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Manz AG — Annual Report 2014
Jun 11, 2015
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Annual Report
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Manz AG
Reutlingen
Geschäftsbericht 2014
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2014
BERICHT DES AUFSICHTSRATES
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
auch im Berichtsjahr 2014 hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der strategischen Ausrichtung und Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Dabei haben wir die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig wahrgenommen und uns von der Recht- und Zweckmäßigkeit der Arbeit des Vorstands überzeugt. Der Aufsichtsrat war in sämtliche Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft und den Konzern eingebunden.
Während des gesamten Geschäftsjahres 2014 standen der Vorstand und der Aufsichtsrat in einem vertrauensvollen und intensiven Austausch. Dabei ist der Vorstand seinen aus dem Gesetz und der Geschäftsordnung ergebenden Informationspflichten nachgekommen und unterrichtete uns regelmäßig, ausführlich und zeitnah in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen relevanten Maßnahmen und Ereignisse. Hierbei ging der Vorstand auch auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. Der Aufsichtsrat wurde somit stets über die Geschäftslage und -entwicklung, die beabsichtigte Geschäftspolitik, die kurz-, mittel- und langfristige Unternehmensplanung einschließlich der Investitions-, Finanz- und Personalplanung sowie die Rentabilität der Gesellschaft, organisatorische Maßnahmen und die Konzernlage insgesamt informiert. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsfluss über die Risikolage und das Risikomanagement statt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf der Grundlage der Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität geprüft. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert.
Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat
4 Präsenzsitzungen im Geschäftsjahr 2014
Insgesamt fanden im Geschäftsjahr 2014 vier Präsenzsitzungen statt, an denen stets sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats teilnahmen. Die Mitglieder des Vorstands haben an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, soweit nicht deren persönliche Angelegenheiten zu behandeln waren.
Schwerpunkte der ersten Sitzung im Berichtsjahr am 27. März 2014 waren der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2013 einschließlich des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers. Nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer billigten wir den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013. Der Vorstand berichtete darüber hinaus über die aktuelle Geschäftsentwicklung im ersten Quartal 2014 und die mittelfristigen Aussichten. Weitere Themen waren die aktuelle Finanzierungssituation sowie die Finanzplanung und Geschäftsaussichten für das Jahr 2014. Darüber hinaus haben wir mit dem Vorstand ausführlich die Übernahme der Maschinenbausparte der Kemet Electronics Italy zur Ergänzung des Technologie-Portfolios im Geschäftsbereich Battery erörtert und dem Erwerb zugestimmt. Ferner hat der Aufsichtsrat den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung, den Corporate Governance Bericht sowie die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung am 9. Juli 2014 behandelt und verabschiedet. Schließlich haben die Mitglieder des Aufsichtsrats im Rahmen der jährlichen Effizienzprüfung die Ergebnisse der Überprüfung des organisatorischen Ablaufs der Sitzungen des Aufsichtsrats diskutiert.
In der Sitzung am 27. Mai 2014 berichtete der Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung und den Geschäftsverlauf im ersten Quartal 2014. Ferner haben wir die aktuelle Finanzierungssituation, die Integration der Manz Italy S.r.l. sowie die Einschätzung über die bisherige Arbeit des Kandidaten für die Position des Chief Operating Officer (COO) erörtert.
Gegenstand der Berichterstattung des Vorstands in der Sitzung vom 31. Juli 2014 waren die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage sowie die weiteren Aussichten nach Abschluss des ersten Halbjahres 2014. Wir haben in dieser Sitzung ferner den aktuellen Status der Bankenfinanzierung, die Einhaltung der Bestimmungen über die Drittelmitbestimmung bei der Manz AG sowie weitere Maßnahmen zur Besetzung der COO-Position erörtert. Weiteres Thema war die Ausgabe von Bezugsrechten an die Vorstandsmitglieder aus dem Manz Performance Share Plan 2012, über die wir im September 2014 im schriftlichen Verfahren beschlossen haben.
In der Sitzung vom 9. Dezember 2014 berichtete der Vorstand über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage. Zudem wurden die Zahlen nach Abschluss des dritten Quartals 2014 sowie Sondereinflüsse und Risiken für den Jahresabschluss 2014 erörtert und die Umsatzplanung für das Geschäftsjahr 2015 verabschiedet. Ein Schwerpunktthema waren daneben die weiteren geplanten Maßnahmen zur strategischen Weiterentwicklung im Geschäftsjahr 2015. Darüber hinaus haben wir mit dem Vorstand ausführlich den Risikobericht erörtert. Wie in den Vorjahren behandelte der Aufsichtsrat schließlich aktuelle Entwicklungen der Corporate Governance und verabschiedete gemeinsam mit dem Vorstand die Abgabe einer uneingeschränkten Entsprechenserklärung. Ferner war die Besetzung der COO-Position erneut Gegenstand der Erörterungen im Aufsichtsrat.
Interessenkonflikte
Das Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Dipl.-Ing. Peter Leibinger, ist geschäftsführender Gesellschafter eines Unternehmens, das Lieferungen an die Gesellschaft erbringt. Ein konkreter Interessenkonflikt ist durch diese geschäftliche Beziehung nicht aufgetreten.
Das Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla, ist Mitglied eines Forschungsinstituts, das einer Tochtergesellschaft im Jahr 2011 Lizenzen gewährt hat. Auch durch diese geschäftliche Beziehung ist kein konkreter Interessenkonflikt aufgetreten.
Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über deren Behandlung die Hauptversammlung zu informieren ist, sind im Übrigen nicht aufgetreten.
Deutscher Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2014 eingehend mit der Weiterentwicklung der Corporate Governance befasst. In der Sitzung vom 9. Dezember 2014 behandelten wir die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, insbesondere die durch die neue Kodex-Fassung geänderten Empfehlungen. Vorstand und Aufsichtsrat haben im Dezember 2014 eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, wonach die Gesellschaft den Empfehlungen des Kodex ohne Ausnahme entspricht und entsprechen wird. Die Entsprechenserklärung wurde auf der Internetseite der Manz AG dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Der Aufsichtsrat der Manz AG besteht aus der gesetzlichen Mindestzahl von drei Mitgliedern. Aufgrund der Mitgliederanzahl ist die Bildung von Ausschüssen nicht zweckdienlich und würde die Arbeit des Gremiums unnötig erschweren. Entsprechend wurden auch im Geschäftsjahr 2014 keine Ausschüsse gebildet.
Jahres- und Konzernabschluss 2014
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2014 wurden vom Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns, der BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 sowie die Lageberichte für die Manz AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2014 unter Einbeziehung der den Mitgliedern des Aufsichtsrats vor der Sitzung übersandten Prüfungsberichte des Abschlussprüfers geprüft. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 26. März 2015 hat der Vorstand die Abschlüsse der Manz AG und des Konzerns sowie das Risikomanagementsystem erläutert. Der Abschlussprüfer berichtete in dieser Sitzung über Umfang und Schwerpunkte sowie Grundsätze und wesentliche Ergebnisse seiner Abschlussprüfung und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Er informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungsprozess.
Nach Prüfung und Diskussion des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Manz AG und den Konzern hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats, sind keine Einwendungen zu erheben. Mit Beschluss vom 26. März 2015 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2014 gebilligt. Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2014 ist damit festgestellt.
Dank und Anerkennung
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die stets offene und konstruktive Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Dank gilt ebenfalls allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen entscheidenden Beitrag zur positiven Unternehmensentwicklung im zurückliegenden Geschäftsjahr geleistet haben. Nicht zuletzt wollen wir uns auch bei Ihnen, werte Aktionärinnen und Aktionäre, für das entgegengebrachte Vertrauen und die Bereitschaft bedanken, mit uns gemeinsam die Zukunft der Manz AG zu gestalten.
Reutlingen, den 26. März 2015
Prof. Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender des Aufsichtsrates
Konzernlagebericht
GRUNDLAGEN DES KONZERNS
GESCHÄFTSMODELL
7 Kernkompetenzen
Die 1987 gegründete Manz AG ist ein international führender Hightech-Maschinenbauer mit weltweiter Präsenz. Das Unternehmen bietet seinen Kunden aus Wachstums- und Zukunftsbranchen hocheffiziente Produktionsprozesse und hat sich in den letzten Jahren erfolgreich als gefragter Entwicklungspartner der Industrie etabliert. Mit innovativen Produktionslösungen ist die Manz AG Wegbereiter für die Weiterentwicklung und den Durchbruch von Schlüsseltechnologien der heutigen Welt. Mit umfassender Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, Vakuumbeschichtung, Messtechnik, Nasschemie, im Drucken und Beschichten sowie in Rolle-zu-Rolle-Prozessen fokussiert sich die Manz AG auf die drei strategischen Geschäftsbereiche "Display", "Solar" und "Battery".
3 strategische Geschäftsbereiche
Zur Sicherung des mittel- und langfristigen Unternehmenserfolgs treibt die Manz AG auch zukünftig den branchenübergreifenden Technologietransfer, die Diversifizierung des Geschäftsmodells sowie die Internationalisierung des Unternehmens konsequent voran. Das Technologieportfolio sowie die bearbeiteten Märkte entwickeln sich dabei stetig weiter. Diesem dynamischen Prozess trägt die Manz AG nun Rechnung und wird mit dem ersten Quartalsabschluss 2015 eine Neubezeichnung der strategischen Geschäftsbereiche vornehmen: Die größte Veränderung besteht darin, dass "Electronic Components & Devices" und "Energy Storage" die Bereiche "Display" und "Battery" ersetzen.
Branchenübergreifender Technologietransfer
Als Hightech-Maschinenbauer treibt die Manz AG die Entwicklungsarbeit in ihren Basistechnologien kontinuierlich voran und legt damit den Grundstein für einen erfolgreichen branchenübergreifenden Technologietransfer. Dieser Ansatz ermöglicht interne Synergien und innovative Produktionslösungen für unterschiedliche Branchen. Gleichzeitig verleiht die Manz AG dem Geschäftsmodell damit die notwendige Flexibilität, um auf neue Wachstumstrends reagieren und zukunftsträchtige Branchen als zusätzliche Absatzmärkte schnell erschließen zu können.
Diversifizierungsstrategie
Durch den erfolgreichen branchenübergreifenden Technologietransfer ist die Diversifizierungsstrategie heute fester Bestandteil des erfolgreichen Geschäftsmodells der Manz AG. Mit der Diversifizierung in Technologien, Branchen und Regionen ist Manz in der Lage, die in unterschiedlichen Wachstumsmärkten selbstverständliche Volatilität bestmöglich zu kompensieren und gleichzeitig von deren Dynamik zu profitieren. Entsprechend der Investitionszyklen einzelner Branchen können Produktionskapazitäten angepasst und durch andere Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns effizient genutzt werden. Damit verleiht Manz dem gesamten Geschäftsmodell zusätzliche und nachhaltige Stabilität und eröffnet sich stetig Wachstumschancen.
Internationalisierung und "Follow the Market"
Als international agierender Hightech-Maschinenbauer verfügt die Manz AG durch ein weltweit ausgeprägtes Produktions-, Vertriebs- und Servicenetzwerk über enge Kundenbeziehungen und eine starke Marktposition in den Zielbranchen in China, Indien, den USA, Europa sowie den arabischen Ländern. Durch die Strategie "Follow the Market" verfügt das Unternehmen mit insgesamt rund 900 Mitarbeitern an den Produktions-, Forschungs- und Entwicklungsstandorten in Taiwan und China über einen hervorragenden Marktzugang im größten Wachstumsmarkt Asiens. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, deutsche Ingenieurskunst zu lokal wettbewerbsfähigen Konditionen anbieten zu können. Manz genießt durch diese Strategie einen deutlichen Technologievorsprung gegenüber dem asiatischen Wettbewerb und unschlagbare Kostenvorteile gegenüber europäischen Maschinen- und Anlagenbauern. Gleichzeitig profitieren die Kunden der Manz AG von kürzesten Entwicklungs- und Lieferzeiten- und das ist ein entscheidender Vorteil im internationalen Wettbewerb.
KONZERNSTRUKTUR UND BETEILIGUNGEN
Insgesamt werden zum 31. Dezember 2014 im Konzernabschluss der Manz AG 17 Unternehmen einbezogen und entsprechend voll konsolidiert. Als Muttergesellschaft des Konzerns hielt das Unternehmen am Stichtag jeweils 100%-Beteiligungen an sechs ausländischen sowie einer inländischen Tochtergesellschaft in Schwäbisch Hall. Zwei der ausländischen Tochtergesellschaften haben ihren Sitz in Ungarn; jeweils eine Gesellschaft besteht in Italien, den USA, der Slowakei und Hongkong. Daneben bestehen 100%-Beteiligungen an vier Enkelgesellschaften in China sowie einer in Taiwan. Eine 75%ige Enkelgesellschaft besteht in Indien. Ebenfalls mit jeweils 100%iger Beteiligung besteht eine Urenkelgesellschaften in Taiwan mit zwei Ur-Urenkelgesellschaften auf den British Virgin Islands.
Konzernabschluss bezieht 17 Unternehmen mit ein
Im April 2014 übernahm die Manz AG 100% der Maschinenbausparte des italienischen Technologieunternehmens Kemet Electronics Italy, einem Tochterunternehmen der amerikanischen KEMET Corporation. Damit eröffnet sich Manz Zugang zu Patenten und Schutzrechten sowie dem Know-how der von KEMET im Jahr 2007 übernommenen Arcotronics, einem Maschinenbau-Pionier in der Batterieherstellung mit langjährigen Geschäftsbeziehungen zu den führenden Batterieproduzenten weltweit.
STANDORTE UND MITARBEITER
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind die Basis für den langfristigen Unternehmenserfolg der Manz AG. Zum 31. Dezember 2014 waren insgesamt 1.909 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.853) für das Unternehmen im In- und Ausland tätig, davon 651 an den deutschen Standorten. Gemessen an der Zahl der Mitarbeiter ist die größte Tochtergesellschaft im Konzern die Manz China Suzhou Ltd. in China mit 462 Beschäftigten, gefolgt von der Manz Taiwan Ltd. in Taiwan mit 358 Werktätigen und der Manz Slovakia s.r.o. mit 223 Arbeitnehmern.
Anstieg der Mitarbeiter um 56 Personen
Der kontinuierliche Ausbau des Technologie- und Produktportfolios mit über 500 qualifizierten Ingenieuren, Technikern und Naturwissenschaftlern sowie eine starke lokale Präsenz in der Hauptabsatzregion Asien bleiben zentrale Bestandteile der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft und spiegeln sich in der Mitarbeiterstruktur wider.
STEUERUNGSSYSTEM UND LEISTUNGSINDIKATOREN
Auf Konzernebene ist die Manz AG zum Zwecke der Unternehmenssteuerung nach Produkten und Dienstleistungen organisiert und verfügt über die drei Geschäftsbereiche "Display", "Solar" und "Battery" sowie die Berichtssegmente "Leiterplatten/OEM" und "Sonstige". Um über die Verteilung der Ressourcen zu entscheiden und die Ertragskraft der Bereiche und Segmente zu steuern, werden diese vom Management getrennt überwacht. Über den Geschäftsverlauf im Einzelnen wird der Vorstand mittels detaillierter Berichte regelmäßig informiert. Dadurch kann der Vorstand nicht zufriedenstellenden Entwicklungen zeitnah entgegenwirken.
Das Finanzmanagement der Manz AG ist zentral organisiert. Zur Minimierung von Risiken und Nutzung konzernübergreifender Optimierungspotenziale bündelt die Gesellschaft Entscheidungen über Finanzierungen, Geldanlagen sowie Wechselkurssicherungen von Tochtergesellschaften innerhalb des Konzerns. Dabei werden wertorientierte Finanzierungsgrundsätze verfolgt, um sowohl die Liquidität zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen als auch die finanzwirtschaftlichen Risiken zu begrenzen und die Kapitalkosten zu optimieren. Darüber hinaus wird ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil angestrebt. Als zentrale Steuerungsgrößen des Finanzmanagements dienen dem Vorstand der Manz AG die Kennzahlen Umsatz, Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT), Eigenkapitalquote sowie die Liquidität.
Jährliche Umsatzsteigerung zwischen 10-20% anvisiert
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Steuerungssystem der Manz AG nicht geändert. Die folgende Übersicht enthält Informationen zu den relevanten konzerninternen Steuerungsgrößen:
Umsatz - Erfolgsindikator der Unternehmensentwicklung
Als Maßstab für den Erfolg der unternehmerischen Aktivitäten und des Unternehmenswachstums dient die Umsatzentwicklung. Langfristig ist eine jährliche durchschnittliche Umsatzsteigerung zwischen 10% und 20% anvisiert.
EBITDA und EBITDA-Marge - Indikator der operativen Geschäftstätigkeit
Als Hightech-Maschinenbauer investieren wir wesentliche Umsatzteile in Forschung und Entwicklung und haben unser umfassendes Technologieportfolio über die Jahre erfolgreich ausgebaut. Um angesichts der entsprechend hohen kumulierten, planmäßigen Abschreibungen einen realitätsnahen Eindruck des operativen Geschäfts zu vermitteln, legt die Manz AG seit dem Geschäftsjahr 2013 zusätzlich das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen offen. Das EBITDA sowie die EBITDA-Marge dienen als wesentliche Maßstäbe für die operative Ertragskraft des Unternehmens. Die Manz AG hat als mittel- bis langfristigen Zielwert eine EBITDA-Marge größer 15% definiert.
EBIT und EBIT-Marge - Weiterer Indikator der operativen Ertragskraft
Zielwert EBIT-Marge>10%
Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ist eine der zentralen Erfolgskennzahlen der Manz AG. Das EBIT sowie die EBIT-Marge dienen neben dem EBITDA als zusätzliche Maßstäbe für die operative Ertragskraft des Unternehmens. Die Manz AG hat als mittel- bis langfristigen Zielwert eine EBIT-Marge größer 10% definiert. Dieser Wert wird auch bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit möglicher neuer strategischer Geschäftsbereiche herangezogen und dient als maßgebendes Entscheidungskriterium.
Eigenkapitalquote - Eine stabile Kapital- und Finanzstruktur
Die interne Kapital- und Finanzstruktur des Unternehmens überwacht und steuert die Manz AG unter anderem über die Eigenkapitalquote. Der mittelfristige Zielkorridor für den Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme liegt zwischen 40% und 60%.
Gearing - Überwachung des Kapitals und Liquiditätssicherung
Neben der Eigenkapitalquote ist das Gearing als Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten zum bilanziellen Eigenkapital vor Minderheitsanteilen eine zentrale Kennzahl zur Steuerung und Überwachung des Kapitals sowie zur Sicherung der Liquidität. Die Netto-Finanzverbindlichkeiten werden dabei als Summe der Finanzverbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten abzüglich der flüssigen Mittel ermittelt. Die Manz AG hat ein Gearing unter 50% als Zielgröße definiert.
Im Geschäftsjahr 2014 haben sich die Steuerungsgrößen und Leistungsindikatoren im Hinblick auf die definierten Zielwerte teilweise positiv entwickelt. So konnte beispielsweise der Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 14,9% gesteigert werden. Die genaue Entwicklung der Kennzahlen Umsatz, EBITDA-Marge, EBIT-Marge, Eigenkapitalquote sowie Liquidität wird unter "Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage" erläutert. Die nachfolgende Tabelle gibt einen ersten Überblick zur Entwicklung:
Steuerungsgröße
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| in % | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | 2010 |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatz (in Mio. EUR) | 305,9 | 266,2 | 184,1 | 240,5 | 181,4 |
| EBITDA-Marge | 4,5 | 9,7 | - | 5,4 | 4,8 |
| EBIT-Marge | - | 1,1 | - | 1,2 | 0,3 |
| Eigenkapitalquote | 55,2 | 54,8 | 52,1 | 59,5 | 66,4 |
| Gearing | 6,6 | 0,3 | 22,9 | 9,3 | -13,1 |
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Ein zentraler Baustein für den erfolgreichen Ausbau des branchenübergreifenden Technologie- und Produktportfolios der Manz AG ist der Bereich F&E. Um die Positionierung als Innovationstreiber von Wachstumsbranchen weiter zu festigen, wird der Bereich F&E auch im Geschäftsjahr 2015 für die Gesellschaft eine wichtige Rolle spielen. Mit ihren rund 500 Ingenieuren, Technikern und Naturwissenschaftlern an ihren Entwicklungsstandorten in Deutschland, Italien, der Slowakei, Taiwan und China wird sich die Manz AG hierbei auf die wesentlichen Technologien in ihren Geschäftsbereichen Display, Solar und Battery konzentrieren und die branchenübergreifende Verzahnung dieser Kernkompetenzen zur Realisierung von Synergie- und Skaleneffekten forcieren.
Langjähriger Kooperations- und Entwicklungspartner der Manz AG ist das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW). Das ZSW in Stuttgart betreibt unter anderem photovoltaische Materialforschung und -entwicklung für Dünnschicht-Technologien und unterstützt Manz-Entwicklungsteams im Geschäftsbereich "Solar" bei der Weiterentwicklung der CIGS-Technologie.
Des Weiteren besteht eine Zusammenarbeit mit dem ZSW in Ulm. Ziel ist die Weiterentwicklung der seriennahen Produktion von Lithium-Ionen Batterien unter industriellen Bedingungen durch die Entwicklung neuer Aktivmaterialien und die Evaluierung von Komponenten.
6,8% F&E-Quote
Insgesamt weist die Manz AG für den Berichtszeitraum eine F&E-Quote von 6,8% aus (Vorjahr: 7,3%). Betrachtet man nur die aktivierten Entwicklungskosten, beläuft sich die F&E-Quote auf 3,0% (Vorjahr: 3,0%). Die Investitionen in F&E in Höhe von 20,8 Mio. EUR an liegt hierbei leicht über dem prognostizierten Niveau von 20 Mio. EUR. Im Berichtszeitraum 2014 wurden planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 10,7 Mio. EUR (2013: 10,4 Mio. EUR) sowie außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 19,7 Mio. EUR (2013: 0 Mio. EUR) vorgenommen. Die Abschreibungen betreffen dabei mehrheitlich die kristalline PV-Technologie sowie teilweise die CIGS-Technologie. Auch perspektivisch wird die Gesellschaft deutliche Akzente im F&E-Bereich setzen. Um die ausgezeichnete technologische Positionierung in den relevanten Zielmärkten und die Innovationskraft nachhaltig und langfristig zu festigen, strebt die Manz AG eine jährliche F&E-Quote von durchschnittlich 6,5% an.
WIRTSCHAFTSBERICHT
GESAMTWIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN
Konjunkturelles Umfeld
Nach Angaben des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) hat sich die weltwirtschaftliche Dynamik im Verlauf des Jahres 2014 zunehmend verstärkt. Nachdem das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im ersten Halbjahr 2014 nur sehr verhalten zulegte (BIP-Wachstum: 2,6%), nahm das dritte Quartal 2014 deutlich an Fahrt auf. Für das vierte Quartal 2014 signalisiert der IfW-Indikator, der auf Basis von Stimmungsindikatoren aus 42 Ländern berechnet wird und die weltwirtschaftliche Aktivität widerspiegelt, eine ähnlich starke Zunahme der Produktion. Für das Gesamtjahr 2014 rechnet das Institut entsprechend mit einem BIP-Wachstum von 3,4% (2013: 3,3%). In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften ist die konjunkturelle Dynamik der einzelnen Länder und Regionen sehr unterschiedlich ausgefallen. Aufgrund des niedrigen Ölpreises und der expansiven Geldpolitik sieht das IfW jedoch insgesamt verbesserte Rahmenbedingungen für die weitere konjunkturelle Entwicklung in diesen Ländern. In den Schwellenländern expandierte die Wirtschaft zuletzt wieder etwas schneller, die konjunkturelle Grundtendenz ist aber nach wie vor gedämpft. Für das Jahr 2015 erwartet das IfW entsprechend, dass sich die Weltkonjunktur festigt, die Dynamik wird mit angenommenen 3,7% globalen Wirtschaftswachstums vorerst moderat ausfallen. Für den Euroraum erwarten die Ökonomen des IfW für das Jahr 2015 einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 1,2%. Das BIP in Deutschland wird in 2015 um 1,9% zulegen.
Als Hauptabsatzregion ist für die Manz AG die wirtschaftliche Entwicklung in Asien und insbesondere in der Volksrepublik China von großer Bedeutung. Nach vorläufigen Angaben des chinesischen Statistikamtes lag das Wirtschaftswachstum mit 7,4% im Jahr 2014 leicht unter dem Zielwert von 7,5% der chinesischen Regierung. Laut den Ökonomen des IfW wird ein leicht niedrigeres Wachstum von 7,0% im Jahr 2015 erwartet. Für die Vereinigten Staaten als größte Volkswirtschaft der Welt prognostizieren die Experten für das Jahr 2014 ein Wachstum des BIP um 2,2%, während für das Jahr 2015 mit einem Wachstum von 3,2% gerechnet wird.
Geschäftsbereich Display
Die Manz AG, als etablierter Anbieter innovativer Produktionslösungen zur Herstellung von Displays und Geräten für globale Kommunikationsbedürfnisse, ist einer der weltweit führenden Hightech-Maschinenbauer in dieser Branche. Das Umsatzvolumen des weltweiten FPD-Marktes wird insgesamt für das Jahr 2014 auf 131 Mrd. USD geschätzt, das Wachstum gegenüber dem Vorjahr liegt dabei im einstelligen Prozentbereich. Bei leichtem Wachstum erwartet das Marktforschungsinstitut NPD Display-Search dabei eine Verschiebung innerhalb des FPD-Marktes. Demnach wird der Umsatz aus den Bereichen Mobile Computing und Smartphones im Jahr 2014 weiter wachsen und rund 42% des Gesamtvolumens des weltweiten FPD-Marktes ausmachen - und damit zum ersten Mal den Marktanteil der LCD-Fernseher übertreffen. Als ausschlaggebende Faktoren für diese Entwicklung identifiziert das Marktforschungsinstitut die weiterhin steigende Nachfrage nach Endgeräten mit größeren Bildschirmen und höherer Auflösung sowie die Weiterentwicklungen der Touchpanel-Displays bei Smartphones und Tablet-Computern. Gleichzeitig sieht NPD Display-Search einen wachsenden Anteil an Notebooks. Diese Entwicklung wird im Wesentlichen durch günstige Notebooks mit Windows-Betriebssystem sowie das Chromebook unterstützt. Starken Einfluss auf die zukünftige Nachfrage habe die Akzeptanz des neuen Betriebssystems Windows 9 bei den Verbrauchern, so die NPD-Experten.
Mit Hinblick auf die Technologien erwartet NPD Display-Search mittelfristig einen zunehmenden Anteil der AMOLED-Technologie. Aufgrund von Verbesserungen in den Produktionsprozessen werden demnach die Kosten für AMOLED-Displays innerhalb der kommenden zwei Jahre unter die der LCD-Displays fallen und entsprechend zur Verbreitung dieser Technologie beitragen. Regional betrachtet wird Taiwan mittelfristig die weltweit führende Region bei der Herstellung von berührungsempfindlichen Displays bleiben. Gleichzeitig wird China bis zum Jahr 2016 aufgrund der hohen lokalen Nachfrage nach Smartphones und Tablet-Computern zur Nummer Zwei aufsteigen. Entsprechend rechnet NPD Display-Search in den kommenden zwei Jahren in China mit signifikanten Investitionen in den Kapazitätsausbau, die für rund 70% der weltweiten Investitionen verantwortlich zeichnen werden.
Mit den etablierten Produktionsstandorten in Taiwan und China ist die Manz AG genau in diesen Hotspots der Branche aktiv. Branchenübergreifender Technologietransfer und zielgerichtete Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ermöglichen dabei innovative und kundenspezifische Produktionslösungen in bereits bewährten wie auch neuen Technologien der Branche. Mit dieser Strategie sieht sich die Manz AG sehr gut positioniert, um die starke Marktposition des Unternehmens weiter auszubauen und an künftigen Chancen partizipieren zu können.
Geschäftsbereich Solar
Als Hightech-Maschinenbauer bietet die Manz AG der Industrie innovative Produktionslösungen für kristalline Solarzellen und Dünnschicht-Solarmodule an. Nachdem im Geschäftsjahr 2013 mit Photovoltaik-Neuinstallationen von 36 Gigawatt (GW) einerseits ein weiterer Höchststand erzielt wurde, war andererseits ein profitables Wachstum für Hersteller auf dem PV-Markt durch Überkapazitäten und dem niedrigen Preisniveau für Solarmodule stark beeinträchtigt. Im Verlauf des Jahres 2014 nahm die globale PV-Nachfrage weiter deutlich zu. Dabei überstiegen nach Angaben des Marktforschungsinstituts NPD Solarbuzz alleine die Neuinstallationen von rund 20 GW im vierten Quartal 2014, die zu wesentlichen Teilen aus China stammen, die neuinstallierte Gesamtleistung des Vorkrisenjahres 2010. Angesichts dieser dynamischen Marktentwicklung rechnen die Experten des Instituts sowie die 20 weltweit führenden PV-Modulhersteller damit, dass die Neuinstallationen im Jahr 2014 die Gesamtleistung von 50 GW überschreiten werden. Das Gleichgewicht zwischen bestehenden Produktionskapazitäten und Endkundennachfrage werde das Vertrauen bei Investoren in die PV-Industrie wieder stärken. Entsprechend rechnen die Marktforscher auch zeitnah mit Investitionen in neue und effiziente Produktionsanlagen. Das Umsatzpotenzial für den Maschinenbau in der Solarbranche beziffert NPD Solarbuzz auf 10 Mrd. USD bis zum Jahr 2017. Erwartet wird dabei weiterhin ein Nebeneinander verschiedener Technologien: Bei einer prognostizierten Verdoppelung der weltweiten PV-Nachfrage alle vier Jahre, sehen die Experten weiterhin kristalline Solarzellen als führende Technologie. Eine zunehmende Bedeutung wird aber auch der CIGS-Dünnschicht-Technologie zukommen.
Mit ihren Produkten bietet die Manz AG der Industrie sowohl Effizienzsteigerung als auch wesentliche Kosteneinsparungen. Dabei konzentriert sich die Manz AG mit ihrem einmaligen Know-how des weltweit größten Expertenteams auf die CIGS-Dünnschichttechnologie. Mit der branchenweit einzigartigen Innovationslinie am Standort Schwäbisch Hall und einer exklusiven Kooperation mit dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) treibt die Manz AG die Forschung und Entwicklung im Bereich CIGS intensiv voran. Ziel ist es, durch den exklusiven Zugang zu den Forschungsergebnissen des Entwicklungspartners ZSW, die Weltrekordtechnologie aus dem Labor in die Massenfertigung zu übertragen: Das ZSW hält mit einem Wirkungsgrad von 21,7% den momentanen Wirkungsgrad-Weltrekord über alle Dünnschicht-Solartechnologien.
Mit der Manz CIGSfab bietet das Unternehmen seinen Kunden eine schlüsselfertige, voll integrierte Produktionslinie zur Herstellung von CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen. Bereits heute liegen die Produktionskosten der CIGS-Dünnschichttechnologie in einer Manz CIGSfab, je nach Standort und Größe der Fabrik, deutlich unter den Kosten der noch vorherrschenden kristallinen Silizium-Solartechnologie. Mit der CIGSfab bietet Manz somit die derzeit profitabelste und effizienteste Solartechnologie. Der aktuelle Wirkungsgrad von 14,6% in der Massenproduktion (15,9% Aperturwirkungsgrad) und eine verlässliche Technologie-Roadmap für künftige Wirkungsgradsteigerungen stehen für höchste Investitionssicherheit. Entsprechend sieht sich die Manz AG ausgezeichnet positioniert, um am kommenden Investitionszyklus in der Solarbranche partizipieren zu können.
