Höhe erfasst, in der sie angefallen wären, wenn die Vertragsbedingungen nicht geändert worden wären. Die Gesellschaft erfasst außerdem die Auswirkungen von Änderungen, die den gesamten beizulegenden Zeitwert der aktienbasierten Vergütungsvereinbarung erhöhen oder mit einem anderen Nutzen für den Arbeitnehmer verbunden sind, bewertet zum Zeitpunkt der Änderung.
Wird eine Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente annulliert, wird diese so behandelt, als ob sie am Tag der Annullierung ausgeübt worden wäre. Der bislang noch nicht erfasste Aufwand wird sofort erfasst. Dies findet auf alle Vergütungsvereinbarungen Anwendung, wenn Nicht-Ausübungsbedingungen, auf die entweder das Unternehmen oder die Gegenpartei Einfluss haben, nicht erfüllt werden. Wird die annullierte Vergütungsvereinbarung jedoch durch eine neue Vergütungsvereinbarung ersetzt und die neue Vergütungsvereinbarung am Tag ihrer Gewährung als Ersatz für die annullierte Vergütungsvereinbarung deklariert, werden die annullierte und die neue Vergütungsvereinbarung wie eine Änderung der ursprünglichen Vergütungsvereinbarung bilanziert (vgl. hierzu den obigen Abschnitt).
Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienzusagen wird bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie (verwässert) als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt (zu Einzelheiten siehe Angabe 12).
EIGENE AKTIEN
Erwirbt der Konzern eigene Aktien, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Aktien wird nicht erfolgswirksam erfasst.
ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für den Erwerb von Sachanlagen werden in der Bilanz als passivischer Abgrenzungsposten angesetzt und in gleichen Raten über die geschätzte Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswerts ertragswirksam aufgelöst. Zuwendungen für aktivierte Entwicklungsprojekte verringern die Anschaffungs- und Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte.
TATSÄCHLICHE ERTRAGSTEUERN
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.
Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst.
LATENTE STEUERN
Latente Steuern werden auf alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz gebildet. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden aktiviert, sofern damit gerechnet wird, dass diese genutzt werden können.
Für die Bewertung der latenten Steuern werden die Steuersätze zum Realisationszeitpunkt zugrunde gelegt, die auf Basis der aktuellen Rechtslage in den einzelnen Ländern gelten oder erwartet werden. Latente Steuern, die sich auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten beziehen, werden im Eigenkapital ausgewiesen. Aktive und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hätte und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") gemäß IAS 19 ermittelt. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Sofern Pensionsverpflichtungen durch Planvermögen rückgedeckt wurden, werden diese saldiert ausgewiesen.
Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen. Abweichungen zwischen den getroffenen Annahmen und den tatsächlich eingetretenen Entwicklungen sowie Änderungen der Annahmen für die Bewertung leistungsbasierter Pensionspläne und ähnlicher Verpflichtungen führen zu versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, die sich direkt in der Konzernbilanz bzw. in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung auswirken. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis. Der Zinssatz, der zur Abzinsung der Rückstellungen verwendet wird, wird ausgehend von der Rendite langfristiger erstrangiger Industrieanleihen am Bilanzstichtag bestimmt.
SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und dieser verlässlich geschätzt werden kann. Rückstellungen werden grundsätzlich unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung berechnet. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen.
Rückstellungen für Gewährleistungen werden unter Berücksichtigung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs gebildet. Langfristige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Zinssatz wird ein Zinssatz vor Steuern verwendet, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für den Sachverhalt spezifischen Risiken widerspiegelt. Der aus der Aufzinsung entstehende Zinsaufwand wird in den Finanzaufwendungen ausgewiesen.
Abgegrenzte Schulden werden nicht unter den Rückstellungen, sondern sachverhaltsbezogen unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bzw. unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
VERBINDLICHKEITEN
Langfristige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt.
ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN
Die Erfassung von Umsatzerlösen erfolgt grundsätzlich erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erzeugnisse oder Waren geliefert bzw. die Leistungen erbracht sind und der Gefahrenübergang an den Kunden stattgefunden hat. Skonti, Kundenboni und Rabatte vermindern die Umsatzerlöse. Bei Fertigungsaufträgen werden Umsätze nach dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) erfasst.
Die produktionsbezogenen Aufwendungen werden mit der Lieferung bzw. der Inanspruchnahme der Leistung, alle sonstigen Aufwendungen im Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Dies gilt auch für nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten. Rückstellungen für Gewährleistung werden im Zeitpunkt des Verkaufs der Produkte gebildet. Zinsen und sonstige Fremdkapitalkosten werden als Aufwand der Periode gebucht, soweit diese nicht nach IAS 23 aktiviert werden.
EVENTUALSCHULDEN
Die Eventualschulden stellen mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten dar, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse, die nicht vollständig unter der Kontrolle der Manz-Gruppe stehen, erst noch bestätigt werden müssen. Des Weiteren entstehen Eventualschulden aus einer gegenwärtigen Verpflichtung, die auf vergangenen Ereignissen beruht, die jedoch nicht bilanziert werden, weil der Abfluss von Ressourcen nicht wahrscheinlich ist bzw. die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann.
SCHÄTZUNGEN UND BEURTEILUNGEN DES MANAGEMENTS
Zur Erstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen und Schätzungen notwendig, die sich auf Ansatz, Bewertung und Ausweis der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Eventualforderungen und -schulden auswirken. Die wesentlichen Sachverhalte, die von solchen Ermessensentscheidungen und Schätzungen betroffen sind, beziehen sich auf die Realisierbarkeit von Forderungen, die Ermittlung des Fertigstellungsgrads bei langfristiger Auftragsfertigung, die Annahmen über zukünftige Cashflows von Zahlungsmittel generierenden Einheiten (ZGE) und Entwicklungsprojekten sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Die tatsächlich eintretenden Werte können im Einzelfall von den Schätzungen abweichen. Die Buchwerte der durch Schätzungen betroffenen Vermögenswerte und Schulden können den Aufgliederungen der einzelnen Bilanzposten entnommen werden.
Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Insbesondere werden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert:
Geschäfts- oder Firmenwerte: Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich im Rahmen eines Impairment-Tests geprüft. Im Zuge dieses Tests müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags ist ein angemessener Diskontierungszinssatz zu wählen. Eine künftige Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation kann zu einer Reduzierung der Zahlungsmittelüberschüsse beziehungsweise des Diskontierungszinssatzes und somit gegebenenfalls zu einer außerplanmäßigen Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte führen.
Entwicklungskosten: Entwicklungskosten werden entsprechend den Angaben in den dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aktiviert. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge hat die Unternehmensleitung Annahmen über die Höhe der zu erwartenden künftigen Cashflows aus Vermögenswerten, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwartenden zukünftigen Cashflows, die Vermögenswerte generieren zu treffen.
Sachanlagen: Technischer Fortschritt, eine Verschlechterung der Marktsituation oder Schäden können zu einer außerplanmäßigen Abschreibung der Sachanlagen führen.
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen: Die Bilanzierung von Forderungen aus Fertigungsaufträgen werden nach der Percentage-of-Completion-Methode gemäß IAS 11 vorgenommen. Die Umsätze werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad ausgewiesen. Hierbei ist eine exakte Schätzung des Auftragsfortschritts wesentlich für die Bilanzierung. In Abhängigkeit von der Methode zur Bestimmung des Fertigstellungsgrads umfassen die wesentlichen Schätzungen die gesamten Auftragskosten, die bis zur Fertigstellung noch anfallenden Kosten, die gesamten Auftragserlöse und -risiken sowie andere Beurteilungen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte: Um dem Kreditrisiko Rechnung zu tragen, werden Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen gebildet. Die Höhe der Wertberichtigung umfasst hierbei Einschätzungen und Beurteilungen einzelner Forderungen, die auf den Fälligkeitsstrukturen der Forderungssalden, der Bonität der Kunden, den Erfahrungen in Bezug auf Ausbuchungen von Forderungen der Vergangenheit und Veränderungen von Zahlungsbedingungen basieren.
Pensionsrückstellungen: Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen kommt es durch die Wahl der Prämissen wie Rechnungszins oder Trendannahmen sowie durch den Ansatz biometrischer Wahrscheinlichkeiten zu Abweichungen im Vergleich zu den tatsächlichen im Zeitablauf entstehenden Verpflichtungen.
Drohverlustrückstellungen: Drohverlustrückstellungen werden in der Regel für nachteilige Bezugs- und Absatzverträge gebildet. Eine künftige Änderung der Marktpreise auf der Bezugs- oder Absatzseite kann zu einer Anpassung der Drohverlustrückstellungen führen.
Bilanzierung von Erwerben: Im Rahmen eines Anteilserwerbs werden sämtliche identifizierten Vermögenswerte und Schulden sowie Eventualverbindlichkeiten für Zwecke der Erstkonsolidierung zum beizulegenden Zeitwert am Erwerbsstichtag angesetzt. Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte dieser Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbsstichtag werden Schätzungen herangezogen.
Ertragsteuern: Für die Bildung von Steuerrückstellungen sowie bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge sind gleichermaßen Schätzungen vorzunehmen. Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern bestehen Unsicherheiten in Bezug auf die Auslegung komplexer Steuervorschriften sowie auf die Höhe und den Zeitpunkt künftiger zu versteuernder Einkünfte. Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.
ÄNDERUNG DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Erstmalige Anwendung geänderter Rechnungslegungsstandards
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit den folgenden Ausnahmen:
Der Konzern hat im Geschäftsjahr die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten IFRS Standards und Interpretationen angewendet.
Verbesserungen zu IFRS (2011-2013)
Bei den Verbesserungen zu IFRS 2011-2013 handelt es sich um einen Sammelstandard, der kleinere Änderungen an IFRS 1, IFRS 3, IFRS 13 und IAS 40 zum Gegenstand hat. Die Änderungen haben keinen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz-Gruppe.
AUSWIRKUNGEN NEUER, NOCH NICHT ANZUWENDENDER RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS
Vom IASB und IFRS Interpretations Committee veröffentlichte Standards und Interpretationen, die bereits im Rahmen des Komitologieverfahrens in das EU-Recht übernommen wurden, aber im Geschäftsjahr 2015 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren.
Die Manz-Gruppe wendet diese Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an.
Änderung von IAS 19 - Beiträge von Arbeitnehmern
Die Änderung von IAS 19 wurde im November 2013 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2015 beginnt. Die Änderung gestattet, Beiträge von Arbeitnehmern oder Dritten zu leistungsorientierten Pensionsplänen in der Periode als Reduktion des laufenden Dienstzeitaufwands zu erfassen, in der die zugehörige Arbeitsleistung erbracht wurde, sofern die Beiträge unabhängig von der Anzahl der Dienstjahre sind. Ist ein Arbeitnehmerbeitrag dagegen abhängig von der Anzahl der Dienstjahre, muss zwingend das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet werden. Die Änderung ist rückwirkend anzuwenden. Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz-Gruppe werden nicht erwartet.
Verbesserungen zu IFRS (2010-2012)
Bei den Verbesserungen zu IFRS 2010-2012 handelt es sich um einen Sammelstandard, der im Dezember 2013 veröffentlicht wurde und kleinere Änderungen an IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 16, IAS 24 und IAS 38 zum Gegenstand hat. Sie sind erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2015 beginnt. Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz-Gruppe werden nicht erwartet.
Verbesserungen zu IFRS (2012-2014)
Bei den Verbesserungen zu IFRS 2012-2014 handelt es sich um einen Sammelstandard, der im September 2014 veröffentlicht wurde und kleinere Änderungen an IFRS 5, IFRS 7, IAS 19 und IAS 34 zum Gegenstand hat. Sie sind erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnt. Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz-Gruppe werden nicht erwartet.
VOM IASB UND IFRS INTERPRETATIONS COMMITTEE VERÖFFENTLICHTE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN, DIE IN DAS EU-RECHT NOCH NICHT ÜBERNOMMEN WURDEN UND DAMIT IM GESCHÄFTSJAHR 2015 NOCH NICHT VERPFLICHTEND ANZUWENDEN WAREN
Folgende Standards wurden von der EU bislang nicht anerkannt und werden vom Konzern nicht angewendet.
IFRS 9 Finanzinstrumente
Mit der Veröffentlichung der finalen Version des IFRS 9 schloss der IASB im Juli 2014 sein Projekt zur Ersetzung von IAS 39 ab. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten auf der Grundlage ihrer Zahlungsstromeigenschaften und des Geschäftsmodells, nach dem sie gesteuert werden, ein und sieht ein neues Wertminderungsmodell basierend auf den erwarteten Kreditausfällen vor. Der Standard enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung der Sicherungsbilanzierung, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens, insbesondere in Bezug auf die Steuerung von nicht finanziellen Risiken, besser darzustellen. Die neuen Vorschriften sind erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnt. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz-Gruppe werden nicht erwartet.
