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LS telcom AG

Annual Report Feb 17, 2021

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Annual Report

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Finanzbericht: 27713542

LS telcom Aktiengesellschaft

Lichtenau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionäre,

auch LS telcom ist im zurückliegenden Geschäftsjahr 2019/​2020 von der Corona-Pandemie nicht verschont worden. Nachdem das Geschäftsjahr vielversprechend und planmäßig begonnen hatte, machten die weltweite Ausbreitung des COVID-19-Virus, der anschließende Lockdown, die weltweiten Reiserestriktionen, Kontaktverbote und viele weitere ungeplante und einschneidende Einschränkungen alle vorherigen Planungen und unternehmerischen Zielsetzungen zunichte.

Wir haben aber schnell, professionell und umsichtig reagiert und aus der gegebenen Situation das Beste gemacht. Kluge Ideen, unternehmerisches Gespür und der Enthusiasmus und Kampfgeist unserer Mitarbeiter haben zu schnellen Anpassungen an die gegebene Situation geführt, neue Vertriebskanäle eröffnet, die Digitalisierung noch schneller als geplant vorangetrieben und alle Möglichkeiten genutzt, remote Produkte fertig zu stellen, Projekte zu finalisieren und möglichst viel Neugeschäft an Land zu ziehen.

Am Ende des Geschäftsjahres hat sich nicht nur gezeigt, dass LS telcom mit seinen Produkten systemrelevant ist. Genauso sehr zeigte sich, dass wir in der Lage sind, krisensicher weiterzuarbeiten und das Geschäft im Wesentlichen auch unter extrem erschwerten Pandemiebedingungen fortzuführen. Ebenso können wir - durchaus mit Stolz und Überzeugung - sagen, dass die Pandemie unseren Konzern technologisch noch stärker gemacht hat.

Nach Überzeugung des Aufsichtsrats ist so gut wie kein Geschäft durch die Corona-Krise endgültig verloren gegangen. All unsere technologischen Anstrengungen waren weder verfrüht noch vergebens. Es gibt auch ein Leben, vor allem ein Wirtschaftsleben, nach der Krise und die kommenden Geschäftsjahre werden uns die Gelegenheit bieten, die verdiente Ernte - wenn auch mit zeitlicher Verzögerung - einzufahren.

Die künftige verstärkte Ausrichtung auf das Geschäft in neuen Vertikalmärkten und der Industrie wird unbeschadet der Pandemie das künftige Geschäft unseres Konzerns beflügeln, auch wenn die coronabedingten Investitionshemmnisse in der gesamten Weltwirtschaft hier zunächst einmal eine gewisse Bremswirkung erzeugt haben. Der Aufsichtsrat geht davon aus, dass nach der flächendeckenden Verfügbarkeit geeigneter Impfstoffe, also voraussichtlich ab Spätsommer 2021, die derzeitigen Investitionshemmnisse auf Seiten unserer Kunden sukzessive beseitigt sein werden. Für die Zukunft darf deshalb wieder mit nachhaltig positiven Ergebnissen und vor allem auch mit Dividendenausschüttungen gerechnet werden. Es besteht kein Anlass zu Pessimismus.

Die technologische Weltmarktführung von LS telcom, insbesondere in den neuen Märkten, ist während der Pandemie unangetastet geblieben. Wir haben die Zeit der Verlangsamung des weltweiten Wirtschaftslebens effizient dafür genutzt, Forschung und Produktentwicklung voranzutreiben und technologische Zukunftsvorsorge zu betreiben. Kein Mitarbeiter musste auch nur einen einzigen Tag in Kurzarbeit.

Der Aufsichtsrat der LS telcom AG hat den Vorstand auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/​2020 intensiv unterstützt.

Das Aufsichtsgremium hat die ihm nach dem Aktiengesetz und der Satzung der Gesellschaft obliegenden Aufgaben verantwortungsvoll wahrgenommen und den Vorstand der Gesellschaft überwacht und beratend begleitet. In alle wesentlichen unternehmerischen und strategischen Entscheidungen war der Aufsichtsrat unmittelbar, umfassend und frühzeitig eingebunden. Von zentraler Bedeutung waren dabei naturgemäß die Bewältigung der Folgen der weltweiten Corona-Pandemie, die Sicherstellung der Liquidität des Konzerns und all seiner Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die Inanspruchnahme zur Verfügung stehender nationaler und internationaler staatlicher Förderungsmaßnahmen, die Entwicklung neuer innovativer Produkte zur Ermöglichung des Betriebs unserer Kunden unter Pandemiebedingungen und die Akquisition weiterer zukunftsweisender Projekte, die auch in den schlimmsten Phasen der Pandemie gelungen ist. Das Risk-Management und Risk-Controlling nahm naturgemäß noch mehr Zeit in Anspruch als ohnehin der Fall, und auch die Weiterentwicklung der Konzern-Strategie wurde vom Aufsichtsrat nicht vernachlässigt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand während des gesamten zurückliegenden Geschäftsjahres ständig in engstem Kontakt zum Vorstand der Gesellschaft und hat diesen bei der Entscheidungsfindung umfassend beraten und unterstützt.

In seinen Sitzungen vom 29.11.2019, 20.02.2020, 29.05.2020, 20.08.2020 sowie in der Sitzung zum Zwecke der Feststellung des Jahresabschlusses und der Billigung des Konzern-Abschlusses (Bilanzsitzung) am 30.11.2020 hat sich der Aufsichtsrat durch den Vorstand ausführlich über die wirtschaftliche Situation des Konzerns und den Gang der Geschäfte unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat wurde darüber hinaus vom Vorstand während des gesamten Geschäftsjahres durch umfassende monatliche Berichte über die jeweilige aktuelle Geschäftsentwicklung - insbesondere den Auftragsbestand, die Entwicklung der Umsatzerlöse sowie die Vermögens-, Finanz- und Liquiditätslage, das Risikomanagement, das Risiko-Controlling, den Stand der Akquisition von in Verhandlungen befindlichen Aufträgen und den Zielerreichungsgrad der Geschäftsplanung - und über sämtliche Vorgänge von besonderer Tragweite und Bedeutung informiert. Die wirtschaftliche Lage und die geschäftliche Entwicklung des Konzerns wurden regelmäßig und intensiv, auch außerhalb förmlicher Sitzungen, mit dem Vorstand erörtert. Sämtliche Maßnahmen, welche einer Unterrichtung oder Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, wurden im Aufsichtsrat frühzeitig und umfassend besprochen, vom Aufsichtsrat verantwortlich begleitet und von diesem überwacht. Hierbei wurden auch innovative Methoden der Entscheidungsfindung wie Videokonferenzen effizient genutzt, so dass die Arbeitsweise des Aufsichtsrats durch die Corona-Pandemie keinerlei Beeinträchtigungen erfahren hat.

Der Aufsichtsrat hat sich in umfangreichen schriftlichen monatlichen Berichten durch den Vorstand lückenlos und detailliert über die Auftrags-, Liquiditäts- und Ertragslage der LS telcom AG sowie sämtlicher Tochtergesellschaften unterrichten lassen. Er hat ferner den Soll-/​Ist-Vergleich im Rahmen der Geschäftsplanung des LS telcom Konzerns, das Forderungsmanagement, das Risikomanagement, den Bestand an offenen Kundenforderungen, das Cash-Management und den Stand aller wichtigen Vertriebsaktivitäten innerhalb des Konzerns anhand der schriftlichen Berichte des Vorstands überprüft und überwacht.

Der Aufsichtsrat hat auch im zurückliegenden Geschäftsjahr eine aktive Rolle bei der Überprüfung und Fortschreibung des Risikomanagement-Systems der Gesellschaft sowie bei der Umsetzung und der Überwachung der Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Kodex übernommen. Die Funktionstüchtigkeit und Effizienz des Risikofrühwarnsystems des LS telcom Konzerns wurde, wie auch in den Vorjahren, im Auftrag des Aufsichtsrats im Rahmen der zurückliegenden Abschlussprüfung und Konzern-Abschlussprüfung 2019/​2020 vom Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer überprüft.

Nicht zuletzt den bewährten und effizienten Mechanismen des Risikomanagements und Risiko-Controlling im LS telcom Konzern ist es zu verdanken, dass der Konzern auch in der schwierigsten Phase der Pandemie im zurückliegenden Geschäftsjahr keine nennenswerten Forderungsausfälle zu verzeichnen hatte und stets auf mehr als ausreichende Liquiditätspolster zur Abdeckung aller operativen Geschäftsaktivitäten zurückgreifen konnte.

Alle Maßnahmen und Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden in den Aufsichtsratssitzungen bzw. in Telefon- und Videokonferenzen und im schriftlichen Umlaufverfahren ausführlich behandelt.

Das Kontrollgremium hat in seiner Bilanzsitzung vom 30.11.2020 den Jahresabschluss des Berichtsjahres nach § 172 Satz 1 AktG festgestellt und den Konzern-Abschluss gebilligt. Die Unternehmensplanung 2020/​2021 sowie die Mittelfristplanung 2021 bis 2025 wurden vom Aufsichtsrat durch Beschlussfassung im Umlaufverfahren am 30.10.2020 mit Ergänzungsbeschluss vom 22.11.2020 verabschiedet.

Zu den wichtigsten Beratungsthemen des Aufsichtsgremiums im abgelaufenen Geschäftsjahr zählten:

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die Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für den LS telcom Konzern
der Soll-/​Ist-Vergleich zwischen Geschäftsplanung und Geschäftsverlauf
die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des LS telcom Konzerns
der Ausbau des USA-Geschäfts
der Ausbau neuer technologischer Geschäftsfelder und neuer Märkte
die konzernweite Geschäftsplanung 2021 bis 2025
die Absicherung und der weitere Ausbau der technologischen Weltmarktführerschaft des Konzerns
das Risikomanagement, das Risikocontrolling und die strategische Finanzplanung
die Weiterentwicklung der konzernweiten Digitalisierung.

Zusätzlich hat der Aufsichtsrat nach Ziffer 5.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der hier maßgeblichen Fassung die Effizienz seiner Tätigkeit überprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Arbeitsabläufe und die Prozesse der Entscheidungsfindung im Aufsichtsrat effizient und zielorientiert ausgerichtet sind, insbesondere, dass der Aufsichtsrat zu jeder Zeit für die Mitglieder des Vorstands erreichbar ist und diesen schnell, kompetent, unkompliziert und erfahren mit Rat und Tat zur Seite steht.

Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht der LS telcom AG, der Konzern-Abschluss des LS telcom Konzerns sowie der Konzern-Lagebericht, jeweils zum 30.09.2020, wurden durch die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, im Auftrag des Aufsichtsrats geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht der LS telcom AG, der Konzern-Abschluss sowie der Lagebericht des LS telcom Konzerns und die jeweiligen Prüfungsberichte der Abschlussprüfer wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt und erläutert und von ihm gemäß § 171 Abs. 1 AktG geprüft. Die Abschlussprüfer haben im Rahmen der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 30.11.2020 ausführlich über sämtliche wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet und alle Fragen des Aufsichtsrats umfassend beantwortet. Der Aufsichtsrat hatte vor Durchführung der Abschlussprüfung mit den Abschlussprüfern gemäß Ziff. 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der hier maßgeblichen Fassung vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über jegliche während der Prüfung möglicherweise auftretenden Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich zu unterrichten war. Ferner hatte der Aufsichtsrat gemäß Ziff. 7.2.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex die Abschlussprüfer verpflichtet, über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich zu berichten, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung möglicherweise ergeben. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat mit den Abschlussprüfern vereinbart, dass diese ihn informieren und im Prüfungsbericht vermerken, wenn sie bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellen sollten, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand bzw. Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben.

Der Aufsichtsrat hat in eigener Verantwortung die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gem. Ziff. 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex überprüft und eine schriftliche Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt, in welcher über sämtliche beruflichen, geschäftlichen, persönlichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Abschlussprüfer bzw. seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits umfassend und detailliert Rechenschaft abgelegt wird. Der Aufsichtsrat hat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers festgestellt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht der LS telcom AG sowie den Konzern-Abschluss, den Konzern-Lagebericht des LS telcom Konzerns und den Vorschlag des Vorstands zur Ergebnisverwendung umfassend geprüft. Diese Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. Somit ist der Jahresabschluss der Gesellschaft gemäß § 172 S. 1 AktG festgestellt, der Konzern-Abschluss gemäß § 171 Abs. 1; Abs. 2 Satz 4 AktG gebilligt. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands angeschlossen.

Für ihren vorbildlichen Einsatz im zurückliegenden Geschäftsjahr spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand, der erweiterten Geschäftsleitung und allen Mitarbeitern der LS telcom AG sowie ihrer Tochtergesellschaften seinen Dank und seine Anerkennung aus. Der vorbildliche Einsatz und die Kreativität unserer Mitarbeiter haben entscheidenden Anteil daran, dass LS telcom die Folgen der Pandemie weit besser bewältigt hat und auch weiterhin bewältigen wird als viele andere deutsche Unternehmen.

Stuttgart/​Lichtenau, den 10. Dezember 2020

Dr. Winfried Holtermüller, Rechtsanwalt, Vorsitzender des Aufsichtsrats der LS telcom AG

Bilanz zum 30. September 2020

der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau

Aktiva

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Stand am 30.09.2020

EUR
Stand am 30.09.2019

EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen an solchen Rechten 92.397,90 196.962,56
92.397,90 196.962,56
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken 1.064.715,47 1.132.134,06
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.587.317,30 1.360.039,86
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 47.307,40 777.520,86
2.699.340,17 3.269.694,78
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.530.718,12 4.530.718,12
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.635.163,78 7.419.615,68
3. Beteiligungen 110.066,40 110.066,40
11.275.948,30 12.060.400,20
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 180.111,49 169.218,55
2. Unfertige Leistungen 908.577,76 721.738,46
3. Fertige Erzeugnisse 45.480,30 0,00
1.134.169,55 890.957,01
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.797.175,50 2.467.059,76
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.985.332,78 6.968.098,71
4. Sonstige Vermögensgegenstände 2.625.850,13 2.392.749,22
9.408.358,41 11.827.907,69
III. Flüssige Mittel 10.334.240,99 931.892,89
C. Rechnungsabgrenzungsposten 300.939,22 276.454,30
D. Aktive latente Steuer 578.053,08 529.546,16
35.823.447,62 29.983.815,59
Passiva
Stand am 30.09.2020

EUR
Stand am 30.09.2019

EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 5.817.000,00 5.817.000,00
Nennbetrag der eigenen Anteile -24.000,00 -24.000,00
Ausgegebenes Kapital 5.793.000,00 5.793.000,00
II. Kapitalrücklage 8.910.478,15 8.910.478,15
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 285.582,79 285.582,79
IV. Bilanzgewinn 1.729.502,55 2.872.158,75
16.718.563,49 17.861.219,69
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 154.600,00 154.600,00
2. Sonstige Rückstellungen 2.020.217,40 2.875.222,78
2.174.817,40 3.029.822,78
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12.658.469,49 5.096.208,71
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 699.840,00 412.582,50
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 449.076,04 381.087,16
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 769.261,49 1.481.295,68
5. Sonstige Verbindlichkeiten 212.398,33 258.941,52
14.789.045,35 7.630.115,57
D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.141.021,38 1.462.657,55
35.823.447,62 29.983.815,59

Gewinn-und-Verlust-Rechnung für die Zeit vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020

der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau

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2019/​2020

in EUR
2018/​2019

in EUR
1. Umsatzerlöse 19.779.890,33 24.431.978,94
2. Erhöhung (i. V. Verminderung) des Bestands an unfertigen Leistungen und fertigen Erzeugnissen 232.319,60 -210.495,39
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 195.076,92
4. Sonstige betriebliche Erträge 735.109,39 309.781,53
20.747.319,32 24.726.342,00
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 340.240,53 1.596.401,77
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 5.142.794,91 4.680.047,15
5.483.035,44 6.276.448,92
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 10.656.499,53 10.951.732,91
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 1.763.812,14 1.612.652,01
12.420.311,67 12.564.384,92
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 786.561,87 628.319,31
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.040.991,61 2.779.649,63
-983.581,27 2.477.539,22
9. Erträge aus Beteiligungen 0,00 47.364,62
10. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 305.881,39 314.851,67
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 594,51
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen 285.915,31 1.399.403,35
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 156.221,69 153.670,82
14. Steuern (i. V. erstattete Steuern) vom Einkommen und vom Ertrag 17.339,02 -344.214,91
-153.594,63 -846.048,46
15. Ergebnis nach Steuern -1.137.175,90 1.631.490,76
16. Sonstige Steuern 5.480,30 4.823,30
17. Jahresfehlbetrag (i. V. Jahresüberschuss) -1.142.656,20 1.626.667,46
18. Gewinnvortrag 2.872.158,75 1.245.491,29
19. Bilanzgewinn 1.729.502,55 2.872.158,75

Entwicklung des Anlagevermögens der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau, im Geschäftsjahr 2019/​2020

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Anschaffungs-/​Herstellungskosten
in EUR Stand am 01.10.2019 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 30.09.2020
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen an solchen Rechten 1.432.726,58 16.529,92 67.685,06 0,00 1.381.571,44
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken 2.629.118,77 0,00 0,00 0,00 2.629.118,77
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.746.743,85 90.811,06 174.509,34 740.666,60 5.403.712,17
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 777.520,86 10.453,14 0,00 -740.666,60 47.307,40
8.153.383,48 101.264,20 174.509,34 0,00 8.080.138,34
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.530.718,12 0,00 0,00 0,00 4.530.718,12
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 10.926.172,30 436.677,74 935.214,33 0,00 10.427.635,71
3. Beteiligungen 110.066,40 0,00 0,00 0,00 110.066,40
15.566.956,82 436.677,74 935.214,33 0,00 15.068.420,23
25.153.066,88 554.471,86 1.177.408,73 0,00 24.530.130,01

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Kumulierte Abschreibungen
in EUR Stand am 01.10.2019 Zugänge Abgänge Stand am 30.09.2020
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen an solchen Rechten 1.235.764,02 121.094,58 67.685,06 1.289.173,54
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken 1.496.984,71 67.418,59 0,00 1.564.403,30
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.386.703,99 598.048,70 168.357,82 3.816.394,87
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
4.883.688,70 665.467,29 168.357,82 5.380.798,17
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.506.556,62 285.915,31 0,00 3.792.471,93
3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
3.506.556,62 285.915,31 0,00 3.792.471,93
9.626.009,34 1.072.477,18 236.042,88 10.462.443,64

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Buchwerte
in EUR Stand am 30.09.2020 Stand am 30.09.2019
--- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen an solchen Rechten 92.397,90 196.962,56
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken 1.064.715,47 1.132.134,06
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.587.317,30 1.360.039,86
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 47.307,40 777.520,86
2.699.340,17 3.269.694,78
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.530.718,12 4.530.718,12
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.635.163,78 7.419.615,68
3. Beteiligungen 110.066,40 110.066,40
11.275.948,30 12.060.400,20
14.067.686,37 15.527.057,54

Anhang für das Geschäftsjahr 2019/​2020

der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau

A. RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der LS telcom AG, Lichtenau (Amtsgericht Mannheim, HRB 211164), die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis acht Jahren vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/​Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen ein und 35 Jahren.

Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten oder Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Bestimmung der beizulegenden Werte erfolgt bei Anteilen an verbundenen Unternehmen mit Hilfe der Discounted-Cashflow-Methode und bei Ausleihungen an verbundene Unternehmen unter Beachtung der erwarteten künftigen Zahlungsströme auf Basis einer 5-Jahresplanung. Wesentliche Planungsannahmen betreffen die zugrunde gelegte Umsatzentwicklung sowie die Ergebnismarge und das Wachstum der ewigen Rente. Die tatsächlichen zukünftigen Werte können von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses sind wesentliche Änderungen der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen nicht erkennbar. Bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen war im Berichtsjahr eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag aufgrund reduzierter Planerwartungen erforderlich.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihm am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Die geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder zum niedrigeren Zeitwert.

Die unfertigen Leistungen und die fertigen Erzeugnisse sind mit den Herstellungskosten bewertet. Dabei werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie herstellungsbezogene Verwaltungsgemeinkosten einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken wurden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1,0 % gebildet.

Latente Steuern werden insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen im Zusammenhang mit der Fremdwährungsbewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie bei den sonstigen Rückstellungen ermittelt. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Bewertung der temporären Differenzen und der innerhalb der nächsten fünf Jahre verrechenbaren steuerlichen Verlustvorträge erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden Steuersatz für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt 27,7 %. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2019/​2020 ergab sich ein Überhang an aktiven latenten Steuern. Dieser wurde in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB aktiviert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Die erhaltenen Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.

B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG

I. Bilanz

1. Anlagevermögen

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen mit EUR 4.985.332,78 (i. V. EUR 6.968.098,71) auf den Liefer- und Leistungsverkehr.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen ist ein Betrag von EUR 547,15 (i. V. EUR 2.350.836,77) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen. Es sind keine sonstigen Vermögensgegenstände rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstanden.

3. Flüssige Mittel

Der Posten enthält den Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten.

4. Latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern sind in Höhe von EUR 500.000,00 (i. V. EUR 500.000,00) auf steuerliche Verlustvorträge und in Höhe von EUR 78.053,08 (i. V. EUR 64.345,18) auf zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen zurückzuführen. Es erfolgte eine Verrechnung mit den passiven latenten Steuern in Höhe von EUR 0,00 (i. V. EUR 34.799,02), die sich aus zeitlichen Unterschieden zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen ergeben.

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in EUR 30.09.2019 Veränderung 30.09.2020
Aktive latente Steuern 564.345,18 13.707,90 578.053,08
Passive latente Steuern 34.799,02 -34.799,02 0,00
Saldierte Steuerlatenzen 529.546,16 48.506,92 578.053,08

Zum Bilanzstichtag verfügt die Gesellschaft über einen nicht genutzten körperschaftssteuerlichen Verlustvortrag in Höhe von EUR 6.633.239,00 und einen nicht genutzten gewerbesteuerlichen Verlustvortrag in Höhe von EUR 6.401.263,00 zur Verrechnung mit künftigen Gewinnen.

5. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag EUR 5.817.000,00 und ist in 5.817.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 9. März 2017 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 8. März 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 2.667.500,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2017). Im Geschäftsjahr 2019/​2020 wurde keine Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital durchgeführt.

Eigene Anteile

Die Gesellschaft hat im laufenden Wirtschaftsjahr keine eigenen Aktien erworben oder veräußert. Am Bilanzstichtag waren somit 24.000 eigene Aktien im Bestand. Der Bestand zum Bilanzstichtag setzt sich wie folgt zusammen:

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Stück Anteil am Grundkapital

in EUR
Anteil am Grundkapital

in %
Erwerbs-/​ Verkaufsgrund
Aktienkäufe August 2008 6.004 6.004,00 0,10 spätere Akquisition
Aktienkäufe September 2008 26.160 26.160,00 0,45 spätere Akquisition
Aktienkäufe Oktober 2008 47.595 47.595,00 0,82 spätere Akquisition
Aktienkäufe November 2008 34.441 34.441,00 0,59 spätere Akquisition
Aktienkäufe Dezember 2008 22.269 22.269,00 0,38 spätere Akquisition
Aktienkäufe Januar 2009 15.731 15.731,00 0,27 spätere Akquisition
Aktienkäufe Februar 2009 2.550 2.550,00 0,04 spätere Akquisition
Aktienkäufe Juli 2011 5.970 5.970,00 0,10 spätere Akquisition
Aktienkäufe August 2011 4.080 4.080,00 0,07 spätere Akquisition
Aktienkäufe November 2011 5.500 5.500,00 0,09 spätere Akquisition
Aktienkäufe Dezember 2011 3.700 3.700,00 0,06 spätere Akquisition
Aktienverkäufe Juni 2014 -150.000 -150.000,00 -2,58 Akquisition
24.000 24.000,00 0,41

Die eigenen Aktien wurden in Höhe des Nennwertes vom gezeichneten Kapital abgesetzt.

Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Anteile wurde am 14. März 2019 wirksam und gilt bis zum 13. März 2024. Die von der Hauptversammlung am 13. März 2014 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien lief am 12. März 2019 aus.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. März 2017 dazu ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 8. März 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 2.667.500,00 zu erhöhen.

Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. März 2017, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.667.500,00 zu erhöhen, beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 2.185.500,00.

Das Eigenkapital entwickelte sich wie folgt:

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in EUR Ausgegebenes Kapital Kapital Rücklage Gewinn-Rücklage Bilanzgewinn Eigenkapital
Stand am 30.09.2019 5.793.000,00 8.910.478,15 285.582,79 2.872.158,75 17.861.219,69
Jahresfehlbetrag -1.142.656,20 -1.142.656,20
Stand am 30.09.2020 5.793.000,00 8.910.478,15 285.582,79 1.729.502,55 16.718.563,49

Ausschüttungsgesperrte Beträge

Gemäß § 268 Abs. 8 HGB unterliegt die Aktivierung latenter Steuern in Höhe von EUR 578.053,08 einer Ausschüttungssperre.

6. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten (TEUR 1.631), für Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 151) und für ausstehende Eingangsrechnungen (TEUR 42).

7. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten zum 30. September 2020 setzen sich wie folgt zusammen:

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in EUR Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre Restlaufzeit über 5 Jahre Gesamt
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.432.385,70 11.226.083,79 0,00 12.658.469,49
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 699.840,00 0,00 0,00 699.840,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 449.076,04 0,00 0,00 449.076,04
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 769.261,49 0,00 0,00 769.261,49
Sonstige Verbindlichkeiten 212.398,33 0,00 0,00 212.398,33
3.562.961,56 11.226.083,79 0,00 14.789.045,35

Die Verbindlichkeiten zum 30. September 2019 setzen sich wie folgt zusammen:

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in EUR Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre Restlaufzeit über 5 Jahre Gesamt
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 337.739,22 4.758.469,49 0,00 5.096.208,71
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 412.582,50 0,00 0,00 412.582,50
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 381.087,16 0,00 0,00 381.087,16
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.481.295,68 0,00 0,00 1.481.295,68
Sonstige Verbindlichkeiten 258.941,52 0,00 0,00 258.941,52
2.871.646,08 4.758.469,49 0,00 7.630.115,57

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen mit EUR 769.261,49 (i. V. EUR 1.481.295,68) auf den Liefer- und Leistungsverkehr.

Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen Sicherungsübereignungen an sieben Fahrzeugen (Valuta zum 30. September 2020 EUR 108.469,49). Ferner sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 400.000,00 durch Grundpfandrechte gesichert.

Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 30.09.2020 30.09.2019
Verbindlichkeiten aus Steuern 148.918,86 214.065,57
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 43.556,03 39.586,57
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 19.923,44 5.289,38
212.398,33 258.941,52

II. Gewinn-und-Verlust-Rechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse lassen sich wie folgt nach Tätigkeitsbereichen verteilen:

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in TEUR
Hardwarenahe Systeme und Dienstleistungen 4.669
Softwaresysteme 15.111
19.780

Dabei werden 19,0 % der Umsätze im Inland (TEUR 3.758), 35,5 % im europäischen Ausland (TEUR 7.031) und 45,5 % (TEUR 8.991) im übrigen Ausland erzielt.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 396 ausgewiesen. Es handelt sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 167.632,78 (i. V. EUR 185.563,23) enthalten. Davon entfallen auf unrealisierte Erträge EUR 5.451,30 (i. V. EUR 120.729,46).

3. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 54 ausgewiesen. Hierbei handelt sich im Wesentlichen um Aufwendungen aus der Ausbuchung von Forderungen aus Vorjahren.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 433.919,16 (i. V. EUR 73.517,73). Davon entfallen auf unrealisierte Aufwendungen EUR 130.693,04 (i. V. EUR 5.440,41).

4. Beteiligungsergebnis und Abschreibungen auf Finanzanlagen

In den Erträgen aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens sind Zinsen in Höhe von EUR 305.881,39 (i. V. EUR 314.851,67) von verbundenen Unternehmen enthalten.

Im Geschäftsjahr erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 285.915,31 (i. V. EUR 1.399.403,35).

5. Finanzergebnis

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit EUR 0,00 (i. V. EUR 288,64) verbundene Unternehmen.

In den Zinsen und ähnlichen Erträgen ist kein Zinsertrag aus der Abzinsung von Rückstellungen enthalten.

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen in Höhe von EUR 134,25 (i. V. EUR 0,00), verbundene Unternehmen.

6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Unter den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind keine periodenfremde Erträge enthalten.

Unter den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind EUR 48.506,92 (i. V. EUR 564.345,18) latenter Steuerertrag und EUR 0,00 (i. V. EUR 34.799,02) latenter Steueraufwand enthalten.

7. Außergewöhnliche Aufwendungen

Im Geschäftsjahr sind wie im Vorjahr keine außergewöhnlichen Aufwendungen angefallen.

C. SONSTIGE ANGABEN

1. Beteiligungsverhältnisse

Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag an folgenden Unternehmen eine Beteiligung im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB:

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Name und Sitz Beteiligungsquote

in %
Währung Eigenkapital Jahresergebnis
LS telcom Ltd., Ottawa/​Kanada 100 TCAD -25 1.076
Vision2Comm GmbH, Lichtenau 100 TEUR 88 30
LS telcom SAS, Paris/​Frankreich 100 TEUR 129 -1.004
LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd., Ruimsig/​Südafrika 51 TZAR 10.915 -2.346
NG Networks Co., Ltd., Suzhou/​China 40 TRMB 3.457 -3.119
Colibrex GmbH, Rheinmünster 100 TEUR -1.239 -59
LS telcom Inc., Bowie, Maryland/​USA 100 TUSD -6.100 -424
LST Middle East FZ-LLC, Dubai/​Vereinigte Arabische Emirate 49 TAED -2.058 -3.295
LS telcom UK Ltd., London/​Vereinigtes Königreich 100 TGBP -653 305
RadioSoft Inc., Clarkesville/​USA 100 TUSD 1.757 -33
LS telcom Australia Pty Ltd, Sydney/​Australien 100 TAUD 31 14
Bietergemeinschaft LS telcom AG & FSP services GmbH, Lichtenau 50 TEUR 0 0

2. Personal

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Angestellten beträgt (inklusive der Betriebsstätten) 158.

3. Außerbilanzielle Geschäfte

Haftungsverhältnisse

Für zwei Tochterunternehmen wurde eine Patronats- und Garantieerklärung abgegeben, nach welcher die Gesellschaft für die fälligen Verbindlichkeiten der Tochterunternehmen für einen bestimmten Zeitraum einsteht. Die Verbindlichkeiten beider Tochterunternehmen belaufen sich zum 30. September 2020 auf TEUR 812.

Immobilien-Mietvertrag

Mit Wirkung zum 1. Januar 2006 hat die Gesellschaft einen Immobilien-Leasingvertrag über Büro- und Verwaltungsgebäude in Lichtenau mit einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren abgeschlossen. Nach zehn bzw. 15 Jahren besteht eine Kaufoption zum Erwerb sämtlicher Anteile an den Leasingobjektgesellschaften, in deren Eigentum sich das Grundstück befindet. Die Gesellschaft wird zum 31. Dezember 2020 von dieser Kaufoption Gebrauch machen. Zu diesem Zwecke baute die Gesellschaft ab dem Jahr 2008 ein Mieterdarlehen auf, das bei dem Kauf mit der Restverbindlichkeit verrechnet wird. Die Restverbindlichkeit aus diesem Finanzierungsleasing beläuft sich zum 30. September 2020 auf TEUR 105.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen, die sich wie folgt zusammensetzen:

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Miet- und Leasingverpflichtungen in TEUR
Fällig 01.10.2020 - 30.09.2021 97
Fällig 01.10.2021 - 30.09.2025 94
Fällig ab 01.10.2025 und später 0
Gesamt 191

4. Organe der Gesellschaft

Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:

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Dr. Winfried Holtermüller

(Rechtsanwalt), Stuttgart (Vorsitzender)
Prof. Dr. Werner Wiesbeck

(Professor für Höchstfrequenztechnik und Elektronik), Keltern (stellv. Vorsitzender)
Dipl.-Finw. Karl Hensinger

(Finanzwirt), Laupheim

Die Mitglieder des Aufsichtsrats üben keine weiteren Aufsichtsratsmandate aus.

Dem Vorstand gehören an die Herren:

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Dr. Manfred Lebherz

(Sprecher und Vorstand Finanzen, Investor Relations, Vertrieb), Lichtenau
Dr. Georg Schöne

(Vorstand Forschung & Entwicklung, Personal, strategische Entwicklung Soft- und Hardwaresysteme), Lichtenau
Dipl.-Ing. Roland Götz

(Vorstand Consulting, Engineering Services, strategische Entwicklung Beratungsdienstleistungen), Rheinmünster

Im Geschäftsjahr 2019/​2020 wurden Gehaltsaufwendungen für den Vorstand in Höhe von insgesamt TEUR 818 (i. V. TEUR 1.302) erfasst. Davon betreffen TEUR 818 (i. V. TEUR 747) fixe, d. h. erfolgsunabhängige Vergütungen und TEUR 0 (i. V. TEUR 555) variable erfolgsbezogene Vergütungsanteile. Im Geschäftsjahr wurden Rückstellungen in Höhe von TEUR 275 aufgelöst, deren Zuführungen in den Vorjahren in der Gesamtvergütung berücksichtigt wurden. Im Berichtsjahr wurden keine (i. V. TEUR 555) variablen Anteile im Aufwand als Rückstellungen für mögliche langfristige Vergütungsverpflichtungen erfasst, die sich in den künftigen ein bis zwei Jahren aufgrund der langfristigen Bonusregelungen der Vorstandsverträge (virtuelle Aktienoptionen und Eigenkapitalrendite-Kriterien) ergeben können. Abhängig vom Geschäfts- und Kursverlauf wird dieser Betrag entsprechend jährlich angepasst werden und stellt nicht zwingend den an den Vorstand letztlich auszuzahlenden Betrag dar. Einzelheiten zu den Vergütungen des Vorstands und Aufsichtsrats enthält der im Lagebericht von der LS telcom AG dargestellte Vergütungsbericht.

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019/​2020 Bezüge in Höhe von TEUR 66 (i. V. TEUR 67).

Herr Dr. Manfred Lebherz hält zum Bilanzstichtag unverändert 1.537.862, Herr Dr. Georg Schöne 1.624.843 (i. V. 1.614.445) und Herr Roland Götz unverändert 4.148 Aktien. Die Mitglieder des Aufsichtsrates halten 4.148 (i. V. 14.546) Aktien.

5. Honorar des Abschlussprüfers (ohne Umsatzsteuer)

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in TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 119
Steuerberatungsleistungen 13
Sonstige Leistungen 5
Gesamthonorar 137

Die Abschlussprüfungsleistungen betrafen Aufwendungen für die Prüfung des Jahres- und Konzern-Abschlusses der Gesellschaft. Die Steuerberatungsleistungen umfassen insbesondere Honorare für die Erstellung von Steuererklärungen sowie laufende steuerliche Beratung. Die sonstigen Leistungen betreffen die fachliche Unterstützung im Zusammenhang mit bilanziellen Fragestellungen.

6. Konzern-Abschluss

Die LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau, ist nach § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzern-Abschlusses verpflichtet. Die Veröffentlichung des Konzern-Abschlusses erfolgt im Bundesanzeiger.

7. Mitteilung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG

a) Mitteilungen im Geschäftsjahr 2019/​2020

Im Geschäftsjahr 2019/​2020 gab es keine Stimmrechtsmitteilungen.

b) Mitteilung vom 24.07.2018

"Die Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg, teilt gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Anteil an Aktien am 19.07.2018 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 8,60 % beträgt."

c) Mitteilung vom 06.07.2018

"Herr Dr. Georg Schöne teilt gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit, dass sein Anteil an Aktien am 04.07.2018 die Schwelle von 30 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 27,75 % beträgt."

d) Mitteilung vom 16. November 2010

"Herr Günter Weispfenning, Deutschland, hat uns am 12.11.2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der LS telcom AG, Lichtenau, Deutschland, ISIN DE0005754402, WKN: 575440, am 09.11.2010 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,05 % (Anzahl der Stimmrechte: 269.253 Stimmrechte) betragen hat."

e) Korrekturmitteilung vom 16. Juli 2012

"Frau Ingrid Weispfenning, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18.05.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der LS telcom AG, Lichtenau, Deutschland, am 02.11.2011 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 9,39 % (das entspricht 501.139 Stimmrechten) betragen hat. Hiervon sind ihr 0,43 % der Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 WpHG zuzurechnen.

5,07 % (270.447 Stimmrechte) davon hielt Frau Ingrid Weispfenning als Mitglied der Erbengemeinschaft nach Herrn Günter Weispfenning, bestehend aus Frau Ingrid Weispfenning und Frau Christiane Weispfenning.

Außerdem hat uns Frau Ingrid Weispfenning, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21.05.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der LS telcom AG, Lichtenau, Deutschland, am 16.11.2010 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,03 % (das entspricht 161.610 Stimmrechten) betragen hat."

f) Korrekturmitteilung vom 16. Juli 2012

"Frau Christiane Weispfenning, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18.05.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der LS telcom AG, Lichtenau, Deutschland, am 02.11.2011 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 5,11 % (das entspricht 272.447 Stimmrechten) betragen hat. Hiervon sind ihr 0,47 % der Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 WpHG zuzurechnen.

5,07 % (270.447 Stimmrechte) davon hielt Frau Christiane Weispfenning als Mitglied der Erbengemeinschaft nach Herrn Günter Weispfenning, bestehend aus Frau Ingrid Weispfenning und Frau Christiane Weispfenning.

Außerdem hat uns Frau Christiane Weispfenning, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18.05.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der LS telcom AG, Lichtenau, Deutschland, am 05.03.2012 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte unterschritten und an diesem Tag 2,31 % (das entspricht 123.263 Stimmrechten) betragen hat."

8. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG

Am 29. November 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat die jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Webseite der Gesellschaft (www.LStelcom.com) dauerhaft zugänglich gemacht.

9. Nachtragsbericht

Nach Ende des Geschäftsjahres zum 30. September 2020 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet, über die an dieser Stelle zu berichten wäre.

10. Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Bilanzgewinn der Gesellschaft beträgt EUR 1.729.502,55. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Lichtenau, 23. November 2020

LS telcom Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Dr. Manfred Lebherz

Dr. Georg Schöne

Dipl.-Ing. Roland Götz

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/​2020

der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau

A. GESCHÄFT UND RAHMENBEDINGUNGEN

1. Marktumfeld und Absatzentwicklung

Zu Beginn des Geschäftsjahres waren die Aussichten sowohl für die Weltwirtschaft als auch für den LS telcom Konzern noch durchweg positiv. Die Corona-Pandemie hat die Situation jedoch ab Ende Januar 2020 signifikant verändert und sukzessive weltweit zu drastischen Einschnitten im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben geführt. Quarantänemaßnahmen, Reise- und Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Pandemie, die die Schließung von Flughäfen, Absagen von Messen und Veranstaltungen sowie temporäre Schließungen von ganzen Behörden zur Folge hatten, beeinträchtigen die überwiegend exportorientierte Geschäftstätigkeit des Unternehmens seit Ausbruch der Pandemie erheblich. Gleichwohl wurde die LS telcom AG nicht so schwer getroffen, wie noch während der ersten Lockdown-Phase der Pandemie befürchtet.

