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LS telcom AG

Annual Report Feb 16, 2018

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Annual Report

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LS telcom Aktiengesellschaft

Lichtenau

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionäre,

das Geschäftsjahr 2016/2017 der LS telcom AG hat einen unerwartet negativen Verlauf genommen.

Noch schlimmer als bereits in den Vorjahren erschwerten überdurchschnittlich lange Projektverzögerungen, kundenseitige Projektverschiebungen, zögerliche Auftragserteilungen, verschobene Folgeprojekte und weitere nicht in unserer Verantwortungssphäre stehende Ereignisse die Konzern-Planung und -Steuerung für Vorstand und Aufsichtsrat und waren ausschlaggebend für die unbefriedigenden Kennzahlen im Jahres- und Konzern-Abschluss.

Die Ursachen hierfür haben Vorstand und Aufsichtsrat während des gesamten Geschäftsjahres und darüber hinaus analysiert und bekämpft, zuletzt in einer außerordentlichen gemeinsamen Sitzung beider Organe am 20.11.2017.

Dessen unbeschadet ist auch der Aufsichtsrat zuversichtlich, dass die verschobenen Projekte zumindest zum größten Teil kurz- bis mittelfristig nachgeholt oder durch äquivalente Projekte und Ausschreibungsverfahren ersetzt werden. Im Regelfall steht nämlich die Kundenseite unter Innovations- und Investitionsdruck und wird auch künftig nicht umhin kommen, auf die weltweit technologisch führenden Produkte von LS telcom zurückzugreifen. In der technologischen Weltmarktführerschaft liegt auch nach Auffassung des Aufsichtsrats nach wie vor die besondere Stärke von LS telcom und ein zukunftsweisendes Alleinstellungsmerkmal, das dem Konzern auch in weniger guten Geschäftsperioden Stärke und Ausdauer verleiht.

Da die vom Aufsichtsrat mit verantwortete Liquiditätssteuerung im Konzern so ausgerichtet ist, dass auch längere Phasen der Kundenzurückhaltung überbrückt werden können, ohne existenzgefährdende Risiken einzugehen, sehen wir unseren Konzern auch für die Zukunft auf stabilen Beinen.

Vorrangige Zielsetzung für Vorstand und Aufsichtsrat ist es, schnellstmöglich wieder in die Gewinnzone zurückzufinden und, wie in den Vorjahren, wieder dividendenfähig zu werden. Hierbei wird auch der Aufsichtsrat jedoch stets darauf achten, dass Investitionen in die Zukunft und in neue, werthaltige Technologien unter keinen Umständen vernachlässigt werden.

Die Behauptung der technologischen Weltmarktführung wird auch in Zukunft für Vorstand und Aufsichtsrat oberste Priorität aufweisen.

Der Aufsichtsrat der LS telcom AG hat den Vorstand auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016/2017 intensiv unterstützt.

Die technologische Innovationskraft und die unangefochtene herausragende Qualität der Produkte und Systeme der LS telcom AG im Zusammenwirken mit dem Erfahrungsschatz und dem Können der Mitarbeiter hätten im zurückliegenden Geschäftsjahr deutlich bessere Unternehmenskennzahlen verdient gehabt. Vorstand und Aufsichtsrat gehen aber davon aus, dass die in die Zukunft verschobenen Geschäftserfolge sich nunmehr in überschaubaren Zeitintervallen einstellen werden.

Der Aufsichtsrat der LS telcom AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm nach dem Aktiengesetz und der Satzung der Gesellschaft obliegenden Aufgaben intensiv wahrgenommen und den Vorstand der Gesellschaft überwacht und beratend begleitet. In alle wesentlichen unternehmerischen und strategischen Entscheidungen war der Aufsichtsrat unmittelbar, umfassend und frühzeitig eingebunden. Von zentraler Bedeutung waren dabei auch weiterhin die weltweite strategische Expansion des Konzerns, der Auf- und Ausbau der Geschäftsaktivitäten der in der jüngeren Vergangenheit neu gegründeten Tochtergesellschaften in den USA und Großbritannien, die Erschließung weiterer Geschäftsfelder zur Nutzung neuer künftiger Geschäftschancen, der Abschluss der technologischen und entwicklungstechnischen Integration der Tochtergesellschaften in den Konzern sowie die Akquisition und Abwicklung weiterer zukunftsweisender Projekte. An der mit der Weiterentwicklung der Konzern-Strukturen verbundenen Aufgabe einer immer komplexeren Konzern-Steuerung und den damit verbundenen Mechanismen des Risikomanagements und des Risikocontrollings auf Konzern-Ebene hat auch der Aufsichtsrat entscheidend mitgewirkt. Er hat auch die Entwicklung der Konzern-Strategie mitgeprägt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand während des gesamten zurückliegenden Geschäftsjahrs ständig in engstem Kontakt zum Vorstand der Gesellschaft und hat diesen bei der Entscheidungsfindung umfassend beraten und unterstützt.

In seinen Sitzungen vom 30.11.2016, 17.02.2017, 22.05.2017, 18.08.2017, 20.11.2017 sowie in der Sitzung zum Zwecke der Feststellung des Jahresabschlusses und der Billigung des Konzern-Abschlusses am 30.11.2017 hat sich der Aufsichtsrat durch den Vorstand ausführlich über die wirtschaftliche Situation des Konzerns und den Gang der Geschäfte unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat wurde darüber hinaus vom Vorstand während des gesamten Geschäftsjahrs durch umfassende Berichte über die jeweilige aktuelle Geschäftsentwicklung - insbesondere den Auftragsbestand, die Entwicklung der Umsatzerlöse sowie die Vermögens-, Finanz- und Liquiditätslage, das Risikomanagement, das Risikocontrolling, den Stand der Akquisition von in Verhandlungen befindlichen Aufträgen und den Zielerreichungsgrad der Geschäftsplanung - und über sämtliche Vorgänge von besonderer Tragweite und Bedeutung informiert. Die wirtschaftliche Lage und die geschäftliche Entwicklung des Konzerns wurden regelmäßig, auch außerhalb förmlicher Sitzungen, mit dem Vorstand erörtert. Sämtliche Maßnahmen, welche einer Unterrichtung oder Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, wurden im Aufsichtsrat frühzeitig und umfassend besprochen, vom Aufsichtsrat verantwortlich begleitet und von diesem überwacht.

Der Aufsichtsrat hat sich in umfangreichen schriftlichen monatlichen Berichten durch den Vorstand lückenlos und detailliert über die Auftrags-, Liquiditäts- und Ertragslage der LS telcom AG sowie sämtlicher Tochtergesellschaften unterrichten lassen. Er hat ferner den Soll-/Ist-Vergleich im Rahmen der Geschäftsplanung des LS telcom Konzerns, das Forderungsmanagement, das Risikomanagement, den Bestand an offenen Kundenforderungen und das Cash-Management innerhalb des Konzerns anhand der schriftlichen Berichte des Vorstands überprüft und überwacht.

Der Aufsichtsrat hat auch im zurückliegenden Geschäftsjahr eine aktive Rolle bei der Überprüfung und Fortschreibung des Risikomanagement-Systems der Gesellschaft sowie bei der Umsetzung und der Überwachung der Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Kodex übernommen. Die Funktionstüchtigkeit und Effizienz des Risikofrühwarn-Systems des LS telcom Konzerns wurde, wie auch in den Vorjahren, im Auftrag des Aufsichtsrats im Rahmen der zurückliegenden Abschlussprüfung und Konzern-Abschlussprüfung 2016/2017 vom Abschlussprüfer überprüft.

Nicht zuletzt den bewährten und effizienten Mechanismen des Risikomanagements und Risikocontrolling im LS telcom Konzern ist es zu verdanken, dass der Konzern auch im zurückliegenden Geschäftsjahr keine nennenswerten Forderungsausfälle zu verzeichnen hatte und stets auf ausreichende Liquiditätspolster zur Abdeckung aller operativen Geschäftsaktivitäten zurückgreifen konnte.

Alle Maßnahmen und Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden in den Aufsichtsratssitzungen bzw. in Telefonkonferenzen und im schriftlichen Umlaufverfahren ausführlich behandelt.

Das Kontrollgremium hat in seiner Bilanzsitzung vom 30.11.2017 den Jahresabschluss des Berichtsjahres festgestellt, den Konzern-Abschluss gebilligt und bereits zuvor im schriftlichen Umlaufverfahren dem Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands in Gestalt des Vortrags auf neue Rechnung zugestimmt. Die Unternehmensplanung 2017/2018 sowie die Mittelfristplanung 2018 bis 2022 wurden vom Aufsichtsrat durch Beschlussfassung im Umlaufverfahren am 13.11.2017 verabschiedet.

Zu den wichtigsten Beratungsthemen des Aufsichtsgremiums im abgelaufenen Geschäftsjahr zählten:

Der Soll/Ist-Vergleich zwischen Geschäftsplanung und Geschäftsverlauf
die Analyse der Auftrags- und Projektverschiebungen
die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des LS telcom Konzerns
die Entwicklung des USA-Geschäfts
die Erschließung und der Ausbau neuer technologischer Geschäftsfelder und neuer Märkte
die konzernweite Geschäftsplanung 2018 bis 2022
die Absicherung der technologischen und wirtschaftlichen Weltmarktführerschaft des Konzerns
das Risikomanagement, das Risikocontrolling und die strategische Finanzplanung
der Abschluss der Integration der jüngeren Tochtergesellschaften in den LS telcom Konzern.

Zusätzlich hat der Aufsichtsrat nach Ziffer 5.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex die Effizienz seiner Tätigkeit überprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Arbeitsabläufe und die Prozesse der Entscheidungsfindung im Aufsichtsrat effizient und zielorientiert ausgerichtet sind, insbesondere, dass der Aufsichtsrat zu jeder Zeit für die Mitglieder des Vorstands erreichbar ist und diesen schnell, kompetent, unkompliziert und erfahren mit Rat und Tat zur Seite steht.

Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht der LS telcom AG, der Konzern-Abschluss des LS telcom Konzerns sowie der Konzern-Lagebericht, jeweils zum 30.09.2017, wurden durch die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, im Auftrag des Aufsichtsrats geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht der LS telcom AG, der Konzern-Abschluss sowie der Lagebericht des LS telcom Konzerns und die jeweiligen Prüfungsberichte der Wirtschaftsprüfer wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt und erläutert und von ihm gemäß § 171 Abs. 1 AktG geprüft. Der Abschlussprüfer hat ausführlich über sämtliche wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und alle Fragen des Aufsichtsrats umfassend beantwortet. Der Aufsichtsrat hatte vor Durchführung der Abschlussprüfung mit dem Wirtschaftsprüfer gemäß Ziff. 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über jegliche während der Prüfung möglicherweise auftretenden Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich zu unterrichten war. Ferner hatte der Aufsichtsrat gemäß Ziff. 7.2.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex den Abschlussprüfer verpflichtet, über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich zu berichten, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung möglicherweise ergeben. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass dieser ihn informiert und im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellen sollte, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand bzw. Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben.

Der Aufsichtsrat hat in eigener Verantwortung die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gem. Ziff. 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex überprüft und eine schriftliche Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt, in welcher über sämtliche beruflichen, geschäftlichen, persönlichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Abschlussprüfer bzw. seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits umfassend und detailliert Rechenschaft abgelegt wird.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht der LS telcom AG sowie den Konzern-Abschluss, den Konzern-Lagebericht des LS telcom Konzerns und den Vorschlag des Vorstands zur Ergebnisverwendung umfassend geprüft. Diese Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. Somit ist der Jahresabschluss der Gesellschaft gemäß § 172 S. 1 AktG festgestellt, der Konzern-Abschluss gemäß § 171 Abs. 1; Abs. 2 Satz 4 AktG gebilligt. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands angeschlossen.

Besondere Angaben nach § 171 Abs. 2 Satz 2 AktG; § 289 Abs. 4; § 315 Abs. 4 HGB, die einer Stellungnahme bzw. Erläuterung des Aufsichtsrats bedürfen, sind im Lagebericht der LS telcom AG sowie im Konzern-Lagebericht des LS telcom Konzerns nicht enthalten.

Mit den Ergebnissen des Geschäftsjahres 2016/2017 können weder der Vorstand noch die Aktionäre noch der Aufsichtsrat der Gesellschaft zufrieden sein. Es wird in Zukunft noch größerer Anstrengungen bedürfen, die aus der Vergangenheit gewohnten geschäftlichen Erfolge zu erreichen und den LS telcom Konzern schnellstmöglich wieder in die Zone optimaler Profitabilität zu führen. Vorstand, Aufsichtsrat, aber auch alle Mitarbeiter des LS telcom Konzerns werden ihr Bestes geben und ihre gesamte Qualifikation, Erfahrung, Kreativität und Motivation einsetzen, um schnellstmöglich wieder in die Gewinnzone und Dividendenfähigkeit zurück zu gelangen.

Für ihren vorbildlichen Einsatz im zurückliegenden Geschäftsjahr spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand, der erweiterten Geschäftsleitung und allen Mitarbeitern der LS telcom AG sowie ihrer Tochtergesellschaften seinen Dank und seine Anerkennung aus.

Stuttgart/Lichtenau, den 6. Dezember 2017

Dr. Winfried Holtermüller, Rechtsanwalt, Vorsitzender des Aufsichtsrats der LS telcom AG

Lagebericht

I. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

A. GESCHÄFTSMODELL DES KONZERNS

Die LS telcom AG ist die Muttergesellschaft des LS telcom Konzerns und steuert dessen operatives Geschäft. Beteiligungen der LS telcom AG bestehen zum 30. September 2017 bei der LS telcom Limited, Ottawa/Kanada, bei der LS telcom SAS, Paris/Frankreich, bei der LS telcom Inc., Bowie, Maryland/USA, bei der RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA, bei der LS telcom UK Ltd., London/Vereinigtes Königreich, bei der Colibrex GmbH, Rheinmünster, und bei der Vision2Comm GmbH, Lichtenau, in denen die LS telcom AG als Alleingesellschafterin jeweils 100 % der Anteile hält. Daneben bestehen Beteiligungen bei der LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd., Ruimsig/Südafrika, mit 51 %, bei der LST Middle East FZ-LLC, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate, mit 49 % sowie bei der NG Networks Co., Ltd. in Suzhou/China, mit 40 %. Die LS telcom AG unterhält zum Ende des Geschäftsjahres 2016/2017 zudem eine Niederlassung in Budapest.

LS telcom ist weltweit einer der führenden Systemhersteller und Dienstleistungspartner im Bereich der Planung und des Managements von Funknetzen. LS telcom deckt mit ihrem Produktportfolio aus Beratungsdienstleistungen sowie integrierten Soft- und Hardwaresystemen die gesamte Wertschöpfungskette in der Nutzbarmachung des Funkspektrums ab und positioniert sich so als "One-Stop-Shop"-Anbieter.

Die optimale Nutzung der begrenzten, natürlichen Funkfrequenz-Ressource, die Planung von Funknetzen, ihre schnelle Implementierung und die Optimierung bestehender Netze, die Minimierung von Interferenzen sowie die weitere Erschließung geeigneter Funkstandorte sind typische Aufgabenfelder, in denen das Produktspektrum von LS telcom zum Einsatz kommt.

Mit ihrem Software, Hardware und Dienstleistungen umfassenden Produktportfolio befindet sich LS telcom in einem ausgesprochenen Wachstumsmarkt. Rundfunk und Mobilfunk, Flugüberwachung, Polizei- und Taxifunk, analoges und digitales Radio und Fernsehen, Richtfunk, Satellitenverbindungen und die funkbasierte Steuerung von Maschinen und Anlagen im sogenannten "Internet of Things", alle diese Dienste nutzen Funkfrequenzen für die drahtlose Übertragung von Sprache oder Daten. Weltweit - in Industrie - ebenso wie in Entwicklungsländern - führt der beständig steigende Bedarf an Sprach- und Datenkommunikation, die daraus resultierende Einführung stets neuer leistungsfähigerer Funktechnologien (z. B. GSM -> UMTS -> LTE -> 5G) und der damit einhergehende Netzausbau zu einer Verknappung des freien Funkfrequenzspektrums. Die effiziente Planung und Verwaltung dieser begrenzten Ressource wird deshalb immer wichtiger.

Um das vorhandene, endliche Frequenzspektrum so nachhaltig und für ihre Belange so förderlich wie möglich ausschöpfen zu können, benötigen Regulierungsbehörden, Funknetzbetreiber und die Nutzer des Funkspektrums nicht nur spezielle Software- und Dienstleistungsangebote zur Planung und zum Management der Funknetze, sondern auch entsprechende Messsysteme zur Kontrolle und Optimierung der Spektrumnutzung. Auch die Nutzung des Frequenzspektrums durch intelligente Geräte, wie beispielsweise die sogenannten "White Space Devices" und "Cognitive Radios", die sich selbst aus einer zentralen Datenbank und mit Hilfe eigener Messungen immer die für sie geeignetsten Funkfrequenzen herauspicken, bedarf entsprechend unterstützender, leistungsfähiger Infrastruktur und Datenbankdienste im Hintergrund.

Das standardisierte Produktportfolio der LS telcom kann für nahezu jede Funklösung und in allen Funknetzen weltweit eingesetzt werden. Die Palette reicht von Mobil-, Richt- und Flugfunknetzen bis hin zu Daten-, Sicherheits-, TV- und Hörfunknetzen und deckt insbesondere auch die speziellen Anforderungen von regionalen und nationalen Regulierungsbehörden umfassend ab.

B. LEITUNG UND KONTROLLE

Die LS telcom AG hat ihren Sitz in Lichtenau (Baden) und unterliegt als deutsche Gesellschaft dem deutschen Aktienrecht. Der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung sind die Organe der Gesellschaft. Die LS telcom AG hat ein duales Führungssystem aus Vorstand und Aufsichtsrat - Geschäftsleitung und Geschäftskontrolle sind dementsprechend streng voneinander getrennt.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung mit dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes und im Unternehmensinteresse, also unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, seiner Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Parteien. Der Vorstand besteht zurzeit aus drei Vorständen. Jedes Mitglied ist für seinen Aufgabenbereich gemäß der Geschäftsordnung des Vorstands verantwortlich. Der Gesamtvorstand hat jedoch eine gemeinschaftliche Verantwortung für die Geschäftsleitung des Konzerns. Im Rahmen dieser Gesamtverantwortung arbeiten die drei Vorstände in ihrem jeweils zugewiesenen Aufgabenbereich kollegial und vertrauensvoll zum Wohle des Unternehmens zusammen. Der Vorstand ist für die strategische Ausrichtung des Unternehmens zuständig und stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat der LS telcom AG regelmäßig über die gesetzlichen Berichterstattungspflichten hinaus über alle für das Unternehmen und den Konzern relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance.

Der Aufsichtsrat der LS telcom AG berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und Konzerns. Er übt keine Geschäftsführungsfunktion aus, der Vorstand darf jedoch bestimmte Geschäfte und Maßnahmen nicht ohne die Zustimmung des Aufsichtsrats ausführen. Dem Aufsichtsrat der LS telcom AG gehören derzeit drei Mitglieder an, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat tritt mindestens einmal pro Kalenderquartal zusammen.

C. MARKT UND WETTBEWERB

1. Kunden

Die Dienstleistungen und Systemlösungen (bestehend aus Software und Hardware) werden von LS telcom für die gesamte Bandbreite der Unternehmen und Organisationen konzipiert, die im Bereich der drahtlosen Telekommunikation tätig sind. Das sind einerseits nationale und regionale Regulierungsbehörden, die Funklizenzen zuteilen und kontrollieren, andererseits Netzbetreiber, die als Lizenznehmer Funkfrequenzen benötigen, um Telekommunikationsdienstleistungen anbieten zu können oder Behörden, Institutionen und Firmen, die als professionelle Anwender in ihrem Kerngeschäft Produktivitätssteigerungen oder sonstige Vorteile durch die Verwendung moderner Funksysteme erzielen können.

LS telcom ist weltweit aktiv, wobei aktuelle Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit in Europa, in der Golfregion, in Südostasien, in Nordamerika und im südlichen Afrika liegen. Überall legen die Kunden neben einer sorgfältigen Implementierung der von ihnen gewünschten Lösung auch großen Wert auf weitergehende Unterstützung, Wartung, Softwarepflege und Anpassung der Produkte an neue technische Entwicklungen. LS telcom unterhält diverse Tochtergesellschaften und Beteiligungen, die ihrerseits jeweils über eigene gute Marktzugänge verfügen und die Marktabdeckung komplementär zur LS telcom AG ergänzen.

Funknetzbetreiber

Funknetzbetreiber optimieren mit der Software von LS telcom den Auf- und Ausbau ihrer Netze (Aufbau möglichst weniger Senderstationen innerhalb kürzester Zeit, um ein bestimmtes Versorgungsniveau zu erreichen). Sie sind daran interessiert, die Planung ihrer Sendestandorte so zu optimieren, dass bei hoher Qualität und hohem Versorgungsgrad die Investitionen für Sendeanlagen und die laufenden Betriebskosten möglichst gering ausfallen. LS telcom hat spezielle Softwarepakete entwickelt, die zur Erfüllung dieser Analyse- und Optimierungsanforderungen ausgezeichnet geeignet sind. Funknetzbetreiber aus allen Frequenz- und Dienstebereichen setzen die Softwarelösungen von LS telcom für die verschiedensten analogen und digitalen Systemtechnologien ein.

Zu den Kunden zählen "klassische" Funknetzbetreiber, wie beispielsweise Rundfunkveranstalter (Radio und TV), Mobilfunknetzbetreiber und Anbieter von Richtfunk- sowie Point-to-Multipoint-Netzen (PMP), aber auch Behörden, Transport-, Versorgungs- und große Industrieunternehmen, die eigene Betriebs- und Sicherheitsfunknetze betreiben.

Professionelle Funkanwender

Professionelle Anwender haben hohe und vielfältige Anforderungen an ihre mobilen Kommunikationslösungen. Diese müssen sich optimal an betriebliche Organisations- und Kommunikationsstrukturen anpassen, hohe Sicherheit der Informationsübermittlung hinsichtlich Verfügbarkeit und Integrität gewährleisten und nicht zuletzt auch wirtschaftlich zu betreiben sein. Typische Anwendungsbereiche und Branchen sind insbesondere: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), Einrichtungen und Unternehmen des Sektors Transport und Verkehr, Ver- und Entsorgungsunternehmen, öffentliche Verwaltungen sowie große Industrieunternehmen.

Die eingesetzten professionellen Funklösungen gewährleisten eine ausfallsichere Notfallkommunikation, stellen einen reibungslosen Betriebsablauf sicher und werden zur Steuerung betrieblicher Abläufe, Überwachungsaufgaben, Flottenmanagement, Telemetrie, Ortung, Navigation und Datenübertragung eingesetzt.

Regulierungsbehörden

Die Aufgabe von Regulierungsbehörden besteht darin, die Nutzung der limitierten Ressource "Funkspektrum" nachhaltig, wirtschaftlich und effektiv zu gewährleisten. Dazu gehört die Erstellung eines geeigneten nationalen Frequenznutzungsplans, auf dessen Grundlage Funklizenzen zu erteilen sind. Darüber hinaus ist die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu kontrollieren und gegebenenfalls durchzusetzen. Die ständige technologische Weiterentwicklung und die steigende Anzahl der Funkdienste erfordert auf Seiten der Behörden eine permanente Neuplanung und Anpassung der Frequenznutzungspläne und Regulierungsrichtlinien.

Die Systeme der LS telcom versetzen Behörden in die Lage, nicht nur softwareseitig die diversen Geschäftsprozesse in den Bereichen Frequenzlizenzierung, technische Planung und Koordinierung zu automatisieren. Die integrierten Lösungen der LS telcom ermöglichen zudem, durch Einsatz entsprechend intelligenter Messtechnik, die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu überwachen und vermeiden so Funkstörungen im Betrieb der Netze.

Die starke Marktposition von LS telcom wird dadurch unterstrichen, dass sich bereits Regulierungsbehörden und Telekommunikationsministerien aus über 100 Ländern für Lösungen (Beratungsleistungen und Systeminstallationen) von LS telcom entschieden haben.

2. Produkte

Die Softwareprodukte von LS telcom decken die gesamte Bandbreite von der Netzwerkplanung über die Netzwerkoptimierung bis zum Netzwerkmanagement ab. Darüber hinaus werden die Kunden auch durch eine Vielzahl von Beratungs- und Planungsleistungen beim Design, der Realisierung und dem Management ihrer Telekommunikationsprojekte unterstützt.

Software

Die auf die Bedürfnisse von Funknetzbetreibern und Regulierungsbehörden zugeschnittenen Softwarelösungen von LS telcom haben sich zum Industriestandard für Anwendungssoftware im Bereich der Funknetzplanung und Funknetzkompatibilität entwickelt.

Dies ist auch deshalb gelungen, weil es sich bei den Softwarepaketen von LS telcom nicht um Insellösungen handelt, sondern um eine aufeinander abgestimmte Programmarchitektur, die kundenspezifisch angepasst werden kann. Häufig löst der Erwerb eines einzigen LS-Tools den Investitionswunsch nach einer ganzen Tool-Palette aus. Dabei verkauft LS telcom nicht nur die Softwarelizenzen, sondern berät die Kunden auch intensiv bei der Planung und Einführung der Systeme und übernimmt die Schulung der Nutzer.

Ein wesentlicher Kundennutzen besteht darin, dass mit Hilfe der Softwarepakete von LS telcom nicht nur die Anzahl der in einem Gebiet benötigten Sendestationen, sondern auch die zur effizienten und wirtschaftlichen Planung des Netzes benötigte Zeit auf ein Minimum reduziert wird. Für Funknetzbetreiber ergeben sich hierdurch erhebliche Einsparmöglichkeiten beim kostenintensiven Aufbau ihrer Funknetze.

Der Erfolg der Softwareprodukte beruht auch auf der technischen Kernkompetenz im Bereich der Hochfrequenztechnik und der Funkkommunikation. Das im Unternehmen gebündelte große Know-how in diesen Bereichen konnte in innovative und leistungsstarke Programme umgesetzt werden, deren laufende Anpassung an aktuelle Trends von einem Spezialistenteam aus Nachrichtentechnikern, Ingenieuren, Informatikern, Physikern und Mathematikern zeitnah durchgeführt wird.

Mit Hilfe der umfassenden Softwarelösungen führen Kunden zentrale Planungs- und Managementaufgaben durch. Diese reichen von Netzwerkberechnungen, -dimensionierungen und -analysen über Versorgungs-, Frequenz- und Verkehrsplanungen bis hin zu Reichweitensimulationen und Standortplanungen von Basisstationen. Eine Datenbank vorhandener Stationen kann angelegt und laufend aktualisiert werden. Die Software erlaubt daneben die Abwicklung sämtlicher sonstiger Managementaufgaben inklusive des Detail-Engineerings im Zusammenhang mit Funkstandorten und sonstigen Netzelementen. Außerdem lassen sich geografische Daten erzeugen und pflegen sowie Gelände- und Feldstärkenprofile berechnen.

Bei fixen Kommunikationssystemen geht es um Funkweitverkehrsnetze, die als Alternative zu Kabelnetzen hohe Datenmengen schnell und kostengünstig transportieren. Ebenso spielt hier aber auch im Nahbereich die drahtlose Überbrückung der "letzten Meile" zu den Festnetzkunden mittels der PMP- oder Wimax-Technologie eine wichtige Rolle. Mit einer Standardsoftware für diesen Bereich hat LS telcom ein integriertes Planungssystem für die Auslegung und Optimierung solcher Netze entwickelt, welches sowohl von Funknetzbetreibern als auch von Regulierungsbehörden eingesetzt wird.

Speziell für Regulierungsbehörden bietet die Software von LS telcom seit 1995 ein Workflow- und Dokumenten-Management-System an, mit dem das gesamte administrative Arbeitsgebiet von Regulierungsbehörden inklusive der Lizenzvergabe softwarebasiert abgewickelt werden kann. Zusätzlich können Interferenzberechnungen durchgeführt und für nationale und internationale Koordinierungsaufgaben genutzt werden. Auch die Erstellung und Verwaltung von Frequenzplänen sowie deren Genehmigung und Zuweisung ist eine im Standardpaket von LS telcom enthaltene Funktion. Die Software deckt zudem auch das Beschwerdemanagement, die Auswertung und Koordinierung von Feldtests und die Rechnungserstellung ab. Neben Regulierungsbehörden nutzen auch Funknetzbetreiber zur optimalen Vorbereitung ihrer Lizenzanträge die speziellen Softwarelösungen der LS telcom.

Dienstleistungen

Einer der wesentlichsten Erfolgsfaktoren von Funknetzen ist deren optimale Planung. LS telcom unterstützt ihre Kunden daher beim Design, ebenso wie bei der Planung, der Realisierung und dem Management von Telekommunikationsprojekten. Das Dienstleistungsportfolio reicht von der Unterstützung bei Ausschreibungsverfahren um neue Funklizenzen, der Konzeptentwicklung über die Erarbeitung der gesamten Versorgungs- und Frequenzplanung, die Störungsanalyse, die Koordinierung und Verifizierung von Frequenzen bis zur Erstellung umfangreicher Gutachten und Machbarkeitsstudien sowie Beratung bei der Auswahl und Akquisition von geeigneten Sendestandorten.

Auch die strategische Beratung, beispielsweise bei der Auswahl der Funktechnologie, oder die Begleitung von Beschaffungsverfahren für die komplette Netzinfrastruktur, einschließlich der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und der Auswertung der Angebote, gehören zum Kompetenzbereich der LS telcom-Experten. Soziodemografische Versorgungsanalysen, Netzoptimierung, Beratung rund um die Generierung, Konvertierung und der Handel mit kartografischen Daten sowie allgemeine Projektmanagementaufgaben runden das Leistungsspektrum ab, das für nahezu jeden Bereich der Telekommunikation angeboten werden kann.

Das umfangreiche Dienstleistungsportfolio wird im Bereich Spektrum-Consulting für internationale Regulierungsbehörden außerdem ergänzt durch allgemeine Implementierungs-und Prozessberatung oder das spezialisierte Consulting bezüglich der Entwicklung und Überarbeitung umfassender Frequenzpläne, der Spezifikation landesweiter Funküberwachungssysteme und der Definition neuer Lizensierungs- und Vermarktungsstrategien für das Funkfrequenzspektrum.

Die "LS telcom Training Academy" bietet zusätzlich zu Grund- und Fortgeschrittenenkursen für LS telcom-Software in Verbindung mit Softwareprojekten auch Trainings, Seminare und Expertenkurse für spezielle Themen im Anwendungsbereich der Funktechnik. Von Kunden wird hier insbesondere die Flexibilität des LS telcom-Angebots geschätzt, das ihnen ermöglicht, zwischen standardisierten Kursen gemäß Seminar-Kalender und kundenspezifischen Trainings zu wählen. Alle Kurse können entweder als Veranstaltung direkt beim Kunden oder als komplett organisiertes Fortbildungspaket in der "LS telcom Training Academy" in Lichtenau gebucht werden.

Integrierte Systeme (Hard- und Software)

Ergänzend zu den reinen Softwareprodukten und reinen Dienstleistungen hat der LS telcom Konzern sein Produktportfolio um hardwarenahe Systeme ausgebaut. Diese integrierten Lösungen schließen sowohl LS telcom-Software und -Know-how als auch Hardwarekomponenten mit ein.

