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Manz AG Annual Report 2011

May 21, 2012

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Annual Report

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Manz AG

Reutlingen

JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2011

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011

1. Wirtschaftsbericht

1.1 Unternehmenssituation

1.1.1 Unternehmensstruktur und Beteiligungen

Die Manz AG mit Sitz in Reutlingen ist einer der weltweit führenden Hightech-Maschinenbauer. Im Geschäftsjahr 2011 waren die Produkte und Dienstleistungen der Manz AG in die Geschäftsbereiche „Solar" und „FPD (Flat Panel Display)" untergliedert. Daneben erzielte das Unternehmen im Geschäftsjahr 2011 weitere Erträge im Geschäftsbereich "New Business".

Als Konzern-Muttergesellschaft hielt das Unternehmen am Stichtag zum 31. Dezember 2011 jeweils 100%-Beteiligungen an sechs ausländischen und zwei inländischen Tochtergesellschaften in Reutlingen bzw. Tübingen. Zwei Töchter haben ihren Sitz in Ungarn und jeweils eine Gesellschaft besteht in den USA, der Slowakei, Israel und Hongkong. Daneben war die Gesellschaft mittelbar zu 100% an drei Enkelgesellschaften in China und einer Enkelgesellschaft in Taiwan beteiligt. Weitere Beteiligungen bestehen an zwei Enkelgesellschaften in Taiwan und Indien mit einem Anteil von 97,15% bzw. 75%. Darüber hinaus bestehen zwei Urenkelgesellschaften auf British Virgin Island sowie eine Urenkelgesellschaft in China.

1.1.2 Produkte und Wertschöpfungsstufen

In den vergangenen Jahren hat sich die Manz AG vom Automationsspezialisten zum global agierenden Hightech-Maschinenbauer in den Bereichen Photovoltaik, Flat Panel Display und New Business entwickelt. Dabei kommen der Gesellschaft ihre zum Teil über 20-jährige Erfahrung in den Bereichen Robotik, Steuerungstechnik, Bildverarbeitung, Qualitätssicherung, Laserprozesstechnik und nasschemische Prozesse zugute. Bereits heute nehmen die angebotenen Systemlösungen eine weltweit führende Marktposition ein — sowohl im Hinblick auf den technologischen Standard als auch auf die Leistungsfähigkeit und Qualität.

1.1.2.1 Produkte im Geschäftsbereich Solar

Der Geschäftsbereich Solar umfasst Systemlösungen für die Herstellung von kristallinen Solarzellen sowie für die Herstellung von Dünnschicht-Solarmodulen. Die Manz-Gruppe entwickelt und produziert 90% der Maschinen zur Herstellung von kristalline Solarzellen und Dünnschicht-Solarmodule. Darüber hinaus wurde im vergangenen Geschäftsjahr mit der Unterzeichnung des Vertrags zur Übernahme der Innovationslinie zur Produktion von CIGS-Solarmodulen zum 1. Januar 2012 ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer marktführenden Position als Anbieter komplett integrierter und wirtschaftlicher CIGS-Produktionslinien (CIGSfab) erreicht.

1.1.2.1.1 Segment kristalline Solarzellen (cSi)

Im Gesamtprozess der Solarzellenproduktion konzentriert sich die Manz AG mit ihrem langjährigen Know-how als Maschinenbauer auf die Verarbeitung von Siliziumscheiben (sog. Wafer) zu photovoltaischen Zellen. Bei der Entwicklung neuer Prozesse liegt der Schwerpunkt auf der wirtschaftlichen Fertigung von Solarzellen. Präzise, schnelle und hocheffiziente Prozessanlagen sorgen für eine Erhöhung der Wirkungsgrade der Zellen sowie für eine Erhöhung der Taktzeiten bei minimalen Bruchraten.

1.1.2.1.2 Segment Dünnschicht-Solarmodule

Dünnschicht-Solarmodule werden durch Aufbringen von wenigen Mikrometer dünnen Schichten aus leitendem und halbleitendem Material auf Glassubstraten hergestellt. Trotz des allgemeinen Preisverfalls für kristalline Solarzellen sind die Herstellungskosten bei der Dünnschicht-Technologie niedriger. Durch diesen Preisvorteil werden die im Vergleich zur kristallinen Photovoltaik geringeren Modulwirkungsgrade kompensiert, so dass die Kosten pro Watt auf einem vergleichbaren Niveau liegen. Ein klarer Vorteil der Dünnschicht-Solarmodule besteht darin, dass sie diffuse Sonneneinstrahlungen (z. B. bei bewölktem Himmel oder Verschattung) besser als kristalline Zellen nutzen können. Gleichzeitig sind sie aufgrund des besseren Temperaturkoeffizienten auch für den Einsatz in heißen Klimazonen hervorragend geeignet.

Im Bereich Einzelequipment konzentriert sich Manz auf die Weiterentwicklung von Prozessschritten wie zum Beispiel die Laserstrukturierung, mechanische Strukturierung und Laserrandendschichtung. Im Bereich der Laserstrukturierung ist Manz mit einem geschätzten Anteil von rund 60% Weltmarktführer. Anlagen zum nasschemische Ätzen oder Reinigen sowie das Automatisierungskonzept „total fab automation" runden das breite Leistungsportfolio im Bereich Dünnschicht-Solarmodule ab. Darüber hinaus ist die Manz AG mit der CIGSfab in diesem Bereich gut aufgestellt, um von den zukünftigen Wachstumschancen profitieren zu können.

1.1.2.2 Produkte im Geschäftsbereich FPD (Flat Panel Display)

Die Fertigung von FPD wie z. B. LCDs (Liquid Crystal Displays) oder OLEDs (Organic Light Emission Diode), muss unter höchsten Reinraumbedingungen erfolgen. Dies bedeutet spezifische Anforderungen an die eingesetzten Produktionssysteme und -technologien. Die niedrige Bruchrate und die hohe Durchsatzgeschwindigkeit der Produktionslösungen der Manz AG sind das Alleinstellungsmerkmal der Produkte im Segment FPD. Neben den sehr hohen Anforderungen hinsichtlich Reinraum und Bruchrate machen die in der LCD-Produktion eingesetzten Substratgrößen von bis zu 6m2 bei einer maximalen Dicke von 0,7mm ein manuelles Handling unmöglich. Die Manz AG kann Unternehmen vollautomatisierte Systeme anbieten, die neben den Automatisierungssystemen für das Be- und Entladen von Inline-Sputteranlagen auch Systeme für das Laserschneiden von Glassubstraten sowie die Inline-Inspektion umfassen. Die Reinraumtauglichkeit aller Manz-Systeme wurde vom Fraunhofer IPA-Institut zertifiziert.

1.1.2.3 Produkte im Geschäftsbereich New Business

Im Geschäftsbereich New Business fokussiert sich die Manz AG primär auf Anlagen zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien für die Elektromobilität. Dabei sieht Manz eine hervorragende Chance am Wachstumspotenzial des Megatrends Elektroauto und den tiefgreifenden Veränderungen in der Automobilindustrie zu partizipieren. Durch die Erforschung und Einführung innovativer Produktionstechnologien trägt Manz aktiv dazu bei, die Produkte dieser noch jungen Wachstumsbranche am Markt zu etablieren.

Basis für die Expertise der Manz AG in diesem zukunftsweisenden Geschäftsbereich ist die erfolgreiche Synergie aus dem eigenen langjährigen Know-how als Hightech-Maschinenbauer und der Kompetenz der Anfang 2008 übernommenen Firma Majer. Diese brachte jahrzehntelange Erfahrungen aus dem Marktsegment der Papier- & Folienverarbeitung in die Gesellschaft ein. Darüber hinaus können die bei der Kommerzialisierung der FPD- und Solarindustrie gewonnenen Erfahrungen in dieses neue, zukunftsträchtige Marktsegment eingebracht werden.

Seit Anfang 2009 werden Maschinen zur Fertigung von Lithium-Ionen-Batterien entwickelt und gebaut. Neben der laufenden Entwicklung neuer Systemlösungen hat sich Manz zur Aufgabe gemacht, die Fertigungstechnologien für die Großserienfertigung von Lithium-Ionen-Batterien voranzutreiben. Dabei reicht das Leistungsspektrum von der Batteriezellenfertigung — reel to cell — bis zur Montage der einzelnen Batteriezellen in ein Batteriesystem — cell to system.

1.1.3 Forschung und Entwicklung

Der Bereich Forschung und Entwicklung ist ein zentraler Baustein für den Erfolg eines Hightech-Maschinenbauunternehmens. Aus diesem Grund ist es für Manz eine strategische Entscheidung, auch zukünftig in neue Entwicklungen zu investieren. Im Geschäftsjahr 2011 wurden die Anstrengungen im Bereich Forschung und Entwicklung weiter intensiviert. Auch 2012 wird die Gesellschaft den bereits eingeschlagenen Kurs fortsetzen, um die Positionierung als Innovationstreiber von Wachstumsbranchen, durch den kontinuierlichen Ausbau des Technologie- und Produktportfolios, noch stärker zu festigen. Patente sind dabei ein wichtiges Instrument, um die Ergebnisse aus aufwändigen und kostenintensiven Forschungs- und Entwicklungsarbeiten vor Nachahmern zu schützen.

Erklärtes Ziel der Gesellschaft ist es, bestehende Produkte weiterzuentwickeln und neue, integrierte Systemlösungen auf den Markt zu bringen. Dabei arbeitet die Gesellschaft branchenübergreifend: Durch den Know-how-Transfer zwischen den Segmenten Solar und Flat Panel Displays ist die Gesellschaft in der Lage, den Kunden innovative und leistungsfähige Neuentwicklungen zu präsentieren. Gleichzeitig richtet Manz das eigene Geschäftsmodell breiter und flexibler für die Zukunft aus. Durch die ergriffenen Maßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung festigt die Manz AG fortlaufend ihre hervorragende Marktposition.

1.1.3.1 Anlagen im Geschäftsbereich Solar

Im Geschäftsbereich Solar wurde die Manz AG im Juni 2011 für ihre Forschungsanstrengungen mit dem Intersolar Award 2011 in der Kategorie PV Produktionstechnik ausgezeichnet. Die unabhängige Fachjury würdigte damit den von der Manz AG entwickelten One-Step Selective Emitter. Dabei zeichnet sich die Anlage durch die besondere Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Verfahrens aus.

Durch den Einsatz des One-Step Selective Emitter bietet die Manz AG ihren Kunden eine Steigerung des Wirkungsgrads von bis zu einem halben Prozentpunkt bei gleichzeitig sinkenden Produktionskosten. Dabei werden durch einen laserbasierten Prozess hochdotierte Bereiche im Emitter einer kristallinen Silizium-Solarzelle erzeugt. Auf zusätzliche Verbrauchsmaterialien kann dabei vollständig verzichtet werden und auch der Energieeinsatz beläuft sich lediglich auf ein Minimum. Die Wirkungsgradsteigerung wird dabei dank des speziell angepassten Laserprofils ohne Schädigung des Emitters ermöglicht. Gleichzeitig wird die Verwendung umweltschädlicher Chemikalien in der Solarzellenproduktion stark reduziert. Aufgrund der geringen zusätzlichen Produktionskosten amortisiert sich der „Manz One-Step SE" bereits innerhalb eines Jahres und erhöht in der Folge durch die Kosteneinsparungen direkt die erzielbaren Gewinnmargen.

Daneben hat die Manz AG im abgelaufenen Geschäftsjahr im Rahmen der EU PVSEC in Hamburg die neue Generation des Automationssystems SpeedPicker vorgestellt. Diese Weiterentwicklung des 2010 eingeführten SpeedPickers 1.0 ist perfekt auf die spezifischen Anforderungen der Herstellung kristalliner Solarzellen abgestimmt. Dabei überzeugt der neue SpeedPicker 1.1 mit einer Durchsatzrate von bis zu 5.000 Wafern pro Stunde. Auch bei einer Bruchrate von 0,05% gehört die Anlage der Manz AG in der Branche zur Weltspitze.

1.1.3.2 CIGSfab

Bereits im Juli 2010 hat die Manz AG mit der Würth Solar GmbH & Co. KG und dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) einen Know-how Lizenzierungs- und Kooperationsvertrag geschlossen. Dieser ermöglichte es Manz, als erstes Unternehmen weltweit eine integrierte, schlüsselfertige Produktionslinie zur Herstellung von CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen — die CIGSfab — anzubieten. Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 hat Manz die Anlage in Schwäbisch Hall vollständig übernommen, inklusive 118 hochqualifizierter Mitarbeitern. Lizenzen und Know-how von Würth Solar und der Forschungskooperation mit dem ZSW sind ebenfalls auf die Manz AG übergegangen. Die vormalige Produktionslinie wird zukünftig mit dem Ziel betrieben, die Forschung und Entwicklung der CIGS-Technologie noch schneller als bisher voranzutreiben und damit die Reduzierung der Produktionskosten sowie die weitere Steigerung der Modulwirkungsgrade zu erreichen.

Mit der Einrichtung einer Innovationslinie am Standort Schwäbisch Hall leistet Manz einen signifikanten Beitrag, die Kosten pro Watt schnell zu reduzieren — eines der zentralen Themen in der Photovoltaik-Industrie. Bislang geplante Meilensteine, wie die Optimierung der Herstellungsprozesse, die Erhöhung des Wirkungsgrads, die Einsparung von Material und damit die Reduktion der Produktionskosten können durch die Intensivierung der Forschungsarbeiten früher als geplant erreicht werden. Durch diesen Schritt wird die Manz AG ihrer technologischen Vorreiterrolle in der Dünnschichtphotovoltaik-Industrie gerecht und bietet den weltweiten Solar-Herstellern eine wirtschaftlich attraktive Produktionslösung.

Bereits innerhalb von kurzer Zeit hat die Manz AG 2011 in Kooperation mit Würth Solar und dem ZSW ein Weltrekordmodul mit einem Apertur-Wirkungsgrad von 15,1% im Produktionsformat entwickelt. Darüber hinaus hält das ZSW bei der GIGS-Technologie derzeit den Weltrekord mit dem höchsten bisher erreichten Zell-Wirkungsgrad im Labormaßstab von 20,3%. Damit zeichnet sich GIGS als die Dünnschicht-Technologie mit dem höchsten Effizienzpotenzial aus.

Aufgrund des technologischen Know-hows des ZSW und der langjährigen Erfahrung der Manz AG bei Produktions- und Systemlösungen in der Solarbranche kann die Gesellschaft ihren Kunden eine glaubhafte Technologie- und Kosten-Roadmap präsentieren und gewährleistet damit ein Höchstmaß an Investitionssicherheit. Momentan bietet Manz mit der CIGSfab eine Produktionslinie für Dünnschicht-Module mit dem weltweit höchsten Wirkungsgrad von aktuell 14,4% auf einer Aperturfläche von 600 x 1.200 mm an.

1.1.3.3 Anlagen im Geschäftsbereich FPD

Mit der neuen Generation des Slit Coaters bietet die Manz AG im Geschäftsbereich Flat Panel Display eine einzigartige Anlage für die Produktion großflächiger Paneele, die Technologien aus dem Bereich der Nasschemie wie auch dem Photovoltaik-Segment vereint. So kommen beim Slit Coater Schlüsseltechnologien der Manz Photovoltaik-Anlagen zum Einsatz, wie zum Beispiel der Multi-Achsen-Antrieb des Manz SpeedPickers zur Be- und Entladung und die ursprünglich für die Laserstrukturierung von Dünnschicht-Solarmodulen entwickelte Steuerung mit Luftfederung (Air Suspension Control-Technologie).

Der Slit Coater findet im Array Bereich der Litho-Produktions-Fertigung für Flachbildschirme seine Anwendung. Dabei überträgt und beschichtet er großformatige Paneele wesentlich effizienter als konventionelle Beschichter. Indem der Slit Coater im Gegensatz zu herkömmlichen Beschichtungsanlagen direkt an der Fördereinrichtung angebracht werden kann, ermöglicht die Manz-Anlage eine verbesserte Homogenität und Qualität der FotoresitBeschichtung und verhindert die Entstehung von Kratzern und statischer Elektrizität.

Auch am Beispiel des Slit Coaters wird der Erfolg der Diversifikationsstrategie, des branchenübergreifenden Technologietransfers und der Innovationskraft der Manz AG deutlich.

1.1.3.4 Anlagen im Geschäftsbereich New Business

Im Geschäftsbereich New Business entwickelt die Manz AG vornehmlich Anlagen für den Einsatz bei der Produktion von Lithium-Ionen-Batterien. Bereits seit Juli 2009 beteiligte sich die Manz AG mit dem Karlsruher Institut für Technologie, der Deutschen Accumotive GmbH & Co. KG, der Evonik Litarion, Li-Tec und der Daimler AG an einer Innovationsallianz mit dem strategischen Ziel, innovative Produktionstechnologien für Lithium-Ionen-Batterien in Deutschland zu entwickeln, zu etablieren und auszubauen. Mit der Ankündigung, ab 2012 für den Elektro-Smart Lithium-Ionen-Batterien aus deutscher Produktion einzusetzen, wurde der nachweisliche Erfolg dieses Forschungsprojekts erbracht. Durch die Beteiligung an dieser Industriepartnerschaft hat Manz einzigartiges Know-how erworben und verfügt über eine hervorragende Ausgangsposition, um sich auch in diesem dynamischen Wachstumsmarkt als langfristig führender Systemlieferant zu etablieren.

Ergebnis dieses Forschungsengagements sind innovative Produkte wie beispielsweise der Annoden-Kathoden-Schneider, der Z-Folder, die Laserschneideanlage oder die Laserschweißanlage. Alle Produkte zeichnen sich dabei durch ihre einzigartig hohe Präzision und Effizienz aus. Mit dem Single Sheet Cutter bietet die Manz AG im Zellenbereich eine vollautomatische, auf Lasertechnologie basierende Anlage zum Schneiden einzelner Elektrodenblätter an. Dank des eingesetzten Laserschnitts weist die Maschine eine besonders konstante Kantenqualität und hohe Schneidegeschwindigkeit auf. Um ein schonendes Handling der Elektrodenblätter zu gewährleisten, kombiniert der Elektrodenschneider die Lasertechnologie mit der Greifmechanik des SpeedPickers und ermöglicht gleichzeitig geringe Wartungskosten.

Die Produkte im Segment Lithium-Ionen-Batterien sind nicht nur als Einzel-Lösungen, sondern auf einander abgestimmte und als integrierte Produktionslösungen verfügbar. So können beispielsweise die Elektrodenblätter durch die Zusammenführung des Single Sheet Cutter mit dem sogenannten Z-Folder direkt weiterverarbeitet werden. Die einzelnen Elektrodenblätter werden dabei durch einen im „Z"-Verfahren gefaltenen Separator voneinander isoliert. Elektrodenblätter und Separatoren bilden einen Batterie-Zellstapel, der in seiner tatsächlichen Ablegegenauigkeit durch optische Messsysteme überprüft und automatisch korrigiert wird.

1.1.4 Marketing und Vertrieb

Mit einem Auslandsanteil von rund 81% am Gesamtumsatz, verfügt die Manz AG über einen internationalen Kundenstamm. Durch die Implementierung einer eigenständigen Marketingabteilung für Asien wurde der hohen Relevanz dieser Märkte für die Manz AG Rechnung getragen. Zudem präsentiert sich die Manz AG Interessenten seit dem abgelaufenen Geschäftsjahr auf der Unternehmenswebseite neben Deutsch und Englisch nun auch in zwei chinesischen Versionen (Mandarin und Kanton). Bereits in der Vergangenheit wurden zahlreiche zukunftsweisende Marketing- und Vertriebsmaßnahmen in die Wege geleitet, um die Bekanntheit der Marke „Manz" und deren Produkte zu erhöhen. Zusätzlich zu dem im Mai 2008 eröffneten Technologie- und Trainingszentrum (TTC) verfügt die Gesellschaft seit Anfang 2009 über ein neues Kunden- und Konferenzzentrum (MCC) zur optimalen Betreuung der Kunden am Stammsitz der Manz AG in Reutlingen. Damit wurden optimale organisatorische Voraussetzungen geschaffen, um die Unternehmensziele zu erreichen.

Abgerundet wird das umfassende Marketing- und Vertriebskonzept der Gesellschaft durch die Teilnahme an zahlreichen Fachmessen sowie einer regelmäßig erscheinenden Kundenzeitschrift. Zudem werden kontinuierlich Anzeigen in Online- und Printmedien geschaltet. Durch Messeteilnahmen im In- und Ausland, wie z. B. der 26th European Photovoltaic Solar Energy Conference and Exhibition (EU PVSEC) in Hamburg oder der 6th International Solar Photovoltaic Power Generation Conference and Exhibition (SNEC) in Shanghai, China stand Manz in engem Austausch mit bestehenden und potenziellen Kunden.

Zur Sicherung und künftigen Ausweitung des Marktanteils wurde gezielt der Vertrieb weltweit durch weitere erfahrene Mitarbeiter verstärkt. Insgesamt verfügt die Gesellschaft nun über ein Vertriebsteam von 11 hochqualifizierten und engagierten Spezialisten, deren Fokus speziell auf dem Vertrieb der hochwertigen Produkte der Manz AG in den Segmenten Solar, und FPD liegt.

Entscheidend für eine erfolgreiche Vertriebsstruktur sind, neben der regionalen Nähe zu den Kunden, umfangreiche Serviceleistungen und schnelle Reaktionszeiten. Die Serviceleistungen sind ein Grundpfeiler des Vertriebs, die den fortwährenden Kundenkontakt sicherstellen und damit Wettbewerbsvorteile für Manz ermöglichen. Zu den Dienstleistungen vor Ort zählen unter anderem die Wartung der Maschinen, die Versorgung mit Ersatzteilen und insbesondere die kurzen Reaktionszeiten von maximal zwei Stunden im Falle von Störungen. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, erfolgt die Auslieferung von Anlagen außerhalb Europas nur in Märkte, in denen auch Service-Stützpunkte bestehen und eine schnelle und kompetente Unterstützung der Kunden durch die Mitarbeiter von Manz gewährleistet werden kann.

