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Manz AG — Annual Report 2012
Apr 25, 2013
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Annual Report
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Manz AG
Reutlingen
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
KONZERNLAGEBERICHT
WIRTSCHAFTSBERICHT
RAHMENBEDINGUNGEN
Markt- und Wettbewerbsumfeld
Konjunkturelles Umfeld
Auch 2013 positive konjunkturelle Aussichten für die Hauptabsatzregion Asien.
Das Weltwirtschaftswachstum fiel im Laufe des Jahres 2012 insgesamt schwächer aus als im Vorjahr. Die Experten des Kieler Instituts für Wirtschaftsforschung (IfW) sehen jedoch zur Jahreswende 2012/2013 die Talsohle der nachlassenden konjunkturellen Dynamik durchschritten. Gedämpft wurde das Wachstum mitunter durch die Rezession in Europa und die eher verhaltene Entwicklung in den USA. Zudem wuchsen die Volkswirtschaften der Schwellenländer weniger dynamisch als in den Vorjahren. Für 2013 erwartet das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) ein Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 3,4 % nach 3,2 % im vergangenen Jahr. Von besonderem Stellenwert in der Region Asien, der Hauptabsatzregion der Manz AG, ist der Markt der Volksrepublik China. Vor dem Hintergrund der leichten weltkonjunkturellen Belebung in 2013 und eines steigenden Privatkonsums, wird das BIP der Volksrepublik voraussichtlich mit 8,0 % (BIP-Wachstum 2012: 7,8 %) wachsen. Für den Euroraum hingegen wird gar ein Rückgang der Wirtschaftsleistung um -0,2 % (BIP-Wachstum 2012: -0,5 %) prognostiziert.
Von der schwierigen Situation im Euroraum war auch Deutschland im Berichtszeitraum betroffen: Die Dynamik der deutschen Wirtschaft hat im Jahresverlauf nachgelassen, wenngleich im Gesamtjahr 2012 der Anstieg des preisbereinigten BIP mit 0,7 % weiterhin deutlich über dem europäischen Durchschnitt lag. Für das Jahr 2013 erwartet das IfW jedoch Nachwirkungen der europäischen Staatsschuldenkrise auf die deutsche Wirtschaft. In ihrer aktuellen Prognose rechnen die Ökonomen mit einem BIP-Wachstum von 0,3 %.
Geschäftsbereich Display
In ihrem Geschäftsbereich Display konzentriert sich die Manz AG auf innovative Produktionslösungen zur Herstellung von Flat Panel Displays (FPD) und berührungsempfindlichen Displays. Als Schnittstelle zur Interaktion zwischen Menschen und elektronischen Geräten sind FPDs mittlerweile unverzichtbar und entsprechend allgegenwärtig - ob als Computerbildschirm inklusive Laptops, Fernseher, industriell eingesetzte Bediendisplays oder Touchscreen Panels für mobile Endgeräte wie Smartphones, Navigationsgeräte oder Tablet-Computer.
Hohes Wachstumspotenzial sagen die Experten des Marktforschungsinstituts NPD DisplaySearch insbesondere dem Segment Touchpanel-Displays voraus. Der Gesamtumsatz weltweit für Touchscreen-Module betrug 2012 knapp 16 Mrd. USD und wird sich bis 2018 voraussichtlich auf 31,9 Mrd. USD nahezu verdoppelt haben. Wachstumstreiber sieht NPD DisplaySearch in der hohen Nachfrage nach dünnen und leichten Endgeräten mit Touchscreens, insbesondere bei Smartphones, Tablet-Computern oder auch Notebooks. Dabei ist die Sparte für Tablet-Computer derzeit der am schnellsten wachsende Bereich.
Anhaltend hohe Nachfrage nach Endgeräten mit Touchscreens
Nach mehr als 130 Millionen verkauften Stück in 2012, wird der Absatz im laufenden Jahr 2013 voraussichtlich auf mehr als 190 Millionen Stück noch einmal zulegen. Für Touchscreens in Tablet-Computern wird 2013 eine Umsatzsteigerung um mehr als 3 Mrd. USD im Jahresvergleich erwartet. Auch die Bereiche Notebooks und All-in-one-PCs sind weiterhin auf Wachstumskurs. NPD DisplaySearch geht hier von einer deutlichen Zunahme des Geräteanteils mit Touchscreens aus. Die Experten des Marktforschungsinstituts rechnen mit einem Anstieg von 2 % in 2011 auf rund 8 % in 2013.
Insgesamt beliefen sich die Investitionen in Produktionsanlagen der FPD-Industrie im vergangenen Jahr 2012 laut NPD DisplaySearch auf rund 3,8 Mrd. USD; dies entspricht einem Rückgang des Investitionsvolumens um 69 % im Vorjahresvergleich. Aufgrund des sich erholenden Marktes für LCD-Fernseher sowie dem zusätzlichen Absatzpotenzial durch technologische Innovationen bei mobilen Geräten, Fernsehern und neuen Anwendungsbereichen für die FPD-Technologie sehen die Marktforscher den Branchenumsatz für 2013 insgesamt auf Wachstumskurs. Im laufenden Jahr werden die Investitionen in Produktionsanlagen auf rund 8,3 Mrd. USD geschätzt, einem deutlichen Zuwachs von 118 % gegenüber dem Vorjahreswert.
Geschäftsbereich Solar
Im vergangenen Jahr 2012 war die Photovoltaikindustrie von unterschiedlichen Entwicklungen geprägt. Die neuinstallierte Leistung in 2012 liegt nach Angaben des Marktforschungsinstituts IHS mit rund 32 GW über dem Spitzenniveau von rund 28 GW des Vorjahres und trug damit weiter zum Abbau der bestehenden Überkapazitäten bei. Gleichzeitig sahen sich produzierende PV-Unternehmen weiter sinkenden Modulpreisen und einem entsprechenden Kostendruck gegenüber, was sich bei Herstellern von Produktionsanlagen wiederum in starker Investitionszurückhaltung seitens der Modulhersteller bemerkbar machte.
Auch für 2013 prognostiziert IHS einen weiteren Anstieg der weltweiten PV-Neuinstallationen. Die Gesamtleistung der neuinstallierten Anlagen wird sich demnach auf 35 GW belaufen. Voraussichtliche Rückgänge beispielsweise in Deutschland und Italien werden nach Einschätzung der Experten der Deutschen Bank von deutlichen Zuwächsen in China, Indien und den USA mehr als überkompensiert. Im laufenden Jahr 2013 erwarten sie für die Volksrepublik Neuinstallationen mit einem Volumen von 10 GW (2012: 4 GW), für Indien 4 GW (2012: 1,3 GW) sowie für die USA 4,5 GW (2012: 3,5 GW).
Überkapazitäten, Preisverfall und eine hohe Planungsunsicherheit auf Seiten der Modulhersteller wirkten sich 2012 deutlich auf die Auftragslage bei Herstellern von Produktionsanlagen aus. Nach Angaben des Marktforschungsinstituts NPD Solarbuzz sanken die Neuinvestitionen für Maschinen im vergangenen Jahr um 72 % auf 3,6 Mrd. USD gegenüber dem Vorjahr. Der rapide Rückgang im Auftragsbestand der Unternehmen ist jedoch auch auf überdurchschnittlich hohe Investitionsvolumina in 2010 und 2011 zurückzuführen. Für das laufende Jahr 2013 schätzen die Experten das Marktumfeld weiterhin schwierig ein und rechnen mit einem weiteren Rückgang des Investitionsvolumens auf 2,2 Mrd. USD. Gleichzeitig erachten sie es für die Equipment-Hersteller als unerlässlich, weiterhin Potenziale für Effizienzsteigerungen zu erschließen, um dadurch im nächsten Investitionszyklus Marktanteile gewinnen zu können.
Positiver Ausblick auf Entwicklung der Solarbranche
Mit einer Stabilisierung der Modulpreise rechnen die Branchenexperten von IHS im zweiten Halbjahr 2013. Diese Entwicklung, gemeinsam mit anhaltenden Rekordwerten bei Neuinstallationen weltweit, wird eine tiefgreifende Umsatzerholung der Branche forcieren. Die Experten sehen darin zunehmende Anzeichen, dass das Jahr 2013 eine positive Trendwende für die Solarbranche markieren wird.
Geschäftsbereich Battery
Im Geschäftsbereich Battery konzentriert die Manz AG ihr jahrelanges Know-how als Hightech-Maschinenbauer auf Fertigungstechnologien und optimierte Produktionsprozesse für Lithium-Ionen-Batterien. Dabei gewinnen neben der Automobilindustrie insbesondere stationäre Energiespeichersysteme für erneuerbare Energien zunehmend an Bedeutung.
Das Marktforschungsinstitut Pike Research prognostiziert dem Gesamtmarkt für Lithium-Ionen-Batterien im Bereich der Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeuge ein Wachstum von 1,6 Mrd. USD in 2012 auf rund 22 Mrd. USD im Jahr 2020. Dabei rechnet Pike Research damit, dass die Region Asien-Pazifik aufgrund staatlicher Förderungen weiterhin Weltmarktführer bei Produktion und Gebrauch von Lithium-Ionen-Batterien sein wird. Voraussichtlich 2015 wird Japan durch die Volksrepublik China als führende Nation in der Produktion von Lithium-Ionen-Batterien für die Automobilindustrie abgelöst. Auch in den USA wird die Weiterentwicklung dieser Zukunftsbranche staatlich gefördert. Pike Research geht davon aus, dass das US-Energieministerium mindestens bis 2015 die hohe finanzielle Unterstützung für die Industrie fortsetzen wird, um den US-amerikanischen Anteil am weltweiten Markt für Lithium-Ionen-Batterien deutlich zu erhöhen.
Großes Potenzial im Bereich Battery bei E-Mobility und Speichertechnologien
Zusätzliches Potenzial sehen die Branchenexperten von Roland Berger im Einsatz stationärer Speicher. Hintergrund dabei ist, dass aufgrund des steigenden Anteils eingebrachter erneuerbarer Energien und der damit verbundenen höheren Volatilität im Stromnetz, der Bedarf für Lastenausgleichstechnologien, wie beispielsweise Batteriespeicher, zunimmt. Potenzielle Kunden für stationäre Speicheranlagen sind neben privaten Betreibern von PV-Anlagen auch Betreiber von Großanlagen. Roland Berger geht bis 2015 von einem Anstieg des Batteriebedarfs für die Speicherung regenerativer Energien auf 2,8 GWh aus (2011: 1,9 GWh). 2020 soll sich der Bedarf bereits auf 5,7 GWh belaufen.
Berichtssegment Leiterplatten/OEM
Laut aktueller Prognosen des Fachverbands ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V.) belief sich der Weltmarkt für Leiterplatten 2012 auf rund 59,1 Mrd. USD und blieb damit im Vergleich zum Vorjahr weitestgehend stabil. Wesentliche Akteure waren erneut China und die Region Südostasien mit einem Marktvolumen von insgesamt 36,12 Mrd. USD (2011: 35,5 Mrd. USD) sowie Japan mit rund 10 Mrd. USD (2011: 10,6 Mrd. USD). Der US-amerikanische Markt stagnierte bei etwa 5,8 Mrd. USD. Dagegen nahm der europäische Markt um 4 % auf etwa 6,4 Mrd. EUR (2011: 6,7 Mrd. EUR) ab. Wie schon 2011 entfiel der Großteil der Produktion auf die Bereiche Kfz-Elektronik und Industrieelektronik. Als Hauptursache der Stagnation sehen die Experten des ZVEI die Schuldenkrise in den USA und Europa und den damit verbundenen Vertrauensverlust bei Verbrauchern.
Gesamtaussage zu den Rahmenbedingungen
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2012 kann die Manz AG auf eine erfolgreiche Umsetzung der Diversifizierungs- und Integrationsstrategie zwischen den Geschäftsbereichen Display, Solar und Battery zurückblicken. Mit dieser strategischen Ausrichtung sieht sich das Unternehmen gut für das laufende Geschäftsjahr 2013 aufgestellt. Im Segment Display hält der Investitionsboom der vergangenen Jahre weiterhin an. Als Marktführer für innovative Produktionslösungen im Bereich der nasschemischen Prozessschritte in Taiwan und China sieht die Manz AG auch 2013 sehr gute Chancen auf weitere Umsatz- und Ertragssteigerungen in diesem Geschäftsbereich.
Wie sich die Situation in der Solar-Branche entwickeln wird, ist weiterhin unklar. Mit innovativen Produktionslösungen ist die Manz AG jedoch sehr gut positioniert, um vom kommenden Investitionszyklus in vollem Umfang zu profitieren. Aufgrund der weiter intensivierten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Batterietechnologien im Sektor Elektromobilität sowie für die stationäre Stromspeicherung sieht die Manz AG zudem deutliche Wachstumschancen im Geschäftsbereich Battery. Für das Berichtssegment Leiterplatten/OEM geht die Manz AG von einer stabilen Marktentwicklung aus.
UNTERNEHMENSSITUATION
Konzernstruktur und Beteiligungen
Insgesamt werden in dem Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2012 19 Unternehmen einbezogen und entsprechend voll konsolidiert. Als Muttergesellschaft des Konzerns hielt das Unternehmen am Stichtag jeweils 100 %-Beteiligungen an sechs ausländischen und drei inländischen Tochtergesellschaften in Reutlingen, Tübingen und Schwäbisch Hall. Zwei der ausländischen Tochtergesellschaften haben ihren Sitz in Ungarn; jeweils eine Gesellschaft besteht in den USA, der Slowakei, Israel und Hongkong. Daneben bestehen 100 %-Beteiligungen an drei Enkelgesellschaften in China sowie zwei in Taiwan. Eine 75 %-ige Enkelgesellschaft besteht in Indien. Ebenfalls mit jeweils 100 %-iger Beteiligung bestehen zwei Urenkelgesellschaften auf British Virgin Island sowie eine Urenkelgesellschaft in China.
Im Geschäftsjahr 2012 waren die Produkte und Dienstleistungen der Manz AG in den Geschäftsbereichen "Display", "Solar" und "Battery" sowie den Berichtssegmenten "Leiterplatten/OEM" und "Sonstige" zusammengefasst. Mit der rückwirkenden Etablierung des Segments "Leiterplatten/OEM" im Geschäftsjahr 2010 wurde dem entsprechenden Umsatz- und Ertragsanteil im Bereich des Drittkundengeschäfts für Halbleiter und der damit verbundenen Verpflichtung zur Segmentberichterstattung nach IFRS 8 Rechnung getragen. Die Verpflichtung der Gesellschaft zum Ausweis des Segments "Leiterplatten/ OEM" könnte jedoch zukünftig mit einem sinkenden Umsatzanteil wieder entfallen. Das Segment "Sonstige" hingegen ist nicht berichtspflichtig, da es die Wesentlichkeitskriterien des IFRS 8 nicht erfüllt.

Standorte

1 Deutschland Reutlingen, Tübingen, Karlstein, Schwäbisch Hall, Leipzig Production, Sales & Service
2 Ungarn Debrecen Production & Service
3 Slowakei Nove Mesto nad Vahom Production, Sales & Service
4 USA North Kingstown Sales & Service
5 Taiwan Taoyuan, Taichung, Tainan Production, Sales & Service
6 Südkorea Seoul, Incheon Sales & Service
7 China Shanghai, Suzhou, Wuxi, Yingkuo, Huaian, Jiangyin, Ningbo, Longhua, Xiamen Production, Sales & Service
8 Indien New Delhi, Kalkutta, Bangalore, Hyderabad Sales & Service
9 Israel Petach-Tikva Development
Mitarbeiter
Mitarbeiterstruktur
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind die Basis für den langfristigen Unternehmenserfolg der Manz AG. Zum 31. Dezember 2012 waren insgesamt 1.939 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.912) für das Unternehmen im In- und Ausland tätig, davon 401 am Unternehmenssitz in Reutlingen.
Damit wurde der Mitarbeiterstamm in Summe auch 2012 weiter ausgebaut. Gleichwohl wurden angesichts anhaltend geringer Neuinvestitionen der Solarindustrie und zur Optimierung der Konzern-Organisationsstrukturen und -prozesse insgesamt 62 Stellen an den deutschen Standorten Reutlingen, Tübingen und Karlstein abgebaut. Der dennoch deutliche Zuwachs an Mitarbeitern in Deutschland liegt in der Übernahme der CIGS-Innovationslinie am Standort Schwäbisch Hall begründet.
Der kontinuierliche Ausbau des Technologie- und Produktportfolios durch Forschung und Entwicklung sowie eine starke lokale Präsenz in der Hauptabsatzregion Asien bleiben zentrale Bestandteile der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft.
Gemessen an der Zahl der Mitarbeiter ist die größte Tochtergesellschaft im Konzern die Manz China Suzhou Ltd. in China mit 461 Beschäftigten, gefolgt von der Manz Taiwan Ltd. in Taiwan mit 410 Werktätigen und der Manz Slovakia s.r.o. mit 226 Arbeitnehmern.
MITARBEITERSTRUKTUR

Forschung und Entwicklung
Ein zentraler Baustein für den erfolgreichen Ausbau des branchenübergreifenden Technologie- und Produktportfolios der Manz AG, ist der Bereich Forschung und Entwicklung. Um die Positionierung als Innovationstreiber von Wachstumsbranchen weiter zu festigen, hat die Gesellschaft auch im Geschäftsjahr 2012 die strategische Ausrichtung auf intensive Forschung und Entwicklung entsprechend fortgesetzt. Mit über 500 Ingenieuren, Technikern und Naturwissenschaftlern an ihren Entwicklungsstandorten, konzentriert sich die Manz AG auf die branchenübergreifende Weiterentwicklung ihrer technologischen Kernkompetenzen, insbesondere in den Bereichen Vakuumbeschichtung (Karlstein/Deutschland), Automation, Messtechnik, Lasertechnologie und Siebdruck (Reutlingen/Deutschland), CIGS-Technologie (Schwäbisch Hall/Deutschland), nasschemische Prozesse (Taiwan) sowie Prozess-Steuerungssoftware (Reutlingen und Israel). Ziel der Manz AG ist es, durch die Zusammenführung branchenübergreifender Erfahrungen, das Technologieportfolio für Anwendungsbereiche unterschiedlichster Industrien weiterzuentwickeln und damit Synergie- und Skaleneffekte zu realisieren.
Innovation und Wachstum durch Forschung und Entwicklung
Insgesamt weist die Manz AG für den Berichtszeitraum eine Forschungskostenquote von 18,3 % aus (Vorjahr: 10,2 %). Betrachtet man nur die aktivierten Entwicklungskosten, beläuft sich die Forschungskostenquote auf 8,1 % (Vorjahr: 5,6 %). Der Anstieg ist auf die intensiven F&E-Aktivitäten im Bereich der Vakuumtechnologie am Standort Karlstein und im Bereich der CIGS-Technologie am Standort Schwäbisch Hall zurückzuführen. Auch perspektivisch wird die Gesellschaft den bereits eingeschlagenen Kurs fortsetzen, um die technologische Marktführerschaft weiter zu stärken. Nachfolgend werden exemplarisch einige im Geschäftsjahr 2012 erfolgreich in den Markt eingeführte Produktentwicklungen aus den Bereichen Vakuumtechnologie und Nasschemie aufgeführt.
Vakuumtechnologie
Mit der Markteinführung des Vertical Coating Systems (VCS) 1200 zur Vorder- und Rückseitenpassivierung kristalliner Solarzellen auf der EU PVSEC in Frankfurt im September 2012, bietet Manz der Branche ein innovatives Vakuumbeschichtungsverfahren, das sich durch vertikales und abschattungsfreies Beschichten der Solarzellen auszeichnet. Die Passivierung wird dabei in einer plasmaunterstützten chemischen Gasphasenabscheidung (Plasma Enhanced Chemical Vapour Deposition - PECVD) erreicht. Damit erhöht Manz die Wirkungsgrade mono- und multikristalliner Solarzellen sowie die Durchsatzrate im gesamten Produktionsprozess und trägt damit zur Reduzierung der Produktionskosten bei. Die Anlage ist so konzipiert, dass sie sich in bestehende Produktionslinien problemlos integrieren lässt und damit deren Profitabilität deutlich verbessert.
Ebenfalls erstmals auf der EU PVSEC in Frankfurt vorgestellt wurde eine innovative, vertikale Vakuum-Anlage zur Beschichtung von beispielsweise Dünnschicht-Substraten. Dabei handelt es sich um ein Inline Sputter System (ISS), das nach dem Prinzip der physikalischen Gasphasenabscheidung (PVD) arbeitet und höhere Durchsatzraten bei geringerem Wartungsaufwand ermöglicht. Durch die modulare Bauweise kann die Anlage in bestehende Fertigungslinien integriert werden und damit PV-Produzenten zu weiteren Kostensenkungen verhelfen. Die Vakuumtechnologie findet dabei über die PV-Industrie hinaus auch vielfältigen Einsatz in anderen Hightech-Branchen. Hohes Absatzpotenzial für die Manz AG ergibt sich beispielsweise bei Kunden aus der FPD-Industrie, die auch zu den ersten Käufern dieser Sputteranlage gehörten. Hier wird die Technologie im Bereich der Display-Fertigung oder der Herstellung von Touchpanels und OLEDs eingesetzt.
Nasschemie
Nasschemische Prozesse stellen bei der Herstellung von LCD-Displays wie auch von Dünnschicht-Solarmodulen bzw. kristallinen Solarzellen einen elementaren Produktionsschritt dar. Durch die Übernahme der Intech Machines Co. Ltd. im Jahr 2008 erhielt die Manz AG Zugriff auf diese Technologie und hat diese seitdem stetig weiterentwickelt. Mit der IPSG CEI 4800 brachte Manz im Geschäftsjahr 2012 eine Anlage für nasschemische Prozesse in der Solarindustrie auf den Markt, die auf dem technologischen Know-how aus der Display-Fertigung basiert. Dabei wird die hochdotierte Schicht von der Rückseite und den Kanten eines Silizium-Wafers chemisch entfernt und der Emitter von der Rückseite isoliert sowie in einem zweiten Schritt die auf der Oberseite verbliebene Phosphorsilikatglasschicht entfernt. Durch die stetig zunehmende Integration einzelner Prozessschritte in einer Anlage ermöglicht es Manz den Kunden die Herstellungskosten weiter zu senken. Die IPSG CEI 4800 ist dabei die erste Anlage der Manz AG, die komplett in China produziert wurde und spiegelt zugleich den erfolgreichen Technologietransfer und F&E-Aktivitäten wider. Im Bereich nasschemischer Anlagen für die Herstellung von Flat Panel Displays ist Manz Taiwan Marktführer in Asien und bietet mit mehr als 2.000 installierten Anlagen eine hervorragende technologische Expertise.
ERLÄUTERUNGEN DES GESCHÄFTSERGEBNISSES UND ANALYSE DER ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE
Ertragslage
Im Geschäftsjahr 2012 waren die Umsatz- und Ertragslage der Manz AG deutlich von gegenläufigen Entwicklungen in den relevanten Zielbranchen geprägt; dies spiegelt sich auch in den Zahlen der einzelnen Geschäftsbereiche wider. Die anhaltende Investitionszurückhaltung in der Solarindustrie und entsprechende deutliche Umsatzausfälle im Geschäftsbereich Solar konnten dabei teilweise durch die positive Entwicklungen in den Bereichen Display und Battery kompensiert werden; insgesamt belief sich der Umsatz auf 184,1 Mio. EUR, nach 240,5 Mio. EUR im Vorjahr.
Als umsatzstärkstes Geschäftsfeld mit sehr starkem Wachstum zeigte sich im Geschäftsjahr 2012 der Geschäftsbereich Display. Getrieben wird die positive Entwicklung durch eine weiterhin hohe Nachfrage nach mobilen Endgeräten mit Touchpanel-Displays wie beispielsweise Smartphones oder Tablet-Computer sowie der insgesamt verstärkten Integration von Touchpanels in eine zunehmende Anzahl von Produkten. Insgesamt erhöhte sich der Segmentumsatz um 12,9 % auf 111,3 Mio. EUR im abgelaufenen Geschäftsjahr (Vorjahr: 98,5 Mio. EUR). Dies entspricht einem Anteil von 60,4 % am Konzernumsatz. Der Geschäftsbereich Solar verzeichnete aufgrund der anhaltend schwierigen Rahmenbedingungen und Investitionszurückhaltung deutliche Umsatzausfälle von rund 77,5 % im Vorjahresvergleich - die Umsätze betrugen 16,4 Mio. EUR, nach 72,6 Mio. EUR im Vorjahr. Der Anteil am Gesamtumsatz nahm damit in 2012 auf 8,9 % ab. Die höchsten Zuwachsraten verzeichnete der Geschäftsbereich Battery. Die Umsätze aus dem Verkauf von Equipment zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien stiegen im Vorjahresvergleich um 52,6 % von 9,5 Mio. EUR auf 14,5 Mio. EUR in 2012; der Umsatzanteil betrug 7,9 %. Daneben entfielen auf das Berichtssegment Leiterplatten/OEM mit 25,9 Mio. EUR (Vorjahr: 41,9 Mio. EUR) rund 14,1 % der Umsatzerlöse sowie auf das Berichtssegment Sonstige 16,0 Mio. EUR (Vorjahr: 18,0 Mio. EUR) bzw. 8,7 % der Gesamtumsätze.
UMSATZ NACH GESCHÄFTSBEREICHEN 2012

Nach Regionen verteilten sich die Umsatzerlöse der Manz AG in der Berichtsperiode wie folgt: Mit 131,4 Mio. EUR bzw. 71,4 % konnte in Asien der größte Umsatzanteil erwirtschaftet werden (Vorjahr: 171,7 Mio. EUR bzw. 71,4 %). In Deutschland erzielte die Gesellschaft 22,2 Mio. EUR oder 12,1 % der Gesamtumsätze (Vorjahr: 25,1 Mio. EUR bzw. 10,4 %). Rund 18,5 Mio. EUR oder 10,0 % der Umsatzerlöse entfielen im Berichtszeitraum auf das übrige Europa, nach 31,8 Mio. EUR bzw. 13,2 % im Vorjahreszeitraum. In den USA beliefen sich die Umsätze im Geschäftsjahr 2012 auf insgesamt 10,7 Mio. EUR, dies entspricht einem Anteil am Gesamtumsatz von 5,8 % (Vorjahr: 11,6 Mio. EUR bzw. 4,8 %). Die Umsätze in den sonstigen Regionen weltweit summierten sich auf 1,3 Mio. EUR bzw. 0,7 % (Vorjahr: 337 TEUR bzw. 0,1 %).
UMSATZ NACH REGIONEN 2012

Die Gesamtleistung der Manz AG verringerte sich aufgrund der insgesamt geringeren Umsatzerlöse und nach Berücksichtigung der Bestandsveränderung fertiger Erzeugnisse sowie den aktivierten Eigenleistungen auf 188,9 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2012 (Vorjahr: 266,8 Mio. EUR). Während im Vorjahr 2011 noch Lagerbestände aufgebaut wurden, nahm der Bestand fertiger und unfertiger Erzeugnisse im Berichtszeitraum um -10,1 Mio. EUR deutlich ab (Vorjahr: 13,1 Mio. EUR). Die Abnahme ist auf den konsequenten Abbau der Lagerbestände sowie auf einmalige Sondereffekte aus Abwertungen auf fertige und unfertige Anlagen und Maschinen aus dem Bereich der kristallinen Photovoltaik zurückzuführen. Diese Abwertungen sind durch die im Geschäftsjahr 2012 weiterhin schwierige Situation in der Solarindustrie bedingt. Daneben beliefen sich die aktivierten Eigenleistungen der Manz AG auf 14,9 Mio. EUR (Vorjahr: 13,2 Mio. EUR). Sie resultieren aus der Übernahme der CIGS-Innovationslinie in Schwäbisch Hall und dem in diesem Zuge erhöhten aktivierten Entwicklungsaufwand für die CIGSfab sowie Forschungs- und Entwicklungskosten unter anderem im Bereich der Vakuumbeschichtungstechnologie.
Daneben erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Erträge im Vorjahresvergleich deutlich von 4,5 Mio. EUR auf 15,5 Mio. EUR. Verantwortlich zeichnen hierfür Zuwendungen, die die Manz AG im Rahmen des Übernahmevertrags des Standortes Schwäbisch Hall von Würth Solar erhält sowie im Jahresvergleich erhöhte staatliche Fördergelder für Innovations-Projekte der Manz AG. Sehr deutlich reduzierte sich der Materialaufwand auf 100,9 Mio. EUR (Vorjahr: 158,5 Mio. EUR); die Materialaufwandsquote verbesserte sich auf 53,4 % (Vorjahr: 59,4 %). Das Rohergebnis reduzierte sich von 112,8 Mio. EUR im Vorjahr auf 103,5 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2012, die Rohmarge von 57,7 % auf 45,2 %.
Der Personalaufwand stieg im Berichtszeitraum auf 71,6 Mio. EUR (Vorjahr: 64,6 Mio. EUR) und ist auf zusätzliche Personalkosten des übernommenen Standorts Schwäbisch Hall sowie die Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter am Standort Suzhou/China zurückzuführen. Daneben wirkten sich ebenfalls einmalige Abfindungen für Personalentlassungen im Zusammenhang mit der anhaltend schwierigen Situation in der Solarbranche auf den Personalaufwand aus. Die Personalaufwandsquote beläuft sich folglich auf 37,9 % (Vorjahr: 24,2 %). Aufgrund planmäßiger Abschreibungen auf Sachanlagen und in Verbindung mit der CIGSfab stehenden erhöhten aktivierten Eigenleistungen (Entwicklungskosten) sowie Sonderabschreibungen bei den aktivierten Entwicklungskosten im Bereich der kristallinen Photovoltaik in Höhe von 2,7 Mio. EUR, stiegen die Abschreibungen gegenüber dem Vorjahr deutlich auf 19,9 Mio. EUR (Vorjahr: 11,2 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich auf 42,7 Mio. EUR (Vorjahr: 33,8 Mio. EUR). Diese Entwicklung ist auf die Übernahme der Innovationslinie von Würth Solar sowie Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 6,0 Mio. EUR chinesischer Kunden aus dem Bereich der kristallinen Photovoltaik zurückzuführen. Aufgrund des Umsatzrückgangs sowie der deutlichen zusätzlichen Belastung durch einmalige Sondereffekte aus dem Bereich der kristallinen Photovoltaik resultiert hieraus insgesamt ein negatives operatives Ergebnis (EBIT) von -30,7 Mio. EUR: Vor Abzug der Sondereffekte belief sich das EBIT auf -13,7 Mio. EUR (Vorjahr: 3,1 Mio. EUR).