IFRS 15 Umsatzerlöse aus Kundenverträgen
IFRS 15 wurde vom IASB im Mai 2014 veröffentlicht und hat zum Ziel, die Vielzahl der bisher in diversen Standards und Interpretationen enthaltenen Regelungen zur Umsatzrealisierung zusammenzuführen und einheitliche Grundprinzipien festzulegen, die für alle Branchen und für alle Kategorien von Umsatztransaktionen anwendbar sind. IFRS 15 legt fest, wann und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen sind. Als Grundprinzip erfolgt die Erlösrealisierung im Zuge des Transfers von Gütern und Dienstleistungen in Höhe der erwarteten Gegenleistung. IFRS 15 enthält u. a. erweiterte Leitlinien zu Mehrkomponentengeschäften sowie neue Regelungen zur Behandlung von Dienstleistungsverträgen und Vertragsanpassungen. Zudem fordert der neue Standard die Offenlegung einer Reihe quantitativer und qualitativer Informationen, um Nutzer des Konzernabschlusses zu befähigen, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden zu verstehen. IFRS 15 ersetzt IAS 11 Fertigungsaufträge, IAS 18 Umsatzerlöse sowie die dazugehörigen Interpretationen. Die neuen Regelungen sind erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnt. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Unternehmen können für den Übergang auf den neuen Standard zwischen einem vollständig retrospektiven Ansatz (mit optionalen praktischen Erleichterungen) und einem modifizierten retrospektiven Ansatz wählen. Letzterer gestattet die erstmalige Anwendung des Standards ab der laufenden Berichtsperiode ohne Anpassung der Vergleichszeiträume, erfordert aber zusätzliche Angaben. Die Untersuchung der Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 15 auf den Konzernabschluss der Manz-Gruppe ist noch nicht abgeschlossen.
IFRS 16 Leasingverhältnisse
Der IASB hat im Januar 2016 einen neuen Standard zur Leasingbilanzierung veröffentlicht. IFRS 16 ersetzt den bisherigen Standard IAS 17 sowie die Interpretationen IFRIC 4, SIC-15 und SIC-27. Die Neuregelungen sind verpflichtend ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden. Die freiwillige vorzeitige Anwendung ist gestattet, jedoch nur wenn zu diesem Zeitpunkt auch IFRS 15 angewendet wird.
Die wesentlichen Neuerungen durch IFRS 16 betreffen die Bilanzierung beim Leasingnehmer. So hat beim Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse der Bilanzansatz von Vermögenswerten für die erlangten Nutzungsrechte und von Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu erfolgen. Die bisher unter IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverträgen entfällt damit künftig für den Leasingnehmer. Anwendungserleichterungen werden für Leasinggegenstände von niedrigem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse eingeräumt. Zu den gegenwärtig bestehenden Leasingverträgen der Manz-Gruppe siehe Abschnitt 24 "Finanzverbindlichkeiten aus Leasing". Die Manz-Gruppe prüft derzeit die Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Die übrigen veröffentlichten, von der EU noch nicht übernommenen, geänderten Standards werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
UMSATZERLÖSE (1)
Die sachliche und regionale Aufteilung der Umsatzerlöse ist in der Segmentberichterstattung wiedergegeben. Wir verweisen auch auf unsere Erläuterungen zur Segmentberichterstattung.
In den Umsatzerlösen sind Umsätze aus Fertigungsaufträgen in Höhe von 198.415 TEUR (Vj. 284.866 TEUR) enthalten.
AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGEN (2)
Im Geschäftsjahr 2015 wurden insbesondere Entwicklungskosten für die CIGS-Dünnschicht-Technologie und für den Bereich Lithium-Ionen-Batterien aktiviert.
SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE (3)
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| (in TEUR) | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Kursgewinne | 1.287 | 760 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 958 | 468 |
| Ertrag Auflösung Earn-Out-Verpflichtung | 0 | 3.600 |
| Fördergelder | 2.150 | 3.690 |
| Auflösung Wertberichtigungen auf Forderungen | 893 | 1.069 |
| Erträge aus Anlageverkäufen | 1.957 | 60 |
| Erträge aus der Verminderung von Rückstellungen | 566 | 37 |
| Übrige | 3.116 | 2.833 |
| 10.927 | 12.517 |
In den Erträgen aus Anlageverkäufen entfällt ein Betrag in Höhe von 2,0 Mio. EUR auf den Verkauf des Verpackungsbereiches an die Gebrüder Leonhardt & Co. KG, der bisher im Segment Others gezeigt wurde.
MATERIALAUFWAND (4)
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| (in TEUR) | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 132.685 | 165.433 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 15.098 | 14.735 |
| 147.783 | 180.168 |
PERSONALAUFWAND (5)
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| (in TEUR) | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 68.680 | 60.385 |
| Abfindungen | 1.287 | 108 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 14.040 | 11.865 |
| 84.007 | 72.358 | |
| Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt | ||
| Produktion | 1.038 | 1.022 |
| Kaufmännischer/technischer Bereich | 915 | 813 |
| Auszubildende | 36 | 31 |
| 1.989 | 1.866 |
SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN (6)
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| (in TEUR) | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Restrukturierungsaufwand | 2.315 | 0 |
| Ausgangsfrachten, Verpackung | 3.069 | 2.753 |
| Werbe- und Reisekosten | 11.215 | 8.825 |
| Provisionen | 1.509 | 3.138 |
| Mieten und Leasing | 6.120 | 5.760 |
| Rechts- und Beratungskosten | 2.508 | 3.826 |
| EDV-Kosten | 1.598 | 1.342 |
| Sonstiger Personalaufwand | 2.042 | 2.069 |
| Versicherungen | 798 | 725 |
| Kursverluste | 1.775 | 736 |
| Zuführung zu sonstigen Rückstellungen | 1.452 | 445 |
| Reparatur und Instandhaltung | 1.225 | 1.188 |
| Forderungsverluste und Veränderung Wertberichtigungen auf Forderungen | 3.240 | 13.533 |
| Lizenzgebühren | 982 | 999 |
| Sonstige Betriebskosten | 3.175 | 2.638 |
| Übrige | 7.793 | 6.870 |
| 50.817 | 54.847 |
FINANZERTRÄGE (7)
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| (in TEUR) | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Bankzinsen u. ä. | 89 | 413 |
| 89 | 413 |
FINANZAUFWENDUNGEN (8)
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| (in TEUR) | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | ||
| Langfristige Verbindlichkeiten | 2.193 | 695 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.062 | 1.217 |
| Zinsanteil langfristige Rückstellungen | 321 | 255 |
| Sonstige Zinsaufwendungen | 5 | 26 |
| 3.581 | 2.193 |
AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGEN (9)
Performance Share Plan
Der Konzern hat für Mitglieder des Vorstands und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter einen Performance Share Plan. Im Geschäftsjahr 2015 wurde ein neuer Performance Share Plan (2015) eingeführt um die Vergütungsstruktur noch stärker auf eine nachhaltige und mehrjährige Unternehmensentwicklung auszurichten. Die neuen Erfolgsziele bestehen nach dem neuen Performance Share Plan in der EBITDA-Marge und der Unternehmenswertentwicklung, gemessen an der Veränderung der Aktienkurse zwischen Ausgabe der Bezugsrechte und Ablauf der Wartezeit. Im bisherigen Performance Share Plan (2012) war die EBIT-Marge die einzige Erfolgsgröße. Die Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Die Aktienzusagen sind während der Wartezeit nicht dividendenberechtigt. Die Manz AG kann die Aktienzusagen durch neue ausgegebene Aktien oder durch eigene Aktien abgelten.
Die Aktienzusagen (Bezugsrechte) werden nach freiem Ermessen des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrats - soweit es sich um Vorstandsmitglieder handelt, nach freiem Ermessen des Aufsichtsrats - in jährlichen Tranchen, binnen eines Zeitraums von drei Monaten nach Ablauf von vier Wochen nach der Veröffentlichung des Konzernabschlusses für das vorangegangene Geschäftsjahr, ausgegeben.
Im Geschäftsjahr 2015 erhielten 17 (Vj. 13) Mitarbeiter und die Mitglieder des Vorstands 14.863 (Vj. 5.194) Aktienzusagen/Bezugsrechte. Hiervon entfielen 8.028 (Vj. 2.658) auf den Vorstand.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aktienzusagen/Bezugsrechte mit den entsprechenden gewichteten durchschnittlichen beizulegenden Zeitwerten je zugesagter Aktie zum Zeitpunkt ihrer Gewährung:
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| (in Stück) Aktienzusagen/Bezugsrechte | (in EUR) Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt | |
|---|---|---|
| Bestand am Jahresanfang (nicht erdient) | 29.617 | 62,32 EUR |
| In der Berichtsperiode verfallen | -14.256 | 0,00 EUR |
| In der Berichtsperiode gewährt | 14.863 | 57,08 EUR |
| Bestand am Jahresende (nicht erdient) | 30.224 | 60,95 EUR |
Die Bilanzierung der Aktienzusagen erfolgt gemäß IFRS 2 mit dem beizulegenden Zeitwert der Zusagen zum Zeitpunkt der Gewährung und wird im Personalaufwand sowie einer korrespondierenden Erhöhung des Eigenkapitals (Kapitalrücklage) erfasst. Die Ermittlung der Zeitwerte erfolgt unter Anwendung des Black-Scholes-Modells.
Folgende Parameter liegen der Berechnung zugrunde:
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| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| Ausübungspreis (in EUR) | 1,00 | 1,00 |
| Risikofreier Zinssatz p. a. (in %) | 0,10 | 0,62 |
| Volatilität (in %) | 51,23 | 64,94 |
| Erwartete Dividenden (in EUR) | 0,00 | 0,00 |
| Fair Value je Aktienzusage (in EUR) | 57,08 | 87,58 |
Im Berichtsjahr wurde aus dem Performance-Share-Plan ein Aufwand von TEUR 40 im Personalaufwand erfasst (Vj. Ertrag TEUR 6).
STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG (10)
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag umfassen sowohl tatsächliche als auch latente Ertragsteuern aus temporären Differenzen sowie aus bestehenden steuerlichen Verlustvorträgen.
Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:
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| (in TEUR) | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Tatsächlicher Steueraufwand | ||
| Laufende Periode | 772 | 1.459 |
| Vorperioden | 2.743 | 664 |
| Latenter Steuerertrag/-aufwand (+) | -1.001 | 1.488 |
| 2.514 | 3.611 |
Die Berechnung des laufenden Ertragsteueraufwands erfolgt unter Anwendung der zum Bilanzstichtag geltenden Steuersätze. Für die Berechnung der latenten Steuern der inländischen Gesellschaften wurde der inländische Steuersatz von 29,13 % (Vj. 29,13 %) berücksichtigt. Bei den ausländischen Gesellschaften wurden Steuersätze von 15 %-27,5 % verwendet.
Der Ertragsteueraufwand im Berichtsjahr in Höhe von 2.514 TEUR (Vj.3.611 TEUR) leitet sich wie folgt von einem "erwarteten" Ertragsteueraufwand ab, der sich bei Anwendung des gesetzlichen Ertragsteuersatzes des Mutterunternehmens auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben hätte:
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| (in TEUR) | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -61.697 | -34.567 |
| Ertragsteuersatz der Manz AG | 29,13 % | 29,13 % |
| Erwarteter Ertragsteueraufwand | -17.972 | -10.069 |
| Steuersatzunterschiede Ausland | 2.941 | -56 |
| Änderung des Steuersatzes | 0 | -102 |
| Nicht abzugsfähige Aufwendungen | 1.905 | 1.084 |
| Periodenfremde Steuern | 2.743 | 664 |
| Steuerfreie Erträge | -1.155 | -212 |
| Nichtansatz steuerlicher Verlustvorträge | 12.108 | 4.861 |
| Wertberichtigung auf aktive latente Steuern | 1.570 | 7.375 |
| Nutzung von nicht bilanzierten Verlustvorträgen | 0 | -47 |
| Sonstiges | 374 | 113 |
| Ausgewiesener Ertragsteueraufwand | 2.514 | 3.611 |
| Effektive Steuerbelastung | n. a. | n. a. |
Die aktiven und passiven latenten Steuern werden in der folgenden Übersicht dargestellt:
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| (in TEUR) | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2015 | 31.12.2014 | 31.12.2015 | 31.12.2014 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 158 | 29 | 5.596 | 3.656 |
| Sachanlagen | 0 | 0 | 32 | 34 |
| Percentage-of-Completion-Methode | 572 | 0 | 963 | 2.922 |
| Vorräte | 324 | 466 | 0 | 0 |
| Forderungen | 21 | 38 | 172 | 215 |
| Derivative Finanzinstrumente | 621 | 14 | 0 | 0 |
| Pensionsrückstellungen | 889 | 964 | 0 | 0 |
| Finanzschulden | 0 | 0 | 0 | 114 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.699 | 1.038 | 455 | 7 |
| Rückstellungen | 765 | 530 | 8 | 0 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 5.094 | 3.506 | 0 | 0 |
| Bruttowert | 10.143 | 6.585 | 7.226 | 6.948 |
| Saldierung | -6.048 | -4.839 | -6.048 | -4.839 |
| Bestand laut Konzernbilanz | 4.095 | 1.746 | 1.178 | 2.109 |
| Nettobetrag der aktiven (Vj. passiven) latenten Steuern | 2.917 | -363 |
Die Erhöhung des Netto-Betrages der latenten Steuern in Höhe von 2.554 TEUR (Vj. Verminderung 1.485 TEUR) setzt sich wie folgt zusammen:
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| (in TEUR) | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Latenter Steueraufwand (-)/-ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung | 1.000 | -1.488 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderung der latenten Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Pensionen | 12 | 282 |
| Derivative Finanzinstrumente | 632 | 10 |
| Währungsumrechnung | 910 | -289 |
| 2.554 | -1.485 |
Für steuerliche Verlustvorträge werden latente Steuern nur angesetzt, wenn ihre Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Auf Verlustvorträge werden keine aktiven latenten Steuern gebildet, soweit aktive latente Steuern die passiven latenten Steuern der jeweiligen Gesellschaft überstiegen hätten.
