Audit Report / Information • Feb 28, 2023
Audit Report / Information
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KPMG Audit S.à r.l. 39, Avenue John F. Kennedy L-1855 Luxembourg
Tel.: +352 22 51 51 1 Fax: +352 22 51 71 E-mail: [email protected] Internet: www.kpmg.lu
An die Aktionäre der Logwin AG, Société Anonyme 5, an de Längten L-6776 Grevenmacher Luxemburg
Wir haben den Konzernabschluss der Logwin AG (die "Gesellschaft") und deren Tochtergesellschaften (der "Konzern"), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzern- Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, mit einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden, geprüft.
Nach unserer Beurteilung vermittelt der beigefügte Konzernabschluss, in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Logwin AG zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage und der Zahlungsflüsse für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr.
Wir führten unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014, dem Gesetz über die Prüfungstätigkeit ("Gesetz vom 23. Juli 2016") und nach den für Luxemburg von der "Commission de Surveillance du Secteur Financier" ("CSSF") angenommenen internationalen Prüfungsstandards ("ISA") durch. Unsere Verantwortung gemäß der EU-Verordnung Nr. 537/2014, dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und den ISA-Standards, wie sie in Luxemburg von der CSSF angenommen wurden, wird im Abschnitt "Verantwortung des "réviseur d'entreprises agréé" für die Konzernabschlussprüfung" weitergehend beschrieben. Wir sind auch unabhängig von dem Konzern in Übereinstimmung mit dem für Luxemburg von der CSSF angenommenen "International Code of Ethics for Professional Accountants, including International Independence Standards", herausgegeben vom "International Ethics Standard Board for Accountants" ("IESBA Code"), zusammen mit den beruflichen Verhaltensanforderungen, welche wir im Rahmen der Konzernabschlussprüfung einzuhalten haben, und haben alle sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Verhaltensanforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßem Ermessen am bedeutsamsten in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit der Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung des Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf den Konzernanhang Ziffer 7. Angaben zur Höhe der Firmenwerte finden sich im Konzernanhang unter Ziffer 19.
Die Firmenwerte betragen zum 31. Dezember 2022 EUR 45,7 Mio und repräsentieren damit 5,5 % der Bilanzsumme. Die Werthaltigkeit der Firmenwerte wird mindestens jährlich oder anlassbezogen auf Ebene der Geschäftsfelder Air + Ocean und Solutions überprüft. Dazu wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag des jeweiligen Geschäftsfelds verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Abwertungsbedarf. Der erzielbare Betrag entspricht dabei dem Nutzungswert, der mittels eines Bewertungsmodells auf Basis des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens ermittelt wird. Stichtag für die jährliche Werthaltigkeitsprüfung ist der 31. Dezember. Die Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der relevanten Geschäftsfelder für die nächsten fünf Jahre, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten, der verwendete Abzinsungssatz und die Aufteilung der Buchwerte auf die beiden Geschäftsfelder.
Als Ergebnis der durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen hat die Gesellschaft einen Wertminderungsbedarf für das Geschäftsfeld Solutions in Höhe von EUR 11,7 Mio. festgestellt.
Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die im Anhang beschriebenen Annahmen und Schätzungen, die der Bewertung zugrunde liegen, bei einer negativen Abweichung zu einer (weiteren) Unterdeckung der Buchwerte führen könnten.
Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen und der Berechnungsmethode der Logwin AG beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen, z. B. für steuerliche Zwecke, und der genehmigten strategischen Unternehmensplanung vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen und der Marktkapitalisierung der Logwin AG beurteilt. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben.
Da sich bereits geringfügige Änderungen des Abzinsungssatzes in wesentlichem Umfang auf die Ergebnisse des Werthaltigkeitstests auswirken können, haben wir die dem Abzinsungssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insb. den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.
Ausgehend vom verwendeten Bewertungsmodell der Logwin AG haben wir die methodische Vorgehensweise und rechnerische Richtigkeit im Rahmen einer Kontrollrechnung untersucht. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit für die Werthaltigkeitsprüfung Rechnung zu tragen, haben wir mögliche Veränderungen des Abzinsungssatzes, der Ergebnisentwicklung bzw. der langfristigen Wachstumsrate auf den erzielbaren Betrag untersucht (Sensitivitätsanalyse), indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Werten der Gesellschaft verglichen haben.

Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit der Firmenwerte sachgerecht sind. Dies umfasste auch die Beurteilung der Angemessenheit der Anhangangaben nach IAS 36.134(f) bei einer für möglich gehaltenen Änderung wesentlicher der Bewertung zugrunde liegender Annahmen.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf den Konzernanhang Ziffer 7. Angaben zur Höhe der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten finden sich im Konzernanhang unter Ziffer 24.
Die Summe aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten bzw. die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen zum 31. Dezember 2022 EUR 248,6 Mio bzw. EUR 293,0 Mio. Diese stellen damit einen wesentlichen Anteil der Vermögenswerte und Schulden dar. Zum 31. Dezember 2022 werden Vertragsvermögenswerte in Höhe von EUR 16,2 Mio ausgewiesen. Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von EUR 22,3 Mio wurden mit aufgrund der vertraglichen Bedingungen zum Stichtag bereits unbedingt entstandenen, nicht fälligen Ansprüchen auf Gegenleistung saldiert.