Im Geschäftsbereich Display gelang es, das EBIT erneut deutlich zu steigern, auf 14,0 Mio. EUR, nach 9,0 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum. Aufgrund der sehr geringen Investitionen der Solarindustrie im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie der Sondereffekte belief sich das EBIT im Bereich Solar auf -47,4 Mio. EUR im Berichtszeitraum (Vorjahr: -9,9 Mio. EUR). Das operative Ergebnis im Geschäftsbereich Battery betrug 1,5 Mio. EUR, nach 1,1 Mio. EUR im Vorjahr. Das Berichtssegment Leiterplatten/OEM verzeichnete einen operativen Gewinn von 390 TEUR (Vorjahr: 1,3 Mio. EUR), das Segment Sonstige wies ein EBIT von 781 TEUR nach 1,7 Mio. EUR im Geschäftsjahr zuvor aus.
Auf Ebene der Manz AG und Manz China bestehen zum Teil langfristige, zinstragende Finanzverbindlichkeiten. Die aus diesen langfristigen, zinstragenden Finanzverbindlichkeiten resultierenden Zinsaufwendungen überstiegen im Betrachtungszeitraum die Zinserträge. Hieraus ergibt sich für das Geschäftjahr 2012 ein Finanzergebnis von -1,7 Mio. EUR (Vorjahr: -0,9 Mio. EUR). Das Vorsteuerergebnis (EBT) beläuft sich somit auf -32,4 Mio. EUR, nach 2,2 Mio. EUR im Vorjahr.
Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und Ertrag für das Geschäftsjahr 2012 beträgt das Konzernergebnis der Manz AG -33,5 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR). Bei einer durchschnittlichen Anzahl von 4.480.054 ausstehenden Aktien entspricht dies einem Ergebnis je Aktie von -7,51 EUR (Vorjahr: 0,19 EUR).
Vermögenslage
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2012 verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 18,6 Mio. EUR auf 299,6 Mio. EUR (Vorjahr: 318,2 Mio. EUR). Das Eigenkapital der Gesellschaft sank aufgrund des Verlustes nach Steuern deutlich auf 157,4 Mio. EUR, nach 189,3 Mio. EUR zum Vorjahresstichtag. Hieraus resultiert zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres 2012 eine im Branchenvergleich weiterhin hohe Eigenkapitalquote von 52,6 %, nach 59,5 % im Vorjahr.
Die langfristigen Schulden erhöhten sich deutlich von 12,0 Mio. EUR auf 35,9 Mio. EUR, wobei dies im Wesentlichen auf die Zunahme der langfristigen Finanzschulden auf 22,3 Mio. EUR (Vorjahr: 4,9 Mio. EUR) zurückzuführen ist. Hierin enthalten ist der langfristige Teil eines KfW-Darlehen in Höhe von 17,5 Mio. EUR. Für diesen Anstieg mitursächlich sind auch Darlehen zur Finanzierung der Gebäude am neuen Produktionsstandort der Manz AG in Suzhou/China. Zudem beliefen sich die übrigen langfristigen Verbindlichkeiten auf 6,5 Mio. EUR (31.12.2011: 0 EUR). Dabei handelt es sich um Verbindlichkeiten aus der Earn-Out-Komponente für Würth, die im Falle eines erfolgreichen Verkaufs einer CIGSfab durch die Manz AG zu zahlen ist.
Zum Bilanzstichtag 2012 reduzierten sich die kurzfristigen Schulden auf insgesamt 106,3 Mio. EUR, nach 116,9 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2011. Hierfür verantwortlich zeichnen sich zum einen geringere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Diese sanken insbesondere aufgrund des im Vorjahresvergleich geringeren Auftragseingangs auf 38,7 Mio. EUR (31.12.2011: 46,3 Mio. EUR). Daneben verringerten sich auch die kurzfristigen Finanzschulden auf 43,4 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2012 (31.12.2011: 45,4 Mio. EUR). Die kurzfristigen Finanzschulden umfassen dabei in Anspruch genommene Banklinien zur Finanzierung des Working Capital sowie des Sachanlagevermögens. Mit 7,7 Mio. EUR zum 31. Dezember 2011 lagen die erhaltenen Anzahlungen aufgrund der geringeren Gesamtumsätze unter dem Vorjahreswert von 10,4 Mio. EUR. Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen erhöhten sich zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres 2012 auf 5,7 Mio. EUR (31.12.2011: 3,2 Mio. EUR). Dieser Anstieg ist in Rückstellungen für Abfindungen im Zusammenhang mit Personalentlassungen begründet, die jedoch erst im laufenden Geschäftsjahr zur Auszahlung fällig werden. Die übrigen Verbindlichkeiten erhöhten sich zum 31. Dezember 2012 leicht auf 8,8 Mio. EUR (31.12.2011: 8,0 Mio. EUR). Hierin enthalten sind insbesondere Umsatzsteuern sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Sozialversicherung.
Auf der Aktivseite erhöhten sich die langfristigen Vermögenswerte von 130,0 Mio. EUR auf 155,1 Mio. EUR. Der Anstieg ist zum einen auf eine Erhöhung der immateriellen Vermögenswerte durch aktivierte Entwicklungskosten auf 100,8 Mio. EUR zurückzuführen (31.12.2011: 95,3 Mio. EUR). Zudem stieg auch das Sachanlagevermögen deutlich an und summierte sich zum 31. Dezember 2012 auf 51,3 Mio. EUR, nach 31,4 Mio. EUR am Ende des Vorjahres. Begründet ist diese Zunahme im neuen Produktionsstandort in Suzhou/ China sowie der Umgliederung des Prototyps CIGS Ko-Verdampfer (5,5 Mio. EUR) ins Sachanlagevermögen.
Das Umlaufvermögen hingegen verringerte sich auf 144,5 Mio. EUR zum Ende des Berichtszeitraums (31.12.2011: 188,2 Mio. EUR). Dabei nahmen die Vorräte ab und beliefen sich auf 54,5 Mio. EUR (31.12.2011: 66,4 Mio. EUR). Dies ist auf die Umgliederung des CIGS Ko-Verdampfers ins Sachanlagevermögen, die Sonderabwertung in Höhe von 8,5 Mio. EUR sowie die insgesamt geringere operative Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2012 zurückzuführen. Aufgrund des Rückgangs der Geschäftsaktivitäten bei gleichzeitiger Begleichung ausstehender Rechnungen durch Kunden asiatischer Tochtergesellschaften reduzierten sich auch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2012 deutlich auf 54,4 Mio. EUR (31.12.2011: 84,2 Mio. EUR). Die sonstigen kurzfristigen Forderungen, die im Wesentlichen Umsatzsteuerforderungen enthalten, beliefen sich zum Ende des Geschäftsjahres 2012 auf 4,9 Mio. EUR, nach 3,9 Mio. EUR zum Vorjahresstichtag. Daneben verringerten sich die flüssigen Mittel insgesamt auf 30,7 Mio. EUR (31.12.2011: 33,3 Mio. EUR). Dieser Rückgang ist in Auszahlungen für Investitionen in die Entwicklungstätigkeit und den neuen Standort in Suzhou/China begründet.
Finanzlage
Als Cashflow im engeren Sinne (Jahresergebnis zzgl. Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens sowie Zunahme/Abnahme langfristiger Pensionsrückstellungen) resultierte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2012 ein negativer Cashflow von insgesamt -10,8 Mio. EUR (Vorjahr: 14,5 Mio. EUR). Der operative Cashflow für das Geschäftsjahr 2012 hingegen war entgegen dem Vorjahr deutlich positiv und belief sich auf 20,5 Mio. EUR (Vorjahr: -17,4 Mio. EUR). Diese Entwicklung beruht im Wesentlichen auf dem deutlichen Abbau der Vorratsposition um 11,9 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahreszeitraum, bei einem gleichzeitig reduzierten Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 29,8 Mio. EUR.
Nach einem Cashflow aus Investitionstätigkeit von -24,7 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum 2011 ergab sich für das Geschäftsjahr 2012 ein Mittelabfluss in Höhe von 39,1 Mio. EUR. Dieser resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, namentlich in Entwicklungsleistungen für die CIGS-Technologie sowie in die Produktionsstätte in Suzhou/China.
Dagegen verringerte sich der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit deutlich auf 15,8 Mio. EUR, nach 36,3 Mio. EUR im Vorjahr. Begründet ist dies insbesondere in der rückläufigen Inanspruchnahme kurzfristiger Kontokorrentkredite im Berichtszeitraum bei gleichzeitig erhöhten langfristigen Krediten im Zusammenhang mit der Finanzierung der Gebäude am neuen Produktionsstandort in Suzhou/China. Unter Berücksichtigung der Wechselkursveränderungen verfügte die Manz AG somit zum 31. Dezember 2012 über flüssige Mittel in Höhe von 30,7 Mio. EUR (31.12.2011: 33,3 Mio. EUR).
Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements
Das Finanzmanagement der Manz AG ist zentral organisiert. Zur Minimierung von Risiken und Nutzung konzernübergreifender Optimierungspotenziale bündelt die Gesellschaft Finanzierungen, Geldanlagen sowie Wechselkurssicherungen von Tochtergesellschaften innerhalb der Gruppe. Dabei werden wertorientierte Finanzierungsgrundsätze verfolgt, um die Liquidität zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen, finanzwirtschaftliche Risiken zu begrenzen sowie die Kapitalkosten zu optimieren. Darüber hinaus wird ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil angestrebt. Als zentrale Steuerungsgrößen des Finanzmanagements dienen der Manz AG die Kennzahlen Umsatz, Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie die Liquidität.
Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens
Durch die erfolgreiche Umsetzung der Diversifikationsstrategie, der positiven Rahmenbedingungen auf dem Endkundenmarkt der Flat Panel Display-Branche und einer entsprechend hohen Investitionsbereitschaft der Industrie sowie der dynamischen Entwicklung des Bereichs Battery, konnte die Manz AG die rückläufigen Investitionen der Photovoltaikbranche teilweise ausgleichen. Aufgrund der sehr deutlichen Umsatzausfälle im Solarbereich verzeichneten die Umsatzerlöse insgesamt einen Rückgang von 240,5 Mio. EUR auf 184,1 Mio. EUR. Das EBIT in 2012 war stark durch einmalige Sondereffekte in Höhe von rund 17 Mio. EUR beeinflusst, die durch die anhaltende Investitionszurückhaltung in der PV-Branche bedingt sind. Diese resultieren zu überwiegenden Teilen aus Sonderabschreibungen auf Lagermaschinen und F&E-Projekte aus dem Bereich der kristallinen Photovoltaik sowie Wertberichtigungen auf Forderungen. Das EBIT belief sich damit auf rund -30,7 Mio. EUR. Durch diese einmaligen Sonderabschreibungen hat die Manz AG ihre Bilanz in 2012 um Unsicherheitsfaktoren bereinigt. In Verbindung mit Maßnahmen zur Struktur- und Kostenoptimierung in der gesamten Gruppe, die bereits im vergangenen Jahr eingeleitet wurden, hat die Gesellschaft sehr gute Voraussetzungen, um wieder zu alter Stärke zurückzufinden. Daneben verzeichnete die Manz AG im Geschäftsjahr 2012 einen deutlich positiven operativen Cashflow in Höhe von 20,5 Mio. EUR und verfügte zum Jahresende 2012 über liquide Mittel in Höhe von 30,7 Mio. EUR. Damit ist die Liquiditätslage der Manz AG weiterhin solide. Die Nettoverschuldung des Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2012 auf 35,0 Mio. EUR. Neben einer hohen Eigenkapitalquote von rund 52,6 % bietet dies ausreichend finanzielle Spielräume, um künftige Wachstumschancen konsequent nutzen zu können.
VERGÜTUNGSBERICHT
Der nachstehende Vergütungsbericht stellt die Grundzüge der Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Manz AG sowie die Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 dar.
System der Vorstandsvergütung
Das Vergütungssystem für den Vorstand hat zum Ziel, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei nicht nur die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, sondern auch die Lage der Gesellschaft und den Unternehmenserfolg zu berücksichtigen. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.
Die Vergütung für die Mitglieder des Vorstands setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Bei der Bemessung der Höhe der Vergütungselemente wird jeweils zwischen dem Vorsitzenden des Vorstands und den weiteren Vorstandsmitgliedern differenziert.
Feste Vergütungselemente
Die festen Bestandteile der Vorstandsvergütung bestehen aus einem monatlichen Festgehalt und laufenden Sachbezügen sowie aus Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung.
Das Festgehalt wird in zwölf monatlich gleichbleibenden Teilbeträgen entrichtet. Die Festbezüge sollen als Grundgehalt den Vorstandsmitgliedern und ihren Familien unabhängig vom Erfolg des Unternehmens den laufenden Lebensunterhalt sichern.
Als Sachbezug wird den Vorstandsmitgliedern jeweils ein angemessener Dienstwagen zur Verfügung gestellt, der auch privat genutzt werden kann. Die Gesellschaft hat zudem zugunsten der Vorstandsmitglieder eine Unfallversicherung mit angemessenen Versicherungsleistungen abgeschlossen, die auch Unfälle im Privatbereich abdeckt. Ferner besteht für die Vorstandsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine sogenannte D&O-Versicherung.
Mit dem Vorsitzenden des Vorstands Dieter Manz besteht eine Pensionsvereinbarung für ein lebenslängliches Ruhegeld für den Fall des Ausscheidens nach dem vollendeten 65. Lebensjahr oder infolge Berufsunfähigkeit. Ferner ist für den Fall des Ablebens zugunsten der Ehefrau eine lebenslängliche Hinterbliebenenrente vereinbart. Gegenüber dem Vorstandsmitglied Martin Hipp hat sich die Gesellschaft zum Abschluss einer Altersvorsorge durch Zahlung jährlicher Beiträge an eine Unterstützungskasse verpflichtet.
Variable Vergütungselemente
Allgemeines
Die variable Vergütung umfasst zum einen eine jährliche, an den geschäftlichen Erfolg gebundene Komponente in Form einer jährlichen Bartantieme (kurzfristige variable Vergütung) und zum anderen eine aktienbasierte Komponente mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage in Form von jährlich zu gewährenden Aktienbezugsrechten auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2012 (langfristige variable Vergütung).
Die variablen Bezüge dienen auf der Basis der festen Vergütungselemente dem gezielten Anreiz zur Erzielung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und tragen zur Vermögensbildung sowie wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Vorstandsmitglieder bei. Im Interesse einer Ausrichtung der variablen Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung überwiegt der nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelte Wert (Fair Value) der aufgrund des Manz Performance Share Plan 2012 gewährten Bezugsrechte die jährliche Bartantieme.
Jährliche Bartantieme
Die jährliche Bartantieme soll die Vorstandsmitglieder angesichts ihrer eigenverantwortlichen Leitungstätigkeit am unternehmerischen Erfolg oder Misserfolg des Geschäftsjahrs beteiligen.
Variable Vorstandsbezüge als Anreiz für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung
Die jährliche Bartantieme wird jährlich nachträglich in Abhängigkeit von der EBT-Rendite des jeweiligen Geschäftsjahrs gewährt. Die EBT-Rendite errechnet sich aus dem Verhältnis des Ergebnisses vor Steuern (EBT - Earnings before Taxes) zum Umsatz nach Maßgabe des Konzernabschlusses nach IFRS. Die Bartantieme berechnet sich ferner in Abhängigkeit von dem für das jeweilige Geschäftsjahr von dem Vorstandsmitglied bezogenen Festgehalt (Jahresfestgehalt).
Die Gewährung der Bartantieme setzt voraus, dass eine EBT-Rendite von mindestens 4,1 % erreicht worden ist. Bei einer EBT-Rendite von 4,1 % erhält das Vorstandsmitglied eine Bartantieme in Höhe von 1,0 % des Jahresfestgehalts. Je vollen 0,1 Prozentpunkt, um die die EBT-Rendite eine EBT-Rendite von 4,1 % übersteigt, erhöht sich der für die Berechnung der Bartantieme anwendbare Prozentsatz entsprechend um einen Prozentpunkt. Mithin erhält das Vorstandsmitglied z. B. bei einer EBT-Rendite von 5,0 % eine Bartantieme in Höhe von 10 % des Jahresfestgehalts sowie bei einer EBT-Rendite von 14 % eine Bartantieme in Höhe von 100 % des Jahresfestgehalts. Die Obergrenze ist bei einer EBT-Rendite von 20,0 % festgelegt, bei der die Bartantieme 160 % des Jahresfestgehalts beträgt.
Der Aufsichtsrat hat zum Zweck der Bestimmung des Verhältnisses zwischen den einzelnen Vergütungselementen als mittlere Zielgröße der kurzfristigen variablen Vergütung eine EBT-Rendite von 10 % festgelegt. Bei diesem mittleren Zielwert beträgt die Bartantieme 60 % des Jahresfestgehalts.
Manz Performance Share Plan 2011 und Manz Performance Share Plan 2012
Die auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2011 im Jahr 2011 gewährten und auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2012 jährlich zu gewährenden Bezugsrechte auf Manz-Aktien, sollen die Vorstandsmitglieder zu einer nachhaltigen Steigerung des internen und externen Unternehmenswerts anregen und damit ihre Interessen mit denen der Aktionäre, aber auch der übrigen Stakeholder, wirksam verknüpfen.
Der Aufsichtsrat hat bereits bisher als variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteil mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter aufgrund des Manz Performance Share Plan 2008 in den Geschäftsjahren 2008, 2009 und 2010 sowie aufgrund des Manz Performance Share Plan 2011 im Geschäftsjahr 2011 den Mitgliedern des Vorstands Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG gewährt. Die in den Geschäftsjahren 2008, 2009 und 2010 ausgegebenen Bezugsrechte sind nicht ausübbar und ersatzlos entfallen, da das Mindestziel (EBIT-Marge in Höhe von 5 %) in den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012 nicht erreicht worden ist.
Die ordentliche Hauptversammlung 2012 vom 19. Juni 2012 hat einen neuen Manz Performance Share Plan 2012 beschlossen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstandsmitgliedern in deren Einvernehmen im Geschäftsjahr 2012 keine neuen Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG gewährt.
Konkrete Angaben über den Manz Performance Share Plan 2011 sowie den Manz Performance Share Plan 2012 sind in der "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht der Manz AG für das Geschäftsjahr 2012" enthalten, die auf der Internetseite der Manz AG unter der Adresse www.manz.com im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Corporate Governance" abrufbar ist.
Abfindungs-Cap bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen vor, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Amtszeit und des Dienstverhältnisses, die nicht auf einem wichtigen Grund beruht, Abfindungszahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses vergütet werden. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahrs und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.
Regelungen für den Fall eines Change of Control
Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Martin Hipp sieht für den Fall eines Kontrollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen zugeht, dass der Meldepflichtige 25 % oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat.
Das Vorstandsmitglied hat im Falle der Kündigung Anspruch auf eine Abfindung in Höhe des Festgehalts sowie der Bartantieme für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses. Für die Berechnung der Bartantieme ist hierbei der Durchschnitt aus der EBT-Rendite des vorangehenden Geschäftsjahrs und der nach den Planungen der Gesellschaft voraussichtlich im laufenden Geschäftsjahr erzielten EBT-Rendite zu Grunde zu legen. Die Abfindung ist jedoch auf den Betrag begrenzt, der sich bei einer Restlaufzeit des Dienstverhältnisses von drei Jahren ergeben würde. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, zudem um 75 % zum Zweck der pauschalierten Anrechnung, der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte des Vorstandsmitglieds. Die bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge sind ferner jeweils mit 3 % p. a. auf den Tag der Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen. Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht, wenn die Gesellschaft das Dienstverhältnis wirksam aus wichtigem Grund gekündigt hat.
Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2012
Die Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2012 eine Vergütung in Höhe von insgesamt 505 TEUR (Vorjahr: 971 TEUR).
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2012 an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen (Vorjahreswerte in Klammern):
VERGÜTUNG DES VORSTANDS (Vorjahreswerte in Klammern)
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| Erfolgsunabhängige Komponenten | Erfolgsbezogene Komponenten (kurzfristig) | Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung | |||
|---|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Festgehalt | Sonstige Bezüge* | Bartantieme | Bezugsrechte auf Aktien (Fair Value) | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dieter Manz, Vorstandsvorsitzender | 288 (274) | 21 (20) | 0 (0) | 0 (118) | 309 (412) |
| Martin Hipp, Vorstand Finanzen | 174 (144) | 22 (20) | 0 (0) | 0 (63) | 196 (227) |
| Volker Renz, Vorstand Operations** | - (308) | - (13) | - (11) | - (0) | - (332) |
| Gesamt | 462 (726) | 43 (53) | 0 (11) | 0 (181) | 505 (971) |
* Insbesondere geldwerte Vorteile der Sachbezüge und Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (Unterstützungskasse)
** bis 30. September 2011 einschließlich Abfindung zum Ausgleich der für die Restlaufzeit des Dienstvertrags entfallenen Bezüge
Die Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2011 (Tranche 2011) wurden anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden als sogenannter Fair Value zum Zeitpunkt der Ausgabe der Bezugsrechte nach Maßgabe des Börsenkurses der Manz-Aktie am Ausgabetag abzüglich des Ausgabebetrags von 1,00 EUR je Aktie bewertet. Hierbei wurde hinsichtlich der Performance-Komponente die Erreichung des Standard-Ziels (Faktor 1,0) einer EBIT-Marge von 10 % (Tranche 2011) sowie hinsichtlich der Treuekomponente eine Ausübung der Bezugsrechte erst kurz vor Ende der Laufzeit (Faktor 2,0) innerhalb des achten Kalenderjahrs (Tranche 2011) nach Ausgabe der Bezugsrechte unterstellt.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt. Danach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied neben der Erstattung seiner Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung in Höhe von 12.000,00 EUR sowie eine nach Billigung des IFRS-Konzernabschlusses der Gesellschaft zahlbare Tantieme in Höhe von 25,00 EUR je 0,01 EUR Konzernergebnis je Aktie (unverwässert), das über ein Konzernergebnis je Aktie (unverwässert) von 0,04 EUR hinaus erreicht wird, höchstens jedoch in Höhe von 12.000,00 EUR. Die Vergütung beträgt für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats das Doppelte. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält einen Zuschlag von 50 % auf die Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung. Eine auf ihre Bezüge zu entrichtende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats von der Gesellschaft erstattet. Ferner kann die Gesellschaft auf ihre Kosten die Mitglieder des Aufsichtsrats gegen zivil- und strafrechtliche Inanspruchnahme im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihres Amtes versichern und eine entsprechende Rechtsschutz- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung) abschließen. Auf der Grundlage des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 eine Vergütung in Höhe von 54 TEUR (Vorjahr: 56 TEUR).
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Vergütungen der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 (Vorjahreswerte in Klammern):
VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS (Vorjahreswerte in Klammern)
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| (in TEUR) | Feste Vergütung | Variable Vergütung | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Prof. Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender | 24 (24) | 0 (1) | 24 (25) |
| Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Peter Leibinger, stellvertretender Vorsitzender | 18 (18) | 0 (1) | 18 (19) |
| Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla (seit 29.6.2011) | 12 (6) | 0 (0) | 12 (6) |
| Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. mult. Rolf D. Schraft (bis 28.6.2011) | - (6) | - (0) | - (6) |
| Gesamt | 54 (54) | 0 (2) | 54 (56) |
Ferner bestand für die Aufsichtsratsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine sogenannte D&O-Versicherung.
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Die Erklärung zur Unternehmensführung entsprechend § 289a HGB wurde auf der Internetseite der Gesellschaft www.manz.com im Bereich "Investor Relations" unter "Corporate Governance" veröffentlicht. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 3 HGB sind die Angaben nach § 289a HGB nicht in die Prüfung durch den Abschlussprüfer einbezogen.
ANGABEN GEMÄSS § 315 ABSATZ 4 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT ZU DEN ANGABEN
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das gezeichnete Kapital der Manz AG beträgt 4.480.054,00 EUR und ist in 4.480.054 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Sämtliche Aktien sind in gleicher Weise gewinnanteilsberechtigt. Hiervon ausgenommen sind von der Manz AG gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Übrigen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Vereinbarungen über Beschränkungen, die die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Manz AG nicht bekannt.
Beteiligungen am Kapital, die 10 ,0 % der Stimmrechte überschreiten
Dem Vorstand ist aufgrund der zugegangenen Mitteilungen über bedeutende Stimmrechtsanteile nach § 21 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und über eigene Geschäfte von Personen mit Führungsaufgaben nach § 15a WpHG das Bestehen der folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft bekannt, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:
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| Anzahl der Stimmrechte | Anteil der Stimmrechte | |
|---|---|---|
| Dieter Manz, Schlaitdorf | 2.079.984 | 46,43 % |
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft nicht.
Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Die am Kapital der Manz AG beteiligten Arbeitnehmer können die ihnen aus den Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes ausüben.
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung
Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Nach § 5 der Satzung der Gesellschaft kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und bestimmt ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat kann nach § 84 Absatz 3 AktG die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Änderung der Satzung ist gesetzlich in den §§ 133 ff., 179 ff. AktG geregelt. Diese bedarf grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit, bestimmen.
Gemäß § 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Aktiengesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Der Vorstand kann neue Aktien nur auf Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung über eine Erhöhung des Grundkapitals oder über genehmigte und bedingte Kapitalien ausgeben. Der Erwerb eigener Aktien ist in den §§ 71 ff. AktG geregelt und in bestimmten Fällen kraft Gesetzes oder aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung zulässig.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 15. Juni 2014, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 2.240.027,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 2.240.027 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien), gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2009).
Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
| ― | bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2, § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 448.005,00 EUR und insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden; |
| ― | bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen; |
| ― | soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihre Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde; |
| ― | um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. |
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie bedingtes Kapital I
Die Hauptversammlung vom 10. Juni 2008 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 9. Juni 2013 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen "Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu 300 Mio. EUR zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 1.433.160,00 EUR nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren.
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu.
Soweit Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrecht bzw. Wandlungspflicht gegen Barleistung ausgegeben werden sollen, ist der Vorstand jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/ oder Optionsrecht bzw. Wandlungspflicht in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts auszugeben, sofern der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrecht bzw. Wandlungspflicht nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt nur insoweit, als auf die zur Bedienung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 358.290,00 EUR und insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden.
Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen für Spitzenbeträge auszuschließen und das Bezugsrecht, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auch auszuschließen, soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Wandlungs- bzw. Optionsrechten auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft bzw. den Gläubigern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang gewähren zu können, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts oder bei Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 1.433.160,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.433.160 neuen Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gegeben werden und ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht auf Aktien der Gesellschaft gewähren bzw. eine Wandlungspflicht bestimmen.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2008 sowie bedingtes Kapital II
Die Hauptversammlung vom 10. Juni 2008 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 31. Mai 2013, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, einmalig oder mehrmals Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 50.400 Aktien der Gesellschaft, an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2013 einmalig oder mehrmals Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 21.600 Aktien der Gesellschaft, an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2008 festgelegten Bestimmungen. Die Ermächtigungen wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 aufgehoben, soweit auf der Grundlage der Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2011 sowie bedingtes Kapital III
Die Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 31. Mai 2016, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 15.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 60.000 Aktien der Gesellschaft, an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2016 einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 15.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 60.000 Aktien der Gesellschaft, an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 festgelegten Bestimmungen. Die Ermächtigungen wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 aufgehoben, soweit auf der Grundlage der Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 6 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 120.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 120.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2012 sowie bedingtes Kapital IV
Die Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 31. Mai 2017, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 27.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 108.000 Aktien der Gesellschaft, an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2017 einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 37.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 148.000 Aktien der Gesellschaft, an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 festgelegten Bestimmungen.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 7 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 256.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 256.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.
Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien
Die Hauptversammlung vom 22. Juni 2010 hat den Vorstand gemäß § 71 Absatz 1 Ziffer 8 AktG ermächtigt, in dem Zeitraum bis zum 21. Juni 2015 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am derzeitigen Grundkapital von bis zu 10,0 % zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.
Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, eine Veräußerung erworbener eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert oder an ausländischen Börsen, an denen sie nicht notiert sind, eingeführt werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Dieser Ausschluss des Bezugsrechts ist auf insgesamt höchstens 10,0 % sowohl des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt. Auf diese Begrenzung ist das auf diejenigen Aktien entfallende Grundkapital anzurechnen, die zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) auszugeben sind, die in entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben werden, oder die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, erworbene eigene Aktien, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre an Dritte im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen zu veräußern. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, erworbene eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Erfüllung von Bezugs- und Umtauschrechten zu verwenden, die auf Grund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, die im Rahmen der Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt wurden.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, erworbene eigene Aktien, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, an Mitarbeiter der Gesellschaft oder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG auszugeben.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Es bestehen - abgesehen von den im nachstehenden Abschnitt genannten Vereinbarungen mit dem Vorstandsmitglied Martin Hipp - keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind
Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Martin Hipp sieht für den Fall eines Kontrollwechsels (Mitteilung eines Meldepflichtigen nach § 21 Absatz 1 Satz 1 WpHG, dass der Meldepflichtige 25,0 % oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat) vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Die Rechte können nur innerhalb von sechs Monaten nach dem Eintritt des Kontrollwechsels ausgeübt werden. Das Vorstandsmitglied erhält eine Abfindung, bestehend aus dem Gesamtbetrag des für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Festgehalts sowie dem Gesamtbetrag der für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Bartantieme. Die Abfindung ist auf den Betrag begrenzt, der sich bei einer Restlaufzeit des Dienstverhältnisses von drei Jahren ergeben würde. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, um 75 % zum Zweck der pauschalierten Anrechnung, der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte. Ferner sind die bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge jeweils mit 3 % p. a. auf den Tag der Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen.
Im Übrigen bestehen keine Vereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern, die für den Fall eines Übernahmeangebots Entschädigungen vorsehen.