Die steuerlichen Verlustvorträge belaufen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 189.570 TEUR (Vj. 121.124 TEUR) und sind unbegrenzt vortragsfähig. Für Verlustvorträge in Höhe von 161.835 TEUR (Vj. 106.968 TEUR) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da nach IAS 12 im Falle von Verlusten in der jüngeren Vergangenheit hohe Anforderungen an die Aktivierung gestellt werden, die zum Stichtag nicht erfüllt sind.
Gemäß IAS 12 sind latente Steuern auf temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Konzernunternehmen zu bilanzieren (Outside Basis Differences). Für Outside Basis Differences in Höhe von 26,3 Mio. EUR (Vj. 42,1 Mio. EUR) wurden keine passiven latenten Steuern gebildet, da eine Umkehrung der temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht erwartet wird.
ERGEBNISANTEIL MINDERHEITSANTEILE (11)
Der Ergebnisanteil der Minderheitsaktionäre setzt sich zusammen aus den den Minderheiten zugewiesenen Ergebnissen in Höhe von -9 TEUR (Vj. +1 TEUR). Hierbei handelt es sich um Minderheitsanteile bei der Manz India Limited und der neu gegründeten Talus Manufacturing Ltd.
ERGEBNIS JE AKTIE (12)
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Manz AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus sogenannten potenziellen Aktien. Hierzu zählen Options- und Bezugsrechte, wenn diese Rechte die Ausgabe von Aktien zu einem Wert unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie zur Folge haben. Es ergab sich ein Verwässerungseffekt aus den Aktienzusagen im Rahmen des Performance Plans (siehe Angabe 9).
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| Das Ergebnis je Aktie wurde gemäß IAS 33 ermittelt. | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Den Anteilseignern der Manz AG zuzurechnendes Konzernergebnis (in EUR) | -64.202.799 | -38.178.904 |
| Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien (Stück) | 5.260.702 | 4.928.059 |
| Effekt aus aktienbasierter Vergütung (Stück) | 91.170 | 61.444 |
| Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien (verwässert) (Stück) | 5.351.872 | 4.989.503 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert = unverwässert) (in EUR) | -12,20 | -7,75 |
ERLÄUTERUNGEN ZUR SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Im Rahmen der Segmentberichterstattung werden die Aktivitäten der Manz-Gruppe gemäß den Regeln von IFRS 8 (Segmentberichterstattung) nach Geschäftsbereichen und nach Regionen abgegrenzt. Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Steuerung und berücksichtigt die unterschiedlichen Risiko- und Ertragsstrukturen der Geschäftsbereiche. Aufgrund des dynamischen Geschäftsumfeldes und aus strategischen Überlegungen hat die Manz AG zum Geschäftsjahr 2015 teilweise die strategischen Geschäftsbereiche neu gegliedert und bezeichnet. Nunmehr werden im Geschäftsbereich "Electronics" die Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit Produktionslösungen für nasschemische Prozesse in der Herstellung von LCD- und OLED-Flachbildschirmen und Touch-Sensoren, für die Herstellung von Leiterplatten und Chip-Carriern sowie für die Herstellung von Smartphones, Tablet Computern, Notebooks und weiterer Unterhaltungselektronik zusammengefasst. Im Geschäftsjahr 2014 war der Bereich Leiterplatten im Segment "Leiterplatten/OEM" ausgewiesen. Aufgrund der Änderung wurden die Vergleichszahlen 31.12.2014 entsprechend umgegliedert.
Über das Geschäft mit Anlagen zur Produktion von Lithium-Ionen-Batterien (vormals Geschäftsbereich "Battery") wird nun im Geschäftsbereich "Energy Storage" berichtet. Im Bereich "Solar" sind unverändert Systemlösungen für die Herstellung von Solarzellen und Dünnschicht-Solarmodulen sowie die CIGS-Dünnschichttechnologie enthalten.
Neben den drei strategischen Geschäftsbereichen bestehen die beiden Berichtssegmente "Contract Manufacturing" (Anlagen- und Teilefertigung sowie Montagearbeiten für Kunden unterschiedlicher Branchen) und "Others". Der Bereich "Contract Manufacturing" war im Geschäftsjahr 2014 dem Segment "Leiterplatten/OEM" zugerechnet. Hier wurde nun der Teilbereich der Leiterplatten dem neuen Segment "Electronics" zugeordnet. Die Vergleichszahlen 31.12.2014 wurden entsprechend angepasst. Im Berichtssegment "Others" beschäftigt sich Manz mit neuartigen zukunftsweisenden Technologien wie beispielsweise Leichtbau oder Brennstoffzellen. Bis zum Verkauf am 30.09.2015 wurde in diesem Segment auch der Bereich mit dem Maschinen- und Anlagenbau zur Herstellung von Packmitteln aus Karton und Folie gezeigt.
Zentrale Größe für die Beurteilung und Steuerung der Ertragslage eines Segments ist das operative Ergebnis (EBIT).
In der Segmentberichterstattung sind Erlöse, Ergebnisse sowie Vermögen und Schulden der einzelnen Segmente des Konzerns dargestellt. Mit Ausnahme des Bereichs der Zentralfunktionen/Übriges bestehen zwischen den einzelnen Segmenten nur in geringem Umfang Liefer- und Leistungsbeziehungen. Die Liefer- und Leistungsbeziehungen innerhalb von Segmenten sind konsolidiert ausgewiesen. Der Leistungsaustausch zwischen den Segmenten wird zu Preisen angesetzt, wie sie auch mit Konzernfremden vereinbart würden.
Von den Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2015 entfallen auf einen Kunden 96.681 TEUR (Vj. 121.452 TEUR), die mit 35.947 TEUR (Vj. 118.681 TEUR) dem Segment Electronics und mit 60.735 TEUR (Vj. 2.772 TEUR) dem Segment Energy Storage zuzuordnen sind. Des Weiteren entfallen im Geschäftsjahr 2015 auf einen weiteren Kunden 27.842 TEUR im Segment Contract Manufacturing (Vj. Leiterplatten/OEM 31.944 TEUR). Im Geschäftsjahr 2014 entfielen darüber hinaus noch 31.444 TEUR auf einen weiteren Kunden aus dem Segment Electronics.
ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG (13)
Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel der Manz-Gruppe im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. Entsprechend IAS 7 (Kapitalflussrechnung) werden Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit sowie Finanzierungstätigkeit unterschieden. Auswirkungen aus Veränderungen des Konsolidierungskreises und der Wechselkurse sind in den jeweiligen Positionen eliminiert. Die auf Änderungen der Wechselkurse beruhende Veränderung der flüssigen Mittel ist gesondert ausgewiesen.
Die Zahlungsmittel der Kapitalflussrechnung umfassen alle in der Bilanz ausgewiesenen flüssigen Mittel, die sich aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten und nur unwesentlichen Wertschwankungen zusammensetzen.
Die Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden nach der direkten Methode dargestellt. Die Mittelzuflüsse und -abflüsse aus der Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts umfassen neben Zugängen im Sachanlagevermögen auch Zugänge bei den immateriellen Vermögenswerten. Die Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen sind um die übernommenen flüssigen Mittel vermindert. In der Finanzierungstätigkeit sind neben Zahlungsmittelzuflüssen aus Eigenkapitalerhöhungen und der Begebung von sonstigen Finanzverbindlichkeiten auch Zahlungsmittelabflüsse aus der Tilgung von Krediten ausgewiesen.
Demgegenüber wird ausgehend vom Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) der Mittelzufluss und -abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit indirekt abgeleitet. Dazu wird das EBIT um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge, das sind im Wesentlichen Abschreibungen und die Veränderungen der langfristigen Rückstellungen und latenten Steuern, korrigiert und um die Veränderung der betrieblichen Aktiva und Passiva ergänzt.
Investitions- und Finanzierungsvorgänge, welche nicht zu einer Veränderung von Zahlungsmitteln geführt haben, sind nicht Bestandteil der Kapitalflussrechnung.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE (14)
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| (in TEUR) | Lizenzen, Markenrechte, Software und ähnliche Rechte | Aktivierte Entwicklungskosten | Geschäfts- oder Firmenwert | Anlagen im Bau/Geleistete Anzahlungen | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||||
| Stand 1. Januar 2014 | 47.440 | 63.592 | 30.790 | 1 | 141.823 |
| Währungsanpassung | 61 | 122 | 1.233 | 0 | 1.416 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 3.100 | 0 | 4.472 | 0 | 7.572 |
| Zugänge | 922 | 9.305 | 0 | 0 | 10.227 |
| Abgänge | -574 | -352 | 0 | 0 | -926 |
| Stand 31. Dezember 2014 | 50.949 | 72.667 | 36.495 | 1 | 160.112 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
| Stand 1. Januar 2014 | 22.661 | 27.485 | 0 | 0 | 50.146 |
| Währungsanpassung | 54 | 32 | 0 | 0 | 86 |
| Zugänge Abschreibungen (planmäßig) | 5.262 | 10.693 | 0 | 0 | 15.955 |
| Zugänge Wertminderungen (außerplanmäßig) | 0 | 19.735 | 0 | 0 | 19.735 |
| Abgänge | -508 | -42 | 0 | 0 | -550 |
| Stand 31. Dezember 2014 | 27.469 | 57.903 | 0 | 0 | 85.372 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||||
| Stand 1. Januar 2015 | 50.949 | 72.667 | 36.495 | 1 | 160.112 |
| Währungsanpassung | 47 | 199 | 1.735 | 0 | 1.981 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 2.092 | 1.484 | 522 | 15 | 4.113 |
| Zugänge | 447 | 11.609 | 0 | 44 | 12.10 0 |
| Abgänge | -243 | 0 | -800 | 0 | -1.043 |
| Stand 31. Dezember 2015 | 53.292 | 85.959 | 37.952 | 60 | 177.263 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
| Stand 1. Januar 2015 | 27.469 | 57.903 | 0 | 0 | 85.372 |
| Währungsanpassung | 27 | 37 | 0 | 0 | 64 |
| Zugänge Abschreibungen (planmäßig) | 5.832 | 1.220 | 0 | 0 | 7.052 |
| Zugänge Wertminderungen (außerplanmäßig) | 0 | 3.444 | 0 | 3.444 | |
| Abgänge | -243 | 0 | 0 | 0 | -243 |
| Stand 31. Dezember 2015 | 33.085 | 62.604 | 0 | 0 | 95.689 |
| Restbuchwert 31.12.2014 | 23.480 | 14.764 | 36.495 | 1 | 74.740 |
| Restbuchwert 31.12.2015 | 20.207 | 23.355 | 37.952 | 60 | 81.574 |
Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der aktivierten Entwicklungskosten für Projekte mit Restbuchwerten wurden im Berichtsjahr außerplanmäßige Wertminderungen in Höhe von 3.444 TEUR (Vj. 19.735 TEUR) vorgenommen. Die Wertminderungen entfallen auf das Segment Solar (Vj. Segment Solar mit 16.367 TEUR, Display 2.406 TEUR und Battery 962 TEUR). Der Ausweis erfolgt unter den Abschreibungen.
GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE SOWIE MARKENRECHTE
Die Geschäfts- oder Firmenwerte sowie die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (Markenrechte) entfallen wie folgt auf die einzelnen Segmente:
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| (in TEUR) | Geschäfts- oder Firmenwert | Markenrechte | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2015 | 31.12.2014 | 31.12.2015 | 31.12.2014 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Electronics | 10.792 | 9.924 | 2.639 | 2.639 |
| Solar | 20.478 | 19.611 | 1.759 | 1.759 |
| Energy Storage | 4.994 | 4.472 | 0 | 0 |
| Contract Manufacturing | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Others | 1.688 | 2.488 | 0 | 0 |
| 37.952 | 36.495 | 4.398 | 4.398 |
Die Veränderung des Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von 1.457 TEUR resultiert in Höhe von 522 TEUR aus der Erstkonsolidierung der KLEO Halbleitertechnik GmbH. Des Weiteren ergab sich im Rahmen des Verkaufs des Verpackungsbereiches (Teil des Segments Others) ein Abgang des Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von 800 TEUR. Die übrigen Veränderungen beim Geschäfts- oder Firmenwert sowie bei den Markenrechten resultieren ausschließlich aus Währungsumrechnungen.
Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und Markenrechte wird mindestens einmal jährlich getestet, in dem die Buchwerte der dem jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwert und Markenrechte zugrunde liegenden Einheiten mit dem Nutzungswert verglichen werden. Der Nutzungswert wird nach der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Ausgangspunkt ist die aktuelle Dreijahresplanung für den jeweiligen Geschäftsbereich.
Zu den wesentlichen Planungsprämissen gehören vor allem die erwartete Marktentwicklung in Relation zur Entwicklung der Manz Gruppe, die Entwicklung wesentlicher Fertigungs- und sonstiger Kosten sowie der Abzinsungsfaktor und die Wachstumsraten. Bei der Festlegung der Annahmen werden sowohl allgemeine Marktprognosen, aktuelle Entwicklungen wie auch historische Erfahrungen berücksichtigt.
Im Geschäftsbereich Solar wurde in der Planung unterstellt, dass im Geschäftsjahr 2016 die ersten Aufträge im Bereich CIGS realisiert werden. Neben eigenen Branchenkenntnissen und Gesprächen mit potentiellen Kunden werden veröffentlichte branchenbezogene Marktprognosen berücksichtigt, die ein deutliches Wachstum des Solarmarktes vorhersagen.
Die Cashflows werden für jeden Geschäftsbereich, dem ein Geschäfts- oder Firmenwert und Markenrecht zugeordnet ist, individuell auf Basis der Umsatz- und Kostenplanung prognostiziert. Die Wachstumsraten wurden unverändert mit Werten von 1,0 % bis 1,5 % angesetzt. Der für die Abzinsung verwendete Diskontierungssatz vor Steuern (gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten (WACC)) beträgt 8,2 % bis 11,1 % (Vj. 7,6 % bis 12,5 %). Dabei werden die Eigenkapitalkosten auf Basis einer Vergleichsgruppe (Peer Group) ermittelt. Für das Segment Contract Manufacturing wurde in 2015 eine neue Peer Group gebildet. Die Diskontierungssätze und Wachstumsraten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
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| (in %) | Diskontierungssatz vor Steuern | Wachstumsrate | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2015 | 31.12.2014 | 31.12.2015 | 31.12.2014 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Electronics | 8,2 | 7,9 | 1,5 | 1,5 |
| Solar | 11,1 | 12,4 | 1,5 | 1,5 |
| Energy Storage | 8,6 | 7,6 | 1,0 | 1,0 |
| Contract Manufacturing | 9,7 | 12,5 | 1,0 | 1,0 |
| Others | 11,1 | 12,4 | 1,0 | 1,0 |
Die Gewichtung der so ermittelten Eigen- und Fremdkapitalkostensätze erfolgte auf Basis der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Peer Group.
Eine Wertminderung eines Geschäfts- oder Firmenwertes liegt vor, wenn der Nutzungswert kleiner ist als der Buchwert des Geschäftsbereichs. Für die Geschäftsjahre 2015 und 2014 wurde kein Wertberichtigungsbedarf der bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte sowie der immateriellen Vermögenswerte ohne bestimmte Nutzungsdauer ermittelt.
Ein um 1 % höherer WACC und eine Berechnung ohne unterstelltes Wachstum in der ewigen Rente beeinflusst die Werthaltigkeit der Firmenwerte nicht. Auch eine dann noch zusätzliche Reduzierung der EBIT-Marge über die gesamte Planungsdauer von 10 %, hätte im Geschäftsjahr 2015 und 2014 zu keiner Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes bzw. Markenrechtes geführt.
Von den im Jahr 2015 insgesamt angefallenen Forschungs- und Entwicklungskosten erfüllen 14.500 TEUR (Vorjahr: 9.305 TEUR) die Aktivierungskriterien nach IFRS.
Folgende Beträge wurden erfolgswirksam verrechnet:
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| (in TEUR) | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Forschungs- und Entwicklungskosten gesamt | -27.145 | -20.785 |
| Planmäßige Abschreibungen auf Entwicklungskosten | -1.220 | -10.693 |
| Außerplanmäßige Wertberichtigungen auf Entwicklungskosten | -3.444 | -19.735 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 14.500 | 9.305 |
| Aufwandswirksam verrechnete Forschungs- und Entwicklungskosten | -17.309 | -41.908 |
SACHANLAGEN (15)
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| (in TEUR) | Grundstücke und Gebäude | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Anlagen im Bau/Geleistete Anzahlungen | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||||
| Stand 1. Januar 2014 | 28.775 | 23.642 | 11.106 | 99 | 63.622 |
| Währungsanpassung | 2.227 | 244 | 338 | 11 | 2.820 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 40 | 65 | 0 | 105 |
| Zugänge | 564 | 1.277 | 2.097 | 428 | 4.366 |
| Abgänge | 0 | -649 | -844 | -101 | -1.594 |
| Umgliederungen | 6 | 0 | 0 | -6 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2014 | 31.572 | 24.554 | 12.762 | 431 | 69.319 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
| Stand 1. Januar 2014 | 3.192 | 9.440 | 6.015 | 0 | 18.647 |
| Währungsanpassung | 293 | 133 | 160 | 0 | 586 |
| Zugänge Abschreibungen (planmäßig) | 1.144 | 5.348 | 1.757 | 0 | 8.249 |
| Zugänge Wertminderungen (außerplanmäßig) | 0 | 2.761 | 0 | 0 | 2.761 |
| Abgänge | 0 | -619 | -571 | 0 | -1.190 |
| Stand 31. Dezember 2014 | 4.629 | 17.063 | 7.361 | 0 | 29.053 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||||
| Stand 1. Januar 2015 | 31.572 | 24.554 | 12.762 | 431 | 69.319 |
| Währungsanpassung | 1.554 | 170 | 303 | 21 | 2.048 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 463 | 232 | 15 | 710 |
| Zugänge | 468 | 1.489 | 759 | 3.517 | 6.233 |
| Abgänge | -13 | -709 | -891 | 0 | -1.613 |
| Umgliederungen | 1.841 | 590 | 31 | -2.462 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2015 | 35.422 | 26.557 | 13.196 | 1.522 | 76.697 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
| Stand 1. Januar 2015 | 4.629 | 17.063 | 7.361 | 0 | 29.053 |
| Währungsanpassung | 224 | 81 | 116 | 0 | 421 |
| Zugänge Abschreibungen (planmäßig) | 1.340 | 2.647 | 1.861 | 0 | 5.848 |
| Abgänge | 0 | -617 | -838 | 0 | -1.455 |
| Stand 31. Dezember 2015 | 6.193 | 19.174 | 8.500 | 0 | 33.867 |
| Restbuchwert 31.12.2014 | 26.943 | 7.491 | 5.401 | 431 | 40.266 |
| Restbuchwert 31.12.2015 | 29.229 | 7.383 | 4.696 | 1.522 | 42.830 |
Grundstücke und Gebäude der Manz Slovakia s.r.o mit 4.220 TEUR (Vj. 4.401 TEUR) dienen als Sicherheit für Bankdarlehen.
Im Berichtsjahr wurden keine außerplanmäßigen Wertminderungen vorgenommen (Vj. 2.761 TEUR im Segment Solar).
VORRÄTE (16)
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| (in TEUR) | 31.12.2015 | 31.12.2014 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 17.924 | 21.284 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 16.509 | 24.066 |
| Fertige Erzeugnisse, Waren | 1.582 | 725 |
| Geleistete Anzahlungen | 622 | 2.246 |
| 36.636 | 48.321 |
Bei den Vorräten wurden Wertminderungen aufgrund von Markt- und Gängigkeitsrisiken in Höhe von 39.048 TEUR (Vj. 27.144 TEUR) vorgenommen. Die Erhöhung der Wertminderungen im Berichtsjahr in Höhe von 11.904 TEUR (Vj. 10.017 TEUR) wurden erfolgswirksam im Materialaufwand erfasst.
FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN (17)
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| (in TEUR) | 31.12.2015 | 31.12.2014 |
|---|---|---|
| Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 52.906 | 25.695 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 30.893 | 33.013 |
| 83.799 | 58.708 |
Die nach dem Grad der Fertigstellung bilanzierten künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen ermitteln sich wie folgt:
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| (in TEUR) | 31.12.2015 | 31.12.2014 |
|---|---|---|
| Herstellungskosten einschließlich Auftragsergebnis der Fertigungsaufträge | 112.801 | 76.252 |
| Abzüglich erhaltene Anzahlungen | -59.895 | -50.557 |
| 52.906 | 25.695 |
Soweit die erhaltenen Anzahlungen die Summe aus angefallenen Auftragskosten und ausgewiesenen Gewinnen übersteigt, erfolgt der Ausweis passivisch unter den erhaltenen Anzahlungen.
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| (in TEUR) | 31.12.2015 | 31.12.2014 |
|---|---|---|
| Herstellungskosten einschließlich Auftragsergebnis der Fertigungsaufträge | 70.402 | 52.475 |
| Abzüglich erhaltene Anzahlungen | -80.909 | -63.030 |
| -10.507 | -10.555 |
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| (in TEUR) | 31.12.2015 | 31.12.2014 |
|---|---|---|
| Einzelwertberichtigungen | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.174 | 971 |
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 320 | 2.712 |
| Pauschalierte Einzelwertberichtigungen | 2.588 | 1.377 |
| 4.082 | 5.060 |
Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:
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| (in TEUR) | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 5.060 | 2.172 |
| Währungsumrechnung | -279 | -85 |
| Verbrauch | 455 | 0 |
| Auflösung | 893 | 1.069 |
| Zuführungen | 649 | 4.042 |
| Stand 31.12. | 4.082 | 5.060 |
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE (18)
Am Bilanzstichtag waren folgende Devisentermin- und Devisenswapgeschäfte im Rahmen von Hedge Accounting zur Kurssicherung von während des folgenden Geschäftsjahres erwarteten USD/EUR- bzw. USD/TWD-Transaktionen sowie Zinsderivate zur Zinsabsicherung eingesetzt:
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| (in TEUR) | 31.12.2015 | 31.12.2014 | ||
|---|---|---|---|---|
| Währungskurssicherung | Zinsderivate | Währungskurssicherung | Zinsderivate | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Nominalwert | 71.253 | 2.850 | 40.244 | 3.745 |
| Positiver beizulegender Zeitwert | 28 | 0 | 6 | 0 |
| Negativer beizulegender Zeitwert | -3.140 | 0 | -184 | 0 |
| Restlaufzeit | max. 10/2016 | max. 12/2019 | max. 8/2015 | max. 12/2015 |
Im Geschäftsjahr wurden 2.105 TEUR (Vj. 33 TEUR), unter Abzug von latenten Steuern in Höhe von 632 TEUR (Vj. 10 TEUR), aus noch laufenden Cashflow Hedges erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen eingestellt. Aufgrund von terminlichen Verschiebungen bei den Grundgeschäften kam es bei den Cashflow Hedges zu Verlusten aus Ineffektivitäten in Höhe von 0 TEUR (Vj. 30 TEUR). Der Ausweis erfolgte in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen.
SONSTIGE KURZFRISTIGE FORDERUNGEN (19)
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| (in TEUR) | 31.12.2015 | 31.12.2014 |
|---|---|---|
| Steuerforderungen (keine Einkommens- und Ertragsteuern) | 3.633 | 3.337 |
| Forderungen Personal | 713 | 1.001 |
| Sonstige Abgrenzungen (v. a. Versicherungen) | 377 | 360 |
| Übrige | 2.698 | 1.188 |
| 7.421 | 5.886 |
Die sonstigen kurzfristigen Forderungen sind weder überfällig noch wertgemindert.
FLÜSSIGE MITTEL (20)
Bei den flüssigen Mitteln handelt es sich um Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Form von Geldkonten und kurzfristigen Geldanlagen bei Kreditinstituten, die beim Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Sie werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
EIGENKAPITAL (21)
Die Entwicklung des Eigenkapitals und des Gesamtergebnisses sind in der "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung" gesondert dargestellt. Die Bestandteile des Gesamtergebnisses sind in der Gesamtergebnisrechnung aggregiert dargestellt.
GEZEICHNETES KAPITAL
Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital des Mutterunternehmens Manz AG ausgewiesen.
