Annual Report • Mar 3, 2021
Annual Report
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Finanzbericht: 27799262

auch LS telcom ist im zurückliegenden Geschäftsjahr 2019/2020 von der Corona-Pandemie nicht verschont worden. Nachdem das Geschäftsjahr vielversprechend und planmäßig begonnen hatte, machten die weltweite Ausbreitung des COVID-19-Virus, der anschließende Lockdown, die weltweiten Reiserestriktionen, Kontaktverbote und viele weitere ungeplante und einschneidende Einschränkungen alle vorherigen Planungen und unternehmerischen Zielsetzungen zunichte.
Wir haben aber schnell, professionell und umsichtig reagiert und aus der gegebenen Situation das Beste gemacht. Kluge Ideen, unternehmerisches Gespür und der Enthusiasmus und Kampfgeist unserer Mitarbeiter haben zu schnellen Anpassungen an die gegebene Situation geführt, neue Vertriebskanäle eröffnet, die Digitalisierung noch schneller als geplant vorangetrieben und alle Möglichkeiten genutzt, remote Produkte fertig zu stellen, Projekte zu finalisieren und möglichst viel Neugeschäft an Land zu ziehen.
Am Ende des Geschäftsjahres hat sich nicht nur gezeigt, dass LS telcom mit seinen Produkten systemrelevant ist. Genauso sehr zeigte sich, dass wir in der Lage sind, krisensicher weiterzuarbeiten und das Geschäft im Wesentlichen auch unter extrem erschwerten Pandemiebedingungen fortzuführen. Ebenso können wir -durchaus mit Stolz und Überzeugung -sagen, dass die Pandemie unseren Konzern technologisch noch stärker gemacht hat.
Nach Überzeugung des Aufsichtsrats ist so gut wie kein Geschäft durch die Corona-Krise endgültig verloren gegangen. All unsere technologischen Anstrengungen waren weder verfrüht noch vergebens. Es gibt auch ein Leben, vor allem ein Wirtschaftsleben, nach der Krise und die kommenden Geschäftsjahre werden uns die Gelegenheit bieten, die verdiente Ernte -wenn auch mit zeitlicher Verzögerung -einzufahren.
Die künftige verstärkte Ausrichtung auf das Geschäft in neuen Vertikalmärkten und der Industrie wird unbeschadet der Pandemie das künftige Geschäft unseres Konzerns beflügeln, auch wenn die coronabedingten Investitionshemmnisse in der gesamten Weltwirtschaft hier zunächst einmal eine gewisse Bremswirkung erzeugt haben. Der Aufsichtsrat geht davon aus, dass nach der flächendeckenden Verfügbarkeit geeigneter Impfstoffe, also voraussichtlich ab Spätsommer 2021, die derzeitigen Investitionshemmnisse auf Seiten unserer Kunden sukzessive beseitigt sein werden. Für die Zukunft darf deshalb wieder mit nachhaltig positiven Ergebnissen und vor allem auch mit Dividendenausschüttungen gerechnet werden. Es besteht kein Anlass zu Pessimismus.
Die technologische Weltmarktführung von LS telcom, insbesondere in den neuen Märkten, ist während der Pandemie unangetastet geblieben. Wir haben die Zeit der Verlangsamung des weltweiten Wirtschaftslebens effizient dafür genutzt, Forschung und Produktentwicklung voranzutreiben und technologische Zukunftsvorsorge zu betreiben. Kein Mitarbeiter musste auch nur einen einzigen Tag in Kurzarbeit.
Der Aufsichtsrat der LS telcom AG hat den Vorstand auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/2020 intensiv unterstützt.
Das Aufsichtsgremium hat die ihm nach dem Aktiengesetz und der Satzung der Gesellschaft obliegenden Aufgaben verantwortungsvoll wahrgenommen und den Vorstand der Gesellschaft überwacht und beratend begleitet. In alle wesentlichen unternehmerischen und strategischen Entscheidungen war der Aufsichtsrat unmittelbar, umfassend und frühzeitig eingebunden. Von zentraler Bedeutung waren dabei naturgemäß die Bewältigung der Folgen der weltweiten Corona-Pandemie, die Sicherstellung der Liquidität des Konzerns und all seiner Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die Inanspruchnahme zur Verfügung stehender nationaler und internationaler staatlicher Förderungsmaßnahmen, die Entwicklung neuer innovativer Produkte zur Ermöglichung des Betriebs unserer Kunden unter Pandemiebedingungen und die Akquisition weiterer zukunftsweisender Projekte, die auch in den schlimmsten Phasen der Pandemie gelungen ist. Das Risk-Management und Risk-Controlling nahm naturgemäß noch mehr Zeit in Anspruch als ohnehin der Fall, und auch die Weiterentwicklung der Konzern-Strategie wurde vom Aufsichtsrat nicht vernachlässigt.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand während des gesamten zurückliegenden Geschäftsjahres ständig in engstem Kontakt zum Vorstand der Gesellschaft und hat diesen bei der Entscheidungsfindung umfassend beraten und unterstützt.
In seinen Sitzungen vom 29.11.2019, 20.02.2020, 29.05.2020, 20.08.2020 sowie in der Sitzung zum Zwecke der Feststellung des Jahresabschlusses und der Billigung des Konzern-Abschlusses (Bilanzsitzung) am 30.11.2020 hat sich der Aufsichtsrat durch den Vorstand ausführlich über die wirtschaftliche Situation des Konzerns und den Gang der Geschäfte unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat wurde darüber hinaus vom Vorstand während des gesamten Geschäftsjahres durch umfassende monatliche Berichte über die jeweilige aktuelle Geschäftsentwicklung - insbesondere den Auftragsbestand, die Entwicklung der Umsatzerlöse sowie die Vermögens-, Finanz- und Liquiditätslage, das Risikomanagement, das Risiko-Controlling, den Stand der Akquisition von in Verhandlungen befindlichen Aufträgen und den Zielerreichungsgrad der Geschäftsplanung - und über sämtliche Vorgänge von besonderer Tragweite und Bedeutung informiert. Die wirtschaftliche Lage und die geschäftliche Entwicklung des Konzerns wurden regelmäßig und intensiv, auch außerhalb förmlicher Sitzungen, mit dem Vorstand erörtert. Sämtliche Maßnahmen, welche einer Unterrichtung oder Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, wurden im Aufsichtsrat frühzeitig und umfassend besprochen, vom Aufsichtsrat verantwortlich begleitet und von diesem überwacht. Hierbei wurden auch innovative Methoden der Entscheidungsfindung wie Videokonferenzen effizient genutzt, so dass die Arbeitsweise des Aufsichtsrats durch die Corona-Pandemie keinerlei Beeinträchtigungen erfahren hat.
Der Aufsichtsrat hat sich in umfangreichen schriftlichen monatlichen Berichten durch den Vorstand lückenlos und detailliert über die Auftrags-, Liquiditäts- und Ertragslage der LS telcom AG sowie sämtlicher Tochtergesellschaften unterrichten lassen. Er hat ferner den Soll-/Ist-Vergleich im Rahmen der Geschäftsplanung des LS telcom Konzerns, das Forderungsmanagement, das Risikomanagement, den Bestand an offenen Kundenforderungen, das Cash-Management und den Stand aller wichtigen Vertriebsaktivitäten innerhalb des Konzerns anhand der schriftlichen Berichte des Vorstands überprüft und überwacht.
Der Aufsichtsrat hat auch im zurückliegenden Geschäftsjahr eine aktive Rolle bei der Überprüfung und Fortschreibung des Risikomanagement-Systems der Gesellschaft sowie bei der Umsetzung und der Überwachung der Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Kodex übernommen. Die Funktionstüchtigkeit und Effizienz des Risikofrühwarnsystems des LS telcom Konzerns wurde, wie auch in den Vorjahren, im Auftrag des Aufsichtsrats im Rahmen der zurückliegenden Abschlussprüfung und Konzern-Abschlussprüfung 2019/2020 vom Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer überprüft.
Nicht zuletzt den bewährten und effizienten Mechanismen des Risikomanagements und Risiko-Controlling im LS telcom Konzern ist es zu verdanken, dass der Konzern auch in der schwierigsten Phase der Pandemie im zurückliegenden Geschäftsjahr keine nennenswerten Forderungsausfälle zu verzeichnen hatte und stets auf mehr als ausreichende Liquiditätspolster zur Abdeckung aller operativen Geschäftsaktivitäten zurückgreifen konnte.
Alle Maßnahmen und Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden in den Aufsichtsratssitzungen bzw. in Telefon- und Videokonferenzen und im schriftlichen Umlaufverfahren ausführlich behandelt.
Das Kontrollgremium hat in seiner Bilanzsitzung vom 30.11.2020 den Jahresabschluss des Berichtsjahres nach § 172 Satz 1 AktG festgestellt und den Konzern-Abschluss gebilligt. Die Unternehmensplanung 2020/2021 sowie die Mittelfristplanung 2021 bis 2025 wurden vom Aufsichtsrat durch Beschlussfassung im Umlaufverfahren am 30.10.2020 mit Ergänzungsbeschluss vom 22.11.2020 verabschiedet.
Zu den wichtigsten Beratungsthemen des Aufsichtsgremiums im abgelaufenen Geschäftsjahr zählten:
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| ― | die Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für den LS telcom Konzern |
| ― | der Soll-/Ist-Vergleich zwischen Geschäftsplanung und Geschäftsverlauf |
| ― | die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des LS telcom Konzerns |
| ― | der Ausbau des USA-Geschäfts |
| ― | der Ausbau neuer technologischer Geschäftsfelder und neuer Märkte |
| ― | die konzernweite Geschäftsplanung 2021 bis 2025 |
| ― | die Absicherung und der weitere Ausbau der technologischen Weltmarktführerschaft des Konzerns |
| ― | das Risikomanagement, das Risikocontrolling und die strategische Finanzplanung |
| ― | die Weiterentwicklung der konzernweiten Digitalisierung. |
Zusätzlich hat der Aufsichtsrat nach Ziffer 5.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der hier maßgeblichen Fassung die Effizienz seiner Tätigkeit überprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Arbeitsabläufe und die Prozesse der Entscheidungsfindung im Aufsichtsrat effizient und zielorientiert ausgerichtet sind, insbesondere, dass der Aufsichtsrat zu jeder Zeit für die Mitglieder des Vorstands erreichbar ist und diesen schnell, kompetent, unkompliziert und erfahren mit Rat und Tat zur Seite steht.
Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht der LS telcom AG, der Konzern-Abschluss des LS telcom Konzerns sowie der Konzern-Lagebericht, jeweils zum 30.09.2020, wurden durch die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, im Auftrag des Aufsichtsrats geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht der LS telcom AG, der Konzern-Abschluss sowie der Lagebericht des LS telcom Konzerns und die jeweiligen Prüfungsberichte der Abschlussprüfer wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt und erläutert und von ihm gemäß § 171 Abs. 1 AktG geprüft. Die Abschlussprüfer haben im Rahmen der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 30.11.2020 ausführlich über sämtliche wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet und alle Fragen des Aufsichtsrats umfassend beantwortet.
Der Aufsichtsrat hatte vor Durchführung der Abschlussprüfung mit den Abschlussprüfern gemäß Ziff. 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der hier maßgeblichen Fassung vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über jegliche während der Prüfung möglicherweise auftretenden Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich zu unterrichten war. Ferner hatte der Aufsichtsrat gemäß Ziff. 7.2.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex die Abschlussprüfer verpflichtet, über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich zu berichten, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung möglicherweise ergeben. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat mit den Abschlussprüfern vereinbart, dass diese ihn informieren und im Prüfungsbericht vermerken, wenn sie bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellen sollten, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand bzw. Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben.
Der Aufsichtsrat hat in eigener Verantwortung die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gem. Ziff. 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex überprüft und eine schriftliche Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt, in welcher über sämtliche beruflichen, geschäftlichen, persönlichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Abschlussprüfer bzw. seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits umfassend und detailliert Rechenschaft abgelegt wird. Der Aufsichtsrat hat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers festgestellt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht der LS telcom AG sowie den Konzern-Abschluss, den Konzern-Lagebericht des LS telcom Konzerns und den Vorschlag des Vorstands zur Ergebnisverwendung umfassend geprüft. Diese Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. Somit ist der Jahresabschluss der Gesellschaft gemäß § 172 S. 1 AktG festgestellt, der Konzern-Abschluss gemäß § 171 Abs. 1; Abs. 2 Satz 4 AktG gebilligt. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands angeschlossen.
Für ihren vorbildlichen Einsatz im zurückliegenden Geschäftsjahr spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand, der erweiterten Geschäftsleitung und allen Mitarbeitern der LS telcom AG sowie ihrer Tochtergesellschaften seinen Dank und seine Anerkennung aus. Der vorbildliche Einsatz und die Kreativität unserer Mitarbeiter haben entscheidenden Anteil daran, dass LS telcom die Folgen der Pandemie weit besser bewältigt hat und auch weiterhin bewältigen wird als viele andere deutsche Unternehmen.
Stuttgart/Lichtenau, den 10. Dezember 2020
Dr. Winfried Holtermüller, Rechtsanwalt, Vorsitzender des Aufsichtsrats der LS telcom AG
Die LS telcom AG ist die Muttergesellschaft des LS telcom Konzerns und steuert dessen operatives Geschäft. Beteiligungen der LS telcom AG bestehen zum 30. September 2020 an der LS telcom Limited, Ottawa/Kanada, an der LS telcom SAS, Paris/Frankreich, an der LS telcom Inc., Bowie, Maryland/USA, an der RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA, an der LS telcom UK Ltd., London/Vereinigtes Königreich, an der LS telcom Australia Pty Ltd, Sydney/ Australien, an der Colibrex GmbH, Rheinmünster, und an der Vision2Comm GmbH, Lichtenau, in denen die LS telcom AG als Alleingesellschafterin jeweils 100 % der Anteile hält. Daneben bestehen Beteiligungen an der LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd., Ruimsig/Südafrika, mit 51 %, an der LST Middle East FZ-LLC, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate, mit 49 %, an der NG Networks Co., Ltd. in Suzhou/China, mit 40 % sowie an der Bietergemeinschaft LS telcom AG & FSP-services GmbH, Lichtenau, mit 50 %. Die LS telcom AG unterhält zudem eine Niederlassung in Budapest.
LS telcom ist einer der weltweit führenden Anbieter von Technologien und Beratungsdienstleistungen für die effiziente Nutzung des Funkfrequenzspektrums in allen Funkdiensten. In einer zunehmend digital vernetzten Welt optimieren wir die Frequenzverwaltung und -nutzung und stellen sicher, dass alle Frequenznutzer maximal von Funkdiensten profitieren. LS telcom deckt mit ihrem Produktportfolio aus Beratungsdienstleistungen sowie integrierten Soft- und Hardwaresystemen die gesamte Wertschöpfungskette in der Nutzbarmachung des Funkspektrums ab und positioniert sich so als "One-Stop-Shop"-Anbieter.
Die optimale Nutzung der begrenzten, natürlichen Funkfrequenz-Ressource, die Planung von zuverlässigen, hochverfügbaren, sicheren und kosteneffizienten Funknetzen, ihre schnelle Implementierung und die Optimierung bestehender Netze, die Minimierung von Interferenzen sowie die weitere Erschließung geeigneter Funkstandorte sind typische Aufgabenfelder, in denen das Produktspektrum von LS telcom zum Einsatz kommt.
Mit ihrem Software, Hardware und Dienstleistungen umfassenden Produktportfolio befindet sich LS telcom in einem ausgesprochenen Wachstumsmarkt. Rundfunk und Mobilfunk, Flugüberwachung, Polizei- und Taxifunk, analoges und digitales Radio und Fernsehen, Richtfunk, Satellitenverbindungen und die funkbasierte Steuerung von Maschinen und Anlagen im sogenannten "Internet of Things", alle diese Dienste nutzen Funkfrequenzen für die drahtlose Übertragung von Sprache oder Daten. Weltweit -in Industrie- ebenso wie in Entwicklungsländern -führt der beständig steigende Bedarf an Sprach- und Datenkommunikation, die daraus resultierende Einführung stets neuer leistungsfähigerer Funktechnologien (z. B. GSM -> UMTS -> LTE -> 5G) und der damit einhergehende Netzausbau zu einer Verknappung des freien Funkfrequenzspektrums. Die effiziente Planung und Verwaltung dieser begrenzten Ressource wird deshalb immer wichtiger.
Um das vorhandene, endliche Frequenzspektrum so nachhaltig und für ihre Belange so förderlich wie möglich ausschöpfen zu können, benötigen Regulierungsbehörden, Funknetzbetreiber und die Nutzer des Funkspektrums nicht nur spezielle Software- und Dienstleistungsangebote zur Planung und zum Management der Funknetze, sondern auch entsprechende Messsysteme zur Kontrolle und Optimierung der Spektrumnutzung. Auch die Nutzung des Frequenzspektrums durch intelligente Kommunikationskomponenten, die modernste Technologien wie dynamischen Spektrumszugang nutzen, also die sich selbst aus einer zentralen Datenbank und mit Hilfe eigener Messungen immer die für sie geeignetsten Funkfrequenzen selektieren, bedarf entsprechend unterstützender, leistungsfähiger Infrastruktur und Datenbankdiensten im Hintergrund. Daneben erwächst mit flächendeckender Nutzung der Frequenzen und Technologien in allen Lebensbereichen ein immer stärkerer Druck, den störungsfreien, gesicherten Betrieb durch engmaschige Messtechnik an kritischen Brennpunkten wie Flughäfen, Bahnhöfen oder Einkaufszentren sowie für systemrelevante Anwendungen weitreichend zu garantieren.
Das standardisierte Produktportfolio der LS telcom kann für nahezu jede Funklösung und in allen Funknetzen weltweit eingesetzt werden. Die Palette reicht von Mobil-, Richt- und Flugfunknetzen bis hin zu Daten-, Sicherheits-, TV- und Hörfunknetzen und deckt insbesondere auch die speziellen Anforderungen von regionalen und nationalen Regulierungsbehörden umfassend ab.
Die LS telcom AG hat ihren Sitz in Lichtenau (Baden) und unterliegt als deutsche Gesellschaft dem deutschen Aktienrecht.
Der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung sind die Organe der Gesellschaft. Die LS telcom AG hat ein duales Führungssystem aus Vorstand und Aufsichtsrat - Geschäftsleitung und Geschäftskontrolle sind dementsprechend streng voneinander getrennt.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung mit dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes und im Unternehmensinteresse, also unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, seiner Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Parteien. Der Vorstand besteht zurzeit aus drei Vorständen. Jedes Mitglied ist für seinen Aufgabenbereich gemäß der Geschäftsordnung des Vorstands verantwortlich. Der Gesamtvorstand hat jedoch eine gemeinschaftliche Verantwortung für die Geschäftsleitung des Konzerns. Im Rahmen dieser Gesamtverantwortung arbeiten die drei Vorstände in ihrem jeweils zugewiesenen Aufgabenbereich kollegial und vertrauensvoll zum Wohle des Unternehmens zusammen. Der Vorstand ist für die strategische Ausrichtung des Unternehmens zuständig und stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat der LS telcom AG regelmäßig über die gesetzlichen Berichterstattungspflichten hinaus über alle für das Unternehmen und den Konzern relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance.
Der Aufsichtsrat der LS telcom AG berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und Konzerns. Er übt keine Geschäftsführungsfunktion aus, der Vorstand darf jedoch bestimmte Geschäfte und Maßnahmen nicht ohne die Zustimmung des Aufsichtsrats ausführen. Dem Aufsichtsrat der LS telcom AG gehören derzeit drei Mitglieder an, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat tritt mindestens einmal pro Kalenderquartal zusammen.
Die Dienstleistungen und Systemlösungen (bestehend aus Software und Hardware) werden von LS telcom für die gesamte Bandbreite der Unternehmen und Organisationen konzipiert, die im Bereich der drahtlosen Telekommunikation tätig sind. Das sind einerseits nationale und regionale Regulierungsbehörden, die Funklizenzen zuteilen und kontrollieren, andererseits Netzbetreiber, die als Lizenznehmer Funkfrequenzen benötigen, um Telekommunikationsdienstleistungen anbieten zu können oder Behörden, Institutionen und Firmen, die als professionelle Anwender in ihrem Kerngeschäft Produktivitätssteigerungen oder sonstige Vorteile durch die Verwendung moderner Funksysteme erzielen können.
LS telcom ist weltweit aktiv, wobei aktuelle Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit in Europa, in der Golfregion, in Südostasien, in Nordamerika und im südlichen Afrika liegen. Überall legen die Kunden neben einer sorgfältigen Implementierung der von ihnen gewünschten Lösung auch großen Wert auf weitergehende Unterstützung, Wartung, Softwarepflege und Anpassung der Produkte an neue technische Entwicklungen. LS telcom unterhält diverse Tochtergesellschaften und Beteiligungen, die ihrerseits jeweils über eigene gute Marktzugänge verfügen und die Marktabdeckung komplementär zur LS telcom AG ergänzen.
Funknetzbetreiber optimieren mit den Produkten von LS telcom den Auf- und Ausbau ihrer Netze (Aufbau möglichst weniger Senderstationen innerhalb kürzester Zeit, um ein bestimmtes Versorgungsniveau zu erreichen). Sie sind daran interessiert, die Planung ihrer Sendestandorte so zu optimieren, dass bei hoher Qualität und hohem Versorgungsgrad die Investitionen für Sendeanlagen und die laufenden Betriebskosten möglichst gering ausfallen. LS telcom hat spezielle Softwarepakete und Messtechnik (Drohnen-basiert) entwickelt, die zur Erfüllung dieser Analyse- und Optimierungsanforderungen ausgezeichnet geeignet sind. Funknetzbetreiber aus allen Frequenz- und Dienstebereichen setzen diese Lösungen von LS telcom für die verschiedensten analogen und digitalen Systemtechnologien ein.
Zu den Kunden zählen "klassische" Funknetzbetreiber, wie beispielsweise Rundfunkveranstalter (Radio und TV), Mobilfunknetzbetreiber und Anbieter von Richtfunk- sowie Point-to-Multipoint-Netzen (PMP), aber auch Behörden, Transport-, Versorgungs- und große Industrieunternehmen, die eigene Betriebs- und Sicherheitsfunknetze betreiben.
Professionelle Anwender haben hohe und vielfältige Anforderungen an ihre mobilen Kommunikationslösungen. Diese müssen sich optimal an betriebliche Organisations- und Kommunikationsstrukturen anpassen, hohe Sicherheit der Informationsübermittlung hinsichtlich Verfügbarkeit und Integrität gewährleisten und nicht zuletzt auch wirtschaftlich zu betreiben sein. Typische Anwendungsbereiche und Branchen sind insbesondere: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), Einrichtungen und Unternehmen des Sektors Transport und Verkehr, Ver- und Entsorgungsunternehmen, öffentliche Verwaltungen sowie große Industrieunternehmen.
Die eingesetzten professionellen Funklösungen gewährleisten eine ausfallsichere Notfallkommunikation, stellen einen reibungslosen Betriebsablauf sicher und werden zur Steuerung betrieblicher Abläufe, Überwachungsaufgaben, Flottenmanagement, Telemetrie, Ortung, Navigation und Datenübertragung eingesetzt.
Die Aufgabe von Regulierungsbehörden besteht darin, die Nutzung der limitierten Ressource "Funkspektrum" nachhaltig, wirtschaftlich und effektiv zu gewährleisten. Dazu gehört die Erstellung eines geeigneten nationalen Frequenznutzungsplans, auf dessen Grundlage Funklizenzen zu erteilen sind. Darüber hinaus ist die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu kontrollieren und gegebenenfalls durchzusetzen. Die ständige technologische Weiterentwicklung und die steigende Anzahl der Funkdienste erfordert auf Seiten der Behörden eine per manente Neuplanung und Anpassung der Frequenznutzungspläne und Regulierungsrichtlinien.
Die Systeme der LS telcom versetzen Behörden in die Lage, nicht nur softwareseitig die diversen Geschäftsprozesse in den Bereichen Frequenzlizenzierung, technische Planung und Koordinierung zu automatisieren. Die integrierten Lösungen der LS telcom ermöglichen zudem, durch Einsatz entsprechend intelligenter Messtechnik, die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu überwachen und vermeiden so Funkstörungen im Betrieb der Netze.
Die starke Marktposition von LS telcom wird dadurch unterstrichen, dass sich bereits Regulierungsbehörden und Telekommunikationsministerien aus über 100 Ländern für Lösungen (Beratungsleistungen und Systeminstallationen) von LS telcom entschieden haben.
Die Softwareprodukte von LS telcom decken die gesamte Bandbreite von der Netzwerkplanung über die Netzwerkoptimierung bis zum Netzwerkmanagement ab. Darüber hinaus werden die Kunden auch durch eine Vielzahl von Beratungs- und Planungsleistungen beim Design, der Realisierung und dem Management ihrer Telekommunikationsprojekte unterstützt. Servicedienstleistungen, wie Unterstützung bei der Neubeantragung und Erneuerung von Funklizenzen für Einzelpersonen und Firmen oder der Sicherstellung der notwendigen spektralen Reinheit für die Funkinfrastruktur an Kommunikations-Hotspots, runden das Portfolio ab.
Die auf die Bedürfnisse von Funknetzbetreibern und Regulierungsbehörden zugeschnittenen Softwarelösungen von LS telcom haben sich zum Industriestandard für Anwendungssoftware im Bereich der Funknetzplanung und Funknetzkompatibilität entwickelt.
Dies ist auch deshalb gelungen, weil es sich bei den Softwarepaketen von LS telcom nicht um Insellösungen handelt, sondern um eine aufeinander abgestimmte Programmarchitektur, die kundenspezifisch angepasst werden kann. Häufig löst der Erwerb eines einzigen LS-Tools den Investitionswunsch nach einer ganzen Tool-Palette aus. Dabei verkauft LS telcom nicht nur die Softwarelizenzen, sondern berät die Kunden auch intensiv bei der Planung und Einführung der Systeme und übernimmt die Schulung der Nutzer.
Ein wesentlicher Kundennutzen besteht darin, dass mit Hilfe der Softwarepakete von LS telcom nicht nur die Anzahl der in einem Gebiet benötigten Sendestationen, sondern auch die zur effizienten und wirtschaftlichen Planung des Netzes benötigte Zeit auf ein Minimum reduziert wird. Für Funknetzbetreiber ergeben sich hierdurch erhebliche Einsparmöglichkeiten beim kostenintensiven Aufbau ihrer Funknetze.
Der Erfolg der Softwareprodukte beruht auch auf der technischen Kernkompetenz im Bereich der Hochfrequenztechnik und der Funkkommunikation. Das im Unternehmen gebündelte große Know-how in diesen Bereichen konnte in innovative und leistungsstarke Programme umgesetzt werden, deren laufende Anpassung an aktuelle Trends von einem Spezialistenteam aus Nachrichtentechnikern, Ingenieuren, Informatikern, Physikern und Mathematikern zeitnah durchgeführt wird.
Mit Hilfe der umfassenden Softwarelösungen führen Kunden zentrale Planungs- und Managementaufgaben durch. Diese reichen von Netzwerkberechnungen, -dimensionierungen und -analysen über Versorgungs-, Frequenz- und Verkehrsplanungen bis hin zu Reichweitensimulationen und Standortplanungen von Basisstationen. Eine Datenbank vorhandener Stationen kann angelegt und laufend aktualisiert werden. Die Software erlaubt daneben die Abwicklung sämtlicher sonstiger Managementaufgaben inklusive des Detail-Engineerings im Zusammenhang mit Funkstandorten und sonstigen Netzelementen. Außerdem lassen sich geografische Daten erzeugen und pflegen sowie Gelände- und Feldstärkenprofile berechnen.
Bei fixen Kommunikationssystemen geht es um Funkweitverkehrsnetze sowie die Anbindung und Vernetzung zahlreicher Mobilfunk-Basisstationen, die als Alternative zu Kabelnetzen hohe Datenmengen schnell und kostengünstig transportieren. Ebenso spielt hier aber auch im Nahbereich die drahtlose Überbrückung der "letzten Meile" zu den Festnetzkunden mittels der PMP-Technologien eine wichtige Rolle. Mit einer Standardsoftware für diesen Bereich hat LS telcom ein integriertes Planungssystem für die Auslegung und Optimierung solcher Netze entwickelt, welches sowohl von Funknetzbetreibern als auch von Regulierungsbehörden eingesetzt wird.
Speziell für Regulierungsbehörden bietet die Software von LS telcom seit 1995 ein inzwischen vollautomatisiertes Workflow- und Dokumenten-Management-System an, mit dem das gesamte administrative Arbeitsgebiet von Regulierungsbehörden inklusive der Lizenzvergabe softwarebasiert abgewickelt werden kann. Zusätzlich können Interferenzberechnungen durchgeführt und für nationale und internationale Koordinierungsaufgaben genutzt werden. Auch die Erstellung und Verwaltung von Frequenzplänen sowie deren Genehmigung und Zuweisung ist eine im Standardpaket von LS telcom enthaltene Funktion. Die Software deckt zudem auch das Beschwerdemanagement, die Auswertung und Koordinierung von Feldtests und die Rechnungserstellung ab. Neben Regulierungsbehörden nutzen auch Funknetzbetreiber zur optimalen Vorbereitung ihrer Lizenzanträge die speziellen Softwarelösungen der LS telcom.
Einer der wesentlichsten Erfolgsfaktoren von Funknetzen ist deren optimale Planung. LS telcom unterstützt ihre Kunden daher beim Design, ebenso wie bei der Planung, der Realisierung und dem Management von Telekommunikationsprojekten. Das Dienstleistungsportfolio reicht von der Unterstützung bei Ausschreibungsverfahren um neue Funklizenzen, der Konzeptentwicklung über die Erarbeitung der gesamten System-, Versorgungs- und Frequenzplanung, die Störungsanalyse, die Koordinierung und Verifizierung von Frequenzen bis zur Erstellung umfangreicher Gutachten und Machbarkeitsstudien sowie Beratung bei der Auswahl von geeigneten Sendestandorten.
Auch die strategische Beratung, beispielsweise bei der Auswahl der Funktechnologie, oder die Begleitung von Beschaffungsverfahren für die komplette Netzinfrastruktur, einschließlich der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und der Auswertung der Angebote, gehören zum Kompetenzbereich der LS telcom-Experten. Redundanzkonzepte, soziodemografische Versorgungsanalysen, Netzoptimierung, Beratung rund um die Generierung, Konvertierung und der Handel mit kartografischen Daten sowie allgemeine Projektmanagementaufgaben runden das Leistungsspektrum ab, das für nahezu jeden Bereich der Telekommunikation angeboten werden kann.
Das umfangreiche Dienstleistungsportfolio wird im Bereich Spektrum-Consulting für internationale Interessenverbände, Ministerien und Regulierungsbehörden außerdem ergänzt durch allgemeine Implementierungs- und Prozessberatung oder das spezialisierte Consulting bezüglich zukünftiger Frequenznutzungskonzepte, der Entwicklung und Überarbeitung umfassender Frequenzpläne, der Spezifikation landesweiter Funküberwachungssysteme und der Definition neuer Lizensierungsstrategien für das Funkfrequenzspektrum.
Die "LS telcom Training Academy" bietet zusätzlich zu Grund- und Fortgeschrittenenkursen für LS telcom-Software in Verbindung mit Softwareprojekten auch Trainings, Seminare und Expertenkurse für spezielle Themen im Anwendungsbereich der Funktechnik. Von Kunden wird hier insbesondere die Flexibilität des LS telcom-Angebots geschätzt, das ihnen ermöglicht, zwischen standardisierten Kursen gemäß Seminar-Kalender und kundenspezifischen Trainings zu wählen. Alle Kurse können entweder als Veranstaltung direkt beim Kunden oder als komplett organisiertes Fortbildungspaket in der "LS telcom Training Academy" in Lichtenau gebucht werden. Ein großer Teil der Kurse wird auch als Online-Seminar webbasiert angeboten. Das Online-Angebot wird wegen den weltweiten Reisebeschränkungen mittlerweile auch sehr gut von den Kunden angenommen.
Ergänzend zu den reinen Softwareprodukten und reinen Dienstleistungen baut der LS telcom Konzern sein Produktportfolio um hardwarenahe Systeme beständig weiter aus. Diese integrierten Lösungen schließen sowohl LS telcom-Software und -Knowhow als auch Hardwarekomponenten mit ein.
Bei der LS telcom AG in Deutschland befasst sich ein Geschäftsfeld mit Messsystemen zur Kontrolle der Spektrumnutzung im weitesten Sinne. Hier werden nicht nur komplette landesweite Radio Monitoring-Systeme konzipiert und umgesetzt, sondern auch neue Produkte, wie beispielsweise vernetzbare Sensoren für Langzeitmessungen von Funksignalen mit intelligentem Datenmanagement, entwickelt, um in der riesigen Datenmenge die wirklich relevanten Ereignisse zielgerichtet entdecken zu können. Das jüngste Produkt in diesem Umfeld ist ein neuartiges Ortungssystem "DF Time Travel®", das Signale aus dem gesamten Spektrum aus allen Richtungen nahezu gleichzeitig erfasst und diese Information abspeichert. Damit lässt sich für jedes erfasste Signal, auch solche aus der Vergangenheit, eine Richtung ermitteln und mit mehreren dieser Ortungsstationen eine Ortsbestimmung für solche Signale durchführen.
Derartige Funküberwachungssysteme sind notwendig, um die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu kontrollieren, Grenzen und sicherheitsrelevante Einrichtungen besser zu schützen und eine störungsfreie Funkübertragung zu gewährleisten. Mit den hier neuentwickelten Produkten ergänzt LS telcom die herkömmlichen Messverfahren und -produkte sinnvoll und überaus nutzbringend für den bereits bestehenden Kundenkreis der LS telcom-Softwaresysteme.
In Südafrika wurde das Dienstleistungsportfolio in den letzten Jahren entsprechend der besonderen Anforderungen des afrikanischen Marktes um Installations- und Integrationsarbeiten für digitale Fernsehsender und andere Funknetze erweitert.
Die Wettbewerbssituation in den verschiedenen Kundensegmenten stellt sich sehr unterschiedlich dar. Grundsätzlich kann aber festgehalten werden, dass die Produkte von LS telcom im Vergleich zu den Lösungen anderer Unternehmen in der Regel Spitzenplätze belegen.
Bei den softwaregestützten Planungssystemen für Funknetze zählt LS telcom zu den führenden Anbietern weltweit. Die Softwarelösungen von LS telcom werden weltweit in einer Vielzahl bestehender Funknetze eingesetzt. Die breite Nutzerbasis kann weiterhin als gute Startposition für die Einführung von auf neuen Funktechnologie-Generationen ausgerichteten Planungssystemen am Markt gewertet werden.
In praktisch jedem Land der Erde gibt es mindestens eine für die Verwaltung des Funkspektrums und die Zuteilung von Funklizenzen zuständige Regulierungsbehörde. In Ländern mit regionalen oder besonderen administrativen Strukturen existieren oftmals mehrere Behörden mit regionaler oder dienstespezifischer Zuständigkeit. Alle diese Behörden benötigen Software und Beratungsleistungen, um die speziellen Anforderungen, die sich für Frequenzverwaltungen stellen, zu erfüllen. Dabei müssen sich diese Behörden den sich ständig wandelnden Anforderungen stellen, die sich aus der Weiterentwicklung von Funktechnologien, politischen Rahmenbedingungen, internationalen Abkommen und Regelwerken und nicht zuletzt aus IT-Systemumgebungen ergeben. Die bestehenden Systeme müssen um web- und appbasierte Funktionalitäten erweitert werden, so dass auch unsere Kunden ihren Kunden neue moderne Wege zur Nutzung ihrer Leistungen anbieten können. In den großen Enterprise-Systemlösungen wird mittlerweile ein hoher Automatisierungsgrad gefordert, um beispielsweise Personalkosten zu senken und Fehlerquellen zu beseitigen. Zunehmend ist auch der Trend hin zu fremd- oder beim Kunden gehosteten Cloudlösungen zu verzeichnen. Alle diese Merkmale werden derzeit allein von LS telcom-Systemen umfassend unterstützt.