NACHHALTIGKEITSBERICHT
Nachhaltigkeit heißt für Manz, im Sinne zukünftiger Generationen sowohl in wirtschaftlicher, ökologischer als auch sozialer Hinsicht verantwortungsvoll zu handeln. Als Unternehmen Verantwortung für seine Umwelt zu übernehmen, ist nach Ansicht der Gesellschaft die entscheidende Grundlage für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Gerade als hochinnovativer Hightech-Maschinenbauer, der bereits heute einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Nutzung von erneuerbaren Energien und der Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Elektromobilität leistet, verfügt die Manz AG über herausragende Möglichkeiten, um ihre eigene Zukunft, aber auch die ihrer Kunden entscheidend mitzugestalten.
WIRTSCHAFT
Ökonomie, Umweltschutz und soziales Engagement als integrale Bestandteile von Nachhaltigkeit
Wirtschaftlicher Erfolg und verantwortungsvolles Handeln dürfen nach Ansicht der Gesellschaft nicht im Widerspruch zueinander stehen. Vielmehr sind Ökonomie, Umweltschutz und soziales Engagement integrale Bestandteile von Nachhaltigkeit, die sich wechselseitig bedingen. Durch ihr unternehmerisches Engagement in Zielbranchen, die einen bedeutenden Beitrag zum aktiven Umweltschutz leisten und gleichzeitig ein ausgezeichnetes mittelfristiges Wachstumspotenzial bieten, lebt Manz dieses Prinzip aktiv vor.
Wirtschaftliche und ökologisch-soziale Gesichtspunkte wirken auch in der Kooperation der Manz AG mit der Amity University in Indien zusammen. Im Rahmen dieser Partnerschaft fördert Manz den akademischen Abschluss "Solar Engineer" - ein in dieser Form einzigartiger Studiengang auf dem indischen Subkontinent. Insgesamt 15 Studenten profitieren vom hohen Praxisbezug des Studiengangs und einem breiten Angebot an Praktikamöglichkeiten. Indien bietet aufgrund verschiedener Faktoren außergewöhnliche Zukunftsperspektiven für die Photovoltaikindustrie und könnte sich zu einem wichtigen Kernmarkt entwickeln. Mit Hochschulpartnerschaften weckt Manz Begeisterung und Interesse bei den potenziellen Nachwuchsingenieuren und schafft zugleich eine sehr gute Ausgangsbasis, den eigenen Fachkräftebedarf durch gut ausgebildete Ingenieure abdecken zu können.
Daneben bietet die Gesellschaft mit der Manz Academy ein breites Bündel an Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, das sich sowohl an Mitarbeiter wie auch an Kunden der Manz AG richtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 290 Seminartermine angeboten, die von 1.476 Mitarbeitern besucht wurden. Daneben wurden an 104 Terminen angebotene Sprachkurse von insgesamt 483 Mitarbeitern besucht. Schulungen der Manz Academy für deutsche Führungskräfte und Geschäftsführer europäischer Tochtergesellschaften bilden ein gemeinsames Führungsverständnis. Daneben werden Seminare zum Erwerb von Zusatzqualifikationen angeboten, die fach- und produktspezifische Weiterbildungsangebote und Vertiefungsschulungen umfassen. Dies schafft nicht nur optimale Voraussetzungen für das Erreichen der gesteckten Unternehmensziele, sondern ermöglicht auch die persönliche Weiterentwicklung jedes einzelnen Mitarbeiters.
UMWELTSCHUTZ
Manz leistet einen Beitrag zu nachhaltiger und umweltschonender Stromerzeugung
Als Hightech-Maschinenbauer mit einem ausgewiesenen Technologie-Know-how im Bereich der "Green Technologies" leistet die Manz AG bereits heute einen deutlichen Beitrag für eine nachhaltige und umweltschonende Stromerzeugung. Eine Ressourcen schonende Produktion und Verwaltung ist für die Manz AG keine abstrakte Vorstellung, sondern ein wesentlicher Bestandteil ihrer Unternehmensphilosophie. Entsprechend ist es für den Konzern selbstverständlich, photovoltaisch erzeugten Strom für den Eigenverbrauch zu produzieren. So wurden auf den Dächern und Fassaden der Montagehalle am Stammsitz in Reutlingen Solarmodule installiert, die der Stromerzeugung dienen. Mit zwei großen Anlagen werden dort über 340.000 KWh Strom pro Jahr erzeugt. Eigentümer dieser Solaranlagen sind die Mitarbeiter der Manz AG, die die Anlagen finanzierten. Dies ist Ausdruck ihrer Verbundenheit zur Manz AG sowie ihrer Überzeugung zur Zukunftsfähigkeit der Photovoltaik. Gleichzeitig profitieren sie von der Einspeisevergütung für den dabei produzierten Strom. Ergänzt wird das Energiekonzept von zwei kleineren Fassadenanlagen mit Leistungen von 8 KW bzw. 16 KW, die sich im Besitz des Unternehmens befinden. Sie sind ein gelungenes Beispiel für die architektonisch anspruchsvolle Integration von Solarmodulen an Gebäudefassaden.
SOZIALES ENGAGEMENT
Die Manz AG nimmt ihre unternehmerische und soziale Verantwortung wahr und engagiert sich gemeinsam mit ihren Mitarbeitern in sozialen Projekten. Im Berichtsjahr absolvierten rund 29 junge Menschen eine qualifizierte Berufsausbildung an den deutschen Standorten der Manz AG. Neben der Unterstützung lokaler Vereine, der Universität Tübingen und öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Kirchentellinsfurt spendet das Unternehmen zudem regelmäßig Geld für soziale Zwecke.
Parallel dazu konnte das seit 2008 bestehende Projekt "Metallwerkstatt - Zukunft schenken" in Äthiopien, in enger Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Jugendwerk und dem YMCA Äthiopien, erfolgreich fortgeführt werden. Ziel ist es, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, indem interessierten und motivierten Jugendlichen aus benachteiligten ethnischen Gruppen eine Grundausbildung zum "General Metal Worker" ermöglicht wird. Zu diesem Zweck hat die Manz AG in Äthiopiens Hauptstadt Addis Abeba eine eigene Lehrwerkstatt für Metallverarbeitung aufgebaut. 2012 hat bereits die vierte Klasse erfolgreich ihren Abschluss gemacht und verfügt damit über das notwendige Know-how, um im Berufsleben Fuß fassen zu können.
Judgendförderung durch Ausbildung in Äthopien
Eine weitere Facette des sozialen Engagements der Manz AG ist das Kindertagesstättenprogramm für berufstätige Eltern. In zwei Einrichtungen können Kinder im Alter zwischen ein und drei Jahren während der Arbeitszeit zur Betreuung gegeben werden. Dabei unterstützt die Gesellschaft junge Familien auch in finanzieller Hinsicht; ein wichtiges Entscheidungsargument im Werben um qualifizierte Mitarbeiter.
NACHTRAGSBERICHT
Am 7. Februar 2013 hat die Gesellschaft mitgeteilt, dass sie zwei Großaufträge im Geschäftsbereich Display in Höhe von insgesamt 56 Mio. EUR erhalten hat, die zu großen Teilen im ersten Halbjahr 2013 umsatz- und ertragswirksam werden. Die Folgeaufträge etablierter asiatischer Zulieferer der Elektronikindustrie umfassen Equipment zur Herstellung von Touchpanel-Displays und weiterer Komponenten für mobile Endgeräte.
Zudem hat die Gesellschaft am 12. März 2013 einen weiteren Folgeauftrag in Höhe von 24 Mio. EUR im Geschäftsbereich Display vermeldet. Die Bestellung umfasst Systeme und Anlagen zur Produktion von Touchpanel-Displays sowie von Komponenten für Smartphones und Tablet-Computer.
Darüber hinaus strebt die Gesellschaft zur weiteren Steigerung der Effizienz sowie aus Gründen der Kosteneinsparung an, im Rahmen einer Verschmelzung sowohl die Manz Tübingen GmbH als auch die Manz Coating GmbH aufzulösen und deren Vermögen inklusive aller Rechte und Pflichten auf die Manz AG zu übertragen. Die Verschmelzungen werden am 22. März 2013 über den eBundesanzeiger veröffentlicht und sollen spätestens Anfang Mai mit Eintragung ins Handelsregister wirksam werden.
Neben den zuvor genannten Ereignissen sind nach Ende des Berichtszeitraums keine weiteren Ereignisse eingetreten, die substanzielle Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- oder Finanzlage gehabt hätten.
CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
RISIKOMANAGEMENT- UND INTERNES KONTROLLSYSTEM
Das Risikomanagement der Manz AG hat das Ziel, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen, drohenden Schaden abzuwenden. Durch die Anwendung eines in die Unternehmensführung integrierten Risikomanagements ist die Manz AG in der Lage, konzernweit mögliche Gefahren rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten und ihnen mit adäquaten Maßnahmen zu begegnen. Im Zuge des unternehmerischen Handelns, also dem Spannungsfeld zwischen Chancen und Risiken, geht die Manz AG jedoch auch bewusst Risiken ein, die in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen aus der entsprechenden Geschäftstätigkeit stehen. Risiken lassen sich somit nicht grundsätzlich vermeiden, werden aber soweit möglich minimiert bzw. transferiert.
Das Risikomanagement wird zentral vom Risikomanagementbeauftragten gesteuert, regelmäßig auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit hin überprüft und in seiner Gesamtheit vom Finanzvorstand verantwortet. Die Verantwortung für die Risikoüberwachung hingegen ist dezentral organisiert und obliegt je nach Risikokategorie und -tragweite sowohl den Bereichsleitern und Geschäftsführern als auch den Vorständen der Manz AG. Durch regelmäßige Abfragen in mündlicher und schriftlicher Form werden potenzielle Risiken in allen Geschäftsbereichen erfasst und zugleich die Möglichkeit geschaffen, negative Entwicklungen durch frühzeitiges Gegensteuern zu verhindern. Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wird für eine umfassende Beurteilung der Risikolage ein Gesamtbericht in einem jährlichen Turnus vorgelegt.
Die regelmäßige Analyse und Bewertung der Risiken erfolgt anhand eines Risikomanagementsystems, bestehend aus einem definierten Kreis von Risikoverantwortlichen, festgelegten Risikokategorien und einer Risikoklassifizierung, welche das Gefahrenpotenzial und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs widerspiegelt. Die Identifikation und Handhabung von Risiken ist in den Unternehmensgrundsätzen verankert und als Aufgabe aller Mitarbeiter der Manz AG definiert. Durch die Einbindung der gesamten Belegschaft werden Risiken schnell erkannt und an den jeweiligen Risikoverantwortlichen kommuniziert, der in Einklang mit den konzernweit definierten Handlungsgrundsätzen geeignete Maßnahmen ergreifen muss. Die Risiken werden für eine möglichst vollumfängliche Erfassung nach Themenfeldern gruppiert. Unterschieden werden grundsätzlich folgende Risikokategorien:
| ― | Management |
| ― | Naturkatastrophen und Pandemie |
| ― | Angriffe und Betrug |
| ― | Gesellschaftliche und kulturelle Risiken |
| ― | Politik und regulatorisches Umfeld |
| ― | Wirtschaftliches Umfeld |
| ― | Technologie |
| ― | Wettbewerb |
| ― | Unternehmensorganisation und -prozesse |
| ― | Gebäude und Infrastruktur |
| ― | Produkte und Projekte |
| ― | Vertrieb |
| ― | Akquisitionen und Investments |
| ― | Beschaffung |
| ― | Personalwesen |
| ― | Finanzwesen |
Ergänzend zu diesem Risikomanagementsystem finden im Rahmen eines halbjährlichen Planungsprozesses weitere Aktivitäten zur Risikoidentifikation und -minderung statt. Mit Hilfe einer kontinuierlichen Technologie- und Marktbeobachtung werden unterschiedliche Szenarien entwickelt, die in Abhängigkeit der technologischen und wirtschaftlichen Entwicklung zum Tragen kommen. Ziel der Ausarbeitung und Nutzung dieser verschiedenen Planungsszenarien ist es letztlich, den Wert des Unternehmens kontinuierlich und nachhaltig zu steigern, die mittelfristigen finanziellen Ziele zu erreichen und die Existenz des Unternehmens langfristig zu sichern.
Die Wirksamkeit und Angemessenheit unseres Risikomanagementsystems wurden vom Wirtschaftsprüfer beurteilt. Er stellte fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Errichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Somit entspricht die Manz AG den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG).
Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB)
Das Ziel des Risikomanagementsystems der Manz AG im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die der Regelkonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen könnten. Das Risikomanagement beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind bei Manz folgende Strukturen und Prozesse implementiert:
Der Finanzvorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Die Einzelabschlüsse der Manz AG und der Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in einen Abschluss gemäß IFRS übergeleitet.
Die einheitliche Bilanzierung und Bewertung auf Grundlage der für das Mutterunternehmen geltenden Vorschriften wird durch die Konzernbilanzierungsrichtlinien gewährleistet und in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst. Darüber hinaus werden den Konzerngesellschaften zu erstellende Berichtspakete vorgegeben.
Für den Konsolidierungsprozess wird seit dem Geschäftsjahr 2010 das SAP-Tool BCS eingesetzt. Zur Überprüfung der Datenkonsistenz werden hier automatische Plausibilitätskontrollen bereits bei der Datenerfassung vorgenommen. Die Konsolidierungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Einhaltung der zeitlichen und prozessualen Vorgaben erfolgt durch Mitarbeiter der Konsolidierungsabteilung auf Konzernebene.
Weitere Kontrollaktivitäten auf Konzernebene umfassen die Analyse und ggf. die Korrektur der durch die Tochtergesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern vorgelegten Berichten.
Weitere wesentliche Elemente der Risikokontrolle im Rechnungslegungsprozess sind die Funktionstrennung zwischen Eingabe, Prüfung und Freigabe sowie eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten in den betroffenen Bereichen. Die Verwendung von SAP als IT-Finanzsystem leistet einen weiteren wichtigen Beitrag für die konsequente Fehlervermeidung. Des Weiteren wird auf allen Prozessebenen das Vier-Augen-Prinzip angewandt. Bei speziellen fachlichen und komplexen Fragestellungen werden außerdem externe Sachverständige miteinbezogen. Neben der unternehmensinternen Kontrolle der rechnungslegungsrelevanten Prozesse und Strukturen nimmt schließlich auch der Abschlussprüfer eine Beurteilung im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit vor.
Weitere Kontrollaktivitäten umfassen die Analyse und Plausibilitätskontrollen von Geschäftsvorfällen sowie die kontinuierliche Überwachung der Projektkalkulationen. Durch die dargestellten Strukturen, Prozesse und Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung der Manz AG einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, internationalen Rechnungslegungsstandards und konzerninternen Richtlinien erfolgt.
Der Vorstand erachtet die eingerichteten Systeme, die regelmäßig hinsichtlich ihrer Optimierungs- und Weiterentwicklungsfähigkeit überprüft werden, als angemessen und funktionsfähig. Identifizierte Verbesserungspotenziale setzt der Vorstand in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Manz AG um.
RISIKEN DES UNTERNEHMENS
Branchenrisiken Gesamtwirtschaftliche Risiken
Wie die massiven konjunkturellen Verwerfungen infolge der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise gezeigt haben, kann die gesamt- und finanzwirtschaftliche Entwicklung in den zentralen Absatzmärkten der Manz AG mit negativen Effekten für die Geschäftsentwicklung verbunden sein. So könnten Investitionen in der FPD-Branche, in die Solartechnologie oder im Bereich Lithium-Ionen-Batterien aufgrund von Finanzierungsengpässen verschoben werden. Zudem könnte sich die Refinanzierung börsennotierter Unternehmen über den Kapitalmarkt deutlich schwieriger gestalten. Für Unternehmen allgemein besteht das Risiko, dass notwendiges Kapital für Investitionen in neue Anlagen nicht zur Verfügung steht. Dies würde die Entwicklung auf dem Solar- und FPD-Markt sowie im Bereich der Lithium-Ionen-Batterien spürbar bremsen. In einem solchen Szenario wäre die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage, ihre Wachstumsziele wie geplant zu realisieren. Durch einen stetigen Ausbau weltweiter Produktions- und Vertriebskapazitäten, die Bereithaltung eines Liquiditätspolsters für Nachfrageeinbrüche sowie einen klaren Fokus auf Wachstumsmärkte wie China und Indien, werden diese Risiken durch die Gesellschaft diversifiziert.
Risiken durch zunehmenden Wettbewerb
Die Finanzierungsbedingungen für Systemlösungen, vor allem im Photovoltaiksektor, haben sich im vergangenen Jahr verschlechtert. Überkapazitäten auf dem Solarmarkt und der erhöhte Margendruck der Solarhersteller sind für bestehende und potenzielle Wettbewerber mit dem Anreiz verbunden, Marktanteile vor allem durch eine aggressive Preispolitik zu gewinnen. Diese Strategie wird insbesondere von asiatischen Herstellern verfolgt. Ein weiteres Risiko besteht durch die Herstellung von Plagiaten im asiatischen Raum. Dies könnte einen direkten Einfluss auf die Umsatz- und die Ertragssituation der Manz AG sowie auf die Marktanteile der Gesellschaft haben. Um diesen Risiken wirksam entgegenzutreten, verfolgt die Manz AG den Anspruch, die derzeit technologisch führende Marktstellung durch ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu behaupten und weiter auszubauen. Zudem stärkt die Manz AG mit ihrer Strategie "Follow the Market" die eigene lokale Präsenz bei ihren Kunden und wirkt durch lokal übliche Produktionskosten und einem direkten Kundenkontakt einer Abwanderung zu einheimischen Wettbewerbern entgegen.
Risiken aufgrund einer Konsolidierung in der Solarbranche
Durch den Konsolidierungsprozess der Solarbranche könnte sich die Anzahl potenzieller Kunden verringern. Auch eine mögliche Verschiebung von Ersatzinvestitionen sowie eine längere Konsolidierungsphase könnten sich negativ auf die Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Zur Minimierung dieser Risiken und als Reaktion auf die veränderten Anforderungen des Marktes hat die Gesellschaft den Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt auf Lösungen gelegt, die für die Hersteller mit einer verbesserten Effizienz und damit geringeren Produktionskosten einhergehen. Darüber hinaus begegnet die Gesellschaft den Risiken einer solchen Entwicklung mit der konsequenten Umsetzung der eigenen Diversifizierungsstrategie.
Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte
Als Technologieführer sind Forschung und Entwicklung sowie ein Innovatives Produktportfolio für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Grund dafür ist der kontinuierlich stattfindende technologische Wandel in den Kernbranchen FPD, Photovoltaik sowie Lithium-Ionen-Batterien. In diesem Prozess ist nicht gesichert, dass die Gesellschaft stets die Technologien anbieten kann, die vom Markt langfristig gefordert werden. Zudem besteht das Risiko, dass Neuentwicklungen mit höheren Kosten verbunden sind als ursprünglich budgetiert, so dass durch einzelne Entwicklungsprojekte Verluste entstehen können. Auch ist der spätere Markterfolg bei der Einführung neuer Produkte nicht garantiert, woraus weitere Risiken für die Umsatz- und Ertragslage resultieren können. Ferner besteht aufgrund der hohen technologischen Dynamik in unseren Zielsektoren die Gefahr, dass Maschinen und Systeme entwickelt werden, für die am Markt nur eine geringe Nachfrage besteht. Um diese Risiken zu kontrollieren, pflegt die Manz AG einen engen Kontakt zu ihren Kunden, und kann so neue Trends frühzeitig erkennen. Zudem prüft die Gesellschaft im Vorfeld sorgfältig die möglichen Marktpotenziale, um die Renditen von Entwicklungsprojekten abschätzen und damit die Ressourcen optimal einsetzen zu können.
Risiken bei ausbleibender Nachfrage im Bereich CIGS-Technologie und CIGSfab
Trotz positiv verlaufender Gespräche mit Kunden aus Asien, Südafrika und den arabischen Ländern kann das Risiko nicht völlig ausgeschlossen werden, dass für die CIGSfab keine ausreichende Nachfrage am Markt besteht bzw. eine Finanzierungslösung für diese Technologie durch die Kunden nicht möglich ist. Die Konsequenz wäre ein Verlust der im Rahmen des exklusiven Know-how-Lizenzierungs- und Kooperationsvertrags mit der Würth Solar GmbH & Co. KG getätigten Investitionszahlungen. Zudem wäre das zukünftige Umsatz- und Ergebnispotenzial der Gesellschaft signifikant reduziert.
Mit der Übernahme der Produktionslinie inklusive der 118 Mitarbeiter von der Würth Solar GmbH & Co. KG in Schwäbisch Hall und der Umwandlung des Standorts zu einem Forschungszentrum für die CIGS-Technologie, hat die Manz AG ihr finanzielles Engagement im Bereich CIGSfab zudem ausgeweitet. Sollte sich die CIGS-Technologie nicht wie vom Management der Manz AG erwartet auf dem Markt für Dünnschicht-Photovoltaik durchsetzen, könnte dies zu einer erheblichen finanziellen Belastung der Gesellschaft in diesem Geschäftsbereich führen und sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz AG auswirken.
Finanzwirtschaftliche Risiken
Liquiditätsrisiko
Zur Fortführung des Wachstumskurses ist es für die Gesellschaft von vitalem Interesse, die für den laufenden Geschäftsbetrieb notwendigen Zahlungen sowie strategisch sinnvolle Erweiterungs- und Erhaltungsinvestitionen in ausreichender Form gewährleisten zu können. Der dafür notwendige Zufluss an liquiden Mitteln könnte durch eine Verschlechterung des operativen Geschäfts bzw. durch externe Faktoren wie beispielsweise eine restriktivere Kreditvergabepolitik durch Banken beeinträchtigt werden. Die Liquidität zur Finanzierung des operativen Geschäfts ist auch in Zukunft über Kreditlinien gesichert. Derzeit befindet sich die Manz AG in engem Dialog mit den kreditgebenden Banken. Bestehende Banklinien wurden bestätigt und werden unvermindert fortgeführt.
Währungs- und Zinsänderungsrisiken
Die Währungsrisiken der Manz AG ergeben sich aus operativen Tätigkeiten. Soweit sie die Cashflows der Gesellschaft beeinflussen, werden Risiken aus Fremdwährungen gesichert. In den Geschäftsjahren 2011 und 2012 war die Manz AG Fremdwährungen im Zusammenhang mit bereits fixierten und geplanten Transaktionen in Fremdwährung ausgesetzt. Diese betrafen ausschließlich Transaktionen in US-Dollar im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten. Die Risiken hieraus wurden mit Hilfe von derivativen Finanzinstrumenten (im Wesentlichen Devisentermingeschäfte und in geringerem Umfang Devisenoptions- und Devisenswapgeschäfte) abgesichert. Für die geplanten Transaktionen lagen die Voraussetzungen für ein Hedge Accounting (Cashflow Hedge) vor. Es besteht allerdings das Risiko, dass sich die Liefertermine verschieben, wodurch Verluste bzw. Gewinne aus der Verlängerung der derivativen Finanzinstrumente entstehen können. Zum Bilanzstichtag bestehen weder wesentliche offene Fremdwährungspositionen noch geplante Fremdwährungsgeschäfte. Das Zinsänderungsrisiko bei variablen Darlehen wird durch Zinssicherungsgeschäfte begrenzt.
Risiken durch Zahlungsunfähigkeit von Kunden
Die Manz AG ist auch zukünftig mit dem Risiko von Forderungsausfällen konfrontiert, die sich negativ auf die Umsatz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken könnten. Insbesondere können aufgrund der erhöhten Wettbewerbssituation unter den Herstellern der Solarbranche im Geschäftsbereich Solar insolvenzbedingte Forderungsausfälle auftreten. Darüber hinaus geht mit der Insolvenz eines Kunden auch der Verlust von möglichen Folgeaufträgen einher. Potenziellen Kreditrisiken begegnet das Unternehmen mit intensiven Bonitätsprüfungen vor Vertragsschluss, dem Abschluss von Akkreditiven sowie einem konsequenten Forderungsmanagement.
Personalrisiken
Für einen Hightech-Maschinenbauer sind qualifizierte und motivierte Führungskräfte und Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung für den Unternehmenserfolg. Das Abwandern von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen könnte sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass neue geeignete Fach- und Führungskräfte oder zusätzliche Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Allerdings steht die Manz AG als börsennotiertes Unternehmen stärker im Blickfeld von potenziellen Arbeitnehmern und kann dadurch zugleich die Attraktivität als Arbeitgeber steigern. Zudem besteht mit der Börsennotierung mittelfristig auch die Möglichkeit, Mitarbeiter durch die Ausgabe von Aktien und eine entsprechende Erfolgsbeteiligung enger an das Unternehmen zu binden.
Vertragsrisiken
Risiken aus Vertragsstrafen
Risiken können bei der Manz AG auch aus Vertragsstrafen, sogenannte Pönale, resultieren. So wird bei Auftragsvergabe ein festes Lieferdatum vereinbart, das beide Parteien als verbindlich erachten. Sollte Manz z. B. aufgrund von Lieferengpässen oder knappen Ressourcen nicht in der Lage sein, die vereinbarte Menge fristgerecht auszuliefern, kann dies die Projekterträge mindern. Daraus ergäben sich direkte Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns. Zur Steuerung des Risikos werden jedoch frühzeitig vorhandene Ressourcen überwacht und gegebenenfalls an das jeweilige Auftragsvolumen angepasst. Damit ist die Gesellschaft in der Lage, das Ertragsrisiko auf ein Minimum zu begrenzen.
Risiken aus Lieferantenverträgen
Langfristige Verträge mit Lieferanten und Subunternehmen führen zur Verpflichtung, bereits bestellte Komponenten auch in einer schwierigen Marktlage abzunehmen. Dies kann zu einem Anstieg der Vorräte der Gesellschaft und damit zu einer erhöhten Kapitalbindung führen. Im Ergebnis kann sich dies auf die Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätslage der Gesellschaft auswirken.
CHANCEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG
Diversifizierung des Geschäftsmodells für stabile Wachstumschancen auf dynamischen Märkten
Branchenübergreifender Technologietransfer und Diversifizierung als Schlüssel zum Erfolg
Die erfolgreich umgesetzte Diversifizierungsstrategie ist fester Bestandteil des Geschäftsmodells der Manz AG, wobei sich das Unternehmen vom Automationsspezialisten zum Hightech-Maschinenbauer entwickelt hat. Durch das umfangreiche Technologieportfolio in den Bereichen Automation, Lasertechnologie, nasschemische Prozesse, Vakuumbeschichtung, Printing, Messtechnik und dem branchenübergreifenden Technologietransfer konnte sich die Manz AG in den drei Wachstumsbranchen Flat Panel Displays, Photovoltaik und Lithium-Ionen-Batterien als gefragter Anbieter integrierter Produktionsanlagen etablieren. Die Diversifizierung bietet der Gesellschaft die Chance, am Wachstumspotenzial mehrerer dynamischer Zielmärkte zu partizipieren. Gleichzeitig ermöglicht dies der Manz AG, die eigenen Produktionskapazitäten innerhalb der Gruppe entsprechend der Investitionszyklen der einzelnen Branchen anzupassen und so für zusätzliche unternehmerische Stabilität zu sorgen.
Synergieeffekte zwischen den Geschäftsbereichen eröffnen Wettbewerbsvorteile
Synergieeffekte tragen zum Umsatzwachstum sowie zur Steigerung der Profitabilität bei
Bei der Entwicklung ihrer Produktionsanlagen betreibt die Manz AG einen aktiven Technologietransfer zwischen den relevanten Zielbranchen Display, Photovoltaik und Lithium-Ionen-Batterien. Indem die Manz AG ihr umfassendes technologisches Know-how branchenübergreifend einsetzt, kann sie ihren Kunden innovative Produktionslösungen bieten. Damit liefert Manz einen entscheidenden Beitrag zur Minimierung der Produktionskosten der Endprodukte und verhilft jungen Wachstumsbranchen - wie beispielsweise der für Lithium-Ionen-Batterien - wesentlich zu einer industriellen und profitablen Produktion. Gleichzeitig tragen die zwischen den Geschäftsbereichen erzielten Synergieeffekte zum Umsatzwachstum sowie zur Steigerung der Profitabilität der Gesellschaft bei. Sie resultieren beispielsweise aus den technologisch vergleichbaren Anforderungen im Produktionsprozess von Flat Panel Displays und Dünnschicht-Solarmodulen hinsichtlich der Automatisierung, der nasschemischen Prozesse oder der Beschichtung mittels Vakuumtechnologie. Bereits vollständig entwickelte Technologien können gleichermaßen im Geschäftsbereich Display wie auch im Geschäftsbereich Solar eingesetzt werden. Durch den Technologietransfer zwischen den einzelnen Geschäftsbereichen Display, Solar und Battery ist das Geschäftsmodell der Manz AG flexibel für neue Wachstumstrends und Absatzmärkte mit zusätzlichem Umsatz- und Ertragspotenzial aufgestellt, während sie als Innovationsführer ihre ausgezeichnete Wettbewerbsposition in allen Geschäftsbereichen weiter festigt.
Signifikante Wachstumschancen durch Internationalisierung und "Follow the Market"
Technologische Trends frühzeitig erkennen, um Marktanteile zu gewinnen
Die Manz AG ist ein international agierender Hightech-Maschinenbauer mit engen Kundenbeziehungen weltweit. Um die internationale Marktposition weiter zu stärken verfügt die Gesellschaft auf den strategischen Zielmärkten für Flat Panel Displays, Photovoltaik und Lithium-Ionen-Batterien in China, Indien, den USA und Europa über ein ausgeprägtes Service- und Vertriebsnetz. Durch die Strategie "Follow the Market" ist Manz zudem in allen wesentlichen Märkten mit eigenen Produktionsstätten vertreten, wodurch die Gesellschaft ihren Kunden - insbesondere in der derzeitigen Hauptabsatzregion Asien -deutsche Ingenieurskunst zu lokalen Preisen bieten kann. Ingesamt verfügt Manz durch die Produktions-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Taiwan und China mit rund 900 Mitarbeitern über einen hervorragenden Marktzugang im größten Wachstumsmarkt Asiens. Mit insgesamt 2/3 der Mitarbeiter im Ausland bietet Manz ihren Kunden eine sehr hohe Verfügbarkeit und sichert gleichzeitig eine enge und vertrauensvolle Kundenbeziehung. Die Gesellschaft ist dadurch in der Lage, technologische Trends frühzeitig zu erkennen, auf dieser Grundlage die notwendigen Produktionstechnologien zu antizipieren, neue Standards zu setzen und somit zusätzliche Marktanteile zu gewinnen. Diese Kundennähe und die praxisorientierten Produktionslösungen stärken die Wettbewerbsvorteile auf den internationalen Zielmärkten von Manz nachhaltig und bieten der Gesellschaft Chancen für Umsatz- und Ertragswachstum.