Sämtliche LS telcom-Dienstleistungen und -Systemprodukte, wie Enterprise-Systemlösungen für das Spektrum-Management oder auch integrierte Funküberwachungs-Messsysteme, stoßen nach wie vor auf hohes Interesse bei Kunden. Durch Umstellung und Intensivierung der Marketingmaßnahmen auf webbasierte Veranstaltungen und eine umfassende Nutzung der Online-Medien als Vertriebskanal, konnte der Kontakt mit Kunden nicht nur gehalten werden; gerade die Webinare haben durch erfreulich hohe Teilnehmerzahlen in allen beworbenen Produktbereichen gezeigt, dass damit sogar die Reichweite vergrößert werden kann.

Die LS telcom AG erhielt während der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres gemeinsam mit unseren jeweiligen Partnern in mehreren größeren Ausschreibungen den Zuschlag und ging damit als Gewinner aus den Vergabeverfahren für Frequenzverwaltungs- und -überwachungssysteme hervor. Aufgrund der pandemiegegebenen Beschränkungen ziehen sich die Vertragsverhandlungen und -abschlüsse allerdings ungewöhnlich lange hin.

Ähnlich beeinträchtigen die seit Beginn der Pandemie geltenden Reiserestriktionen und Quarantäneauflagen auch die Abwicklung von Projekten und verzögern die Realisierung von Umsatzerlösen. Mit Fernzugriff auf Kundensysteme und der Schulung von lokalen Partnern versuchen wir, diese Umstände jedoch soweit wie möglich abzufedern.

Die Weltfunkkonferenz WRC19 der ITU (Internationale Fernmeldeunion) hatte im November 2019 die technischen und frequenz-politischen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Funkspektrums für eine Vielzahl neuer Dienst- und Funkanwendungen abgesteckt, was auch dem LS telcom Konzern neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen wird. Die im Prognosebericht des letzten Geschäftsberichts 2018/​2019 unter dem Abschnitt "Chancen der künftigen Entwicklung" publizierten Einschätzungen für die einzelnen Geschäftssegmente und zu den sich bietenden Chancen treffen weiterhin zu. Die kontinuierlich zunehmende Nutzungsintensität des Funkspektrums, vor allem getrieben durch neue Anwendungen und Nutzer im Themenumfeld Industrie 4.0, 5G-Technologie und das Internet der Dinge, bieten LS telcom-Produkten signifikantes neues Marktpotenzial.

Diverse für das Geschäftsjahr 2019/​2020 avisierte Projekte wurden allerdings kundenseitig verschoben und sollen zu einem späteren Zeitpunkt implementiert werden. Die Auftragserwartungen aus den neu adressierten Vertikalmärkten konnten daher leider noch nicht erfüllt werden. Gründe dafür sind einerseits durch die Pandemie verursachte wirtschaftliche Probleme in bestimmten Branchen, andererseits auch der Umstand, dass nicht zuletzt aufgrund der Covid-19-Pandemie die erforderliche 5G-Technologie für industriespezifische Anwendungen frühestens ab Ende 2021 zur Verfügung stehen wird. Die entsprechenden Chancen in diesen Vertikalmärkten werden sich daher voraussichtlich erst gegen Ende des neuen Geschäftsjahres 2020/​2021 zu materialisieren beginnen.

Vor diesem Hintergrund ist der Vorstand nach wie vor davon überzeugt, dass sich die in den letzten Jahren getätigten, sehr hohen Aufwendungen und Investitionen für regionale und thematische Markterschließungsmaßnahmen wenigstens mittelfristig im gewünschten Geschäftserfolg niederschlagen werden und das Unternehmen nach Abklingen der Pandemie an den Erfolg des Geschäftsjahres 2018/​2019 mit weiterem Wachstum anknüpfen kann.

Es herrscht sowohl im hardwarenahen Geschäft wie auch bei den Softwaresystemen unverändert erheblicher Preisdruck durch den Wettbewerb, dem das Unternehmen durch weitergehende Standardisierung von Produkten begegnet, um eine nachhaltige Schmälerung der Margen zu vermeiden. Durch die Attraktivität des Marktes versuchen sowohl neue Unternehmen in den Markt zu drängen als auch alteingesessene sich in den von LS telcom adressierten Nischen zu platzieren. Mit dem einzigartigen Funktionsumfang unserer Produkte sehen wir uns aber nach wie vor sehr gut wettbewerbsfähig positioniert.

Aufgrund der oben beschriebenen Begleitumstände konnte die LS telcom AG ihre zu Beginn des Geschäftsjahres 2019/​2020 gesetzten Ziele nicht erreichen. Das Unternehmen erwirtschaftete Umsatzerlöse von EUR 19,78 Mio. (i. V. EUR 24,43 Mio.) und damit ein Betriebsergebnis (EBIT) von EUR -0,98 Mio. (i. V. EUR 2,48 Mio.). Hierbei schlugen Währungsverluste in Höhe von TEUR 434 zu Buche, welche so nicht in der ursprünglichen Geschäftsplanung antizipiert werden konnten.

Die umsatzstärksten Projekte des abgelaufenen Geschäftsjahres betrafen Systemerweiterungen und die Wartung von Frequenzmanagement-Systemen bei Bestandskunden, Planungs- und Beratungsgroßprojekten sowie die Integration von Funkmesssystemen. Die regionalen Schwerpunkte dieser Projekte lagen in Europa, Asien und im Mittleren Osten.

Unter Berücksichtigung der Bestandsveränderungen (TEUR 232) sowie der sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 735) ergibt sich eine Gesamtleistung von EUR 20,75 Mio., die ca. 16 % unter der des Vorjahres (EUR 24,73 Mio.) liegt.

Das Finanzergebnis beträgt TEUR -136 (i. V. EUR -1,19 Mio.), womit sich letztlich ein Jahresergebnis von EUR -1,14 Mio. (i. V. EUR 1,63 Mio.) ergibt.

Der Auftragseingang von Kunden außerhalb der Firmengruppe in Höhe von EUR 18,18 Mio. (i. V. EUR 12,72 Mio.) lag 2019/​2020 für die LS telcom AG um 43 % über dem Vorjahreswert. Der "Auftragseingang" ist hierbei definiert als die Summe aus Neuvertragswerten mit Kunden, Abrufen aus Rahmenverträgen und zeitlich abgegrenzten Erlösen aus Wartungsverträgen. Durch die Auftragsbestände und -eingänge bei verschiedenen Tochtergesellschaften und Beteiligungen konnte und kann die LS telcom AG auch künftig über diese direkt akquirierten Aufträge hinaus von konzerninternen Unterbeauftragungen aus regionalen Vertriebserfolgen profitieren.

Der Umsatz gliedert sich nach den beiden Berichtssegmenten "Softwaresysteme" und "Hardwarenahe Systeme und Dienstleistungen" wie folgt auf:

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in TEUR Umsatz GJ 2019/​2020 Umsatz GJ 2018/​2019 Veränderung EBIT GJ 2019/​2020 EBIT GJ 2018/​2019
Softwaresysteme 15.111 16.845 -10 % -80 2.256
Hardwarenahe Systeme und Dienstleistungen 4.669 7.587 -38 % -904 222
Insgesamt 19.780 24.432 -19 % -984 2.478

Die Berichtssegmente sind hierbei wie folgt definiert:

Das Segment "Softwaresysteme" beinhaltet das reine Softwaregeschäft, einschließlich des typischen Projektgeschäfts (mit Regulierungsbehörden und anderen Kunden), bei dem Produkte aus allen Geschäftsbereichen (Rundfunk-, Mobilfunk- und Richtfunkplanungsmodule sowie administrative Datenbanklösungen) zum Einsatz kommen und von der LS telcom in umfassende Systemlösungen integriert werden. Dieses Berichtssegment umfasst daneben auch das Geschäft mit einzelnen, softwarebasierten Funknetzplanungsprodukten (Einzelmodule) und betrifft damit überwiegend das klassische, skalierbare Software-Lizenzgeschäft. Der Verkauf von solchen Einzelmodulen enthält typischerweise weniger Anpassungsleistungen als die vorgenannten umfangreicheren und komplexeren Softwareprojekte.

Das Segment "Hardwarenahe Systeme und Dienstleistungen" fasst die Teilgeschäfte mit Hardware-Systemlösungen sowie Netzplanungs- und Beratungstätigkeiten zusammen. Die Geschäfte dieser beiden Teilsegmente gehen üblicherweise mit höherem Materialeinsatz bzw. einem höheren Anteil an bezogenen Fremdleistungen einher.

"Hardwarenahe Systeme" enthält Projektgeschäft aus der Lieferung und Implementierung von integrierten Funkmesssystemen sowie aus dem Aufbau und der Inbetriebnahme von Sendern.

Unter "Dienstleistungen" werden sämtliche Tätigkeiten zusammengefasst, die die LS telcom AG in Form von Beratung, Planung, Ingenieurdienstleistungen und Trainings erbringt und nicht Teil von Software- oder Hardwareprojekten sind.

Jeder in den Berichtssegmenten enthaltene unterschiedliche Teilmarkt bietet für sich hohes Entwicklungspotenzial und wird in den nächsten Jahren eine relevante Rolle für die Umsatzentwicklung des Konzerns spielen.

Der Auslandsanteil der Umsatzerlöse liegt im Berichtszeitraum mit 81 % (i. V. 82 %) in etwa bei dem des Vorjahres und belegt erneut die verstärkten Aktivitäten im Inlandsmarkt rund um die Themen Digitalisierung, Industrie 4.0 sowie die anstehende Einführung von 5G-Netzen für die Industrie. Die Exportumsätze innerhalb Europas liegen bei 36 % und in den restlichen Regionen bei 45 % (darunter der Mittlere Osten mit 18 %, Asien 9 % und Nordamerika mit 13 %).

2. Unternehmenssituation

Softwaresysteme

Klar dominant wie in alle den Vorjahren liegt der Umsatzanteil des Segments "Softwaresysteme" über dem des Segments "Hardwarenahe Systeme und Dienstleistungen". "Softwaresysteme" erwirtschaftete 76 % (i. V. 69 %) der gesamten Umsatzerlöse.

Die Nachfrage in diesem Segment war im Geschäftsjahr zwar durchaus gut, jedoch blieb der Auftragseingang und damit das Neugeschäft aufgrund verzögerter Vertragsabschlüsse deutlich hinter den Erwartungen zurück.

Das Segment musste einen Umsatzrückgang um 10 % hinnehmen und damit auch einen entsprechenden Rückgang in seiner Profitabilität. "Softwaresysteme" weist im Geschäftsjahr ein negatives Betriebsergebnis von TEUR -80 (i. V. EUR 2,26 Mio.) aus.

Der Umsatz im Segment "Softwaresysteme" wurde überwiegend aus der Fortführung größerer Erstkundenprojekte aus Vorjahren sowie aus Folgegeschäft (Systemerweiterungen und Wartung) mit Bestandskunden erwirtschaftet. Die größten Beiträge resultierten aus Geschäften mit Behörden im Vereinigten Königreich, in Kanada und Australien.

Hardwarenahe Systeme und Dienstleistungen

Auch in diesem Segment ist aufgrund der derzeitigen weltweiten Krise ein Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (-38 %). In beiden Teilsegmenten war das Geschäft rückläufig. Die Umsätze entstammen diversen Planungs- und Beratungsprojekten im Umfeld der Sicherheitsfunknetze für Behörden sowie der Implementierung von Funkmesssystemen.

Die Erlöse wurden aus einer Mischung von langfristigen Verträgen und Nachfolgegeschäft mit Bestandskunden und in geringerem Umfang aus Projekten mit Neukunden erzielt.

Hardwarenahe Systeme

Unter dem Teilsegment "Hardwarenahe Systeme" werden innerhalb der LS telcom Firmengruppe sehr unterschiedliche Produkte entwickelt und vermarktet. Diesen Produkten ist gemein, dass sie an denselben Kundenkreis wie die Produkte aus dem früheren Kerngeschäft (Spektrum-Management-Softwaresysteme, Planungstools und Planungsdienstleistungen) adressiert sind und eine attraktive Ergänzung zu dem früheren rein "immateriellen" Produktportfolio der LS telcom darstellen.

Am Hauptsitz der LS telcom AG werden neue Verfahren und Systeme zur kleinzelligen Überwachung der Spektrumnutzung entwickelt. Dazu gehören stationäre Langzeit-Messverfahren mit intelligenter Datenreduktion von Terabytes an Messdaten (Big Data Lösungen) ebenso wie neuartige Mess-Sensoren für fliegende Plattformen, wie sie dann z. B. auf speziell hochgerüsteten Mehrflüglern bei der Colibrex GmbH oder der LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd. zum Einsatz kommen.

Dienstleistungen

Die LS telcom AG erbringt im Geschäftsbereich "Consulting & Engineering" umfassende Trainings-, Planungs- und Beratungsdienstleistungen für unterschiedliche Kunden, unter anderem für spezielle Nutzer von Funkfrequenzspektrum, Netzbetreiber und Regulierungsbehörden.

Das Geschäftsfeld wurde durch den Bedarf an Beratungs- und Planungsdienstleistungen vor allem von Betreibern von Sicherheitsfunknetzen sehr gut ausgelastet. Im Umfeld der Planung und des Aufbaus von professionellen Mobilfunknetzen (dazu gehören digitale Sicherheitsfunknetze für Behörden, Versorger, Transport- und Industrieunternehmen) sieht die LS telcom AG auch für die Zukunft großes Potenzial, speziell im hochwertigen Planungs- und Beratungsbereich.

3. Niederlassungen und ausländische Gesellschaften

Die LS telcom AG unterhält eine Niederlassung in Budapest. Das Büro in Ungarn dient vorwiegend der Vor-Ort-, Projekt- und Vertriebsunterstützung sowie der lokalen Anpassung einzelner Softwaremodule.

Beteiligungen der LS telcom AG bestehen zum 30. September 2020 an der LS telcom Limited, Ottawa/​Kanada, an der LS telcom SAS, Paris/​ Frankreich, an der LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd., Ruimsig/​Südafrika, an der LS telcom Inc., Bowie, Maryland/​USA, an der RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/​USA, an der LS telcom UK Ltd., London/​Vereinigtes Königreich, an der Colibrex GmbH, Rheinmünster, an der Vision2Comm GmbH, Lichtenau, an der LST Middle East FZ-LLC, Dubai/​ Vereinigte Arabische Emirate, an der LS telcom Australia Pty Ltd, Sydney/​ Australien, an der NG Networks Co., Ltd. in Suzhou/​China sowie an der Bietergemeinschaft LS telcom AG & FSP-services GmbH, Lichtenau.

Die kanadische Tochtergesellschaft LS telcom Limited bearbeitet insbesondere den Markt für Systemlösungen und Beratungsleistungen für die Frequenzverwaltung bei Regulierungsbehörden und konzentriert sich regional vorrangig auf Kanada und Lateinamerika.

Die französische Tochterfirma LS telcom SAS vertreibt das gesamte LS telcom-Produktportfolio und bedient primär den französischsprachigen Markt mit Kundenschwerpunkten bei Funkfrequenzadministrationen in Frankreich und Afrika.

Die LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd. erbringt Beratungs- und Planungsleistungen in Afrika und unterstützt zudem auch den Vertrieb, die Wartung und das Testen von LS telcom-Softwarelösungen. Die südafrikanische Tochter hat in den vergangenen Jahren außerdem erfolgreich einen Geschäftszweig für den Aufbau und die messtechnische Validierung von Sendern und Antennenanlagen etabliert und entsprechende Messkampagnen im südlichen Afrika und in den USA erfolgreich und mit wachsendem Erfolg durchgeführt.

Die Geschäfte der Vision2Comm GmbH wurden während des Geschäftsjahres weiter aktiv ausgebaut. Das Unternehmen konzentriert sich auf innovative Funkmess- und Monitoringlösungen als Dienstleistung ("as-a-Service") und führt Projekte zur Realisierung von Funkanlagen durch. Hauptfokus der Vision2Comm GmbH sind Nutzer von Funkfrequenzen in sogenannten Vertikalmärkten (bspw. Großindustrie, Transportunternehmen).

Die Colibrex GmbH mit Sitz in Rheinmünster vermarktet vor allem neue messtechnische Lösungen auf fliegenden Plattformen und darauf basierende Dienstleistungen. Colibrex arbeitet dazu entwicklungstechnisch eng mit dem hardwarebasierten Geschäftsfeld der LS telcom AG sowie auf der operativen Seite mit der LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd. zusammen. Colibrex identifiziert und bearbeitet Märkte, strukturiert die Dienstleistungen und macht das Produkt-Management und die Abstimmung mit den Entwicklungspartnern für die Entwicklung neuer Produkte.

Die LS telcom Inc. in Bowie, Maryland/​USA, kümmert sich um den US-amerikanischen Markt und vertreibt dort das bestehende Produktportfolio der LS telcom Gruppe, insbesondere Messdienstleistungen, Funkplanungs- und Funkmesssysteme. Einige der LS telcom-Standardprodukte wurden mit Hilfe der LS telcom Inc. spezifisch an den US-Markt angepasst. Außerdem unterstützt die LS telcom Inc. die RadioSoft Inc. mit personellen Ressourcen im technischen Bereich.

Die RadioSoft Inc. in Clarkesville, Georgia/​USA, erbringt vorrangig Dienstleistungen für die Funknetzplanung von Rundfunk- und Landmobilfunkstationen, wozu auch Koordinierungs- und Frequenzzuweisungs-Dienstleistungen für unterschiedlichste Behörden, Rundfunknetzbetreiber und diverse Verkehrs- und Industriebetriebe gehören.

Die LS telcom UK Ltd. in London betreut insbesondere die relevanten Märkte im Vereinigten Königreich, vertreibt dort das gesamte Produktportfolio der LS telcom AG und erbringt Spektrum-Consulting und Trainings-Dienstleistungen weltweit.

Die Beteiligung der LS telcom AG an der LST Middle East FZ-LLC in Dubai beträgt unverändert 49 %, wobei LS telcom im Geschäftsjahr 2015/​2016 mit einem davon abweichenden 60 % Anteil an den Stimmrechten die Kontrolle über das Unternehmen übernommen hat. Entsprechend wird diese Beteiligung im Konzern-Abschluss seit dem Geschäftsjahr 2015/​2016 voll konsolidiert. Von dieser Beteiligung aus erfolgt auch der maßgebliche Vertrieb der LS telcom-Produkte in den gesamten arabischsprachigen Raum und auf dem indischen Subkontinent sowie die zugehörige lokale Projektunterstützung.

Die LS telcom Australia Pty Ltd mit Sitz in Sydney/​Australien wurde als 100 %-Tochter der LS telcom AG im Geschäftsjahr 2018/​2019 gegründet und kümmert sich um die Betreuung der bestehenden Kundenprojekte in Australien sowie die Weiterentwicklung der Geschäfte mit LS telcom Produkten in Australien, Neuseeland und den Pazifik-Staaten.