Bei der LS telcom AG in Deutschland befasst sich ein Geschäftsfeld mit Messsystemen zur Kontrolle der Spektrumnutzung im weitesten Sinne. Hier werden nicht nur komplette landesweite Radio Monitoring-Systeme konzipiert und umgesetzt, sondern auch neue Produkte, wie beispielsweise vernetzbare Sensoren für Langzeitmessungen von Funksignalen mit intelligentem Datenmanagement, entwickelt, um der riesigen Datenmenge Herr zu werden. Das jüngste Produkt in diesem Umfeld ist eine neuartige Antenne, die Signale aus dem gesamten Spektrum aus allen Richtungen nahezu gleichzeitig erfasst und diese Information abspeichert. Damit lässt sich für jedes erfasste Signal, auch solche aus der Vergangenheit, eine Richtung ermitteln und mit mehreren dieser Antennenstationen eine Ortsbestimmung für solche Signale durchführen.

Derartige Funküberwachungssysteme sind notwendig, um die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu kontrollieren und eine störungsfreie Funkübertragung zu gewährleisten. Mit den hier neuentwickelten Produkten ergänzt LS telcom die herkömmlichen Messverfahren und -produkte sinnvoll und überaus nutzbringend für den bereits bestehenden Kundenkreis der LS telcom-Softwaresysteme.

In Südafrika wurde das Dienstleistungsportfolio in den letzten Jahren entsprechend der besonderen Anforderungen des afrikanischen Marktes um Installations- und Integrationsarbeiten für digitale Fernsehsender und andere Funknetze erweitert.

3. Wettbewerb

Die Wettbewerbssituation in den verschiedenen Kundensegmenten stellt sich sehr unterschiedlich dar. Grundsätzlich kann aber festgehalten werden, dass die Produkte von LS telcom im Vergleich zu den Lösungen anderer Unternehmen in der Regel Spitzenplätze belegen.

Bei den softwaregestützten Planungssystemen für Funknetze zählt LS telcom zu den führenden Anbietern weltweit. Die Softwarelösungen von LS telcom werden weltweit in einer Vielzahl bestehender Funknetze eingesetzt. Die breite Nutzerbasis kann weiterhin als gute Startposition für die Einführung von auf neuen Funktechnologie-Generationen ausgerichteten Planungssystemen am Markt gewertet werden.

In praktisch jedem Land der Erde gibt es mindestens eine für die Verwaltung des Funkspektrums und die Zuteilung von Funklizenzen zuständige Regulierungsbehörde. In Ländern mit regionalen oder besonderen administrativen Strukturen existieren oftmals mehrere Behörden mit regionaler oder dienstespezifischer Zuständigkeit. Alle diese Behörden benötigen Software und Beratungsleistungen, um die speziellen Anforderungen, die sich für Frequenzverwaltungen stellen, zu erfüllen. Dabei müssen sich diese Behörden den sich ständig wandelnden Anforderungen stellen, die sich aus der Weiterentwicklung von Funktechnologien, politischen Rahmenbedingungen, internationalen Abkommen und Regelwerken und nicht zuletzt von IT-Systemumgebungen ergeben. Unter anderem müssen heutzutage die in den vergangenen ca. 20 Jahren aufgebauten Systeme um webbasierte Funktionalitäten erweitert werden. Zudem werden zunehmend auch die Integration in sogenannte Enterprise-Systemlösungen und ein sehr hoher Automatisierungsgrad gefordert. Alle diese Merkmale werden derzeit allein von LS telcom-Systemen erfüllt.

In unterschiedlichen Ausbaustufen werden Systemlösungen der LS telcom Gruppe bereits in ca. 80 Ländern genutzt. Damit ist LS telcom unbestrittener internationaler Markt- und Technologieführer im Spektrum-Management.

D. UNTERNEHMENSSTRATEGIE, STEUERUNG DES UNTERNEHMENS UND UNTERNEHMENSZIELE

1. Unternehmensstrategie

Ziel der LS telcom AG ist es, die in der Vergangenheit erarbeitete sehr gute Marktposition in Bezug auf Systemlösungen und Dienstleistungen für ein effektives Management und eine effiziente Nutzung des Funkfrequenz-Spektrums weiter auszubauen.

Um dies zu erreichen, verfolgt das Unternehmen folgende Strategie:

Kundenzufriedenheit und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen

Sowohl mit Personalressourcen als auch mit den verfügbaren liquiden Mitteln ist umsichtig und strategisch sinnvoll zu operieren. Kundenzufriedenheit ist zudem oberste Prämisse. Unter anderem folgende Unternehmensziele der LS telcom AG sind deshalb auch im Qualitätshandbuch festgelegt und im Rahmen der Qualitätssicherungsprozesse gemäß ISO 9001:2015 implementiert:

Unsere Produkte und Dienstleistungen sollen dem Kunden durch einfache und geniale Lösungen den größtmöglichen Nutzen bieten.
Mitarbeiter sollen direkt vom Erfolg und Wachstum der Firma profitieren.
Wir wollen mit unseren Produkten und Projekten Gewinn erzielen, der es uns ermöglicht, Wachstum zu gewährleisten, jedoch die Selbstbestimmung zu erhalten.
Anspruchsvolle Qualitätsvorgaben, eine angemessene Überwachung aller qualitätsbeeinflussenden Faktoren sowie laufende Optimierung der Geschäftsprozesse sollen auch zukünftig das hohe Niveau unserer Dienstleistungen und Produkte gewährleisten.

Steigerung der Profitabilität

Ein Ziel des Unternehmens ist es, künftig die Profitabilität innerhalb der Unternehmensgruppe zu steigern. Dies soll dadurch bewerkstelligt werden, dass vermehrt Umsatz mit Standardprodukten realisiert wird und noch vorhandene Redundanzen innerhalb der Entwicklungs- und Projektimplementierungsprozesse im Firmenverbund abgebaut werden.

Konzentration auf Kernkompetenzen und Diversifikation von Kundengruppen

Die Entwicklungen in der Vergangenheit zielten insbesondere auf die Festigung unserer Marktposition in unseren originären Kernmärkten (Frequenzmanagement, Rundfunk, Telekommunikation) ab. Darüber hinaus hat sich die LS telcom Firmengruppe in den letzten Jahren auf der Basis der bestehenden Produkte und Kompetenzen aber auch in verwandte, neue Märkte bewegt und ihr Dienstleistungs- und Produktangebot auf integrierte Systeme auch im hardwarenahen Bereich ausgedehnt.

Diese Entwicklung soll auch künftig mit Augenmaß fortgesetzt werden und der Gesellschaft aus ihrem Nischenmarkt zu weiterem Wachstum verhelfen, möglichst unter effektiver Nutzung von bereits für den Kernmarkt getätigten Investitionen. Verwandte Märkte in diesem Sinne umfassen neue Kundengruppen mit vergleichbarem Bedarfsprofil (z. B. vertikale Märkte, nicht-zivile Nutzer von Funkfrequenzen im militärischen Bereich) oder aber die bereits adressierten bestehenden Kunden mit neuen Produkten, welche bestehende Systemlösungen sinnvoll ergänzen (z. B. Funküberwachungssysteme für die Durchsetzung der Lizenzbedingungen und Störungsbeseitigung).

Technologie- und Marktführerschaft

Ein hohes Maß an Forschung und Entwicklung wird weiterhin der wesentliche Motor des Erfolges bleiben. In Zeiten der digitalen Transformation mit einer sich permanent wandelnden Kommunikationsbranche ändern sich auch die Anforderungen laufend. LS telcom hat daher in der Vergangenheit über lange Jahre nahezu 30 % des Umsatzes in die Entwicklung der Produkte investiert und wird auch in Zukunft in adäquatem Umfang investieren müssen. In diesem Zusammenhang wird kontinuierlich untersucht, inwieweit sich das bestehende Produktportfolio logisch durch neue Produkte erweitern lässt, um so die Attraktivität des Gesamtangebots von LS telcom weiter zu steigern und sich gegebenenfalls auch hierdurch von temporär weniger gut laufenden Märkten zu entkoppeln. Generelles Ziel war und bleibt die Ausweitung der Technologie- und Marktführerschaft in sämtlichen Kundensegmenten und Märkten.

Der Ausbau des weltweiten Vertriebs wird die Internationalisierung, insbesondere nach Asien sowie Nord- und Südamerika, vorantreiben. Der Vorstand ist grundsätzlich weiterhin bestrebt, wo möglich und sinnvoll, Unternehmen zu akquirieren, um Märkte und gegebenenfalls komplementäre Produkte hinzuzukaufen und möglichst noch marktbereinigend zu wirken. Jedoch wird dies wie in der Vergangenheit nicht vorrangiges Ziel sein, da solche Maßnahmen in der Regel mit beträchtlichen Einstandskosten verknüpft sind. Der Vorstand wird auch künftig diesbezüglich sich bietende Kooperations- und Investitionsalternativen sorgsam prüfen, allerdings in Zweifelsfällen (z. B. in punkto Integrationsfähigkeit und nachhaltiger Wertigkeit einer Akquisition) eher am Cash-Bestand festhalten und diesen für weiteres organisches Wachstum einsetzen.

2. Steuerung des Unternehmens

Das Steuerungssystem der LS telcom hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Die folgenden Kennzahlen stellen die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:

Umsatzerlöse: Die Umsatzentwicklung dient als Maß für das Wachstumspotenzial des Konzerns. Die kurzfristige Umsatzentwicklung ist stark vom zeitlichen Verlauf von Großprojekten abhängig.
EBIT (Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern): Diese Kennzahl misst die Qualität der Umsatzentwicklung und zeigt, wie effizient das operative Geschäft gesteuert wird.

Diese bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren werden sowohl für das Mutterunternehmen als auch den LS telcom Konzern geplant, ermittelt und überwacht.

Darüber hinaus wird die folgende Kennzahl vom Management laufend verfolgt, ohne jedoch hierfür einen quantifizierten Zielwert festzulegen:

Auftragsbestand: Diese Leistungsgröße ist der wesentliche Treiber für die Umsatzentwicklung. Verhandlungen mit den Kunden können sich teilweise über eine längere Zeit hinziehen, die von vielen Faktoren, wie z. B. politischen Entwicklungen oder strategischen Planungen der Kunden, beeinflusst werden. Auch Änderungen in den Projekt-Implementierungsplänen können zu starken Schwankungen im Auftragsbestand führen. Aus dem Auftragsbestand wird zu einem wesentlichen Teil der Planumsatz des Folgejahres bei plangemäßem Verlauf der Projekte abgeleitet.

3. Unternehmensziele

Finanzielle Ziele

Das unternehmerische Handeln der LS telcom AG ist auf die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichtet. Die bedeutsamsten Ziele sind die mittel- und langfristige Steigerung des Umsatzes sowie des EBIT.

Nicht-finanzielle Ziele

Neben den finanziellen Zielen sind folgende nicht-finanzielle Faktoren von Relevanz für den Erfolg des Konzerns:

Kundenzufriedenheit
Qualität der Produkte
Qualifiziertes und motiviertes Personal

Diese werden gegenwärtig noch nicht laufend und in quantitativer Form durch das Management erfasst.

Für den nachhaltigen Erfolg des Konzerns spielt die Kundenzufriedenheit eine zentrale Rolle. Mittels Umfragen bei der jährlichen Kundenkonferenz und im Rahmen der Projektabschlüsse sowie bei Besuchen im Rahmen von Wartungsverträgen erheben wir Daten zur Kundenzufriedenheit. Diese Daten bestätigen, dass wir sehr positiv wahrgenommen und geschätzt werden.

Die LS telcom-Mitarbeiter betreuen die Kunden dabei in bestmöglicherweise Weise und bieten maßgeschneiderte Lösungen an. Ziel ist es, die hohe Kundenzufriedenheit zu halten und weiter zu verbessern.

Voraussetzung für eine hohe Kundenzufriedenheit ist eine gleichbleibend hohe Qualität der Produkte und damit verbundener Dienstleistungen. Unser Qualitätsmanagement trägt Sorge dafür, dass unsere Kundenprojekte laufend operativ überwacht werden, um Fehler zu vermeiden und Schaden vom Konzern abzuwenden. Ziel ist es, das hohe Qualitätsniveau zu halten und noch weiter zu verbessern.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen in erheblichem Maße zum wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns bei. Ihre Identifikation mit dem Konzern - welche sich in der hohen durchschnittlichen Betriebszugehörigkeit widerspiegelt - und ihr Engagement sind die wesentlichen Grundlagen für den zukünftigen Erfolg. Die Potenziale der Mitarbeiter werden durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung gefordert und gefördert.

Im Geschäftsjahr wurde das Qualitätssicherungssystem gemäß ISO 9001:2015 aktualisiert und erfolgreich rezertifiziert.

Nach der im Geschäftsjahr 2015/2016 erfolgten Einrichtung entsprechender IT-Systemkomponenten zur manuellen und automatisierten Datenerfassung bezüglich sogenannter Key-Performance-Indikatoren (KPI), wurden diese ab dem Geschäftsjahr 2016/2017, wo dies möglich war, quartalsweise systematisch und automatisiert erhoben. Diese Messungen dienen zunächst der Schaffung einer repräsentativen Datenbasis zur Überprüfung der KPI-Definition und ggf. als späterer Basisbezug für diese KPI. Auf Grundlage dieser Datenbasis soll in den kommenden Jahren anhand der Verlaufswerte die Erarbeitung konkreter Ziele erfolgen. Die so quantifizierten Ziele werden dann regelmäßig mit Ist-Daten verglichen und analysiert.

II. WIRTSCHAFTSBERICHT

A. GESCHÄFT UND RAHMENBEDINGUNGEN

1. Marktumfeld und Absatzentwicklung

Das Marktumfeld im Geschäftsjahr 2016/2017 war wie in den beiden Vorjahren gekennzeichnet durch eine ordentliche Nachfrage. Sämtliche LS telcom-Dienstleistungen und -Systemprodukte, wie Enterprise-Systemlösungen für das Spektrum-Management oder auch integrierte Funküberwachungs-Messsysteme, stoßen nach wie vor auf starkes Interesse bei Kunden. Die im Prognosebericht des letzten Geschäftsberichts 2015/2016 unter dem Abschnitt "Chancen der künftigen Entwicklung" publizierten Einschätzungen für die einzelnen Geschäftssegmente und den sich bietenden Chancen treffen unverändert zu.

Zu Beginn des Geschäftsjahres hatten sich sehr positive Anzeichen für die kurzfristige künftige Geschäftsentwicklung ergeben, und der Auftragsbestand lag auf Konzern-Ebene zeitweise 20 % über dem Vorjahresniveau. Leider hielt diese Dynamik an Beauftragungen nicht an. Insbesondere wurden in unvorhersehbar hohem Maße Vergabeentscheidungen über die Zuteilung von großen Neuprojekten verschoben, und es kam letztlich noch nicht zu den Vergaben der großen Ausschreibungsverfahren, mit deren Zuteilung das Management ursprünglich sicher gerechnet hatte.

Obgleich der Konzern allein seit dem letzten Quartal des Geschäftsjahres 2016/2017 noch Aufträge in der Größenordnung von ca. EUR 13,6 Mio. erhalten oder die Beauftragung für das neue Geschäftsjahr sichern konnte, war es aufgrund von Verzögerungen bei den Vertragsabschlüssen sowie kundenseitig bedingten Verschiebungen bei der Implementierung der gewonnenen Projekte nicht mehr möglich, nennenswerte Anteile daraus im Geschäftsjahr 2016/2017 als Umsatzerlöse zu realisieren. Zudem ergaben sich zusätzliche Verzögerungen bei der Abwicklung bereits laufender Projekte, so dass auch hier nicht der bis zuletzt erwartete Umsatzbeitrag realisiert werden konnte.

Unter diesen Rahmenbedingungen war es der LS telcom Firmengruppe trotz intensiver vertrieblicher Anstrengungen und gewissenhafter Projektarbeit nicht möglich das angestrebte Umsatz- und Ergebnisziel zu verwirklichen.

Das sehr gute Renommee des LS telcom Konzerns, die bewiesene langjährige Verlässlichkeit und die Qualität der LS telcom-Produkte waren für die Kunden in der Vergangenheit oftmals wichtigere Entscheidungskriterien als der reine Preisvergleich. Im Geschäftsjahr wurden allerdings einige Aufträge auch über den Preis entschieden. Es herrscht sowohl im hardwarenahen Geschäft wie auch bei den Softwaresystemen ein nicht unerheblicher Preisdruck durch den Wettbewerb, dem der Konzern durch weitergehende Standardisierung von Produkten zu begegnen versucht, um eine nachhaltige Schmälerung der Margen zu vermeiden.

Positiv kann vermerkt werden, dass die Vergabeverfahren bzgl. der nicht zustande gekommenen Projekte entweder gar nicht entschieden oder aufgehoben und in naher Zukunft neu ausgeschrieben werden, jedoch nicht an den Wettbewerb verloren wurden. Damit hat sich der in den vergangenen Jahren gebildete Angebotsstau, der zum Großteil aus sehr erfolgversprechenden und hochvolumigen Projektangeboten besteht, weiter gehalten.

Vor diesem Hintergrund hielt die Unternehmensführung ohne größere Anpassungen an dem in den vergangenen Jahren aufgebauten Personalstamm und an der Strategie, neue regionale (USA) und thematische Märkte (Militär, Innere Sicherheit) zu erschließen, fest. Der Vorstand ist davon überzeugt, dass sich die bereits getätigten, sehr hohen Aufwendungen und Investitionen für diese Markterschließungsmaßnahmen letztlich in dem gewünschten Erfolg niederschlagen werden.

Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurde aufgrund der eingangs in diesem Kapitel ausgeführten Sachverhalte (unzureichender Auftragseingang und Umsatzverschiebungen in laufenden Projekten) das Ziel einer mindestens 10 %-igen Umsatzsteigerung gegenüber dem Vorjahr deutlich verfehlt. Der Konzern-Umsatz liegt mit EUR 27,59 Mio. um 14 % unter den Erlösen des Vorjahres (i. V. EUR 31,99 Mio.).

Die umsatzstärksten Projekte des abgelaufenen Geschäftsjahres betrafen die Einführung einiger größerer Frequenzmanagement-Systeme und Erweiterungen solcher Systeme bei Bestandskunden, Planungs- und Beratungsgroßprojekte sowie die Integration von Funkmess- und Funksendersystemen. Regionale Umsatzschwerpunkte bilden hierbei Europa, Asien und der Mittlere Osten.

Das Konzern-Jahresergebnis (nach Minderheitenanteilen) beträgt EUR -4,53 Mio. gegenüber dem Vorjahresergebnis von TEUR 823, das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern ("Betriebsergebnis" oder "EBIT") liegt bei EUR -4,97 Mio. nach EUR 0,94 Mio. im Vorjahr.

Um sich den technologischen Trends zu stellen und auch in Zukunft marktgerechte Produkte anbieten zu können, hat der Konzern weiter intensiv in die Entwicklung neuer Produkte, u. a. internetbasierte Lösungen sowie Enterprise-Lösungen, die umfassende Systemprodukte von Drittherstellern mit integrieren, und in das Zusammenspiel von Frequenzverwaltungs- und Funküberwachungssystemen, investiert und entsprechende Entwicklungsleistungen aktiviert. Die aktivierten Eigenleistungen liegen mit EUR 3,13 Mio. leicht unter Vorjahresniveau (i. V. EUR 3,31 Mio.).

Für die Gesamtleistung ergibt sich ein Rückgang von EUR 37,43 Mio. auf EUR 31,28 Mio., entsprechend -16 %.

Der Auftragseingang in Höhe von EUR 28,99 Mio. (i. V. EUR 27,6 Mio.) lag 2016/2017 zwar über dem des Vorjahres, aber aufgrund der erwähnten Verzögerungen in Vergabeverfahren deutlich unter den Planerwartungen. Der "Auftragseingang" ist hierbei definiert als die Summe aus Neuvertragswerten mit Kunden, Abrufen aus Rahmenverträgen und zeitlich abgegrenzten Erlösen aus Wartungsverträgen.

Der Umsatz gliedert sich nach den drei Berichtssegmenten "Softwaresysteme", "Hardwarenahe Systeme" und "Dienstleistungen" wie folgt auf:

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in TEUR Umsatz GJ 2016/2017 Umsatz GJ 2015/2016 Veränderung EBIT GJ 2016/2017 EBIT GJ 2015/2016
Softwaresysteme 17.922 21.997 -19 % -2.580 1.511
Hardwarenahe Systeme 2.988 3.920 -24 % -2.205 -1.219
Dienstleistungen 6.679 6.074 10 % -180 645
Insgesamt 27.589 31.991 -14 % -4.965 937

Die Berichtssegmente sind hierbei wie folgt definiert:

Das Segment "Softwaresysteme" beinhaltet das reine Softwaregeschäft, einschließlich des Projektgeschäfts (mit Regulierungsbehörden und anderen Kunden), bei dem Produkte aus allen Geschäftsbereichen (Rundfunk-, Mobilfunk- und Richtfunkplanungsmodule sowie administrative Datenbanklösungen) zum Einsatz kommen und von der LS telcom in umfassende Systemlösungen integriert werden. Dieses Berichtssegment umfasst daneben auch das Geschäft mit einzelnen, softwarebasierten Funknetzplanungsprodukten (Einzelmodule) und betrifft damit überwiegend das klassische, skalierbare Software-Lizenzgeschäft. Der Verkauf von solchen Einzelmodulen enthält typischerweise weniger Anpassungsleistungen als die vorgenannten, umfangreicheren und komplexeren Softwareprojekte.

Das Segment "Hardwarenahe Systeme" beschreibt die Teilgeschäfte mit Hardware-Systemlösungen, typischerweise mit höherem Materialeinsatz. In "Hardwarenahe Systeme" gehen die Lieferung und Implementierung von integrierten Funkmesssystemen ebenso mit ein wie auch beispielsweise der Aufbau von Sender- oder Generator-Containern, deren Installation und Inbetriebnahme.

Unter "Dienstleistungen" werden sämtliche Tätigkeiten zusammengefasst, die LS telcom in Form von Trainings-, Planungs-, Ingenieur- und Beratungsdienstleistungen erbringt und die nicht Teil von Software- oder Hardwareprojekten sind. Als Kunden werden hier, unter anderem, spezielle Nutzer von Funkfrequenzspektrum, Netzbetreiber und Regulierungsbehörden bedient.

Der Geschäftsverlauf wurde wieder wie in den Vorjahren stark vom Bestandskundengeschäft bestimmt. Mit Neukunden, also solchen, mit denen Erstprojekte durchgeführt wurden, ließen sich im Geschäftsjahr 2016/2017 ca. 20 % (i. V. 23 %) der Umsatzerlöse erwirtschaften.

Jeder dieser in den Berichtssegmenten enthaltenen unterschiedlichen Teilmärkte bietet für sich hohes Entwicklungspotenzial und wird in den nächsten Jahren eine relevante Rolle für die Umsatzentwicklung des Konzerns spielen.

Der Auslandsanteil der Umsatzerlöse liegt im Berichtszeitraum bei ca. 90 % (i. V. 91 %). Die Exportumsätze innerhalb Europas liegen bei 26 % und in den restlichen Regionen bei 64 % (dabei Afrika mit 11 %, Nord- und Südamerika mit 20 %, Asien/Pazifik mit 18 % und der Mittlere Osten mit 15 %).

2. Unternehmenssituation

Softwaresysteme

Das Geschäftsjahr 2016/2017 verlief für die LS telcom Firmengruppe in diesem Segment sehr unbefriedigend. Die Nachfrage in diesem Segment war im Geschäftsjahr zwar durchaus ordentlich, jedoch konnten daraus aufgrund der zuvor beschriebenen Gründe nicht in ausreichendem Maß Neuaufträge generiert werden. Im Verlauf des Geschäftsjahres wurden zudem mehrere umsatzrelevante Meilensteine laufender Projekte auf Kundenveranlassung gegenüber deren ursprünglichen Implementierungsplänen verschoben.

Das Segment weist deshalb einen Rückgang des Umsatzbeitrags um 19 % aus. Bei ansonsten weitgehend unveränderten Aufwandsposten schlug sich der Umsatzrückgang der "Softwaresysteme" entsprechend in einem negativen Beitrag zum Betriebsergebnis von EUR -2,58 Mio. (i. V. EUR 1,51 Mio.) nieder.

Der Umsatz im Segment "Softwaresysteme" wurde überwiegend aus der Fortführung größerer Projekten des Vorjahres sowie aus Folgegeschäft (Systemerweiterung und Wartung) mit Bestandskunden erwirtschaftet. Die größten Beiträge resultierten aus Projektgeschäften mit Behörden und Funknetzbetreibern in Kanada, Malaysia und Frankreich.

Der Umsatzanteil des Segments "Softwaresysteme" liegt wie in den Vorjahren über dem der Segmente "Hardwarenahe Systeme" und "Dienstleistungen" und steuerte 65 % (i. V. 69 %) Anteil an den gesamten Umsatzerlösen des Konzerns bei.

Hardwarenahe Systeme

Unter dem Teilsegment "Hardwarenahe Systeme" werden innerhalb der LS telcom Firmengruppe sehr unterschiedliche Produkte entwickelt und vermarktet. Diesen Produkten ist gemein, dass sie an denselben Kundenkreis wie die Produkte aus dem früheren Kerngeschäft (Spektrum-Management-Softwaresysteme, Planungstools und Planungsdienstleistungen) adressiert sind und eine attraktive Ergänzung zu dem früheren rein "immateriellen" Produktportfolio der LS telcom darstellen.

Am Hauptsitz der LS telcom AG werden neue Verfahren und Systeme zur kleinzelligen Überwachung der Spektrumnutzung entwickelt. Dazu gehören stationäre Langzeit-Messverfahren mit intelligenter Datenreduktion von Terabytes an Messdaten (Big Data Lösungen) ebenso wie neuartige Mess-Sensoren für fliegende Plattformen, wie sie dann z. B. auf speziell hochgerüsteten Mehrflüglern bei der Colibrex GmbH oder der LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd. zum Einsatz kommen.

Die Umsatzerlöse dieses Segments liegen um rund 24 % unter dem Vorjahresniveau. Das Geschäft der "Hardwarenahen Systeme" litt deutlich unter den bereits erläuterten Verzögerungen von laufenden Vergabeverfahren. Erst gegen Ende des Geschäftsjahres konnten in diesem Teilsegment Aufträge für Funkmesssysteme im Volumen von ca. EUR 3,9 Mio. abgeschlossen werden, die sich allerdings kaum mehr in Umsatzerlösen niederschlugen. Der Umsatzrückgang führte zu einem negativen Betriebsergebnis in Höhe von EUR -2,21 Mio. (i. V. EUR -1,22 Mio.).

Regionale Schwerpunkte der Segment-Geschäftsaktivitäten, die gleichermaßen wieder die Integration und Lieferung von Funküberwachungsanlagen und Rundfunksendersystemen umfassten, lagen in der Golfregion und in Afrika.

Während des Geschäftsjahres wurde im Geschäftssegment "Hardwarenahe Systeme" intensiv die Entwicklung neuer Produkte vorangetrieben.

EBIT-Entwicklung 2013 - 2017 in Mio. EUR

Dienstleistungen

Das Geschäftsfeld wurde durch den Bedarf an Beratungs- und Planungsdienstleistungen von Systemherstellern und Betreibern von Sicherheitsfunknetzen gut ausgelastet. Im Umfeld der Planung und des Aufbaus von professionellen Mobilfunknetzen (dazu gehören digitale Sicherheitsfunknetze für Behörden, Versorger, Transport- und Industrieunternehmen) sieht das Management auch für die Zukunft großes Potenzial, speziell im hochwertigen Planungs- und Beratungsbereich.

In Zusammenhang mit der erforderlichen Umverteilung von Spektrum für künftige Breitbanddienste und 5G-Netze wurden zahlreiche Consulting-Projekte für Ministerien, Regulierungsbehörden und Netzbetreiberverbände durchgeführt. Auch dieses Geschäft zeigt wachsende Beiträge und wird in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden.

Umsatz-Entwicklung 2013 - 2017 in Mio. EUR

Das Segment Dienstleistungen hat sich im Vergleich zu den anderen Berichtssegmenten positiv entwickelt. Immerhin weist dieses gegenüber dem Vorjahr um 10 % höhere Umsatzerlöse aus. Hier liegen bei den Konzern-Gesellschaften gegenläufige Entwicklungen vor, u. a. ein Rückgang der Segmenterlöse bei den Tochtergesellschaften in Frankreich und Kanada, dafür jedoch deutliche Umsatzsteigerungen bei der LS telcom AG sowie den Tochtergesellschaften RadioSoft, LS telcom UK und LST Middle East.

Die Segment-Umsatzerlöse wurden im Geschäftsjahr aus einer guten Mischung von langfristigen Verträgen und Nachfolgegeschäft mit Bestandskunden sowie Projekten mit Neukunden erwirtschaftet. Hauptsächlich trugen die LS telcom AG in Deutschland, die südafrikanische Tochtergesellschaft LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd. und die US-Tochter RadioSoft Inc. zu den Segment-Umsätzen bei.

Das Segment-Betriebsergebnis fällt trotz Umsatzsteigerung mit TEUR -180 (i. V. TEUR 645) negativ aus. Gründe hierfür sind gestiegene Personalaufwendungen zur Förderung der Geschäftsentwicklung bei den Töchtern RadioSoft, LS telcom UK und Vision2Comm.

Die seit 2002 etablierte Training Academy steuerte auch im vergangenen Geschäftsjahr wieder verlässlich zum Umsatz bei. Darüber hinaus ist diese Einrichtung auch als ein sehr wertvolles Marketing-Instrument für den Konzern zu sehen. Trainingsseminare fanden sowohl am Sitz des Unternehmens als auch bei Kunden statt.

3. Niederlassungen und ausländische Gesellschaften

Die LS telcom AG unterhält zum Ende des Geschäftsjahres 2016/2017 eine Niederlassung in Budapest. Das Büro in Ungarn dient vorwiegend der Vor-Ort-, Projekt- und Vertriebsunterstützung sowie der lokalen Anpassung einzelner Softwaremodule.

Beteiligungen der LS telcom AG bestehen zum 30. September 2017 bei der LS telcom Limited, Ottawa/Kanada, bei der LS telcom SAS, Paris/Frankreich, bei der LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd., Ruimsig/ Südafrika, bei der LS telcom Inc., Bowie, Maryland/USA, bei der RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA, bei der LS telcom UK Ltd., London/Vereinigtes Königreich, bei der Colibrex GmbH, Rheinmünster, bei der Vision2Comm GmbH, Lichtenau, bei der LST Middle East FZ-LLC, Dubai/ Vereinigte Arabische Emirate, sowie bei der NG Networks Co., Ltd. in Suzhou/China.

Die kanadische Tochtergesellschaft LS telcom Limited bearbeitet insbesondere den Markt für Systemlösungen und Beratungsleistungen für die Frequenzverwaltung bei Regulierungsbehörden und konzentriert sich regional vorrangig auf Kanada und Lateinamerika.

Die französische Tochterfirma LS telcom SAS vertreibt das gesamte LS telcom-Produktportfolio und bedient weltweit primär den französischsprachigen Markt. Außerdem ist die LS telcom SAS hauptverantwortlich für Projekte auf Basis der sogenannten "Professional Systemlösungen" (typischerweise kleinere bis mittelgroße Projekte ohne Einsatz von SOA-Technologie, d. h. ohne Vollautomatisierung).