1.1.5 Mitarbeiter

Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind die Basis für den langfristigen Unternehmenserfolg. Im Geschäftsjahr 2011 waren durchschnittlich 415 Mitarbeiter (Vorjahr: 372) sowie 31 Auszubildende (Vorjahr: 19) bei der Manz AG beschäftigt.

1.2 Rahmenbedingungen

1.2.1 Markt- und Wettbewerbsumfeld

1.2.1.1 Konjunkturelles Umfeld

Auch im Kalenderjahr 2011 hat die Weltwirtschaft den bereits im Vorjahr eingeschlagenen Aufwärtstrend fortgesetzt; die Wachstumsdynamik schwächte sich allerdings im Verlauf des Jahres deutlich ab. Steigende Rohstoffpreise, Spekulationen über die Auswirkungen der Reaktorkatastrophe in Fukushima/Japan sowie Diskussionen über eine mögliche Rezession in den USA sorgten im ersten Halbjahr 2011 für eine leichte Eintrübung des weltweiten Wirtschaftsklimas. Durch die anhaltende Staatsschuldenkrise in einer Reihe der Industrienationen, insbesondere der Europäischen Union (EU), wurde dieser Effekt zum Jahresende 2011 verstärkt: Nach einer leichten konjunkturellen Erholung im dritten Quartal und einem Wachstum von 3,5%, stieg die globale Produktion im letzten Quartal 2011 nur noch um 2,2%. Nach ersten Zahlen geht das Kieler Institut für Wirtschaftsforschung (IfW) für das Gesamtjahr 2011 von einem weltweiten BIP-Wachstum von 3,8% im Vergleich zu 5,1%. Einen Ausblick auf die Entwicklung 2012 haben die Ökonomen der Weltbank veröffentlicht und rechnen mit einem Rückgang des weltweiten BIP-Wachstums auf 2,5% im laufenden Jahr.

Durch die europäische Schuldenkrise wurde nach Einschätzungen der Weltbank auch die für die Manz AG wichtige Region Südostasien wirtschaftlich leicht in Mitleidenschaft gezogen. Die Weltbank prognostiziert für 2011 einen BIP-Zuwachs von 8,2% (2010: 9,7%). Im Jahr 2012 soll das BIP-Wachstum in dieser Region etwas schwächer ausfallen als in den Vorjahren — mit 7,8% jedoch deutlich höher als die Weltwirtschaft.1

1 Weltbank, Pressemitteilung Nr. 2012/236/DEC vom 18. Januar 2012

Von besonderem Stellenwert für Manz in der Region Südostasien ist die Volksrepublik China als weltweit wichtigster Absatzmarkt für den deutschen Maschinenbau. Auch in China war 2011 eine ähnliche wirtschaftliche Tendenz zu beobachten wie auf globaler Ebene. Dabei nahm die konjunkturelle Dynamik im Verlaufe des Jahres leicht ab: von 9,7% Zuwachs des realen BIP im ersten Quartal auf 9,2% im vierten Quartal 2011.2 Insgesamt rechnet der IfW für 2011 mit einem Anstieg des BIP um 9,5%. In der Außenhandelsbilanz hatte die Volksrepublik einen Anstieg der Importe bei einer gleichzeitigen Reduzierung des Ausfuhrvolumens zu verzeichnen. Aufgrund eines weiter expandierenden Investitionsvolumens und nur leicht abgeschwächtem Privatkonsums zeigte sich insbesondere die Inlandsnachfrage als sehr robust. Um einer möglichen Überhitzung der eigenen Wirtschaft zu begegnen, hat die chinesische Regierung in ihrem aktuellen Fünf-Jahres-Plan eine schrittweise Abkühlung des Wirtschaftswachstums vorgesehen. Abzuwarten bleibt, ob dies der Regierung wie geplant in einem schonenden Prozess gelingt oder nicht. Für die kommenden Monate gehen die Experten des IfW von einem weiteren Rückgang der Konjunkturdynamik aus; 2012 wird sich die gesamtwirtschaftliche Leistung voraussichtlich mit 8,0% ausweiten.

Auf europäischer Ebene wurde die wirtschaftliche Entwicklung im abgelaufenen Kalenderjahr 2011 in erster Linie durch die Spar- und Konsolidierungspolitik der meisten europäischen Staaten beeinflusst. Daneben wirkten sich die Verunsicherung der Finanzmärkte über die sich ausweitende Schuldenkrise und deren Auswirkung auf den Bankensektor auf das Konjunkturklima aus. Für die EU rechnete das IfW in der zuletzt veröffentlichten Einschätzung mit einem Wachstum von 1,5% im Jahr 2011 nach 1,8% im Vorjahr Für 2012 erwartet der Internationale Währungsfonds eine milde Rezession (-0,3%)3 für die europäische Währungsunion.

In Deutschland, dem Heimatmarkt der Manz AG, entwickelte sich das reale BIP entgegen der Wirtschaftsentwicklung in den meisten europäischen Nachbarländern auch 2011 im EU-Vergleich überdurchschnittlich gut; es konnte gegenüber dem Vorjahr um 3% zulegen.4 Insbesondere profitierte die Bundesrepublik dabei von der starken Exportorientierung bei einer gleichzeitig steigenden Auslandsnachfrage nach Gütern „Made in Germany". Nicht nur das boomende Exportgeschäft sorgte für ein positives Wirtschaftsklima in Deutschland. Auch der Binnenkonsum erreichte Spitzenwerte und förderte das Wachstum,5 wobei die Dynamik der deutschen Wirtschaft im Jahresverlauf leicht nachließ: Die Zuwachsraten des zweiten bzw. dritten Quartals liegen bei vergleichsweise niedrigen 0,3 % bzw. 0,5 % gegenüber dem jeweiligen Vorquartal.6 In den letzten drei Monaten verzeichnete das BIP sogar einen Rückgang um 0,2%. Für 2012 ist nach Ansicht des Sachverständigenrats der Bundesregierung7 ein durch die Auswirkungen der Euro- und Staatsschuldenkrise bedingter Rückgang des Wirtschaftswachstums auf 0,9% zu erwarten.

2 National Bureau of Statistics of China

3 Weltbank, Pressemitteilung 2012/236/DEC vom 18. Januar 2012

4 Bundesamt für Statistik, Pressemitteilung Nr. 010 vom 11. Januar 2012

5 Bundesamt für Statistik, Pressemitteilung Nr. 435 vom 24. November 2011

6 Bundesamt für Statistik, Pressemitteilung Nr. 421 vom 15. November 2011

7 Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2011/12

Der deutsche Maschinenbau konnte die Produktionsleistung in 2011 insgesamt trotz der weltweit schwierigen Marktsituation und einer spürbaren Zurückhaltung bei den Auftragseingängen im zweiten Halbjahr weiter ausbauen. Nach Angaben des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) legte die Produktionsleistung in 2011 im Vergleich zum Vorjahreswert um 12,1% zu. Absolut belief sich der Branchenumsatz auf 200,3 Mrd. Euro (2010: 174 Mrd. Euro), wobei die Produktionskapazitäten durchschnittlich zu rund 85,4% ausgelastet waren (2010: 79,85 %). Die kumulierte Exportleistung lag 2011 nach ersten Schätzungen bei etwa 141,0 Mrd. Euro (2010: 123 Mrd. Euro), was einer Exportquote von 75,6% entspricht (2010: 74,8 %). Bereits 2009 hatte China die USA als wichtigster Absatzmarkt der deutschen Maschinenbauexporteure überholt und auch im Berichtsjahr erwies sich das Reich der Mitte als wesentlicher Impulsgeber für das Wachstum der Branche. Für das laufende Geschäftsjahr 2012 prognostizieren die Industrieexperten des VDMA eine Stagnation der realen Maschinenproduktion.

1.2.1.2 Geschäftsbereich Solar

Der weltweite Markt für Photovoltaik war 2011 von unterschiedlichen, teils gegenläufigen Entwicklungen geprägt. Während beim Zubau an Solarmodulen ebenso wie bei der Stromerzeugung aus Solarenergie neue Höchstmarken erzielt wurden, litten die Hersteller und Zulieferer unter Überkapazitäten und stark sinkenden Preisen.

Dem Branchendienst Bloomberg New Energy Finance (BNEF) zufolge wurden 2011 weltweit rund 204 Mrd. Euro im Bereich Erneuerbare Energien investiert, was einer Steigerung um 5% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Trotz des schwierigen Marktumfelds in der Photovoltaikbranche — bedingt durch Überkapazitäten, einem starken Preisverfall für Solarzellen und -module, sinkender staatlicher Fördermittel und einem schwierigen Kreditmarktzugang — entwickelten sich die Investitionen in die Solarenergie mit einer Steigerung von 36% auf insgesamt 107 Mrd. Euro deutlich am dynamischsten. Demzufolge überstiegen die Investitionen im Solarmarkt 2011 jene in die Windenergie zum ersten Mal um nahezu das Doppelte — vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Umfelds in 2011 eine umso bemerkenswertere Entwicklung. Konkret vermeldete die European Photovoltaic Industry Association (EPIA) für 2011 Neuinstallationen in der globalen Solarbranche von 27,7 GW nach 16,6 GW im Jahr 2010. Dabei entfielen knapp 21 GW neuinstallierte Leistung auf die europäischen Länder.

Neben dem Erfolg chinesischer Anbieter auf den Weltmärkten erhöhte sich der Druck zu Kosteneinsparungen auf Herstellerseite aufgrund der Förderkürzungen insbesondere in Europa, überbordenden weltweiten Kapazitäten und einem daraus resultierendem Preisverfall deutlich. Nach Einschätzung des Fachmagazins Photon überstiegen dabei die Produktionskapazitäten mit rund 67,0 GW die globale Nachfrage von weniger als 30 GW deutlich. Dies bedeutet eine Produktionsauslastung unter 50%. Direkte Folge ist ein fortgesetzter Preisverfall zugunsten der Endabnehmer bei gleichzeitig unvermindertem Technologiewettbewerb. Im Fünf-Jahres-Vergleich liegt das Preisniveau für Photovoltaikmodule Ende 2011 laut EUPD Research rund 65% unter dem Niveau von Mitte 2006. Bei kristallinen Modulen verzeichnete Photon allein für das Jahr 2011 einen Preisverfall von rund 30% auf zuletzt 0,99 pro Watt.

Positiver Effekt des hohen Kostendrucks und der Notwendigkeit zu Kostenreduktionen auf Seiten der Produzenten ist die zunehmende Unabhängigkeit der Solarindustrie von nationalen Förderprogrammen, wodurch sie dem Ziel der uneingeschränkten Wettbewerbsfähigkeit mit anderen Energieträgern näher kommt.

China ist nicht nur für die Manz AG der wichtigste Markt weltweit, sondern nach wie vor größter Produzent und Exporteur von Photovoltaikzellen und Solarmodulen. Darüber hinaus entwickelt sich die Volksrepublik zu einem der bedeutendsten Absatzmärkte für Photovoltaik. Nach Italien und Deutschland war China 2011 bereits der drittgrößte Photovoltaik-Markt weltweit. Angaben zur neuinstallierten Leistung in 2011 schwanken zwischen 2,2 GW (Nationale Entwicklungs- und Reformkommission China) und 2,9 GW (NPD Solarbuzz). Die positive Branchenentwicklung im Jahr 2011 zeigt auch Wirkung auf dem Binnenmarkt: Wurden 2009 noch mehr als 95% der Produktion exportiert, soll der heimische Markt für die chinesischen Hersteller mehr und mehr zu einem ernstzunehmenden Absatzmarkt werden und 2012 bereits 3 GW Neuinstallationen verzeichnen.

Auch für Deutschland — 2010 mit einem Marktanteil von rund 46% laut IMS Research der mit Abstand wichtigste Absatzmarkt weltweit — kann nach dem Rekordjahr 2010 mit einem weiteren Rekord in 2011 gerechnet werden. So geht die Bundesnetzagentur nach vorläufigen Zahlen davon aus, dass Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 7,5 GW neu installiert wurden; 2010 betrug der Zubau 7,4 GW. Trotz der erneuten Steigerung der Neuinstallationen in Deutschland könnte Italien mit 7,7 GW neu installierter Photovoltaikanlagen im vergangenen Jahr erstmals die Bundesrepublik als weltweit größten Markt von der Spitze verdrängt haben. Noch 2010 betrug der Anteil Italiens an der weltweit neu installierten Leistung dem Analystenhaus NPD Solarbuzz zufolge mit 21% erst rund die Hälfte des deutschen Anteils.

Aussichten

Für den Zeitraum von 2010 bis 2015 geht die Bank Sarasin von einem globalen Wachstum der Neuinstallationen von jährlich 18% aus. Die Analysten der Bank erwarten, dass sich der Markt für Photovoltaik geografisch verstärkt diversifiziert: Bis 2013 erreichen demnach mehr als zehn Ländermärkte einen jährlichen Zubau von mindestens 500 MW. Daneben erwartet BNEF im Jahr 2012 das Aufkommen vieler kleiner Märkte in der Größenordnung zwischen 100 und 200 MW.

Auch für die Solarbranche in der Volksrepublik China kann in den kommenden Jahren aufgrund voller Auftragsbücher mit einer positiven Entwicklung gerechnet werden. Den Branchenexperten von NPD Solarbuzz zufolge ist die Projektpipeline der chinesischen Photovoltaik-Produzenten im vergangenen Jahr auf 20 GW angewachsen.

Dem indischen Markt für Solarenergie wird in den kommenden Jahren das weltweit höchste Wachstumspotenzial vorausgesagt. Nach Informationen des Expertennetzwerkes SolarPlaza wird die installierte Leistung in Indien von 158,5 MW im Dezember 2011 auf rund 6 GW in 2016 steigen.

Auf technologischer Ebene ist nach Ansicht der Manz AG die Dünnschicht-Photovoltaik das Segment auf dem Solarmarkt mit dem höchsten Potenzial für weitere Kosteneinsparungen und zukünftige Erhöhung der Wirkungsgrade. Der Markt für Dünnschicht-Photovoltaik war im vergangenen Jahr von einem Kapazitätsausbau bei den Marktführern und einer Marktbereinigung unter den Herstellern geprägt. Das Bankhaus Sarasin geht davon aus, dass sich die Zahl der Unternehmen in diesem Bereich von etwa 150 in 2010 auf 100 im Jahr 2011 reduziert hat. Als Folge werden sich 2013 unter den Top Ten der Dünnschicht-Hersteller nur noch Produzenten mit einer Kapazität über 500 MW finden. In einer Prognose bis 2020 gehen die Analysten von Det Norske Veritas davon aus, dass der Markt für Dünnschicht-Solarmodule jährlich um 24% wachsen und 2020 eine Produktionsleistung von 22 GW erreichen wird.

Die Manz AG bietet ihren Kunden im Segment Solar System- und Produktionslösungen zur Herstellung von kristallinen Solarzellen wie auch Dünnschicht-Solarmodulen. Durch die Entwicklung neuer Konzepte bei den Produktionsprozessen treibt die Manz AG die Senkung der Produktionskosten und die Steigerung der Wirkungsgrade stetig voran und trägt somit zum Erreichen der Netzparität bei.

1.2.1.3 Geschäftsbereich FPD

Flat Panel-Displays (FPD) sind aus der heutigen Welt nicht mehr wegzudenken — ob als Computerbildschirm inklusive Laptops, Fernseher, industriell eingesetzte Bediendisplays oder Touch-Screen Panels für mobile Endgeräte wie Smart Phones, Navigationsgeräte oder Tablet-PCs.

Das wachstumsintensivste und zukunftsträchtigste Teilsegment des FPD-Marktes sind die Touch-Screen Panels für mobile Endgeräte wie beispielsweise Smartphones oder Tablet PCs. 2011 hat sich das Absatzvolumen der Touch-Screen Panels nach Einschätzung der Displaybank Korea im Vorjahresvergleich um 35% auf 665 Millionen Stück vergrößert. Dabei geht sie von einem Umsatz von rund USD 6,09 Milliarden aus. Bis 2014 wird ein Absatz von insgesamt 1,35 Milliarden Stück (+170% gegenüber 2010) und ein Umsatzvolumen von USD 9,65 Milliarden prognostiziert. Dieser Anstieg wird insbesondere durch den boomenden Markt bei Smartphones, Netbooks und Tablet-PCs getragen werden.

Der Markt für Flachbildfernseher wurde auch 2011 durch LCD-Bildschirme bestimmt. DisplaySearch geht von einem Anteil von 84% am gesamten TV-Markt weltweit aus. Dabei rechnen die Analysten mit einem Zuwachs auf 210 Millionen Stück in 2011 nach 192 Millionen im Vorjahr. Durch die Einführung neuer Technologien wie beispielsweise LED oder 3D ist das Preisniveau 2011 im LCD-Segement relativ stabil geblieben und lag nach Schätzungen lediglich 7% unter dem Vorjahreswert. Aufgrund des gestiegenen Gesamtabsatzvolumens kann die Branche demnach trotzdem mit einer leichten Umsatzsteigerung in 2011 rechnen. Für den Absatzzuwachs machen sie die erhöhte Nachfrage in aufstrebenden Märkten wie China, Indien, Südamerika und dem Mittleren Osten verantwortlich; in den kommenden vier Jahren gehen sie in diesen Regionen von einem durchschnittlichen Zuwachs von 17% jährlich aus. Bereits 2011 avancierte China demnach mit einem Absatz von 46 Millionen Flachbildschirmen zum größten Markt — vor Nordamerika und Europa.

Die Manz AG ist mit ihren Produkten im Wertschöpfungsprozess bei der Herstellung von FPD vertreten und kann an den großen Potenzialen in dieser Branche entsprechend partizipieren.

1.2.1.4 Geschäftsbereich New Business

Im Geschäftsbereich New Business konzentriert die Manz AG ihr jahrelanges Know-how als Hightech-Maschinenbauer auf verschiedene Zukunftstechnologien. Dabei fokussiert sie sich primär auf Fertigungstechnologien und optimierte Produktionsprozesse im umsatz- und wachstumsstärksten Teilsegment Lithium-Ionen-Batterien, insbesondere für die Automobilindustrie. Die Gesellschaft kann hier Synergieeffekte aus ihren anderen Geschäftsbereichen sowie dem Know-how der Anfang 2008 übernommenen Firma Majer nutzen.

Im Jahr 2010 überschritt die Gesamtzahl der weltweit zugelassenen Kraftfahrzeuge (PKW, LKW und Busse) erstmals die Marke von einer Milliarde. Bei den neu zugelassenen PKW 2010 führt die Volksrepublik China mit rund 14 Mio. Fahrzeugen das Feld klar an; es folgen die USA mit rund sechs Millionen und Japan mit rund vier Millionen Stück. Insbesondere vor dem Hintergrund beschränkter Ölreserven, steigender Benzinpreise, einer hohen Umweltbelastung durch den Straßenverkehr und dem rasanten Anstieg der PKW-Anzahl in aufstrebenden Wirtschaftsmächten wie China, wird die Dringlichkeit eines neuen und innovativen Mobilitätskonzepts deutlich.

Die Akzeptanz der Elektromobilität ist weltweit und insbesondere in Märkten wie China und Indien bereits heute groß. Nach Angaben der Global E-Mobility-Survey 2011 wären 92% der Inder und 88% der Chinesen bereit sich bei einem Neuwagenkauf in den nächsten fünf Jahren für ein Elektroauto zu entscheiden. In Deutschland und den USA würden immerhin 57% der Befragten ein solches Vorhaben in die Tat umsetzen. Das Thema Elektromobilität wird daher von der Automobilindustrie mit Nachdruck vorangetrieben. Dies zeigen die Markteinführung kommerziell produzierter Plug-In-Elektroautos wie dem Opel Ampera im vergangenen Jahr oder dem E-Smart von Daimler und weiterer Modelle von BMW, Ford oder Toyota im Jahr 2012. Pike Research rechnet für 2012 bereits mit über 257.000 weltweit verkaufter Plug-In-Elektroautos; rund 43% werden demnach auf die Region Asien-Pazifik, 26% auf Nordamerika und 24% auf Westeuropa entfallen. Die Tendenz ist klar: Der Markt für Elektromobilität ist ein wachstumsstarker Zukunftsmarkt. Laut den Roland Berger Strategy Consultants wird das Marktvolumen für Lithium-Ionen-Batterien in den folgenden vier Jahre von 1,5 Mrd. auf rund 9 Mrd. Dollar steigen. Bei einem langfristig erwarteten Investitionsvolumen in Produktionssysteme von jährlich bis zu fünf Milliarden Euro sieht die Manz AG als Anlagen- und Maschinenbauer ein immenses Marktpotenzial für den eigenen Geschäftsbereich New Business.

Noch sind die Kosten der Lithium-Ionen-Batterien für Elektroautos sehr hoch — die Lösungen der Manz AG jedoch bieten das erforderliche Kostensenkungspotenzial, um auch in diesem Bereich einen wichtigen Beitrag zum Durchbruch der Technologie zu leisten.

