Annual Report • Feb 8, 2019
Annual Report
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das Geschäftsjahr 2017/2018 der LS telcom AG hat die Gesellschaft erneut vor anspruchsvolle Herausforderungen gestellt. Diese konnten jedoch erfolgreich gemeistert werden; die Weichen für die Zukunft sind gestellt, der turn-around ist geschafft.
LS telcom hat sich durch die Umsetzung eines umfangreichen Einsparungsprogramms für die Zukunft positioniert und die Weichen für eine nachhaltige Erweiterung des bisherigen Geschäftsmodells gestellt. Das Internet der Dinge (IoT), Industrie 4.0, Public Security und 5G werden nach der Überzeugung von Vorstand und Aufsichtsrat die wirtschaftliche Performance von LS telcom nachhaltig positiv beeinflussen. Die Gesellschaft hat das zurückliegende Geschäftsjahr genutzt, sich fit zu machen für die attraktiven neuen Geschäftsfelder der Zukunft.
Die Geschäfte haben bereits im zurückliegenden Geschäftsjahr 2017/2018 -verglichen mit dem Vorjahreszeitraum -spürbar angezogen. Die künftige verstärkte Fokussierung auf Industriekunden wird nach der Überzeugung von Vorstand und Aufsichtsrat die Zyklizität des Geschäfts, die Abhängigkeit von Großprojekten und die im Markt regelmäßig feststellbare Verschiebung von Projekten und Ausschreibungsverfahren staatlicher bzw. regierungsnaher Auftraggeber deutlich abmildern und für beständige und regelmäßige Cashflows sorgen. Für die Zukunft darf deshalb wieder mit positiven Ergebnissen und Dividendenausschüttungen gerechnet werden.
Die Behauptung der technologischen Weltmarktführung, insbesondere in den neuen Märkten, wird auch in Zukunft für Vorstand und Aufsichtsrat oberste Priorität aufweisen.
Der Aufsichtsrat der LS telcom AG hat den Vorstand auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017/2018 intensiv unterstützt.
Das Aufsichtsgremium hat die ihm nach dem Aktiengesetz und der Satzung der Gesellschaft obliegenden Aufgaben verantwortungsvoll wahrgenommen und den Vorstand der Gesellschaft überwacht und beratend begleitet. In alle wesentlichen unternehmerischen und strategischen Entscheidungen war der Aufsichtsrat unmittelbar, umfassend und frühzeitig eingebunden. Von zentraler Bedeutung waren dabei auch weiterhin die weltweite strategische Expansion des Konzerns, der Auf- und Ausbau der Geschäftsaktivitäten der Tochtergesellschaften des Konzerns, die Erschließung weiterer Geschäftsfelder zur Nutzung neuer künftiger Geschäftschancen, der Abschluss der technologischen und entwicklungstechnischen Integration der Tochtergesellschaften in den Konzern sowie die Akquisition und Abwicklung weiterer zukunftsweisender Projekte. An der mit der Weiterentwicklung der Konzern-Strukturen verbundenen Aufgabe einer immer komplexeren Konzern-Steuerung und den damit verbundenen Mechanismen des Risikomanagements und des Risikocontrollings auf Konzern-Ebene hat auch der Aufsichtsrat entscheidend mitgewirkt. Er hat auch die Entwicklung der Konzern-Strategie mitgeprägt.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand während des gesamten zurückliegenden Geschäftsjahres ständig in engstem Kontakt zum Vorstand der Gesellschaft und hat diesen bei der Entscheidungsfindung umfassend beraten und unterstützt.
In seinen Sitzungen vom 30.11.2017, 26.02.2018, 18.05.2018, 17.08.2018 sowie in der Sitzung zum Zwecke der Feststellung des Jahresabschlusses und der Billigung des Konzern-Abschlusses (Bilanzsitzung) am 30.11.2018 hat sich der Aufsichtsrat durch den Vorstand ausführlich über die wirtschaftliche Situation des Konzerns und den Gang der Geschäfte unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat wurde darüber hinaus vom Vorstand während des gesamten Geschäftsjahres durch umfassende monatliche Berichte über die jeweilige aktuelle Geschäftsentwicklung -insbesondere den Stand der Umsetzung der Einsparungsmaßnahmen, den Auftragsbestand, die Entwicklung der Umsatzerlöse sowie die Vermögens-, Finanz- und Liquiditätslage, das Risikomanagement, das Risikocontrolling, den Stand der Akquisition von in Verhandlungen befindlichen Aufträgen und den Zielerreichungsgrad der Geschäftsplanung - und über sämtliche Vorgänge von besonderer Tragweite und Bedeutung informiert. Die wirtschaftliche Lage und die geschäftliche Entwicklung des Konzerns wurden regelmäßig, auch außerhalb förmlicher Sitzungen, mit dem Vorstand erörtert. Sämtliche Maßnahmen, welche einer Unterrichtung oder Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, wurden im Aufsichtsrat frühzeitig und umfassend besprochen, vom Aufsichtsrat verantwortlich begleitet und von diesem überwacht.
Das Aufsichtsgremium hat sich in umfangreichen schriftlichen monatlichen Berichten durch den Vorstand lückenlos und detailliert über die Auftrags-, Liquiditäts- und Ertragslage der LS telcom AG sowie sämtlicher Tochtergesellschaften unterrichten lassen. Er hat ferner den Soll/Ist-Vergleich im Rahmen der Geschäftsplanung des LS telcom Konzerns, das Forderungsmanagement, das Risikomanagement, den Bestand an offenen Kundenforderungen und das Cash-Management innerhalb des Konzerns anhand der schriftlichen Berichte des Vorstands überprüft und überwacht.
Der Aufsichtsrat hat auch im zurückliegenden Geschäftsjahr eine aktive Rolle bei der Überprüfung und Fortschreibung des Risikomanagement-Systems der Gesellschaft sowie bei der Umsetzung und der Überwachung der Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Kodex übernommen. Die Funktionstüchtigkeit und Effizienz des Risikofrühwarn-Systems des LS telcom Konzerns wurde, wie auch in den Vorjahren, im Auftrag des Aufsichtsrats im Rahmen der zurückliegenden Abschlussprüfung und Konzern-Abschlussprüfung 2017/2018 vom Abschlussprüfer überprüft und war einer der vom Aufsichtsrat festgelegten Prüfungsschwerpunkte.
Nicht zuletzt den bewährten und effizienten Mechanismen des Risikomanagements und Risikocontrolling im LS telcom Konzern ist es zu verdanken, dass der Konzern auch im zurückliegenden Geschäftsjahr keine nennenswerten Forderungsausfälle zu verzeichnen hatte und stets auf ausreichende Liquiditätspolster zur Abdeckung aller operativen Geschäftsaktivitäten zurückgreifen konnte.
Alle Maßnahmen und Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden in den Aufsichtsratssitzungen bzw. in Telefonkonferenzen und im schriftlichen Umlaufverfahren ausführlich behandelt.
Das Kontrollgremium hat in seiner Bilanzsitzung vom 30.11.2018 den Jahresabschluss des Berichtsjahres nach § 172 Satz 1 AktG festgestellt, den Konzern-Abschluss gebilligt und bereits zuvor im schriftlichen Umlaufverfahren dem Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands in Gestalt des Vortrags auf neue Rechnung zugestimmt. Die Unternehmensplanung 2018/2019 sowie die Mittelfristplanung 2019 bis 2023 wurden vom Aufsichtsrat durch Beschlussfassung im Umlaufverfahren am 19.11.2018 verabschiedet.
Zu den wichtigsten Beratungsthemen des Aufsichtsgremiums im abgelaufenen Geschäftsjahr zählten:
| ― | der Soll/Ist-Vergleich zwischen Geschäftsplanung und Geschäftsverlauf |
| ― | die Begleitung des konzernweiten Einsparungsprogramms |
| ― | die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des LS telcom Konzerns |
| ― | die Entwicklung des USA-Geschäfts |
| ― | die Erschließung und der Ausbau neuer technologischer Geschäftsfelder und neuer Märkte |
| ― | die konzernweite Geschäftsplanung 2019 bis 2023 |
| ― | die Absicherung der technologischen Weltmarktführerschaft des Konzerns |
| ― | das Risikomanagement, das Risikocontrolling und die strategische Finanzplanung |
Zusätzlich hat der Aufsichtsrat nach Ziffer 5.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex die Effizienz seiner Tätigkeit überprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Arbeitsabläufe und die Prozesse der Entscheidungsfindung im Aufsichtsrat effizient und zielorientiert ausgerichtet sind, insbesondere, dass der Aufsichtsrat zu jeder Zeit für die Mitglieder des Vorstands erreichbar ist und diesem schnell, kompetent, unkompliziert und erfahren mit Rat und Tat zur Seite steht.
Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht der LS telcom AG, der Konzern-Abschluss des LS telcom Konzerns sowie der Konzern-Lagebericht, jeweils zum 30.09.2018, wurden durch die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, im Auftrag des Aufsichtsrats geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht der LS telcom AG, der Konzern-Abschluss sowie der Lagebericht des LS telcom Konzerns und die jeweiligen Prüfungsberichte der Abschlussprüfer wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt und erläutert und von ihm gemäß § 171 Abs. 1 AktG geprüft. Der Abschlussprüfer hat ausführlich über sämtliche wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und alle Fragen des Aufsichtsrats umfassend beantwortet. Der Aufsichtsrat hatte vor Durchführung der Abschlussprüfung mit dem Abschlussprüfer gemäß Ziff. 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über jegliche während der Prüfung möglicherweise auftretenden Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich zu unterrichten war. Ferner hatte der Aufsichtsrat gemäß Ziff. 7.2.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex den Abschlussprüfer verpflichtet, über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich zu berichten, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung möglicherweise ergeben. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass dieser ihn informiert und im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellen sollte, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand bzw. Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben.
Der Aufsichtsrat hat in eigener Verantwortung die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gem. Ziff. 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex überprüft und eine schriftliche Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt, in welcher über sämtliche beruflichen, geschäftlichen, persönlichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Abschlussprüfer bzw. seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits umfassend und detailliert Rechenschaft abgelegt wird.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht der LS telcom AG sowie den Konzern-Abschluss, den Konzern-Lagebericht des LS telcom Konzerns und den Vorschlag des Vorstands zur Ergebnisverwendung umfassend geprüft. Diese Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. Somit ist der Jahresabschluss der Gesellschaft gemäß § 172 S. 1 AktG festgestellt, der Konzern-Abschluss gemäß § 171 Abs. 1; Abs. 2 Satz 4 AktG gebilligt. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands angeschlossen.
Besondere Angaben nach § 171 Abs. 2 Satz 2 AktG; § 289a Abs. 1; § 315a Abs. 1 HGB, die einer Stellungnahme bzw. Erläuterung des Aufsichtsrats bedürfen, sind im Lagebericht der LS telcom AG sowie im Konzern-Lagebericht des LS telcom Konzerns nicht enthalten.
Für ihren vorbildlichen Einsatz im zurückliegenden Geschäftsjahr spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand, der erweiterten Geschäftsleitung und allen Mitarbeitern der LS telcom AG sowie ihrer Tochtergesellschaften seinen Dank und seine Anerkennung aus.
Stuttgart/Lichtenau, den 11. Dezember 2018
Dr. Winfried Holtermüller, Rechtsanwalt, Vorsitzender des Aufsichtsrats der LS telcom AG
Die LS telcom AG ist die Muttergesellschaft des LS telcom Konzerns und steuert dessen operatives Geschäft. Beteiligungen der LS telcom AG bestehen zum 30. September 2018 bei der LS telcom Limited, Ottawa/Kanada, bei der LS telcom SAS, Paris/Frankreich, bei der LS telcom Inc., Bowie, Maryland/USA, bei der RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA, bei der LS telcom UK Ltd., London/ Vereinigtes Königreich, bei der Colibrex GmbH, Rheinmünster, und bei der Vision2Comm GmbH, Lichtenau, in denen die LS telcom AG als Alleingesellschafterin jeweils 100 % der Anteile hält. Daneben bestehen Beteiligungen bei der LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd., Ruimsig/Südafrika, mit 51 %, bei der LST Middle East FZ-LLC, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate, mit 49 % sowie bei der NG Networks Co., Ltd. in Suzhou/China, mit 40 %. Die LS telcom AG unterhält zum Ende des Geschäftsjahres 2017/2018 zudem eine Niederlassung in Budapest.
LS telcom ist einer der weltweit führenden Anbieter von Technologien und Beratungsdienstleistungen für die effiziente Nutzung des Funkfrequenzspektrums in allen Funkdiensten. In einer zunehmend digital vernetzten Welt optimieren wir die Frequenzverwaltung und -nutzung und stellen sicher, dass alle Frequenznutzer maximal von Funkdiensten profitieren. LS telcom deckt mit ihrem Produktportfolio aus Beratungsdienstleistungen sowie integrierten Soft- und Hardwaresystemen die gesamte Wertschöpfungskette in der Nutzbarmachung des Funkspektrums ab und positioniert sich so als "One-Stop-Shop"-Anbieter.
Die optimale Nutzung der begrenzten, natürlichen Funkfrequenz-Ressource, die Planung von zuverlässigen, hochverfügbaren, sicheren und kosteneffizienten Funknetzen, ihre schnelle Implementierung und die Optimierung bestehender Netze, die Minimierung von Interferenzen sowie die weitere Erschließung geeigneter Funkstandorte sind typische Aufgabenfelder, in denen das Produktspektrum von LS telcom zum Einsatz kommt.
Mit ihrem Software, Hardware und Dienstleistungen umfassenden Produktportfolio befindet sich LS telcom in einem ausgesprochenen Wachstumsmarkt. Rundfunk und Mobilfunk, Flugüberwachung, Polizei- und Taxifunk, analoges und digitales Radio und Fernsehen, Richtfunk, Satellitenverbindungen und die funkbasierte Steuerung von Maschinen und Anlagen im sogenannten "Internet of Things", alle diese Dienste nutzen Funkfrequenzen für die drahtlose Übertragung von Sprache oder Daten. Weltweit -in Industrie-, ebenso wie in Entwicklungsländern -führt der beständig steigende Bedarf an Sprach- und Datenkommunikation, die daraus resultierende Einführung stets neuer leistungsfähigerer Funktechnologien (z. B. GSM -> UMTS -> LTE -> 5G) und der damit einhergehende Netzausbau zu einer Verknappung des freien Funkfrequenzspektrums. Die effiziente Planung und Verwaltung dieser begrenzten Ressource wird deshalb immer wichtiger.
Um das vorhandene, endliche Frequenzspektrum so nachhaltig und für ihre Belange so förderlich wie möglich ausschöpfen zu können, benötigen Regulierungsbehörden, Funknetzbetreiber und die Nutzer des Funkspektrums nicht nur spezielle Software- und Dienstleistungsangebote zur Planung und zum Management der Funknetze, sondern auch entsprechende Messsysteme zur Kontrolle und Optimierung der Spektrumnutzung. Auch die Nutzung des Frequenzspektrums durch intelligente Kommunikationskomponenten, die modernste Technologien wie dynamischen Spektrumszugang nutzen, also die sich selbst aus einer zentralen Datenbank und mit Hilfe eigener Messungen immer die für sie geeignetsten Funkfrequenzen selektieren, bedarf entsprechend unterstützender, leistungsfähiger Infrastruktur und Datenbankdiensten im Hintergrund. Daneben erwächst mit flächendeckender Nutzung der Frequenzen und Technologien in allen Lebensbereichen ein immer stärkerer Druck, den störungsfreien, gesicherten Betrieb durch engmaschige Messtechnik an kritischen Brennpunkten wie Flughäfen, Bahnhöfen oder Einkaufszentren sowie für systemrelevante Anwendungen weitreichend zu garantieren. Das standardisierte Produktportfolio der LS telcom kann für nahezu jede Funklösung und in allen Funknetzen weltweit eingesetzt werden. Die Palette reicht von Mobil-, Richt- und Flugfunknetzen bis hin zu Daten-, Sicherheits-, TV- und Hörfunknetzen und deckt insbesondere auch die speziellen Anforderungen von regionalen und nationalen Regulierungsbehörden umfassend ab.
Die LS telcom AG hat ihren Sitz in Lichtenau (Baden) und unterliegt als deutsche Gesellschaft dem deutschen Aktienrecht. Der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung sind die Organe der Gesellschaft. Die LS telcom AG hat ein duales Führungssystem aus Vorstand und Aufsichtsrat - Geschäftsleitung und Geschäftskontrolle sind dementsprechend streng voneinander getrennt.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung mit dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes und im Unternehmensinteresse, also unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, seiner Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Parteien. Der Vorstand besteht zurzeit aus drei Vorständen. Jedes Mitglied ist für seinen Aufgabenbereich gemäß der Geschäftsordnung des Vorstands verantwortlich. Der Gesamtvorstand hat jedoch eine gemeinschaftliche Verantwortung für die Geschäftsleitung des Konzerns. Im Rahmen dieser Gesamtverantwortung arbeiten die drei Vorstände in ihrem jeweils zugewiesenen Aufgabenbereich kollegial und vertrauensvoll zum Wohle des Unternehmens zusammen. Der Vorstand ist für die strategische Ausrichtung des Unternehmens zuständig und stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat der LS telcom AG regelmäßig über die gesetzlichen Berichterstattungspflichten hinaus über alle für das Unternehmen und den Konzern relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance.
Der Aufsichtsrat der LS telcom AG berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und Konzerns. Er übt keine Geschäftsführungsfunktion aus, der Vorstand darf jedoch bestimmte Geschäfte und Maßnahmen nicht ohne die Zustimmung des Aufsichtsrats ausführen. Dem Aufsichtsrat der LS telcom AG gehören derzeit drei Mitglieder an, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat tritt mindestens einmal pro Kalenderquartal zusammen.
Die Dienstleistungen und Systemlösungen (bestehend aus Software und Hardware) werden von LS telcom für die gesamte Bandbreite der Unternehmen und Organisationen konzipiert, die im Bereich der drahtlosen Telekommunikation tätig sind. Das sind einerseits nationale und regionale Regulierungsbehörden, die Funklizenzen zuteilen und kontrollieren, andererseits Netzbetreiber, die als Lizenznehmer Funkfrequenzen benötigen, um Telekommunikationsdienstleistungen anbieten zu können oder Behörden, Institutionen und Firmen, die als professionelle Anwender in ihrem Kerngeschäft Produktivitätssteigerungen oder sonstige Vorteile durch die Verwendung moderner Funksysteme erzielen können.
LS telcom ist weltweit aktiv, wobei aktuelle Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit in Europa, in der Golfregion, in Südostasien, in Nordamerika und im südlichen Afrika liegen. Überall legen die Kunden neben einer sorgfältigen Implementierung der von ihnen gewünschten Lösung auch großen Wert auf weitergehende Unterstützung, Wartung, Softwarepflege und Anpassung der Produkte an neue technische Entwicklungen. LS telcom unterhält diverse Tochtergesellschaften und Beteiligungen, die ihrerseits jeweils über eigene gute Marktzugänge verfügen und die Marktabdeckung komplementär zur LS telcom AG ergänzen.
Funknetzbetreiber optimieren mit der Software von LS telcom den Auf- und Ausbau ihrer Netze (Aufbau möglichst weniger Senderstationen innerhalb kürzester Zeit, um ein bestimmtes Versorgungsniveau zu erreichen). Sie sind daran interessiert, die Planung ihrer Sendestandorte so zu optimieren, dass bei hoher Qualität und hohem Versorgungsgrad die Investitionen für Sendeanlagen und die laufenden Betriebskosten möglichst gering ausfallen. LS telcom hat spezielle Softwarepakete entwickelt, die zur Erfüllung dieser Analyse- und Optimierungsanforderungen ausgezeichnet geeignet sind. Funknetzbetreiber aus allen Frequenz- und Dienstebereichen setzen die Softwarelösungen von LS telcom für die verschiedensten analogen und digitalen Systemtechnologien ein.
Zu den Kunden zählen "klassische" Funknetzbetreiber, wie beispielsweise Rundfunkveranstalter (Radio und TV), Mobilfunknetzbetreiber und Anbieter von Richtfunk- sowie Point-to-Multipoint-Netzen (PMP), aber auch Behörden, Transport-, Versorgungs- und große Industrieunternehmen, die eigene Betriebs- und Sicherheitsfunknetze betreiben.
Professionelle Anwender haben hohe und vielfältige Anforderungen an ihre mobilen Kommunikationslösungen. Diese müssen sich optimal an betriebliche Organisations- und Kommunikationsstrukturen anpassen, hohe Sicherheit der Informationsübermittlung hinsichtlich Verfügbarkeit und Integrität gewährleisten und nicht zuletzt auch wirtschaftlich zu betreiben sein. Typische Anwendungsbereiche und Branchen sind insbesondere: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), Einrichtungen und Unternehmen des Sektors Transport und Verkehr, Ver- und Entsorgungsunternehmen, öffentliche Verwaltungen sowie große Industrieunternehmen.
Die eingesetzten professionellen Funklösungen gewährleisten eine ausfallsichere Notfallkommunikation, stellen einen reibungslosen Betriebsablauf sicher und werden zur Steuerung betrieblicher Abläufe, Überwachungsaufgaben, Flottenmanagement, Telemetrie, Ortung, Navigation und Datenübertragung eingesetzt.
Die Aufgabe von Regulierungsbehörden besteht darin, die Nutzung der limitierten Ressource "Funkspektrum" nachhaltig, wirtschaftlich und effektiv zu gewährleisten. Dazu gehört die Erstellung eines geeigneten nationalen Frequenznutzungsplans, auf dessen Grundlage Funklizenzen zu erteilen sind. Darüber hinaus ist die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu kontrollieren und gegebenenfalls durchzusetzen. Die ständige technologische Weiterentwicklung und die steigende Anzahl der Funkdienste erfordert auf Seiten der Behörden eine permanente Neuplanung und Anpassung der Frequenznutzungspläne und Regulierungsrichtlinien.
Die Systeme der LS telcom versetzen Behörden in die Lage, nicht nur softwareseitig die diversen Geschäftsprozesse in den Bereichen Frequenzlizenzierung, technische Planung und Koordinierung zu automatisieren. Die integrierten Lösungen der LS telcom ermöglichen zudem, durch Einsatz entsprechend intelligenter Messtechnik, die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu überwachen und vermeiden so Funkstörungen im Betrieb der Netze.
Die starke Marktposition von LS telcom wird dadurch unterstrichen, dass sich bereits Regulierungsbehörden und Telekommunikationsministerien aus über 100 Ländern für Lösungen (Beratungsleistungen und Systeminstallationen) von LS telcom entschieden haben.
Die Softwareprodukte von LS telcom decken die gesamte Bandbreite von der Netzwerkplanung über die Netzwerkoptimierung bis zum Netzwerkmanagement ab. Darüber hinaus werden die Kunden auch durch eine Vielzahl von Beratungs- und Planungsleistungen beim Design, der Realisierung und dem Management ihrer Telekommunikationsprojekte unterstützt. Servicedienstleistungen, wie Unterstützung bei der Neubeantragung und Erneuerung von Funklizenzen für Einzelpersonen und Firmen oder der Sicherstellung der notwendigen spektralen Reinheit für die Funkinfrastruktur an Kommunikations-Hotspots, runden das Portfolio ab.
Die auf die Bedürfnisse von Funknetzbetreibern und Regulierungsbehörden zugeschnittenen Softwarelösungen von LS telcom haben sich zum Industriestandard für Anwendungssoftware im Bereich der Funknetzplanung und Funknetzkompatibilität entwickelt.
Dies ist auch deshalb gelungen, weil es sich bei den Softwarepaketen von LS telcom nicht um Insellösungen handelt, sondern um eine aufeinander abgestimmte Programmarchitektur, die kundenspezifisch angepasst werden kann. Häufig löst der Erwerb eines einzigen LS-Tools den Investitionswunsch nach einer ganzen Tool-Palette aus. Dabei verkauft LS telcom nicht nur die Softwarelizenzen, sondern berät die Kunden auch intensiv bei der Planung und Einführung der Systeme und übernimmt die Schulung der Nutzer.
Ein wesentlicher Kundennutzen besteht darin, dass mit Hilfe der Softwarepakete von LS telcom nicht nur die Anzahl der in einem Gebiet benötigten Sendestationen, sondern auch die zur effizienten und wirtschaftlichen Planung des Netzes benötigte Zeit auf ein Minimum reduziert wird. Für Funknetzbetreiber ergeben sich hierdurch erhebliche Einsparmöglichkeiten beim kostenintensiven Aufbau ihrer Funknetze.
Der Erfolg der Softwareprodukte beruht auch auf der technischen Kernkompetenz im Bereich der Hochfrequenztechnik und der Funkkommunikation. Das im Unternehmen gebündelte große Know-how in diesen Bereichen konnte in innovative und leistungsstarke Programme umgesetzt werden, deren laufende Anpassung an aktuelle Trends von einem Spezialistenteam aus Nachrichtentechnikern, Ingenieuren, Informatikern, Physikern und Mathematikern zeitnah durchgeführt wird.
Mit Hilfe der umfassenden Softwarelösungen führen Kunden zentrale Planungs- und Managementaufgaben durch. Diese reichen von Netzwerkberechnungen, -dimensionierungen und -analysen über Versorgungs-, Frequenz- und Verkehrsplanungen bis hin zu Reichweitensimulationen und Standortplanungen von Basisstationen. Eine Datenbank vorhandener Stationen kann angelegt und laufend aktualisiert werden. Die Software erlaubt daneben die Abwicklung sämtlicher sonstiger Managementaufgaben inklusive des Detail-Engineerings im Zusammenhang mit Funkstandorten und sonstigen Netzelementen. Außerdem lassen sich geografische Daten erzeugen und pflegen sowie Gelände- und Feldstärkenprofile berechnen.
Bei fixen Kommunikationssystemen geht es um Funkweitverkehrsnetze sowie die Anbindung und Vernetzung zahlreicher Mobilfunk-Basisstationen, die als Alternative zu Kabelnetzen hohe Datenmengen schnell und kostengünstig transportieren. Ebenso spielt hier aber auch im Nahbereich die drahtlose Überbrückung der "letzten Meile" zu den Festnetzkunden mittels der PMP-Technologien eine wichtige Rolle. Mit einer Standardsoftware für diesen Bereich hat LS telcom ein integriertes Planungssystem für die Auslegung und Optimierung solcher Netze entwickelt, welches sowohl von Funknetzbetreibern als auch von Regulierungsbehörden eingesetzt wird.
Speziell für Regulierungsbehörden bietet die Software von LS telcom seit 1995 ein Workflow- und Dokumenten-Management-System an, mit dem das gesamte administrative Arbeitsgebiet von Regulierungsbehörden inklusive der Lizenzvergabe softwarebasiert abgewickelt werden kann. Zusätzlich können Interferenzberechnungen durchgeführt und für nationale und internationale Koordinierungsaufgaben genutzt werden. Auch die Erstellung und Verwaltung von Frequenzplänen sowie deren Genehmigung und Zuweisung ist eine im Standardpaket von LS telcom enthaltene Funktion. Die Software deckt zudem auch das Beschwerdemanagement, die Auswertung und Koordinierung von Feldtests und die Rechnungserstellung ab. Neben Regulierungsbehörden nutzen auch Funknetzbetreiber zur optimalen Vorbereitung ihrer Lizenzanträge die speziellen Softwarelösungen der LS telcom.
Einer der wesentlichsten Erfolgsfaktoren von Funknetzen ist deren optimale Planung. LS telcom unterstützt ihre Kunden daher beim Design, ebenso wie bei der Planung, der Realisierung und dem Management von Telekommunikationsprojekten. Das Dienstleistungsportfolio reicht von der Unterstützung bei Ausschreibungsverfahren um neue Funklizenzen, der Konzeptentwicklung über die Erarbeitung der gesamten System-, Versorgungs- und Frequenzplanung, die Störungsanalyse, die Koordinierung und Verifizierung von Frequenzen bis zur Erstellung umfangreicher Gutachten und Machbarkeitsstudien sowie Beratung bei der Auswahl von geeigneten Sendestandorten.
Auch die strategische Beratung, beispielsweise bei der Auswahl der Funktechnologie, oder die Begleitung von Beschaffungsverfahren für die komplette Netzinfrastruktur, einschließlich der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und der Auswertung der Angebote, gehören zum Kompetenzbereich der LS telcom-Experten. Redundanzkonzepte, sozialdemografische Versorgungsanalysen, Netzoptimierung, Beratung rund um die Generierung, Konvertierung und der Handel mit kartografischen Daten sowie allgemeine Projektmanagementaufgaben runden das Leistungsspektrum ab, das für nahezu jeden Bereich der Telekommunikation angeboten werden kann.
Das umfangreiche Dienstleistungsportfolio wird im Bereich Spektrum-Consulting für internationale Interessenverbände, Ministerien und Regulierungsbehörden außerdem ergänzt durch allgemeine Implementierungs- und Prozessberatung oder das spezialisierte Consulting bezüglich zukünftiger Frequenznutzungskonzepte, der Entwicklung und Überarbeitung umfassender Frequenzpläne, der Spezifikation landesweiter Funküberwachungssysteme und der Definition neuer Lizensierungsstrategien für das Funkfrequenzspektrum.
Die "LS telcom Training Academy" bietet zusätzlich zu Grund- und Fortgeschrittenenkursen für LS telcom-Software in Verbindung mit Softwareprojekten auch Trainings, Seminare und Expertenkurse für spezielle Themen im Anwendungsbereich der Funktechnik. Von Kunden wird hier insbesondere die Flexibilität des LS telcom-Angebots geschätzt, das ihnen ermöglicht, zwischen standardisierten Kursen gemäß Seminar-Kalender und kundenspezifischen Trainings zu wählen. Alle Kurse können entweder als Veranstaltung direkt beim Kunden oder als komplett organisiertes Fortbildungspaket in der "LS telcom Training Academy" in Lichtenau gebucht werden.
Ergänzend zu den reinen Softwareprodukten und reinen Dienstleistungen hat der LS telcom Konzern sein Produktportfolio um hardwarenahe Systeme ausgebaut. Diese integrierten Lösungen schließen sowohl LS telcom-Software und -Know-how als auch Hardwarekomponenten mit ein.
Bei der LS telcom AG in Deutschland befasst sich ein Geschäftsfeld mit Messsystemen zur Kontrolle der Spektrumnutzung im weitesten Sinne. Hier werden nicht nur komplette landesweite Radio Monitoring-Systeme konzipiert und umgesetzt, sondern auch neue Produkte, wie beispielsweise vernetzbare Sensoren für Langzeitmessungen von Funksignalen mit intelligentem Datenmanagement, entwickelt, um der riesigen Datenmenge Herr zu werden. Das jüngste Produkt in diesem Umfeld ist ein neuartiges Ortungssystem "DF Time Travel(r)", das Signale aus dem gesamten Spektrum aus allen Richtungen nahezu gleichzeitig erfasst und diese Information abspeichert. Damit lässt sich für jedes erfasste Signal, auch solche aus der Vergangenheit, eine Richtung ermitteln und mit mehreren dieser Ortungsstationen eine Ortsbestimmung für solche Signale durchführen.
Derartige Funküberwachungssysteme sind notwendig, um die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu kontrollieren, Grenzen und sicherheitsrelevante Einrichtungen besser zu schützen und eine störungsfreie Funkübertragung zu gewährleisten. Mit den hier neuentwickelten Produkten ergänzt LS telcom die herkömmlichen Messverfahren und -produkte sinnvoll und überaus nutzbringend für den bereits bestehenden Kundenkreis der LS telcom-Softwaresysteme.
In Südafrika wurde das Dienstleistungsportfolio in den letzten Jahren entsprechend der besonderen Anforderungen des afrikanischen Marktes um Installations- und Integrationsarbeiten für digitale Fernsehsender und andere Funknetze erweitert.
Die Wettbewerbssituation in den verschiedenen Kundensegmenten stellt sich sehr unterschiedlich dar. Grundsätzlich kann aber festgehalten werden, dass die Produkte von LS telcom im Vergleich zu den Lösungen anderer Unternehmen in der Regel Spitzenplätze belegen.
Bei den softwaregestützten Planungssystemen für Funknetze zählt LS telcom zu den führenden Anbietern weltweit. Die Softwarelösungen von LS telcom werden weltweit in einer Vielzahl bestehender Funknetze eingesetzt. Die breite Nutzerbasis kann weiterhin als gute Startposition für die Einführung von auf neuen Funktechnologie-Generationen ausgerichteten Planungssystemen am Markt gewertet werden.
In praktisch jedem Land der Erde gibt es mindestens eine für die Verwaltung des Funkspektrums und die Zuteilung von Funklizenzen zuständige Regulierungsbehörde. In Ländern mit regionalen oder besonderen administrativen Strukturen existieren oftmals mehrere Behörden mit regionaler oder dienstespezifischer Zuständigkeit. Alle diese Behörden benötigen Software und Beratungsleistungen, um die speziellen Anforderungen, die sich für Frequenzverwaltungen stellen, zu erfüllen. Dabei müssen sich diese Behörden den sich ständig wandelnden Anforderungen stellen, die sich aus der Weiterentwicklung von Funktechnologien, politischen Rahmenbedingungen, internationalen Abkommen und Regelwerken und nicht zuletzt von IT-Systemumgebungen ergeben. Die bestehenden Systeme müssen um web- und appbasierte Funktionalitäten erweitert werden, so dass auch unsere Kunden ihren Kunden neue moderne Wege zur Nutzung ihrer Leistungen anbieten können. In den großen Enterprise-Systemlösungen wird mittlerweile ein hoher Automatisierungsgrad gefordert um beispielsweise Personalkosten zu senken und Fehlerquellen zu beseitigen. Zunehmend ist auch der Trend hin zu fremd- oder beim Kunden gehosteten Cloudlösungen zu verzeichnen. Alle diese Merkmale werden derzeit allein von LS telcom-Systemen umfassend unterstützt.
In unterschiedlichen Ausbaustufen werden Systemlösungen der LS telcom Gruppe bereits in ca. 80 Ländern genutzt. Damit ist LS telcom unbestrittener internationaler Markt- und Technologieführer im Spektrum-Management.
