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Manz AG Annual Report 2014

Jun 16, 2015

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Annual Report

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Manz AG

Reutlingen

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014

1. Grundlagen des Unternehmens

1.1 Unternehmenssituation

1.1.1 Unternehmensstruktur und Beteiligungen

Die 1987 gegründete Manz AG ist ein international führender Hightech-Maschinenbauer mit weltweiter Präsenz. Das Unternehmen bietet seinen Kunden aus Wachstums- und Zukunftsbranchen hocheffiziente Produktionsprozesse und hat sich in den letzten Jahren erfolgreich als gefragter Entwicklungspartner der Industrie etabliert.

Als Muttergesellschaft des Konzerns hielt das Unternehmen am Stichtag jeweils 100%-Beteiligungen an sechs ausländischen sowie einer inländischen Tochtergesellschaft in Schwäbisch Hall. Zwei der ausländischen Tochtergesellschaften haben ihren Sitz in Ungarn; jeweils eine Gesellschaft besteht in Italien, den USA, der Slowakei und Hongkong. Daneben bestehen 100%-Beteiligungen an drei Enkelgesellschaften in China sowie zwei in Taiwan. Eine 75%ige Enkelgesellschaft besteht in Indien. Ebenfalls mit jeweils 100%iger Beteiligung bestehen zwei Urenkelgesellschaften auf den British Virgin Islands. Veränderungen im Anteilsbesitz ergaben sich im Berichtsjahr durch den Kauf der Manz Italy und die Neugründung der Manz Shanghai Trading.

1.1.2 Geschäftsmodell

Das Unternehmen bietet seinen Kunden aus Wachstums- und Zukunftsbranchen hocheffiziente Produktionsprozesse und hat sich in den letzten Jahren erfolgreich als gefragter Entwicklungspartner der Industrie etabliert. Mit innovativen Produktionslösungen ist die Manz AG Wegbereiter für die Weiterentwicklung und den Durchbruch von Schlüsseltechnologien der heutigen Welt. Mit umfassender Expertise in der Automation, in Laserprozesstechnik, Vakuumbeschichtung, Messtechnik, nasschemischen Prozessen, im Drucken und Beschichten sowie in Rolle-zu-Rolle Prozessen, fokussiert sich die Manz AG auf die drei strategischen Geschäftsbereichen „Display", „Solar” und „Battery”.

Zur Sicherung des mittel- und langfristigen Unternehmenserfolgs treibt die Manz AG auch zukünftig den branchenübergreifenden Technologietransfer, die Diversifizierung des Geschäftsmodells sowie die Internationalisierung des Unternehmens konsequent voran.

Als Hightech-Maschinenbauer treibt die Manz AG die Entwicklungsarbeit in ihren Basistechnologien kontinuierlich voran und legt damit den Grundstein für einen erfolgreichen, branchenübergreifenden Technologietransfer. Dieser Ansatz ermöglicht interne Synergien und innovative Produktionslösungen für unterschiedliche Branchen. Gleichzeitig verleiht die Manz AG dem Geschäftsmodell damit die notwendige Flexibilität, um auf neue Wachstumstrends reagieren und zukunftsträchtige Branchen als zusätzliche Absatzmärkte schnell erschließen zu können.

Durch den erfolgreichen branchenübergreifenden Technologietransfer ist die Diversifizierungsstrategie heute fester Bestandteil des erfolgreichen Geschäftsmodells der Manz AG. Mit der Diversifizierung in Technologien, Branchen und Regionen ist Manz in der Lage, die in unterschiedlichen Wachstumsmärkten selbstverständliche Volatilität bestmöglich zu kompensieren und gleichzeitig von deren Dynamik zu profitieren. Entsprechend der Investitionszyklen einzelner Branchen können Produktionskapazitäten angepasst und durch andere Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns effizient genutzt werden. Damit verleiht Manz dem gesamten Geschäftsmodell zusätzliche und nachhaltige Stabilität und eröffnet sich stetig Wachstumschancen.

Als international agierender Hightech-Maschinenbauer verfügt die Manz AG durch ein weltweit ausgeprägtes Produktions-, Vertriebs- und Servicenetzwerk über enge Kundenbeziehungen und eine starke Marktposition in den Zielbranchen in China, Indien, USA, Europa sowie den arabischen Ländern. Durch die Strategie „Follow the Market” verfügt das Unternehmen mit insgesamt rund 900 Mitarbeitern an den Produktions-, Forschungs- und Entwicklungsstandorten der Tochtergesellschaften in Taiwan und China über einen hervorragenden Marktzugang im größten Wachstumsmarkt Asiens. Dies ermöglicht es dem Unternehmen deutsche Ingenieurskunst zu lokal wettbewerbsfähigen Konditionen anbieten zu können. Manz genießt durch diese Strategie einen deutlichen Technologievorsprung gegenüber dem asiatischen Wettbewerb und unschlagbare Kostenvorteile gegenüber europäischen Maschinen- und Anlagenbauern. Gleichzeitig profitieren die Kunden der Manz AG von kürzesten Entwicklungs- und Lieferzeiten und das ist ein entscheidender Vorteil im internationalen Wettbewerb.

Das Technologieportfolio sowie die bearbeiteten Märkte entwickeln sich dabei stetig weiter. Diesem dynamischen Prozess trägt die Manz AG nun Rechnung und wird mit dem ersten Quartalsabschluss 2015 eine Neubezeichnung der strategischen Geschäftsbereiche vornehmen: Die größte Veränderung besteht darin, dass „Electronic Components & Devices” und „Energy Storage” die Bereiche „Display” und „Battery” ersetzen.

Neue Struktur der Geschäftsbereiche (gültig ab 01. Januar 2015)

1.1.3 Forschung und Entwicklung

Ein zentraler Baustein für den erfolgreichen Ausbau des branchenübergreifenden Technologie- und Produktportfolios der Manz AG, ist der Bereich Forschung und Entwicklung. Um die Positionierung als Innovationstreiber von Wachstumsbranchen weiter zu festigen, wird der Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) auch im Geschäftsjahr 2015 für die Gesellschaft eine zentrale Rolle spielen. Mit ihren Ingenieuren, Technikern und Naturwissenschaftlern an ihren Entwicklungsstandorten in Reutlingen, Tübingen und Karlstein wird sich die Manz AG hierbei auf die wesentlichen Technologien in ihren Geschäftsbereichen Display, Solar und Battery konzentrieren und die branchenübergreifende Verzahnung dieser Kernkompetenzen zur Realisierung von Synergie- und Skaleneffekten forcieren.

Insgesamt weist die Manz AG für den Berichtszeitraum eine F&E-Quote von 6,3% aus (Vorjahr: 11,6%). Betrachtet man nur die aktivierten Entwicklungskosten, beläuft sich die Forschungskostenquote auf 4,0% (Vorjahr: 7,9%). Die Investitionen der Manz AG in Forschung und Entwicklung liegt bei 10,4 Mio. EUR (Vorjahr 8,7 Mio. EUR). Auch perspektivisch wird die Gesellschaft deutliche Akzente im F&E-Bereich setzen. Um die ausgezeichnete technologische Positionierung in den relevanten Zielmärkten und die Innovationskraft nachhaltig und langfristig zu festigen, strebt die Manz AG eine jährliche F&E-Quote von durchschnittlich 7 % an. Im Berichtsjahr wurden planmäßige Abschreibungen auf Entwicklungskosten in Höhe von 6.918 TEUR sowie außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 8.705 TEUR vorgenommen.

Langjähriger Kooperations- und Entwicklungspartner der Manz AG ist das Zentrum für Sonnenenergie-und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW). Das ZSW in Stuttgart betreibt unter anderem photovoltaische Materialforschung und -entwicklung für Dünnschicht-Technologien und unterstützt Manz-Entwicklungsteams im Geschäftsbereich „Solar” bei der Weiterentwicklung der CIGS-Technologie.

Des Weiteren besteht eine Zusammenarbeit mit dem ZSW in Ulm. Ziel ist die Weiterentwicklung der seriennahen Produktion von Lithium-Ionen Batterien unter industriellen Bedingungen durch die Entwicklung neuer Aktivmaterialien und die Evaluierung von Komponenten.

1.1.5 Mitarbeiter

Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind die Basis für den langfristigen Unternehmenserfolg. Zum 31.12.2014 waren durchschnittlich 482 Mitarbeiter (Vorjahr: 470) sowie 28 Auszubildende (Vorjahr: 27) bei der Manz AG beschäftigt.

1.2 Wirtschaftsbericht

1.2.1 Markt- und Wettbewerbsumfeld

1.2.1.1 Konjunkturelles Umfeld

Nach Angaben des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) hat sich die weltwirtschaftliche Dynamik im Verlauf des Jahres 2014 zunehmend verstärkt. Nachdem das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im ersten Halbjahr 2014 nur sehr verhalten zulegte (BIP-Wachstum: 2,6%), nahm das dritte Quartal 2014 deutlich an Fahrt auf. Für das vierte Quartal 2014 signalisiert der IfW-Indikator, der auf Basis von Stimmungsindikatoren aus 42 Ländern berechnet wird und die weltwirtschaftliche Aktivitäten widerspiegelt, eine ähnlich starke Zunahme der Produktion. Für das Gesamtjahr 2014 rechnet das Institut entsprechend mit einem BIP-Wachstum von 3,4% (2013: 3,3%). In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften ist die konjunkturelle Dynamik der einzelnen Länder und Regionen sehr unterschiedlich ausgefallen. Aufgrund des niedrigen Ölpreises und der expansiven Geldpolitik sieht das IfW jedoch insgesamt verbesserte Rahmenbedingungen für die weitere konjunkturelle Entwicklung in diesen Ländern. In den Schwellenländern expandierte die Wirtschaft zuletzt wieder etwas schneller, die konjunkturelle Grundtendenz ist aber nach wie vor gedämpft. Für das Jahr 2015 erwartet das IfW entsprechend, dass sich die Weltkonjunktur festigt, die Dynamik wird mit angenommenen 3,7% globalen Wirtschaftswachstums vorerst moderat ausfallen. Für den Euroraum erwarten die Ökonomen des IfW für das Jahr 2015 einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 1,2%. Das BIP in Deutschland wird in 2015 um 1,9% zulegen.

Als Hauptabsatzregion ist für die Manz AG die wirtschaftliche Entwicklung in Asien und insbesondere in der Volksrepublik China von großer Bedeutung. Nach vorläufigen Angaben des chinesischen Statistikamtes lag das Wirtschaftswachstum mit 7,4 Prozent im Jahr 2014 leicht unter dem Zielwert von 7,5% der chinesischen Regierung. Laut den Ökonomen des IfW wird ein leicht niedrigeres Wachstum von 7,0% im Jahr 2015 erwartet. Für die Vereinigten Staaten als größte Volkswirtschaft der Welt prognostizieren die Experten für das Jahr 2014 ein Wachstum des BIP um 2,2%, während für das Jahr 2015 mit einem Wachstum von 3,2% gerechnet wird.

1.2.1.2 Geschäftsbereich Display

Die Manz AG als etablierter Anbieter innovativer Produktionslösungen zur Herstellung von Displays und Geräten für globale Kommunikationsbedürfnisse, ist mit ihrem Geschäftsbereich Display einer der weltweit führenden Hightech-Maschinenbauer in dieser Branche. Das Umsatzvolumen des weltweiten FPD-Marktes wird insgesamt für das Jahr 2014 auf 131 Mrd. USD geschätzt, das Wachstum gegenüber dem Vorjahr liegt dabei im einstelligen Prozentbereich. Bei leichtem Wachstum erwartet das Marktforschungsinstitut NPD Displaysearch dabei eine Verschiebung innerhalb des FPD-Marktes. Demnach wird der Umsatz aus den Bereichen Mobile Computing und Smartphones im Jahr 2014 weiter wachsen und rund 42% des Gesamtvolumens des weltweiten FPD-Marktes ausmachen und damit zum ersten Mal den Marktanteil der LCD-Fernseher übertreffen. Als ausschlaggebende Faktoren für diese Entwicklung identifiziert das Marktforschungsinstitut die weiterhin steigende Nachfrage nach Endgeräten mit größeren Bildschirmen und höherer Auflösung sowie die Weiterentwicklungen der Touchpanel-Displays bei Smartphones und Tablet-Computern. Gleichzeitig sieht NPD Displaysearch einen wachsenden Anteil an Notebooks. Diese Entwicklung wird im Wesentlichen durch günstige Notebooks mit Windows-Betriebssystem sowie das Chromebook unterstützt. Starken Einfluss auf die zukünftige Nachfrage habe die Akzeptanz des neuen Betriebssystem Windows 9 bei den Verbrauchern, so die NPD-Experten.

Mit Hinblick auf die Technologien erwartet NPD DisplaySearch mittelfristig einen zunehmenden Anteil der AMOLED-Technologie. Aufgrund von Verbesserungen in den Produktionsprozessen werden demnach die Kosten für AMOLED-Displays innerhalb der kommenden zwei Jahre unter die der LCD-Displays fallen und entsprechend zur Verbreitung dieser Technologie beitragen. Regional betrachtet wird Taiwan mittelfristig die weltweit führende Region bei der Herstellung von berührungsempfindlichen Displays bleiben. Gleichzeitig wird China bis zum Jahr 2016 aufgrund der hohen lokalen Nachfrage nach Smartphones und Tablet-Computern zur Nummer Zwei aufsteigen. Entsprechend rechnet NPD Displaysearch in den kommenden zwei Jahren in China mit signifikanten Investitionen in den Kapazitätsausbau, die für rund 70% der weltweiten Investitionen verantwortlich zeichnen werden.

Mit den etablierten Produktionsstandorten in Taiwan und China ist die Manz AG genau in diesen Hotspots der Branche aktiv. Branchenübergreifender Technologietransfer und zielgerichtete Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ermöglichen dabei innovative und kundenspezifische Produktionslösungen in bereits bewährten wie auch neuen Technologien der Branche. Mit dieser Strategie sieht sich die Manz AG sehr gut positioniert, um die starke Marktposition des Unternehmens weiter auszubauen und an künftigen Chancen partizipieren zu können.

1.2.1.3 Geschäftsbereich Solar

Als Hightech-Maschinenbauer bietet die Manz AG der Industrie innovative Produktionslösungen für kristalline Solarzellen und Dünnschicht-Solarmodule an. Nachdem im Geschäftsjahr 2013 mit Photovoltaik-Neuinstallationen von 36 Gigawatt (GW) einerseits ein weiterer Höchststand erzielt wurde, war andererseits ein profitables Wachstum für Hersteller auf dem PV-Markt durch Überkapazitäten und dem niedrigen Preisniveau für Solarmodule stark beeinträchtigt. Im Verlauf des Jahres 2014 nahm die globale PV-Nachf rage weiter deutlich zu. Dabei überstiegen nach Angaben des Marktforschungsinstituts NPD Solarbuzz alleine die Neuinstallationen von rund 20 GW im vierten Quartal 2014, die zu wesentlichen Teilen aus China stammen, die neuinstallierte Gesamtleistung des Vorkrisenjahres 2010. Angesichts dieser dynamischen Marktentwicklung rechnen die Experten des Instituts sowie die 20 weltweit führenden PV-Modulhersteller damit, dass die Neuinstallationen im Jahr 2014 die Gesamtleistung von 50 GW überschreiten werden. Das Gleichgewicht zwischen bestehenden Produktionskapazitäten und Endkundennachfrage werde das Vertrauen bei Investoren in die PV-Industrie wieder stärken. Entsprechend rechnen die Marktforscher auch zeitnah mit Investitionen in neue und effiziente Produktionsanlagen. Das Umsatzpotenzial für den Maschinenbau in der Solarbranche beziffert NPD Solarbuzz auf 10 Mrd. USD bis zum Jahr 2017. Erwartet wird dabei weiterhin ein Nebeneinander verschiedener Technologien: Bei einer prognostizierten Verdoppelung der weltweiten PV-Nachfrage alle vier Jahre, sehen die Experten weiterhin kristalline Solarzellen als führende Technologie. Eine zunehmende Bedeutung wird aber auch der CIGS-Dünnschicht-Technologie zukommen.