In unterschiedlichen Ausbaustufen werden Systemlösungen der LS telcom Gruppe bereits in mehr als 100 Ländern genutzt. Damit ist LS telcom unbestrittener internationaler Markt- und Technologieführer im Spektrum-Management.
Ziel der LS telcom AG ist es, die in der Vergangenheit erarbeitete sehr gute Marktposition in Bezug auf Systemlösungen und Dienstleistungen für ein effektives Management und eine effiziente Nutzung des Funkfrequenzspektrums weiter auszubauen.
Um dies zu erreichen, verfolgt das Unternehmen folgende Strategie:
Sowohl mit Personalressourcen als auch mit den verfügbaren liquiden Mitteln ist umsichtig und strategisch sinnvoll zu operieren. Gerade deshalb ist Kundenzufriedenheit oberste Prämisse. Nur zufriedene Kunden werden uns weiterempfehlen und gerne weitere Systemwartung sowie neue Produkte bei uns kaufen. Unter anderem folgende Unternehmensziele der LS telcom AG sind deshalb auch im Qualitätshandbuch festgelegt und im Rahmen der Qualitätssicherungsprozesse gemäß ISO 9001:2015 implementiert:
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| ― | Unsere Produkte und Dienstleistungen sollen dem Kunden durch einfache und geniale Lösungen den größtmöglichen Nutzen bieten. |
| ― | Mitarbeiter sollen direkt vom Erfolg und Wachstum der Firma profitieren. |
| ― | Wir wollen mit unseren Produkten und Projekten Gewinn erzielen, der es uns ermöglicht, Wachstum zu gewährleisten, jedoch die Selbstbestimmung zu erhalten. |
| ― | Anspruchsvolle Qualitätsvorgaben, eine angemessene Überwachung aller qualitätsbeeinflussenden Faktoren sowie laufende Optimierung der Geschäftsprozesse sollen auch zukünftig das hohe Niveau unserer Dienstleistungen und Produkte gewährleisten. |
Neben diesen Qualitätsansprüchen ist selbstverständlich auch adäquate Informationssicherheit ein zentrales Thema für das Unternehmen und unsere Kunden. LS telcom ist zwar bis dato noch nicht nach ISO 27001 zertifiziert, hat jedoch umfassende Maßnahmen und Prozesse analog dieses Standards im Sinne der Informationssicherheit und des Datenschutzes implementiert.
Ein Ziel des Unternehmens ist es, die Profitabilität über sämtliche Unternehmen des Konzerns wieder nachhaltig herzustellen und stetig zu steigern. Dies soll dadurch bewerkstelligt werden, dass unsere Kernprodukte verjüngt und konfigurationsfreundlicher gestaltet werden, wodurch vermehrt Umsatz mit Standardprodukten realisiert werden kann. Auch arbeiten wir weiter daran, eventuell noch vorhandene Ineffizienzen innerhalb der Entwicklungs- und Projektimplementierungsprozesse im Firmenverbund zu identifizieren, konsequent abzubauen und die Entwicklung insgesamt durch Einsatz zusätzlicher kostengünstiger Kräfte, bspw. aus Indien, bei annähernd gleichbleibenden Kosten erheblich zu beschleunigen. Dies sollte sich mittelfristig auch in kürzeren Projektimplementierungszeiten niederschlagen. Die stärkere Einbindung international verfügbarer Ressourcen sollte auf Dauer zu einer Margenerhöhung führen, ohne hierbei Kompromisse in Bezug auf die Produktqualität einzugehen.
Die Entwicklungen in der Vergangenheit zielten insbesondere auf die Festigung unserer Marktposition in unseren originären Kernmärkten (Frequenzmanagement, Rundfunk, Telekommunikation) ab. Darüber hinaus hat sich die LS telcom Firmengruppe in den letzten Jahren auf der Basis der bestehenden Produkte und Kompetenzen aber auch in verwandte, neue Märkte bewegt und ihr Dienstleistungs- und Produktangebot auf integrierte Systeme auch im hardwarenahen Bereich ausgedehnt.
Diese Entwicklung soll auch künftig mit Augenmaß fortgesetzt werden und der Gesellschaft aus ihrem Nischenmarkt zu weiterem Wachstum verhelfen, möglichst unter effektiver Nutzung von bereits für den Kernmarkt getätigten Investitionen. Verwandte Märkte in diesem Sinne umfassen neue Kundengruppen mit vergleichbarem Bedarfsprofil (z. B. vertikale Märkte, nicht-zivile Nutzer von Funkfrequenzen im militärischen Bereich) oder aber die bereits adressierten bestehenden Kunden mit neuen Produkten, welche bestehende Systemlösungen sinnvoll ergänzen (z. B. Funküberwachungssysteme für die Durchsetzung der Lizenzbedingungen und Störungsbeseitigung).
Erklärtes Ziel der Unternehmensgruppe ist es, insbesondere die Kundenbasis in Vertikalmärkten der Industrie zu erweitern. Bei diesen Kunden spielt das Funkspektrum eine zentrale Rolle in Produktionsprozessen und rückt nun im Rahmen der Digitalisierung, der Einführung des 5G-Mobilfunkstandards und Industrie 4.0 sowie des Internets der Dinge mit zunehmender, hochsicherer Maschine-zu-Maschine-Kommunikation immer stärker in den Fokus. Mit weitgehend replizierbaren Lösungen bestehend aus der Kombination bereits entwickelter Produkte und Services sprechen wir eine Vielzahl von Kunden einer Branche an und wollen mit diesem Schritt eine deutliche Verbreiterung des Kundestamms erreichen.
Ein hohes Maß an Forschung und Entwicklung wird weiterhin der wesentliche Motor des Erfolges bleiben. In Zeiten der digitalen Transformation mit einer sich permanent wandelnden Kommunikationsbranche ändern sich auch die Anforderungen laufend. LS telcom hat daher in der Vergangenheit jährlich stets in hohem Umfang in die Entwicklung der Produkte und Dienstleistungen investiert und wird auch in Zukunft in adäquatem Umfang investieren. In diesem Zusammenhang wird kontinuierlich untersucht, inwieweit sich das bestehende Produktportfolio sinnvoll durch neue Produkte erweitern lässt, um so die Attraktivität des Gesamtangebots von LS telcom weiter zu steigern und sich gegebenenfalls auch hierdurch von temporär weniger erfolgsversprechenden Märkten zu entkoppeln. Generelles Ziel war und bleibt die Ausweitung der Technologie- und Marktführerschaft in sämtlichen Kundensegmenten und Märkten.
Der Ausbau des weltweiten Vertriebs wird die Internationalisierung, insbesondere nach Asien sowie Nord- und Südamerika, vorantreiben. Der Vorstand ist grundsätzlich weiterhin bestrebt, wo möglich und sinnvoll, Unternehmen zu akquirieren, um Märkte und gegebenenfalls komplementäre Produkte hinzuzukaufen und möglichst noch marktbereinigend zu wirken. Jedoch wird dies wie in der Vergangenheit nicht vorrangiges Ziel sein, da solche Maßnahmen in der Regel mit beträchtlichen Einstandskosten verknüpft sind. Der Vorstand wird auch künftig diesbezüglich sich bietende Kooperations- und Investitionsalternativen sorgsam prüfen, allerdings in Zweifelsfällen (z. B. in punkto Integrationsfähigkeit und nachhaltiger Wertigkeit einer Akquisition) eher am Cash-Bestand festhalten und diesen für weiteres organisches Wachstum einsetzen.
Das Steuerungssystem der LS telcom hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Die folgenden Kennzahlen stellen die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:
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| ― | Umsatzerlöse: Die Umsatzentwicklung dient als Maß für das Wachstumspotenzial des Konzerns. Die kurzfristige Umsatzentwicklung ist stark vom zeitlichen Verlauf von Großprojekten abhängig. |
| ― | EBIT (Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern): Diese Kennzahl misst die Qualität der Umsatzentwicklung und zeigt, wie effizient das operative Geschäft gesteuert wird. |
Diese bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren werden sowohl für das Mutterunternehmen als auch den LS telcom Konzern geplant, ermittelt und überwacht.
Darüber hinaus wird die folgende Kennzahl vom Management laufend verfolgt, ohne jedoch hierfür einen quantifizierten Zielwert festzulegen:
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| ― | Auftragsbestand: Diese Leistungsgröße ist der wesentliche Treiber für die Umsatzentwicklung. Verhandlungen mit den Kunden können sich teilweise über eine längere Zeit hinziehen, die von vielen Faktoren, wie z. B. politischen Entwicklungen oder strategischen Planungen der Kunden, beeinflusst werden. Auch Änderungen in den Projekt-Implementierungsplänen können zu starken Schwankungen im Auftragsbestand führen. Aus dem Auftragsbestand wird zu einem wesentlichen Teil der Planumsatz des Folgejahres bei plangemäßem Verlauf der Projekte abgeleitet. |
Das unternehmerische Handeln der LS telcom AG ist auf die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichtet. Die bedeutsamsten Ziele sind die mittel- und langfristige Steigerung des Umsatzes sowie des EBIT.
Neben den finanziellen Zielen sind folgende nicht-finanzielle Faktoren von Relevanz für den Erfolg des Konzerns:
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| ― | Kundenzufriedenheit |
| ― | Qualität und Attraktivität der Produkte |
| ― | Qualifiziertes und motiviertes Personal |
Für den nachhaltigen Erfolg des Konzerns spielt die Kundenzufriedenheit eine zentrale Rolle. Mittels Umfragen bei der jährlichen Kundenkonferenz und im Rahmen der Projektabschlüsse sowie bei Besuchen im Rahmen von Wartungsverträgen erheben wir Daten zur Kundenzufriedenheit. Diese Daten bestätigen, dass wir sehr positiv wahrgenommen und geschätzt werden.
Die LS telcom-Mitarbeiter betreuen die Kunden dabei in bestmöglicher Weise und bieten maßgeschneiderte Lösungen an. Ziel ist es, die hohe Kundenzufriedenheit zu halten und weiter zu verbessern.
Voraussetzung für eine hohe Kundenzufriedenheit ist eine gleichbleibend hohe Qualität der Produkte und damit verbundener Dienstleistungen. Unser Qualitätsmanagement trägt Sorge dafür, dass unsere Kundenprojekte laufend operativ überwacht werden, um Fehler zu vermeiden und Schaden vom Konzern abzuwenden. Ziel ist es, das hohe Qualitätsniveau zu halten und noch weiter zu verbessern.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen in erheblichem Maße zum wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns bei. Ihre Identifikation mit dem Konzern -welche sich in der hohen durchschnittlichen Betriebszugehörigkeit widerspiegelt -und ihr Engagement sind die wesentlichen Grundlagen für den zukünftigen Erfolg. Die Potenziale der Mitarbeiter werden durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung gefordert und gefördert.
Sogenannte Key-Performance-Indikatoren (KPI) werden soweit wie möglich quartalsweise, systematisch und automatisiert erhoben. Diese Messungen dienen der Schaffung einer repräsentativen Datenbasis zur Überprüfung der KPI-Definition und ggf. als Basisbezug für die Zielwerte dieser KPI. Auf Grundlage dieser Datenbasis soll anhand der Verlaufswerte die Erarbeitung konkreter Ziele erfolgen. Die so quantifizierten Ziele werden regelmäßig mit Ist-Daten verglichen und analysiert.
Zu Beginn des Geschäftsjahres waren die Aussichten sowohl für die Weltwirtschaft als auch für den LS telcom Konzern noch durchweg positiv. Die Corona-Pandemie hat die Situation jedoch ab Ende Januar 2020 signifikant verändert und sukzessive weltweit zu drastischen Einschnitten im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben geführt. Quarantänemaßnahmen, Reise- und Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Pandemie, die die Schließung von Flughäfen, Absagen von Messen und Veranstaltungen sowie temporäre Schließungen von ganzen Behörden zur Folge hatten, beeinträchtigen die überwiegend exportorientierte Geschäftstätigkeit des Konzerns seit Ausbruch der Pandemie erheblich. Gleichwohl wurde der LS telcom Konzern nicht so schwer getroffen, wie noch während der ersten Lockdown-Phase der Pandemie befürchtet.
Sämtliche LS telcom-Dienstleistungen und -Systemprodukte, wie Enterprise-Systemlösungen für das Spektrum-Management oder auch integrierte Funküberwachungs-Messsysteme, stoßen nach wie vor auf hohes Interesse bei Kunden. Durch Umstellung und Intensivierung der Marketingmaßnahmen auf webbasierte Veranstaltungen und eine umfassende Nutzung der Online-Medien als Vertriebskanal konnte der Kontakt mit Kunden nicht nur gehalten werden; gerade die Webinare haben durch erfreulich hohe Teilnehmerzahlen in allen beworbenen Produktbereichen gezeigt, dass damit sogar die Reichweite vergrößert werden kann.
LS telcom erhielt während der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres gemeinsam mit unseren jeweiligen Partnern in mehreren größeren Ausschreibungen den Zuschlag und ging damit als Gewinner aus den Vergabeverfahren für Frequenzverwaltungs- und -Überwachungssystemen hervor. Aufgrund der pandemiegegebenen Beschränkungen ziehen sich die Vertragsverhandlungen und -abschlüsse allerdings ungewöhnlich lange hin.
Ähnlich beeinträchtigen die seit Beginn der Pandemie geltenden Reiserestriktionen und Quarantäneauflagen auch die Abwicklung von Projekten und verzögern die Realisierung von Umsatzerlösen. Mit Fernzugriff auf Kundensysteme und der Schulung von lokalen Partnern versuchen wir, diese Umstände jedoch soweit wie möglich abzufedern.
Die Weltfunkkonferenz WRC19 der ITU (Internationale Fernmeldeunion) hatte im November 2019 die technischen und frequenzpolitischen Dienst-Rahmenbedingungen für die Nutzung des Funkspektrums für eine Vielzahl neuer Dienst- und Funkanwendungen abgesteckt, was auch dem LS telcom Konzern neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen wird. Die im Prognosebericht des letzten Geschäftsberichts 2018/2019 unter dem Abschnitt "Chancen der künftigen Entwicklung" publizierten Einschätzungen für die einzelnen Geschäftssegmente und zu den sich bietenden Chancen treffen weiterhin zu. Die kontinuierlich zunehmende Nutzungsintensität des Funkspektrums, vor allem getrieben durch neue Anwendungen und Nutzer im Themenumfeld Industrie 4.0, 5G-Technologie und das Internet der Dinge, bieten LS telcom-Produkten signifikantes neues Marktpotenzial.
Diverse für das Geschäftsjahr 2019/2020 avisierte Projekte wurden allerdings kundenseitig verschoben und sollen zu einem späteren Zeitpunkt implementiert werden. Die Auftragserwartungen aus den neu adressierten Vertikalmärkten konnten daher leider noch nicht erfüllt werden. Gründe dafür sind einerseits durch die Pandemie verursachte wirtschaftliche Probleme in bestimmten Branchen, andererseits auch der Umstand, dass nicht zuletzt aufgrund der Covid-19-Pandemie die erforderliche 5G-Technologie für industriespezifische Anwendungen frühestens ab Ende 2021 zur Verfügung stehen wird. Die entsprechenden Chancen in diesen Vertikalmärkten werden sich daher voraussichtlich erst gegen Ende des neuen Geschäftsjahres 2020/2021 zu materialisieren beginnen.
Vor diesem Hintergrund ist der Vorstand nach wie vor davon überzeugt, dass sich die in den letzten Jahren getätigten, sehr hohen Aufwendungen und Investitionen für regionale und thematische Markterschließungsmaßnahmen wenigstens mittelfristig im gewünschten Geschäftserfolg niederschlagen werden und das Unternehmen nach Abklingen der Pandemie an den Erfolg des Geschäftsjahres 2018/2019 mit weiterem Wachstum anknüpfen kann.
Es herrscht sowohl im hardwarenahen Geschäft wie auch bei den Softwaresystemen unverändert erheblicher Preisdruck durch den Wettbewerb, dem das Unternehmen durch weitegehende Standardisierung von Produkten begegnet, um eine nachhaltige Schmälerung der Margen zu vermeiden. Durch die Attraktivität des Marktes versuchen sowohl neue Unternehmen in den Markt zu drängen als auch alteingesessene sich in den von LS telcom adressierten Nischen zu platzieren. Mit dem einzigartigen Funktionsumfang unserer Produkte sehen wir uns aber nach wie vor sehr gut wettbewerbsfähig positioniert.
Aufgrund der oben beschriebenen Begleitumstände, konnte der LS telcom Konzern seine zu Beginn des Geschäftsjahres 2019/2020 gesetzten Ziele nicht erreichen. Der Konzern erwirtschaftete Umsatzerlöse von EUR 25,80 Mio. und damit ein Betriebsergebnis (EBIT) von EUR -2,69 Mio. Hierbei schlugen Währungsverluste in Höhe von EUR 1,3 Mio. und Wertberichtigungen von EUR 0,3 Mio. zu Buche, welche so nicht in der ursprünglichen Geschäftsplanung antizipiert werden konnten. Das Konzern-Jahresergebnis (nach Minderheitenanteilen) beträgt EUR -2,19 Mio. gegenüber EUR 1,92 Mio. im Vorjahr.
Die umsatzstärksten Projekte des abgelaufenen Geschäftsjahres betrafen Systemerweiterungen und die Wartung von Frequenzmanagement-Systemen bei Bestandskunden, Planungs- und Beratungsgroßprojekte sowie die Integration von Funkmesssystemen. Die regionalen Schwerpunkte dieser Projekte lagen in Europa, Nordamerika und Asien.
Um sich den technologischen Trends zu stellen und auch in Zukunft marktgerechte Produkte anbieten zu können, hat der Konzern sehr intensiv in die Entwicklung neuer Produkte, insbesondere die rein webbasierte Spektrum-Management-Systemlösung mySPECTRA, drohnengestützte Funkmesstechnik sowie in das Zusammenspiel von Frequenzverwaltungs- und Funküberwachungssystemen investiert und entsprechende Entwicklungsleistungen aktiviert. Die aktivierten Eigenleistungen liegen mit EUR 3,61 Mio. deutlich über dem Niveau des Vorjahres (i. V. EUR 2,32 Mio.), wobei dieses jedoch deutlich unter dem Durchschnitt früherer Jahre lag.
Die Gesamtleistung beträgt EUR 30,23 Mio. und liegt somit um knapp 15 % unter dem Vorjahresniveau (EUR 35,62 Mio.).
Der Auftragseingang in Höhe von EUR 33,41 Mio. (i. V. EUR 29,59 Mio.) lag 2019/2020 um 13 % über dem des Vorjahres. Der "Auftragseingang" ist hierbei definiert als die Summe aus Neuprojekt-Vertragswerten mit Kunden, Abrufen aus Rahmenverträgen und zeitlich abgegrenzten Erlösen aus Wartungsverträgen.
Der Umsatz gliedert sich nach den drei Berichtssegmenten "Softwaresysteme", "Hardwarenahe Systeme" und "Dienstleistungen" wie folgt auf:
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| in TEUR | Umsatz GJ 2019/2020 | Umsatz GJ 2018/2019 | Veränderung | EBIT GJ 2019/2020 | EBIT GJ 2018/2019 |
|---|---|---|---|---|---|
| Softwaresysteme | 18.084 | 19.980 | -9 % | -402 | 2.045 |
| Hardwarenahe Systeme | 1.385 | 5.810 | -76 % | -2.115 | -329 |
| Dienstleistungen | 6.334 | 6.539 | -3 % | -174 | 725 |
| Insgesamt | 25.803 | 32.329 | -20 % | -2.691 | 2.441 |
Die Berichtssegmente sind hierbei wie folgt definiert:
Das Segment "Softwaresysteme" beinhaltet das reine Softwaregeschäft, einschließlich des Projektgeschäfts (mit Regulierungsbehörden und anderen Kunden), bei dem Produkte aus allen Geschäftsbereichen (Rundfunk-, Mobilfunk- und Richtfunkplanungsmodule sowie administrative Datenbanklösungen) zum Einsatz kommen und von der LS telcom in umfassende Systemlösungen integriert werden. Dieses Berichtssegment umfasst daneben auch das Geschäft mit einzelnen, softwarebasierten Funknetzplanungsprodukten (Einzelmodule) und betrifft damit überwiegend das klassische, skalierbare Software-Lizenzgeschäft. Der Verkauf von solchen Einzelmodulen enthält typischerweise weniger Anpassungsleistungen als die vorgenannten umfangreicheren und komplexeren Softwareprojekte.
Das Segment "Hardwarenahe Systeme" beschreibt die Teilgeschäfte mit Hardware-Systemlösungen, typischerweise mit höherem Materialeinsatz. In "Hardwarenahe Systeme" fließen die Lieferung und Implementierung von integrierten Funkmesssystemen ebenso mit ein wie auch beispielsweise die Installation und Inbetriebnahme ganzer Senderstationen.
Unter "Dienstleistungen" werden sämtliche Tätigkeiten zusammengefasst, die LS telcom in Form von Trainings-, Planungs-, Ingenieur- und Beratungsdienstleistungen erbringt und die nicht Teil von Software- oder Hardwareprojekten sind. Als Kunden werden hier, unter anderem, spezielle Nutzer von Funkfrequenzspektrum, Netzbetreiber und Regulierungsbehörden bedient.
Der Geschäftsverlauf wurde wie in der Vergangenheit sehr stark vom Bestandskundengeschäft bestimmt. Mit Neukunden, also solchen, mit denen im Geschäftsjahr erstmalig Projekte durchgeführt wurden, ließen sich im Geschäftsjahr ca. 9 % (i. V. 6 %) der Umsatzerlöse erwirtschaften.
Jeder in den Berichtssegmenten enthaltene unterschiedliche Teilmarkt bietet für sich hohes Entwicklungspotenzial und wird in den nächsten Jahren eine relevante Rolle für die Umsatzentwicklung des Konzerns spielen.
Der Auslandsanteil der Umsatzerlöse liegt im Berichtszeitraum bei ca. 85 % (i. V. 86 %) und ist damit, wenn auch geringfügig, weiter rückläufig. Dies unterstreicht die verstärkten Aktivitäten auf dem deutschen Markt in den diversen Vertikalmärkten, u. a. um die Themen Digitalisierung, Industrie 4.0 sowie die anstehende Einführung von 5G Netzen für die Industrie. Die Exportumsätze innerhalb Europas liegen bei 28 % und in den restlichen Regionen bei 57 % (dabei Afrika mit 9 %, Nord- und Südamerika mit 21 %, Asien/Pazifik mit 14 % und der Mittlere Osten mit 13 %).
Noch mehr als in den Vorjahren liegt der Umsatzanteil des Segments "Softwaresysteme" über den Umsatzbeiträgen der Segmente "Hardwarenahe Systeme" und "Dienstleistungen". "Softwaresysteme" erwirtschaftete 70 % (i. V. 62 %) der gesamten Umsatzerlöse.
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Die Nachfrage in diesem Segment war im Geschäftsjahr zwar durchaus gut, jedoch blieb der Auftragseingang und damit Neugeschäft aufgrund verzögerter Vertragsabschlüsse deutlich hinter den Erwartungen zurück. Vor diesem Hintergrund ging der Umsatzbeitrag aus dem Segment um 9 % gegenüber dem Vorjahr zurück. Der Rückgang der Profitabilität in diesem Segment resultiert aus dem Umsatzrückgang und höheren auf das Segment entfallende Umlagen aufgrund des höheren Umsatzanteils am Gesamtumsatz. Der Beitrag zum Betriebsergebnis ist negativ und verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr erheblich auf TEUR -402 (i. V. EUR 2,05 Mio.).
Der Umsatz im Segment "Softwaresysteme" wurde überwiegend aus der Fortführung größerer Projekte des Vorjahres sowie aus Folgegeschäft (Systemerweiterungen und Wartung) mit Bestandskunden erwirtschaftet. Die größten Beiträge resultierten aus Geschäften mit Behörden und Funknetzbetreibern in Kanada, Australien und dem Vereinigten Königreich.
Unter dem Teilsegment "Hardwarenahe Systeme" werden innerhalb der LS telcom Firmengruppe sehr unterschiedliche Produkte entwickelt und vermarktet. Diesen Produkten ist gemein, dass sie an denselben Kundenkreis wie die Produkte aus dem Geschäft mit Spektrum-Management-Softwaresystemen, Planungstools und Planungsdienstleistungen adressiert sind und eine attraktive Ergänzung zu dem früheren rein "immateriellen" Produktportfolio der LS telcom darstellen.
Am Hauptsitz der LS telcom AG werden neue Verfahren und Systeme zur kleinzelligen Überwachung der Spektrumnutzung entwickelt. Dazu gehören stationäre Langzeit-Messverfahren mit intelligenter Datenreduktion von Terabytes an Messdaten (Big Data Lösungen) ebenso wie neuartige Mess-Sensoren für fliegende Plattformen, wie sie dann z. B. auf speziell hochgerüsteten Mehrflüglern bei der Colibrex GmbH oder der LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd. zum Einsatz kommen.
In diesem Segment konnten zahlreiche Projekte mit signifikanten Volumina aufgrund der weltweiten Krise nicht wie geplant begonnen oder abgeschlossen werden, so dass hier die Umsatzerlöse um insgesamt 76 % eingebrochen sind. Die mit "Hardwarenahen Systeme" erzielten Umsätze betrafen mehrere kleinere Projekte, teilweise auch Systemupgrades und Wartungsleistungen. Der regionale Schwerpunkt der Endkunden aus diesem Segment lag in Afrika, Europa und im Mittleren Osten.
Der Umsatzrückgang führt zu einem negativen Beitrag zum Betriebsergebnis von EUR -2,1 Mio. Da der Konzern in einigen der verzögerten Projekte mittlerweile in Bezug auf neue Vertragsabschlüsse und damit künftige Umsätze deutliche Fortschritte erzielt hat, sind wir trotz dieses sehr schwachen Ergebnisses überzeugt von einer künftig positiven Entwicklung dieses Geschäftssegments, zumal die hier produzierte Messtechnik auch wesentlichen Anteil an den Lösungen zur Bedienung der neuen Vertikalmärkte haben soll.
Auch das Berichtssegment "Dienstleistungen" musste im Geschäftsjahr einen Umsatzrückgang hinnehmen. Dieser fiel jedoch hier mit -3 % gegenüber dem Vorjahr im Vergleich zu den anderen Segmenten deutlich geringer aus.
Das Geschäftsfeld wurde durch den Bedarf an Beratungs- und Planungsdienstleistungen von Systemherstellern und Betreibern von Sicherheitsfunknetzen sehr gut ausgelastet. Im Umfeld der Planung und des Aufbaus von professionellen Mobilfunknetzen (dazu gehören digitale Sicherheitsfunknetze für Behörden, Versorger, Transport- und Industrieunternehmen) sieht das Management auch für die Zukunft großes Potenzial, speziell im hochwertigen Planungs- und Beratungsbereich.
Der Betriebsergebnisbeitrag von TEUR -174 aus dem Segment ist gegenüber dem Segmentumsatzrückgang überproportional rückläufig, was von höheren konzerninternen Umlagen herrührt.
Das Segment profitierte im Geschäftsjahr vor allem von langfristigen Verträgen und Nachfolgegeschäft mit Bestandskunden. Nennenswerte Beiträge zum Segmentumsatz lieferten neben der LS telcom AG auch die Tochtergesellschaften RadioSoft Inc., LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd., LS telcom UK Ltd. und LS telcom Inc.
Die LS telcom AG unterhält eine Niederlassung in Budapest. Das Büro in Ungarn dient vorwiegend der Vor-Ort-, Projekt- und Vertriebsunterstützung sowie der lokalen Anpassung einzelner Softwaremodule.
Beteiligungen der LS telcom AG bestehen zum 30. September 2020 bei der LS telcom Limited, Ottawa/Kanada, bei der LS telcom SAS, Paris/Frankreich, bei der LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd., Ruimsig/ Südafrika, bei der LS telcom Inc., Bowie, Maryland/USA, bei der RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA, bei der LS telcom UK Ltd., London/Vereinigtes Königreich, bei der Colibrex GmbH, Rheinmünster, bei der Vision2Comm GmbH, Lichtenau, bei der LST Middle East FZ-LLC, Dubai/ Vereinigte Arabische Emirate, bei der LS telcom Australia Pty Ltd, Sydney/Australien, bei der NG Networks Co., Ltd. in Suzhou/China sowie bei der Bietergemeinschaft LS telcom AG & FSP-services GmbH, Lichtenau.
Die kanadische Tochtergesellschaft LS telcom Limited bearbeitet insbesondere den Markt für Systemlösungen und Beratungsleistungen für die Frequenzverwaltung bei Regulierungsbehörden und konzentriert sich regional vorrangig auf Kanada und Lateinamerika.
Die französische Tochterfirma LS telcom SAS vertreibt das gesamte LS telcom-Produktportfolio und bedient primär den französischsprachigen Markt mit Kundenschwerpunkten bei Funkfrequenzadministrationen in Frankreich und Afrika.
Die LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd. erbringt Beratungs- und Planungsleistungen in Afrika und unterstützt zudem auch den Vertrieb, die Wartung und das Testen von LS telcom-Softwarelösungen. Die südafrikanische Tochter hat in den vergangenen Jahren außerdem erfolgreich einen Geschäftszweig für den Aufbau und die messtechnische Validierung von Sendern und Antennenanlagen etabliert und entsprechende Messkampagnen im südlichen Afrika und in den USA erfolgreich und mit wachsendem Erfolg durchgeführt.
Die Geschäfte der Vision2Comm GmbH wurden während des Geschäftsjahres weiter aktiv ausgebaut. Das Unternehmen konzentriert sich auf innovative Funkmess- und Monitoring-Lösungen als Dienstleistung ("as-a-Service") und führt Projekte zur Realisierung von Funkanlagen durch. Hauptfokus der Vision2Comm GmbH sind Nutzer von Funkfrequenzen in sogenannten Vertikalmärkten (bspw. Großindustrie, Transportunternehmen).
Die Colibrex GmbH mit Sitz in Rheinmünster vermarktet vor allem neue messtechnische Lösungen auf fliegenden Plattformen und darauf basierende Dienstleistungen. Colibrex arbeitet dazu entwicklungstechnisch eng mit dem hardwarebasierten Geschäftsfeld der LS telcom AG sowie auf der operativen Seite mit der LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd. zusammen. Colibrex identifiziert und bearbeitet Märkte, strukturiert die Dienstleistungen und macht das Produkt-Management und die Abstimmung mit den Entwicklungspartnern für die Entwicklung neuer Produkte.
Die LS telcom Inc. in Bowie, Maryland/USA, kümmert sich um den US-amerikanischen Markt und vertreibt dort das bestehende Produktportfolio der LS telcom Gruppe, insbesondere Messdienstleistungen sowie Funkplanungs- und Funkmesssysteme. Einige der LS telcom-Standardprodukte wurden mit Hilfe der LS telcom Inc. spezifisch an den US-Markt angepasst. Außerdem unterstützt die LS telcom Inc. die RadioSoft Inc. mit personellen Ressourcen im technischen Bereich.
Die RadioSoft Inc. in Clarkesville, Georgia, USA, erbringt vorrangig Dienstleistungen für die Funknetzplanung von Rundfunk- und Landmobilfunkstationen, wozu auch Koordinierungs- und Frequenzzuweisungs-Dienstleistungen für unterschiedlichste Behörden, Rundfunknetzbetreiber und diverse Verkehrs- und Industriebetriebe gehören.
Die LS telcom UK Ltd. in London betreut insbesondere die relevanten Märkte im Vereinigten Königreich, vertreibt dort das gesamte Produktportfolio der LS telcom AG und erbringt Spektrum-Consulting und Trainings-Dienstleistungen weltweit.
Die Beteiligung der LS telcom AG an der LST Middle East FZ-LLC in Dubai beträgt unverändert 49 %, wobei LS telcom im Geschäftsjahr 2015/2016 mit einem davon abweichenden 60 % Anteil an den Stimmrechten die Kontrolle über das Unternehmen übernommen hat. Entsprechend wird diese Beteiligung im Konzern-Abschluss seit dem Geschäftsjahr 2015/2016 voll konsolidiert. Von dieser Beteiligung aus erfolgt auch der maßgebliche Vertrieb der LS telcom-Produkte in den gesamten arabischsprachigen Raum und auf dem indischen Subkontinent sowie die zugehörige lokale Projektunterstützung.
Die LS telcom Australia Pty Ltd mit Sitz in Sydney/ Australien wurde als 100 % Tochter der LS telcom AG im Geschäftsjahr 2018/2019 gegründet und kümmert sich um die Betreuung der bestehenden Kundenprojekte in Australien sowie die Weiterentwicklung der Geschäfte mit LS telcom Produkten in Australien, Neuseeland und den Pazifik-Staaten.
An der NG Networks Co., Ltd. hält die LS telcom AG einen Anteil von 40 %. Die NG Networks Co., Ltd. ist Hauptvertriebspartner der LS telcom AG für den chinesischen Markt. Daneben erbringt die NG Networks Co., Ltd. auch Softwareentwicklungsleistungen (spezifische Auftragsentwicklungen für die LS telcom AG, Anpassungen für den chinesischen Markt und Entwicklung eigener Produkte). Über die abgeschlossene Vertriebsvereinbarung hat sich die LS telcom AG auch Vertriebsrechte an den von NG Networks Co., Ltd. entwickelten Produkten, spezielle Planungslösungen u.a. auch für LTE- und 5G-Netze, gesichert. Die NG Networks Co., Ltd. wird im IFRS-Konzern-Abschluss "at equity" bilanziert.
Die ausländischen Tochtergesellschaften entwickelten sich aufgrund der widrigen Rahmenbedingungen überwiegend nicht wie geplant. Es zeichnen sich jedoch auf breiter Front, auch insbesondere bei den Gesellschaften Colibrex GmbH und LS telcom Inc., vielversprechende, positive Geschäftsmöglichkeiten ab, bei denen das Management damit rechnet, dass sich diese noch im Geschäftsjahr 2020/2021 realisieren und entsprechend positive Beiträge zur Geschäftstätigkeit der Firmengruppe beisteuern werden. Auch die anderen Tochtergesellschaften sollten nach Abklingen der Pandemie wieder deutlich bessere Erträge aus den sich derzeit anbahnenden neuen Projekten erzielen können.
Im Verlauf dieses Geschäftsjahres reduzierte sich der Personalbestand im Konzern auf durchschnittlich 222 (i. V. 225) Mitarbeiter, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um 1 % entspricht.
Zum 30. September 2020 waren im Konzern insgesamt 224 (i. V. 221) Mitarbeiter beschäftigt.