Ziel der LS telcom AG ist es, die in der Vergangenheit erarbeitete sehr gute Marktposition in Bezug auf Systemlösungen und Dienstleistungen für ein effektives Management und eine effiziente Nutzung des Funkfrequenzspektrums weiter auszubauen.
Um dies zu erreichen, verfolgt das Unternehmen folgende Strategie:
Sowohl mit Personalressourcen als auch mit den verfügbaren liquiden Mitteln ist umsichtig und strategisch sinnvoll zu operieren. Gerade deshalb ist Kundenzufriedenheit oberste Prämisse. Nur zufriedene Kunden werden uns weiterempfehlen und gerne weitere Systemwartung sowie neue Produkte bei uns kaufen. Unter anderem folgende Unternehmensziele der LS telcom AG sind deshalb auch im Qualitätshandbuch festgelegt und im Rahmen der Qualitätssicherungsprozesse gemäß ISO 9001:2015 implementiert:
| ― | Unsere Produkte und Dienstleistungen sollen dem Kunden durch einfache und geniale Lösungen den größtmöglichen Nutzen bieten. |
| ― | Mitarbeiter sollen direkt vom Erfolg und Wachstum der Firma profitieren. |
| ― | Wir wollen mit unseren Produkten und Projekten Gewinn erzielen, der es uns ermöglicht, Wachstum zu gewährleisten, jedoch die Selbstbestimmung zu erhalten. |
| ― | Anspruchsvolle Qualitätsvorgaben, eine angemessene Überwachung aller qualitätsbeeinflussenden Faktoren sowie laufende Optimierung der Geschäftsprozesse sollen auch zukünftig das hohe Niveau unserer Dienstleistungen und Produkte gewährleisten. |
Ein Ziel des Unternehmens ist es, die Profitabilität innerhalb der Unternehmensgruppe wieder herzustellen und stetig zu steigern. Dies soll dadurch bewerkstelligt werden, dass unsere Kernprodukte verjüngt und konfigurationsfreundlicher gestaltet werden, wodurch vermehrt Umsatz mit Standardprodukten realisiert werden kann. Auch arbeiten wir weiter daran, vorhandene Ineffizienzen innerhalb der Entwicklungs- und Projektimplementierungsprozesse im Firmenverbund abzubauen.
Die Entwicklungen in der Vergangenheit zielten insbesondere auf die Festigung unserer Marktposition in unseren originären Kernmärkten (Frequenzmanagement, Rundfunk, Telekommunikation) ab. Darüber hinaus hat sich die LS telcom Firmengruppe in den letzten Jahren auf der Basis der bestehenden Produkte und Kompetenzen aber auch in verwandte, neue Märkte bewegt und ihr Dienstleistungs- und Produktangebot auf integrierte Systeme auch im hardwarenahen Bereich ausgedehnt.
Diese Entwicklung soll auch künftig mit Augenmaß fortgesetzt werden und der Gesellschaft aus ihrem Nischenmarkt zu weiterem Wachstum verhelfen, möglichst unter effektiver Nutzung von bereits für den Kernmarkt getätigten Investitionen. Verwandte Märkte in diesem Sinne umfassen neue Kundengruppen mit vergleichbarem Bedarfsprofil (z. B. vertikale Märkte, nicht-zivile Nutzer von Funkfrequenzen im militärischen Bereich) oder aber die bereits adressierten bestehenden Kunden mit neuen Produkten, welche bestehende Systemlösungen sinnvoll ergänzen (z. B. Funküberwachungssysteme für die Durchsetzung der Lizenzbedingungen und Störungsbeseitigung).
Erklärtes Ziel der Unternehmensgruppe ist es, insbesondere die Kundenbasis in Vertikalmärkten der Industrie zu erweitern. Bei diesen Kunden spielt das Funkspektrum eine zentrale Rolle in Produktionsprozessen und rückt nun im Rahmen der Digitalisierung und Industrie 4.0 sowie des Internets der Dinge mit zunehmender Maschine-zu-Maschine-Kommunikation immer stärker in den Fokus. Mit weitgehend replizierbaren Lösungen bestehend aus der Kombination bereits entwickelter Produkte und Services sprechen wir eine Vielzahl von Kunden einer Branche an und wollen mit diesem Schritt eine deutliche Verbreiterung des Kundestamms erreichen.
Ein hohes Maß an Forschung und Entwicklung wird weiterhin der wesentliche Motor des Erfolges bleiben. In Zeiten der digitalen Transformation mit einer sich permanent wandelnden Kommunikationsbranche ändern sich auch die Anforderungen laufend. LS telcom hat daher in der Vergangenheit jährlich in der Regel 25 % - 30 % des Umsatzes in die Entwicklung der Produkte und Dienstleistungen investiert und wird auch in Zukunft in adäquatem Umfang investieren müssen. In diesem Zusammenhang wird kontinuierlich untersucht, inwieweit sich das bestehende Produktportfolio logisch durch neue Produkte erweitern lässt, um so die Attraktivität des Gesamtangebots von LS telcom weiter zu steigern und sich gegebenenfalls auch hierdurch von temporär weniger gut laufenden Märkten zu entkoppeln. Generelles Ziel war und bleibt die Ausweitung der Technologie- und Marktführerschaft in sämtlichen Kundensegmenten und Märkten.
Der Ausbau des weltweiten Vertriebs wird die Internationalisierung, insbesondere nach Asien sowie Nord- und Südamerika, vorantreiben. Der Vorstand ist grundsätzlich weiterhin bestrebt, wo möglich und sinnvoll, Unternehmen zu akquirieren, um Märkte und gegebenenfalls komplementäre Produkte hinzuzukaufen und möglichst noch marktbereinigend zu wirken. Jedoch wird dies wie in der Vergangenheit nicht vorrangiges Ziel sein, da solche Maßnahmen in der Regel mit beträchtlichen Einstandskosten verknüpft sind. Der Vorstand wird auch künftig diesbezüglich sich bietende Kooperations- und Investitionsalternativen sorgsam prüfen, allerdings in Zweifelsfällen (z. B. in punkto Integrationsfähigkeit und nachhaltiger Wertigkeit einer Akquisition) eher am Cash-Bestand festhalten und diesen für weiteres organisches Wachstum einsetzen.
Das Steuerungssystem der LS telcom hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Die folgenden Kennzahlen stellen die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:
| ― | Umsatzerlöse: Die Umsatzentwicklung dient als Maß für das Wachstumspotenzial des Konzerns. Die kurzfristige Umsatzentwicklung ist stark vom zeitlichen Verlauf von Großprojekten abhängig. |
| ― | EBIT (Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern): Diese Kennzahl misst die Qualität der Umsatzentwicklung und zeigt, wie effizient das operative Geschäft gesteuert wird. |
Diese bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren werden sowohl für das Mutterunternehmen als auch den LS telcom Konzern geplant, ermittelt und überwacht.
Darüber hinaus wird die folgende Kennzahl vom Management laufend verfolgt, ohne jedoch hierfür einen quantifizierten Zielwert festzulegen:
| ― | Auftragsbestand: Diese Leistungsgröße ist der wesentliche Treiber für die Umsatzentwicklung. Verhandlungen mit den Kunden können sich teilweise über eine längere Zeit hinziehen, die von vielen Faktoren, wie z. B. politischen Entwicklungen oder strategischen Planungen der Kunden, beeinflusst werden. Auch Änderungen in den Projekt-Implementierungsplänen können zu starken Schwankungen im Auftragsbestand führen. Aus dem Auftragsbestand wird zu einem wesentlichen Teil der Planumsatz des Folgejahres bei plangemäßem Verlauf der Projekte abgeleitet. |
Das unternehmerische Handeln der LS telcom AG ist auf die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichtet. Die bedeutsamsten Ziele sind die mittel- und langfristige Steigerung des Umsatzes sowie des EBIT.
Neben den finanziellen Zielen sind folgende nicht-finanzielle Faktoren von Relevanz für den Erfolg des Konzerns:
| ― | Kundenzufriedenheit |
| ― | Qualität der Produkte |
| ― | Qualifiziertes und motiviertes Personal |
Diese werden gegenwärtig noch nicht laufend und in quantitativer Form durch das Management erfasst.
Für den nachhaltigen Erfolg des Konzerns spielt die Kundenzufriedenheit eine zentrale Rolle. Mittels Umfragen bei der jährlichen Kundenkonferenz und im Rahmen der Projektabschlüsse sowie bei Besuchen im Rahmen von Wartungsverträgen erheben wir Daten zur Kundenzufriedenheit. Diese Daten bestätigen, dass wir sehr positiv wahrgenommen und geschätzt werden.
Die LS telcom-Mitarbeiter betreuen die Kunden dabei in bestmöglicher Weise und bieten maßgeschneiderte Lösungen an. Ziel ist es, die hohe Kundenzufriedenheit zu halten und weiter zu verbessern.
Voraussetzung für eine hohe Kundenzufriedenheit ist eine gleichbleibend hohe Qualität der Produkte und damit verbundener Dienstleistungen. Unser Qualitätsmanagement trägt Sorge dafür, dass unsere Kundenprojekte laufend operativ überwacht werden, um Fehler zu vermeiden und Schaden vom Konzern abzuwenden. Ziel ist es, das hohe Qualitätsniveau zu halten und noch weiter zu verbessern.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen in erheblichem Maße zum wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns bei. Ihre Identifikation mit dem Konzern -welche sich in der hohen durchschnittlichen Betriebszugehörigkeit widerspiegelt - und ihr Engagement sind die wesentlichen Grundlagen für den zukünftigen Erfolg. Die Potenziale der Mitarbeiter werden durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung gefordert und gefördert.
Sogenannte Key-Performance-Indikatoren (KPI) werden seit dem Geschäftsjahr 2016/2017, soweit wie möglich quartalsweise systematisch und automatisiert erhoben. Diese Messungen dienen zunächst der Schaffung einer repräsentativen Datenbasis zur Überprüfung der KPI-Definition und ggf. als späterer Basisbezug für diese KPI. Auf Grundlage dieser Datenbasis soll in den kommenden Jahren anhand der Verlaufswerte die Erarbeitung konkreter Ziele erfolgen. Die so quantifizierten Ziele werden dann regelmäßig mit Ist-Daten verglichen und analysiert werden können.
Sämtliche LS telcom-Dienstleistungen und -Systemprodukte, wie Enterprise-Systemlösungen für das Spektrum-Management oder auch integrierte Funküberwachungs-Messsysteme, stoßen nach wie vor auf starkes Interesse bei Kunden. Die im Prognosebericht des letzten Geschäftsberichts 2016/2017 unter dem Abschnitt "Chancen der künftigen Entwicklung" publizierten Einschätzungen für die einzelnen Geschäftssegmente und den sich bietenden Chancen treffen unverändert zu. Die kontinuierlich zunehmende Nutzungsintensität des Funkspektrums, vor allem getrieben durch neue Anwendungen und Nutzer im Themenumfeld Industrie 4.0, 5G-Technologie und das Internet der Dinge, eröffnet für die LS telcom-Produkte signifikantes neues Marktpotenzial. Vor diesem Hintergrund ist der Vorstand davon überzeugt, dass sich die in den letzten Jahren getätigten, sehr hohen Aufwendungen und Investitionen für regionale und thematische Markterschließungsmaßnahmen letztlich in dem gewünschten Erfolg niederschlagen werden.
Das Marktumfeld im Geschäftsjahr 2017/2018 war unter diesen Rahmenbedingungen wie in den beiden Vorjahren gekennzeichnet durch eine gute Nachfrage, allerdings wurden Vergabeentscheidungen, insbesondere für höhervolumige Projekte, ebenso wie in den Vorjahren weiter verzögert. Die Erwartungen bezüglich des Auftragseingangs und der Umsatzentwicklung wurden damit im Geschäftsjahr nicht erfüllt. Insgesamt führte dies letztlich absatzseitig im Konzern zu einer Stagnation des Umsatzes auf Vorjahresniveau. Positiv kann vermerkt werden, dass die Vergabeverfahren bzgl. der nicht zustande gekommenen Projekte zum größten Teil entweder gar nicht entschieden oder aufgehoben und in naher Zukunft neu ausgeschrieben werden, jedoch nicht an den Wettbewerb verloren wurden.
Das sehr gute Renommee der LS telcom Firmengruppe, die bewiesene Verlässlichkeit und Qualität der LS telcom-Produkte waren für die Kunden in der Vergangenheit oftmals wichtigere Entscheidungskriterien als der reine Preisvergleich. Im Geschäftsjahr wurden allerdings einige Aufträge auch über den Preis entschieden. Es herrscht sowohl im hardwarenahen Geschäft wie auch bei den Softwaresystemen erheblicher Preisdruck durch den Wettbewerb, dem das Unternehmen durch weitergehende Standardisierung von Produkten zu begegnen versucht, um eine nachhaltige Schmälerung der Margen zu vermeiden.
Die umsatzstärksten Projekte des abgelaufenen Geschäftsjahres betrafen die Einführung einiger Frequenzmanagement-Systeme und die Erweiterungen solcher Systeme bei Bestandskunden, Planungs- und Beratungsgroßprojekte sowie die Integration von Funkmess- und Funksendersystemen. Regionale Schwerpunkte dieser Projekte waren wie im Vorjahr Europa, Asien, Nordamerika und der Mittlere Osten.
Aufgrund der erfahrenen beständigen Verzögerungen sowohl in Vergabeverfahren wie auch bei der Projektumsetzung, hat das Management zu Beginn des Geschäftsjahres beschlossen, ein Maßnahmenpaket zur Effizienz- und Ergebnisverbesserung des LS telcom Konzerns auszuarbeiten und umzusetzen. Es wurde dafür seit Beginn 2018 das sog. GOALS-Projekt ins Leben gerufen.
Im Rahmen von GOALS wurden unterschiedliche Ziele verfolgt und bereits größtenteils umgesetzt:
1. Straffung der Organisation und Optimierung von Geschäftsprozessen zur Steigerung der Effizienz. Hier sollen stringentere Projektmanagement- und Budgetierungsprozesse für eine verbesserte Planungsverlässlichkeit und das Heben von zusätzlich gegebenem Umsatzpotenzial in Projekten sorgen.
2. Senkung laufender Kosten. Das Unternehmen hat im Rahmen des Optimierungsprogramms GOALS im Vergleich zum GJ 2016/2017 konzernweit dauerhafte Kostensenkungsmaßnahmen mit einem Ganzjahreseffekt von ca. EUR 4,6 Mio. p. a. umgesetzt, die ab dem laufenden Geschäftsjahr in nahezu vollem Umfang zum Tragen kommen werden. Erzielt wurden diese Kosteneinsparungen durch Reduktion von externen Beratern, Freistellungen im Personalbereich sowie auch durch die Optimierung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen.
3. Stärkung des Vertriebs, insbesondere ausgerichtet auf die neuen Märkte im Umfeld der Digitalisierung. Hierbei wird angestrebt, die sich in der Privatwirtschaft im Rahmen der Digitalisierung bietenden Geschäftsmöglichkeiten intensiv zu nutzen.
Bei der Umsetzung all dieser Maßnahmen wurde darauf geachtet, dass LS telcom weiterhin die sich uns am Markt bietenden Chancen aus dem bisherigen Kerngeschäft uneingeschränkt nutzen kann und das operative Geschäft ohne Beeinträchtigung unserer bestehenden Kundenbeziehungen fortgeführt wird. Ziel des in GOALS definierten Maßnahmenpakets war es, in der Summe mit strukturellen Korrekturen die Produktivität und Effizienz im Konzern zu steigern und in Verbindung mit den genannten Kosteneinsparungen den Konzern auf Sicht von zwei Jahren wieder zu einer Umsatzrendite in der Größenordnung von 10 % und längerfristig wieder 15 % zu führen.
Im Geschäftsjahr 2017/2018 konnte der LS telcom Konzern seine zu Beginn des Geschäftsjahres gesetzten Ziele nicht erreichen. Das im Mai 2018 revidierte Umsatzziel von ca. EUR 29 Mio. wurde mit Umsatzerlösen von EUR 27,62 Mio. im Geschäftsjahr 2017/2018 zwar nicht ganz erreicht, dafür fiel das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern ("Betriebsergebnis" oder "EBIT") mit EUR -1,71 Mio. um ca. TEUR 250 besser aus, als das im Mai 2018 publizierte Ziel-EBIT; dies obwohl im Geschäftsjahr einmalige Sonderaufwendungen für Unternehmensberatung und Abfindungen von insgesamt ca. EUR 1 Mio. anfielen. Das Konzern-Jahresergebnis (nach Minderheitenanteilen) beträgt EUR -2,0 Mio. gegenüber EUR -4,53 Mio. im Vorjahr.
Um sich den technologischen Trends zu stellen und auch in Zukunft marktgerechte Produkte anbieten zu können, hat der Konzern weiter intensiv in die Entwicklung neuer Produkte, u. a. internetbasierte Lösungen sowie Enterprise-Lösungen, die umfassende Systemprodukte von Drittherstellern mit integrieren, und in das Zusammenspiel von Frequenzverwaltungs- und Funküberwachungssystemen, investiert und entsprechende Entwicklungsleistungen aktiviert. Die aktivierten Eigenleistungen liegen mit EUR 3,23 Mio. leicht über Vorjahresniveau (i. V. EUR 3,13 Mio.).
Die Gesamtleistung beträgt EUR 31,17 Mio. und liegt somit auf dem Vorjahresniveau (EUR 31,28 Mio.).
Der Auftragseingang in Höhe von EUR 26,28 Mio. (i. V. EUR 28,99 Mio.) lag 2017/2018 unter dem des Vorjahres. Der "Auftragseingang" ist hierbei definiert als die Summe aus Neuprojekt-Vertragswerten mit Kunden, Abrufen aus Rahmenverträgen und zeitlich abgegrenzten Erlösen aus Wartungsverträgen.
Der Umsatz gliedert sich nach den drei Berichtssegmenten "Softwaresysteme", "Hardwarenahe Systeme" und "Dienstleistungen" wie folgt auf:
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| in TEUR | Umsatz GJ 2017/2018 | Umsatz GJ 2016/2017 | Veränderung | EBIT GJ 2017/2018 | EBIT GJ 2016/2017 |
|---|---|---|---|---|---|
| Softwaresysteme | 18.891 | 17.922 | 5 % | -230 | -2.580 |
| Hardwarenahe Systeme | 3.151 | 2.988 | 5 % | -1.726 | -2.205 |
| Dienstleistungen | 5.579 | 6.679 | -16 % | 247 | -180 |
| Insgesamt | 27.621 | 27.589 | 0 % | -1.709 | -4.965 |
Die Berichtssegmente sind hierbei wie folgt definiert:
Das Segment "Softwaresysteme" beinhaltet das reine Softwaregeschäft, einschließlich des Projektgeschäfts (mit Regulierungsbehörden und anderen Kunden), bei dem Produkte aus allen Geschäftsbereichen (Rundfunk-, Mobilfunk- und Richtfunkplanungsmodule sowie administrative Datenbanklösungen) zum Einsatz kommen und von der LS telcom in umfassende Systemlösungen integriert werden. Dieses Berichtssegment umfasst daneben auch das Geschäft mit einzelnen, softwarebasierten Funknetzplanungsprodukten (Einzelmodule) und betrifft damit überwiegend das klassische, skalierbare Software-Lizenzgeschäft. Der Verkauf von solchen Einzelmodulen enthält typischerweise weniger Anpassungsleistungen als die vorgenannten umfangreicheren und komplexeren Softwareprojekte.
Das Segment "Hardwarenahe Systeme" beschreibt die Teilgeschäfte mit Hardware-Systemlösungen, typischerweise mit höherem Materialeinsatz. In "Hardwarenahe Systeme" gehen die Lieferung und Implementierung von integrierten Funkmesssystemen ebenso mit ein wie auch beispielsweise der Aufbau von Sender- oder Generator-Sheltern, deren Installation und Inbetriebnahme.
Unter "Dienstleistungen" werden sämtliche Tätigkeiten zusammengefasst, die LS telcom in Form von Trainings-, Planungs-, Ingenieur- und Beratungsdienstleistungen erbringt und die nicht Teil von Software- oder Hardware projekten sind. Als Kunden werden hier, unter anderem, spezielle Nutzer von Funkfrequenzspektrum, Netzbetreiber und Regulierungsbehörden bedient.
Der Geschäftsverlauf wurde wieder stark vom Bestandskundengeschäft bestimmt. Mit Neukunden, also solchen, mit denen Erstprojekte durchgeführt wurden, ließen sich im Geschäftsjahr ebenso wie im Vorjahr ca. 20 % der Umsatzerlöse erwirtschaften.
Jeder in den Berichtssegmenten enthaltene unterschiedliche Teilmarkt bietet für sich hohes Entwicklungspotenzial und wird in den nächsten Jahren eine relevante Rolle für die Umsatzentwicklung des Konzerns spielen.
Der Auslandsanteil der Umsatzerlöse liegt im Berichtszeitraum bei ca. 89 % (i. V. 90 %). Die Exportumsätze innerhalb Europas liegen bei 29 % und in den restlichen Regionen bei 60 % (dabei Afrika mit 15 %, Nord- und Südamerika mit 17 %, Asien/Pazifik mit 9 % und der Mittlere Osten mit 19 %).
Klar dominant wie in alle den Vorjahren liegt der Umsatzanteil des Segments "Softwaresysteme" über den Umsatzbeiträgen der Segmente "Hardwarenahe Systeme" und "Dienstleistungen". "Softwaresysteme" erwirtschaftete 68 % (i. V. 65 %) der gesamten Umsatzerlöse.
Die Nachfrage in diesem Segment war im Geschäftsjahr zwar durchaus ordentlich, jedoch konnten daraus aufgrund der zuvor beschriebenen Marktgegebenheiten nicht in ausreichendem Maß Neuaufträge generiert werden. Im Verlauf des Geschäftsjahres wurden zudem mehrere umsatzrelevante Meilensteine laufender Projekte gegenüber deren ursprünglichen Implementierungsplänen verschoben. Dennoch zeichnete sich nach den 19 % Umsatzeinbruch des Vorjahres wieder eine moderate Verbesserung der Umsatzerlöse ab. Damit blieb der Beitrag zum Betriebsergebnis zwar negativ (TEUR -230), verbesserte sich jedoch gegenüber dem Vorjahr erheblich (i. V. EUR -2,58 Mio.).
Der Umsatz im Segment "Softwaresysteme" wurde überwiegend aus der Fortführung größerer Projekten des Vorjahres sowie aus Folgegeschäft (Systemerweiterung und Wartung) mit Bestandskunden erwirtschaftet. Die größten Beiträge resultierten aus Projektgeschäften mit Behörden und Funknetzbetreibern in Kanada, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Unter dem Teilsegment "Hardwarenahe Systeme" werden innerhalb der LS telcom Firmengruppe sehr unterschiedliche Produkte entwickelt und vermarktet. Diesen Produkten ist gemein, dass sie an denselben Kundenkreis wie die Produkte aus dem Geschäft mit Spektrum-Management-Softwaresystemen, Planungstools und Planungsdienstleistungen adressiert sind und eine attraktive Ergänzung zu dem früheren rein "immateriellen" Produktportfolio der LS telcom darstellen.


Am Hauptsitz der LS telcom AG werden neue Verfahren und Systeme zur kleinzelligen Überwachung der Spektrumnutzung entwickelt. Dazu gehören stationäre Langzeit-Messverfahren mit intelligenter Datenreduktion von Terabytes an Messdaten (Big Data Lösungen) ebenso wie neuartige Mess-Sensoren für fliegende Plattformen, wie sie dann z. B. auf speziell hochgerüsteten Mehrflüglern bei der Colibrex GmbH oder der LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd. zum Einsatz kommen.
Die Umsatzerlöse dieses Segments liegen um rund 5 % über dem Vorjahresniveau. Das Geschäft der "Hardwarenahen Systeme" litt zwar ebenfalls deutlich unter den bereits erläuterten Verzögerungen von laufenden Vergabeverfahren, jedoch konnten im Verlauf des Geschäftsjahres einige neue Kunden aus diesem Teilsegment gewonnen und aussichtsreiche neue Projekte vorbereitet werden, die sich voraussichtlich dann im Geschäftsjahr 2018/2019 in Umsatzerlösen niederschlagen werden.
Der Umsatzanstieg verringerte den negativen Beitrag zum Betriebsergebnis auf EUR -1,73 Mio. (i. V. EUR -2,21 Mio.).
Regionale Schwerpunkte der Segment-Geschäftsaktivitäten, die gleichermaßen wieder die Integration und Lieferung von Funküberwachungsanlagen und Rundfunksendersystemen umfassten, lagen in der Golfregion und in Afrika.
Das Berichtssegment "Dienstleistungen" ist in diesem Geschäftsjahr gekennzeichnet durch einen deutlichen Rückgang der Umsatzbeiträge um ca. EUR 1 Mio. bei der südafrikanischen Tochtergesellschaft.
Abgesehen davon wurde das Geschäftsfeld durch den Bedarf an Beratungs- und Planungsdienstleistungen von Systemherstellern und Betreibern von Sicherheitsfunknetzen sehr gut ausgelastet. Im Umfeld der Planung und des Aufbaus von professionellen Mobilfunknetzen (dazu gehören digitale Sicherheitsfunknetze für Behörden, Versorger, Transport- und Industrieunternehmen) sieht das Management auch für die Zukunft großes Potenzial, speziell im hochwertigen Planungs- und Beratungsbereich.
In Zusammenhang mit der erforderlichen Umverteilung von Spektrum für künftige Breitbanddienste und 5G-Netze wurden zahlreiche Consulting-Projekte für Ministerien, Regulierungsbehörden und Netzbetreiberverbände durchgeführt. Auch dieses Geschäft zeigt wachsende Beiträge und wird in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden.
Trotz des erheblichen Umsatzrückgangs hat sich der Ergebnisbeitrag aus diesem Segment weiter verbessert. Dies liegt daran, dass das ausgebliebene Geschäft der südafrikanischen Tochter relativ margenschwach war, die Margen und Auslastung im Beratungsgeschäft der LS telcom AG verbessert werden konnte und auf das Segment weniger allgemeine Kostenumlagen im Konzern entfallen. Das Segment-Betriebsergebnis fällt trotz Umsatzrückgang mit TEUR 247 (i. V. TEUR -180) positiv aus.
Die Segment-Umsatzerlöse wurden im Geschäftsjahr aus einer guten Mischung von langfristigen Verträgen und Nachfolgegeschäft mit Bestandskunden sowie Projekten mit Neukunden erwirtschaftet. Hauptsächlich trugen die LS telcom AG in Deutschland, die südafrikanische Tochtergesellschaft LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd. und die US-Tochter RadioSoft Inc. zu den Segment-Umsätzen bei.
Die seit 2002 etablierte Training Academy steuerte auch im vergangenen Geschäftsjahr wieder verlässlich zum Umsatz bei. Darüber hinaus ist diese Einrichtung auch als ein sehr wertvolles Marketing-Instrument für den Konzern zu sehen. Trainingsseminare fanden sowohl am Sitz des Unternehmens als auch bei Kunden statt.
Die LS telcom AG unterhält zum Ende des Geschäftsjahres 2017/2018 eine Niederlassung in Budapest. Das Büro in Ungarn dient vorwiegend der Vor-Ort-, Projekt- und Vertriebsunterstützung sowie der lokalen Anpassung einzelner Softwaremodule.
Beteiligungen der LS telcom AG bestehen zum 30. September 2018 bei der LS telcom Limited, Ottawa/Kanada, bei der LS telcom SAS, Paris/Frankreich, bei der LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd., Ruimsig/ Südafrika, bei der LS telcom Inc., Bowie, Maryland/USA, bei der RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA, bei der LS telcom UK Ltd., London/Vereinigtes Königreich, bei der Colibrex GmbH, Rheinmünster, bei der Vision2Comm GmbH, Lichtenau, bei der LST Middle East FZ-LLC, Dubai/ Vereinigte Arabische Emirate, sowie bei der NG Networks Co., Ltd. in Suzhou/China.
Die kanadische Tochtergesellschaft LS telcom Limited bearbeitet insbesondere den Markt für Systemlösungen und Beratungsleistungen für die Frequenzverwaltung bei Regulierungsbehörden und konzentriert sich regional vorrangig auf Kanada und Lateinamerika.
Die französische Tochterfirma LS telcom SAS vertreibt das gesamte LS telcom-Produktportfolio und bedient weltweit primär den französischsprachigen Markt. Außerdem ist die LS telcom SAS hauptverantwortlich für Projekte auf Basis der sogenannten "Professional Systemlösungen" (typischerweise kleinere bis mittelgroße Projekte ohne Einsatz von SOA-Technologie, d. h. ohne Vollautomatisierung).
Die LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd. erbringt Beratungs- und Planungsleistungen in Afrika und unterstützt zudem auch den Vertrieb, die Wartung und das Testen von LS telcom-Softwarelösungen. Die südafrikanische Tochter hat in den vergangenen Jahren außerdem erfolgreich einen Geschäftszweig für den Aufbau und die messtechnische Validierung von Sendern und Antennenanlagen etabliert.
Die Geschäfte der Vision2Comm GmbH wurden während des Geschäftsjahres aktiv ausgebaut. Das Unternehmen konzentriert sich auf innovative Funkmess- und Monitoringlösungen als Dienstleistung ("as-a-Service") und führt Projekte zur schlüsselfertigen Realisierung von Funkanlagen durch. Hauptfokus der Vision2Comm GmbH sind Großnutzer von Funkfrequenzen in sogenannten Vertikalmärkten (bspw. Großindustrie, Transportunternehmen).
Die Colibrex GmbH mit Sitz in Rheinmünster entwickelt und vermarktet vor allem neue messtechnische Lösungen auf fliegenden Plattformen und darauf basierende Dienstleistungen. Colibrex arbeitet dazu eng mit der LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd. zusammen, die sich mehr auf den entwicklungstechnischen Teil konzentriert, während Colibrex Märkte identifiziert, vorbereitet und die Dienstleitungen vermarktet.
Die LS telcom Inc. in Bowie, Maryland/USA, kümmert sich um den US-amerikanischen Markt und vermarktet dort das bestehende Produktportfolio der LS telcom Gruppe, insbesondere Messdienstleistungen, Funkplanungs- und Funkmesssysteme. Einige der LS telcom-Standardprodukte wurden mit Hilfe der LS telcom Inc. spezifisch an den US-Markt angepasst.
Die RadioSoft Inc. in Clarkesville, Georgia, USA, erbringt vorrangig Dienstleistungen für die Funknetzplanung von Rundfunk- und Landmobilfunkstationen, wozu auch Koordinierungs- und Frequenzzuweisungs-Dienstleistungen für unterschiedlichste Behörden, Rundfunknetzbetreiber und diverse Verkehrs- und Industriebetriebe gehören. Im Verlauf des Geschäftsjahres wurden die Softwarewerkzeuge von RadioSoft modernisiert, so dass diese Dienstleistungen nun auch für Richtfunkstationen erbracht werden können und sich ein weiterer signifikanter Teilmarkt für RadioSoft erschließen lässt.
Die LS telcom UK Ltd. in London betreut insbesondere die relevanten Märkte im Vereinigten Königreich, vertreibt dort das gesamte Produktportfolio der LS telcom AG und erbringt Spektrum-Consulting und Trainings-Dienstleistungen.
Die Beteiligung der LS telcom AG an der LST Middle East FZ-LLC in Dubai beträgt unverändert 49 %, wobei LS telcom im Geschäftsjahr 2015/2016 mit einem davon abweichenden 60 % Anteil an den Stimmrechten die Kontrolle über das Unternehmen übernommen hat. Entsprechend wird diese Beteiligung im Konzern-Abschluss seit dem Geschäftsjahr 2015/2016 voll konsolidiert. Aus den Vereinigten Arabischen Emiraten heraus soll über die LST Middle East FZ-LLC das Geschäft der LS telcom in der Golfregion sowie in Indien gesteigert werden. Von dieser Beteiligung aus erfolgt der maßgebliche Vertrieb in den gesamten arabischsprachigen Raum und auf dem indischen Subkontinent sowie die zugehörige lokale Projektunterstützung. Die Geschäftstätigkeit des Büros im Oman ist in diese Einheit integriert.
An der NG Networks Co., Ltd. hält die LS telcom AG einen Anteil von 40 %. Die NG Networks Co., Ltd. ist Hauptvertriebspartner der LS telcom AG für den chinesischen Markt. Daneben erbringt die NG Networks Co., Ltd. auch Softwareentwicklungsleistungen (spezifische Auftragsentwicklungen für die LS telcom AG, Anpassungen für den chinesischen Markt und Entwicklung eigener Produkte). Über die abgeschlossene Vertriebsvereinbarung hat sich die LS telcom AG auch Vertriebsrechte an den von NG Networks Co., Ltd. entwickelten Produkten, spezielle Planungslösungen für Wimax-, LTE- und 5G-Netze, gesichert. Die NG Networks Co., Ltd. wird im IFRS-Konzern-Abschluss "at equity" bilanziert.
Aus den zu Beginn dieses Lageberichts erläuterten Gründen blieb die wirtschaftliche Entwicklung der ausländischen Tochtergesellschaften mit Ausnahme von LS telcom UK Ltd. und RadioSoft Inc. hinter den Planerwartungen zurück. Das Management rechnet jedoch aufgrund der getroffenen Kostensenkungsmaßnahmen, jüngster Auftragseingänge und konkret vorliegenden Vertriebschancen für das neue Geschäftsjahr mit deutlich besseren Vertriebserfolgen und Umsatzbeiträgen aus den Tochterunternehmen.
Im Verlauf dieses Geschäftsjahres reduzierte sich der Personalbestand im Konzern auf durchschnittlich 255 (i. V. 259) Mitarbeiter und liegt damit ca. 2 % unter dem Wert des Vorjahres.
Zum 30. September 2018 waren im Konzern insgesamt 245 (i. V. 262) Mitarbeiter beschäftigt.