Die LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd. erbringt Beratungs- und Planungsleistungen in Afrika und unterstützt zudem auch den Vertrieb, die Wartung und das Testen von LS telcom-Softwarelösungen. Die südafrikanische Tochter hat in den vergangenen Jahren außerdem erfolgreich einen Geschäftszweig für den Aufbau und die messtechnische Validierung von Sendern und Antennenanlagen etabliert.

Die Geschäfte der Vision2Comm GmbH wurden während des Geschäftsjahres aktiv ausgebaut. Das Unternehmen konzentriert sich auf innovative Funkmess- und Monitoring-Lösungen als Dienstleistung ("as-a-Service") und führt Projekte zur schlüsselfertigen Realisierung von Funkanlagen durch. Hauptfokus der Vision2Comm GmbH sind Großnutzer von Funkfrequenzen in sogenannten Vertikalmärkten (bspw. Großindustrie, Transportunternehmen).

Die Colibrex GmbH mit Sitz in Rheinmünster entwickelt und vermarktet vor allem neue messtechnische Lösungen auf fliegenden Plattformen und darauf basierende Dienstleistungen. Colibrex arbeitet dazu eng mit der LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd. zusammen, die sich mehr auf den entwicklungstechnischen Teil konzentriert, während Colibrex Märkte identifiziert, vorbereitet und die Dienstleitungen vermarktet.

Die LS telcom Inc. in Bowie, Maryland/USA, kümmert sich um den US-amerikanischen Markt und vermarktet dort das bestehende Produktportfolio der LS telcom Gruppe, insbesondere Messdienstleistungen, Funkplanungs- und Funkmesssysteme. Einige der LS telcom-Standardprodukte wurden mit Hilfe der LS telcom Inc. spezifisch an den US-Markt angepasst.

Die RadioSoft Inc. in Clarkesville, Georgia, USA, erbringt vorrangig Dienstleistungen für die Funknetzplanung von Rundfunk- und Landmobilfunkstationen, wozu auch Koordinierungs- und Frequenzzuweisungs-Dienstleistungen für unterschiedlichste Behörden, Rundfunknetzbetreiber und diverse Verkehrs- und Industriebetriebe gehören. Im Verlauf des Geschäftsjahres wurden die Softwarewerkzeuge von RadioSoft modernisiert, so dass diese Dienstleistungen nun auch für Richtfunkstationen erbracht werden können und sich ein weiterer signifikanter Teilmarkt für RadioSoft erschließen lässt.

Die LS telcom UK Ltd. in London betreut insbesondere die relevanten Märkte im Vereinigten Königreich, vertreibt dort das gesamte Produktportfolio der LS telcom AG und erbringt Spektrum Consulting und Trainings Dienstleistungen.

Die Beteiligung der LS telcom AG an der LST Middle East FZ-LLC in Dubai beträgt unverändert 49 %, wobei LS telcom im Geschäftsjahr 2015/2016 mit einem davon abweichenden 60 % Anteil an den Stimmrechten die Kontrolle über das Unternehmen übernommen hat. Entsprechend wird diese Beteiligung im Konzern-Abschluss seit dem Geschäftsjahr 2015/2016 voll konsolidiert. Aus den Vereinigten Arabischen Emiraten heraus soll über die LST Middle East FZ-LLC das Geschäft der LS telcom in der Golfregion sowie in Indien gesteigert werden. Von dieser Beteiligung aus erfolgt der maßgebliche Vertrieb in den gesamten arabischsprachigen Raum und auf dem indischen Subkontinent sowie die zugehörige lokale Projektunterstützung. Die Geschäftstätigkeit des Büros im Oman ist in diese Einheit integriert.

An der NG Networks Co., Ltd. hält die LS telcom AG einen Anteil von 40 %. Die NG Networks Co., Ltd. ist Hauptvertriebspartner der LS telcom AG für den chinesischen Markt. Daneben erbringt die NG Networks Co., Ltd. auch Softwareentwicklungsleistungen (spezifische Auftragsentwicklungen für die LS telcom AG, Anpassungen für den chinesischen Markt und Entwicklung eigener Produkte). Über die abgeschlossene Vertriebsvereinbarung hat sich die LS telcom AG auch Vertriebsrechte an den von NG Networks Co., Ltd. entwickelten Produkten, spezielle Planungslösungen für Wimax- und LTE-Netze, gesichert. Die NG Networks Co., Ltd. wird im IFRS-Konzern-Abschluss "at equity" bilanziert.

Aus den zu Beginn dieses Lageberichts erläuterten Gründen blieb die wirtschaftliche Entwicklung der ausländischen Tochtergesellschaften ohne Ausnahme hinter den Planerwartungen zurück. Das Management rechnet jedoch aufgrund der konkret vorliegenden Vertriebschancen für das neue Geschäftsjahr mit deutlich besseren Vertriebserfolgen und Umsatzbeiträgen aus den Tochterunternehmen.

4. Mitarbeiter

Im Verlauf dieses Geschäftsjahres reduzierte sich der Personalbestand im Konzern auf durchschnittlich 259 (i. V. 270) Mitarbeiter und liegt damit ca. 4 % unter dem Wert des Vorjahres.

Zum 30. September 2017 waren im Konzern insgesamt 262 (i. V. 268) Mitarbeiter beschäftigt.

5. Produktentwicklung

Im Unternehmen ist unverändert die überwiegende Anzahl der Mitarbeiter in der Entwicklung tätig, wobei die Schwerpunkte in der Entwicklung und der Integration bestehender Softwaremodule in Fremdsysteme, in der Weiterentwicklung webbasierter Funktionalität sowie in der Migration bestehender Produkte auf neue Softwaretechnologien lagen. Daneben wurden während des Geschäftsjahres 2016/2017 im Rahmen der hardwarebezogenen Systementwicklung die speziellen Softwarelösungen zur Erfassung und Prozessierung großer Messdatenmengen und auch entsprechend dazu kompatible Messsysteme weiterentwickelt. Ein Schwerpunkt lag hierbei in der Entwicklung eines neuartigen Antennenmesssystems, das Signale aus dem gesamten Spektrum aus allen Richtungen nahezu gleichzeitig erfasst und diese Informationen abspeichert. Damit lässt sich für jedes erfasste Signal, auch solche aus der Vergangenheit, eine Richtung ermitteln und mit mehreren dieser Antennenstationen eine Ortsbestimmung für solche Signale durchführen.

Im vergangenen Geschäftsjahr erfolgten Entwicklungen sowohl unter Einsatz von eigenen Personalressourcen als auch in geringerem Umfang unter Zuhilfenahme externer Entwicklungskapazitäten. Im Rahmen der Produktentwicklung wurden unverändert auch bestehende Kooperationen mit verschiedenen Hochschulen gepflegt.

6. Forschung und Entwicklung

Neben den Aufwendungen für die Entwicklung neuer Standard-Softwareprodukte und Hardwareprodukte wurden von LS telcom Aufwendungen in Höhe von EUR 2,4 Mio. (i. V. EUR 3,0 Mio.) als Aufwand für Forschung und allgemeine Entwicklung erfasst. Dieser Wert schließt alle Aufwände für alle die internen entwicklungsbezogenen Projekte ein, die nicht als aktivierte Eigenleistungen ausgewiesen sind.

Die LS telcom AG arbeitet im Rahmen eigenfinanzierter Projekte mit der Hochschule Offenburg und mit der TU Sofia, Bulgarien, zusammen. Forschungsschwerpunkt in diesen Projekten sind ein spezielles Antennenmesssystem, datenbankunterstützte Signalanalysemethoden und webbasierte Messsysteme. Diese Projekte verfolgen das Ziel, letztlich mit den gewonnenen Erkenntnissen und Algorithmen funktionelle Erweiterungen der LS telcom-Produkte zu erreichen.

Investition in Innovation

Der Konzern hat damit in der Summe (nicht-aktivierbare Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen und Investitionen in aktivierbare Eigenleistungen aufaddiert) insgesamt einen Betrag von EUR 5,51 Mio. (i. V. EUR 6,31 Mio.) unabhängig von Kundenprojekten in Innovationen investiert. Die Abschreibungen auf die aktivierten Entwicklungsprojekte liegen bei EUR 2,30 Mio. (i. V. EUR 2,17 Mio.). Es handelt sich ausschließlich um planmäßige Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert waren wie im Vorjahr nicht erforderlich.

7. Die LS telcom AG an der Börse

Die LS telcom AG war während des Geschäftsjahres im Handelssegment "General Standard" des geregelten Marktes an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Ausgehend von einem Kurs von EUR 6,31 schloss der Handel zum Geschäftsjahresende am 29. September 2017 bei einem Wert von EUR 5,87. Bedingt durch einen volatilen Kursverlauf kostete die Aktie zwischenzeitlich bis zu EUR 7,50 und hatte ihre niedrigste Bewertung bei EUR 5,84.

Die Marktkapitalisierung sank zum 29. September 2017 auf EUR 31.305.780, nachdem sie sich noch zu Geschäftsjahresbeginn auf EUR 33.637.175 belief. Dies entspricht einem Kursverlust von etwa 6,9 %. Der Prime Telecommunication Index gewann im Vergleichszeitraum 11,62 % an Wert.

Pro Börsentag wurden während des Geschäftsjahres täglich durchschnittlich 1.076 LS telcom-Aktien (i. V. 1.569) im Gegenwert von EUR 7.151 (i. V. EUR 11.065) an den deutschen Börsen gehandelt, was eine Abnahme des Handelsvolumens um 35,37 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet.

Alle oben aufgeführten Kurswerte beziehen sich auf das elektronische Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse.

B. ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE DES LS TELCOM KONZERNS

1. Geschäftsverlauf, Umsatz- und Ergebnisentwicklung

Aus den oben im Wirtschaftsbericht unter Kapitel A. 1. erläuterten Gründen (Verschiebung von Vergabeentscheidungen, späte Auftragserteilungen, Projektverzögerungen) konnte der LS telcom Konzern im Geschäftsjahr 2016/2017 seine Ziele, sowohl den Umsatz als auch das Betriebsergebnis (EBIT) um mindestens 10 % gegenüber dem Vorjahr zu steigern, nicht realisieren.

Erfreulich war zwar der zu Beginn des Geschäftsjahres anziehende Auftragseingang, wobei auch strategisch sehr wertvolle und größere Projekte gewonnen werden konnten. Allerdings wurde kundenseitig über einige seit geraumer Zeit erwartete Auftragsvergaben in laufenden Angebotsverfahren immer noch nicht entschieden, womit sich die Erwartungen bezüglich des Auftragseingangs und der Umsatzentwicklung trotz größter Anstrengungen nicht erfüllen ließen.

Der Umsatz des Konzerns ging gegenüber dem Vorjahr (EUR 31,99 Mio.) um 14 % auf EUR 27,59 Mio. zurück.

Umsatzverteilung nach Regionen in %

Die sonstigen betrieblichen Erträge von TEUR 376 (i. V. EUR 2,15 Mio.) führen zusammen mit den aktivierten Eigenleistungen in Höhe von EUR 3,13 Mio. (i. V. EUR 3,31 Mio.) zu einer gegenüber dem Vorjahr um 16 % geringeren Gesamtleistung von EUR 31,28 Mio. (i. V. EUR 37,43 Mio.).

Die hohe Differenz der sonstigen betrieblichen Erträge gegenüber dem Vorjahr lässt sich dadurch erklären, dass im Vorjahr in diesem Posten einmalig ein Ertrag von EUR 1,56 Mio. aus der Neubewertung einer bedingten Kaufpreisverpflichtung für die Akquisition der RadioSoft Inc. enthalten war, im Geschäftsjahr lediglich TEUR 29. Außerdem fielen Investitionszuschüsse von TEUR 1 (i. V. TEUR 90) sowie Währungsgewinne in Höhe von TEUR 89 (i. V. TEUR 337) deutlich geringer aus als im Vorjahr.

Der Materialaufwand fiel mit insgesamt EUR 6,15 Mio. um 6 % geringer aus als im Vorjahr (EUR 6,55 Mio.). Hinter diesen Aufwendungen stehen überwiegend externe Entwicklungsressourcen und projektbezogene Unterbeauftragungen an Dienstleistungsunternehmen in Beratungs- und Softwaresystemprojekten. Daneben fielen im Rahmen der durchgeführten Projekte Zukäufe von Computer-Hardware, Geodaten und Hardware zur Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen für Sender- und Funküberwachungssysteme im Rahmen mehrerer Kundenprojekte an.

Aufgrund der beträchtlichen Investitionsvolumina in den Vorjahren in neue Eigenentwicklungen, insbesondere im Zusammenhang mit Funkmesssystemen, ergibt sich ein höherer Abschreibungsaufwand von EUR 3,46 Mio. (i. V. EUR 3,33 Mio.). Wie in den vergangenen Jahren wurde grundsätzlich eine strategisch ausgerichtete, im Kern aber konservative Investitionspolitik verfolgt. Während des Geschäftsjahres erfolgten im Wesentlichen Erhaltungsinvestitionen.

Der Personalaufwand ist mit EUR 19,90 Mio. nahezu unverändert zum Vorjahr.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit EUR 6,74 Mio. auf Vorjahresniveau (EUR 6,73 Mio.).

Das Finanzergebnis beträgt im Geschäftsjahr TEUR -138 (i. V. TEUR -131). Die Erträge aus der nach der "at equity"- Methode bilanzierten Minderheitenbeteiligungen gingen im Vergleich zum Vorjahr auf TEUR 47 (i. V. TEUR 76) zurück. Der Zinsaufwand verringerte sich um ca. TEUR 48 auf TEUR 196 (i. V. TEUR 244).

Unter dem Strich ergibt sich damit ein Konzern-Jahresergebnis von EUR -4,53 Mio. (i. V. TEUR 823) nach Abzug der Ergebnisanteile anderer Gesellschafter (TEUR -228). Das Ergebnis je Aktie beläuft sich damit auf EUR -0,85 (i. V. EUR 0,15).

Etwa 60 % des Umsatzes wurden im Geschäftsjahr mit 23 (i. V. 16) Kunden erzielt. Konkrete Abhängigkeiten von Einzelkunden oder -projekten bestehen nicht.

2. Vermögenslage und Investitionen

Die Konzern-Bilanz zum 30. September 2017 weist bei einer Bilanzsumme von EUR 33,53 Mio. (i. V. EUR 38,28 Mio.) ein Eigenkapital von EUR 16,51 Mio. (i. V. EUR 21,37 Mio.) aus. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 49,2 % (i. V. 55,8 %).

Langfristige Vermögenswerte

Die langfristigen Vermögenswerte haben sich gegenüber dem letzten Konzern-Abschluss zum 30. September 2016 um TEUR 669 auf EUR 21,85 Mio. erhöht.

Die immateriellen Vermögenswerte erfuhren während des Geschäftsjahres einen Zuwachs von 5 %, der vor allem auf weitere Investitionen in Entwicklungsprojekte (EUR 2,97 Mio.) zur mittel- und langfristigen Sicherung des zukünftigen Erfolgs des Konzerns entfällt. Diese Investitionen liegen deutlich über den planmäßigen Abschreibungen der Entwicklungsprojekte (EUR 2,30 Mio.).

Der Wert des Sachanlagevermögens von EUR 5,76 Mio. ist gegenüber dem 30. September 2016 nur gering gestiegen (EUR 5,65 Mio.). Investiert wurde im Geschäftsjahr neben der Modernisierung des Kfz-Fuhrparks vor allem in IT-Infrastruktur, Softwareentwicklungsumgebungen und sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung. Insgesamt waren im Berichtsjahr neben Erhaltungsinvestitionen keine größeren Beschaffungsmaßnahmen erforderlich.

Die Verringerung der Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von TEUR 169 ist rein währungsbedingt.

Die aktiven latenten Steuern haben sich gegenüber der Vorjahresbilanz um TEUR 268 erhöht. Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der Aktivierung von Verlustvorträgen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Der Wert dieses Postens (EUR 8,47 Mio.) liegt um TEUR 343 unter dem zum Ende des letzten Geschäftsjahres. Die Forderungen bestehen überwiegend gegen Kunden mit sehr guter Bonität.

Liquide Mittel

Zum 30. September 2017 verfügt der LS telcom Konzern über kurzfristig frei verfügbare Geldmittel von EUR 1,98 Mio. (i. V. EUR 7,11 Mio.).

Die LS telcom AG hatte im Geschäftsjahr 2013/2014 ein zinsgünstiges Förderdarlehen der KfW zur Finanzierung von Investitionen über insgesamt EUR 6,0 Mio. aufgenommen. Dieses Darlehen hat eine Laufzeit von 10 Jahren und wurde in zwei Tranchen ausgereicht, einer Fremdkapitaltranche von EUR 2,4 Mio. zu einem Nominalzins von 1,25 % und einer Nachrangtranche von EUR 3,6 Mio. zu einem Nominalzins von 2,45 %. Die Tilgung der Fremdkapitaltranche begann am 30. Juni 2016, wogegen die Tilgung der Nachrangtranche erst am 30. Juni 2021 startet. Mit dem Zinsvorteil werden bestimmte Forschungs- und Entwicklungsprojekte subventioniert. Soweit Forschungsaktivitäten betroffen sind, werden die Subventionen als Ertragszuschuss behandelt. Im Fall von Entwicklungsprojekten liegen Investitionszuschüsse vor, die mit den angefallenen Herstellungskosten verrechnet werden.

Eigene Anteile

Der Vorstand der LS telcom hatte in den Jahren 2008, 2009 und 2011 von seiner durch die Hauptversammlung erteilten Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch gemacht. Für den Kauf des RadioSoft-Geschäfts in den USA wurden 2014 u. a. 150.000 Stück der eigenen Aktien als Akquisitionswährung eingesetzt. Der Bestand an eigenen Aktien zum 30. September 2017 beträgt insgesamt 24.000 Stück (i. V. 24.000 Stück).

Die eigenen 24.000 Aktien wurden zu einem Betrag von TEUR 49 erworben. Diese werden als "Eigene Anteile" mit dem Konzern-Eigenkapital verrechnet.

Langfristige Verbindlichkeiten

Die wertbestimmenden Posten innerhalb der langfristigen Verbindlichkeiten sind einerseits die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten von EUR 6,37 Mio. sowie langfristige Rückstellungen in Höhe von TEUR 212.

Unter den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten werden die langfristigen Teile der Immobilienleasingverpflichtung mit TEUR 854 (i. V. EUR 1,25 Mio.), das IT-Server-Leasing in Höhe von TEUR 124 (i. V. TEUR 0), das KfW-Darlehen mit einem Wert von EUR 5,20 Mio. (i. V. EUR 5,49 Mio.) und ein Darlehen zur Finanzierung der Fuhrparkmodernisierung mit TEUR 183 (i. V. TEUR 0) erfasst. Das KfW-Darlehen ist mit einem abgezinsten Wert unter Berücksichtigung eines marktgerechten Zinssatzes angesetzt.

Kurzfristige Schulden

Der Anstieg der kurzfristigen Schulden von EUR 7,88 Mio. auf EUR 8,50 Mio. ist vor allem durch Umsatzsteuerverbindlichkeiten (TEUR 231) sowie den Anstieg der kurzfristigen Rechnungsabgrenzungsposten für abgegrenzte Erlöse aus Wartungsverträgen (TEUR 756) verursacht.

3. Finanzlage

Die liquiden Mittel verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 5,1 Mio. und lagen zum Bilanzstichtag bei EUR 2,0 Mio.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist um EUR 3,9 Mio. auf EUR -0,7 Mio. gesunken, wobei die Veränderung vor allem auf das negative Periodenergebnis in Höhe von EUR -4,8 Mio. (i. V. EUR 0,9 Mio.) zurückzuführen ist.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist mit EUR -4,0 Mio. nahezu auf Vorjahresniveau und enthält mit EUR 3,1 Mio. überwiegend Investitionen in Entwicklungsprojekte.

Die Finanzierungstätigkeit zeigt einen Cashflow in Höhe EUR -0,4 Mio. (i. V. EUR -0,5 Mio.) und ist neben der Tilgung von Finanzkrediten vor allem durch Ausschüttungen an die Aktionäre in Höhe von EUR 0,3 Mio. geprägt.

III. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

A. RISIKOBERICHT

1. Risikomanagement

Grundvoraussetzung zur Erreichung der Unternehmensziele ist die Nutzung von sich bietenden Chancen. Dabei geht der LS telcom Konzern bewusst Risiken ein, von deren frühzeitigem Erkennen und professioneller Bewältigung der Erfolg des Konzerns abhängt. Nur wer seine wesentlichen Risiken rechtzeitig erkennt und ihnen systematisch begegnet, kann die sich bietenden Chancen unternehmerisch verantwortlich nutzen.

Dieser Erkenntnis trägt die LS telcom Firmengruppe Rechnung, indem sie die vorhandenen Maßnahmen zur Risikosteuerung in einem einheitlichen Risikomanagement-System zusammenfasst. Die Vorgaben der Konzern-Leitung an das Risikomanagement-System beinhalten:

Risikogrundsätze (das heißt Risikodefinitionen, Systematik der Bewertung von Risiken, Methoden zur Risikosteuerung, Grundsätze der Kommunikation und Dokumentation von Risiken),
die Festlegung der methodischen Grundlagen des Risikomanagements,
die Abgrenzung der einzelnen Geschäfts- bzw. Betrachtungsbereiche,
die Festlegung von Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Bewertungsstandards sowie
die Definition der Wesentlichkeitsgrenzen für die Risikobewertung.

Die nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe mit Hilfe des Schadenserwartungswerts bewerteten Risiken wurden in die drei Klassen "zu beobachtende", "zu überwachende" und "zu berichtende Risiken (wesentliche Risiken)" kategorisiert.

Die Vorgaben des Vorstands zum Risikomanagement sind im Risikomanagement-Handbuch der LS telcom AG dokumentiert. Zur zentralen Koordination des Risikomanagements innerhalb der Unternehmensgruppe wurde ein Risikomanagement-Beauftragter benannt. Auch der Aufsichtsrat der Gesellschaft wirkt aktiv und kontinuierlich an der Entwicklung und Fortschreibung des Risikomanagement-Systems der LS telcom Firmengruppe mit.

Das Risikomanagement ist als kontinuierlicher Prozess in die Konzern-Steuerung und in das Berichtswesen integriert. Zum Nachweis der Funktionsfähigkeit des Risikomanagement-Systems werden die Ergebnisse der Erhebung und Bewertung von Risiken und die getroffenen Maßnahmen zur Bewältigung systematisch dokumentiert.

Neben den quartalsweisen Gesamt-Risikoberichten werden neu auftretende Risiken, die vom Risikomanagement-Beauftragten als wesentlich für die Unternehmensgruppe bzw. den betroffenen Geschäftsbereich eingestuft werden, unverzüglich in Form von Ad-hoc-Berichten an den Vorstand der LS telcom AG sowie den Leiter des betroffenen Segments gemeldet. Unterstützend zu diesem Risikoreporting werden zusätzliche Kommunikationsmaßnahmen wie z. B. Aufsichtsrats- und Vorstandssitzungen, Sitzungen der Segmentleiter/Prokuristen, Ergebnisberichte der Bereichsleiter sowie ein regelmäßiges Finanzberichtswesen eingesetzt.

2. Internes Kontrollsystem (IKS)

Das interne Kontrollsystem (IKS) ist ein die ganze Organisation umspannendes Netz, in das neben der Rechnungslegung auch weitere Geschäftsprozesse (z. B. Personalwesen, Lohnbuchhaltung, Einkauf, Vertrieb, Angebotserstellung, Projektimplementierung einschließlich der Abwicklung von Abnahmeprozeduren, Change Requests, Garantie- und Wartungsleistungen) mit ihren jeweiligen organisatorischen und technischen Abläufen eingebunden sind.

Ziel der von uns eingerichteten Methoden und Maßnahmen ist es, das Vermögen des Konzerns zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens sowie die Einhaltung der internen Vorgaben und der gesetzlichen Vorschriften sollen durch das installierte IKS gewährleistet werden.

Das konzernweit für alle wesentlichen Vorgänge geltende Vier-Augen-Prinzip, definierte Prozesse in allen wesentlichen Bereichen, das Controlling aller Gesellschaften sowie die Antizipation derjenigen Risiken, die die strategischen oder operativen Maßnahmen und damit die Realisierung von Wert- und Wachstumspotenzialen beeinträchtigen können, runden das System ab.

Darüber hinaus tragen die Nutzung von praxisbewährten und kontinuierlich aktualisierten Datenverarbeitungssystemen zusammen mit klar definierten Geschäftsprozessen für die Auftragsabwicklung, Buchhaltung, Reporting, das Personalwesen, den Vertrieb und den Einkauf sowie regelmäßige Schulungen der verantwortlichen Nutzer zur Qualitätssicherung bei.

Das im Konzern etablierte IKS fußt auf folgenden Prinzipien:

Transparenz: Für alle wesentlichen Prozesse sind Sollkonzepte etabliert, die es einem Außenstehenden ermöglichen, zu beurteilen, inwieweit Beteiligte konform zu diesem Sollkonzept arbeiten. Gleichzeitig wird dadurch die Erwartungshaltung der Organisationsleitung definiert.
Vier-Augen-Prinzip: Wesentliche Vorgänge bleiben nicht ohne Gegenkontrolle.
Funktionstrennung: Vollziehende (z. B. Abwicklung von Einkäufen), verbuchende (z. B. Finanzbuchhaltung) und verwaltende (z. B. Lagerverwaltung) Tätigkeiten, die innerhalb eines Unternehmensprozesses (z. B. Einkaufsprozess verstanden als Prozess von der Bedarfsermittlung bis zum Zahlungsausgang) vorgenommen werden, sind nicht in einer Hand vereinigt.
Mindestinformation: Mitarbeitern werden nur diejenigen Informationen zur Verfügung gestellt, die sie für ihre Arbeit brauchen. Dies schließt auch die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen bei IT-Systemen mit ein.

Der Vorstand der LS telcom Gruppe führt die einzelnen operativen Gesellschaften mithilfe effizienter Steuerungs- und Kontrollsysteme auf der Basis eines zentralen CRM-Systems und zusätzlicher Hilfswerkzeuge auf Microsoft Excel Basis (z. B. Umsatz- und Liquiditätsvorausschau).

Der Vertrieb, die zentrale Finanzabteilung und die verantwortlichen Mitarbeiter der Tochtergesellschaften informieren den Vorstand kontinuierlich und zeitnah über den Stand aktueller Vertriebschancen, Umsatz-, Zahlungseingangs- und Auftragszahlen. Diese Informationen werden zentral in einem CRM-System verdichtet und stehen dem Vorstand sowie, abhängig von den Zugriffsrechten, auch den zuständigen Mitarbeitern soweit zur Verfügung, wie diese solche Informationen zur Erledigung ihrer Aufgaben benötigen.

Rechnungslegungsbezogenes IKS

Der LS telcom Konzern verfügt über umfangreiche Strukturen, Systeme und Maßnahmen, welche die Effektivität und Sicherheit des Rechnungslegungsprozesses einschließlich der Erstellung von Einzel- und Konzern-Abschluss gewährleisten. Grundlage des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems ist die enge Zusammenarbeit zwischen den Geschäftsführern der Gesellschaften und dem Vorstand der LS telcom AG sowie den zentralen Abteilungen für Finanzen, Einkauf, Vertrieb, Personal und Recht.

Die Kontroll- und Berichtsstrukturen beginnen auf Ebene der Tochtergesellschaften und enden beim Vorstand, der regelmäßig über alle Entwicklungen informiert wird bzw. wesentlichen Maßnahmen zustimmen muss. Die konzernweit einheitliche Anwendung der aktuellsten IFRS-Standards, anderer relevanter rechtlicher Vorschriften und interner Richtlinien stellt LS telcom mittels verschiedener Instrumente sicher. Dazu gehören neben einer zentral vorgegebenen Bilanzierungsrichtlinie ein einheitlicher Kontenplan, ein konzernweit gültiger Terminplan für die Abschlusserstellung sowie verschiedene andere verbindliche Vorgaben.

Die Anwendung und Einhaltung der Kontrollsysteme und Bilanzierungsvorgaben innerhalb des Konzerns wird unter anderem von den lokalen Geschäftsführern und Abschlussprüfern sowie der zentralen Finanzabteilung und dem Konzern-Abschlussprüfer regelmäßig geprüft. Alle Verbundbeziehungen werden zudem regelmäßig zwischen den Gesellschaften abgestimmt.

Die Buchführung wird für alle Konzern-Unternehmen im Konsolidierungskreis durch die zentrale Finanzabteilung am Hauptsitz der LS telcom AG übernommen.

Für die Erstellung der Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen und des Konzern-Abschlusses ebenso wie für die Erstellung unterjähriger Finanzberichte für die Einzelunternehmen und den Konzern werden standardisierte und zentral administrierte IT-Systeme eingesetzt. Die im Rechnungswesen eingesetzten IT-Systeme sind gegen unbefugte Zugriffe geschützt. Zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung wird auf Funktionstrennung geachtet. Es sind außerdem auf den unterschiedlichen Prozessstufen verschiedene interne Kontrollen implementiert. Eine Vielzahl von Validierungen innerhalb der IT-Systeme unterstützt den Abschlussprozess.

3. Bestand des Konzerns ist gesichert

Die Gesamtrisikosituation im Konzern ist weiterhin überschaubar. Es ist derzeit nicht zu erwarten, dass sich bestandsgefährdende Risiken materialisieren. Neben den gesamtwirtschaftlichen Risiken, die sich in Folge der Finanz- bzw. Schuldenkrise oder des seit längerem niedrigen Ölpreisniveaus und den Auswirkungen dieser Krisen ergeben (z. B. regional abschwächende Wirtschaft oder auch starke kurzfristige Wechselkursschwankungen zwischen dem Euro und anderen für den Konzern relevanten Währungen), stellen die politischen Gegebenheiten im gesamten Mittleren Osten, einschließlich der Golfregion, das Kräftemessen Ost/West sowie auch die Flüchtlingsströme und ihre finanziellen und politischen Auswirkungen Risiken mit dem Potenzial dar, zumindest temporär zu starken Umsatzverwerfungen zu führen. Als weitere bedeutende Einzelrisiken sind die Verfügbarkeit ausreichend qualifizierter Mitarbeiter einerseits sowie die mögliche Abhängigkeit von externen Beratern andererseits zu sehen, um das mögliche Wachstum zu bewältigen. In allen Bereichen besteht aber eine effiziente Risikosteuerung, so dass insgesamt die Risiken im Konzern begrenzt und handhabbar sind.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder das interne Kontrollsystem noch das Risikomanagement-System absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht funktionieren oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.

4. Risiken der künftigen Entwicklung

Die vergangenen Jahre zeigten, dass LS telcom dem Einfluss diverser marktgegebener Risiken unterworfen ist. Unternehmerische Tätigkeit ist stets verknüpft mit Risiken, die für die nähere Zukunft geplante Investitionen, die geplante fortschreitende Internationalisierung und regionale Ausweitung des Marktes sowie die Markteinführung neuer Produkte in sich bergen.

In der nachfolgenden Tabelle werden zunächst die nachstehend erläuterten Risiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit, ihrer möglichen finanziellen Auswirkung und der daraus abgeleiteten Gesamtbeurteilung dargestellt.

Hierbei wird zwischen einer geringen, mittleren, hohen und sehr hohen Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. Schadenshöhe unterschieden, woraus sich die Gesamtbeurteilung ableiten lässt. Die Stufen reichen von einem zu beobachtenden Risiko über ein zu überwachendes Risiko hin zu einem wesentlichen Risiko. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen bzw. Schadenshöhe wird wie folgt differenziert:

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Klassifikation Schadenshöhe
Gering < TEUR 25
Mittel TEUR 25 bis TEUR 50
Hoch TEUR 50 bis TEUR 250
Sehr hoch TEUR 250 bis EUR 1 Mio.
Kritisch > EUR 1 Mio.