Geschäftsbereich Battery
Im Geschäftsbereich Battery fokussiert sich die Manz AG auf Fertigungstechnologien und Produktionsprozesse für Lithium-Ionen-Batterien, die ihren Einsatz in den Bereichen Consumer Electronics, Elektromobilität und stationärer Stromspeicherung finden. Bis 2020 erwarten die Experten des Marktforschungsinstituts Lux Research eine Vervierfachung des weltweiten Gesamtmarkts für Lithium-Ionen-Batterien von 17,6 Mrd. USD in 2013 auf rund 70 Mrd. USD. Nach Angaben von Lux Research werden Lithium-Ionen-Batterien derzeit hauptsächlich durch den Verkauf von Consumer Electronics wie Smartphones und Tablet-Computer abgesetzt. Alleine für dieses Segment erwartet Lux Research im Jahr 2018 ein Absatzvolumen für Lithium-Ionen-Batterien von 25 Mrd. USD. Dies wird auch durch Frost & Sullivan bestätigt - das Unternehmen für Marktforschung und -analyse sieht in den Bereichen "Mobile Communication" und "Computing Devices" die Hauptwachstumstreiber für die kommenden drei bis vier Jahre. Weitere Wachstumsimpulse für den Markt für Lithium-Ionen-Batterien durch Elektromobilität sowie stationäre Stromspeicherung erwartet Frost & Sullivan auf mittel- bis langfristige Sicht. Sowohl in der Automobilbranche als auch dem Sektor für Energienetze und der Speicherung erneuerbarer Energien werden sich demnach gesetzliche Anreize auf die Absatzzahlen für Lithium-Ionen-Akkus auswirken. Im Bereich Elektromobilität prognostiziert das Marktforschungsinstitut Navigant Research für 2014 ein weltweites Wachstum von 86%. Dies entspricht etwa 346.000 neuen Elektrofahrzeugen. Maßgeblich für diese Entwicklung sind Marken wie Tesla, Mercedes, Audi und BMW, die 2014 erstmals Fahrzeuge mit Elektroantrieb auf den Markt brachten. Zudem setzen Regierungen in den für die Automobilindustrie wichtigen Absatzmärkten wie Deutschland und China Anreize für Endkonsumenten zum Erwerb von Elektrofahrzeugen. Im Bereich der stationären Stromspeicherung werden derzeit zahlreiche Projekte in den USA und Europa gefördert und verwirklicht. In Asien identifiziert das US-Energieministerium die Länder China, Südkorea und Japan als Markttreiber der stationären Stromspeicherung.
Die Manz AG verfügt im Geschäftsbereich Battery über ausgewiesenes Know-how in der Wickel-, Stapel- und Laminiertechnologie - den führenden Technologien bei der Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien für Consumer Electronics, die Elektromobilität sowie die stationäre Energiespeicherung. Dies bildet eine hervorragende Basis, um das Umsatz- und Ertragspotenzial dieser Branchen heute und in Zukunft konsequent nutzen zu können.
Berichtssegment Leiterplatten/OEM
Seit Beginn des Jahres 2014 entwickelte sich der Leiterplattenmarkt für die deutsche Industrie positiv. Insgesamt liegt der Branchenumsatz in Deutschland im Jahr 2014 nach Schätzungen des Zentralverbandes der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI) um 3,3% über dem Vorjahr, womit Leiterplatten einen Markt von 1,42 Mrd. EUR erreichen. Der größte Umsatzanteil entfällt dabei mit 527 Mio. EUR bzw. 507 Mio. EUR auf die Segmente Industrie- und Kfz-Elektronik. 2015 prognostiziert der ZVEI für den deutschen Markt ein Wachstum von 2,3% auf 1,46 Mrd. EUR. Weltweit beziffert der ZVEI den Markt auf 61,5 Mrd. USD (2013: 59,8 Mrd. USD), was einem Wachstum von 2,8% entspricht. Der Großteil ist in der Region Asien-Pazifik mit einem Marktanteil von 65,2% am Weltmarkt für Leiterplatten (entspricht 40,1 Mrd. USD) zu finden. Für das Jahr 2015 prognostiziert der ZVEI ein Marktwachstum von 3,3% auf 63,5 Mrd. EUR.
Gesamtaussage
Die Umsetzung der Diversifizierungsstrategie und des Technologietransfers zwischen den Geschäftsbereichen Display, Solar und Battery setzte die Manz AG auch im Jahr 2014 erfolgreich fort. Für das aktuelle Geschäftsjahr 2015 sieht sich das Unternehmen strategisch entsprechend gut aufgestellt. Ungeachtet der geringeren Wachstumsdynamik in der Displaybranche im Vergleich zum Vorjahr, sieht das Unternehmen durch eine Zunahme touchfähiger, mobiler Endgeräte sowie technologischen Neuerungen wie beispielsweise der OLED-Technologie auch mittelfristig zusätzliches Umsatz- und Ertragspotenzial. Dabei profitiert die Manz AG von ihrer Positionierung als Marktführer für innovative Produktionslösungen und dem jahrzehntelangen technologischen Know-how in den Bereichen Automation, Laserbearbeitung, Vakuumbeschichtung, Drucken und Beschichten, Messtechnik, Nasschemie und Rolle-zu-Rolle. In der Solarbranche zeichnet sich angesichts des Gleichgewichts zwischen bestehenden Produktionskapazitäten und Endkundennachfrage eine steigende Investitionsbereitschaft ab. Die Manz AG ist mit innovativen Produktionslösungen, insbesondere im Bereich der wirtschaftlichen CIGS-Dünnschichttechnologie, sehr gut positioniert, um von künftigen Investitionen profitieren zu können. Aufgrund der weiter intensivierten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Batterietechnologien für Consumer Electronics, Elektromobilität und stationäre Stromspeicherung sowie der Übernahme und erfolgreichen Integration der Maschinenbausparte der Kemet Electronics Italy (ehemalige Arcotronics), sieht die Manz AG zudem deutliche Wachstumschancen im Geschäftsbereich Battery. Für das Berichtssegment Leiterplatten/OEM geht die Manz AG von einer stabilen Marktentwicklung aus.
GESCHÄFTSVERLAUF
Bereits in den ersten drei Monaten des Jahres 2014 erhielt die Manz AG signifikante Groß-und Folgeaufträge im Geschäftsbereich Display. Diese umfassten unter anderem eine Demonstrationsanlage im zukunftsträchtigen OLED-Bereich. Dabei brachte die Manz AG im Rahmen einer strategischen Kooperation mit AIXTRON SE ihr umfassendes und langjähriges Know-how bei der Reinigung und Handhabung großformatiger Glassubstrate sowie der Entwicklung und Fertigung großer Vakuumanlagen ein. Nach einer sehr erfolgreichen Geschäftsentwicklung zum Jahresbeginn kehrte die Manz-Aktie mit der TecDAX-Aufnahme gemessen an Marktkapitalisierung und Börsenumsatz in die Liga der 30 größten, im Prime Standard notierten Technologieunternehmen Deutschlands zurück. Anfang April übernahm das Unternehmen die Maschinenbausparte des italienischen Technologieunternehmens Kemet Electronics Italy, einem Tochterunternehmen der amerikanischen KEMET Corporation. Mit dieser Akquisition hat Manz das Leistungsspektrum für die Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien um die Wickel- und Laminiertechnologie erweitert und bietet Kunden mit dem weltweit einzigartigen Technologieportfolio nun Produktionsequipment zur Herstellung aller aktuellen Zellkonzepte- von der gewickelten Knopfzelle bis hin zur gestapelten Pouchzelle.
Rekord: 109 Mio. EUR Umsatz in Q2
Infolge der ausgezeichneten Auftragssituation mit einem Auftragsbestand von rund 133 Mio. EUR nach dem ersten Quartal 2014, verzeichnete die Manz AG im zweiten Quartal 2014 mit über 109 Mio. EUR das umsatzstärkste Quartal der Unternehmensgeschichte. Daneben gewann Manz im Juni 2014 den bislang größten Einzelauftrag im Geschäftsbereich Battery. Mit diesem Auftrag im unteren zweistelligen Millionenbereich gelang der Manz AG der erfolgreiche Einstieg in das schnell wachsende Marktsegment für Batterien für Consumer Electronics wie Smartphones, Tablet-Computer und Notebooks. Die insgesamt sehr positive Geschäftsentwicklung konnte Manz auch im dritten Quartal fortsetzen: nach den ersten neun Monaten 2014 lag der Umsatz mit über 250 Mio. EUR rund 18% über dem Vorjahr. Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2014 konnte die Gesellschaft die Umsatzerlöse von 266,2 Mio. EUR um rund 15% auf ein neues Rekordniveau in Höhe von 305,9 Mio. EUR steigern.
Im operativen Geschäft erzielte Manz ein um einmalige negative Sondereffekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 24,6 Mio. EUR (Vorjahr: 27,0 Mio. EUR) sowie ein positives, bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von rund 0,4 Mio. EUR (Vorjahr: 3,1 Mio. EUR). Unter Berücksichtigung der negativen Sondereffekte belief sich das operative Ergebnis auf -32,8 Mio. EUR (Vorjahr: 3,1 Mio. EUR).
ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE
Ertragslage
Die positive Umsatzentwicklung der ersten neun Monate konnte die Manz AG auch im vierten Quartal 2014 fortsetzen und erzielte für das Gesamtjahr ein Umsatzplus von 14,9% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Absolut belief sich der Umsatz auf 305,9 Mio. EUR nach 266,2 Mio. EUR im Vorjahr.
Display: Über 200 Mio EUR Umsatz
Der größte Umsatzanteil entfiel im Berichtszeitraum mit 200,9 Mio. EUR bzw. 65,7% (Vorjahr: 172,5 Mio. EUR bzw. 64,8%) auf den Geschäftsbereich Display. Dies ist auf die weiterhin hohe Nachfrage nach Touchpanel-Displays und weiterer Bestandteile für mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablet-PCs zurückzuführen. Der Solar-Bereich erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2014 rund 13,7 Mio. EUR bzw. 4,5% des Gesamtumsatzes der Manz AG (Vorjahr: 10,4 Mio. EUR bzw. 3,9%). Der dritte Geschäftsbereich Battery trug mit Anlagen zur Produktion von Lithium-Ionen-Batterien 24,1 Mio. EUR bzw. 7,9% zum Konzernumsatz bei (Vorjahr: 9,1 Mio. EUR bzw. 3,4%). Für relevante Umsatzbeiträge in Höhe von 51,6 Mio. EUR bzw. 16,9% zeichnete das Berichtssegment Leiterplatten/OEM verantwortlich (Vorjahr: 56,4 Mio. EUR bzw. 21,2%). Im Geschäftsjahr 2014 summierte sich der Umsatz im Berichtssegment Others auf 15,7 Mio. EUR nach 17,8 Mio. EUR im Vorjahrszeitraum; dies entspricht einem Umsatzanteil von 5,0% (Vorjahr: 6,7%).
Rund 70% Umsatzanteil von Taiwan & China
Nach Regionen verteilten sich die Umsatzerlöse der Manz AG im Geschäftsjahr 2014 wie folgt: Mit 212,7 Mio. EUR bzw. 69,5% entfiel der größte Umsatzanteil der Manz AG auf Taiwan und China (Vorjahr: 191,1 Mio. EUR bzw. 71,8%). In Deutschland erzielte die Gesellschaft 27,8 Mio. EUR oder 9,1% der Gesamtumsätze (Vorjahr: 13,7 Mio. EUR bzw. 5,1%). Rund 51,9 Mio. EUR bzw. 17,0% der Umsatzerlöse erwirtschaftete die Manz AG im Berichtszeitraum im übrigen Europa nach 43,9 Mio. EUR bzw. 16,5% im Vorjahreszeitraum. Hierin enthalten sind Umsätze in Höhe von 14,5 Mio. EUR der im April 2014 übernommenen Batteriesparte der italienischen Kemet, die seit dem 30. April 2014 als Manz Italy im Konzern konsolidiert wird. In den USA konnten Umsatzerlöse in Höhe von 3,1 Mio. EUR realisiert werden; dies entspricht einem Anteil am Gesamtumsatz von 1,0% (Vorjahr: 7,9 Mio. EUR bzw. 3,0%). Die Umsätze in den übrigen Regionen weltweit beliefen sich auf 10,4 Mio. EUR bzw. 3,4% (Vorjahr: 9,8 Mio. EUR bzw. 3,7%).
Ein Vergleich der Umsatzerwartungen aus dem Prognosebericht des Konzernlageberichts 2013 mit den tatsächlichen Werten des Geschäftsjahres 2014 zeigt, dass die Umsatzerwartung eines gleichbleibenden Niveaus im Segment Display deutlich übertroffen wurde und auch im Segment Battery die erwartete signifikante Umsatzsteigerung eingetreten ist. Für den Bereich Solar wurde eine erhebliche Steigerung des Umsatzes in 2014 erwartet. Hier konnten trotz Ausbleibens des ersten CIGS-Auftrages die Umsatzerlöse um über 30% gesteigert werden. Lediglich im Segment Leiterplatten/OEM wurde die prognostizierte deutliche Steigerung des Umsatzes nicht erreicht und auch im Segment Others wurde das Vorjahresniveau bei den Umsatzerlösen nicht erreicht.
Ausgehend von Umsatzerlösen in Höhe von 305,9 Mio. EUR verringerte sich der Bestand bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen infolge des Abbaus von Lagerkapazitäten insgesamt um 6,5 Mio. EUR (Vorjahr: +4,2 Mio. EUR). Die aktivierten Eigenleistungen lagen mit 9,3 Mio. EUR über Vorjahresniveau (Vorjahr: 7,9 Mio. EUR). Die Erhöhung ist dabei der positiven Marktentwicklung und entsprechend intensivierten Entwicklungstätigkeiten im Battery-Bereich sowie für die Weiterentwicklung der CIGS-Technologie geschuldet. Für das Geschäftsjahr 2014 resultiert somit eine Gesamtleistung von 308,8 Mio. EUR (Vorjahr: 278,4 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 12,5 Mio. EUR (Vorjahr: 13,9 Mio. EUR) und umfassen vor allem Fördergelder zur Technologieentwicklung sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Earn-Out-Verpflichtung gegenüber Würth Solar. Der Materialaufwand belief sich auf 180,2 Mio. EUR (Vorjahr: 160,5 Mio. EUR), die Materialaufwandsquote lag mit 58,4% leicht über dem Niveau des Vorjahres von 57,7%. Das Rohergebnis erhöhte sich auf 141,1 Mio. EUR nach 131,8 Mio. EUR im Vorjahr. Der Personalaufwand im Geschäftsjahr 2014 lag mit 72,4 Mio. EUR über dem Vergleichszeitraum 2013 (Vorjahr: 65,2 Mio. EUR) und ist auf einen leichten Personalaufbau an den deutschen Standorten sowie die 83 zusätzlichen Mitarbeiter durch den Erwerb der Manz Italy, zurückzuführen. Die Personalaufwandsquote lag mit 23,4% auf dem Vorjahresniveau.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich aufgrund mehrerer Faktoren auf 54,8 Mio. EUR (Vorjahr: 39,6 Mio. EUR). Zum einen wirkten sich nicht aktivierungsfähige Anschaffungsnebenkosten im Rahmen des Erwerbs der Manz Italy sowie höhere Vertriebsaufwendungen zur Erschließung neuer Märkte und Regionen aus. Zum anderen waren diese Aufwendungen durch einmalige negative Sondereffekte beeinflusst. Diese umfassen unter anderem Abschreibungen auf Forderungen gegenüber der insolventen GT Advanced Technologies Ltd. (2,5 Mio. EUR) sowie Aufwendungen für die Rückabwicklung eines Batterieauftrags. Hier führte ein grundsätzlicher Strategiewechsel eines deutschen Automobilherstellers dazu, dass ein Auftrag nicht abgeschlossen werden konnte und mit einem einmaligen negativen Sondereffekt von 4,0 Mio. EUR rückabgewickelt wurde. Manz hat sich aus strategischen Gründen entschieden, anstelle einer juristischen Auseinandersetzung mit dem Kunden, das Projekt abzubrechen und die freien Kapazitäten in neue Projekte aus dem Bereich Consumer Electronics zu verlagern. Diese Entscheidung resultierte direkt aus Auftragseingängen von rund 40 Mio. EUR aus diesem Bereich. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) belief sich infolge auf 13,9 Mio. EUR (Vorjahr: 27,0 Mio. EUR); um diese einmaligen negativen Sondereffekte in Höhe von rund 6,5 Mio. EUR sowie Lagerabwertungen und Forderungsverluste im Solarbereich in Höhe von 4,2 Mio. EUR bereinigt, betrug das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 24,6 Mio. EUR.
Außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 22,5 Mio. EUR belasten Ergebnis
Im Berichtszeitraum 2014 lagen die Abschreibungen mit 46,7 Mio. EUR deutlich über dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 23,9 Mio. EUR) und waren signifikant von außerplanmäßigen Abschreibungen auf Entwicklungskosten im Solarbereich geprägt. Diese betreffen mehrheitlich die kristalline PV-Technologie sowie teilweise die CIGS-Technologie und summierten sich auf 22,5 Mio. EUR. Nachdem das Solarsegment auch 2014 weniger als 5% zum Umsatz beitrug, wird damit der anhaltenden Investitionszurückhaltung in der Solarindustrie Rechnung getragen. Insgesamt resultiert hieraus ein operatives Ergebnis (EBIT) von -32,8 Mio. EUR (Vorjahr: 3,1 Mio. EUR), bereinigt um die einmaligen negativen Sondereffekte sowie die außerplanmäßigen Abschreibungen ergab sich ein positives EBIT von 0,4 Mio. EUR.
Bei Betrachtung der einzelnen Geschäftsbereiche betrug das EBIT im Display-Bereich 15,3 Mio. EUR (Vorjahr: 20,1 Mio. EUR). Der Geschäftsbereich Solar verzeichnete hingegen ein negatives EBIT von -43,9 Mio. EUR nach -22,6 Mio. EUR im Vorjahr. Das operative Ergebnis im Geschäftsbereich Battery belief sich auf -8,5 Mio. EUR nach 0,1 Mio. EUR im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Das Berichtssegment Leiterplatten/OEM verzeichnete einen operativen Gewinn von 3,0 Mio. EUR (Vorjahr: 3,7 Mio. EUR) und auch der Bereich Others verzeichnete einen operativen Gewinn in Höhe von 1,3 Mio. EUR nach 1,8 Mio. EUR im Vorjahr.
Ein Vergleich der Prognosen bezüglich der erwarteten EBITs im Geschäftjahr 2014 zeigt, dass hier die Erwartungen nicht erfüllt wurden. Für den Bereich Display wurde mit einer Verbesserung des EBIT gerechnet. Tatsächlich konnte dieser Bereich mit einer EBIT-Marge von 7,9% nicht das Vorjahresniveau von 11,7% erreichen. Hier haben sich insbesondere Forderungsverluste in Höhe von 2,5 Mio. EUR negativ ausgewirkt. Das Segment Solar konnte aufgrund des Ausbleibens der Umsätze im Bereich CIGS die prognostizierte deutliche Verbesserung des Ertrags nicht erreichen. Im Bereich Battery hat sich unter anderem die Rückabwicklung eines Auftrages mit einem negativen Effekt von 4,0 Mio. EUR negativ ausgewirkt, so dass die geplante signifikante Ertragssteigerung nicht realisiert werden konnte. Im Bereich Leiterplatten/OEM wurde aufgrund des verminderten Umsatzes auch die geplante deutliche Steigerung des Ertrages nicht erreicht. Auch der Bereich Others konnte aufgrund gesunkener Umsätze das Vorjahresniveau beim Ertrag nicht erreichen.
Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und Ertrag beläuft sich das Konzernergebnis der Manz AG für das Geschäftsjahr 2014 auf -38,2 Mio. EUR (Vorjahr: -2,7 Mio. EUR). Hieraus resultiert bei einem gewichteten Durchschnitt von 4.928.059 Aktien ein Ergebnis je Aktie von -7,75 EUR (Vorjahr: -0,69 EUR).
Vermögenslage
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2014 verringerte sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag auf 253,6 Mio. EUR (31.12.2013: 319,2 Mio. EUR). Auf der Passivseite betrug das Eigenkapital der Gesellschaft 140,013 Mio. EUR. Diese Abnahme gegenüber dem Stichtag 2013 (31.12.2013: 175,0 Mio. EUR) resultiert aus einer deutlichen Abnahme der Gewinnrücklagen infolge des Jahresverlustes 2014. Gleichzeitig erhöhte sich der Betrag aus Währungsumrechnung bei den ausländischen Tochtergesellschaften um 5,1 Mio. EUR auf 12,1 Mio. EUR (31.12.2013: 7,1 Mio. EUR) und ist vor allem der Stärke des Taiwanesischen Dollars gegenüber dem Euro geschuldet. Zum Bilanzstichtag des Berichtszeitraums beträgt die Eigenkapitalquote 55,2% nach 54,8% zum 31. Dezember 2013.
Die langfristigen Schulden erhöhten sich von 33,1 Mio. EUR zum 31. Dezember 2013 auf 36,4 Mio. EUR zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014. Diese Entwicklung ist auf eine Zunahme der langfristigen Finanzschulden auf 22,1 Mio. EUR (31.12.2013: 18,6 Mio. EUR) durch die Aufnahme eines Darlehens bei der European Investment Bank (10 Mio. EUR) bei gleichzeitigen Tilgungszahlungen für ein KfW-Darlehen zurückzuführen. Während sich die Pensionsrückstellungen im Wesentlichen durch den Erwerb der Manz Italy auf 8,4 Mio. EUR erhöhten (31.12.2013: 5,6 Mio. EUR), verringerten sich die übrigen langfristigen Verbindlichkeiten durch die Anpassung der Earn-Out-Verbindlichkeit gegenüber Würth Solar. Im Berichtsjahr ist von der Earn-Out Komponente von insgesamt 6,6 Mio. EUR ein Teilbetrag von 3,6 Mio. EUR verfallen. Der verbleibende Betrag von 3,0 Mio. EUR ist zeitlich unbegrenzt und vom Verkauf einer CIGSfab abhängig. Der Ausweis erfolgt unter den kurzfristigen übrigen Verbindlichkeiten.
Daneben verringerten sich die kurzfristigen Schulden gegenüber dem Ende des Geschäftsjahrs 2013 auf 77,2 Mio. EUR (31.12.2013: 111,0 Mio. EUR). Dies ist der signifikanten Rückführung von Kontokorrentkrediten geschuldet; die kurzfristigen Finanzschulden betrugen 10,2 Mio. EUR zum 31. Dezember 2014 (31.12.2013: 46,4 Mio. EUR). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Ende des Berichtszeitraums 2014 lagen mit 42,3 Mio. EUR auf dem Niveau des Vorjahres (31.12.2013: 42,7 Mio. EUR). Die erhaltenen Anzahlungen erhöhten sich auf 10,6 Mio. EUR (31.12.2013: 8,7 Mio. EUR). Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen summierten sich zum 31. Dezember 2014 auf 3,5 Mio. EUR nach 4,6 Mio. EUR zum Bilanzstichtag 2013. Die übrigen Verbindlichkeiten von 8,3 Mio. EUR (31.12.2013: 6,3 Mio. EUR) enthalten Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich sowie die Earn-Out-Verbindlichkeiten gegenüber Würth-Solar mit 3,0 Mio. EUR.
Auf der Aktivseite ist der Rückgang der langfristigen Vermögenswerte von 138,2 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2013 auf 117,4 Mio. EUR zum 31. Dezember 2014 auf eine Abnahme der immateriellen Vermögenswerte zurückzuführen. Die immateriellen Vermögenswerte lagen dabei zum Ende des Berichtszeitraums 2014 bei 74,7 Mio. EUR (31.12.2013: 91,7 Mio. EUR), wobei die Entwicklung auf die außerplanmäßigen Abschreibungen im Solarbereich zurückzuführen ist. Gleichzeitig zeigte sich das Sachanlagevermögen leicht rückläufig: Die Sachanlagen summierten sich zum 31. Dezember 2014 auf 40,3 Mio. EUR nach 45,0 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2013. Neben planmäßigen Abschreibungen wurden auch außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 2,8 Mio. EUR vorgenommen.
Zum 31. Dezember 2014 zeigte sich das Umlaufvermögen mit 136,2 Mio. EUR rückläufig zum Bilanzstichtag 2013 mit 181,0 Mio. EUR. Während die Vorräte teilweise aufgrund von Lagerabwertungen auf 48,3 Mio. EUR abnahmen (31.12.2013: 56,0 Mio. EUR), erhöhten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung auf 58,7 Mio. EUR (31.12.2013: 55,7 Mio. EUR). Durch den Erwerb der Manz Italy erhöhten sich die sonstigen kurzfristigen Forderungen auf 5,9 Mio. EUR zum 31. Dezember 2014 (31.12.2013: 4,3 Mio. EUR). Gleichzeitig verringerten sich die flüssigen Mittel deutlich auf 23,2 Mio. EUR (31.12.2013: 64,7 Mio. EUR); dies ist einem erhöhten Working Capital im Zusammenhang mit der deutlich verbesserten Auftragslage, der Tilgung von Bankverbindlichkeiten sowie dem Erwerb der Manz Italy geschuldet.
Liquiditätslage
Als Cashflow im engeren Sinne (operatives Ergebnis zzgl. Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens sowie Zunahme/Abnahme sonstiger langfristiger Rückstellungen und Pensionsrückstellungen) resultierte im Geschäftsjahr 2014 ein positiver Cashflow von insgesamt 12,7 Mio. EUR (Vorjahr: 27,0 Mio. EUR). Bei einem negativen operativen Ergebnis (EBIT) von -32,8 Mio. EUR ergibt sich durch die Hinzurechnung der Abschreibungen des Anlagevermögens ein positiver Mittelzufluss. Der operative Cashflow für das Geschäftsjahr 2014 belief sich auf 10,8 Mio. EUR (Vorjahr: 22,5 Mio. EUR). Diese Entwicklung ist zum einen in einer Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva und einem entsprechenden Mittelzufluss in Höhe von +3,2 Mio. EUR begründet (Vorjahr: +3,7 Mio. EUR). Zum anderen wirkte sich die Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva mit Mittelabflüssen in Höhe von -3,6 Mio. EUR (Vorjahr: -4,9 Mio. EUR) aus. Die Mittelabflüsse aus gezahlten Zinsen reduzierten sich auf -2,0 Mio. EUR (Vorjahr: -3,1 Mio. EUR).
Nach einem Cashflow aus Investitionstätigkeit von -11,7 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum 2013 ergab sich für das Geschäftsjahr 2014 ein Mittelabfluss in Höhe von -21,1 Mio. EUR. Dieser resultiert aus Investitionen in Höhe von 7,0 Mio. EUR im Zusammenhang mit dem Erwerb der Manz ltaly sowie 14,6 Mio. EUR in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, davon hauptsächlich in Entwicklungsleistungen. Nach Segmenten verteilen sich die Investitionen auf den Bereich Solar mit 4,1 Mio. EUR (Vorjahr: 3,6 Mio. EUR), den Bereich Display mit 2,2 Mio. EUR (Vorjahr: 2,8 Mio. EUR) sowie auf den Bereich Battery mit 1,6 Mio. EUR (Vorjahr: 3,7 Mio. EUR). In den übrigen Segmenten wurden im Geschäftsjahr 2014 0,9 Mio. EUR (Vorjahr 1,6 Mio. EUR) investiert.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2014 betrug -32,9 Mio. EUR, nachdem im Vorjahr 2013 noch ein Mittelzufluss von 23,9 Mio. EUR zu Buche stand. Grund hierfür ist die konsequente Rückführung von Kontokorrentkrediten um 36,2 Mio. EUR im Berichtszeitraum. Gleichzeitig verzeichnete das Unternehmen durch die Aufnahme eines EIB-Darlehens einen Mittelzufluss von 10,0 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der Wechselkursveränderungen verfügte die Manz AG somit zum 31. Dezember 2014 über flüssige Mittel in Höhe von 23,2 Mio. EUR (31.12.2013: 64,7 Mio. EUR). Die nicht ausgenutzten Kreditlinien bei Banken belaufen sich zum Bilanzstichtag 31.12.2014 auf 115,7 Mio. EUR (Vorjahr: 76,1 Mio. EUR).
Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements
Das Finanzmanagement der Manz AG ist zentral organisiert. Zur Minimierung von Risiken und Nutzung konzernübergreifender Optimierungspotenziale bündelt die Gesellschaft die Planung der Finanzierungen, Geldanlagen sowie Wechselkurssicherungen von Tochtergesellschaften innerhalb der Gruppe. Dabei werden wertorientierte Finanzierungsgrundsätze verfolgt, um die Liquidität zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen, finanzwirtschaftliche Risiken zu begrenzen sowie die Kapitalkosten zu optimieren. Darüber hinaus wird ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil angestrebt. Als zentrale Steuerungsgrößen des Finanzmanagements dienen der Manz AG die Kennzahlen Umsatz, Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA), Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie die Liquidität.
Gesamtaussage
Positiver operativer Cashflow: 10,8 Mio. EUR
Der Konzernumsatz stieg im Geschäftsjahr 2014 deutlich um 14,9% auf 305,9 Mio. EUR nach 266,2 Mio. EUR im Vorjahr. Die Manz AG hat damit im zweiten Jahr in Folge einen Rekordumsatz erzielt. Auch hinsichtlich der Profitabilität konnte die Manz AG ihre operativen Ziele erreichen. Im operativen Geschäft erzielte Manz ein um einmalige negative Sondereffekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 24,6 Mio. EUR (Vorjahr: 27,0 Mio. EUR) sowie ein positives bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von rund 0,4 Mio. EUR (Vorjahr: 3,1 Mio. EUR). Einmalige negative Sondereffekte-überwiegend außerplanmäßige Abschreibungen und Abwertungen im Solarsegment-führten zu einem EBIT von -32,8 Mio. EUR. Mit einem positiven Cashflow aus operativer Tätigkeit in Höhe von 10,8 Mio. EUR (Vorjahr 22,5 Mio. EUR) und liquiden Mitteln von 23,2 Mio. EUR bei einer geringen Nettoverschuldung von 9,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,4 Mio. EUR), verfügt das Unternehmen über eine äußerst solide Liquiditätslage und weist weiterhin eine hohe Eigenkapitalquote von 55,2% aus (Vorjahr: 54,8%). Insgesamt bietet dies der Manz AG ausreichend finanziellen Spielraum als Voraussetzung, um Wachstumschancen für das Unternehmen konsequent nutzen zu können.
Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Wirtschaftlicher Erfolg und verantwortungsvolles Handeln dürfen nach Ansicht der Gesellschaft nicht im Widerspruch zueinander stehen. Als Unternehmen Verantwortung für seine Mitarbeiter und die Umwelt zu übernehmen, ist nach Ansicht der Gesellschaft die entscheidende Grundlage für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg eines hochinnovativen Hightech-Maschinenbauers.
So bietet die Gesellschaft in der Manz Academy ein breites Bündel an Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, das sich sowohl an Mitarbeiter wie auch an Kunden der Manz AG richtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 448 Seminartermine angeboten, an denen wir unseren Mitarbeitern insgesamt 3.253 freie Plätze zu Verfügung gestellt haben. Diese wurden in vollem Umfang in Anspruch genommen. Daneben haben wir an 147 Terminen Sprachkurse angeboten. Von den 931 Plätzen wurden ebenfalls alle genutzt. Schulungen der Manz Academy für deutsche Führungskräfte und Geschäftsführer europäischer Tochtergesellschaften bilden ein gemeinsames Führungsverständnis. Daneben werden Seminare zum Erwerb von Zusatzqualifikationen angeboten die fach- und produktspezifische Weiterbildungsangebote und Vertiefungsschulungen umfassen. Dies schafft nicht nur optimale Voraussetzungen für das Erreichen der gesteckten Unternehmensziele, sondern ermöglicht auch die persönliche Weiterentwicklung jedes einzelnen Mitarbeiters.
Eine Ressourcen schonende Produktion und Verwaltung ist für die Manz AG und ihre Mitarbeiter keine abstrakte Vorstellung, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensphilosophie. Entsprechend ist es für den Konzern selbstverständlich, photovoltaisch erzeugten Strom für den Eigenverbrauch zu produzieren. So wurden auf den Dächern und Fassaden der Montagehallen am Stammsitz in Reutlingen Solarmodule installiert, die der Stromerzeugung dienen. Mit zwei großen Anlagen werden dort über 340.000 KWh Strom pro Jahr erzeugt. Eigentümer dieser Solaranlagen sind die Mitarbeiter der Manz AG, die die Anlagen finanzierten. Dies ist Ausdruck ihrer Verbundenheit zur Manz AG sowie ihrer Überzeugung zur Zukunftsfähigkeit der Photovoltaik. Gleichzeitig profitieren sie von der Einspeisevergütung für den dabei produzierten Strom. Ergänzt wird das Energiekonzept von zwei kleineren Fassadenanlagen mit Leistungen von 8 KW bzw. 16 KW, die sich im Besitz des Unternehmens befinden.
Auch im vergangenen Geschäftsjahr konnte das seit 2008 bestehende Projekt "Metallwerkstatt-Zukunft schenken" in Äthiopien in enger Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Jugendwerk und dem YMCA Äthiopien erfolgreich fortgeführt werden. Ziel ist es Hilfe, zur Selbsthilfe zu leisten indem interessierten und motivierten Jugendlichen aus benachteiligten ethnischen Gruppen eine Grundausbildung zum "General Metal Worker" ermöglicht wird. Zu diesem Zweck hat die Manz AG in Äthiopiens Hauptstadt Addis Abeba eine eigene Lehrwerkstatt für Metallverarbeitung aufgebaut. 2014 hat bereits die sechste Klasse erfolgreich ihren Abschluss gemacht und verfügt damit über das notwendige Know-how, um im Berufsleben Fuß fassen zu können.