Im Unternehmen ist unverändert die überwiegende Anzahl der Mitarbeiter in der Entwicklung tätig, wobei die Schwerpunkte in der Entwicklung und der Integration bestehender Softwaremodule in Fremdsysteme, in der Weiterentwicklung webbasierter Funktionalität sowie in der Migration bestehender Produkte auf neue Softwaretechnologien lagen. Daneben wurden während des Geschäftsjahres 2017/2018 im Rahmen der hardwarebezogenen Systementwicklung die speziellen Softwarelösungen zur Erfassung und Prozessierung großer Messdatenmengen und auch entsprechend dazu kompatible Messsysteme weiterentwickelt. Ein Schwerpunkt lag hierbei wie im Vorjahr in der Entwicklung des neuartigen Ortungssystems "DF Time Travel (r)", das Signale aus dem gesamten Spektrum aus allen Richtungen nahezu gleichzeitig erfasst und diese Information abspeichert. Damit lässt sich für jedes erfasste Signal, auch solche aus der Vergangenheit, eine Richtung ermitteln und mit mehreren dieser Ortungsstationen eine Ortsbestimmung für solche Signale durchführen.
Im vergangenen Geschäftsjahr erfolgten Entwicklungen sowohl unter Einsatz von eigenen Personalressourcen als auch in geringerem Umfang unter Zuhilfenahme externer Entwicklungskapazitäten. Im Rahmen der Produktentwicklung wurden unverändert auch bestehende Kooperationen mit verschiedenen Hochschulen gepflegt.
Neben den Aufwendungen für die Entwicklung neuer Standard-Softwareprodukte und Hardwareprodukte wurden von LS telcom Aufwendungen in Höhe von EUR 1,9 Mio. (i. V. EUR 2,4 Mio.) als Aufwand für Forschung und allgemeine Entwicklung erfasst. Dieser Wert schließt alle Aufwände für alle die internen entwicklungsbezogenen Projekte ein, die nicht als aktivierte Eigenleistungen ausgewiesen sind.
Die LS telcom AG hatte ihre Zusammenarbeit während des Geschäftsjahres im Rahmen eigenfinanzierter Projekte mit der Hochschule Offenburg und mit der TU Sofia, Bulgarien, fortgesetzt. Forschungsschwerpunkt in diesen Projekten sind ein spezielles Fernsteuermodul für unsere Messtechnik, datenbankunterstützte Signalanalysemethoden und webbasierte Datenanalyse. Diese Projekte verfolgen das Ziel, letztlich mit den gewonnenen Erkenntnissen und Algorithmen funktionelle Erweiterungen der LS telcom-Produkte zu erreichen.
Der Konzern hat damit in der Summe (nicht-aktivierbare Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen und Investitionen in aktivierbare Eigenleistungen aufaddiert) insgesamt einen Betrag von EUR 5,1 Mio. (i. V. EUR 5,5 Mio.) unabhängig von Kundenprojekten in Innovationen investiert. Die Abschreibungen auf die aktivierten Entwicklungsprojekte liegen bei EUR 2,7 Mio. (i. V. EUR 2,3 Mio.), welche im Wesentlichen planmäßige Abschreibungen enthalten. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert wurden in Höhe von TEUR 79 (i. V. TEUR 0) vorgenommen.

Die LS telcom AG war während des Geschäftsjahres im Handelssegment "General Standard" des geregelten Marktes an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Ausgehend von einem Kurs von EUR 5,86 schloss der Handel zum Geschäftsjahresende am 28. September 2018 bei einem Wert von EUR 5,20. Dies entspricht einem Kursverlust von etwa 11,2 %. Der Prime Telecommunication Index verlor im Vergleichszeitraum 9,9 % an Wert. Im Kursverlauf des Jahres kostete die Aktie zwischenzeitlich bis zu EUR 7,15 und hatte ihre niedrigste Bewertung bei EUR 5,00.
Die Marktkapitalisierung sank zum 28. September 2018 auf EUR 30.248.400 (auf Basis der Anzahl der Aktien von 5.817.000), nachdem sie sich noch zu Geschäftsjahresbeginn auf EUR 31.252.430 (auf Basis der Anzahl der Aktien zu Beginn des Geschäftsjahres von 5.335.000) belief.
Zu Beginn des Geschäftsjahres war das Grundkapital des Unternehmens eingeteilt in 5.335.000 nennwertlose Stückaktien. Das Grundkapital wurde durch eine Teil-Ausübung des "Genehmigten Kapitals 2017" am 04.07.2018 um 482.000 neue, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien auf 5.817.000 Aktien erhöht.
Pro Börsentag wurden während des Geschäftsjahres täglich durchschnittlich 1.839 LS telcom-Aktien (i. V. 1.076) im Gegenwert von EUR 11.224 (i. V. EUR 7.151) an den deutschen Börsen gehandelt, was eine Zunahme des Handelsvolumens um 56,95 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Alle oben aufgeführten Kurswerte beziehen sich auf das elektronische Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse.
Im Geschäftsjahr 2017/2018 konnte der LS telcom Konzern die zuletzt gesetzten Geschäftsziele, einen Umsatz von ca. EUR 29 Mio. und ein EBIT von EUR -1,9 Mio., wieder nur teilweise erreichen. Nähere Ausführungen hierzu wurden bereits in Kapitel A. dieses Lageberichts gemacht. Der Umsatz des Konzerns blieb mit EUR 27,62 Mio. gegenüber dem Vorjahr (EUR 27,59 Mio.) nahezu unverändert.
Die sonstigen betrieblichen Erträge von TEUR 399 (i. V. TEUR 376.) führen zusammen mit den aktivierten Eigenleistungen in Höhe von EUR 3,23 Mio. (i. V. EUR 3,13 Mio.) und den Bestandsveränderungen an fertigen Erzeugnissen von TEUR -81 (i. V. TEUR 181) zu einer Gesamtleistung in nahezu gleicher Höhe von EUR 31,17 Mio. (i. V. EUR 31,28 Mio.) wie im Vorjahr.
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge gegenüber dem Vorjahr um 6 % resultiert überwiegend aus Währungsgewinnen.
Der Materialaufwand fiel mit insgesamt EUR 4,27 Mio. um 31 % geringer aus als im Vorjahr (EUR 6,15 Mio.). Hinter diesen Aufwendungen stehen überwiegend externe Entwicklungsressourcen und projektbezogene Unterbeauftragungen an Dienstleistungsunternehmen in Beratungs- und Softwaresystemprojekten, die im Rahmen der Kostensenkungsmaßnahmen im Geschäftsjahr weiter reduziert wurden. Daneben fielen im Rahmen der durchgeführten Projekte Zukäufe von Computer-Hardware, Geodaten und Hardware zur Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen für Sender- und Funküberwachungssysteme im Rahmen mehrerer Kundenprojekte an.
Der Abschreibungsaufwand von EUR 3,87 Mio. (i. V. EUR 3,46 Mio.) ist um 12 % gestiegen, was im Wesentlichen an erhöhten Abschreibungen auf aktivierbare Eigenleistungen (EUR 2,72 Mio.) und geleaste Gegenstände (TEUR 229) liegt. Wie in den vergangenen Jahren wurde grundsätzlich eine strategisch ausgerichtete, im Kern aber konservative Investitionspolitik verfolgt. Während des Geschäftsjahres erfolgten im Wesentlichen Erhaltungsinvestitionen.
Die aus dem GOALS Projekt umgesetzten Optimierungs- und Kostensenkungsmaßnahmen haben sich bereits im Geschäftsjahr 2017/2018 in merklich reduzierten Aufwänden ausgewirkt.
Der Personalaufwand hat sich mit EUR 18,89 Mio. gegenüber dem Vorjahr (EUR 19,90 Mio.) um ca. 5 % verringert.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit EUR 5,85 Mio. um über 13 % und damit deutlich unter denen des Vorjahres (EUR 6,74 Mio.), wobei in diesem Posten einmalige Aufwendungen für Unternehmensberatung und Abfindungen in Höhe von über EUR 1 Mio. enthalten sind.
Das Finanzergebnis beträgt im Geschäftsjahr TEUR -221 (i. V. TEUR -138). Die Erträge aus der nach der "at equity"-Methode bilanzierten Minderheitenbeteiligung gingen im Vergleich zum Vorjahr auf TEUR 2 (i. V. TEUR 47) zurück. Die Aufwendungen aus nach der "at equity"-Methode bilanzierten Minderheitenbeteiligung betragen TEUR 36 (i. V. 0) Der Zinsaufwand verringerte sich um ca. TEUR 4 auf TEUR 191 (i. V. TEUR 196).
Unter dem Strich ergibt sich damit ein Konzern-Jahresergebnis von EUR -2,0 Mio. (i. V. EUR -4,53 Mio.) nach Abzug der Ergebnisanteile anderer Gesellschafter (TEUR -16). Das Ergebnis je Aktie beläuft sich damit auf EUR -0,37 (i. V. EUR -0,85). Hierbei sei darauf verwiesen, dass sich die Bezugsbasis an Stückaktien des Unternehmens während des Geschäftsjahres aufgrund der erfolgten Kapitalerhöhung von 5.335.000 auf 5.817.000 Stück erhöht hat.
Etwa 60 % des Umsatzes wurden im Geschäftsjahr mit 22 (i. V. 23) Kunden erzielt. Konkrete Abhängigkeiten von Einzelkunden oder -projekten bestehen nicht.
Die Konzern-Bilanz zum 30. September 2018 weist bei einer BilanzSumme von EUR 33,04 Mio. (i. V. EUR 33,53 Mio.) ein Eigenkapital von EUR 16,85 Mio. (i. V. EUR 16,51 Mio.) aus. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 51,0 % (i. V. 49,2 %).
Die langfristigen Vermögenswerte haben sich gegenüber dem letzten Konzern-Abschluss zum 30. September 2018 um TEUR 140 auf EUR 21,71 Mio. verringert.
Die immateriellen Vermögenswerte erfuhren während des Geschäftsjahres einen leichten Rückgang um 2 %, der auf die höheren Abschreibungen auf aktivierte Eigenleistungen zurückzuführen ist.
Der Wert des Sachanlagevermögens von EUR 5,69 Mio. ist gegenüber dem 30. September 2017 geringfügig zurückgegangen (EUR 5,76 Mio.). Investiert wurde im Geschäftsjahr in Softwareentwicklungsumgebungen und sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung. Insgesamt waren im Berichtsjahr neben Erhaltungsinvestitionen keine größeren Beschaffungsmaßnahmen erforderlich.
Die Erhöhung der Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von TEUR 47 ist rein währungsbedingt.
Die aktiven latenten Steuern haben sich gegenüber der Vorjahresbilanz um TEUR 109 erhöht. Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der Aktivierung von Verlustvorträgen.
Der Wert dieses Postens (EUR 8,64 Mio.) liegt um TEUR 175 über dem zum Ende des letzten Geschäftsjahres. Die Forderungen bestehen überwiegend gegen Kunden mit sehr guter Bonität.
Zum 30. September 2018 verfügt der LS telcom Konzern über kurzfristig frei verfügbare Geldmittel von EUR 1,66 Mio. (i. V. EUR 1,98 Mio.).
Die LS telcom AG hatte im Geschäftsjahr 2013/2014 ein zinsgünstiges Förderdarlehen der KfW zur Finanzierung von Investitionen über insgesamt EUR 6,0 Mio. aufgenommen. Dieses Darlehen hat eine Laufzeit von 10 Jahren und wurde in zwei Tranchen ausgereicht, einer Fremdkapitaltranche von EUR 2,4 Mio. zu einem Nominalzins von 1,25 % und einer Nachrangtranche von EUR 3,6 Mio. zu einem Nominalzins von 2,45 %. Die Tilgung der Fremdkapitaltranche begann am 30. Juni 2016, wogegen die Tilgung der Nachrangtranche erst am 30. Juni 2021 startet. Mit dem Zinsvorteil werden bestimmte Forschungs- und Entwicklungsprojekte subventioniert. Soweit Forschungsaktivitäten betroffen sind, werden die Subventionen als Ertragszuschuss behandelt. Im Fall von Entwicklungsprojekten liegen Investitionszuschüsse vor, die mit den angefallenen Herstellungskosten verrechnet werden.
Der Vorstand der LS telcom hatte in den Jahren 2008, 2009 und 2011 von seiner durch die Hauptversammlung erteilten Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch gemacht. Für den Kauf des RadioSoft-Geschäfts in den USA wurden 2014 u. a. 150.000 Stück der eigenen Aktien als Akquisitionswährung eingesetzt. Der Bestand an eigenen Aktien zum 30. September 2018 beträgt insgesamt 24.000 Stück (i. V. 24.000 Stück). Die eigenen 24.000 Aktien wurden zu einem Betrag von TEUR 49 erworben. Diese werden als "Eigene Anteile" mit dem Konzern-Eigenkapital verrechnet.
Die wertbestimmenden Posten innerhalb der langfristigen Verbindlichkeiten sind einerseits die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten von EUR 5,55 Mio. sowie passive latente Steuern in Höhe von EUR 2,00 Mio.
Unter den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten werden die langfristigen Teile der Immobilienleasingverpflichtung mit TEUR 402 (i. V. TEUR 890), das KfW-Darlehen mit einem Wert von EUR 4,92 Mio. (i. V. EUR 5,20 Mio.) und ein Darlehen zur Finanzierung der Fuhrparkmodernisierung mit TEUR 146 (i. V. TEUR 183) erfasst. Das KfW-Darlehen ist mit einem abgezinsten Wert unter Berücksichtigung eines marktgerechten Zinssatzes angesetzt.
Die kurzfristigen Schulden sind von EUR 8,50 Mio. auf EUR 8,29 Mio. zurückgegangen. Dahinter verbirgt sich ein Anstieg der Anzahlungen auf Bestellungen um TEUR 535 sowie um TEUR 359 geringere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie ein Rückgang der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten um TEUR 418, wovon die Veränderung aus abgegrenzten Erlösen aus Wartungsverträgen TEUR 362 beträgt.
Der Finanzmittelfonds verringerte sich gegenüber dem Bilanzstichtag des Vorjahres von EUR 1,95 Mio. auf EUR 1,64 Mio.
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich um EUR 2,0 Mio. auf EUR 2,0 Mio. verbessert, wobei diese Veränderung vor allem auf das zwar immer noch negative, aber gegenüber dem Vorjahr deutlich bessere Jahresergebnis in Höhe von EUR -2,0 Mio. (i. V. EUR -4,8 Mio.) zurückzuführen ist.
Im Geschäftsjahr wurden EUR 0,5 Mio. weniger investiert als im Vorjahreszeitraum. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit von EUR -3,5 Mio. enthält mit EUR 2,8 Mio. überwiegend Investitionen in Entwicklungsprojekte.
Die Finanzierungstätigkeit zeigt einen Cashflow in Höhe von EUR 1,3 Mio. (i. V. EUR -1,1 Mio.) und ist neben der Tilgung von Finanzkrediten, sowie Auszahlungen im Zusammenhang mit Finanzierungsleasing vor allem durch die Einzahlung aus einer Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 2,4 Mio. geprägt.
Grundvoraussetzung zur Erreichung der Unternehmensziele ist die Nutzung von sich bietenden Chancen. Dabei geht der LS telcom Konzern bewusst Risiken ein, von deren frühzeitigem Erkennen und professioneller Bewältigung der Erfolg des Konzerns abhängt. Nur wer seine wesentlichen Risiken rechtzeitig erkennt und ihnen systematisch begegnet, kann die sich bietenden Chancen unternehmerisch verantwortlich nutzen.
Dieser Erkenntnis trägt die LS telcom Firmengruppe Rechnung, indem sie die vorhandenen Maßnahmen zur Risikosteuerung in einem einheitlichen Risikomanagement-System zusammenfasst. Die Vorgaben der Konzern-Leitung an das Risikomanagement-System beinhalten:
| ― | Risikogrundsätze (das heißt Risikodefinitionen, Systematik der Bewertung von Risiken, Methoden zur Risikosteuerung, Grundsätze der Kommunikation und Dokumentation von Risiken), |
| ― | die Festlegung der methodischen Grundlagen des Risikomanagements, |
| ― | die Abgrenzung der einzelnen Geschäfts- bzw. Betrachtungsbereiche, |
| ― | die Festlegung von Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Bewertungsstandards sowie |
| ― | die Definition der Wesentlichkeitsgrenzen für die Risikobewertung. |
Die nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe mit Hilfe des Schadenserwartungswerts bewerteten Risiken wurden in die drei Klassen "zu beobachtende", "zu überwachende" und "zu berichtende Risiken (wesentliche Risiken)" kategorisiert.
Die Vorgaben des Vorstands zum Risikomanagement sind im Risikomanagement-Handbuch der LS telcom AG dokumentiert. Zur zentralen Koordination des Risikomanagements innerhalb der Unternehmensgruppe wurde eine Risikomanagement-Beauftragte benannt. Auch der Aufsichtsrat der Gesellschaft wirkt aktiv und kontinuierlich an der Entwicklung und Fortschreibung des Risikomanagement-Systems der LS telcom Firmengruppe mit.
Das Risikomanagement ist als kontinuierlicher Prozess in die Konzern-Steuerung und in das Berichtswesen integriert. Zum Nachweis der Funktionsfähigkeit des Risikomanagement-Systems werden die Ergebnisse der Erhebung und Bewertung von Risiken und die getroffenen Maßnahmen zur Bewältigung systematisch dokumentiert.
Neben den quartalsweisen Gesamt-Risikoberichten werden neu auftretende Risiken, die von der Risikomanagement-Beauftragten als wesentlich für die Unternehmensgruppe bzw. den betroffenen Geschäftsbereich eingestuft werden, unverzüglich in Form von Ad-hoc-Berichten an den Vorstand der LS telcom AG sowie den Leiter des betroffenen Segments gemeldet. Unterstützend zu diesem Risikoreporting werden zusätzliche Kommunikationsmaßnahmen wie z. B. Aufsichtsrats- und Vorstandssitzungen, Sitzungen der Segmentleiter/Prokuristen, Ergebnisberichte der Bereichsleiter sowie ein regelmäßiges Finanzberichtswesen eingesetzt.
Das interne Kontrollsystem (IKS) ist ein die ganze Organisation umspannendes Netz, in das neben der Rechnungslegung auch weitere Geschäftsprozesse (z. B. Personalwesen, Lohnbuchhaltung, Einkauf, Vertrieb, Angebotserstellung, Projektimplementierung einschließlich der Abwicklung von Abnahmeprozeduren, Change Requests, Garantie- und Wartungsleistungen) mit ihren jeweiligen organisatorischen und technischen Abläufen eingebunden sind.
Ziel der von uns eingerichteten Methoden und Maßnahmen ist es, das Vermögen des Konzerns zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens sowie die Einhaltung der internen Vorgaben und der gesetzlichen Vorschriften sollen durch das installierte IKS gewährleistet werden.
Das konzernweit für alle wesentlichen Vorgänge geltende Vier-Augen-Prinzip, definierte Prozesse in allen wesentlichen Bereichen, das Controlling aller Gesellschaften sowie die Antizipation derjenigen Risiken, die die strategischen oder operativen Maßnahmen und damit die Realisierung von Wert- und Wachstumspotenzialen beeinträchtigen können, runden das System ab.
Darüber hinaus tragen die Nutzung von praxisbewährten und kontinuierlich aktualisierten Datenverarbeitungssystemen zusammen mit klar definierten Geschäftsprozessen für die Auftragsabwicklung, Buchhaltung, Reporting, das Personalwesen, den Vertrieb und den Einkauf sowie regelmäßige Schulungen der verantwortlichen Nutzer zur Qualitätssicherung bei.
Das im Konzern etablierte IKS fußt auf folgenden Prinzipien:
| ― | Transparenz: Für alle wesentlichen Prozesse sind Sollkonzepte etabliert, die es einem Außenstehenden ermöglichen, zu beurteilen, inwieweit Beteiligte konform zu diesem Sollkonzept arbeiten. Gleichzeitig wird dadurch die Erwartungshaltung der Organisationsleitung definiert. |
| ― | Vier-Augen-Prinzip: Wesentliche Vorgänge bleiben nicht ohne Gegenkontrolle. |
| ― | Funktionstrennung: Vollziehende (z. B. Abwicklung von Einkäufen), verbuchende (z. B. Finanzbuchhaltung) und verwaltende (z. B. Lagerverwaltung) Tätigkeiten, die innerhalb eines Unternehmensprozesses (z. B. Einkaufsprozess verstanden als Prozess von der Bedarfsermittlung bis zum Zahlungsausgang) vorgenommen werden, sind nicht in einer Hand vereinigt. |
| ― | Mindestinformation: Mitarbeitern werden nur diejenigen Informationen zur Verfügung gestellt, die sie für ihre Arbeit brauchen. Dies schließt auch die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen bei IT-Systemen mit ein. |
Der Vorstand der LS telcom Gruppe führt die einzelnen operativen Gesellschaften mithilfe effizienter Steuerungs- und Kontrollsysteme auf der Basis eines zentralen CRM-Systems und zusätzlicher Hilfswerkzeuge auf Microsoft Excel Basis (z. B. Umsatz- und Liquiditätsvorausschau).
Der Vertrieb, die zentrale Finanzabteilung und die verantwortlichen Mitarbeiter der Tochtergesellschaften informieren den Vorstand kontinuierlich und zeitnah über den Stand aktueller Vertriebschancen, Umsatz-, Zahlungseingangs- und Auftragszahlen. Diese Informationen werden zentral in einem CRM-System verdichtet und stehen dem Vorstand sowie, abhängig von den Zugriffsrechten, auch den zuständigen Mitarbeitern soweit zur Verfügung, wie diese solche Informationen zur Erledigung ihrer Aufgaben benötigen.
Der LS telcom Konzern verfügt über umfangreiche Strukturen, Systeme und Maßnahmen, welche die Effektivität und Sicherheit des Rechnungslegungsprozesses einschließlich der Erstellung von Einzel- und Konzern-Abschluss gewährleisten. Grundlage des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems ist die enge Zusammenarbeit zwischen den Geschäftsführern der Gesellschaften und dem Vorstand der LS telcom AG sowie den zentralen Abteilungen für Finanzen, Einkauf, Vertrieb, Personal und Recht.
Die Kontroll- und Berichtsstrukturen beginnen auf Ebene der Tochtergesellschaften und enden beim Vorstand, der regelmäßig über alle Entwicklungen informiert wird bzw. wesentlichen Maßnahmen zustimmen muss. Die konzernweit einheitliche Anwendung der aktuellen IFRS-Standards, anderer relevanter rechtlicher Vorschriften und interner Richtlinien stellt LS telcom mittels verschiedener Instrumente sicher. Dazu gehören neben einer zentral vorgegebenen Bilanzierungsrichtlinie ein einheitlicher Kontenplan, ein konzernweit gültiger Terminplan für die Abschlusserstellung sowie verschiedene andere verbindliche Vorgaben.
Die Anwendung und Einhaltung der Kontrollsysteme und Bilanzierungsvorgaben innerhalb des Konzerns wird unter anderem von den lokalen Geschäftsführern und Abschlussprüfern sowie der zentralen Finanzabteilung und dem Konzern-Abschlussprüfer regelmäßig geprüft. Alle Verbundbeziehungen werden zudem regelmäßig zwischen den Gesellschaften abgestimmt.
Die Buchführung wird für alle Konzern-Unternehmen im Konsolidierungskreis durch die zentrale Finanzabteilung am Hauptsitz der LS telcom AG übernommen.
Für die Erstellung der Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen und des Konzern-Abschlusses ebenso wie für die Erstellung unterjähriger Finanzberichte für die Einzelunternehmen und den Konzern werden standardisierte und zentral administrierte IT-Systeme eingesetzt. Die im Rechnungswesen eingesetzten IT-Systeme sind gegen unbefugte Zugriffe geschützt. Zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung wird auf Funktionstrennung geachtet. Es sind außerdem auf den unterschiedlichen Prozessstufen verschiedene interne Kontrollen implementiert. Eine Vielzahl von Validierungen innerhalb der IT-Systeme unterstützt den Abschlussprozess.
Die Gesamtrisikosituation im Konzern ist weiterhin überschaubar. Es ist derzeit nicht zu erwarten, dass sich bestandsgefährdende Risiken materialisieren. Neben den gesamtwirtschaftlichen Risiken, die sich nach wie vor in Folge der Finanz- bzw. Schuldenkrise oder eines über längere Zeit niedrigen Ölpreisniveaus und den Auswirkungen dieser Krisen ergeben könnten (z. B. regional abschwächende Wirtschaft oder auch starke kurzfristige Wechselkursschwankungen zwischen dem Euro und anderen für den Konzern relevanten Währungen), stellen die politischen Gegebenheiten im gesamten Mittleren Osten, einschließlich der Golfregion, das Kräftemessen Ost/West sowie auch die Flüchtlingsströme und ihre finanziellen und politischen Auswirkungen Risiken mit dem Potenzial dar, zumindest temporär zu starken Umsatzverwerfungen zu führen. Als weitere bedeutende Einzelrisiken sind die Verfügbarkeit von ausreichend Liquidität und qualifizierten Mitarbeitern einerseits sowie die mögliche Abhängigkeit von externen Beratern andererseits zu sehen, um das Projektgeschäft und das mögliche Wachstum zu bewältigen. In allen Bereichen besteht aber eine effiziente Risikosteuerung, so dass insgesamt die Risiken im Konzern begrenzt und handhabbar sind.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder das interne Kontrollsystem noch das Risikomanagement-System absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht funktionieren oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.
Die vergangenen Jahre zeigten, dass LS telcom dem Einfluss diverser marktgegebener Risiken unterworfen ist. Unternehmerische Tätigkeit ist stets verknüpft mit Risiken, die für die nähere Zukunft geplante Investitionen, die geplante fortschreitende Internationalisierung und regionale Ausweitung des Marktes sowie die Markteinführung neuer Produkte in sich bergen.
In der nachfolgenden Tabelle werden zunächst die nachstehend erläuterten Risiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit, ihrer möglichen finanziellen Auswirkung und der daraus abgeleiteten Gesamtbeurteilung dargestellt.
Hierbei wird zwischen einer geringen, mittleren, hohen und sehr hohen Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. Schadenshöhe unterschieden, woraus sich die Gesamtbeurteilung ableiten lässt. Die Stufen reichen von einem zu beobachtenden Risiko über ein zu überwachendes Risiko hin zu einem wesentlichen Risiko. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen bzw. Schadenshöhe wird wie folgt differenziert:
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| Klassifikation | Schadenshöhe |
|---|---|
| Gering | < TEUR 25 |
| Mittel | TEUR 25 bis TEUR 50 |
| Hoch | TEUR 50 bis TEUR 250 |
| Sehr hoch | TEUR 250 bis EUR 1 Mio. |
| Kritisch | > EUR 1 Mio. |
Die für die Bewertung der Risiken verwendeten Eintrittswahrscheinlichkeiten werden anhand der folgenden fünf Kategorien quantifiziert:
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| Klassifikation | Eintrittswahrscheinlichkeit |
|---|---|
| Gering | < 20 % |
| Mittel | 20 % bis 40 % |
| Hoch | 40 % bis 60 % |
| Sehr hoch | 60 % bis 80 % |
| Kritisch | > 80 % |
Zur besseren Differenzierung der Risikopotenziale wurde hier im Vergleich zu den Vorjahren die Klasse "Kritisch" eingeführt, der Risiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit über 80 % zugeordnet werden. Darüber hinaus wurden die Bandbreiten der anderen Klassen überarbeitet.
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der relevanten Risiken mit ihren jeweiligen Einschätzungen:
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| Risiko | Qualitative Eintrittswahrscheinlichkeit | Mögliche finanzielle Auswirkung | Gesamtbeurteilung |
|---|---|---|---|
| Schneller technologischer Wandel | mittel | sehr hoch | überwachen |
| Softwaresicherheit | gering | sehr hoch | wesentlich |
| Internationalisierung | hoch | sehr hoch | wesentlich |
| Projektrisiken | hoch | kritisch | wesentlich |
| Umsetzung neuer Trends und Funktechnologien im Markt | mittel | sehr hoch | überwachen |
| Preisdruck | mittel | kritisch | wesentlich |
| Wettbewerb | hoch | sehr hoch | wesentlich |
| Mitarbeiterfluktuation -Personalressourcen | mittel | sehr hoch | überwachen |
| Risiken durch globale Marktverwerfungen (Finanzmarkt- bzw. Schuldenkrise; Ölpreisverfall) | sehr hoch | sehr hoch | wesentlich |
| Finanzwirtschaftliche Risiken | |||
| Preis- und Währungsrisiko | hoch | sehr hoch | wesentlich |
| Ausfallrisiko | mittel | sehr hoch | überwachen |
| Cashflow- und Liquiditätsrisiko | hoch | kritisch | wesentlich |
Die dargestellten Risiken werden im Folgenden detailliert erläutert.
Die Märkte, in denen LS telcom agiert, sind durch raschen technologischen Wandel, veränderte Anforderungen und Präferenzen der Anwender und Kunden, häufige Neueinführungen von Produkten und Dienstleistungen sowie sich weiterentwickelnde Standards und Praktiken gekennzeichnet. Der zukünftige Erfolg von LS telcom wird davon abhängen, bestehende Produkte kontinuierlich zu verbessern und diese zeitgerecht zu wettbewerbsfähigen Preisen zu entwickeln und einzuführen. Diese neuen Produkte müssen sich an den immer komplexeren und unterschiedlicheren Bedürfnissen der Kunden orientieren sowie dem technologischen Fortschritt und den sich weiterentwickelnden Standards und Praktiken Rechnung tragen. Dieser Zustand ist einerseits ein Risiko, andererseits ein wesentliches Verkaufsargument für unsere Software-Wartungsverträge.
Die wirtschaftliche Grundlage eines Konzerns, der Software entwickelt, liegt in den Quellcodes bereits entwickelter oder in der Entwicklung befindlicher Software. Aber auch die Rahmenprodukte der Softwareentwicklung wie Konzeption und Dokumentation zu den Softwareprodukten sind eine wesentliche Grundlage der Geschäftstätigkeit. Trotz umfangreicher getroffener Sicherheitsvorkehrungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch Versagen technischer Systeme oder menschliches Fehlverhalten wertvolle Teile des Datenbestands verloren gehen. Der Konzern hat erweiterte Maßnahmen ergriffen, u. a. Modernisierung der Server- und Backuplandschaft, stringentere Kontrolle von Zugriffsrechten, Audits durch IT-Sicherheitsunternehmen, weshalb eine Herabstufung der Risikoeintrittswahrscheinlichkeit von "hoch" auf "gering" erfolgt ist.
Der Konzern plant, in den nächsten Jahren seine Präsenz im nationalen und internationalen Markt durch entsprechende Kooperationen oder Kapitalbeteiligungen weiter auszubauen. Obwohl derartige Maßnahmen gewissenhaft vorbereitet werden, begründen sie ein unternehmerisches Risiko. Sie könnten sich aufgrund verschiedener Ursachen entgegen den Erwartungen als weniger rentabel oder für die Expansionsstrategie des Konzerns nicht geeignet erweisen. Daneben besteht die Gefahr, dass z. B. akquirierte Unternehmen nicht erfolgreich in die bestehenden Geschäftsbereiche des Konzerns integriert werden können.
Ziel von LS telcom ist es, in Zukunft vermehrt Umsatz mit Standardprodukten zu realisieren. Allerdings wird voraussichtlich auch im kommenden Geschäftsjahr 2018/2019 ein erheblicher Anteil des Umsatzes aus mehreren größeren Projekten erzielt werden. Eine zeitliche Verschiebung innerhalb der Projekt-Implementierungspläne, Änderungen der politischen Lage oder der Sicherheitslage eines Landes (Verschiebung von Lizenzausschreibungsverfahren, Unruhen, Seuchengefahr etc.), in dem ein Projekt durchgeführt wird, oder Änderungen in der strategischen Planung von Kunden können deshalb durchaus einen gewichtigen Einfluss auf die zeitliche Realisierung von Umsätzen haben. Außerdem können zwischen der Auftragserteilung und der endgültigen Teil- oder Endabrechnung eines Auftrags längere Zeiträume liegen, in denen LS telcom in Vorleistung tritt und das Bonitätsrisiko der Kunden sowie aufgrund der teilweise langen Projektlaufzeiten ein gewisses Wechselkursrisiko tragen muss. Die LS telcom AG schließt Verträge zwar vorzugsweise in Euro ab, jedoch machen die Tochtergesellschaften üblicherweise Geschäfte in den Währungen ihrer Länder. Das bedeutet, dass erhebliche Umsatzanteile mittlerweile speziell in US-Dollar, kanadischen Dollar und südafrikanischen Rand erwirtschaftet werden. Oftmals muss aufgrund von Ausschreibungsvorgaben auch eine Vergütung in US-Dollar oder anderen, Schwankungen unterliegenden Fremdwährungen mit Kunden vereinbart werden (dazu ausführlich im Abschnitt "Finanzwirtschaftliche Risiken").
Die erfolgreiche Vermarktung der Produkte für Netzbetreiber (Dienstleistungen, Soft- und Hardware) wird auch im Geschäftsjahr 2018/2019 stark von den Telekommunikationsmärkten abhängen. Neben dem Risiko, dass sich das Marktumfeld nicht entsprechend dem erwarteten positiven Trend fortentwickelt und in neue Funknetze und Technologien nur schleppend investiert wird, besteht hier das Risiko, dass Produkte trotz umsichtiger Planung und Erhebungen im Vorfeld nicht auf die erwartete Akzeptanz im Markt stoßen.
Der starke Wettbewerb kann in gewissen Marktbereichen zu Preisdruck führen und damit die Umsätze und Margen reduzieren. LS telcom war aufgrund der breiten Produktbasis und guten Liquiditätslage zwar in der Vergangenheit in der Lage, solche Preiskämpfe durchzufechten; eine Fortführung solcher Preiskämpfe über längere Zeit würde allerdings das Betriebsergebnis in Zukunft nachteilig beeinflussen und die Liquiditätslage belasten. In Anbetracht des aggressiveren Preisverhaltens des Wettbewerbs, evtl. durch die zögerliche Vergabepraxis im Markt und gestiegenen Erfolgsdruck begründet, sowie des geringeren Liquiditätsspielraums des Konzerns, stufen wir dieses Risiko auf "kritisch" hoch.
Der Softwaremarkt für Netzbetreiber und Regulierungsbehörden ist dem Wettbewerb ausgesetzt. Zwar bewegt sich die LS telcom Firmengruppe mit ihren Produktlösungen in einem recht heterogenen Wettbewerbsumfeld; einige Wettbewerber verfügen in Teilbereichen jedoch ebenfalls über langjährige Erfahrung bei der Entwicklung und Vermarktung von Software sowie über erhebliche Marktanteile.