Zur besseren Differenzierung der Risikopotenziale wurde hier im Vergleich zu den Vorjahren die Klasse "Kritisch" eingeführt, der Risiken mit einer potenziellen Schadenshöhe über EUR 1 Mio. zugeordnet werden.

Die für die Bewertung der Risiken verwendeten Eintrittswahrscheinlichkeiten werden anhand der folgenden vier Kategorien quantifiziert:

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Klassifikation Eintrittswahrscheinlichkeit
Gering < 25 %
Mittel 25 % bis 50 %
Hoch 50 % bis 75 %
Sehr hoch > 75 %

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der relevanten Risiken mit ihren jeweiligen Einschätzungen:

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Risiko Qualitative Eintrittswahrscheinlichkeit Mögliche finanzielle Auswirkung Gesamtbeurteilung
Schneller technologischer Wandel mittel sehr hoch überwachen
Softwaresicherheit hoch sehr hoch wesentlich
Internationalisierung hoch sehr hoch wesentlich
Projektrisiken hoch kritisch wesentlich
Netzaufbau mit neuen Funktechnologien mittel sehr hoch überwachen
Preisdruck mittel sehr hoch überwachen
Wettbewerb hoch sehr hoch wesentlich
Mitarbeiterfluktuation - Personalressourcen mittel sehr hoch überwachen
Risiken durch globale Marktverwerfungen (Finanzmarkt- bzw. Schuldenkrise; Ölpreisverfall) sehr hoch sehr hoch wesentlich
Finanzwirtschaftliche Risiken
Preis- und Währungsrisiko hoch sehr hoch wesentlich
Ausfallrisiko gering sehr hoch überwachen
Cashflow- und Liquiditätsrisiko hoch kritisch wesentlich
Risiken der eigenen Geldanlage gering hoch beobachten

Die dargestellten Risiken werden im Folgenden detailliert erläutert:

Schneller technologischer Wandel

Die Märkte, in denen LS telcom agiert, sind durch raschen technologischen Wandel, veränderte Anforderungen und Präferenzen der Anwender und Kunden, häufige Neueinführungen von Produkten und Dienstleistungen sowie sich weiterentwickelnde Standards und Praktiken gekennzeichnet. Der zukünftige Erfolg von LS telcom wird davon abhängen, bestehende Produkte kontinuierlich zu verbessern und diese zeitgerecht zu wettbewerbsfähigen Preisen zu entwickeln und einzuführen. Diese neuen Produkte müssen sich an den immer komplexeren und unterschiedlicheren Bedürfnissen der Kunden orientieren sowie dem technologischen Fortschritt und den sich weiterentwickelnden Standards und Praktiken Rechnung tragen.

Softwaresicherheit

Die wirtschaftliche Grundlage eines Konzerns, der Software entwickelt, liegt in den Quellcodes bereits entwickelter oder in der Entwicklung befindlicher Software. Aber auch die Rahmenprodukte der Softwareentwicklung wie Konzeption und Dokumentation zu den Softwareprodukten sind eine wesentliche Grundlage der Geschäftstätigkeit. Trotz umfangreicher getroffener Sicherheitsvorkehrungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch Versagen technischer Systeme oder menschliches Fehlverhalten wertvolle Teile des Datenbestands verloren gehen.

Internationalisierung

Der Konzern plant, in den nächsten Jahren seine Präsenz im nationalen und internationalen Markt durch entsprechende Kooperationen oder Kapitalbeteiligungen weiter auszubauen. Obwohl derartige Maßnahmen gewissenhaft vorbereitet werden, begründen sie ein unternehmerisches Risiko. Sie könnten sich aufgrund verschiedener Ursachen entgegen den Erwartungen als weniger rentabel oder für die Expansionsstrategie des Konzerns nicht geeignet erweisen. Daneben besteht die Gefahr, dass z. B. akquirierte Unternehmen nicht erfolgreich in die bestehenden Geschäftsbereiche des Konzerns integriert werden können.

Projektrisiken

Ziel von LS telcom ist es, in Zukunft vermehrt Umsatz mit Standardprodukten zu realisieren. Allerdings wird voraussichtlich auch im kommenden Geschäftsjahr 2017/2018 ein erheblicher Anteil des Umsatzes aus mehreren größeren Projekten erzielt werden. Eine zeitliche Verschiebung innerhalb der Projekt-Implementierungspläne, Änderungen der politischen Lage oder der Sicherheitslage eines Landes (Verschiebung von Lizenzausschreibungsverfahren, Unruhen, Seuchengefahr etc.), in dem ein Projekt durchgeführt wird, oder Änderungen in der strategischen Planung von Kunden können deshalb durchaus einen gewichtigen Einfluss auf die zeitliche Realisierung von Umsätzen haben. Außerdem können zwischen der Auftragserteilung und der endgültigen Teil- oder Endabrechnung eines Auftrags längere Zeiträume liegen, in denen LS telcom in Vorleistung tritt und das Bonitätsrisiko der Kunden sowie aufgrund der teilweise langen Projektlaufzeiten ein gewisses Wechselkursrisiko tragen muss. Die LS telcom AG schließt Verträge zwar vorzugsweise in Euro ab, jedoch machen die Tochtergesellschaften üblicherweise Geschäfte in den Währungen ihrer Länder. Das bedeutet, dass erhebliche Umsatzanteile mittlerweile speziell in US-Dollar, kanadischen Dollar und südafrikanischen Rand erwirtschaftet werden. Oftmals muss aufgrund von Ausschreibungsvorgaben auch eine Vergütung in US-Dollar oder anderen, Schwankungen unterliegenden Fremdwährungen mit Kunden vereinbart werden (dazu ausführlich im Abschnitt "Finanzwirtschaftliche Risiken").

Nach Einführung der neuen Klasse "kritische" Risiken mit möglichen Schadenshöhen größer EUR 1 Mio. wurde dieses Risiko entsprechend neu als "kritisch" eingeordnet.

Netzaufbau mit neuen Funktechnologien

Die erfolgreiche Vermarktung der Produkte für Netzbetreiber (Dienstleistungen, Soft- und Hardware) wird auch im Geschäftsjahr 2017/2018 stark von den Telekommunikationsmärkten abhängen. Neben dem Risiko, dass sich das Marktumfeld nicht entsprechend dem erwarteten positiven Trend fortentwickelt und in neue Funknetze und Technologien nur schleppend investiert wird, besteht hier das Risiko, dass Produkte trotz umsichtiger Planung und Erhebungen im Vorfeld nicht auf die erwartete Akzeptanz im Markt stoßen.

Preisdruck

Der starke Wettbewerb kann in gewissen Marktbereichen zu Preisdruck führen und damit die Umsätze und Margen reduzieren. LS telcom war aufgrund der breiten Produktbasis und guten Liquiditätslage zwar in der Vergangenheit in der Lage, solche Preiskämpfe durchzufechten; eine Fortführung solcher Preiskämpfe über längere Zeit würde allerdings das Betriebsergebnis in Zukunft nachteilig beeinflussen.

Wettbewerb

Der Softwaremarkt für Netzbetreiber und Regulierungsbehörden ist dem Wettbewerb ausgesetzt. Zwar bewegt sich die LS telcom Firmengruppe mit ihren Produktlösungen in einem recht heterogenen Wettbewerbsumfeld; einige Wettbewerber verfügen in Teilbereichen jedoch ebenfalls über langjährige Erfahrung bei der Entwicklung und Vermarktung von Software sowie über erhebliche Marktanteile.

Mit dem Geschäftssegment "Hardwarenahe Systeme" positioniert sich die LS telcom Firmengruppe mit komplementären Systemlösungen im Vergleich zu marktgängigen Produkten etablierter Unternehmen. Sollte sich der Markt auch für diese etablierten Unternehmen als ausreichend attraktiv zeigen und es LS telcom nicht gelingen, durch technologischen Vorsprung diese auf Distanz zu halten, könnte dies die Geschäftsentwicklung des LS telcom Konzerns nachteilig beeinflussen.

Mitarbeiterfluktuation - Personalressourcen

Eine gute wirtschaftliche Lage in Deutschland erhöht das Risiko, dass insbesondere erfahrene Mitarbeiter am Hauptsitz des Konzerns abgeworben werden könnten und dadurch relevantes Wissen dem Konzern entzogen werden könnte. Die LS telcom AG und ihre Tochtergesellschaften werden wie in der Vergangenheit bestrebt sein, die Arbeitsplätze sowie die Vergütung der Mitarbeiter entsprechend attraktiv zu gestalten, um der Mitarbeiterfluktuation entgegen zu wirken. Dies kann effektiv zu einer Erhöhung der Personalaufwendungen führen und trägt das Risiko einer Margenminderung in sich. Es besteht jedoch andernfalls in diesem Zusammenhang das Risiko von Know-how-Verlust.

Ein höherer Auftragsbestand und Termindruck stellt den Konzern nicht nur vor die Herausforderung, bestehende Personalressourcen optimal einzusetzen, sondern fordert zudem an bestimmten Management-Positionen mehr Kapazität, um die vertraglichen Kundenerwartungen verlässlich erfüllen zu können. Diesem Erfordernis lässt sich durch Beauftragung externer Berater nachkommen, allerdings kann dies, sofern diese nicht anfänglich in der Kalkulation mit eingeplant wurden, zu erhöhten Kosten und entsprechender Margenschmälerung führen. Ebenso besteht hier die Gefahr einer gewissen Know-how-Abhängigkeit und einer deutlich längeren als der ursprünglich geplanten Beauftragungsnotwendigkeit, verbunden mit den damit einhergehenden höheren Aufwendungen.

Risiken durch globale Marktverwerfungen (Finanzmarkt- bzw. Schuldenkrise; Ölpreisverfall)

Die Krise an den Finanzmärkten und die Schuldenkrise haben den Geschäftsverlauf des Konzerns zwar in den letzten Geschäftsjahren nur unwesentlich über die starken Währungsschwankungen des Euro im Vergleich zu Fremdwährungen beeinflusst, jedoch in den Jahren 2008/2009 Auswirkungen hinsichtlich der Vergabe von Projekten gezeigt. Sollten Kunden aus der Privatwirtschaft oder auch staatliche Kunden, wie Ministerien und Regulierungsbehörden, durch eine weitere Verschärfung dieser Krise unter finanziellen Druck geraten und Aufträge zurückziehen bzw. die Erteilung und Umsetzung von Projekten verschieben, hätte dies sehr negative Auswirkungen auf das Geschäft der LS telcom Firmengruppe.

Ähnliche Auswirkungen erfährt die Unternehmensgruppe derzeit auch aufgrund des Ölpreisverfalls, der seit dem Herbst 2014 in zahlreichen Ländern zu Budgetkürzungen, verstärktem Preisdruck und insbesondere auch zu Verzögerungen in Vergabeverfahren geführt hat. Die Produkte des Konzerns wirken grundsätzlich positiv auf den Staatshaushalt und versprechen einen sehr schnellen Rückfluss investierter Mittel. Insofern sollte der Bedarf auch unter erschwerten finanziellen Rahmenbedingungen gut zu vermitteln und sollten die Produkte absetzbar sein.

Allerdings könnten anhaltende Budgetkürzungen aufgrund des Ölpreisverfalls dazu führen, dass die Investitionsbereitschaft in den jeweiligen Ländern auch auf längere Sicht abnimmt und Projekte, die beauftragt werden, auf der Basis weniger attraktiver Finanzierungskonditionen zustande kommen. Beides wäre in Anbetracht der Relevanz der erdölfördernden Länder für das Geschäft des Konzerns sehr nachteilig.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Die finanzwirtschaftlichen Risiken, denen die LS telcom Firmengruppe ausgesetzt ist, umfassen vor allem Marktpreisrisiken (Devisenkurse, Preisrisiken), Ausfall- und Liquiditätsrisiken. Bedingt durch die weltweiten Geschäftsaktivitäten des Konzerns kommt den Devisenkursschwankungen von südafrikanischem Rand, US-Dollar und kanadischem Dollar gegenüber dem Euro besondere Bedeutung zu.

a) Preis- und Währungsrisiko

Die LS telcom Firmengruppe ist aufgrund ihrer internationalen Geschäftstätigkeit Preis- und Währungsschwankungen ausgesetzt. Diese Risiken können, soweit sie die Abwicklung von Projekten betreffen, bereits kalkulatorisch und über geeignete vertragsgestalterische Maßnahmen in Projektverträgen weitgehend eingegrenzt werden. In Einzelfällen, d. h. insoweit diese aufgrund eines entsprechenden Projektvolumens eine maßgebliche Größenordnung annehmen, werden solche Risiken zudem durch Sicherungsgeschäfte begrenzt. Sicherungsgeschäfte werden über die Hausbanken des Unternehmens abgeschlossen, wobei marktgängige derivative Finanzinstrumente (Devisentermin- oder Devisenswapgeschäfte) zum Einsatz kommen. Im Geschäftsjahr 2016/2017 bestand kein Bedarf, Projekte über Devisentermingeschäfte abzusichern. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Devisentermingeschäfte.

b) Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher maximal jeweils in Höhe des Zeitwerts der Forderung an den jeweiligen Schuldner. Das tatsächliche Ausfallrisiko im Geschäft mit Kunden wird als gering eingestuft, da LS telcom vorrangig Endkunden mit erstklassiger Bonität bedient und in Zweifelsfällen durch vertragliche Gestaltung (geeignete Zahlungsbedingungen; Rückabsicherung bei Lieferanten) die Minimierung dieses Risikos derart sicherstellt, dass wenigstens aufwands- und kostenseitig kein substantieller Schaden bei der LS telcom verbleibt.

c) Cashflow- und Liquiditätsrisiken

Eine kontinuierlich gepflegte und überwachte Liquiditätsvorausschau und vorhandene Kreditlinien gewährleisten eine jederzeit ausreichende Liquiditätsversorgung der LS telcom Firmengruppe. Des Weiteren pflegt die LS telcom AG eine offene und vertrauensvolle Kommunikation mit ihren Hausbanken, so dass weitere Möglichkeiten zur Unternehmensfinanzierung gegeben sind.

Aufgrund der rückläufigen Liquidität sowie der möglichen finanziellen Auswirkung von Projektverschiebungen wurde dieses Risiko höhergestuft: es erfolgte bezüglich der qualitativen Eintrittswahrscheinlich eine Höherstufung von "mittel" auf "hoch", zudem wurde diese Risiko in die Klasse kritischer Risiken aufgenommen und in der Beurteilung auf "wesentlich" hochgesetzt.

d) Risiken der eigenen Geldanlage

Anlagen werden von der LS telcom AG derzeit ausschließlich auf Tages- und Festgeldkonten getätigt, wobei die Gelder auf mehrere unabhängige Banken verteilt angelegt werden. Die südafrikanische Tochter nutzte außerdem auch temporär erstklassige Geldmarktfonds als Anlagemöglichkeit. Durch diese Form der Anlage ist ein hohes Maß an Anlagesicherheit gewährleistet, obgleich auch damit, wie in jüngster Vergangenheit durch die Finanzkrise gezeigt wurde, das Verlustrisiko nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Sollte dieses aufgrund des Ausfalls einer Bank und den gleichzeitigen Ausfall ihres Sicherungsfonds eintreten, so könnte das einen erheblich negativen Einfluss auf das Betriebsergebnis und die Vermögenslage der LS telcom Firmengruppe haben. Zusätzlich könnte eine Verschärfung der Geldmarktpolitik der EZB der aktuellen Anlagestrategie zuwider laufen, da Negativzinsen den Kapitalstock angreifen.

B. PROGNOSEBERICHT

Chancen der künftigen Entwicklung

Die sich aktuell in dem für den Konzern relevanten Markt bietenden Potenziale und Chancen zur künftigen Geschäftsentwicklung der Firmengruppe werden im Wesentlichen von den Themen Umnutzung von Frequenzspektrum für die Breitbandversorgung, Netze für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Funklösungen für das Internet der Dinge, Automotive-Anwendungen und komplexe Kommunikationsanwendungen für die Industrie 4.0 mit all ihren Vertikalmärkten bestimmt. Diese sollten im aktuellen Geschäftsjahr und den Folgejahren für eine stabile Nachfrage in unserem Marktsegment sorgen.

Der Vorstand ist von der Richtigkeit der strategischen Ausrichtung des Konzerns und seiner Produkte auf diese Geschäftsfelder und Themen überzeugt. Die hohen Investitionen und Vorleistungen, die in den vergangenen Jahren in entsprechende Produktentwicklungen und Markterschließungsmaßnahmen geflossen sind und die Finanzzahlen der letzten Geschäftsjahre stark belastet haben, werden sich letztlich für die gesamte Firmengruppe auszahlen. Das Produktangebot des Konzerns passt zu den aktuellen und auch künftig absehbaren Forderungen des Marktes, so dass der Vorstand den Konzern gut aufgestellt sieht und an dessen mittel- und längerfristigem Erfolg nicht zweifelt.

Nach wie vor stehen über diverse großvolumige und ertragsstarke Projekte noch Vergabeentscheidungen an, wobei über den Zeitpunkt diesbezüglicher Zuschlagsentscheidungen und Beauftragungen, insbesondere unter Berücksichtigung der bereits erfahrenen Verzögerungen, keine gesicherten Aussagen getroffen werden können. Es wurde jedoch bereits über einige der genannten Projekte grundlegendes Einvernehmen erzielt, weshalb der Vorstand noch im laufenden Geschäftsjahr 2017/2018 mit weiteren größeren Beauftragungen rechnet, die die Geschäftsentwicklung maßgeblich positiv beeinflussen sollten.

Die durch die derzeitige weltpolitische Situation, insbesondere die latente Instabilität im Mittleren Osten, gegebenen Risiken dürfen, was unvorhersehbare Verzögerungen bei der Auftragserteilung in Projektanbahnungen und Beschaffungsverfahren anbelangt, sicherlich nicht unterschätzt werden. Es sollte an dieser Stelle jedoch betont werden, dass die vorherrschende Unsicherheit auf der Zeitschiene bezüglich Vergabeentscheidungen für neue Aufträge und der Auflösung des Angebotsstaus, nicht die mittel- und langfristigen positiven Perspektiven und Geschäftschancen des Konzerns schmälert, allerdings möglicherweise weiteres Wachstum und Geschäftserfolge verzögern könnte.

Auf die einzelnen Berichtssegmente bezogen treffen die im Geschäftsbericht des Vorjahres ausgeführten Chancen bzgl. der künftigen Geschäftsentwicklung unverändert zu:

Im Beratungsgeschäft behauptet sich die LS telcom national und international sehr gut. Der Vorstand sieht nach wie vor sehr gute neue Geschäftsmöglichkeiten im Umfeld der Digitalisierung bzw. Neuinstallation von PMR-Funknetzen für sicherheitsrelevante Behörden, ebenso im Zusammenhang mit der Einführung von digitaler Funktechnologie für Betriebsfunknetze von Transport-, Versorgungs- und Industrieunternehmen. Wachstumspotenzial bietet sich im Dienstleistungsbereich unter anderem im Bereich der speziellen Objektfunkversorgung (z. B. Versorgung von Tunneln für U-Bahn-Funk, Versorgung von Stadien etc.), die immer noch voranschreitende Digitalisierung des terrestrischen Rundfunks speziell in Asien und in Afrika sowie auch im höherwertigen strategischen Beratungsbereich zur allgemeinen Nutzung des Funkfrequenzspektrums.

Im Kernmarkt für LS telcom, der Frequenzverwaltung und dem Spektrum-Management, bestehen sehr gute Möglichkeiten zur Realisierung weiteren Wachstums. Der Haupttrend in diesem Kundenbereich geht unvermindert weiter in Richtung noch stärker integrierter Systeme und hochautomatisierter, webbasierter Dienste. Hervorragende Referenzprojekte für das sogenannte e-Licensing von Regulierungsbehörden sichern LS telcom hier aktuell eine führende Stellung im Wettbewerb.

Nach Abschluss einiger größerer mehrjähriger Verträge mit Behörden zur Implementierung von sogenannten Enterprise-Systemlösungen in den beiden Vorjahren kann davon ausgegangen werden, dass darauf aufbauende Nachfolge- und Wartungsprojekte die LS telcom Firmengruppe auch in den kommenden Geschäftsjahren beschäftigen werden. Es zeichnen sich daneben für das neue Geschäftsjahr weitere Systemprojekte für nationale Frequenzmanagement-Systeme ab. Neue Funktechnologien sowie neue Regelwerke der EU und der ITU sind daneben wie in der Vergangenheit weitere "Motivatoren" für Neugeschäft, Systemanpassungen und -erweiterungen.

Speziell aufbauend auf dem Kundenstamm aus diesem Teilmarkt rechnet sich der Konzern auch Zusatzgeschäft mit neuen Hardware-Produkten zur messtechnischen Unterstützung der Frequenzverwaltung und Funküberwachung aus. Auch das Kundenumfeld der nicht-zivilen Nutzung, d. h. der militärische Markt und das Umfeld der Inneren Sicherheit, bietet nach wie vor ebenfalls gute Möglichkeiten für neues Wachstum. Insbesondere in kombinierten Projekten, bestehend aus Geräten und Software, liegen unvermindert gute Chancen für LS telcom, sich zu etablieren und die Geschäfte weiter auszubauen.

Voraussichtliche Geschäftsentwicklung

Ungeachtet der negativen Entwicklung im Geschäftsjahr 2016/2017 erscheinen die Aussichten für das Geschäftsjahr 2017/2018 und die weitere Zukunft nicht schlecht.

Der derzeit im Konzern vertraglich insgesamt gesicherte Auftragsbestand beträgt EUR 38,2 Mio. (i. V. EUR 27,0 Mio.), wobei unbefristet laufende Wartungsverträge lediglich mit einer maximalen Restlaufzeit von zwölf Monaten und langfristige Rahmenverträge maximal mit den während ihrer Laufzeit realistisch zu erwartenden Abrufvolumina berücksichtigt wurden. Diese Auftragslage des Konzerns kann in Anbetracht der hochwahrscheinlichen kurzfristigen Auftragserwartungen als befriedigend eingestuft werden. Der Auftragsbestand setzt sich sowohl aus noch abzuarbeitenden Projektverträgen als auch aus wiederkehrendem Geschäft (bspw. Wartungsverträge) zusammen, wobei letzteres jährlich derzeit ca. EUR 11,0 Mio. beträgt, aufgrund der in der Vergangenheit abgeschlossenen Projekte kontinuierlich zunimmt und so für eine steigende Grundlast und Stabilität sorgt.

Neben diesen vertraglich mittel- bis längerfristig als gesichert zu wertenden Geschäften werden auch signifikante Umsatzanteile aus Rahmenverträgen erwirtschaftet. Hierbei existiert zwar ein vertraglicher Rahmen, es erfolgen jedoch kurzfristige Leistungsabrufe und es bestehen keine längerfristigen Abnahmegarantien. Vor allem die Geschäfte der südafrikanischen Tochter und die Dienstleistungen der US-Tochter RadioSoft basieren auf dieser Art von Kundenbeziehungen. Aus Erfahrungswerten kann davon ausgegangen werden, dass mit den bestehenden, langjährigen Kunden mit sehr hoher Sicherheit nachhaltig Abrufe von im Minimum EUR 4,7 Mio. p. a. erfolgen werden. In den hier insgesamt und auf 12-Monatssicht angegebenen Umsatzerwartungen sind keine Forderungen aus Fertigungsaufträgen enthalten.

Aus dem vertraglich gesicherten Auftragsbestand ist bei planmäßiger Abarbeitung für das laufende Geschäftsjahr 2017/2018 ein Umsatz von EUR 23,3 Mio. (i. V. EUR 21,0 Mio.) abgesichert.

In Anbetracht der in der Vergangenheit erarbeiteten und nach wie vor sehr aussichtsreichen Geschäftschancen, sowohl für bestehende Produkte des LS telcom Konzerns als auch für aktuelle Neuentwicklungen, sieht der Vorstand trotz der vorgenannten Unsicherheit auf der Zeitschiene die mittel- und langfristigen positiven Perspektiven und Geschäftschancen des Konzerns grundsätzlich ungeschmälert. Der Vorstand geht deshalb weiter davon aus, dass der derzeit sehr hohe Angebotsbestand des Konzerns in naher Zukunft in einer erheblichen Zunahme des Auftragsbestands münden und weiteres Wachstum ermöglichen wird.

Im neuen Geschäftsjahr 2017/2018 erwartet der Vorstand, im Konzern wieder ein deutlich positives Betriebsergebnis (EBIT) in der Größenordnung von mindestens EUR 1 Mio. bei einem Umsatz von über EUR 34 Mio. erzielen zu können. Das Management rechnet auf längere Frist, aufbauend auf die in den Vorjahren erbrachten signifikanten Vorleistungen bei Produktneuentwicklungen und Markterschließungen, mit guten Wachstumschancen für den Konzern. Zur Förderung der Profitabilität hat der Vorstand auf Konzern-Ebene ein Maßnahmenbündel zur Kostenreduktion beschlossen, das schrittweise im Verlauf des Geschäftsjahres 2017/2018 umgesetzt wird und in seiner vollen Entfaltung auf Konzern-Ebene ab Beginn des Geschäftsjahres 2018/2019 zu jährlichen Einsparungen von ca. EUR 1 Mio. gegenüber den aktuellen Aufwendungen führen wird.

IV. BERICHTERSTATTUNG GEMÄSS § 315 ABS. 4 HGB

1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das Grundkapital betrug zum 30. September 2017 unverändert EUR 5.335.000,00. Es ist eingeteilt in 5.335.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stammstückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR pro Aktie und voll einbezahlt.

2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Jede Aktie gewährt gemäß § 14 der Satzung eine Stimme.

3. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital

Zum Ende des Geschäftsjahres bestanden die folgenden Beteiligungen mit über 10 % der Stimmrechte:

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Beteiligte Person oder Gesellschaft Anzahl an Stimmrechten Anteil an Stimmrechten Zeitraum der Beteiligung
Dr. Manfred Lebherz 1.537.862 28,83 % Bis heute
Dr. Georg Schöne 1.614.445 30,26 % Bis heute

4. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

5. Art der Stimmrechtskontrolle im Falle von Arbeitnehmerbeteiligungen

Eine Stimmrechtskontrolle für den Fall, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, ist dem Vorstand nicht bekannt.

6. Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über Satzungsänderungen

Die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder erfolgt gemäß § 84 AktG. Satzungsänderungen werden durch die Hauptversammlung gemäß §§ 133 und 179 AktG vorgenommen.

Die Hauptversammlung hat in § 11 Abs. 2 der Satzung von der in § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, dem Aufsichtsrat die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung der Satzung betreffen, zu übertragen.

7. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien

Ausgabe von Aktien

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der LS telcom AG vom 9. März 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. März 2022 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 2.667.500,00 zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2017").

Das genehmigte Kapital beträgt zum 30. September 2017 EUR 2.667.500,00.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen;
bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals sind andere Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind. Auf die 10 %-Grenze sind ferner Aktien anzurechnen, für die aufgrund von Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Options- oder Wandlungsrecht, eine Options- oder Wandlungspflicht oder zugunsten der Gesellschaft ein Aktienlieferungsrecht besteht;
bei einer Kapitalerhöhung zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der LS telcom AG und ihrer verbundenen Unternehmen (Belegschaftsaktien), wenn der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 5 % des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung.

Von den vorstehend erteilten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand nur in solchem Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 20 % des Grundkapitals nicht überschreitet (20 %-Grenze), und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 20 %-Grenze anzurechnen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2017 festzulegen.

Rückkauf von Aktien

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der LS telcom AG vom 13. März 2014 wurde der Vorstand zum Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG) unter Ausschluss des Erwerbsrechts der Aktionäre ermächtigt, und zwar nach folgender Maßgabe:

a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien von bis zu insgesamt 10 % des bei Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen.

b) Der Erwerb von eigenen Aktien erfolgt über die Börse oder im Rahmen eines öffentlichen Kaufangebots der Gesellschaft an sämtliche Aktionäre. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Schlusskurs für die Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb eigener Aktien bzw. im Falle eines öffentlichen Kaufangebots vor dem Tag der Veröffentlichung des öffentlichen Kaufangebots um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot kann das Volumen des Angebots begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden.

c) Die Ermächtigung wird zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erteilt, insbesondere zu den folgenden Zwecken:

zur Nutzung der eigenen Aktien als Akquisitionswährung beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen durch die Gesellschaft;
zur Einziehung der Aktien;
um die betreffenden Aktien Arbeitnehmern der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen zum Erwerb anzubieten.

d) Die Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien hat grundsätzlich über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Angebots zu erfolgen.

Die Gesellschaft wird aber ermächtigt, eine andere Form der Veräußerung vorzunehmen, soweit dies im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist, um die Aktien wie folgt zu verwenden:

zur Nutzung der eigenen Aktien als Akquisitionswährung beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen durch die Gesellschaft;
um die betreffenden Aktien Arbeitnehmern der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen zum Erwerb anzubieten.

In diesen Fällen ist das Erwerbsrecht der Aktionäre ausgeschlossen und darf der Veräußerungspreis für eine Aktie der Gesellschaft (ohne Veräußerungsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen vor der Veräußerung der eigenen Aktien bzw. vor dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Veräußerung der eigenen Aktien nicht wesentlich unterschreiten.

e) Der Vorstand wird weiter ermächtigt, eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall berechtigt, die Angabe der Anzahl der Aktien in der Satzung anzupassen.

f) Die Ermächtigungen gemäß vorstehenden lit. d) und e) können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.

g) Die Ermächtigung wurde am 1. Mai 2014 wirksam und gilt bis zum 12. März 2019. Die in der Hauptversammlung am 4. März 2010 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde mit Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung aufgehoben.

8. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen

Es liegen zum Bilanzstichtag keine diesbezüglichen Vereinbarungen vor.

9. Entschädigungsvereinbarungen

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, bestehen nicht.

V. GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS GEMÄSS § 315 ABS. 2 NR. 4 HGB

Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes. Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine fixe Vergütung, die Sachzuwendungen, insbesondere die Überlassung von Dienstwagen, enthält. Durch die fixen Bestandteile ist eine Grundvergütung gewährleistet, die es dem Vorstandsmitglied gestattet, seine Amtsführung an den wohlverstandenen Interessen des Unternehmens und den Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns auszurichten, ohne in Abhängigkeit von lediglich kurzfristigen Erfolgszielen zu geraten. Daneben beinhalten die Dienstverträge (Stand 30. September 2017) eine erfolgsabhängige variable Sondervergütung, die vom wirtschaftlichen Ergebnis des Konzerns für das jeweilige Geschäftsjahr abhängt, sowie eine rollierende Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung.

1. Aufsichtsrat und Vorstand

Dem Aufsichtsrat gehören an die Herren:

Dr. Winfried Holtermüller (Vorsitzender), Rechtsanwalt, Stuttgart
Prof. Dr. Werner Wiesbeck (stellv. Vorsitzender), Professor für Höchstfrequenztechnik und Elektronik, Keltern
Dipl.-Finw. Karl Hensinger, Finanzwirt, Laupheim

Mandate der Aufsichtsratsmitglieder in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG bestehen nicht.

Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016/2017 Bezüge in Höhe von insgesamt EUR 67.165,42 (i. V. TEUR 69).