Im Unternehmen ist unverändert die überwiegende Anzahl der Mitarbeiter in der Entwicklung tätig, wobei die Schwerpunkte in der Entwicklung neuer und der Weiterentwicklung bestehender Software sowie der Integration bestehender Softwaremodule in Fremdsysteme, in der Weiterentwicklung webbasierter Funktionalität sowie in der Migration bestehender Produkte auf neue Softwaretechnologien lagen. Daneben wurden während des Geschäftsjahres 2019/2020 im Rahmen der hardwarebezogenen Systementwicklung die speziellen Softwarelösungen zur Erfassung und Prozessierung großer Messdatenmengen und auch entsprechend dazu kompatible Messsysteme weiterentwickelt. Ein zusätzlicher Schwerpunkt in der Entwicklung betraf die drohnengestützte Messplattform zur Vermessung der Instrumentenlandesysteme auf Flughäfen.
Im vergangenen Geschäftsjahr erfolgten Entwicklungen sowohl unter Einsatz von eigenen Personalressourcen als auch unter Zuhilfenahme externer Entwicklungskapazitäten. Im Rahmen der Produktentwicklung wurden unverändert auch bestehende Kooperationen mit verschiedenen Hochschulen und Geschäftspartnern gepflegt.
Neben den Aufwendungen für die Entwicklung neuer Standard-Softwareprodukte und Hardwareprodukte wurden von LS telcom Aufwendungen in Höhe von EUR 2,3 Mio. (i. V. EUR 2,0 Mio.) als Aufwand für Forschung und allgemeine Entwicklung erfasst. Dieser Wert schließt alle Aufwände für die internen entwicklungsbezogenen Projekte mit ein, die nicht als aktivierte Eigenleistungen ausgewiesen sind.
Der Konzern hat damit in der Summe (nicht-aktivierbare Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen und Investitionen in aktivierbare Eigenleistungen aufaddiert) insgesamt einen Betrag von EUR 6,0 Mio. (i. V. EUR 4,4 Mio.) unabhängig von Kundenprojekten in Innovationen investiert.
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Die Abschreibungen auf die aktivierten Entwicklungsprojekte liegen bei EUR 3,3 Mio. (i. V. EUR 2,9 Mio.), welche im Wesentlichen planmäßige Abschreibungen enthalten. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert wurden in Höhe von TEUR 90 (i. V. TEUR 55) vorgenommen.
Während des Geschäftsjahres 2019/2020 war die LS telcom-Aktie unverändert im Handelssegment "General Standard" des geregelten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Die LS telcom-Aktie kostete zu Beginn des Geschäftsjahres noch EUR 7,60, verlor dann jedoch mit Einsetzen der Corona-Pandemie stark an Wert und erreichte zwischenzeitlich Tiefstwerte von EUR 3,10. Gegen Geschäftsjahresende stieg der Wert aufgrund positiver Geschäftserwartungen wieder und schloss am 30. September 2020 mit EUR 4,86.
Die Marktkapitalisierung lag zum 30. September 2020 bei EUR 28.270.620 nachdem sie im zweiten Quartal des Kalenderjahres zeitweise unter EUR 20 Mio. gefallen war. Im Vergleich zur Marktkapitalisierung zu Geschäftsjahresbeginn (EUR 44.209.200) entspricht dies über das Geschäftsjahr einem Kursverlust von 36 %. Der Prime Telecommunication Index verlor im Vergleichszeitraum 4,2 % an Wert.
Pro Börsentag wurden während des Geschäftsjahres täglich durchschnittlich 4.875 LS telcom-Aktien (i. V. 2.750) im Gegenwert von EUR 21.165 (i. V. EUR 18.609) an den deutschen Börsen gehandelt, was einer Zunahme des Handelsvolumens um 77,30 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Alle oben aufgeführten Kurswerte beziehen sich auf das elektronische Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse.
Im Geschäftsjahr 2019/2020 konnte der LS telcom Konzern die gesetzten Geschäftsziele, einen Umsatz von ca. EUR 33,1 Mio. und ein EBIT von EUR 2,8 Mio., nicht erreichen. Nähere Ausführungen hierzu wurden bereits in Kapitel A.1. "Marktumfeld und Absatzentwicklung" dieses Konzernlageberichts gemacht. Der Umsatz des Konzerns fiel gegenüber dem Vorjahr (EUR 32,33 Mio.) um 20 % auf EUR 25,80 Mio. zurück.
Die sonstigen betrieblichen Erträge von EUR 1,13 Mio. (i. V. EUR 1,20 Mio.) führen zusammen mit den aktivierten Eigenleistungen in Höhe von EUR 3,61 Mio. (i. V. EUR 2,32 Mio.) und den Bestandsveränderungen an fertigen Erzeugnissen von TEUR -316 (i. V. TEUR -229) zu einer um 15 % geringeren Gesamtleistung von EUR 30,23 Mio. als im Vorjahr (EUR 35,62 Mio.).
Zu dem weiterhin sehr hohen Niveau an sonstigen betrieblichen Erträgen trugen vor allem Währungsgewinne (TEUR 192) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 195) und Ausbuchung von Verbindlichkeiten (TEUR 355) bei. Saldiert mit Währungsverlusten ergaben sich ergebnisbelastende EUR -1,09 Mio. an Währungseffekten.
Der Materialaufwand fiel mit insgesamt EUR 4,13 Mio. um 23 % geringer aus als im Vorjahr (EUR 5,37 Mio.), was den deutlich geringeren Umsatzerlösen mit Funkmesssystemen geschuldet ist. Hinter diesen Aufwendungen stehen Entwicklungsressourcen und projektbezogene Unterbeauftragungen an Dienstleistungsunternehmen in Beratungs- und Softwaresystemprojekten. Daneben fielen im Rahmen der durchgeführten Projekte im Wesentlichen Zukäufe von Hardware zur Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen für Funküberwachungssysteme im Rahmen von Kundenprojekten und in geringerem Umfang für projektbezogene Computer-Hardware und Geodäten an. Während die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um 68 % geringer als im Vorjahr ausfielen, stieg der Aufwand für bezogene Leistungen um 24 % an.
Der Personalaufwand liegt mit EUR 17,95 Mio. geringfügig (ca. 1 %) unter dem des Vorjahres (i. V. EUR 18,21 Mio.).
Der Abschreibungsaufwand von EUR 4,86 Mio. (i. V. EUR 4,06 Mio.) ist um annähernd 20 % gestiegen, was im Wesentlichen an erhöhten Abschreibungen auf aktivierbare Eigenleistungen (+TEUR 337) sowie auf gemäß IFRS 16 zusätzlich aktivierten Leasingobjekten (+TEUR 354) liegt. Wie in den vergangenen Jahren wurde grundsätzlich eine strategisch ausgerichtete, im Kern aber konservative Investitionspolitik verfolgt. Während des Geschäftsjahres erfolgten in Bezug auf Sachanlagen im Wesentlichen Erhaltungsinvestitionen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit EUR 5,99 Mio. um 8 % über denen des Vorjahres (EUR 5,54 Mio.). Gegenüber dem Vorjahr zeigen sich diverse erhebliche Unterschiede. Die Anwendung von IFRS 16 auf langfristige Mietverträge und die damit verbundene Kapitalisierung der Mietobjekte führt zu verringerten Gebäude- und Grundstückskosten (TEUR -330). Pandemiebedingt gingen die Vertriebskosten um TEUR 751 zurück. Diese positiven kostensenkenden Effekte wurden jedoch durch Währungsverluste von EUR 1,29 Mio. und eine Zuführung zu Wertberichtigungen gem. IFRS 9 von TEUR 553 in den übrigen betrieblichen Aufwendungen mehr als egalisiert.
Das Betriebsergebnis (EBIT) des LS telcom Konzerns liegt damit für das Geschäftsjahr bei EUR -2,69 Mio. (i. V. EUR 2,44 Mio.).
Das Finanzergebnis beträgt TEUR -343 (i. V. TEUR -70). Im Vorjahr waren hier noch Erträge aufgrund einer Dividendenausschüttung aus der nach der "at equity"-Methode bilanzierten Minderheitenbeteiligung von TEUR 63 enthalten, wohingegen sich im Geschäftsjahr hier ein negativer Beitrag von TEUR -156 ergab. Der Zinsaufwand stieg um TEUR 46 auf TEUR 194 (i. V. TEUR 148).
Unter dem Strich ergibt sich damit ein Konzern-Jahresergebnis von EUR -2,51 Mio. (i. V. EUR 2,0 Mio.) nach Abzug der Ergebnisanteile anderer Gesellschafter (TEUR -315). Das Ergebnis je Aktie beläuft sich damit auf EUR -0,38 (i. V. EUR 0,33).
Etwa 60 % des Umsatzes wurden im Geschäftsjahr mit 25 (i. V. 24) Kunden erzielt. Konkrete Abhängigkeiten von Einzelkunden oder -projekten bestehen nicht.
Die Konzern-Bilanz zum 30. September 2020 weist bei einer Bilanzsumme von EUR 39,62 Mio. (i. V. EUR 34,32 Mio.) ein Eigenkapital von EUR 16,14 Mio. (i. V. EUR 18,42 Mio.) aus. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 40,7 % (i. V. 53,7 %).
Die langfristigen Vermögenswerte haben sich gegenüber dem letzten Konzern-Abschluss zum 30. September 2020 um TEUR 402 auf EUR 20,21 Mio. verringert.
Die immateriellen Vermögenswerte stiegen während des Geschäftsjahres um TEUR 136 auf EUR 8,76 Mio., was auf das höhere Volumen an aktivierten Eigenleistungen zurückzuführen ist.
Der Wert des Sachanlagevermögens von EUR 5,13 Mio. ist gegenüber dem 30. September 2019 um 9 % zurückgegangen (i. V. EUR 5,66 Mio.). Der Rückgang ist primär auf das geringe Investitionsvolumen zurückzuführen. Die Zugänge im Geschäftsjahr stehen im Wesentlichen in Zusammenhang mit der Aktivierung von Nutzungsrechten nach IFRS 16. Insgesamt waren im Berichtsjahr neben Erhaltungsinvestitionen keine größeren Beschaffungsmaßnahmen erforderlich.
Die Verringerung der Geschäfts- oder Firmenwerte um TEUR 300 ist rein währungsbedingt.
Der Wert der nach der Equity Methode bewerteten Beteiligungen verringerte sich während des Geschäftsjahres um TEUR 163.
Die aktiven latenten Steuern stiegen gegenüber der Vorjahresbilanz um TEUR 450. Dieser Zuwachs resultiert im Wesentlichen aus dem Aufbau aktivierbarer Verlustvorträge.
Der Wert der unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen (TEUR 307) liegt aufgrund der Fertigstellung eines größeren Projekts deutlich unterhalb des Werts zum Ende des letzten Geschäftsjahres (TEUR 550) und reflektiert in gewissem Maße auch den geringeren Geschäftsumfang in 2019/2020.
Der Wert dieses Postens (EUR 5,64 Mio.) liegt um EUR 4,0 Mio. unter dem zum Ende des letzten Geschäftsjahres. Die Forderungen bestehen überwiegend gegen Kunden mit sehr guter Bonität und haben sich insbesondere aufgrund des Umsatzrückgangs sowie einer höheren Wertberichtigung im Vergleich zum Vorjahr verringert. Für Projekte, welche der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung unterliegen, werden gemäß IFRS 15 Vertragsvermögenswerte ausgewiesen.
Zum 30. September 2020 verfügt der LS telcom Konzern über kurzfristig frei verfügbare Geldmittel von EUR 11,78 Mio. (i. V. EUR 2,28 Mio.).
Die LS telcom AG hatte im Geschäftsjahr 2013/2014 ein zinsgünstiges Förderdarlehen der KfW zur Finanzierung von Investitionen über insgesamt EUR 6,0 Mio. aufgenommen. Dieses Darlehen hat eine Laufzeit von 10 Jahren und wurde in zwei Tranchen ausgereicht, einer Fremdkapitaltranche von EUR 2,4 Mio. zu einem Nominalzins von 1,25 % und einer Nachrangtranche von EUR 3,6 Mio. zu einem Nominalzins von 2,45 %. Die Tilgung der Fremdkapitaltranche begann am 30. Juni 2016, wogegen die Tilgung der Nachrangtranche erst am 30. Juni 2021 startet. Mit dem Zinsvorteil werden bestimmte Forschungs- und Entwicklungsprojekte subventioniert. Soweit Forschungsaktivitäten betroffen sind, werden die Subventionen als Ertragszuschuss behandelt. Im Fall von Entwicklungsprojekten liegen Investitionszuschüsse vor, die mit den angefallenen Herstellungskosten verrechnet werden.
Zur Abfederung der durch die Corona-Pandemie erwarteten negativen Auswirkungen auf den LS telcom Konzern hat sich der Konzern während des Geschäftsjahres, bereits ab Beginn der Pandemie um den Erhalt von Finanzhilfen bemüht. Der Konzern hat sich Finanzmittel aus staatlichen Unterstützungsprogrammen in Deutschland, Kanada und den USA in Höhe von insgesamt EUR 8,1 Mio. gesichert, was auf absehbare Zukunft auch unter den derzeit immer noch erschwerten Bedingungen die Finanzierung und Handlungsfähigkeit des Konzerns sicherstellen wird.
Der größte Anteil daraus ist ein zinsgünstiges Darlehen der KfW aus dem Programm "Unternehmerkredit", das im Rahmen der Sondermaßnahme "Corona-Hilfe für Unternehmen" durch das Maßnahmenpaket der Bundesregierung anlässlich der Corona-Pandemie unterstützt wurde. Das Darlehen beläuft sich auf EUR 7,9 Mio., hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2025 und ist mit 1,00 % p.a. zu verzinsen. Die Tilgung erfolgt in 16 vierteljährlichen Raten und beginnt am 30. September 2021.
Die sonstigen in Kanada und den USA erhaltenen Finanzmittel sind Darlehen, die voraussichtlich nach dem Ende des Geschäftsjahres 2020/2021 zum überwiegenden Teil (>90 %) in Zuschüsse umgewandelt werden.
Diese Posten sind mit EUR 0,98 Mio. (i. V. EUR 1,06 Mio.) nur leicht rückläufig und enthalten vor allem Steuererstattungsansprüche und Vorauszahlungen für Miete, Wartung, Versicherungen und Steuern.
Der Anstieg dieses Postens auf EUR 0,53 Mio. zum Ende des Geschäftsjahres 2019/2020 ist auf Leasingforderungen zurückzuführen. Die LS telcom AG wird die im Immobilienleasingvertrag vorgesehene Option zur Übernahme der Geschäftsimmobilien in Lichtenau zum 31. Dezember 2020 ausüben. Zum Ausübungszeitpunkt des Optionsrechts wird die dann verbleibende Leasingnettoposition im Rahmen der Neubeurteilung des Nutzungsrechts berücksichtigt.
Der Vorstand der LS telcom hatte in den Jahren 2008, 2009 und 2011 von seiner durch die Hauptversammlung erteilten Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch gemacht. Für den Kauf des RadioSoft-Geschäfts in den USA wurden 2014 u. a. 150.000 Stück der eigenen Aktien als Akquisitionswährung eingesetzt. Der Bestand an eigenen Aktien zum 30. September 2020 beträgt insgesamt 24.000 Stück (i. V. 24.000 Stück).
Die eigenen 24.000 Aktien wurden zu einem Betrag von TEUR 49 erworben. Diese werden als "Eigene Anteile" mit dem Konzern-Eigenkapital verrechnet.
Die wertbestimmenden Posten innerhalb der langfristigen Schulden sind weiterhin die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten von EUR 11,59 Mio. (i. V. EUR 4,74 Mio.) sowie passive latente Steuern in Höhe von EUR 1,59 Mio. (i. V. EUR 1,71 Mio.).
Unter den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten werden die langfristigen Teile der Leasingverpflichtungen mit TEUR 505 (i. V. TEUR 0), die KfW-Darlehen mit einem Wert von EUR 11,0 Mio. (i. V. EUR 4,63 Mio.) und ein Darlehen zur Finanzierung der Fuhrparkmodernisierung mit TEUR 70 (i. V. TEUR 108) erfasst. Der Hauptgrund für den Anstieg ist das unter dem Abschnitt "Liquide Mittel" aufgeführte neu aufgenommene KfW-Darlehen zur Abfederung der negativen Auswirkungen durch die Corona Pandemie. Sämtliche KfW-Darlehen sind mit einem abgezinsten Wert unter Berücksichtigung eines marktgerechten Zinssatzes angesetzt.
Die kurzfristigen Schulden sind von EUR 8,54 Mio. auf EUR 9,53 Mio. gestiegen. Der Hauptgrund dafür sind die höheren kurzfristigen Anteile von Darlehen (EUR 1,20 Mio.), u.a. auch die unter dem Abschnitt "Liquide Mittel" aufgeführten Finanzhilfen zur Abfederung der negativen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie, welche innerhalb der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen sind.
Beim Finanzmittelfonds ergab sich gegenüber dem Bilanzstichtag des Vorjahres eine Zunahme um EUR 9,50 Mio. auf EUR 11,78 Mio.
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich um EUR 2,36 Mio. auf EUR 7,02 Mio. verbessert.
Im Geschäftsjahr wurden EUR 1,15 Mio. mehr investiert als im Vorjahreszeitraum. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit von EUR -4,04 Mio. enthält als wesentlichen Posten EUR 3,63 Mio. (i. V. EUR 2,15 Mio.) Investitionen in Entwicklungsprojekte.
Die Finanzierungstätigkeit zeigt einen Cashflow in Höhe von EUR 6,63 Mio. (i. V. EUR -1,15 Mio.) und ist primär durch die Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten (siehe Abschnitt "Liquide Mittel", KfW-Unternehmerkredit zur Abfederung der negativen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie) einerseits und die Tilgung von bestehenden Finanzkrediten andererseits geprägt.
Grundvoraussetzung zur Erreichung der Unternehmensziele ist die Nutzung von sich bietenden Chancen. Dabei geht der LS telcom Konzern bewusst Risiken ein, von deren frühzeitigem Erkennen und professioneller Bewältigung der Erfolg des Konzerns abhängt. Nur wer seine wesentlichen Risiken rechtzeitig erkennt und ihnen systematisch begegnet, kann die sich bietenden Chancen unternehmerisch verantwortlich nutzen.
Dieser Erkenntnis trägt die LS telcom Firmengruppe Rechnung, indem sie die vorhandenen Maßnahmen zur Risikosteuerung in einem einheitlichen Risikomanagement-System zusammenfasst. Die Vorgaben der Konzern-Leitung an das Risikomanagement-System beinhalten:
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| ― | Risikogrundsätze (das heißt Risikodefinitionen, Systematik der Bewertung von Risiken, Methoden zur Risikosteuerung, Grundsätze der Kommunikation und Dokumentation von Risiken), |
| ― | die Festlegung der methodischen Grundlagen des Risikomanagements, |
| ― | die Abgrenzung der einzelnen Geschäfts- bzw. Betrachtungsbereiche, |
| ― | die Festlegung von Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Bewertungsstandards sowie |
| ― | die Definition der Wesentlichkeitsgrenzen für die Risikobewertung. |
Die nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe mit Hilfe des Schadenserwartungswerts bewerteten Risiken wurden in die drei Klassen "zu beobachtende", "zu überwachende" und "zu berichtende Risiken (wesentliche Risiken)" kategorisiert.
Die Vorgaben des Vorstands zum Risikomanagement sind im Risikomanagement-Handbuch der LS telcom AG dokumentiert. Zur zentralen Koordination des Risikomanagements innerhalb der Unternehmensgruppe wurde eine Risikomanagement-Beauftragte benannt. Auch der Aufsichtsrat der Gesellschaft wirkt aktiv und kontinuierlich an der Entwicklung und Fortschreibung des Risikomanagement-Systems der LS telcom Firmengruppe mit.
Das Risikomanagement ist als kontinuierlicher Prozess in die Konzern-Steuerung und in das Berichtswesen integriert. Zum Nachweis der Funktionsfähigkeit des Risikomanagement-Systems werden die Ergebnisse der Erhebung und Bewertung von Risiken und die getroffenen Maßnahmen zur Bewältigung systematisch dokumentiert.
Neben den quartalsweisen Gesamt-Risikoberichten werden neu auftretende Risiken, die von der Risikomanagement-Beauftragten als wesentlich für die Unternehmensgruppe bzw. den betroffenen Geschäftsbereich eingestuft werden, unverzüglich in Form von Ad-hoc-Berichten an den Vorstand der LS telcom AG sowie den Leiter des betroffenen Segments gemeldet. Unterstützend zu diesem Risikoreporting werden zusätzliche Kommunikationsmaßnahmen wie z. B. Aufsichtsrats- und Vorstandssitzungen, Sitzungen der Segmentleiter/Prokuristen, Ergebnisberichte der Bereichsleiter sowie ein regelmäßiges Finanzberichtswesen eingesetzt.
Das interne Kontrollsystem (IKS) ist ein die ganze Organisation umspannendes Netz, in das neben der Rechnungslegung auch weitere Geschäftsprozesse (z. B. Personalwesen, Lohnbuchhaltung, Einkauf, Vertrieb, Angebotserstellung, Projektimplementierung einschließlich der Abwicklung von Abnahmeprozeduren, Change Requests sowie Garantie- und Wartungsleistungen) mit ihren jeweiligen organisatorischen und technischen Abläufen eingebunden sind.
Ziel der von uns eingerichteten Methoden und Maßnahmen ist es, das Vermögen des Konzerns zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens sowie die Einhaltung der internen Vorgaben und der gesetzlichen Vorschriften sollen durch das installierte IKS gewährleistet werden.
Das konzernweit für alle wesentlichen Vorgänge geltende Vier-Augen-Prinzip, definierte Prozesse in allen wesentlichen Bereichen, das Controlling aller Gesellschaften sowie die Antizipation derjenigen Risiken, die die strategischen oder operativen Maßnahmen und damit die Realisierung von Wert- und Wachstumspotenzialen beeinträchtigen können, runden das System ab.
Darüber hinaus tragen die Nutzung von praxisbewährten und kontinuierlich aktualisierten Datenverarbeitungssystemen zusammen mit klar definierten Geschäftsprozessen für die Auftragsabwicklung, Buchhaltung, Reporting, das Personalwesen, den Vertrieb und den Einkauf sowie regelmäßige Schulungen der verantwortlichen Nutzer zur Qualitätssicherung bei.
Das im Konzern etablierte IKS fußt auf folgenden Prinzipien:
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| ― | Transparenz: Für alle wesentlichen Prozesse sind Sollkonzepte etabliert, die es einem Außenstehenden ermöglichen, zu beurteilen, inwieweit Beteiligte konform zu diesem Sollkonzept arbeiten. Gleichzeitig wird dadurch die Erwartungshaltung der Organisationsleitung definiert. |
| ― | Vier-Augen-Prinzip: Wesentliche Vorgänge bleiben nicht ohne Gegenkontrolle. |
| ― | Funktionstrennung: Vollziehende (z. B. Abwicklung von Einkäufen), verbuchende (z. B. Finanzbuchhaltung) und verwaltende (z. B. Lagerverwaltung) Tätigkeiten, die innerhalb eines Unternehmensprozesses (z. B. Einkaufsprozess verstanden als Prozess von der Bedarfsermittlung bis zum Zahlungsausgang) vorgenommen werden, sind nicht in einer Hand vereinigt. |
| ― | Mindestinformation: Mitarbeitern werden nur diejenigen Informationen zur Verfügung gestellt, die sie für ihre Arbeit brauchen. Dies schließt auch die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen bei IT-Systemen mit ein. |
Der Vorstand der LS telcom Gruppe führt die einzelnen operativen Gesellschaften mithilfe effizienter Steuerungs- und Kontrollsysteme auf der Basis eines zentralen CRM-Systems und zusätzlicher Hilfswerkzeuge auf Microsoft Excel Basis (z. B. Umsatz- und Liquiditätsvorausschau).
Der Vertrieb, die zentrale Finanzabteilung und die verantwortlichen Mitarbeiter der Tochtergesellschaften informieren den Vorstand kontinuierlich und zeitnah über den Stand aktueller Vertriebschancen, Umsatz-, Zahlungseingangs- und Auftragszahlen. Diese Informationen werden zentral in einem CRM-System verdichtet und stehen dem Vorstand sowie, abhängig von den Zugriffsrechten, auch den zuständigen Mitarbeitern soweit zur Verfügung, wie diese solche Informationen zur Erledigung ihrer Aufgaben benötigen.
Der LS telcom Konzern verfügt über umfangreiche Strukturen, Systeme und Maßnahmen, welche die Effektivität und Sicherheit des Rechnungslegungsprozesses einschließlich der Erstellung von Einzel- und Konzern-Abschluss gewährleisten. Grundlage des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems ist die enge Zusammenarbeit zwischen den Geschäftsführern der Gesellschaften und dem Vorstand der LS telcom AG sowie den zentralen Abteilungen für Finanzen, Einkauf, Vertrieb, Personal und Recht.
Die Kontroll- und Berichtsstrukturen beginnen auf Ebene der Tochtergesellschaften und enden beim Vorstand, der regelmäßig über alle Entwicklungen informiert wird bzw. wesentlichen Maßnahmen zustimmen muss. Die konzernweit einheitliche Anwendung der aktuellen IFRS-Standards, anderer relevanter rechtlicher Vorschriften und interner Richtlinien stellt LS telcom mittels verschiedener Instrumente sicher. Dazu gehören neben einer zentral vorgegebenen Bilanzierungsrichtlinie ein einheitlicher Kontenplan, ein konzernweit gültiger Terminplan für die Abschlusserstellung sowie verschiedene andere verbindliche Vorgaben.
Die Anwendung und Einhaltung der Kontrollsysteme und Bilanzierungsvorgaben innerhalb des Konzerns wird unter anderem von den lokalen Geschäftsführern und Abschlussprüfern sowie der zentralen Finanzabteilung und dem Konzern-Abschlussprüfer regelmäßig geprüft. Alle Verbundbeziehungen werden zudem regelmäßig zwischen den Gesellschaften abgestimmt.
Die Buchführung wird für alle Konzern-Unternehmen im Konsolidierungskreis durch die zentrale Finanzabteilung am Hauptsitz der LS telcom AG übernommen.
Für die Erstellung der Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen und des Konzern-Abschlusses ebenso wie für die Erstellung unterjähriger Finanzberichte für die Einzelunternehmen und den Konzern werden standardisierte und zentral administrierte IT-Systeme eingesetzt. Die im Rechnungswesen eingesetzten IT-Systeme sind gegen unbefugte Zugriffe geschützt. Zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung wird auf Funktionstrennung geachtet. Es sind außerdem auf den unterschiedlichen Prozessstufen verschiedene interne Kontrollen implementiert. Eine Vielzahl von Validierungen innerhalb der IT-Systeme unterstützt den Abschlussprozess.
Die Gesamtrisikosituation im Konzern ist überschaubar und scheint auf der Grundlage der im Rahmen des Pandemie-Krisenmanagements erlangten Erfahrung auch weitgehend beherrschbar. Es ist mit dem derzeitigen Kenntnisstand nicht zu erwarten, dass sich bestandsgefährdende Risiken materialisieren werden.
Der Konzern hatte noch zu Beginn der Pandemie eine deutlich höhere Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit erwartet. Dies vor allem in der Annahme, dass viele unserer Kunden ihre Geschäfts- und insbesondere Beschaffungsprozesse nicht auf ein verteiltes mobiles Arbeiten abgestellt hatten und auch teilweise die für mobiles Arbeiten erforderliche Infrastruktur in den Ländern nicht überall vorhanden ist. Eine schnelle Umstellung sowohl des Unternehmens als auch unserer Kunden auf webbasierte Kommunikation in allen Projektphasen (von vertrieblicher Erstansprache bis zur Projektimplementierung und darüber hinausgehendem Support) ließ die negativen Auswirkungen der Pandemie auf den Geschäftsverlauf letztlich deutlich geringer ausfallen als befürchtet.
Sehr frühzeitig wurde ein aus Vertretern aller Interessensgruppen bestehendes Notfall- und Krisenmanagement-Team in der LS telcom AG etabliert. Damit gelang es in kürzester Zeit konzernweit u. a. Anpassungen an die IT-Infrastruktur, Reiserichtlinien, Arbeitsschutzregeln, auf die Lockdown-Situation angepasste Arbeitszeitmodelle, Besuchermanagement und organisatorische Prozesse für die Abwicklung von Krankheitsfällen und Quarantänemaßnahmen zu erarbeiten. Diese werden bei regelmäßigen Online-Sitzungen kontinuierlich geprüft und entsprechend den neuesten Erkenntnissen und Rahmenbedingungen angepasst. Das trägt dazu bei, dass die Fortführung des Geschäftsbetriebs auch unter den pandemiegegebenen Umständen jederzeit ohne größere Einschränkungen gewährleistet ist. Neben den einfachen AHA-Maßnahmen, die für die einzelnen Arbeitssituationen eingehend erläutert sind, wurden umfangreiche technische Maßnahmen wie UV-C unterstütze HERPA-Luftfilteranlagen und CO 2-Lüftungswächter eingeführt. Mit den proaktiv umgesetzten, umfassenden in Kraft gesetzten Maßnahmen, die teilweise über die gesetzlich vorgeschriebenen hinausgehen, blieb die Firmengruppe bis dato weitgehend von Covid-19-Fällen verschont und trotz aller neuen Vorgaben und Auflagen gut arbeitsfähig.
Neben den gesamtwirtschaftlichen Risiken, die sich aufgrund der Covid-19-Pandemie und auch nach wie vor in Folge der Finanz- bzw. Schuldenkrise, internationalen Handelsbeschränkungen und Zollbarrieren oder eines über längere Zeit niedrigen Ölpreisniveaus und den Auswirkungen all solcher Krisen ergeben könnten (z. B. regional oder im Rahmen der Pandemie gar weltweit abschwächende Wirtschaft oder auch starke kurzfristige Wechselkursschwankungen zwischen dem Euro und anderen für die Gesellschaft relevanten Währungen), stellen die diversen Krisenherde der Welt sowie auch die Flüchtlingsströme und ihre finanziellen und politischen Auswirkungen Risiken mit dem Potenzial dar, zumindest temporär zu starken Umsatzverwerfungen zu führen.
Als weitere bedeutende Einzelrisiken sind die Verfügbarkeit von ausreichend Liquidität und qualifizierten Mitarbeitern einerseits sowie die mögliche Abhängigkeit von externen Beratern andererseits zu sehen, um das Projektgeschäft und das mögliche Wachstum zu bewältigen. In allen Bereichen besteht aber eine effiziente Risikosteuerung, so dass insgesamt die Risiken im Konzern begrenzt und handhabbar sind.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder das interne Kontrollsystem noch das Risikomanagement-System absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht funktionieren oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.
Die vergangenen Jahre zeigten, dass LS telcom dem Einfluss diverser marktgegebener Risiken unterworfen ist. Unternehmerische Tätigkeit ist stets verknüpft mit Risiken, die für die nähere Zukunft geplante Investitionen, die geplante fortschreitende Internationalisierung und regionale Ausweitung des Marktes sowie die Markteinführung neuer Produkte in sich bergen.
In der nachfolgenden Tabelle werden zunächst die nachstehend erläuterten Risiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit, ihrer möglichen finanziellen Auswirkung und der daraus abgeleiteten Gesamtbeurteilung dargestellt.
Hierbei wird zwischen einer geringen, mittleren, hohen, sehr hohen und kritischen Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. Schadenshöhe unterschieden, woraus sich die Gesamtbeurteilung ableiten lässt. Die Stufen reichen von einem zu beobachtenden Risiko über ein zu überwachendes Risiko hin zu einem wesentlichen Risiko. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen bzw. Schadenshöhe wird wie folgt differenziert:
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| Klassifikation | Schadenshöhe |
|---|---|
| Gering | < TEUR 25 |
| Mittel | TEUR 25 bis TEUR 50 |
| Hoch | TEUR 50 bis TEUR 250 |
| Sehr hoch | TEUR 250 bis EUR 1 Mio. |
| Kritisch | > EUR 1 Mio. |
Die für die Bewertung der Risiken verwendeten Eintrittswahrscheinlichkeiten werden anhand der folgenden fünf Kategorien quantifiziert:
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| Klassifikation | Eintrittswahrscheinlichkeit |
|---|---|
| Gering | < 20 % |
| Mittel | 20 % bis 40 % |
| Hoch | 40 % bis 60 % |
| Sehr hoch | 60 % bis 80 % |
| Kritisch | > 80 % |
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der relevanten Risiken mit ihren jeweiligen Einschätzungen:
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| Risiko | Qualitative Eintrittswahrscheinlichkeit | Mögliche finanzielle Auswirkung | Gesamtbeurteilung |
|---|---|---|---|
| Schneller technologischer Wandel | mittel | sehr hoch | überwachen |
| Softwaresicherheit | gering | sehr hoch | wesentlich |
| Internationalisierung | hoch | sehr hoch | wesentlich |
| Projektrisiken | hoch | kritisch | wesentlich |
| Umsetzung neuer Trends und Funktechnologien im Markt | mittel | sehr hoch | überwachen |
| Preisdruck | hoch | kritisch | wesentlich |
| Wettbewerb | hoch | sehr hoch | wesentlich |
| Personalressourcen | mittel | sehr hoch | überwachen |
| Risiken durch globale Marktverwerfungen (Finanzmarkt- bzw. Schuldenkrise; Ölpreisverfall) | sehr hoch | sehr hoch | wesentlich |
| Finanzwirtschaftliche Risiken | |||
| Preis- und Währungsrisiko | hoch | sehr hoch | wesentlich |
| Ausfallrisiko | hoch | sehr hoch | wesentlich |
| Cashflow- und Liquiditätsrisiko | mittel | kritisch | überwachen |
Die dargestellten Risiken werden im Folgenden detailliert erläutert.
Die Märkte, in denen LS telcom agiert, sind durch raschen technologischen Wandel, veränderte Anforderungen und Präferenzen der Anwender und Kunden, häufige Neueinführungen von Produkten und Dienstleistungen sowie sich weiterentwickelnde Standards und Praktiken gekennzeichnet. Der zukünftige Erfolg von LS telcom wird davon abhängen, bestehende Produkte kontinuierlich zu verbessern und diese zeitgerecht zu wettbewerbsfähigen Preisen zu entwickeln und einzuführen. Diese neuen Produkte müssen sich an den immer komplexeren und unterschiedlicheren Bedürfnissen der Kunden orientieren sowie dem technologischen Fortschritt und den sich weiterentwickelnden Standards und Praktiken Rechnung tragen. Dieser Zustand ist einerseits ein Risiko, andererseits ein wesentliches Verkaufsargument für unsere Software-Wartungsverträge.
Die wirtschaftliche Grundlage eines Konzerns, der Software entwickelt, liegt in den Quellcodes bereits entwickelter oder in der Entwicklung befindlicher Software. Aber auch die Rahmenprodukte der Softwareentwicklung wie Konzeption und Dokumentation zu den Softwareprodukten sind eine wesentliche Grundlage der Geschäftstätigkeit. Trotz umfangreicher getroffener Sicherheitsvorkehrungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch Versagen technischer Systeme oder menschliches Fehlverhalten wertvolle Teile des Datenbestands verloren gehen. Der Konzern hat Maßnahmen ergriffen, u. a. laufende Modernisierung der Server- und Backuplandschaft, stringente Kontrolle von Zugriffsrechten, Audits durch IT-Sicherheitsunternehmen, weshalb die Einstufung der Risikoeintrittswahrscheinlichkeit unverändert auf "gering" erfolgt.
Der Konzern plant, in den nächsten Jahren seine Präsenz im nationalen und internationalen Markt durch entsprechende Kooperationen oder Kapitalbeteiligungen weiter auszubauen. Obwohl derartige Maßnahmen gewissenhaft vorbereitet werden, begründen sie ein unternehmerisches Risiko. Sie könnten sich aufgrund verschiedener Ursachen entgegen den Erwartungen als weniger rentabel oder für die Expansionsstrategie des Konzerns nicht geeignet erweisen. Daneben besteht die Gefahr, dass z. B. akquirierte Unternehmen nicht erfolgreich in die bestehenden Geschäftsbereiche des Konzerns integriert werden können.
