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Manz AG — Annual Report 2013
May 30, 2014
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Annual Report
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Manz AG
Reutlingen
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
KONZERNLAGEBERICHT
GRUNDLAGEN DES KONZERNS
GESCHÄFTSMODELL
Die 1987 gegründete Manz AG ist ein international führender Hightech-Maschinenbauer mit weltweiter Präsenz. In den vergangenen Jahren hat sich das Unternehmen erfolgreich vom Automatisierungsspezialisten zum Anbieter integrierter Produktionslinien für Wachstums- und Zukunftsbranchen entwickelt. Zum Einsatz kommt dabei die ausgewiesene Kompetenz der Manz AG in den sechs Technologiefeldern Automation, Laserprozesse, Vakuumbeschichtung, Siebdrucken, Messtechnik und nasschemische Prozesse. Derzeit werden diese in den drei strategischen Geschäftsbereichen "Display", "Solar" und "Battery" angewandt und stetig weiterentwickelt. Zur Sicherung des mittel- und langfristigen Unternehmenserfolgs wird die Manz AG auch zukünftig den branchenübergreifenden Technologietransfer, die Diversifizierung des Geschäftsmodells sowie die Internationalisierung des Unternehmens konsequent weiterverfolgen.
Branchenübergreifender Technologietransfer
Als Hightech-Maschinenbauer treibt die Manz AG die Entwicklungsarbeit in ihren Basistechnologien kontinuierlich voran und legt damit den Grundstein für einen erfolgreichen branchenübergreifenden Technologietransfer. Dieser Ansatz ermöglicht interne Synergien und innovative Produktionslösungen für unterschiedliche Branchen. Gleichzeitig verleiht die Manz AG dem Geschäftsmodell damit die notwendige Flexibilität, um auf neue Wachstumstrends reagieren und zukunftsträchtige Branchen als zusätzliche Absatzmärkte schnell erschließen zu können.
Diversifizierungsstrategie
Durch den erfolgreichen branchenübergreifenden Technologietransfer ist die Diversifizierungsstrategie heute fester Bestandteil des erfolgreichen Geschäftsmodells der Manz AG. Manz ist dadurch in der Lage, die in Wachstumsbranchen selbstverständliche Volatilität einzelner Geschäftsbereiche bestmöglich zu kompensieren. Entsprechend der Investitionszyklen einzelner Branchen können Produktionskapazitäten angepasst und durch andere Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns effizient genutzt werden. Damit verleiht Manz dem gesamten Geschäftsmodell zusätzliche und nachhaltige Stabilität.
Internationalisierung und "Follow the Market"
Als international agierender Hightech-Maschinenbauer verfügt die Manz AG durch ein weltweit ausgeprägtes Produktions-, Vertriebs- und Servicenetzwerk über enge Kundenbeziehungen und eine starke Marktposition in den Zielbranchen in Asien, den USA und Europa. Durch die Strategie "Follow the Market" verfügt das Unternehmen mit insgesamt rund 900 Mitarbeitern an den Produktions-, Forschungs- und Entwicklungsstandorten in Taiwan und China über einen hervorragenden Marktzugang im größten Wachstumsmarkt Asiens. Dies ermöglicht es dem Unternehmen deutsche Ingenieurskunst zu lokal wettbewerbsfähigen Preisen anbieten zu können. Manz genießt durch diese Strategie einen deutlichen Technologievorsprung gegenüber dem asiatischen Wettbewerb und unschlagbare Kostenvorteile gegenüber europäischen Maschinen- und Anlagenbauern.
KONZERNSTRUKTUR UND BETEILIGUNGEN

Insgesamt werden in den Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2013 15 Unternehmen einbezogen und entsprechend voll konsolidiert. Als Muttergesellschaft des Konzerns hielt das Unternehmen am Stichtag jeweils 100 %-Beteiligungen an fünf ausländischen sowie einer inländischen Tochtergesellschaft in Schwäbisch Hall. Im Vergleich zum vergangenen Jahr wurden dabei die Tochterunternehmen Manz Tübingen GmbH, Tübingen, und Manz Coating GmbH, Reutlingen, auf die Manz AG, Reutlingen, mit Stichtag 1. Januar 2013 verschmolzen. Zwei der ausländischen Tochtergesellschaften haben ihren Sitz in Ungarn; jeweils eine Gesellschaft besteht in den USA, der Slowakei und Hongkong. Daneben bestehen 100 %-Beteiligungen an drei Enkelgesellschaften in China sowie zwei in Taiwan. Eine 75 %ige Enkelgesellschaft besteht in Indien. Ebenfalls mit jeweils 100 %iger Beteiligung bestehen zwei Urenkelgesellschaften auf den British Virgin Islands.
STANDORTE UND MITARBEITER
Standorte

1 Deutschland
Reutlingen, Tübingen, Karlstein, Schwäbisch Hall, Leipzig
Production, Sales & Service
2 Ungarn
Debrecen
Production & Service
3 Slowakei
Nove Mesto nad Vahom
Production, Sales & Service
4 USA
North Kingstown, Cupertino
Sales & Service
5 Taiwan
Taoyuan, Taichung, Tainan
Production, Sales & Service
6 Südkorea
Seoul, Incheon, Daegu
Sales & Service
7 China
Shanghai, Suzhou, Wuxi, Yingkuo, Huaian, Jiangyin, Ningbo, Longhua, Xiamen
Production, Sales & Service
8 Indien
New Delhi, Kalkutta, Bangalore, Hyderabad
Sales & Service
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind die Basis für den langfristigen Unternehmenserfolg der Manz AG. Zum 31. Dezember 2013 waren insgesamt 1.853 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.939) für das Unternehmen im In- und Ausland tätig, davon 598 an den deutschen Standorten. Gemessen an der Zahl der Mitarbeiter ist die größte Tochtergesellschaft im Konzern die Manz China Suzhou Ltd. in China mit 493 Beschäftigten, gefolgt von der Manz Taiwan Ltd. in Taiwan mit 422 Werktätigen und der Manz Slovakia s.r.o. mit 220 Arbeitnehmern.
Der kontinuierliche Ausbau des Technologie- und Produktportfolios mit über 500 qualifizierten Ingenieuren, Technikern und Naturwissenschaftlern sowie eine starke lokale Präsenz in der Hauptabsatzregion Asien bleiben zentrale Bestandteile der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft und spiegeln sich in der Mitarbeiterstruktur wider.
MITARBEITERSTRUKTUR

STEUERUNGSSYSTEME UND LEISTUNGSINDIKATOREN
Auf Konzernebene ist die Manz AG zum Zwecke der Unternehmenssteuerung nach Produkten und Dienstleistungen organisiert und verfügt über die drei Geschäftsbereiche "Display", "Solar" und "Battery" sowie die Berichtssegmente "Leiterplatten/OEM" und "Others". Um über die Verteilung der Ressourcen zu entscheiden und die Ertragskraft der Bereiche und Segmente zu steuern, werden diese vom Management getrennt überwacht. Über den Geschäftsverlauf im Einzelnen wird der Vorstand mittels detaillierter Berichte regelmäßig informiert. Dies ermöglicht es dem Vorstand, nicht zufriedenstellenden Entwicklungen zeitnah entgegenzuwirken.
Dabei ist das Finanzmanagement der Manz AG zentral organisiert. Zur Minimierung von Risiken und Nutzung konzernübergreifender Optimierungspotenziale bündelt die Gesellschaft Entscheidungen über Finanzierungen, Geldanlagen sowie Wechselkurssicherungen von Tochtergesellschaften innerhalb des Konzerns. Dabei werden wertorientierte Finanzierungsgrundsätze verfolgt, um sowohl die Liquidität zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen als auch die finanzwirtschaftlichen Risiken zu begrenzen und die Kapitalkosten zu optimieren. Darüber hinaus wird ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil angestrebt. Als zentrale Steuerungsgrößen des Finanzmanagements dienen dem Vorstand der Manz AG die Kennzahlen Umsatz, Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT), Eigenkapitalquote sowie die Liquidität.
Im Vergleich zum Vorjahr wurde das EBITDA als Steuerungsgröße in das Steuerungssystem der Manz AG integriert. Die folgende Übersicht enthält Informationen zu den relevanten konzerninternen Steuerungsgrößen:
Umsatz - Erfolgsindikator der Unternehmensentwicklung
Als Maßstab für den Erfolg der unternehmerischen Aktivitäten und des Unternehmenswachstums dient die Umsatzentwicklung. Langfristig ist eine jährliche durchschnittliche Umsatzsteigerung zwischen 10 % und 20 % anvisiert.
EBITDA und EBITDA-Marge - Indikator der operativen Geschäftstätigkeit
Als Hightech-Maschinenbauer investieren wir wesentliche Umsatzteile in Forschung und Entwicklung und haben unser umfassendes Technologieportfolio über die Jahre erfolgreich ausgebaut. Um angesichts der entsprechend hohen kumulierten, planmäßigen Abschreibungen einen realitätsnahen Eindruck des operativen Geschäfts zu vermitteln, wird die Manz AG zum Geschäftsjahr 2013 das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen zusätzlich offenlegen. Das EBITDA sowie die EBITDA-Marge dienen als wesentliche Maßstäbe für die operative Ertragskraft des Unternehmens. Die Manz AG hat als mittel- bis langfristigen Zielwert eine EBITDA-Marge größer 15 % definiert.
EBIT und EBIT-Marge - Weiterer Indikator der operativen Ertragskraft
Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern ist eine der zentralen Erfolgskennzahlen der Manz AG. Das EBIT sowie die EBIT-Marge dienen als wesentliche Maßstäbe für die operative Ertragskraft des Unternehmens. Die Manz AG hat als mittel- bis langfristigen Zielwert eine EBIT-Marge größer 10 % definiert. Dieser Wert wird auch bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit möglicher neuer strategischer Geschäftsbereiche herangezogen und dient als maßgebendes Entscheidungskriterium.
Eigenkapitalquote - eine stabile Kapital- und Finanzstruktur
Die interne Finanzstruktur des Unternehmens überwacht und steuert die Manz AG unter anderem über die Eigenkapitalquote. Der mittelfristige Zielkorridor für den Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme liegt zwischen 40 % und 60 %.
Gearing - Überwachung des Kapitals und Liquiditätssicherung
Neben der Eigenkapitalquote ist das Gearing als Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten zum bilanziellen Eigenkapital vor Minderheitsanteilen eine zentrale Kennzahl zur Steuerung und Überwachung des Kapitals sowie zur Sicherung der Liquidität. Die Netto-Finanzverbindlichkeiten werden dabei als Summe der Finanzverbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten, abzüglich der flüssigen Mittel ermittelt. Die Manz AG hat ein Gearing unter 50 % als Zielgröße definiert.
Im Geschäftsjahr 2013 haben sich die Steuerungsgrößen und Leistungsindikatoren im Hinblick auf die definierten Zielwerte positiv entwickelt. So konnte beispielsweise der Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 44,6 % gesteigert werden. Die genaue Entwicklung der Kennzahlen Umsatz, EBITDA-Marge, EBIT-Marge, Eigenkapitalquote sowie Liquidität wird unter "Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage" erläutert. Die nachfolgende Tabelle gibt einen ersten Überblick zur Entwicklung:
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| STEUERUNGSGRÖSSE | 2013 | 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatz | Mio. EUR | 266,2 | 184,1 | 240,5 | 181,4 | 85,9 |
| EBITDA-Marge | % | 9,7 | - | 5,4 | 4,8 | - |
| EBIT-Marge | % | 1,1 | - | 1,2 | 0,3 | - |
| Eigenkapitalquote | % | 54,8 | 52,1 | 59,5 | 66,4 | 79,0 |
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Ein zentraler Baustein für den erfolgreichen Ausbau des branchenübergreifenden Technologie- und Produktportfolios der Manz AG ist der Bereich Forschung und Entwicklung. Um die Positionierung als Innovationstreiber von Wachstumsbranchen weiter zu festigen, wird der Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) auch im Geschäftsjahr 2014 für die Gesellschaft eine zentrale Rolle spielen. Mit ihren über 500 Ingenieuren, Technikern und Naturwissenschaftlern an ihren Entwicklungsstandorten in Deutschland, Taiwan und China wird sich die Manz AG hierbei auf die wesentlichen Technologien in ihren Geschäftsbereichen Display, Solar und Battery konzentrieren. Ziel ist die Forcierung branchenübergreifender Verzahnung dieser Kernkompetenzen zur Realisierung von Synergie- und Skaleneffekten.
Innovation und Wachstum durch Forschung und Entwicklung
Insgesamt weist die Manz AG für den Berichtszeitraum eine Forschungskostenquote von 7,3 % aus (Vorjahr: 18,3 %). Betrachtet man nur die aktivierten Entwicklungskosten, beläuft sich die Forschungskostenquote auf 3,0 % (Vorjahr: 8,1 %). Die Investitionen in Forschung und Entwicklung in Höhe von 14,1 Mio. EUR an den deutschen Standorten liegen hierbei nahezu auf dem prognostizierten Niveau in Höhe von 16 Mio. EUR. Die hohe Quote des Vorjahres resultiert aus intensiven F&E-Aktivitäten im Bereich der Vakuumtechnologie am Standort Karlstein sowie der CIGS-Technologie am Standort Schwäbisch Hall. Auch perspektivisch wird die Gesellschaft deutliche Akzente im F&E-Bereich setzen. Um die ausgezeichnete technologische Positionierung in den relevanten Zielmärkten und die Innovationskraft nachhaltig und langfristig zu festigen, strebt die Manz AG eine jährliche Forschungskostenquote von durchschnittlich 6,5 % an.
WIRTSCHAFTSBERICHT
GESAMTWIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN
Konjunkturelles Umfeld
Im Berichtszeitraum 2013 fiel das Weltwirtschaftswachstum mit 3,0 % insgesamt leicht schwächer aus als im Vorjahr. Gründe hierfür waren laut den Experten des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) die Rezession im Euroraum, die erst im Laufe des vergangenen Jahres 2013 allmählich abebbte. Hinzu kamen weitere Unsicherheiten durch den Haushaltsstreit in den Vereinigten Staaten sowie ein verlangsamtes Wirtschaftswachstum in den Schwellenländern. Diese Faktoren werden laut den Ökonomen des IfW im Jahr 2014 merklich an Bedeutung verlieren. Sie erwarten daher einen Anstieg des globalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 3,7 %. Das Wachstum im Euroraum im Jahr 2014 schätzen die Experten des Internationalen Währungsfonds auf 1,0 % (BIP-Wachstum 2013: -0,4 %).
Als Hauptabsatzregion ist für die Manz AG die wirtschaftliche Entwicklung in Asien und insbesondere in der Volksrepublik China von großer Bedeutung. Laut den Ökonomen des IWF betrug 2013 das Wachstum der Volksrepublik China 7,5 %. 2014 wird ein BIP-Wachstum in China von 7,25 % prognostiziert.
Positive konjunkturelle Aussichten in allen relevanten Absatzmärkten
In Deutschland konnte im Jahr 2013 eine Verbesserung der Wirtschaftslage verzeichnet werden. So stieg die Wirtschaftsleistung vor allem im dritten und vierten Quartal mäßig an, sodass ein BIP-Wachstum von 0,4 % erreicht wurde. Für 2014 erwartet das Kieler Institut höhere Investitionen und private Konsumausgaben, welche die Wirtschaft beleben werden. Die Prognose für das BIP-Wachstum in Deutschland liegt daher bei 1,7 %.
Geschäftsbereich Display
Ob in Laptops, Fernsehern oder Navigationsgeräten - Flat Panel Displays (FPD) sind mittlerweile allgegenwärtig. Dabei sind gerade berührungsempfindliche Bildschirme (Touchpanel-Displays) wie in Smartphones, Tablet-Computern oder Service-Terminals nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken und finden in immer mehr Bereichen Anwendungen. Als etablierter Anbieter innovativer Produktionslösungen zur Herstellung von FPDs und Touchpanel-Displays ist die Manz AG mit ihrem Geschäftsbereich Display einer der weltweit führenden Hightech-Maschinenbauer in dieser Branche.
Im Bereich der Touchpanel-Displays beziffert das Marktforschungsinstitut IHS den Markt in 2013 auf 1,4 Milliarden Stück. Dies entspricht einem Zuwachs von 20,2 % gegenüber dem Vorjahr 2012 bzw. einem Marktvolumen von 20,1 Mrd. USD. Den größten Marktanteil mit rund 97,7 % haben hierbei kleine und mittlere Displays mit einer Größe bis zu 10 Zoll (1 Zoll entspricht 2,54 Zentimetern), die in Smartphones und Tablet-Computern oder auch Digitalkameras und Navigationsgeräten Anwendung finden. Auch für 2014 und die kommenden Jahre prognostizieren die Experten von IHS dem Gesamtmarkt weiteres Wachstum. Für das laufende Geschäftsjahr 2014 rechnen sie mit einem weiteren Anstieg um 24,2 % auf 1,8 Mrd. Stück. Bis 2017 wird, ausgehend von 2013, ein Marktwachstum von 70 % auf insgesamt 2,4 Milliarden Stück bzw. ein Marktvolumen von rund 28 Milliarden USD erwartet. In den kommenden zwei Jahren rechnet das Marktforschungsinstitut NPD Displaysearch dabei in China mit signifikanten Investitionen in den Kapazitätsausbau, die für rund 70 % der weltweiten Investitionen verantwortlich zeichnen. Als ausschlaggebende Faktoren für diese positive Marktentwicklung der Flat Panel Displays im kleinen und mittleren Displaybereich identifiziert das Marktforschungsinstitut die weiterhin steigende Nachfrage nach Endgeräten mit zunehmend größeren Bildschirmen, höherer Auflösung und Weiterentwicklungen der Touchpanel-Displays bei Smartphones und Tablet-Computern. Bis 2017 erwartet Displaysearch einen Anteil der Smartphones von rund 82 % am weltweiten Markt für Mobiltelefone, dies entspricht einem Marktvolumen von 1,8 Milliarden Stück. Auch der Markt für Tablet-Computer entwickelt sich weiterhin positiv. Das Marktvolumen bei Tablet-Computern wird für 2013 auf 255 Millionen Stück geschätzt, was knapp 60 % des Gesamtmarktes für mobile Computer entspricht. Dieser Anteil soll nach Angaben von Displaysearch bis 2017 auf 76 % steigen; dies entspricht 534 Millionen Stück. Zusätzliche Impulse für den FPD-Markt sieht das Institut im Bereich großformatiger TV-Bildschirme und erwartet einen Volumenzuwachs sowohl durch steigende Stückzahlen wie auch dem Trend hin zu größeren Bildschirmen. Für das laufende Jahr 2014 rechnen die Experten mit einem Plus von 9 % auf 154 Millionen qm TFT-LCD-Bildschirme. Mittelfristig erwarten sie auch einen zunehmenden Marktanteil der AMOLED-Technologie in diesem Bereich.
Marktaussichten im Displaybereich auch 2014 ausgezeichnet
Geschäftsbereich Solar
Auch im vergangenen Geschäftsjahr 2013 war die Solarindustrie - wie auch schon in den Jahren zuvor - von gegenläufigen Tendenzen geprägt. Auf der einen Seite stellten die weltweiten Neuinstallationen von Photovoltaik (PV) mit einer Gesamtleistung von 36 Gigawatt (GW) einen neuen Jahreshöchstwert dar. Gleichzeitig beeinträchtigten Überkapazitäten und das niedrige Preisniveau für Solarmodule das profitable Wachstum auf dem PV-Markt, sodass Investitionen in der Industrie ausblieben - wenngleich veraltete Produktionstechnologien eine wirtschaftliche Herstellung schwierig gestalten und Investitionen notwendig machen. Als Hightech-Maschinenbauer bietet die Manz AG der Industrie innovative Produktionslösungen für kristalline Solarzellen und Dünnschicht-Solarmodule an.
Für das laufende Jahr 2014 sieht das Marktforschungsinstitut IHS Vorzeichen einer positiven Marktentwicklung: Demnach werden sich die Modulpreise stabilisieren, die weltweit neu installierte PV-Leistung beziffert das Institut auf 40 bis 45 GW. Die Experten von NPD Solarbuzz gehen sogar von Neuinstallationen mit einer Gesamtleistung von 49 GW aus. Bei weltweit bestehenden Produktionskapazitäten von rund 44 GW erfordert die erhöhte Nachfrage auf dem Endkundenmarkt in 2014 einen Kapazitätsausbau durch die Industrie und entsprechende Neuinvestitionen in Produktionsanlagen. Dabei gewinnen Schwellenländer und insbesondere die Region Asien-Pazifik immer mehr an Bedeutung. China wird laut IHS mit 8,6 GW das Feld der neu installierten PV-Leistung weltweit anführen. Diese Entwicklung spiegelt das Ziel der chinesischen Regierung wider, die Photovoltaik bis Ende 2015 auf 35 GW auszubauen. Mit erwarteten 6,3 GW wird Japan als zweitgrößter Absatzmarkt gesehen. Insgesamt werden nach Einschätzung von NPD Solarbuzz voraussichtlich rund 50 % der weltweiten PV-Panels in der Region Asien-Pazifik nachgefragt werden. Aufgrund des sich stabilisierenden Preisniveaus sowie der weiterhin steigenden Nachfrage auf dem Weltmarkt erwartet NPD Solarbuzz Neuinvestitionen der PV-Produzenten in neue Produktionskapazitäten, kurzfristig insbesondere im Bereich der kristallinen PV-Technologie. Aufgrund von Expansionsplänen etablierter wie auch neuer Marktteilnehmer prognostizieren die Branchenexperten im Bereich der Dünnschicht-Technologie eine deutliche Zunahme der Kapazitäten für 2015. Unter der Prämisse einer branchenüblichen Einführungsphase von sechs bis zwölf Monaten, wäre mit entsprechend deutlichen Investitionsimpulsen somit bereits im laufenden Jahr 2014 zu rechnen.
Kapazitätsausbau in der Solarbranche 2014 erwartet
Geschäftsbereich Battery
Im Geschäftsbereich Battery fokussiert sich die Manz AG auf Fertigungstechnologien und Produktionsprozesse für Lithium-Ionen-Batterien, die ihren Einsatz in den Bereichen Elektromobilität, Premium Consumer Electronics und stationärer Stromspeicherung finden. Die Experten von Lux Research erwarten bis 2018 ein Wachstum von knapp 50 % des weltweiten Gesamtmarkts für Lithium-Ionen-Batterien von 28 Mrd. USD in 2013 auf 41 Mrd. USD.
Im Bereich Elektromobilität prognostiziert das Marktforschungsinstitut Navigant Research für 2014 ein weltweites Wachstum von 86 %. Dies entspricht etwa 346.000 neuen Elektrofahrzeugen. Maßgeblich für diese Entwicklung sind Premiummarken wie Mercedes, Audi und BMW, die 2014 erstmals Fahrzeuge mit Elektroantrieb auf den Markt bringen. Zudem setzen Regierungen in den für die Automobilindustrie wichtigen Absatzmärkten Deutschland und China Anreize für Endkonsumenten zum Erwerb von Elektrofahrzeugen. So sind vor 2015 gekaufte Elektroautos in Deutschland zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Das von der chinesischen Regierung im Jahr 2013 ins Leben gerufene Subventionsprogramm übernimmt bis zu 60.000 RMB (etwa 7.000 EUR) beim Kauf eines Elektrofahrzeugs.
Wachsende Marktdynamik im Bereich E-Mobility
Laut dem Marktforschungsinstitut Lux Research werden Lithium-Ionen-Batterien hauptsächlich durch den Verkauf von Premium Consumer Electronics wie Smartphones und Tablet-Computern abgesetzt. Im Jahr 2018 soll so ein Absatz von 25 Mrd. USD erreicht werden. Hohes Potenzial für den Markt für Lithium-Ionen-Batterien sehen die Experten der Nachhaltigkeitsbank J. Safra Sarasin zudem im Bereich der stationären Stromspeicherung. Grund hierfür ist laut der Bank die Notwendigkeit, mithilfe von Lithium-Ionen-Batterien die höhere Volatilität in Stromnetzen bei einem steigenden Anteil erneuerbarer Energien auszugleichen. Zudem sei die stationäre Stromspeicherung in Verbindung mit erneuerbaren Energien für 84 % der weltweit rund 1,3 Milliarden Menschen ohne Netzanschluss die Ideallösung. Zusätzliche Dynamik erwarten sie von deutlich sinkenden Produktionskosten für Lithium-Ionen-Batterien: Laut einer Studie von Safra Sarasin sollen diese bis 2022 etwa um die Hälfte sinken. Markets and Markets Research prognostiziert für die nächsten fünf Jahre entsprechend ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 10 %, sodass der Markt 2018 weltweit 10,3 Mrd. USD umfassen wird.
Berichtssegment Leiterplatten/OEM
Nach einem leichten Rückgang im Jahr 2012 konnte der Leiterplattenmarkt in Deutschland 2013 wieder zulegen. Auch für 2014 erwartet der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI) ein Wachstum von 3,4 %. Damit erreichen Leiterplatten einen Markt von 1,40 Mrd. EUR. Der größte Teil entfällt dabei auf die Segmente Industrie-Elektronik und Kfz-Elektronik, für die ein Wachstum von 4 % bzw. 3 % prognostiziert wird. Weltweit rechnet der ZVEI mit einem Markt von 62,9 Mrd. USD (2013: 60,3 Mrd. USD), was einem Wachstum von 4,3 % entspricht. Der deutsche Markt macht dabei nur einen kleinen Bereich von etwa 3 % aus; der Großteil ist in der Region Asien-Pazifik mit einem Marktanteil von 64 % am Weltmarkt für Leiterplatten (entspricht 40,4 Mrd. USD) zu finden. Hierfür wird ein Anstieg von 6 % geschätzt.
Gesamtaussage
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 kann die Manz AG auf eine erfolgreiche Umsetzung der Diversifizierungsstrategie und des Technologietransfers zwischen den Geschäftsbereichen Display, Solar und Battery zurückblicken. Mit dieser strategischen Ausrichtung und den Produktionsstandorten in China und Taiwan sieht sich das Unternehmen gut für das laufende Geschäftsjahr 2014 aufgestellt. Im Segment Display hält der Investitionsboom der vergangenen Jahre weiterhin an, wenngleich zu erwarten ist, dass die Marktdynamik im Vergleich zum Vorjahr leicht abnehmen wird. Als Marktführer für innovative Produktionslösungen im Bereich der nasschemischen Prozessschritte in Taiwan und China sowie dem erfolgreichen Transfer der innovativen Laser- und Beschichtungstechnologie aus dem Geschäftsbereich Solar sieht die Manz AG auch 2014 sehr gute Chancen auf weitere Umsatz- und Ertragssteigerungen in diesem Geschäftsbereich.
In der Solarbranche zeichnet sich eine steigende Investitionsbereitschaft im laufenden Jahr 2014 ab. Mit innovativen Produktionslösungen, insbesondere im Bereich der wirtschaftlichen CIGS-Dünnschichttechnologie, ist die Manz AG sehr gut positioniert, um von kommenden Investitionen profitieren zu können.
Aufgrund der weiter intensivierten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Batterietechnologien im Sektor Elektromobilität, stationäre Stromspeicherung und Premium Consumer Electronics, sieht die Manz AG zudem deutliche Wachstumschancen im Geschäftsbereich Battery. Zusätzliche Impulse erwartet die Manz AG kurzfristig in diesem Bereich auch durch geplante Zukäufe im laufenden Geschäftsjahr 2014. Für das Berichtssegment Leiterplatten/OEM geht die Manz AG von einer stabilen Marktentwicklung aus.
GESCHÄFTSVERLAUF
Bereits in den ersten drei Monaten des Jahres 2013 erhielt die Manz AG signifikante Groß- und Folgeaufträge im Geschäftsbereich Display und konnte mit Veröffentlichung des Zwischenberichts nach dem ersten Quartal 2013 mit rund 142 Mio. EUR den höchsten Auftragsbestand seit Mitte des Jahres 2010 vermelden. Infolge der ausgezeichneten Auftragssituation und weiterer Auftragseingänge im Displaybereich verzeichnete die Manz AG im zweiten Quartal 2013 mit 87,9 Mio. EUR das umsatzstärkste Quartal der Unternehmensgeschichte. Daneben gewann Manz im April 2013 mit der französischen Firma Saft SA einen der weltweit führenden Batteriehersteller als Neukunden. Die starke Positionierung im Bereich Battery untermauerte der strategisch wichtige Auftrag für eine Forschungsproduktionslinie des Forschungsinstituts ZSW Baden-Württemberg Ende September. Einen Monat zuvor, im August 2013, hatte die Manz AG zudem einen Auftrag von einem führenden chinesischen Hersteller von OLED-Displays erhalten, der gleichzeitig eine der bisher größten Investitionen der aufstrebenden OLED-Industrie in China darstellte. Aufgrund der insgesamt sehr positiven Geschäftsentwicklung in den ersten neun Monaten 2013 erhöhte die Manz AG im Rahmen des Zwischenberichts nach dem dritten Quartal die Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2013 auf 260-270 Mio. EUR bei einem weiterhin positiven EBIT. Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2013 weist die Manz AG einen Umsatz von 266,2 Mio. EUR und ein EBIT von 3,1 Mio. EUR aus.
ERLÄUTERUNG DES GESCHÄFTSERGEBNISSES UND ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE
Im Geschäftsjahr 2013 waren die Produkte und Dienstleistungen der Manz AG in den strategischen Geschäftsbereichen "Display", "Solar" und "Battery" sowie den Berichtssegmenten "Leiterplatten/OEM" und "Others" zusammengefasst.
Ertragslage
Im Geschäftsjahr 2013 entwickelte sich die Ertragslage der Manz AG sehr positiv. Insgesamt erzielte die Manz AG im Berichtszeitraum 2013 Umsatzerlöse in Höhe von 266,2 Mio. EUR nach 184,1 Mio. EUR im Vorjahr. Diese Entwicklung spiegelt ein Wachstum von 44,6 % im Jahresvergleich. Damit erfüllt die Manz AG sowohl die ursprüngliche Umsatzprognose mit zweistelligem Wachstum als auch die erhöhte Prognose mit Umsätzen zwischen 260 Mio. EUR und 270 Mio. EUR für das Geschäftsjahr 2013.