Diese Bezüge verteilen sich auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrates wie folgt:

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• Dr. Winfried Holtermüller EUR 25.000,00
• Prof. Dr. Werner Wiesbeck EUR 20.924,46
• Dipl.-Finw. Karl Hensinger EUR 21.240,96

Für Beratungstätigkeiten außerhalb ihrer Aufsichtsratstätigkeit wurden im Berichtsjahr ebenso wie im Vorjahr keine Honorare an die Mitglieder des Aufsichtsrates bezahlt. Der Kanzlei Schelling & Partner, der der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Holtermüller als Partner angehört, wurden für diverse Beratungsleistungen EUR 4.770,00 (i. V. TEUR 13) vergütet.

Zum 30. September 2017 hielten die Mitglieder des Aufsichtsrates, wie im Vorjahr, 14.546 Stückaktien.

Vorstandsmitglieder sind:

Dr. Manfred Lebherz (Sprecher und Vorstand Finanzen, Investor Relations, Vertrieb), Lichtenau
Dr. Georg Schöne (Vorstand Forschung & Entwicklung, Personal, strategische Entwicklung Soft- und Hardwaresysteme), Lichtenau
Dipl.-Ing. Roland Götz (Vorstand Consulting, Engineering Services, strategische Entwicklung Beratungsdienstleistungen), Rheinmünster

Zum Bilanzstichtag wurden von den Mitgliedern des Vorstands folgende Stückaktien gehalten:

Dr. Manfred Lebherz

1.537.862 Stückaktien (i. V. 1.537.862)
Dr. Georg Schöne

1.614.445 Stückaktien (i. V. 1.614.445)
Dipl.-Ing. Roland Götz

4.148 Stückaktien (i. V. 4.148)

Mandate der Vorstandsmitglieder in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 2 AktG bestehen nicht.

2. Vergütungsbericht

Zuständigkeit, Zielsetzung und Struktur der Vergütung des Vorstands

Die Festlegung von Struktur und Höhe der Vergütung des Vorstands der LS telcom AG erfolgt durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat berät zudem über die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand und überprüft dieses regelmäßig.

Zielsetzung des Vergütungssystems für den Vorstand ist es, die Vorstandsmitglieder gemäß ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei durch eine hohe Variabilität die gemeinsame und persönliche Leistung des Vorstands sowie den Unternehmenserfolg deutlich und unmittelbar zu berücksichtigen.

Dazu weist das Vergütungssystem im Einzelnen eine fixe Grundvergütung sowie eine variable Vergütung auf. Um die Wettbewerbsfähigkeit und Angemessenheit der Vorstandsvergütung sicherzustellen, werden dessen Struktur, die einzelnen Komponenten und die Gesamtvergütung regelmäßig vom Aufsichtsrat überprüft.

Die Vergütung des Vorstands setzte sich im Geschäftsjahr 2016/2017 aus den folgenden Komponenten zusammen:

eine fixe Grundvergütung sowie erfolgsunabhängige Nebenleistungen als Zusatzvergütungen (steuerpflichtige Vergütungsanteile für Direktversicherung und Zuschüsse zur Rentenversicherung), ausbezahlt in zwölf Monatsraten,
Sachzuwendungen, insbesondere die Überlassung jeweils eines Dienstwagens zur geschäftlichen und privaten Nutzung sowie weiterer Gegenstände, die die ortsunabhängige, ständige Erreichbarkeit der Vorstände sicherstellen,
eine variable Vergütung, die sich nach einem prozentualen Anteil am Konzern-Ergebnis der Gesellschaft richtet und der Höhe nach gedeckelt ist,
eine der Höhe nach limitierte variable Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung, die sich bei Gewährung virtueller Aktienoptionen aus der Aktienkursentwicklung über einen Zeitraum von jeweils drei Jahren bis sechs Jahren für verschiedene Tranchen im Vergleich zu einem Basispreis ermittelt und in bar ausbezahlt wird (die Bewertung dieser aktienkursabhängigen Vergütung erfolgt auf der Basis eines Binomialmodells),
eine variable Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung, die über einen rollierenden Zeitraum von drei Jahren auf der Erreichung einer bestimmten Mindest-Konzern-Eigenkapitalrendite beruht und der Höhe nach limitiert ist.

Die Gesellschaft unterhält ferner eine Unfallversicherung sowie eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung (D&O Versicherung), in der auch die Mitglieder des Vorstands versichert sind und die eine Selbstbeteiligung entsprechend der durch den jeweiligen Vorstand gehaltenen Anteile an der LS telcom AG vorsieht. Als weitere Nebenleistung erhält der Vorstand seine Reisekosten für Dienstreisen, die Kosten für die Bewirtung von Geschäftspartnern und sonstige betrieblich bedingte Auslagen nach Beleg erstattet.

Reale Aktienoptionsprogramme oder andere wertpapierorientierte Anreizsysteme bestanden für das abgelaufene Geschäftsjahr nicht.

Höhe der Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2016/2017

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von der LS telcom AG im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt worden sind. Die Gesamtbezüge für den Vorstand berechnen sich aus der Summe aller Vergütungen in bar und in geldwerten Vorteilen aus Sachbezügen. Letztere enthalten im Wesentlichen die Bereitstellung von Dienstfahrzeugen.

Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurden Gehaltsaufwendungen für den Vorstand in Höhe von insgesamt TEUR 814 (i. V. TEUR 949) erfasst. Davon betreffen TEUR 785 (i. V. TEUR 799) fixe, erfolgsunabhängige Vergütungen und TEUR 29 (i. V. TEUR 150) variable erfolgsbezogene Vergütungsanteile. Im Berichtsjahr wurden TEUR 29 (i. V. TEUR 82) dieser variablen Anteile im Aufwand lediglich als Zuführungen zu Rückstellungen im Geschäftsjahr für mögliche langfristige Vergütungsverpflichtungen erfasst, die sich in den künftigen ein bis vier Jahren aufgrund der langfristigen Bonusregelungen der Vorstandsverträge (virtuellen Aktienoptionen und Eigenkapitalrendite-Kriterien) ergeben können. Der Wert basiert auf Prognoserechnungen. Abhängig vom Geschäfts- und Kursverlauf wird dieser Betrag entsprechend jährlich angepasst werden und stellt nicht zwingend den an das jeweilige Vorstandsmitglied letztlich auszuzahlenden Betrag dar.

Die im Geschäftsjahr 2016/2017 als Aufwand erfasste Vorstandsvergütung (in Klammern Vorjahresangaben) verteilt sich auf die Mitglieder des Vorstands wie folgt:

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Angaben

in EUR
Dr. Manfred Lebherz Dr. Georg Schöne Dipl.-Ing. Roland Götz
Erfolgsunabhängige Festvergütung 238.000,00 265.800,00 204.000,00
(255.000,00) (265.800,00) (204.000,00)
Erfolgsunabhängige Nebenleistungen (Sachbezüge und sonstige Zusatzvergütungen) 26.653,92 24.835,92 25.843,44
(26.280,27) (23.656,23) (24.487,83)
Erfolgsabhängige Vergütungskomponente 0,00 0,00 0,00
(37.316,26) (37.316,26) (29.853,00)
Vergütungsanteil mit langfristiger Anreizwirkung 28.300,00 73.200,00 48.800,00
(111.400,00) (200.800,00) (131.100,00)
davon direkt das Geschäftsjahr 2016/2017(i. V. 2015/2016) betreffend 0,00 73.200,00 48.800,00
(111.400,00) (88.900,00) (72.600,00)
davon aufwandswirksame Rückstellung für mögliche Vergütung in künftigen Geschäftsjahren 28.300,00 0,00 0,00
(0,00) (111.900,00) (58.500,00)
Verbrauch der Rückstellung für das Geschäftsjahr 2015/ 2016 (i. V. 2014/2015) 106.900,00 106.900,00 69.600,00
(150.000,00) (150.000,00) (99.200,00)
Auflösung der Rückstellung für das Geschäftsjahr 2015/2016 (i. V. 2014/2015) 4.500,00 21.300,00 13.100,00
(0,00) (0,00) (0,00)
davon bereits als Rückstellung in Vorjahren erfasst 111.400,00 200.800,00 131.100,00
(246.600,00) (330.700,00) (219.800,00)
Gesamtvergütung (Aufwand) 292.953,92 291.235,92 230.243,44
(333.396,53) (346.872,49) (268.840,83)

Die folgende Tabelle zeigt die den Vorständen tatsächlich ausgezahlten Vergütungen (in Klammern Vorjahresangaben) im Geschäftsjahr 2016/2017:

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Angaben

in EUR
Dr. Manfred Lebherz Dr. Georg Schöne Dipl.-Ing. Roland Götz
Erfolgsunabhängige Festvergütung 238.000,00 265.800,00 204.000,00
(255.000,00) (265.800,00) (204.000,00)
Erfolgsunabhängige Nebenleistungen (Sachbezüge und sonstige Zusatzvergütungen) 26.653,92 24.835,92 25.843,44
(26.280,27) (23.656,23) (24.487,83)
Erfolgsabhängige Vergütungskomponente (bzgl. GJ 2015/ 2016) (im Vorjahr bzgl. GJ 2014/2015) 47.584,65 47.584,65 38.067,72
(24.074,96) (24.074,96) (19.259,98)
Vergütungsanteil mit langfristiger Anreizwirkung 106.900,00 106.900,00 69.600,00
(150.000,00) (150.000,00) (99.200,00)
Gesamtvergütung (Auszahlung) 419.138,57 445.120,57 337.511,16
(455.355,23) (463.531,19) (346.947,81)

Zusagen zur Altersversorgung

Pensionszusagen an die Mitglieder des Vorstands bestehen nicht.

Wesentliche Zusagen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung seiner Tätigkeit

Die Zahlung einer Abfindung an ein Vorstandsmitglied im Falle der Beendigung des Dienstverhältnisses ist nicht vorgesehen.

Aktienoptionen

Reale Aktienoptionen sind an den Vorstand und Aufsichtsrat nicht ausgegeben.

VI. BERICHT ZU WESENTLICHEN GESCHÄFTEN MIT NAHESTEHENDEN PERSONEN

Die Geschäfte mit nahestehenden Personen des Konzerns werden im Konzern-Anhang gesondert dargestellt.

VII. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS § 289 a HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB ist ebenso wie die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG im Internet auf der deutschsprachigen Seite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten "Die LS telcom AG" - "Investor Relations" -"Zahlen, Berichte, Informationen" abrufbar. Hier sind auch die Erklärungen der vergangenen Jahre zugänglich.

VIII. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzern-Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzern-Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Lichtenau, 22. November 2017

LS telcom Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Dr. Manfred Lebherz

Dr. Georg Schöne

Dipl.-Ing. Roland Götz

Corporate Governance Bericht 2017

Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes zu sorgen.

Die LS telcom AG unterstützt das Ziel des Deutschen Corporate Governance Kodex (der "Kodex"), die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Unternehmensführung zu erhöhen und dadurch das Vertrauen der nationalen und internationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen zu fördern. Vor diesem Hintergrund berichten wir gemäß Ziffer 3.10 des Kodex über die Umsetzung der Kodex-Empfehlungen in der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Entsprechenserklärung sowie unter anderem auch über die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Wir machen zudem Angaben zu unseren Unternehmensführungspraktiken und zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat.

1. Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der LS telcom AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG vom 30. November 2017

Nach § 161 AktG in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 (Bundesgesetzblatt 2009, Teil I, S. 1102) haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird bzw. welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Ferner ist zu erklären, warum bestimmten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Governance Kodex nicht entsprochen wurde bzw. wird. Diese Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen.

Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG haben sich, und zwar jeweils in eigener Verantwortung, in der Aufsichtsratssitzung vom 30.11.2017 mit der Umsetzung der Empfehlungen, aber auch der Anregungen, im Deutschen Corporate Governance Kodex in der maßgeblichen Fassung vom 07.02.2017 befasst und gleichzeitig überprüft, ob diejenigen Empfehlungen im Deutschen Corporate Governance Kodex, zu denen die Gesellschaft in ihrer zurückliegenden Entsprechenserklärung vom 30.11.2016 keinen Ausnahmevorbehalt erklärt hat, seit Abgabe dieser Entsprechenserklärung uneingeschränkt befolgt worden sind. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben beschlossen, auch im Jahr 2017 eine gemeinsame Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abzugeben, diese auf der Homepage der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen, im Geschäftsbericht zu veröffentlichen und gemäß § 325 Abs. 1 Satz 1; Satz 3 HGB beim Betreiber des Bundesanzeigers in elektronischer Form einzureichen.

Die Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG nach § 161 Abs. 1 AktG für das Jahr 2017, beruhend auf der Textfassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 07.02.2017, hat folgenden Wortlaut:

Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit den nachfolgend aufgeführten und begründeten Ausnahmen entsprochen wird, wobei die Nummerierung derjenigen des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht:

3.8: Ein Selbstbehalt bei der D & O-Versicherung (Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung) besteht für die Mitglieder des Vorstands, nicht jedoch für die Mitglieder des Aufsichtsrats.

Begründung: Ein Selbstbehalt für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist im bestehenden Versicherungsvertrag nicht vereinbart. Für eine Änderung der vertraglichen Grundlagen sieht die Gesellschaft derzeit keine Veranlassung. Angesichts der moderaten Vergütung der Aufsichtsratstätigkeit müsste im Falle der Übernahme erheblicher unversicherter Haftungsrisiken die Aufsichtsratsvergütung spürbar erhöht werden, was weder im Interesse der Gesellschaft noch der Aktionäre liegt.

5.3.1/5.3.2/5.3.3: Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht satzungsgemäß lediglich aus drei Mitgliedern; Ausschüsse wären damit gemäß § 108 Abs. 2 S. 3 AktG nicht beschlussfähig. Die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex über Ausschüsse des Aufsichtsrats sind auf die LS telcom AG nicht anwendbar. Gleiches gilt für diejenigen Empfehlungen, denen zufolge der Vorsitzende des Aufsichtsrats zugleich Vorsitzender bestimmter Ausschüsse sein soll.

5.4.1: Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht festgelegt.

Begründung: Der Aufsichtsrat, dessen Mitglieder sich auch weiterhin in bester körperlicher und geistiger Verfassung befinden, sieht derzeit keine Veranlassung, eine förmliche Altersgrenze für Mitglieder des Aufsichtsrats festzulegen.

5.4.1: Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat ist nicht festgelegt.

Begründung: Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind nicht der Auffassung, dass eine längere Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat schädlich sei. Im Gegenteil: Die durch vorangegangene Amtsperioden gewonnene Erfahrung der Aufsichtsratsmitglieder ist für das Unternehmen und seine Aktionäre deutlich wertvoller als eine ständige Rotation im Aufsichtsgremium.

5.4.6: Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen können bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder nicht berücksichtigt werden, da die Empfehlungen des Kodex über die Bildung von Ausschüssen auf die LS telcom AG nicht anwendbar sind.

7.1.1: Die Gesellschaft unterrichtet ihre Aktionäre und Dritte in regelmäßigen Abständen, insbesondere unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten, über die aktuelle Geschäftsentwicklung. Sie geht aber keine förmliche Verpflichtung dahingehend ein, über die einschlägigen börsenrechtlichen Listing-Bestimmungen (u. a. §§ 47 ff. der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse) und die gesetzlichen Vorschriften hinaus während des Geschäftsjahres formalisierte Zwischenmitteilungen oder Quartalsfinanzberichte bzw. Quartalsmitteilungen zu bestimmten Stichtagen zu erstellen, zu versenden bzw. elektronisch zugänglich zu machen.

Begründung: Die Gesellschaft kommt sämtlichen Informations- und Mitteilungspflichten in den einschlägigen gesetzlichen und börsenrechtlichen Bestimmungen uneingeschränkt nach. Die Übernahme weiterreichender Informations- und Mitteilungspflichten würde einen unvertretbaren Zusatzaufwand verursachen und keinen nennenswerten Zusatznutzen für die Aktionäre der Gesellschaft erbringen.

7.1.2: Die Gesellschaft veröffentlicht Halbjahresfinanzberichte nach den gesetzlichen Bestimmungen spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums. Sie geht aber keine förmliche Verpflichtung dahingehend ein, Halbjahresfinanzberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich zu machen.

Begründung: Die Gesellschaft kommt sämtlichen Informations- und Mitteilungspflichten in den einschlägigen gesetzlichen und börsenrechtlichen Bestimmungen uneingeschränkt nach. Die Verpflichtung zur Einhaltung noch kürzerer Zeitintervalle zur Berichterstattung der Gesellschaft würde einen nicht vertretbaren Aufwand verursachen, dem insoweit kein nennenswerter Zusatznutzen für die Aktionäre der Gesellschaft korrespondieren würde.

Darüber hinaus erklären Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG, dass die Gesellschaft seit Abgabe der letztjährigen Erklärung nach § 161 AktG am 30.11.2016 den seither geltenden Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen hat, soweit sie in ihrer Entsprechenserklärung keine Vorbehalte aufgeführt hat.

Lichtenau, den 30. November 2017

Für den Aufsichtsrat der LS telcom AG

gez. Dr. Winfried Holtermüller, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Für den Vorstand der LS telcom AG

gez. Dr. Manfred Lebherz, Sprecher des Vorstands

2. Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats (Ziffer 4.2.5 und 5.4.6 des Kodex)

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands wird in einem gesonderten Vergütungsbericht beschrieben, in dem auch die individuellen Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats offengelegt werden. Dieser quantitative Vergütungsbericht ist Teil des Lageberichts und des Konzern-Lageberichts und damit an anderer Stelle jeweils vollständig in diesem Geschäftsbericht der LS telcom AG wiedergegeben. Wir verweisen insoweit auf die Ausführungen im Lagebericht der LS telcom AG, Abschnitt E, sowie im Konzern-Lagebericht des LS telcom Konzerns, Abschnitt V.

3. Interessenkonflikte (Ziffer 4.3, 5.4.2 und 5.5 des Kodex)

Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind, traten während des Geschäftsjahres nicht auf.

Dem Lagebericht der LS telcom AG, Abschnitt E.1. sowie dem Konzern-Lagebericht des LS telcom Konzerns, Abschnitt V.1., können die von den Vorstands- und den Aufsichtsratsmitgliedern wahrgenommenen Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen entnommen werden. Keiner der Aufsichtrats- oder Vorstandsmitglieder nimmt mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von Gesellschaften mit vergleichbaren Anforderungen wahr. Die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen sind im Anhang des Konzern-Abschlusses dargestellt.

4. Aktienoptionsprogramme und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme der Gesellschaft (Ziffer 7.1.3 des Kodex)

Im Geschäftsjahr 2016/2017 hatte das Unternehmen keine Aktienoptionsprogramme oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme implementiert.

Eine Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung in den Vorstandsverträgen bezieht sich auf die Wertentwicklung der LS telcom Aktie und besitzt insofern den Charakter virtueller Aktienoptionen. Zur detaillierten Information verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen im Lagebericht der LS telcom AG, Abschnitt E. sowie im Konzern-Lagebericht des LS telcom Konzerns, Abschnitt V.

5. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 a HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289 a HGB) beinhaltet neben der Entsprechenserklärung zum Kodex weitere Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Die LS telcom AG verfolgt dabei das Ziel, die Darstellung der Unternehmensführung übersichtlich und prägnant zu halten. Die gesamte Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 a HGB ist im Internet auf unserer deutschsprachigen Seite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten "Die LS telcom AG" - "Investor Relations" - "Zahlen, Berichte, Informationen" - "Erklärung Unternehmensführung" abrufbar.

Konzern-Abschluss

Konzern-Bilanz (IFRS) zum 30. September 2017

der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau

Aktiva

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in TEUR Erläuterung 30.09.2017 30.09.2016
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte D.3. 9.766 9.293
Geschäfts- und Firmenwert D.4. 4.960 5.129
Sachanlagen D.5. 5.758 5.654
Nach der Equity-Methode bewertete Beteiligungen D.6. 401 367
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte D.7. 34 75
Latente Steuern D.8. 934 666
21.853 21.184
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte D.9. 341 72
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen D.10. 8.467 8.810
Liquide Mittel D.12. 1.981 7.111
Ertragsteuerforderungen D.13. 20 1
Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögenswerte D.14. 825 1.056
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte D.15. 45 49
11.679 17.099
Summe Vermögenswerte 33.532 38.283
Passiva
in TEUR Erläuterung 30.09.2017 30.09.2016
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital D.16. 5.335 5.335
Kapitalrücklage D.16. 5.716 5.716
Gewinnrücklagen D.16. 32 32
Rücklage aus Währungsumrechnung D.16. -563 -743
Konzern-Bilanzgewinn D.16. 5.758 10.556
Eigene Anteile D.16. -49 -49
Anteile anderer Gesellschafter D.16. 280 520
16.509 21.367
Langfristige Schulden
Langfristige Rückstellungen D.17. 212 0
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten D.18. 6.366 6.790
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten D.19. 50 274
Latente Steuern D.20. 1.891 1.977
8.519 9.041
Kurzfristige Schulden
Steuerrückstellungen D.21. 5 68
Kurzfristige Rückstellungen D.21. 195 353
Erhaltene Anzahlungen und Fertigungsaufträge D.22. 234 333
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen D.23. 1.267 1.061
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten D.24. 930 838
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten D.25. 5.873 5.222
8.504 7.875
Summe Schulden 17.023 16.916
Summe Eigenkapital und Schulden 33.532 38.283

Konzern-Gesamtergebnisrechnung (IFRS) für die Zeit vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017

der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau

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in TEUR Erläuterung 2016/2017 2015/2016
Umsatzerlöse E.2. 27.589 31.991
Sonstige betriebliche Erträge E.3. 376 2.151
Veränderungen des Bestands an fertigen Erzeugnissen 181 -22
Aktivierte Eigenleistungen E.4. 3.131 3.311
Gesamtleistung 31.277 37.431
Materialaufwand E.5. 6.145 6.546
Personalaufwand E.6. 19.898 19.889
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens E.7. 3.456 3.329
Sonstige betriebliche Aufwendungen E.8. 6.743 6.730
Betriebsergebnis -4.965 937
Ergebnis aus at equity bewerteten Beteiligungen E.9. 47 76
Zinserträge E.9. 11 37
Zinsaufwendungen E.9. 196 244
Finanzergebnis -138 -131
Ergebnis vor Steuern -5.103 806
Ertragsteuern E.10. -342 -120
Jahresergebnis -4.761 926
Sonstiges Ergebnis mit Umgliederung in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu einem späteren Zeitpunkt (recycling)
Währungsdifferenzen 169 126
Sonstiges Ergebnis der Periode (nach Steuern) 169 126
Summe Gesamtergebnis der Periode -4.592 1.052
Zurechnung des Jahresergebnisses
Ergebnisanteil anderer Gesellschafter -228 103
Ergebnisanteil der Aktionäre der LS telcom AG -4.533 823
-4.761 926
Zurechnung des Gesamtergebnisses der Periode
Ergebnisanteil anderer Gesellschafter -240 59
Ergebnisanteil der Aktionäre der LS telcom AG -4.352 993
-4.592 1.052
Ergebnis je Aktie (unverwässert) in EUR E.11. -0,85 0,15
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (unverwässert) D.16. 5.311.000 5.311.000

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung (IFRS) für die Zeit vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017

der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau

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Eigenkapital der Gesellschafter des Mutterunternehmens
in TEUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Rücklage aus Währungsumrechnung Eigene Anteile Konzern- Bilanzgewinn
--- --- --- --- --- --- ---
2015/2016
Stand am 01.10.2015 5.335 5.716 32 -913 -49 9.999
Gesamtergebnis 170 823
Ausschüttungen an Aktionäre -266
Stand am 30.09.2016 5.335 5.716 32 -743 -49 10.556
2016/2017
Stand am 01.10.2016 5.335 5.716 32 -743 -49 10.556
Gesamtergebnis 180 -4.532
Ausschüttungen an Aktionäre -266
Stand am 30.09.2017 5.335 5.716 32 -563 -49 5.758

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in TEUR Eigenkapital der Gesellschafter des Mutterunternehmens Summe Anteile anderer Gesellschafter

TEUR
Konzern-Eigenkapital Summe
2015/2016
Stand am 01.10.2015 20.120 461 20.581
Gesamtergebnis 993 59 1.052
Ausschüttungen an Aktionäre -266 -266
Stand am 30.09.2016 20.847 520 21.367
2016/2017
Stand am 01.10.2016 20.847 520 21.367
Gesamtergebnis -4.352 -240 -4.592
Ausschüttungen an Aktionäre -266 -266
Stand am 30.09.2017 16.229 280 16.509

Konzern-Kapitalflussrechnung (IFRS) für das Geschäftsjahr 2016/2017

der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau

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in TEUR 2016/2017 2015/2016
Periodenergebnis -4.761 926
+ Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Gegenstände des Sachanlagevermögens 3.456 3.329
- Zunahme aktive latente Steuern -268 -355
+/- Zunahme/Abnahme passive latente Steuern -82 85
-/+ Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen 1.019 -1.873
-/+ Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -5 0
-/+ Zunahme/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der übrigen Aktiva 178 1.630
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der übrigen Passiva -206 -584
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -669 3.158
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens 95 111
+ Einzahlungen aus Abgängen langfristiger finanzieller Vermögenswerte 42 0
- Auszahlungen für den Unternehmenserwerb -31 -89
- Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen -4.119 -4.081
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -4.013 -4.059
- Ausschüttung an Aktionäre -266 -266
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten 213 44
- Auszahlungen zur Tilgung von Finanzkrediten -391 -288
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -444 -510
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -5.126 -1.411
+/- Wechselkursbedingte Veränderung des Finanzmittelfonds -21 41
+/- Konsolidierungskreisbedingte Veränderung des Finanzmittelfonds 0 373
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 7.096 8.093
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 1.949 7.096

Konzern-Anhang für das Geschäftsjahr 2016/2017

der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau

A. INFORMATIONEN ZUM UNTERNEHMEN

Die LS telcom Aktiengesellschaft (die Gesellschaft) mit Sitz in Lichtenau ist beim Amtsgericht Mannheim im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 211164 eingetragen.

Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Implementierung, der Vertrieb und die Installation von Hard- und Softwarelösungen auf dem Gebiet der drahtlosen und leitungsgebundenen Telekommunikation, insbesondere der Funknetzplanung, des Frequenzmanagements und der sonstigen Systemlösungen sowie die Beratung und Schulung, insbesondere von Funknetzbetreibern, Medienunternehmen und Regulierungsbehörden.

Der Konzern-Abschluss zum 30. September 2017 umfasst die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften.

Der Vorstand der Gesellschaft hat den Konzern-Abschluss zum 30. September 2017 sowie den Konzern-Lagebericht 2016/2017 am 22. November 2017 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben.

B. RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE

Der Konzern-Abschluss der Gesellschaft steht in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB).

Die Auslegungen (IFRIC - International Financial Reporting Interpretations Committe und SIC - Standards Interpretations Committee) des International Financial Reporting Standards Interpretations Committe (IFRS IC) wurden beachtet. Alle am Abschlussstichtag gültigen und durch die Kommission der Europäischen Union (EU) anerkannten IFRS wurden berücksichtigt.

Die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2016/2017 erfolgt nach den verpflichtend anzuwendenden Standards und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LS telcom AG.

Der Konzern-Abschluss wird in Euro erstellt. Die Betragsangaben lauten - soweit nicht anders angegeben - auf Tausend Euro (TEUR).

Der konsolidierte Abschluss entspricht den Anforderungen des § 315a HGB. Die zusätzlichen Vorschriften nach deutschem Handelsrecht, für die eine Pflicht zur Anwendung besteht, wurden beachtet.

Dem Konzern-Abschluss liegen im Vergleich zum Vorjahr einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu Grunde.

Die Jahresabschlüsse der in den Konzern-Abschluss einbezogenen Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzern-Abschlusses aufgestellt.

Neue Standards und Interpretationen

Folgende, von IASB und IFRS IC neu verabschiedete bzw. geänderte und durch die EU anerkannte Rechnungslegungsstandards und Interpretationen waren für das Geschäftsjahr 2016/2017 erstmalig verpflichtend anzuwenden:

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Standard / Interpretation Anzuwenden ab Geschäftsjahr
Amend. IAS 16/ IAS 41 Landwirtschaft: Produzierende Pflanzen 1. Januar 2016
Amend. IFRS 11 Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit 1. Januar 2016
AIP 2012 - 2014 Jährliche Verbesserungen des IASB 2012-2014 1. Januar 2016
Amend. IAS 1 Angabeninitiative 1. Januar 2016
Amend. IAS 27 Anwendung der Equity-Methode im Einzelabschluss 1. Januar 2016
Amend. IAS 16/ IAS 38 Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden 1. Januar 2016
Amend. IFRS 10, IFRS 12, IAS 28 Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme 1. Januar 2016

Die erstmalig im laufenden Geschäftsjahr anzuwendenden neuen und geänderten IFRS führten zu keinen nennenswerten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Darstellung des Konzern-Abschlusses.

Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurden folgende vom IASB bereits verabschiedete neue bzw. geänderte, aber zum Teil von der EU noch nicht übernommene Rechnungslegungsnormen nicht berücksichtigt, weil eine Verpflichtung zur Anwendung noch nicht gegeben war:

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Standard / Interpretation Anzuwenden ab Geschäftsjahr
Amend. IAS 12 Ertragsteuern 1. Januar 2017
Amend. IAS 7 Kapitalflussrechnung 1. Januar 2017
AIP 2014-2016 Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014-2016 1. Januar 2017/ 1. Januar 2018
Clarif. IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden 1. Januar 2018
Amend. IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung 1. Januar 2018
Amend. IFRS 4 Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 'Versicherungsverträge' 1. Januar 2018
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden 1. Januar 2018
IFRS 9 Finanzinstrumente 1. Januar 2018
Amend. IAS 40 Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 1. Januar 2018
IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen 1. Januar 2018
IFRS 16 Leasing 1. Januar 2019
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung 1. Januar 2019

Von der Möglichkeit, vom IASB bereits verabschiedete Standards vorzeitig anzuwenden, wurde kein Gebrauch gemacht.

Der im Mai 2014 veröffentlichte Standard IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" wurde mit der Zielsetzung veröffentlicht, die Vielzahl von in diversen Standards und Interpretationen enthaltenen Regelungen zur Umsatzrealisierung in einem Standard zu vereinen. Der neue Standard sieht ein einziges, prinzipienbasiertes fünfstufiges Modell vor, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Hinsichtlich der Bestimmung des Zeitpunkts bzw. des Zeitraums kommt es nun nicht mehr auf die Übertragung der Risiken und Chancen, sondern auf den Übergang der Kontrolle an den Gütern oder Dienstleistungen auf den Kunden an. Für Mehrkomponentenverträge regelt IFRS 15 explizit, dass der Transaktionspreis auf die einzelnen identifizierten Leistungsverpflichtungen im Verhältnis der relativen Einzelveräußerungspreise aufzuteilen ist. Der Standard enthält weitere Regelungen zu Detailfragestellungen sowie eine Ausweitung der erforderlichen Anhangangaben.

Die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 15 werden gegenwärtig noch vom Management der Gesellschaft geprüft. Obwohl quantitative Aussagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich sind, zeigen die bisherigen Analysen, dass bei der Ermittlung des Transaktionspreises Abweichungen gegenüber der bisherigen Umsatzerlösermittlung entstehen können und daher Auswirkungen durch die Anwendung von IFRS 15 zu erwarten sind. Außerdem kann es bei Anwendung der Kriterien zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung nach IFRS 15 bei der LS telcom AG im Vergleich zur aktuell gültigen Bilanzierungspraxis nach IAS 11 (Fertigungsaufträge), je nach Einzelfall, neben einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung auch zu einer nachgelagerten Umsatzerfassung im Zeitpunkt der Erbringung der Leistungsverpflichtung kommen.