An der NG Networks Co., Ltd. hält die LS telcom AG einen Anteil von 40 %. Die NG Networks Co., Ltd. ist Hauptvertriebspartner der LS telcom AG für den chinesischen Markt. Daneben erbringt die NG Networks Co., Ltd. auch Softwareentwicklungsleistungen (spezifische Auftragsentwicklungen für die LS telcom AG, Anpassungen für den chinesischen Markt und Entwicklung eigener Produkte). Über die abgeschlossene Vertriebsvereinbarung hat sich die LS telcom AG auch Vertriebsrechte an den von NG Networks Co., Ltd. entwickelten Produkten, spezielle Planungslösungen u.a. auch für LTE- und 5G-Netze, gesichert. Die NG Networks Co., Ltd. wird im IFRS-Konzern-Abschluss "at equity" bilanziert.

Die ausländischen Tochtergesellschaften entwickelten sich aufgrund der widrigen Rahmenbedingungen überwiegend nicht wie geplant. Es zeichnen sich jedoch auf breiter Front, auch insbesondere bei den Gesellschaften Colibrex GmbH und LS telcom Inc., vielversprechende, positive Geschäftsmöglichkeiten ab, bei denen das Management damit rechnet, dass sich diese noch im Geschäftsjahr 2020/​2021 realisieren und entsprechend positive Beiträge zur Geschäftstätigkeit der Firmengruppe beisteuern werden. Auch die anderen Tochtergesellschaften sollten nach Abklingen der Pandemie wieder deutlich bessere Erträge aus den sich derzeit anbahnenden neuen Projekten erzielen können.

4. Mitarbeiter

Die Zahl der vollzeitäquivalenten Mitarbeiter in der LS telcom AG beträgt für das Geschäftsjahr 148 (i. V. 147).

Zum 30. September 2020 waren im Unternehmen (ohne Vorstand) insgesamt 151 (i. V. 144) Mitarbeiter beschäftigt.

5. Produktentwicklung

Im Unternehmen ist unverändert die überwiegende Anzahl der Mitarbeiter in der Entwicklung tätig, wobei die Schwerpunkte in der Entwicklung neuer und der Weiterentwicklung bestehender Software sowie der Integration bestehender Softwaremodule in Fremdsysteme, in der Weiterentwicklung webbasierter Funktionalität sowie in der Migration bestehender Produkte auf neue Softwaretechnologien lagen. Daneben wurden während des Geschäftsjahres 2019/​2020 im Rahmen der hardwarebezogenen Systementwicklung die speziellen Softwarelösungen zur Erfassung und Prozessierung großer Messdatenmengen und auch entsprechend dazu kompatible Messsysteme weiterentwickelt. Ein zusätzlicher Schwerpunkt in der Entwicklung betraf die drohnengestützte Messplattform zur Vermessung der Instrumentenlandesysteme auf Flughäfen.

Im vergangenen Geschäftsjahr erfolgten Entwicklungen sowohl unter Einsatz von eigenen Personalressourcen als auch unter Zuhilfenahme externer Entwicklungskapazitäten. Im Rahmen der Produktentwicklung wurden unverändert auch bestehende Kooperationen mit verschiedenen Hochschulen und Geschäftspartnern gepflegt.

6. Forschung und Entwicklung

Für die Entwicklung neuer Standard-Softwareprodukte sowie für Forschung und allgemeine Entwicklung wurden von der LS telcom AG Aufwendungen in Höhe von EUR 5,9 Mio. (i. V. EUR 4,2 Mio.) als Aufwand erfasst.

7. Die LS telcom AG an der Börse

Während des Geschäftsjahres 2019/​2020 war die LS telcom-Aktie unverändert im Handelssegment "General Standard" des geregelten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Die LS telcom-Aktie kostete zu Beginn des Geschäftsjahres noch EUR 7,60, verlor dann jedoch mit Einsetzen der Corona-Pandemie stark an Wert und erreichte zwischenzeitlich Tiefstwerte von EUR 3,10. Gegen Geschäftsjahresende stieg der Wert aufgrund positiver Geschäftserwartungen wieder und schloss am 30. September 2020 mit EUR 4,86.

Die Marktkapitalisierung lag zum 30. September 2020 bei EUR 28.270.620 nachdem sie im zweiten Quartal des Kalenderjahres zeitweise unter EUR 20 Mio. gefallen war. Im Vergleich zur Marktkapitalisierung zu Geschäftsjahresbeginn (EUR 44.209.200) entspricht dies über das Geschäftsjahr einem Kursverlust von 36 %. Der Prime Telecommunication Index verlor im Vergleichszeitraum 4,2 % an Wert.

Pro Börsentag wurden während des Geschäftsjahres täglich durchschnittlich 4.875 LS telcom-Aktien (i. V. 2.750) im Gegenwert von EUR 21.165 (i. V. EUR 18.609) an den deutschen Börsen gehandelt, was einer Zunahme des Handelsvolumens um 77,30 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Alle oben aufgeführten Kurswerte beziehen sich auf das elektronische Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse.

8. Unternehmensstrategie, Steuerung des Unternehmens und Unternehmensziele

Unternehmensstrategie

Ziel der LS telcom AG ist es, die in der Vergangenheit erarbeitete sehr gute Marktposition in Bezug auf Systemlösungen und Dienstleistungen für ein effektives Management und eine effiziente Nutzung des Funkfrequenzspektrums weiter auszubauen.

Um dies zu erreichen, verfolgt das Unternehmen folgende Strategie:

Kundenzufriedenheit und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen

Sowohl mit Personalressourcen als auch mit den verfügbaren liquiden Mitteln ist umsichtig und strategisch sinnvoll zu operieren. Gerade deshalb ist Kundenzufriedenheit oberste Prämisse. Nur zufriedene Kunden werden uns weiterempfehlen und gerne weitere Systemwartung sowie neue Produkte bei uns kaufen. Unter anderem folgende Unternehmensziele der LS telcom AG sind deshalb auch im Qualitätshandbuch festgelegt und im Rahmen der Qualitätssicherungsprozesse gemäß ISO 9001:2015 implementiert:

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Unsere Produkte und Dienstleistungen sollen dem Kunden durch einfache und geniale Lösungen den größtmöglichen Nutzen bieten.
Mitarbeiter sollen direkt vom Erfolg und Wachstum der Firma profitieren.
Wir wollen mit unseren Produkten und Projekten Gewinn erzielen, der es uns ermöglicht, Wachstum zu gewährleisten, jedoch die Selbstbestimmung zu erhalten.
Anspruchsvolle Qualitätsvorgaben, eine angemessene Überwachung aller qualitätsbeeinflussenden Faktoren sowie laufende Optimierung der Geschäftsprozesse sollen auch zukünftig das hohe Niveau unserer Dienstleistungen und Produkte gewährleisten.

Neben diesen Qualitätsansprüchen ist selbstverständlich auch adäquate Informationssicherheit ein zentrales Thema für das Unternehmen und unsere Kunden. LS telcom ist zwar bis dato noch nicht nach ISO 27001 zertifiziert, hat jedoch umfassend Maßnahmen und Prozesse analog dieses Standards Sinne der Informationssicherheit und des Datenschutzes implementiert.

Steigerung der Profitabilität

Ein Ziel des Unternehmens ist es, die Profitabilität über sämtliche Unternehmen des Konzerns wieder nachhaltig herzustellen und stetig zu steigern. Dies soll dadurch bewerkstelligt werden, dass unsere Kernprodukte verjüngt und konfigurationsfreundlicher gestaltet werden, wodurch vermehrt Umsatz mit Standardprodukten realisiert werden kann. Auch arbeiten wir weiter daran, eventuell noch vorhandene Ineffizienzen innerhalb der Entwicklungs- und Projektimplementierungsprozesse im Firmenverbund zu identifizieren, konsequent abzubauen und die Entwicklung insgesamt durch Einsatz zusätzlicher kostengünstiger Kräfte, bspw. aus Indien, bei annähernd gleichbleibenden Kosten erheblich zu beschleunigen. Dies sollte sich mittelfristig dann auch in kürzeren Projektimplementierungszeiten niederschlagen. Die stärkere Einbindung international verfügbarer Ressourcen sollte auf Dauer zu einer Margenerhöhung führen, ohne hierbei Kompromisse in Bezug auf die Produktqualität einzugehen.

Konzentration auf Kernkompetenzen und Diversifikation von Kundengruppen

Die Entwicklungen in der Vergangenheit zielten insbesondere auf die Festigung unserer Marktposition in unseren originären Kernmärkten (Frequenzmanagement, Rundfunk, Telekommunikation) ab. Darüber hinaus hat sich die LS telcom Firmengruppe in den letzten Jahren auf der Basis der bestehenden Produkte und Kompetenzen aber auch in verwandte, neue Märkte bewegt und ihr Dienstleistungs- und Produktangebot auf integrierte Systeme auch im hardwarenahen Bereich ausgedehnt.

Diese Entwicklung soll auch künftig mit Augenmaß fortgesetzt werden und der Gesellschaft aus ihrem Nischenmarkt zu weiterem Wachstum verhelfen, möglichst unter effektiver Nutzung von bereits für den Kernmarkt getätigten Investitionen. Verwandte Märkte in diesem Sinne umfassen neue Kundengruppen mit vergleichbarem Bedarfsprofil (z. B. vertikale Märkte, nicht-zivile Nutzer von Funkfrequenzen im militärischen Bereich) oder aber die bereits adressierten bestehenden Kunden mit neuen Produkten, welche bestehende Systemlösungen sinnvoll ergänzen (z. B. Funküberwachungssysteme für die Durchsetzung der Lizenzbedingungen und Störungsbeseitigung).

Erklärtes Ziel der Unternehmensgruppe ist es, insbesondere die Kundenbasis in Vertikalmärkten der Industrie zu erweitern. Bei diesen Kunden spielt das Funkspektrum eine zentrale Rolle in Produktionsprozessen und rückt nun im Rahmen der Digitalisierung, der Einführung des 5G-Mobilfunkstandards und Industrie 4.0 sowie des Internets der Dinge mit zunehmender hochsicherer Maschine-zu-Maschine-Kommunikation immer stärker in den Fokus. Mit weitgehend replizierbaren Lösungen bestehend aus der Kombination bereits entwickelter Produkte und Services sprechen wir eine Vielzahl von Kunden einer Branche an und wollen mit diesem Schritt eine deutliche Verbreiterung des Kundestamms erreichen.

Technologie- und Marktführerschaft

Ein hohes Maß an Forschung und Entwicklung wird weiterhin der wesentliche Motor des Erfolges bleiben. In Zeiten der digitalen Transformation mit einer sich permanent wandelnden Kommunikationsbranche ändern sich auch die Anforderungen laufend. LS telcom hat daher in der Vergangenheit jährlich stets in hohem Umfang in die Entwicklung der Produkte und Dienstleistungen investiert und wird auch in Zukunft in adäquatem Umfang investieren. In diesem Zusammenhang wird kontinuierlich untersucht, inwieweit sich das bestehende Produktportfolio sinnvoll durch neue Produkte erweitern lässt, um so die Attraktivität des Gesamtangebots von LS telcom weiter zu steigern und sich gegebenenfalls auch hierdurch von temporär weniger gut erfolgsversprechenden Märkten zu entkoppeln. Generelles Ziel war und bleibt die Ausweitung der Technologie- und Marktführerschaft in sämtlichen Kundensegmenten und Märkten.

Der Ausbau des weltweiten Vertriebs wird die Internationalisierung, insbesondere nach Asien sowie Nord- und Südamerika, vorantreiben. Der Vorstand ist grundsätzlich weiterhin bestrebt, wo möglich und sinnvoll, Unternehmen zu akquirieren, um Märkte und gegebenenfalls komplementäre Produkte hinzuzukaufen und möglichst noch marktbereinigend zu wirken. Jedoch wird dies wie in der Vergangenheit nicht vorrangiges Ziel sein, da solche Maßnahmen in der Regel mit beträchtlichen Einstandskosten verknüpft sind. Der Vorstand wird auch künftig diesbezüglich sich bietende Kooperations- und Investitionsalternativen sorgsam prüfen, allerdings in Zweifelsfällen (z. B. in punkto Integrationsfähigkeit und nachhaltiger Wertigkeit einer Akquisition) eher am Cash-Bestand festhalten und diesen für weiteres organisches Wachstum einsetzen.

Steuerung des Unternehmens

Das Steuerungssystem der LS telcom hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Die folgenden Kennzahlen stellen die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:

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Umsatzerlöse: Die Umsatzentwicklung dient als Maß für das Wachstumspotenzial des Konzerns. Die kurzfristige Umsatzentwicklung ist stark vom zeitlichen Verlauf von Großprojekten abhängig.
EBIT (Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern): Diese Kennzahl misst die Qualität der Umsatzentwicklung und zeigt, wie effizient das operative Geschäft gesteuert wird.

Diese bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren werden sowohl für das Mutterunternehmen als auch den LS telcom Konzern geplant, ermittelt und überwacht.

Darüber hinaus wird die folgende Kennzahl vom Management laufend verfolgt, ohne jedoch hierfür einen quantifizierten Zielwert festzulegen:

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Auftragsbestand: Diese Leistungsgröße ist der wesentliche Treiber für die Umsatzentwicklung. Verhandlungen mit den Kunden können sich teilweise über eine längere Zeit hinziehen, die von vielen Faktoren, wie z. B. politischen Entwicklungen oder strategischen Planungen der Kunden, beeinflusst werden. Auch Änderungen in den Projekt-Implementierungsplänen können zu starken Schwankungen im Auftragsbestand führen. Aus dem Auftragsbestand wird zu einem wesentlichen Teil der Planumsatz des Folgejahres bei plangemäßem Verlauf der Projekte abgeleitet.

Unternehmensziele

Finanzielle Ziele

Das unternehmerische Handeln der LS telcom AG ist auf die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichtet. Die bedeutsamsten Ziele sind die mittel- und langfristige Steigerung des Umsatzes sowie des EBIT.

Nicht-finanzielle Ziele

Neben den finanziellen Zielen sind folgende nicht-finanzielle Faktoren von Relevanz für den Erfolg des Konzerns:

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Kundenzufriedenheit
Qualität und Attraktivität der Produkte
Qualifiziertes und motiviertes Personal

Für den nachhaltigen Erfolg des Konzerns spielt die Kundenzufriedenheit eine zentrale Rolle. Mittels Umfragen bei der jährlichen Kundenkonferenz und im Rahmen der Projektabschlüsse sowie bei Besuchen im Rahmen von Wartungsverträgen erheben wir Daten zur Kundenzufriedenheit. Diese Daten bestätigen, dass wir sehr positiv wahrgenommen und geschätzt werden.

Die LS telcom-Mitarbeiter betreuen die Kunden dabei in bestmöglicher Weise und bieten maßgeschneiderte Lösungen an. Ziel ist es, die hohe Kundenzufriedenheit zu halten und weiter zu verbessern.

Voraussetzung für eine hohe Kundenzufriedenheit ist eine gleichbleibend hohe Qualität der Produkte und damit verbundener Dienstleistungen. Unser Qualitätsmanagement trägt Sorge dafür, dass unsere Kundenprojekte laufend operativ überwacht werden, um Fehler zu vermeiden und Schaden vom Konzern abzuwenden. Ziel ist es, das hohe Qualitätsniveau zu halten und noch weiter zu verbessern.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen in erheblichem Maße zum wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns bei. Ihre Identifikation mit dem Konzern - welche sich in der hohen durchschnittlichen Betriebszugehörigkeit widerspiegelt - und ihr Engagement sind die wesentlichen Grundlagen für den zukünftigen Erfolg. Die Potenziale der Mitarbeiter werden durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung gefordert und gefördert.

Sogenannte Key-Performance-Indikatoren (KPI) werden soweit wie möglich quartalsweise, systematisch und automatisiert erhoben. Diese Messungen dienen der Schaffung einer repräsentativen Datenbasis zur Überprüfung der KPI-Definition und ggf. als Basisbezug für die Zielwerte dieser KPI. Auf Grundlage dieser Datenbasis soll anhand der Verlaufswerte die Erarbeitung konkreter Ziele erfolgen. Die so quantifizierten Ziele werden regelmäßig mit Ist-Daten verglichen und analysiert.

B. ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE

1. Geschäftsverlauf, Umsatz- und Ergebnisentwicklung

Im Geschäftsjahr 2019/​2020 konnte die LS telcom AG die gesetzten Geschäftsziele, einen Umsatz von ca. EUR 23,9 Mio. und ein EBIT von über EUR 1,0 Mio., nicht erreichen. Nähere Ausführungen hierzu wurden bereits in Kapitel A.1. "Marktumfeld und Absatzentwicklung" dieses Lageberichts gemacht. Der Umsatz des Unternehmens fiel gegenüber dem Vorjahr (EUR 24,43 Mio.) um 19 % auf EUR 19,78 Mio. zurück.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 735 (i. V. TEUR 310) führen zusammen mit den Bestandsveränderungen in Höhe von TEUR 232 (i. V. TEUR -210) und den aktivierten Eigenleistungen in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 195) zu einer gegenüber dem Vorjahr um 16 % geringeren Gesamtleistung von EUR 20,75 Mio. (i. V. EUR 24,7 Mio.). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erlöse aus Währungsgewinnen und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Im Geschäftsjahr wurden keine aktivierten Eigenleistungen gebildet (i. V. TEUR 195 für Entwicklungsleistungen neuer Messsystemkomponenten).

Der Materialaufwand fiel mit insgesamt EUR 5,48 Mio. um 13 % geringer aus als im Vorjahr (EUR 6,28 Mio.), was den deutlich geringeren Umsatzerlösen mit Funkmesssystemen geschuldet ist. Hinter diesen Aufwendungen stehen Entwicklungsressourcen und projektbezogene Unterbeauftragungen an Dienstleistungsunternehmen in Beratungs- und Softwaresystemprojekten. Daneben fielen im Rahmen der durchgeführten Projekte im Wesentlichen Zukäufe von Hardware zur Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen für Funküberwachungssysteme im Rahmen von Kundenprojekten und in geringerem Umfang für projektbezogene Computer-Hardware und Geodaten an. Während die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um 79 % geringer als im Vorjahr ausfielen, stieg der Aufwand für bezogene Leistungen um 10 % an.

Der Personalaufwand ging geringfügig von im Vorjahr EUR 12,56 Mio. auf EUR 12,42 Mio. zurück.

Wie in der Vergangenheit wurde grundsätzlich eine konservative, im Wesentlichen auf Erhaltungsinvestitionen ausgerichtete Investitionspolitik verfolgt. Die Abschreibungen liegen mit TEUR 787 um 25 % über denen des Vorjahres (i. V. TEUR 628).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (EUR 3,04 Mio.) liegen um 9 % über denen des Vorjahres (EUR 2,78 Mio.). Ausschlaggebend für diesen Anstieg der Aufwendungen sind die gegenüber dem Vorjahr um TEUR 360 höheren Währungsverluste.

Es ergibt sich damit in Summe für das Unternehmen im Geschäftsjahr ein negatives Betriebsergebnis (EBIT) von EUR -0,98 Mio. (i. V. EUR 2,48 Mio.).

Das Finanzergebnis weist insgesamt eine Verbesserung von EUR 1,05 Mio. aus. Im Vorjahr schlug hier noch eine Abwertung auf Ausleihungen an ein verbundenes Unternehmen i. H. v. EUR 1,4 Mio. zu Buche, im Geschäftsjahr lediglich eine Abwertung von TEUR 286. Die Erträge aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen (TEUR 306) entsprechen annähernd dem Vorjahreswert (TEUR 315), es ergab sich jedoch im Geschäftsjahr kein Ertrag aus einem Beteiligungsunternehmen (i. V. TEUR 47).