Die Gesellschaft wird bei sich bietenden Chancen auf nachhaltig gesicherte Geschäftsentwicklung achten und dabei auch die ggf. nun erfolgten Einschnitte in der Geschäftstätigkeit von möglichen Kooperationspartnern oder Kapitalbeteiligungen durch die Covid-19-Pandemie genau analysieren, um dieses Risiko zu minimieren.
Ziel von LS telcom ist es, in Zukunft vermehrt Umsatz mit Standardprodukten zu realisieren. Allerdings wird voraussichtlich auch im kommenden Geschäftsjahr 2020/2021 ein erheblicher Anteil des Umsatzes aus mehreren größeren Projekten erzielt werden. Eine zeitliche Verschiebung innerhalb der Projekt-Implementierungspläne, Änderungen der politischen Lage oder der Sicherheitslage eines Landes (Verschiebung von Lizenzausschreibungsverfahren, Unruhen, Seuchengefahr, Pandemie etc.), in dem ein Projekt durchgeführt wird, oder Änderungen in der strategischen Planung von Kunden können deshalb durchaus einen gewichtigen Einfluss auf die zeitliche Realisierung von Umsätzen haben. Außerdem können zwischen der Auftragserteilung und der endgültigen Teil- oder Endabrechnung eines Auftrags längere Zeiträume liegen, in denen LS telcom in Vorleistung tritt und das Bonitätsrisiko der Kunden sowie aufgrund der teilweise langen Projektlaufzeiten ein gewisses Wechselkursrisiko tragen muss. Die LS telcom AG schließt Verträge zwar vorzugsweise in Euro ab, jedoch machen die Tochtergesellschaften üblicherweise Geschäfte in den Währungen ihrer Länder. Das bedeutet, dass erhebliche Umsatzanteile mittlerweile in US-Dollar, kanadischen Dollar, australischen Dollar und südafrikanischen Rand erwirtschaftet werden. Oftmals muss aufgrund von Ausschreibungsvorgaben auch eine Vergütung in US-Dollar oder anderen, Schwankungen unterliegenden Fremdwährungen mit Kunden vereinbart werden (dazu ausführlich im Abschnitt "Finanzwirtschaftliche Risiken").
In Bezug auf diese Projektrisiken hat LS telcom vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie Maßnahmen ergriffen um Projektverzögerungen durch entsprechende "Fernwirkverfahren", wie webbasierte Schulungen und Projekt-Meetings, Schulung von lokalen Partnerunternehmen für vor Ort Unterstützung und ggf. Durchführung von Reparaturen, Fernzugriffe auf Kundensysteme, soweit wie möglich zu minimieren. Eine Abhängigkeit von vor Ort auszuübenden Tätigkeiten ist jedoch insbesondere in Projekten, bei denen Messsysteme beim Kunden installiert werden müssen, stets gegeben. Damit materialisiert sich in solchen Fällen auch nahezu sicher das Risiko, Projektverzögerungen bei der Implementierung zu erleiden, wenn so, wie in der aktuellen Pandemie, erhebliche Reiserestriktionen gelten.
Die erfolgreiche Vermarktung der Produkte für Netzbetreiber (Dienstleistungen, Soft- und Hardware) wird auch im Geschäftsjahr 2020/2021 stark von den Telekommunikationsmärkten abhängen. Neben dem Risiko, dass sich das Marktumfeld nicht entsprechend dem erwarteten positiven Trend fortentwickelt und in neue Funknetze und Technologien nur schleppend investiert wird, besteht hier das Risiko, dass Produkte trotz umsichtiger Planung und Erhebungen im Vorfeld nicht auf die erwartete Akzeptanz im Markt stoßen.
Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie gibt es einerseits die Erkenntnis, dass durch den Zwang zum verteilten, mobilen Arbeiten die Relevanz einer sehr guten Breitbandversorgung, auch über drahtlose Kommunikationstechnologien, essentiell wichtig für das Funktionieren der Wirtschaft und der Verwaltung eines Staates ist. Insofern könnte man erwarten, dass sich das Absatzrisiko reduzieren sollte. Andererseits wurden von vielen Regierungen der Welt äußerst hohe Geldsummen zur Abfederung der Pandemiefolgen für die Wirtschaft eingesetzt und damit die staatlichen Haushalte stark belastet. Dies könnte in manchen Ländern zu künftigen Budgetkürzungen und einer eher verhaltenen Investitionspolitik führen und somit auch die Geschäftsentwicklung des Konzerns beeinträchtigen.
Aufgrund aktuell laufender und avisierter Beschaffungsverfahren und Projektanbahnungen belassen wir dieses Risiko trotz der möglichen mittelfristigen Auswirkungen der Pandemie unverändert in seiner Bewertung.
Der starke Wettbewerb kann in gewissen Marktbereichen zu Preisdruck führen und damit die Umsätze und Margen reduzieren. LS telcom war aufgrund der breiten Produktbasis und guten Liquiditätslage zwar in der Vergangenheit in der Lage, solche Preiskämpfe durchzufechten; eine Fortführung solcher Preiskämpfe über längere Zeit würde allerdings das Betriebsergebnis in Zukunft nachteilig beeinflussen und die Liquiditätslage belasten. In Anbetracht des teilweise aggressiven Preisverhaltens des Wettbewerbs, evtl. durch die zögerliche Vergabepraxis im Markt und den gestiegenen Erfolgsdruck begründet, des Auftretens neuer Wettbewerber sowie der möglicherweise aufgrund der Covid-19-Pandemie Nachwirkungen geringeren verfügbaren Finanzmittel auf Kundenseite, halten wir dieses Risiko in Bezug auf die mögliche finanzielle Auswirkung unverändert für "kritisch". Das Unternehmen wirkt diesem Risiko entgegen, indem es vermehrt auch auf international verfügbare, konzerneigene und externe Ressourcen setzt, um kostengünstiger zu produzieren und damit auch unter entsprechendem Preisdruck eine vernünftige Profitabilität auf Dauer zu sichern.
Die Attraktivität einiger Teilmärkte verleitet sowohl neue Wettbewerber, in den Markt zu drängen, als auch alteingesessene sich in die von der LS telcom adressierten Nischen zu verbreitern. Wir halten daher an der Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos von "hoch" fest.
Der Softwaremarkt für Netzbetreiber und Regulierungsbehörden ist dem Wettbewerb ausgesetzt. Zwar bewegt sich die LS telcom Firmengruppe mit ihren Produktlösungen in einem recht heterogenen Wettbewerbsumfeld; einige Wettbewerber verfügen in Teilbereichen jedoch ebenfalls über langjährige Erfahrung bei der Entwicklung und Vermarktung von Software sowie über erhebliche Marktanteile.
Mit dem Geschäftssegment "Hardwarenahe Systeme" positioniert sich die LS telcom Firmengruppe mit komplementären Systemlösungen im Vergleich zu marktgängigen Produkten etablierter Unternehmen. Der Markt scheint mittlerweile auch für etablierte Unternehmen und Newcomer ausreichend attraktiv, um hier ebenfalls vermehrt Aktivitäten zu entfalten. Sollte es LS telcom nicht gelingen, den Wettbewerb durch technologischen Vorsprung auf Distanz zu halten, könnte dies die Geschäftsentwicklung des LS telcom Konzerns nachteilig beeinflussen.
Sollte es der Konzern nicht schaffen, durch beständige Innovation, d. h. die Schaffung neuer Produkte bzw. die Anpassung bestehender Produkte und Servicekonzepte an neue Marktanforderungen, schnell genug und wettbewerbsfähig am Markt zu platzieren, oder gegen den Wettbewerb aufgrund anderer kommerzieller Kriterien Vergabeverfahren verlieren und der Auftragseingang dadurch erheblich belastet werden, so könnte dies den Konzern in finanzielle Schwierigkeiten bringen.
Unser Erfolg hängt davon ab, dass wir hoch qualifizierte Mitarbeiter sowohl für die LS telcom AG in Deutschland als auch für unsere internationalen Tochtergesellschaften und Beteiligungen gewinnen können, diese in unserem speziellen Nischen-Knowhow entwickeln und effektiv für unsere Belange steuern und einsetzen. Sollte uns dies nicht gelingen, hätte dies negative Auswirkungen auf die Weiterentwicklung unserer Produkte und die Umsetzung bestehender Aufträge mit entsprechend nachteiligen Konsequenzen auf die Geschäftsentwicklung des Konzerns.
Eine gute wirtschaftliche Lage in Deutschland führte in der Vergangenheit zu einer erhöhten Eintrittswahrscheinlichkeit für das Risiko, dass insbesondere erfahrene Mitarbeiter abgeworben werden könnten und dadurch relevantes Wissen dem Unternehmen entzogen werden könnte. Zudem besteht selbst unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen noch teilweise das Risiko, insbesondere hinsichtlich moderner Software Technologien und immer komplexer werdender IT-Systeme, geeignetes Personal nicht mehr am lokalen Markt rekrutieren zu können.
LS telcom wird wie in der Vergangenheit bestrebt sein, die Arbeitsplätze sowie die Vergütung der Mitarbeiter entsprechend attraktiv zu gestalten, um der Mitarbeiterfluktuation entgegen zu wirken. Dies kann effektiv zu einer Erhöhung der Personalaufwendungen führen und trägt das Risiko einer Margenminderung in sich. Es besteht jedoch andernfalls in diesem Zusammenhang das Risiko von Knowhow-Verlust.
Ein höherer Auftragsbestand und Termindruck stellt die Firmengruppe nicht nur vor die Herausforderung, bestehende Personalressourcen optimal einzusetzen, sondern fordert zudem an bestimmten Management-Positionen mehr Kapazität, um die vertraglichen Kundenerwartungen verlässlich erfüllen zu können. Diesem Erfordernis lässt sich durch Beauftragung externer Berater nachkommen, allerdings kann dies, sofern diese nicht anfänglich in der Kalkulation mit eingeplant wurden, zu erhöhten Kosten und entsprechender Margenschmälerung führen. Ebenso besteht hier die Gefahr einer gewissen Knowhow-Abhängigkeit und einer deutlich längeren als der ursprünglich geplanten Beauftragungsnotwendigkeit, verbunden mit den damit einhergehenden höheren Aufwendungen.
Die wirtschaftlichen negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf diverse Branchen schaffen in Bezug auf die Verfügbarkeit von Personalressourcen mittlerweile etwas weniger kritische Rahmenbedingungen. Zudem reduzieren der mittlerweile erfolgte Aufbau und die vermehrte Einbindung international verfügbarer eigener und externer Ressourcen die qualitative Eintrittswahrscheinlichkeit für dieses Risiko. Wir setzen diese daher von "hoch" auf "mittel" und die Gesamtbeurteilung des Risikos von "wesentlich" auf "überwachen" herab.
Die Covid-19-Pandemie mit ihren diversen kurzfristigen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft, der Ölpreisverfall und die nach wie vor latent wirkende Schuldenkrise haben den Geschäftsverlauf des Konzerns im Geschäftsjahr wesentlich beeinträchtigt und das Geschäftsergebnis unter anderem auch über die starken Währungsschwankungen des Euro im Vergleich zu Fremdwährungen maßgeblich beeinflusst. All diese Einzelkrisen haben mit ihren Auswirkungen das Potenzial die Geschäftsentwicklung des Konzerns auch in Zukunft zu beeinträchtigen. Insbesondere könnten Kunden aus der Privatwirtschaft oder auch staatliche Kunden, wie Ministerien und Regulierungsbehörden, durch die direkten Auswirkungen dieser Krisen oder auch deren Nachwirkungen (bspw. erhöhte Verschuldung durch Pandemie) unter finanziellen Druck geraten und Aufträge zurückziehen bzw. die Erteilung und Umsetzung von Projekten verschieben, was sehr negative Auswirkungen auf das Geschäft des Konzerns hätte. Währungsschwankungen als mittelbare Folgen dieser Krisen, würden nicht nur das direkte Preis- und Währungsrisiko im Rahmen der finanzwirtschaftlichen Risiken erhöhen, sondern könnten auch dazu führen, dass geplante oder auch laufende Projekte nicht mehr finanzierbar sind und Beschaffungen oder Projektimplementierungen verschoben werden müssen.
Die Produkte von LS telcom wirken grundsätzlich positiv auf den Staatshaushalt und versprechen einen sehr schnellen Rückfluss investierter Mittel. Insofern sollte der Bedarf auch unter erschwerten finanziellen Rahmenbedingungen gut zu vermitteln und sollten die Produkte absetzbar sein. Allerdings können anhaltende Budgetkürzungen aufgrund bspw. des Ölpreisverfalls oder pandemiebedingt überhöhter Schulden dazu führen, dass die Investitionsbereitschaft in den jeweiligen Ländern auch auf längere Sicht abnimmt und Projekte, die beauftragt werden, auf der Basis weniger attraktiver Finanzierungskonditionen zustande kommen. Beides wäre für das Geschäft des Konzerns sehr nachteilig.
Die finanzwirtschaftlichen Risiken, denen die LS telcom Firmengruppe ausgesetzt ist, umfassen vor allem Marktpreisrisiken (Devisenkurse, Preisrisiken) sowie Ausfall- und Liquiditätsrisiken. Bedingt durch die weltweiten Geschäftsaktivitäten des Konzerns kommt den Devisenkursschwankungen von südafrikanischem Rand, US-Dollar, australischem und kanadischem Dollar gegenüber dem Euro besondere Bedeutung zu.
Die LS telcom Firmengruppe ist aufgrund ihrer internationalen Geschäftstätigkeit Preis- und Währungsschwankungen ausgesetzt. Diese Risiken können, soweit sie die Abwicklung von Projekten betreffen, bereits kalkulatorisch und über geeignete vertragsgestalterische Maßnahmen in Projektverträgen weitgehend eingegrenzt werden. In Einzelfällen, d. h. soweit diese aufgrund eines entsprechenden Projektvolumens eine maßgebliche Größenordnung annehmen, werden solche Risiken zudem durch Sicherungsgeschäfte begrenzt. Sicherungsgeschäfte werden über die Hausbanken des Unternehmens abgeschlossen, wobei marktgängige derivative Finanzinstrumente (Devisentermin- oder Devisenswapgeschäfte) zum Einsatz kommen. Im Geschäftsjahr 2019/2020 bestand kein Bedarf, Projekte über Devisentermingeschäfte abzusichern. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Devisentermingeschäfte.
Das Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher maximal jeweils in Höhe des Zeitwerts der Forderung an den jeweiligen Schuldner. Das tatsächliche Ausfallrisiko im Geschäft mit Kunden wurde bislang als gering eingestuft, da LS telcom vorrangig Endkunden bedient, die bisher in den meisten Fällen erstklassige Bonität hatten und in Zweifelsfällen durch vertragliche Gestaltung (geeignete Zahlungsbedingungen; Rückabsicherung bei Lieferanten) die Minimierung dieses Risikos derart sicherstellen konnte, dass wenigstens aufwands- und kostenseitig kein substantieller Schaden bei der LS telcom verbleibt. Die negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Unternehmen und Staaten wird wahrscheinlich dazu führen, dass die Bonitätseinstufung zumindest einiger unserer Kunden sinken wird. Verlängerte Zahlungsfristen und ein erhöhtes Maß an Zahlungsausfällen könnten daher künftig auftreten. Zudem macht der Konzern mittlerweile auch vermehrt in Ländern mit niedrigerer Bonität Geschäfte. Wir stufen daher die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos von "mittel" auf "hoch", was dazu führt, dass die Gesamtbeurteilung dieses Risikos von "überwachen" auf "wesentlich" hochgesetzt wird.
Eine kontinuierlich gepflegte und überwachte Liquiditätsvorausschau und vorhandene Kreditlinien gewährleisten eine jederzeit ausreichende Liquiditätsversorgung der LS telcom AG. Des Weiteren pflegt die LS telcom AG eine offene und vertrauensvolle Kommunikation mit ihren Hausbanken, so dass weitere Möglichkeiten zur Unternehmensfinanzierung, insbesondere auch Projektfinanzierungen, gegeben sind.
Vor dem Hintergrund der mittlerweile wieder positiven Geschäftsaussichten sowie der im Verlauf des Geschäftsjahres zur Abfederung des pandemiebedingten Geschäftsrückgangs erhaltenen Finanzmittel, wird dieses Risiko in seiner Eintrittswahrscheinlichkeit von "hoch" auf "mittel" zurückgenommen und damit in seiner Gesamtbeurteilung von "wesentlich" auf "überwachen" zurückgestuft.
Trotz aller derzeitigen Einschränkungen bestehen sehr gute Chancen für die künftige Entwicklung des Konzerns.
Die im Vorjahr getätigten Aussagen treffen grundsätzlich weitestgehend zu, allerdings verschieben sich viele Projekte aufgrund der Corona-Krise, was einen direkten Einfluss auf die Ertragslage hat.
Die Chancen für die künftige Entwicklung des Konzerns werden unverändert vorrangig von den Themen Umnutzung von Frequenzspektrum für die Breitbandversorgung, Netze für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Funklösungen für das Internet der Dinge, Automotive-Anwendungen und komplexe Kommunikationsanwendungen für die Industrie 4.0 mit all ihren Vertikalmärkten bestimmt. Auch wenn sich pandemiebedingt im abgelaufenen Geschäftsjahr verschiedene Erwartungen, unter anderem auch an die neuen Vertikalmärkte, nicht erfüllt haben, so rechnen wir hier insgesamt lediglich mit zeitlichen Verschiebungen und nicht mit gänzlich entfallenden Geschäftsmöglichkeiten, zumal der Kommunikationstechnologie eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung der Pandemie und in der Digitalisierung von Produktionsprozessen der Industrie zukommt. Die zuvor erwähnten Geschäftsmöglichkeiten sollten daher nach Abklingen der Pandemie für eine weiter stabile Nachfrage in unserem Marktsegment sorgen.
Um die Abhängigkeit von schwer planbaren Großprojekten zu entschärfen, hatte sich LS telcom in den letzten Jahren vertrieblich neu auf Kunden aus unterschiedlichen Industriebranchen, sogenannten Vertikalmärkten, im Umfeld der Digitalisierung ausgerichtet. Bei diesen Kunden spielt das Funkspektrum eine zentrale Rolle in Produktionsprozessen und rückt im Rahmen der Digitalisierung und Industrie 4.0 sowie des Internets der Dinge mit zunehmender Maschinen-zu-Maschinen-Kommunikation immer stärker in den Fokus. Hier bietet LS telcom unter Einsatz der gesamten Produktpalette Lösungen für das Spektrum-Management, teilweise auch als Outsourcing-Partner. Wir rechnen zwar in diesen Vertikalmärkten nicht mit besonders hohen Einzelprojektvolumina, jedoch bietet sich allein aufgrund der möglichen Kundenanzahl hier für uns ein ungleich viel größerer Markt als im bisherigen Behördenumfeld.
Der Vorstand ist von der Richtigkeit der strategischen Ausrichtung des Konzerns und seiner Produkte auf diese Geschäftsfelder und Themen überzeugt. Die hohen Investitionen und Vorleistungen, die in den vergangenen Jahren in entsprechende Produktentwicklungen und Markterschließungsmaßnahmen geflossen sind und die Finanzzahlen der vorangegangenen Geschäftsjahre stark belastet haben, werden sich künftig für die gesamte Firmengruppe auszahlen. Das Produktangebot des Konzerns passt hervorragend zu den aktuellen und auch künftig absehbaren Forderungen des Marktes und wird kontinuierlich mit hoher Innovationskraft weiterentwickelt. Der Vorstand sieht den Konzern damit gut aufgestellt und zweifelt nicht an dessen mittel- und längerfristigem Erfolg.
Der LS telcom-Konzern hat Vergaben für mehrere großvolumige und ertragsstarke Projekte für sich entscheiden können und steht aktuell in Bezug auf diese Projekte in abschließenden Vertragsverhandlungen über ein Gesamtvolumen von über EUR 22 Mio. Durch die derzeitigen Einschränkungen aufgrund der Pandemie kann es allerdings sowohl bei Vertragsabschlüssen wie auch nach Auftragserteilung oder Vertragsschluss zu unvorhersehbaren Verzögerungen kommen, die nicht unterschätzt werden dürfen. Der Abschluss dieser erwähnten Verträge sollte die Geschäftsentwicklung jedoch maßgeblich positiv beeinflussen.
Die vorherrschende Unsicherheit auf der Zeitschiene bezüglich Vergabeentscheidungen für neue Aufträge und auch der möglicherweise verzögerten Abwicklung von Projekten aufgrund der pandemiegegebenen Umstände sollte nicht die mittel- und langfristigen positiven Perspektiven und Geschäftschancen des Konzerns schmälern, sondern allenfalls weiteres Wachstum und Geschäftserfolge verzögern.
Betrachtet man die einzelnen Berichtssegmente näher, so bestehen hier folgende Chancen bzgl. der künftigen Geschäftsentwicklung:
Im Beratungsgeschäft behauptet sich die LS telcom national und international sehr gut. Der Vorstand sieht nach wie vor sehr gute neue Geschäftsmöglichkeiten im Umfeld der Digitalisierung bzw. Neuinstallation von Funknetzen für sicherheitsrelevante Behörden, ebenso im Zusammenhang mit der Einführung von digitaler Funktechnologie für Betriebsfunknetze (PMR) von Transport-, Versorgungs- und Industrieunternehmen. Wachstumspotenzial bietet sich im Dienstleistungsbereich weiterhin im Bereich der speziellen Objektfunkversorgung (z. B. Versorgung von Tunneln für U-Bahn-Funk, Versorgung von Stadien etc.) sowie insbesondere auch im höherwertigen strategischen Beratungsbereich zur allgemeinen Nutzung des Funkfrequenzspektrums, dies insbesondere in Zusammenhang mit den Themen Breitbandversorgung, Industrie 4.0, 5G und loT.
Das originäre Kerngeschäft der LS telcom, die Frequenzverwaltung bzw. das Spektrum-Management, bietet ebenfalls sehr gute Möglichkeiten zur Realisierung weiteren Wachstums. Der Haupttrend in diesem Kundenbereich geht in Richtung noch stärker integrierter Systeme und hochautomatisierter, webbasierter Dienste. Hervorragende Referenzprojekte für das sogenannte e-Licensing von Regulierungsbehörden sichern LS telcom aktuell eine führende Stellung im Wettbewerb in diesem Kundenkreis, verschaffen der Gesellschaft aber ebenso Vorteile bei Netzbetreibern künftiger neuer Funkdienste und Nutzern von Spektrum-Management-Dienstleistungen.
Der Zwang zum verteilten mobilen Arbeiten in der aktuellen Krise dürfte Behörden verstärkt dazu bewegen, bestehende Systemlösungen zu modernisieren und auf webbasierte Systeme umzustellen. Neue Funktechnologien sowie neue Regelwerke der EU und der ITU, wie sie u. a. auf der Weltfunkkonferenz Ende 2019 beschlossen wurden, sind daneben wie in der Vergangenheit weitere "Motivatoren" für Neugeschäft, Systemanpassungen und -Erweiterungen.
Speziell aufbauend auf dem Kundenstamm aus diesem Teilmarkt und den neuen Kunden aus den Vertikalmärkten rechnet sich der Konzern-Zusatzgeschäft mit neuen Hardware-Produkten zur messtechnischen Unterstützung der Frequenzverwaltung und Funküberwachung aus. Auch der militärische Markt und das Umfeld der Inneren Sicherheit sind potenzielle Interessenten für diese messtechnischen Produkte und bieten zunehmend gute Möglichkeiten für neues Wachstum. Insbesondere in kombinierten Projekten, bestehend aus Geräten und Software, ergänzt ggf. durch umfassende Spektrum-Management-Dienstleistungen, liegen unvermindert gute Chancen für LS telcom, sich zu etablieren und die Geschäfte weiter auszubauen.
Die Aussichten für das Geschäftsjahr 2020/2021 und die weitere Zukunft sind positiv.
Der derzeit im Konzern vertraglich insgesamt gesicherte Auftragsbestand beträgt EUR 33,5 Mio. (i. V. EUR 36,6 Mio.), wobei unbefristet laufende Wartungsverträge lediglich mit einer maximalen Restlaufzeit von zwölf Monaten und langfristige Rahmenverträge maximal mit den während ihrer Laufzeit realistisch zu erwartenden Abrufvolumina berücksichtigt wurden. Der hier verzeichnete Rückgang des Auftragsbestands im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen durch das Abarbeiten mehrjähriger Service- und Wartungsverträge um ein Jahr begründet, wobei diese Verträge nach ihrer Vertragsdauer mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wieder verlängert werden. Insofern ist dieser Rückgang nicht sonderlich negativ zu bewerten.
Diese Auftragslage des Konzerns kann in Anbetracht der hochwahrscheinlichen kurzfristigen Vertragsabschlüsse als durchaus befriedigend eingestuft werden. Der Auftragsbestand setzt sich sowohl aus noch abzuarbeitenden Projektverträgen als auch aus wiederkehrendem Geschäft (bspw. Wartungsverträge) zusammen, wobei letzteres jährlich mittlerweile ca. EUR 12,4 Mio. beiträgt, aufgrund der in der Vergangenheit abgeschlossenen Projekte kontinuierlich zunimmt und so für eine steigende Grundlast und Stabilität sorgt.
Neben diesen vertraglich mittel- bis längerfristig als gesichert zu wertenden Geschäften werden auch signifikante Umsatzanteile aus Rahmenverträgen erwirtschaftet. Hierbei existiert zwar ein vertraglicher Rahmen, es erfolgen jedoch kurzfristige Leistungsabrufe und es bestehen keine längerfristigen Abnahmegarantien. Vor allem die Dienstleistungen der US-Tochter RadioSoft basieren auf dieser Art von Kundenbeziehungen. In den hier insgesamt und auf 12-Monatssicht angegebenen Umsatzerwartungen sind keine Umsätze im Zusammenhang mit Vertragsvermögenswerten und -verbindlichkeiten enthalten.
Der vertraglich gesicherte Auftragsbestand wird bei planmäßiger Abarbeitung für das laufende Geschäftsjahr 2020/2021 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 22,4 Mio. (i. V. EUR 22,2 Mio.) beisteuern.
In Anbetracht der in der Vergangenheit erarbeiteten und nach wie vor sehr aussichtsreichen Geschäftschancen, sowohl für bestehende Produkte des LS telcom Konzerns als auch für aktuelle Neuentwicklungen, sieht der Vorstand trotz der vorgenannten Unsicherheit auf der Zeitschiene die mittel- und langfristigen positiven Perspektiven und Geschäftschancen des Konzerns grundsätzlich ungeschmälert. Der Vorstand geht deshalb weiter davon aus, dass der nach wie vor gute Angebotsbestand des Konzerns sowie verschiedene während des vergangenen Geschäftsjahres neu eingegangene und ausgebaute strategische Kooperationen in naher Zukunft sowohl für die Firmengruppe wie auch für die LS telcom AG in eine erhebliche Zunahme des Auftragsbestands münden und weiteres Wachstum ermöglichen werden.
Eine Herausforderung, die die Geschäftsentwicklung bereits seit einigen Jahren stark beeinflusst, ist die starke Abhängigkeit von komplexen Vergabeverfahren, denen sich die LS telcom AG beim Großteil der öffentlichen Behördenkundschaft stellen muss, und die sehr häufig aus unterschiedlichsten politischen oder haushaltsbezogenen Gründen Verzögerungen erfahren.
Wenngleich der Ausbau unserer Geschäfte in den sogenannten Vertikalmärkten aufgrund der aktuellen Krise nicht in dem gewünschten Maß erfolgen konnte, bestärken uns die auch noch vor der Corona-Pandemie erzielten Erfolge darin, vertrieblich weiterhin stärker auf die Industrie, also die Privatwirtschaft, zu setzen. Bei diesen Kunden aus der Privatwirtschaft spielt das Funkspektrum eine zentrale Rolle in Produktionsprozessen und rückt im Rahmen der Digitalisierung und Industrie 4.0 sowie des Internets der Dinge mit zunehmender Maschinen-zu-Maschinen-Kommunikation immer stärker in den Fokus.
Hier hat das Unternehmen in den letzten Geschäftsjahren ein umfassendes Servicepaket, bestehend aus Software, Messtechnik und Beratung, entwickelt und einige sehr gute Referenzprojekte durchgeführt. Die LS telcom AG bietet unter Einsatz der gesamten Produktpalette Lösungen für das Spektrum-Management, teilweise auch als Outsourcing-Partner. Mit diesen weitgehend replizierbaren Lösungen, aus denen sich nachhaltiges Produktgeschäft anstatt schwer planbares Projektgeschäft ableiten lässt, sprechen wir zudem eine Vielzahl von Kunden einer Branche an.
Ein großer Vorteil bei diesem Schritt in Richtung Industriekunden wird in den Entscheidungsprozessen liegen, von denen wir erwarten, dass diese in der Industrie schneller und besser planbar ablaufen als im bisherigen internationalen Behördenumfeld. Zudem rechnen wir in diesen Vertikalmärkten zwar nicht mit besonders hohen Einzelprojektvolumina, jedoch mit ungleich höherer Kundenanzahl und damit insgesamt sehr viel größerem Marktpotenzial.
Der bevorstehende Ausbau der 5G-Netze, die neben schnellerem mobilem Internet auch für das Internet of Things sowie die Digitalisierungs- und Automatisierungsvorhaben der Industrie 4.0 wesentliche Vorteile bringen, sollte LS telcom zusätzliches dauerhaftes Geschäft vermitteln. Unternehmen können in Deutschland basierend auf der 5G-Technologie eigene Campusnetze betreiben. Dies erfordert sichere Telekommunikationsverbindungen und störungsfreies Funkspektrum. Hier ist LS telcom mit seinem Know-how eine perfekte Adresse für Industriekunden.
Aufgrund der weltweit nach wie vor bestehenden Beschränkungen durch die Bekämpfung der Covid-19-Pandemie bleibt die Planung für das laufende Geschäftsjahr mit Unsicherheit behaftet. Gleichwohl gehen wir für das Geschäftsjahr 2020/2021 unter der Annahme, dass die Pandemie weltweit beherrschbarer wird und damit entsprechende Lockerungen der bisherigen Restriktionen spätestens ab der zweiten Geschäftsjahreshälfte einhergehen, von einer deutlichen Erholung des Konzerngeschäfts aus. Hierfür spricht auch, dass ab der zweiten Geschäftsjahreshälfte geeignete Impfstoffe verfügbar sein sollen.
Unter Berücksichtigung der zuvor beschriebenen Ausführungen rechnet das Management des Konzerns für das laufende Geschäftsjahr 2020/2021 mit einem Umsatz von EUR 33,4 Mio. und einem Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) von EUR 2,1 Mio.; im darauffolgenden Geschäftsjahr wird eine Umsatzsteigerung auf EUR 35,5 Mio. mit einem geplanten Konzern-EBIT von EUR 3,0 Mio. erwartet.
Das Grundkapital betrug zum 30. September 2020 EUR 5.817.000,00. Es ist eingeteilt in 5.817.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stammstückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR pro Aktie und voll einbezahlt.
Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Jede Aktie gewährt gemäß § 14 der Satzung eine Stimme.
Zum Ende des Geschäftsjahres bestanden die folgenden Beteiligungen mit über 10 % der Stimmrechte:
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| Beteiligte Person oder Gesellschaft | Anzahl an Stimmrechten | Anteile an Stimmrechten | Zeitraum der Beteiligung |
|---|---|---|---|
| Dr. Manfred Lebherz | 1.537.862 | 26,44 % | Bis heute |
| Dr. Georg Schöne | 1.624.843 | 27,93 % | Bis heute |
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
Eine Stimmrechtskontrolle für den Fall, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, ist dem Vorstand nicht bekannt.
Die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder erfolgt gemäß § 84 AktG. Satzungsänderungen werden durch die Hauptversammlung gemäß §§ 133 und 179 AktG vorgenommen.
Die Hauptversammlung hat in § 11 Abs. 2 der Satzung von der in § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, dem Aufsichtsrat die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung der Satzung betreffen, zu übertragen.
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der LS telcom AG vom 9. März 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. März 2022 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 2.667.500,00 zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2017").
Nach teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals durch Beschluss des Vorstands vom 11. Juni 2018 und Zustimmungsbeschluss des Aufsichtsrats vom 12. Juni 2018 reduziert sich die verbleibende an den Vorstand in § 4 Abs. 3 Satz 1 erteilte Ermächtigung auf die Ausgabe von bis zu 2.185.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen. Das zur Ausnutzung verbleibende genehmigte Kapital beträgt zum 30. September 2020 EUR 2.185.500,00.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:
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| ― | um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen; |
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen; |
| ― | bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals sind andere Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind. Auf die 10 %-Grenze sind ferner Aktien anzurechnen, für die aufgrund von Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Options- oder Wandlungsrecht, eine Options- oder Wandlungspflicht oder zugunsten der Gesellschaft ein Aktienlieferungsrecht besteht; |
| ― | bei einer Kapitalerhöhung zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der LS telcom AG und ihrer verbundenen Unternehmen (Belegschaftsaktien), wenn der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 5 % des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. |
Von den vorstehend erteilten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand nur in solchem Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 20 % des Grundkapitals nicht überschreitet (20 %-Grenze), und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 20 %-Grenze anzurechnen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2017 festzulegen.
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der LS telcom AG vom 14. März 2019 wurde der Vorstand zum Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG) unter Ausschluss des Erwerbsrechts der Aktionäre ermächtigt, und zwar nach folgender Maßgabe:
a) Die Gesellschaft wird im Rahmen der gesetzlichen Grenzen ermächtigt, eigene Aktien von bis zu insgesamt 10 % des bei Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a AktG ff. zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen.
b) Der Erwerb von eigenen Aktien erfolgt über die Börse oder im Rahmen eines öffentlichen Kaufangebots der Gesellschaft an sämtliche Aktionäre. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Schlusskurs für die Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb eigener Aktien bzw. im Falle eines öffentlichen Kaufangebots vor dem Tag der Veröffentlichung des öffentlichen Kaufangebots um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot kann das Volumen des Angebots begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden.
c) Die Ermächtigung wird zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erteilt, insbesondere zu den folgenden Zwecken:
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| ― | zur Nutzung der eigenen Aktien als Akquisitionswährung beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen durch die Gesellschaft; |
| ― | zur Einziehung der Aktien; |
| ― | um die betreffenden Aktien Arbeitnehmern der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen zum Erwerb anzubieten. |
d) Die Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien hat grundsätzlich über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Angebots zu erfolgen.
Die Gesellschaft wird aber ermächtigt, eine andere Form der Veräußerung vorzunehmen, soweit dies im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist, um die Aktien wie folgt zu verwenden:
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| ― | zur Nutzung der eigenen Aktien als Akquisitionswährung beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen durch die Gesellschaft; |
| ― | um die betreffenden Aktien Arbeitnehmern der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen zum Erwerb anzubieten. |
In diesen Fällen ist das Erwerbsrecht der Aktionäre ausgeschlossen und darf der Veräußerungspreis für eine Aktie der Gesellschaft (ohne Veräußerungsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen vor der Veräußerung der eigenen Aktien bzw. vor dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Veräußerung der eigenen Aktien nicht wesentlich unterschreiten.
e) Der Vorstand wird weiter ermächtigt, eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall berechtigt, die Angabe der Anzahl der Aktien in der Satzung anzupassen.
f) Die Ermächtigungen gemäß vorstehenden lit. d) und e) können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.
g) Die Ermächtigung wird am 14. März 2019 mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft wirksam und gilt bis zum 13. März 2024.