Die vollständige Erfassung und die periodengerechte Abgrenzung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie von Vertragsvermögenswerten, somit der Umsatzerlöse aus den Transportdienstleistungen in den Geschäftsfeldern Air + Ocean und Solutions erfolgt zeitraumbezogen. Dies erfordert Einschätzungen zu dem Leistungsstand von einzelnen Transporten. Diese Einschätzungen beruhen auf historischen Erfahrungswerten und geplanten Werten sowie auf vertraglichen Vereinbarungen und Absprachen. Die Erfassung und die periodengerechte Abgrenzung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der damit zusammenhängende Ansatz von Vertragsvermögenswerten hängt von diesen Einschätzungen und Annahmen des Unternehmens ab. Es besteht das Risiko, dass die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen fehlerhaft erfasst bzw. nicht periodengerecht abgegrenzt und die Vertragsvermögenswerte unrichtig ermittelt wurden.
Auch die vollständige Erfassung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit Transportdienstleistungen und die periodengerechte Abgrenzung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, somit der Umsatzkosten aus den Transportdienstleistungen, erfordert Einschätzungen zum Stand der Leistungserbringung der einzelnen Transporte sowie zu der Höhe der damit verbundenen, gegebenenfalls noch nicht abgerechneten Kosten. Diese Einschätzungen beruhen auf historischen Erfahrungswerten und geplanten Werten sowie auf vertraglichen Vereinbarungen und Absprachen. Die Ermittlung der vollständigen und periodengerechten Abgrenzung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen hängt von Einschätzungen und Annahmen des Unternehmens ab. Es besteht das Risiko, dass die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nicht in ausreichender Höhe erfasst bzw. nicht periodengerecht abgegrenzt wurden.

Wir haben die Einschätzungen bezüglich der vollständigen Erfassung und der periodengerechten Abgrenzung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten und der periodengerechten Abgrenzung und vollständigen Erfassung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beurteilt. Dabei haben wir ausgewählte IT-Systeme und die in den Prozessen aus unserer Sicht als relevant identifizierten internen Kontrollen zur Erfassung, Abgrenzung und Vollständigkeit in Stichproben mittels Zufallsausfall überprüft.
Die Prüfungen der Kundengeschäfte erfolgten insbesondere auf Ebene der wesentlichen operativen Gesellschaften. Die zu prüfende Grundgesamtheit wurde mittels einer risikoorientierten Auswahl ermittelt. Unter Nutzung eines mathematisch statistischen Verfahrens wurden Kundengeschäften anhand ihrer vertraglichen Grundlagen gewürdigt und die vorgenommenen Einschätzungen nachvollzogen. Für die wesentlichen operativen Gesellschaften haben wir zudem mittels eines mathematisch statistischen Verfahrens Saldenbestätigungen eingeholt.
Auf Konzernebene haben wir die Ermittlung der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung durch Nachrechnen des Leistungsstandes nachvollzogen und in Stichproben mittels Zufallsauswahl die zugrunde liegenden Sendungsdaten gewürdigt.
Die Prüfung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgte ebenfalls auf Ebene der wesentlichen operativen Gesellschaften. Für ausgewählte Gesellschaften haben wir Saldenbestätigungen eingeholt. Daneben haben wir die tatsächlichen Inanspruchnahmen der gebildeten Abgrenzungen des Vorjahres für ausstehenden Rechnungen im Geschäftsjahr gewürdigt. Weiterhin wurden die zum 31. Dezember gebildeten Abgrenzungen mittels einer bewussten Auswahl in Stichproben gewürdigt. Darüber hinaus haben wir die vollständige Erfassung zum Stichtag geprüft, indem wir Stichproben mittels eines mathematisch statistischen Verfahrens zu den im Folgejahr gebuchten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gewürdigt haben.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die sonstigen Informationen. Die sonstigen Informationen beinhalten die Informationen, welche im Konzernlagebericht, in der Corporate Governance-Erklärung und im Corporate Social Responsibility Bericht enthalten sind, jedoch beinhalten sie nicht den Konzernabschluss oder unseren Bericht des "réviseur d'entreprises agréé" zu diesem Konzernabschluss.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt nicht die sonstigen Informationen ab und wir geben keinerlei Sicherheit jedweder Art auf diese Informationen.
Im Zusammenhang mit der Prüfung des Konzernabschlusses besteht unsere Verantwortung darin, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu beurteilen, ob eine wesentliche Unstimmigkeit zwischen diesen und dem Konzernabschluss oder mit den bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen besteht oder auch ansonsten die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Sollten wir auf Basis der von uns durchgeführten Arbeiten schlussfolgern, dass sonstige Informationen wesentliche falsche Darstellungen enthalten, sind wir verpflichtet, diesen Sachverhalt zu berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig erachtet, um die Aufstellung und Darstellung des Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen, beabsichtigten oder unbeabsichtigten, falschen Darstellungen ist.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Erstellung (und die Auszeichnung) des Konzernabschlusses im Einklang mit den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2019/815 über das einheitliche europäische elektronische Format ("ESEF-Verordnung").