Das Unternehmen hatte im Vorjahr beschlossen in seinem Jahresabschluss von dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Ausweis aktiver latenter Steuern aus den steuerliche Verlustvorträgen, die gemäß der Mittelfristplanung des Unternehmens in den kommenden Jahren mit den erwarteten Unternehmensgewinnen zu verrechnen sind, Gebrauch zu machen. Im Sinne eines mit dem Konzern-Abschluss konsistenten und konservativen Ansatzes wurden im Vorjahr aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von TEUR 500 gebildet. Im Geschäftsjahr erfolgte keine zusätzliche Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge.

Im Jahresergebnis weist das Unternehmen für das Geschäftsjahr einen Fehlbetrag von EUR -1,14 Mio. aus (i. V. Gewinn von EUR 1,63 Mio.). Das Ergebnis je Aktie beläuft sich damit auf EUR -0,20 (i. V. EUR 0,28).

Etwa 60 % des Umsatzes wurden im Geschäftsjahr mit 22 Kunden (i. V. 20) erzielt. Eine konkrete Abhängigkeit von Einzelkunden oder -projekten besteht nicht.

2. Vermögenslage und Investitionen

Die Bilanz zum 30. September 2020 weist bei einer Bilanzsumme von EUR 35,82 Mio. (i. V. EUR 29,98 Mio.) ein Eigenkapital von EUR 16,72 Mio. (i. V. EUR 17,86 Mio.) aus. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von rund 46,7 % (i. V. 59,6 %).

Anlagevermögen

Der Wert des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte ging seit 30. September 2019 von EUR 3,47 Mio. auf einen Wert von EUR 2,79 Mio. zum Bilanzstichtag 30. September 2020 zurück. Investiert wurde im Geschäftsjahr in den Bau technischer Anlagen (Prototypen) sowie in Erhaltungsinvestitionen.

Der Wert der Finanzanlagen liegt bei EUR 11,28 Mio. und damit TEUR 784 unter dem Wert des Vorjahres (EUR 12,06 Mio.). Die Differenz entspricht dem Rückgang der Ausleihungen an verbundene Unternehmen von EUR 7,42 Mio. auf EUR 6,64 Mio., vor allem aufgrund der Tilgung einer Ausleihung durch die LST Middle East FZ LLC. Die größten Posten der Ausleihungen betreffen RadioSoft Inc. im Zusammenhang mit dem Erwerb des Geschäftsbetriebs 2014 (EUR 2,92 Mio.), die LS telcom Inc. (EUR 1,4 Mio.) sowie die Colibrex GmbH (EUR 1,37 Mio.) jeweils mit Finanzierungshilfen zum Aufbau ihres Geschäfts. Im Geschäftsjahr erfolgte bei der LS telcom Inc. eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von TEUR 286. Darlehensnehmer waren zum Bilanzstichtag außerdem die Töchter LS telcom UK Ltd. (TEUR 840) sowie die LS telcom SAS (TEUR 102). Auch in den letztgenannten Fällen handelt es sich um Finanzierungshilfen des Mutterunternehmens.

Vorräte

Der Bestand an fertigen und unfertigen, noch nicht abgerechneten Projekten ist gegenüber dem Vorjahr von TEUR 722 auf TEUR 954 angestiegen. Der überwiegende Anteil an den Vorratsposten wird durch verschiedene Projekte für die Implementierung von Spektrum-Management-Systemen in Europa und in Asien bestimmt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Der Wert dieses Postens (EUR 1,80 Mio.) ist gegenüber dem Ende des letzten Geschäftsjahres (EUR 2,47 Mio.) um 27 % zurückgegangen. Diese Entwicklung spiegelt die negative Umsatzentwicklung des Geschäftsjahres wider. Die Forderungen bestehen überwiegend gegen Kunden mit sehr guter Bonität.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Im Vorjahresvergleich gingen auch die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 28 % auf EUR 4,99 Mio. zurück. Die Verbundforderungen enthalten als größte Posten Forderungen gegen die Tochterunternehmen LS telcom Limited, LST Middle East FZ-LLC und LS telcom SAS für die Erbringung von Subunternehmerleistungen.

Wertpapiere - Eigene Anteile

Der Vorstand der LS telcom hatte in den Jahren 2008, 2009 und 2011 von seiner durch die Hauptversammlung erteilten Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch gemacht. Für den Kauf des RadioSoft-Geschäfts in den USA wurden 2014 u. a. 150.000 Stück der eigenen Aktien als Akquisitionswährung eingesetzt. Der Bestand an eigenen Aktien zum 30. September 2020 beträgt insgesamt 24.000 Stück (i. V. 24.000 Stück).

Der Nennwert der eigenen Aktien von EUR 24.000,00 wird im Eigenkapital vom Grundkapital abgesetzt und die Differenz zu den Anschaffungskosten mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet.

Flüssige Mittel

Aus der laufenden Geschäftstätigkeit konnte das Unternehmen einen Cashflow in Höhe von EUR 1,29 Mio. erwirtschaften (i. V. TEUR 1,19). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit verbesserte sich aufgrund von Rückzahlungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen von TEUR -445 im Vorjahr auf positive TEUR 711. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beträgt EUR 7,41 Mio. (i. V. TEUR -565) und wird bestimmt von der Aufnahme des neuen KfW-Unternehmerkredits sowie von Tilgungs- und Zinszahlungen für Bankkredite aus den Vorjahren (KfW-Innovationsdarlehen und Fuhrpark-Modernisierung).

Zum 30. September 2020 verfügt die LS telcom AG über einen Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von EUR 10,33 Mio. (i. V. TEUR 932).

Im Konzern der LS telcom AG beträgt der Bestand an Bankguthaben insgesamt EUR 11,78 Mio. (i. V. EUR 2,28 Mio.).

Die LS telcom AG hatte im Geschäftsjahr 2013/​2014 ein zinsgünstiges Förderdarlehen der KfW zur Finanzierung von Investitionen über insgesamt EUR 6,0 Mio. aufgenommen. Dieses Darlehen hat eine Laufzeit von 10 Jahren und wurde in zwei Tranchen ausgereicht, einer Fremdkapitaltranche von EUR 2,4 Mio. zu einem Nominalzins von 1,25 % und einer Nachrangtranche von EUR 3,6 Mio. zu einem Nominalzins von 2,45 %. Die Tilgung der Fremdkapitaltranche begann am 30. Juni 2016, wogegen die Tilgung der Nachrangtranche erst am 30. Dezember 2021 startet.

Zur Abfederung der durch die Corona-Pandemie erwarteten negativen Auswirkungen auf das Unternehmen, hat sich die LS telcom AG während des Geschäftsjahres, bereits ab Beginn der Pandemie, um den Erhalt von Finanzhilfen bemüht. Dem Unternehmen wurde ein Darlehen von EUR 7,9 Mio. gewährt, was auf absehbare Zukunft für die Dauer der Pandemie auch unter den derzeit immer noch erschwerten Bedingungen die Finanzierung und Handlungsfähigkeit des Unternehmens sicherstellen wird. Das Darlehen der KfW aus dem Programm "Unternehmerkredit" im Rahmen der Sondermaßnahme "Corona-Hilfe für Unternehmen" wird durch das Maßnahmenpaket der Bundesregierung anlässlich der Corona-Pandemie unterstützt. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2025 und ist mit 1,00 % p.a. zu verzinsen. Die Tilgung erfolgt in 16 vierteljährlichen Raten und beginnt am 30. September 2021.

Innerhalb der Firmengruppe wurden durch unsere Tochtergesellschaften zudem weitere Finanzhilfen in Kanada und in den USA beantragt und genehmigt. Diese Finanzmittel in Höhe von insgesamt rund EUR 0,2 Mio. sind zunächst Darlehen, werden aber voraussichtlich nach dem Ende des Geschäftsjahres zum überwiegenden Teil (>90 %) in Zuschüsse umgewandelt werden.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen lagen im Geschäftsjahr mit EUR 2,02 Mio. um 30 % unter denen des Vorjahres (i. V. EUR 2,88 Mio.). Die größten in diesem Bilanzposten enthaltenen Beträge entfallen wie im Jahr zuvor auf Personalrückstellungen, die jedoch aufgrund der ungünstigen Geschäftsentwicklung um TEUR 757 geringere Rückstellungen für variable erfolgsbezogene Vergütungsanteile enthalten.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten liegen mit EUR 12,66 Mio. deutlich über dem Niveau des Vorjahres (EUR 5,10 Mio.). Hinter diesem Posten verbergen sich die beiden zuvor erwähnten KfW-Darlehen (siehe Abschnitt "Flüssige Mittel") sowie ein Darlehen i. H. v. TEUR 108 zur Finanzierung der Fuhrparkmodernisierung.

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen sind während des Geschäftsjahres von TEUR 413 auf TEUR 700 angestiegen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 449) liegen zu Ende des Geschäftsjahres 18 % über denen des Vorjahres (TEUR 381).

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen lagen mit TEUR 769 annähernd bei der Hälfte derer zum Vorjahresende (EUR 1,48 Mio.). Abgerechnet werden hier unterschiedliche Service- und Entwicklungsleistungen sowie Wartungsarbeiten, die die Tochtergesellschaften für die LS telcom AG erbringen.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten fielen zum Ende des Geschäftsjahres (TEUR 212) etwas geringer aus als im Vorjahr (TEUR 258).

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Dieser Posten stieg um 46 % vom Vorjahreswert EUR 1,46 Mio. auf EUR 2,14 Mio. zu Ende des Geschäftsjahres, aufgrund der Abgrenzung eines größeren Wartungsvertrags.

C. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

1. Risikomanagement

Grundvoraussetzung zur Erreichung der Unternehmensziele ist die Nutzung von sich bietenden Chancen. Dabei geht die LS telcom AG bewusst Risiken ein, von deren frühzeitigem Erkennen und professioneller Bewältigung der Erfolg des Unternehmens abhängt. Nur wer seine wesentlichen Risiken rechtzeitig erkennt und ihnen systematisch begegnet, kann die sich bietenden Chancen unternehmerisch verantwortlich nutzen.

Dieser Erkenntnis trägt die LS telcom AG Rechnung, indem sie die vorhandenen Maßnahmen zur Risikosteuerung in einem einheitlichen Risikomanagement-System zusammenfasst. Die Vorgaben der Unternehmensleitung an das Risikomanagement-System beinhalten:

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Risikogrundsätze (das heißt Risikodefinitionen, Systematik der Bewertung von Risiken, Methoden zur Risikosteuerung, Grundsätze der Kommunikation und Dokumentation von Risiken),
die Festlegung der methodischen Grundlagen des Risikomanagements,
die Abgrenzung der einzelnen Geschäfts- bzw. Betrachtungsbereiche,
die Festlegung von Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Bewertungsstandards sowie
die Definition der Wesentlichkeitsgrenzen für die Risikobewertung.

Die nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe mit Hilfe des Schadenserwartungswerts bewerteten Risiken wurden in die drei Klassen "zu beobachtende", "zu überwachende" und "zu berichtende Risiken (wesentliche Risiken)" kategorisiert.

Die Vorgaben des Vorstands zum Risikomanagement sind im Risikomanagement-Handbuch der LS telcom AG dokumentiert. Zur zentralen Koordination des Risikomanagements innerhalb der Unternehmensgruppe wurde eine Risikomanagement-Beauftragte benannt. Auch der Aufsichtsrat der Gesellschaft wirkt aktiv und kontinuierlich an der Entwicklung und Fortschreibung des Risikomanagement-Systems der LS telcom AG mit.

Das Risikomanagement ist als kontinuierlicher Prozess in die Unternehmenssteuerung und in das Berichtswesen integriert. Zum Nachweis der Funktionsfähigkeit des Risikomanagement-Systems werden die Ergebnisse der Erhebung und Bewertung von Risiken und die getroffenen Maßnahmen zur Bewältigung systematisch dokumentiert.

Neben den quartalsweisen Gesamt-Risikoberichten werden neu auftretende Risiken, die von der Risikomanagement-Beauftragten als wesentlich für die Unternehmensgruppe bzw. den betroffenen Geschäftsbereich eingestuft werden, unverzüglich in Form von Ad-hoc-Berichten an den Vorstand der LS telcom AG sowie den Leiter des betroffenen Segments gemeldet. Unterstützend zu diesem Risikoreporting werden zusätzliche Kommunikationsmaßnahmen wie z. B. Aufsichtsrats- und Vorstandssitzungen, Sitzungen der Segmentleiter/​Prokuristen, Ergebnisberichte der Bereichsleiter sowie ein regelmäßiges Finanzberichtswesen eingesetzt.

2. Internes Kontrollsystem (IKS)

Das interne Kontrollsystem (IKS) ist ein die ganze Organisation umspannendes Netz, in das neben der Rechnungslegung auch weitere Geschäftsprozesse (z. B. Personalwesen, Lohnbuchhaltung, Einkauf, Vertrieb, Angebotserstellung, Projektimplementierung einschließlich der Abwicklung von Abnahmeprozeduren, Change Requests, Garantie- und Wartungsleistungen) mit ihren jeweiligen organisatorischen und technischen Abläufen eingebunden sind.

Ziel der von uns eingerichteten Methoden und Maßnahmen ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens sowie die Einhaltung der internen Vorgaben und der gesetzlichen Vorschriften sollen durch das installierte IKS gewährleistet werden.

Das konzernweit für alle wesentlichen Vorgänge geltende Vier-Augen-Prinzip, definierte Prozesse in allen wesentlichen Bereichen, das Controlling aller Gesellschaften sowie die Antizipation derjenigen Risiken, die die strategischen oder operativen Maßnahmen und damit die Realisierung von Wert- und Wachstumspotenzialen beeinträchtigen können, runden das System ab.

Darüber hinaus tragen die Nutzung von praxisbewährten und kontinuierlich aktualisierten Datenverarbeitungssystemen zusammen mit klar definierten Geschäftsprozessen für die Auftragsabwicklung, Buchhaltung, Reporting, das Personalwesen, den Vertrieb und den Einkauf sowie regelmäßige Schulungen der verantwortlichen Nutzer zur Qualitätssicherung bei.

Das im Unternehmen etablierte IKS fußt auf folgenden Prinzipien:

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Transparenz: Für alle wesentlichen Prozesse sind Sollkonzepte etabliert, die es einem Außenstehenden ermöglichen, zu beurteilen, inwieweit Beteiligte konform zu diesem Sollkonzept arbeiten. Gleichzeitig wird dadurch die Erwartungshaltung der Organisationsleitung definiert.
Vier-Augen-Prinzip: Wesentliche Vorgänge bleiben nicht ohne Gegenkontrolle.
Funktionstrennung: Vollziehende (z. B. Abwicklung von Einkäufen), verbuchende (z. B. Finanzbuchhaltung) und verwaltende (z. B. Lagerverwaltung) Tätigkeiten, die innerhalb eines Unternehmensprozesses (z. B. Einkaufsprozess verstanden als Prozess von der Bedarfsermittlung bis zum Zahlungsausgang) vorgenommen werden, sind nicht in einer Hand vereinigt.
Mindestinformation: Mitarbeitern werden nur diejenigen Informationen zur Verfügung gestellt, die sie für ihre Arbeit brauchen. Dies schließt auch die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen bei IT-Systemen mit ein.

Der Vorstand der LS telcom Gruppe führt die einzelnen operativen Gesellschaften mithilfe effizienter Steuerungs- und Kontrollsysteme auf der Basis eines zentralen CRM-Systems und zusätzlicher Hilfswerkzeuge auf Microsoft Excel Basis (z. B. Umsatz- und Liquiditätsvorausschau).

Der Vertrieb, die zentrale Finanzabteilung und die verantwortlichen Mitarbeiter der Tochtergesellschaften informieren den Vorstand kontinuierlich und zeitnah über den Stand aktueller Vertriebschancen, Umsatz-, Zahlungseingangs- und Auftragszahlen. Diese Informationen werden mit dem zentralen CRM-System verdichtet und stehen dem Vorstand sowie, abhängig von den Zugriffsrechten, auch den zuständigen Mitarbeitern soweit zur Verfügung, wie diese solche Informationen zur Erledigung ihrer Aufgaben benötigen.

Rechnungslegungsbezogenes IKS

Die LS telcom AG verfügt über umfangreiche Strukturen, Systeme und Maßnahmen, welche die Effektivität und Sicherheit des Rechnungslegungsprozesses einschließlich der Erstellung von Einzel- und Konzern-Abschluss gewährleisten. Grundlage des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems ist die enge Zusammenarbeit zwischen den Geschäftsführern der Gesellschaften und dem Vorstand der LS telcom AG sowie den zentralen Abteilungen für Finanzen, Einkauf, Vertrieb, Personal und Recht.

Die Kontroll- und Berichtsstrukturen beginnen auf Ebene der Tochtergesellschaften und enden beim Vorstand, der regelmäßig über alle Entwicklungen informiert wird bzw. wesentlichen Maßnahmen zustimmen muss. Die konzernweit einheitliche Anwendung der aktuellen IFRS-Standards, anderer relevanter rechtlicher Vorschriften und interner Richtlinien stellt LS telcom mittels verschiedener Instrumente sicher. Dazu gehören neben einer zentral vorgegebenen Bilanzierungsrichtlinie ein einheitlicher Kontenplan, ein konzernweit gültiger Terminplan für die Abschlusserstellung sowie verschiedene andere verbindliche Vorgaben.

Die Anwendung und Einhaltung der Kontrollsysteme und Bilanzierungsvorgaben innerhalb des Konzerns wird unter anderem von den lokalen Geschäftsführern und Abschlussprüfern sowie der zentralen Finanzabteilung und dem Konzern-Abschlussprüfer regelmäßig geprüft. Alle Verbundbeziehungen werden zudem regelmäßig zwischen den Gesellschaften abgestimmt.

Die Buchführung wird für alle Konzern-Unternehmen im Konsolidierungskreis durch die zentrale Finanzabteilung am Hauptsitz der LS telcom AG übernommen.

Für die Erstellung der Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen und des Konzern-Abschlusses ebenso wie für die Erstellung unterjähriger Finanzberichte für die Einzelunternehmen und den Konzern werden standardisierte und zentral administrierte IT-Systeme eingesetzt. Die im Rechnungswesen eingesetzten IT-Systeme sind gegen unbefugte Zugriffe geschützt. Zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung wird auf Funktionstrennung geachtet. Es sind außerdem auf den unterschiedlichen Prozessstufen verschiedene interne Kontrollen implementiert. Unterschiedlichste Validierungen innerhalb der IT-Systeme unterstützen den Abschlussprozess.

3. Bestand des Unternehmens ist gesichert

Die Gesamtrisikosituation bei der Gesellschaft ist überschaubar und scheint auf der Grundlage der im Rahmen des Pandemie-Krisenmanagements erlangten Erfahrung auch weitgehend beherrschbar. Es ist mit dem derzeitigen Kenntnisstand nicht zu erwarten, dass sich bestandsgefährdende Risiken materialisieren werden.

Das Unternehmen hatte noch zu Beginn der Pandemie eine deutlich höhere Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit erwartet. Dies vor allem in der Annahme, dass viele unserer Kunden ihre Geschäfts- und insb. Beschaffungsprozesse nicht auf ein verteiltes mobiles Arbeiten abgestellt hatten und auch teilweise die für mobiles Arbeiten erforderliche Infrastruktur in den Ländern nicht überall vorhanden ist. Eine schnelle Umstellung sowohl des Unternehmens als auch unserer Kunden auf webbasierte Kommunikation in allen Projektphasen (von vertrieblicher Erstansprache bis zur Projektimplementierung und darüber hinausgehendem Support) ließ die negativen Auswirkungen der Pandemie auf den Geschäftsverlauf letztlich deutlich geringer ausfallen als befürchtet.