Notwendige Neuinvestitionen in der Photovoltaikbranche
Im vergangenen Geschäftsjahr war die Situation in der Photovoltaikbranche von Überkapazitäten und einem verstärkten Preisdruck gekennzeichnet, die vor allem in sinkenden Preisen für Solarmodule resultierte. Mit einer Verlangsamung dieses Trends ist auch gleichzeitig mit dem Beginn eines neuen Investitionszyklus zu rechnen. Mittelfristig könnte dies wieder zu deutlich steigenden Wachstumsraten im Solarsektor führen, da für eine weiterhin wirtschaftliche Produktion Neuinvestitionen unumgänglich wären. Dies ist einer der wesentlichen Gründe, weswegen die Manz AG die CIGS-Technologie vorantreibt. Die Technologie bietet das höchste Potenzial im Hinblick auf zukünftige Effizienzsteigerung und damit verbunden auch die niedrigsten Kosten pro Watt. Bereits heute können auf der integrierten Produktionsanlage für CIGS-Dünnschicht-Solarmodule, der Manz CIGSfab, Solarmodule hergestellt werden, deren produzierter Strom je nach Standort zwischen 4 Eurocent (Spanien) und 8 Eurocent (Deutschland) pro Kilowattstunde kostet. Der Solarstrom liegt somit auf einem ähnlichen Preisniveau wie Strom aus fossilen Energiequellen und deutlich unter dem in Offshore-Windparks erzeugten Strom. Die Wettbewerbsfähigkeit des Solarstroms (Grid Parity) ist damit in unmittelbare Nähe gerückt. Insbesondere in sonnenreichen Ländern wie Indien, China oder Nordamerika kann die Dünnschicht-Technologie ihre Vorteile gegenüber Alternativtechnologien ausspielen, so dass die mittel- bis langfristigen Aussichten für diesen Geschäftsbereich positiv bleiben und zusätzliches Upside-Potenzial für die zukünftige Entwicklung der Manz AG bietet.
Marktchancen durch Übernahmen
Neue Technologien und Know-how durch Übernahmen
Des Weiteren können der Gesellschaft zusätzliche Wettbewerbsvorteile aus gezielten Übernahmen erwachsen. Dies ermöglicht den Zugriff auf neue Technologien, Know-how sowie qualifiziertes Personal (und damit auf sowohl knappe als auch im Wettbewerb ausschlaggebende Faktoren). Ferner prüft die Gesellschaft regelmäßig die Möglichkeit, durch attraktive Zukäufe neue Kunden- und Produktgruppen zu erschließen und die Produktpalette weiter zu diversifizieren. Das Unternehmen wird somit auf eine breitere Basis gestellt, mit stabilisierenden Auswirkungen auf die Umsatz- und Ertragslage.
GESAMTAUSSAGE ZU DEN CHANCEN UND RISIKEN
Als innovativer Hightech-Maschinenbauer sieht sich die Manz AG mit Hinblick auf die Chancen und Risiken gut positioniert, um den Fortbestand der Gesellschaft langfristig zu sichern und Chancen für weiteres Unternehmenswachstum nutzen zu können. Alle Risiken, die die Manz AG zur Nutzung dieser Chancen bewusst eingeht, werden von ihr als beherrschbar eingeschätzt. Insbesondere sind keine Risiken erkennbar, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit, den Fortbestand des Konzerns gefährden.
PROGNOSEBERICHT
AUSBLICK
In unserem Prognosebericht gehen wir, soweit möglich, auf die erwartete künftige Entwicklung der Manz AG und des Umfelds des Unternehmens in den nächsten zwei Geschäftsjahren ein.
Wie sich bereits nach dem dritten Quartal 2012 abzeichnete, konnten wir unsere Umsatz- und Ertragsziele im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht erreichen. Zu Beginn des Jahres 2012 hatten wir noch Umsatzerlöse auf Vorjahresniveau und ein insgesamt positives EBIT erwartet. Infolge von erheblichen Einbrüchen im Bereich Solar, die wir teilweise zwar durch die positive Entwicklung in den Geschäftsbereichen Display und Battery ausgleichen konnten, verzeichneten wir 2012 insgesamt einen Konzernumsatz von 184,1 Mio. EUR nach 240,5 Mio. EUR im Vorjahr. Unser operatives Ergebnis (EBIT) in 2012 ist stark durch einmalige Sondereffekte in Höhe von rund 17,0 Mio. EUR beeinflusst, die durch die anhaltende Investitionszurückhaltung in der PV-Branche bedingt sind. Diese resultieren zu überwiegenden Teilen aus Abschreibungen und Einmalaufwendungen auf Lagermaschinen und F&E-Projekte aus dem Bereich der kristallinen Photovoltaik und Wertberichtigungen auf Forderungen. Das EBIT belief sich damit auf rund -30,7 Mio. EUR (Vorjahr: 3,1 Mio. EUR).
Es ist zu beachten, dass die gegenwärtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Unsicherheit zu Aussagen über die künftige Entwicklung erhöhen, da zugrunde liegende Prämissen rasch ihre Gültigkeit verlieren können. Aus den Rahmenbedingungen ergeben sich Chancen und Risiken für die weitere operative Entwicklung der Manz-Gruppe.
Weltweit und insbesondere in der für uns maßgeblichen Region Asien mit der Volksrepublik China wird die wirtschaftliche Ertragskraft voraussichtlich im Vorjahresvergleich zulegen. Das weltweite Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird nach Angaben des Kieler Instituts für Wirtschaftsforschung voraussichtlich um 3,4 %, unter anderem in China um 8,0 % wachsen. Wir sehen in den erwarteten konjunkturellen Marktprognosen gute Rahmenbedingungen für unternehmerisches Wachstum im laufenden Geschäftsjahr.
Neben diesen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind für die Manz AG die Entwicklungen der Teilmärkte Display, Photovoltaik sowie Lithium-Ionen-Batterien von entscheidender Bedeutung für die weitere operative Entwicklung.
Für das laufende Jahr 2013 erwarten wir im Geschäftsbereich Display eine weiterhin positive Entwicklung des operativen Geschäfts. Grund zu dieser Annahme gibt uns die weiterhin sehr hohe Nachfrage nach Endgeräten mit Touchpanel-Displays wie beispielsweise Smartphones oder Tablet-Computern. Daneben erwarten wir durch die erfolgte Markteinführung von Windows 8 zusätzliche positive Impulse in diesem Bereich und beobachten eine verstärkte Integration von Touchpanels in eine wachsende Anzahl von Produktgruppen. Die erhöhte Nachfrage sowie die zusätzlichen Anwendungsbereiche führen nach unserer Einschätzung zu Neu- und Ersatzinvestitionen in Produktionsanlagen, von denen die Manz AG profitieren kann. Die in den ersten drei Monaten 2013 gewonnenen Aufträge im Bereich Display mit einem Gesamtvolumen von 80,0 Mio. EUR stützen diese Erwartung. Der Auftragsbestand stieg somit auf 94,0 Mio. EUR per 21. März 2013 (Vorjahr: 67,9 Mio. EUR).
Für unseren Geschäftsbereich Solar sind wir im kristallinen PV-Bereich aufgrund der ersten Lichtblicke zu Jahresbeginn verhalten positiv gestimmt, dass es zu einer leichten Erholung des Marktes im laufenden Geschäftsjahr 2013 kommt und sich dies auch entsprechend auf unsere Umsatz- und Ertragslage auswirkt. Trotz anhaltender Investitionszurückhaltung und den damit verbundenen Risiken im Bereich der Dünnschicht-Technologie sehen wir insbesondere für unser operatives Geschäft durch den Verkauf einer CIGSfab erhebliche Chancen, da diese Technologie das höchste Potenzial im Hinblick auf die weitere Steigerung der Effizienz und die Senkung der Produktionskosten bietet und damit auch die niedrigsten Kosten pro Watt für die produzierenden Unternehmen bedeutet. Das Umsatzpotenzial für eine CIGSfab beläuft sich je nach Kapazität der Linie auf rund 50,0 - 350,0 Mio. EUR. Es ist daher unverändert unser zentrales Ziel, dass die erste schlüsselfertige, vollintegrierte CIGS-Produktionslinie verkauft wird. Mit rund 3,6 Mio. EUR (Vorjahr: 9,0 Mio. EUR) trägt der Bereich Solar derzeit nur knapp 3,0 % zum Auftragsbestand bei.
Eine durchweg positive Entwicklung erwarten wir zudem in unserem dritten Geschäftsbereich Battery. Mit unseren Produktionsanlagen zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien für die Automobilindustrie und die stationäre Stromspeicherung haben wir uns einen weiteren Zukunftsmarkt erschlossen, der uns auch zukünftig deutliches Upside-Potenzial bietet. Entsprechend rechnen wir hier auch im Jahr 2013 mit einer Umsatz- und Ertragssteigerung. Der Auftragsbestand zum 21.März 2013 lag bei 7,1 Mio. EUR nach 5,3 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum.
Das Berichtssegment Leiterplatten/OEM wird sich aufgrund des zunehmenden Einsatzes von elektronischen Geräten im alltäglichen Leben, der erhöhten Durchdringungsrate von Kommunikationsanwendungen sowie einer anhaltenden Nachfrage nach mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablet-Computern voraussichtlich auch zukünftig stabil entwickeln, wobei die hierbei weitgehend als OEM getätigten Geschäfte insbesondere einer besseren Auslastung der Produktionskapazitäten dienen. Im laufenden Jahr verzeichnen wir zum 21.03.2013 ein Auftragsbestand von 16,8 Mio. EUR (Vorjahr: 7,2 Mio. EUR). Im Bereich Sonstiges beläuft sich der Auftragsbestand zum 21. März 2013 auf 6,5 Mio. EUR (Vorjahr: 7,1 Mio. EUR).
Neben der konsequenten Fortsetzung unserer Diversifizierungsstrategie, dem branchenübergreifenden Technologietransfer sowie eigenen Produktions- und Servicestandorten auf den lokalen Märkten unserer Kunden bilden insbesondere Investitionen in F&E-Aktivitäten die Basis für nachhaltiges Wachstum. Dabei wollen wir durch die Weiterentwicklung des umfassenden Technologieportfolios unsere ausgezeichnete Marktposition in allen drei Geschäftsbereichen stärken und ausbauen. Insgesamt planen wir deshalb im laufenden Geschäftsjahr allein an den deutschen Standorten rund 16 Mio. EUR im Bereich Forschung und Entwicklung zu investieren. Den herausragenden Stellenwert von Forschung in unserem Unternehmen unterstreicht die Forschungskostenquote von 18,3 % im Geschäftsjahr 2012.
Für das laufende Geschäftsjahr rechnen wir aufgrund der sehr positiven Aussichten in den Geschäftsbereichen Display und Battery sowie einem Auftragsbestand von rund 128 Mio. EUR per 12. März 2013 mit einem Umsatzwachstum im zweistelligen Prozentbereich bei einem positiven EBIT. Wir sehen uns in dieser Annahme durch die ersten Anzeichen für eine leichte Belebung des PV-Marktes bestätigt, wenngleich Unsicherheiten bezüglich der Entwicklung auch weiterhin fortbestehen. Wir sind jedoch exzellent aufgestellt, um die sich bietenden Chancen konsequent zu nutzen und uns auch in diesem Bereich in 2013 positiv zu entwickeln.
Insgesamt sind wir zuversichtlich, dass wir durch unsere exzellente Positionierung in den wachstumsstarken Zukunftsmärkten für Displays und Lithium-Ionen-Batterien, der steigenden Investitionsbereitschaft in der Solarbranche und des angestoßenen Projekts zur Struktur- und Kostenoptimierung im Konzern deutliche Chancen haben, unsere Umsatz- und Ertragskraft auch 2014 nachhaltig zu steigern.
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Manz AG beruhen. Solche Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklungen oder die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an künftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Reutlingen, den 21. März 2013
Der Vorstand
KONZERNABSCHLUSS
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
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| (in TEUR) | Anhang | 2012 | 2011 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 1 | 184.107 | 240.509 |
| Bestandsveränderungen Erzeugnisse | -10.118 | 13.088 | |
| Aktivierte Eigenleistungen | 2 | 14.888 | 13.173 |
| Gesamtleistung | 188.877 | 266.770 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 3 | 15.495 | 4.451 |
| Materialaufwand | 4 | -100.870 | -158.466 |
| Rohergebnis | 103.502 | 112.755 | |
| Personalaufwand | 5 | -71.591 | -64.648 |
| Abschreibungen | -19.907 | -11.195 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6 | -42.712 | -33.795 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | -30.708 | 3.117 | |
| Finanzerträge | 7 | 211 | 378 |
| Finanzaufwendungen | 8 | -1.919 | -1.283 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | -32.416 | 2.212 | |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 10 | -1.064 | -1.049 |
| Konzernergebnis | -33.480 | 1.163 | |
| davon Ergebnisanteil Minderheitsanteile | 11 | 163 | 300 |
| davon Ergebnisanteil Aktionäre Manz AG | -33.643 | 863 | |
| Gewichteter Durchschnitt der Anzahl Aktien | 4.480.054 | 4.480.054 | |
| Ergebnis je Aktie in EUR (verwässert = unverwässert) | 12 | -7,51 | 0,19 |
KONZERN-GESAMTPERIODENERFOLGSRECHNUNG
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| (in TEUR) | 2012 | 2011 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | -33.480 | 1.163 |
| Ergebnisneutrale Bestandteile des Periodenerfolgs | ||
| Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | 1.492 | 684 |
| Veränderung der Marktwerte von Cashflow Hedges | 203 | -288 |
| Steuereffekt aus Bestandteilen des Periodenerfolgs | -48 | 73 |
| 1.647 | 469 | |
| Konzern-Gesamtperiodenerfolg | -31.833 | 1.632 |
| davon Minderheitsanteile | 121 | 318 |
| davon Anteilseigner der Manz AG | -31.954 | 1.314 |
Konzernbilanz
AKTIVA
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| (in TEUR) | Anhang | 31.12.2012 | 31.12.2011 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 14 | 100.755 | 95.325 |
| Sachanlagen | 15 | 51.331 | 31.380 |
| Latente Steuern | 10 | 2.180 | 2.438 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 808 | 864 | |
| 155.074 | 130.007 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 16 | 54.452 | 66.393 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 17 | 54.351 | 84.175 |
| Ertragsteuerforderungen | 45 | 282 | |
| Derivative Finanzinstrumente | 18 | 43 | 109 |
| Sonstige kurzfristige Forderungen | 19 | 4.919 | 3.924 |
| Flüssige Mittel | 20 | 30.708 | 33.288 |
| 144.518 | 188.171 | ||
| Summe Aktiva | 299.592 | 318.178 | |
| Passiva | |||
| (in TEUR) | Anhang | 31.12.2012 | 31.12.2011 |
| Eigenkapital | 21 | ||
| Gezeichnetes Kapital | 4.480 | 4.480 | |
| Kapitalrücklagen | 143.986 | 144.006 | |
| Gewinnrücklagen | -4.649 | 28.835 | |
| Währungsumrechnung | 11.777 | 10.243 | |
| Anteilseigner der Manz AG | 155.594 | 187.564 | |
| Minderheitsanteile | 1.853 | 1.754 | |
| 157.447 | 189.318 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Langfristige Finanzschulden | 22 | 22.303 | 4.934 |
| Langfristig abgegrenzte Investitionszuwendungen | 23 | 262 | 338 |
| Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 24 | 36 | 70 |
| Pensionsrückstellungen | 25 | 4.066 | 3.903 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 26 | 2.387 | 1.958 |
| Übrige langfristige Verbindlichkeiten | 27 | 6.500 | 0 |
| Latente Steuern | 10 | 302 | 803 |
| 35.856 | 12.006 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Kurzfristige Finanzschulden | 28 | 43.374 | 45.399 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 29 | 38.705 | 46.335 |
| Erhaltene Anzahlungen | 17 | 7.654 | 10.434 |
| Ertragsteuerschulden | 1.910 | 3.124 | |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | 30 | 5.728 | 3.236 |
| Derivative Finanzinstrumente | 18 | 128 | 288 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 31 | 8.756 | 7.996 |
| Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 24 | 34 | 42 |
| 106.289 | 116.854 | ||
| Summe Passiva | 299.592 | 318.178 |
KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG
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| (in TEUR) | 2012 | 2011* |
|---|---|---|
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | ||
| Operatives Ergebnis (EBIT) | -30.708 | 3.117 |
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 19.907 | 11.195 |
| Zunahme (+)/Abnahme (-) von Pensionsrückstellungen und sonstigen langfristigen Rückstellungen | 17 | 378 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge (-) und Aufwendungen (+) insbesondere latente Steuern | -21 | -207 |
| Cashflow | -10.805 | 14.483 |
| Gewinn (-)/Verlust (+) aus Anlageabgängen | 37 | -62 |
| Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva | 42.156 | -32.946 |
| Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva | -7.488 | 1.862 |
| Gezahlte Ertragsteuern | -1.943 | -110 |
| Gezahlte Zinsen | -1.622 | -986 |
| Erhaltene Zinsen | 186 | 371 |
| 20.521 | -17.388 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen | 161 | 723 |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -39.530 | -25.420 |
| Auszahlungen für den Erwerb von konsolidierten Unternehmen, abzüglich der zugeflossenen liquiden Mittel | 286 | 0 |
| -39.083 | -24.697 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||
| Erwerb eigener Aktien | -45 | 0 |
| Auszahlungen für die Tilgung von Finance-Lease-Verträgen | -12 | -6 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme langfristiger Kredite | 20.960 | 4.584 |
| Auszahlung für die Tilgung langfristiger Kredite | -152 | -525 |
| Veränderung der Kontokorrentkredite | -4.930 | 32.280 |
| 15.821 | 36.333 | |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | ||
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes (Zwischensumme 1-3) | -2.741 | -5.752 |
| Wechselkursbedingte Wertänderung des Finanzmittelbestandes | 161 | 138 |
| Finanzmittelbestand am 1.1. | 33.288 | 38.902 |
| Finanzmittelbestand am 31.12. | 30.708 | 33.288 |
| Zusammensetzung des Finanzmittelbestands | ||
| Flüssige Mittel | 30.708 | 33.288 |
| Finanzmittelbestand am 31.12. | 30.708 | 33.288 |
* Vorjahr an die Darstelllung des aktuellen Jahres angepasst
Die Kapitalflussrechnung wird in Anhangsangabe 13 erläutert.
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG
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| für das Geschäftsjahr 2012 | Gewinnrücklagen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklagen | Eigene Aktien | Angesammelte Ergebnisse | Cashflow Hedges | Währungsumrechnung |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Januar 2011 | 4.480 | 144.213 | 0 | 28.182 | 0 | 9.577 |
| Gesamtperiodenerfolg | 863 | -215 | 666 | |||
| Aktienbasierte Vergütung | -207 | |||||
| Veränderung Minderheitsanteile aus Aufstockung Anteile | 5 | |||||
| Stand 31. Dezember 2011 | 4.480 | 144.006 | 0 | 29.050 | -215 | 10.243 |
| Stand 1. Januar 2012 | 4.480 | 144.006 | 0 | 29.050 | -215 | 10.243 |
| Gesamtperiodenerfolg | -33.643 | 155 | 1.534 | |||
| Erwerb eigene Aktien | -45 | |||||
| Verwendung eigene Aktien | 45 | |||||
| Aktienbasierte Vergütung | -20 | |||||
| Veränderung Minderheitsanteile aus Aufstockung Anteile | 4 | |||||
| Stand 31. Dezember 2012 | 4.480 | 143.986 | 0 | -4.589 | -60 | 11.777 |
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| für das Geschäftsjahr 2012 (in TEUR) | Anteilseigner der Manz AG | Minderheitsanteile | Gesamtes Eigenkapital |
|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2011 | 186.452 | 1.476 | 187.928 |
| Gesamtperiodenerfolg | 1.314 | 318 | 1.632 |
| Aktienbasierte Vergütung | -207 | -207 | |
| Veränderung Minderheitsanteile aus Aufstockung Anteile | 5 | -40 | -35 |
| Stand 31. Dezember 2011 | 187.564 | 1.754 | 189.318 |
| Stand 1. Januar 2012 | 187.564 | 1.754 | 189.318 |
| Gesamtperiodenerfolg | -31.954 | 121 | -31.833 |
| Erwerb eigene Aktien | -45 | -45 | |
| Verwendung eigene Aktien | 45 | 45 | |
| Aktienbasierte Vergütung | -20 | -20 | |
| Veränderung Minderheitsanteile aus Aufstockung Anteile | 4 | -22 | -18 |
| Stand 31. Dezember 2012 | 155.594 | 1.853 | 157.447 |
Sonstige Angaben zur Eigenkapitalveränderungsrechnung können Anmerkung 21 entnommen werden.
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG GESCHÄFTSBEREICHE
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| zum 31. Dezember 2012 (in TEUR) | Umsätze mit Dritten | Umsätze mit anderen Segmenten | EBIT | Segment- vermögen | Segmentschulden | Nettovermögen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Solar | ||||||
| 2011 | 72.637 | -9.912 | 146.348 | 10.917 | 135.431 | |
| 2012 | 16.359 | -47.352 | 128.380 | 16.246 | 112.134 | |
| Display | ||||||
| 2011 | 98.535 | 9.011 | 76.429 | 38.799 | 37.630 | |
| 2012 | 111.268 | 13.997 | 72.480 | 31.635 | 40.845 | |
| Battery | ||||||
| 2011 | 9.492 | 1.050 | 7.940 | 1.316 | 6.624 | |
| 2012 | 14.497 | 1.476 | 10.720 | 2.110 | 8.610 | |
| Leiterplatten/OEM | ||||||
| 2011 | 41.883 | 1.277 | 31.703 | 21.392 | 10.311 | |
| 2012 | 25.948 | 390 | 28.325 | 15.979 | 12.346 | |
| Sonstige | ||||||
| 2011 | 17.962 | 12.761 | 1.691 | 8.314 | 7.005 | 1.309 |
| 2012 | 16.035 | 11.344 | 781 | 10.903 | 9.263 | 1.640 |
| Zentralfunktionen/Übriges | ||||||
| 2011 | 0 | 47.444 | 49.431 | -1.987 | ||
| 2012 | 0 | 48.784 | 66.912 | -18.128 | ||
| Konsolidierung | ||||||
| 2011 | -12.761 | |||||
| 2012 | -11.344 | |||||
| Konzern | ||||||
| 2011 | 240.509 | 0 | 3.117 | 318.178 | 128.860 | 189.318 |
| 2012 | 184.107 | 0 | -30.708 | 299.592 | 142.145 | 157.447 |
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| zum 31. Dezember 2012 (in TEUR) | Anlagenzugänge | Abschreibungen | Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt) |
|---|---|---|---|
| Solar | |||
| 2011 | 20.096 | 4.830 | 508 |
| 2012 | 25.042 | 11.086 | 398 |
| Display | |||
| 2011 | 759 | 1.488 | 438 |
| 2012 | 8.390 | 2.201 | 597 |
| Battery | |||
| 2011 | 1.448 | 416 | 41 |
| 2012 | 1.274 | 799 | 49 |
| Leiterplatten/OEM | |||
| 2011 | 818 | 1.529 | 453 |
| 2012 | 2.469 | 1.855 | 421 |
| Sonstige | |||
| 2011 | 419 | 415 | 95 |
| 2012 | 643 | 732 | 106 |
| Zentralfunktionen/Übriges | |||
| 2011 | 1.880 | 2.517 | 334 |
| 2012 | 1.712 | 3.234 | 349 |
| Konsolidierung | |||
| 2011 | |||
| 2012 | |||
| Konzern | |||
| 2011 | 25.420 | 11.195 | 1.869 |
| 2012 | 39.530 | 19.907 | 1.920 |
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG REGIONEN
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| zum 31. Dezember 2012 (in TEUR) | Außenumsatz nach Standorten des Kunden | Langfristige Vermögenswerte (ohne latente Steuern) |
|---|---|---|
| Deutschland | ||
| 2011 | 25.056 | 70.901 |
| 2012 | 22.196 | 89.877 |
| Übriges Europa | ||
| 2011 | 31.793 | 12.314 |
| 2012 | 18.475 | 11.562 |
| Asien | ||
| 2011 | 171.720 | 42.382 |
| 2012 | 131.415 | 49.675 |
| Amerika | ||
| 2011 | 11.603 | 103 |
| 2012 | 10.702 | 72 |
| Sonstige Regionen | ||
| 2011 | 337 | 1.869 |
| 2012 | 1.319 | 1.708 |
| Konzern | ||
| 2011 | 240.509 | 127.569 |
| 2012 | 184.107 | 152.894 |
ANHANG
ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN
Die Manz AG ("Manz AG") hat ihren Firmensitz in der Steigäckerstraße 5 in 72768 Reutlingen, Deutschland. Die Manz AG und Ihre Tochtergesellschaften (Manz Gruppe) verfügen über Kompetenz in sechs Technologiefeldern: Automation, Laserprozesse, Vakuumbeschichtung, Siebdrucken, Messtechnik und nasschemische Prozesse. Diese Technologien werden von Manz in den drei strategischen Geschäftsbereichen "Display", "Solar" und "Battery" eingesetzt und weiterentwickelt. Die Aktien der Manz AG werden im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Der Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2012 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Alle verpflichtend anzuwendenden Standards und Auslegungen wurden berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS werden nicht angewendet. Der Konzernabschluss wurde am 21. März 2013 durch Beschluss des Vorstands zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben.
Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit sind in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Das Geschäftsjahr der Manz-Gruppe umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Angaben im Anhang erfolgen, sofern nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (TEUR). Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG
KONSOLIDIERUNGSKREIS
In den Konzernabschluss der Manz AG sind alle Unternehmen einbezogen, bei denen die Manz AG mittelbar oder unmittelbar die Möglichkeit hat, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen ("Control"-Verhältnis).
Neben der Manz AG gehören zum Kreis der konsolidierten Unternehmen folgende in- und ausländische Tochterunternehmen:
VOLLKONSOLIDIERTE UNTERNEHMEN
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| Anteil in % |
||
|---|---|---|
| Manz Tübingen GmbH | Tübingen/Deutschland | 100,0 % |
| Manz Coating GmbH | Reutlingen/Deutschland | 100,0 % |
| Manz CIGS Technology GmbH | Schwäbisch Hall/Deutschland | 100,0 % |
| Manz USA Inc. | North Kingstown/USA | 100,0 % |
| Manz Hungary Kft. | Debrecen/Ungarn | 100,0 % |
| MVG Hungary Kft. | Debrecen / Ungarn | 100,0 % |
| Manz Slovakia s.r.o. | Nove Mesto nad Vahom/Slowakei | 100,0 % |
| Manz Israel (T.A.) Ltd. | Petach-Tikva/Israel | 100,0 % |
| Manz Asia Ltd. | Hong-Kong/China | 100,0 % |
| Manz Chungli Ltd.1) | Chungli/Taiwan | 100,0 % |
| Manz China Shanghai Ltd. (Shanghai)1) | Shanghai/China | 100,0 % |
| Manz China WuZhong Co. Ltd.1) | Suzhou/China | 100,0 % |
| Manz China Suzhou Ltd.1) | Suzhou/China | 100,0 % |
| Manz India Private Ltd.1) | New Delhi/Indien | 75,0 % |
| Manz Taiwan Ltd.1) | Chungli/Taiwan | 97,2 % |
| Manz (B.V.I.) Ltd.2) | Road Town/British Virgin Islands | 97,2 % |
| Intech Machines (B.V.I.) Co. Ltd.2) | Road Town/British Virgin Islands | 97,2 % |
| Intech Machines (Shenzhen) Co. Ltd.3) | Shenzhen/China | 97,2 % |
1) über Manz Asia Ltd.
2) über Manz Taiwan Ltd.
3) über Intech Machines (B.V.I.) Co. Ltd.
Die Liste des Anteilsbesitzes ist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Manz Tübingen GmbH, Manz Coating GmbH und Manz CIGS Technology GmbH machen von den Offenlegungs- und Aufstellungserleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.
Veränderungen des Konsolidierungskreises im Geschäftsjahr 2012
Aufstockung Anteile Manz Taiwan Ltd., Chungli/Taiwan
Im Geschäftsjahr 2012 wurden die Anteile an der Manz Taiwan Ltd. (ehemals: Manz Intech Machines Co. Ltd) um 0,01 % von 97,15 % auf jetzt 97,16 % aufgestockt. Die Bilanzierung des Hinzuerwerbs erfolgt nach dem sog. entity-Konzept. Hierbei wird der Hinzuerwerb nur innerhalb des Eigenkapitals als Verschiebung zwischen den Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern dargestellt. Die Bilanzansätze der Vermögenswerte und Schulden bleiben unberührt.