Das gezeichnete Kapital hat sich gegenüber dem Vorjahr auf 5.420.864,00 EUR (Vorjahr: 4.928.059,00 EUR) erhöht und ist eingeteilt in 5.420.864 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Der Nennbetrag einer Stückaktie entspricht damit 1,00 EUR.
Unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2014 und mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 28. April 2015 wurde das Grundkapital der Gesellschaft von 4.928.059,00 EUR um 492.805,00 EUR auf 5.420.864,00 EUR erhöht. Die Erhöhung erfolgte durch Ausgabe von 492.805 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bareinlagen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 29. April 2015 in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen.
GENEHMIGTES KAPITAL
Durch Beschluss der Hauptversammlung wurde der Vorstand am 7. Juli 2015 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 6. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 2.710.432,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 2.710.432 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2015). Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.
BEDINGTES KAPITAL I
Die Hauptversammlung vom 9. Juli 2014 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Juli 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Millionen EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 1.971.223,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen. Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 1.971.223,00 EUR, eingeteilt in bis zu 1.971.223 Stück neuen, auf den Inhaber lautende Aktien (Stückaktien), bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) jeweils mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis.
BEDINGTES KAPITAL II
Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten nach dem Manz Performance Share Plan 2015 zugestimmt.
Der Vorstand wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 59.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 118.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren.
Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 56.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 112.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Bestimmungen.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 230.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 230.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.
Die Zahl der bezogen auf das bedingte Kapital II zum Bilanzstichtag ausgegebenen Bezugsrechte beläuft sich auf 14.863 (Vj. 0) (siehe Anmerkung 9).
BEDINGTES KAPITAL III
Die Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 hat der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten nach dem Manz Performance Share Plan 2011 zugestimmt. Die Ermächtigungen wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 aufgehoben, soweit auf der Grundlage der Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 6 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 56.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 56.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.
Die Zahl der bezogen auf das bedingte Kapital III zum Bilanzstichtag ausgegebenen Bezugsrechte beläuft sich auf 0 (Vj. 14.256) (siehe Anmerkung 9).
BEDINGTES KAPITAL IV
Die Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 hat der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten nach dem Manz Performance Share Plan 2012 zugestimmt. Die Ermächtigungen wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 aufgehoben, soweit auf der Grundlage der Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 7 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 256.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 256.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.
Die Zahl der bezogen auf das bedingte Kapital IV zum Bilanzstichtag ausgegebenen Bezugsrechte beläuft sich auf 15.361 (Vj. 15.361) (siehe Anmerkung 9).
KAPITALRÜCKLAGE
Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen die Einzahlungen von Aktionären nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB abzüglich der Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern. Des Weiteren ist der Wert der als Gehaltsbestandteil an Führungskräfte (einschließlich Vorstand) in Form von Eigenkapitalinstrumenten gewährten anteilsbasierten Vergütung erfasst.
EIGENE AKTIEN
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 wurde die Gesellschaft ermächtigt gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in dem Zeitraum bis zum 6. Juli 2020 eigene Aktien mit einem rechnerischen Wert von bis zu 10 % des Grundkapitals, welches am Tag der Hauptversammlung vorlag, zu erwerben.
Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen. Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworben wurden, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, zu ihrer Einziehung und ihrer Wiederveräußerung oder Verwertung auf andere Weise können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, jeweils auch in Teilen ausgeübt werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den definierten Ermächtigungen verwendet werden.
Im Geschäftsjahr 2015 erwarb die Gesellschaft 141 Stück (Vj. 2.733 Stück) eigene Aktien zu einem Durchschnittspreis von 78,76 EUR (Vj. 67,47 EUR) pro Aktie mit einem Kurswert von 11 TEUR (Vj. 184 TEUR). Der Erwerb der eigenen Aktien im Berichtsjahr erfolgte für Mitarbeiterjubiläen. Zu den Bilanzstichtagen 31. Dezember 2015 und 31. Dezember 2014 sind keine eigenen Aktien im Bestand.
GEWINNRÜCKLAGEN
Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich um Rücklagen für angesammelte Gewinne und Rücklagen für die Neubewertung der Pensionen und der Cashflow Hedges. Die angesammelten Gewinne enthalten die laufenden und die in Vorjahren von der Manz AG und den einbezogenen Tochterunternehmen erwirtschafteten, noch nicht ausgeschütteten Gewinne.
Im Geschäftsjahr 2014 erfolgte eine Erhöhung der Anteilsquote bei der Manz Taiwan Ltd. Die Bilanzierung erfolgte erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion zwischen den Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern. Hierbei entstand ein positiver Unterschiedsbetrag in Höhe von 844 TEUR, der in den Rücklagen für angesammelte Gewinne ausgewiesen wird.
In der Rücklage für die Absicherung von Cashflows wird der Teil des Gewinns oder Verlusts aus einem Sicherungsinstrument zur Absicherung von Cashflows erfasst, der als effektive Absicherung ermittelt wurde.
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Die Rücklage für Währungsumrechnung dient der Erfassung von Differenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften.
MINDERHEITSANTEILE
Die Minderheitsanteile betreffen die Manz India Private Limited, bei der die Manz Asia Ltd. einen Anteil von 75 % hält sowie die im Geschäftsjahr 2015 neu gegründete Talus Manufacturing Ltd, bei der die Manz Taiwan Ltd. 80,5 % der Anteile hält. Im Geschäftsjahr 2014 wurden die restlichen Minderheitsanteile von 2,83 % bei der Manz Taiwan Ltd. erworben. Der den Minderheitsgesellschaftern zuzurechnende Anteil am Eigenkapital und Jahresergebnis wird in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung jeweils gesondert ausgewiesen.
VORSCHLAG ZUR ERGEBNISVERWENDUNG
Die Dividendenausschüttung der Manz AG richtet sich gemäß § 58 Abs. 2 AktG nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss (Einzelabschluss) zum 31. Dezember 2015 der Manz AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2015 schließt mit einem Bilanzverlust von -8.006.620,80 EUR (Vj. -12.311.458,60 EUR). Der Vorstand schlägt vor, diesen Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZUM KAPITALMANAGEMENT
Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements im Manz-Konzern ist eine kontinuierliche und langfristige Steigerung des Unternehmenswertes und die Sicherung der Liquidität. Ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote sind hierzu wichtige Bausteine. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor.
Der Manz-Konzern überwacht sein Kapital regelmäßig auf der Basis verschiedener Kennzahlen. Das Verhältnis von Nettofinanzverbindlichkeiten zum bilanziellen Eigenkapital vor Minderheitsanteilen (Gearing) und die Eigenkapitalquote sind hierbei wichtige Kennzahlen. Die Nettofinanzverbindlichkeiten werden dabei ermittelt als Summe der Finanzverbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten abzüglich der flüssigen Mittel.
Aufsichtsrat und Vorstand haben als Ziel eine Mindesteigenkapitalquote von 40 % und ein Gearing von weniger als 50 % definiert.
Übersicht Kapitalmanagement
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| (in TEUR) | 31.12.2015 | 31.12.2014 |
|---|---|---|
| Flüssige Mittel | 34.372 | 23.153 |
| Finanzverbindlichkeiten | 82.936 | 32.345 |
| Nettofinanzverbindlichkeiten | 48.564 | 9.192 |
| Summe Eigenkapital Anteilseigner Manz AG | 120.963 | 139.974 |
| Eigenkapitalquote | 41,3 % | 55,2 % |
| Gearing | 40,1 % | 6,6 % |
Die Kennzahl Eigenkaptialquote ist aufgrund eines erhöhten Fremdkapitalanteils auf 41,3 % (Vj. 55,2 %) gesunken. Das Gearing hat sich aufgrund der Erhöhung der Nettofinanzverbindlichkeiten auf +40,1 % (Vj. +6,6 %) erhöht. Beide Kennzahlen liegen somit nur noch geringfügig über den gesetzten Zielen.
LANGFRISTIGE FINANZSCHULDEN (22)
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| (in TEUR) | 31.12.2015 | 31.12.2014 |
|---|---|---|
| Langfristige Verbindlichkeiten Kreditinstitute | 1.913 | 22.118 |
Die langfristigen Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten enthalten vor allem ein langfristiges Darlehen der Manz Slovakia. Im Vorjahr wurde ein Kfw-Darlehen (ERP-Innovationsprogramm) in Höhe des langfristigen Anteils von 12,5 Mio. EUR ausgewiesen und ein Darlehen der European Investment Bank über 20 Mio. EUR, welches mit 9,6 Mio. EUR in Anspruch genommen war. Infolge der Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Manz AG und dem damit verbundenen Kündigungsrecht der Darlehensgeber werden die beiden Darlehen im Geschäftsjahr 2015 bei den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesen.
LANGFRISTIG ABGEGRENZTE INVESTITIONSZUWENDUNGEN (23)
Der Posten beinhaltet abgegrenzte Investitionszuschüsse, auch soweit sie bereits im Folgejahr aufzulösen sein werden, da sie ausschließlich im Zusammenhang mit dem Sachanlagevermögen stehen. Sie betreffen ausnahmslos die Manz Hungary in Ungarn.
Die Investitionszuschüsse sind mit einer Reihe von Auflagen verbunden. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand werden diese Auflagen vollständig erfüllt, so dass mit keinen Rückzahlungen zu rechnen ist.
FINANZVERBINDLICHKEITEN AUS LEASING (24)
Die Leasingverbindlichkeiten resultieren aus den gemäß IAS 17 aktivierungspflichtigen Vermögenswerten. Es handelt sich um Finanzierungsleasingverträge über Pkws, die in dem Posten andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung mit einem Buchwert von 26 TEUR (Vj. 52 TEUR) ausgewiesen sind.
Die in der Zukunft fälligen Leasingzahlungen mit ihren Barwerten ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
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| 2015 | 2014 | |||
|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Mindestleasingzahlungen | Barwert der Mindestleasingzahlungen | Mindestleasingzahlungen | Barwert der Mindestleasingzahlungen |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Bis 1 Jahr | 13 | 13 | 24 | 24 |
| 1 bis 5 Jahre | 11 | 10 | 24 | 21 |
| Summe Mindestleasingzahlungen | 24 | 48 | ||
| Abzüglich des Zinsanteils | -1 | -3 | ||
| Barwert der Mindestleasingzahlungen | 22 | 22 | 45 | 45 |
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN (25)
In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Konzernbilanz angesetzten Beträge dargestellt.
Dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Jahresende wird das Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert gegenübergestellt (Finanzierungsstatus).
Pensionsrückstellungen
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| (in TEUR) | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Veränderung des Anwartschaftsbarwertes | ||
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 1.1. | 9.237 | 6.815 |
| Änderung Konsolidierungskreis | 0 | 1.883 |
| Abgang aufgrund Verkauf Bereich Verpackungen | -438 | 0 |
| Dienstzeitaufwand | 67 | 61 |
| Zinsaufwand | 188 | 235 |
| Gezahlte Leistungen | -300 | -889 |
| Versicherungsmathematische Verluste (+)/Gewinne (-) | ||
| aus Veränderungen demografischer Annahmen | 0 | 54 |
| aus Veränderungen finanzieller Annahmen | -16 | 853 |
| aus erfahrungsbedingten Anpassungen | 58 | 68 |
| Währungsdifferenzen aus ausländischen Plänen | 142 | 157 |
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 31.12. | 8.938 | 9.237 |
| Veränderung des Planvermögens | ||
| Planvermögen zum Zeitwert 1.1. | 806 | 1.231 |
| Erträge aus Planvermögen | 20 | 29 |
| Beiträge durch die Gesellschaft | 322 | 64 |
| Gezahlte Leistungen | -87 | -611 |
| Versicherungsmathematische Verluste (+)/Gewinne (-) | 13 | 6 |
| Währungsdifferenzen aus ausländischen Plänen | 25 | 87 |
| Planvermögen zum Zeitwert 31.12. | 1.099 | 806 |
| Finanzierungsstatus (= Pensionsrückstellung) | 7.839 | 8.431 |
| hiervon entfallen auf: | ||
| Manz AG, Reutlingen | 4.278 | 4.926 |
| Manz Italy, Italien | 1.914 | 1.999 |
| Manz Taiwan Ltd., Taiwan | 1.462 | 1.332 |
| Manz CIGS Technology, Schwäbisch Hall | 184 | 174 |
Die Pensionsverpflichtungen der Manz AG bestehen aus zwei Einzelzusagen mit einem konstanten Betrag sowie aus einer betrieblichen Versorgungsordnung der ehemaligen Manz Tübingen GmbH, welche für Neuzugänge ab dem 15. Juli 1997 geschlossen wurde. Aufgrund des im Geschäftsjahr durchgeführten Verkaufs eines Teilbereiches von der ehemaligen Manz Tübingen gingen auch Versorgungsverpflichtungen von 10 Mitarbeitern auf den Käufer über.
