Pre-Annual General Meeting Information • Jan 28, 2011
Pre-Annual General Meeting Information
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AGM Announcements | 28 January 2011 15:48
LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.03.2011 in Lichtenau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
LS telcom Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
28.01.2011 / 15:48

Wertpapier-Kennnummer 575 440
(ISIN: DE0005754402)
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 17. März 2011 um 10 Uhr in den Räumlichkeiten der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet 31-33, 77839 Lichtenau, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.09.2010, des Lageberichts und des Konzern-Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009/2010 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4; 315 Abs. 4 HGB für das am 30.09.2010 abgelaufene Geschäftsjahr
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn der Gesellschaft von EUR 594.251,35 einen Betrag von EUR 0,05 je dividendenberechtigte Aktie als Dividende auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt am 18. März 2011.
Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) gezahlt wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer.
In den Geschäftsräumen der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet 31 bis 33, 77839 Lichtenau, liegen der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzern-Abschluss (jeweils vom 30.09.2010), der Lagebericht und der Konzern-Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats (jeweils für das Geschäftsjahr 2009/2010) und ferner der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2009/2010 zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt und sind zusammen mit der Tagesordnung auf unserer deutschen Internetseite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten ‘Informationen für Anleger’ – ‘Zahlen, Berichte, Information’ – ‘Hauptversammlung’ veröffentlicht.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009/2010
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung zu erteilen.
5.
Änderung von § 2 Abs. 1 lit. a) und Streichung von § 2 Abs. 1 lit. f) der Satzung
a)
§ 2 der Satzung soll in Abs. 1 lit. a) und durch Streichung von § 2 Abs. 1 lit. f) neu gefasst werden, um dem Vorstand im Rahmen der geplanten künftigen Expansion der Geschäftsaktivitäten die nötigen Handlungsspielräume zu eröffnen und die erforderlichen satzungsgemäßen Ermächtigungsgrundlagen zu schaffen.
b)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 2 Abs. 1 lit. a) der Satzung wie folgt neu zu fassen:
‘(1)
Der Gegenstand des Unternehmens umfasst:
| a) | Die Entwicklung, die Implementierung, den Vertrieb und die Installation von Hard- und Softwarelösungen auf dem Gebiet der drahtlosen und leitungsgebundenen Telekommunikation, insbesondere Funknetzplanung, Frequenzmanagement und sonstigen Systemlösungen’. |
c)
§ 2 Abs. 1 lit. f) der Satzung wird durch die erweiterte Fassung von § 2 Abs. 1 lit. a) entbehrlich und soll infolgedessen gestrichen werden.
6.
Ergänzung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. März 2010 zu TOP 5 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien)
Die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) hat am 24.11.2010 angekündigt, den Parketthandel mit Wirkung vom 23. Mai 2011 einzustellen.
Die Beschlussermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der LS telcom AG vom 4. März 2010 zu TOP 5 nimmt im Rahmen der Preisfindung für zu erwerbende eigene Aktien sowie für die Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien Bezug auf den durchschnittlichen Schlusskurs für die Aktien der Gesellschaft im Parketthandel der Frankfurter Wertpapierbörse.
Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit und zur Herstellung einer unmissverständlichen Handlungsermächtigung für die Organe der LS telcom AG schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft vor, die von der Hauptversammlung am 4. März 2010 unter TOP 5 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zu ergänzen wie folgt:
‘Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der LS telcom AG vom 4. März 2010 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung (einschließlich der Verwendung unter Ausschluss des Erwerbsrechts der Aktionäre) wird dahingehend ergänzt, dass ab dem Zeitpunkt der Einstellung des Parketthandels an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB), also ab dem 23.05.2011, an die Stelle des Kurses für die Aktien der Gesellschaft im Handel der Frankfurter Wertpapierbörse jeweils der Kurs für die Aktien der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem Xetra tritt.’
7.
Wahl des Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010/2011 zu wählen.
Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die (1.) sich vor der Hauptversammlung in Textform bei der Gesellschaft anmelden und (2.) der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung dadurch nachgewiesen haben, dass sie der Gesellschaft eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über ihren Anteilsbesitz (Berechtigungsnachweis) vorlegen. Dieser Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 24. Februar 2011, beziehen.
Der Berechtigungsnachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung, also bis 10. März 2011, unter folgender Adresse zugehen:
LS telcom AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: +49 621 71772-13
E-Mail: [email protected]
Erteilung von Vollmachten, Stimmrechtsvertreter
Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht an der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein Nachweis seines Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsvordruck auf der Rückseite des Eintrittskartenformulars, das sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Nach dem Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, über die Form der Vollmacht ab. Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch den Stimmrechtsvertreter unseres Hauses, Herrn Harald Ludwig, vertreten lassen können.
In jedem Fall muss aber der Nachweis der Bevollmächtigung entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 16. März 2011, um 18:00 Uhr unter der folgenden Adresse zugehen:
LS telcom AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: +49 621 71772-13
elektronisch: www.hv-vollmachten.de
Für die Nutzung der passwortgeschützten Vollmachts-Plattform www.hv-vollmachten.de ist ein Onlinepasswort erforderlich, das auf der Eintrittskarte abgedruckt ist, die den Aktionären übersandt wird. Weitere Informationen zur Nutzung der passwortgeschützten Vollmachts-Plattform finden sich unter der vorgenannten Internetadresse.
Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen (Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG) Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (entspricht 266.750,00 Euro, dies entspricht 266.750 Aktien) oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der LS telcom AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 14. Februar 2011, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte reichen Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
Vorstand der LS telcom AG
Im Gewerbegebiet 31-33
77839 Lichtenau
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf unserer deutschen Internetseite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten ‘Informationen für Anleger’ – ‘Zahlen, Berichte, Information’ – ‘Hauptversammlung’ bekanntgemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an
Harald Ludwig
LS telcom AG
Im Gewerbegebiet 31-33
77839 Lichtenau
Fax: +49 7227 9535-605
zu richten.
Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang auf unserer deutschen Internetseite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten ‘Informationen für Anleger’ – ‘Zahlen, Berichte, Information’ – ‘Hauptversammlung’ veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 2. März 2011, 24:00 Uhr bei der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzern-Abschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Zusätzliche Angaben nach dem WpHG
Nach § 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG teilen wir folgendes mit:
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 5.335.000 nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft (Wertpapier-Kennnummer 575 440, ISIN DE0005754402) ausgegeben.
Jede nennwertlose Stückaktie der Gesellschaft gewährt eine Stimme (§ 14 Abs. 3 der Satzung). Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 154.750 eigene Aktien, die gemäß § 71 b AktG nicht stimmberechtigt sind.
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen damit insgesamt 5.180.250 Stimmrechte.
Lichtenau, im Januar 2011
Der Vorstand der LS telcom AG
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte
PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: +49 621 709907
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