Mit dem Geschäftssegment "Hardwarenahe Systeme" positioniert sich die LS telcom Firmengruppe mit komplementären Systemlösungen im Vergleich zu marktgängigen Produkten etablierter Unternehmen. Sollte sich der Markt auch für diese etablierten Unternehmen als ausreichend attraktiv zeigen und es LS telcom nicht gelingen, durch technologischen Vorsprung diese auf Distanz zu halten, könnte dies die Geschäftsentwicklung des LS telcom Konzerns nachteilig beeinflussen.
Sollte es der Konzern nicht schaffen, durch beständige Innovation, d. h. die Schaffung neuer Produkte bzw. die Anpassung bestehender Produkte und Servicekonzepte an neue Marktanforderungen nicht schnell genug und wettbewerbsfähig am Markt zu platzieren, oder gegen den Wettbewerb aufgrund anderen kommerzieller Kriterien Vergabeverfahren zu verlieren und der Auftragseingang dadurch erheblich belastet werden, so könnte dies den Konzern in finanzielle Schwierigkeiten bringen.
Eine gute wirtschaftliche Lage in Deutschland erhöht das Risiko, dass insbesondere erfahrene Mitarbeiter am Hauptsitz des Konzerns abgeworben werden und dadurch relevantes Wissen dem Konzern entzogen werden könnte. Die LS telcom AG und ihre Tochtergesellschaften werden wie in der Vergangenheit bestrebt sein, die Arbeitsplätze sowie die Vergütung der Mitarbeiter entsprechend attraktiv zu gestalten, um der Mitarbeiterfluktuation entgegen zu wirken. Dies kann effektiv zu einer Erhöhung der Personalaufwendungen führen und trägt das Risiko einer Margenminderung in sich. Es besteht jedoch andernfalls in diesem Zusammenhang das Risiko von Know-how-Verlust.
Ein höherer Auftragsbestand und Termindruck stellt den Konzern nicht nur vor die Herausforderung, bestehende Personalressourcen optimal einzusetzen, sondern fordert zudem an bestimmten Management-Positionen mehr Kapazität, um die vertraglichen Kundenerwartungen verlässlich erfüllen zu können. Diesem Erfordernis lässt sich durch Beauftragung externer Berater nachkommen, allerdings kann dies, sofern diese nicht anfänglich in der Kalkulation mit eingeplant wurden, zu erhöhten Kosten und entsprechender Margenschmälerung führen. Ebenso besteht hier die Gefahr einer gewissen Know-how-Abhängigkeit und einer deutlich längeren als der ursprünglich geplanten Beauftragungsnotwendigkeit, verbunden mit den damit einhergehenden höheren Aufwendungen.
Die Krise an den Finanzmärkten und die Schuldenkrise haben den Geschäftsverlauf des Konzerns zwar in den letzten Geschäftsjahren nur unwesentlich über die starken Währungsschwankungen des Euro im Vergleich zu Fremdwährungen beeinflusst, jedoch in den Jahren 2008/2009 Auswirkungen hinsichtlich der Vergabe von Projekten gezeigt. Sollten Kunden aus der Privatwirtschaft oder auch staatliche Kunden, wie Ministerien und Regulierungsbehörden, durch eine weitere Verschärfung dieser Krise unter finanziellen Druck geraten und Aufträge zurückziehen bzw. die Erteilung und Umsetzung von Projekten verschieben, hätte dies sehr negative Auswirkungen auf das Geschäft der LS telcom Firmengruppe.
Ähnliche Auswirkungen erfuhr die Unternehmensgruppe aufgrund des Ölpreisverfalls, der ab Herbst 2014 in zahlreichen erdölfördernden Ländern zu Budgetkürzungen, verstärktem Preisdruck und insbesondere auch zu Verzögerungen in Vergabeverfahren geführt hat. Die Produkte des Konzerns wirken grundsätzlich positiv auf den Staatshaushalt und versprechen einen sehr schnellen Rückfluss investierter Mittel. Insofern sollte der Bedarf auch unter erschwerten finanziellen Rahmenbedingungen gut zu vermitteln und sollten die Produkte absetzbar sein. Allerdings könnten anhaltende Budgetkürzungen aufgrund des Ölpreisverfalls dazu führen, dass die Investitionsbereitschaft in den jeweiligen Ländern auch auf längere Sicht abnimmt und Projekte, die beauftragt werden, auf der Basis weniger attraktiver Finanzierungskonditionen zustande kommen. Beides wäre in Anbetracht der Relevanz der erdölfördernden Länder für das Geschäft des Konzerns sehr nachteilig.
Die finanzwirtschaftlichen Risiken, denen die LS telcom Firmengruppe ausgesetzt ist, umfassen vor allem Marktpreisrisiken (Devisenkurse, Preisrisiken), Ausfall- und Liquiditätsrisiken. Bedingt durch die weltweiten Geschäftsaktivitäten des Konzerns kommt den Devisenkursschwankungen von südafrikanischem Rand, US-Dollar und kanadischem Dollar gegenüber dem Euro besondere Bedeutung zu.
Die LS telcom Firmengruppe ist aufgrund ihrer internationalen Geschäftstätigkeit Preis- und Währungsschwankungen ausgesetzt. Diese Risiken können, soweit sie die Abwicklung von Projekten betreffen, bereits kalkulatorisch und über geeignete vertragsgestalterische Maßnahmen in Projektverträgen weitgehend eingegrenzt werden. In Einzelfällen, d. h. insoweit diese aufgrund eines entsprechenden Projektvolumens eine maßgebliche Größenordnung annehmen, werden solche Risiken zudem durch Sicherungsgeschäfte begrenzt. Sicherungsgeschäfte werden über die Hausbanken des Unternehmens abgeschlossen, wobei marktgängige derivative Finanzinstrumente (Devisentermin- oder Devisenswapgeschäfte) zum Einsatz kommen. Im Geschäftsjahr 2017/2018 bestand kein Bedarf, Projekte über Devisentermingeschäfte abzusichern. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Devisentermingeschäfte.
Das Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher maximal jeweils in Höhe des Zeitwerts der Forderung an den jeweiligen Schuldner. Das tatsächliche Ausfallrisiko im Geschäft mit Kunden wird als gering eingestuft, da LS telcom vorrangig Endkunden mit erstklassiger Bonität bedient und in Zweifelsfällen durch vertragliche Gestaltung(geeignete Zahlungsbedingungen; Rückabsicherung bei Lieferanten) die Minimierung dieses Risikos derart sicherstellt, dass wenigstens aufwands- und kostenseitig kein substantieller Schaden bei der LS telcom verbleibt. Da der Konzern mittlerweile auch vermehrt in Ländern mit niedrigerer Bonität Geschäfte macht, setzen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos um eine Stufe höher, von "gering" auf "mittel".
Eine kontinuierlich gepflegte und überwachte Liquiditätsvorausschau und vorhandene Kreditlinien gewährleisten eine jederzeit ausreichende Liquiditätsversorgung der LS telcom AG. Des Weiteren pflegt die LS telcom AG eine offene und vertrauensvolle Kommunikation mit ihren Hausbanken, so dass weitere Möglichkeiten zur Unternehmensfinanzierung gegeben sind.
Aufgrund der rückläufigen Liquidität sowie der möglichen finanziellen Auswirkung von Projektverschiebungen wurde dieses Risiko im Vorjahr bezüglich der qualitativen Eintrittswahrscheinlich auf "hoch" höhergestuft und in die Klasse kritischer Risiken aufgenommen mit der Beurteilung "wesentlich".
Die LS telcom AG hat im Geschäftsjahr erfolgreich eine Kapitalerhöhung umgesetzt und daraus liquide Mittel erhalten. Zudem wurden umfassenden Kostensenkungsmaßnahmen implementiert, die dafür sorgen werden, dass der Konzern künftig wieder den zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit und künftigen Wachstums erforderlichen Liquiditätszufluss aus dem operativen Geschäft generieren wird. Darüber hinaus hat der Vorstand im Verlauf des Geschäftsjahres 2017/2018 zur nachhaltigen Absicherung des beabsichtigten Wachstums mit den Hausbanken ein Projekt zur Neustrukturierung der Unternehmensfinanzierung aufgesetzt. Sollte sich dieses Konzept nicht im Verlauf des Geschäftsjahres 2018/2019 umsetzen lassen und sich der Markt gleichzeitig deutlich schwächer als erwartet entwickeln oder sich Projekteerwartungen in größerem Umfang verschieben, könnte dies den Konzern in finanzielle Schwierigkeiten bringen.
Hinsichtlich der Chancen für die künftige Entwicklung des Konzerns treffen die im Vorjahr gemachten Aussagen weitestgehend unverändert zu. Die sich aktuell in dem für den Konzern relevanten Markt bietenden Potenziale und Chancen zur künftigen Geschäftsentwicklung der Firmengruppe werden im Wesentlichen von den Themen Umnutzung von Frequenzspektrum für die Breitbandversorgung, Netze für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Funklösungen für das Internet der Dinge, Automotive-Anwendungen und komplexe Kommunikationsanwendungen für die Industrie 4.0 mit all ihren Vertikalmärkten bestimmt. Diese sollten im aktuellen Geschäftsjahr und den Folgejahren für eine stabile Nachfrage in unserem Marktsegment sorgen.
Der Vorstand ist von der Richtigkeit der strategischen Ausrichtung des Konzerns und seiner Produkte auf diese Geschäftsfelder und Themen überzeugt. Die hohen Investitionen und Vorleistungen, die in den vergangenen Jahren in entsprechende Produktentwicklungen und Markterschließungsmaßnahmen geflossen sind und die Finanzzahlen der letzten Geschäftsjahre stark belastet haben, werden sich letztlich für die gesamte Firmengruppe auszahlen. Das Produktangebot des Konzerns passt zu den aktuellen und auch künftig absehbaren Forderungen des Marktes, so dass der Vorstand den Konzern gut aufgestellt sieht und an dessen mittel- und längerfristigem Erfolg nicht zweifelt.
Nach wie vor stehen über diverse großvolumige und ertragsstarke Projekte noch Vergabeentscheidungen an, wobei über den Zeitpunkt diesbezüglicher Zuschlagsentscheidungen und Beauftragungen, insbesondere unter Berücksichtigung der bereits erfahrenen Verzögerungen, keine gesicherten Aussagen getroffen werden können. Es wurde jedoch bereits über einige der genannten Projekte grundlegendes Einvernehmen erzielt, weshalb der Vorstand noch im laufenden Geschäftsjahr 2018/2019 mit weiteren größeren Beauftragungen rechnet, die die Geschäftsentwicklung maßgeblich positiv beeinflussen sollten.
Die durch die derzeitige weltpolitische Situation, insbesondere die latente Instabilität im Mittleren Osten, gegebenen Risiken dürfen, was unvorhersehbare Verzögerungen bei der Auftragserteilung in Projektanbahnungen und Beschaffungsverfahren anbelangt, sicherlich nicht unterschätzt werden. Es sollte an dieser Stelle jedoch betont werden, dass die vorherrschende Unsicherheit auf der Zeitschiene bezüglich Vergabeentscheidungen für neue Aufträge und der Auflösung des Angebotsstaus, nicht die mittel- und langfristigen positiven Perspektiven und Geschäftschancen des Konzerns schmälert, allerdings möglicherweise weiteres Wachstum und Geschäftserfolge verzögern könnte.
Betrachtet man die einzelnen Berichtssegmente näher, so bestehen hier folgende Chancen bzgl. der künftigen Geschäftsentwicklung:
Im Beratungsgeschäft behauptet sich die LS telcom national und international sehr gut. Der Vorstand sieht nach wie vor sehr gute neue Geschäftsmöglichkeiten im Umfeld der Digitalisierung bzw. Neuinstallation von Funknetzen für sicherheitsrelevante Behörden, ebenso im Zusammenhang mit der Einführung von digitaler Funktechnologie für Betriebsfunknetze (PMR) von Transport-, Versorgungs- und Industrieunternehmen. Wachstumspotenzial bietet sich im Dienstleistungsbereich unter anderem im Bereich der speziellen Objektfunkversorgung (z. B. Versorgung von Tunneln für U-Bahn-Funk, Versorgung von Stadien etc.), in gewissem Umfang immer noch in der regional voranschreitenden Digitalisierung des terrestrischen Rundfunks speziell in Asien und in Afrika sowie insbesondere auch im höherwertigen strategischen Beratungsbereich zur allgemeinen Nutzung des Funkfrequenzspektrums, dies insbesondere in Zusammenhang mit den Themen Breitbandversorgung, Industrie 4.0, 5G und IoT.
Im bisherigen Kernmarkt für LS telcom, der Frequenzverwaltung und dem Spektrum-Management, bestehen sehr gute Möglichkeiten zur Realisierung weiteren Wachstums. Der Haupttrend in diesem Kundenbereich geht unvermindert weiter in Richtung noch stärker integrierter Systeme und hochautomatisierter, webbasierter Dienste. Hervorragende Referenzprojekte für das sogenannte e-Licensing von Regulierungsbehörden sichern LS telcom aktuell eine führende Stellung im Wettbewerb in diesem Kundenkreis, verschaffen LS telcom aber ebenso Vorteile bei Netzbetreibern künftiger neuer Funkdienste und Nutzern von Spektrum-Management-Dienstleistungen.
Nach Abschluss einiger größerer mehrjähriger Verträge mit Behörden zur Implementierung von sogenannten Enterprise-Systemlösungen in den Vorjahren werden darauf aufbauende Nachfolge- und Wartungsprojekte die LS telcom Firmengruppe auch in den kommenden Geschäftsjahren beschäftigen. Es zeichnen sich daneben für das neue Geschäftsjahr weitere Systemprojekte für nationale Frequenzmanagement-Systeme ab. Neue Funktechnologien sowie neue Regelwerke der EU und der ITU sind daneben wie in der Vergangenheit weitere "Motivatoren" für Neugeschäft, Systemanpassungen und -erweiterungen.
Speziell aufbauend auf dem Kundenstamm aus diesem Teilmarkt rechnet sich der Konzern auch Zusatzgeschäft mit neuen Hardware-Produkten zur messtechnischen Unterstützung der Frequenzverwaltung und Funküberwachung aus. Auch das Kundenumfeld der nicht-zivilen Nutzung, d. h. der militärische Markt und das Umfeld der Inneren Sicherheit, bietet nach wie vor ebenfalls gute Möglichkeiten für neues Wachstum. Insbesondere in kombinierten Projekten, bestehend aus Geräten und Software, ergänzt ggf. durch umfassende Spektrum-Management-Dienstleistungen, liegen unvermindert gute Chancen für LS telcom, sich zu etablieren und die Geschäfte weiter auszubauen.
Ungeachtet der stagnierenden Entwicklung im Geschäftsjahr 2017/2018 erscheinen die Aussichten für das Geschäftsjahr 2018/2019 und die weitere Zukunft positiv.
Der derzeit im Konzern vertraglich insgesamt gesicherte Auftragsbestand beträgt EUR 38,9 Mio. (i. V. EUR 38,2 Mio.), wobei unbefristet laufende Wartungsverträge lediglich mit einer maximalen Restlaufzeit von zwölf Monaten und langfristige Rahmenverträge maximal mit den während ihrer Laufzeit realistisch zu erwartenden Abrufvolumina berücksichtigt wurden. Diese Auftragslage des Konzerns kann in Anbetracht der hochwahrscheinlichen kurzfristigen Auftragserwartungen als befriedigend eingestuft werden. Der Auftragsbestand setzt sich sowohl aus noch abzuarbeitenden Projektverträgen als auch aus wiederkehrendem Geschäft (bspw. Wartungsverträge) zusammen, wobei letzteres jährlich mittlerweile ca. EUR 11,0 Mio. beiträgt, aufgrund der in der Vergangenheit abgeschlossenen Projekte kontinuierlich zunimmt und so für eine steigende Grundlast und Stabilität sorgt.
Neben diesen vertraglich mittel- bis längerfristig als gesichert zu wertenden Geschäften werden auch signifikante Umsatzanteile aus Rahmenverträgen erwirtschaftet. Hierbei existiert zwar ein vertraglicher Rahmen, es erfolgen jedoch kurzfristige Leistungsabrufe und es bestehen keine längerfristigen Abnahmegarantien. Vor allem die Geschäfte der südafrikanischen Tochter und die Dienstleistungen der US-Tochter RadioSoft basieren auf dieser Art von Kundenbeziehungen. In den hier insgesamt und auf 12-Monatssicht angegebenen Umsatzerwartungen sind keine Forderungen aus Fertigungsaufträgen enthalten.
Der vertraglich gesicherte Auftragsbestand wird bei planmäßiger Abarbeitung für das laufende Geschäftsjahr 2018/2019 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 25,6 Mio. (i. V. EUR 23,3 Mio.) beisteuern.
Über den o. g. Auftragsbestand hinaus haben diverse bestehende Kunden von LS telcom bereits Budgets von insgesamt EUR 10,3 Mio. allokiert und teilweise mehrjährige Verträge mit LS telcom verhandelt und Bestellungen zugesichert, die noch im ersten Halbjahr des laufenden Geschäftsjahres abgeschlossen werden sollen und zusätzliche Umsatzbeiträge für das laufenden Geschäftsjahr 2018/2019 und darüber hinaus liefern werden.
Neben diesen Projekten stehen weitere Vergabeentscheidungen in größerem Volumen an, wobei über den Zeitpunkt diesbezüglicher Zuschläge und Beauftragungen, insbesondere unter Berücksichtigung der bereits erfahrenen Verzögerungen, starke Ungewissheit herrscht. Der im Langfristtrend steigende Ölpreis dürfte sich hinsichtlich der Investitionsbereitschaft bei einigen unserer Kunden positiv auswirken.
In Anbetracht der in der Vergangenheit erarbeiteten und nach wie vor sehr aussichtsreichen Geschäftschancen, sowohl für bestehende Produkte des LS telcom Konzerns als auch für aktuelle Neuentwicklungen, sieht der Vorstand trotz der vorgenannten Unsicherheit auf der Zeitschiene die mittel- und langfristigen positiven Perspektiven und Geschäftschancen des Konzerns grundsätzlich ungeschmälert. Der Vorstand geht deshalb weiter davon aus, dass der nach wie vor sehr hohe Angebotsbestand des Konzerns in naher Zukunft in einer erheblichen Zunahme des Auftragsbestands münden und weiteres Wachstum ermöglichen wird.
Ein Problem, das speziell seit den vergangenen Jahren besonders stark unsere Geschäftsentwicklung beeinflusst, ist die starke Abhängigkeit von komplexen Vergabeverfahren, denen wir uns beim Gros unserer öffentlichen Behördenkundschaft stellen müssen und die sehr häufig aus unterschiedlichsten haushalts- oder politischen Gründen Verzögerungen erfahren.
Unsere jüngsten Erfolge in den sogenannten Vertikalmärkten, bestärken uns darin, vertrieblich deutlich stärker auf die Industrie, also die Privatwirtschaft, zu setzen. Bei diesen Kunden aus der Privatwirtschaft spielt das Funkspektrum und eine zuverlässige, hochverfügbare und sicherer Funkversorgung eine zentrale Rolle in Produktionsprozessen und rückt nun im Rahmen der Digitalisierung und Industrie 4.0 sowie des Internets der Dinge mit zunehmender Maschinen-zu-Maschinen-Kommunikation immer stärker in den Fokus. Hier bietet LS telcom unter Einsatz der gesamten Produktpalette Lösungen für das Spektrum-Management, teilweise auch als Outsourcing-Partner. Mit diesen weitgehend replizierbaren Lösungen sprechen wir zudem eine Vielzahl von Kunden einer Branche an. Ein großer Vorteil bei diesem Schritt in Richtung Privatwirtschaft wird neben einer deutlichen Verbreiterung des Kundestamms auch in den Entscheidungsprozessen liegen, die in der Industrie üblicherweise schneller ablaufen.
LS telcom hat in den letzten 18 Monaten ein Servicepaket entwickelt und erste Referenzprojekte gewinnen können. Diese Erfolge in unterschiedlichen Industriebranchen, sogenannten Vertikalmärkten, bestärken uns darin, vertrieblich deutlich stärker auf Industriekunden zu setzen und diesen Markt mit dem bestehenden Servicekonzept aus Software, Messtechnik und Beratung zu erschließen.
Wir rechnen zwar in diesen Vertikalmärkten nicht mit besonders hohen Einzelprojektvolumina, jedoch bietet sich allein aufgrund der möglichen Kundenanzahl hier für uns ein ungleich viel größerer Markt, als im bisherigen Behördenumfeld. Der sich hier für uns in der Privatwirtschaft öffnende adressierbare Markt hat nach unserer Einschätzung ein Volumen von über EUR 1 Mrd., so dass selbst ein geringer Marktanteil für den LS telcom Konzern bereits signifikantes Wachstum verspricht.
Der bevorstehende Ausbau der 5G-Netze, die neben schnellerem mobilen Internet besonders für das Internet of Things und die Industrie 4.0 wesentliche Vorteile bringen, wird LS telcom zusätzliches dauerhaftes Geschäft vermitteln. Unternehmen können basierend auf der 5G-Technologie oder sogar eigener 5G-Infrastruktur vernetzte Produktionsabläufe und somit einen höheren Automatisierungsgrad schaffen. Dies erfordert sichere Telekommunikationsverbindungen und störungsfreies Funkspektrum. Hier ist LS telcom mit seinem Know-how eine perfekte Adresse für Industriekunden.
Der zügige Aufbau dieses Neugeschäfts, aber auch die strukturelle Neuausrichtung des Konzerns erfordern finanzielle Mittel, die aus dem in den letzten Jahren recht volatilen Kerngeschäft mit starker Abhängigkeit von Einzelprojekten allein nicht nachhaltig sichergestellt werden können. Der Vorstand hat im Geschäftsjahr erste Schritte dahingehend unternommen, sowohl mit Fremdkapital als auch mit neuem Eigenkapital aus einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital die Finanzierung der o. g. Vorhaben zu sichern.
Unter Berücksichtigung zuvor beschriebenen Ausführungen rechnet das Management des Konzerns für das laufende Geschäftsjahr 2018/2019 mit einem Umsatz von EUR 31,0 Mio. und einem Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) von EUR 1,6 Mio.; im darauffolgenden Geschäftsjahr wird eine Umsatzsteigerung auf EUR 34 Mio. mit einem geplanten Konzern-EBIT von EUR 3,4 Mio. erwartet.
Die im GOALS bereits umgesetzten Einsparungen in Höhe von jährlich ca. EUR 4,6 Mio. sind hierbei berücksichtigt. Innerhalb des Prognosezeitraums von 24 Monaten rechnet der Vorstand mit ca. EUR 6 Mio. an Umsatzerlösen aus den neuen Märkten. In den weiteren Geschäftsjahren nach dieser Planungsperiode werden diese Umsatzanteile voraussichtlich progressiv ansteigen und von nachhaltigem Bestand sein.
Das Grundkapital betrug zum 30. September 2018 EUR 5.817.000,00. Es ist eingeteilt in 5.817.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stammstückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR pro Aktie und voll einbezahlt.
Zu Beginn des Geschäftsjahres betrug das Grundkapital des Unternehmens EUR 5.335.000,00 und war eingeteilt in 5.335.000 nennwertlose Stückaktien. Dieses Grundkapital wurde durch eine Teil-Ausübung des "Genehmigten Kapitals 2017" am 04.07.2018 durch die Ausgabe von 482.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien auf EUR 5.817.000,00 erhöht.
Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Jede Aktie gewährt gemäß § 14 der Satzung eine Stimme.
Zum Ende des Geschäftsjahres bestanden die folgenden Beteiligungen mit über 10 % der Stimmrechte:
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| Beteiligte Person oder Gesellschaft | Anzahl an Stimmrechten | Anteile an Stimmrechten | Zeitraum der Beteiligung |
|---|---|---|---|
| Dr. Manfred Lebherz | 1.537.862 | 26,44 % | Bis heute |
| Dr. Georg Schöne | 1.614.445 | 27,75 % | Bis heute |
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
Eine Stimmrechtskontrolle für den Fall, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, ist dem Vorstand nicht bekannt.
Die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder erfolgt gemäß § 84 AktG. Satzungsänderungen werden durch die Hauptversammlung gemäß §§ 133 und 179 AktG vorgenommen.
Die Hauptversammlung hat in § 11 Abs. 2 der Satzung von der in § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, dem Aufsichtsrat die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung der Satzung betreffen, zu übertragen.
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der LS telcom AG vom 9. März 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. März 2022 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 2.667.500,00 zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2017").
Nach teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals durch Beschluss des Vorstands vom 11.06.2018 und Zustimmungsbeschluss des Aufsichtsrats vom 12.06.2018 reduziert sich die verbleibende an den Vorstand in § 4 Abs. 3 Satz 1 erteilte Ermächtigung auf die Ausgabe von bis zu 2.185.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen. Das zur Ausnutzung verbleibende genehmigte Kapital beträgt entsprechend zum 30. September 2018 EUR 2.185.500,00.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:
| ― | um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen; |
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen; |
| ― | bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals sind andere Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind. Auf die 10 %-Grenze sind ferner Aktien anzurechnen, für die aufgrund von Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Options- oder Wandlungsrecht, eine Options- oder Wandlungspflicht oder zugunsten der Gesellschaft ein Aktienlieferungsrecht besteht; |
| ― | bei einer Kapitalerhöhung zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der LS telcom AG und ihrer verbundenen Unternehmen (Belegschaftsaktien), wenn der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 5 % des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. |
Von den vorstehend erteilten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand nur in solchem Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 20 % des Grundkapitals nicht überschreitet (20 %-Grenze), und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 20 %-Grenze anzurechnen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2017 festzulegen.
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der LS telcom AG vom 13. März 2014 wurde der VorStand zum Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG) unter Ausschluss des Erwerbsrechts der Aktionäre ermächtigt, und zwar nach folgender Maßgabe:
a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien von bis zu insgesamt 10 % des bei Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen.
b) Der Erwerb von eigenen Aktien erfolgt über die Börse oder im Rahmen eines öffentlichen Kaufangebots der Gesellschaft an sämtliche Aktionäre. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Schlusskurs für die Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb eigener Aktien bzw. im Falle eines öffentlichen Kaufangebots vor dem Tag der Veröffentlichung des öffentlichen Kaufangebots um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot kann das Volumen des Angebots begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden.
c) Die Ermächtigung wird zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erteilt, insbesondere zu den folgenden Zwecken:
| ― | zur Nutzung der eigenen Aktien als Akquisitionswährung beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen durch die Gesellschaft; |
| ― | zur Einziehung der Aktien; |
| ― | um die betreffenden Aktien Arbeitnehmern der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen zum Erwerb anzubieten. |
d) Die Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien hat grundsätzlich über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Angebots zu erfolgen.
Die Gesellschaft wird aber ermächtigt, eine andere Form der Veräußerung vorzunehmen, soweit dies im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist, um die Aktien wie folgt zu verwenden:
| ― | zur Nutzung der eigenen Aktien als Akquisitionswährung beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen durch die Gesellschaft; |
| ― | um die betreffenden Aktien Arbeitnehmern der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen zum Erwerb anzubieten. |
In diesen Fällen ist das Erwerbsrecht der Aktionäre ausgeschlossen und darf der Veräußerungspreis für eine Aktie der Gesellschaft (ohne Veräußerungsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen vor der Veräußerung der eigenen Aktien bzw. vor dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Veräußerung der eigenen Aktien nicht wesentlich unterschreiten.
e) Der Vorstand wird weiter ermächtigt, eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall berechtigt, die Angabe der Anzahl der Aktien in der Satzung anzupassen.
f) Die Ermächtigungen gemäß vorstehenden lit. d) und e) können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.
g) Die Ermächtigung wurde am 1. Mai 2014 wirksam und gilt bis zum 12. März 2019. Die in der Hauptversammlung am 4. März 2010 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde mit Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung aufgehoben.
Es liegen zum Bilanzstichtag keine diesbezüglichen Vereinbarungen vor.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, bestehen nicht.
Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes. Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine fixe Vergütung, die Sachzuwendungen, insbesondere die Überlassung von Dienstwagen, enthält. Durch die fixen Bestandteile ist eine Grundvergütung gewährleistet, die es dem Vorstandsmitglied gestattet, seine Amtsführung an den wohlverstandenen Interessen des Unternehmens und den Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns auszurichten, ohne in Abhängigkeit von lediglich kurzfristigen Erfolgszielen zu geraten. Daneben beinhalten die Dienstverträge (Stand 30. September 2018) eine erfolgsabhängige variable Sondervergütung, die vom wirtschaftlichen Ergebnis des Konzerns für das jeweilige Geschäftsjahr abhängt, sowie eine rollierende Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung.
Dem Aufsichtsrat gehören an die Herren:
| ― | Dr. Winfried Holtermüller (Vorsitzender), Rechtsanwalt, Stuttgart |
| ― | Prof. Dr. Werner Wiesbeck (stellv. Vorsitzender), Professor für Höchstfrequenztechnik und Elektronik, Keltern |
| ― | Dipl.-Finw. Karl Hensinger, Finanzwirt, Laupheim |
Mandate der Aufsichtsratsmitglieder in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG bestehen nicht.
Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017/2018 Bezüge in Höhe von insgesamt EUR 67.177,67 (i. V. TEUR 67).
Diese Bezüge verteilen sich auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrates wie folgt:
| ― | Dr. Winfried Holtermüller EUR 26.167,32 |
| ― | Prof. Dr. Werner Wiesbeck EUR 20.172,35 |
| ― | Dipl.-Finw. Karl Hensinger EUR 20.838,00 |
Für Beratungstätigkeiten außerhalb ihrer Aufsichtsratstätigkeit wurden im Berichtsjahr ebenso wie im Vorjahr keine Honorare an die Mitglieder des Aufsichtsrates bezahlt. Der Rechtsanwaltskanzlei, welcher der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Holtermüller als Partner angehört, wurde für diverse Beratungsleistungen EUR 787,50 (i. V. TEUR 5) vergütet.
Zum 30. September 2018 hielten die Mitglieder des Aufsichtsrates, wie im Vorjahr, 14.546 Stückaktien.
Vorstandsmitglieder sind:
| ― | Dr. Manfred Lebherz (Sprecher und Vorstand Finanzen, Investor Relations, Vertrieb), Lichtenau |
| ― | Dr. Georg Schöne (Vorstand Forschung & Entwicklung, Personal, strategische Entwicklung Soft- und Hardwaresysteme), Lichtenau |
| ― | Dipl.-Ing. Roland Götz (Vorstand Consulting, Engineering Services, strategische Entwicklung Beratungsdienstleistungen), Rheinmünster |
Zum Bilanzstichtag wurden von den Mitgliedern des Vorstands folgende Stückaktien gehalten:
| ― | Dr. Manfred Lebherz 1.537.862 Stückaktien (i. V. 1.537.862) |
| ― | Dr. Georg Schöne 1.614.445 Stückaktien (i. V. 1.614.445) |
| ― | Dipl.-Ing. Roland Götz 4.148 Stückaktien (i. V. 4.148) |
Mandate der Vorstandsmitglieder in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 2 AktG bestehen nicht.
Die Festlegung von Struktur und Höhe der Vergütung des Vorstands der LS telcom AG erfolgt durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat berät zudem über die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand und überprüft dieses regelmäßig.
Zielsetzung des Vergütungssystems für den Vorstand ist es, die Vorstandsmitglieder gemäß ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei durch eine hohe Variabilität die gemeinsame und persönliche Leistung des Vorstands sowie den Unternehmenserfolg deutlich und unmittelbar zu berücksichtigen.
Dazu weist das Vergütungssystem im Einzelnen eine fixe Grundvergütung sowie eine variable Vergütung auf. Um die Wettbewerbsfähigkeit und Angemessenheit der Vorstandsvergütung sicherzustellen, werden dessen Struktur, die einzelnen Komponenten und die Gesamtvergütung regelmäßig vom Aufsichtsrat überprüft.
Die Vergütung des Vorstands setzte sich im Geschäftsjahr 2017/2018 aus den folgenden Komponenten zusammen:
| ― | eine fixe Grundvergütung sowie erfolgsunabhängige Nebenleistungen als Zusatzvergütungen (steuerpflichtige Vergütungsanteile für Direktversicherung und Zuschüsse zur Rentenversicherung), ausbezahlt in zwölf Monatsraten, |
| ― | Sachzuwendungen, insbesondere die Überlassung jeweils eines Dienstwagens zur geschäftlichen und privaten Nutzung sowie weiterer Gegenstände, die die ortsunabhängige, ständige Erreichbarkeit der Vorstände sicherstellen, |
| ― | eine variable Vergütung, die sich nach einem prozentualen Anteil am Konzern-Ergebnis der Gesellschaft richtet und der Höhe nach gedeckelt ist, |
| ― | eine der Höhe nach limitierte variable Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung, die sich bei Gewährung virtueller Aktienoptionen aus der Aktienkursentwicklung über einen Zeitraum von jeweils drei Jahren bis sechs Jahren für verschiedene Tranchen im Vergleich zu einem Basispreis ermittelt und in bar ausbezahlt wird (die Bewertung dieser aktienkursabhängigen Vergütung erfolgt auf der Basis eines Binomialmodells), |
| ― | eine variable Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung, die über einen rollierenden Zeitraum von drei Jahren auf der |
Erreichung einer bestimmten Mindest-Konzern-Eigenkapitalrendite beruht und der Höhe nach limitiert ist.
Die Gesellschaft unterhält ferner eine Unfallversicherung sowie eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung (D&O Versicherung), in der auch die Mitglieder des Vorstands versichert sind und die eine Selbstbeteiligung entsprechend der durch den jeweiligen Vorstand gehaltenen Anteile an der LS telcom AG vorsieht. Als weitere Nebenleistung erhält der Vorstand seine Reisekosten für Dienstreisen, die Kosten für die Bewirtung von Geschäftspartnern und sonstige betrieblich bedingte Auslagen nach Beleg erstattet.
Reale Aktienoptionsprogramme oder andere wertpapierorientierte Anreizsysteme bestanden für das abgelaufene Geschäftsjahr nicht.
Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von der LS telcom AG im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt worden sind. Die Gesamtbezüge für den Vorstand berechnen sich aus der Summe aller Vergütungen in bar und in geldwerten Vorteilen aus Sachbezügen. Letztere enthalten im Wesentlichen die Bereitstellung von Dienstfahrzeugen.