1.2.2 Gesamtaussage zu den Rahmenbedingungen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2011 kann die Manz AG auf eine erfolgreiche Umsetzung der Diversifikations- und Integrationsstrategie zwischen den Geschäftsbereichen Solar und FPD zurückblicken und sieht sich gut für das laufende Geschäftsjahr 2012 aufgestellt. Insgesamt sieht die Manz AG in den Konjunkturprognosen insbesondere für die asiatischen Zielmärkte wie China, gute Voraussetzungen für eine positive Geschäftsentwicklung. Für den Geschäftsbereich Solar rechnet Manz auch 2012 mit einem anspruchvollen Marktumfeld. Betriebliche Erfolge hängen stark von der zukünftigen Investitionsbereitschaft der Marktteilnehmer ab. Im Segment FPD wurden aufgrund des Investitionsbooms der vergangenen Jahre große Produktionskapazitäten aufgebaut. Wie sich die Situation in der FPD-Branche entwickeln wird, ist unklar. Die größten Wachstumschancen sieht Manz im Bereich New Business /Lithium-Ionen-Batterien. Aufgrund des Aufwärtstrends im Sektor Elektromobilität, wird auch die Nachfrage nach entsprechenden Produktionslinien für Lithium-Ionen-Batterien stark zunehmen. Für das Berichtssegment Leiterplatten/OEM geht die Manz AG von einer stabilen Marktentwicklung aus.

1.2.3 Unternehmensziele und Strategie

Die Manz AG verfolgt das strategische Ziel, ihre Stellung als weltweiter Technologie- und Marktführer für integrierte Systemlösungen für kristalline Solarzellen und Dünnschicht-Solarmodule sowie die Herstellung von Flachbildschirmen weiter auszubauen. Ausgehend von der Notwendigkeit der Kunden in der Photovoltaik-Branche nach einer Reduzierung der Produktionskosten sowie einer Steigerung der Wirkungsgrade, will sich die Gesellschaft als unverzichtbarer Partner bei der Herstellung von Solarzellen und -modulen etablieren. Auch im Bereich FPD möchte die Manz AG durch die Nutzung branchenübergreifender technologischer Synergien und der Entwicklung innovativer Produktionslösungen ihre bereits ausgezeichnete Marktposition weiter verbessern. Über alle Branchen hinweg ist es die Zielsetzung der Manz AG, die Vertriebs- und Serviceleistungen kontinuierlich zu optimieren, um Marktanteile zu sichern bzw. zu erhöhen.

Diversifikations- und Integrationsstrategie der Gesellschaft:

Durch die Diversifikation des Geschäftsmodells über mehrere Branchen hinweg und die gleichzeitige Integration von Schlüsseltechnologien in mehreren Geschäftsbereichen, möchte die Gesellschaft ihr Geschäftstätigkeit insgesamt breiter, flexibler und zugleich resistenter gegen branchenzyklische Schwankungen aufstellen. Zugleich ermöglicht dies der Manz AG technologische Synergieeffekte zu nutzen und das eigene Geschäftsmodell noch effizienter zu gestalten.

Forschung als Schlüssel des Erfolgs:

Innovationen bilden die Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft. Daher sollen sowohl durch eigene Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten wie auch im Verbund mit Kooperationspartnern innovative Technologien konsequent vorangetrieben werden. Entsprechend den Anforderungen des Markts ist es das Ziel, den Herstellern neue Lösungen mit verbesserter Effizienz und damit geringeren Produktionskosten anbieten zu können.

Positionierung als Innovationsmotor der Branchen:

Ziel ist es, die Manz AG als „Preferred Supplier" im Photovoltaikmarkt zu positionieren. Dabei spielen vor allem Produktinnovationen und die kontinuierliche Weiterentwicklung des bestehenden Produktportfolios eine große Rolle. Durch die branchenübergreifende Anwendung gemeinsamer Schlüsseltechnologien in den Segmenten Photovoltaik und FPD will die Manz AG zudem innovative Produktionslösungen in der FPD-Industrie etablieren. Insgesamt möchte die Gesellschaft als Innovationsmotor wegweisende Technologien entwickeln und die Branchen voranbringen.

Investitionen in Technologien:

Neben der Akquisition neuer Technologien zur Erweiterung des Produktportfolios, soll die Entwicklung von neuen Hightech-Produkten in allen Geschäftsbereichen zur Erhöhung der Wertschöpfungsanteile bei Produktionslinien führen. Damit will die Gesellschaft ihre weltweit marktführende Stellung ausbauen.

Stärkung der technologischen Marktführerschaft:

Zur Absicherung und zur Erweiterung der bisherigen Wettbewerbsvorteile und damit der Marktführerschaft soll der technologische Vorsprung weiter ausgebaut werden. Neben Forschung und Entwicklung spielt auch das anorganische Wachstum für den Ausbau des Technologie- und Produktportfolios eine zentrale Rolle. Mit dem Zukauf von Technologien und gezielten Akquisitionen wird auch Fach-Know-how erworben. Damit kann die Gesellschaft auf ein noch breiteres Fundament gestellt und die Wettbewerbsposition gefestigt werden.

Ausbau ausländischer Standorte:

Ein wesentlicher Vorteil der Manz AG sind die ausländischen Standorte, vor allem in Asien, wo die wichtigsten Kunden und Absatzmärkte der Gesellschaft beheimatet sind. Dieser Wettbewerbsvorsprung soll künftig noch stärker genutzt werden, um weitere Kostenvorteile zu realisieren.

2. Erläuterungen des Geschäftsergebnisses und Analyse der Ertrags-, Vermögens-, Liquiditätslage

2.1 Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2011 stiegen die Umsatzerlöse gemäß HGB-Rechnungslegung von 50,9 Mio. Euro auf 67,8 Mio. Euro. Die Umsatzsteigerung ist insbesondere auf den starken Zuwachs im Bereich Solar zurückzuführen. Nach Berücksichtigung der Bestandsveränderungen von 18,4 Mio. Euro (Vorjahr: 23,4 Mio. Euro), der aktivierten Eigenleistungen im Zuge der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Höhe von 11,0 Mio. Euro (Vorjahr: 10,1 Mio. Euro) sowie sonstiger betrieblicher Erträge in Höhe von 2,3 Mio. Euro (Vorjahr: 3,1 Mio. Euro), stieg die Gesamtleistung der Manz AG im Geschäftsjahr 2011 von 84,4 Mio. Euro um 15,2% auf 97,2 Mio. Euro. Die im Vorjahr prognostizierte EBIT-Marge von mindestens 5% konnte die Manz AG im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht erreichen. Dies ist insbesondere auf den deutlichen Margendruck im Segment Solar zurückzuführen, dem die sich die Manz AG aufgrund der anhaltend schwierigen Situation auf dem Solarmarkt, dem Preisverfall für Solarzellen und —module sowie der Notwendigkeit zu weiteren Kosteneinsparungen auf Kundenseite ausgesetzt sah.

Der mit Abstand größte Umsatzanteil entfiel im Geschäftsjahr 2011 auf das Kerngeschäft Solar mit einem Volumen von 64,3 Mio. Euro (Vorjahr: 46,5 Mio. Euro). Im Segment New Business wurden Umsätze in Höhe von 1,6 Mio. Euro erzielt (Vorjahr 0,8 Mio. Euro), während in weiteren Bereichen 1,9 Mio. Euro erwirtschaftet wurden. Hier sind die Umsatzerlöse aus dem Bereich FPD enthalten, die im Geschäftsjahr 2011 aufgrund ihres geringen Umfangs jedoch nur von untergeordneter Bedeutung waren.

Die Materialaufwendungen stiegen entsprechend des Zuwachses in der Gesamtleistung von 49,4 Mio. Euro auf 67,4 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2011. Die Materialaufwandsquote hat sich somit von 58,5% im Vorjahr auf 69,4% erhöht, da sich die Aufwendungen für bezogene Leistungen im Berichtszeitraum deutlich erhöht haben. Hieraus resultierte ein Rohergebnis von 32,1 Mio. Euro für das abgelaufene Geschäftsjahr (Vorjahr: 38,1 Mio. Euro).

Als Folge der Umsatzsteigerung im abgelaufenen Geschäftsjahr und entsprechenden Neueinstellungen erhöhte sich auch der Personalaufwand auf 28,7 Mio. Euro (Vorjahr: 24,6 Mio. Euro); die Personalaufwandsquote erhöhte sich leicht von 29,2% im Vorjahr auf 29,6% im Geschäftsjahr 2011. Auch die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie auf Sachanlagen erhöhten sich im Berichtszeitraum von 3,6 Mio. Euro auf 5,6 Mio. Euro. Dies begründet sich vor allem durch die planmäßigen Abschreibungen auf die von Würth Solar erworbenen Lizenzen für die CIGS-Technologie sowie planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Eigenleistungen (Entwicklungskosten). Die restlichen Abschreibungen waren ebenfalls planmäßig und wurden auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie auf Software-Lizenzen vorgenommen. Trotz der Ausweitung der Geschäftstätigkeit beliefen sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wie Marketing-, Vertriebs-, Beratungs- oder Logistikkosten mit 17,2 Mio. Euro auf einem vergleichbaren Niveau wie im Geschäftsjahr 2010 (Vorjahr: 17,6 Mio. Euro).

Das ordentliche Betriebsergebnis war trotz positiver Auftragslage wie bereits im Vorjahr mit -20,8 Mio. Euro deutlich negativ (Vorjahr: -10,6 Mio. Euro) und ist insbesondere durch die von der anhaltend schwierigen Situation auf dem Solarmarkt geprägten Kostenstruktur bedingt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wies die Manz AG ein negatives Finanzergebnis von -1,8 Mio. Euro aus nach einem zuletzt positiven Ergebnis von 1,5 Mio. Euro in 2010. Im Vorjahr war dieses Ergebnis insbesondere durch Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens in Höhe von 1,3 Mio. Euro positiv beeinflusst. Zugleich wurden im Berichtsjahr Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,6 Mio. Euro) vorgenommen. Somit resultierte für den Berichtszeitraum ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von -22,6 Mio. Euro (Vorjahr: -7,0 Mio. Euro). Nach Berücksichtigung der positiven Steuerdifferenz in Höhe von 0,8 Mio. Euro resultierte ein Jahresfehlbetrag von -21,8 Mio. Euro (Vorjahr: -4,5 Mio. Euro), der in den Bilanzverlust eingestellt wird. Dieser erhöht sich somit zum Ende des Geschäftsjahres 2011 von -0,1 Mio. Euro auf -21,9 Mio. Euro.

2.2 Vermögenslage

Zum Ende des Berichtszeitraums erhöhte sich die Bilanzsumme von 182,7 Mio. Euro auf 192,0 Mio. Euro. Dabei reduzierte sich das bilanzielle Eigenkapital aufgrund des Bilanzverlusts von 153,9 Mio. Euro auf 132,1 Mio. Euro. Daraus resultiert eine Eigenkapitalquote in Höhe von rund 69,5% (31. Dezember 2010: 84,2%), wodurch weiterhin eine sehr stabile Finanzierungsstruktur sichergestellt ist.

Die Passivseite der Bilanz ist vor allem von einem Anstieg der Verbindlichkeiten gekennzeichnet. So erhöhten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 7,0 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2010 auf 32,1 Mio. Euro. Dieser Anstieg ist insbesondere auf die erhöhte Inanspruchnahme von Banklinien zur Finanzierung der ausgeweiteten Geschäftsaktivitäten zurückzuführen. Auch die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wuchsen auf 14,0 Mio. Euro an (31. Dezember 2010: 1,9 Mio. Euro); diese bestehen im Wesentlichen aus einem kurzfristigen Darlehen einer Tochtergesellschaft der Manz AG in Höhe von 10 Mio. Euro. Entsprechend der positiven Auftragslage erhöhten sich die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen im Geschäftsjahr 2011 leicht auf 5,6 Mio. Euro (31. Dezember 2010: 5,5 Mio. Euro). Demgegenüber nahmen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 9,5 Mio. Euro auf 4,0 Mio. Euro wie auch die sonstigen Verbindlichkeiten von 1,5 Mio. Euro auf 0,6 Mio. Euro ab. Die Rückstellungen stiegen leicht auf 3,5 Mio. Euro an (31. Dezember 2010: 3,2 Mio. Euro).

Das Anlagevermögen der Manz AG erhöhte sich zum Bilanzstichtag auf 119,2 Mio. Euro (31. Dezember 2010: 115,6 Mio. Euro). Insbesondere die Nutzung des mit dem BilMoG geschaffenen Aktivierungswahlrechts für Eigenleistungen aus Entwicklungsleistungen führten zum Bilanzstichtag zu einem Anstieg der immateriellen Vermögensgegenständen auf 48,4 Mio. Euro (31. Dezember 2010: 42,1 Mio. Euro), während die erworbenen Lizenzrechte der CIGS-Produktionstechnologie planmäßig abgeschrieben wurden. Auch das Sachanlagevermögen stieg von 4,3 Mio. Euro auf 6,4 Mio. Euro. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf höhere geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau von 2,6 Mio. Euro (31. Dezember 2010: 0,0 Mio. Euro) zurückzuführen. Diese Zunahme ist ausschließlich auf diverse Investitionsprojekte bei der Manz Coating zurückzuführen welche über die Manz AG finanziert werden. Die Finanzanlagen der Gesellschaft reduzierten sich auf 64,5 Mio. Euro nach 69,2 Mio. Euro am Bilanzstichtag des Vorjahres. Dieser Rückgang ist primär auf geringere Ausleihungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 7,6 Mio. Euro (31. Dezember 2010: 11,8 Mio. Euro) zurückzuführen .

Das Umlaufvermögen hingegen erhöhte sich von 63,0 Mio. Euro auf 67,8 Mio. Euro zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2011. Dies ist insbesondere durch den Anstieg der Roh-, Hilfsund Betriebsstoffe von 10,9 Mio. Euro auf 16,3 Mio. Euro sowie einer Erhöhung in der Position unfertige Erzeugnisse auf 39,2 Mio. Euro (31. Dezember 2010: 33,0 Mio. Euro) begründet. Die Erhöhung ist insbesondere auf die Ausweitung des operativen Geschäfts, aber auch auf die Sicherstellung einer schnellen Lieferfähigkeit im kommenden Geschäftsjahr zurückzuführen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände veränderten sich im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig auf 8,4 Mio. Euro (31. Dezember 2010: 8,8 Mio. Euro), wobei eine Verschiebung innerhalb der Position zu beobachten ist. So nahmen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 6,2 Mio. Euro auf 4,8 Mio. Euro ab, wohingegen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen auf 2,4 Mio. Euro anwuchsen (31. Dezember 2010: 1,4 Mio. Euro). Die liquiden Mittel der Gesellschaft verringerten sich deutlich von 8,6 Mio. Euro auf 2,8 Mio. Euro zum Bilanzstichtag. Dieser Rückgang ist insbesondere auf den insgesamt erhöhten Finanzierungsbedarf in 2011 zurückzuführen. Die Summe der aktiven latenten Steuern nahm zum Ende des Berichtszeitraums 2011 zu und belief sich auf 5,0 Mio. Euro nach 4,0 Mio. Euro im Vorjahr. Dieser Anstieg ist durch die Erhöhung der Verlustvorträge im Geschäftsjahr 2011 bedingt.

2.3 Finanzlage

Das Jahresergebnis bereinigt um die nicht liquiditätswirksamen Abschreibungen sowie die Veränderungen der langfristigen Rückstellungen führte zu einem negativen Cash Flow in Höhe von -14,7 Mio. Euro. Im Vorjahr ergab sich noch ein Liquiditätsabfluss auf dem operativen Geschäft in Höhe von 1,4 Mio. Euro. Diese Veränderung ist im Wesentlichen durch den Jahresfehlbetrag begründet.

Da 2011 der Bestand der Vorräte wieder zulegte und sich die Verbindlichkeiten aufgrund der Ausnutzung gewährter Skonti und Rabatte zum Bilanzstichtag reduzierten, ergab sich innerhalb des Berichtszeitraums ein Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von -30,1 Mio. Euro nach -25,2 Mio. Euro im Vorjahr.

Daneben belief sich der Cashflow aus Investitionstätigkeit im Berichtszeitraum auf -10,7 Mio. Euro (Vorjahr: -47,5 Mio. Euro). Diese Mittel wurden insbesondere in das Projekt CIGSfab und die damit erbrachten Entwicklungsleistungen investiert.

Unter Berücksichtigung eines positiven Cash Flows aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 14,6 Mio. Euro (Vorjahr: -1,6 Mio. Euro), der sich aus einem kurzfristigen Darlehen einer Tochtergesellschaft in Höhe von 10,0 Mio. Euro sowie Einzahlungen aus der Aufnahme langfristiger Kredite von 4,6 Mio. Euro zusammensetzt, ergibt sich für das Geschäftsjahr 2011 insgesamt ein negativer Cash Flow in Höhe von -26,3 Mio. Euro (Vorjahr: -74,3 Mio. Euro).

Der Finanzmittelbestand hat sich damit zum Jahresende unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden kurzfristigen Kreditlinien von 8,6 Mio. Euro auf 2,8 Mio. Euro reduziert. Dies ist unter anderem auf das durch die Ausweitung des operativen Geschäfts angestiegene Working Capital zurück zu führen. Darüber hinaus verfügte die Manz AG zum Stichtag bis zu 37 Mio. Euro offene Kreditlinien.

2.4 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens

Das Geschäftsjahr 2011 war insbesondere durch die anhaltend schwierige Situation auf dem Solarmarkt geprägt. Hier führten der Preisverfall für Solarzellen und -module sowie der Druck zu weiteren Kosteneinsparungen für die Kunden der Manz AG zu einem deutlichen Margendruck. Aufgrund der gestiegenen Auftragseingänge, konnte die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2011 die Umsatzerlöse erhöhen, musste nach 2010 allerdings erneut einen deutlichen Verlust verzeichnen. Im Ergebnis reduzierte sich das bilanzielle Eigenkapital aufgrund des erhöhten Bilanzverlustes. Aufgrund der nach wie vor hohen Eigenkapitalquote von rund 69,5% (Vorjahr: 84,2%) und der soliden Liquiditätssituation kann die Gesellschaft das Verlustjahr gut kompensieren. Der deutlich steigende Auftragseingang in den vergangenen Monaten sowie ein möglicher Verkauf der ersten CIGSfab bietet zudem die Chance für weiteres Wachstum.

2.5 Übernahmerechtliche Angaben nach § 289 (4) HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital der Manz AG beträgt EUR 4.480.054,00 und ist in 4.480.054 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.

Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien und Gewinnanteile ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sämtliche Aktien der Gesellschaft sind in Sammelurkunden verbrieft.

Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Sämtliche Aktien sind in gleicher Weise gewinnanteilsberechtigt. Hiervon ausgenommen sind von der Manz AG gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien.

Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Vereinbarungen über Beschränkungen, die die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Manz AG nicht bekannt.

Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz hat jeder Anleger, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise bestimmte Anteile an Stimmrechten der Gesellschaft erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen. Die Meldepflicht besteht ab einem Schwellenwert von 3 % der Stimmrechte.

Ferner haben nach dem Wertpapierhandelsgesetz Personen, die bei der Gesellschaft Führungsaufgaben wahrnehmen, eigene Geschäfte mit Aktien der Gesellschaft der Gesellschaft und der BaFin mitzuteilen.

Dem Vorstand ist aufgrund der zugegangenen Mitteilungen über bedeutende Stimmrechtsanteile und über eigene Geschäfte von Personen mit Führungsaufgaben das Bestehen der folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft bekannt, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:

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Anzahl Stimmrechte Anteil der Stimmrechte
Dieter Manz 2.079.984 46,43%

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft nicht.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Soweit die Manz AG im Rahmen des von der Hauptversammlung vom 10. Juni 2008 beschlossenen Manz Performance Share Plan 2008 oder des von der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 beschlossenen Manz Performance Share Plan 2011 aufgrund der Ausübung von Bezugsrechten Aktien an Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen ausgeben wird, werden die Aktien den bezugsberechtigten Personen unmittelbar übertragen. Diese können die ihnen aus den übertragenen Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes ausüben.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig.

Nach § 5 der Satzung der Gesellschaft kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und bestimmt ihre Zahl.

Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, so hat nach § 85 Absatz 1 AktG in dringenden Fällen das Gericht auf Antrag eines Beteiligten das Mitglied zu bestellen.

Der Aufsichtsrat kann nach § 84 Absatz 3 AktG die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Die Änderung der Satzung ist in den §§ 133 ff., 179 ff. AktG geregelt. Diese bedarf grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat ist jedoch gemäß § 7 Absatz 2 der Satzung befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.

Gemäß § 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Aktiengesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenden Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Der Vorstand kann neue Aktien nur auf Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung über eine Erhöhung des Grundkapitals oder über genehmigte und bedingte Kapitalien ausgeben. Der Erwerb eigener Aktien ist in den §§ 71 ff. AktG geregelt und in bestimmten Fällen kraft Gesetzes oder aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung zulässig.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 15. Juni 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 2.240.027,00 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 2.240.027 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2009).

Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen

bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2, § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als Euro 448.005,00 und insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden;
bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen;
soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihre Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde;
um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen

Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie Bedingtes Kapital I

Die Hauptversammlung vom 10. Juni 2008 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juni 2013 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen "Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 300 Mio. zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 1.433.160,00 nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu.

Soweit Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrecht bzw. Wandlungspflicht gegen Barleistung ausgegeben werden sollen, ist der Vorstand jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Schuldverschreibungen mit Wandlungsund/oder Optionsrecht bzw. Wandlungspflicht in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts auszugeben, sofern der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrecht bzw. Wandlungspflicht nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt nur insoweit, als auf die zur Bedienung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als EUR 358.290,00 und insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden.

Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen für Spitzenbeträge auszuschließen und das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch auszuschließen, soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Wandlungs- bzw. Optionsrechten auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft bzw. den Gläubigern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang gewähren zu können, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts oder bei Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde.

Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft um bis zu EUR 1.433.160,00 durch Ausgabe von bis zu 1.433.160 neuen Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung begeben werden und ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht auf Aktien der Gesellschaft gewähren bzw. eine Wandlungspflicht bestimmen.

Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2008 sowie Bedingtes Kapital II

Die Hauptversammlung vom 10. Juni 2008 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 31. Mai 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 50.400 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2013 einmalig oder mehrmals Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 21.600 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Insgesamt dürfen Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 72.000 Aktien der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2008 festgelegten Bestimmungen. Die Ermächtigungen wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 aufgehoben, soweit auf der Grundlage der Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.

Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft um bis zu EUR 72.000,00 durch Ausgabe von bis zu 72.000 neuen Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.

Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2011 sowie Bedingtes Kapital III

Die Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 31. Mai 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 15.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 60.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2016 einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 15.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 60.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 festgelegten Bestimmungen.

Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 6 der Satzung der Gesellschaft um bis zu EUR 120.000,00 durch Ausgabe von bis zu 120.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.

Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien

Die Hauptversammlung vom 22. Juni 2010 hat den Vorstand gemäß § 71 Absatz 1 Ziffer 8 AktG ermächtigt, in dem Zeitraum bis zum 21. Juni 2015 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am derzeitigen Grundkapital von bis zu 10 % zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung erworbener eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert oder an ausländischen Börsen, an denen sie nicht notiert sind, eingeführt werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der Durchschnitt der tagesvolumengewichteten Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen Nachfolgesystem) während der letzten drei Börsenhandelstage vor der Veräußerung der Aktien.

Dieser Ausschluss des Bezugsrechts ist auf insgesamt höchstens 10 % sowohl des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt. Auf diese Begrenzung ist das auf diejenigen Aktien entfallende Grundkapital anzurechnen, die zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) auszugeben sind, die in entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben werden, oder die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre an Dritte im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen zu veräußern. Der Vorstand und — sofern die Verpflichtung gegenüber Mitgliedern des Vorstands besteht — der Aufsichtsrat, wurden ferner ermächtigt, erworbene eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Bedienung von Bezugsrechten zu verwenden, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Juni 2008 unter Punkt 7 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2008 ausgegeben wurden oder werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, erworbene eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Erfüllung von Bezugs- und Umtauschrechten zu verwenden, die auf Grund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, die im Rahmen der Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt wurden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Mitarbeiter der Gesellschaft oder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG auszugeben.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Martin Hipp sieht für den Fall eines Kontrollwechsels (Mitteilung eines Meldepflichtigen nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG, dass der Meldepflichtige 25 % oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat) vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Die Rechte können nur innerhalb von sechs Monaten nach dem Eintritt des Kontrollwechsels ausgeübt werden. Das Vorstandsmitglied erhält eine Abfindung bestehend aus dem Gesamtbetrag des für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Festgehalts sowie dem Gesamtbetrag der für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Bartantieme. Die Abfindung ist auf den Betrag begrenzt, der sich bei einer Restlaufzeit des Dienstverhältnisses von drei Jahren ergeben würde. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, um 75 % zum Zweck der pauschalierten Anrechnung der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte. Ferner sind die bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge jeweils mit 3 % p. a. auf den Tag der Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen.

Im Übrigen bestehen keine Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind

Es bestehen — abgesehen von den im vorstehenden Abschnitt genannten Vereinbarungen mit dem Vorstandsmitglied Martin Hipp — keine Vereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern, die für den Fall eines Übernahmeangebots Entschädigungen vorsehen.

2.6. Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze für die Festsetzung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der Manz AG zusammen und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Ferner werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats dargestellt.

System der Vorstandsvergütung

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 17. März 2011 ein neues System der Vorstandsvergütung für die Gesellschaft beschlossen, das nachstehend dargestellt wird.

Das Vergütungssystem für den Vorstand hat zum Ziel, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei nicht nur die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, sondern auch die Lage der Gesellschaft und den Unternehmenserfolg zu berücksichtigen. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.

Die Vergütung für die Mitglieder des Vorstands setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Bei der Bemessung der Höhe der Vergütungselemente wird jeweils zwischen dem Vorsitzenden des Vorstands und den weiteren Vorstandsmitgliedern differenziert.

Feste Vergütungselemente

Die festen Bestandteile der Vorstandsvergütung bestehen aus einem monatlichen Festgehalt und laufenden Sachbezügen sowie aus Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung.

Das Festgehalt wird in zwölf monatlich gleichbleibenden Teilbeträgen entrichtet. Die Festbezüge sollen als Grundgehalt den Vorstandsmitgliedern und ihren Familien unabhängig vom Erfolg des Unternehmens den laufenden Lebensunterhalt sichern.

Als Sachbezug wird den Vorstandsmitgliedern jeweils ein angemessener Dienstwagen zur Verfügung gestellt, der auch privat genutzt werden kann. Die Gesellschaft hat zudem zugunsten der Vorstandsmitglieder eine Unfallversicherung mit angemessenen Versicherungsleistungen abgeschlossen, die auch Unfälle im Privatbereich abdeckt. Ferner besteht für die Vorstandsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine sogenannte D&O-Versicehrung

Mit dem Vorsitzenden des Vorstands Dieter Manz besteht eine Pensionsvereinbarung für ein lebenslängliches Ruhegeld für den Fall des Ausscheidens nach dem vollendeten 65. Lebensjahr oder infolge Berufsunfähigkeit. Ferner ist für den Fall des Ablebens zugunsten der Ehefrau eine lebenslängliche Hinterbliebenenrente vereinbart. Gegenüber dem Vorstandsmitglied Martin Hipp hat sich die Gesellschaft zum Abschluss einer Altersvorsorge durch Zahlung jährlicher Beiträge an eine Unterstützungskasse verpflichtet.

Variable Vergütungselemente

Allgemeines

Die variable Vergütung umfasst zum einen eine jährliche, an den geschäftlichen Erfolg gebundene Komponente in Form einer jährlichen Bartantieme (kurzfristige variable Vergütung) und zum anderen eine aktienbasierte Komponente mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage in Form von jährlich zu gewährenden Aktienbezugsrechten auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2011 (langfristige variable Vergütung).

Die variablen Bezüge dienen auf der Basis der festen Vergütungselemente dem gezielten Anreiz zur Erzielung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und tragen zur Vermögensbildung sowie wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Vorstandsmitglieder bei. Im Interesse einer Ausrichtung der variablen Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung überwiegt der nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelte Wert (Fair Value) der aufgrund des Manz Performance Share Plan 2011 gewährten Bezugsrechte die jährliche Bartantieme.

Jährliche Bartantieme

Die jährliche Bartantieme soll die Vorstandsmitglieder angesichts ihrer eigenverantwortlichen Leitungstätigkeit am unternehmerischen Erfolg oder Misserfolg des Geschäftsjahrs beteiligen. Ihre Bemessung wurde mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2011 neu geregelt.

Die jährliche Bartantieme wird jährlich nachträglich in Abhängigkeit von der EBT-Rendite des jeweiligen Geschäftsjahrs gewährt. Die EBT-Rendite errechnet sich aus dem Verhältnis des Ergebnisses vor Steuern (EBT — Earnings before Taxes) zum Umsatz nach Maßgabe des Konzernabschlusses nach IFRS. Die Bartantieme berechnet sich ferner in Abhängigkeit von dem für das jeweilige Geschäftsjahr von dem Vorstandsmitglied bezogenen Festgehalt (Jahresfestgehalt).

Die Gewährung der Bartantieme setzt voraus, dass eine EBT-Rendite von mindestens 4,1 % erreicht worden ist. Bei einer EBT-Rendite von 4,1 % erhält das Vorstandsmitglied eine Bartantieme in Höhe von 1 % des Jahresfestgehalts. Je vollen 0,1 Prozentpunkt, um die die EBT-Rendite eine EBT-Rendite von 4,1 % übersteigt, erhöht sich der für die Berechnung der Bartantieme anwendbare Prozentsatz entsprechend um einen Prozentpunkt. Mithin erhält das Vorstandsmitglied z.B. bei einer EBT-Rendite von 5,0 % eine Bartantieme in Höhe von 10 % des Jahresfestgehalts sowie bei einer EBT-Rendite von 14 % eine Bartantieme in Höhe von 100 % des Jahresfestgehalts. Die Obergrenze ist bei einer EBT-Rendite von 20,0 % festgelegt, bei der die Bartantieme 160 % des Jahresfestgehalts beträgt.

Der Aufsichtsrat hat zum Zweck der Bestimmung des Verhältnisses zwischen den einzelnen Vergütungselementen als mittlere Zielgröße der kurzfristigen variablen Vergütung eine EBT-Rendite von 10 % festgelegt. Bei diesem mittleren Zielwert beträgt die Bartantieme 60 % des Jahresfestgehalts.

Manz Performance Share Plan 2011

Die auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2011 (langfristige variable Vergütung) jährlich zu gewährenden Bezugsrechte auf Manz-Aktien sollen die Vorstandsmitglieder zu einer nachhaltigen Steigerung des internen und externen Unternehmenswerts anregen und damit ihre Interessen mit denen der Aktionäre, aber auch der übrigen Stakeholder, wirksam verknüpfen.

Der Aufsichtsrat hat bereits bisher als variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteil mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter aufgrund des von der Hauptversammlung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2008 den Mitgliedern des Vorstands in den Geschäftsjahren 2008, 2009 und 2010 Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG gewährt. Es wurden insgesamt 7.151 Bezugsrechte zum Bezug von bis zu 21.453 Aktien ausgegeben. Das für den Vorstand vorgesehene Kontingent des Manz Performance Share Plan 2008 in Höhe von 7.200 Bezugsrechten war hierdurch nahezu vollständig ausgeschöpft worden.

Die ordentliche Hauptversammlung 2011 vom 28. Juni 2011 hat einen neuen Manz Performance Share Plan 2011 sowie die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals beschlossen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstandsmitgliedern auf dieser Grundlage im Geschäftsjahr 2011 Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG gewährt und beabsichtigt, diesen auch künftig jährlich Bezugsrechte zu gewähren.

Die Wartezeit für die Ausübung der auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2011 auszugebenden Bezugsrechte beträgt mehr als vier Jahre. Bei Ausübung von Bezugsrechten nach Ablauf der Wartezeit und innerhalb der Ausübungszeiträume von drei Monaten nach der jeweiligen ordentlichen Hauptversammlung werden an die Vorstandsmitglieder Manz-Aktien zum Preis von je € 1,00 ausgegeben.

Die Bezugsrechte können jedoch nur ausgeübt werden, wenn und soweit das jeweilige Erfolgsziel erreicht wurde (Performance-Komponente). Das Erfolgsziel für jede einzelne Tranche besteht in dem Mittelwert der EBIT-Margen (Betriebsergebnis (EBIT) im Verhältnis zum Umsatz), die den geprüften und gebilligten Konzernjahresabschlüssen des Manz-Konzerns nach IFRS für das Geschäftsjahr, in dem die Wartezeit endet, sowie für die drei vorangehenden Geschäftsjahre zu entnehmen sind. Die Bezugsrechte sind nur dann ausübbar, wenn eine durchschnittliche EBIT-Marge von mindestens 5 % (Mindestziel) erreicht wird. Wird das Mindestziel erreicht oder übertroffen, ist bei der Berechnung der Anzahl der auf ein Bezugsrecht auszugebenden Aktien ein Erfolgsfaktor anwendbar, der sich nach der in dem Manz Performance Share Plan 2011 näher aufgeführten, oberhalb des Standardziels progressiv ansteigenden Staffelung richtet. Die Staffelung des Erfolgsfaktors reicht von dem Faktor 0,5 bei Erreichung des Mindestziels über den Faktor 1,00 bei Erreichung einer durchschnittlichen EBIT-Marge von 10 % (Standard-Ziel) bis zu dem Faktor 2,0 bei einer durchschnittlichen EBIT-Marge von mindestens 15 % (Stretch-Ziel).

Der Manz Performance Share Plan 2011 setzt die gesetzliche Vorgabe, dass variable Vergütungsbestandteile eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben sollen, dadurch um, dass sich der Erfolgsfaktor nach den EBIT-Margen der Konzernabschlüsse der vier Geschäftsjahre nach der Ausgabe der Bezugsrechte bemisst. Die Vorstandsmitglieder sollen hierdurch dazu motiviert werden, ihre Handlungen an dem Ziel einer nachhaltigen positiven Entwicklung der EBIT-Marge auszurichten. Dies wird zusätzlich dadurch verstärkt, dass jährlich eine neue Tranche von Bezugsrechten an die Vorstandsmitglieder ausgegeben wird, die die Ausrichtung auf die künftigen EBIT-Margen laufend perpetuiert.

Die Anzahl der Aktien, zu deren Bezug die Bezugsrechte berechtigen, hängt ferner von einer Treuekomponente ab, d.h. die Anzahl der bei Ausübung der Bezugsrechte zu gewährenden Aktien erhöht sich mit zunehmender Haltedauer der Bezugsrechte durch das jeweilige Vorstandsmitglied für den Zeitraum von bis zu vier weiteren Jahren nach Ablauf der Wartezeit von mehr als vier Jahren. Dies entspricht wirtschaftlich einer Prämie für eine längere Haltedauer von Bezugsaktien. Die Treuekomponente wird in dem Manz Performance Share Plan 2011 dadurch umgesetzt, dass bei der Berechnung der Anzahl der Aktien, die je Bezugsrecht zu gewähren sind, zusätzlich ein Treuefaktor angewendet wird. Dieser reicht nach der in dem Manz Performance Share Plan 2011 näher aufgeführten Staffelung von dem Faktor 1,0 bei Ausübung innerhalb des fünften Kalenderjahres nach Ausgabe der Bezugsrechte bis zum Faktor 2,0 bei Ausübung innerhalb des achten Kalenderjahres nach Ausgabe der entsprechenden Bezugsrechte.

Die Anzahl der von dem jeweiligen Vorstandsmitglied ausgeübten Bezugsrechte wird mit dem jeweils anwendbaren Erfolgsfaktor, der sich nach dem Grad der Erreichung des Erfolgsziels richtet, sowie mit dem jeweils anwendbaren Treuefaktor, der sich nach der Haltedauer der Bezugsrechte richtet, multipliziert. Die so ermittelte Zahl entspricht der Anzahl der Aktien, die das Vorstandsmitglied aufgrund der Ausübung der betroffenen Tranche gegen Zahlung des Ausgabebetrags je Aktie erhält. Je ein Bezugsrecht berechtigt somit — bei Anwendung des maximalen Erfolgsfaktors von 2,0 und des maximalen Treuefaktors von 2,0 — zum Bezug von bis zu vier Manz-Aktien.

Der Aufsichtsrat hat in den Planbedingungen für den Fall außerordentlicher Entwicklungen eine Begrenzungsmöglichkeit für die Ausübbarkeit der den Mitgliedern des Vorstands gewährten Bezugsrechte vorgesehen. Eine Begrenzung der Zuflüsse aus der langfristigen variablen Vergütung kann erforderlich sein, um die gesetzlich geforderte Angemessenheit der Vergütung sicherzustellen. Anlässe hierfür können sich durch außerordentliche Entwicklungen ergeben, die zu sogenannten "Windfall-Profits" führen.

Der Aufsichtsrat kann die Anzahl der an die einzelnen Vorstandsmitglieder zu gewährenden Bezugsrechte nach seinem freien Ermessen festlegen. Ein Anspruch der Vorstandsmitglieder auf die Gewährung von Aktienbezugsrechten besteht nicht. Für die Bemessung der Ausgabe von Bezugsrechten hat der Aufsichtsrat jedoch als Leitlinie festgelegt, das die langfristige variable Vergütung in Form von Bezugsrechten in der Regel 50 % der Gesamtbarvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds betragen soll. Die Gesamtbarvergütung besteht hierbei aus dem Jahresfestgehalt sowie dem mittleren Zielwert der jährlichen Bartantieme in Höhe von 60 % des Jahresfestgehalts.

Bei der Ausgabe erfolgt die Bewertung der zu gewährenden Bezugsrechte anhand des Fair Value zum Zeitpunkt der Ausgabe der Bezugsrechte nach Maßgabe des Börsenkurses der Manz-Aktie am Ausgabetag abzüglich des Ausgabebetrags von EUR 1,00 je Aktie. Hierbei wird hinsichtlich der Performance-Komponente die Erreichung des Standard-Ziels einer EBIT-Marge in Höhe von 10 % (Faktor 1,0) und hinsichtlich der Treuekomponente eine Ausübung der Bezugsrechte erst kurz vor Ende der Laufzeit innerhalb des achten Kalenderjahres nach Ausgabe der Bezugsrechte (Faktor 2,0) unterstellt.

Manz Performance Share Plan 2008

Der Aufsichtsrat hat den Mitgliedern des Vorstands in den Geschäftsjahren 2008 bis 2010 als langfristige variable Vergütung Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG aufgrund des von der Hauptversammlung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2008 gewährt, die die nachstehenden wesentlichen Merkmale aufweisen:

Die Wartezeit für die Ausübung der ausgegebenen Bezugsrechte beträgt mehr als zwei Jahre. Bei Ausübung von Bezugsrechten nach Ablauf der Wartezeit und innerhalb der Ausübungszeiträume von drei Monaten nach der jeweiligen ordentlichen Hauptversammlung werden an die Vorstandsmitglieder Manz-Aktien zum Preis von je € 1,00 ausgegeben.

Die Bezugsrechte können jedoch nur ausgeübt werden, wenn und soweit das jeweilige Erfolgsziel erreicht wurde (Performance-Komponente). Das Erfolgsziel für jede einzelne Tranche besteht in der EBIT-Marge (Betriebsergebnis (EBIT) im Verhältnis zum Umsatz), die dem geprüften und gebilligten Konzernjahresabschluss des Manz-Konzerns nach IFRS für das Geschäftsjahr, in dem die Wartezeit endet, zu entnehmen ist. Die Bezugsrechte sind nur dann ausübbar, wenn eine EBIT-Marge von mindestens 9 % (Mindestziel) erreicht wird. Wird das Mindestziel erreicht oder übertroffen, ist bei der Berechnung der Anzahl der auf ein Bezugsrecht auszugebenden Aktien ein Erfolgsfaktor anwendbar, der sich nach der in dem Manz Performance Share Plan 2008 näher aufgeführten Staffelung richtet. Die Staffelung des Erfolgsfaktors reicht von dem Faktor 0,75 bei Erreichung des Mindestziels über den Faktor 1,00 bei Erreichung einer EBIT-Marge von 12 % (Standard-Ziel) bis zu dem Faktor 1,5 bei einer EBIT-Marge von mindestens 15 % (Stretch-Ziel).

Die Anzahl der Aktien, zu deren Bezug die Bezugsrechte berechtigen, hängt ferner von einer Treuekomponente ab, d.h. die Anzahl der bei Ausübung der Bezugsrechte zu gewährenden Aktien erhöht sich mit zunehmender Haltedauer der Bezugsrechte durch das jeweilige Vorstandsmitglied für den Zeitraum von bis zu vier weiteren Jahren nach Ablauf der Wartezeit von mehr als zwei Jahren. Hierfür wird bei der Berechnung der Anzahl der Aktien, die je Bezugsrecht zu gewähren sind, zusätzlich ein Treuefaktor angewendet. Dieser reicht nach der in dem Manz Performance Share Plan 2008 näher aufgeführten Staffelung von dem Faktor 1,0 bei Ausübung innerhalb des dritten Kalenderjahres nach Ausgabe der Bezugsrechte bis zum Faktor 2,0 bei Ausübung innerhalb des sechsten Kalenderjahres nach Ausgabe der entsprechenden Bezugsrechte.

Die Anzahl der von dem jeweiligen Vorstandsmitglied ausgeübten Bezugsrechte wird mit dem jeweils anwendbaren Erfolgsfaktor, der sich nach dem Grad der Erreichung des Erfolgsziels richtet, sowie mit dem jeweils anwendbaren Treuefaktor, der sich nach der Haltedauer der Bezugsrechte richtet, multipliziert. Die so ermittelte Zahl entspricht der Anzahl der Aktien, die das Vorstandsmitglied aufgrund der Ausübung der betroffenen Tranche gegen Zahlung des Ausgabebetrags je Aktie erhält. Je ein Bezugsrecht berechtigt somit — bei Anwendung des maximalen Erfolgsfaktors von 1,5 und des maximalen Treuefaktors von 2,0 — zum Bezug von bis zu drei Manz-Aktien.

Der Aufsichtsrat hat in den Planbedingungen für den Fall außerordentlicher Entwicklungen eine Begrenzungsmöglichkeit für die Ausübbarkeit der den Mitgliedern des Vorstands gewährten Bezugsrechte vorgesehen.

Bisherige Ausgabe von Bezugsrechten

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die bisherige Ausgabe von Bezugsrechten auf Aktien der Manz AG auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2008 sowie des Manz Performance Share Plan 2011 an die Mitglieder des Vorstands in den Jahren 2009 bis 2011:

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Ausgabe Tranche 2009* (nicht ausübbar)

Stück
Ausgabe Tranche 2010** (ggf. ausübbar ab 2013)

Stück
Ausgabe Tranche 2011 ** (ggf. ausübbar ab 2016)

Stück
Gesamtzahl der ggf. ausübbaren Bezugsrechte***

Stück
Fair Value der ggf. ausübbaren Bezugsrechte***

TEUR
Dieter Manz 1.660 1.367 2.788 4.155 118
Martin Hipp 830 686 1.491 2.177 63
Volker Renz 830 686 0 686 0
Gesamt 3.320 2.739 4.279 7.018 181

* Manz Performance Share Plan 2008

** Manz Performance Share Plan 2011

*** Nur Tranchen 2010 und 2011

Die im Geschäftsjahr 2009 an die Mitglieder des Vorstands ausgegebenen Bezugsrechte sind nicht ausübbar und ersatzlos entfallen, da das Mindestziel (EBIT-Marge in Höhe von 9 %) im Geschäftsjahr 2011 nicht erreicht worden ist. Die Bezugsrechte des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds Volker Renz sind nicht mehr ausübbar

Abfindungs-Cap bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen vor, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Amtszeit und des Dienstverhältnisses, die nicht auf einem wichtigen Grund beruht, Abfindungszahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses vergüten werden. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahrs und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.