UMSATZ NACH GESCHÄFTSBEREICHEN 2013

Der größte Umsatzanteil entfiel im Berichtszeitraum mit 172,5 Mio. EUR bzw. 64,8 % (Vorjahr: 111,3 Mio. EUR bzw. 60,4 %) auf den Geschäftsbereich Display. Dies ist vor allem auf die weiterhin hohe Nachfrage bei Touchpanel-Displays für mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablet-Computer zurückzuführen. Im Geschäftsbereich Solar erwirtschaftete die Manz AG im Geschäftsjahr 2013 rund 10,4 Mio. EUR bzw. 3,9 % des Gesamtumsatzes (Vorjahr: 16,4 Mio. EUR bzw. 8,9 %). Wesentlich für diese Entwicklung war die anhaltende Investitionszurückhaltung in der Solarbranche. Mit Anlagen zur Produktion von Lithium- Ionen-Batterien wurden im dritten Geschäftsbereich Battery 9,1 Mio. EUR zum Konzernumsatz beigetragen (Vorjahr: 14,5 Mio. EUR), der Umsatzanteil betrug somit 3,4 % (Vorjahr: 7,9 %). Für relevante Umsatzbeiträge in Höhe von 56,4 Mio. EUR bzw. 21,2 % zeichnete das Berichtssegment Leiterplatten/OEM verantwortlich (Vorjahr: 25,9 Mio. EUR bzw. 14,1 %). Im Geschäftsjahr 2013 summierte sich der Umsatz im Geschäftsbereich Others auf 17,8 Mio. EUR nach 16,0 Mio. EUR im Vorjahr; dies entspricht einem Umsatzanteil von 6,7 % für den Berichtszeitraum 2013 (Vorjahr: 8,7 %).
UMSATZ NACH REGIONEN 2013

Nach Regionen verteilten sich die Umsatzerlöse der Manz AG im Geschäftsjahr 2013 wie folgt: der größte Umsatzanteil der Manz AG entfiel mit 191,1 Mio. EUR bzw. 71,8 % auf China und Taiwan (Vorjahr: 127,9 Mio. EUR bzw. 69,5 %). In Deutschland erzielte die Gesellschaft 13,7 Mio. EUR oder 5,1 % der Gesamtumsätze (Vorjahr: 22,2 Mio. EUR bzw. 12,1 %). Für das übrige Europa kumulierten sich die Umsätze der Manz AG im Berichtszeitraum 2013 auf rund 43,9 Mio. EUR oder 16,5 % nach 18,5 Mio. EUR bzw. 10,0 % im Vorjahreszeitraum. In den USA konnten Umsatzerlöse in Höhe von 7,9 Mio. EUR realisiert werden; dies entspricht einem Anteil am Gesamtumsatz von 3,0 % (Vorjahr: 10,7 Mio. EUR bzw. 5,8 %). Die Umsätze in den sonstigen Regionen weltweit beliefen sich auf 9,8 Mio. EUR bzw. 3,6% (Vorjahr: 4,8 Mio. EUR bzw. 2,6 %).
Der Bestand der fertigen und unfertigen Erzeugnisse nahm aufgrund der positiven Auftragslage im Berichtsraum um 4,2 Mio. EUR zu (Vorjahr: -10,1 Mio. EUR). Infolge reduzierter F&E-Aktivitäten sowie einer konservativen Aktivierung von Entwicklungskosten verringerten sich die aktivierten Eigenleistungen im Vorjahresvergleich deutlich. Im Geschäftsjahr 2013 beliefen sich diese auf 7,9 Mio. EUR nach 14,9 Mio. EUR im Vergleichszeitraum 2012. Für 2013 resultiert damit ein Anstieg der Gesamtleistung um 47,4 % auf 278,4 Mio. EUR (Vorjahr: 188,9 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf 13,9 Mio. EUR (Vorjahr: 15,5 Mio. EUR) und ergeben sich aus Fördergeldern zur Technologieentwicklung sowie Zuwendungen, die die Manz AG im Rahmen des Übernahmevertrags des Standortes Schwäbisch Hall von Würth Solar erhält. Der Materialaufwand im Geschäftsjahr 2013 belief sich auf 160,5 Mio. EUR (Vorjahr: 100,9 Mio. EUR); die Materialaufwandsquote erhöhte sich auf 57,7 % (Vorjahr: 53,4 %). Begründet ist diese Entwicklung in einer Verschiebung im Produktmix hin zu einem wachsenden Anteil von Produkten mit höheren Materialaufwendungen, der im Wesentlichen bei den asiatischen und slowakischen Tochtergesellschaften anfällt. Das Rohergebnis belief sich damit auf 131,8 Mio. EUR (Vorjahr: 103,5 Mio. EUR). Der Personalaufwand 2013 verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 6,4 Mio. EUR auf 65,2 Mio. EUR (Vorjahr: 71,6 Mio. EUR); die Personalaufwandsquote verbesserte sich damit deutlich auf 23,4 % (Vorjahr: 37,9 %). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich leicht auf 39,6 Mio. EUR (Vorjahr: 42,7 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) liegt entsprechend bei 27,0 Mio. EUR (Vorjahr: -10,8 Mio. EUR). Die EBITDA-Marge für den Berichtszeitraum beträgt damit 9,7 %.
Die Abschreibungen 2013 stiegen von 19,9 Mio. EUR im Vorjahr auf 23,9 Mio. EUR. Dabei erhöhten sich die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen inklusive Maschinen und Eigenleistungen (Entwicklungskosten) aufgrund des erfolgreichen Abschlusses mehrerer Entwicklungsprojekte. Daneben zeichnen für den Anstieg planmäßige Abschreibungen auf Gebäude am Mitte 2012 eröffneten Produktionsstandort in Suzhou/China verantwortlich. Insgesamt konnte die Manz AG infolge der positiven Entwicklungen das im Vorjahr mit -30,7 Mio. EUR negative operative Ergebnis (EBIT) signifikant auf 3,1 Mio. EUR im Berichtszeitraum 2013 verbessern. Gemessen an der Gesamtleistung entspricht dies einer EBIT-Marge von 1,1 %. Die Manz AG erfüllt damit ihre Prognose eines positiven EBIT für das Geschäftsjahr 2013.
Bei Betrachtung der einzelnen Geschäftsbereiche betrug das EBIT im Display-Bereich 20,1 Mio. EUR (Vorjahr: 14,0 Mio. EUR). Das EBIT im Geschäftsbereich Solar konnte im Vergleich zum Vorjahr verbessert werden, wenngleich weiterhin ein negatives EBIT von -22,6 Mio. EUR zu verzeichnen war (Vorjahr: -47,4 Mio. EUR). Das operative Ergebnis im Geschäftsbereich Battery belief sich auf 108 TEUR nach 1,5 Mio. EUR im Vergleichszeitraum 2012. Das Berichtssegment Leiterplatten/OEM verzeichnete einen operativen Gewinn von 3,7 Mio. EUR (Vorjahr: 390 TEUR) und auch im Bereich Others stieg das EBIT auf 1,8 Mio. EUR nach 781 TEUR im Vorjahr.
Die Finanzaufwendungen der Manz AG erhöhten sich aufgrund der verschlechterten Finanzierungskonditionen der Banken. Nach -1,9 Mio. EUR 2012 beliefen sich die Finanzaufwendungen im Geschäftsjahr 2013 auf -3,3 Mio. EUR. Das negative Finanzergebnis lag entsprechend mit -3,0 Mio. EUR deutlich über dem Vorjahr (-1,7 Mio. EUR). Hieraus resultiert ein Vorsteuerergebnis (EBT) von 134 TEUR (Vorjahr: -32,4 Mio. EUR). Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und Ertrag beläuft sich das Konzernergebnis der Manz AG für das Geschäftsjahr 2013 auf -2,7 Mio. EUR (Vorjahr: -33,5 Mio. EUR). Hieraus resultiert bei einem gewichteten Durchschnitt von 4.521.121 Aktien ein Ergebnis je Aktie von -0,69 EUR (Vorjahr: -7,51 EUR).
Vermögenslage
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2013 stieg im Zuge der erhöhten Geschäftsaktivitäten im Vergleich zum 31. Dezember 2012 um 19,2 Mio. EUR auf 319,2 Mio. EUR. Auf der Passivseite betrug das Eigenkapital der Gesellschaft 175,0 Mio. EUR (31.12.2012: 156,2 Mio. EUR). Verantwortlich für die Veränderung insgesamt gegenüber dem Stichtag zum Jahresende 2012 zeichnete die erfolgreiche Kapitalerhöhung Ende November 2013. Durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage verringerten sich diese auf 103,8 Mio. EUR (Vorjahr: 144,0 Mio. EUR). Gleichzeitig stiegen durch die Zuführung der Entnahmen die Gewinnrücklagen auf 57,2 Mio. EUR (31.12.2012: -5,9 Mio. EUR). Die Veränderung bei der Währungsumrechung resultiert aus Währungskursveränderungen bei den ausländischen Tochtergesellschaften. Dies betrifft vor allem die Schwäche des Taiwanesischen Dollars gegenüber dem Euro. Hieraus resultiert insgesamt eine Eigenkapitalquote von 54,8 % zum Bilanzstichtag 2013 nach 52,1 % zum 31. Dezember 2012.
Die langfristigen Schulden lagen mit 33,1 Mio. EUR zum Stichtag des Berichtszeitraums 2013 unter dem Vorjahreswert von 37,5 Mio. EUR. Dabei verringerten sich die langfristigen Finanzschulden auf 18,5 Mio. EUR (31.12.2012: 22,3 Mio. EUR). Ursächlich hierfür sind planmäßige Rückzahlungen bestehender Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Projekte zur Entwicklung innovativer Produktionstechnologien sowie Darlehen zur Finanzierung von Gebäuden am Standort China. Die Pensionsrückstellungen sind mit 5,6 Mio. EUR nahezu unverändert (31.12.2012: 5,7 Mio. EUR). Gleichzeitig lagen die sonstigen langfristigen Rückstellungen mit 2,1 Mio. EUR leicht unter dem Niveau des Vorjahres (31.12.2012: 2,4 Mio. EUR). Die übrigen langfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich leicht aufgrund der Earn-Out-Vereinbarung mit Würth Solar auf 6,6 Mio. EUR (31.12.2012: 6,5 Mio. EUR).
Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich zum Ende des Geschäftsjahres 2013 leicht auf 111,0 Mio. EUR (31.12.2012: 106,3 Mio. EUR). Hierin enthalten sind zum Stichtag 31. Dezember 2013 erhöhte kurzfristige Finanzschulden in Höhe von insgesamt 46,4 Mio. EUR (31.12.2012: 43,4 Mio. EUR). Dabei wurden Banklinien zur Vorfinanzierung der deutlich verbesserten Auftragslage unter Ausnutzung von Lieferanten-Skonti in Anspruch genommen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich im Zuge der Ausweitung der Geschäftsaktivitäten ebenfalls leicht auf 42,7 Mio. EUR (31.12.2012: 38,7 Mio. EUR). Zum Ende des Berichtszeitraums 2013 lagen die erhaltenen Anzahlungen bei 8,7 Mio. EUR (31.12.2012: 7,7 Mio. EUR). Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen summierten sich zum 31. Dezember 2013 auf 4,6 Mio. EUR nach 5,7 Mio. EUR zum Bilanzstichtag 2012. Die übrigen Verbindlichkeiten verringerten sich von 8,8 Mio. EUR zum 31. Dezember 2012 auf 6,3 Mio. EUR und enthalten insbesondere Umsatzsteuern sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Sozialversicherung.
Auf der Aktivseite ist die Verringerung der langfristigen Vermögenswerte von 155,4 Mio. EUR auf 138,2 Mio. EUR auf planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte wie auch Sachanlagen zurückzuführen. Bei weniger aktivierten Entwicklungskosten betrugen die immateriellen Vermögenswerte zum Stichtag 31. Dezember 2013 entsprechend 91,7 Mio. EUR (31.12.2012: 100,8 Mio. EUR), die Sachanlagen reduzierten sich aufgrund zurückhaltender Neuinvestitionen im Geschäftsjahr 2013 auf 45,0 Mio. EUR zum Ende des Berichtszeitraums nach 51,3 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2012.
Das Umlaufvermögen hingegen erhöhte sich zum 31. Dezember 2013 auf 181,0 Mio. EUR (31.12.2012: 144,5 Mio. EUR). Bei einer positiven Auftragsentwicklung im Berichtszeitraum nahmen die Vorräte durch optimiertes Lagermanagement lediglich leicht um 1,5 Mio. EUR auf 55,9 Mio. EUR zu (31.12.2012: 54,5 Mio. EUR). Ebenso erhöhten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lediglich geringfügig um 1,4 Mio. EUR auf 55,7 Mio. EUR (31.12.2012: 54,4 Mio. EUR). Die sonstigen kurzfristigen Forderungen, die im Wesentlichen Umsatzsteuerforderungen enthalten, lagen zum Ende des Berichtszeitraums mit 4,3 Mio. EUR nach 4,9 Mio. EUR zum 31. Dezember 2012 auf einem vergleichbaren Niveau. Daneben erhöhten sich die flüssigen Mittel deutlich auf 64,7 Mio. EUR (31.12.2012: 30,7 Mio. EUR). Diese Zunahme ist auf den Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung wie auch auf die positive Geschäftsentwicklung zurückzuführen.
Finanzlage
Als Cashflow im engeren Sinne (Operatives Ergebnis zzgl. Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens sowie Zunahme/Abnahme sonstiger langfristiger Rückstellungen und Pensionsrückstellungen) resultierte im Geschäftsjahr 2013 ein positiver Cashflow von insgesamt 26,9 Mio. EUR (Vorjahr: -10,8 Mio. EUR). Ausgehend von einem positiven operativen Ergebnis von 3,1 Mio. EUR ergibt sich dieser Mittelzufluss im Wesentlichen aus planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen in Höhe von 23,9 Mio. EUR. Der operative Cashflow für das Geschäftsjahr 2013 lag mit 22,5 Mio. EUR leicht über dem Vorjahr (Vorjahr: 20,5 Mio. EUR). Diese Entwicklung ist im Wesentlichen geprägt durch den deutlich positiven Cashflow im engeren Sinne. Gleichzeitig lag der Mittelzufluss aus Vorräten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva bei 3,7 Mio. EUR (Vorjahr: 42,2 Mio. EUR). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie andere Passiva nahmen im Berichtszeitraum ab und zeichnen für einen Mittelabfluss von -4,9 Mio. EUR verantwortlich (Vorjahr: -7,5 Mio. EUR). Aufgrund veränderter Konditionen bei den Banken erhöhte sich der Mittelabfluss durch gezahlte Zinsen auf -3,1 Mio. EUR (Vorjahr: -1,6 Mio. EUR).
Nach einem Cashflow aus Investitionstätigkeit von -39,1 Mio. EUR im Vorjahr 2012 ergab sich für 2013 ein Mittelabfluss in Höhe von -11,7 Mio. EUR. Dieser resultiert aus Investitionen für aktivierte Entwicklungsleistungen in Höhe von 7,9 Mio. EUR (Vorjahr: 14,9 Mio. EUR) und Investitionen in das übrige Anlagevermögen in Höhe von 3,8 Mio. EUR (Vorjahr: 24,6 Mio. EUR). Nach Segmenten verteilen sich die Investitionen auf den Bereich Solar mit 3,6 Mio. EUR (Vorjahr: 25,0 Mio. EUR) und den Bereich Display mit 2,8 Mio. EUR (Vorjahr: 8,4 Mio. EUR). In den übrigen Segmenten wurden im Geschäftsjahr 2013 5,3 Mio. EUR (Vorjahr: 6,1 Mio. EUR) investiert.
Dagegen erhöhte sich der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit deutlich auf 23,9 Mio. EUR nach 15,8 Mio. EUR im Vorjahr. Grund hierfür sind die Einzahlungen aus der Kapitalerhöhung im November 2013. Gleichzeitig wurden kurzfristige Kontokorrentkredite von rund 3,0 Mio. EUR in Anspruch genommen (Vorjahr: -4,9 Mio. EUR), während rund 4,7 Mio. EUR langfristiger Kredite getilgt wurden (Vorjahr: -0,2 Mio. EUR). Unter Berücksichtigung der Wechselkursveränderungen verfügte die Manz AG somit zum 31. Dezember 2013 über flüssige Mittel in Höhe von 64,7 Mio. EUR (Vorjahr: 30,7 Mio. EUR), sowie nicht ausgenutzte Kontokorrent-/Avalkreditlinien bei Banken in Höhe von 76,1 Mio. EUR (Vorjahr: 68, 0 Mio. EUR).
Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements
Das Finanzmanagement der Manz AG ist zentral organisiert. Zur Minimierung von Risiken und Nutzung konzernübergreifender Optimierungspotenziale bündelt die Gesellschaft Finanzierungen, Geldanlagen sowie Wechselkurssicherungen von Tochtergesellschaften innerhalb der Gruppe. Dabei werden wertorientierte Finanzierungsgrundsätze verfolgt, um die Liquidität zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen, finanzwirtschaftliche Risiken zu begrenzen sowie die Kapitalkosten zu optimieren. Darüber hinaus wird ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil angestrebt. Als zentrale Steuerungsgrößen des Finanzmanagements dienen der Manz AG die Kennzahlen Umsatz, Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA), Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie die Liquidität.
Gesamtaussage
Der Konzernumsatz stieg im Geschäftsjahr 2013 deutlich um 44,6 % auf 266,2 Mio. EUR nach 184,1 Mio. EUR im Vorjahr. Die Manz AG hat damit das höchste Umsatzergebnis der Unternehmensgeschichte erzielt. Auch die Profitabilität konnte deutlich gesteigert werden. Das EBITDA von 27,0 Mio. EUR und eine entsprechende EBITDA-Marge von 9,7 % unterstreichen eindrucksvoll die operative Stärke der Manz AG. Trotz bestehender Abschreibungen in Höhe von rund 24 Mio. EUR, die überwiegend aus dem Solarbereich resultieren, weist die Manz AG nach einem operativen Verlust von -30,7 Mio. EUR im Vorjahr 2012 ein positives EBIT von 3,1 Mio. EUR für das Geschäftsjahr 2013 aus. Mit einem positiven Cashflow aus operativer Tätigkeit in Höhe von 22,5 Mio. EUR (Vorjahr 20,5 Mio. EUR) und liquiden Mitteln von 64,7 Mio. EUR verfügt das Unternehmen über eine äußerst solide Liquiditätslage und weist nach der erfolgreichen Kapitalerhöhung im November 2013 eine Eigenkapitalquote von 54,8 % aus (Vorjahr: 52,1 %). Insgesamt bietet dies der Manz AG ausreichend finanziellen Spielraum als Voraussetzung, um Wachstumschancen für das Unternehmen konsequent nutzen zu können.
NACHTRAGSBERICHT
Am 15. Januar 2014 hat die Gesellschaft mitgeteilt, dass sie mehrere Aufträge im Geschäftsbereich Display in Höhe von insgesamt rund 50 Mio. EUR erhalten hat, die im ersten Halbjahr 2014 umsatz- und ertragswirksam werden. Neben Systemen und Anlagen in den Bereichen Automation, Laserprozesstechnologie und Messtechnik zur Herstellung von Smartphones und Tablet-Computern umfassen die Bestellungen erstmals auch innovative Vakuumbeschichtungsanlagen.
Neben dem zuvor genannten Ereignis sind nach Ende des Berichtszeitraums keine weiteren Ereignisse eingetreten, die substanzielle Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- oder Finanzlage gehabt hätten.
CORPORATE GOVERNANCE
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289A HGB
Die Erklärung zur Unternehmensführung entsprechend § 289a HGB wurde auf der Internetseite der Gesellschaft www.manz.com im Bereich "Investor Relations" unter "Corporate Governance" veröffentlicht. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 3 HGB sind die Angaben nach § 289a HGB nicht in die Prüfung durch den Abschlussprüfer einbezogen.
ANGABEN GEMÄSS § 315 ABSATZ 4 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT GEMÄSS § 176 ABSATZ 1 SATZ 1 AKTG ZU DEN ANGABEN NACH § 289 ABSATZ 4, § 315 ABSATZ 4 HGB
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das gezeichnete Kapital der Manz AG beträgt 4.928.059,00 EUR und ist in 4.928.059 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Sämtliche Aktien sind in gleicher Weise gewinnanteilsberechtigt. Hiervon ausgenommen sind von der Manz AG gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Übrigen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Vereinbarungen über Beschränkungen, die die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Manz AG nicht bekannt.
Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten
Dem Vorstand ist aufgrund der zugegangenen Mitteilungen über bedeutende Stimmrechtsanteile nach § 21 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und über eigene Geschäfte von Personen mit Führungsaufgaben nach § 15a WpHG das Bestehen der folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft bekannt, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:
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| Anzahl der Stimmrechte | Anteil der Stimmrechte | |
|---|---|---|
| Dieter Manz, Schlaitdorf | 2.019.700 | 41,0 % |
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft nicht.
Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Die am Kapital der Manz AG beteiligten Arbeitnehmer können die ihnen aus den Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes ausüben.
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung
Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Nach § 5 der Satzung der Gesellschaft kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und bestimmt ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat kann nach § 84 Absatz 3 AktG die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Änderung der Satzung ist gesetzlich in den §§ 133 ff., 179 ff. AktG geregelt. Diese bedarf grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit, bestimmen.
Gemäß § 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Aktiengesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenden Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Der Vorstand kann neue Aktien nur auf Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung über eine Erhöhung des Grundkapitals oder über genehmigte und bedingte Kapitalien ausgeben. Der Erwerb eigener Aktien ist in den §§ 71 ff. AktG geregelt und in bestimmten Fällen kraft Gesetzes oder aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung zulässig.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 15. Juni 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 1.792.022,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 1.792.022 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2009).
Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
| ― | bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen; |
| ― | soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihre Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde; |
| ― | um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. |
Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital i
Die Hauptversammlung vom 16. Juli 2013 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 15. Juli 2018 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Mio. EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 1.792.021,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.
Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- und/oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Auf die vorgenannte Zehn-Prozent-Grenze werden angerechnet
| ― | neue Aktien, die aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden sowie |
| ― | solche Aktien, die aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 in Verbindung mit § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden. |
Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 1.792.021,00 EUR, eingeteilt in bis zu Stück 1.792.021 auf den Inhaber lautende Aktien, bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) jeweils mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2011 sowie bedingtes Kapital III
Die Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 31. Mai 2016, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 15.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 60.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2016 einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 15.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 60.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 festgelegten Bestimmungen. Die Ermächtigungen wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 aufgehoben, soweit auf der Grundlage der Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 6 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 56.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 56.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2012 sowie bedingtes Kapital IV
Die Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 31. Mai 2017, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 27.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 108.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2017 einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 37.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 148.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 festgelegten Bestimmungen.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 7 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 256.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 256.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.
Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien
Die Hauptversammlung vom 22. Juni 2010 hat den Vorstand gemäß § 71 Absatz 1 Ziffer 8 AktG ermächtigt, in dem Zeitraum bis zum 21. Juni 2015 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am derzeitigen Grundkapital von bis zu 10 % zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.
Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, eine Veräußerung erworbener eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert oder an ausländischen Börsen, an denen sie nicht notiert sind, eingeführt werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Dieser Ausschluss des Bezugsrechts ist auf insgesamt höchstens 10 % sowohl des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt. Auf diese Begrenzung ist das auf diejenigen Aktien entfallende Grundkapital anzurechnen, die zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) auszugeben sind, die in entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben werden oder die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, erworbene eigene Aktien, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre an Dritte im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen zu veräußern.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, erworbene eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Erfüllung von Bezugs- und Umtauschrechten zu verwenden, die auf Grund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, die im Rahmen der Ausgabe von Wandel- und/ oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt wurden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, erworbene eigene Aktien, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Mitarbeiter der Gesellschaft oder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG auszugeben.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Es bestehen - abgesehen von den im nachstehenden Abschnitt genannten Vereinbarungen mit dem Vorstandsmitglied Martin Hipp - keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind
Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Martin Hipp sieht für den Fall eines Kontrollwechsels (Mitteilung eines Meldepflichtigen nach § 21 Absatz 1 Satz 1 WpHG, dass der Meldepflichtige 25 % oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat) vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Die Rechte können nur innerhalb von sechs Monaten nach dem Eintritt des Kontrollwechsels ausgeübt werden. Das Vorstandsmitglied erhält eine Abfindung bestehend aus dem Gesamtbetrag des für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Festgehalts sowie dem Gesamtbetrag der für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Bartantieme. Die Abfindung ist auf den Betrag begrenzt, der sich bei einer Restlaufzeit des Dienstverhältnisses von drei Jahren ergeben würde. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, um 75 % zum Zweck der pauschalierten Anrechnung der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte. Ferner sind die bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge jeweils mit 3 % p. a. auf den Tag der Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen.
Im Übrigen bestehen keine Vereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern, die für den Fall eines Übernahmeangebots Entschädigungen vorsehen.
VERGÜTUNGSBERICHT
Der nachstehende Vergütungsbericht stellt die Grundzüge der Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Manz AG sowie die Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 dar.
System der Vorstandsvergütung
Das Vergütungssystem für den Vorstand hat zum Ziel, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei nicht nur die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, sondern auch die Lage der Gesellschaft und den Unternehmenserfolg zu berücksichtigen. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.
Die Vergütung für die Mitglieder des Vorstands setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Bei der Bemessung der Höhe der Vergütungselemente wird jeweils zwischen dem Vorsitzenden des Vorstands und den weiteren Vorstandsmitgliedern differenziert.
Feste Vergütungselemente
Die festen Bestandteile der Vorstandsvergütung bestehen aus einem monatlichen Festgehalt und laufenden Sachbezügen sowie aus Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung.
Das Festgehalt wird in zwölf monatlich gleichbleibenden Teilbeträgen entrichtet. Die Festbezüge sollen als Grundgehalt den Vorstandsmitgliedern und ihren Familien unabhängig vom Erfolg des Unternehmens den laufenden Lebensunterhalt sichern.
Als Sachbezug wird den Vorstandsmitgliedern jeweils ein angemessener Dienstwagen zur Verfügung gestellt, der auch privat genutzt werden kann. Die Gesellschaft hat zudem zugunsten der Vorstandsmitglieder eine Unfallversicherung mit angemessenen Versicherungsleistungen abgeschlossen, die auch Unfälle im Privatbereich abdeckt. Ferner besteht für die Vorstandsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine sogenannte D&O-Versicherung.
Mit dem Vorsitzenden des Vorstands Dieter Manz besteht eine Pensionsvereinbarung für ein lebenslängliches Ruhegeld für den Fall des Ausscheidens nach dem vollendeten 65. Lebensjahr oder infolge Berufsunfähigkeit. Ferner ist für den Fall des Ablebens zugunsten der Ehefrau eine lebenslängliche Hinterbliebenenrente vereinbart. Gegenüber dem Vorstandsmitglied Martin Hipp hat sich die Gesellschaft zum Abschluss einer Altersvorsorge durch Zahlung jährlicher Beiträge an eine Unterstützungskasse verpflichtet.
Variable Vergütungselemente
Allgemeines
Die variable Vergütung umfasst zum einen eine jährliche, an den geschäftlichen Erfolg gebundene Komponente in Form einer jährlichen Bartantieme (kurzfristige variable Vergütung) und zum anderen eine aktienbasierte Komponente mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage in Form von jährlich zu gewährenden Aktienbezugsrechten auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2012 (langfristige variable Vergütung).
Variable Vorstandsbezüge als Anreiz für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung
Die variablen Bezüge dienen auf der Basis der festen Vergütungselemente dem gezielten Anreiz zur Erzielung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und tragen zur Vermögensbildung sowie wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Vorstandsmitglieder bei. Im Interesse einer Ausrichtung der variablen Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung überwiegt der nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelte Wert (Fair Value) der aufgrund des Manz Performance Share Plan 2012 gewährten Bezugsrechte die jährliche Bartantieme.
Jährliche Bartantieme
Die jährliche Bartantieme soll die Vorstandsmitglieder angesichts ihrer eigenverantwortlichen Leitungstätigkeit am unternehmerischen Erfolg oder Misserfolg des Geschäftsjahrs beteiligen.
Die jährliche Bartantieme wird jährlich nachträglich in Abhängigkeit von der EBT-Rendite des jeweiligen Geschäftsjahrs gewährt. Die EBT-Rendite errechnet sich aus dem Verhältnis des Ergebnisses vor Steuern (EBT - Earnings before Taxes) zum Umsatz nach Maßgabe des Konzernabschlusses nach IFRS. Die Bartantieme berechnet sich ferner in Abhängigkeit von dem für das jeweilige Geschäftsjahr von dem Vorstandsmitglied bezogenen Festgehalt (Jahresfestgehalt).
Die Gewährung der Bartantieme setzt voraus, dass eine EBT-Rendite von mindestens 4,1 % erreicht worden ist. Bei einer EBT-Rendite von 4,1 % erhält das Vorstandsmitglied eine Bartantieme in Höhe von 1 % des Jahresfestgehalts. Je vollen 0,1 Prozentpunkt, um die die EBT-Rendite eine EBT-Rendite von 4,1 % übersteigt, erhöht sich der für die Berechnung der Bartantieme anwendbare Prozentsatz entsprechend um einen Prozentpunkt. Mithin erhält das Vorstandsmitglied z. B. bei einer EBT-Rendite von 5,0 % eine Bartantieme in Höhe von 10 % des Jahresfestgehalts sowie bei einer EBT-Rendite von 14 % eine Bartantieme in Höhe von 100 % des Jahresfestgehalts. Die Obergrenze ist bei einer EBT-Rendite von 20,0 % festgelegt, bei der die Bartantieme 160 % des Jahresfestgehalts beträgt.