Die Verpflichtungen bei der im Geschäftjahr 2014 erworbenen Manz Italy umfassen die bei jedem Beschäftigungsverhältnis gesetzlich geregelten Vergütungen bei der Trennung von Mitarbeitern.
Bei der Manz Taiwan besteht sowohl ein leistungsorientierter als auch beitragsorientierter Pensionsplan für die Mitarbeiter. Für Mitarbeiter seit dem 1. Juli 2005 besteht nur noch die Möglichkeit dem beitragsorientierten Pensionsplan beizutreten. Die Mitarbeiter, die schon vor dem 1. Juli 2005 beschäftigt waren, haben die Wahl zwischen beiden Pensionsplänen.
Die Pensionsverpflichtungen der Manz CIGS Technology bestehen aus der im Rahmen der Unternehmenstransaktion mit Würth zum 1. Januar 2012 übernommenen betrieblichen Altersversorgung (Ruhegeldordnung). Die Höhe der Altersrente bemisst sich anhand der Dienstjahre multipliziert mit einem festen Betrag.
Folgende Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
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| (in TEUR) | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Dienstzeitaufwand | -67 | -61 |
| Netto-Zinsaufwand | -168 | -206 |
Der Dienstzeitaufwand wird unter den Personalaufwendungen und der Zinsaufwand unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen.
Im nächsten Geschäftsjahr werden sich die Arbeitgeberbeiträge zum Fondsvermögen voraussichtlich auf 322 TEUR und die Pensionszahlungen auf voraussichtlich 742 TEUR belaufen.
Das Planvermögen besteht bei den inländischen Versorgungszusagen ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen. Beim Planvermögen der Manz Taiwan Ltd. handelt es sich um gesetzlich vorgeschriebene Dotierungen durch den Arbeitgeber in ein zentrales externes Treuhandvermögen (Taiwan's Labor Pension Fund). Das Fondsvermögen setzt sich zu 20 % aus Rückdeckungsversicherungen (Deutschland) und zu 80 % aus einem Treuhandvermögen (Taiwan) zusammen.
Für beitragsorientierte Pensionspläne sind Zahlungen in Höhe von 1.798 TEUR (Vj. 1.334 TEUR) erfolgt. Darüber hinaus wurden bei den inländischen Gesellschaften, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Beiträge an die staatliche Rentenversicherungsanstalt in Höhe von 3.141 TEUR (Vj. 3.054 TEUR) abgeführt.
Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurden die folgenden Annahmen zugrunde gelegt:
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| (in %) | Deutschland | Taiwan | ||
|---|---|---|---|---|
| 2015 | 2014 | 2015 | 2014 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Abzinsungssatz | 2,20 | 2,35 | 1,75 | 2,25 |
| Lohn- und Gehaltssteigerungen | 2,50 | 2,50 | 2,00 | 2,00 |
| Rentensteigerungen | 1,70 | 2,00 | 2,00 | 2,00 |
Für die Manz Italy wurde mit einem Abzinsungssatz von 2,03% (Vj. 1,49%) und 2,5% (Vj. 2,5%) für Lohn-, Gehalts- und Rentensteigerungen gerechnet.
Der Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen hätte folgenden Effekt auf den Barwert der Pensionsverpflichtungen:
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| (in TEUR) | 2015 | |
|---|---|---|
| Sensitivität für Abzinsungssatz | +0,50 % | -571 |
| Sensitivität für Abzinsungssatz | -0,50 % | 637 |
| Sensitivität für Rentensteigerungen | +0,50 % | 517 |
| Sensitivität für Rentensteigerungen | -0,50 % | -512 |
| Sensitivität für Lebenserwartung | +1 Jahr | 212 |
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen beträgt zum Ende des Berichtsjahres 12,4 Jahre (2014: 13,3 Jahre).
SONSTIGE LANGFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN (26)
Die sonstigen langfristigen Rückstellungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
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| (in TEUR) | 1.1.2015 | Währungsanpassung | Verbrauch | Auflösung | Aufzinsung | Zuführung | 31.12.2015 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Personal | 1.192 | 0 | 41 | 377 | 34 | 9 | 817 |
| Rückbauverpflichtung | 470 | 0 | 0 | 0 | 24 | 0 | 494 |
| Gewährleistungen | 1.890 | 20 | 1.382 | 0 | 0 | 663 | 1.191 |
| 3.552 | 20 | 1.423 | 377 | 58 | 672 | 2.502 |
Die langfristigen Personalverpflichtungen enthalten die Verpflichtungen aus der Altersteilzeit und Jubiläumsverpflichtungen. Die Rückstellung für Altersteilzeit wurde mit dem Deckungsvermögen in Höhe von 9 TEUR (Vj. 124 TEUR) saldiert ausgewiesen.
Die Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen wird auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit gebildet. Es ist zu erwarten, dass die Kosten innerhalb der nächsten beiden Geschäftsjahre anfallen werden.
ÜBRIGE LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN (27)
Die übrigen langfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von 875 TEUR betreffen den langfristigen Teil der Earn-Out-Komponente aus dem Erwerb der KLEO Halbleitertechnik GmbH im Geschäftsjahr 2015.
KURZFRISTIGE FINANZSCHULDEN (28)
Die kurzfristigen Finanzschulden betreffen verschiedene kurzfristige Kreditlinien und Kontokorrentkredite zur Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit; sie sind innerhalb eines Jahres fällig. Für die kurzfristigen Kredite sind marktübliche Zinssätze vereinbart. Des Weiteren ist der kurzfristige Anteil (Tilgung Folgejahr) der langfristigen Finanzschulden enthalten sowie die Umgliederung aus den langfristigen Finanzschulden infolge der eingetretenen Kündigungsmöglichkeiten der Kreditgeber.
VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN (29)
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Ihre Bilanzwerte entsprechen im Wesentlichen den Marktwerten; sie sind innerhalb eines Jahres fällig.
SONSTIGE KURZFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN (30)
Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:
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| (in TEUR) | 1.1.2015 | Währungsanpassung | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 31.12.2015 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nacharbeiten | 857 | 0 | 857 | 0 | 82 | 82 |
| Restrukturierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.655 | 2.655 |
| Übrige | 2.657 | 133 | 1.832 | 958 | 3.521 | 3.521 |
| 3.514 | 133 | 2.689 | 958 | 6.258 | 6.258 |
Die Rückstellung für Restrukturierung beinhaltet die im Rahmen des Restrukturierungskonzeptes noch anfallenden Aufwendungen im Geschäftsjahr 2016.
Im Bereich Übrige sind insbesondere Rückstellungen für Drohverluste aus Kundenaufträgen, Provisionen, Erfolgsbeteiligung und Jahresabschlusskosten ausgewiesen.
Die Rückstellungen führen in der Regel im Folgejahr zu Auszahlungen.
ÜBRIGE VERBINDLICHKEITEN (31)
Die übrigen Verbindlichkeiten setzen sich zum Stichtag wie folgt zusammen:
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| (in TEUR) | 31.12.2015 | 31.12.2014 |
|---|---|---|
| Steuerverbindlichkeiten (keine Einkommens- und Ertragsteuern) | 973 | 1.046 |
| Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich | 2.411 | 3.767 |
| Earn-Out-Verpflichtung | 3.125 | 3.000 |
| Sonstige | 4.467 | 484 |
| 10.976 | 8.297 |
Die Steuerverbindlichkeiten (keine Einkommens- und Ertragsteuern) setzen sich v. a. aus Umsatzsteuerverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer zusammen. Die Earn-Out-Verpflichtungen betreffen mit 3.000 TEUR die Earn-Out-Komponente aus dem Erwerb der CIS Technology GmbH in 2012, die zeitlich unbegrenzt und vom Verkauf von CIGS-Anlagen abhängig ist sowie mit 125 TEUR den kurzfristen Teil der Earn-Out-Komponente aus dem Erwerb der KLEO Halbleitertechnik GmbH im Geschäftsjahr 2015. Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.
BERICHTERSTATTUNG ZU FINANZINSTRUMENTEN
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Forderungen, flüssige Mittel, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der wesentliche Teil der übrigen Schulden aus dem Anwendungsbereich des IFRS 7 haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Es wird daher unterstellt, dass die Buchwerte dieser Finanzinstrumente näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.
AKTIVA per 31.12.2015
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| Buchwerte nach Bewertungskategorien | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Kredite und Forderungen | Designierte Sicherungsinstrumente (Cashflow Hedge) | Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IAS 39 | Buchwert 31.12.2015 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 1.634 | 1.634 | - | 1.634 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 83.799 | 30.893 | - | 52.906 | 83.799 |
| Derivative Finanzinstrumente | 28 | - | 28 | - | 28 |
| Sonstige kurzfristige Forderungen | 7.421 | 3.788 | - | 3.633 | 7.421 |
| Flüssige Mittel | 34.372 | 34.372 | - | - | 34.372 |
| 127.254 | 70.687 | 28 | 56.539 | 127.254 |
PASSIVA per 31.12.2015
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| Buchwerte nach Bewertungskategorien | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Wertansatz nach IAS 17 | Designierte Sicherungsinstrumente (Cashflow Hedge) | Nicht im Anwedungsbereich IFRS 7, IAS 39 | Buchwert 31.12.2015 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzschulden | 82.802 | 82.912 | - | - | - | 82.912 |
| Finanzverbindlichkeiten Leasing | 26 | - | 24 | - | - | 24 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 40.809 | 40.809 | - | - | - | 40.809 |
| Derivative Finanzinstrumente | 3.140 | - | - | 3.140 | - | 3.140 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 10.976 | 6.878 | - | - | 4.098 | 10.976 |
| 137.753 | 130.599 | 24 | 3.140 | 4.098 | 137.861 |
AKTIVA per 31.12.2014
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| Buchwerte nach Bewertungskategorien | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Kredite und Forderungen | Designierte Sicherungsinstrumente (Cashflow Hedge) | Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IAS 39 | Buchwert 31.12.2014 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 674 | 674 | 674 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 58.708 | 33.013 | - | 25.695 | 58.708 |
| Derivative Finanzinstrumente | 6 | - | 6 | - | 6 |
| Sonstige kurzfristige Forderungen | 5.886 | 2.549 | 3.337 | 5.886 | |
| Flüssige Mittel | 23.153 | 23.153 | - | - | 23.153 |
| 88.427 | 59.389 | 6 | 29.032 | 88.427 |
PASSIVA per 31.12.2014
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| Buchwerte nach Bewertungskategorien | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Wertansatz nach IAS 17 | Designierte Sicherungsinstrumente (Cashflow Hedge) | Nicht im Anwedungsbereich IFRS 7, IAS 39 | Buchwert 31.12.2014 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzschulden | 32.157 | 32.297 | - | - | - | 32.297 |
| Finanzverbindlichkeiten Leasing | 52 | - | 48 | - | - | 48 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 42.314 | 42.314 | - | - | - | 42.314 |
| Derivative Finanzinstrumente | 184 | - | - | 184 | - | 184 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 8.297 | 4.251 | - | - | 4.046 | 8.297 |
| 83.004 | 78.862 | 48 | 184 | 4.046 | 83.140 |
BEWERTUNGSKLASSEN NACH IFRS 7.27
Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:
Stufe 1: auf aktiven Märkten notierte (unverändert übernommene) Preise für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Stufe 2: für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preis) oder indirekt (in Ableitung von Preisen) beobachtbare Inputdaten, die keinen notierten Preis nach Stufe 1 darstellen.
Stufe 3: herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten für die Bewertung des Vermögenswerts und der Verbindlichkeit basieren (nicht beobachtbare Inputdaten).
Zum 31. Dezember 2015 fallen die derivativen Finanzinstrumente im Bereich der kurzfristigen Vermögenswerte in Höhe von 28 TEUR (Vj. 6 TEUR) und im Bereich der kurzfristigen Schulden in Höhe von 3.140 TEUR (Vj. 184 TEUR) in den Anwendungsbereich von IFRS 7.27 mit der Stufe 2 in der Fair-Value-Hierarchie.
NETTOERGEBNISSE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN DES IAS 39
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| (in TEUR) | Nettogewinne/ -Verluste | Gesamtzinserträge/ -aufwendungen |
|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2015 | ||
| Kredite und Forderungen | -1.660 | 86 |
| Zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte (Derivative Finanzinstrumente) | -132 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Verbindlichkeiten (Derivative Finanzinstrumente) | -2.105 | 0 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | -113 | 2.715 |
| -4.010 | 2.629 | |
| Geschäftsjahr 2014 | ||
| Kredite und Forderungen | -12.930 | 413 |
| Zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte (Derivative Finanzinstrumente) | -133 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Verbindlichkeiten (Derivative Finanzinstrumente) | -33 | 0 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | -27 | 2.196 |
| -13.123 | -1.783 |
Die Nettogewinne bzw. -verluste aus Krediten und Forderungen beinhalten im Wesentlichen Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung und Veränderungen von Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Forderungsverluste aus Fertigungsaufträgen.