Regelungen für den Fall eines Change of Control

Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Martin Hipp sieht für den Fall eines Kontrollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen zugeht, dass der Meldepflichtige 25 % oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat.

Das Vorstandsmitglied hat im Falle der Kündigung Anspruch auf eine Abfindung in Höhe des Festgehalts sowie der Bartantieme für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses. Für die Berechnung der Bartantieme ist hierbei der Durchschnitt aus der EBT-Rendite des vorangehenden Geschäftsjahrs und der nach den Planungen der Gesellschaft voraussichtlich im laufenden Geschäftsjahr erzielten EBT-Rendite zu Grunde zu legen. Die Abfindung ist jedoch auf den Betrag begrenzt, der sich bei einer Restlaufzeit des Dienstverhältnisses von drei Jahren ergeben würde. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, zudem um 75 % zum Zweck der pauschalierten Anrechnung der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte des Vorstandsmitglieds. Die bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge sind ferner jeweils mit 3 % p. a. auf den Tag der Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen. Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht, wenn die Gesellschaft das Dienstverhältnis wirksam aus wichtigem Grund gekündigt hat.

Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2011

Die Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 eine Vergütung in Höhe von insgesamt TEUR 971 (Vorjahr: TEUR 944). Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen (Vorjahreswerte in Klammern):

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Erfolgsunabhängige Komponenten Erfolgsbezogene Komponenten (kurzfristig) Bartantieme Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung Bezugsrechte auf Aktien (Fair Value) Gesamt
Festgehalt Sonstige Bezüge*
--- --- --- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- ---
Dieter Manz, Vorstandsvorsitzender 274 20 0 118 412
(276) (15) (18) (133) (442)
Martin Hipp, Vorstand Finanzen 144 20 0 63 227
(156) (18) (11) (67) (252)
Volker Renz, Vorstand Operations** 308 13 11 0 332
(156) (16) (11) (67) (250)
Gesamt 726 53 11 181 971
(588) (49) (40) (267) (944)

* Insbesondere geldwerte Vorteile der Sachbezüge und Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (Unterstützungskasse)

** Bis 30. September 2011

Die Gesellschaft hat anlässlich der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit von Herrn Volker Renz zum 30. September 2011 zum Ausgleich der für die Restlaufzeit des Dienstvertrags entfallenden Bezüge eine Abfindung in Höhe von TEUR 190 an Herrn Renz bezahlt.

Die Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2008 (Tranche 2010) sowie des Manz Performance Share Plan 2011 (Tranche 2011) wurden anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden als sogenannter Fair Value zum Zeitpunkt der Ausgabe der Bezugsrechte nach Maßgabe des Börsenkurses der Manz-Aktie am Ausgabetag abzüglich des Ausgabebetrags von EUR 1,00 je Aktie bewertet. Hierbei wurde hinsichtlich der Performance-Komponente die Erreichung des Standard-Ziels (Faktor 1,0) einer EBIT-Marge von 12 % (Tranche 2010) bzw. von 10 % (Tranche 2011) sowie hinsichtlich der Treuekomponente eine Ausübung der Bezugsrechte erst kurz vor Ende der Laufzeit (Faktor 2,0) innerhalb des sechsten Kalenderjahrs (Tranche 2010) bzw. achten Kalenderjahrs (Tranche 2011) nach Ausgabe der Bezugsrechte unterstellt.

Aktienorientierte Anreizsysteme für weitere Führungskräfte

Der Vorstand hat aufgrund des von der Hauptversammlung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2008 Mitgliedern der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie Führungskräften der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräften von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft unterhalb der Geschäftsführungen in den Geschäftsjahren 2008, 2009 und 2010 Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG mit einer Ausrichtung auf eine im übernächsten Geschäftsjahr zu erreichende EBIT-Marge von mindestens 9 % und einer Prämie für das mehrjährige Halten der ausübbaren Bezugsrechte gewährt. Es wurden insgesamt 3.320 Bezugsrechte zum Bezug von bis zu 9.960 Aktien ausgegeben. Die in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 ausgegebenen Bezugsrechte sind jedoch nicht ausübbar und ersatzlos entfallen, da das Mindestziel (EBIT-Marge in Höhe von 9 %) in den Geschäftsjahren 2010 und 2011 nicht erreicht worden ist.

Die ordentliche Hauptversammlung 2011 vom 28. Juni 2011 hat einen neuen Manz Performance Share Plan 2011 sowie die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals beschlossen. Der Vorstand hat ausgewählten Führungskräften auf dieser Grundlage im Geschäftsjahr 2011 insgesamt 9977 Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG gewährt und beabsichtigt, diesen auch künftig jährlich Bezugsrechte zu gewähren. Die Ziele und die wesentlichen Merkmale des neuen Manz Performance Share Plan 2011 sind oben im Abschnitt "System der Vorstandsvergütung — Variable Vergütungselemente — Manz Performance Share Plan 2011" dargestellt.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 geändert. Danach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied neben der Erstattung seiner Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung in Höhe von EUR 12.000,00 sowie eine nach Billigung des IFRS-Konzernabschlusses der Gesellschaft zahlbare Tantieme in Höhe von EUR 25,00 je EUR 0,01 Konzernergebnis je Aktie (unverwässert), das über ein Konzernergebnis je Aktie (unverwässert) von EUR 0,04 hinaus erreicht wird, höchstens jedoch in Höhe von EUR 12.000,00. Die Vergütung beträgt für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats das Doppelte. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält einen Zuschlag von 50 % auf die Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung. Eine auf ihre Bezüge zu entrichtende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats von der Gesellschaft erstattet. Ferner kann die Gesellschaft auf ihre Kosten die Mitglieder des Aufsichtsrats gegen zivil- und strafrechtliche Inanspruchnahme im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihres Amtes versichern und eine entsprechende Rechtsschutz- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung) abschließen.

Auf der Grundlage des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 eine Vergütung in Höhe von TEUR 56 (Vorjahr: TEUR 36).

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Vergütungen der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 (Vorjahreswerte in Klammern):

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Feste Vergütung

TEUR
Variable Vergütung

TEUR
Gesamt

TEUR
Professor Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender 24 1 25
(15) (1) (16)
Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Peter Leibinger, stellvertretender Vorsitzender (seit 22.6.2010) 18 1 19
(6) (1) (7)
Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. mult. Rolf D. Schraft (bis 28.6.2011) 6 0 6
(8) (1) (9)
Professor Dr.-Ing. Michael Powalla (seit 29.6.2011) 6 0 6
Gesamt 54 2 56
(36) (3) (39)

Ferner bestand für die Aufsichtsratsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine sogenannte D&O-Versicherung.

3. Nachtragsbericht

Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 hat die Manz AG die GIGS-Produktionslinie am Standort Schwäbisch Hall von der Würth Solar GmbH & Co. KG übernommen, die in eine Innovationslinie für die Weiterentwicklung der GIGS Produktions- und Prozesstechnologie umgerüstet wurde. Im Rahmen des Erwerbs der vollständigen GIGS-Technologie wurden insgesamt 118 Würth Solar-Mitarbeiter in die Gesellschaft integriert. Die Innovationsfabrik dient der Forschung und Entwicklung, wobei die Beschleunigung der technologischen Weiterentwicklung und damit verbunden die Reduzierung der Produktionskosten sowie die Steigerung der Modulwirkungsgrade im Vordergrund stehen. Neben der Produktionsstätte hat Manz auch die Lizenzen und das Know-how von Würth Solar, wie auch aus der Forschungskooperation mit dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW) ohne weitere Einmalkosten erworben.

Am 16. Februar 2012 hat die Manz AG im Geschäftsbereich FPD einen Neuauftrag im Gesamtvolumen von 33 Mio. Euro vermeldet. Die Bestellung umfasst Systeme und Anlagen zur Produktion von Komponenten in der FPD-Branche. Der Auftrag spiegelt den erfolgreichen Technologietransfer innerhalb des Unternehmens wider, da das Equipment ursprünglich für die kristalline Solarindustrie entwickelt wurde und nun ohne wesentliche technologische Anpassungen auf das FPD-Segment übertragen werden kann.

Darüber hinaus sind nach Ende des Berichtszeitraums keine Ereignisse eingetreten die substanzielle Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- oder Finanzlage gehabt hätten.

4. Chancen- und Risikobericht

Sofern nichts Gegenteiliges ausgewiesen, liegt den wesentlichen Risiken der Gesellschaft, die keine bestandsgefährdenden Risiken darstellen, gemäß den Bestimmungen des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DSR) ein Prognosezeitraum von zwei Jahren zugrunde. Insgesamt gibt es derzeit keine Risiken, die den Bestand des Unternehmens gefährden könnten.

4.1 Risikomanagement- und Internes Kontrollsystem

Die Manz AG ist ein weltweit tätiges Technologieunternehmen und damit einer Vielzahl unterschiedlichster Risiken ausgesetzt. Risiken können dabei sowohl aus eigenem unternehmerischen Handeln als auch durch externe Faktoren entstehen. Die Manz AG versteht daher einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen Risiken als eine Grundvoraussetzung für nachhaltigen Geschäftserfolg. Das Risikomanagement ist aus diesem Grund direkt in die Unternehmensführung eingebettet und darauf ausgerichtet den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Insgesamt gibt es derzeit keine Risiken, die den Bestand des Unternehmens gefährden könnten.

Risikomanagementziele und -merkmale

Das Risikomanagement der Manz AG hat das Ziel, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen drohenden Schaden abzuwenden. Durch die Anwendung eines in die Unternehmensführung integrierten Risikomanagements ist die Manz AG in der Lage, konzernweit mögliche Gefahren rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten und ihnen mit adäquaten Maßnahmen zu begegnen. Im Zuge des unternehmerischen Handelns, also dem Spannungsfeld zwischen Chancen und Risiken, geht die Manz AG jedoch auch bewusst Risiken ein, die in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen aus der entsprechenden Geschäftstätigkeit stehen. Risiken lassen sich somit nicht grundsätzlich vermeiden, werden aber soweit möglich minimiert bzw. transferiert.

Das Risikomanagement wird zentral vom Risikomanagementbeauftragten gesteuert, regelmäßig auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit hin überprüft und in seiner Gesamtheit vom Finanzvorstand verantwortet. Die Verantwortung für die Risikoüberwachung hingegen ist dezentral organisiert und obliegt je nach Risikokategorie und -tragweite sowohl den Bereichsleitern und Geschäftsführern als auch den Vorständen der Manz AG. Durch regelmäßige Abfragen in mündlicher und schriftlicher Form werden potentielle Risiken in allen Geschäftsbereichen erfasst und zugleich die Möglichkeit geschaffen, negative Entwicklungen durch frühzeitiges Gegensteuern zu verhindern. Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wird für eine umfassende Beurteilung der Risikolage ein Gesamtbericht in einem jährlichen Turnus vorgelegt.

Die regelmäßige Analyse und Bewertung der Risiken erfolgt anhand eines Risikomanagementsystems bestehend aus einem definierten Kreis von Risikoverantwortlichen, festgelegten Risikokategorien und einer Risikoklassifizierung, welche das Gefahrenpotential und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs widerspiegelt. Die Identifikation und Handhabung von Risiken ist in den Unternehmensgrundsätzen verankert und als Aufgabe aller Mitarbeiter der Manz AG definiert. Durch die Einbindung der gesamten Belegschaft werden Risiken schnell erkannt und an den jeweiligen Risikoverantwortlichen kommuniziert, der in Einklang mit den konzernweit definierten Handlungsgrundsätzen geeignete Maßnahmen ergreifen muss. Die Risiken werden für eine möglichst vollumfängliche Erfassung nach Themenfeldern gruppiert. Unterschieden werden grundsätzlich folgende Risikokategorien:

Management
Naturkatastrophen und Pandemie
Angriffe und Betrug
Gesellschaftliche und kulturelle Risiken
Politik und regulatorisches Umfeld
Wirtschaftliches Umfeld
Technologie
Wettbewerb
Unternehmensorganisation und -prozesse
Gebäude und Infrastruktur
Produkte und Projekte
Vertrieb
Akquisitionen und Investments
Beschaffung
Personalwesen
Finanzwesen

Ergänzend zu diesem Risikomanagementsystem finden im Rahmen eines halbjährlichen Planungsprozesses weitere Aktivitäten zur Risikoidentifikation und -minderung statt. Mit Hilfe einer kontinuierlichen Technologie- und Marktbeobachtung werden unterschiedliche Szenarien entwickelt, die in Abhängigkeit der technologischen und wirtschaftlichen Entwicklung zum Tragen kommen. Ziel der Ausarbeitung und Nutzung dieser verschiedenen Planungsszenarien ist es letztlich, den Wert des Unternehmens kontinuierlich und nachhaltig zu steigern, die mittelfristigen finanziellen Ziele zu erreichen und die Existenz des Unternehmens langfristig zu sichern.

Die Wirksamkeit und Angemessenheit unseres Risikomanagementsystems wurden vom Wirtschaftsprüfer beurteilt. Er stellte fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen insbesondere zur Errichtung eines Überwachungssystems in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Somit entspricht die Manz AG den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG).

Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 5 HGB)

Das Ziel des Risikomanagementsystems der Manz AG im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die der Regelkonformität des Jahresabschlusses entgegenstehen könnten. Das Risikomanagement beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung.

Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind bei Manz folgende Strukturen und Prozesse implementiert:

Der Finanzvorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Die Grundsätze sowie die Prozesse des Rechnungslegungsprozesses werden in Verfahrensanweisungen niedergelegt und in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst.

Wesentliche Elemente der Risikokontrolle im Rechnungslegungsprozess sind die Funktionstrennung zwischen Eingabe, Prüfung und Freigabe sowie eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten in den betroffenen Bereichen. Die Verwendung von SAP als IT-Finanzsystem leistet einen weiteren wichtigen Beitrag für die konsequente Fehlervermeidung. Bei speziellen fachlichen und komplexen Fragestellungen werden außerdem externe Sachverständige mit einbezogen. Neben der unternehmensinternen Kontrolle der rechnungslegungsrelevanten Prozesse und Strukturen nimmt schließlich auch der Abschlussprüfer eine Beurteilung im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit vor.

Weitere Kontrollaktivitäten umfassen die Analyse und Plausibilitätskontrollen von Geschäftsvorfällen sowie die kontinuierliche Überwachung der Projektkalkulationen.

Durch die dargestellten Strukturen, Prozesse und Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung der Manz AG einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erfolgt.

Der Vorstand erachtet die eingerichteten Systeme, die regelmäßig hinsichtlich ihrer Optimierungs- und Weiterentwicklungsfähigkeit überprüft werden, als angemessen und funktionsfähig. Identifizierte Verbesserungspotenziale setzt der Vorstand in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Manz AG um.

4.2 Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung entsprechend § 289a HGB wurde auf der Internetseite der Gesellschaft www.manz.com im Bereich Investor Relations unter „Corporate Governance" veröffentlicht.

4.3 Risiken des Unternehmens

4.3.1 Branchenrisiken

Gesamtwirtschaftliche Risiken

Wie die massiven konjunkturellen Verwerfungen in Folge der internationalen Wirtschaftsund Finanzkrise gezeigt haben, kann die gesamt- und finanzwirtschaftliche Entwicklung in den zentralen Absatzmärkten der Manz AG mit negativen Effekten für die Geschäftsentwicklung verbunden sein. So könnten Investitionen in die Solartechnologie, in der FPD-Branche oder im Bereich Lithium-Ionen-Batterien aufgrund von Finanzierungsengpässen verschoben werden. Zudem könnte sich die Refinanzierung börsennotierter Unternehmen über den Kapitalmarkt deutlich schwieriger gestalten. Für Unternehmen allgemein besteht das Risiko, dass notwendiges Kapital für Investitionen in neue Anlagen nicht zur Verfügung steht. Dies würde die Entwicklung auf dem Solar- und FPD-Markt bzw. dem Markt für Lithium-Ionen-Batterien spürbar bremsen. In einem solchen Szenario wäre die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage, ihre Wachstumsziele wie geplant zu realisieren. Durch einen stetigen Ausbau weltweiter Produktions- und Vertriebskapazitäten, die Bereithaltung eines Liquiditätspolsters für Nachfrageeinbrüche sowie einen klaren Fokus auf Wachstumsmärkte wie China und Indien, werden diese Risiken durch die Gesellschaft diversifiziert.

Risiken durch zunehmenden Wettbewerb

Die Zukunftsaussichten und die Finanzierungsbedingungen für Systemlösungen vor allem im Photovoltaiksektor haben sich im vergangenen Jahr verschlechtert. Die Gefahr, dass sich der Wettbewerb für Automatisierungs- und Qualitätssicherungslösungen weiter intensiviert, ist gestiegen. Überkapazitäten auf dem Solarmarkt, der fortschreitende Modulpreisverfall und der erhöhte Margendruck der Solarhersteller sind für bestehende und potenzielle Wettbewerber mit dem Anreiz verbunden, Marktanteile vor allem durch eine aggressive Preispolitik zu gewinnen. Diese Strategie wird insbesondere von asiatischen Herstellern verfolgt. Ein weiteres Risiko besteht durch die Herstellung von Plagiaten im asiatischen Raum. Dies könnte einen direkten Einfluss auf die Umsatz- und vor allem die Ertragssituation der Manz AG sowie auf die Marktanteile der Gesellschaft haben. Um diesen Risiken wirksam entgegenzutreten, verfolgt die Manz AG den Anspruch, die derzeit technologisch führende Marktstellung durch eine weitere Ausweitung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu behaupten und weiter auszubauen.

Risiken aufgrund einer Konsolidierung in der Solarbranche

Durch den Konsolidierungsprozess der Solarbranche könnten wichtige Kunden wegfallen. Ferner besteht das Risiko, dass der fortschreitende Subventionsabbau auf zentralen Absatzmärkten wie Deutschland den Kostendruck der Hersteller von Solarmodulen weiter verstärkt. Damit einhergehende geringere Margen könnten negative Auswirkungen auf die Ertragssituation der Manz AG haben. Auch eine mögliche Verschiebung von Ersatzinvestitionen sowie eine längere Konsolidierungsphase würden sich negativ auf die Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Zur Minimierung dieser Risiken und als Reaktion auf die veränderten Anforderungen des Marktes hat die Gesellschaft den Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt auf Lösungen gelegt, die für die Hersteller mit einer verbesserten Effizienz und damit geringeren Produktionskosten einhergehen. Darüber hinaus entgegnet die Gesellschaft den Risiken einer solchen Entwicklung mit der konsequenten Umsetzung der eigenen Diversifikationsstrategie.

Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte

Als Technologieführer sind Forschung und Entwicklung sowie ein innovatives Produktportfolio für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Grund dafür ist der kontinuierlich stattfindende technologische Wandel in den Kernbranchen Photovoltaik sowie FPD. In diesem Prozess ist nicht gesichert, dass die Gesellschaft stets die Technologien anbieten kann, die vom Markt langfristig gefordert werden. Zudem besteht das Risiko, dass Neuentwicklungen mit höheren Kosten verbunden sind als ursprünglich budgetiert, so dass durch einzelne Entwicklungsprojekte Verluste entstehen können. Auch ist der spätere Markterfolg bei der Einführung neuer Produkte nicht garantiert, woraus weitere Risiken für die Umsatz- und Ertragslage resultieren können. Ferner besteht aufgrund der hohen technologischen Dynamik in unseren Zielsektoren die Gefahr, dass Maschinen und Systeme entwickelt werden, für die am Markt nur eine geringe Nachfrage besteht; in diesem Zusammenhang getätigte Investitionen für Forschung und Entwicklung könnten hierdurch in ihrer Werthaltigkeit beeinträchtigt werden. Um diese Risiken zu kontrollieren, pflegt die Manz AG einen engen Kontakt zu ihren Kunden, und kann so neue Trends frühzeitig erkennen. Zudem prüft die Gesellschaft im Vorfeld sorgfältig die möglichen Marktpotenziale, um die Renditen von Entwicklungsprojekten abschätzen und damit die Ressourcen optimal einsetzen zu können.

Obwohl aktuell stattfindende Gespräche mit Kunden aus Asien uns Optimismus verleihen, dass im laufenden Jahr ein neues Umsatzhoch erreichbar ist, kann das Risiko nicht völlig ausgeschlossen werden, dass für die CIGSfab keine ausreichende Nachfrage am Markt besteht bzw. eine Finanzierungslösung für diese Technologie durch die Kunden nicht möglich ist. Der Verkauf der CIGSfab könnte zusätzlich aufgrund einer durch Preisverfall bei Solarmodulen bedingte Investitionszurückhaltung auf Kundenseite erschwert werden. Die Konsequenz einer ausbleibenden Nachfrage wäre ein (Teil-)Verlust der im Rahmen des Projekt CIGSfab getätigten Investitionen für Lizenzen und die Weiterentwicklung der CIGSTechnologie, die Übernahme und den Betrieb des Innovationsstandorts Schwäbisch-Hall. Zudem wäre das zukünftige Umsatz- und Ergebnispotenzial der Gesellschaft signifikant reduziert

Mit der Übernahme der Produktionslinie inklusive der 118 Mitarbeiter von der Würth Solar GmbH & Co. KG in Schwäbisch Hall und der Umwandlung des Standorts zu einem Forschungszentrum für die GIGS-Technologie, hat die Manz AG ihr finanzielles Engagement im Bereich CIGSfab zudem ausgeweitet. Sollte sich die GIGS-Technologie nicht wie vom Management der Manz AG erwartet auf dem Markt für Dünnschicht-Photovoltaik durchsetzten, könnte dies zu einer erheblichen finanziellen Belastung der Gesellschaft in diesem Geschäftsbereich führen und sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Manz AG auswirken.