Sehr frühzeitig wurde ein aus Vertretern aller Interessensgruppen bestehendes Notfall- und Krisenmanagement-Team in der LS telcom AG etabliert. Damit gelang es in kürzester Zeit konzernweit u. a. Anpassungen an die IT-Infrastruktur, Reiserichtlinien, Arbeitsschutzregeln, auf die Lock-down-Situation angepasste Arbeitszeitmodelle, Besuchermanagement und organisatorische Prozesse für die Abwicklung von Krankheitsfällen und Quarantänemaßnahmen zu erarbeiten. Diese werden bei regelmäßigen Online-Sitzungen kontinuierlich geprüft und den neuesten Erkenntnissen und Rahmenbedingungen anpasst. Das trägt dazu bei, dass die Fortführung des Geschäftsbetriebs auch unter den pandemiegegebenen Umständen jederzeit ohne größere Einschränkungen gewährleistet ist. Neben den einfachen AHA-Maßnahmen, die für die einzelnen Arbeitssituationen eingehend erläutert sind, wurden umfangreiche technische Maßnahmen wie UV-C unterstützte HERPA-Luftfilteranlagen und CO 2-Lüftungswächter eingeführt. Mit den pro-aktiv umgesetzten, umfassenden in Kraft gesetzten Maßnahmen, die teilweise über die gesetzlich vorgeschriebenen hinausgehen, blieb die Firmengruppe bis dato weitgehend von Covid-19-Fällen verschont und trotz aller neuen Vorgaben und Auflagen gut arbeitsfähig.

Neben den gesamtwirtschaftlichen Risiken, die sich aufgrund der Covid-19-Pandemie und auch nach wie vor in Folge der Finanz- bzw. Schuldenkrise, internationalen Handelsbeschränkungen und Zollbarrieren oder eines über längere Zeit niedrigen Ölpreisniveaus und den Auswirkungen all solcher Krisen ergeben könnten (z. B. regional oder im Rahmen der Pandemie gar weltweit abschwächende Wirtschaft oder auch starke kurzfristige Wechselkursschwankungen zwischen dem Euro und anderen für die Gesellschaft relevanten Währungen), stellen die diversen Krisenherde der Welt sowie auch die Flüchtlingsströme und ihre finanziellen und politischen Auswirkungen Risiken mit dem Potenzial dar, zumindest temporär zu starken Umsatzverwerfungen zu führen.

Als weitere bedeutende Einzelrisiken sind die Verfügbarkeit von ausreichend Liquidität und qualifizierten Mitarbeitern einerseits sowie die mögliche Abhängigkeit von externen Beratern andererseits zu sehen, um das Projektgeschäft und das mögliche Wachstum zu bewältigen. In allen Bereichen besteht aber eine effiziente Risikosteuerung, so dass die Risiken im Unternehmen insgesamt begrenzt und handhabbar sind.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder das interne Kontrollsystem noch das Risikomanagement-System absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht funktionieren oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.

4. Risiken der künftigen Entwicklung

Die vergangenen Jahre zeigten, dass die LS telcom AG dem Einfluss diverser marktgegebener Risiken unterworfen ist. Unternehmerische Tätigkeit ist stets verknüpft mit Risiken, die für die nähere Zukunft geplante Investitionen, die geplante fortschreitende Internationalisierung und regionale Ausweitung des Marktes sowie die Markteinführung neuer Produkte in sich bergen.

In der nachfolgenden Tabelle werden zunächst die nachstehend erläuterten Risiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit, ihrer möglichen finanziellen Auswirkung und der daraus abgeleiteten Gesamtbeurteilung dargestellt.

Hierbei wird zwischen einer geringen, mittleren, hohen, sehr hohen und kritischen Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. Schadenhöhe unterschieden, woraus sich die Gesamtbeurteilung ableiten lässt. Die Stufen reichen von einem zu beobachtenden Risiko über ein zu überwachendes Risiko hin zu einem wesentlichen Risiko. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen bzw. Schadenshöhe wird wie folgt differenziert:

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Klassifikation Schadenshöhe
Gering < TEUR 25
Mittel TEUR 25 bis TEUR 50
Hoch TEUR 50 bis TEUR 250
Sehr hoch TEUR 250 bis EUR 1 Mio.
Kritisch > EUR 1 Mio.

Die für die Bewertung der Risiken verwendeten Eintrittswahrscheinlichkeiten werden anhand der folgenden fünf Kategorien quantifiziert:

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Klassifikation Eintrittswahrscheinlichkeit
Gering < 20 %
Mittel 20 % bis 40 %
Hoch 40 % bis 60 %
Sehr hoch 60 % bis 80 %
Kritisch > 80 %

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der relevanten Risiken mit ihren jeweiligen Einschätzungen:

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Risiko Qualitative Eintrittswahrscheinlichkeit Mögliche finanzielle Auswirkung Gesamtbeurteilung
Schneller technologischer Wandel mittel sehr hoch überwachen
Softwaresicherheit gering sehr hoch wesentlich
Internationalisierung hoch sehr hoch wesentlich
Projektrisiken hoch kritisch wesentlich
Umsetzung neuer Trends und Funktechnologien im Markt mittel sehr hoch überwachen
Preisdruck hoch kritisch wesentlich
Wettbewerb hoch sehr hoch wesentlich
Personalressourcen mittel sehr hoch überwachen
Risiken durch globale Marktverwerfungen (Covid-19-Pandemie, Finanzmarkt- bzw. Schuldenkrise; Ölpreisverfall) sehr hoch sehr hoch wesentlich
Finanzwirtschaftliche Risiken
Preis- und Währungsrisiko hoch sehr hoch wesentlich
Ausfallrisiko hoch sehr hoch wesentlich
Cashflow- und Liquiditätsrisiko mittel kritisch überwachen

Die oben dargestellten Risiken werden im Folgenden detailliert erläutert.

Schneller technologischer Wandel

Die Märkte, in denen die LS telcom AG agiert, sind durch raschen technologischen Wandel, veränderte Anforderungen und Präferenzen der Anwender und Kunden, häufige Neueinführungen von Produkten und Dienstleistungen sowie sich weiterentwickelnde Standards und Praktiken gekennzeichnet. Der zukünftige Erfolg von LS telcom wird davon abhängen, bestehende Produkte kontinuierlich zu verbessern und diese zeitgerecht zu wettbewerbsfähigen Preisen zu entwickeln und einzuführen. Diese neuen Produkte müssen sich an den immer komplexeren und unterschiedlicheren Bedürfnissen der Kunden orientieren sowie dem technologischen Fortschritt und den sich weiterentwickelnden Standards und Praktiken Rechnung tragen. Dieser Zustand ist einerseits ein Risiko, andererseits ein wesentliches Verkaufsargument für unsere Software-Wartungsverträge.

Softwaresicherheit

Die wirtschaftliche Grundlage eines Unternehmens, das Software entwickelt, liegt in den Quellcodes bereits entwickelter oder in der Entwicklung befindlicher Software. Aber auch die Rahmenprodukte der Softwareentwicklung, wie Konzeption und Dokumentation zu den Softwareprodukten, sind eine wesentliche Grundlage der Geschäftstätigkeit. Trotz umfangreicher getroffener Sicherheitsvorkehrungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch Versagen technischer Systeme oder menschliches Fehlverhalten wertvolle Teile des Datenbestands verloren gehen. Das Unternehmen hat Maßnahmen ergriffen, u. a. laufende Modernisierung der Server- und Backuplandschaft, stringentere Kontrolle von Zugriffsrechten, Audits durch IT-Sicherheitsunternehmen, weshalb die Einstufung der Risikoeintrittswahrscheinlichkeit unverändert auf "gering" erfolgt.

Internationalisierung

Die Gesellschaft plant in den nächsten Jahren ihre Präsenz im nationalen und internationalen Markt durch entsprechende Kooperationen oder Kapitalbeteiligungen weiter auszubauen. Obwohl derartige Maßnahmen gewissenhaft vorbereitet werden, begründen sie ein unternehmerisches Risiko. Sie könnten sich aufgrund verschiedener Ursachen entgegen den Erwartungen als weniger rentabel oder für die Expansionsstrategie der Gesellschaft als nicht geeignet erweisen. Daneben besteht die Gefahr, dass z. B. akquirierte Unternehmen nicht erfolgreich in die bestehenden Geschäftsbereiche der Gesellschaft integriert werden können.

Die Gesellschaft wird bei sich bietenden Chancen auf nachhaltig gesicherte Geschäftsentwicklung achten und dabei auch die ggf. nun erfolgten Einschnitte in der Geschäftstätigkeit von möglichen Kooperationspartnern oder Kapitalbeteiligungen durch die Covid-19-Pandemie genau analysieren, um dieses Risiko zu minimieren.

Projektrisiken

Ziel von LS telcom ist es, in Zukunft vermehrt Umsatz mit Standardprodukten zu realisieren. Allerdings wird voraussichtlich auch im kommenden Geschäftsjahr 2020/​2021 ein erheblicher Anteil des Umsatzes aus mehreren größeren Projekten erzielt werden. Eine zeitliche Verschiebung innerhalb der Projekt-Implementierungspläne, Änderungen der politischen Lage oder der Sicherheitslage eines Landes (Verschiebung von Lizenzausschreibungsverfahren, Unruhen, Seuchengefahr, Pandemie etc.), in dem ein Projekt durchgeführt wird, oder Änderungen in der strategischen Planung von Kunden können deshalb durchaus einen gewichtigen Einfluss auf die zeitliche Realisierung von Umsätzen haben. Außerdem können zwischen der Auftragserteilung und der endgültigen Teil- oder Endabrechnung eines Auftrags längere Zeiträume liegen, in denen LS telcom in Vorleistung tritt und das Bonitätsrisiko der Kunden sowie aufgrund der teilweise langen Projektlaufzeiten ein gewisses Wechselkursrisiko tragen muss. Die LS telcom AG schließt Verträge zwar vorzugsweise in Euro ab, jedoch machen die Tochtergesellschaften üblicherweise Geschäfte in den Währungen ihrer Länder. Das bedeutet, dass erhebliche Umsatzanteile mittlerweile in US-Dollar, kanadischen Dollar, australischem Dollar und südafrikanischen Rand erwirtschaftet werden. Oftmals muss aufgrund von Ausschreibungsvorgaben auch eine Vergütung in US-Dollar oder anderen, Schwankungen unterliegenden Fremdwährungen mit Kunden vereinbart werden (dazu ausführlich im Abschnitt "Finanzwirtschaftliche Risiken").

In Bezug auf diese Projektrisiken hat LS telcom vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie Maßnahmen ergriffen, Projektverzögerungen durch entsprechende "Fernwirkverfahren", wie webbasierte Schulungen und Projekt-Meetings, Schulung von lokalen Partnerunternehmen für vor Ort Unterstützung und ggf. Durchführung von Reparaturen, Fernzugriffe auf Kundensysteme, soweit wie möglich zu minimieren. Eine Abhängigkeit von vor Ort auszuübenden Tätigkeiten ist jedoch insbesondere in Projekten, bei denen Messsysteme beim Kunden installiert werden müssen, stets gegeben. Damit materialisiert sich in solchen Fällen auch nahezu sicher das Risiko, Projektverzögerungen bei der Implementierung zu erleiden, wenn so, wie in der aktuellen Pandemie, erhebliche Reiserestriktionen gelten.

Umsetzung neuer Trends und Funktechnologien im Markt

Die erfolgreiche Vermarktung der Produkte für Netzbetreiber (Dienstleistungen, Soft- und Hardware) wird auch im Geschäftsjahr 2020/​2021 stark von den Telekommunikationsmärkten abhängen. Neben dem Risiko, dass sich das Marktumfeld nicht entsprechend dem erwarteten positiven Trend fortentwickelt und in neue Funknetze und Technologien nur schleppend investiert wird, besteht hier das Risiko, dass Produkte trotz umsichtiger Planung und Erhebungen im Vorfeld nicht auf die erwartete Akzeptanz im Markt stoßen.

Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie gibt es einerseits die Erkenntnis, dass durch den Zwang zum verteilten, mobilen Arbeiten die Relevanz einer sehr guten Breitbandversorgung, auch über drahtlose Kommunikationstechnologien, essentiell wichtig für das Funktionieren der Wirtschaft und der Verwaltung eines Staates ist. Insofern könnte man erwarten, dass sich das Absatzrisiko reduzieren sollte. Andererseits wurden von vielen Regierungen der Welt äußerst hohe Geldsummen zur Abfederung der Pandemiefolgen für die Wirtschaft eingesetzt und damit die staatlichen Haushalte stark belastet. Dies könnte in manchen Ländern zu künftigen Budgetkürzungen und eher verhaltener Investitionspolitik führen und die Geschäftsentwicklung des Unternehmens beeinträchtigen.

Aufgrund aktuell laufender und avisierter Beschaffungsverfahren und Projektanbahnungen belassen wir dieses Risiko trotz der möglichen mittelfristigen Auswirkungen der Pandemie unverändert in seiner Bewertung.

Preisdruck

Der starke Wettbewerb kann in gewissen Marktbereichen zu Preisdruck führen und damit die Umsätze und Margen reduzieren. Die LS telcom AG war aufgrund der breiten Produktbasis und guten Liquiditätslage zwar in der Vergangenheit in der Lage, solche Preiskämpfe durchzufechten; eine Fortführung solcher Preiskämpfe über längere Zeit würde allerdings das Betriebsergebnis in Zukunft nachteilig beeinflussen und die Liquiditätslage belasten. In Anbetracht des teilweise aggressiven Preisverhaltens des Wettbewerbs, evtl. durch die zögerliche Vergabepraxis im Markt und gestiegenen Erfolgsdruck begründet, des Auftretens neuer Wettbewerber sowie der möglicherweise aufgrund der Covid-19-Pandemie Nachwirkungen geringeren verfügbaren Finanzmittel auf Kundenseite, halten wir dieses Risiko in Bezug auf die mögliche finanzielle Auswirkung unverändert für "kritisch". Das Unternehmen wirkt diesem Risiko entgegen, indem es vermehrt auch auf international verfügbare, konzerneigene und externe Ressourcen setzt, um kostengünstiger zu produzieren und damit auch unter entsprechendem Preisdruck eine vernünftige Profitabilität auf Dauer zu sichern.

Die Attraktivität einiger Teilmärkte verleitet sowohl neue Wettbewerber, in den Markt zu drängen, als auch alteingesessene sich in die von der LS telcom AG adressierten Nischen zu verbreitern. Wir halten daher an der Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos von "hoch" fest.

Wettbewerb

Der Softwaremarkt für Netzbetreiber und Regulierungsbehörden ist dem Wettbewerb ausgesetzt. Zwar bewegt sich die LS telcom AG mit ihren Produktlösungen in einem recht heterogenen Wettbewerbsumfeld; einige Wettbewerber verfügen in Teilbereichen jedoch ebenfalls über langjährige Erfahrung bei der Entwicklung und Vermarktung von Software sowie über erhebliche Marktanteile.

Mit dem Teilsegment "Hardwarenahe Systeme" positioniert sich die LS telcom Firmengruppe mit komplementären Systemlösungen im Vergleich zu marktgängigen Produkten etablierter Unternehmen. Der Markt scheint mittlerweile auch für etablierte Unternehmen und Newcomer ausreichend attraktiv, um hier ebenfalls vermehrt Aktivitäten zu entfalten. Sollte es LS telcom nicht gelingen, den Wettbewerb durch technologischen Vorsprung auf Distanz zu halten, könnte dies die Geschäftsentwicklung der LS telcom nachteilig beeinflussen.

Sollte es das Unternehmen nicht schaffen, durch beständige Innovation, d. h. die Schaffung neuer Produkte bzw. die Anpassung bestehender Produkte und Servicekonzepte an neue Marktanforderungen, schnell genug und wettbewerbsfähig am Markt zu platzieren, oder gegen den Wettbewerb aufgrund anderer kommerzieller Kriterien Vergabeverfahren verlieren und der Auftragseingang dadurch erheblich belastet werden, so könnte dies das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten bringen.

Personalressourcen

Unser Erfolg hängt davon ab, dass wir hoch qualifizierte Mitarbeiter sowohl für die LS telcom AG in Deutschland als auch für unsere internationalen Tochtergesellschaften und Beteiligungen gewinnen können, diese in unserem speziellen Nischen-Know-how entwickeln und effektiv für unsere Belange steuern und einsetzen. Sollte uns dies nicht gelingen, hätte dies negative Auswirkungen auf die Weiterentwicklung unserer Produkte und die Umsetzung bestehender Aufträge mit entsprechend nachteiligen Konsequenzen auf die Geschäftsentwicklung des Unternehmens.

Eine gute wirtschaftliche Lage in Deutschland führte in der Vergangenheit zu einer erhöhten Eintrittswahrscheinlichkeit für das Risiko, dass insbesondere erfahrene Mitarbeiter abgeworben werden könnten und dadurch relevantes Wissen dem Unternehmen entzogen werden könnte. Zudem besteht selbst unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen noch teilweise das Risiko, insbesondere hinsichtlich moderner Software Technologien und immer komplexer werdender IT-Systeme, geeignetes Personal nicht mehr am lokalen Markt rekrutieren zu können.

Die LS telcom AG wird wie in der Vergangenheit bestrebt sein, die Arbeitsplätze sowie die Vergütung der Mitarbeiter entsprechend attraktiv zu gestalten, um der Mitarbeiterfluktuation entgegen zu wirken. Dies kann effektiv zu einer Erhöhung der Personalaufwendungen führen und trägt das Risiko einer Margenminderung in sich. Es besteht jedoch andernfalls in diesem Zusammenhang das Risiko von Know-how-Verlust.

Ein höherer Auftragsbestand und Termindruck stellt die Gesellschaft nicht nur vor die Herausforderung, bestehende Personalressourcen optimal einzusetzen, sondern fordert zudem an bestimmten Management-Positionen mehr Kapazität, um die vertraglichen Kundenerwartungen verlässlich erfüllen zu können. Diesem Erfordernis lässt sich durch Beauftragung externer Berater nachkommen, allerdings kann dies, sofern diese nicht anfänglich in der Kalkulation mit eingeplant wurden, zu erhöhten Kosten und entsprechender Margenschmälerung führen. Ebenso besteht hier die Gefahr einer gewissen Know-how-Abhängigkeit und einer deutlich längeren als der ursprünglich geplanten Beauftragungsnotwendigkeit, verbunden mit den damit einhergehenden höheren Aufwendungen.

Die wirtschaftlichen negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf diverse Branchen schaffen in Bezug auf die Verfügbarkeit von Personalressourcen mittlerweile etwas weniger kritische Rahmenbedingungen. Zudem reduzieren der mittlerweile erfolgte Aufbau und die vermehrte Einbindung international verfügbarer eigener und externer Ressourcen die qualitative Eintrittswahrscheinlichkeit für dieses Risiko. Wir setzen diese daher von "hoch" auf "mittel" und die Gesamtbeurteilung des Risikos von "wesentlich" auf "überwachen" herab.