Die Zinserträge für die Finanzinstrumente der Kategorie "Kredite und Forderungen" stammen aus der Anlage der flüssigen Mittel. Das Zinsergebnis bei der Kategorie "Zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" betrifft im Wesentlichen Zinsaufwendungen aus den langfristigen Finanzschulden sowie aus den Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
FINANZIELLES RISIKOMANAGEMENT UND FINANZDERIVATE
Die Manz-Gruppe ist als international tätiges Unternehmen bei seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken ausgesetzt. Marktrisiken resultieren insbesondere aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen. Aufgabe des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Marktrisiken durch die laufenden operativen und finanziellen Aktivitäten zu steuern und zu begrenzen. Je nach Risikoeinschätzung werden derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt, wobei grundsätzlich nur Cashflow-Risiken gesichert werden. Derivative Finanzinstrumente kommen ausschließlich zu Sicherungszwecken zum Einsatz und werden somit nicht als Handels- oder Spekulationsposition gehalten. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit führenden Finanzinstituten mit einwandfreier Bonität abgeschlossen.
Die Grundzüge der Finanzpolitik werden regelmäßig im Vorstand abgestimmt und vom Aufsichtsrat überwacht.
Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Abschnitten beziehen sich jeweils auf den Stand zum 31. Dezember 2015 bzw. 2014. Die Sensitivitätsanalysen wurden auf der Grundlage der am 31. Dezember 2015 bestehenden Sicherungsbeziehungen und unter der Prämisse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von Schulden und Derivaten und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung konstant bleiben.
Die Sensitivitätsanalysen wurden unter folgenden Annahmen aufgestellt:
| ― | Die Sensitivität der Bilanz bezieht sich auf Derivate und auf zur Veräußerung gehaltene Schuldinstrumente. |
| ― | Die Sensitivität des relevanten Postens der Gewinn- und Verlustrechnung spiegelt den Effekt der angenommenen Änderungen der entsprechenden Marktrisiken wider. Dies basiert auf den zum 31. Dezember 2015 und 2014 gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, einschließlich des Effekts der Sicherungsbeziehung. |
| ― | Die Sensitivität des Eigenkapitals wird berechnet, indem der Effekt verbundener Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Cashflows zum 31. Dezember 2015 und 2014 auf die angenommenen Änderungen des gesicherten Grundgeschäftsberücksichtigt wird. |
KREDITRISIKEN
Kreditrisiko ist das Risiko, dass Geschäftspartner ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommen können und der Manz-Gruppe somit ein finanzieller Verlust entsteht. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken insbesondere bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich Geldanlagen bei Banken und derivativen Finanzinstrumenten, ausgesetzt.
Das Kreditrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird auf Gesellschaftsebene (lokal) gesteuert und fortlaufend überwacht. Im Projektgeschäft wird das Ausfallrisiko durch Anzahlungen minimiert. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Das Ausfallrisiko bezüglich der Geldanlagen und derivativen Finanzinstrumenten wird durch die Streuung der Anlagen bei verschiedenen Banken reduziert.
Das maximale Kreditrisiko der finanziellen Vermögenswerte (einschließlich Derivate mit positivem Marktwert) entspricht dem in der Bilanz angesetzten Buchwert. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 beträgt das maximale Kreditrisiko 127.254 TEUR (Vj. 88.427 TEUR).
Die Altersstruktur der nicht einzelwertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergibt sich aus folgender Tabelle:
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| (in TEUR) | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Nicht überfällig und nicht wertgemindert | 20.291 | 18.178 |
| Überfällig und nicht einzelwertberichtigt | ||
| bis 30 Tage | 3.703 | 2.640 |
| zwischen 31 und 60 Tagen | 1.078 | 770 |
| zwischen 61 und 90 Tagen | 390 | 312 |
| zwischen 91 und 180 Tagen | 553 | 1.297 |
| mehr als 180 Tage | 5.223 | 268 |
| Buchwerte nicht einzelwertgeminderter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 31.238 | 23.465 |
Für die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen keine Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs vor. Die Werthaltigkeit der weder überfälligen noch wertgeminderten Forderungen wird als sehr hoch angesehen. Diese Einschätzung wird dabei vor allem auf die langjährige Geschäftsbeziehung zu den meisten Abnehmern und der Bonität der Kunden zurückgeführt.
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte und die sonstigen kurzfristigen Forderungen sind weder überfällig noch wertgemindert.
LIQUIDITÄTSRISIKEN
Die Liquiditätsrisiken, d. h. das Risiko, dass Manz seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, werden durch Schaffung der notwendigen finanziellen Flexibilität als auch durch ein effektives Cash-Management begrenzt. Zur Steuerung der zukünftigen Liquiditätssituation setzen wir entsprechende Finanzplanungsinstrumente ein. Durch die unsichere Bankensituation mit den deutschen Kreditgebern (Verweis auf Ausführungen im Konzernlagebericht zu den "Liquditäts- und Finanzierungsrisiken" im Risikobericht) ist das Liquditätsrisiko deutlich erhöht.
Zum Bilanzstichtag bestehen nicht ausgenutzte Kreditlinien bei Banken in Höhe von 19.663 TEUR und nicht ausgenutzte Avalkreditlinien bei Banken und Kreditversicherern in Höhe von 3.700 TEUR. Zum 31.12.2014 beliefen sich die nicht ausgenutzten Kreditlinien bei Banken auf 115.717 TEUR, diese waren wahlweise als Kontokorrentkredit und/oder Avalkredit nutzbar. Darüber hinaus bestanden im Vorjahr nicht ausgenutzte Avalkreditlinien bei Kreditversicherungen in Höhe von 12.185 TEUR.
Die nachfolgenden Aufstellungen zeigen die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen für die unter IFRS 7 fallenden originären finanziellen Verbindlichkeiten. Ist der Fälligkeitstermin nicht fixiert, wird die Verbindlichkeit auf den frühesten Fälligkeitstermin bezogen. Zinszahlungen mit variabler Verzinsung werden entsprechend den Konditionen zum Stichtag berücksichtigt. Im Wesentlichen wird davon ausgegangen, dass die Zahlungsmittelabflüsse nicht früher als dargestellt eintreten werden.
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| (in TEUR) | Gesamt | 2016 | 2017 | > 2017 |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2015 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzschulden | 83.675 | 81.747 | 692 | 1.236 |
| Finanzierungsleasing | 27 | 13 | 14 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 40.809 | 40.809 | ||
| Derivative Finanzinstrumente | 3.140 | 3.140 | ||
| Übrige Verbindlichkeiten | 7.790 | 7.790 | ||
| 135.441 | 133.499 | 706 | 1.236 |
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| (in TEUR) | Gesamt | 2015 | 2016 | > 2016 |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2014 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzschulden | 40.782 | 14.322 | 5.630 | 20.830 |
| Finanzierungsleasing | 53 | 24 | 14 | 15 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 42.314 | 42.314 | ||
| Derivative Finanzinstrumente | 184 | 184 | ||
| Übrige Verbindlichkeiten | 7.251 | 7.251 | ||
| 90.584 | 64.095 | 5.644 | 20.845 |
Für die zum Bilanzstichtag in Anspruch genommenen Kredite sowie Avalkredite der Manz-Gruppe gegenüber Kreditinstituten bestehen Sicherheiten in Form von Grundschulden auf die Fabrikgebäude der Manz Slovakia s.r.o. Darüber hinaus bestehen Sicherungsabtretung von Forderungen sowie Sicherungsübereignungen von Vorräten, Maschinen und immateriellen Güterrechten.
WÄHRUNGSRISIKEN
Währungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse schwanken. Die Manz-Gruppe ist vor allem aus seiner Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse und/oder Aufwendungen auf eine von der funktionalen Währung der jeweiligen Manz-Gesellschaft abweichende Währung lauten) dessen ausgesetzt. Um die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen zu reduzieren, quantifiziert die Manz AG fortlaufend das Wechselkursrisiko und sichert alle wesentlichen Risiken, sofern wirtschaftlich sinnvoll, mit Devisentermingeschäften und Devisenswaps ab. Bei der Absicherung von Wertschwankungen künftiger Cashflows aus erwarteten Transaktionen handelt es sich um geplante Umsätze in Fremdwährung. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt.
Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche mögliche Auswirkungen aus Veränderungen relevanter Risikovariablen (z. B. Wechselkurse, Zinssätze) auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Um die periodischen Auswirkungen zu ermitteln, wird eine mögliche Änderung der Risikovariablen auf den Bestand an Finanzinstrumenten zum Abschlussstichtag vorgenommen. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Jahresultimo repräsentativ für das Geschäftsjahr ist. Devisenderivate sind stets originären Grundgeschäften zugeordnet, so dass aus diesen Instrumenten keine Währungsrisiken entstehen.
Für den USD als wesentliche Fremdwährung für die Manz-Gruppe ergibt sich folgendes Währungsszenario:
Wenn der EUR gegenüber dem USD zum 31. Dezember 2015 (2014) um 10 % aufgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 285 TEUR niedriger (Vj. 461 TEUR höher) und das Konzerneigenkapital aufgrund der Cashflow Hedges um 2.982 TEUR (Vj. 777 TEUR niedriger) höher ausgefallen. Wenn der EUR gegenüber dem USD zum 31. Dezember 2015 (2014) um 10 % abgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 348 TEUR höher (Vj. 564 TEUR niedriger) und das Konzerneigenkapital um 3.503 TEUR niedriger (Vj. 1.128 TEUR höher) ausgefallen.
ZINSRISIKEN
Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den variabel verzinslichen Darlehen.
Der Konzern steuert sein Zinsrisiko bei den Finanzschulden durch ein ausgeglichenes Portfolio von fest und variabel verzinslichen Darlehen und den Einsatz von Zinsderivaten in der Form von Zinscaps und Zinsswaps.
Zinsrisiken im Sinne von IFRS 7 werden mittels Sensitivitätsanalyse ermittelt. Hierbei werden Effekte der risikovariablen Marktzinssätze auf das Finanzergebnis dargestellt.
Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2015 (2014) um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 54 TEUR (117 TEUR) niedriger und das Konzerneigenkapital aufgrund der Cashflow Hedges um 17 TEUR (117 TEUR) niedriger gewesen.
EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Am Bilanzstichtag bestehen Bürgschaften der Manz AG für Bankverbindlichkeiten für Dritte in Höhe von 700 TEUR (Valuta 31.12.2015: 311 TEUR).
Die Manz-Gruppe hat verschiedene Mietverträge über Gebäude sowie Leasingverträge über Betriebs- und Geschäftsausstattung und Pkw abgeschlossen. Die Fälligkeiten der Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen und Mietverträgen stellen sich wie folgt dar:
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| (in TEUR) | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Mindestleasingzahlungen | ||
| Restlaufzeit bis 1 Jahr | 5.696 | 5.273 |
| Restlaufzeit 1-5 Jahre | 15.783 | 13.809 |
| Restlaufzeit größer 5 Jahre | 19.946 | 21.779 |
Im Geschäftsjahr 2015 wurden Miet- und Leasingzahlungen in Höhe von 6.120 TEUR (Vj. 5.760 TEUR) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Am 28. Februar 2016 veröffentlichte die Manz AG eine geplante strategische Zusammenarbeit mit der Shanghai Electric Group Co., Ltd. mit Sitz in Shanghai, China, auf den Gebieten Energy Storage (Energiespeichersysteme) und Solar sowie in anderen Bereichen der Automationstechnologie der Manz-Gruppe, welche mit einer maßgeblichen Beteiligung von Shanghai Electric an der Manz AG verbunden ist. In diesem Zusammenhang beschloss der Vorstand der Manz AG die Fortführung des Geschäftsbereichs Solar und die Weiterentwicklung der CIGS Dünnschicht-Solartechnologie.
Zur Ermöglichung der Beteiligung von Shanghai Electric und zur Stärkung der Finanzlage plant die Manz AG, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um rund 43 % (entspricht rund 29,9 % nach Kapitalerhöhung) durch Ausgabe von neuen Aktien aus dem genehmigten Kapital unter Gewährung des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Die Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts, welcher der Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bedarf, und des Bezugsangebots an die Aktionäre soll nach Abschluss der Vorbereitungen noch innerhalb des ersten Halbjahrs 2016 erfolgen.
Vor diesem Hintergrund haben die Manz AG und Shanghai Electric am 28. Februar 2016 eine Vereinbarung (Investment und Backstop Agreement) geschlossen, nach der eine Tochtergesellschaft von Shanghai Electric die von den Aktionären nicht bezogenen Aktien aus der geplanten Kapitalerhöhung zum Bezugspreis übernehmen wird. Die Aktionäre Dieter Manz und Ulrike Manz, die derzeit in Höhe von 35,2 % bzw. 3,8 % an der Gesellschaft beteiligt sind, werden die auf sie entfallenden Bezugsrechte nicht ausüben. Der Bezugspreis für die neuen Aktien soll möglichst marktnah, höchstens jedoch in Höhe von 40 Euro je Aktie, festgesetzt werden. Die Verpflichtungen von Shanghai Electric stehen unter anderem unter der Bedingung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe in China sowie der Erteilung verschiedener behördlicher Genehmigungen in China und Taiwan.