4.3.2 Finanzwirtschaftliche Risiken

Liquiditätsrisiko

Zur Fortführung des Wachstumskurses ist es für die Gesellschaft von vitalem Interesse, die für den laufenden Geschäftsbetrieb notwendigen Zahlungen sowie strategisch sinnvolle Erweiterungs- und Erhaltungsinvestitionen in ausreichender Form gewährleisten zu können. Der dafür notwendige Zufluss an liquiden Mitteln könnte durch eine Verschlechterung des operativen Geschäfts bzw. durch externe Faktoren wie beispielsweise eine restriktivere Kreditvergabepolitik durch Banken beeinträchtigt werden. Aufgrund der hohen Eigenkapitalausstattung und Ertragskraft der Gesellschaft sind jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keine Liquiditätsrisiken zu erkennen.

Währungs- und Zinsänderungsrisiken

Die Währungsrisiken der Manz AG ergeben sich aus operativen Tätigkeiten. Soweit sie die Cashflows der Gesellschaft beeinflussen, werden Risiken aus Fremdwährungen gesichert. Im Geschäftsjahr 2011 war die Manz AG Fremdwährungen im Zusammenhang mit bereits fixierten und geplanten Transaktionen in Fremdwährung ausgesetzt. Diese betrafen ausschließlich Transaktionen in US-Dollar im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten. Die Risiken hieraus wurden mit Hilfe von derivativen Finanzinstrumenten (im Wesentlichen Devisentermingeschäfte und in geringerem Umfang Devisenswapgeschäfte) abgesichert. Für die geplanten Transaktionen lagen die Voraussetzungen für ein Hedge-Accounting (Cashflow Hedge) vor. Es besteht allerdings das Risiko, dass sich die Liefertermine verschieben, wodurch Verluste bzw. Gewinne aus der Verlängerung der derivativen Finanzinstrumente entstehen können. Zum Bilanzstichtag bestehen weder wesentliche offene Fremdwährungspositionen noch geplante Fremdwährungsgeschäfte. Das Zinsänderungsrisiko bei variablen Darlehen wird durch Zinssicherungsgeschäfte begrenzt.

Risiken durch Zahlungsunfähigkeit von Kunden

Die Manz AG ist auch zukünftig mit dem Risiko von Forderungsausfällen konfrontiert, die sich negativ auf die Umsatz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken könnten. Insbesondere können aufgrund der erhöhten Wettbewerbssituation unter den Herstellern der Solarbranche, im Segment Solar insolvenzbedingte Forderungsausfälle auftreten. Darüber hinaus geht mit der Insolvenz eines Kunden auch der Verlust von möglichen Folgeaufträgen einher. Potenziellen Kreditrisiken begegnet das Unternehmen mit intensiven Bonitätsprüfungen vor Vertragsschluss, dem Abschluss von Kreditversicherungen sowie einem konsequenten Forderungsmanagement.

4.3.3 Personalrisiken

Für einen Hightech-Maschinenbauer sind qualifizierte und motivierte Führungskräfte und Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung für den Unternehmenserfolg. Das Abwandern von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen könnte sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass neue geeignete Fach- und Führungskräfte oder zusätzliche Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Allerdings steht die Manz AG als börsennotiertes Unternehmen stärker im Blickfeld von potenziellen Arbeitnehmern und kann dadurch zugleich die Attraktivität als Arbeitgeber steigern. Zudem bestehen mit der Börsennotierung mittelfristig auch die Möglichkeit, Mitarbeiter durch die Ausgabe von Aktien und eine entsprechende Erfolgsbeteiligung enger an das Unternehmen zu binden.

4.3.4 Vertragsrisiken

Risiken aus Vertragsstrafen

Risiken können bei der Manz AG auch aus Vertragsstrafen, sogenannte Pönale, resultieren. So wird bei Auftragsvergabe ein festes Lieferdatum vereinbart, das beide Parteien als verbindlich erachten. Sollte Manz z. B. aufgrund von Lieferengpässen oder knappen Ressourcen nicht in der Lage sein, die vereinbarte Menge fristgerecht auszuliefern, kann dies die Projekterträge mindern. Daraus ergäben sich direkte Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns. Zur Steuerung des Risikos werden jedoch frühzeitig vorhandene Ressourcen überwacht und gegebenenfalls an das jeweilige Auftragsvolumen angepasst. Damit ist die Gesellschaft in der Lage, das Ertragsrisiko auf ein Minimum zu begrenzen.

Risiken aus Lieferantenverträgen

Langfristige Verträge mit Lieferanten und Subunternehmen führen zur Verpflichtung, bereits bestellte Komponenten auch in einer schwierigen Marktlage abzunehmen. Dies kann zu einem Anstieg der Vorräte der Gesellschaft und damit zu einer erhöhten Kapitalbindung führen. Im Ergebnis kann sich dies auf die Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätslage der Gesellschaft auswirken.

4.4 Chancen der künftigen Entwicklung

Notwendige Neuinvestitionen in der Photovoltaikbranche

Das vergangene Geschäftsjahr war von Überkapazitäten und einem verstärkten Preisdruck gekennzeichnet, der vor allem in sinkenden Preisen für Solarmodule resultierte, geprägt. Mit einer Verlangsamung dieses Trends ist auch gleichzeitig mit dem Beginn eines neuen Investitionszyklus zu rechnen. Mittelfristig könnte dies wieder zu deutlich steigenden Wachstumsraten im Solarsektor führen, da für eine weiterhin wirtschaftliche Produktion Neuinvestitionen unumgänglich wären. Dies ist einer der wesentlichen Gründe, weswegen die Manz AG die CIGS-Technologie intensiv vorantreibt. Die Technologie bietet das höchste Potenzial im Hinblick auf zukünftige Effizienzsteigerung und damit verbunden auch die niedrigsten Kosten pro Watt. Die Wettbewerbsfähigkeit des Solarstroms (Grid Parity) insgesamt scheint mittlerweile in greifbare Nähe zu rücken und insbesondere in sonnenreichen Ländern wie Indien, China oder Nordamerika wird sich die Solarenergie etablieren. Hierbei kann vor allem die Dünnschichttechnologie ihre Vorteile ausspielen, so dass die mittel- bis langfristigen Aussichten für diesen Geschäftsbereich sehr positiv bleiben. Marktforscher von Det Norske Veritas prognostizieren für den Markt für Dünnschicht-Solarmodule bis 2020 ein jährliches Wachstum von 24%. 2020 wird der Markt voraussichtlich eine Produktionsleistung von 22 GW erreicht haben.

Synergieeffekte in den Geschäftsbereichen Solar und FPD eröffnen Wettbewerbsvorteile

Die Nutzung besonderer Synergieeffekte in den Geschäftsbereichen Solar und FPD tragen in verstärktem Maße zum Wachstum der Gesellschaft und gleichzeitig zur Steigerung der Profitabilität bei. Sie resultieren aus den technologisch vergleichbaren Anforderungen bei der Automatisierung von Produktionsanlagen für Flat Panel Displays und Dünnschicht-Solarmodule. Dies betrifft vor allem das Handling und die Reinigung großflächiger Glassubstrate. Die Manz AG hat sich in diesem Bereich seit Jahren hohe Kompetenzen und einzigartiges Know-how angeeignet und verfügt hierdurch über klare Wettbewerbsvorteile. Bereits vollständig entwickelte Technologien können sowohl im Segment Solar wie auch im Geschäftsbereich FPD eingesetzt werden. Durch die Übernahme der Intech Machines Co. Ltd. erhielt die Manz AG Zugriff auf die Technologie für die nasschemische Reinigung von Glassubstraten. Diese Technologie stellt sowohl bei der Herstellung von LCD-Displays als auch von Dünnsicht-Solarmodulen einen wichtigen Produktionsschritt dar und wurde seitdem von der Gesellschaft stetig weiterentwickelt. Dadurch kann die Gesellschaft ihre Wettbewerbsposition in beiden Geschäftsbereichen weiter festigen und zusätzliches Umsatz- und Ertragspotenzial erschließen.

Ausbau der Wertschöpfungstiefe durch Forschungs- und Entwicklungsprojekte

Mit der Eröffnung des Entwicklungszentrums für Vakuumbeschichtungstechnologie in Karlstein am Main hat die Gesellschaft den Anteil von in der Manz-Gruppe entwickelten und produzierten Technologien sowohl für kristalline Solarzellen wie auch für Dünnschicht-Solarmodule auf 90% gesteigert. Durch diesen sehr hohen internen Anteil an eigenen Maschinen wird bereits heute eine weitgehende Integration von Einzelmaschinen und Prozessen gewährleistet. Neben einer signifikanten Kostenreduktion der Produktionslinien wird der Gesellschaft durch Steigerungspotenziale hinsichtlich der Wirkungsgrade ein weiterer Wettbewerbsvorteil zuteil. Um die Wertschöpfungstiefe weiter zu optimieren, arbeitet die Gesellschaft an verschiedenen F&E-Projekten, um auch in der Zukunft Maschinen für weitere, erforderliche Produktionsschritte anbieten zu können. Aber auch die Geschwindigkeit der Maschinen, deren Sicherheit sowie geringe Bruchraten sind wichtige Attribute, die in der Weiterentwicklung der Anlagen Berücksichtigung finden. Künftig steht vor allem die Erhöhung des Wirkungsgrades von Solarzellen im Mittelpunkt der Forschung. Durch den Ausbau der Wertschöpfungstiefe wird die Gesellschaft ihre Marktposition weiter verbessern können und auch die Position in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern stärken. Darüber hinaus wurde im vergangenen Geschäftsjahr mit der Unterzeichnung des Vertrags zur Übernahme der Innovationslinie zur Produktion von CIGS-Solarmodulen zum 1. Januar 2012 ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer marktführenden Position als Anbieter komplett integrierter und wirtschaftlicher CIGS-Produktionslinien (CIGSfab) erreicht. Beides kann sich positiv auf die Umsatz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.

Signifikante Wachstumschancen durch Ausbau der Internationalisierung

Gerade der Solarsektor eröffnet mittelfristig die Expansion in weitere Wachstumsmärkte. Neben den asiatischen Märkten betrifft dies besonders die USA, die sowohl über günstige klimatische Bedingungen, die weltweit höchste Energienachf rage sowie ein riesiges Angebot an verfügbaren Flächen für Photovoltaikanlagen verfügt. Zudem trifft Solarstrom in den Vereinigten Staaten auf zunehmendes politisches Wohlwollen. So hat sich die US-Regierung das Ziel gesteckt, den Anteil an erneuerbaren Energien langfristig von 9% auf 25% zu erhöhen. Im Zuge dessen sollen 150 Mrd. USD in den kommenden zehn Jahren für neue Energietechnologien eingesetzt werden, um die Energieeffizienz zu steigern. Auch dem Mittleren Osten wird zukünftig eine größere strategische Bedeutung zuteil. Im Angesicht zur Neige gehender fossiler Brennstoffe, scheint eine Neukonzeption der energiepolitischen Agenda unausweichlich. Die erfolgreiche Erschließung dieser Märkte kann sich daher positiv auf die Umsatz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.

Marktchancen durch Übernahmen

Des Weiteren können der Gesellschaft zusätzliche Wettbewerbsvorteile aus gezielten Übernahmen erwachsen. Dies ermöglicht den Zugriff auf neue Technologien, Knowhow sowie qualifiziertes Personal (und damit auf sowohl knappe als auch im Wettbewerb ausschlaggebende Faktoren). Ferner prüft die Gesellschaft regelmäßig die Möglichkeit, durch attraktive Zukäufe neue Kunden- und Produktgruppen zu erschließen und die Produktpalette weiter zu diversifizieren. Das Unternehmen wird somit auf eine breitere Basis gestellt, mit stabilisierenden Auswirkungen auf die Umsatz- und Ertragslage.

Marktchancen durch Erschließung neuer Märkte

Auch zukünftig strebt die Manz AG die Erschließung neuer Wachstumsmärkte an. Der Fokus liegt hier auf Zukunftstechnologien mit hohem Wachstumspotenzial. Die Manz AG möchte durch die Entwicklung und Etablierung innovativer Produktionslösungen die Herstellungsprozesse in diesen Industrien für die Unternehmen wirtschaftlich machen und den Technologien somit zum Durchbruch verhelfen. Gleichzeitig sieht die Manz AG großes Potenzial an diesem zukünftigen Wachstum mit der eigenen Gesellschaft zu partizipieren.

5. Prognosebericht

5.1 Ausblick

In unserem Prognosebericht gehen wir, soweit möglich, auf die erwartete künftige Entwicklung der Manz AG und des Umfelds des Unternehmens in den nächsten zwei Geschäftsjahren ein.

Es ist zu beachten, dass die gegenwärtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Unsicherheit in Bezug auf Aussagen für die künftige Entwicklung erhöhen, da zugrunde liegende Prämissen rasch ihre Gültigkeit verlieren können. Aus den Rahmenbedingungen ergeben sich Chancen und Risiken für die weitere operative Entwicklung der Manz AG.

Die konjunkturellen Erwartungen sind weiterhin eng verknüpft mit der künftigen Entwicklung der europäischen Schuldenkrise. So erwartet die EU im laufenden Jahr 2012 eine milde Rezession von -0,3%. Für Deutschland sind die Vorzeichen grundsätzlich positiv, so dass die EU-Kommission im Jahr 2012 mit einem Wachstum von 0,6% rechnet. Anlass zu Optimismus geben hier die in den vergangenen Monaten veröffentlichten Daten zum ifo-Geschäftsklimaindex, die eine steigende Wirtschaftleistung in Deutschland signalisieren. Dennoch zeigt sich auch das weltweite BIP von der europäischen Entwicklung nicht unbeeinflusst. Während sich in den USA zwar die Zeichen für eine konjunkturelle Erholung mehren, ist China mit steigenden Inflationsraten und gleichzeitig sinkenden Wachstumsraten des BIP konfrontiert.

Die Maschinenbaubranche in Deutschland kann sich von dieser Entwicklung nicht abkoppeln. Der VDMA hat seine Wachstumsprognosen für 2012 zurückgezogen und rechnet im laufenden Jahr mit einem Nullwachstum der Branche, da sich der Exportgeschäft nicht mehr so dynamisch wie in den Vorjahren auswirken sollte.

Neben diesen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind für die Manz AG die Entwicklungen der Teilmärkte Photovoltaik, Flat Panel Display sowie Lithium-Ionen-Batterien von entscheidender Bedeutung für die weitere operative Entwicklung. Durch die im Februar beschlossenen, erheblichen Einschnitte für die Solarförderungen in Deutschland muss im Jahr 2012 mit einer rückläufigen Installation von Solaranlagen gerechnet werden. Diese sinkende Nachfrage des — gemessen an der installierten Leistung — weltweit größten Marktes wird sich nach unserer Einschätzung erheblich auf die Investitionsbereitschaft vieler Solarzellenhersteller im In- und Ausland auswirken. Die damit verbundene Unsicherheit wird insbesondere im ersten Halbjahr 2012 allenfalls zu Ersatzinvestitionen bzw. Rationalisierungsinvestitionen bei Produktionslinien führen. Dabei ist die Investitionszurückhaltung vor allem bei Herstellern von kristallinen Solarzellen derzeit deutlich spürbar. Weiterhin sind die hohen Lagerbestände der Produzenten ein Investitionshemmnis; die Preise für Solarmodule sind weiterhin im Fallen begriffen, da Lagerbestände teilweise unter den Herstellungskosten veräußert werden. Erst wenn sich dieser Trend verlangsamt und die Visibilität steigt, wird wieder mit einem neu beginnenden Investitionszyklus zu rechnen sein. Dies kann mittelfristig wieder zu deutlich steigenden Wachstumsraten im Solarsektor führen, da dann Neuinvestitionen erfolgen müssen, um wirtschaftlich produzieren zu können. Dies ist einer der wesentlichen Gründe, weswegen die Manz AG die von der Würth Solar erworbene CIGS-Technologie intensiv vorantreibt. Zum einen bietet die Technologie die höchsten Steigerungsraten im Hinblick auf die Effizienz und damit auch die niedrigsten Kosten pro Watt. Zum anderen wird sich die Solarenergie in den sonnenreichen Ländern wie Indien, China oder Nordamerika etablieren. Hierbei kann vor allem die Dünnschichttechnologie ihre Vorteile ausspielen, so dass die mittel- bis langfristigen Aussichten für diesen Geschäftsbereich sehr positiv bleiben.

Im Bereich der Flat Panel Display-Industrie, herrschen derzeit gegenläufige Trends vor. Zum einen schwächt sich der Boom nach Equipment zur Produktion von LCD-Fernsehern ab, so dass hierfür im laufenden Jahr mit einer rückläufigen Nachfrage gerechnet werden muss. Zum anderen ist die Nachfrage nach Smartphones und Tablet-PC nach wie vor auf hohem Niveau, so dass sich dies als zunehmend attraktives Geschäftsfeld für die Manz AG entwickeln kann. Der im Frühjahr 2012 gewonnene Großauftrag im Volumen von 33 Mio. EUR stützt diese Erwartung.

Eine sehr positive Entwicklung ist nach Einschätzung des Vorstands für die Nachfrage nach Systemen und Anlagen zur Produktion von Lithium-Ionen-Batterien zu erwarten. Die steigenden Produktionszahlen nach Autos mit Hybrid- oder Batterieantrieben sollten in den kommenden Jahren zu verstärkten Investitionen für den Bau von Batteriefabriken führen. Zugleich können durch den steigenden Automationsgrad die Kosten für Batterien erheblich reduziert werden, was wiederum die Nachfrage nach Automobilen mit diesen Antrieben belebt.

Schlüssel zu einem nachhaltigen Wachstum des Unternehmens sind die Fortsetzung der Diversifikationsstrategie sowie Investitionen in Forschung und Entwicklung. Um diese Ziele realisieren zu können plant die Manz AG für das laufende Geschäftsjahr 15 Mio. Euro im Bereich Forschung und Entwicklung zu investieren. Dass der Forschung bei der Manz AG höchste Priorität eingeräumt wird zeigt auch die Etablierung des Innovationsstandorts Schwäbisch-Hall zum 1. Januar 2012. Hierdurch sind wir in der Lage, die Forschung und Entwicklung im Bereich der CIGS-Technologie noch schneller als bisher voranzutreiben und damit Kunden höchste Wirkungsgrade und maximale Investitionssicherheit zu garantieren.

Zentrale Herausforderung für das laufende Geschäftsjahr 2012 ist es, unsere CIGSfab erfolgreich am Markt zu etablieren und die erste schlüsselfertige, vollintegrierte Produktionslinie für CIGS-Dünnschicht-Solarmodule auszuliefern. Durch die Übernahme der CIGS-Produktionslinie von Würth Solar ist Manz nicht nur der einzige Anbieter, der aktuell eine integrierte und vollproduktive Produktionslinie für CIGS-Dünnschichtmodule anbietet, welche wirtschaftlich betrieben werden kann, sondern auch der weltweit einzige Anbieter, der mit 118 Experten über das branchenweit größte Expertenteam der CIGS-Technologie verfügt. Das Umsatzpotenzial für eine CIGSfab mit einer Kapazität von 120 MW pro Jahr auf beläuft sich auf insgesamt rund 150 Mio. Euro. Aufgrund der hervorragenden Ausgangsposition der Manz AG haben wir in den nächsten Jahren die Chance, neben dem Umsatz auch den Ertrag erheblich zu steigern. Auch für das Geschäftsjahr 2012 planen wir weitere Investitionen zur Etablierung unserer CIGSfab in Höhe von rund 5 Mio. Euro.

Insgesamt wird die Manz AG Investitionen von rund 25 Mio. Euro für das weitere Wachstum im Geschäftsjahr 2012 verwenden.

Durch die konsequente Stärkung der einzelnen Geschäftsbereiche mit ihren jeweils unterschiedlichen zyklischen Entwicklungen ist die Manz AG sehr gut positioniert, um mögliche Rückgänge insbesondere im Bereich Solar durch positive Wachstumsraten der anderen Geschäftsbereiche zu kompensieren. Der Auftragsbestand per Anfang März 2012 ist ein Indiz für die derzeit verhaltene Nachfrage, insbesondere aus der Photovoltaik-Industrie. Trotz der unsicheren konjunkturellen Aussichten besteht die Chance, dass wir ein Umsatzvolumen erreichen, das sich in etwa auf Höhe des Vorjahresniveaus bewegt. Diese Prognose berücksichtigt ein verhaltenes erstes Halbjahr 2012. Das beschriebene Umsatzszenario berücksichtigt noch nicht den Verkauf einer CIGS-Produktionslinie. Aktuell stattfindende Gespräche mit Kunden aus Asien verleihen uns jedoch Optimismus, dass im laufenden Jahr ein neues Umsatzhoch erreichbar ist. Mit dem ersten Verkauf einer solchen Fabrik könnte sich der Umsatz im Geschäftsjahr 2012 deutlich erhöhen.

Im Hinblick auf die Entwicklung der Margen rechnen wir im laufenden Jahr nur mit einer geringen Verbesserung, jedoch mit einem insgesamt ausgeglichenen EBIT. Insbesondere das Solarsegment wird voraussichtlich im laufenden Jahr — nicht zuletzt aufgrund der laufenden Investitionen für die CIGS-Technologie und die in Schwäbisch-Hall betriebene Innovationslinie — keinen oder nur einen geringen positiven Ergebnisbeitrag leisten. Dennoch ist der Vorstand überzeugt, dass sich diese Investitionen auszahlen und Manz durch das etablierte Know-how und die weiterentwickelte Technologie mittelfristig eine weltweit marktführende Stellung einnehmen kann. Ab dem Jahr 2013 ist daher in einem insgesamt wieder positiveren konjunkturellen Umfeld und damit einer steigenden Nachfragen in den relevanten Teilmärkten mit einem Umsatzwachstum und weiter steigenden Margen zu rechnen.