Es liegen zum Bilanzstichtag keine diesbezüglichen Vereinbarungen vor.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, bestehen nicht.
Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes. Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine fixe Vergütung, die Sachzuwendungen, insbesondere die Überlassung von Dienstwagen, enthält. Durch die fixen Bestandteile ist eine Grundvergütung gewährleistet, die es dem Vorstandsmitglied gestattet, seine Amtsführung an den wohlverstandenen Interessen des Unternehmens und den Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns auszurichten, ohne in Abhängigkeit von lediglich kurzfristigen Erfolgszielen zu geraten. Daneben beinhalten die Dienstverträge (Stand 30. September 2020) eine erfolgsabhängige variable Sondervergütung, die vom wirtschaftlichen Ergebnis des Konzerns für das jeweilige Geschäftsjahr abhängt, sowie eine rollierende Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung.
Dem Aufsichtsrat gehören an die Herren:
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| ― | Dr. Winfried Holtermüller (Vorsitzender), Rechtsanwalt, Stuttgart |
| ― | Prof. Dr. Werner Wiesbeck (stellv. Vorsitzender), Professor für Höchstfrequenztechnik und Elektronik, Keltern |
| ― | Dipl.-Finw. Karl Hensinger, Finanzwirt, Laupheim |
Mandate der Aufsichtsratsmitglieder in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG bestehen nicht.
Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019/2020 Bezüge in Höhe von insgesamt EUR 65.977,68 (i. V. TEUR 67).
Diese Bezüge verteilen sich auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrates wie folgt:
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| Dr. Winfried Holtermüller | EUR 25.068,68 |
| Prof. Dr. Werner Wiesbeck | EUR 20.234,00 |
| Dipl.-Finw. Karl Hensinger | EUR 20.675,00 |
Für Beratungstätigkeiten außerhalb ihrer Aufsichtsratstätigkeit wurden im Berichtsjahr an die Kanzlei des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Holtermüller für diverse Beratungsleistungen EUR 19.875,00 (i. V. TEUR 23) vergütet.
Zum 30. September 2020 hielten die Mitglieder des Aufsichtsrates 4.148 Stückaktien (i. V. 14.546 Stückaktien).
Vorstandsmitglieder sind:
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| ― | Dr. Manfred Lebherz (Sprecher und Vorstand Finanzen, Investor Relations, Vertrieb), Lichtenau |
| ― | Dr. Georg Schöne (Vorstand Forschung & Entwicklung, Personal, strategische Entwicklung Soft- und Hardwaresysteme), Lichtenau |
| ― | Dipl.-Ing. Roland Götz (Vorstand Consulting, Engineering Services, strategische Entwicklung Beratungsdienstleistungen), Rheinmünster |
Zum Bilanzstichtag wurden von den Mitgliedern des Vorstands folgende Stückaktien gehalten:
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| Dr. Manfred Lebherz | 1.537.862 Stückaktien | (i. V. 1.537.862) |
| Dr. Georg Schöne | 1.624.843 Stückaktien | (i. V. 1.614.445) |
| Dipl.-Ing. Roland Götz | 4.148 Stückaktien | (i. V. 4.148) |
Mandate der Vorstandsmitglieder in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 2 AktG bestehen nicht.
Die Festlegung von Struktur und Höhe der Vergütung des Vorstands der LS telcom AG erfolgt durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat berät zudem über die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand und überprüft dieses regelmäßig.
Zielsetzung des Vergütungssystems für den Vorstand ist es, die Vorstandsmitglieder gemäß ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei durch eine hohe Variabilität die gemeinsame und persönliche Leistung des Vorstands sowie den Unternehmenserfolg deutlich und unmittelbar zu berücksichtigen.
Dazu weist das Vergütungssystem im Einzelnen eine fixe Grundvergütung sowie eine variable Vergütung auf. Um die Wettbewerbsfähigkeit und Angemessenheit der Vorstandsvergütung sicherzustellen, werden dessen Struktur, die einzelnen Komponenten und die Gesamtvergütung regelmäßig vom Aufsichtsrat überprüft.
Die Vergütung des Vorstands setzte sich im Geschäftsjahr 2019/2020 aus den folgenden Komponenten zusammen:
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| ― | eine fixe Grundvergütung sowie erfolgsunabhängige Nebenleistungen als Zusatzvergütungen (steuerpflichtige Vergütungsanteile für Direktversicherung und Zuschüsse zur Rentenversicherung), ausbezahlt in zwölf Monatsraten, |
| ― | Sachzuwendungen, insbesondere die Überlassung eines Dienstwagens zur geschäftlichen und privaten Nutzung sowie weiterer Gegenstände, die die ortsunabhängige, ständige Erreichbarkeit der Vorstände sicherstellen, |
| ― | eine variable Vergütung, die sich nach einem prozentualen Anteil am Konzern-Ergebnis der Gesellschaft richtet und der Höhe nach gedeckelt ist, |
| ― | eine der Höhe nach limitierte variable Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung, die sich bei Gewährung virtueller Aktienoptionen aus der Aktienkursentwicklung über einen Zeitraum von jeweils drei Jahren bis sechs Jahren für verschiedene Tranchen im Vergleich zu einem Basispreis ermittelt und in bar ausbezahlt wird (die Bewertung dieser aktienkursabhängigen Vergütung erfolgt auf der Basis eines Binomialmodells), |
| ― | eine variable Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung, die über einen rollierenden Zeitraum von drei Jahren auf der Erreichung einer bestimmten Mindest-Konzern-Eigenkapitalrendite beruht und der Höhe nach limitiert ist. |
Die Gesellschaft unterhält ferner eine Unfallversicherung sowie eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung (D&O Versicherung), in der auch die Mitglieder des Vorstands versichert sind und die eine Selbstbeteiligung entsprechend der durch den jeweiligen Vorstand gehaltenen Anteile an der LS telcom AG vorsieht. Als weitere Nebenleistung erhält der Vorstand seine Reisekosten für Dienstreisen, die Kosten für die Bewirtung von Geschäftspartnern und sonstige betrieblich bedingte Auslagen nach Beleg erstattet.
Reale Aktienoptionsprogramme oder andere wertpapierorientierte Anreizsysteme bestanden für das abgelaufene Geschäftsjahr nicht.
Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von der LS telcom AG im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt worden sind. Die Gesamtbezüge für den Vorstand berechnen sich aus der Summe aller Vergütungen in bar und in geldwerten Vorteilen aus Sachbezügen.
Letztere enthalten im Wesentlichen die Bereitstellung von Dienstfahrzeugen.
Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden Gehaltsaufwendungen für den Vorstand in Höhe von insgesamt TEUR 818 (i. V. TEUR 1.306) erfasst. Davon betreffen TEUR 818 (i. V. TEUR 747) fixe, erfolgsunabhängige Vergütungen und TEUR 0 (i. V. TEUR 559) variable erfolgsbezogene Vergütungsanteile. Im Berichtsjahr wurden Rückstellungen in Höhe von TEUR 283 aufgelöst, deren Zuführungen in den Vorjahren in der Gesamtvergütung berücksichtigt wurden. Außerdem wurden im Berichtsjahr TEUR 0 (i. V. TEUR 559) der variablen Anteile im Aufwand lediglich als Zuführungen zu Rückstellungen im Geschäftsjahr für mögliche langfristige Vergütungsverpflichtungen erfasst, die sich in den künftigen ein bis zwei Jahren aufgrund der langfristigen Bonusregelungen der Vorstandsverträge (virtuellen Aktienoptionen und Eigenkapitalrendite-Kriterien) ergeben können. Der Wert basiert auf Prognoserechnungen. Abhängig vom Geschäfts- und Kursverlauf wird dieser Betrag entsprechend jährlich angepasst werden und stellt nicht zwingend den an das jeweilige Vorstandsmitglied letztlich auszuzahlenden Betrag dar.
Die im Geschäftsjahr 2019/2020 als Aufwand erfasste Vorstandsvergütung (in Klammern Vorjahresangaben) verteilt sich auf die Mitglieder des Vorstands wie folgt:
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| Angaben in EUR |
Dr. Manfred Lebherz | Dr. Georg Schöne | Dipl.-Ing. Roland Götz |
|---|---|---|---|
| Erfolgsunabhängige Festvergütung | 238.008,00 | 280.008,00 | 230.400,00 |
| (238.000,00) | (206.808,00) | (230.400,00) | |
| Erfolgsunabhängige Nebenleistungen (Sachbezüge und sonstige Zusatzvergütungen) | 27.796,56 | 15.544,84 | 26.605,68 |
| (28.127,64) | (16.498,30) | (26.907,36) | |
| Erfolgsabhängige Vergütungskomponente | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| (119.832,19) | (140.931,99) | (106.065,59) | |
| Vergütungsanteil mit langfristiger Anreizwirkung | 4.100,00 | 18.800,00 | 12.500,00 |
| (67.800,00) | (140.400,00) | (93.600,00) | |
| davon direkt das Geschäftsjahr 2019/2020 (i. V. 2018/2019) betreffend | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| (11.500,00) | (34.200,00) | (22.800,00) | |
| davon aufwandswirksame Rückstellung für mögliche Vergütung in künftigen Geschäftsjahren | 4.100,00 | 18.800,00 | 12.500,00 |
| (56.300,00) | (106.200,00) | (70.800,00) | |
| Verbrauch der Rückstellung für das Geschäftsjahr 2018/2019 (i. V. 2017/2018) | 102.023,87 | 140.698,67 | 107,998,94 |
| (0,00) | (0,00) | (0,00) | |
| Auflösung der Rückstellung für das Geschäftsjahr 2018/2019 (i. V. 2017/2018) | 81.508,32 | 121.833,32 | 79.166,65 |
| (0,00) | (0,00) | (0,00) | |
| davon bereits als Rückstellung in Vorjahren erfasst | 187.632,19 | 281.331,99 | 199.665,59 |
| (35.400,00) | (44.600,00) | (29.200,00) | |
| Gesamtvergütung (Personalaufwand) | 265.804,56 | 295.552,84 | 257.005,68 |
| (418.367,83) | (460.038,29) | (427.772,95) |
Die folgende Tabelle zeigt die den Vorständen tatsächlich ausgezahlten Vergütungen (in Klammern Vorjahresangaben) im Geschäftsjahr 2019/2020:
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| Angaben in EUR |
Dr. Manfred Lebherz | Dr. Georg Schöne | Dipl.-Ing. Roland Götz |
|---|---|---|---|
| Erfolgsunabhängige Festvergütung | 238.008,00 | 280.008,00 | 230.400,00 |
| (238.008,00) | (206.808,00) | (230.400,00) | |
| Erfolgsunabhängige Nebenleistungen (Sachbezüge und sonstige Zusatzvergütungen) | 27.796,56 | 15.544,84 | 26.605,68 |
| (28.127,64) | (16.498,30) | (26.907,36) | |
| Erfolgsabhängige Vergütungskomponente (bzgl. GJ 2018/ 2019) (im Vorjahr bzgl. GJ 2017/2018) | 90.523,87 | 106.498,67 | 85.198,94 |
| (0,00) | (0,00) | (0,00) | |
| Vergütungsanteil mit langfristiger Anreizwirkung | 11.500,00 | 34.200,00 | 22.800,00 |
| (0,00) | (0,00) | (0,00) | |
| Gesamtvergütung (Auszahlung) | 367.828,43 | 436.251,51 | 365.004,62 |
| (266.135,64) | (223.306,30) | (257.307,36) |
Pensionszusagen an die Mitglieder des Vorstands bestehen nicht.
Die Zahlung einer Abfindung an ein Vorstandsmitglied im Falle der Beendigung des Dienstverhältnisses ist nicht vorgesehen.
Reale Aktienoptionen sind an den Vorstand und Aufsichtsrat nicht ausgegeben.
Die Geschäfte mit nahestehenden Personen des Konzerns werden im Konzern-Anhang gesondert dargestellt.
Die (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung ist ebenso wie die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG im Internet auf der deutschsprachigen Seite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten "Die LS telcom AG" - "Investor Relations" -"Zahlen, Berichte, Informationen" abrufbar. Hier sind auch die Erklärungen der vergangenen Jahre zugänglich.
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzern-Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzern-Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Lichtenau, 24. November 2020
LS telcom Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dr. Manfred Lebherz
Dr. Georg Schöne
Dipl.-Ing. Roland Götz
Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes zu sorgen.
Die LS telcom AG unterstützt das Ziel des Deutschen Corporate Governance Kodex (der "Kodex"), die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Unternehmensführung zu erhöhen und dadurch das Vertrauen der nationalen und internationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen zu fördern.
Vor diesem Hintergrund berichten wir über die Umsetzung der Kodex-Empfehlungen in der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Entsprechenserklärung sowie unter anderem auch über die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Wir machen zudem Angaben zu unseren Unternehmensführungspraktiken und zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat.
Nach § 161 Abs. 1 AktG in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 (Bundesgesetzblatt 2009, Teil I, S. 1102) haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird bzw. welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Ferner ist zu erklären, warum bestimmten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Governance Kodex nicht entsprochen wurde bzw. wird. Diese Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen (§ 161 Abs. 2 AktG).
Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG haben sich, und zwar jeweils in eigener Verantwortung, in der Aufsichtsratssitzung vom 30.11.2020 mit der Umsetzung der Empfehlungen, aber auch der Anregungen, im Deutschen Corporate Governance Kodex in der künftig für die LS telcom AG maßgeblichen Fassung vom 16.12.2019 befasst und gleichzeitig überprüft, ob diejenigen Empfehlungen im Deutschen Corporate Governance Kodex in dessen bisher einschlägiger Fassung vom 07.02.2017, zu denen die Gesellschaft in ihrer zurückliegenden Entsprechenserklärung vom 29.11.2019 keinen Ausnahmevorbehalt erklärt hat, seit Abgabe dieser Entsprechenserklärung uneingeschränkt befolgt worden sind. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben beschlossen, auch im Jahr 2020 eine gemeinsame Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abzugeben, diese auf der Homepage der Gesellschaft nach § 161 Abs. 2 AktG dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen, im Geschäftsbericht zu veröffentlichen und gemäß § 325 Abs. 1 Satz 1; Satz 3 HGB beim Betreiber des Bundesanzeigers in elektronischer Form einzureichen.
Die Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG nach § 161 Abs. 1 AktG für das Jahr 2020, beruhend auf der Textfassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 16.12.2019, hat folgenden Wortlaut:
Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit den nachfolgend aufgeführten und begründeten Ausnahmen entsprochen wird, wobei die Reihenfolge der Aufzählung derjenigen des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht:
Zu Empfehlung B.2: Vorstand und Aufsichtsrat sorgen gemeinsam für eine langfristige Nachfolgeplanung. Der Aufsichtsrat hält hierbei jedoch Diskretion für das oberste Gebot und erachtet es deshalb als schädlich, hierüber in der jährlichen Erklärung zur Unternehmensführung Bericht zu erstatten.
Zu Empfehlung C.7: Die Mitglieder des Aufsichtsrats gehören dem Gremium seit mehr als zwölf Jahren an. Dies beeinträchtigt jedoch nicht deren Unabhängigkeit.
Zu Empfehlung C.14: Eine jährliche Aktualisierung der Übersichtsdaten über die Aufsichtsratsmitglieder auf der Internetseite des Unternehmens erfolgt bisher nicht, soll aber bei der nächsten Aktualisierung und Überarbeitung der Homepage vorgenommen werden.
Zu den Empfehlungen D.2 bis D.5 und D.11: Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht satzungsgemäß lediglich aus drei Mitgliedern. Ausschüsse können deshalb nicht gebildet werden, da diese dann weniger als drei Mitglieder hätten und nicht beschlussfähig wären.
Zu Empfehlung D.7: Aufsichtsratssitzungen ohne den Vorstand werden auch weiterhin von Zeit zu Zeit stattfinden. Der Aufsichtsrat ist jedoch entschieden der Meinung, dass es zur umfassenden und sachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrats unverzichtbar ist, regelmäßig unter Einbeziehung des Vorstands und nicht, wie im Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehen, ohne den Vorstand zu tagen. Personalangelegenheiten des Vorstands werden hingegen auch weiterhin regelmäßig in Abwesenheit des Vorstands erörtert werden, jedoch begleitet von gründlichen Einzelgesprächen des Aufsichtsratsvorsitzenden mit dem entsprechenden Mitglied und einer lückenlosen Einbindung aller übrigen Aufsichtsratsmitglieder in den Vorgang.
Zu Empfehlung F.2: Die Gesellschaft kommt sämtlichen Informations- und Mitteilungspflichten in den einschlägigen gesetzlichen und börsenrechtlichen Bestimmungen uneingeschränkt nach. Die Übernahme weiterreichender Informations- und Mitteilungspflichten würde einen unvertretbaren Zusatzaufwand verursachen und keinen nennenswerten Zusatznutzen für die Aktionäre der Gesellschaft erbringen.
Zu Empfehlungen G.1 bis G.11: Der Aufsichtsrat kann und wird die neuen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Festlegung der Vorstandsvergütung einschließlich der variablen Vergütungsbestandteile im Zuge des Abschlusses neuer Anstellungs-Dienstverträge bzw. des erstmaligen Abschlusses von Anstellungs-Dienstverträgen mit neuen Vorstandsmitgliedern berücksichtigen. In bestehende Verträge darf und wird der Aufsichtsrat jedoch nicht eingreifen.
Darüber hinaus erklären Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG, dass die Gesellschaft seit Abgabe der letztjährigen Erklärung nach § 161 AktG am 29.11.2019 den seither geltenden Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07.02.2017 entsprochen hat, soweit sie in ihrer Entsprechenserklärung keine Vorbehalte aufgeführt hat.
Lichtenau, den 30. November 2020
Für den Aufsichtsrat der LS telcom AG
gez. Dr. Winfried Holtermüller, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Für den Vorstand der LS telcom AG
gez. Dr. Manfred Lebherz, Sprecher des Vorstands
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands wird in einem gesonderten Vergütungsbericht beschrieben, in dem auch die individuellen Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats offengelegt werden. Dieser quantitative Vergütungsbericht ist Teil des Lageberichts und des Konzern-Lageberichts und damit an anderer Stelle jeweils vollständig in diesem Geschäftsbericht der LS telcom AG wiedergegeben. Wir verweisen insoweit auf die Ausführungen im Lagebericht der LS telcom AG, Abschnitt E, sowie im Konzern-Lagebericht des LS telcom Konzerns, Abschnitt V.
Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind, traten während des Geschäftsjahres nicht auf.
Dem Lagebericht der LS telcom AG, Abschnitt E.l. sowie dem Konzern-Lagebericht des LS telcom Konzerns, Abschnitt V.I., können die von den Vorstands- und den Aufsichtsratsmitgliedern wahrgenommenen Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen entnommen werden. Keiner der Aufsichtrats- oder Vorstandsmitglieder nimmt mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von Gesellschaften mit vergleichbaren Anforderungen wahr. Die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen sind im Anhang des Konzern-Abschlusses dargestellt.
Im Geschäftsjahr 2019/2020 hatte das Unternehmen keine Aktienoptionsprogramme oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme implementiert.
Eine Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung in den Vorstandsverträgen bezieht sich auf die Wertentwicklung der LS telcom Aktie und besitzt insofern den Charakter virtueller Aktienoptionen. Zur detaillierten Information verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen im Lagebericht der LS telcom AG, Abschnitt E. sowie im Konzern-Lagebericht des LS telcom Konzerns, Abschnitt V.
Die (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289 f, 315 d HGB) beinhaltet neben der Entsprechenserklärung zum Kodex weitere Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Die LS telcom AG verfolgt dabei das Ziel, die Darstellung der Unternehmensführung übersichtlich und prägnant zu halten.
Die gesamte (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 f, 315 d HGB ist im Internet auf unserer deutschsprachigen Seite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten "Die LS telcom AG" - "Investor Relations" - "Zahlen, Berichte, Informationen" - "Erklärung Unternehmensführung" abrufbar.
Aktiva
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| in TEUR | Erläuterung | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | D.3. | 8.764 | 8.628 |
| Geschäfts- und Firmenwert | D.4. | 4.944 | 5.244 |
| Sachanlagen | D.5. | 5.132 | 5.656 |
| Nach der Equity-Methode bewertete Beteiligungen | D.6. | 222 | 385 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | D.7. | 0 | 1 |
| Latente Steuern | D.8. | 1.147 | 697 |
| 20.209 | 20.611 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | D.9. | 487 | 719 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte | D.10. | 5.641 | 9.644 |
| Liquide Mittel | D.12. | 11.781 | 2.282 |
| Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | D.14. | 977 | 1.058 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | D.15. | 528 | 7 |
| 19.414 | 13.710 | ||
| Summe Vermögenswerte | 39.623 | 34.321 | |
| Passiva | |||
| in TEUR | Erläuterung | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | D.16. | 5.817 | 5.817 |
| Kapitalrücklage | D.16. | 7.644 | 7.644 |
| Gewinnrücklagen | D.16. | -129 | -132 |
| Rücklage aus Währungsumrechnung | D.16. | -577 | -866 |
| Konzern-Bilanzgewinn | D.16. | 3.495 | 5.687 |
| Eigene Anteile | D.16. | -49 | -49 |
| Anteile anderer Gesellschafter | D.16. | -63 | 322 |
| Summe Eigenkapital | 16.138 | 18.423 | |
| Langfristige Schulden | |||
| Langfristige Rückstellungen | D.17. | 299 | 265 |
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | D.18. | 11.588 | 4.736 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | D.20 | 478 | 649 |
| Latente Steuern | D.21. | 1.593 | 1.711 |
| 13.958 | 7.361 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Steuerrückstellungen | D.22. | 173 | 165 |
| Kurzfristige Rückstellungen | D.22. | 228 | 425 |
| Erhaltene Anzahlungen und Vertragsverbindlichkeiten | D.23. | 633 | 628 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | D.24. | 962 | 1.088 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | D.25. | 1.931 | 848 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | D.26 | 5.600 | 5.383 |
| 9.527 | 8.537 | ||
| Summe Schulden | 23.485 | 15.898 | |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 39.623 | 34.321 |
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| in TEUR | Erläuterung | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | E.2. | 25.803 | 32.329 |
| Sonstige betriebliche Erträge | E.3. | 1.133 | 1.199 |
| Veränderungen des Bestands an fertigen Erzeugnissen | -316 | -229 | |
| Aktivierte Eigenleistungen | E.4. | 3.613 | 2.320 |
| Gesamtleistung | 30.233 | 35.619 | |
| Materialaufwand | E.5. | 4.125 | 5.369 |
| Personalaufwand | E.6. | 17.949 | 18.212 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens | E.7. | 4.860 | 4.058 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | E.8. | 5.990 | 5.539 |
| Betriebsergebnis | -2.691 | 2.441 | |
| Ergebnis aus at equity bewerteten Beteiligungen | E.9. | -156 | 63 |
| Zinserträge | E.9. | 7 | 15 |
| Zinsaufwendungen | E.9. | 194 | 148 |
| Finanzergebnis | -343 | -70 | |
| Ergebnis vor Steuern | -3.034 | 2.371 | |
| Ertragsteuern | E.10. | -527 | 371 |
| Jahresergebnis | -2.507 | 2.000 | |
| Sonstiges Ergebnis mit Umgliederung in die Konzern-Gewlnn- und-Verlust-Rechnung zu einem späteren Zeitpunkt (recycling) | |||
| Währungsdifferenzen | 219 | -258 | |
| Sonstiges Ergebnis der Periode (nach Steuern) | 219 | -258 | |
| Summe Gesamtergebnis der Periode | -2.288 | 1.742 | |
| Zurechnung des Jahresergebnisses | |||
| Ergebnisanteil anderer Gesellschafter | -315 | 75 | |
| Ergebnisanteil der Aktionäre der LS telcom AG | -2.192 | 1.925 | |
| -2.507 | 2.000 | ||
| Zurechnung des Gesamtergebnisses der Periode | |||
| Ergebnisanteil anderer Gesellschafter | -385 | 72 | |
| Ergebnisanteil der Aktionäre der LS telcom AG | -1.903 | 1.670 | |
| -2.288 | 1.742 | ||
| Ergebnis je Aktie (unverwässert) in EUR | E.11. | -0,38 | 0,33 |
| Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (unverwässert) | E.11. | 5.817.000 | 5.817.000 |
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| Eigenkapital der Gesellschafter des Mutterunternehmens in TEUR |
Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklage | Rücklage aus Währungsumrechnung | Eigene Anteile | Konzern-Bilanzgewinn |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2018/2019 | ||||||
| Stand am 01.10.2018 | 5.817 | 7.644 | 32 | -611 | -49 | 3.762 |
| Anpassungen aus IFRS 9 und IFRS 15 | 0 | 0 | -164 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | -255 | 0 | 1.925 |
| Stand am 30.09.2019 | 5.817 | 7.644 | -132 | -866 | -49 | 5.687 |
| 2019/2020 | ||||||
| Stand am 01.10.2019 | 5.817 | 7.644 | -132 | -866 | -49 | 5.687 |
| Anpassungen aus IFRS 16 | 0 | 0 | -7 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstiges | 0 | 0 | 10 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | 289 | 0 | -2.192 |
| Stand am 30.09.2020 | 5.817 | 7.644 | -129 | -577 | -49 | 3.495 |
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| Eigenkapital der Gesellschafter des Mutterunternehmens in TEUR |
Summe | Anteile anderer Gesellschafter TEUR |
Konzern-Eigenkapital Summe |
|---|---|---|---|
| 2018/2019 | |||
| Stand am 01.10.2018 | 16.595 | 250 | 16.845 |
| Anpassungen aus IFRS 9 und IFRS 15 | -164 | 0 | -164 |
| Gesamtergebnis | 1.670 | 72 | 1.742 |
| Stand am 30.09.2019 | 18.101 | 322 | 18.423 |
| 2019/2020 | |||
| Stand am 01.10.2019 | 18.101 | 322 | 18.423 |
| Anpassungen aus IFRS 16 | -7 | 0 | -7 |
| Sonstiges | 10 | 0 | 10 |
| Gesamtergebnis | -1.903 | -385 | -2.288 |
| Stand am 30.09.2020 | 16.201 | -63 | 16.138 |
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| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Periodenergebnis | -2.507 | 2.000 |
| + Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Gegenstände des Sachanlagevermögens | 4.237 | 4.058 |
| + Abschreibungen auf Nutzungsrechte nach IFRS 16 | 623 | 0 |
| -/+ Zunahme/Abnahme aktive latente Steuern | -450 | 346 |
| +/- Zunahme/Abnahme passive latente Steuern | -118 | -293 |
| +/- Gezahlte Ertragsteuern abzüglich erhaltene Ertragsteuern | -58 | 37 |
| -/+ Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen | 1.493 | -126 |
| -/+ Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | -19 | 20 |
| -/+ Zunahme/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der übrigen Aktiva | 2.956 | -2.451 |
| +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der übrigen Passiva | 866 | 1.071 |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 7.023 | 4.662 |
| + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens | 26 | 74 |
| - Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen | -4.070 | -3.019 |
| + Erhaltene Dividenden | 0 | 47 |
| + Erhaltene Zinsen | 7 | 15 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -4.037 | -2.883 |
| - Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten | -853 | -542 |
| + Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten | 8.066 | 0 |
| - Auszahlungen zur Tilgung von Finanzkrediten | -338 | -412 |
| - Gezahlte Zinsen | -243 | -197 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 6.632 | -1.151 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | 9.618 | 628 |
| +/- Wechselkursbedingte Veränderung des Finanzmittelfonds | -117 | 15 |
| + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 2.280 | 1.637 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 11.781 | 2.280 |
Die LS telcom Aktiengesellschaft (die Gesellschaft) mit Sitz in Lichtenau ist beim Amtsgericht Mannheim im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 211164 eingetragen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Implementierung, der Vertrieb und die Installation von Hard- und Softwarelösungen auf dem Gebiet der drahtlosen und leitungsgebundenen Telekommunikation, insbesondere der Funknetzplanung, des Frequenzmanagements und der sonstigen Systemlösungen sowie die Beratung und Schulung, insbesondere von Funknetzbetreibern, Medienunternehmen und Regulierungsbehörden.
Der Konzern-Abschluss zum 30. September 2020 umfasst die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften.
Der Vorstand der Gesellschaft hat den Konzern-Abschluss zum 30. September 2020 sowie den Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/2020 am 24. November 2020 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben.
Der Konzern-Abschluss der Gesellschaft steht in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB).
Die Auslegungen (IFRIC - International Financial Reporting Interpretations Committee und SIC - Standards Interpretations Committee) des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) wurden beachtet. Alle am Abschlussstichtag gültigen und durch die Kommission der Europäischen Union (EU) anerkannten IFRS wurden berücksichtigt.
Die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2019/2020 erfolgt nach den verpflichtend anzuwendenden Standards und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LS telcom AG.
Der Konzern-Abschluss wird in Euro erstellt. Die Betragsangaben lauten -soweit nicht anders angegeben -auf Tausend Euro (TEUR).
Der konsolidierte Abschluss entspricht den Anforderungen des § 315e HGB. Die zusätzlichen Vorschriften nach deutschem Handelsrecht, für die eine Pflicht zur Anwendung besteht, wurden beachtet.
Die Jahresabschlüsse der in den Konzern-Abschluss einbezogenen Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzern-Abschlusses aufgestellt.
Dem Konzern-Abschluss liegen im Vergleich zum Vorjahr mit Ausnahme der nachfolgend dargestellten Änderungen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu Grunde.
Folgende, von IASB und IFRS IC neu verabschiedete bzw. geänderte und durch die EU anerkannte Rechnungslegungsstandards und Interpretationen waren für das Geschäftsjahr 2019/2020 erstmalig verpflichtend anzuwenden:
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| Standard / Interpretation | Anzuwenden ab Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| Amend. IFRS 9 | Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung | 1. Januar 2019 |
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | 1. Januar 2019 |
| IFRIC 23 | Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung | 1. Januar 2019 |
| AIP 2015-2017 | Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015-2017 | 1. Januar 2019 |
| Amend. IAS 28 | Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 1. Januar 2019 |
| Amend. IAS 19 | Leistungen an Arbeitnehmer: Planänderung, -kürzung oder -abgeltung | 1. Januar 2019 |
Die LS telcom AG hat IFRS 16 "Leasingverhältnisse" erstmalig für das Geschäftsjahr beginnend am 1. Oktober 2019 angewendet.
IFRS 16 "Leasingverhältnisse" regelt die Bilanzierung von Leasingverhältnissen und ersetzt den Vorgängerstandard IAS 17 und die dazugehörigen Interpretationen. Nach dem neuen Standard besteht nunmehr ein einheitliches Bilanzierungsmodell, nachdem der Leasingnehmer verpflichtet ist, für alle Leasingverträge einen Vermögenswert (sog. right-of-use Vermögenswert) für das Nutzungsrecht sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit für die ausstehenden Mietzahlungen anzusetzen. Dabei sind die Regelungen des IFRS 16 auf jeden Vertrag einzeln anzuwenden.
IFRS 16 räumt jedoch für Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten (kurzfristige Leasingverhältnisse) sowie für Vereinbarungen über geringwertige Vermögenswerte (bis TUSD 5) ein Erleichterungswahlrecht ein. Die LS telcom AG nimmt diese Wahlrechte in Anspruch.
Die Erstanwendung von IFRS 16 erfolgte in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften des Standards modifiziert retrospektiv ohne Anpassung der Vorjahreszahlen. Sämtliche sich aus der Erstanwendung ergebenden Reklassifizierungen und Anpassungen sind daher in der Eröffnungsbilanz zum 1. Oktober 2019 erfasst. Die Übergangseffekte werden kumulativ in den Gewinnrücklagen ausgewiesen. Mit Erstanwendung des IFRS 16 erfasste der Konzern Leasingverbindlichkeiten für zuvor unter IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse klassifizierte Leasingverhältnisse. Diese Verbindlichkeiten werden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet. Dabei werden die Gebäudeleasingverhältnisse mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers von 2 % zum 1. Oktober 2019 und die übrigen Sachanlagenleasingverhältnisse mit dem dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz abgezinst. Die Leasingverbindlichkeiten werden je nach Fälligkeit unter den langfristigen und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeiten erfolgt nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten, d.h. die Leasingraten werden in Tilgungs- und Zinszahlungen aufgeteilt. Der Zinsanteil wird im Finanzergebnis ausgewiesen.
Die LS telcom AG hat beim Übergang auf den neuen Standard die folgende gewährte Erleichterungsvorschrift in Anspruch genommen:
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| ― | Nichtberücksichtigung anfänglicher direkter Kosten bei der Bewertung der Nutzungsrechte zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung |
Die Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen sowie gegebenenfalls erforderlicher Wertminderungen angesetzt. Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts ermitteln sich als Barwert sämtlicher künftiger Leasingzahlungen, die zu oder vor Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses gezahlt werden sowie der Vertragsabschlusskosten. Die planmäßige Abschreibung der Nutzungsrechte erfolgt linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer oder über die kürzere Laufzeit. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen werden bei der Bestimmung der Laufzeit dann berücksichtigt, wenn die Ausübung der Optionen als hinreichend sicher beurteilt wird.
Ausgehend von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen zum 30. September 2019 ergab sich die in nachstehender Tabelle dargestellte Überleitungsrechnung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Oktober 2019. In den Leasingverbindlichkeiten sind Leasingverhältnisse enthalten, die bis zum 30. September 2019 nach IAS 17 im Rahmen des Finanzierungsleasings bilanziert wurden.
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| in TEUR | |
|---|---|
| Operating-Lease: Mindestleasingzahlungen zum 30.09.2019 | 1.377 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing nach IAS 17 zum 30.09.2019 | 519 |
| Nicht aktivierte kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte | -283 |
| Diskontierungseffekt | -35 |
| Leasingverbindlichkeiten zum 01.10.2019 | 1.578 |
Die folgende Tabelle zeigt die Anpassungen, die bei den entsprechenden Bilanzposten erfasst wurden:
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| in TEUR | Buchwert nach IAS 17 30.09.2019 | Effekte aus IFRS 16 | Buchwert nach IFRS 16 01.10.2019 |
|---|---|---|---|
| Aktiva | |||
| Nutzungsrechte an Geschäftsbauten | 1.821 | 993 | 2.814 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 59 | 4 | 63 |
| Computerzubehör | 38 | 55 | 93 |
| 1.918 | 1.052 | 2.970 | |
| Passiva | |||
| Gewinnrücklage | 0 | -7 | -7 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 102 | 763 | 865 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 417 | 296 | 713 |
| 519 | 1.052 | 1.571 |
Die erstmalig im laufenden Geschäftsjahr anzuwendenden neuen und geänderten IFRS führten mit Ausnahme der dargestellten Änderungen zu keinen nennenswerten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie die Darstellung des Konzern-Abschlusses.
Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden folgende vom IASB bereits verabschiedete neue bzw. geänderte, aber zum Teil von der EU noch nicht übernommene Rechnungslegungsnormen nicht berücksichtigt, weil eine Verpflichtung zur Anwendung noch nicht gegeben war:
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| Standard / Interpretation | Anzuwenden ab Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| EU-Endorsement bis 30. September 2020 erfolgt | ||
| --- | --- | --- |
| Amend. Rahmenkonzept IFRS | Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS Standards | 1. Januar 2020 |
| Amend. IFRS 3 | Unternehmenszusammenschlüsse | 1. Januar 2020 |
| Amend. IAS 1 und IAS 8 | Definition von Wesentlichkeit | 1. Januar 2020 |
| Amend. IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 | IBOR-Reform | 1. Januar 2020 |
| Amend. IFRS 16 | Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen | 1. Juni 2020 |
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| Standard / Interpretation | Anzuwenden ab Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| EU-Endorsement noch ausstehend (Stand 30. September 2020) | ||
| --- | --- | --- |
| IFRS 17 und Amend. IFRS 17 | Versicherungsverträge | 1. Januar 2023 |
| Interest Rate Benchmark Reform | Phase 2 - Änderung an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 | 1. Januar 2021 |
| Amend. IFRS 3, IAS 16 und IAS 37 | Unternehmenszusammenschlüsse, Sachanlagen, Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen | 1. Januar 2022 |
| Jährlicher Verbesserungsprozess(Zyklus 2018-2020) | Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IAS 41 und IFRS 16 | 1. Januar 2022 |
| Amend. IFRS 1 | Klassifizierung von Schulden als kurz- und langfristig | 1. Januar 2023 |
| Amend. IFRS 4 | Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung des IFRS 9 | 1. Januar 2021 |
Von der Möglichkeit, vom IASB bereits verabschiedete Standards vorzeitig anzuwenden, wurde kein Gebrauch gemacht. Eine frühere Anwendung hätte nach aktueller Einschätzung keine wesentlichen Auswirkungen auf die aktuelle Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gehabt. Auch die übrigen neuen bzw. überarbeiteten Standards werden nach derzeitigen Einschätzungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Die Aufstellung des Konzern-Abschlusses nach IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten auswirken.
Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf den Ansatz von Entwicklungskosten, die Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten, die Festlegung von wirtschaftlichen Nutzungsdauern, die Bilanzierung und Bewertung von Forderungen, von Rückstellungen sowie auf die Realisierung zukünftiger Steuerentlastungen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden nach IAS 8 zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.
Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt in den Konzern-Abschluss einbezogen, ab dem die LS telcom AG das Unternehmen direkt oder indirekt gemäß IFRS 10 beherrscht. Beherrschung liegt dann vor, wenn die LS telcom AG aufgrund von Stimmrechten oder anderen Rechten über die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens entscheiden kann, wenn ihr die positiven oder negativen variablen Rückflüsse aus dem Beteiligungsunternehmen zufließen und wenn sie diese Rückflüsse durch ihre Entscheidungsgewalt beeinflussen kann. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.
In den Konzern-Abschluss sind gemäß IFRS 10 neben der Gesellschaft die folgenden Unternehmen einbezogen worden:
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| Name und Sitz | Währung | Gezeichnetes Kapital | Anteil am Kapital in % |
Hauptgeschäft |
|---|---|---|---|---|
| LS telcom Ltd., Ottawa/Kanada | CAD | 1.829.000 | 100 | Vertrieb/Entwicklung |
| Vision2Comm GmbH, Lichtenau/Deutschland | EUR | 25.000 | 100 | Dienstleistung/ Vertrieb |
| LS telcom SAS, Paris/Frankreich | EUR | 100.000 | 100 | Vertrieb/Entwicklung |
| LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd., Ruimsig/Südafrika | ZAR | 153 | 51 | Consulting/Vertrieb/ Produktion |
| Colibrex GmbH, Rheinmünster/Deutschland | EUR | 25.000 | 100 | Vertrieb/Entwicklung Produktion |
| LS telcom Inc., Bowie, Maryland/USA | USD | 1.000 | 100 | Vertrieb |
| LS telcom UK Ltd., London/Vereinigtes Königreich | GBP | 1.000 | 100 | Vertrieb |
| RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA | USD | 1 | 100 | Vertrieb/Dienstleistung/Entwicklung |
| LST Middle East FZ-LLC, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate | AED | 200.000 | 49 | Vertrieb/Entwicklung |
| LS telcom Australia Pty Ltd, Sydney/Australien | AUD | 100 | 100 | Vertrieb |
Die LST Middle East FZ-LLC wird aufgrund des seit Beginn des Geschäftsjahres 2015/2016 vom Kapitalanteil abweichenden 60 %-igen Anteils an Stimmrechten der LS telcom AG im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzern-Abschluss einbezogen.
LS telcom AG hatte bei der LST Middle East FZ-LLC das Recht, sich ab dem 30. September 2018 durch eine einseitige Kapitalerhöhung von 50 % an dieser Gesellschaft zu beteiligen, sofern diese zum 30. September 2018 einen definierten Bilanzgewinn nicht erreicht hat. Darüber hinaus hatte die LS telcom AG das Recht, das an diese Gesellschaft gewährte Darlehen in Anteile an dieser Gesellschaft umzuwandeln, sofern diese eine definierte Ausschüttung bis zum 30. September 2018 nicht geleistet hat. Dieses Recht wurde nicht in Anspruch genommen und im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde das Darlehen vollständig zurückbezahlt. Darüber hinaus hat sich die LS telcom AG vertraglich das Recht gesichert, mit Wirkung ab dem 13.11.2020 ein zukünftig gegebenenfalls an diese Gesellschaft gewährtes Darlehen in Anteile an dieser Gesellschaft umzuwandeln.
Bei den assoziierten Unternehmen NG Networks Co., Ltd., Radio Telecommunications Services (Pty) Ltd. sowie der im Geschäftsjahr 2018/2019 gegründeten Bietergemeinschaft LS telcom AG & FSP-services GmbH hat die Gesellschaft die Möglichkeit einen maßgeblichen Einfluss auszuüben.
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| Name und Sitz | Währung | Gezeichnetes Kapital | Anteil am Kapital in % |
Hauptgeschäft |
|---|---|---|---|---|
| NG Networks Co., Ltd., Suzhou/China | RMB | 1.447.548 | 40 | Vertrieb/Entwicklung |
| Radio Telecommunications Services (Pty) Ltd., Honeydew/Südafrika | ZAR | 1.000 | 25 | Consulting/Vertrieb/ Produktion |
| Bietergemeinschaft LS telcom AG & FSP-services GmbH, Lichtenau/Deutschland | EUR | 0 | 50 | Consulting |
Bei der im Geschäftsjahr 2017/2018 gegründeten Radio Telecommunications Services (Pty) Ltd., an der die LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd. 49 % der Anteile hält, hat die LS telcom AG eine indirekte Beteiligung mit 25 % Anteilen am Kapital.
Grundlage für den Konzern-Abschluss sind die nach einheitlichen Regeln zum 30. September 2020 aufgestellten Jahresabschlüsse der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften. Die auf lokalen Vorschriften basierenden Jahresabschlüsse wurden von der Gesellschaft auf die geltenden IFRS übergeleitet.
Die Kapitalkonsolidierung der Tochterunternehmen erfolgte in der Vergangenheit nach der partiellen Neubewertungsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden anteiligen Eigenkapital zum Erwerbszeitpunkt. Negative Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung wurden in Vorjahren erfolgswirksam berücksichtigt.
Für Fälle nach dem 31. März 2004 erfolgt die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt unter Berücksichtigung von Minderheitenanteilen bewertet. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach nochmaliger Überprüfung direkt in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften wurden eliminiert. In den Vorräten enthaltene Vermögenswerte aus konzerninternen Lieferungen sowie Verkäufe von Anlagevermögen zwischen Konzern-Gesellschaften wurden ebenfalls berücksichtigt. Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.
Die Erstellung des Konzern-Abschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Soweit nichts anderes vermerkt ist, sind die Aktiva und Passiva zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert.
Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, wie beispielsweise der Geschäfts- oder Firmenwert, werden nicht planmäßig abgeschrieben; sie werden jährlich auf Wertminderungen hin geprüft. Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungen geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegenden Zeitwerten des Vermögenswerts abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Für den Werthaltigkeitstest werden Vermögenswerte der jeweiligen Tochtergesellschaft, die als niedrigste Ebene für die Cashflows separat identifiziert werden können (zahlungsmittelgenerierende Einheit; CGUs), zusammengefasst. Mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts wird für nicht monetäre Vermögenswerte, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfolgen hat.
Die in den Abschlüssen der einzelnen Gesellschaften des Konzerns erfassten Posten werden auf der Grundlage der jeweiligen funktionalen Währung bewertet. Der Konzern-Abschluss wird in Euro erstellt. Der Euro ist Berichtswährung und funktionale Währung der Gesellschaft.
Transaktionen in Fremdwährung werden vom jeweiligen Konzern-Unternehmen zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kurs in die jeweilige funktionale Währung umgerechnet.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährung werden mit dem am Bilanzstichtag gültigen Kurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam berücksichtigt und in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. unter dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst.
Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.
Bei der Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften wird das Konzept der funktionalen Währung angewendet. Da die Konzern-Gesellschaften ihr Geschäft selbstständig betreiben, sind sie als "foreign entities" im Sinne von IAS 21 berücksichtigt. Hiernach werden die Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs, das Eigenkapital zum historischen Kurs und die Aufwendungen und Erträge zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Der sich ergebende Unterschiedsbetrag wird ergebnisneutral im Eigenkapital verrechnet.
Geschäfts- oder Firmenwert und Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts, die bei Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstanden sind, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Unternehmens behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet.
Für die Fremdwährungsumrechnung kamen folgende Umrechnungskurse zur Anwendung:
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| Durchschnittskurs | Stichtagskurs | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2019/2020 | 2018/2019 | 30.09.2020 | 30.09.2019 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Land | Währung | EUR 1,00 = | EUR 1,00 = | EUR 1,00 = | EUR 1,00 = |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Australien | AUD | 1,6525 | 1,6162 | 1,6438 | 1,6126 |
| Kanada | CAD | 1,4986 | 1,4971 | 1,5676 | 1,4426 |
| Südafrika | ZAR | 18,184 | 16,170 | 19,709 | 16,558 |
| USA | USD | 1,1199 | 1,1281 | 1,1708 | 1,0889 |
| Vereinigtes Königreich | GBP | 0,8784 | 0,8841 | 0,9124 | 0,8857 |
| Vereinigte Arabische Emirate | AED | 4,1131 | 4,1433 | 4,3061 | 4,0033 |
Die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte zum Abschlussstichtag können der folgenden Tabelle entnommen werden:
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| in TEUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Rechte und Lizenzen | 825 | 1.045 |
| Entwicklungskosten | 7.939 | 7.583 |
| Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 |
| 8.764 | 8.628 |
Die Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
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| in TEUR | Rechte und Lizenzen | Entwicklungskosten | Geleistete Anzahlungen | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||
| Stand zum 01.10.2018 | 4.001 | 34.796 | 0 | 38.797 |
| Zugänge | 72 | 2.074 | 0 | 2.146 |
| Abgänge | -660 | 0 | 0 | -660 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Währungsanpassungen | 116 | 43 | 0 | 159 |
| Stand zum 30.09.2019 | 3.529 | 36.913 | 0 | 40.442 |
| Zugänge | 21 | 3.613 | 0 | 3.634 |
| Abgänge | -68 | 0 | 0 | -68 |
| Währungsanpassungen | -153 | -91 | 0 | -244 |
| Stand zum 30.09.2020 | 3.329 | 40.435 | 0 | 43.764 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| Stand zum 01.10.2018 | 2.831 | 26.372 | 0 | 29.203 |
| Zugänge | 249 | 2.915 | 0 | 3.164 |
| Abgänge | -660 | 0 | 0 | -660 |
| Währungsanpassungen | 64 | 43 | 0 | 107 |
| Stand zum 30.09.2019 | 2.484 | 29.330 | 0 | 31.814 |
| Zugänge | 185 | 3.252 | 0 | 3.437 |
| Abgänge | -68 | 0 | 0 | -68 |
| Währungsanpassungen | -97 | -86 | 0 | -183 |
| Stand zum 30.09.2020 | 2.504 | 32.496 | 0 | 35.000 |
| Nettobuchwert | ||||
| 30.09.2019 | 1.045 | 7.583 | 0 | 8.628 |
| 30.09.2020 | 825 | 7.939 | 0 | 8.764 |
Investitionen wurden im Wesentlichen für aktivierbare Eigenleistungen getätigt.
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Die Nutzung sämtlicher immaterieller Vermögenswerte ist als endlich eingestuft. Sie werden um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode über die zu erwartende wirtschaftliche Nutzungsdauer vermindert, die drei bis acht Jahre beträgt. Soweit notwendig wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen, die bei späterem Wegfall der Gründe rückgängig gemacht wird.
Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungskosten eines Projekts werden nur dann als immaterieller Vermögenswert aktiviert, wenn der Konzern sowohl die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, die eine interne Nutzung oder einen Verkauf des Vermögenswerts ermöglicht, als auch die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen, nachweisen kann. Ferner muss der Konzern die Erwirtschaftung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens durch den Vermögenswert, die Verfügbarkeit von Ressourcen für Zwecke der Fertigstellung des Vermögenswerts und die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zuzurechnenden Ausgaben zuverlässig ermitteln zu können, belegen.
Die Entwicklungskosten umfassen die direkten Kosten der Entwicklungsabteilung in Relation zu den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Externe Leistungen werden mit den fakturierten Kosten angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear über vier Jahre. Die noch nicht abgeschlossenen Entwicklungsprojekte werden jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Bereits abgeschlossene Entwicklungsprojekte werden bei Vorliegen von Indikatoren für eine Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben. Im Geschäftsjahr wurden ergebniswirksame außerplanmäßige Wertkorrekturen auf bereits abgeschlossene Entwicklungsprojekte in Höhe von TEUR 90 (i. V. TEUR 55) vorgenommen.
Bei Kauf, Bau oder Herstellung von Vermögenswerten, deren Anschaffungs- bzw. Herstellungsprozess sich über einen erheblichen Zeitraum erstreckt (qualifizierter Vermögenswert), werden die zurechenbaren Fremdkapitalkosten aktiviert. In der Berichtsperiode wurden keine Fremdkapitalkosten (i. V. TEUR 65) aktiviert. Der Berechnung wurde im Vorjahr ein durchschnittlicher Fremdkapitalkostensatz von 3,78 % zugrunde gelegt.
Kosten für die Forschung und allgemeine Entwicklung wurden in Höhe von TEUR 2.347 (i. V. TEUR 2.037) sofort als Aufwand erfasst.
Die Entwicklung des Geschäfts- oder Firmenwertes zum Abschlussstichtag stellt sich wie folgt dar:
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| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Stand Geschäftsjahresbeginn | 5.244 | 5.007 |
| Währungsanpassungen | -300 | 237 |
| Stand Geschäftsjahresende | 4.944 | 5.244 |
Als Geschäfts- oder Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung wird der Betrag der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses angesetzt, der den beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens der erworbenen Tochtergesellschaft zum Erwerbszeitpunkt übersteigt.
Die Firmenwerte resultieren aus der Vollkonsolidierung der LS telcom Limited, Ottawa/Kanada, (TEUR 640), der LS telcom SAS, Paris/Frankreich (TEUR 889), der RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA (TEUR 3.257), und der LST Middle East FZ-LLC, Dubai/VAE (TEUR 158).
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird mindestens jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand erfasst und -auch wenn sie unterjährig in Zwischenabschlüssen der Gesellschaft erfasst wurde -in den Folgeperioden nicht wieder aufgeholt.
Die Geschäfts- oder Firmenwerte sind entsprechend der Geschäftstätigkeit der erworbenen Unternehmen einer Zahlungsmittel generierenden Einheit zugeordnet. Die Geschäfts- oder Firmenwerte sind zum Stichtag dem Segment Hardwarenahe Systeme mit TEUR 169, dem Segment Dienstleistungen mit TEUR 2.756 sowie dem Segment Softwaresysteme mit TEUR 2.019 zugeordnet.
Als Grundlage zur Ermittlung der Werthaltigkeit wird der Nutzungswert herangezogen. Die Firmenwerte wurden hierzu der jeweiligen Tochtergesellschaft, als der niedrigsten Ebene für die Cashflows separat identifiziert werden können (Zahlungsmittel generierenden Einheit; CGUs), zugeordnet. Die Cashflow-Prognose basiert auf Detailplanungen des Managements, die einen fünfjährigen Planungszeitraum umfassen. Wesentliche Planungsprämissen betreffen das zugrunde gelegte Umsatzwachstum sowie die EBIT-Marge. Für die Detailplanung werden Entwicklungen in der Vergangenheit und Erwartungen, insbesondere abgeleitet aus den aktuellen Auftragsbeständen und Vertriebsaussichten, bezüglich der künftigen Marktentwicklung berücksichtigt. Für das Umsatzwachstum wurden Werte zwischen 2 % und 5 % und für die EBIT-Marge Werte zwischen 3 % und 16 % verwendet. Bei der Berechnung der ewigen Rente werden, basierend auf dem jeweiligen durchschnittlichen Marktwachstum, die Cashflows nach dem Detailplanungszeitraum unter Berücksichtigung geschätzter Wachstumsraten von 1,00 % extrapoliert. Das Wachstum der ewigen Rente liegt unterhalb des langfristigen durchschnittlichen organischen Wachstums und unterhalb des langfristigen durchschnittlichen erwarteten zukünftigen Marktwachstums. Die so ermittelten Zahlungsströme werden mit den gewichteten Gesamtkapitalkosten nach Steuern abgezinst, um den Nutzungswert der Zahlungsmittel generierenden Einheit zu bestimmen. Der verwendete Gesamtkapitalkostensatz nach Steuern, welcher auf Basis der spezifischen Daten einer Peer Group börsennotierter Unternehmen ermittelt wurde, beträgt 7,5 % (i. V. 6,54 %). Eine Wertminderung der Firmenwerte war nicht erforderlich.
Bei der LS telcom SAS, Paris/Frankreich, LS telcom Ltd., Ottawa/Kanada, LST Middle East FZ-LLC, Dubai/VAE sowie der RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA hätte sich bei Veränderung der EBIT-Prognosen um -10 % bzw. einer Erhöhung des Abzinsungssatzes um 1,0 Prozentpunkt wie im Vorjahr kein Abwertungsbedarf ergeben.
Die kumulierten Abschreibungen auf Firmenwerte aus Vorjahren wurden mit den Anschaffungskosten saldiert. Die Firmenwerte sind die einzigen immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer.
Die Buchwerte der Sachanlagen zum Abschlussstichtag können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
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| in TEUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Grundstücke und Bauten | 3.166 | 3.195 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.933 | 1.698 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 33 | 763 |
| 5.132 | 5.656 |
Die Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen der Sachanlagen stellt sich wie folgt dar:
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| in TEUR | Grundstücke und Bauten | Andere Anlagen, Geschäfts- und Betriebsausstattung | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||
| Stand zum 01.10.2018 | 7.113 | 5.874 | 610 | 13.597 |
| Zugänge | 0 | 214 | 658 | 872 |
| Abgänge | -7 | -70 | -24 | -101 |
| Umbuchungen | 0 | 481 | -481 | 0 |
| Währungsanpassungen | 8 | 28 | 0 | 36 |
| Stand zum 30.09.2019 | 7.114 | 6.527 | 763 | 14.404 |
| Stand zum 01.10.2019 nach Anpassung IFRS 16 * | 8.243 | 6.605 | 763 | 15.611 |
| Zugänge | 153 | 272 | 11 | 436 |
| Abgänge | -483 | -179 | 0 | -662 |
| Umbuchungen | 0 | 741 | -741 | 0 |
| Währungsanpassungen | -78 | -112 | 0 | 36 |
| Stand zum 30.09.2020 | 7.835 | 7.327 | 33 | 15.195 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| Stand zum 01.10.2018 | 3.662 | 4.240 | 0 | 7.902 |
| Zugänge | 259 | 634 | 0 | 893 |
| Abgänge | -4 | -68 | 0 | -72 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Währungsanpassungen | 2 | 23 | 0 | 25 |
| Stand zum 30.09.2019 | 3.919 | 4.829 | 0 | 8.748 |
| Stand zum 01.10.2019 nach Anpassung IFRS 16 * | 4.089 | 4.849 | 0 | 8.938 |
| Zugänge | 609 | 814 | 0 | 1.423 |
| Abgänge | 0 | -173 | 0 | -173 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Währungsanpassungen | -30 | -96 | 0 | -126 |
| Stand zum 30.09.2020 | 4.668 | 5.394 | 0 | 10.062 |
| Nettobuchwert | ||||
| 30.09.2019 | 3.195 | 1.698 | 763 | 5.656 |
| 30.09.2020 | 3.167 | 1.933 | 33 | 5.133 |
* Erläuterungen zu den Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 sind in Anlage 5/2f. unter dem Abschnitt "Neue Standards und Interpretationen" zu finden.
Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Nachträgliche Anschaffungskosten werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass über die ursprünglich bemessene Ertragskraft des Vermögenswertes hinaus zusätzlicher künftiger wirtschaftlicher Nutzen dem Unternehmen zufließen wird und die Anschaffungskosten verlässlich bewertet werden können. Alle anderen nachträglichen Ausgaben werden direkt als Aufwand erfasst.
Instandhaltungsaufwendungen werden als Periodenaufwand behandelt. Fremdkapitalkosten werden, soweit sie dem Erwerb, Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können, als Teil der Anschaffungskosten aktiviert. Nicht auf qualifizierte Vermögenswerte entfallende Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten bezüglich Sachanlagen aktiviert.
Übersteigt der Buchwert einer Sachanlage deren geschätzten erzielbaren Betrag, so wird er sofort auf Letzteren abgeschrieben. Zuschreibungen, die notwendig sind, sobald die Gründe der Abschreibung auf Dauer entfallen, gab es im Berichtsjahr, wie im Vorjahr, nicht.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern betragen ein bis 35 Jahre.
Gewinne und Verluste aus Anlagenabgängen werden als Differenz zwischen Nettoveräußerungserlös und Buchwert des jeweiligen Gegenstandes ermittelt und in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung als "Sonstige betriebliche Erträge" oder "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst.
Der Abgang an Anschaffungs- und Herstellungskosten innerhalb der Grundstücke und Bauten in Höhe von TEUR 483 betrifft Nutzungsrechte und steht in Zusammenhang mit der Ausübung der Kaufoption betreffend das Büro- und Verwaltungsgebäude in Lichtenau. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Erläuterungen unter nachfolgendem Abschnitt D. 19.
Die Sachanlagen enthielten zum 30. September 2019 auch gemietete Gebäude und technische Anlagen mit einem Buchwert von insgesamt TEUR 1.976, die infolge der Gestaltung der ihnen zugrunde liegenden Leasingverträge gemäß IAS 17 als Finance Leases dem Konzern als wirtschaftlicher Eigentümer zugerechnet wurden.
Seit dem 01.10.2019 wendet die LS telcom AG den Standard IFRS 16 an.
Der Ansatz der Anteile an assoziierten Unternehmen erfolgt zum Bilanzstichtag mit dem fortgeschriebenen Eigenkapital der assoziierten Unternehmen NG Networks Co., Ltd., Suzhou/China, Radio Telecommunications Services (Pty) Ltd., Honeydew/Südafrika, und der Bietergemeinschaft LS telcom AG & FSP-services GmbH, Lichtenau. Die folgende Übersicht zeigt aggregierte Eckdaten zu dem nach der Equity-Methode in den Konzern-Abschluss einbezogenen assoziierten Unternehmen NG Networks Co., Ltd., Suzhou/China. Zahlen der Beteiligung Radio Telecommunications Services (Pty) Ltd., Honeydew/Südafrika, werden aufgrund der untergeordneten Bedeutung für den Konzern-Abschluss nicht aufgeführt. Ebenso werden die Zahlen der Bietergemeinschaft LS telcom AG & FSP-services GmbH nicht aufgeführt, da sowohl das Nettoreinvermögen sowie das Jahresergebnis EUR 0 betragen. Die Werte beziehen sich nicht auf den auf die Gesellschaft entfallenden Anteil, sondern stellen die Werte auf Basis eines fiktiven Anteilsbesitzes von 100 % dar.
Zusammengefasste Finanzinformationen für das assoziierte Unternehmen NG Networks Co., Ltd., auf Basis von 100 Prozent:
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| Aktiva in TEUR |
30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögensgegenstände | 206 | 224 |
| Kurzfristige Vermögensgegenstände | 1.431 | 1.231 |
| Summe | 1.637 | 1.455 |
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| Passiva in TEUR |
30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Eigenkapital | 553 | 962 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.084 | 493 |
| Summe | 1.637 | 1.455 |
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| in TEUR | 2019/2020 TEUR |
2018/2019 TEUR |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 1.443 | 1.803 |
| Ergebnis | -391 | 145 |
Der Buchwert der nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligung kann aus der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
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| in TEUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Nettoreinvermögen des assoziierten Unternehmens | 553 | 962 |
| Beteiligungsquote des Konzerns | 40 % | 40 % |
| Buchwert der Konzernbeteiligung an der NG Networks Co., Ltd. | 221 | 385 |
Die Entwicklung der sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
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| in TEUR Anschaffungs- oder Herstellungskosten | |
|---|---|
| Stand zum 01.10.2018 | 1 |
| Zugänge | 0 |
| Abgänge | 0 |
| Umbuchungen | 0 |
| Währungsanpassungen | 0 |
| Stand zum 30.09.2019 | 1 |
| Zugänge | 0 |
| Abgänge | -1 |
| Umbuchungen | 0 |
| Währungsanpassungen | 0 |
| Stand zum 30.09.2020 | 0 |
Ausgewiesen wurden Festgelder mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sowie der langfristige Anteil von Leasingforderungen.
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte wurden zum Nennwert bilanziert. Ausfallrisiken wurden sofern nötig durch Einzelwertberichtigungen in ausreichender Höhe berücksichtigt.
Latente Steuern werden nach der "liability method" entsprechend IAS 12 auf temporäre Differenzen zwischen der Steuerbilanz und dem Konzern-Abschluss angesetzt. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach. Für die steuerlich nicht abzugsfähige Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung wird keine latente Steuerschuld angesetzt.
Latente Steuerforderungen und ein Aktivposten für steuerliche Verlustvorträge werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann.
Der Buchwert der latenten Steuerforderungen wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die latente Steuerforderung zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steuerforderungen werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung der latenten Steuerforderung ermöglicht.
Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuerobjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.
Die latenten Steuern auf Bewertungskorrekturen werden mit den landesspezifischen Steuersätzen aufgrund der zum Bilanzstichtag gültigen Gesetze und Verordnungen für die einzelnen Konzern-Unternehmen ermittelt. Hierbei handelt es sich bei der LS telcom AG um 28 % (i. V. 28 %), bei der LS telcom Limited, Ottawa/Kanada, um 26,5 % (i. V. 26,5 %), bei der LS telcom SAS, Paris/Frankreich, um 28 % (i. V. 28 %), bei der LS telcom Inc. Bowie, Maryland/USA, um 26,45 % (i. V. 26,45 %), bei der LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd., Ruimsig/Südafrika, um 28 % (i. V. 28 %) sowie bei der LS telcom UK Ltd., London/Vereinigtes Königreich, um 19 % (i. V. 19 %), bei RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA, um 25,74 % (i. V. 25,74 %). Es sind die ab 2020 gültigen Steuersätze berücksichtigt.
Die aktiven latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Stand am 01.10. (vor Verrechnung) | 1.663 | 1.951 |
| Währungseffekte | -63 | -79 |
| Zunahme | 489 | 0 |
| Abnahme | 0 | 209 |
| Stand am 30.09. | 2.089 | 1.663 |
| Verrechnung mit passiven latenten Steuern | -941 | -966 |
| Stand am 30.09. | 1.148 | 697 |
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| in TEUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Steuerliche Verlustvorträge | 1.397 | 902 |
| Anlagevermögen | 339 | 379 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 61 | 94 |
| Vertragsvermögenswerte | 3 | 1 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 100 | 104 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 105 | 109 |
| Langfristige Rückstellungen | 84 | 74 |
| 2.089 | 1.663 | |
| Verrechnung mit passiven latenten Steuern | -941 | -966 |
| 1.148 | 697 |
Die latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und sonstige Steuervorteile betreffen die Gesellschaften LS telcom AG (TEUR 500), LS telcom Limited, Ottawa/Kanada (TEUR 241), LS telcom SAS, Paris/Frankreich (TEUR 318), LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd., Ruimsig/Südafrika (TEUR 91), und RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA (TEUR 246). Es wurden die jeweils landesspezifischen Steuersätze herangezogen.
Die Verlustvorträge in Deutschland, Frankreich, Südafrika und dem Vereinigten Königreich sind jeweils zeitlich unbegrenzt nutzbar. In Kanada können die Verluste in Abhängigkeit vom Zeitpunkt ihres Entstehens über zehn bzw. 20 Jahre vorgetragen werden. In den USA können Verluste ebenfalls in Abhängigkeit vom Zeitpunkt ihres Entstehens über 20 Jahre bzw. unbegrenzt genutzt werden.
Ein Aktivposten für steuerliche Verlustvorträge wird nur in dem Umfang aktiviert, in dem es innerhalb eines Planungshorizonts von fünf Jahren wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu versteuerndes Einkommen zur Verrechnung zur Verfügung steht. Insgesamt wurden für in Vorjahren und im aktuellen Jahr entstandene steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 11.401 (i. V. TEUR 11.800) keine aktiven latenten Steuern gebildet.
Die nicht aktivierten steuerlichen Verlustvorträge haben folgende Verfallszeiten:
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| in TEUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Über zwanzig Jahre | 5.177 | 5.531 |
| Unbefristet | 6.224 | 6.269 |
| 11.401 | 11.800 |
Hinsichtlich der Nutzung der bilanzierten Steuervorteile aus Verlustvorträgen wird vor dem Hintergrund der aktuellen Auftragslage und den Auftragserwartungen zukünftig mit ausreichend zu versteuernden Ergebnissen bei den einzelnen Gesellschaften gerechnet.
Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und realisierbaren Nettoveräußerungswerten bilanziert. Die Herstellungskosten umfassen direkt zurechenbare Einzel- und Gemeinkosten. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis der Vorräte abzüglich aller geschätzten Aufwendungen dar, die für die Fertigstellung und die Veräußerung noch notwendig sind. In den Vorräten sind unfertige Erzeugnisse in Höhe von TEUR 307 (i. V. TEUR 550) und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von TEUR 180 (i. V. TEUR 169) enthalten.
Der Posten setzt sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.124 | 8.280 |
| Vertragsvermögenswerte | 477 | 1.220 |
| Forderungen gegen nach der Equity-Methode bewertete Beteiligungen | 40 | 144 |
| 5.641 | 9.644 |
Die Forderungen sind zum Nennwert bilanziert. Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen und Wertminderungen gemäß dem vereinfachten Wertminderungsmodell nach IFRS 9 in ausreichender Höhe berücksichtigt.
Aufwendungen aus der Zuführung zu Wertberichtigungen nach IFRS 9 waren im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 553 (i. V. TEUR 441) zu verzeichnen.
Erträge aus der Auflösung der Wertminderungen nach IFRS 9 waren im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 104 (i. V. TEUR 9) zu verzeichnen (H.I.).
Die Zuführung und Auflösung der Wertberichtigung für wertgeminderte Forderungen wird unter "Sonstige betriebliche Aufwendungen" bzw. "Sonstige betriebliche Erträge" in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Die Wertminderungen werden aufgelöst, wenn keine weiteren Zahlungseingänge erwartet werden.
Forderungen in fremder Währung werden entsprechend IAS 21 par. 21 zum Stichtagskurs der Transaktion umgerechnet, später gemäß IAS 21 par. 23 zum Bilanzstichtagskurs bewertet. Der Unterschiedsbetrag wird erfolgswirksam verrechnet.
Ein Vertragsvermögenswert ist der Rechtsanspruch des Konzerns auf eine Gegenleistung für von ihm an den Kunden übertragene Güter und Dienstleistungen, sofern dieser Anspruch nicht allein an den Zeitablauf geknüpft ist. Jeder unbedingte Anspruch auf Erhalt einer Gegenleistung wird gesondert als Forderung ausgewiesen. Die Vertragsvermögenswerte sind um erhaltene Anzahlungen gemindert.
Es wird regelmäßig überprüft, ob ein Vertragsvermögenswert im Wert gemindert ist. Wertberichtigungen auf die Vertragsvermögenswerte wurden im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 251 (i. V. TEUR 115) vorgenommen.
Die Bewertung der Finanzinstrumente erfolgt je nach Klassifizierung entsprechend IFRS 9 grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu Marktwerten.
Die Kategorisierung ergibt sich dabei sowohl aus den vertraglichen Zahlungsströmen des Instruments als auch aus dem Geschäftsmodell, in dem das Instrument gehalten wird. In Abhängigkeit der Ausprägung dieser Bedingungen ergibt sich die Folgebewertung:
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| ― | Zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode |
| ― | Zum Fair Value, wobei Änderungen im sonstigen Ergebnis erfasst werden |
| ― | Zum Fair Value, wobei Änderungen ertrags- oder aufwandswirksam erfasst werden |
Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag bilanziert. Die Zeitwerte der Finanzinstrumente werden durch deren Buchwerte verlässlich bestimmt.
Für die Absicherung von Währungsrisiken werden teilweise Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Sofern am Bilanzstichtag Devisentermingeschäfte bestehen, werden diese gemäß IFRS 9 bilanziert und die Veränderung des Marktwertes erfolgswirksam behandelt. Am Bilanzstichtag bestanden keine derivativen Finanzinstrumente (ebenso im Vorjahr).
Die liquiden Mittel setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Kassenbestand | 3 | 4 |
| Frei verfügbares Guthaben bei Kreditinstituten | 11.778 | 2.278 |
| 11.781 | 2.282 |
Die Entwicklung der liquiden Mittel und der Kontokorrentkredite, die den Finanzmittelfonds gemäß IAS 7 bilden, ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung bzw. im Konzern-Anhang unter F. dargestellt.
Zum 30. September 2020 verfügte der Konzern über nicht in Anspruch genommene Kontokorrentkreditlinien in Höhe von TEUR 2.750 (i. V. TEUR 2.650), für die alle für die Inanspruchnahme notwendigen Bedingungen bereits erfüllt waren.
Die Ertragsteuerforderungen belaufen sich auf:
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| in TEUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0 | 0 |
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche werden mit dem Betrag angesetzt, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden erwartet wird. Bei der Berechnung werden die zum Bilanzstichtag gültigen oder angekündigten Steuersätze zu Grunde gelegt.
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte sind zum Nennwert bilanziert.
Der Posten setzt sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Sonstige Steuererstattungsansprüche | 283 | 392 |
| Übrige Forderungen | 348 | 314 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 346 | 352 |
| 977 | 1.058 |
Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen Vorauszahlungen für Miete, Wartung, Versicherungen sowie Steuern. Die übrigen Forderungen enthalten vor allem Forderungen aus Förderungen.
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte sind zum Nennwert oder zum beizulegenden Zeitwert (zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte) bilanziert.
Der Posten setzt sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Leasingforderungen | 529 | 0 |
| Sonstige | 0 | 7 |
| 529 | 7 |
Hinsichtlich der bilanzierten Leasingforderungen wird auf den nachfolgenden Abschnitt D. 19 verwiesen. Diese stehen im Zusammenhang mit der angemieteten Geschäftsimmobilie in Lichtenau, welche im Rahmen der Ausübung der Kaufoption übernommen werden soll. Zum Ausübungszeitpunkt des Optionsrechts wird die dann verbleibende Leasingnettoposition im Rahmen der Neubeurteilung des Nutzungsrechts berücksichtigt.
Zur Entwicklung des Postens Eigenkapital wird auf die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung hingewiesen.
Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag EUR 5.817.000,00 und ist in 5.817.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 9. März 2017 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 8. März 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 2.667.500,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2017). Im Geschäftsjahr 2017/2018 wurde durch Zustimmung des Aufsichtsrats vom 12. Juni 2018 eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital in Höhe von EUR 482.000,00 durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde keine Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital durchgeführt.