CIS Technology GmbH (jetzt: Manz CIGS Technology GmbH)
Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 erwarb die Manz AG 100 % an der CIS Technology GmbH, Stuttgart. Die Gesellschaft hält die Lizenzen, das Know-how und eine Produktionsanlage zur Herstellung von CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen (CIGSfab). In diesem Zusammenhang wurde die Lizenz- und Kooperationsvereinbarung vom Juli 2010 mit der Würth Solar GmbH & Co. KG aufgehoben. Alle noch nicht erbrachten Leistungen aus diesem Vertrag gelten mit dem Vollzug des Erwerbs der CIS Technology GmbH durch die Manz AG als erbracht. Der beizulegende Zeitwert der aufgehobenen Lizenz- und Kooperationsvereinbarung in Höhe von 24,9 Mio. EUR entspricht einem Kaufpreis in derselben Höhe. Eine Kaufpreiszahlung in Form von flüssigen Mitteln erfolgte nicht. Daneben enthält der Vertrag eine Earn-Out-Komponente, die abhängig ist vom zukünftigen Verkauf von CIGS-Anlagen. Die Berechnung des Earn-Out basiert auf den mit den verkauften CIGS-Anlagen errreichten Produktionskapazitäten (in Megawatt). Hierbei sind die ersten 60 Megawatt Produktionskapazitäten zeitlich unbefristet, während die darüber hinausgehenden Produktionskapazitäten auf 36 Monate (bis 31.12.2014) zeitlich befristet sind. Die Earn-Out-Komponente wurde in Höhe des Barwertes des geschätzten künftigen Zahlungsmittelabflusses passiviert (6,5 Mio. EUR). Korrespondierend hierzu hat sich der Geschäfts- oder Firmenwert in entsprechender Höhe erhöht. Die vertragliche Bandbreite des Earn-Out hat eine Untergrenze von 0,0 EUR und ist bis zum 31.12.2014 theoretisch nach oben offen, in Abhängigkeit der verkauften CIGS-Anlagen. Die Transaktionskosten der Jahre 2011 und 2012 in Höhe von 130 TEUR wurden als Aufwand verbucht.
Durch den Erwerb wurden folgende Vermögenswerte und Schulden übernommen:
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| (in TEUR) | Zeitwert | Buchwert |
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 22.518 | 0 |
| Sachanlagen | 2.337 | 7 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 286 | 286 |
| 25.141 | 293 | |
| Kurzfristige Schulden | 161 | 161 |
| Langfristige Schulden | 575 | 575 |
| 736 | 736 | |
| Beizulegender Zeitwert des Nettovermögens | 24.405 | -443 |
| Nettovermögen | 24.405 | -443 |
| Anschaffungskosten (inkl. Earn-Out-Klausel) | 31.348 | |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 6.943 |
Die CIGS-Produktionslinie am Standort Schwäbisch Hall wurde in eine Innovationslinie für die Weiterentwicklung der CIGS-Produktions- und Prozesstechnologie umgerüstet. Im Rahmen des Erwerbs wurden auch insgesamt 118 Würth Solar-Mitarbeiter in die Gesellschaft integriert. Die Innovationsfabrik dient der Forschung und Entwicklung, wobei die Beschleunigung der technologischen Weiterentwicklung und damit verbunden die Reduzierung der Produktionskosten sowie die Steigerung der Modulwirkungsgrade im Vordergrund stehen. Neben der Produktionsstätte hat Manz auch die Lizenzen und das Know-how von Würth Solar, wie auch aus der Forschungskooperation mit dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW) ohne weitere Einmalkosten erworben.
Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 6.943 TEUR umfasst den Wert erwarteter Synergien aus dem Unternehmenserwerb, der nicht gesondert angesetzt wurde. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird in voller Höhe dem Segment "Solar" zugeordnet. Es wird davon ausgegangen, dass der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert steuerlich nicht abzugsfähig ist.
Durch die Einbeziehung von Manz CIGS Technology haben sich im Geschäftsjahr 2012 die Umsatzerlöse um 817 TEUR erhöht und das Ergebnis vor Zinsen und Steuern um 4.164 TEUR vermindert.
Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden auf den Stichtag des Konzernabschlusses, der dem Stichtag der Manz AG entspricht, aufgestellt.
KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden dabei zum Erwerbszeitpunkt mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Anschließend werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag aus der Aufrechnung des Kaufpreises mit den identifizierten Vermögenswerten und Schulden wird unter den immateriellen Vermögenswerten als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses entstandene Kosten werden aufwandswirksam erfasst und stellen somit keinen Bestandteil der Anschaffungskosten dar.
Ein Unterschiedsbetrag, der sich beim Erwerb weiterer Anteile oder bei der Veräußerung von Anteilen nach Erstkonsolidierung ohne Verlust der Beherrschung an einem bereits voll konsolidierten Tochterunternehmen ergibt, wird direkt mit dem Eigenkapital verrechnet.
Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt neu bestimmt und der hieraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst.
Bei der Endkonsolidierung eines bisherigen Tochterunternehmens wird die Differenz zwischen der erhaltenen Gegenleistung und dem abgehenden Nettoreinvermögen zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlusts (einschließlich eines noch vorhandenen Geschäfts- oder Firmenwerts aus der Kapitalkonsolidierung) erfolgswirksam erfasst.
Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen konsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet und Zwischenergebnisse eliminiert. Auf die Konsolidierungsvorgänge werden die erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen. Darüber hinaus werden Bürgschaften und Garantien, die von der Manz AG oder einer ihrer konsolidierten Tochterunternehmen zu Gunsten anderer konsolidierter Tochterunternehmen übernommen werden, eliminiert.
Minderheitsanteile stellen den Anteil des Ergebnisses und des Reinvermögens dar, der nicht dem Konzern zuzurechnen ist. Minderheitsanteile werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzernbilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt von dem auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital.
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Die in Fremdwährung aufgestellten Abschlüsse der in den Konzern einbezogenen Tochterunternehmen werden gemäß IAS 21 in EUR umgerechnet. Die funktionale Währung der einbezogenen Gesellschaften entspricht fast immer der jeweiligen Landeswährung, da diese Tochterunternehmen ihre Geschäftsaktivitäten in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig führen. Für ein Tochterunternehmen ist die funktionale Währung abweichend zur Landeswährung Euro. Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden mit dem Mittelkurs am Bilanzstichtag, das Eigenkapital mit historischen Kursen umgerechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt zum Jahresdurchschnittskurs. Aus der Umrechnung des Abschlusses resultierende Umrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang des Tochterunternehmens ergebnisneutral als gesonderter Posten im Eigenkapital erfasst.
In den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden Fremdwährungsposten bei ihrem Zugang mit dem Anschaffungskurs bewertet. Monetäre Posten werden zum Stichtag mit dem Mittelkurs bewertet. Kursgewinne und -verluste zum Bilanzstichtag werden ergebniswirksam erfasst.
WECHSELKURSE DER WICHTIGSTEN WÄHRUNGEN
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| Stichtagskurs | Durchschnittskurs | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| (in EUR) | 31.12.2012 | 31.12.2011 | 2012 | 2011 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| USA | USD | 1,3218 | 1,2950 | 1,28608 | 1,3928 |
| Taiwan | TWD | 38,4908 | 39,4288 | 38,14149 | 41,0836 |
| Hong-Kong | HKD | 10,2538 | 10,0612 | 9,9819 | 10,8510 |
| China | CNY | 8,3487 | 8,2424 | 8,12766 | 9,0169 |
| Ungarn | HUF | 291,1230 | 312,7680 | 289,85111 | 279,9614 |
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Die Vermögenswerte und Schulden der Manz AG und der im Wege der Vollkonsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen werden einheitlich nach den in der Manz-Gruppe geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum 31. Dezember 2012 angesetzt und bewertet.
Die Vergleichsinformationen für das Geschäftsjahr 2011 basieren auf den gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die auch für das Geschäftsjahr 2012 angewendet werden.
ANPASSUNG DER VORJAHRESZAHLEN
Die Darstellung der Kapitalflussrechnung wurde in 2012 dahingehend geändert, dass die gezahlten bzw. erhaltenen Steuern sowie die gezahlten und erhaltenen Zinsen im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen werden. Als Ausgangsgröße wird dadurch das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) verwendet. Die Vorjahrswerte wurden entsprechend an die neue Darstellung angepasst.
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen, angesetzt. Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierungsfähigen Entwicklungskosten nicht aktiviert und erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.
Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbestimmbarer Nutzungsdauer differenziert.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.
Die Nutzungsdauer für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer betragen:
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| Jahre | |
|---|---|
| Software | 3 bis 5 |
| Patente | 8 |
| Technologien | 8 |
| Kundenbeziehungen | 8 |
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Hierzu gehören Geschäfts- oder Firmenwerte und Markennamen aus Unternehmenszusammenschlüssen. Die Unbestimmtheit der Nutzungsdauer der Marken beruht auf der Einschätzung, dass der wirtschaftliche Nutzenzufluss aus diesen Vermögenswerten nicht auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden kann. Mindestens einmal jährlich wird für jeden einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) ein Wertminderungstest durchgeführt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von unbestimmter zur begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen.
Die Entwicklungskosten für Anlagen und Anlagenkomponenten werden aktiviert, sofern die Voraussetzungen der IAS 38 erfüllt sind. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden ab Produktionsstart planmäßig linear über den erwarteten Produktlebenszyklus von in der Regel 3 bis 5 Jahren abgeschrieben. Soweit die aktivierten Entwicklungskosten noch nicht planmäßig abgeschrieben werden, wird mindestens einmal jährlich für jeden einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) ein Wertminderungstest durchgeführt. Die Forschungs- und nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten werden bei Entstehung als Aufwand erfasst.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sowie außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von Wertminderungen. Kosten für Reparaturen und Instandhaltung werden als laufender Aufwand erfasst. Die linearen Abschreibungen werden entsprechend dem erwarteten Verlauf des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen überwiegend folgende Nutzungsdauern zugrunde:
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| Jahre | |
|---|---|
| Gebäude | 20 bis 50 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 6 bis 10 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4 bis 13 |
Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst.
Sofern für den Erwerb oder die Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um diesen in seinen beabsichtigten gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen, werden die bis zur Erlangung des gebrauchsfertigen Zustands angefallenen und direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten aktiviert. Im laufenden und vorangegangenen Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert.
Im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen wird dem Leasingnehmer das wirtschaftliche Eigentum in den Fällen zugerechnet, in denen er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, trägt (IAS 17). Sofern das wirtschaftliche Eigentum der Manz-Gruppe zuzurechnen ist, erfolgt die Aktivierung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert oder zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Abschreibungsmethode auf der Grundlage der wirtschaftlichen Nutzungsdauer bzw. der kürzeren Vertragslaufzeit. Die aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen werden unter den Finanzverbindlichkeiten aus Leasing passiviert.
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt.
WERTHALTIGKEITSTEST
Ein Werthaltigkeitstest wird bei Geschäfts- oder Firmenwerten sowie bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer mindestens einmal jährlich, bei aktivierten Entwicklungskosten und anderen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer sowie bei Sachanlagen und Finanzanlagen nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte durchgeführt.
Eine Wertminderung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln geschätzt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die eine Zahlungsmittel generierende Einheit (ZGE) darstellt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert.
Der beizulegende Zeitwert, abzüglich Veräußerungskosten, entspricht dem aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbaren Betrag, abzüglich Veräußerungskosten. Der Nutzungswert wird auf Basis der geschätzten künftigen Cashflows aus der Nutzung und dem Abgang eines Vermögenswerts mit Hilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Als Diskontierungssatz wird ein den Marktbedingungen entsprechender Zinssatz vor Steuern verwendet.
Zur Ermittlung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten wird grundsätzlich der Nutzungswert der betreffenden Zahlungsmittel generierenden Einheit herangezogen. Basis hierfür ist die vom Management erstellte aktuelle Planung. Die detaillierte Planungsperiode erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren.
Für die Folgejahre werden plausible Annahmen über die künftige Entwicklung getroffen. Die Planungsprämissen werden jeweils an den aktuellen Erkenntnisstand angepasst. Dabei werden angemessene Annahmen zu makroökonomischen Trends sowie historische Entwicklungen berücksichtigt.
Sollten die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, werden - mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten - Zuschreibungen auf den erzielbaren Betrag vorgenommen. Der Betrag darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben würde, wenn in der Vergangenheit kein Impairment für den Vermögenswert erfasst worden wäre.
Der Werthaltigkeitstest für die in den Konzernabschluss einbezogenen Markenwerte erfolgt anhand des Nutzungswertes auf Basis des Lizenzpreisanalogieverfahrens.
VORRÄTE
Vorräte werden gemäß IAS 2 (Vorräte) zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen und anteilige Verwaltungsgemeinkosten, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können. Sofern erforderlich, wird als Bewertungsvereinfachungsverfahren die Durchschnittsmethode angewandt.
FERTIGUNGSAUFTRÄGE
Manz erwirtschaftet seine Umsatzerlöse überwiegend aus Fertigungsaufträgen, die nach der Percentage-of-Completion-Methode (PoC-Methode) gemäß IAS 11 bilanziert werden. Dabei werden die Umsatzerlöse und die geplante Marge entsprechend des Fertigstellungsgrades eines Auftrags bilanziert. Grundlage sind die mit dem Kunden vereinbarten Auftragserlöse und die erwarteten Auftragskosten. Der für die Höhe einer Teilgewinnrealisierung maßgebliche Fertigstellungsgrad je Auftrag wird dabei durch das Verhältnis der am Abschlussstichtag aufgelaufenen Auftragskosten zu den kalkulierten Gesamtkosten (Cost-to-Cost-Methode) bestimmt. Durch diese Bilanzierungsmethode werden sowohl Umsatzerlöse als auch die zugehörigen Kosten periodengerecht realisiert.
Soweit die Summe aus angefallenen Auftragskosten und ausgewiesenen Gewinnen die Anzahlungen übersteigt, erfolgt der Ausweis der Fertigungsaufträge aktivisch unter den künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen als Bestandteil der Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Ein negativer Saldo wird unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Erwartete Verluste aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen werden sofort in voller Höhe als Aufwand bilanziert, indem aktivierte Vermögenswerte wertberichtigt und darüber hinaus auch Rückstellungen gebildet werden.
Die übrigen Umsatzerlöse werden in Übereinstimmung mit IAS 18 "Erträge" erfasst, wenn die maßgeblichen Chancen und Risiken übertragen wurden. Dies ist üblicherweise der Zeitpunkt, an dem die Erzeugnisse oder Waren geliefert beziehungsweise die Leistungen erbracht wurden.
FINANZINSTRUMENTE
Finanzinstrumente sind nach IAS 39 Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Sofern bei finanziellen Vermögenswerten Handels- und Erfüllungstag zeitlich auseinanderfallen können, ist für die erstmalige Bilanzierung der Erfüllungstag maßgeblich. Die erstmalige Bewertung eines Finanzinstruments erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten werden einbezogen. Im Rahmen der Folgebewertung werden Finanzinstrumente entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Für die Bewertung unterscheidet IAS 39 finanzielle Vermögenswerte in die Kategorien:
| ― | erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte |
| ― | bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen |
| ― | zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und |
| ― | ausgereichte Kredite und Forderungen |
Finanzielle Verbindlichkeiten sind folgenden beiden Kategorien zuzuordnen:
| ― | erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten und zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten |
| ― | zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
Je nach Kategorisierung der Finanzinstrumente erfolgt die Bewertung entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Markt- oder Börsenpreis, sofern die zu bewertenden Finanzinstrumente an einem aktiven Markt gehandelt werden. Sofern kein aktiver Markt für ein Finanzinstrument besteht, wird der beizulegende Zeitwert mittels geeigneter finanzmathematischer Methoden, wie zum Beispiel anerkannten Optionspreismodellen oder der Diskontierung zukünftiger Zahlungszuflüsse mit dem Marktzinssatz ermittelt und durch Bestätigungen der Banken, die die Geschäfte abwickeln, überprüft.
Die fortgeführten Anschaffungskosten entsprechen den Anschaffungskosten, abzüglich Tilgungen, Wertminderungen und der Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag, welche entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt wird. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald Manz Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Eine Ausbuchung erfolgt grundsätzlich dann, wenn das vertragliche Recht auf Cashflows ausläuft oder dieses Recht auf einen Dritten übertragen wird.
ORIGINÄRE FINANZINSTRUMENTE
Zu den originären Finanzinstrumenten gehören insbesondere Forderungen gegen Kunden und flüssige Mittel sowie Finanzschulden und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Bei erstmaliger Erfassung werden die originären Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bei der Erstbewertung entspricht der beizulegende Zeitwert grundsätzlich dem Transaktionspreis, d. h. der hingegebenen oder der empfangenen Gegenleistung.
Nach dem erstmaligen Ansatz werden die originären Finanzinstrumente je nach der Kategorie, zu der sie gehören, entweder mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Kredite und Forderungen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten, abzüglich der Wertminderungen, bilanziert. Wertminderungen werden vorgenommen, wenn objektive Hinweise für eine solche vorliegen. Hinweise auf eine Wertminderung können dann gegeben sein, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, bei Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz und wenn beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten künftigen Cashflows hinweisen, wie Änderung der Rückstände oder wirtschaftlichen Bedingungen, die mit Ausfällen korrelieren. Diese Kategorie umfasst in der Manz-Gruppe vor allem Forderungen gegen Kunden und sonstige Forderungen.
Wertberichtigungen werden unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vorgenommen.
Zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. In der Manz-Gruppe kommen diese originären Finanzinstrumente nicht vor.
Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinstrumente werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste aus der Folgebewertung werden erfolgswirksam erfasst. Sie kommen in der Manz-Gruppe nicht vor.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Folgebewertung mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE
Die Manz AG setzt derivative Finanzinstrumente nur zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten resultierenden Zins- und Währungsrisiken ein.
Die derivativen Finanzinstrumente werden nach IAS 39 bei ihrer erstmaligen Erfassung sowie in der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Zeitwerte von gehandelten derivativen Finanzinstrumenten entsprechen den Marktpreisen. Nicht gehandelte derivative Finanzinstrumente werden unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen und unter Rückgriff auf aktuelle Marktparameter berechnet.
Für die Erfassung der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte - erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital - ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden ist oder nicht. Liegt kein Hedge Accounting vor, werden die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam erfasst. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39, wird der Besicherungszusammenhang als solcher bilanziert.
Bei Manz werden die Vorschriften des Hedge Accounting gemäß IAS 39 zur Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow Hedges) angewandt. Hierbei wird zu Beginn der Sicherungsbeziehung die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft dokumentiert, einschließlich der Risikomanagementziele. Des Weiteren wird bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in deren Verlauf regelmäßig dokumentiert, ob das in die Sicherungsbeziehung designierte Sicherungsinstrument hinsichtlich der Kompensation der Änderung der Cashflows der Grundgeschäfte im hohen Maße effektiv ist.
Derivate sind der Kategorie "zu Handelszwecken gehalten" zugeordnet, sofern kein Hedge Accounting angewendet wird.
Der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines Derivates oder eines originären Finanzinstruments, das als Sicherungsinstrument designiert worden ist, wird nach Abzug latenter Steuern im Eigenkapital unter Gewinnrücklagen aus Cashflow Hedges erfasst. Der auf den ineffektiven Teil entfallende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam in den "sonstigen betrieblichen Erträgen" oder "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" ausgewiesen.
Im Eigenkapital erfasste Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, in der auch das Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Falls der Eintritt des ursprünglich abgesicherten Grundgeschäfts nicht mehr erwartet wird, werden die bis dahin innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesenen kumulierten, nicht realisierten Gewinne und Verluste ebenfalls ergebniswirksam erfasst.
FLÜSSIGE MITTEL
Die flüssigen Mittel umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Form von Geldkonten und kurzfristigen Geldanlagen bei Kreditinstituten, die beim Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Sie werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGEN
Als Entlohnung für die geleistete Arbeit erhalten Mitarbeiter des Konzerns (einschließlich der Führungskräfte) eine aktienbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten. Dieser sog. Performance Share Plan wurde im Geschäftsjahr 2008 erstmalig eingeführt. Die Kosten aus der Gewährung der Aktienzusagen werden zum beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bemessen. Der beizulegende Zeitwert wird unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells ermittelt (zu Einzelheiten siehe Angabe 9).
Die Erfassung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (sog. Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d. h. dem Zeitpunkt, an dem der betroffene Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen.
Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind.
Werden die Bedingungen einer Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geändert, so werden Aufwendungen mindestens in der Höhe erfasst, in der sie angefallen wären, wenn die Vertragsbedingungen nicht geändert worden wären. Die Gesellschaft erfasst außerdem die Auswirkungen von Änderungen, die den gesamten beizulegenden Zeitwert der aktienbasierten Vergütungsvereinbarung erhöhen oder mit einem anderen Nutzen für den Arbeitnehmer verbunden sind, bewertet zum Zeitpunkt der Änderung.
Wird eine Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente annulliert, wird diese so behandelt, als ob sie am Tag der Annullierung ausgeübt worden wäre. Der bislang noch nicht erfasste Aufwand wird sofort erfasst. Dies findet auf alle Vergütungsvereinbarungen Anwendung, wenn Nicht-Ausübungsbedingungen, auf die entweder das Unternehmen oder die Gegenpartei Einfluss haben, nicht erfüllt werden. Wird die annullierte Vergütungsvereinbarung jedoch durch eine neue Vergütungsvereinbarung ersetzt und die neue Vergütungsvereinbarung am Tag ihrer Gewährung als Ersatz für die annullierte Vergütungsvereinbarung deklariert, werden die annullierte und die neue Vergütungsvereinbarung wie eine Änderung der ursprünglichen Vergütungsvereinbarung bilanziert (vgl. hierzu den obigen Abschnitt).
Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienzusagen wird bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie (verwässert) als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt (zu Einzelheiten siehe Angabe 12).
EIGENE AKTIEN
Erwirbt der Konzern eigene Aktien, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Aktien wird nicht erfolgswirksam erfasst.
ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden in der Bilanz als passivischer Abgrenzungsposten angesetzt und in gleichen Raten über die geschätzte Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswerts ertragswirksam aufgelöst.
TATSÄCHLICHE ERTRAGSTEUERN
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.
Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst.
LATENTE STEUERN
Latente Steuern werden auf alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz gebildet. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden aktiviert, sofern damit gerechnet wird, dass diese genutzt werden können.
Für die Bewertung der latenten Steuern werden die Steuersätze zum Realisationszeitpunkt zugrunde gelegt, die auf Basis der aktuellen Rechtslage in den einzelnen Ländern gelten oder erwartet werden. Latente Steuern, die sich auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten beziehen, werden im Eigenkapital ausgewiesen. Aktive und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hätte und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") gemäß IAS 19 ermittelt. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Sofern Pensionsverpflichtungen durch Planvermögen rückgedeckt wurden, werden diese saldiert ausgewiesen.
Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen. Die erfolgswirksame Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste erfolgt erst dann, wenn die zu Beginn des Geschäftsjahres nicht erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste zehn Prozent des höheren Wertes von Anwartschaftsbarwert und Planvermögen (Korridormethode) übersteigen. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis. Der Zinssatz, der zur Abzinsung der Rückstellungen verwendet wird, wird ausgehend von der Rendite langfristiger erstrangiger Industrieanleihen am Bilanzstichtag bestimmt.
SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und dieser verlässlich geschätzt werden kann. Rückstellungen werden grundsätzlich unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung berechnet. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen.
Rückstellungen für Gewährleistungen werden unter Berücksichtigung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs gebildet. Langfristige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Zinssatz wird ein Zinssatz vor Steuern verwendet, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für den Sachverhalt spezifischen Risiken widerspiegelt. Der aus der Aufzinsung entstehende Zinsaufwand wird in den Finanzaufwendungen ausgewiesen.
Abgegrenzte Schulden werden nicht unter den Rückstellungen, sondern sachverhaltsbezogen unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bzw. unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
VERBINDLICHKEITEN
Langfristige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt.
ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN
Die Erfassung von Umsatzerlösen erfolgt grundsätzlich erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erzeugnisse oder Waren geliefert bzw. die Leistungen erbracht sind und der Gefahrenübergang an den Kunden stattgefunden hat. Skonti, Kundenboni und Rabatte vermindern die Umsatzerlöse. Bei Fertigungsaufträgen werden Umsätze nach dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) erfasst.
Die produktionsbezogenen Aufwendungen werden mit der Lieferung bzw. der Inanspruchnahme der Leistung, alle sonstigen Aufwendungen werden im Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Dies gilt auch für nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten. Rückstellungen für Gewährleistung werden im Zeitpunkt des Verkaufs der Produkte gebildet. Zinsen und sonstige Fremdkapitalkosten werden als Aufwand der Periode gebucht, soweit diese nicht nach IAS 23 aktiviert werden.
EVENTUALSCHULDEN
Die Eventualschulden stellen mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten dar, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse, die nicht vollständig unter der Kontrolle der Manz-Gruppe stehen, erst noch bestätigt werden müssen. Des Weiteren entstehen Eventualschulden aus einer gegenwärtigen Verpflichtung, die auf vergangenen Ereignissen beruht, die jedoch nicht bilanziert werden, weil der Abfluss von Ressourcen nicht wahrscheinlich ist bzw. die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann.
SCHÄTZUNGEN UND BEURTEILUNGEN DES MANAGEMENTS
Zur Erstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen und Schätzungen notwendig, die sich auf Ansatz, Bewertung und Ausweis der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Eventualforderungen und -schulden auswirken. Die wesentlichen Sachverhalte, die von solchen Ermessensentscheidungen und Schätzungen betroffen sind, beziehen sich auf die Realisierbarkeit von Forderungen, die Ermittlung des Fertigstellungsgrads bei langfristiger Auftragsfertigung, die Annahmen über zukünftige Cashflows von Zahlungsmittel generierenden Einheiten (ZGE) und Entwicklungsprojekten sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Die tatsächlich eintretenden Werte können im Einzelfall von den Schätzungen abweichen. Die Buchwerte der durch Schätzungen betroffenen Vermögenswerte und Schulden können den Aufgliederungen der einzelnen Bilanzposten entnommen werden.
Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Insbesondere werden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert:
Geschäfts- oder Firmenwerte: Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich im Rahmen eines Impairment-Tests geprüft. Im Zuge dieses Tests müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags ist ein angemessener Diskontierungszinssatz zu wählen. Eine künftige Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation kann zu einer Reduzierung der Zahlungsmittelüberschüsse beziehungsweise des Diskontierungszinssatzes und somit gegebenenfalls zu einer außerplanmäßigen Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte führen.
Entwicklungskosten: Entwicklungskosten werden entsprechend den Angaben in den dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aktiviert. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge hat die Unternehmensleitung Annahmen über die Höhe der zu erwartenden künftigen Cashflows aus Vermögenswerten, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwartenden zukünftigen Cashflows, die Vermögenswerte generieren zu treffen.
Sachanlagen: Technischer Fortschritt, eine Verschlechterung der Marktsituation oder Schäden können zu einer außerplanmäßigen Abschreibung der Sachanlagen führen.
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen: Die Bilanzierung von Forderungen aus Fertigungsaufträgen werden nach der Percentage-of-Completion-Methode gemäß IAS 11 vorgenommen. Die Umsätze werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad ausgewiesen. Hierbei ist eine exakte Schätzung des Auftragsfortschritts wesentlich für die Bilanzierung. In Abhängigkeit von der Methode zur Bestimmung des Fertigstellungsgrads umfassen die wesentlichen Schätzungen die gesamten Auftragskosten, die bis zur Fertigstellung noch anfallenden Kosten, die gesamten Auftragserlöse und -risiken sowie andere Beurteilungen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte: Um dem Kreditrisiko Rechnung zu tragen, werden Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen gebildet. Die Höhe der Wertberichtigung umfasst hierbei Einschätzungen und Beurteilungen einzelner Forderungen, die auf den Fälligkeitsstrukturen der Forderungssalden, der Bonität der Kunden, den Erfahrungen in Bezug auf Ausbuchungen von Forderungen der Vergangenheit und Veränderungen von Zahlungsbedingungen basieren.
Pensionsrückstellungen: Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen kommt es durch die Wahl der Prämissen wie Rechnungszins oder Trendannahmen sowie durch den Ansatz biometrischer Wahrscheinlichkeiten zu Abweichungen im Vergleich zu den tatsächlichen im Zeitablauf entstehenden Verpflichtungen.
Drohverlustrückstellungen: Drohverlustrückstellungen werden in der Regel für nachteilige Bezugs- und Absatzverträge gebildet. Eine künftige Änderung der Marktpreise auf der Bezugs- oder Absatzseite kann zu einer Anpassung der Drohverlustrückstellungen führen.
Bilanzierung von Erwerben: Im Rahmen eines Anteilserwerbs werden sämtliche identifizierten Vermögenswerte und Schulden sowie Eventualverbindlichkeiten für Zwecke der Erstkonsolidierung zum beizulegenden Zeitwert am Erwerbsstichtag angesetzt. Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte dieser Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbsstichtag werden Schätzungen herangezogen.
Ertragsteuern: Für die Bildung von Steuerrückstellungen sowie bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge sind gleichermaßen Schätzungen vorzunehmen. Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern bestehen Unsicherheiten in Bezug auf die Auslegung komplexer Steuervorschriften sowie auf die Höhe und den Zeitpunkt künftiger zu versteuernder Einkünfte. Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.
ÄNDERUNG DER BILANZIERUNG- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Erstmalige Anwendung geänderter Rechnungslegungsstandards
Das IASB hat folgende Änderungen von Standards verabschiedet, die ab dem Geschäftsjahr 2012 verpflichtend anzuwenden sind, ohne dass diese wesentliche Auswirkungen auf den Manz-Konzernabschluss hatten:
IFRS 7 Änderung (2010) "Finanzinstrumente: Angaben - Übertragung finanzieller Vermögenswerte": Die Änderungen führen zu erweiterten Anhangangaben bei der Übertragung von finanziellen Vermögenswerten und sollen den Bilanzadressaten einen besseren Einblick in derartige Transaktionen ermöglichen.
AUSWIRKUNGEN NEUER, NOCH NICHT ANZUWENDENDER RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS
Das IASB und das IFRIC veröffentlichten bereits folgende Standards und Interpretationen, deren Anwendung für das Geschäftsjahr 2012 jedoch noch nicht verpflichtend ist. Die künftige Anwendung setzt teilweise noch die Übernahme durch die EU in europäisches Recht voraus.
Sammelstandard zur Änderung verschiedener IFRS (2012) "Verbesserungen der IFRS-Zyklus 2009-2011": Die Änderungen sind das Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses des IASB und betreffen eine Vielzahl einzelner IFRS. Die Änderungen sollen den Inhalt der Vorschriften konkretisieren und unbeabsichtigte Inkonsistenzen zwischen den Standards beseitigen. Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Die Übernahme in EU-Recht steht noch aus. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG werden derzeit geprüft.