NACHTRAGSBERICHT
Nach Ende des Berichtszeitraums sind keine Ereignisse eingetreten, die substanzielle Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- oder Finanzlage gehabt hätten.
CORPORATE GOVERNANCE
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289A HGB
Die Erklärung zur Unternehmensführung entsprechend § 289a HGB wurde auf der Internetseite der Gesellschaft www.manz.com im Bereich "Investor Relations" unter "Corporate Governance" veröffentlicht. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 3 HGB sind die Angaben nach § 289a HGB nicht in die Prüfung durch den Abschlussprüfer einbezogen.
ANGABEN GEMÄSS § 315 ABSATZ 4 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT GEMÄSS § 176 ABSATZ 1 SATZ 1 AKTG ZU DEN ANGABEN NACH § 289 ABSATZ 4, § 315 ABSATZ 4 HGB
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das gezeichnete Kapital der Manz AG beträgt 4.928.059,00 EUR und ist in 4.928.059 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Sämtliche Aktien sind in gleicher Weise gewinnanteilsberechtigt. Hiervon ausgenommen sind von der Manz AG gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Übrigen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Vereinbarungen über Beschränkungen, die die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Manz AG nicht bekannt.
Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten
Dem Vorstand ist aufgrund der zugegangenen Mitteilungen über bedeutende Stimmrechtsanteile nach § 21 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und über eigene Geschäfte von Personen mit Führungsaufgaben nach § 15a WpHG das Bestehen der folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft bekannt, die 10% der Stimmrechte überschreiten:
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| Anzahl der Stimmrechte | Anteil der Stimmrechte | |
|---|---|---|
| Dieter Manz, Schlaitdorf | 2.019.700 | 41,0% |
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft nicht.
Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Die am Kapital der Manz AG beteiligten Arbeitnehmer können die ihnen aus den Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes ausüben.
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung
Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Nach § 5 der Satzung der Gesellschaft kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und bestimmt ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat kann nach § 84 Absatz 3 AktG die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Änderung der Satzung ist gesetzlich in den §§ 133 ff., 179 ff. AktG geregelt. Diese bedarf grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen.
Gemäß § 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Aktiengesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenden Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Der Vorstand kann neue Aktien nur auf Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung über eine Erhöhung des Grundkapitals oder über genehmigte und bedingte Kapitalien ausgeben. Der Erwerb eigener Aktien ist in den §§ 71 ff. AktG geregelt und in bestimmten Fällen kraft Gesetzes oder aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung zulässig.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 8. Juli 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 2.464.029,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 2.464.029 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2014).
Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
| ― | bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2, § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 492.805,00 EUR und insgesamt nicht mehr als 10% des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden; |
| ― | bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen; |
| ― | soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde; |
| ― | um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. |
Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital I
Die Hauptversammlung vom 9. Juli 2014 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Juli 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Mio. EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 1.971.223,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.
Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- und/oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10% des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte Zehn-Prozent-Grenze werden angerechnet
| ― | neue Aktien, die aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden sowie |
| ― | solche Aktien, die aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden. |
Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung um bis zu 1.971.223,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.971.223 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG aufgrund der von der Hauptversammlung vom 9. Juli 2014 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2011 sowie bedingtes Kapital III
Die Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 31. Mai 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 15.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 60.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2016 einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 15.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 60.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 festgelegten Bestimmungen. Die Ermächtigungen wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 aufgehoben, soweit auf der Grundlage der Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 6 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 56.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 56.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2012 sowie bedingtes Kapital IV
Die Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 31. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 27.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 108.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2017 einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 37.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 148.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 festgelegten Bestimmungen.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 7 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 256.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 256.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.
Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien
Die Hauptversammlung vom 22. Juni 2010 hat den Vorstand gemäß § 71 Absatz 1 Ziffer 8 AktG ermächtigt, in dem Zeitraum bis zum 21. Juni 2015 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am derzeitigen Grundkapital von bis zu 10% zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.
Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung erworbener eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert oder an ausländischen Börsen, an denen sie nicht notiert sind, eingeführt werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Dieser Ausschluss des Bezugsrechts ist auf insgesamt höchstens 10% sowohl des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt. Auf diese Begrenzung ist das auf diejenigen Aktien entfallende Grundkapital anzurechnen, die zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) auszugeben sind, die in entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben werden, oder die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre an Dritte im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen zu veräußern.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, erworbene eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Erfüllung von Bezugs- und Umtauschrechten zu verwenden, die aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, die im Rahmen der Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt wurden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Mitarbeiter der Gesellschaft oder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG auszugeben.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Es bestehen-abgesehen von den im nachstehenden Abschnitt genannten Vereinbarungen-keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind
Dienstverträge von Vorstandsmitgliedern mit Ausnahme des Vorstandsvorsitzenden Dieter Manz sehen für den Fall eines Kontrollwechsels (Mitteilung eines Meldepflichtigen nach § 21 Absatz 1 Satz 1 WpHG, dass der Meldepflichtige 25% oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat) vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Die Rechte können nur innerhalb von sechs Monaten nach dem Eintritt des Kontrollwechsels ausgeübt werden. Das Vorstandsmitglied erhält eine Abfindung bestehend aus dem Gesamtbetrag des für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Festgehalts sowie dem Gesamtbetrag der für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Bartantieme. Die Abfindung ist auf den Betrag begrenzt, der sich bei einer Restlaufzeit des Dienstverhältnisses von drei Jahren ergeben würde. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, um 75% zum Zweck der pauschalierten Anrechnung der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte. Ferner sind die bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge jeweils mit 3% p. a. auf den Tag der Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen.
Im Übrigen bestehen keine Vereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern, die für den Fall eines Übernahmeangebots Entschädigungen vorsehen.
VERGÜTUNGSBERICHT
Der nachstehende Vergütungsbericht stellt die Grundzüge der Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Manz AG sowie die Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 dar.
System der Vorstandsvergütung
Das für das Berichtsjahr geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Manz AG wurde von der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 mit einer Mehrheit von 99,24% der abgegebenen Stimmen gebilligt.
Das Vergütungssystem hat zum Ziel, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei nicht nur die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, sondern auch die Lage der Gesellschaft und den Unternehmenserfolg zu berücksichtigen. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.
Die Vergütung für die Mitglieder des Vorstands setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Bei der Bemessung der Höhe der Vergütungselemente wird jeweils zwischen dem Vorsitzenden des Vorstands und den weiteren Vorstandsmitgliedern differenziert.
Feste Vergütungselemente
Die festen Bestandteile der Vorstandsvergütung bestehen aus einem monatlichen Festgehalt und laufenden Sachbezügen sowie aus Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung.
Das Festgehalt wird in zwölf monatlich gleichbleibenden Teilbeträgen entrichtet. Die Festbezüge sollen als Grundgehalt den Vorstandsmitgliedern und ihren Familien unabhängig vom Erfolg des Unternehmens den laufenden Lebensunterhalt sichern.
Als Sachbezug wird den Vorstandsmitgliedern jeweils ein angemessener Dienstwagen zur Verfügung gestellt, der auch privat genutzt werden kann. Die Gesellschaft hat zudem zugunsten der Vorstandsmitglieder eine Unfallversicherung mit angemessenen Versicherungsleistungen abgeschlossen, die auch Unfälle im Privatbereich abdeckt. Ferner besteht für die Vorstandsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine sogenannte D&O-Versicherung.
Mit dem Vorsitzenden des Vorstands Dieter Manz besteht eine Pensionsvereinbarung für ein lebenslängliches Ruhegeld für den Fall des Ausscheidens nach dem vollendeten 65. Lebensjahr oder infolge Berufsunfähigkeit. Ferner ist für den Fall des Ablebens zugunsten der Ehefrau eine lebenslängliche Hinterbliebenenrente vereinbart. Gegenüber dem Vorstandsmitglied Martin Hipp hat sich die Gesellschaft zum Abschluss einer Altersvorsorge durch Zahlung jährlicher Beiträge an eine Unterstützungskasse verpflichtet.
Variable Vergütungselemente
Allgemeines
Die variable Vergütung umfasst zum einen eine jährliche, an den geschäftlichen Erfolg gebundene Komponente in Form einer jährlichen Bartantieme (kurzfristige variable Vergütung) und zum anderen eine aktienbasierte Komponente mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage in Form von jährlich zu gewährenden Aktienbezugsrechten auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2012 (langfristige variable Vergütung).
Die variablen Bezüge dienen auf der Basis der festen Vergütungselemente dem gezielten Anreiz zur Erzielung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und tragen zur Vermögensbildung sowie wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Vorstandsmitglieder bei. Im Interesse einer Ausrichtung der variablen Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung überwiegt der nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelte Wert (Fair Value) der aufgrund des Manz Performance Share Plan 2012 gewährten Bezugsrechte die jährliche Bartantieme.
Jährliche Bartantieme
Die jährliche Bartantieme soll die Vorstandsmitglieder angesichts ihrer eigenverantwortlichen Leitungstätigkeit am unternehmerischen Erfolg oder Misserfolg des Geschäftsjahrs beteiligen.
Die jährliche Bartantieme wird jährlich nachträglich in Abhängigkeit von der EBT-Rendite des jeweiligen Geschäftsjahrs gewährt. Die EBT-Rendite errechnet sich aus dem Verhältnis des Ergebnisses vor Steuern (EBT- Earnings before Taxes) zum Umsatz nach Maßgabe des Konzernabschlusses nach IFRS. Die Bartantieme berechnet sich ferner in Abhängigkeit von dem für das jeweilige Geschäftsjahr von dem Vorstandsmitglied bezogenen Festgehalt (Jahresfestgehalt).
Die Gewährung der Bartantieme setzt voraus, dass eine EBT-Rendite von mindestens 4,1% erreicht worden ist. Bei einer EBT-Rendite von 4,1% erhält das Vorstandsmitglied eine Bartantieme in Höhe von 1% des Jahresfestgehalts. Je vollen 0,1 Prozentpunkt, um die die EBT-Rendite eine EBT-Rendite von 4,1% übersteigt, erhöht sich der für die Berechnung der Bartantieme anwendbare Prozentsatz entsprechend um einen Prozentpunkt. Mithin erhält das Vorstandsmitglied z. B. bei einer EBT-Rendite von 5,0% eine Bartantieme in Höhe von 10% des Jahresfestgehalts sowie bei einer EBT-Rendite von 14% eine Bartantieme in Höhe von 100% des Jahresfestgehalts. Die Obergrenze ist bei einer EBT-Rendite von 20,0% festgelegt, bei der die Bartantieme 160% des Jahresfestgehalts beträgt.
Der Aufsichtsrat hat zum Zweck der Bestimmung des Verhältnisses zwischen den einzelnen Vergütungselementen als mittlere Zielgröße der kurzfristigen variablen Vergütung eine EBT-Rendite von 10% festgelegt. Bei diesem mittleren Zielwert beträgt die Bartantieme 60% des Jahresfestgehalts.
Manz Performance Share Plan 2011 und Manz Performance Share Plan 2012
Die auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2011 im Jahr 2011 gewährten und auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2012 jährlich zu gewährenden Bezugsrechte auf Manz-Aktien, sollen die Vorstandsmitglieder zu einer nachhaltigen Steigerung des internen und externen Unternehmenswerts anregen und damit ihre Interessen mit denen der Aktionäre, aber auch der übrigen Stakeholder, wirksam verknüpfen.
Der Aufsichtsrat hat als variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteil mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter aufgrund des Manz Performance Share Plan 2011 im Geschäftsjahr 2011 den Mitgliedern des Vorstands insgesamt 4.279 Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG gewährt.
Die ordentliche Hauptversammlung 2012 vom 19. Juni 2012 hat einen neuen Manz Performance Share Plan 2012 beschlossen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstandsmitgliedern in deren Einvernehmen im Geschäftsjahr 2012 keine neuen Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG gewährt. Im Geschäftsjahr 2013 hat der Aufsichtsrat aufgrund des Manz Performance Share Plan 2012 den Mitgliedern des Vorstands insgesamt 3.347 Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG gewährt. Im Geschäftsjahr 2014 hat der Aufsichtsrat aufgrund des Manz Performance Share Plan 2012 den Mitgliedern des Vorstands insgesamt 2.658 Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG gewährt.
Konkrete Angaben über den Manz Performance Share Plan 2011 sowie den Manz Performance Share Plan 2012 sind in der "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht der Manz AG für das Geschäftsjahr 2013" enthalten, die auf der Internetseite der Manz AG unter der Adresse www.manz.com im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Corporate Governance" abrufbar ist.
Abfindungs-Cap bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen vor, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Amtszeit und des Dienstverhältnisses, die nicht auf einem wichtigen Grund beruht, Abfindungszahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses vergüten werden. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahrs und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.
Regelungen für den Fall eines Change of Control
Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Martin Hipp sieht für den Fall eines Kontrollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen zugeht, dass der Meldepflichtige 25% oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat.
Das Vorstandsmitglied hat im Falle der Kündigung Anspruch auf eine Abfindung in Höhe des Festgehalts sowie der Bartantieme für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses. Für die Berechnung der Bartantieme ist hierbei der Durchschnitt aus der EBT-Rendite des vorangehenden Geschäftsjahrs und der nach den Planungen der Gesellschaft voraussichtlich im laufenden Geschäftsjahr erzielten EBT-Rendite zugrunde zu legen. Die Abfindung ist jedoch auf den Betrag begrenzt, der sich bei einer Restlaufzeit des Dienstverhältnisses von drei Jahren ergeben würde. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, zudem um 75% zum Zweck der pauschalierten Anrechnung der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte des Vorstandsmitglieds. Die bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge sind ferner jeweils mit 3% p. a. auf den Tag der Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen. Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht, wenn die Gesellschaft das Dienstverhältnis wirksam aus wichtigem Grund gekündigt hat.
Vergütung im Geschäftsjahr 2014
Vergütung des Vorstands
Vergütung des Vorstands nach IFRS
Die Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 eine Vergütung in Höhe von insgesamt 829 TEUR (Vorjahr: 828 TEUR).
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen nach IFRS:
Vergütung des Vorstands
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| (in TEUR) | Erfolgsunabhängige Komponenten | Erfolgsbezogene Komponenten (kurzfristig) | Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Vorjahreswerte in Klammern | Festgehalt | Sonstige Bezüge* | Bartantieme | Bezugsrechte auf Aktien (Fair Value) | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dieter Manz, Vorstandsvorsitzender | 288 | 20 | 0 | 181 | 489 |
| (288) | (21) | (0) | (207) | (516) | |
| Martin Hipp, Vorstand Finanzen | 179 | 22 | 32 | 107 | 340 |
| (174) | (22) | (0) | (116) | (312) | |
| Gesamt | 467 | 42 | 32 | 288 | 829 |
| (462) | (43) | (0) | (323) | (828) |
* Insbesondere geldwerte Vorteile der Sachbezüge und Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (Unterstützungskasse)
Die Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2012 (Tranchen 2013 und 2014) wurden anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden als sogenannter Fair Value zum Zeitpunkt der Ausgabe der Bezugsrechte nach Maßgabe des Börsenkurses der Manz-Aktie am Ausgabetag abzüglich des Ausgabebetrags von 1,00 EUR je Aktie bewertet. Hierbei wurde hinsichtlich der Performance-Komponente die Erreichung des Standard-Ziels (Faktor 1,0) einer EBIT-Marge von 10% sowie hinsichtlich der Treuekomponente eine Ausübung der Bezugsrechte erst kurz vor Ende der Laufzeit (Faktor 2,0) innerhalb des achten Kalenderjahrs nach Ausgabe der Bezugsrechte unterstellt.
Vergütung des Vorstands nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Die Vergütung des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2014 erstmals auch auf der Grundlage der vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Darstellung im Rahmen von Mustertabellen getrennt nach den gewährten Zuwendungen und dem Zufluss ausgewiesen.
Die nachstehende Tabelle weist die für das Berichtsjahr und das Vorjahr an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Zuwendungen einschließlich Nebenleistungen nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aus. Hierbei sind für die variablen Vergütungen die Zielwerte (Auszahlung bei 100% Zielerreichung) sowie für das Berichtsjahr die erreichbaren Minimal- und Maximalvergütungen angegeben.
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| Dieter Manz | ||||
|---|---|---|---|---|
| Vorstandsvorsitzender | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewährte Zuwendungen (in TEUR) | 2013 | 2014 | 2014 (Min) | 2014 (Max) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 288 | 288 | 288 | 288 |
| Nebenleistungen | 21 | 18 | 18 | 18 |
| Summe | 309 | 306 | 306 | 306 |
| Einjährige variable Vergütung | 173 | 173 | 0 | 461 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Manz Performance Share Plan 2012-Tranche 2013 (Laufzeit bis 2021) | 207 | |||
| Manz Performance Share Plan 2012-Tranche 2014 (Laufzeit bis 2022) | 181 | 181 | 181 | |
| Summe | 689 | 660 | 487 | 948 |
| Versorgungsaufwand1 | 11 | 12 | 12 | 12 |
| Gesamtvergütung | 700 | 672 | 499 | 960 |
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| Martin Hipp | ||||
|---|---|---|---|---|
| Finanzvorstand | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewährte Zuwendungen (in TEUR) | 2013 | 2014 | 2014 (Min) | 2014 (Max) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 174 | 179 | 179 | 179 |
| Nebenleistungen | 15 | 15 | 15 | 15 |
| Summe | 189 | 194 | 194 | 194 |
| Einjährige variable Vergütung | 97 | 101 | 0 | 269 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Manz Performance Share Plan 2012-Tranche 2013 (Laufzeit bis 2021) | 116 | |||
| Manz Performance Share Plan 2012-Tranche 2014 (Laufzeit bis 2022) | 107 | 107 | 107 | |
| Summe | 402 | 402 | 301 | 570 |
| Versorgungsaufwand1 | 7 | 7 | 7 | 7 |
| Gesamtvergütung | 416 | 409 | 308 | 577 |
1 Für Dieter Manz Dienstzeitaufwand nach IFRS, für Martin Hipp beitragsorientierte Zahlungen zur Unterstützungskasse
Die nachstehende Tabelle weist den Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr und das Vorjahr der an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aus:
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| Dieter Manz | Martin Hipp | |||
|---|---|---|---|---|
| Vorstandsvorsitzender | Finanzvorstand | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zufluss (in TEUR) | 2014 | 2013 | 2014 | 2013 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 288 | 288 | 179 | 174 |
| Nebenleistungen | 18 | 21 | 15 | 15 |
| summe | 306 | 309 | 194 | 189 |
| Einjährige variable Vergütung1 | 0 | 0 | 0 | 32 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Manz Performance Share Plan 2008-Tranche 2008 (Laufzeit bis 2014) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Manz Performance Share Plan 2008-Tranche 2009 (Laufzeit bis 2015) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Manz Performance Share Plan 2008-Tranche 2010 (Laufzeit bis 2016) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstiges | - | - | - | - |
| summe | 306 | 309 | 194 | 221 |
| Versorgungsaufwand2 | 12 | 11 | 7 | 7 |
| Gesamtvergütung | 318 | 320 | 201 | 228 |
1 Für Martin Hipp für das Jahr 2013 freiwillige Ermessenstantieme
2 Für Dieter Manz Dienstzeitaufwand nach IFRS, für Martin Hipp beitragsorientierte Zahlungen zur Unterstützungskasse
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt. Danach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied neben der Erstattung seiner Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung in Höhe von 12.000,00 EUR. Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt diese Vergütung 24.000,00 EUR und für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats 18.000,00 EUR. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung. Eine auf ihre Bezüge zu entrichtende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats von der Gesellschaft erstattet. Ferner kann die Gesellschaft auf ihre Kosten die Mitglieder des Aufsichtsrats gegen zivil- und strafrechtliche Inanspruchnahme im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihres Amtes versichern und eine entsprechende Rechtsschutz- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung) abschließen.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Vergütungen der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 (Vorjahreswerte in Klammern):
Vergütung des Aufsichtsrats
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| (in TEUR) | |
|---|---|
| Vorjahreswerte in Klammern | Festgehalt |
| --- | --- |
| Prof. Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender | 24 |
| (24) | |
| Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Peter Leibinger, stellvertretender Vorsitzender | 18 |
| (18) | |
| Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla | 12 |
| (12) | |
| Gesamt | 54 |
| (54) |
Ferner bestand für die Aufsichtsratsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine sogenannte D&O-Versicherung.
Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr wie im Vorjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden wie in den Vorjahren weder Kredite noch Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.
CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
RISIKOMANAGEMENT- UND INTERNES KONTROLLSYSTEM
Das Risikomanagement der Manz AG hat das Ziel, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen drohenden Schaden abzuwenden. Durch die Anwendung eines in die Unternehmensführung integrierten Risikomanagements ist die Manz AG in der Lage, konzernweit mögliche Gefahren rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten und ihnen mit adäquaten Maßnahmen zu begegnen. Im Zuge des unternehmerischen Handelns, also dem Spannungsfeld zwischen Chancen und Risiken, geht die Manz AG jedoch auch bewusst Risiken ein, die in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen aus der entsprechenden Geschäftstätigkeit stehen. Risiken lassen sich somit nicht grundsätzlich vermeiden, werden aber soweit möglich minimiert bzw. transferiert.
Das Risikomanagement wird zentral vom Risikomanagementbeauftragten gesteuert, regelmäßig auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit hin überprüft und in seiner Gesamtheit vom Finanzvorstand verantwortet. Die Verantwortung für die Risikoüberwachung hingegen ist dezentral organisiert und obliegt je nach Risikokategorie und -tragweite sowohl den Bereichsleitern und Geschäftsführern als auch den Vorständen der Manz AG. Durch regelmäßige Abfragen in mündlicher und schriftlicher Form werden potenzielle Risiken in allen Geschäftsbereichen erfasst und zugleich die Möglichkeit geschaffen, negative Entwicklungen durch frühzeitiges Gegensteuern zu verhindern. Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wird für eine umfassende Beurteilung der Risikolage ein Gesamtbericht in einem jährlichen Turnus vorgelegt.
Die regelmäßige Analyse und Bewertung der Risiken erfolgt anhand eines Risikomanagementsystems bestehend aus einem definierten Kreis von Risikoverantwortlichen, festgelegten Risikokategorien und einer Risikoklassifizierung, welche das Gefahrenpotenzial und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs widerspiegelt. Die Identifikation und Handhabung von Risiken ist in den Unternehmensgrundsätzen verankert und als Aufgabe aller Mitarbeiter der Manz AG definiert. Durch die Einbindung der gesamten Belegschaft werden Risiken schnell erkannt und an den jeweiligen Risikoverantwortlichen kommuniziert, der in Einklang mit den konzernweit definierten Handlungsgrundsätzen geeignete Maßnahmen ergreifen muss. Die Risiken werden für eine möglichst vollumfängliche Erfassung nach Themenfeldern gruppiert. Unterschieden werden grundsätzlich folgende Risikokategorien:
| ― | Management |
| ― | Naturkatastrophen und Pandemie |
| ― | Angriffe und Betrug |
| ― | Gesellschaftliche und kulturelle Risiken |
| ― | Politik und regulatorisches Umfeld |
| ― | Wirtschaftliches Umfeld |
| ― | Technologie |
| ― | Wettbewerb |
| ― | Unternehmensorganisation und -prozesse |
| ― | Gebäude und Infrastruktur |
| ― | Produkte und Projekte |
| ― | Vertrieb |
| ― | Akquisitionen und Investments |
| ― | Beschaffung |
| ― | Personalwesen |
| ― | Finanzwesen |
Ergänzend zu diesem Risikomanagementsystem finden im Rahmen eines halbjährlichen Planungsprozesses weitere Aktivitäten zur Risikoidentifikation und -minderung statt. Mit Hilfe einer kontinuierlichen Technologie- und Marktbeobachtung werden unterschiedliche Szenarien entwickelt, die in Abhängigkeit der technologischen und wirtschaftlichen Entwicklung zum Tragen kommen. Ziel der Ausarbeitung und Nutzung dieser verschiedenen Planungsszenarien ist es letztlich, den Wert des Unternehmens kontinuierlich und nachhaltig zu steigern, die mittelfristigen finanziellen Ziele zu erreichen und die Existenz des Unternehmens langfristig zu sichern.
Die Wirksamkeit und Angemessenheit unseres Risikomanagementsystems wurden vom Wirtschaftsprüfer beurteilt. Er stellte fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen insbesondere zur Errichtung eines Überwachungssystems in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Somit entspricht die Manz AG den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG).
Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB)
Das Ziel des Risikomanagementsystems der Manz AG im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die der Regelkonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen könnten. Das Risikomanagement beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind bei Manz folgende Strukturen und Prozesse implementiert:
Der Finanzvorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Die Einzelabschlüsse der Manz AG und der Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in einen Abschluss gemäß IFRS übergeleitet.
Die einheitliche Bilanzierung und Bewertung auf Grundlage der für das Mutterunternehmen geltenden Vorschriften wird durch die Konzernbilanzierungsrichtlinien gewährleistet und in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst. Darüber hinaus werden den Konzerngesellschaften zu erstellende Berichtspakete vorgegeben.
Für den monatlichen Konsolidierungsprozess wird seit dem Geschäftsjahr 2010 das SAP-Tool BCS eingesetzt. Zur Überprüfung der Datenkonsistenz werden hier automatische Plausibilitätskontrollen bereits bei der Datenerfassung vorgenommen. Die Konsolidierungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Einhaltung der zeitlichen und prozessualen Vorgaben erfolgt durch Mitarbeiter der Konsolidierungsabteilung auf Konzernebene.
Weitere Kontrollaktivitäten auf Konzernebene umfassen die Analyse und ggf. die Korrektur der durch die Tochtergesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern vorgelegten Berichten.
Weitere wesentliche Elemente der Risikokontrolle im Rechnungslegungsprozess sind die Funktionstrennung zwischen Eingabe, Prüfung und Freigabe sowie eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten in den betroffenen Bereichen. Die Verwendung von SAP als IT-Finanzsystem leistet einen weiteren wichtigen Beitrag für die konsequente Fehlervermeidung. Des Weiteren wird auf allen Prozessebenen das Vier-Augen-Prinzip angewandt. Bei speziellen fachlichen und komplexen Fragestellungen werden außerdem externe Sachverständige miteinbezogen. Neben der unternehmensinternen Kontrolle der rechnungslegungsrelevanten Prozesse und Strukturen nimmt schließlich auch der Abschlussprüfer eine Beurteilung im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit vor.
Weitere Kontrollaktivitäten umfassen die Analyse und Plausibilitätskontrollen von Geschäftsvorfällen sowie die kontinuierliche Überwachung der Projektkalkulationen. Durch die dargestellten Strukturen, Prozesse und Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung der Manz AG einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, internationalen Rechnungslegungsstandards und konzerninternen Richtlinien erfolgt.
Der Vorstand erachtet die eingerichteten Systeme, die regelmäßig hinsichtlich ihrer Optimierungs- und Weiterentwicklungsfähigkeit überprüft werden, als angemessen und funktionsfähig. Identifizierte Verbesserungspotenziale setzt der Vorstand in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Manz AG um.
RISIKEN DES UNTERNEHMENS
Branchenrisiken
Gesamtwirtschaftliche Risiken
Wie die massiven konjunkturellen Verwerfungen infolge der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise gezeigt haben, kann die gesamt- und finanzwirtschaftliche Entwicklung in den zentralen Absatzmärkten der Manz AG mit negativen Effekten für die Geschäftsentwicklung verbunden sein. So könnten Investitionen der Display-, der Solar- oder der Batterieindustrie aufgrund von Finanzierungsengpässen verschoben werden. Zudem könnte sich die Refinanzierung börsennotierter Unternehmen über den Kapitalmarkt deutlich schwieriger gestalten. Für potenzielle Kunden der Manz AG allgemein besteht das Risiko, dass notwendiges Kapital für Investitionen in neue Anlagen nicht zur Verfügung steht. Dies würde die Entwicklung auf dem Solar- und Display-Markt sowie im Bereich der Lithium-Ionen-Batterien spürbar bremsen. In einem solchen Szenario wäre die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage, ihre Wachstumsziele wie geplant zu realisieren. Durch ein etabliertes Netz und den stetigen Ausbau weltweiter Produktions- und Vertriebskapazitäten, die Bereithaltung eines Liquiditätspolsters für Nachfrageeinbrüche sowie einen klaren Fokus auf verschiedene Wachstumsmärkte in unterschiedlichen Regionen weltweit, werden diese Risiken durch die Gesellschaft diversifiziert.
Risiken durch zunehmenden Wettbewerb
Bestehende und potenzielle Wettbewerber, insbesondere asiatische Hersteller, könnten versuchen, Marktanteile in den Zielbranchen der Manz AG vor allem durch eine aggressive Preispolitik zu gewinnen. Ein weiteres Risiko besteht durch die Herstellung von Plagiaten im asiatischen Raum. Dies könnte einen direkten Einfluss auf die Umsatz- und die Ertragssituation der Manz AG sowie auf die Marktanteile der Gesellschaft haben. Um diesen Risiken wirksam entgegenzutreten, verfolgt die Manz AG den Anspruch, die derzeit technologisch führende Marktstellung durch ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu behaupten und weiter auszubauen. Zudem stärkt die Manz AG mit ihrer Strategie "Follow the Market" die eigene lokale Präsenz bei ihren Kunden. Durch die Produktionsstandorte in Taiwan und China, lokal üblichen Produktionskosten und einem direkten Kundenkontakt wirkt Manz somit einer Abwanderung zu einheimischen Wettbewerbern entgegen.
Risiken aufgrund der Konsolidierung in der Solarbranche
Mögliche Verschiebungen von Ersatzinvestitionen sowie eine längere Konsolidierungsphase in der Solarbranche könnten sich negativ auf die Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Zur Minimierung dieser Risiken und als Reaktion auf die veränderten Anforderungen des Marktes hat die Gesellschaft den Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt auf Lösungen gelegt, die für die Hersteller mit einer verbesserten Effizienz und damit geringeren Produktionskosten einhergehen. Darüber hinaus entgegnet die Gesellschaft den Risiken einer solchen Entwicklung mit der konsequenten Umsetzung der eigenen Diversifizierungsstrategie. Entsprechend stuft das Management der Manz AG dieses Risiko derzeit als niedrig ein.
Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte
Als Technologieführer sind Forschung und Entwicklung sowie ein innovatives Produktportfolio für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Grund dafür ist der kontinuierlich stattfindende technologische Wandel in den Kernbranchen Display, Photovoltaik sowie Lithium-Ionen-Batterien. In diesem Prozess ist nicht gesichert, dass die Gesellschaft stets die Technologien anbieten kann, die vom Markt langfristig gefordert werden. Zudem besteht das Risiko, dass Neuentwicklungen mit höheren Kosten verbunden sind als ursprünglich budgetiert, so dass durch einzelne Entwicklungsprojekte Verluste entstehen können. Auch ist der spätere Markterfolg bei der Einführung neuer Produkte nicht garantiert, woraus weitere Risiken für die Umsatz- und Ertragslage resultieren können. Ferner besteht aufgrund der hohen technologischen Dynamik in den Zielsektoren die Gefahr, dass Maschinen und Systeme entwickelt werden, für die am Markt nur eine geringe Nachfrage besteht. Um diese Risiken zu kontrollieren, pflegt die Manz AG einen engen Kontakt zu ihren Kunden, und kann so neue Trends frühzeitig erkennen. Zudem prüft die Gesellschaft im Vorfeld sorgfältig die möglichen Marktpotenziale, um die Renditen von Entwicklungsprojekten abschätzen und damit die Ressourcen optimal einsetzen zu können.
Risiken bei ausbleibender Nachfrage im Bereich CIGS-Technologie und CIGSfab
Trotz positiv verlaufender Gespräche mit potenziellen Kunden aus Asien, der Türkei, Polen, Südafrika und den arabischen Ländern kann das Risiko nicht völlig ausgeschlossen werden, dass für die CIGSfab keine ausreichende Nachfrage am Markt besteht bzw. eine Finanzierungslösung für diese Technologie durch die Kunden nicht möglich ist. Die Konsequenz wäre ein (Teil-)Verlust der im Rahmen des Projekts CIGSfab getätigten Investitionen für Lizenzen, die Weiterentwicklung der CIGS-Technologie, die Übernahme und den Betrieb des Innovationsstandorts Schwäbisch Hall. Dies könnte zu einer erheblichen finanziellen Belastung der Gesellschaft in diesem Geschäftsbereich führen und sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz AG auswirken. Zudem wäre das zukünftige Umsatz- und Ertragspotenzial der Gesellschaft signifikant reduziert.