Dieter Manz beabsichtigt, auch künftig eine maßgebliche Beteiligung an der Gesellschaft zu halten und wird die Gesellschaft weiter als Vorstandsvorsitzender führen. In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft Dieter Manz turnusgemäß für eine Amtszeit von weiteren fünf Jahren bestellt.
Nach dem Investment und Backstop Agreement ist weiter vorgesehen, dass Shanghai Electric nach Durchführung der Kapitalerhöhung oder zu einem späteren Zeitpunkt von Dieter Manz den Abschluss einer Stimmbindungsvereinbarung verlangen kann. Hiernach würden sie sich hinsichtlich der von ihnen jeweils gehaltenen Aktien an der Gesellschaft über die Ausübung ihrer Stimmrechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft bezüglich bestimmter Maßnahmen, insbesondere der Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats, abstimmen. Dabei soll der Tochtergesellschaft von Shanghai Electric im Rahmen der Abstimmung ein Letztentscheidungsrecht zustehen, soweit keine Einigung erzielt werden kann.
Sofern die Stimmbindungsvereinbarung abgeschlossen wird, würde Shanghai Electric voraussichtlich die Kontrolle über die Manz AG im Sinne von § 29 Abs. 1 WpÜG erlangen, da ihr über die aus der geplanten Kapitalerhöhung erworbenen Aktien hinaus auch die Stimmrechte aus den von Dieter Manz gehaltenen Aktien zuzurechnen wären. Damit wäre Shanghai Electric verpflichtet, den Aktionären der Gesellschaft ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien zu unterbreiten (Pflichtangebot).
Der Aktionär Dieter Manz hat sich im Rahmen des Investment und Backstop Agreements ergänzend verpflichtet, im Falle des Abschlusses einer Stimmbindungsvereinbarung nach Durchführung eines Pflichtangebots so viele Aktien an Shanghai Electric zu veräußern, wie es erforderlich ist, damit Shanghai Electric über ihre Tochtergesellschaft eine Beteiligung in Höhe von 30,1 % an der Gesellschaft erreicht. Sofern innerhalb eines Jahres nach der Kapitalerhöhung kein Pflichtangebot erfolgt, kann Shanghai Electric von Herrn Manz die Veräußerung so vieler Aktien verlangen, damit eine Beteiligung in Höhe von 29,9 % erreicht wird.
Darüber hinaus sind keine Ereignisse eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage gehabt hätten.
BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND NAHESTEHENDEN PERSONEN
Gemäß IAS 24 sind Personen oder Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden bzw. die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen wurden, anzugeben.
Als nahestehende Personen im Manz-Konzern gelten grundsätzlich Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats einschließlich deren Familienangehörige sowie Unternehmen, auf die die Manz AG, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder und deren nahe Familienangehörige einen maßgeblichen Einfluss ausüben können.
VERGÜTUNG DES VORSTANDS UND AUFSICHTSRATS
Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der früheren Vorstandsmitglieder sind im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist.
Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 betragen 1.163 TEUR (Vj. 829 TEUR). Die erfolgsunabhängigen Leistungen betragen 637 TEUR (Vj. 509 TEUR) und die erfolgsabhängigen Leistungen 50 TEUR (Vj. 32 TEUR). Die langfristig fälligen Leistungen belaufen sich auf 476 TEUR (Vj. 288 TEUR). Hierbei handelt es sich um die Aktienzusagen/Bezugsrechte im Rahmen des Performance Share Plans. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 8.028 (Vj. 2.658) Bezugsrechte an die Vorstandsmitglieder gewährt mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt 476 TEUR (Vj. 288 TEUR).
Für den Vorstandsvorsitzenden Dieter Manz besteht eine Pensionsverpflichtung (Defined Benefit Obligation) nach IFRS in Höhe von 427 TEUR (Vj. 393 TEUR). Für die Pensionszusage ist eine Rückdeckungsversicherung mit einem beizulegenden Zeitwert von 132 TEUR (Vj. 126 TEUR) abgeschlossen.
Das frühere Vorstandsmitglied Otto Angerhofer erhielt im Geschäftsjahr 2015 eine Rentenzahlung in Höhe von 10 TEUR (Vj. 10 TEUR). Es besteht eine Pensionsverpflichtung gegenüber dem früheren Vorstandsmitglied nach IFRS in Höhe von 171 TEUR (Vj. 174 TEUR).
Der Vorstandsvorsitzende Dieter Manz hielt am Bilanzstichtag 35,2 % (Vj. 40,98 %) der Anteile an der Manz AG. Herr Manz ist auch Mitglied des Aufsichtsrats der SCANLAB AG.
Für die Vorstandsmitglieder Martin Hipp und Martin Drasch besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden jeweils 12 TEUR p. a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.
Im Berichtsjahr bestanden wie im Vorjahr keine Vorschüsse und Kredite gegenüber Mitgliedern des Vorstands.
AUFSICHTSRAT
Prof. Dr. Heiko Aurenz, Dipl. oec., Partner bei Ebner Stolz Management Consultants GmbH, Stuttgart (Vorsitzender)
Dr.-Ing. E.h. Peter Leibinger, Geschäftsführer der TRUMPF GmbH + Co. KG, Ditzingen (Geschäftsführender Gesellschafter und stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung der TRUMPF GmbH + Co. KG)
Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla, Leiter des Geschäftsbereichs Photovoltaik und Mitglied des Vorstands des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) sowie Professor für Dünnschichtphotovoltaik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Lichttechnisches Institut, Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik
Der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Heiko Aurenz ist auch Aufsichtsratsvorsitzender der Know How! Aktiengesellschaft für Weiterbildung sowie Mitglied des Aufsichtsrats beim Anna-Haag-Mehrgenerationenhaus e. V. Ferner ist Prof. Dr. Aurenz Beiratsvorsitzender der Monument Vermögensverwaltung GmbH.
Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Peter Leibinger ist Mitglied des Beirats der TRUMPF Hüttinger GmbH + Co. KG. Ferner ist Dr. Peter Leibinger Mitglied des Hauptvorstands des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA), Sprecher des Programmausschusses "Optische Technologien" und Sprecher des Nachfolgeprogrammausschusses "Photonik" für das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie Mitglied des Verwaltungsrates der Alfred Kärcher GmbH & Co. KG.
Im Geschäftsjahr 2015 wurden von der TRUMPF Laser- und Systemtechnik GmbH und Trumpf Lasertechnik GmbH, bei der Dr. Peter Leibinger Geschäftsführer ist, Lasersysteme im Wert von insgesamt 4.493 TEUR (Vj. 32.959 TEUR) von der Manz AG gekauft. Zum 31. Dezember 2015 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber diesen beiden Gesellschaften in Höhe von 521 TEUR (Vj. 623 TEUR). Von der TRUMPF Hüttinger GmbH + Co. KG, bei der Dr. Peter Leibinger Mitglied des Beirats ist, wurden Waren im Wert von 158 TEUR (Vj. 463 TEUR) von der Manz AG eingekauft. Zum 31. Dezember 2015 und 2014 bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber der TRUMPF Hüttinger GmbH + Co. KG.
Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.
Im Geschäftsjahr 2015 wurden von der Manz AG für Dienstleistungen und Lizenzgebühren 1.753 TEUR (Vj. 1.887 TEUR) an das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), bei dem Herr Prof. Powalla Mitglied des Vorstands ist, bezahlt. Zum 31. Dezember 2015 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber dem ZSW von 142 TEUR (Vj. 241 TEUR). Des Weiteren hat die Manz AG an das ZSW Aufträge im Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 242 TEUR (Vj. 5.392 TEUR) fakturiert. Zum 31. Dezember 2015 bestehen hieraus 16 TEUR (Vj. 0 TEUR) offene Forderungen der Manz AG gegenüber dem ZSW.
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird ebenfalls im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist.
Für das Geschäftsjahr 2015 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt 54 TEUR (Vj. 54 TEUR) gewährt. Die Vergütung beinhaltet sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nur einen fixen Bestandteil.
Im Berichtsjahr bestanden wie im Vorjahr keine Vorschüsse und Kredite gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats.
HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Die Honorare des Abschlussprüfers BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Dienstleistungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| (in TEUR) | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfung | 133 | 134 |
| Sonstige Bestätigungsleistungen (Prüferische Durchsicht Zwischenabschluss) | 29 | 27 |
| Steuerberatungsleistungen* | 21 | 18 |
| Sonstige Leistungen* | 27 | 9 |
* Diese Leistungen werden durch die alltax gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Netzwerkpartner) erbracht. Im Geschäftsjahr 2015 entfielen von den sonstigen Leistungen TEUR 15 auf die BEST AUDIT GmbH.
CORPORATE GOVERNANCE KODEX
Der Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Manz AG www.manz.com dauerhaft zugänglich gemacht.
ANGABEN GEMÄSS § 160 ABS. 1 NR. 8 AKTIENGESETZ
Folgende Meldungen nach WpHG wurden im Geschäftsjahr 2015 mitgeteilt:
26.Februar 2015
Die ETHENEA Independent Investors S.A., Munsbach, Luxemburg hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.02.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland am 23.02.2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,64 % (das entspricht 130.000 Stimmrechten) betragen hat.
7. Mai 2015
Die Bankhaus Lampe KG, Bielefeld, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 05.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland am 29.04.2015 die Schwelle von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,09 % (das entspricht 492.805 Stimmrechten) betragen hat.
Die Bankhaus Lampe KG, Bielefeld, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 05.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland am 04.05.2015 die Schwelle von 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
17. Dezember 2015 Stimmrechtsmitteilung
1. Angaben zum Emittenten
Manz AG
Steigäckerstr. 5
72768 Reutlingen
Deutschland
2. Grund der Mitteilung
X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
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| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
| Union Investment Privatfonds GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland |
4. Namen der Aktionäre
mit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
5. Datum der Schwellenberührung
14. Dezember 2015
6. Gesamtstimmrechtsanteile
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| neu | letzte Mitteilung | |
|---|---|---|
| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) | 3,41 % | 2,31 % |
| Anteil Instrumente (Summe 7. b.1. +7.b.2.) | 0 % | % |
| Summe Anteile | 3,41 % | % |
| Gesamtzahl Stimmrechte | 5.420.864 | / |
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
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| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) | zugerechnet (§ 22 WpHG) | direkt (§ 21 WpHG) | zugerechnet (§ 22 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A0JQ5U3 | 0 | 184.849 | 0 % | 3,41 % |
| Summe | 184.849 | 3,41 % |
b1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit/Verfall | Ausübungszeitraum/Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
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| Art des Instruments | Fälligkeit/Verfall | Ausübungszeitraum/Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
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| X | Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). | ||
| Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen: | |||
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3 % oder höher | Instrumente in %, wenn 5 % oder höher | Summe in %, wenn 5 % oder höher |
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG (nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
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| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnisssen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Reutlingen, den 21. März 2016
Der Vorstand
Dieter Manz, Vorstandsvorsitzender
Martin Hipp
Martin Drasch
Bestätigungsvermerk
Zu dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Wir haben den von der Manz AG, Reutlingen, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie Anhang - und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und über den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass der Bestand der Manz AG und der Manz-Gruppe insbesondere durch Liquiditätsrisiken bedroht ist. Im Konzernlagebericht wird dies im Risikobericht detailliert beschrieben und im Abschnitt "Gesamtbewertung der Chancen und Risiken" zusammenfassend dargestellt. Der Vorstand führt aus, das in der Gesamtbetrachtung aller Chancen und Risiken festzustellen ist, dass sich die Risikosituation des Konzerns gegenüber dem Vorjahr bezüglich der Liquidität und der Finanzierung deutlich verschlechtert hat. Das Liquiditäts- und Finanzierungsrisiko ist als das wesentlichste Risiko im Konzern anzusehen. Aufgrund der nur befristeten Verlängerung der deutschen Kreditlinien ist für den Fortbestand der Manz-Gruppe entscheidend, dass eine der geplanten Kapitalmaßnahmen planmäßig umgesetzt wird und ein Teil des Emissionserlöses zur Rückführung der deutschen Bankkredite verwendet wird.
Der Vorstand der Manz AG hält den Fortbestand der Unternehmensgruppe und der Manz AG dennoch für überwiegend wahrscheinlich.
Reutlingen, 21. März 2016
**BEST AUDIT GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zweigniederlassung Reutlingen**
Marion Moser, Wirtschaftsprüferin
Harald Aigner, Wirtschaftsprüfer