5.2 Zukunftsgerichtete Aussagen

Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Manz AG beruhen. Solche Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklungen oder die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die Manz AG übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an künftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Reutlingen, den 21. März 2012

Der Vorstand

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2011

AKTIVA

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31.12.2011

EUR
31.12.2010

EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 20.939.795,00 10.057.057,00
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 20.740.906,88 23.662.266,04
3. Geleistete Anzahlungen 6.704.160,13 8.399.367,13
48.384.862,01 42.118.690,17
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 504.730,00 561.596,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.168.756,00 1.146.456,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.134.178,00 2.571.817,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.579.235,49 37.500,00
6.386.899,49 4.317.369,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 56.811.029,26 57.391.423,46
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 7.641.563,63 11.772.323,54
64.452.592,89 69.163.747,00
119.224.354,39 115.599.806,17
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 16.306.734,27 10.880.309,77
2. Unfertige Erzeugnisse 68.659.645,30 51.331.656,27
3../. Erhaltene Anzahlungen -29.448.562,62 -18.282.559,61
4. Fertige Erzeugnisse und Waren 47.489,67 147.489,67
5. Geleistete Anzahlungen 825.420,61 1.457.723,04
56.390.727,23 45.534.619,14
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.786.514,89 6.169.291,81
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.441.692,15 1.424.352,68
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.122.720,42 1.219.696,67
8.350.927,46 8.813.341,16
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.797.826,28 8.599.238,72
67.539.480,97 62.947.199,02
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 248.745,68 188.720,05
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 5.012.092,00 4.002.210,00
192.024.673,04 182.737.935,24
PASSIVA
31.12.2011

EUR
31.12.2010

EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 4.480.054,00 4.480.054,00
II. Kapitalrücklage 148.081.448,22 148.081.448,22
III. Gewinnrücklagen
1. Andere Gewinnrücklagen 1.470.601,00 1.470.601,00
1.470.601,00 1.470.601,00
IV. Bilanzverlust -21.913.534,71 -118.540,35
132.118.568,51 153.913.562,87
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 113.822,78 111.068,25
2. Sonstige Rückstellungen 3.502.419,78 3.241.522,38
3.616.242,56 3.352.590,63
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 32.083.949,05 7.000.000,00
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 5.642.820,81 5.521.470,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.969.934,94 9.535.496,60
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 13.993.587,90 1.915.949,10
5. Sonstige Verbindlichkeiten 599.569,27 1.498.866,04
- davon aus Steuern: EUR 569.901,90 (Vorjahr: EUR 360.613,41)
- davon im Rahmen de sozialen Sicherheit: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
56.289.861,97 25.471.781,74
192.024.673,04 182.737.935,24

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2011

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2011

EUR
2010

EUR
1. Umsatzerlöse 67.773.817,07 50.931.263,11
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 18.376.224,60 23.399.013,32
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 11.031.016,83 10.111.873,00
4. Sonstige betriebliche Erträge 2.317.653,82 3.105.831,54
- davon aus Währungsumrechnung: EUR 356.990,77 (Vorjahr: EUR 486.532,43)
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -53.341.818,45 -42.366.749,90
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -14.084.661,64 -7.043.827,03
-67.426.480,09 -49.410.576,93
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -24.451.715,66 -20.958.632,50
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -4.271.177,42 -3.657.726,03
- davon für Altersversorgung: EUR 35.506,67 (Vorjahr: EUR 37.148,50)
-28.722.893,08 -24.616.358,53
7. Abschreibungen
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -5.640.524,77 -3.608.623,52
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -18.494.431,60 -18.387.498,85
- davon aus Währungsumrechnung: EUR 804.226,97 (Vorjahr: EUR 570.707,95)
9. Betriebsergebnis -20.785.617,22 -8.475.076,86
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0,00 1.334.169,09
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 448.561,16 909.095,90
- davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 418.272,31 (Vorjahr: EUR 472.811,37)
- davon aus Abzinsung: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 28.100,00)
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -1.473.204,80 -609.117,34
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -770.493,90 -169.780,51
- davon an verbundene Unternehmen: EUR 124.136,67 (Vorjahr: EUR 0,00)
- davon aus Aufzinsung: EUR 24.708,20 (Vorjahr: EUR 11.248,06)
14. Finanzergebnis -1.795.137,54 1.464.367,14
15. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -22.580.754,76 -7.010.709,72
16. Außerordentliche Erträge 0,00 38.000,00
17. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 -23.447,00
18. Außerordentliches Ergebnis 0,00 14.553,00
19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 797.936,22 2.531.609,00
20. Sonstige Steuern -12.175,82 -11.702,61
21. Jahresfehlbetrag -21.794.994,36 -4.476.250,33

Anhang 2011

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungsund Bewertungsmethoden maßgebend, es sei denn, dass sich durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Änderungen ergeben haben.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit den bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen vorgenommen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Den Abschreibungen liegen Nutzungsdauern von drei bis fünf Jahren zugrunde.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Den planmäßigen Abschreibungen werden Nutzungsdauern zwischen drei und dreizehn Jahren zugrundegelegt. Für geringwertige Anlagegüter mit Werten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 wurde bis zum 31.12.2009 ein wirtschaftsjahrbezogener Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre abgeschrieben wird. Seit dem Geschäftsjahr 2010 werden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und die Ausleihungen an verbundene Unternehmen zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu den durchschnittlichen oder letzten Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.

Die unfertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungsund Materialgemeinkosten sowie anteilige Verwaltungskosten entsprechend berücksichtigt werden.

In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen.

Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert geleistete Anzahlungen, mit dem Nennbetrag.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden grundsätzlich mit dem Bestand an unfertigen Erzeugnissen verrechnet. Sofern der Betrag der erhaltenen Anzahlung die Herstellkosten der Vorräte übersteigt, erfolgt der Ausweis unter Passiva Erhaltene Anzahlungen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine Wertberichtigung in Höhe von ca. 1,0 % auf den um die Umsatzsteuer gekürzten, zum Bilanzstichtag noch offenen Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt.

Liquide Mittel sowie Rechnungsabgrenzungsposten sind zu ihrem Nennwert angesetzt.

Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen wird ein Überhang an Passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, erfolgt der Ansatz von Aktiven latenten Steuern. Soweit die Aktiven latenten Steuern den vorhandenen Passiven latenten Steuern entsprechen, werden diese insoweit verrechnet dargestellt. Verlustvorträge werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre realisierbar erscheint.

Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftsteuersatzes sowie entsprechend den gewerbesteuerlichen Hebesätzen. Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Solidariätszuschlag sowie Gewerbeertragsteuer ergab sich im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Steuersatz von 29,13 %.

Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Pensionszusagen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung ab dem 1.1.2010 zum beizulegenden Zeitwert. Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand aus der Aufzinsung der entsprechenden Verpflichtung saldiert und im Übrigen Finanzergebnis ausgewiesen. Weiterhin werden diese Vermögensgegenstände mit der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.

Die Gesellschaft hat erstmals im Geschäftsjahr 2008 für Mitglieder des Vorstands und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter einen Performance Share Plan eingeführt. Hierbei werden Aktienzusagen mit einer Wartezeit (Vesting Period) von 3 Jahren gewährt. Nach Ablauf der Wartezeit erhält der Empfänger eine Manz Aktie zum Preis von EUR 1,00. Die Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Zur Bedienung der Aktienoptionen wurde im Geschäftsjahr 2008 die bedingte Erhöhung des Grundkapitals beschlossen (siehe auch Bedingtes Kapital II). Im vorliegenden handelsrechtlichen Abschluss der Manz AG wurde wie schon in den Vorjahren die Ausgabe der Aktienoptionen/-zusagen nicht bilanziert.

Die Pensionsverpflichtungen werden mit dem anhand des Projected-Unit-Credit-Verfahrens ermittelten Erfüllungsbetrag unter Verwendung der "Richttafeln 2005 G" bewertet. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 5,14% (Vj. 5,15 %) verwendet. Auf die Einbeziehung von Fluktuationswahrscheinlichkeiten wird verzichtet. Es wird von einer Erfüllung des Dienstvertrags bis zur rechnerischen Altersgrenze ausgegangen. Auf Grund eines fest vereinbarten Rentenbetrags wurden weder erwartete Gehaltssteigerungen noch Rentensteigerungen berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die derivativen Finanzgeschäfte werden entsprechend § 254 HGB als Bewertungseinheit mit einem Grundgeschäft zusammengefasst, soweit ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang zwischen Finanzgeschäft und Grundgeschäft besteht. Hierbei kommt die sog. "Einfrierungsmethode" zu Anwendung, bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden. Finanzgeschäfte, für die keine Bewertungseinheit gebildet wurde, werden einzeln zu Marktpreisen bewertet. Daraus resultierende unrealisierte Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.

Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände

Entwicklungskosten selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände wurden in Höhe von TEUR 10.647 aktiviert. Insgesamt fielen im Geschäftsjahr Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 18.020 an.

Finanzanlagen

Die Zusammensetzung des Anteilsbesitzes ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung:

Angaben zum Anteilsbesitz

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Beteiligung

in %
Eigenkapital

in TEUR
Ergebnis

TEUR
Verbundene Unternehmen
Inland
Manz Tübingen GmbH, Tübingen 100,00% 1.574 929
Manz Coating GmbH, Reutlingen 100,00% 37 -152
Ausland
Manz USA Inc., North Kingstown, USA 1) 100,00% 9 -4
Manz Spain S.L., Madrid, Spain 1) 100,00% 0 -310
Manz Israel (T.A.) Ltd., Petach-Tikva/Israel 100,00% 393 -15
Manz Hungary Kft., Debrecen, Hungary 1) 100,00% -704 -766
MVG Hungary Kft., Debrecen, Hungary 1) 100,00% -14 -112
Manz Slovakia, s.r.o., Nove Mesto nad Vahom, Slovakia 1) 100,00% 2.151 -358
Manz Asia Ltd., Hong-Kong, China 1) 100,00% 48.253 1.892
Manz Chungli Ltd., Chungli, Taiwan 1) 2) 100,00% 88 6
Manz China Suzhou Ltd., Suzhou, China 1 ) 2) 100,00% 7.420 -70
Manz China Shanghai. Ltd. (Shanghai), Shanghai, China 1) 2) 100,00% 100 -26
Manz India Private Limited, New Delhi, Indien 1) 2) 75,00% 134 26
Manz China WuZhong, Suzhou, China 1) 2) 100,00% 3.008 858
Manz Taiwan Ltd., Chungli, Taiwan 1) 2) 97,15% 50.539 11.393
Manz (B.V.I.) Ltd., Road Town, British Virgin Island 1) 2) 97,15% 10.911 -24
Intech Machines (B.V.I.) Co. Ltd., Road Town, British Virgin Island 1) 2) 97,15% 3.307 -48
Intech Machines (Shenzhen) Co. Ltd, Shenzen, China 1) 2) 97,15% 613 -9

1) Die Angabe beziehen sich auf den Jahresabschluss nach IFRS; Werte umgerechnet in Euro

2) Mittelbare Beteiligung

Die Gesellschaft Manz Spain S.L. wurde im Berichtsjahr aufgelöst.

Im Berichtsjahr erfolgten Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 577.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden in Höhe von TEUR 896 abgeschrieben.

Aktive latente Steuern

Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Der kombinierte Effektivsteuersatz beträgt 29,13%.

Die aktiven latenten Steuern resultieren aus folgenden Sachverhalten:

Latente Steueransprüche auf Differenzen bilanzieller Wertansätze für

Sonstige Rückstellungen
Pensionsrückstellungen

Latente Steueransprüche auf Verlustvorträge

(Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer)

Latente Steuerschulden auf Differenzen bilanzieller Wertansätze für

Aktivierte Entwicklungskosten
Sonstige Rückstellungen

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31.12.2011

TEUR
31.12.2010

TEUR
Hieraus aktivierte latente Steuerforderungen netto 5.012 4.002

Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die steuerlichen Verlustvorträge in voller Höhe realisiert werden können. Aufgrund der bestehenden Planungsunsicherheiten wurden Wahrscheinlichkeitsüberlegungen berücksichtigt.

Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB wird beachtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Manz AG beläuft sich unverändert zum Vorjahr auf € 4.480.054,00 und ist eingeteilt in 4.480.054 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien).

Genehmigtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2009 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 15. Juni 2014 um bis zu insgesamt EUR 2.240.027,00 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 2.240.027 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auzuschließen. Das genehmigte Kapital soll für Bar- oder Sachkapitalerhöhungen zur Verfügung stehen und das bisherige genehmigte Kapital ersetzen, das der Vorstand in den Geschäftsjahren 2007 und 2008 zum Großteil ausgeübt hatte.

Bedingtes Kapital I

In der Hautpversammlung vom 10. Juni 2008 wurde die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 1.433.160,00 durch Ausgabe von bis zu 1.433.160 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien beschlossen (bedingtes Kapital I).

Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombination dieser Instrumente).

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juni 2013 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombination dieser Instrumente) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 300 Mio. zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Instrumente auf auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 1.433.160,00 nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren.

Bedingtes Kapital II

In der Hautpversammlung vom 10. Juni 2008 wurde die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 72.000,00 durch Ausgabe von bis zu 72.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien beschlossen (bedingtes Kapital II, Manz Performance Share Plan 2008) .

Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen unterhalb der Geschäftsführung, jeweils im In- und Ausland.

Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 31. Mai 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt 50.400 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im in- und Ausland, zu gewähren.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, bis zum 31. Mai 2013 einmalig oder mehrmals Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 21.600 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.

Insgesamt dürfen bis zu 24.000 Bezugsrechte ausgegeben werden.

Die Zahl der bezogen auf das bedingte Kapital II zum Bilanzstichtag ausgegebenen Bezugsrechte beläuft sich auf 0 (Vj. 12.724).

Bedingtes Kapital III

Die Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 hat der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten nach dem Manz Performance Share Plan 2011 zugestimmt.

Der Vorstand wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 15.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 60.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren.

Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 31. Mai 2016 einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 15.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 60.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren. Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2011 festgelegten Bestimmungen.

Das Grundkapital ist gemäß § 3 Absatz 6 der Satzung der Gesellschaft um bis zu EUR 120.000,00 durch Ausgabe von bis zu 120.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital Ill). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung gewährt wurden.

Die Zahl der bezogen auf das bedingte Kapital III zum Bilanzstichtag ausgegebenen Bezugsrechte beläuft sich auf 14.256 (Vj. 0).

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen betragen unverändert zum Vorjahr EUR 1.470.601,00.

Bilanzverlust

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EUR EUR
Gewinnvortrag 1.1.2010 4.384.630,22
Jahresfehlbetrag 2010 -4.476.250,33
Mindererlös eigene Aktien -26.920,24
Bilanzverlust 2010 -118.540,35
Jahresfehlbetrag 2011 -21.794.994,36
Bilanzverlust 2011 -21.913.534,71

Eigene Aktien

Die Gesellschaft wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juni 2010 ermächtigt gemäß § 71 Abs.1 Nr. 8 AktG in dem Zeitraum bis zum 21. Juni 2015 eigene Aktien mit einem rechnerischen Wert von bis zu 10% des Grundkapitals, welches am Tag der Hauptversammlung vorlag, zu erwerben.

Im Geschäftsjahr 2011 erwarb die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Zu den Bilanzstichtagen 31. Dezember 2011 und 31. Dezember 2010 sind keine eigenen Aktien im Bestand.

Rückstellungen

Die Gesellschaft hat zum 31.12.2011 versicherungsmathematische Gutachten unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen nach der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC) erstellen lassen. Bei der Festlegung des laufzeitkonkruenten Rechnungszinssatzes wurde von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 S. 2 HGB Gebrauch gemacht. Dabei dürfen Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen pauschal mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Es wurden die Sterbetafeln 2005 G verwendet.

Zur Abdeckung des Risikos wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die an die Leistungsempfänger verpfändet wurden. Dieser Sonstige Vermögensgegenstand wurde in voller Höhe mit den Pensionsrückstellungen verrechnet. Die zugehörigen Aufwendungen und Erträge wurden ebenfalls verrechnet. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte sind deren Anschaffungskosten gleichgesetzt.

In der Bilanz zum 31.12.2011 ergibt sich gemäß § 246 Abs. 2 HGB folgender saldierter Ausweis in der Bilanz und GuV:

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EUR
Pensionsverpflichtung 31.12.2011 313.961,00
Aktivwert Rückdeckungsversicherung 31.12.2011 200.138,22
Pensionsrückstellung Bilanz 113.822,78
Zinsaufwand aus Pensionsverpflichtung 15.111,00
Zinsertrag aus Planvermögen 3.677,80
Zinsaufwand GuV 11.433,20

Die sonstigen Rückstellungen für den Personalbereich betreffen im Wesentlichen nicht genommenen Urlaub und Überstunden in Höhe von TEUR 930 (Vj. TEUR 1.178) sowie Beiträge für Berufsgenossenschaft TEUR 160 (Vj. TEUR 130). Im Produktionsbereich wurden Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von TEUR 855 (Vj. TEUR 587), für Nacharbeiten in Höhe von TEUR 614 (Vj. TEUR 350) und für Drohverluste in Höhe von TEUR 45 (Vj. TEUR 425) gebildet. Die Rückstellung für andere Bereiche wurde im Wesentlichen für Jahresabschlusskosten und Hauptversammlung TEUR 275 (Vj. TEUR 275), für ausstehende Aufwandsrechnungen TEUR 180 (Vj. TEUR 135) sowie für Rückzahlungsverpflichtungen TEUR 180 (Vj. TEUR 0) gebildet.

Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt (Vorjahreswert in Klammer).

Verbindlichkeitenspiegel

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Stand 31.12.2011

EUR
Restlaufzeit bis 1 Jahr

EUR
Restlaufzeit bis 5 Jahre

EUR
Restlaufzeit> 5 Jahre

EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 32.083.949,05 27.500.000,00 4.583.949,05 0,00
(7.000.000,00) (7.000.000,00) (0,00) (0,00)
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 5.642.820,81 5.642.820,81 0,00 0,00
(5.521.470) (5.521.470) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.969.934,94 3.969.934,94 0,00 0,00
(9.535.496,60) (9.535.496,60) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 13.993.587,90 13.993.587,90 0,00 0,00
(1.915.949,10) (1.915.949,10) (0,00) (0,00)
Sonstige Verbindlichkeiten 599.569,27 599.569,27 0,00 0,00
(1.498.866,04) (1.498.866,04) (0,00) (0,00)
56.289.861,97 51.705.912,92 4.583.949,05 0,00
(25.471.781,74) (25.471.781,74) (0,00) (0,00)

Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestehen Bürgschaften der Manz AG für Bankverbindlichkeiten von Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 11.745 und für Dritte in Höhe von TEUR 700. Die Bankverbindlichkeiten valutieren zum Stichtag mit TEUR 9.660.

Die Haftungsverhältnisse betreffen potenzielle künftige Ereignisse, deren Eintritt zu einer Verpflichtung führen würde. Zum Bilanzstichtag werden diese als nicht wahrscheinlich angesehen, können aber nicht ausgeschlossen werden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der Zahlungsverpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen beläuft sich auf TEUR 39.664 (Vj. TEUR 41.938). Die Miet- und Leasingverträge enden zwischen 2012 und 2027.

Im Zusammenhang mit einem bestehenden Vertrag besteht in Abhängigkeit vom Eintritt einer Bedingung eine Verpflichtung zur Leistung einer Zahlung in Höhe von TEUR 5.185 (Vj. TEUR 20.000). Es ist davon auszugehen, dass die Bedingung innerhalb der nächsten 18 Monate eintritt.

Im Zuge eines Unternehmenserwerbs bestehen eine Betriebsweiterführungsverpflichtung sowie weitere Verpflichtungen. Die sich hieraus ergebenden finanziellen Verpflichtungen belaufen sich voraussichtlich auf maximal TEUR 11.914.

Derivative Finanzinstrumente

Die derivativen Finanzinstrumente in Form eines Zinssatzswaps mit einem Gesamtvolumen von 5,0 Mio. EUR und einer Laufzeit bis zum 30. Dezember 2013 dienen ausschließlich der Absicherung von Zinsrisiken aus bestehenden Bankdarlehen. Für diesen Swap sind die Voraussetzungen zur Bildung einer Bewertungseinheit im Sinne des § 254 HGB gegeben. Die Messung der Effektivität der Sicherungsbeziehung erfolgt dadurch, dass die Bedingungen und Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäft miteinander verglichen werden.

Der Marktwert dieses Zinssicherungskontraktes wurde auf Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Zahlungsströme ermittelt; dabei werden die für die Restlaufzeit der Finanzinstrumente geltenden Marktzinssätze verwendet. Der Marktwert beläuft sich auf TEUR -156. Da es sich um eine Bewertungseinheit handelt, ergab sich kein Rückstellungsbedarf.

Ferner bestehen Zinsbegrenzungsgeschäfte in Form einer Höchstsatzvereinbarung ("Cap") mit einem Gesamtbezugswert von TEUR 8.000 und einer Cap Rate von 3,5 % p.a.. Die Geschäfte haben eine Laufzeit vom 1. Juli 2011 bis zum 1. Juli 2014 bzw. 1. Juli 2015 . Die für diese Zinsbegrenzungsgeschäfte von Manz ursprünglich bezahlten Prämien in Höhe von TEUR 104 wurden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und werden ratierlich aufgelöst.

Unterjährig waren noch Devisentermingeschäfte zur Absicherung von zukünftigen Dollarforderungen abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag bestehen nur noch in geringem Umfang Dollarforderungen bzw. es sind keine zukünftigen Transaktionen in Fremdwährung geplant, für die der Abschluss von Sicherungsgeschäften notwendig wäre.

