Audit Report / Information • Feb 28, 2023
Audit Report / Information
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KPMG Audit S.à r.l. 39, Avenue John F. Kennedy L-1855 Luxembourg
Tel.: +352 22 51 51 1 Fax: +352 22 51 71 E-mail: [email protected] Internet: www.kpmg.lu
An die Aktionäre der Logwin AG, Société Anonyme 5, an de Längten L-6776 Grevenmacher Luxemburg
Wir haben den Jahresabschluss der Logwin AG (die "Gesellschaft"), bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang mit einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden, geprüft.
Nach unserer Beurteilung vermittelt der beigefügte Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Aufstellung und Darstellung des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr.
Wir führten unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014, dem Gesetz über die Prüfungstätigkeit ("Gesetz vom 23. Juli 2016") und nach den für Luxemburg von der "Commission de Surveillance du Secteur Financier" ("CSSF") angenommenen internationalen Prüfungsstandards ("ISA") durch. Unsere Verantwortung gemäß der EU-Verordnung Nr. 537/2014, dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und den ISA-Standards, wie sie in Luxemburg von der CSSF angenommen wurden, wird im Abschnitt "Verantwortung des "réviseur d'entreprises agréé" für die Jahresabschlussprüfung" weitergehend beschrieben. Wir sind auch unabhängig von der Gesellschaft in Übereinstimmung mit dem für Luxemburg von der CSSF angenommenen "International Code of Ethics for Professional Accountants, including International Independence Standards", herausgegeben vom "International Ethics Standards Board for Accountants" ("IESBA Code"), zusammen mit den beruflichen Verhaltensanforderungen, welche wir im Rahmen der Jahresabschlussprüfung einzuhalten haben, und haben alle sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Verhaltensanforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung des Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang Ziffer II.2). Erläuterungen zur Geschäftsentwicklung finden sich im Lagebericht Abschnitt "Wirtschaftsbericht".
Im Jahresabschluss der Logwin AG zum 31. Dezember 2022 werden unter den Finanzanlagen "Anteile an verbundenen Unternehmen" in Höhe von EUR 328,9 Mio und unter dem Umlaufvermögen "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" in Höhe von EUR 19,2 Mio ausgewiesen. Der Anteil der "Anteile an verbundenen Unternehmen" und "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" an der Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt 55,3 % und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft.
Die "Anteile an verbundenen Unternehmen" werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Den beizulegenden Wert ermittelt die Gesellschaft für Anteile an verbundenen Unternehmen mit Hilfe des Ertragswertverfahrens anhand des Discounted-Cash-Flow-Verfahren. "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" werden mit ihrem Nennwert angesetzt. Sie werden wertberichtigt, wenn ihre Einziehung gefährdet ist.
Zunächst werden in einer mehrstufigen Beteiligungsbewertung, die die Buchwerte der Forderungen gegen verbundene Unternehmen umfasst, die kritischen Gesellschaften auf Basis eines branchenspezifischen EBIT-Multiple und unter Berücksichtigung der beteiligungsindividuellen Planungen identifiziert. Für diese Gesellschaften wird dann der Ertragswert anhand des Discounted-Cash-Flow-Verfahren ermittelt. Die für das Ertragswertverfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen auf beteiligungsindividuellen Planungen für die nächsten drei Jahre, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Der jeweilige Kapitalisierungszinssatz wird länderspezifisch abgeleitet. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist. Für in Vorjahren wertgeminderte Beteiligungen wird ebenfalls auf Basis eines branchenspezifischen EBIT-Multiple sowie der beteiligungsindividuellen Planungen überprüft, ob ein Hinweis auf Zuschreibungspotential vorliegt. Ist dies der Fall, wird der Ertragswert anhand des Discounted-Cash-Flow-Verfahren analog zum Vorgehen zur Ermittlung von Wertminderungen ermittelt. Bestehen die Gründe für die Wertminderung nachhaltig nicht mehr, erfolgt eine Zuschreibung bis zum Ertragswert, maximal jedoch bis zu den Anschaffungskosten.