Im Geschäftsjahr 2017/2018 wurden Gehaltsaufwendungen für den Vorstand in Höhe von insgesamt TEUR 908 (i. V. TEUR 814) erfasst. Davon betreffen TEUR 827 (i. V. TEUR 785) fixe, erfolgsunabhängige Vergütungen und TEUR 81 (i. V. TEUR 29) variable erfolgsbezogene Vergütungsanteile. Im Berichtsjahr wurden TEUR 89 (i. V. TEUR 29) dieser variablen Anteile im Aufwand lediglich als Zuführungen zu Rückstellungen im Geschäftsjahr für mögliche langfristige Vergütungsverpflichtungen erfasst, die sich in den künftigen ein bis vier Jahren aufgrund der langfristigen Bonusregelungen der Vorstandsverträge (virtuellen Aktienoptionen und Eigenkapitalrendite-Kriterien) ergeben können. Der Wert basiert auf Prognoserechnungen. Abhängig vom Geschäfts- und Kursverlauf wird dieser Betrag entsprechend jährlich angepasst werden und stellt nicht zwingend den an das jeweilige Vorstandsmitglied letztlich auszuzahlenden Betrag dar.
Die im Geschäftsjahr 2017/2018 als Aufwand erfasste Vorstandsvergütung (in Klammern Vorjahresangaben) verteilt sich auf die Mitglieder des Vorstands wie folgt:
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| Angaben in EUR |
Dr. Manfred Lebherz | Dr. Georg Schöne | Dipl.-Ing. Roland Götz |
|---|---|---|---|
| Erfolgsunabhängige Festvergütung | 238.000,00 | 280.000,00 | 230.400,00 |
| (238.000,00) | (265.800,00) | (204.000,00) | |
| Erfolgsunabhängige Nebenleistungen | 26.950,71 | 25.378,63 | 26.512,23 |
| (Sachbezüge und sonstige Zusatzvergütungen) | (26.653,92) | (24.835,92) | (25.843,44) |
| Erfolgsabhängige Vergütungskomponente | 7.100,00 | 8.300,00 | 5.000,00 |
| (0,00) | (0,00) | (0,00) | |
| Vergütungsanteil mit langfristiger Anreizwirkung | 28.300,00 | 36.300,00 | 24.200,00 |
| (28.300,00) | (73.200,00) | (48.800,00) | |
| davon direkt das Geschäftsjahr 2017/2018 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| (i. V. 2016/2017) betreffend | (0,00) | (73.200,00) | (48.800,00) |
| davon aufwandswirksame Rückstellung für mögliche Vergütung in künftigen Geschäftsjahren | 28.300,00 | 36.300,00 | 24.200,00 |
| (28.300,00) | (0,00) | (0,00) | |
| Verbrauch der Rückstellung für das Geschäftsjahr 2016/ 2017 | 0,00 | 73.200,00 | 48.800,00 |
| (i. V. 2015/2016) | (106.900,00) | (106.900,00) | (69.600,00) |
| Auflösung der Rückstellung für das Geschäftsjahr 2016/ 2017 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| (i. V. 2015/2016) | (4.500,00) | (21.300,00) | (13.100,00) |
| davon bereits als Rückstellung in Vorjahren erfasst | 28.300,00 | 73.200,00 | 48.800,00 |
| (111.400,00) | (200.800,00) | (131.100,00) | |
| Gesamtvergütung | 272.050,71 | 349.978,63 | 286.112,23 |
| (Aufwand) | (292.953,92) | (291.235,92) | (230.243,44) |
Die folgende Tabelle zeigt die den Vorständen tatsächlich ausgezahlten Vergütungen (in Klammern Vorjahresangaben) im Geschäftsjahr 2017/2018:
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| Angaben in EUR |
Dr. Manfred Lebherz | Dr. Georg Schöne | Dipl.-Ing. Roland Götz |
|---|---|---|---|
| Erfolgsunabhängige Festvergütung | 238.000,00 | 280.000,00 | 230.400,00 |
| (238.000,00) | (265.800,00) | (204.000,00) | |
| Erfolgsunabhängige Nebenleistungen | 26.950,71 | 25.378,63 | 26.512,23 |
| (Sachbezüge und sonstige Zusatzvergütungen) | (26.653,92) | (24.835,92) | (25.843,44) |
| Erfolgsabhängige Vergütungskomponente | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| (bzgl. GJ 2016/ 2017) | (47.584,65) | (47.584,65) | (38.067,72) |
| (im Vorjahr bzgl. GJ 2015/2016) | |||
| Vergütungsanteil mit langfristiger Anreizwirkung | 0,00 | 73.200,00 | 48.800,00 |
| (106.900,00) | (106.900,00) | (69.600,00) | |
| Gesamtvergütung | 264.950,71 | 378.578,63 | 305.712,23 |
| (Auszahlung) | (419.138,57) | (445.120,57) | (337.511,16) |
Pensionszusagen an die Mitglieder des Vorstands bestehen nicht.
Die Zahlung einer Abfindung an ein Vorstandsmitglied im Falle der Beendigung des Dienstverhältnisses ist nicht vorgesehen.
Reale Aktienoptionen sind an den Vorstand und Aufsichtsrat nicht ausgegeben.
Die Geschäfte mit nahestehenden Personen des Konzerns werden im Konzern-Anhang gesondert dargestellt.
Die (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung ist ebenso wie die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG im Internet auf der deutschsprachigen Seite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten "Die LS telcom AG" - "Investor Relations" -"Zahlen, Berichte, Informationen" abrufbar. Hier sind auch die Erklärungen der vergangenen Jahre zugänglich.
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzern-Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzern-Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Lichtenau, 21. November 2018
LS telcom Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dr. Manfred Lebherz
Dr. Georg Schöne
Dipl.-Ing. Roland Götz
Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes zu sorgen.
Die LS telcom AG unterstützt das Ziel des Deutschen Corporate Governance Kodex (der "Kodex"), die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Unternehmensführung zu erhöhen und dadurch das Vertrauen der nationalen und internationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen zu fördern. Vor diesem Hintergrund berichten wir gemäß Ziffer 3.10 des Kodex über die Umsetzung der Kodex-Empfehlungen in der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Entsprechenserklärung sowie unter anderem auch über die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Wir machen zudem Angaben zu unseren Unternehmensführungspraktiken und zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat.
Nach § 161 AktG in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 (Bundesgesetzblatt 2009, Teil I, S. 1102) haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird bzw. welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Ferner ist zu erklären, warum bestimmten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Governance Kodex nicht entsprochen wurde bzw. wird. Diese Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen.
Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG haben sich, und zwar jeweils in eigener Verantwortung, in der Aufsichtsratssitzung vom 30.11.2018 mit der Umsetzung der Empfehlungen, aber auch der Anregungen, im Deutschen Corporate Governance Kodex in der maßgeblichen Fassung vom 07.02.2017 befasst und gleichzeitig überprüft, ob diejenigen Empfehlungen im Deutschen Corporate Governance Kodex, zu denen die Gesellschaft in ihrer zurückliegenden Entsprechenserklärung vom 30.11.2017 keinen Ausnahmevorbehalt erklärt hat, seit Abgabe dieser Entsprechenserklärung uneingeschränkt befolgt worden sind. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben beschlossen, auch im Jahr 2018 eine gemeinsame Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abzugeben, diese auf der Homepage der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen, im Geschäftsbericht zu veröffentlichen und gemäß § 325 Abs. 1 Satz 1; Satz 3 HGB beim Betreiber des Bundesanzeigers in elektronischer Form einzureichen.
Die Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG nach § 161 Abs. 1 AktG für das Jahr 2018, beruhend auf der Textfassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 07.02.2017, hat folgenden Wortlaut:
Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit den nachfolgend aufgeführten und begründeten Ausnahmen entsprochen wird, wobei die Nummerierung derjenigen des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht:
3.8: Ein Selbstbehalt bei der D & O-Versicherung (Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung) besteht für die Mitglieder des Vorstands, nicht jedoch für die Mitglieder des Aufsichtsrats.
Begründung: Ein Selbstbehalt für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist im bestehenden Versicherungsvertrag nicht vereinbart. Für eine Änderung der vertraglichen Grundlagen sieht die Gesellschaft derzeit keine Veranlassung. Angesichts der moderaten Vergütung der Aufsichtsratstätigkeit müsste im Falle der Übernahme erheblicher unversicherter Haftungsrisiken die Aufsichtsratsvergütung spürbar erhöht werden, was weder im Interesse der Gesellschaft noch der Aktionäre liegt.
5.3.1/5.3.2/ 5.3.3: Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht satzungsgemäß lediglich aus drei Mitgliedern; Ausschüsse wären damit gemäß § 108 Abs. 2 S. 3 AktG nicht beschlussfähig. Die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex über Ausschüsse des Aufsichtsrats sind auf die LS telcom AG nicht anwendbar. Gleiches gilt für diejenigen Empfehlungen, denen zufolge der Vorsitzende des Aufsichtsrats zugleich Vorsitzender bestimmter Ausschüsse sein soll.
5.4.1: Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht festgelegt.
Begründung: Der Aufsichtsrat, dessen Mitglieder sich auch weiterhin in bester körperlicher und geistiger Verfassung befinden, sieht derzeit keine Veranlassung, eine förmliche Altersgrenze für Mitglieder des Aufsichtsrats festzulegen.
5.4.1: Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat ist nicht festgelegt.
Begründung: Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind nicht der Auffassung, dass eine längere Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat schädlich sei. Im Gegenteil: Die durch vorangegangene Amtsperioden gewonnene Erfahrung der Aufsichtsratsmitglieder ist für das Unternehmen und seine Aktionäre deutlich wertvoller als eine ständige Rotation im Aufsichtsgremium.
5.4.6: Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen können bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder nicht berücksichtigt werden, da die Empfehlungen des Kodex über die Bildung von Ausschüssen auf die LS telcom AG nicht anwendbar sind.
7.1.1: Die Gesellschaft unterrichtet ihre Aktionäre und Dritte in regelmäßigen Abständen, insbesondere unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten, über die aktuelle Geschäftsentwicklung. Sie geht aber keine förmliche Verpflichtung dahingehend ein, über die einschlägigen börsenrechtlichen Listing-Bestimmungen (u. a. §§ 50 ff. der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse) und die gesetzlichen Vorschriften hinaus während des Geschäftsjahres formalisierte Zwischenmitteilungen oder Quartalsfinanzberichte bzw. Quartalsmitteilungen zu bestimmten Stichtagen zu erstellen, zu versenden bzw. elektronisch zugänglich zu machen.
Begründung: Die Gesellschaft kommt sämtlichen Informations- und Mitteilungspflichten in den einschlägigen gesetzlichen und börsenrechtlichen Bestimmungen uneingeschränkt nach. Die Übernahme weiterreichender Informations- und Mitteilungspflichten würde einen unvertretbaren Zusatzaufwand verursachen und keinen nennenswerten Zusatznutzen für die Aktionäre der Gesellschaft erbringen.
7.1.2: Die Gesellschaft veröffentlicht Halbjahresfinanzberichte nach den gesetzlichen Bestimmungen spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums. Sie geht aber keine förmliche Verpflichtung dahingehend ein, Halbjahresfinanzberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich zu machen.
Begründung: Die Gesellschaft kommt sämtlichen Informations- und Mitteilungspflichten in den einschlägigen gesetzlichen und börsenrechtlichen Bestimmungen uneingeschränkt nach. Die Verpflichtung zur Einhaltung noch kürzerer Zeitintervalle zur Berichterstattung der Gesellschaft würde einen nicht vertretbaren Aufwand verursachen, dem insoweit kein nennenswerter Zusatznutzen für die Aktionäre der Gesellschaft korrespondieren würde.
Darüber hinaus erklären Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG, dass die Gesellschaft seit Abgabe der letztjährigen Erklärung nach § 161 AktG am 30.11.2017 den seither geltenden Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen hat, soweit sie in ihrer Entsprechenserklärung keine Vorbehalte aufgeführt hat.
Lichtenau, den 30. November 2018
Für den Aufsichtsrat der LS telcom AG
Für den Vorstand der LS telcom AG
gez. Dr. Winfried Holtermüller, Vorsitzender des Aufsichtsrats
gez. Dr. Manfred Lebherz, Sprecher des Vorstands
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands wird in einem gesonderten Vergütungsbericht beschrieben, in dem auch die individuellen Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats offengelegt werden. Dieser quantitative Vergütungsbericht ist Teil des Lageberichts und des Konzern-Lageberichts und damit an anderer Stelle jeweils vollständig in diesem Geschäftsbericht der LS telcom AG wiedergegeben. Wir verweisen insoweit auf die Ausführungen im Lagebericht der LS telcom AG, Abschnitt E, sowie im Konzern-Lagebericht des LS telcom Konzerns, Abschnitt V.
Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind, traten während des Geschäftsjahres nicht auf.
Dem Lagebericht der LS telcom AG, Abschnitt E.1. sowie dem Konzern-Lagebericht des LS telcom Konzerns, Abschnitt V.1., können die von den Vorstands- und den Aufsichtsratsmitgliedern wahrgenommenen Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen entnommen werden. Keiner der Aufsichtrats- oder Vorstandsmitglieder nimmt mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von Gesellschaften mit vergleichbaren Anforderungen wahr. Die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen sind im Anhang des Konzern-Abschlusses dargestellt.
Im Geschäftsjahr 2017/2018 hatte das Unternehmen keine Aktienoptionsprogramme oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme implementiert.
Eine Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung in den Vorstandsverträgen bezieht sich auf die Wertentwicklung der LS telcom Aktie und besitzt insofern den Charakter virtueller Aktienoptionen. Zur detaillierten Information verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen im Lagebericht der LS telcom AG, Abschnitt E. sowie im Konzern-Lagebericht des LS telcom Konzerns, Abschnitt V.
Die (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289 f, 315 d HGB) beinhaltet neben der Entsprechenserklärung zum Kodex weitere Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Die LS telcom AG verfolgt dabei das Ziel, die Darstellung der Unternehmensführung übersichtlich und prägnant zu halten. Die gesamte (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 f, 315 d HGB ist im Internet auf unserer deutschsprachigen Seite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten "Die LS telcom AG" - "Investor Relations" -"Zahlen, Berichte, Informationen" - "Erklärung Unternehmensführung" abrufbar.
Aktiva
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| in TEUR | Erläuterung | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | D.3. | 9.594 | 9.766 |
| Geschäfts- und Firmenwert | D.4. | 5.007 | 4.960 |
| Sachanlagen | D.5. | 5.695 | 5.758 |
| Nach der Equity-Methode bewertete Beteiligungen | D.6. | 373 | 401 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | D.7. | 1 | 34 |
| Latente Steuern | D.8. | 1.043 | 934 |
| 21.713 | 21.853 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | D.9. | 323 | 341 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | D.10. | 8.641 | 8.467 |
| Liquide Mittel | D.12. | 1.662 | 1.981 |
| Ertragsteuerforderungen | D.13. | 1 | 20 |
| Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | D.14. | 660 | 825 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | D.15. | 42 | 45 |
| 11.329 | 11.679 | ||
| Summe Vermögenswerte | 33.042 | 33.532 | |
| Passiva | |||
| in TEUR | Erläuterung | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | D.16. | 5.817 | 5.335 |
| Kapitalrücklage | D.16. | 7.644 | 5.716 |
| Gewinnrücklagen | D.16. | 32 | 32 |
| Rücklage aus Währungsumrechnung | D.16. | -611 | -563 |
| Konzern-Bilanzgewinn | D.16. | 3.762 | 5.758 |
| Eigene Anteile | D.16. | -49 | -49 |
| Anteile anderer Gesellschafter | D.16. | 250 | 280 |
| 16.845 | 16.509 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Langfristige Rückstellungen | D.17. | 232 | 212 |
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | D.18. | 5.546 | 6.366 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | D.19. | 135 | 50 |
| Latente Steuern | D.20. | 1.997 | 1.891 |
| 7.910 | 8.519 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Steuerrückstellungen | D.21. | 5 | 5 |
| Kurzfristige Rückstellungen | D.21. | 222 | 195 |
| Erhaltene Anzahlungen und Fertigungsaufträge | D.22. | 769 | 234 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | D.23. | 923 | 1.267 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | D.24. | 913 | 930 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | D.25. | 5.455 | 5.873 |
| 8.287 | 8.504 | ||
| Summe Schulden | 16.197 | 17.023 | |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 33.042 | 33.532 |
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| in TEUR | Erläuterung | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | E.2. | 27.621 | 27.589 |
| Sonstige betriebliche Erträge | E.3. | 399 | 376 |
| Veränderungen des Bestands an fertigen Erzeugnissen | -81 | 181 | |
| Aktivierte Eigenleistungen | E.4. | 3.230 | 3.131 |
| Gesamtleistung | 31.169 | 31.277 | |
| Materialaufwand | E.5. | 4.268 | 6.145 |
| Personalaufwand | E.6. | 18.888 | 19.898 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens | E.7. | 3.870 | 3.456 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | E.8. | 5.852 | 6.743 |
| Betriebsergebnis | -1.709 | -4.965 | |
| Ergebnis aus at equity bewerteten Beteiligungen | E.9. | -34 | 47 |
| Zinserträge | E.9. | 4 | 11 |
| Zinsaufwendungen | E.9. | 191 | 196 |
| Finanzergebnis | -221 | -138 | |
| Ergebnis vor Steuern | -1.930 | -5.103 | |
| Ertragsteuern | E.10. | 82 | -342 |
| Jahresergebnis | -2.012 | -4.761 | |
| Sonstiges Ergebnis mit Umgliederung in die Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung zu einem späteren Zeitpunkt (recycling) | |||
| Währungsdifferenzen | -62 | 169 | |
| Sonstiges Ergebnis der Periode (nach Steuern) | -62 | 169 | |
| Summe Gesamtergebnis der Periode | -2.074 | -4.592 | |
| Zurechnung des Jahresergebnisses | |||
| Ergebnisanteil anderer Gesellschafter | -16 | -228 | |
| Ergebnisanteil der Aktionäre der LS telcom AG | -1.996 | -4.533 | |
| -2.012 | -4.761 | ||
| Zurechnung des Gesamtergebnisses der Periode | |||
| Ergebnisanteil anderer Gesellschafter | -30 | -240 | |
| Ergebnisanteil der Aktionäre der LS telcom AG | -2.044 | -4.352 | |
| -2.074 | -4.592 | ||
| Ergebnis je Aktie (unverwässert) in EUR | E.11. | -0,37 | -0,85 |
| Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (unverwässert) | E.11. | 5.427.208 | 5.311.000 |
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| Eigenkapital der Gesellschafter des Mutterunternehmens | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklage | Rücklage aus Währungsumrechnung | Eigene Anteile | Konzern-Bilanzgewinn |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2016/2017 | ||||||
| Stand am 01.10.2016 | 5.335 | 5.716 | 32 | -743 | -49 | 10.556 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | 180 | 0 | -4.532 |
| Ausschüttungen an Aktionäre | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -266 |
| Stand am 30.09.2017 | 5.335 | 5.716 | 32 | -563 | -49 | 5.758 |
| 2017/2018 | ||||||
| Stand am 01.10.2017 | 5.335 | 5.716 | 32 | -563 | -49 | 5.758 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | -48 | 0 | -1.996 |
| Ausgabe eigener Aktien | 482 | 1.928 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand am 30.09.2018 | 5.817 | 7.644 | 32 | -611 | -49 | 3.762 |
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| Eigenkapital der Gesellschafter des Mutterunternehmens | Anteile anderer Gesellschafter | Konzern-Eigenkapital | |
|---|---|---|---|
| in TEUR | Summe | TEUR | Summe |
| --- | --- | --- | --- |
| 2016/2017 | |||
| Stand am 01.10.2016 | 20.847 | 520 | 21.367 |
| Gesamtergebnis | -4.352 | -240 | -4.592 |
| Ausschüttungen an Aktionäre | -266 | 0 | -266 |
| Stand am 30.09.2017 | 16.229 | 280 | 16.509 |
| 2017/2018 | |||
| Stand am 01.10.2017 | 16.229 | 280 | 16.509 |
| Gesamtergebnis | -2.044 | -30 | -2.074 |
| Ausgabe eigener Aktien | 2.410 | 2.410 | |
| Stand am 30.09.2018 | 16.595 | 250 | 16.845 |
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| in TEUR | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Periodenergebnis | -2.012 | -4.761 |
| + Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Gegenstände des Sachanlagevermögens | 3.870 | 3.456 |
| -/+ Zunahme/Abnahme aktive latente Steuern | -111 | -268 |
| +/- Zunahme/Abnahme passive latente Steuern | 105 | -82 |
| +/- Gezahlte Ertragsteuern abzüglich erhaltene Ertragsteuern | -69 | -127 |
| -/+ Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen | 324 | 1.019 |
| -/+ Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | -19 | -5 |
| -/+ Zunahme/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der übrigen Aktiva | -56 | 167 |
| +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der übrigen Passiva | -62 | 604 |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 1.970 | 3 |
| + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens | 109 | 95 |
| + Einzahlungen aus Abgängen langfristiger finanzieller Vermögenswerte | 0 | 42 |
| - Auszahlungen für den Unternehmenserwerb | -16 | -31 |
| - Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen | -3.643 | -4.119 |
| + Erhaltene Zinsen | 4 | 11 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -3.546 | -4.002 |
| - Auszahlungen für Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | -534 | -473 |
| + Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen | 2.410 | 0 |
| - Ausschüttung an Aktionäre | 0 | -266 |
| + Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten | 0 | 213 |
| - Auszahlungen zur Tilgung von Finanzkrediten | -381 | -391 |
| - Gezahlte Zinsen | -238 | -210 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 1.257 | -1.127 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | -319 | -5.126 |
| +/- Wechselkursbedingte Veränderung des Finanzmittelfonds | 7 | -21 |
| + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 1.949 | 7.096 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 1.637 | 1.949 |
Die LS telcom Aktiengesellschaft (die Gesellschaft) mit Sitz in Lichtenau ist beim Amtsgericht Mannheim im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 211164 eingetragen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Implementierung, der Vertrieb und die Installation von Hard- und Softwarelösungen auf dem Gebiet der drahtlosen und leitungsgebundenen Telekommunikation, insbesondere der Funknetzplanung, des Frequenzmanagements und der sonstigen Systemlösungen sowie die Beratung und Schulung, insbesondere von Funknetzbetreibern, Medienunternehmen und Regulierungsbehörden.
Der Konzern-Abschluss zum 30. September 2018 umfasst die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften.
Der Vorstand der Gesellschaft hat den Konzern-Abschluss zum 30. September 2018 sowie den Konzern-Lagebericht 2017/2018 am 21. November 2018 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben.
Der Konzern-Abschluss der Gesellschaft steht in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB).
Die Auslegungen (IFRIC - International Financial Reporting Interpretations Committee und SIC - Standards Interpretations Committee) des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) wurden beachtet. Alle am Abschlussstichtag gültigen und durch die Kommission der Europäischen Union (EU) anerkannten IFRS wurden berücksichtigt.
Die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2017/2018 erfolgt nach den verpflichtend anzuwendenden Standards und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LS telcom AG.
Der Konzern-Abschluss wird in Euro erstellt. Die Betragsangaben lauten -soweit nicht anders angegeben -auf Tausend Euro (TEUR).
Der konsolidierte Abschluss entspricht den Anforderungen des § 315e HGB. Die zusätzlichen Vorschriften nach deutschem Handelsrecht, für die eine Pflicht zur Anwendung besteht, wurden beachtet.
Dem Konzern-Abschluss liegen im Vergleich zum Vorjahr einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu Grunde.
Die Jahresabschlüsse der in den Konzern-Abschluss einbezogenen Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzern-Abschlusses aufgestellt.
Folgende, von IASB und IFRS IC neu verabschiedete bzw. geänderte und durch die EU anerkannte Rechnungslegungsstandards und Interpretationen waren für das Geschäftsjahr 2017/2018 erstmalig verpflichtend anzuwenden:
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| Standard / Interpretation | Anzuwenden ab Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| Amend. IAS 12 | Ertragsteuern | 1. Januar 2017 |
| Amend. IAS 7 | Kapitalflussrechnung | 1. Januar 2017 |
Die erstmalig im laufenden Geschäftsjahr anzuwendenden neuen und geänderten IFRS führten zu keinen nennenswerten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Darstellung des Konzern-Abschlusses.
Im Geschäftsjahr 2017/2018 wurden folgende vom IASB bereits verabschiedete neue bzw. geänderte, aber zum Teil von der EU noch nicht übernommene Rechnungslegungsnormen nicht berücksichtigt, weil eine Verpflichtung zur Anwendung noch nicht gegeben war:
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| Standard / Interpretation | Anzuwenden ab Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| EU-Endorsement bis 30. September 2018 erfolgt | ||
| AIP 2014-2016 | Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014-2016* | 1. Januar 2017/ 1. Januar 2018 |
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | 1. Januar 2018 |
| Amend. IFRS 9 | Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung | 1. Januar 2019 |
| Amend. IFRS 2 | Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung | 1. Januar 2018 |
| Amend. IFRS 4 | Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge' | 1. Januar 2018 |
| IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 1. Januar 2018 |
| Clarif. IFRS 15 | Klarstellung zu Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 1. Januar 2018 |
| Amend. IAS 40 | Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | 1. Januar 2018 |
| IFRIC 22 | Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen | 1. Januar 2018 |
| IFRS 16 | Leasing | 1. Januar 2019 |
* Die Änderung an IFRS 12 waren bereits für Jahresabschlüsse, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen, anzuwenden. Die Änderung an IFRS 1 und IAS 28 sind ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden.
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| Standard / Interpretation | Anzuwenden ab Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| EU-Endorsement noch ausstehend (stand 30. September 2018) | ||
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | ausstehend |
| IFRIC 23 | Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung | 1. Januar 2019 |
| AIP 2015-2017 | Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015-2017 | 1. Januar 2019 |
| Amend. IAS 28 | Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 1. Januar 2019 |
| Amend. IAS 19 | Leistungen an Arbeitnehmer: Planänderung, -kürzung, oder -abgeltung | 1. Januar 2019 |
| Amend. Rahmenkonzept IFRS | Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept | 1. Januar 2020 |
Von der Möglichkeit, vom IASB bereits verabschiedete Standards vorzeitig anzuwenden, wurde kein Gebrauch gemacht.
Im Juli 2014 hat das IASB seine endgültige Fassung von IFRS 9 "Finanzinstrumente" veröffentlicht. Die Regelungen sehen im Vergleich zum Vorgängerstandard IAS 39 ein neues Klassifizierungsmodell für finanzielle Vermögenswerte vor. Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte richtet sich künftig nach drei Kategorien mit unterschiedlichen Wertmaßstäben und einer unterschiedlichen Erfassung von Wertänderungen. Die Kategorisierung ergibt sich dabei sowohl aus den vertraglichen Zahlungsströmen des Instruments als auch aus dem Geschäftsmodell, in dem das Instrument gehalten wird. In Abhängigkeit der Ausprägung dieser Bedingungen ergibt sich die Folgebewertung:
| ― | Zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode |
| ― | Zum Fair Value, wobei Änderungen im sonstigen Ergebnis erfasst werden |
| ― | Zum Fair Value, wobei Änderungen ertrags- oder aufwandswirksam erfasst werden |
Ein finanzieller Vermögenswert ist nur dann zum Fair Value mit ertrags- oder aufwandswirksamer Erfassung der Wertänderungen zu bewerten, wenn keine andere Klassifizierung in eine andere Bewertungskategorie vorzunehmen ist. Darüber hinaus stehen Unternehmen Bilanzierungswahlrechte für finanzielle Vermögenswerte in Form einer Fair-Value-Option sowie einer Fair-Value-Through-OCI-Option unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung.
Für finanzielle Verbindlichkeiten wurden die bestehenden Vorschriften weitgehend in IFRS 9 übernommen. Die einzig wesentliche Neuerung betrifft finanzielle Verbindlichkeiten in der Fair Value Option. Für sie sind Fair Value Schwankungen aufgrund von Veränderungen des eigenen Ausfallrisikos im sonstigen Ergebnis zu erfassen, sofern dadurch nicht eine Bilanzierungsinkongruenz entstehen würde.
Darüber hinaus wurde in IFRS 9 ein neues Wertminderungsmodell verankert. Dieses verlagert den Fokus auf eine tendenziell frühere Risikovorsorge. IFRS 9 sieht drei Stufen vor, welche die Höhe der zu erfassenden Verluste und die Zinsvereinnahmung künftig bestimmen. Danach sind bereits bei Zugang erwartete Verluste in Höhe des Barwerts eines erwarteten 12-Monats-Verlusts zu erfassen (Stufe 1). Liegt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vor, ist die Risikovorsorge bis zur Höhe der erwarteten Verluste der gesamten Restlaufzeit aufzustocken (Stufe 2). Mit Eintritt eines objektiven Hinweises auf eine Wertminderung hat zudem die Zinsvereinnahmung auf Grundlage des Nettobuchwertes zu erfolgen (Stufe 3). Ausnahmen vom allgemeinen Wertminderungsmodell bestehen z. B. für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Für diese ist ein vereinfachtes Wertminderungsmodell vorgesehen, nach dem für alle Instrumente unabhängig von ihrer Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit zu erfassen ist. Das bedeutet, es erfolgt eine pauschale Zuordnung zu Stufe 2 bei Zugang und ein Transfer in Stufe 3, soweit objektive Hinweise auf Wertminderung vorliegen. Eine Zuordnung zu Stufe 1 ist untersagt.
Die LS telcom AG geht davon aus, dass bezüglich der meisten Finanzinstrumente eine Klassifizierung nach IFRS 9 keine Änderung der Bewertung gegenüber IAS 39 zur Folge hat. Auch werden in Bezug auf die Wertminderungen aus dem "expected-loss"- Modell nach IFRS 9 keine wesentlichen Änderungen erwartet. Es wird davon ausgegangen, dass die Anhangangaben zu Finanzinstrumenten punktuell angesichts detaillierterer Vorschriften auszuweiten sind. Die LS telcom AG wird IFRS 9 erstmalig für das Geschäftsjahr beginnend am 1. September 2018 anwenden. Dabei wird auf die Anpassung von Vorjahreszahlen gemäß den Übergangsvorschriften des IFRS 9 verzichtet.
Der im Mai 2014 veröffentlichte Standard IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" wurde mit der Zielsetzung veröffentlicht, die Vielzahl von in diversen Standards und Interpretationen enthaltenen Regelungen zur Umsatzrealisierung in einem Standard zu vereinen. Der neue Standard sieht ein einziges, prinzipienbasiertes fünfstufiges Modell vor, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Hinsichtlich der Bestimmung des Zeitpunkts bzw. des Zeitraums kommt es nun nicht mehr auf die Übertragung der Risiken und Chancen, sondern auf den Übergang der Kontrolle an den Gütern oder Dienstleistungen auf den Kunden an. Für Mehrkomponentenverträge regelt IFRS 15 explizit, dass der Transaktionspreis auf die einzelnen identifizierten Leistungsverpflichtungen im Verhältnis der relativen Einzelveräußerungspreise aufzuteilen ist. In der Bilanz werden durch IFRS 15 mit Vertragsvermögenswerten und -verbindlichkeiten neue Posten eingeführt. Diese können durch auf Vertragsebene bestehende Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen entstehen. Zudem werden die Angabevorschriften erweitert.
IFRS 15 ist verpflichtend spätestens auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Somit hat die LS telcom AG den Standard im Konzern-Abschluss zum 30. September 2019 anzuwenden. Nach den Übergangsvorschriften des IFRS 15 ist eine vollständig retrospektive sowie eine modifiziert retrospektive Erstanwendung möglich. Die LS telcom AG wird die Erstanwendung nach der modifiziert retrospektiven Methode vornehmen. Dabei werden die Vorjahreszahlen nicht angepasst, sondern es wird der kumulative Effekt aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 als Anpassung der Gewinnrücklagen zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung, d. h. zum 1. Oktober 2018, erfasst.
Die LS telcom AG hat die Beurteilung der Auswirkungen der Anwendung des IFRS 15 auf ihren Konzernabschluss, basierend auf einer zweistufen Analyse, abgeschlossen. In einer ersten Phase erfolgte eine detaillierte Analyse der Kundenverträge und Auswirkungen des IFRS 15. In der weiteren Analysephase wurde das Geschäftsmodell allgemein und anhand von exemplarischen Verträgen hinsichtlich der neuen Regelungen zur Umsatzrealisierung untersucht. Die Prüfung möglicher Auswirkungen auf separierbare Leistungsverpflichtungen hat ergeben, dass diese hinsichtlich der Bilanzierung unwesentlich sein werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich zeitliche Verschiebungen durch variable Vergütungskomponenten sowie Änderungen durch den separaten Ausweis von Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten in der Bilanz ergeben. Insgesamt werden keine wesentlichen Auswirkungen durch die Anwendung von IFRS 15 auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des LS telcom Konzerns erwartet. Aus der Analyse der wesentlichen Kundenverträge ergab sich kein wesentlicher Effekt, der zum 1. Oktober 2018 kumulativ in der Gewinnrücklage anzupassen wäre. Die erweiterten Anhangangabevorschriften durch IFRS 15 werden im Geschäftsjahr 2018/2019 berücksichtigt.
IFRS 16 "Leasing" regelt die Bilanzierung von Leasingverhältnissen und ersetzt den Vorgängerstandard IAS 17. Nach dem neuen Standard besteht nunmehr eine grundsätzliche Bilanzierungspflicht von Rechten und Pflichten aus Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer. Demzufolge bilanzieren Leasingnehmer künftig das Nutzungsrecht aus einem Leasinggegenstand (sog. right-of-use asset) sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit. Dabei sind die Regelungen des IFRS 16 auf jeden Vertrag einzeln anzuwenden. Leasinggeber und Leasingnehmer haben allerdings unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, anstelle einer Einzelbetrachtung Portfolien anzuwenden, auf die dann die Regelungen des IFRS 16 angewendet werden. Zudem bestehen einzelne Erleichterungswahlrechte für Leasingnehmer in Hinblick auf kurzfristige Leasingverhältnisse sowie Vereinbarungen über geringwertige Vermögenswerte.