Risiken bei ausbleibender Nachfrage aus der Übernahme der Kemet Electronics Italy
Durch die Übernahme der Maschinenbausparte des italienischen Technologieunternehmens Kemet Electronics Italy, einem Tochterunternehmen der amerikanischen KEMET Corporation, hat die Manz AG ihr finanzielles Engagement im Battery-Bereich weiter ausgebaut. Im Zuge des Asset-Deals wurden 83 Mitarbeiter durch die Manz AG übernommen. Zudem gingen Patente und Schutzrechte sowie Know-how insbesondere in der Wickel-und Laminiertechnologie der Kemet auf Manz über. Diese zählen neben der bei Manz bereits etablierten Technologie zum Stapeln von Elektroden zu den führenden Technologien bei der Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien für die Elektromobilität, die stationäre Energiespeicherung sowie Consumer Electronics. Sollten sich diese Zielmärkte im Bereich Battery entgegen der aktuellen Vorstandserwartungen nicht positiv entwickeln oder sollte es Manz nicht möglich sein, existierende Kundenbeziehungen fortzuführen oder neue Kundenbeziehungen zu etablieren, könnte dies zu signifikanten finanziellen Belastungen in diesem Geschäftsbereich und negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz AG führen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, pflegt die Manz AG einen engen Kontakt zu bestehenden und potenziellen Kunden und kann so neue Trends frühzeitig erkennen. Zudem wird die Integration der Manz Italy in den Gesamtkonzern streng überwacht, Fortschritt und Erfolg werden dem Vorstand in monatlichen Reports übermittelt.
Finanzwirtschaftliche Risiken
Liquiditätsrisiko
Zur Fortführung des Wachstumskurses ist es für die Gesellschaft von vitalem Interesse, die für den laufenden Geschäftsbetrieb notwendigen Zahlungen sowie strategisch sinnvolle Erweiterungs- und Erhaltungsinvestitionen in ausreichender Form gewährleisten zu können. Der dafür notwendige Zufluss an liquiden Mitteln könnte durch eine Verschlechterung des operativen Geschäfts bzw. durch externe Faktoren wie beispielsweise eine restriktivere Kreditvergabepolitik durch Banken beeinträchtigt werden. Die Liquidität zur Finanzierung des operativen Geschäfts ist auch in Zukunft über langfristige Darlehen sowie Kreditlinien gesichert.
Währungs- und Zinsänderungsrisiken
Die Währungsrisiken der Manz AG ergeben sich aus operativen Tätigkeiten. Soweit sie die Cashflows der Gesellschaft beeinflussen, werden Risiken aus Fremdwährungen gesichert. Im Geschäftsjahr 2014 war die Manz AG Fremdwährungen im Zusammenhang mit bereits fixierten und geplanten Transaktionen in Fremdwährung ausgesetzt. Diese betrafen ausschließlich Transaktionen in US-Dollar im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten. Die Risiken hieraus wurden mithilfe von derivativen Finanzinstrumenten (im Wesentlichen Devisentermingeschäfte und Devisenswapgeschäfte) abgesichert. Für die geplanten Transaktionen lagen die Voraussetzungen für ein Hedge-Accounting (Cashflow Hedge) vor. Es besteht allerdings das Risiko, dass sich die Liefertermine verschieben, wodurch Verluste bzw. Gewinne aus der Verlängerung der derivativen Finanzinstrumente entstehen können. Das Zinsänderungsrisiko bei variablen Darlehen wird durch Zinssicherungsgeschäfte begrenzt.
Risiken durch Zahlungsunfähigkeit und Abhängigkeit von Kunden
Die Manz AG ist auch zukünftig mit dem Risiko von Forderungsausfällen konfrontiert, die sich negativ auf die Umsatz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken könnten. Darüber hinaus geht mit der Insolvenz eines Kunden auch der Verlust von möglichen Folgeaufträgen einher. Potenziellen Kreditrisiken begegnet das Unternehmen mit intensiven Bonitätsprüfungen vor Vertragsschluss, dem Abschluss von Akkreditiven und Anzahlungsvereinbarungen sowie einem konsequenten Forderungsmanagement.
Daneben verfolgt die Manz AG durch die Diversifizierung des Geschäftsmodells in Märkte und Regionen das Ziel, Risiken durch eine Abhängigkeit von einzelnen Kunden und die Auswirkungen bei Forderungsausfällen einzelner Kunden auf die Umsatz- und Ertragslage des Konzerns zu minimieren.
Personalrisiken
Für einen Hightech-Maschinenbauer sind qualifizierte und motivierte Führungskräfte und Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung für den Unternehmenserfolg. Das Abwandern von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen könnte sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass neue geeignete Fach- und Führungskräfte oder zusätzliche Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Allerdings steht die Manz AG als börsennotiertes Unternehmen stärker im Blickfeld von potenziellen Arbeitnehmern und kann dadurch zugleich die Attraktivität als Arbeitgeber steigern. Zudem besteht mit der Börsennotierung mittelfristig auch die Möglichkeit, Mitarbeiter durch die Ausgabe von Aktien und eine entsprechende Erfolgsbeteiligung enger an das Unternehmen zu binden.
Vertragsrisiken
Risiken aus Vertragsstrafen
Risiken können bei der Manz AG auch aus Vertragsstrafen, sogenannte Pönale, resultieren. So wird bei Auftragsvergabe ein festes Lieferdatum vereinbart, das beide Parteien als verbindlich erachten. Sollte Manz z. B. aufgrund von Lieferengpässen oder knappen Ressourcen nicht in der Lage sein, die vereinbarte Menge fristgerecht auszuliefern, kann dies die Projekterträge mindern. Daraus ergäben sich direkte Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns. Zur Steuerung des Risikos werden jedoch frühzeitig vorhandene Ressourcen überwacht und gegebenenfalls an das jeweilige Auftragsvolumen angepasst. Damit ist die Gesellschaft in der Lage, das Ertragsrisiko auf ein Minimum zu begrenzen.
Risiken aus Lieferantenverträgen
Langfristige Verträge mit Lieferanten und Subunternehmen führen zur Verpflichtung, bereits bestellte Komponenten auch in einer schwierigen Marktlage abzunehmen. Dies kann zu einem Anstieg der Vorräte der Gesellschaft und damit zu einer erhöhten Kapitalbindung führen. Im Ergebnis kann sich dies entsprechend auf die Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätslage der Gesellschaft auswirken.
CHANCEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG
Diversifizierung des Geschäftsmodells für stabile Wachstumschancen auf dynamischen Märkten
Die erfolgreich umgesetzte Diversifizierungsstrategie ist fester Bestandteil des Geschäftsmodells der Manz AG, wobei sich das Unternehmen vom Automationsspezialisten zum Anbieter integrierter Produktionslinien entwickelt hat. Durch das umfangreiche Technologieportfolio in den Bereichen Automation, Messtechnik, Laserbearbeitung, Vakuumbeschichtung, Nasschemie, Drucken und Beschichten sowie Roll-to-Roll-Prozesse und dem branchenübergreifenden Technologietransfer, konnte sich die Manz AG in den drei Wachstumsbranchen Displays, Photovoltaik und Lithium-Ionen-Batterien als gefragter Anbieter hochentwickelter Produktionsanlagen und Entwicklungspartner innovativer Produktionslösungen etablieren. Die Diversifizierung bietet der Gesellschaft die Chance, am Wachstumspotenzial mehrerer dynamischer Zielmärkte zu partizipieren. Gleichzeitig ermöglicht dies der Manz AG, die eigenen Produktionskapazitäten innerhalb der Gruppe entsprechend der Investitionszyklen der einzelnen Branchen anzupassen und so für zusätzliche unternehmerische Stabilität zu sorgen.
Synergieeffekte zwischen den Geschäftsbereichen eröffnen Wettbewerbsvorteile
Bei der Entwicklung ihrer Produktionsanlagen betreibt die Manz AG einen aktiven Technologietransfer zwischen den relevanten Zielbranchen Displays, Photovoltaik und Lithium-Ionen-Batterien. Indem die Manz AG ihr umfassendes technologisches Know-how branchenübergreifend einsetzt, kann sie ihren Kunden innovative Produktionslösungen bieten. Damit liefert Manz einen entscheidenden Beitrag zur Minimierung der Produktionskosten der Endprodukte und trägt wesentlich zu einer industriellen und profitablen Produktion in jungen Wachstumsbranchen bei. Gleichzeitig tragen die zwischen den Geschäftsbereichen erzielten Synergieeffekte zum Umsatzwachstum sowie zur Steigerung der Profitabilität der Gesellschaft bei. Sie resultieren beispielsweise aus den technologisch vergleichbaren Anforderungen im Produktionsprozess von Flat Panel Displays und Dünnschicht-Solarmodulen hinsichtlich der Automatisierung, der nasschemischen Prozesse oder der Beschichtung mittels Vakuumtechnologie. Bereits vollständig entwickelte Technologien können gleichermaßen im Geschäftsbereich Display wie auch im Geschäftsbereich Solar eingesetzt werden. Durch den Technologietransfer zwischen den einzelnen Geschäftsbereichen Display, Solar und Battery ist das Geschäftsmodel der Manz AG flexibel für neue Wachstumstrends und Absatzmärkte mit zusätzlichem Umsatz- und Ertragspotenzial aufgestellt, während gleichzeitig die ausgezeichnete Wettbewerbsposition als Innovationsführer in allen Geschäftsbereichen weiter gefestigt werden kann.
Signifikante Wachstumschancen durch Internationalisierung und "Follow the Market"
Die Manz AG ist ein international agierender Hightech-Maschinenbauer mit engen Kundenbeziehungen weltweit. Um die internationale Marktposition weiter zu stärken, verfügt die Gesellschaft auf den strategischen Zielmärkten für Displays, Photovoltaik und Lithium-Ionen-Batterien in China, Taiwan, Indien, den USA und Europa über ein ausgeprägtes Service- und Vertriebsnetz. Durch die Strategie "Follow the Market" ist Manz zudem in allen wesentlichen Märkten mit eigenen Produktionsstätten vertreten, wodurch die Gesellschaft ihren Kunden-insbesondere in der derzeitigen Hauptabsatzregion Asien- deutsche Ingenieurskunst zu lokalen Preisen bieten kann. Insgesamt verfügt Manz durch die Produktions-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Taiwan und China mit rund 900 Mitarbeitern über einen hervorragenden Marktzugang im größten Wachstumsmarkt Asiens. Mit insgesamt 2/3 der Mitarbeiter im Ausland bietet Manz seinen Kunden eine sehr hohe Verfügbarkeit und sichert gleichzeitig eine enge und vertrauensvolle Kundenbeziehung. Die Gesellschaft ist dadurch in der Lage, technologische Trends frühzeitig zu erkennen, auf dieser Grundlage die notwendigen Produktionstechnologien zu antizipieren, neue Standards zu setzen und somit zusätzliche Marktanteile zu gewinnen. Diese Kundennähe und die praxisorientierten Produktionslösungen stärken die Wettbewerbsvorteile auf den internationalen Zielmärkten von Manz nachhaltig, und bieten der Gesellschaft Chancen für Umsatz- und Ertragswachstum.
Notwendige Neuinvestitionen in der Photovoltaikbranche
Im vergangenen Geschäftsjahr war die Situation in der Photovoltaikbranche geprägt von einem stark wachsenden Endkundenmarkt. Die Nachfrage nach Solarmodulen weltweit lag dabei etwa auf Niveau der bestehenden, jedoch größtenteils veralteten Produktionskapazitäten. Gleichzeitig ist eine Stabilisierung des Preisniveaus für Solarmodule zu beobachten. Diese Faktoren führen zu einer zunehmenden Investitions- und Planungssicherheit in der Branche, was einen neuen Investitionszyklus erwarten lässt. Kurz- und mittelfristig könnte dies wieder zu deutlich steigenden Wachstumsraten im Solarsektor führen, da für eine wirtschaftliche Produktion Neuinvestitionen unumgänglich sind. Vor diesem Hintergrund bleibt die Manz AG bei der Weiterentwicklung der CIGS-Technologie weiter engagiert. Die Technologie bietet das höchste Potenzial im Hinblick auf zukünftige Effizienzsteigerung und damit verbunden auch die niedrigsten Kosten pro Watt. Mit einem Wirkungsgrad von aktuell bis zu 14,6% der in einer CIGSfab produzierten Solarmodule (15,9% Aperturwirkungsgrad) sowie einer verlässlichen Technologie-Roadmap für künftige Wirkungsgradsteigerungen bietet Manz maximale Investitionssicherheit. Der Solarstrom, der mit diesen Solarmodulen hergestellt wird, liegt bereits heute auf einem ähnlichen Preisniveau wie Strom aus fossilen Energiequellen und deutlich unter dem in Offshore-Windparks erzeugten Strom. Die Wettbewerbsfähigkeit des Solarstroms (Grid Parity) ist damit in unmittelbare Nähe gerückt bzw. in vielen Regionen der Welt bereits erreicht. Insbesondere in sonnenreichen Ländern wie Indien, China, den arabischen Ländern oder Südafrika kann die Dünnschichttechnologie ihre Vorteile gegenüber der kristallinen Technologie ausspielen, so dass die Aussichten für diesen Geschäftsbereich positiv bleiben und weiterhin Upside-Potenzial für die zukünftige Entwicklung der Manz AG bieten. Für die Produktion von kristallinen Solarzellen wird China künftig der mit Abstand größte Markt sein. Dank seiner starken Marktposition in China folgt Manz damit den Anforderungen des Marktes nach Lieferung von Anlagen aus lokaler Produktion. Manz bewahrt sich so auch weiterhin die Chance, von Investitionen in diesem Bereich partizipieren zu können.
Marktchancen durch Übernahmen
Des Weiteren können der Gesellschaft zusätzliche Wettbewerbsvorteile aus gezielten Übernahmen erwachsen. Dies ermöglicht den Zugriff auf neue Technologien und die auch beim Wettbewerb knappen und ausschlaggebenden Faktoren Know-how und qualifiziertes Personal. Ferner prüft die Gesellschaft regelmäßig die Möglichkeit, durch attraktive Zukäufe neue Kunden- und Produktgruppen zu erschließen und die Produktpalette weiter zu diversifizieren. Das Unternehmen würde somit auf eine noch breitere Basis gestellt, mit stabilisierenden Auswirkungen auf die Umsatz- und Ertragslage. Im Geschäftsbereich Battery konnte die Manz AG durch die Übernahme der Maschinenbausparte des italienischen Technologieunternehmens Kemet Electronics Italy, einem Tochterunternehmen der amerikanischen KEMET Corporation, sein Leistungsspektrum für die Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien im Geschäftsjahr 2014 signifikant erweitern. Im Resultat ist Manz in der Lage, mit seinem weltweit einzigartigen Technologieportfolio seinen Kunden Produktionsequipment zur Herstellung aller aktuellen Zellkonzepte-von der gewickelten Knopfzelle bis hin zur gestapelten Pouchzelle- anzubieten. Mit der damit einhergehenden erfolgreichen Erschließung des Marktes für Consumer Electronics eröffnen sich für Manz ausgezeichnete Chancen, das Geschäft in diesem Segment deutlich zu steigern.
GESAMTAUSSAGE
Als innovativer Hightech-Maschinenbauer sieht sich die Manz AG mit Hinblick auf die Chancen und Risiken gut positioniert, um den Fortbestand der Gesellschaft langfristig zu sichern und Chancen für weiteres Unternehmenswachstum nutzen zu können. Alle Risiken, die die Manz AG zur Nutzung dieser Chancen bewusst eingeht, werden von ihr als beherrschbar eingeschätzt. Insbesondere sind keine Risiken erkennbar, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Konzerns gefährden.
PROGNOSEBERICHT
AUSBLICK
In unserem Prognosebericht gehen wir, soweit möglich, auf die erwartete künftige Entwicklung der Manz AG und des Umfelds des Unternehmens im laufenden Geschäftsjahr 2015 ein.
Rekordumsatz von 306 Mio. EUR: +15% im Vergleich zum Vorjahr
Im Geschäftsjahr 2014 erwirtschaftete die Manz AG einen Umsatz von 305,9 Mio. EUR. Im operativen Geschäft erzielte Manz ein um einmalige negative Sondereffekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 24,6 Mio. EUR (Vorjahr: 27,0 Mio. EUR) sowie ein positives bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von rund 0,4 Mio. EUR (Vorjahr: 3,1 Mio. EUR). Damit hat die Manz AG hinsichtlich des erzielten Umsatzes die Prognose für das Geschäftsjahr 2014 mit einem starken Umsatzwachstum erfüllt, insbesondere vor dem Hintergrund des Ausbleibens eines Auftrages für eine CIGSfab. Dadurch wurde auch die geplante deutliche Verbesserung des EBIT nicht erreicht. Einmalige negative Sondereffekte-überwiegend außerplanmäßige Abschreibungen und Abwertungen im Solarsegment-führten zu einem EBIT von -32,8 Mio. EUR.
In der für uns maßgeblichen Region Asien wird die wirtschaftliche Ertragskraft im aktuellen Geschäftsjahr voraussichtlich auf Vorjahresniveau zulegen. In der größten Volkswirtschaft der Region, der Volksrepublik China, wird ein BIP-Wachstum von voraussichtlich 7,0% erwartet. Gleichzeitig sehen die Experten des Kieler Instituts für Wirtschaftsforschung auch für die Weltwirtschaft eine positive Entwicklung bei 3,7% im Jahr 2015. Wir sehen in den erwarteten konjunkturellen Marktprognosen gute Rahmenbedingungen für unternehmerisches Wachstum im laufenden Geschäftsjahr. Es ist zu beachten, dass die gegenwärtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Unsicherheit zu Aussagen über die künftige Entwicklung erhöhen, da zugrundeliegende Prämissen rasch ihre Gültigkeit verlieren können. Aus den Rahmenbedingungen ergeben sich Chancen und Risiken für die weitere operative Entwicklung der Manz-Gruppe.
Neben diesen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind für die Manz AG die Entwicklungen der Teilmärkte Display, Photovoltaik sowie Lithium-Ionen-Batterien von entscheidender Bedeutung für die weitere operative Entwicklung.
Wie das Technologieportfolio der Manz AG, so entwickeln sich auch unsere Zielmärkte stetig weiter. Diesem dynamischen Prozess trägt die Manz AG Rechnung und wird mit dem ersten Quartalsabschluss 2015 eine Neubezeichnung der strategischen Geschäftsbereiche vornehmen: Die größte Veränderung besteht darin, dass "Electronics" und "Energy Storage" die Bereiche "Display", "Leiterplatten" und "Battery" ersetzen werden (siehe auch "Grundlagen des Konzerns: Geschäftsmodell"). Im Sinne einer stringenten Berichterstattung innerhalb dieses Berichts sind die nachstehenden Segmentprognosen noch nach den bisherigen strategischen Geschäftsbereichen gegliedert. Eine Aktualisierung der Segmentprognosen nach Vorgabe der seit dem 1. Januar 2015 intern neubezeichneten Bereiche wird mit dem ersten Quartalsabschluss 2015 erfolgen. Die Neubezeichnung der Geschäftsbereiche hat keine Auswirkungen auf die Gesamtprognose des Unternehmens.
Für das laufende Jahr 2015 erwarten wir im Geschäftsbereich Display eine weiterhin stabile Entwicklung des operativen Geschäfts. Grund zu dieser Annahme gibt uns die anhaltend hohe Nachfrage nach Endgeräten mit Touchpanel-Displays wie beispielsweise Smartphones oder Tablet-Computern. Die erhöhte Nachfrage sowie die zusätzlichen Anwendungsbereiche führen nach unserer Einschätzung zu Neu- und Ersatzinvestitionen in Produktionsanlagen, von denen die Manz AG profitieren kann. Die in den ersten drei Monaten 2015 gewonnenen Aufträge im Bereich Display stützen diese Erwartung, wenngleich die kurzen Ramp-up-Phasen unserer Kunden von rund vier bis sechs Monaten grundsätzlich zu kurzfristigen Auftragseingängen führen und eine flexible Auftragsplanung erfordern. Insgesamt erwarten wir für 2015 im Geschäftsbereich Display Umsatzerlöse auf Vorjahresniveau bei gleichbleibender EBIT-Marge. Der Auftragsbestand im Geschäftsbereich Display betrug 14,1 Mio. EUR per 31. Dezember 2014 (Vorjahr: 35,4 Mio. EUR).
21,7% Wirkungsgrad: Weltrekord
Für unseren Geschäftsbereich Solar sind wir angesichts einer stetig wachsenden Endkundennachfrage nach Solarmodulen verhalten positiv gestimmt. Diese zunehmende Nachfrage macht Neuinvestitionen in modernes Equipment unumgänglich, um eine profitable Herstellung zu realisieren. Für die Produktion von kristallinen Solarzellen wird China künftig der mit Abstand größte Markt sein. Dank unserer starken Marktposition in Asien sind wir in der komfortablen Situation, den Anforderungen des Marktes nach Lieferung von Anlagen aus lokaler Produktion, nachzukommen. Wir bewahren uns somit auch weiterhin die Chance, von Investitionen in diesem Bereich partizipieren zu können. Im Bereich der Dünnschicht-Solartechnologie sind wir von der technologischen Überlegenheit der Manz CIGSfab, unserer schlüsselfertigen Produktionslinie zur Herstellung von CIGS Dünnschicht-Solarmodulen, mehr denn je überzeugt. Dies unterstrich erneut der im September 2014 erzielte neue Wirkungsgrad-Weltrekord des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW). Mit dem Wirkungsgrad von 21,7% stößt das ZSW, exklusiver Forschungspartner der Manz AG, in neue Dimensionen vor und übertrifft den bisherigen Weltrekord für Dünnschichtsolar-Laborzellen um 0,7 Prozentpunkte. Damit erhöht sich der Abstand gegenüber der multikristallinen Technik auf nunmehr 1,3 Prozentpunkte, was die Attraktivität der CIGS-Technologie weiter stärkt. CIGS-Dünnschicht-Solarmodule sind damit in der Zukunft nicht nur leistungsstärker als multikristalline Solarzellen, sondern auch deutlich günstiger zu produzieren. Die CIGS-Technologie wird daher nach unserer Einschätzung im nächsten Investitionszyklus der Photovoltaik eine wichtige Rolle einnehmen. Das Umsatzpotenzial für eine CIGSfab beläuft sich je nach Kapazität der Linie auf 50,0 Mio. EUR bis 350,0 Mio. EUR. Der Verkauf voll integrierter, schlüsselfertiger Produktionslinien für CIGS-Solarmodule ist daher unverändert unser zentrales Ziel. Gleichzeitig tragen wir aber auch der anhaltenden Investitionszurückhaltung der vergangenen vier Jahre Rechnung, indem wir unsere laufende Kostenbasis reduzieren. In Summe bietet der Bereich Solar daher momentan vor allem Upside-Potenzial für die Manz AG. Insgesamt rechnen wir damit, dass wir den Umsatz im Geschäftsbereich Solar gegenüber dem Vorjahr deutlich steigern werden. Der Verkauf einer CIGSfab würde dabei das Umsatzwachstum noch einmal signifikant beschleunigen und in Abhängigkeit von Höhe und Zeitpunkt des Auftragseingangs zu einem deutlich positiven operativen Ergebnis im laufenden Geschäftsjahr 2015 führen. Der Auftragsbestand belief sich zum 31. Dezember 2014 auf 6,3 Mio. EUR (Vorjahr: 4,3 Mio. EUR).
Deutlich positive Impulse erwarten wir zudem in unserem dritten Geschäftsbereich Battery. Mit unseren Produktionsanlagen zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien für die Elektromobilität, die stationäre Stromspeicherung sowie den Bereich Premium Consumer Electronics haben wir uns weitere Zukunftsmärkte erschlossen, die uns deutliches Umsatz- und Ertragspotenzial bieten. Gerade von Kunden aus dem Bereich Consumer Electronics verzeichnen wir eine stark steigende Nachfrage; aber auch die Investitionen in Produktionskapazitäten für die Elektromobilität zeigen eine dynamische Entwicklung. Bereits erteilte Großaufträge sowie vielversprechende Kundengespräche lassen nach unserer Einschätzung ein solides erstes Quartal sowie ein dynamisches zweites Quartal 2015 erwarten. Für das Gesamtjahr 2015 rechnen wir mit einer signifikanten Umsatz- und Ertragssteigerung. Der Auftragsbestand belief sich zum 31. Dezember 2014 auf 46,7 Mio. EUR (Vorjahr: 5,8 Mio. EUR).
Das Berichtssegment Leiterplatten/OEM wird sich aufgrund des zunehmenden Einsatzes von elektronischen Geräten im alltäglichen Leben, der erhöhten Durchdringungsrate von Kommunikationsanwendungen sowie einer anhaltenden Nachfrage nach mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablet-Computern voraussichtlich auch im laufenden Jahr 2015 stabil entwickeln. Für das Jahr 2015 rechnen wir mit Umsatz und Ertrag auf Vorjahresniveau. Der Auftragsbestand beläuft sich zum 31. Dezember 2014 auf 7,6 Mio. EUR (Vorjahr: 13,5 Mio. EUR). Umsatz und Ertrag im Bereich Others erwarten wir für das Jahr 2015 auf Vorjahresniveau. Der Auftragsbestand belief sich zum 31. Dezember 2014 auf 3,1 Mio. EUR (Vorjahr: 7,0 Mio. EUR).
20 Mio. EUR Investitionen in F&E
Neben der konsequenten Fortsetzung unserer Diversifizierungsstrategie, dem branchenübergreifenden Technologietransfer sowie eigenen Produktions- und Servicestandorten auf den lokalen Märkten unserer Kunden, bilden insbesondere Investitionen in F&E-Aktivitäten die Basis für nachhaltiges Wachstum. Dabei wollen wir durch die Weiterentwicklung des umfassenden Technologieportfolios unsere ausgezeichnete Marktposition in unseren Geschäftsbereichen stärken und ausbauen. Insgesamt planen wir deshalb im laufenden Geschäftsjahr Investitionen im Bereich F&E auf Vorjahresniveau in Höhe von 20 Mio. EUR. Den herausragenden Stellenwert von Forschung in unserem Unternehmen unterstreicht die Forschungskostenquote von 6,8% im Geschäftsjahr 2014.
Für das laufende Geschäftsjahr 2015 rechnen wir hinsichtlich der Finanzlage unseres Unternehmens mit einem weiterhin verbesserten, positiven operativen Cashflow. Zur Sicherstellung unserer Liquidität werden wir die gute Zusammenarbeit mit unseren lokalen und internationalen Finanzinstituten weiter forcieren sowie bei Bedarf die Finanzierungsmöglichkeiten des Kapitalmarktes nutzen.
Gesamtaussage zur künftigen Entwicklung
Für das laufende Geschäftsjahr rechnen wir aufgrund der positiven Aussichten in den Geschäftsbereichen Display und Battery sowie einem Auftragsbestand von rund 100 Mio. EUR per 31. Januar 2015 mit einer positiven Geschäftsentwicklung. Die Branchenaussichten in allen drei strategischen Geschäftsbereichen bewerten wir durchweg positiv. Daher erwarten wir im aktuellen Geschäftsjahr 2015 einen Umsatz zwischen 320 Mio. EUR und 340 Mio. EUR bei einem deutlich positiven EBIT. Der Verkauf einer CIGSfab würde sich in Abhängigkeit von Höhe und Zeitpunkt des Auftragseingangs zusätzlich deutlich positiv auf Umsatz und Ertrag auswirken.
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Manz AG beruhen. Solche Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklungen oder die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an künftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Reutlingen, den 20. März 2015
Der Vorstand
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
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| (in TEUR) | Anhang | 2014 | 2013 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 1 | 305.925 | 266.248 |
| Bestandsveränderungen Erzeugnisse | -6.461 | 4.224 | |
| Aktivierte Eigenleistungen | 2 | 9.305 | 7.890 |
| Gesamtleistung | 308.769 | 278.362 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 3 | 12.517 | 13.917 |
| Materialaufwand | 4 | -180.168 | -160.490 |
| Rohergebnis | 141.118 | 131.789 | |
| Personalaufwand | 5 | -72.358 | -65.216 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6 | -54.847 | -39.563 |
| EBITDA | 13.913 | 27.010 | |
| Abschreibungen | -46.700 | -23.909 | |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | -32.787 | 3.101 | |
| Finanzerträge | 7 | 413 | 370 |
| Finanzaufwendungen | 8 | -2.193 | -3.337 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | -34.567 | 134 | |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 10 | -3.611 | -2.857 |
| Konzernergebnis | -38.178 | -2.723 | |
| davon Ergebnisanteil Minderheitsanteile | 11 | 1 | 377 |
| davon Ergebnisanteil Aktionäre Manz AG | -38.179 | -3.100 | |
| Gewichteter Durchschnitt der Anzahl Aktien | 4.928.059 | 4.521.121 | |
| Ergebnis je Aktie (verwässert = unverwässert) in EUR je Aktie | 12 | -7,75 | -0,69 |
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG
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| (in TEUR) | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | -38.178 | -2.723 |
| Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | 5.209 | -4.873 |
| Absicherung künftiger Zahlungsströme (Cashflow Hedges) | -43 | 75 |
| Steuereffekt aus ergebnisneutralen Bestandteilen | 10 | -17 |
| Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge mit künftiger ergebniswirksamer Umgliederung | 5.176 | -4.815 |
| Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen | -1.019 | 131 |
| Steuereffekt aus ergebnisneutralen Bestandteilen | 282 | -33 |
| Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge ohne künftige ergebniswirksame Umgliederung | -737 | 98 |
| Konzern-Gesamtergebnis | -33.739 | -7.440 |
| davon Minderheitsanteile | 132 | 233 |
| davon Anteilseigner der Manz AG | -33.871 | -7.673 |
Konzernbilanz
AKTIVA
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| (in TEUR) | Anhang | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 14 | 74.740 | 91.677 |
| Sachanlagen | 15 | 40.266 | 44.975 |
| Latente Steuern | 10 | 1.746 | 1.124 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 674 | 440 | |
| 117.426 | 138.216 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 16 | 48.321 | 55.949 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 17 | 58.708 | 55.714 |
| Ertragsteuerforderungen | 82 | 275 | |
| Derivative Finanzinstrumente | 18 | 6 | 20 |
| Sonstige kurzfristige Forderungen | 19 | 5.886 | 4.332 |
| Flüssige Mittel | 20 | 23.153 | 64.666 |
| 136.156 | 180.956 | ||
| Summe Aktiva | 253.582 | 319.172 | |
| Passiva | |||
| (in TEUR) | Anhang | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
| Eigenkapital | 21 | ||
| Gezeichnetes Kapital | 4.928 | 4.928 | |
| Kapitalrücklagen | 103.817 | 103.822 | |
| Gewinnrücklagen | 19.101 | 57.180 | |
| Währungsumrechnung | 12.128 | 7.050 | |
| Anteilseigner der Manz AG | 139.974 | 172.980 | |
| Minderheitsanteile | 39 | 2.058 | |
| 140.013 | 175.038 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Langfristige Finanzschulden | 22 | 22.118 | 18.546 |
| Langfristig abgegrenzte Investitionszuwendungen | 23 | 118 | 194 |
| Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 24 | 24 | 58 |
| Pensionsrückstellungen | 25 | 8.431 | 5.584 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 26 | 3.552 | 2.116 |
| Übrige langfristige Verbindlichkeiten | 27 | 0 | 6.600 |
| Latente Steuern | 10 | 2.109 | 2 |
| 36.352 | 33.100 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Kurzfristige Finanzschulden | 28 | 10.179 | 46.372 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 29 | 42.314 | 42.687 |
| Erhaltene Anzahlungen | 17 | 10.555 | 8.709 |
| Ertragsteuerschulden | 2.150 | 1.499 | |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | 30 | 3.514 | 4.628 |
| Derivative Finanzinstrumente | 18 | 184 | 750 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 31 | 8.297 | 6.341 |
| Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 24 | 24 | 48 |
| 77.217 | 111.034 | ||
| Summe Passiva | 253.582 | 319.172 |
KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG
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| (in TEUR) | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | ||
| Operatives Ergebnis (EBIT) | -32.787 | 3.101 |
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 46.700 | 23.909 |
| Zunahme (+) /Abnahme (-) von Pensionsrückstellungen und sonstigen langfristigen Rückstellungen | 2.396 | -356 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge (-) und Aufwendungen (+) | -3.605 | 293 |
| Cashflow | 12.704 | 26.947 |
| Gewinn (-) /Verlust (+) aus Anlageabgängen | -6 | 9 |
| Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva | 3.243 | 3.723 |
| Zunahme (+) /Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva | -3.587 | -4.859 |
| Erhaltene (+) / Gezahlte Ertragsteuern | 12 | -653 |
| Gezahlte Zinsen | -1.963 | -3.059 |
| Erhaltene Zinsen | 412 | 369 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 10.824 | 22.477 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen | 461 | 15 |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -14.503 | -11.717 |
| Auszahlungen für den Erwerb von konsolidierten Unternehmen, abzüglich der zugeflossenen liquiden Mittel | -6.968 | 0 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -21.100 | -11.702 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||
| Einzahlungen aus der Aufnahme langfristiger Kredite | 10.000 | 0 |
| Auszahlungen für die Tilgung langfristiger Kredite | -6.543 | -4.652 |
| Veränderung der Kontokorrentkredite | -36.192 | 2.998 |
| Erwerb eigener Aktien | -184 | -2 |
| Auszahlungen für die Tilgung von Finance-Lease-Verträgen | -23 | -9 |
| Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen | 0 | 26.432 |
| Kosten der Kapitalbeschaffung (vor Steuern) | 0 | -876 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -32.942 | 23.891 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | ||
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes (Zwischensumme 1-3) | -43.218 | 34.666 |
| Wechselkursbedingte Wertänderung des Finanzmittelbestandes | 1.705 | -708 |
| Finanzmittelbestand am 1.1. | 64.666 | 30.708 |
| Finanzmittelbestand am 31.12. | 23.153 | 64.666 |
| Zusammensetzung des Finanzmittelbestands | ||
| Flüssige Mittel | 23.153 | 64.666 |
| Finanzmittelbestand am 31.12. | 23.153 | 64.666 |
Die Kapitalflussrechnung wird in Anhangsangabe 13 erläutert.