IFRS 15 ist verpflichtend spätestens auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Somit hat die LS telcom AG den Standard im Konzern-Abschluss zum 30. September 2019 anzuwenden. Nach den Übergangsvorschriften des IFRS 15 ist eine vollständig retrospektive sowie eine modifiziert retrospektive Erstanwendung möglich. Die LS telcom AG sieht derzeit die Erstanwendung nach der modifiziert retrospektiven Methode vor. Dabei werden die Vorjahreszahlen nicht angepasst, sondern es wird der kumulative Effekt aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 als Anpassung der Gewinnrücklagen zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung, d. h. zum 1. Oktober 2018, erfasst.

Auf eine weitere detaillierte Darstellung von neuen oder überarbeiteten Standards bzw. Interpretationen wird im Folgenden verzichtet, da auf Basis des derzeitigen Kenntnisstandes keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erwartet werden.

Schätzungen und Annahmen

Die Aufstellung des Konzern-Abschlusses nach IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf den Ansatz von Entwicklungskosten, die Werthaltigkeit von Geschäfts- und Firmenwerten, die Festlegung von wirtschaftlichen Nutzungsdauern, die Bilanzierung und Bewertung von Forderungen, von Rückstellungen sowie auf die Realisierung zukünftiger Steuerentlastungen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden nach IAS 8 zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

C. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

1. Konsolidierungskreis

Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt in den Konzern-Abschluss einbezogen, ab dem die LS telcom AG das Unternehmen direkt oder indirekt gemäß IFRS 10 beherrscht. Beherrschung liegt dann vor, wenn die LS telcom AG aufgrund von Stimmrechten oder anderen Rechten über die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens entscheiden kann, wenn ihr die positiven oder negativen variablen Rückflüsse aus dem Beteiligungsunternehmen zufließen und wenn sie diese Rückflüsse durch ihre Entscheidungsgewalt beeinflussen kann. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.

In den Konzern-Abschluss sind gemäß IFRS 10 neben der Gesellschaft die folgenden Unternehmen einbezogen worden:

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Name und Sitz Währung Gezeichnetes Kapital Anteil am Kapital

%
Hauptgeschäft
LS telcom Ltd., Ottawa/Kanada CAD 1.829.000 100 Vertrieb/Entwicklung
Vision2Comm GmbH, Lichtenau/Deutschland EUR 25.000 100 Dienstleistung/Vertrieb
LS telcom SAS, Paris/Frankreich EUR 100.000 100 Vertrieb/Entwicklung
LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd., Ruimsig/Südafrika ZAR 153 51 Consulting/Vertrieb/Produktion
Colibrex GmbH, Rheinmünster/Deutschland EUR 25.000 100 Vertrieb/Entwicklung Produktion
LS telcom Inc., Bowie, Maryland/USA USD 1.000 100 Vertrieb
LS telcom UK Ltd., London/Vereinigtes Königreich GBP 1.000 100 Vertrieb
RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA USD 1 100 Vertrieb/Dienstleistung/Entwicklung
LST Middle East FZ-LLC, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate AED 200.000 49 Vertrieb/Entwicklung
Leading Spectrum Telecom Middle East (FZC), Liwa/Oman OMR 19.980 49 Vertrieb/Entwicklung

Die Kapitalanteile sind mit Ausnahme der im Geschäftsjahr 2016/2017 neu gegründeten Leading Spectrum Telecom Middle East (FZC), an der die LST Middle East FZ-LLC 99 % der Anteile hält, unverändert.

Die LST Middle East FZ-LLC wird aufgrund des seit Beginn des Geschäftsjahres 2015/2016 vom Kapitalanteil abweichenden 60 %-igen Anteils an Stimmrechten der LS telcom AG im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzern-Abschluss einbezogen.

LS telcom AG hat bei der LST Middle East FZ-LLC das Recht, sich ab dem 30. September 2018 durch eine einseitige Kapitalerhöhung von 50 % an dieser Gesellschaft zu beteiligen, sofern diese einen definierten Bilanzgewinn bis dahin nicht erreichen sollte. Darüber hinaus hat LS telcom AG das Recht, das an diese Gesellschaft gewährte Darlehen in Anteile an dieser Gesellschaft umzuwandeln, sofern diese eine definierte Ausschüttung bis zum 30. September 2018 nicht geleistet hat. Zum Erstbewertungszeitpunkt und zum Bilanzstichtag wurden die Optionen mit einem Fair Value von Null bewertet.

Bei dem assoziierten Unternehmen NG Networks Co., Ltd. hat die Gesellschaft die Möglichkeit einen maßgeblichen Einfluss auszuüben.

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Name und Sitz Währung Gezeichnetes Kapital Anteil am Kapital

%
Hauptgeschäft
NG Networks Co., Ltd., Suzhou/China EUR 147.745 40 Vertrieb/Entwicklung

2. Konsolidierungsmethoden

Grundlage für den Konzern-Abschluss sind die nach einheitlichen Regeln zum 30. September 2017 aufgestellten Jahresabschlüsse der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften. Die auf lokalen Vorschriften basierenden Jahresabschlüsse wurden von der Gesellschaft auf die geltenden IFRS übergeleitet.

Die Kapitalkonsolidierung der Tochterunternehmen erfolgte in der Vergangenheit nach der partiellen Neubewertungsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden anteiligen Eigenkapital zum Erwerbszeitpunkt. Negative Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung wurden in Vorjahren erfolgswirksam berücksichtigt.

Für Fälle nach dem 31. März 2004 erfolgt die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt unter Berücksichtigung von Minderheitenanteilen bewertet. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach nochmaliger Überprüfung direkt in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften wurden eliminiert. In den Vorräten enthaltene Vermögenswerte aus konzerninternen Lieferungen sowie Verkäufe von Anlagevermögen zwischen Konzern-Gesellschaften wurden ebenfalls berücksichtigt. Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-BILANZ

1. Anschaffungskostenprinzip

Die Erstellung des Konzern-Abschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Soweit nichts anderes vermerkt ist, sind die Aktiva und Passiva zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert.

Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, wie beispielsweise der Geschäfts- oder Firmenwert, werden nicht planmäßig abgeschrieben; sie werden jährlich auf Wertminderungen hin geprüft. Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungen geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Für den Werthaltigkeitstest werden Vermögenswerte der jeweiligen Tochtergesellschaft, als der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die Cashflows separat identifiziert werden können (zahlungsmittelgenerierende Einheit; CGUs). Mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts wird für nicht monetäre Vermögenswerte, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfolgen hat.

2. Fremdwährungsumrechnung

a) Transaktionen

Die in den Abschlüssen der einzelnen Gesellschaften des Konzerns erfassten Posten werden auf der Grundlage der jeweiligen funktionalen Währung bewertet. Der Konzern-Abschluss wird in Euro erstellt. Der Euro ist Berichtswährung und funktionale Währung der Gesellschaft.

Transaktionen in Fremdwährung werden vom jeweiligen Konzern-Unternehmen zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kurs in die jeweilige funktionale Währung umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährung werden mit dem am Bilanzstichtag gültigen Kurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam berücksichtigt und in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. unter dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst.

Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

b) Umrechnung der Jahresabschlüsse

Bei der Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften wird das Konzept der funktionalen Währung angewendet. Da die Konzern-Gesellschaften ihr Geschäft selbstständig betreiben, sind sie als "foreign entities" im Sinne von IAS 21 berücksichtigt. Hiernach werden die Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs, das Eigenkapital zum historischen Kurs und die Aufwendungen und Erträge zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Der sich ergebende Unterschiedsbetrag wird ergebnisneutral im Eigenkapital verrechnet.

Geschäfts- oder Firmenwert und Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts, die bei Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstanden sind, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Unternehmens behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet.

Für die Fremdwährungsumrechnung kamen folgende Umrechnungskurse zur Anwendung:

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Durchschnittskurs Stichtagskurs
Land Währung 2016/2017 EUR 1,00 = 2015/2016 EUR 1,00 = 30.09.2017 EUR 1,00 = 30.09.2016 EUR 1,00 =
--- --- --- --- --- ---
Kanada CAD 1,4502 1,4719 1,4687 1,4734
Südafrika ZAR 14,776 16,421 15,944 15,542
USA USD 1,1046 1,1109 1,1806 1,1211
Vereinigtes Königreich GBP 0,8716 0,7824 0,8818 0,8644
Vereinigte Arabische Emirate AED 4,0600 4,0804 4,3397 4,1178

3. Immaterielle Vermögenswerte

Die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte zum Abschlussstichtag können der folgenden Tabelle entnommen werden:

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in TEUR 30.09.2017 30.09.2016
Rechte und Lizenzen 1.344 1.376
Entwicklungskosten 8.383 7.720
Geleistete Anzahlungen 39 197
9.766 9.293

Die Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR Rechte und Lizenzen Entwicklungskosten Geleistete Anzahlungen Summe
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand zum 01.10.2015 3.737 37.622 0 41.359
Zugänge 47 3.130 197 3.374
Abgänge -3 -11.701 0 -11.704
Umbuchungen 0 0 0 0
Währungsanpassungen 15 26 0 41
Stand zum 30.09.2016 3.796 29.077 197 33.070
Zugänge 152 2.968 6 3.126
Abgänge -14 0 0 -14
Umbuchungen 164 0 -164 0
Währungsanpassungen -77 2 0 -75
Stand zum 30.09.2017 4.021 32.047 39 36.107
Kumulierte Abschreibungen
Stand zum 01.10.2015 2.122 30.882 0 33.004
Zugänge 291 2.167 0 2.458
Abgänge -3 -11.701 0 -11.704
Währungsanpassungen 10 9 0 19
Stand zum 30.09.2016 2.420 21.357 0 23.777
Zugänge 296 2.304 0 2.600
Abgänge -14 0 0 -14
Währungsanpassungen -25 3 0 -22
Stand zum 30.09.2017 2.677 23.664 0 26.341
Nettobuchwert
30.09.16 1.376 7.720 197 9.293
30.09.17 1.344 8.383 39 9.766

Investitionen wurden im Wesentlichen für aktivierbare Eigenleistungen getätigt.

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Die Nutzung sämtlicher immaterieller Vermögenswerte ist als endlich eingestuft. Sie werden um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode über die zu erwartende wirtschaftliche Nutzungsdauer vermindert, die in der Regel drei bis zwanzig Jahre beträgt. Soweit notwendig wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen, die bei späterem Wegfall der Gründe rückgängig gemacht wird. Außerplanmäßige Wertkorrekturen (Minderungen und Mehrungen) waren im Berichtsjahr nicht erforderlich.

Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungskosten eines Projekts werden nur dann als immaterieller Vermögenswert aktiviert, wenn der Konzern sowohl die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, die eine interne Nutzung oder einen Verkauf des Vermögenswerts ermöglicht, als auch die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen, nachweisen kann. Ferner muss der Konzern die Erwirtschaftung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens durch den Vermögenswert, die Verfügbarkeit von Ressourcen für Zwecke der Fertigstellung des Vermögenswerts und die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zuzurechnenden Ausgaben zuverlässig ermitteln zu können, belegen.

Die Entwicklungskosten umfassen die direkten Kosten der Entwicklungsabteilung in Relation zu den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Externe Leistungen werden mit den fakturierten Kosten angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear über vier Jahre. Die noch nicht abgeschlossenen Entwicklungsprojekte werden jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Zudem lagen im Berichtsjahr keine Indikatoren für eine Wertminderung der bereits abgeschlossenen Entwicklungsprojekte vor. Es wurden wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Wertkorrekturen vorgenommen.

Bei Kauf, Bau oder Herstellung von Vermögenswerten, deren Anschaffungs- bzw. Herstellungsprozess sich über einen erheblichen Zeitraum erstreckt (qualifizierter Vermögenswert), werden die zurechenbaren Fremdkapitalkosten aktiviert. In der Berichtsperiode wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von TEUR 73 (i. V. TEUR 78) aktiviert, da die selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte die Definition eines qualifizierten Vermögenswertes erfüllen. Der Berechnung wurde ein durchschnittlicher Fremdkapitalkostensatz von 3,78 % (i. V. 3,78 %) zugrunde gelegt.

Kosten für die Forschung und allgemeine Entwicklung wurden in Höhe von TEUR 2.381 (i. V. TEUR 2.998) sofort als Aufwand erfasst.

4. Geschäfts- und Firmenwert

Die Entwicklung des Geschäfts- oder Firmenwertes zum Abschlussstichtag stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR 2016/2017 2015/2016
Stand Geschäftsjahresbeginn 5.129 4.945
Währungsanpassungen -169 26
Konsolierungskreisbedingte Veränderungen 0 158
Stand Geschäftsjahresende 4.960 5.129

Als Geschäfts- oder Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung wird der Betrag der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses angesetzt, der den beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens der erworbenen Tochtergesellschaft zum Erwerbszeitpunkt übersteigt.

Die Firmenwerte resultieren aus der Vollkonsolidierung der LS telcom Limited, Ottawa/Kanada (TEUR 682), der LS telcom SAS, Paris/Frankreich (TEUR 889), der RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA (TEUR 3.230), und der LST Middle East FZ-LLC, Dubai/VAE (TEUR 158).

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird mindestens jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand erfasst und - auch wenn sie unterjährig in Zwischenabschlüssen der Gesellschaft erfasst wurde - in den Folgeperioden nicht wieder aufgeholt.

Die Geschäfts- und Firmenwerte sind entsprechend der Geschäftstätigkeit der erworbenen Unternehmen einer Zahlungsmittel generierenden Einheit zugeordnet. Die Geschäfts- und Firmenwerte sind zum Stichtag dem Segment Hardwarenahe Systeme mit TEUR 236, dem Segment Dienstleistungen mit TEUR 2.710 sowie dem Segment Softwaresysteme mit TEUR 2.014 zugeordnet.

Als Grundlage zur Ermittlung der Werthaltigkeit wird der Nutzungswert herangezogen. Die Firmenwerte wurden hierzu der jeweiligen Tochtergesellschaft, als der niedrigsten Ebene zugeordnet, für die Cashflows separat identifiziert werden können (Zahlungsmittel generierenden Einheit; CGUs). Die Cashflow-Prognose basiert auf Detailplanungen des Managements, die einen fünfjährigen Planungszeitraum umfassen. Wesentliche Planungsprämissen betreffen das zugrunde gelegte Umsatzwachstum sowie die EBIT-Marge. Für die Detailplanung werden Entwicklungen in der Vergangenheit und Erwartungen, insbesondere abgeleitet aus den aktuellen Auftragsbeständen und Vertriebsaussichten, bezüglich der künftigen Marktentwicklung berücksichtigt. Für das Umsatzwachstum wurden Werte zwischen 1 % und 10 % und für die EBIT-Marge Werte zwischen 1 % und 16 % verwendet. Bei der Berechnung der ewigen Rente werden, basierend auf dem jeweiligen durchschnittlichen Marktwachstum, die Cashflows nach dem Detailplanungszeitraum unter Berücksichtigung geschätzter Wachstumsraten von 1,00 % extrapoliert. Das Wachstum der ewigen Rente liegt unterhalb des langfristigen durchschnittlichen organischen Wachstums und unterhalb des langfristigen durchschnittlichen erwarteten zukünftigen Marktwachstums. Die so ermittelten Zahlungsströme werden mit den gewichteten Gesamtkapitalkosten nach Steuern abgezinst, um den Nutzungswert der Zahlungsmittel generierenden Einheit zu bestimmen. Der verwendete Gesamtkapitalkostensatz nach Steuern, welcher auf Basis der spezifischen Daten einer Peer Group börsennotierter Unternehmen ermittelt wurde, beträgt in Abhängigkeit des Steuersatzes im jeweiligen Land zwischen 8,10 % und 8,13 %. Eine Wertminderung der Firmenwerte war nicht erforderlich.

Bei der LS telcom SAS, Paris/Frankreich, LS telcom Ltd., Ottawa/Kanada, RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA, und LST Middle East FZ-LLC, Dubai/VAE, hätte sich bei Veränderung der EBIT-Prognosen um -10 % bzw. eine Erhöhung des Abzinsungssatzes um 1,0 Prozentpunkt kein Abwertungsbedarf ergeben.

Die kumulierten Abschreibungen auf Firmenwerte aus Vorjahren wurden mit den Anschaffungskosten saldiert. Die Firmenwerte sind die einzigen immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer.

5. Sachanlagen

Die Buchwerte der Sachanlagen zum Abschlussstichtag können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

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in TEUR 30.09.2017 30.09.2016
Grundstücke und Bauten 3.718 3.811
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.816 1.375
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 224 468
5.758 5.654

Die Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen der Sachanlagen stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR Grundstücke und Bauten Andere Anlagen, Geschäfts- und Betriebsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Summe
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand zum 01.10.2015 7.097 4.429 185 11.711
Zugänge 16 248 510 774
Abgänge -113 -41 0 -154
Umbuchungen 0 232 -232 0
Währungsanpassungen -1 11 5 15
Konsolierungskreisbedingte Veränderungen 0 66 0 66
Stand zum 30.09.2016 6.999 4.945 468 12.412
Zugänge 49 587 356 992
Abgänge 0 -229 0 -229
Umbuchungen 95 510 -605 0
Währungsanpassungen -18 -21 5 -34
Stand zum 30.09.2017 7.125 5.792 224 13.141
Kumulierte Abschreibungen
Stand zum 01.10.2015 2.936 2.943 0 5.879
Zugänge 252 619 0 871
Abgänge 0 -41 0 -41
Währungsanpassungen 0 10 0 10
Konsolierungskreisbedingte Veränderungen 0 39 0 39
Stand zum 30.09.2016 3.188 3.570 0 6.758
Zugänge 251 604 0 855
Abgänge 0 -212 0 -212
Umbuchungen -30 30 0 0
Währungsanpassungen -2 -16 0 -18
Stand zum 30.09.2017 3.407 3.976 0 7.383
Nettobuchwert
30.09.2016 3.811 1.375 468 5.654
30.09.2017 3.718 1.816 224 5.758

Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Nachträgliche Anschaffungskosten werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass über die ursprünglich bemessene Ertragskraft des Vermögenswertes hinaus zusätzlicher künftiger wirtschaftlicher Nutzen dem Unternehmen zufließen wird und die Anschaffungskosten verlässlich bewertet werden können. Alle anderen nachträglichen Ausgaben werden direkt als Aufwand erfasst.

Instandhaltungsaufwendungen werden als Periodenaufwand behandelt. Fremdkapitalkosten werden, soweit sie dem Erwerb, Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können, als Teil der Anschaffungskosten aktiviert. Nicht auf qualifizierte Vermögenswerte entfallende Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten bezüglich Sachanlagen aktiviert.

Übersteigt der Buchwert einer Sachanlage deren geschätzten erzielbaren Betrag, so wird er sofort auf Letzteren abgeschrieben. Zuschreibungen, die notwendig sind, sobald die Gründe der Abschreibung auf Dauer entfallen, gab es im Berichtsjahr, wie im Vorjahr, nicht.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern betragen zwei bis 35 Jahre. Wesentliche Restwerte gemäß IAS 16 par. 53 waren bei der Bemessung der Abschreibungshöhe nicht zu berücksichtigen.

Gewinne und Verluste aus Anlagenabgängen werden als Differenz zwischen Nettoveräußerungserlös und Buchwert des jeweiligen Gegenstandes ermittelt und in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung als "Sonstige betriebliche Erträge" oder "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst.

Gemietete bzw. geleaste Vermögenswerte, bei denen sowohl das wirtschaftliche Risiko als auch der wirtschaftliche Nutzen bei der jeweiligen Konzern-Gesellschaft liegt (finance lease), werden gemäß IAS 17 aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes durch planmäßige und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Die Zahlungsverpflichtung wird mit dem Betrag passiviert, der dem niedrigeren Wert aus dem fair value des Vermögenswertes und dem Barwert aller künftigen Leasingraten entspricht.

Der Restbuchwert aus dem Finanzierungsleasing der Immobilie ist im Folgenden dargestellt:

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in TEUR 30.09.2017 30.09.2016
Gebäude 2.153 2.319
2.153 2.319

Die Anschaffungskosten für das Immobilien-Finanzierungsleasing betragen TEUR 4.267 (i. V. TEUR 4.267). Zugänge zum Finanzierungsleasing sind nicht zu verzeichnen. Kumulierte Abschreibungen sind zum Beginn der Periode mit TEUR 1.949 und zum Ende der Periode mit TEUR 2.114, bei Zugängen von TEUR 165, gegeben.

6. Nach der Equity-Methode bewertete Beteiligungen

Der Ansatz der Anteile an assoziierten Unternehmen erfolgt zum Bilanzstichtag mit dem fortgeschriebenen Eigenkapital des assoziierten Unternehmen NG Networks Co., Ltd., Suzhou/China. Die folgende Übersicht zeigt aggregierte Eckdaten zu dem nach der Equity-Methode in den Konzern-Abschluss einbezogenen assoziierten Unternehmen. Die Werte beziehen sich nicht auf den auf die Gesellschaft entfallenden Anteil, sondern stellen die Werte auf Basis eines fiktiven Anteilsbesitzes von 100 % dar.

Zusammengefasste Finanzinformationen für das assoziierte Unternehmen NG Networks Co., Ltd., auf Basis von 100 Prozent:

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AKTIVA 30.09.2017

TEUR
30.09.2016

TEUR
Langfristige Vermögensgegenstände 210 240
Kurzfristige Vermögensgegenstände 1.060 1.005
Summe 1.270 1.245

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PASSIVA 30.09.2017

TEUR
30.09.2016

TEUR
Eigenkapital 1.003 918
Kurzfristige Verbindlichkeiten 267 327
Summe 1.270 1.245

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Gewinn-und-Verlust-Rechnung 2016/2017

TEUR
2015/2016

TEUR
Umsatzerlöse 1.462 1.391
Ergebnis 118 186

Der Buchwert der nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligung kann aus der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

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in TEUR 30.09.2017 30.09.2016
Nettoreinvermögen des assoziierten Unternehmens 1.003 918
Beteiligungsquote des Konzerns 40 % 40 %
Buchwert der Konzernbeteiligung an der NG Networks Co., Ltd 401 367

7. Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte

Die Entwicklung der sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand zum 01.10.2015 743
Zugänge 0
Abgänge -26
Umbuchungen 0
Währungsanpassungen 2
Konsolierungskreisbedingte Veränderungen -644
Stand zum 30.09.2016 75
Zugänge 0
Abgänge -42
Umbuchungen 0
Währungsanpassungen 1
Stand zum 30.09.2017 34

Ausgewiesen werden Festgelder mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sowie der langfristige Anteil von Leasingforderungen.

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte wurden zum Nennwert bilanziert. Ausfallrisiken wurden sofern nötig durch Einzelwertberichtigungen in ausreichender Höhe berücksichtigt.

8. Aktive latente Steuern

Latente Steuern werden nach der "liability method" entsprechend IAS 12 auf temporäre Differenzen zwischen der Steuerbilanz und dem Konzern-Abschluss angesetzt. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach. Für die steuerlich nicht abzugsfähige Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung wird keine latente Steuerschuld angesetzt.

Latente Steuerforderungen und ein Aktivposten für steuerliche Verlustvorträge werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann.

Der Buchwert der latenten Steuerforderungen wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die latente Steuerforderung zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steuerforderungen werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung der latenten Steuerforderung ermöglicht.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuerobjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.

Die latenten Steuern auf Bewertungskorrekturen werden mit den landesspezifischen Steuersätzen aufgrund der zum Bilanzstichtag gültigen Gesetze und Verordnungen für die einzelnen Konzern-Unternehmen ermittelt. Hierbei handelt es sich bei der LS telcom AG um 28 % (i. V. 28 %), bei der LS telcom Limited, Ottawa/Kanada, um 26,5 % (i. V. 26,5 %), bei der LS telcom SAS, Paris/Frankreich, um 33,33 % (i. V. 33,33 %), bei der LS telcom Inc. Bowie, Maryland/USA, um 39,45 % (i. V. 39,45 %), bei der LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd., Ruimsig/Südafrika, um 28 % (i. V. 28 %) sowie bei der LS telcom UK Ltd., London/Vereinigtes Königreich, um 19 % (i. V. 20 %), bei RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA, um 37,96 % (i. V. 37,96 %). Es sind die ab 2017 gültigen Steuersätze berücksichtigt.

Die aktiven latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2016/2017 2015/2016
Stand am 01.10. (vor Verrechnung) 1.613 1.328
Währungseffekte 247 5
Zunahme 24 280
Abnahme 0 0
Stand am 30.09. 1.884 1.613
Verrechnung mit passiven latenten Steuern -950 -947
Stand am 30.09. 934 666

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in TEUR 30.09.2017 30.09.2016
Steuerliche Verlustvorträge 1.157 940
Anlagevermögen 435 429
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 21 9
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 1 1
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 102 81
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 109 153
Langfristige Rückstellungen 59 0
1.884 1.613
Verrechnung mit passiven latenten Steuern -950 -947
934 666

Die latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und sonstige Steuervorteile betreffen die Gesellschaften LS telcom AG (TEUR 500), LS telcom Limited, Ottawa/Kanada (TEUR 87), LS telcom SAS, Paris/Frankreich (TEUR 140), LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd., Ruimsig/Südafrika (TEUR 94), und RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA (TEUR 336). Es wurden die jeweils landesspezifischen Steuersätze herangezogen.

Die Verlustvorträge in Deutschland, Frankreich, Südafrika und dem Vereinigten Königreich sind jeweils zeitlich unbegrenzt nutzbar. In Kanada können die Verluste in Abhängigkeit vom Zeitpunkt ihres Entstehens über zehn bzw. 20 Jahre vorgetragen werden. In den USA können Verluste ebenfalls in Abhängigkeit vom Zeitpunkt ihres Entstehens über 20 Jahre genutzt werden.

Ein Aktivposten für steuerliche Verlustvorträge wird nur in dem Umfang aktiviert, in dem es innerhalb eines Planungshorizonts von fünf Jahren wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu versteuerndes Einkommen zur Verrechnung zur Verfügung steht. Insgesamt wurden für in Vorjahren und im aktuellen Jahr entstandene steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 12.173 (i. V. TEUR 9.466) keine aktiven latenten Steuern gebildet.

Die nicht aktivierten steuerlichen Verlustvorträge haben folgende Verfallszeiten:

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in TEUR 30.09.2017 30.09.2016
10-20 Jahre 4.390 3.158
unbefristet 7.783 6.308
12.173 9.466

Hinsichtlich der Nutzung der bilanzierten Steuervorteile aus Verlustvorträgen wird vor dem Hintergrund der guten Auftragslage und den Auftragserwartungen zukünftig mit ausreichend zu versteuernden Ergebnissen bei den einzelnen Gesellschaften gerechnet.

9. Vorräte

Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und realisierbaren Nettoveräußerungswerten bilanziert. Die Herstellungskosten umfassen direkt zurechenbare Einzel- und Gemeinkosten. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis der Vorräte abzüglich aller geschätzten Aufwendungen dar, die für die Fertigstellung und die Veräußerung noch notwendig sind. In den Vorräten sind fertige Erzeugnisse in Höhe von TEUR 186 (i. V. TEUR 6) und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von TEUR 155 (i. V. TEUR 66) enthalten.

10. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Position setzt sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 30.09.2017 30.09.2016
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.731 5.646
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 1.736 3.164
8.467 8.810

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen sind zum Nennwert bilanziert. Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen in ausreichender Höhe berücksichtigt. Pauschal ermittelte Wertberichtigungen werden nicht vorgenommen.

Aufwendungen aus der Zuführung von Einzelwertberichtigungen waren im Berichtsjahr keine (i. V. TEUR 7) zu verzeichnen. Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen sind in Höhe von TEUR 7 (i. V. TEUR 0) erfasst.

Die Zuführung und Auflösung der Wertberichtigung für wertgeminderte Forderungen wird unter "Sonstige betriebliche Aufwendungen" bzw. "Sonstige betriebliche Erträge" in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Die Wertminderungen werden aufgelöst, wenn keine weiteren Zahlungseingänge erwartet werden.

Forderungen in fremder Währung werden entsprechend IAS 21 par. 21 zum Stichtagskurs der Transaktion umgerechnet, später gemäß IAS 21 par. 23 zum Bilanzstichtagskurs bewertet. Der Unterschiedsbetrag wird erfolgswirksam verrechnet.

Forderungen aus Fertigungsaufträgen

Die Forderungen aus Fertigungsaufträgen umfassen die kumulierten Kosten für laufende Projekte.

Die Umsatzrealisierung von unfertigen Projekten erfolgt bei der LS telcom AG infolge kürzerer Projektzyklen gemäß IAS 11 nach dem Auftragsfortschritt ("percentage of completion") ohne Teilgewinnrealisierung ("zero profit margin"). Für Großprojekte werden aufgrund einer längeren Projektlaufzeit, des weitgehenden Projektfortschritts sowie der Zuverlässigkeit der Bestimmung der anteiligen Teilgewinne auf Basis des Fertigstellungsgrades Teilgewinne ausgewiesen. Der Anteil dieser mit Teilgewinn bewerteten Projekte beträgt nach der Saldierung mit den erhaltenen Anzahlungen im Geschäftsjahr 2016/2017 TEUR 1.074 (i. V. TEUR 2.541).

Die folgende Aufstellung zeigt die Höhe der Teilumsätze und die darauf entfallenden erhaltenen Anzahlungen. Die Teilumsätze umfassen die angefallenen Kosten zuzüglich realisierter Gewinne abzüglich realisierter Verluste.

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in TEUR 30.09.2017 30.09.2016
Realisierte Teilumsätze 2.272 3.231
Erhaltene Anzahlungen 536 67
1.736 3.164

Ein Vergleich der Bestände mit dem niedrigeren realisierbaren Nettoverkaufswert gemäß IAS 11 wurde vorgenommen. Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Fertigungsaufträgen wurden im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 13 vorgenommen (i. V. TEUR 156).

11. Finanzinstrumente

Die Bewertung der Finanzinstrumente erfolgt je nach Klassifizierung entsprechend IAS 39 grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu Marktwerten. Die Klassifizierung erfolgt in Abhängigkeit von dem Zweck, der mit dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts verfolgt wird.

Die Gesellschaft klassifiziert ihre finanziellen Vermögenswerte in die Kategorie "Kredite und Forderungen" sowie in die Kategorie "available for sale". Sie werden bei der erstmaligen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten angesetzt. Die Folgebewertung der Kategorie "Kredite und Forderungen" erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag bilanziert.

Die finanziellen Verbindlichkeiten werden bei erstmaliger Bewertung zu ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Transaktionskosten angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Finanzielle Verbindlichkeiten fallen in die Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden".

Die Zeitwerte der Finanzinstrumente werden durch deren Buchwerte verlässlich bestimmt.

Für die Absicherung von Währungsrisiken werden teilweise Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Sofern am Bilanzstichtag Devisentermingeschäfte bestehen, werden diese gemäß IAS 39 bilanziert und die Veränderung des Marktwertes erfolgswirksam behandelt.

Am Bilanzstichtag bestanden keine derivativen Finanzinstrumente (ebenso im Vorjahr).