Für Leasinggeber besteht auch nach dem neuen Standard unverändert eine Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Mietleasingverträgen. IFRS 16 sieht neben Änderungen in der Bilanzierung auch eine Ausweitung der Angabepflichten sowohl für Leasinggeber als auch für Leasingnehmer vor.
Die LS telcom AG wird IFRS 16 erstmalig für das Geschäftsjahr beginnend am 1. September 2019 anwenden. Das Management plant die modifiziert retrospektive Übergangsmethode anzuwenden. Es wird davon ausgegangen, dass die wesentliche Änderung eine Bilanzverlängerung um die Operating-Leasing Verhältnisse, die nicht in eine Ausnahme des IFRS 16 fallen, geben wird. Die Analyse der entsprechenden Operating-Leasing Verhältnisse ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus werden punktuell Erweiterungen der Anhangangaben erwartet.
Auf eine weitere detaillierte Darstellung von neuen oder überarbeiteten Standards bzw. Interpretationen wird im Folgenden verzichtet, da auf Basis des derzeitigen Kenntnisstandes keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erwartet werden.
Die Aufstellung des Konzern-Abschlusses nach IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf den Ansatz von Entwicklungskosten, die Werthaltigkeit von Geschäfts- und Firmenwerten, die Festlegung von wirtschaftlichen Nutzungsdauern, die Bilanzierung und Bewertung von Forderungen, von Rückstellungen sowie auf die Realisierung zukünftiger Steuerentlastungen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden nach IAS 8 zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.
Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt in den Konzern-Abschluss einbezogen, ab dem die LS telcom AG das Unternehmen direkt oder indirekt gemäß IFRS 10 beherrscht. Beherrschung liegt dann vor, wenn die LS telcom AG aufgrund von Stimmrechten oder anderen Rechten über die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens entscheiden kann, wenn ihr die positiven oder negativen variablen Rückflüsse aus dem Beteiligungsunternehmen zufließen und wenn sie diese Rückflüsse durch ihre Entscheidungsgewalt beeinflussen kann. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.
In den Konzern-Abschluss sind gemäß IFRS 10 neben der Gesellschaft die folgenden Unternehmen einbezogen worden:
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| Name und sitz | Währung | Gezeichnetes Kapital | Anteil am Kapital % |
Hauptgeschäft |
|---|---|---|---|---|
| LS telcom Ltd., Ottawa/Kanada | CAD | 1.829.000 | 100 | Vertrieb/Entwicklung |
| Vision2Comm GmbH, Lichtenau/Deutschland | EUR | 25.000 | 100 | Dienstleistung/ Vertrieb |
| LS telcom SAS, Paris/Frankreich | EUR | 100.000 | 100 | Vertrieb/Entwicklung |
| LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd., Ruimsig/Südafrika | ZAR | 153 | 51 | Consulting/Vertrieb/ Produktion |
| Colibrex GmbH, Rheinmünster/Deutschland | EUR | 25.000 | 100 | Vertrieb/Entwicklung Produktion |
| LS telcom Inc., Bowie, Maryland/USA | USD | 1.000 | 100 | Vertrieb |
| LS telcom UK Ltd., London/Vereinigtes Königreich | GBP | 1.000 | 100 | Vertrieb |
| RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA | USD | 1 | 100 | Vertrieb/Dienstleistung/Entwicklung |
| LST Middle East FZ-LLC, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate | AED | 200.000 | 49 | Vertrieb/Entwicklung |
| Leading Spectrum Telecoms Middle East (FZC), Liwa/Oman | OMR | 20.000 | 49 | Vertrieb/Entwicklung |
Die LST Middle East FZ-LLC wird aufgrund des seit Beginn des Geschäftsjahres 2015/2016 vom Kapitalanteil abweichenden 60 %-igen Anteils an Stimmrechten der LS telcom AG im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzern-Abschluss einbezogen.
LS telcom AG hat bei der LST Middle East FZ-LLC das Recht, sich ab dem 30. September 2018 durch eine einseitige Kapitalerhöhung von 50 % an dieser Gesellschaft zu beteiligen, sofern diese einen definierten Bilanzgewinn bis dahin nicht erreichen sollte. Darüber hinaus hat LS telcom AG das Recht, das an diese Gesellschaft gewährte Darlehen in Anteile an dieser Gesellschaft umzuwandeln, sofern diese eine definierte Ausschüttung bis zum 30. September 2018 nicht geleistet hat. Zum Erstbewertungszeitpunkt und zum Bilanzstichtag wurden die Optionen mit einem Fair Value von Null bewertet.
An der Leading Spectrum Telecoms Middle East (FZC) ist die LST Middle East FZ-LLC mit 99,9 % beteiligt. Somit hat die LS telcom AG eine indirekte Beteiligung von 49 % am Kapital.
Bei den assoziierten Unternehmen NG Networks Co., Ltd. und Radio Telecommunications Services (Pty) Ltd. hat die Gesellschaft die Möglichkeit einen maßgeblichen Einfluss auszuüben
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| Name und sitz | Währung | Gezeichnetes Kapital | Anteil am Kapital % |
Hauptgeschäft |
|---|---|---|---|---|
| NG Networks Co., Ltd., Suzhou/China | RMB | 1.447.548 | 40 | Vertrieb/Entwicklung |
| Radio Telecommunications Services (Pty) Ltd., Honeydew/Südafrika | ZAR | 1.000 | 25 | Consulting/Vertrieb/ Produktion |
Bei der im Geschäftsjahr 2017/2018 neu gegründeten Radio Telecommunications Services (Pty) Ltd., an der die LS of South Africa Radio Communication Services 49 % der Anteile hält, hat die LS telcom AG eine indirekte Beteiligung mit 25 % Anteilen am Kapital.
Grundlage für den Konzern-Abschluss sind die nach einheitlichen Regeln zum 30. September 2018 aufgestellten Jahresabschlüsse der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften. Die auf lokalen Vorschriften basierenden Jahresabschlüsse wurden von der Gesellschaft auf die geltenden IFRS übergeleitet.
Die Kapitalkonsolidierung der Tochterunternehmen erfolgte in der Vergangenheit nach der partiellen Neubewertungsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden anteiligen Eigenkapital zum Erwerbszeitpunkt. Negative Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung wurden in Vorjahren erfolgswirksam berücksichtigt.
Für Fälle nach dem 31. März 2004 erfolgt die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt unter Berücksichtigung von Minderheitenanteilen bewertet. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach nochmaliger Überprüfung direkt in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften wurden eliminiert. In den Vorräten enthaltene Vermögenswerte aus konzerninternen Lieferungen sowie Verkäufe von Anlagevermögen zwischen Konzern-Gesellschaften wurden ebenfalls berücksichtigt. Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.
Die Erstellung des Konzern-Abschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Soweit nichts anderes vermerkt ist, sind die Aktiva und Passiva zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert.
Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, wie beispielsweise der Geschäfts- oder Firmenwert, werden nicht planmäßig abgeschrieben; sie werden jährlich auf Wertminderungen hin geprüft. Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungen geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Für den Werthaltigkeitstest werden Vermögenswerte der jeweiligen Tochtergesellschaft, als der niedrigsten Ebene für die Cashflows separat identifiziert werden können (zahlungsmittelgenerierende Einheit; CGUs), zusammengefasst. Mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts wird für nicht monetäre Vermögenswerte, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfolgen hat.
Die in den Abschlüssen der einzelnen Gesellschaften des Konzerns erfassten Posten werden auf der Grundlage der jeweiligen funktionalen Währung bewertet. Der Konzern-Abschluss wird in Euro erstellt. Der Euro ist Berichtswährung und funktionale Währung der Gesellschaft.
Transaktionen in Fremdwährung werden vom jeweiligen Konzern-Unternehmen zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kurs in die jeweilige funktionale Währung umgerechnet.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährung werden mit dem am Bilanzstichtag gültigen Kurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam berücksichtigt und in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. unter dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst.
Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.
Bei der Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften wird das Konzept der funktionalen Währung angewendet. Da die Konzern-Gesellschaften ihr Geschäft selbstständig betreiben, sind sie als "foreign entities" im Sinne von IAS 21 berücksichtigt. Hiernach werden die Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs, das Eigenkapital zum historischen Kurs und die Aufwendungen und Erträge zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Der sich ergebende Unterschiedsbetrag wird ergebnisneutral im Eigenkapital verrechnet.
Geschäfts- oder Firmenwert und Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts, die bei Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstanden sind, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Unternehmens behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet.
Für die Fremdwährungsumrechnung kamen folgende Umrechnungskurse zur Anwendung:
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| Durchschnittskurs | Stichtagskurs | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Land | Währung | 2017/2018 EUR 1,00 = | 2016/2017 EUR 1,00 = | 30.09.2018 EUR 1,00 = | 30.09.2017 EUR 1,00 = |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Kanada | CAD | 1,5275 | 1,4502 | 1,5064 | 1,4687 |
| Südafrika | ZAR | 15,452 | 14,776 | 16,445 | 15,944 |
| USA | USD | 1,1906 | 1,1046 | 1,1576 | 1,1806 |
| Vereinigtes Königreich | GBP | 0,8847 | 0,8716 | 0,8873 | 0,8818 |
| Vereinigte Arabische Emirate | AED | 4,3582 | 4,0600 | 4,2645 | 4,3397 |
Die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte zum Abschlussstichtag können der folgenden Tabelle entnommen werden:
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| in TEUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|
| Rechte und Lizenzen | 1.170 | 1.344 |
| Entwicklungskosten | 8.424 | 8.383 |
| Geleistete Anzahlungen | 0 | 39 |
| 9.594 | 9.766 |
Die Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
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| in TEUR | Rechte und Lizenzen | Entwicklungskosten | Geleistete Anzahlungen | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||
| Stand zum 01.10.2016 | 3.796 | 29.077 | 197 | 33.070 |
| Zugänge | 152 | 2.968 | 6 | 3.126 |
| Abgänge | -14 | 0 | 0 | -14 |
| Umbuchungen | 164 | 0 | -164 | 0 |
| Währungsanpassungen | -77 | 2 | 0 | -75 |
| Stand zum 30.09.2017 | 4.021 | 32.047 | 39 | 36.107 |
| Zugänge | 15 | 2.776 | 12 | 2.803 |
| Abgänge | -103 | 0 | 0 | -103 |
| Umbuchungen | 51 | 0 | -51 | 0 |
| Währungsanpassungen | 17 | -27 | 0 | -10 |
| Stand zum 30.09.2018 | 4.001 | 34.796 | 0 | 38.797 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| Stand zum 01.10.2016 | 2.420 | 21.357 | 0 | 23.777 |
| Zugänge | 296 | 2.304 | 0 | 2.600 |
| Abgänge | -14 | 0 | 0 | -14 |
| Währungsanpassungen | -25 | 3 | 0 | -22 |
| Stand zum 30.09.2017 | 2.677 | 23.664 | 0 | 26.341 |
| Zugänge | 259 | 2.734 | 0 | 2.993 |
| Abgänge | -106 | 0 | 0 | -106 |
| Währungsanpassungen | 1 | -26 | 0 | -25 |
| Stand zum 30.09.2018 | 2.831 | 26.372 | 0 | 29.203 |
| Nettobuchwert | ||||
| 30.09.2017 | 1.344 | 8.383 | 39 | 9.766 |
| 30.09.2018 | 1.170 | 8.424 | 0 | 9.594 |
Investitionen wurden im Wesentlichen für aktivierbare Eigenleistungen getätigt.
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Die Nutzung sämtlicher immaterieller Vermögenswerte ist als endlich eingestuft. Sie werden um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode über die zu erwartende wirtschaftliche Nutzungsdauer vermindert, die drei bis acht Jahre beträgt. Soweit notwendig wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen, die bei späterem Wegfall der Gründe rückgängig gemacht wird. Außerplanmäßige Wertkorrekturen (Minderungen und Mehrungen) wurden im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 79 erfasst (i. V. TEUR 0).
Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungskosten eines Projekts werden nur dann als immaterieller Vermögenswert aktiviert, wenn der Konzern sowohl die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, die eine interne Nutzung oder einen Verkauf des Vermögenswerts ermöglicht, als auch die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen, nachweisen kann. Ferner muss der Konzern die Erwirtschaftung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens durch den Vermögenswert, die Verfügbarkeit von Ressourcen für Zwecke der Fertigstellung des Vermögenswerts und die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zuzurechnenden Ausgaben zuverlässig ermitteln zu können, belegen.
Die Entwicklungskosten umfassen die direkten Kosten der Entwicklungsabteilung in Relation zu den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Externe Leistungen werden mit den fakturierten Kosten angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear über vier Jahre. Die noch nicht abgeschlossenen Entwicklungsprojekte werden jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Bereits abgeschlossene Entwicklungsprojekte werden bei Vorliegen von Indikatoren für eine Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben. Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Wertkorrekturen auf bereits abgeschlossene Entwicklungsprojekte in Höhe von TEUR 79 (i. V. TEUR 0) vorgenommen.
Bei Kauf, Bau oder Herstellung von Vermögenswerten, deren Anschaffungs- bzw. Herstellungsprozess sich über einen erheblichen Zeitraum erstreckt (qualifizierter Vermögenswert), werden die zurechenbaren Fremdkapitalkosten aktiviert. In der Berichtsperiode wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von TEUR 69 (i. V. TEUR 73) aktiviert, da die selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte die Definition eines qualifizierten Vermögenswertes erfüllen. Der Berechnung wurde ein durchschnittlicher Fremdkapitalkostensatz von 3,78 % (i. V. 3,78 %) zugrunde gelegt.
Kosten für die Forschung und allgemeine Entwicklung wurden in Höhe von TEUR 1.946 (i. V. TEUR 2.381) sofort als Aufwand erfasst.
Die Entwicklung des Geschäfts- oder Firmenwertes zum Abschlussstichtag stellt sich wie folgt dar:
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| in TEUR | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| stand Geschäftsjahresbeginn | 4.960 | 5.129 |
| Währungsanpassungen | 47 | -169 |
| stand Geschäftsjahresende | 5.007 | 4.960 |
Als Geschäfts- oder Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung wird der Betrag der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses angesetzt, der den beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens der erworbenen Tochtergesellschaft zum Erwerbszeitpunkt übersteigt.
Die Firmenwerte resultieren aus der Vollkonsolidierung der LS telcom Limited, Ottawa/Kanada (TEUR 666), der LS telcom SAS, Paris/Frankreich (TEUR 889), der RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA (TEUR 3.294), und der LST Middle East FZ-LLC, Dubai/VAE (TEUR 158).
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird mindestens jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand erfasst und -auch wenn sie unterjährig in Zwischenabschlüssen der Gesellschaft erfasst wurde -in den Folgeperioden nicht wieder aufgeholt.
Die Geschäfts- und Firmenwerte sind entsprechend der Geschäftstätigkeit der erworbenen Unternehmen einer Zahlungsmittel generierenden Einheit zugeordnet. Die Geschäfts- und Firmenwerte sind zum Stichtag dem Segment Hardwarenahe Systeme mit TEUR 228, dem Segment Dienstleistungen mit TEUR 2.745 sowie dem Segment Softwaresysteme mit TEUR 2.034 zugeordnet.
Als Grundlage zur Ermittlung der Werthaltigkeit wird der Nutzungswert herangezogen. Die Firmenwerte wurden hierzu der jeweiligen Tochtergesellschaft, als der niedrigsten Ebene für die Cashflows separat identifiziert werden können (Zahlungsmittel generierenden Einheit; CGUs), zugeordnet. Die Cashflow-Prognose basiert auf Detailplanungen des Managements, die einen fünfjährigen Planungszeitraum umfassen. Wesentliche Planungsprämissen betreffen das zugrunde gelegte Umsatzwachstum sowie die EBIT-Marge. Für die Detailplanung werden Entwicklungen in der Vergangenheit und Erwartungen, insbesondere abgeleitet aus den aktuellen Auftragsbeständen und Vertriebsaussichten, bezüglich der künftigen Marktentwicklung berücksichtigt. Für das Umsatzwachstum wurden Werte zwischen 2 % und 6 % und für die EBIT-Marge Werte zwischen 1 % und 18 % verwendet. Bei der Berechnung der ewigen Rente werden, basierend auf dem jeweiligen durchschnittlichen Marktwachstum, die Cashflows nach dem Detailplanungszeitraum unter Berücksichtigung geschätzter Wachstumsraten von 1,00 % extrapoliert. Das Wachstum der ewigen Rente liegt unterhalb des langfristigen durchschnittlichen organischen Wachstums und unterhalb des langfristigen durchschnittlichen erwarteten zukünftigen Marktwachstums. Die so ermittelten Zahlungsströme werden mit den gewichteten Gesamtkapitalkosten nach Steuern abgezinst, um den Nutzungswert der Zahlungsmittel generierenden Einheit zu bestimmen. Der verwendete Gesamtkapitalkostensatz nach Steuern, welcher auf Basis der spezifischen Daten einer Peer Group börsennotierter Unternehmen ermittelt wurde, beträgt 8,14 %. Eine Wertminderung der Firmenwerte war nicht erforderlich.
Bei der LS telcom SAS, Paris/Frankreich, LS telcom Ltd., Ottawa/Kanada, und LST Middle East FZ-LLC, Dubai/VAE, hätte sich bei Veränderung der EBIT-Prognosen um -10 % bzw. eine Erhöhung des Abzinsungssatzes um 1,0 Prozentpunkt kein Abwertungsbedarf ergeben. Bei der RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA, für welche auf Basis der EBIT-Marge des Geschäftsjahres 2017/2018 von 9 % eine EBIT-Marge zwischen 10 % und 15 % für den fünfjährigen Planungszeitraum erwartet wird, hätte sich bei Veränderung der EBIT-Prognose um -10 % kein Abwertungsbedarf ergeben, jedoch bei Erhöhung des Abzinsungssatzes um +1 % eine Abwertung in Höhe von TEUR 101.
Die kumulierten Abschreibungen auf Firmenwerte aus Vorjahren wurden mit den Anschaffungskosten saldiert. Die Firmenwerte sind die einzigen immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer.
Die Buchwerte der Sachanlagen zum Abschlussstichtag können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
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| in TEUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|
| Grundstücke und Bauten | 3.451 | 3.718 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.634 | 1.816 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 610 | 224 |
| 5.695 | 5.758 |
Die Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen der Sachanlagen stellt sich wie folgt dar:
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| in TEUR | Grundstücke und Bauten | Andere Anlagen, Geschäfts- und Betriebsausstattung | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||
| Stand zum 01.10.2016 | 6.999 | 4.945 | 468 | 12.412 |
| Zugänge | 49 | 587 | 356 | 992 |
| Abgänge | 0 | -229 | 0 | -229 |
| Umbuchungen | 95 | 510 | -605 | 0 |
| Währungsanpassungen | -18 | -21 | 5 | -34 |
| Stand zum 30.09.2017 | 7.125 | 5.792 | 224 | 13.141 |
| Zugänge | 3 | 190 | 648 | 841 |
| Abgänge | -13 | -355 | 0 | -368 |
| Umbuchungen | 0 | 262 | -262 | 0 |
| Währungsanpassungen | -2 | -15 | 0 | -17 |
| Stand zum 30.09.2018 | 7.113 | 5.874 | 610 | 13.597 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| Stand zum 01.10.2016 | 3.188 | 3.570 | 0 | 6.758 |
| Zugänge | 251 | 604 | 0 | 855 |
| Abgänge | 0 | -212 | 0 | -212 |
| Umbuchungen | -30 | 30 | 0 | 0 |
| Währungsanpassungen | -2 | -16 | 0 | -18 |
| Stand zum 30.09.2017 | 3.407 | 3.976 | 0 | 7.383 |
| Zugänge | 261 | 616 | 0 | 877 |
| Abgänge | -5 | -339 | 0 | -344 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Währungsanpassungen | -1 | -13 | 0 | -14 |
| Stand zum 30.09.2018 | 3.662 | 4.240 | 0 | 7.902 |
| Nettobuchwert | ||||
| 30.09.2017 | 3.718 | 1.816 | 224 | 5.758 |
| 30.09.2018 | 3.451 | 1.634 | 610 | 5.695 |
Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Nachträgliche Anschaffungskosten werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass über die ursprünglich bemessene Ertragskraft des Vermögenswertes hinaus zusätzlicher künftiger wirtschaftlicher Nutzen dem Unternehmen zufließen wird und die Anschaffungskosten verlässlich bewertet werden können. Alle anderen nachträglichen Ausgaben werden direkt als Aufwand erfasst.
Instandhaltungsaufwendungen werden als Periodenaufwand behandelt. Fremdkapitalkosten werden, soweit sie dem Erwerb, Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können, als Teil der Anschaffungskosten aktiviert. Nicht auf qualifizierte Vermögenswerte entfallende Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten bezüglich Sachanlagen aktiviert.
Übersteigt der Buchwert einer Sachanlage deren geschätzten erzielbaren Betrag, so wird er sofort auf Letzteren abgeschrieben. Zuschreibungen, die notwendig sind, sobald die Gründe der Abschreibung auf Dauer entfallen, gab es im Berichtsjahr, wie im Vorjahr, nicht.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern betragen ein bis 35 Jahre. Wesentliche Restwerte gemäß IAS 16 par. 53 waren bei der Bemessung der Abschreibungshöhe nicht zu berücksichtigen.
Gewinne und Verluste aus Anlagenabgängen werden als Differenz zwischen Nettoveräußerungserlös und Buchwert des jeweiligen Gegenstandes ermittelt und in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung als "Sonstige betriebliche Erträge" oder "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst.
Gemietete bzw. geleaste Vermögenswerte, bei denen sowohl das wirtschaftliche Risiko als auch der wirtschaftliche Nutzen bei der jeweiligen Konzern-Gesellschaft liegt (finance lease), werden gemäß IAS 17 aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes durch planmäßige und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Die Zahlungsverpflichtung wird mit dem Betrag passiviert, der dem niedrigeren Wert aus dem fair value des Vermögenswertes und dem Barwert aller künftigen Leasingraten entspricht.
Der Restbuchwert aus dem Finanzierungsleasing der Immobilie ist im Folgenden dargestellt:
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| in TEUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|
| Gebäude | 1.988 | 2.153 |
Die Anschaffungskosten für das Immobilien-Finanzierungsleasing betragen TEUR 4.267 (i. V. TEUR 4.267). Zugänge zum Finanzierungsleasing sind nicht zu verzeichnen. Kumulierte Abschreibungen sind zum Beginn der Periode mit TEUR 2.114 und zum Ende der Periode mit TEUR 2.279, bei Zugängen von TEUR 165, gegeben.
Der Ansatz der Anteile an assoziierten Unternehmen erfolgt zum Bilanzstichtag mit dem fortgeschriebenen Eigenkapital der assoziierten Unternehmen NG Networks Co., Ltd., Suzhou/China, und Radio Telecommunications Services (Pty) Ltd., Honeydew/Südafrika. Die folgende Übersicht zeigt aggregierte Eckdaten zu dem nach der Equity-Methode in den Konzern-Abschluss einbezogenen assoziierten Unternehmen NG Networks Co., Ltd., Suzhou/China. Zahlen der Beteiligung Radio Telecommunications Services (Pty) Ltd., Honeydew/Südafrika, werden aufgrund der untergeordneten Bedeutung für den Konzern-Abschluss nicht aufgeführt. Die Werte beziehen sich nicht auf den auf die Gesellschaft entfallenden Anteil, sondern stellen die Werte auf Basis eines fiktiven Anteilsbesitzes von 100 % dar.
Zusammengefasste Finanzinformationen für das assoziierte Unternehmen NG Networks Co., Ltd., auf Basis von 100 Prozent:
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| AKTIVA | 30.09.2018 TEUR |
30.09.2017 TEUR |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögensgegenstände | 241 | 210 |
| Kurzfristige Vermögensgegenstände | 1.135 | 1.060 |
| Summe | 1.376 | 1.270 |
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| Passiva | 30.09.2018 TEUR |
30.09.2017 TEUR |
|---|---|---|
| Eigenkapital | 932 | 1.003 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 444 | 267 |
| Summe | 1.376 | 1.270 |
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| Gewinn- und-Verlust-Rechnung | 2017/2018 TEUR |
2016/2017 TEUR |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 1.367 | 1.462 |
| Ergebnis | -89 | 118 |
Der Buchwert der nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligung kann aus der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
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| in TEUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|
| Nettoreinvermögen des assoziierten Unternehmens | 932 | 1.003 |
| Beteiligungsquote des Konzerns | 40 % | 40 % |
| Buchwert der Konzernbeteiligung an der NG Networks Co., Ltd | 373 | 401 |
Die Entwicklung der sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
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| in TEUR | |
|---|---|
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | |
| Stand zum 01.10.2016 | 75 |
| Zugänge | 0 |
| Abgänge | -42 |
| Umbuchungen | 0 |
| Währungsanpassungen | 1 |
| Stand zum 30.09.2017 | 34 |
| Zugänge | 0 |
| Abgänge | -31 |
| Umbuchungen | 0 |
| Währungsanpassungen | -2 |
| Stand zum 30.09.2018 | 1 |
Ausgewiesen werden Festgelder mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sowie der langfristige Anteil von Leasingforderungen.
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte wurden zum Nennwert bilanziert. Ausfallrisiken wurden sofern nötig durch Einzelwertberichtigungen in ausreichender Höhe berücksichtigt.
Latente Steuern werden nach der "liability method" entsprechend IAS 12 auf temporäre Differenzen zwischen der Steuerbilanz und dem Konzern-Abschluss angesetzt. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach. Für die steuerlich nicht abzugsfähige Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung wird keine latente Steuerschuld angesetzt.
Latente Steuerforderungen und ein Aktivposten für steuerliche Verlustvorträge werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann.
Der Buchwert der latenten Steuerforderungen wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die latente Steuerforderung zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steuerforderungen werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung der latenten Steuerforderung ermöglicht.
Latente Steuerforderungen und -Verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -Verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuerobjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.
Die latenten Steuern auf Bewertungskorrekturen werden mit den landesspezifischen Steuersätzen aufgrund der zum Bilanzstichtag gültigen Gesetze und Verordnungen für die einzelnen Konzern-Unternehmen ermittelt. Hierbei handelt es sich bei der LS telcom AG um 28 % (i. V. 28 %), bei der LS telcom Limited, Ottawa/Kanada, um 26,5 % (i. V. 26,5 %), bei der LS telcom SAS, Paris/Frankreich, um 28 % (i. V. 33,33 %), bei der LS telcom Inc., Bowie, Maryland/USA, um 26,45 % (i. V. 39,45 %), bei der LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd., Ruimsig/Südafrika, um 28 % (i. V. 28 %) sowie bei der LS telcom UK Ltd., London/Vereinigtes Königreich, um 19 % (i. V. 19 %), bei RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA, um 25,74 % (i. V. 37,96 %). Es sind die ab 2018 gültigen Steuersätze berücksichtigt.
Die aktiven latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Stand am 01.10. (vor Verrechnung) | 1.884 | 1.613 |
| Währungseffekte | 0 | 247 |
| Zunahme | 67 | 24 |
| Abnahme | 0 | 0 |
| Stand am 30.09. | 1.951 | 1.884 |
| Verrechnung mit passiven latenten Steuern | -908 | -950 |
| Stand am 30.09. | 1.043 | 934 |
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| in TEUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|
| Steuerliche Verlustvorträge | 1.289 | 1.157 |
| Anlagevermögen | 392 | 435 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5 | 21 |
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 1 | 1 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 97 | 102 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 102 | 109 |
| Langfristige Rückstellungen | 65 | 59 |
| 1.951 | 1.884 | |
| Verrechnung mit passiven latenten Steuern | -908 | -950 |
| 1.043 | 934 |
Die latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und sonstige Steuervorteile betreffen die Gesellschaften LS telcom AG (TEUR 500), LS telcom Limited, Ottawa/Kanada (TEUR 237), LS telcom SAS, Paris/Frankreich (TEUR 179), LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd., Ruimsig/Südafrika (TEUR 166), und RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA (TEUR 207). Es wurden die jeweils landesspezifischen Steuersätze herangezogen.
Die Verlustvorträge in Deutschland, Frankreich, Südafrika und dem Vereinigten Königreich sind jeweils zeitlich unbegrenzt nutzbar. In Kanada können die Verluste in Abhängigkeit vom Zeitpunkt ihres Entstehens über zehn bzw. 20 Jahre vorgetragen werden. In den USA können Verluste ebenfalls in Abhängigkeit vom Zeitpunkt ihres Entstehens über 20 Jahre genutzt werden.
Ein Aktivposten für steuerliche Verlustvorträge wird nur in dem Umfang aktiviert, in dem es innerhalb eines Planungshorizonts von fünf Jahren wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu versteuerndes Einkommen zur Verrechnung zur Verfügung steht. Insgesamt wurden für in Vorjahren und im aktuellen Jahr entstandene steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 13.382 (i. V. TEUR 12.173) keine aktiven latenten Steuern gebildet.
Die nicht aktivierten steuerlichen Verlustvorträge haben folgende Verfallszeiten:
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| in TEUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|
| über zehn Jahre | 4.714 | 4.390 |
| unbefristet | 8.668 | 7.783 |
| 13.382 | 12.173 |
Hinsichtlich der Nutzung der bilanzierten Steuervorteile aus Verlustvorträgen wird vor dem Hintergrund der guten Auftragslage und den Auftragserwartungen zukünftig mit ausreichend zu versteuernden Ergebnissen bei den einzelnen Gesellschaften gerechnet.
Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und realisierbaren Nettoveräußerungswerten bilanziert. Die Herstellungskosten umfassen direkt zurechenbare Einzel- und Gemeinkosten. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis der Vorräte abzüglich aller geschätzten Aufwendungen dar, die für die Fertigstellung und die Veräußerung noch notwendig sind. In den Vorräten sind fertige Erzeugnisse in Höhe von TEUR 105 (i. V. TEUR 186) und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von TEUR 218 (i. V. TEUR 155) enthalten.
Der Posten setzt sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.187 | 6.731 |
| Forderungen aus Fertigungsanträgen | 2.389 | 1.736 |
| Forderungen gegen nach der Equity-Methode bewertete Bestellungen | 65 | 0 |
| 8.641 | 8.467 |
Die Forderungen sind zum Nennwert bilanziert. Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen in ausreichender Höhe berücksichtigt. Pauschal ermittelte Wertberichtigungen werden nicht vorgenommen.
Aufwendungen aus der Zuführung von Einzelwertberichtigungen waren im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 164 (i. V. TEUR 0) zu verzeichnen. Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen sind in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 7) erfasst.
Die Zuführung und Auflösung der Wertberichtigung für wertgeminderte Forderungen wird unter "Sonstige betriebliche Aufwendungen" bzw. "Sonstige betriebliche Erträge" in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Die Wertminderungen werden aufgelöst, wenn keine weiteren Zahlungseingänge erwartet werden.
Forderungen in fremder Währung werden entsprechend IAS 21 par. 21 zum Stichtagskurs der Transaktion umgerechnet, später gemäß IAS 21 par. 23 zum Bilanzstichtagskurs bewertet. Der Unterschiedsbetrag wird erfolgswirksam verrechnet.
Die Forderungen aus Fertigungsaufträgen umfassen die kumulierten Kosten für laufende Projekte.
Die Umsatzrealisierung von unfertigen Projekten erfolgt bei der LS telcom AG infolge kürzerer Projektzyklen gemäß IAS 11 nach dem Auftragsfortschritt ("percentage of completion") ohne Teilgewinnrealisierung ("zero profit margin"). Für Großprojekte werden aufgrund einer längeren Projektlaufzeit, des weitgehenden Projektfortschritts sowie der Zuverlässigkeit der Bestimmung der anteiligen Teilgewinne auf Basis des Fertigstellungsgrades Teilgewinne ausgewiesen. Der Anteil dieser mit Teilgewinn bewerteten Projekte beträgt nach der Saldierung mit den erhaltenen Anzahlungen im Geschäftsjahr 2017/2018 TEUR 2.301 (i. V. TEUR 1.074).
Die folgende Aufstellung zeigt die Höhe der Teilumsätze und die darauf entfallenden erhaltenen Anzahlungen. Die Teilumsätze umfassen die angefallenen Kosten zuzüglich realisierter Gewinne abzüglich realisierter Verluste.
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| in TEUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|
| Realisierte Teilumsätze | 2.845 | 2.272 |
| Erhaltene Anzahlungen | 456 | 536 |
| 2.389 | 1.736 |
Ein Vergleich der Bestände mit dem niedrigeren realisierbaren Nettoverkaufswert gemäß IAS 11 wurde vorgenommen. Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Fertigungsaufträgen wurden im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 70 vorgenommen (i. V. TEUR 13).
Die Bewertung der Finanzinstrumente erfolgt je nach Klassifizierung entsprechend IAS 39 grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu Marktwerten. Die Klassifizierung erfolgt in Abhängigkeit von dem Zweck, der mit dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts verfolgt wird.
Die Gesellschaft klassifiziert ihre finanziellen Vermögenswerte in die Kategorie "Kredite und Forderungen" sowie in die Kategorie "available for sale". Sie werden bei der erstmaligen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten angesetzt. Die Folgebewertung der Kategorie "Kredite und Forderungen" erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag bilanziert.
Die finanziellen Verbindlichkeiten werden bei erstmaliger Bewertung zu ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Transaktionskosten angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Finanzielle Verbindlichkeiten fallen in die Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden".
Die Zeitwerte der Finanzinstrumente werden durch deren Buchwerte verlässlich bestimmt.
Für die Absicherung von Währungsrisiken werden teilweise Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Sofern am Bilanzstichtag Devisentermingeschäfte bestehen, werden diese gemäß IAS 39 bilanziert und die Veränderung des Marktwertes erfolgswirksam behandelt.
Am Bilanzstichtag bestanden keine derivativen Finanzinstrumente (ebenso im Vorjahr).
Die liquiden Mittel setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|
| Kassenbestand | 3 | 3 |
| Frei verfügbares Guthaben bei Kreditinstituten | 1.659 | 1.978 |
| 1.662 | 1.981 |
Die Entwicklung der liquiden Mittel und der Kontokorrentkredite, die den Finanzmittelfonds gemäß IAS 7 bilden, ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung bzw. im Konzern-Anhang unter F. dargestellt.