KONZERN-EIGENKAPITALVERANDERUNGSRECHNUNG
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| (in TEUR) | Gewinnrücklagen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklagen | Eigene Aktien | Angesammelte Ergebnisse | Neubewertung Pensionen | Cashflow Hedges | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 31. Dezember 2012 | 4.480 | 143.986 | 0 | -4.589 | 0 | -60 |
| Effekt aus Erstanwendung IAS 19 | -1.227 | |||||
| Stand 1. Januar 2013 | 4.480 | 143.986 | 0 | -4.589 | -1.227 | -60 |
| Gesamtergebnis | -3.102 | 98 | 58 | |||
| Kapitalerhöhung | 448 | 26.432 | ||||
| Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern | -621 | |||||
| Entnahme Kapitalrücklage | -66.000 | 66.000 | ||||
| Erwerb eigene Aktien | -4 | |||||
| Verwendung eigene Aktien | 4 | |||||
| Aktienbasierte Vergütung | 25 | |||||
| Veränderung Minderheitsanteile aus Aufstockung Anteile | 2 | |||||
| Stand 31. Dezember 2013 | 4.928 | 103.822 | 0 | 58.311 | -1.129 | -2 |
| Stand 1. Januar 2014 | 4.928 | 103.822 | 0 | 58.311 | -1.129 | -2 |
| Gesamtergebnis | -38.179 | -737 | -33 | |||
| Erwerb eigene Aktien | -184 | |||||
| Verwendung eigene Aktien | 184 | |||||
| Aktienbasierte Vergütung | -5 | |||||
| Veränderung Minderheitsanteile aus Aufstockung Anteile | 844 | 26 | ||||
| Stand 31. Dezember 2014 | 4.928 | 103.817 | 0 | 20.976 | -1.840 | -35 |
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| (in TEUR) | Währungsumrechnung | Anteilseigner der Manz AG | Minderheitsanteile | Gesamtes Eigenkapital |
|---|---|---|---|---|
| Stand 31. Dezember 2012 | 11.777 | 155.594 | 1.853 | 157.447 |
| Effekt aus Erstanwendung IAS 19 | -1.227 | -21 | -1.248 | |
| Stand 1. Januar 2013 | 11.777 | 154.367 | 1.832 | 156.199 |
| Gesamtergebnis | -4.727 | -7.673 | 233 | -7.440 |
| Kapitalerhöhung | 26.880 | 26.880 | ||
| Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern | -621 | -621 | ||
| Entnahme Kapitalrücklage | 0 | 0 | ||
| Erwerb eigene Aktien | -4 | -4 | ||
| Verwendung eigene Aktien | 4 | 4 | ||
| Aktienbasierte Vergütung | 25 | 25 | ||
| Veränderung Minderheitsanteile aus Aufstockung Anteile | 2 | -7 | -5 | |
| Stand 31. Dezember 2013 | 7.050 | 172.980 | 2.058 | 175.038 |
| Stand 1. Januar 2014 | 7.050 | 172.980 | 2.058 | 175.038 |
| Gesamtergebnis | 5.078 | -33.871 | 132 | -33.739 |
| Erwerb eigene Aktien | -184 | -184 | ||
| Verwendung eigene Aktien | 184 | 184 | ||
| Aktienbasierte Vergütung | -5 | -5 | ||
| Veränderung Minderheitsanteile aus Aufstockung Anteile | 870 | -2.151 | -1.281 | |
| Stand 31. Dezember 2014 | 12.128 | 139.974 | 39 | 140.013 |
Weitere Angaben zur Eigenkapitalveränderungsrechnung im Anhang unter Punkt 21
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG GESCHÄFTSBEREICHE zum 31.12.2014
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| (in TEUR) | Umsätze mit Dritten | Umsätze mit anderen Segmenten | EBITDA | EBIT | Segmentvermögen | Segmentschulden |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Solar | ||||||
| 2013 | 10.368 | -7.313 | -22.555 | 107.104 | 12.630 | |
| 2014 | 13.684 | -11.708 | -43.938 | 62.920 | 19.378 | |
| Display | ||||||
| 2013 | 172.540 | 23.984 | 20.108 | 82.204 | 38.771 | |
| 2014 | 200.851 | 21.918 | 15.346 | 73.125 | 31.791 | |
| Battery | ||||||
| 2013 | 9.142 | 1.197 | 108 | 11.613 | 4.391 | |
| 2014 | 24.084 | -4.152 | -8.462 | 38.486 | 14.017 | |
| Leiterplatten/ OEM | ||||||
| 2013 | 56.391 | 6.074 | 3.684 | 29.623 | 19.977 | |
| 2014 | 51.607 | 5.090 | 3.015 | 23.494 | 20.361 | |
| Sonstige | ||||||
| 2013 | 17.807 | 4.273 | 3.068 | 1.756 | 9.976 | 8.521 |
| 2014 | 15.699 | -13.530 | 2.765 | 1.252 | 6.882 | 5.049 |
| Zentralfunktionen/ Übriges | ||||||
| 2013 | 0 | 78.652 | 59.844 | |||
| 2014 | 0 | 48.675 | 24.273 | |||
| Konsolidierung | ||||||
| 2013 | -4.273 | |||||
| 2014 | 13.530 | |||||
| Konzern | ||||||
| 2013 | 266.248 | 0 | 27.010 | 3.101 | 319.172 | 144.134 |
| 2014 | 305.925 | 0 | 13.913 | -32.787 | 253.582 | 114.869 |
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| (in TEUR) | Nettovermögen | Anlagenzugänge | Planmäßige Abschreibungen | Außerplanmäßige Abschreibungen | Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt) |
|---|---|---|---|---|---|
| Solar | |||||
| 2013 | 94.474 | 3.589 | 14.713 | 319 | |
| 2014 | 43.542 | 5.324 | 12.480 | 19.128 | 290 |
| Display | |||||
| 2013 | 43.433 | 2.838 | 2.958 | 554 | |
| 2014 | 41.334 | 2.472 | 2.891 | 2.406 | 594 |
| Battery | |||||
| 2013 | 7.222 | 3.711 | 995 | 57 | |
| 2014 | 24.469 | 4.964 | 3.150 | 962 | 92 |
| Leiterplatten/ OEM | |||||
| 2013 | 9.646 | 986 | 1.734 | 396 | |
| 2014 | 3.133 | 1.078 | 1.163 | 425 | |
| Sonstige | |||||
| 2013 | 1.455 | 336 | 1.053 | 156 | |
| 2014 | 1.833 | 345 | 1.276 | 110 | |
| Zentralfunktionen Übriges | |||||
| 2013 | 18.808 | 257 | 2.456 | 317 | |
| 2014 | 24.402 | 391 | 3.244 | 324 | |
| Konsolidierung | |||||
| 2013 | |||||
| 2014 | |||||
| Konzern | |||||
| 2013 | 175.038 | 11.717 | 23.909 | 0 | 1.799 |
| 2014 | 138.713 | 14.574 | 24.205 | 22.495 | 1.835 |
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG REGIONEN zum 31.12.2014
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| (in TEUR) | Außenumsatz nach Standorten des Kunden | Langfristige Vermögenswerte (ohne latente Steuern) |
|---|---|---|
| Deutschland | ||
| 2013 | 13.671 | 78.270 |
| 2014 | 27.770 | 46.273 |
| Übriges Europa | ||
| 2013 | 43.882 | 10.959 |
| 2014 | 51.933 | 18.490 |
| China | ||
| 2013 | 175.950 | 14.467 |
| 2014 | 203.322 | 16.267 |
| Taiwan | ||
| 2013 | 15.117 | 33.338 |
| 2014 | 9.402 | 34.218 |
| Übriges Asien | ||
| 2013 | 7.516 | 3 |
| 2014 | 3.749 | 13 |
| Amerika | ||
| 2013 | 7.869 | 55 |
| 2014 | 3.085 | 58 |
| Sonstige Regionen | ||
| 2013 | 2.243 | 0 |
| 2014 | 6.664 | 361 |
| Konzern | ||
| 2013 | 266.248 | 137.092 |
| 2014 | 305.925 | 115.680 |
ANHANG
ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN
Die Manz AG ("Manz AG") hat ihren Firmensitz in der Steigäckerstraße 5 in 72768 Reutlingen, Deutschland. Die Manz AG und ihre Tochtergesellschaften ("Manz-Gruppe" oder "Manz") verfügen über Kompetenz in sechs Technologiefeldern: Automation, Laserprozesse, Vakuumbeschichtung, Siebdrucken, Messtechnik und nasschemische Prozesse. Diese Technologien werden von Manz in den drei strategischen Geschäftsbereichen "Display", "Solar" und "Battery" eingesetzt und weiterentwickelt. Die Aktien der Manz AG werden im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Der Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2014 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Alle verpflichtend anzuwendenden Standards und Auslegungen wurden berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS werden nicht angewendet. Der Konzernabschluss wurde am 20. März 2015 durch Beschluss des Vorstands zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben.
Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit sind in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Das Geschäftsjahr der Manz-Gruppe umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Angaben im Anhang erfolgen, sofern nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (TEUR). Die Gewinn-und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG
KONSOLIDIERUNGSKREIS
In den Konzernabschluss der Manz AG sind alle Unternehmen einbezogen, bei denen die Manz AG mittelbar oder unmittelbar die Möglichkeit hat, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen ("Control"-Verhältnis).
Neben der Manz AG gehören zum Kreis der konsolidierten Unternehmen folgende in- und ausländische Tochterunternehmen:
Vollkonsolidierte Unternehmen
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| Anteil in % |
||
|---|---|---|
| Manz CIGS Technology GmbH | Schwäbisch Hall/Deutschland | 100,0% |
| Manz USA Inc. | North Kingstown/USA | 100,0% |
| Manz Hungary Kft. | Debrecen/Ungarn | 100,0% |
| MVG Hungary Kft. | Debrecen/Ungarn | 100,0% |
| Manz Italy s.r.l. | Sasso Marconi/Italien | 100,0% |
| Manz Slovakia s.r.o. | Nove Mesto nad Vahom/Slowakei | 100,0% |
| Manz Asia Ltd. | Hong-Kong/China | 100,0% |
| Manz China Shanghai Ltd. (Shanghai)1) | Shanghai/China | 100,0% |
| Manz (Shanghai) Trading Company Ltd.1) | Shanghai/China | 100,0% |
| Manz China WuZhong Co. Ltd.1) | Suzhou/China | 100,0% |
| Manz China Suzhou Ltd.1) | Suzhou/China | 100,0% |
| Manz India Private Ltd.1) | New Delhi/Indien | 75,0% |
| Manz Chungli Ltd.1) | Chungli/Taiwan | 100,0% |
| Manz Taiwan Ltd.2) | Chungli/Taiwan | 100,0% |
| Manz (B.V.I.) Ltd.3) | Road Town/British Virgin Islands | 100,0% |
| Intech Machines (B.V.I.) Co. Ltd.3) | Road Town/British Virgin Islands | 100,0% |
1) über Manz Asia Ltd.
2) über Manz Chungli Ltd.
3) über Manz Taiwan Ltd.
Die Liste des Anteilsbesitzes ist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden auf den Stichtag des Konzernabschlusses, der dem Stichtag der Manz AG entspricht, aufgestellt.
VERÄNDERUNGEN DES KONSOLIDIERUNGSKREISES IM GESCHÄFTSJAHR 2014
Mit Wirkung zum 30. April 2014 erwarb die Manz AG die Maschinenbausparte des italienischen Technologieunternehmens Kemet Electronics Italy, einem Tochterunternehmen der amerikanischen KEMET Corporation. Die Übernahme der Maschinenbausparte im Bereich Batterien und Kondensatoren erfolgte im Rahmen eines Asset Deals. Durch die Übernahme konnte das Technologieportfolio der Manz AG um den Bereich der Wickeltechnologie zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien ergänzt werden. Darüber hinaus erlangt die Manz AG den Marktzugang in Europa und Asien.
Die folgende Übersicht gibt die beizulegenden Zeitwerte der durch die Akquisition erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum 30. April 2014 wieder. Der Geschäfts- oder Firmenwert repräsentiert die bei der Kaufpreisallokation nicht separierbaren Werte. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um das Know-how der Mitarbeiter und Synergien aus der Integration des erworbenen Geschäfts. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich abzugsfähig und wird in voller Höhe dem Segment "Battery" zugeordnet.
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| (in Mio. EUR) | Beizulegende Zeitwerte |
|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 3,1 |
| Sachanlagen | 0,3 |
| Vorräte | 2,6 |
| Forderungen | 2,9 |
| Zahlungsmittel | 0,0 |
| 8,9 | |
| Langfristige Schulden | 1,9 |
| Passive latente Steuern | 0,1 |
| Kurzfristige Schulden | 4,4 |
| 6,4 | |
| Beizulegender Zeitwert des Nettovermögens | 2,5 |
| Gegenleistung (in bar) | 7,0 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 4,5 |
Die Manz Italy hat seit dem Erwerbszeitpunkt 14,5 Mio. EUR zu den Umsatzerlösen und 0,6 Mio. EUR zum Konzern-EBIT beigetragen. Wäre der Unternehmenserwerb bereits zu Beginn des Berichtsjahres erfolgt, wäre der Konzernumsatz 2014 um rund 4,0 Mio. EUR und das Konzern-EBIT um 0,2 Mio. EUR höher ausgefallen. Die Transaktionskosten von 0,8 Mio. EUR sind im sonstigen betriebichen Aufwand ausgewiesen.
Zum Jahresende 2014 wurde die Manz (Shanghai) Trading Company Ltd. mit Sitz in Shanghai/China neu gegründet als weitere Vertriebsgesellschaft im asiatischen Raum.
Ferner wurden im Geschäftsjahr 2014 die ausstehenden Anteile von 2,83% an der Manz Taiwan Ltd. erworben. Die Bilanzierung des Hinzuerwerbs erfolgt nach dem sog. entity-Konzept. Hierbei wird der Hinzuerwerb nur innerhalb des Eigenkapitals als Verschiebung zwischen den Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern dargestellt. Die Bilanzansätze der Vermögenswerte und Schulden bleiben unberührt.
Im Geschäftsjahr 2014 ist von der Earn-Out-Komponente in Höhe von insgesamt 6.600 TEUR aus dem Erwerb der CIS Technology GmbH im Geschäftsjahr 2012 ein Teilbetrag von 3.600 TEUR verfallen. Die verbleibende Earn-Out-Komponente von 3.000 TEUR ist zeitlich unbegrenzt und vom Verkauf von CIGS-Anlagen abhängig.
KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden dabei zum Erwerbszeitpunkt mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Anschließend werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag aus der Aufrechnung des Kaufpreises mit den identifizierten Vermögenswerten und Schulden wird unter den immateriellen Vermögenswerten als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses entstandene Kosten werden aufwandswirksam erfasst und stellen somit keinen Bestandteil der Anschaffungskosten dar.
Ein Unterschiedsbetrag, der sich beim Erwerb weiterer Anteile oder bei der Veräußerung von Anteilen nach Erstkonsolidierung ohne Verlust der Beherrschung an einem bereits voll konsolidierten Tochterunternehmen ergibt, wird direkt mit dem Eigenkapital verrechnet.
Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt neu bestimmt und der hieraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst.
Bei der Endkonsolidierung eines bisherigen Tochterunternehmens wird die Differenz zwischen der erhaltenen Gegenleistung und dem abgehenden Nettoreinvermögen zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlusts (einschließlich eines noch vorhandenen Geschäfts- oder Firmenwerts aus der Kapitalkonsolidierung) erfolgswirksam erfasst.
Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen konsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet und Zwischenergebnisse eliminiert. Auf die Konsolidierungsvorgänge werden die erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen. Darüber hinaus werden Bürgschaften und Garantien, die von der Manz AG oder einer ihrer konsolidierten Tochterunternehmen zu Gunsten anderer konsolidierter Tochterunternehmen übernommen werden, eliminiert.
Minderheitsanteile stellen den Anteil des Ergebnisses und des Reinvermögens dar, der nicht dem Konzern zuzurechnen ist. Minderheitsanteile werden in der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung und in der Konzernbilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt von dem auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital.
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Die in Fremdwährung aufgestellten Abschlüsse der in den Konzern einbezogenen Tochterunternehmen werden gemäß IAS 21 in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung der einbezogenen Gesellschaften entspricht fast immer der jeweiligen Landeswährung, da diese Tochterunternehmen ihre Geschäftsaktivitäten in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig führen. Für ein Tochterunternehmen ist die funktionale Währung abweichend zur Landeswährung Euro. Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden mit dem Mittelkurs am Bilanzstichtag, das Eigenkapital mit historischen Kursen umgerechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt zum Jahresdurchschnittskurs. Aus der Umrechnung des Abschlusses resultierende Umrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang des Tochterunternehmens ergebnisneutral als gesonderter Posten im Eigenkapital erfasst.
In den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden Fremdwährungsposten bei ihrem Zugang mit dem Anschaffungskurs bewertet. Monetäre Posten werden zum Stichtag mit dem Mittelkurs bewertet. Kursgewinne und -verluste zum Bilanzstichtag werden ergebniswirksam erfasst.
Wechselkurse der wichtigsten Währungen
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| (in EUR) | Stichtagskurs | Durchschnittskurs | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2014 | 31.12.2013 | 2014 | 2013 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| USA | USD | 1,2156 | 1,3768 | 1,3293 | 1,3283 |
| Taiwan | TWD | 38,6350 | 41,3366 | 40,3305 | 39,5175 |
| Hong-Kong | HKD | 9,4316 | 10,6787 | 10,3169 | 10,3109 |
| China | CNY | 7,4804 | 8,4177 | 8,1726 | 8,2319 |
| Ungarn | HUF | 315,0810 | 296,9470 | 308,8851 | 297,1907 |
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Die Vermögenswerte und Schulden der Manz AG und der im Wege der Vollkonsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen werden einheitlich nach den in der Manz-Gruppe geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum 31. Dezember 2014 angesetzt und bewertet.
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierungsfähigen Entwicklungskosten nicht aktiviert und erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.
Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbestimmbarer Nutzungsdauer differenziert.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.
Die Nutzungsdauer für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer betragen:
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| Jahre | |
|---|---|
| Software | 3 bis 5 |
| Patente | 5 bis 8 |
| Technologien | 6 bis 8 |
| Kundenbeziehungen | 6 bis 8 |
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Hierzu gehören Geschäfts- oder Firmenwerte und Markennamen aus Unternehmenszusammenschlüssen. Die Unbestimmtheit der Nutzungsdauer der Marken beruht auf der Einschätzung, dass der wirtschaftliche Nutzenzufluss aus diesen Vermögenswerten nicht auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden kann. Mindestens einmal jährlich wird für jeden einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) ein Wertminderungstest durchgeführt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von unbestimmter zur begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen.
Die Entwicklungskosten für Anlagen und Anlagenkomponenten werden aktiviert, sofern die Voraussetzungen der IAS 38 erfüllt sind. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden ab Produktionsstart planmäßig linear über den erwarteten Produktlebenszyklus von in der Regel 3 bis 5 Jahren abgeschrieben. Soweit die aktivierten Entwicklungskosten noch nicht planmäßig abgeschrieben werden, wird mindestens einmal jährlich für jeden einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) ein Wertminderungstest durchgeführt. Die Forschungs- und nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten werden bei Entstehung als Aufwand erfasst.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sowie außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von Wertminderungen. Kosten für Reparaturen und Instandhaltung werden als laufender Aufwand erfasst. Die linearen Abschreibungen werden entsprechend dem erwarteten Verlauf des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen überwiegend folgende Nutzungsdauern zugrunde:
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| Jahre | |
|---|---|
| Gebäude | 20 bis 50 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 6 bis 10 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4 bis 13 |
Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst.
Sofern für den Erwerb oder die Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um diesen in seinen beabsichtigten gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen, werden die bis zur Erlangung des gebrauchsfertigen Zustands angefallenen und direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten aktiviert. Im laufenden und vorangegangenen Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert.
Im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen wird dem Leasingnehmer das wirtschaftliche Eigentum in den Fällen zugerechnet, in denen er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, trägt (IAS 17). Sofern das wirtschaftliche Eigentum der Manz-Gruppe zuzurechnen ist, erfolgt die Aktivierung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert oder zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Abschreibungsmethode auf der Grundlage der wirtschaftlichen Nutzungsdauer bzw. der kürzeren Vertragslaufzeit. Die aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen werden unter den Finanzverbindlichkeiten aus Leasing passiviert.
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt.
WERTHALTIGKEITSTEST
Ein Werthaltigkeitstest wird bei Geschäfts- oder Firmenwerten sowie bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer mindestens einmal jährlich, bei aktivierten Entwicklungskosten und anderen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer sowie bei Sachanlagen und Finanzanlagen nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte durchgeführt.
Eine Wertminderung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln geschätzt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die eine Zahlungsmittel generierende Einheit (ZGE) darstellt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert.
Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht dem aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbaren Betrag abzüglich Veräußerungskosten. Der Nutzungswert wird auf Basis der geschätzten künftigen Cashflows aus der Nutzung und dem Abgang eines Vermögenswerts mit Hilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Als Diskontierungssatz wird ein den Marktbedingungen entsprechender Zinssatz vor Steuern verwendet.
Zur Ermittlung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten und sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer (Markenrechte) wird grundsätzlich der Nutzungswert der betreffenden Zahlungsmittel generierenden Einheit herangezogen. Basis hierfür ist die vom Management erstellte aktuelle Planung. Die detaillierte Planungsperiode erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren.
Für die Folgejahre werden plausible Annahmen über die künftige Entwicklung getroffen. Die Planungsprämissen werden jeweils an den aktuellen Erkenntnisstand angepasst. Dabei werden angemessene Annahmen zu makroökonomischen Trends sowie historische Entwicklungen berücksichtigt.
Sollten die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, werden- mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten- Zuschreibungen auf den erzielbaren Betrag vorgenommen. Der Betrag darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben würde, wenn in der Vergangenheit kein Impairment für den Vermögenswert erfasst worden wäre.
VORRÄTE
Vorräte werden gemäß IAS 2 (Vorräte) zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen und anteilige Verwaltungsgemeinkosten, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können. Sofern erforderlich, wird als Bewertungsvereinfachungsverfahren die Durchschnittsmethode angewandt.
FERTIGUNGSAUFTRÄGE
Manz erwirtschaftet seine Umsatzerlöse überwiegend aus Fertigungsaufträgen, die nach der Percentage-of-Completion-Methode (PoC-Methode) gemäß IAS 11 bilanziert werden. Dabei werden die Umsatzerlöse und die geplante Marge entsprechend des Fertigstellungsgrades eines Auftrags bilanziert. Grundlage sind die mit dem Kunden vereinbarten Auftragserlöse und die erwarteten Auftragskosten. Der für die Höhe einer Teilgewinnrealisierung maßgebliche Fertigstellungsgrad je Auftrag wird dabei durch das Verhältnis der am Abschlussstichtag aufgelaufenen Auftragskosten zu den kalkulierten Gesamtkosten (Cost-to-Cost-Methode) bestimmt. Durch diese Bilanzierungsmethode werden sowohl Umsatzerlöse als auch die zugehörigen Kosten periodengerecht realisiert.
Soweit die Summe aus angefallenen Auftragskosten und ausgewiesenen Gewinnen die Anzahlungen übersteigt, erfolgt der Ausweis der Fertigungsaufträge aktivisch unter den künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen als Bestandteil der Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Ein negativer Saldo wird unter den Erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Erwartete Verluste aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen werden sofort in voller Höhe als Aufwand bilanziert, indem aktivierte Vermögenswerte wertberichtigt und darüber hinaus auch Rückstellungen gebildet werden.
Die übrigen Umsatzerlöse werden in Übereinstimmung mit IAS 18 "Erträge" erfasst, wenn die maßgeblichen Chancen und Risiken übertragen wurden. Dies ist üblicherweise der Zeitpunkt, an dem die Erzeugnisse oder Waren geliefert beziehungsweise die Leistungen erbracht wurden.
FINANZINSTRUMENTE
Finanzinstrumente sind nach IAS 39 Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Sofern bei finanziellen Vermögenswerten Handels- und Erfüllungstag zeitlich auseinander fallen können, ist für die erstmalige Bilanzierung der Erfüllungstag maßgeblich. Die erstmalige Bewertung eines Finanzinstruments erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten werden einbezogen. Im Rahmen der Folgebewertung werden Finanzinstrumente entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Für die Bewertung unterscheidet IAS 39 finanzielle Vermögenswerte in die Kategorien:
| ― | erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte |
| ― | bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen |
| ― | zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
| ― | ausgereichte Kredite und Forderungen |
Finanzielle Verbindlichkeiten sind folgenden beiden Kategorien zuzuordnen:
| ― | erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten und zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten |
| ― | zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
Je nach Kategorisierung der Finanzinstrumente erfolgt die Bewertung entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Markt- oder Börsenpreis, sofern die zu bewertenden Finanzinstrumente an einem aktiven Markt gehandelt werden. Sofern kein aktiver Markt für ein Finanzinstrument besteht, wird der beizulegende Zeitwert mittels geeigneter finanzmathematischer Methoden, wie zum Beispiel anerkannten Optionspreismodellen oder der Diskontierung zukünftiger Zahlungszuflüsse mit dem Marktzinssatz ermittelt und durch Bestätigungen der Banken, die die Geschäfte abwickeln, überprüft. Die fortgeführten Anschaffungskosten entsprechen den Anschaffungskosten abzüglich Tilgungen, Wertminderungen und der Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag, welche entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt wird. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald Manz Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Eine Ausbuchung erfolgt grundsätzlich dann, wenn das vertragliche Recht auf Cashflows ausläuft oder dieses Recht auf einen Dritten übertragen wird.
ORIGINÄRE FINANZINSTRUMENTE
Zu den originären Finanzinstrumenten gehören insbesondere Forderungen gegen Kunden und flüssige Mittel sowie Finanzschulden und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Bei erstmaliger Erfassung werden die originären Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bei der Erstbewertung entspricht der beizulegende Zeitwert grundsätzlich dem Transaktionspreis, d. h. der hingegebenen oder der empfangenen Gegenleistung.
Nach dem erstmaligen Ansatz werden die originären Finanzinstrumente je nach der Kategorie, zu der sie gehören, entweder mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Kredite und Forderungen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten, abzüglich der Wertminderungen, bilanziert. Wertminderungen werden vorgenommen, wenn objektive Hinweise für eine solche vorliegen. Hinweise auf eine Wertminderung können dann gegeben sein, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, bei Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz und wenn beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten künftigen Cashflows hinweisen, wie Änderung der Rückstände oder wirtschaftlichen Bedingungen, die mit Ausfällen korrelieren. Diese Kategorie umfasst in der Manz-Gruppe vor allem Forderungen gegen Kunden und sonstige Forderungen.
Wertberichtigungen werden unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vorgenommen.
Zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. In der Manz-Gruppe kommen diese originären Finanzinstrumente nicht vor.
Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinstrumente werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste aus der Folgebewertung werden erfolgswirksam erfasst. Sie kommen in der Manz-Gruppe nicht vor.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Folgebewertung mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente zu fortgeführen Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE
Die Manz AG setzt derivative Finanzinstrumente nur zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten resultierenden Zins- und Währungsrisiken ein.
Die derivativen Finanzinstrumente werden nach IAS 39 bei ihrer erstmaligen Erfassung sowie in der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Zeitwerte von gehandelten derivativen Finanzinstrumenten entsprechen den Marktpreisen. Nicht gehandelte derivative Finanzinstrumente werden unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen und unter Rückgriff auf aktuelle Marktparameter berechnet.
Für die Erfassung der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte- erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital- ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden ist oder nicht. Liegt kein Hedge Accounting vor, werden die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam erfasst. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39, wird der Besicherungszusammenhang als solcher bilanziert.
Bei Manz werden die Vorschriften des Hedge Accounting gemäß IAS 39 zur Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow Hedges) angewandt. Hierbei wird zu Beginn der Sicherungsbeziehung die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft dokumentiert, einschließlich der Risikomanagementziele. Des Weiteren wird bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in deren Verlauf regelmäßig dokumentiert, ob das in die Sicherungsbeziehung designierte Sicherungsinstrument hinsichtlich der Kompensation der Änderung der Cashflows der Grundgeschäfte im hohen Maße effektiv ist.
Derivate sind der Kategorie "zu Handelszwecken gehalten" zugeordnet, sofern kein Hedge Accounting angewendet wird. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Zur Absicherung von Währungsrisiken aus Investitionen in ausländischen Tochtergesellschaften kann Hedge Accounting angewendet werden (Hedge einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb). Unrealisierte Wechselkursdifferenzen werden zunächst erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst und zum Zeitpunkt der Veräußerung des ausländischen Geschäftsbetriebs erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht.
Der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines Derivates oder eines originären Finanzinstruments, das als Sicherungsinstrument designiert worden ist, wird nach Abzug latenter Steuern im Eigenkapital unter Gewinnrücklagen aus Cashflow Hedges erfasst. Der auf den ineffektiven Teil entfallende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam in den "sonstigen betrieblichen Erträgen" oder "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" ausgewiesen.
Im Eigenkapital erfasste Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, in der auch das Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Falls der Eintritt des ursprünglich abgesicherten Grundgeschäfts nicht mehr erwartet wird, werden die bis dahin innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesenen kumulierten, nicht realisierten Gewinne und Verluste ebenfalls ergebniswirksam erfasst.
FLÜSSIGE MITTEL
Die flüssigen Mittel umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Form von Geldkonten und kurzfristigen Geldanlagen bei Kreditinstituten, die beim Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Sie werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGEN
Als Entlohnung für die geleistete Arbeit erhalten Mitarbeiter des Konzerns (einschließlich der Führungskräfte) eine aktienbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten. Dieser sog. Performance Share Plan wurde im Geschäftsjahr 2008 erstmalig eingeführt. Die Kosten aus der Gewährung der Aktienzusagen werden zum beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bemessen. Der beizulegende Zeitwert wird unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells ermittelt (zu Einzelheiten siehe Angabe 9).
Die Erfassung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (sog. Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d. h. dem Zeitpunkt, an dem der betroffene Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen.
Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind.
Werden die Bedingungen einer Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geändert, so werden Aufwendungen mindestens in der Höhe erfasst, in der sie angefallen wären, wenn die Vertragsbedingungen nicht geändert worden wären. Die Gesellschaft erfasst außerdem die Auswirkungen von Änderungen, die den gesamten beizulegenden Zeitwert der aktienbasierten Vergütungsvereinbarung erhöhen oder mit einem anderen Nutzen für den Arbeitnehmer verbunden sind, bewertet zum Zeitpunkt der Änderung.
Wird eine Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente annulliert, wird diese so behandelt, als ob sie am Tag der Annullierung ausgeübt worden wäre. Der bislang noch nicht erfasste Aufwand wird sofort erfasst. Dies findet auf alle Vergütungsvereinbarungen Anwendung, wenn Nicht-Ausübungsbedingungen, auf die entweder das Unternehmen oder die Gegenpartei Einfluss haben, nicht erfüllt werden. Wird die annullierte Vergütungsvereinbarung jedoch durch eine neue Vergütungsvereinbarung ersetzt und die neue Vergütungsvereinbarung am Tag ihrer Gewährung als Ersatz für die annullierte Vergütungsvereinbarung deklariert, werden die annullierte und die neue Vergütungsvereinbarung wie eine Änderung der ursprünglichen Vergütungsvereinbarung bilanziert (vgl. hierzu den obigen Abschnitt).
Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienzusagen wird bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie (verwässert) als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt (zu Einzelheiten siehe Angabe 12).
EIGENE AKTIEN
Erwirbt der Konzern eigene Aktien, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Aktien wird nicht erfolgswirksam erfasst.
ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für den Erwerb von Sachanlagen werden in der Bilanz als passivischer Abgrenzungsposten angesetzt und in gleichen Raten über die geschätzte Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswerts ertragswirksam aufgelöst. Zuwendungen für aktivierte Entwicklungsprojekte verringern die Anschaffungs- und Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte.
TATSÄCHLICHE ERTRAGSTEUERN
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.
Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst.
LATENTE STEUERN
Latente Steuern werden auf alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz gebildet. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden aktiviert, sofern damit gerechnet wird, dass diese genutzt werden können.
Für die Bewertung der latenten Steuern werden die Steuersätze zum Realisationszeitpunkt zugrunde gelegt, die auf Basis der aktuellen Rechtslage in den einzelnen Ländern gelten oder erwartet werden. Latente Steuern, die sich auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten beziehen, werden im Eigenkapital ausgewiesen. Aktive und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hätte und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") gemäß IAS 19 ermittelt. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Sofern Pensionsverpflichtungen durch Planvermögen rückgedeckt wurden, werden diese saldiert ausgewiesen.
Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen. Abweichungen zwischen den getroffenen Annahmen und den tatsächlich eingetretenen Entwicklungen sowie Änderungen der Annahmen für die Bewertung leistungsbasierter Pensionspläne und ähnlicher Verpflichtungen führen zu versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, die sich direkt in der Konzernbilanz bzw. in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung auswirken. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis. Der Zinssatz, der zur Abzinsung der Rückstellungen verwendet wird, wird ausgehend von der Rendite langfristiger erstrangiger Industrieanleihen am Bilanzstichtag bestimmt.
SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und dieser verlässlich geschätzt werden kann. Rückstellungen werden grundsätzlich unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung berechnet. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen.
Rückstellungen für Gewährleistungen werden unter Berücksichtigung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs gebildet. Langfristige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Zinssatz wird ein Zinssatz vor Steuern verwendet, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für den Sachverhalt spezifischen Risiken widerspiegelt. Der aus der Aufzinsung entstehende Zinsaufwand wird in den Finanzaufwendungen ausgewiesen.
Abgegrenzte Schulden werden nicht unter den Rückstellungen, sondern sachverhaltsbezogen unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bzw. unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
VERBINDLICHKEITEN
Langfristige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt.
ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN
Die Erfassung von Umsatzerlösen erfolgt grundsätzlich erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erzeugnisse oder Waren geliefert bzw. die Leistungen erbracht sind und der Gefahrenübergang an den Kunden stattgefunden hat. Skonti, Kundenboni und Rabatte vermindern die Umsatzerlöse. Bei Fertigungsaufträgen werden Umsätze nach dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) erfasst.
Die produktionsbezogenen Aufwendungen werden mit der Lieferung bzw. der Inanspruchnahme der Leistung, alle sonstigen Aufwendungen werden im Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Dies gilt auch für nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten. Rückstellungen für Gewährleistung werden im Zeitpunkt des Verkaufs der Produkte gebildet. Zinsen und sonstige Fremdkapitalkosten werden als Aufwand der Periode gebucht, soweit diese nicht nach IAS 23 aktiviert werden.
EVENTUALSCHULDEN
Die Eventualschulden stellen mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten dar, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse, die nicht vollständig unter der Kontrolle der Manz-Gruppe stehen, erst noch bestätigt werden müssen. Des Weiteren entstehen Eventualschulden aus einer gegenwärtigen Verpflichtung, die auf vergangenen Ereignissen beruht, die jedoch nicht bilanziert werden, weil der Abfluss von Ressourcen nicht wahrscheinlich ist bzw. die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann.
SCHÄTZUNGEN UND BEURTEILUNGEN DES MANAGEMENTS
Zur Erstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen und Schätzungen notwendig, die sich auf Ansatz, Bewertung und Ausweis der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Eventualforderungen und- schulden auswirken. Die wesentlichen Sachverhalte, die von solchen Ermessensentscheidungen und Schätzungen betroffen sind, beziehen sich auf die Realisierbarkeit von Forderungen, die Ermittlung des Fertigstellungsgrads bei langfristiger Auftragsfertigung, die Annahmen über zukünftige Cashflows von Zahlungsmittel generierenden Einheiten (ZGE) und Entwicklungsprojekten sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Die tatsächlich eintretenden Werte können im Einzelfall von den Schätzungen abweichen. Die Buchwerte der durch Schätzungen betroffenen Vermögenswerte und Schulden können den Aufgliederungen der einzelnen Bilanzposten entnommen werden.
Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Insbesondere werden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert:
Geschäfts- oder Firmenwerte: Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich im Rahmen eines Impairment-Tests geprüft. Im Zuge dieses Tests müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags ist ein angemessener Diskontierungszinssatz zu wählen. Eine künftige Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation kann zu einer Reduzierung der Zahlungsmittelüberschüsse beziehungsweise des Diskontierungszinssatzes und somit gegebenenfalls zu einer außerplanmäßigen Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte führen.
Entwicklungskosten: Entwicklungskosten werden entsprechend den Angaben in den dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aktiviert. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge hat die Unternehmensleitung Annahmen über die Höhe der zu erwartenden künftigen Cashflows aus Vermögenswerten, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwartenden zukünftigen Cashflows, die Vermögenswerte generieren zu treffen.
Sachanlagen: Technischer Fortschritt, eine Verschlechterung der Marktsituation oder Schäden können zu einer außerplanmäßigen Abschreibung der Sachanlagen führen.
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen: Die Bilanzierung von Forderungen aus Fertigungsaufträgen werden nach der Percentage-of-Completion-Methode gemäß IAS 11 vorgenommen. Die Umsätze werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad ausgewiesen. Hierbei ist eine exakte Schätzung des Auftragsfortschritts wesentlich für die Bilanzierung. In Abhängigkeit von der Methode zur Bestimmung des Fertigstellungsgrads umfassen die wesentlichen Schätzungen die gesamten Auftragskosten, die bis zur Fertigstellung noch anfallenden Kosten, die gesamten Auftragserlöse und -risiken sowie andere Beurteilungen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte: Um dem Kreditrisiko Rechnung zu tragen, werden Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen gebildet. Die Höhe der Wertberichtigung umfasst hierbei Einschätzungen und Beurteilungen einzelner Forderungen, die auf den Fälligkeitsstrukturen der Forderungssalden, der Bonität der Kunden, den Erfahrungen in Bezug auf Ausbuchungen von Forderungen der Vergangenheit und Veränderungen von Zahlungsbedingungen basieren.
Pensionsrückstellungen: Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen kommt es durch die Wahl der Prämissen wie Rechnungszins oder Trendannahmen sowie durch den Ansatz biometrischer Wahrscheinlichkeiten zu Abweichungen im Vergleich zu den tatsächlichen im Zeitablauf entstehenden Verpflichtungen.
Drohverlustrückstellungen: Drohverlustrückstellungen werden in der Regel für nachteilige Bezugs- und Absatzverträge gebildet. Eine künftige Änderung der Marktpreise auf der Bezugs- oder Absatzseite kann zu einer Anpassung der Drohverlustrückstellungen führen.
Bilanzierung von Erwerben: Im Rahmen eines Anteilserwerbs werden sämtliche identifizierten Vermögenswerte und Schulden sowie Eventualverbindlichkeiten für Zwecke der Erstkonsolidierung zum beizulegenden Zeitwert am Erwerbsstichtag angesetzt. Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte dieser Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbsstichtag werden Schätzungen herangezogen.
Ertragsteuern: Für die Bildung von Steuerrückstellungen sowie bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge sind gleichermaßen Schätzungen vorzunehmen. Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern bestehen Unsicherheiten in Bezug auf die Auslegung komplexer Steuervorschriften sowie auf die Höhe und den Zeitpunkt künftiger zu versteuernder Einkünfte. Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.
ÄNDERUNG DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Erstmalige Anwendung geänderter Rechnungslegungsstandards
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit den folgenden Ausnahmen:
Der Konzern hat im Geschäftsjahr die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten IFRS Standards und Interpretationen angewendet.
IFRS 10 Konzernabschlüsse schafft eine einheitliche Definition des Begriffs "Beherrschung" und konkretisiert das Vorliegen von Mutter-Tochter-Beziehungen. IFRS 10 ersetzt die Vorschriften des IAS 27, soweit sie die Erstellung von Konzernabschlüssen regeln, sowie SIC-12. Aus der Anwendung des neuen Standards ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konsolidierungskreis der Manz-Gruppe.
IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarung regelt die Bilanzierung von Sachverhalten, in denen ein Unternehmen gemeinschaftliche Führung über ein Gemeinschaftsunternehmen oder eine gemeinschaftliche Tätigkeit ausübt. Er ersetzt IAS 31 und SIC-13. Die wichtigste Änderung durch die neuen Standards ist die Abschaffung des Wahlrechts zur Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen; künftig sind diese zwingend nach der Equity-Methode zu bilanzieren. Da die Manz-Gruppe nicht an gemeinsamen Vereinbarungen beteiligt ist, ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
IFRS 12 Angaben über die Beteiligung an anderen Unternehmen fasst die Angabevorschriften für Beteiligungen eines Unternehmens an Tochterunternehmen, gemeinschaftlichen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen zusammen, die bislang in IAS 27, IAS 31 und IAS 28 enthalten waren und erweitert die Angabepflichten unter anderem in Bezug auf den Konsolidierungskreis sowie Tochterunternehmen mit Minderheitsgesellschaftern. Der Standard betrifft nur Angabepflichten und hat keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Änderung von IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27 - Investmentgesellschaften
Die Neuregelung befreit Unternehmen, die die Definitionsmerkmale einer Investmentgesellschaft nach IFRS 10 erfüllen, von der Konsolidierungspflicht. Investmentgesellschaften müssen stattdessen die Anteile an ihren Tochtergesellschaften erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerten. Diese Änderung ist für den Konzern nicht relevant, da die Manz-Gruppe die Definitionsmerkmale einer Investmentgesellschaft nicht erfüllt.
Änderung von IAS 32 - Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden
Mit der Änderung sollen bestehende Inkonsistenzen über eine Ergänzung der Anwendungsleitlinien beseitigt werden. Die bestehenden grundlegenden Bestimmungen zur Saldierung von Finanzinstrumenten werden jedoch beibehalten. Die Änderung hatte keine Auswirkungen auf die vom Konzern angewandten Rechnungslegungsmethoden.
Änderung von IAS 36 - Wertminderung von Vermögenswerten - Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht-finanzielle Vermögenswerte
Mit den Änderungen hat der IASB unbeabsichtigt zu weit gefasste Angabevorschriften hinsichtlich der Bemessung des erzielbaren Betrags von wertgeminderten nicht-finanziellen Vermögenswerten korrigiert. Darüber hinaus werden Angabepflichten für den Fall normiert, dass hinsichtlich eines einzelnen Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit eine Wertminderung oder eine Wertaufholung erfasst und der erzielbare Betrag auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt wurde. Die Änderung führt lediglich zu ergänzenden bzw. geänderten Angaben und hat keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Änderung von IAS 39 - Novation von Derivaten und Fortführung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften
Die Änderung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Fortführung der Sicherungsbilanzierung in Fällen, in denen als Sicherungsinstrument designierte Derivate aufgrund gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Bestimmungen auf eine zentrale Clearingstelle übertragen werden (Novation). Für den Konzernabschluss der Manz-Gruppe ergaben sich keine Auswirkungen.
IFRIC 21 Abgaben
Die Interpretation stellt klar, dass ein Unternehmen eine Verbindlichkeit für öffentliche Abgaben zu erfassen hat, sobald eine per Gesetz festgelegte Aktivität eintritt, die eine entsprechende Zahlungsverpflichtung auslöst. Ferner verdeutlicht IFRIC 21, dass Verbindlichkeiten für Abgabeverpflichtungen, die an das Erreichen eines Schwellenwerts geknüpft sind, erst dann erfasst werden sollen, wenn der festgelegte Schwellenwert erreicht wurde. Für den Konzernabschluss der Manz-Gruppe ergaben sich keine Auswirkungen.
Die übrigen erstmals zum 1. Januar 2014 verpflichtend in der EU anzuwendenden Standards hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
AUSWIRKUNGEN NEUER, NOCH NICHT ANZUWENDENDER RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS
Das IASB und das IFRS IC veröffentlichten bereits folgende Standards und Interpretationen, deren Anwendung für das Geschäftsjahr 2014 jedoch noch nicht verpflichtend ist. Die künftige Anwendung setzt die Übernahme durch die EU in europäisches Recht voraus.
Änderung von IAS 19 - Beiträge von Arbeitnehmern
Die Änderung von IAS 19 wurde im November 2013 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnt. Die Änderung gestattet, Beiträge von Arbeitnehmern oder Dritten zu leistungsorientierten Pensionsplänen in der Periode als Reduktion des laufenden Dienstzeitaufwands zu erfassen, in der die zugehörige Arbeitsleistung erbracht wurde, sofern die Beiträge unabhängig von der Anzahl der Dienstjahre sind. Ist ein Arbeitnehmerbeitrag dagegen abhängig von der Anzahl der Dienstjahre, muss zwingend das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet werden. Die Änderung ist rückwirkend anzuwenden. Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz-Gruppe werden nicht erwartet.
Verbesserungen zu IFRS (2010-2012)
Bei den Verbesserungen zu IFRS 2010-2012 handelt es sich um einen Sammelstandard, der im Dezember 2013 veröffentlicht wurde und kleinere Änderungen an IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 16, IAS 24 und IAS 38 zum Gegenstand hat. Sie sind erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnt. Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz-Gruppe werden nicht erwartet.
Verbesserungen zu IFRS (2011-2013)
Bei den Verbesserungen zu IFRS 2011-2013 handelt es sich um einen Sammelstandard, der im Dezember 2013 veröffentlicht wurde und kleinere Änderungen an IFRS 1, IFRS 3, IFRS 13 und IAS 40 zum Gegenstand hat. Sie sind erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnt. Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz-Gruppe werden nicht erwartet.
IFRS 9 Finanzinstrumente
Mit der Veröffentlichung der finalen Version des IFRS 9 schloss der IASB im Juli 2014 sein Projekt zur Ersetzung von IAS 39 ab. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten auf der Grundlage ihrer Zahlungsstromeigenschaften und des Geschäftsmodells, nach dem sie gesteuert werden, ein und sieht ein neues Wertminderungsmodell basierend auf den erwarteten Kreditausfällen vor. Der Standard enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung der Sicherungsbilanzierung, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens, insbesondere in Bezug auf die Steuerung von nicht finanziellen Risiken, besser darzustellen. Die neuen Vorschriften sind erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnt. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz-Gruppe werden nicht erwartet.
IFRS 15 Umsatzerlöse aus Kundenverträgen
IFRS 15 wurde vom IASB im Mai 2014 veröffentlicht und hat zum Ziel, die Vielzahl der bisher in diversen Standards und Interpretationen enthaltenen Regelungen zur Umsatzrealisierung zusammenzuführen und einheitliche Grundprinzipien festzulegen, die für alle Branchen und für alle Kategorien von Umsatztransaktionen anwendbar sind. IFRS 15 legt fest, wann und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen sind. Als Grundprinzip erfolgt die Erlösrealisierung im Zuge des Transfers von Gütern und Dienstleistungen in Höhe der erwarteten Gegenleistung. IFRS 15 enthält u. a. erweiterte Leitlinien zu Mehrkomponentengeschäften sowie neue Regelungen zur Behandlung von Dienstleistungsverträgen und Vertragsanpassungen. Zudem fordert der neue Standard die Offenlegung einer Reihe quantitativer und qualitativer Informationen, um Nutzer des Konzernabschlusses zu befähigen, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden zu verstehen. IFRS 15 ersetzt IAS 11 Fertigungsaufträge, IAS 18 Umsatzerlöse sowie die dazugehörigen Interpretationen. Die neuen Regelungen sind erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnt. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Unternehmen können für den Übergang auf den neuen Standard zwischen einem vollständig retrospektiven Ansatz (mit optionalen praktischen Erleichterungen) und einem modifizierten retrospektiven Ansatz wählen. Letzterer gestattet die erstmalige Anwendung des Standards ab der laufenden Berichtsperiode ohne Anpassung der Vergleichszeiträume, erfordert aber zusätzliche Angaben. Die Untersuchung der Auswirkungen aus der Anwendung der IFRS 15 auf den Konzernabschluss der Manz-Gruppe ist noch nicht abgeschlossen.
Änderung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses - Angabeninitiative
Der IASB veröffentlichte im Dezember 2014 im Rahmen seiner Disclosure Initiative Änderungen von IAS 1. Diese umfassen insbesondere Klarstellungen hinsichtlich der Beurteilung der Wesentlichkeit von Abschlussangaben; der Darstellung von zusätzlichen Abschlussposten in der Bilanz und der Gewinn- und Verlust- bzw. Gesamtergebnisrechnung; der Darstellung des sonstigen Ergebnisses, das auf assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen entfällt, die nach der Equity- Methode bilanziert werden; der Struktur von Anhangangaben und der Darstellung der maßgeblichen Rechnungslegungsmethoden. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz-Gruppe werden nicht erwartet.
Änderung von IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte - Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden
Mit diesen Änderungen stellt das IASB weitere Leitlinien zur Festlegung einer akzeptablen Abschreibungsmethode zur Verfügung. Demnach sind umsatzbasierte Abschreibungsmethoden für Sachanlagen nicht und für immaterielle Vermögenswerte lediglich in bestimmten Ausnahmefällen sachgerecht. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz-Gruppe werden nicht erwartet.
Verbesserungen zu IFRS (2012-2014)
Bei den Verbesserungen zu IFRS 2012-2014 handelt es sich um einen Sammelstandard, der im September 2014 veröffentlicht wurde und kleinere Änderungen an IFRS 5, IFRS 7, IAS 19 und IAS 34 zum Gegenstand hat. Sie sind erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnt. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz-Gruppe werden nicht erwartet.
Die übrigen veröffentlichten, von der EU noch nicht übernommenen, geänderten Standards werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
UMSATZERLÖSE (1)
Die sachliche und regionale Aufteilung der Umsatzerlöse ist in der Segmentberichterstattung wiedergegeben. Wir verweisen auch auf unsere Erläuterungen zur Segmentberichterstattung.
In den Umsatzerlösen sind Umsätze aus Fertigungsaufträgen in Höhe von 284.866 TEUR (Vj. 251.114 TEUR) enthalten.
AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGEN (2)
Im Geschäftsjahr 2014 wurden insbesondere Entwicklungskosten für die CIGS-Dünnschicht-Technologie und für den Bereich Lithium-Ionen-Batterien aktiviert.
SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE (3)
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| (in TEUR) | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Kursgewinne | 760 | 541 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 468 | 543 |
| Ertrag Auflösung Earn-Out-Verpflichtung | 3.600 | 0 |
| Fördergelder | 3.690 | 2.883 |
| Auflösung Wertberichtigungen auf Forderungen | 1.069 | 640 |
| Erträge aus Anlageverkäufen | 60 | 96 |
| Erträge aus der Verminderung von Rückstellungen | 37 | 888 |
| Kostenzuschuss von Dritten | 0 | 6.000 |
| Übrige | 2.833 | 2.326 |
| 12.517 | 13.917 |
MATERIALAUFWAND (4)
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| (in TEUR) | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 165.433 | 146.187 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 14.735 | 14.303 |
| 180.168 | 160.490 |
PERSONALAUFWAND (5)
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| (in TEUR) | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 60.385 | 55.146 |
| Abfindungen | 108 | 160 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 11.865 | 9.910 |
| 72.358 | 65.216 | |
| Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt | ||
| Produktion | 1.022 | 1.036 |
| Kaufmännischer/technischer Bereich | 813 | 763 |
| Auszubildende | 31 | 34 |
| 1.866 | 1.833 |
SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN (6)
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| (in TEUR) | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Ausgangsfrachten, Verpackung | 2.753 | 1.666 |
| Werbe- und Reisekosten | 8.825 | 6.355 |
| Provisionen | 3.138 | 1.500 |
| Mieten und Leasing | 5.760 | 5.865 |
| Rechts- und Beratungskosten | 3.826 | 2.458 |
| EDV-Kosten | 1.342 | 1.197 |
| Sonstiger Personalaufwand | 2.069 | 1.139 |
| Versicherungen | 725 | 645 |
| Kursverluste | 736 | 1.125 |
| Zuführung zu sonstigen Rückstellungen | 445 | 549 |
| Reparatur und Instandhaltung | 1.188 | 869 |
| Forderungsverluste und Veränderung Wertberichtigungen auf Forderungen | 13.533 | 4.978 |
| Lizenzgebühren | 999 | 989 |
| Sonstige Betriebskosten | 2.638 | 2.523 |
| Übrige | 6.870 | 7.705 |
| 54.847 | 39.563 |
FINANZERTRÄGE (7)
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| (in TEUR) | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Bankzinsen u. ä. | 413 | 370 |
| 413 | 370 |
FINANZAUFWENDUNGEN (8)
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| (in TEUR) | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | ||
| Langfristige Verbindlichkeiten | 695 | 800 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.217 | 2.293 |
| Zinsanteil langfristige Rückstellungen | 255 | 231 |
| Sonstige Zinsaufwendungen | 26 | 13 |
| 2.193 | 3.337 |
AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGEN (9)
Performance Share Plan
Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2008 für Mitglieder des Vorstands und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter einen Performance Share Plan 2008 eingeführt. Im Geschäftsjahr 2011 wurde ein neuer Performance Share Plan 2011 eingeführt. Die Wartezeit (Vesting Period) beläuft sich nun auf 5 Jahre und hat eine maximale Gesamtlaufzeit von 8 Jahren gewährt. Nach Ablauf der Wartezeit erhält der Empfänger eine Manz-Aktie zum Preis von 1,00 EUR. Die Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Die Aktienzusagen sind während der Wartezeit nicht dividendenberechtigt. Die Manz AG kann die Aktienzusagen durch neue ausgegebene Aktien, durch eigene Aktien oder durch Geldzahlung abgelten. Die Art der Abgeltung legen Vorstand und Aufsichtsrat fest.
Die Aktienzusagen (Bezugsrechte) werden nach freiem Ermessen des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates - soweit es sich um Vorstandsmitglieder handelt, nach freiem Ermessen des Aufsichtsrates - in jährlichen Tranchen, binnen eines Zeitraums von drei Monaten nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, ausgegeben.
Die Anzahl der insgesamt auszugebenden Aktien richtet sich nach der Anzahl der Bezugsberechtigten je Tranche, nach dem Grad der Erreichung der Erfolgsziele (Erfolgsfaktor) und nach der Haltedauer der Bezugsrechte (Treuefaktor). Der Erfolgsfaktor bezieht sich für die einzelnen Tranchen auf die jeweilige EBIT-Marge des Konzernabschlusses. Hierbei stellt der Performance Share Plan 2011 auf die durchschnittliche EBIT-Marge für das Geschäftsjahr, in dem die Wartezeit endet, sowie die drei vorangehenden Geschäftsjahre. Der Treuefaktor wird bestimmt durch die Haltedauer der Bezugsrechte und kann sich bis zu einem Maximal-Faktor von 2,00 erhöhen, wenn die Bezugsrechte erst im dritten Jahr nach Ausgabe der Bezugsrechte ausgeübt werden.
Im Geschäftsjahr 2014 erhielten 13 (Vj. 19) Mitarbeiter und die Mitglieder des Vorstands 5.194 (Vj. 10.167) Aktienzusagen/Bezugsrechte. Hiervon entfielen 2.658 (Vj. 3.347) auf den Vorstand.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aktienzusagen/Bezugsrechte mit den entsprechenden gewichteten durchschnittlichen beizulegenden Zeitwerten je zugesagter Aktie zum Zeitpunkt ihrer Gewährung:
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| (in Stück) | (in EUR) | |
|---|---|---|
| Aktienzusagen/ Bezugsrechte | Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt | |
| --- | --- | --- |
| Bestand am Jahresanfang (nicht erdient) | 24.423 | 56,10 |
| In der Berichtsperiode verfallen | 0 | 0,00 |
| In der Berichtsperiode gewährt | 5.194 | 87,58 |
| Bestand am Jahresende (nicht erdient) | 29.617 | 62,32 |
Die Bilanzierung der Aktienzusagen erfolgt gemäß IFRS 2 mit dem beizulegenden Zeitwert der Zusagen zum Zeitpunkt der Gewährung und wird im Personalaufwand sowie einer korrespondierenden Erhöhung des Eigenkapitals (Kapitalrücklage) erfasst. Die Ermittlung der Zeitwerte erfolgt unter Anwendung des Black-Scholes-Modells.
Folgende Parameter liegen der Berechnung zugrunde:
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| 2014 | 2013 | |
|---|---|---|
| Ausübungspreis (in EUR) | 1,00 | 1,00 |
| Risikofreier Zinssatz p. a. (in %) | 0,62 | 1,53 |
| Volatilität (in %) | 64,94 | 67,31 |
| Erwartete Dividenden (in EUR) | 0,00 | 0,00 |
| Fair Value je Aktienzusage (in EUR) | 87,58 | 85,35 |
Im Berichtsjahr wurde aus dem Performance Share Plan ein Ertrag von 6 TEUR im Personalaufwand erfasst (Vj. Aufwand 25 TEUR).
STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG (10)
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag umfassen sowohl tatsächliche als auch latente Ertragsteuern aus temporären Differenzen sowie aus bestehenden steuerlichen Verlustvorträgen.
Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:
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| (in TEUR) | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Tatsächlicher Steueraufwand | ||
| Laufende Periode | 1.459 | 497 |
| Vorperioden | 664 | 999 |
| Latenter Steueraufwand | 1.488 | 1.361 |
| 3.611 | 2.857 |
Die Berechnung des laufenden Ertragsteueraufwands erfolgt unter Anwendung der zum Bilanzstichtag geltenden Steuersätze. Für die Berechnung der latenten Steuern der inländischen Gesellschaften wurde der inländische Steuersatz von 29,13% (Vj. 29,13%) berücksichtigt. Bei den ausländischen Gesellschaften wurden Steuersätze von unverändert 13% bis 27,5% (Vj. 13% bis 25%) verwendet.
Der Ertragsteueraufwand im Berichtsjahr in Höhe von 3.611 TEUR (Vj. 2.857 TEUR) leitet sich wie folgt von einem "erwarteten" Ertragsteueraufwand ab, der sich bei Anwendung des gesetzlichen Ertragsteuersatzes des Mutterunternehmens auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben hätte:
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| (in TEUR) | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -34.567 | 134 |
| Ertragsteuersatz der Manz AG | 29,13% | 29,13% |
| Erwarteter Ertragsteueraufwand | -10.069 | 39 |
| Steuersatzunterschiede Ausland | -56 | -1.485 |
| Änderung des Steuersatzes | -102 | 0 |
| Nicht abzugsfähige Aufwendungen | 1.084 | 252 |
| Periodenfremde Steuern | 664 | 999 |
| Steuerfreie Erträge | -212 | -2.375 |
| Nichtansatz steuerlicher Verlustvorträge | 4.861 | 5.055 |
| Wertberichtigung auf aktive latente Steuern | 7.375 | 0 |
| Nutzung von nicht bilanzierten Verlustvorträgen | -47 | 0 |
| Sonstiges | 113 | 372 |
| Ausgewiesener Ertragsteueraufwand | 3.611 | 2.857 |
| Effektive Steuerbelastung | n. a. | n. a. |
Die aktiven und passiven latenten Steuern werden in der folgenden Übersicht dargestellt:
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| (in TEUR) | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2014 | 31.12.2013 | 31.12.2014 | 31.12.2013 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 29 | 0 | 3.656 | 10.122 |
| Sachanlagen | 0 | 0 | 34 | 26 |
| Percentage-of-Completion-Methode | 0 | 0 | 2.922 | 2.576 |
| Vorräte | 466 | 334 | 0 | 0 |
| Forderungen | 38 | 29 | 215 | 41 |
| Derivative Finanzinstrumente | 14 | 1 | 0 | 10 |
| Pensionsrückstellungen | 964 | 793 | 0 | 0 |
| Finanzschulden | 0 | 0 | 114 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.038 | 115 | 7 | 2 |
| Rückstellungen | 530 | 75 | 0 | 0 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 3.506 | 12.552 | 0 | 0 |
| Bruttowert | 6.585 | 13.899 | 6.948 | 12.777 |
| Saldierung | -4.839 | -12.775 | -4.839 | -12.775 |
| Bestand laut Konzernbilanz | 1.746 | 1.124 | 2.109 | 2 |
| Nettobetrag der passiven (Vj. aktiven) latenten Steuern | 1.122 | 363 |
Die Verminderung des Netto-Betrages der latenten Steuern in Höhe von 1.485 TEUR (Vj. 1.111 TEUR) setzt sich wie folgt zusammen:
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| (in TEUR) | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Latenter Steueraufwand (-) /-ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung | -1.488 | -1.361 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderung der latenten Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Pensionen | 282 | -33 |
| Derivative Finanzinstrumente | 10 | -17 |
| Währungsumrechnung | -289 | 300 |
| -1.485 | -1.111 |
Für steuerliche Verlustvorträge werden latente Steuern nur angesetzt, wenn ihre Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Auf Verlustvorträge werden keine aktiven latenten Steuern gebildet, soweit aktive latente Steuern die passiven latenten Steuern der jeweiligen Gesellschaft überstiegen hätten.
Die steuerlichen Verlustvorträge belaufen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 121.124 TEUR (Vj. 99.334 TEUR) und sind unbegrenzt vortragsfähig. Für Verlustvorträge in Höhe von 106.968 TEUR (Vj. 63.614 TEUR) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da nach IAS 12 im Falle von Verlusten in der jüngeren Vergangenheit hohe Anforderungen an die Aktivierung gestellt wurden, die zum Stichtag nicht erfüllt sind.
Gemäß IAS 12 sind latente Steuern auf temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Konzernunternehmen zu bilanzieren (Outside Basis Differences). Für Outside Basis Differences in Höhe von 42,1 Mio. EUR (Vj. 38,8 Mio. EUR) wurden keine passiven latenten Steuern gebildet, da eine Umkehrung der temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht erwartet wird.
ERGEBNISANTEIL MINDERHEITSANTEILE (11)
Der Ergebnisanteil der Minderheitsaktionäre setzt sich zusammen aus den den Minderheiten zugewiesenen Ergebnissen in Höhe von 1 TEUR (Vj. 377 TEUR). Hierbei handelt es sich um Minderheitsanteile bei der Manz India Limited. Im Vorjahr bestanden noch Minderheitsanteile von 2,83 % bei der Manz Taiwan Ltd.
ERGEBNIS JE AKTIE (12)
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Manz AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus sogenannten potenziellen Aktien. Hierzu zählen Options- und Bezugsrechte, wenn diese Rechte die Ausgabe von Aktien zu einem Wert unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie zur Folge haben. Es ergab sich ein Verwässerungseffekt aus den Aktienzusagen im Rahmen des Performance Plans (siehe Angabe 9).
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| Das Ergebnis je Aktie wurde gemäß IAS 33 ermittelt. | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Den Anteilseignern der Manz AG zuzurechnendes Konzernergebnis (in EUR) | -38.178.905 | -3.099.200 |
| Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien (Stück) | 4.928.059 | 4.521.121 |
| Effekt aus aktienbasierter Vergütung (Stück) | 61.444 | 40.668 |
| Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien (verwässert) (Stück) | 4.989.503 | 4.561.789 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert = unverwässert) (in EUR) | -7,75 | -0,69 |
ERLÄUTERUNGEN ZUR SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Im Rahmen der Segmentberichterstattung werden die Aktivitäten der Manz-Gruppe gemäß den Regeln von IFRS 8 (Segmentberichterstattung) nach Geschäftsbereichen und nach Regionen abgegrenzt. Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Steuerung und berücksichtigt die unterschiedlichen Risiko- und Ertragsstrukturen der Geschäftsbereiche. Der Manz-Konzern ist unverändert in den fünf Geschäftsbereichen Display, Solar, Battery, Leiterplatten/OEM und Sonstige tätig. Die Aktivitäten der fünf Geschäftsbereiche ist unverändert zum Vorjahr.
Im Segment "Display" werden Komplettanlagen für die Handhabung empfindlicher Produkte unter Reinraumbedingungen realisiert. Die Schwerpunkte liegen hierbei im Bereich der Herstellung von LCD-Flachbildschirmen und touchfähigen Anwendungen.
Die Aktivitäten im Bereich "Solar" erstrecken sich auf Systemlösungen für die Herstellung von kristallinen Solarzellen und Dünnschicht-Solarmodulen.
Im Bereich "Battery" werden Systemlösungen für die industrielle Fertigung von Lithium-Ionen-Batterien entwickelt.
Im Segment "Leiterplatten/OEM" werden Anlagen für die Herstellung und Bearbeitung von Leiterplatten (PCBs) und Anlagen für die Halbleiterindustrie gefertigt.