Der Vorstand wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. März 2017 dazu ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 8. März 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 2.667.500,00 zu erhöhen.
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. März 2017, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.667.500,00 zu erhöhen, beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 2.185.500,00.
Die Kapitalrücklage enthält den bei der Ausgabe von Aktien der LS telcom AG über den Nennbetrag hinausgehenden erzielten Betrag nach Verrechnung mit Verlusten in den Vorjahren und von im Zusammenhang mit dem Börsengang entstandenen Aufwendungen unter Berücksichtigung von latenten Steuern.
Im Geschäftsjahr 2017/2018 wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 12. Juni 2018 eine Erhöhung der Kapitalrücklage in Höhe von EUR 1.928.000,00 durchgeführt. Im laufenden Geschäftsjahr gab es keine weitere Änderung.
Die Gewinnrücklagen haben sich im Geschäftsjahr 2019/2020 um TEUR 3 erhöht. Dies ist in Höhe von TEUR -7 auf direkt in den Gewinnrücklagen gebuchte Effekte aus der Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Oktober 2019 zurückzuführen sowie in Höhe von TEUR 10 aus sonstigen Veränderungen. Bezüglich einer detaillierten Beschreibung der Effekte wird auf den Abschnitt B. verwiesen.
Der Konzern-Bilanzgewinn enthält die kumulierten thesaurierten Konzern-Ergebnisse.
Die Aktionäre haben Anspruch auf den Bilanzgewinn der LS telcom AG, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung, durch Hauptversammlungsbeschluss oder als zusätzlicher Aufwand aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses von der Verteilung an die Aktionäre ausgeschlossen ist.
Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde am 14. Mai 2019 wirksam und gilt bis zum 13. März 2024. Die von der Hauptversammlung am 13. März 2014 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien lief am 12. März 2019 aus.
Das Kapitalmanagement des LS telcom Konzerns umfasst neben der Gewährleistung der finanziellen Flexibilität zur Fortsetzung des Wachstumskurses und der Erreichung angemessener Dividendenzahlungen auch die Optimierung der Kapitalstruktur.
Um die Kapitalstruktur aufrecht zu erhalten oder zu verändern, passt die Gesellschaft je nach Erfordernis die Dividendenausschüttungen an die Anteilseigner an oder nimmt Kapitalrückzahlungen an Anteilseigner durch Rückkauf eigener Anteile vor.
Es handelt sich um Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Form von leistungsorientierten Versorgungsplänen, welche bei der LS telcom SAS, Paris/Frankreich, bestehen. Die Leistungsverpflichtungen werden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Eintritt in den Ruhestand in Form einer Einmalzahlung fällig, wobei sich die individuelle Leistungshöhe insbesondere nach dem Gehaltsniveau sowie der Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen bemisst. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt in den Ruhestand verfällt der Anspruch des Arbeitnehmers.
Die Leistungsansprüche aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) sowie unter Berücksichtigung künftig erwarteter Gehaltstrends und biometrischer Rechnungsgrundlagen bewertet.
Die Verpflichtung des Unternehmens aus leistungsorientierten Plänen beträgt zum 30. September 2020 TEUR 299 (i. V. TEUR 265).
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| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Anfangsbestand der leistungsorientierten Verpflichtung | 265 | 232 |
| Dienstzeitaufwand | 9 | -45 |
| Zinsaufwand Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Neubewertung | 12 | 29 |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Änderung des Zinssatzes | 13 | 49 |
| Endbestand der leistungsorientierten Verpflichtung | 299 | 265 |
Die wichtigsten Annahmen, welche der versicherungsmathematischen Bewertung zum 30. September 2020 zugrunde gelegt wurden, sind ein Abzinsungszinssatz von 0,59 % (i. V. 0,77 %) sowie eine erwartete prozentuale Gehaltssteigerung von 2,5 % (i. V. 2,5 %). Die zugrunde gelegten biometrischen Sterbewahrscheinlichkeiten sowie die Wahrscheinlichkeiten eines vorzeitigen Austritts des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen basieren auf landesspezifischen Statistiken und Erfahrungswerten.
Die mit den leistungsorientierten Versorgungsplänen verbundenen Risiken betreffen im Wesentlichen die finanziellen Risiken wie Marktpreisrisiken, durch welche der Rechnungszinsfuß beeinflusst werden kann, sowie Inflationsrisiken, die Auswirkungen auf den Gehaltstrend haben können.
Zur Ermittlung des Verpflichtungsumfangs werden zum jeweiligen Bilanzstichtag der Rechnungszins anhand von aktuellen Kapitalmarktdaten sowie langfristigen Trendannahmen für die zu erwartenden Gehaltssteigerungen nach dem Prinzip der bestmöglichen Schätzung festgelegt. Der Berechnung des Anwartschaftsbarwertes der Verpflichtung liegen die vorgenannten Annahmen zugrunde.
Die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen, die zur Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtung genutzt werden, sind der Abzinsungssatz sowie die erwartete Gehaltserhöhung. Die nachfolgend dargestellten Sensitivitätsanalysen wurden auf Basis der nach vernünftigem Ermessen möglichen Änderungen der jeweiligen Annahmen zum Bilanzstichtag durchgeführt, wobei die übrigen Annahmen jeweils unverändert geblieben sind.
Wenn der Abzinsungssatz um 100 Basispunkte steigt, würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um TEUR 62 (i. V. um TEUR 62) vermindern. Wenn der Abzinsungssatz um 100 Basispunkte sinkt, würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um TEUR 82 (i. V. um TEUR 85) erhöhen. Wenn die erwartete Gehaltserhöhung um 1 % höher ausfällt, würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um TEUR 37 (i. V. um TEUR 38) erhöhen. Wenn die erwartete Gehaltserhöhung um 1 % niedriger ausfällt, würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um TEUR 32 (i. V. um TEUR 33) vermindern.
Es handelt sich im Wesentlichen um finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und um Leasingverbindlichkeiten, die zum Barwert angesetzt sind:
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| in TEUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 11.083 | 4.736 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten * | 505 | 0 |
| 11.588 | 4.736 |
* Erläuterungen zu den Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 sind in Anlage 5/2f. unter dem Abschnitt "Neue Standards und Interpretationen" zu finden.
Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen Sicherungsübereignungen an sieben Fahrzeugen (Valuta zum 30. September 2020 in Höhe von TEUR 108). Ferner sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 400 durch Grundpfandrechte gesichert. Siehe hierzu auch bei "Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten" (D.25.).
Der Konzern hat am 18. Dezember 2013 ein KfW Förderdarlehen, bestehend aus einer Fremdkapital- und einer Nachrangtranche, über die Commerzbank AG, Frankfurt am Main, in Höhe von TEUR 2.400 und TEUR 3.600 abgeschlossen. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Der Kredit dient der langfristigen Finanzierung der Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Das Darlehen wurde bereits zum 30. September 2015 in voller Höhe in Anspruch genommen. Das zinsvergünstigte Darlehen der öffentlichen Hand wurde zum Erstbewertungszeitpunkt mit dem beizulegenden Wert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Des Weiteren hat der Konzern am 8. Mai 2020 über die Commerzbank AG, Frankfurt am Main, ein Förderdarlehen im Rahmen des KfW Sonderprogramms 2020 über TEUR 7.900 erhalten. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Der Kredit dient der Unterstützung der Gesellschaft aufgrund der Corona-Pandemie. Das Darlehen wurde am 25. Mai 2020 in voller Höhe ausgezahlt. Das zinsvergünstigte Darlehen der öffentlichen Hand wurde zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Wert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
In der Bilanz werden nachfolgend aufgeführte Posten im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen ausgewiesen:
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| in TEUR | Buchwert nach IFRS 16 30.09.2019 | Buchwert nach IFRS 16 01.10.2019 * |
|---|---|---|
| Nutzungsrechte an | ||
| Geschäftsbauten | 1.906 | 2.814 |
| PKW | 80 | 0 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 45 | 63 |
| Computerzubehör | 49 | 93 |
| 2.080 | 2.970 | |
| Leasingverbindlichkeiten | ||
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 420 | 865 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 505 | 713 |
| 925 | 1.578 |
* Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurden vom Konzern nur Leasingvermögenswerte und Verbindlichkeiten für Leasingverhältnisse erfasst, die unter IAS 17 als Finanzierungsleasingverhältnisse einzustufen waren. Zu den Anpassungen aufgrund der erstmaligen Anwendung der Regelungen des IFRS 16 zum 01.10.2019 siehe Anlage 5/2f. unter dem Abschnitt "Neue Standards und Interpretationen".
Die Zuführungen zu den Nutzungsrechten während des Geschäftsjahres betrugen TEUR 542. Die Abschreibungen auf die Nutzungsrechte betrugen TEUR 618.
Der Rückgang der Nutzungsrechte an Geschäftsbauten steht in Höhe von TEUR 483 in Zusammenhang mit der Ausübung der Kaufoption betreffend das Büro- und Verwaltungsgebäude in Lichtenau. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere nachfolgenden Erläuterungen.
Die Gesamtergebnisrechnung zeigt folgende Beträge im Zusammenhang mit den Leasingverhältnissen:
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| in TEUR | 30.09.2020 |
|---|---|
| Abschreibung auf Nutzungsrechte | |
| Geschäftsbauten | 519 |
| PKW | 10 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 6 |
| Computerzubehör | 83 |
| Gesamt | 618 |
| Zinsaufwendungen | 24 |
| Aufwendungen im Zusammenhang mit kurzfristigen und geringwertigen Wirtschaftsgütern | 283 |
Der Konzern mietet verschiedene Bürogebäude sowie Fahrzeuge und Betriebs- und Geschäftsausstattung. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von ein bis neun Jahren abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen enthalten. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen werden bei der Bestimmung der Laufzeit dann berücksichtigt, wenn die Ausübung der Optionen als hinreichend sicher beurteilt wird. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten am Bereitstellungsdatum werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen bzw. Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Eine Neubeurteilung der ursprünglich getroffenen Einschätzung erfolgt dann, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände eintritt und wenn dies die bisherige Beurteilung beeinflussen kann, sofern das wesentliche Ereignis oder die Änderung der Umstände im Einflussbereich des Leasingnehmers liegt. Die Beurteilung wird spätestens überprüft, wenn eine Verlängerungs- oder Kündigungsoption tatsächlich ausgeübt (oder nicht ausgeübt) wird. Die Leasingverträge enthalten keine Kreditbedingungen, jedoch dürfen geleaste Vermögenswerte nicht als Sicherheit für Kreditaufnahmen verwendet werden.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2006 hat die Gesellschaft einen Immobilien-Leasingvertrag über Büro- und Verwaltungsgebäude in Lichtenau mit einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren abgeschlossen. Nach zehn bzw. 15 Jahren besteht eine Kaufoption zum Erwerb sämtlicher Anteile an den Leasingobjektgesellschaften, in deren Eigentum sich das Grundstück befindet. Die Gesellschaft wird zum 31. Dezember 2020 von dieser Kaufoption Gebrauch machen. Dabei wird das angesparte Mieterdarlehen mit dem Kaufpreis verrechnet. Bei der Überleitung vom Barwert zu den Mindestleasingzahlungen wurde ein Mieterdarlehen von insgesamt TEUR 1.316, das ratierlich aufgebaut wurde, berücksichtigt. Bei der Ermittlung des Barwerts wurde ein Zinssatz von 7,5 % p.a. zu Grunde gelegt. Das Mieterdarlehen wird über die Vertragslaufzeit aufgezinst und die zukünftigen Zinsen aus der Aufzinsung des Mieterdarlehens betragen zum Geschäftsjahresende TEUR 634 (i. V. TEUR 727).
Aufgrund der Ausübung der Kaufoption hat sich die erwartete Restlaufzeit des Leasingverhältnisses deutlich verkürzt und es liegt ein sog. "Triggering Event" vor. Deshalb wurde im Geschäftsjahr eine Neubewertung des Leasingverhältnisses vorgenommen, woraus sich eine Reduktion der Leasingverbindlichkeit in Höhe von TEUR 483 ergab, welche erfolgsneutral mit dem im Anlagevermögen bilanzierten Nutzungsrecht verrechnet wurde.
Die Restverbindlichkeit aus diesem Leasingverhältnis beläuft sich zum 30. September 2020 auf TEUR 105. Saldiert ergibt sich eine Restforderung in Höhe von TEUR 529, welche unter den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen ist. Zum Ausübungszeitpunkt des Optionsrechts wird die dann verbleibende Leasingnettoposition im Rahmen der Neubeurteilung des Nutzungsrechts berücksichtigt.
Es handelt sich in Höhe von TEUR 312 (i. V. TEUR 333) um den langfristigen Teil der Umsatzabgrenzungen aus Wartungsverträgen mit Kunden sowie Verpflichtungen aus langfristigen variablen Vergütungen TEUR 35 (i. V. TEUR 316).
Die Verpflichtungen aus variablen Vergütungen werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Für den darin enthaltenen langfristigen Anteil, der eine aktienkursbasierte Barvergütung betrifft (TEUR 35, i. V. TEUR 233), kommt IFRS 2 auf der Grundlage eines Binomialmodells zur Anwendung. Der andere Teil der Vergütung (TEUR 0, i. V. TEUR 83) betrifft einen vertraglich fixierten Bonus, der in Abhängigkeit von der Erreichung einer bestimmten Mindest-Konzern-Eigenkapitalrendite bezahlt wird. Die Bewertung basiert auf der erwarteten Entwicklung der relevanten Einflussfaktoren. Der kurzfristige Anteil der aktienkursbasierten Barvergütung beträgt TEUR 0 (i. V. TEUR 69). Siehe hierzu bei den "Sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten" (D.26.)
Die anteilsbasierte Vergütung betrifft seit Beginn des Geschäftsjahres 2016/2017 den Vorstand Herrn Dr. Lebherz und seit Beginn des Geschäftsjahres 2017/2018 die Vorstände Roland Götz und Dr. Georg Schöne aufgrund der Neuregelung der Dienstverträge zum 1. Oktober 2017. Diese kann nur bar ausgeglichen werden. Die daraus resultierenden Wertsteigerungsrechte werden ausübbar, wenn nach Ablauf von zwei bis sechs Jahren ein bestimmter Aktienbasispreis überschritten wird. Die Anzahl der ausübbaren Wertsteigerungsrechte nach zwei Jahren beträgt 20.000 (R. Götz), 25.500 (Dr. Lebherz) bzw. 30.000 (Dr. Schöne) Stück. Hierfür wurde im Geschäftsjahr ein Aufwand von TEUR 0 berücksichtigt.
Zum 30. September 2020 sind keine Wertsteigerungsrechte ausübbar.
Der Ausübungspreis für die Wertsteigerungsrechte beträgt am Ende der Berichtsperiode für zwei Verträge EUR 6,41 sowie für einen Vertrag EUR 7,09. Nachfolgende Tabelle enthält die der Bewertung der Wertsteigerungsrechte zugrunde gelegten Parameter:
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| 30.09.2020 | 30.09.2019 | |
|---|---|---|
| Dividendenrendite | 0,27 % und 0,18 % | 0,7 % |
| Erwartete Volatilität | 47,15 % | 37,6 und 38,82 % |
| Risikoloser Zinssatz | -0,66 % bis 0,71 % | -0,76 % bis -0,82 % |
| Antizipierte Laufzeit der Wertsteigerungsrechte | 0 bis 3 Jahre | 0 bis 4 Jahre |
| Erwarteter Aktienkurs | EUR 0,19 bis EUR 0,59 | EUR 0,45 bis EUR 2,20 |
| Angewandtes Modell | Binomial | Binomial |
Die antizipierte Laufzeit der Wertsteigerungsrechte basiert auf den aktuellen Erwartungen und entspricht nicht zwingend dem tatsächlich eintretenden Ausübungsverhalten der Berechtigten. Der erwarteten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von der historischen Volatilität über einen der Laufzeit der Wertsteigerungsrechte ähnlichen Zeitraum auf künftige Trends geschlossen werden kann, wobei die tatsächlich eintretende Volatilität von den getroffenen Annahmen abweichen kann. Die angegebenen Bandbreiten ergeben sich aus unterschiedlichen Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten der virtuellen Aktienoptionen für die einzelnen Vorstandsmitglieder.
Die passiven latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:
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| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Stand am 01.10. (vor Verrechnung) | 2.677 | 2.905 |
| Währungseffekte | -9 | 0 |
| Zunahme | 0 | 0 |
| Abnahme | 135 | 228 |
| 2.533 | 2.677 | |
| Verrechnung mit aktiven latenten Steuern | -941 | -966 |
| Stand am 30.09. | 1.592 | 1.711 |
Die ermittelten Ansatz- und Bewertungsunterschiede auf temporäre Differenzen zwischen der Steuerbilanz und dem Konzern-Abschluss führten in folgenden Posten zu passiven latenten Steuern:
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| in TEUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Entwicklungskosten | 2.204 | 2.056 |
| Anlagevermögen | 117 | 108 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5 | 7 |
| Vertragsvermögenswerte | 11 | 147 |
| Sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände | 0 | 1 |
| Sonstige langfristige Vermögensgegenstände | 82 | 258 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 11 | 10 |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 103 | 90 |
| 2.533 | 2.677 | |
| Verrechnung mit aktiven latenten Steuern | -941 | -966 |
| 1.592 | 1.711 |
Rückstellungen werden gemäß IAS 37 in Höhe des Betrags angesetzt, der nach bestmöglicher Schätzung erforderlich ist, um alle gegenwärtigen Verpflichtungen gegenüber Dritten am Bilanzstichtag abzudecken. Künftige Ereignisse, die sich auf den zur Erfüllung einer Verpflichtung erforderlichen Betrag auswirken können, sind in den Rückstellungen berücksichtigt, sofern sie mit hinreichender objektiver Sicherheit vorausgesagt werden können und sofern diese Verpflichtungen aus Vorgängen der Vergangenheit resultieren.
Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. aus einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung der Rückstellung wird in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. Ist der aus einer Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der für die Schuld spezifische Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwendungen erfasst.
Über die Zusammensetzung und Entwicklung des Postens gibt die nachfolgende Übersicht Auskunft:
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| in TEUR | Stand 30.09.2019 | Währungsdifferenz | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | Stand 30.09.2020 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Steuerrückstellungen | 165 | 0 | 4 | 1 | 13 | 173 |
| Sonstige Rückstellungen | ||||||
| Personal | 49 | 0 | 46 | 3 | 47 | 47 |
| Ausstehende Rechnungen | 113 | -4 | 103 | 4 | 81 | 83 |
| Übrige | 263 | 0 | 33 | 188 | 56 | 98 |
| 425 | -4 | 182 | 195 | 184 | 228 | |
| Gesamt | 590 | -4 | 186 | 196 | 197 | 401 |
Die auf der Passivseite ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen und Vertragsverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
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| in TEUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Vertragsverbindlichkeiten | 546 | 414 |
| Sonstige erhaltene Anzahlungen | 87 | 214 |
| 633 | 628 |
Erhaltene Anzahlungen auf Vertragsvermögenswerte werden in Höhe der angearbeiteten Aufträge auf der Aktivseite mit dem Posten Vertragsvermögenswerte saldiert und im Übrigen auf der Passivseite offen als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung des Konzerns, einem Kunden Güter oder Dienstleistung zu übertragen, für die er von diesem eine Gegenleistung empfangen (bzw. noch zu empfangen) hat. Vertragsverbindlichkeiten werden als Umsatz erfasst, sobald der Konzern die vertraglichen Leistungen erfüllt.
Der Gesamtbetrag der erhaltenen Anzahlungen gliedert sich wie folgt:
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| in TEUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Gesamtbetrag der erhaltenen Zahlungen | 1.240 | 1.156 |
| davon mit Vertragsvermögenswerten saldiert | 607 | 528 |
| 633 | 628 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Zahlungsverpflichtungen für Güter und Leistungen, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erworben wurden. Die Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungsverpflichtung innerhalb von einem Jahr oder weniger fällig ist. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden bilanziert.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Es bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen bestehen wie auch im Vorjahr in voller Höhe gegenüber Dritten.
Verbindlichkeiten werden angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, zum Ausgleich einer Verpflichtung abfließen werden und dieser Betrag verlässlich ermittelt werden kann. Die Verbindlichkeiten sind zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt.
Sie setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 420 | 519 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.506 | 327 |
| Kontokorrentkredite gegenüber Kreditinstituten | 0 | 2 |
| Übrige sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 5 | 0 |
| 1.931 | 848 |
Die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten betreffen die nach IFRS 16 aktivierten Leasing-Verhältnisse (siehe B. Rechnungslegungsgrundsätze). In den Folgejahren vermindern die an die jeweiligen Leasinggeber zu zahlenden Leasingraten in Höhe des Tilgungsanteils die Verbindlichkeit. Der Zinsanteil der Zahlungen wird ergebniswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Die Entwicklung der liquiden Mittel und der Kontokorrentkredite, die den Finanzmittelfonds gemäß IAS 7 bilden, ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung bzw. im Konzern-Anhang unter F. dargestellt.
Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen Sicherungsübereignungen an sieben Fahrzeugen (Valuta zum 30. September 2020 in Höhe von TEUR 108). Ferner sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 400 durch Grundpfandrechte gesichert. Siehe hierzu auch bei "Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten" (D.18.).
Sie sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt und setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Steuern | 680 | 940 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 187 | 122 |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 2.457 | 3.015 |
| Kurzfristige Rechnungsabgrenzungsposten | 2.277 | 1.306 |
| 5.601 | 5.383 |
Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Personalverpflichtungen.
Der kurzfristige Rechnungsabgrenzungsposten umfasst abgegrenzte Erlöse aus Wartungsverträgen.
Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die LS telcom AG erfasst die Umsätze übereinstimmend mit IFRS 15. Umsätze für Produktverkäufe werden mit Übergang der Kontrolle an den Gütern oder Dienstleistungen auf den Kunden realisiert.
Der Bilanzierung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden liegen die folgenden fünf Stufen zugrunde:
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| ― | Identifizierung des Vertrags bzw. der Verträge mit einem Kunden |
| ― | Identifizierung eigenständiger Leistungsverpflichtungen im Vertrag |
| ― | Bestimmung des Transaktionspreises |
| ― | Verteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtung |
| ― | Umsatzrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen |
Der Umsatzrealisierung liegt eine Aufteilung des Transaktionspreises aus dem Kundenvertrag auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise einzelner Leistungsverpflichtungen zugrunde. Der Transaktionspreis wird um erwartete Rabatte und andere ähnliche Abzüge wie Skonti gekürzt.
Software- und Hardwareprojekte werden auf Basis des fünf Stufen Modells bei einem Auftragsvolumen über einem bestimmten Schwellenwert einzeln untersucht und in Abhängigkeit von den individualvertraglichen Regelungen sowie der Rechtslage im jeweiligen für die Vertragsbedingungen relevanten Land beurteilt, ob die eigenständigen Leistungsverpflichtungen zeitraum- oder zeitpunktbezogen zu realisieren sind.
Umsätze aus Dienstleistungsgeschäften (Wartung, Service und Seminare) werden mit Erbringung der Dienstleistungen zeitraumbezogen erfasst.
Die Aufteilung der Umsatzerlöse erfolgt nach Unternehmensbereichen und Regionen und ist in den Erläuterungen zur "Segmentberichterstattung" in Abschnitt G. wiedergegeben. Die ermittelten Umsatzerlöse resultieren aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Die Umsatzerlöse umfassen mit EUR 12,4 Mio. (i. V. EUR 12,3 Mio.) Wartungserlöse und mit EUR 13,4 Mio. (i. V. EUR 20,0 Mio.) Umsätze aus dem Verkauf von Gütern und Dienstleistungen.
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| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Währungsgewinne | 192 | 889 |
| Auflösung von Rückstellungen | 195 | 42 |
| Ausbuchung von Verbindlichkeiten | 355 | 25 |
| Sonstige Erträge | 391 | 243 |
| 1.133 | 1.199 |
Sie beinhalten ausschließlich aktivierte Entwicklungskosten für die im Geschäftsjahr selbst erstellte Software und Hardware. Zur Bewertung vgl. D.3.
Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für bezogene Waren | 864 | 2.742 |
| Aufwendungen für Fremdleistungen | 3.261 | 2.627 |
| 4.125 | 5.369 |
Der Ausweis betrifft im Wesentlichen Gehälter sowie soziale Abgaben.
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| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 15.330 | 15.685 |
| Soziale Abgaben | 2.619 | 2.527 |
| 17.949 | 18.212 | |
| Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt | 222 | 225 |
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| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Planmäßige Abschreibung von Sachanlagen | 1.423 | 893 |
| Planmäßige Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten | 3.347 | 3.110 |
| Außerplanmäßige Abschreibung von Immertiellen Vermögenswerten | 90 | 55 |
| Summe Abschreibungsaufwand | 4.860 | 4.058 |
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| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Vertriebs- und Reisekosten | 1.008 | 1.758 |
| Kursverluste | 1.285 | 130 |
| Reparatur- und Instandhaltungskosten | 374 | 299 |
| Verwaltungskosten | 493 | 469 |
| Rechts- und Beratungskosten | 525 | 468 |
| Wertminderungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte | 546 | 424 |
| Gebäude- und Grundstückskosten | 380 | 710 |
| Versicherungen und Beiträge | 194 | 187 |
| Übrige | 1.185 | 1.094 |
| 5.990 | 5.539 |
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| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Ergebnis aus at equity bewerteten Beteiligungen | -156 | 63 |
| Zinserträge | 7 | 15 |
| Zinsaufwendungen | 194 | 148 |
| -343 | -70 |
Das Ergebnis aus at equity bewerteten Beteiligungen resultiert aus dem anteiligen Jahresergebnis (TEUR -156) der NG Networks Co., Ltd., im Geschäftsjahr 2019/2020.
Die Zinserträge resultieren aus Guthaben bei Kreditinstituten.
Zinsaufwendungen ergeben sich aufgrund der Inanspruchnahme von Kreditlinien und Avalen sowie Zinsanteilen aus Finanzierungsleasingverträgen.
Die Ertragsteuern umfassen die Aufwendungen und Erträge aus tatsächlichen und latenten Steuern. Die Ertragsteuern werden erfolgswirksam erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst.
Der Ertrag (i. V. Aufwand) aus Ertragsteuern setzt sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Laufende Steuern | 96 | 238 |
| Latente Steuern | -623 | 133 |
| -527 | 371 |
Der Ertrag (i.V. Aufwand) aus latenten Steuern setzt sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Veränderung der Unterschiede nationale Handels- und Steuerbilanz | -145 | 176 |
| IFRS-Anpassungen | ||
| Leasing | 22 | 15 |
| Veränderung aktive latente Steuern auf Verlustvorträge | -544 | 405 |
| Rückgängigmachung Pauschalwertberichtigung | -2 | 2 |
| Entwicklungskosten | 149 | -254 |
| Langfristige Rückstellungen | -15 | -15 |
| Kurzfristige Rückstellungen | -19 | -15 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 14 | 15 |
| Erfolgswirksamen Konsolidierungsmaßnahmen | 2 | -7 |
| Forderungen aus Lieferung und Leistung | 33 | -46 |
| Vertragsvermögenswerte | -118 | -143 |
| -623 | 133 |
Der Unterschied zwischen dem tatsächlichen Steueraufwand bzw. -ertrag und dem rechnerischen Steueraufwand bzw. -ertrag, der sich bei einem Steuersatz für die Gesellschaft von 28 % (i. V. 28 %) ergeben würde, setzt sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Konzern-Ergebnis vor Ertragsteuern | -2.999 | 2.371 |
| Rechnerischer Steuerertrag (i. V. Steueraufwand) (28 %) | -840 | 664 |
| Nicht angesetzte Verluste des Geschäftsjahres | 441 | 132 |
| Nutzung nicht aktivierter Verlustvorträge | -178 | -603 |
| Auflösung Wertberichtigung auf Aktivierung von Verlustvorträgen | -180 | 0 |
| Wertberichtigung von in Vorjahren aktivierten Verlustvorträgen | 0 | 146 |
| Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben | 10 | 8 |
| Steuerfreie Einnahmen | -26 | -6 |
| Ausländische Quellensteuer | 67 | 83 |
| Periodenfremde tatsächliche Ertragsteuern | 0 | -36 |
| Unterschiedliche Steuersätze | 119 | -2 |
| Steuersatzänderung | 0 | 0 |
| Sonstiges | 60 | -15 |
| Tatsächlicher Steuerertrag (i. V. Steueraufwand) | -527 | 371 |
Die erwartete Steuerbelastung auf das steuerliche Ergebnis beträgt im Vorjahr sowie zum Bilanzstichtag 28 % und errechnet sich wie folgt:
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| Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 340 % | 11,9 % |
| Körperschaftsteuer (15 % vom Gewinn nach Gewerbesteuer) | 15,0 % |
| Solidaritätszuschlag (5,5 % der Körperschaftsteuer) | 0,8 % |
| Tarifbelastung | 27,7 % |
| Gerundet | 28 % |
Zur Ermittlung des Ergebnisses pro Aktie nach IAS 33 wird das den Aktionären zuzurechnende Jahresergebnis durch den gewichteten Durchschnitt der ausgegebenen Aktien dividiert.
Die Anzahl der Aktien betrug im Jahresdurchschnitt 5.817.000 (i. V. 5.817.000). Das Konzern-Jahresergebnis beläuft sich auf TEUR -2.192 (i. V. TEUR 1.925). Demgemäß ergibt sich ein Ergebnis je Aktie von EUR -0,38 (i. V. EUR 0,33). Ein verwässertes Ergebnis je Aktie war nicht zu berechnen.
Die Konzern-Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich der Zahlungsmittelbestand im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzuflüsse und -abflüsse verändert hat. In Übereinstimmung mit IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit unterschieden.
Als Mittelzufluss und -abfluss aus der betrieblichen Tätigkeit wird die Umsatztätigkeit angezeigt, durch die der Cashflow generiert wird.
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie Beteiligungen sind im Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit enthalten.
Der Finanzmittelfonds besteht aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Diese enthalten neben den liquiden Mitteln auch jederzeit rückzahlbare Kontokorrentkredite von Banken. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzten sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Liquide Mittel | 11.781 | 2.282 |
| Kontokorrentkredite | 0 | -2 |
| 11.781 | 2.280 |
Die Kontokorrentkredite werden in der Konzern-Bilanz unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen (siehe hierzu D.25.).
Die Überleitungsrechnung zur Veränderung von Finanzverbindlichkeiten gem. IAS 7 stellt sich wie folgt dar:
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| in TEUR | 30.09.2019 | Zahlungswirksam | Nicht zahlungswirksam | 30.09.2020 |
|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 5.062 | 7.728 | -201 | 12.589 |
| Kontokorrentkredite gegenüber Kreditinstituten | 2 | -2 | 0 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 519 | -853 | 1.259 | 925 |
| Gesamt | 5.583 | 6.873 | 1.058 | 13.514 |
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| in TEUR | 30.09.2018 | Zahlungswirksam | Nicht zahlungswirksam | 30.09.2019 |
|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 5.462 | -400 | 0 | 5.062 |
| Kontokorrentkredite gegenüber Kreditinstituten | 25 | -23 | 0 | 2 |
| Leasingverbindlichkeiten | 972 | -542 | 89 | 519 |
| Gesamt | 6.459 | -965 | 89 | 5.583 |
Der LS telcom Konzern bildet in seinem internen Berichtswesen die Unternehmenstätigkeit differenziert ab. Auf Basis dieses internen Berichtswesens beurteilt der Vorstand, der als verantwortliche Unternehmensinstanz für den Erfolg der verschiedenen Geschäftsbereiche und die Zuteilung der Ressourcen verantwortlich ist, die Geschäftstätigkeit unter verschiedenen Gesichtspunkten.
Bei der LS telcom AG werden zum Zweck der Unternehmenssteuerung die berichtspflichtigen Segmente -in Übereinstimmung mit der internen Berichtsstruktur des LS telcom Konzerns -in "Hardwarenahe Systeme", "Dienstleistungen" und "Softwaresysteme" aufgeteilt. Die einzelnen Segmente können folgendermaßen charakterisiert werden:
Das Segment "Hardwarenahe Systeme" beschreibt die Teilgeschäfte mit Hardware-Systemlösungen, typischerweise mit höherem Materialeinsatz. In "Hardwarenahe Systeme" gehen die Lieferung und Implementierung von integrierten Funkmesssystemen ebenso mit ein wie auch beispielsweise der Aufbau von Sender- oder Generator-Containern, deren Installation und Inbetriebnahme.
Unter "Dienstleistungen" werden sämtliche Tätigkeiten zusammengefasst, die LS telcom in Form von Trainings-, Planungs-, Ingenieur- und Beratungsdienstleistungen erbringt und die nicht Teil von Software- oder Hardwareprojekten sind. Als Kunden werden hier unter anderem spezielle Nutzer von Funkfrequenzspektrum, Netzbetreiber und Regulierungsbehörden bedient. Des Weiteren sind hierin auch Geschäfte enthalten, bei denen LS telcom-Dienstleistungen und Material Dritter als reiner Wiederverkäufer vermittelt, wobei diese Geschäfte in der Regel in engem Zusammenhang mit anderen Projekten des Konzerns stehen.
Das Segment "Softwaresysteme" beinhaltet das reine Softwaregeschäft, einschließlich des Projektgeschäfts (mit Regulierungsbehörden und anderen Kunden), bei dem Produkte aus allen Geschäftsbereichen (Rundfunk-, Mobilfunk- und Richtfunkplanungsmodule sowie administrative Datenbanklösungen) zum Einsatz kommen und von der LS telcom in umfassende Systemlösungen integriert werden. Dieses Berichtssegment umfasst daneben auch das Geschäft mit einzelnen, softwarebasierten Funknetzplanungsprodukten (Einzelmodule) und betrifft damit überwiegend das klassische, skalierbare Software-Lizenzgeschäft. Der Verkauf von solchen Einzelmodulen enthält typischerweise weniger Anpassungsleistungen als die vorgenannten, umfangreicheren und komplexeren Softwareprojekte.
Die Aufgliederung der zu berichtenden Kennzahlen stellt sich wie folgt dar:
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| in TEUR Geschäftsjahr zum 30.09.2020 | Hardwarenahe Systeme | Dienstleistungen | Softwaresysteme | Überleitung | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse mit externen Kunden | 1.385 | 6.334 | 18.084 | 0 | 25.803 |
| Investitionen | 286 | 107 | 3.677 | 0 | 4.070 |
| Abschreibungen | 546 | 433 | 3.881 | 0 | 4.860 |
| Segmentergebnis | -2.115 | -174 | -402 | 0 | -2.691 |
| Vermögenswerte des Segments | 3.330 | 9.313 | 25.611 | 1.369 | 39.623 |
| Schulden des Segments | 1.582 | 5.271 | 12.435 | 4.198 | 23.486 |
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| in TEUR Geschäftsjahr zum 30.09.2019 | Hardwarenahe Systeme | Dienstleistungen | Softwaresysteme | Überleitung | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse mit externen Kunden | 5.810 | 6.539 | 19.980 | 0 | 32.329 |
| Investitionen | 785 | 88 | 2.146 | 58 | 3.077 |
| Abschreibungen | 1.097 | 161 | 2.800 | 0 | 4.058 |
| Segmentergebnis | -329 | 725 | 2.045 | 0 | 2.441 |
| Vermögenswerte des Segments | 3.070 | 8.336 | 21.832 | 1.083 | 34.321 |
| Schulden des Segments | 1.035 | 4.305 | 7.835 | 2.723 | 15.898 |
Den Bewertungsgrundsätzen für die Segmentberichterstattung liegen die im Konzern-Abschluss verwendeten IFRS zugrunde. Die Segmentinformationen umfassen sowohl direkt zuordenbare als auch sinnvoll verteilbare Größen.