Zum 30. September 2018 verfügte der Konzern über nicht in Anspruch genommene Kontokorrentkreditlinien in Höhe von TEUR 2.900 (i. V. TEUR 1.860), für die alle für die Inanspruchnahme notwendigen Bedingungen bereits erfüllt waren.
Die Ertragsteuerforderungen belaufen sich auf:
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| in TEUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 1 | 20 |
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche werden mit dem Betrag angesetzt, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden erwartet wird. Bei der Berechnung werden die zum Bilanzstichtag gültigen oder angekündigten Steuersätze zu Grunde gelegt.
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte sind zum Nennwert bilanziert.
Der Posten setzt sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|
| Sonstige Steuererstattungsansprüche | 43 | 125 |
| Übrige Forderungen | 208 | 293 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 409 | 407 |
| 660 | 825 |
Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen Vorauszahlungen für Miete, Wartung, Versicherungen sowie Steuern. Die übrigen Forderungen enthalten vor allem Forderungen aus Förderungen.
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte sind zum Nennwert oder zum beizulegenden Zeitwert (zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte) bilanziert.
Der Posten setzt sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|
| Leasing Forderungen | 33 | 44 |
| Sonstige | 9 | 1 |
| 42 | 45 |
Zur Entwicklung des Postens Eigenkapital wird auf die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung hingewiesen.
Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag EUR 5.817.000,00 und ist in EUR 5.817.000,00 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 9. März 2017 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 8. März 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 2.667.500,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2017). Im Geschäftsjahr 2017/2018 wurde durch Zustimmung des Aufsichtsrats vom 12. Juni 2018 eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital in Höhe von EUR 482.000,00 durchgeführt.
Der Vorstand wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. März 2017 dazu ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 8. März 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 2.667.500,00 zu erhöhen.
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. März 2017, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.667.500,00 zu erhöhen, beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 2.185.500,00.
Die Kapitalrücklage enthält den bei der Ausgabe von Aktien der LS telcom AG über den Nennbetrag hinausgehenden erzielten Betrag nach Verrechnung mit Verlusten in den Vorjahren und von im Zusammenhang mit dem Börsengang entstandenen Aufwendungen unter Berücksichtigung von latenten Steuern.
Im Geschäftsjahr 2017/2018 wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 12. Juni 2018 eine Erhöhung der Kapitalrücklage in Höhe von EUR 1.928.000,00 durchgeführt.
Der Konzern-Bilanzgewinn enthält die kumulierten thesaurierten Konzern-Ergebnisse.
Die Aktionäre haben Anspruch auf den Bilanzgewinn der LS telcom AG, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung, durch Hauptversammlungsbeschluss oder als zusätzlicher Aufwand aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses von der Verteilung an die Aktionäre ausgeschlossen ist.
Die Ermächtigung wurde am 1. Mai 2014 wirksam und gilt bis zum 12. März 2019. Die in der Hauptversammlung am 4. März 2010 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wurde mit Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung aufgehoben.
Das Kapitalmanagement des LS telcom Konzerns umfasst neben der Gewährleistung der finanziellen Flexibilität zur Fortsetzung des Wachstumskurses und der Erreichung angemessener Dividendenzahlungen auch die Optimierung der Kapitalstruktur.
Um die Kapitalstruktur aufrecht zu erhalten oder zu verändern, passt die Gesellschaft je nach Erfordernis die Dividendenausschüttungen an die Anteilseigner an oder nimmt Kapitalrückzahlungen an Anteilseigner durch Rückkauf eigener Anteile vor.
Es handelt sich um Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Form von leistungsorientierten Versorgungsplänen, welche bei der LS telcom SAS, Paris/Frankreich, bestehen. Die Leistungsverpflichtungen werden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Eintritt in den Ruhestand in Form einer Einmalzahlung fällig, wobei sich die individuelle Leistungshöhe insbesondere nach dem Gehaltsniveau sowie der Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen bemisst. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt in den Ruhestand verfällt der Anspruch des Arbeitnehmers.
Die Leistungsansprüche aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) sowie unter Berücksichtigung künftig erwarteter Gehaltstrends und biometrischer Rechnungsgrundlagen bewertet.
Die Verpflichtung des Unternehmens aus leistungsorientierten Plänen wurde zum 30. September 2017 erstmalig zum Barwert in Höhe von TEUR 212 bilanziert. Zum 30. September 2018 beträgt dieser TEUR 232.
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| in TEUR | 2017/2018 |
|---|---|
| Anfangsbestand der leistungsorientierten Verpflichtung | 212 |
| Dienstzeitaufwand | 13 |
| Zinsaufwand Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Neubewertung | 2 |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Änderung des Zinssatzes | 5 |
| Endbestand der leistungsorientierten Verpflichtung | 232 |
Die wichtigsten Annahmen, welche der versicherungsmathematischen Bewertung zum 30. September 2018 zugrunde gelegt wurden, sind ein Abzinsungszinssatz von 1,54 % (i. V. 1,60 %) sowie eine erwartete prozentuale Gehaltssteigerung von 2,5 % (i. V. 2,5 %). Die zugrunde gelegten biometrischen Sterbewahrscheinlichkeiten sowie die Wahrscheinlichkeiten eines vorzeitigen Austritts des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen basieren auf landesspezifischen Statistiken und Erfahrungswerten.
Die mit den leistungsorientierten Versorgungsplänen verbundenen Risiken betreffen im Wesentlichen die finanziellen Risiken wie Marktpreisrisiken, durch welche der Rechnungszinsfuß beeinflusst werden kann, sowie Inflationsrisiken, die Auswirkungen auf den Gehaltstrend haben können.
Zur Ermittlung des Verpflichtungsumfangs werden zum jeweiligen Bilanzstichtag der Rechnungszins anhand von aktuellen Kapitalmarktdaten sowie langfristigen Trendannahmen für die zu erwartenden Gehaltssteigerungen nach dem Prinzip der bestmöglichen Schätzung festgelegt. Der Berechnung des Anwartschaftsbarwertes der Verpflichtung liegen die vorgenannten Annahmen zugrunde.
Die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen, die zur Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtung genutzt werden, sind der Abzinsungssatz sowie die erwartete Gehaltserhöhung. Die nachfolgend dargestellten Sensitivitätsanalysen wurden auf Basis der nach vernünftigem Ermessen möglichen Änderungen der jeweiligen Annahmen zum Bilanzstichtag durchgeführt, wobei die übrigen Annahmen jeweils unverändert geblieben sind.
Wenn der Abzinsungssatz um 100 Basispunkte steigt (sinkt), würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um TEUR 56 vermindern (um TEUR 78 erhöhen). Wenn die erwartete Gehaltserhöhung 1 % höher (niedriger) ausfällt, würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um TEUR 35 erhöhen (um TEUR 30 vermindern).
Es handelt sich im Wesentlichen um finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und um Leasingverbindlichkeiten, die zum Barwert angesetzt sind:
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| in TEUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 5.062 | 5.388 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 484 | 978 |
| 5.546 | 6.366 |
Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen Sicherungsübereignungen an sieben Fahrzeugen (Valuta zum 30. September 2018 in Höhe von TEUR 183). Ferner sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 400 durch Grundpfandrechte gesichert. Siehe hierzu auch bei "Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten" (D.24.).
Mit Wirkung zum 1. Januar 2006 hat die Gesellschaft einen Immobilien-Leasingvertrag über Büro- und Verwaltungsgebäude in Lichtenau mit einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren abgeschlossen. Nach zehn bzw. 15 Jahren besteht eine Kaufoption zum Erwerb sämtlicher Anteile an den Leasingobjektgesellschaften, in deren Eigentum sich das Grundstück befindet.
Die zum Abschlussstichtag aus diesem Finanzierungsleasing resultierende Zahlungsverpflichtung wird in Höhe des Barwertes der zukünftigen Mindestleasingzahlungen als Verbindlichkeit bilanziert. In den Folgejahren vermindern die an die jeweiligen Leasinggeber zu zahlenden Leasingraten in Höhe des Tilgungsanteils die Verbindlichkeit. Der Zinsanteil der Zahlungen wird ergebniswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Bei der Ermittlung des Barwertes wurde ein Zinssatz in Höhe von 7,5 % p. a. zu Grunde gelegt.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Werte:
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| in TEUR Fälligkeit zum 30.09.2018 | Mindestleasingzahlungen | Enthaltener Zinsanteil | Aufzinsung Mieterdarlehen | Barwert |
|---|---|---|---|---|
| bis 1 Jahr | 470 | 88 | 42 | 424 |
| 1 bis 5 Jahre | 830 | 154 | 205 | 881 |
| über 5 Jahre | -872 | 106 | 521 | -457 |
| Summe | 428 | 348 | 768 | 848 |
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| in TEUR Fälligkeit zum 30.09.2017 | Mindestleasingzahlungen | Enthaltener Zinsanteil | Aufzinsung Mieterdarlehen | Barwert |
|---|---|---|---|---|
| bis 1 Jahr | 469 | 115 | 39 | 393 |
| 1 bis 5 Jahre | 1.249 | 215 | 190 | 1.225 |
| über 5 Jahre | -815 | 133 | 578 | -370 |
| Summe | 903 | 463 | 807 | 1.247 |
Bei der Oberleitung vom Barwert zu den Mindestleasingzahlungen wurde ein Mieterdarlehen von insgesamt TEUR 1.316, das ratierlich aufgebaut und zum Ende der Vertragslaufzeit im Jahr 2030 zurückgeführt wird, berücksichtigt. Das Mieterdarlehen wird über die Vertragslaufzeit aufgezinst, und die zukünftigen Zinsen aus der Aufzinsung des Mieterdarlehens in Höhe von insgesamt TEUR 768 (i. V. TEUR 807) werden in den oben stehenden Tabellen separat dargestellt.
Zum 4. September 2017 hat die Gesellschaft einen Leasingvertrag über fünf Server inklusive Software und Datenspeicher mit einer Grundlaufzeit von 36 Monaten abgeschlossen. Bei diesem Vollamortisationsleasing besteht am Ende der Laufzeit eine Kaufoption.
Die zum Abschlussstichtag aus diesem Finanzierungsleasing resultierende Zahlungsverpflichtung wird in Höhe des Barwertes der zukünftigen Mindestleasingzahlungen als Verbindlichkeit bilanziert. In den Folgejahren vermindern die an die jeweiligen Leasinggeber zu zahlenden Leasingraten in Höhe des Tilgungsanteils die Verbindlichkeit. Der Zinsanteil der Zahlungen wird ergebniswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Bei der Ermittlung des Barwertes wurde ein Zinssatz in Höhe von 1,7 % p. a. zu Grunde gelegt.
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| in TEUR Fälligkeit zum 30.09.2018 | Mindestleasingzahlungen | Enthaltener Zinsanteil | Barwert |
|---|---|---|---|
| bis 1 Jahr | 65 | 2 | 63 |
| 1 bis 5 Jahre | 61 | 0 | 61 |
| über 5 Jahre | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 126 | 2 | 124 |
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| in TEUR Fälligkeit zum 30.09.2017 | Mindestleasingzahlungen | Enthaltener Zinsanteil | Barwert |
|---|---|---|---|
| bis 1 Jahr | 65 | 3 | 62 |
| 1 bis 5 Jahre | 126 | 2 | 124 |
| über 5 Jahre | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 191 | 5 | 186 |
Darüber hinaus hat der Konzern am 18. Dezember 2013 ein KfW Förderdarlehen, bestehend aus einer Fremdkapital- und einer Nachrangtranche, über die Commerzbank AG, Frankfurt am Main, in Höhe von TEUR 2.400 und TEUR 3.600 abgeschlossen. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Der Kredit dient der langfristigen Finanzierung der Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Das Darlehen wurde bereits zum 30. September 2015 in voller Höhe in Anspruch genommen. Das zinsvergünstigte Darlehen der öffentlichen Hand wurde gemäß IAS 20.10A i. V. m. IAS 39 zum Erstbewertungszeitpunkt mit dem beizulegenden Wert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Es handelt sich in Höhe von TEUR 26 (i. V. TEUR 22) um den langfristigen Teil der Umsatzabgrenzungen aus Wartungsverträgen mit Kunden (siehe hierzu auch Ausführungen zum kurzfristigen Teil D.25.) sowie Verpflichtungen aus langfristigen variablen Vergütungen TEUR 109 (i. V. TEUR 28).
Die Verpflichtungen aus variablen Vergütungen werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Für den darin enthaltenen langfristigen Anteil, der eine aktienkursbasierte Barvergütung betrifft (TEUR 89, i. V. TEUR 28), kommt IFRS 2 auf der Grundlage eines Binomialmodells zur Anwendung. Der andere Teil der Vergütung (TEUR 20, i. V. TEUR 0) betrifft einen vertraglich fixierten Bonus, der in Abhängigkeit von der Erreichung einer bestimmten Mindest-Konzern-Eigenkapitalrendite bezahlt wird. Die Bewertung basiert auf der erwarteten Entwicklung der relevanten Einflussfaktoren. Der kurzfristige Anteil der aktienkursbasierten Barvergütung beträgt TEUR 0 (i. V. TEUR 122). Siehe hierzu bei den "Sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten" (D.25.)
Die anteilsbasierte Vergütung betrifft seit Beginn des Geschäftsjahres 2016/2017 den Vorstand Herrn Dr. Lebherz und seit Beginn des Geschäftsjahres 2017/2018 die Vorstände Roland Götz und Dr. Georg Schöne aufgrund der Neuregelung der Dienstverträge zum 1. Oktober 2017. Diese kann nur bar ausgeglichen werden. Die daraus resultierenden Wertsteigerungsrechte werden ausübbar, wenn nach Ablauf von zwei bis sechs Jahren ein bestimmter Aktienbasispreis überschritten wird. Die Anzahl der ausübbaren Wertsteigerungsrechte nach zwei Jahren beträgt 20.000 (R. Götz), 25.500 (Dr. Lebherz) bzw. 30.000 (Dr. Schöne) Stück. Hierfür wurde im Geschäftsjahr ein Aufwand von TEUR 61 berücksichtigt.
Zum 30. September 2018 sind keine Wertsteigerungsrechte ausübbar.
Der Ausübungspreis für die Wertsteigerungsrechte beträgt am Ende der Berichtsperiode für zwei Verträge EUR 6,41 sowie für einen Vertrag EUR 7,09. Nachfolgende Tabelle enthält die der Bewertung der Wertsteigerungsrechte zugrunde gelegten Parameter:
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| 30.09.2018 | 30.09.2017 | |
|---|---|---|
| Dividendenrendite | 0,35 % und 0,46 % | 1,50 % |
| Erwartete Volatilität | 35,47 % und 43,19 % | 31,33 % |
| Risikoloser Zinssatz | -0,49 % bis -0,65 % | -0,60 % bis -0,76 % |
| Antizipierte Laufzeit der Wertsteigerungsrechte | 0 bis 4 Jahre | 0 bis 4 Jahre |
| Erwarteter Aktienkurs | EUR 0,33 bis 0,97 | EUR 0,33 bis 0,88 |
| Angewandtes Modell | Binomial | Binomial |
Die antizipierte Laufzeit der Wertsteigerungsrechte basiert auf den aktuellen Erwartungen und entspricht nicht zwingend dem tatsächlich eintretenden Ausübungsverhalten der Berechtigten. Der erwarteten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von der historischen Volatilität über einen der Laufzeit der Wertsteigerungsrechte ähnlichen Zeitraum auf künftige Trends geschlossen werden kann, wobei die tatsächlich eintretende Volatilität von den getroffenen Annahmen abweichen kann. Die angegebenen Bandbreiten ergeben sich aus unterschiedlichen Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten der virtuellen Aktienoptionen für die einzelnen Vorstandsmitglieder.
Die passiven latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:
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| in TEUR | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Stand am 01.10. (vor Verrechnung) | 2.841 | 2.924 |
| Währungseffekte | 2 | 19 |
| Zunahme | 62 | 0 |
| Abnahmen | 0 | 102 |
| 2.905 | 2.841 | |
| Verrechnung mit aktiven latenten Steuern | -908 | -950 |
| Stand am 30.09. | 1.997 | 1.891 |
Die ermittelten Ansatz- und Bewertungsunterschiede auf temporäre Differenzen zwischen der Steuerbilanz und dem Konzern-Abschluss führten in folgenden Posten zu passiven latenten Steuern:
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| in TEUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|
| Entwicklungskosten | 2.303 | 2.321 |
| Anlagevermögen | 85 | 94 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5 | 8 |
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 332 | 287 |
| Sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände | 1 | 12 |
| Sonstige langfristige Vermögensgegenstände | 114 | 2 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 0 | 59 |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 65 | 58 |
| 2.905 | 2.841 | |
| Verrechnung mit aktiven latenten Steuern | -908 | -950 |
| 1.997 | 1.891 |
Rückstellungen werden gemäß IAS 37 in Höhe des Betrags angesetzt, der nach bestmöglicher Schätzung erforderlich ist, um alle gegenwärtigen Verpflichtungen gegenüber Dritten am Bilanzstichtag abzudecken. Künftige Ereignisse, die sich auf den zur Erfüllung einer Verpflichtung erforderlichen Betrag auswirken können, sind in den Rückstellungen berücksichtigt, sofern sie mit hinreichender objektiver Sicherheit vorausgesagt werden können und sofern diese Verpflichtungen aus Vorgängen der Vergangenheit resultieren.
Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. aus einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung der Rückstellung wird in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. Ist der aus einer Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der für die Schuld spezifische Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwendungen erfasst.
Über die Zusammensetzung und Entwicklung des Postens gibt die nachfolgende Übersicht Auskunft:
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| in TEUR | Stand 30.09.2017 | Währungsdifferenz | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | Stand 30.09.2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Steuerrückstellungen | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 | 5 |
| Sonstige Rückstellungen | ||||||
| Personal | 45 | 0 | 45 | 0 | 45 | 45 |
| Ausstehende Rechnungen | 119 | -1 | 103 | 15 | 72 | 72 |
| Übrige | 31 | 0 | 1 | 0 | 75 | 105 |
| 195 | -1 | 149 | 15 | 192 | 222 | |
| Gesamt | 200 | -1 | 149 | 15 | 192 | 227 |
Die auf der Passivseite ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen umfassen sowohl die Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo als auch die sonstigen erhaltenen Anzahlungen. Diese stellen sich wie folgt dar:
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| in TEUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|
| Sonstige erhaltene Anzahlungen | 199 | 134 |
| Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo | 570 | 100 |
| 769 | 234 |
Erhaltene Anzahlungen auf Fertigungsaufträge werden in Höhe der angearbeiteten Aufträge auf der Aktivseite mit dem Posten Forderungen saldiert und im Übrigen auf der Passivseite offen ausgewiesen.
Der Gesamtbetrag der erhaltenen Anzahlungen gliedert sich wie folgt:
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| in TEUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|
| Gesamtbetrag der erhaltenen Anzahlungen | 1.225 | 770 |
| davon mit Forderungen saldiert | 456 | 536 |
| 769 | 234 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Zahlungsverpflichtungen für Güter und Leistungen, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erworben wurden. Die Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungsverpflichtung innerhalb von einem Jahr oder weniger fällig ist. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden bilanziert.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Es bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Dritten | 908 | 1.267 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen | 15 | 0 |
| 923 | 1.267 |
Verbindlichkeiten werden angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, zum Ausgleich einer Verpflichtung abfließen werden und dieser Betrag verlässlich ermittelt werden kann. Die Verbindlichkeiten sind zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt.
Sie setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 488 | 455 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 400 | 399 |
| Kontokorrentkredite gegenüber Kreditinstituten | 25 | 32 |
| Übrige sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 0 | 44 |
| 913 | 930 |
Die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten betreffen ein Server-Leasing sowie das Gebäude-Leasing in Lichtenau. Bei den übrigen sonstigen kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten handelt es sich um Verpflichtungen aus Mietkäufen.
Die Entwicklung der liquiden Mittel und der Kontokorrentkredite, die den Finanzmittelfonds gemäß IAS 7 bilden, ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung bzw. im Konzern-Anhang unter F. dargestellt.
Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen Sicherungsübereignungen an sieben Fahrzeugen (Valuta zum 30. September 2018 in Höhe von TEUR 183). Ferner sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 400 durch Grundpfandrechte gesichert. Siehe hierzu auch bei "Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten" (D.18.).
Sie sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt und setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Steuern | 411 | 515 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 157 | 114 |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 3.200 | 3.195 |
| Kurzfristige Rechnungsabgrenzungsposten | 1.687 | 2.049 |
| 5.455 | 5.873 |
Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Personalverpflichtungen und den kurzfristigen Anteil aus der bedingten Kaufpreisverpflichtung.
Der kurzfristige Rechnungsabgrenzungsposten umfasst abgegrenzte Erlöse aus Wartungsverträgen.
Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Umsatzerlöse umfassen den beizulegenden Zeitwert der für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung. Die Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und nach Abzug von gewährten Skonti sowie nach Eliminierung konzerninterner Verkäufe ausgewiesen.
Die LS telcom AG erfasst die Umsätze übereinstimmend mit IAS 18 und IAS 11. Umsätze für Produktverkäufe werden mit dem Eigentums- und Gefahrenübergang an den Kunden realisiert, wenn das Entgelt vertraglich festgesetzt oder bestimmbar und die Erfüllung der damit verbundenen Forderungen wahrscheinlich ist. Die Höhe der Erlöse kann verlässlich bestimmt werden. Es ist hinreichend wahrscheinlich, dass der LS telcom AG der wirtschaftliche Nutzen aus dem Verkauf zufließen wird und die im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten verlässlich bestimmt werden können. Nachträglich gewährte Gutschriften sind in Abzug gebracht.
Umsätze aus Dienstleistungsgeschäften (Wartung, Service und Seminare) werden mit Erbringung der Dienstleistungen erfasst, sofern die Höhe der Erträge verlässlich bemessen werden kann und der Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens aus dem Geschäft hinreichend wahrscheinlich ist.
Die Aufteilung der Umsatzerlöse erfolgt nach Unternehmensbereichen und Regionen und ist in den Erläuterungen zur "Segmentberichterstattung" in Abschnitt G. wiedergegeben. Die ermittelten Umsatzerlöse resultieren aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Die Umsatzerlöse umfassen mit EUR 11,0 Mio. (i. V. EUR 11,1 Mio.) Wartungserlöse und mit EUR 16,6 Mio. (i. V. EUR 16,5 Mio.) Umsätze aus dem Verkauf von Gütern und Dienstleistungen. Darin enthalten sind Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen in Höhe von EUR 6,9 Mio. (i. V. EUR 6,2 Mio.).
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| in TEUR | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Fördermittel | 0 | 1 |
| Währungsgewinne | 205 | 89 |
| Anlagengewinne | 25 | 14 |
| Auflösung aus Rückstellungen | 15 | 18 |
| Ausbuchung von Verbindlichkeiten | 77 | 57 |
| Neubewertung einer bedingten Kaufpreisverpflichtung | 0 | 29 |
| Steuerrückerstattungen | 15 | 69 |
| Sonstige Erträge | 62 | 99 |
| 399 | 376 |
Sie beinhalten ausschließlich aktivierte Entwicklungskosten für die im Geschäftsjahr selbst erstellte Software und Hardware. Zur Bewertung vgl. D.3.
Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für bezogene Waren | 1.884 | 2.298 |
| Aufwendungen für Fremdleistungen | 2.384 | 3.847 |
| 4.268 | 6.145 |
Der Ausweis betrifft im Wesentlichen Gehälter sowie soziale Abgaben.
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| in TEUR | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 16.050 | 16.921 |
| Soziale Abgaben | 2.838 | 2.977 |
| 18.888 | 19.898 | |
| Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt | 255 | 259 |
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| in TEUR | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Planmäßige Abschreibung von Sachanlagen | 877 | 855 |
| Planmäßige Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten | 2.914 | 2.601 |
| Außerplanmäßige Abschreibung von immertiellen Vermögenswerten | 79 | 0 |
| Summe Abschreibungsaufwand | 3.870 | 3.456 |
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| in TEUR | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Vertriebs- und Reisekosten | 1.560 | 2.216 |
| Gebäude- und Grundstückskosten | 862 | 1.000 |
| Reparatur- und Instandhaltungskosten | 369 | 358 |
| Verwaltungskosten | 464 | 509 |
| Rechts- und Beratungskosten | 737 | 380 |
| Abfindungen | 572 | 0 |
| Übrige | 1.288 | 2.280 |
| 5.852 | 6.743 |
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| in TEUR | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Ergebnis aus at equity bewerteten Beteiligungen | -34 | 47 |
| Zinserträge | 4 | 10 |
| Zinsaufwendungen | 191 | 196 |
| Zinsertrag aus Abzinsung bedingte Kaufpreisverbindlichkeit | 0 | 1 |
| -221 | -138 |
Das Ergebnis aus at equity bewerteten Beteiligungen resultiert aus dem anteiligen Jahresergebnis (TEUR -34) der NG Networks Co., Ltd., im Geschäftsjahr 2017/2018.
Die Zinserträge resultieren aus Guthaben bei Kreditinstituten.
Zinsaufwendungen ergeben sich aufgrund der Inanspruchnahme von Kreditlinien und Avalen sowie Zinsanteilen aus Finanzierungsleasingverträgen.
Die Ertragsteuern umfassen die Aufwendungen und Erträge aus tatsächlichen und latenten Steuern. Die Ertragsteuern werden erfolgswirksam erfasst, es sein denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst.
Der Aufwand (i. V. Ertrag) aus Ertragsteuern setzt sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Laufende Steuern | 88 | 46 |
| Latente Steuern | -6 | -388 |
| 82 | -342 |
Der Ertrag aus latenten Steuern setzt sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Veränderung der Unterschiede nationale Handels- und Steuerbilanz | 96 | -114 |
| IFRS-Anpassungen | ||
| Leasing | 5 | -3 |
| Veränderung aktive latente Steuern auf Verlustvorträge | -137 | -243 |
| Rückgängigmachung Pauschalwertberichtigung | -2 | 0 |
| Entwicklungskosten | -2 | 168 |
| Langfristige Rückstellungen | -6 | -59 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 19 | -19 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 16 | 17 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 0 | 0 |
| Erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen | 1 | 2 |
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 4 | -137 |
| -6 | -388 |
Der Unterschied zwischen dem tatsächlichen Steueraufwand und dem rechnerischen Steueraufwand, der sich bei einem Steuersatz für die Gesellschaft von 28 % (i. V. 28 %) ergeben würde, setzt sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Konzern-Ergebnis vor Ertragsteuern | -1.930 | -5.103 |
| Rechnerischer Steuerertrag (28 %) | -540 | -1.429 |
| Nicht angesetzte Verluste des Geschäftsjahres | 383 | 1.011 |
| Nutzung nicht aktivierter Verlustvorträge | 0 | 26 |
| Nichtabzugsfähige Betriebsausgaben | 27 | 46 |
| Steuerfreie Einnahmen | -6 | -15 |
| Ausländische Quellensteuer | 84 | 57 |
| Periodenfremde tatsächliche Ertragsteuern | -16 | -12 |
| Periodenfremde latente Steuern | 0 | 0 |
| Steuersatzänderung | 188 | 0 |
| Sonstiges | -4 | 4 |
| Unterschiedliche Steuersätze | -34 | -30 |
| Tatsächlicher Steueraufwand (i.V. Steuerertrag) | 82 | -342 |
Die erwartete Steuerbelastung auf das steuerliche Ergebnis beträgt im Vorjahr sowie zum Bilanzstichtag 28 % und errechnet sich wie folgt:
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| Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 340 % | 11,9 % |
| Körperschaftsteuer (15 % vom Gewinn nach Gewerbesteuer) | 15,0 % |
| Solidaritätszuschlag (5,5 % der Körperschaftsteuer) | 0,8 % |
| Tarifbelastung | 27,7 % |
| Gerundet | 28 % |
Zur Ermittlung des Ergebnisses pro Aktie nach IAS 33 wird das den Aktionären zuzurechnende Jahresergebnis durch den gewichteten Durchschnitt der ausgegebenen Aktien dividiert.
Die Anzahl der Aktien betrug im Jahresdurchschnitt 5.427.208 (i. V. 5.311.000). Das Konzern-Jahresergebnis beläuft sich auf TEUR -1.996 (i. V. TEUR -4.533). Demgemäß ergibt sich ein Ergebnis je Aktie von EUR -0,37 (i. V. EUR -0,85). Ein verwässertes Ergebnis je Aktie war nicht zu berechnen.
Die Konzern-Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich der Zahlungsmittelbestand im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzuflüsse und -abflüsse verändert hat. In Übereinstimmung mit IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit unterschieden.
Als Mittelzufluss und -abfluss aus der betrieblichen Tätigkeit wird die Umsatztätigkeit angezeigt, durch die der Cashflow generiert wird.
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie Beteiligungen sind im Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit enthalten.
Der Finanzmittelfonds besteht aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Diese enthalten neben den liquiden Mitteln auch jederzeit rückzahlbare Kontokorrentkredite von Banken. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzten sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|
| Liquide Mittel | 1.662 | 1.981 |
| Kontokorrentkredite | -25 | -32 |
| 1.637 | 1.949 |
Die Kontokorrentkredite werden in der Konzern-Bilanz unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen (siehe hierzu D.24.).
Die Oberleitungsrechnung zur Veränderung von Finanzverbindlichkeiten gem. IAS 7 stellt sich wie folgt dar:
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| in TEUR | 30.09.2017 | Zahlungswirksam | Nicht zahlungswirksam | 30.09.2018 |
|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 5.787 | -325 | 0 | 5.462 |
| Kontokorrentkredite gegenüber Kreditistituten | 32 | -7 | 0 | 25 |
| Leasingverbindlichkeiten | 1.433 | -534 | 73 | 972 |
| Übrige sonstige Finanzverbindlichkeiten | 44 | -44 | 0 | 0 |
| Gesamt | 7.296 | -910 | 73 | 6.459 |
Der LS telcom Konzern bildet in seinem internen Berichtswesen die Unternehmenstätigkeit differenziert ab. Auf Basis dieses internen Berichtswesens beurteilt der Vorstand, der als verantwortliche Unternehmensinstanz für den Erfolg der verschiedenen Geschäftsbereiche und die Zuteilung der Ressourcen verantwortlich ist, die Geschäftstätigkeit unter verschiedenen Gesichtspunkten.
Bei der LS telcom AG werden zum Zweck der Unternehmenssteuerung die berichtspflichtigen Segmente -in Übereinstimmung mit der internen Berichtsstruktur des LS telcom Konzerns -in "Hardwarenahe Systeme", "Dienstleistungen" und "Softwaresysteme" aufgeteilt. Die einzelnen Segmente können folgendermaßen charakterisiert werden:
Das Segment "Hardwarenahe Systeme" beschreibt die Teilgeschäfte mit Hardware-Systemlösungen, typischerweise mit höherem Materialeinsatz. In "Hardwarenahe Systeme" gehen die Lieferung und Implementierung von integrierten Funkmesssystemen ebenso mit ein wie auch beispielsweise der Aufbau von Sender- oder Generator-Containern, deren Installation und Inbetriebnahme.
Unter "Dienstleistungen" werden sämtliche Tätigkeiten zusammengefasst, die LS telcom in Form von Trainings-, Planungs-, Ingenieur- und Beratungsdienstleistungen erbringt und die nicht Teil von Software- oder Hardwareprojekten sind. Als Kunden werden hier unter Anderem spezielle Nutzer von Funkfrequenzspektrum, Netzbetreiber und Regulierungsbehörden bedient. Des Weiteren sind hierin auch Geschäfte enthalten, bei denen LS telcom Dienstleistungen und Material Dritter als reiner Wiederverkäufer vermittelt, wobei diese Geschäfte in der Regel in engem Zusammenhang mit anderen Projekten des Konzerns stehen.
Das Segment "Softwaresysteme" beinhaltet das reine Softwaregeschäft, einschließlich des Projektgeschäfts (mit Regulierungsbehörden und anderen Kunden), bei dem Produkte aus allen Geschäftsbereichen (Rundfunk-, Mobilfunk- und Richtfunkplanungsmodule sowie administrative Datenbanklösungen) zum Einsatz kommen und von der LS telcom in umfassende Systemlösungen integriert werden. Dieses Berichtssegment umfasst daneben auch das Geschäft mit einzelnen, softwarebasierten Funknetzplanungsprodukten (Einzelmodule) und betrifft damit überwiegend das klassische, skalierbare Software-Lizenzgeschäft. Der Verkauf von solchen Einzelmodulen enthält typischerweise weniger Anpassungsleistungen als die vorgenannten, umfangreicheren und komplexeren Softwareprojekte.
Die Aufgliederung der zu berichtenden Kennzahlen stellt sich wie folgt dar:
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| in TEUR Geschäftsjahr zum 30.09.2018 | Hardwarenahe Systeme | Dienstleistungen | Softwaresysteme | Überleitung | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse mit externen Kunden | 3.151 | 5.579 | 18.891 | 0 | 27.621 |
| Investitionen | 859 | 53 | 2.731 | 0 | 3.643 |
| Abschreibungen | 1.170 | 156 | 2.544 | 0 | 3.870 |
| Segmentergebnis | -1.726 | 247 | -230 | 0 | -1.709 |
| Vermögenswerte des Segments | 3.507 | 7.676 | 20.422 | 1.437 | 33.042 |
| Schulden des Segments | 1.189 | 4.176 | 7.419 | 3.413 | 16.197 |
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| in TEUR Geschäftsjahr zum 30.09.2017 | Hardwarenahe Systeme | Dienstleistungen | Softwaresysteme | Überleitung | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse mit externen Kunden | 2.988 | 6.679 | 17.922 | 0 | 27.589 |
| Investitionen | 1.026 | 132 | 2.961 | 47 | 4.166 |
| Abschreibungen | 1.472 | 188 | 1.796 | 0 | 3.456 |
| Segmentergebnis | -2.205 | -180 | -2.580 | 0 | -4.965 |
| Vermögenswerte des Segments | 3.643 | 8.111 | 20.423 | 1.355 | 33.532 |
| Schulden des Segments | 1.260 | 4.428 | 7.575 | 3.760 | 17.023 |
Den Bewertungsgrundsätzen für die Segmentberichterstattung liegen die im Konzern-Abschluss verwendeten IFRS zugrunde. Die Segmentinformationen umfassen sowohl direkt zuordenbare als auch sinnvoll verteilbare Größen.