1.2.1.4 Geschäftsbereich Battery

Im Geschäftsbereich Battery fokussiert sich die Manz AG auf Fertigungstechnologien und Produktionsprozesse für Lithium-Ionen-Batterien, die ihren Einsatz in den Bereichen Consumer Electronics, Elektromobilität und stationärer Stromspeicherung finden. Bis 2020 erwarten die Experten des Marktforschungsinstituts Lux Research eine Vervierfachung des weltweiten Gesamtmarkts für Lithium-Ionen-Batterien von 17,6 Mrd. USD in 2013 auf rund 70 Mrd. USD. Nach Angaben von Lux Research werden Lithium-Ionen-Batterien derzeit hauptsächlich durch den Verkauf von Consumer Electronics wie Smartphones und Tablet-Computer abgesetzt. Alleine für dieses Segment erwartet Lux Research im Jahr 2018 ein Absatzvolumen für Lithium-Ionen-Batterien von 25 Mrd USD. Dies wird auch durch Frost & Sullivan bestätigt das Unternehmen für Marktforschung und -analyse sieht in den Bereichen „Mobile Communication" und „Computing Devices” die Hauptwachstumstreiber für die kommenden drei bis vier Jahre. Weitere Wachstumsimpulse für den Markt für Lithium-Ionen-Batterien durch Elektromobilität sowie stationäre Stromspeicherung erwartet Frost & Sullivan auf mittel- bis langfristige Sicht. Sowohl in der Automobilbranche als auch dem Sektor für Energienetze und der Speicherung erneuerbarer Energien werden sich demnach gesetzliche Anreize auf die Absatzzahlen für Li-Ionen-Akkus auswirken. Im Bereich Elektromobilität prognostiziert das Marktforschungsinstitut Navigant Research für 2014 ein weltweites Wachstum von 86%. Dies entspricht etwa 346.000 neuen Elektrofahrzeugen.

Maßgeblich für diese Entwicklung sind Marken wie Tesla, Mercedes, Audi und BMW, die 2014 erstmals Fahrzeuge mit Elektroantrieb auf den Markt brachten. Zudem setzen Regierungen in den für die Automobilindustrie wichtigen Absatzmärkten wie Deutschland und China Anreize für Endkonsumenten zum Erwerb von Elektrofahrzeugen. Im Bereich der stationären Stromspeicherung werden derzeit zahlreiche Projekte in den USA und Europa gefördert und verwirklicht. In Asien identifiziert das US-Energieministerium die Länder China, Südkorea und Japan als Markttreiber der stationären Stromspeicherung.

Die Manz AG verfügt im Geschäftsbereich Battery über ausgewiesenes Know-how in der Wickel- , Stapel- und Laminiertechnologie den führenden Technologien bei der Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien für Consumer Electronics, die Elektromobilität sowie die stationäre Energiespeicherung. Dies bildet eine hervorragende Basis, um das Umsatz- und Ertragspotenzial dieser Branchen heute und in Zukunft konsequent nutzen zu können.

1.2.2 Gesamtaussage zu den Rahmenbedingungen

Die Umsetzung der Diversifizierungsstrategie und des Technologietransfers zwischen den Geschäftsbereichen Display, Solar und Battery setzte die Manz AG auch im Jahr 2014 erfolgreich fort. Für das aktuelle Geschäftsjahr 2015 sieht sich das Unternehmen strategisch entsprechend gut aufgestellt. Ungeachtet der geringeren Wachstumsdynamik in der Displaybranche im Vergleich zum Vorjahr sieht das Unternehmen durch eine Zunahme touchfähiger, mobiler Endgeräte sowie technologischen Neuerungen wie beispielsweise der OLED-Technologie auch mittelfristig zusätzliches Umsatz- und Ertragspotenzial. Dabei profitiert die Manz AG von ihrer Positionierung als Marktführer für innovative Produktionslösungen und dem jahrzehntelangen technologischen Knowhow in den Bereichen Nasschemie, Automation, Bildverarbeitung und Siebdrucken sowie der Steuerungs-, Laser- und Vakuumtechnik. In der Solarbranche zeichnet sich angesichts des Gleichgewichts zwischen bestehenden Produktionskapazitäten und Endkundennachfrage eine steigende Investitionsbereitschaft ab. Aufgrund der weiter intensivierten Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten für Batterietechnologien für Consumer Electronics, die Elektromobilität und die stationäre Stromspeicherung sowie der Übernahme und erfolgreichen Integration der Maschinenbausparte der KEMET Group in Italien (ehemalige Arcotronics), sieht die Manz AG zudem deutliche Wachstumschancen im Geschäftsbereich Battery.

2. Erläuterungen des Geschäftsergebnisses und Analyse der Ertrags-, Vermögens-, Liquiditätslage

2.1 Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2014 wurden Umsatzerlöse gemäß HGB-Rechnungslegung in Höhe von 166 Mio. EUR erzielt (Vorjahr: 75,4 Mio. EUR). Mit der Umsatzsteigerung erhöhte sich auch die Gesamtleistung der Manz AG im Geschäftsjahr 2014 um 58,7 % von 108,7 Mio. EUR auf 172,5 Mio. EUR. Der Bestand an fertigen und unfertigen Erzeugnissen verminderte sich lediglich um 0,1 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (Vorjahr: Bestandserhöhung um 27,3 Mio. EUR). Die in der Gesamtleistung enthaltenen aktivierten Eigenleistungen aus Entwicklungsaktivitäten erhöhten sich auf 6,6 Mio. EUR (Vorjahr: 6,0 Mio. EUR). Den größten Anteil an den erzielten Umsatzerlösen nimmt der Geschäftsbereich Display mit 131,8 Mio. EUR und damit 79,4 % des Umsatzes ein. Mit einer Steigerung von 84,9 % gegenüber dem in 2013 erzielten Jahresumsatz von 75,4 Mio. EUR konnte die erwartete positive Entwicklung des operativen Geschäfts deutlich übertroffen werden. Entgegen den positiven Erwartungen für 2014 hat sich die Marktlage im Geschäftsbereich Solar nicht verbessert und die Umsatzerlöse sind nach 9,2 Mio. EUR in 2013 auf 4,6 Mio. EUR in 2014 und damit auf 2,8 % des Gesamtumsatzes weiter zurückgegangen. Für den Bereich Solar wurde eine erhebliche Steigerung des Umsatzes in 2014 erwartet. Hier konnten auch aufgrund des Ausbleibens des ersten CIGS-Auftrages die Prognose bei den Umsatzerlösen nicht erreicht werden. Im Bereich Battery konnte die prognostizierte signifikante Umsatzsteigerung bestätigt werden und die erwirtschafteten Umsatzerlöse von 8,1 Mio. EUR übertrafen den Vorjahreswert von 2,8 Mio. EUR deutlich. Der Bereich Battery nahm in 2014 4,9 % (Vorjahr: 3,7 %) des Gesamtumsatzes ein. Der Umsatz für sonstige Geschäftsfelder, darunter fallen auch Produktionslösungen für die Verpackungsindustrie, erhöhten sich in 2014 auf 17,2 Mio. EUR (Vorjahr: 11,7 Mio. EUR). Der Anteil am Gesamtumsatz reduzierte sich dabei von 15,5 % in 2013 auf 10,4 %.

Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich in 2014 auf 2,9 Mio. EUR (Vorjahr: 3,3 Mio. EUR) und beinhalten größtenteils Fördergelder zur Technologieentwicklung.

Mit dem um 120 % gestiegenen Umsatz entwickelten sich die Materialaufwendungen im Geschäftsjahr 2014 von 61,7 Mio. EUR auf 110,2 Mio. EUR. Die Materialaufwandsquote erhöhte sich dabei auf 63,9 % (Vorjahr 56,8 %). Dieser Anstieg ist zum einen auf die zunehmende Fremdbeschaffung halbfertiger Erzeugnisse bei Tochterfirmen und Fremdfirmen zurückzuführen, sowie auf die Abwertungen von Vorräten in Verbindung mit der Rückabwicklung eines Batterieauftrags und der Abwertung von Lagermaschinen aus dem Solarbereich von insg. 9,9 Mio. EUR.

Der Personalaufwand erhöhte sich von 32,9 Mio. EUR im Vorjahr auf 36,6 Mio. EUR. Dabei verminderte sich die Personalaufwandsquote von 30,3 % im Vorjahr auf 21,2 %.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie auf Sachanlagen erhöhten sich im Berichtszeitraum auf 23,0 Mio. EUR (Vorjahr: 12,0 Mio. EUR). Während sich die planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten aufgrund des erfolgreichen Abschlusses von Entwicklungsprojekte erhöhten, reduzierten sich die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen inklusive Maschinen. Es wurden zudem außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 11,2 Mio. EUR für aktivierte Entwicklungskosten und Sachanlagen mit dem Schwerpunkt aus dem Solarbereich vorgenommen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die unter anderem Marketing-, Vertriebs-, Beratungs- oder Logistikkosten enthalten, beliefen sich auf 20,7 Mio. EUR (Vorjahr: 17,2 Mio. EUR).

Das Betriebsergebnis verminderte sich vorwiegend aufgrund der außerplanmäßigen Abschreibungen von -11,8 Mio. EUR im Vorjahr auf -15,1 Mio. EUR. Das in 2013 prognostizierte deutlich verbesserte EBIT konnte bei Nichtberücksichtigung der außerplanmäßigen Abschreibungen erreicht werden.

Das Finanzergebnis belief sich in 2014 auf 8,5 Mio. EUR (Vorjahr: -7,8 Mio. EUR) und resultiert vorwiegend aus Dividendenerträge aus Beteiligung an einer Tochtergesellschaft in Höhe von 10 Mio. EUR (Vorjahr: 0,0 Mio. EUR). Aufwendungen aus Verlustübernahme einer Tochtergesellschaft entstanden aufgrund des mit Wirkung zum 31.12.2013 gekündigten Gewinnabführungsvertrags keine mehr (Vorjahr: 5,2 Mio. EUR). Wie im Vorjahr ergaben sich auch im Wirtschaftsjahr 2014 keine Abschreibungen auf Finanzanlagen. Das Ergebnis vor Steuern konnte gegenüber dem Vorjahr um 14,1 Mio. EUR auf -6,6 Mio. EUR verbessert werden (Vorjahr: -20,8 Mio. EUR).

Der Jahresfehlbetrag lag in 2014 bei -6,6 Mio. EUR (Vorjahr: -20,8 Mio. EUR) und wird in den Bilanzverlust eingestellt.

2.2 Vermögenslage

Gegenüber dem Vorjahr verminderte sich die Bilanzsumme zum 31.12.2014 von 184,3 Mio. EUR auf 161,7 Mio. EUR. Das bilanzielle Eigenkapital reduzierte sich von 109,2 Mio. EUR auf 102,6 Mio. EUR, was auf den im Wirtschaftsjahr erwirtschafteten Jahresfehlbetrag zurückzuführen ist. Die Eigenkapitalquote verbesserte sich zum Bilanzstichtag auf 63,5 % (Vj. 59,3 %) infolge der Bilanzverkürzung. Eine stabile Finanzierungsstruktur ist somit weiterhin sichergestellt.

Die Verbindlichkeiten der Manz AG beliefen sich auf 51,5 Mio. EUR zum 31.12.2014 und verminderten sich somit um 16,0 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (Vj. 67,5 Mio. EUR). Es wurden die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 10,6 Mio. EUR auf 25 Mio. EUR zurückgeführt (Vj. 35,6 Mio. EUR). Gleichzeitig wurde ein neues Bankdarlehen über 10,0 Mio. EUR aufgenommen. Außerdem reduzierten sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von 21,0 Mio. EUR zum 31.12.2013 auf 4,0 Mio. EUR, wobei ein kurzfristiges Darlehen von einer Tochtergesellschaft in Höhe von 14,0 Mio. EUR vollständig beglichen wurde (Vj. 14,0 Mio. EUR). Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen erhöhten sich zum Bilanzstichtag im Vergleich zum Vorjahr auf 13,9 Mio. EUR (Vj. 6,2 Mio. EUR) und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 4,0 Mio. EUR auf 7,0 Mio. EUR aufgrund der verbesserten Auftragslage.

Die Rückstellungen blieben unverändert bei 7,6 Mio. EUR (Vorjahr: 7,6 Mio. EUR).

Das Anlagevermögen der Manz AG verminderte sich vorwiegend aufgrund der außerplanmäßigen Abschreibungen zum Bilanzstichtag auf 101,7 Mio. EUR (Vj. 115,5 Mio. EUR). Es verringerten sich dabei die immateriellen Vermögensgegenstände auf 10,2 Mio. EUR (Vj. 19,2 Mio. EUR). Das Sachanlagevermögen reduzierte sich von 13,9 Mio. EUR auf 8,4 Mio. EUR, wobei sich die technischen Anlagen von 10,5 Mio. EUR auf 5,2 Mio. EUR verminderten. Die gesamten Finanzanlagen erhöhten sich von 82,3 Mio. EUR aus dem Vorjahr auf 83,0 Mio. EUR.

Das Umlaufvermögen belief sich zum 31.12.2014 auf 59,8 Mio. EUR und reduzierte sich somit um 9,3 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (Vj. 68,7 Mio. EUR). Vorwiegend durch die Rückführung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute verminderten sich die liquiden Mittel auf 6,3 Mio. EUR (Vj. 17,5 Mio. EUR). Daneben erhöhten sich die Vorräte von 42,3 Mio. EUR auf 45,0 Mio. EUR und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sanken leicht von 7,3 Mio. EUR auf 6,7 Mio. EUR. Es reduzierten sich ebenso die Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 1,0 Mio. EUR auf 0,3 Mio. EUR.

2.3 Liquiditätslage

Im Geschäftsjahr 2014 konnte ein Cashflow im engeren Sinne (Operatives Ergebnis zzgl. Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens sowie Zunahme/Abnahme sonstiger langfristiger Rückstellungen und Pensionsrückstellungen) in Höhe von 16,5 Mio. EUR erzielt werden (Vj. -8,7 Mio. EUR). Die Verbesserung im Jahresergebnis um 14,2 Mio. EUR von -20,8 Mio. EUR in 2013 auf -6,6 Mio. EUR sowie die planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen in Höhe von 23 Mio. EUR (Vj. 12 Mio. EUR) führten zu einem positiven Cashflow in Höhe von 16,5 Mio. EUR mit einer Steigerung um 25,2 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr.

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit entwickelte sich im Geschäftsjahr 2014 auf 8,7 Mio. EUR (Vj. -14,5 Mio. EUR). Dabei wirkten Mittelabflüsse aus Vorräten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderen Aktiva in Höhe von -2,3 Mio. EUR (Vj. +6,5 Mio. EUR) sowie aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva in Höhe von -5,5 Mio. EUR (Vj -12,3 Mio. EUR) negativ auf den Cashflow ein.

Nach einem positiven Cashflow aus Investitionstätigkeit von 5,7 Mio. EUR in 2013 ergab sich in 2014 ein Mittelabfluss in Höhe von -9,3 Mio. EUR. Maßgebend für den negativen Cashflow waren Investitionsausgaben für immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen sowie Finanzanlagen in Höhe von 27,3 Mio. EUR, die nur teilweise durch einen Mittelzufluss aus Kapitalrückführung von einer Tochtergesellschaft aus Asien in Höhe von 15 Mio. EUR kompensiert werden konnten.

In 2014 wurde ein langfristiges Darlehen mit einer Auszahlungssumme von 10 Mio. EUR aufgenommen. Demgegenüber standen Tilgungszahlungen für langfristige Bankdarlehen in Höhe von 2,5 Mio sowie Auszahlung für die Tilgung von Darlehen gegenüber verbundenen Unternehmen. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit belief sich somit auf 7,5 Mio. EUR (Vj. 26,9 Mio. EUR).

Das Geschäftsjahr 2014 konnte mit einem positiven Finanzmittelbestand von 3,8 Mio. EUR abgeschlossen werden (Vj. -3,2 Mio. EUR). Dabei verringerten sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute von -20,6 Mio. EUR auf -2,5 Mio. EUR. Die offenen Kreditlinien betrugen zum Bilanzstichtag 29,4 Mio. EUR (Vj. 22,0 Mio. EUR).

2.4 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens

Mit einer Gesamtleistung von 172,5 Mio. EUR konnte der Vorjahreswert von 108,7 Mio. EUR um 63,8 Mio. EUR und damit um 58,7 % übertroffen werden. Im operativen Geschäft erzielte Manz ein um einmalige, negative Sondereffekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 18,8 Mio. EUR (Vorjahr: 0,2 Mio. EUR) sowie ein bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von rund 7,0 Mio. EUR (Vorjahr: -11,8 Mio. EUR). Damit hat die Manz AG vor Sondereffekten- auch die geplante deutliche Verbesserung des EBIT erreicht. Einmalige negative Sondereffekte - überwiegend außerplanmäßige Abschreibungen und Abwertungen im Solarsegment - führten zu einem EBIT von -15,1 (Vj. -11,8) Mio. EUR. Mit einem positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 9,1 Mio. EUR (Vj. -14,5 Mio. EUR) und flüssigen Mittel von 6,3 Mio. EUR (Vorjahr: 17,5 Mio. EUR) verfügt das Unternehmen somit über eine solide Liquiditätslage mit einer verbesserten Eigenkapitalquote von 63,4 % zum Stichtag gegenüber 59,3% in 2013.