Ausschüttungssperre

In Höhe der nachfolgend dargestellten Beträge ergibt sich gemäß § 268 Abs. 8 HGB aus Aktivierungen eine Gewinnausschüttungssperre:

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Bilanzausweis

TEUR
Latente Steuern

TEUR
Ausschüttungsgesperrter Betrag

TEUR
Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände
Berichtsjahr 20.940 6.100 14.840
(Vorjahr) (10.112) (2.946) (7.166)
Aktivierung latenter Steuer
Berichtsjahr 5.012 - 5.012
(Vorjahr) (4.002) - (4.002)
Gesamtbetrag der gegen Ausschüttung gesperrten Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB
Berichtsjahr 19.852
(Vorjahr) (11.168)

Zur Deckung der Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB zur Verfügung stehende Eigenkapitalanteile

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2011 2010
Kapitalrücklagen i.S.d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB 0 0
Andere Gewinnrücklagen 1.471 1.471
Verlustvortrag (Vj. Gewinnvortrag) aus dem Vorjahr -119 4.385
Mindererlös eigene Aktien 0 -27
Jahresfehlbetrag des abgelaufenen Geschäftsjahres -21.795 -4.476
Zur Deckung zur Verfügung stehende Eigenkapitalanteile -20.443 1.353

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Geschäftsbereichen und Regionen wie folgt:

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2011

TEUR
2010

TEUR
nach Geschäftsbereichen
Solar 64.257 46.473
FPD 247 2.572
New Business 1.622 792
Sonstige 1.648 1.094
67.774 50.931
nach Regionen
Inland 13.190 19.057
Übrige EU-Länder 4.694 2.271
Asien 46.520 27.385
USA 3.370 2.218
67.774 50.931

Sonstige betriebliche Erträge

Es handelt sich im Wesentlichen um Erträge aus Kursgewinnen in Höhe von TEUR 357 (Vj. TEUR 487) und periodenfremde Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 1 (Vj. TEUR 30) und der Herabsetzung der Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von TEUR 58 (Vj. TEUR 337). Des Weiteren sind Erträge aus der Verminderung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 769 (Vj. TEUR 1.981), Erträge aus Fördergeldern in Höhe von TEUR 80 (Vj. TEUR 222) sowie Erträge aus Veräußerungen in Höhe von TEUR 1.000 (Vj. TEUR 0) enthalten.

Außerordentliche Erträge und Aufwendungen

Die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen des Vorjahres resultieren aus der Erstanwendung der Vorschriften des BilMoG.

Sonstige Angaben

Mitglieder des Vorstands

Dieter Manz, Dipl. Ing. (FH), Schlaitdorf -Vorstandsvorsitzender-
Martin Hipp, Dipl. Kaufmann, Haigerloch
Volker Renz, Dipl. Ing. (FH), Pfullingen (bis 30. September 2011)

Mitglieder des Aufsichtsrats

Prof. Dr. Heiko Aurenz, Dipl. oec., Partner bei Ebner Stolz Mönning Bachem Unternehmensberatung GmbH, Stuttgart
Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Peter Leibinger, geschäftsführender Gesellschafter der Trumpf GmbH & Co. KG, Ditzingen
Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. mult. Rolf D. Schraft, Ingenieur (bis 28. Juni 2011)
Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla, Leiter des Geschäftsbereichs Photovoltaik und Mitglied des Vorstands des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) sowie Professor für Dünnschichtphotovoltaik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Lichttechnisches Institut, Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik

Der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Heiko Aurenz ist auch Mitglied des Aufsichtsrats der IBS AG, Know How! Aktiengesellschaft für Weiterbildung, Anna-Haag-Mehrgenerationenhaus e.V., ASB Grünland Helmut Aurenz GmbH und der Monument Vermögensverwaltung GmbH.

Herr Leibinger ist Mitglied des Verwaltungsrats der TRUMPF Laser GmbH + Co. KG sowie Mitglied des Beirats der Hüttinger Elektronik GmbH + Co. KG. Ferner ist Herr Leibinger Mitglied des Board of Directors der SPI Lasers plc, der TRUMPF Korea Co. Ltd., der TRUMPF Management Consulting (Shanghai) Co., Ltd., der TRUMPF Pte. Ltd., Singapur und der TRUMPF Taiwan Industries Co. Ltd.

Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftunternehmen aus.

Vergütung von Vorstand

Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der früheren Vorstandsmitglieder sind im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist.

Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 betragen 971 (Vj. TEUR 944). Die erfolgsunabhängigen Leistungen betragen TEUR 779 (Vj. TEUR 637). Darin enthalten sind im Berichtsjahr TEUR 190 an Abfindungsleistungen an das ausgeschiedene Vorstandsmitglied Volker Renz. Die erfolgsabhängigen Leistungen betragen TEUR 11 (Vj. TEUR 40) und die langfristig fälligen Leistungen TEUR 181 (Vj. TEUR 267). Bei den langfristig fälligen Leistungen handelt es sich um die Aktienzusagen/Bezugsrechte im Rahmen des Performance Share Plans. Hier wurden im Berichtsjahr insgesamt 4.279 Stück (Vj. 2.739 Stück) Bezugsrechte an die Vorstandsmitglieder mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt TEUR 181 (Vj. TEUR 267) gewährt.

Für den Vorstandsvorsitzenden Dieter Manz besteht eine Pensionsverpflichtung in Höhe von TEUR 175 (Vj. TEUR 162). Die Zuführung zur Pensionsverpflichtung beträgt im Geschäftsjahr 2011 TEUR 14 (Vj. TEUR 29) und beinhaltet den Dienstzeit- und Zinsaufwand. Für die Pensionszusage ist eine Rückdeckungsversicherung mit einem Zeitwert von TEUR 109 (Vj. TEUR 103) abgeschlossen.

Das frühere Vorstandsmitglied Otto Angerhofer erhielt im Geschäftsjahr 2011 eine Rentenzahlung in Höhe von TEUR 10 (Vj. TEUR 10). Es besteht eine Pensionsverpflichtung gegenüber dem früheren Vorstandsmitglied in Höhe von TEUR 139 (Vj. TEUR 140). Für die Pensionszusage ist eine Rückdeckungsversicherung mit einem Zeitwert von TEUR 91 (Vj. TEUR 88) abgeschlossen.

Für das Vorstandsmitglied Martin Hipp besteht seit dem Geschäftsjahr 2009 und für das Vorstandsmitglied Volker Renz seit dem Geschäftsjahr 2010 eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden jeweils TEUR 6 p.a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.

Vergütung des Aufsichtsrats

Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird ebenfalls im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Lageberichts ist.

Für das Geschäftsjahr 2011 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 56 (Vj. TEUR 39) gewährt. Die Vergütung beinhaltet fixe TEUR 54 (TEUR 36) und TEUR 2 variable (TEUR 3) Bestandteile.

Mitarbeiter

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeitkräfte) betrug ohne Vorstände 415 (Vj. 372). Davon waren 169 (Vj. 153) Mitarbeiter in der Produktion und 246 (Vj. 219) Mitarbeiter im kaufmännischen/technischen Bereich beschäftigt. Bei der Manz AG waren im Jahresdurchschnitt 31 (Vj. 19) Auszubildende beschäftigt.

Konzernabschluss

Die Manz AG hat als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach IFRS und einen Konzernlagebericht aufgestellt, der am Sitz des Unternehmens in Reutlingen erhältlich ist, bzw. im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Geschäfte mit nahestehenden Personen

Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, bestehen nicht.

Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Auf die Angabe des Gesamthonorars des Abschlussprüfers wird verzichtet, da dieses im Konzernabschluss der Manz AG enthalten ist.

Angaben zum Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG haben gemäß § 161 AktG ihre jährliche Entsprechungserklärung abgegeben. Die gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat ist auf der Internetseite der Manz AG www.manz.com veröffentlicht.

Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz

Folgende Meldungen nach WpHG wurden im Geschäftsjahr 2011 mitgeteilt:

16. June 2011

On June 15, 2011, FMR LLC, Boston, USA, has notified us pursuant to section 21 (1) WpHG that its percentage of voting rights in Manz Automation AG, Reutlingen, Germany, fell below the threshold of 3% and amounted to 2.95% of the voting rights (132,128 voting rights) as of June 9, 2011.

All voting rights in Manz AG were attributed to FMR LLC pursuant to section 22 (1) sent. 1 no. 6 in connection with sent. 2 WpHG.

On June 15, 2011, Fidelity Management & Research Company, Boston, USA, has notified us pursuant to section 21 (1) WpHG that its percentage of voting rights in Manz Automation AG, Reutlingen, Germany, fell below the threshold of 3% and amounted to 2.95% of the voting rights (132,128 voting rights) as of June 9, 2011.

All voting rights in Manz AG were attributed to Fidelity Management & Research Company pursuant to section 22 (1) sent. 1 no. 6 WpHG.

16. December 2011

On December 16, 2011, Universal-Investment Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Deutschland, has informed us according to Article 21, Section 1 of the WpHG that via shares its Voting Rights on Manz AG, Reutlingen, Deutschland, have exceeded the 3% threshold of the Voting Rights on December 15, 2011 and on that day amounted to 3,03% (this corresponds to 135.707 Voting Rights).

According to Article 22, Section 1, Sentence 1, No. 6 of the WpHG, 0,11% of the Voting Rights (this corresponds to 5000 Voting Rights) is to be attributed to the company.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2011 schließt mit einem Bilanzverlust von € -21.913.534,71 (Vj. TEUR -118.540,35). Der Vorstand schlägt vor, diesen Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Reutlingen, den 21. März 2012 Manz AG

Dieter Manz, Vorstandsvorsitzender

Martin Hipp

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2011

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ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
01. Jan 11 Zugänge Umbuchungen Abgänge
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EUR EUR EUR EUR
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IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 10.111.873,00 10.646.522,83 1.703.452,00 0,00
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 27.609.060,15 212.368,52 18.415,13 0,00
Geleistete Anzahlungen 8.818.413,13 26.660,13 -1.721.867,13 0,00
SACHANLAGEN
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 685.258,00 5.230,34 0,00 0,00
Technische Anlagen und Maschinen 1.863.049,20 222.658,93 0,00 0,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.367.050,17 324.212,46 0,00 27.199,17
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 37.500,00 2.579.235,49 0,00 37.500,00
FINANZANLAGEN
Anteile an verbundenen Unternehmen 58.341.423,46 0,00 0,00 3.100,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 11.772.323,54 100.000,00 0,00 3.334.849,31
124.605.950,65 14.116.888,70 0,00 3.402.648,48

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ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
31. Dez. 2011 01. Jan 11 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2011
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EUR EUR EUR EUR EUR
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IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 22.461.847,83 54.816,00 1.467.236,83 0,00 1.522.052,83
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 27.839.843,80 3.946.794,11 3.152.142,81 0,00 7.098.936,92
Geleistete Anzahlungen 7.123.206,13 419.046,00 0,00 0,00 419.046,00
SACHANLAGEN
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 690.488,34 123.662,00 62.096,34 0,00 185.758,34
Technische Anlagen und Maschinen 2.085.708,13 716.593,20 200.358,93 0,00 916.952,13
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.664.063,46 2.795.233,17 758.689,86 24.037,57 3.529.885,46
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.579.235,49 0,00 0,00 0,00 0,00
FINANZANLAGEN
Anteile an verbundenen Unternehmen 58.338.323,46 950.000,00 577.294,20 0,00 1.527.294,20
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 8.537.474,23 0,00 895.910,60 0,00 895.910,60
135.320.190,87 9.006.144,48 7.113.729,57 24.037,57 16.095.836,48

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NETTOBUCHWERTE
31. Dez. 2011 31. Dez. 2010
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EUR EUR
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IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 20.939.795,00 10.057.057,00
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 20.740.906,88 23.662.266,04
Geleistete Anzahlungen 6.704.160,13 8.399.367,13
SACHANLAGEN
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 504.730,00 561.596,00
Technische Anlagen und Maschinen 1.168.756,00 1.146.456,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.134.178,00 2.571.817,00
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.579.235,49 37.500,00
FINANZANLAGEN
Anteile an verbundenen Unternehmen 56.811.029,26 57.391.423,46
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 7.641.563,63 11.772.323,54
119.224.354,39 115.599.806,17

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Manz AG, Reutlingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Reutlingen, den 21. März 2012

**BEST AUDIT GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Zweigniederlassung Reutlingen**

Schäuffele, Wirtschaftsprüfer

Klatte, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

auch im Berichtsjahr 2011 hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der strategischen Ausrichtung und Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Dabei haben wir die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig wahrgenommen und uns von der Recht- und Zweckmäßigkeit der Arbeit des Vorstandes überzeugt. Der Aufsichtsrat war in sämtliche Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft und den Konzern eingebunden.

Der Aufsichtsrat der Manz AG besteht aus der gesetzlichen Mindestzahl von drei Mitgliedern. Aufgrund der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder ist die Bildung von Ausschüssen nicht zweckdienlich und würde die Arbeit des Gremiums unnötig erschweren. Entsprechend wurden im Geschäftsjahr 2011 keine Ausschüsse gebildet.

Während des gesamten Geschäftsjahres 2011 standen der Vorstand und der Aufsichtsrat in einem vertrauensvollen und intensiven Austausch. Dabei ist der Vorstand seiner aus dem Gesetz und der Geschäftsordnung ergebenden Informationspflichten nachgekommen und unterrichtete uns regelmäßig, ausführlich und zeitnah in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen relevanten Maßnahmen und Ereignisse.

Der Aufsichtsrat wurde somit stets über die Geschäftslage und -entwicklung, die beabsichtigte Geschäftspolitik, die kurz- und langfristige Unternehmensplanung einschließlich der Investitions-, Finanz- und Personalplanung sowie die Rentabilität der Gesellschaft, die organisatorischen Maßnahmen und die Lage des Konzerns insgesamt informiert. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsfluss über die Risikolage und das Risikomanagement statt.

Alle Geschäfte und Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden auf Grundlage der Berichte von Aufsichtsrat und Vorstand eingehend diskutiert. Der Aufsichtsrat hat unter Abwägung aller relevanten Informationen und nach eingehender Prüfung den Beschlussvorschlägen des Vorstands zugestimmt.

Über die Sitzungen des Aufsichtsrats hinaus unterrichtete der Vorstand den Vorsitzenden des Aufsichtsrats schriftlich oder mündlich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage sowie sämtliche Geschäftsvorgänge, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung waren.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Insgesamt fanden im Geschäftsjahr 2011 drei ordentliche Sitzungen, eine außerordentliche Sitzung sowie zwei Beschlussfassungen im Umlaufverfahren statt. An allen Sitzungen haben sowohl alle Mitglieder des Vorstands als auch alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. In diesen Sitzungen haben wir die Berichte des Vorstands ausführlich besprochen und mit ihm die Unternehmenssituation, die zukünftige Entwicklung des Unternehmens sowie strategische Fragestellungen diskutiert. Inhalt der ordentlichen Sitzungen war insbesondere stets die jeweilige aktuelle Lage zu den Themen Ergebnisentwicklung, Bilanz und Liquidität, Ergebnisse der Tochtergesellschaften, Projekte, Kapitalmarkt, Mitarbeiter und Auftragsbestände.

Aufsichtsrat und Vorstand erörterten in der ordentlichen Sitzung am 17. März 2011 den Jahres- und Konzernabschluss 2010 einschließlich des Lageberichts und des Konzernlageberichts. Daneben wurden insbesondere die aktuelle Geschäftsentwicklung sowie die Planung für das Geschäftsjahr 2011 diskutiert. Weitere wichtige Themen dieser Sitzung waren die Verlängerung der Amtszeit von Herrn Dieter Manz als Mitglied und Vorsitzender des Vorstands, die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex, das geänderte Vorstandsvergütungssystem sowie die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung 2011.

In der Sitzung am 17. Mai 2011 berichtete der Vorstand über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage des Konzerns nach Abschluss des ersten Quartals des Geschäftsjahrs 2011. Ferner haben wir uns insbesondere mit den Aktivitäten zur Vermarktung der CIGSfab befasst sowie den aktuellen Status des Neubaus der Betriebsstätte in Suzhou / China erörtert. Die im Anschluss an die Hauptversammlung durchgeführte außerordentliche Aufsichtsratssitzung am 28. Juni 2011 hatte die Wahl von Herrn Prof. Dr. Heiko Aurenz zum Vorsitzenden und von Herrn Dr. Peter Leibinger zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats zum Gegenstand.

Themenschwerpunkte der Sitzung am 27. Juli 2011 waren der Bericht des Vorstands über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage des Konzerns nach Abschluss des zweiten Quartals 2011. Erörtert haben wir zudem den aktuellen Status bei der Vermarktung der CIGSfab sowie bei den Gesprächen mit der Würth Solar GmbH & Co. KG über eine mögliche Übernahme des Standortes Schwäbisch Hall.

Zum 13. Oktober 2011 fasste der Aufsichtsrat im Umlaufverfahren Beschlüsse zu folgenden Abstimmungspunkten: den Planbedingungen für den Manz Performance Share Plan 2011, der Festlegung der Anzahl der im Jahr 2011 an die Vorstandsmitglieder auszugebenden Bezugsrechte, der Ermächtigung des Vorstandsvorsitzenden zum Abschluss der Individualvereinbarungen mit den Vorstandsmitgliedern sowie der Zustimmung zum Beschluss des Vorstands über die Ausgabe von Bezugsrechten an ausgewählte Führungskräfte und Mitglieder der Geschäftsführung. Die vom Aufsichtsratsvorsitzenden zur Abstimmung gestellten Beschlussanträge wurden vom Aufsichtsrat angenommen.

Des Weiteren hat der Aufsichtsrat zum 15. Oktober 2011 per Umlaufverfahren einen Beschluss über die Zustimmung zur Unterzeichnung der Transaktionsvereinbarung zwischen der Würth Solar GmbH & Co. KG und der Manz AG gefasst. Der zur Beschlussfassung gestellte Antrag wurde durch den Aufsichtsrat angenommen und der Unterzeichnung der Transaktionsvereinbarung zugestimmt.

Interessenkonflikte

Das seit dem 22. Juni 2010 dem Aufsichtsrat angehörende Mitglied Herr Dr.-Ing. E.h. Dipl.Ing. Peter Leibinger ist geschäftsführender Gesellschafter eines Unternehmens, das Lieferungen an die Gesellschaft erbringt. Ein konkreter Interessenkonflikt ist durch diese geschäftliche Beziehung nicht aufgetreten.

Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla ist Mitglied des Vorstands des ZSW, das der Manz-Gruppe Lizenzen gewährt hat. Bei der Abstimmung über die Zustimmung zum Abschluss des Patent- und Know-how-Lizenzvertrags am 15. Oktober 2011 hat er sich der Stimme enthalten.

Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über deren Behandlung die Hauptversammlung zu informieren ist, sind im Übrigen nicht aufgetreten.

Corporate Governance

Höchste Priorität hat eine verantwortungsbewusste, wertschöpfende Unternehmensleitung und Kontrolle. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2011 mit der Weiterentwicklung der Corporate Governance befasst und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex eingehend diskutiert. Vorstand und Aufsichtsrat haben im März 2011 sowie im März 2012 jeweils die gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und auf der Internetseite der Manz AG dauerhaft zur Verfügung gestellt. Zudem haben wir die Effizienz unserer Tätigkeit gemäß Kodex im Wege der Selbstevaluation geprüft. Die Ergebnisse nutzen wir dafür, die Arbeit des Aufsichtsrats kontinuierlich zu verbessern. Ausschüsse wurden aufgrund des aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrats aus Effizienzgründen nicht gebildet.

Jahres- und Konzernabschluss 2011

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2011 wurden vom Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns, der BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 sowie die Lageberichte für die Manz AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011 unter Einbeziehung der den Mitgliedern des Aufsichtsrats vor der Sitzung übersandten Prüfungsberichte des Abschlussprüfers geprüft.

In der Aufsichtsratssitzung am 26. März 2012 hat der Vorstand die Abschlüsse der Manz AG und des Konzerns erläutert. Der Abschlussprüfer berichtete in dieser Sitzung über wesentliche Ergebnisse und Grundsätze seiner Prüfung sowie darüber, dass nach seiner Prüfung keine wesentlichen Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems vorliegen. Der Abschlussprüfer ging ferner auf den Umfang und die Schwerpunkte der Abschlussprüfung ein. Der Aufsichtsrat hat die Abschlussunterlagen sowie den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands gemeinsam mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer ausführlich besprochen und keine Einwände erhoben. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats, sind keine Einwendungen zu erheben. Mit Beschluss vom 26. März 2012 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 gebilligt. Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2011 ist damit festgestellt.

Änderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats

Aufgrund der Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder stand das langjährige Mitglied Herr Prof. Dr. Rolf D. Schraft für eine neue Amtszeit nicht zur Verfügung und schied deshalb zum 28. Juni 2011 aus dem Aufsichtsrat aus. Wir danken Herrn Prof. Dr. Schraft für seine wertvollen Beiträge zur Arbeit des Aufsichtsrats. Auf Vorschlag des Aufsichtsrats wurde Herr Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla durch die ordentliche Hauptversammlung am 28. Juni 2011 als neues Mitglied des Aufsichtsrats berufen.

Dank und Anerkennung

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die stets offene und konstruktive Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Dank gilt ebenfalls allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen entscheidenden Beitrag zur positiven Unternehmensentwicklung im zurückliegenden

Geschäftsjahr geleistet haben. Nicht zuletzt wollen wir uns auch bei Ihnen, werte Aktionärinnen und Aktionäre, für das entgegengebrachte Vertrauen und die Bereitschaft bedanken, mit uns gemeinsam die Zukunft der Manz AG zu gestalten.

Reutlingen, den 26. März 2012

Prof. Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender des Aufsichtsrates

Entsprechenserklärung März 2012

des Vorstands und des Aufsichtsrats der Manz AG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß 161 Aktiengesetz

Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz, dass die Manz AG den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 26. Mai 2010 seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 17. März 2011 entsprochen hat sowie dass die Manz AG den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 künftig entsprechen wird.

Reutlingen, den 26. März 2012

Manz AG

Für den Vorstand

Dieter Manz, Vorsitzender des Vorstands

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender des Aufsichtsrats