Der Bereich "Sonstige" umfasst insbesondere Systemlösungen für die Verpackungsindustrie und Anlagen für die automatisierte Handhabung von Kleinteilen.
Zentrale Größe für die Beurteilung und Steuerung der Ertragslage eines Segments ist das operative Ergebnis (EBIT).
In der Segmentberichterstattung sind Erlöse, Ergebnisse sowie Vermögen und Schulden der einzelnen Segmente des Konzerns dargestellt. Mit Ausnahme des Bereichs der Zentralfunktionen/Übriges bestehen zwischen den einzelnen Segmenten nur in geringem Umfang Liefer- und Leistungsbeziehungen. Die Liefer- und Leistungsbeziehungen innerhalb von Segmenten sind konsolidiert ausgewiesen. Der Leistungsaustausch zwischen den Segmenten wird zu Preisen angesetzt, wie sie auch mit Konzernfremden vereinbart würden.
Von den Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2014 entfallen auf einen Kunden 121.452 TEUR (Vj. 72.087 TEUR), die mit 118.681 TEUR (Vj. 72.087 TEUR) dem Segment Display und mit 2.772 TEUR (Vj. 0 TEUR) dem Segment Battery zuzuordnen sind. Des Weiteren entfallen im Geschäftsjahr 2014 auf einen weiteren Kunden 31.944 TEUR aus dem Segment Leiterplatten / OEM und auf einen weiteren Kunden 31.444 TEUR aus dem Segment Display.
ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG (13)
Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel der Manz-Gruppe im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. Entsprechend IAS 7 (Kapitalflussrechnung) werden Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit sowie Finanzierungstätigkeit unterschieden. Auswirkungen aus Veränderungen des Konsolidierungskreises und der Wechselkurse sind in den jeweiligen Positionen eliminiert. Die auf Änderungen der Wechselkurse beruhende Veränderung der flüssigen Mittel ist gesondert ausgewiesen.
Die Zahlungsmittel der Kapitalflussrechnung umfassen alle in der Bilanz ausgewiesenen flüssigen Mittel, die sich aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten und nur unwesentlichen Wertschwankungen zusammensetzen.
Die Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden nach der direkten Methode dargestellt. Die Mittelzu- und Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts umfassen neben Zugängen im Sachanlagevermögen auch Zugänge bei den immateriellen Vermögenswerten. Die Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen sind um die übernommenen flüssigen Mittel vermindert. In der Finanzierungstätigkeit sind neben Zahlungsmittelzuflüssen aus Eigenkapitalerhöhungen und der Begebung von sonstigen Finanzverbindlichkeiten auch Zahlungsmittelabflüsse aus der Tilgung von Krediten ausgewiesen.
Demgegenüber wird ausgehend vom Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) der Mittelzufluss und -abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit indirekt abgeleitet. Dazu wird das EBIT um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge, das sind im Wesentlichen Abschreibungen und die Veränderungen der langfristigen Rückstellungen und latenten Steuern, korrigiert und um die Veränderung der betrieblichen Aktiva und Passiva ergänzt.
Investitions- und Finanzierungsvorgänge, welche nicht zu einer Veränderung von Zahlungsmitteln geführt haben, sind nicht Bestandteil der Kapitalflussrechnung.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE (14)
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| (in TEUR) | Lizenzen, Markenrechte, Software und ähnliche Rechte | Aktivierte Entwicklungskosten | Geschäfts- oder Firmenwert | Anlagen im Bau/Geleistete Anzahlungen | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||||
| Stand 1. Januar 2013 | 47.845 | 56.006 | 32.267 | 156 | 136.274 |
| Währungsanpassung | -5 | -91 | -1.266 | 0 | -1.362 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | -733 | -69 | -211 | 0 | -1.013 |
| Zugänge | 236 | 7.890 | 0 | 0 | 8.126 |
| Abgänge | -231 | -144 | 0 | 0 | -375 |
| Umgliederungen | 328 | 0 | 0 | -155 | 173 |
| Stand 31. Dezember 2013 | 47.440 | 63.592 | 30.790 | 1 | 141.823 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
| Stand 1. Januar 2013 | 17.928 | 17.591 | 0 | 0 | 35.519 |
| Währungsanpassung | -2 | -491 | 0 | 0 | -493 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | -554 | -19 | 0 | 0 | -573 |
| Zugänge Abschreibungen (planmäßig) | 5.517 | 10.423 | 0 | 0 | 15.940 |
| Abgänge | -228 | -19 | 0 | 0 | -247 |
| Stand 31. Dezember 2013 | 22.661 | 27.485 | 0 | 0 | 50.146 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||||
| Stand 1. Januar 2014 | 47.440 | 63.592 | 30.790 | 1 | 141.823 |
| Währungsanpassung | 61 | 122 | 1.233 | 0 | 1.416 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 3.100 | 0 | 4.472 | 0 | 7.572 |
| Zugänge | 922 | 9.305 | 0 | 0 | 10.227 |
| Abgänge | -574 | -352 | 0 | 0 | -926 |
| Stand 31. Dezember 2014 | 50.949 | 72.667 | 36.495 | 1 | 160.112 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
| Stand 1. Januar 2014 | 22.661 | 27.485 | 0 | 0 | 50.146 |
| Währungsanpassung | 54 | 32 | 0 | 0 | 86 |
| Zugänge Abschreibungen (planmäßig) | 5.262 | 10.693 | 0 | 0 | 15.955 |
| Zugänge Wertminderungen (außerplanmäßig) | 0 | 19.735 | 19.735 | ||
| Abgänge | -508 | -42 | 0 | 0 | -550 |
| Stand 31. Dezember 2014 | 27.469 | 57.903 | 0 | 0 | 85.372 |
| Restbuchwert 31.12.2013 | 24.779 | 36.107 | 30.790 | 1 | 91.677 |
| Restbuchwert 31.12.2014 | 23.480 | 14.764 | 36.495 | 1 | 74.740 |
Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der aktivierten Entwicklungskosten für Projekte mit Restbuchwerten wurden im Berichtsjahr außerplanmäßige Wertminderungen in Höhe von 19.735 TEUR (Vj. 0 TEUR) vorgenommen. Die Wertminderungen entfallen auf die Segmente Solar mit 16.367 TEUR, Display 2.406 TEUR und Battery 962 TEUR. Die Wertminderungen im Bereich Solar betreffen vor allem die kristalline PV-Technologie und einzelne Projekte der CIGS-Technologie. Der Ausweis erfolgt unter den Abschreibungen.
GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE SOWIE MARKENRECHTE
Die Geschäfts- oder Firmenwerte sowie die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (Markenrechte) entfallen wie folgt auf die einzelnen Segmente:
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| (in TEUR) | Geschäfts- oder Firmenwert | Markenrechte | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2014 | 31.12.2013 | 31.12.2014 | 31.12.2013 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Solar | 19.611 | 19.056 | 1.637 | 1.530 |
| Display | 7.432 | 6.877 | 1.637 | 1.530 |
| Battery | 4.472 | 0 | 0 | 0 |
| Leiterplatten/OEM | 2.492 | 2.369 | 819 | 765 |
| Sonstige | 2.488 | 2.488 | 0 | 0 |
| 36.495 | 30.790 | 4.093 | 3.825 |
Die Veränderung des Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 5.705 TEUR resultiert in Höhe von 4.472 TEUR aus der Erstkonsolidierung der Manz Italy. Die übrigen Veränderungen beim Geschäfts- oder Firmenwert sowie bei den Markenrechten resultieren ausschließlich aus Währungsumrechnungen.
Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und Markenrechte wird mindestens einmal jährlich getestet, indem die Buchwerte der dem jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwert und Markenrechte zugrunde liegenden Einheiten mit dem Nutzungswert verglichen werden. Der Nutzungswert wird nach der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Ausgangspunkt ist die aktuelle Dreijahresplanung für den jeweiligen Geschäftsbereich.
Zu den wesentlichen Planungsprämissen gehören vor allem die erwartete Marktentwicklung in Relation zur Entwicklung der Manz-Gruppe, die Entwicklung wesentlicher Fertigungs- und sonstiger Kosten sowie der Abzinsungsfaktor und die Wachstumsraten. Bei der Festlegung der Annahmen werden sowohl allgemeine Marktprognosen, aktuelle Entwicklungen wie auch historische Erfahrungen berücksichtigt.
Im Geschäftsbereich Solar wurde in der Planung unterstellt, dass im Geschäftsjahr 2015 die ersten Aufträge im Bereich CIGS realisiert werden. Neben eigenen Branchenkenntnissen und Gesprächen mit potenziellen Kunden werden veröffentlichte branchenbezogene Marktprognosen berrücksichtigt, die ein deutliches Wachstum des Solarmarktes vorhersagen.
Die Cashflows werden für jeden Geschäftsbereich, dem ein Geschäfts- oder Firmenwert und Markenrecht zugeordnet ist, individuell auf Basis der Umsatz- und Kostenplanung prognostiziert. Die Wachstumsraten wurden mit Werten von 1,0% bis 1,5% (Vj. 1,0% bis 2,0%) angesetzt. Der für die Abzinsung verwendete Diskontierungssatz vor Steuern (gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten (WACC)) beträgt 7,6% bis 12,5% (Vj. 9,0% bis 14,8%). Dabei werden die Eigenkapitalkosten auf Basis einer Vergleichsgruppe (Peer Group) ermittelt. Für das Segment Battery wurde in 2014 eine neue Peer Group gebildet. Die Diskontierungssätze und Wachstumsraten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
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| (in %) | Diskontierungssatz vor Steuern | Wachstumsrate | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2014 | 31.12.2013 | 31.12.2014 | 31.12.2013 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Solar | 12,4 | 14,8 | 1,5 | 2,0 |
| Display | 7,9 | 9,0 | 1,5 | 1,5 |
| Battery | 7,6 | 14,8 | 1,0 | 1,0 |
| Leiterplatten/OEM | 12,5 | 14,3 | 1,0 | 1,0 |
| Sonstige | 12,4 | 14,8 | 1,0 | 1,0 |
Die Gewichtung der so ermittelten Eigen- und Fremdkapitalkostensätze erfolgte auf Basis der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Peer Group.
Eine Wertminderung eines Geschäfts- oder Firmenwertes liegt vor, wenn der Nutzungswert kleiner ist als der Buchwert des Geschäftsbereichs. Für die Geschäftsjahre 2014 und 2013 wurde kein Wertberichtigungsbedarf der bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte sowie der immateriellen Vermögenswerte ohne bestimmte Nutzungsdauer ermittelt.
Ein um 1% höherer WACC und eine Berechnung ohne unterstelltes Wachstum in der ewigen Rente beeinflussen die Werthaltigkeit der Firmenwerte nicht. Auch eine dann noch zusätzliche Reduzierung der EBIT-Marge über die gesamte Planungsdauer von 10%, hätte im Geschäftsjahr 2014 und 2013 zu keiner Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes bzw. Markenrechtes geführt.
Von den im Jahr 2014 insgesamt angefallenen Forschungs- und Entwicklungskosten erfüllen 9.305 TEUR (Vorjahr: 7.890 TEUR) die Aktivierungskriterien nach IFRS.
Folgende Beträge wurden erfolgswirksam verrechnet:
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| (in TEUR) | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Forschungs- und Entwicklungskosten gesamt | -20.785 | -19.498 |
| Planmäßige Abschreibungen auf Entwicklungskosten | -10.693 | -10.423 |
| Außerplanmäßige Wertberichtigungen auf Entwicklungskosten | -19.735 | 0 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 9.305 | 7.890 |
| Aufwandswirksam verrechnete Forschungs- und Entwicklungskosten | -41.908 | -22.031 |
SACHANLAGEN (15)
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| (in TEUR) | Grundstücke und Gebäude | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Anlagen im Bau/Geleistete Anzahlungen | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||||
| Stand 1. Januar 2013 | 28.596 | 24.159 | 10.721 | 72 | 63.548 |
| Währungsanpassung | -234 | -862 | -861 | -3 | -1.960 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | -19 | 0 | -112 | 0 | -131 |
| Zugänge | 393 | 509 | 1.080 | 1.608 | 3.590 |
| Abgänge | 0 | -718 | -505 | -28 | -1.251 |
| Umgliederungen | 39 | 554 | 783 | -1.550 | -174 |
| Stand 31. Dezember 2013 | 28.775 | 23.642 | 11.106 | 99 | 63.622 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
| Stand 1. Januar 2013 | 1.855 | 4.741 | 5.621 | 0 | 12.217 |
| Währungsanpassung | -48 | -190 | -556 | 0 | -794 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | -7 | 0 | -45 | 0 | -52 |
| Zugänge Abschreibungen (planmäßig) | 1.392 | 5.085 | 1.491 | 0 | 7.968 |
| Abgänge | 0 | -196 | -496 | 0 | -692 |
| Stand 31. Dezember 2013 | 3.192 | 9.440 | 6.015 | 0 | 18.647 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||||
| Stand 1. Januar 2014 | 28.775 | 23.642 | 11.106 | 99 | 63.622 |
| Währungsanpassung | 2.227 | 244 | 338 | 11 | 2.820 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 40 | 65 | 0 | 105 |
| Zugänge | 564 | 1.277 | 2.097 | 428 | 4.366 |
| Abgänge | 0 | -649 | -844 | -101 | -1.594 |
| Umgliederungen | 6 | 0 | 0 | -6 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2014 | 31.572 | 24.554 | 12.762 | 431 | 69.319 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
| Stand 1. Januar 2014 | 3.192 | 9.440 | 6.015 | 0 | 18.647 |
| Währungsanpassung | 293 | 133 | 160 | 0 | 586 |
| Zugänge Abschreibungen (planmäßig) | 1.144 | 5.348 | 1.757 | 0 | 8.249 |
| Zugänge Wertminderungen (außerplanmäßig) | 0 | 2.761 | 0 | 2.761 | |
| Abgänge | 0 | -619 | -571 | 0 | -1.190 |
| Stand 31. Dezember 2014 | 4.629 | 17.063 | 7.361 | 0 | 29.053 |
| Restbuchwert 31.12.2013 | 25.583 | 14.202 | 5.091 | 99 | 44.975 |
| Restbuchwert 31.12.2014 | 26.943 | 7.491 | 5.401 | 431 | 40.266 |
Grundstücke und Gebäude der Manz Taiwan Ltd. mit einem Buchwert von 7.234 TEUR (Vj. 7.202 TEUR), der Manz China Suzhou Ltd. mit 13.328 TEUR (Vj. 12.136 TEUR) sowie der Manz Slovakia s.r.o von 4.401 TEUR (Vj. 4.463 TEUR) dienen als Sicherheit für Bankdarlehen.
Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Wertminderungen in Höhe von 2.761 TEUR (Vj. 0 TEUR) vorgenommen, die auf das Segment Solar entfallen; sie sind in den Abschreibungen ausgewiesen.
VORRÄTE (16)
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| (in TEUR) | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 21.284 | 22.765 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 24.066 | 30.739 |
| Fertige Erzeugnisse, Waren | 725 | 1.434 |
| Geleistete Anzahlungen | 2.246 | 1.011 |
| 48.321 | 55.949 |
Bei den Vorräten wurden Wertminderungen aufgrund von Markt- und Gängigkeitsrisiken in Höhe von 27.144 TEUR (Vj. 17.127 TEUR) vorgenommen. Die Erhöhung der Wertberichtigungen im Berichtsjahr in Höhe von 10.017 TEUR (Vj. Erhöhung 3.677 TEUR) wurden erfolgswirksam im Materialaufwand erfasst.
FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN (17)
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| (in TEUR) | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
|---|---|---|
| Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 25.695 | 26.064 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 33.013 | 29.650 |
| 58.708 | 55.714 |
Die nach dem Grad der Fertigstellung bilanzierten künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen ermitteln sich wie folgt:
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| (in TEUR) | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
|---|---|---|
| Herstellungskosten einschließlich Auftragsergebnis der Fertigungsaufträge | 76.252 | 97.312 |
| Abzüglich erhaltene Anzahlungen | -50.557 | -71.248 |
| 25.695 | 26.064 |
Soweit die erhaltenen Anzahlungen die Summe aus angefallenen Auftragskosten und ausgewiesenen Gewinnen übersteigt, erfolgt der Ausweis passivisch unter den erhaltenen Anzahlungen.
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| (in TEUR) | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
|---|---|---|
| Herstellungskosten einschließlich Auftragsergebnis der Fertigungsaufträge | 52.475 | 9.045 |
| Abzüglich erhaltene Anzahlungen | -62.530 | -17.754 |
| -10.055 | -8.709 |
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| (in TEUR) | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
|---|---|---|
| Einzelwertberichtigungen | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 971 | 815 |
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 2.712 | 0 |
| Pauschalierte Einzelwertberichtigungen | 1.377 | 1.357 |
| 5.060 | 2.172 |
Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:
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| (in TEUR) | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 2.172 | 8.034 |
| Währungsumrechnung | -85 | 104 |
| Verbrauch | 0 | 5.380 |
| Auflösung | 1.069 | 640 |
| Zuführungen | 4.042 | 54 |
| Stand 31.12. | 5.060 | 2.172 |
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE (18)
Am Bilanzstichtag waren folgende Devisentermin- und Devisenswapgeschäfte im Rahmen von Hedge Accounting zur Kurssicherung von während des folgenden Geschäftsjahres erwarteten USD/EUR- bzw. USD/TWD-Transaktionen sowie Zinsderivate zur Zinsabsicherung eingesetzt:
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| (in TEUR) | 31.12.2014 | 31.12.2013 | ||
|---|---|---|---|---|
| Währungskurssicherung | Zinsderivate | Währungskurssicherung | Zinsderivate | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Nominalwert | 40.244 | 3.745 | 17.713 | 9.745 |
| Positiver beizulegender Zeitwert | 6 | 0 | 20 | 0 |
| Negativer beizulegender Zeitwert | -184 | 0 | -750 | 0 |
| Restlaufzeit | max. 8/2015 | max. 12/2015 | max. 9/2014 | max. 12/2015 |
Im Geschäftsjahr wurden 33 TEUR (Vj. 58 TEUR), unter Abzug von latenten Steuern in Höhe von 10 TEUR (Vj. 17 TEUR), aus noch laufenden Cashflow Hedges erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen eingestellt. Aufgrund von terminlichen Verschiebungen bei den Grundgeschäften kam es bei den Cashflow Hedges zu Verlusten aus Ineffektivitäten in Höhe von 30 TEUR (Vj. Gewinne 46 TEUR). Der Ausweis erfolgte in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Vj. sonstige betriebliche Erträge).
SONSTIGE KURZFRISTIGE FORDERUNGEN (19)
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| (in TEUR) | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
|---|---|---|
| Steuerforderungen (keine Einkommens- und Ertragsteuern) | 3.337 | 1.367 |
| Forderungen Personal | 1.001 | 353 |
| Sonstige Abgrenzungen (v. a. Versicherungen) | 360 | 213 |
| Übrige | 1.188 | 2.399 |
| 5.886 | 4.332 |
Die sonstigen kurzfristigen Forderungen sind weder überfällig noch wertgemindert.
FLÜSSIGE MITTEL (20)
Bei den flüssigen Mitteln handelt es sich um Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Form von Geldkonten und kurzfristigen Geldanlagen bei Kreditinstituten, die beim Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Sie werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
EIGENKAPITAL (21)
Die Entwicklung des Eigenkapitals und des Gesamtergebnisses sind in der "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung" (Anlage 5) gesondert dargestellt. Die Bestandteile des Gesamtergebnisses sind in der Gesamtergebnisrechnung aggregiert dargestellt.
GEZEICHNETES KAPITAL
Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital des Mutterunternehmens Manz AG ausgewiesen.
Das Grundkapital der Manz AG beläuft sich unverändert zum Vorjahr auf 4.928.059,00 EUR und ist ist eingeteilt in 4.928.059 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien), welche voll eingezahlt sind. Der Nennbetrag einer Stückaktie entspricht damit 1,00 EUR.
GENEHMIGTES KAPITAL
Durch Beschluss der Hauptversammlung wurde der Vorstand am 9. Juli 2014 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 8. Juli 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 2.464.029,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 2.464.029 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2014). Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.
BEDINGTES KAPITAL I
Die Hauptversammlung vom 9. Juli 2014 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Juli 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Millionen EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 1.971.223,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen. Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 1.971.223,00 EUR, eingeteilt in bis zu 1.971.223 Stück neuen auf den Inhaber lautende Aktien (Stückaktien), bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) jeweils mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zum bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis.
BEDINGTES KAPITAL III
Die Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 hat der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten nach dem Manz Performance Share Plan 2011 zugestimmt. Die Ermächtigungen wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 aufgehoben, soweit auf der Grundlage der Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 6 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 56.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 56.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.
Die Zahl der bezogen auf das bedingte Kapital III zum Bilanzstichtag ausgegebenen Bezugsrechte beläuft sich auf 14.256 (Vj. 14.256) (siehe Anmerkung 9).
BEDINGTES KAPITAL IV
Die Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 hat der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten nach dem Manz Performance Share Plan 2012 zugestimmt.
Der Vorstand wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 27.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 108.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren.
Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2017 einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 37.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 148.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 festgelegten Bestimmungen.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 7 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 256.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 256.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.
Die Zahl der bezogen auf das bedingte Kapital IV zum Bilanzstichtag ausgegebenen Bezugsrechte beläuft sich auf 15.361 (Vj. 10.167) (siehe Anmerkung 9).
KAPITALRÜCKLAGE
Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen die Einzahlungen von Aktionären nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB abzüglich der Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern. Des Weiteren ist der Wert der als Gehaltsbestandteil an Führungskräfte (einschließlich Vorstand) in Form von Eigenkapitalinstrumenten gewährten anteilsbasierten Vergütung erfasst.
EIGENE AKTIEN
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juni 2010 wurde die Gesellschaft ermächtigt gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in dem Zeitraum bis zum 21. Juni 2015 eigene Aktien mit einem rechnerischen Wert von bis zu 10% des Grundkapitals, welches am Tag der Hauptversammlung vorlag, zu erwerben.
Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten erfolgen. Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworben wurden, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, zu ihrer Einziehung und ihrer Wiederveräußerung oder Verwertung auf andere Weise können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, jeweils auch in Teilen ausgeübt werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den definierten Ermächtigungen verwendet werden.
Im Geschäftsjahr 2014 erwarb die Gesellschaft 2.763 Stück (Vj. 110 Stück) eigene Aktien zu einem Durchschnittspreis von 67,47 EUR (Vj. 35,00 EUR) pro Aktie mit einem Kurswert von 186 TEUR (Vj. 4 TEUR). Der Erwerb der eigenen Aktien im Berichtsjahr erfolgte zur Bedienung der Mitarbeitererfolgsbeteiligung und für Mitarbeiterjubiläen. Zu den Bilanzstichtagen 31. Dezember 2014 und 31. Dezember 2013 sind keine eigenen Aktien im Bestand.
GEWINNRÜCKLAGEN
Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich um Rücklagen für angesammelte Gewinne und Rücklagen für Cashflow Hedges. Die angesammelten Gewinne enthalten die laufenden und die in Vorjahren von der Manz AG und den einbezogenen Tochterunternehmen erwirtschafteten, noch nicht ausgeschütteten Gewinne.
In den Geschäftsjahren 2013 und 2014 erfolgte jeweils eine Erhöhung der Anteilsquote bei der Manz Taiwan Ltd. Die Bilanzierung erfolgte erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion zwischen den Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern. Hierbei entstand jeweils ein positiver Unterschiedsbetrag in Höhe von 844 TEUR (Vj. 2 TEUR), der in den Rücklagen für angesammelte Gewinne ausgewiesen wird.
In der Rücklage für die Absicherung von Cashflows wird der Teil des Gewinns oder Verlusts aus einem Sicherungsinstrument zur Absicherung von Cashflows erfasst, der als effektive Absicherung ermittelt wurde.
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Die Rücklage für Währungsumrechnung dient der Erfassung von Differenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften.
MINDERHEITSANTEILE
Die Minderheitsanteile betreffen die Manz India Private Limited bei der die Manz Asia Ltd. einen Anteil von 75% hält. Im Berichtsjahr 2014 wurden die restlichen Minderheitsanteile von 2,83% bei der Manz Taiwan Ltd. erworben. Der den Minderheitsgesellschaftern zuzurechnende Anteil am Eigenkapital und Jahresergebnis wird in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung jeweils gesondert ausgewiesen.
VORSCHLAG ZUR ERGEBNISVERWENDUNG
Die Dividendenausschüttung der Manz AG richtet sich gemäß § 58 Abs. 2 AktG nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss (Einzelabschluss) zum 31. Dezember 2014 der Manz AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2014 schließt mit einem Bilanzverlust von -12.311.458,60 EUR (Vj. -5.667.431,75 EUR). Der Vorstand schlägt vor, diesen Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZUM KAPITALMANAGEMENT
Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements im Manz-Konzern ist eine kontinuierliche und langfristige Steigerung des Unternehmenswertes und die Sicherung der Liquidität. Ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote sind hierzu wichtige Bausteine. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen vor unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Der Manz-Konzern überwacht sein Kapital regelmäßig auf der Basis verschiedener Kennzahlen. Das Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten zum bilanziellen Eigenkapital vor Minderheitsanteilen (Gearing) und die Eigenkapitalquote sind hierbei wichtige Kennzahlen. Die Netto-Finanzverbindlichkeiten werden dabei ermittelt als Summe der Finanzverbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten abzüglich der flüssigen Mittel.
Aufsichtsrat und Vorstand haben als Ziel eine Mindesteigenkapitalquote von 40% und ein Gearing von weniger als 50% definiert.
Übersicht Kapitalmanagement
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| (in TEUR) | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
|---|---|---|
| Flüssige Mittel | 23.153 | 64.666 |
| Finanzverbindlichkeiten | 32.345 | 65.218 |
| Netto-Finanzverbindlichkeiten | 9.192 | 552 |
| Summe Eigenkapital Anteilseigner Manz AG | 139.974 | 172.980 |
| Eigenkapitalquote | 55.2% | 54.2% |
| Gearing | 6.6% | 0.3% |
Die Kennzahl Eigenkaptialquote ist aufgrund eines niedrigeren Fremdkapitalanteils auf 55,2% (Vj. 54,2%) gestiegen und hat sich damit sich im Berichtsjahr deutlich verbessert. Das Gearing hat sich aufgrund der Erhöhung der Netto-Finanzverbindlichkeiten auf +6,6% (Vj. +0,3%) erhöht. Beide Kennzahlen liegen somit deutlich über den gesetzten Zielen.
Im Juli 2013 wurden die Verträge mit den deutschen Hausbanken und Euler Hermes in einem Sicherheitentreuhand- und Vertragsänderungsvertrag grundlegend neu gefasst. Neben den gewährten Sicherheiten in Form der Sicherungsabtretung von Forderungen und Sicherungsübereignungen von Maschinen, Vorräten und immateriellen Rechten, verpflichtete sich die Gesellschaft für den Bereich "CIGS" eine Strukturoptimierung durchzuführen. Die definierten Meilensteine dieser strukturellen Optimierung sind zum Bilanzstichtag erfüllt. Ferner verpflichteten sich die Familiengesellschafter Ulrike Manz und Dieter Manz, definierte Mindestanteilsquoten nicht zu unterschreiten.
Im Oktober 2014 wurde der Sicherheitentreuhand- und Vertragsänderungsvertrag geändert. Hierbei wurde eine der Hausbanken durch eine neue Hausbank ersetzt. Des Weiteren wurden die Kreditlinien und Covenantsregelungen neu festgelegt.
Im Geschäftsjahr 2014 unterliegen Finanzverbindlichkeiten der Manz Slovakia in Höhe von 2.065 TEUR (Vj. 2.485 TEUR) Covenants-Regelungen in Bezug auf den Einzelabschluss der Manz Slovakia, mit einer Eigenkapitalquote von größer 10% und einem EBITDA / Umsatzverhältnis von größer 5%. Beide Kriterien sind im Geschäftsjahr 2014 erfüllt.
LANGFRISTIGE FINANZSCHULDEN (22)
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| (in TEUR) | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
|---|---|---|
| Langfristige Verbindlichkeiten Kreditinstitute | 22.118 | 18.546 |
Die langfristigen Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten enthalten ein Kfw-Darlehen (ERP-Innovationsprogramm) in Höhe des langfristigen Anteils von 12,5 Mio. EUR und ein neues Darlehen der European Investment Bank über 20 Mio. EUR, welches zum 31.12.2014 in Höhe von 9,6 Mio. EUR in Anspruch genommen ist.
LANGFRISTIGE ABGEGRENZTE INVESTITIONSZUWENDUNGEN (23)
Der Posten beinhaltet abgegrenzte Investitionszuschüsse, auch soweit sie bereits im Folgejahr aufzulösen sein werden, da sie ausschließlich im Zusammenhang mit dem Sachanlagevermögen stehen. Sie betreffen ausnahmslos die Manz Hungary in Ungarn.
Die Investitionszuschüsse sind mit einer Reihe von Auflagen verbunden. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand werden diese Auflagen vollständig erfüllt, so dass mit keinen Rückzahlungen zu rechnen ist.
FINANZVERBINDLICHKEITEN AUS LEASING (24)
Die Leasingverbindlichkeiten resultieren aus den gemäß IAS 17 aktivierungspflichtigen Vermögenswerten. Es handelt sich um Finanzierungsleasingverträge über Pkws, die in dem Posten Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung mit einem Buchwert von 52 TEUR (Vj. 122 TEUR) ausgewiesen sind.
Die in der Zukunft fälligen Leasingzahlungen mit ihren Barwerten ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
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| 2014 | 2013 | |||
|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Mindestleasingzahlungen | Barwert der Mindestleasingzahlungen | Mindestleasingzahlungen | Barwert der Mindestleasingzahlungen |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Bis 1 Jahr | 24 | 24 | 48 | 48 |
| 1 bis 5 Jahre | 24 | 21 | 58 | 51 |
| Summe Mindestleasingzahlungen | 48 | 106 | ||
| Abzüglich des Zinsanteils | -3 | -7 | ||
| Barwert der Mindestleasingzahlungen | 45 | 45 | 99 | 99 |
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN (25)
In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Konzernbilanz angesetzten Beträge dargestellt.
Dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Jahresende wird das Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert gegenübergestellt (Finanzierungsstatus).
Pensionsrückstellungen
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| (in TEUR) | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Veränderung des Anwartschaftsbarwertes | ||
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 1.1. | 6.815 | 7.036 |
| Änderung Konsolidierungskreis | 1.883 | 0 |
| Dienstzeitaufwand | 61 | 62 |
| Zinsaufwand | 235 | 193 |
| Gezahlte Leistungen | -889 | -230 |
| Versicherungsmathematische Verluste (+) / Gewinne (-) | ||
| aus Veränderungen demografischer Annahmen | 54 | 78 |
| aus Veränderungen finanzieller Annahmen | 853 | -161 |
| aus erfahrungsbedingten Anpassungen | 68 | -1 |
| Währungsdifferenzen aus ausländischen Plänen | 157 | -162 |
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 31.12. | 9.237 | 6.815 |
| Veränderung des Planvermögens | ||
| Planvermögen zum Zeitwert 1.1. | 1.231 | 1.367 |
| Erträge aus Planvermögen | 29 | 27 |
| Beiträge durch die Gesellschaft | 64 | 56 |
| Gezahlte Leistungen | -611 | -142 |
| Versicherungsmathematische Verluste (+) / Gewinne (-) | 6 | -5 |
| Währungsdifferenzen aus ausländischen Plänen | 87 | -72 |
| Planvermögen zum Zeitwert 31.12. | 806 | 1.231 |
| Finanzierungsstatus (= Pensionsrückstellung) | 8.431 | 5.584 |
| hiervon entfallen auf: | ||
| Manz AG, Reutlingen | 4.926 | 4.251 |
| Manz Italy, Italien | 1.999 | 0 |
| Manz Taiwan Ltd., Taiwan | 1.332 | 1.229 |
| Manz CIGS Technology, Schwäbisch Hall | 174 | 104 |
Die Pensionsverpflichtungen der Manz AG bestehen aus zwei Einzelzusagen mit einem konstanten Betrag sowie aus einer betrieblichen Versorgungsordnung der ehemaligen Manz Tübingen GmbH, welche für Neuzugänge ab dem 15. Juli 1997 geschlossen wurde.
Die Verpflichtungen bei der neu erworbenen Manz Italy umfassen die bei jedem Beschäftigungsverhältnis gesetzlich geregelten Vergütungen bei der Trennung von Mitarbeitern.
Bei der Manz Taiwan besteht sowohl ein leistungsorientierter als auch beitragsorientierter Pensionsplan für die Mitarbeiter. Für Mitarbeiter seit dem 1. Juli 2005 besteht nur noch die Möglichkeit dem beitragsorientierten Pensionsplan beizutreten. Die Mitarbeiter die schon vor dem 1. Juli 2005 beschäftigt waren, haben die Wahl zwischen beiden Pensionsplänen.