2.5 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Wirtschaftlicher Erfolg und verantwortungsvolles Handeln dürfen nach Ansicht der Gesellschaft nicht im Widerspruch zueinander stehen. Als Unternehmen Verantwortung für seine Mitarbeiter und die Umwelt zu übernehmen, ist nach Ansicht der Gesellschaft die entscheidende Grundlage für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg eines hochinnovativen Hightech-Maschinenbauers. So bietet die Gesellschaft in der Manz Academy ein breites Bündel an Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, das sich sowohl an Mitarbeiter wie auch an Kunden der Manz AG richtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 290 Seminartermine angeboten, die von 1.446 Mitarbeitern besucht wurden. Daneben wurden an 104 Terminen angebotene Sprachkurse von insgesamt 483 Mitarbeitern besucht. Schulungen der Manz Academy für deutsche Führungskräfte und Geschäftsführer europäischer Tochtergesellschaften bilden ein gemeinsames Führungsverständnis. Daneben werden Seminare zum Erwerb von Zusatzqualifikationen angeboten die fach- und produktspezifische Weiterbildungsangebote und Vertiefungsschulungen umfassen. Dies schafft nicht nur optimale Voraussetzungen für das Erreichen der gesteckten Unternehmensziele, sondern ermöglicht auch die persönliche Weiterentwicklung jedes einzelnen Mitarbeiters.

Eine Ressourcen schonende Produktion und Verwaltung ist für die Manz AG und ihre Mitarbeiter keine abstrakte Vorstellung, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensphilosophie. Entsprechend ist es für den Konzern selbstverständlich, photovoltaisch erzeugten Strom für den Eigenverbrauch zu produzieren. So wurden auf den Dächern und Fassaden der Montagehallen am Stammsitz in Reutlingen Solarmodule installiert, die der Stromerzeugung dienen. Mit zwei großen Anlagen werden dort über 340.000 KWh Strom pro Jahr erzeugt. Eigentümer dieser Solaranlagen sind die Mitarbeiter der Manz AG, die die Anlagen finanzierten. Dies ist Ausdruck ihrer Verbundenheit zur Manz AG sowie ihrer Überzeugung zur Zukunftsfähigkeit der Photovoltaik. Gleichzeitig profitieren sie von der Einspeisevergütung für den dabei produzierten Strom. Ergänzt wird das Energiekonzept von zwei kleineren Fassadenanlagen mit Leistungen von 8 KW bzw. 16 KW, die sich im Besitz des Unternehmens befinden.

Auch im vergangenen Geschäftsjahr konnte das seit 2008 bestehende Projekt „Metallwerkstatt Zukunft schenken” in Äthiopien in enger Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Jugendwerk und dem YMCA Äthiopien erfolgreich fortgeführt werden. Ziel ist es Hilfe, zur Selbsthilfe zu leisten indem interessierten und motivierten Jugendlichen aus benachteiligten ethnischen Gruppen eine Grundausbildung zum „General Metal Worker” ermöglicht wird. Zu diesem Zweck hat die Manz AG in Äthiopiens Hauptstadt Addis Abeba eine eigene Lehrwerkstatt für Metallverarbeitung aufgebaut. 2014 hat bereits die sechste Klasse erfolgreich ihren Abschluss gemacht und verfügt damit über das notwendige Know-how, um im Berufsleben Fuß fassen zu können.

2.6 Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung entsprechend § 289a HGB wurde auf der Internetseite der Gesellschaft www.manz.com im Bereich Investor Relations unter „Corporate Governance” veröffentlicht. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 3 HGB sind die Angaben nach § 289a HGB nicht in die Prüfung durch den Abschlussprüfer einbezogen.

2.7 Übernahmerechtliche Angaben nach § 289 Abs.4 HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital der Manz AG beträgt 4.928.059,00 EUR und ist in 4.928.059 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Sämtliche Aktien sind in gleicher Weise gewinnanteilsberechtigt. Hiervon ausgenommen sind von der Manz AG gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Übrigen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Vereinbarungen über Beschränkungen, die die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Manz AG nicht bekannt.

Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Dem Vorstand ist aufgrund der zugegangenen Mitteilungen über bedeutende Stimmrechtsanteile nach § 21 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und über eigene Geschäfte von Personen mit Führungsaufgaben nach § 15a WpHG das Bestehen der folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft bekannt, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:

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Anzahl der Stimmrechte Anteil der Stimmrechte
Dieter Manz, Schlaitdorf 2.019.700 41,00 %

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft nicht.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Die am Kapital der Manz AG beteiligten Arbeitnehmer können die ihnen aus den Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes ausüben.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Nach § 5 der Satzung der Gesellschaft kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und bestimmt ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat kann nach § 84 Absatz 3 AktG die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Änderung der Satzung ist gesetzlich in den §§ 133 ff., 179 ff. AktG geregelt. Diese bedarf grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen. Gemäß § 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Aktiengesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenden Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Der Vorstand kann neue Aktien nur auf Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung über eine Erhöhung des Grundkapitals oder über genehmigte und bedingte Kapitalien ausgeben. Der Erwerb eigener Aktien ist in den §§ 71 ff. AktG geregelt und in bestimmten Fällen kraft Gesetzes oder aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung zulässig.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 8. Juli 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu Euro 2.464.029,00 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 2.464.029 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2014).

Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen

bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2, § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als Euro 492.805,00 und insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden;
bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen;
soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde;
um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen.

Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital I

Die Hauptversammlung vom 9. Juli 2014 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum B. Juli 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 150 Millionen auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu Euro 1.971.223,00 nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.

Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- und/oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte Zehn-Prozent-Grenze werden angerechnet

neue Aktien, die aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, sowie
solche Aktien, die aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden.

Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung um bis zu Euro 1.971.223,00 durch Ausgabe von bis zu 1.971.223 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG aufgrund der von der Hauptversammlung vom 9. Juli 2014 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2011 sowie bedingtes Kapital III

Die Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 31. Mai 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 15.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 60.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2016 einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 15.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 60.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 festgelegten Bestimmungen. Die Ermächtigungen wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 aufgehoben, soweit auf der Grundlage der Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.

Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 6 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 56.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 56.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.

Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2012 sowie bedingtes Kapital IV

Die Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 31. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 27.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 108.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2017 einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 37.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 148.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 festgelegten Bestimmungen.

Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 7 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 256.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 256.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.

Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien

Die Hauptversammlung vom 22. Juni 2010 hat den Vorstand gemäß § 71 Absatz 1 Ziffer 8 AktG ermächtigt, in dem Zeitraum bis zum 21. Juni 2015 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am derzeitigen Grundkapital von bis zu 10 % zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung erworbener eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert oder an ausländischen Börsen, an denen sie nicht notiert sind, eingeführt werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Dieser Ausschluss des Bezugsrechts ist auf insgesamt höchstens 10 % sowohl des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt. Auf diese Begrenzung ist das auf diejenigen Aktien entfallende Grundkapital anzurechnen, die zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) auszugeben sind, die in entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben werden, oder die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre an Dritte im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen zu veräußern. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, erworbene eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Erfüllung von Bezugs- und Umtauschrechten zu verwenden, die auf Grund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, die im Rahmen der Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt wurden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Mitarbeiter der Gesellschaft oder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG auszugeben.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Es bestehen – abgesehen von den im nachstehenden Abschnitt genannten Vereinbarungen – keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind

Dienstverträge von Vorstandsmitgliedern mit Ausnahme des Vorstandsvorsitzenden Dieter Manz sehen für den Fall eines Kontrollwechsels (Mitteilung eines Meldepflichtigen nach § 21 Absatz 1 Satz 1 WpHG, dass der Meldepflichtige 25 % oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat) vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Die Rechte können nur innerhalb von sechs Monaten nach dem Eintritt des Kontrollwechsels ausgeübt werden. Das Vorstandsmitglied erhält eine Abfindung bestehend aus dem Gesamtbetrag des für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Festgehalts sowie dem Gesamtbetrag der für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Bartantieme. Die Abfindung ist auf den Betrag begrenzt, der sich bei einer Restlaufzeit des Dienstverhältnisses von drei Jahren ergeben würde. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, um 75 % zum Zweck der pauschalierten Anrechnung der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte. Ferner sind die bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge jeweils mit 3 % p. a. auf den Tag der Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen.

Im Übrigen bestehen keine Vereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern, die für den Fall eines Übernahmeangebots Entschädigungen vorsehen.

2.8 Vergütungsbericht

Der nachstehende Vergütungsbericht stellt die Grundzüge der Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Manz AG sowie die Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 dar.

System der Vorstandsvergütung

Das für das Berichtsjahr geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Manz AG wurde von der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 mit einer Mehrheit von 99,24 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.

Das Vergütungssystem hat zum Ziel, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Tätigkeits-und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei nicht nur die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, sondern auch die Lage der Gesellschaft und den Unternehmenserfolg zu berücksichtigen. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.

Die Vergütung für die Mitglieder des Vorstands setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Bei der Bemessung der Höhe der Vergütungselemente wird jeweils zwischen dem Vorsitzenden des Vorstands und den weiteren Vorstandsmitgliedern differenziert.

Feste Vergütungselemente

Die festen Bestandteile der Vorstandsvergütung bestehen aus einem monatlichen Festgehalt und laufenden Sachbezügen sowie aus Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung.

Das Festgehalt wird in zwölf monatlich gleichbleibenden Teilbeträgen entrichtet. Die Festbezüge sollen als Grundgehalt den Vorstandsmitgliedern und ihren Familien unabhängig vom Erfolg des Unternehmens den laufenden Lebensunterhalt sichern.

Als Sachbezug wird den Vorstandsmitgliedern jeweils ein angemessener Dienstwagen zur Verfügung gestellt, der auch privat genutzt werden kann. Die Gesellschaft hat zudem zugunsten der Vorstandsmitglieder eine Unfallversicherung mit angemessenen Versicherungsleistungen abgeschlossen, die auch Unfälle im Privatbereich abdeckt. Ferner besteht für die Vorstandsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine sogenannte D&O-Versicherung.

Mit dem Vorsitzenden des Vorstands Dieter Manz besteht eine Pensionsvereinbarung für ein lebenslängliches Ruhegeld für den Fall des Ausscheidens nach dem vollendeten 65. Lebensjahr oder infolge Berufsunfähigkeit. Ferner ist für den Fall des Ablebens zugunsten der Ehefrau eine lebenslängliche Hinterbliebenenrente vereinbart. Gegenüber dem Vorstandsmitglied Martin Hipp hat sich die Gesellschaft zum Abschluss einer Altersvorsorge durch Zahlung jährlicher Beiträge an eine Unterstützungskasse verpflichtet.

Variable Vergütungselemente

Allgemeines

Die variable Vergütung umfasst zum einen eine jährliche, an den geschäftlichen Erfolg gebundene Komponente in Form einer jährlichen Bartantieme (kurzfristige variable Vergütung) und zum anderen eine aktienbasierte Komponente mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage in Form von jährlich zu gewährenden Aktienbezugsrechten auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2012 (langfristige variable Vergütung).

Die variablen Bezüge dienen auf der Basis der festen Vergütungselemente dem gezielten Anreiz zur Erzielung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und tragen zur Vermögensbildung sowie wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Vorstandsmitglieder bei. Im Interesse einer Ausrichtung der variablen Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung überwiegt der nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelte Wert (Fair Value) der aufgrund des Manz Performance Share Plan 2012 gewährten Bezugsrechte die jährliche Bartantieme.

Jährliche Bartantieme

Die jährliche Bartantieme soll die Vorstandsmitglieder angesichts ihrer eigenverantwortlichen Leitungstätigkeit am unternehmerischen Erfolg oder Misserfolg des Geschäftsjahrs beteiligen.

Die jährliche Bartantieme wird jährlich nachträglich in Abhängigkeit von der EBT-Rendite des jeweiligen Geschäftsjahrs gewährt. Die EBT-Rendite errechnet sich aus dem Verhältnis des Ergebnisses vor Steuern (EBT Earnings before Taxes) zum Umsatz nach Maßgabe des Konzernabschlusses nach !FRS. Die Bartantieme berechnet sich ferner in Abhängigkeit von dem für das jeweilige Geschäftsjahr von dem Vorstandsmitglied bezogenen Festgehalt (Jahresfestgehalt).

Die Gewährung der Bartantieme setzt voraus, dass eine EBT-Rendite von mindestens 4,1 % erreicht worden ist. Bei einer EBT-Rendite von 4,1 % erhält das Vorstandsmitglied eine Bartantieme in Höhe von 1 % des Jahresfestgehalts. Je vollen 0,1 Prozentpunkt, um die die EBT-Rendite eine EBT-Rendite von 4,1 % übersteigt, erhöht sich der für die Berechnung der Bartantieme anwendbare Prozentsatz entsprechend um einen Prozentpunkt. Mithin erhält das Vorstandsmitglied z.B. bei einer EBT-Rendite von 5,0 % eine Bartantieme in Höhe von 10 % des Jahresfestgehalts sowie bei einer EBT-Rendite von 14 % eine Bartantieme in Höhe von 100 % des Jahresfestgehalts. Die Obergrenze ist bei einer EBT-Rendite von 20,0 % festgelegt, bei der die Bartantieme 160 % des Jahresfestgehalts beträgt.

Der Aufsichtsrat hat zum Zweck der Bestimmung des Verhältnisses zwischen den einzelnen Vergütungselementen als mittlere Zielgröße der kurzfristigen variablen Vergütung eine EBT-Rendite von 10 % festgelegt. Bei diesem mittleren Zielwert beträgt die Bartantieme 60 % des Jahresfestgehalts.

Manz Performance Share Plan 2011 und Manz Performance Share Plan 2012

Die auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2011 im Jahr 2011 gewährten und auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2012 jährlich zu gewährenden Bezugsrechte auf Manz-Aktien sollen die Vorstandsmitglieder zu einer nachhaltigen Steigerung des internen und externen Unternehmenswerts anregen und damit ihre

Interessen mit denen der Aktionäre, aber auch der übrigen Stakeholder, wirksam verknüpfen.

Der Aufsichtsrat hat als variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteil mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter aufgrund des Manz Performance Share Plan 2011 im Geschäftsjahr 2011 den Mitgliedern des Vorstands insgesamt 4.279 Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG gewährt.

Die ordentliche Hauptversammlung 2012 vom 19. Juni 2012 hat einen neuen Manz Performance Share Plan 2012 beschlossen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstandsmitgliedern in deren Einvernehmen im Geschäftsjahr 2012 keine neuen Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG gewährt. Im Geschäftsjahr 2013 hat der Aufsichtsrat aufgrund des Manz Performance Share Plan 2012 den Mitgliedern des Vorstands insgesamt 3.347 Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG gewährt. Im Geschäftsjahr 2014 hat der Aufsichtsrat aufgrund des Manz Performance Share Plan 2012 den Mitgliedern des Vorstands insgesamt 2.658 auf Aktien der Manz AG gewährt.

Konkrete Angaben über den Manz Performance Share Plan 2011 sowie den Manz Performance Share Plan 2012 sind in der "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht der Manz AG für das Geschäftsjahr 2013" enthalten, die auf der Internetseite der Manz AG unter der Adresse www.manz.com im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Corporate Governance" abrufbar ist.

Abfindungs-Cap bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen vor, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Amtszeit und des Dienstverhältnisses, die nicht auf einem wichtigen Grund beruht, Abfindungszahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses vergüten werden. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahrs und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.

Regelungen für den Fall eines Change of Control

Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Martin Hipp sieht für den Fall eines Kontrollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen zugeht, dass der Meldepflichtige 25 % oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat.

Das Vorstandsmitglied hat im Falle der Kündigung Anspruch auf eine Abfindung in Höhe des Festgehalts sowie der Bartantieme für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses. Für die Berechnung der Bartantieme ist hierbei der Durchschnitt aus der EBT-Rendite des vorangehenden Geschäftsjahrs und der nach den Planungen der Gesellschaft voraussichtlich im laufenden Geschäftsjahr erzielten EBT-Rendite zu Grunde zu legen. Die Abfindung ist jedoch auf den Betrag begrenzt, der sich bei einer Restlaufzeit des Dienstverhältnisses von drei Jahren ergeben würde. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, zudem um 75 % zum Zweck der pauschalierten Anrechnung der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte des Vorstandsmitglieds. Die bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge sind ferner jeweils mit 3 % p. a. auf den Tag der Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen. Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht, wenn die Gesellschaft das Dienstverhältnis wirksam aus wichtigem Grund gekündigt hat.

Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2014

Die Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 eine Vergütung in Höhe von insgesamt 829 TEUR (Vorjahr: 828 TEUR).