Risiken durch globale Marktverwerfungen (Covid-19-Pandemie; Finanzmarkt- bzw. Schuldenkrise; Ölpreisverfall)

Die Covid-19-Pandemie mit ihren diversen kurzfristigen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft, der Ölpreisverfall und die nach wie vor latent wirkende Schuldenkrise haben den Geschäftsverlauf der LS telcom AG im Geschäftsjahr wesentlich beeinträchtigt und das Geschäftsergebnis u. a. auch über die starken Währungsschwankungen des Euro im Vergleich zu Fremdwährungen maßgeblich beeinflusst. All diese Einzelkrisen haben mit ihren Auswirkungen das Potenzial die Geschäftsentwicklung des Unternehmens auch in Zukunft zu beeinträchtigen. Insbesondere könnten Kunden aus der Privatwirtschaft oder auch staatliche Kunden, wie Ministerien und Regulierungsbehörden, durch die direkten Auswirkungen dieser Krisen oder auch deren Nachwirkungen (bspw. erhöhte Verschuldung durch Pandemie) unter finanziellen Druck geraten und Aufträge zurückziehen bzw. die Erteilung und Umsetzung von Projekten verschieben, was sehr negative Auswirkungen auf das Geschäft der LS telcom AG hätte. Währungsschwankungen als mittelbare Folgen dieser Krisen würden nicht nur das direkte Preis- und Währungsrisiko im Rahmen der finanzwirtschaftlichen Risiken erhöhen, sondern könnten auch dazu führen, dass geplante oder auch laufende Projekte nicht mehr finanzierbar sind und Beschaffungen oder Projektimplementierungen verschoben werden müssen.

Die Produkte der LS telcom AG wirken grundsätzlich positiv auf den Staatshaushalt und versprechen einen sehr schnellen Rückfluss investierter Mittel. Insofern sollte der Bedarf auch unter erschwerten finanziellen Rahmenbedingungen gut zu vermitteln und sollten die Produkte absetzbar sein. Allerdings können anhaltende Budgetkürzungen aufgrund bspw. des Ölpreisverfalls oder pandemiebedingt überhöhter Schulden dazu führen, dass die Investitionsbereitschaft in den jeweiligen Ländern auch auf längere Sicht abnimmt und Projekte, die beauftragt werden, auf der Basis weniger attraktiver Finanzierungskonditionen zustande kommen. Beides wäre für das Geschäft der LS telcom sehr nachteilig.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Die finanzwirtschaftlichen Risiken, denen die LS telcom AG ausgesetzt ist, umfassen vor allem Marktpreisrisiken (Devisenkurse, Preisrisiken), Ausfall- und Liquiditätsrisiken. Bedingt durch die weltweiten Geschäftsaktivitäten des Unternehmens kommt den Devisenkursschwankungen von südafrikanischem Rand, US-Dollar, australischem und kanadischem Dollar gegenüber dem Euro besondere Bedeutung zu.

a) Preis- und Währungsrisiko

Die LS telcom AG ist aufgrund ihrer internationalen Geschäftstätigkeit Preis- und Währungsschwankungen ausgesetzt. Diese Risiken können, soweit sie die Abwicklung von Projekten betreffen, bereits kalkulatorisch und über geeignete vertragsgestalterische Maßnahmen in Projektverträgen weitgehend eingegrenzt werden. In Einzelfällen, d. h. insoweit diese aufgrund eines entsprechenden Projektvolumens eine maßgebliche Größenordnung annehmen, werden solche Risiken zudem durch Sicherungsgeschäfte begrenzt. Sicherungsgeschäfte werden über die Hausbanken des Unternehmens abgeschlossen, wobei marktgängige derivative Finanzinstrumente (Devisentermin- oder Devisenswapgeschäfte) zum Einsatz kommen. Im Geschäftsjahr 2019/​2020 bestand kein Bedarf, Projekte über Devisentermingeschäfte abzusichern. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Devisentermingeschäfte.

b) Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher maximal jeweils in Höhe des Zeitwerts der Forderung an den jeweiligen Schuldner. Das tatsächliche Ausfallrisiko im Geschäft mit Kunden wurde bislang als gering eingestuft, da LS telcom vorrangig Endkunden bedient, die bisher in den meisten Fällen erstklassige Bonität hatten und in Zweifelsfällen durch vertragliche Gestaltung (geeignete Zahlungsbedingungen; Rückabsicherung bei Lieferanten) die Minimierung dieses Risikos derart sicherstellen konnte, dass wenigstens aufwands- und kostenseitig kein substantieller Schaden bei der LS telcom verbleibt. Die negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Unternehmen und Staaten wird wahrscheinlich dazu führen, dass die Bonitätseinstufung zumindest einiger unserer Kunden sinken wird. Verlängerte Zahlungsfristen und ein erhöhtes Maß an Zahlungsausfällen könnten daher künftig auftreten. Zudem macht das Unternehmen mittlerweile auch vermehrt in Ländern mit niedrigerer Bonität Geschäfte. Wir stufen daher die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos von "mittel" auf "hoch", was dazu führt, dass die Gesamtbeurteilung dieses Risikos von "überwachen" auf "wesentlich" hochgesetzt wird.

c) Cashflow- und Liquiditätsrisiko

Eine kontinuierlich gepflegte und überwachte Liquiditätsvorausschau und vorhandene Kreditlinien gewährleisten eine jederzeit ausreichende Liquiditätsversorgung der LS telcom AG. Des Weiteren pflegt die LS telcom AG eine offene und vertrauensvolle Kommunikation mit ihren Hausbanken, so dass weitere Möglichkeiten zur Unternehmensfinanzierung, insbesondere auch Projektfinanzierungen, gegeben sind.

Vor dem Hintergrund der mittlerweile wieder positiven Geschäftsaussichten sowie der im Verlauf des Geschäftsjahres zur Abfederung des pandemiebedingten Geschäftsrückgangs erhaltenen Finanzmittel, wird dieses Risiko in seiner Eintrittswahrscheinlichkeit von "hoch" auf "mittel" zurückgenommen und damit in seiner Gesamtbeurteilung von "wesentlich" auf "überwachen" zurückgestuft.

5. Chancen der künftigen Entwicklung - voraussichtliche Geschäftsentwicklung

Trotz aller derzeitigen Einschränkungen bestehen sehr gute Chancen für die künftige Entwicklung der LS telcom AG. Es treffen die im Vorjahr gemachten Aussagen grundsätzlich weitestgehend zu, allerdings verschieben sich viele Projekte aufgrund der Corona-Krise, was einen direkten Einfluss auf die Ertragslage hat.

Die Chancen für die künftige Entwicklung des Unternehmens werden unverändert vorrangig von den Themen Umnutzung von Frequenzspektrum für die Breitbandversorgung, Netze für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Funklösungen für das Internet der Dinge, Automotive-Anwendungen und komplexe Kommunikationsanwendungen für die Industrie 4.0 mit all ihren Vertikalmärkten bestimmt. Auch wenn sich pandemiebedingt im abgelaufenen Geschäftsjahr verschiedene Erwartungen, unter anderem auch an die neuen Vertikalmärkte, nicht erfüllt haben, so rechnen wir hier insgesamt lediglich mit zeitlichen Verschiebungen und nicht mit gänzlich entfallenden Geschäftsmöglichkeiten, zumal der Kommunikationstechnologie eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung der Pandemie und in der Digitalisierung von Produktionsprozessen der Industrie zukommt. Die zuvor erwähnten Geschäftsmöglichkeiten sollten daher nach Abklingen der Pandemie für eine weiter stabile Nachfrage in unserem Marktsegment sorgen.

Der Vorstand ist von der Richtigkeit der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und seiner Produkte auf diese Geschäftsfelder und Themen überzeugt. Die hohen Investitionen und Vorleistungen, die in den vergangenen Jahren in entsprechende Produktentwicklungen und Markterschließungsmaßnahmen geflossen sind und die Finanzzahlen der letzten Geschäftsjahre stark belastet haben, werden sich letztlich für das Unternehmen und die gesamte Firmengruppe auszahlen. Das Produktangebot des Unternehmens passt hervorragend zu den aktuellen und auch künftig absehbaren Forderungen des Marktes und wird kontinuierlich mit hoher Innovationskraft weiterentwickelt. Der Vorstand sieht das Unternehmen und die Firmengruppe damit gut aufgestellt und zweifelt nicht an dessen mittel- und längerfristigem Erfolg.

Das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften haben Vergaben für mehrere großvolumige und ertragsstarke Projekte für sich entscheiden können und stehen aktuell in Bezug auf diese Projekte in abschließenden Vertragsverhandlungen über ein Gesamtvolumen von über EUR 22 Mio. Durch die derzeitigen Einschränkungen aufgrund der Pandemie kann es allerdings sowohl bei Vertragsabschlüssen wie auch nach Auftragserteilung oder Vertragsschluss zu unvorhersehbaren Verzögerungen kommen, die nicht unterschätzt werden dürfen. Der Abschluss dieser erwähnten Verträge sollte die Geschäftsentwicklung jedoch maßgeblich positiv beeinflussen.

Die vorherrschende Unsicherheit auf der Zeitschiene bezüglich Vergabeentscheidungen für neue Aufträge und auch der möglicherweise verzögerten Abwicklung von Projekten aufgrund der pandemiegegebenen Umstände sollte nicht die mittel- und langfristigen positiven Perspektiven und Geschäftschancen des Konzerns schmälern, sondern allenfalls weiteres Wachstum und Geschäftserfolge verzögern.

Die Aussichten für das Geschäftsjahr 2020/​2021 und die weitere Zukunft sind positiv. Der derzeit für die LS telcom AG vertraglich gesicherte Auftragsbestand, einschließlich konzerninterner Unterbeauftragungen in Höhe von ca. EUR 6,9 Mio., beträgt EUR 25,5 Mio. (i. V. EUR 27,0 Mio.), wobei unbefristet laufende Wartungsverträge lediglich mit einer maximalen Restlaufzeit von zwölf Monaten und langfristige Rahmenverträge maximal mit den während ihrer Laufzeit realistisch zu erwartenden Abrufvolumina berücksichtigt wurden. Der hier verzeichnete Rückgang des Auftragsbestands im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen durch das Abarbeiten mehrjähriger Service- und Wartungsverträge um ein Jahr begründet, wobei diese Verträge nach ihrer Vertragsdauer mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wieder verlängert werden. Insofern ist dieser Rückgang nicht sonderlich negativ zu bewerten.

Der vertraglich gesicherte Auftragsbestand wird bei planmäßiger Abarbeitung für das laufende Geschäftsjahr 2020/​2021 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 16,0 Mio. (i. V. EUR 16,5 Mio.) beisteuern.

In Anbetracht der in der Vergangenheit erarbeiteten und nach wie vor sehr aussichtsreichen Geschäftschancen, sowohl für bestehende Produkte des LS telcom Konzerns als auch für aktuelle Neuentwicklungen, sieht der Vorstand, trotz der vorgenannten Unsicherheit auf der Zeitschiene, die mittel- und langfristigen positiven Perspektiven und Geschäftschancen des Konzerns grundsätzlich ungeschmälert. Der Vorstand geht deshalb weiter davon aus, dass der nach wie vor gute Angebotsbestand des Konzerns sowie verschiedene während des vergangenen Geschäftsjahres neu eingegangene und ausgebaute strategische Kooperationen in naher Zukunft sowohl für die Firmengruppe wie auch für die LS telcom AG in eine erhebliche Zunahme des Auftragsbestands münden und weiteres Wachstum ermöglichen werden.

Eine Herausforderung, die die Geschäftsentwicklung bereits seit einigen Jahren stark beeinflusst, ist die starke Abhängigkeit von komplexen Vergabeverfahren, denen sich die LS telcom AG beim Großteil der öffentlichen Behördenkundschaft stellen muss, und die sehr häufig aus unterschiedlichsten politischen oder haushaltsbezogenen Gründen Verzögerungen erfahren.

Wenngleich der Ausbau unserer Geschäfte in den sogenannten Vertikalmärkten aufgrund der aktuellen Krise nicht in dem gewünschten Maß erfolgen konnte, bestärken uns die auch noch vor der Corona-Pandemie erzielten Erfolge darin, vertrieblich weiterhin stärker auf die Industrie, also die Privatwirtschaft, zu setzen. Bei diesen Kunden aus der Privatwirtschaft spielt das Funkspektrum eine zentrale Rolle in Produktionsprozessen und rückt im Rahmen der Digitalisierung und Industrie 4.0 sowie des Internets der Dinge mit zunehmender Maschinen-zu-Maschinen-Kommunikation immer stärker in den Fokus.

Hier hat das Unternehmen in den letzten Geschäftsjahren ein umfassendes Servicepaket, bestehend aus Software, Messtechnik und Beratung, entwickelt und einige sehr gute Referenzprojekte durchgeführt. Die LS telcom AG bietet unter Einsatz der gesamten Produktpalette Lösungen für das Spektrum-Management, teilweise auch als Outsourcing-Partner. Mit diesen weitgehend replizierbaren Lösungen, aus denen sich nachhaltiges Produktgeschäft anstatt schwer planbares Projektgeschäft ableiten lässt, sprechen wir zudem eine Vielzahl von Kunden einer Branche an.

Ein großer Vorteil bei diesem Schritt in Richtung Industriekunden wird in den Entscheidungsprozessen liegen, von denen wir erwarten, dass diese in der Industrie schneller und besser planbar ablaufen als im bisherigen internationalen Behördenumfeld. Zudem rechnen wir in diesen Vertikalmärkten zwar nicht mit besonders hohen Einzelprojektvolumina, jedoch mit ungleich höherer Kundenanzahl und damit insgesamt sehr viel größerem Marktpotenzial.

Der bevorstehende Ausbau der 5G-Netze, die neben schnellerem mobilem Internet auch für das Internet of Things sowie die Digitalisierungs- und Automatisierungsvorhaben der Industrie 4.0 wesentliche Vorteile bringen, sollte LS telcom zusätzliches dauerhaftes Geschäft vermitteln. Unternehmen können in Deutschland basierend auf der 5G-Technologie eigene Campusnetze betreiben Dies erfordert sichere Telekommunikationsverbindungen und störungsfreies Funkspektrum. Hier ist LS telcom mit seinem Know-how eine perfekte Adresse für Industriekunden.

Aufgrund der weltweit nach wie vor bestehenden Beschränkungen durch die Bekämpfung der Covid-19-Pandemie, bleibt die Planung für das laufende Geschäftsjahr mit Unsicherheit behaftet. Gleichwohl gehen wir für das Geschäftsjahr 2020/​2021 unter der Annahme, dass die Pandemie weltweit beherrschbarer wird und damit entsprechende Lockerungen der bisherigen Restriktionen spätestens ab der zweiten Geschäftsjahreshälfte einhergehen, von einer deutlichen Erholung des Konzerngeschäfts aus.

Hierfür spricht auch, dass ab der zweiten Geschäftsjahreshälfte geeignete Impfstoffe verfügbar sein sollen.

Im neuen Geschäftsjahr 2020/​2021 erwartet der Vorstand für das Unternehmen ein positives Ergebnis (EBIT) von mehr als TEUR 700 bei einem Umsatz von ca. EUR 24,2 Mio. zu erwirtschaften und in den nachfolgenden Geschäftsjahren, aufbauend auf den in den Vorjahren erbrachten signifikanten Vorleistungen bei Produktneuentwicklungen und Markterschließungen, die guten Wachstumschancen für das Unternehmen zu nutzen und seine Profitabilität deutlich zu steigern.

Auf Konzern-Ebene, unter Berücksichtigung der zuvor beschriebenen Ausführungen, rechnet das Management für das laufende Geschäftsjahr 2020/​2021 mit einem Umsatz von EUR 33,4 Mio. und einem Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) von EUR 2,1 Mio.; im darauffolgenden Geschäftsjahr wird eine Umsatzsteigerung auf EUR 35,5 Mio. mit einem geplanten Konzern-EBIT von EUR 3,0 Mio. erwartet.

D. BERICHTERSTATTUNG GEMÄSS § 289A ABS. 1 HGB

1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das Grundkapital betrug zum 30. September 2020 EUR 5.817.000,00. Es ist eingeteilt in 5.817.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stammstückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR pro Aktie und voll einbezahlt.

2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Jede Aktie gewährt gemäß § 14 der Satzung eine Stimme.

3. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital

Zum Ende des Geschäftsjahres bestanden die folgenden Beteiligungen mit über 10 % der Stimmrechte:

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Beteiligte Person oder Gesellschaft Anzahl an Stimmrechten Anteile an Stimmrechten Zeitraum der Beteiligung
Dr. Manfred Lebherz 1.537.862 26,44 % Bis heute
Dr. Georg Schöne 1.624.843 27,93 % Bis heute

4. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

5. Art der Stimmrechtskontrolle im Falle von Arbeitnehmerbeteiligungen

Eine Stimmrechtskontrolle für den Fall, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, ist dem Vorstand nicht bekannt.

6. Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über Satzungsänderungen

Die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder erfolgt gemäß § 84 AktG. Satzungsänderungen werden durch die Hauptversammlung gemäß den §§ 133 und 179 AktG vorgenommen.

Die Hauptversammlung hat in § 11 Abs. 2 der Satzung von der in § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, dem Aufsichtsrat die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung der Satzung betreffen, zu übertragen.

7. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien

Ausgabe von Aktien

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der LS telcom AG vom 9. März 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. März 2022 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien gegen Bar- und/​ oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 2.667.500,00 zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2017").

Nach teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals durch Beschluss des Vorstands vom 11. Juni 2018 und Zustimmungsbeschluss des Aufsichtsrats vom 12. Juni 2018 reduziert sich die verbleibende an den Vorstand in § 4 Abs. 3 Satz 1 erteilte Ermächtigung auf die Ausgabe von bis zu 2.185.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen. Das zur Ausnutzung verbleibende genehmigte Kapital beträgt zum 30. September 2020 EUR 2.185.500,00.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:

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um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen;
bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals sind andere Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind. Auf die 10 %-Grenze sind ferner Aktien anzurechnen, für die aufgrund von Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Options- oder Wandlungsrecht, eine Options- oder Wandlungspflicht oder zugunsten der Gesellschaft ein Aktienlieferungsrecht besteht;
bei einer Kapitalerhöhung zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der LS telcom AG und ihrer verbundenen Unternehmen (Belegschaftsaktien), wenn der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 5 % des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung.

Von den vorstehend erteilten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand nur in solchem Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 20 % des Grundkapitals nicht überschreitet (20 %-Grenze), und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 20 %-Grenze anzurechnen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2017 festzulegen.

Rückkauf von Aktien

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der LS telcom AG vom 14. März 2019 wurde der Vorstand zum Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG) unter Ausschluss des Erwerbsrechts der Aktionäre ermächtigt, und zwar nach folgender Maßgabe:

a) Die Gesellschaft wird im Rahmen der gesetzlichen Grenzen ermächtigt, eigene Aktien von bis zu insgesamt 10 % des bei Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a AktG ff. zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen.

b) Der Erwerb von eigenen Aktien erfolgt über die Börse oder im Rahmen eines öffentlichen Kaufangebots der Gesellschaft an sämtliche Aktionäre. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Schlusskurs für die Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb eigener Aktien bzw. im Falle eines öffentlichen Kaufangebots vor dem Tag der Veröffentlichung des öffentlichen Kaufangebots um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot kann das Volumen des Angebots begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden.

c) Die Ermächtigung wird zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erteilt, insbesondere zu den folgenden Zwecken:

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zur Nutzung der eigenen Aktien als Akquisitionswährung beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen durch die Gesellschaft;
zur Einziehung der Aktien;
um die betreffenden Aktien Arbeitnehmern der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen zum Erwerb anzubieten.

d) Die Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien hat grundsätzlich über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Angebots zu erfolgen.