Die kritische Würdigung auf Basis eines EBIT-Multiple und die Berechnung des beizulegenden Werts nach dem Ertragswertverfahren ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der gesetzlichen Vertreter abhängig. Dies gilt insbesondere für die Schätzung der künftigen Zahlungsströme und langfristigen Wachstumsraten, die Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze sowie die Einschätzung der Dauerhaftigkeit der Wertminderung sowie der nachhaltigen Werterholung.
Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr eine außerplanmäßige Abschreibung aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von insgesamt EUR 18,8 Mio vorgenommen. Diese Wertminderung betrifft die Logwin Solutions Logistik GmbH in Höhe von EUR 8,5 Mio und die Zwischenholding Logwin Air + Ocean Holding Austria GmbH in Höhe von EUR 10,3 Mio.
Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die "Anteile an verbundenen Unternehmen" und "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" nicht werthaltig sind.
Unsere Prüfung haben wir risikoorientiert durchgeführt. Zunächst haben wir anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen beurteilt, bei welchen "Anteilen an verbundenen Unternehmen" und "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" Anhaltspunkte für einen Wertminderungs- bzw. einen Wertaufholungsbedarf bestehen und inwieweit die von der Gesellschaft getroffene Annahme, für ausgewählte Gesellschaften den Ertragswert zu ermitteln, nachvollziehbar ist. Anschließend haben wir unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten die Angemessenheit der Verwendung des branchenspezifischen EBIT-Multiple und der wesentlichen Annahmen sowie des Bewertungsmodells der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwarteten Zahlungsströme sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen, z.B. für steuerliche Zwecke, und dem genehmigten Budget vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben.
Die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insb. den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie, den Betafaktor und landesspezifischen Risikoprämie, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus mögliche Veränderungen des Kapitalisierungszinssatzes, der erwarteten Zahlungsströme bzw. der langfristigen Wachstumsrate auf den beizulegenden Wert untersucht (Sensitivitätsanalyse), indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Bewertungsergebnissen der Gesellschaft verglichen haben. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die sonstigen Informationen. Die sonstigen Informationen beinhalten die Informationen, welche im Lagebericht und in der Corporate Governance-Erklärung enthalten sind, jedoch beinhalten sie nicht den Jahresabschluss oder unseren Bericht des "réviseur d'entreprises agréé" zu diesem Jahresabschluss.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt nicht die sonstigen Informationen ab und wir geben keinerlei Sicherheit jedweder Art auf diese Informationen.
Im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses besteht unsere Verantwortung darin, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu beurteilen, ob eine wesentliche Unstimmigkeit zwischen diesen und dem Jahresabschluss oder mit den bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen besteht oder auch ansonsten die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Sollten wir auf Basis der von uns durchgeführten Arbeiten schlussfolgern, dass sonstige Informationen wesentliche falsche Darstellungen enthalten, sind wir verpflichtet, diesen Sachverhalt zu berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Aufstellung und Darstellung des Jahresabschlusses und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig erachtet, um die Aufstellung des Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen, beabsichtigten oder unbeabsichtigten, falschen Darstellungen ist.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Erstellung (und die Auszeichnung) des Jahresabschlusses im Einklang mit den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2019/815 über das einheitliche europäische elektronische Format ("ESEF-Verordnung").
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Verwaltungsrat verantwortlich, für die Beurteilung der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit und sofern einschlägig, Angaben zu Sachverhalten zu machen, die im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit stehen, und die Annahme der Unternehmensfortführung als Rechnungslegungsgrundsatz zu nutzen, sofern nicht der Verwaltungsrat beabsichtigt die Gesellschaft zu liquidieren, die Geschäftstätigkeit einzustellen oder keine andere realistische Alternative mehr hat, als so zu handeln.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Jahresabschlusserstellungsprozesses.