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen (Vorjahreswerte in Klammern):

Vergütung des Vorstands

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Erfolgsunabhängige Komponenten Erfolgsbezogene Komponenten (kurzfristig) Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
(in TEUR) Festgehalt Sonstige Bezüge* Bartantieme Bezugsrechte auf Aktien (Fair Value) Gesamt
--- --- --- --- --- ---
Dieter Manz, Vorstandsvorsitzender 288 20 0 181 489
(288) (21) 0 (207) (516)
Martin Hipp, Vorstand Finanzen 179 22 32 107 340
(174) (22) 0 (116) (312)
Gesamt 467 42 32 288 829
(462) (43) 0 (323) (828)

* Insbesondere geldwerte Vorteile der Sachbezüge und Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (Unterstützungskasse)

Die Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2012 (Tranchen 2013 und 2014) wurden anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden als sogenannter Fair Value zum Zeitpunkt der Ausgabe der Bezugsrechte nach Maßgabe des Börsenkurses der Manz-Aktie am Ausgabetag abzüglich des Ausgabebetrags von EUR 1,00 je Aktie bewertet. Hierbei wurde hinsichtlich der Performance-Komponente die Erreichung des Standard-Ziels (Faktor 1,0) einer EBIT-Marge von 10 % sowie hinsichtlich der Treuekomponente eine Ausübung der Bezugsrechte erst kurz vor Ende der Laufzeit (Faktor 2,0) innerhalb des achten Kalenderjahrs nach Ausgabe der Bezugsrechte unterstellt.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt. Danach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied neben der Erstattung seiner Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung in Höhe von 12.000,00 EUR. Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt diese Vergütung 24.000,00 EUR und für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats 18.000,00 EUR. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung. Eine auf ihre Bezüge zu entrichtende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats von der Gesellschaft erstattet. Ferner kann die Gesellschaft auf ihre Kosten die Mitglieder des Aufsichtsrats gegen zivil- und strafrechtliche Inanspruchnahme im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihres Amtes versichern und eine entsprechende Rechtsschutz- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung) abschließen.

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Vergütungen der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 (Vorjahreswerte in Klammern):

Vergütung des Aufsichtsrats

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(in TEUR) Feste Vergütung Variable Vergütung Gesamt
Professor Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender 24 0 24
(24) 0 (24)
Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Peter Leibinger, stellvertretender Vorsitzender 18 0 18
(18) 0 (18)
Professor Dr.-Ing. Michael Powalla 12 0 12
(12) 0 (12)
Gesamt 54 0 54
(54) 0 (54)

Ferner bestand für die Aufsichtsratsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine sogenannte D&O-Versicherung.

Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr wie im Vorjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs-und Vermittlungsleistungen, erhalten. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden wie in den Vorjahren weder Kredite noch Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.

3. Chancen- und Risikobericht

3.1 Risikomanagement- und Internes Kontrollsystem

Das Risikomanagement der Manz AG hat das Ziel, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen drohenden Schaden abzuwenden. Durch die Anwendung eines in die Unternehmensführung integrierten Risikomanagements ist die Manz AG in der Lage, konzernweit mögliche Gefahren rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten und ihnen mit adäquaten Maßnahmen zu begegnen. Im Zuge des unternehmerischen Handelns, also dem Spannungsfeld zwischen Chancen und Risiken, geht die Manz AG jedoch auch bewusst Risiken ein, die in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen aus der entsprechenden Geschäftstätigkeit stehen. Risiken lassen sich somit nicht grundsätzlich vermeiden, werden aber soweit möglich minimiert bzw. transferiert.

Das Risikomanagement wird zentral vom Risikomanagementbeauftragten gesteuert, regelmäßig auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit hin überprüft und in seiner Gesamtheit vom Finanzvorstand verantwortet. Die Verantwortung für die Risikoüberwachung hingegen ist dezentral organisiert und obliegt je nach Risikokategorie und -tragweite sowohl den Bereichsleitern und Geschäftsführern als auch den Vorständen der Manz AG. Durch regelmäßige Abfragen in mündlicher und schriftlicher Form werden potentielle Risiken in allen Geschäftsbereichen erfasst und zugleich die Möglichkeit geschaffen, negative Entwicklungen durch frühzeitiges Gegensteuern zu verhindern. Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wird für eine umfassende Beurteilung der Risikolage ein Gesamtbericht in einem jährlichen Turnus vorgelegt.

Die regelmäßige Analyse und Bewertung der Risiken erfolgt anhand eines Risikomanagementsystems bestehend aus einem definierten Kreis von Risikoverantwortlichen, festgelegten Risikokategorien und einer Risikoklassifizierung, welche das Gefahrenpotential und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs widerspiegelt. Die Identifikation und Handhabung von Risiken ist in den Unternehmensgrundsätzen verankert und als Aufgabe aller Mitarbeiter der Manz AG definiert. Durch die Einbindung der gesamten Belegschaft werden Risiken schnell erkannt und an den jeweiligen Risikoverantwortlichen kommuniziert, der in Einklang mit den konzernweit definierten Handlungsgrundsätzen geeignete Maßnahmen ergreifen muss. Die Risiken werden für eine möglichst vollumfängliche Erfassung nach Themenfeldern gruppiert.

Unterschieden werden grundsätzlich folgende Risikokategorien:

Management
Naturkatastrophen und Pandemie
Angriffe und Betrug
Gesellschaftliche und kulturelle Risiken
Politik und regulatorisches Umfeld
Wirtschaftliches Umfeld
Technologie
Wettbewerb
Unternehmensorganisation und -prozesse
Gebäude und Infrastruktur
Produkte und Projekte
Vertrieb
Akquisitionen und Investments
Beschaffung
Personalwesen
Finanzwesen

Ergänzend zu diesem Risikomanagementsystem finden im Rahmen eines halbjährlichen Planungsprozesses weitere Aktivitäten zur Risikoidentifikation und -minderung statt. Mit Hilfe einer kontinuierlichen Technologie- und Marktbeobachtung werden unterschiedliche Szenarien entwickelt, die in Abhängigkeit der technologischen und wirtschaftlichen Entwicklung zum Tragen kommen. Ziel der Ausarbeitung und Nutzung dieser verschiedenen Planungsszenarien ist es letztlich, den Wert des Unternehmens kontinuierlich und nachhaltig zu steigern, die mittelfristigen finanziellen Ziele zu erreichen und die Existenz des Unternehmens langfristig zu sichern.

Die Wirksamkeit und Angemessenheit unseres Risikomanagementsystems wurden vom Wirtschaftsprüfer beurteilt. Er stellte fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen insbesondere zur Errichtung eines Überwachungssystems in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Somit entspricht die Manz AG den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG).

Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB)

Das Ziel des Risikomanagementsystems der Manz AG im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die der Regelkonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen könnten. Das Risikomanagement beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind bei Manz folgende Strukturen und Prozesse implementiert:

Der Finanzvorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Die Einzelabschlüsse der Manz AG und der Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in einen Abschluss gemäß IFRS übergeleitet.

Die einheitliche Bilanzierung und Bewertung auf Grundlage der für das Mutterunternehmen geltenden Vorschriften wird durch die Konzernbilanzierungsrichtlinien gewährleistet und in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst. Darüber hinaus werden den Konzerngesellschaften zu erstellende Berichtspakete vorgegeben.

Für den monatlichen Konsolidierungsprozess wird seit dem Geschäftsjahr 2010 das SAP-Tool BCS eingesetzt. Zur Überprüfung der Datenkonsistenz werden hier automatische Plausibilitätskontrollen bereits bei der Datenerfassung vorgenommen. Die Konsolidierungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Einhaltung der zeitlichen und prozessualen Vorgaben erfolgt durch Mitarbeiter der Konsolidierungsabteilung auf Konzernebene.

Weitere Kontrollaktivitäten auf Konzernebene umfassen die Analyse und ggf. die Korrektur der durch die Tochtergesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern vorgelegten Berichten.

Weitere wesentliche Elemente der Risikokontrolle im Rechnungslegungsprozess sind die Funktionstrennung zwischen Eingabe, Prüfung und Freigabe sowie eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten in den betroffenen Bereichen. Die Verwendung von SAP als IT-Finanzsystem leistet einen weiteren wichtigen Beitrag für die konsequente Fehlervermeidung. Des Weiteren wird auf allen Prozessebenen das Vier-Augen-Prinzip angewandt. Bei speziellen fachlichen und komplexen Fragestellungen werden außerdem externe Sachverständige mit einbezogen. Neben der unternehmensinternen Kontrolle der rechnungslegungsrelevanten Prozesse und Strukturen nimmt schließlich auch der Abschlussprüfer eine Beurteilung im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit vor.

Weitere Kontrollaktivitäten umfassen die Analyse und Plausibilitätskontrollen von Geschäftsvorfällen sowie die kontinuierliche Überwachung der Projektkalkulationen. Durch die dargestellten Strukturen, Prozesse und Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung der Manz AG einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, internationalen Rechnungslegungsstandards und konzerninternen Richtlinien erfolgt.

Der Vorstand erachtet die eingerichteten Systeme, die regelmäßig hinsichtlich ihrer Optimierungs- und Weiterentwicklungsfähigkeit überprüft werden, als angemessen und funktionsfähig. Identifizierte Verbesserungspotenziale setzt der Vorstand in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Manz AG um.

3.2 Risiken des Unternehmens

3.2.1 Branchenrisiken

Gesamtwirtschaftliche Risiken

Wie die massiven konjunkturellen Verwerfungen in Folge der internationalen Wirtschafts-und Finanzkrise gezeigt haben, kann die gesamt- und finanzwirtschaftliche Entwicklung in den zentralen Absatzmärkten der Manz AG mit negativen Effekten für die Geschäftsentwicklung verbunden sein. So könnten Investitionen der Display-, der Solar- oder der Batterieindustrie aufgrund von Finanzierungsengpässen verschoben werden. Zudem könnte sich die Refinanzierung börsennotierter Unternehmen über den Kapitalmarkt deutlich schwieriger gestalten. Für potenzielle Kunden der Manz AG allgemein besteht das Risiko, dass notwendiges Kapital für Investitionen in neue Anlagen nicht zur Verfügung steht. Dies würde die Entwicklung auf dem Solar- und Display-Markt sowie im Bereich der Lithium-Ionen-Batterien spürbar bremsen. In einem solchen Szenario wäre die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage, ihre Wachstumsziele wie geplant zu realisieren. Durch ein etabliertes Netz und den stetigen Ausbau weltweiter Produktions- und Vertriebskapazitäten, die Bereithaltung eines Liquiditätspolsters für Nachfrageeinbrüche sowie einen klaren Fokus auf verschiedene Wachstumsmärkte in unterschiedlichen Regionen weltweit, werden diese Risiken durch die Gesellschaft diversifiziert.

Risiken durch zunehmenden Wettbewerb

Bestehende und potenzielle Wettbewerber, insbesondere asiatische Hersteller, könnten versuchen Marktanteile in den Zielbranchen der Manz AG vor allem durch eine aggressive Preispolitik zu gewinnen. Ein weiteres Risiko besteht durch die Herstellung von Plagiaten im asiatischen Raum. Dies könnte einen direkten Einfluss auf die Umsatz- und die Ertragssituation der Manz AG sowie auf die Marktanteile der Gesellschaft haben. Um diesen Risiken wirksam entgegenzutreten, verfolgt die Manz AG den Anspruch, die derzeit technologisch führende Marktstellung durch ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu behaupten und weiter auszubauen. Zudem stärkt die Manz AG mit ihrer Strategie „Follow the market” die eigene lokale Präsenz bei ihren Kunden. Durch die Produktionsstandorte in Taiwan und China, lokal üblichen Produktionskosten und einem direkten Kundenkontakt wirkt Manz somit einer Abwanderung zu einheimischen Wettbewerbern entgegen.

Risiken aufgrund der Konsolidierung in der Solarbranche

Mögliche Verschiebungen von Ersatzinvestitionen sowie eine längere Konsolidierungsphase in der Solarbranche könnten sich negativ auf die Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Zur Minimierung dieser Risiken und als Reaktion auf die veränderten Anforderungen des Marktes hat die Gesellschaft den Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt auf Lösungen gelegt, die für die Hersteller mit einer verbesserten Effizienz und damit geringeren Produktionskosten einhergehen. Darüber hinaus entgegnet die Gesellschaft den Risiken einer solchen Entwicklung mit der konsequenten Umsetzung der eigenen Diversifizierungsstrategie. Entsprechend stuft das Management der Manz AG dieses Risiko derzeit als niedrig ein.

Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte

Als Technologieführer sind Forschung und Entwicklung sowie ein innovatives Produktportfolio für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Grund dafür ist der kontinuierlich stattfindende technologische Wandel in den Kernbranchen Display, Photovoltaik sowie Lithium-Ionen-Batterien. In diesem Prozess ist nicht gesichert, dass die Gesellschaft stets die Technologien anbieten kann, die vom Markt langfristig gefordert werden. Zudem besteht das Risiko, dass Neuentwicklungen mit höheren Kosten verbunden sind als ursprünglich budgetiert, so dass durch einzelne Entwicklungsprojekte Verluste entstehen können. Auch ist der spätere Markterfolg bei der Einführung neuer Produkte nicht garantiert, woraus weitere Risiken für die Umsatz- und Ertragslage resultieren können. Ferner besteht aufgrund der hohen technologischen Dynamik in den Zielsektoren die Gefahr, dass Maschinen und Systeme entwickelt werden, für die am Markt nur eine geringe Nachfrage besteht. Um diese Risiken zu kontrollieren, pflegt die Manz AG einen engen Kontakt zu ihren Kunden, und kann so neue Trends frühzeitig erkennen. Zudem prüft die Gesellschaft im Vorfeld sorgfältig die möglichen Marktpotenziale, um die Renditen von Entwicklungsprojekten abschätzen und damit die Ressourcen optimal einsetzen zu können.

Risiken bei ausbleibender Nachfrage im Bereich CIGS-Technologie und CIGSfab

Trotz positiv verlaufender Gespräche mit potentiellen Kunden aus Asien, der Türkei, Polen, Südafrika und den arabischen Ländern kann das Risiko nicht völlig ausgeschlossen werden, dass für die CIGSfab keine ausreichende Nachfrage am Markt besteht bzw. eine Finanzierungslösung für diese Technologie durch die Kunden nicht möglich ist. Die Konsequenz wäre ein (Teil-)Verlust der im Rahmen des Projekts CIGSfab getätigten Investitionen für Lizenzen, die Weiterentwicklung der CIGS-Technologie, die Übernahme und den Betrieb des Investitionsstandorts Schwäbisch Hall. Dies könnte zu einer erheblichen finanziellen Belastung der Gesellschaft in diesem Geschäftsbereich führen und sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz AG auswirken. Zudem wäre das zukünftige Umsatz- und Ertragspotenzial der Gesellschaft signifikant reduziert.

Risiken bei ausbleibender Nachfrage aus der Übernahme der Kemet Electronics Italy

Durch die Übernahme der Maschinenbausparte des italienischen Technologieunternehmens Kemet Electronics Italy, einem Tochterunternehmen der amerikanischen KEMET Corporation, hat die Manz AG ihr finanzielles Engagement im Battery-Bereich weiter ausgebaut. Im Zuge des Asset-Deals wurden 83 Mitarbeiter durch die Manz AG übernommen. Zudem gingen Patente und Schutzrechte sowie Know-how insbesondere in der Wickel- und Laminiertechnologie der KEMET auf Manz über. Diese zählen neben der bei Manz bereits etablierten Technologie zum Stapeln von Elektroden zu den führenden Technologien bei der Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien für die Elektromobilität, die stationäre Energiespeicherung sowie Consumer Electronics. Sollten sich diese Zielmärkte im Bereiche Battery entgegen der aktuellen Vorstandserwartungen nicht positiv entwickeln oder sollte es Manz nicht möglich sein existierende Kundenbeziehungen fortzuführen oder neue Kundenbeziehungen zu etablieren, könnte dies zu signifikanten finanziellen Belastungen in diesem Geschäftsbereich und negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz AG führen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, pflegt die Manz AG einen engen Kontakt zu bestehenden und potenziellen Kunden und kann so neue Trends frühzeitig erkennen. Zudem wird die Integration der Manz Italy in den Gesamtkonzern streng überwacht, Fortschritt und Erfolg werden dem Vorstand in monatlichen Reports übermittelt.

3.2.2 Finanzwirtschaftliche Risiken

Liquiditätsrisiko

Zur Fortführung des Wachstumskurses ist es für die Gesellschaft von vitalem Interesse, die für den laufenden Geschäftsbetrieb notwendigen Zahlungen sowie strategisch sinnvolle Erweiterungs- und Erhaltungsinvestitionen in ausreichender Form gewährleisten zu können. Der dafür notwendige Zufluss an liquiden Mitteln könnte durch eine Verschlechterung des operativen Geschäfts bzw. durch externe Faktoren wie beispielsweise eine restriktivere Kreditvergabepolitik durch Banken beeinträchtigt werden. Die Liquidität zur Finanzierung des operativen Geschäfts ist auch in Zukunft über langfristige Darlehen sowie Kreditlinien gesichert.