12. Liquide Mittel

Die liquiden Mittel setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 30.09.2017 30.09.2016
Kassenbestand 3 2
Frei verfügbares Guthaben bei Kreditinstituten 1.978 7.109
1.981 7.111

Die Entwicklung der liquiden Mittel und der Kontokorrentkredite, die den Finanzmittelfonds gemäß IAS 7 bilden, ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung bzw. im Konzern-Anhang unter F. dargestellt.

Zum 30. September 2017 verfügte der Konzern über nicht in Anspruch genommene Kontokorrentkreditlinien in Höhe von TEUR 1.860 (i. V. TEUR 1.860), für die alle für die Inanspruchnahme notwendigen Bedingungen bereits erfüllt waren.

13. Ertragsteuerforderungen

Die Ertragsteuerforderungen belaufen sich auf:

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in TEUR 30.09.2017 30.09.2016
Steuern vom Einkommen und Ertrag 20 1
20 1

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche werden mit dem Betrag angesetzt, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden erwartet wird. Bei der Berechnung werden die zum Bilanzstichtag gültigen oder angekündigten Steuersätze zu Grunde gelegt.

14. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögenswerte

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte sind zum Nennwert bilanziert.

Der Posten setzt sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 30.09.2017 30.09.2016
Sonstige Steuererstattungsansprüche 125 22
Übrige Forderungen 293 504
Rechnungsabgrenzungsposten 407 530
825 1.056

Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen Vorauszahlungen für Miete, Wartung, Versicherungen sowie Steuern. Die übrigen Forderungen enthalten vor allem Forderungen aus Förderungen.

15. Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte sind zum Nennwert oder zum beizulegenden Zeitwert (zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte) bilanziert.

Der Posten setzt sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 30.09.2017 30.09.2016
Arbeitnehmerdarlehen 0 3
Leasing Forderungen 44 44
Sonstige 1 2
45 49

16. Eigenkapital

Zur Entwicklung des Postens Eigenkapital wird auf die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung hingewiesen.

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt seit November 2000 TEUR 5.335. Es ist eingeteilt in 5.335.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.

Die Anzahl der durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktien betrug im Berichtsjahr 5.311.000 (i. V. 5.311.000).

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. März 2017 dazu ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 8. März 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 2.667.500,00 zu erhöhen.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält den bei der Ausgabe von Aktien der LS telcom AG über den Nennbetrag hinausgehenden erzielten Betrag nach Verrechnung mit Verlusten in den Vorjahren und von im Zusammenhang mit dem Börsengang entstandenen Aufwendungen unter Berücksichtigung von latenten Steuern.

Konzern-Bilanzgewinn

Der Konzern-Bilanzgewinn enthält die kumulierten thesaurierten Konzern-Ergebnisse.

Die Aktionäre haben Anspruch auf den Bilanzgewinn der LS telcom AG, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung durch Hauptversammlungsbeschluss oder als zusätzlicher Aufwand aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses von der Verteilung an die Aktionäre ausgeschlossen ist.

Eigene Anteile

Die Ermächtigung wurde am 1. Mai 2014 wirksam und gilt bis zum 12. März 2019. Die in der Hauptversammlung am 4. März 2010 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wurde mit Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung aufgehoben.

Kapitalmanagement

Das Kapitalmanagement des LS telcom Konzerns umfasst neben der Gewährleistung der finanziellen Flexibilität zur Fortsetzung des Wachstumskurses und der Erreichung angemessener Dividendenzahlungen auch die Optimierung der Kapitalstruktur.

Um die Kapitalstruktur aufrecht zu erhalten oder zu verändern, passt die Gesellschaft je nach Erfordernis die Dividendenausschüttungen an die Anteilseigner an oder nimmt Kapitalrückzahlungen an Anteilseigner durch Rückkauf eigener Anteile vor.

17. Langfristige Rückstellungen

Es handelt sich um Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Form von leistungsorientierten Versorgungsplänen, welche bei der LS telcom SAS, Paris/Frankreich, bestehen. Die Leistungsverpflichtungen werden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Eintritt in den Ruhestand in Form einer Einmalzahlung fällig, wobei sich die individuelle Leistungshöhe insbesondere nach dem Gehaltsniveau sowie der Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen bemisst. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt in den Ruhestand verfällt der Anspruch des Arbeitnehmers.

Die Leistungsansprüche aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) sowie unter Berücksichtigung künftig erwarteter Gehaltstrends und biometrischer Rechnungsgrundlagen bewertet.

Die Verpflichtung des Unternehmens aus leistungsorientierten Plänen wurde zum 30. September 2017 erstmalig zum Barwert in Höhe von TEUR 212 bilanziert.

Die wichtigsten Annahmen, welche der versicherungsmathematischen Bewertung zum 30. September 2017 zugrunde gelegt wurden, sind ein Abzinsungszinssatz von 1,6 % sowie eine erwartete prozentuale Gehaltssteigerung von 2,5 %. Die zugrunde gelegten biometrischen Sterbewahrscheinlichkeiten sowie die Wahrscheinlichkeiten eines vorzeitigen Austritts des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen basieren auf landesspezifischen Statistiken und Erfahrungswerten.

Der Konzern weist den Dienstzeitaufwand als Teil des Personalaufwands in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung aus. Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurde ein laufender Dienstzeitaufwand in Höhe von TEUR 212 erfasst.

Die mit den leistungsorientierten Versorgungsplänen verbundenen Risiken betreffen im Wesentlichen die finanziellen Risiken wie Marktpreisrisiken, durch welche der Rechnungszinsfuß beeinflusst werden kann, sowie Inflationsrisiken, die Auswirkungen auf den Gehaltstrend haben können.

Zur Ermittlung des Verpflichtungsumfangs werden zum jeweiligen Bilanzstichtag der Rechnungszins anhand von aktuellen Kapitalmarktdaten sowie langfristige Trendannahmen für die zu erwartenden Gehaltssteigerungen nach dem Prinzip der bestmöglichen Schätzung festgelegt. Der Berechnung des Anwartschaftsbarwertes der Verpflichtung liegen die vorgenannten Annahmen zugrunde. Eine Sensitivitätsanalyse wurde aufgrund der geringen Bedeutung der Beträge nicht durchgeführt.

18. Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Es handelt sich im Wesentlichen um finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und um Leasingverbindlichkeiten, die zum Barwert angesetzt sind:

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in TEUR 30.09.2017 30.09.2016
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.388 5.492
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Sonstigen 0 44
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 978 1.254
6.366 6.790

Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen Sicherungsübereignungen an fünf Fahrzeugen (Valuta zum 30. September 2017 in Höhe von TEUR 219). Ferner sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 400 durch Grundpfandrechte gesichert. Siehe hierzu auch bei "Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten" (D.24.).

Mit Wirkung zum 1. Januar 2006 hat die Gesellschaft einen Immobilien-Leasingvertrag über Büro- und Verwaltungsgebäude in Lichtenau mit einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren abgeschlossen. Nach zehn bzw. 15 Jahren besteht eine Kaufoption zum Erwerb sämtlicher Anteile an den Leasingobjektgesellschaften, in deren Eigentum sich das Grundstück befindet.

Die zum Abschlussstichtag aus diesem Finanzierungsleasing resultierende Zahlungsverpflichtung wird in Höhe des Barwertes der zukünftigen Mindestleasingzahlungen als Verbindlichkeit bilanziert. In den Folgejahren vermindern die an die jeweiligen Leasinggeber zu zahlenden Leasingraten in Höhe des Tilgungsanteils die Verbindlichkeit. Der Zinsanteil der Zahlungen wird ergebniswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Bei der Ermittlung des Barwertes wurde ein Zinssatz in Höhe von 7,5 % p. a. zugrunde gelegt.

Im Einzelnen ergeben sich folgende Werte:

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Fälligkeit zum 30.09.2017

in TEUR
Mindestleasingzahlungen Enthaltener Zinsanteil Aufzinsung Mieterdarlehen Barwert
bis 1 Jahr 469 115 39 393
1 bis 5 Jahre 1.249 215 190 1.225
über 5 Jahre -815 133 578 -370
Summe 903 463 807 1.247

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Fälligkeit zum 30.09.2016

in TEUR
Mindestleasingzahlungen Enthaltener Zinsanteil Aufzinsung Mieterdarlehen Barwert
bis 1 Jahr 468 141 37 364
1 bis 5 Jahre 1.670 302 177 1.545
über 5 Jahre -760 162 631 -291
Summe 1.378 605 845 1.618

Bei der Oberleitung vom Barwert zu den Mindestleasingzahlungen wurde ein Mieterdarlehen von insgesamt TEUR 1.316, das ratierlich aufgebaut und zum Ende der Vertragslaufzeit im Jahr 2030 zurückgeführt wird, berücksichtigt. Das Mieterdarlehen wird über die Vertragslaufzeit aufgezinst, und die zukünftigen Zinsen aus der Aufzinsung des Mieterdarlehens in Höhe von insgesamt TEUR 807 (i. V. TEUR 845) werden in den oben stehenden Tabellen separat dargestellt.

Zum 4. September 2017 hat die Gesellschaft einen Leasingvertrag über fünf Server inklusive Software und Datenspeicher mit einer Grundlaufzeit von 36 Monaten abgeschlossen. Bei diesem Vollamortisationsleasing besteht am Ende der Laufzeit eine Kaufoption.

Die zum Abschlussstichtag aus diesem Finanzierungsleasing resultierende Zahlungsverpflichtungen wird in Höhe des Barwertes der zukünftigen Mindestleasingzahlungen als Verbindlichkeit bilanziert. In den Folgejahren vermindern die an die jeweiligen Leasinggeber zu zahlenden Leasingraten in Höhe des Tilgungsanteils die Verbindlichkeit. Der Zinsanteil der Zahlungen wird ergebniswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Bei der Ermittlung des Barwertes wurde ein Zinssatz in Höhe von 1,7 % p. a. zugrunde gelegt.

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Fälligkeit zum 30.09.2017

in TEUR
Mindestleasingzahlungen Enthaltener Zinsanteil Barwert
bis 1 Jahr 65 3 62
1 bis 5 Jahre 126 2 124
über 5 Jahre 0 0 0
Summe 191 5 186

Darüber hinaus hat der Konzern am 18. Dezember 2013 ein KfW Förderdarlehen, bestehend aus einer Fremdkapital- und einer Nachrangtranche, über die Commerzbank AG, Frankfurt am Main, in Höhe von TEUR 2.400 und TEUR 3.600 abgeschlossen. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Der Kredit dient der langfristigen Finanzierung der Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Das Darlehen wurde bereits zum 30. September 2015 in voller Höhe in Anspruch genommen. Das zinsvergünstigte Darlehen der öffentlichen Hand wurde gemäß IAS 20.10A i. V. m. IAS 39 zum Erstbewertungszeitpunkt mit dem beizulegenden Wert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

19. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

Es handelt sich in Höhe von TEUR 22 (i. V. TEUR 47) um den langfristigen Teil der Umsatzabgrenzungen aus Wartungsverträgen mit Kunden (siehe hierzu auch Ausführungen zum kurzfristigen Teil D.25.), in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 44) um bedingte Verbindlichkeiten aus dem Kaufpreis von RadioSoft, sowie Verpflichtungen aus langfristigen variablen Vergütungen TEUR 28 (i. V. TEUR 148). In Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 35) besteht eine Verbindlichkeit aus Abgrenzung wegen Vorteils aus einem Mietvertrag.

Die Verpflichtungen aus variablen Vergütungen werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Für den darin enthaltenen langfristigen Anteil, der eine aktienkursbasierte Barvergütung betrifft (TEUR 28), kommt IFRS 2 auf der Grundlage eines Binomialmodells zur Anwendung. Der andere Teil der Vergütung (TEUR 0; i. V. TEUR 27) betrifft einen vertraglich fixierten Bonus, der in Abhängigkeit von der Erreichung einer bestimmten Mindest-Konzern-Eigenkapitalrendite bezahlt wird. Die Bewertung basiert auf der erwarteten Entwicklung der relevanten Einflussfaktoren. Der kurzfristige Anteil der aktienkursbasierten Barvergütung beträgt TEUR 122. Siehe hierzu bei den "Sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten" (D.25.)

Die anteilsbasierte Vergütung betrifft seit Beginn des Geschäftsjahres 2012/2013 sämtliche Vorstandsmitglieder aufgrund der Neuregelung der Dienstverträge zum 1. Oktober 2012 und kann nur bar ausgeglichen werden. Die daraus resultierenden Wertsteigerungsrechte werden ausübbar, wenn nach Ablauf von drei bis sechs Jahren ein bestimmter Aktienbasispreis überschritten wird. Die Anzahl der ausübbaren Wertsteigerungsrechte nach drei Jahren beträgt 20.000 bzw. 30.000 Stück. Hierfür wurde im Geschäftsjahr ein Aufwand von TEUR 1 berücksichtigt.

Am 3. Juni 2016 wurde ein Dienstvertrag neu geregelt. Die daraus resultierenden Wertsteigerungsrechte werden ausübbar, wenn nach Ablauf von zwei bis sechs Jahren ein bestimmter Aktienbasispreis überschritten wird. Die Anzahl der ausübbaren Wertsteigerungsrechte nach zwei Jahren beträgt 25.500 Stück. Für den Neuvertrag wurde im Geschäftsjahr ein Aufwand von TEUR 28 berücksichtigt.

Zum 30. September 2017 sind Wertsteigerungsrechte i. H. v. TEUR 122 ausübbar, die im April 2018 und Juli 2018 bar ausbezahlt werden. Weitere Wertsteigerungsrechte sind nicht ausübbar.

Der Ausübungspreis für die Wertsteigerungsrechte beträgt am Ende der Berichtsperiode für die Altverträge EUR 3,52 sowie für den Neuvertrag EUR 7,09. Nachfolgende Tabelle enthält die der Bewertung der Wertsteigerungsrechte zugrunde gelegten Parameter:

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30.09.2017 30.09.2016
Dividendenrendite 1,50 % 0,67 %
Erwartete Volatilität 31,33 % 43,99 %
Risikoloser Zinssatz -0,60 % bis -0,76 % -0,70 %
Antizipierte Laufzeit der Wertsteigerungsrechte 0 bis 4 Jahre 0 bis 1 Jahr
Erwarteter Aktienkurs EUR 0,33 bis 0,88 EUR 2,88 bis 2,91
Angewandtes Modell Binomial Binomial

Die antizipierte Laufzeit der Wertsteigerungsrechte basiert auf den aktuellen Erwartungen und entspricht nicht zwingend dem tatsächlich eintretenden Ausübungsverhalten der Berechtigten. Der erwarteten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von der historischen Volatilität über einen der Laufzeit der Wertsteigerungsrechte ähnlichen Zeitraum auf künftige Trends geschlossen werden kann, wobei die tatsächlich eintretende Volatilität von den getroffenen Annahmen abweichen kann. Die angegebenen Bandbreiten ergeben sich aus unterschiedlichen Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten der virtuellen Aktienoptionen für die einzelnen Vorstandsmitglieder.

20. Passive latente Steuern

Die passiven latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:

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in TEUR 2016/2017 2015/2016
Stand am 01.10. (vor Verrechnung) 2.924 2.902
Währungseffekte 19 12
Zunahme 0 10
Abnahmen 102 0
2.841 2.924
Verrechnung mit aktiven latenten Steuern -950 -947
Stand am 30.09. 1.891 1.977

Die ermittelten Ansatz- und Bewertungsunterschiede auf temporäre Differenzen zwischen der Steuerbilanz und dem Konzern-Abschluss führten in folgenden Posten zu passiven latenten Steuern:

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in TEUR 30.09.2017 30.09.2016
Entwicklungskosten 2.321 2.158
Anlagevermögen 94 74
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8 7
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 287 444
Sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände 12 36
Sonstige langfristige Vermögensgegenstände 2 153
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 59 10
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 58 42
2.841 2.924
Verrechnung mit aktiven latenten Steuern -950 -947
1.891 1.977

21. Rückstellungen

Rückstellungen werden gemäß IAS 37 in Höhe des Betrags angesetzt, der nach bestmöglicher Schätzung erforderlich ist, um alle gegenwärtigen Verpflichtungen gegenüber Dritten am Bilanzstichtag abzudecken. Künftige Ereignisse, die sich auf den zur Erfüllung einer Verpflichtung erforderlichen Betrag auswirken können, sind in den Rückstellungen berücksichtigt, sofern sie mit hinreichender objektiver Sicherheit vorausgesagt werden können und sofern diese Verpflichtungen aus Vorgängen der Vergangenheit resultieren.

Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. aus einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung der Rückstellung wird in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. Ist der aus einer Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der für die Schuld spezifische Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwendungen erfasst.

Ober die Zusammensetzung und Entwicklung des Postens gibt die nachfolgende Obersicht Auskunft:

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in TEUR Stand 30.09.2016 Verbrauch Auflösung Zuführung Stand 30.09.2017
Steuerrückstellungen 68 57 6 0 5
Sonstige Rückstellungen
Personal 46 45 1 45 45
Ausstehende Rechnungen 279 268 11 119 119
Übrige 28 1 0 4 31
353 314 12 168 195
Gesamt 421 371 18 168 200

22. Erhaltene Anzahlungen und Fertigungsaufträge

Die auf der Passivseite ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen umfassen sowohl die Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo als auch die sonstigen erhaltenen Anzahlungen. Diese stellen sich wie folgt dar:

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in TEUR 30.09.2017 30.09.2016
Sonstige erhaltene Anzahlungen 134 103
Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo 100 230
234 333

Erhaltene Anzahlungen auf Fertigungsaufträge werden in Höhe der angearbeiteten Aufträge auf der Aktivseite mit dem Posten Forderungen saldiert und im Übrigen auf der Passivseite offen ausgewiesen.

Der Gesamtbetrag der erhaltenen Anzahlungen gliedert sich wie folgt:

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in TEUR 30.09.2017 30.09.2016
Gesamtbetrag der erhaltenen Anzahlungen 770 407
davon mit Forderungen saldiert 536 74
234 333

23. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Zahlungsverpflichtungen für Güter und Leistungen, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erworben wurden. Die Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungsverpflichtung innerhalb von einem Jahr oder weniger fällig ist. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden bilanziert.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Es bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Dritten in Höhe von TEUR 1.267 (i. V. TEUR 1.061).

24. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, zum Ausgleich einer Verpflichtung abfließen werden und dieser Betrag verlässlich ermittelt werden kann. Die Verbindlichkeiten sind zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt.

Sie setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 30.09.2017 30.09.2016
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 455 364
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 399 287
Kontokorrentkredite gegenüber Kreditinstituten 32 15
Übrige sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 44 172
930 838

Die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten betreffen ein Server-Leasing sowie das Gebäude-Leasing in Lichtenau. Bei den übrigen sonstigen kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten handelt es sich um Verpflichtungen aus Mietkäufen.

Die Entwicklung der liquiden Mittel und der Kontokorrentkredite, die den Finanzmittelfonds gemäß IAS 7 bilden, ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung bzw. im Konzern-Anhang unter F. dargestellt.

Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen Sicherungsübereignungen an fünf Fahrzeugen (Valuta zum 30. September 2017 in Höhe von TEUR 219). Ferner sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 400 durch Grundpfandrechte gesichert. Siehe hierzu auch bei "Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten" (D.18.).

25. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

Sie sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt und setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 30.09.2017 30.09.2016
Verbindlichkeiten aus Steuern 515 325
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 114 117
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 3.195 3.487
Kurzfristige Rechnungsabgrenzungsposten 2.049 1.293
5.873 5.222

Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Personalverpflichtungen, den kurzfristigen Anteil aus der Vorstandsvergütung und den kurzfristigen Anteil aus der bedingten Kaufpreisverpflichtung.

Der kurzfristige Rechnungsabgrenzungsposten umfasst abgegrenzte Erlöse aus Wartungsverträgen.

E. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG

1. Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse umfassen den beizulegenden Zeitwert der für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung. Die Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und nach Abzug von gewährten Skonti sowie nach Eliminierung konzerninterner Verkäufe ausgewiesen.

Die LS telcom AG erfasst die Umsätze übereinstimmend mit IAS 18 und IAS 11. Umsätze für Produktverkäufe werden mit dem Eigentums- und Gefahrenübergang an den Kunden realisiert, wenn das Entgelt vertraglich festgesetzt oder bestimmbar und die Erfüllung der damit verbundenen Forderungen wahrscheinlich ist. Die Höhe der Erlöse kann verlässlich bestimmt werden. Es ist hinreichend wahrscheinlich, dass der LS telcom AG der wirtschaftliche Nutzen aus dem Verkauf zufließen wird und die im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten verlässlich bestimmt werden können. Nachträglich gewährte Gutschriften sind in Abzug gebracht.

Umsätze aus Dienstleistungsgeschäften (Wartung, Service und Seminare) werden mit Erbringung der Dienstleistungen erfasst, sofern die Höhe der Erträge verlässlich bemessen werden kann und der Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens aus dem Geschäft hinreichend wahrscheinlich ist.

Die Aufteilung der Umsatzerlöse erfolgt nach Unternehmensbereichen und Regionen und ist in den Erläuterungen zur "Segmentberichterstattung" in Abschnitt G. wiedergegeben. Die ermittelten Umsatzerlöse resultieren aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Die Umsatzerlöse umfassen mit EUR 11,1 Mio. (i. V. EUR 11,1 Mio.) Wartungserlöse und mit EUR 16,5 Mio. (i. V. EUR 20,9 Mio.) Umsätze aus dem Verkauf von Gütern und Dienstleistungen. Darin enthalten sind Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen in Höhe von EUR 6,2 Mio. (i. V. EUR 5,4 Mio.).

3. Sonstige betriebliche Erträge

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in TEUR 2016/2017 2015/2016
Fördermittel 1 90
Währungsgewinne 89 337
Anlagengewinne 14 0
Auflösung aus Rückstellungen 18 5
Ausbuchung von Verbindlichkeiten 57 58
Neubewertung einer bedingten Kaufpreisverpflichtung 29 1.560
Steuerrückerstattungen 69 0
Sonstige Erträge 99 101
376 2.151

4. Aktivierte Eigenleistungen

Sie beinhalten ausschließlich aktivierte Entwicklungskosten für die im Geschäftsjahr selbst erstellte Software und Hardware. Zur Bewertung vgl. D.3.

5. Materialaufwand

Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2016/2017 2015/2016
Aufwendungen für bezogene Waren 2.298 2.030
Aufwendungen für Fremdleistungen 3.847 4.516
6.145 6.546

6. Personalaufwand

Der Ausweis betrifft im Wesentlichen Gehälter sowie soziale Abgaben.

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in TEUR 2016/2017 2015/2016
Löhne und Gehälter 16.921 16.978
Soziale Abgaben 2.977 2.911
19.898 19.889
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 259 270

7. Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens

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in TEUR 2016/2017 2015/2016
Planmäßige Abschreibung von Sachanlagen 855 871
Planmäßige Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten 2.601 2.458
Summe Abschreibungsaufwand 3.456 3.329

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

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in TEUR 2016/2017 2015/2016
Vertriebs- und Reisekosten 2.216 2.283
Gebäude- und Grundstückskosten 1.000 948
Übrige 3.527 3.499
6.743 6.730

9. Finanzergebnis

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in TEUR 2016/2017 2015/2016
Ergebnis aus at equity bewerteten Beteiligungen 47 76
Zinserträge 10 37
Zinsaufwendungen 196 242
Zinsertrag aus Abzinsung bedingte Kaufpreisverbindlichkeit (i. V. Zinsaufwand aus Aufzinsung) 1 2
-138 -131

Das Ergebnis aus at equity bewerteten Beteiligungen resultiert aus dem anteiligen Jahresergebnis (TEUR 47) der NG Networks Co., Ltd., im Geschäftsjahr 2016/2017.

Die Zinserträge resultieren aus Guthaben bei Kreditinstituten.

Zinsaufwendungen ergeben sich aufgrund der Inanspruchnahme von Kreditlinien und Avalen sowie Zinsanteilen aus Finanzierungsleasingverträgen.

10. Ertragsteuern

Die Ertragsteuern umfassen die Aufwendungen und Erträge aus tatsächlichen und latenten Steuern. Die Ertragsteuern werden erfolgswirksam erfasst, es sein denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der Ertrag aus Ertragsteuern setzt sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2016/2017 2015/2016
Laufende Steuern 46 150
Latente Steuern -388 -270
-342 -120

Der Ertrag aus latenten Steuern setzt sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2016/2017 2015/2016
Veränderung der Unterschiede nationale Handels- und Steuerbilanz -114 -9
IFRS-Anpassungen
Leasing -3 -5
Veränderung aktive latente Steuern auf Verlustvorträge -243 -182
Rückgängigmachung Pauschalwertberichtigung 0 1
Entwicklungskosten 168 234
Langfristige Rückstellungen -59 0
Kurzfristige Rückstellungen -19 0
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 17 18
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 0 -2
Erfolgswirksamen Konsolidierungsmaßnahmen 2 0
Forderungen aus Fertigungsaufträgen -137 -325
-388 -270

Der Unterschied zwischen dem tatsächlichen Steueraufwand und dem rechnerischen Steueraufwand, der sich bei einem Steuersatz für die Gesellschaft von 28 % (i. V. 28 %) ergeben würde, setzt sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2016/2017 2015/2016
Konzern-Ergebnis vor Ertragsteuern -5.103 806
Rechnerischer Steuerertrag (i V. Steueraufwand) (28 %) -1.429 226
Nicht angesetzte Verluste des Geschäftsjahres 1.011 554
Nutzung nicht aktivierter Verlustvorträge 26 -432
Nichtabzugsfähige Betriebsausgaben 46 111
Steuerfreie Einnahmen -15 -619
Ausländische Quellensteuer 57 42
Periodenfremde tatsächliche Ertragsteuern -12 2
Periodenfremde latente Steuern 0 -4
Sonstiges 4 26
Unterschiedliche Steuersätze -30 -26
Tatsächlicher Steuerertrag -342 -120

Die erwartete Steuerbelastung auf das steuerliche Ergebnis beträgt im Vorjahr sowie zum Bilanzstichtag 28 % und errechnet sich wie folgt:

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Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 340 % 11,9 %
Körperschaftsteuer (15 % vom Gewinn nach Gewerbesteuer) 15,0 %
Solidaritätszuschlag (5,5 % der Körperschaftsteuer) 0,8 %
Tarifbelastung 27,7 %
Gerundet 28 %

11. Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien und Ergebnis je Aktie

Zur Ermittlung des Ergebnisses pro Aktie nach IAS 33 wird das den Aktionären zuzurechnende Jahresergebnis durch den gewichteten Durchschnitt der ausgegebenen Aktien dividiert.

Die Anzahl der Aktien betrug im Jahresdurchschnitt 5.311.000 (i. V. 5.311.000). Das Konzern-Jahresergebnis beläuft sich auf TEUR -4.533 (i. V. TEUR 823). Demgemäß ergibt sich ein Ergebnis je Aktie von EUR -0,85 (i. V. EUR 0,15). Ein verwässertes Ergebnis je Aktie war nicht zu berechnen.

F. KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Konzern-Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich der Zahlungsmittelbestand im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert hat. In Übereinstimmung mit IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Als Mittelzufluss und -abfluss aus der betrieblichen Tätigkeit wird die Umsatztätigkeit angezeigt, durch die der Cashflow generiert wird.

Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie Beteiligungen sind im Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit enthalten.

In den Zahlungsströmen des Geschäftsjahres sind TEUR 11 (i. V. TEUR 38) erhaltene Zinsen und TEUR 210 (i. V. TEUR 285) gezahlte Zinsen enthalten. Im Berichtsjahr sind Ertragsteuern in Höhe von TEUR 128 (i. V. TEUR 47) bezahlt und Ertragsteuern in Höhe von TEUR 1 (i. V. TEUR 27) erstattet worden.

Im laufenden Geschäftsjahr betreffen die Auszahlungen für Unternehmenserwerbe eine Teilzahlung der Kaufpreisverbindlichkeit aus dem im Rahmen eines asset deals übernommenen Geschäftsbetriebs der Moncure Gruppe. Nähere Informationen finden sich unter H.3.

Der Finanzmittelfonds besteht aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Diese enthalten neben den liquiden Mitteln auch jederzeit rückzahlbare Kontokorrentkredite von Banken. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzten sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 30.09.2017 30.09.2016
Liquide Mittel 1.981 7.111
Kontokorrentkredite -32 -15
1.949 7.096

Die Kontokorrentkredite werden in der Konzern-Bilanz unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen (siehe hierzu D.24.).

G. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Der LS telcom Konzern bildet in seinem internen Berichtswesen die Unternehmenstätigkeit differenziert ab. Auf Basis dieses internen Berichtswesens beurteilt der Vorstand, der als verantwortliche Unternehmensinstanz für den Erfolg der verschiedenen Geschäftsbereiche und die Zuteilung der Ressourcen verantwortlich ist, die Geschäftstätigkeit unter verschiedenen Gesichtspunkten.

Bei der LS telcom AG werden zum Zweck der Unternehmenssteuerung die berichtspflichtigen Segmente - in Übereinstimmung mit der internen Berichtsstruktur des LS telcom Konzerns - in "Hardwarenahe Systeme", "Dienstleistungen" und "Softwaresysteme" aufgeteilt. Die einzelnen Segmente können folgendermaßen charakterisiert werden:

Hardwarenahe Systeme

Das Segment "Hardwarenahe Systeme" beschreibt die Teilgeschäfte mit Hardware-Systemlösungen, typischerweise mit höherem Materialeinsatz. In "Hardwarenahe Systeme" gehen die Lieferung und Implementierung von integrierten Funkmesssystemen ebenso mit ein wie auch beispielsweise der Aufbau von Sender- oder Generator-Containern, deren Installation und Inbetriebnahme.

Dienstleistungen

Unter "Dienstleistungen" werden sämtliche Tätigkeiten zusammengefasst, die LS telcom in Form von Trainings-, Planungs-, Ingenieur- und Beratungsdienstleistungen erbringt und die nicht Teil von Software- oder Hardwareprojekten sind. Als Kunden werden hier unter anderem spezielle Nutzer von Funkfrequenzspektrum, Netzbetreiber und Regulierungsbehörden bedient. Des Weiteren sind hierin auch Geschäfte enthalten, bei denen LS telcom-Dienstleistungen und Material Dritter als reiner Wiederverkäufer vermittelt, wobei diese Geschäfte in der Regel in engem Zusammenhang mit anderen Projekten des Konzerns stehen.

Softwaresysteme

Das Segment "Softwaresysteme" beinhaltet das reine Softwaregeschäft, einschließlich des Projektgeschäfts (mit Regulierungsbehörden und anderen Kunden), bei dem Produkte aus allen Geschäftsbereichen (Rundfunk-, Mobilfunk- und Richtfunkplanungsmodule sowie administrative Datenbanklösungen) zum Einsatz kommen und von der LS telcom in umfassende Systemlösungen integriert werden. Dieses Berichtssegment umfasst daneben auch das Geschäft mit einzelnen, softwarebasierten Funknetzplanungsprodukten (Einzelmodule) und betrifft damit überwiegend das klassische, skalierbare Software-Lizenzgeschäft. Der Verkauf von solchen Einzelmodulen enthält typischerweise weniger Anpassungsleistungen als die vorgenannten, umfangreicheren und komplexeren Softwareprojekte.