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Verwaltungsrat verantwortlich, für die Beurteilung der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit und, sofern einschlägig, Angaben zu Sachverhalten zu machen, die im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit stehen, und die Annahme der Unternehmensfortführung als Rechnungslegungsgrundsatz zu nutzen, sofern nicht der Verwaltungsrat beabsichtigt die Gesellschaft zu liquidieren, die Geschäftstätigkeit einzustellen oder keine andere realistische Alternative mehr hat, als so zu handeln.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Konzernabschlusserstellungsprozesses.
Die Zielsetzung unserer Prüfung ist es eine hinreichende Sicherheit zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen, beabsichtigten oder unbeabsichtigten, falschen Darstellungen ist, und darüber einen Bericht des "réviseur d'entreprises agréé", welcher unser Prüfungsurteil enthält, zu erteilen. Hinreichende Sicherheit entspricht einem hohen Grad an Sicherheit, ist aber keine Garantie dafür, dass eine Prüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014, dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und nach den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs stets eine wesentliche falsche Darstellung, falls vorhanden, aufdeckt. Falsche Darstellungen können entweder aus Unrichtigkeiten oder aus Verstößen resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass diese individuell oder insgesamt, die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Unsere Verantwortung ist es zu beurteilen, ob der Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESEF-Verordnung erstellt wurde.
Im Rahmen einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014, dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und nach den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs üben wir unser pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
— Identifizieren und beurteilen wir das Risiko von wesentlichen falschen Darstellungen im Konzernabschluss aus Unrichtigkeiten oder Verstößen, planen und führen Prüfungshandlungen durch als Antwort auf diese Risiken und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für das Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Angaben bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

Wir kommunizieren mit dem Prüfungsausschuss unter anderem den geplanten Prüfungsumfang und Zeitraum sowie wesentliche Prüfungsfeststellungen einschließlich wesentlicher Schwächen im internen Kontrollsystem, welche wir im Rahmen der Prüfung identifizieren.
Wir haben gegenüber dem Prüfungsausschuss eine Erklärung abgegeben, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte erörtert haben, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken können, und, sofern einschlägig, die hierzu getroffenen Vorkehrungen zur Eindämmung bzw. Beseitigung von Gefährdungen oder angewandten Schutzmaßnahmen.

Von den Sachverhalten, die mit dem Prüfungsausschuss erörtert wurden, bestimmen wir diejenigen Sachverhalte, die für die Prüfung des Konzernabschlusses des aktuellen Berichtszeitraums am bedeutsamsten waren, als besonders wichtige Prüfungssachverhalte. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bericht, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden als "réviseur d'entreprises agréé" von der ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre am 8. April 2022 bestellt und die ununterbrochene Mandatsdauer, einschließlich vorheriger Verlängerungen und Wiederbestellungen, beträgt 8 Jahre.
Der Konzernlagebericht steht im Einklang mit dem Konzernabschluss und wurde in Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Anforderungen erstellt.
Die Corporate Governance-Erklärung, welche auf der Internetseite des Konzerns (http://www.logwin-logistics.com/de/unternehmen/investoren/governance.html) veröffentlicht ist, ist in der Verantwortung des Verwaltungsrats. Die nach Artikel 68ter Paragraph (1), Buchstabe c) und d) des geänderten Gesetzes vom 19. Dezember 2002 bezüglich des Handels- und Gesellschaftsregisters, der Buchführung und des Jahresabschlusses von Unternehmen erforderlichen Informationen stehen im Einklang mit dem Konzernabschluss und wurden in Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Anforderungen erstellt.
Wir bestätigen, dass das Prüfungsurteil mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss oder dessen Pendant im Einklang steht.
Wir bestätigen, dass wir keine verbotene Nichtprüfungsleistungen für Abschlussprüfer gemäß der EU-Verordnung Nr. 537/2014 erbracht haben und dass wir unabhängig von dem Konzern bei der Durchführung unserer Prüfung geblieben sind.
Wir haben überprüft, ob der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen der ESEF-Verordnung genügt, d.h. ob die für Abschlüsse geltenden Bestimmungen der ESEF-Verordnung erfüllt sind.
Für den Konzern nehmen diese Bezug auf Folgendes:
Nach unserer Beurteilung wurde der Konzernabschluss der Logwin AG zum 31. Dezember 2022 in allen wesentlichen Belangen im Einklang mit den Anforderungen der ESEF-Verordnung erstellt.
Unser Bericht bezieht sich ausschliesslich auf den Konzernabschluss der Logwin AG zum 31. Dezember 2022, der in allen wesentlichen Belangen im Einklang mit den Anforderungen der ESEF-Verordnung erstellt wurde, und welcher die einzige verbindliche Version dieses Konzernabschlusses darstellt.
Luxemburg, den 28. Februar 2023 KPMG Audit S.à r.l.
Cabinet de révision agréé
Yves Thorn Partner
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