Währungs- und Zinsänderungsrisiken

Die Währungsrisiken der Manz AG ergeben sich aus operativen Tätigkeiten. Soweit sie die Cashflows der Gesellschaft beeinflussen, werden Risiken aus Fremdwährungen gesichert. Im Geschäftsjahr 2014 war die Manz AG Fremdwährungen im Zusammenhang mit bereits fixierten und geplanten Transaktionen in Fremdwährung ausgesetzt. Diese betrafen ausschließlich Transaktionen in US-Dollar im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten.. Die Risiken hieraus wurden mit Hilfe von derivativen Finanzinstrumenten (im Wesentlichen Devisentermingeschäfte und Devisenswapgeschäfte) abgesichert. Für die geplanten Transaktionen lagen die Voraussetzungen für ein Hedge-Accounting (Cashflow Hedge) vor. Es besteht allerdings das Risiko, dass sich die Liefertermine verschieben, wodurch Verluste bzw. Gewinne aus der Verlängerung der derivativen Finanzinstrumente entstehen können.

Risiken durch Zahlungsunfähigkeit von Kunden

Die Manz AG ist auch zukünftig mit dem Risiko von Forderungsausfällen konfrontiert, die sich negativ auf die Umsatz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken könnten. Darüber hinaus geht mit der Insolvenz eines Kunden auch der Verlust von möglichen Folgeaufträgen einher. Potenziellen Kreditrisiken begegnet das Unternehmen mit intensiven Bonitätsprüfungen vor Vertragsschluss, dem Abschluss von Akkreditiven und Anzahlungsvereinbarungen sowie einem konsequenten Forderungsmanagement.

Daneben verfolgt die Manz AG durch die Diversifizierung des Geschäftsmodells in Märkte und Regionen das Ziel, Risiken durch eine Abhängigkeit von einzelnen Kunden und die Auswirkungen bei Forderungsausfällen einzelner Kunden auf die Umsatz- und Ertragslage des Konzerns zu minimieren.

3.2.3 Personalrisiken

Für einen Hightech-Maschinenbauer sind qualifizierte und motivierte Führungskräfte und Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung für den Unternehmenserfolg. Das Abwandern von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen könnte sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage beeinträchtigen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass neue geeignete Fach-und Führungskräfte oder zusätzliche Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Allerdings steht die Manz AG als börsennotiertes Unternehmen stärker im Blickfeld von potenziellen Arbeitnehmern und kann dadurch zugleich die Attraktivität als Arbeitgeber steigern. Zudem besteht mit der Börsennotierung mittelfristig auch die Möglichkeit, Mitarbeiter durch die Ausgabe von Aktien und eine entsprechende Erfolgsbeteiligung enger an das Unternehmen zu binden.

3.2.4 Vertragsrisiken

Risiken aus Vertragsstrafen

Risiken können bei der Manz AG auch aus Vertragsstrafen, sogenannte Pönale, resultieren. So wird bei Auftragsvergabe ein festes Lieferdatum vereinbart, das beide Parteien als verbindlich erachten. Sollte Manz z.B. aufgrund von Lieferengpässen oder knappen Ressourcen nicht in der Lage sein, die vereinbarte Menge fristgerecht auszuliefern, kann dies die Projekterträge mindern. Daraus ergäben sich direkte Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns. Zur Steuerung des Risikos werden jedoch frühzeitig vorhandene Ressourcen überwacht und gegebenenfalls an das jeweilige Auftragsvolumen angepasst. Damit ist die Gesellschaft in der Lage, das Ertragsrisiko auf ein Minimum zu begrenzen.

Risiken aus Lieferantenverträgen

Langfristige Verträge mit Lieferanten und Subunternehmen führen zur Verpflichtung, bereits bestellte Komponenten auch in einer schwierigen Marktlage abzunehmen. Dies kann zu einem Anstieg der Vorräte der Gesellschaft und damit zu einer erhöhten Kapitalbindung führen. Im Ergebnis kann sich dies entsprechend auf die Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätslage der Gesellschaft auswirken.

3.4 Chancen der künftigen Entwicklung

Diversifikation des Geschäftsmodells für stabile Wachstumschancen auf dynamischen Märkten

Die erfolgreich umgesetzte Diversifizierungsstrategie ist fester Bestandteil des Geschäftsmodells der Manz AG, wobei sich das Unternehmen vom Automationsspezialisten zum Anbieter integrierter Produktionslinien entwickelt hat. Durch das umfangreiche Technologieportfolio in den Bereichen Automation, Messtechnik, Laserbearbeitung, Vakuumbeschichtung, Nasschemie, Drucken und Beschichten sowie Roll-to-Roll-Prozesse und dem branchenübergreifenden Technologietransfer, konnte sich die Manz AG in den drei Wachstumsbranchen Displays, Photovoltaik und Lithium-Ionen-Batterien als gefragter Anbieter hochentwickelter Produktionsanlagen und Entwicklungspartner innovativer Produktionslösungen etablieren. Die Diversifizierung bietet der Gesellschaft die Chance, am Wachstumspotenzial mehrerer dynamischer Zielmärkte zu partizipieren. Gleichzeitig ermöglicht dies der Manz AG die eigenen Produktionskapazitäten innerhalb der Gruppe entsprechend der Investitionszyklen der einzelnen Branchen anzupassen und so für zusätzliche unternehmerische Stabilität zu sorgen.

Synergieeffekte zwischen den Geschäftsbereichen eröffnen Wettbewerbsvorteile

Bei der Entwicklung ihrer Produktionsanlagen betreibt die Manz AG einen aktiven Technologietransfer zwischen den relevanten Zielbranchen Displays, Photovoltaik und Lithium-Ionen-Batterien. Indem die Manz AG ihr umfassendes technologisches Know-how branchenübergreifend einsetzt, kann sie ihren Kunden innovative Produktionslösungen bieten. Damit liefert Manz einen entscheidenden Beitrag zur Minimierung der Produktionskosten der Endprodukte und trägt wesentlich zu einer industriellen und profitablen Produktion in jungen Wachstumsbranchen bei. Gleichzeitig tragen die zwischen den Geschäftsbereichen erzielten Synergieeffekte zum Umsatzwachstum sowie zur Steigerung der Prof itabilität der Gesellschaft bei. Sie resultieren beispielsweise aus den technologisch vergleichbaren Anforderungen im Produktionsprozess von Flat Panel Displays und Dünnschicht-Solarmodulen hinsichtlich der Automatisierung, der nasschemischen Prozesse oder der Beschichtung mittels Vakuumtechnologie. Bereits vollständig entwickelte Technologien können gleichermaßen im Geschäftsbereich Display wie auch im Geschäftsbereich Solar eingesetzt werden. Durch den Technologietransfer zwischen den einzelnen Geschäftsbereichen Display, Solar und Battery ist das Geschäftsmodel der Manz AG flexibel für neue Wachstumstrends und Absatzmärkte mit zusätzlichem Umsatz- und Ertragspotenzial aufgestellt, während gleichzeitig die ausgezeichnete Wettbewerbsposition als Innovationsführer in allen Geschäftsbereichen weiter gefestigt werden kann.

Signifikante Wachstumschancen durch Internationalisierung und „Follow the Market”

Die Manz AG ist ein international agierender Hightech-Maschinenbauer mit engen Kundenbeziehungen weltweit. Um die internationale Marktposition weiter zu stärken verfügt die Gesellschaft auf den strategischen Zielmärkten für Displays, Photovoltaik und Lithium-Ionen-Batterien in China, Taiwan, Indien, den USA und Europa über ein ausgeprägtes Service- und Vertriebsnetz. Durch die Strategie „Follow the Market” ist Manz zudem in allen wesentlichen Märkten mit eigenen Produktionsstätten vertreten, wodurch die Gesellschaft ihren Kunden – insbesondere in der derzeitigen Hauptabsatzregion Asien – deutsche Ingenieurskunst zu lokalen Preisen bieten kann. Insgesamt verfügt Manz durch die Produktions-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Taiwan und China mit rund 900 Mitarbeitern über einen hervorragenden Marktzugang im größten Wachstumsmarkt Asiens. Mit insgesamt 2/3 der Mitarbeiter im Ausland bietet Manz seinen Kunden eine sehr hohe Verfügbarkeit und sichert gleichzeitig eine enge und vertrauensvolle Kundenbeziehung. Die Gesellschaft ist dadurch in der Lage, technologische Trends frühzeitig zu erkennen, auf dieser Grundlage die notwendigen Produktionstechnologien zu antizipieren, neue Standards zu setzen und somit zusätzliche Marktanteile zu gewinnen. Diese Kundennähe und die praxisorientierten Produktionslösungen stärken die Wettbewerbsvorteile auf den internationalen Zielmärkten von Manz nachhaltig, und bieten der Gesellschaft Chancen für Umsatz- und Ertragswachstum.

Notwendige Neuinvestitionen in der Photovoltaikbranche

Im vergangenen Geschäftsjahr war die Situation in der Photovoltaikbranche geprägt von einem stark wachsenden Endkundenmarkt. Die Nachfrage nach Solarmodulen weltweit lag dabei etwa auf Niveau der bestehenden, jedoch größtenteils veralteten Produktionskapazitäten. Gleichzeitig ist eine Stabilisierung des Preisniveaus für Solarmodule zu beobachten. Diese Faktoren führen zu einer zunehmenden Investitions- und Planungssicherheit in der Branche, was einen neuen Investitionszyklus erwarten lässt. Kurz-und mittelfristig könnte dies wieder zu deutlich steigenden Wachstumsraten im Solarsektor führen, da für eine wirtschaftliche Produktion Neuinvestitionen unumgänglich sind. Vor diesem Hintergrund bleibt die Manz AG bei der Weiterentwicklung der CIGS-Technologie weiter engagiert. Die Technologie bietet das höchste Potenzial im Hinblick auf zukünftige Effizienzsteigerung und damit verbunden auch die niedrigsten Kosten pro Watt. Mit einem Wirkungsgrad von aktuell bis zu 14,6 % der in einer CIGSfab produzierten Solarmodule (15,9 % Aperturwirkungsgrad) sowie einer verlässlichen Technologie-Roadmap für künftige Wirkungsgradsteigerungen bietet Manz maximale Investitionssicherheit. Der Solarstrom, der mit diesen Solarmodulen hergestellt wird, liegt bereits heute auf einem ähnlichen Preisniveau wie Strom aus fossilen Energiequellen und deutlich unter dem in Offshore-Windparks erzeugten Strom. Die Wettbewerbsfähigkeit des Solarstroms (Grid Parity) ist damit in unmittelbare Nähe gerückt, bzw. in vielen Regionen der Welt bereits erreicht. Insbesondere in sonnenreichen Ländern wie Indien, China, den arabischen Ländern oder Südafrika kann die Dünnschichttechnologie ihre Vorteile gegenüber der kristallinen Technologie ausspielen, so dass die Aussichten für diesen Geschäftsbereich positiv bleiben und weiterhin Upside-Potenzial für die zukünftige Entwicklung der Manz AG bieten. Für die Produktion von kristallinen Solarzellen wird China künftig der mit Abstand größte Markt sein. Dank seiner starken Marktposition in China folgt Manz damit den Anforderungen des Marktes nach Lieferung von Anlagen aus lokaler Produktion. Manz bewahrt sich so auch weiterhin die Chance, von Investitionen in diesem Bereich partizipieren zu können.

Marktchancen durch Übernahmen

Des Weiteren können der Gesellschaft zusätzliche Wettbewerbsvorteile aus gezielten Übernahmen erwachsen. Dies ermöglicht den Zugriff auf neue Technologien und die auch beim Wettbewerb knappen und ausschlaggebenden Faktoren Know-how und qualifiziertes Personal. Ferner prüft die Gesellschaft regelmäßig die Möglichkeit, durch attraktive Zukäufe neue Kunden- und Produktgruppen zu erschließen und die Produktpalette weiter zu diversifizieren. Das Unternehmen würde somit auf eine noch breitere Basis gestellt, mit stabilisierenden Auswirkungen auf die Umsatz- und Ertragslage. Im Geschäftsbereich Battery konnte die Manz AG durch die Übernahme der Maschinenbausparte des italienischen Technologieunternehmens Kemet Electronics Italy, einem Tochterunternehmen der amerikanischen KEMET Corporation, sein Leistungsspektrum für die Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien im Geschäftsjahr 2014 signifikant erweitern. Im Resultat ist Manz in der Lage, mit seinem weltweit einzigartigen Technologieportfolio seinen Kunden Produktionsequipment zur Herstellung aller aktuellen Zellkonzepte von der gewickelten Knopfzelle bis hin zur gestapelten Pouchzelle anzubieten. Mit der damit einher gehenden erfolgreichen Erschließung des Marktes für Consumer Electronics, eröffnen sich für Manz ausgezeichnete Chancen, das Geschäft in diesem Segment deutlich zu steigern.

3.5 Gesamtaussage zu den Chancen und Risiken

Als innovativer Hightech-Maschinenbauer sieht sich die Manz AG mit Hinblick auf die Chancen und Risiken gut positioniert, um den Fortbestand der Gesellschaft langfristig zu sichern und Chancen für weiteres Unternehmenswachstum nutzen zu können. Alle Risiken, die die Manz AG zur Nutzung dieser Chancen bewusst eingeht, werden von ihr als beherrschbar eingeschätzt. Insbesondere sind keine Risiken erkennbar, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Konzerns gefährden.

4. Prognosebericht

4.1 Ausblick

In unserem Prognosebericht gehen wir, soweit möglich, auf die erwartete künftige Entwicklung der Manz AG und des Umfelds des Unternehmens im laufenden Geschäftsjahr 2015 ein.

In der für uns maßgeblichen Region Asien wird die wirtschaftliche Ertragskraft im aktuellen Geschäftsjahr voraussichtlich auf Vorjahresniveau zulegen. In der größten Volkswirtschaft der Region, der Volksrepublik China, wird ein BIP-Wachstum von voraussichtlich 7,0% erwartet. Gleichzeitig sehen die Experten des Kieler Instituts für Wirtschaftsforschung auch für die Weltwirtschaft eine positive Entwicklung bei 3,7% im Jahr 2015. Wir sehen in den erwarteten konjunkturellen Marktprognosen gute Rahmenbedingungen für unternehmerisches Wachstum im laufenden Geschäftsjahr. Es ist zu beachten, dass die gegenwärtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Unsicherheit zu Aussagen über die künftige Entwicklung erhöhen, da zugrunde liegende Prämissen rasch ihre Gültigkeit verlieren können. Aus den Rahmenbedingungen ergeben sich Chancen und Risiken für die weitere operative Entwicklung der Manz AG.

Neben diesen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind für die Manz AG die Entwicklungen der Teilmärkte Display, Solar sowie Lithium-Ionen-Batterien von entscheidender Bedeutung für die weitere operative Entwicklung.

Wie das Technologieportfolio der Manz AG, so entwickeln sich auch unsere Zielmärkte stetig weiter. Diesem dynamischen Prozess trägt die Manz AG Rechnung und wird mit dem ersten Quartalsabschluss 2015 eine Neubezeichnung der strategischen Geschäftsbereiche vornehmen: Die größte Veränderung besteht darin, dass „Electronics” und „Energy Storage” die Bereiche „Display” und „Battery” ersetzen werden (siehe auch 1.1.2 Produkte und Wertschöpfungsstufen). Im Sinne einer stringenten Berichterstattung innerhalb dieses Berichts sind die nachstehenden Segmentprognosen noch nach den bisherigen strategischen Geschäftsbereichen gegliedert. Eine Aktualisierung der Segmentprognosen nach Vorgabe der seit dem 1. Januar 2015 intern neubezeichneten Bereiche wird mit dem ersten Quartalsabschluss 2015 erfolgen. Die Neubezeichnung der Geschäftsbereiche hat keine Auswirkungen auf die Gesamtprognose des Unternehmens.

Für das laufende Jahr 2015 erwarten wir im Geschäftsbereich Display eine weiterhin stabile Entwicklung des operativen Geschäfts. Grund zu dieser Annahme gibt uns die anhaltend hohe Nachfrage nach Endgeräten mit Touchpanel-Displays wie beispielsweise Smartphones oder Tablet-Computern. Die erhöhte Nachfrage sowie die zusätzlichen Anwendungsbereiche führen nach unserer Einschätzung zu Neu- und Ersatzinvestitionen in Produktionsanlagen, von denen die Manz AG profitieren kann. Die in den ersten drei Monaten 2015 gewonnenen Aufträge im Bereich Display stützen diese Erwartung, wenngleich die kurzen Ramp-up-Phasen unserer Kunden von rund vier bis sechs Monaten grundsätzlich zu kurzfristigen Auftragseingängen führen und eine flexible Auftragsplanung erfordern. Insgesamt erwarten wir für 2015 im Geschäftsbereich Display Umsatzerlöse auf Vorjahresniveau. Der Auftragsbestand im Geschäftsbereich Display betrug 7,8 Mio. EUR per 31. Dezember 2014 (Vorjahr: 35,4 Mio. EUR).