Die Pensionsverpflichtungen der Manz CIGS Technology bestehen aus der im Rahmen der Unternehmenstransaktion mit Würth zum 1. Januar 2012 übernommenen betrieblichen Altersversorgung (Ruhegeldordnung). Die Höhe der Altersrente bemisst sich anhand der Dienstjahre multipliziert mit einem festen Betrag.
Folgende Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
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| (in TEUR) | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Dienstzeitaufwand | -61 | -62 |
| Netto-Zinsaufwand | -206 | -166 |
Der Dienstzeitaufwand wird unter den Personalaufwendungen und der Zinsaufwand unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen.
Im nächsten Geschäftsjahr werden sich die Arbeitgeberbeiträge zum Fondsvermögen voraussichtlich auf 17 TEUR und die Pensionszahlungen auf voraussichtlich 358 TEUR belaufen.
Das Planvermögen besteht bei den inländischen Versorgungszusagen ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen. Beim Planvermögen der Manz Taiwan Ltd. handelt es sich um gesetzlich vorgeschriebene Dotierungen durch den Arbeitgeber in ein zentrales externes Treuhandvermögen (Taiwan's Labor Pension Fund). Das Fondsvermögen setzt sich zu 30% aus Rückdeckungsversicherungen (Deutschland) und zu 70% aus einem Treuhandvermögen (Taiwan) zusammen.
Für beitragsorientierte Pensionspläne sind Zahlungen in Höhe von 1.334 TEUR (Vj. 1.103 TEUR) erfolgt. Darüber hinaus wurden bei den inländischen Gesellschaften, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Beiträge an die staatliche Rentenversicherungsanstalt in Höhe von 3.054 TEUR (Vj. 2.826 TEUR) abgeführt.
Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurden die folgenden Annahmen zugrunde gelegt:
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| (in %) | Deutschland | Taiwan | ||
|---|---|---|---|---|
| 2014 | 2013 | 2014 | 2013 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Abzinsungssatz | 2,35 | 3,48 | 2,25 | 2,00 |
| Lohn- und Gehaltssteigerungen | 2,50 | 2,50 | 2,00 | 2,00 |
| Rentensteigerungen | 2,00 | 2,00 | 2,00 | 2,00 |
Für die neu einbezogene Manz Italy wurde mit einem Abzinsungssatz von 1,49% und 2,5% für Lohn-, Gehalts- und Rentensteigerungen gerechnet.
Der Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen hätte folgenden Effekt auf den Barwert der Pensionsverpflichtungen:
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| (in TEUR) | 2014 | |
|---|---|---|
| Sensitivität für Abzinsungssatz | +0,50% | -604 |
| Sensitivität für Abzinsungssatz | -0,50% | 675 |
| Sensitivität für Rentensteigerungen | +0,50% | 491 |
| Sensitivität für Rentensteigerungen | -0,50% | -470 |
| Sensitivität für Lebenserwartung | +1 Jahr | 247 |
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen beträgt zum Ende des Berichtsjahres 13,3 Jahre (2013: 18,1 Jahre). Die Verminderung ist auf die kürzeren Laufzeiten in Italien zurückzuführen.
SONSTIGE LANGFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN (26)
Die sonstigen langfristigen Rückstellungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
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| (in TEUR) | 1.1.2014 | Währungsanpassung | Verbrauch | Auflösung | Aufzinsung | Zuführung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Personal | 287 | 0 | 92 | 0 | 0 | 997 |
| Rückbauverpflichtung | 444 | 0 | 0 | 0 | 26 | 0 |
| Gewährleistungen | 1.385 | 9 | 563 | 101 | 23 | 1.137 |
| 2.116 | 9 | 655 | 101 | 49 | 2.134 |
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| (in TEUR) | 31.12.2014 |
|---|---|
| Personal | 1.192 |
| Rückbauverpflichtung | 470 |
| Gewährleistungen | 1.890 |
| 3.552 |
Die langfristigen Personalverpflichtungen enthalten die Verpflichtungen aus der Altersteilzeit und Jubiläumsverpflichtungen. Die Rückstellung für Altersteilzeit wurde mit dem Deckungsvermögen in Höhe von 124 TEUR (Vj. 49 TEUR) saldiert ausgewiesen.
Die Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen wird auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit gebildet. Es ist zu erwarten, dass die Kosten innerhalb der nächsten beiden Geschäftsjahre anfallen werden.
ÜBRIGE LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN (27)
Die übrigen langfristigen Verbindlichkeiten beinhalteten im Vorjahr mit 6.600 TEUR die Earn-Out-Komponente aus dem Erwerb der CIS Technology GmbH im Geschäftsjahr 2012. Im Geschäftsjahr 2014 ist ein Teilbetrag von 3.600 TEUR verfallen. Die verbleibende Earn-Out-Komponente von 3.000 TEUR ist zeitlich unbegrenzt und abhängig von dem Verkauf von CIGS-Anlagen. Der Ausweis erfolgt im Berichtsjahr unter den kurzfristigen übrigen Verbindlichkeiten (Anmerkung 31).
KURZFRISTIGE FINANZSCHULDEN (28)
Die kurzfristigen Finanzschulden betreffen verschiedene kurzfristige Kreditlinien und Kontokorrentkredite zur Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit; sie sind innerhalb eines Jahres fällig. Für die kurzfristigen Kredite sind marktübliche Zinssätze vereinbart. Desweiteren ist der kurzfristige Anteil (Tilgung Folgejahr) der langfristigen Finanzschulden enthalten.
VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN (29)
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Ihre Bilanzwerte entsprechen im Wesentlichen den Marktwerten; sie sind innerhalb eines Jahres fällig.
SONSTIGE KURZFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN (30)
Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:
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| (in TEUR) | 1.1.2014 | Währungsanpassung | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 31.12.2014 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nacharbeiten | 125 | 0 | 125 | 0 | 857 | 857 |
| Übrige | 4.503 | 215 | 4.308 | 367 | 2.614 | 2.657 |
| 4.628 | 215 | 4.433 | 367 | 3.471 | 3.514 |
Im Bereich Übrige sind insbesondere Rückstellungen für Drohverluste aus Kundenaufträgen, Provisionen, Erfolgsbeteiligung und Jahresabschlusskosten ausgewiesen.
Die Rückstellungen führen in der Regel im Folgejahr zu Auszahlungen.
ÜBRIGE VERBINDLICHKEITEN (31)
Die übrigen Verbindlichkeiten setzen sich zum Stichtag wie folgt zusammen:
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| (in TEUR) | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
|---|---|---|
| Steuerverbindlichkeiten (keine Einkommens- und Ertragsteuern) | 1.046 | 674 |
| Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich | 3.767 | 5.514 |
| Earn-Out-Verpflichtung | 3.000 | 0 |
| Sonstige | 484 | 153 |
| 8.297 | 6.341 |
Die Steuerverbindlichkeiten (keine Einkommens- und Ertragsteuern) setzen sich v. a. aus Umsatzsteuerverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer zusammen. Die verbleibende Earn-Out-Komponente aus dem Erwerb der CIS Technology GmbH in 2012 in Höhe von 3.000 TEUR ist zeitlich unbegrenzt und vom Verkauf von CIGS-Anlagen abhängig. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis unter den langfristigen Verbindlichkeiten (Anmerkung 27). Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.
BERICHTERSTATTUNG ZU FINANZINSTRUMENTEN
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Forderungen, flüssige Mittel, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der wesentliche Teil der übrigen Schulden aus dem Anwendungsbereich des IFRS 7 haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Es wird daher unterstellt, dass die Buchwerte dieser Finanzinstrumente näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.
Buchwerte nach Bewertungskategorien 2014
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| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Kredite und Forderungen | Designierte Sicherungsinstrumente (Cashflow Hedge) | Nicht im Anwendungs- bereich IFRS 7, IAS 39 | Buchwert 31.12.2014 |
|---|---|---|---|---|---|
| AKTIVA per 31.12.2014 | |||||
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 674 | 674 | 674 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 58.708 | 33.013 | - | 25.695 | 58.708 |
| Derivative Finanzinstrumente | 6 | - | 6 | - | 6 |
| Sonstige kurzfristige Forderungen | 5.886 | 2.549 | 3.337 | 5.886 | |
| Flüssige Mittel | 23.153 | 23.153 | - | - | 23.153 |
| 88.427 | 59.389 | 6 | 29.032 | 88.427 |
Buchwerte nach Bewertungskategorien 2014
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| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Wertansatz nach IAS 17 | Designierte Sicherungsinstrumente (Cashflow Hedge) | Nicht im Anwedungs- bereich IFRS 7, IAS 39 | Buchwert 31.12.2014 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| PASSIVA per 31.12.2014 | ||||||
| Finanzschulden | 32.157 | 32.297 | - | - | - | 32.297 |
| Finanzverbindlichkeiten Leasing | 52 | - | 48 | - | - | 48 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 42.314 | 42.314 | - | - | - | 42.314 |
| Derivative Finanzinstrumente | 184 | - | - | 184 | - | 184 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 8.297 | 4.251 | - | - | 4.046 | 8.297 |
| 83.004 | 78.862 | 48 | 184 | 4.046 | 83.140 |
Buchwerte nach Bewertungskategorien 2013
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| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Kredite und Forderungen | Designierte Sicherungsinstrumente (Cashflow Hedge) | Nicht im Anwendungs- bereich IFRS 7, IAS 39 | Buchwert 31.12.2013 |
|---|---|---|---|---|---|
| AKTIVA per 31.12.2013 | |||||
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 440 | 440 | 440 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 55.714 | 29.650 | - | 26.064 | 55.714 |
| Derivative Finanzinstrumente | 20 | - | 20 | - | 20 |
| Sonstige kurzfristige Forderungen | 4.332 | 2.965 | 1.367 | 4.332 | |
| Flüssige Mittel | 64.666 | 64.666 | - | - | 64.666 |
| 125.172 | 97.721 | 20 | 27.431 | 125.172 |
Buchwerte nach Bewertungskategorien 2013
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| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Wertansatz nach IAS 17 | Designierte Sicherungsinstrumente (Cashflow Hedge) | Nicht im Anwedungs- bereich IFRS 7, IAS 39 | Buchwert 31.12.2013 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| PASSIVA per 31.12.2013 | ||||||
| Finanzschulden | 64.748 | 64.918 | - | - | - | 64.918 |
| Finanzverbindlichkeiten Leasing | 112 | - | 106 | - | - | 106 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 42.687 | 42.687 | - | - | - | 42.687 |
| Derivative Finanzinstrumente | 750 | - | - | 750 | - | 750 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 12.941 | 5.667 | - | - | 7.274 | 12.941 |
| 121.238 | 113.272 | 106 | 750 | 7.274 | 121.402 |
BEWERTUNGSKLASSEN NACH IFRS 7.27
Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:
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| Stufe 1: | auf aktiven Märkten notierte (unverändert übernommene) Preise für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. |
| Stufe 2: | für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preis) oder indirekt (in Ableitung von Preisen) beobachtbare Inputdaten, die keinen notierten Preis nach Stufe 1 darstellen. |
| Stufe 3: | herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten für die Bewertung des Vermögenswerts und der Verbindlichkeit basieren (nicht beobachtbare Inputdaten). |
Zum 31. Dezember 2014 fallen die derivativen Finanzinstrumente im Bereich der kurzfristigen Vermögenswerte in Höhe von 6 TEUR (Vj. 20 TEUR) und im Bereich der kurzfristigen Schulden in Höhe von 184 TEUR (Vj. 750 TEUR) in den Anwendungsbereich von IFRS 7.27 mit der Stufe 2 in der Fair-Value-Hierarchie.
NETTOERGEBNISSE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN DES IAS 39
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| (in TEUR) | Nettogewinne/ -verluste | Gesamtzinserträge/ -aufwendungen |
|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2014 | ||
| Kredite und Forderungen | -12.930 | 413 |
| Zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte (Derivative Finanzinstrumente) | -133 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Verbindlichkeiten (Derivative Finanzinstrumente) | -33 | 0 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | -27 | 2.196 |
| -13.123 | 2.609 | |
| Geschäftsjahr 2013 | ||
| Kredite und Forderungen | -4.486 | 370 |
| Zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte (Derivative Finanzinstrumente) | -1 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Verbindlichkeiten (Derivative Finanzinstrumente) | 58 | 0 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | -117 | -3.106 |
| -4.546 | -2.736 |
Die Nettogewinne bzw. -verluste aus Krediten und Forderungen beinhalten im Wesentlichen Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung und Veränderungen von Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Forderungsverluste aus Fertigungsaufträgen.
Die Zinserträge für die Finanzinstrumente der Kategorie "Kredite und Forderungen" stammen aus der Anlage der flüssigen Mittel. Das Zinsergebnis bei der Kategorie "zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" betrifft im Wesentlichen Zinsaufwendungen aus den langfristigen Finanzschulden sowie aus den Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
FINANZIELLES RISIKOMANAGEMENT UND FINANZDERIVATE
Die Manz-Gruppe ist als international tätiges Unternehmen bei seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken ausgesetzt. Marktrisiken resultieren insbesondere aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen. Aufgabe des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Marktrisiken durch die laufenden operativen und finanziellen Aktivitäten zu steuern und zu begrenzen. Je nach Risikoeinschätzung werden derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt, wobei grundsätzlich nur Cashflow-Risiken gesichert werden. Derivative Finanzinstrumente kommen ausschließlich zu Sicherungszwecken zum Einsatz und werden somit nicht als Handels- oder Spekulationsposition gehalten. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit führenden Finanzinstituten mit einwandfreier Bonität abgeschlossen.
Die Grundzüge der Finanzpolitik werden regelmäßig im Vorstand abgestimmt und vom Aufsichtsrat überwacht.
Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Abschnitten beziehen sich jeweils auf den Stand zum 31. Dezember 2014 bzw. 2013. Die Sensitivitätsanalysen wurden auf der Grundlage der am 31. Dezember 2014 bestehenden Sicherungsbeziehungen und unter der Prämisse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von Schulden und Derivaten und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung konstant bleiben.
Die Sensitivitätsanalysen wurden unter folgenden Annahmen aufgestellt:
| ― | Die Sensitivität der Bilanz bezieht sich auf Derivate und auf zur Veräußerung gehaltene Schuldinstrumente. |
| ― | Die Sensitivität des relevanten Postens der Gewinn- und Verlustrechnung spiegelt den Effekt der angenommenen Änderungen der entsprechenden Marktrisiken wider. Dies basiert auf den zum 31. Dezember 2014 und 2013 gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, einschließlich des Effekts der Sicherungsbeziehung. |
| ― | Die Sensitivität des Eigenkapitals wird berechnet, indem der Effekt verbundener Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Cashflows zum 31. Dezember 2014 und 2013 auf die angenommenen Änderungen des gesicherten Grundgeschäftsberücksichtigt wird. |
KREDITRISIKEN
Kreditrisiko ist das Risiko, dass Geschäftspartner ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommen können und der Manz-Gruppe somit ein finanzieller Verlust entsteht. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken, insbesondere bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sowie Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich Geldanlagen bei Banken und derivativen Finanzinstrumenten, ausgesetzt.
Das Kreditrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird auf Gesellschaftsebene (lokal) gesteuert und fortlaufend überwacht. Im Projektgeschäft wird das Ausfallrisiko durch Anzahlungen minimiert. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Das Ausfallrisiko bezüglich der Geldanlagen und derivativen Finanzinstrumenten wird durch die Streuung der Anlagen bei verschiedenen Banken reduziert.
Das maximale Kreditrisiko der finanziellen Vermögenswerte (einschließlich Derivate mit positivem Marktwert) entspricht dem in der Bilanz angesetzten Buchwert. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 beträgt das maximale Kreditrisiko 88.427 TEUR (Vj. 125.172 TEUR).
Die Altersstruktur der nicht einzelwertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergibt sich aus folgender Tabelle:
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| (in TEUR) | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Nicht überfällig und nicht wertgemindert | 18.178 | 11.817 |
| Überfällig und nicht einzelwertberichtigt | ||
| bis 30 Tage | 2.640 | 3.054 |
| zwischen 31 und 60 Tagen | 770 | 1.932 |
| zwischen 61 und 90 Tagen | 312 | 1.438 |
| zwischen 91 und 180 Tagen | 1.297 | 3.243 |
| mehr als 180 Tage | 268 | 1.172 |
| Buchwerte nicht einzelwertgeminderter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 23.465 | 22.656 |
Für die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen keine Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs vor. Die Werthaltigkeit der weder überfälligen noch wertgeminderten Forderungen wird als sehr hoch angesehen. Diese Einschätzung wird dabei vor allem auf die langjährige Geschäftsbeziehung zu den meisten Abnehmern und der Bonität der Kunden zurückgeführt.
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte und die sonstigen kurzfristigen Forderungen sind weder überfällig noch wertgemindert.
LIQUIDITÄTSRISIKEN
Die Liquiditätsrisiken, d. h. das Risiko, dass Manz seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, werden durch Schaffung der notwendigen finanziellen Flexibilität als auch durch ein effektives Cash-Management begrenzt. Zur Steuerung der zukünftigen Liquiditätssituation setzen wir entsprechende Finanzplanungsinstrumente ein. Nach unserer derzeitigen Planung sind keine Liquiditätsengpässe erkennbar.
Zum Bilanzstichtag bestehen nicht ausgenutzte Kontokorrent-/Avalkreditlinien bei Banken in Höhe von 115.717 TEUR (Vj. 76.089 TEUR); wahlweise ausnutzbar als Kontokorrentkredit und/oder Avalkredit (Inanspruchnahme Avale zum 31.12.2014: 4.069 TEUR (Vj. 5.397 TEUR)). Ferner bestehen nicht ausgenutzte Avalkreditlinien bei Kreditversicherungen in Höhe von 12.185 TEUR (Vj. 10.276 TEUR); deren Inanspruchnahme beläuft sich auf 315 TEUR (Vj. 4.724 TEUR).
Die nachfolgenden Aufstellungen zeigen die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins-und Tilgungszahlungen für die unter IFRS 7 fallenden originären finanziellen Verbindlichkeiten. Ist der Fälligkeitstermin nicht fixiert, wird die Verbindlichkeit auf den frühesten Fälligkeitstermin bezogen. Zinszahlungen mit variabler Verzinsung werden entsprechend den Konditionen zum Stichtag berücksichtigt. Im Wesentlichen wird davon ausgegangen, dass die Zahlungsmittelabflüsse nicht früher als dargestellt eintreten werden.
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| (in TEUR) | Gesamt | 2015 | 2016 | > 2016 |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2014 | ||||
| Finanzschulden | 40.782 | 14.322 | 5.630 | 20.830 |
| Finanzierungsleasing | 53 | 24 | 14 | 15 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 42.314 | 42.314 | ||
| Derivative Finanzinstrumente | 184 | 184 | ||
| Übrige Verbindlichkeiten | 7.251 | 7.251 | ||
| 90.584 | 64.095 | 5.644 | 20.845 |
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| (in TEUR) | Gesamt | 2014 | 2015 | > 2015 |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2013 | ||||
| Finanzschulden | 67.156 | 48.336 | 4.450 | 14.370 |
| Finanzierungsleasing | 112 | 48 | 33 | 31 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 42.687 | 42.687 | ||
| Derivative Finanzinstrumente | 750 | 750 | ||
| Übrige Verbindlichkeiten | 12.536 | 12.536 | ||
| 123.241 | 104.357 | 4.483 | 14.401 |
Für die zum Bilanzstichtag in Anspruch genommenen Kredite sowie Avalkredite der Manz-Gruppe gegenüber Kreditinstituten bestehen Sicherheiten in Form von Grundschulden auf die Fabrikgebäude der Manz Taiwan Ltd., der Manz China Suzhou Ltd. und der Manz Slovakia s.r.o. Darüber hinaus bestehen seit dem Geschäftsjahr 2013 Sicherungsabtretung von Forderungen sowie Sicherungsübereignungen von Vorräten, Maschinen und immateriellen Güterrechten.
WÄHRUNGSRISIKEN
Währungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse schwanken. Die Manz-Gruppe ist vor allem aus seiner Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse und/oder Aufwendungen auf eine von der funktionalen Währung der jeweiligen Manz-Gesellschaft abweichende Währung lauten) dessen ausgesetzt. Um die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen zu reduzieren, quantifiziert die Manz AG fortlaufend das Wechselkursrisiko und sichert alle wesentlichen Risiken, sofern wirtschaftlich sinnvoll, mit Devisentermingeschäften und Devisenswaps ab. Bei der Absicherung von Wertschwankungen künftiger Cashflows aus erwarteten Transaktionen handelt es sich um geplante Umsätze in Fremdwährung. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt.
Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche mögliche Auswirkungen aus Veränderungen relevanter Risikovariablen (z. B. Wechselkurse, Zinssätze) auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Um die periodischen Auswirkungen zu ermitteln, wird eine mögliche Änderung der Risikovariablen auf den Bestand an Finanzinstrumenten zum Abschlussstichtag vorgenommen. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Jahresultimo repräsentativ für das Geschäftsjahr ist. Devisenderivate sind stets originären Grundgeschäften zugeordnet, so dass aus diesen Instrumenten keine Währungsrisiken entstehen.
Für den USD als wesentliche Fremdwährung für die Manz-Gruppe ergibt sich folgendes Währungsszenario:
Wenn der EUR gegenüber dem USD zum 31. Dezember 2014 (2013) um 10% aufgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 461 TEUR höher (1.167 TEUR niedriger) und das Konzerneigenkapital aufgrund der Cashflow Hedges um 777 TEUR (Vj. 958 TEUR) niedriger ausgefallen. Wenn der EUR gegenüber dem USD zum 31. Dezember 2014 (2013) um 10% abgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 564 TEUR niedriger (1.430 TEUR höher) und das Konzerneigenkapital um 1.128 TEUR (Vj. 1.256 TEUR) höher ausgefallen.
ZINSRISIKEN
Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den variabel verzinslichen Darlehen.
Der Konzern steuert sein Zinsrisiko bei den Finanzschulden durch ein ausgeglichenes Portfolio von fest und variabel verzinslichen Darlehen und den Einsatz von Zinsderivaten in der Form von Zinscaps und Zinsswaps.
Zinsrisiken im Sinne von IFRS 7 werden mittels Sensitivitätsanalyse ermittelt. Hierbei werden Effekte der risikovariablen Marktzinssätze auf das Finanzergebnis dargestellt.
Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2014 (2013) um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 117 TEUR (Vj. 76 TEUR) niedriger und das Konzerneigenkapital um 117 TEUR (Vj. 76 TEUR) niedriger gewesen.
EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Am Bilanzstichtag bestehen Bürgschaften der Manz AG für Bankverbindlichkeiten für Dritte in Höhe von 700 TEUR (Valuta 31.12.2014: 389 TEUR).
Die Manz-Gruppe hat verschiedene Mietverträge über Gebäude sowie Leasingverträge über Betriebs- und Geschäftsausstattung und Pkws abgeschlossen. Die Fälligkeiten der Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen und Mietverträgen stellen sich wie folgt dar:
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| (in TEUR) | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Mindestleasingzahlungen | ||
| Restlaufzeit bis 1 Jahr | 5.273 | 5.864 |
| Restlaufzeit 1-5 Jahre | 13.809 | 15.403 |
| Restlaufzeit größer 5 Jahre | 21.779 | 25.250 |
Im Geschäftsjahr 2014 wurden Miet- und Leasingzahlungen in Höhe von 5.760 TEUR (Vj. 5.865 TEUR) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Nach dem Stichtag 31. Dezember 2014 sind keine Ereignisse eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage gehabt hätten.
BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND NAHESTEHENDEN PERSONEN
Gemäß IAS 24 sind Personen oder Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden bzw. die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen wurden, anzugeben.
Als nahestehende Personen im Manz-Konzern gelten grundsätzlich Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats einschließlich deren Familienangehörige sowie Unternehmen, auf die die Manz AG, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder und deren nahe Familienangehörige einen maßgeblichen Einfluss ausüben können.
VERGÜTUNG DES VORSTANDS UND AUFSICHTSRATS
Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der früheren Vorstandsmitglieder sind im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist.
Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 betragen 829 TEUR (Vj. 828 TEUR). Die erfolgsunabhängigen Leistungen betragen 509 TEUR (Vj. 505 TEUR) und die erfolgsabhängigen Leistungen 32 TEUR (Vj. 0 TEUR). Die langfristig fälligen Leistungen belaufen sich auf 288 TEUR (Vj. 323 TEUR). Hierbei handelt es sich um die Aktienzusagen/ Bezugsrechte im Rahmen des Performance Share Plans. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 2.658 (Vj. 3.347) Bezugsrechte an die Vorstandsmitglieder gewährt mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt 288 TEUR (Vj. 323 TEUR).
Für den Vorstandsvorsitzenden Dieter Manz besteht eine Pensionsverpflichtung (Defined Benefit Obligation) nach IFRS in Höhe von 393 TEUR (Vj. 288 TEUR). Für die Pensionszusage ist eine Rückdeckungsversicherung mit einem beizulegenden Zeitwert von 126 TEUR (Vj. 121 TEUR) abgeschlossen.
Das frühere Vorstandsmitglied Otto Angerhofer erhielt im Geschäftsjahr 2014 eine Rentenzahlung in Höhe von 10 TEUR (Vj. 10 TEUR). Es besteht eine Pensionsverpflichtung gegenüber dem früheren Vorstandsmitglied nach IFRS in Höhe von 174 TEUR (Vj. 158 TEUR).
Der Vorstandsvorsitzende Dieter Manz hielt am Bilanzstichtag 40,98% (Vj. 40,98%) der Anteile an der Manz AG.
Für das Vorstandsmitglied Martin Hipp besteht seit dem Geschäftsjahr 2009 eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden jeweils 7 TEUR p. a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.
Im Berichtsjahr bestanden wie im Vorjahr keine Vorschüsse und Kredite gegenüber Mitgliedern des Vorstands.
AUFSICHTSRAT
Prof. Dr. Heiko Aurenz, Dipl. oec., Partner bei Ebner Stolz Management Consultants GmbH, Stuttgart (Vorsitzender)
Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Peter Leibinger, Geschäftsführer der TRUMPF Laser GmbH, Ditzingen (Stellvertretender Vorsitzender)
Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla, Leiter des Geschäftsbereichs Photovoltaik und Mitglied des Vorstands des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) sowie Professor für Dünnschichtphotovoltaik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Lichttechnisches Institut, Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik
Der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Heiko Aurenz ist auch Aufsichtsratsvorsitzender der IBS AG und der Know How! Aktiengesellschaft für Weiterbildung sowie Mitglied des Aufsichtsrats beim Anna-Haag-Mehrgenerationenhaus e. V. Ferner ist Prof. Dr. Aurenz Beiratsvorsitzender der Monument Vermögensverwaltung GmbH.
Das Aufsichtsratmitglied Peter Leibinger ist auch Mitglied des Beirats der TRUMPF Hüttinger GmbH + Co. KG. Ferner ist Herr Leibinger Mitglied des Board of Directors der SPI Lasers plc, der TRUMPF Korea Co. Ltd., der TRUMPF Taiwan Industries Co. Ltd., der TRUMPF Malaysia Sdn Bhd, der TRUMPF Corporation sowie Mitglied im Board of Commissioners von PT TRUMPF Indonesia.
Im Geschäftsjahr 2014 wurden von der TRUMPF Laser- und Systemtechnik GmbH und TRUMPF Laser GmbH, bei der Peter Leibinger Geschäftsführer ist, Lasersysteme im Wert von insgesamt 32.959 TEUR (Vj. 4.906 TEUR) von der Manz AG gekauft. Zum 31. Dezember 2014 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber diesen beiden Gesellschaften in Höhe von 623 TEUR (Vj. 2.289 TEUR). Von der Hüttinger Elektronik GmbH & Co. KG, bei der Peter Leibinger Mitglied des Beirats ist, wurden Waren im Wert von 463 TEUR (Vj. 49 TEUR) von der Manz AG eingekauft. Zum 31. Dezember 2014 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Hüttinger Elektronik GmbH & Co. KG in Höhe von 0 TEUR (Vj. 49 TEUR).
Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.
Im Geschäftsjahr 2014 wurden vom Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) bei dem Herr Prof. Powalla Mitglied des Vorstands ist, für Dienstleistungen und Lizenzgebühren 1.887 TEUR (Vj. 1.402 TEUR) von der Manz AG bezahlt. Zum 31. Dezember 2014 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber dem ZSW von 241 TEUR (Vj. 0 TEUR). Des Weiteren hat die Manz AG an das ZSW Aufträge im Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 5.392 TEUR (Vj. 105 TEUR) fakturiert. Zum 31. Dezember 2014 und 2013 bestehen hieraus keine offenen Forderungen der Manz AG gegenüber dem ZSW.
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird ebenfalls im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist.
Für das Geschäftsjahr 2014 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt 54 TEUR (Vj. 54 TEUR) gewährt. Die Vergütung beinhaltet sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nur einen fixen Bestandteil.
Im Berichtsjahr bestanden wie im Vorjahr keine Vorschüsse und Kredite gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats.
HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Die Honorare des Abschlussprüfers BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Dienstleistungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| (in TEUR) | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfung | 134 | 129 |
| Sonstige Bestätigungsleistungen (Prüferische Durchsicht Zwischenabschluss) | 27 | 23 |
| Steuerberatungsleistungen* | 18 | 18 |
| Sonstige Leistungen* | 9 | 68 |
* Diese Leistungen werden durch die alltax gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Netzwerkpartner) erbracht. Im Geschäftsjahr 2013 entfielen von den sonstigen Leistungen 44 TEUR auf die BEST AUDIT GmbH.
CORPORATE GOVERNANCE KODEX
Der Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Manz AG www.manz.com dauerhaft zugänglich gemacht.
ANGABEN GEMÄSS § 160 ABS. 1 NR. 8 AKTIENGESETZ
Folgende Meldungen nach WpHG wurden im Geschäftsjahr 2014 mitgeteilt:
22. Januar 2014
Die Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.01.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland, am 20.01.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,15% (das entspricht 155.000 Stimmrechten) betragen hat.
10. Februar 2014
Die Henderson Group Plc, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 03.02.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland, am 31.01.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,98% (das entspricht 147.000 Stimmrechten) betragen hat. 2,98% der Stimmrechte (das entspricht 147.000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
Die Henderson Global Investors (Holdings) Plc, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.02.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland, am 31.01.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,98 % (das entspricht 147.000 Stimmrechten) betragen hat. 2,98% der Stimmrechte (das entspricht 147.000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
Die Henderson Global Investors Limited, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 03.02.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland, am 31.01.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,98% (das entspricht 147.000 Stimmrechten) betragen hat. 2,98% der Stimmrechte (das entspricht 147.000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
20. Mai 2014
Die Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.05.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland, am 19.05.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,31% (das entspricht 113.899 Stimmrechten) betragen hat.
8. August 2014
Die AXA Investment Managers S.A., Courbevoie, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland, am 04.08.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,00% (das entspricht 148.032 Stimmrechten) betragen hat. 3,00% der Stimmrechte (das entspricht 148.032 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Die AXA S.A., Paris, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland, am 04.08.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,00% (das entspricht 148.032 Stimmrechten) betragen hat. 3,00% der Stimmrechte (das entspricht 148.032 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
14. August 2014 - Korrektur der Veröffentlichung vom 08.08.2014
Die AXA Investment Managers S.A., Courbevoie, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland, am 04.08.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,0039% (das entspricht 148.032 Stimmrechten) betragen hat. 3,0039% der Stimmrechte (das entspricht 148.032 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Die AXA S.A., Paris, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland, am 04.08.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,0039% (das entspricht 148.032 Stimmrechten) betragen hat. 3,0039% der Stimmrechte (das entspricht 148.032 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
14. August 2014
Die AXA Investment Managers S.A., Courbevoie, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland, am 07.08.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,91% (das entspricht 143.543 Stimmrechten) betragen hat. 2,91% der Stimmrechte (das entspricht 143.543 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Die AXA S.A., Paris, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland, am 07.08.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,91% (das entspricht 143.543 Stimmrechten) betragen hat. 2,91% der Stimmrechte (das entspricht 143.543 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
Die ETHENEA Independent Investors S.A., Munsbach, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland, am 07.08.2014 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01 % (das entspricht 148.205 Stimmrechten) betragen hat.
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnisssen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Reutlingen, den 20. März 2015
Der Vorstand der Manz AG
Dieter Manz
Martin Hipp
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Wir haben den von der Manz AG, Reutlingen, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie Anhang - und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung, eine Beurteilung über den Konzernabschluss und über den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Reutlingen, 20. März 2015
**BEST AUDIT GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zweigniederlassung Reutlingen**
Marion Moser Wirtschaftsprüferin
Harald Aigner, Wirtschaftsprüfer