Um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Geschäftsfelder zu bestimmen, wird das Betriebsergebnis der Segmente vom Vorstand getrennt überwacht. Die Entwicklung bzw. Leistung der Geschäftsfelder wird anhand dieses Segmentergebnisses (EBIT ohne die Ergebnisse aus assoziierten Unternehmen) beurteilt.
Umsätze zwischen den Segmenten werden nicht getätigt.
Da die Konzern-Finanzierung (Zinsaufwendungen und -erträge) sowie die Ertragsteuern und das Ergebnis aus den assoziierten Unternehmen konzerneinheitlich gesteuert werden, erfolgt keine Zuordnung zu den einzelnen Geschäftssegmenten.
Die Investitionen beziehen sich auf die Zugänge zu den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.
Segmentvermögen und -Schulden umfassen alle Vermögenswerte und Schulden, die der betrieblichen Sphäre zuzuordnen sind und deren positive und negative Ergebnisse das Betriebsergebnis bestimmen. Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen werden dabei dem operativen Geschäftsbetrieb zugerechnet.
Zum Segmentvermögen zählen insbesondere immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte. Die Betrachtung der Vermögenswerte nach Segmenten erfolgt ohne die Angaben zum Ansatz assoziierter Unternehmen, zu aktiven latenten Steuern und zu Ertragsteuerforderungen, da diese Vermögenswerte auf Konzern-Ebene überwacht werden.
Die SegmentSchulden betreffen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen. Die Betrachtung der Schulden nach Segmenten erfolgt ohne die Angabe zu den passiven latenten Steuern. Zusätzlich erfolgt keine Steuerung auf Segmentebene -sondern auf Ebene des Konzerns -anhand der Größen kurz- und langfristige finanzielle Verpflichtungen und den Steuerrückstellungen.
Die Informationen zu den geografischen Gebieten des Konzerns stellen sich wie folgt dar:
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| in TEUR Regionen | Inland | Europa | Mittlerer Osten | Asien/ Pazifik | Afrika | Nord- und Südamerika |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Außenumsatz 2017/2018 | 3.148 | 8.130 | 5.170 | 2.550 | 3.981 | 4.642 |
| 2016/2017 | 2.677 | 7.278 | 4.207 | 4.851 | 3.033 | 5.543 |
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| in TEUR Regionen | Gesamt |
|---|---|
| Außenumsatz 2017/2018 | 27.621 |
| 2016/2017 | 27.589 |
Die vorstehenden Informationen zu den Umsätzen sind nach dem Standort des jeweiligen Kunden gegliedert.
Im Geschäftsjahr 2017/2018 hat kein Kunde 10 % oder mehr zum Konzern-Umsatz beigetragen. Im Vorjahr erreichte ebenfalls kein Kunde einen Umsatzanteil von 10 %.
Die langfristigen Vermögenswerte gliedern sich wie folgt:
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| Langfristige Vermögenswerte | 30.09.2018 TEUR |
30.09.2017 TEUR |
|---|---|---|
| Inland | 14.096 | 14.080 |
| Europa | 936 | 956 |
| Afrika | 218 | 290 |
| Nordamerika | 5.028 | 5.167 |
| Mittlerer Osten | 18 | 25 |
| 20.296 | 20.518 |
Die hier ausgewiesenen langfristigen Vermögenswerte umfassen die immateriellen Vermögenswerte, den Geschäfts- und Firmenwert, die Sachanlagen sowie sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte.
Die Gesellschaft unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen neben Adressenausfallrisiken und Liquiditätsrisiken unter anderem Risiken aus der Veränderung von Wechselkursen und Zinssätzen. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen. Bezüglich der Marktpreisrisiken werden je nach Einschätzung des Risikos ausgewählte derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich als Sicherungsinstrumente genutzt, d. h. für Handels- oder andere spekulative Zwecke kommen sie nicht zum Einsatz. Die Grundzüge der Finanzpolitik werden jährlich vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Bestimmte Transaktionen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand, der darüber hinaus regelmäßig über den Umfang und den Betrag des aktuellen Risiko-Exposures informiert wird.
Aus den nachfolgenden Tabellen sind ausgehend von den relevanten Bilanzposten, die Zusammenhänge zwischen den Kategorien nach IAS 39, der Klassifikation nach IFRS 7 und den Wertansätzen der Finanzinstrumente ersichtlich.
Die vom Konzern gehaltenen Finanzinstrumente sind folgenden Bewertungskategorien zugeordnet:
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| Buchwerte Finanzinstrumente | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Bilanzposition 30.09.2018 | zum Fair Value bewertet | zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Buchwerte übrige |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | ||||
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 1 | 1 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 8.641 | 6.252 | 2.389 | |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 42 | 42 | ||
| Zahlungsmittel | 1.662 | 1.662 | ||
| Langfristige Schulden | ||||
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 5.546 | 5.062 | 484 | |
| Kurzfristige Schulden | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 923 | 923 | ||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 913 | 425 | 488 |
In der Spalte "Buchwerte übrige" sind unter den kurzfristigen Vermögenswerten Forderungen aus Fertigungsaufträgen in Höhe von TEUR 2.389 (i. V. TEUR 1.736) ausgewiesen, die gemäß IAS 11 bewertet werden. Hinsichtlich der Schulden betrifft der Ausweis Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing von insgesamt TEUR 972 (i. V. TEUR 1.433), die gemäß IAS 17 bewertet werden.
Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten ein zinsbegünstigtes KfW-Darlehen in Höhe von TEUR 4.916 (i. V. TEUR 5.204).
Bei der Erstellung des Konzern-Abschlusses wird grundsätzlich das Anschaffungskostenprinzip angewandt. Eine Ausnahme hiervon bildet die Bilanzierung von zur Veräußerung gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und derivativen Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden.
Der Buchwert der Zahlungsmittel kommt ihrem Zeitwert aufgrund der kurzen Laufzeit dieser Finanzinstrumente sehr nahe.
Bei Forderungen und Schulden, denen normale Handelskreditbedingungen zugrunde liegen, kommt der auf historischen Anschaffungskosten beruhende Buchwert dem Zeitwert ebenfalls sehr nahe.
Der Zeitwert der langfristigen Schulden beruht auf den aktuellen Zinssätzen für Fremdkapitalaufnahmen mit dem gleichen Fälligkeits- und Bonitätsprofil. Der Zeitwert des Fremdkapitals weicht derzeit kaum vom Buchwert ab.
Die vom Konzern gehaltenen Finanzinstrumente im Vorjahr waren den folgenden Bewertungskategorien zugeordnet:
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| Buchwerte Finanzinstrumente | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Bilanzposition 30.09.2017 | zum Fair Value bewertet | zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Buchwerte übrige |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | ||||
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 34 | 34 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 8.467 | 6.731 | 1.736 | |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 45 | 45 | ||
| Zahlungsmittel | 1.981 | 1.981 | ||
| Langfristige Schulden | ||||
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 6.366 | 5.388 | 978 | |
| Kurzfristige Schulden | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.267 | 1.267 | ||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 930 | 475 | 455 |
Daraus ergeben sich aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39 die folgenden Werte:
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| in TEUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|
| Kredite und Forderungen, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | 7.957 | 8.791 |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 0 | 0 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schulden | 6.410 | 7.130 |
| 14.367 | 15.921 |
Das in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung enthaltene Nettoergebnis nach Bewertungskategorien stellt sich wie folgt dar:
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| in TEUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|
| Kredite und Forderungen | -164 | 0 |
In der Nettoposition sind Zuführungen zu Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 164 (i. V. TEUR 0) enthalten.
Das Zinsergebnis aus Finanzinstrumenten stellt sich wie folgt dar:
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| in TEUR Zinsergebnis aus Finanzinstrumenten | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|
| Kredite und Forderungen | 4 | 11 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schulden | -191 | -195 |
| -187 | -184 |
Der LS telcom Konzern ist aus seinem operativen Geschäft einem Adressenausfallrisiko ausgesetzt.
Im operativen Geschäft werden die Außenstände dezentral und fortlaufend überwacht. Ausfallrisiken wird mittels Einzelwertberichtigungen und pauschalierten Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Das Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners. Das maximale Ausfallrisiko wird im Wesentlichen durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte (einschließlich derivativer Finanzinstrumente mit positivem Marktwert) wiedergegeben. Zum Abschlussstichtag liegen keine wesentlichen, das maximale Ausfallrisiko mindernde Vereinbarungen vor.
Die Kreditqualität finanzieller Vermögenswerte zeigt die folgende Tabelle:
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| in TEUR Altersstruktur Forderungen 2017/2018 | Bruttobuchwert | weder überfällig noch wertberichtigt | überfällig und nicht wertberichtigt | Wertberichtigungen |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Nennwert | 6.351 | 4.338 | 1.849 | 164 |
| Forderungen gegen nach der Equity-Methode bewertete Unternehmen | 65 | 1 | 64 | 0 |
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 2.459 | 2.389 | 0 | 70 |
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| in TEUR Altersstruktur Forderungen 2016/2017 | Bruttobuchwert | weder überfällig noch wertberichtigt | überfällig und nicht wertberichtigt | Wertberichtigungen |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Nennwert | 6.731 | 4.915 | 1.816 | 0 |
| Forderungen gegen nach der Equity-Methode bewertete Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 1.749 | 1.736 | 0 | 13 |
Das tatsächliche Ausfallrisiko im Geschäft mit Kunden ist sehr gering, da der LS telcom Konzern vorrangig Endkunden mit erstklassiger Bonität bedient und in Zweifelsfällen durch vertragliche Gestaltung (geeignete Zahlungsbedingungen) die Minimierung dieses Risikos derart sicherstellt, dass wenigstens aufwands- und kostenseitig kein substantieller Schaden bei LS telcom AG verbleibt.
Die Fälligkeitsanalyse der Bruttobuchwerte überfälliger, nicht wertberichtigter finanzieller Vermögenswerte zeigt folgendes Bild:
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| in TEUR 2017/2018 | überfällig und nicht wertberichtigt | überfällig bis 45 Tage | überfällig 45 - 90 Tage | überfällig mehr als 90 Tage |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Nennwert | 1.849 | 524 | 676 | 649 |
| Forderungen gegen nach der Equity-Methode bewertete Unternehmen | 64 | 64 | 0 | 0 |
| 1.913 | 588 | 676 | 649 |
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| in TEUR 2016/2017 | überfällig und nicht wertberichtigt | überfällig bis 45 Tage | überfällig 45 - 90 Tage | überfällig mehr als 90 Tage |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Nennwert | 1.816 | 251 | 575 | 990 |
| Forderungen gegen nach der Equity-Methode bewertete Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 1.816 | 251 | 575 | 990 |
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Nennwert haben sich wie folgt entwickelt:
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| in TEUR | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Stand 01.10. | 0 | 7 |
| Auflösung | 0 | 0 |
| Verbrauch | 0 | 7 |
| Währungsdifferenz | 0 | 0 |
| Zuführung | 164 | 0 |
| stand 30.09. | 164 | 0 |
Im Berichtsjahr entstanden Forderungsverluste in Höhe von TEUR 7 (i. V. TEUR 7). Es handelt sich in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 7) um bereits im Vorjahr wertberichtigte Forderungen.
Eine kontinuierlich gepflegte und überwachte Liquiditätsvorausschau sowie vorhandene Kreditlinien stellen primär sicher, dass eine ausreichende Liquiditätsversorgung des LS telcom Konzerns jederzeit gewährleistet ist. Des Weiteren pflegt die Gesellschaft eine offene und vertrauensvolle Kommunikation mit ihren Hausbanken, sodass auch unter den Bestimmungen von Basel III weitere Möglichkeiten zur Unternehmensfinanzierung gegeben sind.
Die Fristigkeitenanalyse der finanziellen Verbindlichkeiten mit vertraglichen Restlaufzeiten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
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| in TEUR 2017/2018 | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 923 | 0 | 0 | 923 |
| Leasingverbindlichkeiten (D.18. + D.24.) | 488 | 941 | -457 | 972 |
| Übrige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten (D.18.) | 0 | 4.313 | 749 | 5.062 |
| Übrige sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (D.24.) | 425 | 0 | 0 | 425 |
| 1.836 | 5.254 | 292 | 7.382 |
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| in TEUR 2016/2017 | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.267 | 0 | 0 | 1.267 |
| Leasingverbindlichkeiten (D.18. + D.24.) | 455 | 1.349 | -371 | 1.433 |
| Übrige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten (D.18.) | 0 | 3.112 | 2.276 | 5.388 |
| Übrige sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (D.24.) | 474 | 0 | 0 | 474 |
| 2.196 | 4.461 | 1.905 | 8.562 |
Die nachfolgende Darstellung zeigt die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen auf die am 30. September 2018 (Vorjahr 30. September 2017) bestehenden Finanzverbindlichkeiten.
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| in TEUR 2017/2018 | Cashflow 2019 | Cashflow 2020 - 2024 | Cashflow 2025 ff. | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 923 | 0 | 0 | 923 |
| Leasingverbindlichkeiten (D.18. + D.24.) | 535 | 890 | -871 | 554 |
| Übrige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten (D.18.) | 0 | 4.313 | 749 | 5.062 |
| Übrige sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (D.24.) | 425 | 0 | 0 | 425 |
| 1.883 | 5.203 | -122 | 6.964 |
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| in TEUR 2016/2017 | Cashflow 2018 | Cashflow 2019 - 2023 | Cashflow 2024 ff. | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.267 | 0 | 0 | 1.267 |
| Leasingverbindlichkeiten (D.18. + D.24.) | 534 | 1.375 | -815 | 1.094 |
| Übrige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten (D.18.) | 0 | 3.112 | 2.276 | 5.388 |
| Übrige sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (D.24.) | 474 | 0 | 0 | 474 |
| 2.275 | 4.487 | 1.461 | 8.223 |
Im Bereich der Marktpreisrisiken ist die Gesellschaft Währungsrisiken, Zinsrisiken und sonstigen Preisrisiken ausgesetzt.
Der LS telcom Konzern ist aufgrund seiner internationalen Geschäftstätigkeit Preis- und Währungsschwankungen ausgesetzt. Diese Risiken können, soweit sie die Abwicklung von Projekten betreffen, bereits kalkulatorisch und über geeignete vertragsgestalterische Maßnahmen in Projektverträgen weitgehend eingegrenzt werden. In Einzelfällen, d. h. insoweit diese aufgrund eines entsprechenden Projektvolumens eine maßgebliche Größenordnung annehmen, werden solche Risiken zudem durch Sicherungsgeschäfte begrenzt. Sicherungsgeschäfte werden über die Hausbanken des Unternehmens abgeschlossen, wobei marktgängige derivative Finanzinstrumente (Devisentermin- oder Devisenoptionsgeschäfte) zum Einsatz kommen.
Im operativen Bereich resultieren die Fremdwährungsrisiken primär daraus, dass geplante Transaktionen in einer anderen Währung als der funktionalen Währung (EUR) abgewickelt werden.
Das Währungsrisiko des Konzerns setzt sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR Währungsrisiken 30.09.2018 | EUR | CAD | THB | ZAR | USD | TND |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Liquide Mittel | 1.004 | 145 | 0 | 7 | 405 | 34 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Nennwert | 2.729 | 102 | 44 | 299 | 1.635 | 0 |
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 1.636 | 7 | 0 | 57 | 205 | 0 |
| Forderungen gegen nach der Euity-Methode bewertete Beteiligungen | 1 | 0 | 0 | 64 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -802 | 0 | 0 | 0 | -1 | 0 |
| Summe | 4.568 | 254 | 44 | 427 | 2.244 | 34 |
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| in TEUR Währungsrisiken 30.09.2018 | GBP | SAR | QAR | MYR | Sonstige | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Liquide Mittel | 7 | 0 | 0 | 0 | 60 | 1.66 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Nennwert | 442 | 350 | 83 | 219 | 448 | 6.35 |
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 59 | 0 | 0 | 0 | 425 | 2.38 |
| Forderungen gegen nach der Euity-Methode bewertete Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 6 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -105 | 0 | 0 | 0 | -15 | -92 |
| Summe | 403 | 350 | 83 | 219 | 918 | 9.54 |
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| in TEUR Währungsrisiken 30.09.2017 | EUR | CAD | THB | ZAR | USD | TND |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Liquide Mittel | 1.096 | 182 | 0 | 49 | 476 | 42 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Nennwert | 3.536 | 81 | 0 | 242 | 734 | 0 |
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 1.049 | 119 | 0 | 33 | 389 | 0 |
| Forderungen gegen nach der Euity-Methode bewertete Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -1.204 | 0 | 0 | 0 | -1 | 0 |
| Summe | 4.450 | 382 | 0 | 324 | 1.598 | 42 |
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| in TEUR Währungsrisiken 30.09.2017 | GBP | SAR | QAR | MYR | Sonstige | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Liquide Mittel | 50 | 0 | 0 | 0 | 113 | 1.981 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Nennwert | 204 | 535 | 0 | 1.024 | 375 | 6.731 |
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 0 | 0 | 0 | 0 | 146 | 1.736 |
| Forderungen gegen nach der Euity-Methode bewertete Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -55 | 0 | 0 | 0 | -7 | -1.267 |
| Summe | 199 | 535 | 0 | 1.024 | 627 | 9.181 |
Gemäß IFRS 7 erstellt die Gesellschaft Sensitivitätsanalysen in Bezug auf die Marktpreisrisiken, mittels derer die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital ermittelt werden. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der BeStand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.
Den Währungssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zu Grunde:
| ― | Originäre Finanzinstrumente (Forderungen, flüssige Mittel, Schulden), die unmittelbar in funktionaler Währung geführt sind, unterliegen keinen Währungskursänderungen und haben daher keine Auswirkungen auf Ergebnis oder Eigenkapital. |
| ― | Währungskursbedingte Veränderungen der Marktwerte von Devisenderivaten, die weder in eine Sicherungsbeziehung nach IAS 39 noch in eine Sicherungsbeziehung mit bilanzwirksamen Grundgeschäften (Natural Hedge) eingebunden sind, wirken sich auf das Währungsergebnis aus und werden daher in die ergebnisbezogene Sensitivitätsanalyse einbezogen. |
| ― | Währungskursbedingte Veränderungen der Marktwerte von Devisenderivaten, die in eine wirksame Cashflow-Hedge-Beziehung zur Absicherung wechselkursbedingter Zahlungsschwankungen nach IAS 39 eingebunden sind, wirken sich auf die Neubewertungsrücklage im Eigenkapital aus. Sie werden daher in die eigenkapitalbezogene Sensitivitätsanalyse einbezogen. |
Ein Anstieg sämtlicher für das Unternehmen relevanter Währungen um 10 % gegenüber dem Euro hätte das Jahresergebnis um TEUR 498 (i. V. TEUR 473) verbessert. Ein Rückgang sämtlicher für das Unternehmen relevanter Währungen um 10 % gegenüber dem Euro hätte das Jahresergebnis um TEUR 498 (i. V. TEUR 473) verschlechtert.
Das Währungsrisiko des Konzerns setzt sich bei den wesentlichen Währungen wie folgt zusammen:
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| in TEUR Währungsrisiken 30.09.2018 | CAD | ZAR | USD | GBP | SAR | QAR |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anstieg von 10 % gegenüber dem Euro | 25 | 43 | 224 | 40 | 35 | 8 |
| Rückgang von 10 % gegenüber dem Euro | -25 | -43 | -224 | -40 | -35 | -8 |
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| in TEUR Währungsrisiken 30.09.2018 | MYR | OMR |
|---|---|---|
| Anstieg von 10 % gegenüber dem Euro | 22 | 70 |
| Rückgang von 10 % gegenüber dem Euro | -22 | -70 |
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| in TEUR Währungsrisiken 30.09.2017 | CAD | ZAR | USD | GBP | SAR | QAR |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anstieg von 10 % gegenüber dem Euro | 38 | 32 | 160 | 20 | 54 | 0 |
| Rückgang von 10 % gegenüber dem Euro | -38 | -32 | -160 | -20 | -54 | 0 |
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| in TEUR Währungsrisiken 30.09.2017 | MYR | OMR |
|---|---|---|
| Anstieg von 10 % gegenüber dem Euro | 102 | 21 |
| Rückgang von 10 % gegenüber dem Euro | -102 | -21 |
Die Anlagen wurden im vergangenen Jahr ausschließlich in Tages- und Festgelder sowie Geldmarktfonds getätigt. Risikokonzentrationen im Finanzbereich werden des Weiteren durch die Streuung der Anlagen bei verschiedenen erstklassigen Banken vermieden. Durch diese Form der Anlage ist eine maximale Ausfall- bzw. Wertverlustrisikominimierung gegeben.
Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinsaufwendungen und -erträge, andere Ergebnisteile sowie gegebenenfalls auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegt die folgende Annahme zu Grunde:
- Marktzinssatzänderungen wirken sich auf das Zinsergebnis von originären variabel verzinslichen Finanzinstrumenten aus und werden daher bei den ergebnisbezogenen Sensitivitätsberechnungen berücksichtigt.
Aus dem Bestand an Finanzmitteln und sonstigen Vermögensgegenständen mit variablen Zinssätzen würden sich das Ergebnis und das Eigenkapital per 30. September 2018 bei einer Zinsänderung um + 100 Basispunkte um TEUR 1 (i. V. TEUR 1) erhöhen.
IFRS 7 fordert bezüglich der Darstellung der Marktrisiken auch Angaben darüber, wie sich hypothetische Änderungen von sonstigen Preisrisikovariablen auf Preise von Finanzinstrumenten auswirken. Als Risikovariablen kommen insbesondere Börsenkurse oder Indizes infrage.
Der LS telcom Konzern hatte zum 30. September 2018 und 30. September 2017 keine wesentlichen sonstigen Preisrisiken unterliegenden Finanzinstrumente im Bestand.
Die Gesellschaft hat sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Mietverträgen.
Die sich zum Bilanzstichtag ergebenden finanziellen Verpflichtungen zeigt die nachfolgende Darstellung:
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| in TEUR | 30.09.2018 | 30.09.2017 |
|---|---|---|
| Restlaufzeit bis 1 Jahr | 374 | 484 |
| Restlaufzeit 1 - 5 Jahre | 547 | 159 |
| 921 | 643 |
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen in Höhe von TEUR 14 nahestehende Personen und Unternehmen (siehe auch H.4.).
Im Berichtsjahr besteht kein Bestellobligo (i. V. bestand kein Bestellobligo).
Die bedingte Kaufpreisverpflichtung hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
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| in TEUR | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Stand 01.10. | 16 | 77 |
| Zugänge aus Unternehmenserwerb | 0 | 0 |
| Abgänge | -16 | -31 |
| Währungsänderungen | 0 | 0 |
| Abzinsung | 0 | -1 |
| Neubewertung | 0 | -29 |
| Stand 30.09. | 0 | 16 |
Der Ertrag der Neubewertung in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 29) ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Von den bedingten Gegenleistungen sind TEUR 0 (i. V. TEUR 16) innerhalb eines Jahres fällig.
Der Kaufpreis aus dem Erwerb des Frequenzkoordinierungsgeschäfts der zum 1. Juni 2014 neugegründeten LS telcom Tochtergesellschaft RadioSoft Inc. umfasste zum Ende des laufenden Geschäftsjahres einen bedingten Teil. Dieser bedingte Teil erstreckt sich bis ins Jahr 2019 und ist von den in diesem Zeitraum durch die RadioSoft Inc. erzielten Ergebnisgrößen abhängig.
Da sich die bezüglich des Kaufpreises angenommenen Geschäftsvolumina nicht eingestellt haben, wurde gegenüber dem Erstkonsolidierungszeitpunkt von einer niedrigeren Zahlung ausgegangen, weshalb sich die Kaufverbindlichkeit im Zeitablauf reduzierte.
In diesem Geschäftsjahr ist keine Verpflichtung in den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten.
Nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 sind der Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG sowie diesen nahestehende Personen und die assoziierten Unternehmen der Gruppe.
Im Geschäftsjahr 2017/2018 bzw. 2016/2017 erfolgten folgende Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen:
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| in TEUR 2017/2018 | Assoziierte Unternehmen | Sonstige | Summe |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 82 | 0 | 82 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1 | 0 | 1 |
| Materialaufwand | 100 | 0 | 100 |
| Sonstige Aufwendungen | 0 | 44 | 44 |
| Ausleihungen | 0 | 0 | 0 |
| Forderungen | 1 | 0 | 1 |
| Verbindlichkeiten | 15 | 4 | 19 |
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| in TEUR 2016/2017 | Assoziierte Unternehmen | Sonstige | Summe |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 97 | 0 | 97 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 0 | 0 | 0 |
| Materialaufwand | 50 | 0 | 50 |
| Sonstige Aufwendungen | 2 | 147 | 149 |
| Ausleihungen | 0 | 0 | 0 |
| Forderungen | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 |
Alle Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind vertraglich vereinbart.
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| in TEUR | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 113 | 111 |
| Steuerberatungsleistungen | 17 | 12 |
| Sonstige Leistungen | 0 | 5 |
| Gesamthonorar | 130 | 128 |
Die Abschlussprüfungsleistungen betrafen Aufwendungen für die Prüfung des Jahres- und Konzern-Abschlusses der Gesellschaft. Die Steuerberatungsleistungen umfassen insbesondere Honorare für die Erstellung von Steuererklärungen sowie laufende steuerliche Beratung.
Am 30. November 2017 haben Vorstand und Aufsichtsrat die jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären sowie der Öffentlichkeit auf der Website der Gesellschaft (www.LStelcom.com) dauerhaft zugänglich gemacht.
Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Dr. Winfried Holtermüller
(Rechtsanwalt), Stuttgart (Vorsitzender)
Prof. Dr. Werner Wiesbeck
(Professor für Höchstfrequenztechnik und Elektronik), Keltern (stellv. Vorsitzender)
Dipl.-Finw. Karl Hensinger
(Finanzwirt), Laupheim
Die Mitglieder des Aufsichtsrats üben keine weiteren Aufsichtsratsmandate aus.
Dem Vorstand gehören an die Herren:
Dr. Manfred Lebherz
(Vorstand Finanzen, Investor Relations, Vertrieb), Lichtenau
Dr. Georg Schöne
(Vorstand Forschung & Entwicklung, Personal, strategische Entwicklung Soft- und Hardwaresysteme), Lichtenau
Dipl.-Ing. Roland Götz
(Vorstand Consulting, Engineering Services, strategische Entwicklung Beratungsdienstleistungen), Rheinmünster
Im Geschäftsjahr 2017/2018 wurden Gehaltsaufwendungen für den Vorstand in Höhe von insgesamt TEUR 908 (i. V. TEUR 814) erfasst. Davon betreffen TEUR 827 (i. V. TEUR 785) fixe, d. h. erfolgsunabhängige Vergütungen und TEUR 81 (i. V. TEUR 29) variable erfolgsbezogene Vergütungsanteile. TEUR 81 (i. V. TEUR 29) dieser variablen Anteile wurden im Aufwand lediglich als mögliche langfristige Vergütungsverpflichtungen erfasst, die sich in den künftigen ein bis vier Jahren aufgrund der langfristigen Bonusregelungen der Vorstandsverträge (virtuellen Aktienoptionen und Eigenkapitalrendite-Kriterien) ergeben können. Abhängig vom Geschäfts- und Kursverlauf wird dieser Betrag entsprechend jährlich angepasst werden und stellt nicht zwingend den an das jeweilige Vorstandsmitglied letztlich auszuzahlenden Betrag dar.
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017/2018 Bezüge in Höhe von TEUR 67 (i. V. TEUR 67).
Herr Dr. Manfred Lebherz hält zum Bilanzstichtag 1.537.862, Herr Dr. Georg Schöne 1.614.445 und Herr Roland Götz 4.148 Aktien. Die Mitglieder des Aufsichtsrates halten 14.546 Aktien.
Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt Vergütungsbericht im Konzern-Lagebericht.
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag liegen nicht vor.
Für die Gewinnausschüttung ist der nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellte Jahresabschluss der LS telcom AG maßgeblich. Der Bilanzgewinn der Gesellschaft beträgt EUR 1.245.491,29. Der Vorstand schlägt vor, keine Dividende auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Lichtenau, 21. November 2018
LS telcom Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dr. Manfred Lebherz
Dr. Georg Schöne
Dipl.-Ing. Roland Götz
Wir haben den Konzernabschluss der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) -bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 30. September 2018, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzern-Lagebericht der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 geprüft. Die auf der Internetseite des Konzerns veröffentlichte (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung, auf welche in Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzern-Lageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzern-Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzern-Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzern-Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzern-Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1) Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
2) Werthaltigkeit von noch nicht abgeschlossenen Entwicklungsprojekten
Im Konzernabschluss der LS telcom AG werden zum 30. September 2018 Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von insgesamt EUR 5,0 Mio. ausgewiesen.
Zu den Angaben zum Geschäfts- und Firmenwert verweisen auf die Konzernanhangangaben C.2, D.1 und D.4.
Die Gesellschaft führt mindestens jährlich einen Wertminderungstest für den Geschäfts- und Firmenwert auf Ebene der jeweiligen Tochtergesellschaft als der niedrigsten Ebene, für die künftige Zahlungsmittelzuflüsse separat identifiziert werden können, durch. Auf Basis des durchgeführten Werthaltigkeitstests für Geschäfts- und Firmenwerte ergab sich für das Geschäftsjahr 2017/2018 kein Abwertungsbedarf.
Der Werthaltigkeitstest für den Geschäfts- und Firmenwert erfolgte anhand des Nutzungswerts, der mittels eines Bewertungsmodells nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt wurde. Dabei wurden die von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen zugrunde gelegt. Das Ergebnis der genannten Bewertungen ist insbesondere von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter und von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen abhängig. Die Bewertungen sind daher mit Unsicherheiten behaftet.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Von der Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir uns unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Fünf-Jahresplanung überzeugt. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Planungen, die den Bewertungen aller wesentlichen Geschäfts- und Firmenwerte zugrunde liegen, plausibilisiert. Bei unserer Einschätzung haben wir uns insbesondere auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern der Planung gestützt. Neben einer Plausibilisierung der zugrundeliegenden Planungen haben wir die Planungstreue durch Vergleich der Planung des Vorjahres zu den realisierten Ist-Werten beurteilt.
Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Nutzungswerts haben können, haben wir für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit geringer Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum Nutzungswert) auch die von der Gesellschaft durchgeführten Sensitivitätsanalysen sowie die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der durchschnittlichen Kapitalkosten schwerpunktmäßig geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen. Dabei haben wir die verwendeten durchschnittlichen Kapitalkosten den Diskontierungssätzen einer Gruppe vergleichbarer Unternehmen (Peer-Group) gegenübergestellt.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind insgesamt nachvollziehbar und sachgerecht abgeleitet worden.
Im Konzernabschluss der LS telcom AG sind zum 30. September 2018 immaterielle Vermögenswerte für noch nicht abgeschlossene Entwicklungsprojekte in Höhe von insgesamt EUR 2,3 Mio. bilanziert, welche innerhalb der immateriellen Vermögenswerte ausgewiesen werden.
Zu den Angaben zu immateriellen Vermögenswerten verweisen auf die Konzernanhangangaben D.1 und D.3.
Die Gesellschaft führt mindestens jährlich einen Wertminderungstest für die noch nicht abgeschlossenen Entwicklungsprojekte durch. Auf Basis des durchgeführten Werthaltigkeitstests ergab sich für das Geschäftsjahr 2017/2018 kein Abwertungsbedarf.
Der Werthaltigkeitstest für die noch nicht abgeschlossenen Entwicklungsprojekte erfolgte anhand des Nutzungswerts, der mittels eines Bewertungsmodells nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt wurde. Dabei wurden für das jeweilige Entwicklungsprojekt die von den Projektverantwortlichen erstellten, und dem für Entwicklungsprojekte verantwortlichen Vorstand genehmigten, Planungsrechnungen zugrunde gelegt. Das Ergebnis der genannten Bewertungen ist insbesondere von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen abhängig. Die Bewertungen sind daher mit Unsicherheiten behaftet. Planmäßige Abschreibungen erfolgen erst mit Fertigstellung des Entwicklungsprojekts.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Ausgehend von einer Systemaufnahme haben wir die Angemessenheit der eingerichteten Prozesse und der implementierten Kontrollen zur Sicherstellung der korrekten Bewertung von noch nicht abgeschlossenen Entwicklungsprojekten beurteilt. Darauf aufbauend haben wir anhand von Stichproben beurteilt, ob die Ansatzvoraussetzungen für immaterielle Vermögenswerte, insbesondere technische Realisierbarkeit der Fertigstellung, verlässliche Kostenermittlung und künftiger ökonomischer Vorteil, gegeben sind.
Von der Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir uns unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit dem vom Projektverantwortlichen erstellten und vom für Entwicklungsprojekte verantwortlichen Vorstand genehmigten Projektantrag überzeugt. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die künftigen erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse, die den Bewertungen der noch nicht abgeschlossenen Entwicklungsprojekte zugrunde liegen, plausibilisiert. Darüber hinaus wurden die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der durchschnittlichen Kapitalkosten schwerpunktmäßig geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen. Dabei haben wir die verwendeten durchschnittlichen Kapitalkosten den Diskontierungssätzen einer Gruppe vergleichbarer Unternehmen (Peer- Group) gegenübergestellt.
Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen nachvollziehbar und hinreichend dokumentiert sind.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen, die wir vor dem Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangt haben, umfassen:
| ― | die auf der Internetseite des Konzerns veröffentlichte (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung auf welche in Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzern-Lageberichts verwiesen wird und |
| ― | die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzern-Lagebericht. |
Nach dem Datum unseres Bestätigungsvermerks werden uns voraussichtlich die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Einzel-/Konzernabschlusses und Lageberichts/Konzern-Lageberichts sowie des jeweiligen Bestätigungsvermerks, zur Verfügung gestellt.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzern-Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzern-Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Konzern-Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Angabe stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzern-Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzern-Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzern-Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzern-Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 8. März 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Gemäß § 318 Abs. 2 HGB gelten wir als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, da kein anderer Prüfer bestellt wurde. Wir wurden am 19. Oktober 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2000/2001 als Konzernabschlussprüfer der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Thomas Epple.
Stuttgart, 22. November 2018
**Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
Dr. Volker Hecht, Wirtschaftsprüfer
Thomas Epple, Wirtschaftsprüfer
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