Für unseren Geschäftsbereich Solar sind wir angesichts einer stetig wachsenden Endkundennachfrage nach Solarmodulen verhalten positiv gestimmt. Diese zunehmende Nachfrage macht Neuinvestitionen in modernes Equipment unumgänglich, um eine profitable Herstellung zu realisieren. Für die Produktion von kristallinen Solarzellen wird China künftig der mit Abstand größte Markt sein. Dank unserer starken Marktposition in Asien sind wir in der komfortablen Situation, den Anforderungen des Marktes nach Lieferung von Anlagen aus lokaler Produktion, nachzukommen. Wir bewahren uns somit auch weiterhin die Chance, von Investitionen in diesem Bereich partizipieren zu können. Im Bereich der Dünnschicht-Solartechnologie sind wir von der technologischen Überlegenheit der Manz CIGSfab, unserer schlüsselfertigen Produktionslinie zur Herstellung von GIGS Dünnschicht-Solarmodulen, mehr denn je überzeugt. Dies unterstrich erneut der im September 2014 erzielte neue Wirkungsgrad-Weltrekord des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW). Mit dem Wirkungsgrad von 21,7% stößt das ZSW, exklusiver Forschungspartner der Manz AG, in neue Dimensionen vor und übertrifft den bisherigen Weltrekord für Dünnschichtsolar-Laborzellen um 0,7 Prozentpunkte. Damit erhöht sich der Abstand gegenüber der multikristallinen Technik auf nunmehr 1,3 Prozentpunkte, was die Attraktivität der CIGS-Technologie weiter stärkt. CIGS-Dünnschicht-Solarmodule sind damit in der Zukunft nicht nur leistungsstärker als multikristalline Solarzellen, sondern auch deutlich günstiger zu produzieren. Die CIGS-Technologie wird daher nach unserer Einschätzung im nächsten Investitionszyklus der Photovoltaik eine wichtige Rolle einnehmen. Das Umsatzpotenzial für eine CIGSfab beläuft sich je nach Kapazität der Linie auf 50,0 Mio. EUR bis 350,0 Mio. EUR. Der Verkauf voll integrierter, schlüsselfertiger Produktionslinien für CIGS-Solarmodule ist daher unverändert unser zentrales Ziel. Gleichzeitig tragen wir aber auch der anhaltenden Investitionszurückhaltung der vergangenen vier Jahre Rechnung, indem wir unsere laufende Kostenbasis reduzieren. In Summe bietet der Bereich Solar daher momentan vor allem Upside-Potenzial für die Manz AG. Insgesamt rechnen wir damit, dass wir den Umsatz im Geschäftsbereich Solar gegenüber dem Vorjahr deutlich steigern werden. Der Verkauf einer CIGSfab würde dabei das Umsatzwachstum noch einmal signifikant beschleunigen. Der Auftragsbestand belief sich zum 31. Dezember 2014 auf 2,4 Mio. EUR (Vorjahr: 4,3 Mio. EUR).

Deutlich positive Impulse erwarten wir zudem in unserem dritten Geschäftsbereich Battery. Mit unseren Produktionsanlagen zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien für die Elektromobilität, die stationäre Stromspeicherung sowie den Bereich Premium Consumer Electronics haben wir uns weitere Zukunftsmärkte erschlossen, die uns deutliches Umsatz-und Ertragspotenzial bieten. Gerade von Kunden aus dem Bereich Consumer Electronics verzeichnen wir eine stark steigende Nachfrage; aber auch die Investitionen in Produktionskapazitäten für die Elektromobilität zeigen eine dynamische Entwicklung. Bereits erteilte Großaufträge sowie vielversprechende Kundengespräche lassen nach unserer Einschätzung ein solides erstes Quartal sowie ein dynamisches zweites Quartal 2015 erwarten. Für das Gesamtjahr 2015 rechnen wir mit einer signifikanten Umsatzsteigerung. Der Auftragsbestand belief sich zum 31. Dezember 2014 auf 43,0 Mio. EUR (Vorjahr: 5,8 Mio. EUR).

Neben der konsequenten Fortsetzung unserer Diversifizierungsstrategie, dem branchenübergreifenden Technologietransfer sowie eigenen Produktions- und Servicestandorten auf den lokalen Märkten unserer Kunden, bilden insbesondere Investitionen in F&E-Aktivitäten die Basis für nachhaltiges Wachstum. Dabei wollen wir durch die Weiterentwicklung des umfassenden Technologieportfolios unsere ausgezeichnete Marktposition in unseren Geschäftsbereichen stärken und ausbauen. Insgesamt planen wir deshalb im laufenden Geschäftsjahr Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung in

Höhe von 12 Mio. EUR etwas über dem Wert von 2014 mit 10 Mio. EUR. Den herausragenden Stellenwert von Forschung in unserem Unternehmen unterstreicht die Forschungskostenquote von 6,3 % im Geschäftsjahr 2014.

Für das laufende Geschäftsjahr 2015 rechnen wir hinsichtlich der Finanzlage unseres Unternehmens mit einem weiterhin verbesserten, positiven operativen Cashflow. Zur Sicherstellung unserer Liquidität werden wir die gute Zusammenarbeit mit unseren Finanzinstituten weiter forcieren sowie bei Bedarf die Finanzierungsmöglichkeiten des Kapitalmarktes nutzen.

4.2 Gesamtaussage zur künftigen Entwicklung

Für das laufende Geschäftsjahr rechnen wir aufgrund der positiven Aussichten in den Geschäftsbereichen Display und Battery mit einer positiven Geschäftsentwicklung. Die Branchenaussichten in allen drei strategischen Geschäftsbereichen bewerten wir durchweg positiv. Daher erwarten wir im aktuellen Geschäftsjahr 2015 einen Umsatz zwischen 160 Mio. EUR und 180 Mio. EUR bei einem deutlich positiven EBIT. Der Verkauf einer CIGSfab würde sich in Abhängigkeit von Höhe und Zeitpunkt des Auftragseingangs zusätzlich deutlich positiv auf Umsatz und Ertrag auswirken.

4.3 Zukunftsgerichtete Aussagen

Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Manz AG beruhen. Solche Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklungen oder die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an künftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Reutlingen, den 20. März 2015

Der Vorstand

Dieter Manz, Vorstandsvorsitzender

Martin Hipp, Mitglied des Vorstands

Bilanz zum 31. Dezember 2014

AKTIVA

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31.12.2014 31.12.2013
EUR EUR
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A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 9.359.359,18 18.378.624,30
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 879.338,88 863.183,88
10.238.698,06 19.241.808,18
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 908.905,00 981.652,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 5.190.277,00 10.532.199,30
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.347.467,00 2.399.134,00
8.446.649,00 13.912.985,30
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 70.718.283,78 77.449.458,29
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 12.318.653,03 4.881.630,13
83.036.936,81 82.331.088,42
101.722.283,87 115.485.881,90
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 10.704.032,17 12.284.683,48
2. Unfertige Erzeugnisse 56.914.872,03 56.926.170,73
3. ./. Erhaltene Anzahlungen -25.295.554,29 -27.762.748,32
4. Fertige Erzeugnisse und Waren 22.638,19 857.331,76
5. Geleistete Anzahlungen 2.615.727,32 29.100,05
44.961.715,42 42.334.537,70
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.667.354,92 7.318.953,45
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 347.483,99 1.013.638,45
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.543.969,19 595.773,13
8.558.808,10 8.928.365,03
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.257.217,25 17.453.771,33
59.777.740,,77 68.716.674,06
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 213.212,19 122.574,24
161.713.236,83 184.325.130,20
PASSIVA
31.12.2014 31.12.2013
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 4.928.059,00 4.928.059,00
II. Kapitalrücklage 108.513.743,22 108.513.743,22
III. Gewinnrücklagen
1. Andere Gewinnrücklagen 1.470.601,00 1.470.601,00
1.470.601,00 1.470.601,00
IV. Bilanzverlust -12.311.458,60 -5.667.431,75
102.600.944,62 109.244.971,47
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.413.590,35 3.236.068,42
2. Sonstige Rückstellungen 4.235.850,44 4.355.378,15
7.649.440,79 7.591.446,57
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 25.000.000,00 35.629.548,69
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 13.876.399,89 6.198.748,88
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.966.709,39 4.049.562,47
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.010.348,44 21.009.636,73
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.609.393,70 601.215,39
- davon aus Steuern: EUR 118.512,84 (Vorjahr: EUR 558.097,77)
51.462.851,42 67.488.712,16
161.713.236,83 184.325.130,20

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2014

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2014 2013
EUR EUR
--- --- --- ---
1. Umsatzerlöse 165.967.245,08 75.368.470,75
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -101.680,19 27.313.589,14
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 6.634.068,00 5.974.107,36
4. Sonstige betriebliche Erträge 2.943.382,85 3.305.698,73
- davon aus Währungsumrechnung: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 68.752,84)
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -93.674.760,01 -53.823.303,38
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -16.537.728,11 -7.864.039,55
-110.212.488,12 -61.687.342,93
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -31.220.090,58 -27.914.192,61
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -5.419.434,30 -4.969.377,20
- davon für Altersversorgung: EUR 105.044,50 (Vorjahr: EUR 28.269,39)
-36.639.524,88 -32.883.569,81
7. Abschreibungen
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -22.994.848,81 -12.037.023,40
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -20.699.001,03 -17.176.340,88
- davon aus Währungsumrechnung: EUR 129.019,22 (Vorjahr: EUR 64.746,07)
9. Betriebsergebnis -15.102.847,10 -11.822.411,04
10. Erträge aus Beteiligungen 10.000.000,00 0,00
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 560.637,01 222.265,06
- davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 557.958,93 (Vorjahr: EUR 218.159,71)
- davon aus Abzinsung: EUR 2.910,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
12. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 -5.164.024,21
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.035.490,33 -2.823.999,87
- davon an verbundene Unternehmen: EUR 498.360,74 (Vorjahr: EUR 533.143,29)
- davon aus Aufzinsung: EUR 308.587,93 (Vorjahr: EUR 235.631,90)
14. Finanzergebnis 8.525.146,68 -7.765.759,02
15. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -6.577.700,42 -19.588.170,06
16. Außerordentliche Aufwendungen -51.210,00 -1.137.538,35
17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 -0,40
18. Sonstige Steuern -15.116,43 -60.256,85
19. Jahresfehlbetrag -6.644.026,85 -20.785.965,66
20. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -5.667.431,75 -50.881.466,09
21. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 0,00 66.000.000,00
22. Bilanzverlust -12.311.458,60 -5.667.431,75

Anhang 2014

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden maßgebend.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit den bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen vorgenommen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Den Abschreibungen liegen Nutzungsdauern von drei bis fünf Jahren zugrunde.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Den planmäßigen Abschreibungen werden Nutzungsdauern zwischen drei und dreizehn Jahren zugrundegelegt. Für geringwertige Anlagegüter mit Werten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 wurde bis zum 31.12.2009 ein wirtschaftsjahrbezogener Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre abgeschrieben wird. Seit dem Geschäftsjahr 2010 werden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und die Ausleihungen an verbundene Unternehmen zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu den durchschnittlichen oder letzten Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.

Die unfertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs-und Materialgemeinkosten sowie anteilige Verwaltungskosten entsprechend berücksichtigt werden.

In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen.

Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert geleistete Anzahlungen, mit dem Nennbetrag.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Die Vorräte sind an Kreditinstitute zur Sicherung übereignet.

Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden grundsätzlich mit dem Bestand an unfertigen Erzeugnissen verrechnet. Sofern der Betrag der erhaltenen Anzahlung die Herstellkosten der Vorräte übersteigt, erfolgt der Ausweis unter Passiva Erhaltene Anzahlungen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine Wertberichtigung in Höhe von ca. 1,0 % auf den um die Umsatzsteuer gekürzten, zum Bilanzstichtag noch offenen Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt.

Liquide Mittel sowie Rechnungsabgrenzungsposten sind zu ihrem Nennwert angesetzt.

Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen wird ein Überhang an Passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, erfolgt der Ansatz von Aktiven latenten Steuern. Soweit die Aktiven latenten Steuern den vorhandenen Passiven latenten Steuern entsprechen, werden diese insoweit verrechnet dargestellt. Verlustvorträge werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre realisierbar erscheint.

Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftsteuersatzes sowie entsprechend den gewerbesteuerlichen Hebesätzen. Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Solidariätszuschlag sowie Gewerbeertragsteuer ergab sich im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Steuersatz von 29,13 %.

Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Pensionszusagen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung ab dem 1.1.2010 zum beizulegenden Zeitwert. Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand aus der Aufzinsung der entsprechenden Verpflichtung saldiert und im Übrigen Finanzergebnis ausgewiesen. Weiterhin werden diese Vermögensgegenstände mit der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.

Die Gesellschaft hat erstmals im Geschäftsjahr 2008 für Mitglieder des Vorstands und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter einen Performance Share Plan eingeführt. Hierbei werden Aktienzusagen mit einer bestimmten Wartezeit gewährt. Nach Ablauf der Wartezeit erhält der Empfänger eine Manz Aktie zum Preis von EUR 1,00. Die Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Zur Bedienung der Aktienoptionen wurde in den Jahren 2008, 2011 und 2012 die bedingte Erhöhung des Grundkapitals beschlossen (siehe auch Bedingtes Kapital II, III, IV). Im vorliegenden handelsrechtlichen Abschluss der Manz AG wurde wie schon in den Vorjahren die Ausgabe der Aktienoptionen/-zusagen nicht bilanziert.

Die Pensionsverpflichtungen werden mit dem anhand des Projected-Unit-Credit-Verfahrens ermittelten Erfüllungsbetrag unter Verwendung der "Richttafeln 2005 G" bewertet. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 4,53% (Vj. 4,88%) verwendet. Erwartete Rentensteigerungen wurden mit 2% berücksichtigt. Für die Pensionsverpflichtung des Vorstandsvorsitzenden wurde auf die Einbeziehung von Fluktuationswahrscheinlichkeiten verzichtet. Es wird von einer Erfüllung des Dienstvertrags bis zur rechnerischen Altersgrenze ausgegangen. Aufgrund eines fest vereinbarten Rentenbetrags wurden weder erwartete Gehaltssteigerungen noch Rentensteigerungen berücksichtigt.

Die Jubiläumsrückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zum notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung der Jubiläumsverpflichtungen erfolgt nach dem modifizierten Teilwertverfahren unter Anwendung der "Richttafeln 2005 G. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 4,53 % (Vj. 4,88 %) verwendet. Die erwartete Fluktuation wurde mit einer Rate von 4,00 % (Vj. 4,00 %) berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die derivativen Finanzgeschäfte werden entsprechend § 254 HGB als Bewertungseinheit mit einem Grundgeschäft zusammengefasst, soweit ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang zwischen Finanzgeschäft und Grundgeschäft besteht. Hierbei kommt die sog. "Einfrierungsmethode" zu Anwendung, bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden. Finanzgeschäfte, für die keine Bewertungseinheit gebildet wurde, werden einzeln zu Marktpreisen bewertet. Daraus resultierende unrealisierte Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.

Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände

Forschungs- und Entwicklungskosten beliefen sich im Wirtschaftsjahr auf insgesamt TEUR 10.388, davon wurden Entwicklungsleistungen in Höhe von TEUR 6.634 als immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert.

Finanzanlagen

Die Zusammensetzung des Anteilsbesitzes ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung:

Angaben zum Anteilsbesitz

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Beteiligung Eigenkapital Ergebnis
in % in TEUR TEUR
--- --- --- ---
Verbundene Unternehmen
Inland
Manz CIGS Technology GmbH, Schwäbisch Hall 100,00% 6.961 -17.988
Ausland
Manz USA Inc., North Kingstown, USA 1) 100,00% 282 89
Manz Hungary Kft., Debrecen, Hungary 1) 100,00% -549 169
MVG Hungary Kft., Debrecen,Hungary 1) 100,00% -22 -60
Manz Slovakia, s.r.o., Nove Mesto nad Vahom, Slovakia 1) 100,00% 4.730 2.741
Manz Italy s.r.l., Sasso Marconi, Italy 1) 100,00% 8.560 304
Manz Asia Ltd., Hong-Kong, China 1) 100,00% 20.154 934
Manz Chungli Ltd., Chungli, Taiwan 1)2) 100,00% 57 1
Manz China Suzhou Ltd., Suzhou, China 1)2) 100,00% 8.812 -1.357
Manz (Shanghai) Trading Company Ltd. Shanghai, China 1)2) 100,00% 100 -30
Manz China Shanghai Ltd. (Shanghai), Shanghai, China 1)2) 100,00% 63 -50
Manz India Private Limited, New Delhi, Indien 1)2) 75,00% 147 2
Manz China WuZhong, Suzhou, China 1)2) 100,00% 4.168 2
Manz Taiwan Ltd., Chungli, Taiwan 1)2) 100,00% 70.303 1.434
Manz (B.V.I.) Ltd., Road Town, British Virgin Island 1)2) 100,00% 11.620 -1.899
Intech Machines (B.V.I.) Co. Ltd., Road Town, British Virgin Island 1)2) 100,00% 3.337 -1

1) Die Angabe beziehen sich auf den Jahresabschluss nach IFRS; Werte umgerechnet in Euro

2) Mittelbare Beteiligung

Mit dem Zukauf der Manz Italy (ehemals Arcotronics) erhöhten sich die Anteile an verbundene Unternehmen im Berichtsjahr um TEUR 8.269. Die Rückführung eines Teils der Kapitalrücklage der Manz Asia in Höhe von TEUR 15.000 minderte den Beteiligungsansatz in entsprechender Höhe.

