AI assistant
LOGWIN AG — Governance Information 2026
Apr 7, 2026
9323_10-k_2026-04-07_83ca2e26-0b2d-430a-9734-972db443fe00.pdf
Governance Information
Open in viewerOpens in your device viewer
LOGWIN
Bericht zur Diversität und Geschlechterbalance im Verwaltungsrat der Logwin AG
Geschäftsjahr 2025
Gesetzliche Grundlage
Dieser Bericht erfolgt auf Grundlage von Artikel 68ter (1) g) des geänderten Gesetzes vom 19. Dezember 2002 bezüglich des Handels- und Gesellschaftsregisters, der Buchführung und des Jahresabschlusses von Unternehmen. Die Logwin AG verfügt über ein monistisches Leitungssystem. Das gesetzliche Verwaltungs- und Leitungsorgan im Sinne von Artikel 68ter (1) g) ist der Verwaltungsrat. Entsprechend ist der Verwaltungsrat nach dem o.g. Artikel verpflichtet, die für die Besetzung des Verwaltungsrats verfolgte Diversitätspolitik zu beschreiben.
Darüber hinaus berücksichtigt der Bericht die Vorgaben des Gesetzes vom 19. Dezember 2025 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2381, wonach für börsennotierte Gesellschaften quantitative Ziele zur Geschlechterbalance im Verwaltungsrat festgelegt wurden.
Beschreibung der Diversitätspolitik
Die Gesellschaft berücksichtigt bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrats Diversitätsaspekte insbesondere im Hinblick auf Geschlecht, Alter, fachliche Qualifikation, berufliche Erfahrung sowie einschlägige Branchen- und internationale Expertise.
Die Diversitätspolitik dient als Orientierungsrahmen für die Besetzung des Verwaltungsrats und soll eine ausgewogene Zusammensetzung des Gremiums fördern. Sie stellt keinen starren Kriterienkatalog dar, sondern wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen an das Organ angewendet.
Ziele der Diversitätspolitik
Ziel der Diversitätspolitik ist es, durch eine angemessene Vielfalt an Kompetenzen, beruflichen Hintergründen und persönlichen Erfahrungen eine sachgerechte und effektive Wahrnehmung der Aufgaben des Verwaltungsrats sicherzustellen.
Im Hinblick auf die Geschlechterdiversität schreibt das Gesetz vom 19. Dezember 2025 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2381 vor, dass ab dem 30. Juni 2026 Mitglieder des unterrepräsentierten Geschlechts mindestens 33 % aller Verwaltungsratsmandate, sowohl exekutive als auch nicht-exekutive, innehaben müssen. Besteht der Verwaltungsrat aus vier Mitgliedern, bestimmt das Gesetz, dass zur Erreichung des quantitativen Ziels mindestens ein Mitglied dem unterrepräsentierten Geschlecht angehören muss, was 25 % aller Verwaltungsratsmandate entspricht.
Seite 1 von 2
LOGWIN
Umsetzung der Diversitätspolitik
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats wird regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen sowie die Zielsetzungen der Diversitätspolitik berücksichtigt werden. Die Auswahl und Wiederwahl von Verwaltungsratsmitgliedern erfolgt grundsätzlich auf Grundlage der fachlichen und persönlichen Eignung.
Diversitätsaspekte werden im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Kandidaten berücksichtigt. Bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für den Verwaltungsrat prüft die Logwin AG systematisch die fachliche Qualifikation, Berufserfahrung und persönliche Eignung. Bei gleichwertigen Qualifikationen wird gezielt das unterrepräsentierte Geschlecht berücksichtigt. Zusätzlich werden die Altersstruktur und die Vielfalt beruflicher Hintergründe und Erfahrungen in die Entscheidungsfindung einbezogen, um unterschiedliche Perspektiven in den Verwaltungsrat einzubringen. Alle Auswahlkriterien werden bereits vor Beginn des Besetzungsprozesses festgelegt und neutral formuliert. Die Maßnahmen werden regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass sie wirksam zur Zielerreichung beitragen und den gesetzlichen Anforderungen sowie den unternehmensinternen Diversitätszielen entsprechen.
Ergebnisse im Berichtszeitraum und Geschlechterbalance
Der Verwaltungsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2025 aus vier Mitgliedern männlichen Geschlechts zusammen. Der Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts im Verwaltungsrat lag somit bei 0 %. Hinsichtlich des Lebensalters als auch in Bezug auf den beruflichen Hintergrund, Erfahrung und Expertise ist das Gremium breit diversifiziert.
Im Berichtsjahr erfolgten bei der Logwin AG keine Neubesetzung des Verwaltungsrats, sondern lediglich die Wiederwahl bestehender Verwaltungsratsmitglieder. Gemäß der gesetzlichen Vorgabe ab dem 30. Juni 2026 muss das unterrepräsentierte Geschlecht bei vier Verwaltungsratsmitgliedern mindestens 25 % der Verwaltungsratspositionen einnehmen. Die Gesellschaft beabsichtigt, die gesetzliche Vorgabe zur Geschlechterbalance fristgerecht bis zum 30. Juni 2026 zu erfüllen.
Grevenmacher, 09. März 2026
Der Verwaltungsrat
Seite 2 von 2