Um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Geschäftsfelder zu bestimmen, wird das Betriebsergebnis der Segmente vom Vorstand getrennt überwacht. Die Entwicklung bzw. Leistung der Geschäftsfelder wird anhand dieses Segmentergebnisses (EBIT ohne die Ergebnisse aus assoziierten Unternehmen) beurteilt.
Umsätze zwischen den Segmenten werden nicht getätigt.
Da die Konzern-Finanzierung (Zinsaufwendungen und -erträge) sowie die Ertragsteuern und das Ergebnis aus den assoziierten Unternehmen konzerneinheitlich gesteuert werden, erfolgt keine Zuordnung zu den einzelnen Geschäftssegmenten.
Die Investitionen beziehen sich auf die Zugänge zu den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.
Segmentvermögen und -schulden umfassen alle Vermögenswerte und Schulden, die der betrieblichen Sphäre zuzuordnen sind und deren positive und negative Ergebnisse das Betriebsergebnis bestimmen. Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen werden dabei dem operativen Geschäftsbetrieb zugerechnet.
Zum Segmentvermögen zählen insbesondere immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte. Die Betrachtung der Vermögenswerte nach Segmenten erfolgt ohne die Angaben zum Ansatz assoziierter Unternehmen, zu aktiven latenten Steuern und zu Ertragsteuerforderungen, da diese Vermögenswerte auf Konzern-Ebene überwacht werden.
Die Segmentschulden betreffen insbesondere langfristige finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen. Die Betrachtung der Schulden nach Segmenten erfolgt ohne die Angabe zu den passiven latenten Steuern. Zusätzlich erfolgt keine Steuerung auf Segmentebene -sondern auf Ebene des Konzerns -anhand der Größen kurzfristige finanzielle Verpflichtungen und Leasingverbindlichkeiten sowie den Steuerrückstellungen.
Die Informationen zu den geografischen Gebieten des Konzerns stellen sich wie folgt dar:
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| in TEUR Außenumsatz | Inland | Europa | Mittlerer Osten | Asien/ Pazifik | Afrika | Nord- und Südamerika |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019/2020 | 3.851 | 7.152 | 3.450 | 3.490 | 2.353 | 5.507 |
| 2018/2019 | 4.644 | 7.734 | 4.373 | 4.555 | 6.261 | 4.762 |
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| in TEUR Außenumsatz | Gesamt |
|---|---|
| 2019/2020 | 25.803 |
| 2018/2019 | 32.329 |
Im Geschäftsjahr 2019/2020 hat ein Kunde (i. V. kein Kunde) 10 % oder mehr zum Konzern-Umsatz beigetragen. Die vorstehenden Informationen zu den Umsätzen sind nach dem Standort des jeweiligen Kunden gegliedert.
Die langfristigen Vermögenswerte gliedern sich wie folgt:
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| in TEUR Langfristige Vermögenswerte | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Inland | 12.284 | 13.176 |
| Europa | 1.181 | 915 |
| Afrika | 199 | 192 |
| Nordamerika | 5.172 | 5.238 |
| Mittlerer Osten | 3 | 8 |
| 18.839 | 19.529 |
Die hier ausgewiesenen langfristigen Vermögenswerte umfassen die immateriellen Vermögenswerte, den Geschäfts- oder Firmenwert, die Sachanlagen sowie sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte.
Die Gesellschaft unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen neben Adressenausfallrisiken und Liquiditätsrisiken unter anderem Risiken aus der Veränderung von Wechselkursen und Zinssätzen. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen. Bezüglich der Marktpreisrisiken werden je nach Einschätzung des Risikos ausgewählte derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich als Sicherungsinstrumente genutzt, d. h. für Handels- oder andere spekulative Zwecke kommen sie nicht zum Einsatz. Am Bilanzstichtag bestanden keine derivativen Finanzinstrumente. Die Grundzüge der Finanzpolitik werden jährlich vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Bestimmte Transaktionen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand, der darüber hinaus regelmäßig über den Umfang und den Betrag des aktuellen Risiko-Exposures informiert wird.
Aus den nachfolgenden Tabellen sind ausgehend von den relevanten Bilanzposten, die Zusammenhänge zwischen den Kategorien nach IFRS 9 und der Klassifikation nach IFRS 7 und den Wertansätzen der Finanzinstrumente ersichtlich.
Die vom Konzern gehaltenen Finanzinstrumente sind folgenden Bewertungskategorien zugeordnet:
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| Buchwerte Finanzinstrumente | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Bilanzposten 30.09.2020 | zum Fair Value bewertet | zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Buchwerte übrige |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | ||||
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 0 | 0 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.163 | 5.163 | ||
| Vertragsvermögenswerte | 477 | 477 | ||
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 529 | 529 | ||
| Zahlungsmittel | 11.781 | 11.781 | ||
| Langfristige Schulden | ||||
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 11.588 | 11.588 | ||
| Kurzfristige Schulden | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 962 | 962 | ||
| Vertragsverbindlichkeiten | 547 | 547 | ||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 1.931 | 1.931 |
Die Spalte "Buchwerte übrige" enthält keine Werte mehr, da seit dem Geschäftsjahr 2019/2020 mit Einführung von IFRS 16 alle Posten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Im Vorjahr waren unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 519 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing ausgewiesen, die zum damaligen Zeitpunkt gemäß IAS 17 bewertet wurden.
Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten ein zinsbegünstigtes KfW-Darlehen in Höhe von TEUR 3.738 (i. V. TEUR 4.627) sowie ein weiteres, im Geschäftsjahr neu hinzugekommenes Förderdarlehen im Rahmen des KfW Sonderprogramms 2020 in Höhe von TEUR 7.275 (i. V. TEUR 0).
Bei der Erstellung des Konzern-Abschlusses wird grundsätzlich das Anschaffungskostenprinzip angewandt. Eine Ausnahme hiervon bildet die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Zum Bilanzstichtag bestanden keine derivativen Finanzinstrumente.
Der Buchwert der Zahlungsmittel kommt ihrem Zeitwert aufgrund der kurzen Laufzeit dieser Finanzinstrumente sehr nahe.
Bei Forderungen und Schulden, denen normale Handelskreditbedingungen zugrunde liegen, kommt der auf historischen Anschaffungskosten beruhende Buchwert dem Zeitwert ebenfalls sehr nahe.
Der Zeitwert der langfristigen Schulden beruht auf den aktuellen Zinssätzen für Fremdkapitalaufnahmen mit dem gleichen Fälligkeits- und Bonitätsprofil. Der Zeitwert des Fremdkapitals weicht derzeit kaum vom Buchwert ab.
Die vom Konzern gehaltenen Finanzinstrumente im Vorjahr waren den folgenden Bewertungskategorien zugeordnet:
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| Buchwerte Finanzinstrumente | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Bilanzposten 30.09.2019 | zum Fair Value bewertet | zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Buchwerte übrige |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | ||||
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 1 | 1 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 8.424 | 8.424 | ||
| Vertragsvermögenswerte | 1.220 | 1.220 | ||
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 7 | 7 | ||
| Zahlungsmittel | 2.282 | 2.282 | ||
| Langfristige Schulden | ||||
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 4.736 | 4.736 | ||
| Kurzfristige Schulden | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.088 | 1.088 | ||
| Vertragsverbindlichkeiten | 414 | 414 | ||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 848 | 329 | 519 |
Daraus ergeben sich aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 die folgenden Werte:
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| in TEUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (Vermögenswerte) | 17.950 | 11.934 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (Schulden) | 15.028 | 6.567 |
Das in der Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung enthaltene Nettoergebnis nach Bewertungskategorien stellt sich wie folgt dar:
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| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (IFRS 9) | -339 | -376 |
| -339 | -376 |
In der Nettoposition sind Auflösungen zu Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 9) sowie aufgrund von Uneinbringlichkeit abgeschriebene Beträge in Höhe von TEUR 43 (i. V. TEUR 56) enthalten. Zugeführt wurden TEUR 553 (i. V. TEUR 441). Darüber hinaus sind Erlöse aus der Auflösung von Wertminderungen nach IFRS 9 in Höhe von TEUR 104 (i. V. TEUR 9) enthalten.
Das Zinsergebnis aus Finanzinstrumenten stellt sich wie folgt dar:
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| in TEUR Zinsergebnis aus Finanzinstrumenten | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (IFRS 9) | -187 | -133 |
| -187 | -133 |
Der LS telcom Konzern ist aus seinem operativen Geschäft einem Adressenausfallrisiko ausgesetzt. Im operativen Geschäft werden die Außenstände dezentral und fortlaufend überwacht.
Die LS telcom AG beurteilt auf zukunftsgerichteter Basis die mit ihren Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, verbundenen erwarteten Verluste. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Schuldinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
IFRS 9 sieht drei Stufen vor, welche die Höhe der zu erfassenden Verluste bestimmen. Danach sind bereits bei Zugang erwartete Verluste in Höhe des Barwerts eines erwarteten 12-Monats-Verlusts zu erfassen (Stufe 1). Liegt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vor, ist die Risikovorsorge bis zur Höhe der erwarteten Verluste der gesamten Restlaufzeit aufzustocken (Stufe 2). Bei Stufe 3 (Eintritt eines objektiven Hinweises) ist die Risikovorsorge bis zur Höhe der erwarteten Verluste der gesamten Restlaufzeit aufzustocken.
Bei der Beurteilung, ob es seit erstmaliger Erfassung zu einer signifikanten Erhöhung des Ausfallsrisikos kam, berücksichtigt die LS telcom AG sowohl qualitative als auch quantitative Informationen, die verfügbar und entscheidungsrelevant sind, eine solche Beurteilung zu unterstützen. Dies beinhaltet sowohl historische als auch zukünftige Informationen. Folgende Faktoren werden bei der Einstufung des Ausfallrisikos berücksichtigt.
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| ― | Art des Finanzinstruments |
| ― | Art der Sicherheit |
| ― | Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes |
| ― | Restlaufzeit |
| ― | Branche |
Unabhängig von der oben beschriebenen Beurteilung, wird im Fall eines Rückstands vertraglich vereinbarter Zahlungen von mehr als 30 Tagen von einer signifikanten Verschlechterung des Kreditrisikos ausgegangen, sofern keine verfügbaren und entscheidungsrelevanten Informationen das Gegenteil besagen. Der Konzern überwacht in regelmäßigen Abständen, ob die genannten Kriterien bei der Beurteilung des Ausfallrisikos weiterhin angemessen sind und passt diese, sofern nicht mehr zutreffend, entsprechend an.
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet die LS telcom AG den gemäß IFRS 9 zulässigen vereinfachten Ansatz an, nach dem für alle Instrumente unabhängig von ihrer Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit zu erfassen ist. Das bedeutet, es erfolgt eine pauschale Zuordnung zu Stufe 2 bei Zugang und ein Transfer in Stufe 3, soweit objektive Hinweise auf Wertminderung vorliegen. Eine Zuordnung zu Stufe 1 ist untersagt.
Objektive Hinweise für eine Wertminderung können in folgenden Situationen bestehen:
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| ― | erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder der Gegenpartei, |
| ― | ein Vertragsbruch, wie etwa ein Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, |
| ― | eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht, oder |
| ― | das durch finanzielle Schwierigkeiten bedingte Verschwinden eines aktiven Marktes für diesen finanziellen Vermögenswert. |
Eine Wertminderung führt zu einer direkten Minderung des Buchwerts aller betroffenen finanziellen Vermögenswerte, mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, deren Buchwert durch ein Wertminderungskonto gemindert wird. Wird eine wertberichtigte Forderung aus Lieferungen und Leistungen oder ein Vertragsvermögenswert als uneinbringlich eingeschätzt, erfolgt der Verbrauch gegen das Wertminderungskonto. Nachträgliche Eingänge auf bereits als Wertberichtigung erfasste Beträge werden ebenfalls gegen das Wertminderungskonto gebucht. Änderungen des Buchwerts des Wertminderungskontos werden erfolgswirksam über die Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung erfasst.
Zur Bemessung der erwarteten Verluste werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte auf Basis der Überfälligkeitstage zusammengefasst. Die erwarteten Verlustquoten beruhen auf historischen Ausfällen sowie aktuellen und zukunftsorientierten Informationen zu makroökonomischen Faktoren, die sich auf die Fähigkeit der Kunden, die Forderungen zu begleichen, auswirken.
Auf dieser Grundlage wurde die Wertminderung im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte wie folgt ermittelt:
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| in TEUR Altersstruktur Forderungen 30.09.2020 | Bruttobuchwert | Erwartete Verlustrate | Wertminderung |
|---|---|---|---|
| nicht fällig bis 30 Tage überfällig | 5.627 | 1 % | 56 |
| 31 bis 120 Tage überfällig | 572 | 5 % | 29 |
| 121 bis 180 Tage überfällig | 266 | 10 % | 26 |
| 181 bis 360 Tage überfällig | 249 | 30 % | 75 |
| mehr als 360 Tage überfällig | 428 | 40 % | 171 |
| Summe | 7.142 | 357 |
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| in TEUR Altersstruktur Forderungen 30.09.2019 | Bruttobuchwert | Erwartete Verlustrate | Wertminderung |
|---|---|---|---|
| nicht fällig bis 30 Tage überfällig | 7.614 | 1,06 % | 81 |
| 31 bis 120 Tage überfällig | 970 | 5 % | 49 |
| 121 bis 180 Tage überfällig | 3 | 10 % | 0 |
| 181 bis 360 Tage überfällig | 911 | 30 % | 273 |
| mehr als 360 Tage überfällig | 698 | 40 % | 279 |
| Summe | 10.196 | 682 |
Die Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:
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| in TEUR | Stufe 2 | Stufe 3 | Summe |
|---|---|---|---|
| Stand zum 30.09.2018 gemäß IAS 39 ermittelt | 0 | 0 | 164 |
| Einstufung im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 9 | 241 | 164 | 405 |
| Nicht in Anspruch genommene, aufgelöste Beträge | 0 | -9 | -9 |
| Neu gebildete Wertberichtigungen | 441 | 0 | 441 |
| Transfer von Stufe 2 zu 3 | 0 | 0 | 0 |
| Transfer von Stufe 3 zu 2 | 0 | 0 | 0 |
| Aufgrund von Uneinbringlichkeit während des Geschäftsjahres abgeschriebene Beträge | 0 | -56 | -56 |
| Stand zum 30.09.2019 gemäß IFRS 9 ermittelt | 682 | 99 | 781 |
| Nicht in Anspruch genommene, aufgelöste Beträge | -104 | 0 | -104 |
| Neu gebildete Wertberichtigungen | 208 | 345 | 553 |
| Transfer von Stufe 2 zu 3 | -401 | 401 | 0 |
| Transfer von Stufe 3 zu 2 | 0 | 0 | 0 |
| Aufgrund von Uneinbringlichkeit während des Geschäftsjahres abgeschriebene Beträge | 0 | -45 | -45 |
| Währung | -28 | -37 | -65 |
| Stand zum 30.09.2020 gemäß IFRS 9 ermittelt | 357 | 763 | 1.120 |
Das tatsächliche Ausfallrisiko im Geschäft mit Kunden ist sehr gering, da der LS telcom Konzern vorrangig Endkunden mit erstklassiger Bonität bedient und in Zweifelsfällen durch vertragliche Gestaltung (geeignete Zahlungsbedingungen) die Minimierung dieses Risikos derart sicherstellt, dass wenigstens aufwands- und kostenseitig kein substantieller Schaden bei LS telcom AG verbleibt.
Das Ausfallrisiko aus Zahlungsmittel sowie sonstigen finanziellen Vermögenswerten ist gering und es werden keine Kreditverluste erwartet, da die Vertragsparteien Banken mit ausgezeichneten Kreditratings von internationalen Kreditratingagenturen sind.
Eine kontinuierlich gepflegte und überwachte Liquiditätsvorausschau sowie vorhandene Kreditlinien stellen primär sicher, dass eine ausreichende Liquiditätsversorgung des LS telcom Konzerns jederzeit gewährleistet ist. Des Weiteren pflegt die Gesellschaft eine offene und vertrauensvolle Kommunikation mit ihren Hausbanken, sodass auch unter den Bestimmungen von Basel III weitere Möglichkeiten zur Unternehmensfinanzierung gegeben sind.
Die Fristigkeitenanalyse der finanziellen Verbindlichkeiten mit vertraglichen Restlaufzeiten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
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| in TEUR 30.09.2020 | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 962 | 0 | 0 | 962 |
| Leasingverbindlichkeiten (D.19. + D.25.) | 420 | 505 | 0 | 925 |
| Übrige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten (D.18.) | 0 | 11.083 | 0 | 11.083 |
| Übrige sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (D.25.) | 1.511 | 0 | 0 | 1.511 |
| 2.893 | 11.588 | 0 | 14.481 |
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| in TEUR 30.09.2019 | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.088 | 0 | 0 | 1.088 |
| Leasingverbindlichkeiten (D.19. + D.25.) | 526 | 545 | -552 | 519 |
| Übrige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten (D.18.) | 0 | 4.736 | 0 | 4.736 |
| Übrige sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (D.25.) | 329 | 0 | 0 | 329 |
| 1.943 | 5.281 | -552 | 6.672 |
Die nachfolgende Darstellung zeigt die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen auf die am 30. September 2020 (Vorjahr 30. September 2019) bestehenden Finanzverbindlichkeiten:
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| in TEUR 2019/2020 | Cashflow 2021 | Cashflow 2022 - 2025 | Cashflow 2026 ff. | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 962 | 0 | 0 | 962 |
| Leasingverbindlichkeiten (D.19. + D.25.) | 434 | 516 | 0 | 950 |
| Übrige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten (D.18.) | 0 | 11.418 | 0 | 11.418 |
| Übrige sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (D.25.) | 1.571 | 0 | 0 | 1.571 |
| 2.967 | 11.934 | 0 | 14.901 |
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| in TEUR 2018/2019 | Cashflow 2020 | Cashflow 2021 - 2024 | Cashflow 2025 ff. | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.088 | 0 | 0 | 1.088 |
| Leasingverbindlichkeiten (D.19. + D.25.) | 542 | 447 | -929 | 60 |
| Übrige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten (D.18.) | 0 | 4.736 | 0 | 4.736 |
| Übrige sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (D.25.) | 329 | 0 | 0 | 329 |
| 1.959 | 5.183 | -929 | 6.213 |
Im Bereich der Marktpreisrisiken ist die Gesellschaft Währungsrisiken, Zinsrisiken und sonstigen Preisrisiken ausgesetzt.
Der LS telcom Konzern ist aufgrund seiner internationalen Geschäftstätigkeit Preis- und Währungsschwankungen ausgesetzt. Diese Risiken können, soweit sie die Abwicklung von Projekten betreffen, bereits kalkulatorisch und über geeignete vertragsgestalterische Maßnahmen in Projektverträgen weitgehend eingegrenzt werden. In Einzelfällen, d. h. insoweit diese aufgrund eines entsprechenden Projektvolumens eine maßgebliche Größenordnung annehmen, werden solche Risiken zudem durch Sicherungsgeschäfte begrenzt. Sicherungsgeschäfte werden über die Hausbanken des Unternehmens abgeschlossen, wobei marktgängige derivative Finanzinstrumente (Devisentermin- oder Devisenoptionsgeschäfte) zum Einsatz kommen.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine derivativen Finanzinstrumente.
Im operativen Bereich resultieren die Fremdwährungsrisiken primär daraus, dass geplante Transaktionen in einer anderen Währung als der funktionalen Währung (EUR) abgewickelt werden.
Das Währungsrisiko des Konzerns setzt sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR Währungsrisiken 30.09.2020 | Liquide Mittel | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Nennwert | Forderungen aus Vertragsvermögenswerten | Forderungen gegen nach der Equity-Methode bewertete Beteiligungen | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | 10.398 | 2.535 | 179 | 0 | -962 | 12.150 |
| CAD | 83 | 52 | 96 | 0 | 0 | 231 |
| THB | 0 | 88 | 0 | 0 | 0 | 88 |
| ZAR | 129 | -8 | 92 | 44 | 0 | 257 |
| USD | 734 | 1.895 | 1 | 0 | 0 | 2.630 |
| TND | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| GBP | 54 | 73 | 0 | 0 | 0 | 127 |
| SAR | 0 | 239 | 109 | 0 | 0 | 348 |
| QAR | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| MYR | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| AED | 32 | 405 | 0 | 0 | 0 | 437 |
| AUD | 341 | 0 | 0 | 0 | 0 | 341 |
| Sonstige | 10 | 616 | 0 | 0 | 0 | 626 |
| Summe | 11.781 | 5.895 | 477 | 44 | -962 | 17.235 |
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| in TEUR Währungsrisiken 30.09.2019 | Liquide Mittel | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Nennwert | Forderungen aus Vertragsvermögenswerten | Forderungen gegen nach der Equity-Methode bewertete Beteiligungen | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | 1.083 | 2.027 | 1.345 | 0 | -1.069 | 3.386 |
| CAD | 63 | 73 | 0 | 0 | 0 | 136 |
| THB | 0 | 49 | 0 | 0 | 0 | 49 |
| ZAR | 443 | 391 | 67 | 144 | 0 | 1.045 |
| USD | 355 | 1.503 | 27 | 0 | 0 | 1.885 |
| TND | 16 | 0 | 0 | 0 | 0 | 16 |
| GBP | 48 | 610 | 0 | 0 | -11 | 647 |
| SAR | 0 | 192 | 0 | 0 | 0 | 192 |
| QAR | 0 | 307 | 0 | 0 | -4 | 303 |
| MYR | 0 | 64 | 0 | 0 | 0 | 64 |
| AED | 61 | -205 | -219 | 0 | 0 | -363 |
| AUD | 200 | 177 | 0 | 0 | 0 | 377 |
| Sonstige | 13 | 3.191 | 0 | 0 | -4 | 3.200 |
| Summe | 2.282 | 8.379 | 1.220 | 144 | -1.088 | 10.937 |
Gemäß IFRS 7 erstellt die Gesellschaft Sensitivitätsanalysen in Bezug auf die Marktpreisrisiken, mittels derer die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital ermittelt werden. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.
Den Währungssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zu Grunde:
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| ― | Originäre Finanzinstrumente (Forderungen, flüssige Mittel, Schulden), die unmittelbar in funktionaler Währung geführt sind, unterliegen keinen Währungskursänderungen und haben daher keine Auswirkungen auf Ergebnis oder Eigenkapital. |
| ― | Währungskursbedingte Veränderungen der Marktwerte von Devisenderivaten, die weder in eine Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 noch in eine Sicherungsbeziehung mit bilanzwirksamen Grundgeschäften (Natural Hedge) eingebunden sind, wirken sich auf das Währungsergebnis aus und werden daher in die ergebnisbezogene Sensitivitätsanalyse einbezogen. |
| ― | Währungskursbedingte Veränderungen der Marktwerte von Devisenderivaten, die in eine wirksame Cashflow-Hedge-Beziehung zur Absicherung wechselkursbedingter Zahlungsschwankungen nach IFRS 9 eingebunden sind, wirken sich auf die Neubewertungsrücklage im Eigenkapital aus. Sie werden daher in die eigenkapitalbezogene Sensitivitätsanalyse einbezogen. |
Ein Anstieg sämtlicher für das Unternehmen relevanter Währungen um 10 % gegenüber dem Euro hätte das Jahresergebnis um TEUR 509 (i. V. TEUR 755) verbessert. Ein Rückgang sämtlicher für das Unternehmen relevanter Währungen um 10 % gegenüber dem Euro hätte das Jahresergebnis um TEUR 509 (i. V. TEUR 755) verschlechtert.
Das Währungsrisiko des Konzerns setzt sich bei den wesentlichen Währungen wie folgt zusammen:
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| in TEUR Währungsrisiken 30.09.2020 | CAD | ZAR | USD | GBP | SAR | AUD |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anstieg von 10 % gegenüber dem Euro | 23 | 26 | 263 | 13 | 35 | 34 |
| Rückgang von 10 % gegenüber dem Euro | -23 | -26 | -263 | -13 | -35 | -34 |
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| in TEUR Währungsrisiken 30.09.2020 | AED | OMR | XOF |
|---|---|---|---|
| Anstieg von 10 % gegenüber dem Euro | 44 | 43 | 6 |
| Rückgang von 10 % gegenüber dem Euro | -44 | -43 | -6 |
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| in TEUR Währungsrisiken 30.09.2019 | CAD | ZAR | USD | GBP | SAR | QAR |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anstieg von 10 % gegenüber dem Euro | 14 | 104 | 188 | 65 | 19 | 30 |
| Rückgang von 10 % gegenüber dem Euro | -14 | -104 | -188 | -65 | -19 | -30 |
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| in TEUR Währungsrisiken 30.09.2019 | MYR | OMR | XOF |
|---|---|---|---|
| Anstieg von 10 % gegenüber dem Euro | 6 | 98 | 162 |
| Rückgang von 10 % gegenüber dem Euro | -6 | -98 | -162 |
Die Anlagen wurden im vergangenen Jahr ausschließlich in Tages- und Festgelder sowie Geldmarktfonds getätigt. Risikokonzentrationen im Finanzbereich werden des Weiteren durch die Streuung der Anlagen bei verschiedenen erstklassigen Banken vermieden. Durch diese Form der Anlage ist eine maximale Ausfall- bzw. Wertverlustrisikominimierung gegeben.
Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinsaufwendungen und -erträge, andere Ergebnisteile sowie gegebenenfalls auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegt die folgende Annahme zu Grunde:
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| ― | Marktzinssatzänderungen wirken sich auf das Zinsergebnis von originären variabel verzinslichen Finanzinstrumenten aus und werden daher bei den ergebnisbezogenen Sensitivitätsberechnungen berücksichtigt. |
Aus dem Bestand an Finanzmitteln und sonstigen Vermögensgegenständen mit variablen Zinssätzen würden sich das Ergebnis und das Eigenkapital per 30. September 2020 bei einer Zinsänderung um + 100 Basispunkte um TEUR 0 (i. V. TEUR 0) erhöhen.
IFRS 7 fordert bezüglich der Darstellung der Marktrisiken auch Angaben darüber, wie sich hypothetische Änderungen von sonstigen Preisrisikovariablen auf Preise von Finanzinstrumenten auswirken. Als Risikovariablen kommen insbesondere Börsenkurse oder Indizes infrage.
Der LS telcom Konzern hatte zum 30. September 2020 und 30. September 2019 keine wesentlichen sonstigen Preisrisiken unterliegenden Finanzinstrumente im Bestand.
Die Gesellschaft hat sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Mietverträgen.
Die sich zum Bilanzstichtag ergebenden finanziellen Verpflichtungen zeigt die nachfolgende Darstellung:
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| in TEUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Restlaufzeit bis 1 Jahr | 83 | 528 |
| Restlaufzeit 1 - 5 Jahre | 10 | 700 |
| 93 | 1.228 |
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen in Höhe von TEUR 27 nahestehende Personen und Unternehmen (siehe auch H.3.).
Im Berichtsjahr besteht kein Bestellobligo (i. V. bestand kein Bestellobligo).
Nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 sind der Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG sowie diesen nahestehende Personen und die assoziierten Unternehmen der Gruppe.
Im Geschäftsjahr 2019/2020 bzw. 2018/2019 erfolgten folgende Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen:
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| in TEUR 2019/2020 | Assoziierte Unternehmen | Sonstige | Summe |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 299 | 0 | 299 |
| Materialaufwand | 83 | 0 | 83 |
| Sonstige Aufwendungen | 0 | 118 | 118 |
| bezahlte Leasingraten nach IFRS 16 | 0 | 30 | 30 |
| Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen | 0 | 27 | 27 |
| Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 | 0 | 11 | 11 |
| Anlagevermögen | 0 | 0 | 0 |
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| in TEUR 2018/2019 | Assoziierte Unternehmen | Sonstige | Summe |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 508 | 0 | 508 |
| Materialaufwand | 0 | 4 | 4 |
| Sonstige Aufwendungen | 7 | 117 | 124 |
| Verbindlichkeiten | 0 | 4 | 4 |
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen | 0 | 0 | 0 |
| Anlagevermögen | 76 | 0 | 76 |
Alle Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind vertraglich vereinbart.
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| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 119 | 119 |
| Steuerberatungsleistungen | 21 | 37 |
| Sonstige Leistungen | 5 | 3 |
| Gesamthonorar | 145 | 159 |
Die Abschlussprüfungsleistungen betrafen Aufwendungen für die Prüfung des Jahres- und Konzern-Abschlusses der Gesellschaft. Die Steuerberatungsleistungen umfassen insbesondere Honorare für die Erstellung von Steuererklärungen sowie laufende steuerliche Beratung. Die sonstigen Leistungen betreffen die fachliche Unterstützung im Zusammenhang mit bilanziellen Fragestellungen.
Am 29. November 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat die jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären sowie der Öffentlichkeit auf der Website der Gesellschaft (www.LStelcom.com) dauerhaft zugänglich gemacht.
Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
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| ― | Dr. Winfried Holtermüller (Rechtsanwalt), Stuttgart (Vorsitzender) |
| ― | Prof. Dr. Werner Wiesbeck (Professor für Höchstfrequenztechnik und Elektronik), Keltern (stellv. Vorsitzender) |
| ― | Dipl.-Finw. Karl Hensinger (Finanzwirt), Laupheim |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats üben keine weiteren Aufsichtsratsmandate aus.
Dem Vorstand gehören an die Herren:
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| ― | Dr. Manfred Lebherz (Vorstand Finanzen, Investor Relations, Vertrieb), Lichtenau |
| ― | Dr. Georg Schöne (Vorstand Forschung & Entwicklung, Personal, strategische Entwicklung Soft- und Hardwaresysteme), Lichtenau |
| ― | Dipl.-Ing. Roland Götz (Vorstand Consulting, Engineering Services, strategische Entwicklung Beratungsdienstleistungen), Rheinmünster |
Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden Gehaltsaufwendungen für den Vorstand in Höhe von insgesamt TEUR 818 (i. V. TEUR 1.306) erfasst. Davon betreffen TEUR 818 (i. V. TEUR 747) fixe, d. h. erfolgsunabhängige Vergütungen und TEUR 0 (i. V. TEUR 559) variable erfolgsbezogene Vergütungsanteile. Im Geschäftsjahr wurden Rückstellungen in Höhe von TEUR 275 aufgelöst, deren Zuführungen in den Vorjahren in der Gesamtvergütung berücksichtigt wurden. Im Berichtsjahr wurden keine (i. V. TEUR 559) variablen Anteile im Aufwand als Rückstellungen für mögliche langfristige Vergütungsverpflichtungen erfasst, die sich in den künftigen ein bis zwei Jahren aufgrund der langfristigen Bonusregelungen der Vorstandsverträge (virtuellen Aktienoptionen und Eigenkapitalrendite-Kriterien) ergeben können. Abhängig vom Geschäfts- und Kursverlauf wird dieser Betrag entsprechend jährlich angepasst werden und stellt nicht zwingend den an das jeweilige Vorstandsmitglied letztlich auszuzahlenden Betrag dar.
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019/2020 Bezüge in Höhe von TEUR 66 (i. V. TEUR 67).
Herr Dr. Manfred Lebherz hält zum Bilanzstichtag unverändert 1.537.862, Herr Dr. Georg Schöne 1.624.843 (i. V. 1.614.445) und Herr Roland Götz unverändert 4.148 Aktien. Die Mitglieder des Aufsichtsrates halten 4.148 (i. V. 14.546) Aktien.
Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt Vergütungsbericht im Konzern-Lagebericht.
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag liegen nicht vor.
Für die Gewinnausschüttung ist der nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellte Jahresabschluss der LS telcom AG maßgeblich. Der Bilanzgewinn der Gesellschaft beträgt EUR 1.729.502,55. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Lichtenau, 24. November 2020
LS telcom Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dr, Manfred Lebherz
Dr, Georg Schöne
Dipl.-Ing. Roland Götz
Wir haben den Konzernabschluss der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern)
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| ― | bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 30. September 2020, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Konzern-Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzern-Lagebericht der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft. Die auf der Internetseite des Konzerns veröffentlichte (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung, auf welche in Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzern-Lageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. |
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzern-Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzern-Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzern-Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzern-Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Im Konzernabschluss der LS telcom AG werden zum 30. September 2020 Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von insgesamt EUR 4,9 Mio. ausgewiesen.
Zu den Angaben zum Geschäfts- oder Firmenwert verweisen auf die Konzern-Anhangangaben C.2, D.1 und D.4.
Die Gesellschaft führt mindestens jährlich einen Wertminderungstest für den Geschäfts- oder Firmenwert auf Ebene der jeweiligen Tochtergesellschaft als der niedrigsten Ebene, für die künftige Zahlungsmittelzuflüsse separat identifiziert werden können, durch. Auf Basis des durchgeführten Werthaltigkeitstests für Geschäfts- oder Firmenwerte ergab sich für das Geschäftsjahr 2019/2020 kein Abwertungsbedarf.
Der Werthaltigkeitstest für den Geschäfts- oder Firmenwert erfolgte anhand des Nutzungswerts, der mittels eines Bewertungsmodells nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt wurde. Dabei wurden die von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen zugrunde gelegt. Das Ergebnis der genannten Bewertungen ist insbesondere von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter und von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen abhängig. Die Bewertungen sind daher mit Unsicherheiten behaftet.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Von der Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir uns unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Fünfjahresplanung überzeugt. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Planungen, die den Bewertungen aller wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegen, plausibilisiert. Bei unserer Einschätzung haben wir uns insbesondere auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern der Planung gestützt. Dabei haben wir diese auf eine möglicherweise einseitige Ermessensausübung hin untersucht. Neben einer Plausibilisierung der zugrundeliegenden Planungen haben wir die Planungstreue durch Vergleich der Planung des Vorjahres zu den realisierten Ist-Werten beurteilt.
Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Nutzungswerts haben können, haben wir für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit geringer Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum Nutzungswert) auch die von der Gesellschaft durchgeführten Sensitivitätsanalysen sowie die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der durchschnittlichen Kapitalkosten schwerpunktmäßig geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen. Dabei haben wir die verwendeten durchschnittlichen Kapitalkosten den Diskontierungssätzen einer Gruppe vergleichbarer Unternehmen (Peer-Group) gegenübergestellt.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind insgesamt nachvollziehbar und sachgerecht abgeleitet worden.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen, die wir vor dem Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangt haben, umfassen:
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| ― | die auf der Internetseite des Konzerns veröffentlichte (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung, auf welche in Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzern-Lageberichts verwiesen wird und |
| ― | die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzern-Lagebericht. |
Darüber hinaus umfassen die sonstigen Informationen die nach dem Datum des Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfügung gestellten übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Einzel-/Konzernabschlusses und des Lageberichts/Konzern-Lageberichts sowie des jeweiligen Bestätigungsvermerks.
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist und auf welche in "Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzern-Lageberichts verwiesen wird, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzern-Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen sobald sie verfügbar sind und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, den inhaltlich geprüften Konzern-Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Konzern-Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Angabe stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzern-Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzern-Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzern-Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzern-Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. März 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Gemäß § 318 Abs. 2 HGB gelten wir als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, da kein anderer Prüfer bestellt wurde. Wir wurden am 22. August 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2000/2001 als Konzernabschlussprüfer der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Thomas Epple.
Stuttgart, 25. November 2020
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Volker Hecht, Wirtschaftsprüfer
Thomas Epple, Wirtschaftsprüfer
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