Die Aufgliederung der zu berichtenden Kennzahlen stellt sich wie folgt dar:

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Geschäftsjahr zum 30.09.2017

in TEUR
Hardwarenahe Systeme Dienstleistungen Softwaresysteme Überleitung Konzern
Umsatzerlöse mit externen Kunden 2.988 6.679 17.922 0 27.589
Investitionen 1.026 132 2.961 47 4.166
Abschreibungen 1.472 188 1.796 0 3.456
Segmentergebnis -2.205 -180 -2.580 0 -4.965
Vermögenswerte des Segments 3.643 8.111 20.423 1.355 33.532
Schulden des Segments 1.260 4.428 7.575 3.760 17.023

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Geschäftsjahr zum 30.09.2016

in TEUR
Hardwarenahe Systeme Dienstleistungen Softwaresysteme Überleitung Konzern
Umsatzerlöse mit externen Kunden 3.920 6.074 21.997 0 31.991
Investitionen 1.306 82 2.841 77 4.306
Abschreibungen 1.589 180 1.560 0 3.329
Segmentergebnis -1.219 645 1.511 0 937
Vermögenswerte des Segments 4.548 8.621 24.080 1.034 38.283
Schulden des Segments 2.182 3.445 7.280 4.009 16.916

Den Bewertungsgrundsätzen für die Segmentberichterstattung liegen die im Konzern-Abschluss verwendeten IFRS zugrunde. Die Segmentinformationen umfassen sowohl direkt zuordenbare als auch sinnvoll verteilbare Größen.

Um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Geschäftsfelder zu bestimmen, wird das Betriebsergebnis der Segmente vom Vorstand getrennt überwacht. Die Entwicklung bzw. Leistung der Geschäftsfelder wird anhand dieses Segmentergebnisses (EBIT ohne die Ergebnisse aus assoziierten Unternehmen) beurteilt.

Umsätze zwischen den Segmenten werden nicht getätigt.

Da die Konzern-Finanzierung (Zinsaufwendungen und -erträge) sowie die Ertragsteuern und das Ergebnis aus den assoziierten Unternehmen konzerneinheitlich gesteuert werden, erfolgt keine Zuordnung zu den einzelnen Geschäftssegmenten.

Die Investitionen beziehen sich auf die Zugänge zu den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.

Segmentvermögen und -schulden umfassen alle Vermögenswerte und Schulden, die der betrieblichen Sphäre zuzuordnen sind und deren positive und negative Ergebnisse das Betriebsergebnis bestimmen. Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen werden dabei dem operativen Geschäftsbetrieb zugerechnet.

Zum Segmentvermögen zählen insbesondere immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte. Die Betrachtung der Vermögenswerte nach Segmenten erfolgt ohne die Angaben zum Ansatz assoziierter Unternehmen, zu aktiven latenten Steuern und zu Ertragsteuerforderungen, da diese Vermögenswerte auf Konzern-Ebene überwacht werden.

Die Segmentschulden betreffen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen. Die Betrachtung der Schulden nach Segmenten erfolgt ohne die Angabe zu den passiven latenten Steuern. Zusätzlich erfolgt keine Steuerung auf Segmentebene - sondern auf Ebene des Konzerns -anhand der Größen kurz- und langfristige finanzielle Verpflichtungen und den Steuerrückstellungen.

Die Informationen zu den geografischen Gebieten des Konzerns stellen sich wie folgt dar:

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Regionen

in TEUR
Inland Europa Mittlerer Osten Asien/Pazifik Afrika Nord- und Südamerika
Außenumsatz 2016/2017 2.677 7.278 4.207 4.851 3.033 5.543
2015/2016 2.835 6.591 6.810 7.387 2.900 5.468

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Regionen

in TEUR
Gesamt
Außenumsatz 2016/2017 27.589
2015/2016 31.991

Die vorstehenden Informationen zu den Umsätzen sind nach dem Standort des jeweiligen Kunden gegliedert.

Im Geschäftsjahr 2016/2017 hat kein Kunde 10 % oder mehr zum Konzern-Umsatz beigetragen. Im Vorjahr wurden mit einem Kunden im Segment Softwaresysteme mehr als 10 % der Umsatzerlöse (TEUR 3.239) erzielt.

Die langfristigen Vermögenswerte gliedern sich wie folgt:

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Langfristige Vermögenswerte 30.09.2017

TEUR
30.09.2016

TEUR
Inland 14.080 13.272
Europa 956 964
Afrika 290 263
Nordamerika 5.167 5.623
Mittlerer Osten 25 29
20.518 20.151

Die hier ausgewiesenen langfristigen Vermögenswerte umfassen die immateriellen Vermögenswerte, den Geschäfts- und Firmenwert, die Sachanlagen sowie sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte.

H. SONSTIGE ANGABEN

1. Risiken aus Finanzinstrumenten: Risikomanagement

Grundsätze des Risikomanagements

Die Gesellschaft unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen neben Adressenausfallrisiken und Liquiditätsrisiken unter anderem Risiken aus der Veränderung von Wechselkursen und Zinssätzen. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen. Bezüglich der Marktpreisrisiken werden je nach Einschätzung des Risikos ausgewählte derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich als Sicherungsinstrumente genutzt, d. h. für Handels- oder andere spekulative Zwecke kommen sie nicht zum Einsatz. Die Grundzüge der Finanzpolitik werden jährlich vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Bestimmte Transaktionen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand, der darüber hinaus regelmäßig über den Umfang und den Betrag des aktuellen Risiko-Exposures informiert wird.

Aus den nachfolgenden Tabellen sind ausgehend von den relevanten Bilanzposten, die Zusammenhänge zwischen den Kategorien nach IAS 39, der Klassifikation nach IFRS 7 und den Wertansätzen der Finanzinstrumente ersichtlich.

Kategorisierung der Finanzinstrumente (in TEUR)

Die vom Konzern gehaltenen Finanzinstrumente sind folgenden Bewertungskategorien zugeordnet:

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Buchwerte Finanzinstrumente
in TEUR Bilanzposition 30.09.2016 zum Fair Value bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Buchwerte übrige
--- --- --- --- ---
Langfristige Vermögenswerte
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 34 34
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.467 6.731 1.736
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 45 45
Zahlungsmittel 1.981 1.981
Langfristige Schulden
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 6.366 5.388 978
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.267 1.267
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 930 475 455

In der Spalte "Buchwerte übrige" sind unter den kurzfristigen Vermögenswerten Forderungen aus Fertigungsaufträgen in Höhe von TEUR 1.736 (i. V. TEUR 3.164) ausgewiesen, die gemäß IAS 11 bewertet werden. Hinsichtlich der Schulden betrifft der Ausweis Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing von insgesamt TEUR 1.433 (i. V. TEUR 1.618), die gemäß IAS 17 bewertet werden.

Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten ein zinsbegünstigtes KfW-Darlehen in Höhe von TEUR 5.204 (i. V. TEUR 5.492).

Bei der Erstellung des Konzern-Abschlusses wird grundsätzlich das Anschaffungskostenprinzip angewandt. Eine Ausnahme hiervon bildet die Bilanzierung von zur Veräußerung gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und derivativen Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden.

Der Buchwert der Zahlungsmittel kommt ihrem Zeitwert aufgrund der kurzen Laufzeit dieser Finanzinstrumente sehr nahe.

Bei Forderungen und Schulden, denen normale Handelskreditbedingungen zugrunde liegen, kommt der auf historischen Anschaffungskosten beruhende Buchwert dem Zeitwert ebenfalls sehr nahe.

Der Zeitwert der langfristigen Schulden beruht auf den aktuellen Zinssätzen für Fremdkapitalaufnahmen mit dem gleichen Fälligkeits- und Bonitätsprofil. Der Zeitwert des Fremdkapitals weicht derzeit kaum vom Buchwert ab.

Kategorisierung der Finanzinstrumente im Vorjahr

Die vom Konzern gehaltenen Finanzinstrumente im Vorjahr waren den folgenden Bewertungskategorien zugeordnet:

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Buchwerte Finanzinstrumente
in TEUR Bilanzposition 30.09.2016 zum Fair Value bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Buchwerte übrige
--- --- --- --- ---
Langfristige Vermögenswerte
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 75 75
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.810 5.646 3.164
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 49 49
Zahlungsmittel 7.111 7.111
Langfristige Schulden
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 6.790 5.536 1.254
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.061 1.061
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 838 474 364

Daraus ergeben sich aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39 die folgenden Werte:

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Finanzinstrumente aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39

in TEUR
30.09.2017 30.09.2016
Kredite und Forderungen, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten 8.791 12.881
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 0 0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schulden 7.130 7.071

Das in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthaltene Nettoergebnis nach Bewertungskategorien stellt sich wie folgt dar:

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Nettoergebnis nach Bewertungskategorien

in TEUR
30.09.2017 30.09.2016
Kredite und Forderungen 0 -7

In der Nettoposition sind Zuführungen zu Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 7) enthalten.

Das Zinsergebnis aus Finanzinstrumenten stellt sich wie folgt dar:

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Zinsergebnis aus Finanzinstrumenten

in TEUR
30.09.2017 30.09.2016
Kredite und Forderungen 11 38
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schulden -195 -245
-184 -207

Risikokategorien im Sinne des IFRS 7

a) Kreditrisiko/Ausfallrisiko

Der LS telcom Konzern ist aus seinem operativen Geschäft einem Adressenausfallrisiko ausgesetzt.

Im operativen Geschäft werden die Außenstände dezentral und fortlaufend überwacht. Ausfallrisiken wird mittels Einzelwertberichtigungen und pauschalierten Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Das Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners. Das maximale Ausfallrisiko wird im Wesentlichen durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte (einschließlich derivativer Finanzinstrumente mit positivem Marktwert) wiedergegeben. Zum Abschlussstichtag liegen keine wesentlichen, das maximale Ausfallrisiko mindernde Vereinbarungen vor.

Die Kreditqualität finanzieller Vermögenswerte zeigt die folgende Tabelle:

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Altersstruktur Forderungen 2016/2017

in TEUR
Bruttobuchwert weder überfällig noch wertberichtigt überfällig und nicht wertberichtigt Wertberichtigungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Nennwert 6.731 4.915 1.816 0
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 1.749 1.736 0 13

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Altersstruktur Forderungen 2015/2016

in TEUR
Bruttobuchwert weder überfällig noch wertberichtigt überfällig und nicht wertberichtigt Wertberichtigungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Nennwert 5.653 4.591 1.055 7
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 3.320 3.164 0 156

Das tatsächliche Ausfallrisiko im Geschäft mit Kunden ist sehr gering, da der LS telcom Konzern vorrangig Endkunden mit erstklassiger Bonität bedient und in Zweifelsfällen durch vertragliche Gestaltung (geeignete Zahlungsbedingungen) die Minimierung dieses Risikos derart sicherstellt, dass wenigstens aufwands- und kostenseitig kein substantieller Schaden bei LS telcom AG verbleibt.

Die Fälligkeitsanalyse der Bruttobuchwerte überfälliger, nicht wertberichtigter finanzieller Vermögenswerte zeigt folgendes Bild:

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2016/2017

in TEUR
überfällig und nicht wertberichtigt überfällig bis 45 Tage überfällig 45 - 90 Tage überfällig mehr als 90 Tage
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Nennwert 1.816 251 575 990
1.816 251 575 990

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2015/2016

in TEUR
überfällig und nicht wertberichtigt überfällig bis 45 Tage überfällig 45 - 90 Tage überfällig mehr als 90 Tage
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Nennwert 1.055 237 261 557
1.055 237 261 557

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Nennwert haben sich wie folgt entwickelt:

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in TEUR 2016/2017 2015/2016
Stand 1. Oktober 7 0
Auflösung 0 0
Verbrauch 7 0
Währungsdifferenz 0 0
Zuführung 0 7
Stand 30. September 0 7

Im Berichtsjahr entstanden Forderungsverluste in Höhe von TEUR 7 (i. V. TEUR 25). Es handelt sich in Höhe von TEUR 7 (i. V. TEUR 0) um bereits im Vorjahr wertberichtigte Forderungen.

b) Liquiditätsrisiko/Cashflow-Risiko

Eine kontinuierlich gepflegte und überwachte Liquiditätsvorausschau sowie vorhandene Kreditlinien stellen primär sicher, dass eine ausreichende Liquiditätsversorgung des LS telcom Konzerns jederzeit gewährleistet ist. Des Weiteren pflegt die Gesellschaft eine offene und vertrauensvolle Kommunikation mit ihren Hausbanken, so dass auch unter den Bestimmungen von Basel III weitere Möglichkeiten zur Unternehmensfinanzierung gegeben sind.

Die Fristigkeitenanalyse der finanziellen Verbindlichkeiten mit vertraglichen Restlaufzeiten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

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2016/2017

in TEUR
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Summe
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.267 0 0 1.267
Leasingverbindlichkeiten (D.18. + D.24.) 455 1.349 -371 1.433
Übrige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten (D.18.) 0 3.112 2.276 5.388
Übrige sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (D.24.) 474 0 0 474
2.196 4.461 1.905 8.562

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2015/2016

in TEUR
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Summe
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.061 0 0 1.061
Leasingverbindlichkeiten (D.18. + D.24.) 364 1.545 -291 1.618
Übrige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten (D.18.) 0 1.844 3.692 5.536
Übrige sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (D.24.) 474 0 0 474
1.899 3.389 3.401 8.689

Die nachfolgende Darstellung zeigt die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen auf die am 30. September 2017 (Vorjahr 30. September 2016) bestehenden Finanzverbindlichkeiten.

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2016/2017

in TEUR
Cashflow 2018 Cashflow 2019 - 2023 Cashflow 2024 ff. Summe
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.267 0 0 1.267
Leasingverbindlichkeiten (D.18. + D.24.) 534 1.375 -815 1.094
Übrige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten (D.18.) 0 3.112 2.276 5.388
Übrige sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (D.24.) 474 0 0 474
2.275 4.487 1.461 8.223

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2015/2016

in TEUR
Cashflow 2017 Cashflow 2018 - 2022 Cashflow 2023 ff. Summe
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.061 0 0 1.061
Leasingverbindlichkeiten (D.18. + D.24.) 468 1.670 -760 1.378
Übrige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten (D.18.) 0 1.844 3.692 5.536
Übrige sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (D.24.) 474 0 0 474
2.003 3.514 2.932 8.449

c) Marktrisiko

Im Bereich der Marktpreisrisiken ist die Gesellschaft Währungsrisiken, Zinsrisiken und sonstigen Preisrisiken ausgesetzt.

ca) Währungsrisiko

Der LS telcom Konzern ist aufgrund seiner internationalen Geschäftstätigkeit Preis- und Währungsschwankungen ausgesetzt. Diese Risiken können, soweit sie die Abwicklung von Projekten betreffen, bereits kalkulatorisch und über geeignete vertragsgestalterische Maßnahmen in Projektverträgen weitgehend eingegrenzt werden. In Einzelfällen, d. h. insoweit diese aufgrund eines entsprechenden Projektvolumens eine maßgebliche Größenordnung annehmen, werden solche Risiken zudem durch Sicherungsgeschäfte begrenzt. Sicherungsgeschäfte werden über die Hausbanken des Unternehmens abgeschlossen, wobei marktgängige derivative Finanzinstrumente (Devisentermin- oder Devisenoptionsgeschäfte) zum Einsatz kommen.

Im operativen Bereich resultieren die Fremdwährungsrisiken primär daraus, dass geplante Transaktionen in einer anderen Währung als der funktionalen Währung (EUR) abgewickelt werden.

Das Währungsrisiko des Konzerns setzt sich wie folgt zusammen:

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Währungsrisiken 30.09.2017

in TEUR
EUR CAD THB ZAR USD TND
Liquide Mittel 1.096 182 0 49 476 42
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Nennwert 3.536 81 0 242 734 0
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 1.049 119 0 33 389 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -1.204 0 0 0 -1 0
Summe 4.450 382 0 324 1.598 42

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Währungsrisiken 30.09.2017

in TEUR
GBP SAR QAR MYR Sonstige Summe
Liquide Mittel 50 0 0 0 113 1.981
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Nennwert 204 535 0 1.024 375 6.731
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 0 0 0 0 146 1.736
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -55 0 0 0 -7 -1.267
Summe 199 535 0 1.024 627 9.181

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Währungsrisiken 30.09.2016

in TEUR
EUR CAD THB ZAR USD TND
Liquide Mittel 5.254 17 0 283 690 50
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Nennwert 2.736 700 125 290 294 0
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 1.629 0 0 78 41 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -719 -22 0 -28 -136 0
Summe 8.900 695 125 623 889 50

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Währungsrisiken 30.09.2016

in TEUR
GBP SAR QAR MYR Sonstige Summe
Liquide Mittel 720 0 0 0 97 7.111
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Nennwert 281 242 548 170 260 5.646
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 43 457 15 799 102 3.164
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -143 0 0 0 -13 -1.061
Summe 901 699 563 969 446 14.860

Gemäß IFRS 7 erstellt die Gesellschaft Sensitivitätsanalysen in Bezug auf die Marktpreisrisiken, mittels derer die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital ermittelt werden. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.

Den Währungssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:

Originäre Finanzinstrumente (Forderungen, flüssige Mittel, Schulden), die unmittelbar in funktionaler Währung geführt sind, unterliegen keinen Währungskursänderungen und haben daher keine Auswirkungen auf Ergebnis oder Eigenkapital.
Währungskursbedingte Veränderungen der Marktwerte von Devisenderivaten, die weder in eine Sicherungsbeziehung nach IAS 39 noch in eine Sicherungsbeziehung mit bilanzwirksamen Grundgeschäften (Natural Hedge) eingebunden sind, wirken sich auf das Währungsergebnis aus und werden daher in die ergebnisbezogene Sensitivitätsanalyse einbezogen.
Währungskursbedingte Veränderungen der Marktwerte von Devisenderivaten, die in eine wirksame Cashflow-Hedge-Beziehung zur Absicherung wechselkursbedingter Zahlungsschwankungen nach IAS 39 eingebunden sind, wirken sich auf die Neubewertungsrücklage im Eigenkapital aus. Sie werden daher in die eigenkapitalbezogene Sensitivitätsanalyse einbezogen.

Ein Anstieg sämtlicher für das Unternehmen relevanter Währungen um 10 % gegenüber dem Euro hätte das Jahresergebnis um TEUR 473 (i. V. TEUR 596) verbessert. Ein Rückgang sämtlicher für das Unternehmen relevanter Währungen um 10 % gegenüber dem Euro hätte das Jahresergebnis um TEUR 473 (i. V. TEUR 596) verschlechtert.

Das Währungsrisiko des Konzerns setzt sich bei den wesentlichen Währungen wie folgt zusammen:

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Währungsrisiken 30.09.2017

in TEUR
CAD ZAR USD GBP SAR QAR
Anstieg von 10 % gegenüber dem Euro 38 32 160 20 54 0
Rückgang von 10 % gegenüber dem Euro -38 -32 -160 -20 -54 0

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Währungsrisiken 30.09.2017

in TEUR
MYR
Anstieg von 10 % gegenüber dem Euro 102
Rückgang von 10 % gegenüber dem Euro -102

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Währungsrisiken 30.09.2016

in TEUR
CAD ZAR USD GBP SAR QAR
Anstieg von 10 % gegenüber dem Euro 70 62 89 90 70 56
Rückgang von 10 % gegenüber dem Euro -70 -62 -89 -90 -70 -56

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Währungsrisiken 30.09.2016

in TEUR
MYR
Anstieg von 10 % gegenüber dem Euro 97
Rückgang von 10 % gegenüber dem Euro -97

cb) Zinsrisiken

Die Anlagen wurden im vergangenen Jahr ausschließlich in Tages- und Festgelder sowie Geldmarktfonds getätigt. Risikokonzentrationen im Finanzbereich werden des Weiteren durch die Streuung der Anlagen bei verschiedenen erstklassigen Banken vermieden. Durch diese Form der Anlage ist eine maximale Ausfall- bzw. Wertverlustrisikominimierung gegeben.

Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinsaufwendungen und -erträge, andere Ergebnisteile sowie gegebenenfalls auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegt die folgende Annahme zu Grunde:

Marktzinssatzänderungen wirken sich auf das Zinsergebnis von originären variabel verzinslichen Finanzinstrumenten aus und werden daher bei den ergebnisbezogenen Sensitivitätsberechnungen berücksichtigt.

Aus dem Bestand an Finanzmitteln und sonstigen Vermögensgegenständen mit variablen Zinssätzen würden sich das Ergebnis und das Eigenkapital per 30. September 2017 bei einer Zinsänderung um + 100 Basispunkte um TEUR 1 (i. V. TEUR 13) erhöhen.

cc) Sonstige Preisrisiken

IFRS 7 fordert bezüglich der Darstellung der Marktrisiken auch Angaben darüber, wie sich hypothetische Änderungen von sonstigen Preisrisikovariablen auf Preise von Finanzinstrumenten auswirken. Als Risikovariablen kommen insbesondere Börsenkurse oder Indizes infrage.

Der LS telcom Konzern hatte zum 30. September 2017 und 30. September 2016 keine wesentlichen sonstigen Preisrisiken unterliegenden Finanzinstrumente im Bestand.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Mietverträgen.

Die sich zum Bilanzstichtag ergebenden finanziellen Verpflichtungen zeigt die nachfolgende Darstellung:

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in TEUR 30.09.2017 30.09.2016
Restlaufzeit bis 1 Jahr 484 504
Restlaufzeit 1 - 5 Jahre 159 380
643 884

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen in Höhe von TEUR 48 nahestehende Personen und Unternehmen (siehe auch H.4.).

Im Berichtsjahr besteht kein Bestellobligo (i. V. bestand kein Bestellobligo).

3. Bedingte Kaufpreisverpflichtungen

Die bedingte Kaufpreisverpflichtung hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

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in TEUR 2016/2017 2015/2016
Stand 01.10. 77 1.706
Zugänge aus Unternehmenserwerb 0 0
Abgänge -31 -89
Währungsänderungen 0 18
Abzinsung (i. V. Aufzinsung) -1 2
Neubewertung -29 -1.560
Stand 30.09. 16 77

Der Ertrag der Neubewertung in Höhe von TEUR 29 ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Von den bedingten Gegenleistungen sind TEUR 16 (i. V. TEUR 33) innerhalb eines Jahres fällig.

Der Kaufpreis aus dem Erwerb des Frequenzkoordinierungsgeschäfts der zum 1. Juni 2014 neugegründeten LS telcom Tochtergesellschaft RadioSoft Inc. umfasste zum Ende des laufenden Geschäftsjahres einen bedingten Teil. Dieser bedingte Teil erstreckt sich bis ins Jahr 2019 und ist von den in diesem Zeitraum durch die RadioSoft Inc. erzielten Ergebnisgrößen abhängig.

Da sich die bezüglich des Kaufpreises angenommenen Geschäftsvolumina bisher noch nicht eingestellt haben, wurde gegenüber dem Erstkonsolidierungszeitpunkt von einer niedrigeren Zahlung ausgegangen, sodass gemäß IFRS 3 ein Ertrag aus der Anpassung der Kaufpreisverbindlichkeit von TEUR 29 erfolgswirksam gebucht wurde.

Die Verpflichtung in Höhe von TEUR 16 ist in den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten.

4. Beziehungen zu nahestehenden Personen

Nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 sind der Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG sowie diesen nahestehende Personen und die assoziierten Unternehmen der Gruppe.

Im Geschäftsjahr 2016/2017 bzw. 2015/2016 erfolgten folgende Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen:

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2016/2017

in TEUR
Assoziierte Unternehmen Sonstige Summe
Umsatzerlöse 97 - 97
Sonstige betriebliche Erträge - - -
Materialaufwand 50 - 50
Sonstige Aufwendungen 2 147 149
Ausleihungen - - -
Forderungen - - -
Verbindlichkeiten - - -
Sonstige finanzielle Verpflichtungen - - -

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2015/2016

in TEUR
Assoziierte Unternehmen Sonstige Summe
Umsatzerlöse 74 - 74
Sonstige betriebliche Erträge - - -
Materialaufwand 187 - 187
Sonstige Aufwendungen - 83 83
Ausleihungen - - -
Forderungen - - -
Verbindlichkeiten - - -
Sonstige finanzielle Verpflichtungen - - -

Alle Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind vertraglich vereinbart.

5. Honorar für Leistungen des Abschlussprüfers ohne Umsatzsteuer

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in TEUR 2016/2017 2015/2016
Abschlussprüfungsleistungen 111 97
Steuerberatungsleistungen 12 14
Sonstige Leistungen 5 22
Gesamthonorar 128 133

6. Erklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG

Am 30. November 2016 haben Vorstand und Aufsichtsrat die jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären sowie der Öffentlichkeit auf der Website der Gesellschaft (www.LStelcom.com) dauerhaft zugänglich gemacht.

7. Angaben zum Aufsichtsrat und zum Vorstand

Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Dr. Winfried Holtermüller

(Rechtsanwalt), Stuttgart (Vorsitzender)

Prof. Dr. Werner Wiesbeck

(Professor für Höchstfrequenztechnik und Elektronik), Keltern (stellv. Vorsitzender)

Dipl.-Finw. Karl Hensinger

(Finanzwirt), Laupheim

Die Mitglieder des Aufsichtsrats üben keine weiteren Aufsichtsratsmandate aus.

Dem Vorstand gehören an die Herren:

Dr. Manfred Lebherz

(Vorstand Finanzen, Investor Relations, Vertrieb), Lichtenau

Dr. Georg Schöne

(Vorstand Forschung & Entwicklung, Personal, strategische Entwicklung Soft- und Hardwaresysteme), Lichtenau

Dipl.-Ing. Roland Götz

(Vorstand Consulting, Engineering Services, strategische Entwicklung Beratungsdienstleistungen), Rheinmünster

Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurden Gehaltsaufwendungen für den Vorstand in Höhe von insgesamt TEUR 814 (i. V. TEUR 949) erfasst. Davon betreffen TEUR 785 (i. V. TEUR 799) fixe, d. h. erfolgsunabhängige Vergütungen und TEUR 29 (i. V. TEUR 150) variable erfolgsbezogene Vergütungsanteile. TEUR 29 (i. V. TEUR 82) dieser variablen Anteile wurden im Aufwand lediglich als mögliche langfristige Vergütungsverpflichtungen erfasst, die sich in den künftigen ein bis vier Jahren aufgrund der langfristigen Bonusregelungen der Vorstandsverträge (virtuellen Aktienoptionen und Eigenkapitalrendite-Kriterien) ergeben können. Abhängig vom Geschäfts- und Kursverlauf wird dieser Betrag entsprechend jährlich angepasst werden und stellt nicht zwingend den an das jeweilige Vorstandsmitglied letztlich auszuzahlenden Betrag dar.

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016/2017 Bezüge in Höhe von TEUR 67 (i. V. TEUR 69).

Herr Dr. Manfred Lebherz hält zum Bilanzstichtag 1.537.862, Herr Dr. Georg Schöne 1.614.445 und Herr Roland Götz 4.148 Aktien. Die Mitglieder des Aufsichtsrates halten 14.546 Aktien.

Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt Vergütungsbericht im Konzern-Lagebericht.

8. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag liegen nicht vor.

9. Gewinnverwendungsvorschlag

Für die Gewinnausschüttung ist der nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellte Jahresabschluss der LS telcom AG maßgeblich. Der Bilanzgewinn der Gesellschaft beträgt EUR 2.863.055,65. Der Vorstand schlägt vor, keine Dividende auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Lichtenau, 22. November 2017

LS telcom Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Dr. Manfred Lebherz

Dr. Georg Schöne

Dipl.-Ing. Roland Götz

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Prüfungsurteil zum Konzernabschluss

Wir haben den Konzernabschluss der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 30. September 2017, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 sowie dem Konzern-Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz HGB erklären wir, dass nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 vermittelt.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil zum Konzernabschluss

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO erklären wir, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von den Konzernunternehmen gewahrt haben.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend wird der aus unserer Sicht besonders wichtige Prüfungssachverhalt "Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte" dargestellt.

Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

a) Risiko für den Abschluss

Im Konzernabschluss der LS telcom AG werden zum 30. September 2017 Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von insgesamt EUR 5,0 Mio. ausgewiesen.

Zu den Angaben zum Geschäfts- oder Firmenwert verweisen auf die Konzern-Anhangangaben C.2, D.1 und D.4.

Die Gesellschaft führt mindestens jährlich einen Wertminderungstest für den Geschäfts- oder Firmenwert auf Ebene der jeweiligen Tochtergesellschaft als der niedrigsten Ebene, für die künftige Zahlungsmittelzuflüsse separat identifiziert werden können, durch. Auf Basis des durchgeführten Werthaltigkeitstests für Geschäfts- oder Firmenwerte ergab sich für das Geschäftsjahr 2016/2017 kein Abwertungsbedarf.

Der Werthaltigkeitstest für den Geschäfts- oder Firmenwert erfolgte anhand des Nutzungswerts, der mittels eines Bewertungsmodells nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt wurde. Dabei wurden die von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen zugrunde gelegt. Das Ergebnis der genannten Bewertungen ist insbesondere von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter und von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen abhängig. Die Bewertungen sind daher mit Unsicherheiten behaftet.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Von der Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir uns unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Fünf-Jahresplanung überzeugt. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Planungen, die den Bewertungen aller wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegen, plausibilisiert. Bei unserer Einschätzung haben wir uns insbesondere auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern der Planung gestützt. Neben einer Plausibilisierung der zugrundeliegenden Planungen haben wir die Planungstreue durch Vergleich der Planung des Vorjahres zu den realisierten Ist-Werten beurteilt.

Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Nutzungswerts haben können, haben wir für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit geringer Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum Nutzungswert) auch die von der Gesellschaft durchgeführten Sensitivitätsanalysen sowie die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der durchschnittlichen Kapitalkosten schwerpunktmäßig geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen. Dabei haben wir die verwendeten durchschnittlichen Kapitalkosten den Diskontierungssätzen einer Gruppe vergleichbarer Unternehmen (Peer- Group) gegenübergestellt.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind insgesamt nachvollziehbar und sachgerecht abgeleitet worden.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, sofern einschlägig, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzugeben sowie dafür, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist, und einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Angabe stets aufdeckt. Falsche Angaben können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Angaben im Konzernabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Angaben nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Angaben bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss oder im Konzern-Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende und angemessene Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir erörtern mit dem Aufsichtsorgan unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Aufsichtsorgan eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsorgan erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung des Konzern-Lageberichts

Prüfungsurteil zum Konzern-Lagebericht

Wir haben den Konzern-Lagebericht der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittelt der beigefügte Konzern-Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht der Konzern-Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzern-Lageberichts geführt.

Grundlage für das Prüfungsurteil zum Konzern-Lagebericht

Wir haben unsere Prüfung des Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 2 HGB und unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichtsprüfung durchgeführt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Konzern-Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um angemessene und ausreichende Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzern-Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzern-Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, und einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Konzern-Lagebericht beinhaltet.

Im Rahmen einer Abschlussprüfung prüfen wir den Konzern-Lagebericht in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 2 HGB unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichtsprüfung. In diesem Zusammenhang heben wir hervor:

Die Prüfung des Konzern-Lageberichts ist in die Prüfung des Konzernabschlusses integriert.
Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen (Systemen), um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme) abzugeben.
Wir führen Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzern-Lagebericht durch. Auf Basis angemessener und ausreichender Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die Vertretbarkeit dieser Annahmen sowie die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen werden.
Wir geben zu den einzelnen Angaben im Konzern-Lagebericht ebenfalls kein eigenständiges Prüfungsurteil ab, sondern ein Prüfungsurteil zum Konzern-Lagebericht als Ganzes.

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. März 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. Oktober 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2000/2001 als Abschlussprüfer der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Thomas Epple.

Stuttgart, 23. November 2017

**Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft**

Dr. Volker Hecht, Wirtschaftsprüfer

Thomas Epple, Wirtschaftsprüfer

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