Vorräte

In den Vorräten sind geleistete Anzahlungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 306 (Vj. TEUR 0) enthalten.

Aktive latente Steuern

Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Der kombinierte Effektivsteuersatz beträgt 29,13%.

Die aktiven latenten Steuern resultieren aus folgenden Sachverhalten:

Latente Steueransprüche auf Differenzen bilanzieller Wertansätze für

Sonstige Rückstellungen
Pensionsrückstellungen

Latente Steueransprüche auf Verlustvorträge

(Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer)

Latente Steuerschulden auf Differenzen bilanzieller Wertansätze für

Aktivierte Entwicklungskosten
Sonstige Rückstellungen

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31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
--- --- ---
Hieraus aktivierte latente Steuerforderungen netto 0 0

Aufgrund der vorliegenden Verlusthistorie wurden die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge nur in der Höhe gebildet, wie eine Verlustverrechnung in Form von passiven latenten Steuern vorliegt.

Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB wird beachtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben mit Ausnahme des Aktivwerts in Höhe von TEUR 105 (Vj. TEUR 98) sowie des Mieterdarlehens in Höhe von TEUR 66 (Vj. TEUR 0) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Der Aktivwert entsteht rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeit dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Die Vermögensgegenstände werden mit der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis auf der Aktivseite.

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Manz AG beläuft sich unverändert zum Vorjahr auf € 4.928.059,00 und ist ist eingeteilt in 4.928.059 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien).

Genehmigtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung wurde der Vorstand am 9. Juli 2014 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum B. Juli 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 2.464.029,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 2.464.029 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2014). Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

Bedingtes Kapital I

Die Hauptversammlung vom 9. Juli 2014 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum B. Juli 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Millionen EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 1.971.223,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen. Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind.

Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 1.971.223,00 EUR, eingeteilt in bis zu Stück 1.971.223 neuen auf den Inhaber lautende Aktien (Stückaktien), bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) jeweils mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis.

Bedingtes Kapital III

Die Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 hat der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten nach dem Manz Performance Share Plan 2011 zugestimmt. Die Ermächtigungen wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 aufgehoben, soweit auf der Grundlage der Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.

Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 6 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 56.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 56.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.

Die Zahl der bezogen auf das bedingte Kapital III zum Bilanzstichtag ausgegebenen Bezugsrechte beläuft sich auf 14.256 (Vj. 14.256).

Bedingtes Kapital IV

Die Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 hat der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten nach dem Manz Performance Share Plan 2012 zugestimmt.

Der Vorstand wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 27.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 108.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren.

Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2017 einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 37.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 148.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 festgelegten Bestimmungen.

Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 7 der Satzung der Gesellschaft um bis zu EUR 256.000,00 durch Ausgabe von bis zu 256.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.

Die Zahl der bezogen auf das bedingte Kapital IV zum Bilanzstichtag ausgegebenen Bezugsrechte beläuft sich auf 15.361 (Vj. 10.167).

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen die Einzahlungen von Aktionären nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen betragen EUR 1.470.601 (Vj. EUR 1.470.601).

Bilanzverlust

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EUR EUR
Verlustvortrag 1.1.2014 -5.667.431,75
Jahresfehlbetrag 2014 -6.644.026,85
Bilanzverlust 2014 -12.311.458,60

Eigene Aktien

Die Gesellschaft wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juni 2010 ermächtigt gemäß § 71 Abs.1 Nr. 8 AktG in dem Zeitraum bis zum 21. Juni 2015 eigene Aktien mit einem rechnerischen Wert von bis zu 10% des Grundkapitals, welches am Tag der Hauptversammlung vorlag, zu erwerben.

Im Geschäftsjahr 2014 erwarb die Gesellschaft 2.733 Stück (Vj. 110 Stück) eigene Aktien zu einem Durchschnittspreis von 67,47 EUR (Vj. 35,00 EUR) pro Aktie mit einem Kurswert von TEUR 184 (Vj. TEUR 4). Der Erwerb der eigenen Aktien im Berichtsjahr erfolgte zur Bedienung der Mitarbeitererfolgsbeteiligung und für Mitarbeiterjubiläen. Zu den Bilanzstichtagen 31. Dezember 2014 und 31. Dezember 2013 sind keine eigenen Aktien im Bestand.

Rückstellungen

Die Gesellschaft hat zum 31.12.2014 versicherungsmathematische Gutachten unter Berücksichtigung der nach BiIMoG geltenden Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen nach der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC) erstellen lassen. Bei der Festlegung des laufzeitkonkruenten Rechnungszinssatzes wurde von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 S. 2 HGB Gebrauch gemacht. Dabei dürfen Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen pauschal mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Es wurden die Sterbetafeln 2005 G verwendet.

Aus der Neuwertung zum 1.1.2010 der Pensionsrückstellungen der ehemals Manz Tübingen GmbH ergab sich eine Unterdotierung in Höhe von TEUR 768. Es wird das Wahlrecht nach Art. 67 Abs.1 EGHGB ausgeübt und die erforderliche Zuführung wird über den längst möglichen Zeitraum von 15 Jahren verteilt. Im Berichtsjahr wurden TEUR 51 den Pensionsrückstellungen erfolgswirksam zugeführt. Zum 31.12.2014 beträgt der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag der Unterdotierung TEUR 358.

Zur Abdeckung des Risikos aus den Pensionsverpflichtungen wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die an Leistungsempfänger verpfändet wurden. Nicht verpfändet sind die Rückdeckungsversicherungen für Pensionsverpflichtungen aus der ehemals Manz Tübingen GmbH. Hierfür wird ein Aktivwert bei den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 105 ausgewiesen. Verpfändete Rückdeckungsversicherungen wurden in voller Höhe mit den Pensionsrückstellungen verrechnet. Die zugehörigen Aufwendungen und Erträge wurden ebenfalls verrechnet. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte sind deren Anschaffungskosten gleichgesetzt.

In der Bilanz zum 31.12.2014 ergibt sich gemäß § 246 Abs. 2 HGB folgender saldierter Ausweis in der Bilanz und GuV:

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EUR
Pensionsverpflichtung 31.12.2014 (Teil) 386.368,00
Aktivwert Rückdeckungsversicherung 31.12.2014 -126.403,65
Pensionsrückstellung Bilanz 259.964,35
Zinsaufwand aus Pensionsverpflichtung 10.503,00
Zinsertrag aus Planvermögen 5.610,07
Zinsaufwand GuV 4.892,93

Die Rückstellungen für Altersteilzeitverplichtungen beliefen sich auf TEUR 136, wobei hier die verpfändeten Vermögensgegenstände zur Absicherung der Ansprüche aus dem Altersteilzeitmodell in Höhe von TEUR 124 mit der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen verrechnet wurden. Der beizulegende Zeitwert des verrechneten Vermögenswertes beträgt TEUR 124 und entspricht den Anschaffungskosten. Die verrechneten Aufwendungen betragen TEUR 4 und die verrechneten Erträge TEUR 0.

Die sonstigen Rückstellungen für den Personalbereich beinhalten im Wesentlichen nicht genommenen Urlaub in Höhe von TEUR 392 (Vj. TEUR 346) sowie Beiträge für Berufsgenossenschaft in Höhe von TEUR 204 (Vj. TEUR 196). Im Produktionsbereich wurden Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von TEUR 942 (Vj. TEUR 1.184), für Nacharbeiten in Höhe von TEUR 857 (Vj. TEUR 125) und für Drohverluste in Höhe von TEUR 2 (Vj. TEUR 56) gebildet. Die Rückstellung für andere Bereiche wurde im Wesentlichen für Jahresabschlusskosten und Hauptversammlung TEUR 334 (Vj. TEUR 292) sowie für ausstehende Aufwandsrechnungen TEUR 618 (Vj. TEUR 277) gebildet.

Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt (Vorjahreswert in Klammer).

Verbindlichkeitenspiegel

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Stand 31.12.2014 Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit bis 5 Jahre Restlaufzeit > 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 25.000.000,00 2.500.000,00 16.666.668,00 5.833.332,00
(35.629.548,69) (20.629.548,69) (10.000.000,00) (5.000.000,00)
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 13.876.399,89 13.876.399,89 0,00 0,00
(6.198.748,88) (6.198.748,88) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.966.709,39 6.966.709,39 0,00 0,00
(4.049.562,47) (4.049.562,47) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.010.348,44 4.010.348,44 0,00 0,00
(21.009.636,73) (21.009.636,73) (0,00) (0,00)
Sonstige Verbindlichkeiten 1.609.393,70 1.609.393,70 0,00 0,00
(601.215,39) (601.215,39) (0,00) (0,00)
51.462.851,42 28.962.851,42 16.666.668,00 5.833.332,00
(67.488.712,16) (52.488.712,16) (10.000.000,00) (5.000.000,00)

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 4.205 (Vj. TEUR 7.009) resultieren allein aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Die Darlehen des Vorjahres gegenüber verbundenen Unternehmen wurden im Berichtsjahr zurückgeführt (Vj. TEUR 14.000).

Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestehen Bürgschaften der Manz AG für Bankverbindlichkeiten von Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 10.065 und für Dritte in Höhe von TEUR 700. Die Bankverbindlichkeiten valutieren zum Stichtag mit TEUR 7.035.

Außerdem bestehen Bürgschaften, Garantien und andere Haftungsübernahmen für Verbindlichkeiten der Manz CIGS Technology GmbH in Höhe von insgesamt TEUR 7.806.

Die Haftungsverhältnisse betreffen potenzielle künftige Ereignisse, deren Eintritt zu einer Verpflichtung führen würde. Zum Bilanzstichtag werden diese als nicht wahrscheinlich angesehen, können aber nicht ausgeschlossen werden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der Zahlungsverpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen beläuft sich auf TEUR 36.343 (Vj. TEUR 40.539). Die Miet- und Leasingverträge enden zwischen 2015 und 2027.

Im Zusammenhang mit einem bestehenden Vertrag besteht in Abhängigkeit vom Eintritt einer Bedingung eine Verpflichtung zur Leistung einer Zahlung in Höhe von TEUR 3.000 (Vj. TEUR 6.600).

Derivative Finanzinstrumente

Die Gesellschaft schließt unterjährig Devisentermingeschäfte und Devisenswapgeschäfte zur Absicherung von Dollarforderungen ab, deren Gesamtvolumen sich zum Bilanzstichtag auf 19,6 Mio. EUR belaufen. Die Fälligkeiten der einzelnen Geschäfte liegen zwischen dem 30. Januar 2015 und dem 7. April 2015. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 bestehen aus diesen Termingeschäften positive Marktwerte in Höhe von insgesamt TEUR 2 sowie negative Marktwerte in Höhe von TEUR 51. Die Marktwerte werden unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen und unter Berücksichtigung aktueller Marktparameter berechnet. Rückstellungen wurden insoweit gebildet, als negative Marktwerte nicht durch Bewertungseinheiten gedeckt sind. Im Berichtsjahr wurde keine Rückstellung für negative Marktwerte gebildet (Vj. TEUR 0).

Ausschüttungssperre

In Höhe der nachfolgend dargestellten Beträge ergibt sich gemäß § 268 Abs. 8 HGB aus Aktivierungen eine Gewinnausschüttungssperre:

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Bilanzausweis Latente Steuern Ausschüttungsgesperrter Betrag
TEUR TEUR TEUR
--- --- --- ---
Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände
Berichtsjahr 9.359 2.726 6.633
(Vorjahr) (18.379) (5.354) (13.025)
Gesamtbetrag der gegen Ausschüttung gesperrten Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB
Berichtsjahr 6.633
(Vorjahr) (13.025)

Zur Deckung der Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB zur Verfügung stehende Eigenkapitalanteile

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2014 2013
Kapitalrücklagen i.S.d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB 0 0
Andere Gewinnrücklagen 1.471 1.471
Verlustvortrag aus dem Vorjahr -5.667 -50.882
Jahresfehlbetrag des abgelaufenen Geschäftsjahres -6.644 -20.786
Zuweisung aus der Kapitalrücklage 0 66.000
Zur Deckung zur Verfügung stehende Eigenkapitalanteile -10.840 -4.197

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Geschäftsbereichen und Regionen wie folgt:

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2014 2013
TEUR TEUR
--- --- ---
nach Geschäftsbereichen
Display 131.773 49.685
Solar 4.570 9.180
Battery 8.074 2.752
Umsätze mit verbundenen Unternehmen 4.335 2.084
Sonstige 17.215 11.667
165.967 75.368
nach Regionen
Inland 13.502 9.813
Übrige EU-Länder 7.044 4.685
China 133.901 53.093
Taiwan 859 1.664
USA 4.069 3.048
Übrige Länder 6.592 3.065
165.967 75.368

Sonstige betriebliche Erträge

Es handelt sich im Wesentlichen um Erträge aus Fördergeldern in Höhe von TEUR 1.245 (Vj. TEUR 2.003), Erträge aus Kursgewinnen in Höhe von TEUR 247 (Vj. TEUR 427), Erträge aus Herabsetzung von Wertberichtigungen von Kundenforderungen TEUR 900 (Vj. TEUR 5) sowie periodenfremde Erträge aus der Verminderung / Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 443 (Vj. TEUR 552).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen aus Forderungsverlusten in Höhe von TEUR 864 (Vj. TEUR 54) sowie aus der Zuführung der Wertberichtigungen zu Forderungen in Höhe von TEUR 740 (Vj. TEUR 49).

Außerplanmäßige Abschreibungen

Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen mit dem Schwerpunkt aus dem Geschäftsbereich Solar in Höhe von 11.238 TEUR vorgenommen.

Außerordentliche Aufwendungen

Außerordentliche Aufwendungen entstanden aus der Bewertungsanpassung der Pensionsrückstellung der ehemaligen Manz Tübingen GmbH in Höhe von TEUR 51.

Sonstige Angaben

Mitglieder des Vorstands

Dieter Manz, Dipl. Ing. (FH), Schlaitdorf -Vorstandsvorsitzender-

Martin Hipp, Dipl. Kaufmann, Haigerloch

Mitglieder des Aufsichtsrats

Prof. Dr. Heiko Aurenz, Dipl. oec., Partner bei Ebner Stolz Management Consultants GmbH, Stuttgart

Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Peter Leibinger, Geschäftsführer der Trumpf Laser GmbH, Ditzingen

Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla, Leiter des Geschäftsbereichs Photovoltaik und Mitglied des Vorstands des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) sowie Professor für Dünnschichtphotovoltaik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Lichttechnisches Institut, Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik.

Der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Heiko Aurenz ist auch Aufsichtsratsvorsitzender der IBS AG und der Know How! Aktiengesellschaft für Weiterbildung sowie Mitglied des Aufsichtsrats beim Anna-Haag-Mehrgenerationenhaus e.V. Ferner ist Prof. Dr. Aurenz Beiratsvorsitzender der Monument Vermögensverwaltung GmbH.

Das Aufsichtsratmitglied Peter Leibinger ist auch Mitglied des Beirats der TRUMPF Hüttinger GmbH + Co. KG. Ferner ist Herr Leibinger Mitglied des Board of Directors der SPI Lasers plc, der TRUMPF Korea Co. Ltd., der TRUMPF Taiwan Industries Co. Ltd., der TRUMPF Malaysia Sdn Bhd, der TRUMPF Corporation sowie Mitglied im Board of Commissioners von PT TRUMPF Indonesia.

Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.

Vergütung von Vorstand

Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der früheren Vorstandsmitglieder sind im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist.

Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 betragen TEUR 829 (Vj. TEUR 828). Die erfolgsunabhängigen Leistungen betragen TEUR 509 (Vj. TEUR 505). und die erfolgsabhängige Leistungen TEUR 32 (Vj. TEUR 0). Die langfristig fälligen Leistungen belaufen sich auf TEUR 288 (Vj. TEUR 323). Bei langfristig fälligen Leistungen handelt es sich um Aktienzusagen/Bezugsrechte im Rahmen des Performance Share Plans. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 2.658 (Vj. 3.347) Bezugsrechte an die Vorstandsmitglieder gewährt mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt TEUR 288.