Der Aufsichtsrat hat zum Zweck der Bestimmung des Verhältnisses zwischen den einzelnen Vergütungselementen als mittlere Zielgröße der kurzfristigen variablen Vergütung eine EBT-Rendite von 10 % festgelegt. Bei diesem mittleren Zielwert beträgt die Bartantieme 60 % des Jahresfestgehalts.
Manz Performance Share Plan 2011 und Manz Performance Share Plan 2012
Die auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2011 im Jahr 2011 gewährten und auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2012 jährlich zu gewährenden Bezugsrechte auf Manz-Aktien sollen die Vorstandsmitglieder zu einer nachhaltigen Steigerung des internen und externen Unternehmenswerts anregen und damit ihre Interessen mit denen der Aktionäre, aber auch der übrigen Stakeholder, wirksam verknüpfen.
Der Aufsichtsrat hat als variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteil mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter aufgrund des Manz Performance Share Plan 2011 im Geschäftsjahr 2011 den Mitgliedern des Vorstands Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG gewährt.
Die ordentliche Hauptversammlung 2012 vom 19. Juni 2012 hat einen neuen Manz Performance Share Plan 2012 beschlossen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstandsmitgliedern in deren Einvernehmen im Geschäftsjahr 2012 keine neuen Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG gewährt. Im Geschäftsjahr 2013 hat der Aufsichtsrat aufgrund des Manz Performance Share Plan 2012 den Mitgliedern des Vorstands insgesamt 3.347 Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG gewährt.
Konkrete Angaben über den Manz Performance Share Plan 2011 sowie den Manz Performance Share Plan 2012 sind in der "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht der Manz AG für das Geschäftsjahr 2013" enthalten, die auf der Internetseite der Manz AG unter der Adresse www.manz.com im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Corporate Governance" abrufbar ist.
Abfindungs-Cap bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen vor, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Amtszeit und des Dienstverhältnisses, die nicht auf einem wichtigen Grund beruht, Abfindungszahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses vergütet werden. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahrs und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.
Regelungen für den Fall eines Change of Control
Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Martin Hipp sieht für den Fall eines Kontrollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen zugeht, dass der Meldepflichtige 25 % oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat.
Das Vorstandsmitglied hat im Falle der Kündigung Anspruch auf eine Abfindung in Höhe des Festgehalts sowie der Bartantieme für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses. Für die Berechnung der Bartantieme ist hierbei der Durchschnitt aus der EBT-Rendite des vorangehenden Geschäftsjahrs und der nach den Planungen der Gesellschaft voraussichtlich im laufenden Geschäftsjahr erzielten EBT-Rendite zu Grunde zu legen. Die Abfindung ist jedoch auf den Betrag begrenzt, der sich bei einer Restlaufzeit des Dienstverhältnisses von drei Jahren ergeben würde. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, zudem um 75 % zum Zweck der pauschalierten Anrechnung der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte des Vorstandsmitglieds. Die bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge sind ferner jeweils mit 3 % p. a. auf den Tag der Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen. Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht, wenn die Gesellschaft das Dienstverhältnis wirksam aus wichtigem Grund gekündigt hat.
Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2013
Die Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2013 eine Vergütung in Höhe von insgesamt 828 TEUR (Vorjahr: 505 TEUR).
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2013 an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen:
VERGÜTUNG DES VORSTANDS (Vorjahreswerte in Klammern)
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| Erfolgsunabhängige Komponenten | Erfolgsbezogene Komponenten (kurzfristig) | Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung | |||
|---|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Festgehalt | Sonstige Bezüge* | Bartantieme | Bezugsrechte auf Aktien (Fair Value) | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dieter Manz, Vorstandsvorsitzender | 288 | 21 | 0 | 207 | 516 |
| (288) | (21) | (0) | (0) | (309) | |
| Martin Hipp, Vorstand Finanzen | 174 | 22 | 0 | 116 | 312 |
| (174) | (22) | (0) | (0) | (196) | |
| Gesamt | 462 | 43 | 0 | 323 | 828 |
| (462) | (43) | (0) | (0) | (505) |
* Insbesondere geldwerte vorteile der Sachbezüge und Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (Unterstützungskasse)
Die Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2012 (Tranche 2013) wurden anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden als sogenannter Fair Value zum Zeitpunkt der Ausgabe der Bezugsrechte nach Maßgabe des Börsenkurses der Manz-Aktie am Ausgabetag abzüglich des Ausgabebetrags von EUR 1,00 je Aktie bewertet. Hierbei wurde hinsichtlich der Performance-Komponente die Erreichung des Standard-Ziels (Faktor 1,0) einer EBIT-Marge von 10 % sowie hinsichtlich der Treuekomponente eine Ausübung der Bezugsrechte erst kurz vor Ende der Laufzeit (Faktor 2,0) innerhalb des achten Kalenderjahrs nach Ausgabe der Bezugsrechte unterstellt.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wurde aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 16. Juli 2013 mit Wirkung für das Geschäftsjahr 2013 auf eine reine Festvergütung umgestellt. Danach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied neben der Erstattung seiner Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung in Höhe von 12.000,00 EUR. Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt diese Vergütung 24.000,00 EUR und für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats 18.000,00 EUR. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung. Eine auf ihre Bezüge zu entrichtende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats von der Gesellschaft erstattet. Ferner kann die Gesellschaft auf ihre Kosten die Mitglieder des Aufsichtsrats gegen zivil- und strafrechtliche Inanspruchnahme im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihres Amtes versichern und eine entsprechende Rechtsschutz- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung) abschließen.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Vergütungen der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 (Vorjahreswerte in Klammern):
VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS (Vorjahreswerte in Klammern)
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| (in TEUR) | |
|---|---|
| Prof. Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender | 24 |
| (24) | |
| Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Peter Leibinger, stellvertretender Vorsitzender | 18 |
| (18) | |
| Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla | 12 |
| (12) | |
| Gesamt | 54 |
| (54) |
Ferner bestand für die Aufsichtsratsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine sogenannte D&O-Versicherung.
CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
RISIKOMANAGEMENT- UND INTERNES KONTROLLSYSTEM
Das Risikomanagement der Manz AG hat das Ziel, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen drohenden Schaden abzuwenden. Durch die Anwendung eines in die Unternehmensführung integrierten Risikomanagements ist die Manz AG in der Lage, konzernweit mögliche Gefahren rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten und ihnen mit adäquaten Maßnahmen zu begegnen. Im Zuge des unternehmerischen Handelns, also dem Spannungsfeld zwischen Chancen und Risiken, geht die Manz AG jedoch auch bewusst Risiken ein, die in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen aus der entsprechenden Geschäftstätigkeit stehen. Risiken lassen sich somit nicht grundsätzlich vermeiden, werden aber soweit möglich minimiert bzw. transferiert.
Das Risikomanagement wird zentral vom Risikomanagementbeauftragten gesteuert, regelmäßig auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit hin überprüft und in seiner Gesamtheit vom Finanzvorstand verantwortet. Die Verantwortung für die Risikoüberwachung hingegen ist dezentral organisiert und obliegt je nach Risikokategorie und -tragweite sowohl den Bereichsleitern und Geschäftsführern als auch den Vorständen der Manz AG. Durch regelmäßige Abfragen in mündlicher und schriftlicher Form werden potenzielle Risiken in allen Geschäftsbereichen erfasst und zugleich die Möglichkeit geschaffen, negative Entwicklungen durch frühzeitiges Gegensteuern zu verhindern. Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wird für eine umfassende Beurteilung der Risikolage ein Gesamtbericht in einem jährlichen Turnus vorgelegt.
Die regelmäßige Analyse und Bewertung der Risiken erfolgt anhand eines Risikomanagementsystems bestehend aus einem definierten Kreis von Risikoverantwortlichen, festgelegten Risikokategorien und einer Risikoklassifizierung, welche das Gefahrenpotenzial und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs widerspiegelt. Die Identifikation und Handhabung von Risiken ist in den Unternehmensgrundsätzen verankert und als Aufgabe aller Mitarbeiter der Manz AG definiert. Durch die Einbindung der gesamten Belegschaft werden Risiken schnell erkannt und an den jeweiligen Risikoverantwortlichen kommuniziert, der in Einklang mit den konzernweit definierten Handlungsgrundsätzen geeignete Maßnahmen ergreifen muss. Die Risiken werden für eine möglichst vollumfängliche Erfassung nach Themenfeldern gruppiert. Unterschieden werden grundsätzlich folgende Risikokategorien:
| ― | Management |
| ― | Naturkatastrophen und Pandemie |
| ― | Angriffe und Betrug |
| ― | Gesellschaftliche und kulturelle Risiken |
| ― | Politik und regulatorisches Umfeld |
| ― | Wirtschaftliches Umfeld |
| ― | Technologie |
| ― | Wettbewerb |
| ― | Unternehmensorganisation und -prozesse |
| ― | Gebäude und Infrastruktur |
| ― | Produkte und Projekte |
| ― | Vertrieb |
| ― | Akquisitionen und Investments |
| ― | Beschaffung |
| ― | Personalwesen |
| ― | Finanzwesen |
Ergänzend zu diesem Risikomanagementsystem finden im Rahmen eines halbjährlichen Planungsprozesses weitere Aktivitäten zur Risikoidentifikation und -minderung statt. Mit Hilfe einer kontinuierlichen Technologie- und Marktbeobachtung werden unterschiedliche Szenarien entwickelt, die in Abhängigkeit der technologischen und wirtschaftlichen Entwicklung zum Tragen kommen. Ziel der Ausarbeitung und Nutzung dieser verschiedenen Planungsszenarien ist es letztlich, den Wert des Unternehmens kontinuierlich und nachhaltig zu steigern, die mittelfristigen finanziellen Ziele zu erreichen und die Existenz des Unternehmens langfristig zu sichern.
Die Wirksamkeit und Angemessenheit unseres Risikomanagementsystems wurden vom Wirtschaftsprüfer beurteilt. Er stellte fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen insbesondere zur Errichtung eines Überwachungssystems in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Somit entspricht die Manz AG den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG).
Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB)
Das Ziel des Risikomanagementsystems der Manz AG im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die der Regelkonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen könnten. Das Risikomanagement beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind bei Manz folgende Strukturen und Prozesse implementiert:
Der Finanzvorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Die Einzelabschlüsse der Manz AG und der Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in einen Abschluss gemäß IFRS übergeleitet.
Die einheitliche Bilanzierung und Bewertung auf Grundlage der für das Mutterunternehmen geltenden Vorschriften wird durch die Konzernbilanzierungsrichtlinien gewährleistet und in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst. Darüber hinaus werden den Konzerngesellschaften zu erstellende Berichtspakete vorgegeben.
Für den monatlichen Konsolidierungsprozess wird seit dem Geschäftsjahr 2010 das SAP-Tool BCS eingesetzt. Zur Überprüfung der Datenkonsistenz werden hier automatische Plausibilitätskontrollen bereits bei der Datenerfassung vorgenommen. Die Konsolidierungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Einhaltung der zeitlichen und prozessualen Vorgaben erfolgt durch Mitarbeiter der Konsolidierungsabteilung auf Konzernebene.
Weitere Kontrollaktivitäten auf Konzernebene umfassen die Analyse und ggf. die Korrektur der durch die Tochtergesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern vorgelegten Berichten.
Wesentliche Elemente der Risikokontrolle im Rechnungslegungsprozess sind darüber hinaus die Funktionstrennung zwischen Eingabe, Prüfung und Freigabe sowie eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten in den betroffenen Bereichen. Die Verwendung von SAP als IT-Finanzsystem leistet einen weiteren wichtigen Beitrag für die konsequente Fehlervermeidung. Des Weiteren wird auf allen Prozessebenen das Vier-Augen-Prinzip angewandt. Bei speziellen fachlichen und komplexen Fragestellungen werden außerdem externe Sachverständige miteinbezogen. Neben der unternehmensinternen Kontrolle der rechnungslegungsrelevanten Prozesse und Strukturen nimmt schließlich auch der Abschlussprüfer eine Beurteilung im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit vor.
Weitere Kontrollaktivitäten umfassen die Analyse und Plausibilitätskontrollen von Geschäftsvorfällen sowie die kontinuierliche Überwachung der Projektkalkulationen. Durch die dargestellten Strukturen, Prozesse und Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung der Manz AG einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, internationalen Rechnungslegungsstandards und konzerninternen Richtlinien erfolgt.
Der Vorstand erachtet die eingerichteten Systeme, die regelmäßig hinsichtlich ihrer Optimierungs- und Weiterentwicklungsfähigkeit überprüft werden, als angemessen und funktionsfähig. Identifizierte Verbesserungspotenziale setzt der Vorstand in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Manz AG um.
RISIKEN DES UNTERNEHMENS
Branchenrisiken
Gesamtwirtschaftliche Risiken
Wie die massiven konjunkturellen Verwerfungen infolge der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise gezeigt haben, kann die gesamt- und finanzwirtschaftliche Entwicklung in den zentralen Absatzmärkten der Manz AG mit negativen Effekten für die Geschäftsentwicklung verbunden sein. So könnten Investitionen der Display-, der Solar- oder der Batterieindustrie aufgrund von Finanzierungsengpässen verschoben werden. Zudem könnte sich die Refinanzierung börsennotierter Unternehmen über den Kapitalmarkt deutlich schwieriger gestalten. Für potenzielle Kunden der Manz AG allgemein besteht das Risiko, dass notwendiges Kapital für Investitionen in neue Anlagen nicht zur Verfügung steht. Dies würde die Entwicklung auf dem Solar- und Display-Markt sowie im Bereich der Lithium-Ionen-Batterien spürbar bremsen. In einem solchen Szenario wäre die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage, ihre Wachstumsziele wie geplant zu realisieren. Durch ein etabliertes Netz und den stetigen Ausbau weltweiter Produktions- und Vertriebskapazitäten, die Bereithaltung eines Liquiditätspolsters für Nachfrageeinbrüche sowie einen klaren Fokus auf verschiedene Wachstumsmärkte wie China, Indien, den Nahen Osten oder Südafrika, werden diese Risiken durch die Gesellschaft diversifiziert.
Risiken durch zunehmenden Wettbewerb
Bestehende und potenzielle Wettbewerber, insbesondere asiatische Hersteller, könnten versuchen, Marktanteile in den Zielbranchen der Manz AG vor allem durch eine aggressive Preispolitik zu gewinnen. Ein weiteres Risiko besteht durch die Herstellung von Plagiaten im asiatischen Raum. Dies könnte einen direkten Einfluss auf die Umsatz- und die Ertragssituation der Manz AG sowie auf die Marktanteile der Gesellschaft haben. Um diesen Risiken wirksam entgegenzutreten, verfolgt die Manz AG den Anspruch, die derzeit technologisch führende Marktstellung durch ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu behaupten und weiter auszubauen. Zudem stärkt die Manz AG mit ihrer Strategie "Follow the Market" die eigene lokale Präsenz bei ihren Kunden. Durch die Produktionsstandorte in Taiwan und China, lokal üblichen Produktionskosten und einem direkten Kundenkontakt wirkt Manz somit einer Abwanderung zu einheimischen Wettbewerbern entgegen.
Risiken aufgrund einer Konsolidierung in der Solarbranche
Mögliche Verschiebung von Ersatzinvestitionen sowie eine längere Konsolidierungsphase in der Solarbranche könnten sich negativ auf die Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Zur Minimierung dieser Risiken und als Reaktion auf die veränderten Anforderungen des Marktes hat die Gesellschaft den Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt auf Lösungen gelegt, die für die Hersteller mit einer verbesserten Effizienz und damit geringeren Produktionskosten einhergehen. Darüber hinaus entgegnet die Gesellschaft den Risiken einer solchen Entwicklung mit der konsequenten Umsetzung der eigenen Diversifizierungsstrategie. Entsprechend stuft das Management der Manz AG das Risiko der weiteren Konsolidierung derzeit als niedrig ein.
Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte
Als Technologieführer sind Forschung und Entwicklung sowie ein innovatives Produktportfolio für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Grund dafür ist der kontinuierlich stattfindende technologische Wandel in den Kernbranchen Display, Photovoltaik sowie Lithium-Ionen-Batterien. In diesem Prozess ist nicht gesichert, dass die Gesellschaft stets die Technologien anbieten kann, die vom Markt langfristig gefordert werden. Zudem besteht das Risiko, dass Neuentwicklungen mit höheren Kosten verbunden sind als ursprünglich budgetiert, sodass durch einzelne Entwicklungsprojekte Verluste entstehen können. Auch ist der spätere Markterfolg bei der Einführung neuer Produkte nicht garantiert, woraus weitere Risiken für die Umsatz- und Ertragslage resultieren können. Ferner besteht aufgrund der hohen technologischen Dynamik in den Zielsektoren die Gefahr, dass Maschinen und Systeme entwickelt werden, für die am Markt nur eine geringe Nachfrage besteht. Um diese Risiken zu kontrollieren, pflegt die Manz AG einen engen Kontakt zu ihren Kunden, und kann so neue Trends frühzeitig erkennen. Zudem prüft die Gesellschaft im Vorfeld sorgfältig die möglichen Marktpotenziale, um die Renditen von Entwicklungsprojekten abschätzen und damit die Ressourcen optimal einsetzen zu können.
Risiken bei ausbleibender Nachfrage im Bereich CIGS-Technologie und CIGSfab
Trotz positiv verlaufender Gespräche mit Kunden aus Asien, der Türkei, Südafrika und den arabischen Ländern kann das Risiko nicht völlig ausgeschlossen werden, dass für die CIGSfab keine ausreichende Nachfrage am Markt besteht bzw. eine Finanzierungslösung für diese Technologie durch die Kunden nicht möglich ist. Die Konsequenz wäre ein (Teil-)Verlust der im Rahmen des Projekts CIGSfab getätigten Investitionen für Lizenzen, die Weiterentwicklung der CIGS-Technologie, die Übernahme und den Betrieb des Investitionsstandorts Schwäbisch Hall. Dies könnte zu einer erheblichen finanziellen Belastung der Gesellschaft in diesem Geschäftsbereich führen und sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz AG auswirken. Zudem wäre das zukünftige Umsatz- und Ertragspotenzial der Gesellschaft signifikant reduziert.
Finanzwirtschaftliche Risiken
Liquiditätsrisiko
Zur Fortführung des Wachstumskurses ist es für die Gesellschaft von vitalem Interesse, die für den laufenden Geschäftsbetrieb notwendigen Zahlungen sowie strategisch sinnvolle Erweiterungs- und Erhaltungsinvestitionen in ausreichender Form gewährleisten zu können. Der dafür notwendige Zufluss an liquiden Mitteln könnte durch eine Verschlechterung des operativen Geschäfts bzw. durch externe Faktoren wie beispielsweise eine restriktivere Kreditvergabepolitik durch Banken beeinträchtigt werden. Die Liquidität zur Finanzierung des operativen Geschäfts ist auch in Zukunft über langfristige Darlehen sowie Kreditlinien gesichert.
Währungs- und Zinsänderungsrisiken
Die Währungsrisiken der Manz AG ergeben sich aus operativen Tätigkeiten. Soweit sie die Cashflows der Gesellschaft beeinflussen, werden Risiken aus Fremdwährungen gesichert. Im Geschäftsjahr 2013 war die Manz AG Fremdwährungen im Zusammenhang mit bereits fixierten und geplanten Transaktionen in Fremdwährung ausgesetzt. Diese betrafen ausschließlich Transaktionen in US-Dollar im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten sowie Darlehen innerhalb der Manz-Gruppe zwischen den Tochtergesellschaften und der Konzernmutter. Die Risiken hieraus wurden mit Hilfe von derivativen Finanzinstrumenten (im Wesentlichen Devisentermingeschäfte und in geringerem Umfang Devisenoptions- und Devisenswapgeschäfte) abgesichert. Für die geplanten Transaktionen lagen die Voraussetzungen für ein Hedge-Accounting (Cashflow Hedge) vor. Es besteht allerdings das Risiko, dass sich die Liefertermine verschieben, wodurch Verluste bzw. Gewinne aus der Verlängerung der derivativen Finanzinstrumente entstehen können. Zum Bilanzstichtag bestehen weder wesentliche offene Fremdwährungspositionen noch geplante Fremdwährungsgeschäfte. Das Zinsänderungsrisiko bei variablen Darlehen wird durch Zinssicherungsgeschäfte begrenzt.
Risiken durch Zahlungsunfähigkeit von Kunden
Die Manz AG ist auch zukünftig mit dem Risiko von Forderungsausfällen konfrontiert, die sich negativ auf die Umsatz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken könnten. Insbesondere können aufgrund der erhöhten Wettbewerbssituation unter den Herstellern der Solarbranche, im Geschäftsbereich Solar insolvenzbedingte Forderungsausfälle auftreten. Darüber hinaus geht mit der Insolvenz eines Kunden auch der Verlust von möglichen Folgeaufträgen einher. Potenziellen Kreditrisiken begegnet das Unternehmen mit intensiven Bonitätsprüfungen vor Vertragsschluss, dem Abschluss von Akkreditiven sowie einem konsequenten Forderungsmanagement. Zum Bilanzstichtag 31.12.2013 bestehen nur in geringem Umfang Kundenforderungen aus dem Solarbereich.
Personalrisiken
Für einen Hightech-Maschinenbauer sind qualifizierte und motivierte Führungskräfte und Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung für den Unternehmenserfolg. Das Abwandern von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen könnte sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass neue geeignete Fach- und Führungskräfte oder zusätzliche Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Allerdings steht die Manz AG als börsennotiertes Unternehmen stärker im Blickfeld von potenziellen Arbeitnehmern und kann dadurch zugleich die Attraktivität als Arbeitgeber steigern. Zudem besteht mit der Börsennotierung mittelfristig auch die Möglichkeit, Mitarbeiter durch die Ausgabe von Aktien und eine entsprechende Erfolgsbeteiligung enger an das Unternehmen zu binden.
Vertragsrisiken
Risiken aus Vertragsstrafen
Risiken können bei der Manz AG auch aus Vertragsstrafen, sogenannte Pönale, resultieren. So wird bei Auftragsvergabe ein festes Lieferdatum vereinbart, das beide Parteien als verbindlich erachten. Sollte Manz z. B. aufgrund von Lieferengpässen oder knappen Ressourcen nicht in der Lage sein, die vereinbarte Menge fristgerecht auszuliefern, kann dies die Projekterträge mindern. Daraus ergäben sich direkte Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns. Zur Steuerung des Risikos werden jedoch frühzeitig vorhandene Ressourcen überwacht und gegebenenfalls an das jeweilige Auftragsvolumen angepasst. Damit ist die Gesellschaft in der Lage, das Ertragsrisiko auf ein Minimum zu begrenzen.
Risiken aus Lieferantenverträgen
Langfristige Verträge mit Lieferanten und Subunternehmen führen zur Verpflichtung, bereits bestellte Komponenten auch in einer schwierigen Marktlage abzunehmen. Dies kann zu einem Anstieg der Vorräte der Gesellschaft und damit zu einer erhöhten Kapitalbindung führen. Im Ergebnis kann sich dies entsprechend auf die Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätslage der Gesellschaft auswirken.
CHANCEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG
Diversifizierung des Geschäftsmodells für stabile Wachstumschancen auf dynamischen Märkten
Die erfolgreich umgesetzte Diversifizierungsstrategie ist fester Bestandteil des Geschäftsmodells der Manz AG, wobei sich das Unternehmen vom Automationsspezialisten zum Hightech-Maschinenbauer entwickelt hat. Durch das umfangreiche Technologieportfolio in den Bereichen nasschemische Prozesse, Lasertechnologie, Messtechnik, Vakuumbeschichtung, Automation und Siebdruck und dem branchenübergreifenden Technologietransfer konnte sich die Manz AG in den drei Wachstumsbranchen Displays, Photovoltaik und Lithium-Ionen-Batterien als gefragter Anbieter integrierter Produktionsanlagen etablieren. Die Diversifizierung bietet der Gesellschaft die Chance, am Wachstumspotenzial mehrerer dynamischer Zielmärkte zu partizipieren. Gleichzeitig ermöglicht dies der Manz AG, die eigenen Produktionskapazitäten innerhalb der Gruppe entsprechend der Investitionszyklen der einzelnen Branchen anzupassen und so für zusätzliche unternehmerische Stabilität zu sorgen.
Branchenübergreifender Technologietransfer und Diversifizierung für nachhaltigen Unternehmenserfolg
Synergieeffekte zwischen den Geschäftsbereichen eröffnen Wettbewerbsvorteile
Bei der Entwicklung ihrer Produktionsanlagen betreibt die Manz AG einen aktiven Technologietransfer zwischen den relevanten Zielbranchen Displays, Photovoltaik und Lithium-Ionen-Batterien. Indem die Manz AG ihr umfassendes technologisches Know-how branchenübergreifend einsetzt, kann sie ihren Kunden innovative Produktionslösungen bieten. Damit liefert Manz einen entscheidenden Beitrag zur Minimierung der Produktionskosten der Endprodukte und trägt wesentlich zu einer industriellen und profitablen Produktion in jungen Wachstumsbranchen - wie beispielsweise der für Lithium-Ionen-Batterien - bei. Gleichzeitig tragen die zwischen den Geschäftsbereichen erzielten Synergieeffekte zum Umsatzwachstum sowie zur Steigerung der Profitabilität der Gesellschaft bei. Sie resultieren beispielsweise aus den technologisch vergleichbaren Anforderungen im Produktionsprozess von Flat Panel Displays und Dünnschicht-Solarmodulen hinsichtlich der Automatisierung, der nasschemischen Prozesse oder der Beschichtung mittels Vakuumtechnologie. Bereits vollständig entwickelte Technologien können gleichermaßen im Geschäftsbereich Display wie auch im Geschäftsbereich Solar eingesetzt werden. Durch den Technologietransfer zwischen den einzelnen Geschäftsbereichen Display, Solar und Battery ist das Geschäftsmodell der Manz AG flexibel für neue Wachstumstrends und Absatzmärkte mit zusätzlichem Umsatz- und Ertragspotenzial aufgestellt, während gleichzeitig die ausgezeichnete Wettbewerbsposition als Innovationsführer in allen Geschäftsbereichen weiter gefestigt werden kann.
Synergieeffekte zur Steigerung der Profitabilität
Signifikante Wachstumschancen durch Internationalisierung und "Follow the Market"
Die Manz AG ist ein international agierender Hightech-Maschinenbauer mit engen Kundenbeziehungen weltweit. Um die internationale Marktposition weiter zu stärken, verfügt die Gesellschaft auf den strategischen Zielmärkten für Displays, Photovoltaik und Lithium-Ionen-Batterien in China, Indien, den USA und Europa über ein ausgeprägtes Service- und Vertriebsnetz. Durch die Strategie "Follow the Market" ist Manz zudem in allen wesentlichen Märkten mit eigenen Produktionsstätten vertreten, wodurch die Gesellschaft ihren Kunden - insbesondere in der derzeitigen Hauptabsatzregion Asien -deutsche Ingenieurskunst zu lokalen Preisen bieten kann. Insgesamt verfügt Manz durch die Produktions-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Taiwan und China mit rund 900 Mitarbeitern über einen hervorragenden Marktzugang im größten Wachstumsmarkt Asiens. Mit insgesamt 2/3 der Mitarbeiter im Ausland bietet die Manz AG ihren Kunden eine sehr hohe Verfügbarkeit und sichert gleichzeitig eine enge und vertrauensvolle Kundenbeziehung. Die Gesellschaft ist dadurch in der Lage, technologische Trends frühzeitig zu erkennen, auf dieser Grundlage die notwendigen Produktionstechnologien zu antizipieren, neue Standards zu setzen und somit zusätzliche Marktanteile zu gewinnen. Diese Kundennähe und die praxisorientierten Produktionslösungen stärken die Wettbewerbsvorteile auf den internationalen Zielmärkten von Manz nachhaltig, und bieten der Gesellschaft Chancen für Umsatz- und Ertragswachstum.
Kundennähe als Wettbewerbsvorteil
Notwendige Neuinvestitionen in der Photovoltaikbranche
In den letzten beiden Geschäftsjahren war die Situation in der Photovoltaikbranche geprägt von Überkapazitäten und einem verstärkten Preisdruck, der vor allem in sinkenden Preisen für Solarmodule resultierte. Der Endkundenmarkt für Solarzellen und -module ist auch in 2013 erneut gewachsen, die neuinstallierte Photovoltaik-Leistung weltweit betrug 36 GW und ist damit so hoch wie nie zuvor. So ist damit zu rechnen, dass sich noch im laufenden Jahr 2014 die Angebots- und Nachfragekurve auf dem Markt schneiden werden. Gleichzeitig ist mit dem Beginn eines neuen Investitionszyklus zu rechnen. Kurz- und mittelfristig könnte dies wieder zu deutlich steigenden Wachstumsraten im Solarsektor führen, da für eine wirtschaftliche Produktion Neuinvestitionen unumgänglich sind. Vor diesem Hintergrund treibt die Manz AG die Weiterentwicklung der CIGS-Technologie weiter voran. Die Technologie bietet darüber hinaus das höchste Potenzial im Hinblick auf zukünftige Effizienzsteigerung und damit verbunden auch die niedrigsten Kosten pro Watt. Bereits heute können auf der integrierten Produktionsanlage für CIGS-Dünnschicht-Solarmodule, der Manz CIGSfab, Solarmodule hergestellt werden, deren produzierter Strom je nach Standort zwischen 4 Eurocent (Spanien) und 8 Eurocent (Deutschland) pro Kilowattstunde kostet. Der Solarstrom liegt somit auf einem ähnlichen Preisniveau wie Strom aus fossilen Energiequellen und deutlich unter dem in Offshore-Windparks erzeugten Strom. Die Wettbewerbsfähigkeit des Solarstroms (Grid Parity) ist damit in unmittelbare Nähe gerückt. Insbesondere in sonnenreichen Ländern wie Indien, China, den arabischen Ländern oder Südafrika kann die Dünnschichttechnologie ihre Vorteile gegenüber der kristallinen Technologie ausspielen, so dass die Aussichten für diesen Geschäftsbereich positiv bleiben und weiterhin Upside-Potenzial für die zukünftige Entwicklung der Manz AG bieten.