IAS 1 Änderung (2011) "Darstellung des Abschlusses - Darstellung von Posten des sonstigen Ergebnisses": Gemäß den Änderungen hat der Ausweis von Bestandteilen der Gesamtperiodenerfolgsrechnung, die in Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden, und von Bestandteilen, die nicht umgegliedert werden, getrennt zu erfolgen. Werden die Posten der Gesamtperiodenerfolgsrechnung vor Steuern dargestellt, so ist der dazugehörige Steuerbetrag gleichermaßen für jede Kategorie getrennt auszuweisen.
Des Weiteren wird der in IAS 1 verwendete Begriff für die Gesamtperiodenerfolgsrechnung geändert in "Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis". Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen. Die Änderungen wurden noch nicht in europäisches Recht übernommen. Die Änderungen werden voraussichtlich Auswirkungen auf die Darstellung der Gesamtergebnisrechnung im Konzernabschluss der Manz AG haben.
IAS 12 Änderung (2010) "Latente Steuern: Realisierung zugrunde liegender Vermögenswerte": Die Änderung stellt zumindest teilweise die Behandlung temporärer steuerlicher Differenzen in Zusammenhang mit der Anwendung des Zeitwertmodells von IAS 40 "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" klar. Als weitere Konsequenz führt die Änderung des IAS 12 zu einer Anpassung des SIC 21 "Ertragsteuern - Realisierung von neu bewerteten, nicht planmäßig abzuschreibenden Vermögenswerten". Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Die Änderungen wurden noch nicht in europäisches Recht übernommen. Der Standard wird keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
IAS 19 Änderung (2011) "Leistungen an Arbeitnehmer": Die bedeutendste Änderung des IAS 19 besteht darin, dass künftig unerwartete Schwankungen der Pensionsverpflichtungen sowie versicherungsmathematische Gewinne und Verluste unmittelbar im Eigenkapital (kumulierte erfolgsneutrale Veränderungen) erfasst werden müssen. Das bisherige Wahlrecht zwischen einer sofortigen ergebniswirksamen Erfassung, einer erfolgsneutralen Erfassung oder der zeitverzögerten Erfassung nach der sogenannten Korridormethode wird abgeschafft. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Die Änderungen des IAS 19 werden zu folgenden wesentlichen Effekten führen: Da der Manz-Konzern derzeit die Korridormethode anwendet, wird die Änderungen - bei Anwendung auf die Verhältnisse zum 31. Dezember 2012 - zu einer Erhöhung der Pensionsrückstellung um 1.603 TEUR führen.
IAS 27 Neufassung (2011) "Einzelabschlüsse": Der Standard wurde im Rahmen des umfassenden Reformprojekts zur Konsolidierung neu gefasst. IAS 27 enthält nunmehr ausschließlich die unveränderten Vorschriften zu IFRS-Einzelabschlüssen. Die Neufassung des Standards ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Der Standard wurde noch nicht in europäisches Recht übernommen. Der Standard wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
IAS 28 Änderung (2011) "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen": Der IAS 28 wurde im Jahr 2011 in Zusammenhang mit dem IASB-Projekt zu gemeinschaftlichen Vereinbarungen überarbeitet. Die meisten dieser Änderungen ergeben sich aus der Einbeziehung von Gemeinschaftsunternehmen in IAS 28. Der grundlegende Ansatz zur Bilanzierung nach der Equity-Methode wurde nicht geändert. Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Der Standard wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
IAS 32 Änderung (2011) "Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten": Durch die Änderung werden die Voraussetzungen zur Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten durch zusätzliche Anwendungsleitlinien konkretisiert. Die Änderung ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Der Standard wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
IFRS 1 Änderung (2010) "Erstmalige Anwendung - Ausgeprägte Hochinflation und Beseitigung der festen Zeitpunkte für Erstanwender": Durch die erste Änderung wird der Verweis auf den festen Umstellungszeitpunkt "1. Januar 2004" durch "Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS" ersetzt. Die zweite Änderung gibt Anwendungsleitlinien vor, wie bei der Darstellung von IFRS-konformen Abschlüssen vorzugehen ist, wenn ein Unternehmen für einige Zeit die IFRS-Vorschriften nicht einhalten konnte, weil seine funktionale Währung starker Hochinflation unterlag. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Die Änderungen werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
IFRS 7 Änderung (2011) "Angaben - Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten": In Zusammenhang mit der Änderung des IAS 32 "Finanzinstrumente: Darstellung" hinsichtlich der Saldierung von Finanzinstrumenten wurde der Umfang der erforderlichen Anhangangaben erweitert. Die Änderung des IFRS 7 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Die Änderungen werden voraussichtlich keine erweiterten Anhangangaben im Konzernabchluss der Manz AG führen.
IFRS 9 "Finanzinstrumente": Mit den Veröffentlichungen von IFRS 9 (2009) und IFRS 9 (2010) schließt das IASB die erste von drei Phasen der Reform der Bilanzierung von Finanzinstrumenten ab. Das IASB beabsichtigt mit IFRS 9 den bestehenden IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" vollständig zu ersetzen. Der Standard befasst sich in der ersten Phase mit der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten. Durch IFRS 9 werden die bisher bestehenden Bewertungskategorien auf nunmehr zwei Bewertungskategorien reduziert: zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Am 16. Dezember 2011 hat das IASB eine Änderung des IFRS 9 veröffentlicht, die den erstmaligen Anwendungszeitpunkt auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen (bislang 1. Januar 2013), verschiebt. IFRS 9 wurde noch nicht in europäisches Recht übernommen. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG werden derzeit geprüft.
IFRS 10 "Konzernabschlüsse": Der IFRS 10 ersetzt die Konsolidierungsvorschriften im bisherigen IAS 27 "Konzern- und Einzelabschlüsse" und im SIC-12 "Konsolidierung - Zweckgesellschaften" und schafft eine einheitliche Definition für Beherrschung.
IFRS 10 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Der Standard wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
IFRS 11 "Gemeinschaftliche Vereinbarungen": IFRS 11 ersetzt IAS 31 "Anteile an Gemeinschaftsunternehmen" und SIC-13 "Gemeinschaftlich geführte Einheiten - Nicht monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen" und beinhaltet Vorschriften zur Identifikation, Klassifikation und Bilanzierung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen. IFRS 11 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Die Änderungen werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
IFRS 12 "Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen": Der neue Standard regelt die Anhangangabepflichten zu Unternehmensverbindungen im Konzernabschluss sowie zu gemeinschaftlichen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen. IFRS 12 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Die Änderungen werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 Änderungen (2012) "Übergangsvorschriften": Durch die Änderungen erfolgt eine Klarstellung der Übergangsvorschriften in IFRS 10 und es werden zusätzliche Erleichterungen beim Übergang auf IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 gewährt. Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Die Übernahme der Änderungen in europäisches Recht steht noch aus. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG werden derzeit geprüft.
IFRS 13 "Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert": Durch IFRS 13 erfolgt eine standardübergreifende Vereinheitlichung der Definition und der Anforderungen an die Bemessung und die Anhangangaben des beizulegenden Zeitwerts. IFRS 13 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Die Änderungen werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
IFRIC 20 "Abraumkosten in der Produktionsphase einer im Tagebau erschlossenen Mine": IFRIC 20 regelt die Bilanzierung von Abraumbeseitigungskosten im Rahmen der Produktionsphase im Tagebau. Die Interpretation stellt klar, wann die Abraumkosten aus der Produktion als Vermögenswert anzusetzen sind und wie die Erst- und Folgebewertung des Vermögenswerts aus der Abraumbeseitigung erfolgt. IFRIC 20 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Die Interpretation wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Manz AG haben.
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
UMSATZERLÖSE (1)
Die sachliche und regionale Aufteilung der Umsatzerlöse ist in der Segmentberichterstattung wiedergegeben. Wir verweisen auch auf unsere Erläuterungen zur Segmentberichterstattung.
In den Umsatzerlösen sind Umsätze aus Fertigungsaufträgen in Höhe von 154.231 TEUR (Vj. 227.754 TEUR) enthalten.
AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGEN (2)
Im Geschäftsjahr 2012 wurden insbesondere für folgende Projekte Entwicklungskosten aktiviert:
Solar
| ― | CIGS-Dünnschicht-Technologie |
| ― | Vakuumbeschichtung für kristalline Solarzellen und Dünnschicht-Solarmodule |
| ― | Entwicklung Backend CIGSfab |
| ― | Automatisierungslösungen für eine Dünnschicht-Fabrik |
| ― | Entwicklung nasschemischer Prozesstechnologie |
Display
| ― | Weiterentwicklungen im Bereich des Display-Handlings |
| ― | Vakuumbeschichtung für den FPD-Bereich |
| ― | Weiterentwicklung des Metallisierungsprozesses |
| ― | Entwicklung Laserprozesstechnologie |
| ― | Entwicklung Prüfverfahren |
Battery
| ― | Entwicklungen im Bereich der Lithium-Ionen-Batterien |
SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE (3)
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| (in TEUR) | 2012 | 2011 |
|---|---|---|
| Kursgewinne | 2.044 | 721 |
| Erträge aus der Verminderung von Rückstellungen | 894 | 998 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 232 | 104 |
| Erträge aus Anlageverkäufen | 33 | 62 |
| Fördergelder | 3.798 | 404 |
| Veränderung Wertberichtigungen auf Forderungen | 46 | 119 |
| Investitionszuschüsse | 122 | 116 |
| Kostenzuschuss von Dritten | 6.240 | 0 |
| Übrige | 2.086 | 1.927 |
| 15.495 | 4.451 |
MATERIALAUFWAND (4)
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| (in TEUR) | 2012 | 2011 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 88.142 | 145.713 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 12.728 | 12.753 |
| 100.870 | 158.466 |
PERSONALAUFWAND (5)
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| (in TEUR) | 2012 | 2011 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 59.687 | 55.174 |
| Abfindungen | 1.624 | 445 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 10.280 | 9.029 |
| 71.591 | 64.648 | |
| Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt | ||
| Produktion | 1.124 | 1.365 |
| Kaufmännischer / technischer Bereich | 795 | 504 |
| Auszubildende | 39 | 31 |
| 1.958 | 1.900 |
SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN (6)
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| (in TEUR) | 2012 | 2011 |
|---|---|---|
| Ausgangsfrachten, Verpackung | 2.139 | 2.476 |
| Werbe- und Reisekosten | 8.236 | 6.718 |
| Provisionen | 905 | 1.840 |
| Mieten und Leasing | 6.084 | 5.242 |
| Rechts- und Beratungskosten | 1.500 | 1.276 |
| EDV-Kosten | 1.273 | 949 |
| Sonstiger Personalaufwand | 1.724 | 1.773 |
| Versicherungen | 605 | 447 |
| Kursverluste | 378 | 1.794 |
| Zuführung zu sonstigen Rückstellungen (v. a. Nacharbeiten, Gewährleistungen und Drohverluste) | 1.415 | 789 |
| Reparatur und Instandhaltung | 954 | 569 |
| Forderungsverluste | 53 | 50 |
| Veränderung Wertberichtigungen auf Forderungen | 6.220 | 330 |
| Lizenzgebühren | 1.218 | 738 |
| Sonstige Betriebskosten | 2.018 | 1.392 |
| Übrige | 7.990 | 7.413 |
| 42.712 | 33.795 |
FINANZERTRÄGE (7)
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| (in TEUR) | 2012 | 2011 |
|---|---|---|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | ||
| Bankzinsen u. ä. | 211 | 378 |
| 211 | 378 |
FINANZAUFWENDUNGEN (8)
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| (in TEUR) | 2012 | 2011 |
|---|---|---|
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | ||
| Langfristige Verbindlichkeiten | 472 | 142 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.097 | 842 |
| Zinsanteil langfristige Rückstellungen | 277 | 222 |
| Sonstige Zinsaufwendungen | 73 | 77 |
| 1.919 | 1.283 |
AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGEN (9)
Performance Share Plan
Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2008 für Mitglieder des Vorstands und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter einen Performance Share Plan 2008 eingeführt. Hierbei werden Aktienzusagen mit einer Wartezeit (Vesting Period) von 3 Jahren und einer maximalen Gesamtlaufzeit von 6 Jahren gewährt. Im Geschäftsjahr 2011 wurde der bisherige Performance Share Plan 2008 aufgehoben und ein neuer Performance Share Plan 2011 eingeführt. Die Wartezeit (Vesting Period) beläuft sich im neuen Plan auf nahezu 5 Jahre und hat eine maximale Gesamtlaufzeit von 8 Jahren gewährt. Nach Ablauf der Wartezeit erhält der Empfänger eine Manz-Aktie zum Preis von 1,00 EUR. Die Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Die Aktienzusagen sind während der Wartezeit nicht dividendenberechtigt. Die Manz AG kann die Aktienzusagen durch neue ausgegebene Aktien, durch eigene Aktien oder durch Geldzahlung abgelten. Die Art der Abgeltung legen Vorstand und Aufsichtsrat fest.
Die Aktienzusagen (Bezugsrechte) werden nach freiem Ermessen des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates - soweit es sich um Vorstandsmitglieder handelt, nach freiem Ermessen des Aufsichtsrates - in jährlichen Tranchen, binnen eines Zeitraums von drei Monaten nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, ausgegeben.
Die Anzahl der insgesamt auszugebenden Aktien richtet sich nach der Anzahl der Bezugsberechtigten je Tranche, nach dem Grad der Erreichung der Erfolgsziele (Erfolgsfaktor) und nach der Haltedauer der Bezugsrechte (Treuefaktor). Der Erfolgsfaktor bezieht sich für die einzelnen Tranchen auf die jeweilige EBIT-Marge des Konzernabschlusses. Hierbei stellt der Performance Share Plan 2011 auf die durchschnittliche EBIT-Marge für das Geschäftsjahr, in dem die Wartezeit endet, sowie die drei vorangehenden Geschäftsjahre ab. Der Performance Share Plan 2008 bezog sich nur auf die EBIT-Marge für das Geschäftsjahr, in dem die Wartezeit endet. Der Treuefaktor wird bestimmt durch die Haltedauer der Bezugsrechte und kann sich bis zu einem Maximal-Faktor von 2,00 erhöhen, wenn die Bezugsrechte erst im dritten Jahr nach Ausgabe der Bezugsrechte ausgeübt werden.
Im Geschäftsjahr 2012 wurden aufgrund der Ertragssituation keine Aktienzusagen/Bezugsrechte gewährt. Im Geschäftsjahr 2011 erhielten 20 Mitarbeiter und Mitglieder des Vorstands 14.256 Aktienzusagen/Bezugsrechte. Hiervon entfielen 4.279 auf den Vorstand.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aktienzusagen/Bezugsrechte mit den entsprechenden gewichteten durchschnittlichen beizulegenden Zeitwerten je zugesagter Aktie zum Zeitpunkt ihrer Gewährung:
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| (in Stück) Aktienzusagen/ Bezugsrechte | (in EUR) Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt | |
|---|---|---|
| Bestand am Jahresanfang (nicht erdient) | 14.256 | 35,65 |
| In der Berichtsperiode verfallen | 0 | 0,00 |
| In der Berichtsperiode gewährt | 0 | 0,00 |
| Bestand am Jahresende (nicht erdient) | 14.256 | 35,65 |
Die Bilanzierung der Aktienzusagen erfolgt gemäß IFRS 2 mit dem beizulegenden Zeitwert der Zusagen zum Zeitpunkt der Gewährung und wird im Personalaufwand sowie einer korrespondierenden Erhöhung des Eigenkapitals (Kapitalrücklage) erfasst. Die Ermittlung der Zeitwerte erfolgt unter Anwendung des Black-Scholes-Modells.
Folgende Parameter liegen der Berechnung zugrunde:
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| 2012 | 2011 | |
|---|---|---|
| Ausübungspreis (in EUR) | n. a. | 1,00 |
| Risikofreier Zinssatz p.a. | n. a. | 2,02 % |
| Volatilität | n. a. | 71,70 % |
| Erwartete Dividenden (in EUR) | n. a. | 0,00 |
| Fair Value je Aktienzusage (in EUR) | n. a. | 35,65 |
Im Berichtsjahr wurde aus dem Performance Share Plan 2011 kein Aufwand erfasst (Vj. 21,0 TEUR Personalaufwand). Aufgrund einer Schätzungsänderung im Berichtsjahr hinsichtlich dem Eintritt der Leistungsbedingungen wurden die aus der Tranche 2011 bis dato in der Kapitalrücklage kumuliert erfassten Aufwendungen in Höhe von 20,0 TEUR erfolgswirksam aufgelöst und im Personalaufwand ausgewiesen.
STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG (10)
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag umfassen sowohl tatsächliche als auch latente Ertragsteuern aus temporären Differenzen sowie aus bestehenden steuerlichen Verlustvorträgen.
Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:
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| (in TEUR) | 2012 | 2011 |
|---|---|---|
| Tatsächlicher Steueraufwand | ||
| Laufende Periode | 1.278 | 2.414 |
| Vorperioden | 132 | 549 |
| Latenter Steueraufwand/-ertrag (-) aus temporären Differenzen | 573 | 6.128 |
| Latenter Steueraufwand/-ertrag (-) aus steuerlichen Verlustvorträgen | -919 | -8.042 |
| 1.064 | 1.049 |
Die Berechnung des laufenden Ertragsteueraufwands erfolgt unter Anwendung der zum Bilanzstichtag geltenden Steuersätze. Für die Berechnung der latenten Steuern der inländischen Gesellschaften wurde der inländische Steuersatz von 29,13 % (Vj. 29,13 %) berücksichtigt. Bei den ausländischen Gesellschaften wurden Steuersätze von 13 % - 25 % (Vj. 17 % - 25 %) verwendet.
Der Ertragsteueraufwand im Berichtsjahr in Höhe von 1.064 TEUR (Vj. 1.049 TEUR) leitet sich wie folgt von einem "erwarteten" Ertragsteueraufwand ab, der sich bei Anwendung des gesetzlichen Ertragsteuersatzes des Mutterunternehmens auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben hätte:
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| (in TEUR) | 2012 | 2011 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -32.416 | 2.212 |
| Ertragsteuersatz der Manz AG | 29,13 % | 29,13 % |
| Erwarteter Ertragsteueraufwand | -9.443 | 644 |
| Steuersatzunterschiede Ausland | -224 | -1.769 |
| Änderung des Steuersatzes | -48 | 0 |
| Nicht abzugsfähige Aufwendungen | 329 | 620 |
| Periodenfremde Steuern | 132 | 549 |
| Steuergutschriften | -230 | -267 |
| Wertberichtigung auf aktive latente Steuern | 2.832 | 0 |
| Nichtansatz steuerlicher Verlustvorträge | 7.580 | 1.480 |
| Sonstiges | 136 | -208 |
| Ausgewiesener Ertragsteueraufwand | 1.064 | 1.049 |
| Effektive Steuerbelastung | -3,28 % | 47,44 % |
Die aktiven und passiven latenten Steuern auf Ebene der einzelnen Bilanzposten werden in der folgenden Übersicht dargestellt:
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| Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | |||
|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | 31.12.2012 | 31.12.2011 | 31.12.2012 | 31.12.2011 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 0 | 0 | 11.020 | 9.846 |
| Sachanlagen | 0 | 0 | 81 | 73 |
| Vorräte | 4.595 | 6.214 | 0 | 0 |
| Forderungen | 219 | 190 | 4.973 | 10.270 |
| Pensionsrückstellungen | 166 | 73 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7 | 177 | 7 | 0 |
| Rückstellungen | 181 | 191 | 0 | 197 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 12.791 | 15.176 | 0 | 0 |
| Bruttowert | 17.959 | 22.021 | 16.081 | 20.386 |
| Saldierung | -15.779 | -19.583 | -15.779 | -19.583 |
| Bestand laut Konzernbilanz | 2.180 | 2.438 | 302 | 803 |
| Nettobetrag der aktiven latenten Steuern | 1.878 | 1.635 |
Der Erhöhung des Netto-Betrages der aktiven latenten Steuern in Höhe von 243 TEUR (Vj. 2.004 TEUR) setzt sich wie folgt zusammen:
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| (in TEUR) | 2012 | 2011 |
|---|---|---|
| Latenter Steuerertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung | 346 | 1.914 |
| Neutrale Verminderung der latenten Steuern auf derivative Finanzinstrumente | -36 | 73 |
| Währungsumrechnung | -67 | 17 |
| 243 | 2.004 |
Für steuerliche Verlustvorträge werden latente Steuern nur angesetzt, wenn ihre Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Im Berichtsjahr wurden keine aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge gebildet, soweit aktive latente Steuern die passiven latenten Steuern der jeweiligen Gesellschaft überstiegen hätten.
Die steuerlichen Verlustvorträge belaufen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 88.428 TEUR (Vj. 57.869 TEUR) und sind unbegrenzt vortragsfähig. Für Verlustvorträge in Höhe von 43.616 TEUR (Vj. 5.300 TEUR) wurden aufgrund gesunkener Realisationsmöglichkeiten keine aktiven latenten Steuern gebildet.
Gemäß IAS 12 sind latente Steuern auf temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Konzernunternehmen zu bilanzieren (Outside Basis Differences). Für Outside Basis Differences in Höhe von 25,1 Mio. EUR (Vj. 22,2 Mio. EUR) wurden keine passiven latenten Steuern gebildet, da eine Umkehrung der temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht erwartet wird.
ERGEBNISANTEIL MINDERHEITSANTEILE (11)
Der Ergebnisanteil der Minderheitsaktionäre setzt sich zusammen aus den den Minderheiten zugewiesenen Ergebnissen in Höhe von 163 TEUR (Vj. 300 TEUR). Hierbei handelt es sich um Minderheitsanteile bei der Manz Taiwan Ltd. und Manz India Limited.
ERGEBNIS JE AKTIE (12)
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Manz AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus sogenannten potenziellen Aktien. Hierzu zählen Options- und Bezugsrechte, wenn diese Rechte die Ausgabe von Aktien zu einem Wert unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie zur Folge haben. Es ergab sich ein Verwässerungseffekt aus den Aktienzusagen im Rahmen des Performance Plans (siehe Angabe 9).
Das Ergebnis je Aktie wurde gemäß IAS 33 ermittelt.
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| 2012 | 2011 | |
|---|---|---|
| Den Anteilseignern der Manz AG zuzurechnendes Konzernergebnis (EUR) | -33.642.379 | 863.512 |
| Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien (Stück) | 4.480.054 | 4.480.054 |
| Effekt aus aktienbasierter Vergütung (Stück) | 0 | 57.024 |
| Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien (verwässert) (Stück) | 4.480.054 | 4.537.078 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert = unverwässert) (EUR) | -7,51 | 0,19 |
ERLÄUTERUNGEN ZUR SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Im Rahmen der Segmentberichterstattung werden die Aktivitäten der Manz-Gruppe gemäß den Regeln von IFRS 8 (Segmentberichterstattung) nach Geschäftsbereichen und nach Regionen abgegrenzt. Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Steuerung und berücksichtigt die unterschiedlichen Risiko- und Ertragsstrukturen der Geschäftsbereiche. Der Manz-Konzern ist unverändert in den fünf Geschäftsbereichen Display, Solar, Battery, Leiterplatten/OEM und Sonstige tätig. Die Aktivitäten der fünf Geschäftsbereiche ist unverändert zum Vorjahr, nur die Bezeichnung wurde bei zwei Segmenten geändert von FPD zu Display und von New Business zu Battery.
Im Segment "Display" werden Komplettanlagen für die Handhabung empfindlicher Produkte unter Reinraumbedingungen realisiert. Die Schwerpunkte liegen hierbei im Bereich der Herstellung von LCD-Flachbildschirmen und touchfähigen Anwendungen.
Die Aktivitäten im Bereich "Solar" erstrecken sich auf Systemlösungen für die Herstellung von kristallinen Solarzellen und Dünnschicht-Solarmodulen.
Im Bereich "Battery" werden Systemlösungen für die industrielle Fertigung von Li-Ion-Batterien entwickelt.
Im Segment "Leiterplatten/OEM" werden Anlagen für die Herstellung und Bearbeitung von Leiterplatten (PCBs) und Anlagen für die Halbleiterindustrie gefertigt.
Der Bereich "Sonstige" umfasst insbesondere Systemlösungen für die Verpackungsindustrie und Anlagen für die automatisierte Handhabung von Kleinteilen.
Zentrale Größe für die Beurteilung und Steuerung der Ertragslage eines Segments ist das operative Ergebnis (EBIT).
In der Segmentberichterstattung sind Erlöse, Ergebnisse sowie Vermögen und Schulden der einzelnen Segmente des Konzerns dargestellt. Mit Ausnahme des Bereichs der Zentralfunktionen/Übriges bestehen zwischen den einzelnen Segmenten nur in geringem Umfang Liefer- und Leistungsbeziehungen. Die Liefer- und Leistungsbeziehungen innerhalb von Segmenten sind konsolidiert ausgewiesen. Der Leistungsaustausch zwischen den Segmenten wird zu Preisen angesetzt, wie sie auch mit Konzernfremden vereinbart würden.
Von den Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2012 entfallen auf einen Kunden 48.808 TEUR (Vj. 44.092 TEUR), die dem Segment Display zuzuordnen sind.
ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG (13)
Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel der Manz-Gruppe im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. Entsprechend IAS 7 (Kapitalflussrechnung) werden Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit sowie Finanzierungstätigkeit unterschieden. Auswirkungen aus Veränderungen des Konsolidierungskreises und der Wechselkurse sind in den jeweiligen Positionen eliminiert. Die auf Änderungen der Wechselkurse beruhende Veränderung der flüssigen Mittel ist gesondert ausgewiesen.
Im Vergleich zum Vorjahresabschluss werden seit dem Berichtsjahr die gezahlten und erhaltenene Ertragsteuern bzw. Zinsen im Cashflow aus laufender Geschäftstägigkeit offen ausgewiesen. Im Vorjahr wurde hierfür eine Anhangangabe gemacht. Die Kapitalflussrechnung beginnt aufgrund dieser Umstellung mit dem operativen Ergebnis (EBIT). Der Vorjahresausweis wurde aus Vergleichsgründen angepasst.
Die Zahlungsmittel der Kapitalflussrechnung umfassen alle in der Bilanz ausgewiesenen flüssigen Mittel, die sich aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten und nur unwesentlichen Wertschwankungen zusammensetzen.
Die Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden nach der direkten Methode dargestellt. Die Mittelzu- und Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts umfassen neben Zugängen im Sachanlagevermögen auch Zugänge bei den immateriellen Vermögenswerten. Die Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen sind um die übernommenen flüssigen Mittel vermindert. In der Finanzierungstätigkeit sind neben Zahlungsmittelzuflüssen aus Eigenkapitalerhöhungen und der Begebung von sonstigen Finanzverbindlichkeiten auch Zahlungsmittelabflüsse aus der Tilgung von Krediten ausgewiesen.
Demgegenüber wird ausgehend vom Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) der Mittelzufluss und -abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit indirekt abgeleitet. Dazu wird das EBIT um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge, das sind im Wesentlichen Abschreibungen und die Veränderungen der langfristigen Rückstellungen und latenten Steuern, korrigiert und um die Veränderung der betrieblichen Aktiva und Passiva ergänzt.
Investitions- und Finanzierungsvorgänge, welche nicht zu einer Veränderung von Zahlungsmitteln geführt haben, sind nicht Bestandteil der Kapitalflussrechnung.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE (14)
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| (in TEUR) | Lizenzen, Markenrechte, Software und ähnliche Rechte | Aktivierte Entwicklungs- kosten | Geschäfts- oder Firmenwert | Anlagen im Bau/Geleistete Anzahlungen | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand 1. Januar 2011 | 42.560 | 31.000 | 24.960 | 8.818 | 107.338 |
| Währungsanpassung | -77 | -5 | -179 | 0 | -261 |
| Zugänge | 514 | 13.173 | 0 | 346 | 14.033 |
| Abgänge | -288 | -49 | 0 | 0 | -337 |
| Umgliederungen | 18 | 1.704 | 0 | -1.722 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2011 | 42.727 | 45.823 | 24.781 | 7.442 | 120.773 |
| Abschreibungen | |||||
| Stand 1. Januar 2011 | 7.839 | 9.081 | 0 | 419 | 17.339 |
| Währungsanpassung | -3 | 51 | 0 | 0 | 48 |
| Zugänge | 4.659 | 3.496 | 0 | 0 | 8.155 |
| Abgänge | -94 | 0 | 0 | 0 | -94 |
| Stand 31. Dezember 2011 | 12.401 | 12.628 | 0 | 419 | 25.448 |
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand 1. Januar 2012 | 42.727 | 45.823 | 24.781 | 7.442 | 120.773 |
| Währungsanpassung | 13 | 9 | 543 | 0 | 565 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 4.347 | 0 | 6.943 | -6.676 | 4.614 |
| Zugänge | 752 | 14.888 | 0 | 147 | 15.787 |
| Abgänge | -13 | -4.714 | 0 | -738 | -5.465 |
| Umgliederungen | 19 | 0 | 0 | -19 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2012 | 47.845 | 56.006 | 32.267 | 156 | 136.274 |
| Abschreibungen | |||||
| Stand 1. Januar 2012 | 12.401 | 12.628 | 0 | 419 | 25.448 |
| Währungsanpassung | 10 | 2 | 0 | 0 | 12 |
| Zugänge | 5.524 | 9.671 | 0 | 0 | 15.195 |
| Abgänge | -7 | -4.710 | 0 | -419 | -5.136 |
| Stand 31. Dezember 2012 | 17.928 | 17.591 | 0 | 0 | 35.519 |
| Restbuchwert 31.12.2011 | 30.326 | 33.195 | 24.781 | 7.023 | 95.325 |
| Restbuchwert 31.12.2012 | 29.917 | 38.415 | 32.267 | 156 | 100.755 |
Im Berichtsjahr wurden im Rahmen der jährlichen Überprüfung der aktivierten Entwicklungskosten für Projekte mit Restbuchwerten zusätzliche Abschreibungen im Geschäftsbereich Solar in Höhe von 2.748 TEUR (Vj. 1.336 TEUR) vorgenommen. Die zusätzlichen Abschreibungen resultieren aus geänderten Abschreibungsdauern sowie geänderten Erwartungen über den Verbrauch des wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswertes.
GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE SOWIE MARKENRECHTE
Die Geschäfts- oder Firmenwerte sowie die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (Markenrechte) entfallen wie folgt auf die einzelnen Segmente:
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| Geschäfts- oder Firmenwert | Markenrechte | |||
|---|---|---|---|---|
| (in TEUR) | 31.12.2012 | 31.12.2011 | 31.12.2012 | 31.12.2011 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Solar | 19.665 | 12.478 | 1.643 | 1.604 |
| Display | 7.586 | 7.342 | 1.643 | 1.604 |
| Leiterplatten/OEM | 2.527 | 2.473 | 822 | 802 |
| Sonstige | 2.488 | 2.488 | 0 | 0 |
| 32.267 | 24.781 | 4.108 | 4.010 |
Die Veränderungen beim Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 7.486 TEUR resultiert in Höhe von 6.943 TEUR aus der Erstkonsolidierung der Manz CIGS Technology (siehe auch Ausführungen bei den Veränderungen im Konsolidierungskreis in 2012 unter Punkt II. Grundlagen der Rechnungslegung). Die übrigen Veränderungen beim Geschäfts- oder Firmenwert sowie bei den Markenrechten resultieren ausschließlich aus Währungsumrechnungen.
Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird mindestens einmal jährlich getestet, indem die Buchwerte der dem jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwert zugrunde liegenden Einheiten mit dem Nutzungswert verglichen werden. Der Nutzungswert wird nach der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Ausgangspunkt ist die aktuelle Dreijahresplanung für den jeweiligen Geschäftsbereich.
Zu den wesentlichen Planungsprämissen gehören vor allem die erwartete Marktentwicklung in Relation zur Entwicklung der Manz-Gruppe, die Entwicklung wesentlicher Fertigungs- und sonstiger Kosten sowie der Abzinsungsfaktor. Bei der Festlegung der Annahmen werden sowohl allgemeine Marktprognosen, aktuelle Entwicklungen wie auch historische Erfahrungen berücksichtigt.
Die Cashflows werden für jeden Geschäftsbereich, dem ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, individuell auf Basis der Umsatz- und Kostenplanung prognostiziert. Die Wachstumsraten wurden mit Werten von 1,0 % bis 2,0 % (Vj. 1,0 % bis 2,0 %) angesetzt. Der für die Abzinsung verwendete Diskontierungssatz vor Steuern (gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten (WACC)) beträgt 13,1 % bis 15,8 % (Vj. 18,0 %). Dabei werden die Eigenkapitalkosten auf Basis einer Vergleichsgruppe (Peer Group) ermittelt. Im Berichtsjahr 2012 wurden für die Segmente Solar, Display und Leiterplatten/OEM jeweils eigene Peer Groups gebildet, um der Umsatzgewichtung im Konzern Rechnung zu tragen. Die Diskontierungssätze und Wachstumsraten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
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| Diskontierungssatz vor Steuern | Wachstumsrate | |||
|---|---|---|---|---|
| (in %) | 31.12.2012 | 31.12.2011 | 31.12.2012 | 31.12.2011 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Solar | 13,4 | 18,0 | 2,0 | 2,0 |
| Display | 13,1 | 18,0 | 1,5 | 1,5 |
| Battery | 13,4 | 18,0 | 1,0 | 1,0 |
| Leiterplatten/OEM | 15,8 | 18,0 | 1,0 | 1,0 |
| Sonstige | 13,4 | 18,0 | 1,0 | 1,0 |
Die Gewichtung der so ermittelten Eigen- und Fremdkapitalkostensätze erfolgte auf Basis der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Peer Group.
Eine Wertminderung eines Geschäfts- oder Firmenwertes liegt vor, wenn der Nutzungswert kleiner ist als der Buchwert des Geschäftsbereichs. Für die Geschäftsjahre 2012 und 2011 wurde kein Wertberichtigungsbedarf der bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte sowie der immateriellen Vermögenswerte ohne bestimmte Nutzungsdauer ermittelt.
Ein um 1,0 % höherer WACC und eine Berechnung ohne unterstelltes Wachstum in der ewigen Rente beeinflusst die Werthaltigkeit der Firmenwerte nicht. Eine dann noch zusätzliche Reduzierung der EBIT-Marge über die gesamte Planungsdauer von 10,0 %, hätte im Geschäftsjahr 2012 zu einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes im Segment Solar in Höhe von 16,0 Mio. EUR (Vj. 0,0 Mio. EUR) und im Segment Leiterplatten/OEM in Höhe von 1,6 Mio. EUR (Vj. 1,5 Mio. EUR) geführt.
Der Werthaltigkeitstest für die Markenwerte erfolgt anhand des Nutzungswertes auf Basis des Lizenzpreisanalogieverfahrens mit einer Lizenzrate von 3,0 % p. a. und einem Diskontierungssatz von 5,84 % p. a. (Vj. 5,88 % p. a.) sowie einem Planungshorizont von fünf Jahren und einer angenommenen Wachstumsrate von 0,0 %.
Von den im Jahr 2012 insgesamt angefallenen Forschungs- und Entwicklungskosten erfüllen 14.888 TEUR (Vj. 13.173 TEUR) die Aktivierungskriterien nach IFRS.
Folgende Beträge wurden erfolgswirksam verrechnet:
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| (in TEUR) | 2012 | 2011 |
|---|---|---|
| Forschungs- und Entwicklungskosten gesamt | -33.711 | -24.490 |
| Abschreibungen auf Entwicklungskosten | -9.671 | -3.496 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 14.888 | 13.173 |
| Aufwandswirksam verrechnete Forschungs- und Entwicklungskosten | -28.494 | -14.813 |
SACHANLAGEN (15)
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| (in TEUR) | Grundstücke und Gebäude | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Anlagen im Bau/Geleistete Anzahlungen | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand 1. Januar 2011 | 15.798 | 6.457 | 7.834 | 114 | 30.203 |
| Währungsanpassung | -181 | 42 | 29 | 1 | -109 |
| Zugänge | 3.177 | 574 | 1.444 | 6.190 | 11.385 |
| Abgänge | -536 | -111 | -652 | 0 | -1.299 |
| Umgliederungen | 75 | 215 | 29 | -319 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2011 | 18.333 | 7.177 | 8.684 | 5.986 | 40.180 |
| Abschreibungen | |||||
| Stand 1. Januar 2011 | 1.066 | 1.700 | 3.801 | 0 | 6.567 |
| Währungsanpassung | -13 | 31 | 56 | 0 | 74 |
| Zugänge | 557 | 1.060 | 1.422 | 0 | 3.039 |
| Abgänge | -245 | -101 | -534 | 0 | -880 |
| Stand 31. Dezember 2011 | 1.365 | 2.690 | 4.745 | 0 | 8.800 |
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand 1. Januar 2012 | 18.333 | 7.177 | 8.684 | 5.986 | 40.180 |
| Währungsanpassung | 239 | 11 | 11 | -45 | 216 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 2.333 | 0 | 0 | 2.333 |
| Zugänge | 1.581 | 14.534 | 1.939 | 5.685 | 23.739 |
| Abgänge | -438 | -1.342 | -1.089 | -51 | -2.920 |
| Umgliederungen | 8.881 | 1.446 | 1.176 | -11.503 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2012 | 28.596 | 24.159 | 10.721 | 72 | 63.548 |
| Abschreibungen | |||||
| Stand 1. Januar 2012 | 1.365 | 2.690 | 4.745 | 0 | 8.800 |
| Währungsanpassung | 34 | 580 | 96 | 0 | 710 |
| Zugänge | 894 | 2.245 | 1.573 | 0 | 4.712 |
| Abgänge | -438 | -774 | -793 | 0 | -2.005 |
| Stand 31. Dezember 2012 | 1.855 | 4.741 | 5.621 | 0 | 12.217 |
| Restbuchwert 31.12.2011 | 16.968 | 4.487 | 3.939 | 5.986 | 31.380 |
| Restbuchwert 31.12.2012 | 26.741 | 19.418 | 5.100 | 72 | 51.331 |
Grundstücke und Gebäude der Manz Taiwan Ltd. mit einem Buchwert von 7.850 TEUR (Vj. 7.355 TEUR), der Manz China Suzhou Ltd. mit 12.525 TEUR (Vj. 0 TEUR) sowie der Manz Slovakia s.r.o von 4.685 TEUR (Vj. 4.839 TEUR) dienen als Sicherheit für Bankdarlehen.
VORRÄTE (16)
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| (in TEUR) | 31.12.2012 | 31.12.2011 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 25.877 | 27.198 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 25.804 | 36.845 |
| Fertige Erzeugnisse, Waren | 2.740 | 708 |
| Geleistete Anzahlungen | 31 | 1.642 |
| 54.452 | 66.393 |
Bei den Vorräten wurden Wertminderungen aufgrund von Markt- und Gängigkeitsrisiken in Höhe von 13.450 TEUR (Vj. 5.396 TEUR) vorgenommen. Die Erhöhung der Wertberichtigungen im Berichtsjahr in Höhe von 8.054 TEUR (Vj. 2.838 TEUR) wurde erfolgswirksam im Materialaufwand erfasst.
FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN (17)
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| (in TEUR) | 31.12.2012 | 31.12.2011 |
|---|---|---|
| Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 19.066 | 49.234 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 35.285 | 34.941 |
| 54.351 | 84.175 |
Die nach dem Grad der Fertigstellung bilanzierten künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen ermitteln sich wie folgt:
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| (in TEUR) | 31.12.2012 | 31.12.2011 |
|---|---|---|
| Herstellungskosten einschließlich Auftragsergebnis der Fertigungsaufträge | 36.941 | 107.385 |
| Abzüglich erhaltene Anzahlungen | -17.875 | -58.151 |
| 19.066 | 49.234 |
Soweit die erhaltenen Anzahlungen die Summe aus angefallenen Auftragskosten und ausgewiesenen Gewinnen übersteigt, erfolgt der Ausweis passivisch unter den erhaltenen Anzahlungen.
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| (in TEUR) | 31.12.2012 | 31.12.2011 |
|---|---|---|
| Herstellungskosten einschließlich Auftragsergebnis der Fertigungsaufträge | 5.389 | 17.765 |
| Abzüglich erhaltene Anzahlungen | -13.043 | -28.199 |
| -7.654 | -10.434 |
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| (in TEUR) | 31.12.2012 | 31.12.2011 |
|---|---|---|
| Einzelwertberichtigungen | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 799 | 96 |
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 4.702 | 0 |
| Pauschalierte Einzelwertberichtigungen | 2.533 | 1.731 |
| 8.034 | 1.827 |
Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:
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| (in TEUR) | 2012 | 2011 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 1.827 | 1.616 |
| Währungsumrechnung | 33 | -8 |
| Verbrauch | 0 | 14 |
| Auflösung | 46 | 107 |
| Zuführungen | 6.220 | 340 |
| Stand 31.12. | 8.034 | 1.827 |
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE (18)
Am Bilanzstichtag waren folgende Devisentermin- und Devisenswapgeschäfte im Rahmen von Hedge Accounting zur Kurssicherung von während des folgenden Geschäftsjahres erwarteten USD-Einnahmen sowie Zinsderivate zur Zinsabsicherung eingesetzt:
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| (in TEUR) | 31.12.2012 | 31.12.2011 | ||
|---|---|---|---|---|
| Währungskurssicherung | Zinsderivate | Währungskurssicherung | Zinsderivate | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Nominalwert | 9.708 | 16.745 | 10.479 | 16.745 |
| Marktwert (netto) | 27 | -87 | -94 | -12 |
| Restlaufzeit | max. 6/2013 | max. 12/2015 | max. 4/2012 | max. 12/2015 |
Im Geschäftsjahr wurden 155 TEUR (Vj. 215 TEUR), unter Abzug von latenten Steuern in Höhe von 48 TEUR (Vj. 73 TEUR), aus noch laufenden Cashflow Hedges erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Im Geschäftsjahr 2011 kam es bei den Cashflow Hedges aufgrund von terminlichen Verschiebungen bei den Grundgeschäften zu Verlusten aus Ineffektivitäten in Höhe von 302 TEUR. Der Ausweis erfolgte in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Im Geschäftsjahr 2012 kam es zu keinen Gewinnen bzw. Verlusten aus Ineffektivitäten.
SONSTIGE KURZFRISTIGE FORDERUNGEN (19)
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| (in TEUR) | 31.12.2012 | 31.12.2011 |
|---|---|---|
| Steuerforderungen (keine Einkommens- und Ertragsteuern) | 2.942 | 1.712 |
| Forderungen Personal | 369 | 313 |
| Sonstige Abgrenzungen (v. a. Versicherungen) | 220 | 290 |
| Übrige | 1.388 | 1.609 |
| 4.919 | 3.924 |
Die sonstigen kurzfristigen Forderungen sind weder überfällig noch wertgemindert.
FLÜSSIGE MITTEL (20)
Bei den flüssigen Mitteln handelt es sich um Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Form von Geldkonten und kurzfristigen Geldanlagen bei Kreditinstituten, die beim Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Sie werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
EIGENKAPITAL (21)
Die Entwicklung des Eigenkapitals und des Gesamtergebnisses sind in der "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung" gesondert dargestellt. Die Bestandteile des Gesamtergebnisses sind in der Gesamtperiodenerfolgsrechnung aggregiert dargestellt.
GEZEICHNETES KAPITAL
Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital des Mutterunternehmens Manz AG ausgewiesen.
Das gezeichnete Kapital beläuft sich unverändert zum Vorjahr auf 4.480.054,00 EUR und ist eingeteilt in unverändert 4.480.054 auf den Inhaber lautende Stückaktien, welche voll eingezahlt sind. Der Nennbetrag einer Stückaktie entspricht damit 1,00 EUR.
GENEHMIGTES KAPITAL
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2009 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital bis zum 15. Juni 2014, um bis zu insgesamt 2.240.027,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 2.240.027 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Das genehmigte Kapital soll für Bar- oder Sachkapitalerhöhungen zur Verfügung stehen und das bisherige genehmigte Kapital ersetzen, das der Vorstand in den Geschäftsjahren 2007 und 2008 zum Großteil ausgeübt hatte.
BEDINGTES KAPITAL I
In der Hauptversammlung vom 10. Juni 2008 wurde die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.433.160,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.433.160 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien beschlossen (bedingtes Kapital I).
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombination dieser Instrumente).
Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 9. Juni 2013 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombination dieser Instrumente) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu 300,00 Mio. EUR zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Instrumente auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 1.433.160,00 EUR nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren.
BEDINGTES KAPITAL II
In der Hautpversammlung vom 10. Juni 2008 wurde die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 72.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 72.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien beschlossen (bedingtes Kapital II, Manz Performance Share Plan 2008).
Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen unterhalb der Geschäftsführung, jeweils im In- und Ausland.
Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 31. Mai 2013, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, einmalig oder mehrmals Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt 50.400 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen der Gesellschaft, sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, bis zum 31. Mai 2013 einmalig oder mehrmals Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 21.600 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft, an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.
Insgesamt dürfen bis zu 24.000 Bezugsrechte ausgegeben werden.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 wurde die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten nach dem Manz Performance Share Plan 2008 aufgehoben, soweit auf der Grundlage dieser Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.
Die Zahl der bezogen auf das bedingte Kapital II zum Bilanzstichtag ausgegebenen Bezugsrechte beläuft sich auf 0 (Vj. 0) (siehe Anmerkung 9).
BEDINGTES KAPITAL III
Die Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 hat der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten nach dem Manz Performance Share Plan 2011 zugestimmt.
Der Vorstand wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ,einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 15.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 60.000 Aktien der Gesellschaft, an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren.
Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2016 einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 15.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 60.000 Aktien der Gesellschaft, an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 festgelegten Bestimmungen.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 6 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 120.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 120.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.
Die Zahl der bezogen auf das bedingte Kapital III zum Bilanzstichtag ausgegebenen Bezugsrechte beläuft sich auf 14.256 (Vj. 14.256) (siehe Anmerkung 9).
BEDINGTES KAPITAL IV
Die Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 hat der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten nach dem Manz Performance Share Plan 2012 zugestimmt.
Der Vorstand wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats, einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 27.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 108.000 Aktien der Gesellschaft, an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren.
Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2017 einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 37.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 148.000 Aktien der Gesellschaft, an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 festgelegten Bestimmungen.
Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 6 der Satzung der Gesellschaft um bis zu 256.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 256.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.
Die Zahl der bezogen auf das bedingte Kapital IV zum Bilanzstichtag ausgegebenen Bezugsrechte beläuft sich auf 0 (siehe Anmerkung 9).
KAPITALRÜCKLAGE
Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen die Einzahlungen von Aktionären nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB, abzüglich der Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern. Des Weiteren ist der Wert, der als Gehaltsbestandteil an Führungskräfte (einschließlich Vorstand) in Form von Eigenkapitalinstrumenten gewährten anteilsbasierten Vergütung, erfasst.
EIGENE AKTIEN
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juni 2010 wurde die Gesellschaft ermächtigt gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in dem Zeitraum bis zum 21. Juni 2015 eigene Aktien mit einem rechnerischen Wert von bis zu 10 % des Grundkapitals, welches am Tag der Hauptversammlung vorlag, zu erwerben.
Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten erfolgen. Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworben wurden, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, zu ihrer Einziehung und ihrer Wiederveräußerung oder Verwertung auf andere Weise können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, jeweils auch in Teilen ausgeübt werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den definierten Ermächtigungen verwendet werden.
Im Geschäftsjahr 2012 erwarb die Gesellschaft 1.599 Stück (Vj. 0 Stück) eigene Aktien zu einem Durchschnittspreis von 28,00 EUR (Vj. 0,0 EUR) pro Aktie mit einem Kurswert von 45 TEUR (Vj. 0,0 TEUR). Der Erwerb der eigenen Aktien im Berichtsjahr erfolgte zur Bedienung der Mitarbeitererfolgsbeteiligung und für Mitarbeiterjubiläen. Zu den Bilanzstichtagen 31. Dezember 2012 und 31. Dezember 2011 sind keine eigenen Aktien im Bestand.
GEWINNRÜCKLAGEN
Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich um Rücklagen für angesammelte Gewinne und Rücklagen für Cashflow Hedges. Die angesammelten Gewinne enthalten die laufenden und die in Vorjahren von der Manz AG und den einbezogenen Tochterunternehmen erwirtschafteten, noch nicht ausgeschütteten Gewinne.
In den Geschäftsjahren 2011 und 2012 erfolgte jeweils eine Erhöhung der Anteilsquote bei der Manz Taiwan Ltd. Die Bilanzierung erfolgte erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion zwischen den Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern. Hierbei entstand jeweils ein positiver Unterschiedsbetrag in Höhe von 4 TEUR (Vj. 5 TEUR), der in den Rücklagen für angesammelte Gewinne ausgewiesen wird.
In der Rücklage für die Absicherung von Cashflows wird der Teil des Gewinns oder Verlusts aus einem Sicherungsinstrument zur Absicherung von Cashflows erfasst, der als effektive Absicherung ermittelt wurde.
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Die Rücklage für Währungsumrechnung dient der Erfassung von Differenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften.
MINDERHEITSANTEILE
Die Minderheitsanteile betreffen die Manz Taiwan Ltd., bei der die Manz Asia Ltd. einen Anteil von 97,16 % (Vj. 97,15 %) hält. Darüber hinaus bestehen bei der im Geschäftsjahr 2008 neu gegründeten Manz India Private Limited Minderheitsanteile in Höhe von 25 %. Der den Minderheitsgesellschaftern zuzurechnende Anteil am Eigenkapital und Jahresergebnis wird in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung jeweils gesondert ausgewiesen.
VORSCHLAG ZUR GEWINNVERWENDUNG
Die Dividendenausschüttung der Manz AG richtet sich gemäß § 58 Abs. 2 AktG nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss (Einzelabschluss) zum 31. Dezember 2012 der Manz AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Bilanzverlust der Manz AG zum 31. Dezember 2012 in Höhe von 50.881.466,09 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZUM KAPITALMANAGEMENT
Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements im Manz-Konzern ist eine kontinuierliche und langfristige Steigerung des Unternehmenswertes und die Sicherung der Liquidität. Ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote sind hierzu wichtige Bausteine. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor.
Der Manz-Konzern überwacht sein Kapital regelmäßig auf der Basis verschiedener Kennzahlen. Das Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten zum bilanziellen Eigenkapital vor Minderheitsanteilen (Gearing) und die Eigenkapitalquote sind hierbei wichtige Kennzahlen. Die Netto-Finanzverbindlichkeiten werden dabei ermittelt als Summe der Finanzverbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten, abzüglich der flüssigen Mittel.
Aufsichtsrat und Vorstand haben als Ziel eine Mindesteigenkapitalquote von 40 % und ein Gearing von weniger als 50 % definiert.
ÜBERSICHT KAPITALMANAGEMENT
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| (in TEUR) | 31.12.2012 | 31.12.2011 |
|---|---|---|
| Flüssige Mittel | 30.708 | 33.288 |
| Finanzverbindlichkeiten | 66.009 | 50.783 |
| Nettofinanzverbindlichkeiten | 35.301 | 17.495 |
| Summe Eigenkapital Anteilseigner Manz AG | 155.594 | 187.564 |
| Eigenkapitalquote | 51,9 % | 58,9 % |
| Gearing | 22,7 % | 9,3 % |
Die beiden Kennzahlen Eigenkapital und Gearing haben sich im Berichtsjahr verschlechtert. Die Eigenkaptialquote ist aufgrund eines höheren Fremdkapitalanteils auf 51,9 % (Vj. 58,9 %) gesunken. Das Gearing hat sich aufgrund der deutlichen Erhöhung der Finanzverbindlichkeiten auf +22,7 % (Vj. +9,3 %) verschlechtert. Beide Kennzahlen liegen aber noch deutlich über den gesetzten Zielen.
Von den Finanzverbindlichkeiten unterlagen im Geschäftsjahr 17.000 TEUR (Vj. 20.000 TEUR) einer sog. Covenants-Regelung, die eine Eigenmittelquote von 30 % und einen Auftragsbestand für den Konzernabschluss von 100,00 Mio. EUR vorsahen. Die Covenants-Regelung zum Auftragsbestand in Höhe von 100,00 Mio. EUR ist zum Bilanzstichtag nicht erfüllt. Die Nichteinhaltung der Covenants-Regelung würde grundsätzlich eine Nachbesicherung zur Folge haben. Die Gesellschaft befindet sich aktuell in einem engen Dialog mit den kreditgebenden Banken zum Abschluss von neuen Vereinbarungen bezüglich der Sicherheiten. Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung (März 2013) sind die Covenants zum Auftragsbestand erfüllt. Zusätzlich unterlagen im Geschäftsjahr Finanzverbindlichkeiten der Manz Slovakia in Höhe von 2.905 TEUR (Vj. 3.325 TEUR) Covenants-Regelungen in Bezug auf den Einzelabschluss der Manz Slovakia, die eine Eigenkapitalquote von größer 10 % und ein EBITDA/Umsatzverhältnis von größer 5 % vorsehen. Diese beiden Finanzauflagen waren im Geschäftsjahr 2011 und 2012 nicht erfüllt. Die Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 2.905 TEUR (Vj. 3.325 TEUR) werden daher bei den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesen.
LANGFRISTIGE FINANZSCHULDEN (22)
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| (in TEUR) | 31.12.2012 | 31.12.2011 |
|---|---|---|
| Langfristige Verbindlichkeiten Kreditinstitute | 22.303 | 4.934 |
| 22.303 | 4.934 |
Die langfristigen Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten zum 31.12.2012 enthalten ein KfW-Darlehen (ERP-Innovationsprogramm) in Höhe des langfristigen Anteils von 17,5 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum 30.12.2020 sowie langfristige Darlehen der Manz China zur Finanzierung des Neubaus.
LANGFRISTIG ABGEGRENZTE INVESTITIONSZUWENDUNGEN (23)
Der Posten beinhaltet abgegrenzte Investitionszuschüsse, auch soweit sie bereits im Folgejahr aufzulösen sein werden, da sie ausschließlich im Zusammenhang mit dem Sachanlagevermögen stehen. Sie betreffen ausnahmslos die Manz Hungary in Ungarn.
Die Investitionszuschüsse sind mit einer Reihe von Auflagen verbunden. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand werden diese Auflagen vollständig erfüllt, so dass mit keinen Rückzahlungen zu rechnen ist.
FINANZVERBINDLICHKEITEN AUS LEASING (24)
Die Leasingverbindlichkeiten resultieren aus den gemäß IAS 17 aktivierungspflichtigen Vermögenswerten. Es handelt sich um Finanzierungsleasingverträge über Pkws, die in dem Posten Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung mit einem Buchwert von 71 TEUR (Vj. 115 TEUR) ausgewiesen sind.
Die in der Zukunft fälligen Leasingzahlungen mit ihren Barwerten ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
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| (in TEUR) | Mindestleasingzahlungen 2012 | Barwert der Mindestleasingzahlungen 2012 | Mindestleasingzahlungen 2011 | Barwert der Mindestleasingzahlungen 2011 |
|---|---|---|---|---|
| Bis 1 Jahr | 36 | 36 | 42 | 42 |
| 1 bis 5 Jahre | 34 | 31 | 70 | 61 |
| Summe Mindestleasingzahlungen | 70 | 112 | ||
| Abzüglich des Zinsanteils | -3 | -9 | ||
| Barwert der Mindestleasingzahlungen | 67 | 67 | 103 | 103 |
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN (25)
In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Konzernbilanz angesetzten Beträge dargestellt.
Das Planvermögen besteht bei den inländischen Versorgungszusagen ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen. Beim Planvermögen der Manz Taiwan Ltd. handelt es sich um gesetzlich vorgeschriebene Dotierungen durch den Arbeitgeber in ein zentrales externes Treuhandvermögen (Central Trust).
Dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Jahresende wird das Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert gegenübergestellt (Finanzierungsstatus). Nach Abzug der noch nicht berücksichtigten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste ergeben sich die Pensionsrückstellungen.
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
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| (in TEUR) | 2012 | 2011 |
|---|---|---|
| Veränderung des Anwartschaftsbarwertes | ||
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 1.1. | 5.922 | 6.161 |
| Änderung Konsolidierungskreis | 45 | 0 |
| Dienstzeitaufwand | 54 | 57 |
| Zinsaufwand | 232 | 224 |
| Gezahlte Leistungen | -641 | -382 |
| Versicherungsmathematische Verluste (+)/Gewinne (-) | 1.372 | -114 |
| Währungsdifferenzen aus ausländischen Plänen | 52 | -24 |
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 31.12. | 7.036 | 5.922 |
| Veränderung des Planvermögens | ||
| Planvermögen zum Zeitwert 1.1. | 1.710 | 1.788 |
| Erwartete Erträge aus Planvermögen | 24 | 29 |
| Beiträge durch die Gesellschaft | 59 | 62 |
| Gezahlte Leistungen | -471 | -154 |
| Versicherungsmathematische Verluste (+)/Gewinne (-) | 12 | 2 |
| Währungsdifferenzen aus ausländischen Plänen | 33 | -17 |
| Planvermögen zum Zeitwert 31.12. | 1.367 | 1.710 |
| Finanzierungsstatus | 5.669 | 4.212 |
| Noch nicht berücksichtigte versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) | -1.603 | -309 |
| Pensionsrückstellungen | 4.066 | 3.903 |
| hiervon entfallen auf: | ||
| Manz Tübingen GmbH, Tübingen | 3.472 | 3.441 |
| Manz Taiwan Ltd., Taiwan | 433 | 356 |
| Manz AG, Reutlingen | 105 | 106 |
| Manz CIGS Technology, Schwäbisch Hall | 56 | 0 |
Die Pensionsverpflichtungen der Manz Tübingen GmbH bestehen aus einer betrieblichen Versorgungsordnung, welche für Neuzugänge ab dem 15. Juli 1997 geschlossen wurde.
Bei der Manz Taiwan besteht sowohl ein leistungsorientierter als auch beitragsorientierter Pensionsplan für die Mitarbeiter. Für Mitarbeiter seit dem 1. Juli 2005 besteht nur noch die Möglichkeit, dem beitragsorientierten Pensionsplan beizutreten. Die Mitarbeiter die schon vor dem 1. Juli 2005 beschäftigt waren, haben die Wahl zwischen beiden Pensionsplänen.
Folgende Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
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| (in TEUR) | 2012 | 2011 |
|---|---|---|
| Dienstzeitaufwand | -54 | -57 |
| Zinsaufwand | -232 | -224 |
| Erwarteter Ertrag aus Planvermögen | 24 | 29 |
Der Dienstzeitaufwand wird unter den Personalaufwendungen, der Zinsaufwand und der erwartete Ertrag aus dem Planvermögen dagegen unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen.
Die erwarteten Erträge aus dem Planvermögen werden auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt gängigen Marktpreise für den Zeitraum, über den die Verpflichtung erfüllt wird, berechnet. Die tatsächlichen Erträge aus Planvermögen betrugen im Berichtsjahr 31 TEUR (Vj. 27 TEUR).
Im nächsten Geschäftsjahr werden sich die Arbeitgeberbeiträge zum Fondsvermögen voraussichtlich auf 31 TEUR (Vj. 36 TEUR) belaufen. Das Fondsvermögen setzt sich zu 25 % aus Rückdeckungsversicherungen (Deutschland) und zu 75 % aus einem Treuhandvermögen (Taiwan) zusammen.
Für beitragsorientierte Pensionspläne sind Zahlungen in Höhe von 909 TEUR (Vj. 447 TEUR) erfolgt. Darüberhinaus wurden bei den inländischen Gesellschaften, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Beiträge an die staatliche Rentenversicherungsanstalt in Höhe von 3.339 TEUR (Vj. 2.919 TEUR) abgeführt.
Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurden die folgenden Annahmen zugrunde gelegt:
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| Deutschland | Taiwan | |||
|---|---|---|---|---|
| (in %) | 2012 | 2011 | 2012 | 2011 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Abzinsungssatz | 3,53 | 5,20 | 1,50 | 1,75 |
| Lohn- und Gehaltssteigerungen | 2,50 | 2,50 | 2,00 | 2,00 |
| Rentensteigerungen | 2,00 | 2,00 | 2,00 | 2,00 |
| Erwartete Renditen des Planvermögens | 3,00 | 3,00 | 1,75 | 1,75 |
Die Entwicklung an den Kapitalmärkten führte im abgelaufenen Geschäftsjahr zu einer Reduzierung des Zinsniveaus erstrangiger, festverzinslicher Unternehmensanleihen. Die daraus resultierende Absenkung des Abzinsungssatzes, insbesondere in Deutschland von 5,2 % auf 3,53 %, hatte eine Erhöhung der versicherungsmathematischen Verluste in Höhe von 1.486 TEUR zur Folge.
In den zurückliegenden fünf Jahren hat sich der Finanzierungsstatus, bestehend aus dem Barwert aller Versorgungszusagen und dem Zeitwert des Planvermögens, wie folgt geändert:
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| (in TEUR) | 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 |
|---|---|---|---|---|---|
| Barwert aller Versorgungszusagen | -7.036 | -5.922 | -6.161 | -4.736 | -224 |
| Planvermögen | 1.367 | 1.710 | 1.788 | 1.495 | 149 |
| Finanzierungsstatus | -5.669 | -4.212 | -4.373 | -3.241 | -75 |
| Erfahrungsbedingte Anpassungen der Planschulden | -399 | 705 | 681 | 296 | -23 |
| Erfahrungsbedingte Anpassungen des Planvermögens | -1 | -5 | -10 | -14 | 26 |
Die erfahrungsbedingten Anpassungen stellen die Abweichung dar, zwischen der gemäß den versicherungsmathematischen Annahmen erwarteten und der tatsächlichen Entwicklung der Verpflichtungen und Vermögenswerte.
SONSTIGE LANGFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN (26)
Die sonstigen langfristigen Rückstellungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
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| (in TEUR) | 1.1.2012 | Währungsanpassung | Veränderung Konsolidierungskreis | Verbrauch | Auflösung | Aufzinsung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Personal | 159 | 0 | 133 | 75 | 0 | 7 |
| Rückbauverpflichtung | 0 | 0 | 396 | 0 | 0 | 10 |
| Gewährleistungen | 1.799 | 10 | 0 | 572 | 187 | 18 |
| 1.958 | 10 | 529 | 647 | 187 | 35 |
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| (in TEUR) | Zuführung | 31.12.2012 |
|---|---|---|
| Personal | 53 | 277 |
| Rückbauverpflichtung | 13 | 419 |
| Gewährleistungen | 623 | 1.691 |
| 689 | 2.387 |
Die langfristigen Personalverpflichtungen enthalten die Verpflichtungen aus der Altersteilzeit und seit dem Berichtsjahr Jubiläumsverpflichtungen infolge der Übernahme der Manz CIGS Technology GmbH. Die Rückstellung für Altersteilzeit wurde mit dem Deckungsvermögen in Höhe von 100 TEUR (Vj. 144 TEUR) saldiert ausgewiesen.
Die Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen wird auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit gebildet. Es ist zu erwarten, dass die Kosten innerhalb der nächsten beiden Geschäftsjahre anfallen werden.
ÜBRIGE LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN (27)
Die übrigen langfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von 6.500 TEUR beinhalten die Earn-Out-Komponente aus dem Erwerb der CIS Technology GmbH. Wir verweisen hierzu auch auf unsere Ausführungen unter Punkt II. Veränderungen im Konsolidierungskreis 2012.
KURZFRISTIGE FINANZSCHULDEN (28)
Die kurzfristigen Finanzschulden betreffen verschiedene kurzfristige Kreditlinien und Kontokorrentkredite zur Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit; sie sind innerhalb eines Jahres fällig. Für die kurzfristigen Kredite sind marktübliche Zinssätze vereinbart. Daneben wird ein langfristiges Darlehen der Manz Slovakia in Höhe von 2.905 TEUR (Vj. 3.325 TEUR) aufgrund der Nichteinhaltung von Covenants-Regelungen (siehe Angabe 21) bei den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesen. Des Weiteren ist der kurzfristige Anteil (Tilgung Folgejahr) der langfristigen Finanzschulden enthalten.
VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN (29)
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Ihre Bilanzwerte entsprechen im Wesentlichen den Marktwerten; sie sind innerhalb eines Jahres fällig.
SONSTIGE KURZFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN (30)
Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:
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| (in TEUR) | 1.1.2012 | Währungsanpassung | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 31.12.2012 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nacharbeiten | 741 | 0 | 741 | 0 | 287 | 287 |
| Übrige | 2.495 | 28 | 2.337 | 45 | 5.300 | 5.441 |
| 3.236 | 28 | 3.078 | 45 | 5.587 | 5.728 |
Im Bereich Übrige sind insbesondere Rückstellungen für Drohverluste aus Kundenaufträgen, Provisionen und Jahresabschlusskosten ausgewiesen. Ferner sind im Berichtsjahr Rückstellungen für Abfindungen in Höhe von 1.438 TEUR enthalten.
Die Rückstellungen führen in der Regel im Folgejahr zu Auszahlungen.
ÜBRIGE VERBINDLICHKEITEN (31)
Die übrigen Verbindlichkeiten setzen sich zum Stichtag wie folgt zusammen:
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| (in TEUR) | Dez. 31, 2012 | Dez. 31, 2011 |
|---|---|---|
| Steuerverbindlichkeiten (keine Einkommens- und Ertragsteuern) | 1.622 | 432 |
| Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich | 7.016 | 6.746 |
| Sonstige | 118 | 818 |
| 8.756 | 7.996 |
Die Steuerverbindlichkeiten (keine Einkommens- und Ertragsteuern) setzen sich v. a. aus Umsatzsteuerverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer zusammen, sie sind innerhalb eines Jahres fällig.
BERICHTERSTATTUNG ZU FINANZINSTRUMENTEN
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Forderungen, flüssige Mittel, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der wesentliche Teil der übrigen Schulden aus dem Anwendungsbereich des IFRS 7 haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Es wird daher unterstellt, dass die Buchwerte dieser Finanzinstrumente näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.
BUCHWERTE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN 2012
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| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Kredite und Forderungen | Designierte Sicherungsinstrumente (Cashflow Hedge) | Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IAS 39 | Buchwert 31.12.2012 |
|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva per 31.12.2012 | |||||
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 808 | 808 | 808 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 54.320 | 35.285 | - | 19.066 | 54.351 |
| Derivative Finanzinstrumente | 43 | - | 43 | - | 43 |
| Sonstige kurzfristige Forderungen | 4.919 | 1.977 | 2.942 | 4.919 | |
| Flüssige Mittel | 30.708 | 30.708 | - | - | 30.708 |
| 90.798 | 68.778 | 43 | 22.008 | 90.829 |
BUCHWERTE NACH BEWERTUNSKATEGORIEN 2012
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| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Wertansatz nach IAS 17 | Designierte Sicherungsinstrmente (Cashflow Hedge) | Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IAS 39 | Buchwert 31.12.2012 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Passiva per 31.12.2012 | ||||||
| Finanzschulden | 65.477 | 65.477 | - | - | - | 65.677 |
| Finanzverbindlichkeiten Leasing | 74 | - | 74 | - | - | 70 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 38.705 | 38.705 | - | - | - | 38.705 |
| Derivative Finanzinstrumente | 128 | - | - | 128 | - | 128 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 15.256 | 7.134 | - | - | 8.122 | 15.256 |
| 119.640 | 111.316 | 74 | 128 | 8.122 | 119.836 |
BUCHWERTE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN 2011
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| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Kredite und Forderungen | Zu Handelszwecken gehalten | Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IAS 39 | Buchwert 31.12.2011 |
|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva per 31.12.2011 | |||||
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 864 | 864 | 864 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 84.175 | 34.941 | - | 49.234 | 84.175 |
| Derivative Finanzinstrumente | 109 | - | 109 | - | 109 |
| Sonstige kurzfristige Forderungen | 3.924 | 2.212 | 1.712 | 3.924 | |
| Flüssige Mittel | 33.288 | 33.288 | - | - | 33.288 |
| 122.360 | 71.305 | 109 | 50.946 | 122.360 |
BUCHWERTE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN 2011
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| (in TEUR) | Beizulegender Zeitwert | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Wertansatz nach IAS 17 | Designierte Sicherungsinstrumente (Cashflow Hedge) | Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IAS 39 | Buchwert 31.12.2011 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Passiva per 31.12.2011 | ||||||
| Finanzschulden | 50.535 | 50.535 | - | - | - | 50.333 |
| Finanzverbindlichkeiten Leasing | 119 | - | 119 | - | - | 112 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 46.335 | 46.335 | - | - | - | 46.335 |
| Derivative Finanzinstrumente | 288 | - | - | 288 | - | 288 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 7.996 | 7.564 | - | - | 432 | 7.996 |
| 105.273 | 104.434 | 119 | 288 | 432 | 105.064 |
BEWERTUNGSKLASSEN NACH IFRS 7.27
Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:
Stufe 1: Auf aktiven Märkten notierte (unverändert übernommene) Preise für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Stufe 2: Für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preis) oder indirekt (in Ableitung von Preisen) beobachtbare Inputdaten, die keinen notierten Preis nach Stufe 1 darstellen.
Stufe 3: Herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten für die Bewertung des Vermögenswerts und der Verbindlichkeit basieren (nicht beobachtbare Inputdaten).
Zum 31. Dezember 2012 fallen die derivativen Finanzinstrumente im Bereich der kurzfristigen Vermögenswerte in Höhe von 43 TEUR (Vj. 109 TEUR) und im Bereich der kurzfristigen Schulden in Höhe von 128 TEUR (Vj. 288 TEUR) in den Anwendungsbereich von IFRS 7.27 mit der Stufe 2 in der Fair Value-Hierarchie.
NETTOERGEBNISSE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN DES IAS 39
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| (in TEUR) | Nettogewinne/-verluste | Gesamtzinserträge/-aufwendungen |
|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2012 | ||
| Kredite und Forderungen | -5.331 | 172 |
| Zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte (Derivative Finanzinstrumente) | -109 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Verbindlichkeiten (Derivative Finanzinstrumente) | 203 | 0 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | -8 | 1.642 |
| -5.245 | 1.814 | |
| Geschäftsjahr 2011 | ||
| Kredite und Forderungen | -468 | 378 |
| Zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte (Derivative Finanzinstrumente) | -99 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Verbindlichkeiten (Derivative Finanzinstrumente) | -517 | 0 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 34 | -1.032 |
| -1.050 | -654 |
Die Nettogewinne bzw. -verluste aus Krediten und Forderungen beinhalten im Wesentlichen Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung und Veränderungen von Wertberichtigungen auf Forderungen. Die Veränderungen der Wertberichtigungen auf Forderungen betragen zum 31. Dezember 2012 6.207 TEUR (Aufwand) (Vj. 211 TEUR Aufwand).
Die Zinserträge für die Finanzinstrumente der Kategorie "Kredite und Forderungen" stammen aus der Anlage der flüssigen Mittel. Das Zinsergebnis bei der Kategorie "Zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" betrifft im Wesentlichen Zinsaufwendungen aus den langfristigen Finanzschulden sowie aus den Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
FINANZIELLES RISIKOMANAGEMENT UND FINANZDERIVATE
Die Manz-Gruppe ist als international tätiges Unternehmen bei seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken ausgesetzt. Marktrisiken resultieren insbesondere aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen. Aufgabe des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Marktrisiken durch die laufenden operativen und finanziellen Aktivitäten zu steuern und zu begrenzen. Je nach Risikoeinschätzung werden derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt, wobei grundsätzlich nur Cashflow-Risiken gesichert werden. Derivative Finanzinstrumente kommen ausschließlich zu Sicherungszwecken zum Einsatz und werden somit nicht als Handels- oder Spekulationsposition gehalten. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit führenden Finanzinstituten mit einwandfreier Bonität abgeschlossen.
Die Grundzüge der Finanzpolitik werden regelmäßig im Vorstand abgestimmt und vom Aufsichtsrat überwacht.
Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Abschnitten beziehen sich jeweils auf den Stand zum 31. Dezember 2012 bzw. 2011. Die Sensitivitätsanalysen wurden auf der Grundlage der am 31. Dezember 2012 bestehenden Sicherungsbeziehungen und unter der Prämisse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von Schulden und Derivaten und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung konstant bleiben.
Die Sensitivitätsanalysen wurden unter folgenden Annahmen aufgestellt:
| ― | Die Sensitivität der Bilanz bezieht sich auf Derivate und auf zur Veräußerung gehaltene Schuldinstrumente. |
| ― | Die Sensitivität des relevanten Postens der Gewinn- und Verlustrechnung spiegelt den Effekt der angenommenen Änderungen der entsprechenden Marktrisiken wider. Dies basiert auf den zum 31. Dezember 2012 und 2011 gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, einschließlich des Effekts der Sicherungsbeziehung. |
| ― | Die Sensitivität des Eigenkapitals wird berechnet, indem der Effekt verbundener Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Cashflows zum 31. Dezember 2012 und 2011 auf die angenommenen Änderungen des gesicherten Grundgeschäfts berücksichtigt wird. |
KREDITRISIKEN
Kreditrisiko ist das Risiko, dass Geschäftspartner ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommen können und der Manz-Gruppe somit ein finanzieller Verlust entsteht. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken, insbesondere bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich Geldanlagen bei Banken und derivativen Finanzinstrumenten, ausgesetzt.
Das Kreditrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird auf Gesellschaftsebene (lokal) gesteuert und fortlaufend überwacht. Im Projektgeschäft wird das Ausfallrisiko durch Anzahlungen minimiert. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Das Ausfallrisiko bezüglich der Geldanlagen und derivativen Finanzinstrumente wird durch die Streuung der Anlagen bei verschiedenen Banken reduziert.
Das maximale Kreditrisiko der finanziellen Vermögenswerte (einschließlich Derivate mit positivem Marktwert) entspricht dem in der Bilanz angesetzten Buchwert. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2012 beträgt das maximale Kreditrisiko 90.798 TEUR (Vj. 122.360 TEUR).
Die Altersstruktur der nicht einzelwertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergibt sich aus folgender Tabelle:
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| (in TEUR) | 2012 | 2011 |
|---|---|---|
| Nicht überfällig und nicht wertgemindert | 20.715 | 17.583 |
| Überfällig und nicht einzelwertberichtigt | ||
| bis 30 Tage | 3.671 | 2.006 |
| zwischen 31 und 60 Tagen | 1.469 | 2.413 |
| zwischen 61 und 90 Tagen | 70 | 3.141 |
| zwischen 91 und 180 Tagen | 1.360 | 2.943 |
| mehr als 180 Tage | 9.741 | 6.712 |
| Buchwerte nicht einzelwertgeminderter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 37.026 | 34.798 |
Für die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen keine Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs vor. Die Werthaltigkeit der weder überfälligen noch wertgeminderten Forderungen wird als sehr hoch angesehen. Diese Einschätzung wird dabei vor allem auf die langjährige Geschäftsbeziehung zu den meisten Abnehmern und der Bonität der Kunden zurückgeführt. Die historischen Ausfallraten im Konzern sind sehr gering.
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte und die sonstigen kurzfristigen Forderungen sind weder überfällig noch wertgemindert.
Als Ausfluss aus der Finanzmarktkrise und deren Auswirkungen auf die Realwirtschaft wurden durch die Manz-Gruppe frühzeitig Maßnahmen eingeleitet, um die Risiken aus möglichen Kreditausfällen so gering wie möglich zu halten. Hierzu wurde das Forderungsmanagement weiter intensiviert und es werden die Maßnahmen zur Kreditrisikosteuerung fortlaufend an die sich ändernden Marktbedingungen angepasst.
LIQUIDITÄTSRISIKEN
Die Liquiditätsrisiken, d. h. das Risiko, dass Manz seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, werden durch Schaffung der notwendigen finanziellen Flexibilität als auch durch ein effektives Cash-Management begrenzt. Zur Steuerung der zukünftigen Liquiditätssituation setzen wir entsprechende Finanzplanungsinstrumente ein. Nach unserer derzeitigen Planung sind keine Liquiditätsengpässe erkennbar.
Zum Bilanzstichtag bestehen nicht ausgenutzte Kontokorrent-/Avalkreditlinien bei Banken in Höhe von 78.049 TEUR (Vj. 67.354 TEUR); wahlweise ausnutzbar als Kontokorrentkredit und/oder Avalkredit (Inanspruchnahme Avale zum 31.12.2012: 39.773 TEUR (Vj. 43.360 TEUR). Ferner bestehen nicht ausgenutzte Avalkreditlinien bei Kreditversicherungen und Kreditinstituten in Höhe von 8.212 TEUR (Vj. 23.752 TEUR); deren Inanspruchnahme beläuft sich auf 12.684 TEUR (Vj. 3.248 TEUR).
Die nachfolgenden Aufstellungen zeigen die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen für die unter IFRS 7 fallenden originären finanziellen Verbindlichkeiten. Ist der Fälligkeitstermin nicht fixiert, wird die Verbindlichkeit auf den frühesten Fälligkeitstermin bezogen. Zinszahlungen mit variabler Verzinsung werden entsprechend den Konditionen zum Stichtag berücksichtigt. Im Wesentlichen wird davon ausgegangen, dass die Zahlungsmittelabflüsse nicht früher als dargestellt eintreten werden.
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| (in TEUR) 31.12.2012 | Gesamt | 2013 | 2014 | > 2015 |
|---|---|---|---|---|
| Finanzschulden | 68.454 | 44.232 | 5.628 | 18.594 |
| Finanzierungsleasing | 74 | 36 | 38 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 38.705 | 38.705 | ||
| Derivative Finanzinstrumente | 128 | 128 | ||
| Übrige Verbindlichkeiten | 14.134 | 7.134 | 7.000 | |
| 121.495 | 90.235 | 12.666 | 18.594 |
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| (in TEUR) 31.12.2011 | Gesamt | 2012 | 2013 | > 2014 |
|---|---|---|---|---|
| Finanzschulden | 50.535 | 45.399 | 140 | 4.996 |
| Finanzierungsleasing | 117 | 42 | 40 | 35 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 46.335 | 46.335 | ||
| Derivative Finanzinstrumente | 288 | 288 | ||
| Übrige Verbindlichkeiten | 7.996 | 7.996 | ||
| 105.271 | 100.060 | 180 | 5.031 |
Für die zum Bilanzstichtag in Anspruch genommenen Kredite sowie Avalkredite der Manz-Gruppe gegenüber Kreditinstituten bestehen Sicherheiten in Form von Grundschulden auf die Fabrikgebäude der Manz Taiwan Ltd., der Manz China Suzhou Ltd. und der Manz Slovakia s.r.o. Ansonsten bestehen keine Sicherheiten.
WÄHRUNGSRISIKEN
Währungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse schwanken. Die Manz-Gruppe ist vor allem aus seiner Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse und/oder Aufwendungen auf eine von der funktionalen Währung der jeweiligen Manz-Gesellschaft abweichende Währung lauten) dessen ausgesetzt. Um die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen zu reduzieren, quantifiziert die Manz AG fortlaufend das Wechselkursrisiko und sichert alle wesentlichen Risiken, sofern wirtschaftlich sinnvoll, mit Devisentermingeschäften und Devisenswaps ab. Bei der Absicherung von Wertschwankungen künftiger Cashflows aus erwarteten Transaktionen handelt es sich um geplante Umsätze in Fremdwährung. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt.
Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche mögliche Auswirkungen aus Veränderungen relevanter Risikovariablen (z. B. Wechselkurse, Zinssätze) auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Um die periodischen Auswirkungen zu ermitteln, wird eine mögliche Änderung der Risikovariablen auf den Bestand an Finanzinstrumenten zum Abschlussstichtag vorgenommen. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Jahresultimo repräsentativ für das Geschäftsjahr ist. Devisenderivate sind stets originären Grundgeschäften zugeordnet, so dass aus diesen Instrumenten keine Währungsrisiken entstehen.
Für den USD als wesentliche Fremdwährung für die Manz-Gruppe ergibt sich folgendes Währungsszenario:
Wenn der EUR gegenüber dem USD zum 31. Dezember 2012 (2011) um 10 % aufgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 1.132 TEUR (1.615 TEUR) niedriger und das Konzerneigenkapital um 415 TEUR (Vj. 827 TEUR) niedriger ausgefallen. Wenn der EUR gegenüber dem USD zum 31. Dezember 2012 (2011) um 10 % abgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 1.386 TEUR (1.974 TEUR) höher und das Konzerneigenkapital um 666 TEUR (Vj. 1.211 TEUR) höher ausgefallen.
ZINSRISIKEN
Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den variabel verzinslichen Darlehen.
Der Konzern steuert sein Zinsrisiko bei den Finanzschulden durch ein ausgeglichenes Portfolio von fest und variabel verzinslichen Darlehen und den Einsatz von Zinsderivaten in der Form von Zinscaps und Zinsswaps.
Zinsrisiken im Sinne von IFRS 7 werden mittels Sensitivitätsanalyse ermittelt. Hierbei werden Effekte der risikovariablen Marktzinssätze auf das Finanzergebnis dargestellt.
Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2012 (2011) um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 193 TEUR (40 TEUR) niedriger (höher) und das Konzerneigenkapital um 164 TEUR (24 TEUR) höher (niedriger) gewesen.
EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Am Bilanzstichtag bestehen Bürgschaften der Manz AG für Bankverbindlichkeiten für Dritte in Höhe von 700 TEUR.
Die Manz-Gruppe hat verschiedene Mietverträge über Gebäude sowie Leasingverträge über Betriebs- und Geschäftsausstattung und PKW abgeschlossen. Die Fälligkeiten der Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen und Mietverträgen stellen sich wie folgt dar:
FÄLLIGKEITEN DER MINDESTLEASINGZAHLUNGEN
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| (in TEUR) | 2012 | 2011 |
|---|---|---|
| Mindestleasingzahlungen | ||
| Restlaufzeit bis 1 Jahr | 4.609 | 3.859 |
| Restlaufzeit 1-5 Jahre | 15.374 | 12.503 |
| Restlaufzeit größer 5 Jahre | 28.178 | 31.036 |
Im Geschäftsjahr 2012 wurden Miet- und Leasingzahlungen in Höhe von 6.084 TEUR (Vj. 5.242 TEUR) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Im Zusammenhang mit einem bestehenden Vertrag bestand im Geschäftsjahr 2011 in Abhängigkeit vom Eintritt einer Bedingung eine Verpflichtung zur Leistung einer Zahlung in Höhe von 5.185 TEUR. Es war davon auszugehen, dass die Bedingung innerhalb der nächsten 18 Monate eintritt. Im Berichtsjahr besteht diese Verpflichtung nicht mehr.
Im Zuge eines Unternehmenserwerbs bestehen eine Betriebsweiterführungsverpflichtung sowie weitere Verpflichtungen. Die sich hieraus ergebenden finanziellen Verpflichtungen belaufen sich voraussichtlich auf maximal rund 900 TEUR (Vj. 11.914 TEUR).
Investitionsverpflichtungen aus Sachanlagen bestehen keine im Geschäftsjahr 2012 (Vj. 8.614 TEUR in Zusammenhang mit dem Neubau in China).
EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Im Februar und März 2013 hat die Gesellschaft drei Großaufträge im Geschäftsbereich Display in Höhe von insgesamt 80 Mio. EUR erhalten. Die Aufträge umfassen Systeme und Anlagen zur Herstellung von Touchpanel-Displays und weiterer Komponenten für Smartphones und Tablet-Computer.
Ansonsten sind nach dem Stichtag 31. Dezember 2012 keine Ereignisse eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage gehabt hätten.
BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND NAHESTEHENDEN PERSONEN
Gemäß IAS 24 sind Personen oder Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden bzw. die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen wurden, anzugeben.
Als nahestehende Personen im Manz-Konzern kommen grundsätzlich Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats in Frage, einschließlich deren Familienangehörige sowie Unternehmen, auf die die Manz AG, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder und deren nahe Familienangehörige einen maßgeblichen Einfluss ausüben können.
VERGÜTUNG DES VORSTANDS UND AUFSICHTSRATS
Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der früheren Vorstandsmitglieder sind im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist.
Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 betragen 505 TEUR (Vj. 971 TEUR). Die erfolgsunabhängigen Leistungen betragen 505 TEUR (Vj. 779 TEUR), die erfolgsabhängigen Leistungen 0 TEUR (Vj. 11 TEUR) und die langfristig fälligen Leistungen 0 TEUR (Vj. 181 TEUR). Bei den langfristig fälligen Leistungen im Vorjahr handelt es sich um die Aktienzusagen/Bezugsrechte im Rahmen des Performance Share Plans. Im Berichtsjahr wurden keine Bezugsrechte an die Vorstandsmitglieder gewährt; im Vorjahr wurden 4.279 Bezugsrechte mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt 181 TEUR gewährt.
Für den Vorstandsvorsitzenden Dieter Manz besteht eine Pensionsverpflichtung (Defined Benefit Obligation) nach IFRS in Höhe von 267 TEUR (Vj. 171 TEUR). Für die Pensionszusage ist eine Rückdeckungsversicherung mit einem beizulegenden Zeitwert von 115 TEUR (Vj. 109 TEUR) abgeschlossen worden.
Das frühere Vorstandsmitglied Otto Angerhofer erhielt im Geschäftsjahr 2012 eine Rentenzahlung in Höhe von 10 TEUR (Vj. 10 TEUR). Es besteht eine Pensionsverpflichtung gegenüber dem früheren Vorstandsmitglied nach IFRS in Höhe von 161 TEUR (Vj. 138 TEUR). Für die Pensionszusage ist ebenfalls eine Rückdeckungsversicherung mit einem beizulegenden Zeitwert von 104 TEUR (Vj. 91 TEUR) abgeschlossen worden.
Der Vorstandsvorsitzende Dieter Manz hielt am Bilanzstichtag 46,43 % (Vj. 46,43 %) der Anteile an der Manz AG.
Für das Vorstandsmitglied Martin Hipp besteht seit dem Geschäftsjahr 2009 eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden jeweils 6 TEUR p. a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.
Im Berichtsjahr bestanden wie im Vorjahr keine Vorschüsse und Kredite gegenüber Mitgliedern des Vorstands.
AUFSICHTSRAT
Prof. Dr. Heiko Aurenz, Dipl. oec., Partner bei Ebner Stolz Mönning Bachem Unternehmensberatung GmbH, Stuttgart (Vorsitzender)
Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Peter Leibinger, geschäftsführender Gesellschafter der TRUMPF GmbH + Co. KG, Ditzingen (Stellvertretender Vorsitzender)
Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla, Leiter des Geschäftsbereichs Photovoltaik und Mitglied des Vorstands des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) sowie Professor für Dünnschichtphotovoltaik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Lichttechnisches Institut, Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik
Der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Heiko Aurenz ist auch Mitglied des Aufsichtsrats der IBS AG und der Know How! Aktiengesellschaft für Weiterbildung. Ferner ist Prof. Dr. Aurenz Mitglied des Beirats beim Anna-Haag-Mehrgenerationenhaus e. V., bei der ASB Grünland Helmut Aurenz GmbH und der Monument Vermögensverwaltung GmbH.
Das Aufsichtsratsmitglied Peter Leibinger ist auch Mitglied des Verwaltungsrats der TRUMPF Laser GmbH + Co. KG sowie Mitglied des Beirats der HÜTTINGER Elektronik GmbH + Co. KG. Ferner ist Herr Leibinger Mitglied des Boards of Directors der SPI Lasers plc, der TRUMPF Korea Co. Ltd., der TRUMPF Pte. Ltd., Singapur und der TRUMPF Taiwan Industries Co. Ltd.
Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der TRUMPF GmbH + Co. KG, bei der Peter Leibinger geschäftsführender Gesellschafter ist, Lasersysteme im Wert von 19.500 TEUR (Vj. 2.970 TEUR) von der Manz AG gekauft. Zum 31. Dezember 2012 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der TRUMPF GmbH + Co KG in Höhe von 2.284 TEUR (Vj. 445 TEUR).
Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird ebenfalls im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist.
Für das Geschäftsjahr 2012 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt 54 TEUR (Vj. 56 TEUR) gewährt. Die Vergütung beinhaltet im Berichtsjahr nur einen fixen Bestandteil; im Vorjahr ist auch ein variabler Teil in Höhe von 2 TEUR enthalten.
Im Berichtsjahr bestanden wie im Vorjahr keine Vorschüsse und Kredite gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats.
HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Die Honorare des Abschlussprüfers BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Dienstleistungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| (in TEUR) | 2012 | 2011 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfung | 150 | 126 |
| Sonstige Bestätigungsleistungen (Prüferische Durchsicht Zwischenabschluss) | 24 | 20 |
| Steuerberatungsleistungen* | 19 | 43 |
| Sonstige Leistungen* | 18 | 30 |
* Diese Leistungen werden durch die alltax gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Netzwerkpartner) erbracht.
CORPORATE GOVERNANCE KODEX
Der Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Manz AG unter www.manz.com dauerhaft zugänglich gemacht.
ANGABEN GEMÄSS § 160 ABS. 1 NR. 8 AKTIENGESETZ
Folgende Meldungen nach WpHG wurden im Geschäftsjahr 2012 mitgeteilt:
13. März 2012
"On March 13, 2012, Universal-Investment Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Germany has informed us according to Article 21, Section 1 of the WpHG that via shares its Voting Rights on Manz AG, Reutlingen, Germany, have fallen below the 3 % threshold of the Voting Rights on March 12, 2012 and on that day amounted to 2,89 % (this corresponds to 129.268 Voting Rights).
According to Article 22, Section 1, Sentence 1, No. 6 of the WpHG, 0,12 % of the Voting Rights (this corresponds to 5.500 Voting Rights) is to be attributed to the company."
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen, der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Reutlingen, den 21. März 2013
Der Vorstand der Manz AG
Dieter Manz, Vorstandsvorsitzender
Martin Hipp
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Zu dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Wir haben den von der Manz AG, Reutlingen, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtperiodenerfolgsrechnung, Bilanz, Kapitalflussrechnung, Entwicklung des Eigenkapitals sowie Anhang - und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften, liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und über den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Reutlingen, 21. März 2013
**BEST AUDIT GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweigniederlassung Reutlingen**
Neele Wehmeyer, Wirtschaftsprüferin
Ulrich Britting, Wirtschaftsprüfer