Für den Vorstandsvorsitzenden Dieter Manz besteht eine Pensionsverpflichtung in Höhe von TEUR 248 (Vj. TEUR 215). Die Zuführung zur Pensionsverpflichtung beträgt im Geschäftsjahr 2014 TEUR 33 (Vj. TEUR 22) und beinhaltet den Dienstzeit- und Zinsaufwand. Für die Pensionszusage ist eine Rückdeckungsversicherung mit einem Zeitwert von TEUR 126 (Vj. TEUR 121) abgeschlossen.

Das frühere Vorstandsmitglied Otto Angerhofer erhielt im Geschäftsjahr 2014 eine Rentenzahlung in Höhe von TEUR 10 (Vj. TEUR 10). Es besteht eine Pensionsverpflichtung gegenüber dem früheren Vorstandsmitglied in Höhe von TEUR 138 (Vj. TEUR 137).

Für das Vorstandsmitglied Martin Hipp besteht seit dem Geschäftsjahr 2009 eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden jeweils TEUR 7 p.a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.

Vergütung des Aufsichtsrats

Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird ebenfalls im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist.

Für das Geschäftsjahr 2014 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 54 (Vj. TEUR 54) gewährt. Die Vergütung beinhaltet sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nur einen fixen Bestandteil.

Mitarbeiter

Die Mitarbeiterzahl (Vollzeitkräfte) betrug während des Geschäftsjahres durchschnittlich 482 (Vj. 470) ohne Vorstände. Es waren davon 204 (Vj. 199) Mitarbeiter in der Produktion und 278 (Vj. 271) Mitarbeiter im kaufmännischen/technischen Bereich beschäftigt. Im Jahresdurchschnitt waren 28 (Vj. 27) Auszubildende beschäftigt.

Nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte

Die Produktions- und Verwaltungsgebäude der Manz AG sind geleast (Immobilien-Leasingvertrag). Zweck des Leasing ist die Finanzierung von Anlagevermögen. Risiken aus dem Immobilien-Leasing ergeben sich aus den zu zahlenden Leasingraten (vgl. Sonstige finanzielle Verpflichtungen) und der fixen Auszahlungsstruktur. Der Vorteil ergibt sich aus dem vollständigen Ersatz der Fremdfinanzierung sowie der Vermeidung des Restwertrisikos.

Konzernabschluss

Die Manz AG hat als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach IFRS und einen Konzernlagebericht aufgestellt, der am Sitz des Unternehmens in Reutlingen erhältlich ist, bzw. im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Geschäfte mit nahestehenden Personen

Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, bestehen nicht.

Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Auf die Angabe des Gesamthonorars des Abschlussprüfers wird verzichtet, da dieses im Konzernabschluss der Manz AG enthalten ist.

Angaben zum Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG haben gemäß § 161 AktG ihre jährliche Entsprechungserklärung abgegeben. Die gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat ist auf der Internetseite der Manz AG www.manz.com veröffentlicht.

Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz

Folgende Meldungen nach WpHG wurden im Geschäftsjahr 2014 mitgeteilt:

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22. Januar 2014 Die Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.01.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland am 20.01.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,15% (das entspricht 155000 Stimmrechten) betragen hat.
10. Februar 2014 Die Henderson Group Plc, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 03.02.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland am 31.01.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,98% (das entspricht 147000 Stimmrechten) betragen hat. 2,98% der Stimmrechte (das entspricht 147000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
Die Henderson Global Investors (Holdings) Plc, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.02.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland am 31.01.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,98% (das entspricht 147000 Stimmrechten) betragen hat. 2,98% der Stimmrechte (das entspricht 147000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
Die Henderson Global Investors (Holdings) Plc, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.02.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland am 31.01.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,98% (das entspricht 147000 Stimmrechten) betragen hat. 2,98% der Stimmrechte (das entspricht 147000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
Die Henderson Global Investors Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 03.02.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland am 31.01.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,98% (das entspricht 147000 Stimmrechten) betragen hat. 2,98% der Stimmrechte (das entspricht 147000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
20. Mai 2014 Die Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.05.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland am 19.05.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,31% (das entspricht 113899 Stimmrechten) betragen hat.
8. August 2014 Die AXA Investment Managers S.A., Courbevoie, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland, am 04.08.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,00% (das entspricht 148.032 Stimmrechten) betragen hat. 3,00% der Stimmrechte (das entspricht 148.032 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Die AXA S.A., Paris, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland, am 04.08.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,00% (das entspricht 148.032 Stimmrechten) betragen hat. 3,00% der Stimmrechte (das entspricht 148.032 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
14. August 2014; Korrektur der Veröffentlichung vom 08.08.2014 Die AXA Investment Managers S.A., Courbevoie, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland, am 04.08.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,0039% (das entspricht 148.032 Stimmrechten) betragen hat. 3,0039% der Stimmrechte (das entspricht 148.032 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Die AXA S.A., Paris, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland, am 04.08.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,0039% (das entspricht 148.032 Stimmrechten) betragen hat. 3,0039% der Stimmrechte (das entspricht 148.032 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
14. August 2014 Die AXA Investment Managers S.A., Courbevoie, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland, am 07.08.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,91% (das entspricht 143.543 Stimmrechten) betragen hat. 2,91% der Stimmrechte (das entspricht 143.543 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Die AXA S.A., Paris, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland, am 07.08.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,91% (das entspricht 143.543 Stimmrechten) betragen hat. 2,91% der Stimmrechte (das entspricht 143.543 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
Die ETHENEA Independent Investors S.A., Munsbach, Luxemburg hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland, am 07.08.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 148.205 Stimmrechten) betragen hat.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2014 schließt mit einem Bilanzverlust von EUR -12.311.458,60 (Vj. EUR -5.667.431,75). Der Vorstand schlägt vor, diesen Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Reutlingen, den 20. März 2015

Manz AG

Dieter Manz, Vorstandsvorsitzender

Martin Hipp

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2014

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ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
01. Jan. 14 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31. Dez. 2014
--- --- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- --- ---
IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 26.141.694,43 6.634.068,00 0,00 73.759,20 32.702.003,23
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 10.979.221,68 433.366,42 0,00 3.806,47 11.408.781,63
37.120.916,11 7.067.434,42 0,00 77.565,67 44.110.784,86
SACHANLAGEN
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.816.766,94 91.039,87 0,00 0,00 1.907.806,81
Technische Anlagen und Maschinen 17.129.643,27 716.313,44 0,00 546.928,25 17.299.028,46
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.393.904,54 742.216,92 0,00 228.151,12 8.907.970,34
27.340.314,75 1.549.570,23 0,00 775.079,37 28.114.805,61
FINANZANLAGEN
Anteile an verbundenen Unternehmen 80.012.685,99 8.268.825,49 0,00 15.000.000,00 73.281.511,48
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.551.540,73 10.000.000,00 0,00 2.562.977,10 13.988.563,63
86.564.226,72 18.268.825,49 0,00 17.562.977,10 87.270.075,11
151.025.457,58 26.885.830,14 0,00 18.415.622,14 159.495.665,58

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KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
01. Jan. 14 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2014
--- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 7.763.070,13 15.622.600,36 43.026,44 23.342.644,05
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 10.116.037,80 417.211,42 3.806,47 10.529.442,75
17.879.107,93 16.039.811,78 46.832,91 33.872.086,80
SACHANLAGEN
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 835.114,94 163.786,87 0,00 998.901,81
Technische Anlagen und Maschinen 6.597.443,97 6.046.230,24 534.922,75 12.108.751,46
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.994.770,54 745.019,92 179.287,12 6.560.503,34
13.427.329,45 6.955.037,03 714.209,87 19.668.156,61
FINANZANLAGEN
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.563.227,70 0,00 0,00 2.563.227,70
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.669.910,60 0,00 0,00 1.669.910,60
4.233.138,30 0,00 0,00 4.233.138,30
35.539.575,68 22.994.848,81 761.042,78 57.773.381,71

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NETTOBUCHWERTE
31. Dez. 2014 31. Dez. 2013
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EUR EUR
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IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 9.359.359,18 18.378.624,30
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 879.338,88 863.183,88
10.238.698,06 19.241.808,18
SACHANLAGEN
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 908.905,00 981.652,00
Technische Anlagen und Maschinen 5.190.277,00 10.532.199,30
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.347.467,00 2.399.134,00
8.446.649,00 13.912.985,30
FINANZANLAGEN
Anteile an verbundenen Unternehmen 70.718.283,78 77.449.458,29
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 12.318.653,03 4.881.630,13
83.036.936,81 82.331.088,42
101.722.283,87 115.485.881,90

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Manz AG, Reutlingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-grundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Reutlingen, den 20. März 2015

**BEST AUDIT GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Zweigniederlassung Reutlingen**

Marion Moser, Wirtschaftsprüferin

Harald Aigner, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats 2014

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

auch im Berichtsjahr 2014 hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der strategischen Ausrichtung und Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Dabei haben wir die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig wahrgenommen und uns von der Recht- und Zweckmäßigkeit der Arbeit des Vorstands überzeugt. Der Aufsichtsrat war in sämtliche Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft und den Konzern eingebunden.

Während des gesamten Geschäftsjahres 2014 standen der Vorstand und der Aufsichtsrat in einem vertrauensvollen und intensiven Austausch. Dabei ist der Vorstand seinen aus dem Gesetz und der Geschäftsordnung ergebenden Informationspflichten nachgekommen und unterrichtete uns regelmäßig, ausführlich und zeitnah in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen relevanten Maßnahmen und Ereignisse. Hierbei ging der Vorstand auch auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. Der Aufsichtsrat wurde somit stets über die Geschäftslage und - entwicklung, die beabsichtigte Geschäftspolitik, die kurz-, mittel- und langfristige Unternehmensplanung einschließlich der Investitions-, Finanz-, und Personalplanung sowie die Rentabilität der Gesellschaft, organisatorische Maßnahmen und die Konzernlage insgesamt informiert. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsfluss über die Risikolage und das Risikomanagement statt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf der Grundlage der Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität geprüft. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Insgesamt fanden im Geschäftsjahr 2014 vier Präsenzsitzungen statt, an denen stets sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats teilnahmen. Die Mitglieder des Vorstands haben an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, soweit nicht deren persönliche Angelegenheiten zu behandeln waren.

Schwerpunkte der ersten Sitzung im Berichtsjahr am 27. März 2014 waren der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2013 einschließlich des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers. Nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer billigten wir den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013. Der Vorstand berichtete darüber hinaus über die aktuelle Geschäftsentwicklung im ersten Quartal 2014 und die mittelfristigen Aussichten. Weitere Themen waren die aktuelle Finanzierungssituation sowie die Finanzplanung und Geschäftsaussichten für das Jahr 2014. Darüber hinaus haben wir mit dem Vorstand ausführlich die Übernahme der Maschinenbausparte der KEMET Electronics Italy zur Ergänzung des Technologie-Portfolios im Geschäftsbereich Battery erörtert und dem Erwerb zugestimmt. Ferner hat der Aufsichtsrat den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung, den Corporate Governance Bericht sowie die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung am 9. Juli 2014 behandelt und verabschiedet. Schließlich haben die Mitglieder des Aufsichtsrats im Rahmen der jährlichen Effizienzprüfung die Ergebnisse der Überprüfung des organisatorischen Ablaufs der Sitzungen des Aufsichtsrats diskutiert.

In der Sitzung am 27. Mai 2014 berichtete der Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung und den Geschäftsverlauf im ersten Quartal 2014. Ferner haben wir die aktuelle Finanzierungssituation, die Integration der Manz Italy S.r.l., sowie die Einschätzung über die bisherige Arbeit des Kandidaten für die Position des Chief Operating Officer (COO) erörtert.

Gegenstand der Berichterstattung des Vorstands in der Sitzung vom 31. Juli 2014 waren die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage sowie die weiteren Aussichten nach Abschluss des ersten Halbjahres 2014. Wir haben in dieser Sitzung ferner den aktuellen Status der Bankenfinanzierung, die Einhaltung der Bestimmungen über die Drittelmitbestimmung bei der Manz AG sowie weitere Maßnahmen zur Besetzung der COO-Position erörtert. Weiteres Thema war die Ausgabe von Bezugsrechten an die Vorstandsmitglieder aus dem Manz Performance Share Plan 2012, über die wir im September 2014 im schriftlichen Verfahren beschlossen haben.

In der Sitzung vom 9. Dezember 2014 berichtete der Vorstand über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage. Zudem wurden die Zahlen nach Abschluss des dritten Quartals 2014 sowie Sondereinflüsse und Risiken für den Jahresabschluss 2014 erörtert und die Umsatzplanung für das Geschäftsjahr 2015 verabschiedet. Ein Schwerpunktthema waren daneben die weiteren geplanten Maßnahmen zur strategischen Weiterentwicklung im Geschäftsjahr 2015. Darüber hinaus haben wir mit dem Vorstand ausführlich den Risikobericht erörtert. Wie in den Vorjahren behandelte der Aufsichtsrat schließlich aktuelle Entwicklungen der Corporate Governance und verabschiedete gemeinsam mit dem Vorstand die Abgabe einer uneingeschränkten Entsprechenserklärung. Ferner war die Besetzung der COO-Position erneut Gegenstand der Erörterungen im Aufsichtsrat.

Interessenkonflikte

Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Dipl.-Ing. Peter Leibinger ist geschäftsführender Gesellschafter eines Unternehmens, das Lieferungen an die Gesellschaft erbringt. Ein konkreter Interessenkonflikt ist durch diese geschäftliche Beziehung nicht aufgetreten.

Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla ist Mitglied eines Forschungsinstituts, das einer Tochtergesellschaft im Jahr 2011 Lizenzen gewährt hat. Auch durch diese geschäftliche Beziehung ist kein konkreter Interessenkonflikt aufgetreten.

Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offen zu legen sind und über deren Behandlung die Hauptversammlung zu informieren ist, sind im Übrigen nicht aufgetreten.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2014 eingehend mit der Weiterentwicklung der Corporate Governance befasst. In der Sitzung vom 9. Dezember 2014 behandelten wir die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, insbesondere die durch die neue Kodex-Fassung geänderten Empfehlungen. Vorstand und Aufsichtsrat haben im Dezember 2014 eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, wonach die Gesellschaft den Empfehlungen des Kodex ohne Ausnahme entspricht und entsprechen wird. Die Entsprechenserklärung wurde auf der Internetseite der Manz AG dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

Der Aufsichtsrat der Manz AG besteht aus der gesetzlichen Mindestzahl von drei Mitgliedern. Aufgrund der Mitgliederanzahl ist die Bildung von Ausschüssen nicht zweckdienlich und würde die Arbeit des Gremiums unnötig erschweren. Entsprechend wurden auch im Geschäftsjahr 2014 keine Ausschüsse gebildet.

Jahres- und Konzernabschluss 2014

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2014 wurden vom Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns, der BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards in Auditing (ISA) durchgeführt.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 sowie die Lageberichte für die Manz AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2014 unter Einbeziehung der den Mitgliedern des Aufsichtsrats vor der Sitzung übersandten Prüfungsberichte des Abschlussprüfers geprüft. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 26. März 2015 hat der Vorstand die Abschlüsse der Manz AG und des Konzerns sowie das Risikomanagementsystem erläutert. Der Abschlussprüfer berichtete in dieser Sitzung über Umfang und Schwerpunkte sowie Grundsätze und wesentliche Ergebnisse seiner Abschlussprüfung und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Er informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und des Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungsprozess.

Nach Prüfung und Diskussion des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Manz AG und den Konzern hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats sind keine Einwendungen zu erheben. Mit Beschluss vom 26. März 2015 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2014 gebilligt. Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2014 ist damit festgestellt.

Dank und Anerkennung

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die stets offene und konstruktive Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Dank gilt ebenfalls allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen entscheidenden Beitrag zur positiven Unternehmensentwicklung im zurückliegenden Geschäftsjahr geleistet haben. Nicht zuletzt wollen wir uns auch bei Ihnen, werte Aktionärinnen und Aktionäre, für das entgegengebrachte Vertrauen und die Bereitschaft bedanken, mit uns gemeinsam die Zukunft der Manz AG zu gestalten.

Reutlingen, den 26. März 2015

Prof. Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Manz AG

Reutlingen

ISIN: DE000A0JQ5U3

Entsprechenserklärung Dezember 2014

des Vorstands und des Aufsichtsrats der Manz AG

zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 Aktiengesetz

Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz, dass die Manz AG den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 13. Mai 2013 seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 10. Dezember 2013 entsprochen hat sowie dass die Manz AG den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 künftig entsprechen wird.

Reutlingen, den 09. Dezember 2014

Manz AG

Für den Vorstand:

Dieter Manz, Vorsitzender des Vorstands

Für den Aufsichtsrat:

Professor Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender des Aufsichtsrats