Upside-Potenzial in der PV-Industrie
Marktchancen durch Übernahmen
Des Weiteren können der Gesellschaft zusätzliche Wettbewerbsvorteile aus gezielten Übernahmen erwachsen. Dies ermöglicht den Zugriff auf neue Technologien und die auch beim Wettbewerb knappen und ausschlaggebenden Faktoren Know-how und qualifiziertes Personal. Ferner prüft die Gesellschaft regelmäßig die Möglichkeit, durch attraktive Zukäufe neue Kunden- und Produktgruppen zu erschließen und die Produktpalette weiter zu diversifizieren. Derzeit befindet sich die Manz AG in aussichtsreichen Übernahmegesprächen im Bereich Battery, die zu einem kurzfristigen Abschluss führen könnten und das Technologieportfolio und den Marktzugang des Unternehmens nachhaltig ergänzen und verbessern könnten. Das Unternehmen würde somit auf eine noch breitere Basis gestellt, mit stabilisierenden Auswirkungen auf die Umsatz- und Ertragslage.
GESAMTAUSSAGE ZU DEN CHANCEN UND RISIKEN
Als innovativer Hightech-Maschinenbauer sieht sich die Manz AG mit Hinblick auf die Chancen und Risiken gut positioniert, um den Fortbestand der Gesellschaft langfristig zu sichern und Chancen für weiteres Unternehmenswachstum nutzen zu können. Alle Risiken, die die Manz AG zur Nutzung dieser Chancen bewusst eingeht, werden von ihr als beherrschbar eingeschätzt. Insbesondere sind keine Risiken erkennbar, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Konzerns gefährden.
PROGNOSEBERICHT
AUSBLICK
In unserem Prognosebericht gehen wir, soweit möglich, auf die erwartete künftige Entwicklung der Manz AG und des Umfelds des Unternehmens im laufenden Geschäftsjahr 2014 ein.
Im Geschäftsjahr 2013 erwirtschaftete die Manz AG einen Umsatz von 266,2 Mio. EUR bei einem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von 3,1 Mio. EUR. Damit haben wir unsere Ziele für 2013, mit Umsätzen zwischen 260 Mio. EUR und 270 Mio. EUR sowie einem positiven EBIT, klar erreicht.
In der für uns maßgeblichen Region Asien wird die wirtschaftliche Ertragskraft voraussichtlich auf Vorjahresniveau zulegen. In der größten Volkswirtschaft der Region, der Volksrepublik China, wird ein BIP-Wachstum von voraussichtlich 7,25 % erwartet. Gleichzeitig sehen die Experten des Kieler Instituts für Wirtschaftsforschung auch für die Weltwirtschaft eine positive Entwicklung bei 3,7 % im Jahr 2014. Wir sehen in den erwarteten konjunkturellen Marktprognosen gute Rahmenbedingungen für unternehmerisches Wachstum im laufenden Geschäftsjahr. Es ist zu beachten, dass die gegenwärtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Unsicherheit zu Aussagen über die künftige Entwicklung erhöhen, da zugrunde liegende Prämissen rasch ihre Gültigkeit verlieren können. Aus den Rahmenbedingungen ergeben sich Chancen und Risiken für die weitere operative Entwicklung der Manz-Gruppe.
Neben diesen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind für die Manz AG die Entwicklungen der Teilmärkte Display, Photovoltaik sowie Lithium-Ionen-Batterien von entscheidender Bedeutung für die weitere operative Entwicklung.
Für das laufende Jahr 2014 erwarten wir im Geschäftsbereich Display eine weiterhin positive Entwicklung des operativen Geschäfts. Grund zu dieser Annahme gibt uns die anhaltend hohe Nachfrage nach Endgeräten mit Touchpanel-Displays wie beispielsweise Smartphones oder Tablet-Computern. Die erhöhte Nachfrage sowie die zusätzlichen Anwendungsbereiche führen nach unserer Einschätzung zu Neu- und Ersatzinvestitionen in Produktionsanlagen, von denen die Manz AG profitieren kann. Die in den ersten drei Monaten 2014 gewonnenen Aufträge im Bereich Display mit einem Gesamtvolumen von rund 50 Mio. EUR stützen diese Erwartung, wenngleich die kürzer werdenden Ramp-up-Phasen unserer Kunden von rund vier bis sechs Monaten zu kurzfristigeren Auftragseingängen führen und eine noch flexiblere Auftragsplanung erfordern. Insgesamt erwarten wir für 2014 im Geschäftsbereich Display ein gleichbleibendes Umsatzniveau im Vergleich zum Vorjahr bei verbesserter EBIT-Marge. Der Auftragsbestand im Geschäftsbereich Display liegt bei 46,9 Mio. EUR per 28. Februar 2014 (Vorjahr: 84,2 Mio. EUR).
Für unseren Geschäftsbereich Solar sind wir im kristallinen PV-Bereich aufgrund der ersten Lichtblicke zum Ende des vergangenen Geschäftsjahres sowie zu Jahresbeginn 2014 positiv gestimmt, dass es zu einer Erholung des Marktes im laufenden Geschäftsjahr 2014 kommen wird. Durch das zu erwartende Schneiden von Angebots- und Nachfragekurve in diesem Jahr, rechnen wir mit Neuinvestitionen in Produktionsmaschinen und auch entsprechend positiven Effekten auf unsere Umsatz- und Ertragslage. Das höchste Potenzial in der Photovoltaik zu weiteren Kostensenkungen und Wirkungsgradsteigerungen weist die CIGS-Dünnschichttechnologie auf, in der wir mit unserer voll integrierten Turnkey-Linie zur Herstellung von CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen weltweit führend sind. Angesichts der zu erwartenden deutlich verbesserten Marktsituation im zweiten Halbjahr 2014 und einer steigenden Investitionsbereitschaft, sehen wir gute Chancen für den Verkauf einer Manz CIGSfab im laufenden Geschäftsjahr und entsprechend erhebliches Upside-Potenzial für unser Unternehmen. Das Umsatzpotenzial für eine CIGSfab beläuft sich je nach Kapazität der Linie auf 50,0 Mio. EUR bis 350,0 Mio. EUR. Der Verkauf der ersten schlüsselfertigen, vollintegrierten CIGS-Produktionslinie ist unverändert unser zentrales Ziel. Insgesamt rechnen wir damit, dass wir den Umsatz im Geschäftsbereich Solar gegenüber dem Vorjahr erheblich steigern werden. Der Verkauf einer CIGSfab würde dabei das Umsatzwachstum noch einmal signifikant beschleunigen und zu einer deutlichen Verbesserung des operativen Ergebnisses im laufenden Geschäftsjahr 2014 führen. Der Auftragsbestand beläuft sich zum 28. Februar 2014 auf 8,5 Mio. EUR (Vorjahr: 3,0 Mio. EUR).
Deutlich positive Impulse erwarten wir zudem in unserem dritten Geschäftsbereich Battery. Mit unseren Produktionsanlagen zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien für die Elektromobilität, die stationäre Stromspeicherung sowie den Bereich Premium Consumer Electronics haben wir uns weitere Zukunftsmärkte erschlossen, die uns deutliches Umsatz- und Ertragspotenzial bieten. Nachdem die Entwicklung im Bereich Battery in diesem Geschäftsjahr aufgrund der sehr verhaltenen Dynamik der Automobilindustrie im Bereich Elektromobilität hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben ist, rechnen wir im Jahr 2014 mit einer signifikanten Umsatz- und Ertragssteigerung. Der Auftragsbestand beläuft sich zum 28. Februar 2014 auf 5,3 Mio. EUR (Vorjahr: 7,1 Mio. EUR).
Das Berichtssegment Leiterplatten/OEM wird sich aufgrund des zunehmenden Einsatzes von elektronischen Geräten im alltäglichen Leben, der erhöhten Durchdringungsrate von Kommunikationsanwendungen sowie einer anhaltenden Nachfrage nach mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablet-Computern voraussichtlich auch im laufenden Jahr 2014 positiv entwickeln. Wir rechnen daher für das laufende Jahr mit einer deutlichen Umsatz- und Ertragssteigerung gegenüber dem Vorjahr. Der Auftragsbestand beläuft sich zum 28. Februar 2014 auf 13,8 Mio. EUR (Vorjahr: 21,5 Mio. EUR). Umsatz und Ertrag im Bereich Others erwarten wir für das Jahr 2014 auf Vorjahresniveau. Der Auftragsbestand beläuft sich zum 28. Februar 2014 auf 4,6 Mio. EUR (Vorjahr: 6,7 Mio. EUR).
Neben der konsequenten Fortsetzung unserer Diversifizierungsstrategie, dem branchenübergreifenden Technologietransfer sowie eigenen Produktions- und Servicestandorten auf den lokalen Märkten unserer Kunden, bilden insbesondere Investitionen in F&E-Aktivitäten die Basis für nachhaltiges Wachstum. Dabei wollen wir durch die Weiterentwicklung des umfassenden Technologieportfolios unsere ausgezeichnete Marktposition in allen drei Geschäftsbereichen stärken und ausbauen. Insgesamt planen wir deshalb im laufenden Geschäftsjahr rund 20 Mio. EUR im Bereich Forschung und Entwicklung zu investieren. Darüber hinaus sind keine wesentlichen Investitionen geplant. Den herausragenden Stellenwert von Forschung in unserem Unternehmen unterstreicht die Forschungskostenquote von 7,3 % im Geschäftsjahr 2013.
Für das laufende Geschäftsjahr rechnen wir hinsichtlich der Finanzlage unseres Unternehmens mit einem weiterhin verbesserten, positiven operativen Cashflow. Zur Sicherstellung unserer Liquidität werden wir die gute Zusammenarbeit mit unseren lokalen und internationalen Finanzinstituten forcieren sowie bei Bedarf die Finanzierungsmöglichkeiten des Kapitalmarktes nutzen.
Gesamtaussage zur künftigen Entwicklung
Für das laufende Geschäftsjahr rechnen wir aufgrund der positiven Aussichten in den Geschäftsbereichen Display und Battery sowie einem Auftragsbestand von rund 80 Mio. EUR per 28. Februar 2014 und dem geplanten Verkauf einer CIGSfab mit einem starken Umsatzwachstum bei einem deutlich verbesserten EBIT im Vorjahresvergleich. Wir sehen uns in dieser Annahme durch die ersten Anzeichen für eine Belebung des PV-Marktes bestätigt, wenngleich Unsicherheiten bezüglich der Entwicklung auch weiterhin fortbestehen. Wir sind jedoch exzellent aufgestellt, um die sich bietenden Chancen konsequent zu nutzen und uns auch in diesem Bereich in 2014 positiv zu entwickeln.
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Manz AG beruhen. Solche Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklungen oder die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an künftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Reutlingen, den 21. März 2014
Der Vorstand
KONZERNABSCHLUSS
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
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| (in TEUR) | Anhang | 2013 | 2012 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 1 | 266.248 | 184.107 |
| Bestandsveränderungen Erzeugnisse | 4.224 | -10.118 | |
| Aktivierte Eigenleistungen | 2 | 7.890 | 14.888 |
| Gesamtleistung | 278.362 | 188.877 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 3 | 13.917 | 15.495 |
| Materialaufwand | 4 | -160.490 | -100.870 |
| Rohergebnis | 131.789 | 103.502 | |
| Personalaufwand | 5 | -65.216 | -71.591 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6 | -39.563 | -42.712 |
| EBITDA | 27.010 | -10.801 | |
| Abschreibungen | -23.909 | -19.907 | |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 3.101 | -30.708 | |
| Finanzerträge | 7 | 370 | 211 |
| Finanzaufwendungen | 8 | -3.337 | -1.919 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 134 | -32.416 | |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 10 | -2.857 | -1.064 |
| Konzernergebnis | -2.723 | -33.480 | |
| davon Ergebnisanteil Minderheitsanteile | 11 | 377 | 163 |
| davon Ergebnisanteil Aktionäre Manz AG | -3.100 | -33.643 | |
| Gewichteter Durchschnitt der Anzahl Aktien | 4.521.121 | 4.480.054 | |
| Ergebnis je Aktie in EUR (verwässert = unverwässert) | 12 | -0,69 | -7,51 |
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG
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| (in TEUR) | 2013 | 2012* |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | -2.723 | -33.480 |
| Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | -4.873 | 1.492 |
| Absicherung künftiger Zahlungsströme (Cashflow Hedges) | 75 | 203 |
| Steuereffekt aus ergebnisneutralen Bestandteilen | -17 | -48 |
| Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge mit künftiger ergebniswirksamer Umgliederung | -4.815 | 1.647 |
| Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen | 131 | -58 |
| Steuereffekt aus ergebnisneutralen Bestandteilen | -33 | 13 |
| Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge ohne künftiger ergebniswirksamer Umgliederung | 98 | -45 |
| Konzern-Gesamtergebnis | -7.440 | -31.878 |
| davon Minderheitsanteile | 233 | 121 |
| davon Anteilseigner der Manz AG | -7.673 | -31.999 |
Darstellung wurde aufgrund des geänderten IAS 1 angepasst.
* Werte aufgrund des geänderten IAS 19 angepasst.
Konzernbilanz
AKTIVA
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| (in TEUR) | Anhang | 31.12.2013 | 31.12.2012* |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 14 | 91.677 | 100.755 |
| Sachanlagen | 15 | 44.975 | 51.331 |
| Latente Steuern | 10 | 1.124 | 2.535 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 440 | 808 | |
| 138.216 | 155.429 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 16 | 55.949 | 54.452 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 17 | 55.714 | 54.351 |
| Ertragsteuerforderungen | 275 | 45 | |
| Derivative Finanzinstrumente | 18 | 20 | 43 |
| Sonstige kurzfristige Forderungen | 19 | 4.332 | 4.919 |
| Flüssige Mittel | 20 | 64.666 | 30.708 |
| 180.956 | 144.518 | ||
| Summe Aktiva | 319.172 | 299.947 |
* Vorjahreszahlen angepasst. Weitere Angaben im Anhang unter "Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".
PASSIVA
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| (in TEUR) | Anhang | 31.12.2013 | 31.12.2012* |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | 21 | ||
| Gezeichnetes Kapital | 4.928 | 4.480 | |
| Kapitalrücklagen | 103.822 | 143.986 | |
| Gewinnrücklagen | 57.180 | -5.876 | |
| Währungsumrechnung | 7.050 | 11.777 | |
| Anteilseigner der Manz AG | 172.980 | 154.367 | |
| Minderheitsanteile | 2.058 | 1.832 | |
| 175.038 | 156.199 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Langfristige Finanzschulden | 22 | 18.546 | 22.303 |
| Langfristig abgegrenzte Investitionszuwendungen | 23 | 194 | 262 |
| Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 24 | 58 | 36 |
| Pensionsrückstellungen | 25 | 5.584 | 5.669 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 26 | 2.116 | 2.387 |
| Übrige langfristige Verbindlichkeiten | 27 | 6.600 | 6.500 |
| Latente Steuern | 10 | 2 | 302 |
| 33.100 | 37.459 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Kurzfristige Finanzschulden | 28 | 46.372 | 43.374 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 29 | 42.687 | 38.705 |
| Erhaltene Anzahlungen | 17 | 8.709 | 7.654 |
| Ertragsteuerschulden | 1.499 | 1.910 | |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | 30 | 4.628 | 5.728 |
| Derivative Finanzinstrumente | 18 | 750 | 128 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 31 | 6.341 | 8.756 |
| Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 24 | 48 | 34 |
| 111.034 | 106.289 | ||
| Summe Passiva | 319.172 | 299.947 |
* Vorjahreszahlen angepasst. Weitere Angaben im Anhang unter "Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".
KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG
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| (in TEUR) | 2013 | 2012* |
|---|---|---|
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | ||
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 3.101 | -30.708 |
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 23.909 | 19.907 |
| Zunahme (+) /Abnahme (-) von Pensionsrückstellungen und sonstigen langfristigen Rückstellungen | -356 | 17 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge (-) und Aufwendungen (+) | 293 | -21 |
| Cashflow | 26.947 | -10.805 |
| Gewinn (-) /Verlust (+) aus Anlageabgängen | 9 | 37 |
| Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva | 3.723 | 42.156 |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva | -4.859 | -7.488 |
| Gezahlte Ertragsteuern | -653 | -1.943 |
| Gezahlte Zinsen | -3.059 | -1.622 |
| Erhaltene Zinsen | 369 | 186 |
| 22.477 | 20.521 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen | 15 | 161 |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -11.717 | -39.530 |
| Auszahlungen für den Erwerb von konsolidierten Unternehmen, abzüglich der zugeflossenen liquiden Mittel | 0 | 286 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -11.702 | -39.083 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||
| Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen | 26.432 | 0 |
| Erwerb eigener Aktien | -2 | -45 |
| Kosten der Kapitalbeschaffung (vor Steuern) | -876 | 0 |
| Auszahlungen für die Tilgung von Finance-Lease-Verträgen | -9 | -12 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme langfristiger Kredite | 0 | 20.960 |
| Auszahlung für die Tilgung langfristiger Kredite | -4.652 | -152 |
| Veränderung der Kontokorrentkredite | 2.998 | -4.930 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 23.891 | 15.821 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | ||
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes (Zwischensumme 1-3) | 34.666 | -2.741 |
| Wechselkursbedingte Wertänderung des Finanzmittelbestandes | -708 | 161 |
| Finanzmittelbestand am 1.1. | 30.708 | 33.288 |
| Finanzmittelbestand am 31.12. | 64.666 | 30.708 |
| Zusammensetzung des Finanzmittelbestands | ||
| Flüssige Mittel | 64.666 | 30.708 |
| Finanzmittelbestand am 31.12. | 64.666 | 30.708 |
* Vorjahreszahlen angepasst. Weitere Angaben im Anhang unter "Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".
Weitere Angaben zur Kapitalflussrechnung im Anhang unter Punkt 13.
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG
zum 31. Dezember 2013
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| Gewinnrücklagen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Gezeichnetes Kapital | Kapital- rücklagen |
Eigene Aktien | Angesammelte Ergebnisse | Neubewertung Pensionen* | Cashflow Hedges |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 31. Dezember 2011 | 4.480 | 144.006 | 0 | 29.050 | 0 | -215 |
| Effekt aus Erstanwendung IAS 19 | -259 | |||||
| Stand 1. Januar 2012 | 4.480 | 144.006 | 0 | 29.050 | -259 | -215 |
| Gesamtergebnis | -33.643 | -45 | 155 | |||
| Erwerb eigene Aktien | -45 | |||||
| Verwendung eigene Aktien | 45 | |||||
| Aktienbasierte Vergütung | -20 | 0 | ||||
| Veränderung Minderheitsanteile aus Aufstockung Anteile | 4 | |||||
| Stand 31. Dezember 2012 | 4.480 | 143.986 | 0 | -4.589 | -304 | -60 |
| Stand 31. Dezember 2012 vor Anpassungen | 4.480 | 143.986 | 0 | -4.589 | 0 | -60 |
| Effekt aus Erstanwendung IAS 19 | -1.227 | |||||
| Stand 1. Januar 2013 | 4.480 | 143.986 | 0 | -4.589 | -1.227 | -60 |
| Gesamtergebnis | -3.102 | 98 | 58 | |||
| Kapitalerhöhung | 448 | 26.432 | 0 | |||
| Kosten der Kapitalbeschaffung (nach Steuern) | 0 | -621 | 0 | |||
| Entnahme Kapitalrücklage | -66.000 | 66.000 | ||||
| Erwerb eigene Aktien | -4 | |||||
| Verwendung eigene Aktien | 4 | |||||
| Aktienbasierte Vergütung | 25 | 0 | ||||
| Veränderung Minderheitsanteile aus Aufstockung Anteile | 2 | |||||
| Stand 31. Dezember 2013 | 4.928 | 103.822 | 0 | 58.311 | -1.129 | -2 |
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| (in TEUR) | Währungs- umrechnung |
Anteilseigner der Manz AG | Minderheits- anteile |
Gesamtes Eigenkapital |
|---|---|---|---|---|
| Stand 31. Dezember 2011 | 10.243 | 187.564 | 1.754 | 189.318 |
| Effekt aus Erstanwendung IAS 19 | -259 | -10 | -269 | |
| Stand 1. Januar 2012 | 10.243 | 187.305 | 1.744 | 189.049 |
| Gesamtergebnis | 1.534 | -31.999 | 121 | -31.878 |
| Erwerb eigene Aktien | -45 | -45 | ||
| Verwendung eigene Aktien | 45 | 45 | ||
| Aktienbasierte Vergütung | -20 | -20 | ||
| Veränderung Minderheitsanteile aus Aufstockung Anteile | 4 | -22 | -18 | |
| Stand 31. Dezember 2012 | 11.777 | 155.290 | 1.843 | 157.133 |
| Stand 31. Dezember 2012 vor Anpassungen | 11.777 | 155.594 | 1.853 | 157.447 |
| Effekt aus Erstanwendung IAS 19 | -1.227 | -21 | -1.248 | |
| Stand 1. Januar 2013 | 11.777 | 154.367 | 1.832 | 156.199 |
| Gesamtergebnis | -4.727 | -7.673 | 233 | -7.440 |
| Kapitalerhöhung | 26.880 | 26.880 | ||
| Kosten der Kapitalbeschaffung (nach Steuern) | -621 | -621 | ||
| Entnahme Kapitalrücklage | 0 | 0 | ||
| Erwerb eigene Aktien | -4 | -4 | ||
| Verwendung eigene Aktien | 4 | 4 | ||
| Aktienbasierte Vergütung | 25 | 25 | ||
| Veränderung Minderheitsanteile aus Aufstockung Anteile | 2 | -7 | -5 | |
| Stand 31. Dezember 2013 | 7.050 | 172.980 | 2.058 | 175.038 |
* Vorjahreszahlen angepasst. Weitere Angaben im Anhang unter Punkt 21 "Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".
Weitere Angaben zur Eigenkapitalveränderungsrechnung im Anhang unter Punkt 21.
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG GESCHÄFTSBEREICHE
zum 31. Dezember 2013
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| (in TEUR) | Umsätze mit Dritten | Umsätze mit anderen Segmenten | EBIT | Segmentvermögen | Segmentschulden | Nettovermögen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Solar | ||||||
| 2012 | 16.359 | -47.352 | 128.380 | 16.246 | 112.134 | |
| 2013 | 10.368 | -22.555 | 107.104 | 12.630 | 94.474 | |
| Display | ||||||
| 2012 | 111.268 | 13.997 | 72.480 | 31.635 | 40.845 | |
| 2013 | 172.540 | 20.108 | 82.204 | 38.771 | 43.433 | |
| Battery | ||||||
| 2012 | 14.497 | 1.476 | 10.720 | 2.110 | 8.610 | |
| 2013 | 9.142 | 108 | 11.613 | 4.391 | 7.222 | |
| Leiterplatten/OEM | ||||||
| 2012 | 25.948 | 390 | 28.325 | 15.979 | 12.346 | |
| 2013 | 56.391 | 3.684 | 29.623 | 19.977 | 9.646 | |
| Sonstige | ||||||
| 2012 | 16.035 | 11.344 | 781 | 10.903 | 9.263 | 1.640 |
| 2013 | 17.807 | 4.273 | 1.756 | 9.976 | 8.521 | 1.455 |
| Zentralfunktionen/Übriges | ||||||
| 2012 | 0 | 49.139 | 68.515 | -19.376 | ||
| 2013 | 0 | 78.652 | 59.844 | 18.808 | ||
| Konsolidierung | ||||||
| 2012 | -11.344 | |||||
| 2013 | -4.273 | |||||
| Konzern | ||||||
| 2012 | 184.107 | 0 | -30.708 | 299.947 | 143.748 | 156.199 |
| 2013 | 266.248 | 0 | 3.101 | 319.172 | 144.134 | 175.038 |
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| (in TEUR) | Anlagenzugänge | Abschreibungen | Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt) |
|---|---|---|---|
| Solar | |||
| 2012 | 25.042 | 11.086 | 398 |
| 2013 | 3.589 | 14.713 | 319 |
| Display | |||
| 2012 | 8.390 | 2.201 | 597 |
| 2013 | 2.838 | 2.958 | 554 |
| Battery | |||
| 2012 | 1.274 | 799 | 49 |
| 2013 | 3.711 | 995 | 57 |
| Leiterplatten/OEM | |||
| 2012 | 2.469 | 1.855 | 421 |
| 2013 | 986 | 1.734 | 396 |
| Sonstige | |||
| 2012 | 643 | 732 | 106 |
| 2013 | 336 | 1.053 | 156 |
| Zentralfunktionen/Übriges | |||
| 2012 | 1.712 | 3.234 | 349 |
| 2013 | 257 | 2.456 | 317 |
| Konsolidierung | |||
| 2012 | |||
| 2013 | |||
| Konzern | |||
| 2012 | 39.530 | 19.907 | 1.920 |
| 2013 | 11.717 | 23.909 | 1.799 |
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG REGIONEN
zum 31. Dezember 2013
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| (in TEUR) | Außenumsatz nach Standorten des Kunden | Langfristige Vermögenswerte (ohne latente Steuern) |
|---|---|---|
| Deutschland | ||
| 2012 | 22.196 | 89.876 |
| 2013 | 13.671 | 78.270 |
| Übriges Europa | ||
| 2012 | 18.475 | 11.562 |
| 2013 | 43.882 | 10.959 |
| China | ||
| 2012 | 101.430 | 13.907 |
| 2013 | 175.950 | 14.467 |
| Taiwan | ||
| 2012 | 26.500 | 35.761 |
| 2013 | 15.117 | 33.338 |
| Übriges Asien | ||
| 2012 | 3.485 | 8 |
| 2013 | 7.516 | 3 |
| Amerika | ||
| 2012 | 10.702 | 72 |
| 2013 | 7.869 | 55 |
| Sonstige Regionen | ||
| 2012 | 1.319 | 1.708 |
| 2013 | 2.243 | 0 |
| Konzern | ||
| 2012 | 184.107 | 152.894 |
| 2013 | 266.248 | 137.092 |
Anhang
ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN
Die Manz AG ("Manz AG") hat ihren Firmensitz in der Steigäckerstraße 5 in 72768 Reutlingen, Deutschland. Die Manz AG und ihre Tochtergesellschaften ("Manz-Gruppe" oder "Manz") verfügen über Kompetenz in sechs Technologiefeldern: Automation, Laserprozesse, Vakuumbeschichtung, Siebdrucken, Messtechnik und nasschemische Prozesse. Diese Technologien werden von Manz in den drei strategischen Geschäftsbereichen "Display", "Solar" und "Battery" eingesetzt und weiterentwickelt. Die Aktien der Manz AG werden im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Der Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2013 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Alle verpflichtend anzuwendenden Standards und Auslegungen wurden berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS werden nicht angewendet. Der Konzernabschluss wurde am 21. März 2014 durch Beschluss des Vorstands zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben.
Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit sind in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Das Geschäftsjahr der Manz-Gruppe umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Angaben im Anhang erfolgen, sofern nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (TEUR). Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG
KONSOLIDIERUNGSKREIS
In den Konzernabschluss der Manz AG sind alle Unternehmen einbezogen, bei denen die Manz AG mittelbar oder unmittelbar die Möglichkeit hat, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen ("Control"-Verhältnis).
Neben der Manz AG gehören zum Kreis der konsolidierten Unternehmen folgende in- und ausländische Tochterunternehmen:
VOLLKONSOLIDIERTE UNTERNEHMEN
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| Anteil in % |
||
|---|---|---|
| Manz CIGS Technology GmbH | Schwäbisch Hall/Deutschland | 100,0 % |
| Manz USA Inc. | North Kingstown/USA | 100,0 % |
| Manz Hungary Kft. | Debrecen/Ungarn | 100,0 % |
| MVG Hungary Kft. | Debrecen/Ungarn | 100,0 % |
| Manz Slovakia s.r.o. | Nove Mesto nad Vahom/Slowakei | 100,0 % |
| Manz Asia Ltd. | Hong-Kong/China | 100,0 % |
| Manz Chungli Ltd.1) | Chungli/Taiwan | 100,0 % |
| Manz China Shanghai Ltd. (Shanghai)1) | Shanghai/China | 100,0 % |
| Manz China WuZhong Co. Ltd.1) | Suzhou/China | 100,0 % |
| Manz China Suzhou Ltd.1) | Suzhou/China | 100,0 % |
| Manz India Private Ltd.1) | New Delhi/Indien | 75,0 % |
| Manz Taiwan Ltd.1) | Chungli/Taiwan | 97,2 % |
| Manz (B.V.I.) Ltd.2) | Road Town/British Virgin Islands | 97,2 % |
| Intech Machines (B.V.I.) Co. Ltd.2) | Road Town/British Virgin Islands | 97,2 % |
1) über Manz Asia Ltd.
2) über Manz Taiwan Ltd.
3) über Intech Machines (B.V.I.) Co. Ltd.
Die Liste des Anteilsbesitzes ist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Manz CIGS Technology GmbH macht von den Offenlegungs- und Aufstellungserleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.
Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden auf den Stichtag des Konzernabschlusses, der dem Stichtag der Manz AG entspricht, aufgestellt.
Veränderungen des Konsolidierungskreises im Geschäftsjahr 2013
Im Geschäftsjahr 2013 wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2013 die Manz Tübingen GmbH und Manz Coating GmbH auf die Manz AG verschmolzen. Die inaktive Gesellschaft Intech Machines (Shenzhen) Co. Ltd, Shenzhen/China wurde im Dezember 2013 liquidiert und entsprechend endkonsolidiert. Des Weiteren wurden im Geschäftsjahr 2013 sämtliche Anteile an der Manz Israel (T.A.) Ltd., Petach-Tikva/Israel veräußert.