Die Zielsetzung unserer Prüfung ist es eine hinreichende Sicherheit zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen, beabsichtigten oder unbeabsichtigten, falschen Darstellungen ist, und darüber einen Bericht des "réviseur d'entreprises agréé", welcher unser Prüfungsurteil enthält, zu erteilen. Hinreichende Sicherheit entspricht einem hohen Grad an Sicherheit, ist aber keine Garantie dafür, dass eine Prüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014, dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und nach den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs stets eine wesentliche falsche Darstellung, falls vorhanden, aufdeckt. Falsche Darstellungen können entweder aus Unrichtigkeiten oder aus Verstößen resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass diese individuell oder insgesamt, die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Unsere Verantwortung ist es zu beurteilen, ob der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESEF-Verordnung erstellt wurde.
Im Rahmen einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014, dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und nach den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs üben wir unser pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Wir kommunizieren mit dem Prüfungsausschuss, unter anderem den geplanten Prüfungsumfang und Zeitraum sowie wesentliche Prüfungsfeststellungen einschließlich wesentlicher Schwächen im internen Kontrollsystem, welche wir im Rahmen der Prüfung identifizieren.

Wir haben gegenüber dem Prüfungsausschuss eine Erklärung abgegeben, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte erörtert haben, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken können, und, sofern einschlägig, die hierzu getroffenen Vorkehrungen zur Eindämmung bzw. Beseitigung von Gefährdungen oder angewandten Schutzmaßnahmen.
Von den Sachverhalten, die mit dem Prüfungsausschuss erörtert wurden, bestimmen wir diejenigen Sachverhalte, die für die Prüfung des Jahresabschlusses des aktuellen Berichtszeitraums am bedeutsamsten waren, als besonders wichtige Prüfungssachverhalte. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bericht, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden als "réviseur d'entreprises agréé" von der ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre am 8. April 2022 bestellt und die ununterbrochene Mandatsdauer, einschließlich vorheriger Verlängerungen und Wiederbestellungen, beträgt 8 Jahre.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und wurde in Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Anforderungen erstellt.
Die Corporate Governance-Erklärung, welche auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.logwin-logistics.com/de/unternehmen/investoren/governance.html) veröffentlicht ist, ist in der Verantwortung des Verwaltungsrats. Die nach Artikel 68ter Paragraph (1), Buchstabe c) und d) des geänderten Gesetzes vom 19. Dezember 2002 bezüglich des Handels- und Gesellschaftsregisters, der Buchführung und des Jahresabschlusses von Unternehmen erforderlichen Informationen stehen im Einklang mit dem Konzernabschluss und wurden in Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Anforderungen erstellt.
Wir bestätigen, dass das Prüfungsurteil mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss oder dessen Pendant im Einklang steht.
Wir bestätigen, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen für Abschlussprüfer gemäß der EU-Verordnung Nr. 537/2014 erbracht haben und dass wir unabhängig von der Gesellschaft bei der Durchführung unserer Prüfung geblieben sind.
Wir haben überprüft, ob der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen der ESEF-Verordnung genügt, d.h. ob die für Abschlüsse geltenden Bestimmungen der ESEF-Verordnung erfüllt sind.
Für die Gesellschaft nehmen diese Bezug auf Folgendes:
Der Jahresabschluss wurde in einem gültigen xHTML-Format erstellt.
Nach unserer Beurteilung wurde der Jahresabschluss der Logwin AG zum 31. Dezember 2022 in allen wesentlichen Belangen im Einklang mit den Anforderungen der ESEF-Verordnung erstellt.

Unser Bericht bezieht sich ausschliesslich auf den Jahresabschluss der Logwin AG zum 31. Dezember 2022 der in allen wesentlichen Belangen im Einklang mit den Anforderungen der ESEF-Verordnung erstellt wurde, und welcher die einzige verbindliche Version dieses Jahresabschlusses darstellt.
Luxemburg, den 28. Februar 2023 KPMG Audit S.à r.l.
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