Die Gesellschaft wird aber ermächtigt, eine andere Form der Veräußerung vorzunehmen, soweit dies im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist, um die Aktien wie folgt zu verwenden:

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zur Nutzung der eigenen Aktien als Akquisitionswährung beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen durch die Gesellschaft;
um die betreffenden Aktien Arbeitnehmern der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen zum Erwerb anzubieten.

In diesen Fällen ist das Erwerbsrecht der Aktionäre ausgeschlossen und darf der Veräußerungspreis für eine Aktie der Gesellschaft (ohne Veräußerungsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen vor der Veräußerung der eigenen Aktien bzw. vor dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Veräußerung der eigenen Aktien nicht wesentlich unterschreiten.

e) Der Vorstand wird weiter ermächtigt, eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall berechtigt, die Angabe der Anzahl der Aktien in der Satzung anzupassen.

f) Die Ermächtigungen gemäß vorstehenden lit. d) und e) können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.

g) Die Ermächtigung wird am 14. März 2019 mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft wirksam und gilt bis zum 13. März 2024.

8. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen

Es liegen zum Bilanzstichtag keine diesbezüglichen Vereinbarungen vor.

9. Entschädigungsvereinbarungen

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, bestehen nicht.

E. GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYTEMS GEMÄSS

§ 289A ABS. 2 HGB

Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes. Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine fixe Vergütung, die Sachzuwendungen, insbesondere die Überlassung von Dienstwagen, enthält. Durch die fixen Bestandteile ist eine Grundvergütung gewährleistet, die es dem Vorstandsmitglied gestattet, seine Amtsführung an den wohlverstandenen Interessen des Unternehmens und den Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns auszurichten, ohne in Abhängigkeit von lediglich kurzfristigen Erfolgszielen zu geraten. Daneben beinhalten die Dienstverträge (Stand 30. September 2020) eine erfolgsabhängige variable Sondervergütung, die vom wirtschaftlichen Ergebnis des Konzerns für das jeweilige Geschäftsjahr abhängt, sowie eine rollierende Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung.

1. Aufsichtsrat und Vorstand

Dem Aufsichtsrat gehören an die Herren:

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Dr. Winfried Holtermüller (Vorsitzender), Rechtsanwalt, Stuttgart
Prof. Dr. Werner Wiesbeck (stellv. Vorsitzender), Professor für Höchstfrequenztechnik und Elektronik, Keltern
Dipl.-Finw. Karl Hensinger, Finanzwirt, Laupheim

Mandate der Aufsichtsratsmitglieder in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG bestehen nicht.

Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019/​2020 Bezüge in Höhe von insgesamt EUR 65.977,68 (i. V. TEUR 67).

Diese Bezüge verteilen sich auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrates wie folgt:

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Dr. Winfried Holtermüller EUR 25.068,68
Prof. Dr. Werner Wiesbeck EUR 20.234,00
Dipl.-Finw. Karl Hensinger EUR 20.675,00

Für Beratungstätigkeiten außerhalb ihrer Aufsichtsratstätigkeit wurden im Berichtsjahr an die Kanzlei des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Holtermüller für diverse Beratungsleistungen EUR 19.875,00 (i. V. TEUR 23) vergütet.

Zum 30. September 2020 hielten die Mitglieder des Aufsichtsrates 4.148 Stückaktien (i. V. 14.546 Stückaktien).

Vorstandsmitglieder sind:

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Dr. Manfred Lebherz (Sprecher und Vorstand Finanzen, Investor Relations, Vertrieb), Lichtenau
Dr. Georg Schöne (Vorstand Forschung & Entwicklung, Personal, strategische Entwicklung Soft- und Hardwaresysteme), Lichtenau
Dipl.-Ing. Roland Götz (Vorstand Consulting, Engineering Services, strategische Entwicklung Beratungsdienstleistungen), Rheinmünster

Zum Bilanzstichtag wurden von den Mitgliedern des Vorstands folgende Stückaktien gehalten:

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Dr. Manfred Lebherz 1.537.862 Stückaktien (i. V. 1.537.862)
Dr. Georg Schöne 1.624.843 Stückaktien (i. V. 1.614.445)
Dipl.-Ing. Roland Götz 4.148 Stückaktien (i. V. 4.148)

Mandate der Vorstandsmitglieder in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 2 AktG bestehen nicht.

2. Vergütungsbericht

Zuständigkeit, Zielsetzung und Struktur der Vergütung des Vorstands

Die Festlegung von Struktur und Höhe der Vergütung des Vorstands der LS telcom AG erfolgt durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat berät zudem über die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand und überprüft dieses regelmäßig.

Zielsetzung des Vergütungssystems für den Vorstand ist es, die Vorstandsmitglieder gemäß ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei durch eine hohe Variabilität die gemeinsame und persönliche Leistung des Vorstands sowie den Unternehmenserfolg deutlich und unmittelbar zu berücksichtigen.

Dazu weist das Vergütungssystem im Einzelnen eine fixe Grundvergütung sowie eine variable Vergütung auf. Um die Wettbewerbsfähigkeit und Angemessenheit der Vorstandsvergütung sicherzustellen, werden dessen Struktur, die einzelnen Komponenten und die Gesamtvergütung regelmäßig vom Aufsichtsrat überprüft.

Die Vergütung des Vorstands setzte sich im Geschäftsjahr 2019/​2020 aus den folgenden Komponenten zusammen:

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eine fixe Grundvergütung sowie erfolgsunabhängige Nebenleistungen als Zusatzvergütungen (steuerpflichtige Vergütungsanteile für Direktversicherung und Zuschüsse zur Rentenversicherung), ausbezahlt in zwölf Monatsraten,
Sachzuwendungen, insbesondere die Überlassung eines Dienstwagens zur geschäftlichen und privaten Nutzung sowie weiterer Gegenstände, die die ortsunabhängige, ständige Erreichbarkeit der Vorstände sicherstellen,
eine variable Vergütung, die sich nach einem prozentualen Anteil am Konzern-Ergebnis der Gesellschaft richtet und der Höhe nach gedeckelt ist,
eine der Höhe nach limitierte variable Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung, die sich bei Gewährung virtueller Aktienoptionen aus der Aktienkursentwicklung über einen Zeitraum von jeweils drei bis sechs Jahren für verschiedene Tranchen im Vergleich zu einem Basispreis ermittelt und in bar ausbezahlt wird (die Bewertung dieser aktienkursabhängigen Vergütung erfolgt auf der Basis eines Binomialmodells),
eine variable Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung, die über einen rollierenden Zeitraum von drei Jahren auf der Erreichung einer bestimmten Mindest-Konzern-Eigenkapitalrendite beruht und der Höhe nach limitiert ist.

Die Gesellschaft unterhält ferner eine Unfallversicherung sowie eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung (D&O Versicherung), in der auch die Mitglieder des Vorstands versichert sind und die eine Selbstbeteiligung entsprechend der durch den jeweiligen Vorstand gehaltenen Anteile an der LS telcom AG vorsieht. Als weitere Nebenleistung erhält der Vorstand seine Reisekosten für Dienstreisen, die Kosten für die Bewirtung von Geschäftspartnern und sonstige betrieblich bedingte Auslagen nach Beleg erstattet.

Reale Aktienoptionsprogramme oder andere wertpapierorientierte Anreizsysteme bestanden für das abgelaufene Geschäftsjahr nicht.

Höhe der Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2019/​2020

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von der LS telcom AG im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt worden sind. Die Gesamtbezüge für den Vorstand berechnen sich aus der Summe aller Vergütungen in bar und in geldwerten Vorteilen aus Sachbezügen. Letztere enthalten im Wesentlichen die Bereitstellung von Dienstfahrzeugen.

Im Geschäftsjahr 2019/​2020 wurden Gehaltsaufwendungen für den Vorstand in Höhe von insgesamt TEUR 818 (i. V. TEUR 1.302) erfasst. Davon betreffen TEUR 818 (i. V. TEUR 747) fixe, erfolgsunabhängige Vergütungen und TEUR 0 (i. V. TEUR 555) variable erfolgsbezogene Vergütungsanteile. Im Berichtsjahr wurden Rückstellungen in Höhe von TEUR 275 aufgelöst, deren Zuführungen in den Vorjahren in der Gesamtvergütung berücksichtigt wurden. Außerdem wurden im Berichtsjahr TEUR 0 (i. V. TEUR 555) der variablen Anteile im Aufwand lediglich als Zuführungen zu Rückstellungen im Geschäftsjahr für mögliche langfristige Vergütungsverpflichtungen erfasst, die sich in den künftigen ein bis zwei Jahren aufgrund der langfristigen Bonusregelungen der Vorstandsverträge (virtuellen Aktienoptionen und Eigenkapitalrendite-Kriterien) ergeben können. Der Wert basiert auf Prognoserechnungen. Abhängig vom Geschäfts- und Kursverlauf wird dieser Betrag entsprechend jährlich angepasst werden und stellt nicht zwingend den an das jeweilige Vorstandsmitglied letztlich auszuzahlenden Betrag dar.

Die im Geschäftsjahr 2019/​2020 als Aufwand erfasste Vorstandsvergütung (in Klammern Vorjahresangaben) verteilt sich auf die Mitglieder des Vorstands wie folgt:

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Angaben

in EUR
Dr. Manfred Lebherz Dr. Georg Schöne Dipl.-Ing. Roland Götz
Erfolgsunabhängige Festvergütung 238.008,00 280.008,00 230.400,00
(238.008,00) (206.808,00) (230.400,00)
Erfolgsunabhängige Nebenleistungen (Sachbezüge und sonstige Zusatzvergütungen) 27.796,56 15.544,84 26.605,68
(28.127,64) (16.498,30) (26.907,36)
Erfolgsabhängige Vergütungskomponente 0,00 0,00 0,00
(119.432,19) (140.331,99) (105.665,59)
Vergütungsanteil mit langfristiger Anreizwirkung 4.100,00 18.800,00 12.500,00
(66.600,00) (137.200,00) (91.500,00)
davon direkt das Geschäftsjahr 2019/​2020 (i. V. 2018/​2019) betreffend 0,00 0,00 0,00
(11.500,00) (34.200,00) (22.800,00)
davon aufwandswirksame Rückstellung für mögliche Vergütung in künftigen Geschäftsjahren 4.100,00 18.800,00 12.500,00
(55.100,00) (103.000,00) (68.700,00)
Verbrauch der Rückstellung für das Geschäftsjahr 2018/​2019 (i. V. 2017/​2018) 102.023,87 140.698,67 107.998,94
(0,00) (0,00) (0,00)
Auflösung der Rückstellung für das Geschäftsjahr 2018/​2019 (i. V. 2017/​2018) 79.908,32 118.033,32 76.666,65
(0,00) (0,00) (0,00)
davon bereits als Rückstellung in Vorjahren erfasst 186.032,19 277.531,99 197.165,59
(34.100,00) (43.000,00) (28.200,00)
Gesamtvergütung (Personalaufwand) 265.804,56 295.552,84 257.005,68
(418.067,83) (457.838,29) (426.272,95)

Die folgende Tabelle zeigt die den Vorständen tatsächlich ausgezahlten Vergütungen (in Klammern Vorjahresangaben) im Geschäftsjahr 2019/​2020:

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Angaben

in EUR
Dr. Manfred Lebherz Dr. Georg Schöne Dipl.-Ing. Roland Götz
Erfolgsunabhängige Festvergütung 238.008,00 280.008,00 230.400,00
(238.008,00) (206.808,00) (230.400,00)
Erfolgsunabhängige Nebenleistungen (Sachbezüge und sonstige Zusatzvergütungen) 27.796,56 15.544,84 26.605,68
(28.127,64) (16.498,30) (26.907,36)
Erfolgsabhängige Vergütungskomponente (bzgl. GJ 2018/​2019) (im Vorjahr bzgl. 2017/​2018) 90.523,87 106.498,67 85.198,94
(0,00) (0,00) (0,00)
Vergütungsanteil mit langfristiger Anreizwirkung 11.500,00 34.200,00 22.800,00
(0,00) (0,00) (0,00)
Gesamtvergütung (Auszahlung) 367.828,43 436.251,51 365.004,62
(266.135,64) (223.306,30) (257.307,36)

Zusagen zur Altersversorgung

Pensionszusagen an die Mitglieder des Vorstands bestehen nicht.

Wesentliche Zusagen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung seiner Tätigkeit

Die Zahlung einer Abfindung an ein Vorstandsmitglied im Falle der Beendigung des Dienstverhältnisses ist nicht vorgesehen.

Aktienoptionen

Reale Aktienoptionen sind an den Vorstand und Aufsichtsrat nicht ausgegeben.

F. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung ist ebenso wie die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG im Internet auf der deutschsprachigen Seite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten "Die LS telcom AG"-,.Investor Relations" -"Zahlen, Berichte, Informationen" abrufbar. Hier sind auch die Erklärungen der vergangenen Jahre zugänglich.

G. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LS telcom AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.

Lichtenau, 23. November 2020

LS telcom Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Dr. Manfred Lebherz

Dr. Georg Schöne

Dipl.-Ing. Roland Götz

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2020 und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung, auf welche in Kapitel F. "Erklärung zur Unternehmensführung" des Lageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1) Umsatzrealisierung

2) Werthaltigkeit der Finanzanlagen

Zu 1) Umsatzrealisierung

a) Das Risiko für den Abschluss

Im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 hat die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von EUR 19,8 Mio. erwirtschaftet.

Diese wurden aus dem Verkauf von "Softwaresysteme" sowie "Hardwarenahe Systeme und Dienstleistungen" erzielt und werden mit dem Eigentums- bzw. Gefahrenübergang auf den Kunden erfasst, wenn ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist und von dessen Bezahlung ausgegangen werden kann. Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, erfolgt aufgrund der Geschäftstätigkeit projektbezogen auf Basis abgrenzbarer Teilleistungen.

Die Angaben der Gesellschaft zur erfolgten Umsatzrealisierung sind im Abschnitt "Umsatzerlöse" des Kapitels B. II. "Gewinn-und-Verlust-Rechnung" des Anhangs sowie im Abschnitt "Unternehmenssituation" des Kapitels A. "Geschäft und Rahmenbedingungen" des Lageberichts enthalten.

Aufgrund der notwendigen individuellen Beurteilung des sachgerechten Zeitpunkts der Umsatzrealisierung sowie des bei Großprojekten wesentlichen Betrags einzelner Teilleistungen ist das Risiko wesentlicher Fehler bezüglich der Umsatzrealisierung im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Ausgehend von einer Systemaufnahme haben wir die Angemessenheit der eingerichteten Prozesse und der implementierten Kontrollen zur Sicherstellung der korrekten Umsatzrealisierung beurteilt. Darauf aufbauend haben wir aus den Umsatzerlösen des Geschäftsjahres 2019/​2020 einzelne Umsätze durch Kombination aus Zufallsstichproben sowie bewusster Auswahl unter Berücksichtigung eines hohen Abdeckungsgrades der bewussten Auswahl ausgewählt. Dazu haben wir für jedes einzelne Stichprobenelement geprüft, ob auf Basis der vertraglichen Grundlagen, der bereits geleisteten Zahlungen sowie einschlägiger Leistungsnachweise der Eigentums- bzw. Gefahrenübergang stattgefunden hat. Unter Berücksichtigung der Komplexität des jeweiligen Sachverhalts haben wir zur Beurteilung der Leistungserbringung bzw. -abgrenzung Gespräche mit den jeweiligen Projektverantwortlichen bzw. den gesetzlichen Vertretern geführt.

Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen stetig abgeleitet und hinreichend dokumentiert sind.

Zu 2) Werthaltigkeit der Finanzanlagen

a) Risiko für den Abschluss

Die Gesellschaft weist zum 30. September 2020 Finanzanlagen in Höhe von EUR 11,3 Mio. aus, die sich im Wesentlichen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 4,5 Mio. sowie aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 6,6 Mio. zusammensetzen.

Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Finanzanlagen sind im Kapitel A. "Rechnungslegungsgrundsätze" des Anhangs enthalten.

Zum Abschlussstichtag wurden die Werthaltigkeit der Beteiligungsansätze sowie die Wertansätze der bilanzierten Ausleihungen von der Gesellschaft überprüft.

Für die wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen wurden durch die Gesellschaft eigene Unternehmens- und Eigenkapitalbewertungen zur Ermittlung der beizulegenden Werte durchgeführt. Auf Basis der Berechnungen der Gesellschaft sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr 2019/​2020 kein Abwertungsbedarf. Die beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen wurden jeweils als Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme mittels Discounted Cashflow-Modellen ermittelt, wobei die von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen zugrunde gelegt wurden. Das Ergebnis der genannten Bewertungen ist insbesondere von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter und von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen abhängig. Die Bewertungen sind daher mit Unsicherheiten behaftet.

Bezogen auf die Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurde im Rahmen der Beurteilung der Werthaltigkeit von der Gesellschaft jeweils auf den wahrscheinlichen Wert der Rückzahlungen abgestellt, welcher unter Beachtung der erwarteten künftigen Zahlungsströme beurteilt wurde. Als Ergebnis der Überprüfung wurde bezüglich der LS telcom Inc., Bowie, Maryland/​USA, eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von EUR 0,3 Mio. erfasst. Dabei wurden von den gesetzlichen Vertretern die erstellten Planungsrechnungen zugrunde gelegt. Das Ergebnis der genannten Beurteilung ist insbesondere von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter abhängig. Die Beurteilungen sind daher mit Unsicherheiten behaftet.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft waren diese Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Planungen, die den Bewertungen bzw. Beurteilungen aller wesentlichen Anteile bzw. Ausleihungen an verbundene Unternehmen zugrunde liegen, plausibilisiert. Bei unserer Einschätzung haben wir uns insbesondere auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern der Planung gestützt. Dabei haben wir diese auf eine möglicherweise einseitige Ermessensausübung hin untersucht.

Neben einer Plausibilisierung der zugrundeliegenden Planungen haben wir die Planungstreue durch Vergleich der Planung des Vorjahres zu den realisierten Ist-Werten beurteilt. Besonderes Augenmerk haben wir dabei auf solche wesentlichen Anteile bzw. Ausleihungen an verbundene Unternehmen gelegt, bei denen der beizulegende Zeitwert nahe an deren Buchwert liegt bzw. sich die erwartete Rückzahlung über eine Laufzeit von über 15 Jahren erstreckt. Darüber hinaus haben wir die verwendeten Berechnungsverfahren auf ihre methodisch korrekte Anwendung, die Herleitung der Diskontierungszinsen sowie in Stichproben die rechnerische Richtigkeit geprüft.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind insgesamt nachvollziehbar.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen, die wir vor dem Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangt haben, umfassen

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die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung, auf welche in Kapitel F. "Erklärung zur Unternehmensführung" des Lageberichts verwiesen wird und
die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Lagebericht.

Darüber hinaus umfassen die sonstigen Informationen die nach dem Datum des Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfügung gestellten übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Einzel-/​Konzernabschlusses und Lageberichts/​Konzern-Lageberichts sowie des jeweiligen Bestätigungsvermerks.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist und auf welche in Kapitel F. "Erklärung zur Unternehmensführung" des Lageberichts verwiesen wird, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen sobald sie verfügbar sind und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. März 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. Juli 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2000/​2001 als Abschlussprüfer der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Thomas Epple.

Stuttgart, 24. November 2020

Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Volker Hecht, Wirtschaftsprüfer

Thomas Epple, Wirtschaftsprüfer

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