Ferner wurden im Geschäftsjahr 2013 die Anteile an der Manz Taiwan Ltd. (ehemals: Manz Intech Machines Co. Ltd) um 0,01 % von 97,16 % auf jetzt 97,17 % aufgestockt. Die Bilanzierung des Hinzuerwerbs erfolgt nach dem sog. entity-Konzept. Hierbei wird der Hinzuerwerb nur innerhalb des Eigenkapitals als Verschiebung zwischen den Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern dargestellt. Die Bilanzansätze der Vermögenswerte und Schulden bleiben unberührt.
Unternehmenserwerbe im Geschäftsjahr 2012
CIS Technology GmbH (jetzt: Manz CIGS Technology GmbH)
Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 erwarb die Manz AG 100 % an der CIS Technology GmbH, Stuttgart. Die Gesellschaft hält die Lizenzen, das Know-how und eine Produktionsanlage zur Herstellung von CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen (CIGSfab). In diesem Zusammenhang wurde die Lizenz- und Kooperationsvereinbarung vom Juli 2010 mit der Würth Solar GmbH & Co. KG aufgehoben. Alle noch nicht erbrachten Leistungen aus diesem Vertrag gelten mit dem Vollzug des Erwerbs der CIS Technology GmbH durch die Manz AG als erbracht. Der beizulegende Zeitwert der aufgehobenen Lizenz- und Kooperationsvereinbarung in Höhe von 24,9 Mio. EUR entspricht einem Kaufpreis in derselben Höhe. Eine Kaufpreiszahlung in Form von flüssigen Mitteln erfolgte nicht. Daneben enthält der Vertrag eine Earn-Out-Komponente, die abhängig ist vom zukünftigen Verkauf von CIGS-Anlagen. Durch den Erwerb wurden folgende Vermögenswerte und Schulden übernommen:
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| (in TEUR) | Zeitwert (angepasst) | Buchwert |
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 22.518 | 0 |
| Sachanlagen | 2.337 | 7 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 286 | 286 |
| 25.141 | 293 | |
| Kurzfristige Schulden | 161 | 161 |
| Langfristige Schulden | 675 | 675 |
| 836 | 836 | |
| Beizulegender Zeitwert des Nettovermögens | 24.305 | -543 |
| Nettovermögen | 24.305 | -543 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 7.043 | |
| Anschaffungskosten | 31.348 |
Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 7.043 umfasst den Wert erwarteter Synergien aus dem Unternehmenserwerb, der nicht gesondert angesetzt wurde. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird in voller Höhe dem Segment "Solar" zugeordnet. Es wird davon ausgegangen, dass der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert steuerlich nicht abzugsfähig ist. Gegenüber der vorläufigen Kaufpreisallokation im Konzernanhang 2012 hat sich der Geschäfts- oder Firmenwert geringfügig um 100 TEUR erhöht.
Durch die Einbeziehung von Manz CIGS Technology haben sich im Geschäftsjahr 2012 die Umsatzerlöse um 817 TEUR erhöht und das Ergebnis vor Zinsen und Steuern um 4.164 TEUR vermindert.
KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden dabei zum Erwerbszeitpunkt mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Anschließend werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag aus der Aufrechnung des Kaufpreises mit den identifizierten Vermögenswerten und Schulden wird unter den immateriellen Vermögenswerten als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses entstandene Kosten werden aufwandswirksam erfasst und stellen somit keinen Bestandteil der Anschaffungskosten dar.
Ein Unterschiedsbetrag, der sich beim Erwerb weiterer Anteile oder bei der Veräußerung von Anteilen nach Erstkonsolidierung ohne Verlust der Beherrschung an einem bereits voll konsolidierten Tochterunternehmen ergibt, wird direkt mit dem Eigenkapital verrechnet.
Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt neu bestimmt und der hieraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst.
Bei der Endkonsolidierung eines bisherigen Tochterunternehmens wird die Differenz zwischen der erhaltenen Gegenleistung und dem abgehenden Nettoreinvermögen zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlusts (einschließlich eines noch vorhandenen Geschäfts- oder Firmenwerts aus der Kapitalkonsolidierung) erfolgswirksam erfasst.
Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen konsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet und Zwischenergebnisse eliminiert. Auf die Konsolidierungsvorgänge werden die erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen. Darüber hinaus werden Bürgschaften und Garantien, die von der Manz AG oder einer ihrer konsolidierten Tochterunternehmen zu Gunsten anderer konsolidierter Tochterunternehmen übernommen werden, eliminiert.
Minderheitsanteile stellen den Anteil des Ergebnisses und des Reinvermögens dar, der nicht dem Konzern zuzurechnen ist. Minderheitsanteile werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzernbilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt von dem auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital.
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Die in Fremdwährung aufgestellten Abschlüsse der in den Konzern einbezogenen Tochterunternehmen werden gemäß IAS 21 in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung der einbezogenen Gesellschaften entspricht fast immer der jeweiligen Landeswährung, da diese Tochterunternehmen ihre Geschäftsaktivitäten in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig führen. Für ein Tochterunternehmen ist die funktionale Währung abweichend zur Landeswährung Euro. Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden mit dem Mittelkurs am Bilanzstichtag, das Eigenkapital mit historischen Kursen umgerechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt zum Jahresdurchschnittskurs. Aus der Umrechnung des Abschlusses resultierende Umrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang des Tochterunternehmens ergebnisneutral als gesonderter Posten im Eigenkapital erfasst.
In den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden Fremdwährungsposten bei ihrem Zugang mit dem Anschaffungskurs bewertet. Monetäre Posten werden zum Stichtag mit dem Mittelkurs bewertet. Kursgewinne und -verluste zum Bilanzstichtag werden ergebniswirksam erfasst.
WECHSELKURSE DER WICHTIGSTEN WÄHRUNGEN
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| Stichtagskurs | Durchschnittskurs | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| (in EUR) | 31.12.2013 | 31.12.2012 | 2013 | 2012 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| USA | USD | 1,3768 | 1,3218 | 1,32826 | 1,28608 |
| Taiwan | TWD | 41,3366 | 38,4908 | 39,51745 | 38,14149 |
| Hong-Kong | HKD | 10,6787 | 10,2538 | 10,31085 | 9,9819 |
| China | CNY | 8,4177 | 8,3487 | 8,23188 | 8,12766 |
| Ungarn | HUF | 296,9470 | 291,1230 | 297,19070 | 289,85111 |
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Die Vermögenswerte und Schulden der Manz AG und der im Wege der Vollkonsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen werden einheitlich nach den in der Manz-Gruppe geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum 31. Dezember 2013 angesetzt und bewertet.
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierungsfähigen Entwicklungskosten nicht aktiviert und erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.
Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbestimmbarer Nutzungsdauer differenziert.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.
Die Nutzungsdauer für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer betragen:
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| Jahre | |
|---|---|
| Software | 3 bis 5 |
| Patente | 8 |
| Technologien | 8 |
| Kundenbeziehungen | 8 |
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Hierzu gehören Geschäfts- oder Firmenwerte und Markennamen aus Unternehmenszusammenschlüssen. Die Unbestimmtheit der Nutzungsdauer der Marken beruht auf der Einschätzung, dass der wirtschaftliche Nutzenzufluss aus diesen Vermögenswerten nicht auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden kann. Mindestens einmal jährlich wird für jeden einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) ein Wertminderungstest durchgeführt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von unbestimmter zur begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen.
Die Entwicklungskosten für Anlagen und Anlagenkomponenten werden aktiviert, sofern die Voraussetzungen der IAS 38 erfüllt sind. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden ab Produktionsstart planmäßig linear über den erwarteten Produktlebenszyklus von in der Regel 3 bis 5 Jahren abgeschrieben. Soweit die aktivierten Entwicklungskosten noch nicht planmäßig abgeschrieben werden, wird mindestens einmal jährlich für jeden einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) ein Wertminderungstest durchgeführt. Die Forschungs- und nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten werden bei Entstehung als Aufwand erfasst.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sowie außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von Wertminderungen. Kosten für Reparaturen und Instandhaltung werden als laufender Aufwand erfasst. Die linearen Abschreibungen werden entsprechend dem erwarteten Verlauf des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen überwiegend folgende Nutzungsdauern zugrunde:
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| Jahre | |
|---|---|
| Gebäude | 20 bis 50 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 6 bis 10 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4 bis 13 |
Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst.
Sofern für den Erwerb oder die Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um diesen in seinen beabsichtigten gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen, werden die bis zur Erlangung des gebrauchsfertigen Zustands angefallenen und direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten aktiviert. Im laufenden und vorangegangenen Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert.
Im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen wird dem Leasingnehmer das wirtschaftliche Eigentum in den Fällen zugerechnet, in denen er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, trägt (IAS 17). Sofern das wirtschaftliche Eigentum der Manz-Gruppe zuzurechnen ist, erfolgt die Aktivierung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert oder zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Abschreibungsmethode auf der Grundlage der wirtschaftlichen Nutzungsdauer bzw. der kürzeren Vertragslaufzeit. Die aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen werden unter den Finanzverbindlichkeiten aus Leasing passiviert.
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt.
WERTHALTIGKEITSTEST
Ein Werthaltigkeitstest wird bei Geschäfts- oder Firmenwerten sowie bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer mindestens einmal jährlich, bei aktivierten Entwicklungskosten und anderen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer sowie bei Sachanlagen und Finanzanlagen nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte durchgeführt.
Eine Wertminderung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln geschätzt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die eine Zahlungsmittel generierende Einheit (ZGE) darstellt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert.
Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht dem aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbaren Betrag abzüglich Veräußerungskosten. Der Nutzungswert wird auf Basis der geschätzten künftigen Cashflows aus der Nutzung und dem Abgang eines Vermögenswerts mit Hilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Als Diskontierungssatz wird ein den Marktbedingungen entsprechender Zinssatz vor Steuern verwendet.
Zur Ermittlung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten und sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer (Markenrechte) wird grundsätzlich der Nutzungswert der betreffenden Zahlungsmittel generierenden Einheit herangezogen. Basis hierfür ist die vom Management erstellte aktuelle Planung. Die detaillierte Planungsperiode erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren.
Für die Folgejahre werden plausible Annahmen über die künftige Entwicklung getroffen. Die Planungsprämissen werden jeweils an den aktuellen Erkenntnisstand angepasst. Dabei werden angemessene Annahmen zu makroökonomischen Trends sowie historische Entwicklungen berücksichtigt.
Sollten die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, werden - mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten - Zuschreibungen auf den erzielbaren Betrag vorgenommen. Der Betrag darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben würde, wenn in der Vergangenheit kein Impairment für den Vermögenswert erfasst worden wäre.
VORRÄTE
Vorräte werden gemäß IAS 2 (Vorräte) zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen und anteilige Verwaltungsgemeinkosten, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können. Sofern erforderlich, wird als Bewertungsvereinfachungsverfahren die Durchschnittsmethode angewandt.
FERTIGUNGSAUFTRÄGE
Manz erwirtschaftet seine Umsatzerlöse überwiegend aus Fertigungsaufträgen, die nach der Percentage-of-Completion-Methode (PoC-Methode) gemäß IAS 11 bilanziert werden. Dabei werden die Umsatzerlöse und die geplante Marge entsprechend des Fertigstellungsgrades eines Auftrags bilanziert. Grundlage sind die mit dem Kunden vereinbarten Auftragserlöse und die erwarteten Auftragskosten. Der für die Höhe einer Teilgewinnrealisierung maßgebliche Fertigstellungsgrad je Auftrag wird dabei durch das Verhältnis der am Abschlussstichtag aufgelaufenen Auftragskosten zu den kalkulierten Gesamtkosten (Cost-to-Cost-Methode) bestimmt. Durch diese Bilanzierungsmethode werden sowohl Umsatzerlöse als auch die zugehörigen Kosten periodengerecht realisiert.
Soweit die Summe aus angefallenen Auftragskosten und ausgewiesenen Gewinnen die Anzahlungen übersteigt, erfolgt der Ausweis der Fertigungsaufträge aktivisch unter den künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen als Bestandteil der Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Ein negativer Saldo wird unter den Erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Erwartete Verluste aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen werden sofort in voller Höhe als Aufwand bilanziert, indem aktivierte Vermögenswerte wertberichtigt und darüber hinaus auch Rückstellungen gebildet werden.
Die übrigen Umsatzerlöse werden in Übereinstimmung mit IAS 18 "Erträge" erfasst, wenn die maßgeblichen Chancen und Risiken übertragen wurden. Dies ist üblicherweise der Zeitpunkt, an dem die Erzeugnisse oder Waren geliefert beziehungsweise die Leistungen erbracht wurden.
FINANZINSTRUMENTE
Finanzinstrumente sind nach IAS 39 Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Sofern bei finanziellen Vermögenswerten Handels- und Erfüllungstag zeitlich auseinander fallen können, ist für die erstmalige Bilanzierung der Erfüllungstag maßgeblich. Die erstmalige Bewertung eines Finanzinstruments erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten werden einbezogen. Im Rahmen der Folgebewertung werden Finanzinstrumente entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Für die Bewertung unterscheidet IAS 39 finanzielle Vermögenswerte in die Kategorien:
| ― | erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte |
| ― | bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen |
| ― | zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und |
| ― | ausgereichte Kredite und Forderungen |
Finanzielle Verbindlichkeiten sind folgenden beiden Kategorien zuzuordnen:
| ― | erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten und zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten |
| ― | zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
Je nach Kategorisierung der Finanzinstrumente erfolgt die Bewertung entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Markt- oder Börsenpreis, sofern die zu bewertenden Finanzinstrumente an einem aktiven Markt gehandelt werden. Sofern kein aktiver Markt für ein Finanzinstrument besteht, wird der beizulegende Zeitwert mittels geeigneter finanzmathematischer Methoden, wie zum Beispiel anerkannten Optionspreismodellen oder der Diskontierung zukünftiger Zahlungszuflüsse mit dem Marktzinssatz ermittelt und durch Bestätigungen der Banken, die die Geschäfte abwickeln, überprüft. Die fortgeführten Anschaffungskosten entsprechen den Anschaffungskosten abzüglich Tilgungen, Wertminderungen und der Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag, welche entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt wird. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald Manz Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Eine Ausbuchung erfolgt grundsätzlich dann, wenn das vertragliche Recht auf Cashflows ausläuft oder dieses Recht auf einen Dritten übertragen wird.
ORIGINÄRE FINANZINSTRUMENTE
Zu den originären Finanzinstrumenten gehören insbesondere Forderungen gegen Kunden und flüssige Mittel sowie Finanzschulden und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Bei erstmaliger Erfassung werden die originären Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bei der Erstbewertung entspricht der beizulegende Zeitwert grundsätzlich dem Transaktionspreis, d. h. der hingegebenen oder der empfangenen Gegenleistung.
Nach dem erstmaligen Ansatz werden die originären Finanzinstrumente je nach der Kategorie, zu der sie gehören, entweder mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Kredite und Forderungen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten, abzüglich der Wertminderungen, bilanziert. Wertminderungen werden vorgenommen, wenn objektive Hinweise für eine solche vorliegen. Hinweise auf eine Wertminderung können dann gegeben sein, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, bei Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz und wenn beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten künftigen Cashflows hinweisen, wie Änderung der Rückstände oder wirtschaftlichen Bedingungen, die mit Ausfällen korrelieren. Diese Kategorie umfasst in der Manz-Gruppe vor allem Forderungen gegen Kunden und sonstige Forderungen.
Wertberichtigungen werden unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vorgenommen.
Zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. In der Manz-Gruppe kommen diese originären Finanzinstrumente nicht vor.
Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinstrumente werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste aus der Folgebewertung werden erfolgswirksam erfasst. Sie kommen in der Manz-Gruppe nicht vor.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Folgebewertung mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente zu fortgeführen Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE
Die Manz AG setzt derivative Finanzinstrumente nur zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten resultierenden Zins- und Währungsrisiken ein.
Die derivativen Finanzinstrumente werden nach IAS 39 bei ihrer erstmaligen Erfassung sowie in der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Zeitwerte von gehandelten derivativen Finanzinstrumenten entsprechen den Marktpreisen. Nicht gehandelte derivative Finanzinstrumente werden unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen und unter Rückgriff auf aktuelle Marktparameter berechnet.
Für die Erfassung der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte - erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital - ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden ist oder nicht. Liegt kein Hedge Accounting vor, werden die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam erfasst. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39, wird der Besicherungszusammenhang als solcher bilanziert.
Bei Manz werden die Vorschriften des Hedge Accounting gemäß IAS 39 zur Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow Hedges) angewandt. Hierbei wird zu Beginn der Sicherungsbeziehung die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft dokumentiert, einschließlich der Risikomanagementziele. Des Weiteren wird bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in deren Verlauf regelmäßig dokumentiert, ob das in die Sicherungsbeziehung designierte Sicherungsinstrument hinsichtlich der Kompensation der Änderung der Cashflows der Grundgeschäfte im hohen Maße effektiv ist.
Derivate sind der Kategorie "zu Handelszwecken gehalten" zugeordnet, sofern kein Hedge Accounting angewendet wird. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Zur Absicherung von Währungsrisiken aus Investitionen in ausländischen Tochtergesellschaften kann Hedge Accounting angewendet werden (Hedge einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb). Unrealisierte Wechselkursdifferenzen werden zunächst erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst und zum Zeitpunkt der Veräußerung des ausländischen Geschäftsbetriebs erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht.
Der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines Derivates oder eines originären Finanzinstruments, das als Sicherungsinstrument designiert worden ist, wird nach Abzug latenter Steuern im Eigenkapital unter Gewinnrücklagen aus Cashflow Hedges erfasst. Der auf den ineffektiven Teil entfallende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam in den "sonstigen betrieblichen Erträgen" oder "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" ausgewiesen.
Im Eigenkapital erfasste Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, in der auch das Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Falls der Eintritt des ursprünglich abgesicherten Grundgeschäfts nicht mehr erwartet wird, werden die bis dahin innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesenen kumulierten, nicht realisierten Gewinne und Verluste ebenfalls ergebniswirksam erfasst.
FLÜSSIGE MITTEL
Die flüssigen Mittel umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Form von Geldkonten und kurzfristigen Geldanlagen bei Kreditinstituten, die beim Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Sie werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGEN
Als Entlohnung für die geleistete Arbeit erhalten Mitarbeiter des Konzerns (einschließlich der Führungskräfte) eine aktienbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten. Dieser sog. Performance Share Plan wurde im Geschäftsjahr 2008 erstmalig eingeführt. Die Kosten aus der Gewährung der Aktienzusagen werden zum beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bemessen. Der beizulegende Zeitwert wird unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells ermittelt (zu Einzelheiten siehe Angabe 9).
Die Erfassung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (sog. Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d. h. dem Zeitpunkt, an dem der betroffene Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen.
Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind.
Werden die Bedingungen einer Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geändert, so werden Aufwendungen mindestens in der Höhe erfasst, in der sie angefallen wären, wenn die Vertragsbedingungen nicht geändert worden wären. Die Gesellschaft erfasst außerdem die Auswirkungen von Änderungen, die den gesamten beizulegenden Zeitwert der aktienbasierten Vergütungsvereinbarung erhöhen oder mit einem anderen Nutzen für den Arbeitnehmer verbunden sind, bewertet zum Zeitpunkt der Änderung.
Wird eine Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente annulliert, wird diese so behandelt, als ob sie am Tag der Annullierung ausgeübt worden wäre. Der bislang noch nicht erfasste Aufwand wird sofort erfasst. Dies findet auf alle Vergütungsvereinbarungen Anwendung, wenn Nicht-Ausübungsbedingungen, auf die entweder das Unternehmen oder die Gegenpartei Einfluss haben, nicht erfüllt werden. Wird die annullierte Vergütungsvereinbarung jedoch durch eine neue Vergütungsvereinbarung ersetzt und die neue Vergütungsvereinbarung am Tag ihrer Gewährung als Ersatz für die annullierte Vergütungsvereinbarung deklariert, werden die annullierte und die neue Vergütungsvereinbarung wie eine Änderung der ursprünglichen Vergütungsvereinbarung bilanziert (vgl. hierzu den obigen Abschnitt).
Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienzusagen wird bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie (verwässert) als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt (zu Einzelheiten siehe Angabe 12).
EIGENE AKTIEN
Erwirbt der Konzern eigene Aktien, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Aktien wird nicht erfolgswirksam erfasst.
ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden in der Bilanz als passivischer Abgrenzungsposten angesetzt und in gleichen Raten über die geschätzte Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswerts ertragswirksam aufgelöst.
TATSÄCHLICHE ERTRAGSTEUERN
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt. Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst.
LATENTE STEUERN
Latente Steuern werden auf alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz gebildet. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden aktiviert, sofern damit gerechnet wird, dass diese genutzt werden können.
Für die Bewertung der latenten Steuern werden die Steuersätze zum Realisationszeitpunkt zugrunde gelegt, die auf Basis der aktuellen Rechtslage in den einzelnen Ländern gelten oder erwartet werden. Latente Steuern, die sich auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten beziehen, werden im Eigenkapital ausgewiesen. Aktive und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hätte und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") gemäß IAS 19 ermittelt. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Sofern Pensionsverpflichtungen durch Planvermögen rückgedeckt wurden, werden diese saldiert ausgewiesen.
Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen. Abweichungen zwischen den getroffenen Annahmen und den tatsächlich eingetretenen Entwicklungen sowie Änderungen der Annahmen für die Bewertung leistungsbasierter Pensionspläne und ähnlicher Verpflichtungen führen zu versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, die sich direkt in der Konzernbilanz bzw. in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung auswirken. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis. Der Zinssatz, der zur Abzinsung der Rückstellungen verwendet wird, wird ausgehend von der Rendite langfristiger erstrangiger Industrieanleihen am Bilanzstichtag bestimmt.
SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und dieser verlässlich geschätzt werden kann. Rückstellungen werden grundsätzlich unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung berechnet. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen.
Rückstellungen für Gewährleistungen werden unter Berücksichtigung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs gebildet. Langfristige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Zinssatz wird ein Zinssatz vor Steuern verwendet, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für den Sachverhalt spezifischen Risiken widerspiegelt. Der aus der Aufzinsung entstehende Zinsaufwand wird in den Finanzaufwendungen ausgewiesen.
Abgegrenzte Schulden werden nicht unter den Rückstellungen, sondern sachverhaltsbezogen unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bzw. unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
VERBINDLICHKEITEN
Langfristige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt.
ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN
Die Erfassung von Umsatzerlösen erfolgt grundsätzlich erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erzeugnisse oder Waren geliefert bzw. die Leistungen erbracht sind und der Gefahrenübergang an den Kunden stattgefunden hat. Skonti, Kundenboni und Rabatte vermindern die Umsatzerlöse. Bei Fertigungsaufträgen werden Umsätze nach dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) erfasst.
Die produktionsbezogenen Aufwendungen werden mit der Lieferung bzw. der Inanspruchnahme der Leistung, alle sonstigen Aufwendungen werden im Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Dies gilt auch für nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten. Rückstellungen für Gewährleistung werden im Zeitpunkt des Verkaufs der Produkte gebildet. Zinsen und sonstige Fremdkapitalkosten werden als Aufwand der Periode gebucht, soweit diese nicht nach IAS 23 aktiviert werden.
EVENTUALSCHULDEN
Die Eventualschulden stellen mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten dar, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse, die nicht vollständig unter der Kontrolle der Manz-Gruppe stehen, erst noch bestätigt werden müssen. Des Weiteren entstehen Eventualschulden aus einer gegenwärtigen Verpflichtung, die auf vergangenen Ereignissen beruht, die jedoch nicht bilanziert werden, weil der Abfluss von Ressourcen nicht wahrscheinlich ist bzw. die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann.
SCHÄTZUNGEN UND BEURTEILUNGEN DES MANAGEMENTS
Zur Erstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen und Schätzungen notwendig, die sich auf Ansatz, Bewertung und Ausweis der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Eventualforderungen und -schulden auswirken. Die wesentlichen Sachverhalte, die von solchen Ermessensentscheidungen und Schätzungen betroffen sind, beziehen sich auf die Realisierbarkeit von Forderungen, die Ermittlung des Fertigstellungsgrads bei langfristiger Auftragsfertigung, die Annahmen über zukünftige Cashflows von Zahlungsmittel generierenden Einheiten (ZGE) und Entwicklungsprojekten sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Die tatsächlich eintretenden Werte können im Einzelfall von den Schätzungen abweichen. Die Buchwerte der durch Schätzungen betroffenen Vermögenswerte und Schulden können den Aufgliederungen der einzelnen Bilanzposten entnommen werden.
Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Insbesondere werden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert:
Geschäfts- oder Firmenwerte: Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich im Rahmen eines Impairment-Tests geprüft. Im Zuge dieses Tests müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags, ist ein angemessener Diskontierungszinssatz zu wählen. Eine künftige Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation kann zu einer Reduzierung der Zahlungsmittelüberschüsse beziehungsweise des Diskontierungszinssatzes und somit gegebenenfalls zu einer außerplanmäßigen Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte führen.
Entwicklungskosten: Entwicklungskosten werden entsprechend den Angaben in den dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aktiviert. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge, hat die Unternehmensleitung Annahmen über die Höhe der zu erwartenden künftigen Cashflows aus Vermögenswerten, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwartenden zukünftigen Cashflows, die Vermögenswerte generieren zu treffen.
Sachanlagen: Technischer Fortschritt, eine Verschlechterung der Marktsituation oder Schäden können zu einer außerplanmäßigen Abschreibung der Sachanlagen führen.
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen: Die Bilanzierung von Forderungen aus Fertigungsaufträgen werden nach der Percentage-of-Completion-Methode gemäß IAS 11 vorgenommen. Die Umsätze werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad ausgewiesen. Hierbei ist eine exakte Schätzung des Auftragsfortschritts wesentlich für die Bilanzierung. In Abhängigkeit von der Methode zur Bestimmung des Fertigstellungsgrads umfassen die wesentlichen Schätzungen die gesamten Auftragskosten, die bis zur Fertigstellung noch anfallenden Kosten, die gesamten Auftragserlöse und -risiken sowie andere Beurteilungen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte: Um dem Kreditrisiko Rechnung zu tragen, werden Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen gebildet. Die Höhe der Wertberichtigung umfasst hierbei Einschätzungen und Beurteilungen einzelner Forderungen, die auf den Fälligkeitsstrukturen der Forderungssalden, der Bonität der Kunden, den Erfahrungen in Bezug auf Ausbuchungen von Forderungen der Vergangenheit und Veränderungen von Zahlungsbedingungen basieren.
Pensionsrückstellungen: Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen kommt es durch die Wahl der Prämissen wie Rechnungszins oder Trendannahmen sowie durch den Ansatz biometrischer Wahrscheinlichkeiten zu Abweichungen im Vergleich zu den tatsächlichen im Zeitablauf entstehenden Verpflichtungen.
Drohverlustrückstellungen: Drohverlustrückstellungen werden in der Regel für nachteilige Bezugs- und Absatzverträge gebildet. Eine künftige Änderung der Marktpreise auf der Bezugs- oder Absatzseite kann zu einer Anpassung der Drohverlustrückstellungen führen.
Bilanzierung von Erwerben: Im Rahmen eines Anteilserwerbs werden sämtliche identifizierten Vermögenswerte und Schulden sowie Eventualverbindlichkeiten für Zwecke der Erstkonsolidierung zum beizulegenden Zeitwert am Erwerbsstichtag angesetzt. Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte dieser Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbsstichtag werden Schätzungen herangezogen.
Ertragsteuern: Für die Bildung von Steuerrückstellungen sowie bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge sind gleichermaßen Schätzungen vorzunehmen. Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern bestehen Unsicherheiten in Bezug auf die Auslegung komplexer Steuervorschriften sowie auf die Höhe und den Zeitpunkt künftiger zu versteuernder Einkünfte. Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.
ÄNDERUNG DER BILANZIERUNG- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Erstmalige Anwendung geänderter Rechnungslegungsstandards
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit den folgenden Ausnahmen:
Der Konzern hat im Geschäftsjahr die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten IFRS-Standards und -Interpretationen angewendet.
IAS 19 Änderung (2011) "Leistungen an Arbeitnehmer": Die bedeutendste Änderung des IAS 19 besteht darin, dass künftig unerwartete Schwankungen der Pensionsverpflichtungen sowie versicherungsmathematische Gewinne und Verluste unmittelbar im Eigenkapital (kumulierte erfolgsneutrale Veränderungen) erfasst werden müssen. Das bisherige Wahlrecht zwischen einer sofortigen ergebniswirksamen Erfassung, einer erfolgsneutralen Erfassung oder der zeitverzögerten Erfassung nach der sogenannten Korridormethode wurde abgeschafft. Damit wird die Nettopensionsverpflichtung mit dem Diskontierungssatz verzinst, der der Bewertung der Bruttopensionsverpflichtung zugrunde liegt. Da die Nettopensionsverpflichtung um etwaiges Planvermögen gekürzt ist, wird durch diese Berechnung für das Planvermögen eine Verzinsung in Höhes des Diskontierungssatzes angenommen.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Auswirkungen der Anwendung von IAS 19 auf die wesentlichen Posten der Konzernbilanz zum 1. Januar 2012 sowie zum 31. Dezember 2012 und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2012.
EFFEKTE AUS DER UMSTELLUNG DES IAS 19 AUF DIE KONZERNBILANZ
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| (in TEUR) | 31.12.2012 | 1.1.2012 |
|---|---|---|
| Eigenkapital | -1.227 | -259 |
| Pensionsrückstellungen | 1.603 | 309 |
| Aktive latente Steuern | 355 | 40 |
Die Effekte aus der Umstellung des IAS 19 auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind von untergeordneter Bedeutung, so dass auf eine Anwendung von IAS 8 verzichtet wird.
IFRS 7 Änderung (2011) "Finanzinstrumente: Angaben - Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten": Im Zusammenhang mit der Änderung des IAS 32 "Finanzinstrumente: Darstellung" hinsichtlich der Saldierung von Finanzinstrumenten wurde der Umfang der erforderlichen Anhangangaben erweitert. Aus den Änderungen des IFRS 7 ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Manz-Konzerns. Die Änderungen des IFRS 7 haben zu zusätzlichen Anhangangaben im Abschnitt "Berichterstattung zu den Finanzinstrumenten" geführt.
IFRS 13 "Bemessung des beizulegenden Zeitwerts": Durch IFRS 13 wird der Begriff des beizulegenden Zeitwerts standardübergreifend definiert und präzisiert und die Angabepflichten im Anhang werden erweitert. Die erstmalige Anwendung des IFRS 13 führt zu zusätzlichen Anhangangaben im Zusammenhang mit den beizulegenden Zeitwerten. Die Darstellung der Anhangangaben erfolgt im Abschnitt "Berichterstattung zu den Finanzinstrumenten".
IAS 1 Änderung (2011) "Darstellung des Abschlusses - Darstellung von Posten des sonstigen Ergebnisses": Gemäß den Änderungen hat der Ausweis von Bestandteilen der Gesamtergebnisrechnung, die in Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden, und von Bestandteilen, die nicht umgegliedert werden, getrennt zu erfolgen. Werden die Posten der Gesamtergebnisrechnung vor Steuern dargestellt, so ist der dazugehörige Steuerbetrag gleichermaßen für jede Kategorie getrennt auszuweisen. Durch die Änderung des IAS 1 erfolgt eine entsprechende Unterteilung der Gesamtergebnisrechnung im Manz-Konzernabschluss.
AUSWIRKUNGEN NEUER, NOCH NICHT ANZUWENDENDER RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS
Das IASB und das IFRS IC veröffentlichten bereits folgende Standards und Interpretationen, deren Anwendung für das Geschäftsjahr 2013 jedoch noch nicht verpflichtend ist. Die künftige Anwendung setzt die Übernahme durch die EU in europäisches Recht voraus.
Sammelstandard zur Änderung verschiedener IFRS (2013) "Verbesserungen der IFRS-Zyklus 2010-2012": Die Änderungen sind das Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses des IASB und betreffen eine Vielzahl einzelner IFRS. Die Änderungen sollen den Inhalt der Vorschriften konkretisieren und unbeabsichtigte Inkonsistenzen zwischen den Standards beseitigen. Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Die Übernahme in EU-Recht steht noch aus. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG werden derzeit geprüft.
Sammelstandard zur Änderung verschiedener IFRS (2013) "Verbesserungen der IFRS-Zyklus 2011-2013": Die Änderungen sind das Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses des IASB und betreffen eine Vielzahl einzelner IFRS. Die Änderungen sollen den Inhalt der Vorschriften konkretisieren und unbeabsichtigte Inkonsistenzen zwischen den Standards beseitigen. Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Die Übernahme in EU-Recht steht noch aus. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG werden derzeit geprüft.
IAS 19 Änderungen (2013) "Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge": Mit den Änderungen sollen die Vorschriften klargestellt werden, die sich auf die Zuordnung von Arbeitnehmerbeiträgen oder Beiträgen von dritten Parteien, die mit der Dienstzeit verknüpft sind, zu Dienstleistungsperioden beziehen. Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG werden derzeit geprüft.
IAS 27 Neufassung (2011) "Einzelabschlüsse": Der Standard wurde im Rahmen des umfassenden Reformprojekts zur Konsolidierung neu gefasst. IAS 27 enthält nunmehr ausschließlich die unveränderten Vorschriften zu IFRS-Einzelabschlüssen. Die Neufassung des Standards ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Der Standard wird keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
IAS 28 Änderung (2011) "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen": Der IAS 28 wurde im Jahr 2011 in Zusammenhang mit dem IASB-Projekt zu gemeinschaftlichen Vereinbarungen überarbeitet. Die meisten dieser Änderungen ergeben sich aus der Einbeziehung von Gemeinschaftsunternehmen in IAS 28. Der grundlegende Ansatz zur Bilanzierung nach der Equity-Methode wurde nicht geändert. Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Die Änderungen werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
IAS 32 Änderung (2011) "Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten": Durch die Änderung werden die Voraussetzungen zur Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten durch zusätzliche Anwendungsleitlinien konkretisiert. Die Änderung ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Die Änderungen werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
IAS 39 Änderung (2013) "Novation von Derivaten": Durch die Änderung führt eine Novation eines Sicherungsinstruments auf eine zentrale Gegenpartei aufgrund von gesetzlichen Anforderungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu einer Auflösung einer Sicherungsbeziehung. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Die Änderungen wurden noch nicht in europäisches Recht übernommen. Die Änderungen werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
IFRS 9 "Finanzinstrumente": Mit den Veröffentlichungen von IFRS 9 (2009) und IFRS 9 (2010) schließt das IASB die erste von drei Phasen der Reform der Bilanzierung von Finanzinstrumenten ab. Das IASB beabsichtigt mit IFRS 9, den bestehenden IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" vollständig zu ersetzen. Der Standard befasst sich in der ersten Phase mit der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten. Durch IFRS 9 werden die bisher bestehenden Bewertungskategorien auf nunmehr zwei Bewertungskategorien reduziert: zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Am 16. Dezember 2011 hat das IASB eine Änderung des IFRS 9 veröffentlicht, die den erstmaligen Anwendungszeitpunkt auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen, verschiebt. Die Ergänzungen von IFRS 9 vom 19. November 2013 enthalten neue Regelungen zum Hedge Accounting in Form eines neuen allgemeinen Modells für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Die gegenwärtige Fassung von IFRS 9 enthält keinen Zeitpunkt des Inkrafttretens, steht aber - vorbehaltlich eventuell bestehender Übernahmeprozesse wie in der EU - für die vorzeitige Anwendung zur Verfügung. Ein verpflichtender Erstanwendungszeitpunkt wird erst dann festgelegt, wenn alle Phasen des Projekts abgeschlossen sind und eine endgültige Fassung von IFRS 9 vorliegt. IFRS 9 wurde noch nicht in europäisches Recht übernommen. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG werden derzeit geprüft.
IFRS 10 "Konzernabschlüsse": Der IFRS 10 ersetzt die Konsolidierungsvorschriften im bisherigen IAS 27 "Konzern- und Einzelabschlüsse" und im SIC-12 "Konsolidierung -Zweckgesellschaften" und schafft eine einheitliche Definition für Beherrschung. IFRS 10 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. IFRS 10 wird voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
IFRS 11 "Gemeinsame Vereinbarungen": IFRS 11 ersetzt IAS 31 "Anteile an Gemeinschaftsunternehmen" und SIC-13 "Gemeinschaftlich geführte Einheiten - nicht monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen" und beinhaltet Vorschriften zur Identifikation, Klassifikation und Bilanzierung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen. IFRS 11 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. IFRS 11 wird voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
IFRS 12 "Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen": Der neue Standard regelt die Anhangangabepflichten zu Unternehmensverbindungen im Konzernabschluss sowie zu gemeinschaftlichen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen. IFRS 12 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. IFRS 12 wird zu erweiterten Anhangangaben im Konzernabschluss der Manz AG führen.
IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 Änderungen (2012) "Übergangsleitlinien": Durch die Änderungen erfolgt eine Klarstellung der Übergangsvorschriften in IFRS 10 und es werden zusätzliche Erleichterungen beim Übergang auf IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 gewährt. Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Die Änderungen werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27 Änderungen (2012) "Investmentgesellschaften": Der Standard definiert die sogenannten Investmentgesellschaften als eine eigenständige Form von Unternehmen und nimmt diese von der Verpflichtung zur Konsolidierung von Tochterunternehmen nach IFRS 10 aus. Stattdessen müssen Tochterunternehmen einer Investmentgesellschaft mit dem beizulegenden Zeitwert entsprechend der Vorschrift des IFRS 9 bewertet werden. Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Die Änderungen werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
IFRIC 21 "Abgaben": Die Interpretation stellt für Abgaben (Levies), die durch eine Regierungsinstanz erhoben werden und die nicht in den Anwendungsbereich eines anderen IFRS fallen, klar, wie und insbesondere wann solche Verpflichtungen nach IAS 37 "Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen" zu passivieren sind. Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. IFRIC 21 wurde noch nicht in europäisches Recht übernommen. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG werden derzeit geprüft.
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
UMSATZERLÖSE (1)
Die sachliche und regionale Aufteilung der Umsatzerlöse ist in der Segmentberichterstattung wiedergegeben. Wir verweisen auch auf unsere Erläuterungen zur Segmentberichterstattung.
In den Umsatzerlösen sind Umsätze aus Fertigungsaufträgen in Höhe von 251.114 TEUR (Vj. 154.231 TEUR) enthalten.
AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGEN (2)
Im Geschäftsjahr 2013 wurden insbesondere Entwicklungskosten für die CIGS-Dünnschicht-Technologie und für den Bereich Lithium-Ionen-Batterien aktiviert.
SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE (3)
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| (in TEUR) | 2013 | 2012 |
|---|---|---|
| Kursgewinne | 541 | 2.044 |
| Erträge aus der Verminderung von Rückstellungen | 888 | 894 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 543 | 232 |
| Erträge aus Anlageverkäufen | 96 | 33 |
| Fördergelder | 2.883 | 3.798 |
| Veränderung Wertberichtigungen auf Forderungen | 640 | 46 |
| Investitionszuschüsse | 122 | 122 |
| Kostenzuschuss von Dritten | 6.000 | 6.240 |
| Übrige | 2.204 | 2.086 |
| 13.917 | 15.495 |
MATERIALAUFWAND (4)
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| (in TEUR) | 2013 | 2012 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 146.187 | 88.142 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 14.303 | 12.728 |
| 160.490 | 100.870 |
PERSONALAUFWAND (5)
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| (in TEUR) | 2013 | 2012 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 55.146 | 59.687 |
| Abfindungen | 160 | 1.624 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 9.910 | 10.280 |
| 65.216 | 71.591 | |
| Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt | ||
| Produktion | 1.036 | 1.124 |
| Kaufmännischer/technischer Bereich | 763 | 795 |
| Auszubildende | 34 | 39 |
| 1.833 | 1.958 |
SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN (6)
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| (in TEUR) | 2013 | 2012 |
|---|---|---|
| Ausgangsfrachten, Verpackung | 1.666 | 2.139 |
| Werbe- und Reisekosten | 6.355 | 8.236 |
| Provisionen | 1.500 | 905 |
| Mieten und Leasing | 5.865 | 6.084 |
| Rechts- und Beratungskosten | 2.458 | 1.500 |
| EDV-Kosten | 1.197 | 1.273 |
| Sonstiger Personalaufwand | 1.139 | 1.724 |
| Versicherungen | 645 | 605 |
| Kursverluste | 1.125 | 378 |
| Zuführung zu sonstigen Rückstellungen | 549 | 1.415 |
| Reparatur und Instandhaltung | 869 | 954 |
| Forderungsverluste und Veränderung Wertberichtigungen auf Forderungen | 4.978 | 6.273 |
| Lizenzgebühren | 2.028 | 1.218 |
| Sonstige Betriebskosten | 2.523 | 2.018 |
| Übrige | 6.666 | 7.990 |
| 39.563 | 42.712 |
FINANZERTRÄGE (7)
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| (in TEUR) | 2013 | 2012 |
|---|---|---|
| Bankzinsen u. ä. | 370 | 211 |
| 370 | 211 |
FINANZAUFWENDUNGEN (8)
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| (in TEUR) | 2013 | 2012 |
|---|---|---|
| zinsen und ähnliche Aufwendungen | ||
| Langfristige Verbindlichkeiten | 800 | 472 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 2.293 | 1.097 |
| Zinsanteil langfristige Rückstellungen | 231 | 277 |
| Sonstige Zinsaufwendungen | 13 | 73 |
| 3.337 | 1.919 |
AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGEN (9)
Performance Share Plan
Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2008 für Mitglieder des Vorstands und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter einen Performance Share Plan 2008 eingeführt. Im Geschäftsjahr 2011 wurde ein neuer Performance Share Plan 2011 eingeführt. Die Wartezeit (Vesting Period) beläuft sich nun auf 5 Jahre und hat eine maximale Gesamtlaufzeit von 8 Jahren gewährt. Nach Ablauf der Wartezeit erhält der Empfänger eine Manz-Aktie zum Preis von 1,00 EUR. Die Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Die Aktienzusagen sind während der Wartezeit nicht dividendenberechtigt. Die Manz AG kann die Aktienzusagen durch neue ausgegebene Aktien, durch eigene Aktien oder durch Geldzahlung abgelten. Die Art der Abgeltung legen Vorstand und Aufsichtsrat fest.
Die Aktienzusagen (Bezugsrechte) werden nach freiem Ermessen des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates - soweit es sich um Vorstandsmitglieder handelt, nach freiem Ermessen des Aufsichtsrates - in jährlichen Tranchen, binnen eines Zeitraums von drei Monaten nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, ausgegeben.
Die Anzahl der insgesamt auszugebenden Aktien richtet sich nach der Anzahl der Bezugsberechtigten je Tranche, nach dem Grad der Erreichung der Erfolgsziele (Erfolgsfaktor) und nach der Haltedauer der Bezugsrechte (Treuefaktor). Der Erfolgsfaktor bezieht sich für die einzelnen Tranchen auf die jeweilige EBIT-Marge des Konzernabschlusses. Hierbei stellt der Performance Share Plan 2011 auf die durchschnittliche EBIT-Marge für das Geschäftsjahr, in dem die Wartezeit endet, sowie die drei vorangehenden Geschäftsjahre. Der Treuefaktor wird bestimmt durch die Haltedauer der Bezugsrechte und kann sich bis zu einem Maximal-Faktor von 2,00 erhöhen, wenn die Bezugsrechte erst im dritten Jahr nach Ausgabe der Bezugsrechte ausgeübt werden.
Im Geschäftsjahr 2013 erhielten 19 Mitarbeiter und die Mitglieder des Vorstands 10.167 Aktienzusagen/Bezugsrechte. Hiervon entfielen 3.347 auf den Vorstand. Im Geschäftsjahr 2012 wurden aufgrund der Ertragssituation keine Aktienzusagen/Bezugsrechte gewährt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aktienzusagen/Bezugsrechte mit den entsprechenden gewichteten durchschnittlichen beizulegenden Zeitwerten je zugesagter Aktie zum Zeitpunkt ihrer Gewährung:
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| (in Stück) | (in EUR) | |
|---|---|---|
| Aktienzusagen/ Bezugsrechte | Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt | |
| --- | --- | --- |
| Bestand am Jahresanfang (nicht erdient) | 14.256 | 36,65 |
| In der Berichtsperiode verfallen | 0 | 0,00 |
| In der Berichtsperiode gewährt | 10.167 | 85,35 |
| Bestand am Jahresende (nicht erdient) | 24.423 | 56,10 |
Die Bilanzierung der Aktienzusagen erfolgt gemäß IFRS 2 mit dem beizulegenden Zeitwert der Zusagen zum Zeitpunkt der Gewährung und wird im Personalaufwand sowie einer korrespondierenden Erhöhung des Eigenkapitals (Kapitalrücklage) erfasst. Die Ermittlung der Zeitwerte erfolgt unter Anwendung des Black-Scholes-Modells.
Folgende Parameter liegen der Berechnung zugrunde:
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| 2013 | 2012 | |
|---|---|---|
| Ausübungspreis (in EUR) | 1,00 | n/a |
| Risikofreier Zinssatz p. a. | 1,53 % | n/a |
| Volatilität | 67,31 % | n/a |
| Erwartete Dividenden (in EUR) | 0,00 | n/a |
| Fair Value je Aktienzusage (in EUR) | 85,35 | n/a |
Im Berichtsjahr wurde aus dem Performance Share Plan 25 TEUR Personalaufwand erfasst (Vj. 0 TEUR).
STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG (10)
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag umfassen sowohl tatsächliche als auch latente Ertragsteuern aus temporären Differenzen sowie aus bestehenden steuerlichen Verlustvorträgen.
Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:
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| (in TEUR) | 2013 | 2012 |
|---|---|---|
| Tatsächlicher Steueraufwand | ||
| Laufende Periode | 497 | 1.278 |
| Vorperioden | 999 | 132 |
| Latenter Steueraufwand/-ertrag (-) aus temporären Differenzen | 284 | 573 |
| Latenter Steueraufwand/-ertrag (-) aus steuerlichen Verlustvorträgen | 1.077 | -919 |
| 2.857 | 1.064 |
Die Berechnung des laufenden Ertragsteueraufwands erfolgt unter Anwendung der zum Bilanzstichtag geltenden Steuersätze. Für die Berechnung der latenten Steuern der inländischen Gesellschaften wurde der inländische Steuersatz von 29,13 % (Vj. 29,13 %) berücksichtigt. Bei den ausländischen Gesellschaften wurden Steuersätze von unverändert 13 % - 25 % verwendet.
Der Ertragsteueraufwand im Berichtsjahr in Höhe von 2.857 TEUR (Vj. 1.064 TEUR) leitet sich wie folgt von einem "erwarteten" Ertragsteueraufwand ab, der sich bei Anwendung des gesetzlichen Ertragsteuersatzes des Mutterunternehmens auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben hätte:
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| (in TEUR) | 2013 | 2012 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 134 | -32.416 |
| Ertragsteuersatz der Manz AG | 29,13 % | 29,13 % |
| Erwarteter Ertragsteueraufwand | 39 | -9.443 |
| Steuersatzunterschiede Ausland | -1.485 | -224 |
| Änderung des Steuersatzes | 0 | -48 |
| Nicht abzugsfähige Aufwendungen | 252 | 329 |
| Periodenfremde Steuern | 999 | 132 |
| Steuerfreie Erträge | -2.375 | -230 |
| Wertberichtigung auf aktive latente Steuern | 0 | 2.832 |
| Nichtansatz steuerlicher Verlustvorträge | 5.055 | 7.580 |
| Sonstiges | 372 | 136 |
| Ausgewiesener Ertragsteueraufwand | 2.857 | 1.064 |
| Effektive Steuerbelastung | n/a | -3,28 % |
Die aktiven und passiven latenten Steuern werden in der folgenden Übersicht dargestellt:
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| Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | |||
|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | 31.12.2013 | 31.12.2012* | 31.12.2013 | 31.12.2012* |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 0 | 0 | 10.122 | 11.020 |
| Sachanlagen | 0 | 0 | 26 | 81 |
| Percentage-of-completion Methode | 0 | 0 | 2.576 | 521 |
| Vorräte | 334 | 349 | 0 | 0 |
| Forderungen | 29 | 13 | 41 | 0 |
| Derivative Finanzinstrumente | 1 | 0 | 10 | 0 |
| Pensionsrückstellungen | 793 | 521 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 115 | 7 | 2 | 7 |
| Rückstellungen | 75 | 181 | 0 | 0 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 12.552 | 12.791 | 0 | 0 |
| Bruttowert | 13.899 | 13.862 | 12.777 | 11.629 |
| Saldierung | -12.775 | -11.327 | -12.775 | -11.327 |
| Bestand laut Konzernbilanz | 1.124 | 2.535 | 2 | 302 |
| Nettobetrag der aktiven latenten Steuern | 1.122 | 2.233 |
* Vorjahreszahlen der aktiven latenten Steuern um 355 TEUR angepasst aufgrund Anpassung der Pensionsrückstellungen nach IAS 19. Darstellung der Bilanzposten wurde im Berichtsjahr dahingehend geändert, dass die Auswirkungen der Percentage-of-Completion-Methode für die Bewertung der Vorräte in einer Position zusammengefasst werden. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst.
Die Verminderung (Vj. Erhöhung) des Netto-Betrages der aktiven latenten Steuern in Höhe von 1.111 TEUR (Vj. 243 TEUR) setzt sich wie folgt zusammen:
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| (in TEUR) | 2013 | 2012 |
|---|---|---|
| Latenter Steueraufwand (-) /-ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung | -1.361 | 346 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderung der latenten Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Pensionen | -33 | 13 |
| Derivative Finanzinstrumente | -17 | -48 |
| Währungsumrechnung | 300 | -68 |
| -1.111 | 243 |
Für steuerliche Verlustvorträge werden latente Steuern nur angesetzt, wenn ihre Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Auf Verlustvorträge werden keine aktiven latenten Steuern gebildet, soweit aktive latente Steuern die passiven latenten Steuern der jeweiligen Gesellschaft überstiegen hätten.
Die steuerlichen Verlustvorträge belaufen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 99.334 TEUR (Vj. 88.428 TEUR) und sind unbegrenzt vortragsfähig. Für Verlustvorträge in Höhe von 63.614 TEUR (Vj. 43.616 TEUR) wurden aufgrund gesunkener Realisationsmöglichkeiten keine aktiven latenten Steuern gebildet.
Gemäß IAS 12 sind latente Steuern auf temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Konzernunternehmen zu bilanzieren (Outside Basis Differences). Für Outside Basis Differences in Höhe von 38,8 Mio. EUR (Vj. 25,1 Mio. EUR) wurden keine passiven latenten Steuern gebildet, da eine Umkehrung der temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht erwartet wird.
ERGEBNISANTEIL MINDERHEITSANTEILE (11)
Der Ergebnisanteil der Minderheitsaktionäre setzt sich zusammen aus den den Minderheiten zugewiesenen Ergebnissen in Höhe von 377 TEUR (Vj. 163 TEUR). Hierbei handelt es sich Minderheitsanteile bei der Manz Taiwan Ltd. und Manz India Limited.
ERGEBNIS JE AKTIE (12)
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Manz AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus sogenannten potenziellen Aktien. Hierzu zählen Options- und Bezugsrechte, wenn diese Rechte die Ausgabe von Aktien zu einem Wert unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie zur Folge haben. Es ergab sich ein Verwässerungseffekt aus den Aktienzusagen im Rahmen des Performance Plans (siehe Angabe 9).
Das Ergebnis je Aktie wurde gemäß IAS 33 ermittelt.
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| 2013 | 2012 | |
|---|---|---|
| Den Anteilseignern der Manz AG zuzurechnendes Konzernergebnis (EUR) | -3.099.200 | -33.642.379 |
| Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien (Stück) | 4.521.121 | 4.480.054 |
| Effekt aus aktienbasierter Vergütung (Stück) | 40.668 | 0 |
| Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien (verwässert) (Stück) | 4.561.789 | 4.480.054 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert = unverwässert) (EUR) | -0,69 | -7,51 |
ERLÄUTERUNGEN ZUR SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Im Rahmen der Segmentberichterstattung werden die Aktivitäten der Manz-Gruppe gemäß den Regeln von IFRS 8 (Segmentberichterstattung) nach Geschäftsbereichen und nach Regionen abgegrenzt. Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Steuerung und berücksichtigt die unterschiedlichen Risiko- und Ertragsstrukturen der Geschäftsbereiche. Der Manz-Konzern ist unverändert in den fünf Geschäftsbereichen Display, Solar, Battery, Leiterplatten/OEM und Sonstige tätig. Die Aktivitäten der fünf Geschäftsbereiche sind unverändert zum Vorjahr.
Im Segment "Display" werden Komplettanlagen für die Handhabung empfindlicher Produkte unter Reinraumbedingungen realisiert. Die Schwerpunkte liegen hierbei im Bereich der Herstellung von LCD-Flachbildschirmen und touchfähigen Anwendungen.
Die Aktivitäten im Bereich "Solar" erstrecken sich auf Systemlösungen für die Herstellung von kristallinen Solarzellen und Dünnschicht-Solarmodulen.
Im Bereich "Battery" werden Systemlösungen für die industrielle Fertigung von Lithium-Ionen-Batterien entwickelt.
Im Segment "Leiterplatten/OEM" werden Anlagen für die Herstellung und Bearbeitung von Leiterplatten (PCBs) und Anlagen für die Halbleiterindustrie gefertigt.
Der Bereich "Sonstige" umfasst insbesondere Systemlösungen für die Verpackungsindustrie und Anlagen für die automatisierte Handhabung von Kleinteilen.
Zentrale Größe für die Beurteilung und Steuerung der Ertragslage eines Segments ist das operative Ergebnis (EBIT).
In der Segmentberichterstattung sind Erlöse, Ergebnisse sowie Vermögen und Schulden der einzelnen Segmente des Konzerns dargestellt. Mit Ausnahme des Bereichs der Zentralfunktionen/Übriges bestehen zwischen den einzelnen Segmenten nur in geringem Umfang Liefer- und Leistungsbeziehungen. Die Liefer- und Leistungsbeziehungen innerhalb von Segmenten sind konsolidiert ausgewiesen. Der Leistungsaustausch zwischen den Segmenten wird zu Preisen angesetzt, wie sie auch mit Konzernfremden vereinbart würden.
Von den Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2013 entfallen auf einen Kunden 72.087 TEUR (Vj. 48.808 TEUR), die dem Segment Display zuzuordnen sind.
ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG (13)
Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel der Manz-Gruppe im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. Entsprechend IAS 7 (Kapitalflussrechnung) werden Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit sowie Finanzierungstätigkeit unterschieden. Auswirkungen aus Veränderungen des Konsolidierungskreises und der Wechselkurse sind in den jeweiligen Positionen eliminiert. Die auf Änderungen der Wechselkurse beruhende Veränderung der flüssigen Mittel ist gesondert ausgewiesen.
Die Zahlungsmittel der Kapitalflussrechnung umfassen alle in der Bilanz ausgewiesenen flüssigen Mittel, die sich aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten und nur unwesentlichen Wertschwankungen zusammensetzen.
Die Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden nach der direkten Methode dargestellt. Die Mittelzu- und Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts umfassen neben Zugängen im Sachanlagevermögen auch Zugänge bei den immateriellen Vermögenswerten. Die Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen sind um die übernommenen flüssigen Mittel vermindert. In der Finanzierungstätigkeit sind neben Zahlungsmittelzuflüssen aus Eigenkapitalerhöhungen und der Begebung von sonstigen Finanzverbindlichkeiten auch Zahlungsmittelabflüsse aus der Tilgung von Krediten ausgewiesen.
Demgegenüber wird ausgehend vom Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) der Mittelzufluss und -abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit indirekt abgeleitet. Dazu wird das EBIT um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge, das sind im Wesentlichen Abschreibungen und die Veränderungen der langfristigen Rückstellungen und latenten Steuern, korrigiert und um die Veränderung der betrieblichen Aktiva und Passiva ergänzt.
Investitions- und Finanzierungsvorgänge, welche nicht zu einer Veränderung von Zahlungsmitteln geführt haben, sind nicht Bestandteil der Kapitalflussrechnung.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE (14)
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| (in TEUR) | Lizenzen, Markenrechte, Software und ähnliche Rechte | Aktivierte Entwicklungskosten | Geschäfts- oder Firmenwert | Anlagen im Bau/ Geleistete Anzahlungen | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand 1. Januar 2012 | 42.727 | 45.823 | 24.781 | 7.442 | 120.773 |
| Währungsanpassung | 13 | 9 | 543 | 0 | 565 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 4.347 | 0 | 6.943 | -6.676 | 4.614 |
| Zugänge | 752 | 14.888 | 0 | 147 | 15.787 |
| Abgänge | -13 | -4.714 | 0 | -738 | -5.465 |
| Umgliederungen | 19 | 0 | 0 | -19 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2012 | 47.845 | 56.006 | 32.267 | 156 | 136.274 |
| Abschreibungen | |||||
| Stand 1. Januar 2012 | 12.401 | 12.628 | 0 | 419 | 25.448 |
| Währungsanpassung | 10 | 2 | 0 | 0 | 12 |
| Zugänge | 5.524 | 9.671 | 0 | 0 | 15.195 |
| Abgänge | -7 | -4.710 | 0 | -419 | -5.136 |
| Stand 31. Dezember 2012 | 17.928 | 17.591 | 0 | 0 | 35.519 |
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand 1. Januar 2013 | 47.845 | 56.006 | 32.267 | 156 | 136.274 |
| Währungsanpassung | -5 | -91 | -1.266 | 0 | -1.362 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | -733 | -69 | -211 | 0 | -1.013 |
| Zugänge | 236 | 7.890 | 0 | 0 | 8.126 |
| Abgänge | -231 | -144 | 0 | 0 | -375 |
| Umgliederungen | 328 | 0 | 0 | -155 | 173 |
| Stand 31. Dezember 2013 | 47.440 | 63.592 | 30.790 | 1 | 141.823 |
| Abschreibungen | |||||
| Stand 1. Januar 2013 | 17.928 | 17.591 | 0 | 0 | 35.519 |
| Währungsanpassung | -2 | -491 | 0 | 0 | -493 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | -554 | -19 | -573 | ||
| Zugänge | 5.517 | 10.423 | 0 | 0 | 15.940 |
| Abgänge | -228 | -19 | 0 | 0 | -247 |
| Stand 31. Dezember 2013 | 22.661 | 27.485 | 0 | 0 | 50.146 |
| Restbuchwert 31.12.2012 | 29.917 | 38.415 | 32.267 | 156 | 100.755 |
| Restbuchwert 31.12.2013 | 24.779 | 36.107 | 30.790 | 1 | 91.677 |
Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der aktivierten Entwicklungskosten für Projekte mit Restbuchwerten wurden im Berichtsjahr keine zusätzlichen Abschreibungen vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2012 wurden im Geschäftsbereich Solar zusätzliche Abschreibung in Höhe von 2.748 TEUR vorgenommen.
GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE SOWIE MARKENRECHTE
Die Geschäfts- oder Firmenwerte sowie die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (Markenrechte) entfallen wie folgt auf die einzelnen Segmente:
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| Geschäfts- oder Firmenwert | Markenrechte | |||
|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | 31.12.2013 | 31.12.2012 | 31.12.2013 | 31.12.2012 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Solar | 19.056 | 19.665 | 1.530 | 1.643 |
| Display | 6.877 | 7.586 | 1.530 | 1.643 |
| Leiterplatten/OEM | 2.369 | 2.527 | 765 | 822 |
| Sonstige | 2.488 | 2.488 | 0 | 0 |
| 30.790 | 32.267 | 3.825 | 4.108 |
Die Veränderung des Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von -1.477 TEUR resultiert in Höhe von 100 TEUR aus der nachträglichen Korrektur des Firmenwertes aus der Erstkonsolidierung der Manz CIGS Technology (Geschäftsbereich Solar). Die übrigen Veränderungen beim Geschäfts- oder Firmenwert sowie bei den Markenrechten resultieren ausschließlich aus Währungsumrechnungen.
Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und Markenrechte wird mindestens einmal jährlich getestet, in dem die Buchwerte der dem jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwert und Markenrechte zugrunde liegenden Einheiten mit dem Nutzungswert verglichen werden. Der Nutzungswert wird nach der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Ausgangspunkt ist die aktuelle Dreijahresplanung für den jeweiligen Geschäftsbereich.
Zu den wesentlichen Planungsprämissen gehören vor allem die erwartete Marktentwicklung in Relation zur Entwicklung der Manz-Gruppe, die Entwicklung wesentlicher Fertigungs- und sonstiger Kosten sowie der Abzinsungsfaktor und die Wachstumsraten. Bei der Festlegung der Annahmen werden sowohl allgemeine Marktprognosen, aktuelle Entwicklungen wie auch historische Erfahrungen berücksichtigt.
Im Geschäftsbereich Solar wurde in der Planung unterstellt, dass im Geschäftsjahr 2014 die ersten Aufträge im Bereich CIGS realisiert werden.
Die Cashflows werden für jeden Geschäftsbereich, dem ein Geschäfts- oder Firmenwert und Markenrecht zugeordnet ist, individuell auf Basis der Umsatz- und Kostenplanung prognostiziert. Die Wachstumsraten wurden mit Werten von 1,0 % bis 2,0 % (Vj. 1,0 % bis 2,0 %) angesetzt. Der für die Abzinsung verwendete Diskontierungssatz vor Steuern (gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten (WACC)) beträgt 9,0 % bis 14,8 % (Vj. 13,1 % bis 15,8 %). Dabei werden die Eigenkapitalkosten auf Basis einer Vergleichsgruppe (Peer Group) ermittelt. Seit dem Geschäftsjahr 2012 werden dabei für die Segmente Solar, Display und Leiterplatten/OEM jeweils eigene Peer Groups gebildet, um der Umsatzgewichtung im Konzern Rechnung zu tragen. Die Diskontierungssätze und Wachstumsraten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
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| Diskontierungssatz vor Steuern | Wachstumsrate | |||
|---|---|---|---|---|
| (in %) | 31.12.2013 | 31.12.2012 | 31.12.2013 | 31.12.2012 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Solar | 14,8 | 13,4 | 2,0 | 2,0 |
| Display | 9,0 | 13,1 | 1,5 | 1,5 |
| Battery | 14,8 | 13,4 | 1,0 | 1,0 |
| Leiterplatten/OEM | 14,3 | 15,8 | 1,0 | 1,0 |
| Sonstige | 14,8 | 13,4 | 1,0 | 1,0 |
Die Gewichtung der so ermittelten Eigen- und Fremdkapitalkostensätze erfolgte auf Basis der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Peer Group.
Eine Wertminderung eines Geschäfts- oder Firmenwertes liegt vor, wenn der Nutzungswert kleiner ist als der Buchwert des Geschäftsbereichs. Für die Geschäftsjahre 2013 und 2012 wurde kein Wertberichtigungsbedarf der bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte sowie der immateriellen Vermögenswerte ohne bestimmte Nutzungsdauer ermittelt.
Ein um 1 % höherer WACC und eine Berechnung ohne unterstelltes Wachstum in der ewigen Rente beeinflusst die Werthaltigkeit der Firmenwerte nicht. Auch eine dann noch zusätzliche Reduzierung der EBIT-Marge über die gesamte Planungsdauer von 10 %, hätte im Geschäftsjahr 2013 zu keiner Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwertes bzw. Markenrecht geführt. Im Geschäftsjahr 2012 hätte dies im Segment Solar zu einer Wertminderung in Höhe von 16,0 Mio. EUR und im Segment Leiterplatten/OEM in Höhe von 1,6 Mio. EUR geführt.
Der Werthaltigkeitstest für die Markenrechte erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2013 im Rahmen des Werthaltigkeitstest für die Geschäfts- oder Firmenwerte. Die Buchwerte der Markenrechte werden hierbei den entsprechenden CGUs zugerechnet. Im Geschäftsjahr 2012 wurde der Nutzungswert auf Basis des Lizenzpreisanalogieverfahrens mit einer Lizenzrate von 3 % p. a. und einem Diskontierungssatz von 5,84 % p. a. sowie einem Planungshorizont von fünf Jahren und einer angenommenen Wachstumsrate von Null % berechnet.
Von den im Jahr 2013 insgesamt angefallenen Forschungs- und Entwicklungskosten erfüllen 7.890 TEUR (Vorjahr: 14.888 TEUR) die Aktivierungskriterien nach IFRS.
Folgende Beträge wurden erfolgswirksam verrechnet:
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| (in TEUR) | 2013 | 2012 |
|---|---|---|
| Forschungs- und Entwicklungskosten gesamt | -19.498 | -33.711 |
| Abschreibungen auf Entwicklungskosten | -10.423 | -9.671 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 7.890 | 14.888 |
| Aufwandswirksam verrechnete Forschungs- und Entwicklungskosten | -22.031 | -28.494 |
SACHANLAGEN (15)
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| (in TEUR) | Grundstücke und Gebäude | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Anlagen im Bau/ Geleistete Anzahlungen | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand 1. Januar 2012 | 18.333 | 7.177 | 8.684 | 5.986 | 40.180 |
| Währungsanpassung | 239 | 11 | 11 | -45 | 216 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 2.333 | 0 | 0 | 2.333 |
| Zugänge | 1.581 | 14.534 | 1.939 | 5.685 | 23.739 |
| Abgänge | -438 | -1.342 | -1.089 | -51 | -2.920 |
| Umgliederungen | 8.881 | 1.446 | 1.176 | -11.503 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2012 | 28.596 | 24.159 | 10.721 | 72 | 63.548 |
| Abschreibungen | |||||
| Stand 1. Januar 2012 | 1.365 | 2.690 | 4.745 | 0 | 8.800 |
| Währungsanpassung | 34 | 580 | 96 | 0 | 710 |
| Zugänge | 894 | 2.245 | 1.573 | 0 | 4.712 |
| Abgänge | -438 | -774 | -793 | 0 | -2.005 |
| Stand 31. Dezember 2012 | 1.855 | 4.741 | 5.621 | 0 | 12.217 |
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand 1. Januar 2013 | 28.596 | 24.159 | 10.721 | 72 | 63.548 |
| Währungsanpassung | -234 | -862 | -861 | -3 | -1.960 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | -19 | 0 | -112 | 0 | -131 |
| Zugänge | 393 | 509 | 1.080 | 1.608 | 3.590 |
| Abgänge | 0 | -718 | -505 | -28 | -1.251 |
| Umgliederungen | 39 | 554 | 783 | -1.550 | -174 |
| Stand 31. Dezember 2013 | 28.775 | 23.642 | 11.106 | 99 | 63.622 |
| Abschreibungen | |||||
| Stand 1. Januar 2013 | 1.855 | 4.741 | 5.621 | 0 | 12.217 |
| Währungsanpassung | -48 | -190 | -556 | 0 | -794 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | -7 | 0 | -45 | 0 | -52 |
| Zugänge | 1.392 | 5.085 | 1.491 | 0 | 7.968 |
| Abgänge | 0 | -196 | -496 | 0 | -692 |
| Stand 31. Dezember 2013 | 3.192 | 9.440 | 6.015 | 0 | 18.647 |
| Restbuchwert 31.12.2012 | 26.741 | 19.418 | 5.100 | 72 | 51.331 |
| Restbuchwert 31.12.2013 | 25.583 | 14.202 | 5.091 | 99 | 44.975 |
Grundstücke und Gebäude der Manz Taiwan Ltd. mit einem Buchwert von 7.202 TEUR (Vj. 7.850 TEUR), der Manz China Suzhou Ltd. mit 12.136 TEUR (Vj. 12.525 TEUR) sowie der Manz Slovakia s.r.o von 4.463 TEUR (Vj. 4.685 TEUR) dienen als Sicherheit für Bankdarlehen.
VORRÄTE (16)
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| (in TEUR) | 31.12.2013 | 31.12.2012 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 22.765 | 25.877 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 30.739 | 25.804 |
| Fertige Erzeugnisse, Waren | 1.434 | 2.740 |
| Geleistete Anzahlungen | 1.011 | 31 |
| 55.949 | 54.452 |
Bei den Vorräten wurden Wertminderungen aufgrund von Markt- und Gängigkeitsrisiken in Höhe von 17.127 TEUR (Vj. 13.450 TEUR) vorgenommen. Die Erhöhung der Wertberichtigungen im Berichtsjahr in Höhe von 3.677 TEUR (Vj. 8.054 TEUR) wurde erfolgswirksam im Materialaufwand erfasst.
FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN (17)
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| (in TEUR) | 31.12.2013 | 31.12.2012 |
|---|---|---|
| Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 26.064 | 19.066 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 29.650 | 35.285 |
| 55.714 | 54.351 |
Die nach dem Grad der Fertigstellung bilanzierten künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen ermitteln sich wie folgt:
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| (in TEUR) | 31.12.2013 | 31.12.2012 |
|---|---|---|
| Herstellungskosten einschließlich Auftragsergebnis der Fertigungsaufträge | 97.312 | 36.941 |
| Abzüglich erhaltene Anzahlungen | -71.248 | -17.875 |
| 26.064 | 19.066 |
Soweit die erhaltenen Anzahlungen die Summe aus angefallenen Auftragskosten und ausgewiesenen Gewinnen übersteigt, erfolgt der Ausweis passivisch unter den erhaltenen Anzahlungen.
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| (in TEUR) | 31.12.2013 | 31.12.2012 |
|---|---|---|
| Herstellungskosten einschließlich Auftragsergebnis der Fertigungsaufträge | 9.045 | 5.389 |
| Abzüglich erhaltene Anzahlungen | -17.754 | -13.043 |
| -8.709 | -7.654 |
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| (in TEUR) | 31.12.2013 | 31.12.2012 |
|---|---|---|
| Einzelwertberichtigungen | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 815 | 799 |
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 0 | 4.702 |
| Pauschalierte Einzelwertberichtigungen | 1.357 | 2.533 |
| 2.172 | 8.034 |
Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:
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| (in TEUR) | 2013 | 2012 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 8.034 | 1.827 |
| Währungsumrechnung | 104 | 33 |
| Verbrauch | 5.380 | 0 |
| Auflösung | 640 | 46 |
| Zuführungen | 54 | 6.220 |
| Stand 31.12. | 2.172 | 8.034 |
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE (18)
Am Bilanzstichtag waren folgende Devisentermin- und Devisenswapgeschäfte im Rahmen von Hedge Accounting zur Kurssicherung von während des folgenden Geschäftsjahres erwarteten USD/EUR- bzw. EUR/TWD-Transaktionen sowie Zinsderivate zur Zinsabsicherung eingesetzt:
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| (in TEUR) | 31.12.2013 | 31.12.2012 | ||
|---|---|---|---|---|
| Währungs- kurssicherung |
Zinsderivate | Währungs- kurssicherung |
Zinsderivate | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Nominalwert | 17.713 | 9.745 | 9.708 | 16.745 |
| Positiver beizulegender Zeitwert | 20 | 0 | 43 | 0 |
| Negativer beizulegender Zeitwert | -750 | 0 | 0 | -123 |
| Restlaufzeit | max. 9/2014 | max. 12/2015 | max. 6/2013 | max. 12/2015 |
Im Geschäftsjahr wurden 58 TEUR (Vj. 155 TEUR), unter Abzug von latenten Steuern in Höhe von 17 TEUR (Vj. 48 TEUR), aus noch laufenden Cashflow Hedges erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen eingestellt. Aufgrund von terminlichen Verschiebungen bei den Grundgeschäften kam es bei den Cashflow Hedges zu Gewinnen aus Ineffektivitäten in Höhe von 46 TEUR. Der Ausweis erfolgte in den sonstigen betrieblichen Erträgen.
Zur Sicherung von Fremdwährungsrisiken aus einer Investition in einer ausländischen Tochtergesellschaft wurden Devisentermingeschäfte eingesetzt. Zum 31. Dezember 2013 wurden 604 TEUR (Vj. 0 TEUR) aus der Währungskursänderung der Sicherungsgeschäfte im Posten "Cashflow Hedge" innerhalb des Eigenkapitals als unrealisierter Verlust ausgewiesen. In gleicher Höhe wurde der unrealisierte Gewinn aus dem Fremdwährungsdarlehen der Tochtergesellschaft ebenfalls im Eigenkapital erfolgsneutral ausgewiesen.
SONSTIGE KURZFRISTIGE FORDERUNGEN (19)
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| (in TEUR) | 31.12.2013 | 31.12.2012 |
|---|---|---|
| Steuerforderungen (keine Einkommens- und Ertragsteuern) | 1.367 | 2.942 |
| Forderungen Personal | 353 | 369 |
| Sonstige Abgrenzungen (v. a. Versicherungen) | 213 | 220 |
| Übrige | 2.399 | 1.388 |
| 4.332 | 4.919 |
Die sonstigen kurzfristigen Forderungen sind weder überfällig noch wertgemindert.
FLÜSSIGE MITTEL (20)
Bei den flüssigen Mitteln handelt es sich um Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Form von Geldkonten und kurzfristigen Geldanlagen bei Kreditinstituten, die beim Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Sie werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
EIGENKAPITAL (21)
Die Entwicklung des Eigenkapitals und des Gesamtergebnisses sind in der "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung" gesondert dargestellt. Die Bestandteile des Gesamtergebnisses sind in der Gesamtergebnisrechnung aggregiert dargestellt.
GEZEICHNETES KAPITAL
Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital des Mutterunternehmens Manz AG ausgewiesen.
Das gezeichnete Kapital der Manz AG hat sich aufgrund der vom Vorstand der Gesellschaft, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, beschlossenen Barkapitalerhöhung vom 27. November 2013 unter teilweiser Ausübung der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Juni 2009 gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung (genehmigtes Kapital 2009) um 448.005,00 EUR auf 4.928.059,00 EUR erhöht (Vj. 4.480 TEUR) und ist eingeteilt in 4.928.059 auf den Inhaber lautende Stückaktien, welche voll eingezahlt sind. Der Nennbetrag einer Stückaktie entspricht damit 1,00 EUR.
GENEHMIGTES KAPITAL
Der Vorstand wurde ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 15. Juni 2014, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 2.240.027,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 2.240.027 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2009). Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Nach teilweiser Ausschöpfung vorstehender Ermächtigung im Berichtsjahr beträgt das genehmigte Kapital 2009 noch 1.792.022,00 EUR.
BEDINGTES KAPITAL I
Die Hauptversammlung vom 16. Juli 2013 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 15. Juli 2018 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Millionen EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 1.792.021,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen. Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, insgesamt auszuschließen.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 1.792.021,00 EUR, eingeteilt in bis zu Stück 1.792.021 auf den Inhaber lautende Aktien, bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) jeweils mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis.
BEDINGTES KAPITAL II
Das von der Hauptversammlung am 10. Juni 2008 beschlossene bedingte Kapital II, Manz Performance Share Plan 2008, wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juli 2013 aufgehoben.
BEDINGTES KAPITAL III
Die Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 hat der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten nach dem Manz Performance Share Plan 2011 zugestimmt.
Der Vorstand wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2016, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 15.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 60.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren.
Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2016 einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 15.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 60.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 festgelegten Bestimmungen. Die Ermächtigungen wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 aufgehoben, soweit auf Grundlage der Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben sind.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 6 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 56.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 56.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.
Die Zahl der bezogen auf das bedingte Kapital III zum Bilanzstichtag ausgegebenen Bezugsrechte beläuft sich auf 14.256 (Vj. 14.256) (siehe Anmerkung 9).
BEDINGTES KAPITAL IV
Die Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 hat der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten nach dem Manz Performance Share Plan 2012 zugestimmt.
Der Vorstand wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2017, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 27.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 108.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren.
Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2017 einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 37.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 148.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 festgelegten Bestimmungen.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 7 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 256.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 256.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.
Die Zahl der bezogen auf das bedingte Kapital IV zum Bilanzstichtag ausgegebenen Bezugsrechte beläuft sich auf 10.167 (Vj. 0) (siehe Anmerkung 9).
KAPITALRÜCKLAGE
Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen die Einzahlungen von Aktionären nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB abzüglich der Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern. Des Weiteren ist der Wert der als Gehaltsbestandteil an Führungskräfte (einschließlich Vorstand) in Form von Eigenkapitalinstrumenten gewährten anteilsbasierten Vergütung erfasst. Im Geschäftsjahr 2013 wurde bei der Manz AG 66 Mio. EUR aus der Kapitalrücklage entnommen und mit dem Bilanzverlust verrechnet.
EIGENE AKTIEN
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juni 2010 wurde die Gesellschaft ermächtigt gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in dem Zeitraum bis zum 21. Juni 2015 eigene Aktien mit einem rechnerischen Wert von bis zu 10 % des Grundkapitals, welches am Tag der Hauptversammlung vorlag, zu erwerben.
Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten erfolgen. Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworben wurden, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, zu ihrer Einziehung und ihrer Wiederveräußerung oder Verwertung auf andere Weise können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, jeweils auch in Teilen ausgeübt werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den definierten Ermächtigungen verwendet werden.
Im Geschäftsjahr 2013 erwarb die Gesellschaft 110 Stück (Vj. 1.599 Stück) eigene Aktien zu einem Durchschnittspreis von 35,00 EUR (Vj. 28,00 EUR) pro Aktie mit einem Kurswert von 4 TEUR (Vj. 45 TEUR). Der Erwerb der eigenen Aktien im Berichtsjahr erfolgte für Mitarbeiterjubiläen. Zu den Bilanzstichtagen 31. Dezember 2013 und 31. Dezember 2012 sind keine eigenen Aktien im Bestand.
GEWINNRÜCKLAGEN
Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich um Rücklagen für angesammelte Gewinne und Rücklagen für Cashflow Hedges. Die angesammelten Gewinne enthalten die laufenden und die in Vorjahren von der Manz AG und den einbezogenen Tochterunternehmen erwirtschafteten, noch nicht ausgeschütteten Gewinne.
In den Geschäftsjahren 2012 und 2013 erfolgte jeweils eine Erhöhung der Anteilsquote bei der Manz Taiwan Ltd. Die Bilanzierung erfolgte erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion zwischen den Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern. Hierbei entstand jeweils ein positiver Unterschiedsbetrag in Höhe von 2 TEUR (Vj. 4 TEUR), der in den Rücklagen für angesammelte Gewinne ausgewiesen wird.
In der Rücklage für die Absicherung von Cashflows wird der Teil des Gewinns oder Verlusts aus einem Sicherungsinstrument zur Absicherung von Cashflows erfasst, der als effektive Absicherung ermittelt wurde.
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Die Rücklage für Währungsumrechnung dient der Erfassung von Differenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften.
MINDERHEITSANTEILE
Die Minderheitsanteile betreffen die Manz Taiwan Ltd., bei der die Manz Asia Ltd. einen Anteil von 97,17 (Vj. 97,16 %) hält. Darüberhinaus bestehen bei der im Geschäftsjahr 2008 neu gegründeten Manz India Private Limited Minderheitsanteile in Höhe von 25 %. Der den Minderheitsgesellschaftern zuzurechnende Anteil am Eigenkapital und Jahresergebnis wird in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung jeweils gesondert ausgewiesen.
VORSCHLAG ZUR ERGEBNISVERWENDUNG
Die Dividendenausschüttung der Manz AG richtet sich gemäß § 58 Abs. 2 AktG nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss (Einzelabschluss) zum 31. Dezember 2013 der Manz AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Vorstand beschloss die teilweise Verwendung der Kapitalrücklage in Höhe von 66.000.000,00 EUR zum Ausgleich des Verlustvortrags aus dem Vorjahr sowie zum teilweisen Ausgleich des laufenden Jahresfehlbetrags. Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2013 schließt mit einem Bilanzverlust von -5.667.431,75 EUR (Vj. -50.881.466,09 EUR). Der Vorstand schlägt vor, diesen Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZUM KAPITALMANAGEMENT
Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements im Manz-Konzern ist eine kontinuierliche und langfristige Steigerung des Unternehmenswertes und die Sicherung der Liquidität. Ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote sind hierzu wichtige Bausteine. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor.
Der Manz-Konzern überwacht sein Kapital regelmäßig auf der Basis verschiedener Kennzahlen. Das Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten zum bilanziellen Eigenkapital vor Minderheitsanteilen (Gearing) und die Eigenkapitalquote sind hierbei wichtige Kennzahlen. Die Netto-Finanzverbindlichkeiten werden dabei ermittelt als Summe der Finanzverbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten abzüglich der flüssigen Mittel.
Aufsichtsrat und Vorstand haben als Ziel eine Mindesteigenkapitalquote von 40 % und ein Gearing von weniger als 50 % definiert.
ÜBERSICHT KAPITALMANAGEMENT
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| (in TEUR) | 31.12.2013 | 31.12.2012 |
|---|---|---|
| Flüssige Mittel | 64.666 | 30.708 |
| Finanzverbindlichkeiten | 65.218 | 66.009 |
| Nettofinanzverbindlichkeiten | 552 | 35.301 |
| Summe Eigenkapital Anteilseigner Manz AG | 172.980 | 154.367 |
| Eigenkapitalquote | 54,2 % | 51,5 % |
| Gearing | 0,3 % | 22,9 % |
Die beiden Kennzahlen Eigenkapital und Gearing haben sich im Berichtsjahr deutlich verbessert. Die Eigenkaptialquote ist aufgrund eines niedrigeren Fremdkapitalanteils auf 54,2 % (Vj. 51,5 %) gestiegen. Das Gearing hat sich aufgrund der deutlichen Erhöhung des Eigenkapitals auf +0,3 % (Vj. +22,9 %) verbessert. Beide Kennzahlen liegen somit deutlich über den gesetzten Zielen.
Im Juli 2013 wurden die Verträge mit den deutschen Hausbanken und Euler Hermes in einem Sicherheitentreuhand- und Vertragsänderungsvertrag grundlegend neu gefasst. Neben den gewährten Sicherheiten in Form der Sicherungsabtretung von Forderungen und Sicherungsübereignungen von Maschinen, Vorräten und immateriellen Rechten, verpflichtet sich die Gesellschaft für den Bereich "CIGS", eine Strukturoptimierung durchzuführen. Die definierten zeitlichen Meilensteine dieser strukturellen Optimierung sind zum Bilanzstichtag erfüllt. Ferner verpflichteten sich die Familiengesellschafter Ulrike Manz und Dieter Manz, definierte Mindestanteilsquoten nicht zu unterschreiten.
Im Geschäftsjahr 2013 unterliegen Finanzverbindlichkeiten der Manz Slovakia in Höhe von 2.485 TEUR (Vj. 2.905 TEUR) Covenants-Regelungen in Bezug auf den Einzelabschluss der Manz Slovakia, mit einer Eigenkapitalquote von größer 10 % und einem EBITDA/Umsatzverhältnis von größer 5 %. Ein Kriterium war im Geschäftsjahr 2013 nicht erfüllt. Im Geschäftsjahr 2012 waren beide Finanzauflagen nicht erfüllt. Die Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 2.485 TEUR (Vj. 2.905 TEUR) werden daher bei den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesen.
LANGFRISTIGE FINANZSCHULDEN (22)
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| (in TEUR) | 31.12.2013 | 31.12.2012 |
|---|---|---|
| Langfristige Verbindlichkeiten Kreditinstitute | 18.546 | 22.303 |
| 18.546 | 22.303 |
Die langfristigen Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten enthalten ein Kfw-Darlehen (ERP-Innovationsprogramm) in Höhe des langfristigen Anteils von 15,0 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum 30.12.2020 sowie langfristige Darlehen der Manz China zur Finanzierung des Neubaus.
LANGFRISTIG ABGEGRENZTE INVESTITIONSZUWENDUNGEN (23)
Der Posten beinhaltet abgegrenzte Investitionszuschüsse, auch soweit sie bereits im Folgejahr aufzulösen sein werden, da sie ausschließlich im Zusammenhang mit dem Sachanlagevermögen stehen. Sie betreffen ausnahmslos die Manz Hungary in Ungarn.
Die Investitionszuschüsse sind mit einer Reihe von Auflagen verbunden. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand werden diese Auflagen vollständig erfüllt, so dass mit keinen Rückzahlungen zu rechnen ist.
FINANZVERBINDLICHKEITEN AUS LEASING (24)
Die Leasingverbindlichkeiten resultieren aus den gemäß IAS 17 aktivierungspflichtigen Vermögenswerten. Es handelt sich um Finanzierungsleasingverträge über PKWs, die in dem Posten Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung mit einem Buchwert von 122 TEUR (Vj. 71 TEUR) ausgewiesen sind.
Die in der Zukunft fälligen Leasingzahlungen mit ihren Barwerten ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
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| (in TEUR) | Mindestleasing- zahlungen 2013 |
Barwert der Mindestleasing- zahlungen 2013 |
Mindestleasing- zahlungen 2012 |
Barwert der Mindestleasing- zahlungen 2012 |
|---|---|---|---|---|
| Bis 1 Jahr | 48 | 48 | 34 | 34 |
| 1 bis 5 Jahre | 58 | 51 | 36 | 33 |
| Summe Mindestleasingzahlungen | 106 | 70 | ||
| Abzüglich des Zinsanteils | -7 | -3 | ||
| Barwert der Mindestleasingzahlungen | 99 | 99 | 67 | 67 |
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN (25)
In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Konzernbilanz angesetzten Beträge dargestellt.
Dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Jahresende wird das Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert gegenübergestellt (Finanzierungsstatus).
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
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| (in TEUR) | 2013 | 2012 |
|---|---|---|
| Veränderung des Anwartschaftsbarwertes | ||
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 1.1. | 7.036 | 5.922 |
| Änderung Konsolidierungskreis | 0 | 45 |
| Dienstzeitaufwand | 62 | 54 |
| Zinsaufwand | 193 | 232 |
| Gezahlte Leistungen | -230 | -641 |
| Versicherungsmathematische Verluste (+) / Gewinne (-) | ||
| aus Veränderungen demografischer Annahmen | 78 | 83 |
| aus Veränderungen finanzieller Annahmen | -161 | 1.304 |
| aus erfahrungsbedingten Anpassungen | -1 | -15 |
| Währungsdifferenzen aus ausländischen Plänen | -162 | 52 |
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 31.12. | 6.815 | 7.036 |
| Veränderung des Planvermögens | ||
| Planvermögen zum Zeitwert 1.1. | 1.367 | 1.710 |
| Erwartete Erträge aus Planvermögen | 27 | 24 |
| Beiträge durch die Gesellschaft | 56 | 59 |
| Gezahlte Leistungen | -142 | -471 |
| Versicherungsmathematische Verluste (+) / Gewinne (-) | -5 | 12 |
| Währungsdifferenzen aus ausländischen Plänen | -72 | 33 |
| Planvermögen zum Zeitwert 31.12. | 1.231 | 1.367 |
| Finanzierungsstatus (= Pensionsrückstellung) | 5.584 | 5.669 |
| hiervon entfallen auf: | ||
| Manz AG, Reutlingen (2012: inklusive Manz Tübingen GmbH) | 4.251 | 4.255 |
| Manz Taiwan Ltd., Taiwan | 1.229 | 1.324 |
| Manz CIGS Technology, Schwäbisch Hall | 104 | 90 |
Die Pensionsverpflichtungen der Manz AG bestehen aus zwei Einzelzusagen mit einem konstanten Betrag sowie aus einer betrieblichen Versorgungsordnung der ehemaligen Manz Tübingen GmbH, welche für Neuzugänge ab dem 15. Juli 1997 geschlossen wurde.
Bei der Manz Taiwan besteht sowohl ein leistungsorientierter als auch beitragsorientierter Pensionsplan für die Mitarbeiter. Für Mitarbeiter seit dem 1. Juli 2005 besteht nur noch die Möglichkeit, dem beitragsorientierten Pensionsplan beizutreten. Die Mitarbeiter die schon vor dem 1. Juli 2005 beschäftigt waren, haben die Wahl zwischen beiden Pensionsplänen.
Die Pensionsverpflichtungen der Manz CIGS Technology bestehen aus der im Rahmen der Unternehmenstransaktion mit Würth zum 1. Januar 2012 übernommenen betrieblichen Altersversorgung (Ruhegeldordnung). Die Höhe der Altersrente bemisst sich anhand der Dienstjahre multipliziert mit einem festen Betrag.
Folgende Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
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| (in TEUR) | 2013 | 2012 |
|---|---|---|
| Dienstzeitaufwand | -62 | -54 |
| Netto-Zinsaufwand | -166 | -208 |
Der Dienstzeitaufwand wird unter den Personalaufwendungen und der Zinsaufwand unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen.
Im nächsten Geschäftsjahr werden sich die Arbeitgeberbeiträge zum Fondsvermögen voraussichtlich auf 25 TEUR (Vj. 31 TEUR) und die Pensionszahlungen auf voraussichtlich 270 TEUR belaufen.
Das Planvermögen besteht bei den inländischen Versorgungszusagen ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen. Beim Planvermögen der Manz Taiwan Ltd. handelt es sich um gesetzlich vorgeschriebene Dotierungen durch den Arbeitgeber in ein zentrales externes Treuhandvermögen (Taiwan's Labor Pension Fund). Das Fondsvermögen setzt sich zu 20 % aus Rückdeckungsversicherungen (Deutschland) und zu 80 % aus einem Treuhandvermögen (Taiwan) zusammen.
Für beitragsorientierte Pensionspläne sind Zahlungen in Höhe von 1.103 TEUR (Vj. 909 TEUR) erfolgt. Darüberhinaus wurden bei den inländischen Gesellschaften, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Beiträge an die staatliche Rentenversicherungsanstalt in Höhe von 2.826 TEUR (Vj. 3.339 TEUR) abgeführt.
Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurden die folgenden Annahmen zugrunde gelegt:
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| Deutschland | Taiwan | |||
|---|---|---|---|---|
| (in %) | 2013 | 2012 | 2013 | 2012 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Abzinsungssatz | 3,48 | 3,53 | 2,00 | 1,50 |
| Lohn- und Gehaltssteigerungen | 2,50 | 2,50 | 2,00 | 2,00 |
| Rentensteigerungen | 2,00 | 2,00 | 2,00 | 2,00 |
Der Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen hätte folgenden Effekt auf den Barwert der Pensionsverpflichtungen:
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| (in TEUR) | 2013 | |
|---|---|---|
| Sensitivität für Abzinsungssatz | + 0,50 % | -446 |
| Sensitivität für Abzinsungssatz | -0,50 % | 532 |
| Sensitivität für Rentensteigerungen | + 0,50 % | 419 |
| Sensitivität für Rentensteigerungen | -0,50 % | -382 |
| Sensitivität für Lebenserwartung | +1 Jahr | 186 |
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen beträgt zum Ende des Berichtsjahres 18,1 Jahre (2012: 18,3 Jahre).
SONSTIGE LANGFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN (26)
Die sonstigen langfristigen Rückstellungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
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| (in TEUR) | 1.1.2013 | Währungsanpassung | Verbrauch | Auflösung | Aufzinsung | Zuführung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Personal | 277 | 0 | 58 | 0 | 5 | 63 |
| Rückbauverpflichtung | 419 | 0 | 0 | 0 | 25 | 0 |
| Gewährleistungen | 1.691 | -28 | 407 | 522 | 15 | 636 |
| 2.387 | -28 | 465 | 522 | 45 | 699 |
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| (in TEUR) | 31.12.2013 |
|---|---|
| Personal | 287 |
| Rückbauverpflichtung | 444 |
| Gewährleistungen | 1.385 |
| 2.116 |
Die langfristigen Personalverpflichtungen enthalten die Verpflichtungen aus der Altersteilzeit und Jubiläumsverpflichtungen. Die Rückstellung für Altersteilzeit wurden mit dem Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 49 (Vj. TEUR 100) saldiert ausgewiesen.
Die Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen wird auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit gebildet. Es ist zu erwarten, dass die Kosten innerhalb der nächsten beiden Geschäftsjahre anfallen werden.
ÜBRIGE LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN (27)
Die übrigen langfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von 6.600 TEUR beinhalten die Earn-Out-Komponente aus dem Erwerb der CIS Technology GmbH. Wir verweisen hierzu auch auf unsere Ausführungen unter Unternehmenserwerbe im Geschäftsjahr 2012.
KURZFRISTIGE FINANZSCHULDEN (28)
Die kurzfristigen Finanzschulden betreffen verschiedene kurzfristige Kreditlinien und Kontokorrentkredite zur Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit; sie sind innerhalb eines Jahres fällig. Für die kurzfristigen Kredite sind marktübliche Zinssätze vereinbart. Daneben wird ein langfristiges Darlehen der Manz Slovakia in Höhe von 2.485 TEUR (Vj. 2.905 TEUR) aufgrund der Nichteinhaltung von Covenants-Regelungen (siehe Angabe 21) bei den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesen. Des Weiteren ist der kurzfristige Anteil (Tilgung Folgejahr) der langfristigen Finanzschulden enthalten.
VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN (29)
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Ihre Bilanzwerte entsprechen im Wesentlichen den Marktwerten; sie sind innerhalb eines Jahres fällig.
SONSTIGE KURZFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN (30)
Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:
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| (in TEUR) | 1.1.2013 | Währungs- anpassung |
Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 31.12.2013 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nacharbeiten | 287 | 0 | 287 | 0 | 125 | 125 |
| Übrige | 5.441 | -48 | 4.052 | 21 | 3.183 | 4.503 |
| 5.728 | -48 | 4.339 | 21 | 3.308 | 4.628 |
Im Bereich Übrige sind insbesondere Rückstellungen für Drohverluste aus Kundenaufträgen, Provisionen, Erfolgsbeteiligung und Jahresabschlusskosten ausgewiesen. Ferner sind Rückstellungen für Abfindungen in Höhe von 32 TEUR (Vj. 1.438 TEUR) enthalten.
Die Rückstellungen führen in der Regel im Folgejahr zu Auszahlungen.
ÜBRIGE VERBINDLICHKEITEN (31)
Die übrigen Verbindlichkeiten setzen sich zum Stichtag wie folgt zusammen:
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| (in TEUR) | 31.12.2013 | 31.12.2012 |
|---|---|---|
| Steuerverbindlichkeiten (keine Einkommens- und Ertragsteuern) | 674 | 1.622 |
| Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich | 5.514 | 7.016 |
| Sonstige | 153 | 118 |
| 6.341 | 8.756 |
Die Steuerverbindlichkeiten (keine Einkommens- und Ertragsteuern) setzen sich v. a. aus Umsatzsteuerverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer zusammen; sie sind innerhalb eines Jahres fällig.
BERICHTERSTATTUNG ZU FINANZINSTRUMENTEN
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Forderungen, flüssige Mittel, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der wesentliche Teil der übrigen Schulden aus dem Anwendungsbereich des IFRS 7 haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Es wird daher unterstellt, dass die Buchwerte dieser Finanzinstrumente näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.
BUCHWERTE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN 2013
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| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Kredite und Forderungen | Designierte Sicherungs- instrumente (Cashflow Hedge) |
Nicht im Anwendungs- bereich IFRS 7, IAS 39 |
Buchwert 31.12.2013 |
|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva per 31.12.2013 | |||||
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 440 | 440 | 440 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 55.714 | 29.650 | - | 26.064 | 55.714 |
| Derivative Finanzinstrumente | 20 | - | 20 | - | 20 |
| Sonstige kurzfristige Forderungen | 4.332 | 2.965 | 1.367 | 4.332 | |
| Flüssige Mittel | 64.666 | 64.666 | - | - | 64.666 |
| 125.172 | 97.721 | 20 | 27.431 | 125.172 |
BUCHWERTE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN 2013
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| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Zu fortgeführten Anschaffungs- kosten bewertet |
Wertansatz nach IAS 17 | Designierte Sicherungs- instrumente (Cashflow Hedge) |
Nicht im Anwendungs- bereich IFRS 7, IAS 39 |
Buchwert 31.12.2013 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Passiva per 31.12.2013 | ||||||
| Finanzschulden | 64.748 | 64.748 | - | - | - | 64.918 |
| Finanzverbindlichkeiten Leasing | 112 | - | 112 | - | - | 106 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 42.687 | 42.687 | - | - | - | 42.687 |
| Derivative Finanzinstrumente | 750 | - | - | 750 | - | 750 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 12.941 | 5.667 | - | - | 7.274 | 12.941 |
| 121.238 | 113.102 | 112 | 750 | 7.274 | 121.402 |
BUCHWERTE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN 2012
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| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Kredite und Forderungen | Zu Handelszwecken gehalten | Nicht im Anwendungs- bereich IFRS 7, IAS 39 |
Buchwert 31.12.2012 |
|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva per 31.12.2012 | |||||
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 808 | 808 | 808 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 54.320 | 35.285 | - | 19.066 | 54.351 |
| Derivative Finanzinstrumente | 43 | - | 43 | - | 43 |
| Sonstige kurzfristige Forderungen | 4.919 | 1.977 | 2.942 | 4.919 | |
| Flüssige Mittel | 30.708 | 30.708 | - | - | 30.708 |
| 90.798 | 68.778 | 43 | 22.008 | 90.829 |
BUCHWERTE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN 2012
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| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Zu fortgeführten Anschaffungs- kosten bewertet |
Wertansatz nach IAS 17 | Designierte Sicherungs- instrumente (Cashflow Hedge) |
Nicht im Anwendungs- bereich IFRS 7, IAS 39 |
Buchwert 31.12.2012 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Passiva per 31.12.2012 | ||||||
| Finanzschulden | 65.477 | 65.477 | - | - | - | 65.677 |
| Finanzverbindlichkeiten Leasing | 74 | - | 74 | - | - | 70 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 38.707 | 38.705 | - | - | - | 38.705 |
| Derivative Finanzinstrumente | 128 | - | - | 128 | - | 128 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 15.256 | 7.134 | - | - | 8.122 | 15.256 |
| 119.642 | 111.316 | 74 | 128 | 8.122 | 119.836 |
BEWERTUNGSKLASSEN NACH IFRS 7.27
Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:
Stufe 1: Auf aktiven Märkten notierte (unverändert übernommene) Preise für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Stufe 2: Für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preis) oder indirekt (in Ableitung von Preisen) beobachtbare Inputdaten, die keinen notierten Preis nach Stufe 1 darstellen.
Stufe 3: Herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten für die Bewertung des Vermögenswerts und der Verbindlichkeit basieren (nicht beobachtbare Inputdaten).
Zum 31. Dezember 2013 fallen die derivativen Finanzinstrumente im Bereich der kurzfristigen Vermögenswerte in Höhe von 20 TEUR (Vj. 43 TEUR) und im Bereich der kurzfristigen Schulden in Höhe von 750 TEUR (Vj. 128 TEUR) in den Anwendungsbereich von IFRS 7.27 mit der Stufe 2 in der Fair-Value-Hierarchie.
NETTOERGEBNISSE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN DES IAS 39
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| (in TEUR) | Nettogewinne/ -verluste | Gesamtzinserträge/ -aufwendungen |
|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2013 | ||
| Kredite und Forderungen | -4.486 | 370 |
| Zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte (Derivative Finanzinstrumente) | -1 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Verbindlichkeiten (Derivative Finanzinstrumente) | 58 | 0 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | -117 | -3.106 |
| -4.546 | -2.736 | |
| Geschäftsjahr 2012 | ||
| Kredite und Forderungen | -5.331 | 172 |
| Zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte (Derivative Finanzinstrumente) | -109 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Verbindlichkeiten (Derivative Finanzinstrumente) | 203 | 0 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | -8 | -1.642 |
| -5.245 | -1.470 |
Die Nettogewinne bzw. -verluste aus Krediten und Forderungen beinhalten im Wesentlichen Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung und Veränderungen von Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Forderungsverluste aus Fertigungsaufträgen.
Die Zinserträge für die Finanzinstrumente der Kategorie "Kredite und Forderungen" stammen aus der Anlage der flüssigen Mittel. Das Zinsergebnis bei der Kategorie "Zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" betrifft im Wesentlichen Zinsaufwendungen aus den langfristigen Finanzschulden sowie aus den Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
FINANZIELLES RISIKOMANAGEMENT UND FINANZDERIVATE
Die Manz-Gruppe ist als international tätiges Unternehmen bei seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken ausgesetzt. Marktrisiken resultieren insbesondere aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen. Aufgabe des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Marktrisiken durch die laufenden operativen und finanziellen Aktivitäten zu steuern und zu begrenzen. Je nach Risikoeinschätzung werden derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt, wobei grundsätzlich nur Cashflow-Risiken gesichert werden. Derivative Finanzinstrumente kommen ausschließlich zu Sicherungszwecken zum Einsatz und werden somit nicht als Handels- oder Spekulationsposition gehalten. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit führenden Finanzinstituten mit einwandfreier Bonität abgeschlossen.
Die Grundzüge der Finanzpolitik werden regelmäßig im Vorstand abgestimmt und vom Aufsichtsrat überwacht.
Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Abschnitten beziehen sich jeweils auf den Stand zum 31. Dezember 2013 bzw. 2012. Die Sensitivitätsanalysen wurden auf der Grundlage der am 31. Dezember 2013 bestehenden Sicherungsbeziehungen und unter der Prämisse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von Schulden und Derivaten und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung konstant bleiben.
Die Sensitivitätsanalysen wurden unter folgenden Annahmen aufgestellt:
| ― | Die Sensitivität der Bilanz bezieht sich auf Derivate und auf zur Veräußerung gehaltene Schuldinstrumente. |
| ― | Die Sensitivität des relevanten Postens der Gewinn- und Verlustrechnung spiegelt den Effekt der angenommenen Änderungen der entsprechenden Marktrisiken wider. Dies basiert auf den zum 31. Dezember 2013 und 2012 gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, einschließlich des Effekts der Sicherungsbeziehung. |
| ― | Die Sensitivität des Eigenkapitals wird berechnet, indem der Effekt verbundener Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Cashflows zum 31. Dezember 2013 und 2012 auf die angenommenen Änderungen des gesicherten Grundgeschäftsberücksichtigt wird. |
KREDITRISIKEN
Kreditrisiko ist das Risiko, dass Geschäftspartner ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommen können und der Manz-Gruppe somit ein finanzieller Verlust entsteht. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken insbesondere bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich Geldanlagen bei Banken und derivativen Finanzinstrumenten, ausgesetzt.
Das Kreditrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird auf Gesellschaftsebene (lokal) gesteuert und fortlaufend überwacht. Im Projektgeschäft wird das Ausfallrisiko durch Anzahlungen minimiert. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Das Ausfallrisiko bezüglich der Geldanlagen und derivativen Finanzinstrumenten wird durch die Streuung der Anlagen bei verschiedenen Banken reduziert.
Das maximale Kreditrisiko der finanziellen Vermögenswerte (einschließlich Derivate mit positivem Marktwert) entspricht dem in der Bilanz angesetzten Buchwert. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2013 beträgt das maximale Kreditrisiko 125.172 TEUR (Vj. 90.798 TEUR).
Die Altersstruktur der nicht einzelwertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergibt sich aus folgender Tabelle:
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| (in TEUR) | 2013 | 2012 |
|---|---|---|
| Nicht überfällig und nicht wertgemindert | 11.817 | 20.715 |
| Überfällig und nicht einzelwertberichtigt | ||
| bis 30 Tage | 3.054 | 3.671 |
| zwischen 31 und 60 Tagen | 1.932 | 1.469 |
| zwischen 61 und 90 Tagen | 1.438 | 70 |
| zwischen 91 und 180 Tagen | 3.243 | 1.360 |
| mehr als 180 Tage | 1.172 | 9.741 |
| Buchwerte nicht einzelwertgeminderter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 22.656 | 37.026 |
Für die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen keine Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs vor. Die Werthaltigkeit der weder überfälligen noch wertgeminderten Forderungen wird als sehr hoch angesehen. Diese Einschätzung wird dabei vor allem auf die langjährige Geschäftsbeziehung zu den meisten Abnehmern und der Bonität der Kunden zurückgeführt.
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte und die sonstigen kurzfristigen Forderungen sind weder überfällig noch wertgemindert.
LIQUIDITÄTSRISIKEN
Die Liquiditätsrisiken, d. h. das Risiko, dass Manz seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, werden durch Schaffung der notwendigen finanziellen Flexibilität als auch durch ein effektives Cash-Management begrenzt. Zur Steuerung der zukünftigen Liquiditätssituation setzen wir entsprechende Finanzplanungsinstrumente ein. Nach unserer derzeitigen Planung sind keine Liquiditätsengpässe erkennbar.
Zum Bilanzstichtag bestehen nicht ausgenutzte Kontokorrent-/Avalkreditlinien bei Banken in Höhe von 76.089 TEUR (Vj. 67.979 TEUR); wahlweise ausnutzbar als Kontokorrentkredit und/oder Avalkredit (Inanspruchnahme Avale zum 31.12.2013: 5.397 TEUR (Vj. 966 TEUR). Ferner bestehen nicht ausgenutzte Avalkreditlinien bei Kreditversicherungen in Höhe von 10.276 TEUR (Vj. 3.282 TEUR); deren Inanspruchnahme beläuft sich auf 4.724 TEUR (Vj. 11.718 TEUR).
Die nachfolgenden Aufstellungen zeigen die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen für die unter IFRS 7 fallenden originären finanziellen Verbindlichkeiten. Ist der Fälligkeitstermin nicht fixiert, wird die Verbindlichkeit auf den frühesten Fälligkeitstermin bezogen. Zinszahlungen mit variabler Verzinsung werden entsprechend den Konditionen zum Stichtag berücksichtigt. Im Wesentlichen wird davon ausgegangen, dass die Zahlungsmittelabflüsse nicht früher als dargestellt eintreten werden.
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| (in TEUR) | Gesamt | 2014 | 2015 | > 2016 |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2013 | ||||
| Finanzschulden | 67.156 | 48.336 | 4.450 | 14.370 |
| Finanzierungsleasing | 112 | 48 | 33 | 31 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 42.687 | 42.687 | ||
| Derivative Finanzinstrumente | 750 | 750 | ||
| Übrige Verbindlichkeiten | 12.536 | 12.536 | ||
| 123.241 | 104.357 | 4.483 | 14.401 |
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| (in TEUR) | Gesamt | 2013 | 2014 | > 2015 |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2012 | ||||
| Finanzschulden | 68.454 | 44.232 | 5.628 | 18.594 |
| Finanzierungsleasing | 74 | 36 | 38 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 38.705 | 38.705 | ||
| Derivative Finanzinstrumente | 128 | 128 | ||
| Übrige Verbindlichkeiten | 14.134 | 7.134 | 7.000 | |
| 121.495 | 90.235 | 12.666 | 18.594 |
Für die zum Bilanzstichtag in Anspruch genommenen Kredite sowie Avalkredite der Manz-Gruppe gegenüber Kreditinstituten bestehen Sicherheiten in Form von Grundschulden auf die Fabrikgebäude der Manz Taiwan Ltd., der Manz China Suzhou Ltd. und der Manz Slovakia s.r.o. Darüberhinaus bestehen seit dem Geschäftsjahr 2013 Sicherungsabtretung von Forderungen sowie Sicherungsübereignungen von Vorräten, Maschinen und immateriellen Güterrechten.
WÄHRUNGSRISIKEN
Währungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse schwanken. Die Manz-Gruppe ist vor allem aus seiner Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse und/oder Aufwendungen auf eine von der funktionalen Währung der jeweiligen Manz-Gesellschaft abweichende Währung lauten) dessen ausgesetzt. Um die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen zu reduzieren, quantifiziert die Manz AG fortlaufend das Wechselkursrisiko und sichert alle wesentlichen Risiken, sofern wirtschaftlich sinnvoll, mit Devisentermingeschäften und Devisenswaps ab. Bei der Absicherung von Wertschwankungen künftiger Cashflows aus erwarteten Transaktionen handelt es sich um geplante Umsätze in Fremdwährung. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt.
Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche mögliche Auswirkungen aus Veränderungen relevanter Risikovariablen (z. B. Wechselkurse, Zinssätze) auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Um die periodischen Auswirkungen zu ermitteln, wird eine mögliche Änderung der Risikovariablen auf den Bestand an Finanzinstrumenten zum Abschlussstichtag vorgenommen. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Jahresultimo repräsentativ für das Geschäftsjahr ist. Devisenderivate sind stets originären Grundgeschäften zugeordnet, so dass aus diesen Instrumenten keine Währungsrisiken entstehen.
Für den US-Dollar als wesentliche Fremdwährung für die Manz-Gruppe ergibt sich folgendes Währungsszenario:
Wenn der EUR gegenüber dem US-Dollar zum 31. Dezember 2013 (2012) um 10 % aufgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 1.167 TEUR (Vj. 1.132 TEUR) niedriger und das Konzerneigenkapital um 958 TEUR (Vj. 415 TEUR) niedriger ausgefallen. Wenn der EUR gegenüber dem USD zum 31. Dezember 2013 (2012) um 10 % abgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 1.430 TEUR (1.386 TEUR) höher und das Konzerneigenkapital um 1.256 TEUR (Vj. 666 TEUR) höher ausgefallen.
ZINSRISIKEN
Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den variabel verzinslichen Darlehen.
Der Konzern steuert sein Zinsrisiko bei den Finanzschulden durch ein ausgeglichenes Portfolio von fest und variabel verzinslichen Darlehen und den Einsatz von Zinsderivaten in der Form von Zinscaps und Zinsswaps.
Zinsrisiken im Sinne von IFRS 7 werden mittels Sensitivitätsanalyse ermittelt. Hierbei werden Effekte der risikovariablen Marktzinssätze auf das Finanzergebnis dargestellt.
Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2013 (2012) um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 76 TEUR (193 TEUR) niedriger und das Konzerneigenkapital um 76 TEUR (164 TEUR) niedriger gewesen.
EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Am Bilanzstichtag bestehen Bürgschaften der Manz AG für Bankverbindlichkeiten für Dritte in Höhe von 700 TEUR.
Die Manz-Gruppe hat verschiedene Mietverträge über Gebäude sowie Leasingverträge über Betriebs- und Geschäftsausstattung und PKWs abgeschlossen. Die Fälligkeiten der Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen und Mietverträgen stellen sich wie folgt dar:
FÄLLIGKEITEN DER MINDESTLEASINGZAHLUNGEN
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| (in TEUR) | 2013 | 2012 |
|---|---|---|
| Mindestleasingzahlungen | ||
| Restlaufzeit bis 1 Jahr | 5.864 | 4.609 |
| Restlaufzeit 1-5 Jahre | 15.403 | 15.374 |
| Restlaufzeit größer 5 Jahre | 25.250 | 28.178 |
Im Geschäftsjahr 2013 wurden Miet- und Leasingzahlungen in Höhe von 5.865 TEUR (Vj. 6.084 TEUR) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Im Zuge eines Unternehmenserwerbs bestanden im Geschäftsjahr 2012 eine Betriebsweiterführungsverpflichtung sowie weitere Verpflichtungen. Die sich hieraus ergebenden finanziellen Verpflichtungen beliefen sich voraussichtlich auf maximal rund 900 TEUR. Diese Verpflichtung bestand bis zum 31. Dezember 2013 und wurde vollständig erfüllt.
EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Im Januar 2014 hat die Gesellschaft mehrere Aufträge im Geschäftsbereich Display in Höhe von insgesamt 50 Mio. EUR erhalten. Neben Systemen und Anlagen in den Bereichen Automation, Laserprozesstechnologie und Messtechnik zur Herstellung von Smartphones und Tablet-Computern umfassen die Bestellungen erstmals auch innovative Vakuumbeschichtungsanlagen.
Ansonsten sind nach dem Stichtag 31. Dezember 2013 keine Ereignisse eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage gehabt hätten.
BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND NAHESTEHENDEN PERSONEN
Gemäß IAS 24 sind Personen oder Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden bzw. die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen wurden, anzugeben.
Als nahestehende Personen im Manz-Konzern gelten grundsätzlich Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats einschließlich deren Familienangehörige sowie Unternehmen, auf die die Manz AG, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder und deren nahe Familienangehörige einen maßgeblichen Einfluss ausüben können.
VERGÜTUNG DES VORSTANDS UND AUFSICHTSRATS
Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der früheren Vorstandsmitglieder sind im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist.
Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 betragen 828 TEUR (Vj. 505 TEUR). Die erfolgsunabhängigen Leistungen betragen 505 TEUR (Vj. 505 TEUR). Erfolgsabhängigen Leistungen wurden in beiden Geschäftsjahren keine gewährt. Die langfristig fälligen Leistungen belaufen sich auf 323 TEUR (Vj. 0 TEUR). Hierbei handelt es sich um die Aktienzusagen/Bezugsrechte im Rahmen des Performance Share Plans. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 3.347 Bezugsrechte an die Vorstandsmitglieder gewährt mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt 323 TEUR. Im Vorjahr wurden keine Bezugsrechte gewährt.
Für den Vorstandsvorsitzenden Dieter Manz besteht eine Pensionsverpflichtung (Defined Benefit Obligation) nach IFRS in Höhe von 288 TEUR (Vj. 267 TEUR). Für die Pensionszusage ist eine Rückdeckungsversicherung mit einem beizulegenden Zeitwert von 121 TEUR (Vj. 115 TEUR) abgeschlossen.
Das frühere Vorstandsmitglied Otto Angerhofer erhielt im Geschäftsjahr 2013 eine Rentenzahlung in Höhe von 10 TEUR (Vj. 10 TEUR). Es besteht eine Pensionsverpflichtung gegenüber dem früheren Vorstandsmitglied nach IFRS in Höhe von 158 TEUR (Vj. 161 TEUR). Die Rückdeckungsversicherung wurde im Berichtsjahr 2013 in Höhe von 113 TEUR an die Gesellschaft ausbezahlt.
Der Vorstandsvorsitzende Dieter Manz hielt am Bilanzstichtag 40,98 % (Vj. 46,43 %) der Anteile an der Manz AG.
Für das Vorstandsmitglied Martin Hipp besteht seit dem Geschäftsjahr 2009 eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden jeweils 7 TEUR p. a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.
Im Berichtsjahr bestanden wie im Vorjahr keine Vorschüsse und Kredite gegenüber Mitgliedern des Vorstands.
AUFSICHTSRAT
Prof. Dr. Heiko Aurenz, Dipl. oec., Partner bei Ebner Stolz Management Consultants GmbH, Stuttgart (Vorsitzender)
Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Peter Leibinger, geschäftsführender Gesellschafter der Trumpf GmbH & Co. KG, Ditzingen (Stellvertretender Vorsitzender)
Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla, Leiter des Geschäftsbereichs Photovoltaik und Mitglied des Vorstands des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) sowie Professor für Dünnschichtphotovoltaik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Lichttechnisches Institut, Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik
Der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Heiko Aurenz ist auch Mitglied des Aufsichtsrats der IBS AG und der Know How! Aktiengesellschaft für Weiterbildung. Ferner ist Prof. Dr. Aurenz Mitglied des Beirats beim Anna-Haag-Mehrgenerationenhaus e. V., bei der ASB Grünland Helmut Aurenz GmbH und der Monument Vermögensverwaltung GmbH.
Das Aufsichtsratsmitglied Peter Leibinger ist auch Mitglied des Verwaltungsrats der TRUMPF Laser GmbH + Co. KG sowie Mitglied des Beirats der Hüttinger Elektronik GmbH + Co. KG. Ferner ist Herr Leibinger Mitglied des Boards of Directors der SPI Lasers plc, der TRUMPF Korea Co. Ltd., der TRUMPF Pte. Ltd., Singapur und der TRUMPF Taiwan Industries Co. Ltd.
Im Geschäftsjahr 2013 wurden von der TRUMPF GmbH + Co. KG, bei der Peter Leibinger geschäftsführender Gesellschafter ist, Lasersysteme im Wert von 4.906 TEUR (Vj. 19.500 TEUR) von der Manz AG gekauft. Zum 31. Dezember 2013 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der TRUMPF GmbH + Co KG in Höhe von 9 TEUR (Vj. 2.284 TEUR). Von der Hüttinger Elektronik GmbH & Co. KG, bei der Peter Leibinger Mitglied des Beirats ist, wurden Waren im Wert von 49 TEUR (Vj. 0 TEUR) von der Manz AG eingekauft. Zum 31. Dezember 2013 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Hüttinger Elektronik GmbH & Co. KG in Höhe von 49 TEUR (Vj. 0 TEUR).
Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird ebenfalls im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist.
Für das Geschäftsjahr 2013 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt 54 TEUR (Vj. 54 TEUR) gewährt. Die Vergütung beinhaltet sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nur einen fixen Bestandteil.
Im Berichtsjahr bestanden wie im Vorjahr keine Vorschüsse und Kredite gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats.
HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Die Honorare des Abschlussprüfers BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Dienstleistungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| (in TEUR) | 2013 | 2012 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfung | 129 | 150 |
| Sonstige Bestätigungsleistungen (Prüferische Durchsicht Zwischenabschluss) | 23 | 24 |
| Steuerberatungsleistungen* | 18 | 19 |
| Sonstige Leistungen* | 68 | 18 |
* Diese Leistungen werden durch die alltax gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Netzwerkpartner) erbracht. Im Geschäftsjahr 2013 entfielen von den sonstigen Leistungen 44 TEUR auf die BEST AUDIT GmbH.
CORPORATE GOVERNANCE KODEX
Der Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Manz AG www.manz.com dauerhaft zugänglich gemacht.
ANGABEN GEMÄSS § 160 ABS. 1 NR. 8 AKTIENGESETZ
Folgende Meldungen nach WpHG wurden im Geschäftsjahr 2013 mitgeteilt:
05. Dezember 2013
Die Bankhaus Lampe KG, Bielefeld, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.12.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland am 29.11.2013 die Schwelle von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,09 % (das entspricht 448.005 Stimmrechten) betragen hat.
05. Dezember 2013
Die Bankhaus Lampe KG, Bielefeld, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.12.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland am 02.12.2013 die Schwelle von 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
16. Dezember 2013
Die Henderson Group Plc, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.12.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland am 11.12.2013 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,04 % (das entspricht 150.000 Stimmrechten) betragen hat. 3,04 % der Stimmrechte (das entspricht 150.000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.
Die Henderson Global Investors (Holdings) Plc, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.12.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland am 11.12.2013 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,04 % (das entspricht 150.000 Stimmrechten) betragen hat. 3,04 % der Stimmrechte (das entspricht 150.000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.
Die Henderson Global Investors Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.12.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Manz AG, Reutlingen, Deutschland am 11.12.2013 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,04 % (das entspricht 150.000 Stimmrechten) betragen hat. 3,04 % der Stimmrechte (das entspricht 150.000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Reutlingen, den 21. März 2014
Der Vorstand der Manz AG
Dieter Manz
Martin Hipp
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Wir haben den von der Manz AG, Reutlingen, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie Anhang - und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und über den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Reutlingen, 21. März 2014
**BEST AUDIT GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zweigniederlassung Reutlingen**
Ulrich Britting, Wirtschaftsprüfer
Harald Aigner, Wirtschaftsprüfer